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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
XIII. JAHRGANG 1910
. NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE EINUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
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1910.
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
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ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH_DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN,
Inhalt
des dreizehnten Jahrgangs 1910.
Aufsätze,
Hilliger, B., Schilling und Denar der Lex Salica
Riess, L., Zur Vorgeschichte der Magna Charta . Be ad
Busch, W., Englands Kriege im Jahre 1518: Guinegate und
Flodden. . . . . 1. 882.
Strieder, J., Maria Theresia Kaunitz and die österreichische Politik.
1748 — 1765
Ulmann, H., Über eine neue Auffassung Ms Mert vom "Stein
Kleine Mitteilungen.
Seeliger, G., Das Archiv für Kulturgeschichte
Behmeidier, B., Zur Frage der Jahrbücher
Sander, P., Stadtfestungen und en im früheren Mittel-
alter e 2 EENG
Scham bach, K., Friedrich Rotbart da Eskil von Lund:
Stieve, F., Der "Charakter des Ezzelino von Romano in Anekdote
und Dichtung .
Daenell, E., Zu den dentechen Handelsunternehmungen in ‚Amerika
im 16. Jahrhundert
Sommerfeldt. G, Die Beralüngén über eine gegen Rußland and die
Türkei zu gewährende Reichshilfe 1560 —1561
Pflugk-Harttung, J.v., Ein Beitrag zur Abreise Napoleons aus Frank-
reich am 6. Juli 1815. e aa bern na le HE a
Mentz, G., Nachruf für Gustav Diöysen
Kötzschke, R, Nachruf für August Meitzen
Schulz, O. Th. Nachruf für Benedictus Niese
Devrient, E, Nachruf für Hermann Größler
Goetz, W., Nachruf für Albrecht Stauffer
Dieterich, K, Nachruf für Karl Krumbacher .
Rörig, F., Der XI. Deutsche Historikertag .
Besprechungen.
Aktenstücke, Vatikanische, zur italienischen Legation des Duranti
und Pilifort (Schillmann)
Andres, H., Die Einführung des könstitnlionellen Systems. im EI?
herzogtum Hessen. (A. Herrmann). . 2» . RH an zé 8
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95
112
IV Inhalt.
Archivum, Franciscanum Historicum An. I. (Goetz) . . ...
Baasch, E, Der Kampf des Hauses Braunschweig-Lüneburg mit
Hamburg um die Elbe. (Daenell) . Sg Re ee e
Barkhausen, M., Francesco Guicciardinis politische Theorien
(P. Herre)
Bastide, Ch., EE ` (Heussi)
Baumgarten Poland-Wagner, Die Höllenische: Kultur 2. Aufl.
(W. Otto) . ; DEE TE E a
Beck, W., Die ältesten Artikelbriefe für das deutsche Fußvolk.
| (Liebe). d ie d
Beneke, Siegfried und die Varösschlacht: (Nöthe) .
Beschreibung des Oberamts Urach. (Goetz) .
Beyerle, F., Untersuchungen zur Geschichte des älteren Btadirechte
von Gerbe i. Br. und Villingen a. Schw. (Rörig) ;
Biereye, W., Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens. (Schmeidler)
Biermann, F., Karl Georg Winkelblech. (Bergsträßer)
Bock, R., Die Glaubwürdigkeit der Nachrichten Bonithos von ‘Sutri.
Eu R
Böhmer, H., EH zur Geschichte des ee be der
Wiedertäufer. (Götze) ;
Borgeaud, Ch., Histoire de l'Université de Gonäre (Koufnienn)
Brandi, K., Die Renaissance in Florenz und Rom. 3. Aufl. (Herre)
Braun, Lily, Im Schatten der Titanen. (Wann) Ar
Briefe und Akten zur Geschichte des 80 jährigen Krieges. N. F. Tl. 2.
Bearbeitet von W. Goetz. (Krebs) . Be y
Carlbom, J. L., Tre Dagars slaget vid Wachau 1656. (Mentz)
Caspar, E., Petrus Diaconus und die Monte Cassineser a,
(Selmeidier) ~:
Charmatz, R., Österreicheni innere Geschichte 1848 — 1907. (P. Herre)
Chronique de Morigny publ. p. L. Mirot (Schmeidler) . ;
Circourt, A. de, Souvenirs d’une mission à Berlin en 1848. publ p.
G. Bourgin. Tom. 2. (Kaufmann) . .
Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemians: Ba. 1, 1. (Pirchan)
Cohen, A, Die Verschuldung des bäuerlichen Grundböpitzes in
Bayern. (Wopfner) er
Creuzinger, P., Die Probleme des Kiige (Liebe) :
Deichert, H., Geschichte des Medizinalwesens im Gebiet des ee
maligen Königreichs Hannover (Sudhoff) 3 e
Dopsch, A., Zur Geschichte der patrimonialen Gewälten in Nieder:
Belerreich: (Wopfner) e
Drehmann, J., Papst Leo IX. und die Beete (Kronur
Droysen, o. Johann Gustav Droysen. Bd. 1. (Mentz).
Eckert, H., Die Krämer in süddeutschen Städten. (Sander) ;
Fabricius, K., ‘Skaanes Overgang fra Danmark til Sverige. D. I.
(Daenelli - Eu Ba a en
Falk, Die Ehe am ege ds Mittelalters. _ (Sehling) ;
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583
241
586
275
266
Inhalt.
Faust, Bernhard Christoph, Gesundheitekatechismus. Hreg. von
K. Roller. (G. Müller) ;
Feller, Th., und H. Kretschmayr, Die dstorreichinche Derktalrer
waltung. Abt. I Bd. 1-8. (Kaser).
Feret, P., La faculté de théologie de Paris. See Wee kom vi.
(Grätzmacher) i
Finke, H., Papsttum und Utoring des EE ` (Scholz)
Fisher, Frederick William Maitland. (Vinogradoff)..
Fournier, A., Wie wir zu Bosnien kamen. (P. Herre)
Fournier, A., Historische Studien und Skizzen. (Waas) .
Franz, A. ‚Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter. (Grützmacher)
Fr eat, F., Von und über Schlözer. (Hashagen) . è
EE CN F., Die Münze in der Kulturgeschichte. (Bernhart)
Funk, Ph., Jakob von Vitry. (Huyskens) aaa Be a A e ei
Geisenhof, G., Bibliotheca Bugenhagiana. (Götze)
Gelzer, H., Byzantinische Kulturgeschichte. (Gerland) 2a
Gelzer, M., Studien zur Kee Verwaltung Ägyptens, (Ger-
land) . . RER
Georgi, O., Der sächsiche Entwurf € eines Eeer ©. Mayer)
Ges chichte, Allgemeine, der Philosopie. (Medicus) ne o
Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit. (Seeliger) .
Gondola, Francesco, en See von L. Graf Voinovich.
(P. Herre) :
Graefe, F., Die Publizistik in der een Epoche Kaiser: Frie-
drichs II. (Huyskens)
Greinacher, A., Die Auschandnpen des Päpotés Nikolaus I. über Eë
Verhältnis von Staat und Kirche. (Pöschl)
Güterbock, F., Der Prozeß Heinrichs des Löwen. (Schambach) 87.
Hartmann, L. M., Theodor Mommsen. (O. Th. Schulz) Sg
Henking, K., Johannes von Müller. (Hashagen) ° dn ns
Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz. (Wild)
Herre, P., Barbara Blomberg. (Hasenclever) . ZE
Herre, P., Papsttum und Papstwahl im Zeitalter Philipps n (Frie-
denaburg) ..
Heuwieser, NM. Die stadiet dhe Entwicklung der Stadt EEN
(Sander) f E E En
Hirschy, N. C., E m. Geen (Judeich). ;
Hittmair, R., Der Josephinische Klostersturm (Hashagen)
Hoffmann, W., Das literarische Porträt Alexanders d. Gr. (Fr. Weber)
Jäger, O., Deutsche Geschichte. Bd. 1. (O. Weber) j
Jaffe, M., Die Stadt Posen unter preußischer Herrschaft. (Collmann)
Janson, A. v., König Friedrich Wilhelm III. in der Schlacht. (Herr-
mann) . e br a
Iglesia, F. de. Estudios istono (P. Herre)
Ilgen, Zum Siedlungsweren im Klevischen. (Seeliger) E
Kämmel, O., Geschichte des Leipziger Schulwesens. (G. Müller).
VI Inhalt.
Kalkoff, P., W. Capito im Dienste Albrechts von Mainz. (Friedens-
burg) ;
Katalog der Nürnberger Stadtbibliothek T1 1. (Götze) .
Kemmerich, M., Die deutschen Kaiser und Könige im Bilde.
(Haberditzl) . .
Kemmerich, Max, Die EE GE Gen T Gesichter inherhalb
der deutschen Kaiser- und Königsfamilien. (Schmeidler)
Kircheisen, F. M., Die Geschichte des literarischen Porträts. Bd. 1.
(Götz) s
Kluge, F., Bunte Blätter. (Witkowski) . Be
Knaake, E, Leben und Wirken der Königin Geer, (Herrmann) .
Knoke, Aran der Befreier Deutschlands. (Nöthe) .
Koehne, K., Das superfiziarische Rechtsinstitut. (Eger) . u
Koeniger, A. M., Die Sendgerichte in Deutschland. Bd. 1. (Pöschl)
Kolmer, G., Parlament und nn in Österreich. (P. Herre)
Krägelin, O., Heinrich Leo. Tl. 1. (Hashagen) .
Küntzel, G., Bismarck und in der Zeit der Heichszrändung:
(Brandenburg) TE"
Leib, Kilian, Briefwechsel and Diarien ee J. v. Schlecht EE E
Lemcke, G., Beiträge zur Geschichte Richards von Cornwall.
(Caro)
Lettres de Jean XXII sati. par A. Tasen (Wenck) . A
Löhr, Jos., Die Verwaltung des kölnischen Großarchidinkonates
Xanten am Ausgange des Mittelalters. (Pöschl) .
Lorenz, O., Genealogisches Handbuch der europäischen Stasten:
geschichte. 8. Aufl. v. E. Devrient. (Roller) > Do
Lüders, G., Die demokratische Bewegung in Berlin 1848. (Berg-
sträßer) : i
Mannlich, Joh. Christiane, EE Ein dehtächer Maler
und Hofnann: Hrsg. v. Stollreiter. (H. Richter) .
Marcks, E., Bismarck. Ed. 1. (Salzer) .
Marcks, E., Die Einheitlichkeit der englischen Gelee
(Salomon ct ie
Meier, E. v., Französiache Einflüsse aal e Stante und Rechtsgeschichte
Preußens im 19. Jahrhundert. (O. Mayer) Be Aen pi
Menz, G., Johann Friedrich der Großmütige. TI. 2. (Wolf)
Meyer,Chn, Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg. (Mummenhoff)
Mélanges et documents publiés à l'occasion du Ze centenaire de la
mort de Mabillon. (E. Müller) . SEENEN
Misch, G., Geschichte der Autobiographie I. (O. Th. Schulz) .
Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke. (Brandenburg) :
Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft um ihre Selb-
sländigkeit (Hartung) .
Mummenbhoff, E., Nürnbergs get wg Alter. mp T. Schulz) .
Niese, H., Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert.
(Helämann)
Seite
397
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552
263
633
Inhalt.
Osswald, P., Die Gerichtsbefugnisse der patrimoninalen Gewalten
in Niederösterreich. (Wopfner) .
Paulus Diaconus, History of the Langobard kanal, ber ` Foulke.
(Schmidt) . . 2 a vi D ;
Pfleger, L., Martin Eisengrein (Loserth). í
Dee M., Neueste Geschichte des jüdischen Volken. Ba. 2. (Ca)
Prutz, H., Die geistlichen Rıtterorden. (Scholz) . e
Recueil den actes du Comité de salut public T. 18. (Bergstrüßer) .
Rietschel, S., Das Burggrafenamt. (Sander) .
Ritter, M., Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegonreformation.
Bd. II, 2. (Treffz) .. er a E E
Rühlmann, P., Politische Bildung. (Hashagen) : ;
Ruville, A. v., Bayern und die ee: des Deutschen
Reichs. (Brandenburg); ; E y
Sabatier, P., Actus beati Francisci t sociorum eius. KEE CR ;
Scheibe, A., Die französische Revolution. (Waas). . .
Schmeidler, B., Italienische Geschichtschreiber des XI. und XIII. Jahr
hunderts. (Goetz) .
Schmitz-Kallenberg, R., Monasticon Westfaliae E
Schneider, F., Regestum Volaterranum. (Schmeidler) . e
Schnitzer, J., "Quellen und m zur Geschichte Bee
(Goetz) . ; |
Schottenloher, K., Jakob Ziegler aus Laidan: (G. Müller)
Schottmüller, K., Der Polen- Aufstand 1806/07. (Herrmann) .
Schütz, F., Werden und Wirken des Bürgerministeriums. (P. Herre)
Schubert, H. v., Grundzüge der Kirchengeschichte. (Heussi) . . .
Schulz, Maria, Die Lehre von der historischen Methode bei den Ge-
schichtsschreibern des Mittelalters. (Hellmann) .
Schwarz, Jran im Mittelalter. (Brockelmann)
Schwätle; P., Die Gelehrtenschulen Preußens unter See, Oberschul-
Kollegium. (G. Müller) . . . Eh
Simonsfeld, H., Zu § 11 des Reichapreßgeneizes: (Seeliger) e
Sjöberg, Svenska Porträt i offentliga Samlingar. (Seeliger)
Stauber, R., Die Schedelsche Bibliothek. (Joachimsen) . .
Stenger, H., Verfissung und Verwaltung der Reichsstadt Donat:
wörth. Kë
Stockmayer, G., Über Natargefühl in Deutschland i im 10. und 11. Jah
hundert. (Schmeidler) Eg
Stoeckius, H., Forschungen zur T EA ES Gesellschaft
Jesu. I. (Grätzmacher) . S
Stutz, U., Der neueste Stand des Bischofswählrechte. (Sehling)
Strich, M, Marschall Alexander Berthier und sein Ende. (Waas)
Buckow, A. v., Rückschau. (Brandenburg) .
Theremin, W., Beitrag zur öffentlichen ae über Kirche and
Staat. (Loserth)
Traktater, Danmark-Norges, 1628 — 1780. ade v. Lauren L. I. (Mentz)
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2561
653
245
139
270
VIII Inhalt.
Seite
Urkunden, Ausgewählte, zur Erläuterung der Verfassungsgeschichte
Deutschlands im Mittelalter, hrsg. v. Altmann und Bernheim. A Auf
(Seeliger) . . . Ba ee: 188
Urkundenbuch, E éi ER 6. (Daenell) SA ee |; -
Urkundenbuch, Mecklenburgisches. Bd. 22. (Daenell). . . . . 139
Urkundenbuch, Pommerisches. Bd. 4 (Daenell). . . 2. . . . 226
Urkundenbuch, Württembergisches. Bd. 10. (Goetz) . . . . . 266
Ursu, J., Die Auswärtige Politik des Peter Rares. (Mangold). . . 128
Valentin, Frankfurt am Main und die Revolution von 1848.49.
(Kaufmann) SN . 114
Varenius, O., EE SC Siätereplering i neue (Daenell) , 148
Vigener, F., Kaiser Karl IV. und der Mainzer Biatumsstreit. (Pirchan) 429
Viollet, P., Les interrogatoires de Jacques de Molai. (Wenck) . . 585
Voltelini, H. v., Forschungen und Beiträge zur Geschichte des Tiroler
Aere (0. Weber) . . . 110
Vorberg, G., Die Kirchenbücher der Generalsuperintendentur Berlin,
(G. Müller) ge . . . 5690
Wackernagel, R., Geschichte der Stadt Basel. (Haskagen) . > . 381
Weiß, A., Kurze Darstellung der sogenannten Reformation und Gegen-
Taformation, in Steiermark. Von einem Freund derWahrheit. (Seeliger) 589
Westermann, A., Die Türkenhilfe auf dem Reichstag zu Regens-
burg 1582. (Sommerfeldt) E éi A ©.. e, 270
Westmann, K. G., Svenska Rådets Historia till år 1306. (Daenell) . 139
Wille, E, Die Schlacht von Othée 1408. (Liebe) . . . 141
Wilma, Der Hauptfeldzug des Germanikus im Jahre 15 n. Chr. (Nöthe) 181
Nachrichten und Notizen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Badische Historische Kommission 593. — Historische Kommission bei
der Kgl. Bayerischen Akademie 573. — Historische Kommission für
Hessen und Waldeck 574. — Kommission für neuere Geschichte Öster-
reichs 437. — Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte 487. —
Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das Fürstentum
Anhalt 570. — Monumenta Germaniae Historica 438. — Versammlung
Deutscher Historiker 423. — Vom Mittelalter zur Reformation 254.
Zeitschriften: 150. 257. 264. 364.
Preisaufgaben: 125 436.
Erwiderungen: Walther 4456. — Simonsfeld und Schmeidler 597.
Personalien: 127. 256. 278. 424. 575.
Todesfälle: Arbois de Jubainville 151. — Burkhardt 279. — Delisle 594. —
Diemar 594. — Droysen 151. — Friedländer 128. — Grössler 444. — v. Helfert
256. — Jäger 256. — Jung 424. — Krumbacher 595. — Lea 128. — J. Lippert
128. — Meitzen 441. — M. Much 128. — Niese 442. — Nürnberger 279. —
Oelsner 151. — Sauerland 279. — Stauffer 576.
Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet vom Oberbibliothekar
Dr. Oskar Maßlow in Bonn.
Englands Kriege im Jahre 1513:
Guinegate und Flodden.
Von
Wilhelm Busch.
I. Der Feldzug König Heinrichs VIII. und Kaiser Maximilians I.
gegen Frankreich.
1. Die neue Kriegspolitik unter Heinrich VIII.
und die Vorspiele von 1511 und 1512.
Mit dem Regierungsantritt des jungen Heinrichs VIII. hatte das
Leben und Treiben am englischen Königshofe ein völlig verändertes
Ansehen gegenüber den letzten ernsten und strengen Jahren Hein-
richs VII. erhalten, aber im Gegensatz dazu schien die Politik des
Staates unter dem Sohn zunächst ganz in den Bahnen bleiben zu .
sollen, in die sie zuletzt der Vater hineingeführt hatte. Besonders
zeigte sich das in der Wahl der ersten Berater, zu denen Heinrich die
bewährten Vertrauten seines Vaters nahm. In dem neben dem Thron
stehenden Geheimen Rate des Königs traten aus der großen Zahl
seiner Mitglieder als die eigentlich Leitenden zwei Männer hervor,
der Lordschatzmeister des Reiches, Thomas Howard Graf Surrey,
und der Geheimsiegelbewahrer Richard Fox, Bischof von Win-
chester. Bei den inneren Angelegenheiten, besonders den Finanzen,
sprach wohl Surrey sein gewichtiges Wort mit, aber die eigentlich
politischen Geschäfte, zumal die auswärtigen Angelegenheiten,
kamen immer ausschließlicher in die Hand des bürgerlichen Bischofs.
Beide standen als Rivalen und als Parteihäupter einander gegen-
über. Surrey hatte mit seinem Vater, dem Herzog von Norfolk, bei
Bosworth auf Richards III. Seite gefochten, der Herzog war da-
mals gefallen, der Sohn war gefangen genommen worden. Wohl
Anmerkung. In den beiden nachfolgenden Aufsätzen veröffentliche ich
einige der Vorstudien zum 2. Band von „England unter den Tudors“.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 1
2 Wilhelm Busch.
erhielt er bald das Vertrauen des siegreichen Tudor, das sich in
wichtigen Aufträgen und in der Erhebung zum Lordschatzmeister
aussprach, aber die väterliche Herzogswürde blieb ihm vorenthalten.
Richard Fox hatte von Anfang an zu Heinrichs VII. Parteigängern
gehört und war durch dessen ganze Regierungszeit an den wichtigsten
Staatsgeschäften beteiligt gewesen, völlig verwachsen mit den
Interessen von Staat und Königshaus. Darin stand der familien-
lose Bischof im stärksten Gegensatze zu Surrey, dem vornehmsten
Vertreter des hohen Adels, der zugleich darnach strebte, diesem
und besonders dem eigenen Hause die alte Macht wiederzuverschaffen.
Gewiß erstrebte er das im Dienste der Krone, aber gegenüber dem
die alte Herrlichkeit im Staat nie vergessenden Adelsvertreter stellte
Fox mit seinen Helfern das ausschließlich dem König dienende
Beamtentum dar. Diese Männer bürgerlichen Ursprungs, welche
zugleich die größeren Talente zur Verfügung stellten, überwogen
in den Staatsgeschäften an Zahl und Einfluß die vereinzelten Ver-
treter der Aristokratie: nach dieser Richtung behielt die Staats-
leitung unter Heinrich VIII. zunächst ganz denselben Charakter wie
unter dem Vater bei. Somit folgte der junge König darin dessen
monarchischer Politik, daß er sich entschlossen zeigte, die unbedingte
Herrscherstellung der Krone gegenüber den alten Adelsgeschlechtern
zu wahren.
Natürlich vertraten dieselben Männer auch dieselbe Politik wie
bisher, in vorsichtiger Zurückhaltung gegenüber den Gegensätzen
der Festlandsmächte und besonders in einem guten, wirtschaft-
lich vorteilhaften Verhältnis zum alten Erbfeind der Engländer,
zu Frankreich.
Die Grundlage, von der jede weitere Gestaltung der europäischen
Machtverhältnisse damals auszugehen hatte, war die im Dezember
1508 und März 1509 zwischen Kaiser Maximilian I., Ludwig X11.
von Frankreich, Ferdinand von Spanien und Papst Julius II. ab-
geschlossene Liga von Cambray: jener berüchtigte Bund aller
führenden Mächte Europas mit alleiniger Ausnahme von England
zum brutalen Räuberkriege gegen Venedig. Heinrich VIII. hielt
sich wie sein Vater dem Bunde fern, er arbeitete vielmehr bei den
Mächten für den Frieden und die Erhaltung der bedrohten Re-
publik.
Am ehesten ging sein Schwiegervater Ferdinand von Spanien auf
seine Anregung ein, nachdem er mit der geglückten Verdrängung der
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Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 3
Venetianer aus Apulien erreicht hatte, was er für seine eigene Macht-
stellung in Süditalien haben wollte; aber er suchte nun sofort weiter-
gehend Heinrich zu einem Bunde gegen das mit Übermacht in
Oberitalien stehende Frankreich zu drängen, worin ihn Papst Julius II.
und die Venetianer selbst unterstützten. War es England nicht ein-
gefallen, sich am Bunde gegen das mit ihm handelspolitisch eng
verbundene Venedig zu beteiligen, so lag ebenso gar kein Grund vor,
seine gedeihlichen friedlichen Beziehungen zu Frankreich um
anderer willen zu trüben; im März 1510 wurde vielmehr zwischen
Heinrich und Ludwig XII. ein Friedens- und Freundschaftsvertrag
auf Lebenszeit der Herrscher abgeschlossen.
Immerhin zeigte sich in Englands Verhalten eine gewisse Un-
sicherheit, man hat den Eindruck, als ob die Lockungen des spanischen
Schwiegervaters auf den jungen König nicht ohne Eindruck blieben,
während sich ihm die alten Räte widersetzten und ihn zum Ab-
schluß mit Frankreich bestimmten. Blieb man bei der hierdurch
kundgegebenen Politik, dann hätte man sich von den festländischen
Wirren fern gehalten, sich auf vermittelndes Eingreifen beschränken
und an allen Orten die eigenen Handelsinteressen fördern können:
eine Politik, ganz den bewährten Grundsätzen Heinrichs VII. ent-
sprechend.
Auch mit dem Kaiser Maximilian wurde das Fortbestehen der
vertragsmäßigen Beziehungen aus Heinrichs VII. Zeit gesichert,
und, so zweifelhaft der nur nach dem englischen Gelde strebende
Kaiser sich dabei verhielt, so blieb auch das früher abgeschlossene
Verlöbnis seines Enkels Karl mit Heinrichs jüngerer Schwester
Maria in Kraft. Bei Maximilian aber war auch dem neuen König
gegenüber die Abneigung lebendig, die er bei Heinrich VII. nie hatte
überwinden können. Während England die Handelsbeziehungen
zu den Niederlanden enger und vorteilhafter gestalten wollte, drängte
er sich wieder mehr an Frankreich heran.
Aber es mußte ihn außerordentlich verpflichten, daß Heinrich
bei dem erneut ausgebrochenen Streit gegen Herzog Karl von Geldern
im Jahre 1511 der von des Kaisers Tochter Margarete geleiteten
niederländischen Regierung 1500 Bogenschützen und einige Artillerie
zu Hilfe sandte, während gerade Ludwig von Frankreich sich mit ver-
dächtiger Zweideutigkeit benahm. Allerdings konnte die englische
Hilfstruppe an dem kümmerlichen Ausgang des Feldzuges nichts
ändern, der auf einen guten Anfang folgte, indem die Belagerung
1*
A Wilhelm Busch.
des wichtigen Venlo ergebnislos aufgehoben werden mußte. So
klein das kriegerische Unternehmen an sich war, so war der Fehl-
schlag nur um so peinlicher, wenn man ihn auch nach außen zu ver-
tuschen strebte. Für Heinrich war es besonders schmerzlich, weil
gleichzeitig eine Abteilung Bogenschützen, die an Ferdinand zu
dessen Krieg gegen die Mauren gesandt war, unverrichteter Sache
umkehren mußte, da Ferdinand wegen seiner Stellungnahme gegen
Frankreich den Maurenkrieg aufgab und nun von den Engländern
forderte mit gegen die Franzosen zu Felde zu ziehen. Man kam in
ziemlichem Ärger auseinander, die Engländer, die sich zuletzt sehr
disziplinlos benahmen, mußten heimkehren, ohne einen Feind ge-
sehen zu haben.
Für Heinrich waren diese beiden Vorgänge in den Niederlanden
und in Spanien sehr widerwärtig, denn in ihm war ganz anders als
in seinem Vater der ehrgeizige Drang zur Betätigung nach außen
lebendig; auf die Dauer konnten ihn die rauschenden Festlichkeiten,
in denen er zunächst dahin schwamm, nicht befriedigen. Waren
es die alten Räte, besonders Bischof Richard Fox, die ihn vorläufig
am Bunde mit Frankreich hielten, so machte sich doch bald der
Gegensatz zu den persönlichen Neigungen des jungen Königs, der
schon frühzeitig eine gewisse Unsicherheit in diese Beziehungen
hineingebracht hatte, stärker fühlbar. Schon im Sommer 1511 ging
Heinrich so weit, sich von Ferdinand zu gemeinsamen Vorstellungen
bei Ludwig bestimmen zu lassen, sie forderten die Rückgabe des
ım Mai dem Papst entrissenen Bolognas und den Rücktritt von der
Berufung des papstfeindlichen Konziles: unter dem Scheine der
Vermittelung bereits eine deutliche Parteinahme gegen Frankreich.
In der Tat bedeutete dies Vorgehen den entscheidenden Um-
schwung; als sich Ferdinand darauf mit dem Papste und Venedig in der
„heiligen Liga“ vom 4. Oktober 1511 gegen die ausgreifende Macht
Frankreichs in Italien verband, rechneten die Verbündeten schon
mit Sicherheit auf Heinrichs Beitritt. Im Monat vorher hatte Graf
Surrey den Hof in offenem Zerwürfnis verlassen, aber die Hoffnung
seiner Gegner auf dessen Dauer war eitel, es scheint vielmehr in
den Kämpfen der Parteien wie eine Krisis gewesen zu sein, die den
Umschwung beschleunigte. Denn schon im November 1511 konnte
gerade Surrey als Heinrichs Bevollmächtigter den Beitritt zur
heiligen Liga abschließen, den Heinrich am 13. November vollzog,
der die vollste Niederlage der Friedenspolitik des Bischofs Fox be-
-=~
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 5
deutete. Wir hören, daß dieser vor einem kriegerischen Unter-
nehmen gewarnt und böse Erfahrungen vorausgesagt hat, aber der
König, den auch seine spanische Gemahlin Katharina in kriege-
rischem Sinne beeinflußte, stellte sich seinen eigensten Neigungen
folgend auf die Seite der Kriegslustigen, die widerstrebenden Räte
mußten sich fügen.
Auf den Beitritt zur Liga folgte am 17. November 1511 ein Sonder-
bund mit Ferdinand, der England ganz im spanischen Schlepptau
zeigte. Außer der Unterstützung des Papstes in Italien sollten
Heinrich und Ferdinand Frankreich im Süden angreifen und dabei
Aquitanien für seinen wahren Besitzer Heinrich erobern: nichts
Geringeres als die Verkündigung einer Eroberungspolitik, welche
die imperialistischen Pläne des Lancaster Heinrichs V. gegen Frank-
reich wieder aufnahm.
Wenn Ferdinand sich dabei in scheinbarer Selbstlosigkeit für
einen Eroberungskrieg in ausschließlich englischem Interesse zur
Verfügung stellte, so hatte der alte Fuchs den Genossen gründ-
lich hinter das Licht geführt und ihn vielmehr seinen Zwecken an
der französischen Südgrenze dienstbar gemacht. Von englischer
Seite wurde der Krieg auch darin eigentümlich geführt, daß Hein-
rich zwar in Frankreich am 23. April 1512 seine Absicht, den Papst
und Ferdinand zu unterstützen, in aller Form ansagte, aber eine
` eigentliche Kriegserklärung unterließ, so daß man nicht nur die
Handelsbeziehungen, sondern sogar den diplomatischen Verkehr
bis in den Krieg hinein fortbestehen ließ. Aber solche Formen änderten
an der Tatsache nichts, daß der Krieg Englands gegen Frankreich
begonnen hatte und dadurch der Bruch mit der Politik Hein-
richs VII. in einem ihrer wichtigsten Teile vollzogen war.
Zu Land und See wurde gerüstet. Wenn wir in der jetzt eröffneten
Kriegspolitik einen Sieg des Grafen Surrey über den Bischof Fox
und die Seinen zu sehen haben, so prägte sich das auch in der Rolle
aus, die seine Familie im Kriege spielen sollte. Sein jüngerer Sohn,
der schon zur See erprobte Sir Edward Howard, wurde zum An-
führer der Flotte ernannt, und neben dem Führer der Landtruppen
Thomas Marquis Dorset sein ältester Sohn Lord Thomas Howard
zu dessen Stellvertreter. Es gelang Edward Howard vollständig
Herr der See von der Themse bis Brest zu werden und eine vom
Feinde ungehinderte Überfahrt der Transportflotte für die über
7000 Mann starke Landmacht zu ermöglichen.
6 Wilhelm Busch.
Aber es sollte den Engländern auch in diesem Jahre nicht be-
schieden sein Lorbeeren zu pflücken. Während sie bei ungünstiger
Witterung, auf den spanischen Genossen wartend, tatlos nahe der
französischen Südgrenze an der Küste lagerten, gab Ferdinand den
gemeinsamen Feldzug gegen Bayonne zur verheißenen Eroberung
Südfrankreichs für Heinrich vollständig auf. Er hatte mit den
Aussichten auf die Guienne die Engländer nur angelockt, um mit
ihrer Hilfe durch einen Angriff von der Pyrenäengrenze aus die
Bekämpfung Frankreichs auf dem italienischen Schauplatz zu
unterstützen. Als aber hier Frankreichs Herrschaft nach dem plötz-
lichen Aufsteigen mit dem Siege von Ravenna (11. April 1512) völlig
zusammenbrach und bis zum Juli 1512 auch Mailand verloren ging,
da war eine weitere Schwächung der französischen Macht für ihn
unnötig geworden; er faßte dafür das unmittelbare Ziel seiner
spanischen Politik ins Auge, die Eroberung des zwischen beiden
Reichen eingekeilten Grenzlandes, des kleinen Königreichs Navarra,
und neben den eigenen Truppen hoffte er hierfür die englischen
Hilfsvölker zur Verfügung zu haben.
Wenn es ihm auch nicht gelang, den Marquis von Dorset zur un-
mittelbaren Teilnahme an seinem Eroberungszuge zu bewegen,
so war für ihn doch von großem Wert, daß er die Engländer zwischen
dem Meer und der Westgrenze Navarras festhalten konnte, wo sie
den Spaniern eine sichere Flankendeckung gewährten. Als im Sep-
tember Navarra in seiner Hand war, hatte für ihn ein weiterer Krieg
gegen Frankreich keinen Sinn mehr; um die vertragsmäßigen Ver-
pflichtungen gegen die Engländer kümmerte er sich nicht, nach-
dem sie sich für seine Zwecke völlig an der Nase hatten herum-
führen lassen. Dabei waren sie nicht nur zu einer höchst kläglichen
Rolle verurteilt worden, sondern das untätige Lagerleben, welches
nur von einigen unbedeutenden Scharmützeln unterbrochen war,
hatte den Gesundheitszustand der Truppen ebenso geschwächt
wie die Disziplin; es kam, während Dorset schwer erkrankt war,
geradezu zur Meuterei, die Soldaten erzwangen die Heimkehr. Am
31. Oktober 1512 lichtete die Flotte die Anker; man hatte einen
ruhmlosen Feldzug hinter sich, der die Engländer nur dem Spotte
preisgeben konnte, der noch ungleich kümmerlicher war, als die
kleineren Vorspiele von 1511.
Besonders stachen dagegen die Waffentaten der Spanier bei
dem schwierigen Feldzug in Navarra ab, und Ferdinand, der die
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 7
Engländer treulos in das ganze Unglück hineingebracht hatte,
meinte jetzt verächtlich, daß sie den Krieg verlernt hätten; mit den
kriegsgeübten Deutschen würden sie sich nicht messen können.
Von ihm kam denn auch kein Wort der Entschuldigung oder des
Dankes für das, was ihm die Engländer durch ihre Anwesenheit
doch immerhin geleistet hatten, für den großen Aufwand in seinem
Interesse, sondern nur Tadel, der Heinrichs Erbitterung über den
ganzen Verlauf beträchtlich steigerte. Heinrichs Zorn richtete sich
um so mehr gegen die militärischen Führer, als er selbst der eigent-
lich Schuldige war, der sich in eine völlig phantastische Eroberungs-
politik eingelassen hatte. Es war die erste Probe gewesen für die
mit den väterlichen Traditionen und den erprobten staatsmännischen
Beratern brechende Politik des kriegerischer Ehrgeizes und der
Eroberung, wie sie Heinrich selbst eröffnet hatte.
Gewiß war es immer ein Trost geblieben, daß England sich zur
See besser als zu Lande gehalten hatte, und wenn auch in einem See-
gefecht der Stolz der englischen Flotte, der 1000 Tonnen zählende
„Regent“ mit seiner Gegnerin, der fanzösischen „Cordelière“, in
Flammen aufging, so behaupteten die Engländer nach wie vor
die Herrschaft zur See, so daß auch die Rückkehr aus Spanien ohne
jede Hinderung geschehen konnte.
Aber nach dem kümmerlichen spanischen Feldzuge stand für Hein-
rich das Eine fest, daß man nicht mehr zurück konnte. Gewiß wäre
es das beste gewesen, man hätte sich mit der erhaltenen Lehre be-
gnügt und auf dem betretenen bedenklichen Wege Halt gemacht;
mit der Zeit hätte sich Englands Einbuße an Ansehen vor der Welt
wieder ausgeglichen. Aber es ist menschlich erklärlich, wenn man
jetzt nur daran dachte, sich dies Ansehen mit der Waffe zu erobern
und damit die Schmach des mit einer offenen Meuterei endenden
Scheinfeldzuges auszulöschen.
Damit war die Weiterführung des Krieges gegen Frankreich im
nächsten Jahre zu einer Ehrensache geworden, gleichgültig ob
sonst ein begründeter Anlaß vorlag oder nicht. Daß der Krieg im
größten Stile geführt werden sollte, zeigt der Voranschlag seiner
Kosten auf 600 000 Pfd. Sterling, mit dem man vor das Parlament
trat, das November und Dezember 1512 versammelt war. Die üb-
liche Bewilligung des „Fünfzehnten und Zehnten“ brachte nur
38 000 Did. Sterling, dazu kam deshalb eine von jedem Engländer zu
entrichtende Kopfsteuer in Abstufungen bis zu den 4 Pence der Lehr-
8 Wilhelm Busch.
linge und untersten Arbeiter; nur Ehefrauen und Bettler waren von
der Zahlung befreit.
Von auswärtigen Genossen wäre an erster Stelle natürlich der
Veranlasser dieser ganzen Kriegspolitik Englands, Ferdinand, in
Betracht gekommen, aber nach der Besitzergreifung und Sicherung
Navarras dachte dieser nicht mehr daran, er suchte die Lage nur
so zu gestalten, daß er die Verbindung mit England festhielt und
sich für alle Fälle wieder die englische Geld- und Truppenhilfe sicher
stellte. Aber als er zu Urtubie zwischen Bayonne und Fontarabia
am 1. April 1513 in aller Form seinen Stillstand mit Frankreich
zunächst auf ein Jahr schloß, war für dieses Jahr von ihm, dem
Urheber alles Mißgeschickes, gar nichts zu erwarten.
Diese fast höhnische Preisgabe durch Ferdinand war eigentlich
der verdiente Lohn für eine so sinnlose Kriegspolitik, wie es die
von 1512 an seiner Seite gewesen war. Ferdinand übte sogar nahezu
Verrat am bisherigen Bundesgenossen, wenn er dem von England
bedrohten Frankreich ein Verteidigungsbündnis anbot. Wenn auch
Ludwig kein Gefühl großer Sicherheit an der Seite dieses ver-
schmitzten politischen Handelsmannes in Spanien finden sollte, der
mit dem nächsten veränderten Wind auch bald wieder seine Segel
anders einstellte, so war doch zunächst England von ihm in seinem
Kriege gegen Frankreich allein gelassen.
2. Das Kriegsbündnis mit dem Kaiser Maximilian.
In dieser schwierigen Lage blieb die einzige Hoffnung Heinrichs
der zunächst höchst unsicher zwischen den Parteien lavierende
Kaiser Maximilian. Mit allen möglichen Ausflüchten entzog dieser
sich einer bindenden Abmachung, und seine Tochter Margarete,
die für ihren unmündigen Neffen, den Erzherzog Karl, die
Regierung der Niederlande führte, und die selbst zu dem
geforderten Bündnis mit England und Spanien drängte, war
zwischen den mahnenden englischen Gesandten und dem stets
ausweichenden Vater in einer recht schwierigen Lage. Aber
noch hoffte Maximilian, mit Frankreich zu einer genügenden Ver-
einbarung zu kommen. Sein Gedanke war, durch eine Ehe Karls,
des Bräutigams der englischen Prinzessin Maria, mit Ludwigs jüngerer
Tochter Renée Mailand an das eigene Haus zu bringen; dann hätte
er außerdem Frankreich bei einer Abrechnung mit dem gehaßten
Venedig auf seiner Seite gehabt. Inmitten dieser freilich recht
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 9
luftigen Pläne hütete er sich zu den Engländern ein bindendes Wort
zu sprechen, ohne jedoch die Beziehungen zu ihnen abzubrechen.
Erst mit dem Ende des Jahres 1512 begann er einzulenken, und
an demselben 16. März 1513, an dem er seiner Tochter meldete,
daß jede Hoffnung auf eine Vereinbarung mit Frankreich geschwunden
sei, stellte er ihr die Vollmacht zum ungesäumten Abschluß mit
England aus, unter der Bedingung, daß dies die schon in Aussicht
gestellten 100 000 Goldkronen in drei Raten an ihn auszahle.!
Im Monat zuvor war des Kaisers Bundesgenosse, Papst Julius II.
gestorben, und am 13. März schloß Ludwig von Frankreich seinen
Vertrag mit Maximilians Todfeinden, den Venetianern, über eine
Teilung Oberitaliens zwischen ihnen, wobei der Republik sogar die
noch in des Kaisers Hand befindlichen festen Plätze zugesagt wurden.
Die Schwenkung Maximilians zum Kriege gegen Frankreich war
damit entschieden, und nun vollzog der vielgewandte Politiker nicht
nur den Übertritt von einer Partei zur anderen mit schneller Ent-
schlossenheit, sondern sofort gestaltete sich ihm seine neue Politik
zu einem großen, weitausschauenden Plan, den er wahrscheinlich
schon geschmiedet hatte, als er noch unentschlossen war, auf welche
Seite er sich schlagen sollte. Er suchte alle gegen Frankreich feind-
seligen Mächte zu einem großen einheitlichen Angriff unter seiner
Leitung zusammenzubringen, in letzter Linie natürlich, um deren
Mittel und Streitkräfte seinen Zwecken dienstbar zu machen. Und,
wenn er es dabei an erster Stelle auf die Engländer absah, warum
sollte ihm nicht bei deren zutage getretener militärischer und
politischer Unerfahrenheit glücken, was Ferdinand zuvor so glänzend
geglückt war.
Er hatte wie immer verschiedene Eisen im Feuer, und England
wieder sollte ihm mit den 100000 Kronen die Mittel geben, um
die Schweizer Kriegsvölker zum Kriege gegen Frankreich zu werben.
Zu ihnen stand er seit lange in ähnlich vorsichtig hingehaltenen
Beziehungen wie zu England, schon im April 1512 hatte er ihnen
als seine Absicht angekündigt, sie im Dienste des Reiches zu ver-
wenden. Aber die Kriegspolitik der Schweizer ging damals ihre
eigenen selbständigen Wege, sie verdrängten im Juni 1512 die
Franzosen aus Italien und brachten Mailand in ihre Hand. Auf
L Maxim. an Margarete, 16. März 1513, Le Glay, Corresp. de Maxim. et de
Marguer. II, 102 u. 103.
10 Wilhelm Busch.
dies und die Einsetzung Maximilian Sforzas in die Mailänder
Herzogswürde blieb ihr Augenmerk noch gerichtet, als der Kaiser
sie nach ihrem Erfolg in Italien zum unmittelbaren Angriff. auf
Frankreich, und zwar gegen das Herzogtum Burgund zu drängen
suchte. !
. Während Maximilian nach seiner politischen Schwenkung nur
um so energischer diesen Plan verfolgte, für den England ihm die
Mittel zu liefern hatte, suchte er zugleich den von Westen zu er-
wartenden eigenen Angriff der Engländer auf Frankreich seiner
Leitung zu unterstellen. Als Heinrich ihn um einen erprobten An-
führer für seine Truppen bat, da bot er sich kurz entschlossen selbst
zur Führung ihrer beiden Armeen an, und um darin möglichst un-
gehindert zu sein, gab er Heinrich den schlauen Rat, ja selbst sein
Land nicht zu verlassen, um sein Volk im Gehorsam zu halten und
die Schotten zu bändigen.?
So konnte er der Hoffnung leben, im Osten bei den Schweizern
wie im Westen bei den Engländern die Führung des Krieges in seine
Hand zu bekommen, den für ihn an erster Stelle stehenden An-
griff auf Burgund durch den englischen Vorstoß gegen Frankreich
zu unterstützen, als er Margarete die Vollmacht zum Abschluß mit
England gab, der dann am 5. April 1513 zu Mecheln erfolgte.
Die von England zu leistende Zahlung von 100 000 Kronen war
die einzige greifbare Bestimmung in diesem Vertrage, sonst mußten
die Engländer einer von Anfang an gestellten Forderung Margaretens,
die ihnen recht wenig gefallen hatte, nachgeben, daß der junge
Erzherzog Karl und seine Niederlande neutral bleiben durften.
Dabei waren die neuen Genossen völlig im unklaren darüber,
ob der für den ganzen Krieg im Sinne der heiligen Liga als Anlaß
hingestellte Schutz der Kirche gegenüber Frankreich von dem neuen
Papst Leo X. überhaupt in Anspruch genommen wurde, und sie
wußten noch nicht, daß der Urheber der englischen Kriegspolitik,
Ferdinand, durch seinen Stillstand mit Frankreich schon abgeschwenkt
war. Aber gerade wegen dieses Abfalls erhielt der Mechelner Vertrag
I Eidgenössische Abschiede III, 2 S. 614, 654f., 657. Ulmann, „Maxim. I“
IL 452, Dierauer, „Gesch. d. Schweiz. Eidgenossensch.“ II, 419.
2 Maxim. an Margar., Landau, 21. Febr. 1513, Le Glay, Corresp. II, 95f.,
Lettres de Louis XII, Vol. IV, 49, Maroton au Spinelly, Landau, 9. Jan. 1513,
Brewer „Letters and Papers of Henry VIII“ I, Nr. 3648; (im folgenden kurz
Br. zitiert; eine Zahl ohne nähere Angabe bedeutet immer die Nummer).
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 11
die Bedeutung für Heinrich, daß er nun wenigstens die kaiserliche
Bundesgenossenschaft statt der verlorenen spanischen gewann. Aller-
dings wußte ihn damit Maximilian stärker in der eigenen Hand und
drängte sofort auf beschleunigte Auszahlung des Geldes zur
Verteilung an die Schweizer: sonst sei es unmöglich, den Krieg zu
beginnen. Auch ahnte Heinrich Maximilians Hintergedanken bei
dessen Anerbieten zur Truppenführung nicht, vielmehr erfüllte ihn
diese Aussicht, den Kaiser als Feldhauptmann für sein Heer zu er-
halten, mit solcher Freude, daß er noch weitere 25 000 Kronen
zu zahlen bereit war, wenn sich Maximilian vertragsmäßig dazu ver-
pflichten wollte. Allerdings den weiteren Wunsch, selbst vom Kriege
fern zu bleiben, konnte ihm Heinrich bei seinem eigenen ehrgeizigen
Tatendurste nicht erfüllen.!
Sofort nach dem Abschluß des mißglückten Unternehmens in
Spanien wurde in England mit allen Kräften an der Vorbereitung
des neuen Krieges gearbeitet. In dem Parlamente hatte es nicht an
Widerspruch gegen Heinrichs eigene Heerfahrt gefehlt?, auch blieb
es ein großes Wagnis, einen Feldzug größten Stiles unter des Königs
Führung auf dem Festlande zu unternehmen, während der schottische
Nachbar eine überaus bedenkliche Haltung zeigte. Aber die Rüstungen
gingen ohne Aufenthalt voran. .
Sir Edward Howard erhielt wiederum den Oberbefehl zur See,
jetzt in aller Form zum Admiral von England erhoben, und wiederum
gelang es den Engländern, die Herrschaft zur See zu behaupten,
"$ 1 Vertrag von Mecheln, 5. April 1513, Rymer „Foedera“ XIII, 354—358,
danach „Du Mont, Corps diplomat.“, IV, 1 S.173—175, Auszug bei Bergenroth,
Calender of State Pap., Spanish, II, Nr. 97, kurze Notiz bei Brewer a a. O. I,
Nr. 3861, 2. Maximilians Ratifikation liegt nicht vor; er übersandte sie erst
am 14. Juni an Margarete; sie wird sonst in seinen Briefen erwähnt: an
Margar. 14. April, bei Hubert Kreiten, „Der Briefwechsel Maximilians mit Mar-
garete“, im Archiv für österreich. Gesch. 96 (1907), S. 276f., 12. Mai, Le Glay,
Corresp. II, 141f. Br. 4059 (nach einer den Engländern übergebenen Kopie),
17.—18. Mai, Le Glay, Corr. S. 143—148, 8. Juni, Kreiten S. 279—281, 14. Juni,
Le Glay S. 163. Von Maximilians Eid auf den Vertrag berichtet Heinrichs
Vertreter bei ihm, Sir Robert Wingfield, 15. Mai, Br. 4069, vgl. dessen
sonstige Berichte vom 17. Mai, 19. u. 21. Juni ebd. 4078, 4272, 4274. — Ein
wohl an Ferdinand gesandter Entwurf zu dem Vertrage bei Bergenroth a. a. O.
Nr. 84 nennt schon die höhere Summe von 125 000 Kronen; über das weitere
Zahlungsanerbieten s. die beiden undatierten Konzepte zum Schreiben Hein-
richs an den bei Margarete weilenden Sir Eduard Poynings, Br. 4085f.
? Trevelyan Papers III, 8.
12 Wilhelm Busch.
wenn sie auch die Blockade von Brest, in dessen Hafen die fran-
zösische Flotte lag, aufheben mußten und im Gefecht ihren tapferen
Anführer verloren. Eine Zeitlang sah es wegen der Zustände auf der
Flotte bedenklich aus, zumal dem Grundübel, dem fortdauernden
Proviantmangel kaum abgeholfen wurde. Aber trotz des Mißgeschicks
hatte sich die Unternehmungslust und der Mut der englischen See-
leute glänzend bewährt und auch nach außen Eindruck gemacht.
Die Franzosen hatten dabei erheblich gelitten und waren zu keinem
größeren Unternehmen fähig, und so blieb es wie im vorigen Jahre
bei der Beherrschung der See durch die Engländer, so daß Heinrich
ohne jede Gefährdung im Juni 1513 seine große Armee nach Frank-
reich übersetzen und der neuernannte Admiral Lord Thomas Howard
sogar am Landkriege gegen Schottland teilnehmen konnte. Auch die
weiteren Versuche auf französischer Seite zur See noch einmal vor-
zugehen und den Engländern die Herrschaft zu entreißen, waren
vergeblich. Wohl erhielten sie die Hilfe der schottischen Flotte,
aber kaum segelten sie im Oktober aus, als sie ein schwerer Sturm
unter Verlust auseinanderwarf. Die Heimfahrt der Engländer
konnte geschehen wie die Ausfahrt, die eigentliche Entscheidung
hatte in dem Landkriege zu fallen.
Die in der Vorbereitung dieses Krieges zu überwindenden Schwierig-
keiten waren außerordentlich groß. Seit Menschengedenken hatte
England einen derartigen Festlandskrieg nicht mehr geführt, es
fehlte schlechthin jede Kenntnis und Erfahrung, so daß Heinrich
sich für die Heeresleitung vom Kaiser einen erfahrenen Feldhaupt-
mann hatte ausbitten müssen, worauf dieser sich ja selbst anbot.
Auch mit allem, was bei uns der Intendantur zufüällt, lag es im argen;
war es schon kaum möglich gewesen, bei der Flotte dieser Schwierig-
keiten Herr zu werden, so wuchsen die Aufgaben noch gewaltig an
bei der großen Landarmee und der dafür notwendigen Transport-
flotte. Man hatte keinerlei Organisation, kein Vorbild, keine Schulung
irgendwelcher Art, die ganze Last ruhte auf den Schultern eines
einzigen Mannes, und zwar eines Geistlichen, des Almoseniers des
Königs, Thomas Wolsey, der hierbei allerdings eine staunenswerte
Leistungsfähigkeit an den Tag legte, und dem es allein zu verdanken
war, wenn man schließlich zu einem befriedigenden Ergebnis kam.
Leider erhalten wir,über die Werbung, die Ausrüstung und die
ganze Organisation des Heeres nur sehr fragmentarische Mitteilungen.
Von Mitte Februar 1513 an wurden die ersten Lieferungen vergeben,
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 13
zuerst ganz allgemein gehalten, erst später auf einzelne Grafschaften
beschränkt; auch erhielten einzelne Lieferanten sehr verschieden-
artige Aufträge, für die Ausrüstung wandte man sich außerdem an
das Ausland.! Deutsche Söldner wurden geworben, aber die Haupt-
masse des Heeres bestand aus Engländern. Des Königs Aufgebot
erging an die einzelnen Vasallen: Sir David Owen hatte 100 tüchtige
und wohl ausgerüstete Leute zu stellen, 60 Bogenschützen und
40 Hellebardiere bis Anfang April, dann sollte er das Geld für deren
Wänmser, die Marsch- und Reisegebühren erhalten; ähnlich Lord
Hastings und die beiden Fortescue, Sir Richard Sacheverell, Sir
Henry Marny; selbst ein Mann wie Sir Edward Poynings mußte,
während er noch als Gesandter in Brüssel weilte, an die Bereitstellung
seiner 100 Mann Gefolgschaft und an ihre Ausrüstung denken’?
Im ganzen schätzte man nach einem Entwurf von Wolseys Hand
den Bedarf noch über die dem Parlament gemachten Angaben hinaus
für das laufende Jahr auf die für jene Zeit gewaltige Summe von
640 000 Pfd. Sterling und hielt im ganzen die Aufstellung von
80 000 Mann für nötig und, wie es scheint, damals auch für möglich.’
Die ganze Armee war in drei Abteilungen geteilt, die Vorhut (van-
guard), die Hauptmacht (middle ward) und die Nachhut (rearguard).
Da die Bereitstellung der Hauptmacht zu lange dauerte und man
alle schlagbereiten Abteilungen möglichst schnell an den Feind
bringen wollte, so sollte die Nachhut unmittelbar der Mitte Mai
überzusetzenden Vorhut folgen, so daß diese Namen nicht die Reihen-
folge im Marsch der Armee angaben, sondern lediglich die taktische
Einteilung und das Größenverhältnis der Heeresteile bezeichneten.
Die Vorhut zählte etwa 8000 Mann unter George Talbot Graf Shrews-
bury, die Nachhut etwa 6000 Mann unter Lord Herbert, die ihnen
nachfolgende Hauptmacht etwa 15000 Mann unter dem König
selbst. Bei der Vorhut waren die 2500 geworbenen Deutschen und
der bewährte tapfere Sir Rice ap Thomas mit etwa 3000 Mann.
Die Gesamtzahl der gegen Frankreich geführten Truppen wird rund
30 000 Mann betragen haben.*
i Br. 3728, 3757, 3769, 3788, 3792, 3796, 3850, 3858, 3888, 3894; ferner
3732, 4131. ,
? Strype, Memorials I, App. S. 3f. (Halliwell, Lett. of the Kings of England,
I, 202—4, Br. 3749), Br. 3886f., 3890f., 3950. 3 Br. 3884.
4 Über die verschiedenen Anordnungen s. Heinrichs Brief an Poynings,
6. Mai, Br. 4008 und das Konzept ebendaselbst 4009, ferner Hall, Chronicle,
LA Wilhelm Busch.
Die Ernennung Shrewsburys zum Befehlshaber der Vorhut ge-
schah erst am 12. Mai, am 13. und 17. Mai die des Befehlshabers
der Transportflotte und der Leiter der Einschiffung in den englischen
Ausfahrthäfen!, und schließlich kam Ende Mai heran, ehe die Über-
fahrt beginnen konnte; der Grund wird in dem widrigen Winde
gelegen haben. Am 6. Juni landete endlich Shrewsbury mit einem
Teil seiner Vorhut in Calais, in den nächsten Tagen folgte der Rest,
am 10. Juni Lord Herbert und nach ihm die einzelnen Abteilungen
seiner Nachhut; am 13. Juni rückte Shrewsbury vor und überschritt
die Grenze, am 16. Juni Lord Herbert. Nach einem Scharmützel
im Februar scheint es an der Grenze ziemlich ruhig geblieben zu
sein, jetzt begegnete den Vormarschierenden kein Widerstand,
sie zogen, während die Truppen der Hauptmacht allmählich in
Calais landeten, gegen Boulogne, schwenkten dann aber am
S. 537. Hall entnehme ich die sonst nicht angegebenen Truppenstärken,
für die Vorhut 8000, die Nachhut 6000 Mann, die wir jedoch nur als
annähernde Schätzungen ansehen können. Eine genaue Feststellung ist
wegen der schwankenden Angaben nicht möglich, zumal auch die Listen
mit genaueren Aufstellungen voneinander abweichen oder nicht voll-
ständig sind. Ganz übertrieben sind die den Venezianern gemachten und von
diesen wiedergegebenen Mitteilungen, Vor- und Nachtrab 25—30 000 Mann,
Gesamtstärke bis 60 000 Mann, Brown, Cal. of State Pap., Venetian, II, Nr. 250,
252f.; ähnlich hochgegriffen sind die Angaben im Chronicle of Calais S. 11.
Halls Angaben werden einigermaßen durch eine nicht vollständige Aufstellung
für die Vorhut gestützt, Br. Nr. 4070, etwas über 6300 Mann. Für das ganze
Heer kommt die runde Zahl von 30 000 der Gesamtstärke am nächsten. Hein-
rich erklärt sich zu dieser Zahl bereit in einem Briefkonzept an seine Gesandten
bei Margarete (Br., Nr. 4086). Die gleichen Zahlen nennt der hier noch durchweg
gut unterrichtete Polydor Vergil, S. 22, auch Du Bellay (Mémoires, Petitot, 1,
229) schätzt Heinrichs Armee auf 25—30 000 Mann. Die bei Br. 3885 gegebene
Armeeeinteilung. die Pauli („Anfänge Heinrichs VIIL.“, in Aufs. zur englischen
Geschichte N. F. S. 181) irrig für die Einteilung der Gesamtstreitmacht verwendet,
bezieht sich nur auf das Gros; die einzelnen Abteilungsstärken dieser auch nicht
vollständigen Liste ergeben zusammen addiert 13 316 Mann; bei Br. 4314 ist die
Gesamtstärke des „Middleward“ auf 14 032 angegeben, was mit Halls Zahlen
für Vorhut und Nachhut (14 000 Mann) etwas über 28 000 ergibt. In einer
Kostenaufstellung (Br. 4309) sind allein die englischen Fußtruppen auf 26 000
Mann angegeben; dazu kommen die Flanderer und die Deutschen, die 950 Mann
der Besatzung von Calais, so daß die zuverlässigsten Angaben alle auf etwas
mehr oder weniger als 30 000 Mann hinaus kommen; vgl. außerdem Brown
Nr. 265f.; 268, Zurita, Anales de Aragon VI, Bl. 358a, 367a.
I Rymer, Foedera XIII, 367f., 369f., Br. 4061 und 4063 (wiederholt 4126,
II und III), 4082, 4083 (wiederholt 6426, V f.).
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 15
19. Juni plötzlich nach dem Inneren Frankreichs ab gegen Thé-
rouanne, um dieses zu belagern.!
Hierin dürfen wir den ersten entscheidenden Eingriff der Politik
Maximilians in die englische Kriegführung sehen. Er hatte schein-
bar sich bescheiden Heinrich untergeordnet, indem er sich, geschickt
dessen Dünkel schmeichelnd, seinen Soldaten nannte, da er sein
Geld empfangen habe, er wolle auch Heinrich betrachten als eigenen
Sohn, wenn er als Familienfreund ohne alles Zeremoniell zu ihm
komme.? Aber je demütiger Maximilian sich nach außen hin stellte,
um so mehr war er gewillt, seine Interessen in der Kriegführung durch-
zusetzen.
Wir kennen seinen Plan eines doppelten Angriffs gegen Frank-
reich von Osten gegen das Herzogtum Burgund durch die Schweizer
Fußtruppen, die er mit Reitern und Artillerie verstärken wollte,
und von Westen durch das von ihm geführte englische Heer. Daher
war es ihm höchlichst zuwider, als er hörte, daß die Engländer das
in ihrem Interesse einzig Vernünftige tun und den Küstenplatz
Boulogne einnehmen wollten. Sobald er von diesem Plane erfahren,
schrieb er am 25. Mai seiner Tochter Margarete, daß er gar nicht
1 Die Zeitangaben über die Überfahrt widersprechen sich. Heinrich schrieb
am 6. Mai an Poynings (Br. 4008f.), Shrewsbury werde bei gutem Wetter am
16. in Calais sein, ihm Herbert, diesem Heinrich selbst folgen. Hall S. 537
setzt Shrewsburys Überfahrt in die Mitte, Herberts auf Ende Mai. Dazu
stimmt nicht die Ernennung der Einschiffungskommissare, die erst am 17. Mai
geschah, besonders aber nicht die Angaben des Chronicle of Calais (S. 10£.),
das fast Tag für Tag die einzelnen in der Stadt eintreffenden Kommandos
nennt, und hier augenscheinlich auf sehr genauen Aufzeichnungen beruht,
in denen nur, wie in den venezianischen Berichten, die Truppenstärken sehr über-
schätzt sind; ich habe mich seinen Angaben angeschlossen; obendrein stimmt
Halls Datum des Abmarsches, 17. Juni (S. 538), ziemlich genau zu dem 16. Juni
des Chron. of Cal. (S. 11) für Lord Herbert. Pauli, a. a. O. S. 185f. folgt Hall.
Über das Gefecht im Februar s. Br. 3744; über die auch für die Flotte ungünstigen
Windverhältnisse Br. 4076, 4094.
2 Brief Fox’, 15. Juli 1513, Br. Nr. 4349, Robert Wingfields, 23. Juli und
6. Aug., ebd. 4361, 4389. Wenn Maximilian selbst keinen Anstand nahm, sich
in seiner kaiserlichen Würde zu einer solchen Rolle zu bestimmen, so kann nicht
wundernehmen, daß die englischen Chronisten (Hall 548f. Stow 413, Chron.
of Cal. S. 14, London Chronicle S. 7) Heinrichs Stellung möglichst herausstreichen
und den Kaiser wie einen Söldner in dessen Tagelohn stehen lassen; ebenso
Du Bellay I, 243. — Ulmann II, 467 gibt dem Verhältnis doch eine zu milde
Färbung, denn tatsächlich führte der Kaiser für englische Bezahlung das
englische Heer als eine Art Generalstabschef des Königs.
16 ; Wilhelm Busch.
dieser Meinung sei; Heinrich solle bei Le Crotoy an der Mündung
der Somme landen, gegen St. Quentin vorgehen, dies und die ganze
Sommelinie besetzen, er selbst werde mit Truppen zu ihm kommen,
um von der Somme als Operationsbasis aus in das Innere Frank-
reichs vorzustoßen. Ihm kam es nur darauf an, ein gemeinsames
Zusammenwirken mit den von der anderen Seite vordringenden
Schweizern herzustellen, er wäre aber zur Schwächung Frankreichs
schon zufrieden gewesen, wenn Heinrich von Le Crotoy aus durch
die Normandie nach der Bretagne gezogen wäre, um dort Ludwigs
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Herrschaft zu vernichten!; ein ganz phantastischer Plan, bei dem
vielleicht etwas die Lust zur Vergeltung bei ihm mitspielte, der einst
als Bewerber um die Hand Annas von der Bretagne und um ihr
Land etwas kläglich gegenüber Ludwig von Frankreich unter-
legen war.
Allerdings gingen die Schweizer zu seinem Leidwesen zunächst ihre
eigenen Wege. Sie fochten damals nicht mit ihren Soldtruppen in
fremdem Dienst, sondern traten selbst als kriegführende Macht mit
! Le Glay, Corresp. de Maxim. et de Marguerite II, 152—54.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 17
«a eigenen politischen Zielen in den Kampf. Der Streitgegenstand
zwischen ihnen und König Ludwig war aber nicht das vom Kaiser
erstrebte Herzogtum Burgund, sondern Mailand und die Herrschaft
in Oberitalien, zumal auch Ludwig seine Hauptkraft daran setzte,
diesen Verlust vom vorigen Jahre wieder gut zu machen, so daß die
Franzosen bis Mai 1513 wieder die Herren im größten Teile des
Herzogtums wurden. Dafür mußte Maximilian trösten, daß die
Engländer mit ihrem folggamen Abschwenken in das Innere Frank-
reichs den ersten ihren eigensten Interessen zuwiderlaufenden
Schritt taten, allerdings nun nicht im Sinne des Kaisers so weit wie
möglich vorstießen, sondern an die Belagerung des festen Therouanne
gingen.
3. Die Belagerung Thörouannes und die Sporenschlacht
von Guinegate (16. August 1513).
Thérouanne liegt in Artois, südlich von St. Omer am Oberlaufe
des linken Scheldenebenflusses, der Lys. Am 22. Juni schlugen die
Engländer vor der Stadt ihr Lager auf; als die beratenden Führer in
Lord Herberts Zelt saßen, traf eine feindliche Kugel in ihren Kreis
und tötete Lord Edward Carew. Thérouanne war wohl befestigt und
sein tatkräftiger Kommandant, Herr von Pontremy, verfügte neben
den Bürgern über 600 Reiter und 2500 Deutsche als Besatzung.
Shrewsbury lagerte sich im Nordwesten, Herbert im Osten um die
Feste, welche dadurch nur auf dem nördlichen Ufer des Lysflusses
umschlossen wurde; sie warfen Schanzwerke auf, mit denen sie all-
mählich näher an die Wälle heranrückten, wenn sie auch die Be-
kämpfung mit dem schweren Geschütz nur vorbereiteten und zu-
nächst einige Häuser in Brand schossen; sie hatten sich selbst dafür
gegen die lebhaften Ausfälle der regsamen Besatzung zu wehren.!
Der Nachschub für den Unterhalt der Belagerungstruppen wurde
von Calais aus besorgt und dabei ein Ende Juni abgehender größerer
Proviantzug nahe bei Guines plötzlich überfallen und die Begleit-
mannschaft zum größten Teile niedergemacht, die Proviantwagen
wurden nach Boulogne geschafft. Es war eine böse Schlappe, für
! Beginn der Belagerung nach Hall S. 538, Ferry de Croy an Margarete,
St. Omer 2. Juli 1513, Le Glay, Negociat. dipl. I, 526, vgl. Chron. of Cal. S. 12,
das Tagebuch von Heinrichs Kaplan und Sekretär John Taylor, Br. S. 623,
und die Marschtabelle ebenda S. 609.
Histor. Vierteljabrschrift. 1910. 1. 2
18 Wilhelm Busch.
welche nur die tapfere Haltung der Bogenschützen einigen Trost
gewähren konnte; man nahm aber eine Lehre aus dem Überfall
und regelte die Zufuhr und ihre Deckung besser, die außer von
Calais auch von Flandern und Hennegau besorgt wurde. Denn
trotz der Neutralität der Lande Karls ließ Margarete diese Unter-
stützung ebenso wie den Zuzug geworbener Truppen aus den Nieder-
landen dem englischen Bundesgenossen zuteil werden.!
So war der Krieg im vollen Gange, als Heinrich mit der englischen
Hauptmacht von 14000 Mann aufbrach. Sie war in sich so ein-
geteilt wie das Heer im ganzen. Den Vortrab führte des Königs
Günstling Karl Brandon, der kurz zuvor, am 15. Mai, zum Viscount
Lisle und darauf zum Marschall des königlichen Heeres ernannt
worden war.?
Sonst befanden sich bei Heinrichs Heeresabteilung der Herzog
von Buckingham und trotz seines Mißgeschicks vom vorigen Jahre
der Marquis von Dorset, neben ihm die Befehlshaber der Expeditionen
von 1511, Lord Darcy und Sir Edward Poynings; ferner Graf Essex,
Lord Willoughby, Sir Thomas Boleyn, Sir John Seymour, Sir Richard
Carew, Sir Henry Wyat, jeder mit seinem Gefolge, sodann die Bischöfe
Richard Fox von Winchester, und Ruthal von Durham mit je 100
Mann, ja der Almosenier Thomas Wolsey mit 200, und dazu nun
der ganze pomphafte Hofstaat des Königs, den er auch im Felde
nicht entbehren konnte: seine Sekretäre, die im ganzen 115 Mann
starke Kapelle, sein Meister im Lautenspiel, Peter von Brescia,
die sonstigen Sänger und Spieler und dann der Schwarm zu seiner
persönlichen Bedienung, die Kammerherren, die Zeremonienmeister,
die Ärzte, Vorschneider, Diener und Pagen, die Garderobebeamten
und alle die andere niedere Dienerschaft des Haushaltes, der Küche
und des Stalles, endlich die Wappenkönige mit den Herolden und
Unterherolden, die von Ralph Egerton getragene Königsstandarte,
umgeben von den 600 Mann der Königlichen Leibwache. So zog
König Heinrich mit einer für seine Zeit großen Heeresmacht, aber
mit einem noch größeren königlichen Prunke zu Felde, wobei man
! Über den Überfall der Proviantkolonne s. Hall S. 538f., Taylor Br. S. 623,
Chron. of Cal. S. 12, vgl. Du Bellay Mém. I, 321 (auch Fleuranges, bei Petitot
XIV, 252), nur setzt Du Bellay den Vorgang zeitlich zu spät. Auch er hebt
wie Hall die tapfere Haltung der engl. Bogenschützen hervor; sonst Brown II,
Nr. 259, 262f.
? Br. Nr. 4072, 4126, I.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 19
den Krieg ansah wie ein Ritterspiel mit seiner Schaustellung von Glanz
und Reichtum.!
Vor seiner Abfahrt ernannte Heinrich seine Gemahlin Katharina
für die Zeit seiner Abwesenheit zur Regentin des Reiches und be-
stellte ihr einen Rat, an dessen Spitze der Erzbischof Warham von
Canterbury und Sir Thomas Lovell standen; dem Graf-Marschall
des Reichs aber, dem Vater seiner beiden tapferen Admirale, dem
alten Grafen Surrey übertrug er die verantwortungsvolle Aufgabe,
England gegen den schottischen Nachbarn zu schützen.?
Vierhundert Schiffe sollen nötig gewesen sein, um das Heer mit
seinem Troß und der ganzen Artillerie überzusetzen. Bei frischem
Winde geschah die Fahrt am 30. Juni, und mit einem gewaltigen
Geschützdonner wurde die glückliche Ankunft des Königs in Calais
von Stadt und Flotte aus begrüßt, den man bis Dover gehört haben
wollte. In reichgeschmücktem Boote fuhr Heinrich ans Land und
wurde in festlichem Zuge von Vornehmen und Geistlichen zur Nikolas-
kirche und von dort zu seiner Wohnung im Stapelhofe begleitet.’
Heinrich blieb zunächst in Calais, wo er am 3. Juli in Gegenwart
von Maximilians Gesandten seine Abmachungen mit dem Kaiser
beschwor. Auch kam weiterer Zuzug aus Flandern, von dem ein
Teil sofort als Unterstützung zum Belagerungsheere vor Therouanne
gesandt, der Rest bei der Hauptmacht gehalten wurde; einige
Schwierigkeit machte die Regelung der Zufuhr aus den vertrags-
mäßig neutralen Gebieten Karls; auffallend spät erst, am 21. Juli,
brach Heinrich von Calais auf, nachdem Lord Lisle mit dem Vor-
trab vorangegangen war. Der Marsch geschah außerordentlich
langsam, erst am 25. wurde bei Ardres auf französischem Boden
das Lager aufgeschlagen; frühzeitig kamen Ausschreitungen vor,
so daß Heinrich drei deutsche Landsknechte aufhängen ließ. Dann
ging es in enger Marschordnung weiter, um dem erwarteten Gegner
sofort die Spitze bieten zu können; eines der für die Belagerung
mitgebrachten schweren Geschütze, der „zwölf Apostel“, stürzte
in einen Teich, in dem man es vorläufig liegen lassen mußte. Am
21. scharmützelte man mit dem Feinde, wobei das beständige Vor-
rücken in Schlachtordnung unter sengender Sonnenglut die Truppen
1 Br. 3835, 4237 (Lodge, Illustrations of Brit. Hist. I, 1f.), 4306f., 4309,
4314, Hall S. 539, Chron. of. Cal. S. 12f.
? Br. 4179, Hall S. 539, vgl. Rymer XIII, 370f., Br. 4202.
® HallS. 539, Taylors Tagebuch Br. S. 623, Chron. of. Cal. S. 12, Pol. Verg. S. 22.
dÄ
20 Wilhelm Busch.
stark mitnahm, und dabei stürzte in einem Engweg wieder ein
Apostelgeschütz um. Als am Tage darauf 100 Arbeiter das erste
Geschütz aus dem Teich herausgezogen hatten, wurden sie von
dem wachsamen Gegner überfallen, niedergehauen oder gefangen
genommen, das Geschütz aber wurde als willkommene Beute nach
Boulogne geschafft, während es mit genauer Not gelang, das andere
in Sicherheit zu bringen.
Endlich kam man am 1. August bei schließlich abscheulich ge-
wordenem Wetter, langsam sich durch grundlose Wege fortschleppend,
zwischen St. Omer und Therouanne an und konnte sich am 4. mit
der Belagerungsarmee verbinden. Die Belagerung, die ja den Süden
ganz frei gelassen hatte, war recht wenig vorangekommen, die
Belagerten scheinen die Belagerer mehr beunruhigt zu haben, als
umgekehrt, wie ja auch Heinrichs Armee die Unternehmungslust
der Franzosen sehr hatte fühlen müssen. Wenn auch ein Einfall der
Besatzung von Boulogne in das Gebiet von Calais zurückgewiesen
wurde, nachdem die Truppen bis vor die Mauern der Stadt gekommen
waren, so waren doch die leichten Mannschaften der Franzosen
überall, sie störten die rückwärtigen Verbindungen und griffen die
Nachzügler auf. Der Bevollmächtigte Margaretens im Lager schrieb,
daß Heinrich und seine Armee etwas leisten wollten, daß aber sehr
schlechte Ordnung herrsche und Heinrich das Kommen Maximilians
herbeiwünsche, um hier Wandel zu schaffen; alles werde von zwei
eigensinnigen Leuten geleitet, Lord Lisle und dem Almosenier Wolsey.!
Maximilian hatte lange auf sich warten lassen. Die Vielgestaltig-
keit seiner Pläne nahm seine Aufmerksamkeit nach verschiedenen
Seiten hin in Anspruch. Von den Schweizern hatte er im März 1513
6000 Mann oder mehr gefordert, sie aber lehnten die Forderung
wegen ihres eigenen Kampfes gegen Frankreich in Oberitalien ab
und vertrösteten ihn auf das Ende ihres jetzigen Krieges. Auf sein
erneutes Drängen, wobei er ihnen selbst Geld und Truppenhilfe
versprach, blieben sie bei ihrer hinhaltenden Antwort, da ihr
italienisches Unternehmen in vollem Gange war.?
1 Über die Kriegsbegebenheiten s. Hall S. 540—544, Taylor bei Br. S. 623f.,
kürzer Pol. Verg. S. 23; Philipp de Bregilles an Margarete, 2. August, Lettres
de Louis XII, vol. IV, S. 189—191, Br. 4386.
2 Eidgenössische Abschiede III, 2, S. 691, 703. Maximilians Instruktion,
Augsburg, 16. April 1513, ebd. 707£., vgl. Abschied vom 18. April, ebd. S. 707,
Gagliardi, „Novara und Dijon“, Zürich 1907, S. 66.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 21
Am 9. Juni 1513 geschah die Entscheidungsschlacht bei dem
von den Franzosen belagerten Novara, in welcher das Schweizer
Fußvolk, etwa 10 000 Mann stark, fast gar nicht durch Reiterei und
Geschütz verstärkt, den überlegenen Feind unter La Tremoille
vollständig schlug: in einer Stellung, glänzend wie noch nie, standen
die siegreichen Eidgenossen da, sie waren wieder die Herren im
Herzogtum Mailand, während die Trümmer des französischen Heeres
über die Alpen flohen.
Die Kunde des Sieges, die Heinrich noch vor seiner Ab-
fahrt erhalten haben wird, konnte ihn und ebenso den Kaiser
erfreuen, der jetzt um so mehr hoffte, das geschlagene Frank-
reich unmittelbar durch den von ihm geplanten Doppelangriff
zu treffen. Allerdings hatte er den Schweizern bisher so gut
wie gar keinen Beistand geleistet, er war auch nicht in der
Lage dazu, ehe er das englische Geld in der Hand hatte, und
schrieb daher dringend an seine Tochter Margarete von dem
mit Hilfe der Schweizer geplanten Angriffe auf Frankreich, wo-
für ihm aber Heinrich sofort die beiden ersten vertragsmäßigen
Raten (70 000 Kronen) auszahlen müsse, sonst sei er außerstande
zu handeln.! |
Um dieselbe Zeit hatten die Schweizer eine Bereitstellung von
6000 Mann Reserve für ihre in Italien kämpfende Kriegsmacht
beschlossen und zugleich einen Angriff auf Burgund oder die Dauphiné .
erwogen; nach dem Eintreffen der Siegeskunde von Novara wurde
ein großer Angriff auf Frankreich selbst fester ins Auge gefaßt und
der Kaiser um Hilfe gebeten, der natürlich eifrig auf den Plan ein-
ging. Die Kantone zögerten noch einmal, weil augenscheinlich ein
derartiges Unternehmen über die eigene Kraft hinausging, solange
nachdrückliche auswärtige Hilfe fehlte. Ihr Heer in Italien war
völlig erschöpft, es lief auseinander, und die Disziplinlosigkeit griff
von seinen Reihen aus weiter, so daß es zu einem förmlichen Auf-
ruhr in den Kantonen kam, aus dem heraus dann der Gedanke einer
Ablenkung gegen Frankreich neu aufgenommen wurde Auch
Maximilian drängte voran. Denn endlich hatte er die Mittel in der
Hand, als im Juni die heißersehnten 70 000 Kronen von Heinrich
ı Maxim. an Margarete, Ulm 8. Juni 1513, bei Hubert Kreiten, „Der Brief-
wechsel Maximilians mit Margarete“, im Archiv für österr. Gesch. Bd. 96 (1907),
S. 279£.; vgl. Gagliardi a. a. O., S. 121f.
22 Wilhelm Busch.
ausgezahlt worden waren.! Zugleich waren die Engländer auf fran-
zösischem Boden gelandet und hatten glücklich ihren Marsch von
Boulogne in das Innere Frankreichs gelenkt.
Ihr Vorgehen wirkte auf die Schweizer, besonders konnte Maxi-
milian diesen am 20. Juli die Bereitstellung von 16000 Gulden
in Zürich melden, einer Summe, die er ihnen schon für den italienischen
Krieg als Monatssold zugesagt hatte und auch für den jetzigen
Krieg wieder versprach; seine Reiter und Geschütze seien für sie
unterwegs, sie sollten ihren Zug auf die Champagne richten, um so
mit den Engländern zusammenwirken zu können. Diese letzte
Botschaft brachte die Zögernden in Bewegung, am 2. August 1513
beschloß die Tagsatzung in Zürich, daß sich am 27. August
16 000 Mann bei Besançon versammeln sollten; das Unternehmen
wurde in großem Stile geplant, man erwartete außerdem einen
reichen Zustrom von Freiwilligen neben den kaiserlichen Völkern,
und somit einen Kriegszug, von dem man ähnlichen Erfolg wie
vom italienischen erhoffen durfte.?
So konnte Maximilian befriedigt und voller Erwartung in die
Zukunft blicken. Alles schien sich seinen Wünschen zu fügen, er
stand im Mittelpunkt des großen Doppelangriffs auf das durch
Novara schon schwer getroffene Frankreich, mit dem er selbst noch
kurz zuvor in Verhandlungen gestanden hatte. Die Wandlungs-
fähigkeit, zugleich aber auch die Entschlossenheit und Umsicht, mit
der er nun von dem genau entgegengesetzten Gesichtspunkte aus
handelte, sind erstaunlich, aber wie so oft, fehlte dem kühnen
Projektenmacher die Ausdauer im Entschluß, und dabei stand ja
das ganze kaiserliche Unternehmen auf Borg; zu dem Kriegszug im
Osten war er erst fähig nach der Auszahlung der englischen Gelder,
seine eigenen Leistungen traten sehr dahinter zurück, und im Westen
trug er außer seinem eigenen Erscheinen bei dem englischen Heere
so gut wie gar nichts bei; die deutschen und burgundischen Truppen
bei diesem standen genau wie er selbst im englischen Solde. Damit
ruhte das große Unternehmen auf recht unsicheren Grundlagen,
er konnte es in der einmal ergriffenen Richtung nur mit derselben
geschickten Diplomatie festhalten, mit der er es eingeleitet hatte,
! Abschied vom 4. und 20. Juni, Eidgen. Absch. III, 2, S. 718f., 722, sonst.
s. die ausführliche Darlegung bei Gagliardi S. 188—214; Br. II, 2, S. 461.
3? Eidgenössische Abschiede III, 2, S. 722, 726f., 730f.; über das Datum
des 2. Aug. s. Gagliardi S. 219 Note 4.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 23
aber bei diesem Verhältnis der tatsächlichen vollen Unabhängigkeit
sowohl der Schweizer wie der Engländer von ihm konnte ihm die
Leitung auch jeden Augenblick wieder entgleiten.
Zunächst aber schien sein Einfluß entscheidend bleiben zu sollen.
Die Schweizer waren im Vormarsch, wie er es gewollt, und nun
erschien er selbst bei den Engländern, um gut zu machen, was diese
seinen Wünschen gegenüber bisher verabsäumt hatten. Er hatte
ja schon glücklich ihren auf Boulogne gerichteten Marsch nach
Frankreich hinein gelenkt, war aber sehr unzufrieden, als sie statt
eines Vorstoßes möglichst tief in das Innere des Landes sich vor
Therouanne festlegten. Er ließ mit deutlichem Ärger hören, daß
die Engländer dort Geld und Leute vergeuden würden, und wenn
der König seinen persönlichen Beistand haben wolle, dann solle er
auch seinen auf langer Erfahrung und ehrlicher Gesinnung beruhenden
Rat einholen.!
Während der letzten Verhandlungen im Juli war der Kaiser den
Rhein herab nach den Niederlanden gezogen, und am 10. August
trafen sich die beiden Herrscher vor dem Städtchen Aire, nordwest-
lich von Thérouanne, Heinrich und sein Gefolge in prächtiger
Kleidung mit reicher Stickerei und schimmernd von Gold, der König
in einem Gewand mit Edelsteinen und Perlen bedeckt, dazu in
leichter Rüstung, hinter ihm seine Pagen in weißen und roten gold-
bestickten Kleidern mit den einzelnen Teilen seiner schweren Armatur;
und dieser Pracht gegenüber der Kaiser mit seinen Leuten in
schlichtem schwarzem Gewand von ausgesuchter Einfachheit. Dabei
goß ein unbarmherziger Regen seine Fluten auf die ganze strahlende
Herrlichkeit der Engländer herunter, ein prächtiges für Maximilian
aufgestelltes Zelt wurde ganz zugrunde gerichtet. Das Wetter war
so, daß man die Begegnung abkürzte und der Kaiser nach der Be-
. grüßung wieder nach Aire, Heinrich nach dem Lager zurückkehrte.?
Am Tage darauf erschien vor Therouanne der schottische Lion
Herold, der Heinrich die Absage König Jakobs IV. von Schottland
überbrachte; aber Heinrich ließ nicht von seinem Unternehmen,
er sandte nur eilende Nachricht in die Heimat, wohin schon Bischof
1 Aufzeichnungen des Bischofs Fox, wahrscheinlich nach Berichten Rob.
Wingfields, Br. 4349.
3 Taylor, Br. S. 624, Hall S. 544f.; Datum nach Taylor, Hall nennt den
11. August (nach ihm Stow S. 493), ebenso die „Newe gezeytung“ bei Weller
„Die ersten deutschen Zeitungen“ S. 22f.
94 Wilhelm Busch.
Ruthal zur Leitung der Verteidigung in seinem Grenzbistum von
Durham zurückgekehrt war, man entschloß sich, den Kampf gegen
beide Gegner zu gleicher Zeit zu wagen.!
Am 12. August besichtigte Maximilian die Belagerungsanstalten
vor Therouanne, von Heinrich eingeholt und nachher durch die
Reihen der Mannschaft und die Gassen des Lagers geführt, wo ihm
ein prächtiges Zelt bereitet war; auch hier erschien er mit seinem
Gefolge in gesuchtem Gegensatz zu Heinrich einfach in schwarze
Seide oder Wolle gekleidet; am Tage darauf kehrte er nach Aire
zurück. Am 15. erhielt die Waffenbrüderschaft der Engländer und
Deutschen einen eigenen Ausdruck durch eine gewaltige Schlägerei,
wobei sich die Deutschen schon des englischen Geschützes bemächtigt
und es auf das englische Lager gerichtet hatten, so daß es ohne
das energische Eingreifen der Anführer fast zu einer regelrechten
Schlacht gekommen wäre; auf beiden Seiten hatte es Tote und Ver-
wundete gegeben, und Maximilian war selbst infolge des Tumultes
von Aire herbeigeeilt.?
Die beiden Fürsten hatten dagegen in vollster Eintracht zusammen
gelebt, mehr wie Vater und Sohn, meinte man, als wie zwei Brüder.
Allerdings war Maximilian ebensowenig wie mit der Belagerung an
sich mit der Art ihrer Durchführung einverstanden. Seine Tochter
Margarete hatte ihn über deren bisherigen Gang auf dem laufenden
erhalten und ihm auch einen Plan der Stadt geschickt, so daß er im
voraus genügend orientiert war. Die Engländer waren dabei ge-
blieben, Therouanne nur auf dem linken Lysufer einzuschließen und
die Südseite frei zu lassen, denn sie fürchteten, daß der hier liegende
Teil der Belagerungstruppen zwischen der Besatzung und einem
Entsatzheere eingeschlossen werden könnte, ehe über den Fluß
herüber Hilfe zu bringen war. So hatten sie von einer vollen Um-
schließung Abstand genommen und bemühten sich seit Wochen
vergeblich, durch ihr Geschütz die festen Mauern der Nordseite
niederzuwerfen. Trotzdem glaubten sie versichern zu können, daß
! Taylor, a. a. O., Hall S. 545—-48. Ruthal an Wolsey, 4. August 1513.
Br. 4388.
7 Taylor, S. 625, Hall, S. 549. In der „Newe gezeytung“ bei Weller S. 24f.
ist der Besuch sehr eingehend geschildert, aber auf den 14. August, und Maxi-
milians Rückkehr auf denselben Tag gesetzt. Hall nennt Freitag den 13. Au-
gust, während der Freitag auf den 19. fiel; nach ihm blieb Maximilian bis
Sonntag. Ich folge hier dem Tagebuch Taylors.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 25
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mußte aber ein- Ka Ën ien N R a
sehen, daß sie
sich zu tief in die
Belagerung ein-
gelassen hatten,
umnunohnejede
Entscheidung
von der Stadt
abzuziehen.!
Aber nur mit Mühe setzte er gegen den Willen der englischen
Führer durch, daß sie auch von der Südseite abgeschlossen wurde,
denn er legte das Hauptgewicht auf die sichere Absperrung und
Aushungerung der ungenügend verproviantierten Stadt, nachdem
sich die Engländer lange genug ohne sichtbaren Erfolg an ihren
festen Wällen abgearbeitet hatten. Es war nur eine schwerfällige
Bedachtsamkeit, welche die Engländer bei ihrer Anordnung der
Belagerung geleitet hatte, sonst waren sie durchaus kampflustig
und bereit, dem etwa erscheinenden Gegner entgegenzutreten.
So hatte man am 13. August von dem Vorhandensein einer größeren
französischen Truppenmacht bei dem etwa 30 km südlich liegenden
Blangy gehört, die zur Deckung eines Proviantzuges bestimmt war;
—
! Paul Armstorff an Margarete aus dem Lager, 15. August, Lett. de Louis,
IV, 192—194, Br. 4399. Über die Ansichten der Engländer s. auch Pol. Verg.
S. 23. — Margaretens frühere Mitteilung an Maximilian bei Le Glay, Corr. II,
238f., von Kreiten, Arch. f. österr. Gesch., 96 S. 237f., richtig 20—27. Juli
angesetzt; Walter, Gött. Cel. Anz. 1908 S. 279 sucht das Datum noch genauer
auf den 22.—23. Juli zu bestimmen.
96 Wilhelm Busch.
sofort war Buckingham mit mehreren anderen Lords und einigen
tausend Mann zu Fuß und zu Pferde über die Lys gegangen und hatte
sich auf der Höhe bei Guinegate aufgestellt; als die Franzosen
ihrer gewahr wurden, hielten sie sich vorsichtig zurück. Auch am
15. soll Heinrich das erneute Vorrücken des Gegners gemeldet worden
sein, an demselben Tag, an dem nun auf Maximilians Drängen die
Änderung der Belagerung und damit eine Truppenverlegung in
größerem Maßstabe beschlossen wurde, wonach Heinrich mit seiner
Hauptmacht die Stellung südlich der Lys einnehmen und nur die
ursprünglichen Belagerungstruppen der Vor- und Nachhut unter
Shrewsbury und Herbert in den alten Stellungen auf den nördlichen
Uferhöhen bleiben sollten.!
Es war keinen Augenblick zu früh gewesen, da gerade am 16. August
der schon früher geplante große Vorstoß von Blangy aus zur Ver-
proviantierung der belagerten Stadt unternommen wurde. Obgleich
für Ludwig der Krieg mit zwei Fronten schwierig war und er seine
Hauptmacht für den italienischen Krieg bestimmt hatte, so dachte
er doch, den Engländern 30 000 Mann gegenüberzustellen, aber sich
dabei verteidigend zu verhalten, Therouannes Besatzung womöglich
zu verstärken und eine Schlacht zu meiden; die matte und wenig
geschickte Führung der Belagerung war nur geeignet, das Vertrauen
auf französischer Seite zu heben. Trotz seiner eigenen Krankheit
ließ sich der gichtbrüchige Ludwig selbst in einem Wagen zu seinen
Truppen fahren, blieb aber dann in Amiens liegen.?
Auf französischer Seite hatte man natürlich keine Ahnung von
dem gerade für den 16. August geplanten englischen Stellungs-
wechsel. Der Vorstoß war sehr geschickt auf die alte Aufstellung
der Engländer berechnet, indem eine größere selbständige Heeres-
abteilung am linken Lysufer vorging, um die dort stehenden Be-
lagerungstruppen, zunächst natürlich Shrewsbury und seine Leute,
auf sich zu ziehen und hinhaltend zu beschäftigen. Die Haupt-
macht dagegen, die schon nachts um zwei Uhr aufbrach, sollte bis
Guinegate durch das wellige Gelände gedeckt von Süden vorstoßen
und den meist aus Speck bestehenden, auf Lasttieren und leichten
1! Über diese vorbereitenden Maßnahmen vor der Schlacht a Anhang I.
3 S. die Berichte aus Frankreich vom venezianischen Gesandten Dandolo,
14. bis 19. Juli 1513, und vom florentinischen, Acciajuolo, 21.—23. Juli, Brown
II, Nr. 268f.; vgl. ebd. 271, 274, 279f., und Petrus Martyr, Opus epistolarum
S. 287f., Br. 4449; Fleuranges S. 254, Bayards Leben (ed. Petitot) S. 73f.
~ C
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 27
Wagen mitgeführten Proviant bis an die Tore der Stadt an der für
frei gehaltenen Südseite schaffen, wo ihn die vorher unterrichteten
Bewohner in Empfang nehmen konnten. Um möglichst schnell zu
handeln, wurde gar kein Fußvolk, sondern nur Reiterei mitgenommen.
Das Vorgehen der linken Umgehungsabteilung vollzog sich ganz
dem Plane entsprechend. Sie stieß auf Shrewsbury, ohne sich aber
auf einen entscheidenden Kampf einzulassen, da sie ja den Gegner
auf dem linken Ufer nur festhalten sollte; Rice ap Thomas
scharmützelte mit ihnen herum, ohne daß sie sich große Ver-
luste zufügten, und zugleich wurden die Angreifer geschickt durch
die Besatzung von Thérouanne unterstützt, der die Hoffnung auf
Hilfe neuen Mut gab, und die bei einem gleichzeitigen lebhaften Feuer
von den Wällen der Stadt einen tapferen Ausfall gegen Lord Herbert
unternahm; es gelang Herbert aber, die Gegner wieder bis an die
Tore der Stadt zurückzudrängen.
Sieg oder Niederlage waren jedoch an dieser Stelle gleichgültig,
da es nur die völlig geglückte Festhaltung der hier stehenden Be-
lagerungstruppen galt; inzwischen aber war das Unglück über die
Hauptmacht hereingebrochen, die 6—8000 Reiter stark von Blangy
heranmarschierte und sich nun plötzlich einem in solcher Stärke
und Bereitschaft gar nicht vermuteten Gegner gegenüber sah.
Die Engländer hatten noch am Abend und in der Nacht nach dem
15. August fünf Brücken über die Lys geschlagen, über welche in der
Frühe des 16. zuerst die Reiterei hinüberging, der dann das Fuß-
volk mit den Geschützen und Wagen folgte. Südlich der etwa einen
halben Kilometer breiten Talsohle der Lys steigt das Gelände in zwei
Absätzen zu einer Höhe an, auf welcher der Ort Guinegate! liegt,
und welche südlich begrenzt wird durch das Tal des Laquettebaches,
der hier in etwa fünf Kilometer Entfernung der Lys parallel fließt,
um später bei Aire in sie einzumünden; die Hochfläche von Guinegate
fällt nach Osten hin zur Ebene ab, westlich durchschneidet sie eine
vom Lystal aus von Nord nach Süd streichende Talmulde, die in
mehrere Zweige gegabelt zur Höhe ansteigt. Südlich des Laquette-
tales erhebt sich das Gelände wieder zu einer Anhöhe, an deren Süd-
westrand am Bache selbst der Ort Bomy liegt. Die Franzosen mußten
also über diese Anhöhe bei Bomy im Süden des Laquettebaches hin-
weg, auf der sie für einen bei Guinegate stehenden Gegner in Sicht
1 Ich behalte diese historisch gebräuchlich gewordene Namensform für den
heute Enguinegatte genannten Ort bei.
28 Wilhelm Busch.
kamen, dann hatten sie das Tal zu durchschreiten, um zur nördlichen
Hochfläche anzusteigen.
Die voraustrabenden leichten Reiter der Engländer hatten zuerst
jenseits Guinegates die nahende gegnerische Vorhut bemerkt und
brachten dem König die Meldung davon, während die schweren
Reiter unter dem Grafen Essex und Sir John Peachie an Guinegate
vorbei gegen diese französischen Aufklärungstruppen anrückten und
sie von der Höhe hinunterdrängten; von einem der hierbei gemachten
Gefangenen erfuhr man nun auch das Nahen der gegnerischen Haupt-
macht.
Heinrich ließ, um sein Vertrauen zu zeigen, das Lager mit seinen
eigenen reichen Zelten auf der ersten Erhebung südlich von Therou-
anne aufschlagen, als er sein Volk zur Schlacht führte, das Fuß-
volk etwa eine englische Meile hinter der Reiterei, während die
Deutschen eine eigene Schlachtordnung auf dem linken Flügel
bildeten. Maximilian hatte sich bisher zurückgehalten und dem König
den Vortritt gelassen, und auch als er aufgefordert wurde sein Banner
neben dem des Königs zu entfalten, lehnte er dies ab: er wolle heute
unter dem König und dem heiligen Georg dienen. Er wußte, daß
trotz allem sein Rat der entscheidende sein würde, denn er befand
sich auf einem Boden, den er in guter Erinnerung haben konnte, da
er gerade auf dieser Höhe zwischen Lys und Laquette bei Guinegate
am 7. August 1479 die Franzosen mit seinem burgundischen Heere
geschlagen hatte, bei dem übrigens auch einige hundert Engländer
gewesen waren. Als er jetzt während des Vormarsches mit seiner
Begleitung zu Heinrich stieß, riet er die beherrschende Höhe gleich
südlich Guinegate über dem Laquettetal mit Geschützen zu besetzen;
er und Heinrich hielten sich zunächst hinter der Reiterei bei dem
Fußvolk.
Um die Mittagsstunde rückte der Feind in drei großen Abteilungen
über die südlichen Höhen heran. Kaum war die erste Abteilung
in das Tal hinabgestiegen und in den Bereich der Geschütze ge-
kommen, die sofort ihr Feuer eröffneten, kaum war das in Schlacht-
ordnung auf der Höhe von Guinegate anrückende Fußvolk sichtbar
geworden, als die Franzosen stutzten und zu weichen begannen.
Sofort drängten die englischen Reiter dem Gegner nach, den Nord-
hang in das Laquettetal hinab, den Südhang hinauf, während es zur
gleichen Zeit den bei ihnen befindlichen berittenen Bogenschützen
gelang, auf der rechten Flanke, wahrscheinlich geschickt die Deckung
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 29
des Laquettetals benutzend, gegen Bomy vorzustoßen und sich dort
hinter Hecken oder in einem Gehölz einzunisten.
Vor den anreitenden Gegnern warfen sich die schon zurückdrängen-
den vorderen Reihen der Franzosen auf die hinteren, sie brachten
diese dadurch in Unordnung und rissen sie mit sich fort. Nahe bei
Bomy wurden sie von den englischen Reitern gefaßt, so daß hier,
wo König Heinrich selbst erschien, der Hauptzusammenstoß erfolgte;
zugleich mit diesem Reiterangriff sandten die hier liegenden
englischen Schützen ihren Pfeilhagel in des Gegners linke Flanke,
während zu dessen Unheil jetzt auch die burgundischen Reiter in der
Front neben den Engländern erschienen und Maximilian die deutschen
Reiter durch ein Seitental in die rechte feindliche Flanke sandte.
Aber noch ehe diese herankommen konnten, war der Kampf schon
entschieden, alle Ordnung und jeder Halt der bereits im Weichen
begriffenen Franzosen verloren gegangen. Waffen und Gepäck
wurden abgeworfen, in wilder Flucht stoben die Geschlagenen davon,
alle Proviantwagen in der Hand des Feindes lassend,. weithin bis fast
an ihren Lagerplatz bei Blangy von den englischen und nun auch
den deutschen Reitern verfolgt. Dort stand zu ihrer Aufnahme
bereit ihr zurückgelassenes Fußvolk, bei dem gerade Herr von Fleu-
ranges mit 14000 Landsknechten zur Verstärkung erschienen war.
Das war die „Sporenschlacht“ von Guinegate am 16. August
1513, die nach dem eröffnenden Artilleriekampf nur in einer Reiter-
jagd bestand und ihren Namen dem Spott verdankt, daß die sofort
fliehenden Franzosen sich in ihr lediglich ihrer Sporen bedient hätten.
Unter den zahlreichen Gefangenen befanden sich der junge Herzog
von Longueville, der Marquis von Rothelin, Graf Dunois, Herr
von Cleremont, der Ritter Bayard. Mit der Niederlage der Haupt-
macht war natürlich auch über den Angriff der französischen Um-
gehungsabteilung und den Ausfall der Besatzung von Therouanne
entschieden.!
So war der große Entsatzversuch abgewiesen und zugleich eine
glänzende, die Augen der Welt auf sich ziehende Waffentat ver-
richtet worden. Im Lager der Sieger gab es dafür erneuten Streit
zwischen den Engländern und den burgundischen Hilfsvölkern über
die Gefangenen, von denen Heinrich die vornehmsten als sein Eigen-
tum betrachtete und nach England schickte, während die Burgunder
! Über die Schlacht bei Guinegate s. Anhang II.
30 Wilhelm Busch.
sich zu seinem großen Ärger weigerten, ihm ihre Gefangenen aus-
zuliefern. Sonst aber ging der Mut hoch, und es heißt, daß der Kaiser
am liebsten dem geschlagenen Feind gleich nachgerückt wäre, um
den Sieg auszunutzen.!
Aber die Engländer waren vor Vollendung ihres Werkes von
Therouanne nicht wegzubringen. Wohl machten sie sich auf einen
weiteren Widerstand der Stadt und neue Entsatzversuche gefaßt,
und schließlich fügte sich Maximilian ihrem alten Wunsche, die
Entscheidung durch einen Sturm zu erzwingen. Aber es sollte nicht
mehr dazu kommen. Als Heinrich sein Lager im Süden von der
Anhöhe näher an die Stadt heranschob und sie mit seinem Geschütz
bedrohte, gab der Kommandant, Herr von Pontremy, den Wider-
stand auf und begann am 21. August zu verhandeln; am Tage darauf
wurde die Kapitulation abgeschlossen, und zwar unter günstigen
Bedingungen, zu denen Maximilian selbst geraten hatte, da er hier
schnell ein Ende machen wollte. Die Besatzung konnte mit fliegenden
Fahnen, mit Sack und Pack, die Reiter mit der Lanze auf dem
Oberschenkel, das Fußvolk mit geschulterter Pike abziehen. Die
Einwohner sollten an Leben und Gut geschont werden und nach
eigener Wahl sich der Besatzung anschließen dürfen; die Zurück-
bleibenden mußten König Heinrichs Untertanen werden. So zogen
die Ausrückenden am 23. August um neun Uhr früh zwischen den
aufgestellten Truppen der Sieger hindurch. Am 24. August hielten
die beiden Monarchen ihren Einzug in die eroberte Stadt, Heinrich
wieder mit größtem Prunk, in der Kathedrale wurde ein Tedeum
gesungen; aber als sie voneinander schieden, Maximilian nach
St. Omer, Heinrich in sein Lager ging, da war ein starker Mißton
in ihre Siegesfreude gekommen.?
Es war klar, daß Heinrich die eroberte Stadt in der eigenen Hand
zu behalten wünschte, denn wenn im Orte selbst nichts Wert gehabt
haben soll, außer der Kirche, so wurden seine Befestigungen sehr
1 Fleuranges a. a. O. S. 256 nach der Erzählung Bayards und anderer‘ Ge-
fangener, sonst s. Taylor, S. 625, Gorrevod an Margarete, 27. August, Le Glay,
Negoc. dipl. I, 545.
2 Die Kapitulationsbedingungen kurz bei Br. 4410 sonst s. die Berichte
Gorrevods an Margarete vom 19., 21. und 23. August, Le Glay, Nég. I, 535
bis 540; Hall S. 5ölf., Pol. Verg. S. 24, Taylor, Br. S. 625, Fleuranges S. 257f.
Chron. of Cal. S. 14. Daß Maximilian selbst zur Gnade geraten hatte, sagt ein
englischer Augenzeugenbericht (Archaeologia Band 26, S. 477).
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 31
gerühmt, deren Widerstandskraft ja die Engländer selbst erfahren
hatten. Maximilian dagegen und die benachbarten Flanderer hätten
den ihnen höchst widerwärtigen Grenzort am liebsten der Erde
gleich gemacht, wie Margaretes Bevollmächtigter Gorrevod schon
am 19. August nach einer Unterredung mit Maximilian geschrieben
hatte: man sage, daß Thérouanne, wenn es genommen sei, geschleift
und zu einem Dorfe gemacht werden solle.!
Nun war Heinrich dem Kaiser sehr verpflichtet, dessen Rat-
schläge für den Sieg bei Guinegate ebenso wie für die Eroberung
Therouannes entscheidend gewesen waren. Die Königin Katharina
gab diesem Empfinden in einem Brief an Wolsey Ausdruck, daß in
dem ganzen Verhältnis der beiden Monarchen für Heinrich die größte
Ehre liege, die je einem Herrscher widerfahren sei, und sie pries den
Kaiser als einen der ausgezeichnetsten Fürsten der Welt, von dem
sie hoffte, daß er, „für einen anderen Mann genommen würde, als er
zuvor gehalten worden sei.“?
Am 25. August hatte Heinrichs Almosenier Thomas Wolsey in
St. Omer eine lange Unterredung mit dem Kaiser, dessen Antwort
von Heinrich und seinen Beratern reiflich erwogen wurde; das Er-
gebnis war wieder, daß des Kaisers Wille geschah und ihm die Stadt
überlassen wurde, deren Schicksal damit entschieden war. Am
30. August schrieb Heinrich an Margarete, daß er sie in eigener Hand
hätte behalten können, aber er sei aus Liebe zu Maximilian und Karl
einverstanden, daß die Mauern und die Befestigungswerke geschleift,
die Wälle abgetragen, die Gräben ausgefüllt würden, so daß Therou-
anne nie wieder ein befestigter Ort sein werde.” Die vorhandenen
englischen Pioniere gingen sofort ans Werk mit der Niederreißung
eines Tores, und Maximilian forderte die Nachbarstädte in Flandern
und Artois auf, Maurer und andere Leute zu schicken, womit diese
in ihrer nachbarlichen Eifersucht nicht zögerten. Heinrich aber und
Maximilian waren wieder ein Herz und eine Seele, und die Wolken
des Unmuts schienen von der Stirne des Kaisers verscheucht zu sein,
. zumal nun auch die willkommene Nachricht vom Vormarsch der
Schweizer mit großer Heeresmacht gegen Burgund eintraf. Auch
Margaretes Bevollmächtigter Gorrevod meinte, daß die Zerstörung
-_
1 S. die englischen Berichte Br. S. 625 und 655, Gorrevod bei Le Glay, Neg.
S. 535.
2 25. August 1513, Ellis, Original Lettres I, 1, S. 85, Br. 4417.
3 Le Glay, Neg. I, S. 557, Note.
32 Wilhelm Busch.
Therouannes ein großer Vorteil für die Lande ihres Neffen sei, und
die Nachbarn würden gern helfen, aus ihm „ein schönes Dorf“ zu
machen. Selbst die gebliebenen Reste waren ihnen noch ein Dorn
im Auge, und im November erklärte Margarete auf das Gerücht
hin, daß die Franzosen den Platz neu zu befestigen planten, es sei
das beste, auch das noch Vorhandene niederzubrennen.!
So hatten die Engländer nach ihrem glänzenden Siege im Felde
einen wegen seiner Festigkeit berühmten Ort eingenommen, und
dabei hatte der Kaiser nicht nur sich diesem englischen Feldzug an-
geschlossen, des Königs Geld genommen, diesen dafür mit seinem
Rate unterstützt, er hatte selbst nach außen sein Verhältnis zu
Heinrich wie das des Dienstes hervortreten lassen. Dabei wußte
er die Dinge geschickt so zu leiten, daß der wirkliche Erfolg nur ihm
und seinem Enkel Karl zugute kam, denn England hatte außer dem
Ruhm des Sieges auch nicht das geringste für sich davongetragen.
Der stolze König arbeitete für den demütigen Kaiser, und dieser war
natürlich bestrebt, dies nützliche Verhältnis auch weiterhin in seinem
Interesse auszunutzen.
4. Der Zug gegen Tournai und das Ende des Krieges.
Wenn Maximilian auch weiterhin die englische Heeresmacht
seinen Forderungen und Interessen dienstbar halten wollte, so ging
es dabei freilich nicht ohne Weiterungen ab. Er hatte ja von Anfang
an einen Feldzug in das Innere Frankreichs gefordert, durch den
am besten ein Zusammenwirken mit den Schweizern erreicht worden
wäre; von Anfang an hatte er der Festlegung vor Therouanne wider-
sprochen und auch nach Guinegate war er für die sofortige Aus-
nutzung des Sieges eingetreten. Wenn die Engländer nach dem für
Heinrichs Ruhmdurst genügenden Waffenerfolg und nach der Ein-
nahme der Stadt den für sie ganz zwecklos gewordenen Krieg über-
haupt fortsetzen wollten, dann gab es außer der Belagerung eines
1 Über das Schicksal Therouannes s. zunächst wieder die Briefe Gorrevods
an Margarete, die sich leider bei den wichtigsten Punkten mit der Verweisung
auf mündlichen Bericht begnügen, vom 25., 27. und 30. August, Le Glay,
Neg. I, 541—47, 549f.; Margar. an Gorrevod 22. Nov. Lett. de Louis, IV, 212,
Taylor, Br. S. 625. Augenzeugenbericht vom 2. Sept. Archacologia Bd. 26,
S. 477f. Br. 4431, Pol. Verg. S. 24, Hall S. 522, Fleuranges S. 258. Brian Tuke
an Pace, 22. Sept. 1513, Brown II, Nr. 316 S. 132, Petrus Martyr S. 289, Br.
4413, Zurita VI, Bl. 369a.
- = m c —
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 33
Küstenplatzes auch für sie nur den Vormarsch nach Süden oder
Südosten zur stärkeren Erschütterung der französischen Macht.
So hören wir denn auch, daß zwar der Plan für ein Vorgehen nach
Süden gegen die durch Abbeville, Amiens und Peronne beherrschte
Sommelinie wegen deren starker Besatzung aufgegeben, aber dafür
der Vorstoß südöstlich über St. Quentin nach Reims in die Champagne
gewählt wurde mit der freilich etwas hoch fliegenden Hoffnung,
von dort vielleicht im Bunde mit den siegreichen Schweizern gegen
Paris zu ziehen.
Da aber griff Maximilian mit einer neuen, ganz plötzlich vor-
gebrachten Änderung seines eigenen alten Planes ein, indem er
den Vormarsch auf Tournai forderte. Für die Engländer konnte
es einen widersinnigeren Gedanken als diesen überhaupt nicht
geben: Tournai unterstand Frankreich, wenn es auch eine sehr selb-
ständige Stellung einnahm, es lag jenseits der französischen Grenze
zwischen Flandern und Hennegau, also genau in der Verlängerung
der bisherigen Marschrichtung von Boulogne über Therouanne ins
Binnenland hinein. Für England war diese in der Luftlinie 110 bis
120 Kilometer von Calais landeinwärts liegende Stadt vollständig
gleichgültig und wertlos; der einzige, der ein Interesse daran hatte,
daß den Franzosen dieser wichtige Stützpunkt im flandrisch - henne-
gauischen Gebiet entrissen wurde, war der Herr der Niederlande,
Karl, und sein für ihn handelnder kaiserlicher Großvater.
Damit schob also Maximilian entgegen seinem eigenen umfassen-
den Angriffsplan gegen Frankreich auf einmal ein niederländisch
territoriales Interesse in die gemeinsame Kriegführung hinein,
ohne daß für uns der entscheidende Anlaß sichtbar hervortritt,
außer daß bei dem Streit um Therouannes Schicksal diese nieder-
ländischen Sonderinteressen eine besondere Anregung zu ihrer Geltend-
machung erhalten haben konnten. Es war begreiflich, daß die eng-
Dechen Anführer sich dieser neuen Zumutung widersetzten, bis auch
hier wieder Heinrich, den Maximilian persönlich ganz in seiner Macht
gehabt zu haben scheint, den Ausschlag für den Kaiser gab. So ließ
der englische König eins zum andern kommen: man hatte auf Maxi-
milians Wunsch vom Vormarsch gegen Boulogne Abstand genommen,
man hatte, statt in dem festen Therouanne einen sicheren Stützpunkt
für die etwa weiter auszudehnende englische Macht in der eigenen
Hand zu halten, die Stadt auf Maximilians Wunsch zerstören und
völlig wertlos machen lassen, aber der Gipfel des Unverstandes
Histor.!Vierteljahrschrift. 1910. 1. 3
34 Wilhelm Busch.
war, diesen hier preisgegebenen Stützpunkt nun etwa in dem noch
einmal so weit binnenwärts gelegenen Tournai suchen zu wollen;
Heinrich tat nur, was Maximilian in ausschließlich niederländischen
Interesse von ihm forderte. Ob ihm der Kaiser dabei wirklich vor-
geredet hat, was Polydor Vergil berichtete, daß Tournai den Weg
nach Burgund versperre, daß man also erst über dessen Einnahme
hinweg die Verbindung mit den dort stehenden Schweizern suchen
müsse, möge dahingestellt sein, aber bei allem, was in diesem Feld-
zug vorgebracht und durchgesetzt worden ist, kann auch dieses
möglich sein. Jedenfalls trat die englische Heerführung mit
jedem weiteren Schritt stärker in die dienstbare Abhängigkeit von
Kaiser hinein, die mindestens so groB war wie früher die politische
von Ferdinand von Spanien. und immer ist es Heinrich selbst gewesen,
der gegen seine politischen und militärischen Berater diese Unter-
werfung unter fremde Forderungen und Interessen zugelassen hat.
Fast zwei Wochen dauerte es, bis Maximilian nach allem Streit.
seit der Einnahme Therouannes seinen Willen sowohl für das Schicksal
dieser Stadt wie für den weiteren Feldzug durchgesetzt hatte: am
23. August war Therouanne in englische Hand gekommen, am
6. September wurde endlich das Lager abgebrochen und der Weiter-
marsch auf Tournai angetreten.!
Gewiß hatte Maximilian seinen Plan gegen Frankreich selbst nicht
aufgegeben, denn später, nach der Einnahme Tournais, suchte er
die Engländer wieder vorwärts zu drängen, er muß aber bei seinen
merkwürdig sprunghaften Entschlüssen geglaubt haben, daß ge-
nügend Zeit für das Nebenunternehmen gegen Tournai vorhanden
sei; vielleicht hoffte er auf größeren Erfolg eines gemeinsamen
Handelns, wenn der schweizerische Feldzug in Burgund für sich erst
weiter gediehen war. Guicciardini meldete auf Grund der in Spanien
einlaufenden Nachrichten, daB man bei Ludwigs Rüstungen das
weitere Vorrücken in Frankreich hinein für eine schwierige Sache
gehalten habe, wenn es nicht durch das Vorgehen der Schweizer,
auf das man große Hoffnungen gesetzt habe, erleichtert würde.
Danach hätte also der Kaiser auf das Vorgehen der Schweizer warten
wollen, statt sie von seiner Seite mit aller Kraft zu unterstützen.
Ende August war bei Besangon die Vereinigung der Schweizer mit des
Kaisers Geschütz und Reiterei erfolgt, durch den gewaltigen Zustrom
1 S. Anhang III.
Beggen e EE EE E EE rege e e
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 35
von Freiwilligen waren es im ganzen 30 000 Mann.! In dieser nur
auf Beute erpichten Masse wurde die Zuchtlosigkeit bald allgemein.
An einen geordneten Vormarsch war gar nicht zu denken, er begann
zu stocken, da die Raubgier und nicht das strategische Ziel die
Schweizer Knechte lenkte. Endlich kam man doch am 7. September vor
Dijon an und konnte die Beschießung aus dem mitgebrachten kaiser-
lichen Geschütz am 9. September beginnen. Die Verteidigung leitete
der bei Novara vor den Schweizern unterlegene La Tremoille, der
bei dem Fehlen jeder Verteidigungsrüstung die Unmöglichkeit eines
dauernden Widerstandes erkennen mußte; sobald Bresche geschossen
war, konnte bei der zum Sturm bereiten Masse das Schicksal der
Stadt nicht zweifelhaft sein. La Tremoille trat daher sofort mit den
Belagerern in Verhandlung und brachte sie mit großer Gewandtheit
am 13. September 1513 zu einem Vertrage, wonach Frankreich die
Burgen von Mailand, Cremona und Asti an die Schweiz ausliefern,
für immer auf das Herzogtum Mailand verzichten und den Eid-
genossen 400 000 Kronen zahlen sollte. Mit diesem Vertrag ließen
sich die Schweizer abspeisen und zogen von der Stadt ab, die rettungs-
los in ihre Hand gegeben war; mit großer Erbitterung mußten die
von Ulrich von Württemberg geführten Deutschen sich fügen, ja
bei dem eiligen Abmarsch der Schweizer am 14. September waren sie
sogar in Gefahr, ihr Geschütz einzubüßen. Am meisten enttäuscht
war natürlich der Kaiser, dem nach diesem kläglichen Ende des großen
Unternehmens jede Hoffnung auf Burgund genommen war, und es
ist verständlich, daß er seinen Zorn beim Empfang der bösen Kunde
nicht verbarg.?
Das einzige, womit er Vergeltung üben konnte, war die Zurück-
haltung des für den burgundischen Feldzug den Schweizern ver-
heißenen Monatssoldes von 16 000 Gulden. Später beklagten sich
die Schweizer, daß ihnen von der ganzen Summe, die der Kaiser
von Heinrich erhalten habe, nur 30 000 Gulden ausgezahlt worden
seien; danach hatte ihnen also Maximilian mit dem englischen Geld
nachträglich den für den italienischen Feldzug verheißenen Sold
bezahlt und benutzte nun den Ausgang des burgundischen Krieges,
1 Über diesen Zug gegen Dijon s. Gisi „Anteil der Eidgenossen an der
europ. Politik“, Schaffhausen 1866, S. 117—128 und die Note S. 257—59, ferner
Gagliardi, „Novara und Dijon“, S. 227—302, vgl. Ulmann a. a. O. II, 475f.
2 Brief Ticcionis an den Herzog von Mailand nach dem Bericht eines Augen-
zeugen, Gagliardi a. a. O. S. 265, Note 1.
Kb
36 Wilhelm Busch.
um den größeren Teil der Summe ganz in die eigenen Kassen fließen
zu lassen.! So konnte er sich für das sonstige Mißgeschick wenigstens
mit dem guten Geldgeschäft trösten, das jedenfalls besser war als
das der Schweizer. Diese waren von La Tremoille gründlich hinters
Licht geführt worden, denn wirklich ausgezahlt wurden ihnen von
der großen verheißenen Summe nicht einmal die sofort bar geforderten
25000 Kronen, und wenn man auch in Frankreich vorübergehend
Miene machte die Gelder aufzubringen, so dachte doch Ludwig nicht
an die Vollziehung des abgeschlossenen Vertrages. Hatten die Eid-
genossen den Kaiser getäuscht, so wurden sie um so mehr von den
Franzosen getäuscht. Sie trugen nichts davon als den Raubgewinn
des wüst geführten Krieges, denn auch auf dem Heimweg bemühten
sich die Knechte, die Franche Comte gründlich auszuplündern.
Der Feldzug war militärisch wie politisch ebenso schmählich aus-
gegangen, wie der vorjährige von Novara ruhmvoll; daß nach diesem
Ergebnis sofort wieder der alte Kriegszustand zwischen der Schweiz
und Frankreich eintrat, war selbstverständlich.
Auf die Entschlüsse des Kaisers vor Therouanne konnte der
Dijoner Vertrag natürlich nicht einwirken, da man von dort bereits
abgezogen war, als die Belagerung Dijons begann; eine Wirkung des
Schweizer Heereszuges konnte höchstens darin bestehen, daß Maxi-
milian bei der Langsamkeit seines Vorangehens Zeit zu dem eigenen
Unternehmen gegen Tournai zu haben glaubte. Das Ergebnis
war nur, daß von dem so großartig geplanten Feldzuge gegen Frank-
reich immer weniger übrig blieb, so daß Maximilian nach dem MiB-
glücken des burgundischen Unternehmens auf das angewiesen blieb,
was ihm mit seinen englischen Freunden noch zu erreichen gelang.
Die Bürger des bedrohten Tournai hatten, auf ihre Selbständigkeit
stolz, die Aufnahme einer französischen Besatzung abgewiesen,
und zunächst konnten sie ja auch ebensowenig wie ein anderer ver-
nünftiger Mensch ahnen, daß ausgerechnet ihre Stadt zum Ziele
der englischen Kriegführung auserkoren werden sollte. Nun aber
zog Heinrichs ganze Heeresmacht gegen sie heran.
Bei dem Vorrücken hatte die Vorhut unter Graf Shrewsbury
die Führung. Ihm folgte diesmal unmittelbar der König mit der
Hauptmacht, bei der sich auch Maximilian befand, dann Lord Herbert
1 Eidgenössische Abschiede III, 2, 8.1731, 736, Pace an Wolsey, 1. Februar
1516, State Pap. VI, 45, Br. IT, 1, Nr. 1470.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 37
mit der Nachhut. Der Marsch war nicht leicht, da man auch diesmal
in steter Sorge vor Belästigungen durch die Franzosen war, besonders
bei der Überschreitung einer Brücke beim Einrücken in Flandern.
Hier erhielt Heinrich die Einladung von Margarete und Karl, sie in
Lille zu besuchen. Er folgte ihr am 12. September, umgeben von
den vornehmsten Männern seines Gefolges, wieder im reichsten Prunk;
Maximilian war ihm nach Lille vorausgeeilt. Vor der Stadt boten
ihm die Bürger die Schlüssel der Tore an, die er mit höflicher
Wendung zurückwies; dann zog er festlich begrüßt durch die ge-
schmückten Straßen, die am hellen Tag von brennenden Fackeln
eingefaßt waren, durch die sich drängende Menge, als wenn er der
Herrscher wäre, so wie er es in Westminster zu tun pflegte, „mit
der Krone auf dem Haupt“, sein Schwert und sein Zepter wurden
ihm vorangetragen. An seiner Wohnung begrüßte ihn der Kaiser
mit Tochter und Enkel, und nun ließ Heinrich aus Höflichkeit vor
ihnen, den regierenden Häuptern, Zepter und Schwert zur Seite
legen; er blieb hier von seinen Gastwirten hoch gefeiert und zeigte
selbst vor den Damen seine Fertigkeit in der Musik und im Tanz.
Als er sie verlassen hatte, verlor er in der Dunkelheit den von Lille
nach dem Lager führenden Weg, wurde aber noch glücklich von einem
zufällig daherkommenden Proviantfahrer dorthin geleitet.!
Am 15. September war das englische Heer bei Orcq, dicht vor
Tournai, und während einer kurzen Waffenruhe verhandelte man
wegen der Übergabe der Stadt. Es war in ihr viel Volk aus der Um-
gegend schutzsuchend zusammengeströmt, und wenn sich auch
Stimmen für die Übergabe geltend machten, so war die Bürgerschaft
trotz des Mangels einer größeren Besatzung im Vertrauen auf die
starken Befestigungen zum Widerstande entschlossen; ein Teil
der Bürger hatte die Vorstädte niedergebrannt, um die Verteidigung
zu erleichtern. Heinrich rückte in breit entwickelter Schlachtfront
gegen die Stadt vor, Shrewsbury mit der Vorhut zu seiner Rechten,
Herbert mit der Nachhut zu seiner Linken, mit wehenden Fahnen,
während die Sonne in den glänzenden Harnischen widerschien.
Die Geschütze wurden vorgeholt, ein kecker Ausfall der Belagerten
durch die englischen Bogenschützen zurückgewiesen, die an die Tore
nachdringend einige Proviantfahrzeuge erbeuteten. König Heinrich
1 Über diese Vorgänge s. Taylor, Br. S. 625f., Hall S. 552—54, Brian Tuke
an Pace 22. Sept. Brown II, S. 132, vgl. ebd. Nr. 328. Hall stimmt mit Taylor
nur in den Daten nicht überein, in denen er überhaupt sehr unsicher ist.
38 Wilhelm Busch.
selbst traf die Anordnungen, wobei er in gefährliche Nähe der feind-
lichen Geschosse geriet; er legte seine Hauptmacht auf das linke
Ufer der Schelde im Norden, Lord Herbert stand ım Westen, und
Shrewsbury, der im Süden der Stadt über die Schelde ging, umfaßte
sie östlich herumgreifend auf dem rechten Ufer. So war Tournai
ganz eingeschlossen und stand bald unter dem heftigen Feuer der
schweren Belagerungsgeschütze.!
Gleich beim Beginn der Belagerung erhielt der König aus der
Heimat von Graf Surrey und der Königin Katharina die Nachricht.
von dem glänzenden Siege, den der Graf am 9. September über die
eingefallenen Schotten bei Flodden erfochten hatte. Darauf loderten
die Freudenfeuer im englischen Lager auf, und am 17. September
wurde in einem prächtigen Zelt aus goldgesticktem Tuch der feier-
liche Dankgottesdienst gehalten.” Es war das eine Kunde, welche
die Herzen höher schlagen ließ, denn nach dem kriegerischen Miß-
geschick der letzten Jahre kam jetzt ein Waffenerfolg nach dem
andern.
Das Feuer der englischen Apostelgeschütze tat inzwischen seine
Wirkung auf Tournai, dessen Mauern und Türme einzustürzen
begannen, und dem tapferen Lord Lisle gelang es ein Tor einzu-
nehmen und zu behaupten, so daß der Weg zum entscheidenden
Sturm bald geöffnet sein mußte. Da aber beugte sich die stolze
Stadt, die über ihren Toren die Inschrift trug: „La pucelle sans
reproche“; als auch das schwere Geschütz des Kaisers aus Lille herbei-
geschafft war, wartete man dessen Wirkung nicht ab, am 21. Sep-
tember erschien der Bürgermeister von angesehenen Bürgern be-
gleitet im Lager und bot die Unterwerfung an. Der König versprach
ihnen dafür seine Gnade und für die Zahlung von 10000 Pfd. St.
binnen zehn Jahren die Bewahrung ihrer städtischen Rechte. Die
Bürgerschaft nahm auf den Bericht ihrer Abgesandten hin die Be-
dingungen an, die am 23. September vertragsmäßig festgesetzt
1 Hall S. 554f.; Taylor S.620 schreibt Shrewsbury überhaupt die Einleitung
der Belagerung zu.
2 Hall S. 564. — Auch hier sind die Daten bei Hall unrichtig, in denen
übrigens auch die anderen Berichte einige Verwirrung anrichten; Taylor z. B.
sagt, daß Heinrich den ihm gesandten Rock des Schottenkönigs am 21. Sept.
erhalten habe (Br. S. 626), während Spinelly am 20. aus Lille schreibt, es sei
„gestern“ geschehen; jedoch hat hier Spinelly seinen Brief mindestens um einen
Tag falsch datiert.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 39
wurden. Heinrich legte 6000 Mann in die Stadt und ließ durch seinen
Almosenier Thomas Wolsey alle Bürger, jung und alt, versammeln
und ihnen den Treueid abnehmen. Am Morgen des nächsten Sonn-
tags, des 25. August, zwischen 8 und 9 Uhr zog Heinrich in das ihm
zu eigen gewordene Tournai ein, nachdem ihm schon am Tage vorher
die Schlüssel übergeben waren. Die Häupter der Stadt begrüßten
ihn am Tore Sainte Fontaine, vier angesehene Bürger trugen den
mit dem Wappen von England geschmückten Thronhimmel über ihm,
die Bürger, welche die Straßen einsäumten, hielten brennende Fackeln
in der Hand; der Zug ging zur Kirche, wo ein Tedeum gesungen
wurde, und von dort nach dem für Heinrich bereiteten Quartier.
In der Kirche hatte er mehreren seiner Getreuen den Ritterschlag
erteilt, nach dem festlichen Mahle bestätigte er, außer anderen Gnaden-
akten, die Privilegien der Stadt und erließ am 30. September die
öffentliche Ankündigung, daß er die Unterwerfung Tournais an-
genommen habe; am 5. Oktober wurde der erprobte Sir Edward
Povnings zum Gouverneur ernannt und am Tage darauf ein Be-
gnadigungserlaß verkündigt. |
Der Kaiser und seine Tochter waren am 26. September am Abend
in der Dunkelheit nach Tournai gekommen, um Heinrichs Besuch
in Lille in dessen eigener Stadt zu erwidern, am 10. Oktober kam
der kleine Prinz Karl von Spanien, dessen Anwesenheit durch ein
glänzendes, nur vom Regen beeinträchtigtes Turnier gefeiert wurde,
auf dem Heinrich und sein Günstling Lord Lisle die Herausforderer
waren.
Es waren Tage festlichen Prunkes, aber auch ernster Verhand-
lungen, von denen wir, da sie mündlich geschehen waren, leider
wenig erfahren. So wurde über den Vollzug der längst geplanten
Ehe Karls mit Heinrichs Schwester Maria gesprochen, und vielleicht
wurde erst nach einer Abrede hierüber der Prinz selbst nach Tournai
geholt. Dann aber kam es zu erneuten und schweren Gegensätzen,
denn Maximilian wünschte jetzt nach dem Fall Tournais seinem
alten Plane entsprechend die Fortsetzung des Krieges nach Frank-
reich hinein. Wir hören, daß die Behauptung aufgestellt wurde,
die Lage sei wegen der Entblößung der französischen Grenze hier so
günstig, daß man jetzt in einem Monat mehr würde erreichen können,
als während des ganzen bisherigen Feldzuges. Gewiß hatte Heinrich
den Kaiser selbst verwöhnt, wenn er mit Ausnahme der Umlagerung
Therouannes bisher allen seinen Wünschen nachgekommen war,
40 Wilhelm Busch.
aber er hatte genug an Ruhm und an Kosten und keine Neigung,
sich auf weitere Abenteuer einzulassen, zumal der burgundische
Feldzug der Schweizer ein so jämmerliches Ende gefunden hatte;
auch drängte es ihn nach den eigenen bisherigen Erfolgen und dem
großen Sieg über die Schotten bei Flodden sein Reich und sein Volk
wiederzusehen. Obendrein verlangte jetzt Maximilian in ungünstiger
Jahreszeit, was er zuvor wegen seines Planes gegen Tournai selbst
zur Seite geschoben hatte; die Engländer und selbst Heinrich hatten
dieses Spiel satt.
Um den Kaiser zu reizen, kam allerdings noch hinzu, daß sein
erklärlicher Wunsch, auf dessen Gewährung er nach der so glatt
erfolgten Überlassung Therouannes wohl rechnen konnte, Tournai
in seiner oder in Karls Hand zu sehen, nicht erfüllt wurde. Daß
Tournai für England so gut wie wertlos war, lag klar zutage, aber
Heinrich war entschlossen, trotz aller Bedenken den schwer er-
rungenen Siegespreis diesmal selbst zu behalten. Gewiß hätte Maxi-
milian mit der bisher bewiesenen englischen Willfährigkeit ebenso
zufrieden sein können, wie mit dem, was er trotz des Schiffbruchs
seiner größeren Pläne auf Englands Kosten immerhin erreicht hatte.
Auch gab ihm für den Fehlschlag vor Dijon die Kunde einen kleinen
Trost, daß seine alten Feinde, die Venezianer, von dem spanischen
Vizekönig von Neapel Cardona am 7. Oktober nicht weit von Vicenza
vernichtend aufs Haupt geschlagen waren.
Frankreich hatte sich trotz aller Gefahr und aller Niederlage
über jedes Hoffen hinaus behauptet. Aber es war doch gelungen
Therouanne ganz zu zerstören und das bei seiner Lage für die Nieder-
lande so wichtige Tournai wenigstens aus der Hand des feindlichen
französischen Nachbarn in die des fernen englischen Freundes zu
bringen. Denn das konnte sich Maximilian doch selbst sagen, daß
Heinrichs Aufgabe eigentlich nur sein konnte, diese Binnenstadt
getreulich mit großen Kosten für ihn und seinen Enkel vor jeder
weiteren Gefährdung durch Frankreich zu schützen; Maximilian
stellte denn auch die Stadt in ihre natürliche Verbindung hinein,
wenn er ihr am 8. Oktober freien Handelsverkehr mit seinen und
Karls Landen gewährte. Außerdem suchte ihn Heinrich zu trösten,
indem er ihm 30 000 Kronen, den Rest der versprochenen 100 000,
auch jetzt noch nachzuzahlen versprach; aber wie Maximilian nun
einmal war, dachte er weniger an das Erreichte, als an das Weitere,
was seinen unbescheidenen Wünschen vorbehalten blieb. Schon
— — Le m
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 41
hatte er, wohl nicht ganz leichten Herzens, bei der Übergabe der
Stadt auf alle seine Wünsche zugunsten des „allerchristlichsten
Königs“ Heinrich verzichtet; so war er auch der Huldigung und dem
Einzuge fern geblieben, indem er erst nachher Tournai besuchte.
Sein ganzes Verhalten in diesem Jahr war für seine Art charakte-
ristisch. Nach dem mit größter Leichtigkeit vollzogenen Front-
wechsel gegen Frankreich hatte er sich sofort in die größten um-
fassenden Angriffspläne gegen Frankreich geworfen, aus denen für ihn
selbst der stattliche Gewinn von Burgund hervorgehen sollte. Dafür
suchte er Schweizer und Engländer seinen Forderungen entsprechend
zu leiten; aber alles stand auf den luftigsten Grundlagen, immer mußte
er mit der völligen Hingabe anderer für seine Zwecke rechnen. Und
dabei sollten diese ihm in allen Seitensprüngen folgen, wenn er plötz-
lich mit Tournai ein enges territoriales Interesse in seinen großen
Plan hineinschob. So mußte ihm dieser große Plan schließlich unter
den Händen zerrinnen und an seinem Ende ein dem gegenüber
kleiner Erfolg stehen. Als dabei nun gar der Bundesgenosse
wagte, auch die eigenen Forderungen zur Geltung zu bringen, da
spielte Maximilian den schwer Gekränkten. In keiner Weise hielt er
seinen Ärger verborgen und brach plötzlich, noch ehe der kleine Karl
seinen Besuch in Tournai gemacht hatte, auf, ließ Margarete für die
weiteren Verhandlungen zurück, war am 5. Oktober in Namur,
am 13. in Kochem an der Mosel und am 15. schon in weiter Ferne
in Engers am Rhein. Am 13. Oktober verließen dann auch Heinrich,
Margarete und Karl Tournai, das Heinrich der Hut Poynings’ mit
4000 Bogenschützen und der nötigen Reiterei und Artillerie über-
ließ; sie kamen an demselben Tage nach Lille.!
Hier erfolgte am 15. Oktober 1513 der zu Tournai verabredete
Abschluß über den im nächsten Jahre wieder aufzunehmenden Krieg.
Heinrich verpflichtete sich bis dahin eine zum Schutze gegen Frank-
reich genügende Besatzung in Tournai zurückzulassen und Maxi-
milian für 10 000 Mann zur Deckung der Niederlande 30 000 Gold-
kronen monatlich bis zur Gesamthöhe von 200000 zu zahlen.
Im Juni 1514 sollte dann der allgemeine Krieg gegen König Ludwig
wieder beginnen, sie alle aber, Maximilian, Margarete und Karl,
Heinrich, Katharina und Prinzessin Maria sollten am 15. Mai in
Calais zusammenkommen, um dort feierlich Karls und Marias Ehe
1 S. Anhang IV.
42 Wilhelm Busch.
kirchlich vollziehen zu lassen. Zwei Tage darauf, am 17. Oktober,
wurde im Anschluß an diesen Vertrag eine zunächst höchst auf-
fallende Vereinbarung getroffen zwischen Heinrichs und Maximilians
Bevollmächtigten und den bei ihnen und Karl beglaubigten spa-
nischen Gesandten, wonach auch Ferdinand sich am Kriege gegen
Ludwig von der spanischen Grenze aus beteiligen und Heinrich ihm
dafür finanzielle Hilfe leisten sollte; England und Spanien hätten
außerdem eine starke Flotte für die Dauer des Krieges zu unter-
halten.! l
An demselben 17. Oktober verließ Heinrich Lille und kam bis
Ypern, wo er die Nacht blieb, am nächsten Tage bis Bergues; am
19. war er in Calais. Da hier keine genügende Vorsorge getroffen war,
mußte er zwei Tage warten, ehe er am 21. Oktober nach England
übersetzen konnte.” Lord Thomas Howard hatte die Herrschaft zur
See behauptet, und der einzige größere Versuch der vereinten fran-
zösischen und schottischen Flotte war durch einen Sturm vereitelt.
worden, so daß die Rückfahrt des Heeres ebenso unangefochten
geschehen konnte wie die Hinfahrt.
"Wohl hatte Maximilians Führung in den entscheidenden Momenten
vor Therouanne wie bei Guinegate eingreifen müssen, aber die er-
rungenen Erfolge waren doch die Erfolge der englischen Waffen
unter ihrem königlichen Feldherrn, wodurch alle früheren Fehl-
schläge mehr als ausgeglichen waren. Die von so mancher Seite be-
zweifelte Waffentüchtigkeit der Nation hatte sich glänzend vor den
Augen der Welt bewährt, vor allem aber ihre finanzielle Leistungs-
fähigkeit, die in diesen Jahren alles übertraf, was die anderen Staaten
! Abschluß vom 15. Okt. 1513 bei Rymer XIII. 379—81; die Notiz Br.
4508 ist ganz ungenügend; Abmachung wegen Heinrichs Zahlung. 16. Oktober,
Br. 4510: vgl. Zurita V1, Bl. 369b. Maximilian ratifizierte Augsburg 15. Nov.
Br. 4560. Daß die wesentlichen Verabredungen schon zu Tournai getroffen
waren, erwähnt Margarete gelegentlich später (an Maximilian, 6. März 1514,
Le Glay, Corr. II, 230). — Die Vollmachten der spanischen Gesandten liegen
nicht vor, ihre Entsendung zum Abschluß meldet Zurita 369a (vgl. Herbert,
Life of Henry VIII, S. 147f.); vgl. die Instruktion bei Berg. Nr. 130. Die drei
spanischen Bevollmächtigten nennt das von ihnen unterzeichnete, in englischer
Hand gebliebene Vertragsdokument, Br. 4511, und ebenso Zurita Bl. 369bf.;
bei Berg. II, Nr. 138 sind die beiden Gesandten Ferdinands bei Maximilian
und Heinrich, Urea und Caroz, genannt.
? Taylors Tagebuch, Br. S. 626f., Chron. of Cal. S. 15. Hall S. 567,
wieder mit unrichtiger Datierung.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 43
irgend zuwege bringen konnten. Die fast ungeheuerlich steigenden
Anforderungen der Bundesgenossen, welche geradezu verlangten,
daß Heinrich außer seinem auch ein kaiserliches und ein spanisches
Heer bezahlen sollte, ruhten auf dem Glauben an die Fortdauer
dieser ungemessenen Leistungsfähigkeit und der ebenso großen Bereit-
willigkeit, diese Mittel jederzeit den Genossen zur Verfügung zu
stellen. Was will es bedeuten, daß Heinrich sich von dem eroberten
Tournai die Anerkennung von dessen Sonderrechten mit einer auf
lange Fristen verteilten Summe von 10000 Pfd. St. bezahlen ließ,
wenn wir schon am 3. August 1514 für Tournai eine einmalige Zah-
lung von 20 000 Pfd. St. gebucht finden, von denen genau die Hälfte
für die Garnison bestimmt war.! Neben Poynings wurde in dem
Kämmerer des Königs Lord Mountjoy ein besonderer Justizamt-
mann angestellt; für ihren Handel erhielten die Bewohner der Stadt
die Gleichstellung mit den Engländern, auch die sonst verheißenen
Erlasse geschahen, wobei alle die Stadt betreffenden Verfügungen
französisch abgefaßt waren.?
- Was wollten aber wiederum diese Posten für Tournai bedeuten
hinter dem Aufwand für den ganzen Krieg. Vor dem Parlament
hatte man von 600 000 Pfd. St. gesprochen, Wolsey in einem Vor-
anschlag 640 000 herausgerechnet, eine für ihre Zeit gewaltige Summe,
die aber den wirklich gemachten Aufwand noch nicht ganz erreichte;
denn wenn wir die uns vorliegenden, von Januar bis Oktober 1513
für den Krieg gemachten Ausgaben zusammenrechnen, so kommt
dieSumme des hiernach ausgezahlten und zum guten Teil aus England
hinausgegangenen baren Geldes auf mehr als 650 000 Did. St.3
Was diese Summe für das damalige England besagte, zeigt, daß
im Jahre 1514 eine auf 160000 Pfd. St. veranschlagte Steuer nur
50 000 Pfd. einbrachte, und da die genannte Riesensumme tat-
sächlich in dem einen Jahre zur Auszahlung gekommen ist, so
läßt das nur einen Rückschluß tun auf die Barbestände, die Hein-
rich VII. in seinem Schatze hinterlassen hatte, zumal doch schon
! Br. 529.
? Ernennung von Mountjoy, 20. Jan. 1514, Rymer XIII, 387f., Br. 4660,
Handelserlaß, 16. März 1514, Br. 4885, sonst. s. Br. 4820—22, 4855, 4986 f.
3 Meine Zusammenrechnung der im Book of Payments (Br. II 2, S. 1459—62)
für Kriegszwecke tatsächlich gemachten Ausgaben ergibt 652 670 Pfd. St.;
für absolute Genauigkeit kann ich nicht einstehen, das Wesentliche bleibt ja
auch, daß diese Summe die Mindestgrenze der Ausgaben bezeichnet.
44 Wilhelm Busch.
in den vorhergegangenen Jahren manches davon hinausgewandert
sein wird.
Daß dieses massenhafte Hinausströmen des so ängstlich von
jedem Staate behüteten baren Geldes sich fühlbar machte, läßt sich
denken, aber nur in dem Kriegstagebuch von Heinrichs Sekretär
Taylor finden wir einen Ausdruck dafür, indem er damit schließt,
daß er einen Punkt als Warnung für die Zukunft hervorheben möchte:
„Englische Münze, welche die fremde erheblich an Wert übertraf,
war achtlos vergeudet und damit ein großer Verlust verursacht
worden")
Allerdings mußte man sich für die Deckung der Kosten noch
einmalan das Parlament wenden. Als das zweite Parlament Heinrichs
zu seiner fünften und letzten Session vom 23. Januar bis zum 4. März
1514 zusammentrat, da war in der Bewilligungsakte nicht von dem
geplanten neuen Kriege, sondern von dem letzten und seinen großen
Kosten die Rede, für deren Tragung die Gemeinen wenigstens einen
Teil beisteuern wollten. Dafür bewilligten sie dann jene 160 000 Pfd.
Sterling, bei denen das Ergebnig so sehr hinter dem Voranschlag
zurückbleiben sollte. Die Erhebung geschah wieder in einer nach
dem Jahreseinkommen abgestuften Steuer, wobei allerdings das Parla-
ment gleich die Vollmacht gab, daß nach Maßgabe der geschehenen
Verteilung eine gleiche Steuer als Zusatzsteuer erhoben werden
dürfe, wenn der Ertrag nicht den Erwartungen entsprechen sollte.?
5. Die Politik Ferdinands von Spanien und der Abfall
des Kaisers. — Der Umschwung in England zum franzö-
sischen Bunde.
Trotz des Einblickes in den gemachten ungeheueren Aufwand,
den man auf englischer Seite beim Abschlusse des Krieges haben
mußte, war in den Liller Vereinbarungen vom 15. und 17. Oktober
die Erneuerung des Krieges, und zwar in vergrößertem Maßstabe
in Aussicht genommen worden. Das eigentümlichste war dabei,
daß Ferdinands Gesandte mit ausdrücklicher Vollmacht ihres Königs
diesen erneuten kriegerischen Vereinbarungen beitraten. Die Politik
des alten Aragoniers war im Laufe des Jahres 1513 wieder ihre eigenen
Wege gegangen. Er hatte ja am 1. April seinen Waffenstillstand mit
! Br. S. 627.
2 5. Hen. VIII, C. 17, Statutes of the Realm., III, 105—119.
vm. #
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 45
Frankreich zu Uturbie auf ein Jahr abgeschlossen ohne jede Rück-
sicht auf den in den Krieg hinein gehetzten und nun sitzen gelassenen
englischen Schwiegersohn; an dieser Tatsache änderten alle die schönen
Worte nichts, mit denen Ferdinand ihn zu täuschen suchte, um .die
gewonnene Verbindung mit England trotz der eigenen Schwenkung
nicht fahren zu lassen.
Dabei hatte seine Politik der Heuchelei ein fast komisch wirkendes
Nachspiel, denn da er bis zu seinem Abschluß mit Frankreich die
Verhandlungen für den weiteren Krieg mit ernstestem Gesichte
geführt hatte, so hatte er nicht nur England, sondern seinen eigenen
dortigen Gesandten Luis Caroz getäuscht, und dieser schloß, ehe die
Nachricht vom Stillstand nach England gekommen war, am 18. April
1513 mit dem Grafen Surrey als Heinrichs Bevollmächtigtem einen
neuen Kriegsvertrag ab, wonach der gemeinsame Angriff gegen
Frankreich binnen zwei Monaten beginnen sollte; Caroz glaubte
sogar diesen Vertrag am 25. April noch besonders feierlich in Fer-
dinands Namen beschwören zu können.! Ferdinand mußte nach
dem Vorangegangenen von diesen Taten seines Gesandten nicht
übel überrascht worden sein, worauf denn auch Caroz wegen seines
blinden Ungeschickes scharf getadelt wurde.?
Der Gang der Kriegsereignisse im Jahre 1513 verfehlte seinen
Einfluß auf Ferdinands Haltung nicht. Zunächst war er ja nicht nur
von England abgefallen und hatte sich vom Kriegstreiber in den Ver-
kündiger des Friedens verwandelt, sondern er war sogar zum halben
Verrat gegen England bereit gewesen, indem er sich Ludwig zu
einem tatsächlich gegen dieses gerichteten Verteidigungsbündnis
anbot. Zugleich suchte er seinen Stillstand mit Frankreich zu einem
bleibenden Friedensvertrage auszubauen; als Grundlage war geplant
die Übertragung aller französischen Ansprüche auf Mailand an Lud-
wigs Tochter Renee, die dann vom Kaiser belehnt werden und den
Ehebund mit Ferdinand, dem jüngeren Enkel Maximilians und
Ferdinands, schließen sollte.’
Wenn Heinrich auf Grund des Abschlusses vom 18. April Ferdinand
zum Kriege zu drängen suchte, so fiel es diesem nicht ein sich
! Rymer XIII, 358—364, Berg. Nr. 101 und 103. Beide Stü ke sind bei Br,
Nr. 3861, 2 und 3 in falsche Beziehung zu dem Mechelner Vertrag vom 5. April 1513
zwischen Heinrich und Maximilian gesetzt, auch ist Caroz’ Eid auf diesen bezogen.
2 Berg. S. 134f., 138, 143; vgl. Knights und Stiles Bericht, 17. Juni 1513,
Br. S. 613f. 3 Berg. S. 119.
46 Wilhelm Busch.
darauf einzulassen. Trotzdem ließ er die alten Allianzverhand-
lungen nicht fallen, er machte Gegenvorschläge gegenüber dem April-
vertrag, aber so, daß stets für ein genügend langes Hinziehen der
Verhandlungen gesorgt war, und ähnliche Eröffnungen von Zu-
kunftsmöglichkeiten wie an Heinrich gingen an Maximilian.! Zu
der gleichen Zeit suchte er seinen neuen Vertragsgenossen Ludwig
von Frankreich in Italien dadurch zu isolieren, daß er den Papst.
Leo gegen ihn aufhetzte, ja sogar aufforderte Heinrich zum Be-
harren in seinem Kriege gegen Frankreich aufzumuntern.?
Das eigentliche Ziel seines Ränkespieles nach allen Seiten hin
tritt dabei deutlich hervor; ihm fiel gar nicht ein Maximilian und
Heinrich für seinen Stillstand mit Frankreich zu gewinnen, wie er
diesem gegenüber vorgab, vielmehr setzte er seine Verhandlungen
über ein neues Bündnis mit ihnen für das Jahr 1514 fort und arbeitete
in gleicher Richtung beim Papst. Er hatte seinen Erfolg an der
Pyrenäengrenze in Navarra erreicht und suchte sich hier den Frieden
zu sichern, während ihm jede sonstige Schwächung Frankreichs in
Italien oder im Norden nur willkommen war.
Die unausbleibliche Folge dieser Doppelzüngigkeit war natürlich,
daß ihm kein Mensch traute. Heinrich hatte von seinem Gesandten
Knight erfahren, daß Ferdinand den Stillstand mit Frankreich zu
halten entschlossen sei, daß er Heinrich in die großen kriegerischen
Unternehmungen hereingezogen habe, ohne daran zu denken seinen
Verpflichtungen nachzukommen; der von Abneigung gegen ihn
erfüllte Gesandte wünschte, daß Heinrich und der Kaiser sich da-
gegen zur Wiedereinsetzung des Königs von Navarra vereinigen
sollten.” Ebenso konnte man in Frankreich wenig freundliche Ge-
fühle einem so unsicheren Genossen gegenüber haben. Der spanische
Chronist Zurita erzählt, daß Ludwig noch im Jahre 1513 die Gefahr
des englischen Angriffs durch Vergleichsverhandlungen habe ab-
lenken wollen, und zwar mit dem ausdrücklichen Ziele, sich an
Ferdinand zu rächen, der alles Unglück über Frankreich gebracht.
habe, da ohne ihn weder Heinrich noch Maximilian vorgegangen
wäre.‘
Ferdinand dachte auch nur daran sich selbst vor Frankreich
zu schützen, wozu ihm dessen Bekämpfung durch die anderen Mächte
! Berg. Nr. 111, 118f., 125, vgl. Br. 4267, 4319. ® Berg. Nr. 120f.
3 Knight an Heinrich, 12. Mai 1513, Ellis Origin. Lett. II, 1, S. 203—210,
Br. 4058. 4 Zurita VI, Bl. 366b.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 47
nur erwünscht war, ja, je mehr Bedrängnis und Niederlagen im Jahre
1513 über Frankreich hereinbrachen, um so mehr wirkte er gegen
es, wenn auch nicht unmittelbar, so doch in geheimer Wühlarbeit
bei den anderen; vielleicht trieben diese ihm das abgehetzte Wild
schließlich noch mehr in sein Garn, so daß er Ludwig die weiteren
Bedingungen nach eigenem Ermessen diktieren konnte.
Kaum hatte er die Nachricht von der zerschmetternden Niederlage
von Novara am 7. Juli 1513 erhalten, als er seinen Vizekönig von
Neapel Ramon de Cardona zu verschärftem Vorgehen in Italien
aufforderte und Maximilian zum Ausgleich mit Venedig drängte,
um alle Kraft gegen Burgund zusammenzufassen; auch Heinrich
erhielt Ratschläge für eine glückliche Fortführung des Krieges, er
möge ja seine Streitkräfte beisammenhalten, da die Franzosen mit
ihrer den Engländern überlegenen Kriegführung ihm sonst eine
Reihe von Teilniederlagen beibringen würden; er sprach sogar davon,
jetzt selbst Frankreich an der spanischen Grenze anzugreifen.!
Als nun noch die Kunde von den ersten Erfolgen der englischen
Waffen hinzukam, da plante er sofort einen größeren Bund gegen
Frankreich; Maximilian, die Schweizer, der Herzog von Mailand
sollten mit hereingezogen werden; er beklagte Heinrichs Vermutung,
daß er bei seinem Stillstand mit Frankreich eine Entwaffnung ge-
plant habe, vielmehr sei der Stillstand durch die Kaperung spanischer
Schiffe seitens der Franzosen gebrochen worden, Heinrich habe nur
zu bestimmen, ob er sofort oder im nächsten Frühjahr losschlagen
solle. Auch die Venezianer waren jetzt für den Bund weniger nötig
geworden, und so erfuhr Maximilian nun auf einmal, daß, wenn sie
sich dem geforderten Frieden nicht fügten, Ferdinand mit ihm zu
ihrer Vernichtung bereit sei, daß man den Papst für die Liga und
für die Exkommunikation der Venezianer gewinnen müsse. Auch
unmittelbar wollte er den Papst gegen die Venezianer mobil machen,
wobei er ihm aufzubinden suchte, er und Maximilian hätten sich
schon geeinigt, daß nicht dieser, sondern ihr gemeinsamer Enkel
Ferdinand den Venedig abzunehmenden Festlandsbesitz erhalten
sollte; und zum Schluß redete er von jenem erhabenen Ziele der
Christenheit, welches damals jede politische Gaunerei decken mußte,
daß man nach Erledigung des von ihm aufgestellten Programmes
den Weg frei habe zur Bekämpfung der Ungläubigen. Und mitten
io —— en ee
! Berg. II, Nr. 123f., 126f.
48 Wilhelm Busch.
in diesen Treibereien gegen Frankreich steht die natürlich von ihm
betriebene Vollziehung des spanisch-französischen Stillstandes durch
seine Tochter, die wahnsinnige Johanna von Kastilien, am 6. Oktober
1513.!
In diese neue Politik der Kriegshetze paßte sein Kriegsbündnis
mit Heinrich und Maximilian vom 17. Oktober 1513 zu Lille vor-
trefflich hinein, denn ihm mußte es vor allem gelten, die kriegführen-
den Mächte des letzten Jahres auch für das nächste gegen Frank-
reich zusammenzuhalten. Von seinen Verbündeten wurde allerdings
ein hohes Maß von Naivetät verlangt, wenn siean den Ernst irgendeines
Wortes oder Abschlusses von seiner Seite, überhaupt an die Absicht
seiner eigenen Beteiligung an dem neuen Kriege glauben sollten.
Vielmehr schlug er gerade damals einen neuen Faden in das bunte
Gewebe seiner Politik ein. Er dachte ja nicht selbst mit Frankreich
zu brechen; als er daran arbeitete, dies mit einem verderbendrohenden
Ligagürtel zu umgeben, konnte er der Königin Anna von Frankreich
auf ihre Vorstellungen mit ruhiger Stirn antworten, er breche niemals
von ihm unterzeichnete und beschworene Verträge; vielmehr scheine
Frankreich nicht schr dem Frieden geneigt zu sein, das einen Bund
mit den Feinden der Kirche, den Venezianern geschlossen habe,
während er nichts getan, um den Frieden der Christenheit zu trüben.
Und dann kam der deutliche Wink, daß König Ludwig ihm melden
möge, unter welchen Bedingungen er einen allgemeinen Frieden der
Christenheit zu schließen denke.?
Mit diesem Planc schien es nun Ernst werden zu sollen, da er
vielleicht glaubte, daß Frankreich schon mürbe genug geworden
sei, um in seiner fortdauernd bedrohten Lage sich seinen Forderungen
für die Zukunft des Herzogtums Mailand zu unterwerfen. Am
übelsten dachte er dabei dem schon treulos genug von ihm behan-
delten England mitzuspielen; denn da er für diese neuen Pläne
das enge Zusammengehen mit dem Kaiser suchen mußte, so wollte
er diesen jetzt von England trennen, das mit seinen eigenen Forde-
rungen hinderlich sein konnte. Es war ja ohnehin das eigene alte
Ziel Maximilians, das auch Ferdinand bei Frankreich in Mailand
erreichen wollte, und so wandte er sich an den Kaiser, er trug ihm
seine Klagen über England vor, spielte auf den Zwiespalt zwischen
Heinrich und Maximilian an und stellte eine Einigung über Mailand
! Berg. Nr. 128, 130f., 133, 136. 2 23. Okt. 1513, Berg. Nr. 140.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 49
mit dessen Übertragung an einen ihrer Enkel in Aussicht. Und
weitergehend schlug er geradezu dem Kaiser ein Sonderabkommen
mit Frankreich hinter Heinrichs Rücken vor, denn er habe gehört,
daß Heinrich heimgekehrt sei mit dem Plan, vom französischen
Kriege zu lassen und Schottland zu erobern, wofür er die Freund-
schaft Frankreichs nötig habe; daher müßten Ferdinand und Maxi-
milian ihren Vertrag mit Frankreich schließen, ehe dieses ganz die
Furcht vor einem neuen Kriege mit England verloren habe. Er '
führte dann den Plan der Übertragung Mailands an den kleinen
Ferdinand zusammen mit dessen Verlobung mit der französischen
Königstochter Renee aus; wohl setzte er ehrbar hinzu, man solle
auch Leo und Heinrich in den Vertrag einschließen, aber wenn dieser
sich selbst mit Frankreich versöhnen wollte, ihm zuvorkommen,
da man sonst die eigenen Bedingungen bei diesem nicht würde durch-
setzen können. Um Frankreich von Italien sicher auszuschließen,
müsse sich Maximilian allerdings mit Venedig versöhnen. Auch sein
weiteres Verhalten ließ deutlich ersehen, daß er Maximilian für
einen gemeinsamen Abschluß mit Frankreich, aber ohne England
gewinnen wollte!, das in seiner kriegdrohenden Haltung Frankreich
nur für ihre Zwecke einschüchtern sollte: eine Politik der Treulosig-
keit und des Verrates, die auch für jene Zeit ungewöhnlich erscheint,
mit welcher jedoch der alte politische Intrigant wie mit der selbst-
verständlichsten Sache von der Welt operierte.
Und da erging am 1. Dezember 1513 von französischer Seite selbst
im Sinn von Ferdinands Vorschlägen und mit geschickter Benutzung
der von ihm gegen England kundgegebenen Stimmung das eigene
Anerbieten zum Ausgleich über Mailand durch die Ehe Ferdinands
und Renees, sowie zum Verzichte auf Neapel; die Einbegreifung
Englands sollte an die Herausgabe von Tournai gebunden werden.?
1 Instrukt. an Urea bei Maxim., etwa Nov. 1513, Berg. Nr. 142.
? Du Mont, Corps dipl. IV, 1, S. 178f., Berg. Nr. 144. Diese durch Herrn
de Borne nach Spanien gebrachten französischen Anerbietungen waren datiert
aus Blois den 1. Dezember 1513; es ist unrichtig, wenn Lanz in der Einleitung
zu den Monumenta Habsburgica II, 1, S. 142 und Brosch, Englische Gesch. VI,
63. daraus schon einen am 1. Dezember zu Blois abgeschlossenen Vertrag machen;
es handelte sich sich hier nur um vorläufige Vertragsvorschläge, während der
Vertrag selbst nie zustande kam. Gegen Broschs Annahme wendet sich auch
Schirrmacher, „Geschichte von Spanien“ VII (Gotha 1902), S. 669; sonst sei
hier bemerkt, daß diese neueste Darstellung zum Verständnis der Politik
Ferdinands in diesen Jahren recht wenig beiträgt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 4
50 Wilhelm Busch.
Alles das hinderte Ferdinand natürlich nicht an der gleichzeitigen
Erklärung seiner Vertragstreue für Heinrich, ja er vollzog den Liller
Kriegsvertrag vom 17. Oktober, freilich nach einer Umarbeitung,
die Heinrichs Lasten erheblich vergrößerte, aber „den Charakter der
Allianz“, wie er an seinen Gesandten Caroz schrieb, nicht änderte.!
Nur war einem Angriff gegen Frankreich der alte so bequeme Grund
des Schutzes der Kirche entzogen worden, da Ludwig sich gerade
damals mit dem Papste versöhnte. Das willkommene weitgehende
französische Anerbieten übermittelte Ferdinand Ende Dezember 1513
dem Kaiser durch seinen Sekretär Pedro de Quintana und drängte
nun stärker zum Abschluß; jetzt, so sagte er mit tönenden Worten,
sei ein Angriff des Kaisers gegen Frankreich nicht vor Gott und der
Welt zu rechtfertigen, die Engländer hätten bewiesen, daß ihnen
nicht zu trauen sei. Am 20. Dezember befahl er gleichzeitig seinen
drei Gesandten bei Heinrich, Maximilian und Margarete, nicht mehr
von dem Liller Vertrag vom 17. Oktober zu reden und die Rati-
fikation nicht auszutauschen. Caroz sollte sogar das Original des
Vertrages zur Sicherheit verbrennen und nur eine Abschrift zurück-
behalten.” Das war die Politik, mit welcher Ferdinand das alte
Jahr abschloß und das neue eröffnete, und so stand es um die beiden
Genossen Heinrichs, mit denen er ein neues Kriegsbündnis abgeschlos-
sen hatte, für das auch der letzte und einzig vernünftige Grund des
vorigen Jahres fehlte, die Wahrung von Englands Waffenehre und
seinem kriegerischen Ansehen. Diese Genossen waren am Werke,
sich mit dem gemeinsamen Gegner zu verständigen, heimlich und in
ausgesprochener Feindschaft gegen England.
Freilich konnte man zunächst in London nicht ahnen, was sie im
Schilde führten. Daher blieb man hier bei der Vorbereitung für das
neue kriegerische Unternehmen und schien nur an den nächsten
Feldzug und an die Bereitstellugg der Mittel zu denken. Auch dem
Parlament wurde von der sicheren Hilfe Ferdinands erzählt und
ebenso derjenigen Maximilians, „des anderen Mars unserer Zeit“,
der von seiner Wiege an Soldat gewesen sei. Neue Werbungs- und
Lieferungsaufträge wurden erlassen, die Flotte hergestellt, Mitte
Mai Truppentransporte nach Calais begonnen.
Wenn Heinrich in seinen Verkündigungen und Klassen nicht
nur von des Papstes und Ferdinands Aufforderung zu seinem Kriege
! Berg. Nr. 146, 148, 150. 2 Berg. Nr. 154f., 159, 170.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 51
sprach, sondern auch von des letzteren und Maximilians gewiß zu
erwartender Hilfe, so dachte er auch sicherlich nie daran den Krieg
ohne diese Hilfe im alten Stile zu führen. Wie es Ferdinands Politik
gewesen war, die England in den Krieg hineingebracht hatte, so
sollten auch seine Umtriebe den entscheidenden Anlaß geben zu
dem nun erfolgenden Umschwung der englischen Politik.
Wenn er alles tat, Maximilian in den geplanten Friedensvertrag
mit Frankreich hereinzuziehen, so wußte er, daß er hierbei besonders
den Widerstand Margaretens zu überwinden hatte, die jetzt wie
immer ihren Vater an dem Bündnis mit England im Gegensatz zu
Frankreich festzuhalten bestrebt war; wiederholt gingen an ihn
ihre vor Ferdinand warnenden Briefe. Sie sprach ihr stetes Ver-
trauen zu Heinrichs Bundestreue aus; nur wenn man bei ihm den
Verdacht erwecke, daß man selbst die getroffenen Vereinbarungen
ändern wolle, dann könne man Heinrich dazu bringen, an etwas zu
denken, an das er bisher nicht gedacht habe; zugleich drängte sie
den Kaiser immer wieder darauf hin, die einmal geplante Erwerbung
Burgunds nicht aus den Augen zu lassen.!
Ihre Lage war nicht leicht, denn schon schöpften die Engländer
Verdacht, welchen Maximilian mit seinem Wunsch, Karls und
Marias Eheabschluß zu verschieben, nur verstärkte, und sie bekam
Vorwürfe über die mangelhafte Vertragserfüllung zu hören. Wenn
sie die Engländer auch mit gutem Gewissen über ihre eigenen An-
schauungen und Bemühungen beruhigen konnte, so gelang es dafür
Ferdinand bei Maximilian trotz aller ihrer Gegenarbeit wenigstens
zum Teil zum erstrebten Ziele zu kommen. Gewiß schwankte Maxi-
milian und gab mit seiner Unentschlossenheit für Ferdinand Anlaß
zu erheblichem Ärger. Auch sein finanzielles Interesse gebot ihm
einige Vorsicht, denn er hoffte noch immer auf die englische Rest-
zahlung von 30 000 Kronen und hatte zu Ende des Jahres deswegen
noch einmal einen dringenden Brief an Margarete geschrieben, er
stellte sogar dafür den gemeinsamen Krieg gegen Frankreich wieder in
Aussicht.” Nun aber erschien Ferdinands Bevollmächtigter Quintana
ı S. Margaretens Briefe vom November 1513, 14. Februar und 6. März 1514,
Le Glay, Corr. II, 217f. (zur Datierung vgl. Kreiten, Arch. f. österr. Gesch.
96 S. 107, Walter, Gött. Gel. Anz. 1906 S. 279), 221—32, Neg. dipl. I, 564—67,
56974.
3 28. Dezember 1513, Kreiten a. a. O. S. 283, vgl. Memoire Margaretens
für Maximilian bei Walter a. a. O. S. 267f., Margarete an Maximilian, Le Glay.
4*
ek Wilhelm Busch.
Ende Januar 1514 bei Maximilian selbst in Innsbruck, und hier
scheint der vorläufige Ausweg aus den Schwierigkeiten gefunden
worden zu sein. Allerdings gingen die Forderungen des Kaisers -zu
weit, besonders für Frankreichs Vorgehen gegen Venedig, um darauf-
hin den geplanten endgültigen Frieden mit Frankreich abzuschließen,
aber man begnügte sich zunächst mit einer Erneuerung des am
1. April 1514 ablaufenden einjährigen spanisch-französischen Still-
standes. Die vorläufige Festhaltung des Kaisers war Ferdinand wie
Ludwig wichtig genug. um dafür zunächst auf die stärkere Garantie
eines dauernden Friedensvertrages zu verzichten. So wurde der
Stillstand am 13. März 1514 erneut zu Orleans abgeschlossen zwischen
Ferdinands und Ludwigs Bevollmächtigten, wobei Maximilian ein-
begriffen wurde, und zwar, wie es im Vertrag ausdrücklich hieß,
wegen der schriftlich an Ferdinand erteilten Vollmacht!; auch
Heinrich von England und Jakob V. von Schottland wurden wenig-
stens von den Vertragschließenden als einbegriffen genannt.
Damit war für Ludwig der große Erfolg erreicht, daß das drohende
Kriegsbündnis gegen Frankreich gesprengt war, und.daß nicht nur
der für ihn wieder bedenklich gewordene Ferdinand, sondern nun
auch Maximilian sich bereit zeigte, von der englischen zur fran-
zösischen Bundesgenossenschaft hinüberzutreten. Jedenfalls schien
Heinrich gegenüber Ludwig mattgesetzt zu sein.
Allerdings war Maximilian noch nicht ganz gewonnen. Seine
eigene Ratifikation des Stillstandes stand noch aus, und es war
klar, daß Margarete bei der zu fürchtenden Wirkung auf England
Corr. II, 161, von Le Glay Mai oder Juni 1513, von Kreiten S. 234f., früher als
April 1514, von Walter S. 279f., genauer auf 30. Dezember 1513 angesetzt.
! „per literas suas privatas et earum credentiam“ ist der zweimal in der
Vertragsurkunde gebrauchte Ausdruck, Rymer XIII, 395 und 396. Außerdem
schrieb Ferdinand an Lanuza (undatiert, Berg. Nr. 163), also für Margarete
bestimmt. daß sein Bevollmächtigter Quintana unmittelbar von Maximilian
Befehl und Vollmacht zum Abschluß erhalten habe (vgl. ebenso Berg. Nr. 169).
Wenn auch Ferdinands Äußerungen nie mit größerer Vorsicht aufgenommen
werden müssen als in dieser Zeit, so deckt sich hier diese Mitteilung mit dem
Wortlaut des Vertrages. den die Franzosen so wohl nicht ohne Belege durch-
gelassen hätten. Auf diese Mitteilung Lanuzas wird sich auch Margaretes Aus-
druck an Maximilian (Le Glay, Corr. II, 245) „par votre commission et ordon
nance“ beziehen. Eine eigene schriftliche Äußerung Maximilians besitzen wir
nicht. Quintanas Ankunft meldete Maximilian seiner Tochter am 29. Januar
1514. s. deren Brief vom 6. März. Le Glay. Corr. IT, 229, Neg. I, 572.
-
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 53
alles tun würde, um diesen letzten Schritt bei ihrem Vater zu ver-
hindern. Sie war peinlich überrascht, als sie durch Ferdinands Ver-
treter die Tatsache des Abschlusses erfuhr, während ihr Vater bei
seinem schlechten Gewissen sie außer allgemeinen Andeutungen
ganz im unklaren gelassen hatte, was er selbst nachher entschul-
digend eingestand. Sie hielt vor ihm mit ihrer Meinung nicht zurück,
man könne nicht absehen, wie Heinrich dies nach den schon ge-
machten Kriegsvorbereitungen aufnehmen werde.!
Auch Ferdinand erkannte sehr wohl die Möglichkeit einer gefähr-
lichen Einwirkung in England und stellte dem zögernden Maxi-
milian vor Augen, daß bei weiterem Hinhalten Ludwig einen Separat-
vertrag mit England abschließen könnte. Maximilian scheint
Ferdinand durch die Absendung einer Ratifikation beschwichtigt
zu haben, die aber sein Gesandter nicht ohne besondere Erlaubnis
aus der Hand geben durfte. Dabei wird es geblieben sein, und
wenn auch Maximilians eigene Versicherungen, nie an die Voll-
ziehung gedacht zu haben, übertrieben sein werden, so waren sie doch
richtig insofern, als die Vollziehung nicht in entscheidender wirkungs-
voller Form geschehen ist, so daß er trotz des neuen Wandels in
seiner Politik einem wirklich ausgesprochenen Parteiwechsel vor-
ı Ferdinand an Lanuza, undatiert, bei Berg. Nr. 163 richtig 9. März 1514 an-
gesetzt, denn Ferdinand beruft sich später (ebd. Nr. 169) unter Bezugnahme auf
den Inhalt von Nr. 163 auf seinen Brief vom 9. März. Der Stillstand wird frei-
lich als abgeschlossen behandelt, aber tatsächlich meldet Ferdinand nur die
durch Quintana übermittelte Vollmacht Maximilians zum Abschluß. Mar-
garetens Brief an ihren Vater ist undatiert (Le Glay, Corr. II, 245), auch er be-
zieht sich auf den Inhalt von Berg. Nr. 163, „letters... escriptes A Madrid le
9. dece mois“. Durch die Heranziehung von Berg. Nr.169 ist damit auch die
Streitfrage zwischen Kreiten, Archiv f. österr. Gesch. 96 S. 237f., der Marga-
retens Brief in den April setzen will, weil erst am 9. April und nicht am 9. März
eine Mitteilung über den Stillstand vom 13. März erfolgt sein könne, und Walter,
Gött. Gel. Anz. 1908, S. 281, der den Brief nach Mitte März ansetzt, zugunsten
des letzteren entschieden. Allerdings behandelt Ferdinand in diesem Briefe
vom 9. März, der vor allem Aber die von Maximilian an Quintana zum Ab-
schluß erteilte Vollmacht berichtet, den Stillstand schon als abgeschlossen;
tatsächlich war er also schon am 9. März erledigt, wenn er auch erst das
Datum des 13. trägt. — Maximilian ließ später seine Geheimhaltung vor Mar-
garete mit Ferdinands Forderung entschuldigen (Gattinara an Margarete,
14. September 1514, Lett. de Louis IV, 371); wunderbar nur, daß Ferdinand
gerade die erste Mitteilung machte: er wollte sich vor Margaretes Einrede bei
Maximilian schützen. |
PA Wilhelm Busch.
sichtig aus dem Wege ging.! Auch mit der weiteren Forderung einer
kaiserlichen Vollmacht für den engeren Bündnisvertrag mit Frank-
reich hatte Ferdinand kein rechtes Glück, wohl hören wir von einer
solchen, die aber Ferdinand für nicht genügend erklärte, so daß er
die schleunige Ausstellung einer anderen verlangte. Maximilian
behauptete wenigstens, Skrupel wegen der geplanten Verdrängung
Maximilian Sforzas aus Mailand gehabt zu haben, aber man scheint
auch hier zu dem alle Bedenken bei ihm stets niederschlagenden
Mittel gegriffen zu haben, denn vom 7. August 1514 haben wir eine
Quittung von ihm über 100 000 Sonnenkronen, die Ludwig ihm
zur Eroberung Mailands vorgestreckt habe.? Damit war er gewonnen,
und nun konnte Ferdinand endlich am 12. August 1514 seinen Ge-
sandten in Frankreich die Vollmacht für den Friedensvertrag er-
teilen und für einen doppelten Ehebund seines Enkels Ferdinand
mit der Prinzessin Renee und des jüngst verwitweten Ludwigs selbst
mit seiner Enkelin Eleonore. Befriedigt ließ er Ludwig melden, er
habe alle ihm gegebenen Verheißungen erfüllt und Maximilian sowie
Karl zum Abschluß auf Grund der zwischen ihnen verabredeten
Bedingungen zu bewegen vermocht.?
Wohl hatte Ferdinand Grund zu drängen, um den ersehnten
Abschluß zu erreichen, aber diesmal war dem alten Fuchs der Erfolg
entrissen worden. In seiner Erbitterung hat er später dem Kaiser
1 Ferdinand an seinen Gesandten Urea bei Maximilian, undatiert (etwa
April), Berg. Nr. 221, und Juli 1514, ebd. 227. Wegen seiner Ratifikation hat
Maximilian wenigstens dem Engländer Robert Wingfield später die Sache so
dargestellt, Wingfield an Heinrich, 13. August 1514, Br. S. 858, auch vor Margarete
die Ratifikation nachdrücklich in Abrede gestellt (s. den zitierten Brief Gattinaras
an Margarete, Innsbruck, 14. September 1514, Lett. de Louis S. 370). Zur
Sache vgl. auch Ulmann II, 493; er zieht noch in Note 3 die Pandolfinischen
Berichte aus Paris vom 22. Mai und Anfang Juni 1514 (Desjardins II, 621 und
625f.) heran, die davon melden, daß Ludwig die Nachricht von der kaiserlichen
Ratifikation erhalten habe, daß diese aber noch nicht angekommen sei; in
Frankreich sei man ihrer sicher. Darin täuschte man sich eben in Frank-
reich, vielleicht auf Grund von Mitteilungen Ferdinands. Sonst wurde Maxi-
milians Beitritt zum Stillstand ziemlich allgemein angenommen: Bericht
der englischen Gesandten, Mecheln 10. Mai, Robert Wingfields, 20. Mai 1514,
Br. 5059, 5105.
2 Berg. Nr. 182, s. schon Ulmann II, 493; sonst Ferdinand an Urea, Berg.
S. 220£.
3? Die Vollmacht für Orti und Mesa, Berg. Nr. 187, Instruktion an beide
ebd. 186.
ei as LEE E ———
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 55
und dessen Zögern alle Schuld beigemessen, und allerdings hatte
England die damit gegebene Frist glücklich benutzt, um ihnen
den Rang bei Ludwig abzulaufen. Der kluge Politiker hatte das
wohl vorausgesehen und warnend den Kaiser auf diese Folgen hin-
gewiesen. Über die Vorgänge war man in England im klaren, Sir
Robert Wingfield meldete vom Kaiserhof den Vertragsabschluß
Ferdinands mit Ludwig, und daß Maximilian beizutreten wünsche;
er riet Heinrich zu dem gleichen Schritt, worauf Heinrich sich vor
Margarete sehr erstaunt äußerte, daß er über den Waffenstillstand
selbst und die Art seines Abschlusses gar nicht unterrichtet sei.!
Die ganze Einbegreifung Heinrichs in den Stillstand war natürlich
nur eine Redensart, denn der Stillstand selbst bedeutete nichts als
eine feindselige Handlung gegen die damalige englische Politik,
wodurch die von Heinrich natürlich abgewiesene Zumutung Maxi-
milians um so mehr als Kränkung erschien.
Der Kaiser nahm die ganze Sache augenscheinlich wieder einmal
auf die leichte Achsel. Margarete warnte wie vorher Ferdinand ihren
Vater vor der drohenden Allianz Englands mit Frankreich, aber er
meinte obenhin, daß für ihn wegen seines Friedens mit Frankreich
darin keine Gefahr liege.” Statt sein Verhalten wenigstens äußerlich
in etwas milderem Lichte erscheinen zu lassen, stieß er die Engländer
geradezu geflissentlich vor den Kopf. In England sagte man es
seinen Gesandten deutlich, daß Heinrich nach allen Opfern, die er
für die kaiserlichen Lande gebracht habe, wie ein Knabe behandelt
werde, von dem man den Beitritt zu einem Stillstand verlange,
ohne ihm dessen Inhalt überhaupt mitzuteilen.’ Diese Behandlung
Heinrichs ging denn auch selbst über das Ferdinand erlaubt er-
scheinende Maß hinaus, und er suchte das Ungeschick des Kaisers
bei Heinrich wieder gutzumachen, auch durch eine Zusendung der
Kopie des Stillstandes, allerdings zu einer Zeit, als es längst zu spät
war.‘ Auch Maximilian schien Heinrich durch große Versprechungen,
an denen er es freilich nie fehlen ließ, versöhnlich stimmen zu wollen,
wenn er jetzt mit dem verwunderlichen Anerbieten der Krone des
en
—
ı Heinrich an Margarete, 5. Mai 1514, Lett. de Louis, IV, 313—315, Br. 5041.
2 Maximilian an Margarete, 15. April 1514, bei Kreiten a. a. O. S. 284f.
3 de Pleine u. Colla an Maximilian, 19. Juni 1514, Lett. de Louis, IV, 330f.,
Br. S. 829.
4 Berg. S. 217, 225.
56 Wilhelm Busch.
Reiches oder eines „unwiderruflichen Reichsvikariats" für Heinrich
hervortrat.!
Gegenüber allen weiteren Ausflüchten des Kaisers bestanden
die Engländer fest auf den Abmachungen des Liller Vertrages.
Maximilian dagegen suchte sich der vereinbarten Begegnung zu
entziehen und ließ Heinrich eigentlich deutlich merken, daß er ihn
mit seiner Schwester sitzen lassen wollte. Die Torheit des Kaisers
war nur, daß er sich wieder nicht klar für die eine oder für die andere
Seite entscheiden konnte, daß er alles tat, um Heinrichs Verdacht
zu erwecken und diesem die spanisch-kaiserlichen Umtriebe sicht-
bar werden zu lassen, ohne dafür Frankreich fester an sich zu binden.
Die Erbitterung des einsichtigeren Ferdinands über diese fahrige
Politik ist wohl zu erklären, da sie nur darauf hingearbeitet hat.
gerade die Verbindung Frankreichs und Englands zu erleichtern.
Hatten sie und vor allem Maximilian, vielleicht durch die früheren
Erfahrungen und Erfolge verlockt. gemeint, Heinrich jetzt das
Äußerste an nichtachtender Behandlung bieten und ihn trotzdem
in ihrem Interesse leiten zu können, so sollten sie sich gründlich
verrechnet haben und bald erkennen, daß sie im eigenen Netz ge-
fangen waren.
Denn zu ihrem Unglück traf diese Wendung in der europäischen
Lage zusammen mit einem Umschwung der Parteiverhältnisse in
England, indem dort die alte Partei des Friedens und des Ausgleichs
wieder die Oberhand gewann, vor allem der Mann sich ihre Ziele
zu eigen machte, der nun immer mehr in des Königs Gunst und
Geltung emporsteigen sollte, Thomas Wolsey. In ihm haben wir
den eigentlichen Urheber des nun erfolgenden Umschwunges zu sehen,
durch den England von einer weiteren Kriegsteilnahme zurücktrat
und in die Bahn der bewährten Friedenspolitik Heinrichs VII. wieder
einlenkte. Denn immer noch blieb die Frage der Kriegs- oder Friedens-
politik in England überhaupt gebunden an Englands Verhält-
! Heinrich spielt in einem Briefe an Margarete darauf an, 12. Juni 1514
(Lett. de Louis, IV, 323, S. 5158): „nous Dt demonstrance de l’offre de la
couronne imperialle et après du Vicariat irrevocable“; da Heinrich die von
Maximilian getadelte Verzögerung seiner Antwort mit seiner Krankheit zur
Zeit des Anerbietens entschuldigte, so werden wir auf Januar bis Februar 1514
geführt. in welcher Zeit Heinrich an den Pocken erkrankt war (Br. 4726, 4531,
Brown IL, Nr. 375, 382). Nach einem Brief Robert Wingfields an Wolsey vom
10. Januar 1516 (Br. II, 1, Nr. 1398) scheint die Sache schon zur Zeit ihres Bei-
sammenseins in Tournai 1513 behandelt worden zu sein.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 5T
nis zu Frankreich, die Beziehungen zu diesem alten Erbfeind
waren geradezu der Kompaß für die Gesamtrichtung der englischen
auswärtigen Politik. An die Möglichkeit kriegerischen Zusammen-
stoßes mit einer anderen Festlandsmacht wurde niemals gedacht,
mit den Niederlanden lag man höchstens in einem Handelskrieg,
der nur mit dessen unblutigen Waffen geführt wurde. Überall sonst
hin war der Weg über das Meer zu weit, um an die Möglichkeit
kriegerischen Zusammenstoßes zu denken. So mußte eine Friedens-
politik für Heinrich VIII. wie für seinen Vater durch einen Dauer
verheißenden Ausgleich mit Frankreich eröffnet werden. Und wenn
Heinrich auf der einen Seite durch die immer offenbarer werdende
Treulosigkeit seiner alten Genossen zum bisherigen Feinde hinüber-
gedrängt wurde, so konnte jetzt auch Frankreichs verwitweter
König dem Ehrgeiz Heinrichs eine lockende Aussicht für die junge
Tudordynastie bieten, indem er statt der mit der Hand des knaben-
haften Karl verbundenen Zukunftshoffnungen der englischen Prin-
zessin Maria als seiner Gattin eine der ältesten und stolzesten Königs-
kronen anbot.
Wann gegenüber dem Ränkespiel Ferdinands die ersten An-
knüpfungen zwischen England und Frankreich begonnen haben,
entzieht sich unserer genauen Kenntnis, jedenfalls geschahen sie,
als in England noch eifrig an den Vorbereitungen für den neuen
Feldzug gearbeitet wurde; in dem Augenblick, in dem wir das erste
schriftliche Zeugnis am 16. März 1514 erhalten, waren die Ver-
handlungen schon in vollem Gange, und es war auch auf französischer
Seite sofort die Werbung Ludwigs um die Hand der jugendlichen
Maria ins Auge gefaßt worden. Für diese ein etwas verwunderlicher
Tausch, wenn sie nun statt ihres bisherigen Bräutigams. eines un-
reifen, in seiner ganzen Entwickelung nur langsam fortschreitenden
Knaben, der vier Jahre jünger war als sie, einen 34 Jahre älteren
hinfälligen, bereits dem Grabe zugehenden Mann erhalten sollte.
Aber hier war es das Interesse von Staat und Dynastie, das den
Ausschlag gab. Ferdinand sollte eine der bösesten Enttäuschungen
erleben, denn gerade in den Tagen, als er hoffte, Maximilian zum
engeren Abschluß mit Frankreich gewonnen zu haben, da hatte
Frankreich es vorgezogen, seinen Abschluß mit England zu voll-
ziehen. Am 7. August 1514 wurden die Verträge in London verein-
bart, mit denen England unter Wolseys Leitung aus der bisherigen
Feindschaft gegen Frankreich heraustrat und damit vorläufig
58 Wilhelm Busch.
wenigstens die Kriegspolitik abschloß, in welche es Ferdinand mit
der Benutzung des kriegerischen Ehrgeizes König Heinrichs VII.
hineingeführt hatte. Die Waffentaten des Jahres 1513 hatten diesen
Ehrgeiz befriedigt, und so konnte Wolsey England aus der Politik
persönlicher Interessen des Königs zur Politik des Staatsinteresses
hinüberlenken.
Anhang.
I.
(Zu S. 26). Über den Uferwechsel berichtete Taylor in seinem
Tagebuch, Brewer I, S. 625, nur, daß beide Herrscher am 15. August
den Übergang über die Lys beschlossen hätten; dagegen erfahren
wir durch Hall S. 549 von einem ersten Vorrücken der Engländer
auf Guinegate schon am 13., und im Anschluß daran stellt Hall auch
den Entschluß zum Uferwechsel am 15. als den des englischen Königs
dar. Er übersieht, daß das Übersetzen mit der ganzen Hauptmacht,
dem schweren Geschütz, überhaupt die Verlegung des königlichen
Lagers zur vollen Umschließung der Stadt auch im Süden etwas
ganz anderes war als der gegen die Franzosen am 13. geplante Vor-
stoß. Daß die veränderte Einschließung der Stadt und damit der
Lagerwechsel auf Anregung des Kaisers erfolgt sei, betont sehr scharf
Petrus Martyr am 14. September auf Grund einer nach Spanien
gekommenen Mitteilung (Opus Epist. S. 287; der Auszug bei Br. 4449
ist durch Übersetzungsfehler inkorrekt). Er gibt in wenigen Worten
eine treffliche Schilderung der ganzen Situation: der Kaiser sei zum
englischen Heere gekommen, dasLager wäre zum größten Teil im Norden
angelegt gewesen, während die Seite, von der die Franzosen kommen
mußten, fast entblößt oder nur in geringem Grade gedeckt gewesen
sei. „Caesaris consilio ad alterum Teruanae latus castra sunt mutata.“
Polydor Vergil S. 23 läßt nun wieder das ganze zur Entscheidung
von Guinegate führende Vorrücken allein durch den Kaiser ver-
anlaßt werden. Er bestreitet geradezu die Kenntnis der beider-
seitigen Truppenbewegungen am 16. bei den Franzosen wie bei den
Engländern. Holinshed, Chronicle, S. 1483, mischt an dieser Stelle
seine beiden Quellen Hall und Pol. Verg. durcheinander. Der kaiser-
liche Bericht „Newe gezeytung auß Romisch Kaiserlicher Maiestat
vnd des Konigs von Engellandt Here vor Terebona in Bickhardia“
(Weller, Die ersten deutschen Zeitungen, Tübingen 1872, S. 25)
sagt, daß Maximilian am 16. August in das Feld gezogen sei und den
gg Do
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 59
König von England bewogen habe, mit seinem Lager und dem der
deutschen Knechte über das Wasser zu gehen. Vgl. auch die leider
sehr unvollständigen Angaben Paul Armstorffs an Margarete,
15. August 1513, Lett. de Louis, IV, 192—194, Br. 4399. Diese Be-
richte wissen nichts von dem nur durch Hall überlieferten selbständigen
Vorgehen der Engländer am 13. August. Hall erzählt ferner aus-
führlich zum 15., daß Heinrich einen Kriegsrat mit dem Kaiser
in sein Zelt berufen und dort mitgeteilt habe, daß er von dem fran-
zösischen Plane zum Entsatz Therouannes unterrichtet sei, worauf
der Entschluß zum Brückenschlag gefaßt worden wäre. Genauer
erfahren wir den Vorgang in dem Augenzeugenbericht aus dem
englischen Feldlager vom 2. September (Archaeol. Bd. 26, S. 475
bis 478, Auszug bei Br. Nr. 4431): Der König sei am 16. nach Guine-
gate gerückt und „am frühen Morgen vor seinem Abmarsch“ habe
er die Kunde vom Nahen einer großen Schar Feinde zur Verprovian-
tierung von Therouanne erhalten, worauf er dann zur Schlacht vor-
gegangen sei. Ich glaube, daß die Sache leidlich klar liegt, daß die
Engländer zum Schlagen auf dem rechten Lysufer gegen den an-
rückenden Gegner von sich aus am 16. August ebenso bereit waren
wie vorher am 13. August, daß sie sich dagegen gescheut hatten,
ihr Lager zur Umschließung der Stadt zu teilen und einen Teil des
Belagerungsheeres dauernd auf dem Südufer zu isolieren. Diese
Änderung in der Einschließung setzte dann nicht ohne Mühe
Maximilian durch. Es war ein Zufall, daß die Maßnahmen hierzu
zusammenfielen mit dem Vorgehen der gerade um diese Zeit an-
rückenden Franzosen; die Meldung davon hat Heinrich rechtzeitig
in der Frühe durch seine Reiter erhalten. Gegen sie war er natürlich
sofort zum Kampfe entschlossen.
II.
(Zu S. 29.) Die Berichte über die Schlacht von Guinegate
am 16. August 1513 sind leider wenig einheitlich und erschweren
es ein Gesamtbild der Vorgänge zu erhalten; dazu kommt ihre
Tendenz, denn der wichtigste deutsche Bericht, die „Newe gezeytung‘“,
kennt nur die Taten des Kaisers und der Deutschen und sucht die
Engländer möglichst zu übergehen, was der englische Bericht bei
Hall wieder den deutschen Kampfgenossen gegenüber tut, wenn er
auch nicht so einseitig ist wie die Zeitung. Es ist ferner schwierig,
diese Berichte, deren Vermittler, was jedenfalls bei Hall der Fall ist,
GO Wilhelm Busch.
die Örtlichkeit nicht gekannt haben, mit dem Gelände in Überein-
stimmung zu bringen; ich habe dafür die französische Generalstabskarte
1:80000 zugrunde gelegt; die diesem Aufsatz S. 25 beigegebene
kleine Skizze gibt das zum Verständnis der Vorgänge notwendige Bild
des Geländes. Unter allen Berichten steht an erster Stelle der gleich-
sam offizielle. den König Heinrich am 17. August an Margarete
erstattete (Le Glay, Neg. dipl. I, 531—33), bei dem wir gern
das wortreiche Lob über den Kaiser für eine größere Zahl von sach-
lichen Nachrichten eintauschen würden. Durch diesen Bericht aber
sind diejenigen Vorgänge festgestellt, die für uns das Gerüst für
den gesamten Verlauf abzugeben haben: Vorgehen der Franzosen
ohne Kenntnis der geplanten englischen Heeresbewegung über den
Fluß, daher Sendung der linken Umgehungsabteilung gegen Shrews-
bury; sodann Vorgehen der englischen Reiter, die „cotoyant la
ville de Gynegate‘“ den Gegner erblickten und dann mit ihm hand-
gemein wurden; Vormarsch der Hauptmacht und die sofortige ent-
scheidende Wirkung des Artilleriefeuers, endlich die Reiterverfolgung.
Der ausführlichste Bericht, der bei Hall S. 549—51, stimmt in
den Hauptpunkten mit dem des Königs überein, er bestätigt das
Vorgehen der französischen Flankenkolonne auf dem linken Lysufer,
er bringt viele Einzelheiten hinzu, wie den Ausfall der Besatzung
gegen Lord Herbert, die wichtige Mitteilung, daß Maximilian die
entscheidende Geschützaufstellung angeraten hatte, und den rechten
Flankenvorstoß der englischen Bogenschützen nach Bomy, dessen
Bedeutung allerdings erst nach Heranziehung der Karte klar wird.
Denn Hall wirft hier die Dinge etwas durcheinander, indem er diesen
Moment der Schlacht vor das Heranrücken der französischen Vorhut
der Stradioten setzt, die dabei überhaupt erst der englischen
Schlachtordnung auf der Höhe von Guinegate ansichtig wurden.
Er sagt hier: „as the English horsmen mounted up the hill, the
stradiates were commyng downe wardes on the one syde of the
hill before the Frenche hoste.“ Da er keine Anschauung vom Ge-
lände hatte, schilderte er, seine Vorlage vermutlich mißverstehend,
etwas Unmögliches, denn es handelt sich hier nicht um denselben
Hügel, sondern die englischen Reiter erschienen auf der Höhe nörd-
lich über dem Laquettetal, während die Franzosen, die Stradioten
voran, die Höhe des Südufers herabstiegen. Eins geht aber aus
den Angaben Halls unzweifelhaft hervor, daß auf der nördlichen
Höhe, also bei Guinegate, nur der erste kurze Zusammenstoß der
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 61
Vortruppen geschah, daß dagegen der eigentliche Kampf auf der
südlichen Höhe, also in der Nähe von Bomy ausgefochten wurde,
worauf er schon mit der Nennung dieses Ortes hinweist.
Genau dieser wichtigen Feststellung entsprechend sagt der
Augenzeugenbericht vom 2. September (Archaeol. Bd. 26, S. 476),
Heinrich sei gegen den Feind vorgerückt, „and theym en-
countred and folowed from the mornyng unto night, unto that his
Grace had folowed theym unto a place called Bomy, being 6 myles
and more from hys leger, and there with his speres sett upon his
sayd enemyes, theym being unto the Kings partie six to oon“;
danach wäre also der eigentliche Angriff erst bei Bomy erfolgt.
Auch Taylor (Br. S. 625) nennt die Schlacht nur nach diesem Ort,
und ähnlich erwähnen später Heinrichs Gesandte in Frankreich
(8. September 1514, Br. 5391) ihren Empfang beim Kapitän von
Abbeville, „that was taken at Bomy“. Nach dem Berichte im Leben
Bayards (S. 76) wurden die französischen Gensdarmes auch dadurch
erschüttert, daß sie nach begonnenem Scharmützel die Masse der
feindlichen Infanterie zum Vorgehen bereit auf einem Hügel sahen;
also sind die Franzosen auch hiernach mit ihrer Hauptmacht gar
nicht bis zur Höhe von Guinegate hinaufgekommen, bei dem nur das
erste Vorhutscharmützel stattgefunden hat. Der englische Augen-
zeugenbericht (Arch. 476) läßt die Verfolgung von Bomy dann noch
4 Meilen weit geschehen. Wenn wir somit die Schlacht, wie es auch
früher geschehen ist, nicht nach Guinegate, sondern nach Bomy
benennen müßten, so ist es wohl besser, den einmal üblich gewordenen
Namen festzuhalten, zumal sie von Guinegate wenigstens ihren
Ausgang genommen hat.
Eine Andeutung für die Örtlichkeit der vom Kaiser angeordneten
Geschützstellung gibt nur Hall S. 550 „on the toppe of a long hill
or banke for the outskowerers“. Da die Maßregel während des über
Guinegate hinausgehenden Vormarsches getroffen wurde, so werden
wir auf die gleich südlich von Guinegate liegende beherrschende
Höhe über dem Laquettetal hingewiesen. Nicht ganz klar ist Hall
in seinem Bericht über das Vorgehen der Reiter; er läßt sie zuerst
eine englische Meile vor dem Fußvolk hermarschieren, dann heißt es,
sie hätten „in a valey“ gehalten, und seien von diesem aus zur Höhe
geritten. Das Laquettetal kann mit dem „valey“ unmöglich gemeint
sein, auch die Annahme der Mulde westlich von Guinegate würde
ein zu kompliziertes Vormarschmanöver ergeben, so daß wir wohl
62 Wilhelm Busch.
einfach das Erscheinen der Reiter auf der nördlichen Uferhöhe zu
verstehen haben, während die Franzosen von der südlichen nieder-
zusteigen begannen, um dann allerdings sofort kehrt zu machen.
Bei Bomy erfolgte der große Zusammenstoß von allen Seiten, wobei
die in der Flanke der Franzosen stehenden englischen Bogenschützen
große Wirkung taten. — Auch über deren Vorgehen gibt Hall wegen
seiner Unkenntnis des Geländes kein klares Bild; die Schützen
können nur zu gleicher Zeit mit der den Hügel heruntergehenden
Reiterattacke rechts in die feindliche Flanke bis Bomy vorgestoßen
sein. „Then the horsmen set forward, and the archers alighted and
were set in order by an hedge all a long a village side called Bomye“.
Heute schließt sich östlich an Bomy ein Gehölz in einem 2 km langen
Streifen an; ob die Bebauung des hier sehr welligen Geländes damals
die gleiche war wie heute, können wir nicht wissen.
Der nächst Hall wichtigste Bericht ist die deutsche „Newe
gezeytung“ (Weller a. a. O. S. 25f., vgl. S. 28). Es ist allerdings
nicht ganz klar, ob dieser in den Daten ohnehin nicht ganz verläß-
liche Bericht für den Schlachttag selbst den 16. oder 17. August
annimmt; am 16. sei Maximilian wieder „in das veldt gezogen“ und
habe Heinrich bewogen „in der nacht“ aufzubrechen mit seinem
Lager, Heinrich habe dann sein Volk zwei Stunden vor Tag geordnet;
danach möchte man die dem 16. folgende Nacht annehmen. Er
verherrlicht nur Maximilian und die Seinen, hat aber augenschein-
lich sehr gute Unterlagen gehabt: der Kaiser habe Heinrich zur
Überschreitung der Lys bewogen und dieser sodann „auf der Höch“
das Lager aufgeschlagen; etwa um 12 Uhr seien die Franzosen „mit
dreyen hauffen“ (vgl. Hall „in III ranges“) „auff einer anderen
Höch“ erschienen, was also auch auf das Nord- und Südufer der
Laquette zu beziehen ist; es folgt das Artilleriefeuer der Engländer,
das aber zu hoch gegangen sei und keinen Schaden getan habe,
wobei nur auffallen muß, daß die von Maximilian hierauf vorgeführten
deutschen Reiter die Franzosen schon auf der Flucht getroffen
haben; die Artillerie muß also doch gewirkt haben, ebenso wie der
erste englische Angriff, den der Bericht gleichfalls ganz verschweigt.
Den deutschen Reitern habe Maximilian „durch ein Tal in die seytten
zu treffen befohlen“, worunter nicht das Laquettetal selbst zu ver-
stehen ist, sondern eine von ihm bei Estree Blanche ausgehende
Senkung, die scharf südwestlich verläuft und genau in die rechte
Seite der auf der Höhe bei Bomy stehenden Gegner führte. Der
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 63
Bericht sagt nicht, von welcher Seite der Angriff erfolgt sei, aber
daß die Deutschen den linken Flügel der eigenen Aufstellung bildeten,
geht schon aus der rechten Flankenstellung der englischen Schützen
bei Bomy hervor und dann aus Halls ausdrücklicher Erwähnung,
daß im Beginn des Vormarsches, noch ehe Maximilian zu Heinrich
gekommen war, die Deutschen sich abgesondert „zur linken“ auf-
gestellt hätten. Die Zeitung sagt selbst von diesem Flankenangriff
der deutschen Reiter: „ee sie traffen, haben sich die Frantzosen.
mit ir ordnung gewendt und di flucht genumen, die unsern reutter
sein inen also nach gefolgt, biß auff ein kleyne meyl zu irem leger“.
Von französischen Berichten kommen in Betracht die bei Fleu-
ranges (S. 254—56), in Bayards Lebensbeschreibung (Petitot, Bd. 16,
S. 75—83) und bei Du Bellay (I, 238—41). Fleuranges nahm nicht
selbst an der Schlacht teil wie Bayard, kam aber am 16. bei Blangy
an; er hebt die Wirkung der englischen Artillerie hervor. Die Er-
zählung in Bayards Leben verfolgt neben dem Hauptzweck, die
Tugenden des Ritters selbst in das richtige Licht zu stellen, den
weiteren, die ausreißenden französischen Gensdarmen damit zu
entschuldigen, daß ihnen nur die Verproviantierung der Stadt als
Zweck des Unternehmens hingestellt und jeder Kampf verboten
worden sei; das mag richtig sein, aber es bleibt immerhin ein Unter-
schied zwischen dem Vermeiden eines Kampfes und einem so halt-
losen Ausreißen, als man sich unerwartet angegriffen sah. Mit dem,
was Du Bellay erzählt, weiß ich nicht viel anzufangen, da sein Bericht
mit den andern gar nicht in Einklang zu bringen ist. Nach ihm
hätten die Reiter die Speck- und Pulversäcke vor ihre Sättel genom-
men, um sie in die Stadtgräben zu werfen, was auch an einigen Stellen
geglückt sei; davon weiß kein anderer Bericht etwas, und es ist
auch nicht zu ersehen, wo das hätte geschehen können.
Die Schätzung der französischen Truppenmacht gibt Hall nach
den verschieden einlaufenden Meldungen zwischen 6000 und 15 000
Mann an. Der Postmeister Baptist von Taxis (an Margarete,
16. August 1513, Lett. de Louis, IV, 195, Br. 4401) auf 8000, die
der Engländer und ihrer Genossen auf 2000. Er setzt die Schlacht
auf 4 Uhr an, erläutert das aber dahin, daß Maximilian und seine
Armee „les ont toujours fait retirer jusques ausdites quatre heures“,
was mit dem Erscheinen der Franzosen ungefähr um „12 Uhr zu
Mittag“ nach der Neuen Zeitung ganz gut zu vereinigen ist; aller-
dings konnte die ganze Verfolgung, die zuletzt bis in die Gegend von
64 Wilhelm Busch.
Blangy geführt haben soll, um vier Uhr noch nicht beendet sein,
diese Stunde wird den Abschluß des Gefechts bei Bomy selbst be-
zeichnen.
Polydor Vergil ist für die Schlacht nicht brauchbar. Auch
Taylors Tagebuch gibt in dem Auszug bei Brewer für die Schlacht
so gut wie gar nichts. Jovius, Historiarum sui temporis libri XI (Aus-
gabe Venedig 1552, Bl. (obt, kennt zwar den gesonderten linken
Flügelangriff der Franzosen gegen Shrewsbury, auch die getrennte
Führung durch Heinrich und Maximilian, die Wirkung der englischen
Artillerie, die Teilnahme der Bogenschützen, ist aber durch sein
rhetorisches Beiwerk wenig anschaulich und bringt jedenfalls nichts
Neues zu den andern Berichten hinzu. Sonst siehe noch Guiceiardinis
Bericht, Valladolid, 21. September, Op. ined. VI, 254; Philipp de
Bregilles an Margarete, 17. August 1513. Lett. de Louis, IV, 196f£.,
Br. 4405f.; Christoph Scheurl, „Geschichtbuch der Christenheit“
(Knaake, Jahrbücher des deutschen Reichs usw. im Zeitalter der
Reformation I, 1, S. 37f.). Eine Liste der Gefangenen bei Br. 4402,
Brown IIJ, Nr. 294 und im Anschluß an die Neue Zeitung bei Weller
S. 27f. — Ich habe mich bemüht, durch sorgfältige Vergleichung aller
vorhandenen Berichte miteinander und mit dem Gelände ein möglichst
sicheres Bild über den Verlauf der Schlacht zu gewinnen, das nicht nur
von demjenigen bei Pauli (Anfänge Heinrichs VHI., in Aufs. z. engl.
Gesch. N. F. S. 194f.) abweicht, sondern auch, freilich in weniger
erheblichem Umfang von dem bei Ulmann (Kaiser Maximilian I,
Bd. II, 469— 71), der zwar zuerst die wichtigste deutsche Quelle, die
„Neue Zeitung“,aber dafür nicht den wichtigsten englischen Bericht
bei Hall herangezogen hat. — Die auf der französischen General-
stabskarte mit „Champ de bataille“ bezeichnete Stelle westlich von
Guinegate liegt höchstens in der Nähe des Vorhutgefechts, das aber
auch auf der Höhe oder dem Hang südlich des Orts stattgefunden
haben muß. i
HI.
(Zu S. 34.) Leider fehlen uns über die zum Angriff auf Tournai
führenden Beratungen und Entschließungen die unmittel-
baren Nachrichten so gut wie ganz. Wir können sie jedoch durch die
ausgezeichnete Übereinstimmung mehrerer mittelbarer Berichte
ersetzen. Daß der Aufbruch erst am 6. September erfolgte, meldet
Taylor, Br. S. 625. Guicciardini berichtete am 21. September 1513
der genuesischen Regierung aus Valladolid (Opere inedite VI, 254f.),
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 65
daß König Ferdinand Briefe von Maximilian, Heinrich und seinen
Gesandten bei diesen erhalten habe, und daß die letzteren von einer
Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kaiser und den englischen
Heerführern über die weitere Kriegsführung meldeten, „e che il re
d'Inghilterra inclinava più tosto alla opinione dello imperadore“ ;
bis zum 29. August, von dem die letzten Nachrichten stammten,
sei noch keine Entscheidung getroffen worden (also handelte es sich
um einen anderen Gegensatz als um den wegen Thérouannes Schick-
sal, das damals schon entschieden war); wegen der Rüstungen
Frankreichs hielten sie die Sache für schwierig, wenn ihnen nicht
das Vorgehen der Schweizer, auf das sie große Hoffnung setzten,
Erleichterung brächte; Maximilian sei mit den Engländern nicht recht
zufrieden, er halte sie für wenig kriegstüchtig „e più tosto temerarii
che di governo“. Außerdem erhielt die genuesische Regierung
unmittelbare Nachricht „di Picardia .... per letera de lo ambasciatore
nostro“ vom 5. September (an Petro Bibiena in Venedig, 18. Sep-
tember 1513 bei Sanuto Diarii XVII, 92f.; der Brief fehlt bei Brown),
daß die Engländer mit Rücksicht auf die französischen Rüstungen
an der Somme in Amiens, Abbeville und Peronne nicht an die
Möglichkeit von deren Eroberung glaubten und daher nach St. Quentin
vorgehen wollten, um auf diesem Weg über die Champagne nach
Reims zu rücken und dann gegen Paris zu gehen. Durch Privat-
briefe war nach Genua schon die irrige Nachricht gekommen, daß die
Engländer sich bereits auf den Weg gemacht hätten.
In Übereinstimmung mit diesen italienischen Berichten sagt
Du Bellay (S. 243), daß Heinrich gegenüber den französischen
Rüstungen und bei der vorgeschrittenen Jahreszeit von dem südlichen
Vorstoß gegen die Picardie lassen wollte, und daß er auf Antrieb des
Kaisers den Weg nach Tournai genommen habe. Ludwig hätte
niemals ahnen können, daß „der Engländer“ sein Unternehmen
gegen die Picardie aufgeben würde, um einen Platz anzugreifen,
der ihm nach der Einnahme wenig Vorteil gewährte, weil er ganz
von den Niederlanden eingeschlossen zwischen Hennegau und
Flandern läge und fern vom Meere: „toutesfois à la persuasion dudit
esleu Empereur il y alla“. Guicciardini sagt ja nicht ganz klar, welche
Meinung jeder vertreten habe, aber da nach ihm Maximilians Ansicht
durchdrang, so ging diese auch nach ihm auf den Vormarsch gegen
Tournai. Besonders zutreffend ist die Hervorhebung der Absurdität
dieses ganzen Unternehmens für die Engländer. — Die auffallende
Histor. Vierteljabrschrift. 1910. 1. 5
66 Wilhelm Busch.
Motivierung des Zuges auf Tournai, um dadurch den Weg nach
Burgund zu öffnen, bringt Pol. Verg. S. 24.
Es war eine ausführliche Darlegung dieser Frage nötig, weil
alle bisherigen Bearbeiter zu einem anderen Ergebnis gekommen
sind. Pauli (S. 206, vgl. 210) läßt Heinrichs Marsch auf Tournai
geschehen „vielmehr gegen als nach dem Wunsche Maximilians,
dem alles daran lag, in Frankreich einzufallen“, und Ulmann (II,
473) folgert aus der Stelle bei Guicciardini, daß Heinrichs Räte dem
Kaiser entgegen waren, und daß der Vormarsch gegen Tournai statt
des Vormarsches gegen die Somme nach ihrem Wunsche unter-
nommen wurde; auffallend ist seine Bezeichnung dieses Zuges als
„halbe Rückwärtsschwenkung“, und auch Gagliardi (Novara und
Dijon, S. 287), der hier Ulmann folgt, sagt, daß Heinrich von der
Vereinigung mit den Schweizern abgerückt und statt auf die Somme
„mit einer halben Seitenschwenkung gegen Tournai gezogen“ sei;
er sucht sogar das Motiv in der Rücksichtnahme auf Schottland und
„vielleicht auf die Geldforderungen Spaniens“. Demgegenüber ist
festzustellen, daß es gar keine geradlinigere Fortsetzung der Marsch-
richtung Boulogne-Therouanne nach dem Inneren geben konnte als
die gewählte auf Tournai; alles andere wäre eine Schwenkung ge-
wesen, nur dies nicht. Die bisherige Meinung über den Ursprung des
geplanten Beschlusses ist dadurch verständlich, daß Maximilian
selbst früher und ebenso später nach der Einnahme Tournais den
weiteren Vormarsch nach Frankreich hinein gefordert hat. Wir
sehen hier nur, daß er wieder einmal plötzlich von der Linie seiner
bisherigen Pläne absprang und die Gewinnung Tournais wie eine
Episode in das ganze Unternehmen hineinschob. Vor allem bleibt
die Erwägung, daß König Heinrich sich bei diesem Feldzug zu
manchen Torheiten hat verleiten lassen, aber daß deswegen nicht
ihm und noch weniger seinen Räten zugemutet zu werden braucht,
daß sie selbst den für England törichtsten aller bisherigen Beschlüsse
angeregt hätten.
IV.
(Zu S. 41f.) Über die Einnahme und Besitzergreifung Tour-
nais bleiben die Hauptquellen Hall,S.564—66, und Taylor, S.266f.,
dazu Pol. Verg. S.24 f., Brian Tuke an Pace 22. Sept., Brown II,S. 132 f.
135, vgl. Nr. 311 (Bericht Paulo da Lodis aus Lille), Spinelly an Bain-
bridge, 20.Sept., Ellis III, 1, S. 164 Br. Nr. 4459, Einzugsbericht
in Archaeologia Bd. 27, S.258—60, Br. Nr. 4467, Liste der zu Rittern
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 67
Geschlagenen Br. 4468. Die verschiedenen Urkunden Br. 4466,
Rymer XIII, 377f., Br. 4472, 4490. Als Tag der Verhandlung und
Übergabe nennen Brian Tuke, Taylor und das Chronicle of Calais
S. 15 den 21., nur Spinelly schreibt am 20. „heute“; sein Brief ist
augenscheinlich irrig datiert. Auch Taylor irrt hier einmal, wenn er
den Einzug auf den 24. ansetzt, da wir wohl an dem Datum des aus-
führlichen Berichts (Arch. Bd. 27, S.258), Sonntag den 25., fest-
zuhalten haben, das obendrein durch die Ritterliste Br. Nr. 4468 be-
stätigt wird, indirekt wenigstens auch durch Hall (nach ihm Stow
S. 493), der zwar falsche Daten gibt, aber auch den Einzug drei Tage
nach der Huldigung durch die Behörde ansetzt. Die von der Stadt
zu zahlende Summe wird verschieden angegeben, in auffallend irriger
Übertreibung nennt Brian Tuke 100000 Dukaten beim Einzug,
außerdem 10 000 jährlich; Pol. Verg. S. 25 sagt 10 000 Kronen jähr-
lich, Petrus Martyr (Br. 4513) 40 000 Dukaten überhaupt, in einem
späteren Erlaß von Poynings (20. April 1514, Br. 4986) wird die
Summe auf 50000 Dukaten angesetzt, die Zahlungsverpflichtung
vom 23. September (Rymer XIII, 377f.) legt den Bürgern auf durch
10 Jahre jährlich 4000 Livres Tournois zu zahlen, Hall S. 465 nennt
10000 Pfd. St.; da nach einer Aufstellung von 1513 (Br. 4481)
der Dukat i. J. 1513 mit 4 Schilling 7 Pence bewertet wurde, so würde
die Angabe Halls wenigstens annähernd zu der von Poynings stimmen
(50 000 Dukaten etwas über 11 400 Pfd. St.), Pauli S. 209 nimmt die
übertriebene Angabe Brian Tukes an.
Die Überlieferung über die weiteren Vorgänge in Tournai bis
zur plötzlichen Abreise des Kaisers ist leider nicht ganz klar, da
die mündlichen Verhandlungen keinen schriftlichen Niederschlag
gefunden haben. Daß Maximilian in brüsker Weise abgereist ist,
geht aus verschiedenen Mitteilungen hervor; Heinrich schreibt
den 12. Juni 1514 an Margarete wegen der in Tournai versprochenen
Restzahlung von 30 000 Kronen, daß „après le soubit département
dudit Empereur d’avec nous“ ihr Verhältnis ein anderes geworden
sei als zur Zeit des Zahlungsversprechens (Lett. de Louis IV 321;
vgl. zu dem Versprechen und seiner Nichterfüllung noch den eng-
lischen Gesandtschaftsbericht aus Mecheln, 18. April 1514, Br. 4978).
Bei Zurita (VI Bl. 369a) erscheint Maximilians Abreise im Zusammen-
hang mit Heinrichs Weigerung zur Weiterführung des Krieges:
der Kaiser und Margarete seien zu Heinrich nach Tournai gekommen,
aber dort hätten ihn die Engländer im Stich gelassen, indem sie
ch
63 Wilhelm Busch.
nicht weiter gehen wollten zur Fortsetzung ihrer Siege; dabei sei es
bekannt gewesen, daß die Franzosen ihre Grenze entblößt hätten,
und man hätte gemeint, daß, wenn man den Krieg fortgesetzt hätte,
wie er begonnen wäre, man in dem einen Monat mehr errungen hätte
als in der ganzen vergangenen Zeit. „Por esto se boluio el Emperador a
Alemana muy descontento: y vino el Principe Don Carlos a Tornay“;
dort sei nun über die Ehe Karls und Marias verhandelt worden, und
dann heißt es noch einmal: „Quedaron los Ingleses tan ufanos con
lo hecho, que no les parecia que restaua mas por hazer: y desseauan
boluer se a Inglaterra“. Auch Ferdinand, der allerdings den Zweck
verfolgte Maximilian von Heinrich zu trennen, erwähnt nachher
in einer Instruktion an seinen Gesandten Urea bei Maximilian
(Bergenroth, II, S. 168), daß Heinrich und der Kaiser uneins aus-
einandergegangen seien, und warnte später (an Quintana ebd. S. 190)
Maximilian vor einem neuen Kriege gegen Frankreich mit Heinrich,
denn dieser würde ihn ebenso allein lassen, wie er es im vorigen
Jahre getan habe. Auf den Gegensatz wegen der Weiterführung
des Krieges weist auch Pol. Verg. S. 25 hin, und wie entschuldigend
berührt Heinrich diesen Punkt, ohne freilich einen Gegensatz zu
erwähnen, vor Papst Leo am 12. Oktober 1513 (Theiner, Vetera
Monumenta, S. 512, Br. Nr. 4502), er habe nach der Einnahme von
Tournai eilends gegen die bei Cambrai sich sammelnden Franzosen
vorgehen wollen, aber sie seien so schnell hinweggeeilt, daß er an
ihrer Einholung habe verzweifeln müssen; so sei er in Tournai ge-
blieben und dort seien die Verhandlungen über Karls und Marias
Ehe gepflogen worden. — Nach den angeführten Quellenzeugnissen
dürfte außer Zweifel stehen, daß wieder einmal ein Gegensatz über
die weitere Kriegführung bestand, daß Maximilian den Vormarsch
nach Frankreich hinein forderte, Heinrich aber zu seinem größten
Ärger renitent blieb und nicht dem kaiserlichen Lehrmeister folgte.
Demgegenüber ist geradezu auffallend, daß für die Forderung,
die man nach Maximilians bisheriger Art und bei dem einzigen
zutage liegenden Zweck des ganzen Zuges gegen Tournai für die
selbstverständlichste halten mußte, ein ganz klares Zeugnis nur in
den Memoiren von Fleuranges (S. 260) vorliegt, der sich allerdings
hier im ganzen nicht übel unterrichtet zeigt: Der Kaiser sei in sein
Land zurückgekehrt, sehr betrübt, daß die Dinge nicht anders ge-
gangen seien; wenn er die Übergabe Tournais an seinen Enkel Karl
bei Heinrich hätte durchsetzen können, wäre er äußerst erfreut ge-
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 69
wesen, aber er habe ihn nicht dazu bringen können; gewiß hätte
die Stadt inmitten seiner Lande eine für ihn sehr günstige Lage.
Diese Darstellung wird wenigstens durch die Anspielung Ferdinands
in seiner genannten Weisung an Quintana (Berg. S. 190) gestützt,
daß Maximilian auch für den Fall eines erfolgreichen Krieges gegen
Frankreich im Jahre 1514 mit Heinrich zusammen nach dem Bei-
spiel von Tournai beurteilen könne, welchen Vorteil er gewinnen
werde. — Über die äußeren Vorgänge ist wieder auf Hall und Taylor
zu verweisen.
Von den neueren Darstellern erwähnt Pauli S. 210 nur die Weige-
rung Heinrichs gegen Frankreich vorzugehen und sieht darin irrig
die Festhaltung der „durch die Schwenkung gegen Tournai“ kund-
gegebenen Gesinnung, während es ja tatsächlich umgekehrt lag,
daß die Engländer nach der Einnahme Therouannes gegen Frankreich
drängten, Maximilian sie aber nach Tournai führte. Jetzt wollte
er sie noch weiter gegen Frankreich benutzen, aber nun hatten sie
die Sache satt. Ulmann II, 473f. erwähnt Maximilians Wunsch
Tournai zu besitzen (freilich nur gestützt auf Ferdinands Anspielung
Berg. S. 190, während der sonst von ihm zitierte Brief Heinrichs,
Lett. de Louis, IV, 321 von keinem die Stadt betreffenden Verlangen
etwas sagt), ferner den weiteren Wunsch „dieses stolze Haus von
Frankreich zur Vernunft zu bringen“ (nach einer Instruktion an
Armstorff im Marburger Archiv), ohne aber den Gedanken der
Kriegführung nach Frankreich hinein zu berühren. Wir können
festhalten, daß der unfreundliche Abbruch des Zusammenseins
auf die Unnachgiebigkeit des bisher so folgsamen Heinrich zurück-
zuführen war, und zwar sowohl in bezug auf den weiteren Angriff
gegen Frankreich wie auf den Besitz von Tournai.
Maximilians Erlaß für den Handelsverkehr, Br. Nr. 4494 ist nach
der dort gegebenen ganz kurzen Inhaltsnotiz vom 8. Oktober und
daher wohl von Margarete in Maximilians Namen ausgestellt worden,
da Maximilian am 5. und 6. Oktober in Namur, am 8. und 9. in
St. Vith, am 10. in Bittburg, am 11. in Wittlich war, s. Krauß, Itine-
rarium, Archiv f. österr. Gesch. Bd. 87 S. 295. — Die Stärke der Be-
satzung von Tournai geben übereinstimmend Hall S. 566, Chron.
of Cal. S. 15, Zurita VI BI. 369b. Pol. Verg. S. 25 nennt die Gesamt-
stärke 8000 Mann. Das Datum der Abreise Heinrichs und Margaretes
nach Taylor S. 626, Heinrich an Leo, Br. 4502; Hall S. 566f. ist hier
wieder chronologisch ungenau.
10
Kleine Mitteilungen.
Stadtfestungen und Burggrafenamt im früheren Mittelalter.
Siegfried Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den
deutschen Bischofsstädten während des früheren Mittelalters. (Unter.
suchungen zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung. I. Band.)
Leipzig, Veit & Co. 1905.
Es sind nun schon vier Jahre seit dem Erscheinen dieses Buches ins Land
gegangen und sein Inhalt ist inzwischen Gemeingut der deutschen Stadt-
geschichtsforschung geworden. Ich darf mich daher hier darauf beschränken,
dem Leser kurz ins Gedächtnis zu rufen, was es bezweckt. Rietschel will
nachweisen, daß in den deutschen Bischofsstädten während des früheren
Mittelalters besondere Stadtgrafen, d. h. Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit,
deren Amtsbezirk sich auf die ummauerte Stadt beschränkte, nicht exi-
stierten.. Die hohe Gerichtsbarkeit über die Stadtbewohner lag vielmehr,
geradeso wie die über die Landbewohner, ursprünglich in den Händen des
Gaugrafen. In Regensburg ist sie dort verblieben. In Köln ist sie mit
der Gaugrafschaft selbst vom Bischof erworben worden. In den übrigen
Bischofsstädten ist sie vermöge königlicher Immunitätsverleihung zusammen
mit der hohen Gerichtsbarkeit über den sonstigen Kirchenbesitz in die Hände
des Stiftsvogtes übergegangen. Daß dieser anscheinend so einfache Tat-
bestand bisher nicht von allen Forschern richtig erkannt worden ist, rührt
daher, daB wir die hohe Gerichtsbarkeit in den Bischofsstädten des 11. und
12. Jahrhunderts vielfach mit andern, rein lokalen Befugnissen verquickt
von Männern gehandhabt sehen, die den Titel von Burggrafen (lat. prae-
fectus urbis) führen. Die Versuchung, sie für Stadtgrafen zu halten, liegt in
der Tat nalıe genug. Demgegenüber ist der Hauptinhalt des Rietschelschen
Buches dem Nachweis gewidmet, daB auch die hohe Gerichtsbarkeit dieser
städtischen Burggrafen — soweit sie sie überhaupt besitzen — in keinem
Falle auf die Stadt selbst beschränkt ist, sondern vielmehr eine auch auf das
Land hinausreichende gaugräfliche oder stiftsvogteiliche Befugnis darstellt.
Damit ist für die deutsche Stadtgeschichtsforschung, in der ja noch so vieles
problematisch ist, an einem wichtigen Punkte eine gesicherte Grundlage
gewonnen, und dankbar werden wir anerkennen müssen, daß es eines großen
Aufwandes von Beharrlichkeit, von Wissen, von Scharfsinn bedurfte, um die
lange Reihe der Einzeluntersuchungen durchzuführen, welche nötig waren,
Kleine Mitteilungen. {1
um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Die Art, wie Rietschel hierbei zu Werke
gegangen ist, erscheint mir schlechthin musterhaft. Es ist bewunderns-
würdig, zu sehen, mit welch unermüdlicher Energie er sich in die lokalgeschicht-
liche Literatur der deutschen Städte eingearbeitet hat, eine Literatur, die,
wie der Kundige weiß, in ihrer Weitschichtigkeit oft selbst für die Lokal-
forscher nur mit Mühe zu übersehen ist. Und wie meisterlich bewährt
Rietschel auch hier wieder die Kunst, selbst die verwickeltsten Fragen
scheinbar mühelos zu entwirren, die ineinander übergreifenden Probleme
sauber zu isolieren und den Kern, auf den es ankommt, mit raschem Griff
herauszuschälen !
Aber er begnügt sich nicht, die aus der Gaugrafschaft stammenden Gerichts-
befugnisse von den rein lokalen Befugnissen, die sich mit ihnen in den Händen
gewisser Burggrafen mischen, reinlich zu scheiden. Er geht noch einen
Schritt weiter und wirft die Frage auf, woher denn eigentlich jene rein lokalen
Befugnisse der städtischen Burggrafen herstammen? Und da glaubt er
nachweisen zu können, daß es bis zum Ausgang etwa des 11. Jahrhunderts
in Deutschland für die damals vorhandenen ummauerten Städte unter dem
Titel Burggraf oder urbis praefectus ein in sich einheitliches, gleichartiges
militärisches Befehlshaberamt, eine Festungskommandantur gegeben habe,
aus der alle die mannigfaltigen Befugnisse — die Aufsichtsrechte über die
Stadtmauer, die Straßen, die Mühlen, gewisse Gewerbezweige usw. — her-
zuleiten seien, die in wechselnder Kombination den im 11. und 12. Jahrhundert
begegnenden Stadtburggrafen zugeschrieben werden. Gegen diesen Teil
seiner Ausführungen hat alsbald nach dem Erscheinen des Buches A. Meister
Einspruch erhoben.! Meister hat Rietschels Beweisführung nicht eigentlich
zu widerlegen versucht, sondern er hat sich damit begnügt, eine neue Theorie
aufzustellen, die sich in der Hauptsache mit der Herkunft des Burggrafen-
titels beschäftigt. Diese neue Theorie hat es nicht verhindern können, daß
Rietschels Anschauungen Wurzel gefaßt haben. Wohl sind noch von ver-
schiedenen Seiten Einwände erhoben worden, welche ihre Gültigkeit für diese
oder für jene Stadt einzuschränken versuchen. Aber die Mehrzahl der Forscher
scheint doch geneigt zu sein, sie im Prinzip als bewiesen hinzunehmen. Ja
es ist sogar der Versuch gemacht worden, sie noch weiter auszubauen; denn
v. Lösch hat nachweisen zu können geglaubt, daß das Festungskomman-
dantenamt, in dem Rietschel den Ursprung des städtischen Burggrafen-
amtes erblickt, durch einen Regierungsakt Ottos L geschaffen worden sei.?
Wenn das als historisch beglaubigte Tatsache zu gelten hätte, würde, wie mich
dünkt, die ältere deutsche Verfassungsgeschichte in einem neuen Lichte
erscheinen; denn was wir bisher von den staatlichen Zuständen im mittel-
! Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft Bd. 27. 1906.
? Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte IV, S. 197.
12 Paul Sander.
alterlichen Deutschland wußten, hätte uns wohl kaum zu der Annahme
ermutigt, daß selbst ein Otto I. imstande gewesen wäre, für sämtliche Festungs-
städte seines Reiches Militärkommandanten zu ernennen und sie mit Befug-
nissen auszustatten, die es ihnen ermöglichten, weite Gebiete des bürger-
lichen und gewerblichen Lebens selbst mitten im Frieden nach militärischen
Gesichtspunkten zu regeln.
Angesichts dieser Tragweite der Rietschelschen Burggrafentheorie scheint
es mir angezeigt, hier einmal im Zusammenhange darauf hinzuweisen, daB
die Beweisgründe, auf welche diese Theorie sich stützt, zu mancherlei Be-
denken Anlaß geben. Mir scheint dieser Hinweis um so nötiger, als im Zu-
sammenhang des Buches die sieghafte Argumentation, durch die Rietschel
das Wesen der hohen Gerichtsbarkeit in der frühmittelalterlichen Stadt
klarlegt, wohl geeignet ist, auch seine Burggrafentheorie mit einer Autorität
zu umkleiden, die ihr im Hinblick auf den hypothetischen Charakter ihrer
Begründer nicht ohne weiteres zugestanden werden kann.
Auf zwei Wegen sucht Rietschel seine These von dem ursprünglich rein-
militärischen Charakter des städtischen Burggrafenamtes zu beweisen.
Folgen wir ihm zunächst auf dem einen! — Ein städtischer Burggraf, so
stellt er in einer durch peinliche Sorgfalt ausgezeichneten Untersuchung fest,
läßt sich nur in elf deutschen Städten nachweisen, nämlich in Utrecht, Köln,
Trier, Mainz, Worms, Speyer, Straßburg, Augsburg, Regensburg, Würzburg
und Magdeburg; und diese elf Städte sind nach Rietschels Meinung die
einzigen ummauerten Städte, die einzigen wirklichen Stadtfestungen, die
es in Deutschland bis zum Ausgang des 11. Jahrhunderts gab. Dem Nach-
weis dieser vermeintlichen Tatsache ist ein großer Teil des Buches gewidmet
(S. 322); denn dadurch soll die Grundlage zu der Schlußfolgerung gewonnen
werden: wenn alle ummauerten Städte, die bis zum Ausgang des 11. Jahr-
hunderts vorhanden waren, Burggrafen besaßen, alle andern bürgerlichen
Niederlassungen aber zugleich mit der Befestigung auch des Burggrafen-
amtes entbehrten, so drängt sich die Vermutung eines inneren Zusammen-
hanges zwischen dem Burggrafenamt und der Stadtummauerung ganz von
selbst auf. Die Richtigkeit der Schlußfolgerung gebe ich zu; die unbedingte
Gültigkeit der Voraussetzung muß ich bezweifeln; denn mir scheint es
keineswegs ausgeschlossen, daß es zu der genannten Zeit außer den elf
noch eine ganze Anzahl anderer Festungsstädte in Deutschland gab.
So bezeugt von Konstanz der um die Mitte des 11. Jahrhunderts schreibende
Verfasser der Casus S. Galli, daß der Ort schon zu Beginn des 10. Jahrhunderts
ummauert war! und daß in diesen Mauern nicht etwa nur die Domgeistlich-
keit, sondern auch Bürger hausten; daß wir es also auch hier mit einer wirk-
l! Ekkehardi Casus S. Galli SS. II. 8.110, 2 Constantia foris muros cremata,
intus armis defensa.
Kleine Mitteilungen. 13
lichen Stadtfestung zu tun haben, ergibt sich aus einer Erzählung desselben
Verfassers, derzufolge es Bürger waren, welche Erzbischof Hatto hinderten,
aus der urbs Konstanz eine bestimmte Reliquie zu entfernen.! In Hildes-
heim erbaute Bischof Bernward (t 1022) nach dem Zeugnis der Vita Gode-
hardi posterior: Turres munitissimas et honorificas cum adhaerente muro
in orientali et occidentali parte nostrae civitatis in tuitionem civium.? Für
Freising, Halle, Halberstadt, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar sieht
Rietschel? das Fehlen einer Stadtbefestigung dadurch bewiesen, daß diese
Orte noch im 12. Jahrhundert als villae bezeichnet werden. Zum mindesten
Nordhausen und Mühlhausen aber bezeichnet das Chronicon Sam-
patrinum zum Jahre 1211 als villas regias muris et fossatis sufficienter
munitas. Die villa Northusen konnte Landgraf Hermann im Jahre 1198
nach derselben Quelle erst durch eine sechswöchige Belagerung gewinnen,
und von Mühlhausen heißt es zum Jahre 1180, dux Mulirfhusen villam
regiam adiit, cepit et incendit, was doch wohl auch auf eine gewaltsame
Einnahme hindeutet.* Auch eine villa konnte also befestigt sein! Als ein
vollgültiges Beweisstück für das Fehlen einer Stadtbefestigung kann die
Bezeichnung villa nicht gelten. Auch von der villa Goslar erzählt Lambert
von Hersfeld zum Jahre 1073, sie sei viris fortibus vallis et seris undique
munita gewesen; und daß dies auf die Stadt Goslar und nicht etwa bloß
auf die dortige Kaiserpfalz geht, ergibt sich aus der bekannten Stelle des
Carmen de bello Saxonico®, derzufolge Schuster, Schmiede, Bäcker und
Fleischer an der Verteidigung des Platzes beteiligt waren. Man hat da doch,
auch wenn der Ort nur verschanzt gewesen sein sollte, den Eindruck einer
vollständigen Stadtfestung. — Ebenso wie die Bezeichnung villa dürfte
die Bezeichnung suburbium, forum, oppidum das Vorhandensein einer
Stadtbefestigung nicht ohne weiteres ausschließen. Wo Widukind (lib. I
cap. 9) die Einnahme Burg-Scheidungens durch die Sachsen schildert, ge-
braucht er von dem Angriff auf den Burgflecken (oppidum) ebenso wie
von dem auf die Burg (urbs) das Wort oppugnare, was darauf hinzudeuten
scheint, daß er in beiden Fällen an den gewaltsamen Angriff auf eine Be-
festigung denkt.” In Naumburg unterscheidet Rietschel in seinem älteren
Werke „Markt und Stadt“ (S. 64 f.) neben der Bischofsburg die 1033 ge-
gründete Marktansiedlung. Dabei sagt er, daß letztere ursprünglich ihre
eigene Befestigung gehabt habe. Diese Befestigung scheint aber schon im
1 SS. II. S. 89, 35. 7 MG. SS. XI. S. 204.
3 Burggrafenamt S. 77, 279 Nr. 1, 292£.
£ Chron. Sampatr. ed. Br. Stübel (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen I)
S. 53, 46 und 38.
5 MG. Schulausgabe S. 134. 6 1.1. 198f. MG. SS. XV. 2, S. 1223.
T Der Herausgeber Waitz hält allerdings das oppidum für unbefestigt.
MG. Schulausgabe S. 10 Nr. 1.
74 Paul Sander.
Jahre 1080 vorhanden gewesen zu sein; denn als damals Heinrich IV., der
soeben Erfurt verbrannt hatte, vor dem Ort erschien, um ihm das gleiche
Schicksal zu bereiten, gelang es den Sachsen durch tapfere Gegenwehr,
diesen Anschlag des Königs zu vereiteln.!
Daß außerhalb der von Rietschel aufgeführten elf Burggrafenstädten
im Deutschland des 11. Jahrhunderts keine Festungsstädte existiert hätten,
und Raum für Festungskoımmandanten demgemäß nicht vorhanden ge-
wesen sei, kann ich schon aus diesen Gründen als erwiesen nicht ansehen.
Vor allem kann ich es nicht gelten lassen, wenn Rietschel (S. 277 und 326)
meint, daß auch in den befestigten Domansiedlungen, den sog. Domburgen,
Raum für einen Festungskommandanten nicht gewesen sei, da diese An-
siedlungen einen rein geistlichen Charakter getragen hätten. Steht dieser
rein geistliche Charakter wirklich für alle Domburgen des früheren Mittel-
alters fest? +- Ich glaube nicht! "Von der Domburg zu Utrecht, dem
castellum Trajeetum, gibt Rietschel (S. 176) selbst zu, hier scheine es sich
um mehr als eine bloße geistliche Immunität zu handeln. Von der Kloster-
ansiedlung Reichenau wissen wir, daß sich dort zur Zeit Heinrichs IV.
so viele Gewerbetreibende eingenistet hatten, daß sie dem Abte lästig wurden.
Er setzte König und Papst in Bewegung, um wenigstens einen Teil von
ihnen wieder los zu werden.” Die weiten leeren Räume, die heute etwa die
Domburgen von Halberstadt und Hildesheim ausfüllen, beweisen also nicht,
daß hier immer nur religiöse Beschaulichkeit geherrscht habe. Sie beweisen
das um so weniger, als wir ja noch aus dem späteren Mittelalter von Streitig-
keiten hören, zu denen der Gewerbebetrieb innerhalb der Immunitäten
Anlaß gab. Auch hat für Osnabrück Rietschel selbst schon in seinem
„Markt und Stadt“ (S.103ff.) festgestellt, daß hier die älteste Ummauerung,
die urbs, von jeher außer der geistlichen Niederlassung auch eine bürger-
liche, eine Marktansiedlung umschloß. Die Domburg, die urbs Osnabrück,
war also im Grunde genommen genau so eine städtische Festung wie Regens-
burg, Straßburg und die anderen Burggrafenstädte. Und daß die Altstadt,
die „civitas“, Bremen zu irgendeiner Zeit eine ausschließlich geistliche Nieder-
lassung gewesen sei, möchte ich schon im Hinblick auf den bedeutenden
Umfang, den diese Altstadt nach Ausweis des Stadtplanes hatte, bezweifeln.
Gewiß unterscheidet Rietschel? hier wie auch anderswo sehr mit Recht von
der älteren „civitas“, der Domburg, die jüngere Marktansiedlung, und gewiß
ist alles, was Adam von Bremen zu den Jahren 1032 bis 1043 von der Um-
mauerung der „eivitas“ zu berichten weiß, ausschließlich auf die Domburg
1 Bruno de Bello Saxonico cap. 121.
2 Vgl. Schulte, Ztschr. f. Gesch. des Oberrheins. N. F. V. 158.
3 Burggrafenamt S. 294 N. 1. Die Stelle aus Adam ist hier irrtümlich
auf Hamburg bezogen.
Kleine Mitteilungen. 15
und nicht auf die Marktansiedlung zu beziehen. Aber müssen wir dann
nicht folgerichtigerweise auch seine Klage, dank der unter Erzbischof Adal-
bert eingerissenen Willkürherrschaft fehle es der „civitas“ an Bürgern, auf
dieselbe Domburg beziehen ?' Danach hätte es also auch in der Domburg
Bremen im 11. Jahrhundert handeltreibende Bürger gegeben, und somit
rückt auch diese Domburg ohne weiteres in die Reihe der Festungsstädte
ein. Auf ganz ähnliche Verhältnisse wie in Bremen scheint mir das hinzu-
deuten, was Adam? über die in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts beab-
sichtigte Neubefestigung Hamburgs erzählt. Nach einem Scholion, dessen
Inhalt wohl kaum aus der Luft gegriffen sein dürfte, soll damals der Plan
bestanden haben, die civitas mit einer durch zwölf Türme verstärkten Mauer
zu umgeben. Sechs von diesen Türmen sollten die Geistlichen, die übrigen
sechs die Bürger mit Wachen versehen. Also auch hier erscheinen Bürger
als ein für die Domburg wesentliches Bevölkerungselement. Rietschel sagt
(294 N. 2): „Eine Stadtmauer, deren Bewachung zur Hälfte Sache der Dom-
geistlichkeit ist, wäre eine seltsame Erscheinung.“ Er neigt sich daher der
Annahme zu, diese Hamburger Bürger hätten gar nicht innerhalb der civitas
gewohnt, die civitas sei vielmehr auch hier nichts als eine befestigte Immunität
gewesen, die nur in Kriegszeiten den draußen in der unbefestigten Markt-
ansiedlung hausenden Bürgern als Zuflucht gedient habe. Das ist eine
Vermutung, über die sich weiter nicht streiten läßt. DaB in einem mit zwölf
Türmen bewehrten Platze, der zur Hälfte von Bürgern verteidigt wurde,
kein Raum für einen militärischen Burgkommandanten gewesen wäre, wird
man jedenfalls nicht gut sagen können. Und wenn man berücksichtigt,
daß die civitas, um die es sich hier handelt, den Platz eines geräumigen
Stadtteils, der sog. „Alten Burg“ in Hamburg einnahm, durch den die Haupt-
verkehrsstraßen des Ortes hindurchliefen, so wird man die Möglichkeit
zugeben müssen, daß die Bürger, die den Mauerring dieser „Alten Burg“
zu bewachen hatten, auch darin ansässig waren.
Die gegenteilige Vermutung Rietschels entspringt der Anschauung, daß
an den jüngeren Bischofssitzen geistliche und bürgerliche Ansiedlungen
wie im Rechtsbegriff so auch stets und überall im Raume sich scharf ge-
schieden gegenübergestanden haben müßten. Diese Anschauung halte ich
in ihrer Verallgemeinerung nicht für zutreffend. Gewiß sprachen gute
Gründe für eine räumliche Trennung der beiden Ansiedlungsarten. Aber
es lassen sich doch auch Gründe militärischer, wirtschaftlicher und fis-
kalischer Art denken, die im Einzelfalle bewirkten, daß man von einer räum-
lichen Trennung absah. Daß die Geistlichen und die Bürger auch ohne
Schaden im selben Mauerringe beieinander wohnen konnten, beweist ja
1 Adami Gesta Hammaburgensis Eccl. lib. III. cap. 57.
3 l. c. lib. II. cap. 68. S. 88.
76 Paul Sander.
schon das Beispiel der älteren, ehemals römischen Bischofsstädte zur Genüge.
Wenn wir aber in vielen jüngeren Bischofsstädten neben der Domansiedlung
noch besondere Marktansiedlungen angelegt finden, so ist auch daraus
noch keineswegs zu schließen, daß in der Domansiedlung überhaupt kein
Platz für bürgerliche Elemente war, sondern nur, daß der dort vorhandene
Platz für den Zustrom der Gewerbetreibenden auf die Länge der Zeit nicht
ausreichte.! Behalten wir dies im Auge, so werden wir den Passus der
Urkunde Heinrichs II. a. 1004 für Merseburg, wo von curtilia infra et extra
urbem, quae mercatores possident die Rede ist, doch wohl am ehesten auf
Kaufmannshäuser, die innerhalb und außerhalb der urbs, d. h. der Domburg,
Merseburg lagen, zu beziehen haben. Ein zureichender Grund, den Relativ-
satz „quae mercatores possident“ mit Rietschel (S. 277) nur auf die curtilia
extra urbem zu beziehen, liegt meines Erachtens um so weniger vor, als
uns späterhin Kaufleute als Bewohner von Grundstücken der Kanoniker
bezeugt sind (Rietschel S. 290). Und nicht anders als in Merseburg scheinen
mir die Dinge auch in Passau zu liegen. Rietschel (S. 77) glaubt da aus
der Wendung „familiam aut suburbanos“, die in einer Urkunde aus der
zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts begegnet, schließen zu dürfen, daß in
der urbs, d. h. in der Domburg, nur die familia, die Geistlichkeit und ihr
Gesinde gewohnt hätten. Aber ganz abgesehen davon, daß es mißlich ist,
eine so unbestimmte Redewendung gar zu sehr zu pressen, begegnen doch
in der Urkunde Ottos Il. a. 976 (DD. II. Nr. 137) auch civitatis possessores,
die von Stromzöllen befreit werden, also wohl am Handel teilnehmen, und
von denen ausdrücklich bezeugt wird, daß sie Grundstücke (areae) „in
eadem urbe‘“ besaßen.” Das Suburbium, welches Rietschel für die älteste
bürgerliche Ansiedlung in Passau angesehen wissen will, trägt später be-
zeichnenderweise den Namen „Neumarkt“. Das läßt, wie Lahusen mit
Recht bemerkt, darauf schließen, der Altmarkt habe in der urbs, in der
Domburg selbst gelegen. Es sprechen also Gründe genug für die Vermutung,
daß auch die Domburg Passau schon im 10. Jahrhundert eine bürgerlich-
gewerbliche Niederlassung in sich schloß.
Fasse ich das bisher Gesagte zusammen, so dünkt es mich erstens in
hohem Maße wahrscheinlich, daß zum mindesten die Domburgen Passau,
Merseburg, Hamburg, Bremen und Osnabrück im 11. Jahrhundert nicht,
wie Rietschel es als selbstverständlich voraussetzt, rein geistliche Nieder-
I Daß selbst nach Begründung eines Marktes Gewerbetreibende an dem
betreffenden Ort sich unter Umständen auch außerhalb der Marktansiedlung
niederlassen konnten, zeigt unter anderem die Urkunde 1299 betr. Maspach
bei Rietschel, Markt und Stadt S. 143.
? Vgl. jetzt darüber Joh. Lahusen, Zur Entstehung der Verfassung bayrisch-
österreichischer Städte (1908) 8.18. Die Urkunde ist von zweifelhafter
Geltung, ihr Inhalt aber, soweit er hier in Frage kommt. einwandfrei.
Kleine Mitteilungen. 11
lassungen waren, sondern daß auch bürgerliche Elemente in ihnen hausten,
daß sie also als Festungen für einen weltlichen Befehlshaber ebensogut
Raum boten wie die elf Burggrafenstädtee Zweitens scheinen mir gute
Gründe dafür zu sprechen, daß außerdem auch noch in Konstanz, Hildes-
heim, Naumburg und Goslar schon im 11. Jahrhundert wohlbefestigte
bürgerliche Niederlassungen bestanden. Drittens kann es nicht als aus-
gemacht gelten, daß die bürgerlichen Ansiedlungen, die Rietschel nur des-
halb für unbefestigt hält, weil sie als villae bezeichnet werden, wirklich der
Befestigung entbehrten. Damit erweitert sich die Zahl der Stadtfestungen,
mit deren Vorhandensein im 11. Jahrhundert gerechnet werden muß, erheb-
lich. Es kann nicht als bewiesen angesehen werden, daß die elf Städte, in
denen nach Rietschel für das frühere Mittelalter Burggrafen allein nach-
weisbar sind, zugleich auch die einzigen damals vorhandenen Stadtfestungen
gewesen seien. Im Gegenteil, es sprechen mancherlei Tatsachen und Quellen-
zeugnisse dafür, daß es damals noch eine ganze Reihe anderer Stadtfestungen
in Deutschland gab, in denen wir ebensogut wie in den elf Burggrafen-
städten Spuren eines städtischen Burggrafenamtes erwarten dürften, wenn
anders dieses Burggrafenamt in damaliger Zeit ein notwendiges Requisit
der ummauerten Stadt, eine Stadtfestungskommandantur gewesen wäre.
Daß die städtischen Burggrafen ursprünglich Festungskommandanten
gewesen seien, sucht Rietschel nun aber auch noch auf einem zweiten Wege
zu beweisen; nämlich dadurch, daß er zeigt, alle Funktionen, die den Burg-
grafen im einzelnen zugeschrieben werden, lassen sich aus dem Amt eines
militärischen Befehlshabers herleiten. Ich will nicht bezweifeln, daß eine
solche Ableitung möglich ist, aber ihre Notwendigkeit bestreite ich ent-
schieden. Um das zu begründen, will ich hier nur die eine Befugnis heraus-
greifen, die am häufigsten in Verbindung mit dem Burggrafentitel erwähnt
wird: ich meine das sog. Stangen- oder Räumungsrecht, d.h. die
Befugnis, zur Freihaltung der Straßen innerhalb der Stadt die in das Straßen-
gelände vorspringenden Überbauten zu brechen und ihre Urheber mit Geld-
strafen zu belegen. Rietschel meint (S. 331f.), es könnte keinem Zweifel
unterliegen, daß gerade diese Befugnis ihren Ursprung in der Stadtkomman-
dantur habe; denn die Gesichtspunkte der Bau- und Verkehrspolizei, die
man sonst etwa noch zu ihrer Erklärung heranziehen könnte, treten in der
älteren Zeit ganz entschieden in den Hintergrund, während im Vorder- `
grund neben den gerichtlichen durchweg die militärischen Gesichtspunkte
stehen. Letztere, die militärischen Gesichtspunkte, erscheinen ihm in
diesem Falle die allein maßgebenden; denn nur wenn die Straßen frei waren,
konnten die Stadtverteidiger im Falle der Not rechtzeitig sich versammeln
und die bedrohten Punkte der Stadtmauer besetzen. In seinen „Studien
zur älteren Verfassungsgeschichte Kölns“ (S. 109ff.) hat Seeliger sich vor
kurzem bereits gegen diese einseitig-militärische Interpretation des Räumungs-
18 Paul Sander.
rechtes gewendet. Durchschlagend scheint mir folgendes zu sein. Die Her-
leitung der Räumungsbefugnis aus der Militärgewalt eines Festungskom-
mandanten würde voraussetzen, daB die Sorge für Freihaltung des Straßen-
geländes im früheren Mittelalter ausschließlich auf die Festungsstädte be-
schränkt war. Wir wissen aber aus den Weistümern, daß sie auch auf dem
Lande eine große Rolle spielte. Und wer die Weistümer als Zeugen für die
Zustände des früheren Mittelalters nicht gelten lassen will, sei auf die Volks-
rechte verwiesen. Die Lex Baiuvariorum IX. 19 sagt: Si quis viam publicam,
ubi dux egreditur, vel viam aequalem alicuius clauserit contra legem: cum
12 sol. componat et illam sepem tollat. Was erfolgen soll, wenn der Schuldige
den auf die Straße übergebauten Zaun nicht selbst forträumt, wird hier nicht
gesagt. Deutlicher spricht sich die Lex Burgundiorum 27, 3 darüber aus:
quicunque viam publicam aut vieinalem clauserit, 12 sol. se multae nomine
noverit inlaturum: ita ut sepes illa inpune a transitoribus deponatur, et
messis, quantum via spatium continere poterat, conteratur. Hier wird das
Räumungsrecht von den Wegebenutzern selbst geübt. Das ging wohl an,
wo es sich um die Festtretung der von der Straße abgepflügten Ackerfurche
oder um die Beseitigung von Feldzäunen handelte. Aber in der Stadt mußte
schon ein geordneteres Verfahren Platz greifen. Hier lagen die Rechtsverhält-
nisse komplizierter als auf dem Lande und die störenden „Vorgezimmer“
bestanden hier oft genug aus massiven Bauten, (Kellerhälsen usw... Da
bedurfte es zur Räumung der Straßen amtlicher Organe mit festumschriebenen
Befugnissen. Aber einen Festungskommandanten brauchte man dazu
ebensowenig wie auf demLande. Ja, rein deduktiv verfahrend, könnte man
sogar den Satz aufstellen: Das Räumungsrecht in der Stadt kann gar nicht
aus der Militärgewalt eines Festungskommandanten stammen, da es älter
ist als die Befestigung der Städte.
Ist weder zwischen dem Vorkommen städtischer Burggrafen und der
Festungseigenschaft der Städte, noch zwischen den einzelnen burggräf-
lichen Amtsfunktionen und militärischen Kommandanturbefugnissen ein
notwendiger, innerer Zusammenhang nachzuweisen, so schwebt Rietschels
Theorie von dem ursprünglich rein militärischen Charakter des städtischen
Burggrafenamtes in der Luft. Nun ist aber noch ein weiteres Argument
für sie ins Feld geführt worden. v. Lösch ist nicht nur von ihrer Richtig-
keit überzeugt, sondern er glaubt sogar, wie wir schon eingangs bemerkt,
einwandfrei nachweisen zu können, daß das Burggrafenamt als Stadt-
kommandantur um die Mitte des 10. Jahrhunderts durch königliche An-
ordnung in den elf Burggrafenstädten gleichzeitig eingeführt worden sei.!
Er stützt sich dabei auf die Urkunde Ottos L a. 970 für St. Maximin, welche
der in praedicta Trevirorum urbe aliisque imperii nostri civitatibus vel
I Vierteljahrsschrift für Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte IV (1905) S. 197.
Kleine Mitteilungen. 19
prefecturis wohnenden familia des Klosters gedenkt. Er sagt, schon Arnold
und Heusler haben „erkannt“, daß unter den praefecturae hier nichts
anderes als die Burggrafenstädte zu verstehen sind. Wie soll aber das Wort
praefectura zu dieser ungewöhnlichen Bedeutung kommen? Drei spätere
Urkunden aus den Jahren 973, 990 und 1005, die das Privileg von 970 be-
stätigen, schreiben an Stelle des „vel prefecturis“, das die Vorurkunde hat,
durchgehend ‚‚vel prefectoriis‘‘. Dieses praefectoriis bezieht v. Lösch mit
Arnold und Heusler als Adjektiv auf civitatibus. So werden aus den pre-
fecturae der Urkunde 970 prefectoriae civitates, Burggrafenstädte, die im
Hinblick auf Rietschels Ausführungen natürlich nichts anderes sein können
als Städte mit königlichen Festungskommandanten. Näher als diese Inter-
pretation liegt meines Erachtens — stilistisch sowohl wie paläographisch —
die Vermutung, daß das praefectoriis der Nachurkunden aus dem prae-
fecturis der Vorurkunde einfach verschrieben ist, und daß der Schreiber
statt von „Burggrafenstädten‘ hier wie dort von „Amtsbezirken‘“ reden
wollte. Auf jeden Fall darf ich feststellen, daß bei der Verteidigung der
Burggrafenstadt Augsburg im Jahre 955 ebensowenig wie bei der Neu-
befestigung der Burggrafenstadt Worms unter Bischof Burchard sich auch
nur die geringste Spur von der Wirksamkeit königlicher Festungskomman- .
danten zeigt, obwohl wir über beide Vorgänge ungewöhnlich gut unterrichtet
sind. Die Ummauerung von Magdeburg wird von Erzbischof Gero (t 1023)
vollendet. In Regensburg legen laut Bericht der epistola ad Reginwardum
um die Mitte des 11. Jahrhunderts plebs et senatus die alte Stadtbefestigung
nieder und richten eine neue auf, ohne daß dabei eines königlichen Festungs-
kommandanten gedacht wurde. In Köln trifft im Jahre 1074 Erzbischof
Anno Anordnungen über die Stadtmauer.! In Worms ist es nach Lamberts
Erzählung zur selben Zeit gleichfalls der Bischof, der die Stadt mit seinen
Ministerialen gegen den König behaupten will. Aber die Bürger vertreiben
ihn samt seinen Bewaffneten und ziehen auf eigene Faust kriegerisch ge-
rüstet dem König entgegen. Auch da sehen wir uns vergeblich nach einem
königlichen Festungskommandanten um. Im Jahre 1080 ist es dann wieder
der Bischof, der den Kanonikern von St. Paul die Erlaubnis erteilt, sich
zwei Türöffnungen durch die Stadtmauer zu brechen.” In Speyer weist
vier Jahre später auch nicht etwa der Burggraf, sondern der Bischof den
Juden den von ihnen zu verteidigenden Mauerabschnitt zu.” Und während
der großen Judenverfolgungen im Jahre 1096, über die wir durch hebräische
Quellen so vortrefflich unterrichtet sind, ist vollends in den Burggrafen-
1 Lambert v. Hersfeld, MG. Schulausgabe S. 153. Ein Kanonikus besaß
domum adhaerentem muro civitatis. Isque impetraverat ab archiepiscopo,
ut rupto muro civitatis parvulum sibi posticum facere sineretur.
2 Urkundenbuch der Stadt Worms I. Nr. 67.
3 A. Hilgard, Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer (1885) S. 12.
HO Paul Sander.
städten ebensowenig wie anderwärts von Stadtkommandanten etwas zu
bemerken. Bischof und Bürgerschaft erscheinen da durchaus als die Haupt-
akteure. Nur in Mainz wird daneben auch ein Graf erwähnt. Aber hier
sind es gerade die Bürger, die den herannahenden Kreuzfahrern die Tore
der Stadt öffnen!, genau so wie sie es gewesen waren, die im Jahre 939 die
Tore zusperrten, um Erzbischof Friedrich nicht in die Stadt hineinzulassen.?
Ich habe im vorstehenden angedeutet, was sich meines Erachtens gegen
die von Rietschel geltend gemachte Auffassung des städtischen Burggrafen-
amtes einwenden läßt. Es bleibt noch übrig zu untersuchen, ob sich Natur
und Entstehung der städtischen Burggrafenämter nicht vielleicht auf andere
Weise besser erklären läßt. Erschöpfend darüber zu handeln kann hier
nicht meine Aufgabe sein. Für mich handelt es sich nur darum, zu zeigen,
daB durch Rietschels Ausführungen noch keineswegs, wie man gemeint hat,
das letzte Wort in dieser Frage gesprochen ist. Einen andern Weg als Rietschel
hat, wie schon bemerkt, Meister? eingeschlagen, um das Problem zu lösen.
Er leugnet, daß es jemals ein einheitliches Burggrafenamt in den deutschen
Städten gegeben habe, will aber wohl für das Aufkommen des Titels prae-
fectus einen einheitlichen Entstehungsgrund gelten lassen; er meint nämlich,
die deutschen Bischöfe seien durch päpstlich-römisches Muster angeregt
worden, die in Deutschland sonst schon für Burgkommandanten übliche
Amtsbezeichnung praefectus in ihren städtischen Verwaltungsapparat ein-
zubürgern. Ich möchte diese Titelfrage hier auf sich beruhen lassen und
nur andeuten, wie die historisch nachweisbaren städtischen Burggrafen-
ämter in all ihrer von Meister, wie mir scheint, mit Recht betonten Mannig-
faltigkeit, sowohl in ihrer Verbindung mit der gräflichen Gerichtsbarkeit
(wie in Regensburg und Köln), als auch in der Trennung von ihr, in der sie
etwa in Straßburg und Worms erscheinen, entstanden gedacht werden
können, ohne daß man dabei auf die Hypothese einer ursprünglichen könig-
lichen Militärkommandantur zurückzugreifen brauchte.
Den Ausgangspunkt wird dabei die von Rietschel endgültig erwiesene
Tatsache bilden müssen, daß die Städte anfänglich genau so wie die Dörfer
den Grafen ihres Bezirkes, den Gaugrafen, unterstanden. Das ist der Grund-
stein, auf dem die ganze deutsche Stadtgeschichtsforschung sich aufzu-
bauen hat. Die Grafen aber waren von Anfang an nicht bloß Gerichts-
beamte, sondern sie waren Friedenswahrer und Vertreter des Königs schlecht-
hin. Als solche werden sie im Jahre 584 vom Frankenkönig Chilperich beim
Ausbruch einer Kriegsgefahr beauftragt, die Mauern der Städte instand zu
1 Neubauer u. Stern, Hebräische Berichte über die Judenverfolgung während
der Kreuzzüge (1892) S. 93f.
7 Lindprand, Antapodosis IV, 33 (19). MG. Schulausgabe S. 98.
3 Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft 27 (1906).
Kleine Mitteilungen. CH
setzen,! und als im selben Frankenreiche dem heiligen Columban der Eintritt
in die Städte verboten wird, werden wiederum die Grafen mit der Durch-
führung dieses Verbotes beauftragt.” Hatten so im Frankenreich die Grafen
auf Grund ihrer Amtsgewalt mancherlei Anlaß, sich in städtische Angelegen-
heiten einzumischen, die mit der Gaugerichtsbarkeit im engeren Sinne nicht
unmittelbar zusammenhingen, so erklärt es sich leicht, wie der Graf, in
dessen Amtssprengel die Stadt Köln lag, dazu kam, sich Rechte hinsichtlich
der Befestigung und der Straßen der Stadt zu vindizieren, und daß er selbst
den Titel eines Burggrafen annahm, um seine Rechte an dem wichtigsten
Bestandteil seiner Grafschaft, der Burg Köln, sichtbar zum Ausdruck zu
bringen. Für Köln möchte ich mich also der von Seeliger? aufgestellten Ver-
mutung anschließen, daß die besonderen städtischen Befugnisse der dortigen
Burggrafen als ein Ausfluß der Gaugrafengewalt zu erklären seien. Sie stehen,
wie mir scheint, ihrer Herkunft nach auf einer Linie etwa mit den Gerecht-
samen, die in Augsburg der Stiftsvogt als Inhaber der gräflichen Gerichts-
barkeit den Bäckern, Metzgern und Schenkwirten gegenüber geltend machte.*
Wir wissen aber auch, daß von allem Anfang an in den Städten des frän-
kischen Reichs die Bischöfe mit den Grafen in heftiger Konkurrenz standen.
In ihrer Hand finden wir früh schon marktpolizeiliche Befugnisse. Ja, diese
Bischöfe entwickeln sich bereits unter den Merovingern hie und da zu wahren
Stadtherren. Ihr Ziel ging, wie bekannt, dahin, den Grafen ganz aus der
Stadt hinauszudrängen. Das wurde vollständig erst durch die Ottonischen
Privilegien erreicht, welche die gräfliche Gerichtsbarkeit in der Stadt den
Stiftsvögten übertrugen. Vorher war immer noch zu besorgen, daß die
Grafen vermöge ihrer Gerichtshoheit auch allerlei sonstige Regierungsrechte
in der Stadt an sich rissen; und daß es an Ansätzen dazu nicht fehlte, zeigen
ja schon die oben erwähnten Gerechtsame, die in Augsburg die Inhaber der
hohen Gerichtsbarkeit noch im 12. Jahrhundert den Bäckern, Schlächtern
und Wirten gegenüber besaßen. Da galt es natürlich für die Bischöfe, recht-
zeitig vorzubauen und ihre Polizeihoheit gegen alle Anfechtungen der
Gaugrafen sicherzustellen. Aus solchen Bestrebungen heraus mag in Straß-
burg neben Graf und Schultheiß, Zöllner und Münzer das Amt eines städtischen
Burggrafen als eines nicht richterlichen Beamten geschaffen worden sein,
etwa mit der Aufgabe, die vom Bischof beanspruchte Polizeihoheit ın der
Stadt gegen die Expansions- und Einmischungsgelüste des Gaugrafen zu
behaupten. Der Titel Burggraf ließe sich in diesem Zusammenhang geradezu
als ein Trutztitel gegen den Gaugraf auffassen, ebenso wie er umgekehrt
I Gregor v. Tours lib. VI, cap. 41.
? Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte? II, 2, S. 31 Nr. 3.
3 Studien zur älteren Verfassungsgeschichte Kölns S. 112.
* Altmann u. Bernheim, Ausgewählte Urkunden S. 365.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 6
82 Paul Sander. Kleine Mitteilungen.
in Köln als ein Trutztitel des Gaugrafen im Kampf gegen den Erzbischof
gemeint sein mochte. — Anderswo hinwiederum entwickelten sich allerlei
polizeiliche Funktionen aus dem Amte des städtischen Unterrichters heraus.
Das geschah z. B., vielleicht gleichfalls unter bischöflichem Einfluß, in Augs-
burg, wo der Titel des Burggrafen die durch polizeiliche Befugnisse er-
weiterte Schultheißenkompetenz deckt.
Nehmen wir eine derartige Entwicklung an, so versteht es sich leicht,
daß eine in sich einheitliche und überall gleichartige Amtsbefugnis sich mit
dem Burggrafentitel nicht verbinden konnte. Es läßt sich das um so eher
verstehen, wenn man berücksichtigt, daß mindestens seit dem 10. Jahrhundert
auch die bürgerliche Bevölkerung sich in die Handhabung der städtischen
Regierung einmischte. Wir brauchen also, denke ich, nicht daran zu ver-
zweifeln, die Entstehung der verschiedenartigen Lokalbefugnisse, die sich
bald einzeln, bald kombiniert, in einer Anzahl deutscher Städte mit dem
Burggrafentitel verbinden, befriedigend zu erklären, auch wenn wir ihre
von Rietschel versuchte Herleitung aus einer in sich einheitlichen Festungs-
kommandantur als die endgültige Lösung des Problems nicht gelten lassen
können.
Paul Sander.
83
Kritiken.
Werner Hoffmann, Das literarische Porträt Alexanders des
Großen im griechischen und römischen Altertum, Leipz.
histor. Abhandlungen H. VIII (1907).
Die moderne Gelehrtenwelt hat Alexanders des Großen Taten und
Persönlichkeit reges Interesse entgegengebracht. Namen wie Droysen,
Niese, Kaerst, Schwartz beweisen dies zur Genüge. Besonders in der
allerjüngsten Gegenwart scheint man sich wieder eingehender mit dem
Alexanderproblem beschäftigen zu wollen, allerdings mit veränderter
Fragestellung. Die früheren Arbeiten über Alexander waren samt
und sonders auf die Frage eingestellt: Wie hat der historische Alexander
ausgesehen? Dieser Forderung suchte man durch quellenkritische
Untersuchungen gerecht zu werden. Dabei dachte man nicht an die
Behandlung der Frage: Wie hat man im griechischen und römischen
Altertum über Alexander geurteilt? Diesem Mangel suchte Hoffmann
abzuhelfen.. Er hat die Geschichte der Beurteilung Alexanders in
der Antike geschrieben, und im ganzen seine Aufgabe fleißig und
geschickt gelöst. Sehr lobenswert ist das Ziel, das Verf. sich ge-
steckt hat, nämlich „die individuellen Auffassungen von Alexander in
ihrer kulturellen Bedingtheit zu verstehen, ebenso aber verkehrte Ver-
allgemeinerungen zu vermeiden“ Ein Hauptfehler aber ist, daß
Verf. „absichtlich“ darauf verzichtet, alle Stellen in der antiken
Literatur, in denen von Alexander die Rede ist, zu verarbeiten.
Dadurch wurde die Porträtsammlung um manches interessante Bild
gebracht. Nur einige charakteristische Stellen seien hier angeführt.
So taucht der “edruyijs ’AltEavdoos’ zum ersten Male schon bei De-
mosthenes auf (cf. Dem. ep. 1, p. 1466). Einzig dastehend in der
Alexanderliteratur ist das menschliche und psychologisch interessante
Verbalten Alexanders bei der unerwarteten Rückkehr der indischen
Entdeckungsflotte, das Nearchos rühmend betont hat.! Das Urteil
1 cf. Arrian., 'Ivdıxt, c. 35. ‘Altkavdoog è tóv te dia tòv 'Ellnvov
xal ròv Auumva tòv Afen lxóuvvoiw, nv Hin petóvos xl rîðs ei &yyskin
zolosg, 2 Ze thv olay aëgon xtnuévos loystar: xal yg xal tò &yog ol ixl
tý &nwlesln cëe orgarıng dGuclogoozon yevéoðai ci, Ally n&oņ sötvgin
6*
84 Kritiken.
Plutarchs in seiner Jugendschrift „Über das Glück oder die Tapfer-
keit Alexanders“ und in seiner Alexanderbiographie unterscheidet sich
wesentlich von dem in seinen sonstigen biographischen und morali-
schen Schriften. Zwar bekennt er sich in der Schrift „de sera numin.
vindict.“ 12 zu einem ausgesprochenen Freunde Alexanders, wenn er
sagt “nal rov AltSavögov opd of navv Qılodvres, ou Eouiv xal
weis, eneiwvodcı ...', aber im allgemeinen ist Alexander außerhalb
der beiden oben genannten Schriften viel listiger, herrschsüchtiger
und gewalttätiger (cf. Anton. 6; Agesil. 15; Eum. 2; .... de ir. cohib.
p. 458 B; de tranquill. an. 466 D; ad. princip. inerudit. p. 782 A; de
invid. et od. p. 538 A ....).! Derartige Beispiele von Auslassungen
markanter Stellen lassen sich leicht häufen.
Fast ganz unter den Tisch gefallen sind die Dichter; und wird
einer vom Verf. erwähnt, so geschieht dies vielfach nur in Anmerkung
(ef. S. 32 A. 1 = Menander; S. 58 A. 1 = Vergil). Es ist ja richtig,
daß die Persönlichkeit Alexanders so gut wie gar keinen Einfluß auf
die Dichterwelt ausgeübt und, vielleicht nur Lukan? ausgenommen, zu
keinem Urteil über den Makedonenkönig herausgefordert bat? Wenn
man sie aber so stiefmütterlich behandelt, wie dies der Verf. getan,
so wird das Gesamtbild unvollständig. Dazu kommt, daß die Dichter
manches Interessante für Alexanders Auftreten und Charakter ergeben
und auch manche Verallgemeinerungen zulassen (cf. Menand. frg. 924
Kock; Plaut., Mostell. T55tf.; Sueius, moret. [poet. lat. min. VI, 285];
Horat., epist. II, 1, 232ff.; Martial., epigr. IX, 43; Sil. Ital., punic. XII,
762ff.; Solin., collect. rer. memorab. 8, 7; 9, 18; 12, 2; 12, 10).
Ein zweiter Hauptfehler liegt in dem Einteilungsprinzip, das Verf.
seiner Arbeit zugrunde gelegt hat. So behandelt Verf. den ersten
Hauptteil seiner Arbeit ‘Die Literatur des Hellenismus’ nach folgenden
Gesichtspunkten:
1. die philosophische Literatur
a. die Peripatetiker
b. die Kyniker
c. die Stoiker
2. die historische Literatur. ...
1 Die Einzelbemerkungen über Alexander bei Plutarch, Dio, Lukian,
Julian sind zweifellos meist der Exemplaliteratur entnommen, sind aber
häufig von den Excerptoren mit eigenem Urteil verwertet und gehören in
diesem Falle in den Bereich des Themas (cf. dagegen Hoffmann, S. 87).
? Lukan wird von Hoffmann S. 56ff. ausführlicher behandelt.
3 Für die römischen Dichter hat dies kürzlich H. Christensen gezeigt.
(vgl. Fleckeis., Jahrb. f. d. kl. Altert. N. F. XXIII (1909) S. 107 £f.).
Kritiken. 85
In derselben Weise sind die beiden anderen Hauptteile eingeteilt. Nur
kommt da noch die Rhetorik hinzu. Weit lohnender wäre gewesen,
das gesamte Alexanderbild einer bestimmten Zeitepoche herauszu-
arbeiten (1. bis 323 v. Chr. 2. 323—250 v. Chr....) oder, wenn
man den Einteilungsgrund des Verf. beibehalten wollte, das literarische
Porträt Alexanders bei den Philosophen und ebenso bei den Rhetoren
und Historikern zusammenhängend für sich zu behandeln, da sonst das
Gesamtbild zerrissen und unübersichtlich wird. Die Disposition des
Verf. geht in letzter Linie auf eine Lieblingsidee von ihm zurück,
nämlich innerhalb der einzelnen Philosophenschulen einen offiziellen,
in den einzelnen Schulen sich vererbenden Alexandertypus herauszu-
arbeiten. Der Gedanke an sich ist ja gut und naheliegend, aber un-
durchführbar. Dazu ist einmal das Material viel zu gering, und dann
waren Zeitgeist und Umgebung viel zu mächtige Faktoren, als daß
die Vertreter der einzelnen Philosophenschulen getreulich die Vor-
schriften ihrer Stifter in jeder Beziehung befolgt hätten.’ Dies hat
der Verfasser wohl auch gefühlt, wollte aber seine einmal vorgefaßte
Meinung nicht aufgeben. So kommt es, daB er den mißglückten Ver-
such macht, Onesikritos, Eratosthenes als Ausnahme von der Regel
hinzustellen, obwohl wir eigentlich nur von diesen authentische Nach-
richt über Alexander haben. Eine bestimmte Alexandertradition inner-
halb der einzelnen Philosophenschulen ist phantastische Konstruktion.
Es wäre mit dem Verf. noch über manches zu rechten, u. a. über
die Stellung Kleitarchs zu Alexander, über die Einreihung des Chares
unter die alexanderfeindlichen Schriftsteller, über die Allgemeingültig-
keit des Satzes, daß die römische Rhetorik die ausgesprochene Gegnerin
Alexanders gewesen sei, über die Beweggründe, die Seneca und Plutarch
zu ihrem eigenartigen Alexanderurteil bestimmt haben u. dgl. mehr.
Doch überschreitet dies den Rahmen einer Besprechung.
Fr. Weber.
Beschreibung des Oberamts Urach. Herausgeg. vom K. Statistischen
Landesamt. Zweite Bearbeitung (788 S.). Stuttgart, Kohlhammer 1909.
Seit den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts hat das württembergische
Statistische Landesamt zu wiederholten Malen Landesbeschreibungen des
Königreichs Württemberg herausgegeben; aus dem einen Band von 1863
sind in der 3. Ausgabe 1904—1907 vier stattliche Bände geworden. Dieser
letzten Beschreibung des gesamten Königreichs folgt jetzt eine neue Bear-
beitung einzelner Oberämter. Memminger hatte sie einst in den zwanziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts begonnen; das Statistische Landesamt
ı Vgl. die wechselvolle Stellung der Stoiker zur Monarchie.
86 Kritiken.
hatte seit 1893 die Neubearbeitung übernommen. Die Oberämter Reutlingen,
Ehingen, Ulm, Heilbronn und Rottenburg sind seitdem erschienen. Nun
folgt soeben die „Beschreibung des Oberamts Urach”, im Umfang von 788
Seiten als Neubearbeitung der Memmingerschen Ausgabe von 1831. Der
historische Teil, bearbeitet von Viktor Ernst (dem Redaktor des ganzen
Bandes) bietet für den Historiker so viel Lehrreiches, daß an dieser Stelle
nachdrücklich darauf hingewiesen sei. Aus einer für weite Kreise bestimmten
Darstellung des württembergischen Landes in geographischer, volkswirt-
schaftlicher, geschichtlicher und kunstgeschichtlicher Hinsicht ist in dieser
neuen Ausgabe ein wissenschaftliches Handbuch für einen einzelnen Bezirk
geworden — freilich noch immer so gehalten, daß jederFreund vaterländischer
Geschichte und Art sich daran erfreuen kann. Aber der Aufbau der Dar-
stellung ist jetzt in steter Rücksicht auf die wissenschaftliche Forschung
gemacht: Quellen und Literatur sind angeführt und überall sind die eigent-
lich wissenschaftlichen Fragen gestellt. Ich kann die Abschnitte über „Natür-
liche Verhältnisse“ des Oberamts Urach (vorwiegend von Rob. Gradmann
und anderen), „Altertümer“ (Peter Gößler), „Volkstümliche Überliefe-
rungen und Mundart” (Karl Bohnenberger), „Wirtschaftliche Verhältnisse“
(zumeist von Artur Schott), „Öffentliche Verhältnisse” (von verschiedenen),
„Urachs Landstandschaft“ (Adam), „Namhafte Söhne von Stadt und Amt
Urach“ (J. v. Hartmann), „Urach in der schönen Literatur” (Theodor Kleiber)
nicht beurteilen, ebensowenig die 240 Seiten umfassende „Ortsbeschreibung”,
in der alle einzelnen Orte des Oberamts Urach noch einmal für sich nach den
obengenannten Gesichtspunkten („Natürliche Verhältnisse” usw.) be-
schrieben sind (von Viktor Ernst, Eugen Gradmann, Artur Schott und
Pfarrer Schumann); aber der geschichtliche Teil darf als Muster des Ganzen
hervorgehoben werden. Ernst schickt voraus, was er an gedruckten und
handschriftlichen Quellen für die Geschichte des Bezirks gibt (Kellerei-
lagebücher, Weidlagebücher, Forstlagerbücher, Lagerbuch der Geistlichen
Verwaltung Urach, Rechnungen, ferner die Akten des Stuttgarter Staats-
archivs usw.), das Material zugleich chronologisch erläuternd. Es folgt
sodann ein Abschnitt „Deutsche Besiedlung”, wobei die Siedlungsfragen,
die Entstehung und Abgrenzung der Gaue behandelt sind, mit manchen
neuen archivalischen Notizen über die einst den Grund legenden Forschungen
Baumanns hinausführend. Auf einen Abschnitt über die ältesten Gebiets-
herren, die Grafen von Achalm und Urach, folgt „Die Erwerbung durch
Württemberg” (zwischen 1261 und 1265), dann „Bildung und Entwicklung
des Amtes”, „Beamte“, „Rechte und Einkünfte”, „Landwirtschaft”, „Ge-
meindehaushalt”, „Verkehr“, „Bevölkerung“, — alle diese Abschnitte in
geschichtlicher Beleuchtung — die „Kirche vor der Reformation”, „Die
Reformation“, „Volk und Staat”. Schon diese Überschriften zeigen, wie
hier die Aufgabe gefaßt ist. Damit ergibt sich für den Bearbeiter der württem-
H
Kritiken. 87
bergischen Geschichte eine gar nicht genug zu schätzende Vorarbeit —
ich greife nur ein Beispiel heraus, wenn ich auf die Feststellungen über die
alte Handelsstraße Ulm-Urach-Tübingen-Straßburg hinweise: sie wird nicht
nur räumlich (und zwar über den Uracher Bezirk hinaus) genau festgelegt,
sondern auch die Perioden ihrer stärkeren und schwächeren Benutzung
werden festgestellt und in Zusammenhang mit Entstehung und Aufblühen
von Urach gebracht. Oder ein anderes Beispiel: Ernst hat die Bevölkerung
des Uracher Gebietes für die Jahre 1383, 1470, 1525, 1598, 1634 und 1652
schätzungsweise mit einiger Sicherheit festzustellen vermocht; für 1654,
1661, 1676, 1684, 1690, 1702 usw. gibt er dann gesicherte Zahlen. Er kann
uns ferner Auskunft geben über die seit Mitte des 15. Jahrhunderts gezahlten
Steuern und über das Vermögen der Bewohnerscliaft. Von hohem Interesse
ist auch der Abschnitt über die Entwickelung des landwirtschaftlichen
Betriebes mit ausführlichen statistischen Angaben, z. B. über den Vieh-
bestand beinahe aller Orte des Oberamts im Jahre 1530. Kurzum, für alle
Gebiete des geschichtlichen Lebens ist das Material zusammengebracht
und verarbeitet und damit eine künftig unentbehrliche Unterlage für die
württembergische Geschichte geschaffen, zugleich aber auch ein Vorbild
für alle derartigen Unternehmungen aufgestellt. Das sei mit warmem Danke
für den Herausgeber und die Bearbeiter festgestellt.
Tübingen. Walter Goetz.
F. Güterbock. Der Prozeß Heinrichs des Löwen. Kritische Unter-
suchungen. Berlin, Verlag von Georg Reimer, 1909. X und 210 S.
5M
Der natürliche Fortgang seiner besonderen Studien hat auch Güterbock
einem Probleme zugeführt, das ohnehin „magnetartig” (wie er selbst sagt)
noch immer von neuem die Forscher anzieht, obgleich bereits Jahrzehnte
an seiner Lösung gearbeitet wurde, das ist: der Katastrophe Heinrichs des
Löwen.
G. glaubt nunmehr der Günstling des Geschickes zu sein, der den magischen
Bann des Problemes für künftig gebrochen hat, indem er ihm jetzt endlich
nach seinen verschiedenen Seiten hin eine wirklich befriedigende Lösung
gegeben zu haben meint.
An diesem erhebenden Bewußtsein muß ihm die Kritik doch einen Ab-
strich machen. Ich habe, indem ich das sage, nicht im Auge, daß mir im
I. Teile, der die Vorgeschichte des Prozesses behandelt, der Versuch die
durch Rankes Darstellung berühmt gewordene Zusammenkunft von Chiavenna
in jeglicher Gestalt endgültig ins Reich der Sage zu verweisen vorerst noch
nicht geglückt erscheint; das Schwergewicht des Buches liegt trotz dieser
interessanten Kontroverse doch im II. Teile, der sich mit dem eigentlichen
Prozeß befaßt.
88 Kritiken.
Hier spricht nun zwar G. ohne Zweifel in mehr als einer Hinsicht das
letzte Wort. Die Frage nach der Zahl der im ganzen gegen den Herzog
gehandhabten Rechtsverfahren wird unter Ausschluß des von Ficker kon-
struierten besonderen Oberachtverfahrens (S. 77—88 in T. II, Kapitel 2) über-
zeugend dahin beantwortet, daß es zwei Verfahren waren, ein landrechtliches,
das mit dem Achtspruch endete (der sich dann aber erst nach Ablauf von
„Jahr und Tag” in die endgültige Friedlosigkeit, die Oberacht, verwandelte),
und ein lehnrechtliches, das die Aberkennung der beiden Herzogtümer und
sämtlicher Reichslehen (noch vor Eintritt der Oberacht) zum Ergebnis
hatte (die Scheidung dieser beiden Verfahren voneinander in T. II, Kap. 3:
Das Verfahren nach Landrecht und nach Lehnrecht, S. 105—146!). Eine
zweite Hauptfrage ist die, ob als Grund der Verurteilung (in einem von beiden
Verfahren) der Hochverrat ım engeren, heutigen Sinne eine wesentliche
Rolle gespielt habe; auch sie wird im ganzen einleuchtend beantwortet,
und zwar mit Nein (T. II, Kap. 2: Der Gegenstand der Klage S. 75—104).
Aber in der dritten, abschließenden Hauptfrage, nach dem tatsächlichen
zeitlichen Verlauf der ganzen Angelegenheit (T. II, Kap. 4: Die einzelnen
Gerichtstage, S. 147—181), verfällt G. einem grundlegendem Irrtum, mit
dessen Aufdeckung seine Darstellung im ganzen hinfällig wird, wenn auch
im einzelnen manches, was von diesem Irrtum unabhängig ist, bestehen
bleibt.
Es ist ein seltsames Zusammentreffen, daß G. hiermit gerade an der Stelle
eine Niederlage erleidet, an der er sein stärkstes Geschütz aufführt, indem
er nämlich gerade hier mit einer höchst erfreulichen und beifallswürdigen
Entdeckung auf den Plan tritt. Er macht diese Entdeckung an sich zwar
schon bei Behandlung der ersten Hauptfrage, nach der Zahl der Rechts-
verfahren (also in Kap. 3), aber sie soll eigentlich erst hier ihre volle Wirkung
tun. Sie knüpft sich an an den Wortlaut der bekannten Gelnhäuser Urkunde,
d. h. jenes vielumstrittenen Passus in ihr, der in angeblich so wenig durch-
` sichtiger Form der Vergebung des Herzogtums Sachsen in seinem westlichen
Teile an Köln, wie sie die Urkunde ausspricht, eine kurze Schilderung des
gegen den früheren Herzog Heinrich erfolgten Rechtsganges vorausschickt.
1 Wie man sieht, erfolgt also die Beantwortung dieser ersten Hauptfrage
stückweise an zwei verschiedenen Orten des Buches, sie kreuzt sich sozusagen
mit der Beantwortung der zweiten Hauptfrage, der Hochverratsfrage, von
der Kap. 2 handelt; ein Beweis, daß G. den Schwierigkeiten, die der Stoff in
dispositioneller Hinsicht bot, nur unvollkommen Herr geworden ist. Daher
wohl auch der Untertitel „Kritische Untersuchungen“, aus dessen Plural ein
gewisses Bekenntnis mangelnder Vereinheitlichung des Stoffes spricht. Denn,
daß ein komplizierter historischer Vorgang um seiner verschiedenartigen
Elemente willen im einzelnen auch „verschiedenartige Untersuchungen“
(vgl. Vorwort) verlangt, braucht an sich nicht. besonders betont zu werden.
= ~
Kritiken. 89
In dieser Schilderung ist gemäß den zwei Verfahren, aus denen jener Rechts-
gang bestand, auch zweimal von Ladung vor das Hofgericht die Rede, aber
mit einem Unterschiede: das erste Mal, in bezug auf das landrechtliche Ver-
fahren, heißt es nur kurzab: citatione vocatus, nachher aber, in bezug auf
das lehnrechtliche: legitimo trino edicto ad nostram citatus audientiam.
G. stellt nun fest (S. 125—145), daß dieser Unterschied, die Betonung der
.Dreimaligkeit der Ladung nur im zweiten Falle, keineswegs ein in irgend-
welcher Willkür des Ausstellers oder Entwerfers der Urkunde beruhender
bloßer Zufall ist, sondern einen sachlichen Ursprung hat und einem zwischen
dem Vorladungsrecht der Fürsten je nach Land- und Lehnrecht bestehenden
Unterschiede entspricht. Während bislang die communis opinio doctorum
war, „daß eine dreimalige Ladung nach Lehn- wie nach Landrecht, zumal
beim Achtverfahren, erforderlich war und insbesondere im Prozeß Heinrichs
des Löwen zur Anwendung kam” (S. 125), ergibt sich jetzt G. vielmehr aus
der genaueren Prüfung einer Reihe von Fürstenprozessen, die als landrechtlich
zu betrachten sind und sich auf das 11.—13. Jahrhundert verteilen, daß im
Gegensatz zu der dreimaligen sechswöchentlichen Ladung des Lehnrechtes
im Landrecht eine einmalige peremptorische Ladung von sechs Wochen für
die Fürsten Rechtens war; ihre Bevorzugung bestand hier nur in der Zu-
sammenziehung der drei allgemein gültigen vierzehntägigen Ladungen zu
einer peremptorischen von sechs Wochen.
G. durfte wohl glauben, mit dieser Entdeckung den „Schlüssel” gefunden
zu haben, der uns für den Verlauf der ganzen Angelegenheit „die Pforten
der Erkenntnis” (S. 146) nunmehr endgültig öffnet. Sicherlich ist sie ein
Schlüssel, ohne den jene Pforten verschlossen bleiben müssen. Aber sie ist
nicht der alleinige, sondern es gehört noch ein zweiter dazu, und den hat G.
nicht gefunden, obwohl er ihn gleichfalls zu besitzen meint.
Dieser zweite, eigentlich erste Schlüssel ist ein richtiges Verständnis
jenes Passus der Gelnhäuser Urkunde im ganzen, den G. in rechter Weise
mit einer Wendung gegen D. Schaefer (S. 52) zum Ausgangspunkte seiner
Untersuchung macht (T. II, Kap. 1: Die Darstellung der Gelnhäuser Ur-
kunde). An ihm bildet aber der besagte Umstand, aus dem G. seine Ent-
deckung herleitet, nur eine Schwierigkeit im einzelnen und weitaus nicht die
größte der Art, die vielmehr erst noch zu erwähnen ist. Viel erörtert, wie er ist,
ist es der Passus aber vor allem auch als Ganzes geworden, weil er da ein
Satzmonstrum vorzustellen scheint, das einer vollkommenen organischen
Zergliederung und mithin einer durchgängig einwandsfreien Erklärung
unüberwindlichen Widerstand entgegenzusetzen scheint. Und hier hätte,
um den Weg zu einer wirklichen Erkenntnis der.Hergänge zu bahnen, nicht
minder mit einer bisher allgemein gültigen, aber irrigen Voraussetzung ge-
brochen werden müssen wie in bezug auf das Vorladungsrecht der Fürsten.
Hier aber hat G. an dem Irrtum seiner Vorgänger festgehalten und deshalb
90 Kritiken.
nicht gesehen, daß aus dem Passus mehr über die tatsächlichen Hergänge
zu entnehmen ist, als er aus ihm herauslesen zu können vermeint. Nach
seiner Meinung geht aus dem Passus über das zeitliche Verhältnis der beiden
Rechtsverfahren zueinander nur so viel hervor (vgl. S. 173), daß das Ende
des landrechtlichen, der Achtspruch, vor den Ausgang des lehnrechtlichen
fiel. In Wahrheit, d. h. bei richtiger syntaktischer Auffassung, besagt der
Passus aber noch darüber hinaus, daß das lehnrechtliche Verfahren auch
überhaupt erst nach Schluß des landrechtlichen, nach dem Achtspruch,
eröffnet wurde. Und mit dieser Erkenntnis wird eine Gesamtanschauung der
Tatsachen von Grund aus umgestürzt, die, wie die G.sche, umgekehrt das
Lehnverfahren noch vor dem landrechtlichen eingeleitet werden läßt. Es
bleibt trotzdem, wie vorbemerkt, an dem von G. geschaffenen Bilde im ein-
zelnen manches bestehen, so vornehmlich die Datierungen des Achtspruches
auf den Magdeburger Hoftag vom 24. Juni 1179 (S. 167 ff.) und seiner Ver-
wandlung in die Oberacht auf den Hoftag von Regensburg am 24. Juni 1180
(S. 179 ff.). Aber im ganzen muß das Bild nunmehr einer gründlichen Re-
vision unterzogen werden, und wegfallen dürfte bei dieser, wenn sie in rechter
Weise vorgenommen wird, wohl mit in erster Linie jener „allerletzte” (d.h. G.
sagt nur: „letzte“) lehnrechtliche Termin, den G. wenig einleuchtend und in
einer von seiner sonstigen kritischen Umsicht merkwürdig abstechenden Un-
bedenklichkeit noch auf den dritten, rechtmäßig letzten, folgen läßt. Dieser
„Allerletzte” soll eben der Würzburger Tag von Mitte Januar 1180 sein, der ja
nach dem Zeugnis der Urkunde als Abschluß des lehnrechtlichen Verfahrens in
sich unverrücklich feststeht. G. nimmt hier keinen Anstoß daran, daß die Ur-
kunde von einer solchen ausnämlichen, noch eine besondere Vergünstigung dar-
stellenden Bedeutung des Würzburger Tages nichts verlauten läßt, obwohl er
die beiden vorgenannten Hauptfragen eben mit dem argumentum ex silentio
auf Grund der Urkunde entschieden und — treffend entschieden hat.
Die falsche Voraussetzung, von der sich G. bei Erklärung des berühmten
Passus zu seinem Schaden nicht freigemacht hat, ist aber die, daß man
in dem Passus einen einzigen Satz vor sich habe. Diese Voraussetzung
ist allen den drei älteren Erklärungen gemeinsam, zwei Fickerschen und einer
Waitzschen, zwischen denen G. allein wählen zu müssen glaubt, die also ge-
wissermaßen für ihn die Zahl der vorhandenen Erklärungsmöglichkeiten
erschöpfen; er entscheidet sich für die ältere Fickersche, die er gegen ihren
eigenen Urheber wieder zu Ehren zu bringen gedenkt, obgleich bei ihr mit
der schon mehr als bedenklichen Annahme einer besonderen „der Fassung
der Urkunde eigentümlichen Wortstellung” (S. 60) gerechnet wird. In
Wahrheit besteht jedoch der Passus aus zwei Sätzen. Sie entsprechen
— natürlich! — den beiden in ihm deutlich unterschiedenen Rechtsverfahren,
der erste schildert das landrechtliche, der zweite das lehnrechtliche. Der erste,
mit qualiter beginnend, stellt sich formal dar als indirekter Fragesatz, ab-
== -—- - — -e
Kritiken. 91
hängig von der promulgatio, er hat daher durchgehend, auch in dem (dop-
pelten!) Hauptverbum, den Konjunktiv; der zweite, mit deinde beginnend,
hat die formale Abhängigkeit von der promulgatio aufgegeben und stellt
sich als selbständiger Aussagesatz dar mit dem Hauptverbum iudicatus est;
wohingegen dieses iudicatus est in allen den drei von G. in Wahl genommenen
Erklärungen, verbunden mit dem einleitenden qualiter des ersten Satzes,
als Hauptverbum des ganzen Satzungetümes erscheint, das man vor sich
zu haben wähnte; man hat also hier gleichmäßig einen indirekten Fragesatz
mit Hauptverbum im Indikativ konstruiert.
Nun will ich wohl glauben, daß Ficker wie Waitz und des ersteren Nach-
folger G. alle drei auf Grund einer größeren diplomatischen Erfahrung,
als ich sie annoch besitze, indem sie sich von einer solchen Konstruktion
Rechenschaft ablegten, hinlänglich Beispiele dafür zur Hand gehabt haben;
ich entsinne mich zur Zeit keines. Ich bin aber darum doch nicht bange,
daß mich in diesem Falle mein Sprachgefühl richtig leitet, auch wenn es
noch zu sehr klassisch beeinflußt wäre. Der von mir behauptete Sachverhalt
ist eigentlich so deutlich ausgeprägt, daß man ihn längst erkannt und sich
damit viel Kopfzerbrechen erspart hätte, wenn er nicht durch eine kleine
Textverderbnis etwas verwischt wäre. Beseitige ich diese Verderbnis, dann
liegt der Bau des ganzen angeblich so schwer verständlichen und seltsam
verschachtelten Passus in dem von mir gewollten Sinne mit schlichter Ein-
fachheit völlig klar vor Augen. Zu der Annahme einer solchen Verderbnis
habe ich aber volles Recht, da das Original der Urkunde nach dem Berichte
derer, die es gesehen, darunter G.s selbst, nicht mehr in lesbarem Zustande ist,
und wir mit unserer Kenntnis des Textes auf Abschriften fußen. Es kommt
hinzu, daß die Zerstörung des Originals besonders stark sein soll in dem Teile,
der hier in Betracht kommt. Und das, was ich für Textverderbnis ansehe,
verrät sich in seinem störenden Eindrucke so deutlich, daß ich es selbst dann so
zu stempeln wagte, wenn die Voraussetzungen für meine Behauptung nicht der-
maßen günstig lägen. Es ist nämlich eine Konjunktion, der man nur unter den
größten Schwierigkeiten zu einem zugehörigen Verb, beziehungsweise Satz zu
verhelfen weiß. Ich brauche aber, um sie als das Hindernis meiner Auffassung
zu beseitigen, nicht einmal zu fordern, daß sie schlechthin als Eindringling her-
ausgeworfen werde, sondern ich habe den noch besseren Weg einer ansprechen-
den Konjektur: für die Konjunktion quia setze ich das Substantiv querela.
Wie sich mit dieser Konjektur der Text nach meiner Auffassung gegen-
über der G.schen gestaltet, das führe ich nunmehr dem Leser alsbald ohne
weitere Umschweife vor Augen, indem ich nacheinander den vollen Wort-
Jaut des Passus in jeder von beiden Auffassungen mit jeweils beigegebener
Übersetzung zum Ausdruck bringe; es ist das der kürzeste und zugleich
vorteilhafteste Weg, um dem Leser die volle Tragweite des Unterschiedes
beider Auffassungen begreiflich zu machen. Der Beweis für die Richtigkeit
92 Kritiken.
der meinigen ergibt sich dabei in der Hauptsache aus dem bloßen Vergleich,
und es bedarf nur ganz weniger erläuternder Zusätze. Es geht voran der
G.sche Text, und folgt der meine; die Stelle der Konjektur ist dabei jeweils
im Text durch einen Stern hervorgehoben. Die Eingangs- und Schlußworte
des Passus, die von dem Unterschiede der Auffassungen nicht berührt werden,
werden nur einmal, und zwar das erstemal gesetzt.
Also jetzt zunächst die G.sche Auffassung.
Proinde tam presentium quam futurorum imperii fidelium noverit universitas,
„Allen gegenwärtigen wie zukünftigen Getreuen des Reiches tun wir kund
und zu wissen:
qualiter Henricus quondam dux
Bawarie et Westphalie, [eo (quod
ecclesiarum dei et nobilium imperii
libertatem possessiones eorum occu-
pando et iura ipsorum imminuendo
graviter oppresserit), (ex instanti
principum querimonia et plurimo-
rum nobilium *quia!) citatione vo-
catus maiestati nostre presentari
contempserit et pro hac contu-
' macia principum et sue conditionis
Suevorum proscriptionis nostre in-
ciderit sententiam), deinde (quoniam
in ecclesias dei et principum et
nobilium iura et libertatem gras-
sari non destiterit), tam pro illorum
iniuria] [quam pro multiplici com-
temptu nobis exhibito ac precipue
pro evidenti reatu maiestatis, (sub
feodali iure legitimo trino edicto ad
nostram citatus audientiam, eo quod
se absentasset nec aliquem pro se
misisset responsalem)], contumax
iudicatus est
Da Heinrich, ehemals Herzog von
Bayern und Westfalen, die Freiheit
der Gotteskirchen und das Recht
des Reichsadels schwer bedrückt
hat durch Besetzung ihrer Güter,
und durch Schmälerung ihrer Rechte,
da er, auf dringende Klage der
Fürsten und zahlreicher Adligen
vorgeladen, sich unserer Majestät zu
stellen verschmäht hat und wegen
dieses Nichterscheinens dem auf
unsere Acht lautenden Spruch der
Fürsten wie der Schwaben seines
Standes verfallen ist,
da er auch fernerhin gegen die
Kirchen Gottes und gegen Rechte
und Freiheit der Fürsten und Ad-
ligen zu wüten nicht aufgehört hat,
so ist er sowohl wegen der Beleidi-
gung jener als auch wegen der uns
erwiesenen vielfachen Nichtachtung,
und zwar insbesondere wegen des
offenkundigen Majestätsverbrechens,
da er, nach Lehnrecht durch gesetz-
mäßige dreimaligeLadung vor uns be-
schieden, sich nicht gestellt undkeinen
Bevollmächtigten gesandt hat,
als Nichterschienener abgeurteilt
worden,
I Das quia gehört dem Sinn nach bei dieser Auffassung vor ex instanti ete.;
das ist die angebliche „der Fassung der Urkunde eigentümliche Wortstellung“,
[nn ee,
Kritiken. | 93
ac proinde tam ducatus Bawarie quam Westfalie et Angarie quam etiam
universa que ab imperio tenuerit beneficia per unanimem principum senten-
tiam in sollempni curia Wircibure celebrata ei abiudicata sunt nostroque
iuri addicta et potestati. |
Dies die Ficker-G.sche Auffassung, der zum.leichteren Verständnis einer-
seits wie zur leichteren Kritik andererseits noch zweierlei hinzuzufügen ist:
erstens, daB die erste runde Klammer des Textes bei eo quod besser schon
vor eo gesetzt worden wäre, damit der nach dieser Auffassung bestehende
Parallelismus der drei mit quod, quia und quoniam beginnenden Kausal-
sätze sogleich besser ins Auge fiel, und zweitens, daß in der Übersetzung
die nach dieser Auffassung im Texte bestehende Existenz eines indikativischen
Hauptverbs im indirekten Fragesatz nicht weiter hervortritt, weil in ihr die
Form des indirekten Fragesatzes nicht beibehalten und das einleitende
qualiter demgemäß durch Kolon wiedergegeben ist.
Nun meine Auffassung, zu der ich vorweg noch zu bemerken habe, daß ich
mich in der Übersetzung hinsichtlich der einzelnen Wendungen möglichst
eng an G. angeschlossen habe, um den Hauptunterschied, auf den es an-
kommt, nicht durch Nebenunterschiede zu verwischen. Ausdrücklich muß
ıch aber auch noch hinzufügen, daß ich in dem Verständnis derjenigen Stelle,
auf die früher schon hingedeutet wurde als diejenige, die im einzelnen vor
allem Schwierigkeiten bietet, nämlich pro hac contumacia principum et
sue conditionis Suevorum proscriptionis nostre inciderit sententiam, durch-
aus G. beistimme und seine kritischen Ausführungen darüber (S. 68—72)
für vollkommen einwandsfrei halte. Also:
qualiter Henricus quondam dux
Bawarie et Westphalie, eo quod
ecclesiarum dei et nobilium imperii
libertatem possessiones eorum occu-
pando et iura ipsorum imminuendo
graviter oppresserit, ex instanti prin-
cipum querimonia et plurimorum
nobilium *querela citatione vocatus
maiestati nostre presentari con-
tempserit et pro hac contumacia
principum et sue conditionis Sue-
vorum proscriptionis nostre inci-
derit sententiam.
wie Heinrich, ehedem Herzog von
Bayern und Westfalen, deshalb, weil
er die Freiheit der Gotteskirchen
und des Reichsadels durch Be-
setzung ihrer Güter und durch Schmä-
lerung ihrer Rechte schwer bedrückt
hat, auf der Fürsten dringende
Klage und zahlreicher Adligen Be-
schwerde vorgeladen, sich unserer
Majestät zu stellen verschmäht hat
und wegen dieses Nichterscheinens
dem auf unsere Acht lautenden
Spruch der Fürsten wie der Schwaben
seines Standes verfallen ist.
von der vorhin die Rede war; sie soll sich weiterhin noch wiederholen gegen
Ende des Passus bei eo quod se obsentasset etc., wo das eo quod in derselben
Weise vor sub feodali iure etc. gehören soll (vgl. S. 65).
Sehr sonderbar!
94 Kritiken.
Deinde, quoniam in ecclesias dei
et principum et nobilum iura et
libertatem grassari non destiterit,
tam pro illorum iniuria quam pro
multiplici contemptu nobis exhibito
ac precipue pro evidenti reatu maie-
statis sub feodali iure legitimo trino
edicto ad nostram citatus audien-
Sodann ist er, da er gegen die
Kirchen Gottes und gegen Rechte
und Freiheit der Fürsten und Adligen
zu wüten nicht aufhörte, sowohl
wegen des Unrechtes gegen jene als
auch wegen der vielfachen uns
erwiesenen Nichtachtung und ins-
besondere wegen seines offenkun-
tiam, | eo quod se absentasset nee digen Majestätsverbrechens nach
aliquem pro se misisset responsalem, Lehnrecht durch gesetzmäßige drei-
contumax iudicatus est, malige Ladung vor uns beschieden
ac proinde etc. und, ! weil er ausblieb und auch
keinen Bevollmächtigten an seiner
Statt sandte, als Nichterschienener
abgeurteilt worden,
und so sind ihm usw.
Dieser meiner Auffassung brauche ich keine besonderen Erläuterungen,
und noch weniger Anpreisungen hinzuzufügen; sie empfiehlt sich selbst.
Wer unter den Lesern, von dem Grundsatze ausgehend, daß das Einfache
sich selbst empfiehlt, während das Künstliche Verdacht erweckt und be-
sonderer Rechtfertigung bedarf, jetzt noch einmal oder auch erstmals den
Abschnitt des Güterbockschen Buches vornimmt, der die Urkunde behandelt,
und sieht, mit welchem Hin und Her gewaltsamer, unzwingender und mitunter
fast unverständlicher Argumente man sich bisher abgequält hat, um in die
Stelle unter der Voraussetzung, daß sie ein Satz sei, einen klaren und unzwei-
deutigen Sinn hineinzubringen, der wird schon darin einen gewichtigen Grund
erblicken, sich auf meine Seite zu schlagen, ehe er sich noch den Unterschied
der Auffassungen in alle Einzelheiten hinein klargemacht hat.
Wer mir aber in diesem Punkte beitritt, der wird auch mit mir die Konse-
quenzen daraus ziehen und dem von mir eingangs abgegebenen Urteile bei-
pflichten, daß dem Buche doch nicht diejenige Reinheit und Größe des Er-
folges beschieden ist, die der Verfasser in dem schönen Bewußtsein sein bestes
und nicht geringes Können an die hohe Aufgabe gesetzt zu haben, sich
winken sah. Deshalb hat aber G. die innere Stimme doch nicht schlechthin
gelogen, das Werk bietet auch nach den Abstrichen, die gemacht werden
müssen, noch genug des Dauernden und bleibt meines Erachtens eine Zierde
unserer mittelalterlichen Geschichtsforschung, fruchtbar über seinen nächsten
Zweck hinaus durch die anregende Vorbildlichkeit, mit der es den aus be-
stimmten Zeugnissen zu ergründenden Einzelvorgang zu den allgemeinen
Verhältnissen seiner Zeit in Beziehung gesetzt hat. Das waren in diesem
Falle die vor anderem wichtigen Rechtsverhältnisse, und die Bereicherung,
die die Rechtshistorie aus dem Buche gewinnt, scheint fast noch bedeutender
— d
Kritiken. 95
als die der politischen Historie. Zu dem schon im Rahmen der eigentlichen
Abhandlung Gebotenen treten in dieser Hinsicht noch die drei Exkurse,
unter denen der dritte über die Bedeutung der Formel , Jahr und Tag“ noch
besondere Erwähnung verdient. Hier scheint G. eine tiefgewurzelte An-
schauung der Rechtshistoriker umzustürzen, nach der zu urteilen der Dogma-
tismus, das Fortschleppen einmal eingebürgerter Ansichten, in diesem Zweige
der Wissenschaft auch nicht geringer wäre als in anderen.
Heidelberg. Karl Schambach.
Vatikanische Aktenstücke zur italienischen Legation des Du-
ranti und Pilifort d. J. 1305—1306, mitgeteilt von Ludwig Schütte.
(Programm) Leobschütz 1909. VIII und 56 S. 8°.
Auf die Bedeutung der Legation des Duranti und Pilifort während des
groBen Kampfes zwischen Florenz und Pistoja aufmerksam gemacht zu haben,
ist Göllers Verdienst (Röm. Quartalschr. XIX 1905 p. 17ff.). Denn David-
sohn, der sie in seinen Forschungen III p. 287 ff. berücksichtigt, hat die darüber
vorliegenden Berichte nur für Toskana ausgebeutet. Nicht minder wichtig
war aber die Legation für den Kirchenstaat, denn dorthin hatten die Un-
ruhen bereits übergegriffen. In dem vorliegenden Programm veröffentlicht
Schütte nun die hierauf bezüglichen Aktenstücke aus dem Legationsregister,
das Göller bereits erwähnt hat. Auf Toskana bezieht sich hierunter nur ein
ausführlicher Bericht der Legaten an den Papst (Nr. 4), der ein genaues
Bild von ihrer Tätigkeit in diesem Gebiete gibt. Die übrigen beleuchten die
Verhältnisse im Kirchenstaate. Das erste der mitgeteilten Schreiben, an
Faenza, zeigt, wie weit bereits die Bewegung um sich gegriffen hatte. Be-
sonders tief war die Erregung im Dukat von Spoleto, wo das guelfisch ge-
sinnte Perugia die Führung hatte und den Legaten den Eintritt in sein Gebiet
verwehrte. Den Einfluß dieser bedeutenden Stadt einzuschränken war hier
die Hauptsorge der Legaten, die im Dezember 1305 auf einer Tagung zu
Foligno eine größere Zahl von Orten in Bürgschaft für den Frieden nahmen
(Nr. 5). Nachdem Pilifort allein zunächst die Maritima besucht hatte,
wandten sich die Legaten in dıe Mark Ankona. Über ihre Tätigkeit in diesem
Gebiete werden wir vor allem in diesen Akten unterrichtet. Man ersieht
daraus, wie die Legaten zunächst den Widerstand der hier gelegenen Orte
gegen die Kurie auf die Streitigkeiten der einzelnen Kommunen unter-
einander zurückführten, und wie der Versuch, auf einem Tage von Montolmo `
am 15. Januar 1306 eine Einigung herbeizuführen, nur einen teilweisen
Erfolg hatte. Die daraus entspringenden Prozesse und Entscheidungen der
Legaten, die eingehende Untersuchungen anstellten, gewähren einen tiefen
Einblick in die ganzen Unruhen und bereichern unsere Kenntnis von der
Verfassung und Verwaltung der kleinen italienischen Kommunen. Erst
allmählich sahen die Legaten ein, daß sie auch ihrerseits den Städten nach-
96 Kritiken.
geben mußten, da der tiefere Grund zur Empörung in der Aufhebung der
constitutio Bonifaz’ VIII. durch Benedikt XI. lag. Andererseits führte die
Bestrafung Fermos zu dem Aufstande des Poncello Orsini, über den ein von
Sch. veröffentlichter Papstbrief neue Nachrichten gibt. (Nr. 49) Am Schluß
hat der Herausgeber noch eine hübsche Tabelle über die Zensusabgaben
der einzelnen Städte zusammengestellt. So ist die Veröffentlichung ein inter-
essanter Beitrag zur Geschichte des Kirchenstaates unter Clemens V. Es ist
schade, daß Sch. die Aktenstücke ohne ausführlichen Kommentar abdruckt.
Marburg i. H. F. Schillmann.
F. de Laiglesia: Estudios historicos (1515—1555) mit einem Vor-
wort von Rodriguez Villa. Madrid, Imp. del asilo de Huérfanos del
S. C. de Jesús, 1908. XIII und 743 S.
Die historischen Studien des gelehrten Deputierten für Játiva und Direktors
der Madrider Hypothekenbank Laiglesia vereinigen eine Reihe von Mono-
graphien zur Geschichte Kaiser Karls V., die der Verfasser in den Jahren
1903—1908 selbständig oder in Zeitschriften veröffentlicht hat. So sehr es
zu erkennen ist, daß mehr wissenschaftliche Liebhaberei als in die Tiefe
dringende Forschung an den Aufsätzen Anteil hat, so verdienstvoll ist trotz-
dem die Publikation. Denn nicht nur werden über eine Reihe von wich-
tigen Vorgängen und Umständen der spanischen Entwickelung während der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts neue Aufschlüsse gegeben, die teilweise
in ausgezeichneter Einzelkenntnis beruhen, auch die zum Beleg im Anhang
abgedruckten zahlreichen Dokumente bilden ein höchst wertvolles Quellen-
material, das der Geschichtswissenschaft noch weiter dienstbar gemacht
werden kann. Mehrere der im vorliegenden Bande vereinigten Arbeiten
sind denr auch schon in ihrer ursprünglichen Erscheinungsform mit Erfolg
benutzt worden, z. B. von Konrad Haebler in seiner zusammenfassenden
Geschichte Spaniens unter Karl V., dessen Gesamtauffassung sich übrigens
der Verfasser nähert. Zum Beweise dessen wird Laiglesias Vorwort zu der
von ihm veranstalteten spanischen Ausgabe des seinerzeit viel beachteten
Buches „Die wirtschaftliche Blüte Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr
Verfall” hier nochmals wiedergegeben.
Den Reigen der Monographien eröffnet eine Darstellung der „Instruktionen
und Ratschläge Karls V. an seinen Sohn (Philipp II.)“, in der jedoch ledig-
lich die bekannten Schriftstücke des Jahres 1543 behandelt und im Wortlaut
nach der zuverlässigsten Überlieferung veröffentlicht werden; neben den von
Lanz, Maurenbrecher und Morel-Fatio publizierten Hauptstücken werden
noch einige minder wichtige, dazu gehörige Papiere nach den Simancas-
Originalen mitgeteilt. Die beiden sich anschließenden Untersuchungen be-
schäftigen sich mit Vorgängen der gegen die Türken gerichteten Politik des
Kaisers: die erste „Eine spanische Niederlassung in Morea im Jahre 1532"
Kritiken. 97
mit der Besetzung und dem schnell folgenden Verlust Korons, die zweite
im Titel mißdeutige „Wie sich die Spanier im 16. Jahrhundert verteidigten”
mit den Kämpfen der christlichen Liga während der Jahre 1538 und 1539;
diesen beiden Arbeiten sind besonders zahlreiche Quellenstücke beigegeben.
Die 6 weiteren Aufsätze sind der inneren Geschichte Spaniens im Zeit-
alter Karls V. gewidmet. Der erste gibt eine zusammenfassende Darstellung
der „Verwaltungsorganisation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts”,
die gute Dienste leistet. Eng zusammen gehören die beiden folgenden Unter-
suchungen „Die Einkünfte des Reiches in Kastilien” und „Die Schulden
des Reiches”; der ihnen beigegebene Quellenanhang gehört zum Wich-
tigsten, was der Band enthält. „Die Erträge Indiens” mit dem über-
zeugenden Aktenmaterial tun klar die geringen Einkünfte aus den indischen
Kolonien zur Zeit Karls V. dar. „Die Ausgaben der Krone im Reich” stellen
die gewaltigen Beträge zusammen, die Karls Weltpolitik verscllang;
„Eine parlamentarische Krisis im Jahre 1538” endlich behandelt das Finanz-
reformprojekt, das der Kaiser den Cortes vorlegte, ohne damit Anerkennung
zu finden.
Die den Text beschließende „Bibliographie Karls V.” hat ganz persön-
lichen Charakter und mutet uns Deutsche höchst sonderbar an, da sie
sich allein auf den Bücherbesitz des Verfassers bezieht; dagegen sind die
S. 433—481 abgedruckten Verzeichnisse der in der „Colección de documentos
inéditos para la historia de Espana“ veröffentlichten Materialien zur Ge-
schichte Kaiser Karls V. sowie der entsprechenden Handschriften im Escorial,
in der Biblioteca nacional zu_Madrid und in der Bibliothèque nationale zu
Paris nicht ohne allgemeinen Wert. Herre.
Max Barkhausen: Francesco Guicciardinis politische Theorien in
seinen Opere inedite. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuch-
handlung 1908. (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren
Geschichte, herausgegeben von Karl Hampe, Erich Marcks und Dietrich
Schäfer. 22. Heft.)
Längst schon waren wir gewohnt, neben Machiavell den Florentiner Diplo-
maten und Historiker Guicciardini als den vornehmsten Vertreter der Staats-
anschauung der italienischen Renaissance zu nennen, aber es war bisher
nicht der Versuch gemacht worden, zusammenfassend seine politischen
Theorien zu untersuchen und darzustellen. Die in den Jahren 1857—67
erschienene zehnbändige Reihe der Opere inedite ließ zwar sogleich mehrere
italienische Arbeiten über den bedeutenden Schriftsteller entstehen, doch
waren sie wissenschaftlich durchaus unzulänglich, und Pasquale Villari,
der in seiner Geschichte Machiavells auch Guicciardinis Staatsanschauung
einer kritischen Untersuchung unterzog, konnte die Lücke nicht ausfüllen,
da sich sein Interesse naturgemäß vornehmlich dem Verfasser des „Principe“
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 7
98 Kritiken.
zuwandte. Erst die vorliegende Arbeit hat die dankbare Aufgabe ergriffen
und verdienstlich gelöst, uns ein genaues Bild von dern staatlichen Denken
Guiceiardinis zu verschaffen, über den Cavour seinerzeit urteilte: „Das
war ein Mann, der die Staatsgeschäfte wirklich verstand und sie viel besser
verstand als Machiavelli” (Villari, Machiavelli e i suoi tempi. 2. Ausg. II, 368).
Unter berechtigter Ausschaltung der Storia d’Italia, die fast ausschließ-
lich Geschichtswerk ist und für die staatlichen Theorien Guicciardinis nur
geringe Ausbeute gewährt, leitet uns Barkhausen in chronologischer Reihen-
folge durch die politischen Schriften des Florentiners. Er behandelt die
Jugendschriften Guicciardinis, den sog. Discorso Logrogno, die Abhandlungen
vom Oktober 1512 und von 1516, die „Ricordi politici e civili” und mit
besonderer Ausführlichkeit den wichtigen, aus der Zeit vom Dezember 1523
bis Mai 1527 stammenden Dialog über die Verfassung von Florenz. Die
Referate sind zuverlässig, und man kann dem Urteil des Verfassers in allen
Einzelheiten zustimmen. Mit Recht wird die aristokratische Gesinnung
Guiceiardinis immer wieder betont, mit Recht hervorgehoben, daß trotz
der wesentlichen äußeren Wandlungen in Florenz vom Popolarenstaat
Savonarolas zur Republik Soderinis und schließlich zur neuen Fürsten-
herrschaft der Medici die republikanische Staatsanschauung Guicciardinis
im großen und ganzen unverändert bleibt. Das gilt auch, wie ein Schluß- `
kapitel ausführt, für die Zeit nach 1530, während der Guicciardini den
vorübergehend gestürzten, dann schnell wieder zur Herrschaft gelangten
Medici rückhaltlos seine Dienste widmet.
Kann für diesen Teil Referent sich der Darstellung des Verfassers be-
dingungslos anschließen, muß er dem Kapitel, das sich den Betrachtungen
Guiceiardinis über die Discorsi Machiavells widmet, einige Bedenken ent-
gegenstellen, die sich zugleich gegen die von Barkhausen vorgenommene
Einordnung Guicciardinis in die Entwickelung der Staatsanschauung der
Renaissance richten. Auch Barkhausen erkennt zwar die Gemeinsamkeit
der Grundanschauungen der beiden Florentiner durchaus an, auch er sieht
einen Unterschied darin, daß Machiavell leidenschaftlicher Doktrinär,
Guicciardini vorwiegend nüchterner Praktiker war. Indessen sucht er die
wesentlichste und am tiefsten greifende Differenz zwischen den beiden
Staatsanschauungen in anderer Richtung: nach ihm soll Machiavell mehr
den Machtzweck des Staates, Guicciardini namentlich das Interesse des
Individuums im Auge gehabt haben. Referent erscheint demgegenüber
die Feststellung eines individualistischen Staatsprinzipes bei Guicciardini
im Gegensatz zu Machiavell nicht unbedenklich, denn, wie Barkhausen
selbst erörtert, hat diese individualistische Bestrebung lediglich eine aristo-
kratische Tendenz, schlägt jedenfalls ganz und gar nicht in den Begriff des
individualistischen Prinzips, mit dem wir in der Staatslehre zu operieren
gewohnt sind, und kann höchstens im Sinne des Gegenschlags gegen die
Kritiken. 99
korporative Tendenz des Mittelalters und im Sinne antikisierender
Freiheitsbestrebungen Geltung haben. So sehr die Renaissance vom
schrankenlosen Walten der Persönlichkeit beherrscht ist, so wenig hat
sie auf dem Gebiet der Staatsanschauung vermocht, eine dementsprechende
grundsätzliche Lehre auszubilden; alles beschränkt sich auf eine Kon-
zession an die große Persönlichkeit, im übrigen gibt es nur die Masse des
Volkes. Individualistische Bestrebungen im Sinne aristokratischer Neigungen
aber lassen sich auch mannigfach bei Machiavell nachweisen, sogar
im Principe (besonders im Kapitel 9); allerdings läßt seine demokratische
Gesinnung diese Seite stark zurücktreten zugunsten der Betonung des
Machtgedankens. Umgekehrt ist die Wertschätzung des staatlichen Macht-
zweckes auch bei Guicciardini wohl zu finden (namentlich im Dialog, in des
Verfassers Referat S. 72—73), nur sorgen die ganze Eigenart des Diplomaten
und die sich gestellte Aufgabe dafür, daß der Schwerpunkt seiner Staats-
anschauungen nicht dahin gelegt wird. Unter Berücksichtigung der vielen
Widersprüche und der Unsystematik ihrer Theorien wird es bei der Beur-
teilung der beiden großen Männer deshalb doch damit sein Bewenden haben,
daß auf der gemeinsamen Grundlage dem kühlen Aristokraten und vor-
sichtig abwägenden Praktiker der demokratische Feuergeist gegenüber-
gestellt werden muß, der in wissenschaftlicher Gedankenschärfe und in
gewollter Einseitigkeit das Ideal staatlicher Macht preist und der politische
Lehrmeister langer Generationen wird. Herre.
Cohen, Arthur Dr., Die Verschuldung des bäuerlichen Grund-
besitzes in Bayern. Von der Entstehung der Hypothek bis zum
Beginn der Aufklärungsperiode (1598—1745). Mit einer Einleitung
über die Entwickelung der Freiheit der Verfügung über Grund und
Boden unter Lebenden im Mittelalter. Leipzig, Duncker u. Humblot.
1906.
Das Buch C.s ist ohne Zweifel eine bedeutsame Erscheinung auf dem Gebiet
der Agrargeschichte. Nicht bloß der Historiker wird daraus reiche Anregung
schöpfen; auch dem Nationalökonomen, der sich mit Fragen des landwirt-
schaftlichen Realkredits beschäftigt, vermag das Buch reiche Anregung zu
bieten. C.s Arbeit erweist neuerdings den Vorteil historischer Betrachtung
der Phänomene des modernen Wirtschaftslebens.. Die Schlüsse freilich,
die C. aus seiner wirtschaftsgeschichtlichen Darstellung gezogen hat, scheinen
mir, wie später eingehender dargetan werden soll, nicht durchaus haltbar.
In zwei einleitenden Paragraphen gibt C. einen Überblick über die Anfänge
und die Weiterentwickelung des Immobiliarverkehrs im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit. Die ältesten Veräußerungsarten sind Schenkung zum
Seelenheil, Tausch und die aus Notlage des Besitzers sich ergebende Ver-
äußerung, aus welch letzterer sich die Verpfändung entwickelte. Während
SCH
100 Kritiken.
der Liegenschaftsverkehr in alter Zeit ein streng gebundener ist, bewirkt
die Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse im späteren Mittelalter,
vor allem das Aufkommen der Geldwirtschaft, eine zunehmende Freiheit
des Immobiliarverkehrs. „Die zugunsten notleidender Grundbesitzer ein-
geführten Verkehrserleichterungen werden allgemeine Errungenschaften”
(37). Die Versuche, Grund und Boden für Zwecke der Geldbeschaffung zu
verwenden ohne dauernde Aufgabe desselben, werden zuerst ersichtlich in
der älteren Satzung. Der Schuldner überträgt hier Grundstücke an den
Gläubiger, wobei er sich jedoch die Wiedereinlösung innerhalb eines bestimm-
ten Termines vorbehält. Erfolgt nach Ablauf des Termins keine Zahlung,
so geht das Gut in das Eigentum des Gläubigers über. Bei der sogenannten
jüngern Satzung bleibt das zur eventuellen Befriedigung des Gläubigers
dienende Gut im Besitz des Schuldners. Zur Geldbeschaffung ward endlich
der Grundbesitz — abgesehen vom Falle dauernder Veräußerung — in der
Weise verwendet, daß eine Rente aus demselben verkauft wurde. Beim
Rentenkauf und bei der älteren Satzung haben wir es noch nicht mit eigent-
lichen Kreditgeschäften zu tun, sondern vielmehr mit Bargeschäften: der
Leistung entspricht eine unmittelbare Gegenleistung. Die von C. (47) vertretene
Einreihung auch der jüngeren Satzung unter die Bargeschäfte erscheint
mir gezwungen, soweit die Versetzung der Sicherung einer gegenwärtig
kontrahierten und nicht nur einer künftigen Schuld dienen soll. Der Grund-
besitz wird im erstern Fall direkt zu leichterer Kreditbeschaffung verwendet.
Je mehr die Geldwirtschaft zunimmt, je leichter der Grundbesitz in Geld
umgesetzt werden kann, desto größer wird seine Eignung, als Sicherung für
Forderungen des Gläubigers zu dienen, desto mehr wächst seine Fähigkeit,
zur Sicherstellung für Forderungen des Gläubigers und dementsprechend
zu leichterer Kreditbeschaffung verwendet zu werden. Zur Pfandbestellung
tritt dann die Haftung des Schuldners mit seinem ganzen Vermögen, die
Pfandhaftung wird „zum Accessorium einer persönlichen Forderung, die
Pfandverschreibung zur Hypothek” (52).
Nachdem C. in der Einleitung dargelegt hat, wie „der Realkredit in all-
mählicher Entwickelung aus dem Immobiliarverkehr hervorgegangen” (57)
ist, wendet er sich im ersten Kapitel seiner Arbeit der Geschichte des hypo-
thekarischen Darlehens zu. Die wirtschaftliche Doktrin des Mittelalters
hatte sich unter Führung der Theologen gegen das verzinsliche Darlehen
ausgesprochen. Der allmählich erstarkende Kreditbedarf führte zur Aus-
bildung des Rentenkaufs. Das vom Rentengläubiger hingegebene Kapital
ist von seiner Seite unkündbar. Aber noch zu Ende des 16. Jahrhunderts
wurden die notwendigen Vorbedingungen für die moderne Form des Real-
kredits geschaffen, indem das verzinsliche Darlehen die Schranken, welche
ihm durch das kanonische Zinsverbot gezogen waren, sprengte. Die Ge-
währung des Kündigungsrechtes an den Gläubiger beim Rentenkauf hat
Kritiken. 101
dieser Entwickelung vorgearbeitet. Durch dieses Zugeständnis wurde der
wesentlichste Unterschied zwischen Rentenkauf und verzinslichem Darlehen
aufgehoben. Zwar ist die Anerkennung des verzinslichen Darlehens noch keine
unbedingte, der Darlehenskontrakt wird an bestimmte Formen und Vor-
behalte gebunden. Während aber noch 1518 das Darlehensgeschäft mit
Beredung einer Zinszahlung für ungültig und der Darlehensgeber für strafbar
erkannt worden war, enthält das Landrecht von 1616 in dieser Hinsicht
keine Bestimmungen mehr. Eine unbedingte Anerkennung fand das verzins-
liche Darlehen allerdings auch noch im 17. Jahrhunderte nicht, so daß C.
mit Recht darauf hinweisen kann, „daß die Wirkung der kanonischen Zins-
lehre auf die staatlichen Zinsgesetze in Bayern viel länger dauerte, als man
gewöhnlich annimmt” (79).
In eingehender Weise untersucht C. die Hypothekenerrichtung, nament-
lich nach der Richtung der Hypothekenpublizität.
Neben dem im Wesen allerdings recht unwirksamen Aufsichtsrecht staat-
licher Organe über die Bodenverschuldung bestand noch ein solches der Grund-
herren über die grundzinspflichtigen Güter. Wie die Grundherren ein Kon-
sensrecht bei Veräußerung des Gutes hatten, so besaßen sie ein solches
auch hinsichtlich einer wie immer gearteten Verpfändung desselben. Ohne
daß eine ausdrückliche Bestimmung der Landesgesetzgebung hierüber er-
flossen wäre, hat sich gewohnheitsrechtlich und im Anschluß an die Übung
in Nachbarländern (z. B. Salzburg) die Regel herausgebildet, „daß der Grund-
herr durch Ausübung des Konsensrechtes die Überschuldung zu verhindern
habe” (142). Der Grundherr sollte berechtigt sein „die Verschuldung über
die Hälfte des Wertes hinaus zu verhindern” (142). Das den Grundherren
hiedurch gegebene Aufsichtsrecht über die Güterverschuldung ward jedoch,
wie C. nachweist, wenig wirksam, und zwar vorzüglich aus zwei Gründen,
einmal, weil den Grundherren ebensowenig ein vollkommener Einblick in
den Schuldenstand der Zinsgüter möglich war wie den Gerichten, andererseits,
weil die Grundherrschaft selbst ihr Konsensrecht häufig gar nicht zum
Vorteil des zinspflichtigen Bauern ausnützen wollte. Der Umstand, daß
der Grundherr für die Bewilligung der Gutsbelastung Konsensgelder
einhob, wirkte einer Einschränkung der Gutsverschuldung, wie sie sich aus
dem grundherrlichen Konsensrechte hätte ergeben können, entgegen. Durch
Befristung seiner Konsenserteilung ward der Grundherr sogar in die Lage
versetzt, eine wiederholte Taxentrichtung zu fordern. Daß in Bayern das
grundherrliche Konsensrecht bei Verschuldung sich wirksam geltend zu
machen vermochte, wenn auch in einer für den Zinsbauern unvorteilhaften
Weise, während etwa im benachbarten Tirol den Zinsbauern viel größere
Freiheit in bezug auf Hypothekenaufnahme zustand, erklärt sich einesteils
aus dem Umstand, daß Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft in Bayern
zufolge der Eigenart des bayrischen Gerichtswesens, der großen Ausdehnung
102 Kritiken.
der Hofmark- und patrimonialen Gerichtsbarkeit, viel häufiger zusammen-
fielen als in Tirol. Wo Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft zusammen-
fielen, war diese in viel ausgiebigerem Maße in der Lage, ihr Konsensrecht
zur Geltung zu bringen, indem die ohne ihren Konsens abgeschlossenen
Hypothekarverträge keine gerichtliche Anerkennung fanden. Andererseits
hat wohl auch die Beschaffenheit des bäuerlichen Besitzrechtes auf den Grad
der Verschuldungsfreiheit eingewirkt. Bei gutem bäuerlichen Besitzrecht,
das ja in Tirol gegenüber Bayern vorherrscht, ist ja naturgemäß die Ver-
fügungsfreiheit des bäuerlichen Besitzers eine größere als bei den in Bayern
häufigen schlechten Besitzrechten, so vor allem dem Freistiftrecht. Es wäre
von Interesse zu untersuchen, welchen Einfluß die verschiedene Gestaltung
der bäuerlichen Verschuldungsbefugnis auf die Höhe der Bodenverschul-
dung genommen hat.
Des näheren untersucht C. die vom Staat zum Schutze der Gläubiger ge-
troffenen Vorkehrungen. Schuldrecht und Schuldnerpolizei zeichnen sich
durch eine weitgehende, man möchte sagen, mitleidige Fürsorge für den
Schuldner aus. Diese, den letzteren begünstigende Tendenz der Schuld-
betreibungspraxis erstreckte sich allerdings nur bis zum Beginn der Exe-
kution, die im Interesse des Schuldners möglichst hinausgeschoben wird.
Die Exekution hingegen zeigt noch viel von der ihr seit alters anhaftenden
Härte, die zu Schuldhaft und Vernichtung der materiellen Existenz
des Schuldners führt. Im Interesse der Schuldner im allgemeinen, zumal
aber der bäuerlichen Schuldner, werden seitens der Gesetzgebung ver-
schiedene Versuche zur Bekämpfung des Wuchers unternommen, mochte
er sich nun beim Geld- oder beim Naturalkredit zeigen. Aus diesen Be-
strebungen ist auch das Verbot des Verkaufs von Fruchtgülten hervor-
gegangen.
Da „im Gedankenschatze der romantischen Agrarpolitik Zwerggüter, Pau-
perismus, Bodenverschuldung enge bei einander wohnende Begriffe” sind
(176), untersucht C. in einem eigenen Paragraphen das Vorkommen der
Güterzerstückelung und der Zubaugüter, unter welch letzteren solche Güter
verstanden werden, „die ein Bauer neben seinem eigentlichen Gute besaß
und dazu, also gleichfalls, gleichzeitig baute” (179). Die Gesetzgebung ver-
bot zwecks Verhütung von Pauperismus die Güterzertrümmerung, während
sie andrerseits auch der Haltung von Zubaugütern feindlich gegenübertrat.
Für letzteren Umstand möchte ich die Begründung im Gegensatz zu C. nicht
so sehr in der Abneigung der Regierung gegenüber einer bäuerlichen Pluto-
kratie oder in einer Rücksichtnahme auf grundherrliche Interessen suchen
als in populationistischen Tendenzen. Letzterer Gesichtspunkt tritt sowohl
in der bayrischen Gesetzgebung als auch z. B. in einer analogen, auf Besetzung
der Zubaugüter gerichteten Bestimmung der Tiroler Landesordnung an den
Tag.
—
Kritiken. 103
Für die Wirkung der bäuerlichen Verschuldung kam es natürlich auch
darauf an, wie die Gläubiger selbst bei Geltendmachung ihrer Forderungen
sich verhielten. In dieser Hinsicht untersucht C. vor allem die Stellung-
nahme einer sehr bedeutenden Gläubigerkategorie, nämlich jener der Grund-
herren. Er kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Die Grundherren sind
geneigt, solange die Schulden nur als schleichendes Übel auftreten, bei jedem
Versuch der Grundholden, sich ihrer Gläubiger zu erwehren, sich auf die
Seite der ersteren zu stellen, wenn aber ihre eigenen Interessen in Gefahr
kommen, den Übergang des Gutes auf einen neuen Meier zu forcieren“
(203).
In interessanter Darlegung gibt C. Aufschluß über die Kreditgeber, welche
für den Bauern in Betracht kamen. Hier hätte C. zu gesicherten Ergebnissen
freilich erst auf Grund einer eingehenden induktiven Beweisführung gelangen
können, die vor allem auf den noch vorhandenen Verlassenschaftsinventaren
aufgebaut werden müßte. C. kommt zur Ansicht, daß „die Kirchengelder
die Hauptmasse des im Lande zerstreut vorhandenen Leihekapitals und die
wichtigsten unter den Kreditquellen, aus denen die bäuerliche Bevölkerung
schöpfte” (231), bildeten. Die Verschuldung des Bauernstandes an das städti-
sche Kapital dürfte, wie C. wohl mit Recht annimmt, keine große Rolle
gespielt haben. Die Bedeutung der Grundherren als Kreditgeber bedürfte
einer eingehenderen Untersuchung. Sicher ist C. zuzugeben, daß die häufig
und in umfassender Weise geübte Thesaurierung von Ersparnissen der Aus-
gestaltung des Kreditwesens sehr hinderlich war.
Die Untersuchung über die tatsächlich vorhandene Verschuldung und
über deren Bedingungen baut C. in höchst anerkennenswerter Weise auf den
von der bisherigen Forschung viel zu wenig benutzten Gerichtsprotokollen
und gerichtlichen Verlassenschaftsinventaren auf. Obwohl man dem Ver-
fasser für die Heranziehung dieses wertvollen und nicht gerade leicht zu
benutzenden Materials großen Dank schuldet, vermag ich doch gewisse Be-
denken gegen die Art der Verwendnng nicht zu verhehlen. Zu einigermaßen
verläßlichen Ergebnissen könnte nur dann gelangt werden, wenn ein mög-
lichst umfassendes Material herangezogen würde, und zwar ein Material,
welches das zu gewinnende Ergebnis vor der Gefahr des Zufälligen bewahren
könnte. Es müßte vor allem das Streben maßgebend sein, aus verhältnis-
mäßig engem Gebiete, etwa aus einem Gerichtsbezirke innerhalb eines be-
grenzten Zeitabschnittes möglichst viel gleichwertiges Material (etwa In-
ventare) zu beschaffen. Auf diese Weise könnte ein verläßlicher Querschnitt
durch die Agrarverhältnisse eines Bezirkes vollzogen werden, der dann auf
ähnliche Weise in andern Zeiträumen und in anderen Bezirken zu wiederholen
wäre. C. wählte ein Material aus, das zeitlich und örtlich bedeutend differiert.
Hiebei ist nun, wie ich fürchte, die Gefahr eine große, daß die gewonnenen
Ergebnisse das für die Agrarzustände Typische in mancher Hinsicht nicht
104 Kritiken.
erkennen lassen. Für gewisse Fragen mag allerdings auch das in dieser
Weise beschaffte Material genügende Auskunft geben, so für die Frage der
Abfindung der (vom Bauerngut) weichenden Erben. C. kommt in dieser
Hinsicht zu dem bemerkenswerten Ereignis „daß die weichenden Erben in den
Übergabeverträgen keineswegs ungünstiger gestellt wurden als der Guts-
übernehmer” (267). Vorsichtiger wird man aber den aus diesem Material
gewonnenen Angaben gegenübertreten müssen, wenn dieselben zur Er-
kenntnis der durchschnittlichen bäuerlichen Verschuldung verwendet
werden sollen.
Im 17. Jahrhundert war es vor allem der unselige Dreißigjährige Krieg,
dessen Folgen auch in der Agrargeschichte ersichtlich werden. „Neben dem
Kriege waren die Elementarereignisse der bedeutendste Anlaß zur Verschul-
dung, besonders soweit sie Mißernten verursachten” (325).
Abgesehen von Krieg und Mißernten wurde die Verschuldung durch
Steuern und Abgaben, Restkaufschillinge, Erbabfindungen usw. hervor-
gerufen. Ob die Höhe der ordentlichen grundherrlichen Zinse eine drückende
gewesen sei, bedürfte wohl eingehenderen Nachweises. Der von C. (S. 364f.)
angeführte Gewährsmann Schmid (Landrecht XXI 24 n. 24) spricht über
die grundherrlichen Lasten im allgemeinen und behauptet, daß die
herrschaftlichen Prästationen in Bayern so hoch seien, daß der Grundherr
durch Verpachtung der Güter größere Einnahmen erziele als durch etwaige
Eigenwirtschaft. Ist dies richtig, so wäre hierin wohl eine der Ursachen zu
sehen für die Verschiedenheit der Agrarverfassung im nordöstlichen Deutsch-
land und in Süddeutschland: dort Gutsherrschaft (mit großem Eigenbetrieb
und Bauernlegen), hier Grundherrschaft (mit Vorwiegen eines zinspflichtigen
Bauernstandes). Das Vorkommen namhafter Eigenbetriebe der (Gutsherren
(vgl. Hausmann, Die Grundentlastung in Bayern 59ff.) mahnt uns jedoch,
solehen Äußerungen, wie jenen Schmids, mit Vorsicht zu begegnen. Zur
Steigerung der Verschuldung trugen vor allem die außerordentlichen
grundherrlichen Abgaben, die Laudemien, bei. Sehr mit Recht weist C. auf
die Art der Einforderung der Laudenien hin. Die Höhe derselben wurde näm-
lieh nach dem Gutswert berechnet, ohne daß die auf dem Gute haftenden
Schulden berücksichtigt wurden.
Eine günstigere Gestaltung des Kreditwesens ward durch eine Reihe
äußerer und innerer Ursachen verhindert. Zu ersteren gehören jene Gesetze
über die Zinstaxe, welche der Kreditgewährung die nötige Elastizität nahmen.
Zu den inneren Ursachen hingegen, welche aus der bestehenden Verfassung
des Kreditwesens sich ergaben, ist vor allem die große Verbreitung der so-
genannten heimlichen Hypotheken, so vor allem der Generalhypotheken
und der gesetzlichen Hypotheken zu zählen, über deren Umfang der (rläu-
biger sich gegebenenfalls nicht genügend unterrichten konnte. Die Schwierig-
keit, den grundherrlichen Konsens für Hypothekenaufnahme zu erreichen,
db,
Kritiken. 105
die Unsicherheit im Münzwesen sowie der Mangel an verfügbarem Kapital
wirkten gleichfalls krediterschwerend.
Die dem Mittelalter eigene Idee des sozialen Kredits fand auch noch in
späterer Zeit ihre Betätigung im unverzinslichen Geld- oder Naturaldarlehen.
Dieser soziale Kredit trat als Fürsorgekredit vor allem in der Weise zu-
tage, daß die Grundherren für ihre Bauern in Zeiten der Not sorgten.
C. macht hier die interessante Beobachtung: „Klerus und Beamten in ihrer
Eigenschaft als Grundherren scheinen ein richtigeres Auge für den Zu-
sammenhang zwischen Gewaltverhältnis und Fürsorgeverhältnis gehabt zu
haben wie der Adel” (404). Eine zweite Form sozialen Kredits, der Freund-
schaftskredit, begegnet am häufigsten äls Nachbarkredit. Daß neben dem
sozialen Kredit und dem im verzinslichen Darlehen sich äußernden Geschäfts-
kredit auch noch der Wucherkredit eine Rolle spielte, versteht sich von selbst.
Immerhin hält C. es für wahrscheinlich, daß der Wucher vom 16. zum
17. Jahrhundert abgenommen habe.
Die staatliche Kreditpolitik war zwar bestrebt durch Vereinfachung und
Erleichterung der Darlehensgewährung aus Kirchengeldern der Kreditnot
zu steuern, vermochte jedoch hiebei wenig Erfolg zu erzielen. Die Vor-
kehrungen, welche getroffen wurden, um eines der bedeutsamsten Kredit-
hindernisse, die ungenügende Einsicht in den Schuldenstand der bäuerlichen
Güter, d. h. die mangelhafte Publizität des Kredits, zu beseitigen, erwiesen
sich als durchaus ungenügend. Daß auch die Grundherrschaft, die in erster
Linie für die Verhinderung der bäuerlichen Überschuldung in Betracht kam,
dieser Aufgabe nicht gewachsen war, ergab sich schon aus früher Gesagtem.
Die Ergebnisse seiner Untersuchung zusammenfassend, hebt C. hervor,
daß trotz des herrschenden Kreditmangels die Verschuldung eine bedeutende
war. Aus diesem Umstand glaubt C. erschließen zu dürfen, daß auch
heute eine künstliche Beschränkung des landwirtschaftlichen Immobiliar-
kredits, etwa in Form einer Verschuldungsgrenze, nachteilige Folgen nach
sich ziehen müßte. Die Verschuldungsbeschränkung durch Staat und Grund-
herrschaft habe, wie aus der Entwicklung in Bayern hervorgehe, die Ver-
schuldung nicht verhindert, sondern nur den Kredit verschlechtert, also
nur eine Schuldenaufnahme unter ungünstigeren Bedingungen erzeugt.
Derartige Folgerungen scheinen mir nun nicht ohne weiteres zulässig zu
sein. Ist doch zu bedenken, daß die grundherrliche Aufsicht über die
Schuldenaufnahme vor allem im grundherrlichen und nicht im bäuerlichen
Interesse eingeführt worden war, während auf der andern Seite die staat-
lichen Versuche zur Festsetzung einer Verschuldungsgrenze mit ganz un-
genügenden Mitteln in Angriff genommen worden waren. Endlich darf
bei einem Vergleich der heutigen Verhältnisse mit den damaligen nicht
übersehen werden, daß der Bauer unserer Tage das, was er durch die Ver-
schuldungsgrenze an Immobiliarkredit verlieren würde, durch den mittels Ein-
106 Kritiken.
führung von Darlehnskassen verbesserten Personalkredit wenigstens teilweise
zu ersetzen vermag. Des näheren auf Vorteil und Nachteil einer Verschul-
dungsgrenze einzugehen, muß ich mir natürlich an dieser Stelle versagen.
Wenn wir auch den Folgerungen, die C. aus seiner historischen Darlegung
zieht, nicht vollauf zuzustimmen vermögen, so bildet C.s Arbeit gegen die Flut
haltlosen Geschwätzes über Einführung der Verschuldungsgrenze eine brauch-
bare Wehre. Seine historischen Ausführungen weisen eindringlich darauf
hin, daß die Behinderung der freien Verschuldbarkeit allein noch keineswegs.
vorteilhaft wirkt. C.s Arbeit eignet sich nach ihrem Inhalt wie durch ihre
flüssige, leicht leserliche Darstellung zu weiterer Verbreitung, während
eine nur für engere Kreise bestimmte Arbeit der manchmals allzu großen
Breite entraten könnte.
Im Anschluß noch einige Bemerkungen zu Einzelheiten des C.schen
Werkes! S. 28, Anm. 1 wäre nicht Grimm zu zitieren, sondern die neuere
Ausgabe, wie sie in den Tirolischen Weistümern I, 134 geboten wird. Ob
sich die verschiedenen Gütererwerbsarten wirklich in der Reihenfolge:
Schenkung, Tausch und Kauf entwickelt haben, wie C. (24) annimmt, möchte
ich bezweifeln. Die Notwendigkeit, Wergeld durch Hingabe von Grund-
besitz aufzubringen, mag wohl schon seit der Entstehung des Sondereigentums
an Grund und Boden zu entgeltlicher Veräußerung desselben geführt haben.
Freilich, da hauptsächlich nur Urkundenmaterial der geistlichen Anstalten
überliefert erscheint, wird leicht der Anschein erweckt werden, daß die
Schenkung die älteste Form der Veräußerung von Grundbesitz war. Zu
seinen Ausführungen über die Gerichtsbücher hätte C. vielleicht meine Arbeit
über das tirolische Verfachbuch (Festschrift zum 27. Deutschen Juristentag
in Innsbruck, 1904) mit Vorteil heranziehen können. Die Behauptung C.s
(123): „Die Markgenossenschaft bekam eine monarchische Spitze, sie wurde
zur Hofgenossenschaft, das Dorfrecht wurde zum Hofrecht, das Dorfgericht
zum Hofgericht“, ist in dieser Allgemeinheit irrig. Die Markgenossenschaft
wurde nur dann zur Hofgenossenschaft, wenn wirklich alle Markberechtigten
einer und derselben Grundherrschaft unterworfen waren, was keineswegs
die Regel bildete. Auch die Erwerbung der Obermärkerschaft durch einen
mächtigen Grundherrn darf nicht ohne weiteres mit der Einordnung der
Markgenossenschaft in die Hofgenossenschaft gleichgestellt werden. Von
einer Seltenheit neuer Steuerveranlagungen (C. 178) darf wohl nach den
Ausführungen Rosenthals (Gesch. d. Gerichtswesens u. d. Verwaltungs-
organisation Bayerns II, 209) nicht gesprochen werden. Für eine Verände-
rung in den (psychischen) Klasseneigenschaften der Bauern kann, was Bayern
betrifft, nicht mit C. (222) der Bauernkrieg verantwortlich gemacht werden,
weil die Bauernschaft Bayerns sich bekanntlich dem Bauernaufstand von
1525 nicht angeschlossen hatte.
Innsbruck. | H. Wopfner.
lf —
Kritiken. 107
Rudolf Hittmair, Der Josephinische Klostersturm im Land ob
der Enns; XXX, 576 S., Freiburg, Herder, 1907. Preis M. 10,
geb. M. 12,50. R Zr
Während die letzten Jahre eine Reihe wertvoller Arbeiten über den
Josephinismus gebracht haben, vermißt man an der vorliegenden Darstellung
die meisten Eigenschaften, die man in einem wissenschaftlichen Buche
erwarten sollte. An Fleiß freilich hat es der Verf. nicht fehlen lassen. Die
von ihm zur Beleuchtung des „Klostersturms” im Lande ob der Enns
herangezogenen Akten sind höchst umfassend. Aber ihre Behandlung er-
regt schon in den Äußerlichkeiten Widerspruch. Sie werden stets ohne
ihre Signaturen zitiert. Nicht einmal ihre Provenienz wird angegeben.
Dazu ist nicht ersichtlich, wie weit Hittmair seine Vorlagen — wenigstens
orthographisch — verändert hat.
Das uns vorgelegte Aktenmaterial wird ferner nicht verarbeitet, sondern
nur mit einem verbindenden Texte versehen, der obendrein von einer leb-
haften Abneigung gegen die Reform Zeugnis ablegt, ja auch gegen die Person
Josephs II. tendenziös vorgeht und schließlich bei einem förmlichen Predigt-
stile endet. Hittmair bietet weder eine Darstellung noch eine Publikation.
Das ıst gewiß bequem, aber unwissenschaftlich. Noch schlimmer, wenn der
Verfasser glaubt, damit der sogenannten Objektivität zu dienen. Es heißt bei
ihm: „In der umfassenden Darbietung des zur Sache vorhandenen Akten-
materials ist wohl die beste Gewähr gegeben für die Objektivität der Dar-
stellung.“
Äußerst unglücklich ist unter diesen Umständen der Gedanke, die Exzerpte
chronologisch aneinanderzureihen. Dadurch wird es verschuldet, daB wir
von den Schicksalen keiner einzigen geistlichen Anstalt während des „Kloster-
sturmes” ein geschlossenes Bild erhalten. Auch wird ein kurzes Referat durch
dies Verfahren unmöglich gemacht. Es bedürfte erst noch eines zweiten Buches
zu wirklicher Verarbeitung der von Hittmair ausgeschütteten Stoffmassen.
Daß sich darin sehr viele lehrreiche Beiträge zur Geschichte des Josephinis-
mus und zur allgemeinen Kirchen- und Kulturgeschichte der Zeit befinden,
ist selbstverständlich.. Die Sammlung eines so großen archivalischen.
Materials ist immer ein Verdienst. Besonders die Klosterinventare liefern
manch lehrreichen Zug, der für die Kunst-, Bildungs- und Wirtschafts-
geschichte des Zeitalters verwertet werden kann.
Bonn. Hashagen.
Charles Borgeaud, Histoire de 1’ Université de Genève. L’Academie
de Calvin dans l Université de Napoléon 1798—1814. Ouvrage publié
: sous les auspices du Sénat universitaire et de la Société académique.
è Genève. George et Co. Librairies de l’ Université 1909, Qu. XIII u. 250 p.
Mit 14 Bildern und mit Nachbildung von Urkunden.
108 Kritiken.
Wir danken dem Verf. bereits die Geschichte der Genfer Universität von
Calvin bis zur französischen Revolution, und von diesem vortrefflichen
Werk gibt der’ Anhang S. 232 sq. die Inhaltsübersicht, um die Leser in
den Stand zu setzen sich über die Vorgeschichte der Anstalt zu orientieren,
deren Kampf mit dem System Napoleons dies neue Werk schildert. Das
ältere Werk wird S. 232 geradezu als tome I bezeichnet. Mit gerechtem
Stolze konnte Borgeaud in jenem Werke von dem Glanze erzählen, den die
Theologen Calvin und Theodor Beza, die Philologen Casaubonus und Scaliger,
die Juristen Hofmann, David und Jacob Godefroy und andere Gelehrte dieser
Universität und dieser Stadt gebracht hatten. Genf war Jahrhunderte hin-
durch einer der mächtigsten Mittelpunkte der geistigen, und infolge davon
auch der politischen Bewegung Europas, und die Universität war ihr bevor-
zugter Träger. Rousseau und Voltaire hatten in der zweiten llälfte des
18. Jahrhunderts in anderer Weise diesen Ruhm Genfs erneuert. Aber
um die Wende des Jahrhunderts wurde alles dies in Frage gestellt, indem
Genf an Frankreich angeschlossen ward. Alsbald wurde seine Universität
und weiter auch sein ganzes geistiges Leben durch die jeder selbständigen
Freiheit feindliche Zentralisation des französischen, im besonderen des
napoleonischen Staates mit Vernichtung bedroht.
In den gefährlichsten Stunden erstanden der Schule und der Stadt kluge
und einflußreiche Verteidiger, aber Napoleon selbst ließ sich immer stärker
gegen sie einnehmen. Im Herbst 1813 schien er sie der Bureaukratie und ihren
besouderen Feinden, den Ultramontanen, ganz preiszugeben; da rettete sie
sein Sturz. Die Stadt fühlte sich von einem Alp befreit. Trotz der Gemein-
sanıkeit der Sprache und vieler anderer wichtigen Beziehungen zu Frankreich
und trotz des starken Bandes, das die Gemeinschaft mit einem großen Staate,
und namentlich mit einem siegreichen, ruhmgekrönten Staate auszuüben
pflegt, hatten sich die französischen Sympathien nicht vermehrt, sondern
der Gegensatz gegen Frankreich war erheblich verschärft. Die Geschichte
der Schule Calvins in dieser Periode ist ein Kampf um die Existenz. Sie
drohte verschlungen zu werden von dem alles gleichniachenden Systeme
der napoleonischen Universität, welche die Lehrer selbst der höchsten Stufe
des Unterrichts als Werkzeuge der Zentralgewalt glaubte behandeln zu
können. Den Kampf der Genfer Universität gegen diese Bedrängnisse
schildert B. an der Hand der Akten und einer großen Zahl von Briefen der
wichtigsten Personen so eingehend, daß man wirklich in der Lage ist, die
wichtigsten Momente gleichsam noch einmal mitzuerleben. Anfangs schien
mir’s, es wäre des Guten zu viel getan. Allein einmal ist es doch eine seltene
Freude, zu sehen, wie diese kleine Gemeinschaft von Gelehrten bald durch
kluge Nachgiebigkeit oder geschickte Ausnutzung der bureaukratischen
Formen, bald durch zähes Festhalten, vor allem aber durch Opferwilligkeit
die ihnen teuere Anstalt durch diese Zeit der Not hindurchrettet. Ein großer
a EEE Nd Tee, U ge EIER
— nr
Kritiken. 109
Teil der Professoren bezog gar keinen Gehalt, und man hielt auch dann aus,
als Napoleon die eigenen Einnahmen der Universität und Gebühren verkürzte.
Man fühlt, Calvin ist oftmals durch ihre Reihen geschritten und Godofred
und alle die anderen Helden und Forscher, die den Ruhm der Hochschule
darstellten; ihr Bild hat Freunde getröstet und die Feinde erschreckt, so-
weit sie noch nicht alle Ehrfurcht abgestreift hatten. Diese Kämpfe haben
freilich vorwiegend nur ein lokalgeschichtliches Interesse. Zwar hat Genf
sich damals den Bedürfnissen der Zeit anzupassen gesucht und mitgewirkt
an der Ausgestaltung der Formen und Ziele der Universitäten des 19. Jahr-
hunderts — aber Genf hatte keine führende Stellung in dieser Periode, blieb
auch in manchen Dingen erheblich zurück. Die allgemeine Universitäts-
geschichte würde: sich deshalb mit einer kürzeren Darstellung begnügen
können, aber diese Vorgänge haben noch eine andere, und wie mir scheint,
recht große Bedeutung. Diese genaue Darstellung stellt einen Ausschnitt
aus der Verwaltung des ersten Kaiserreichs dar und gewährt einen überaus
Jehrreichen Blick in ihr wirkliches Getriebe. Wir sehen, wie der scheinbar
allmächtige Herr des Reichs trotz all seiner Klugheit und trotz der Angst,
die er seinen Dienern einflößte, doch schließlich von diesem Getriebe und von
den Menschen, die ihm darin dienten, fortgerissen und beherrscht ward.
Denunziationen von frömmelinden Weibern und Pfaffen, der nachbarliche
Haß der Savoyer auf die so oft vergebens befehdete Stadt und andere per-
sönliche Interessen brachten den Gewaltigen in den Streit von Personen
und Mächten, die er zu beherrschen vermeinte. Allerlei persönliche Launen
und Schwächen helfen dabei, wie sie keinem Menschen fremd sind. Aber die
eigentliche Quelle des Übels lag in dem Widersinn, der in dem Plane gegeben
ist, eine kulturerfüllte Welt von dem Umfange und der Mannigfaltigkeit
der Interessen und Menschen, wie sie Napoleons Reich umspannte, nach dem
Gutbefinden eines einzelnen zu regieren.
Napoleon hatte persönliche Kenntnis von Genf. Er war in seiner Jugend
ein Verehrer von Rousseau, und als er sich zum Rastatter Kongreß begab,
hatte er ausdrücklich Gelegenheit genommen, Genf zu besuchen. Er wurde
mit Begeisterung aufgenommen, hatte sich mit der ihm eigenen Schärfe rasch
einen Überblick über die Verfassung und die Zustände der Republik verschafft
und seine Anerkennung ausgesprochen. Tieferen Eindruck hatte die geistige
Atmosphäre der Stadt Calvins auf Napoleon jedoch kaum gemacht, und die
Wärme der Teilnahme, die einige seiner Äußerungen zu verraten schienen, war
mehr rhetorischer Natur oder entsprang den Erinnerungen an Rousseau, so-
weit sie nicht unmittelbar ausgelöst war durch die ungewöhnlich lebhafte Be-
wunderung,die ihm die Genfer entgegenbrachten. Schon der Ärger über Madame
de Staël ließ ihn fast alles vergessen, was er an Genf einst bewundert hatte.
„Cette femme est un vrai corbeau” (Unglücksrabe) schrieb Napoleon
18. April 1807 an Fouché. „Quelle s’en aille dans son Léman. Ces Genevois
Il
110 Kritiken.
ne nous ont-ils done pas fait assez de mal”, dazu die Stelle S.125: „Napoleon
ne connaissait déjà plus Genève que par des rapports de police ou des denon-
ciations malveillantes.“ Durch Dekret vom 13. Januar 1808 wurde die Genfer
Universität noch vollständiger eingereiht in das System der Universite
Impériale. Es blieben ihr allerdings immer noch manche ihrer besonderen
Einrichtungen, aber daß sie überhaupt erhalten wurde und einen Rest ihrer
historischen Gestalt bewahrte, das dankte die Genfer Universität — die jetzt
den Namen Académie Impériale führte — der besonderen Fürsorge des ihr
wohlgesinnten Grand-Maitre der Université Impériale Fontanes.
Er hatte viel Not, die Unterschrift des Kaisers für das die Universität
sichernde Dekret zu gewinnen „il l’a, pour ainsi dire, escamot6e à l’ Empereur
dans un moment de bonne humeur ou de distraction“ schrieb Mare Auguste
Pictet, der getreue Eckart der Schule Calvins. Er hatte einst auch Na-
poleons Ohr gehabt, aber das war vorbei, nur selten noch richtete Napoleon
ein Wort an ihn, trotzdem er ihn persönlich wie früher hoch schätzte.
Eine Unterstützung fanden die Genfer in der Tatsache, daß die Genfer
Akademie die Geistlichen der protestantischen Kirche Frankreichs aus-
bildete, aber freilich reizte diese Tatsache auch die ultramontanen Kreise,
auf die Napoleon mehr und mehr Rücksicht zu nehmen sich gewöhnte, zumal
wenn er sie auf fremde Kosten befriedigen konnte. Der Protestantismus
war für Napoleon etwas Unverständliches, wie alle moralischen Mächte,
eine Ideologie, nichts anderes.
Das Werk ist mit der Liebe für die alma Mater geschrieben, die in ihr das
schönste Kleinod aus der reichen Entwickelung der Stadt Genf verehrt,
und es wird diese Liebe in weiten Kreisen wecken und festigen. Es ist auch
maßvoll geschrieben in der Beurteilung der feindlichen Gewalten, vor allem
Napoleons selbst. Um so mehr ist es geeignet, die Augen zu öffnen für die
dunkele Kehrseite seines durch den Glanz der Siege und durch die imponie-
rende Einfachheit der Grundlinien seines Verwaltungssystems die Augen
des ferner stehenden Beobachters blendenden Regiments. Man versteht dann
besser, warum denn wie in Genf so auch in den übrigen Staaten Europas
das Leben des 19. Jahrhunderts eigentlich erst erwachte mit der Erhebung
und dem Siege über dies Monstrum eines Staates, der durch eine Politik
zusammengeschweißt war, die weder die geographischen Verhältnisse noch
den Willen der Völker glaubte beachten zu brauchen.
A. Kaufmann.
Hans von Voltellini, Forschungen und Beiträge zur Ge-
schichte des Tiroler Aufstandes im Jahre 1809. Gotha,
F. A. Perthes, 1909. 12 + 456 S.
Vornehmlich durch Hormayr irregeführt, hat die historische
Forschung lange nicht den richtigen Ton gefunden, um die Tiroler
Kritiken. 111
Episode aus dem Jahre 1809 zu schildern. Das Jubiläumsjahr, in
dem wir stehen, hat begreiflicherweise eine stattliche Literatur dazu
gefördert, aus der zwei Werke alle anderen weit überragen, es sind
die Bücher der Wiener Professoren Hirn und Voltellini. Si duo
faciunt idem . .. der alte Satz gilt auch hier. Beide wollten es
aber auch anders machen. Hirn gibt auf besten Quellen fußend eine
mehr auf das Volkstümliche berechnete Schilderung, während Voltel-
lini seine in der Rechtsgeschichte geschulte Arbeitsart hier auf ein
ganz bestimmtes scharf umrissenes Thema einstellt und Schritt für
Schritt jene Ereignisse und die Zeugnisse darüber prüft und analy-
siert. Mit großem Behagen muß ihm der Kundige da folgen, die
angewandte Methode muB Befriedigung erwecken. V. will weniger
eine fließende Darstellung, sondern einen kritischen Bericht geben,
und nach dieser Absicht ist das ganze Buch einzuschätzen, sie ist in
ausgezeichneter Weise erreicht worden. Kaum je hat man Ursache,
mit dem Verf. nicht einverstanden zu sein, dagegen erregen viele
Partien, so besonders über das Wolkersdorfer Handbillett von Ende
Mai, besondere Zustimmung. Sehr dankenswert ist auch der Anhang,
der eine reiche Auswahl von Akten aus dem französischen Ministerium
des Äußeren und dem Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv bringt,
die V. uns teils in extenso, teils in sehr guten Auszügen mitteilt;
unter diesen Akten ragen besonders die wertvollen Berichte des fran-
zösischen Gesandten in München, Grafen Otto, hervor.
Um noch einzelnes herauszuheben: V. wendet sich gegen die
falsche Auslegung des Preßburger Friedens, als ob die Nichterfüllung
der dort angeblich von seiten Bayerns übernommenen Verpflichtung,
den Tiroler Landtag einzuberufen, dem Kaiser Franz das Recht ge-
geben hätte, den Preßburger Vertrag für verletzt zu erklären und
auch seinerseits nicht mehr an ihn gebunden zu sein. V. gibt sich
Mühe, auch Hormayr, dessen Gestalt begreiflicherweise in keinem sehr
guten Lichte erscheinen kann, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;
er schildert, wie ihn auch manchmal das Gefühl der Verantwortlich-
keit dafür, daß er die Tiroler so in den Krieg gegen Napoleon hinein-
gehetzt, erfaßt hat. Ausgezeichnet werden die politischen Erwägungen
Napoleons, mit denen er die verschiedenen Stadien des Aufstandes
verfolgt hat, charakterisiert. Für Napoleon ist das Ganze nur ein
Zwischenfall gewesen, der auf anderem Felde entschieden werden muß;
er widmet daher der Tiroler Affäre nur immer gerade die nötigste
Aufmerksamkeit; daß schließlich trotz aller. Siege und Erfolge der
Tiroler sie untergehen mußten, als auch Österreich in Wagram und
Znaim unterging, hat seiner Auffassung völlig recht gegeben. Er
hatte überdies eine Scheu davor, sich in einen Gebirgskrieg einzu-
112 Kritiken.
lassen, was begreiflich erscheint, wenn man erwägt, daB er eben aus
Spanien zurückgekommen war. Dafür mobilisierte er im Mai, man
möchte sagen, die ganze Jahrhunderte aufgespeicherte Wut der Bayern
gegen Tirol, die in dem Brande von Schwatz sich äußert. Sehr
richtig wird auch die Haltung Erzherzog Karls gegen den Aufstand
beurteilt: der Generalissimus empfand, abgesehen von anderen Gründen,
auch die Abneigung eines Soldaten gegen die Dilettanten des Krieges,
die sich in verschiedenem geoffenbart hat, so einmal in den Worten:
„Die Tiroler müssen immer raufen“. Geschickt wird auch hervorgehoben,
wie es ein Glaubenskrieg für den richtigen Tiroler gewesen ist, der
damit gegen den Antichrist kämpfen zu müssen glaubt — Napoleon — der
ja eben noch vom Papste exkommuniziert worden war. Männer wie Kolb
werden scharf beurteilt. Das führt uns auf die Menschen, die V. zu
schildern hat; unter diesen muß natürlich Hofer in erster Linie stehen,
hören wir, was er über ihn sagt: „Hofer ist nichts mehr und nichts
weniger, als der Durchschnittsbauer des ausgehenden 18. Jahrhunderts
gewesen, und zwar nicht der energische, manchmal bis zur Grausam-
keit harte Bauer, . . sondern der weiche, gutherzige, leicht zu lenkende,
.. . tiefere Einsicht mangelt ihm, er hat wohl vieles unterschrieben,
ohne den Inhalt zu verstehen, seine Bildung reicht nicht weit über
die seiner zeitgenössischen Berufsgenossen. Er vertrat eine Idee, die
Ausführung überließ er anderen.“ Das Volk glaubte an Wunder und
hoffte auf Wunder, und auch in dieser Beziehung ist Hofer ein Kind
seines Volkes. Wer diese Urteile, die sich aber durchaus rechtfertigen
lassen, für zu hart hält, wird entschädigt werden durch das Lob, das
V. an anderen Stellen für Hofer hat, so über seine Tätigkeit in den
Schlachten selbst. Auch darin ist alles wohl abgewogen und steht
auf gesunder Basis Nicht nur der Freund jener großen Zeitperiode,
auch der Kritiker, der methodische Untersuchungen zu schützen weiß,
wird das Buch mit größter Befriedigung aus der Hand legen.
Prag. O. Weber.
Hans Andres, Dr., Die Einführung des konstitutionellen
Systems im Großherzogtum Hessen. [Ebering, Historische
Studien, Heft LXIV.] Berlin, Emil Ebering, 1908. XV u. 277 S.
7,50 M.
Vorliegende Schrift ist ein interessanter Beitrag zur Erkenntnis
der Anfänge des Verfassungslebens in Deutschland. Die Einleitung
über Begriff und Wesen .des konstitutionellen Systems und dessen ge-
schichtliche Entwicklung bis zur französischen Charte von 1814, die
nur auf dem Umwege über die süddeutschen Verfassungen für die
hessische vorbildlich wurde, könnten wir entbehren. Willkommener schon
e Kritiken. 113
ist, bei der Unbekanntheit und Verwickeltheit dieser Dinge, der Über-
blick über die Verfassungsbewegung in Deutschland zur Zeit der Frei-
heitskriege und des Wiener Kongresses.
Für die Behandlung seines eigentlichen Themas konnte sich Ver-
fasser im wesentlichen auf ein reiches gedrucktes Quellenmaterial
stützen.
Wie öfter allzuweit ausholend, zeichnet A. — nach seiner Be-
geisterung zu urteilen ein Hesse —, was ihm an dem Wirken des
sehr verständigen und tätigen Wilhelm X. (als Großherzog W. Li
eines in patriarchalischen Grundsätzen wurzelnden Herrn, bis 1815
Hemmendes und Förderndes für die Einführung des konstitutionellen
Systems zu liegen schien. Jedenfalls war damals, von Rheinhessen
abgesehen, das den französischen Einflüssen ganz ausgeliefert gewesen
war und dem man klug seine Sonderstellung ließ, in Althessen in
den Massen keineswegs der Drang nach einer Verfassung rege, wenn
auch mancher Zündstoff angesammelt war, den nachher die Agitation
der Intelligenz zum Aufflammen brachte Die dann einsetzende reak-
tionäre Bundespolitik war nicht dazu angetan, das Verfassungswerk in
Hessen zu fördern, ebensowenig die üblen Erfahrungen des württem-
bergischen Verfassungskampfes. Außerdem lag eine Schwierigkeit für
das Verfassungswerk auch in den mannigfachen Ländertauschen, die
Hessen in der napoleonischen Zeit und bis 1816 über sich ergehen
lassen mußte.
Nur die mediatisierten hessischen Standesherren waren es denn
auch, die schon in diesem Jahre eine Verfassungsbewegung inszenierten,
aber doch nur eine solche auf Wiedereinführung der alten landstän-
dischen Verfassung, die ihren feudalen Interessen einseitig günstig war.
Der Anklang, den sie fanden, war nur gering, aber weniger weil
man etwa eine wirkliche Repräsentativverfassung wünschte, sondern
weil man in Hessen der Verfassungsfrage überhaupt auch jetzt noch
wenig aktiv gegenüberstand. Erst allmählich wurde das anders, wobei,
von Rheinhessen abgesehen, die Provinz Starkenburg die Führung über-
nabm. Die Reaktion, die mit den Karlsbader Beschlüssen ihren Höhe-
punkt erreichte, vermochte diese Bewegung nur zu stärken (Gebrüder
Follen in Gießen!), und wenn auch die hessische Regierung schließ-
lich in Frankfurt unter dem Eindruck verschiedener Tumulte und des
Mordanschlages gegen den Minister Ibell für die Karlsbader Beschlüsse
stimmte, zu deren Beratung Hessen bekanntlich als „Sitz der Demagogie“
nicht hinzugezogen worden war, die Persönlichkeit des Großherzogs
verbürgte trotzdessen die Erfüllung des Verfassungsversprechens, das
er auf eine lebhafte Agitation hin im Februar 1819 für den Mai
1820 gegeben hatte. Immerhin atmete das Edikt vom 18. März 1820
Histor. Vierteljahrschrift,. 1910. 1. 8
114 Kritiken. S
stark den Geist der Karlsbader Beschlüsse und der Wiener Schluß-
akte mit ihrem den RB 13 der Bundesakte interpretierenden § 59.
Das Edikt stellte nämlich nicht die vom Volke mit Recht erwartete
„umfassende Verfassungsurkunde“ dar, sondern ordnete lediglich eine
Volksvertretung in zwei Kammern an, der nur ganz ungenügende
Rechte eingeräumt waren. Als darauf im ersten Landtag ein erheb-
licher Teil der Abgeordneten die Eidesleistung verweigerte, lenkte die
Regierung rasch ein, und das Resultat schon der ersten Session war,
daß die zweite Kammer ihre Hauptwünsche durchsetzte und, zum Teil
gegen die sehr heftige Opposition der ersten Kammer, mit der Re-
gierung eine bei allen Anklängen an den altständischen Staat doch
liberale Verfassung vereinbarte, der dann allerdings, aber im Einver-
ständnis mit der Kammer, die Form einer oktroyierten gegeben wurde
(17. XII. 1820).
Die hessische Verfassungsbewegung ist ein deutliches Beispiel
dafür, wie fürstliches Entgegenkommen auf der einen und kluges und
maßvolles Verhalten der Volksvertreter auf der anderen Seite ein
verständiges, den Bedürfnissen des Landes entsprechendes und in seinen
Grundlagen noch heute bestehendes Werk zu schaffen vermochten, in
einer Zeit, die in den deutschen Großstaaten als für die krasseste
Reaktion reif erachtet wurde.
Von manchen Weitschweifigkeiten und sonstigen den meisten
Erstlingsarbeiten gemeinsamen Mängeln abgesehen, ist das Buch eine
tüchtige Leistung.
Bonn. Alfred Herrmann.
Veit, Valentin, Frankfurt am Main und die Revolution von 1848,99.
Stuttgart und Berlin. J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger 1908.
XIV und 554 S. 8°.
Eine Erstlingsarbeit aus der Schule von Erich Marcks und gleich eine
vollendete Leistung. Ich spreche das mit rechter Freude aus. Die Forschung
ist umsichtig und allen Parteigruppen, selbst dem hohlsten Radikalismus
gegenüber, der dem Verfasser mit Recht sehr unsympathisch ist, ganz ge-
lassen und gerecht abwägend. Das Bild, das wir uns von den Vorgängen und
den Personen der großen Bewegung in Frankfurt bisher machen konnten,
wird zwar nicht wesentlich verändert, aber es ist neu geprüft und unsere
Kenntnis ist über eine Reihe von Erscheinungen, namentlich über die städti-
schen Angelegenheiten, erweitert, bereichert und gesichert. Der Ertrag der
Forschung ist also nicht unbedeutend, jedoch noch höher ist die Bewältigung
des Stoffes zu rühmen. Schon die ganze Anlage des Buches ist glücklich.
Wir erhalten in dem ersten Kapitel S. 1—118 ein Bild von Frankfurts Ver-
fassung und Leben von der Rheinbundszeit bis 1848, sodann in 5 Kapiteln
- -r ~
Kritiken. 115
S. 119-475 (2. Beginn der Revolution; 3. Die Stadt als Sitz des Parlaments;
4. Die Stadt als Mittelpunkt der südwestdeutschen politischen Bewegung;
5. Die Stadt als Staat; 6. Das Ende der Revolution) eine Schilderung der
Wirkungen der alles erschütternden Revolution auf die an und für sich
wenig politisch angeregte nach Ruhe und geordnetem Geschäft verlangende
Bürgerschaft und ihre in teilweise überlebten, aber doch immerhin leistungs-
fähige Verfassung. Das siebente und letzte Kapitel erzählt S. 477—518 unter
dem Titel „Frankfurt nach der Revolution“ den Kampf um den modernen
Staat: „Das äußere Scheitern der politischen Bewegung von 1848 war nicht.
das Ende der großen deutschen Revolution im 19. Jahrhundert. Das Jahr
1866 brachte Deutschland politische Umwälzungen, so einschneidend, so
gewaltsam, wie sie kaum ein anderes Land ähnlich erlebt hat. Nichts ist
wichtiger als die ununterbrochene Kontinuität in der Entwickelung der
deutschen Geschichte zu erkennen. Und die epochemachende Bedeutung der
Ereignisse von 1848/49 besteht eben darin, daß damals für das Meer
des deutschen politischen Lebens, das so lange geebbt hatte, die Flut
eintrat.”
Es war das von uns aufgestellte Problem zu untersuchen, in welcher Weise
die deutsche Revolution von 1848/49 von einem ihrer Hauptschauplätze,
von der freien Stadt Frankfurt, beeinflußt wurde, und in welcher Weise sie
auf das innere Leben dieser Stadt einwirkte.
Nach einem kurzen Überblick über die Veränderungen der Verfassung
und der liberalen Reformen in Justiz und Verwaltung, welche nach
der Beseitigung der 1848/49 herrschenden Pläne einer radikalen Um-
gestaltung der Verfassung nach dem Muster von Genf von 1850—1866
die nächsten Bedürfnisse der Zeit zu befriedigen suchten, schildert
der Verfasser die Wandlung, die sich an der in weiten Kreisen der
Stadt vorherrschenden Demokratie vollzog. Der Einfluß des Frankfurter
Lokaldichters Friedrich Stolze mit seinem Humor und seiner Über-
zeugungstreue auf der einen Seite, und daneben die Entwickelung des
großartigen Geldmarktes Frankfurt und der Neuen Frankfurter Zeitung
dienen vorzugsweise als Mittel der Untersuchung. Den Schluß bilden
kurze aber treffende Betrachtungen über den Übergang des selb-
ständigen Kleinstaats Frankfurt in den Staat Preußen und über den
stolzen Aufschwung der Stadt seitdem. „Die äußere Geschichte Frank-
furts im 19. Jahrhundert ist eigentlich nichts als ein immer mehr um
sich greifendes Zerbröckeln seiner republikanischen Souveränität. Als
Glied eines großen Staates ist Frankfurt zur modernen Großstadt geworden,
zur Großstadt — mit Riesenarbeit und Riesenverkehr. Wie das der Ge-
schichte angehörende alte Frankfurt ist dieses neue Frankfurt eine geistige,
vor allem die wirtschaftliche Hauptstadt seines südwestdeutschen Herr-
schaftsgebiets . . .“
Ch
Hi
116 Kritiken.
Der Anhang bringt S. 519—533 den Entwurf der Konstituante, der im
Oktober 1848 gewählten Volksvertretung, welche Frankfurt eine neue Ver-
fassung geben sollte, deren Entwurf aber 1850 durch einen Gewaltakt des
alten Senats beiseite geschoben wurde. Sodann folgen Verzeichnisse der in
Frankfurt 1848/49 erschienenen Broschüren und Karikaturen, Quellen
und Literatur und einige Daten über die Zunahme der Bevölkerung Frank-
furts von 1817—1867. Warum nicht weiter?
Von Einzelheiten hebe ich noch hervor die Feinheit der Charakteristik
von Heinrich v. Gagern, Josef v. Radowitz, Fürst Felix Lichnowsky und
Robert Blum, obschon man zweifeln kann, ob nicht besser noch einige andere
neben diesen vieren als Typen großer Gruppen zu charakterisieren gewesen
wären, oder, wenn es nur vier sein sollten, statt Radowitz und Lichnowsky
Typen, die breitere Gruppen repäsentierten. Aber freilich, gerade die Charak-
teristik von Radowitz S. 205—208 möchte ich nicht entbehren. Im Lauf
der Schicksale des Parlaments werden noch manche andere mit kürzeren
Strichen geschildert, etwas ausführlicher namentlich noch Detmold, der
zusammen mit dem Maler Schroedter den „vor lauter Gesinnungstüchtigkeit
gresinnungslos werdenden Parlamentarismus“ der Piepmeier herausgestaltete
und so „dem Sklaven der Freiheit, dem Wichte der Popularität, dem Lumpen
der stolzen Phrase” zur hochverdienten Unsterblichkeit verhalf. Detmold
habe damit Protest erhoben „gegen das parlamentarische Schema, gegen das
sroßmäulige Philisterium, gegen alles das, was in dem Frankfurter politischen
Leben den geistigen und sozialen Pöbel begünstigte und groß werden ließ,
was die feineren Naturen, die tieferen, kultivierten Naturen abstieß.” Das
ist die herrschende und im wesentlichen richtige Auffassung, aber zum
Urteil über Detmolds Satire hätte doch auch die nähere Kenntnis der Per-
sönlichkeit benutzt werden sollen, die uns in dem Briefwechsel zwischen
Stüve und Detmold vorliegt, der in dem Bd. XIII der Quellen und Dar-
stellungen zur Geschichte Niedersachsens (Hannover und Leipzig, Hahnsche
Buchhandlung 1903) erschienen ist. Wir sind durchaus nicht immer frei der
Ketten, die wir verspotten. Auch Detmold hatte trotz aller Schärfe seines
Spottes selbst ein gut Teil von dem Philister, der sich nicht losmachen kann
von den Anschauungen und Interessen, in denen er aufgewachsen ist. So
wurde er schließlich zu einem Diener der Mächte, die er bekämpfen oder
umgestalten wollte.
Der Verfasser untersucht. nicht nur und gibt nicht nur die Erzählung
seiner Ergebnisse, sondern er betrachtet und beleuchtet. Ich habe gerühmt,
daß er hierbei viel Feinheit entwickelt, aber ich muß auch die Warnung
hinzufügen, daß man dabei nicht zu klug sein darf, nicht aufhellen wollen,
was sich an Gedanken und Motiven der Beobachtung entzieht.
Auch scheint mir an einigen Stellen bemerkbar zu werden, daß der Ver-
fasser noch nicht oder doch nicht stark an politischen Kämpfen teilgenommen
-
Kritiken. 117
hat. Man muß dabei oft manches tun, was man ungern tut, und Faktoren
entscheiden nicht selten im Gedränge der Stunde, denen man nicht entfernt
solches Gewicht beimessen möchte. Auch das Streben, allen gerecht zu werden,
kann zu weit getrieben werden, kann zum Unrecht werden. Dem Schurken
und dem breitmäuligen Schwätzer wird im Leben und in der Geschichte
ihr Recht nicht ohne das scharfe Wort der Entrüstung.
Der Verfasser hat das Buch dem Andenken seines Vaters gewidmet, mit
dem ich in fröhlichen Jugendtagen die Ideale der Burschenschaft wieder
zu erwecken gestrebt habe. Have pia anima. Wie würde er sich dieser Arbeit
des Sohnes gefreut haben, welche dem Frankfurter Bürger in ausgezeichneter
Weise helfen wird, über die Verstimmungen und Klagen hinauszukommen,
welche mit Umwälzungen wie sie das Jahr 1866 brachte, nun einmal ver-
bunden sind.
Breslau, | l 8 G. Kaufmann.
113
Nachrichten und Notizen 1.
Der 11. Deutsche Historikertag, der vom 15.—18. September unter
dem Vorsitz von Prof. Dr. Harry Breßlau tagte, hatte eine ausgesprochen
südwestdeutsche Note. Unter den etwa 200 Teilnehmern, welche die offizielle
Teilnehmerliste anführte, war das Reichsland mit Straßburg naturgemäß am
stärksten vertreten; es folgten Baden, die Rheinlande, Hessen und Württem-
berg. Aus den übrigen Reichsgebieten waren verhältnismäßig wenige Fach-
genossen erschienen. Österreich und die Schweiz bewiesen ihre Zugehörigkeit
zur deutschen Kulturnation durch die Anwesenheit einer stattlichen Zahl
ihrer Forscher.
Auch in den wissenschaftlichen Darbietungen kam das Vorwiegen der
südwestdeutschen Forschung zum Ausdruck. Zu den neun Vorträgen hatten
die badischen Hochschulen vier, Straßburg zwei Redner gestellt. Die be-
sonderen Darbietungen an Ausstellungen, an den Festgaben der reichsländischen
Publikationsinstitute und historischen Gesellschaften, vor allem aber der
Hintergrund der alten Reichsstadt mit ihren ehrwürdig-fröhlichen Durch-
blicken erhöhten diesen eigenartigen und gewiß nicht reizlosen Charakter der
Tagung in noch bestimmterer, begrenzterer Form.
Die Eigenart des Landes und seiner Bewohner wurde den Teilnehmern
auch während der Tagung näher gebracht. Am Begrüßungsabend sprach der
Genius loci in höchst unmittelbarer und gewinnender Form aus den Liedern,
welche der Chor des protestantischen Gymnasiums darbrachte, nicht, minder
aber aus den scharf pointierten Proben elsässischer Dialektdichtung, die ein
Mitglied des elsässischen Theaters vortrug. Der Überblick über elsässische
Historiographie, den Prof. Dr. W. Wiegand geschickt in seine Begrüßungsrede
hineinzuweben wußte, brachte einen verheißungsvollen Auftakt zu den wissen-
schaftlichen Darbietungen der folgenden Tage. Von dem Ernste der Lage
im Reichslande unserer Tage, auf politischem und kulturellem Gebiete, klang
ein dezenter, aber bestimmter Ton durch die offizielle Begrüßungsrede des
Rektors der Universität, Prof. Dr. K. J. Neumann, am ersten Verhandlungs-
tage — eine Rede, die so zu einer bedeutenden und eindrucksvollen Kund-
gebung wurde.
Über den Verlauf der Tagung ist im allgemeinen zu sagen, daß sie sich
durch schönste Harmonie auszeichnete. Gewiß ein Verdienst der Leitung,
die es verstanden hatte, Vorträge für das Programm zu gewinnen, die
Interesse erweckten, ohne aber die zahlreichen historischen Probleme, um
deren endgültige Formulierung jetzt gerungen wird, zum Gegenstand der
Diskussion zu machen. Die Debatte trat dementsprechend zurück; der Ein-
druck der Vorträge als solcher, die fast alle auch den ästhetischen Forderungen
— -~ A-
—
-w ed t-
Nachrichten und Notizen 1. 119
des gesprochenen Wortes gerecht wurden, zum Teil glänzende oratorische
Leistungen waren, war dafür um so einheitlicher und tiefer. Eine gewisse
Einseitigkeit des Programms war so allerdings nicht zu vermeiden. Es über-
wogen die Themen aus dem Gebiete der politischen und Geistesgeschichte;
Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte waren nicht vertreten.
Nur kurz sei über die einzelnen Vorträge berichtet, zumal mehrere der-
selben ganz veröffentlicht werden, über alle aber der offizielle Bericht der
Tagung näheres bringen wird. Das starke Eingreifen der kaiserlichen Macht
in die Entwickelung der Kirchenverfassung stand im Mittelpunkte des ersten
Vortrages, den Prof. Dr. Schwartz-Freiburg über die Konzilien des vierten
Jahrhunderts hielt. Da der Vortrag inzwischen im 104. Bande der „Historischen
Zeitschrift“ erschienen ist, sei hier nur auf diesen Abdruck verwiesen.
In dem zweiten Vortrage („Die Staatsanschauungen von Macchiavelli und
Thomas Morus im Zusammenhang mit der Weltanschauung der Renaissance“)
der noch am Morgen des ersten Verhandlungstages erfolgte, unternahm es
Prof. Dr. E. Brandenburg-Leipzig im Rückblick auf die Staatslehren des
Mittelalters und ausblickend auf ihre Gestaltung in der Neuzeit die entwicke-
lungsgeschichtliche Stellung von Macchiavelli und Thomas Morus näher zu
bestimmen. So sehr auch der Realist Macchiavelli und der Idealist Thomas
Morus sich voneinander unterscheiden, in einem wesentlichen Punkte, der sie
scharf von dem Mittelalter scheidet, stimmen sie überein: für beide ist der
Staat ausschließlich reines Naturprodukt; und zwei wesentliche Forderungen
der Gegenwart haben durch sie bereits ihre Formulierung erhalten: die Freiheit
durch Macchiavelli, die Gleichheit durch Morus. — Auf völlig anderem Boden
steht dagegen Luther, dessen entscheidende Schriften fast unmittelbar hinter
der „Utopia“ des Thomas Morus erschienen. Für ihn ist die staatliche Obrig-
keit eine von Gott gesetzte Zuchtrute, und Gehorsam gegen die Obrigkeit
Pflicht des Christenmenschen. So steht der Reformator Luther dem Mittelalter
weit näher, als die Renaissancezeitgenossen Macchiavelli und Morus. Indem
Luther aber unmittelbar zu der noch mittelalterlich empfindenden Masse
sprach, hatte er Einfluß auf die Massen, während die theoretisch-abstrakten
Forderungen Macchiavellis und Morus’ erst eine spätere Zeit eigentlich be-
schäftigen sollten. Gerade der Vergleich mit Luther beweist, wie Macchiavelli
und Thomas Morus mit ihrem Ideengehalt bereits einer ganz anderen,
kommenden Zeit angehören.
Der öffentliche Abendvortrag, dem der kaiserliche Statthalter Graf von Wedel
beiwohnte, gehörte der elsässischen Geschichte. Prof. Dr. Dehio sprach über
„Historische Beurteilung der Kunst im Elsaß“. Auf diese für die Kenntnis der
so wechselvollen kulturellen Beeinflussungen, denen das Grenzland ausgesetzt
war, so interessanten Ausführungen braucht hier nicht näher eingegangen zu
werden, da auch sie inzwischen bereits in der „Historischen Zeitschrift“ ver-
öffentlicht wurden.
Die Darbietungen des zweiten Tages begannen mit einem Vortrage
Dr. Lenels -Straßburg über „Epochen der älteren venetianischen Geschichte“.
Als Glied der byzantinischen Machtsphäre, als vorgeschobener Außenposten
durchlebt Venedig, dessen Geschichte mit der durch den Longobardeneinfall
bedingten Besiedelung der Lagunen beginnt, die ersten ‚Jahrhunderte seiner
120 Nachrichten und Notizen |Í.
Geschichte. Das Dogentum, das in fast monarchischer Form alle Gewalt an
sich zog, schafft auf politischem und kirchlichem Gebiete Unabhängigkeit;
ihren Höhepunkt erreicht diese zweite Periode unter Peter II. Orseola. Das
unabhängige Dogentum hat den Staat konsolidiert; als seine Aufgabe erfüllt
war, wurde es 1026 gestürzt: seine Erblichkeit wurde unmöglich gemacht.
Als erstes entscheidendes Ereignis der neuen dritten Epoche ist das Handels-
privileg zu betrachten, das Byzanz 1082 Venedig erteilen muß, da es seine
Flotte nötig hatte, und das eine außerordentliche Begünstigung des venetia-
nischen Handels bedeutete. Aber es galt, diese Stellung zu behaupten gegen
Pisa und Genua, gegen die Normannen und Ungarn, nicht zuletzt aber gegen
das wankelmütige Byzanz selbst. So schien noch Ende des 12. Jahrhunderts
alles in Frage gestellt. Da gab der vierte Kreuzzug dem Dogen Heinrich Dandolo
eine günstige Konjunktur, und indem er diese voll ausnutzte, war Venedigs
Größe endgültig gesichert. Inzwischen war aber im Innern des Staates eine
bemerkenswerte Wandlung erfolgt. Nicht plötzlich, durch die Kri. is des Jahres
1171, wie die Tradition will, sondern langsam, stufenförmig hatte sich in Venedig
als neuer politischer Machtfaktor das Comune herausgebildet. Seit dem
11. Jahrhundert war der Einfluß des Adels im Wachsen; er gewinntdie wichtigsten
Stellen in der Verwaltung, und bald zeichnen die adeligen Judices des Dogen
Urkunden mit. Seit den vierziger Jahren des 12. Jahrhunderts tritt urkundlich
der Rat der „sapientes“ auf. Das bereits entwickelte Comune wird verfassungs-
rechtlich anerkannt, und am Ende dieser Periode ist das Dogentum auf allen
Gebieten von der neuen oligarchischen Staatsform zurückgedrängt.
Es folgte der Vortrag von Prof. Dr. H. Finke-Freiburg über „Dante als
Historiker“ — wohl einer der wirkungsvollsten der ganzen Tagung. Und doch
ist es gerade diesem Vortrage gegenüber schwer, eine kurze Übersicht zu geben;
sein Reiz liegt in der feinsinnigen Art, mit der eine Fülle treffender Einzel-
beobachtungen zu einem abgerundeten Ganzen zusammengewoben wurde.
Wie Dante den Fragen seiner Zeit gegenübersteht, wie er in ihrer Behandlung
verführt, welche geschichtsphilosophischen Momente ihn hierbei bestimmen,
wie sein Ideal der Weltmonarchie aufzufassen ist, wie sich der scheinbare
Widerspruch in der Behandlung derselben Persönlichkeit in seinen verschie-
denen Schriften löst: das sind einige der vielen Fragen, welche der Vor-
tragende stellte und zu lösen wußte. — Der öffentliche Abendvortrag am
zweiten Verhandlungstage führte in ein von der deutschen Geschichtsforschung
kaum berührtes, und doch gewiß sehr interessantes Gebiet: Chefredakteur
Kaufmann-Dresden sprach über das Wirken der Deutschen im amerikanischen
Bürgerkriege. Die Not ihres ohnmächtigen Vaterlandes. die nach dem Dreißig-
jährigen Kriege die ersten großen Scharen deutscher Einwanderer hinüber-
geführt hatte, vor allem aber die zahlreiche, durch die Habsucht deutscher
Kleinfürsten bedingte Verwendung deutscher Truppen auf englischer Seite
bei der vergeblichen Bekämpfung der amerikanischen Revolution, hatten die
Stellung der deutschen Einwanderer unter ihren neuen Volksgenossen schwer
geschädigt. Beim Ausbruch des Bürgerkrieges strömten deutsche Eingewanderte
in außerordentlich hoher Zahl zu den Truppen des Nordens; und gewiß haben
sie einen großen Teil zur Erringung des endlichen Sieges beigetragen. Leider
brachte auch hier eine Reihe unglücklicher Umstände das deutsche Element.
Nachrichten und Notizen I. 121]
um die Anerkennung, die es seinen gewaltigen Leistungen nach verdient hätte;
und erst jetzt, wo durch das Überhandnehmen von Romanen, Slawen und
russischen Juden in der Einwanderung der Bestand der amerikanischen Nation
bedenklichen Umwandlungen ausgesetzt erscheint, beginnt eine gerechtere
Beurteilung der deutschen Mitarbeit an der amerikanischen Kultur, aber auch
ihrer Opfer an Gut und Blut während des Bürgerkrieges in Amerika selbst
Boden zu gewinnen.
Prof. Dr. W. Michael-Freiburg eröffnete die Vorträge des letzten Verhand-
lungstages mit dem Thema: „Walpole als Premierminister“. In seiner Stellung
zum Könige war der Umstand entscheidend, daß er von diesem, nicht vom
Parlamente abhängig war. Den König freundlich zu stimmen und zu erhalten,
war für Walpole demnach erste Klugheitsforderung; und durch sein Finanz-
geschick verstand er es, dem Könige wertvolle Dienste zu leisten, deren Be-
deutung er geschickt ins rechte Licht zu stellen wußte. Wie sehr der Minister
vom Könige abhängig war, zeigte sich beim Tode Georgs I., als sein Nach-
folger, allerdings nur vorübergehend, mit dem Gedanken umging, Walpole
durch einen Mann seiner Wahl zu ersetzen. Walpoles Stellung im Kabinett ist
schwieriger festzustellen, weil eigentliches Aktenmaterial über seine Sitzungen
fehlt, da das Kabinett, wie auch heute noch, keine von der Verfassung vor-
gesehene Behörde war. Auch hier macht sich der königliche Einfluß stark
bemerkbar; die Beschlüsse des Kabinetts haben nur die Bedeutung von
Meinungsäußerungen, die dem Könige zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dem Parlamente gegenüber ist Walpole insofern unabhängig, als er nicht der
Mandatar des Parlamentswillens ist; dafür fehlt ihm aber auch eine Majoritäts-
partei, und von Fall zu Fall mußte er sich eine Mehrheit schaffen: oft durch
Überredung, oft aber auch durch Korruption — und dies letztgenannte Mittel
ist mit Walpoles Namen unauslöschlich vereinigt geblieben. — Es folgte der
Vortrag von Prof. Dr. H. Oncken-Heidelberg über „Benningsen und die Epochen
des parlamentarischen Liberalismus in Deutschland“. Auch diesen Vortrag
bringt bereits das letzterschienene Heft der „Historischen Zeitschrift”. — Am
Nachmittag fanden die Verhandlungen mit dem Vortrage von Prof. Dr. R. Stern-
feld-Berlin über die „Ablenkungen und Abirrungen der Kreuzzüge“ ihr Ende.
Wenn die Kreuzfahrer seit dem ersten Zuge, der mit der Eroberung Jerusalems
endete, ihr Ziel nicht mehr erreicht haben, so liegt der Hauptgrund darin,
daß unter dem Überschwang des religiösen Ideals beim ersten Zuge ein fernes
Ziel aufgesucht und durch ungeheure Anstrengung sowie eine Reihe glücklicher
Umstände auch wirklich erreicht wurde; auf die Dauer zu halten war es dagegen
nicht. Nüchternere Erwägungen traten an Stelle der Überspannung der idealen
Kreuzfahrersehnsucht und wiesen auf nähere, erreichbarere Ziele. Diese fand
man in Ägypten, wo der Kampf gegen den Kern des Islams aussichtsreicher
schien, und die Handelsinteressen der großen italienischen Seemächte besser
auf ihre Rechnung kamen. Die Abbiegung des vierten Kreuzzuges nach Kon-
stantinopel, aber auch das Ziel des letzten Kreuzzuges, die Eroberung von
Tunis, sind in ähnlicher Weise zu erklären. Als dann Hermann von Salza in
nächster Nähe, in Preußen, dem deutschen Orden ein Kampfesziel stellte
kehrte man auf nächstliegende Aufgaben, auf das Normale zurück; die Albigenser-
wirren und die italienischen Parteikämpfe wirkten in gleicher Richtung. Als
122 Nachrichten und Notizen 1.
eine Abirrung aus den normalen Bahnen, bedingt durch ungeheuren reli-
giösen Heroismus — so ist die Zeit der Kreuzzüge aufzufassen.
Von den Beschlüssen der gleichzeitig unter dem Vorsitz von Bibliotheks-
direktor Dr. G. Wolfram-Straßburg tagenden Konferenz von Vertretern landes-
geschichtlicher Publikationsinstitute ist hervorzuheben, daß im Anschluß
an den Vortrag von Prof. Dr. M. Spahn-Straßburg über „Publikationsinstitute
und Reichszeitungsmuseum“ durch eine Resolution die Sammlung des Zeitungs-
materials als wichtige und unabweisbare Aufgabe bezeichnet wurde Als
Sammelstellen sollen in erster Linie Archive und Bibliotheken in Betracht
kommen; als Zentralstelle für wichtigere Organe vielleicht eine an das Reichs-
postmuseum anzugliedernde Abteilung. Zur weiteren Förderung dieser An-
gelegenheit wurde eine Kommission gebildet. Die Tilleschen Leitsätze zur
Herausgabe von Quellen zur städtischen Wirtschaftsgeschichte wurden an-
genommen, doch wurden auch Stimmen laut, welche auf die Schwierigkeit
ihrer Ausführung hinwiesen. Der auf der Dresdener Tagung von Prof.
Dr. Lamprecht angeregte Plan einer photographischen Reproduktion der
Urkunden bis 1250 bzw. etwa 1270 wurde von neuem besprochen, ohne in-
dessen wesentlich gefördert zu werden.
Die Stadt Straßburg ehrte die in ihren Mauern weilende Versammlung
durch verschiedene Darbietungen. Die am Abend des zweiten Versammlungs-
tages im Stadttheater als Premiere zur Aufführung gelangende Historie
„Michelangelo“ von einem jungen Elsässer, Abel, war aufs sorgfältigste in-
szeniert. Das Stück selbst freilich, das die Tendenz hatte, belehrend auf die
Gegenwart zu wirken, indem es moderne Probleme in ein historisches Gewand
hüllt, konnte gerade bei Historikern auf keinen Beifall rechnen, zumal auch
die künstlerische Beherrschung des Stoffes oft versagte. Das Gartenfest in der
Orangerie, welches die Stadt noch veranstaltet hatte, hatte etwas unter der
Ungunst des Wetters zu leiden. Ein Festmahl im „Bäckehiesl" vereinigte die
Teilnehmer nach dem letzten Vortrag, und der anschließende Sonntag sah
zahlreiche Fachgenossen auf den Rappoltsweiler Schlössern und auf der
Hohkönigsburg und gab ihnen einen Eindruck von der großartigen Pracht des
Wasgenwaldes.
Auf Vorschlag von Prof. Dr. H. Breßlau wurde Prof. Dr. K. Brandi-Göt-
tingen zum Leiter der nächsten Tagung des Verbandes gewählt und diesem
anheimgestellt, zwischen Braunschweig, Hannover oder Hildesheim als Ver-
sammlungsort zu wählen. Dabei gab der Leiter der diesjährigen Tagung der
Hoffnung Ausdruck, daß der Verband unter den norddeutschen Fachgenossen,
die sich bisher etwas zurückgehalten haben, zahlreiche neue Mitglieder
gewinnen werde.
Metz. Fritz Rörig.
Hansisches Urkundenbuch VI. Herausgeg. v. Verein für hansische
Geschichte. 666 S. Leipzig, Duncker & Humblot, 1905.
Der sechste Band des hansischen Urkundenbuchs bietet, verglichen
mit seinen Vorgängern, ein wesentlich größeres bisher unbekanntes Material
zur hansischen (Geschichte der Jahre 1415—1433, das sich ziemlich gleich-
mäßig auf die einzelnen Jahre verteilt. Das schon im vorigen Band be-
V
—— ger
. Nachrichten und Notizen 1. 123
gonnene Verfahren, die einschlägigen Akten der Hanserexzesse statt in
Regestenform nur noch in kurz zusammenfassenden Verweisen an passenden
Stellen zu registrieren, hat der Bearbeiter Prof. Kunze noch weiter ausge-
dehnt, und in noch größerem Maß ist dies bereits in den dann anschließen-
den beiden Bänden der 2. Serie des Urkundenbuchs von Prof. Stein durch-
geführt. Die mehr und mehr anschwellende Fülle des Stoffs nötigt immer
gebieterischer dazu.
Der Stoff dieses Bandes ist sehr mannigfaltig. Nahezu alle Seiten der
hansischen Beziehungen zu andern Mächten sind mehr oder minder reichlich
beleuchtet. Die hausische Politik während dieses Zeitraums hat ja etwas
einseitiges. Die ersten Jahre werden noch beherrscht von dem Verfassungs-
kampf in Lübeck. Danach wird das Interesse der wendischen Stüdte schnell
immer vollständiger in Anspruch genommen durch die Entwickelung ihres
Verhältnisses zu dem Beherrscher der drei nordischen Völker, seit 1427
durch ihren langwierigen Krieg mit ihm. Das Bild dieser Seite der han-
sischen Geschichte vor und während der Kriegszeit wird durch nicht wenige
neue Akten um beachtenswerte Züge bereichert und deutlicher gemacht.
Die hansischen Kontore im Westen sind während dieser Zeit im wesent-
lichen auf sich selbst angewiesen, um die Stellung und die Privilegien der
Hanse in England und Flandern zu verteidigen. In dieser Richtung er-
fahren namentlich ihre Verlegenheiten in England und die im ganzen doch
erfolgreichen Bemühungen des Kontors zu London zur Überwindung der-
selben willkommene Beleuchtung. Auch die hansischen Beziehungen zu
Schottland sind mehrfach berührt. Mehr noch liegen über den hansisch-
spanischen Konflikt und die im Zusammenhang damit stehenden Verhand-
lungen in Berichten des Brügger Kontors 1428 und 1429 wichtige Nach-
richten vor. Auch in die Anfänge des Streits der wendischen Städte mit
den Holländern gewähren zahlreiche Akten besonders in den Jahren 1428
und 1429 guten Einblick.
Für das innere Leben des Bundes sind beachtenswert zunächst die
Zeugnisse, die von der Zunahme der Bündnisbestrebungen unter den Hanse-
städten Kenntnis geben. Der Entwurf eines ersten Bündnisses aller Hanse-
städte 1418 wird zum erstenmal im Wortlaut mitgeteilt. Nicht selten
sind überdies Nachrichten, welche die Bedeutung und Wirksamkeit han-
sischer Statuten in den verschiedenen Richtungen, in denen die Hanse
solche im Laufe der Zeit zu schaffen sich bemühte zur Regelung der
Schiffahrt, des Handels, der Beziehungen ihrer Mitglieder untereinander
usw., veranschaulichen. Und dazu kommt eine Fülle für die hansische
Handelsgeschichte beachtenswerter und wichtiger Einzelheiten.
Dem Bearbeiter gebührt der Dank des Benutzers für die sorgfältige
Edition, durch die auch dieser Band sich auszeichnet.
Kiel. Daenell.
Dr. J. Ursu, Die Auswärtige Politik des Peter Rares, Fürst von Moldau,
1527—1538. I. Wien 1908. Konegen (Stülpnagel). 177 S.
In jenen Tagen, als sich Westeuropa gegen die Allmacht, die Absichten
und das Glück des Hauses Habsburg zur gemeinsamen Abwehr verband und
124 Nachrichten und Notizen I. $
Osteuropa dem gewaltigen Ringen zwischen Ferdinand 1., dem Bruder Karls V.,
und Sultan Soliman als Schauplatz diente, erhielt das Fürstentum Moldau
in Peter Rares einen neuen Herrn, dessen nationales Schaffen und Ein-
greifen in die welthistorischen Wirren bisher noch niemals eingehender be-
leuchtet wurde. Die uns vorliegende Monographie, von der ein Abschnitt
als Berliner Dissertation schon 1907 (Berlin, Schade) veröffentlicht wurde,
hilft diesem Mangel in erfreulicher Weise ab.
Peter Rares, unehelicher Sohn Stephans des Großen und einer schönen
Fischerin aus Härlau, Rares genannt, wurde nach einer an Entbehrungen
und Kämpfen reichen Jugend als Nachfolger des ermordeten Stefanitas 1527
zum Fürsten der Moldau erwälllt. Hervorragend, begabt und ehrgeizig, ver-
tolgte er schon mit Rücksicht auf seine Lage eine doppelsinnige Politik
voll List und Verschlagenheit, „um sich neben der Übermacht Solimans, der
Tücke Sigismunds, der Hilflosigkeit Ferdinands, der Unfähigkeit Z&polyais
und dem Ehrgeiz eines Gritti behaupten zu können“ (S. 166). Vor allem
schloß er mit Polen ein beiderseits unaufrichtig gemeintes Bündnis ab
(S. 30—1); dann unterhandelte er eine Zeitlang mit beiden Gegenkönigen
Ungarns, unterstützte aber schließlich Ferdinand, in dessen Interesse er den
in Siebenbürgen eingefallenen Radul, Woiwoden der Wallachei, aus dem
Lande trieb und erzwang den Abfall der Stände von Zápolya, wofür er von
Ferdinand durch Abtretung von Burgen und eine Rente entlohnt wurde,
Um die Wende des Jahres 1528 bewogen ihn jedoch teils Drohungen Soli-
mans, teils Aussichten auf territoriale Erwerbungen zum Anschluß an die
türkisch-französisch-polnische Politik, deren Exponent Zápolya war. Schein-
bar im Interesse Zapolyas durchzogen seine wilden Schaaren brennend und
sengend Siebenbürgen und zwangen sowohl Szekler, wie auch nach den
blutigen, von seinem Hofrichter Grozav erfochtenen Sieg bei Marienburg
(8. 50) die meisten Sachsenstädte und übrigen Anhänger Ferdinands zum
Anschluß an Zápolya, dessen Herrschaft Rares in Wirklichkeit auf dem
Westen des Landes beschränkte, wiihrend im Zentrum und Osten er selbst
die Souveränitätsrechte in Anspruch nahm (S. 62—3). Nachdem sich ihm
auch Bistritz unterworfen und die Silbergruben von Rodna in seine Hände
geraten waren, gelang es ihm, seine Machtsphäre auch auf die Wallachei
auszudehnen, dessen Bojaren seinen Schwiegersohn Vlad auf den Thron er-
hoben. Durch diese Erfolge berauscht, warf er auch Polen gegenüber die
Maske ab und eroberte Pokutien, von wo er indessen schon 1531 wieder
vertrieben wurde. Und nun folgte ein jäher Glückswechsel. Da die Ab-
sichten Grittis auf Siebenbürgen und die Moldau immer unverhüllter zutage
traten, sah sich Rares neuerlich zum Anschluß an Ferdinand I. gezwungen
und ließ der Verschwörung gegen Gritti freien Lauf. Der darüber äußerst
erbitterte Sultan unternahm 1538 persönlich einen Rachezug, der mit der
Flucht des von Ferdinaud in Stich gelassenen, von den Bojaren verratenen
Rares nach Burg Csicsö in Siebenbürgen, seiner Entsetzung und mit der
Verwüstung der Moldau endigte. Hier läßt der Autor den Faden der Er-
zählung vorläufig fallen; die noch folgenden Regierungsjahre (1540—46)
dürfte er wohl bald nachtragen; doch ist sein Werk auch in der vorliegenden
Torsogestalt ein wertvoller Baustein zur „Geschichte der osteuropäischen
Nachrichten und Notizen I. 125
Staaten“, deren Aufhellung sich die Verlagsbuchhandlung als Ziel ge-
wählt hat. Das Werk ist Prof. Onciul in Bukarest gewidmet und von
Prof. Jorga mannigfach gefördert worden. — In die ungarischen Eigennamen
haben sich Druckfehler eingeschlichen. Statt Gevayl überall Gevay, statt
Tökay: Tokaj, statt Karoly: Kärolyi. Zur Lacki-Lit. ist Hirschbergs Studie
(vgl. Ungar. Revue 1888) nachzutragen. Von der Biographie Grittis von
Kretschmayer erschien eine II. und verbesserte Auflage in ungarischer
Sprache. Die Ränke und Anschläge Rares gegen Zápolya betont Prochaska
(im Bd. XVI. 1902 der Kwartalnik Historyczny) bedeutend stärker als Ursu.
Andronicus Tranquillus (S. 106 und öfters) war nicht nur Begleiter, sondern
auch Sekretär Grittis und überragte an Bildung und als Stilist sowohl Della
Valla (S. 94), wie auch Musüäus. Den Nachweis (S. 50), daß Rares in der
Schlacht bei Marienburg nicht anwesend war, halte ich für gelungen.
L. Mangold.
Ernst von Meier, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechts-
geschichte Preußens im XIX. Jahrhundert. Zweiter Band, Preußen und
die französische Revolution. Leipzig, Duncker & Humblot. 1908. XI
und 509 S.
Der erste Band des breit angelegten Werkes ist in Bd. XI dieser Zeit-
schrift kurz besprochen worden (S. 258). Der Verf. hat dort zunächst nur
gewisse allgemeine Ideen über Staat und Recht erörtert; der eigentliche
Nachweis der französischen Einflüsse auf die preußische Staats- und Rechts-
entwickelung schien den zwei weiteren Bänden vorbehalten zu sein, welchen
wir mit begreiflicher Spannung entgegensahen.
Die Darstellung des hier vorliegenden zweiten Bandes bewegt sich mit
großer Entschiedenheit in der Richtung, daß wesentliche Einflüsse Frank-
reichs möglichst nicht anerkannt werden, die Annahme von solchen viel-
mehr auf das kräftigste bestritten wird. Dabei tritt allenthalben die Po-
lemik gegen Max Lehmann sehr in den Vordergrund, eine Polemik, die
ihrer ganzen Art nach recht wenig erfreulich ist.
Hoffen wir, daß nun der dritte Band uns tiefer in das eigentliche
Thema hineinführen wird.
Leipzig. Otto Mayer.
Die Geschichtsphilosophie von Theodor Lindner (2. Auflage, Stuttgart
1904) ist soeben in Schwedischer Übersetzung bei Hugo Geber in Stockholm
erschienen.
Preisaufgabe. Der Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-
kunde setzt aus der Mevissen-Stiftung einen Preis von 5000 M. aus für die
Lösung folgender Preisaufgabe: Die Rheinprovinz unter der preußischen
Verwaltung von 1815 bis zum Erlaß der Verfassungsurkunde. Ge-
wünscht wird eine aus dem handschriftlichen und gedruckten Quellenmateriale
geschöpfte Darstellung in einem Bande ohne Quellenbeilagen. — Bewerbungs-
schriften sind bis zum 1. März 1914 an den Vorsitzenden, Archivdirektor
Professor Dr. Hansen in Köln, einzusenden.
-
126 Nachrichten und Notizen 1.
Am 22. und 23. Oktober d. Js. fand in Karlsruhe die 28. Plenarsitzung
der Badischen Historischen Kommission statt unter dem Vorsitz von
Geh. Hofrat Professor Dr. Dove aus Freiburg. Nachstehende Übersicht zeigt
den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. Für die von ihm
bearbeiteten Regesten der Bischöfe von Konstanz hat Dr. Rieder verschiedene
Archivreisen in die Schweiz und in Süddeutschland gemacht. Das Material
für den dritten Band (1383—1436) ist nahezu vollständig gesammelt und ver-
zeichnet, ferner ist bereits ein Teil des Materials für den vierten Band verzeich-
net. — Die Bearbeitung des vierten Bandes der Regesten der Markgrafen von
Baden (Regesten des Markgrafen Karl) hat Geh. Archivrat Dr. Krieger über-
nommen; die Regesten des Markgrafen Christoph mußten vorerst zurückgestellt
werden. — In der Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein ist
Dr. jur. Graf von Oberndorff so weit gelangt, daß im nächsten Jahre mit der
Drucklegung des zweiten Bandes (Regesten König Ruprechts 1400—1410)
begonnen werden kann. — Für die Geschichte der Rheinischen Pfalz hat Geh.
Hofrat Professor Dr. Wille die Sammlung des Materials fortgesetzt. — Die
Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl Fried-
richs von Baden und des zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten des Markgrafen
Wilhelm von Baden wurde von Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser weiter
gefördert. — Für die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin
Gerbert von St. Blasien war Professor Dr. Pfeilschifter auch in diesem Jahre
tätig. — Von den Briefwechsel der Brüder Blaurer wird der zweite Band
(1539—48), von Dr. Schieß bearbeitet, noch in diesem Jahre erscheinen; ein
dritter Band, der die Korrespondenz bis zum Tode des Ambrosius Blaurer
(1564) weiterführen soll, ist in Aussicht genommen. — Von den Grundkarten
des Großherzogtums Baden sind nach Mitteilung des Oberregierungsrates
Dr. Lange die noch ausstehenden Blätter in diesem und im nächsten Jahre
zu erwarten. — Mit den Vorarbeiten zu einer Geschichte der badischen Ver-
waltungsorganisation von 1802—1818 ist Dr. Andreas seit etwa Jahresfrist
beschäftigt. — Den Abschluß des Manuskripts für den zweiten Band
seiner Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds stellt Geh. Hofrat Professor
Dr. Gothein für Ende 1910 in Aussicht. — Von dem Oberbadischen Ge-
schlechterbuch befindet sich die 3. Lieferung des dritten Bandes unter der
Presse; eine weitere Lieferung ist von dem neuen Bearbeiter, Freiherrn von
Stotzingen, für das nächste Jahr zugesagt. — Für die Sammlung der Siegel
und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig. Es wurden
im Berichtsjahr von ihm die Siegel für 27 Landgemeinden und eine Stadt-
gemeinde entworfen. Das dritte Heft der Badischen Städtesiegel ist vor kurzem
ausgegeben worden. — Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist erschienen
in der fränkischen Abteilung das 8. Heft (Grünsfeld, Neidenau, Osterburken),
bearbeitet von Dr. Koehne, und in der schwäbischen Abteilung ein Nachtrag
und das Register zum 1. Heft (Villingen) von Hofrat Professor Dr. Roder. —
Für das Konstanzer Stadtrecht sammelte Professor Dr. Beyerle weiteres
Material in Karlsruhe und Konstanz. Das Register des von Dr. Geier bearbeiteten
Überlinger Stadtrechts soll im Jahre 1910 erscheinen. Das Manuskript des
ersten Bandes des auf zwei Bände berechneten Freiburger Stadtrechts, dessen
Bearbeitung Dr. Lahusen übernommen hat, wird voraussichtlich der nächsten
Nachrichten und Notizen I. 127
Plenarversammlung druckfertig vorgelegt werden können. — Der Bearbeiter
der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten
Territorien, Dr. Cahn in Frankfurt a. M., hofft, das Manuskript für das 1. Heft
im kommenden Jahr abschließen zu können. — Mit den Vorarbeiten zu der
in der vorjährigen Plenarversammlung in das Programm der Kommission
aufgenommenen Bibliographie der Badischen Geschichte soll alsbald begonnen
werden. — Die Pfleger der Kommission waren unter Leitung der Oberpfleger
Hofrat Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. Albert, Universi-
tätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser
und Professor Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien
der Gemeinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeinde-
und Pfarrarchive des Landes sind sämtlich verzeichnet. Die Verzeichnung der
grundherrlichen Archive nähert sich dem Abschluß. Die Ordnung der Gemeinde-
archive wurde in sechs Amtsbezirken weiter- bzw. durchgeführt. — Von der
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 24. Band unter der Re-
daktion von Archivdirektor Dr. Obser und Professor Dr. Wiegand erschienen.
In Verbindung damit wurde Heft 31 der Mitteilungen der Badischen Histori-
schen Kommission herausgegeben. — Das Neujahrsblatt für 1909, „Mittelalter-
liche Gesundheitspflege im heutigen Baden“, von Professor Dr. Baas gelangte
im Januar zur Ausgabe. Das Neujahrsblatt für 1910, „Die Markgrafschaft
Baden im XVI. Jahrhundert“, von Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein wird
bis zum Schluß des Jahres erscheinen. — Die zur Erinnerung an die Feier
des 25jährigen Bestehens der Kommission im Jahre 1908 herausgegebene Fest-
schrift enthält außer dem Festbericht das Statut und die Geschäftsordnung
der Kommission, sowie die Verzeichnisse der Mitglieder und der Veröffent-
lichungen. („1883—1908. Fünfundzwanzig Jahre der Badischen Historischen
Kommission.“)
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die
Bayerische Akademie der Wissenschaften in München ernannte zu korre-
spondierenden Mitgliedern die Professoren Josef Partsch (Geographie) in
Leipzig, Albrecht Penck (Geographie) in Berlin, Heinrich Finke (Ge-
schichte) in Freiburg i. Br., Karl Mayr (Geschichte) in München, Oswald
Redlich (Geschichte) in Wien und zu außerordentlichen Mitgliedern die
Professoren Wilhelm Freiherrn v. Bissing (Ägyptologie und orientalische
Altertumskunde) und Erichvon Drygalski (Geographie), beide in München.
Universitäten: Der o. Prof. der Geographie Dr. Karl Sapper in Tübingen
wurde nach Straßburg und Prof. Dr. Adalbert Wahl in Hamburg als
Ordinarius für Geschichte nach Tübingen berufen. Der ao. Prof. der Geographie
in Münster Dr. Wilhelm Meinardus wurde zum o. Prof. ernannt. Der
Privatdozent Dr. Johannes Leipoldt in Halle wurde als Ordinarius für
Kirchengeschichte nach Kiel berufen.
Der Privatdozent Dr. Max Rintelen in Königsberg wurde als ao. Prof.
für deutsches und österreichisches Recht nach Prag berufen.
Zu ao. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. KarlSchmidt
(Kirchengeschichte) in Berlin, Dr. Siegmund Hellmann (Geschichte) und
Dr. Theodor Bitterauf (Geschichte) in München.
128 Nachrichten und Notizen 1.
Es habilitierten sich: Dr. Fritz Hartung (Geschichte) in Halle,
Dr. J. A. Jolles (Kunstgeschichte) in Berlin, Dr. Robert Gradmann
(Geographie) in Tübingen, Dr. O. Welter (Geschichte) in Bonn, Dr. Hans
Niese (Geschichte) in Göttingen, Dr. R. Leonhard (Nationalökonomie) in
München und Dr. P. Diepgen (Geschichte der Medizin) in Freiburg i. Br.
Archive und Bibliotheken: Der Archivdirektor Dr. G.Wolfram in Metz
wurde zum Direktor der Universitätsbibliothek in Straßburg ernannt, an
seiner Stelle wurde Dr. Ernst Hanviller Direktor des Lothringischen
Bezirksarchivs. Der Kustos am Landesarchiv in Wien Dr. Max Vancsa
wurde zum niederösterreichischen Landesarchivar und Bibliothekar ernannt.
Museen: Der Assistent am Kaiser Friedrich-Museum in Berlin Dr. Hans
Posse wurde zum Direktor der Dresdner Gemäldegalerie ernannt.
Todesfälle. Im November vergangenen Jahres starb in Philadelphia
der Historiker Henri Charles Lea, dem wir eine Reihe von Werken zur
(reschichte der mittelalterlichen Kirche und Inquisition verdanken, vor allen:
A history of the inquisition of the middle ages (3 Bde. London 1880); A
history of auricular confession and indulgences in the latin church (3 Bde.
London 1896 #f.); The Moriscos of Spain, their conversion and expulsion
(Philadelphia 1901); A history of the inquisition of Spain (4 Bde. New York
1906 ff., und The inquisition in the Spanish dependencies (New York 1908).
Am 12. November 1909 starb in Prag der bekannte Kulturhistoriker
Julius Lippert. Von seinen Werken heben wir nur hervor: Die Reli-
gionen der europäischen Kulturvölker (1881); Christentum, Volksglaube und
Volksbrauch (1882); Allgemeine Geschichte des Priestertums (2 Bde. 1883f.);
Die Geschichte der Familie (1884); Deutsche Festbräuche (1884); Kultur-
geschichte der Menschheit (2 Bde. 1886) und Sozialgeschichte Böhmens in
vorhussitischer Zeit (2 Bde. 1896—1898).
Im Dezember 1909 starb in Straßburg der Geh. Reg.-Rat Prof. Dr.
Ludwig Friedländer im Alter von 85 Jahren. Sein hervorragendstes
Werk waren die Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms, die zuerst
in 3 Bänden 1862 erschienen und von denen der erste Band 1907 in 7. Auf-
lage herauskam.
Im Dezember 1909 starb in Wien im Alter von 78 Jahren der bekannte
Prähistoriker Regierungsrat Dr. Matthäus Much, Vizepräsident der Anthro-
pologischen Gesellschaft und ehemals Vorsitzender des Österreichischen
Altertumsvereins. Er veröffentlichte u. a.: Die Kupferzeit in Europa (1902)
und Die Heimat der Indogermanen (1902. 2. Auflage 1904).
129
Nachrichten und Notizen lI.
Knoke, Armin der Befreier Deutschlands. 80 S. und 5 Kartenskizzen. Berlin,
Weidmann 1909. 1,20 M.
Wie auch die beigefügte Abbildung des Bandelschen Hermannsdenkmals
von der Grotenburg deutlich beweist, ist diese Schrift durchaus populär ge-
halten. Auf den langjährigen, umfassenden Studien des Verfassers beruhend,
erzählt sie ohne Anmerkung, ohne Zitat, auch ohne jegliche Kontroverse nach
den antiken Quellenberichten einfach und geschickt das Leben und Wirken
Armins — seinen Sieg über Varus, seine Kämpfe mit Germanikus bei Barenau,
den langen Brücken, Idistaviso und dem Angrivarierwall usw. — und die Be-
freiung Deutschlands von den Römern. Von all den Broschüren zur vor-
jährigen Neunzehnhundertjahrfeier jener Teutoburger Schlacht ist sie
wohl die wertvollste und bedeutendste. Mit ihrem rein darstellenden Charakter
verträgt sich nicht eine Kritik; nur das sei gesagt: Dio Cassius hat die Be-
lagerung Alisos in einzelnen Punkten anders als Knoke erzählt; auch ist diese
Drususfeste im Jahre 10 in die Gewalt der Germanen gekommen. Der tumulus
nuper Varianis legionibus structus (Tac. Ann. II 7), den die Germanen zerstört
haben und Germanikus im Frühjahre 16 nicht wiederherstellen kann, ist
vor einem und nicht vor Jahren errichtet worden.
Magdeburg. H. Nöthe.
Beneke, Siegfried und die Varusschlacht im Arnsberger Walde. Leipzig-G..
Volger 1909, 117 S. `
Ein interessantes Büchlein mit beachtenswerten Forschungsresultaten.
Zwei Themata sind darin mit Glück behandelt: Der alten Gleichung Arminius-
Siegfried, die schon ein Mone, ein Giesebrecht vertreten, sind neue triftige
Argumente hinzugefügt. Wichtiger jedoch dünkt uns das -zweite Thema, die
Wiederbelebung der Hülsenbeckschen These vom Arnsberger Wald und der
Werler Lichtung als dem Grab der 3 Varianischen Legionen vom Jahre 9 n. Chr.
Auch hier sind natürlich’neue Beweismomente hinzugekommen: 1. Schon die
strahlenförmige Ausmündung der meisten römischen Heerstraßen vom Rhein
auf Eresburg (Marsberg a. Diemel, an der Ruhrtalbahn) scheint deutlich zu
beweisen, daß hier der Hauptschauplatz der Kämpfe zwischen Römern und
Niedergermanen zu suchen ist, wie auch fast 800 Jahre später Karl der Große
die Unterwerfung der Sachsen mit der Eroberung der Eresburg begonnen hat.
Und ist in dieser Zeit die Eresburg mit dem nahen Nationalheiligtum der
Irminsul der politische und der religiöse Mittelpunkt der Sachsen gewesen,
so darf dasselbe auch wohl für die Periode der Römerkriege angenommen
werden. 2. Hier hat wohl auch Varus im Nachsommer des Jahres 9 gestanden;
das kann aus Velleius II 117, 4 (mediam ingressus Germaniam) in Verbindung
mit 105, 3 (reduxit in Germaniam in cuius mediis finibus ad caput Viliae
fluminis hiberna digrediens princeps locaverat) gefolgert werden. 3. Daß hier
Varus’ Niederlage ihren Anfang genommen hat, scheint auch aus der Siegfried-
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen LI.
sage hervorzugehen: auf der Gnithaheide hat Siegfried „den glänzenden Wurm“,
den Drachen Fafnir, erschlagen. Unter diesem Drachen wird das Römerheer.,
das Römerunwesen verstanden: „Es kam der dunkle, fliegende Drache, die
glänzende Natter herauf von Nitha“. Und diese Gnithaheide lag bei Eresburg
(Marsberg). 4. Auf die falsche Nachricht von einem bedrohlichen Aufstand
im Westen brach Varus auf, auf dem nächsten geraden Wege, von Brilon an
auf dem heute sog. „Plackwege“, der, rings von Burgen, zum Teil auch von
Sümpfen umgeben, in gerader Linie auf Arnsberg, Himmelpforten und Werl
zuführt. Und aus Dios Schlachtbericht (56, 19ff.) gewinnt man denselben Ein-
druck, daß Varus’ unheilvoller Rückzug auf einem langen Wege erfolgte, der
sich direkt auf das Marschziel (Aliso) erstreckte. 5. Auch die Nähe Alisos,
das wir nun einmal bei Elsey auf der Burg Else bei Oberaden annehmen,
ist ein indirekter Beweis für unsere These. 6. Doch auf dem Plackwege selber
scheinen noch zahlreiche „ungehobene“ Zeugen einer gewaltigen und weit
ausgedehnten Niederlage zu liegen, wir meinen die auf diesem Waldwege,
zumeist beim Judenkirchhof und bei Ensterknick zu Hunderten gefundenen
Hügelgräber sowie die Menge von anerkannt römischen Hufeisen, die besonders
in Warstein aufbewahrt werden. Von Esshof, westlich von Brilon, bis zum Wald-
wärterhause Ensterknick, immer in gerader westlicher Wegerstreckung finden
sich jene Hügelgräber von beträchtlicher, wenn auch verschiedener Länge,
Breite und Höhe. Hülsenbeck hat noch „an die 500 Grabhügel, eher mehr als
weniger“ bei Ensterknick gezählt, in Reihen von 12, 15, 25, 30 usw. Stück.
Beneke hat das ausgedehnte Gräberfeld von neuem sorgfältig untersucht und
auch mehrere Hügel geöffnet. Dabei fand er „zunächst eine 10 cm dicke Humus-
und Moosschicht, dann eine sorgfältig gelegte Steindecke, darunter sehr gelben
Ton, der nach innen zu locker wurde; in einer Tiefe von 1 m fand sich die Erde
mit Holzkohle durchsetzt, und der Ton bekam hellere Farbe. Die Hügel sind
sehr unauffällig und gleichen fast genau den am Plackweg sich zahlreich
findenden Überresten von Windwürfen, denen aber die weiße Schicht und die
Kohlen felılen“, In der weißen Schicht ist Kalk erkannt worden. Durch örtliche
Untersuchung eines Fachmannes muß nun festgestellt werden, ob der Kalk
aus Knochenüberresten oder etwa aus aufgelöstem Gestein herrührt. „Aber
die weißliche Schicht findet sich nur unter den Hügeln und nicht daneben;
vor allem scheint aber das Vorhandensein der Kohle ein sicherer Beweis, daß
Gräber vorliegen.“ Die zahlreichen Hufeisen sollen in Größe, Gestalt, Nägeln
usw. mit den römischen Hufeisen im Saalburgmuseum aufs genaueste überein-
stimmen. Meist auch sind sie noch mit Nägeln in den Löchern gefunden worden,
ein Beweis, daß sie mit den Hufen in den Sumpf geraten sind und von Tieren
stammen, die hier gefallen sind. Beneke ist davon überzeugt, daß hier „die
Überreste eines untergegangenen römischen Heeres ruhen“. Es liegt also aller
Grund vor, daß diese Hügelgräber baldigst von Fachmännern untersucht werden.
um so mehr, als „man augenblicklich daran ist, die weiten Sumpfstrecken hier
zu entwässern, wobei wieder viele Hügel verschwinden werden“. 7. Bei Werl
mag zuletzt der Schluß der Varianischen Katastrophe erfolgt sein. Dafür spricht
die dort lokalisierte Sage von der zukünftigen Weltschlacht am Birkenbaum
bei Büderich unweit Werl. Vgl. Histor. Vierteljahrschr. XII 3, 406f.
Magdeburg. H Nöthe.
Nachrichten und Notizen II. 131
Wilms, Der Hauptfeldzug des Germanikus im Jahre 15 n. Chr. 83 S. und
1 Karte. Hamburg, Herold 1909.
Auch diese zum Teil polemische Schrift hat die heurige Erinnerung an Ar-
minius gezeitigt. Zwei kriegerische Ereignisse sind darin ausführlich behandelt,
der Kampf auf den langen Brücken aus dem Jahre 15 (S. 53—83) und die
Teutoburger Schlacht aus dem Jahre 9 (S. 5—50). Der Titel ist also schlecht
gewählt. Und zur Aufrollung der Frage nach der Örtlichkeit der Varuskata-
strophe lag meines Erachtens kein rechter Grund vor; hatte W. dies Thema
doch schon 1897 in den Jahrb. f. klass. Philol. u. Pädag. u. 1899 in einem
Programm des Hamb. R.-G. zur Genüge behandelt. Bekanntlich nimmt W.
als Schlachtort die unmittelbare Umgebung Detmolds und der Grotenburg
an; auch läßt er, abweichend von Dio Cassius, die Vernichtung der Varianischen
Legionen hier beim Sommerlager des Varus, und zwar an einem Tage (bis zum
Morgen des zweiten Tages) geschehen. Seine Schlüsse scheinen mir aber nicht
stichhaltig: erstens stipuliert er, die Weser, die bei Dio Cassius 56, 18 deutlich
genannt wird, sei die Werre bei Detmold, zweitens, der Teutoburgiensis saltus
des Tacitus (Ann. I 60) müsse durchaus östlich von dem Gebiete zwischen
Ems und Lippe angesetzt werden, als wenn derselbe nach Tac. nicht ebenso-
gut südlich von dem Quellgebiet der Lippe und Ems gelegen sein könnte;
drittens redet W. wiederholt (21, 30, 32) von den alten Steinwällen der Groten-
burg, von den Resten der alten Volksburg; er sollte doch aus dem von
Dragendorff für das Jahr 1907 erstatteten Bericht der Römisch - Germanischen
Kommission wissen, daß auf der Grotenburg „eine vorgeschichtliche Befesti-
gung möglicherweise überhaupt nicht vorhanden gewesen ist. Damit würden
natürlich dann auch die Ansprüche der Grotenburg auf den Namen Teutoburg,
nach der das Gebirge seinen Namen erhalten hätte, fallen, und ein wichtiges
Moment derer, die für Lokalisierung der Varusschlacht in der Detmolder
Gegend eintreten, würde in Fortfall kommen“. Nicht besser geht es W. (S. 18)
mit seiner Zuversicht, Haltern sei Aliso; Koepp urteilt in den Mitteilungen der
Altertums-Kommission für Westfalen V (1909) 393ff. über die Alisofrage ganz.
anders. — Die langen Brücken des Domitius, über die sich Caecina im Jahre 15
an den Rhein zurückzieht, sucht W. — abweichend von aller bisherigen For-
schung — westlich von der unteren Ems, gleich westlich von Ter Apel und
Ter Haar, in dem Valther Moor. Korrekt aber fügt er hinzu, daß diese For-
schung noch nicht abgeschlossen sei, und daß man hier auch die montes, von
denen Tac. 164 berichte, vermissen könne. Uns will scheinen, als ob diese langen
Brücken von der Route nach Xanten zu fern lägen.
Magdeburg. H. Nöthe.
Hans v. Schubert, Grundzüge der Kirchengeschichte. Ein Überblick. 4. Auf-
lage. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1909. 306 S. M. 4, geb. M. 5.
Hans v. Schuberts Grundzüge der Kirchengeschichte sind ein sehr fein-
sinniges, gedankenreiches Buch, das seinen Erfolg (1. Auflage 1904, 4. Auflage
1909) vollauf verdient. Dem „Profan“-Historiker, der ein Bild von den großen
Zusammenhängen der kirchlichen Entwickelung gewinnen will, ohne sich
durch einen Wust von Einzelheiten hindurcharbeiten zu müssen, ist dies Buch
sehr zu empfehlen. Er wird darin eine vorurteilsfreie, durchaus „historische“,
dh
E
132 Nachrichten und Notizen IL
d. h. undogmatische, von feinem Verständnis für die Religiosität der verschie-
denen Perioden zeugende Betrachtung finden. Allenthalben verrät die Dar-
stellung den selbständigen Forscher, auch in solchen Partien, die v. Schubert
in seinen bisherigen Spezialarbeiten noch nicht behandelt hat. v. Schubert ent-
wirft zunächst eine farbenreiche Skizze der Umwelt, in der das Christentum
entstand, des römischen Reichs, seiner Kultur, seiner Religionen, wobei die
früher herrschende Anschauung von der völligen Zersetzung der „heidnischen“
Religionen zu Beginn der christlichen Ära als durchaus unzutreffend bekämpft
wird. Dann folgt ein fesselndes Bild des Urchristentums, dessen enthusiastischer
und prophetischer Charakter in seiner ganzen Herbe zur Geltung kommt.
Das dritte Kapitel schildert den wichtigen Prozeß der Bildung der katholischen
Kirche, des Zusammenschlusses der bis dahin independenten Gemeinden zu
einem fest organisierten Verbande und der Aufstellung fester Normen, deren
Anerkennung oder Ablehnung über die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
entscheidet. Dieser Prozeß fällt bekanntlich in die zweite Hälfte des 2. Jahr-
hunderts und ist durch das Auftreten des sog. Gnostizismus und der mon-
tanistischen Prophetie zwar nicht ausschließlich herbeigeführt, aber beschleu-
nigt worden. Als sich die Kirche durch Überwindung dieser inneren Krisen
konsolidiert hatte, begann unter Decius die große Auseinandersetzung mit
dem römischen Staat, deren verschiedene Phasen bis auf Theodosius d. Gr.
das neunte Kapitel darstellt. Die drei folgenden Kapitel schildern die innere
Entwickelung der alten Kirche: Glaube, Theologie und Dogma, Sittlichkeit,
Disziplin und Mönchtum, Gottesdienst, Kultusfrömmigkeit und Messe. Für
den Nichttheologen dürfte hier u. a. der Nachweis der starken Hellenisierung
der Kirche lehrreich sein. Das achte Kapitel ist dem Übergang zum Mittelalter
gewidmet, das neunte der Entstehung der römischen Monarchie im Abend-
jande, das zehnte den germanischen Landeskirchen, das elfte und zwölfte
dem hohen Mittelalter; hier sind die Macht und die innere Geschlossenheit
der Kirche in ihrer ganzen Großartigkeit erfaßt. Nun folgt das grandiose
Schauspiel der Zersetzung der abendländischen Kirche im 14. und 15. Jahr-
hundert und ihres Auseinanderbrechens im Zeitalter der Reformation und
Gegenreformation. Die beiden letzten Kapitel schildern den Siegeslauf des
protestantischen Subjektivismus (Pietismus und Aufklärung), den v. Schubert
mit der Revolution Cromwells beginnen läßt, und die religiöse und kirchliche
Regeneration und das Ringen der Gegensätze der neuesten Zeit, deren Schärfe
v. Schubert trotz seines schönen Optimismus nirgends verschleiert. Diese
letzte Periode hebt mit dem deutschen Idealismus des ausgehenden 18. Jahr-
hunderts an; indem v. Schubert die Jahre 1817, 1830, 1848, 1870 bez. 1873
zu Knotenpunkten wählt und in den dadurch gewonnenen Abschnitten jedes-
mal Katholizismus und Protestantismus behandelt, tritt klar heraus, daß
Tendenzen und Motive der Geschichte beider Konfessionen im 19. Jahrhundert
vielfach verwandt sind. Ein Nachteil dieser Disposition ist freilich, daß der
außerdeutsche Protestantismus, auf dem doch die Weltstellung der protestan-
tischen Konfession zu allermeist beruht, fast völlig beiseite gelassen wird;
z. B. sind der äußerst wichtigen Oxfordbewegung zirka fünf Zeilen gewidmet,
in einem Zusammenhange, in dem sie nur als Verstärkung der katholischen
Gesamtstellung gewürdigt werden kann, also in einer Rolle, die eine kurze
Nachrichten und Notizen 11. 133
Episode war. Zwei Kleinigkeiten: läßt sich die Eroberung der katholischen
Höfe durch die Aufklärung wirklich als ein Vordringen des „scharfen protestan-
tischen Geistes“ des Zeitalters Friedrich d. Gr. bezeichnen (S. 259)? Daselbst
lies: „fridericianisch” statt „friedericianisch“.
.
Leipzig. Karl Heussi.
Ein schönes Zeichen der steigenden allgemeinen Beliebtheit und Brauch-
barkeit ist es, daß das treffliche Werk „Ausgewählte Urkunden zur Er-
läuterung der Verfassungsgeschichte Deutschlands im Mittel-
alter“, herausgegeben.von Altmann und Bernheim, nunmehr schon in
vierter verbesserter Auflage vorliegt (Berlin, Weidmann, 1909, XIV. u. 463 S.
M. 7,40. Ein interessantes Kapitular Karls d Gr. (Cap. Nr. 77) wurde
hinzugefügt, ein merowingisches Immunitätsprivileg durch ein anderes ersetzt.
Im übrigen beschränkt die neue Ausgabe sich auf einige Verbesserungen
der Texte. G. S.
Max Kemmerich, Die Lebensdauer und die Todesursachen innerhalb der
deutschen Kaiser- und Königsfamilien. Erweiterter Sonderdruck aus
Alfred von Lindheim „Saluti senectutis“. Leipzig und Wien 1909.
K. stellt in dieser recht interessanten Schrift alle ihm aus bekannten Werken
wie die Jahrbücher des Deutschen Reiches, später aus ähnlichen Darstellungen
erreichbaren statistischen Daten zusammen über die Lebensdauer und Todes-
ursachen der deutschen Herrscher von Karl dem Großen bis auf die Gegenwart,
über ihre Ehen, über die Zahl und das Lebensalter ihrer Gemahlinnen und
Kinder, also der Familien im engsten Sinne. Von ca. 1370 an berücksichtigt
er neben den jeweiligen Herrschern und ihren Familien auch die Hohenzollern,
weil in ihrer gut überlieferten Genealogie ein vortreffliches Material zur Ver-
gleichung und Ergänzung der anderwärts gewonnenen Daten vorliegt. Er teilt
seinen Gegenstand zeitlich in fünf Perioden, deren erste er von Karl d. Gr.
( Pipin) bis auf Alfons von Kastilien, die zweite von Rudolf von Habsburg bis
auf Albrecht II, die dritte von Friedrich III. bis auf Kaiser Matthias und Jo-
achim Friedrich (Hohenzoller), die vierte von Ferdinand II. bis auf Leopold H.
und Friedrich den Großen, die fünfte von da an bis auf die Gegenwart (Früh-
jahr 1908) reichen läßt. Den einzelnen Zahlen jeder Epoche fügt er zum Schluß
eine Zusammenstellung und Zusammenrechnung der statistischen Daten über
die ganze Epoche bei, sowie einen Rückblick, in dem er die Resultate zieht.
Als Gesamtresultat all seiner Daten und einzelnen Schlüsse ergibt sich ihm
eine sehr bestimmte Anschauung, daß nämlich die Lebensdauer im Laufe der
Geschichte beständig wächst, und zwar im geraden Verhältnis zur Kultur
(im Sinne der äußeren, technischen Lebenseinrichtungen) des Volkes. Störende
frühzeitige Todesursachen — äußere Gewalt, Epidemien, bei den Frauen
Kindbettfieber — werden mehr und mehr ausgeschieden, die Steigerung der
äußeren Kultur wirkt direkt lebensverlängernd, natürlich um so mehr, je höher
der Stand ist und je mehr er an den Errungenschaften der Hygiene teilnehmen
kann. Die bisherige Anschauung, daß der Fortschritt der Kultur zur Degene-
ration führe, ist also grundfalsch.
134 Nachrichten und Notizen II.
K’s Arbeit verdient zweifellos eine genaue Nachprüfung sowohl in sich selbst
als durch Ausführung ähnlicher, aber auf etwas anderen Grundlagen angelegter
Untersuchungen, die er selbst mehrfach anregt. Erst danach wird sich heraus-
stellen, ob es richtig ist, was er selbstbewußt urbi et orbi verkündet: „aber
unsere Ergebnisse, wie sie oben niedergelegt wurden, werden nicht berührt
werden“ (durch Berichtigungen im einzelnen, S. 105). K. aber fühlt sich seiner
Verdienste so sicher, daß er mitleidig die Spezialisten damit tröstet, „daB
sehr viele Anregungen auf fast allen Wissensgebieten nicht ihnen, sondern
Outsiders zu danken sind“.
Leipzig. B. Schmeidler.
La chronique de Morigny (1095—1152). Publiée par Leon Mirot. Col-
lection de textes pour servir à l'étude et à l’enseignement de l’histoire
(fasc. 41). Paris 1909. XIX und 100 Seiten.
Diese Chronique de Morigny oder Historia Mauriniacensis monasterii, wie
das Werk in den M. G. SS. XXVI, wo Auszüge daraus gegeben sind, betitelt
ist, ist eine interessante und wichtige Quelle für französische und auch für
allgemeine Verhältnisse in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Sie ist uns
leider nur auszugsweise in einer Handschrift vom Ende des 12. Jahrhunderts
erhalten. Das erste Buch ist von dem Mönch, nachherigen Prior Teulfus zwischen
1106 und 1108 geschrieben, behandelte die Anfänge der Abtei und ist, mit.
Ausnahme von Vorrede und Schluß, am meisten verstümmelt. Das zweite
Buch ist inhaltlich das wichtigste, behandelt die Jahre 1108—1132 und enthält
neben Nachrichten über die Geschichte des Klosters solche über die innere
und äußere Entwickelung des Königtums in Frankreich, über die Geschichte
des Papsttums und den vielfachen Aufenthalt damaliger Päpste in Frankreich.
Es ist nach dem Herausgeber nicht, wie Hampe annahm (N. Archiv XXIII,
396£f.), von dem Abt Thomas, sondern von einem unbekannten Mönche, aber
nahen Vertrauten des Abtes, geschrieben, nicht gleichzeitig mit den Ereignissen,
sondern um 1132 in einem Zuge. Auch das zweite und dritte Buch sind un-
vollständig erhalten. Dieses letztere behandelt die Jahre 1137—1149 und rührt
von einem Manne her, den der Herausgeber von allen beteiligten Verfassern
schriftstellerisch am höchsten stellt; doch ist der Schluß vielleicht von einem
anderen Autor. Die uns vorliegenden Auszüge der drei Werke wurden nach
Mirot zwischen 1192 und 1200 in unsere Handschrift (cod. Vaticanus reginae
Christinae nr. 622) eingetragen, vielleicht zu dem Zwecke, die Grundlage für
eine neu zu bearbeitende, einheitliche Klostergeschichte abzugeben. — Daß
die Ausgabe leider berechtigten Anforderungen nicht entspricht, hat Holder-
Egger, N. Archiv XXXV, 278ff. nachgewiesen.
Leipzig. B. Sohmeidler,
Dr. jur. Hermann Stenger: Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt
Donauwörth (1193—1607) 1909.
Die Einleitung der vorliegenden Arbeit handelt von der Bedeutung und
Lage Donauwörths und gibt einen kurzen Überblick über seine Geschichte,
der bis zur Auflösung des alten Reiches geführt ist. Der erste Teil verfolgt
vom Jahre 1193 ab „das Verhältnis der Reichsstadt Donauwörth zum Reich“.
Nachrichten und Notizen II. 135
Der zweite ist überschrieben „die Stadt und ihre Verfassung“ und erörtert in
drei Unterabschnitten das Stadtregiment, die Stadtbewohner, das Stadtgebiet.
Der dritte Teil endlich bespricht „die Verwaltung der Stadt“, wobei der Stoff
in die beiden Abschnitte „die Verwaltung im allgemeinen“ und „die Verwal-
tung im speziellen“ gegliedert ist. Als Anhang folgt eine größere Reihe von
Urkunden, die vornehmlich dem 16. Jahrhundert angehören.
Mit vielem Fleiße hat sich der Verf. bemüht, das recht zerstreute Material
zusammenzutragen; er hat auch umfängliche archivalische Studien nicht ge-
scheut, um ein allseitiges Bild von der Verfassung und Verwaltung Donauwörths
geben zu können. Dennoch muß der Referent sagen, daß die Aufgabe nicht
gelöst worden ist. Stenger ist Jurist, und für eine solche Arbeit fehlte ihm eine
ausreichende historische Vorbildung. Schon das beigegebene Literaturverzeichnis
weist bedenkliche Lücken auf. Band 31 der Monumenta Boica ist genannt,
“nicht aber der viel wichtigere Band 16, der die „Monumenta Werdensia“,
die Urkunden des Klosters zum Heil. Kreuz in Donauwörth enthält. Und
hätte der Verf. die Schriften Rietschels benutzt, so würde er schwerlich auf 8. 3
die Ansicht ausgesprochen haben, daß im Jahre 1081 „der Ort mit Mauern
und Türmen, folglich auch mit Toren versehen war“. Am allerbedenklichsten
aber ist die völlig unhaltbare Grundlage der ganzen Arbeit: das Stadtrecht
Heinrichs VI. vom Jahre 1193, auf das sich Stenger zu den verschiedensten
Malen bezieht, und das — wie schon der Titel andeutet — den eigentlichen
Ausgangspunkt seiner Darlegungen bildet, hat niemals existiert, wie der Re-
ferent an anderer Stelle ausgeführt hat.! Die seltsame Wappenverleihung,
die auf S. 29 voll und ganz übernommen ist, hätte Stenger doch veranlassen
sollen, der Überlieferung nachzugehen und nicht Königsdorfers Geschichte
des Klosters zum Heil. Kreuz in Donauwörth aus den Jahren 1819—1829
unbedingt Glauben zu schenken.
Es ist dem Verf. nicht gelungen, ein klares Bild von der Entwickelung
der städtischen Verfassung und Verwaltung zu zeichnen. Wohl finden wir
reiches Material für das ausgehende Mittelalter und das 16. Jahrhundert zu-
sammengetragen, aber für die früheren Zeiten sind die allerdings viel dürftigeren
Quellen nicht genügend ausgenutzt. Vielleicht hätte es sich, um die Entwicke-
lung mehr hervortreten zu lassen, empfohlen, eine Darstellung der städtischen
Verfassung und Verwaltung vor und nach dem Siege der Zünfte, der nach
Stenger S. 70 „spätestens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts“ erfolgte,
gesondert zu geben.
Stengers Arbeit ist eine juristische Dissertation. Sie ist dann als Publikation
des historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung erschienen und ist
ihrer ganzen Art nach auch für weitere Kreise berechnet. Doppelt bedauer-
lich sind darum ihre Mängel, da Laien eine Nachprüfung ihrer Aufstellungen
meist unmöglich sein wird.
Freiburg i. Br. Johannes Lahusen.
Geschichte des Leipziger Schulwesens vom Anfange des 13. bis gegen
die Mitte des 19. Jahrhunderts (1214—1846) von Otto Kämmel. Mit
6 Bildnissen. Leipzig und Berlin 1909. Druck und Verlag von B. G. Teubner.
1 M. J. Ö. G. 1910 Heft 1.
136 Nachrichten und Notizen II.
Gr. 8°. XXV und 634 S. (Auch unter dem Titel: Aus den Schriften der
Königl. Sächsischen Kommission für Geschichte. Geschichte des geistigen
Lebens in Leipzig. Aus Anlaß des fünfhundertjährigen Jubiläums der
Universität mit Unterstützung des Rates der Stadt Leipzig herausgegeben
durch die Königl. Sächsische Kommission für Geschichte.)
Bereits in Hermann Peters Übersicht über die geschichtliche Entwickelung
der Gymnasien (Leipzig 1900) hatte der Verfasser eine ausgiebige Skizze über
das Leipziger Nikolaigymnasium dargeboten. Hatte er dort auf die archiva-
lischen Schätze der Schule aufmerksam gemacht, so hat er sie nun gründlich
‚ausgenutzt, die handschriftlichen Nachrichten der Thomasschule, des Rats-
archives und des Dresdner Hauptstaatsarchivs herangezogen, auch die nicht
eben zahlreiche gedruckte Literatur verwertet. Soweit sie die Thomasschule
betrifft, hatte sie R. Sachse in seiner Skizze der obengenannten Übersicht .
verzeichnet. Über das Volksschulwesen lagen wertvolle Arbeiten von Helm
und Mangner vor. Erwähnt sei noch, daß der Verfasser über das zweite
Viertel des 19. Jahrhunderts mündliche Berichte seines durch schul-
geschichtliche Arbeiten bekannten Vaters benutzen konnte, der u. a. bei den
Reformen des Kultusministers von Wietersheim als sachkundiger Berater
zugezogen war.
Was den Wert der vorliegenden Darstellung ausmacht, das sind zahlreiche
Gelehrtenbiographien, von denen einzelne mit einer Fülle von anschaulichen
Einzelzügen zu wahren Kabinettsstücken ausgefeilt sind. Verwiesen sei z. B.
auf den bekannten Orientalisten J. J. Reiske, der in seinem Kampfe ums
Dasein wie in seiner Amtstätigkeit köstlich geschildert wird, oder auf den ersten
modernen Rektor Forbiger mit seiner exakten Verwaltungstätigkeit und
für die spätere Zeit wichtigen Amtsarbeit, oder die hochkonservative, alle
modernen Bestrebungen ablehnende Gestalt Johann Friedrich Fischers, der,
ein überzeugter und konsequenter Humanist, ein Zeitgenosse Schillers und
Goethes, die gleichzeitige deutsche Dichtung weder kannte noch schätzte.
Dazu kommt die sorgfältige Berücksichtigung des geschichtlichen Hinter-
grundes. Mit steigendem Interesse liest man die Schilderung der Freiheitskriege:
die Drangsale, die im Zusammenhange mit diesen über Schulen, Lehrer und
Schüler hereinbrachen, die Charakteristiken der Schüler, die der Schule ent-
laufen und in das Heer eintreten, das Fehlen des Gedankens, der damals in
Preußen alle Herzen durchzuckte, daß nun die Zeit zu einer großen Wendung
gekommen sei, und daß jeder mit Hand anlegen müsse u. a. m. Weiter sei
hervorgehoben das reiche Material über die wirtschaftliche Seite; zunächst
sind die Einnahmen der Lehrer nur privatrechtlicher Natur; erst nach und
nach nimmt sich Stadt und Staat der finanziellen Sorge für die Schulen tat-
kräftiger an; die Kriege mit ihren Riesenverlusten werfen die Bildungs-
bestrebungen entsetzlich zurück, anderseits werden gerade in schweren Zeiten
von edeldenkenden Wohltätern reiche Stiftungen gemacht. Daß alle päda-
gogischen Fragen, auch die allermodernsten, wie Kunsterziehung in der Ge-
schichte der musikalischen Bildung, eine gründliche Behandlung erfahren,
sei nur kurz erwähnt.
Leipzig. Georg Müller.
Nachrichten und Notizen 11. 137
Friedrich Graefe, Die Publizistik in der letzten Epoche Kaiser Friedrichs 11.
Ein Beitrag zur Geschichte der Jahre 1239—1250 (Heidelberger Abhand-
lungen zur mittleren und neueren Geschichte, 24. Heft). Heidelberg
1909. Carl Winter. 8%. VII und 275 S. M. 7,20.
Die vorliegende Arbeit berührt sich in vieler Hinsicht mit dem trefflichen
Buche von Scholz (Die Publizistik zur Zeit Philipps des Schönen und
Bonifaz’ VIII), das ich ebenfalls an dieser Stelle besprochen habe (Viertel-
jahrschr. 9, 1906, S. 99f.), nur zeigt sie im Gegensatz zu Scholz die Vorzüge
und Nachteile einer Erstlingsschrift. Auf der einen Seite fleißige Heranziehung
der Literatur und sorgsame Ausarbeitung, auf der anderen eine gewisse Zag-
haftigkeit des Urteils, das die Bahnen des Lehrers Hampe selten verläßt oder
überholt, endlich auch eine, wie es scheint, geringere Durcharbeitung der viel-
fach verwandten Ideen, die sich in der Sparsamkeit mit Verweisen kundgibt.
Neue bisher unbekannte Quellen werden hier nicht erschlossen, doch erscheinen
die gewissenhaften Analysen und die wortgetreuen Nacherzählungen der
Texte berufen, sowohl den Historikern dieses Zeitalters wie denen, die sich
mit der vielfach auf diese Epoche zurückgreifenden späteren Publizistik be-
schäftigen, ersprießliche Dienste zu leisten. Diese Beziehungen zwischen der
älteren und jüngeren Publizistik zu zeichnen überläßt G. zu erwartenden
Studien von Scholz. Dessen oben erwähnte Arbeit ist ihm erfreulicherweise
Muster gewesen in der Aufnahme sachlicher Nachweise in das — sonst leider
nicht ganz vollständige — Register, nur ungern aber vermißt man eine so
ausführliche Inhaltsübersicht, wie Scholz sie geboten hat, und vor allem dessen
Tafel, die in 4 Rubriken über Zeit, Titel, Verfasser und die Überlieferung
der besprochenen Texte in Handschriften und Drucken einen schnellen und
klaren Überblick vermittelt. Sie sollte für alle ähnlichen Werke ein unerläß-
licher Bestandteil werden. Die Wiedergabe der Texte erscheint im allgemeinen
einwandfrei, eine mir S. 8 aufgestoßene, im Text nicht angedeutete kurze
Auslassung dürfte eine Ausnahme sein. DaB G. die Bedenken, die ich seiner-
zeit gegen den Titel des Scholzschen Buches geltend gemacht habe, und die
ich auch gegen den Titel der vorliegenden Arbeit erhebe, nicht auch selbst
aufgestoßen sind, hat er gemein mit — leider noch vielen — anderen Fach-
genossen, für die solche „Äußerlichkeiten“ vielleicht eine Marotte sein mögen.
Allein ich hoffe, der Tag sei nicht mehr fern, an dem man von einer solchen
Arbeit eine strenge Scheidung der literarischen Publizistik und der Schrift-
stücke des diplomatischen Schriftwechsels erwartet und weiterhin eine klare
Anschauung von der Kanzleiform fordert, in der die zuletzt genannten Schrift-
stücke wirksam geworden sind. G. bietet für meine beiden Desiderata einige
interessante Beispiele. Wer wird z. B. den Brief Friedrichs an die Kardinäle
vom März 1239 (B.—F. 2428), ein Beglaubigungsschreiben des Kaisers für
seine Boten, als Publizistik bezeichnen, ebenso wie den anderen Brief an die
Kardinäle vom Juli 1239 (B.—F. 2455)? G. bezeichnet denn auch selbst
(S. 46) gelegentlich diese Stücke als „offiziellen Schriftwechsel“. Anderseits
kann es bei schärferer Erfassung der diplomatischen Vorgänge nicht mehr
vorkommen, daß ein Peter von Vinea und Walter von Ocra mitgegebenes
Beglaubigungsschreiben hier (S. 186) als „für alle Einwohner Frankreichs
bestimmt“ bezeichnet wird. Man wird dann auch in einem Falle, in dem man
138 Nachrichten und Notizen 11.
„wei Schriftstücke als Begleitschreiben und Beilage erkannt hat, nicht wie
hier (S. 127) erst das Begleitschreiben allein zu datieren versuchen, sondern
selbstverständlich auch die Beilage zur Datierung des Begleitschreibens heran-
ziehen, man wird endlich auch zwischen einem an viele Adressaten versandten
gleichlautenden Ausschreiben und den an die einzelnen Empfänger beigegebenen
individuell gehaltenen Begleitschreiben, wie es S. 173 notwendig gewesen wäre,
wohl zu unterscheiden wissen. Auf Einzelheiten will ich hier nicht näher ein-
gehen, doch möchte ich darauf hinweisen, daß wir ebenso wie über die Wirkung
der kaiserlichen Manifeste der Endperiode (G. S. 229f.) auch über die Wirkung
des Rechtfertigungsschreibens Gregors IX. von 1239 unterrichtet sind (man
vergleiche nur Gregorovius V* 8.194).
Marburg. Albert Huyskens.
H. Deichert (prakt. Arzt in Hannover), Geschichte des Medizinalwesens
im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Quellen und Darstel-
lungen zur Geschichte Niedersachsens. Band XXVI. Hannover und
Leipzig, Hahnsche Buchhandlung. 1908. X u. 356 S. gr. 8°.
Die Kulturgeschichte kann der lokalgeschichtlichen Sammelforschung nicht
entbehren, so ist denn auch das vorliegende Buch willkommen, das ein gutes
Beispiel seiner Art darstellt. Den hauptsächlichsten Gefahren der Lokalhistorik
ist Verfasser ziemlich glücklich aus dem Wege gegangen, indem er sich auch
weiterhin umgesehen hat, um zum wirklichen Verständnis der kulturellen
Erscheinungen auf seinem lokalen Sondergebiete zu gelangen und nicht als
außergewöhnlich oder bedeutend zu betrachten, was nur in der Breite des.
Durchschnittlichen liegt. Freilich kommen gelegentlich doch erheblichere
Versehen vor, welche den Anfänger erkennen lassen, so z. B. wenn die Grün-
dung der medizinischen Schule in Salerno aufs Jahr 1150 gelegt wird, die be-
stimmt schon im 9. und 10. Jahrhundert bestand, oder für das „Antonius-
Feuer“ noch Erklärungen gesucht werden, während es sich dabei im wesent-
lichen um Mutterkornepidemien handelte. Über die chemischen und physi-
kalischen Experimentaluntersuchungen der niedersächsischen Franziskaner-
mönche im 13., 14. und 15. Jahrhundert wären eingehende Untersuchungen
jedenfalls recht verdienstlich. Die Bezeichnung der ärztlichen Kunst als
„Physica“ geht schon in die Zeit des Hellenismus zurück, und der „Physicus“
als interner Arzt im Gegensatz zum „Chirurgus“ ist nicht auf den Ausgang
des Mittelalters beschränkt. Doch über allgemeine Fragen wird sich schließ-
lich kein Urteilsfähiger in lokalhistorischen Darstellungen Belehrung holen
wollen; worauf es hier ankommt, ist archivalisches Quellenstudium, und hierin
ist diese erste größere Arbeit des jugendlichen Verfassers, was seinen Aus-
schnitt aus dem Niedersachsentum anbetrifft, alles Lobes wert. Die gedruckten
Quellen sind allseitig wohl benutzt und die vorhandenen Archivalien in großem
Umfang für das gesamte ärztliche Wesen und alles, was mit der öffentlichen
Gesundheit im Zusammenhang steht, ausgiebig zu Rate gezogen und das reiche
Material in übersichtlicher Anordnung und mit gutem Urteil in angenehmer
Form zur Darstellung gebracht. Wenige Territorien Deutschlands können
sich einer so guten Gesamtdarstellung ihres Medizinalwesens erfreuen, wie das
alte Königreich Hannover sie im vorliegenden Buche erhalten hat, das für
A _ _
EE os
Nachrichten und Notizen II, 139
uns andere eine recht wertvolle Quellenstudie bildet, die der Herr Verfasser
hoffentlich noch manches Jahrzehnt lang in allen ihren einzelnen Teilen und
nach allen Richtungen weiter ausbauen wird mit der gleichen Gründlichkeit
und Schaffensfreude, die seinen sehr beachtenswerten Erstling auszeichnen.
Leipzig. Sudhoff.
K. G. Westman, Svenska Rädets Historia till ar 1306. Akademisk Av-
handling. Uppsala 1904. 227 S.
Westmans verfassungsgeschichtliche Studie über die Anfänge des schwe-
dischen Reichsrats bis zum Jahre 1306 ist eine sehr gründliche Untersuchung,
die zurückgreift auf die Originale der Urkunden selbst und deren einzelne
Teile nach der Methode der Diplomatik prüft, vor allem die Besiegelung. Die
Schlüsse, zu denen sie auf diesem Wege gelangt, bedeuten einen Fortschritt
über die Arbeit von O. Alin, Bidrag till Svenska Radets historia under medeltiden
(Uppsala 1872) hinaus, auf die man bisher angewiesen war. Durch das ganze
13. Jahrhundert, nachweisbar zuerst 1225, ist es wiederholte vormundschaft-
liche Verwaltung des Reiches, die auf die Ausbildung des Rates als einer dauernden
Institution bestimmenden Einfluß geübt und die fortschreitende Konsoli-
dierung der weltlichen Großen, zu denen unter König Magnus Ladulås die geist-
lichen hinzutraten, herbeigeführt hat, deren übermächtige Stellung den Wider-
stand und Gewaltstreich der partikularen, der herzoglichen Gewalten herauf-
beschwört, der in der Hinrichtung des Marschalls und der Sprengung der
Vereinigung der Großen 1305 zum Ausdruck kommt.
Kiel. E. Daenell.
Mecklenburgisches Urkundenbuch, herausgegeben vom Verein für
mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 22, 1391—1395.
Schwerin 1907. 660 u. 172 S.
Der vorliegende Band, dessen Bearbeitung noch von Grotefend begonnen,
von Stuhr zu Ende geführt worden ist, umfaßt in 629 Urkunden und Regesten
(N. N. 12 252—12 880), von denen 415 hier zum ersten Male gedruckt erscheinen,
die Jahre 1391—1395. In die Bearbeitung der Register, die an Güte hinter
denen der vorangegangenen Bände nicht zurückstehen, haben sich die Herren
Grotefend, Stuhr und Techen geteilt.
In Hinsicht auf die politischen Verhältnisse enthält dieser Band das Material
für den Zusammenbruch der schwedischen Großmachtepolitik in der Ostsee,
der mit der Niederlage und Gefangennahme König Albrechts 1389 bei Aasle
begonnen hatte und durch den Frieden zwischen ihm und Königin Margarethe
von Dänemark 1395 besiegelt wurde, doch war die größte Zahl der auf diese
Vorgänge bezüglichen Aktenstücke bereits durch anderweitigen Druck in den
hansischen Publikationen zugänglich. Im Vergleich mit seinem starken Um-
fang ist der vorliegende Band an interessanten Stücken nicht sonderlich reich.
Kiel. E. Daenell.
Dr. Wilhelm Theremin, Beitrag zur öffentlichen Meinung über Kirche
und Staat in der städtischen Geschichtsschreibung Deutschlands von
1349—1415. Berlin 1909. Eberings Verlag. (Hist. Studien LXVIII.)
140 Nachrichten und Notizen II.
Der Verfasser stellt die Urteile städtischer Chronisten des 14. und der beiden
ersten Jahrzehnte des 15. Jahrhunderts über die kirchliche Bewegung und deren
Stimmführer, dann über den Staat als solchen und die Zustände des Reiches,
über Fürsten und Könige Deutschlands, über die Städte und die in diesen
herrschenden Strömungen zusammen, wobei außer den Städtechroniken in
engerem Sinne auch Briefe und Lieder verwertet werden. Die Zusammen-
stellung ist gewiß eine dankenswerte, gleichwohl hätte gleich anfangs ein dop-
peltes betont werden müssen: erstens, daB diese Zusammenstellung auf irgend-
welche Vollständigkeit keinen Anspruch erhebt, und zweitens (was erst am
Schlusse gesagt wird), daß die Urteile der städtischen Chronisten nicht immer
ein richtiges Bild von Personen und Ereignissen geben. In letzterer Beziehung
wäre es vielleicht zweckentsprechend gewesen, bei den schiefsten Urteilen
schon in den Noten eine Korrektur anzubringen. Da der Verfasser ohnedies über
das Gebiet der städtischen Chroniken hinausgeht, hätte noch eine andere
Gruppe von Quellen Aufnahme finden sollen, die dem städtischen Leben gleich-
falls sehr nahe stehen: die Schriften, die aus verschiedenen geistlichen Körper-
schaften stammen. So bietet, um nur einiges anzuführen, für das Treiben
der Geißler der Domherr Franz von Prag eine allgemeine Darstellung, die nicht
nur für Prag, sondern für ganz Böhmen und dessen Nebenländer ausreicht.
(In meiner Ausgabe der Königsaaler Geschichtsquellen S. 599.) Beidem in jener
Zeit getriebenen Wunderschwindel und Ablaßhandel darf man die Schriften
der sog. Vorreformatoren nicht übersehen, von welchen einzelne sich ganz
besonders an ein städtisches Publikum wenden und Ansichten mitteilen, wie sie in
diesen Kreisen gang und gäbe sind. Da hätte man beispielshalber die Geschichts-
schreiber der hussitischen Bewegung auszunützen: das chronicon universitatis
Pragensis, die Predigten und sonstigen Arbeiten der sog. Vorläufer des Huß usw.
Die Predigten des Konrad von Waldhausen würden gewiß viel Material über
alle die in diesem Buch behandelten Materien geboten haben; man sehe nur
seine Apologie durch, die freilich nur in der beispiellos schlechten Ausgabe
Höflers vorliegt, aber die Tendenz der Predigten Konrads immerhin sehr deut-
lich erkennen läßt. Bekanntlich fallen einzelne Schriften des Huß auch in dieses
Gebiet. Da es vornehmlich die Zeiten Karls IV. und Wenzels sind, die hier
behandelt werden, wären auch sonst die böhmisch-schlesischen Quellen schärfer
anzuziehen gewesen. Welch reichen Stoff bietet z. B. Ludolf von Sagan sowohl
in seinem Catalogus abbatum Saganensium als vornehmlich in dem Tractatus
de longevo schismate, welcher letztere sich eingehend mit all den von unserem
Verfasser angezogenen Materien befaßt. Wie wird da die geschäftsmäßig betrie-
bene Verallgemeinerung der Ablaßausteilung Bonifaz’ IX. beurteilt und ver-
urteilt und deren Schäden bei aller sonstigen kirchlichen Gesinnung des Verfassers
dargelegt und gesagt, daß solche Ablässe nichtsenutzig seien (ut pro non dato
sit habendum). Auch über den Staat und die Fürsten finden sich gerade für
diese Zeit in diesem Buche Urteile, die die folgenden Generationen zum Teile
festgehalten haben, wie z. B. das Maximilian in den Mund gelegte Urteil über
Karl IV. als den Erzstiefvater des hl. römischen Reiches sich schon hier findet
(Salva eius reverencia magis Augustus fuisse creditur natalis soli sui Bohemici
quam imperialis et Romani, unde tamen habere meruit nomen Augusti). Von
Karl IV. und Wenzel IV. haben wir hier scharf umrissene Charakteristiken,
A
Nachrichten und Notizen Il. 141
die freilich nicht immer sachlich richtig sind, wie ihn denn vornehmlich Wenzels
laue Haltung in der Schismafrage ärgert (qui ad scisma illud longevum sedandum
parum vel nihil operatus est). Ganz zweifellos finden wir in Ludolfs Werken
die Stimmung wieder, wie sie in ganz Schlesien gegen die beiden Luxemburger
herrschte. Auch sonst sind in dieser Quelle beachtenswerte Angaben über
die Beziehungen von Staat und Kirche zueinander und über Mängel in der
deutschen Reichsverfassung enthalten, die man merkwürdigerweise in der
Fremde früher erkannt und gewürdigt hat als in der Heimat. Wie man sieht,
hätte man das Buch nach manchen Seiten hin reicher ausstatten können. Im
einzelnen findet man auch sonst verschiedene Mängel. So sollte doch Windecke
nicht in der Ausgabe von Mencken zitiert werden; zweimal S. 52 und 57 wird
erzählt, daß Gregor XI. nicht imstande war, gegen die Mailänder — seine
heftigsten Feinde waren die Florentiner — etwas auszurichten.
Graz.. Loserth.
Dr. Erich Wille, Die Schlacht von Othée 23. September 1408. Berlin
1908. XI u. 74 S. M. 2.—.
Es ist dankenswert, daß neuerdings häufiger ältere Schlachten zum Gegen-
stand von Einzeluntersuchungen gemacht werden, die auch für allgemeinere
Fragen gewinnbringend sind. Dies gilt auch von der hier behandelten Schlacht,
der ersten des langen Kampfes der Burgunderherzöge um Lüttich, mit dem
eine bedeutungsvolle Periode für die Entwickelung des Kriegswesens zusammen-
fällt. Eine kritische Vergleichung der an Zahl nicht geringen Quellen vermag
das durch Lokalpatriotismus vielfach entstellte Bild neuerer Darstellungen
wesentlich richtig zu stellen. Ist hier schon die starke Herabsetzung der Kom-
battantenzahlen von typischer Bedeutung, so gilt dies noch mehr von zwei
weiteren Punkten. Der eine ist die übertriebene Vorstellung von der Rolle der
Artillerie der Lütticher, die nicht im mindesten ihrer damaligen Leistungs-
fähigkeit entspricht. Der zweite ist die Feststellung, daß die Lütticher sich
defensiv verhalten haben, dagegen auf seiten des Feindes zum ersten Male
abgesessene Ritter mit anderen Fußkämpfern gemeinsam offensiv vorgingen
wegen des schwierigen Geländes; nur das Umgehungskorps, das durch seinen
Einbruch in die Wagenburg der Lütticher die Entscheidung brachte, war zum
Teil beritten.
Magdeburg. Liebe.
Ch. Bastide, L’Anglicanisme. L’eglise d’Angleterre, son histoire et son
oeuvre. La diffusion de l’Anglicanisme. (Bibliothèque d’études reli-
gieuses.) Saint-Blaise et Roubaix, Foyer solidariste. 1909. 159 S. fr. 2.—.
Der französische Protestant Ch. Bastide, bekannt durch ein Buch über
die politischen Theorien John Lockes und ihren Einfluß auf England und ein
anderes über England unter Eduard VII., hat einen Abriß der Geschichte
und der gegenwärtigen Lage der Anglikanischen Kirche veröffentlicht, der
einen bequemen Überblick gewährt und als eine zuverlässige, im Urteil un-
parteiische, anziehend geschriebene Darstellung auch den deutschen Historikern
empfohlen werden kann. Ein besonderer Vorzug des kleinen Buches ist die
glückliche Verbindung der das Allgemeine herausarbeitenden Grundlinien
142 Nachrichten und Notizen II.
mit charakteristischen Einzelheiten (z. B. S. 11, 14f., 82—84). Auf eine Ein-
leitung, welche den englischen Volkscharakter skizziert und die Zusammen-
hänge zwischen diesem und der englischen Nationalkirche aufzeigt, folgt als
erstes Kapitel ein Überblick über die englische Kirche vor der Reformation,
dann im zweiten Kapitel eine Schilderung der kirchlichen Reformen von
Heinrich VIII. bis auf Elisabeth, ausgezeichnet durch eine verständnisvolle
Charakteristik Heinrichs VIII. und seines Werkes; dieses besteht lediglich
in der Losreißung der englischen Kirche von Rom, nicht etwa in einer religiösen
Reformation. Im dritten Kapitel, das dem 17. Jahrhundert gewidmet ist,
werden bei der so schwierig zu beurteilenden Cromwellschen Periode Licht
und Schatten gerecht verteilt. Die Schilderung des 18. Jahrhunderts (KapitelIV)
hätte dem Deismus ein paar Worte mehr widmen müssen; er ist für das ge-
samte religiöse Denken der letzten Jahrhunderte bahnbrechend gewesen und
hat in charakteristischer Abschwächung auch in der Anglikanischen Kirche
lange Zeit nachgewirkt. Gut gelungen ist die Skizze der Entstehung des Metho-
dismus, dessen religiöse Intensität B. mit der des Urchristentums und der
Reformationszeit vergleicht, was als richtig erscheint, wenn man die fabel-
hafte Arbeitsleistung seiner Begründer ins Auge faßt. Auf das fünfte Kapitel,
das das 19. Jahrhundert ziemlich kurz abmacht, folgt ein sehr ausführliches
Schlußkapitel (S. 119—151), das in sehr lehrreicher Weise unter reichlicher
Verwendung statistischer Angaben über die Organisation der Anglikanischen
Kirche, ihre Ausbreitung und ihr Verhältnis zu den Dissenters in der Gegen-
wart alles Wissenswerte zusammenstellt.e. Ein Anhang gibt eine Zahlentafel.
— DaB man an einer so kurzen Zusammenfassung eines so weitschichtigen Stoffes
manches zu verbessern findet, ist selbstverständlich und schließt keinen Vor-
wurf gegen den Verfasser in sich. So scheint mir die Einteilung in Jahrhunderte,
die B. von der Reformation ab vorgenommen hat, etwas schematisch; sie
stimmt ungefähr bei 1600 und 1700, wo ich aber lieber 1603 (Tod Elisabeths)
und 1689 (Toleranzakte Wilhelms III.) sagen würde; sie stimmt gar nicht bei
1800. Der tatsächliche Einschnitt, der den größten Teil des 19. Jahrhunderts
von der vorangehenden Zeit trennt, liegt in den dreißiger Jahren, wo die Oxford-
bewegung einsetzt und die liberale Partei (Broad Church) deutlichere Gestalt
gewinnt. Auch sonst findet man hier und da zu feilen. Ich greife noch einiges
heraus. Wenn der Verf. die törichte Legende von der Bekehrung Englands
durch den Apostel Paulus eines Wortes der Erwähnung und Bestreitung für
wert hielt (S. 9), hätte er auch einen kurzen Satz über die tatsächliche Christiani-
sierung Britanniens unter der Römerherrschaft hinzufügen können. Die Worte:
„L’oeuvre de missionnaires venus de Gaule, celle de saint Augustin surtout“
werden keinen Leser, der es nicht weiß, erraten lassen, woher Augustin kam
(S. 10). Überhaupt hätte über die Stellung Roms in Britannien im 7. Jahr-
hundert ein Wort gesagt werden müssen, schon um alte Vorurteile abzuweisen.
S. 12 konstruiert B. zwischen der Kirchenpolitik der Kapetinger und der der
englischen Könige einen scharfen Gegensatz, der im Hinblick auf Philipp IV.
den Schönen einer Einschränkung bedarf. Bei Wiclif müßte man stets be-
tonen, daß er von einer rein nationalen Opposition gegen das Papsttum aus-
gegangen ist. Vor allem hätte das erste Kapitel viel schärfer herausarbeiten
müssen, daß die englische Kirche am Ausgang des Mittelalters schon fast
Nachrichten und Notizen II. 143
eine Nationalkirche gewesen ist, so daß es unter Heinrich VIII. eines einzigen
Schrittes bedurfte, sie ganz dazu zu machen. — Diese Bemerkungen sollen
jedoch den Wert der Arbeit B.’s nicht herabsetzen.
Leipzig. Karl Heussi.
O. Varenius, Beskattning och Statsreglering i England (auch unter d. Titel:
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala
IX. 2). Uppsala und Leipzig 1906. 173 S.
Der Verfasser verfolgt die Ausbildung des in England herrschenden Systems
der Besteuerung und Geldbewilligung in den beiden ersten Kapiteln, indem
er im ersten die Entwickelung der Besteuerung während des Mittelalters und
darüber hinaus bis 1660, im zweiten von 1660 bis zur Gegenwart darstellt,
wobei insbesondere die Umbildung der Zivilliste seit 1760 und die Ausbildung
der revenue departments Interesse erwecken. Im dritten Kapitel erörtert
er den Charakter des modernen englischen Budgets, das Zustandekommen des-
selben, die Tätigkeit des Parlaments. Das Werk macht den Eindruck einer
sorgfältigen Studie, bietet übrigens einen Extrakt ihrer Ergebnisse am Schluß
in englischer Sprache. Eine Bibliographie ist beigegeben. Ein Register wäre
erwünscht gewesen.
Kiel. | E. Daenell.
E. Baasch, Der Kampf des Hauses Braunschweig-Lüneburg mit Hamburg
um die Elbe vom 16.—18. Jahrhundert. Mit einer Karte. (Auch unter
dem Titel: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens,
Bd. XXI.) Hannover und Leipzig, Hahn, 1905. M. 4.—. 206 S.
Der Darstellung liegen zugrunde Akten des Staatsarchivs zu Hannover,
deren wichtigste im Anhang S. 123—206 zum Abdruck gebracht sind. Bei-
gegeben ist außerdem eine Elbkarte von 1702 aus der Kommerzbibliothek
zu Hamburg. Geschildert wird das Streben Hamburgs, während der genannten
Jahrhunderte über das benachbarte Stromgebiet der Elbe den herrschenden
Einfluß festzuhalten, bzw. auszudehnen, sich im Besitz des im 15. Jahrhundert
erworbenen Stapelrechtse, in der Stellung des alleinigen Warenstapels und
Marktes an der Unterelbe zu behaupten. Die Interessen der benachbarten
Mächte spielen in diese Frage mit herein, des Erzstifts Bremen, Dänemarks,
Brandenburgs, Magdeburgs, selbst Mecklenburgs und Sachsens, vor allem aber
Braunschweig-Lüneburgs. Mit den Beziehungen dieser letzteren Macht zu Hamı-
burg, die freilich lange Zeit hindurch infolge politischer Zersplitterung nicht
einheitlich und nachdrucksvoll wirken konnte, beschäftigt sich die Darstellung.
Im Besitz der Hoheit über die Süderelbe suchte jene diesen Arm des Stroms zur
Hauptschiffahrtsstraße zu machen. Anderseits bemühte sie sich zum Vorteil
ihrer Stadt Lüneburg die durchgehende Elbschiffahrt zu beseitigen. Zäh
und hartnäckig wurden diese Bestrebungen von Hamburg bekämpft, un-
geachtet, daB auch sein Binnenhandel, dessen wichtigste Straße durch die
braunschweigisch-lüneburgischen Territorien führte, durch diese Feindschaft
in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die politischen wie wirtschaftlichen Inter-
essen der anderen Mächte spielten feindlich oder freundlich gegen Hamburg,
wie gegeneinander in diese Fragen hinein, und Hamburg hat daraus wiederholt
144 Nachrichten und Notizen II.
für seine eigenen Absichten Vorteile ziehen können. Namentlich Magdeburg
sah sich durch die Stapelbestrebungen der Herzoge zugunsten Lüneburgs
auf die Seite Hamburgs gedrängt. Je deutlicher aber der Niedergang Lüneburgs
trotz jener Hilfen zutage trat, um so mehr suchte die braunschweigisch-lüne-
burgische Politik, gestützt auf die beanspruchte Freiheit des Verkehrs auf
der Süderelbe Hamburg seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Harburg eine Kon-
kurrentin großzuziehen, ähnlich wie Dänemark es mit Glückstadt und Altona
auch versuchte. Es waren politische Erwägungen, die mächtige Stellung
Dänemarks an der Unterelbe, die das Verhältnis der welfischen Macht zu
Hamburg allmählich günstiger gestalteten. Wiederholt fand Hamburg bei
ihr im 18. Jahrhundert Rückhalt und Vertretung gegenüber Dänemark. Es
ist wohl nicht zu bezweifeln, daß hier der Politik Hannovers durch das eng-
lische Interesse die Richtung gewiesen wurde.
Die Mittel, mit denen Hamburg den jahrhundertelangen Kampf gegen die
benachbarte niedersächsische Macht führte, waren nur selten militärischer
Natur, vorzugsweise vielmehr wirtschaftliche und wesentlich auch diplo-
matische, wobei Hamburg seine größere finanzielle Leistungsfähigkeit sehr
zustatten kam. Rechtlich zwar mußte die Stadt Stück um Stück ihre An-
sprüche auf ein Stapelrecht aufgeben. Anderseits erwiesen sich auch die Be-
mühungen ihres Gegners, Harburg zu einem wirtschaftlich gefährlichen Rivalen
zu machen, als aussichtslos. Vor allem aber ward die künstliche Förderung Har-
burgs und Altonas für Hamburg Anlaß, im 18. Jahrhundert allmählich seine
inneren Handelseinrichtungen zu modernisieren, zu einer freieren Handelspolitik
überzugehen. So war auf wirtschaftlichem Gebiet der Ausgang der ge-
schilderten Kämpfe. für Hamburg der, daß seine herrschende Stellung im
Elbverkehr noch beträchtlich verstärkt worden war.
Kiel. E. Daenell.
J. Levin Carlbom, Tre dagars slaget vid Warschau den 18.—20. juli 1656
samt de mindre fältslagen 1655 och 1656 med planscher, karta och
bataljplaner. Stockholm 1906. 209 S.
Dieses Werk, das zum 250jährigen Gedächtnis der Schlacht bei Warschau
erschienen ist, zerfällt in drei selbständige Kapitel. Im ersten behandelt der
Verfasser den Feldzug in Polen von 1655 und 1656 unter besonderer Berück-
»ichtigung des militärischen Details, im zweiten gibt er eine Übersicht über
die schwedischen und brandenburgischen Regimenter und die polnischen
Truppen, die an der Schlacht bei Warschau teilgenommen haben, unter aus-
führlichen Mitteilungen über ihre Zusammensetzung und ihre Beteiligung an
dem polnischen Feldzug. Daran knüpft er einige Angaben über die höheren
Befehlshaber beider Teile, um das Kapitel mit einer Charakteristik der beiden
feindlichen Könige zu schließen. Das dritte Kapitel endlich ist dem Haupt-
gegenstande, der dreitägigen Schlacht bei Warschau, gewidmet. Der Ver-
fasser entwirft ein sehr eingehendes Bild der Schlacht, in dem trotz aller Details
doch die Hauptlinien gut hervortreten. Da er manche neue Quellen und
Pläne heranzieht, vermag er in einigen Punkten über seine Vorgänger hinaus-
zukommen, die Hauptzüge bleiben allerdings unverändert. — Leider wird
die Nachprüfung der Darstellung des Verfassers dadurch sehr erschwert, daß
m mn -=
Nachrichten und Notizen II. 145
er entweder gar keine oder nur sehr unbestimmte Quellenangaben macht
(„ein polnischer Geschichtschreiber“, „ein Berichterstatter“ u. dgl.), doch
gibt er im Anhang wenigstens eine kurze Übersicht über das Quellenmaterial
und bringt zwei neu von ihm herangezogene Berichte (ein Stück aus einer
Lebensbeschreibung Herzog Adolf Johanns und einen Brief des Erzbischofs
von Gnesen) zum Abdruck. Sehr erwünscht sind auch die Schlachtordnungen,
die 11 Pläne und die Karte des Kriegsschauplatzes, mit denen das Buch schließt.
Hervorgehoben sei noch, daß der Verfasser im Gegensatz zu manchen älteren
schwedischen Darstellern den Verdiensten der brandenburgischen Armee
durchaus gerecht wird, in der Frage des Konfliktes zwischen Herzog Adolf
Johann und dem Großen Kurfürsten (S. 186—188) wagt er keine rechte Ent-
scheidung.
Jena. G. Mentz
Archives de la France monastique, Vol. V: Mélanges et documents publiés
a l'occasion du 2° centenaire de la mort de Mabillon. Liguge,
abbaye de Saint-Martin, Chevetogne (par Leignon, Belgique); Paris, lib-
rairie veuve Poussielgue, 15 rue Cassette 15. 1908. XLVII, 374 p. 8".
Den 200. Todestag Johann Mabillons literarisch zu begehen, hat sich
eine Anzahl namhafter französischer Historiker zusammengetan. Die Schrift
enthält fünfzehn Beiträge zur Geschichte seines Lebens, seiner persönlichen
und wissenschaftlichen Beziehungen und seiner Werke. Auf die einleitende
Gedächtnisrede, die P. Dom Cabrol am 27. Dezember 1907 in der Kirche
von Saint-Germain-des-Pres gehalten hat (III —XXXII), folgt die von
H. Stein bearbeitete Zusammenstellung derin den zwei Jahrhunderten erschie-
nenen Mabillon-Literatur (XXXIII—XLVII). Derselbe Verf. handelt über
den ersten Generalsuperior der St. Maurus-Kongregation Dom Grégoire Tarrisse
(1575—1648), indem er einiges aus seinem Briefwechsel und die Erinnerungen
des Dom Luc d’Achery an ihn aus dem Jahre 1649 abdruckt (49—89). Mabillons
Herkunft aus Saint-Pierremont in der Champagne, seine Jugend, seine Studien
und sein Ordensgelübde in Reims (1632—56) einerseits, seine Beziehungen
zu seinem Landsmanne Dom Thierry Ruinart (1682—1707) anderseits schildert
H Jadart (1—47); einem anderen seiner Mitarbeiter und Freunde, Dom
Claude Estiennot, hat A. Vidier einen Aufsatz gewidmet, dem ein Abdruck
von dessen „Hagiologion Gallicanum“ beigegeben ist (279—312). L. Delisle
druckt und bespricht die von Dom Bastide im Jahre 1677 an das General-
kapitel der Kongregation gerichtete Eingabe gegen Mabillons scharfe Kritik
der Ordensgeschichte (91—104). Einen anderen Angriff auf Mabillon, den des
Abtes von Rance in der Frage der Berechtigung wissenschaftlicher Arbeit
der Mönche betrifft ein von P. Ingold veröffentlichtes Schriftstück vom
Jahre 1725 (177—191). H Omont erörtert Mabillons Beziehungen zur Biblio-
thek des Königs (der jetzigen Pariser Nationalbibliothek) am Ende des 17. Jahr-
hunderts, deren lateinische Handschriften er mit verzeichnete, und für die
er im Jahre 1686 in Italien Erwerbungen machte (105—123); seinen Eintritt
in die Pariser Akademie der Inschriften und seinen Anteil an deren Arbeiten
schildert A. de Boislisle (313—353). Interessant ist J. Depoins Beitrag
über ein Gutachten Mabillons betreffend die Abkunft der Familie La Tour
Histor. Vierteljahrsohrift. 1910. 1. 10
146 Nachrichten und Notizen II.
d’Auvergne: der Begründer der Diplomatik fiel hier einer geschickten gleich-
zeitigen Fälschung zum Opfer (125—143). Der Bollandist P. Alb. Poncelet
S.-J. behandelt kurz Mabillons Beziehungen zu Papebroch, sein Eintreten
für die durch die spanische Inquisition verfolgten Acta Sanctorum (169—175);
das Verhältnis gegenseitiger Hochachtung litt bekanntlich nicht darunter,
daß Mabillon sich genötigt sah, Papebrochs Hyperkritik sein methodisch
grundlegendes Meisterwerk „De re diplomatica“ entgegenzustellen. Dessen
Inhalt führt L. Levillain, ebenso wie den des Papebrochschen Propylaeum
zum zweiten Bande des April der AA. SS., in sehr ausführlicher Darlegung
und Würdigung vor (193—252) — nicht ohne Grund, denn Mabillons Hauptwerk
wird heutzutage wohl fleißiger gelobt als gelesen. Seine erste Schrift druckt
Dom J.-M. Besse neu: „Officia propria regalis monasterii sancti Petri Cor-
beiensis“, 1677, mit den von ihm auf die Heiligen Adalhard und Bathilde
verfaßten Hymnen (355—372). Dom Cabrol verzeichnet in einem zweiten
Beitrage über Mabillons liturgische Studien zunächst die einschlägigen Arbeiten
innerhalb der Maurinerkongregation, dann seine eigenen und würdigt seine
Verdienste um die gallikanische Liturgie (145—167). M. Lecomte endlich
handelt über die Veröffentlichung der „Annales ordinis sancti Benedicti“
(253—278). So bilden diese Beiträge zur Gelehrtengeschichte als Ganzes eine
würdige Gabe der Erinnerung an den großen Mann, der mit der Begründung
historischer Kritik die Frömmigkeit und Bescheidenheit eines einfachen Mönches
zu vereinen wußte.
Berlin. Ernst Müller.
Auf ein schönes schwedisches Porträtwerk sei nachträglich die Aufmerk-
samkeit der deutschen Historiker gelenkt: N. Sjöberg, Svenska Porträt i
offentliga Samlingar. I. Drottningholm. II. Gripsholm, Stockholm
(Hasse W. Tullberg, 1905, 1907, Pr. 30 Kronen). In Schloß Drottningholm
hat Königin Hedwig Eleonore (f 1715) eine große Sammlung historischer
Porträts angelegt, die eifrig fortgeführt wurde, und die insbesondere Erzeugnisse
der Hofmaler Ehrenstrahl, David von Krafft, Lundberg u. a. m. enthält. Das
erste der 50 Bilder des ersten Bandes ist ein Porträt der Königin Hedwig Eleo-
nore, das letzte eines des Königs Oskar II. — Schloß Gripsholm ist vom
ersten Wasa-König erbaut und bietet in seinen Kunstsammlungen zahlreiche
Porträts (1814) von Mitgliedern des Königshauses, von Staatsmännern, Feld-
herren u. dgl. Die trefflichen 50 Tafeln des Bandes gewähren eine schöne Aus-
wahl. — Einleitungen in französischer Sprache erleichtern auch dem des
Schwedischen Unkundigen die Benutzung des Werkes. G. S.
Paul Creuzinger, Oberstleutnant a. D., Die Probleme des Krieges. Erster
Teil. Das Problem der Taktik. 2. umgearbeitete Auflage. Leipzig, Engel-
mann, 1908. 316 S.
Mit der Betonung der geistigen gegenüber der mechanischen Kausalität
wünscht der Verf. die Taktik zu den Geisteswissenschaften in Beziehung zu
setzen; zu Psychologie, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaft. Friedrich
und Napoleon erscheinen als Vertreter des idealistischen und realistischen
Prinzips, von denen ersteres auf der Ausführung der Idee des Führers durch
- —— r ne u,
Nachrichten und Notizen II. 147
einen sorgsam ausgebildeten Heeresorganismus beruht, während das zweite
auf Entwiokelung der individualistischen Kräfte ausgeht. Beide Richtungen
stehen in innerer Beziehung zum Zentralismus des friderizianischen Staats-
und Heerwesens und zum Auftreten der Massenwirkung in den Revolutions-
heeren; Gelände und Bewaffnung sind nur als Bedingungen, nicht als Prinzipien
anzusehen. Untersuchungen einer Reihe charakteristischer Schlachten er-
läutern das Kausalverhältnis zwischen Führung und Truppenleistung, be-
sonders die ganz verschieden geartete Kräfteökonomie, unter Berücksichtigung
der Nebenwirkungen. Beiden Vorbildern gegenüber kennzeichnet sich die
preußische Taktik nach Friedrich als von mechanistischen Anschauungen
geleitet — der Hauptgrund der Katastrophe von Jena. Vorbilder finden das
idealistische Prinzip in der Phalanx, das realistische in der Legionartaktik,
für die Zukunft dürfte bei dem Anwachsen der Massen das letztere eine
Steigerung erfahren. Den Gewinn seiner Untersuchungen erläutert der Verf.
durch eine Kritik von Clausewitz’ Leitfaden zur Bearbeitung der Taktik.
Während dieser bei dem dogmatischen Charakter seiner Aufgabe mit Allgemein-
begriffen operiert, historische Beispiele allerdings für wünschenswert erklärt,
macht der Verf. diese zur Grundlage für die Entwickelung eines Systems. Die
strenge Methodik dieser Einzeluntersuchungen und die straffe Zusammen-
fassung der Resultate machen das Werk auch für den Historiker äußerst lehr-
reich.
Magdeburg. Liebe.
Recueil des Actes du Comité de salut public publié par F. A. Aulard
Bd. 18. Paris 1908 Imprimerie Nationale (Kommission E. Leroux).
Selbst wer Aulards Auffassung von der französischen Revolution nicht
teilt, wird dankbar anerkennen müssen, wie viele neue Quellen uns sein un-
ermüdlicher Fleiß erschlossen hat. Eine der von ihm besorgten großen Samm-
lungen, die Publikation der Akten des Wohlfahrtsausschusses, nähert sich
mit dem vorliegenden Bande ihrem Ende. Dieser Band enthält die Akten vom
7. November bis zum 20. Dezember 1794, also aus der Zeit kurz nach dem
Sturze Robespierres. Das Comité ist seiner Allmacht entkleidet, es unter-
stehen ihm nur noch die militärischen und die diplomatischen Angelegenheiten.
So füllt die Korrespondenz mit den Volksrepräsentanten bei den Heeren einen
großen Teil des Bandes; die für uns wichtigsten von der Rheinarmee sind aller-
dings zum größten Teile schon in Reynauds Merlin enthalten. Neu und sehr
interessant sind dagegen die Berichte von der Westarmee, die uns das Bestreben
der neuen Regierung, den royalistischen Aufständen durch weitgehende Amnestie
ein Ende zu machen, in allen Einzelheiten verfolgen lassen. Dasselbe gilt von
einer Anzahl von Berichten aus verschiedenen Departements, deren Verfasser
die Aufgabe haben, die Schreckensherrschaft endgültig zu beseitigen und die
gesetzliche Ordnung zu sichern. Die Stimmung der Bevölkerung wie des Heeres
kommt zum Ausdruck, und aus den Instruktionen des Comités selbst tritt
seine hauptsächliche Tendenz, Ruhe zu schaffen, klar hervor. Den Inhalt eines
Bandes von über 800 Seiten kann man in einer kurzen Anzeige natürlich nur
ganz im allgemeinen skizzieren; doch sei hervorgehoben, daß sich auch in diesem
Bande eine ganze Reihe Belege dafür finden, wie vorsichtig die Franzosen in
148 Nachrichten und Notizen Il.
der Behandlung der Bevölkerung eroberter Gebiete waren. Immer wieder
werden die Emissäre ermahnt, die Empfindungen z. B. der Belgier in religiöser
Beziehung zu schonen. Das allein erklärt den geringen Widerstand der Fremd-
herrschaft gegenüber. Im einzelnen wird der Band erst ganz brauchbar, wenn
das in Aussicht gestellte Register vorliegt.
Leipzig. Dr. Bergsträsser.
Ein deutscher Maler und Hofmann. Lebenserinnerungen des Joh.
Christian v. Mannlich. 1741—1822. Nach der französischen Original-
handschrift herausgegeben von Eugen Stollreither. Mit acht Bildnissen.
Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 1910. XLVIII, 568 S. 8°. 10,50 M.
Es ist keiner von den ganz großen, begnadeten Künstlern, der hier in seinen
Memoiren zu uns spricht, und ich bin überzeugt, daß wohl niemand an Mannlich
gedacht und ihn genannt hätte, wenn nicht die Jahrhundertfeier der Münchner
Akademie der bildenden Künste im Jahre 1908 Gelegenheit geboten hätte,
an ihn, der zur Gründungszeit Galeriedirektor war und bei Maximilian I. Joseph
sehr viel galt, zu erinnern. Nun liegen uns seine Erinnerungen vor, die durch
ihren wirklich in jeder Beziehung anziehenden Stoff ihre Veröffentlichung recht-
fertigen, die uns aber zeigen, daß ihr Verfasser eigentlich nur als junger Mann
selbst als Künstler tätig war, in Mannheim, Paris und Rom, daß ihn aber später
die vielerlei Pflichten eines Hofmanns abhielten, sich künstlerisch zu betätigen,
so daß er nur mehr als Galeriedirektor in Zweibrücken und München auf die
Anlage, Erhaltung und Vermehrung der kurfürstlichen bzw. königlichen Ge-
mäldesammlungen Einfluß hatte. Aus diesem Grunde erzählen uns im Grunde
lediglich die seine Jugendzeit behandelnden Kapitel von seinem Lernen und
Schaffen sowie von seinen Reisen nach Paris mit dem Herzog und nach Rom
mit dem sich daran knüpfenden Verkehr mit den Großen jener Zeit. Das sind
die Abschnitte, in denen der Kunst- und der Musikhistoriker sehr viel Inter-
essantes finden wird. Da hören wir von den Pariser Theaterverhältnissen, von
Glucks Leben in Paris, von Mannlichs Verkehr mit dem Maler Boucher und dem
Enzyklopädisten Diderot, auch mit Rousseau, von den kirchlichen und künst-
lerischen Verhältnissen in Rom u. a. Die späteren Kapitel zeigen ihn als Galerie-
direktor und Hofmann, der von dem Leben und Treiben am Zweibrückner Hofe
erzählt oder über die Nöte und Ängste klagt, in die ihn die Ungnade oder Laune
seines allergnädigsten Herrn brachte. Wir sehen ihn beim Ausbau des Karls-
berges, jenes Schlosses, das Karl II. August anlegen ließ, wodurch die Finanzen
seines Landes noch vollkommen zerrüttet wurden. Bis dann die Heere der fran-
zösischen Revolution die Lande zu beiden Seiten des Rheins verwüsteten, um
auf ihre Art den Bewohnern die Freiheit zu bringen. Damals konnte Mannlich
seinem Fürsten seine Ergebenheit beweisen, indem er die Gemäldesammlung
rettete vor den französischen Gelüsten, was er dann in München abermals tun
konnte beim Nahen des Napoleonischen Heeres. So überwiegt in diesem Teile
des Werkes die politische Geschichte, die Mannlich selbst miterlebte, und deren
Schrecken auch er kosten mußte. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte
er nach der Besteigung des bayerischen Thrones durch das pfalz-zweibrücken-
sche Haus in München, wo ihm als Nichtbayern, der auch dort Galeriedirektor
war, zahlreiche Gegner erwuchsen. Sonderbarerweise erwähnt er nichts von
Nachrichten und Notizen IlI. 149
der Gründung der Akademie (vgl. dazu: E. von Stieler, Die königliche Akademie
der bildenden Künste zu München. 1808—1858. München 1909, besonders die
Beilagen II, II und V, die beweisen, welch lebhaften Anteil Mannlich trotz.
mancher Abneigung an der Gründung der Akademie nahm). Mit der Schil-
derung des Feldzuges 1812, an dem sein Sohn teilnahm, schließen die Erinne-
rungen. Erwähnt sei, daß diese eigentlich französisch abgefaßt sind, da Mannlich
nach seiner Ansicht besser Französisch als Deutsch sprach und schrieb, eine
Ansicht, die, wie man auf Grund beigegebener Proben seiner französischen
Orthographie urteilen kann, eine durchaus irrige war. Ein Stammbaum des
Hauses Zweibrücken zeigt, wieviele jetzt regierende Fürstenhäuser mit jenem
verwandt sind.
Dresden. . Hubert Richter.
Der Gesundheitskatechismus Dr. Bernhard Christoph Fausts.
Ein Beitrag zur Geschichte des Unterrichtswesens in Deutschland um
die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts von Professor Dr. phil. Karl
Roller, Großh. Oberlehrer in Darmstadt. Leipzig und Berlin 1909.
Verlag von B. G. Teubner. Gr. 8%. VIII und 204 S.
Die vorliegende, sorgfältig gearbeitete Studie ist ein neuer Beweis dafür,
wie der Philanthropismus sich um zahlreiche hygienische Fragen eifrig und
erfolgreich bemühte, die heute Gegenstand unserer Aufmerksamkeit sind.
Ein vielgebrauchtes Lehrmittel war das Faustsche Büchlein. Sein Verfasser, in
Rotenburg in Hessen 1755 geboren, entfaltete als Leibmedikus im Dienste der
verwitweten Gräfin Wilhelmine Luise von Schaumburg-Lippe in Bückeburg eine
eifrige literarische Tätigkeit, über die das Biographische Lexikon der hervor-
ragendsten Ärzte aller Zeiten und Völker von E. Gurlt-Hirsch Auskunft gibt.
Roller bietet in der Einleitung einen Überblick über die schulhygienischen
Bestrebungen in Hessen unter Benutzung der Mitteilungen über die Bücherei
des hessischen Schulmuseums, der von W. Diehl herausgegebenen Schulord-
nungen und instruktiver Aktenstücke des Großh. Hessischen Ministeriums des
Innern. S. 11—21 folgt ein Überblick über Fausts Leben und Schriften, wobei
Strieders Gelehrtengeschichte das Material lieferte. S. 22—204 wird das Ge-
sundheitsbüchlein genau besprochen, zunächst nach seiner Verbreitung, von
der Faust 1802 sagen konnte, daß nicht weniger als 150 000 Exemplare ver-
kauft seien. Zu S. 25 sei bemerkt, daß es auch in Leipzig eingeführt war; vgl.
O. Kämmel, Geschichte des Leipziger Schulwesens. Leipzig 1909. S. 484 in
der Anmerkung. Auch an den sächsischen Fürstenschulen wurde es gebraucht.
Vgl. E. Schwabe, Beiträge zur Geschichte des sächsischen Schulwesens von
1760—1820. Leipzig 1909. S. 122, Anm. 3. Zu dem S. 41 gegebenen Ver-
zeichnisse der einzelnen Ausgaben und Auflagen ist es von Interesse, die Meß-
kataloge, die ich in der hiesigen Stadtbibliothek durchgesehen habe, zu ver-
gleichen. In dem über die Ostermesse 1794 wird der Gesundheitskatechismus
als in Kommission bei P. G. Kummer in Leipzig aufgeführt. In demselben
Kataloge wird der Entwurf verzeichnet „Ausgabe für die Rhein- und Main-
gegenden. Frankfurt a. Main, bei W. Fleischer dem Jüngeren.“ Als auf der
Michaelismesse 1794 erschienen wird genannt: Gesundheitskatechismus . . .
mit 4 Holzschnitten. 2. verm. Auflage, Leipzig, D G. Kummer; bei Gelegen-
150 Nachrichten und Notizen II.
heit der Michaelismesse 1795 der Gesundheitskatechismus 4. vermehrte Auf-
lage in Leipzig bei Kummer; bei Gelegenheit der Ostermesse 1796 8. 42 die
lateinische Ausgabe von Meiner (vgl. Roller S. 47, 48). Auf der Michaelismesse
1797 erscheint vom Gesundheitskatechismus die 6. verbesserte, auf der
Michaelismesse 1798 die 7. verbesserte, auf der Ostermesse 1800 die 8. stark
vermehrte Auflage, sämtlich bei Kummer in Leipzig. Von besonderem Inter-
esse ist Kapitel 2 über die Beurteilungen, die das Buch erfahren hat. Mit
Recht wurde hervorgehoben, daß das für Kinder bestimmte Buch manches
enthielt, was an die Adresse der Erwachsenen sich richtete. Eine sehr ein-
gehende Besprechung und Würdigung des Inhalts bildet den Schluß der Arbeit,
die auch einen wertvollen Beitrag zur Verwaltungsgeschichte bildet.
Leipzig. Georg Müller.
Mit lobenswerter Raschheit ist der 30. Jahrgang der Jahresberichte der
Geschichtswissenschaft, herausgegeben von G.Schuster, zur Ausgabe gelangt.
(2 Bände, Preis 56 M.) Er will Berichte über die Literatur des Jahres 1907
bringen, muß freilich für manche Abschnitte auf spätere Jahrgänge vertrösten
und muß für andere sich mit älteren Berichten begnügen. Das Werk hat einen
erstaunlichen Umfang gewonnen und enthält in mitunter großer Ausführlich-
keit so vielerlei, daß von Einheit des Interessenkreises nicht mehr die Rede
sein kann. Ob das an sich sehr nützliche Unternehmen, dessen Leitung Be-
wunderung verdient, in dieser Art wird auf die Dauer fortgeführt werden
können, möchte mir fast zweifelhaft erscheinen. G. 8.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Tech-
nische Hochschulen. Der ao. Prof. der Geographie Dr. Alfred Grund in Berlin
wurde als Ordinarius nach Prag und der Generalsekretär der Schweizerischen
Nationalbank in Bern Dr. Julius Landmann als Ordinarius für Volkswirt-
schaftslehre nach Basel berufen. Der ao. Prof. in Jena Dr. Friedrich
Keutgen wurde als Professor der Geschichte an die Wissenschaftlichen An-
stalten nach Hamburg berufen,
Die ao. Proff. der Staatswissenschaft Dr. Albert Hesse in Königsberg und
Dr. Theophil Kozak in Basel wurden zu Ordinarien ernannt.
Der Privatdozent Dr. Franz Schultz in Bonn wurde als ao. Prof. der
deutschen Literatur und Sprache nach Straßburg und der Privatdozent Dr.
Pbilipp Witkop in Heidelberg als ao. Prof. der deutschen Literatur nach
Freiburg i. B. berufen. .
Der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Hermann Egger in Wien wurde
zum ao. Prof. ernannt. Die Privatdozenten der Geschichte Dr. Otto Car-
tellieri und Dr. Karl Stählin in Heidelberg erhielten den Titel Professor.
Es habilitierten sich: Dr. Joseph Popp (Ästhetik und Kunstgeschichte)
in München und Dr. Gustav Braun (Geographie) in Berlin,
Todesfälle. Am 8. Februar starb in Leipzig der Ordinar der englischen
Sprache und Literatur Geh. Hofrat Prof. Dr, Richard Wülker im Alter
von 65 Jahren. Wir verdanken ihm einen Grundriß zur Geschichte der
angelsächsischen Literatur (1885) und vor allem die Geschichte der englischen
Literatur von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart (1896), die bereits in
zweiter Auflage erschien.
Nachrichten und Notizen 11. 151
Am 26. Februar starb im Alter von 83 Jahren in Paris Marie Henri
d’Arbois de Jubainville. Er war 1827 in Nancy geboren, wurde Archivar
des Departements Aube und 1882 Professor am College de France in Paris.
Er war einer der bedeutendsten Forscher auf dem Gebiet der keltischen
Sprache und Literatur. Von seinen zahlreichen Schriften heben wir nur
folgende hervor: Cours de littérature celtique Tom. 1—12 (Paris 1883 £f.).
Les premiers habitants de l’Europe d’après les écrivains de l'antiquité et les
travaux linguistes Tom. 1—2 (2 éd. 1889—94). Recherches sur l'origine de
la propriété foncière et des noms de lieux habités en France. Période celtique
et période romaine (1890). Les Celtes depuis les temps les plus anciens
jusqu’en l’an 100 avant notre ère (1904). La famille celtique. Étude de
droit comparé (1905).
Im März starb in Frankfurt a. M., 79 Jahre alt, Dr. Ludwig Oelsner, der
Verfasser der Jahrbücher des fränkischen Reichs unter Pippin (1871).
Gustav Droysen.
Am 11. November 1908 starb in Halle der ordentliche Professor der Ge-
schichte Gustav Droysen. Er war am 10. April 1838 in Berlin als ältester Sohn
Johann Gustav Droysens und der Marie geb. Mendheim geboren, er besuchte
das Gymnasium in Altenburg und studierte in Jena, Berlin und Göttingen,
in Jena und Berlin vor allem unter der Leitung seines Vaters, als dessen Schüler
er in erster Linie zu betrachten ist. In Göttingen promovierte er 1862 mit einer
Arbeit über „Albrechts I. Bemühungen um die Nachfolge im Reich. I. Hälfte“.
Eine Fortsetzung ist nicht erschienen, da sich D. bald ganz der Geschichte
des Dreißigjährigen Krieges zuwandte. Als erste Frucht seiner Forschungen
auf diesem Gebiete erschienen 1863 im dritten Bande der „Forschungen zur
deutschen Geschichte“ seine „Studien über die Belagerung und Zerstörung
Magdeburgs“. Einem quellenkritischen Thema aus dieser Zeit war auch seine
Habilitationsschrift gewidmet: Arlanibaeus. Godofredus. Abelinus. Sive
scriptorum de Gustavi Adolphi expeditione princeps. D. suchte in ihr zu beweisen,
daß Arlanibaeus, der Verfasser des Arma Suecica, und Joh. Ludw. Gottfried,
der des Inventarium Sueciae, identisch seien mit Abelinus, dem Bearbeiter
der ersten Bände des Theatrum Europaeum. Diese Ansicht ist lange Zeit fast
allgemein angenommen gewesen, erst neuerdings ist es Frida Gallati gelungen,
die Existenz Gottfrieds nachzuweisen, Arlanibaeus wird man noch als ein
Pseudonym für ihn betrachten dürfen. Die Habilitation D.’s erfolgte im Oktober
1864 in Halle, dorthin ist er, nachdem er von 1869 bis 1872 in Göttingen als außer-
ordentlicher Professor gewirkt hatte, als Ordinarius zurückgekehrt, dort ist er
über ein Menschenalter tätig gewesen, 1908 trat er in den Ruhestand.
D.’s literarische Tätigkeit ist so gut wie ausschließlich der Geschichte des
16. und 17. Jahrhunderts gewidmet gewesen. Ihr gehören auch seine drei
Hauptwerke an: der „Gustav Adolf“ (2 Bde. 1869/70), der „Bernhard von
Weimar“ (2 Bde. 1885) und die „Geschichte der Gegenreformation“ (1893).
Sie alle zeichnen sich durch gefällige Darstellung aus, denn D. hat, auch hierin
seinem Vater folgend, stets Wert darauf gelegt, daß seine Werke auch künst-
lerischen Anforderungen gerecht wurden, daß sie nur die Ergebnisse seiner
Forschung, nicht die Forschung selbst darboten. Als einen Vorzug vor allem seines
152 Nachrichten und Notizen lI.
„Gustav Adolf“ wird man ferner die starke Heranziehung schwedischer Quellen
und die intensive Benutzung der Flugschriftenliteratur bezeichnen dürfen.
Sowohl der „Gustav Adolf“, wie der „Bernhard von Weimar“ müssen auch
heute noch als grundlegend gelten, wenn auch die berechtigte Kritik, die jün-
gere Forscher an vielen einzelnen ihrer Ergebnisse geübt haben, zu großer Vor-
sicht bei ihrer Benutzung nötigt. Eine gewisse Neigung zur Hyperkritik, die D.
veranlaßte, etwa in der Frage nach den Motiven für das Eingreifen Gustav
Adolfs in den deutschen Krieg die religiösen Beweggründe ganz abzuleugnen,
ist noch stärker in manchen seiner Spezialarbeiten hervorgetreten. Wir beschrän-
ken uns darauf, sie hier chronologisch aufzuführen: aus den dänischen Büchern
(Arch. f. Sächs. Gesch. II. 1864. V. 1867); die Schlacht bei Lützen 1632 (FDG.
V. 1865); die ersten Berichte über die Schlacht bei Breitenfeld (Arch. Sächs.
Gesch. VII. 1869); das Auftreten Pappenheims in Norddeutschland nach der
Schlacht bei Breitenfeld (Zeitschr. f. Preuß. Gesch. VIII 1871); der Krieg in
Norddeutschland 1632. Generalleutenant von Baudissin (ebenda IX. 1872);
die Feldzüge der Sachsen im Bunde mit Schweden (Arch. Sächs. Gesch. XII.
1874); brandenburgische Audienzen bei Gustav Adolf (Zeitschr. f. Preuß. Gesch.
XV. 1878); die evangelischen Kurfürsten und der Reichskanzler Oxenstierna
(ebenda XVI. 1879); die Verhandlungen über den Universalfrieden im Winter
1631/32 (Arch. f. Sächs. Gesch. NF. VI. 1880); Holcks Einfall in Sachsen
1633 (Neues Arch. Sächs. Gesch. I. 1880); in Sachen Bernhards von Weimar.
Eine Erwiderung an Herrn von Genzernlach (FDG. XXVI, 1886), Gustav
Adolfs Landungsgebet (MJÖG. XXII, 1901). Unser Quellenmaterial bereicherte
D. durch Herausgabe der „Schriftstücke von Gustav Adolf zumeist an evan-
gelische Fürsten Deutschlands“. (1877.) Im Jahre 1880 begann er zur Benutzung
bei Seminarübungen die „Materialien zur neueren Geschichte“ herauszugeben,
in denen er seltene Drucke zur Geschichte einzelner Ereignisse des 16. und
17. Jahrhunderts ohne Anmerkungen und kritischen Apparat zum Abdruck
brachte. Vor allem für Unterrichtezwecke war wohl auch der allgemeine „histo-
rische Handatlas“ bestimmt, den er 1886 mit Andree herausgab. Von der Tätig-
keit, die D. selbst als Lehrer entfaltete, legt die stattliche Sammlung der „Halle-
schen Abhandlungen zur neueren Geschichte“ Zeugnis ab. Auch in ihr finden
wir die Geschichte des Dreißigjährigen Krieges bevorzugt. In der eigenen
Produktion D.’s schien seit dem Jahre 1886 ein Stillstand eingetreten zu sein.
Wie wir jetzt erfahren haben, war er während dieser ganzen Zeit mit dem
Leben und den Werken seines Vaters beschäftigt. Als erste Frucht dieser
Studien ließ er 1902 den Briefwechsel seines Vaters mit Mendelssohn erscheinen
(Deutsche Rundschau Bd. 111, Jahrg. 28), in seinem Nachlaß fand sich der
erste Band einer Biographie seines Vaters!, ein sehr liebenswürdiges Buch, das
vielleicht viele seiner früheren Arbeiten überdauern wird.
Jena. G. Mentz.
! Soeben erschienen im Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. Seine Be-
sprechung erfolgt an anderer Stelle.
za E
153
Über eine neue Auffassung
des Freiherrn vom Stein.
S Von
Heinrich Ulmann.
Im Rahmen eines mit siegreicher Feinheit durchgeführten Werkes!
über die allmähliche Losschälung des deutschen Nationalstaats-
gedankens aus der Hülle weltbürgerlicher Staatsanschauung, hat
F. Meinecke zwischen die romantisch-kosmopolitischen Denker und
die Politiker der Restauration ein besonderes Kapitel Stein,
Gneisenau und W. von Humboldt gestellt, um ausführlich darzutun,
daß auch Stein nur im Bann seiner „hochuniversalen Stimmung Ver-
ständnis besessen habe für die Bedingungen nationalen Lebens“. Ihm
wäre es noch nicht gegeben gewesen, „den autonomen National-
staat“ zu schauen, „sondern den durch universale Prinzipien ge-
bundenen“.
Von Treitschke, der fälschlich in dem markigen Reichsfreiherrn
den Forderer und Förderer des nationalen Einheitsstaates gepriesen,
wären wir also durch so manche Mittelstufe zu einer so ziemlich
entgegengesetzten Auffassung hingeführt. Da lohnt es sicherlich,
der Aufgabe sich zu unterziehen, die Grundlagen der überraschenden
Aufstellung des geistreichen Verfassers schärfer zu prüfen.
Man beachte von vornherein den Ausdruck: „universale Prinzipien“.
Es handelt sich nicht um die Verschlingung der Bedingungen einer
Befreiung und Herstellung Deutschlands mit denen der Befreiung
und Aufrichtung Europas bei und nach dem Sturz des Napoleonischen
Kaiserreichs. Nein, ein romantisch-weltbürgerlicher Universalismus
soll Stein unbewußte Voraussetzung des Denkens und Handelns
geworden sein.
Also Meinecke erkennt selbstverständlich die Abhängigkeit der
Pläne Steins von der allgemeinen Lage Europas im ganzen wie im
einzelnen an. Aber er gelangt trotz methodischer Berücksichtigung
1 Weltbürgertum und Nationalstaat. (1908). S. 152—179.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 11
154 Heinrich Ulmann.
dieses Punktes im einzelnen wie im ganzen zu der Feststellung, daß
Stein immer wieder aus kosmopolitischer Urgesinnung den Forde-
rungen eines autonomen Nationalstaates die Interessen der Gesamt-
heit, Europas, vorangestellt habe. Er habe damit beigetragen „zur
Entwickelung jenes Systems der politischen Romantik, das man
später das der heiligen Allianz genannt hat“. Es könnte Meinecke
nicht genügen, wenn man zugäbe, die von Stein unter dem Zwang
der Notwendigkeit in Rechnung gestellte Hilfe fremder Mächte habe
den reinen Nationalstaat in Deutschland in erster Linie unmöglich
gemacht; jene habe zur Vorherrschaft der maßgebenden Mächte
auch über unser Vaterland in praktischer Beeinflussung und grund-
sätzlicher Festsetzung führen müssen. Meinecke will vielmehr den
einzelnen Vorgängen, den einzelnen Vorschlägen und Handlungen
Steins einen innerlicheren, prinzipielleren Sinn abgewinnen. Nicht
die harte Forderung des Tages allein, sondern eine mit der unsern
nicht stimmende Auffassung von Nation, Nationalstaat einer-,
Europa und Welt andererseits sei unbewußt treibende Kraft. Dem
gegenüber meine ich, daß die Politik der heiligen Allianz und des
Troppauer Protokolls nicht, auch nicht in nuce, Teile des Steinschen
Bewußtseinsinhalts gewesen sind bei seiner Programmbildung und
bei seinem Walten. Nicht „optimistische“ Illusion gewährt ihm
den stets wiederkehrenden Glauben, daß Deutschlands Interesse
bei England und Rußland wohl aufgehoben sei. Nicht Kosmopoli-
tismus, sondern nüchterne Realpolitik ist es, wenn er immer wieder
bestrebt ist, seine Pläne für Deutschland als im Interesse Europas
liegend zu begründen, ja wenn er sich bestimmen läßt, selbst die
künftige Verfassung Deutschlands unter die Garantie Europas zu
stellen.
Wie sollte denn Stein die Aufrichtung Deutschlands anders wollen,
als durch die zu interessierenden Großmächte! Ganz Deutsch-
land stand jaim Kampf wider beide, England wie Rußland,
handelspolitisch wie militärisch. In sich besaß es keinen
autonomen Hebel, denn die Volkskraft, an die die Patrioten appellieren
wollten, konnte militärisch unleugbar nur in Anlehnung an eine
hereinzuziehende fremde Heeresaufstellung entwickelt und furchtbar
gemacht werden. Stein war nicht so glücklich wie Themistokles,
dem es verstattet war, auf gewechseltem Schachbrett, statt mit
Hopliten, mit Schiffen die Größe seines vom Feinde besetzten Vater-
landes neu und glänzender zu gestalten! Also es blieben in der Tat
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 155
nur die europäischen Napoleonfeinde, wie man sich auch die Sache
denken mag, als Wiedereinführer Deutschlands in die Gemeinschaft
der Freien Europas übrig: auch sie nur, wenn man ihren Glauben
an die Ratsamkeit einer deutschen Mitte Europas zum eigenen
Besten zur lebendig wirkenden Kraft zu steigern verstand. Diese
Aufgabe hat Stein mit seiner mächtigen Willenskraft erfaßt. Wo
sind nun zwingende geistesgeschichtliche Beweise, daß das nur habe
geschehen können aus romantisch-kosmopolitischer Anlage oder Denk-
art heraus? Man könnte vielleicht darauf kommen, die historische
Analogie zu Hilfe zu rufen.
Wie Stein und sein Kreis die Welt teilten in Napoleonsfeinde und
Napoleonsanhänger, mit gleich inbrünstigem Haß haben mehr wie
einmal die Religionsparteien des 16. Jahrhunderts sie scheiden
wollen in Anhänger und Gegner Roms. Letztere wollten ihrer Welt-
anschauung leben und sie durchsetzen ohne viel Rücksicht auf
Volkstum und Landesgrenzen. Ist dementsprechend Stein zu ver-
stehen als Träger eines kosmopolitischen Gegensatzes wider den
Univerealismus Napoleons? Aber nähere Vergleichung belehrt
gerade über die tiefe Kluft zwischen beiden Anschauungen. Jene
Evangelischen und Katholiken in England, Frankreich, Deutsch-
land haben den bestehenden heimischen Staatsgewaälten sich wider-
setzt um ihrer Kirchen halber, ohne Rücksicht ob jene dabei ge-
schädigt oder ganz zugrunde gerichtet würden. Dagegen wollte
Stein gerade die durch Napoleons Übermacht zerdrückten nationalen
Potenzen wiederherstellen mit Hilfe der allein noch national ge-
schlossenen Völker, der Russen und Engländer. In diesem Sinne
lag es, bewußt oder unbewußt, in der Richtung seines Strebens,
Verwandtes zu Verwandtem zu fügen; hauptsächlich aber rechnete
er auf die staatliche Kraft jener Länder bei seinen Plänen. Diese
werden, so bin ich überzeugt, so restlos erklärt durch diese Gedanken-
gänge, daß es ganz besondere Gründe geben müßte für die An-
nahme, daß eine kosmopolitische Unterströmung in seiner Seele
dabei mitgewirkt hätte. Man würde solche Anhaltspunkte finden
können, wenn sich dartun ließe, daß Stein das Interesse beider Staaten
oder die Eitelkeit ihrer Herrscher über das politisch Unerläßliche
hinaus bevorzugt hätte, besonders wenn das zum Schaden Deutsch-
lands hätte gereichen müssen. Bei dem starken und stolzen Mann
dürfte selbst das als belastend vielleicht für das Vorhandensein
einer Vorliebe für „Europa“ betrachtet werden, wenn er anscheinend
11*
156 Heinrich Ulmann.
kleinmütig bei Vertretung nationaler Ansprüche zu früh zurück-
gewichen wäre. — Zugestanden von vornherein, daß für
Stein der Begriff Nationalstaat mit dem unsern sich nicht
deckte. Zeit und Erlebnisse erst konnten allmählich innerhalb
einer neuen Generation die Eierschalen des zerborstenen alten Reichs
wegschwemmen, die Stein, dem stolzen Reichsritter, dem Vertreter
eines habsburgisch-österreichischen Kaisertums noch anhafteten.
Er rang unaufhörlich mit den divergierenden Interessen von Reich
und Nation, unter wechselnder Gestaltung seiner Gedanken. Aber
welchem handelnden Deutschen wäre es damals, und sonderlich
vor Ende 1815 anders ergangen? Das was Meinecke den autonomen
Nationalstaat nennt, der in dauerhafter Gesundung nach aller
historischen Erfahrung nur das Werk einer auf sich allein gestellten
Politik sein kann, war damals unmöglich und höchstens konstruk-
Heem Denken oder gefühlsmäßiger Intuition erreichbar. Die Kräfte
und die Einsicht waren gleichermaßen unzureichend, selbst der
Wille nur ganz vereinzelt vorhanden. Auch Stein war von den all-
mächtigen Umständen abhängig, so gut wie Hardenberg, nur daß
er weniger der Sklave des Augenblicks wurde und das Bleibende
fester im Auge behielt. Wenn es, wie Meinecke meint, wirklich
eine Illusion wäre, daß Stein das vaterländische Interesse bei Ruß-
land und England geborgen wähnte, so hat es nie eine rettendere
und zweckmäßigere Illusion gegeben. Stein kann nicht geglaubt
haben, daß beide ihrer eigenen Interessen vergessen würden. Aber so
relativ gleichgültig seinem hohen Deutschtum Dynastien und Landes-
grenzen waren, ebenso stand ihm alleräußerstenfalls der vaterlän-
dische Boden selber erst in zweiter Linie. „Das Vaterland“, schrieb
er am 22. Juni 1812 an Gruner, „ist da, wo sich die Ehre und die
Unabhängigkeit findet.“ Solange, auch in fernem Land und im An-
schluß an fremde Fahnen, ein Häuflein Unerschrockener aufrecht
steht, ist die Sache des Vaterlandes nicht verloren.! Ich weiß nicht,
warum Meinecke dieses Wort nicht berücksichtigt hat. — Si fractus
illabatur orbis impavidum ferient ruinae! Damit hängt zusammen,
was beiläufig erwähnt sei, daß im Dienst der Fremden keine Entwür-
digung gesehen wird, im Gegenteil. Ja, jene „Aufrechten“ wagen
es rücksichtslos die bestehenden Ordnungen des Vaterlands in seinen
Einzelstaaten zu ignorieren, und jedem Deutschen, er gehöre an, wem
! Bemerkenswert die Übereinstimmung mit einem Träger der „konservativen
Nationalstaatsidee‘“ wie Ranke S. W. 49/50, S. 326.
D
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 157
er wolle, zuzurufen: Her zu uns! Von so hoher Warte aus sind auch
die zu Hilfe gerufenen fremden Staatskräfte nur eine durch die
Umstände veranlaßte Begleiterscheinung, kein internationales Gängel-
band. Viel eher als Cavour, der sicherlich geglaubt hat, den italie-
nischen Nationalstaat zu erreichen trotz französischer Unterstützung,
durfte Stein des Glaubens sein, in Anlehnung an jene Bundes-
genossen werde ein so oder so gestalteter autonomer Nationalstaat
sich ergeben. Es ist nicht, scheint mir, gestattet, aus dem nachherigen
Schicksal Deutschlands Schlüsse zu machen auf Steins Denkart.
Revolutionsfurcht, Ruhebedürfnis, Eifersucht und Schwäche der
Regierungen haben ohne zwingende Not in der Zeit der Restauration,
dem Ausland zuliebe, Deutschland zum politischen Schlaf verdammt.
Aber Stein durfte, ohne die Absicht, Rußland und England hin-
sichtlich der zukünftigen Stellung Deutschlands täuschen zu wollen,
voraussetzen, daß, beim Zustandekommen einer einigermaßen
kräftigen Verfassung, Deutschland frei von Bevormundung sich
selbst leben würde. Nicht Dienste hat er die Fremden von uns für
ihre Hilfe erwarten lassen. „Europa“ war gedient durch das bloße
Vorhandensein eines mitteleuropäischen deutschen Staatswesens:
ja die bloße Tatsache, daß die „Leere“ ausgefüllt ward, mittelst
deren seit Jahrhunderten die Ströme des Kriegs auf unser Vater-
land gelenkt waren, war ein Gewinn für die Sicherheit Rußlands.
Mehr hat Stein in seinen beredten Denkschriften und Vorschlägen
nie verheißen.
Wie sein gelegentliches willkürliches Umspringen mit den Grenzen
deutscher Staaten, das Kennzeichen der Kabinettspolitik, ein Be-
leg sein soll für universalistische Grundanschauung, ist mir nicht
verständlich. Haben doch auch die Erben der Praxis der Kabinette
des 18. Jahrhunderts, die enragierten Verfechter eines modernen
französischen Nationalgedankens, die Jacobiner, dem gleichen
System gefrönt. |
Es ist bekannt, zu welchen willkürlichen Umrissen eines neuen
Deutschlands Stein bei dem verzweifelten Bestreben später gelangt
ist, neben den beiden deutschen Großmächten ein besonderes
Reich herzustellen, z. B. indem erPreußen rechts der Elbe ganz draußen
lassen wollte, ebenso wie die Mehrzahl der österreichischen Kron-
lande.! In diesem Zusammenhang sei noch einer Stelle im Konzept
der Denkschrift vom 18. September 1812 gedacht, auf die übrigens
! Adolf Schmidt, Geschichte der deutschen Verfassungsfrage, 160 ff.
158 Heinrich Ulmann.
Meinecke nicht Bezug genommen hat.! Da will Stein anscheinend
nach Zurückweisung der Verfassungen von 1648 wie von 1803 ein
Reich schaffen von der Oder bis zu Rhein und Maaß. Allerneuestens
ist daraus der Schluß gezogen worden?, als ob Stein das Land öst-
lich der Oder ruhig an Rußland habe überlassen können. Daher ist
es, um das Motiv universalistischer Grundstimmungen auszuscheiden,
wohl gut, darauf hinzuweisen, daß auch diesmal es sich handeln wird
um eine Modalität, um Preußen außer dem Reich ebenso wie Öster-
reich, dessen daneben ausdrücklich gedacht ist, eine selbständige
Stellung zu bewahren. Stein hat seinerseits stets die Ausdehnungs-
tendenzen einer russischen Partei selbst bis zur Weichsel bekämpft und
Rußlands Uneigennützigkeit wenig später ausdrücklich vorausgesetzt.
Doch weiter!
Stein hatte 1808 den Stolz gehabt, Deutschland nur durch sich
selbst retten zu wollen, war aber 1812 zu der Resignation gelangt,
daß das nur durch fremde, gemeint ist vor allem englische Hilfe und
Leitung, zu erwarten sei. Ferner hatte er 1812, also auf diesem
Wege, Deutschland und Italien zum Besten der Ruhe Europas zu
großen Massen zusammenballen wollen. Weil Stein nun im Mai 1814
bei den Pariser Verhandlungen den Vorschlag sich angeeignet hatte,
den König von Sachsen nach Italien zu verpflanzen, wird aus dieser
Inkonsequenz der Vorwurf abgeleitet, daß die große Idee nationaler
Selbständigkeit bei ihm nicht auf dauerhaftem Grund geruht habe:
vielmehr sei der moderne Nationalgedanke in ihm von universaler
Tendenz durchsetzt. Das beweise sein Vertrauen auf England, dem
er die Diktatur zuweise, eine Auffassung, die nur verständlich sei,
wenn er nicht nur an eine vorübergehende Alliance, sondern an
dauernde europäische Solidarität glaube (Meinecke 155—157).
Mit dieser Auffassung dürfte doch kaum stimmen, daß kurz vor
jener Äußerung Stein Rußland eine ähnliche Rolle zugedacht hatte
(Lehmann III, 146). Es kam ihm eben auf die Kraft und Einheit
in der Leitung der zu entfachenden nationalen Insurrektion an je
nach den Kriegsaussichten.
Was Italien betrifft, so war seine Einheit damals schon durch
die Erhaltung der Herrschaft Murats (eines Nichtitalieners!)
1 Mitgeteilt von M. Lehmann: Stein III 160, Konzept vom 17. September.
In die Denkschrift selbst ist der Satz nicht aufgenommen. Die Stelle ist
übrigens recht unklar.
3 Baumann: Th. von Schön. Seine Geschichtsschreibung S. 110.
-
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 159
unmöglich. Stein verzichtete auf die Idee zum Besten der
damals gerade von ihm gewünschten Einverleibung Sachsens in
Preußen. Daß er damit nicht sein nationales Prinzip preisgab, be-
weist sein wenig Tage früherer Protest an den Zaren gegen die Ver-
sorgung französischer Großer in Deutschland.’ Und die Hand aufs
Herz: ist bei der zugrunde liegenden Annahme, daß streng national
gesinnte deutsche Gegner Napoleons damals an die Möglichkeit
dauernder politischer Anlehnung an England nicht hätten denken
können, wenn sie nicht innerlich ein Quantum Kosmopolitismus
in sich getragen hätten, ist da nicht eine heute vielfach vorhandene
Verstimmung unbewußt miterzeugend gewesen’?
Im folgenden wird als Beweis der gleichen universalistischen
Denkart in Denkschriften Steins hervorgehoben, daß nur England
und Rußland, nicht aber andere Mächte, vor allem nicht Frank-
reich, als künftige Verbündete Deutschlands ins Auge gefaßt würden.
Ja wirkte denn nicht im engen Verein mit Stein E. M. Arndt, der
den Haß gegen Frankreich den kommenden Generationen als poli-
tisches Erbstück vermachen wollte? Hat Stein nicht dauernd
mit geradezu ausschließender Verachtung über die Franzosen als
Menschen und Politiker geschrieben.
Dann wird von Meinecke starkes Gewicht gelegt auf eine Denk-
schrift vom 1. November 1812, die Stein dem Lord Walpole nach
Wien mit auf den Weg gegeben habe, zunächst wegen des Satzes:
„die deutschen Angelegenheiten müssen durch England, Österreich,
Rußland geordnet und Preußen mit fortgerissen werden“. Meinecke
will in diesem Augenblicksvorschlag zugleich eine innere Erfahrung
Steins erblicken, „die in gewisse schon vorhandene Kategorien
seines Denkens hineinströmte und durch dessen doktrinäre apriorische
Bestandteile bestimmt wurde“.
Stein präzisiert in jener Denkschrift den dritten seiner Vorschläge
aus der Denkschrift an den Zaren vom 18. September. Die neue
Fassung enthält eine Teilung Deutschlands zwischen Österreich
! Pertz IV 8. Vgl. ebendas. 292 die Erklärung, daß es ein Schimpf für
die Nation und eine Beleidigung der Nationalehre sein würde, wenn
E. Beauharnais ein deutsches Fürstentum erhielte.
3 S. Pommersche Jahrbücher X meinen Aufsatz: Kosegarten und Arndt
als politische Gegenfüßler im Jahre 1813.
8 S. die von E. Meier, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechte,
entwickelung Preußens II, 218; 225ff. zusammengestellten Zeugnisse.
160 Heinrich Ulmann.
und Preußen, so daß beide vergrößert und konsolidiert, zugleich aber
mit der konstitutionellen Vorstandschaft über die erhaltenen größern
Mittelstaaten („abhängig vom Königreich, aber nicht dessen Be-
standteile”) betraut würden. Soll man wirklich glauben, daß Stein
drei Großmächte für erforderlich gehalten habe, um Preußen zu
einer ihm so überaus günstigen Verfassung! Deutschlands zu
zwingen? Der Ausdruck „fortreißen“ kann sich nur auf eine Nö-
tigung zum Anschluß an die antifranzösische Koalition beziehen. Aber
wird damit nicht erst recht Wasser auf die Mühle der gegnerischen
Ansicht geleitet? Alexander und die Seinen waren 1805 an der Arbeit
gewesen zu ähnlichem Zweck de forcer la main & la Prusse. Der
von seiner Aufgabe als Retter geblendete Zar war 1805 zu diesem
rasch bereuten Versuch wohl verleitet durch einen kosmopolitischen
Gedanken, nämlich den, daß angesichts der allgemeinen Gefahr
für Europa Neutralität unstatthaft sei. Darin liegt eine Beschrän-
. kung freier, unbeteiligter Staaten im Namen eines universellen
Prinzips. Ist nun etwa Stein, der 1805 als Finanzminister in Berlin
jene beängstigenden Tage mit durchlebt hatte, der jetzt in Peters-
burg mit Alexander in naher Beziehung stand, ähnlich von einer
ethischen Grundanschauung fortgerissen gewesen, etwa von dem
Grundsatz einer Pflicht für die Staaten, den „Guten“ allezeit auf
jede Gefahr hin sich anzuschließen ?
Soweit ich sehen kann, sind es nur preußische und weiter deutsche
Gründe, die Stein geltend gemacht hat, wenn er zu Deutschen
redete. Und weiter: die Situationen gleichen sich nicht. Preußen
ist 1812 im offenen Kriegszustand wider Rußland und Eng-
land. Die Notwendigkeit, Preußen mitfortzureißen, ist
lediglich eine Konsequenz dieses Kriegszustandes seitens
der Sieger. Was für Preußen vorgeschlagen wird, ist ferner nur
eine Nuance der allgemeinen Forderung vom 17. November, die
Regierungen zu überwachen, zu leiten und in gewissen Fällen sich
ihrer zu bemächtigen.
Somit wird man auch aus diesen Gedankengängen nicht auf kos-
mopolitische Strömungen in Steins Innern schließen dürfen. Wohl
sprüht aus allem, was Stein damals geschrieben, die feurige Über-
zeugung, daß der einzelne Staat dem Ganzen sich schulde. Aber er
1 Meinecke 158. — Meine Auffassung wird sodann gerechtfertigt durch
analoge Wendungen bei Pertz, SS III 205 und 209. S. meine Russisch-
Preußische Politik 164f.
U E
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 161
hat ihn nicht auf ein internationales Gebiet bezogen. Selbst in dem
interessanten Briefentwurf für seinen ehemaligen königlichen Herrn
vom 28. Dezember 1812 wird dem König nur die Pflicht gegen sein
Volk und seinen Staat energisch klargemacht; die Russen erscheinen
nur als eine nachahmenswürdige Nation und ihr Kaiser als Helfer.!
Aber das Doktrinäre, Kosmopolitische soll in derselben Denk-
schrift vom 1. November deutlich herausspringen in Vorschlägen
über die politische Gestaltung des außerdeutschen Europa.
Sorels bekannte Auslassungen über die diplomatischen Hilfsmittel
zur Zeit der Kabinettspolitik und Gneisenaus groß-hannöversche
Einfälle sollen verdeutlichen, wie Stein es habe fehlen lassen an
Achtung vor historischer Staatspersönlichkeit und vor fremder
Nationalität. Die Rüge gilt besonders dem Plan, Holland und die
jütische Halbinsel mit England zu vereinigen, sowie den Rest des
feindlichen dänischen Reichs, soweit es nicht deutsch ist, an Schweden
zu geben.
Deutschland geteilt in eine österreichische und eine preußische
Einflußsphäre (s. vorn); seine Grenzen Maas, Luxemburg, Vogesen,
dazu Schleswig-Holstein. Der König von Sachsen nach Polen ver-
pflanzt, so daß Preußen vom polnischen Land nur eine territoriale
Verbindung zwischen Schlesien und Ostpreußen bekommt. Ruß-
land ist zu groß und gerecht, sich zu vergrößern. Die Rhein- und
Maasmündung bleiben vertragsmäßig frei.
Diese Phantasie über die Teilung der Beute des Bären, der nach
Steins Erwartung in Rußland erlegt war, ist nach meinem Emp-
finden das Nationalste vom exklusiv deutschen Standpunkt aus,
was sich denken läßt. Stein suchte England, das für Einfügung
Hannovers in die preußische Interessensphäre gewonnen werden
sollte, durch außerdeutsche Beutestücke zu trösten. Die Beraubung
Dänemarks um Norwegen war in Petersburg abgemachte Sache:
es mag dahingestellt sein, warum es Stein momentan für richtiger
gehalten hat, diesen Staat gänzlich verschwinden zu lassen. Niemand
wird überhaupt solchen Länderschacher in Schutz nehmen. Aber
das Vorgeschlagene im Zusammenhang ist, wir sahen es schon,
dem Gedanken des deutschen Nationalstaats, soweit die als fort-
dauernd vorausgesetzte Rivalität zwischen Österreich und Preußen
es zuläßt, günstig. Es stammt aus der Gedankenrüstkammer der
1 Sybels Historische Zeitschrift N. F. 27 S. 278.
162 Heinrich Ulmann.
alten Kabinettspolitik. Diese aber ging von dem Grundsatz der
Staatsraison und keineswegs von kosmopolitischen Liebhabereien aus.
Nun fällt es mir ja nicht ein, zu verkennen, daß die „großen Inter-
essen Europas“ (für die Dänemark nichts getan zu haben beschuldigt
wird) bei Stein eine Rolle spielen. Es ist darauf im früheren von
mir ebenso wie von Meinecke hingewiesen.
Stein hat auf das „Deutschland durch sich selbst“ verzichtet,
aber nie die stolze Auffassung aufgegeben, die sich nennt: „Deutsch-
land für die Deutschen“. Daß er der hannöverschen Regierung
das Deutschsein nicht absprach, lag schlechthin gegeben in seinem
historischen Verwachsensein mit dem alten Reich. Er hat die Herr-
schaft Undeutscher in unserer Mitte als einen Schimpf für die
Nationalehre verworfen (s. vorn). Sein Nationalgefühl war darin
autonomer als das heute noch gültige Recht, das fremden Seitenlinien
deutsche Throne offen hält. Ich kann daher nicht mit Meinecke
(174) den Vorschlag eines Viererdirektoriums, an dem Hannover
teilnehmen sollte, als Folge einer Überschätzung der europäischen
Gemeinsamkeiten, als Kind einer weltbürgerlich-ethischen Auffassung
begreifen.
Man mache sich nur klar, daß Stein sodann im Jahre 1814 die
Geister, die er in der Not gerufen, erst recht nicht los werden konnte.
Ohne Rußland und England war ein Definitivum für Deutschland
damals undenkbar: man erinnere sich des ursprünglichen Kaltsinnes
der österreichischen Politik mit ihrem System von Alliancen und
der vertragsmäßigen Souveränität der Rheinbündler. Hätte der
König von Preußen etwa diese Denkart überwinden können? Es
müßte meines Erachtens geradezu auffallen, wenn Stein sich des
Hebels, der durch sein Verhältnis zum Kaiser von Rußland besondere
Kraft gewann, nicht bedient hätte. Ich vermag darin nicht eine
Überschätzung der egoistischen Triebfedern der Politik aus welt-
bürgerlich-ethischer Gesinnung heraus zu verurteilen. Es war aus-
gesprochenermaßen der Argwohn gegen die Ende 1813 besonders
bedenklichen Absichten Metternichs, die Stein den sicherlich uns
mißfälligen Gedanken eingab, der Zar solle schon jetzt eine Kom-
mission zur Beratung der deutschen Verfassung einsetzen, der
außer Stein, Humboldt, der deutschgesinnte Österreicher Stadion
und der Russe Rasumowski angehören sollten.!) Aber man vergesse
! Lehmann, Stein III 350.
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 163
nicht, dieser Verzweiflungsstreich ist geschehen, unmittelbar nach
den im nationalen Sinn heillosen Verträgen mit den Rheinbundstaaten,
die jedes nationale Band unmöglich zu machen schienen. Die krieg-
führenden Mächte haben dann im Januar und wieder in Chaumont
am 1. März 1814 festgesetzt, daß Deutschland durch ein föderatives
Band vereinigt werden sollte. Konnte man sie in Wien entbehren?
Aber Stein hat nicht nur wiederholt die Unterstützung Alexanders
angerufen, er hat sich sogar für dieGarantie des künftigen Deutschen
Bundes, so bedenklich sie ihm schien, gewinnen lassen, allerdings
auf Rußland und England beschränkt. Aber auch dies nicht, um
den Fremden irgendeine Einmischung, etwa bei Fortbildung dieser
Verfassung, zu erlauben. Vielmehr hatte er schon bei Eröffnung
des Kongresses dem russischen Kabinett als Folge seiner seitherigen
Stellung zu den deutschen Angelegenheiten anheimgestellt, die Ent-
scheidung den deutschen Mächten zu überlassen und selber allein
„gewährleisten und gegen Unterdrückung zu schützen“.! Das
Schiedsrichteramt ist nicht, wie man aus Meinecke 172 zu vermuten
geneigt sein könnte, für deutsche, sondern für allgemeine Interessen
hierbei den großen Mächten überwiesen.
Stein, meint Meinecke, habe sich aber nicht nur der tatsächlichen
Machtlage angepaßt, sondern auch „keine inneren durchschlagenden
Skrupel, keine prinzipielle Abneigung gegen die Hereinziehung
des Auslandes in die höchste nationale Angelegenheit empfunden“.
Er hat doch aber die Garantie für sehr bedenklich gehalten, selbst
beschränkt auf den Schutz des Deutschen Bundes. Er wußte wohl,
welche Ansprüche vor allem aus einer Aufnahme der Bundesakte
in die Kongreßakte einmal abgeleitet werden könnten. Aber an-
gesichts der Unzuverlässigkeit der Napoleonsstaaten konnten wider
neue Erschütterungen von Westen her eben nur die Mächte schützen.
Hierbei könnte Stein vielleicht in die Gedankengänge von F. Gentz
eingegangen sein. Mit ihm war er während seines österreichischen
Exils vertraut geworden und er hatte ihm noch im Oktober 1813
eine Stelle in dem von ihm zu leitenden deutschen Verwaltungsrat
zugedacht.?
Gentz hatte längst im Verschwinden eines „Europa“ eine Grund-
ursache des französischen Übergewichts erkannt. Die einzelnen
Staaten haben durch ihre rein egoistische Politik, durch Sonder-
1 Pertz, Stein IV 112. ? Gentz Tagebücher I 59 u. 268.
164 Heinrich Ulınann.
abschlüsse mit dem gemeinsamen Feind, die eine gemeinsame Hut
der gegnerischen Zusagen in den Verträgen ausschlossen, die Dämme
gegen die Universalherrschaft niedergerissen. Als Mittel zur Her-
stellung eines dauernden Gleichgewichts hatte Gentz längst eine
europäische Garantie der Verträge gefordert. Warum sollte sich
Stein nicht von dem Zutreffenden des Kalküls überzeugt haben, ohne
sonstige Berührung mit der Denkart von Gentz? Wenn Stein das
Interesse Rußlands und Englands an einem gegen Frankreich
widerstandsfähigeren Deutschland im Kampf der Meinungen ein-
mal zu hoch eingeschätzt hat, so spiegelt auch das keine universa-
listische Staatsanschauung zurück. Der Europäer, soweit er in ihm
wirksam war, ist meines Erachtens durchaus das Kind seiner prak-
tischen Politik, nicht seines Herzens oder richtiger seiner ethisch-
universalistischen Überzeugung. Steins Sittlichkeit scheint mir
sowieso eine Sache für sich zu sein, sie war ein Teil seines Aller-
heiligsten, seiner Religion, nicht aber eine Art Triebrad innerhalb
einer ethisch-weltbürgerlichen Menschheitsanschauung.
Auch ist ja Stein durchaus nicht so bar aller Diplomatie, um nicht
einmal seine Ausdrucksweise zu modeln nach seinen Absichten.
Er hat nicht gerade wie Hardenberg mit der Waffe zu wirken ge-
sucht, daß die Mächte ein Interesse hätten, Preußen eine hinläng-
lich gute Position zu schaffen, damit es nicht an weitere Vergröße-
rungen zu denken brauche. Man muß, erklärte Stein jedoch dem
Zaren, der ihm Vorwürfe machte wegen seiner Opposition gegen
die Polnische Konstitution, man muß die Prinzipien bei ihrer An-
wendung modifizieren, nach der Natur des Objektes, worauf sie an-
gewendet werden.” Er hat das sogar auf die Personen ausgedehnt?
Stein hatte in Rußland die Erfahrung gemacht, daß Alexander
eingegangen war auf den Gedanken, ein herzustellendes Deutsch-
land sei der beste Schutz gegen Wiederholung der eben bestandenen
Invasionsgefahr. Notgedrungen mußte er (so empfinde ich wenig-
stens), festhalten an jener Auffassung im Sinn eines Gegenstandes
russischer Interessen, als sich nach dem Aufhören der akuten Ge-
1 E. H. Graf zu Münster: Politische Skizzen über die Lage Europas 215
(Depesche vom 24. Dezember 1814).
* Historische Zeitschrift N. F. 24 S. 352.
® August 1813 rühmt er den Kronprinzen von Schweden als tapfer und
geistvoll, den er im November schilt als lästig und ohne Talent (Ompteda
Ill 227. — Historische Zeitschrift N. F. 10 S. 1%).
re A-
Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 165
fahr Gesichtspunkte des russischen Staatsegoismus stärker bemerkbar
machten. Stein hat diese nicht als kosmopolitischer Illusionist
übersehen: er konnte nur hoffen, sie zu überwinden, wenn er mög-
lichst stark auch gegenüber der nationalrussischen Richtung um
Alexander die mittelbare Verstärkung Rußlands und Europas
geltend machte, welche ein in sich gefestetes Deutschland darbot.
Niemand dürfte aus solchen Gedankengängen entnehmen, daß der
stolze Reichsfreiherr ausginge von dem Besten Europas, wenn er für
Deutschland sorgte. Nicht an sich, nicht für sich selbst postuliert
er ein „Europa“, sondern nur insofern als sein Bestand eine Gewähr
für das erkrankte und erst wieder einzurenkende deutsche Vaterland
darzustellen schien. Es konnte ihm nicht einfallen, die Welt, wie sie
nun einmal war, wegleugnen zu wollen. Er mußte sein Deutschland,
. das ja nicht mehr war, hineinkomponieren. Die Beschränkungen
oder Lücken, die es der Betrachtung aufweist, sind nicht Resultate
weltbürgerlicher Sinnesart, sondern Resultate bitterer Not-
wendigkeiten. Wo sind Beweise, daß ihm Zugeständnisse an
dies Weltverhältnis leicht geworden wären, oder daß er, inner-
lich Kosmopolit, leichtherzig mit solchen weiter gegangen wäre,
als in der Natur der Dinge begründet war? Wissen wir denn, was
für ein Deutschland Stein zu errichten gewünscht hätte, wenn die
Umstände draußen wie drinnen andere gewesen wären? Die Fest-
stellung seines innersten Gedankens muß scheitern an seinem gleich-
falls unfreiwilligen Schwanken zwischen Österreich und Preußen.
Dieser damals unlösbare Gegensatz band sein Wollen wie das der
meisten anderen, Erst nach Auskämpfung des historischen Gegen-
satzes zwischen gewordener und werdender deutscher Macht konnte
der Nationalstaat in der Form begründet werden, wie wir es erlebt
haben. Daß er schon vor der gewaltsamen Entscheidung dialektisch
gedacht werden konnte, erklärt sich beiläufig gesagt aus vielen
Ursachen, besonders dem Fortschwingen der einmal bewegten
Gedanken, der Kräftigung des rein deutsch gewordenen Preußen
und der weithin empfundenen Schutzbedürftigkeit Deutschlands.
Meinecke (177) meint ferner auch in der Art, wie Stein die innere
Wohlfahrt der Untertanen der Einzelstaaten in Beziehung zu
der Verfassung bringt, deren Aufrichtung er den leitenden Staats-
männern ans Herz legt, den „Primat des ethischen Gedankens“ in
ihm zu erkennen. Aber es darf doch nicht übersehen werden, daß
als letzte Folge der Fortdauer jener kleinen Despotien nicht etwa die
166 Heinrich Ulmann.
Verunedelung der Individuen von Stein aufgeführt wird, sondern
„die Entfremdung der verschiedenen Länder mit jedem Jähr“.!
Und in der wiederholten Betonung des durch den ehrgeizigen Souve-
ränitätsdünkel insbesondere Bayerns und Württembergs angerich-
teten Schadens steht als erster Punkt „die Vereinzelung gegen den
Bund"? Wie sehr außerdem gerade hierbei in Stein die reichs-
ritterschaftliche Entrüstung über die Bureaukratie überschäumte,
ist ja bekannt.
Vielleicht ist es auch beachtenswert, daß Stein wiederholt den ihm
angetragenen Posten des österreichischen Bundestagspräsidenten
abgelehnt hat. Wenn jener universalistische Hauch sein Innerstes
wirklich bewegt hätte, so hätte er sich doch hierbei wenigstens
nicht auf seine seit 40 Jahren angeeignete Ansicht und politische
Überzeugung, nämlich im Dienst Preußens, berufen können, wenn
er Deutschland hätte leiten helfen sollen als Beauftragter der un-
vergleichlich „europäischeren“, universaleren Macht gegenüber der
preußischen Staatspersönlichkeit.® Und derselbe Stein hatte sich
energisch für ein österreichisches Kaisertum ausgesprochen und für
Preußen damals nur sehr mäßige Sympathien bewiesen.
Wenn Meinecke in seiner späteren Darstellung Friedrich Wil-
helms IV., dessen Auffassung der Steins möglichst nahe gerückt
wird‘, zu dem für beide gültigen Verdikt kommt: „Man hielt es
also (1850) für einen mit der Ehre vereinbaren Ausweg, Deutsch-
lands und Preußens Schicksal von den Mächten des Auslandes be-
raten und entscheiden zu lassen“, so sei es erlaubt, zu erinnern,
daß Bismarck 1850 zu den Komplizen gehörte und daß dieser selbst
nach der Gründung des Nationalstaates bei der Luxemburger Frage
dem populären Krieg die Anheimgebung der Entscheidung an die
fremden Mächte vorgezogen hat. Wenn er dabei Rücksicht ge-
nommen hat auf die noch nicht überstandenen Geburtswehen unseres
Reiches, so muß dasselbe gelten für die Stellungnahme Steins in
den Jahren 1812—1815.
Ferner hat selbst ein Heinrich von Treitschke noch 1860 gemeint,
daß die nationale Einheit, selbst auf dem Wege innerer Revolution,
nur zu gewinnen sein würde mit Hilfe europäischer Komplikationen.
Darunter braucht nicht bloß verstanden zu sein die Ausnutzung
der Gelegenheit bei Kämpfen dritter, sondern ebensowohl, wie es
! A. Schmidt a.a. O. 60. 2 Pertz IV 148,
3 Pertz, Stein VI, 2. Beilage 195. ZA oO. 263 vgl. 262 und 256; 259,
m ve ven
See Si R Seene Se Geet
=
Über eine neue Auffasssung des Freiherrn vom Stein. 167
Bismarck 1866 ausgeführt hat, Bündnis mit den Gegnern des eigenen
Gegners.
Endlich scheint es auch wenig glaublich, daß ein weltbürgerlich
urteilender Politiker so niedrig wie Stein das internationale Gemein-
schaftsgefühl der Dynastien eingeschätzt habe würde, dessen Vor-
handensein sich als wirksamstes Hindernis eines planmäßigen Auf-
tretens des Zentralverwaltungsrates und nachher der Verfassungs-
arbeit erwiesen hat.
Was ich für Stein nicht zuzugeben vermag, gestehe ich bereit-
willigst zu für Wilhelm von Humboldt, der in der Tat Deutsch-
land einrichten wollte nach den Bedürfnissen Europas, der ferner
für einen kraftvollen politischen Verband Gesamtdeutschlands als
ein echter Sohn des universalen Zeitalters schon deshalb nicht war,
weil er Einbuße an geistigen Gütern bei einseitigem Machtstreben
voraussetzte und fürchtete.! Auch wenn somit Steins Gestalt
herausgehoben werden müßte aus der eindrucksvollen Galerie,
die so meisterlich Meinecke hergestellt hat, von der Staatsauffassung
der Romantik bis zu der Bismarcks, es würde seinerGesamtauffassung
nicht an verbindenden Mittelgliedern gebrechen können.
! Ich habe schon vor Jahren dies ausgesprochen: Aus amtlichen Berichten
Wilhelm von Humboldts i. J. 1816 in: Forschungen zur brandenburgischen
und preußischen Geschichte VII 115.
168
Kleine Mitteilungen.
Zur Frage der Jahrbücher.
Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter
Heinrich IV. und Heinrich V, Siebenter Band: 1116 (Schluß) bis
1125. Leipzig 1909.
Von dem vorliegenden letzten Bande der Jahrbücher von Meyer von
Knonau eine eingehende Besprechung zu liefern, könnte mit Recht als über-
flüssig angesehen werden. Jedermann kennt den Autor und seine Arbeits-
weise aus den früheren Bänden und wird es dankbar begrüßen, daß diese,
auch wenn man es nur rein äußerlich nimmt, gewaltige Arbeit der Jahr-
bücher Heinrichs IV. und V. nunmehr abgeschlossen vorliegt. Eine
Besprechung könnte auf Einzelheiten aus dem neuen Bande eingehen,
oder zu dem gesamten Werke und seinen wissenschaftlichen Ergebnissen
Stellung nehmen. Das eine erscheint mir wenig fruchtbar, zu dem
andern fühle ich mich nicht berufen. Dagegen ist es vielleicht nicht
überflüssig, mit wenigen Worten unter allgemeinen Gesichtspunkten auf
die Diskussion? einzugehen, die sich neuerdings über den Wert der Jahr-
bücher in der Form, die sie in den letzten Bänden haben, erhoben hat.
Auch wenn die zu erörternden Gesichtspunkte in dieser oder in früheren
Diskussionen meist schon vorgebracht worden sind, glaube ich doch, daB
sie gegenwärtig, wo sich verschiedene Standpunkte ziemlich schroff gegen-
überstehen, wieder vorgebracht und erwogen werden können.
Es sind zwei nicht ganz identische Ausstellungen an den Jahrbüchern
gemacht worden, einmal speziell an dem ersten Bande von Simonsfeld,
daß er an wissenschaftlicher Verarbeitung und künstlerischer Gestaltung
des Materials auch im Rahmen der Jahrbücher und ihrer als richtig aner-
kannten Prinzipien hinter berechtigten Anforderungen zurückbleibe, sodann
generell an den Jahrbüchern von Simonsfeld und von Meyer von Knonau,
daß sie nach falschen, auf die Dauer nicht durchführbaren Prinzipien ge-
arbeitet seien. Es sei ein Unding, im 12, und 13, Jahrhundert eine Voll-
ständigkeit in der Mitteilung des Materials anstreben zu wollen, eine solche
Vollständigkeit habe auch gar keinen Wert; der Bearbeiter müsse dabei not-
L Vgl. N. Archiv XXXIII, 552f., XXXIV, 229—231 (F. Güterbock,
H. Simonsfeld); Hist. Zeitschrift Bd. 102 (3 F. Bd. 6), 106—114 (K. Hampe);
Sitzungsber. der Kgl. Bayer. Akad. d. Wissensch., phil. hist. Kl. 1909, 4. Ab-
handlung (H. Simonsfeld).
ag e am a a Zi A wg keet na a Cé
SE EE Le
Kleine Mitteilungen. 169
wendig in der Masse des Materials versinken, die Erzählung werde zu einer
bloßen Aufzählung und Aneinanderreihung von Regesten, jede Spur künst-
lerischer Gestaltung gehe darüber unrettbar verloren.
Dieser zweite, generelle Standpunkt, soweit er in den obigen Argumenten
wiedergegeben ist, hat gewiß, besonders für Jahrbücher des 13. Jahrhunderts,
gute Gründe für sich. Jahrbücher Friedrichs IL in der von dem Bearbeiter
geplanten Art würden für die Wissenschaft sicherlich wertvoll, für die Be-
nutzer vielfach anregend sein, wenn auch in anderen Beziehungen als die
rein annalistisch-chronologische Form. Aber manchen Vorzug derselben
würde der Benutzer doch auch ungern entbehren, besonders die wenigstens
erstrebte Vollständigkeit in der Mitteilung des Materials. Mit voller Kenntnis
der Sache wird wohl nur der Bearbeiter darüber urteilen können, ob eine
solche Vollständigkeit noch möglich, ob erstrebenswert sei, ob sie durch
Surrogate wie ganz kurze Hinweise auf weiteres Material, das für die Jahr-
bücher und den Zusammenhang ihrer Darstellung nicht direkt wichtig ist,
zum Teil ersetzt werden könne. Prinzipiell scheinen mir beide Formen neben-
einander wertvoll und berechtigt zu sein, und es ist wohl nicht nötig, die
eine um der anderen willen ganz zu verwerfen oder die jeder eigentüm-
lichen Vorzüge zu verkennen. Wohl aber kann die rein annalistische Form
ohne prinzipielle Änderung in zwei Punkten, die auch früher schon manch-
mal! berührt worden sind, den Bedenken der Kritiker und Benutzer ent-
gegenkommen, und hätte sie vielleicht schon eher entgegenkommen können.
Der wichtigste von allen Einwänden gegen die Jahrbücher läßt sich mit
einem Worte bezeichnen: die Raumfrage. Mit Verdruß sieht der Benutzer,
der doch bisweilen auch Käufer sein soll, einen dickleibigen Band nach dem
anderen erscheinen und fragt sich immer wieder, ob nicht dieselben Resultate
auf weniger Raum, mit geringeren Kosten für Hersteller und Käufer, dar-
geboten werden könnten. Ohne das auch jetzt sichtbare Bestreben der Be-
arbeiter nach Kürze zu verkennen, kann man die Frage doch wohl unbedingt
bejahen. Als oberster Zweck der Jahrbücher ist wohl zweifellos ein rein
wissenschaftlicher, als Benutzerpublikum ausschließlich ein rein wissen-
schaftliches anzunehmen. Für halbgelehrte und populäre Zwecke können sie
im Ernst nicht in Frage kommen, es gibt da unvergleichlich viel zweck-
mäßigere und schneller zum Ziele führende, dabei nicht weniger zuverlässige
Hilfsmittel. Ist dem aber so, dann muß jede Belastung der Jahrbücher durch
Edition als unberechtigt abgelehnt werden. Was hat es für einen Zweck,
absätzelang Zitate aus Quellen zu bringen, die in den Monumenten jeder-
mann leicht zugänglich, zum Teil in den bequemen und billigen Handaus-
gaben vorliegen. Dem wissenschaftlichen Benutzer ist auch mit den en
ı Vgl. das Vorwort zu den Jahrbüchern Konrads III. von W. Bernhardi,
S. VII. |
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 12
170 B. Schmeidler.
Zitaten nicht gedient, er muß selbst an das Material herantreten, will er
sich eine eigene, begründete Überzeugung bilden. Dieser Gesichtspunkt
verbietet es meines Erachtens selbst, aus solchen Werken, die nur an ent-
legener Stelle vorliegen, Zitate zu bringen. Es wird Sache der so vielfach
tätigen Editionsunternehmungen sein, solche Quellen, sofern sie wichtig
sind, neu zu drucken, nicht Sache der Jahrbücher, sich mit solchem Stoff
zu belasten. An Stelle der wörtlichen Quellenzitate sollte grundsätzlich
überall der Hinweis auf die Quelle und den Druckort, eventuell bis auf die
Zeile, treten. Dabei ist es, soweit die Mitteilung urkundlichen Materials
in Frage kommt, meines Erachtens auch gleichgültig, ob die Regesten für
die betreffende Epoche bereits vorliegen oder nicht. An sich könnte es ja
als das zweckmäßigste erscheinen, wenn der Bearbeiter der Regesten und
der Jahrbücher einer Periode eine Person wäre. Ist dies aber nicht der Fall,
und wird ziemlich dieselbe Arbeit zweimal geleistet, so ist dies doch noch
kein Grund, sie zweimal mitzuteilen, und jeder Bearbeiter sollte genau
prüfen, was in den Rahmen seines Werkes gehört, was als Vorarbeit vielleicht
anders zu verwerten und auszuscheiden ist.
Unter ähnlichen Gesichtspunkten sind dann die in den Jahrbüchern im
Texte enthaltenen, ausgedehnten Übersetzungen zu beurteilen. Bei Meyer
von Knonau sind Seiten und Bogen mit Übersetzungen der Libelli de lite
ausgefüllt, zu denen die Anmerkungen dann nochmals Stücke des latei-
nischen Textes bieten. Er hat zur Rechtfertigung ausgeführt, daß nirgends
wie in den Streitschriften „der öffentlichen Meinung so unmittelbar an den
Puls gegriffen werden kann“, daß die „Stimmung der Zeit uns nirgends so
faßlich entgegentritt, als in diesen Reden und Gegenreden“ (Vorwort zum
5. Bande). Aber für solche wissenschaftliche Verwertung der Streitschriften,
die nicht von ferne bekämpft werden soll, ist die Mitteilung ausgedehnter
Übersetzungen und Auszüge keineswegs notwendig. Dem wissenschaftlichen
Benutzer wird mit einer Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Streit-
schriften in der Sprache und Auffassung des heutigen Bearbeiters vielfach
besser gedient sein. Die ausführlichste Übersetzung kann ihm nicht die Ge-
wißheit geben, daß der Bearbeiter — die. absolute Richtigkeit der Über-
setzung vorausgesetzt — nicht gerade solche Stellen übergangen hat, die
dem Benutzer für seinen Zweck und Gesichtspunkt wesentlich sind, und kann
ihn nicht der Pflicht überheben, das Original selbst heranzuziehen. Nach
meiner Überzeugung können so die Jahrbücher, ohne weniger zu bieten
als heute, ohne weniger wissenschaftlich zu sein, auf einen beträchtlich ge-
ringeren Umfang als gegenwärtig reduziert werden.
Sie würden damit ein handlicheres, leichter übersichtliches Hilfsmittel
der Forschung werden; gegenwärtig führt, bei Meyer von Knonau wenigstens,
das Bestreben, in möglichster Kürze möglichst viel mitzuteilen, nicht selten,
besonders in den Anmerkungen, zu langen, bis zur Unverständlichkeit ver-
Kleine Mitteilungen. 171
schränkten Perioden. Es folgt aus solcher Veränderung nicht, daß sie nur
Handwerkszeug sein, auf jede Darstellung verzichten sollten. Im Gegenteil
würden alsdann zusammenfassende, darstellende Teile sich deutlicher her-
vorheben, weniger in der Fülle des Materials versinken. Ich meine, daß so
die rein annalistische Form, wenn sie von dem allzu schweren Ballast des
immer zunehmenden Materials entlastet wird, für das 12. Jahrhundert wohl
möglich ist, und daß gerade dann die wissenschaftliche Arbeit, die hier
geleistet wird, reiner hervortreten und leichter die verdiente Anerkennung
finden wird.
Leipzig. B. Schmeidler.
Der Charakter des Ezzelino von Romano in Anekdote und
Dichtung.
Es gibt Männer, deren gewaltige Schritte, womit sie die eigene Zeit durch-
maßen, niemals ganz verhallen im Wechsel der Jahrhunderte, sondern immer
wieder zu einem neuen, wenn auch nur leisen Echo erwachen, sei es nun in
Anekdoten, die sich an den Namen des längst Verstorbenen knüpfen, oder
in Dichtungen, die seinen verschollenen Ruhm frisch zu beleben sich be-
mühen. Zu diesen Unvergeßlichen gehört auch der oberitalienische Tyrann
Ezzelino von Romano. Wenige wissen von ihm und haben seit lange von
ihm gewußt. Aber trotzdem ist das Andenken an ihn nie ganz aus der Welt
geschwunden, denn Volkssagen und Gesänge haben bis auf unsere Tage hin
da und dort von ihm erzählt und den Geist des einst so gefürchteten Despoten
stets neu heraufbeschworen.
Mit kurzen Strichen will ich versuchen, sein geschichtliches Bild zu ent-
werfen.! Im Jahre 1194 wurde er in der Nähe von Treviso geboren, als der
Sproß eines altangesehenen, aus Deutschland stammenden Adelsgeschlechtes,
Früh fand er Gelegenheit, seine Tapferkeit und Energie in Fehden besonders
gegen Padua zu üben, und es zeigte sich bald, daß er an Fähigkeiten die meisten
übertraf. Die Eigenschaften seiner ganzen Umgebung waren in ihm ins
Gigantische vergrößert. Die Friedlosigkeit der Parteizwiste, von denen ja
alle Gemeinden der Lombardei damals durchwühlt wurden, die rücksichts-
lose Härte der ringenden Fraktionen, der eiserne Wille zur Macht, der in den
einzelnen um die Herrschaft streitenden Adelsfamilien, Körperschaften und
" Eine ausführliche Darstellung seines Lebens findet sich in meinem Buche;
„Ezzelino von Romano, Eine Biographie‘ (Leipzig, 1909 bei Quelle u. Meyer).
Ich muß an mehreren Stellen auf dieses verweisen, da ich mich hier mit der
Angabe von Tatsachen nicht lange aufhalten kann. Dort ist auch alle Literatur
angegeben. Ich nenne nur das interessante Büchlein von O. Brentari:
„Ecelino da Romano nella mente del popolo e nella poesia.: (Padua-
Verona 1889.)
12*
172 Dr. Fr. Stieve.
Kommunen bestimmend war, die kalte Berechnung, die rastlos in Stadt
und Land auf Überwindung des Gegners sann, die Zuchtlosigkeit, der kein
Gesetz außer dem des eigenen Vorteils heilig war — all dies vereinigte sich
in dem Einen zu außergewöhnlicher Wucht, so daß er imstande war, die
Vielen in langen und unermüdlichen Schlachten zu besiegen und seine Zeit
durch ihren eigenen Geist, der sich in ihm in denkbarster Schärfe und Klar-
heit kristallisierte, zu bezwingen.
So dehnte er von Jahr zu Jahr seinen Machtkreis weiter aus und unter-
warf sich der Reihe nach: Verona, Vicenza, Padua, Feltre und Belluno, nebst
vielen kleinen Ortschaften und Kastellen. Im Besitze dieses Reiches, das
er ständig gegen äußere und innere Feinde zu verteidigen hatte, entwickelte
er sich allmählich zum Tyrannen in des Wortes verwegenster Bedeutung.
Und als zuletzt er und seine Herrschaft fielen, war doch das erste Beispiel
für so viele Nachahmer gegeben, die bald Italien in kleine Fürstentümer
zerteilten. Mit ihm war zuerst aus den Parteiungen der Städte die Despotie
des Einzelnen emporgestiegen und hatte sich mit allen dazu nötigen Greueln
gegen jeden aufkeimenden Widerstand zu behaupten gewußt. Sein Name
gleicht einem Markstein in der Geschichte, von dem aus ein völlig neuer Weg
beginnt.
Was Wunder also, wenn das Volk, für das unter ihm eine Zeit der Knech-
tung und des Leidens hereinbrach, sein Gedächtnis bewahrte und sein Bild
mit allerhand Sagen verband. Das Gigantische seines Wesens schien an und
für sich schon fabelhafte Züge aufzuweisen und lockte die Phantasie mit
Macht, seine einzelnen Charaktereigenschaften, die besonders in den späteren
Lebensjahren sich ins Bizarre steigerten, noch ganz unglaublich zu erhöhen.
Mit Bestimmtheit läßt sich behaupten, daß die erste und Hauptquelle aller
Anekdoten in der Eigenart Ezzelinos selbst zu finden ist, da diese durch ihre
Beschaffenheit zu märchenhaften Übertreibungen einfach verleitete.
Dies gilt vor allem von seiner Grausamkeit. Wie schon angedeutet, konnte
der Gebieter so zahlreicher Städte und Gemeinden seine Gewalt nur mit der °
äußersten Strenge aufrechterhalten. Der Drang nach Selbstherrlichkeit und
freier Entfaltung war bei den verschiedenen Kommunen, Fraktionen und
Geschlechtern viel zu ursprünglich und entwickelt, um ohne weiteres Wider-
streben die Unterordnung unter den Willen des Einen zu ertragen. So sind
denn Aufstände, heimliche Verschwörungen und Attentate keine Seltenheit,
und nur durch größte Wachsamkeit und rücksichtslose Bestrafung jedes
Verdächtigen gelang es, die Anschläge zu vereiteln und die Auflehnung im
Keim zu ersticken. Dadurch aber häuften sich die Einkerkerungen und
Hinrichtungen ganz unverhältnismäßig an, zumal der alternde Herrscher -
durch den ständig lauernden Widerstand überaus reizbar wurde, so daß
seine Wachsamkeit sich zu Mißtrauen, seine Strenge zu menschenverachtender
Grausamkeit steigerte. Hier zeigt sich also die Entwicklung ins Bizarre,
egenen, N rn roa: EE
Kleine Mitteilungen. 173
Unnatürliche in seinem Charakter, und hier setzt denn auch die Sagen-
bildung geschäftig ein, und zwar schon zu seinen Lebzeiten durch das eifrige
Bemühen der Gegner. Besonders die Geistlichen waren am Werke, die
Greueltaten ihres übermächtigen Verdrängers in den buntesten Farben zu
schildern, und ihre bilderreichen Worte vermochten es, die Wirklichkeit noch
weit zu übertreffen.
An erster Stelle sind hier die Schilderungen der Annalen des Klosters von
St. Justina zu nennen, eines Klosters, dessen Abt besonders von Ezzelino ver-
folgt wurde. Die Mönche rächen sich dafür mit der Feder, und es ist ihnen
gelungen, das Schreckensbild des Herrschers so eindringlich zu entwerfen,
daß es imstande war, ein selbständiges Leben zu führen. Hören wir selbst
einen Teil ihrer Charakteristik:
„Er war äußerst mißtrauisch, denn immer deutete er Taten und Worte zum
Schlechten aus..... Auch war er völlig ohne Mitleid; übertraf doch seine
Grausamkeit die Härte aller Tyrannen. 50000 Menschen ungefähr fanden
auf seine Veranlassung und seinen Befehl hin durch das Schwert, durch
Hunger oder auf der Folter in grausamer Weise den Tod. Er glaubte Durst
und Hunger zu erleiden, wenn er nicht das Fleisch von Bürgern zerstückeln
und Menschenblut vergießen sah. Unter seinen übrigen unerhörten Ver-
brechen, die so zahlreich und groß waren, daß die Menschen sie bisher für
Fabeln hielten, weil sie das menschliche Maß zu übersteigen schienen, wollte
er auch dies eine nicht fehlen lassen: daß er selbst wie ein Feind des
Menschengeschlechts die Fortpflanzung zu verhindern strebte, indem er
verheiratete Männer, Kinder und — ich schäme mich es zu sagen — auch
Frauen kastrierte..... Und damit nicht einer behauptet, er sei nur gegen
seine Feinde so vorgegangen, soll jeder wissen, daß er zuletzt niemals mild,
niemals wohlwollend gegen jemand war. Vielmehr war sein Denken immer
mit der Hinmordung von Menschen beschäftigt und täglich überlegte er,
wie er sie vernichten solle.‘
Man sieht: das Untier, das sinnlose Scheusal ist vollendet und das typische
Bild des grausigen Wüterichs geschaffen, dem das Morden und Quälen an
und für sich Freude bereitet, ja den Hauptinhalt seines Lebens ausmacht.
„Denn, was er sinnt, ist Schrecken, und was er blickt, ist Wut,
Und was er spricht, ist Geisel, und was er schreibt, ist Blut.“
An diese Worte Uhlands, die kurz und treffend den bösen König in seinem
Gedicht: „Des Sängers Fluch“ charakterisieren, wird man hier unwillkür-
lich erinnert. Zweifellos, was der Verfasser der Annalen berichtet, schließt
sich an die Wirklichkeit an. Auch andere, gleichzeitige Quellen melden von
Mißhandlungen und zahlreichen Todesurteilen. Aber kaum irgendwo sonst
geschieht dies so ohne weiteren Zusammenhang und in dicht gedrängter
Aufzählung; dabei fehlt jeder Ansatz zu einer Begründung und es wird auf
diese Weise der Eindruck einer unaufhörlichen, ganz zwecklosen Raserei
174 Dr. Fr. Stieve.
erweckt. Die Gestalt, die so geschaffen wird, ist bereits eine Sagenfigur und
lebt als solche im Volke weiter.
Das beweist schon allein der Umstand, daß die Schilderung der Annalen
von St. Justina von vielen späteren Quellen mehr oder weniger treu über-
nommen sind, nur daß die einzelnen Nachahmer sich nicht versagen können,
noch eigene Ausschmückungen hinzuzufügen. So kennzeichnet z. B. Wilhelm
Ventura Ezzelino folgendermaßen: ‚Und dieser äußerst grausame Tyrann,
dieses Ungeheuer des Menschengeschlechtes, diese Pest der Welt war schauder-
erregend anzusehen, unerfreulich, wenn er sprach, schrecklich und schlangen-
äugig, schritt stolz und hochmütig einher, zitterte immer vor Zorn und er-
füllte alle nicht nur durch Worte, sondern allein durch den Blick schon mit
Bangen.“ Der Schreiber dieser Zeilen war ein Kind, als Ezzelino starb,
steht also an Jahren den Ereignissen bereits etwas ferner; deswegen ist auch
die Zeichnung des Wüterichs fast noch grotesker gelungen. Man sieht, es
macht ihm geradezu Freude, Unerhörtes zu bringen.
Und eben dieser Umstand steigert sich in der Folgezeit. Das hat seinen
guten Grund. Die späteren Generationen, die unter dem Druck neuer Ge-
walthaber litten, führten gegen diese einen heimlichen Krieg, indem sie das
Bild des ersten Despoten so abschreckend wie nur möglich gestalteten und
all ihren Haß und versteckten Widerstand gegen die lebenden Herren ver-
schwendeten sie zur Verdammung des schon Verstorbenen. Dadurch erhielt
sich das Gedächtnis an den einstigen Bezwinger der Mark unablässig wach
und Einzelanekdoten, die seine Grausamkeit beleuchten sollen, kehren
ständig wieder in verschiedenen Variationen.
Vor allem ist hier die Geschichte von der Masseneinkerkerung jadin
nischer Soldaten zu erwähnen. Als Ezzelino die Kunde von der Einnahme
Paduas durch den päpstlichen Legaten erhielt, ließ er, nach seiner Haupt-
residenz Verona zurückgekehrt, alle Krieger der abtrünnig gewordenen Stadt,
die in seinem Heere dienten, ergreifen und ins Gefängnis werfen, um sie als
Geiseln benutzen zu können und zugleich um die unsicheren Elemente in
seiner Umgebung hinter Schloß und Riegel zu setzen. Die meisten der also
ihrer Freiheit Beraubten kamen im Dunkel des Kerkers um. Nun war die
Entrüstung der Gegner erfinderisch in der Übertreibung ihrer Zahl. Die
einen behaupten, es seien 10000, die anderen 11 000, wieder andere gar
12 000 gewesen, die auf diese Art ums Leben kamen. Doch nicht genug damit!
Auch ihr Schicksal wurde noch verschlimmert. Salimbene, der temperament-
vollste Berichterstatter jener Tage, fabuliert, die armen Paduaner seien alle in
einem großen Hause verbrannt worden, um welches Ezzelino mit seinen
Leuten frohlockend herumgetanzt sei. Nach dem „Chronikon imaginis
mundi‘ wurden sie von einem sehr hohen Felsen herabgestürzt.
Anschaulich ist auch die Geschichte des Wilhelm Ventura, nach der Ezzelino
— der Vorgang erinnert an ein bekanntes Märchen — einem armen Barbier,
——
eg en
Kleine Mitteilungen. 175
der vor Angst zitterte, während er den schlimmen Wüterich rasierte, die
Hand abschlagen ließ.
Bald rief man die Legende ins Leben, Gott selbst habe diesen Unmenschen
in die Lombardei gesandt, damit er deren Verworfenheit und Sündigkeit
bestrafen solle. Die erste Andeutung dieser Auffassung findet sich wieder
in den Annalen von St. Justina; die Cortusi dann, deren Chronik erst be-
trächtlich später entstand, berichten, die Paduaner hätten beim Herannahen
Ezzelinos gegen ihre Stadt die „gloriosa Justina Paduae Regina“ um Hilfe
angefleht, die Heilige aber habe geantwortet: die Bürger verdienten nichts
besseres, da sie ja selbst an Lug und Trug sich erfreut hätten. In dem Liber
Privilegiorum des Klosters St. Mariae in Organo aber lesen wir, daß Christus
selbst, als er die Vergehen der Mark Treviso bestrafen wollte, auf den Rat
eines Engels Ezzelino zu diesem Zweck gesandt habe.! Damit war eine für
die Moralpredigten der Geistlichen wohl brauchbare Formel gefunden,
die noch lange wirksam blieb, zumal sie im Grunde ein Körnlein Wahr-
heit enthielt.
All die angeführten Anekdoten haben sich ziemlich folgerichtig entwickelt,
wenn anders man etwas Derartiges überhaupt von lebendigen Erscheinungen
behaupten kann. Die außergewöhnliche Härte des Tyrannen, die Rach-
sucht seiner kirchlichen Gegner, die sein Bild so schwarz wie nur möglich
geben wollten, und das Bestreben späterer Geschlechter, ein abschreckendes
Beispiel zu schaffen, diese drei Umstände wirkten in genau derselben Richtung
fort, und formten die Vorstellung in der vorgeführten Weise.
Doch sind die genannten Geschichten die einzigen nicht, denn unabhängig
von ihnen pflanzten andere sich im Volke fort, die anziehender und poesie-
reicher sind, Geschichten, aus denen uns das Wesen Ezzelinos viel gewinnender
entgegentritt. Daß auch sie ihren Keim in besonderen Eigenschaften des
großen Herrschers haben, erhellt auf den ersten Blick.
Die stolze Freiheit seines Willens, der sich weder vor der Macht des Kaisers
noch der Kirche beugte, kräftigte den geheimen Widerstand, der hier und
dort im Bewußtsein der Massen gegen allgemein anerkannte Autoritäten
erwachte. Vor allem regte sich schüchtern eine innere Auflehnung gegen die
Geistlichkeit, wie schon die verschiedenen Sektenbildungen im damaligen
Oberitalien bewiesen. Im Einklang mit dieser Bewegung erfahren wir bei
Rolandino, daß Ezzelino dem Legaten der Kurie, als dieser in seine Gefangen-
schaft geraten war, spottende Vorwürfe über die Verwüstung Paduas durch
die Kreuzzugsstreiter und Anhänger Roms machte: „Wie kann die Kirche
dulden, daß unter dem Schatten ihrer Flügel ein Christ den anderen in Schaden
! Vgl. mein Buch, S. 114 Anm. 40 u. S. 131 Beilage IV. Auch Villano,
der Verfasser einer Florentiner Geschichte, nennt Ezzelino; „uno flagello....
per punire il peccato“.
176 Dr. Fr. Stieve.
bringt?“ Solche Fragen mußten sich allerdings bei dem mehr und mehr ganz
kriegerischen Auftreten der Päpste und ihrer Gesandten nur allzuleicht auf-
drängen. Andere wieder berichten, der besiegte Tyrann habe, als er im Kerker
an seinen Wunden litt, einigen Mönchen das Glockenläuten untersagen lassen
und nach dem „Chronikon imaginis mundi“ sperrte er während der Zeit
seiner Alleinherrschaft Geistliche, die in der Nacht durch überlautes Singen
seinen Schlaf störten, 40 Tage lang in eine Zisterne ein. Beinahe wahrschein-
lich, jedenfalls sehr kennzeichnend ist eine Erzählung des Martino da Canale:
Als der Gebieter der Mark im Sterben lag, bemühten sich Priester, ihn zur
Reue zu bewegen; er aber erwiderte ihnen, er habe nur die eine Sünde zu
bekennen, daß er an seinen Feinden keine Rache genommen, daß er seine
Mannen nicht gut geführt und daß er sich habe überlisten lassen.
Von seinem unbeugsamen Stolz gibt weiterhin eine Anekdote Zeugnis,
die sich im „Chronikon Patavinum“ zuerst und dann in ausgeschmückter
Form im „Chronikon imaginis mundi‘ wieder findet: Nach der Einnahme
Vicenzas durch Friedrich II. suchte ein Soldat eine schöne, verheiratete Frau
zu vergewaltigen. Als dies Ezzelino sah, ließ er ihn auf der Stelle enthaupten,
und von dem anwesenden Kaiser darob zur Rede gestellt, entgegnete er
ruhig: „So hätte ich auch dir getan, bei solch schändlichem Vergehen.“
Die Liebe des Tyrannen zur Astrologie, die uns von den meisten Autoren
bezeugt wird, regte die Wundersucht seines Jahrhunderts besonders lebhaft
an, so. daB Weissagungen vor allem seines Todes zusammengefabelt wurden.
Nach Rolandino schreibt der Vater Ezzelinos im Jahre 1228 einen Brief an
den Sohn, in dem er ihn bittet, eine Festung, die dieser den Paduanern ge-
nommen, wieder zurückzugeben, um die Gegner nicht allzusehr zu reizen.
Die Mutter, die sich auf der Sterne Gang verstanden, habe also prophezeit:
„En quia fata parant lacrimosos pandere casus:
Gentem marchisiam fratres abholere potentes
Viderit Axanum, concludent castra Zenonis.‘
Dieser Verse eingedenk, so erzählen viele, habe sich der Herrscher der Mark
immer vor Bassano gehütet, da er glaubte, auf dies Kastell beziehe sich das
Wort: Axanum. Dann aber, als er bei Cassano von den Feinden umzingelt
ward, verstand er, daß in Wahrheit dieser Ort gemeint sei.
Eine andere Vorhersage bezieht sich gleichfalls auf sein Ende: Nach der
-Einnahme von Brescia träumte dem Sieger, er jage in einem weiten Wald
ganz an den fernen Grenzen der Mark Treviso; die Diener jedoch, denen
er befohlen, ihm für den Abend Lager und Speise in Campese zu bereiten,
taten dies über 100 Meilen weit entfernt mitten in der Lombardei bei Sonzino,
so daß er erst dahin wandern mußte, um zur Ruhe zu kommen. Dieser Ort
aber wurde nachher der seiner Niederlage.
. Ezzelino war das echte Kind seiner Zeit auch in dem Hang zum Aber-
glauben und er hat, wie das Gesagte beweist, durch sein Auftreten die all-
Kleine Mitteilungen. 177
gemeinen Neigungen nach dieser Seite hin nur gefördert. Auch hier zeigt
sich eben, daß er selbst der Erfindung den ersten Anstoß gab und sie zu
märchenhaften Gebilden gewissermaßen verlockte, da sein eigenes Handeln
schon ins Wunderbare hinüberzureichen schien.
_ Meine Darstellung wendet sich nun zu den Dichtern, die sich mit dem ersten
Signoren Oberitaliens befaßt haben, um zu zeigen, wie sein Bild unaufhörlich
die Phantasie aufs neue erregt und wie es sich im Laufe der Jahrhunderte
noch mehr verändert hat.
Die Verse des Gerardus Maurisius und die des Ferreto, eines anderen
Vicentiners, kann ich übergehen, da sie unbedeutend sind und kaum etwas
Neues bieten.
Höchst bemerkenswert aber ist das berühmte Drama, das Albertino
Mussato einige Jahrzehnte nach dem Tode des Gewaltherrn unter dem
Titel „Eeccerinis‘“ verfaßte. Das Stück bringt die äußerste Vollendung der
Schreckensgestalt, zu der ja Ezzelino im Bewußtsein so vieler herangewachsen
war. Verschiedene Berichte der Quellen und manche von den oben genannten
Anekdoten erscheinen hier ins Unheimliche verwildert und zu einer wirkungs-
vollen Schauertragödie vereint. Betrachten wir den Inhalt des Ganzen!
Im ersten Akte erzählt die Mutter Adeleita ihren Söhnen: Ezzelino und
Alberico die Geschichte von deren Geburt: In einer Nacht sei sie plötzlich
unter Schwefelgeruch, Blitz und Donner vom Teufel vergewaltigt worden;
die Frucht dieser schrecklichen Stunde ist Ezzelino; doch auch Alberico
stammt von höllischen Gewalten. Über diese Eröffnung zeigt sich der ältere
Bruder, der nachmalige Herr der Mark, höchst erfreut. Er sei also über-
irdischen Ursprungs, erklärt er, und verstehe nun, weshalb er solchen Haß
gegen alles Gute verspüre. Jetzt sollten sie beide auch ihrer Anlage gemäß
handeln und er schließt mit den Worten: „Nicke mir zu, Satan, und billige
einen solchen Sohn!“ Im zweiten Akt schildert ein Bote die Greueltaten
des Despoten und der Chor stimmt in seinen Jammer ein. Der dritte Akt
führt wieder die zwei Brüder zusammen, die vereinbaren, nun ihrem Er-
zeuger, dem Teufel, Ehre zu machen, alle Städte zu unterwerfen und weit-
hin Kriege zu entflammen; damit sie aber besser dabei zum Ziel gelangen,
wollen sie Feindschaft gegeneinander heucheln und so ihre Gegner listig
täuschen.2 Dann brüstet sich der Unterdrücker Veronas seinem Halbbruder
Ziramons gegenüber, wie weit er es im Freveln schon gebracht, nichts sei
mehr vor seiner Mordlust sicher. Doch nun meldet sich ein frater Lucas?
! Den Stoff zu dieser Szene gab wohl eine Behauptung des Nicolaus
Smeregius; sie lautet: et fingebant (Ezzelino und Alberico) inter se esse ini-
micos occasione decipiendi suos subditos. In Wirklichkeit bekämpften sich
die Brüder lange Zeit ernstlich und ohne jede Verstellung.
2 Dies Auftreten eines Mönches ist deshalb besonders interessant, da
spätere Anekdoten sich viel mit dem Verhältnis Ezzelinos zum heiligen An-
178 Dr. Fr. Stieve.
und fleht den Gewaltmenschen an, aus Furcht vor der himmlischen Rache sein
Herz zum Guten zu wenden. Ezzelino jedoch entwickelt zur Widerlegung
eine ganz diabolische Philosophie: Gott, der Allmächtige, habe doch geduldet,
daß durch seine Hand so viele ihr Leben verloren; er liebe ihn also mehr
als die meisten; er glaube als Rächer der Sünden in die Welt geschickt zu
sein und von jeher seien ja auf des Himmlischen Gebot hin Tyrannen ent-
standen. Wie zur Widerlegung dieser Selbstüberhebung und Lästerung,
ja wie zur Strafe, tritt nun ein Bote auf und meldet, daß Padua eben von
dem Heer der Feinde genommen werde. Er wird zwar als vermeintlicher
Lügner verstümmelt, doch gleich darauf erscheint Ansedisio und verkündet,
die Stadt sei wirklich verloren. Darauf wird der Beschluß gefaßt, alle Paduaner
in Verona zu vernichten. Die beiden letzten Akte bringen dann den Unter-
gang Ezzelinos und Albericos.
In diesem Trauerspiel ist, was die Charakteristik des Tyrannen anbelangt,
der letzte noch denkbare Schritt getan: Die begangenen Scheußlichkeiten
sind ihm selbst in den Mund gelegt, und zwar so, daß er sich ihrer im vollsten
Bewußtsein rühmt. Zu diesem äußersten Mittel war das Drama nötig, weil
in ihm die Personen redend auftreten.! Weiter konnte die Verdammung nicht
mehr gehen. Sehr wirksam tritt die Geschichte vom teuflischen Ursprung
hinzu, als deren Stammutter man wohl die Fabel ansprechen kann, die Ezze-
lino als Gottesgeißel darstellt. Außerdem ist von Bedeutung, daß auch das
Äußere des Gewalthabers nach Kräften verunstaltet wird. Die Mutter
schildert, welch häßliches Kind ihr Ältester gewesen. Das war für den Sinn
des Volkes besonders anschaulich. |
Ein wenig knüpft hieran auch Dante an, wenn er im Inferno (XII, 110)
vom Bezwinger der Mark mit den Worten spricht: „E quella fronte, ch’ hal
pel così nero — È Azzolino.“ Denn das „so schwarz“ soll doch einen mög-
lichst düsteren Eindruck erwecken.
tonius von Padua befassen, indem sie behaupten, vor dem Heiligen allein
habe der furchtlose Signore Angst gehabt. O. Brentari, der davon spricht
(S. 47), übersieht, daß tatsächlich Rolandino ein Zusammentreffen der
beiden bezeugt: 1230 begibt sich der Friedensprediger Antonius nach Verona
„et fudit preces plurimas rectoribus Lombardie potestati et dompno Ecelino
suisque consiliariis de Verona, ut comitem (de S. Bonifacio) et amicos eius de
carceribus relaxarent“. (Rol. Pat III. 5.) Daran kann sich die Phantasie des
Volkes erinnert haben; freilich starb Antonius schon 1231. Doch weist hier
eine Bemerkung des Salimbene (S. 355) vielleicht auf die rechte Spur; bei
ihm heißt es: frater Bonaventura dilectus ab Izilino de Romano. Wohl
möglich, daß beide später dann in eine Figur zusammenschmolzen,
! Reizvoll ist immerhin der Gedanke, daß der große Gewaltherrscher
Ezzelino von Romano beim ersten italienischen Drama — denn dies ist
Mussatos Stück — Taufe gestanden hat. Hier sieht man genau wie Taten-
menschen die Dichtung unmittelbar befruchten.
Kleine Mitteilungen. 179
Den Höhepunkt aber erreicht die Schilderung, die Benvenuto de Rimbaldis
de Imola in seinem Kommentar zur Divina Comedia vom Aussehen Ezzelinos
gibt: „Einige schreiben, er sei von mittlerer Körpergröße, schwarz und ganz
mit Haaren bewachsen gewesen; doch erfahre ich, daß er ein langes Haar über
der Nase gehabt, das sich sofort emporrichtete, wenn er in Zorn geriet und
dann flohen alle, die ihn sahen.“ Diese ins Lächerliche gehende Verunstaltung `
seiner äußeren Erscheinung entspricht ganz der Verzerrung seines Wesens,
die von späteren Dichtern getreu und eifrig fortgesetzt wurde.!
Der gleiche Benvenuto de Imola weist uns jedoch mit einer Anekdote zu
der anderen Reihe von Dichtungen hin, die der Gruppe von Sagen entspricht,
in denen Ezzelinos Charakter auf sympathischere Weise dargestellt erscheint.
Es ist eine Anekdote, die im Anschluß an das Verhältnis von Cunizza zu dem
Sänger Sordello erzählt wird.
Der Sänger liebte die Schwester des Prrannen und stattete ihr heimliche
Besuche ab. Um jedoch zu der Hintertür zu gelangen, die ihn zum Gemach
seiner. Geliebten führte, mußte er über den Hof, in welchem die Schweine
hausten und den ganzen Boden schrecklich durchwühlten; drum ließ er sich
von einem Sklaven auf dem Rücken durch den Morast hin und zurück tragen.
Da verkleidete sich Ezzelino, der alles bemerkte, eines Abends als Diener
und schleppte ihn nach dem Eingang und dann wieder auf die Straße; dort
angekommen, gab er sich Sordello zu erkennen und sagte: „Es ist genug;
steh ab von einem so unsauberen Werk an so unsauberem Platz!“ Der
Sänger bat erschreckt um Verzeihung und floh, als ihn die heißblütige Cunizza
von neuem anzulocken versuchte, von hinnen.
Der hellere Ton, der hier angeschlagen wird, klingt weiter und gewinnt in
der Folgezeit sogar zum Teil die Oberhand. Das erkennt man am besten,
wenn man die Cento Novelle zur Hand nimmt. In zwei Stücken dieser
Anekdotensammlung aus dem 13. Jahrhundert werden einzelne Geschichten
erzählt, die den Bezwinger der Mark zum Helden haben und das Bild, das
darin von seiner Ben gegeben wird, zeigt viel mehr Licht- als Schatgen-
seiten.
Da sehen wir einen Herrscher, der sich durch einen Märchenerzähler die
Winterabende verkürzen läßt und wohl empfänglich ist für die Scherze des
Fabulators. Eine Geschichte von 3000 Armen der Lombardei, die zusammen-
gerufen werden, um neue Kleider zu erhalten und nach anderen Quellen alle-
samt verbrannt werden, erscheint hier in ganz veränderter, viel humoristischer
Form: Als die Bettler erscheinen, müssen sie sich ausziehen und bekommen
dann erst gute Gewänder und reichlich Speise und Trank. Ihre alten Lumpen
aber werden ihnen trotz ihresWiderstrebens weggenommen und alle verbrannt;
A Auf die zahlreichen Dramen der Folgezeit brauche ich nicht weiter ein-
zugehen.
180 Dr. Fr. Stieve.
und siehe da! In der Asche findet sich so viel Gold und Silber, daß der
ganze Aufwand der Beschenkung vollauf gedeckt ist. — Ein Bauer, der seinen
Nachbarn verklagt, weil er ihm Kirschen gestohlen, wird selbst bestraft,
denn der Angeklagte erzählt, daß der Kirschbaum von einem Dornengehege
umgeben war und dadurch hat der Besitzer verraten, daß er auf Dornen
mehr vertraue, als auf die Macht der Signorie.
Dieser Ezzelino ist voll bewußten Stolzes auf seine Gewalt und verlangt,
sein Volk solle auf ihn vertrauen. Am schönsten erhellt sein glänzendes
Selbstbewußtsein aus der letzten Geschichte: Der Herr der Mark und der
Kaiser reiten mit ihrem Gefolge dahin und es entsteht ein Wettstreit
zwischen beiden, wer das schönere Schwert besitze; Friedrich II. zeigt seines,
das aus Gold gefertigt und reich mit Edelsteinen besetzt ist. Doch ruhig ent-
gegnet sein Schwiegersohn: „Das ist sehr schön, meines aber ist ohne große
Kunstarbeit noch viel schöner.“ Er zieht sein Schwert und im selben Augen-
blick fahren die Schwerter seiner 600 Reiter aus der Scheide. Als der Kaiser
die Wolke von Schwertern sieht, gibt er zu, daß dies noch schöner sei. An-
schaulicher und feiner hat kein Chronist die Machtliebe des rastlosen Kämp-
fers geschildert, es sei denn Rolandino, da er berichtet, wie Ezzelino beim
Einzug in das endlich besiegte Padua vom Pferde aus die Mauern der Stadt
geküßt habe.
Und merkwürdig genug! Die späteren Geschlechter ruhten nicht eher,
als bis sie auch den Glanz von Liebesabenteuern um den Herrscher gewoben,
von dem doch alle Zeitgenossen einstimmig berichten, daß er dem weib-
lichen Geschlecht ganz kalt gegenübergestanden habe. Es taucht in ver-
schiedenen Variationen folgende Legende auf, die ich nach Cesare Cantù! hier
wiedergebe:
Bassano empörte sich unter Giambattista della Porta gegen Ezzelino.
Als dieser jedoch in der Schlacht fiel, setzte, um den Tod des Gatten zu rächen,
seine junge Frau, Bianca de Rossi den Kampf fort und wich nicht eher, als
bis sie mit den Waffen in der Hand ergriffen wurde. Ihr Besieger, von ihrer
hohen Schönheit gelockt, ging sie um ihre Liebe an und suchte sie, da er ab-
gewiesen ward, zu erzwingen. Bianca aber stürzte sich zum Fenster hinaus
und verletzte sich schwer an einer Schulter. Nach ihrer Genesung freilich.
erlag sie der Gewalt des Tyrannen. Dies vermochte sie nicht zu ertragen;
sie bat, noch einmal das Grab ihres Mannes küssen zu dürfen. In der Toten-
gruft aber zerschmetterte sie sich ihr Haupt mit der Deckplatte vom Sarge
des Geliebten. Diese Erzählung, voll schlichter, unwiderstehlicher Größe,
lockte bald zahlreiche Dichter zur Dramatisierung an und es entstanden eine
Menge von Tragödien, welche die wilde Schönheit der ursprünglichen Fabel
1 Ces. Cantù: Ezelino da Romano, Torino 1852. S. 215. Über die Roman-
haftigkeit der Geschichte handelt O. Brentari: Storia di Bassano (Bassano,
Pazzato, 1884) S. 135.
An 0 Seite e Ee — —
Kleine Mitteilungen. 181
auf verschiedene wen verkümmerten, so daß sie im einzelnen wenig zur
Betrachtung reizen.!
Die Gestalt Ezzelinos wird der Wirklichkeit immer unähnlicher, immer
ferner gerückt, je mehr die Poeten sie zu eigenen Zwecken ausbeuten. Und so
taucht der Tyrann des 13. Jahrhunderts völlig verwandelt aus dem Nebel
längst vergangener Zeiten neu empor, als die deutsche Romantik in ihrem
Bestreben, das Mittelalter wieder zu beleben, auch seiner sich bemächtigte,
um den Glanz der alten Kaiserzeit zu feiern. In vielen Romanen wird er
zum Helden gemacht, Gustav Pfizner besingt ihn in seinem Romanzenzyklus
und kein Geringerer als Eichendorff verherrlicht seinen Namen in einem
Trauerspiel. Ich gehe nur auf das letztgenannte Stück näher ein, da es die
ganze Richtung am besten veranschaulicht und schon allein um seines Ver-
fassers willen die meiste Beachtung verdient.” Das Wesen des Helden ist
wie die Handlung selbst erfüllt von Romantik: Er begeistert sich für den
Wald, wozu besonders in Oberitalien viel Phantasie gehört, spricht oft von
Gott und zeigt eine schwärmerische Freundschaft für den jungen Feldherrn
Boso, auch pflegt er heimliche Liebesabenteuer und ist voll träumerischen
Aberglaubens. Aber noch mehr! Seine letzten Ziele decken sich mit des
Dichters eigenen Hoffnungen. Eichendorff, der das Drama 1828 herausgab,
läßt den italienischen Signoren im dritten Akte sagen:
. Ein Reich wird sein von Deutschlands Alpen
Bis an Neapels duftberauschten Strand.
Italien stehet auf aus Furcht und Knechtschaft....
Doch träumt nur nicht von Glück und guten Tagen!
Ein Kriegsgespenst vom Scheitel bis zur Zeh
In Blut getaucht wird erst das Land durchschreiten ...
Solche Worte, die vom Standpunkt des damaligen Deutschen ja eine merk-
würdig richtige Prophezeiung der Zukunft bergen, zeigen daneben so recht,
wie der unermüdliche Streiter Ezzelino von Romano auch im Grabe noch
nicht zur Ruhe kommen durfte, weil ihn die Dichter als Vorkämpfer ihrer
eigenen ‚Ideen zurück ins Leben riefen.
Scheinbar tendenzlos schildert ihn Conrad Ferdinand Meyer in seiner
Novelle: „Die Hochzeit des Mönchen.“ Aber auch hier ist dies nur schein-
bar der Fall, denn Dante, der die Charakterbeschreibung gibt, verfolgt
dabei die Nebenabsicht, den Fürsten Congrande, dem er seine Geschichte
"Ve O. Brentari: Ec. d. Rom. S. 42 ff.
? In der „Zeitschrift für vergleichende Literaturgeschichte“, Neue Folge,
B. XII, S. 317 hat O. Schiff eine Abhandlung über die Quellen der Tragödie
erscheinen lassen; er hebt besonders Raumer, Rolandino und Mussato her-
vor. Doch waren dies die einzigen nicht, denn der Mönch, der mit. Ezzelino
eine Unterredung hat, heißt nicht Lucas, wie bei Mussato, sondern Antonio,
wie in den vorhin berührten späteren Anekdoten.
182 Dr. Fr. Stieve.
erzählt, in der Gestalt des alten Tyrannen wiederzugeben. Und in der Tat,
die Eigenart seines Ezzelino weist die Züge einer späteren Zeit, einer Zeit,
in der der Wille zur Macht schon etwas nachdenklicher geworden ist und die
ursprüngliche Stoßkraft der Frührenaissance verloren hat. Der Lenker
Veronas in Meyers Buch zeigt Hang zu philosophischer Überlegung; die
Schicksalsidee beherrscht ihn ganz. Die ungehemmte, rücksichtslose Leiden-
schaft, die der wahre Ezzelino besaß, ist hier verdünnt durch Gedanken und
Grundsätze. Und über diese innere Schwächung täuscht auch die stolze
Pracht seiner äußeren Erscheinung nicht hinweg.
Der große Gewalthaber, der einsam und von niemand verstanden durch
sein in Bangen gehaltenes Reich dahinschritt, blieb auch der Folgezeit ein
Fremder, so sehr sie sich bemühte, die wilden Rätsel seines Charakters zu
erschließen. Das sieht man am besten, wenn man das Urteil betrachtet,
das verschiedene Geschichtschreiber über ihn fällen, denn ihnen obliegt
doch am meisten die Pflicht der Gerechtigkeit, Nur ein kleiner Ausblick sei
hier gestattet.
Raumer schreibt in seiner Geschichte der Hohenstauffen (Bd, IV, 384)
folgendes über Ezzelino: „Er hegte einen löblichen Haß gegen Diebe, Räuber,
liederliche Dirnen, überhaupt gegen Verbrecher aller Art; anstatt aber
diesen Haß durch eigene Tugenden wahrhaft zu begründen und durch Demut
zu heiligen, äußerte er mit einer an den heidnischen Dschnigischan erinnernden
Kühnheit: “die Sünden der Völker erfordern eine strafende Hand, wir sind
der Welt gegeben, um für die Verbrechen Rache zu üben’. Und so kam er
von dem anfangs tadelsfreien Vorsatz, das Böse zu strafen, bald dahin, alles
für böse zu halten, was seinen willkürlichen Zwecken und seinen Leiden-
schaften widersprach.“ — Hier wird also der zügellose Charakter unter dem
engen moralischen Gesichtswinkel betrachtet und dadurch geschieht ihm böse
Gewalt. Denn Begriffe wie „Tugend“ und „Demut“ sind keine Maßstäbe,
um die Leidenschaft dieses Mannes zu messen, die an gesetzloser Wucht dem
rauschenden Gießbache gleicht.
Ein anderer Beurteiler, Alfred Bassermann, sagt in seinem Buche: „Dantes
Spuren in Italien“ (S. 189), „daß Ezzelino den Stoff in sich hatte, zu einem
großen Herrscher und nur durch ein unseliges Zusammenwirken seiner
unbändigen Natur und der wilden Zeit, in der er lebte, zur Gottesgeißel
seines Jahrhunderts geworden ist“, Dies rührt an den Kern, löst aber nach
meinem Gefühl die Frage danach gewissermaßen in sich selber auf, indem
es den Tyrannen von seinem Jahrhundert zu scheiden sucht und ihm da-
durch den Boden nimmt, aus dem allein er in seiner Eigenart emporwachsen
konnte.
Am tiefsten dringt Jacob Burkhardt ein, wenn er in seiner „Kultur der
Renaissance“ (I, 5) das Herrschen bei Ezzelino als alleiniges Endziel erkennt
und seine Verbrechen nur als Mittel zu diesem Zweck.
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Kleine Mitteilungen. 183
Läßt man aber auch, wie ich es in meiner Biographie versucht, den mora-
lischen Standpunkt beiseite und faßt den Despoten als echten Sohn seines
Zeitalters auf, ohne sich dabei zu scheuen, die Schrecklichkeiten seines Auf-
tretens als innerlich bedingte Folge seiner außergewöhnlichen Eigenschaften
zu sehen, — der Urgrund zu allem: die übermenschliche Kraft, die ihn
zu seinem rastlosen Kampf um die Gewalt trieb, bleibt dennoch unerklärt.
Sie gleicht dem Felsen, an dem die Wellen unserer Deutungskünste sich
zerschlagen, Dr. Fr. Stieve.
Zu den deutschen Handelsunternehmungen in Amerika
im 16. Jahrhundert.
Bei der Durchsicht ‘spanischer Urkundenpublikationen und anderer
Quellenwerke stieß ich auf etliche Spuren von deutschen Kolonisations-
projekten und Handelsunternehmungen im spanischen und portugiesischen
Amerika. Soweit ich sehe, haben sie noch keine Beachtung gefunden. Ich
stelle sie daher im folgenden zusammen und füge einige Erläuterungen hinzu.
Viel früher als die spanischen Kolonien und der spanische Kolonialhandel
zogen die von den Portugiesen erschlossene Verbindung mit Südasien und der
Gewürzhandel und die darin zu erzielenden Gewinne die Unternehmungslust
und die Kapitahen der oberdeutschen Handelshäuser an. Die herrschende
Stellung Venedigs schien durch die portugiesischen Entdeckungen endgültig
beseitigt. Lissabon trat an seine Stelle. Auf der neuen Bahn übernahmen
die Welser die Führung. Im Jahre 1503 traten sie in vertragsmäßige Be-
ziehungen zur portugiesischen Krone und errichteten ihre Faktorei in Lissabon.
Die andern oberdeutschen Handelshäuser folgten. Die Teilnahme der Welser
und anderer oberdeutscher Firmen an der portugiesischen Indienfahrt im
Jahre 1505 ist bekannt. Auch 1506 haben die Welser sich daran beteiligt.
Dann aber hat Portugal den Fremden dies Geschäft praktisch unmöglich
gemacht und sie auf den Ankauf und Weitervertrieb der in Lissabon ein-
gehenden Gewürz-, besonders Pfefferladungen beschränkt.!
Schon hatten die Welser an anderer Stelle im portugiesischen Machtbereich
sich festgesetzt, auf Madeira, dem Hauptsitz der Zuckerproduktion, eine
Niederlassung gegründet, wahrscheinlich um selbst Zuckerpflanzungen
anzulegen und zu betreiben. Wir kennen die Namen ihrer dortigen Faktoren
und Angestellten: Jakob Holzbock, Leo Ravenspurger, Johann Schmidt.?
Und etliche Jahre nach dieser Erwerbung ließen die Welser auch auf der
1 Vgl. K. Häbler, Die überseeischen Unternehmungen der Welser und ihrer
Gesellschafter, 1903, S. 9 ff. |
2 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 31; vgl. den Auszug aus Lukas
Rems Tagebuch bei V. Hantzsch, Deutsche Reisende des 16. Jahrhunderts,
1895, 8. 12.
184 E. Daenell.
Kanarieninsel Palma bei Tazacorte, einem Hafen auf der Südwestseite der
Insel, durch Hans Egelhof Land kaufen. Dorthin begab sich im September
1509 Lukas Rem, der Vertreter der Firma in Lissabon, zur Inspektion und
Einrichtung und nahm aus Madeira Hans Egelhof, Jakob Holzbock, Bartholo-
mäus Keller und viele dort geworbene Arbeiter mit. In seinem Tagebuche
klagt Rem über die aufreibende Tätigkeit, tagsüber die Sorge um die Her-
richtung des Bodens, die Anlegung der Kulturen, Bewässerungsleitungen usw.,
nachts die Erledigung der Bücher und Rechnungen, dazu die Unbotmäßigkeit
der Arbeiter und die Überzeugung von der Aussichtslosigkeit des Unter-
nehmens.! Er hastete wieder wegzukommen und ließ Egelhof als Faktor und
Leiter der Unternehmung dort. Rems Urteil aber mag die Welser mitbestimmt
haben, daß sie ihr kanarisches Besitztum mit Mühlen, Weingärten, Häusern,
Wässern, Äckern, Vieh, Betriebsinventar etc. für die Summe von 11 000 fl.
an den Kölner Kaufmann Johann Bies nach etlichen Jahren verkauften.?
Über das Schicksal der Pflanzungen der Welser auf Madeira weiß ich nichts
Näheres.
Wenn auch Portugal die Beteiligung Fremder an den Indienfahrten und
am Gewürzeinkauf in Indien schnell unmöglich machte, so schloß es doch die
Unternehmungslust und Kapitalien derselben von seinen Inselbesitzungen
so wenig wie von Brasilien aus. Äußerungen deutscher Reisender aus den
50er Jahren des 16. Jahrhunderts geben hierüber einige Aufklärung. Nach
18jährigen Kriegsfahrten in der spanischen La Plata-Kolonie am Paraguay
entschlof sich der Straubinger Ulrich Schmiedel zur Heimkehr. Den Wunsch
seines Bruders, der ihn dazu bestimmte, hatte der Augsburger Kaufherr
Sebastian Neidhart dem Faktor der Fugger in Sevilla, Christof Reiser,
zur Weiterbestellung übermittelt.” Nach sechsmonatigem gefahrvollen
Marsch durch die Waldwildnis Südbrasiliens gelangte Schmiedel Mitte 1553
nach Sao Vicente, beim heutigen Santos, dem Hauptort der ganz Südbrasilien
umfassenden portugiesischen Kapitanie gleichen Namens. Dort traf er ein
portugiesisches Schiff, das Zucker, Brasilholz und Baumwolle geladen hatte
und dem Kaufmann Erasmus Schetz in Antwerpen gehörte. Die Firma
—
1 „Das verfluocht land genanter Egelhoff unser geselschaft kaft het“, sagt
Rem in seinem Tagebuch.
2 Vgl. C. Mollwo, Kölner Kaufleute im 16. Jahrhundert auf den Kanarischen
Inseln (in Mitteilungen a. d. Stadtarchiv Köln, Band 11 S. 135), derselbe auch
i. d. Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben u. Neuburg 23 S. 248 ff. —
Auch den Nachfolgern der Welser brachte die Pflanzung kein Glück, wenn-
gleich der von Bies als Faktor hinübergesandte Groenenberg ihre Ertragfähig-
keit mit einem Fürstentum verglich und wenigstens für sich selbst etwas heraus-
gewirtschaftet zu haben scheint.
3 U. Schmiedels Reise nach Südamerika, herausg. v. Langmantel i. der
Bibliothek des litt. Vereins z. Stuttgart, Band 184, S. 103.
‚Kleine Mitteilungen. 185
Schetz unterhielt durch ihre Lissaboner Filiale, der damals gerade ein Johann
von Hülsen vorstand, in Sao Vicente eine Faktorei, die von Peter Rössel
verwaltet wurde. Sie besaß außerdem in der Umgegend des Ortes viele Plätze
und Dörfer, wo das ganze Jahr Zucker gemacht wurde.! Auch der etwa zur
selben Zeit durch Schiffbruch nach Sao Vicente verschlagene Hans Staden
erwähnt in seinen Erlebnissen Peter Rössel als Faktor des Hauses Schetz und
traf auch einen Landsmann, einen Sohn des berühmten Humanisten Eobanus
Hessus, der dort als Buchhalter in der Zuckerplantage eines Genuesen Gioseffo
Ornio angestellt war. Als Staden 1554 auf einem französischen Schmuggler-
schiff von Brasilien nach Europa zurückkehrte, besuchte er in Antwerpen
den Kaufmann Jasper Schetz, ein Mitglied der. Firma.? Die Nachrichten `
beider Reisenden ergänzen das Bild von dem weitreichenden und vielseitigen
Geschäftsbetrieb dieses Hauses.?
- Über die Ausbreitung der Zuckerrohrkultur in Brasilien. zwanzig Jahre
später macht das geographisch-statistische, im Auftrage des spanischen Indien-
rates verfaßte Werk eines Spaniers einige Angaben. Danach gab es 1574 in
den acht portugiesischen Kapitanien zwischen Kap Roque und der Südgrenze
des Landes 58 Zuckerplantagen, die Mehrzahl davon in den Kapitänien
Pernambuco (23) und Bahia de todos Santos (18). Für Sao Vicente werden
nur vier erwähnt. Von jenen beiden Distrikten wird ferner hervor-
-. 1 Schmiedel a. a. O. S. 109 u. Anm. 2: Von Madeira wurde das Zuckerrohr
zuerst nach Sao Vicente, von dort in die übrigen brasilianischen Kapitanien
verpflanzt. — Der Name des Lissaboner Faktors kommt als Hülsen, Hunssen,
Halsen, Hielst bei Schmiedel vor. Er ist offenbar identisch mit dem Johann von
Helist, den Häbler, Unternehmungen der Welser 8.35. zu 1549 als Vertreter der
Nürnberger Welser in Lissabon wie auch des Erasmus Schetz erwähnt. — Der
Schiffer, mit dem Schmiedel von Cadix nach Antwerpen im Verbande der hol-
ländischen Flotte. zu fahren gedachte, hieß Heinrich Schetz, S. 112, 114. >
" Hans Staden warhaftig Historia, herausg. v. Klüpfel in d. Bibliothek. d.
litt. Vereins z. Stuttgart, Band 47, S. 121, 162, 196 £. |
= $ Über. die Entwicklung des Geschäftsbetriebs' der Schetz in eege
wo sie das Huis van Aken, von Hans Staden a. a. O. S. 197 Haus von Oka ges
nannt, bewohnten, vgl. Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger I S. 365 ff. Der
Gründer der Handlung war Erasmus Schetz, der aus Maastricht 1511 nach Ant-
werpen übergesiedelt war. Die Firma wurde aber, wie Ehrenberg angibt, den
Deutschen in Antwerpen zugezählt. Ob die Familie nicht vielleicht auch ober-
deutschen Ursprungs ist? Unter den reichen Konstanzer Familien des 15. Jahr-
hunderts macht Al. Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels zwischen
Westdeutschland und Italien I S. 609 verschiedene Mitglieder einer Familie
Schatz namhaft. Nach Erasmus’ Tode 1550 führten seine 3 Söhne Jasper,
Melchior und Balthasar das Geschäft weiter, von denen ersterer der be-
deutendste, ein Weg Ee EE aber ein skrupelloser Kauf-
mann war.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 13
e
186 E. Daenell.
gehoben, daß auch der Baumwollbau ausgedehnt sei und reiche Erträge
abwerfe.!
Daß die oberdeutschen Handelshäuser soviel früher zum portugiesischen
als zum spanischen Kolonialhandel in Fühlung traten, erklärt sich in erster
Linie durch die Spekulation auf die Gewürze. Aber früh schon hatte die
spanische Regierung, wahrscheinlich angeregt durch die Vorgänge in Portugal,
nicht unterlassen, dem Unternehmungsgeist und Kapital der Fremden
Gelegenheit zur Betätigung im spanischen Kolonialhandel zu geben. Im
Jahre 1505 hatte die spanische Regierung Fremden, Genuesen u. a., die Teil-
nahme am amerikanischen Handel gestattet, aber unter der Bedingung, daß
sie sich mit eingeborenen Spaniern vergesellschafteten, und der weitern, daß
ihre Faktoren in Spanien und den Kolonien Spanier seien.? Nach Amerika
reisen und dort Aufenthalt nehmen durften also Fremde nicht. Doch ließen
sich Ausnahmen davon erreichen. Eine solche wurde z. B. 1510 gemacht für
den Kaufmann Bernaldo Grimaldo und seinen Faktor.® Der Einsicht, daß
bei der gering entwickelten spanischen Eigenwirtschaft und den wachsenden
Bedürfnissen der Kolonien die Heranziehung der Fremden eine Notwendigkeit
sei, verschloß sich also die spanische Regierung von vornherein nicht. Aber
die Wünsche in den Kolonien selbst gingen noch weiter. So begehrte Espanola
1518, daß allen Fremden, ausgenommen Genuesen und Franzosen, gestattet
werde, sich auf der Insel niederzulassen.* Abwanderung nach der tierra
firme, dem Festland Amerikas, und der Wunsch nach schnellerer Ent-
wicklung der Hilfsquellen der Insel mögen bei dem Antrag zusammengewirkt
haben. Diese Wünsche trafen sich nun mit denen oberdeutscher Handels-
häuser, und die Regierung Karls V.kam ihnen entgegen. Jakob Fugger
erwirkte 1522, daß die deutschen Kaufleute zur Beteiligung an dem geplanten
Gewürzhandel mit den Molukken auf dem Wege durch die Magalhaesstraße
1 J. López de Velasco, Geografia y descripcion universal de las Indias,
recopilada desde el año de 1571 al de 1574, herausg. von J. Zaragoza, 1894,
S. 566 ff. Die Gesamtzahl der in Brasilien wohnenden Portugiesen wird hier auf
3240 angegeben, worunter jedoch nur die erwachsenen männlichen Bewohner
zu verstehen sind.
2 Coleccion de documentos inéditos, relativos al descubrimiento, conquista
y organizacion de las antiguas posesiones españolas de Ultramar. 2. Serie.
Band 5 Nr. 22, vgl. Nr. 20.
. 3 Coleccion, 2. Serie Band 5 Nr. 53 § 6 (= Coleccion de documentos inéditos
relativos el descubrimiento, conquista y colonizacion de las posesiones espa-
nolas en América y Occeania Band 32 8. 79 ff.). Bei der in jeder Hinsicht
großen Nachlässigkeit dieser Edition sind häufig Urkunden doppelt gedruckt,
selbst innerhalb derselben Serie. — Der genannte Bernaldo Grimaldo ist unter
den detaillierten Angaben über die Grimaldi in Ersch u. Gruber’s Allgemeiner
Encyclopädie Band 91 nicht zu finden.
* Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) Band 1, S. 362.
ger m en — u A Rn vorge u u ge Rn, ee Er nt nn nn E En
Kleine Mitteilungen. 187
zugelassen wurden. Aber der ganze Plan schlug fehl und wurde bald auf-
gegeben. Die Molukken wurden 1529 von Spanien an Portugal abgetreten.
Wichtiger war, daß die Welser 1525 im spanischen Amerikahandel Gleich-
stellung mit den Spaniern erlangten. Die unmittelbare Folge war, daß sie nun
ihre Faktorei in Sevilla, dem Sitz des amerikanischen Handels, begründeten.
Ein Jahr darauf, 1526, öffnete Karl V. die spanischen Kolonien seinen nicht-
spanischen Untertanen insgesamt, Niederländern, Deutschen etc. Und nun
entstand auch alsbald die Niederlassung der Fugger in Sevilla.!
Einmal in Fühlung zum spanischen Kolonialhandel zeigten die Welser, und
zwar in enger geschäftlicher Verbindung mit den Ehingern während der
nächsten Jahre, die weitestreichende Unternehmungslust. Ja, es scheint,
als ob auf der Bahn der Kolonisation, Bergbauunternehmungen und Con-
quista auf die sie sich sofort begaben, die Ehinger recht eigentlich die Männer
der Initiative gewesen sind. Die Ehinger, die hier eine Rolle spielten, die
Brüder Heinrich, Georg und Ambrosius, gehörten dem reichen Konstanzer
Zweige des Geschlechtes zu.?2 Unter ihnen war Heinrich Ehinger zweifellos
der kaufmännisch bedeutendste. Er begegnet als Vorsteher der Faktorei
der Welser in Saragossa, dem größten Safranmarkt für die oberdeutsche
Kaufmannschaft, 1519. Er wurde damals auch mit der Vertretung der Firma
am Hof bei dem neuen Könige Karl V. beauftragt. Aber aus unbekannten
Gründen kam es um 1530 zum Ausscheiden der Ehinger aus der Welserschen
Handelsgesellschaft. Und nun zog Karl V. den kundigen und unternehmenden
Heinrich Ehinger an sich, ernannte ihn zu seinem Säckelmeister und Kammer.
herrn und zum Ritter des Ordens von Santiago.®
Auf Grundlage der Einräumungen Karls V. von 1525 warfen sich von Sevilla
aus die Ehinger und Welser vereinigt in koloniale Unternehmungen. Zunächst
setzten sie sich fest in dem ältesten Zentrum der spanischen Kolonisation
und Herrschaft in Amerika, auf Espanola. Schon für 1526 ist die Existenz
ihrer Faktorei in San Domingo nachweisbar. Zuckerrohr- und Baumwoll-
kultur, Goldwäscherei und Kupferbergbau waren die Ziele und Tätigkeit
1 Häbler, Geschichte der Fuggerschen Handlung in Spanien, 1897, S. 49;
ders., Unternehmungen der Welser S. 101.
2 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 40ff.; Schulte, Gesch. d. mittelalterl.
Handels zw. Westdeutschl. u. Italien I, S. 644 Anm. 8, 647. Der andere Zweig
des Geschlechts war in Ulm ansässig, daher erklärt sich der Irrtum Federmanns,
der, zwar selbst Ulmer, den Ambrosius Ehinger, zu einem Ulmer macht; vgl.
seine Aufzeichnungen, herausg. v. Klüpfel i. d. Bibl. d. litt. Vereins z. Stuttgart
Band 47 S. 5.
3 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 41, 84. Antonio de Herrera,
Descripcion de las Indias occidentales, Madrid 1730, unterscheidet im Register,
Bd. 5, Enrique Alfinger und Enrique gior, Gemeint ist in beiden Fällen
derselbe, Heinrich Ehinger.
(EN
188 E. Daenell.
derselben. Im Frühjahr 1528 folgten die Verträge zwischen der Krone und
Heinrich Ehinger und Hieronymus Seiler, die als Vertragschließende fun-
Bierten, über die Lieferung von 4000 Negern in die spanischen Kolonien, über
die Überführung deutscher Bergleute dorthin und über die Eroberung und
Erschließung und Kolonisation Venezuelas. Und auf diese berühmteste
deutsche Kolonisationsunternehmung des 16. Jahrhunderts haben dann die
Welser viel Mühe, Menschenkräfte und Mittel gewendet.! Von San Domingo,
wo er einer der ersten Leiter der dortigen Faktorei gewesen, begab sich Am-
brosius Ehinger als erster deutscher Gouverneur 1528 nach Venezuela. Sein
Nachfolger in San Domingo ward der weitgereiste und weltkundige Ulmer
Sebastian Rentz, den Federmann dort antraf, als er Ende 1529 mit spanischer
Kriegsmannschaft und deutschen Bergleuten die Stadt auf dem Wege nach
Venezuela anlief, und der auf der Rückreise von San Domingo aus 1532
Federmanns Begleiter war.?
Auffallend sticht gegen das wagemutige Vorwärtedrängen der Ehinger und
Welser die vorsichtige Zurückhaltung der Fugger gegenüber den spanischen
Kolonien ab. Nur einmal, offenbar unter dem Einfluß des Venezuela-Vertrags,
traten sie einem ähnlichen Plane nahe und wollten sich Chile als Feld kolonialer
Unternehmungen mit großen Vergünstigungen überweisen lassen. Aber sie
ließen den Gedanken bald wieder fallen.? Doch werden sie Kenntnis der
spanischen Kolonien, ihrer Ausstattung und Aussichten sich zu verschaffen
gewußt haben. So hören wir, daß ein Diener ihrer Faktorei in Sevilla, Se-
bastian Kurz, sich 1530 in Yukatan aufhielt.*
Von Espanola aus, wo sie Anteil an den reichen Cotoy-Minen gewannen,
deren Abbau ein erfahrener deutscher Bergmann 1538 in Gang gebracht
hatte, drangen die Welser auch nach Neuspanien, nach Mexiko, vor. Sie
erwirkten die Erlaubnis zur Ausbeutung der Silberminen bei Zultepeque
1 Häbler, Welser u. Ehinger in Venezuela, in der Zeitschr. des histor. Vereins
f. Schwaben u. Neuburg 21 S. 66 ff. ; ders., Unternehmungen der Welser S. 51 ff.
78 usw. Über die Schicksale der Deutschen, meist Joachimstaler Bergleute,
vgl. zudem J. Falke, sächsische Bergleute auf San Domingo, i. Archiv für säch-
sische Geschichte 7 S. 406 ff. u. Hantzsch, deutsche Reisende des 16. Jahr-
hunderts S. 24 ff., bes. S. 26 Anm. 1.
$ Federmanns Aufzeichnungen i. d. Bibl. d. litt. Vereins zu Stuttgart Bd. 47
S. 10, 13, 82. In San Domingo schloß sich Georg Ehinger für die Reise nach
Venezuela Federmann an.
- 3 Vgl. Häbler, Kolonialunternehmungen der Fugger, Ehinger u. Welser im
16. Jahrhundert, i. d. Zeitschr. der Gesellsch. f. Erdkunde 27, S. 403 ff.; derselbe,
Die Fugger u. der spanische Gewürzhandel, i. d. Zeitschr. d. histor. Vereins f.
Schwaben u. Neuburg, 19, S. 25 ff.
« 4 Häbler, Geschichte der Fuggerschen Handlung in Spanien S. 52.
5 Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) 1, S. 575. -
3 a _ S
Kleine Mitteilungen. 189
und haben diese auch, sicherlich vermittelst deutscher Bergleute, unter-
nommen,! |
Auch Heinrich Ehinger hat in den 30er Jahren an ein Kolonisationsunter-
nehmen in Mexiko gedacht. Es findet sich angedeutet in der Instruktion, die
Karl V, seinem ersten Vizekönig für Neuspanien, Don Antonio de Mendoza,
am 25. April 1535, Barcelona, mitgab. Er unterrichtet ihn darin, daß er den
Abschluß eines Vertrags zwischen der Krone und den Deutschen Heinrich
Ehinger und Albert Kohn genehmigt habe, die in Neuspanien Waid und
Safran anbauen und kultivieren wollen; er wird ihm den Vertrag zu seiner
Information zustellen lassen, hält das Unternehmen für eine wichtige Sache
auch unter dem Gesichtspunkte einer Vermehrung der königlichen Ein-
künfte und beauftragt den Vizekönig, dem Unternehmen besondere Sorg-
falt entgegenzubringen, es zu unterstützen und zu begünstigen, damit es
Erfolg habe und der Vertrag erfüllt werde.?
Ein Hauptartikel im oberdeutsch-spanischen Geschäft namentlich. im
15, Jahrhundert war Safran, dessen Produktionsgebiet Aragon und Kata:
lonien, dessen Hauptmarkt Saragossa, dessen Hauptexporteure in der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts die Imhof von Nürnberg und die Welser von
Augsburg waren, die beide schlechthin als die Safraneros von den Spaniern
bezeichnet wurden, Im südlich angrenzenden Valencia war ein Hauptgegen-
stand der Bodenkultur Wad? Was den obigen Plan anlangt, so fällt es auf;
daß zu einer Zeit, wo seit längerem der schon von Italien nach Deutsch-
land eingeführte Indigo der Waidkultur, der alten Färbepflanze, die in
Deutschland bei Köln und namentlich bei Erfurt in beträchtlicher Menge
angebaut wurde, mehr und mehr Abbruch tat, der Gedanke einer groß-
angelegten Kultivation der Pflanze in e Neuen Welt SSES ins Auge
gefaßt werden konnte? |
+ Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 50 Anm. 2, 68.
2 Coleccion de documentos inéditos (2. Serie) Bd. 10 Nr. 101$ 26 (= Coleccion,
1. Serie, Bd. 23, S. 444). — Die geplanten Kulturen sind pastel u. azafran. Die
Namen der beiden Deutschen sind Micer Enrique, zweifellos Heinrich Ehinger,
u. Alberto Cuon. Auch dieser Albert Kohn ist eine in der deutsch-spanischen
Handelsgeschichte uns bekannte Persönlichkeit, nach Häbler, Unternehmungen
der Welser, S. 41 Anm., 89, 105, im Anfang der 30er Jahre schon längere Zeit
in Spanien ansässig und damals Vertreter der Welser in deren Streitigkeiten
mit der Krone um den Negerasiento, andererseits noch in den 50er Jahren eng
liiert mit den Ehingern. Der Vertrag selbst findet sich in den beiden Serien der.
Coleccion de documentos inéditos nicht. |
. 3 Vgl. Häbler, Das Zollbuch der Deutschen in Barcelona 1425—1440 etc,
in den Württemberg. Vierteljahrsheften für Landesgeschichte, Neue Folge,
Hefte 10 u. 11.
+ J. López de Velasco in seiner geografia y descripcion de las Indias erwähnt
um 1574 nur an einer Stelle in der Neuen Welt das Vorkommen von Waid,
190 E. Daenell.
Über die Ausführung des Planes ist mir keine weitere Nachricht begegnet.
Er steht da als Denkmal einer Politik, die die Kolonien wirtschaftlich nutz-
bar machen, ihr Wirtschaftsleben mannigfaltiger gestalten und sie aus der
Einseitigkeit des Bergbaubetriebes und der damit verbundenen Unstetig-
keit der Bevölkerung- erlösen möchte. Ansätze dazu sind nicht allzu zahl-
reich vorhanden. Die einzigen Unternehmungen, deren Velasco häufiger
da und dort in spanischen Kolonien Erwähnung tut, sind Zuckerpflanzungen.
Doch war auch darin Brasilien überlegen. Früh zeigt jene Politik unter
der Regierung Karls V. sich in dem dem Lizenziaten Lucas Vasques de
Ayllon am 12. Juni 1523 verliehenen Patent für Florida. Weitsichtig waren
darin Getreidebau, Maulbeerbaumzucht und Seidenmanufaktur ins Auge
gefaßt. Aber es blieb bei dem Plan. Überliefert ist ferner ein Vertrag, den
Martin Cortés mit dem Vizekönig von Neuspanien Antonio de Mendoza
am 6. Oktober 1537 schloß. Darin beruft jener sich darauf, daß er der erste
gewesen sei, der bereits den Versuch mit der Züchtung von Maulbeerbäumen
in Mexiko gemacht habe, und daß er auch verschiedene Farbsorten, kar-
moisinrot und andere geeignete, gefunden habe. Er macht sich anheischig,
gegen gewisse Gegenleistungen innerhalb 15 Jahren Anpflanzungen der-
selben in größtem Maßstabe, nämlich 100 000 Maulbeerbäume, in den Distrik-
ten Guajocingo, Cholula und Tlaskala zur Erzeugung von Seide im Lande
anzulegen.” Das ist der großartigste Plan, der in dieser Richtung Erwähnung
findet. Steht vielleicht mit den ersten Versuchen, auf die Cortés sich be-
zieht, der Plan Heinrich Ehingers und Albert Kohns, die Färbpflanzen
Waid und Safran in Neuspanien zu züchten, im irgendeinem Zusammen-
hang? Übrigens scheint die Priorität des Cortés nicht unbestritten ge-
wesen zu sein. Denn nach einer Bemerkung Herreras war der Oidor
Delgadillo der erste, der in Neuspanien mit Erfolg Maulbeerbäume kulti-
vierte und gute Seide erzielte, worauf er sich als geborener Granadiner
verstand.?
Während die Regierungen der pyrenäischen Halbinsel der Teilnahme von
Fremden an der Entwickelung ihrer amerikanischen Kolonien entweder
nämlich S. 305 im Distrikt Verapaz, Guatemala, Herrera in seiner Descripcion
de las Indias occidentales erwähnt Waid nebst anderen Farbpflanzen zu
1547 als wild wachsend in Neugranada, Bd. 5 S. 81. — Schon 1503 ordnete
König Ferdinand für Espanola die Kultivation von Seide, Waid und Krapp
an, Herrera Bd.1 S.144. Und in den Abgabentarifen vom 5. Oktober 1501
und 1. August 1539 für Amerika werden Seide und neben verschiedenen
anderen Färbestoffen auch Krapp und Waid erwähnt, Recopilacion de leyes
de los reynos de las Indias, Madrid 1774, Bd.1 lib.1, tit.16, ley 2 fol. 83f.
! Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) 14, S. 504—515 (= 22,8. 79—93).
3 Coleocion de documentos inéditos (1. Serie) 12, S. 563 ff.
3 Vgl. Herrera, Descripcion Bd. 3 S. 181.
Kleine Mitteilungen. 191
nichts in den Weg legten oder sie direkt anregten, vorausgesetzt, daß sie sich
in den gesetzlichen Bahnen hielten, d. h. durch ihre Faktoreien in Sevilla
und Lissabon mit den Kolonien in Verbindung standen, aber nicht wie
Franzosen und Engländer und im spanischen Amerika auch Portugiesen
Schleich- und Raubhandel trieben, war dagegen ihre Haltung in der Frage
der Schiffahrt durchaus ablehnend. Fremdes Kapital in der nationalen
Schiffahrt wurde geduldet und war offenbar nicht selten. Aber Bemannung
und Führung der Schiffe sollten unter allen Umständen der eigenen Nation
angehören, die Schiffahrt eine nationale sein. Jedoch auch gegen den Besuch
der Kolonien durch Fremde zeigte die spanische Regierung allmählich wieder
wachsende Abneigung! Und in den 70er Jahren bemerkt Velasco, daß
Fremde die Kolonien nicht aufsuchen durften.” Aber es hängt wohl weniger
mit dieser Strömung als mit der geringen Rentabilität ihrer amerikanischen
Unternehmungen zusammen, daß die Welser um 1540 sich aus Venezuela,
Espanola und Mexiko zurückzogen und ihre Besitzanrechte verkauften oder
möglichst günstig loszuwerden trachteten.®
Es ist sehr wahrscheinlich, daß unsere Kenntnis der Beziehungen deutscher
Kaufleute und Handelsgesellschaften zu Amerika im 16. Jahrhundert aus
gedruckten und namentlich ungedruckten Materialien noch in mancher
Richtung interessante Bereicherung erhalten kann. Weitblickenden Unter-
nehmungsgeist haben nächst den Deutschen in den Verhältnissen der Pyre-
näischen Halbinsel die Genuesen bewiesen. Auch von ihnen führen Spuren
spekulativer Pläne und Unternehmungen in die Kolonien hinüber. Auch
über ihre Beteiligung an der Entwickelung der amerikanischen Kolonien
beider Mächte dürfte noch manche Nachricht zu gewinnen sein,
Kiel. E. SES
Die Beratungen über eine gegen Rußland und die Türkei zu
gewährende Reichshilfe, 1560 — 1561.
Bei Gelegenheit anderweitiger Studien fiel mir auf, daß im Codex Lat. 8219
der k.und k. Hofbibliothek zu Wien, der neben Stücken älterer Zeit? besonders
Akten enthält, die sich auf die politischen Ereignisse des ersten Jahrzehnts
1 Coleccion de documentos inéditos (2. Serie) 10, Nr. 203, 224. — Doch vgl
fremde Seeleute u. Handwerker in einer spanischen Entdeckungsfahrt zu 1533
ds. 1. Serie 12, S. 298 ff.: 1 Franzose, 5 Portugiesen, 2 Griechen, 4 Genuesen,
2 Lombarden.
2 Geografia y descripcion de las Indias S. 36 f.
- 3 Vgl. Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 68 f., 108 und am Schluß.
4 Vgl. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 47,
1908, S. 219—229 und Peg Zeitschrift für Kirchengeschichte 28, 1907,
S. 454—458.
192 Gustav Sommerfeldt.
des 17, Jahrhunderts beziehen, gleich vorne Blatt 1 a—10 b eine Aufzeich-
nung gegeben ist, die die Reise beschreibt, die im Februar 1604 von den
Kaiserlichen Gesandten Johann Oberst von Komorn, Bartholomäus Pelz,
Adolf von Althaimb, Obersten zu Gran, und Christoph Kaysersperger,
dem Hofmeister Kaiser Rudolfs IL, nebst zahlreichem Gefolge nach Buda-
pest hin unternommen wurde, zum Zwecke der Vollziehung des Friedens-
traktats.
Daran reiht sich später Blatt 19 a—20 a das undatierte, an den Kaiser,
augenscheinlich von einem der militärischen Berater seiner nächsten Um-
gebung gerichtete Exposé’, das sich bezeichnet als „Consilium de expe-
ditione in Livoniam adversus Moscovitam, et in Hungariam‘“,
Da die livländische Sache, nämlich das Zugrundegehen der geringen Reste
des Deutschordensstaates, die sich in Livland noch erhalten hatten, in den
Vordergrund gestellt wird, sind wir für die Datierung des Stückes ohne
weiteres auf einen Zeitpunkt hingewiesen, in dem Livland durch besonders
kriegerische Zeitläufte betroffen war, während die ungarischen Angelegeit-
heiten als zurzeit nicht ganz so bedeutend etwas in den Hintergrund ge-
rückt werden,
- Chmel? nun, der das Exposé im Wortlaut, jedoch mit verschiedenen Un-
genauigkeiten und sinnstörenden Fehlern, zum Abdruck brachte, hat ver-
mutungsweise das Jahr 1530 als für dasselbe maßgebend angedeutet. Er
will eben die „italienische Krönung‘, von der der Verfasser des Exposés
spricht, als diejenige Karls V. angesehen wissen, die zu Bologna am 24. März
1530 durch Papst Clemens VI. erfolgte. Sicherlich mit Unrecht, denn
abgesehen davon, daß Livland um 1530 sich ruhiger und vollkommen ge-
sicherter Zustände erfreute, so hat auch ein kirchliches Konzil, auf das der
Verfasser des Exposés deutlich anspielt, um die Zeit, die Chmel angibt,
nicht bestanden. Endlich aber, und das ist das wichtigste unter den in dem
Stück befindlichen Merkmalen, hat der damals regierende Sultan Suleiman L
um 1530 nur jugendliche Kinder gehabt, die einen Aufstand gegen ihn zu
erregen, wie solches das Exposé angibt, schlechterdings nicht in der Lage
waren. Erst 1559 war solches der Fall, als im Juli dieses Jahres Suleimans
jüngerer Sohn Bajesid mit. dem prädestinierten Thronfolger, dem nach-
maligen Sultan Selim IL, in Zwist geriet und nach blutigem Kampfe an der
1 Die Schriftzüge sind von den früher in dem Kodex vorkommenden ab-
weichend, aber aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts.
2 Obige Worte von der Hand des Bibliothekars, späteren Präfekten
der Wiener Bibliothek Sebastian Tengnagel (1608—1636), der im Kodex
vorne auch ein Inhaltsverzeichnis aller in diesem enthaltenen Stücke ge-
geben hat.
. 3 Jos. Chmel, Die Handschriften der k. k. Hofbibliothek in Wien. Bd. II,
Wien 1841. S. 33—35, vgl. auch ebenda S. 28.
Kleine Mitteilungen. 193
Spitze einer ansehnlichen Truppenmacht zum Schah von Persien flüchtetel,
der ihn am Anfange zwar freundlich aufnahm, dann jedoch gefangen setzen
ließ und ihn 1561 an einen Bevollmächtigten Suleimans auslieferte, auf dessen
Befehl er alsbald hingerichtet wurde.?
Was die Kämpfe in Livland anlangt, so hatten sie mit einer Invasion der
Russen in Livland begonnen, die unter dem Zaren Ivan Vasilevic im Januar
1558 in dieses Land eindrangen und es seitdem jährlich mit Plünderungen
und Krieg heimsuchten, bis es, der völligen Erschöpfung anheimgefallen,
am 28, November 1561 um seine Einverleibung in Polen nachsuchte und diesem
Reiche sich anschloß, indem Gotthard Kettler, der bisherige Deutschordens-
meister, unter gewissem Vorbehalte Regent Livlands, das sich zudem starke
Verkleinerungen gefallen lassen mußte, unter polnischer Oberhoheit wurde®,
LJ von Hammer-Purgstall, Geschichte des Osmanischen Reiches,
2. Aufl. Bd. II, Pest 1840. S. 266. Der ursprünglich zum Nachfolger bestimmte
ältere Sohn, Prinz Mohammed, war zum großen Schmerze Suleimans am 6. No-
vember 1543 gestorben (a. a. O. II, S. 192); R. Holtzmann, Kaiser Maxi-
milian bis zu seiner Thronbesteigung, 1527—1564. Berlin 1903. S. 338 E u.
541 ff.
Se Ha mmer- PurgstallII, S. 272—274. ÜberdieTürkengefahrin Beziehung
auf Ungarn äußerte sich der Kaiser Ferdinand I. am ausführlichsten d. d.
Wien, 5. Januar 1561: Th. Sickel, Zur Geschichte des Konzils von Trient.
Wien 1870. S. 155. Im Pretokoll über die Audienz der Kaiserlichen Gesandten
Wilhelm Truchseß und Dr. Zasius beim Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz
d. d. Heidelberg, 23. Juni 1561 heißt es, daß man schon acht Jahre hindurch des
Türken wegen „Handlung gepflogen“ habe und noch keinen „Friedstand“ zu
erlangen vermochte. Österreich sei dauernd in Gefahr des Türken wegen,
auch wenn dessen Sache mit Persien verglichen sein würde , . . „sonderlich auch
dieweil keyserliche Mayestät kundschaft, das der Turk in arbeit, die besten
grenzhäuser abzusteigen, und mußt also keyserliche Mayestät mit gebundnen
henden sollichem mit schmertzen zusehen.“ A. Kluckhohn, Briefe Friedrichs
des Frommen, Kurfürsten von der Pfalz. Bd. I. Braunschweig 1868. S. 182.
M. Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des
dreißigjährigen Krieges. Bd. I. Stuttgart 1889. S. 92—97. Dazu vgl. G.
Sommerfeldt, Der Protestantismus Süddeutschlands und die Kriegs-
befürchtungen des Jahrs 1562 (Blätter für Württembergische nn
-12, 1908 S. 174—180).
. ® Chr. Kelch, Liefländische Historia. Reval 1695. 8. 242—243. Th.
Schie mann, Historische Darstellungen und archivalische Studien. Hamburg
u. Mitau 1886. S. 96 ff. Ritter I, S. 243—244; H. Übersberger, Österreich
und Rußland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Bd. I. Wien u. Leipzig 1906.
S. 352—358. Kettlers ausführlicher Bericht an den Kaiser Ferdinand I. d. d.
Wilna, 4. Dezember 1561 über die Gründe der Unterwerfung: A. Bergengrün,
Die Aufzeichnungen des Rigaschen Ratssekretärs Johann Schmiedt. zu den
Jahren 1558—1562. Leipzig 1892, 8. 145—148. Ein Schreiben des ehemaligen
194 Gustav Sommerfeldt.
Es wirkte wenig, daß die Livländer zeitig an das Reich sich wandten und
um die Hilfe ihrer Stammesbrüder nachsuchten. Zwar auf dem Augsburger
Reichstage erlangten sie 1559 durch ihren Bevollmächtigten, den Komtur
Georg Sieberg von Wischlingen, daß ein Betrag von 100 000 Gulden zur
Unterstützung der Livländer bereitgestellt wurde, auch eine Reichsdeputation
für die Angelegenheiten Livlands sich niedersetzte.! Aber besondere Früchte
erwuchsen aus den Verhandlungen dieser Deputation ebensowenig, wie aus
einem persönlichen Vorgehen des Kaisers Ferdinand L, der durch briefliche
Mahnungen den russischen Zaren von weiterer Verwüstung des livländischen
Gebietes abzubringen versuchte.? Der Landtag des Herzogtums Preußen,
der durch Albrecht L, den Hohenzoller, zusammenberufen war, beriet am
13. Dezember 1559 über die an Kettler zu gewährende Hilfe und verstand
sich, obwohl die Ämter des Herzogtums aufs stärkste verschuldet waren,
zur Gewährung des Bierpfennigs zwecks Unterstützung der livländischen
Sache?, doch blieb der Beschluß zumeist auf dem Papier bestehen. Erst das
Zusammentreten eines allgemeinen Deputationstages der Fürsten und
Städte zu Speyer im Oktober 1560 brachte einige Bewegung in die livlän-
dische Sache, indem zu Speyer eine Gesandtschaft wenigstens ernannt
Bischofs zu Capodistris, P. Verger über die livländischen Angelegenheiten
aus Königsberg, 26. November 1560 an seinen Gönner und Landesherrn, den
Herzog Christoph von Württemberg, ist im Mriefwechsel des Herzogs
Christoph mit Verger (ed. E. von Kausler und Th. Schott, Tübingen, 1875
S.217—219) mitgeteilt. — Chr. F. Sattler, Geschichte des Herzogtums Württem-
berg unter der Regierung der Herzöge. Bd. IV. Ulm 1771. S. 161; Th. Schie-
mann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. Bd. II. Berlin
1887. S. 298—299. C. Mettig, Geschichte der Stadt Riga. Riga 1897. 8. 247
u. 250. !
! F. D. Häberlin, Neueste Teutsche Reichsgeschichte. Bd. IV. Halle 1777.
S. 136—137; F. B. von Bucholtz, Geschichte der Regierung Ferdinands I.
Bd. VII. Wien 1836. S. 457—470; Übersberger a. a. O. I, S. 321—323 u.
340; E. Reimann in Sybels Historische Zeitschrift 35, 1876, S. 347—359;
Ritter a. a. O. I, S. 244; W. Götz, Maximilians Wahl zum römischen Könige,
1562. Leipziger Diss. 1891. S. 54 ff.; P. Karge, Die Pommerschen Reichs-
kommissare während der Livländischen Katastrophe 1559—1560 (Beiträge
zur Geschichte Pommerns; Festschrift. Stettin 1899).
3 Zuerst Wien, 19. Oktober 1559, überbracht durch den Bevollmächtigten
Jeremias Hofman, Abdruck bei J. Renner, Livländische Historien, ed R.
Hausmann und K. Höhlbaum. Göttingen 1876. S. 268—269. Den Inhalt
der in ablehnendem Sinne gehaltenen Antwort des Zaren vom 24. Februar, die
im Juli 1560 bei der Deputation des Reiches eintraf, skizzierte v. Bucholtz
VII, S. 471, nach ihm ausführlicher Übersberger I, S. 329—330.
SM Töppen, Zur Geschiehte der ständischen Verhältnisse in Preußen.
(Raumers Historisches Taschenbuch, N. F, 8, S. 426, 433 u. 444.)
Kleine Mitteilungen. 195
wurde, die sich persönlich zum Zaren begeben sollte, um mit diesem namens
des Kaisers und der Fürsten direkt wegen ihres so hart bedrängten Bruder-
stammes zu verhandeln.? Auch kam in Speyer der Beschluß auf Hergabe
weiterer 200 000 Gulden zustande, die den Mitteln des Reichs zugunsten
Livlands entnommen werden sollten?, und wurden Vorkehrungen getroffen,
daß die Zufuhr an Waffen, Munition und Lebensmitteln aus dem westlichen
Europa nach Rußland unterbunden werde. Von letzterem setzte Kaiser
Ferdinand, der das ganze Jahr 1560 hindurch in Wien geblieben war, den
Ordensmeister Kettler unterm 19. Dezember 1560 in Kenntnis.” Dieser hat
seinerseits schon vorher durch mancherlei Benachrichtigungen, und be-
sonders durch ein Schreiben aus Dünamünde, den 22. September 1560,
unter seinen Stammesgenossen beschwichtigend zu wirken gesucht. Es
hieß hier u. ai: „In schließung dieses briefes bekommen wir von der Römi-
schen Keyserlichen Majestät ein Schreiben, darin sich ire Majestät weit-
leufftig erklert und erbietten thut, dieweil ire Königliche Majestät® durch
1 Über die Umstände, an denen das Abgehen der Gesandtschaft nach Ruß-
land scheiterte: Übersberger I, S. 344—346.
2 Häberlin a.a.0.IV, S. 286—287 und öfter. Die Beschlüsse wurden ge-
faßt auf das besondere Drängen der in Speyer erschienenen livländischen
Ordensgesandten. Es waren Johann von Rehen, Komtur der Ballei Hessen,
Georg Hund von Wenck, Komtur zu Frankfurt, und Doktor Thomas Maier-
hoffer. Siehe Kelch a. a. O. S. 252. Sie schrieben u. a. aus Speyer, 20. Ok-
tober 1560, daß sie Unterredungen mit Abgeordneten des Kaisers, der Fürsten
und zahlreicher Stände gehabt hätten, und bemerken, „das ahn vilen Orthen,
al in Ungern wieder den Turcken, in Sachsen (d. i. Siebenbürgen) und derselben
Landts Arten, den Muschkowitter und seinem Anhange wurde die Noth und
Gelegenheitt stadtliche underschiedtliche Hilff und Gegenwehr erfurdern.“
K. Schirren, Quellen zur Geschichte des Untergangs Livländischer Selb-
ständigkeit. Bd. VI. Reval 1879. S. 115. Reimann a. a O. S. 374—377;
Übersberger a. a. O. I, S. 341—342.
8 Fr. Bienemann, Briefe und Urkunden für Geschichte Livlands in den
Jahren 1558—1562. Bd. IV. Riga 1873. S. 205—206. Durch die verlorene
Schlacht bei Ermes vom 2. August 1560 war die Ordensherrschaft in Livland
des Halts, dessen sie bedurfte, ganz verlustig gegangen: Renner 8. 319—320;
Übersberger I, 8. 342.
4 Bienemann a. a. O. IV, S. 80. Ferner Schreiben Kaiser Ferdinands an
Kettler d. d. Wien, 19. April 1561: Bienemann a. a. O. IV, S. 266—267, und
der ermländische Bischof Stanislaus Hosius an Carlo Borromeo d. d. Wien,
8. Mai 1561, in: Nuntiaturberichte an Deutschland, nebst ergänzenden Akten-
stücken, Abteilung 2, Bd. I, bearb. von S.Steinherz. Wien 1897. 8.249. Vgl
die Mission des Hosius nach Wien betreffend, besonders v. Bucholtz a.a.O.VII,
8.493 ff.; G. Heine in Schmidts Allgemeiner Zeitschrift für Geschichte 8, 1847,
8. 18 ff.; E. Reimann in Forschungen zur deutschen Geschichte 8, 1868, S. 4.
6 Maximilian, damals König von Böhmen, späterer Kaiser Maximilian II.
196 Gustav Sommerfeldt.
ihren Abgesandten in die Musskow vernhommen, das der tyrannische blut-
hundt zu keinem frieden gegen die Liefflande geneigt, als muste ire Keyser-
liche Majestät zu mitteln trachten, das die bedrengte provinz gerettet mocht
werden, und hatte deßhalben etliche chur, fursten und stende des heiligen
reichs ufs schleunigst gen Speier vertaget, wolten also, das nicht allein zu
erlegung der vorhin bewilligten 100000 gulden, sondern auch zu
mehrerm gelde und entsatz gerathschlagt und endlich geschlossen
solle werden, mit ermhanung, uns deß gewißlich zu versehen und zu
getrösten.‘“
. Und wie hier nach Norden, so suchte der Kaiser auch im Süden, vornehm-
lich beim Papste, der Rußland zuzuneigen schien, für die Livländer Stim-
mung zu machen, indem er seinen Vertreter zu Rom, Prospero d’Arco d. d,
Wien 14. November 1560 anwies, den Papst auf die Größe der von den
Russen her nicht nur Livland, sondern auch anderen Teilen des Reiches,
sowie ferner Belgien und England, drohenden Gefahr aufmerksam zu
machen.! Der Papst möge sich nicht blenden lassen durch Vorspiegelungen
des Zaren über etwaigen künftigen Beitritt zum katholischen Be-
kenntnis usw.? Es war umsonst, wie sich neben anderen Akten auch
aus einem Protokoll der Audienz ergibt, die die Gesandten Kaiser
Ferdinands, Wilhelm Truchseß und Doktor Zasius, beim Kurfürsten
Friedrich IIL von der Pfalz in Heidelberg am 23. Juni 1561 hatten, So
wenig hier die ungarisch-türkischen Grenzplänkeleien vom Kurfürsten für
erheblich erklärt wurden, so legte man auch der livländischen Sache
pfälzischerseits eine geringe Bedeutung nur bei, indem man darauf hinwies,
daß Livland von der Krone Polen und durch Dänemark? in ausgiebiger
Weise unterstützt werde, ein bewaffnetes Einschreiten des Reiches kaum
erforderlich scheinen könne.*?
` Indem die Speyerer Verhandlungen dann ihre Fortsetzung in einem Aus-
schuß fanden, der sich zur Behandlung der livländischen Sache konstituiert
hatt, wurde dieser Ausschuß auf den 14. September 1561 vom Kaiser nach
Leipzig befohlen, wo man mit Bedauern festzustellen genötigt war, daß von
ı v. Bucholtz VII, S. 474; Sickel S. 135—136.
2 Sickel S. 136; Übersberger I, S. 346—347.
3 Mit Dänemark war ein Vertrag Livlands schon am 26. September 1559
in Nyborg zustande gekommen: Renner S. 237 ff., 266 ff.; Ritter I, S. 244;
y Mollerup, Dänemarks Beziehungen zu Livland, 1346—1561. Berlin 1884.
t Kluckhohn I, S. 181—187. |
5 Bienemann IV, S. 266—267; F. W. Schirrmacher, Johann Albrecht I,,
Herzog von Mecklenburg. Bd. I. Wismar 1885. S. 394. Johann Albrecht, der
in seinem Territorium seit 1558 schon Rüstungen vornehmen ließ, war er-
koren, die Führung der Hilfstruppen, wenn sie zusammenkamen, auf dem
Zug nach Livland zu übernehmen,
Kleine Mitteilungen. 197
den bewilligten 300 000 Gulden „gar ein geringes und schimpfliches bisher
eingekommen sei, womit man kein Kriegsvolk besolden könne“.!
Die Erwähnung einer italienischen Krönung in dem Exposé paßt safe
beste, wie alles Vorhergehende, rücksichtlich der Datierung des uns be-
schäftigenden Schriftstückes, das zum Frühjahr 1561 anzusetzen sein wird.
Unterm 14. September 1560 weiß nämlich bereits Galeazzo Cusani aus Rom
an König Maximilian zu berichten, daß Papst Pius IV. den Plan hege, eine
Krönung Ferdinands L auf italienischem Gebiet in Verbindung mit der von
Ferdinand angestrebten Erwählung seines Sohnes Maximilian zum Nach-
folger für Deutschland eintreten zu lassen.? Das Konzil endlich, das in dem
Exposé genannt wird, ist kein anderes als das wiederholt unterbrochene
von Trient. Man schwankte im Verlauf: des Jahres 1560, ob man es auf
italienischem Boden wiedereröffnen sollte, oder etwa in Besangon respektive
Lyon, hat sich endlich aber für Trient entschieden, und am 29. November
1560 erging Pius’ IV. in dieser Hinsicht maßgebende Bulle.’
~ Jeder, auch der letzte Zweifel aber wird benommen durch ein Schreiben
des mecklenburgischen Sekretärs und Agenten Andreas Brachmann an
seinen Herrn, den Herzog Christoph von Mecklenburg, d. d. Schönberg (in
Mecklenburg) 6. September 1561*, betreffend: die Machinationen eines aus
Hessen stammenden Friedrich von Speth, der an verschiedenen Höfen
(seit etwa 1554) in Vertrauensstellungen tätig gewesen’, sich aber trotz
1! Übersberger I, S. 344; die erwarteten Vertreter Polens waren auf dem
Leipziger Tage ausgeblieben.
’ Sickel a. a. O. S. 93—94, wo aus einer Venetianer Depesche vom 9. Au-
gust 1560 ferner angeführt wird: „Dicitur pontificem nullo modo concilium
celebraturum, priusquam maiestati vestrae Caesareae coronam Caesaream
imponat, ac donec maiestas vestra sanctitati suae (d. i. dem. Papst) solitum
iuramentum praestet.‘“
s Sickel a. a. O. S. 139, 147; Kluckhohn a. a. O. I, S. 181—182, 185;
Nuntiaturberichte ete. Abt. 2 Bd. I, S. 125—126 und öfter; W. Voß, Die Ver-
handlungen Pius’ IV. mit den katholischen Mächten über die Neuberufung des
Trientiner Konzils. Diss. Leipzig 1887. S. 122—136; Ritter I, S. 148—152;
Joh. Susta, Die römische Kurie und das Konzil von Trient unter Pius IV.
Bd. I. Wien 1904. S. 10; Übersberger I, S. 348.
- 4 Schirrmacher I, S. 404—405; K. Lohmeyer, Des Herzogs Johann
Albrecht zu Mecklenburg Versuch auf Livland, 1563 (Schriften der gelehrten
Estnischen Gesellschaft Nr. 3). Dorpat 1863. S. 7; A. Bergengrün, Herzog
Christoph von Mecklenburg, letzter Koadjutor des Erzbistums Riga. Reval
1898. S. 160—161. Mitte Juli 1561 war Christoph soeben aus Livland zurück-
gekehrt.
P Beilage zu einem Schreiben des Herzogs Christoph von Württemberg an
Herzog Albrecht von Bayern d. d. Stuttgart, 4. Februar 1554 in: Briefwechsel
des Herzogs Christoph I., herausg. von V. Ernst. Bd. II. Stuttgart 1900.
198 Gustav Sommerfeldt.
momentanen Einflusses nur den Ruf eines Abenteurers zu erwerben gewußt
hatte. Er verweilte im Sommer 1561 am Kaiserhofe in Wien und hörte hier
von den Plänen betreffs der nach Livland und Ungarn gleichzeitig ins Werk
zu setzenden Kriegsunternehmungen. Die Angaben, die er darüber bei
seinem Aufenthalt in Lübeck (September 1561 bis etwa April 1562) dem
Sekretär Andreas Brachmann machte, stimmen, wiewohl Brachmann sie
nicht ohne einiges Mißtrauen aufgenommen haben soll, bis in die Einzel-
heiten so genau mit dem Exposé überein, das in dem Wiener Kodex 8219
enthalten ist, daß kein Zweifel darüber obwalten kann, Speth habe den In-
halt dieses Exposés im Auge gehabt, als er dem Sekretär Brachmann seine
Eröffnungen machte und die Ratschläge über das vom Herzog Christoph
in seinen livländischen Plänen zweckmäßig zu beobachtende Verfahren
vorbrachte.! Herzog Christoph ließ sich in der Tat zur Reise bestimmen.
Am 11. Oktober 1561 treffen wir ihn zu Cölln an der Spree, Anfang Dezember
in Prag. Nicht nur König Maximilian und Kaiser Ferdinand machten dem
Mecklenburger die weitestgehenden Versprechungen, sondern auch der päpst-
liche Legat zu Prag versprach, bei der Kurie im Interesse Christophs behufs
Bestätigung seiner Koadjutorenwürde zu Riga durch den Papst tätig zu
sein.” Inzwischen hatte aber durch Vertrag, der am 28. November 1561
S. 393—395, und Herzog Christoph I. an König Maximilian d. d. Stuttgart,
23. September 1556: ebenda Bd. IV. Stuttgart 1907. S. 166; F. W. Barthold,
Deutschland und die Hugenotten. Bremen 1848. S. 125 ff.; Lisch in Jahrbücher
des Vereins für Mecklenburgische Geschichte 1, S. 183 ff.; A. Heidenhain,
Die Unionspolitik Landgraf Phiiipps von Hessen, 1557—1562. Halle 1890.
S. 468—470; L. Schultz in Allgemeine deutsche Biographie 14, S. 239—243.
September 1556 erschien Speth im Auftrage des kriegslustigen Markgrafen
Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zu Königsberg am Hofe
Albrechts I.; Schirrmacher I, S. 408; P. Karge, Brandenburg und Polen,
1548—1563 (Forschungen zur preußischen und brandenburgischen Geschichte
11, S. 134 ff.); Bergengrün S. 73. Eine vom Herbst 1556 datierende „Relation
wie der Krieg gegen Livland anzustellen sei“, hatte Speth wahrscheinlich schon
vorher dem Herzoge Johann Albrecht von Mecklenburg eingereicht. Die Er-
nennung Speths zum herzoglichen Rat in Preußen datiert vom 31. Juli 1562.
Das Gehalt im Betrage von 150 Talern ist ihm in Lübeck zu zahlen: Königl.
Staatsarchiv zu Königsberg, Konfirmationen Foliant 921, Blatt 530. In der
Folge hat Speth geplant, mit Hilfe Frankreichs den russisch-polnischen Einfluß
in Livland zu brechen, aber vergebens. Noch 1568 und 1569 finden wir Speth
im Dienste des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg die livländische
Bache betreiben: Bergengrün S. 101, 267.
1 Bergengrün 8. 161.
? Akten im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin; Bergengrün S. 164
bis 165. Unterm 17. Juli 1561 hatte Verger an den Herzog Christoph von
Württemberg aus Tübingen auf Grund brieflicher Mitteilungen bezüglich der
Kleine Mitteilungen. 199
in Wilna mit Polen zustande kam, und der eine erheblich geänderte Ver-
teilung der Machtverhältnisse im Nordosten nach sich zog, die livländische
Sache den Hauptteil des Interesses, das der Kaiser an ihr nahm, eingebüßt,
so daß es zu einer Durchführung der Vorschläge Speths, König Maximilians
und Herzog Christophs nicht gekommen ist.
Der trotz aller Sonderanspielungen allein auf das Finanzielle gerichtete
Endzweck des Exposés tritt schon in der Überschrift Blatt 19 a genauer
hervor:
„Zwey ander lobliche nuczliche, christliche und hochnottige Mittel und
Wege dorezu, bey den Reichsstenden woll zu erhalten, was vor Oncosten
hieruff gehoren will“ — „Wann allein wollten in die Liefflandt gebrauchen,
wie vermeldt!, 5000 Pferdt, 20 Fenndlin Knecht und der Arttlerey Noturfft
uff 7 Monath, das kostet in alles 10 Dhonen? und 80 000 Floren. — Auch
soviel in Ungern, das thet zusammen 21 Dhonen und 80 000 Floren. Wann
dortzu die Stend? geben die taxirte Anlage funffzehenfach, thut es dem
Reich 18 Dhonen und 75 000 Floren. Das ist eim Churfursten und dem
höchsten Standt 20000 Daler —, eben ein Rhömersteuer*—, so mangelt noch
an dißer Somma 3 Dhonen, die sollen und wollen die Kayserliche Mayestät
dorezu von irer Mayestät Erblanden erlegen, als Behem ein Dhunen?, Tyrol
eine, die Schleßing und Lausitz® ein halbe, und ein halbe die Oberlant,
Elsaß, Heggaw und Preyßgaw.’?
Zu dißen baiden Zugen und Antzahl Kriegsvolckhs bedorffe es wenigkt
Muhe, das Gelt beim Reich zu erlangen, so ir Mayestät allein der gestellten
Ordnunge wollen folgen, und doruff handlen lassen.
Wöllen auch ire Kayserliche Mayestät 3000 Pferdt und 10 Fenndlin Knecht
in Ungern vor ein Zusatz lassen, vor Infhell® des Turcken, und dißeLandt damit,
österreichischen Pläne geschrieben: regem Dacise adiutum a quibusdam
aliis principibus vicinis cogitare de Livonia sustentanda: v. Kausler und
Schott S. 270—271.
1 Der ältere Bericht, auf den hiermit Bezug genommen wird, ist in dem
Wiener Kodex nicht enthalten. Die Zahlen stimmen mit Bergengrün S. 161.
= 2 d.i. 10 Tonnen Goldes. Im Jahre 1559 waren, wie v. Bucholtz a. a. O.
VII, S. 458 bemerkt, nur 500 000 Gulden gegen die Türken behufs Grenz-
befestigung gewährt worden; vgl. auch Ritter a. a. O. I, S. 95—96.
3. Hds.: Senndt. 4 Der Römermonat = 128,000 Gulden.
5 Böhmen eine Tonne. $ Schlesien und Lausitz. ” Hegau und Breisgau.
® Einfälle des Türken. — Angeblich hätten 1558 nicht mehr als 1600 Mann
zu Pferde und 1 Regiment Fußknechte gegen die Türken zu Felde gestanden:
Bucholtz a.a. O. VII, S. 457. — Eine vom 24. Juni 1560 datierte „Nachricht
über das Kriegsgewerbe im Reich“, siehe bei v. Bucholtz a. a. O., Urkunden-
band. Wien 1838. S. 576—578. Treffende Charakterisierung der Sachlage
in bezug auf das Heer bei Ritter a. a. O. I, S. 96—97.
200 Gustav Sommerfeldt.
und den andern, was ir Mayestät sonsten darin erhalten, zu beschutzen, und
uff die Kronunge in Itallien, und! Underredde des Concilliumbs mit dem Bapst?
zu pflegen, mit 2000Pferden und 10 Fenndlin Knechten zihen, steeth zu irer
Kayserlichen Mayestät, und were löblichen, ansehelichen und zu vilen Dingen
nutzlichen, auch zu bestetigen Kayserliche Freyheit nottigkh. So auch mit
dißem Krigskvolekh wolten in Ungerlant verharren, trage ich kein Zweiffel,
es kunten die abgetrungenen Landt dordurch wieder errett werden, dieweil
der Turckh von seinem eigenen Sone bekriegt und mit Volckh, diße zu ent-
setzen, weniger den unsern zu begegnen, starckh geneng® Dann es
Sunde und Schande, das der Chrysten Fendt, der Reuße, solt weiter guätt-
lichen ersucht werden, dieweil er fur ein Spott gelt?, wie aus seinem Tittel
zu vernemen, und herdurch gehalßsterckt, viel meer wann diß Landt° under
sein Schutze und Trybut khomen soll, auch nachdem es leichtlich zu ent-
retten, und die Stennde die Hilfe dortzu, so uff obgemelte Mittel mit ihnen
gehandleth wurdh, gern bewilligen werden. — Wann wir aber zu Feldt
kämen, und dann die Kayserliche Majestät an in schicken und handlen
loßen wolt, uff diße Moß, wann er sich dißer Landt vertzeihen? wölt, und den
rechten christlichen Globen annemen, wolten ire Kayserliche Mayestät
bey bopstlicher Hailigkeit soviel verhanndlen, das ime begegnen soldth, auch
ihnen ein Khunig aller Reußen Landt machen, was er auch sonst vom Reiche
innhat, soviel verhandlen, das es im bleiben solt, und mit under die Zalle®
des Reichs Freunde sol genomen werden, und was ime vom Reiche mage
zu gut khomen, vergundet? werden. Das also zu erhalten, christlich, nutz-
lich und löbelich gemeiner Christenheit und Teutscher Nation, und khan
oder mage khein besser Mittel mit dißem Feinde vorgenomen werden. —
Und wollent zu dißen bayden Zugen sönnderliche Leuthe von Nötten sein,
nemblich die Obersten, Rittmeister und Hauptleuth, die Ewer Kayserlichen
Mayestät mit Dinsten, Eyden und Pflichten verwant sein, die iezt woll zu
bekhomen, und von den Vornembsten. — Es wöllen auch in dißen bayden
Zugen kheinem Obersten khein eigen Fenndlin Reutter noch Knecht zu
gestatten sein, damit er kein eigen Vortell treiben, die andern derhalben
khein Ursache zu pflegen habben. — Auch wann allein Ungern bey dem Reich
solte gedacht werden, und Liefflandt in Vergeß gesteldt, ist zu besorgen,
es möchte dordurch der gantze Handel vom Reiche umbgestoßen werden,
und die Kayserliche Mayestät verarckhwoneth, sie suchten allein das ire,
‘ 1 und fehlt bei Chmel.
2 Pius IV. (Gianangelo Medicis aus Mailand) seit 25. Dezember 1559.
‘ 3 Chmel unrichtig: genom. 4 Chmel: helt. 5 Livland.
® Die scharfen Ausdrücke in der an Sauermann d. d. Wien, 29. November
1560 erteilten Instruktion (Übersberger a. a. O. I, S. 350) stimmen zu der
obigen abfälligen Äußerung über das Zarenreich vortrefflich.
1 fortgehen. ® Zahl. T vergönnt.
Kleine Mitteilungen. 201
und nit des Reiches Nutze. — Auch dieweil solchs das Reiche selbs begeret,
und ir Mayestät aus diem Zuckh meer Rhumes, Nutze und Wohlfarth be-
gegnen kan, dan dem andern, wie vormals genongßam angezeigt, und wo&!
iczt durch dißen Zuge nit erlangt, und diße Zeit verseumet, nochfolgents
onemugklich. Dorumbe dorffe? es in eim christlichen, löblichen, nutzlichen und
nöthigen Handel, auch mugklichen Dingen, nicht langes Rhats noch Bedachts,
dan dordurch nicht meher erlangeth, dan das die beste, bequeme und er-
wunschete Zeit verseumpt wurth. — Meyne Pershone belangen, lassen
Ewer Kayserliche Mayestät meiner? abegunstigen, erdichtes, gemeines
Geschray fharen, und nemen das christlich, loblich und nutzlich Werckh
vor die Handt, und bevelhen solchem nochtzusetzen. Sodan mir hyrinne
was ufferlegeth, und wo ich mich mit Dinsten verpflichten wurth, und also
mit mir gehandlet, das ich dhienen kann, sollen sie des gewiße sein, das sie
in allen Dingen ein fleißigen, trewen Diener erfinden werden. Dormit
Ewer Kayserliche Mayestät gnedigste Antwurth bittende, dan sonst zu be-
sorgen, die rechte Zeit werde verseumpt, und das Krigsvolckh, so zu dißen
Geschefften nutzlichen, khome in andere Hende; Ewer Römischen Kayser-
lichen Mayestät allezeit underthenigsten treuher Diener“ (Unterschrift
fehlt). — Rückseite, von derselben Hand des 17. Jahrhunderts: „Andere
Mittel, Romischer Kayserlicher Mayestät zu uberantwurtten.“
Königsberg. Gustav Sommerfeldt.
Ein Beitrag zur Abreise Napoleons aus Frankreich
am 6. Juli 1815. |
Das Gneisenausche Familienarchiv zu Sommerschenburg ist während der
Zeit von 1806 bis 1815 von nicht untergeordneter Wichtigkeit für die preu-
Bische Geschichte, zumal für dessen Kriegsgeschichte. Damals schlug man
den geschichtlichen Wert der Archive noch gering an. Sie wurden wesentlich
nur für die laufenden Staats- und Verwaltungsgeschäfte und -Bedürfnisse
benutzt. Da nun die höchsten Beamten zugleich mehr oder weniger führende
Männer waren, so sahen sie nichts Anstößiges darin, Aktenstücke, die für
sie von Wert waren, in Privatbesitz zu nehmen und sie oft auch zu behalten,
obwohl es sich um Staatseigentum handelte. Auf diese Weise sind den Staats-
archiven massenhaft Akten von unschätzbarem Werte verloren gegangen.
Manche gelangten dann freilich später als „Nachlässe“ oder sonst wieder
in staatlichen Besitz, andere blieben in Familienarchiven aufbewahrt, noch
andere gingen verloren. Die größeren Familienarchive bestehen deshalb für
unsere Zeit gewöhnlich aus einem Doppelinhalte: 1. aus Familienakten,
! Chmel unrichtig: wol. 3 Chmel: darffe.
3 Chmel unrichtig: meines.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 14
202 Kleine Mitteilungen.
unter denen die Briefe von besonderem Werte zu sein pflegen, und 2. aus
amtlichen Aktenstücken, die richtiger in ein Staats- oder Kriegsarchiv ge-
hören.
Unter Papieren dieser Art fand ich im Gneisenauschen Archive folgende
Schriftstücke, die sich auf die Abreise Napoleons aus Frankreich 1815 be-
ziehen. Sie liegen also an einer Stelle, wo man sie am wenigsten erwartet,
und gehören zu den Materialien, die Gneisenau sich 1815 in Frankreich ver-
schaffte und mit nach Deutschland nahm. Es handelt sich um drei Erlasse
der provisorischen Regierung an Bonnefoux, den Marinepräfekten von
Rochefort, und an den General Becker in Rochefort vom 6. Juli. Sie sind
unseres Wissens bisher nicht bekannt geworden. Houssaye 1815, III S. 370,
371 teilt kleine Stücke des „Extrait des Minutes“ aus dem französischen
Kriegs- und Marinearchive mit, die aber im Wortlaute nicht ganz überein-
stimmen und unsere Lesarten als die besseren und ausführlicheren erweisen.
Durch die drei Schriftstücke wird eine weit genauere Kenntnis der Sachlage
bewirkt, als wir sie bisher besaßen. Sie befinden sich unter dem Akten-
zeichen B. 390.
Extrait des Minutes de la Secre£tairerie d’Etat.
Paris, le 6 Juillet 1815.
Vu l’urgence des circonstances et le haut intérêt attaché à ce que Napoleon
Bonaparte quitte sur le champ le territoire Frangais, tant sous les rapports
de sa sureté personelle, que sous ceux de la raison d’Etat.
Arrête:
Art. 1.
Le Ministre de la Marine reiterera les ordres qu’il a donné pour l’embar-
quement et le départ immédiat de Napoléon sur les deux frégates destinées
à cette mission.
Art. 2.
Si par la contrariété des vents, la présence de lennemi, ou par toute autre ®
cause quelconque le départ immédiat des deux frégates etait empêché, et
qu’il fût probable qu'on réussirait à effectuer le transport de Napoléon par
un Aviso, le Ministre de la Marine donnera? des ordres pour qu’il en soit mis
un sans délai à sa disposition sous la condition? que le dit Aviso partirait dans
24 heures au plus tard.
Art. 3.
Mais si par les contrariétés, que ce transport peut éprouver sur un Aviso,
Napoléon préferait être conduit immédiatement soit à bord d'une croisière
Anglaise, soit en Angleterre, le Prefet maritime du 5. arrondissement lui en
donnera les moyens sur sa demande écrite, et dans ce cas, il sera mis sur le
champ à sa disposition un parlementaire.
! Andere Lesart „donnerait“. 7 Andere Lesart „sous condition“.
Kleine Mitteilungen. 203
Art. 4.
Dans tous les cas le commandant du bâtiment destiné à porter Napoleon,
ne pourra, sous peine de haute trahison, le debarquer sur aucune point du
territoire Frangais.
Art. 5.
Si le commandant du bâtiment etait forcé de relâcher sur les côtes de France,
il prendrait toutes les mesures de sureté nécessaires pour que Napoleon ne
püt débarquer. Au besoin, il requererait les autorités civiles et militaires de
lui pröter main-forte.
Art. 6
Le Général Becker sous la responsabilité duquel ont été mises la garde et la
personne de Napoleon, ne devra le quitter qu’en dehors des perthuis?, et si
Napoleon a demandé A être transporté à bord de la croisière Anglaise ou en
Angleterre, il ne devra le quitter qu'après qu’il Paura remis & bord de la dite
croisière ou débarqué en Angleterre.
Art. 7.
Tant que le Général Becker sera à bord du bâtiment destiné au transport
de Napoléon, le commandant du dit bâtiment sera à ses ordres et déferera à
toutes les réquisitions qui lui seront faites par le dit Général, relativement à
l’objet de sa mission, et dans le sens du présent arrêté.
Art. 8.
Le Ministre de la Marine est chargé de l’ex&cution du présent arrêté et de sa
transmission au Général Becker qui devra se conformer en ce qui le concerne
aux dispositions qu’il renferme.
Signé Le Duc d’Otrante, Président.
Comte Grenier.
Caulaincourt, Duo de Vicence.
Carnot.
Pour la commission de Gouvernement.
Pour le secrétaire adjoint au Ministre secrétaire d’Etat;
Signé Quinette.
Pour Copie conforme
Le Ministre de la Marine et des Colonies
Duc Decrès.
(Le présent Extrait sera remis au commandant du bâtiment destiné au
transport de Napoléon pour les dispositions qu’il contient, être par lui stricte-
ment exécutées selon leur forme et teneur. S'il y a deux bätiments destinés
à ce transport, une expedition sera remise à chacun des deux capitaines
Duc Decrès.)
1 Andere Lesart „pertuis“.
14*
204 Kleine Mitteilungen.
Paris le 6 Juillet 1815.
Mr. le Prefet Maritime & Rochefort.
Monsieur le Préfet Maritime, il est de la plus haute importance que l Empereur
quitte le plutôt possible le sol de la France: l'intérêt de l’Etat et la sureté de
sa Personne l’exigent imperieusement.
Si les circonstances ne permettent pas qu’il parte sur les fregates, il sera
peut-être possible A un Aviso de tromper la croisière Anglaise; et dans le cas
où ce moyen lui conviendrait, il ne faut pas hésiter A en mettre un à sa dis-
position, pourvu qu’il puisse partir dans les 24 heures. |
Si ce moyen ne lui convient pas, et qu'il préfère se rendre à bord des båti-
mens de la croisière Anglaise, ou directement en Angleterre, il est invité à
vous en adresser la damende formelle et positive par écrit, et dans ce cas, vous
mettrez sur le champ un parlementaire à sa disposition pour suivre celle de
ces deux destinations qu’il aura demandé.
Il est indispensable qu’il ne débarque pas sur le territoire Français, et c’est
ce que vous ne pouvez trop prescrire au commandant du bâtiment sur lequel
il se trouve ou sur lequel il passera.
Je vous adresse un arrêté du Gouvernement, qui vient d’être pris à oe sujet
et je l'adresse en même temps au Général Becker.
Les dispositions qu’il contient sont telles, que je n’ai rien à y ajouter.
Au surplus, je vous recommande de lever, en oe qui dépendra de vous, toutes
les difficultés sur son départ: je ne puis trop vous répéter que ce départ est
de la plus grande urgence.
Cependant il ne devra partir sur un Aviso pour les Etats-Unis, ou par un
parlementaire pour la croisière Anglaise, ou l'Angleterre même, à son choix,
qu'autant qu'il en aura fait la demande la plus positive par écrit; et cette
restriction, dont le Général Becker lui donnera connaissance, lui fera assez
sentir qu'un des grands motifs de l'urgence de son départ se fonde sur l'intérêt
de sa sureté personnelle. i
Si le parlementaire est envoyé, vous rédigerez l’ordre de son expédition
suivant l'usage.
Je joins ici un extrait de l'arrêté de la commission que vous joindrez aux
instructions du commandant du dit parlementaire, pour lui servir de règle
de conduite.
Cet extrait, vous le remettrez au commandant de l’Aviso qui devra aller
aux Etats-Unis, si l? Empereur choisissait ce parti.
Vous aurez soin de désigner pour commander ces bätimens un bon officier
qui sache allier la fermeté aux procédés les plus délicats.
Recevez, Monsieur le Préfet Maritime, l’assurance de mes sentimens invio-
lables.
Duc Decrès.
P. S. Il est bien entendu, que si le départ des deux frégates est possible, il
n’est rien changé aux ordres précédemment donnés pour le conduire aux Etats-
Unis par cette voie.
D.
Kleine Mitteilungen. 205
Si ’Empereur part pour les Etats-Unis sur un Aviso, vous consulterez les
instructions, qui avaient été données aux capitaines des deux fregates, pour
rédiger conformément celles que vous donnerez au capitaine de P Aviso.
D.
Paris le 6 Juillet 1815.
Mr. le Général Becker.
Général, Sous trouverez ci-joint un arrêté du Gouvernement relatif au départ
de l’ Empereur et qui est de nature & ce que je n’ai rien à ajouter aux disposi-
tions qu’il contient.
Parvenez, je vous prie, à lui faire prendre sa détermination définitive le
plutôt possible.
Vous remarquerez que s’il veut aller à bord de la croisière Anglaise ou directe-
ment en Angleterre le Préfet Maritime de Rochefort reçoit ordre de mettre à
sa disposition un parlementaire; mais il est expressément recommandé que ce
parlementaire ne soit expédié pour le remettre à cette destination qu'autant
qu’il en aura fait la demande formelle par écrit.
Il en est de même de son départ pour les Etats-Unis par un Aviso; si on
croit qu’il puisse réussir. Mais pour ce cas encore, il faut que 1 Empereur en
fasse la demande par écrit.
Je vous adresse copie de la lettre que j'écris à ce ae au Préfet Maritime
de Rochefort.
Les moindres retards peuvent avoir les suites les plus facheuses, car qui
peut répondre que ces dispositions prises dans l'intérêt de sa sûreté personelle,
n’eprouveraient pas sous peu des contrariétés insurmontables.
Recevez, General, l’assurance de mes sentiments inviolables.
Duc Decres.
P. S. Il est bien entendu que si le départ des deux fregates est possible, il
n’est rien changé aux ordres, précédemment donņés pour le conduire aux
Etats-Unis par cette voie.
D.
(Arch. Gn. B. 390.)
Berlin. J. v. Pflugk-Harttung.
Kritiken.
Maria Schulz, Die Lehre von der historischen Methode bei den
Geschichtschreibern des Mittelalters. (VL—XIIL Jahrhundert.)
Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte, herausgegeben
von Heinrich Finke, Georg v. Below, Friedrich Meinecke, Heft 13,
Berlin und Leipzig, W. Rothschild, 1909.
Wenn man dieser Untersuchung vorgehalten hat, daß sie die theoretischen
Äußerungen mittelalterlicher Historiker über Wesen und Aufgabe der Ge-
schichte überschätze, so hat man richtig ihren schwachen Punkt berührt.
Eine Geschichte der Idee ohne Berücksichtigung der äußeren Tatsachen
wird immer ein unvollkommenes und daher schiefes Bild liefern, und da es
die Verfasserin in der Regel verabsäumt, die Praxis zur Kontrolle der Theorie
heranzuziehen, so sieht sieLücken, wo nur diese gerade nicht zu Worte kommt,
und findet umgekehrt Ansätze zu neuen Richtungen, wenn zufällig oder der
stilistischen Wirkung zu Gefallen Theorien deutlich ausgesprochen werden,
die bisher vielfach schon stillschweigend ausgeübt worden waren.
Gleichwohl ist die Arbeit keineswegs nutzlos. Die Zusammenstellung
zahlreicher Äußerungen ma. Historiker über ihr Handwerk zeigt, daß im
Grunde auch sie schon keine anderen Leitsätze befolgten als wir heute, und
daß die historische „Methodologie” von Lukian bis auf unsere Tage stets
nur die gleichen Selbstverständlichkeiten zutage fördern konnte. Ottokar
Lorenz hätte seine Freude gehabt, hätte er sehen können, wie der „Augen-
zeuge”, die Scheidung „mündlicher” und „schriftlicher“ Überlieferung und
andere Paradestücke unserer „kritischen“ Richtung bereits in der mittel-
alterlichen Theorie vorgebildet sind. Wichtiger aber sind andere Ergeb-
nisse, die wir M. Schulz verdanken. Zunächst der Nachweis, wie seit dem
12. Jahrhundert sich der Widerspruch der Pragmatik gegen das annalistische
Prinzip regt (dessen Übergewicht M. Schultz freilich nicht vollkommen
erkennt, eben weil sie die Praxis der Geschichtschreibung zu wenig berück-
sichtigt), indem man dem Ordo naturalis einen Ordo artificialis ent-
gegensetzt. Diese Bezeichnungen sind der Rhetorik entnommen, und wir
folgen der Verfasserin mit Vergnügen, wenn sie den Einfluß der rhetorischen
Theorie, von Cicero bis zu Notker und den Formelbüchern, auf die Geschicht-
Kritiken. 207
schreibung auch an anderen Problemen nachweist. In diesen Ausführungen
dürfte der eigentliche Wert des Buches liegen.
Im einzelnen ist manches zu bemerken. Wenn die mittelalterliche
Geschichtschreibung in dem Vorhandensein schriftlicher Aufzeichnungen
gelegentlich eine Gewähr für die Tatsächlichkeit des Berichteten
sieht (23f.), so würde man gerne erfahren, in welchem Verhältnis zu dieser
Tendenz die Hochschätzung des „Buches“ in der höfischen Epik steht.
S. 25f. scheint die Verfasserin Lasch’ Ansicht über die Bewertung urkund-
lichen Quellenmaterials allzu bereitwillig zu folgen. S. 45ff. wird die Zuschie-
bung des Urteils an den Leser falsch ausgelegt; sie bedeutet häufig nicht einen
Verzicht auf das eigene Urteil, sondern nur eine geschickte Verschleierung
desselben. Es ist auch nicht richtig (S. 79), daß man „im allgemeinen die
Zustände der verschiedenen Perioden als ziemlich gleichartig“ ansah, d. h.
daß dem Mittelalter jedes historische Empfinden fehlte: man vergleiche
(um nur ein Beispiel anzuführen) Paulus Diaconus VI, 35 in cuius (König
Ariperts) temporibus terrae ubertas nimia, sed tempora fuere
barbarica. Auf der anderen Seite ist es dankenswert, wenn Äußerungen
über den Unterschied von Historia und Annales aus Isidor und anderen
Schriftstellern zusammengebracht werden, nur daß diese Frage bereits
die Antike lebhaft beschäftigt hat (vgl. Gellius V, 18); die Aufzählung von
Äußerungen, welche die Verantwortung für Berichtetes einer älteren Quelle
zuschrieben, hätte nicht vergessen sollen, daß sie einer antiken Gewohnheit
entspringen, über die schon Seneca spottet (Natur. quaest. IV 3, 1); die War-
nungen der Hagiographen vor der Nota adulationis (60f.) erinnern an
Lukian, der aus dem gleichen Grunde den späteren Berichterstatter höher
stellt als den Zeitgenossen des Helden. |
München. S. Hellmann.
Adolph Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter.
2 Bände (646 u. 764 S.). Freiburg, Herdersche Verlagshandlung, 1909.
M. 30.—, geb. in Kunstleder M. 33.—.
Das auf umfassendsten Quellenstudien beruhende Werk von Franz be-
handelt das ungeheuer ausgedehnte Gebiet der kirchlichen Benediktionen
im Mittelalter. Diese Benediktionen spielen nicht nur im kirchlichen, sondern
auch im ganzen Öffentlichen und privaten Leben der mittelalterlichen Christen-
heit eine entscheidende Rolle. Wenn auch die mittelalterlichen Theologen
in der Theorie stets den qualitativen Unterschied zwischen den Sakramenten
und diese sogenannten Sakramentalien betont haben, so pflichte ich doch
der von Franz so scharf bekämpften Meinung Harnacks bei, daß in der
Praxis das Volk vielfach den Sakramentalien den Charakter neuer Sakra-
mente beigelegt hat. Diese These läßt sich gerade aus dem Buch von Franz,
wie mir scheint, beweisen, aber darüber werden sich die protestantischen
208 Kritiken. å
Forscher vielleicht mit den katholischen schwer verständigen. Franz hat
in seinem großen Werke mit außergewöhnlichem Fleiße ein überaus reiches
Material verarbeitet. Seine subtilen liturgisch-geschichtlichen Untersuchungen,
die sich vielfach auf Wiedergabe zahlreicher, meist aus Handschriften ent-
nommener Formeln gründen, sind von vorbildlicher Gründlichkeit und zeugen
von einer tiefgehenden Kenntnis der Geschichte der Liturgik. Franz zeigt
auch eine rühmliche Objektivität und Vorurteilslosigkeit, daß er sich nicht
scheut anzuerkennen, daß die Entstehung und Ausbildung der kirchlichen
Benediktionen nicht nur durch christliche Ideen, sondern vielfach auch durch
heidnische Traditionen, nationale Sitten, soziale und naturwissenschaftliche
Anschauungen bedingt ist. Ich glaube nur, daß man in dieser Beziehung
viel weiter wird gehen müssen. Gewiß sind manche Kombinationen Useners
und seiner Schüler unsicher, sie sind auch in manchen Hypothesen über
die Beeinflussung des Christentums durch die Antike vielleicht zu weit ge-
gangen, aber wenn Franz z. B. einen so einleuchtenden Nachweis wie die
Identifikation des wundertätigen Bischof Tychon von Amathus mit dem
Vegetationsdämon Tychon abweist, so wird man ihm hierin nicht folgen
können. Wie man sich auch zu der Deutung des beigebrachten Materials
stellen mag, es ist das unleugbare Verdienst von Franz, daß er alle seine
Vorgänger — das beste wissenschaftliche Werk über diesen Gegenstand
stammte von Ferdinand Probst, Die kirchlichen Benediktionen und ihre Ver-
waltung, Tübingen 1857 — weit hinter sich gelassen und eine den heutigen
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Behandlung der kirch-
lichen Benediktionen geboten hat. Der Titel des Werkes läßt kaum ahnen,
welch für den Religions- und Kulturhistoriker wichtiger Stoff hier zu finden
ist. Für das religiöse Volksleben des Mittelalters bietet es die wertvollsten
Beiträge. Franz hat eine systematische Anordnung in seiner Behandlung
der kirchlichen Benediktionen befolgt. Innerhalb der einzelnen Abschnitte
weist er dann historisch die Entstehung der einzelnen Benediktionen nach
und verfolgt ihre Fortentwickelung bis zur Herausgabe des Rituale Romanum
im Jahre 1614, in einzelnen Fällen noch darüber hinaus bis auf unsere Zeit.
Wenn ich versuche, aus dem reichen Inhalt das Wichtigste herauszuheben,
so sei zunächst auf den ersten Abschnitt über das Weihwasser verwiesen.
Hier leugnet Franz nach meiner Meinung zu Unrecht den Zusammenhang
des kirchlichen Weihwassers mit dem in den antiken Kulten gebrauchten
Wunderwasser. Besonders instruktiv ist aber der Nachweis der Entwicke-
lung der alten einfachen Wasserweihformeln zu den reich ausgestatteten
Formularen des Mittelalters. Im 2. Abschnitt „Salz und Brot“ interessiert .
das Institut der Eulogien des Brotes, das in Verbindung mit den in Ägypten
fortlebenden Agapen sich in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ausbil-
dete. Im 3. Abschnitt über die Weinweihe sei auf die wertvolle Untersuchung
über die Johannisminne verwiesen, die erst im Laufe des 12. Jahrhunderts
Kritiken. 209
kirchlich rezipiert wurde. Der 4. Abschnitt behandelt die Weihe von Öl,
Feld-, Gartenfrüchten und Kräutern, die Haferweihe an St. Stephanus, die
Rettichweihe an Aschermittwoch, die Weihe der Kräuter an Mariä Himmel-
fahrt. Der A Abschnitt über die Weihe an Epiphanie und die Kerzenweihe
an Mariä Lichtmeß weist die große Rolle auf, die die Lichtmeßkerze im
Volksglauben und Volksbrauch des Mittelalters spielt. Dann folgen im 6. Ab-
schnitt die Weihen in der Quadragesima und in der Osterzeit, von denen
die Weihe der Osterkerze und der agnus dei in Rom wohl zu den eigentüm-
lichsten Gebräuchen gehören. Die kirchlichen Weihen von Haus, Hof und
Gewerbe im 7. Abschnitt haben in den antiken Religionen deutliche Parallelen.
Endlich kommen im 9. und letzten Abschnitt des ersten Bandes noch die
klösterlichen Benediktionen zur Darstellung. In den Klöstern war das ge-
samte religiöse und wirtschaftliche Leben von Benediktionen begleitet,
und die Klöster sind seit dem 8. Jahrhundert vor allem die Stätten, von
denen sich immer neue Benediktionen in der Kirche einbürgerten. Der 2. Band
beginnt mit den an Naturereignisse sich anknüpfenden Benediktionen, wie
den Bittprozessionen, den Wetterkreuzen, dem von der Kirche bekämpften
Regenzauber und den Wetterprozessionen mit dem heiligen Sakrament.
Im 10. Abschnitt werden die Benediktionen der Tiere behandelt, hier sei
nur auf das interessante Kapitel über den sonderbaren Tierprozeß in der
Diözese Lausanne 1451 verwiesen. Von ganz besonderer Bedeutung für das
religiöse Leben des Mittelalters waren die Benediktionen der Ehe, der Mutter
und des Kindes, die der 11. Abschnitt traktiert. Hier hat Franz vor allem
die verschiedene Beurteilung, die die Reinigung der Frauen nach der Geburt
in der griechischen und römischen Kirche gefunden hat, ins Licht gestellt.
Im 12. Abschnitt über die Benediktionen in Gefahren interessiert am meisten
die sehr eingehende Behandlung der Gottesurteile und die Stellung der mittel-
alterlichen Kirche zu den verschiedenen Formen der Ordalien. Im 13. Ab-
schnitt über die Benediktionen in Krankheiten werden die für besondere
Krankheiten als Helfer angerufenen Heiligen wie Valentin für die Epilepsie,
Vitus für den Veitstanz, Antonius für das Antoniusfeuer, Blasius für den
Karbunkel, Ruprecht für den Rotlauf besprochen und von der Inkubation
bei Heiligengräbern und den kirchlichen Krankheitsbeschwörungen ge-
handelt. Ein besonderer 14. Abschnitt ist der Besessenheit, dem im Mittel-
alter so außerordentlich verbreiteten Dämonenglauben und den gegen die
Dämonen angewandten Exorzismen gewidmet. Das Buch schließt mit einer
kurzen Übersicht — hier wäre eine gründlichere Erörterung am Platz ge-
wesen — über den Kampf gegen die kirchlichen Benediktionen, wie er von
den mittelalterlichen Oppositionsparteien und von Luther geführt wurde.
Franz sieht in der Abschaffung der kirchlichen Benediktionen im Protestan-
tismus nicht nur eine Verarmung des religiösen Volkslebens, sondern auch
eine Verkümmerung vieler wertvoller deutscher Volkssitten. Er hat darin
210 Kritiken.
gewiß zu einem Teil recht, aber anderseits übersieht er, daß die Abschaffung
resp. Reduktion der kirchlichen Benediktionen auch eine Befreiung von einer
ungeheuren erblichen Belastung mit zum Teil uralten, aber mit einer gerei-
nigten christlichen Frömmigkeit unvereinbar religiösen Gebräuchen bedeutet.
Wir empfehlen das wertvolle Buch von Franz den Historikern und Kirchen-
historikern des Mittelalters zum gründlichen Studium. Die wertvollen
Register, die recht ausführlich sind, erleichtern seine Benutzung.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Albert Michael Koeniger, Dr. theol., Die Sendgerichte in Deutsch-
land. I. Bd. Veröff. des Kirchenhistor. Seminars München. III. R.
Nr. 2. München (Lentner) 1907. XVI u. 203.
Der Anfang einer „Gesamtdarstellung der Sendgerichte in Deutschland“
(S. 4). Den Stoff des ganzen Werkes zerlegt der Verf. — nach den Haupt-
abschnitten der Entwickelung — in drei Teile. Der erste — vorliegende —
umfaßt den Zeitraum vom 8. bis zum 11. Jahrhundert (rund). Es ist dies
die Zeit der „ungeteilten bischöflichen Sendgerichtsbarkeit‘“. Der zweite
Abschnitt endigt mit dem Konzil von Trient. Er ist charakterisiert „durch
die Übertragung des Sendbannes an die Archidiakone in Form einer Bene-
fizialleihe“. Der dritte Teil endlich behandelt das letzte Stadium der Ent-
wickelung, das bis zum Verfall der Institution reicht. Sein Hauptmerkmal
bildet das Streben der Bischöfe nach Wiedergewinnung der Sendgerichts-
barkeit.
Diese Einteilung ist zutreffend. Ich bemerke jedoch, daß sie nicht den
Sendgerichten eigentümlich, sondern mehr oder weniger auf das ganze
bischöfliche Ämterwesen — auf das geistliche sowohl wie auf das weltliche —
anwendbar ist; denn dieses hat im großen und ganzen dieselben Entwickelungs-
phasen durchlaufen. Die Sendgerichte bilden nur einen besonderen Fall
in der allgemeinen Entwickelung. Rund bis zur Höhe des MA. ist (zwar nicht,
wie der Verf. behauptet (S. 80) „kein selbständiges, mit eigentümlichen
Machtbefugnissen ausgestattetes Organ neben oder unter dem Bischofe“
in der Diözese vorhanden; denn Klöster und Laien vor allem hatten damals
in die bischöfliche Vollgewalt längst gründlich Bresche geschlagen; wohl
aber ist bis dahin) hinsichtlich des bischöflich gebliebenen Machtkreises
das gesamte Beamtentum dem Einfluß des Bischofs strenge unterworfen.
Es besteht nur aus Beauftragten des letzteren, aus Personen, die in ihren
Funktionen ganz von seinem Willen abhängig sind, die ihr Amt weder zu
eigenem Recht besitzen noch üben. Seit dem 12. Jahrhundert wird das anders.
Die bischöflichen Beamten nehmen von da ab ihre Ämter mit dem sich all-
mählich verfestigenden dazugehörigen Vermögenskreis immer mehr als
Benefizien — die weltlichen Ämterträger sogar als erbliche Lehen — für
sich in Anspruch. In jene Zeit fällt die Entstehung des kirchlichen Bene-
Kritiken. 211
fizialwesens im späteren typischen Sinne. Einer nach und nach eintretenden
Überspannung dieses Prinzips suchen dann wieder — gegen Ende des MA.
und in den ersten Jahrhunderten der Neuzeit — die Bischöfe — von der
kirchlichen Gesetzgebung unterstützt — entgegenzuarbeiten und von ihrer
alten Verfügungsgewalt zurückzuerobern, was immer sie noch erlangen
können. So viel zur Systematik des Ganzen.
Was nun den vorliegenden ersten Teil des näheren betrifft, so ist sein
Inhalt in Grundzügen folgender.
Der Ursprung der Sendgerichte liegt in den kirchlichen Visitationen der
Diözesen seitens der Bischöfe (S. 11f.). Dadurch, daß sich von den all-
gemeinen Visitationsgeschäften der Kreis der richterlichen Funktionen ablöste,
entstand der Send (S. 20). Er war geistliches Gericht. Das Wort kommt von
synodus = Diözesansynode, aber auch = Visitationsversammlung. Die
Entstehung der Einrichtung fällt in die frühkarolingische Zeit, wenigstens
an den Anfang des 9. Jahrhunderts (S. 20). Zur Verhandlung kamen
Vergehen der Geistlichen wie der Laien (S. 21f.). Seit der zweiten Hälfte
des 9. Jahrhunderts trat eine Teilung in Kleriker- und Laiensend ein
(S. 22f.).
Die Vergehenserforschung erfolgte zunächst durch Umfrage bei den
Pfarrern (S. 30f.), aber auch bei anderen Geistlichen (S. 32). Diese „sollten
sich bei ihren Erkundigungen glaubhafter und gottesfürchtiger Männer
bedienen“ (S. 32). Damit war eine Beteiligung des Laienelements gegeben.
Aber auch auf dem Send selbst richtete der Bischof an alle Anwesenden die
Aufforderung, die ihnen bekannt gewordenen Vergehen anzugeben (S. 34).
Zur Erzielung besserer Resultate schritt man sogar — und zwar schon seit
Ludwig d. Fr. — zur Vereidigung der Versammelten (S. 35f.), die zum Zeugnis
über andere sich eigneten (S. 36), allerdings bloß der Laien — bei Geist-
lichen genügte die Vernehmung auf ihre Weihe hin (S. 41). Bald wurde der
Kreis dieser Vereidigten eingeschränkt (S. 37f.), ihre Zahl stellte sich nach
und nach fest (S. 40f.) — meist auf sieben (S. 50f. 111). Diese Sendgeschwo-
renen (Sendzeugen, Rügezeugen, Sendrüger) werden zu einer ständigen
Einrichtung (S. 50) — im großen und ganzen seit dem Ende des 9. Jahr-
hunderts (S. 50f.). Der Send ist damit zu einem fortdauernden geistlichen
Rügegericht geworden. Nachdem auch die Pflicht zu Vergehenserforschung
und Anzeige im Send zu einer bleibenden Funktion der iuratores synodi
geworden war (S. 53), wurden diese selbst zu ständigen Beamten (S. 74,
110), erst im 12. Jahrhundert jedoch zu Sendschöffen (S. 57). Anstoß und
Vorbild für die ganze Entwickelung gab das weltliche Recht (S. 57ff.).
Die Verfassung der Sendgerichte ist in dieser ersten Periode einfach.
Es ist die Zeit des bischöflichen Sends (S. 80). Sendherr ist lediglich der
Bischof (S. 80f.). Alle übrigen Beamten erscheinen nur als seine Gehilfen.
Unter diesen tritt neben den Erzpriestern jedoch schon damals der Erz-
212 Kritiken.
diakon — zunächst gab es in jeder Diözese nur einen, schon im 11. Jahr-
hundert jedoch mehrere — hervor, besonders bei der immer häufiger werden-
den (S. 93) Vertretung des Bischofs im Send (S. 93f.). (Unzutreffend ist die
Polemik des Verf. gegen die Ansicht, schon unter den Karolingern seien die
weltlichen Geschäfte der Bischöfe der Grund ihrer immer häufigeren Ver-
tretung im Send gewesen [S. 90f.].) Als Beisitzer des Bischofs (oder seines
Vertreters) im Send fungierte die versammelte Geistlichkeit (S. 103f.), der
Verf. bezeichnet sie — wohl unpassend — als „Sendschöffen“ (S. 104).
Jedenfalls waren die Laien von der Urteilsfindung ausgeschlossen (S. 105f.).
Im Anschluß an die Visitationen war — wenigstens anfangs — jährliche
Abhaltung des Sends die Regel (S. 117f.). Die Sendzeit war nicht bestimmt
(S. 118f.). Die Dauer war auf einen Tag festgesetzt (S. 119f.). Sendorte
waren die Kirchen, vor allem die Pfarrkirchen (S. 120f.). Im Anschluß an
deren Sprengel — eventuell wurden mehrere zusammengefaßt — bildeten
sich feste Sendsprengel (S. 121). Sendpflichtig waren Männer wie Frauen,
Freie wie Unfreie (S. 125f.). Die persönliche Zuständigkeit richtete sich nach
dem Sprengel (S. 124f.), die sachliche nach der Öffentlichkeit des Vergehens
(geheime blieben ausgeschlossen) (S. 129). Nur kirchliche Gesichtspunkte
waren für die Bestimmung der sendbaren Vergehen (causae synodales)
maßgebend (S.129f.). (Es entstanden feste Frageschemen [S. 132f.].) Als
Entschädigung für seine Mühe hob der Sendrichter bestimmte Abgaben ein
(Sendhafer, Sendschilling) (S. 136f.).
Einfach war im ersten Zeitraum auch das Verfahren (S. 145ff.). Es
wurde zunächst durch gewisse Akte (Verkündigung der Sitzung, Empfang
des Richters usw.) vorbereitet (S. 145f.). Die Sitzung hub — ohne besondere
Hegung — nach feierlicher Messe und Besetzung des Gerichts (Beeidigung
der Geschworenen usw.) mit dem heimlichen Verfahren gegen die Geistlichen
an (S. 152). Hieran schloß sich das öffentliche gegen die Laien (S. 152f.).
Dieses begann mit der Rüge (S. 153) oder sonstigen Anklage. (Letztere
blieb selbstverständlich auch nach Einführung der Sendzeugen zulässig.)
Gestand der Bezichtigte, so erfolgte einfaches Endurteil (S. 153, 157f.).
Leugnete er aber, so erging ein doppelzüngiges Urteil (S. 153f.). Beweis-
mittel waren Eid und Gottesurteil (S. 153f., 159f.). Bei Abwesenheit des
Beklagten gab es ein Ungehorsamsverfahren (S. 158, 167f.). Im einzelnen
war die Entwickelung jedoch verschiedenenorts mannigfach (S. 154f.). Als
Strafen kamen im Sendgericht nicht bloß geistliche, sondern auch weltliche,
ja peinliche Übel zur Anwendung (S. 170f.).
Die Sendgerichte erlangten in Deutschland größte Verbreitung und längste
Dauer (S. 1, 186f.). Ihre praktische Bedeutung war nicht gering (S. 188f.).
Damit schließen die Ausführungen dieses Bandes, die noch manche inter-
essante Einzelheit enthalten. Anhangsweise sind noch die wichtigsten ein-
schlägigen Quellentexte beigefügt (S. 191f.).
Kritiken. 213
Es entspricht dem Stand der Vorarbeiten, daß es sich bei dem vorliegenden
Werke — insbesondere in dessen erstem Teile — weniger um die Erschließung
ganz unbekannter Gebiete als vielmehr hauptsächlich um die Vereinigung
-weitverstreuter Nachrichten (vgl. S. 1f.) unter genauerer Festlegung der
Einzelheiten handeln kann. (Dessen ist sich Koeniger, der im übrigen auch
seine Ausführungen nicht für abschließend hält [S. 6], bewußt.) Damit hängt
es auch zusammen, daß dem Verf. eine viel größere Konzentration in der
Darstellung möglich war, als dies bei Forschungen über eine unbekannte
Materie der Fall ist. Gleichwohl möchte ich die Einheitlichkeit der Darstellung,
das Vermeiden von Seitensprüngen, als ganz besonderen Vorzug der Arbeit
hervorheben. Zu loben ist auch die Klarheit in Anordnung und Sprache.
Wir hoffen auf baldiges Erscheinen der späteren Teile, wofür dem Verf.
schon bei Fertigstellung des ersten das gesamte gedruckte Material vor-
gelegen war (Vorwort).
Graz. Dr. Arnold Pöschl.
Friedrich, Gustav, Codex diplomaticus et epistolaris regni
Bohemiae Band I, 1. Hälfte Prag, F. Řivnač, 1904, 2. Hälfte 1907. XII
und 567 S. M. 27.—.
Das Urkundenbuch des Königreichs Böhmen, dessen erster Band (bis
1197 reichend) nunmehr vollendet vorliegt, hat die Aufgabe, in sechs Bänden
die älteren auf Böhmen bezüglichen urkundlichen Quellen (bis zum Jahre
1310) samt den aus diesem Zeitraum erhaltenen Formelbüchern zum ersten-
mal in einer wissenschaftlich-kritisch durchgearbeiteten Ausgabe zu ver-
einigen. Dieses hochverdienstvolle vom böhmischen Landtage geförderte
Unternehmen tritt demnach an die Stelle der ersten zwei Bände der Regesta
e. Bohemiae et Moraviae (Band I 1855 ed. K. J. Erben, Band II 1882 ed.
d. Emler), deren älterer Teil vor allem infolge des fragmentarischen und über-
dies textlich unkritischen Abdruckes der einzelnen Stücke den mannig-
fachen Anforderungen moderner Forschung nicht mehr zu genügen ver-
mochte. Welche umfassende und gründlich neue Arbeit nun der Heraus-
geber des vorliegenden Urkundenbandes über Erbens Edition hinaus zu
leisten hatte, um alte und moderneFälschungen von echten Stücken zu sondern
und jede Urkunde in dem ihrer Überlieferung getreu entsprechenden Gewande
wiedererstehen zu lassen, das zeigt auf den ersten Blick die auf S. 455ff.
abgedruckte, Friedrichs und Erbens Nummernfolge vergleichende Konkordanz-
tabelle, das zeigt bei genauerer Durchsicht ebenso jede Seite des Werkes.
Die Urkunden sind in zwei großen Gruppen (364 acta genuina und 47
spuria) chronologisch geordnet; von einer Gruppierung der Stücke nach
Provenienz, Inhalt und Form ist in diesem Bande durchwegs abgesehen
worden. Von den hier aufgenommenen Papsturkunden wäre zunächst eine
Anzahl von Briefen aus den Registern Papst Johanns VIIL und Stephans V.
214 Kritiken.
hervorzuheben, die sich mit dem neu christianisierten mährischen Reiche
und dem Erzbischof Method befassen ; Böhmen selbst liegt damals noch außer-
halb des Gesichtskreises Roms. Briefe und Mandate aus den Registern
Papst Gregors VII. schließen sich als nächste Reihe an. Abschriftlich erhal-
tene literae der Päpste Innocenz’ IL, Eugens III. und Alexanders III an
Böhmens Herrscher und Kirchenfürsten zeugen für die immer lebhafter
werdenden Beziehungen Böhmens zu Rom. Von den päpstlichen Privi-
legien, die den geistlichen Stiftungen des Landes zuteil wurden, ragt in
älterer Zeit einsam das noch im XIV. Jahrhundert im Papyrusoriginal vor-
handene Privileg Papst Johanns XV. für das Kloster Brewnov vom Jahre 993
hervor (N. 38), das zwar in der auf uns gekommenen Form (inseriert einem
Originale Premysl Ottokars I. von 1224) interpoliert, dennoch allen kritischen
Zweifeln standgehalten hat. Erst mit dem Privileg Papst Lucius’ IL für das
Wyschehrader Kapitel vom Jahre 1144 (Nr. 136) setzen die erhaltenen
apostolischen Gnadenbriefe wieder ein und werden seit Lucius IIL und
Coelestin IIL immer häufiger. — Viel geringer an Zahl sind die urkund-
lichen Dokumente, die aus Böhmens Beziehungen zu den deutschen Königen
erwachsen sind. Sieht man von den zahlreichen deutschen Kaiser- und Königs-
urkunden ab, in denen (seit König Lothar III.) Mitglieder des böhmischen
Fürstenhauses und Bischöfe des Landes als Zeugen auftreten, läßt man
auch weiterhin die nicht direkt für Böhmen ausgestellten Königsurkunden
beiseite, so muß neben der in der überlieferten Form wohl mit Grund ver-
dächtigten Urkunde Kaiser Heinrichs IV. für die Prager Kirche von 1086
(Nr. 86) und der Urkunde König Konrads IIL für das Olmützer Bistum von
1144 (Nr. 138) als wichtigstes Stück das Originaldiplom von 1158 (Nr. 180)
hervorgehoben werden, mit dem Kaiser Friedrich I. dem Herzog Wladislav
den goldenen Königsreif verlieh. — Die böhmische Herzogs- und Königs-
urkunde, die naturgemäß den Mittelpunkt der folgenden Urkundenbände
bilden wird, setzt in der hier berücksichtigten Periode verhältnismäßig spät ein.
Die ältesten Stücke sind da die in Kopien des XVI. und XVIII. Jahrhunderts
erhaltenen Gründungsurkunden Herzog Ottos von Mähren und Wratislavs
von Böhmen für das Kloster Hradisch von 1078 (Nr. 79 und 80). Erst im
Laufe des XIL Jahrhunderts wird hierzulande die Fürstenurkunde zu einer
häufigeren Erscheinung; aus der Zeit König Wladislavs (t 1174) und Herzog
Friedrichs (f 1189) sind uns bereits vierzehn Originalstücke erhalten, die
für eine Untersuchung des älteren böhmischen Urkunden- und fürstlichen
Kanzleiwesens als wertvolles Material in Betracht kommen; wichtig er-
weisen sich in dieser Richtung die den einzelnen Originalen vorausgeschickten
Bemerkungen des Herausgebers über die mutmaßliche Herkunft des Schrei-
bers und Diktators ebenso wie die allseitig detaillierten Siegelbeschreibungen.
— Die vom Herausgeber mit Recht abgesonderte Gruppe historischer Fäl-
schungen (unter ihnen stehen auch die auf Pannonien und Mähren bezüg-
Kritiken. 215
lichen Falsa Bischof Piligrims von Passau als Nr. 366, 370 und 374) zeigt
deutlich, welch ein großes Gewicht man in den Klöstern und Kapiteln des
XIL—XIV. Jahrhunderts darauf legte, alte Rechtstitel wie Papst- oder
Herzogsurkunden für die Gründung und den Besitzstand vorweisen zu können.
Dabei weist der vielseitige, an bezeichnenden Wendungen und interessanten
Einzelbestimmungen reiche Text der meisten Fälschungen unzweideutig
auf verlorene urbariale Aufzeichnungen und auf echte zum Teil nachweis-
bare und vom Herausgeber hervorgehobene urkundliche Vorlagen.
Das in den vorliegenden Band aufgenommene Material hat nun der Heraus-
geber nach dem Vorbilde der Diplomata in den M. G. h. (vgl. darüber Fried-
rich im Český Časopis historický Bd. VI. S. 223ff., dann in den Mitteilungen
aus dem Landesarchive des Königreichs Böhmen Bd. I. S. 117ff. und über-
dies in der Einleitung des vorliegenden Werkes) in sorgfältigster, allen An-
forderungen entsprechender Edition bearbeitet. Und wenn im folgenden
auf kritische Bemerkungen im einzelnen eingegangen werden soll, so liegt
es dabei durchaus fern, das so außerordentlich verdienstvolle Werk bemän-
geln und den der aufopferungsvollen Arbeit gebührenden Respekt verletzen
zu wollen; es soll an dieser Stelle lediglich einiges Detail richtiggestellt und
nachgetragen werden. — Zunächst sei, was die Reihenfolge der Stücke be-
trifft, darauf verwiesen, daß von den beiden vom selben Tage (14. Juni 879)
datierten Briefen Papst Johanns VIII. (Nr. 22 und 23) dem Inhalte nach der
letztere vor den ersteren gehört, wenn auch in den uns erhaltenen Register-
auszügen die Reihenfolge die umgekehrte ist. Im Drucke in bezug auf Ein-
gangs- und Schlußprotokoll wohl allzu stark verkürzt erscheint das Diplom
König Ludwigs des Deutschen von 860 (Nr. 8). — Was die Textgestaltung
angeht, so sei zunächst die Mühe und Akribie betont, mit welcher der Heraus-
geber die oft sehr ungleichartige Überlieferung kritisch verarbeitet hat;
die parallelen Editionen nach Abschriftengruppen bei besonders schwierigen
Fällen (so bei Nr. 55, 387, 390, 405) verdienen vor allem hervorgehoben zu
werden. Nur bei Stücken, deren Text und Kommentar ganz oder zum großen
Teil aus anderen mustergültigen Ausgaben herübergenommen werden konnte,
hätte’ der Vollständigkeit und richtigen Orientierung halber die Benützung
einer solchen Vorlage wohl noch ganz besonders vermerkt werden sollen
(so bei Nr. 17 und 27 nach Ewald N. A. Bd. V; Nr. 31 und 36 nach den M. G. h.
ähnlich Nr. 1, 2, 3, 5). — Im einzelnen sei zu dem Verzeichnis der Drucke
bei dem Privileg Herzog Sobeslavs II. für die Prager Deutschen (Nr. 290) be-
merkt, daß Dobner in seiner Ausgabe der heutigen Museumshandschrift (C)
und Pelzel, allerdings mit größeren Abweichungen, der Handschrift des
Prager Stadtarchivs (B) gefolgt ist. Notwendig wäre weiter in den Vorbe-
- merkungen zum Briefe Papst Hadrians II. von 869 (Nr. 12) die ausdrückliche
Erwähnung, daß der rechts neben dem kirchenslawischen abgedruckte
- lateinische Text eine moderne Rückübersetzung (nach Pastrnek) ist. — Bei der
216 Kritiken.
Herstellung des Textes verfolgt der Herausgeber den Grundsatz, Fehler der
Originale unbedingt stehen zu lassen; vielleicht wäre aber doch eine Richtig-
stellung im Texte zu erwägen, wenn es sich um Dinge wie celeratio (statt
celebratio), viciciniora, asttimus (statt astitimus), cencsuimus, Congnito,
campy oder um Kürzungen ohne Kürzungsstrich wie i (in), etam, pter (prae-
ter) oder um irrige Wortwiederholungen handelt. Unbedingt zu verbessern
wäre in Kopien extyrpare (Nr. 147 Zeile 12), nowum (Nr. 156 Seite 159 Z. 11),
nanque (Nr. 260 Seite 230 Z. 4) und der Druckfehler omnio (Nr. 197 Z. 20);
im Regest zu Nr. 159 soll das Datum nicht 3., sondern 13. September lauten. —
Was die den einzelnen Urkunden vorangestellten lateinischen Regesten be-
trifft, so erscheint in einzelnen Fällen das Wesentliche nicht ganz präzis
hervorgehoben. So ist das Regest zu Nr. 96 wohl nicht richtig, denn nicht
für seine eigenen, sondern für die Kölner Gesandten erbittet der Krakauer
Bischof von König Wratislav sicheres Geleit. Zu allgemein ist das Regest
zu Nr. 95 gefaßt, der Ungenannte fleht nicht nur des Königs Erbarmen an,
sondern empfiehlt sich direkt seinem Dienst. In Nr. 28 überträgt König
Arnolf seinem Ministerialen die Gerichtsgewalt nur über dessen im Grun-
zwitigau gelegenen Güter, nicht über den Gau schlechthin. Unpassend er-
scheint weiter im Regest zu Nr. 290 der Ausdruck colonos germanicos, da
colonus im Mittelalter abhängige Bauern bedeutet, die deutsche Ansiedelung
bei St. Peter in Prag aber keinen bäuerlichen Charakter gehabt haben kann.
Nicht ganz zutreffend ist weiter in Nr. 37 die in einem Heiligenkreuzer Kodex
überlieferte Notiz über die Unterstützung, die Herzog Boleslav Bischof
Adalberts Reformbestrebungen angedeihen ließ, als Ediotum Boleslai be-
zeichnet. Der Umstand, daß Herzog Ottos Schenkung an das St. Johann-
Hospital im Jahre 1189 (Nr. 323) erst nach des Herzogs und seiner Gemahlin
Tode in Kraft tritt, ist gerade für diesen Fall bezeichnend, daher im Regest
erwähnenswert. Die Konsequenz des Ausdruckes erscheint nicht gewahrt,
wenn im Regest Fürbitter und Berater bald erwähnt, bald — gewiß mit
Recht — übergangen werden (vgl. Nr. 307, 310 gegenüber 305, 318) und
vereinzelt die gewöhnliche Sanctio hervorgehoben wird (Nr. 301). Ungenau
ist es, wenn im Regest zum Raffelstättener Zollweistum (Nr. 31) die Bayern
und Slawen des bayerischen Rechtsgebiets, auf die doch die Hauptbestim-
mungen der $ I—V zu beziehen sind, den Slavi de Rugis et Boemanis schlecht,
hin als alii gegenübergestellt werden; in der Vorbemerkung zu diesem Stücke
wäre überdies auf das Faksimile desselben in dem von A. v. Luschin be-
arbeiteten Abschnitte „Handel, Verkehr und Münzwesen” im I. Bande
S. 402 der Geschichte der Stadt Wien zu verweisen gewesen. Schließlich
hätte bei einer Reihe von Traditionsnotizen über den Güterzuwachs des
Klosters Ostrov durch landesfürstliche Schenkungen, die bis ins XI. Jahr-
hundert zurückgehen (Nr. 40, 46, 52, 56, 83, 91, 97, 98, 102, 179), sich im Regest
durchwegs die Bezeichnung der Stücke als memoria oder notitia traditionis
Kritiken. 217
empfohlen, wie dies im Index und vereinzelt in den Vorbemerkungen zu
diesen Stücken und ebenso bei andern analog gefaßten Traditionsnotizen
(z. B. Nr. 289) geschehen ist. Denn in der Gestalt, wie uns diese Stücke über-
liefert sind — sie finden sich in einem angeblichen Original König Premysl
Ottokars I. von einer Fälscherhand in fortlaufend erzählender Form zu-
sammengefaßt —, sind es gewiß keine auf Befehl oder im Namen der einzelnen
Herzoge ausgestellte Urkunden, wie es die Fassung der Regesten vermuten
ließe. In ähnlicher Weise wäre wohl auch das Regest zu Nr. 294 dem Charakter
dieser simplex relatio entsprechend einzuleiten und das Stück so von den
eigentlichen Herzogsurkunden von vornherein zu unterscheiden. — Der
sachliche Kommentar, der neben den Textvarianten jede Urkunde begleitet,
leistet insbesondere in der Identifizierung der zahllosen oft sehr unsicher
überlieferten Ortsnamen ganz Hervorragendes. Nur in wenigen Stücken,
wie Nr. 8, 39, 99, 124, 326 Note*), 378 wären in dieser Richtung noch Er-
gänzungen wünschenswert. Was die Ortsbezeichnungen im einzelnen be-
trifft, so stellt der Herausgeber in der Einleitung den Grundsatz auf, neben
der cechischen ebenso die übliche deutsche Ortsbenennung zu verzeichnen.
Dieser Grundsatz erscheint jedoch dadurch unbegründeterweise durch-
brochen, daß überall dort, wo in der zu einer Urkunde gehörigen Anmer-
kungsreihe ein Ortsname wiederholt sich vorfindet, derselbe nur einmal
deutsch, sonst jedoch — auch bei heute deutschen Orten — stets nur in
cechischer Form wiedergegeben wird (vgl. Nr. 387, 390 und öfter). Nicht
wohl zu billigen ist es auch, daß gegenwärtig deutsche Städte grundsätzlich
zuerst cechisch benannt werden, so z. B. prope Stribro (Mies), prope Bor
(Haid), und so an vielen anderen Stellen; nur dort, wo sich die lateinische
Bezeichnung im Urkundentext an den moderntechischen Namen anschließt
(wie z. B. Satec — Saaz), erscheint es begründet, daß ein heutzutage deut-
scher Ort zuerst Cechisch angeführt wird. Überdies fehlen an zahlreichen
Stellen die deutschen Ortsnamen ganz; bedenklich ist dies vor allem bei
Ortsbezeichnungen, die zur genaueren Bestimmung der Lage des urkund-
lich genannten Ortes herangezogen wurden und daher im Index keinen
Platz gefunden haben (z. B. in Nr. 111 n. 35 Böhm.-Brod, in Nr. 155 n. 9 Koh!-
janowitz, in Nr. 279 n. 2 Bruck, in Nr. 390 n. 35 Tuschkau, n. 76 Schüttarschen,
n. 78 Pfraumberg); zumeist unübersetzt blieben in den Anmerkungen Pluralia
tantum wie Prachatice (Prachatitz); statt Eilau oder Eulau ist in den Noten
und im Index der heutige Name Eule (so richtig in Nr. 387 n. 31) zu setzen;
schließlich fehlt in Nr. 287 n. 1 und 4, 317 n. 1, 312 n. 1, 313 n. 4 die deutsche
Bezeichnung der für ein wissenschaftliches Werk wohl noch nicht unüber-
setzbar gewordenen Prager Straßennamen Brenntegasse und Walstatt,
Myslikgasse und Belvedere (Nr. 387 n. 77). In den lateinischen Regesten,
in denen durchwegs die Cechische Form der Orts- und Personennamen ver-
wendet wurde, hätten mit Rücksicht auf die urkundliche Überlieferung
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 15
218 Kritiken.
Formen wie in Nr. 305 Zatcensis (gegenüber Sacensis im Urkundentext und
Satcensis im Regest zu Nr. 227) oder Detlebus in Nr. 344 (im Texte Dietlebus)
und ähnliches zweifellos vermieden werden sollen. Bei Niuunberg, dem
Ausstellungsort des Diplomes Kaiser Ottos L von 950 (Nr. 32), war unbedingt
auch die Erklärung Nimburg a d Elbe (vgl. von Ottenthals Regesten
Nr. 190, Bachmanns Gesch. Böhinens Bd. I, S. 135 und 140) anzuführen.
Ebenso muß bei denLiteraturangaben zu den Nr. 129, 135, 150, 180, 291 n. 8,
wie dies ja sonst regelmäßig geschehen ist, auch auf die einschlägigen Stellen
in Bachmanns Gesch. Böhmens (Bd. I, 312, 314, 324, 333, 364 n. 1) ver-
wiesen werden. — Schließlich sei noch hinzugefügt, daß die in Nr. 74, Z. 26
nicht identifizierte Bibelstelle aus Pauli ad Cor. I. c. 11 v. 29 und das in Nr. 244
Z. 35 verwendete Zitat aus Vergils Aen, VI 8ölff. stammt. — Der Namen-
index ist mustergültig und mit großer Sorgfalt angelegt. Nur im Empfänger-
register ist ein Irrtum unterlaufen, indem zu Nr. 270 der Aussteller der Ur-
kunde Herzog Ulrich von Mähren als Empfänger genannt wird, weiterhin
die Nr. 319, 332 und 333 doch der Adresse nach nicht an das St. Johann-
Hospital, sondern an die Äbte von Plaß, Strahov, Brewnov, den Propst von
Wyschehrad und den Bischof von Prag gerichtet sind. —
Was die Ausstattung des Buches betrifft, so zeugt insbesondere die Aus-
wahl und Verwendung der einzelnen Drucktypen durchwegs von besonderem,
zweckmäßigem Geschmack und von fachlichkundiger Erfahrung des Heraus-
gebers. In der Hand des wissenschaftlichen Spezialforschers wird Friedrichs
Edition erst ihre verdiente volle Würdigung erhalten; die ebenso ehren-
volle wie verantwortungsreiche Aufgabe, der landesgeschichtlichen Forschung
Böhmens das langersehnte moderne Diplomatar zu schaffen, liegt in der
Tat in berufener Hand.
Prag. Dr. Gustav Pirchan.
Dr. Christian Meyer, Staatsarchivar a D Geschichte der Burggraf-
schaft Nürnberg und der späteren MarkgrafschaftenAnsbach
und Bayreuth. Tübingen. Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung
1908. 8°. 4,80 M. Tübinger Studien für Schwäbische und Deutsche
Rechtsgeschichte. Herausgeg. von F. Thudichum. 2. Bd. 1. Heft.
Eine zusammenfassende Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der
Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth ist bislang noch nicht geschrieben ;
und insofern muß es dem Herausgeber der Tübinger Studien als besonderes
Verdienst angerechnet werden, daß er eine solche Geschichte in den Plan
seines begrüßenswerten Unternehmens aufgenommen hat. Es muß auch
anerkannt werden, daß der Verf. auf Grund der vorhandenen Literatur,
aber auch eigener Forschung ein, zumal in seinem zweiten Teil, beachtens-
wertes Werk geschaffen hat, das nicht allein die Landes-, sondern auch die
Geschichte der wichtigeren Städte berücksichtigt.
Kritiken. 919
Aber dieses Lob ist doch wieder wesentlich einzuschränken. In der Dar-
stellung der Geschichte des Burggrafentums kann man sich in wesentlichen
Punkten nicht mit dem Verf. einverstanden erklären. Es kommt hier nicht
etwa allein die Frage der Abstammung der Burggrafen aus dem Zollern-
schen Hause in Betracht, in der der Verf. trotz mehrfacher Widerlegung
immer noch auf dem alten Standpunkte beharrt, daß die Burggrafen von
Nürnberg von den Abenbergern abzuleiten seien, sondern in vielen grund-
legenden Fragen kommt der Verf. zu Ergebnissen, die nicht aufrechterhalten
werden können. So ist die Annahme, daß die Gegend um Nürnberg jahr-
hundertelang von Slawen bewohnt gewesen sei, historisch nicht erweislich,
und daß der Name Nürnberg auf nichtdeutschen Ursprung hinweise, unhalt-
bar. Vollends verfehlt ist es aber, wenn der Verf. die alte Fabel wieder auf-
frischen zu sollen meint, daß Nürnberg mit dem keltischen Volksstamme
der Noriker zusammenhänge. Zu der Behauptung, daß Nürnberg nach Nieder-
werfung Herzog Heinrichs IL von Bayern durch Kaiser Otto IL wieder
Reichsgebiet geworden, ist zu bemerken, daß die geschichtlichen Zeugnisse
über die Existenz Nürnbergs in jener Zeit völlig schweigen und dieses wohl
auch noch nicht bestand weder als Burg, noch als Stadt. Zu der Angabe,
daß die Altaicher Annalen z. J. 1050 zum erstenmal Nürnberg nennen,
wäre noch hinzuzufügen gewesen, daß es auch in der Urkunde König Hein-
richs III. vom 16. Juli dieses Jahres begegnet. ‚Die Erwägungen allgemei-
ner Natur‘, die zur Annahme einer schon Jahrhunderte früher bestehenden
burgartigen Anlage an Stelle der Reichsfeste berechtigen sollen, sind des-
halb ohne Beweiskraft, weil sie auf grundlosen Hypothesen beruhen.
Warum die Grafen von Raabs — der Verf. spricht konsequent von den
früher angenommenen Grafen von Retz — das Burggrafenamt nicht hätten
übernehmen können, weil ihr Stammsitz zu weit entfernt gewesen, ist in
keiner Weise glaubhaft dargelegt. Die Gegend von Nürnberg, „die reizloseste
des ganzen Frankenlandes‘“, wie sie der Verf. auch in anderen Schriften
zu charakterisieren liebt, „in einem Teile desselben, der damals und noch
lange nachher im übrigen Deutschland keineswegs in einem vorteilhaften
Rufe stand“, soll nach dem Verf. gegen die Übernahme der Nürnberger
Burghut durch die Grafen von Hetz" sprechen, während doch zu be-
denken ist, daß es sich um ein königliches Amt und Lehen handelte, das
für ein Mitglied jenes Geschlechts wohl begehrenswert erscheinen konnte
und in der Tat auch begehrenswert erschien. Gegenüber der gegenteiligen
Behauptung M.s muß doch wieder einmal festgestellt werden, daß die Burg-
grafenburg nur ein „parvum fortalitium‘ und nicht etwa eine solche war, die
„durch größere Ausdehnung und Festigkeit bedeutender erscheint als die
Reichsburg“. Die Burghut der Burggrafen bezog sich auch nicht etwa auf
das Festnertor, das in der älteren Zeit noch gar nicht bestand, sondern auf
den Eingang in die Kaiserburg selbst.
15*
220 Kritiken.
Die Burggrafschaft Nürnberg, die ein Amt ohne bedeutenden Besitz war,
verwechselt der Verf. mit einer von ihm konstruierten Grafschaft Nürnberg.
Hinsichtlich der Reichsämter in Nürnberg herrscht große Verwirrung.
Von dem über den Butigler Gesagten ist nur richtig, daß er der höchste
kaiserliche Finanzbeamte war, aber doch nicht der Burggrafschaft, deren
egoistischen Strebungen gegenüber gerade dieses Amt ins Leben gerufen
worden war. Neu ist, daß ihm der Reichsforstmeister aus der Familie Stromer
untergeordnet gewesen sei. Die Urkunden wissen nichts davon, und das
Waldstromeramt erscheint als ein durchaus selbständiges Reichsamt. Nur
der spätere Forstmeister aus der Familie Koler, der als solcher neben dem
Waldstromer amtierte, unterstand nach Urkunden von 1298, 1299 und 1309
dem Gericht des Butikularius. Zu seinem Amtsbereich gehörte u. a.
das ganze Zeidelwesen, der Zeidelmeister zu Feucht war ihm untergeordnet
und diesem wieder die sämtlichen Zeidler des Reichswaldes. Unrichtig ist
es auch, wenn der Verf. das Amt des Butikularius bis zur Mitte des 14. Jahr-
hunderts fortbestehen läßt. Zum letztenmal wird es 1309 erwähnt, an seine
Stelle trat im Anfang des Jahrhunderts der Landvogt, der 1302 — nicht 1306,
wie M. will — zuerst in der Person des Dietdegen von Castell auftritt.
Man kann den Landvogt dem Butikularius nicht gegenüberstellen, nicht
von einem weiteren Reichsbeamten in derselben Zeit sprechen, denn sie
fungierten nach-, nicht nebeneinander, und die Ämter, die sie bekleideten,
waren nur dem Namen nach verschieden, dem Inhalte nach aber gleich.
M. scheint auch der Meinung zu sein, daß mit dem Burggrafen, dem
Butigler, dem Forstmeister und Landvogt die Zahl der in Nürnberg tätigen
Reichsbeamten erschöpft gewesen sei, von dem Reichsschultheißen und dem
Reichsmünzmeister ist wenigstens bei ihm nicht die Rede.
Wundern muß man sich, daß M. an den längst in das Gebiet der Sage
verwiesenen Erzählungen von der Erschlagung der beiden Söhne des Burg-
grafen Friedrich III. durch die Nürnberger Sensenschmiede und dem Kinder-
mord der Gräfin Kunigunde von Orlamünde — der weißen Frau — fest-
hält. Die erste Sage bezeichnet er als eine durchaus glaubhafte Tradition,
während sie doch nicht über die letzten Jahrhunderte zurückreicht. Die
Sage von dem ÖOrlamündischen Kindermord sucht er unter Aufwendung
von mancherlei Beweismomenten zu einer historischen Tatsache zu stempeln.
Die Beweisführung ist schon aus dem einzigen Grunde hinfällig, weil die
Gräfin gar keine Kinder besaß (S. Jahresbericht des Vereins für Geschichte
der Stadt Nürnberg 1907, Vortrag des Justizrats Freih. v. Kreß).
Wir beschränken uns auf diese Ausstellungen, die zur Genüge zeigen,
daß der Verf. für die Zeit des Burggrafentums Stoff wie Literatur nicht hin-
reichend beherrscht.
Dagegen soll dem Buch das Zeugnis nicht vorenthalten bleiben, daß es für die
Zeit des Markgrafentums mit Nutzen gelesen werden kann und auch manches
Kritiken. 221
Neue enthält, wenn man sich auch nicht überall, so nicht mit der lichtlosen
Charakteristik der Markgrafen Kasimirund Georg, einverstanden erklärenkann.
Nürnberg. E. Mummenhoff.
Philipp Funk, Jakob von Vitry, Leben und Werke (3. Heft der Beiträge
zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance, heraus-
gegeben von W. Goetz). Leipzig und Berlin, Teubner, 1909. 8°. VIu.
188 S. M. 5.—.
Jakob von Vitry (t 1240), der nacheinander als Kreuzprediger, Bischof
von Akkon und Kardinal gewirkt hat, beansprucht in mehrfacher Hinsicht
die Aufmerksamkeit der Forschung. Durch seine Studien war er aufs beste
vertraut mit den Verhältnissen der Hochschule Paris, durch seine Freund-
schaft mit Maria von Oignies stand er in engen Beziehungen zu jenem Kreise
mystisch gestimmter Frauen der Lütticher Gegend, in seiner Eigenschaft
als Bischof von Akkon endlich hatte er Gelegenheit, einen tiefen Blick in
den Orient zu tun und an den Kreuzzugskämpfen seiner Zeit persönlichen
Anteil zu nehmen. Seine reichen Lebenserfahrungen haben auch für die
Nachwelt eine außerordentliche Bedeutung erhalten, da seine literarische
Produktion uns eine eingehende Kenntnis der Ereignisse vermittelt hat,
an denen er beteiligt war. In seinen frühesten Wirkungskreis führt uns seine
Vita der Maria von Oignies. Wir besitzen dann ferner aus seiner Feder als
anschauliche Darstellung der Kreuzzugskämpfe, insbesondere der Vorgänge
vor Damiette, und als Schilderung der damaligen Zustände im heiligen
Lande die Historia orientalis, das erste Buch seines Geschichtswerkes, dessen
sogenanntes 3. Buch Funk als Materialsammlung betrachtet wissen will.
Einen Überblick über das zeitgenössische Abendland gewährt das zweite
Buch seines Geschichtswerkes, die Historia occidentalis. Hier ist es auch,
wo er näher auf die Universität Paris eingeht, Nachrichten, die schon von
Denifle gewürdigt worden sind. Auch Gestalten, wie Fulco von Neuilly
und Petrus Cantor treten hier plastisch vor unsere Augen. Großenteils
im Orient sind auch seine uns überlieferten Briefe geschrieben worden,
die deswegen ebenfalls eine ausgezeichnete Quelle für die Kreuzzugsgeschichte,
u. a. auch für die Sage vom König David, darstellen. Eine größere Bedeutung
hat einer von diesen Briefen gewonnen, der 1216 an Bord eines Schiffes im
Hafen von Genua unmittelbar vor der Ausreise nach Palästina geschrieben
worden ist. Hier gibt Jakob von Vitry nämlich höchst bemerkenswerte,
von unverhohlener Bewunderung diktierte Nachrichten über die junge
Gründung des heiligen Franz. Diese Sätze spielen in der franziskanischen
Frage der letzten Jahre eine große Rolle, und da ist es vor allem der um die
Franziskusforschung hochverdiente W. Goetz, der mit allem Nachdruck
auf Jakob von Vitry hingewiesen hat. Seine in dieser Zeitschrift (H. V. VI
[1903], S. 19f.) niedergelegten Forschungen, bei denen er ebenda (S. 28°)
222 Kritiken,
den Mangel einer guten Biographie Jakobs lebhaft beklagte, mögen ihn auch
veranlaßt haben, die vorliegende Arbeit anzuregen, deren erste acht Kapitel
der Universität Tübingen als Promotionsschrift vorlagen.
Wir dürfen sowohl Goetz wie seinem Schüler für diese Arbeit besonders
dankbar sein. Die bisherigen Studien auf diesem Gebiete — von Matzner,
Zacher u.a. — waren durchaus ungenügend und sind nun durch Funk
ganz bedeutend überholt worden. Ich muß es mir versagen, im einzelnen
den Fortschritt aufzuzeigen, den diese ebenso ruhig und besonnen als un-
abhängig vorgehende Schrift gebracht hat. Mit eindringlicher Analyse
der Quellen verbindet sie eine ausgebreitete Kenntnis der Literatur. Die
Vorzüge der Schule von Goetz treten auch sichtlich hervor in der Behand-
lung, die Funk der Vita der Maria von Oignies und ihrer Bedeutung für
die hagiographische Literatur angedeihen läßt. Nur wird man hier, wie mir
scheint, noch strenger und vorsichtiger scheiden müssen zwischen dem
Typischen des hagiographischen Stils und dem Typischen des historischen
Inhalts. Allgemeineres Interesse verdienen in diesem Abschnitt bei Funk
auch seine Ausführungen über Stigmata (S. 128f.). Gewiß bleibt auch nach
diesen Studien noch einiges Problem, z. B. die Herkunft Jakobs, auch seine
Stellung vor der Erhebung zum Kardinal ließe sich wohl noch schärfer er-
fassen. Im übrigen ist man aber geneigt, in den meisten Fällen dem Ver-
fasser, auch da, wo er (gegen Preger, Zarncke u. a.) polemisiert, zuzu-
stimmen. Verwundert hat es mich aber, daß er die 1885 erschienene Pariser
Dissertation von Barroux und ein Werk wie Eggs Purpura docta (Funk,
S. 81) nicht hat einsehen können und nicht minder, daß er die vier Kreuz-
predigten nicht erwähnt, über die Röhricht im 6. Bande der Zeitschrift
für Kirchengeschichte so ausführliche Mitteilungen gemacht hat. Von
allgemeinem Interesse mag das Gesamturteil Funks über Jakob sein. Er
nennt ihn einen tief religiösen Menschen im Sinne der kirchlich-traditionellen
Religiosität mit starkem scholastisch-gelehrten Einschlag, Keinesfalls
aber darf man, wie Funk bemerkt, Jakob, der seiner Abneigung gegen das
politische und geschäftliche Treiben an der Kurie auf das deutlichste Aus-
druck verlieh, mit einem neueren Forscher als Politiker bezeichnen:
Marburg i. H. Albert Huyskens.
G. Lemcke, Beiträge zur Geschichte König Richards von
Cornwall, in Historische Studien herausgegeben von E. Ebering,
H. 65, Berlin 1909, E. Ebering, 80. 104 S. M. 2.80.
Obschon Richard von Cornwall bis zu seiner Wahl zum deutschen König
durch Koch und von da an neuerdings durch Bappert behandelt worden ist,
war eine besondere Untersuchung seiner ersten beiden Regierungsjahre, die
auch verhältnismäßig die wichtigsten geblieben sind, keineswegs überflüssig.
Bei Erörterung spezieller Fragen, wie sie der Verfasser vorliegender Arbeit
Kritiken. 293
a
mit Recht statt einer zusammenhängenden Darstellung gibt, ließen sich
noch mancherlei Ergebnisse gewinnen. So ist gewiß nicht deswegen, weil
Pfalzgraf Ludwig „sich seit der Wahl des Engländers allem Anschein nach
ganz von diesem zurückgezogen hat”, anzunehmen, daß eine Spannung
zwischen beiden eingetreten sei; vielmehr lag die Ursache in der Haltung
Ottokars von Böhmen, die Ludwigs Anwesenheit in Bayern erforderte (Ab-
schnitt 3). Daß Arnold von Isenburg, der Erzbischof von Trier, sich bis
zu seinem Tode nicht mit Richard geeinigt hat (Abschnitt 4), besagt deutlich
die auf S. 43 n. 27 aus Hontheim. Hist. Trev. 1, 783 angeführte Urkunde,
die freilich wohl eine besondere Erörterung verdient hätte, schon weil sie in
Beziehung steht zu der wichtigen Frage, welche Rolle das Geld bei dem Auf-
treten des Ausländers als deutschen Königs spielte.
Lemeke will hauptsächlich „die allgemeinen politischen Verhältnisse und
Richards Abhängigkeit von ihnen richtig beleuchten und auseinandersetzen”.
Es mag nun dahingestellt bleiben, ob er nicht unter den Mächten, die an der
deutschen Thronkandidatur Interesse nahmen (Abschnitt 1), durch Ana-
logieschlüsse verleitet (S. 17), Frankreich zu sehr in den Vordergrund schiebt.
Jedenfalls geht es zu weit, die Partei, die für Alfons von Kastilien eintrat,
als die französisch - spanische zu bezeichnen (S. 14).
Daß Arnold von Trier in seinem Widerstand gegen Richard an Frankreich
einen Rückhalt fand, wird von Mattheus Paris angedeutet (S. 38); indessen
ist Lemcke selbst (im Exkurs, S. 85ff.) zu einem absprechenden Urteil über
die Glaubwürdigkeit dieses englischen Chronisten gelangt (S. 104). Geradezu
in das Gebiet der Fabel verweist er (S. 95) dessen Behauptungen, daß wegen
der Wahl Richards die Franzosen in Besorgnis geraten seien und König
Ludwig IX. die Normandie in Verteidigungszustand gesetzt habe. Dem
Zuge Richards nach Deutschland gingen Unterhandlungen zur Seite, um an
Stelle des Waffenstillstandes zwischen England und Frankreich einen dauern-
den Frieden zu setzen (S. 78ff.). Da hätte doch die Frage aufgeworfen werden
sollen, ob nicht etwa das Unternehmen Richards vornehmlich den Zweck
hatte, einen Druck auf Ludwig IX. auszuüben. Tatsächlich wurde der 1259
abgeschlossene Frieden französischerseits als ein ungünstiger angesehen
(vgl. Langlois, in Lavisse, Hist. de France 3. 2, 93). Wenn Rücksichten
der englischen Politik Richard zum Erwerb der deutschen Krone veranlaßten,
so handelte es sich nicht um ein bloßes Abenteuer, bei dem englisches Geld
nutzlos verschwendet wurde. Ob eine solche Auffassung möglich ist, wäre
jedenfalls der Erörterung wert gewesen. Nach der herrschenden Ansicht
allerdings, der wohl auch Lemcke zuneigt, war die Erlangung der deutschen
Königswürde für Richard Selbstzweck, wie er denn auch von vornherein
nach der Kaiserkrone strebte (Abschnitt 6). Auf die allgemeinen politischen
Verhältnisse kam es demnach nur insofern an, als sie zur Abwehr äußerer
Widersacher berücksichtigt werden mußten. Heinrich III. von England
224 Kritiken.
und Richard sind auf den Frieden mit Frankreich eingegangen, der den alten
Ansprüchen ihres Hauses nicht Genüge tat, um Alfons die Hilfe abzuschnei-
den, die er vielleicht bei Ludwig IX. hätte finden können (S. 64). Der Papst
Alexander IV. begünstigte anfänglich die Thronbewerbung Richards nicht;
vielmehr ging die Initiative von diesem selbst oder seinem Bruder aus. Das
Mittel, die Wahl ins Werk zu setzen, war der Kauf von Kurstimmen, und
Geschenke an die deutschen Fürsten erwarben dem so gewonnenen Königtum
Anerkennung. Da wäre es wohl am Platze, einmal die von Koch (S. 69)
begonnene Untersuchung über die Einkünfte Richards in England fortzusetzen.
Lemcke erklärt, gewiß mit Recht, die bezüglichen Angaben des Matthäus
Paris für stark übertrieben (S. 101), vermag aber nicht die „Fabel von dem
ungeheuren Reichtum des englischen Grafen” (S. 92) zu widerlegen. Die Vor-
stellung, daß Richard gewaltige Mengen Edelmetall nach Deutschland mit-
gebracht habe und umkehrte, als der Schatz aufgebraucht war, erscheint
keineswegs einwandfrei. Zum mindesten müßten die dem Pfalzgrafen be-
zahlten 12 000 Mark Sterling (wohl an die 80 Zentner Silber) vorausgesandt
worden sein (S. 31). Bei der Wahl Karls V. begnügten sich die Kurfürsten
mit Wechseln auf das Haus Fugger statt des Bargeldes. Bereits zu Richards
Zeiten lag etwas derartiges nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit.
Nach der Urkunde bei Hontheim hat der Kardinalbischof Johannes von
Porto zugesagt, die 12 000 Mark Sterling, die Richard dem Arnold von Trier
hatte geben wollen, dessen Nachfolger Heinrich zu verschaffen gegen eine
Provision von 5 Prozent (600 Mark Sterling), deren Ausbezahlung Sieneser
Kaufleute übernahmen. Heinrich verpflichtete sich, ihnen die 600 Mark
zurück zuerstatten, wenn er die 12 000 Mark erhalten haben würde. In diesem
Falle ist allerdings die Spekulation auf Richards Freigebigkeit fehlgeschlagen.
Ganz wohl denkbar wäre jedoch, daß italienische Bankiers ebenso die Geld-
remittierung von England nach Deutschland wie die nach der Kurie be-
sorgten. Die von Lemcke (S. 22) erwähnten englischen Juden, neben denen
noch Abraham von Berkhampstead, der Hofjude Richards, vgl. Koch S. 99f.,
s. Calendar of the patent rolls Henry III., 1247—1258, London 1908, S. 393,
403, zu nennen ist, können nur bei Ansammlung von Barbeständen Dienste
geleistet, nicht aber den internationalen Zahlungsverkehr vermittelt haben.
Übrigens vermochte Richard wohl auch zur Befriedigung der an ihn gestellten
Ansprüche Einkünfte aus Reichsgut in Deutschland zu verwenden. Die Ansicht
Lemckes, daß Richards Anerkennung durch die Reichsstädte „nur nomi-
nell” war und ihm schwerlich „wirkliche Macht und wirklichen Einfluß”
verschafft habe (S. 74), ist schlechthin unzutreffend; denn was auch immer
die Privilegien enthalten mögen, deren Bestätigung oder Erweiterung den
Städten zuteil wurde, so hatte doch wie bisher die Reichsstadt dem von ihr
anerkannten König die Reichssteuer zu zahlen. Diese Pflicht zu beseitigen,
lag durchaus nicht in der Absicht des rheinischen Städtebundes; nur dem in
Kritiken. 2925
Zwietracht gewählten König wollten die Städte mit der Anerkennung die
Steuer verweigern, schon um nicht in die Lage zu kommen, sie einem Gegen-
könig nochmals entrichten zu müssen. Zur Vermeidung von Doppelbesteue-
rung war auch der Revers ganz zweckmäßig, den sich die Städte der Wetterau
ausstellen ließen (S. 74f.). Die Polemik gegen Bappert, ob darin eine Demüti-
gung Richards lag (S. 75 n. 5), ist leerer Wortstreit. Wichtiger wäre es gewesen,
zu beachten, daß Richard später tatsächlich über Reichseinkünfte verfügt
hat, s. Bappert S. 48. Umständliche Untersuchungen eines so kleinen Zeit-
raums, wie es zwei Regierungsjahre eines „Schattenkönigs" sind, sollten
wenigstens alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen und durch
präzise Fragestellung das Verständnis der Vorgänge zu vertiefen suchen.
Zürich. G. Caro.
Pommersches Urkundenbuch, Hg. vom Königlichen Staatsarchiv zu
Stettin, IV. Band, 1301—1310, bearbeitet v. G. Winter, 523 S. M.14.—;
V. Band, 1311—1320, bearbeitet von O. Heinemann, 721 S. M. 19.50;
VI. Band, 1321—1325, nebst Nachträgen und Ergänzungen zu den
Bänden I—VI, 1, bearbeitet von O. Heinemann, 581 S. M. 10.—.
Stettin, Niekammer 1903, 1905, 1907.
Nach 12jähriger Ruhepause ist die Fortsetzung des Pommerschen Ur-
kundenbuchs 1903 wieder aufgenommen worden durch G. Winter und hat
bis 1907 in rascher Folge zur Herausgabe von 3 Bänden geführt, deren ersten
Winter, die beiden folgenden sein Nachfolger am Stettiner Staatsarchiv
O. Heinemann bearbeitet hat. Die so erschienenen Bände 4—6 bringen in
1945 Nummern das urkundliche Material zur Pommerschen Geschichte
während der Jahre 1301—1325 einschließlich. Dazu kommen noch in der
zweiten Hälfte des 6. Bandes Nachträge und Ergänzungen zu dem gesamten
bisher veröffentlichten Urkundenstoff in 229 Nummern. So darf man nun
wohl hoffen, daß die Publikation dieses zentralen Quellenwerkes für die
pommersche Geschichte künftig einen stetigen und ähnlich raschen Fortgang
nehmen wird, wie die für das mecklenburgische Nachbarland. Abweichend
von dieser aber soll im Pommerschen Urkundenbuch bereits von dem be-
vorstehenden 7. Bande ab eine Änderung in der Edition insofern eintreten,
als fortan weniger wichtige Urkunden nur noch in Regestenform veröffent-
licht werden sollen.
Politisch umfaßt die in den dargebotenen Urkunden der 3 Bände sich
widerspiegelnde Zeit einen wichtigen Teil der Kämpfe des Landes um seine
Unabhängigkeit gegen die brandenburgischen Askanier und gegen Polen,
deren beider Ringen miteinander der deutsche Ritterorden sich zunutze
machte, um das hauptsächlich umstrittene Land, durch dessen Besitz jeder
von beiden endlich Fuß am Meere gefaßt hätte, dem pommerschen Länder-
bestande zu entfremden und für sich zu erwerben: Ostpommern und Pomme-
296 Kritiken.
rellen. Die Schwäche Pommerns als politischer Machtfaktor wurde vermehrt
durch die 1295 erfolgte Aufteilung des Landes unter zwei Linien: Pommern-
Stettin und Pommern-Wolgast, die politisch fortab gesonderte Wege gingen.
Und dazu wurde in diesem Zeitraume noch ganz besonders die Ruhe des
Landes beeinträchtigt durch die ehrgeizigen Machtpläne König Erich Men-
veds von Dänemark, der im Fürstentum Rügen eine ausgezeichnete Basis
für weitere Expansion an der südlichen Ostseeküste besaß. Der Kampf
der Askanier und Polen um den Weg zum Meere und andrerseits die Be-
strebungen Dänemarks zu einer Beherrschung der südlichen Ostseeküste
stellten Pommern geradezu in den Mittelpunkt dieser Kämpfe. Es war für
das Land ein Glück, daß 1319 die beiden unruhigen Herrscher Waldemar
der Große von Brandenburg und Erich Menved von Dänemark starben und
ihre beiden Reiche einer lange andauernden Periode der Schwäche verfielen.
Aber mit der Verlehnung der Mark 1324 übertrug Ludwig der Bayer auch
die Lehnshoheit über die pommerschen Fürstentümer auf seinen jungen
Sohn. Und die Abneigung Polens, sich dieser zu unterwerfen, stellte für die
Zukunft neue Wirren in Aussicht. Andrerseits starb 1325 das rügensche
Fürstenhaus aus, und während Pommern-Wolgast kraft Erbvertrags An-
spruch auf das Gebiet erhob, zeigte auch Mecklenburg Verlangen nach dem
herrenlosen Lande. Auch nach dieser Richtung also ist mit Schluß des
6. Bandes der Ausblick düster. Und dazu kam, daß von Südosten her
die gesamte Macht Polens unter König Wladislaw Lokietek für den Kampf
gegen den Deutschen Orden auch Pommern zu gewinnen suchte.
Den reichlichen kulturgeschichtlichen Inhalt der 3 Bände des näheren
zu charakterisieren, würde viel zu weit führen. Sie bieten wertvolles Material,
das über die wachsende Germanisierung des Landes im Beginn des 14. Jahr-
hunderts mehr Licht verbreitet. Nr. 2764 (vgl. dazu Nr. 2825) ist ein zwar
stark verstümmeltes Verzeichnis der Güter des Stettiner Nonnenklosters,
das gleichwohl einen Einblick in die Besiedlung der Umgegend von Stettin
gewährt. Über den Besitzstand des Klosters Kolbatz gibt zum Jahre 1323
eine Bestätigungsurkunde Ludwigs des Bayern für das Kloster Auskunft,
Nr. 3704. Durch frühern Druck bereits der Forschung zugänglich waren die
vier hier wiederholten interessanten Stücke: Nr. 2918 ein Verzeichnis der
fürstlichen Hebungen auf Rügen aus dem Jahre 1314, Nr. 3234 ein Ver-
zeichnis der bischöflich roeskildischen Güter auf Rügen und Hebungen
daselbst von etwa 1318, Nr. 3440 eine Liste von rügenschen Lehnsleuten
verpfändeter Güter, deren Einlösung dem Fürsten zusteht, um 1320, und
Nr. 3860 das Bruchstück einer Haushaltsrechnung des Fürsten Witzlav III.
von Rügen aus dem Jahre 1325. In Landesverwaltung und Landfriedens-
sachen, in die Beziehungen zwischen Herrschaft, Adel und Städten gibt
eine Reihe von Urkunden wertvolle Einblicke. Nr. 2762 berichtet von den
Verleihungen der Stadt Stettin an die dortigen Fleischer im Jahre 1312,
Kritiken. 297
deren Gewerk uns darin in seiner damaligen Ausdehnung und Tätigkeit
plastisch entgegentritt. Auch die Zunftrolle der Schmiede und verwandten
Gewerke Stettins, Nr. 2854 vom Jahre 1313, war wie die vorgenannte Urkunde
bisher unbekannt. Über die Trennung der früher vereinigten Zünfte der
Gewandschneider und Tuchmacher in dem Städtchen Pyritz gibt die bisher
gleichfalls nicht gedruckte Nr. 3403 Auskunft. Auch zur allgemeinen Handels-
und Schiffahrtsgeschichte findet sich hie und da ein zum erstenmal hier
veröffentlichter Beitrag, so z. B. die die Tuchlieferung eines Genters an
Stralsund 1316 und ihre Bezahlung behandelnden Nummern 3017, 3275,
3526, 3568—70, 3580, 3583, 3709 und 3723; während Nr. 3544 (1321) ein
schiedsrichterliches Urteil lübischer Ratsherren in einem Streit lübischer
und stralsundischer Bürger über Eigentumsrecht an einem Schiff enthält.
Auch eine Anzahl Testamente ist abgedruckt.
Der Wert der vorliegenden Bände für die Forschung wird bis zu einem
gewissen Grade auch charakterisiert durch die Tatsache, daß von der Gesamt-
masse der 2174 Urkunden fast die Hälfte entweder bisher ganz ungedruckt
oder nur in kurzen und unzureichenden Regesten und Auszügen bekannt und
zugänglich war.
Während im 4. Bande Orts-, Personen- und Sachregister noch nicht ge-
sondert bearbeitet waren, ist diese auch sonst übliche und wesentlich zweck-
mäßigere Trennung in ein Orts- und Personenregister und ein besonderes
Sachregister in den folgenden Bänden durchgeführt worden. Auch die
Sorgfalt der Edition selbst hat sich mit jedem folgenden Bande gebessert.
Stand es in dieser Beziehung mit dem von Winter bearbeiteten 4. Bande
noch recht böse, und konnte auch der 5. Band durch die lange Liste von Be-
richtigungen, die der Bearbeiter O. Heinemann am Schlusse desselben selbst
anfügte, die aber, wie namentlich M. Perlbach in den Göttinger gelehrten
Anzeigen gezeigt hat, sich noch beträchtlich vermehren ließ, noch kein
wesentlich günstigeres Urteil hervorrufen, so ist der 6. Band doch erheblich
zuverlässiger ausgefallen, wenngleich auch er noch eine nicht kleine Zahl
von Lese- und Druckfehlern enthält. So darf man mit guten Hoffnungen
dem baldigen Fortgange des Werkes entgegensehen, das die Grundlage für
die Erforschung und Darstellung der Geschichte Pommerns zu bilden sich
zum Ziele gesetzt hat.
Kiel. E. Daenell.
Dr. Andreas Walther, Die burgundischen Zentralbehörden unter
Maximilian I. und Karl V. Leipzig, Duncker & Humblot, 1909. M. 5.50.
Bei aller Anerkennung des redlichen Strebens kann die Methode der vor-
liegenden Arbeit nicht als eine glückliche und demgemäß das wissenschaft-
liche Ergebnis derselben nicht als ein befriedigendes bezeichnet werden.
Man merkt es dem Buche an, daß die Vorarbeiten desselben einem anderen
228 Kritiken.
Zwecke gelten, und daß der letztere incidenter eine Änderung erfahren hat.
Einerseits wurde das vorhandene Aktenmaterial für den neuen Zweck nicht
ausreichend benutzt. Wie die Vorrede bekennt, wurde de sehr zeitraubende
Arbeit, aus den in Lille aufbewahrten Rechnungen des receveur général
einzelne Notizen zusammenzusuchen‘“, zurückgestellt. Möglicherweise wäre
es durch diese Arbeit gelungen, das für die Zeit bis 1504 nur dürftig vor-
handene Aktenmaterial wenigstens teilweise zu ergänzen. Andrerseits wurden
aber die vorhandenen und benutzten Materialien nicht erschöpfend ver-
arbeitet und zu einer systematischen Ausgestaltung gebracht, so daß die
Frucht der auf das Buch verwendeten Mühe nicht als völlig ausgereift er-
scheint. In wichtigen Partien hat sich der Verfasser darauf beschränkt,
den Inhalt der Ordonnanzen in chronologischer Reihenfolge auszugsweise
mitzuteilen, wobei mitunter Wesentliches und Unwesentliches nebeneinander
gestellt werden und der beigefügte Kommentar nicht immer einwandfrei
ist. Und da, wo der Verfasser sich zu Abstraktionen aus dem Aktenmaterial
erhebt, kommt er meist zu einseitig formalistischen Sätzen, die für die Ein-
sicht in die materielle Seite der Entwicklung nur wenig Wert haben. Was
soll damit gewonnen sein, wenn der Verfasser aus seinen Untersuchungen
über die Entwicklung der Behördenorganisation „das Gesetz der Namens- `
verschiebung und Begriffserstarrung“ deduziert, das angeblich typisch
und mutatis mutandis in vielfacher Anwendung in allen Staaten des aus-
gehenden Mittelalters gelten soll. Der Verfasser liebt das Paradoxe und ent-
geht hierbei nicht immer der Gefahr des Abstrusen. Nach der Darstellung
des Prozesses Gattinara, den der Verfasser an Stelle einer prinzipiellen
Charakteristik der Gerichtsbarkeit erzählt, wird die Frage aufgeworfen,
wie dieser Mann einen so törichten und aussichtslosen Prozeß unternehmen
und das Recht geradezu mit Füßen treten konnte, und vom Verfasser damit
zu erklären versucht, es sei eine übertriebene Steigerung des Bewußtseins
der geistigen und sittlichen Überlegenheit, die ihn felsenfest an sein Recht
glauben lasse, auch wenn er notorisch unrecht habe. Unangenehm berührt
es, mit welchem Selbstgefühl der Verfasser seine eigenen Leistungen
einschätzt, und wie überlegen er über die Forschungsergebnisse hoch-
verdienter Gelehrter abspricht. Von seiner Einleitung, die etwas über
5 Seiten ausmacht, sagt der Verfasser in der Vorrede, sie solle eine auf
selbständigen Forschungen beruhende Skizze der innern Geschichte
Burgunds für die betreffenden Jahrzehnte geben, bei der es auf einen An-
schauungshintergrund für die Darstellung der Yerwaltungseinrichtungen ab-
gesehen sei.
Das Buch zerfällt in drei Abschnitte: I. Gerichtshöfe. — Grand Conseil.
II. Die Finanzen. III. Das Conseil privé seit 1504. Diesen schließen sich
6 Anhänge und 12 Beilagen an. Das größte Interesse flößt der 6. Anhang
über Österreich und Burgund ein, in dem der Verfasser gegen die herrschende
En ae a
—
Kritiken. 229
Anschauung einer Rezeption burgundischer Einrichtungen in Österreich
schärfstens polemisiert. Auch diese Ausführungen sind nicht überzeugend.
Wien. | Gustav Seidler.
Dr. Luzian Pfleger, Martin Eisengrein (1535—1578). Ein Lebensbild
aus der Zeit der katholischen Restauration in Bayern. Freiburg i. Br.,
Herdersche Verlagshandlung 1908. (Erläuterungen und Ergänzungen zu
Janssens Geschichte des deutschen Volkes VI. Bd. 2. u. 3. Heft.) M. 3.60.
Das vorliegende auf eingehenden archivalischen Studien ruhende Buch
beschäftigt sich mit der Geschichte eines Mannes, der, unter den Partei-
genossen seiner Zeit viel gefeiert und auch von den Gegnern in seiner Be-
deutung anerkannt, später in eine unverdiente Vergessenheit geraten ist.
Aus welchen Gründen das erfolgte, mag hier unerörtert bleiben: in die viel
gröbere Polemik der folgenden Jahrzehnte paßte die seinige kaum mehr
hinein, obwohl sie schließlich an Deutlichkeit auch nichts zu wünschen
übrig läßt. Aber für die Männer des sogenannten Kompromisses — man
gestatte uns diesen einigermaßen in Verruf gekommenen Ausdruck — und
für ihre Leistungen war seit den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts
kaum mehr ein Platz.
Der Verfasser stellt zunächst die Nachrichten über das Haus Eisengrein
zusammen, das sich — es gehörte zu den angeseheneren der Stadt — seit
dem 14. Jahrhundert in Stuttgart nachweisen läßt. Martins Vater war ein
eifriger Protestant und ließ seinen Söhnen eine tüchtige Erziehung angedeihen.
Wir finden den jungen Martin auf der Hochschule in Tübingen, wo er Ver-
gerius kennen lernte und mit ihm verkehrte. Nach kürzerem Aufenthalt
in Ingolstadt kam er nach Wien, wo er einflußreiche Verwandte in ange-
sehener Stellung, wie den Vizekanzler Jakob Jonas, besaß. Hier verschaffte
er sich unter eigenartigen Umständen eine feste Stellung an der Universität,
an der er — noch nicht 20 Jahre alt — zum Professor der Beredtsamkeit
ernannt wurde. Seine Konversion wird mit guten Gründen noch in das
Jahr 1558 verlegt. Ob sie gerade aus innerer Überzeugung erfolgte, könnte
man nicht fest behaupten und mit Recht sagt der Verfasser, daß sich Eisen-
grein „nicht nur“ durch äußere Beeinflussung zu diesem Schritte drängen
ließ. Eisengrein besaß ein gutes Stück Ehrgeiz, den man immerhin mit in
Rechnung ziehen muß, und den nicht nur sein einstiger Lehrer Liebler be-
zeugt, sondern auch mehrere Stellen seiner eigenen Briefe hervortreten
lassen. Noch ehe er die Priesterweihe erhielt, wurde er Domherr bei St.
Stephan in Wien und bekleidete die Stelle eines Dompredigers. Seine Lebens-
aufgabe sah er fortan in der Bekämpfung der neuen Lehre, die eben in jenen
Tagen in Österreich immer tiefere Wurzeln schlug. Welch schlechten Boden
Wien damals für allzu eifrige Konvertiten hatte, wird von dem Verfasser
sachgemäß dargelegt. Es war die Zeit, wo die Angehörigen der Augsburgischen
230 Kritiken.
Konfession in Innerösterreich nur den Thronwechsel abwarteten, um von
dem kommenden Herrscher volle Glaubensfreiheit zu verlangen, ja noch
mehr, denn ihre Tendenz ging erwiesenermaßen auf die Erklärung der Augs-
burgischen Konfession zur Staatsreligion. Da gab es für Männer vom Schlage
Eisengreins viel Arbeit. Vorläufig aber folgte er einem Rufe des Herzogs
Albrecht V., der ihn nach Bayern rief und zum Professor und herzoglichen
Superintendenten an der Universität Ingolstadt ernannte. Interessant
ist der Nachweis, daß Eisengrein erst jetzt die Lücken seines theologischen
Wissens ausfüllte und in die theologische Fakultät eintrat. Wie in Wien so
ist es auch in Ingolstadt seine Hauptaufgabe, den Protestantismus rück-
sichtslos zu bekämpfen. Sein Wirken nach dieser Seite hin erwarb ihm den
vollen Beifall des Herzogs. Ich mache auf die treffliche Schilderung der
sittlichen Zustände der katholischen Geistlichkeit aufmerksam, die der Ver-
fasser entwirft und der Eisengreins eigene Kanzelreden zugrunde liegen.
Ganz so lagen damals die Dinge in Innerösterreich, und so war auch meine
Schilderung im wesentlichen dieselbe. Wenn man an der letzteren zu tadeln
wußte, daß sie, weil sie aus protestantischen Quellen stammte (was ich indes
ablehnte), eine den Katholiken feindliche Färbung zeige, hier liegt eine streng
katholische Quelle der Darstellung zugrunde, und die Sache ist die gleiche.
In Innerösterreich hatten die regierenden Kreise wohl den Wunsch, den
Übelständen abzuhelfen, aber nicht die Männer, die dies durchführen konnten,
und die Tage eines Brenner, Stobäus und Krön kamen erst später. Beach-
tung verdient Eisengreins Auffassung seines Predigtberufs, den er nicht hoch
genug einschätzen kann, und so wird man dem Verfasser beistimmen, der
ihn als einen der volkstümlichsten Prediger der katholischen Restauration
bezeichnet; er war auch an den strengen Maßnahmen des Herzogs dem
Protestantismus gegenüber in hohem Grade beteiligt und gehörte zu denen,
die die Ansicht vertraten, daß die Protestanten mit Gewalt zum alten Glauben
gezwungen werden können.
Über Eisengreins Tätigkeit bei den Wiener Religionsversammlungen von
1563 und 1564, bei denen es sich vornehmlich um die Gestattung des Laien-
kelches und die Lösung der Frage der Priesterehe handelte, Verhandlungen,
bei denen Eisengrein die Hauptrolle spielte, wird auf Grundlage der Münchner
Archivalien eingehend berichtet. In beiden Fragen nahm er einen gemäßigten
Standpunkt ein. Das nächste Jahr finden wir Eisengrein in Rom, wo er
zugleich mit Johann Pfister die Bestätigung einer etwaigen Wahl des erst
elfjährigen Prinzen Ernst zum Bischof von Freising und andere heikle Dinge
erwirken sollte. Eisengrein, der aus Rom einige etwas exaltierte Briefe in
die Heimat sendet, erreichte sein Ziel beim Papste nicht: die Ernennung
eines Vierzehnjährigen wäre angesichts der neuen Trienter Beschlüsse ein
schweres Ärgernis für alle Katholiken gewesen. Der römischen Mission folgte
eine zweite nach Wien (1567—69), über die wir ja auch sonst gut unterrichtet
Kritiken. 231
sind, hier aber doch noch manches Neue hinzugefügt ist. Von den „Ehren
und Würden“, auch jenen, die Eisengrein nicht erreichte, wird recht aus-
führlich gehandelt, namentlich aber von der heiklen Stellung, die er 1570—78
als Superintendent der Universität Ingolstadt einnahm. Die letzten Ab-
schnitte sind der schriftstellerischen Tätigkeit Eisengreins und seinem Ende
gewidmet. Die allgemeine Charakteristik, die jene (S. 108) findet, muß als
eine zutreffende bezeichnet werden. Besonders möchte noch auf das Ver-
halten Eisengreins zur Agende des Chyträus aufmerksam gemacht werden.
Der Anhang bringt ein chronologisches Verzeichnis von Eisengreins Schriften
und 131 Briefe und Regesten, von denen einzelnes schon früher im Druck
veröffentlicht war. Die Darstellung ist eine durchaus ruhige und sach-
gemäße. Hier und da hätte etwa auf einenWiderspruch aufmerksam gemacht
oder mancher stilistische Verstoß vermieden werden können. Die zahlreichen
Legate, die Eisengrein machen kann, stimmen z. B. mit seinen Klagen über
seine dürftige finanzielle Lage wenig überein. Ausdrücke wie der ‚siebte‘
S. 71, 119, oder „repristinieren‘‘ durften wohl wegbleiben.
Graz. J. Loserth.
P. Herre, Papsttum und Papstwahl im Zeitalter Philipps II.
Leipzig, Teubner 1907. XII, 660 S. geb. M. 27.—.
Das vorliegende Buch bietet wertvolle, auf ausgedehnte Forschungen
besonders in spanischen und italienischen Archiven gestützte Untersuchungen
zur Geschichte des Papsttums und Spaniens in der zweiten Hälfte des 16. Jahr-
hunderts. Im Mittelpunkte stehen die einzelnen Konklaven der Epoche
von Paul IV. bis Clemens VIII. (1555—1592), wobei es dem Verf. besonders
darauf ankommt, zu zeigen, in welcher Weise der spanische Einfluß sich
geltend macht; doch bietet er überhaupt eingehende Schilderungen des
ganzen Verlaufs der einzelnen Papstwahlen, führt uns in das Spiel der Kräfte,
die jede Erledigung des höchsten geistlichen Amtes der katholischen Christen-
heit zu entfesseln pflegte, mitten hinein, und bemüht sich, das jeweilige Er-
gebnis als die Resultante aus dem Zusammen-, Neben- und Gegeneinander-
wirken der einzelnen sachlichen und persönlichen Momente hervorgehen
zu lassen. Dabei ergeben sich auch manche allgemeine Aufschlüsse über
die Entwickelung des Instituts des Konklaves, über Exklusion und
Inklusion, ebenso über die Zusammensetzung des Kardinalkollegiums
und die in ihm vorhandenen Richtungen, über die Einwirkungen des
Nepotentums, über die Stellung der italienischen Kleinstaaten u. dgl. m.
Auch die Persönlichkeit und Politik der einzelnen Päpste erfährt eingehende
Würdigung.
Der leitende Gedanke Herres aber ist etwa der folgende: Die Papstwahl
vollzieht sich in der älteren Renaissancezeit unter dem Einfluß der italischen
Mächte, nach der Ausbildung der beiden Großmächte aber, der spanisch-
232 Kritiken.
burgundischen und der französischen, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts
wechselweise unter deren Einfluß, und zwar stehen in dieser ganzen Periode
die politischen Interessen durchaus im Vordergrunde, das kirchlich-religiöse
Moment kommt dabei allemal zu kurz. Dann aber ist es äußerst folgen-
reich geworden, daß bald nach der Mitte des 16. Jahrhunderts, zu derselben
Zeit, als der immer bedrohlicher anschwellenden Abfallsbewegung gegenüber
an der Kurie selbst das kirchliche Interesse zum Durchbruch kam, Spanien
die rivalisierende französische Macht in den Hintergrund drängte, der Lenker
der Geschicke der siegreichen Macht aber, König Philipp IL, den ihm durch
die Verhältnisse gegebenen Einfluß auf die Besetzung des päpstlichen Stuhles
nicht sowohl im politischen Sinne geltend machte, als vielmehr unter Zurück-
drängung der Sonderinteressen Spaniens die allgemeinen kirchlichen Interessen
und Gesichtspunkte voranstellte. Diese Kombination ist es dann recht eigent-
lich, die das Zeitalter der Gegenreformation heraufgeführt und den Katholi-
zismus gerettet hat, wie das Herre nun bei den einzelnen Konklaven nach-
zuweisen sucht.
Obschon Verf. besonders in den einleitenden Abschnitten zuweilen die
Neigung verrät, etwas zu schematisieren, die Dinge dem zugrunde gelegten
Schema nicht ohne einige Gewalttätigkeit anzupassen (z. B. wenn er schon
beim Jahre 1555 die bedrohliche Ausbreitung des Calvinismus heranzieht,
von der doch vor etwa 1560 nicht ernstlich die Rede sein kann), so ist der
leitende Gedanke Herres doch im großen und ganzen richtig und fruchtbar.
Dagegen will es Ref. nicht einleuchten, daß, wie Verf. in der Vorrede aus-
führt, seine Untersuchungen zu einer (natürlich ungewollten) Ehrenrettung
Philipps II. geführt haben sollen, nämlich im Hinblick auf die Uneigennützig-
keit seiner Politik in der Frage der Papstwahlen. Wer sieht nicht, daß diese
Uneigennützigkeit doch nur eine scheinbare ist? Wie sie nie bis zur Vernach-
lässigung des spanischen Interesses geführt hat, so verhehlt doch auch Herre
nicht, sondern zeigt im Gegenteil eingehend, daß es Philipp verstanden hat,
das Papsttum für lange Zeit in weitgehende Abhängigkeit von sich zu bringen,
was dann eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und Behaup-
tung der weltgeschichtlichen Stellung Spaniens an der Spitze der katholischen
Mächte geworden ist. Unverhüllt aber tritt der wahre Charakter der
Politik Philipps hervor, als gegen Ende seiner Regierung das Papsttum
— seit Sixtus V. —, der drückenden Abhängigkeit von Spanien müde,
sich ihr zu entziehen Miene macht. Da zögert denn Philipp II. nicht, in
den Konklaven, die nach dem Tode Sixtus’ V. in rascher Folge einander ab-
lösen — besonders beim Konklave Gregors XIV. — das Gewicht seines
Namens und seiner Macht rückhaltlos in die Wagschale zu werfen, in dem
Grade, daß er einen kleinen Kreis Spanien unbedingt ergebener Kandidaten
namhaft macht, aus denen das heil. Kollegium den neuen Papst wählen soll.
Herre meint, dies Vorgehen Spaniens sei äußerst überraschend und kündige
Kritiken. 233
den bedeutsamsten Wechsel der Politik Philipps an. Ref. sieht darin nicht
das mindeste Überraschende und auch einen Wechsel höchstens in der Art
des Vorgehens, infolge der veränderten Verhältnisse, nicht aber einen Wechsel
in den Grundsätzen der spanischen Politik. Darin allerdings hat Herre recht,
daß Philipps durchgreifenderes Verfahren in Rom zugleich ein Zeichen von
Schwäche ist; das in unbestrittener Machthöhe dastehende Spanien hat so
grobe Mittel eben nicht nötig gehabt; daß es sie jetzt anwenden muß, deutet
auf den beginnenden Umschwung der Machtverhältnisse in Europa; es kün-
digt sieh die französische Epoche an, die durch den Übergang der Krone
des heil. Ludwig von den entarteten Valois an den großen Bourbon Heinrich IV.
in die Wege geleitet wird. Es kommt hinzu, daß, was das Papsttum angeht,
dieses des spanischen Schutzes und Beistandes nicht mehr so dringend be-
darf wie früher; der Katholizismus und mit ihm die geistliche Herrschaft
des Statthalters Petri über große Teile Europas ist gerettet und gesichert,
was denn die Emanzipationsbestrebungen Roms gegenüber der spanischen
Schutzmacht um so verständlicher macht.
Friedensburg.
August Fournier, Historische Studien und Skizzen. Zweite Reihe.
Wien und Leipzig, W. Braumüller, 1908. 361 S. M. 6.—.
1885 ließ Fournier den ersten Band „Historische Studien und Skizzen“
erscheinen, der eine Reihe von Abhandlungen zur Geschichte des 18. und
19. Jahrhunderts bietet. Aus den inzwischen von ihm in verschiedenen
Zeitschriften veröffentlichten Aufsätzen hat er uns nun eine neue Sammlung
vorgelegt, die in chronologischer Ordnung eine Folge von Stücken enthält,
die gleichfalls für einen größeren Leserkreis bestimmt sind.
Der erste Aufsatz: „Kaiser Ferdinand I., der Kardinal von Lothringen
und Maria Stuart“ ist seinerzeit in der Zeitschrift für Kirchengeschichte er-
schienen und nun breiter ausgeführt.
Anfang 1563 hatten Kaiser Ferdinand und Herzog Karl von Guise, ge-
nannt der Kardinal von Lothringen, in Innsbruck eine Zusammenkunft,
um sich über die dem Trienter Konzil und der Kurie gegenüber einzunehmende
Haltung zu einigen. Dabei spielten allerlei Heiratsprojekte eine große Rolle, .
an denen der unermüdliche geistliche Ehestifter erstaunlich reich war. In
einem wurden die beiden alsbald handelseinig: in dem Plane, Maria Stuart
von Schottland, die verwitwete Königin von Frankreich und Nichte des
Lothringers, mit dem Erzherzog Karl, dem jüngsten Sohne des Kaisers,
zu verheiraten. Es war derselbe, für den sich der Vater bereits einmal um
Elisabeth von England beworben hatte. Der geriebene französische Diplo-
mat tat dabei ganz so, als ob ihm die schöne Maria freie Verfügung über ihre
Hand gegeben hätte. Es war eine Unwahrheit; denn als es Ernst werden
sollte, erklärte sie rundweg, sie wolle von dem Österreicher nichts wissen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 16
234 Kritiken.
Sie hatte nämlich einen anderen Habsburger im Sinne, den spanischen Karl,
den Sohn Philipps II., von dem sie sich für ihre englischen Pläne eine ganz
andere Hilfe versprechen durfte als von dem altersschwachen und ziemlich
machtlosen Kaiser. Allein ihr Unglück wollte es, daß Philipp, auf Albas
Rat, seine Einwilligung zu der Heirat mit Don Carlos versagte, dessen
Schwachsinnigkeit sich damals schon bemerkbar machte. Da bot Elisabeth
ihrer heiratslustigen Schwester von Schottland den Lord Robert Dudley als
Bräutigam an. Es war ihr eigener Buhle, der unter dem Namen Graf Leicester
bekannter ist! Einige Monate später reichte die so von allen Seiten Ent-
täuschte ihre Hand dem schönen Henry Dale), Es war die Einleitung
zu ihrer Katastrophe.
„Maria Theresia und die Anfänge ihrer Industrie- und Handelspolitik.“
Nach dem schweren, nie verwundenen Schlage, den Friedrich der Große
dem österreichischen Staate durch die Wegnahme von Schlesien beigebracht
hatte, suchte die Kaiserin ihr Land besonders durch zwei Unternehmungen
wiederaufzurichten. Das erste war die Konzentration der Staatsgewalt.
Die Verwaltung der einzelnen Länder, aus denen sich die habsburgische
Monarchie zusammensetzte, war bis dahin in einer ganzen Reihe von lands-
männischen und sich gegenseitig vielfach hemmenden Kanzleien zerteilt.
Die der italienischen und die der niederländischen Provinzen waren ganz ab-
gesondert. Mit scharfem Blick erkannte die große Frau, daß nicht nur das
preußische Heer gesiegt hatte, sondern auch „die einheitlich organisierte
Kraft des. preußischen Staates, das großartige Vermächtnis Friedrich Wil-
helms L an seinen Sohn“ (S. 31). War auch dieses Einigungswerk bei den be-
sonders schwierigen Verhältnissen ihres Staatswesens nicht so leicht durch-
zuführen, als in dem jungen und national einheitlichen Preußen, so gebührt
doch Maria Theresia der große Ruhm, etwas Ähnliches wenigstens versucht
zu haben.
Die allerempfindlichste Einbuße war der Verlust Schlesiens aber für
Österreichs Handel und Gewerbe. War doch diese Provinz das einzige der
österreichischen Länder, das zahlreiche Fabriken und eine blühende Haus-
industrie aufwies; war Schlesien doch für den ungarischen Handel der ein-
zige Vermittler und der Stapelplatz für Ostdeutschland und ‘Polen gewesen !
In das alte Verhältnis mit Schlesien zurückzukehren, war für Österreich eine
Unmöglichkeit. Nach allerlei Verhandlungen mit der preußischen Regierung
war der offene Zollkrieg das Ende, ‚der in einer Untersuchung nach dem
Ursprunge des Siebenjährigen Krieges alle Berücksichtigung verdient‘
(S. 59).
Woher Ersatz schaffen? Es galt, in den gebliebenen deutschen Erbländern
eine Industrie zu gründen, damit der Staat wirtschaftlich selbständig bleibe,
und den reichen Bodenprodukten Ungarns neue Absatzwege zu öffnen.
(Es handelte sich ausgesprochenermaßen nicht auch um Schöpfung einer
Kritiken, 235
Industrie in Ungarn, das offensichtlich zugunsten Österreichs niedergehalten
werden sollte; was sich später politisch schwer gerächt hat.) Zu diesem
Zwecke sandte Maria Theresia in den Jahren 1755 und 1756 verschiedene
Kommissionen aus, um die wirtschaftlichen und gewerblichen Zustände
der Nachbarländer zu studieren. Der Manufakturinspektor Procop von
Brünn bereiste mit mehreren hochadligen Geleitsmännern zunächst Italien
und dann Ungarn, Polen und Norddeutschland. Seine Erfahrungen legte
er in vier stattlichen Foliobänden von „Relationen und Reflexionen“ nieder,
die seinerzeit den Ausgangspunkt von Fourniers Untersuchungen gebildet
haben.
Kaum waren die Reisenden wieder zu Hause angelangt, kaum hatte man
begonnen, ihre Reflexionen in die Tat umzusetzen, da brach der Sieben-
jährige Krieg aus, der den Staat Maria Theresias wieder auf Jahre hinaus
zurückwerfen sollte.
Der Essai über „Voltaire und seinen Arzt‘, der, wie es scheint, hier zum
ersten Male veröffentlicht wird, beruht auf dem Buche von H. Tronchin:
„Un médecin du 18!°"e giöcle.““ Théodore Tronchin (1709—1781) Paris 1906,
Der Genfer Arzt Théodore Tronchin genoß im 18. Jahrhundert Weltruf
wegen seines Eintretens für naturgemäßes Heilverfahren und für die Schutz-
poekenimpfung, die bei den Armeniern längst in Übung war. Als Voltaire
1754 in Genf eintraf, war der ewig zum Sterben kranke, aber überaus ge-
sunde Philosoph heilfroh, Tronchin zu seinem „Äskulap“ zu gewinnen, der
soeben einen Ruf der Zarin Elisabeth von Rußland ausgeschlagen hatte.
Sehr lange konnte indessen die Freundschaft mit dem streng religiösen Arzte,
bei dem sattsam bekannten Wesen Voltaires, nicht dauern. Es machte ihm
eine diabolische Freude, die Genfer Orthodoxie in satirischen Pampbleten
anzugreifen, um dann mit tiefer Entrüstung seine Autorschaft abzuleugnen,
ja sogar die Verbrennung dieser Libelle durch den Henker zu verlangen.
Tronchin mußte sich persönlich verhöhnt fühlen. Ähnlich schlechte Er-
fahrungen machte der Arzt auch mit seinem Landsmann Rousseau, dem er
die Stelle eines Stadtbibliothekars in Genf verschaffen wollte.
Tronchin, der 1766 als Leibarzt des Herzogs von Orl&ans nach Paris
übersiedelte, leistete dem sterbenden Voltaire 1778 den letzten ärztlichen
Beistand.
Mit den „Beiträgen zu einer Gentz-Biographie‘“ kommen wir in das eigent-
liche Arbeitsgebiet Fourniers, aus dem er uns eine große Zahl wichtiger und
unveröffentlichter Aktenstücke vorlegt.
1. „Gentzens Übertritt von Berlin nach Wien.“ Er erfolgte 1802 durch
Vermittelung des Grafen Philipp von Stadion und wird durch Briefe von
Gentz an ihn erläutert.
2. „Gentz und Goetzen.“ Im Januar 1807 bemühte sich der von Napoleon
geächtete „misérable scribe“, der Wien hatte verlassen müssen und in Prag
16°
236 Kritiken.
wohnte, die österreichische Regierung dazu zu bestimmen, den Süden von
Schlesien mit den Festungen Kosel, Neiße, Silberberg und Glatz zu besetzen.
Der übrige Teil war bereits in den Händen der Franzosen. In einer Zusammen-
kunft in Nachod am 12. oder 13. Januar verabredete er mit dem Grafen
Goetzen, dem heldenhaften Verteidiger und Diktator von Schlesien, diesen
Plan. Er war von preußischer Seite ausgegangen und Goetzen von seiner
Regierung für den äußersten Fall anheimgestellt worden. In einer glänzend
geschriebenen Denkschrift vom 16. Januar suchte Gentz dem Wiener Hofe
die Sache plausibel zu machen. Sie wurde aber abgelehnt aus der sehr be-
greiflichen Furcht, damit einen Bruch der Neutralität zu begehen und die
Rache des Siegers auf sich zu ziehen.
3. „Stadion über Gentz.“ Der geniale, aber leichtsinnige und liederliche
Schriftsteller konnte mit seinem österreichischen Gehalt nicht auskommen
und daher Pensionen und Geschenke von fremden Regierungen nicht ent-
behren. Wir erfahren, daß er deshalb von der österreichischen Geheim-
polizei überwacht wurde. In einem Bericht vom 27. Juni 1807 nimmt ihn
Stadion gegen deren Übereifer in Schutz. Die Polizei möge „ihm als Vor-
mund dienen,‘ indem sie ihn vor unüberlegten Handlungen zurückhalte,
sie solle ihn „aber nicht als verdächtige Person behandeln.‘ !
4. „Gentz und der Friede von Schönbrunn.“ Derselbe Gentz, der eine
treibende Kraft zum Kriege von 1809 gewesen, stellte sich nach Wagram
der Kriegspartei entgegen, die Napoleons Forderungen als unerhört ablehnen
und den Waffenstillstand kündigen wollte. Durch Briefe an den Grafen
Ferdinand von Bubna suchte er Einfluß auf den neuen leitenden Minister
Metternich und auf den beim Friedenskongreß bevollmächtigten Fürsten
Johann Liechtenstein zu erhalten und schließlich auch durch Einwirkung
auf die Kaiserin Ludovica den Kaiser selber für seine Ansicht zu gewinnen,
und zwar mit Erfolg. Die Worte von Gentz in dem Schreiben vom 17. Juli
an Bubna enthalten eine noch heute völlig zutreffende Charakteristik des
Krieges von 1809: „Einmal gewinnt man wohl eine Schlacht durch bloße
Bravour; auf die Länge siegt die Kunst über alles. Und wenn nun die ent-
schiedenste Inferiorität in der Kunst noch mit einem gänzlichen Mangel
an Geistes-Muth, Entschlossenheit und Seele (um alles in ein Wort zu fassen)
verbunden ist — wie will man dann, auch mit der trefflichsten Armee...
den Sieg erringen! Der Krieg ist verloren und unwiederbringlich.“ Mit
Recht durfte Gentz von sich sagen: „Ich habe mehr als sonst irgend einer
1 Prokesch-Osten schrieb in sein Tagebuch nach Gentzens Tode: „Der
Mann, den ich am meisten achtete im Leben, war ein Mann voll Schwächen:
Gentz. Er war ein Mensch! Ich weiß nichts Besseres über ihn zu sagen.“
Zitat von Kaufmann (Deutsche Literatur-Zeitung 1909 Nr. 44), der über
Gentz urteilt: „Er stand in vieler Herren Sold, aber er behielt doch seine
Meinung.“
Kritiken. 237
für den Frieden getan.“ Und, was das größte ist, in allem Unglück blieb
sein Glaube an die Zukunft ungebrochen. Er schrieb damals an Stein: ‚So
wenig wahre Größe auch in dem Zeitalter liegen mag, der Tyrann ist doch zu
klein, um dies Zeitalter zu bezwingen. Der Widerwille ist zu allgemein,
zu lebendig; er kann es nicht durchsetzen. Wir erleben seinen Untergang,
und keine Offenbarung ist mir gewisser.‘
„Goethe und Napoleon.“ Fourniers feinsinniger Vortrag, den er 1896 im
Wiener Goethe-Verein gehalten hat, kann sich auch heute noch neben Fischers
vortrefflichem Buche über diesen Gegenstand hören lassen. Wenn der Ver-
fasser, Fischer gegenüber, das Persönliche mehr hervorheben möchte, hätte
er doch auch den interessanten Zug nicht vergessen dürfen, daß Napoleon
im November 1812, auf der Flucht von Rußland sich bei der Durchfahrt
in Erfurt nach Goethe erkundigte und Grüße an den Dichter des „Werther“
bestellte.' — Der Ausspruch Goethes (S. 193): „Es liegt nun einmal in meiner
Natur, ich will lieber eine Ungerechtigkeit begehen als Unordnung ertragen“,
den der Verfasser in die 90er Jahre versetzt, steht allerdings in Goethes
„Belagerung von Mainz 1793“; dieses Werk ist aber nach Inhalt und Form
erst ein Erzeugnis der Jahre 1820—22.?
„Napoleon L und das Theater.“ Hier berichtet uns Fournier von den Be-
ziehungen seines Helden zum Theater. Im Mittelpunkt steht mit Recht
Talma. Im wesentlichen wollte Napoleon das Theater nur als Schule des
heroischen Patriotismus (d. h., was er darunter verstand!) gelten lassen;
daher seine Vorliebe für die klassische Tragödie, insbesondere für Corneille.
Komisch wirkt dabei die kleinliche Furcht des Allgewaltigen vor politischen
Anspielungen, die, beabsichtigt oder nicht, den Verfassern teuer zu stehen
kommen konnten.
Der Aufsatz: „Aus Napoleons I. letzten Kämpfen‘, der die Echtheit des
Briefes von Napoleon (Maret) an Caulaincourt vom 19. März 1814 erweist,
darf hier als bekannt vorausgesetzt werden, da er im Jahrgang 1900 dieser
Zeitschrift erschienen ist.’
Der meines Erachtens wertvollste Abschnitt in diesem Bande ist die Ab-
handlung: „Maria Luise und der Sturz Napoleons.“ (Erschienen 1902 in
der „Deutschen Rundschau“.) Gegenüber den tendenziösen und roman-
haften Darstellungen französischer Historiker, wie Masson, die in Napoleons
zweiter Frau nur das unglückliche Opfer österreichischer Politik erblicken,
- 1 Düntzer: „Goethe und Karl August“ S, 674 und Geiger: „Aus Alt-
Weimar“ S, 19% ff,
2 Wegen der „pennsylvanischen Völker“ (S. 198) — gemeint sind die
Spanier und Portugiesen auf der Peninsula — möge der Verfasser mit
seinem Korrektor energisch Rücksprache nehmen!
3 „Der Brief Marets an Caulaincourt vom 19, März 1814.“ Band III.
H. 236.
KH
938 Kritiken.
zeichnet Fournier das Bild der wahren Marie Luise. Wenn sie sich auch 1810
mit ihrem Leibe dem Interesse ihres Staates opferte, indem sie den damals
von ihr Verabscheuten heiratete, so ist der Entschluß, den gestürzten
Gatten aufzugeben, für sie keineswegs ein Zwang gewesen. Mitten aus dem
völligen Zusammenbruch hatte ihr Napoleon in seinem letzten Briefe (Fon-
tainebleau, 6. April 1814) geraten, sich zu ihrem Vater zu flüchten. Und sie
gehorchte mit Freuden. „Alles, was ich wünsche, ist, irgendwo ruhig leben
zu können in Ihren Staaten und meinen Sohn erziehen zu können. Gott
weiß, daß ich ihm sagen werde, nie Ehrgeiz zu haben.“ So schrieb sie zwei
Tage später ihrem Vater. Dies blieb auch ihre Stimmung im Wechsel der
Hundert Tage. Kein Gedanke kam ihr, sich wieder an die Seite des Fürchter-
lichen zu stellen. Sie war glücklich, aus dem Schiffbruch des Empire das
ruhige kleine Parma für sich gerettet zu haben, und kämpfte nur noch darum,
es auch ihrem Sohne hinterlassen zu können. Was sie 1815 empfand, hat
Fournier in den Satz verdichtet (S. 272): „Es scheint, das einzige Gefühl, das
sie bei den Nachrichten aus Frankreich... beschlich, sei das einer namen-
losen Angst gewesen, sie könnte noch einmal vom Schicksal dorthin berufen
werden.‘ Das Letzte, was sie für den zum zweitenmal Gestürzten tat, war
eine Fürbitte an ihren Vater, an den sie am Napoleonstage 1815 schrieb
(S. 278): „Ich hoffe, man wird ihm mit Güte und Milde behandeln... Dies
ist die einzige Bitte, die ich für ihn wagen darf, und das letztemal, daß ich
mich um sein Schicksal annehmen werde.“
Man weiß, daß wieder einmal, und zwar von Masson, mit allem Nach-
druck gegen die österreichische Regierung d. h. also direkt gegen Marie
Luisens Vater, die ungeheuerliche Gemeinheit ausgesprochen worden ist,
man habe das arme Weib noch ein zweites Mal verkuppelt, indem
man ihr 1814 den Feldmarschall-Leutnant Grafen Neipperg beigesellte. In
der Tat ist Neipperg, der eines Auges beraubt, damals 40 Jahre alt und ver-
heiratet war, später ihr Geliebter geworden und, nach dem Tode seiner Frau
und Napoleons, auch ihr Gatte. Es wird aber von dem Verfasser an Hand des
Briefwechsels der Liebenden unwiderleglich nachgewiesen, daß in dieser
Sache die österreichische Regierung nicht den Schatten eines Vorwurfes treffen
kann. Marie Luise hat vielmehr selber diesen Mann an sich gezogen und bei
sich festgehalten. Die Gattin des Titanen war ein schwaches Weib, „douce
comme un mouton“ hatte Er sie einmal genannt. Jetzt sehnte sie sich danach,
ihr Leben von nun an auf ihre Weise zu genießen, an der Seite dieses tüchtigen
und freundlichen Menschen, der sie nett und anständig behandelte, ihr Land
vortrefflich verwaltete und gut musizierte. Und der österreichische Staat
verdient keinen Tadel, der Frau, die sich einmal für ihn geopfert hatte, diese
Mesalliance genehmigt zu haben.
„Zur Vorgeschichte des Wiener Kongresses“ (aus den Mitteilungen des
Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 20). Hier wird ins-
un „et
Kritiken. 239
besondere die Entwickelung der polnischen Frage von dem Kalischer Vertrage
bis zur Eröffnung des Wiener Kongresses behandelt. Alexanders Bestreben,
ein Königreich Großpolen wieder aufzurichten und in Personalunion mit
Rußland zu verbinden, wurde alsbald von Metternich mit allen Mitteln be-
kämpft. Er ging sogar so weit, ganz Sachsen an Preußen zu versprechen,
wenn auch dieser Staat gegen Alexander auftrete, was von Preußen indessen
abgelehnt wurde. Daß diese polnisch-sächsische Frage dann auf dem Kon-
gresse beinahe zum Kriege zwischen den Verbündeten von 1813 und 1814
geführt hätte, verleiht dieser Untersuchung, der eine Reihe von Berichten
von und an Metternich beigegeben sind, ihre besondere historische Be-
deutung.
Der Aufsatz über „die Memoiren der Baronin Montet“ gibt zunächst eine
hübsche Charakteristik des Wertes der Memoirenliteratur überhaupt, um so-
dann die Denkwürdigkeiten dieser österreichischen Aristokratin aus dem
Zeitalter Napoleons und der Restauration zu würdigen und geschichtlich
wertvolle Notizen daraus hervorzuheben.
Den Schluß des Bandes bildet ein Kapitel, überschrieben „Morgendäm-
merung‘‘, in dem ein 1845 für die „Grenzboten‘‘ bestimmter Artikel über
Wiener Zustände aus dem Vormärz erläutert wird. Das Manuskript war
seinerzeit von der österreichischen Polizei aufgefangen worden und verdankt
es einzig dem Spürsinn Fourniers, daß ihm noch nach 60 Jahren zum Lichte
verholfen wird.
Von dieser reichen Tafel, die uns der Verfasser vorgesetzt, und an der es
auch, wie man sieht, an erwünschtem Nachtisch nicht gefehlt hat, scheiden
wir mit aufrichtigem Danke für den Gastgeber.
Mainz-Gonsenheim. Chr. Waas. `
Erwin Hensler: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um
das Jahr 1600. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der geistlichen
Fürstentümer. Straßburger Beiträge zur neueren Geschichte, heraus-
gegeben von Prof. Dr. Martin Spahn in Straßburg. II. Band, 1. Heft.
Straßburg, E. Herdersche Buchhandlung, 1909. 87 S.
Nachdem die Geschichte von Kurmainz lange Zeit wenig Beachtung
erfahren hatte, ist mit einem Male ein reges Interesse für sie lebendig ge-
worden. W. Burger behandelt die Ligapolitik des Mainzer Kurfürsten
Johann Schweikhard von Cronberg 1604—1613, Stimming die Wahlkapi-
tulationen der Mainzer Kurfürsten, Harms die Landmiliz in Mainz,
H. Goldschmidt die Zentralbehörden und das Beamtentum in Kurmainz
vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Hensler die Verfassung und Verwaltung
um das Jahr 1600.
- Henslers Schrift ist dem Andenken des ehrwürdigen Prälaten Friedrich
Schneider gewidmet, der viel zur Erweckung der Mainzer historischen Studien
940 Kritiken.
getan, aber diesen reichen Aufwuchs nicht mehr erlebt hat. Leider berührt
sich die Arbeit Henslers nahe mit der bereits früher erschienenen ausführ-
lichen Abhandlung Goldschmidts über die innere Organisation des Kur-
staates. Sie bringt in ihrem 2. Teil eigentlich nur eine Bestätigung der bereits
von Goldschmidt angeführten Tatsache, daß zu Beginn des 17. Jahrhunderts
eine eifrige Reformtätigkeit in der Verwaltung einsetzt. Hensler will offen-
bar diesen Aufschwung auf den Einfluß der gegenreformatorischen Be-
wegung zurückführen, die gegen die Junkerwirtschaft der Domkapitel an-
kämpfte und die Amtleute zu gefügigen Organen der kirchlichen Exekution
umzubilden suchte. Ob man nun aber auf Grund der angegebenen Belege den
damaligen Erzbischof von Mainz, Johann Schweickhardt von Cronberg,
als Vertreter eines konfessionellen Absolutismus auffassen darf, erscheint
mir zweifelhaft. Hensler spricht sich nicht klar aus; er hält mit seinem
Urteil zurück, er läßt es überhaupt an einer richtigen Verwertung des bei-
gebrachten Stoffes fehlen. Auch sonst gibt er Anlaß zu Ausstellungen. Seine
geographische Umschreibung des Erzstifts am Eingang ist viel zu ausführlich,
besonders wenn später kaum mehr darauf Bezug genommen wird, und die
vielen Anhänge und Anlagen, zusammen ein Drittel des ganzen Umfangs,
entstellen die Form des Buches.
Der Wert der Arbeit liegt in dem ersten Abschnitt, wo der Verfasser die
rechtliche Stellung des Domkapitels untersucht. Er zeigt, wie die Kapitulare
anfangs infolge ihres Rechts, den Fürsten zu wählen, als Teilhaber an der
Regierungsgewalt auftraten, aber später sich mehr als Vertreter der Land-
schaft gerierten, so daß eins in das andere überging und ihre privilegierte
Stellung zu Beginn des 17. Jahrhunderts sowohl nach staatsrechtlichem als
nach ständischem Gesichtspunkt beurteilt werden kann. Aus der Vermischung
ihrer Befugnisse erklärt sich der Widerspruch in den Anschauungen der
Historiker, von denen ein Teil ständische Bildungen für Mainz in Abrede
stellt, ein anderer das Domkapitel als den Vertreter der Landstände an-
gesehen wissen will. Das Mainzer Domkapitel um 1600 stellt sich in recht-
licher Hinsicht als eine Mischbildung dar, und so verhielt es sich auch mit
den Domkapiteln in den anderen geistlichen Staaten.
Die starke Stellung, die das Mainzer Domkapitel dem Erzbischof gegenüber
einnahm, verhinderte die Durchführung allgemein nützlicher Reformen.
Die Domherren, meist Glieder eines landfremden Adels, waren in ihrer Selbst-
sucht bestrebt, jeden Fortschritt, der ihre Privilegien hätte gefährden können,
von dem Lande fernzuhalten und waren durch nichts zu bewegen, etwas
von ihren Vorrechten dem allgemeinen Besten zu opfern. Aus der Schilde-
rung Henslers ersieht man, wie der Stiftstaat das wahre Eldorado einer
Junkerwirtschaft bildete. Die Erzbischöfe, die ihr aus kirchlichen und welt-
lichen Gründen entgegentreten mußten, besaßen als Wahlfürsten keine feste
Basis im Volk; sie ließen später alle Reformbestrebungen als aussichtslos
Kritiken, 241
fallen und warteten auf die Säkularisation, die schon lange gleich einem
Schreckgespenst um die Grenzen ihres Gebietes schwebte.
Heidelberg. Karl Wild.
G. Droysen, Johann Gustav Droysen. Erster Teil. Bis zum Beginn der
Frankfurter Tätigkeit. Leipzig u. Berlin. 1910. V1u.372S. geb. M. 12.—.
Von den drei Abschnitten, die Hintze (A D B 48) im Leben Johann Gustav
Droysens unterschieden hat, der im wesentlichen der Beschäftigung mit
dem klassischen Altertum und literarisch-ästhetischen Bestrebungen ge-
widmeten Berliner Periode (bis 1840), der Zeit der nationalpolitischen Be-
strebungen (1840—1850) und der der rein gelehrten Tätigkeit in Jena und
Berlin (1850—1884), behandelt der vorliegende Band den ersten und den
Kieler Teil des zweiten, Er ist noch fast ganz von G. Droysen selbst fertig-
gestellt worden, nur in dem letzten Viertel des Werkes ist die letzte Feile von
R. Hübner in Rostock besorgt worden, doch konnte sie sich auf stilistische
Änderungen beschränken. G. Droysen hat bald nach dem Tode seines Vaters
an dessen Biographie zu arbeiten begonnen, und man merkt es dem Werke
an, daß es mit außerordentlicher Liebe gearbeitet ist, So ist denn auch ein
schönes Denkmal für den alten Droysen entstanden.
Als Quellen dienten dem Bearbeiter neben seinen eigenen Erinnerungen ein
Tagebuch des Großvaters Droysen, Aufzeichnungen und Mitteilungen von
Zeitgenossen, Schülern und Zuhörern Johann Gustavs, dessen eigene
Werke, vor allem zahlreiche Briefe von ihm und an ihn. Wir heben vor allem
die Briefe an die Schwestern, den Briefwechsel mit Felix Mendelssohn-Bar-
tholdy, den G. Droysen schon 1901/02 in der deutschen Rundschau heraus-
gegeben und erläutert hat, den mit Fr. G. Welcker, mit Arend und mit Fr.
Perthes hervor. Einige dieser Quellen sind schon früher von Max Duncker
für einen Nachruf (Preuß. Jahrb. 54 und Abhandlungen aus der neueren
Gesch.) benutzt worden, durch ihn sind Mitteilungen daraus auch in
Hintzes Biographie übergegangen. So standen denn auch die Hauptmomente
der Jugendentwicklung D.s, der starke Einfluß des trefflichen Vaters, hinter
dem die stille Mutter sehr zurücktritt, und die Einwirkung der Zeitereignisse,
die große Begabung des Knaben, seine ungestüme Lebendigkeit und leiden-
schaftliche Arbeitslust, die Mischung von Heiterkeit und Ernst in seinem
Charakter, alles Eigenschaften, die dem Manne treu blieben, ebenso fest,
wie die vielseitige Tätigkeit seiner Berliner Studenten-, Gymnasiallehrer-
und Dozentenzeit mit all den Anregungen eines gleichgestimmten Freundes-
kreises und vor allem des Verkehrs im Mendelssohnschen und im Fried-
länderschen Hause. Auch über die bleibende Bedeutung der erstaunlichen
Leistungen D.s. in dem Jahrzehnt zwischen seinem 25. und 35. Lebensjahr,
der Übersetzungen des Äschylus und des Aristophanes und der drei Bände
des Alexander, der Diadochen und der Epigonen ist man sich im allgemeinen
242 Kritiken.
heute einig. Man hat es auch schon früher verstanden, D. hineinzustellen in
seine Zeit und an ihm als typischem Vertreter „den Fortschritt des deutschen
Geisteslebens von den literarisch -ästhetischen zu den ethisch-politischen
Interessen“ zu studieren. Uber seine schleswig-holsteinische Tätigkeit
sowohl wie über seine Wirksamkeit für die Einigung Deutschlands und für
die Ausbildung des Programnıs des gemäßigten Liberalismus war man unter-
richtet. Aber man wird doch gern das ausgeführtere und farbigere Gemälde,
das der Sohn in allen diesen Beziehungen liefert, an sich vorüberziehen lassen,
und man wird dabei nicht nur hier und da durch schärfere Zeichnung,
sondern auch durch ganz neue Aufschlüsse erfreut werden. Ich hebe von
solchen hervor die von Duncker nur flüchtig berührte Wirksamkeit D.s.
als Gymnasiallehrer, manche neuen Mitteilungen über seine Dozenten-
tätigkeit, ganze Abschnitte, die sein teils freundschaftliches teils feindliches
Verhältnis zu seinen philologischen Zeitgenossen betreffen. Gerade auf diesem
Gebiete bot der Briefwechsel vieles, was auch für die Geschichte der Philologie
wichtig ist. (Vgl. etwa die Auseinandersetzungen mit K. Fr. Hermann
S. 256 ff.). D.s. Bewerbung um ein Extraordinariat (1834), seine Anstellung
ohne Gehalt (1835) und die Verhandlungen gelegentlich seiner Berufung nach
Kiel (1839/40) sind für die Universitätsgeschichte nicht ohne Interesse.
Aus der Kieler Zeit erfährt man Genaueres über seinen Umgang, seine
Stimmungen, seine Schulreformpläne usw.
Es liegt nahe, die Wurzeln der Anschauungen D.s. und der Seiten seiner
Wirksamkeit, die in der zweiten Hälfte seinesLebens besonders hervorgetreten
sind, in dieser ältern Zeit aufzusuchen. Tatsächlich kann man jetzt noch
deutlicher als bisher sein beginnendes politisches Interesse bis in die Zeiten
der Promotion und der Äschylusübersetzung zurückverfolgen, man kann
studieren, wie er in seinen geschichtsphilosophischen Gedanken an Hegel
anknüpft, ohne sich ihm je ganz zu ergeben, und wie er sich dann schon seit
1836 entschieden von ihm trennt. Man ahnt schon früh den Gegensatz zu
Ranke. Man bewundert D.s. preußischen Patriotismus, der sich durch keine
Enttäuschung in seinem Vertrauen auf die Zukunft Preußens erschüttern
läßt, man beobachtet, wie D. aus dem Preußen zum Deutschen wird, und
sieht ihn ringen mit dem Problem der Stellung Preußens in Deutschland.
Gerade in dem Moment, wo D. durch die Sendung nach Frankfurt Gelegen-
heit erhielt, selbst an der Lösung der deutschen Frage mitzuarbeiten, bricht
das Werk ab. Man darf es bedauern, daß es seinem Verfasser nicht vergönnt
war, es zu vollenden. Doch sollen wir einen Ersatz für die Fortsetzung, von der
nur Bruchstücke vorhanden sind, erhalten durch eine Auswahl aus dem Brief-
wechsel D.s. und andere Aufzeichnungen. Nach den zahlreichen Proben aus den
Briefen D.s., die der vorliegende Band gibt, darf man weiteren Mitteilungen aus
der Feder des prächtigen Mannes mit freudiger Erwartung entgegensehen.
Jena. G. Mentz.
Kritiken. l 243
L. M. Hartmann, Theodor Mommsen, eine biographische Skizze. 1908.
In Frankreich hat die „Revue critique d’histoire et de littérature“ am 1. April
dieses Jahres befunden, daß die vorliegende „biographie est clairement
écrite et se lit avec agrément“. Referent befürchtet, daß in Deutschland
niemand, der auf seine Muttersprache hält, diesem Urteil zustimmen wird;
denn es ist in der Tat kein Vergnügen, diese biographische Skizze eines Mannes,
der einer der größten Sprachmeister seiner Zeit war, zu lesen. Das ist doppelt
verwunderlich, weil sie aus der sonst so gewandten Feder L. M. Hartmanns
stammt, der bekanntlich über ein gleich ausgezeichnetes Rednertalent verfügt.
Bedenklich mutet schon S. 23 die Bemerkung an, Mommsen habe Ge-
legenheit gefunden „mit den Redakteuren von Victor Conside6rants
Démocratie pacifique zu diskutieren, Vergleiche zwischen Deutschland
und Paris anzustellen“. Man kann nicht gut ein ganzes Land mit einer
Stadt vergleichen; denn beide müssen von Natur grundverschieden sein.
Sollte es Mommsen gleichwohl getan haben, so hätte er auffallend unreif
gehandelt, was wir auch dem jungen politischen Brausekopf nicht zu-
trauen. Was also wollte Hartmann eigentlich sagen? Nicht zu rechtfertigen
ist S. 30 „Aber bei den einsamen Streifungen (sic!) galt es auch die
größten Strapazen ertragen und mitunter die größten Schwierigkeiten
überwinden“, unerträglich die Wortbildung ‚die Ängsterlinge‘“ S. 33
unten; förmliche Monstra endlich sind Sätze, durch die man sich mit wahren
Qualen hindurchwindet, wie S. 34: „Der Schwung und die Begeisterung
der Zeit trugen den jungen Journalisten und, indem er bald Berichte schrieb,
bald staatsrechtliche Tagesfragen in klarer Weise auseinandersetzte, bald
in flammenden Worten zur Tat aufrief, bald mit beißender Ironie die Lauen
verspottete, bildete er sich jenen glänzenden Stil, der ihn später befähigte,
nicht nur das Aktuelle, sondern auch das scheinbar Tote wieder lebendig
zu machen — während er zugleich durch sein tatkräftiges Eingreifen in die
Politik aus nächster Nähe all die kleinen Triebkräfte kennen lernte, die zu
den großen Resultaten der Geschichte führen“. oder gar S. 67f.: „Daß er
(Mommsen) aber mißverstanden wurde, zum Verteidiger des modernen
Cäsarismus, zum Heroenverehrer und Erfolganbeter im gewöhnlichen Sinne
gestempelt wurde, nicht nur vom deutschen und ausländischen Publikum,
das durch das Kunstwerk hingerissen wurde, sondern auch von der gelehrten
Welt, welche noch die Anmerkungen zu dem Kunstwerke vermißte, hatte
seine Ursache nicht nur in der Darstellungsweise, die darauf ausging,
nicht den antiken Geist durch moderne Anschauungen zu ersetzen, wohl aber
antike technische Ausdrücke durch moderne zu veranschaulichen — sondern
vor allem auch darin, da8 Mommsens durchaus evolutionistische Auf-
fassung in den fünfziger Jahren nur von wenigen erfaßt werden konnte und
die Schlagworte, die für die Mommsensche Geschichtschreibung damals
geprägt wurden, ohne eingehende Überprüfung, wie es zu gehen pflegt,
244 / Kritiker.
von der folgenden Generation übernommen wurden und um so lieber über-
nommen wurden, als sie mit manchen neueren politischen Strömungen
übereinzustimmen schienen.“ Gleich der nächste Satz ist über ein Dutzend
Zeilen lang. Ähnlich geht es durch das ganze Buch fort!!
Dieses selbst ist eigentlich eine erweiterte Neuauflage aus dem „Biograph.
Jahrbuch u. Deutsch. Nekrolog“ IX von A. Bettelheim (1906) und um-
faßt nunmehr auf 259 Seiten 7 Kapitel und einen Anhang; beide sind durch
5 Seiten Anmerkungen voneinander getrennt: L Lehrjahre; IL Wander-
jahre; IIL Die römische Geschichte; IV. Mommsen als Akademiker und
wissenschaftlicher Organisator; V. Juristische Schriften; VL Mommsen
als Politiker; VIL Mommsens Leben und Persönlichkeit. Dann die An-
merkungen und der Anhang: I. Artikel in der „Schleswig-Holsteinischen
Zeitung“ vom Jahre 1848; IL Artikel aus der „Nation“: „Was uns noch
retten kann“,
Gegen diese Anordnung des Stoffes läßt sich an sich nichts einwenden;
was aber soll man zu der Ökonomie des Buches sagen? Ganz abgesehen davon,
daß sich auch in allen übrigen Kapiteln starke politische Einschläge finden,
behandeln 120 Seiten speziell Mommsens politische Tätigkeit, das ist fast
die Hälfte der gesamten Biographie, wovon wiederum der „Anhang“ 99 Seiten
ausmacht.
Alle Achtung vor dem Gelehrten Mommsen, die er wie kaum ein Zweiter
verdient; Respekt auch vor dem Menschen, unter keinen Umständen jedoch
eine derartige Überschätzung seiner zeitgenössischen politischen Persön-
lichkeit! Ich weiß sehr wohl, daß er selbst sie kaum als solche empfunden
haben würde. Eben darin hat Mommsen einem rein Menschlichen seinen
Tribut gezollt, das sich von jeher besonders bei den Größten findet: daß
sie nämlich davon überzeugt sind, in der tatsächlich schwächsten Seite an
ihnen ruhe ihre größte Stärke. Fraglos, das Kapitel „Mommsen als zeit-
genössischer Politiker“ kann nur der in den Vordergrund rücken, der wie
L. M. Hartmann selbst Partei ist, das heißt in diesem Falle politisch sich -
auf der alleräußersten Linken betätigt. Dem muß von vornherein prin-
zipiell für alle Zukunft entgegengetreten werden. Denn wenn jemals ein
Wort von dem Altmeister historischer und juristischer Wissenschaft nicht
hätte gesagt werden sollen und dürfen, von ihm, der wie kein anderer die
revolutionären Kämpfe des alten Rom durch- und überschaute und dennoch
— ähnlich wie B. G. Niebuhr, wenn auch in der Sache entgegengesetzt —
ein so wenig einsichtiger Politiker in seiner Gegenwart war, so ist es das
Wort aus Nummer 11 der Barthschen „Nation“ vom 13. Dezember 1902,
das ein Sozialdemokrat freilich mit innerster Befriedigung verzeichnen muß:
„Es ist leider wahr, zur Zeit ist dies (die sozialdemokratische Partei) die
einzige große Partei, die Anspruch hat auf politische Achtung“ (S. 257 der
Biographie).
Kritiken. 945
Nein, das ist nach Lassalles Tagen niemals wahr gewesen: der große
Wahrheitssucher Mommsen ist am Schlusse seines sonst so gesegneten
Lebens zu seinem größten und — verhängnisvollsten politischen Irrtum
gelangt.
Alles in allem: wir beschweren uns über die sprachliche und stilistische
Unbeholfenheit des Buches und weisen seine beispiellose Überschätzung
Mommsens als Politiker zurück. Daß im übrigen auf die Entwickelung
des Gelehrten manches interessante Streiflicht fallen mußte, ist selbst-
verständlich, da Hartmanns Plan von Anfang an in der gütigsten Weise
durch Mitteilungen aus dem Kreise der Familie Mommsens unterstützt
wurde. In der Tat muß „die Biographie von Mommsen erst geschrieben
werden“ (S. IID).
Leipzig-Schleußig. Otto Th. Schulz.
Rückblicke von Freiherr von Mittnacht, K. Württemb. Staats-
minister a. D. Stuttgart und Berlin 1909. Cotta. 1.—3. Aufl. 4., teil-
weise geänderte und erweiterte, Auflage 1909. geb. M. 3.30.
Rückschau des Kgl. Württembergischen Generals d. Inf. und Kriegs-
ministers Albert von Suckow, Im Auftrage I. E. der Frau Gen.
v. Suckow, hrsg. und bearbeitet von Wilhelm Busch. Tübingen
1909. Mohr. geb. M. 4.80. á
A. von Ruville, Bayern und die Wiederaufrichtung des Deut-
= schen Reichs. Berlin 1909. Walther. M. 6.—.
Georg Küntzel, Bismarck und Bayern in der Zeit der Reichs-
gründung (Frankf. Histor. Forschungen, hrsg. von G. Küntzel, H. 2).
Frankfurt 1910. Baer. M. 4.—.
In immer steigendem Maße werden uns in letzter Zeit neue Quellen für
die Entstehungsgeschichte unseres Reiches erschlossen, und die historische
Forschung bemüht sich eifrig, sie zu prüfen, zu sichten und mit ihrer Hilfe
für eine zuverlässige Rekonstruktion der Ereignisse zu sorgen. Die Zeit,
wo wir-für jene Epoche im wesentlichen auf Aussagen Bismarckscher Her-
kunft angewiesen waren, ist definitiv vorüber. Schon das Tagebuch des
Kronprinzen Friedrich Wilhelm, dessen Echtheit heute niemand mehr be-
-streitet, entstammte einem Kreise, der gerade in den Einheits- und Reichs-
fragen wesentlich anders dachte wie der große Kanzler. Dann erhielten wir
durch die Witwe des Kabinettssekretärs Eisenhart, Frau v. Kobell, und be-
sonders durch die Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Grafen Bray wertvolle
Quellen von bayrischer Seite; zu ihnen kam durch die bruchstückweise ver-
öffentlichten Aufzeichnungen des Ministers v. Freydorf, die Familienbriefe des
Ministers Jolly und endlich die von badischer Seite angeregten oder doch
unterstützten Veröffentlichungen von Georg Meyer (Die Reichsgründung
246 Kritiken.
und das Großherzogtum Baden, 1896) und Ottokar Lorenz (Kaiser Wilhelm
und die Begründung des Reichs, 1902) wertvolles Material badischer Prove-
nienz. Und jetzt werden uns nun auch zwei wichtige Quellen württem-
bergischen Ursprungs vollständig erschlossen, nachdem bisher nur Einzel-
heiten oder Bruchstücke daraus bekannt geworden waren: die Aufzeich-
nungen der beiden württembergischen Minister, die an den Verhandlungen
über die Reichsgründung persönlich beteiligt waren, v. Mittnacht und
v. Suckow. Beide waren Männer äußerst verschiedener Art. Mittnacht
vorsichtig, zurückhaltend, nicht frei von höfischen Rücksichten, im Grunde
doch ein mittelstaatlicher Diplomat der alten Schule, der erst allmählich
und nicht ohne Widerstreben die Notwendigkeit des Neuen, das entstand,
einsehen lernte, dann aber auch mit voller Überzeugung an seiner Verwirk-
lichung arbeiten half. Auch in seinen Aufzeichnungen ist jedes Wort genau
überlegt und abgewogen; die Persönlichkeit des Verfassers tritt wenig hervor;
er vermeidet meist scharfe Urteile über Personen und Dinge; auch hier ver-
leugnet der Diplomat sich nicht. Nur in einem Punkt, oder vielmehr einer
Persönlichkeit gegenüber wird der Ton ein anderer, schärferer, manchmal
fast feindseliger: seinem Kollegen v. Suckow gegenüber. Beide Männer,
die in einer so entscheidungsvollen Zeit zusammen arbeiten mußten, be-
trachteten einander mit Mißtrauen und persönlicher Abneigung. Denn
im Gegensatze zu Mittnacht war Suckow ein rücksichtsloser Draufgänger,
eigenwillig und zweifellos auch eigensinnig und schroff, als Soldat Be-
wunderer des preußischen Heeres und Anhänger einer gründlichen Um-
formung des württembergischen Militärwesens nach norddeutschem Muster;
von diesem Ausgangspunkte her gelangte er früh zur Forderung strafferer
Einheit für Deutschland unter Preußens Führung und scheute sich
schon vor 1870 nicht, seine Ansichten und Ideale laut zu bekennen und
die damals in Stuttgart herrschenden Richtungen mit schneidender Schärfe
zu kritisieren. Auch Mittnacht war ihm viel zu lau, zu mittelstaatlich ge-
sinnt; dessen Neigung, noch 1870 mit Bayern zusammenzugehen, war ihm
höchst verdächtig und veranlaßte ihn zu mancher scharfen Äußerung. In
seinen Aufzeichnungen ist Suckow von militärischer Kürze und Präzision;
auch er sagt nicht alles, was er weiß und auf dem Herzen hat; aber man
spürt überall aus seinen Worten heraus das leidenschaftliche, nur durch
starke Willensanstrengung im Zaume gehaltene Temperament. Und zu-
weilen klingt ein Unterton dumpfen Grolls aus den scheinbar ruhigen Sätzen
hervor. An bitteren und sarkastischen Bemerkungen, namentlich über
Mittnacht, fehlt es nicht.
Suckows Rückschau, die jetzt in der sorgfältigen, alle handschriftlichen
Redaktionen berücksichtigenden Ausgabe von Wilhelm Busch vor uns
liegt, war schon vorher in Bruchstücken bekannt und handschriftlich von
Sybel benutzt worden (s. die Zusammenstellung von Busch S. 211—216);
_ u DB
Kritiken. 247
auch Mittnacht hat Einblick in diese Aufzeichnungen gehabt, bevor er
seine eigenen Rückblicke schrieb (denen er ja zwei kleinere Heftchen Erinne-
rungen an Bismarck noch bei Lebzeiten vorausgeschickt hat). Da aber bei
Mittnachts Lebzeiten die Niederschrift Suckows noch nicht vollständig ver-
öffentlicht war, so hat er in seiner Darstellung noch nicht ausdrücklich auf
dessen ihm bekannte abweichende Auffassung mancher Geschehnisse Rück-
sicht nehmen können. Er hat angeordnet, daß seine Rückblicke nach seinem
Tode erscheinen sollten, zugleich aber eine veränderte Fassung vorbereitet
für den Fall, daß Suckows Werk ganz veröffentlicht werde. Da dies bald
nach dem Erscheinen von Mittnachts Buche geschah, so ist dieses von der
4. Auflage an in veränderter und erweiterter Gestalt ausgegeben worden.
Die Änderungen beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Kapitel
(Suckows Berufung zur Leitung des Kriegsministeriums), die Zusätze bilden
ein eigenes neues Schlußkapitel, das Suckows Tätigkeit nach 1870 und sein
Scheiden aus dem Amte behandelt.
Mittnacht beschränkt sich in seinen Rückblicken auf die Zeit von 1867
bis 1870, und bei weitem der größte Teil seiner Darstellung ist der Zeit vom
Juli bis November 1870 gewidmet; Suckow entrollt uns ein Bild seines
ganzen Lebens bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienste im Jahre 1874;
von größtem allgemeinen Interesse aber sind auch hier die Mitteilungen über
das Jahr 1870. Es kann im Rahmen dieser Besprechung auf Einzelheiten
nicht eingegangen werden; ich kann davon um so mehr absehen, als ich es
versucht habe, unter Heranziehung dieser neuen Quellen gerade die Vor-
gänge des Herbstes 1870 in einem demnächst erscheinenden Aufsatze neu
zu beleuchten. Nur das möchte ich auch hier betonen, daß namentlich die
von Mittnacht veröffentlichten Aktenstücke ganz außerordentlich wertvoll
sind. Wir erhalten von ihm u. a. zum ersten Male eine vollständige Inhalts-
angabe des Protokolls der Münchener Konferenzen vom September 1870
und damit Kenntnis aller ursprünglichen Bedenken und Forderungen
Bayerns; wir erfahren den Inhalt der von Bray am 30. Oktober überreichten
sogenannten zwölf Punkte, über die wir bisher nur ungenaue Mitteilungen
besaßen; der Brief- und Depeschenwechsel zwischen Versailles und Stuttgart
vor dem verhängnisvollen Telegramm vom 11. November, das die Gesandten
zur Abreise vor der Unterzeichnung bestimmte, und ebenso der Schriftwechsel
zwischen Berlin und Stuttgart vor dem endgültigen Abschluß vom 25. No-
vember sind äußerst wertvoll. Namentlich die Tatsache, daß man in Hof-
kreisen unter dem Einflusse der Königin Olga die Anrufung russischer
Intervention zur Erlangung größerer Sonderrechte Württembergs gewünscht
hat, war bisher unbekannt. Ebenso erfahren wir erst jetzt durch Suckow
und Mittnacht sicher, daß die Königin ernstlich an die Erwerbung Hohen-
zollerns für Württemberg als Preis für die aufzugebenden Souveränitätsrechte
. gedacht hat,
248 Kritiken.
Die beiden hier besprochenen Quellen waren noch nicht erschienen, als
A.v. Ruville seine Untersuchung über „Bayern und die Wiederaufrichtung
des Deutschen Reiches“ veröffentlichte. Das Wort „Wiederaufrichtung‘
erinnert an des Verfassers sonderbare Ansicht, daß unser heutiges Reich die
direkte Fortsetzung des im Jahre 1806 glücklich zu Grabe getragenen „heiligen
Römischen Reiches deutscher Nation“ sei. Ruville bedient sich in seinem
Buche zur Aufhellung der Tatsachen einer ganz neuen Methode, der er den
sehr hübsch, aber nicht vertrauenerweckend klingenden Namen ‚Methode
der zerbrochenen Münze“ beilegt. Des Pudels Kern ist, daß man einen
viel weitergehenden Gebrauch von dem Mittel der Hypothese machen müsse,
um ohne direkte Quellenaussagen unbekannte, vielleicht bisher absichtlich
verborgene Tatsachen ans Licht zu bringen. In der Tat macht Ruville einen
staunenswert freien Gebrauch von seiner Phantasie. Aus den phrasenhaften
Wendungen offizieller Reden werden die geheimsten Absichten, Hinter-
gedanken und Verabredungen der Staatsleiter erschlossen, aus einem kleinen
Wörtchen ganze Tatsachenreihen gefolgert, und dann alles vorhandene Material
nach der so gefundenen neuen Voraussetzung neu interpretiert, oft unter den
gewaltsamsten Verdrehungen des Wortsinns und der Zusammenhänge.
Es ist, kurz gesagt, das Verfahren des historischen Dilettanten, der noch
nicht gelernt hat, eine Hypothese an den Tatsachen ruhig zu prüfen, bevor
er sich ihr gefangen gibt. In allen Wissenschaften führt ungeregelte Hypo-
thesenbildung zu einer Verwilderung der Methoden und zu einem Spiel mit
-Worten und Möglichkeiten, das keinen Erkenntniswert mehr besitzt. Im
einzelnen auf Ruvilles Behauptungen einzugehen ist nicht mehr notwendig,
da Küntzel sich in der oben angeführten Schrift ausführlich und gründlich
mit allen seinen neuen Aufstellungen auseinandergesetzt und sie beinahe Satz
für Satz widerlegt hat. Es war das gewiß eine wenig erfreuliche Aufgabe;
aber wir dürfen Küntzel dankbar sein, daß er sie mit so großer Entsagung
und Sorgfalt gelöst hat; und mehrfach hat er durch seine Nachprüfung der
verschiedenen Ansichten neue Einzelergebnisse gewonnen, wenn er auch
im wesentlichen auf die von Wilhelm Busch in seiner Schrift „Die Kämpfe
um Reichsverfassung und Kaisertum‘“‘ (1906) entwickelten Anschauungen
zurückkommt. Inwiefern ich auch von ihm und Busch abweichen zu müssen
glaube, werde ich in dem schon oben angekündigten Aufsatze ausführlicher
darlegen.
Um aber den Leser dieser Zeilen nicht mit einem bloßen Hinweise auf andere
Kritiken abzufertigen, will ich doch wenigstens kurz berichten, welches
Ruvilles drei wichtigste neue Entdeckungen sind. Er behauptet zunächst,
daß schon im Frühjahr 1870 der Plan fertig gewesen sei, dem König Wilhelm
den Titel eines Deutschen Kaisers zu verleihen, ohne daß eine Ausdehnung
der Reichseinheit über den Zollverein und die Schutz- und Trutzbündnisse
von 1866 hinaus damit verbunden gewesen wäre; Bismarck habe alles ein-
vF e
Kritiken. 249
geleitet, die süddeutschen Herrscher seien dafür gewonnen gewesen, und nur
vorzeitiges Bekanntwerden habe die Ausführung verhindert. Küntzel hat
bereits ausführlich nachgewiesen, daB dieser Ansicht, namentlich soweit
sie die Haltung der süddeutschen Könige betrifft, jede quellenmäßige Be-
gründung fehlt; er glaubt jedoch, daß von Bismarck damals ein Kaiserprojekt
betrieben worden sei. Meiner Meinung nach kommt er hier Ruville noch zu
weit entgegen; ich vermute, daß die ganzen im Frühjahr 1870 unter den
Diplomaten umlaufenden Gerüchte auf einer mißverstanden weiter-
getragenen Äußerung Bismarcks zum Großherzoge von Baden beruhen.
Aber darüber mag man streiten; sicher ist, und hier bin ich mit Küntzel
völlig einig, daß der ganze Plan auf die weitere Entwicklung der Dinge gar
keinen Einfluß gehabt hat, sondern, wenn er überhaupt vorhanden war,
lediglich Episode geblieben ist.
Ferner glaubt v. Ruville dartun zu können, daß König Ludwig IL im
Jahre 1866, als die Schutz- und Trutzbündnisse abgeschlossen wurden, da
deren Wortlaut mehrfachen Deutungen ausgesetzt gewesen sei, neben diesen
offiziellen Dokumenten noch dem König Wilhelm als Monarch dem Monarchen
ohne Wissen seiner Minister sein königliches Wort für treue Erfüllung des
Vertrages gegeben habe, und daß sein Verhalten beim Kriegsausbruche
nur unter dieser Voraussetzung zu begreifen sei. Einzige Quelle: Worte des
Königs in einer offiziellen Thronrede in bezug auf jene Verträge: „Für welche
ich mein königliches Wort verpfändet habe“; alles andere, was v. Ruville
anführt, ist ein mühsam zusammengekehrter Haufen von verfehlten Inter-
pretationen und ungenügend begründeten Vermutungen. In welche Wider-
sprüche mit den Quellen und sogar mit seinen eigenen Aufstellungen er sich
dabei verwickelt, ist bei Küntzel klar auseinandergesetzt.
Endlich aber — und dies ist seine wichtigste Entdeckung — glaubt v. Ru-
ville nachweisen zu können, durch welche Mittel es Bismarck im November
1870 in Versailles gelungen sei, Bayern zum Eingehen auf die anfangs zurück-
gewiesenen Bedingungen zu veranlassen. Ein zufälliger Fund geheimer
Papiere aus dem Kabinett Napoleons IIL, im Schlosse Cergay, durch die
unter anderen auch der leitende bayrische Minister Graf Bray schwer kom-
promittiert gewesen sei, habe ihm die Waffe in die Hand gegeben, um dessen
Widerstand zu brechen. Als Anfang November die Verhandlungen auf den
toten Punkt gelangt seien, habe er sich entschlossen, diese Waffe hervorzuholen,
und nur durch seine Drohung mit Veröffentlichung dieser Papiere habe er
Bray zum Nachgeben bestimmt. Die Konsequenz dieser Anschauung, die
v. Ruville allerdings nicht ausdrücklich zieht, wäre, daß der Leutnant, der in
Cerçay die Wichtigkeit jener Papiere, die schon zum Kehricht geworfen
waren, erkannte, und ihre Einsendung an das Auswärtige Amt veranlaßte,
eigentlich das Deutsche Reich gegründet habe. Denn ohne ihn wären die
Papiere nicht in Bismarcks Hände gekommen, und ohne ihren Besitz hätte
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 17
950 ‚Kritiken.
Bismarck Bayerns Widerstand nicht brechen können. Liebe sich nicht durch
genaues Studium der Ranglisten jener Zeit wenigstens der Name dieses Wohl-
täters des Deutschen Volkes feststellen?
Leider ist auch dies alles nichts als ein Spiel der Phantasie. Wir wissen
nicht, ob in jenen zu Cercay gefundenen Papieren überhaupt etwas gestanden
hat, was Bray und die bayrische Politik zu kompromittieren geeignet war.
Wir wissen nicht, ob Bismarck sie vor dem 5. November überhaupt gelesen
und gesichtet hat; er dürfte schwerlich viel Zeit dazu übrig gehabt haben.
Unsere Quellen geben nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, daß diese
Papiere in den Verhandlungen zu Versailles auch nur erwähnt worden sind.
Endlich ist ein solches Verfahren deshalb unmöglich oder wenigstens einem
Staatsmanne wie Bismarck ohne die bündigsten Beweise nicht zuzutrauen,
weil es den gewollten Zweck nie hätte erreichen können. Wenn Bray ent-
weder zurücktrat oder gar es darauf ankommen ließ, ob Bismarck seine Dro-
hung erfüllen werde, so war der Kanzler geschlagen. Unmöglich hätte er
im Momente, wo die Einigungsverhandlungen schwebten und die deutschen
Truppen zusammen in Frankreich fochten, den ganzen alten Zank und Hader
durch eine solche Veröffentlichung wieder heraufbeschwören können, ohne
sich dem Vorwurfe auszusetzen, daß er es selber sei, der die Einigung auf diese
Art verhindere. Bismarck drohte aber nicht gern mit Schritten, die er im
Ernstfalle nicht ausführen konnte. Es ist ganz besonders ergötzlich, zu sehen,
durch welche grotesken Sprünge Ruville sich den naheliegenden Einwen-
dungen zu entziehen sucht. Wen Ruvilles „Methode“ interessiert, der möge
seine höchst eingehende Darstellung der Unterredung zwischen Bray und
Bismarck am 5. November mit ihren Argumenten und Gegenargumenten
lesen, und sich dabei erinnern, daß diese Unterredung nie stattgefunden hat,
oder, um mich ganz vorsichtig auszudrücken, daß wir davon, ob sie stattgefun-
den hat, oder was etwa in ihr zur Sprache gekommen ist, auch nicht das
geringste wissen.
Irgendwelchen Wert für die Vertiefung unserer Kenntnis jener wichtigen
Vorgänge hat v. Ruvilles Buch also nicht. Dagegen läßt sich der dadurch
hervorgerufenen Arbeit Küntzels manche fördernde Beobachtung entnehmen.
Leipzig. Erich Brandenburg.
Stutz, Der neueste Stand des deutschen Bischofswahlrechts.
(Kirchenrechtliche Abhandlungen DI 58.) Stuttgart, F. Enke, 1909.
XIV und 258 S. Preis M. 9.—.
Zu dem Rechte der Bischofswahlen, welches in den letzten Jahren mehr
als billig von der Wissenschaft vernachlässigt worden ist, liefert die vor-
liegende Abhandlung von Stutz einen höchst erfreulichen Beitrag. Zwar
behandelt der Verf. die Materie nicht in ihrem ganzen Umfange. Er be-
absichtigt vielmehr nur zu einigen Grundfragen Stellung zu nehmen, soweit
Kritiken. 951
dies durch neuere rechtliche Vorgänge veranlaßt erscheint. In den Vorder-
grund stellt er hierbei den Erlaß des Kardinalstaatssekretärs Rampolla
vom 20. Juli 1900. Diesem Erlasse ist nach der Meinung von Stutz bisher
weder in der katholischen, noch in der protestantischen Kirchenrechtsliteratur
die gebührende Beachtung zuteil geworden. Aber auch der Unterzeichnete
kann diesem Erlasse nicht dieselbe Bedeutung wie Stutz beimessen.
Denn erstens wollte der Erlaß gar kein neues Recht schaffen, er wollte
nur das bestehende „distinctius declarare“, wie seine eigenen Worte lauten.
Der Absatz des Erlasses: Iam vero negativus interventus, Principi vel Regi-
mini acatholico permissus, eo demum spectat, ut personae minus illi gratae
non eligantur; unde capituli partium est, illos tantum adsciscere, quos
ante solemnem electionis actum, inter alias dotes ad ecclesiam instruendam,
tuendam et pacifice gubernandam requisitas, prudentiae laude, publicae
quietis ac fidelitatis studio praestare, ideoque Principi non esse minime
gratos constet, konstatiert ganz allgemein den Zweck des negativus inter-
ventus — das ist nichts Neues —, sagt aber kein Wörtchen über die Mittel
und Wege, über die Garantien für die Erreichung dieses Zweckes, über
Listen-Verfahren oder dergleichen, bringt also tatsächlich nichts Neues.
Und zweitens konnte er ja auch, wie Stutz selbst mit Recht hervorhebt,
kein wirksames neues Recht schaffen, da es sich ja hier überall um mit dem
Staate paktiertes Recht handelt. Sollten also doch mit dem Erlasse Neue-
rungen gegeben sein — was ich weder in objektiver noch in subjektiver
Beziehung annehme —, so würden diese für den Staat doch nur mit seiner
Zustimmung in Betracht kommen. Diese Zustimmung kann allerdings
auch stillschweigend erteilt werden. Da man aber noch nicht erfahren hat,
daß der Erlaß den Regierungen offiziell mitgeteilt worden ist, so kann auch
von einer konkludenten Handlung der Regierungen nicht die Rede sein.
Übrigens kann man aus dem Vorstehenden auch indirekt einen Beweis
dafür entnehmen, daß die Kurie mit der Verordnung Neuerungen nicht
verbinden wollte Denn bei den heutigen guten Beziehungen ist doch
kaum anzunehmen, daB die Kurie durch ein einseitiges, überraschendes
Vorgehen die Regierungen brüskieren wollte.
Neues bringt übrigens der Erlaß auch insofern nicht, als er sich nur
an die Bistümer richtet, welche Wahlbistümer sind, und für welche die Ab-
machungen bestehen, also an die preußischen, hannöverschen und ober-
rheinischen Bistümer, dagegen nicht etwa an die Elsaß-Lothringischen
Bistümer.
Im einzelnen enthält die Stutzsche Schrift viele scharfsinnige und bei-
- fallswerte Ausführungen, wenn auch den Ergebnissen nicht überall bei-
getreten werden kann. So sind die Breven wohl nicht als bloße Ausführungs-
oder Vollzugsverordnungen der Bullen zu bezeichnen. Denn z. B. die Be-
stimmung, daß die Wahl nicht auf eine persona minus grata fallen
252 Kritiken.
solle, dient doch nicht etwa bloß dem Vollzuge des Bullenrechts, sondern
enthält diesem gegenüber eine wichtige Modifikation. Das Wahlrecht der
Kapitel möchte ich nicht als Privileg charakterisieren, sondern als gemeines
Recht betrachten, wenigstens für Deutschland. Die Tatsache, daß das
Wahlrecht in den meisten kirchlichen Bezirken nicht gilt, vermag an dem
formalen Rechtscharakter nichts zu ändern. Bezüglich der Extemporali-
sierung des modernen Kirchenrechts urteilt der Verf. doch wohl zu opti-
mistisch.
Im einzelnen kann auf den reichen Inhalt des Buches nicht eingegangen
werden. Zu 92 Seiten Text gibt Verf. auf S. 93—240 zahlreiche Exkurse,
die zum Teil nur lose mit dem Hauptthema zusammenhängende Fragen
behandeln, wie z. B. die Exclusiva bei der Papstwahl. Überall liefert der
Verf. wertvolle Beiträge zum modernen Kirchenrecht (gelegentlich sind
auch historische Erörterungen eingestreut), und auch da, wo man ihm in
Begründung und Ergebnis nicht zuzustimmen vermag, wird man seinen
scharfsinnigen und gelehrten Ausführungen stets mit Vergnügen und Nutzen
folgen.
Erlangen. Sehling.
253
Nachrichten und Notizen 1.
Oskar Jäger. Deutsche Geschichte. Erster Band: Bis zum westfälischen
Frieden. Mit 114 Abbildungen und 7 Karten. 668 S. Zweiter Band: Vom
westfälischen Frieden bis zur Gegenwart. Mit 108 Abbildungen und 8 Karten.
690 S. München, C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung 1910. à M. 7.50.
Zwei stattliche sehr schön ausgestattete Bände bilden die deutsche Ge-
schichte, die der greise Verfasser als sein letztes Werk, wie um sich noch einmal
vor seinem Scheiden Rechenschaft zu geben über ein Leben langer Forscher-
arbeit, geschrieben hat, in der ausgesprochenen Absicht, diese Geschichte einem
großen Publikum zu erzählen. Es ist ihm beschieden gewesen, das Erscheinen
dieser Bücher zu erleben, nicht aber sich ihres Erfolges freuen zu können. In
gedrängter Kürze werden die älteren Zeiten behandelt, die ersten vier Kapitel,
die bis zur Reformation führen, beanspruchen nur etwa 460 Seiten, alles übrige
ist der neuen Zeit gewidmet, eine Einteilung, die mit Rücksicht auf das Publi-
kum, für das J. schrieb, gewiß recht getroffen ist. Die Darstellung ist sehr leben-
dig und fesselnd, die beigegebenen Bilder sind gut, beschränken sich fast aus-
schließlich auf Porträts, ebenso ergänzen gute Karten die Darstellung. Man möchte
also seine helle Fréude überdas Werk haben, wennnichtauch nichtunbeträchtliche
Schattenseiten zu verzeichnen wären. Der Gebildete sucht in solchen Büchern
ein maßgebendes Urteil über Daten und Personen, er benützt sie als Nachschlage-
werk, und man wird nun gerade von einem populären Werke große Genauigkeit
verlangen müssen: eine Erwartung, die hier des öfteren enttäuscht wird, es
kommen eine ganze Reihe von Flüchtigkeiten vor, die sich leicht hätten ver-
meiden lassen. Es sollen, um sie zu charakterisieren, ein paar Beispiele an-
geführt werden: Wallenstein sei 1606 katholisch geworden, habe aber trotzdem
die protestantische Universität Altorf besucht; er habe seinen zweiten Vertrag
mit dem Kaiser 1631 abgeschlossen; Winterfeld habe bei Moys über Daun
gesiegt; Maria Ludovika sei die zweite Gemahlin Kaiser Franz’ I. gewesen;
der Waffenstillstand bei Znaim sei am 15. Juli 1809 abgeschlossen worden,
Königin Luise von Preußen am 19. Juni gestorben; Maximilian von Mexiko
am 19. März erschossen worden, die Schlacht bei Solferino habe am 29. Juni
stattgefunden, ja sogar der Todestag Kaiser Wilhelms I. wird auf den 9. Mai
angegeben. Man hat bei solchen ärgerlichen Fehlern oft das Gefühl, es habe da
ein Korrektor seines Amtes gewaltet, der die Handschrift des Verfassers nicht
hat lesen können. Es sind Fehler, die sich leicht ausbessern lassen könnten
bei einem Neudrucke. Anders steht es mit der ganzen Auffassung, die in dem
Buche vorherrscht. Man wird Jägers Ansichten da achten müssen, aber doch
fragen dürfen, ob er sich nicht manchmal von seinen subjektiven Empfin-
dungen hat zu weit hinreißen lassen: er steht auf unbedingt preußisch-pro-
testantischem Standpunkt, was ihn nun bei religiösen Partien, oder wenn
Österreich in Frage kommt, sehr beeinflußt — so bei der Darstellung der Gegen-
reformation oder wenn er einmal über Karl V. die Worte niederschreibt (I, 487):
„in Spanien aufgewachsen, war er wie das ganze Habsburgische Haus bis
auf den heutigen Tag der dumpfen gewohnheitsmäßigen kirchlichen Frömmig-
254 Nachrichten und Notizen L
keit verfangen ...“ Das ist eine Pauschalcharakteristik, gegen die doch Ein-
spruch erhoben werden muß. l
Auch daß er nicht immer ganz auf der Höhe der heutigen Forschung steht,
könnte eingewendet werden, es wird das aber bei dem riesigen Umfange
des von ihm behandelten Themas leichter in die Wagschale fallen. Bei der
heutigen Massenproduktion auf unserem Gebiete ist es nahezu unmöglich,
überall auf dem laufenden zu sein. Trotz der vorstehend angedeuteten Fehler
ist das Buch doch gut und empfehlenswert; es wird dem Namen seines Verfassers,
wenn auch nicht Unsterblichkeit, so doch ein langes Andenken sichern.
Prag. O. Weber.
Über den Stand der Arbeiten an dem Werk: Vom Mittelalter zur Refor-
mation berichtet K.Burdach in den Sitzungsberichten der Berliner Akademie
1910 S.91 f. Vom ersten Teil der kritischen Edition des Briefwechsels des Cola di
Rienzo (Herausgeber: K. Burdach und Paul Piur) ist der Text nebst kritischem
Apparat und Anmerkungen (448 Seiten) im Reindruck fertig. Der Druck der
Einleitung steht unmittelbar bevor. Vom zweiten Teil dieser Edition (Urkund-
liche Quellen zur Geschichte Rienzos, Kommentar, Glossar) ist der Satz bis zum
Abschluß des Textes (14 Bogen) vorgerückt. — Von der kritischen Edition des
Ackermanns aus Böhmen (Herausgeber: Alois Bernt und K. Burdach) ist der
Text nebst kritischem Apparat sowie das umfängliche Glossar (10 Bogen)
im Reindruck fertig, der von Herrn Prof. Alois Bernt (Leitmeritz) verfaßte
Teil der Anmerkungen im Manuskript abgeschlossen. — Von dem Bande:
Ein schlesisch-böhmisches Formelbuch in lateinischer und deutscher Sprache
aus der Wende des 14. Jahrhunderts ist der Satz gediehen bis zum Ende der
deutsch -lateinischen Texte nebst Anmerkungen. — In Angriff genommen ist
eine kritische Ausgabe des Briefwechsels Petrarcas mit deutschen Zeitgenossen,
sodann eine kritische Ausgabe der Briefe Karls IV. und Johanns von Neumarkt,
ferner eine kritische Ausgabe der Prosawerke Heinrichs von Mügeln, die Gym-
nasialoberlehrer Dr. Viktor Dollmayr (Wien) unter Mitwirkung K. Burdachs
bearbeiten wird. — Mit den Vorarbeiten zu einer umfassenden Darstellung
der Sprache des jungen Goethe ist begonnen worden.
Ed. Biermann, Karl Georg Winkelblech (Karl Marlo). Sein Leben und sein
Werk. 2 Bände. 387 u. 5118. Leipzig, A. Deichert, 1909. M. 7.80 und
M. 10.—. |
Als 1848 die Märzereignisse freie Bahn für die politische Betätigung ge-
schaffen hatten, ergab sich ihr gar mancher, der in ruhigen Zeiten einer nicht `
so sprunghaften Entwicklung nie in die politische Arena hinabgestiegen
wäre. Auch Winkelblech gehört in diese Kategorie. Er war Chemiker,
aber sein Beruf war ihm innerlich gleichgültig geworden, seitdem er von Mar-
burg nach Kassel an die Gewerbeschule hatte gehen müssen. Einer äußeren
Anregung folgend hatte er sich ganz auf das Studium nationalökonomischer
Fragen geworfen. Sein System des Föderalismus ist ein eigentümliches Ge-
misch von Zünftlertum und Sozialismus. 1848 wurde er in Kassel einer der
Führer der demokratischen Bewegung und hatte besonders wegen seiner mittel-
Nachrichten und Notizen I. 255
'ständlerischen, die Gewerbefreiheit ablehnenden Ansichten unter den Hand-
werkern starken Anhang. Sie schickten ihn denn auch auf die Handwerker-
kongresse in Hamburg und Frankfurt und wählten ihn in den Landtag. So
ist sein Leben mit der wirtschaftlichen Bewegung des tollen Jahres eng ver-
knüpft, und da der Verfasser absichtlich den Rahmen seiner Darstellung sehr
weit gespannt hat, gibt er in den Hauptteilen seines Werkes mehr eine Ge-
schichte dieser Bewegung als eine Lebensbeschreibung. Diese Teile des Buches
werden den Historiker am meisten interessieren. Biermann bringt eine Menge
neuen Materials, so z. B. für die revolutionäre Bewegung in Kassel Auszüge
aus Flugblättern und Zeitungen und Briefe der Frau Winkelblech an ihren
Vater, die vorzügliche Stimmungsbilder geben. Für die ganze Handwerker-
bewegung hat er die Akten des Frankfurter Kongresses erstmalig benutzt,
besonders die Petitionen. Eine Schrift von Kinkel über die Handwerkerfrage
wird analysiert. Auch die Arbeiterbewegung wird eingehend behandelt, der
Frankfurter Gesellenkongreß wie der Heidelberger Arbeitertag, auf demWinkel-
blech, der auf den bisher erwähnten Tagungen vermöge seiner tieferen Bildung
eine maßgebende Rolle spielte, in dem praktischeren Stephan Born einen
Meister findet und mit seinen weitausschauenden Spekulationen unterliegt.
Seine politische Wirksamkeit findet damit ein schnelles Ende. Der reine Theo-
retiker, der in einer umfassenden sozialen Revolution die notwendige Grund-
lage für die Besserung aller Zustände sieht und die eigentlich politischen Fragen
als Nebensachen behandelt (er spricht Sybel gegenüber im Landtage von dessen
„Konstitutionellen Gemütsergötzlichkeiten“), kehrt in die Studierstube zurück,
um sein großes Werk über die Organisation der Arbeit zu vollenden. Aus-
führlich wie über die Anfänge berichtet Biermann über den Ausgang seines
Helden, allzu ausführlich, wie mir scheint.
Überhaupt leidet das ganze Werk unter mangelnder Ökonomie. Es ist viel
zu breit. Trotzdem erhalten wir in keinem Kapitel eine abgerundete und ab-
schließende Darstellung, weil B. sein neues Material allzusehr in den Vorder-
grund schiebt und versäumt es in das schon vorhandene gleichmäßig einzu-
ordnen. Es kommt dadurch etwas Unorganisches in die ganze Darstellung;
dazu noch die meines Erachtens falsche Anordnung der Hauptkapitel, durch
die zeitliche Zusammenhänge zerrissen und unliebsame Wiederholungen ver-
ursacht werden. Vielfach sind die Hauptpunkte nicht genügend heraus-
gearbeitet. B. beschränkt sich manchmal auf ein Nebeneinander von Quellen
selbst widersprechenden Inhalts, ohne doch einen bestimmten Schluß aus ihnen
zu ziehen.
Kein Forscher, der sich künftig mit der deutschen Revolution, mit der demo-
kratischen, der Handwerker- oder der Arbeiterbewegung befaßt, wird an
Biermanns Werke und seinem reichen Quellenmaterial vorbeigehen können,
aber er wird die Durcharbeitung noch ein Mal vornehmen müssen. Sie wird
erleichtert durch die dankenswerten dokumentarischen Anhänge, von denen
ich die Satzungen und das Programm des demokratischen Vereins zu Kassel
als besonders interessant hervorheben möchte. Die Akten des volkswirtschaft-
lichen Ausschusses der Nationalversammlung auf der Stadtbibliothek Frankfurt
scheint der Verfasser übersehen zu haben. Das ausführliche Inhalteverzeichnis
256 Nachrichten und Notizen I.
kann ein Namenregister nicht ersetzen, das uns hoffentlich der noch aus-
stehende dritte Band bringt.
Leipzig. Dr. Bergsträßer.
Personalien, Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der ao. Professor der Kunstgeschichte in Freiburg
i. B. Dr. Wilhelm Voege wurde zum Ordinarius befördert.
Der Privatdozent Tit. Prof. Dr. Theodor Bitterauf an der Universität
in München wurde zum Professor der Geschichte an der Königl. Kriegs-
akademie ernannt.
Der Privatdozent der Kirchengeschichte Pastor D. Georg Hoffmann
in Breslau wurde zum ao. Honorarprofessor ernannt.
Es habilitierten sich: der Studienpräfekt D. Ernst Tomek in Wien für
Kirchengeschichte, der Chefredakteur der Wiener Zeitung Dr. Eugen
Guglia in Wien für neuere Geschichte und Dr. Adolf Rapp in Tübingen
für Geschichte.
Archive: Archivrat Dr. Bruno Krusch in Osnabrück wurde zum Direktor
des Staatsarchivs in Hannover ernannt.
Museen: Der Direktor des westfälischen Landesmuseumsin Münster Dr. Adolf
Brüning wurde zum Direktor des Provinzialmuseums in Hannover ernannt.
Todesfälle: Am 2. März starb in Eonn im Alter von 80 Jahren
der bekannte Historiker und frühere Gymnasialdirektor in Köln, Geh.
Regierungsrat Dr. Oskar Jäger, zuletzt o. Honorarprofessor der Pädagogik
in Bonn. Von seinen Werken, die in zahlreichen Auflagen erschienen, sei
hier vor allem genannt seine Geschichte der neuesten Zeit in 4 Bdn., welche
die Fortsetzung von Schlossers Weltgeschichte bildet, seine vierbändige
Weltgeschichte, seine zweibändige Geschichte des 19. Jahrhunderts und
zuletzt noch seine Deutsche Geschichte in 2 Bänden.
Am 16. März starb in Wien der österreichische Historiker und Politiker
Joseph Alexander Freiherr von Helfert im Alter von 90 Jahren.
Er war am 3. November 1820 in Prag geboren als Sohn des Kirchenrechts-
lehrers Prof. Joseph Helfert. Im Jahre 1847 erhielt er die Professur des
römischen und kanonischen Rechts in Krakau. Schon 1848 wurde er in
den Reichsrat gewählt, übernahm dann den Posten eines Unterstaatssekretärs
im Unterrichtsministerium, verwaltete 1861 bis 1863 interimistisch das
Kultus- und Unterrichtsdepartement und wurde 1881 zum Mitglied des
Herrenhauses ernannt. Er war ein Parteigänger des Grafen Thun und ein
einflußreiches Mitglied der klerikalen Partei, die es mit den Tschechen hielt.
Im Jahre 1854 wurde er zum Freiherrn erhoben. Er war der Verfasser
zahlreicher politischer und historischer Schriften, z. B. über den Rastatter
Gesandtenmord, die Schlacht bei Kulm, Maria Luise, Königin Karoline von
Neapel, Maria Karolina von Neapel, Joachim Murat, Fabrizio Ruffo usw.
Besonders zu erwähnen ist hierbei noch seine vierbändige Geschichte
Österreichs vom Ausgang des Wiener Oktoberaufstandes 1848 (Prag 1869
bis 1856). Längere Zeit führte er auch den Vorsitz in der Zentralkommission
zur Erforschung und Erhaltung der alten Baudenkmäler.
Dun
257
Nachrichten und Notizen II.
Das Archiv für Kulturgeschichte
ist in den Verlag von B. G. Teubner übergegangen. Als Herausgeber fungiert
nach wie vor GeorgSteinhausen. Doch werden auf dem Titel als Mitwirkende
Fr. v. Bezold, G. Dehio, W. Diltey, H. Finke, W. Goetz, K. Hampe, O. Lauffer,
K. Neumann, A. Schulte, E. Schwartz und E. Troeltsch angeführt. Das am
15. März ausgegebene 1. Heft des 8. Bandes wird eröffnet mit einem Programm-
artikel des Herausgebers und einem Aufsatz von W. Goetz über Geschichte und
Kukturgeschichte. Es folgen Artikel von Finke, Stückelberg, Srbik, Stieda,
Clemen, Beck, überdies mehrere Bücherbesprechungen.
Die Aufsätze von Steinhausen und Goetz sollen über die Richtung der Zeit-
schrift Aufschluß bieten. Steinhausen sucht die Aufgabe der Kulturgeschichte
„besonders darin, aus dem ganzen für die geschichtliche Erkenntnis einer be-
stimmten Zeit vorhandenen Material das für deren Gesamtkultur und Ge-
samtgeist Bezeichnende festzustellen, unter Berücksichtigung der Haltung des
Durchschnittsmenschen“, er wünscht die Kulturgeschichte „von einem teil-
weise antiquarischen Betrieb“ hinüberzuleiten „zu einer allgemein historischen
Disziplin, die ihren Schwerpunkt letzthin in der Geistesgeschichte hat“,
Walter Goetz’ Ansichten unterscheiden sich von denen Steinhausens, und zwar
ist Goetz, wie er ausdrücklich hervorhebt, gegen „eine Scheidung zwischen poli-
tischer und Kulturgeschichte“, gegen „die Einbeziehung des Volks- und gesell-
schaftlichen Lebens in das Arbeitsgebiet der Kulturgeschichte“, er vermag nicht
„die besondere Wichtigkeit der sozialpsychischen Faktoren" zu vertreten
und schätzt die Bedeutung des Staats höher ein als Steinhausen. Kluge, fein-
sinnige, sympathische Bemerkungen finden sich in Goetz’ kleinem Aufsatz.
Aber wie steht es mit der Berechtigung einer Sonderung von Geschichte und
Kulturgeschichte? Sie wird im Grunde auch von Goetz geleugnet. „Die letzte
Aufgabe der Geschichtswissenschaft ist eine Gesamtgeschichte der Entwick-
lung des Menschengeschlechts vorwiegend innerhalbseiner staatlichen Verbände.“
Das ist für Goetz Kulturgeschichte. Goetz faßt die Aufgabe des Kulturhisto-
rikers als die letzte, höchste des Historikers überhaupt auf, welche die Ergeb-
nisse der historischen Einzeldisziplinen benutzt, zusammenfaßt und „das für
die geschichtliche Weiterentwicklung Wesentliche aus den Arbeitsgebieten
anderer Wissenschaften herausholt“, Er weiß dabei sehr wohl, daß diese Ziele
längst als die der historischen Wissenschaft angesehen wurden, aber er
meint, sie seien hinter anderen Sonderaufgaben lange Zeit zurückgestanden
und erst während der letzten Jahrzehnte in den Vordergrund getreten. Er nennt
deshalb die Kulturgeschichte eine „junge Wissenschaft“, die in einem be-
stimmten selbständigen Verhältnis zur politischen, zur Verfassungs- und
Wirtschaftsgeschichte stehe (S. 17), welche neuer Methoden bedürfe und des-
halb im Rückstand sei gegenüber den alten gesicherten Gebieten; er spricht
vom „Kulturhistoriker“ und stellt ihn den Historikern anderer Art selbständig
an die Seite.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 32. 18
258 Nachrichten und Notizen II.
Wir wollen nicht in eine nähere Diskussion über die Zweckmäßigkeit, ja
über die Zulässigkeit einer festen Umschreibung der Kulturgeschichte als
einer selbständigen Wissenschaft im Bereiche der historischen Disziplinen ein-
treten. Hier seien nur einige anspruchslose Bemerkungen gemacht. Ein Dissens
der Meinungen in dieser Hinsicht ist so lange nicht gefährlich, als eine Harmonie
der Ansichten besteht über das letzte Ziel, dem entgegengestrebt wird, und
über die methodischen Mittel der Forschung, mit denen man unmittelbar oder
mittelbar auf dieses Ziel lossteuert. Was Steinhausen und Goetz wollen, das
entspricht — wie Goetz betont — ungefähr den Ideen der meisten Historiker.
Die Zusammenfassung der historischen Kräfte, die als Aufgabe des „Kultur-
historikers“ hingestellt wird, dürfte allgemein als die letzte Aufgabe der
Geschichtswissenschaft gelten. Die wissenschaftlichen Mittel, die die Kultur-
historiker anwenden wollen, stimmen mit denen überein, die von den Geschichts-
forschern überhaupt anerkannt werden. Es handelt sich demnach im Grunde
nur um eine Frage der Arbeitsteilung und der Benennung besonderer Arbeits-
gebiete der Geschichtswissenschaft.
Bisher sind teils auf Grund einer natürlichen Sonderung des historischen
Stoffes, teils im Zusammenhang mit den Bedürfnissen des akademischen
Unterrichts Kirchen-, Kunst-, Philosophie-, Rechts- und teilweise auch Wirt-
schaftsgeschichte — von der Geschichte einzelner Wissenschaften ganz ab-
gesehen — als besondere Wissenszweige von besonderen Fachvertretern be-
trieben worden. Den als „Historikern“ schlechthin wirkenden Gelehrten war
die Sammlung und kritische Edition der Quellen, war die Erforschung und Dar-
stellung des gesellschaftlichen Lebens, in dessen Mittelpunkt der Staat gedacht
war, überlassen. Natürlich hatte sich wieder innerhalb dieser „Historiker“ eine
Arbeitsteilung gebildet, die schon durch die Verschiedenartigkeit des Quellen-
materials gefordert wurde: da begegnen Historiker, die sich mit altorientalischer,
mit griechischer und römischer, mit abendländischer Geschichte des Mittel-
alters und der Neuzeit beschäftigten; da suchen Historiker, ihrer besonderen
Begabung und wissenschaftlichen Vorbildung entsprechend, einzelne Seiten
der gesellschaftlichen Entwicklung zu erforschen, andere den allgemeinen
Kulturzusammenhängen nachzugehen. Sie alle aber fühlten sich stets als
Arbeiter, die der einen gemeinsamen Aufgabe zu dienen hatten: der Erforschung
der menschlichen Kulturentwicklung. Wie oft ist das nicht schon vor Jahr-
zehnten ausgesprochen worden! Jede geschichtsforschende Tätigkeit hat nur
soweit Wert, als sie unmittelbar oder mittelbar der Erkenntnis der Kultur-
entwicklung dient. Ist das auch oft genug tatsächlich mißachtet worden
— den Grundsatz selbst wird niemand leugnen. Geschichte ist Geschichte der
Kultur und Kulturgeschichte ist Geschichte. Nicht darin hat sich ein Um-
schwung der Ansichten vollzogen, daß jetzt Kulturzusammenhänge aufgesucht
werden, früher nicht, sondern daß jetzt über das Wesentliche und eigentlich
Charakteristische der Kulturentwicklung vielfach andere Meinungen herrschen
als früher. Gewiß ist in den letzten Jahrzehnten eine Ausdehnung und eine
Vertiefung der historischen Forschung zu beobachten. Daneben aber auch oft
Selbstüberhebung und Schaffung von neuen Einseitigkeiten, die gefährlicher
wirken als die alten. Das Streben nach einheitlicher Erklärung historischer
Prozesse führte nicht immer zu tieferer Erkenntnis, sondern bekanntlich mitunter
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Nachrichten und Notizen II. 959
zu Plattheiten und Trivialitäten. Das einheitliche Zurückführen der histo-
rischen Erscheinungen auf Emanationen der Volkspsyche wies oft in die Irre
und schuf banale Schlagwörter, die über die wahren, tiefen Zusammenhänge
hinwegglitten. Und daher konnten kleine, unbedeutende, ja krankhafte Neben-
richtungen des reichen Kulturlebens einer Periode als charakteristisches Mo-
ment eines großen Zeitalters hervorgehoben werden. Genug, das durchaus
berechtigte Streben nach zusammenfassender Erkenntnis der Kulturentwick-
lung und nach einer einheitlichen Erklärung, dazu die durchaus begreiflichen
Tendenzen, lange vernachlässigte Gesichtspunkte kräftig zu betonen,
dürfen nicht zu neuen bedenklichen Irrtümern leiten. Steinhausen und seine
Mitarbeiter haben an solchen Entgleisungen nicht teilgenommen. Aber wozu
überhaupt das leicht irreleitende Schlagwort von einer neuen kulturgeschicht-
lichen Methode, einer jungen Wissenschaft?
Relativ und wechselvoll sind alle Mächte des geschichtlichen Lebens,
die materiellen ebenso wie die geistigen. Auch die Bedeutung des Staates
wechselt im Verlauf der menschlichen Geschichte. Immer ist er ein gewichtiges
Produkt der Kultur, zugleich Faktor und Träger der Kultur; immer wird
er im Mittelpunkt allgemeingeschichtlicher Betrachtung stehen. Aber ver-
schieden hoch wird sein Anteil an den Fortschritten des Kulturlebens der
verschiedenen Zeitalter zu bemessen sein. Diesen wechselvollen Einflüssen
der verschiedenen Mächte hat der Historiker nachzugehen. Deshalb aber darf,
so will mir scheinen, gerade jene geschichtswissenschaftliche Richtung, welche
das Allgemeine der Gesamtkultur festzustellen strebt, nicht grundsätzlich
und generell „ihren Schwerpunkt letzthin in der Geistesgeschichte“ suchen.
Ruht auch zu gewissen Zeiten der Schwerpunkt der Gesamtkultur im Geistes-
geschichtlichen, in so manchen Perioden ist das sicher nicht der Fall; all-
gemein kommt der Geistesgeschichte im Gesamtverband historischer Sonder-
gebiete keine absolut zentrale Stellung zu, keine zentralere als den anderen: der
schon vor 100 Jahren unternommene Versuch, die gesamte historische Entwick-
lung einseitig geistesgeschichtlich abzuleiten, sollte jetzt nicht erneuert werden.
In zwiefacher Bedeutung wird das Wort Kulturgeschichte gebraucht.
Gilt uns Kulturgeschichte, in ihrer weitesten Bedeutung, als Geschichte
der mannigfaltigen und verschiedenartigen Erscheinungen des menschlichen
Gemeinschaftslebens überhaupt, dann müssen wir alle historischen Disziplinen
als Teilgebiete der Kulturgeschichte beurteilen, dann ist Kulturgeschichte
eben Geschichte schlechthin. Und wenn daher die Aufgabe des „Kultur-
historikers“ in diesem Sinne als das Zusammenfassen des für die Gesamtkultur
Bezeichnenden charakterisiert wird, so werden wir diese Aufgabe als die letzte
und höchste des Historikers überhaupt beanspruchen, der er von dieser oder jener
Seite her schließlich immer zustrebt, oder für die er wenigsten auf Teilgebieten
arbeitet. Eine besondere kulturgeschichtliche Disziplin vermögen wir nicht
zu erkennen, ja eine grundsätzliche Arbeitsteilung im Sinne der Gegenüber-
stellung von Einzelforschung und Zusammenfassung halten wir für höchst be-
denklich und in ihren Wirkungen für schädlich. Hier ist, meine ich, kein Boden
für die Entwicklung einer „neuen“ Wissenschaft.
Kulturgeschichte wird aber auch in einer engeren Bedeutung aufgefaßt:
es wird ihr die Erforschung des privatenLebens im weiten Umfang zu-
18*
260 Nachrichten und Notizen II.
gewiesen. Und hier sind gewiß wichtige Aufgaben zu lösen. Will die
Kulturgeschichte eine Sonderdisziplin im Bereich der historischen Wissen-
schaften sein, so kann sie nur auf diesem Gebiete als eine würdige Genossin
anderer historischer Teildisziplinen, die sich auf die Erforschung einzelner
bestimmter Lebensgebiete der Menschheit beschränken, überaus ersprießlich
wirken.
Wenn ich somit auch nicht ganz mit der Auffassung übereinstimme, die das
„Archiv“ über die Kulturgeschichte als eine besondere historische Disziplin
vertritt, so kann ich doch mit besten Wünschen das verjüngte Archiv für
Kulturgeschichte als eine historische Zeitschrift begrüßen, die in allen wesent-
lichen Punkten die gleiche Grundrichtung wissenschaftlicher Auffassung und
methodischer Arbeit hegt wie die Historische Vierteljahrschrift, die in er-
wünschter Weise als besonderes Arbeitsgebiet die Erforschung des privaten
Lebens pflegen und welche überdies zusammenfassende Betrachtungen des
geschichtlichen Lebens unter starker Betonung des Geistesgeschichtlichen
bieten will, G. S.
Der oben besprochene Aufsatz von Goətz hat eine Erwiderung Lamprechts
veranlaßt (Arch. f. Kulturg. VIII, Heft 2, S. 225—229), die allerdings vor-
nehmlich in einem Abdruck des Lehrplanes des Instituts für Kultur- und
Universalgeschichte besteht. Lamprecht hält die ihm gewidmeten Aus-
führungen Goetz’ für persönlicher Natur, erklärt die gegen Arbeiten seiner
Schule gerichteten Bemerkungen für unerheblich und ist der Meinung, daß
er in allen Grundfragen über Kulturgeschichte und deren Behandlung voll-
ständig mit Goetz übereinstimme. ,Des Unterschiedes dieser Grundlagen
(des kulturhistorischen Denkens) von der Grundlage des historischen Denkens
im 19. Jahrh.“ seien er und Goetz sich „wohl bewußt“, Die Frage nach
Kulturzeitaltern müsse gestellt werden, und daher spiele „die Entwicklung
des Typismus eine große Rolle“; der Fehler der bisherigen Forschung ist
vielfach der, daß man das Singuläre direkt sucht ... erst durch das Mikro-
und Makroskop des Typischen hindurch wird das wahrhaft Singuläre augen-
scheinlich“. — Zu dieser Erwiderung nimmt Goetz in einem Schlußwort
Stellung (ebenda S. 230—232). Er weist jede persönliche Animosität gegen
Lamprecht zurück, betont vielmehr „die unbedingte Anerkennung einer
staunenswerten Leistungsfühigkeit, eines weiten und geistvollen historischen
Blicks, einer großen Einheit des Wollens“. Aber er lehnt die von L. hervor-
gehobene Harmonie der Grundansichten über kulturgeschichtliche Arbeits-
weise ab. Widerspruch erhebt er dagegen, daß das Singuläre durch das
Typische aufgesucht, daß gesetzmäßige Kulturzeitalter aufgerichtet werden.
Er übt scharfe Kritik an der Organisation des Leipziger Instituts, warnt
vor dem „Übermaß der Organisation mit unzureichenden Kräften“ und
meint, daß „die Zuweisung von Kursen an junge Doktoren und nun
gar an Studenten nicht anders als auflösend wirken“ könne. „Das
Lamprechtsche Institut‘, bemerkt G., „will Universalhistoriker erziehen,
obwohl diese künstlich nicht gemacht werden können, es wird
vielmehr solche Leute produzieren, die sich Universalhistoriker dünken,
. es laufen schon jetzt einige in der Welt herum, die nur ins Große
Nachrichten und Notizen II. 961
arbeiten, yon Universalhistorie sprechen, über alles und jedes nichtige
Urteile abgeben und mit Verachtung auf die zurückgebliebene Zunft der
Historiker herabsehen. Da der Humor in der Wissenschaft nicht fehlen
darf, so sind auch diese Leute in ihrer ungewollten Komik ganz erträglich.
Aber der Zweck unserer Universitäten kann es nicht sein, solche Elemente
heranzubilden“‘, Wie Goetz gegen den kulturgeschichtlichen Unterrichts-
betrieb Lamprechts Bedenken erhebt, so verhält er sich durchaus ablehnend
zu dessen neuer kulturgeschichtlichen Methode. Die scharfe Abweisung
findet in den Sätzen Ausdruck: „Der Widerspruch der eignen Anhänger
in Einzelfragen ist heute schon so mannigfach, daß von den wahren
Zielen Lamprechts wenig übrig bleibt. Und bei uns andern handelt es
sich noch viel weniger um Fortführung Lamprechtscher Gedanken, sondern
vielmehr um ihre Ausschaltung, weil sie zum großen Teile der Ausbildung
einer fruchtbaren Kulturgeschichte im Wege stehen‘. G. S.
Max Kemmerich, Die deutschen Kaiser und Könige im Bilde. Ein Ergän-
zungsbuch zum deutschen Geschichts-Unterricht. Leipzig, Klinkhardt
u. Biermann, 1910. 60 S. 141 Abb. 2,50 M.
Dieses Abbildungswerk ist ein summarischer Auszug aus einer Reihe von
dilettantischen Aufsätzen und Büchern, deren Methode in dem in der Einleitung
S. IV selbstherrlich vorgetragenen Satz gipfelt: „Lange glaubte man, daß das
Porträt des frühen Mittelalters typisch gewesen sei, bis ich den von allen ur-
teilsfähigen Kritikern als gelungen anerkannten Gegenbeweis erbrachte.“ Die
völlig unwissenschaftliche und haltlose Art der Beweisführung des Verf. wurde
inden „kunstgeschichtlichen Anzeigen‘ 1909 betreffs derMalerei von mir (Heft 1),
betreffs der Plastik von A. Stix (Heft 2) zurückgewiesen. In vorliegendem
Buche handelt es sich um einen dilettantischen Zweck. Abgesehen von den
naiven Bemerkungen der Einleitung und dem Hinweis auf die zahlreichen
Einzeluntersuchungen des Verf. ist den Abbildungen kein Kommentar bei-
gegeben, wodurch der individualisierenden Phantasie des kunsthistorisch
nicht geschulten Beschauers natürlich in höchst unpädagogischer Weise Tür
und Tor geöffnet wird. Aber besser, als desVerf. Kommentar heraufzubeschwören,
erscheint mir ein Verzicht auf Kommentare. Wenn der Lehrer einen Kunst-
historiker zu Rate zieht, könnte er mit Hilfe des reichen Abbildungsmaterials
den Geschichtsunterricht wesentlich anschaulicher gestalten. Leider ent-
spricht eine Reihe von Abbildungen dem primitiven Zweck der Veranschau-
lichung nicht; der Abdruck vieler Klischees ergibt nur mehr undeutliche grau-
schwarze Flecke, z. B. Reiterstatuette Karls d. Gr., Münze Ludwigs d Fr.,
Siegel Lothars II. (!), Karlmans (!), Arnulfs 3. und 4. Stempel, Karl IV. Dom.
Max I. Nürnberg (!).
Einige beiläufige Bemerkungen möchte ich zur Verhütung von Irreführung
bei Erklärung der Abbildungen vorbringen: S. 3 Siegel Ludwigs d. Fr. ist
Nachschnitt einer antiken Gemme (Commodus?), S. 4 ist dreimal das gleiche
Siegel Ludwigs d. D. abgebildet (von 831—861 in Gebrauch), S. 4 unten vgl.
die Figuren links und rechts vom Herrscher mit diesem selbst (Unterschied ?),
S. 6 Siegelplatte Lothars II. soll heißen Abdruck von der S., S. 7 daß sich die
Aversdarstellung der Bleibulle Karls d. D. an antike Münzen noch viel enger
262 Nachrichten und Notizen II.
anschließt als das Siegel an antike Vorbilder ist klar, deshalb die Bemerkung
des Verf. falsch. S. 10 Elfenbeintafel Ottos II. ist eine byzantinische Arbeit,
ohne irgendwelchen Porträtwert, S. 11 ist Nachbildung der Darstellung S. 12,
S. 12 stellt Otto II. dar, das Siegel oben ist dem 2. Siegel Kaiser Ottos II.
nachgebildet, S. 20 unten ist kein Königs-, sondern ein Kaisersiegel, S. 22
oben ist ebenso wie das erste Kaisersiegel eine Nachbildung des 6. Siegels
von Heinrich IV.,S. 37 Typar König Rudolfs soll heißen: Abdruck vom Typar,
dieses ist eine Fälschung, S. 40 ein „kleineres“ Königssiegel Heinrichs VII.
gibt es nicht, es ist eine Verkleinerung im Gießabguß von dem oben ab-
gebildeten Siegel, S. 45 ist ein verfälschter Gipsabdruck nach dem (nicht ab-
gebildeten) Königssiegel Karls IV
Im ganzen gewinnt man den Eindruck, daß es sich um ein Verlegerunter-
nehmen handelt, das in richtiger Spekulation einem gewissen romantischen
Verlangen entgegenkommen möchte. Denn „wer möchte nicht wissen, wie
Heinrich III., Friedrich Barbarossa oder Maximilian aussah?“ (S. III.)
Wien. F. M. Haberditazl.
Anton Greinacher, Dr. phil., „Die Anschauungen des Papstes Nikolaus I.
über das Verhältnis von Staat und Kirche“, Abhandlungen zur mittleren
und neueren Geschichte herausg. v. Below, Finke und Meineke, Heft 10,
Berlin und Leipzig, Rothschild, 1909, 69 S. 2,40 M.
Der Verf. versucht aus den erhaltenen Aussprüchen des größten Papstes der
Karolingerzeit dessen Anschauungen über das Verhältnis von Staat und Kirche
zu rekonstruieren. Er verzichtet von vornherein darauf, das Problem in seine
größeren Zusammenhänge zu stellen — nicht zum Vorteil der Arbeit, die da-
durch zwar vereinfacht wird, aber notwendigerweise verflacht. Bei Unter-
suchungen dieser Art ist meist die Fragestellung, mit der der Forscher an das
— stets lückenhafte — Material herantritt, das wichtigste. Auf dem anderen
Wege wäre auch von dem vom Verf. behandelten Gegenstand ein einheitlicheres
Bild zu gewinnen gewesen. So aber wird die Darstellung lediglich eine nach
gewissen Hauptgedanken geordnete Sammlung von Aussprüchen. Überläßt
man dem Material in dieser Weise die Führung, so besteht noch obendrein die
Gefahr, daß man — wie dies in der vorliegenden Untersuchung der Fall ist —
Aussprüche, die zu verschiedenen Zeiten und bei den verschiedensten Gelegen-
heiten geäußert worden sind, viel zu sehr nach gleichen Maßen mißt. Bei einer
größtenteils diplomatischen Korrespondenz darf man nicht jedes Wort auf die
Wagschale legen. Beweis hiervon ist z. B. die vom Verf. hervorgehobene Tat-
sache, daß Nikolaus, trotzdem er gewiß eine Persönlichkeit war, die nach ihren
Ideen auch lebte, ausgesprochene Drohungen gegebenenfalls doch nicht ver-
wirklicht hat. — Im übrigen ist die Arbeit durchaus nicht ohne Wert. Sie liefert
im Gegenteil nicht nur manche interessante Einzelheit, sondern leistet auch in
der Anlage alles, was nach diesem Plan zu leisten war. Auf die Anschauung,
die Nikolaus von der Stellung der Päpste in der Kirche hat, werden seine Ideen,
das gegenseitige Verhältnis der Kirche zum Staat betreffend, zurückgeführt.
Meines Erachtens mit Recht. Die ersten Vorahnungen von der päpstlichen
Allgewalt lassen in Nikolaus bereits auch die Gedanken an deren Folgen zeitigen:
das Streben nach Wahrung der kirchlichen Selbständigkeit der weltlichen
ET
Nachrichten und Notizen II. 263
Gewalt — vor allen den östlichen und westlichen Kaisern — gegenüber, ja
sogar schon die Ansicht von der Überordnung der Kirche über den Staat.
A. Pöschl.
Ernst Mummenhoff, Archivrat, Nürnbergs Ursprung und Alter in den
Darstellungen der Geschichtschreiber und im Licht der Geschichte. Nürn-
berg 1908. Verlag von J. L. Schrag. VI und 141ff. mit 2 Plänen. 4,— M.
Das Dunkel über der ältesten Geschichte einer Stadt zu lichten, ist eine
dankbare, aber auch schwierige Aufgabe. Namentlich gilt dies von Nürnberg,
über dessen Ursprung sich im Laufe der Jahrhunderte eine solche Menge sich
widersprechender Annahmen, Erzählungen und Erdichtungen angehäuft hatte,
daß jedwede Klarheit geschwunden war. Wer hier zu positiven neuen Ergeb-
nissen kommen wollte, der mußte von Grund aus aufräumen, um einen neuen
festgefügten Bau von dauerndem Bestand aufführen zu können. Das ist in der
vorliegenden Arbeit geschehen.
Der Verfasser, dem wir schon so manch bedeutsame Klärung auf dem Ge-
biet der Geschichte der Stadt Nürnberg zu danken haben, legt dem Übel die
Axt an die Wurzel. Er geht von Sigmund Meisterlin aus, der zu Ende des
15. Jahrhunderts als der erste Nürnbergs Geschichte im Zusammenhang be-
handelte und so zu einem verderblichen Verhängnis für die Nürnberger Ge-
schichtschreibung wurde. Er wie seine Nachfolger suchen die Entstehung der
Stadt aus ihrem Namen herzuleiten. Daher die vielen haltlosen Hypothesen !
So ist Nürnberg bald römischen, bald keltischen, bald deutschen Ursprung».
Dann soll es das Segodunum oder Bergium des Ptolemäus oder aber das Brem-
berga des Kapitulars Karls des Großen sein. Auch dieser selbst und Bonifazius
sind mit Nürnberg in Beziehung gebracht worden. Nicht einmal der Annalist
Johannes Müllner (1565—1634) besaß den Mut, das verworrene Lügengewebe
zu zerreißen. Er förderte jene Erfindungen vielmehr, statt ihnen Abbruch zu
tun. Es dauerte lange, bis ein Geschichtschreiber auftrat, der mit den traditio-
nellen Anschauungen zu brechen wagte. Der erste, welcher der Annahme eines
so hohen Alters der Stadt entgegentrat, war der Königl. Preuß. Geheimrat
Joh. Peter Ludewig. Von den nürnbergischen Historikern emanzipierte sich
zuerst der Altdorfer Professor Joh. Christian Siebenkees von der Tradition.
In neuerer und neuester Zeit ist man teils für einen slavischen, teils für
einen deutschen und vereinzelt für einen römischen Ursprung der Stadt ein-
getreten.
So herrscht denn über die Entstehung und das Alter Nürnbergs große Un-
klarheit. Um sie zu entwirren, beschreitet der Verfasser den natürlicheren Weg
der objektiven Geschichtsforschung. Er fragt sich zunächst, was weiß die
Geschichte über den Beginn der Besiedlung der Umgebung? Aus einer Ur-
kunde vom Jahre 1021 zieht er den Schluß, daß es sich um bayerische
Kolonien handelt, die in der Waldgegend nördlich von Nürnberg begründet
worden waren. Die Namen der genannten Ortschaften sprechen ebenfalls für
deutschen Ursprung. Diese selbst stehen im Zusammenhang mit dem im Jahre 1007
neubegründeten Bistum Bamberg, mit dem eine rege deutsche Pionierarbeit
in den von Slaven besetzten Gegenden des Frankenlandes begann. Das da-
mals weit umfangreichere Gebiet des späteren Reichswaldes war eben nicht
264 Nachrichten und Notizen II.
von den Slaven besiedelt worden. Man wird sich der Triftigkeit der Beweis-
führung nicht verschließen können. Nürnberg selbst kommt zum ersten Mal
1050 vor. Die näheren Umstände führen den Verfasser zu dem festgegründeten
Schluß, daß der Ausbau des ursprünglichen Könighofes zu einer Burg in die
Zeit zwischen 1030 und 1050 fällt.
Und nun kommt der Verfasser zu der Burg selbst. Langjährige Studien
gerade auf diesem Gebiete setzten ihn in dieLage, die bislang bestehenden An-
schauungen fast sämtlich als irrig zu erweisen. An der Hand der Urkunden
und der vorhandenen Bauteile führt er den überzeugenden Beweis, daß auf
dem Felsplateau des Burgberges anfangs nur eine Burg stand, nämlich die
Burggrafenburg, die ursprüngliche Königsburg. Diese nahm ihren Ausgangs-
punkt von dem merkwürdigen Bau des fünfeckigen Turmes, in dem ich mit
Mummenhoff einen Wartturm sehe, worauf seine Lage und Gestalt hinweisen.
Erst später, als die Burggrafen ihre Macht und ihren Besitz in bedenklicher
Weise erweiterten, erbaute sich der Kaiser als Stützpunkt für seine Bestre-
bungen zur Erhaltung des Reichsgutes eine eigene Burg, die jetzige Kaiser-
burg. Ihre Erbauung wird in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts, und
zwar in die Zeit Kaiser Friedrichs I. versetzt. Damit fallen die Hypothesen
Essenweins und anderer in ein Nichts zusammen, nicht zum mindesten sein
ganzer Rekonstruktionsversuch überhaupt.
Vier interessante Exkurse beschließen das Werk, das wir als eine der be-
deutungsvollsten neueren Erscheinungen auf dem Gebiet der älteren Geschichte
Nürnbergs ansprechen dürfen.
Nürnberg. Fritz Traugott Schulz.
Archivium Franciscanum Historicum. Periodica publicatio trimestris
cura patrum collegii d: Bonaventurae. Ad Claras Aquas prope Florentiam.
Annus I, Fasz. 1—4, 1908.
Collection d'études et de documents sur lhistoire religieuse et
littéraire du moyen age t. IV: Actus beati Francisci et sociorum eius,
ed. Paul Sabatier. Paris, Fischbacher 1902.
Die tätigen Franziskaner von Quaracchi bei Florenz geben seit dem vorigen
Jahre dieses Archiv heraus, das sowohl Aufsätze wie Quellen- und Urkunden-
veröffentlichungen und eine Bibliographie umfaßt. Der erste Jahrgang hat sich
gut eingeführt; fast alle wissenschaftlichen Wortführer des Franziskanerordens
haben sich mit Beiträgen beteiligt: Golubowich, Holzapfel, Bihl, Lemmens,
Kruitwagen, Dominichelli, Eubel und andere sind vertreten. Die Arbeiten
gelten vorwiegend der ältesten Zeit des Ordens. Unter den Quellenpublikationen
findet sich der Anfang der Chronik des Fra Mariano. Die ersten Hefte machen
einen sehr vorteilhaften Eindruck von den im Minoritenorden neu erwachten
wissenschaftlichen Eifer.
Die Actus b. Francisci et sociorum eius sind zwar nur eine sekundäre Quelle
für die Erkenntnis der ältesten Franziskanergeschichte, aber Sabatiers Annahme,
daß auch in den späteren Überlieferungen ursprüngliche Bestandteile vorliegen,
rechtfertigt die Herausgabe des gesamten Textes. Die Actus sind im wesentlichen
volkstümliche Überlieferung und Legendenbildung aus dem ersten Viertel
Nachrichten und Notizen II. 265
des 14. Jahrhunderts (1322—1328?) — die Fioretti sind aus ihnen oder aus
einer gemeinsamen Quelle abgeleitet. Sabatiers Ausgabe bietet wieder alle
Vorteile seiner Quellenpublikationen: neben einer allgemein erläuternden
Einleitung genaue Beschreibung aller Manuskripte und einen reich kommen-
tierten Text. Sabatier hat in der Einleitung die geschichtlichen Elemente der
Actus herauszuholen versucht und Frater Hugolin de Monte Giorgio als den
wahrscheinlichen Verfasser bezeichnet.
Tübingen. Walter Goetz.
Württembergisches Urkundenbuch., Herausgegeben von dem K. Staats-
archiv in Stuttgart. Bd. 10. XIII u. 616 S. 4°. Stuttgart, Kohlhammer,
1909. 10,— M.
Seit Eugen Schneider zusammen mit Gebhard Mehring die Herausgabe des
Württembergischen Urkundenbuches übernommen hat, ist rasch ein Band
auf den anderen gefolgt. Während in einem halben Jahrhundert (seit 1849)
nur 7 Bände erschienen waren, sind nun in 6 Jahren (seit 1903) die Bände
8—10 veröffentlicht worden, und das Werk steht mit dem nächsten Bande
vor seinem Abschluß. Während ursprünglich das Jahr 1313 als Grenze fest-
gesetzt war, haben sich die Herausgeber jetzt entschlossen, schon mit dem
Jahre 1300 abzuschließen und dann die Fortsetzung der Urkundenausgabe
den lokalen Urkundenbüchern zu überlassen, wie sie für Ulm, Heilbronn,
Eßlingen, Rottweil, für die Grafschaft Hohenlohe und — mit gewissen Be-
schränkungen — für einzelne Klöster schon vorhanden sind; wie es z. B. für
das eng zu Württemberg gehörige Salem in ausgedehntestem Umfange von
Weech herausgegeben ist, so wird ein Heiligkreuztaler Urkundenbuch in kurzem
im Auftrage der württ. hist. Landeskommission erscheinen. Das Material für
das Gebiet des heutigen Württemberg wächst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
in einem solchen Maße, daB Bd. 5—8 nur je 8, Bd. 9 nur noch 7 Jahre um-
spannen konnte; der neue Band hat nur noch 5 Jahre (1292—1296) bewältigen
können. Dabei ist vom Regest vielfach Gebrauch gemacht worden; nur 296
von den 744 Urkunden des Bandes sind im vollständigen Texte gegeben. Unter
diesen Umständen ist es notwendig, eine das ganze heutige Württemberg
umfassende Urkundensammlung nunmehr aufzugeben und zur Arbeitsteilung
überzugehen.
Der neue Band bringt wie seine Vorgänger eine Fülle neuen Materials. 347
seiner Urkunden waren bisher ungedruckt und zum Teil völlig unbekannt.
Aber auch für die nicht zum erstenmal gedruckten wird man dankbar sein,
denn sie waren ebenso zerstreut gedruckt, wie das württembergische Gebiet
seit der Mitte des 13. Jahrhunderts zersplittert war. Die Masse der Urkunden
des 10. Bandes bezieht sich auch diesmal wieder auf die württembergischen
Klöster — Bebenhausen, Herrenalb, Weingarten stehen wie schon in den letzten
Bänden voran, mit mehr als 160 Urkunden. Die Städte, der Adel, auch die
Grafen von Württemberg (die nur mit ganz wenigen Urkunden vertreten sind)
stehen gegenüber den Klöstern noch völlig zurück, ebenso wie die politischen
Urkunden ganz verschwinden gegenüber den Schenkungen und Kaufverträgen.
Für die Geschichte der Kirche und des religiösen Lebens, für Wirtschafts-
geschichte und für die historische Geographie Württembergs bringt der Band
`
266 Nachrichten und Notizen II,
ein überreiches Material: der Drang nach frommen Schenkungen und Stif-
tungen, das Wachstum der toten Hand, aber auch die Verschuldung von
Klöstern und noch mehr von Adligen — das sind die Grundzüge dieser Ur-
kundenmasse. Die deutschen Urkunden bilden ein Sechstel des Materials;
für 1261—1268 (Bd. 6) waren es zuerst 4 — die älteste eine Schenkungsurkunde
vom Mai 1263 —, für die Jahre 1269—1276 (Bd. 7) 13, für 1277—1284 (Bd. 8)
31, für 1285—1291 (Bd. 9) 77, nunmehr aber 127. Eine Urkunde vom 22. De-
zember 1293, ein Kaufvertrag mit dem Kloster Heggbach, ist für Württemberg
das älteste Beispiel eines gleichzeitig deutsch und lateinisch ausgefertigten
Stückes.
Ein ausgezeichnetes, bei zahlreichen Stichproben niemals versagendes Re-
gister ist dem Bande beigegeben. Pfarrer Dr. Bossert hat bei der Deutung
der Ortsnamen wie schon früher seine bewährte Hilfe zur Verfügung gestellt.
Es braucht angesichts der Herausgeber nicht erst ausführlich ausgesprochen
zu werden, daß auch der neue Band in sicherer Technik gearbeitet ist, so daß
ihn die Geschichtsforschung mit warmem Danke entgegennehmen wird.
Tübingen. Walter Goetz.
Falk, Die Ehe am Ausgange des Mittelalters. Freiburg im Breisgau, 1908. 2,60 M.
Diese Schrift hat ausgesprochen polemischen Charakter. Sie gliedert sich
in zwei Teile. S. 1—70 erbringt den Nachweis, daß die Kirche des Mittelalters
dem Wert der Ehe gerecht geworden, und daß die gegenteilige Behauptung
unrichtig sei. Dafür bringt der Verfasser Material der verschiedensten Art
zusammen. Und diesen Ausführungen kann man wohl beistimmen. Ins-
besondere birgt die Materialsammlung manches Wertvolle, wie z. B. den kurzen
Abschnitt über die „Brautausstattung“. Mit diesem Nachweis hätte Verf.
sich für sein Thema begnügen können. Wenn er im zweiten Teil alle möglichen
Schattenseiten bei der Reformation, die er hier einfach mit den Humanisten
zusammenwirft, entdeckt, um den von dieser hervorgerufenen Niedergang
zu konstatieren, so war dies weder für das Thema probandum erforderlich,
noch kann dieser Nachweis irgendwie als geglückt angesehen werden. Hier ist
Licht und Schatten doch zu ungleich verteilt worden. Die wahre Bedeutung
der Aussprüche Luthers über die rechtliche Seite der Ehe, über die Auflöslich-
keit der Ehe usw. ist im Gegensatze zum Verf. eine ganz andere; der beklagens-
werte Einzelfall der Doppelehe Philipps kann doch unmöglich verallgemeinert
werden usw. Diesem zweiten Teile kann nicht das Prädikat „gelungen“ erteilt
werden.
Erlangen. Sehling.
Joseph Löhr, Dr. phil., Weltpriester, „Die Verwaltung des kölnischen Groß-
archidiakonates Xanten am Ausgange des Mittelalters“. Kirchenrecht-
liche Abhandlungen herausg. v. Dr. U. Stutz, 59. u. 60. Heft, Stuttgart,
Enke, 1909, XVI u. 292 S. 10,60 M.
In dieser lehrreichen Studie zur kirchenrechtlichen Lokalgeschichte wird uns
praktisches Rechtsleben, nicht objektives Recht vor Augen geführt. Es wird
uns gezeigt, wie die Verwaltung eines niederrheinischen Großarchidiakonats
an der Wende des Mittelalters und der Neuzeit tatsächlich gehandhabt
Nachrichten und Notizen Il. 267
worden ist. Auf Quellen konkretester Art (Rechnungen, Protokolle u. dgl.)
aufgebaut, liefert uns die Darstellung — dank der vielfach geradezu statistischen
Methode und nicht zuletzt dank der guten Beobachtungsgabe des Verfassers —
ein anschauliches und vollkommen zuverlässiges Bild von den Einzelheiten
einer solchen Administration bis in ihre feinsten Züge. Sie fördert damit aber
auch eine Fülle nicht bloß rechts-, sondern auch wirtschafts- und allgemein
kulturgeschichtlich interessanter Details zutage. Wir lernen kennen, was von
den Rechtssätzen tatsächlich praktisch geworden ist. Wir erfahren auf diese
Weise z. B. wie der eigentliche Grundzug der geistlichen Amtsführung damals
lediglich fiskalisch -bureaukratisch war. Das ideale und pastorale Moment
trat in der Verwaltung ganz zurück. Wir werden von der großen Ausdehnung
der Geldstrafen einerseits, der Seltenheit oder dem gänzlichen Ausbleiben der
Zensuren andererseits unterrichtet. Wir erfahren von der Häufigkeit der Ehe-,
von der Seltenheit der Benefizialprozesse usw. Ja, von manchen Einrichtungen
erlangen wir überhaupt nur aus den vom Verf. herangezogenen Quellenarten
Kenntnis. Ich nenne da nur das Absenzwesen. — Deutlicher als theoretische
Erwägungen zeigt uns diese Arbeit, welch notwendige Ergänzung Unter-
suchungen dieser Art für das volle Verständnis der kirchlichen Rechtsentwick-
lung bilden; denn diese beruht auf der Wechselwirkung von Norm und Leben.
Das Verdienst des Verf. ist um so größer, als er nicht nur mit entsagungsvollem
Fleiß aus dem zunächst so spröde erscheinenden Quellenschatz volles Leben
herauszuarbeiten verstanden hat, sondern auch insofern, als er seine Unter-
suchung mit seltener Gewissenhaftigkeit durchgeführt hat. Sein Werk kann
daher jedem Interessenten zur Lektüre und jedem Bearbeiter ähnlicher Stoffe
als Muster empfohlen werden. A. Pöschl.
W. Beck, Oberst a D., Die ältesten Artikelsbriefe für das deutsche Fuß-
volk. München 1908, Lindauer. IX u. 1248. M. 3.—.
Die gründlichen Untersuchungen Erbens (Mitteilungen des Instituts für
österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 6) haben dem Verf.
Änregung zu einer höchst verdienstvollen Weiterführung geboten. Indem er
die Bestandteile der Artikelsbriefe, Treueid und Feldordnung zurückverfolgt,
vermag er für zahlreiche Bestimmungen der letzteren eine stattliche Ahnen-
reihe aufzuweisen, vornehmlich in den städtischen Soldverträgen und den
Reichstagsabschieden. Dazu seien hier noch der Erfurter Zuchtbrief 1351 (Mit-
teilungen des Sächsisch-Thüringischen Altertumsvereins, Bd. 7) und die Nord-
häuser Einung 1350 angemerkt (Zeitschrift d. Harzvereins, Bd. 21). Die Ver-
bindung beider Bestandteile bürgerte sich Ende des 15. Jahrhunderts ein unter
schweizerischem Einfluß; eine weitere Ausbildung vollzog sich in Oberdeutsch-
land in Wechselwirkung der kaiserlichen Kanzlei und der des schwäbischen
Bundes, bis die 1519 gewonnene Fassung einen gewissen Abschluß bildet.
Von größtem Werte ist, daß die Quellen, welche den ausgezeichneten knappen
Darlegungen zur Stütze dienen, Abdruck gefunden haben, neunzehn Akten-
stücke beginnend mit dem Nürnberger Soldvertrag 1450, davon elf noch un-
bekannt. Unter den anderen befinden sich, um das Bild der Entwickelung
nicht zu stören, auch drei der von Erben neuerlich publizierten (Mitteilungen
des Heeresmuseums in Wien 07, vgl. Bd. 11 dieser Zeitschrift), Den Schluß
968 Nachrichten und Notizen II.
macht eine lehrreiche tabellarische Übersicht späterer Quellen bis 1619. Be-
denklich muß die Modernisierung der Texte erscheinen, da dem Herausgeber
doch die bewährten Grundsätze der Reichstagsakten bekannt waren. Das
Gefühl der Zuverlässigkeit wird dadurch gemindert; im besondern hat Erben
darauf hingewiesen, wie die wichtige Erkenntnis der Abhängigkeit dadurch
erschwert wird (Historische Zeitschrift, Bd. 102). Wie mannigfaltige Auf-
schlüsse sich aus diesen neu erschlossenen reinen Quellen für das innere Leben
der deutschen Heere gewinnen lassen, für das wir bisher auf abgeleitete an-
gewiesen waren, dafür gibt der Verfasser wertvolle Andeutungen, als wichtigste
die Hervorhebung der rein nationalen Rechtsanschauung.
Magdeburg. Liebe.
Dr. phil. Karl Schottenloher, Kustos der Kgl. Hof- und Staatsbibliothek
in München, Jakob Ziegler aus Landau an der Isar. Ein Gelehrtenleben
aus der Zeit des Humanismus und der Reformation. Mit sechs Feder-
zeichnungen Martin Richters, des Schreibgehilfen Zieglers.. Münster i. W.,
Druck und Verlag der Aschendorffschen Buchhandlung 1910. gr. 8. XVI u.
415 S. Preis 11,25 M. Auch u. d T.: Reformationsgeschichtliche Studien
und Texte. Herausgegeben von Dr. Joseph Greving, ord. Prof. a. d. Univ.
Münster. Heft 8-10.)
Henning Pyrgallus hatte in einem Gedichte Jakob Ziegler als Verteidiger
der Kirche gefeiert und seine Schriften als „Digna vel a sera posteritate coli‘“
gepriesen. Lange waren diese Worte wenig beachtet, wiewohl einzelne Bei-
träge zur Geschichte dieses vielseitigen Theologen des 16. Jahrhunderts er-
schienen. Da machte Riezler auf die Arbeiten des Verfassers aufmerksam,
der in einer Dissertation, einem Artikel in der dritten Auflage der Hauckschen
Real-Enzyklopädie und sonst, jetzt in dem vorliegenden stattlichen Bande
Leben, Lehren und Kämpfen des Humanisten, Politikers, Polemikers und
Historikers behandelt hat. Zahlreiche Archive und Bibliotheken wurden gründ-
lich ausgebeutet, die Literatur sorgfältig verwertet; mancher wertvollen Unter-
stützung angeschener Gelehrter erfreute sich der Verfasser.
Ein im höchsten Grade fesselndes Lebensbild entwirft er. Anziehend ist
gleich die Schilderung der humanistischen Studien an der Universität Ingol-
stadt, in die er zugleich mit Konrad Celtis im Sommersemester 1492 eintrat.
Von Interesse ist dann der Aufenthalt in Leipzig, wo er nach einem längeren
Verschwundensein in einem stillen Winkel Mährens seine Schrift gegen die böh-
mischen Brüder drucken ließ. Für die Charakteristik Dungersheims ist hier der
Nachweis bedeutsam, daß der Leipziger Professor in seiner Streitschrift über
denselben Gegenstand seinen Vorläufer nicht erwähnte. Diese Notiz ergänzt
die Züge, die G. Wustmann in seiner Geschichte der Stadt Leipzig (Band 1,
S. 475) und neuerdings O. Kirn in der Festschrift „Die Leipziger Theologische
Fakultät in fünf Jahrhunderten“ (S. 29) erwähnen, bestätigt auch die scharfe
Kritik, die die Leipziger Zustände damaliger Zeit seitens des Herzogs Georg
und sonst erfahren, wie dies F. Geß in einem anschaulichen Bilde vorgeführt
hat (Leipzig und Wittenberg, im Neuen Archiv f. d. Sächs. Gesch.- und Alters-
kunde. Bd. 16, S. 43ff.). Ob Ziegler durch diese Verhältnisse veranlaßt wurde
weiter zu ziehen? Wir müssen es uns versagen, den wandernden Gelehrten
Nachrichten und Notizen II. 969
nach Ofen, Rom, Ferrara zu begleiten, machen nur auf die scharfen Streit-
schriften gegen Papst und Kaiser aufmerksam, auf seine Reformpläne, auf
seinen Aufenthalt in Straßburg und den Wandel in seiner Stellung zur Re-
formation. Nach längerer Wanderung landet er schließlich als Professor der
Theologie in Wien und stirbt als Schützling des Bischofs Wolfgang von Salms
in Passau. Mit feinem Spürsinn und entsagungsvoller Gründlichkeit ist der
Verfasser der literarischen Tätigkeit Zieglers nachgegangen. Hervorgehoben
sei der Anhang, der das Verzeichnis der Werke, Briefe und Widmungen Zieglers
mit vier vollständigen Briefen bietet. Ich bemerke, daß den Kommentar zum
Plinius und die Beschreibung des heiligen Landes auch die Leipziger Stadt-
bibliothek besitzt. Der eine Band trägt die Inschrift: Sum Stefani Reineccii
Halberst. Sax. nunc Gualterneoburgensium Pastoris 1646.
Leipzig. Georg Müller.
Kilian Leibs Briefwechsel und Diarien. Herausgegeben von Joseph
Schlecht. (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte. Herausgegeben
von Joseph Greving. Heft 7.) Münster, Aschendorff, 1909. XXXVI,
155 S. 4,80 M.
Kilian Leib, der Rebdorfer Augustinerchorherr, ist den Reformationshisto-
rikern bekannt als Verfasser einer durch ihre vielseitigen und zuverlässigen
Nachrichten wichtigen Geschichtsquelle. In seiner sorgsamen und weitschauen-
den Beachtung der Zeitereignisse ebenso wie in der Art seiner historiographischen
Tätigkeit erinnert Leib am meisten an seinen Nürnberger Zeitgenossen Christoph
Scheurl, zumal da das stille Rebdorf damals merkwürdigerweise ein ähnliches
Nachrichtenzentrum gewesen sein muß, wie das große Nürnberg. Über Leibs
Nachlaß aber hat ein viel ungünstigerer Stern geschwebt, als über dem Scheurls,
den wir heute noch stattlich im Germanischen Museum vor uns sehen. Leibs
ausgedehnter Briefwechsel ist bis auf dürftige, wenn auch wertvolle Reste ver-
schwunden und seine geschichtlichen Aufzeichnungen, die Diarien, die kleinen
und die großen Annalen, müssen aus ungenauen und unvollständigen Abschriften,
zum Teil sogar aus den späteren Verarbeitungen von Rebdorfer Klosterbrüdern
gewonnen werden. Auch die Abdrücke, die Aretin und dann Döllinger von den
großen Annalen gemacht haben, sind mangelhaft und lückenhaft. Joseph
Schlecht, der sich längst um die Eichstätter Geschichte wie um die bayerische
Kirchengeschichte überhaupt rühmlich verdient gemacht hat, hat nun seiner
Ausgabe der kleinen Annalen (1888) eine Sammlung der Reste des Leibschen
Briefwechsels und der Diarien folgen lassen, die, wie wir es bei ihm gewohnt sind,
treffliche und umsichtig erläuterte Texte von großem Interesse bietet. Für die
Sammlung ist ihm außer Handschriften des bischöflichen Ordinariatsarchivs
in Eichstätt noch eine jetzt nach Pommersfelden verschlagene Handschrift
zugute gekommen. Aus dem Briefwechsel, der unter 51 Stücken 36 ungedruckte
bietet, erwähne ich die besser als bei Heumann gedruckten Pirckheimerbriefe,
besonders aber die interessanten Briefe des Augsburger Domherrn Konrad
Adelmann, aus den Diarien die mancherlei charakteristischen Äußerungen des
Bischofs Gabriel von Eyb, die Leib nach seiner löblichen Gewohnheit im Wort-
laut und häufig deutsch gibt; auch eine so merkwürdige Äußerung Leibs,
wie die über Luthers Verdeutschung: du holdselige Maria (S. XVI) verdient
270 Nachrichten und Notizen II.
Beachtung. Über das Verhältnis der Diarien zu den kleinen und großen Annalen,
über Leib als Historiker, seine Stellung zum Humanismus, zur Reformation
und zur Mystik urteilt Schlechts Einleitung ruhig und sicherlich durchaus
treffend. Hoffentlich gibt seine schöne Arbeit, wie sie will, den Anstoß zu einer
Gesamtausgabe der Werke Kilian Leibs.
München. Paul Joachimsen.
Danmark -Norges Traktater 1523—1750 med dertil hørende Aktstykker
paa Carlsbergfondets Bekostning udgivne af L. Laursen. I. Bind, 1523 til
1560. København 1907. XVI und 720 S.
Die auf Kosten des Carlsbergsfonds veranstaltete Publikation Laursens
soll dazu dienen, dem Mangel einer Sammlung der dänischen und norwegischen
Verträge abzuhelfen, der besonders für die Zeit von 1523—1750 sehr fühlbar ist.
Für die Jahre nach 1750 liegt eine neuere, vom Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten veranstaltete Sammlung vor, für die ältere Zeit genügen meist
die großen schwedischen und deutschen Publikationen, für die dazwischen
liegenden Jahrhunderte aber ist man teils auf schlechte Drucke, teils auf bloße
Auszüge angewiesen. Der Herausgeber hofft, das Material in 3—4 Bänden
erschöpfen zu können, er nimmt außer den Verträgen, die sich auf die große
Politik und auf die Familienpolitik des königlichen Hauses beziehen, auch die
auf, die die schleswig-holsteinischen Dinge betreffen, und die mit den Kapiteln
der norddeutschen Bistümer geschlossenen, eine Auswahl, die man nur billigen
kann. Dem Druck legt der Herausgeber, wenn irgend möglich, die Originale,
und zwar in erster Linie die im dänischen Reichsarchiv ruhenden zugrunde.
Auch im übrigen läßt die Ausgabe kaum etwas zu wünschen übrig. Dadurch
daß das Vorwort und das nach Ländern geordnete Verzeichnis der Verträge
am Schluß dänisch und französisch geschrieben sind, wird Ausländern die
Benutzung der Sammlung erleichtert. Jedem einzelnen Vertrag gehen aus-
führliche historische Einleitungen voraus, für deren Ausarbeitung der Heraus-
geber auch eingehende Archivstudien nicht gescheut hat. Inhaltsangaben
vor den Verträgen werden durch die ziemlich ausführlichen Überschriften
einigermaßen entbehrlich. Außer dem schon erwähnten topographisch geord-
neten Verzeichnis gibt der Herausgeber am Schluß noch ein dänisches chrono-
logisches Verzeichnis und ein ausführliches Namenregister.
Der Text der Verträge macht einen vortrefflichen Eindruck, man wird
ihn künftig stets zugrunde zu legen haben. Außerdem sind die bisher un-
gedruckten Stücke nicht selten; verwiesen sei z. B. auf die Verträge, die der
Landgraf Philipp von Hessen 1528, 1530 und 1534 mit Dänemark schloß, von
denen man zum Teil bisher überhaupt kaum etwas wußte. Jedenfalls hat
auch die deutsche Forschung Anlaß, dem Herausgeber und dem Carlsberg-
fonds für die schöne Publikation dankbar zu sein.
Jena. G. Mentz.
Ascan Westermann, Die Türkenhilfe und die politisch-kirchlichen Parteien
auf dem Reichstag zu Regensburg, 1532 (Heidelberger Abhandlungen zur
mittleren und neueren Geschichte, Heft 25). Heidelberg, Winter 1910.
237 Seiten. 6 M. 20 Pf.
Nachrichten und Notizen II. 271
Ein durch Ranke, Baumgarten, Riezler und andere in älterer Zeit, neuer-
dings dann durch O. Winckelmann in erschöpfender Weise klargestelltes
Gebiet schwieriger diplomatischer Verhandlungen hat A. Westermann auf
Grund des weitschichtigen Aktenmaterials, das sich aus den süddeutschen
Archiven (Wien, München usw., daneben Marburg und Köln) ihm eröffnete,
aufs neue durchforscht. Die Lage Deutschlands und des dem imperialistischen
Gedanken der Weltmonarchie nachjagenden Habsburgischen Kaisertums
E gegenüber den andern maßgebenden Mächten, speziell Frankreich, England
und der Kurie, schildert das die wesentlichsten Gesichtspunkte der Politik
Karls V. und seines Bruders, des römischen Königs Ferdinand, geschickt
gruppierende Einleitungskapitel (Seite 1—40). Den Protestanten war durch
den nachteiligen Abschied des Augsburger Reichstages vom 19. November
1530, der ihre Religion bedrohte und sie vom Landfrieden ausschloß, eine
verschärfte Opposition aufgedrungen worden. Diese kam nicht nur im Schmal-
kaldischen Bunde zum Ausdruck, sondern auch in Beziehungen, die die Pro-
testanten zu dem mit Ferdinand in kriegerischem Zwiespalt befindlichen
ungarischen Gegenkönig Johann Zapolya anknüpften, ferner zu Frankreich,
Dänemark und zu dem ebenfalls antihabsburgisch gesinnten Herzog Wilhelm
von Bayern, dessen Politik durch den energischen und intriganten Kanzler
Leonhard von Eck vertreten wurde. Wie bei den auf so mannigfache Endziele
gerichteten Bestrebungen der maßgebenden Gewalten nicht anders zu er-
warten war, mischte sich auf dem nunmehrigen, zuerst nach Speyer ausge-
schriebenen, dann aber nach Regensburg mit Rücksicht auf die bedrohte
Lage des Ostens, angesetzten Reichstag aufs neue das Religiöse vielfach mit
dem Politischen. Zugleich erwies sich der in verstärkter Weise um selbige Zeit
auftretende Gedanke des allgemeinen, zur Reformierung der Kirche „an Haupt
und Gliedern“ einzuberufenden Konzils, der seine Stütze in den Ständen des
Reichs und dem Kaiser, den entschiedenen Widersacher im Papst Klemens VIII.
hatte, als eine, wie sich in Regensburg bald zeigte, nicht gering zu veranschlagende
Triebfeder, und beeinflußte den Verlauf der Verhandlungen in nachhaltiger
Weise. — In Ungarn war Zapolya durch den Umstand des Überwiegens der
Streitkräfte König Ferdinands längst veranlaßt worden, die Bundesgenossen-
schaft der Türken zu suchen. Doch auch die Schmalkaldener, weit entfernt
den Augsburger Reichstagsabschied anzuerkennen, weigerten sich der großen
Mehrzahl nach, an der Türkenhilfe, die der Augsburger Reichstag auf 6 even-
tuell 8 Monate dem Kaiser in Stärke von 8000 Reitern und 40 000 Mann Fuß-
volk bewilligt hatte, irgendwie teilzunehmen. Man argwöhnte nicht ohne Grund,
daß die Schmalkaldener, die zugleich auf Inhibierung der gegen sie beim Reichs-
kammergericht schwebenden Prozesse drangen, bei dem Versuch, bindende
Konzessionen auf dem Gebiet des Religiösen endlich dem Kaiser und den
katholischen Ständen abzutrotzen, die Hilfe des Sultans Suleiman II. anzu-
rufen geneigt sein würden. Nicht minder tauchte der Verdacht auf, daß die
Schmalkaldener, sobald die andern Stände und der Kaiser im Feldzug gegen
die Türken begfffen wären, ihnen in den Rücken würden fallen wollen. Daß
man in der Wahl der Mittel zur Erreichung des Zwecks wenig wählerisch war,
liegt in den Zeitumständen ohne weiteres begründet. Zunächst erhielten die
Kurfürsten Albrecht von Mainz und Ludwig von der Pfalz, deren Standpunkt
272 Nachrichten und Notizen II. j
ein auf Versöhnung gerichteter war, vom Kaiser den Auftrag einer Vermittlung
mit den Protestanten. Ihre ersten hierzu gemachten Versuche fallen in den
September 1531. Für das Zusammentreten des Regensburger Reichstags
wurde definitiv sodann der 6. Januar 1532 als Termin festgesetzt. Befremden
wollte zwar, daß der Kaiser, der am 28. Februar in Regensburg eintraf, der
Wahlkapitulation zuwider zahlreiche Truppen spanischer Nationalität mit
sich führte. Von vornherein faßteman daher den Entschluß, in den Bewilligungen
Vorsicht zu beobachten und an Geldmitteln noch weniger als an Truppen etwas
zu gewähren, das über das auf dem Augsburger Reichstag dem Kaiser Zu-
gesagte hinausgehe. Fehlte doch jede Garantie dafür, daß der Kaiser die zu
bewilligenden Gelder wirklich zu einem Kriegszug wider die Türken und nicht
etwa zu einem Privatunternehmen in Ungarn verwende. Die sächsischen und
hessischen Vertreter, die sich nebst dem bayerischen Kanzler von Eck in den
Tagen bis 16. März zu Regensburg einfanden, standen an der Spitze der Oppo-
sition, und waren mit allem Eifer darauf bedacht, die Pläne des Kaisers zu
vereiteln. Einerseits arbeiteten sie auf den Frieden zwischen Zapolya und
Ferdinand hin, der für letzteren mit Notwendigkeit den Verlust Ungarns nach
sich hätte ziehen müssen, sodann suchten sie zu verhüten, daß die dem Kaiser
zur Verfügung gestellten Truppen anders Verwendung fänden als zur Wahrung
des derzeitigen Besitzstandes im Osten. Während die Kurfürsten von Mainz
und der Pfalz mit den Vertretern der Schmalkaldener in getrennter Sonderver-
sammlung zu Schweinfurt tagten, wurden die Verhandlungen zu Regensburg
am 17. April eröffnet. Die aus diesem Anlaß im Reichstag durch den Kanzler
Schweiß verlesene kaiserliche Proposition, nebst 29 andern, neu aufgefundenen
archivalischen Belegen, sämtlich ins Jahr 1532 gehörig, hat Westermann im
Anhang Seite 172—237 mitgeteilt. Die Tätigkeit des Kursachsen Hans von der
Planitz, der in dem alsbald auf Vorschlag des Kaisers gebildeten Ausschuß
von 20 Mitgliedern der einzige protestantische Vertreter war, erwies sich als
unzureichend. Zu den Kommissaren des Kaisers auf dem Reichstag gehörte
der gewandte Pfalzgraf Friedrich, der auch das große Wort führte bei Er-
örterung der Frage, ob und in welcher Weise die Streitkräfte für den Zweck
des Türkenkrieges über die im Augsburger Reichstagsabschied vorgesehene
Zahl hinaus vermehrt werden könnten. Die zahlenmäßige Berechnung, die der
Kaiser, zumal die Schweinfurter Verhandlung einen immer unsicherern Ver-
lauf nahm, sich am 5. Mai genötigt sah, dem Ausschuß in Regensburg vor-
zulegen, wurde von der Mehrheit der Stände mit einem Gegenentwurf erwidert.
Hiernach standen, wenn man den aus mannigfachen Ursachen entstammenden
voraussichtlichen Ausfall an Mannschaften in Anrechnung brachte, etwa
6000 Pferde und 30 000 Mann Fußvolk zur Verfügung. Diese, mit den Truppen
vereinigt, die Karl V. und sein Bruder ergänzend auf ihre Kosten ins Feld zu
stellen versprochen hatten, würden für den Türkenkrieg genügen. Die ver-
schiedenen weiteren Phasen der Verhandlung, die ihren Höhepunkt in der
definitiven Bewilligung vom 5. Juni erreichte, schildert Westermann in klarer
Weise, wenn auch die Konkludenz hier und da zu wünschen Grip läßt, so wenn
er Seite 101 schreibt: „Ich bin der Überzeugung, daß sowohl Bayern wie auch
die Protestierenden, mindestens Philipp von Hessen und sein Anhang, den
abschüssigen Weg bis zum offenen Verrat fortgesetzt hätten, wenn dem Kaiser
`
Nachrichten und Notizen II. 273
ein anderer Gegner als gerade die Türken gegenübergestanden wäre.“ —
Indem die Separatverhandlungen zu Schweinfurt am 7. Mai hatten abge-
brochen werden müssen, begann am 3. Juni eine neue Spezialberatung mit
den seit dem 28. Mai dauernd in Nürnberg tagenden Schmalkaldenern. Als
Gestellungstermin für die Truppen wurde wenig später auf dem Reichstag
der 30. Juni proklamiert, dann jedoch auf den 31. Juli und schließlich auf
den 15. August verschoben. Zum Sammelplatz sollte der leichteren Verpflegung
halber die Gegend von Wien dienen. Im Verhältnis wie die Schwierigkeiten
wuchsen bei der Beratung darüber, wie die Verwendung der Truppenmacht
im einzelnen erfolgen sollte, und wie die Verpflegung zu bewirken sei, machten
die Frage des Oberbefehls, der schließlich an Stelle des schon zu Beginn des
Reichstags erkrankten Kaisers dem Pfalzgrafen Friedrich übertragen wurde,
das Mitwirken der Schweizer Eidgenossenschaft usw., manche Sorge. — Im
weiteren schildert Westermann die Behandlung der Glaubensfragen auf dem
Nürnberger Tage, das Versagen der Stände in ihrer Gesamtheit bei den Be-
mühungen des Kaisers auf einen Ausgleich der Schmalkaldener mit den katho-
lischen Ständen, und die von den Ständen erneut gestellte Forderung des
allgemeinen Konzils, das sie gleichwohl dem Papste etwa abringen zu wollen
sich weigerten, im Gegenteil ihre Zusage betreffs der Türkenhilfe als nicht
erfolgt betrachten wollten, wenn dem Konzil nicht eine Art bestimmten Ter-
mins anberaumt würde (Seite 137). Die katholischen Stände erstrebten zudem
unter Ausschluß der Protestanten, Ende Juni die Erneuerung des Augsburger
Reichstagsabschiedes in voller Ausdehnung. Da der Kaiser für das Unter-
nehmen gegen die Türken, die ihrerseits am 20. Juli bei Esseg die Drau über-
schritten, den Beistand der Schmalkaldener unter allen Umständen sich sichern
wollte, glaubte er über die Köpfe der stämdischen Mehrheit hinweg seine Maß-
nahmen treffen zu sollen, und gab nach Nürnberg den Befehl, eine Verständi-
gung mit den noch anwesenden Bevollmächtigten der Schmalkaldener herbei-
zuführen. Gleichzeitig ließ er zu Regensburg in der Sitzung vom 2. Juli eine
Botschaft verlesen, die seine veränderte Stellungnahme gegenüber der Mehrheit
der Stände deutlich zum Ausdruck brachte. Die Katholiken lenkten momentan
ein, kehrten dann aber zu dem Verlangen des allgemeinen Konzils, resp. wenn
der Papst dauernd ablehnen sollte, eines vom Kaiser einzuberufenden deut-
schen Nationalkonzils, zurück. Obwohl die Nürnberger Religionseinung bald,
darauf, am 23. Juli, bekanntlich perfekt wurde und das Fortbestehen des
Protestantismus sicherte, beharrten die Stände des Reichstags auf ihrer das
Konzil betreffenden Forderung, und diese fand auch Aufnahme in der Fassung
des Abschieds, den der Kaiser am 27. Juli beim Schluß des Regensburger
Reichstags verlesen ließ. Weitergehende Wünsche der Stände waren bei der
geringen Anzahl der damals in Regensburg noch anwesenden Vertreter nicht
mehr zur Geltung zu bringen. Die verhetzende Politik Bayerns hatte das zum
Teil negative Ergebnis in Regensburg zustande gebracht. Der glückliche Ver-
lauf des Türkenkriegs hob die Stellung Ferdinands, doch gelang es ihm nicht,
die Feldhauptleute des Heers dahin zu bringen, daß sie nun noch einen Feldzug
gegen Zapolya eröffneten.
Königsberg i. Pr. Dr. G. Sommerfeldt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 32. 19
e
274 Nachrichten und Notizen II.
Hermann Stoeckius, Dr. phil. Forschungen zur Lebensordnung der Gesell-
schaft Jesu im. 16. Jahrhundert, erstes Stück: Ordensangehörige und
Externe, Becksche Verlagsbuchhandlung, München, 1910. 578. 2,— M.
Der Verfasser untersucht in seiner gründlichen und instruktiven Abhandlung
das Verhältnis der Ordensangehörigen und Externen im Jesuitenorden und
weist das Prinzip der Trennung nach, das in der Ordnung des Verkehrs zwischen
den Ordensangehörigen und Externen herrschte. Während die Mitglieder des
Ordens in der Frömmigkeit die höchste Staffel. die perfectio religiosa mittels
der exercitia spiritualia zu erringen suchen, ist die Erziehung der Externen nur
auf die pietas d. h. auf die Ausbildung für den Beruf des Christen gerichtet.
An zahlreichen Beispielen aus vielen Kollegien verschiedener Ordenszweige
wird uns gezeigt, wie dieses Trennungsprinzip im Ordenshause, in den Kon-
vikten und im öffentlichen Leben zur Durchführung kam. Die Externen zer-
fallen in 3 Klassen, die alumni, die geistlichen Zöglinge, die convictores, die
weltlichen Pensionäre, und die externi, die auswärtigen Studierenden. Die ersten
beiden Klassen wohnen in einem besonderen Konvikt und besuchen die Unter-
richtsanstalt des collegium societatis Jesu, während die letzteren ihre Wohnung
in keiner geschlossenen Anstalt, sondern in der Stadt haben, aber wie die
ersteren die Unterrichtsanstalten und die Kirche des Jesuitenkollegs besuchen.
In einem zweiten, umfangreicheren Hefte beabsichtigt der Verfasser eine Schil-
derung des gesellschaftlichen Lebens im Ordenshause zu geben, das uns Einzel-
züge aus dem Leben und Treiben der Jesuiten im Wohnzimmer, Refektorium,
bei der Unterhaltung, Spaziergang und Spiel vermitteln soll. Ein 3. Heft soll
das gesellige Leben der Externen untereinander, ein 4. die Pflege der Hygiene,
ein 5. die Kost und ein 6. endlich die Kleidung behandeln. Mit großem Interesse
sehen wir den folgenden Arbeiten, die uns eine eingehende Betrachtung der
Lebensordnung des Jesuitenordens, wie wireie bisher indem geplanten Umfange
nicht besitzen, entgegen. Der Verfasser hat sich bereits durch die vorliegende
Abhandlung ein unleugbares wissenschaftliches Verdienst erworben, indem
er das in jüngster Zeit von den Jesuiten veröffentlichte, reiche und wertvolle
Quellenmaterial gründlich durchforscht' hat.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Knud Fabricius, Skaanes Overgang fra Danmark til Sverige, förste del
(1645—1660) 162 u. 25 S., anden del (1660—1676) 251 u. 27 S. København
1906.
Die beiden vorliegenden Teile dieses Werkes, welches den Übergang der
Provinz Schonen aus dänischem in schwedischen Besitz behandelt und auf
4—5 Teile berechnet ist, schildern die letzten Zeiten dänischer Herrschaft
in Schonen vom Frieden zu Brömsebro 1645 bis zum Frieden zu Kopenhagen
1660, der den endgültigen Verzicht Dänemarks auf das Land aussprach (Teil I).
und weiterhin die Zustände des Landes und die schwedische Politik in den
ersten mehr als 11, Jahrzehnten der ununterbrochenen schwedischen Herr-
schaft bis zum Ausbruch des sogenannten schonischen Krieges zwischen beiden
Mächten 1676 (Teil II). Der Verf. hat die schonischen Archive und das Reichs-
archiv in Kopenhagen für seine Arbeit durchforscht und baut auf ihnen eine
Darstellung auf, die nicht nur eine Lücke in der historischen Forschung schließt,
Nachrichten und Notizen II. 275
sondern weit über den provinzialen Bereich nordischer Kämpfe hinaus leb-
haftes Interesse beansprucht. Denn der zweite Teil seiner Arbeit führt den fried-
lichen Prozeß der Umwandlung dieses altdänischen Landes in eine schwedische
Provinz, die Mittel, die die schwedische Politik zur Entnationalisierung des
Landes, zur Ersetzung der dänischen Nationalität durch die schwedische
anwandte, eingehend und anschaulich vor die Augen. Ich weise hin insbesondere
auf die Kapitel über die Tätigkeit der schwedischen Regierung, einen schwe-
dischen Grundbesitzerstand in Schonen zu schaffen, über die Güterkäufe des
schwedischen Adels, auf Fabricius’ Berechnungen des prozentuellen Anteils
schwedischen Eigentums am schonischen Grundbesitz auf Grundlage der
Erdbücher von 1672 (vgl. die Tabellen in II, S. 112f., 115, 118). Er untersucht
ferner die Wirksamkeit des in der Gegenwart wichtigsten Entnationalisierungs-
mittels, der Erziehungs- und Bildungsanstalten, im damaligen Schonen, eine
Politik, in der auch die Errichtung der schwedischen Universität in Lund
nach 1658 eine wichtige, wenngleich, wie der Verf. nachweist, nicht die ihr
allgemein zugeschriebene wichtigste Rolle spielte, wenigstens nicht in den
ersten Zeiten. Und weiterhin widmet er auch dem Rechtswesen, dem anderen
wichtigsten modernen Kampfmittel, ein besonderes Kapitel. Die Bürger der
schonischen Städte freilich konnten die Schweden nicht auskaufen wie den
Adel und nicht ersetzen durch Schweden, wie die Geistlichen. Hier handelte
es sich darum, Einfluß auf die Magistratswahlen zu gewinnen, die gesamten
Ämter möglichst mit Schweden zu besetzen, in den Bürgerschaften das Ge-
fühl größerer Vorteile unter schwedischer Herrschaft durch Maßnahmen der
Handels- und Zollpolitik zu erwecken. Am schwersten war es natürlich, über
den Einfluß der schwedischen Besitzergreifung auf den schonischen Bauern-
stand eine klare Vorstellung zu gewinnen, aber das ist nicht Schuld des Ver-
fassers, sondern des Materials. Mit einem Kapitel über die schwedische Landes-
verwaltung in Schonen schließt Fabricius seine lehrreichen und gediegenen
Darlegungen.
Kiel. E. Daenell.
P. Feret, La faculté de Theologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres,
Époque moderne, VII® tome XVIII" siècle, revue littéraire, Paris, Alphonse
Picard et fils 1910, 562 S. 7,50 Fr.
Mit dem vorliegenden siebenten Bande bringt Abbé Feret seine Geschichte
der theologischen Fakultät zu Paris in der modernen Zeit zum Abschluß, nach-
dem er bereits in vier Bänden die Geschichte dieser Fakultät im Mittelalter
behandelt hatte. Es ist ein Werk eines ganz außerordentlichen Fleißes und einer
ausgebreiteten Gelehrtheit. Daß diese letztere mehr in die Breite als in die
Tiefe geht, ist von dem Referenten anläßlich der Besprechung der einzelnen
vorangehenden Bände bereits des öfteren hervorgehoben worden. Richtig be-
nutzt wird das neue abgeschlossene Werk eine wertvolle Fundgrube bilden,
um sich über die Geschichte der Pariser theologischen Fakultät und über die
hervorragendsten katholischen Theologen Frankreichs, die fast sämtlich
Doktoren der Sorbonne waren, zu informieren. Die diesem letzten Bande
beigegebenen Indices, ein Index général des principaux auteurs et ouvrages
und ein Index général des matières, sind nicht nach meinem Geschmack, es ist
276 Nachrichten und Notizen II.
vor allem zu bedauern, daß in dem Index der hervorragenden Autoren und Werke
nur auf den Band und nicht auch auf die Seiten verwiesen wird, aber die Indices
ermöglichen doch erst die Benutzung des umfangreichen Werkes. Der siebente
Band behandelt die berühmten Doktoren der Pariser theologischen Fakultät des
18. Jahrhunderts. Feret hat auch in diesem Bande die Einteilung derselben
nach der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Colleges oder zu den verschiedenen
Ordren festgehalten, obwohl sich nicht immer im 18. Jahrhundert feststellen
läßt, zu welchem College die Graduierten gehört haben, da sie sich einfach als
Doktoren der Sorbonne bezeichnen. Das erste Buch führt die Ubiquisten auf,
unter denen wohl der produktivste Schriftsteller als Exeget, Kritiker und
Historiker Louis Ellies du Pin 1657—1719 war. Neben du Pin seien noch
Charles-Joachim Colbert (t 1738), der Neffe des berühmten Ministers, ein
eifriger Jansenist und der vielschreibende Jean- Bapiste -Louis de la Roche
(t 1780) genannt. Zu den Sorbonnisten gehört Jacques Boileau (t 1716), der
Bruder des berühmten Dichters, Nicolas Petit-Pied (t 1747), einer der ener-
gischsten Vertreter des Jansenismus und Armand de Chapt de Rastignac, der
als mutiger Verteidiger der Kirche in der Revolution auftrat und in den Sep-
tembertagen des Jahres 1792 den Märtyrertod starb. Die zu den Navarristen
gehörigen Doktoren sind im 18. Jahrhundert wenig zahlreich, und auch unter
den zu den Mönchsorden gehörigen Doktoren sind nur ein Dominikaner
und ein Lazarist als Schriftsteller von größerer Bedeutung: der überzeugte
Verteidiger des Königtums, der Dominikaner Charles-Louis Richard (t 1794)
und der fruchtbare Dogmatiker, der Lazarist Pierre Collet (t 1770). Mag man
auch manches anders wünschen, als Ganzes verdient doch die Geschichte der
Pariser theologischen Fakultät des Abbé Feret die Anerkennung. eines mit
unermüdlichem Fleiße gearbeiteten und die Wissenschaft bereichernden Werkes.
Heidelberg. G. Grützmacher.
F. Frensdorff, Von und über Schlözer. Abhandlungen der Kgl. Gesellschaft
der Wissenschaften zu Göttingen. Philol.-hist. Klasse. N. F. XI, 4. Berlin,
Weidmann, 1909. 4°. 114 S. Preis 7 M.
Eine vollständige Analyse des Lebenswerkes Schlözers gehört zu den schwie-
rigsten Aufgaben, die sich die Kulturgeschichte des späteren achtzehnten
Jahrhunderts stellen kann. Ehe eine zusammenfassende Darstellung möglich
ist, bedarf es zu ihrer Vorbereitung noch sorgfältiger Einzelstudien. Keiner ist
dazu berufener als Frensdorff, einer der Altmeister unserer Wissenschaft, der
hervorragende Kenner der Göttinger Universitätsgeschichte und der vor-
treffliche Schilderer des Lebens Schlözers in der Allgemeinen Deutschen
Biographie.
Die vorliegende Arbeit bringt eine ganze Anzahl ungedruckter Briefe und
sonstiger für Schlözer bedeutungsvoller Dokumente, zumeist aus dem Kura-
torialarchiv. Besondere Beachtung verdient Frensdorffs Kommentar dazu,
der sich keineswegs auf Anmerkungen und verbindendem Text beschränkt,
sondern sich öfters (besonders im fünften Abschnitte, der den allzu bescheidenen
Titel trägt: „Schriftstücke verschiedenen Inhalts. Letzte Lebensjahre“) zu
einer selbständigen Darstellung auswächst, die von der Beherrschung eines
großen und weit zerstreuten Materials, Zeugnis ablegt.
Nachrichten und Notizen II. 277
Die bekannten Charakterzüge Schlözers: seine Reizbarkeit, sein übertriebenes
Selbstbewußtsein, seine Ruhelosigkeit, aber auch sein rastloser Fleiß, seine
Aufrichtigkeit und Unerschrockenheit werden in dieser Publikation von neuem
beleuchtet. Auch sie beweist uns, wie recht die feinsinnige Therese Huber
(Forster) hatte, wenn sie von Schlözer sagte: er ward vom Schicksale geschmiedet,
und schmiedete sich selbst.
Vor allem als Statistiker und Journalist fesselt Schlözer in diesem Werke
unser Interesse. Mit Recht betont der Herausgeber, daß sich die damalige
Statistik mit unserem heutigen Journalismus berührt und ihren Vertreter nicht
minder nervös macht, wie dieser. Mit der Statistik verbindet sich der ‚‚cursus
politicus“ und das Reisekolleg, die sich ihrerseits wieder z.T. mit der heutigen
Bürgerkunde vergleichen lassen. Schlözer hat, wie man weiß, diese Disziplinen
nach dem Beispiele seines großen Vorgängers Achenwall durchaus praktisch
angefaßt, besonders auch im Hinblick auf die vielen für die Göttinger Repu-
tation so förderlichen „Standespersonen‘“ unter den Studenten. Frensdorff
veröffentlicht zwei charakteristische Denkschriften Schlözers darüber aus
dem Jahre 1773. Diese laufen nun zwar vor allem auf Gehaltserhöhung und Titel-
verbesserung hinaus. Aber sie geben doch auch einen Einblick in die Mittel,
mit denen Schlözer diese für ihn und für die Zeit so bezeichnenden Vorlesungen
vor allem fördern will. Einmal müsse er selbst einen ausgiebigen Reiseurlaub
und sodann die nötigen Lehrmittel erhalten, ein „Statistisches Cabinet‘‘ mit
Tabellen, Münzen und sonstigen „piöces volantes“. — Sehr willkommen ist
auch Frensdorffs Kapitel über die Staatsanzeigen. Einzelne journalistische
Korrespondenzen Schlözers werden vorgelegt. Über seine Zusammenstöße
mit der Zensur und über seine Lieblingsthemata wird genauer berichtet.
Was Schlözer vielleicht am meisten von manchem gelehrten Zunftgenossen
unterscheidet, ist neben dem Hang zur Praxis der ausgesprochen internationale
Charakter seiner Arbeitsweise. In dieser Beziehung haben Geschichtschrei-
bung, Statistik, Journalismus so ziemlich die gleiche Wirkung. Schlözer ist
einer der Begründer der wissenschaftlichen russischen und nordischen Geschichte.
Die statistischen Reisen hat er, wenn auch nur im Fluge, wirklich unternommen:
ins Elsaß, nach Frankreich, Österreich, Italien. Seine Staatsanzeigen verschaffen
ihm eine weitere Fülle von internationalen Verbindungen, die von Frensdorff
besonders für Österreich näher verfolgt werden. Schon die damalige Göttinger
Studentenschaft zeigt einen internationalen Einschlag. Schlözer zieht russische
Studenten dorthin. Parallel wirkt die Verbindung Hannovers mit England.
Diese und ähnliche Erscheinungen lassen das Internationale in Schlözer be-
sonders hervortreten — ganz abgesehen von den sonstigen internationalen
Motiven seines Lebensgangs und den internationalen Grundzügen der damaligen
„Universalhistorie‘“ und der politischen Anschauungen. Trotzdem sind Schlözers
politische Instinkte viel zu stark, als daß er einem schrankenlosen Weltbürger-
tum gehuldigt hätte. Frensdorff stellt eine Anzahl beweiskräftiger Zeugnisse
zusammen, die Schlözers Nationalismus deutlich machen. Hier und an vielen
anderen Stellen werden künftige Arbeiten an Frensdorffs Forschungen an-
zuknüpfen haben.
Bonn. J. Hashagen.
278 " Nachrichten und Notizen IlI.
A. von Janson, Generalleutnant z. D., König Friedrich Wilhelm III. in der
Schlacht. Mit 2 Porträts und 25 vom Verfasser entworfenen Textskizzen.
Berlin, R. Eisenschmidt 1907, XII u. 314 S. Geh. 7,50 M.
Im Vorwort seines Buches sagt der Verfasser: „Je mehr man in die Einzel-
heiten eindringt, desto deutlicher wird man gewahr, wie die Fesseln, die dem
Könige die eigene Natur schlug, sich in der Schlacht lösten, und wie alle sonst
verborgenen oder zurückgehaltenen trefflichen Eigenschaften dort zu freier
Entfaltung gelangten. Auf diesem Wege das Bild des viel verkannten Herr-
schers zu berichtigen und in ein helleres Licht zu setzen, ist die Aufgabe, die ich
mir hier gestellt habe.“ In meinem Aufsatze über Friedrich Wilhelm III. in
dieser Zeitschrift (1908, 4, S.488) habe ich ganz allgemein die Auffassung jener,
die wieder zu Treitschkes Urteil über diesen König zurücklenken, zurück-
gewiesen. Erst verspätet bekomme ich Gelegenheit, dies für Janson noch aus-
drücklich zu tun, denn Verfasser hat seine oben angedeutete Aufgabe keines-
wegs überzeugend gelöst. Die Ausführungen J.s bringen in den meisten Kapiteln
nichts bei, was scine These belegen könnte, stellenweise können sie umgekehrt
sogar als Stütze für die Ansicht derjenigen gelten, die entgegengesetzter Meinung
sind wie der Verfasser. Bei der Schilderung der Tage von Kulm und Bar sur
Aube, zweifellos den Höhepunkten im militärischen Leben des Königs, an denen
er wirklich etwas Positives geleistet, geht der Verfasser in den Folgerungen,
die er aus dem Eingreifen des Königs zieht, viel zu weit. Ich kann nicht finden,
daß J. uns irgendwo durch sein Material zwänge, mit ihm ein anderes Bild
des Soldaten Friedrich Wilhelm anzunehmen als das überlieferte, das ihm,
wie den meisten Hohenzollern, treffliche Soldateneigenschaften zuweist.
Es sind hier vor allem zu nennen: strengstes Pflichtgefühl, genaue Kenntnis
des Dienstes, großes Verständnis für die niederen Regionen der Militaria,
persönliche Tapferkeit. Dazu kommt bei Friedrich Wilhelm III. Kaltblütigkeit
im Gefecht und eine außerordentliche Bescheidenheit, die ihn meist verhinderte,
seine oft bessere Erkenntnis zur Geltung zu bringen. Ist letzteres aber noch
eine nur lobenswerte Eigenschaft für einen königlichen Feldherrn? Abgesehen
von meiner ganz abweichenden Beurteilung der Persönlichkeit des Königs,
muß ich jedoch J.s Buch durchaus anerkennen und empfehlen.
Es fehlt gewiß nicht an Ungenauigkeiten, ferner entbehren wir besonders dort,
wo Verfasser neue Gesichtspunkte entwickelt, schmerzlich den wissenschaft-
lichen Apparat — das Literatur-Verzeichnis am Schluß ist kein genügender
Ersatz dafür — aber das Ganze ist doch eine sehr anschauliche und von sehr
beachtenswerten Urteilen begleitete Darstellung der Kriegszüge, an denen
Friedrich Wilhelm als Kronprinz und König teilgenommen hat. Der verdiente
Geschichtschreiber des Krieges von 1814 verleugnet sich auch in vorliegender
Schrift nicht.
Bonn. Alfred Herrmann.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen.
Akademien: Die Akademie der Wissenschaften in Wien ernannte den
Prof. der alten Geschichte in Wien Dr. Eugen Bormann zum o. Mitglied
und den Prof. für neuere Geschichte August Fournier in Wien, den Prof.
der deutschen Literatur Karl von Kraus in Prag, den Prof. der Archäologie
Nachrichten und Notizen II. 279
Reinhard Kekule von Stradonitz in Berlin und den Vizedirektor des
k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien Dr. Arpad von Karolyi
zu korrespondierenden Mitgliedern.
Universitäten: Der ao. Prof. der Geographie in Bern Dr. Hermann
Walser wurde zum Ordinar befördert.
Es habilitierten sich Dr. Hubert Bastgen (Kirchengeschichte) in
Straßburg und Dr. Fritz Strich (neuere deutsche Literaturgeschichte) in
München.
Todesfälle.
Am 9. Mai starb in Weimar im Alter von fast 80 Jahren Geh. Hofrat
Dr. Karl August Hugo Burkhardt, em. Direktor des Großherzoglich
Sächs. Geheimen Haupt- und Staatsarchivs. Er war bekannt als Historiker
und Goetheforscher. Von ihm stammt das Hand- und Adreßbuch der
Deutschen Archive (1875). Er schrieb weiter eine Geschichte der deutschen
Kirchen- und Schulvisitationen Bd. 1 (1879), gab Stammtafeln der Ernesti-
nischen Linie des Hauses Sachsen (1885), ferner ein Urkundenbuch der
Stadt Arnstadt (1883) und von den Ernestinischen Landtagsakten Bd. 1,
1487—1532 (1902) heraus.
Am 20. April starb in Breslau der o. Prof. der Dogmengeschichte an der
kath. theol. Fakultät D. Augustin Nürnberger, der bekannt ist haupt-
sächlich durch seine Forschungen über den heiligen Bonifatius.
Am 13. Juni starb in Rom im Alter von über 70 Jahren der rheinische
Geschichtsforscher Dr. Heinrich Sauerland. Er veröffentlichte 1875
eine Studie über das Leben Dietrichs von Niem, 1877 eine grundlegende
Arbeit über die Immunität von Metz, er ließ mannigfache monographische
Studien folgen und war ein tätiger Herausgeber, so einer Sammlung Trierer
Geschichtsquellen des 11. Jahrhunderts (1889), von Urkunden und Regesten
zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv 4 Bde.
(1902—1907) und von Vatikanischen Urkunden und Regesten zur Geschichte
Lothringens 2 Bde. (1901—1905).
` Berichtigung. In meiner Besprechung von Güterbocks „Prozeß Heinrichs d.
L.“ (oben S. 87£.) ist mir eine bedauerliche Entgleisung widerfahren, indem ich,
auf die falsche Voraussetzung verfallen, daß qualiter auch im mittelalterlichen
Latein — wenigstens der Regel nach— den Konjunktiv nach sich hätte, den frag-
lichen Passus der Gelnhäuser Urkunde in zwei selbständige Sätze zerlegen zu
können meinte. Trotz dieses Irrttums wird aber meine daran geknüpfte Behaup-
tung nicht hinfällig, daß die Folge des Lehnverfahrens auf das Achtverfahren aus
dem Passus hervorgehe, denn diese Behauptung ist auch mit einer einsätzigen
Auffassung des Passus vereinbar. Dafür ist nur festzuhalten, daß einmal die
Worte sub feodali iure legitimo trino edicto ad nostram citatus audientiam
nicht, wie G. will, zu dem nacnfolgenden Nebensatze eo quod se absentasset
— responsalem, aus dem sie durch Voranstellung herausgehoben sein sollen,
sondern zu dem übergeordneten iudicatus est gezogen werden, und daß sodann
bei den drei Kausalbestimmungen tam pro illorum iniuria quam pro multiplici
contemptu nobis exhibito ac precipue pro evidenti reatu maiestatis, mit denen
hiernach nicht, wie G. will, Gründe des Urteils, sondern vielmehr schon der
980 Nachrichten und Notizen II.
Ladung, und zwar Ladung vor das Lehnsgericht angegeben wären, unter dem
reatus maiestatis, der sonach als vornehmster Grund der Ladung erschiene,
nicht Hochverrat im heutigen Sinne, sondern der zuvor in der Schilderung des
Achtverfahrens zur Sprache gebrachte Ungeliorsam des Herzogs in eben diesem
Verfahren erblickt wird. Und diese Erklärung bleibt, obwohl zur Einsätzigkeit
zurückkehrend, doch noch immer ungezwungener, näherliegend und darum
zunächst einleuchtender als die OG sche, Wenn mich nicht alles täuscht, ist
die letztere aber sogar auch noch immer von vornherein als unrichtig zu er-
weisen. Nämlich: an contumax iudicatus est schließt sich der Satz von der
Aberkennung der beiden Herzogtümer und der Reichslehen, angeknüpft mit
ac proinde, und Ficker macht in der Begründung seiner späteren Erklärung,
die sich mit der bier nun gegebenen bis auf die Auffassung des reatus maiestatis
deckt — F. erblickte darin im Anschlusse an Waitz Hochverrat —, darauf auf-
merksam (F. D. G. XI, 304), daß hiermit der Satz nicht als eine Erläuterung
des ersterwähnten Urteils, sondern „aufs bestimmteste als weitere Folge aus
demselben‘ gekennzeichnet werde: contumax iudicatus est = ‚er ist für un-
gehorsam erklärt worden“ (vgl. exlex iudicatus est), nämlich wegen drei-
maligen Nichterscheinens, „und so sind ihm Herzogtümer usw. abgeurteilt
worden“; also eine Lehensentziehung wegen gerichtlichen Ungehorsams. G. hin-
gegen übersetzt contumax iudicatus est: „er wurde als einer, der nicht erschienen
war, abgeurteilt‘ (S. 66); ihm hat folglich der anschließende Satz von der Ab-
erkennung der Herzogtümer usw. die von F. abgewiesene Bedeutung einer bloßen
Erläuterung, die noch den Inhalt des ergangenen Urteils hinzufügt; ihm steht
folglich das ac proinde im Sinne eines „und zwar“, und er hätte folglich nicht,
wie er tut, auch übersetzen dürfen: „und so sind ihm usw.‘“, sofern nicht etwa
nachgewiesen wird, daß die Bedeutung des proinde im Urkundenstile der Zeit
wiederum abgeblaßter und die Fassung des Passus weniger logisch scharf war,
als Ficker voraussetzt. Von der Erbringung dieses Nachweises wird es ab-
hängen, ob die G.sche Erklärung künftig mit der meinigen, so wie ich sie jetzt
hier formal abgewandelt habe, überhaupt noch in Wettbewerb treten kann.
Ich vermute um so stärker, daß ihre Rettung nicht gelingen wird, als mir auch
noch ein rein juristisches Bedenken gegen sie aufgestiegen ist. Ich warte aber
hier das Urteil erfahrenerer Forscher ab und füge nur über meine Konjektur
querela für quia noch an, daß bei dem Verzicht auf eine Zweiteilung des Passus
auch sie zum mindesten entbehrlich wird.
Heidelberg. Carl Schambach.
Schilling und Denar der Lex Salica.
Ein Wendepunkt in der Forschung.
Von
Benno Hilliger.
In dem Bericht der Monumenta Germaniae Historica bekamen wir
vor Jahresfrist folgenden Satz zu lesen: „Herr Dr. Krammer hat bei
der Konstituierung des Textes der Lex Salica vor allem die Frage
vor Augen behalten, ob man über den Archetypus der neustrischen
A-Redaktion (früher III) hinaus zum Urtext gelangen könne; in-
sofern nun die älteste um die Mitte oder gar in den Anfang des
6. Jahrhunderts zu setzende Form der nächstjüngeren (austrasischen)
B-Redaktion (früher I) bereits eine der jüngeren Formen von A
benutzt hat, wird geurteilt werden dürfen, daß, wenn es auch nicht
möglich ist, zum Urtext selber zu gelangen, doch ein Text erreichbar
wird, der aus der Zeit Chlodowechs oder aus der seiner Söhne stammt.“
Ich führe diesen Satz an nicht als ein Wunder modernen gelehrten
Stiles, sondern nur wegen seines Inhaltes. Denn nirgends kommt
schärfer und rückhaltloser zum Ausdruck, was eigentlich über das
Alter und den Ursprung der Lex Salica gelehrt und geglaubt wird.
Daß König Chlodwig ihr Urheber sei, und daß sie uns fast unverändert
noch vorliege, wie er sie aus dem Munde des Volkes aufzeichnen ließ,
ist der Kern dieser Lehre. Daran zu rütteln, gilt als Sakrileg, der
Wissenschaft ist die Lex Salica heiliger fast als Gottes Wort. Während
die Theologie sich schon längst die Freiheit der Quellenkritik erstritten
hat, huldigt man hier noch dem scholastischen Grundsatz, etwas
beweisen zu müssen, was im Laufe der Zeiten alte Glaubens-
tradition geworden ist.
Daß ich hiermit nicht zuviel behaupte, beweisen die jüngsten
Veröffentlichungen in dieser Frage. Der letzte Band der Zeitschrift
der Savignystiftung! hat der Wissenschaft gleich ein doppeltes
! Zeitschrift für Rechtsgeschichte. G. A. Bd. 30. S. 251—264 H. Jäkel,
Chunnas und Twalepti. — S. 117—141. S. Rietschel, Die Entstehungszeit
der Lex Salica.
Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 3. 20
282 Benno Hilliger.
Weihnachtsangebinde in dieser Richtung beschert. Hugo Jäkel
und Siegfried Rietschel erscheinen hier auf dem Plan, um die gelehrte
Tradition gegen meine Angriffe zu verteidigen.
Immerhin ist auch hier ein gewisser Fortschritt nicht zu ver-
kennen. Denn es hat sich wenigstens die Erkenntnis Bahn gebrochen,
daß die Wissenschaft nicht mehr stumm an der Münzfrage vorüber-
eilen dürfe, und daß, wenn die herrschende Lehre den Sieg behalten
will, sie in erster Linie die Feuerprobe der numismatischen Nach-
prüfung bestehen muß. So wirft man sich also mit aller Kraft auf
die Erörterung des Münzproblems in der Lex Salica und will auf
dieser Grundlage den Beweis erbringen, daß auch hier die gelehrte
Überlieferung das Richtige getroffen und ich in allen Punkten geirrt
hätte.
Man mag über die Sache denken, wie man will, man wird den Ver-
tretern dieser Anschauung seine Bewunderung nicht versagen wegen
der Zähigkeit, mit der sie einmal gefaßte Meinungen verteidigen,
und wegen der schier unerschöpflichen Vielseitigkeit, mit der sie,
wo die alten Theorien versagen, stets Neues ersinnen, um den klaffen-
den Riß zu stopfen. So ist es auch bei diesen beiden neuen Streitern
nur der Grundgedanke, der sie einigt, die gelehrte These, die be-
wiesen werden soll, daß der Denar der Lex Salica keine Neuschöpfung
des 7. Jahrhunderts gewesen sei, wie ich behauptet habe, sondern
die ursprüngliche alte Münze der ersten Merowingerzeit. Den Weg
freilich, dies zu beweisen, wählt jeder der beiden Forscher nach seiner
besonderen Art. Der eine konstatiert einen Überfluß, der andere
einen Mangel römischer Silbermünze in Gallien. Der eine erblickt
im Denar derLex Salica eineMünzerömischer Herkunft, die sogenannte
Halbsiliqua, der andere eine keltische Münze, zu deren Rezeption
die Franken nach der Eroberung Galliens sich genötigt gesehen
hätten.
Vor wenigen Wochen endlich hat auch einer der Meister unserer
heutigen numismatischen Wissenschaft, Luschin von Ebengreuth!,
das Wort in dieser Frage ergriffen. Unter nachdrücklicher Hervor-
hebung seiner fachmännischen Eigenschaften nimmt er Stellung, um
endlich den Streit zum Austrag zu bringen. Er verrät nicht gleich,
auf welche Seite er sich schlagen werde. Er rühmt vielmehr den
Scharfsinn und die Belesenheit, welche die Gegner meiner Meinung
1 Der Denar der Lex Salica. Sitzungsberichte der Kais. Akad. d. W. in
Wien. Phil.-Hist. Kl. Bd. 163.
Schilling und Denar der Lex Salica. 283
in ihren Widerlegungsschriften zutage gefördert hätten. Ja, er übt
strenge abweisende Kritik an der Unvollkommenheit meiner numis-
matischen Methode. Es handelt sich für ihn in letzter Linie nur noch
um die Frage, ob ich nicht vielleicht „intuitiv das Richtige getroffen“
hätte.
Um so erfreulicher ist dann freilich das Schlußergebnis. Denn wenn
er es auch nicht direkt ausspricht, so läßt uns doch der Autor zwischen
den Zeilen lesen, daß es im Grunde dieselben Hauptbeweise und die-
selben Schlüsse sind, die ihn zu demselben Ergebnis geführt haben,
wie mich. Noch sind allerdings einige Punkte und Tatsachen da,
wo sich unsere Ansichten scheiden, doch das kommt erst in zweiter
Linie in Betracht und ändert nichts an dem großen Hauptergebnis,
der Feststellung nämlich, daß das Münzwesen der Lex Salica, Denar
und Schilling, wie sie uns darin entgegentreten, nicht mehr dem
6. Jahrhundert angehören können.
Nun möchte wohl mancher sagen, daß, wo der Fachmann geredet
hätte, ich billig schweigen könnte. Dennoch glaube ich, das Recht
der freien Meinungsäußerung aus mehr als einem Grunde für mich
beanspruchen zu dürfen. Es hat recht lange gedauert, bis die Numis-
matik das erlösende Wort gefunden hat, und wenn ihr nicht meine
Intuitionen zu Hilfe gekommen wären, ständen wir noch heute auf
dem alten Fleck. Denn derselbe Forscher, der jetzt zu meinen Gunsten
entscheidet, stand noch vor wenig Jahren den neuen Gedanken-
gängen völlig fremd gegenüber und hatte die Spur jener Beweise
noch nicht gefunden. Ja, selbst seine jüngste Arbeit zeigt an ver-
schiedenen Stellen, daß ihm von der gelehrten Tradition noch mehr
im Blute liegt, als mit der Freiheit wissenschaftlicher Forschung
verträglich erscheint.
Jäkel und Rietschel.
Nicht nur das Wesen der fränkischen Silbermünze, sondern auch
ihr Name denarius hat den Forschern viel Kopfzerbrechen gemacht.
Nur langsam entdeckte man, daß man sie ihrem Werte nach einer
goldenen Halbsiliqua gleichen könne. Wie vertrug sich das aber
mit der Tatsache, daß der Solidus in der Lex Salica nur zu 40 De-
naren gerechnet wurde, während die Franken zur Zeit Chlodwigs
doch einen solchen von XXIV Siliquen gekannt hatten? Das war das
eine Problem, mit dem sich die Forschung bis zum heutigen Tage
beafßt hat. Das andere vielleicht noch schwierigere ist die Frage,
20*
284 Benno Hilliger.
wie eine solche Silbermünze gerade zu dem Namen denarius kommen
mußte. Hierauf hat man überhaupt noch keine rechte Antwort
gegeben. Man sagte wohl, die Franken hätten in Erinnerung an die
alten schweren Römerdenare, die man bisweilen noch in ihren Grä-
bern findet, jede Silbermünze denarius genannt. Allein das ist nicht
richtig. Der Ausdruck denarius findet sich in keiner fränkischen
Quelle des 6. Jahrhunderts und tritt erst mit der neuen Silbermünze
im 7. Jahrhundert bei ihnen auf. Vorher findet sich aber nur die Be-
zeichnung argenteus für das silberne Prägstück. Der Name denarius
muß also einen anderen Ursprung haben, und ich wies auf das Euse-
bianische Fragment hin, welches unter dieser Bezeichnung einen
Bronzewert von 4 Unzen oder 16 Assen versteht, was auf einen Silber-
wert führen müßte, welcher dem fränkischen Denar ziemlich nahe
kommt.
Es versteht sich von selbst, daß diese Erklärung diejenigen nicht
befriedigen konnte, welche den fränkischen Denar bis in die Zeit
Chlodwigs zurückverfolgen möchten. So ist dies denn auch der einzige
Punkt, in dem Jäkel und Rietschel einig sind bei der Verwerfung
meiner Ansichten.
Sie vermissen den Nachweis, daß man in Byzanz jemals einen
solchen Bronzewert von 4 Unzen in Silber ausgeprägt hätte, und
berufen sich zum Zeugnis dessen auf die bekannten Prägungen mit
dem Bildnis Justinians, welche nur die Wertziffern von 120, 125 und
250 Einheiten tragen, also den Wert von 3, 3'/, und 6'/, Unzen
darstellen. Sie hätten bei einiger Aufmerksamkeit schon aus meiner
letzten Untersuchung entnehmen können, daß man heute diese
Münzen nicht mehr Justinian, sondern den Ostgoten in Italien zu-
schreibt.! Von den eigentlichen Silbermünzen Justinians sind uns
heute nur wenige bekannt, und sie tragen überhaupt keine Wert-
aufschriften.
Nun habe ich aber gar nicht behaupten wollen, daß dieser Denar
als Silbermünze etwa unter Justinian zur Ausprägung gebracht
worden sei. Meine Feststellung lief lediglich darauf hinaus, daß er
der römisch-byzantinischen Bronzerechnung entstammt, die noch in
alter herkömmlicher Weise 4 Unzen Erz oder 16 Asse als Denar
bezeichnete. Nur das habe ich betont, daß im Eusebianischen Frag-
ment auch das Miliarense genau so wie dieser Denar als ein Bronze-
! Hist. Vierteljahrschrift 1909. S. 204.
Schilling und Denar der Lex Salica. 285
wert erscheint, so daß es gar nicht ausgeschlossen ist, daß er gleich
diesem eine Ausprägung in Silber erhielt. Ob und wann das in Byzanz
geschehen sei, ließ ich völlig dahingestellt. Denn für die Entstehung
des fränkischen Denars kommt dieser Umstand überhaupt nicht in
Betracht, sondern allein die Tatsache, daß sich aus der Kaiserzeit
eine Denarrechnung herübergerettet hatte, die auf ein Silberäqui-
valent führte, welches dem fränkischen Denar des 7. Jahrhunderts,
dessen Name sonst unerklärt bliebe, so nahe wie möglich kommt.
Wenn ich aber mein Beispiel auf die Zeit Justinians bezog, so
geschah dies nur deswegen, weil wir für das Jahr 534 im Codex Justi-
nianeus ein genau verbürgtes Zeugnis für den amtlichen Kurswert
des Solidus sowohl in Silber- wie in Bronzegeld haben, und weil dieses
Zeugnis der vermeintlichen Geburtsstunde der Lex Salica zeitlich
so nahe gerückt erscheint, daß wir einen Vergleich der Währung in
beiden Rechtsquellen vornehmen können. Das Ergebnis dieses Ver-
gleiches entsprach allerdings wenig dem Bilde, welches man sich von
dem Münzwesen der Franken zur Zeit Chlodwigs in den Kreisen der
Rechtshistoriker zu entwerfen pflegt. Wir kommen unten darauf
zurück.
Jäkel will nun seinerseits zu einer „methodischen Untersuchung
der salischen Denarrechnung“ übergehen. Er beruft sich zunächst
auf die beiden schon von mir verwerteten metrologischen Zeugnisse,
deren eines den gallischen Denar zu !/,, und das andere zu Y, Unze
berechnet, und stellt damit fest, daß es zwei verschiedene Denare
gegeben habe, deren einer um 1, größer gewesen wäre als der andere.
Dann stürzt er sich wieder auf die Lex Salica und behauptet, daß der
Ausdruck twalepti ursprünglich nicht 120, sondern 144 und der Aus-
druck chunna ursprünglich nicht 100, sondern 120 bedeutet habe,
„weil das dezimale Hundert in keinem germanischen Geldsystem
zur Bildung höherer Rechnungseinheiten verwendet worden“ sei,
wohl aber sei „dies bei allen germanischen Stämmen mit dem Groß-
hundert geschehen“. Das ist ihm genügender Beweis dafür, daß
die Franken nachträglich an Stelle des leichteren „römischen“ einen
um Y, schwereren „keltischen“ Silberpfennig einführten, der den
Namen denarius erbte. Das spielte sich nach Jäkel bereits im ersten
Viertel des 6. Jahrhunderts ab. Er gibt zwar zu, daß es nicht „bequem“
war, den triens,, der bisher 16 ältere Denare enthielt, fortan zu
13!/, neueren Denaren zu berechnen. Allein die Franken waren eben
damals, wo sie noch nicht münzen konnten, aus „Verlegenheit“
286 Benno Hilliger.
gezwungen, die „keltischen“ Silbermünzen zu adoptieren, weil diese
in Gallien häufiger waren als die römischen. Dieser Doppelzustand
muß allerdings sehr lange gedauert haben, denn Jäkel bemerkt noch:
„auf den südgallischen Solidus, der nur 21 Siliquen enthielt, rechneten
die Salfranken von ihren älteren Denaren natürlich nur 42 Stücke“.
Wieviel sie aber von den neuen Denaren auf diesen leichteren Schil-
ling und vor allem sein Drittel gerechnet haben müßten, überläßt
er dem im Bruchrechnen geübten Leser selber zu finden.
Von den Salfranken sucht Jäkel sofort wieder den Weg zu den
Römern und der Julianischen Münzordnung, auf welche gerade aus
der Lex Salica ein interessantes Schlaglicht fällt. Er bemerkt näm-
lich: „Von den auf Skrupelgewicht geschlagenen älteren Denaren
(sc. der Franken), die römischer Herkunft waren, hatte man 48 Stück
auf den Solidus gerechnet. In diesen Denaren können also nur Halb-
siliquen erblickt werden. Hier liegt die Verknüpfung der altsalischen
Geldrechnung mit der Julianischen Münzordnung zutage, denn nach
dieser sollte der Solidus durch 48 Halbsiliquen aufgewogen werden.
Wir dürfen es demnach als sicher betrachten, daß das Gewicht der
silbernen Halbsiliqua von Julian auf ji Unze oder (oe Pfund
festgesetzt worden ist.“ Daraus schließt er weiter, daß Julian den
Münzwert des Silbers auf !/,, Goldwert festgesetzt habe. Und auf
dieses Ergebnis gründet er nun Schluß auf Schluß eine fortlaufende
Kette untrüglicher Beweise: „Im Julianischen System war der Denar ->
eine Kupfermünze, und zwar sollten auf den Solidus 6000 solche
Kupferdenare gehen. Da nun die Julianische Münzordnung den
Münzwert des Goldes im Verhältnis zum Silber auf 12 : 1 festgesetzt
hatte und damals Silber zum Kupfer wie 125 : 1 stand, so muß der
Julianische Denar (1/73 ze Ygooo = 125 ze 12 =) Loes Pfund gewogen
haben. Offenbar ist also der Julianische Kupferdenar bei Friesen
und Franken als Münzgewicht verwendet und so die silberne Halb-
siliqua, die ja ebenfalls /,,, Pfund wog, als denarius argenti oder auch
lediglich als denarius bezeichnet worden.“
Damit haben wir das ganze System der römisch -fränkischen
Münzprägung in einer Nuß. Julian setzte Gold zu Silber in ein Wert-
verhältnis von 12 : 1, dadurch wurde die Halbsiliqua zum scripulus,
d.h. dem 24. Teil der Unze. Er verfügte weiter, daß sich Silber zu
Kupfer wie 125 :1 verhalten sollte, und daß der Solidus in 6000
kleine Kupfermünzen zerfiel, die wiederum das Gewicht eines scri-
pulus hatten, und die man Denare nannte. Die Franken und Friesen
Schilling und Denar der Lex Salica. 287
anektierten dieses Gewicht, die ersteren benannten ihre Silber- und
die letzteren ihre Goldmünze danach. So zeigt sich die innigste
Verwandtschaft im Gewichtssystem und der Nomenklatur der Münzen
bei allen drei Völkern, und nur in der Wahl der Metalle gingen sie
ihre besonderen Wege, indem die Römer ihren Denar in Kupfer,
die Franken in Silber und die Friesen in Gold ausprägten.
So gedankenreich diese Ausführungen sind, so arm sind sie an
Belegen. Wir haben doch ein Recht, zu fragen, auf welche Quellen
Jäkel seine Behauptungen von dem Julianischen Münzwesen gründet.
Woher wissen wir denn, daß Julian ein Wertverhältnis von 12 :1 für
Gold und Silber und von 125 : 1 für Silber und Kupfer festgesetzt
hat? Woher wissen wir denn, daß er den Solidus in 6000 Kupfer-
denare teilte, und daß er den scripulus zur Grundlage seiner Silber-
wie seiner Kupferprägung gemacht hat?
Wenn Jäkel die wenigen von mir angeführten Schriften nicht bloß
nachzitiert, sondern auch wirklich eingesehen hätte, würde er selbst
sich allermeist über seine Behauptungen wundern. Er hätte sich zu-
nächst überzeugen können, daß sowohl Seeck wie Babelon das Ge-
wicht der Siliqua bedeutend schwerer ansetzen, als er es tut, und er
würde auch die Gründe erkannt haben, die dazu zwingen. Es sind
die Gewichte der Fundmünzen selber, die Jäkel im Vertrauen auf
seine Rechenkünste grundsätzlich ignoriert. Unter den Wägungen
von Siliquen und Halbsiliquen, die Babelon! veröffentlicht, findet
sich auch nicht ein einziges Stück, welches im Gewicht bis zu einem
Skrupel von 1,137 g herabsänke. Wir müßten also annehmen, daß
sämtliche Fundstücke der Pariser Sammlung übermünzt wären!
Wo bleibt dann, fragen wir, der Silberskrupel Julians, den Jäkel
zur Grundlage seiner römisch -friesisch -fränkischen Münzphantasien
gemacht hat? Er hat überhaupt nicht existiert. Damit fallen alle
Schlußfolgerungen, welche er aus ihm zog, daß Julian ein Wert-
verhältnis von 12 : 1 für Gold und Silber und von 125 : 1 für Silber
und Kupfer festgesetzt habe. Damit fällt die Behauptung, daß der
Name denarius gleichmäßig für Gold, Silber und Kupfer am Skrupel-
gewicht gehangen habe.
Aber seine „methodische Untersuchung“ krankt noch an einem
anderen Fehler. Er biegt vor jedem Zeugnis aus, welches über die
Währungsverhältnisse genaueren Aufschluß gibt und feste zeitliche
! E. Babelon, Traité des monnaies grecques et romaines I. Tom. 1.
(Paris 1901) S. 577—578.
288 Benno Hilliger.
Anhaltspunkte schafft. So will er nicht gelten lassen, was Justinian
534 in seinem Gesetzbuch verordnete, daß an amtlicher Stelle der
Solidus zum Werte von 2,4 Unzen Silber oder 240 Unzen Bronze
genommen werden sollte. Er wirft mir vor, daß ich Reichs- und
Provinzialmünze nicht auseinanderhielte, daß ich den Unterschied
zwischen dem Handels- und dem Kurswert des Scheidegeldes über-
sähe, und daß ich dem besonderen Zwecke der kaiserlichen Verord-
nungen über die Ablösbarkeit des an die Staatskasse zu zahlenden
Silbers und Kupfers durch Gold nicht genügend Rechnung trüge.
Wieviel er sich dabei gedacht hat und mit welchem Rechte er dies
behauptet, will ich hier an einem Beispiel zeigen. Wenn nach seiner
Theorie der Solidus einem Silbergewicht von 48 Skrupel oder 2 Unzen
entsprach und das Wertverhältnis zwischen Silber und Kupfer zu
Justinians Zeit „aller Wahrscheinlichkeit nach noch immer 120 be-
trug“, dann müßte ja der Solidus damals mit 240 Unzen Kupfer
bewertet worden sein. Gerade das aber sagt ja das eine dieser
Zeugnisse im Codex Justinianeus, dessen Beweiskraft Jäkel anficht,
weil ihm das andere unbequem ist und seine Gedankenkreise stört.
Über die Fabeleien von dem Ersatz römischer Silberstücke durch
keltische, zu welchem die Franken nach der Eroberung Galliens ge-
zwungen gewesen wären, brauche ich wohl kein Wort mehr zu ver-
lieren. Jäkel ist hierfür jeden numismatischen Beweis schuldig ge-
blieben. Ebensowenig halte ich es für meine Aufgabe, seiner Deutung
der Wörter chunna auf 120 und tualepti auf 144 nachzugehen, welche
den Franken das wunderlichste Rechensystem eines doppelten
Hunderts hier von 120 und dort von 144 Einheiten zumutet. Der
Gedanke des germanischen Großhunderts feiert hier einen seiner
schönsten Siege. Er tut dies freilich auf Kosten der klaren Quellen-
überlieferung, denn an der von Jäkel bemerkten Stelle Lex Salica 2, 1
heißt es eben: „hoc est unum tualepti sunt CXX den. qui fac. sol. III“
und nicht anders. Der ganze Beweis für diese Theorie bleiben die
Skrupel Julians und die Keltendenare im fränkischen Gallien, die
man beide noch nicht gefunden hat.
Einen ganz anderen Weg als Jäkel hat Siegfried Rietschel zu
meiner Widerlegung beschritten. Er beruft sich von vornherein auf
die „absolut durchschlagende Weise“, mit der Brunner „die Un-
haltbarkeit der Hilligerschen Beweisführung, insbesondere das
Verfehlte der sogenannten Reihentheorie, dargetan und den über-
zeugenden Nachweis erbracht hat, daß die Bußen der Lex
Schilling und Denar der Lex Salica. - 289
Salica ursprünglich in Denaren angesetzt und später in
Schillinge umgerechnet sind“. Ja, mit unverzagtem Forscher-
mute erledigt er auch meine Gegenschrift, die ihm bereits vorlag,
kurz mit den Worten: „Was Hilliger in einem neuen Aufsatze da-
gegen einwendet, trifft in keiner Weise den Kern der Sache.“ Aller-
dings gibt er zu, daß Brunner meinen „numismatischen Argumenten“
nicht gerecht geworden sei, und er betrachtet es als seine Aufgabe,
dies nachzuholen und den Beweis zu führen, daß auch sie auf
Irrtum beruhen.
Hören wir also, was er als eigene Meinung über das Münzproblem
der Lex Salica zu sagen weiß. „Es gibt nur eine Münze, mit der wir
den Denar der Lex: Salica und der Merowingerzeit identifizieren
können; das ist die Halbsiliqua. Diese Halbsiliqua aber war tat-
sächlich im 5. und 6. Jahrhundert die gebräuchliche römische Silber-
münze, und die merowingischen Silberdenare entsprechen tatsächlich
im Gewicht der römischen Halbsiliqua.“ Das sind die Leitsätze,
welche er voranstellt, und zum Beweise, daß „von den uns erhaltenen
Silbersiliquen und -halbsiliquen des 4. und 5. Jahrhunderts un-
verhältnismäßig viele in Trier, also in einer gallischen Münzstätte,
geprägt sind“, sollen ihm die von Soetbeer namhaft gemachten
Münzfunde dienen. Dabei sind ihm freilich die „Halbsiliquen“ nur
so mit in die Feder geflossen; Soetbeer weiß von ihnen noch nichts.
Allerdings gibt mir Rietschel zu, daß uns der fränkische Denar
in den Münzfunden nicht vor dem 7. Jahrhundert begegnet, und daß
wir im 6. Jahrhundert bei den Franken nur auf Münzen treffen,
die viel zu klein sind, als daß man sie für Denare halten könnte.
„Aber diese Münzfunde“, erklärt er, „sind nicht ausschlaggebend.
Nicht darauf kommt es an, ob im 6. Jahrhundert im Merowinger-
reich Denare geprägt wurden, sondern darauf, ob sie zirkulierten.
Es ist aber sehr wohl möglich (!), daß bis in den Anfang des 7. Jahr-
hunderts die unter dem volkstümlichen Namen „Denar“ im Mero-
wingerreich kursierenden römischen Halbsiliquen dem Ver-
kehrsbedürfnis genügten und nur das Bedürfnis nach silberner
Scheidemünze zur Ausprägung von Teilstücken dieser Denare
führte.“
Ich weiß nicht, ob es möglich ist, zur Rettung des fränkischen
Denars im 6. Jahrhundert die Kunst scholastischer Beweisführung
weiter zu treiben, als es hier geschehen. Der Denar ist für Rietschel
die „volkstümliche“ Münze der Franken, allein ihre Könige ent-
290 Benno Hilliger.
halten sich sorgsam der Ausprägung dieser volkstümlichen Münze
und begnügen sich, Teilstücke derselben zu schlagen, die so wenig
volkstümlich waren, daß sie nicht einmal einen besonderen Namen
trugen. Denn Rietschel entwickelt wohl aus dem Ausdruck argenteus
minutus im Ämtertraktat, daß es auch noch größere Silbermünzen
gab, was für ihn der „Beweis“ von der Existenz des salischen Denars
zu sein scheint, allein die beständige Wiederkehr des Ausdrucks
argenteus bei Gregor von Tours bleibt ihm trotz alledem nichts als
eine gesuchte Anlehnung an den biblischen Stil! So muß er es
„allerdings etwas kühn“ finden, wenn ich glaube, daß „Gregor unter
dem argenteus die kleinen Silbermünzen der Frühmerowingerzeit
verstand“, deren Ausprägung mindestens noch unter König Sigebert
(561—570), also zu Gregors Lebzeiten stattgefunden hat.
Aber im Drange der Beweisführung eilt Rietschel weiter. Da man
vielleicht erwarten könnte, daß man bei solchen Festlichkeiten,
wo der König Geld unter die Leute streuen ließ, sich in erster Linie
der volkstümlichen Münze des Denars bedient hätte, so bemerkt
er erläuternd, daß für diesen Fall „natürlich nur neugeprägte Silber-
stücke in Betracht kamen“. Da nun nach Rietschel die Franken-
könige anfangs keine Denare prägten, sondern nur Teilstücke, so ist
bewiesen, warum der Ämtertraktat vom denarius schweigt und nur
vom argenteus redet. Ich meine, diese scharfe Interpretationskunst
läßt sich noch viel weiter fruktifizieren. Denn ohne es zu wissen, ist
Rietschel der Beweis geglückt, um den man sich lange vergeblich
mühte, daß König Chlodwig selber auch Goldmünzen schlug. Denn
als er seine Ernennung zum römischen Konsul erhielt, ritt er, wie
Gregor erzählt, in Tours von der Bischofskirche hinweg, eigenhändig
„aurum argentumque“ unter die Menge streuend. Das erlaubt
natürlich für Silber wie Gold einen zwingenden Schluß auf neu-
geprägte Münze.
Bei anderen Gelegenheiten war selbstverständlich alte Münze
am Platze So z. B. beim Verlöbnis „secundum legem Salicam“,
welches bekanntlich „per solidum et denarium“ vollzogen wurde.
Bei einem so alten Brauche konnte man unmöglich an neugeprägte
Königsmünzen denken und hielt sich in scheuer Rechtsgewohnheit
an den volkstümlichen Denar, die uralte römische Halbsiliqua.
So machte es schon König Chlodwig und warb um Chrodehildis
von Burgund mit einem Schilling und einem alten Pfennig. Vielleicht
lag gerade hierin eine Anspielung auf das Alter des Brauches.
Schilling und Denar der Lex Salica. 291
Ich hatte zwar darauf hingewiesen, daß Fredegar, der zuerst uns
dieses berichtet, in seiner Quelle, bei Gregor von Tours, noch nichts
von diesem Zuge seiner Nacherzählung gefunden hat. Allein Riet-
schel belehrt uns: „Daß Gregor von Tours, der als Römer und Geist-
licher dem salischen Recht kein Interesse entgegenbrachte, die Ver-
wendung von solidus et denarius bei Chlodwigs Verlobung nicht
erwähnt, ist begreiflich genug.“ Zwar gibt er schließlich zu, daß die
Fredegarstelle nicht als vollgültiges Zeugnis für die Vorgänge bei
Chlodwigs Verlobung anzusprechen ist, allein er hält es doch für
„sicher“, daß ein Schriftsteller nicht von einem alten fränkischen
bei Chlodwigs Verlobung geübten Brauch sprechen konnte, wenn der
Denar erst wenige Jahrzehnte vorher eingeführt war. Ich bin nicht
ganz derselben Zuversicht wie Rietschel. Wie erstaunlich jung
nicht selten die gewöhnlichsten, als uralt verschrieenen Bräuche
sind, ist eines der geläufigsten Kapitel der Volkskunde. Ob aber das
Urteil eines burgundischen Schriftstellers, der eines ihm volks-
fremden, auffälligen Brauches gedenkt, für dessen Alter maßgebend
sein kann, erscheint um so zweifelhafter, da er in seiner Vorlage
gerade diese Angabe nicht fand. Die Merkwürdigkeit des fränkischen
Brauches bestand aber für ihn wohl in der Überreichung einer Gold-
und einer Silbermünze, welch letztere zu seiner Zeit natürlich schon
der Denar war. Ich weiß nicht, ob er sich vorstellen konnte, daß es
bei den Franken früher einmal anders war.
Allein für Rietschel genügt das Zeugnis Fredegars, und meinen
Bedenken, daß man den fränkischen Denar bisher weder in den
schriftlichen Quellen noch in den Münzfunden des 6. Jahrhunderts
zu entdecken vermochte, begegnet er in unerschütterlicher Logik
mit der Behauptung: „Vielmehr erscheint mir sicher, daß er schon
dem 6. Jahrhundert bekannt war. Dann aber bleibt gerade wegen
des Fehlens (!) einer merowingischen Denarprägung des 6. Jahr-
hunderts nichts anderes übrig, als die im Frühmerowingerreich
zirkulierenden Halbsiliquen als Denare anzusehen.“
Ich meine nun, daß, wenn dies wirklich der Fall wäre, man
dann auch diese Massenfunde römischer Halbsiliquen, sei es auf altem
fränkischen Boden, sei es in Gallien selber, machen müßte. Denn
Rietschel erklärt ja, daß Brunner den überzeugenden Nachweis
erbracht habe, daß die Bußen der Lex Salica ursprünglich in Denaren
angesetzt und erst später in Schillinge umgerechnet wären. Allein
von diesen Massenfunden römischer Halbsiliquen hat noch niemand
992 Benno Hilliger.
etwas bemerkt. Die von Soetbeer erwähnten Schatzfunde römischer
Silbermünze stammen aus dem Ende des 4. oder dem Anfang des
5. Jahrhunderts und sind fast ausschließlich in England oder Irland
angetroffen worden.
Allerdings finden sich in ihnen überraschend viel Münzen Trierer
Herkunft. Wie aber steht es sonst mit der Beschaffenheit dieser
Funde? Sie enthalten nur noch verschwindend wenig Münzen schwerer
Prägung im Gewicht von 3,89 bis 4,86 g, sogenannte Miliarensien.
Im Schatz von Holwel waren unter 318 Silbermünzen nur 33 und in
dem jüngst aufgedeckten von Grovely Wood unter 299 gar nur 2
solche, während der Rest der Siliquenprägung angehörte. Im Funde
von Grovely Wood, über den die verläßlichsten Angaben vorliegen,
zeigten diese letzteren ein Gewicht von 1,04 bis 2,66 g aufsteigend.
Aber es waren nur ganz vereinzelte Stücke, die an den beiden Ge-
wichtsgrenzen standen, während die überwältigende Mehrzahl
1,63 bis 2,33 g wog.
Bisher hat man diese Münzen zumeist für Siliquen und Halb-
siliquen angesehen. Erst jüngst bei der Besprechung des Fundes
von Grovely Wood zeigte George Francis Hill,! daß eine solche Schei-
dung unmöglich sei. Er wies darauf hin, daß, wenn man das Milia-
rense den Quellen gemäß als 1°/, Siliqua betrachte, auch hier der alte
Erfahrungssatz für Scheidemünze zutrifft, daß das Normalgewicht
annähernd dem Höchstgewicht der Fundstücke entspreche. Bewerte
man das Miliarense nach der Annahme Mommsens mit 4,55 g, dann
würde die Siliqua normal etwa 2,6 g wiegen. Weiter aber bemerkt
er, daß die Fundgewichte dieser Münzen im Hort von Grovely Wood
genau wie in dem von Missong beschriebenen Hort aus den unteren
Donauländern eine ununterbrochene gleitende Stufenleiter dar-
stellen, die keinen erkennbaren Unterschied zeigt, wo die Siliqua
aufhören und die Halbsiliqua beginnen könnte. Diese Erscheinung
zusammengenommen mit der anderen, daß sich die Hauptmenge der
Münzen nur um einen Mittelpunkt schart, der etwa bei 2 g liegt,
zwingt zu der Annahme, daß es sich in diesen Schatzfunden nur um
Siliquen und nicht um Halbsiliquen handelt. Derselben Meinung
war schon Soetbeer gewesen.
Besonders lehrreich und überzeugend ist das Beispiel der Trierer
Münze, auf deren angebliche Halbsiliquen Rietschel seine Schlüsse
1 G. F. Hill, Roman silver coins from Grovely Wood, Wilts. The
Numismatio Chronicle. Ser. IV. Vol. 6 (London 1906), p. 329—347.
Schilling und Denar der Lex Salica. 293
baut. Von 261 Trierer Prägstücken, die Hill aus dem Funde von Gro-
vely Wood und den Beständen des Britischen Museums vorlagen,
wogen nur11 über 2,33und nur 26 unter 1,62g, so daß eine geschlossene
Gruppe von nicht weniger als 224 Stück zwischen beiden Gewichts-
grenzen übrigblieb. Wo sind dann aber die Trierer Halbsiliquen,
die volkstümlichen Denare der Franken, die Rietschel in diesen
Funden entdeckt hat? Unter 261 Stücken finden sich kaum 4, die
bis zum Normalgewicht der Halbsiliqua von 1,3644 g herabsinken!
Erst mit dem Niedergang der Silberprägung im 5. Jahrhundert
wurden mitunter auch Halbsiliquen geschlagen. Doch damals war
es bereits mit der Trierer Münzstätte vorbei.
Wo bleibt unter diesen Umständen der Denar der Lex Salica,
von dem 40 Stück auf den Goldschilling gehen sollten? Setzen wir
einmal den Fall, daß er dennoch die römische Halbsiliqua gewesen
wäre, so hätten die Franken zur Zeit Chlodwigs oder seiner Söhne
nicht 40, sondern 48 Denare auf den Schilling rechnen müssen, weil
dieser noch damals nach konstantinischem Fuß zu XXIV Siliquen
ausgebracht wurde. Das gibt auch Rietschel zu. Aber von dem
Wunsche beseelt, die Lex Salica wenigstens noch den Söhnen Chlod-
wigs zuweisen zu können, entfaltet er eine ganz neue Kunst der
Beweisführung. |
Ich hatte gleich in meiner ersten Untersuchung über den Schilling
der Volksrechte und das Wergeld darauf hingewiesen, daß eine
Rechnung des Schillings zu 40 Denaren erst nach der Einführung
eines leichteren Schillingsfußes im Merowingerreiche möglich ge-
worden sei. Wir wußten auch, daß die Franken in der zweiten Hälfte
des 6. Jahrhunderts besonders in Marseille und anderen Münzorten
Südfrankreichs einen leichteren Schilling von XXI Siliquen geschlagen
haben. Und Bezug nehmend auf das schon von Soetbeer und Prou
zusammengetragene Material bemerkte ich kurz: „Daraus möchte
man schließen, daß die Neuerung nach dem Jahre 575, aber vor dem
Jahre 579 Platz gegriffen hatte.“ Rietschel, der für meine „tatsäch-
lichen Angaben“ hier die „Belege“ vermißte, hat sich, wie er hervor-
hebt, unter schwierigen Bibliotheksverhältnissen endlich zur Nach-
prüfung entschlossen, weil ihm Zweifel gekommen waren, und teilt
nun ihr Ergebnis mit den Worten mit: „Sie hat mir gezeigt, daß diese
Zweifel berechtigt waren. Das von Hilliger gezeichnete Bild ist
von dem, was meine Nachprüfung ergab, nicht unerheblich ver-
schieden.“
294 . Benno Hilliger.
Zuerst wirft er sich auf die Westgoten und behauptet: „Nach dem,
was Hilliger über die Westgoten mitteilt, sollte man annehmen,
daß unter Leovigilds Nachfolgern nach dem leichteren Münzfuß
geprägt worden sei. Das trifft nun keineswegs zu.“ Rietschel ist
hier sehr ungenau, denn ich habe in dem von ihm angeführten Auf-
satz ausdrücklich! bemerkt: „Auch im Westgotenreich nahm König
Leovigild damals dieses Gewicht an, aber schon sein Nachfolger
Reccared I. (586—601) kehrte wieder zum alten Constantinischen
Gewicht zurück.“ Meinen Hinweis, daß die Münzen Hermenegilds
entschieden leichterer Art sind, tut Rietschel mit den Worten ab:
„Hermenegild war nie rechtmäßiger Herrscher, sondern ein Em-
pörer, der jahrelang mit dem Vater in heißen Kämpfen um die Krone
rang; daß in diesen Kämpfen beide (!) Parteien, um sich Mittel zu
verschaffen, zu dem Auskunftsmittel der Münzverschlechterung
griffen, ist begreiflich genug.“ Ich weiß nicht, was ich von diesen
Worten Rietschels halten soll, er bestreitet meine Ansicht von einer
vorübergehenden westgotischen Schillingsherabsetzung, indem er das
Faktum zugibt. Obwohl er das Auftreten leichterer Prägstücke
sowohl für Hermenegild wie für Leovigild anerkennt, fährt er mit
seltsamer Logik fort: „Jedenfalls haben wir nicht den geringsten
Anhaltspunkt dafür, daß der leichtere gallische Schilling je in Spanien
eingeführt ist; die Tatsachen sprechen entschieden dagegen.“ Was
Rietschel wohl unter „Tatsachen“ verstehen mag? Er hat ja das
Werk über die spanischen Westgotenmünzen von Heiß in der Hand
gehabt und muß doch auch den bekannten Triens Reccareds Nr. 20
bemerkt haben, der nach Marseiller Vorbild mit M A geschlagen ist,
die Wertaufschrift VII (Siliquen) trägt und 1,25 g wiegt!
Was hat nun Rietschel weiter gegen meine Annahme, daß die
Herabsetzung des Schillingsgewichtes von XXIV auf XXI Siliquen
in Gallien zwischen 575 und 579 Platz gegriffen hätte, einzuwenden?
Daß die neuen Wertaufschriften von VII und XXI Siliquen zuerst
auf Münzen mit dem Bildnis Justins II. (565—579) und Mauritius
Tiberius’ (582—602) erscheinen, kann er nicht leugnen, sondern gibt
es zu. Nur gegen den weiteren Satz: „Auch die Goldmünzen des
fränkischen Königs Childebert II. (575—-596) sind schon zum Teil, die
Chlothars II. (584—628) aber ganz nach diesem Fuße geprägt“, wendet
er mit einem gewissen Recht ein, daß nach den neueren Forschungen
1 Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 189.
Schilling und Denar der Lex Salica. 295
von Childebert II. nur das Gewicht eines einzigen Triens (1,33 g)
vorliege. Ferner beruft er sich auf drei Münzen Sigeberts I. (561
bis 575), von denen er eine mit 1,49 g unbedingt als schwer gelten
lassen muß, während er die beiden anderen mit 1,34 und 1,35 g bei
einem Normalgewicht von 1,326 g schon für leicht anspricht. Endlich
müssen ihm noch zwei ziemlich beschädigte, an den Rändern aus-
gebrochene Stücke, welche Prou Charibert I. (561—567) zuerkennt,
mit einem Gewicht von 1,27 und 1,30 g herhalten, um schon für diesen
König die leichtere Prägung zu erweisen.
Weiter wagt auch Rietschel nicht zu gehen, sondern er erklärt:
„Dagegen gehören die Goldmünzen Childeberts I. (511—558) und
Theodeberts I. (534—548) derschwerenPrägung an.“ Und das Ergebnis
seiner Betrachtungen zusammenfassend fährt er fort: „Also auch
nach diesen Befunden scheint die Änderung des Münzgewichtes
etwa in den Anfang der 60er Jahre zu fallen.“
Ein Liebhaber logischer Schlußfolgerungen würde nun wohl er-
warten, daß nach diesen Vordersätzen Rietschel zu der Erklärung
kommen müßte, daß ebenso die Lex Salica, weil sie auch seiner Mei-
nung nach das neue Münzrechnungssystem in sich verkörpert, ihre
Fassung nicht vor dem Anfang der 60er Jahre erhalten haben könnte.
Allein Rietschel überrascht uns durch eine neue kunstvolle „An-
nahme“, Bisher haben, wie er vorausschickt, alle Forscher mit der
einzigen Möglichkeit gerechnet, daß die Münzrechnung der Lex
Salica die Folge der Einführung einer leichteren Goldwährung sei.
Aber noch niemand habe daran gedacht, daß auch umgekehrt die
Münzrechnung der Lex Salica die Ursache zur Einführung einer
leichteren Goldwährung gewesen sein könnte. Das ist das Ei des
Columbus. Denn wäre im ersteren Falle die Lex bestimmt erst nach
der Währungsänderung verfaßt, so müßte sie im letzteren Falle
sicher schon vor derselben verfaßt worden sein. Man braucht also
nur die Begriffe der Ursache und der Folge miteinander zu ver-
tauschen, und es verschwinden wie mit einem Zauberschlage alle
Unmöglichkeiten, welche sich bisher der Annahme Rietschels von der
Entstehung der Lex Salica in der Zeit von Chlodwigs Söhnen ent-
gegenstellten. Hatte er noch soeben bekennen müssen, daß die
Goldmünzen Childeberts I. und Theodeberts I. der schweren Prägung
angehören, so kann er alsbald triumphierend versichern: „Halten wir
nun an der Annahme fest, daß der Übergang zur leichteren Aus-
prägung eine Folge des in der Lex Salica festgesetzten Wertverhält-
296 Benno Hilliger.
nisses ist, so würde eine Ansetzung der Lex in die spätere Regierungs-
zeit Childeberts I. und Chlothars I. trefflich dazu stimmen.“
Sich her, waz ist under disem huote? nû zucke in of dä stêt ein
wilder valke in sinem muote. zuck üf den huot, sö stöt ein stolzer
pfäwe drunder. nû zucke in of, da stêt ein merwunder. swie dicke
daz geschiht, so ist ez ze jungest wan ein krä. Es ist die letzte
Kraftanstrengung, das letzte Aufgebot von Beweisen, Gründen und
Schlußfolgerungen, was Jäkel und Rietschel uns hier entgegenhalten.
Man will, um die herrschende Lehre zu retten, uns zumuten, das
Unmögliche zu glauben.
Stammte die Lex Salica, wie diese Forscher zu beweisen suchen,
wirklich noch aus dem 6. Jahrhundert, dann müßte doch ihre Münz-
rechnungsweise mit der der anderen Quellen jener Zeit überein-
stimmen. Von solchen Quellen, die ihr dann zeitlich nahekämen,
besitzen wir immerhin die eine oder die andere. Da ist zunächst der
Codex Euricianus des Westgotenrechts, dessen Entstehung man um
das Jahr 475 sucht. Zu ihm gesellt sich die Lex Burgundionum, die
gleichfalls noch dem ausgehenden 5. Jahrhundert angehört, aber von
König Gundobad (501—515) erweitert wurde und von König Sigis-
mund 517 eine letzte Fassung erhielt. Das sind Quellen verwandter
Art, von denen man zudem behauptet, daß sie nicht ohne Einfluß
auf die Lex Salica geblieben wären, — aber von einer Berührung
im Münzwesen mit ihr finden wir nicht die leiseste Spur. Nur der
solidus ist allen gemeinsam, allein sein Drittel wird in der Lex Salica
triens genannt, während es in jenen beiden übereinstimmend tremissis
heißt. Von Silbermünzen gedenkt nur der Codex Euricianus an einer
einzigen Stelle der siliqua, und vollends von einer durchgeführten
Denarrechnung, wie sie in der Lex Salica erscheint, findet sich bei
ihnen keine Spur.
Nun könnte man einwenden, was bei den Burgunden und Westgoten
in der südlichen Hälfte Galliens gebräuchlich war, braucht es nicht
bei den Franken in der nördlichen gewesen zu sein und umgekehrt.
Wir müßten uns also nach fränkischen Quellen dieser Zeit umsehen.
Nun haben wir glücklicherweise drei Gesetzeswerke fränkischer
Herkunft aus dem 6. Jahrhundert. Es sind dies der Pactus pro tenore
pacis Childeberts I. und Chlothars I. (511—558), das Edikt Chil-
perichs (575—584) und das Edikt Childeberts II. (591—595). Aber
seltsam! Was wir wenigstens in einem von ihnen bestimmt erwarten
müßten, auf dieselbe doppelte Münzrechnungsweise nach Schillingen
Schilling und Denar der Lex Salica. 297
und Denaren zu stoßen wie in der Lex Salica, trifft für kein einziges
zu! Vielmehr erscheinen uns hier dieselben nackten Schillingszahlen
wie in der gleichzeitigen Gesetzgebung der Westgoten und Bur-
gunden. |
Dieses ablehnende Schweigen aller fränkischen Rechtsquellen des
6. Jahrhunderts gegenüber der seltsam abstechenden Rechenweise der
Lex Salica wird aber noch ausdrucksvoller durch die weitere Beobach-
tung, daß man auch hier dem Sprachgebrauch huldigt, das Golddrittel
als tremissis und nicht als triens zu bezeichnen. Im Pactus pro tenore
pacis Childeberts heißt es in $ 6: „si servus minus tremisso invola-
verit“, und noch in der Epistula episcoporum provinciae Turonensis
vom Jahre 567 wird an solcher Ausdrucksweise festgehalten. Erst
bei Gregor von Tours und in den Formeln der folgenden Jahrhunderte
begegnet uns wie in der Lex Salica dafür die Bezeichnung triens.
Soweit wir es verfolgen können, trifft allenthalben die Behauptung
Isidors zu, daß das Drittel eines konstentinischen Schillings von
XXIV Siliquen tremissis hieß. Wenn aber die fränkischen Quellen
von diesem Sprachgebrauch abweichen, so hängt dies eben damit
zusammen, daß sie bereits das Drittel eines leichteren Schillings
im Auge haben, wie er seit dem letzten Viertel des 6. Jahrhunderts
in Gallien aufgekommen ist. Indem nun die Lex Salica sich zu
dieser neuen Ausdrucksweise bekennt, gesteht sie rückhaltlos ein,
daß sie erst aus dieser späteren Periode stammt.
Luschin von Ebengreuth.
Wenn wir noch heute über das ältere Münzwesen der Franken
streiten, so müssen wir Vater Tacitus anklagen, als den unschuldigen
Urheber späterer gelehrter Irrtümer, weil er im 5. Kapitel seiner
Germania erzählt, daß die alten Deutschen römischem Silber vor
römischem Gold den Vorzug gegeben hätten. Das hat zu der Annahme
geführt, als ob es immer so geblieben sein müßte. Die Lex Salica
mit ihrer Doppelrechnung schien das zu bestätigen. Man neigte
immer wieder zu dem Glauben, daß die Denarrechnung älter sein
müsse als die Schillingsrechnung. Wenn Luschin behauptet, daß
diese Meinung, der noch Waitz huldigte, in Deutschland schon
längst aufgegeben worden sei und nur noch in Frankreich geteilt
würde, so ist ihm gewiß entgangen, was jüngst erst Brunner behauptet
und Rietschel ihm voll Begeisterung Be De hat, um
von Jäkel ganz zu schweigen.
Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 8. 21
298 Benno Hilliger.
Ich habe von Anfang an die entgegengesetzte Meinung vertreten
und betont, daß der von Tacitus geschilderte Zustand ein Ende
haben mußte, sobald mit dem reger werdenden Handel größere
Reichtümer ins Land gekommen wären. Bezugnehmend auf die Funde
von goldenem Gerät und Schmuckgegenständen, die man ge-
macht, auf die Wertschätzung des Goldes in der Heldensage und auf
die Nachrichten von Tributzahlungen an gewisse Stämme, kam ich zu
dem Schluß, daß ein solcher Wandel spätestens im Laufe des 3. Jahr-
hunderts eingetreten sein müßte. Zum Zeugnis dafür berief ich
mich schon auf eine Verordnung Valentinians von 375, welcheden Kauf-
leuten bei Todesstrafe verbot, den Barbaren Gold auszuhändigen.
Da sie an der Schwelle der Völkerwanderung erlassen war, glaubte
ich sie auf die Germanen deuten zu müssen.! Auch Luschin schließt
sich dieser Beweisführung an. Er erinnert an die Schatzfunde
römischer Goldmünzen und an die Goldschmuckfunde selber und
beruft sich auf dieselbe kaiserliche Verordnung, um damit zu be-
gründen, daß im 3. und A Jahrhundert unzweifelhaft beträchtliche
Goldmengen aus dem Römerreich nach Deutschland abgeflossen
wären. |
Allein die Lösung des salischen Münzproblems beruhte auf der
Erkenntnis noch anderer Dinge. Es galt Antwort zu finden auf zwei
Fragen, deren eine das Wesen des Schillings der Lex Salica und deren
andere das Wesen des fränkischen Denars betraf. Die Bahn zur
Entscheidung dieser Fragen wurde freigemacht durch Babelon,
welcher zuerst der einfachen Wahrheit Ausdruck gab, daß
bei Römern und Franken Gold und Silber annähernd im gleichen
Wertverhältnis gestanden haben müßten. Damit verband sich für
ihn die Entdeckung, daß die fränkische Denarmünze nichts anderes
als die römische Halbsiliqua wäre.
Hier aber sperrte zum erstenmal die herrschende Lehre über das
Alter und die Herkunft der Lex Salica der freien Forschung den Weg.
Babelon wußte es gar nicht anders, als daß die Lex mitsamt ihrer
Rechnungsweise eines Schillings zu 40 Denaren noch aus der Zeit
Chlodwigs stamme: „Dans la loi Salique, dont la derniere codi-
fication est du temps de Clovis (481—511), les compositions et les
amendes sont fixées en sous d'or et en deniers d’argent: un sou est
donné comme valant quarante deniers.“ Diese Lehre galt es zu
1 Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 193.
Schilling und Denar der Lex Salica. 299
vereinen mit den Ergebnissen seiner numismatischen Forschung,
und das nötigte ihn zu der Annahme, daß die Franken schon lange
vor der Zeit Justins II. (565—578) und des Mauritius Tiberius in
Gallien einen leichten Schilling gekannt und geschlagen hätten,
welcher der 84. Teil des Römerpfundes gewesen wäre und etwa
XX Siliquen gewogen hätte. `
Das Gegenteil zu erweisen, war nicht schwer. Ich berief mich auf
den Goldfund im Grabmal König Childerichs I. (t 481) in Tournay,
welcher aus lauter Goldmünzen römischer und byzantinischer
Herrscher des 5. Jahrhunderts bestanden hatte, und erinnerte
schließlich an die erste selbständige Münzprägung der Franken-
herrscher, welche unter Theudebert I. in Marseille (542--548) und
unter Childebert I. (511—558) noch unverkennbar das konstan-
tinische Gewicht verrät.! Den Übergang zu einer leichteren Schil-
lingsprägung von XXI Siliquen glaubte ich erst in den Jahren 575
bis 579 zu bemerken. Genau dasselbe entwickelt nun Luschin
von Ebengreuth. Auch er beruft sich auf die römisch-byzantinischen
Goldmünzen im Grabe Childerichs I. und das Gewicht der fränkischen
Prägstücke unter Theudebert I. und Childebert I., um darauf den
Schluß zu gründen: „Man darf mit gutem Recht behaupten, daß
die Frankenkönige bis zur Reichsteilung unter Chlothars Söhnen
den konstantinischen Münzfuß bei ihren Ausmünzungen in gleichem
Grade genau wie die Byzantiner bis auf Justinian eingehalten haben,
dessen Solidi bekanntlich selbst bei bester Erhaltung das Gewicht
von 4,55 g nicht mehr erreichen.“ Ebenso setzt er den Übergang
zu einer leichteren Schillingsprägung kaum ein paar Jahre später
als ich, nämlich nach 580, an. Von diesen Dingen wird unten noch
ausführlicher die Rede sein.
Die zweite Frage, von deren Entscheidung die Lösung des salischen
Münzproblems abhing, betraf, wie schon erwähnt, die fränkische
Silbermünze und den Denar der Lex Salica. Schon wiederholt war
die Aufmerksamkeit der Forscher auf die kleinen Silbermünzen
gelenkt worden, denen man bisweilen in fränkischen Gräbern des
6. Jahrhunderts begegnet. Allein niemand wußte recht, was man
mit ihnen beginnen sollte. Die Rechtshistoriker wollten Denare
sehen, weil ihre Auffassung vom Alter der Lex Salica schon für die Zeit
Chlodwigs es verlangte. Denare aber waren es nicht, die hier zutage
! Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 197. 1907. S.4 und 21.
Oh
300 Benno Hilliger.
kamen. Auch diesmal unterwarf sich die Numismatik dem Macht-
gebote der herrschenden Schulmeinung und verzichtete auf das
Recht eigener freier Forschung. Man warf allen Ernstes die Frage
auf, ob es sich bei diesen Münzen nicht um bloße Grabmünzen,
um Talismane oder gar nur um Schmuckstücke handle. Andere
wie Thomas und Petigny wagten wenigstens nicht ihren Münzcharak-
ter zu leugnen und versuchten sie als Teilstücke eines bloßen Denar-
wertes zu erklären. So ging man ängstlich um das Faktum herum,
daß man die erwarteten Denare nicht gefunden hatte. Ja Blancard
und Cumont kamen der herrschenden Lehre noch einen Schritt
weiter entgegen, indem sie in diesen kleinen Münzen wirklich
den Denar der Lex Salica erblicken wollten, von dem 40 auf den
Schilling gehen sollten. Natürlich mußten sie dann die späteren
echten Denare für Doppelstücke erklären.
Es mag vielleicht überraschen, allein den meisten Beifall unter
allen diesen Ansichten fand in der Forschung der Gedanke an
Grabmünzen. Damit war man die unbequemen Störenfriede am
sichersten los. Wie weit verbreitet diese Ansicht war, kann man
am besten daraus ersehen, daß sogar ein Numismatiker von Fach,
wie Luschin von Ebengreuth, ihr bis vor kurzem huldigte. Er schrieb
noch im Jahre 1903 bei Anzeige der Cumontschen Untersuchung
in der Wiener Numismatischen Zeitschrift von diesen Münzen:
„Man hat sie... . als Bruchteile des fränkischen Denars oder der
römischen Siliqua erklärt, was ich jedoch nicht für wahrscheinlich
halte, es dürften wohl lediglich Grabbeigaben gewesen sein. Das
hätte nun allerdings nicht ausgeschlossen, daß dergleichen Silber-
stücke gerade so wie die nordischen Zierbrakteaten, die auch nicht
Münze waren, im einzelnen Fall mit der Wage nach ihrem Gewicht
als Silber an Zahlungs Statt gegeben und genommen wurden.“ Er
sprach ihnen also den Münzcharakter ab und sah sie für bloßen
Grabschmuck an. Ein paar Jahre später, 1907, bei Betrachtung des
Ilanzer Münzfundes! endlich wandelte er seine Ansicht mehr im
Sinne von Blancard und Cumont und dachte an die Möglichkeit,
entweder diese kleinen Münzen selbst als Denare zu erklären oder
im Denar bloß eine Rechenmünze zu erblicken.
Nur Prou hatte sich entschieden gegen solche Erklärungsversuche
gewandt. Er sah in diesen Fundstücken die laufende Silbermünze
I! Neues Archiv Bd. 33 S. 458.
Schilling und Denar der Lex Salica. 301
der in Gallien noch herrschenden römischen Währung und erklärte sie
für Teile des Miliarense, ohne sie ihrem Wert oder Namen nach genauer
zu bestimmen. Ich schloß mich dieser Ansicht an, indem ich in ihnen
Teile der Siliqua sah, denen ich später eine bestimmtere Deutung
auf das As und seine Vielheiten gab. Auch ihren Namen entdeckte
ich schließlich in den fränkischen Quellen des 6. Jahrhunderts, es
sind die argentei und argentei minuti Gregors von Tours und des
Ämtertraktats.
Prou mußte noch zur Verteidigung dieser Ansicht auf den Um-
stand Gewicht legen, daß man die 11 Münzen von Herpès nicht im
Mund, sondern in der Hand des Toten gefunden hatte. Inzwischen
hat der Fund von Narbonne, auf den ich in meiner vorigen Arbeit
die Aufmerksamkeit lenkte, den letzten Zweifel zerstreut. Denn
hier fand man 5 solcher Münzen, die nicht aus einem Grabe stammten,
und die sich durch Bild und Namenszug der Herrscher als fränkische
Prägstücke aus der Mitte des 6. Jahrhunderts auswiesen. Man sah
nachgerade ein, daß sich der Gedanke an Grabmünzen wissenschaft-
lich überlebt hatte. Kaum daß Rietschel noch an ihn zu erinnern
wagt mit der mystischen Bemerkung: „Sollte nicht die königliche
Provenienz dieser kleinen Silbermünzen erklären, daß man sie mit
Vorliebe als Grabbeigaben verwendete?“ Auch das fachmännische
Urteil Luschins von Ebengreuth wandelte sich endlich nach meiner
Intuition, und von diesen Münzen sprechend erklärt er jetzt: „Sie
waren jedoch nicht bloße Schmucksachen, sondern hatten Münz-
eigenschaft.“
Diese schon 1903 von mir verfochtene Auffassung brachte mich
direkt zu der Erkenntnis, daß die Franken im 6. Jahrhundert
überhaupt noch keine Denare hatten. Es war dies eigentlich keine
neue Wahrheit, sondern eine schon längst gemachte Beobachtung.
Aber bisher hatte sie noch niemand in dem Sinne auszusprechen
gewagt, aus Furcht, mit der Lehre der Rechtshistoriker vom Alter
der Lex Salica in Konflikt zu kommen. Ich konnte mich auf das
Ergebnis der Münzfunde berufen, daß wir den ersten uns erhaltenen
Denar in einem Prägstück zu sehen hätten, welches man König
Charibert II. (629/30—632) zugewiesen hat, daß wir auch aus den
nächsten Jahrzehnten nur ganz vereinzelte Stücke besitzen, und daß:
die Hauptmasse der Denare erst dem Ausgang des 7. und dem Beginn
2? Historische Vierteljahrschrift 1903. S. 200. 1907. 8.22 und 49.
302 Benno Hilliger.
des 8. Jahrhunderts angehört. Damit deckte sich die Beobachtung,
daß auch in den schriftlichen Quellen der Ausdruck Denar für die
Silbermünze erst im Laufe des 7. Jahrhunderts auftritt und dem 6. Jahr-
hundert noch unbekannt zu sein scheint. Weiter hob ich hervor, daß auch
die Bezeichnung dinarius für die jüngere Silbermünze der Merowinger-
zeit wiederum durch gelegentliche Münzaufschriften verbürgt ist.
Damit waren die Grundlagen für den Beweis gewonnen, daß die
Lex Salica in der uns vorliegenden Gestalt nicht mehr dem 6. Jahr-
hundert oder gar der Zeit König Chlodwigs angehören kann. Schilling
wie Denar sprachen beide dagegen, daß dieses möglich wäre. Ich
folgerte daraus, daß wir den Ursprung der Lex erst im 7. Jahrhundert
etwa unter König Chlothar II. (613—629) zu suchen hätten, von
dessen Gesetzgebungstätigkeit uns noch die Einführungsworte
verschiedener Volksrechte erzählen, welche Brunner als den Rest
eines verschollenen merowingischen Königsgesetzes erklärte. Doch
machte ich gleich darauf aufmerksam, daß in der uns vorliegenden
Gestalt die Lex Salica schwerlich schon aus dieser Zeit rühren kann.
Nicht nur die handschriftliche Überlieferung der Lex, welche nicht
über das 8. Jahrhundert zurückgeht, sondern vor allem der Gleich-
laut der häufig angefügten Königslisten, welche bis an den Ausgang
der Merowingerzeit reichen, und die Auskünfte einzelner Hand-
schriften über ihr Alter oder ihren Ursprung scheinen das zu ver-
wehren. Vor allem aber verbietet dies die münzgeschichtliche Be-
obachtung, daß die massenhafte Ausprägung von Denaren, welche
die Vorbedingung für das fast in allen Handschriften durchgeführte
Denarrechnungssystem bildet, erst spät in der zweiten Hälfte des
7. und zu Beginn des 8. Jahrhunderts erfolgte.
Es ist bekannt, wie man diese Ausführungen befehdete. Vor
allem sträubte man sich gegen den Gedanken, auf einen älteren
Ursprung des Denars verzichten zu müssen. Denn der Denar erscheint,
wie man selber hervorgehoben, aufs innigste mit der Überlieferung der
Lex in allen ihren Rezensionen verwachsen. Selbst in den wenigen
Handschriften, welche nur die Schillingsrechnung kennen, schiebt
sich der Denar an einzelnen Stellen schon so sehr in den Vorder-
grund, daß man ihn nicht ohne weiteres beiseite rücken kann, ohne
die gesamte Überlieferung anzutasten. Damit wären aber die
Grundlagen unseres ganzen rechtsgeschichtlichen Aufbaues er-
schüttert, weil der Denar mit gewissen Rechtsgewohnheiten zu-
sammenhängt, die man für uralt halten möchte.
Schilling und Denar der Lex Salica. 303
Wie stellt sich nun Luschin zu diesen Fragen und diesen Be-
weisen? Die Antwort, die er als Numismatiker geben muß, lautet
gleichfalls, daß wir im fränkischen Denar erst eine Münzschöpfung
des 7. Jahrhunderts zu erblicken haben. Auch die Beweisgründe sind
dieselben, wie bei mir. Er beruft sich auf das Ergebnis der Münzfunde.
Der Denar Chariberts II, gilt ihm als erster Beleg. Er betont, „daß
Stücke aus der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bisher recht selten
sind“, und fügt hinzu: „sie werden häufiger in der zweiten Hälfte,
die große Mehrzahl von ihnen scheint aber den ersten Jahrzehnten
des 8. Jahrhunderts anzugehören“. Er hebt als die Merkmale dieser
neuen Münzgattung die veränderten Münzbilder, die derbere Schrift,
den dickeren Schrötling und das von mir betonte höhere Gewicht
hervor und bezieht sich für ihre Benennung als Denare gleicher-
weise auf die erwähnten Münzaufschriften.
Damit muß sich Luschin natürlich auch zu meinen Hauptthesen
bekennen. Er erklärt, „daß alle bekannten fränkischen Silber-
münzen des 6. Jahrhunderts für den Denar der Lex Salica viel zu
leicht sind, der ja der vierzigste Teil eines Goldsolidus war“, und
gibt weiter zu, daß der konstantinische Solidus, nach dessen Fuße
die Franken bis gegen 580 geprägt hätten, zu schwer gewesen sei,
als daß man 40 Denare auf ihn rechnen konnte. Also muß auch
nach seiner Ansicht das Münzwesen der Lex Salica einen späteren
Ursprung gehabt haben.
Dadurch sieht sich Luschin auch auf die Zeit Chlothars II. oder
Dagoberts gewiesen. Hier aber trennen sich unsere Wege und unsere
Beweisgründe. Luschin glaubt selbständig den vermißten Nachweis
erbringen zu können, daß unter einem dieser beiden Herrscher das
ganze Münzsystem der Lex Salica mit einem Schlage geschaffen
worden sei, während ich erst eine langsame Entwickelung daraufhin
wahrzunehmen glaube. Folgen wir einmal seinen Darlegungen.
Was Luschin über die fränkischen Goldmünzen ausführt, ist der
wichtigste und interessanteste Teil seiner Arbeit. Es sind hier in
der Hauptsache die Ergebnisse eigener Forschung, die er vorzutragen
hat.
Bisher hatte man angenommen, daß die Franken im letzten
Drittel des 6. Jahrhunderts ihr Schillingsgewicht sofort von XXIV
auf XXI Goldsiliquen herabgesetzt hätten. Luschin aber zeigt
das Gegenteil. Er nimmt die alte Entdeckung Deloches wieder auf,
der schon 1884 die Wertzeichen zweier Golddrittel auf die Zahl von
304 | Benno Hilliger.
71, Siliquen gedeutet hatte, und schafft noch ein drittes Belegstück
dafür herbei. Er schließt daraus auf die Existenz eines Schillings
zu 221, Siliguen, wenn man auch Prägstücke dieser Art bisher noch
nicht nachgewiesen habe.
Ich halte diese Annahme für richtig und glaube, daß mit diesem
Nachweis ein ganz neues Licht auf die numismatischen Vorgänge
im Frankenreiche fällt. Denn bisher ist man wohl mehr oder minder
der Meinung gewesen, daß die Franken ihr Münzwesen selbständig
gemodelt hätten. Diese Ansicht wird sich nunmehr schwerlich auf-
rechterhalten lassen. Denn der Münzfuß eines Schillings von 221,
Siliquen kommt um diese Zeit auch in anderen weit entfernten
Provinzen des byzantinischen Weltreichs vor. Ich war schon früher
vermutungsweise auf denselben gewiesen worden und konnte mich
für sein Dasein auf eine Papyrusurkunde aus Ägypten vom Jahre
572 berufen.” Nach meinen letzten Beobachtungen aber glaube
ich sogar annehmen zu müssen, daß dieses Schillingsgewicht von
2214 Siliquen später die vornehmste Grundlage der arabischen Gold-
prägung geworden ist,? deren Solidus den Namen dinar erhielt
und als mancusus, dinarius oder veri auri dinarius.im 8. und 9. Jahr-
hundert das ganze Abendland überschwemmte.
Die zweite Entdeckung Luschins, deren Ehre ihm allein gebührt,
ist der Nachweis eines Schillings von XX Goldsiliquen. Es ist ihm
gelungen, eine ganze Reihe von Münzen mit Bild und Namen byzan-
tinischer Kaiser des 6. und 7. Jahrhunderts zusammenzustellen,
welche auf der Rückseite statt des bekannten CONOB die Buch-
staben BOXX, in einem Falle auch OBXX tragen. Es sind dies zwei
Stück von Justinian (527—565), 1 von Justin II. (565—578), 1 von
Phokas (602—610), 1 von Heraklius (610—613) und 10 von Heraklius
mit Konstantin (613—641). Sie alle zeigen, soweit man es kennt,
ein Gewicht, welches sich dem Normalgewicht von XX Siliquen
oder 3,79 g mehr oder minder nähert, ohne es zu überschreiten.
Danach hat die Deutung Luschins allerdings sehr viel für sich,
ı Hist. Vierteljahrschrift 1906. S. 10.
3 Die arabischen Glasgewichte, welche viel sorgfältiger gearbeitet sind
als die byzantinischen, weisen während des 8. Jahrhunderts für den Dinar
ein Gewicht von 66 selten 65 für den halben Dinar von 33 und für den
Dritteldenar von 22 englischen Troygrain, d.h. von 4,276 (4,211), 2.138 und
1,425 g auf, während 22 ", Siliquen normal 4,26 g wiegen sollten. S. Lane-
Poole Catalogue of arabie glass weights in the British Museum. London 1891.
= a E
Schilling und Denar der Lex Salica. 305
daß die Buchstaben XX der Aufschrift die Siliquenzahl be-
deuten soll.
Wo ist der Ursprung dieser Münzen zu suchen? Im Gegensatz
zu Wroth!, der sie den wirklichen Münzen jener Herrscher einordnet,
erklärt Luschin sie für Nachprägungen. Gern möchte er sie den
Franken zuweisen, doch muß er zugeben, daß ihr fränkischer Ur-
sprung nicht bewiesen sei.
Um so wertvoller erscheint ihm daher die Tatsache, daß man auch
auf einigen Schillingen unzweifelhaft fränkischer Herkunft diese
Wertzahl XX entdecken könne. Er führt im ganzen 3 oder 4 Stück? an,
die teils aus Viviers, teils aus Marseille stammen und dazu Bild wie
Namen des Mauritius Tiberius, Chlothars II. und Dagoberts I. tragen.
Dieser Entdeckung mißt Luschin eine große Bedeutung bei. Er
meint, daß man im ersten Jahrzehnt des 7. Jahrhunderts oder wenig-
stens noch unter der Regierung Chlothars II. (613—629) diese
Abschwächung des Solidus auf ein XX Siliquengewicht vorgenommen
habe. Damit glaubt er den Schilling der Lex Salica, der zu 40 Denaren
gerechnet wurde, entdeckt und zeitlich festgelegt zu haben. Gleich-
zeitig mit der Herabsetzung des Schillings auf XX Siliquen hätten
die Franken nun auch den Denar eingeführt. „Die Schaffung des
Denars“, sagt er, „hängt nämlich mit der Einführung von Solidi
zu XX Siliquen eng zusammen, sie war ein Versuch zur Besserung
der unbefriedigenden Münzzustände.“ Diesen Gedanken wieder-
holend bemerkt er noch an einer zweiten Stelle: „Die Münzreform,
die unter König Chlothar II. oder Dagobert I. erfolgte, knüpfte an
die Herabsetzung des Solidus auf XX Siliquen an und sollte dreierlei
dem Frankenreiche bringen: den Übergang von der Gold- zur Doppel-
währung, die Abschaffung der Siliqua, die reine Kreditmünze ge-
worden war, und 3. als Ersatz eine neue Silberwertmünze vom halben
Nennwert der Siliqua, den fränkischen Denar, der bei Geldzahlungen
das immer seltener werdende Gold ersetzen sollte.“
Die Behauptung von dem inneren Zusammenhang zwischen der
Herabsetzung des Schillings auf XX Siliquen und der Schaffung
des Denars ist so wichtig, daß man erwarten dürfte, sie auch be-
wiesen zu sehen. Doch Luschin hat dies nicht getan und konnte es
! W. Wroth, Catalogue of the Imperial Byzantine coins in the British
Museum Vol I (London 1908) p. 186 no. 14. und 187 no. 25.
3 Luschin a. a, O. 8.38. Die Dagobertmünze nur auf S. 90 (Erklärung
der Tafel no. 6). ;
306 Benno Hilliger.
wohl auch nicht. Scheint er doch selbst die Unzulänglichkeit seines
Gedankens herauszufühlen, wenn er, ihn gleichsam wieder einschrän-
kend, nur von einem „Versuch“ zur Besserung der unbefriedigenden
Münzzustände spricht. Eine Notwendigkeit, daß der Denar nur als
Gegenstück einer Goldmünze von XX Siliquen gedacht werden
könne, ist gewiß nicht einzusehen.
Nun spricht aber ein gewichtiges Bedenken gegen Luschins
ganze Behauptungen, der Umstand nämlich, daß noch der Sohn
und der Enkel Chlothars II. bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts
gerade in jenen südgallischen Münzstätten von Marseille, Arles und
Viviers fortfuhren, Schillinge und Drittelstücke nach dem XXI-Sili-
quenfuße zu schlagen. Wie wäre dies denkbar gewesen, wenn
damals schon die Lex Salica, in unserer heutigen Fassung vorlag
und wie Luschin meint kraft einer Satzung dieser Könige die Be-
rechnung des Schillings zu 40 Denaren oder Halbsiliquen verlangt
hätte? Diese Könige hätten mit einem solchen Verfahren ihr
eigenes Werk der Münzreform wieder zerstört, und die Rechnungs-
weise der Lex Salica hätte sich gar nicht einbürgern können.
Das ist ein so tiefgreifender Widerspruch, daß er die Thesen
Luschins ernstlich gefährdet. Doch wie steht es denn um den von ihm
erbrachten Nachweis, daß man zur Zeit Chlothars oder Dagoberts
in Marseille und Viviers wirklich zur Ausprägung von Schillingen
nach dem XX-Siliquenfuße geschritten sei?
Da muß sich zunächst unsere Aufmerksamkeit auf einen Umstand
lenken, den Luschin nicht beachtet hat, der mir aber nicht unwesent-
lich erscheint. Daß nämlich die von ihm beigebrachten Belegstücke
fränkischer Herkunft sich von den anderen ungewisser Herkunft,
die Bild und Namen der Kaiser tragen, fast in allen Merkmalen
unterscheiden. Die letzteren verraten aufs deutlichste noch die
Traditionen byzantinischer Prägekunst. Sie zeigen, wie es scheint,
regelmäßig das Bild des Herrschers en face. So war es nur bei den
ersten Frankenmünzen der Fall, deren Gepräge das Bild Theude-
berts und des Mauritius Tiberius zeigt. Doch auch hier findet
sich schon die Neigung, zu einer Darstellung en profil überzugehen,
welche einer roheren Kunstübung weniger Schwierigkeiten bot.
Diese Stilform beherrscht die merowingische Prägung des 7. Jahr-
hunderts schon vollkommen, und wenn man gelegentlich davon ab-
weicht, ist die Linienführung eine viel rohere. Jene Münzen ungewisser
Herkunft aber stammen überwiegend erst aus der Zeit des Heraklius
Schilling und Denar der Lex Salica. 307
und Konstantin (613—641), wo man diese Darstellungsweise und
die Kunst einer feineren Linienführung in Gallien bereits verlernt
hatte. Man braucht sie nur mit den Münzen Chlothars II. und
Dagoberts I. zu vergleichen, um auch als Laie auf den ersten Blick
zu sehen, daß hier eine ganz anders geartete Kunst zu uns spricht.
Noch auffälliger aber ist, daß allen diesen fränkischen Münzen,
auf welche Luschin Bezug nimmt, die charakteristische Aufschrift
BOXX, welche jene Kaisermünzen tragen, fehlt. Auch die Mar-
seiller Mauritius Tiberius-Münze weiß nichts davon.
Aus allen diesen Merkmalen möchte ich schließen, daß die BOXX-
Münzen unmöglich fränkischen Ursprungs sein können, wie Luschin
anzunehmen scheint.
Aber weiter! Die wirklichen Frankenmünzen, auf die sich Luschin
beruft, tragen ihre Wertzeichen an ganz anderer Stelle als jene
Pseudokaisermünzen, nämlich direkt unter dem Balken des Kreuzes
oder den Buchstaben des Münzortes, nicht aber am unteren Rande.
Blickt man näher zu, so bemerkt man, daß auch jene Wertzahl XX
nicht so deutlich und einwandfrei auf ihnen steht, wie Luschin meint.
Sein erstes Beispiel (Prou no. 1345: Mauritius Tiberius, Viviers)
zeigt XX’, sein zweites (Prou no. 1380: Chlothar, Marseille) X.X,
sein drittes (Prou no. 1384: Chlothar, Marseille) :: :: und endlich
sein viertes (Prou no. 1394: Dagobert, Marseille) XX im Felde.
Diesen Punkt oder Strich neben der XX hat man bisher immer als
eine I gedeutet, und ich weiß nicht, ob man von dieser Deutung
abgehen darf. Denn wir finden diesen Punkt gelegentlich auch auf
den Drittelstücken mit der Wertzahl VII, z. B. Prou no. 1347 (Chlo-
thar II., Viviers) als v-- und Prou no. 1387 (Chlothar II., Marseille)
als --v, wo er unzweifelhaft die Bedeutung der Zahl I hat. Auch
darf man nicht übersehen, daß die BOXX Münzen, soweit sie in
Abbildung vorliegen, einen solchen Punkt neben der Wertzahl XX
nicht aufweisen. Zudem wiegt die Dagobertmünze (Prou no. 1394)
3,85 g, wäre also bei 20 Siliquen nicht unerheblich übermünzt.
Ebenso zweifelhaft erscheint es mir, ob man die 8 Punkte auf der
Münze Chlothars II. (Prou no. 1384) wirklich als eine „aufgelöste“
XX deuten darf. Wenigstens auf den Drittelstücken desselben
Herrschers in derselben Münzstätte bedeuten die Punkte "rs,
(Prou no. 1382 und 1388) bestimmt nicht XV, sondern VII Siliquen.
Dazu kommt, daß in Marseille seit der Mitte des 7. Jahrhunderts auf
den vollen Schillingsstücken Sigeberts III., Childerichs II. und Childe-
308 Benno Hilliger.
berts III. an der entsprechenden Stelle ein neues System von 6
Punkten »•* e e e oder + e e oder + e — e erscheint, welches
nicht mehr die Siliquenzahl bedeuten kann,
Nach alledem erscheint der Versuch Luschins, eine Goldprägung
nach dem XX-Siliquenfuße im Frankenreiche schon für die Zeit
Chlothars II. oder Dagoberts I. festzustellen, mißlungen. Die wenigen
von ihm angeführten Belegstücke aus fränkischen Münzstätten
beruhen auf einer irrtümlichen Lesung ihrer aufgeprägten Wert-
zeichen. Wir haben es auch bei ihnen noch mit Schillingen zum
XXI-Siliquenfuß zu tun, nach dem man im südlichen Gallien bis um
die Mitte des 7. Jahrhunderts fortlaufend weiter geprägt hat.
Nur eine einzige Münze habe ich gefunden, die wirklich die Wert-
zahl XX zu tragen scheint, es ist dies aber ein Solidus erst von
Sigebert III. (634—656)!, unter dem auch in Marseille die Siliquen-
ziffer bereits zu verschwinden beginnt.
Das wichtigste Bedenken aber, welches gegen die vermeintliche
Entdeckung Luschins spricht, ist die Beschaffenheit der goldenen
Drittelstücke. Einem Schilling von XX Siliquen müßte ein Gold-
drittel von 63⁄4 Siliquen gegenüberstehen. Berechnet doch auch die
Lex Salica mit einer später noch zu erwähnenden Ausnahme den
triens zu 131, Denaren. Nach solchen Drittelstücken aber sehen
wir uns vergebens um. Denn gerade in den südgallischen
Münzstätten, in denen Luschin die Belege für seinen
Schilling von XX Siliquen sucht, tragen die Drittelstücke
durchgängig die Wertzahl von VII Siliquen. Nun ist es ja
richtig, daß in den Gebieten des mittleren und westlichen Franken-
reichs so ziemlich allenthalben die Wertaufschriften auf den Gold-
münzen fehlen. Allein für Luschin gestaltet sich dadurch das Er-
gebnis nur noch ungünstiger, denn das Gewicht der fränkischen
Herrschermünzen ist hier im Durchschnitt noch schwerer als in den
südgallischen Münzstätten, ja würde in den meisten Fällen be-
sonders unter Dagobert I. (623—639) und Charibert II. (629—631)
für den XX-Siliquenfuß eine Übermünzung bedeuten $
1 Prou no. 1403 wiegt 3,68 g. Da dieser Fund vereinzelt steht, ist es
vielleicht nicht einmal ausgeschlossen, daß es sich hierbei um einen Zahlen-
irttum für XXI handelt. Zahlenirrtümer auf fränkischen Münzen sind auch
sonst nachweisbar.
! Vgl. die Liste bei Luschin S. 32 wo für Chlothar II von 4 Stück 1, für
Dagobert I von 9 Stück 6 und für Charibert II von 6 Stück allein 4 über-
münzt sein müßten!
Schilling und Denar der Lex Salica. 309
So erweist die Entdeckung Luschins in allen Stücken ihre Un-
zulänglichkeit. Wir haben nicht den leisesten Anhalt dafür, daß man
im Frankenreiche schon in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts
einen Schilling von XX Siliquen Goldgewicht geprägt oder als
Währung eingeführt hätte. Vielmehr spricht der Münzbefund da-
gegen und weist mit aller Deutlichkeit auf einen Prägungsfuß zu
XXI Siliquen.
Wo bleiben dann aber die BOXX-Münzen mit dem Kaiserbild?
Ihre Herkunft ist völlig ungewiß. Ich wage es nicht zu entscheiden,
ob Luschin mit seiner Behauptung, daß es sich hierbei um barbarische
Nachprägungen handle, recht hat. Sollte dies aber der Fall sein,
dann möchte ich an einen italischen Ursprung dieser Münzen denken.
Denn gerade bei den Langobarden stoßen wir auf die ersten Spuren
eines Schillings zu XX Goldsiliquen. Ich erinnere an die Glosse
zum Langobardenrecht des Codex Cavensis: „Siliqua id est vicesima
pars solidi ab arbore cuius semen est vocabulum tenens“, und daß
hier kein Irrtum vorliegt, zeigt die Wiederholung dieser Zahlangabe
an einer anderen Stelle dieser Glosse. Heute zweifle ich nicht
mehr daran, daß die Glosse mit dieser Bemerkung an alte Überliefe-
rung anknüpft. Ich habe auch bereits darauf hingewiesen?, daß
das Bußzahlensystem des Langobardenrechts gewisse Berührungen
mit dem fränkischen zeigt. Für den Gasinden hat sich ein Wergeld
von 200 Schillingen herausgebildet, welches von dem ursprünglichen
Freienwergeld der Harimannen zu 150 Schillingen abgespaltet
worden ist. Wir bemerken diese Vorgänge bereits im Edictus Rothari,
der aus dem Jahre 643 stammt. Damit verträgt sich vollkommen
die von Luschin festgestellte Tatsache, daß die ersten BOXX Münzen
noch das Bild Justinians (f 565) zeigen, daß aber die Mehrzahl ihrer
Stücke das Doppelbildnis des Heraklius und Konstantin (613—641)
trägt. Allerdings eroberte Alboin Italien erst 568, allein nach den
Behauptungen der Numismatiker ist eine Nachprägung von Münzen
mit dem Bilde eines Kaisers auch nach dessen Tode nicht ungewöhn-
lich. Anderseits begegnen uns Goldmünzen mit dem Bilde lango-
bardischer Herrscher erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts,
also zu einer Zeit, wo die BOXX Münzen anscheinend wieder ver-
schwunden sind.
! Mon. Germ. LL IV p. 655 no. 104 und 657 no. 163. Ebenso Glossarium
Matritense no. 63: siliqua vicesima pars solidi est (Mon. Germ. LL IV. S. 652).
3 Hist: Vierteljahrschrift 1903. S. 496 f.
310 Benno Hilliger.
Was bedeutet nun aber unsere Feststellung, daß die Franken von
Chlothar II. (584—629) bis Sigebert III. (633/4—656) nach dem
XXI-Siliquenfuße geprägt haben? Sie beweist, daß für eine so um-
fassende Münzreform, wie sie Luschin König Chlothar II. oder Dago-
bert I. zuschreiben möchte, noch keine Möglichkeit besteht. Sie
beweist, daß das Münzrechnungssystem der Lex Salica, welches nur
einen Schilling zu 40 Denaren kennt, damals im Frankenreich noch
gar nicht existierte. Sie beweist, daß die Franken, die damals schon
Denare prägten, ihren Schilling etwa bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts
noch zu 42 Denaren gerechnet haben müssen. Die Spur einer solchen
Rechnungsweise ist uns, wie ich schon früher betont habe, in Titel 4, 1
der Lex Salica erhalten, wo mehrere Handschriften die Gleichung
eines halben Triens mit 7 Denaren kennen.
Die Rechnungsweise des Schillings zu 40 Denaren oder XX Sili-
quen kann also frühestens um die Mitte des 7. Jahrhunderts in
Frankreich aufgekommen sein. Sie war nach dem, was wir oben ge-
sehen haben, nicht aus ureigener fränkischer Wurzel entsprossen,
sondern aus Oberitalien von den Langobarden herübergekommen.
Allein diese Entlehnung betraf nur den Wert des Schillings zu XX
Goldsiliquen, während der Denar fränkischen Ursprungs gewesen
zu sein scheint. Erst so wird uns das Entstehen dieser seltsamen
Rechnungsweise verständlich, die schon Grote als die größte Un-
begreiflichkeit erschien, weil man eine Obereinheit in 40 Untereinheiten
geteilt habe und dennoch fortfuhr, den Nachdruck auf die Ausmünzung
der goldenen Drittelstücke zu legen, ohne auch Mittel zu geben, den bei
der Teilung von 40 durch 3 übrigbleibenden Bruch zahlbar zu machen.
Wir kommen nun zu den Ausführungen Luschins über die Silber-
münzen. Hier besteht ja eine erfreuliche Übereinstimmung unserer
Ansichten bezüglich der Hauptpunkte, daß die Franken in Toxan-
drien sich häufig noch der alten Römerdenare bedienten, daß sie
dann im 6. Jahrhundert eine Gattung sehr kleiner und leichter
Silbermünzen führten, und daß sie sich endlich im 7. Jahrhundert
den Denar schufen.
Aber in Einzelheiten gehen auch hier unsere Ansichten auseinander.
Das zeigt sich gleich bei der Berechnung des Silberwertes der Siliqua.
Luschin schließt sich zwar im Grunde meinen Ausführungen an,
er bevorzugt dasselbe Quellenzeugnis, welches von mir in den Vorder-
grund geschoben wurde, allein er versucht einige Korrekturen an-
zubringen, die das Ergebnis abschwächen.
A
u m
Schilling und Denar der Lex Salica. 811
Ich hatte das Normalgewicht für die Siliqua auf !/,, Unze oder
2,7288 g Silber berechnet. Das würde ein Wertverhältnis von
1 : 14,4 zwischen Silber und Gold ergeben. Ich hatte dasselbe mit
Queipo, Friedländer und anderen aus einer Verordnung der Kaiser
Honorius und Arcadius vom Jahre 397 herausgelesen, welche erlaubt,
daß bei Zahlungen an den Staatskassen das Pfund Silber mit 5 Solidi
beglichen werde. Diese Verordnung kehrt 534 im Codex Justinianeus
wieder. Luschin wendet ein, daß damit noch nichts für die lange
Zwischenzeit von 397 bis 534 bewiesen sei. Gewiß sind damit nicht
alle und jede Kursschwankungen ausgeschlossen, allein Luschin hat
übersehen, daß sich jene Verordnung doch auch im Codex Theodo-
sianus vom Jahre 438 vorfindet.
Nun macht er den Einwurf, daß es sich hier um eine Gleichung
zwischen gemünztem Gold und ungemünztem Silber handle.
Er schließt daraus, daß der Goldsiliqua ein Wert von 2,73 g un-
gemünzten Silbers entsprochen habe. Es wäre dies nicht aus-
geschlossen. Die Stelle lautet: „Iubemus ut pro argenti summa,
quam quis thesauris fuerat illaturus, inferendi auri accipiat facul-
tatem, ita ut pro singulis libris argenti quinos solidos inferat.“ Allein
es ist auch eine andere Deutung möglich, daß es sich hier um Silber-
geld handelt, welches bei größeren Zahlungen nach dem Gewicht
genommen wurde. Auch Mommsen glaubte dieselbe Wertgleichung
bei Ammian zu finden in der Angabe, daß Julian seinen Soldaten
5 Goldstücke und 1 Pfund Silber versprochen habe. Sollte man
aber die Soldaten in ungemünztem Silber ausgezahlt haben, oder gab
man ihnen nicht vielleicht die Miliarensien, deren Namen man sogar
mit diesen militärischen Belohnungen in Verbindung brachte?
Erinnern wir uns daran, daß man noch jüngst im Lager von Lauriacum
eine größere Zahl solcher Münzen gefunden hat.
Dem naheliegenden Einwande, daß bei Richtigkeit seiner An-
nahme die Silbermünzen dieser Periode, d.h. von Julian bis Justinian,
noch erheblich schwerer gewesen sein müßten, als sie wirklich sind,
versucht Luschin mit der Erklärung zu begegnen, daß die Silber-
siliqua von Haus aus bloße Kreditmünze gewesen wäre, die 2,73 g
ungemünztes Silber nur bedeutet, aber sicher nicht enthalten hätte.
Sie dürfte anfänglich, wie er sagt, als bessere Scheidemünze mit
mäßigem Gewinn ausgegeben worden sein, verfiel aber mit zunehmen-
der Not des Staatsschatzes bald der Verschlechterung. Ja, er möchte
auf eine Almarcoprägung schließen, welche auf einen gewissen
312 Benno Hilliger.
mittleren Durchschnitt aufgebaut ist und das Untergewicht der einen
Stücke durch das Übergewicht der anderen ausgleicht.
Daß die Siliqua ursprünglich nichts anderes war als ein Goldgewicht,
der 1728. Teil des Römerpfundes, der nur zu klein gewesen sei, um
ihn noch in Gold auszuprägen, hatte ich fast mit denselben Worten!
ausgesprochen wie Luschin. Ebenso geschah meine Berechnung
des Normalgewichtes für den Silberwert der Siliqua (2,7288 g) unter
der bestimmten Voraussetzung, daß sich das Wertverhältnis von
14,4 : 1 für Gold und Silber bis auf Justinian unverändert erhalten
habe. Ja, noch jüngst? wies ich erneut darauf hin, daß das Gewicht
der Siliqua als Silbermünze vom jeweiligen Stande des Wertverhält-
nisses abhänge.
Auch darüber, daß dieses errechnete Normalgewicht nur einen
ideellen Wert habe und den Fundmünzen nur im seltensten Fall
entsprach, war man sich bei dieser Münzgattung einig. Nur darin
bestand eine Verschiedenheit der Ansichten, ob man sich bej der
Bestimmung des Normalgewichtes an das mittlere oder an das
Durchschnitts- oder an das Höchstgewicht der Fundstücke zu halten
habe. Ich teilte die letztere Ansicht, deren Richtigkeit noch jüngst
G. F. Hill für die Siliqua am Funde von Grovely Wood bestätigt
fand.
Unter diesem Gesichtspunkt habe ich auch das Fundgewicht
jener Silberprägungen mit dem Bildnis Justinians und den Wert-
zeichen CN, PKE und PK betrachtet, was Luschin mir zum schweren
Fehler anrechnet. Doch irrt er: ich habe das Normalgewicht dieser
Münzen durchaus nicht aus ihrem Fundgewicht abgeleitet, sondern
aus ihren Wertzeichen abgelesen und nur dieses Ergebnis mit den
Fundgewichten verglichen.? Mein Verfahren läuft dabei auf das-
selbe hinaus wie die Beobachtung von Hill, weil auch ich das
Normalgewicht in der Nähe des Höchstgewichtes der Fundstücke
suchte. Was Luschin aus Fundstücken seiner Sammlung als Gegen-
beweis zusammenstellt, widerspricht gerade dieser Regel in keiner
Weise, weil er auch nicht ein Beispiel beibringen konnte, wodurch
das von mir errechnete Normalgewicht überschritten worden wäre.
So scheint mir, daß das, was Luschin sehr dehnbar eine Almarco-
prägung mit zunehmender Verschlechterung des Münz-
! Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 181.
3 Hist. Vierteljahrschrift 1909. S. 165,
® Hist. Vierteljahrschrift 1907. S. 115.
Mn
Schilling und Denar der Lex Salica. 813
fußes nennt, im Grunde genommen nur die von Hill gemachte
Beobachtung bestätigt.
Werfen wir unter diesem Gesichtspunkt noch einen Blick auf die
römische Silbermünze. Eine Almarcoprägung besseren Stiles hat zu-
zeiten auch im Römerreiche bestanden. Die Silberdrachmen Diocle-
tians, die laut Aufschrift als (CG Libra ausgebracht sind und ihr
Normalgewicht von 3,411 g nach oben wie unten weit genug über-
schreiten, können dafür als Beleg dienen. Das war aber in einer
Zeit, wo die Goldprägung noch nicht geordnet war und Silbergeld als
Wertmünze diente. Mit der Einführung der Solidusprägung unter
Konstantin wurde dies anders. In Rom und Byzanz lief nun das
Streben der staatlichen Finanzpolitik darauf hinaus, das Silber aus
dem Verkehr zu verdrängen und das Gold an seine Stelle zu setzen.
Das ließ sich freilich nicht mit einem Schlage erreichen, denn im
Volk bevorzugte man noch immer das Silber und war mißtrauisch
gegen die neue Goldmünze. Deshalb machte es Schwierigkeiten,
den Kurs des Goldes zu halten. Wir erinnern uns der Verordnung
Valentinians III. von 445, welche verbot, daß der Solidus, für den
der Wechsler 7200 Nummi zu geben hatte, unter 7000 Nummi in
Zahlung genommen werde. Trotzdem sank der Wert des Solidus
von Theodosius (438) bis Justinian (534) von 300 auf 240 Unzen Bronze.
Wir spüren diesen Vorgang noch an einer anderen wichtigen
Erscheinung. Die Schatzfunde des 4. und beginnenden 5. Jahr-
hunderts bestehen zum guten Teil noch aus Silbermünzen. Später
überwiegt darin das Gold. So kommt es, daß wir verhältnismäßig
gut über die Silbermünzen des 4. und weit mangelhafter über die des
5. und 6. Jahrhunderts unterrichtet sind. Um die Aufnahme des
Solidus zu fördern, gab es für die Finanzpolitik des Staates ein sehr
einfaches Mittel, welches eben darin bestand, daß man die Silber-
münze unterwertig ausbrachte. Die Kassen nahmen das Silbergeld
nur nach dem Gewicht, allein durch kaiserliche Verordnung wurge,
wie wir oben gesehen, den Zahlern freigestellt, dafür auch Solidi
zu geben. Wenn nun damals die Siliqua offiziell mit 2,7288 g Silber
geglichen wurde und trotzdem ihre Fundstücke im Durchschnitt
kaum ein Gewicht von 2 g erreichten, so ist es klar, daß der, welcher
an einer Staatskasse Silber in Zahlung gab, noch gut ein Viertel im
Werte zubüßen mußte.
So kam es, daß man mit der besseren Almarcoprägung für Silber,
wie sie seit Diocletian und vielleicht länger schon geherrscht hatte,
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 23
314 Benno Hilliger.
unter Julian und seinen Nachfolgern brach und trotz staatlich
anerkannter Wertrelation die Silbermünze nur noclı unterwertig
ausbrachte.
Eine entschiedene Änderung trat erst wieder unter Heraklius
ein, von dem berichtet wird, daß er im Jahre 615 eine neue Silber-
münze, das Hexagramm, schlagen ließ. Der Name dieser Münze
kündet schon an, daß auch für die Silbermünze wieder das Gewicht
maßgebend geworden sei. Die Münze sollte ordnungsgemäß 6 Gram-
mata oder Skrupel, d. h. 6,822 g wiegen. Die uns erhaltenen Stücke
sind ziemlich sorgfältig auf dieses Gewicht geprägt, sie überschreiten
es kaum je und weichen davon auch nach unten in der Regel nur
innerhalb mäßiger Grenzen ab.!
Diese neue Münzmaßregel beruht auf keinem bloßen Zufall.
Denn gerade um die Wende des 6. und 7. Jahrhunderts machte
die Goldprägung jene Krisis durch, deren Spuren wir im Abend-
wie im Morgenlande finden, und von der wir oben schon gesprochen
haben. Die Unsicherheit des Goldkurses, die sich in dem Auftreten
wechselnder Solidusgewichte zeigt, machte sich bis zu einem ge-
wissen Grade auch in Byzanz bemerkbar. Man konnte ihr nur da-
durch begegnen, daß man das jahrhundertelang vernachlässigte
Silber wieder mit zur Befestigung der Währung heranzog. Durch
die Schaffung des Hexagramms wollte Heraklius offenbar den
Grund zu einer neuen geordneten Silberprägung legen. Silber wurde
wieder Wertmesser neben dem Gold, und man wurde so zu einer
Doppelwährung geführt. |
Diese Grundlage mußte erst gegeben und geschaffen sein, ehe
die Franken oder Angelsachsen und die Araber daran denken konnten,
die einen im Denar, die anderen im Dirhem eine silberne Wertmünze?
einzuführen.
Im Gegensatz zu Mommsen, welcher meinte, daß nach der Mitte
des 4. Jahrhunderts, mit einziger Ausnahme von Britannien, im
ganzen römischen Reiche das Kurant überwiegend aus Gold und
1! Wroth, a. a. O. I. p. opt: Heraclius no. 96—108 wiegen 6,5, 6,823, 4,37
(abgenutzt), 6,74, 6,22, 6,47, 5,57, 6,40, 6,58, 6,69, 6,61, 6,52, 6,52 g.
? Falls es sich beim Denar überhaupt schon von Anfang an, wie Luschin
annimmt, um eine Wertmünze handelt. Dies ist noch nicht sicher be-
wiesen. Der frische Anlauf Luschins die Denarfrage mit Hilfe der Fein-
heitsbestimmung zu lösen, erlahmt leider zu rasch. Wir haben auch Ana-
lysen von Skotmünzen, welche beweisen, daß das Korn der neuen Silber-
münzen wenigstens anfangs noch recht schlecht war.
Em e (TO ` mg
TE u e rO t e o - men - =æ —
Schilling und Denar der Lex Salica. 315
Kupfer bestanden habe, möchte Luschin annehmen, daß die Franken
noch bei der Eroberung Galliens dort auf silberne Siliquen, vielleicht
auch Halb- und Viertelsiliquen gestoßen wären.
Allein die Münzfunde, auf die er sich beruft, sind schlecht gewählt
und beweisen nicht das, was er beweisen möchte. Von den vier
Fundstellen außerhalb Britanniens, die er anzuführen weiß, kommen
für Gallien nur zwei in Betracht, die zu Limoges und die zu Cazeres
sur l’Adour. Die anderen beiden, die Missongsche und die aus dem
Standlager zu Lauriacum liegen in den fernen Donauländern. Zeit-
lich aber kommt für die Entscheidung dieser Frage auch nicht eine
einzige in Betracht. Der Fund von Lauriacum, welcher Münzen
der Jahre 335—355 zutage förderte, kann für die Siliquenwährung
selbst nur bedingt in Anspruch genommen werden.! Er bestand
fast zur Hälfte aus Miliarensien und zur anderen Hälfte aus nach-
diocletianischen Drachmen. Die letzteren mögen, wie Luschin an-
zunehmen scheint, die Vorläufer oder Vertreter der späteren Silber-
siliquen gewesen sein, durch ihr höheres Gewicht unterscheiden
sie sich wesentlich von der eigentlichen Siliquarmünze, die in den
folgenden Jahrzehnten bis zum Schluß des 4. Jahrhunderts geschlagen
wurde. Diese tritt uns bereits im Missongschen Fund für die Jahre
360—367 entgegen und ist weiter belegt durch die große Zahl der in
Britannien und Irland gemachten Funde, die bis in den Anfang des
5. Jahrhunderts reichen. Das Durchschnittsgewicht dieser Münzen
stellt sich annähernd auf 2g, und ihr Höchstgewicht verläuft fast
da, wo das Mindestgewicht ihrer eben erwähnten Vorläufer beginnt.
Zu diesen Münzen gehören offenbar auch die der französischen
Fundorte Limoges und Cazeres, über die freilich nichts weiter be-
kannt ist, als daß es im einen Fall 36 silberne „Quinare“ des Honorius
(395—423) und im anderen ein Dutzend Silbermünzen von Valen-
tinian I., Gratian und Theodosius I., also aus den Jahren 364—395,
gewesen sind.
Was läßt sich mit diesen Funden anders beweisen, als daß zur Zeit,
wo man im Römerreich als Silbermünze Siliquen schlug, d. h. vor-
wiegend in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts, solche auch in
Gallien im Umlauf waren? Nun ist es ja richtig, was auch Luschin
betont, daß ein sehr großer Teil dieser Silbersiliquen aus der Trierer
1 Der römische Limes in Österreich, Heft 9, S. 135 ff. und Nachtrag in
Heft 10, S. 151f. Unter 77 Münzen waren 35 Stück von 3,915, 60 g,
41 Stück von 2,45—3,63 g und 1 Stück von 1,48 g.
22”
816 Benno Hilliger.
Prägstätte stammt. Aber man darf auch nicht vergessen, daß gerade
Trier mit zuerst dem Ansturm der Barbaren erlag und schon in den
ersten Jahrzehnten des 5. Jahrhunderts als römische Münzstätte
verstummt.
Zu derselben Zeit vollzog sich jener Wandel in der römischen
Silberprägung, dessen oben gedacht wurde. Das Silbergeld wurde
mehr und mehr verdrängt, und die Währung gründete sich vor-
nehmlich auf den Umlauf von Gold- und Bronzemünzen. Ja, die
Siliquaprägung löste sich zusehends auf und wurde geradezu zer-
trümmert.
Im Gegensatz zu Hill, der an dem Fund von Grovely Wood und
am Missongschen Fund schlagend nachgewiesen hat, daß die Grup-
pierung der Fundgewichte keinen Raum für das Vorhandensein
einer Halbsiliqua übriglasse, sucht Luschin das Gegenteil glaubhaft
zu machen. Er beruft sich dafür auf die schriftlichen Zeugnisse,
auf die Erwähnung des Siliquaticum bei Cassiodor, welches nach
einer Novelle Majorians aus einer halben Siliqua (siliqua media)
bestanden habe. Auch in einem Kaisergesetz Theodosius’ II. und
Valentinians III. von 444/5 wird als Kaufabgabe eine dimidia siliqua
für den Solidus erwähnt.
Wie verträgt sich das mit den Beobachtungen Hills? Man könnte
ja daran denken, daß die halbe Siliqua des Siliquaticums und ähn-
liche Zahlungen gar nicht in Silber, sondern in Bronze geleistet
worden wären. Das wird auch gar nicht selten der Fall gewesen sein.
Aber es gibt noch eine andere, viel näher liegende Lösung. Alle die
großen Siliquenfunde stammen noch aus dem 4. oder aus den ersten
Jahrzehnten des 5. Jahrhunderts.! Die Zeugnisse aber, die Luschin
für die halbe Siliqua des Siliquaticums beigebracht hat, stammen
ausnahmslos erst aus späterer Zeit, aus der Mitte des 5. und dem
Beginne des 6. Jahrhunderts. Damals war man, wie die Tabellen
bei Queipo zeigen und wie auch Babelon erkannt hat, schon mit
zur Ausprägung von Halbsiliquen übergegangen.
Aber dabei blieb man nicht stehen. Es fand, wie ich eben sagte,
stellenweis eine völlige Zertrümmerung der alten Siliquenprägung
! So auch der jüngste dieser Funde: G. F. Hill. Silver coins of the
late fourth century from Jcklingham, Suffolk. The Numismatic Chronicle
1908 p. 215—221. Es waren 318 Münzen aus der Zeit von 364—408 (oder
425). Darunter 210 aus Trier, aber nur 24 aus Lugdunum und 10 aus
Arelate.
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Schilling und Denar der Lex Salica. 817
statt. Man schuf neben den Halb- auch Viertelstücke und blieb
selbst dabei nicht stehen. Die Heimat dieser leichten Silberprägung
scheint, soviel sich bis jetzt feststellen läßt, das nördliche Gallien
mit den angrenzenden Landstrichen gewesen zu sein. Wir spüren ihr
Auftreten zuerst im Dortmunder Schatz, der nach 408 vergraben
wurde und neben einigen hundert römischen Gold- auch 16 bar-
barische Silbermünzen enthielt.! Die letzteren zeigen bei allerdings
sehr mangelhafter Erhaltung ein absteigendes Gewicht von 1,05 bis
0,20 g und nähern sich in ihren leichteren Stücken ganz unverkennbar
den ersten Prägungen fränkischer Herkunft.
Einen Teil dieser Münzen wird man gewiß für in ihrem Gewicht
entartete Halbsiliquen erklären dürfen. Ich rechne dazu auch drei
Stücke unbekannter Herkunft, zwei mit dem Bildnis Theodosius’ II,
und eines mit dem Bildnis Valentinians III., die 0,907, 0,600 und
0,648 g wiegen. Allein für die übrigen versagt diese Erklärung
vollständig. Betrachten wir einmal diese barbarischen Nach-
prägungen römisch-byzantinischer Kaisermünzen, wie sie uns nach
den Funden geordnet entgegentreten:
Eprave I.: 0,40; 0,31; 0,285; 0,280.
Eprave II.: 0,240.
Envermeu: 0,23; 0,19; 0,16; 0,16,
Noroy I.: 0,31; 0,24; 0,21,
Bergères: 0,27.
Poitiers: 0,48.
Villedomange: 0,35; 0,35; 0,32; 0,30; 0,27; 0,25; 0,21,
Herpes: 0,38; 0,29; 0,27; 0,27; 0,26; 0,28; 0,22; 0,21;
0,21; 0,20.
Ave et Auffe: 0,24.
Namur: 0,400; 0,313.
So regellos, wie Luschin behauptet, scheint mir diese erste frän-
kische Silberprägung nicht gewesen zu sein. Wir haben es bei allen
diesen Funden mit einer Gruppe scharf umgrenzter Gewichtsreihen
zu tun, so daß man sich schlechterdings dem Eindrucke nicht ent-
ziehen kann, daß das Streben all dieser Münzmeister darauf gerichtet
war, die schwereren Prägungen der letzten Kaiserzeit von Siliquen
und Halbsiliquen auszumerzen. Soll man es ferner für einen Zufall
halten, daß bei einem zweiten Funde von Noroy 6 Silbermünzen
1 C. Regling, Der Dortmunder Fund römischer Goldmünzen. (Dort-
mund 1908) 8. 39.
318 | Benno Hilliger.
zum Vorschein kamen, die sämtlich nur ein Gewicht von 0,07 bis 0,09 g
aufweisen? Das deutet doch auf eine schärfere Auslese bei der Stücke-
lung, als man für diese Prägung annimmt. Ich meine, daß zwischen
diesen und den obigen Münzen ein bewußter Unterschied gemacht wurde.
Auch die spärlichen Silbermünzen der ersten Frankenherrscher,
soweit sie deren eigenes Bildnis tragen, von Chlothar I. bis Sigebert I.,
d.h. von 511 bis 570, oder mindestens bis 561, verraten dasselbe
Streben und weisen ein Gewicht von nur 0,55 bis 0,10 g auf.
Daß bei den Franken auch im 6. Jahrhundert noch schwerere
Silbermünzen mit im Umlauf waren, alte Römerdrachmen, Siliquen
und Halbsiliquen, kann nicht geleugnet werden. Ich erinnere an den
Grabfund zu Lede bei Aalst in Ostflandern, wo neben einem goldenen
Triens Childeberts I. (511—558) noch ein republikanischer Denar
zum Vorschein kam. Auf Münzen der Siliquaprägung deutet wenig-
stens der Fund von Gourdon (Chalon-sur-Saöne), wo vermischt mit
einer Anzahl Goldstücke 63 „Quinare“ von Anastasius und 5 von
Justin, die ums Jahr 527 vergraben sein mögen, zutage kamen.
Doch fehlt es an einer genaueren Beschreibung dieser Münzen,
die zudem aus burgundischem Herrschaftsgebiete stammen.
Allein alle diese Funde werden niemals beweisen, daß die fränkische
Währung damals noch auf den Umlauf republikanischer Denare oder
kaiserlicher Siliquen und Halbsiliquen gestellt war. Sie sind wie
die Keltenmünzen, die man gelegentlich auch in Frankengräbern
findet, Mitläufer aus einem bereits überwundenen Münzsystem.
Die oben zusammengestellten Funde der ersten Frankenmünzen
mit dem Bilde römischer oder byzantinischer Kaiser zeigen ganz
ebenso wie die ersten selbständigen fränkischen Königsmünzen,
daß die Auflösung der Siliquenprägung schon so weit vorgeschritten
war, daß die kleineren und kleinsten Nominalia von einer Viertel-
siliqua und darunter den Kurs beherrschten. Diese waren es auch,
welche der Silbermünze den Namen gaben. So kommt es, daB wir
in fränkischen Quellen niemals etwas von einer Siliqua hören, außer
wenn von Gold selber die Rede ist. Die silberne Einheit, nach der
man zahlte und rechnete, war der argenteus.
Man hat diese Tatsache, von der schon oben gehandelt wurde,
bisher nicht gebührend gewürdigt. Brunner konnte vielleicht noch
damit rechnen, das Zeugnis Gregors von Tours gegen den denarius
und für den argenteus dadurch zu entkräften, daß er diesen Sprach-
gebrauch als eine Anlehnung an biblische Ausdrucksweise erklärte.
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nn el ei mm
Schilling und Denar der Lex Salica. 319
Für Rietschel wurde das Festhalten an dieser Erklärungsweise
bereits zu einem schweren methodischen Fehler. Denn jetzt stand
das Zeugnis Gregors nicht mehr allein, weil ich ihm bereits das Zeug-
nis des Ämtertraktates zur Seite gestellt hatte. Es geht äber durch-
aus nicht an, wie Rietschel es tut, dem Ämtertraktat die Ausdrucks-
weise minutus argenteus für die kleine Silbermünze der Franken
zuzugestehen, um aus ihr noch auf das Dasein einer größeren, des
denarius, zu schließen und gleichzeitig für Gregor diese Deutung
abzulehnen und sich auf Brunners Erklärung zurückzuziehen.
Ist die Gültigkeit des Ausdrucks argenteus für die fränkische
Silbermünze für den Ämtertraktat nachgewiesen, dann ist sie es
auch für Gregor von Tours. Kommt doch der Ausdruck denarius
im biblischen Latein bald ebenso häufig vor als der Ausdruck argen-
teus. Was hätte dann Gregor hindern sollen, im Wort denarius
den gebräuchlichen „volkstümlichen“ Ausdruck mit dem biblischen
zu verschmelzen? Noch wichtiger aber ist die andere Beobachtung,
daß Gregor für die Goldmünze nicht die ihm angedichtete ängstliche
Rücksichtnahme kennt. In der Lebensschilderung des heiligen
Paulinus von Nola, der 431 gestorben ist, schreibt er unbesorgt:
„triante vinum comparat admixtisque aquis iterum per argenteos
venumdatum duplat pecuniam.“ So stellt er hier neben den Aus-
druck argenteus gleich den Ausdruck triens, der dem biblischen
Latein völlig fremd ist, und zeigt, daß ihm der erstere als kleine Teil-
münze des letzteren gilt. Wir ersehen daraus, Gregor folgt in allem
dem Sprachgebrauch seiner Zeit, und wenn er im Einklang mit dem
Ämtertraktat nicht von einem denarius, sondern von einem argenteus
spricht, so müssen wir daraus schließen, daß dies damals die bei den
Franken gebräuchliche Bezeichnung für ihre Silbermünze war.
Daß aber der Ausdruck argenteus nicht bloß eine unbestimmte
Bezeichnung für Silbergeld war, sondern daß man unter ihm einen
bestimmten festen Münzwert begriff, zeigt jene schon früher von mir
angeführte Nachricht westgotischer Herkunft, welche ihm ein Ge-
wicht von Y,a Römerdrachme oder 0,284 g zuweist. Eine gewisse
Bestätigung, daß Ähnliches auch bei den Franken der Fall war, ge-
währt uns das Testament des Aredius vom Jahre 573. Dieses ist
freilich ein in seiner Echtheit sehr verdächtiges Zeugnis!, allein wie
! Gedruckt bei Pardessus, Diplomata Vol. I, 2. p. 136ff. Vgl. dazu
Krusch in Mon. Germ. SS. rer. Merov. tom II p. 577 f. und N. A. d. Ges.
f. ält. dt. Gkde. 20 p. 539 ff.
320 Benno Hilger.
schon Krusch hervorhob, ist es wenigstens nach echter Formel ge-
arbeitet. Als Hinkmar von Reims im 9. Jahrhundert das Testament
des heiligen Remigius (t 532/3) fälschte, hielt er es für geboten, seine
Leser darauf aufmerksam zu machen, daß die darin erwähnten
Schillinge noch zu 40 Denaren zu rechnen seien, wie man es an der
Lex Salica sehe, und wie es bis auf die Tage Karls des Großen üblich
gewesen sei. Der Fälscher des Arediustestamente ist solchem Irrtum
nicht verfallen. Bei ihm erscheint als Silbermünze nicht der denarius,
sondern der argenteus. Und dieser argenteus ist eine Münze von
festem, bestimmtem Werte, denn er tritt zweimal in kleinen Summen
von 5 und 10 Stück als Abgabe von Hintersassen auf. Dabei ist
weiter zu beachten, daß in diesem Testament als Goldmünzen der
solidus und der triens erwähnt werden, was eine vollständige Über-
einstimmung mit dem bei Gregor festgestellten Sprachgebrauch
ergibt.
Diese Feststellung, daß die fränkische Silbermünze im 6. Jahr-
hundert noch nicht den Namen Denar führte, bestätigt das, was
auch die Funde der Münzen selber sagen, daß wir im fränkischen
Denar eine Neuschöpfung des 7. Jahrhunderts zu sehen haben.
Kehren wir nochmals zur Betrachtung seines Namens zurück.
Ihn von den alten, auch bei den Franken verbreiteten Römerdenaren
abzuleiten, wie der Wunsch unserer Rechtshistoriker war, geht
schwer an. Die kleinen Silbermünzen des 6. Jahrhunderts haben
zwischen beiden eine Kluft aufgerissen, welche nicht so leicht zu über-
brücken ist. Auch wissen wir gar nicht einmal, ob diese alten
Römerdrachmen bei den Franken noch wirklich den Namen Denar
getragen haben. Eher ließe sich annehmen, daß eine Namensüber-
tragung von ihnen auf die kleinen Silbermünzen des 6. Jahrhunderts
stattgefunden habe, denn der Ausdruck argenteus minutus war früher
eine Zeitlang, solange sie eben die kleinste Münze ihrer Art war,
die übliche Bezeichnung für die Drachme der kaiserlichen Prägung.
Nun könnte man an den „Dirhem“ der Araber denken, was ja nichts
anderes als eine Entlehnung des griechischen Wortes Drachme ist.
Allein diese arabische Silbermünze, welche sich wahrscheinlich mit
der Siliqua berührt, trägt darum ihren Namen mit Recht. Denn es
spricht manches dafür, daß die Silbersiliqua aus der Römerdrachme
entstanden sei. Auf fränkische Verhältnisse übertragen, müßte
dann aber der Name Denar an dem doppelten Werte der gleich-
namigen fränkischen Silbermünze haften geblieben sein. Nun er-
D
Ban
Schilling und Denar der Lex Salica. 321
scheint ja in den Quellen des ausgehenden 4. Jahrhunderts, in einer
Verordnung des Honorius und Arcadius vom Jahre 395 noch die
Bezeichnung eines nummus decargyrus für die gebräuchliche damals
umlaufende Silbermünze. Mommsen bemerkt, daß hierfür nur zwei
Münzen, die Siliqua oder die Halbsiliqua, in Frage kommen könnten,
und entscheidet sich bei einigem Schwanken für die letztere. Babelon
stimmt ihm hierin bei. Allein nach den Untersuchungen Hills kann
es wohl keinem Zweifel mehr unterliegen, daß die damals gebräuch-
liche Silbermünze ausschließlich die Siliqua war, und daß es Halb-
‚siliquen noch gar nicht oder nur in verschwindendem Maße gab.
So schwindet auch die Möglichkeit, den nummus decargyrus mit
dem späteren fränkischen Denar des 7. Jahrhunderts in Beziehung
zu bringen.
Wenn ich so die Möglichkeiten einer Namenserklärung für die neue
Frankenmünze überschaue und bei ihnen doch nicht die gesuchte
Lösung finde, sehe ich mich immer wieder zu der Vermutung gedrängt,
ob nicht dieser neue Denar seinen Namen dem Münzwerte verdanken
sollte, den er darstellt. Ich komme also auf die Lösung zurück,
die uns das Eusebianische Fragment an die Hand gibt, wenn es die
Summe von 4 Unzen, d.h. 16 AB Bronze, als Denar bezeichnet. In
Byzanz war ja die Währung unter fortschreitender Verdrängung des
Silbers vornehmlich auf Gold und Bronze gestellt worden. Wir
erkennen dies aus der spärlichen Zahl uns erhaltener Silber- und der
großen Menge uns erhaltener Gold- und Bronzemünzen. Aber das
Gold sank im Werte. Der Solidus, der noch im Jahre 438 an den
Staatskassen mit 300 Unzen Bronze berechnet wurde, wurde im
Jahre 534 dort nur noch zu 240 Unzen angenommen. Ja, dieses
Sinken dauerte, wie wir wissen, auch nach dieser Zeit noch an,
Da nun der Denar ein fester Bronzewert von 4 Unzen war, mußte er
sich dem Werte einer goldenen Halbsiliqua mehr und mehr nähern.
Er erreichte ihn in dem Augenblicke, wo der Wert des Solidus, der
im Laufe eines Jahrhunderts bereits von 300 auf 240 Unzen herab-
geglitten war, auf 192 Unzen fiel. Wann und unter welchen Um-
ständen dies eintrat, vermögen wir heute mangels verläßlicher An-
gaben über die spätere Gestaltung des Wertverhältnisses nicht zu
sagen. Auch ob dies zuerst in Byzanz oder im Frankenreich oder
anderswo geschah, läßt sich nicht entscheiden, Wenn man aber
in diesem Augenblicke dazu schritt, eine silberne Halbsiliqua aus-
zubringen und als Wertmünze in Kurs zu setzen, war für sie der
329 Ee Benno Hilliger.
Name eines Denars wie geschaffen. Die Zeit ihrer Einführung bei
den Franken würde ich zwischen 615, wo Heraklius das Hexagramm
als Wertmünze ausgehen ließ, und zwischen 629 suchen, wo uns der
Denar zuerst als Prägstück und als Münzbezeichnung im Franken-
reiche entgegentritt.
Für das Silbergewicht des fränkischen Denars (denarius gallicus)
besitzen wir bekanntermaßen zwei verschiedene metrologische
Angaben. Nach der einen sollte er !/,, Unze oder 1,3644 g, nach der
anderen nur Tt Unze oder 1,137 g., d. h. einen scrupulus wiegen.
Ursprünglich hielt ich die letztere Angabe für die ältere, heute möchte
ich fast das Gegenteil glauben. Denn es ist nicht unwahrscheinlich,
daß die später alles beherrschende Einteilung des Pfundes in 240
und der Unze in 20 Denare gleich die ursprüngliche gewesen ist.
Dann wäre erst durch das weitere Sinken des Goldkurses, das wir
freilich nur aus späteren Quellen feststellen können, das Denar-
gewicht zeitweilig zum Skrupel herabgedrückt worden.
Wir sind am Ende unserer Untersuchung und fragen noch einmal,
wie wir uns zu den Forschungsergebnissen Luschins zu stellen haben.
Er hat seine Forscherkraft in den Dienst dieser Sache gestellt mit dem
offenen Anspruch, einmal den Numismatiker von Fach zu Worte
kommen zu lassen. Ich freue mich, feststellen zu können, daß er in
den wichtigsten Fragen meiner Ansicht, meinen Beweisen und
meinen Ergebnissen zustimmt. Dieses Zugeständnis ist für mich um
so wertvoller, als er, wie aus verschiedenen früheren Äußerungen
von ihm hervorgeht, bis vor kurzem noch anderer Meinung war. Trotz-
dem muß ich als Laie es aussprechen, daß er nicht in allem und jedem
seinen Verpflichtungen als Numismatiker gerecht geworden ist.
Beseelt von dem Wunsche, mit den herrschenden Ansichten über das
Alter der Lex Salica nach Möglichkeit zu paktieren, hat er an mehreren
entscheidenden Punkten die einfachsten Fingerweise seiner Wissen-
schaft übersehen. Wo es galt, die Wirklichkeit zu ergründen, suchte
er zu beweisen. Er bemühte sich, Dinge zu erkennen, deren Vorhanden-
sein man voraussetzte, die aber in Wahrheit nicht vorhanden waren.
In ‚welchem Umfange er sich noch den herrschenden Ansichten
beugte, erkennen wir an seinen Ausführungen über die Lex Salica
selber. Denn obwohl er die Richtigkeit meiner Ansicht bestätigt
fand, daß ihr Münzrechnungssystem erst ins 7. Jahrhundert weist,
möchte er sie doch noch in ihrem ganzen Umfang für Chlodwig oder
einen seiner Nachfolger in Anspruch nehmen. Er wirft die Frage auf,
u 7 ds ERGEE
Schilling und Denar der Lex Salica. 323
ob die Abänderung, welcher die Lex im 7. Jahrhundert unterworfen
war, sich auf eine bloße Einschaltung der Denarsätze beschränkt
haben könnte, oder ob sie noch weiter gegangen sein müßte. Und
er erklärt: „Ich würde ersteres vermuten, es ist uns mindestens
kein Anlaß bekannt, der Chlothar II. zu materiellen Zusätzen oder
Abänderungen des Chlodowechischen Textes bestimmt haben könnte,
wohl aber war die Währungsänderung zu berücksichtigen.“ Welcher
Beweis! Dabei sind die Texte der Lex voll von Einschüben und
- Zusätzen aller Art, so daß man genötigt ist, eine Reihe verschiedener
Rezensionen zu unterscheiden. Allein der Gedanke, daß das frän-
kische Recht als Petrefakt zur Welt gekommen sei, gehört einmal
zu den Glaubenssätzen heutiger Wissenschaft.
Den alten Chlodowechischen Text der Lex wiederherzustellen,
ist daher für Luschin ein sehr einfaches Beginnen. Man braucht nur
überall den Einschub ‚‚dinarios qui faciunt“ wegzulassen. Ja, wo dieser
bereits fehlt, z. B. in den Zusatzkapitularien, dem Remissorium der
septem causae usw., glaubt er bereits auf diesen Text zu stoßen.
Daß es schon ein paar solcher gereinigter Handschriften gibt, die also
den Chlodowechischen Text überliefern würden, ist ihm vielleicht
entgangen. \
Schwierigkeiten bei diesem Verfahren machen ihm nur die Stellen,
wo Denare ohne Schillingszahlen begegnen. Allein auch hier weiß
er sich zu helfen. Er meint, daß man im Urtext einfach nach der
Siliqua gerechnet habe. So ändert er in Tit. 12, 1 die Worte „quod
valit II dinarios“ einfach in „quod valit siliquam“, und in Tit. 12, 2
die Worte „quod valit XL dinarios“ in „quod valit solidum“. End-
lich der Bußsatz in Tit. 9, 7 „insuper X din.“ soll ursprünglich ent-
weder auf „quarta pars solidi“ oder wahrscheinlicher auf „sex“
und später auf „quinque siliquas“ gelautet haben.
Nicht ganz so leicht wird es ihm, der Stellen Herr zu werden, wo
nur 1 Denar im Texte erscheint, z. B. bei der Freilassung und beim
Reipus. Da verzichtet er lieber auf den lateinischen Ausdruck, der
für ihn eigentlich mit der dimidia siliqua gegeben sein müßte, und
setzt das deutsche Wort scat dafür ein. Er rechtfertigt die Preisgabe
der von ihm selbst erst aufgestellten Regel mit der Begründung, daß
der Denar hier weder Wertgrenze noch Zahlungsmittel sei, sondern
bloße symbolische Bedeutung habe. So führt er hier willkürlich an
Stelle der halben Siliqua den alten Römerdenar wieder ein, den er
mit dem Charakter eines „Schatzgeldes“ umkleidet. Es ist dies einer
894 Benno Hilliger.
jener Fälle, wo der Numismatiker vor dem Rechtshistoriker die Flagge
streicht. Er will ein paar uralte Bräuche retten, ohne welche jene
Wissenschaft nicht leben zu können vermeint, deren Alter aber ge-
fährdet ist, wenn der Denar, wie man zugeben muß, erst später ent-
stand. Auch hier sind ihm meine Ausführungen entgangen, die eine
viel einfachere Lösung bieten, da nämlich die Handschriften gerade
an diesen auffallenden Stellen vereinzelt die Erwähnung des Denars
unterdrücken.
Auch die Buße für den Lämmerdiebstahl in Tit. 4,1 „VII din.
qui faciunt medio trianti“ sucht Luschin zu korrigieren. Er meint,
daß sie ursprünglich auf einen „medius triens“ gelautet habe. Das
macht aber größere Schwierigkeiten, als er meint. Denn er vergißt
dabei, was er mir zugeben mußte, daß der Ausdruck für das Gold-
drittel zu Beginn des 6. Jahrhunderts auch in den fränkischen Quellen
tremissis und nicht triens gelautet hat.
Luschin setzt den Verfall der fränkischen Goldprägung viel zu
früh an. Er ist zu diesem irrtümlichen Schluß mit durch das Ver-
kennen der Münzzustände verleitet worden, wie sie uns in den Schrif-
ten Gregors von Tours entgegentreten. Er meint, die rasche Herab-
setzung des Solidusgewichts von 24 auf 22Y/,, 21 und schließlich
20 Siliquen habe eine Unsicherheit hervorgerufen, die sich auch
im Wechsel der Münzbezeichnungen äußere. - „Die früher üblichen
Münznamen“, sagt er, „Solidus, Tremissis, Siliqua, die bestimmte
Größen bezeichneten, verschwinden nun und machen den unsicheren
Ausdrücken aureus, triens, argenteus Platz. Das ist z. B. beim frän-
kischen Geschichtschreiber Gregor von Tours der Fall, der in seiner
Historia Francorum das Wort solidus regelmäßig vermeidet, dafür
aber 25 mal einen Aureus, 12 mal den Triens und 9 mal den Argenteus
als Münze anführt.“ Luschin hat übersehen, daß ich längst diesen alten
Irrtum berichtigt habe, als ob Gregor den Ausdruck solidus meide.
Diese Annahme gründete sich auf eine bloße Auslassung in den Re-
gistern unserer besten Ausgabe, denn Gregor selbst bedient sich
in seinen Werken des Wortes solidus häufig genug.
Auch was Luschin über die Unsicherheit des - Solidusgewichts
sagt, wird jetzt von selbst eingeschränkt durch die Tatsache, daß die
Franken, wie wir gesehen haben, länger als ein halbes Jahrhundert
nach dem XXI-Siliquenfuße geprägt haben, daß sich kaum Spuren
einer Prägung zu 22!/, Siliquen finden, die vermutlich in den Anfang
der Periode fallen und den Übergang von der schwereren zur leichteren
Schilling und Denar der Lex Salica. 325
Prägung darstellen, und daß endlich die XX-Siliquenprägung nicht
vor der Mitte des 7. Jahrhunderts bei ihnen zur Erscheinung ge-
kommen sein kann. |
Damit ergibt sich auch die Korrektur der Ansichten Luschins
über die Lex Salica. Von einer Neuredaktion des Gesetzwerkes unter
Chlothar II. oder Dagobert I., die sich auf bloße Einfügung der Denar-
Sëtze mit Berechnung des Schillings zu 40 Denaren beschränkt habe,
kann nicht die Rede sein. Denn beide Könige prägten ausschließlich
noch nach dem XXI-Siliquenfuße, und das setzt eine Bewertung
des Schillings zu 42 und nicht zu 40 Denaren voraus. Die Spur einer
solchen älteren Rechnungsweise haben wir noch am halben Triens
von 7 Denaren in Tit. 4,1 der Lex erkannt. Auch Luschin gab dies
früher zu und hat erst jetzt wieder seine Meinung geändert, weil sie
sich nicht mehr vertrug mit seiner neuen Ansicht, den Zwanzig-
siliquenschilling schon unter Chlothar II. nachweisen zu können.
Daß die Berechnung des Schillings zu 40 Denaren jüngeren Ur-
sprungs ist, erkennen wir daran, daß sie sich bei den Franken bis in
den Beginn des 9. Jahrhunderts verfolgen läßt. Die unumgängliche
Voraussetzung für sie bildet aber die massenhafte Ausprägung
von Denaren. Wenn Luschin die Einfügung der Denarsätze bereits
Chlothar oder Dagobert zutraut, hätte er schon für diese Herrscher
eine solche Massenausprägung nachweisen müssen. Davon spüren
wir aber zu jener Zeit noch nichts. Wenn er sich auf den einzigen Denar
Chariberts II. (629—631) beruft und dazu bemerkt, daß also damals
die Denarprägung schon im Zuge war, so erinnert das lebhaft an die
eine Schwalbe, die noch keinen Frühling macht. Eine massenhafte
Ausprägung von Denaren, so wie sie die Fassung der Denarsätze
in der Lex Salica, welche in erster Linie an den Denar und erst in
zweiter an den Schilling denken läßt, voraussetzt, dürfen wir auf
Grund der Münzfunde erst für das ausgehende 7. Jahrhundert in
Rechnung ziehen. Das ist ein anderer wichtiger Punkt, dem Luschin
als Numismatiker bei Aufstellung seiner Thesen hätte genaueste
Beachtung schenken müssen.
Fassen wir unsere Ergebnisse kurz zusammen. Die Franken haben
etwa bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts Goldmünzen nur nach dem
XXI-Siliquenfuße geschlagen. Erst nach diesem Zeitpunkte können
sie zu einer Schillingsrechnung zu 40 Denaren übergegangen sein.
Das war aber zu derselben Zeit, wo die Ausprägung von Silbermünzen,
d.h. von Denaren bei ihnen überhand nahm. Also kann die Rech-
326 Benno Hilliger.
nungsweise der Lex Salica, d.h. eines Schillings zu 40 Denaren,
erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts entstanden sein.
Als Wertmünzen wurden die Denare strenger nach ihrem Gewicht
geschätzt. So bildete sich bei ihnen die Rechnungsweise nach Pfund
und Unze heraus. Das Pfund bestand aus 240, die Unze aus 20 De-
naren. Schon in den Formeln des ausgehenden 7. Jahrhunderts
wird gelegentlich nach solchen Unzen gerechnet. Daneben tritt
aber in diesen Quellen noch eine andere Rechnungsweise auf, die des
solidus in argento oder sogenannten Silberschillings. In Kapitularien
des 8. Jahrhunderts wird dieser Silberschilling zu 12 Denaren be-
rechnet, und die Lex Ribuaria führt in Tit. 36,12 die Anwendung
dieser Rechnungsweise auf ältere Verordnung zurück.
So begegneten sich in jener Übergangszeit, wo man anfing, die
Goldausmünzung zugunsten der Denarprägung zu beschränken,
zwei verschiedene Schillingsrechnungen, die des Gold- und die des.
Silberschillings.. Man mußte, um Mißverständnissen vorzubeugen,
auch in den Quellen schärfer unterscheiden, welcher Schilling im
einzelnen Falle gemeint sei. Dabei ist zu bemerken, daß man die
Unterscheidung nach der Seite traf, daß man noch im ausgehenden.
7. und beginnenden 8. Jahrhundert es besonders hervorhob, wenn
vom Silberschilling die Rede war, während man später unter FS
und Karl meist umgekehrt zu verfahren pflegte.
Bedenken wir nun, daß es einen Schilling zu 40 Denaren bei den
Franken erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts gegeben
haben kann, so erkennen wir auch den Grund für die seltsame Doppel-
rechnung in der Lex Salica. Man hatte einen alten Text, der auf
Schillingszahlen lautete; diesen galt es verständlich und für die
neue Zeit benutzbar zu machen. Man mußte zum Ausdruck bringen,
daß es sich hier nicht um Silberschillinge handle, und mußte den
alten Münzwert in neuem Gelde ausdrücken. Eine Rechnungsweise
nach Denarhunderten und Denartausenden, wie sie uns in der Lex
Salica und in den Chunnas entgegentritt, hat es bei den Franken in
Wirklichkeit niemals gegeben. Sie tritt uns sonst in keiner Quellen-
schrift weder des 7.noch des 8. Jahrhunderts entgegen, Denn wo wir
auf Denare treffen, werden sie entweder nach Pfund und Unze oder
nach Silberschillingen gerechnet. Die Denarsummen der Lex Salica sind
lediglich entstanden als das Ergebnis einer schwierigen Umrechnung
zur Zeit des Silberschillings. Hätte man die Goldschillinge kurzweg in
Silberschillinge umgerechnet, so hätte man sich in den wunderbarsten
N > ihn.
Schilling und Denar der Lex Salica. 827
Zahlen und Brüchen verloren. Man kann sich davon leicht über-
zeugen an dem Beispiel von 35, 62'/, und 200 Goldschillingen, die
sich in 116?2/,, 2081, und 666?/, Silberschillinge verwandelt hätten.
Dieser Schwierigkeit entging der Bearbeiter auf die einfachste und
zweckmäßigste Weise, indem er aus den alten Schillingszahlen die
bloßen Denarsummen herausrechnete. Zuerst begnügte man sich in
den Chunnas Umrechnungstabellen zu schaffen. Dann schritt man
dazu, zur Erleichterung gleich die Denarzahlen mit in den Text zu
übernehmen.
Zur Reihentheorie.
Ich meine, wir sind heute schon einen gewaltigen Schritt vorwärts
gekommen. Es bricht sich auch in den Fachkreisen endlich die
Überzeugung Bahn, daß die bisherige Auffassung vom Alter des
Münzwesens in der Lex Salica unhaltbar geworden ist. Man gibt zu,
daß die Franken zu Chlodwigs Zeit noch nichts von einem Schilling
zu 40 Denaren gewußt, ja überhaupt den Denar noch gar nicht
gekannt haben. |
Damit öffnen sich die Pforten, die man bisher streng verschlossen
hielt, für eine freiere Kritik der Lex Salica. Man wird über kurz
oder lang das Märchen vom König Chlodwig als dem ersten Gesetz-
geber der Franken und dem Schöpfer der Lex Salica in die gelehrte
Rumpelkammer tun. Man wird nicht mehr über den Wert von
Prologen und Epilogen streiten, sondern an das Gesetz selber heran-
treten. Man wird sehen, wie die Lex aus Altem und Neuem zu-
sammengeschweißt ist, aus Satzungen verschiedener Könige und
Zeiten, aus dem Rechte verschiedener Landschaften und Reiche.
Man wird endlich auch dgzu schreiten, die einzelnen Bestandteile,
aus denen dieses Gesetz zusammengewirkt ist, wieder zu sondern,
eine Arbeit, zu der keine Quelle deutlicher einladen kann als diese.
Daß man eine so unhaltbare These, wie die, daß das Münzwesen
der Lex Salica noch aus der Zeit Chlodwigs stamme, mit so emsiger
Zähigkeit so lange verteidigen konnte, mag unbegreiflich erscheinen.
Allein, wer weiß, wie sehr auf diesem Gedanken das ganze Gebäude
unserer rechtshistorischen Konstruktion verankert war, wird das
begreiflich finden. Jetzt wo diese Grundlage weicht, und mit ihr
der einzige Beweis, welchen wir für eine Autorschaft Chlodwigs
haben, wird man vielleicht erkennen, daß das non possumus der
Rechtsgeschichte doch etwas überstürzt war. Man war dazu ge-
328 Benno Hilliger.
kommen auf Grund einer falschen Anschauung von der Entstehung
und Einheit unserer Quelle. In dem Grade, als man erkennt, daß
diese Einheit nicht besteht, und daß diese Geschlossenheit der Über-
lieferung, welche man voraussetzte, ein Irrtum war, werden auch
die rechtshistorischen Bedenken weichen, welche man gegen eine
spätere Entstehung der Lex Salica geltend machen möchte.
Man wird sich wieder mit Gedankengängen vertraut machen
müssen, wie sie andeutungsweise schon Wilda! ausgesprochen hat.
Dieser suchte zwar die Entstehung der Lex Salica in älterer Zeit,
besaß aber einen scharfen Blick dafür, wie diese Quelle zusammen-
gestückelt war. Er sprach es aus, daß auch die ältesten Texte, die
wir haben, das Recht in einer von seiner ursprünglichen Form sehr
abweichenden Gestalt enthalten. Er wies auf die enge Verwandtschaft
des salischen mit dem ribuarischen Rechte hin, die so groß sei,
daß man sich keiner Rechtsverschiedenheit bewußt gewesen wäre.
Er bekannte sich zu der Auffassung, daß die Lex Ribuaria uns das
salische Recht in einer viel älteren Form erhalten habe, als es die Lex
Salica uns selber biete. Er sprach es aus, daß das große „Diebstahls-
weistum“ erst ein späterer Einschub in die Lex Salica gewesen wäre.
Ja, er scheute sich nicht zu sagen, daß das salische Gesetz fortwährend
durch mannigfache Überarbeitung, durch vielfache Zusätze und
Änderungen, durch willkürliche Ergänzungen aus älteren Texten,
eine von seiner ersten Gestalt immer abweichendere Form erhielt.
Wie weit sind wir heute von dieser Erkenntnis entfernt. Sehen
wir ganz von jenen Ausführungen im Jahresbericht der Monumenta
Germaniae ab, wo man noch jede Silbe und jeden Buchstaben der
Lex auf König Chlodwig zurückführen zu können vermeinte, Zu
welchen Irrtümern eine solche Auffassung führt, lehren noch die
jüngsten Erörterungen Rietschels? über den primus rer Francorum
des Epilogs. Zwar pflichtet er meiner Auffassung bei, daß darunter
Chlodwig nicht verstanden wäre, aber er will dies aus „der
übrigens ganz verkehrten Königsliste“ beweisen, die im Wolfen-
büttler Text dem Epilog unmittelbar angehängt sei und „Chlodwig
erst an zweiter Stelle, an erster dagegen einen Theudericus rex“
nenne. Er wittert eben in allem und jedem noch eine Überlieferung
des 5. und 6. Jahrhunderts. Er übersieht dabei, daß es eine Königs-
liste für das 7. und 8. Jahrhundert ist, die er in Händen hält, und
! W. E. Wilda. Das Strafrecht der Germanen (Halle 1842). 8. 82—91.
2 A. a. O. Bd. 30. 8.120.
—
Schilling und Denar der Lex Salica. 829
daß darin nichts verkehrt ist als seine Deutung Chlodwigs III. (690 /1
bis 694/5) auf den ersten König dieses Namens und seines Vorgängers
Theuderichs III. (675—690/1) auf einen unbekannten Franken-
herrscher des 5. Jahrhunderts. Allerdings sind die Quelleninter-
pretationen nicht RietschelsStärke. Deshalb läßt er auch meine Ansicht
wieder fallen, daß man beim primus rex Francorum an die Sagen-
gestalt Faramunds zu denken habe, und begründet dies damit, daß
der Liber historiae Francorum jenen „wohl als ersten Gesetzgeber,
‚ aber nicht als ersten Frankenkönig“ erwähne. Ich berufe mich für
das Gegenteil auf den Wortlaut: „acciperunt consilium, ut regem sibi
unum constituerent, ... et elegerunt Faramundo . . . tunc habere et
leges coeperunt, quae eorum priores gentiles tractaverunt“. Dazu
noch die Randbemerkung einer Handschrift: „Primus rex Francorum
Pharemundus“.
Aber Wilda verdient noch in anderer Hinsicht unsere Aufmerk-
samkeit, er ist der Vater der arg befehdeten „Reihentheorie“. Er
war wenigstens der erste, welcher ahnte, daß das fränkische Freien-
wergeld von 200 Schillingen nicht mehr seine ursprünglichen Zahlen
bewahrt habe. Ich habe schon vor Jahr und Tag darauf hingewiesen,
daß die Reihentheorie noch einmal ihre siegreiche Wiederkehr feiern
werde, indem Augenblick nämlich, wo man sichendlich überzeugt habe,
daß das Münzwesen der Lex Salica nicht mehr aus der Zeit Chlodwigs
stamme. Denn dann sei es ja klar, daß den Bußen des Frankenrechts
ein anderer Schilling zugrunde liege als den ersten Gesetzesaufzeich-
nungen germanischer Stämme, die ein Jahrhundert früher fielen.
Ich glaube, wir sind der Stunde nicht mehr fern, denn schon hat
sich die Hälfte meiner Voraussage erfüllt. Wenn erst das Märchen
von Chlodwig seinen Zauber ganz verloren hat, wird man sich auf-
merksamer diesen Anschauungen zuwenden und erkennen, daß
mit der Reihentheorie ein wesentliches Hilfsmittel gegeben ist, die
Genesis unserer Rechtsquellen zu erforschen. Auch heute will ich
mich begnügen, die jüngsten Angriffe zu widerlegen, die man gegen die
gefürchtete Theorie richtet, um sie in Mißkredit zu bringen.
Rietschel! bemüht sich, gegen meine Arbeitsweise den Vorwurf
mehrfacher Unzuverlässigkeit zu erheben, und versucht zu diesem
Zwecke eine Richtigstellung meiner „tatsächlichen Behauptungen“
in zwei Punkten zu liefern.
! A. a. O. Bd. 30. S. 129 Anm. 1.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 8. 93
330 Benno Hilliger.
Sein Hauptvorwurf gilt der Zusammenstellung meiner Bußzahlen-
tabelle, aus der ich die Reilıentheorie ableite, sie entspreche durch-
aus nicht dem wirklichen Sachverhalt. „Von den dort aufgeführten
20 Bußzahlen“, sagt er, „kommen nur 12 in der Lex Salica vor, dar-
unter eine (70) nur in einer ganz späten Handschrift; die übrigen
acht (lé, 2214, 60, 121%, 25, 18, 36, 72) werden nirgends in der
Lex Salica erwähnt, sondern sind zum Teil, wie es scheint, der Re-
capitulatio legis Salicae entnommen, zum Teil offenbar durch reine
Vermutung gewonnen.“
Daß ich die Recapitulatio legis Salicae zum Aufbau einer solchen
Bußzahlentabelle mit herangezogen habe, kann nur der be-
anstanden, der nicht weiß, daß diese Recapitulatio selber ein
Auszug von Bußzahlen aus der Lex Salica ist und zu sein be-
absichtigt. Wenn sie trotzdem einige Zahlen mehr enthält
als die uns überlieferten Texte der Lex, so kann das auch nur
jemand wundernehmen, der sich dem Glauben hingibt, uns
wären sämtliche Rezensionen dieses Gesetzbuches erhalten ge-
blieben. Die Zahlen, um die es sich hierbei handelt (71⁄4, 1214,
221, und 25 soll, sind endlich von so untergeordneter Be-
deutung, daß ich aus ihrem Vorhandensein kaum einen Schluß
gezogen habe.
Auch bezüglich der anderen Zahlen liegt ein Irrtum oder eine
Unkenntnis Rietschels vor. Denn jedermann, der über die Lex
Salica arbeitet, dürfte wissen, daß das ribuarische Zahlensystem
von 18, 36 und 60 sol. in Tit. 2 von Cod. 3 auftritt. Die Zahl von
60 sol. kehrt dann noch einigemal wieder in Tit. 42,3 derselben
Handschrift (de eo contubernio sol. 60 solvatur) und in Tit. 38,4
des Heroldschen Druckes (2400 den. qui fac. sol. 60). Die Zahl von
72 sol. ist — allerdings mit abweichender Denarzahl (2500) — in
Tit. 14,1 von Cod. 4 belegt, was sich unmittelbar vorher in Tit. 13,5
und 13,8 derselben Handschrift zweimal für die Zahl von 71 sol.
(2500 den.) wiederholt. Was endlich die Zahl von 70 sol. in Tit. 41,7
betrifft, so ist Cod. 2 nicht eine der jüngsten, wie Rietschel meint,
sondern vielleicht die älteste der uns erhaltenen Handschriften, und
wenn hier die Denarzahl (3000) nicht zu der Schillingszahl stimmt,
so wird diese Lesung von 70 sol. gleichwohl durch die Handschriften
der 3. Klasse (außer Cod. 8) gesichert. Daß die Denarzahlen häufig
nicht zu den Schillingszahlen stimmen, ist eine alte, schon oft aus-
gesprochene Beobachtung.
A ER SSES SSES Wës E we Re geng ké SE E
Schilling und Denar der Lex Salica. 331
Der zweite von Rietschel erhobene Vorwurf richtet sich gegen
meine Behauptung: daß die Lex Ribuaria in ihrem zweiten Teil,
wo sie sich an die Lex Salica anlehnt, nur solche Titel und Paragraphen
übernommen hat, welche auch dort schon, sei es in einzelnen oder in
allen Handschriften, das Zahlensystem der beiden Reihen 15, 30, 45,
60 (621), 90 und (50), 100, 200, 300, 600 sol. erkennen lassen, und alle
übrigen ausläßt, welche ausschließlich die Zahlenreihe der Zwischen-
stufe 171, (18), 35 (36), 70 (72) sol. aufweisen. Rietschel wendet da-
gegen ein: „Tatsächlich aber kehren Lex Sal. 20,3 und 33,3, die
beide die Buße von 35 Schillingen enthalten, in Lex Rib. 39,2 und
42,3 wieder.“ Rietschel hat auch hier übersehen, daß im ersteren
Falle Codex 2 und im letzteren die Codices 2—4 noch die vermißte
Zahl von 30 sol. führen. Die Denarzahl stimmt dazu allerdings
nur im zweiten Falle. Allein dem Redaktor der Lex Ribuaria ist es
trotzdem gar nicht eingefallen, an dieser Stelle die der salischen
Buße von 35 sol. entsprechende ribuarische Buße von 36 sol. zu
setzen, sondern er beläßt es bei der Zahl von 30 Schillingen !
Somit erweisen sich alle Angriffe Rietschels gegen die Reihen-
theorie als nichtig, und die Pfeile prallen auf den Schützen zurück.
Er wollte Mängel meiner Arbeitsweise aufdecken und verriet dabei
nur seine eigenen Blößen. Allerdings hat er, wie er zu verstehen gibt,
mit großen Bibliotheksschwierigkeiten zu kämpfen gehabt, und das
mag manches entschuldigen. Es ist immer zu bewundern, wenn man
mit so unzureichenden Hilfsmitteln den’ Mut zu wissenschaftlicher
Arbeit nicht verliert. Allein wenn er einmal die Berliner Bibliothek
mit zu Rate zog, dann hätte er sich auch eine verläßliche Ausgabe
der Lex Salica (Hessels und Kern, London 1880) kommen lassen
sollen. Vielleicht hätte man für ihn sogar ein Exemplar der Monu-
menta Germaniae historica übriggehabt, was ihm für die Benutzung
des Liber historiae Francorum sicher gute Dienste geleistet hätte.
Ich glaube ein Recht zu diesen Wünschen zu haben, da Rietschel
mich für seine eigenen Irrtümer verantwortlich macht.
23°
Englands Kriege im Jahre 1513:
Guinegate und Flodden.
Von
Wilhelm Busch.
II.
Flodden Field.
I. Der Feldzug und die Schlacht von. Flodden,
August bis September 1513.
1. England und Schottland bis zum Kriegsausbruch
im August 1513.
Während des Krieges zwischen Frankreich und England im Jahre
1513, wie bei seinem Vorspiel 1512, war England der Angreifer ge-
blieben, dem sein festländischer Stützpunkt Calais dabei zur Ver-
fügung stand. Selbst war der Inselstaat für Frankreich unangreifbar,
Frankreich blieb ganz in die Verteidigung gedrängt, und auch zur See
sind niemals, von kleinen Raubanfällen abgesehen, Vorbereitungen
zu einer größeren französischen Offensive getroffen worden. Nur
an einer Stelle zeigte sich auch England zu Lande verwundbar, im
Norden an der schottischen Grenze.
Das nördliche und das südliche Königreich der britischen Insel
lebten in der erbitterten Feindschaft gegeneinander, wie sie nur zwei
eng aufeinander angewiesene Nachbarn beseelen kann. Ganz von selbst
war Schottland immer der natürliche Bundesgenosse eines jeden
Gegners Englands, und damit vor allem Frankreichs. Diese Ver-
bindung Schottlands mit Frankreich im feindseligen Gegensatz zum
englischen Nachbarn war schon über 200 Jahre alt, als der erste
Tudor den englischen Thron bestieg. Er übernahm diese Erbfeind-
schaft, durch die England bei jedem Kriege mit Frankreich in seinem
Rücken durch Schottland bedroht wurde. Dabei lebte man auch
während des Friedens in fortdauerndem Grenzstreit dahin, der nur
durch vorübergehende Stillstände unterbrochen wurde. Heinrich VII.
D e
_——
Wad
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 333
hatte die schottische Feindschaft in der Unterstützung zu erfahren
gehabt, die Jakob IV. dem Prätendenten Perkin Warbeck zuteil
hatte werden lassen, und er war daher in jeder Weise bemüht, auch
nach dieser Seite ein bleibendes friedliches Verhältnis herzustellen,
bei dessen Vermittlung das befreundete Spanien hilfreich zur Hand
ging. Nach einem vorläufigen Friedensvertrage von 1497 gelang es
Heinrich in den Abschlüssen vom 24. Januar 1502 die engste und
zugleich die folgenreichste Verbindung herzustellen, die je zwischen
England und Schottland bestanden hatte. Es war jener Ehevertrag,
durch den seine älteste Tochter Margarete die Gattin des Schotten-
königs Jakob IV. wurde, ein Ehebund, auf dem bekanntlich die
spätere Vereinigung der feindlichen Königreiche beruhte; außerdem
standen ein enger Friedens- und Freundschaftsvertrag für alle Zeiten
und eine Vereinbarung über die Sicherung des Grenzverkehrs in
zwei besonderen Abmachungen neben dem denkwürdigen Ehe-
vertrag.
Vorläufig wurde denn auch der Friede gewahrt, ja, im Jahre 1505
verpflichtete sich Jakob ausdrücklich den alten Bund mit Frankreich
nicht wieder zu erneuern, aber die kriegerischen Zwischenfälle an
der Grenze dauerten fort, und hierbei scheinen die Engländer die
Schotten reichlich überboten zu haben, wodurch diese wieder stärker
zu Frankreich und ebenso zu den gegen England aufsässigen irischen
Häuptlingen hingedrängt wurden. Es bedurfte der ganzen klugen
und nachgiebigen Vorsicht König Heinrichs VII., um bei diesem
Verhältnis den Frieden der Reiche aufrechtzuerhalten.
Diesen Zustand übernahm sein Sohn Heinrich VIII. Zunächst:
verhielt er sich gegen Schottland ebenso friedlich und entgegen-
kommend wie gegen die anderen Mächte, Freundschaftsbriefe gingen
zwischen den Königen hin und her, ohne daß sie aber die mißtrauische-
Vorsicht deshalb außer acht ließen. Zum Grenzhauptmann der
englischen Ostmarken gegen Schottland, dem vor allem die Hut der
wichtigen Grenzfeste am Tweed, Berwick, übertragen war, ernannte
Heinrich damals Thomas Lord Darcy, dem zugleich mit zwei ihm zur:
Seite gegebenen Genossen die Mittelmarken unterstellt wurden,
während die Wacht im Westen der erprobte Grenzlord Thomas
Lord Dacre erhielt. Zunächst aber folgte der persönlichen Annäherung
der Herrscher die Erneuerung der beiden neben dem Ehebündnis
abgeschlossenen Verträge von 1502 über den Grenzverkehr und für
Frieden und Freundschaft beider Reiche (Juni und Juli 1509).
334 Wilhelm Busch.
So war der Friede zwischen den feindlichen Nachbarn erneuert,
und zwar in der engsten Form, die er bisher in ihrem Verhältnis
zueinander gefunden hatte. Die Unternehmungslust Jakobs IV,
wandte sich daraufhin anderen und fern abliegenden Zielen zu, er
dachte mit seinen Schiffen an einem Kampf gegen die Ungläubigen
teilzunehmen und bemühte sich dafür zunächst, durch die Sendung
des Bischofs von Murray, Andreas Forman, einen Ausgleich zwischen
seinen alten französischen Freunden und dem Papste Julius II. her-
zustellen. Wenn der Versuch auch mißglückte, so bedeutete er doch
eine erneute engere Annäherung zwischen den alten Genossen Schott-
land und Frankreich, und solange der Schottenkönig in dieser Weise
in die große europäische Politik einzugreifen suchte, ruhte die Feind-
schaft gegen England, von dessen Seite ebenfalls nichts geschah
den jüngst geschlossenen Frieden zu stören. Wie früher, so war auch
diesmal Spanien ein eifriger Mahner zum Frieden, da Ferdinand,
wie wir wissen, die Freiheit des Handelns für England auf dem Fest-
land in jeder Weise zu erhalten suchen mußte.
Jakob hatte vielleicht gedacht, bei dem großen überseeischen
Unternehmen eine ruhmvolle Aufgabe für seine junge schottische
Flotte zu schaffen, an der er mit besonderer Liebe hing. Da dieses
große Unternehmen in weitem Felde lag, so betätigten sich die
Schotten zur See vorläufig in der zeitgemäßen Art des Kleinkrieges,
dem Seeraub, worin sich besonders die beiden Freibeuter Andreas
und Robert Barton auszeichneten. Sie nahmen teil am Kriege
Dänemarks gegen Lübeck, während sonst ihr Hauptgewerbe der
Kaperkrieg gegen portugiesische Schiffe war. Durch sie hatten auch
die Engländer manche Belästigung zu erfahren, und so wurden
im Sommer 1511 zwei Schiffe unter den Brüdern Lord Thomas
Howard und Sir Edward Howard ausgerüstet, denen es gelang
Andreas Barton zu töten und seine Genossen gefangen zu nehmen.
Wenn Heinrich diese auch um des Friedens willen schließlich be-
gnadigte, so empfand König Jakob die Schlappe seiner Freibeuter
zur See schwer. Um so eifriger gingen Ende 1511 wieder die Friedens-
' boten hin und her, um wegen der Übertretungen des Friedens-
vertrages, die auch zu Lande an der Grenze fortwährend geschahen,
einen Ausgleich zu schaffen. König Jakob aber war über alles Vor-
gefallene so erbittert, daß er am 5. Dezember an den Papst schrieb,
König Heinrich verfolge seine Untertanen zu Land und See, ohne
Genugtuung zu leisten, der Papst möge ihn daher von dem Eide,
ne
PET ` dE teg
Englands Kriege im Jahre 1513; Guinegate und Flodden. 335
den er auf den Vertrag mit England geleistet hatte, entbinden. Auf
englischer Seite hielt man es wenigstens für geraten, für die Ver-
teidigungsfähigkeit von Berwick zu sorgen, während im Dezember
1511 auch die Grenzhauptmannschaft der Ost- und Mittelmarken
an Lord Dacre übertragen wurde.
Da Heinrich im November der heiligen Liga beigetreten war
und seinen Kriegsbund mit Ferdinand von Spanien gegen Frank-
reich geschlossen hatte, so war ihm nichts unwillkommener als ein
gleichzeitiges Zerwürfnis mit Schottland, und besonders mußte wieder
Ferdinand bemüht sein, alles zu beseitigen, was Heinrich von ihrem
gemeinsamen Werke abziehen konnte, weshalb er einen eigenen
Gesandten an Jakob schickte. Auch von englischer Seite wurden im
April 1512 Lord Dacre und der im diplomatischen Verkehr mit
Schottland erprobte Dr. Nikolas West mit neuen Vollmachten
für einen Ausgleich der bisherigen Vertragsverletzungen nach Edin-
burg entsandt.
Aber alle Bemühungen von spanischer und englischer Seite konnten
die weitere Annäherung zwischen Schottland und Frankreich nicht
hindern. Obendrein kam Ludwig von Frankreich dem Schottenkönig
in jeder Weise entgegen, er hatte jene schottische Vermittlung
zwischen ihm und dem Papste mit Dank angenommen, er gestattete
bei der Mißernte in Schottland die Ausfuhr von Getreide, zugleich
aber auch von Schiffen und Schiffsgerät. Am 22. Mai 1512 wurde
von den Bevollmächtigten zu Blois eine Vereinbarung über gemein-
same Hilfe gegen England abgeschlossen mit der Bestimmung,
daß keiner ohne den anderen eine Vereinbarung mit England treffen
sollte. Wenn es auch noch nicht zum offenen Kriege zwischen Schott-
land und England kam, sondern äußerlich trotz des an der Grenze
und auf dem Meere schon geführten Kleinkrieges die Verhand-
lungen fortgesetzt wurden, so drängte Jakob immer offensichtlicher
zu entscheidendem Handeln, während Heinrich die Dinge möglichst
hinausschieben wollte Aber am 26. Juli erklärte Jakob bereits an
Heinrich unter Zusammenfassung aller seiner Beschwerden, daß er
zu Frankreich halten wolle und seinen Untertanen Kaperbriefe aus-
gestellt habe.
Für Heinrich war diese entschiedene Wendung Schottlands zu
Frankreich bedenklich, da er als Gefolgsmann des aragonesischen
Königs immer offener in den Krieg gegen Frankreich hineingesteuert
war. Dabei erhielt Jakob neuen Anlaß zur Erbitterung, als ein
336 Wilhelm Busch.
anderer der bekannten schottischen Freibeuter, David Falconer,
von den Engländern gefangen genommen, allerdings auch später
wieder freigelassen wurde. Solche Vorgänge konnten den Schotten-
könig nur noch stärker reizen, zumal auch Heinrich ihm im Juli
1512 seine Beschwerden vorhielt, dabei allerdings mit der gewiß
ehrlich gemeinten Bemerkung schloß: „Denn mit unserem genannten
Bruder zu brechen, haben wir weder beabsichtigt noch geplant. "3
Aber Heinrich hielt es an der Zeit sich vorzusehen. Am 6. August
1512 erteilte er dem schon 68 Jahre alten Grafen Surrey die Vollmacht
in den nördlichen Grafschaften Yorkshire, Northumberland, Cumber-
land, Westmoreland und Lancashire die waffenfähige Mannschaft
zu mustern und nach Bedarf zur Verteidigung gegen die Schotten
aufzubieten, zugleich sollte er diese Nordarmee als Lord Leutnant
und Generalkapitän führen.?
Dabei wurden die Verhandlungen mit Nachdruck fortgeführt,
um den für England höchst ungelegenen Zusammenstoß mit Schott-
land zu vermeiden. Durch Spione erfuhr man, daß es mit der Kriegs-
bereitschaft Schottlands zur See nicht weit her sei, daß die Schotten
auf französische Hilfe hofften und auch im Dezember 1512 durch
den Franzosen de la Motte Pulver und Feldschlangen erhielten,
ebenso einige Monate später durch Robert Barton Weizen, Stein-
kugeln und Pulver. Davon war man in England überzeugt, daß die
schottische Politik ganz von der französischen abhängig war, und
daß Jakob, wenn dem König von Frankreich ein Unglück widerfahre,
Frieden halten, sonst aber jedenfalls den Franzosen helfen würde. 3
War das Jahr 1512 ohne größere Gefährdung vergangen, so galt es
um so mehr für das kommende große Kriegsjahr vorzusorgen.
1 Brief an Jakob, 31. Juli, und Instruktion an Lord Dacre, Br. Nr. 3346.
2 Rymer XIII S. 339; der Auszug bei Br. 3358 ist ungenügend. Bei Brewer
sind außerdem noch die Musterungskommissionen für die genannten Grafschaften
außer Lancashire hinzugefügt, bei dem großen Yorkshire für seine drei Be-
zirke North, West und East Riding; am 4. August 1512 wurde der Kriegs-
zahlmeister für die Nordarmee bestimmt, Br. 4375. Diese vorbereitenden
Maßnahmen hatte auch Königin Katharina im Auge, wenn sie an Kardinal
Bianbridge (Sanuto XV, 306, Brown II Nr. 203) nach Rom schon von dem
beginnenden Vorgehen Surreys schrieb, wobei sie sowohl die Bedrohung
wie die eigenen Gegenmaßregeln in möglichst starken Farben zu schildern
suchte.
3 Berichte Darcys, 7. August 1512, Br. 3359, und Anislows, 11. September,
ebd. 3412.
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Po an
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 337
Noch zu Ende des Jahres 1512 war der Bischof von Murray als
Jakobs Gesandter bei Heinrich gewesen, um den weiteren Streit-
gegenstand zur Sprache zu bringen, daß Heinrich seiner Schwester
Margarete die Preziosen, Gold- und Silbersachen vorenthielt, die
früher dem verstorbenen Prinzen Arthur von Wales gehört hatten,
und die von Heinrich VII. Margarete vermacht worden waren.
Heinrich erklärte sich bereit, das Doppelte ihres Wertes zu geben,
wenn Jakob den Freundschaftsvertrag festhalten und England
seinen Kampf mit Frankreich allein ausfechten lassen wollte: „Und
wenn er mir nichts Gutes tut, er mir auch nichts Übles zufügt.“
Wie wichtig ihm Jakobs Neutralität war, zeigte, daß er sich gegen das
feste Versprechen dafür sogar bereit erklärte, ihn zum Herzog von
York und zum Regenten von England zu machen, ja, daß er von der
möglichen Erbfolge von Jakobs Sohn in England sprach.!
So arbeitete man eifrig für den Frieden, und gewiß von Heinrichs
Seite mit ehrlichem Bemühen, während der Krieg auch dieser beiden
Nachbarn immer unabwendbarer bevorstand: Dacre erklärte im
Dezember 1512 seinem Könige, daß die Schotten sicher Frankreich
Hilfe leisten würden. Im Januar und Februar 1513 wurden noch
einmal neue Vollmachten zum Ausgleich der Grenzstreitigkeiten
erteilt und am 15. Februar Dr. Nikolas West an den Hof König
Jakobs entsandt, um dort für den Frieden zu wirken, zugleich aber
Heinrich über alle Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.?
Bei diesen letzten Friedensversuchen bemühte sich natürlich jeder,
das Unrecht, welches er in dem fortdauernden Kleinkrieg erlitten
hatte, möglichst herauszustreichen ; als die Schotten außerdem wieder-
holt über die Zurückhaltung des väterlichen Vermächtnisses Mür
ihre Königin klagten, erklärte West der Königin, genau wie es Hein-
rich gegenüber dem Bischof von Murray getan hatte, er sei zur Aus-
zahlung ermächtigt, wenn Jakob ausdrücklich versprechen wolle,
! Von dieser Sendung des Bischofs von Murray erfahren wir nur durch
Heinrichs schriftlichen Bescheid an ihn, den Robert Lindsay of Pitscottie
(History of Scotland, Edinb. 1727. S. 108) ohne jede nähere Angabe und ohne
Datum abdruckt. Die Zeit der Sendung gibt eine Notiz in Jakobs Schreiben
an Heinrich, 6. Dezember 1512, Br. I Nr. 3569, mit der Bitte um einen ge-
legentlichen Brief nach Frankreich „for Murray then in England“. Margarete
selbst spricht später (Ellis, I, 1 S. 65) von „oure faderis Legacy“, was natürlich
nicht ausschließt, daß es sich um die Hinterlassenschaft des vor dem Vater
gestorbenen Prinzen Arthur handelte.
? Rymer XII, 346—348, Br. 3676, 3696, 3726, Rotuli Scotorum II, 579 f.
338 Wilhelm Busch.
den Friedensvertrag zu halten. Aber um diesen Kernpunkt der
englischen Forderung ging Jakob stets herum, und ebenso verhielten
sich seine Leute. Die Verhandlungen zogen sich durch mehrere
Wochen hindurch, West drängte und drängte, erhielt aber nur
hinhaltende und verklausulierte Antworten und wußte obendrein,
daß man im April de la Motte aus Frankreich mit neuen Nachrichten
und neuer Schiffsladung erwartete. `
Die Königin Margarete sah mit Kummer dem nahenden Bruch
entgegen; den Gesandten tröstete es, daß er in Leith nur wenige Schiffe
fand und auch sonst nicht viel von energischer Kriegsvorbereitung
bemerkte. Dabei drohte er Jakob, daß Heinrich bei einem Bruche
des Friedens seine große Armee, die er bereit stellte, gegen Schott-
land führen könne, worauf Jakob spöttisch meinte, daß Heinrich
das Unternehmen gegen Frankreich doch nicht durchführen könne,
und daß ihm die Wendung gegen Schottland den Vorwand gebe,
um den französischen Krieg zu vermeiden; West aber erwiderte
scharf, daß Heinrich den Festlandskrieg werde durchführen und
zugleich Jakob werde entgegentreten können, daß dieser Heinrichs
Heerfahrt wohl etwas zu stören, aber nicht zu verhindern vermöge.
Ganz im Sinne dieser Verhandlungen schrieb auch Jakob am 13. April
von seinen Beschwerden und Forderungen an Heinrich, aber von der
verlangten Friedenserklärung kein Wort; nur als er ziemlich spät
davon erfuhr, daß Heinrich in den spanisch -französischen Stillstand
von Uturbie (1. April 1513) mit einbegriffen sei, ließ er einige fried-
liche Worte hören, aber da Heinrich dem Stillstande fernblieb,
waren diese Regungen nur sehr vorübergehender Natur.! Jakob hielt
! Aus der Korrespondenz s. Jakob an Heinrich, 12. Februar 1513, Epistolae
Regum Scotorum I, 179, Br. 3837, Heinrich an West, 20. März Halliwell I,
213—215, Br. 3811; Wests Bericht an Heinrich, 1. April, Br. 3838. Die oben
erwähnte Erklärung Wests vor Königin Margarete im Wortlaut bei Ellis,
Original Letters I, 1, S. 64. Margarete an Heinrich, 11. April, Ellis, S. 64f.,
Br. 3875. Der ausführliche Bericht Wests vom 13. April, Ellis I, 1, S. 65—75,
Br. 3882, Jakob an Heinrich, 13. April, Br. 3883, 24. Mai, Ellis, S. 76—78,
Br. 4112. Über die Unterstützung durch Frankreich s. den an Kardinal
Bainbridge adressierten lateinischen Bericht aus Rom vom 26. Oktober (An-
hang zur Veröffentlichung von „La Rotta de Francciosi“ und „La Rotta de
Scocesi“, Roxburghe Club, London 1825, S. 3, und die ital. Nachsohrift S. 9),
ferner „La Rotta de Scocesi“ (a. a. O. S. 19); über diese und die sonstigen
in den nachfolgenden Noten kurz zitierten Quellen verweise ich auf die im
nächsten Hefte folgende Erörterung über die Überlieferung.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 339
bei Frankreich fest, wenn auch Papst Leo X. das von seinem Vor-
gänger Julius II. verhängte Interdikt über den Genossen des schisma-
tischen Franzosen und über sein Land bestätigte.! So war keine Frage,
daß die Eröffnung des Krieges gegen Frankreich zugleich den Be-
ginn des schottischen Krieges gegen England bedeutete, und daß
England sich rüsten mußte, beide Gegner zu gleicher Zeit zu be-
stehen.
Heinrich hatte bei seiner Abreise die Königin Katharina zur
Regentin des Reiches ernannt, deren Vertrauensmann in des Königs
Umgebung Thomas Wolsey war, an den alle von ihr aus der Zeit des
Krieges erhaltenen Briefe gerichtet sind. Sie berichtete von dem
Eifer ihrer Leute für des Königs Dienst, sie freute sich der guten
Nachrichten über Heinrich, war aber doch in Sorge für sein Leben
und seine Gesundheit; der Sieg bei Guinegate erfüllte sie mit Jubel
und Stolz über die Stellung, die Heinrich im Verkehr mit dem Kaiser
einnahm; es schien ihr das die größte Ehre, die je einem Fürsten
zuteil geworden war. Ihrer Schwägerin Margarete war das Herz
schwerer als ihr, wir haben einen wohl aus dieser Zeit stammenden
undatierten Zettel von ihrer Hand: „Meine gute Lady, ich bitte,
denkt meiner in euren guten Gebeten. Eure liebende Freundin
Margarete, Königin der Schotten.“?
Wenn Katharina auch von den besorglichen Umtrieben der Schotten
zu melden hatte, so tat sie es ohne bängliche Sorge: die Engländer
könnten vor Therouanne nicht geschäftiger sein als sie gegenüber
den Schotten. Als Leiter aller Verteidigungsmaßregeln stand ihr
der Lord Leutnant und Generalkapitän Graf Surrey zur Seite, dem
Heinrich aufs neue den Schutz des Reiches übertrug. Man hatte
Gelder für den schottischen Krieg angewiesen, die allerdings lächerlich
gering waren im Vergleich zu den für den Festlandskrieg bestimmten
Summen?, auch waren Geschütze aus den Beständen des Towers
zur Verfügung gestellt, Surrey hatte einen kleinen Kern gedienter
Truppen, die hernach durch Flottenmannschaften seines Sohnes
1 Kardinal Bainbridge an Heinrich, 25. Juni 1513, Br. 4283; über Jakobs
Äußerung über das päpstliche Interdikt s. Heinrich an Bainbridge, 12. April,
Halliwell I, 210, Br. 3876; 30. April, Sanuto XVI, 200, Brown II, Nr. 238.
2 Katharina an Wolsey, 26. Juli, 13. und 25. August, 2. September 1013,
Ellis I, 1, S. 79—85, III, 1, S. 152—154, Br. 4365, 4398, 4417, 4432; von Wolseys
Briefen liegt leider keiner vor. Margarete an Katharina Br. 4424.
® Br. 4309.
340 Wilhelm Busch.
Lord Thomas Howard verstärkt wurden, im ganzen aber schien für
die Landesverteidigung gut genug zu sein, was nach der Rüstung
für den Festlandskrieg übriggeblieben war.
Surrey hatte sich in Dover vom König bei dessen Abreise ver-
abschiedet und war dann bei der Königin in London geblieben,
bis er am 22. Juli nach dem Norden abreiste. Von Doncaster im
Süden von Yorkshire aus schickte er Sir William Bulmer mit be-
rittenen Bogenschützen an die Grenze, während er selbst am 1. August,
nach Pontefract nördlich von Doncaster kam und dort Quartier
nahm.
Gerade um diese Zeit machte ein Haufe von mehreren tausend
Schotten unter dem schottischen Grenzhauptmann, dem Lord
Kämmerer Alexander Lord Hume, einen Einfall im üblichen Stil
der Grenzkämpfe nach Northumberland. Raubend und brennend
durchzogen sie die Gegend, aber als sie beutebeladen heimkehrten,
verlegte ihnen Sir William Bulmer mit seinen Leuten in einem Ginster-
felde bei Milfield südlich von Flodden den Weg, und obgleich ihm
die Schotten an Zahl mehrfach überlegen gewesen sein sollen, überfiel
er sie am 13. August 1513; vor den sicheren Schüssen seiner Bogen-
schützen hielt die Tapferkeit der Schotten nicht stand, ein großer
Teil von ihnen wurde erschlagen oder gefangen genommen, die
übrigen entflohen mit Zurücklassung ihrer Beute. Die siegreichen
Engländer folgten ihnen über die Grenze und verwüsteten nun
wieder zum Entgelt das schottische Land; „Il Road“ nannte man
diesen mißglückten schottischen Einfall.!
Surrey traf inzwischen Vorsorge für die Bereitstellung der Geld-
mittel und des Geschützes mit allem Bedarf, zugleich wurde der
Adel der nördlichen Grafschaften angewiesen, sich mit seinen Hinter-
sassen zu rüsten, um die Stunde nach ergangener Aufforderung
bereit zu sein; überallhin wurde ein gut arbeitender Postengang ein-
I Bericht bei Hall, S. 155f., spätere Erzählung bei Buchanan, S. 447, kurz
erwähnt in einem Schreiben Heinrichs nach Mailand, 16. Sept., Brown II, 309,
und von Ruthal an Wolsey, 18. Sept., Br. 4457. Ferner bringt Jovius (Historiae
sui temporis, Venedig 1552, Bl. 182b) einen mit Hall vortrefflich überein-
stimmenden, kleinere Züge noch hinzufügenden Bericht. Außerdem stimmt.
hier gut überein die Darstellung von John Lesley, Bischof von Roß, „The
History of Scotland“ (Bannatyne Club, Edinburg 1830, S. 92), die auch das
Datum gibt, sonst aber Humes Einfall schon als Vergeltung für englische
Räubereien hinstellt.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 341
gerichtet. An der Grenze konnte man auf die Widerstandsfähigkeit
des festen Berwick an der Tweedmündung bauen, während man
zu dem weiter aufwärts am Tweed gelegenen Norham weniger Zu-
trauen hatte; aber der Kommandant versicherte Surrey, daß er
sich werde halten können; auch Bischof Ruthal schrieb Wolsey,
daß Norham in gutem Zustande sei.!
. Lord Dacre sandte aus Carlisle von den Westmarken dem Grafen
Bericht über alles, was er dort erfuhr. Er riet immer noch von dem
Gesamtaufgebot abzusehen, bis Jakob seine letzten Absichten ent-
hüllt habe. Wir hören von weiteren Verhandlungen, von Briefen
Heinrichs an den Schottenkönig und von dessen Antwort, immer riet
Dacre die Zeit hinzuziehen, denn wenn die Ernte eingebracht sei,
würden die Schotten wenig Neigung zu einem Einfall haben; der
schottische Schatzmeister sei der Meinung, mit einigen tausend
Kronen könne die Sache bei Jakob ausgeglichen werden, Heinrich
solle ihn doch durch die Auszahlung der geringfügigen Summe des
väterlichen Legates für Margarete befriedigen.
In England wurde ein Erlaß veröffentlicht, daß die Güter der
dort lebenden Schotten eingezogen, sie selbst des Landes verwiesen
werden sollten; als Gnade betrachtete man, daß diejenigen, welche
Engländerinnen geheiratet und Kinder hätten, gegen Einziehung
der Hälfte ihres Besitztums und Sicherstellung der anderen Hälfte
wohnen bleiben durften; an die einzelnen Grafschaften erging der
Befehl, sich sofort des Gutes aller Schotten zu versichern.? Auf
alle Fälle wurden die Aushebungsmaßregeln auch für die mittleren
Grafschaften vorbereitet, deren Hilfe aber nicht mehr gebraucht
‚wurde, da sich das Aufgebot der nördlichen allein als genügend
erweisen sollte.‘ |
Trotz all seiner Erfahrungen im Grenzkampf mit den Schotten
täuschte sich Lord Dacre, wenn er glaubte, daß man den letzten
Ausbruch noch würde hinhalten können. Jakob war zum Losschlagen
entschlossen, und als die letzten Verfügungen in England ergingen,
stand er bereits auf englischem Boden. Auf den 27. Juli hatte er
seine Barone zu sich entboten und eröffnete ihnen geinen Kriegsplan:
1 Ruthal an Wolsey Br. 4388, sonst Hall S. 456; über den Geschütztrans-
port Br. 4375.
2 Außer Hall s. Dacre an Ruthal, 17. August 1513, Br. 4403.
3 27. August 1513, Br. 4422f., vgl. 4581.
t 3. und 7. September 1513, Rymer XIII, 374—376, Br. 4434.
342 Wilhelm Busch.
binnen einem Monat: sollte jeder waffenfähige Mann vom 16. bis
60. Jahre sich einfinden, mit Lebensunterhalt für dreißig Tage ver-
sehen. Dabei scheint es unter den versammelten Vornehmen wie
auch sonst in Schottland an Widerspruch gegen den Krieg nicht
gefehlt zu haben, und darauf hatte wohl Lord Dacre seine Rechnung
gestellt. Einen eigentümlichen Vorgang weiß eine spätere, aber als
glaubwürdig angesehene Überlieferung zu berichten, der tiefen Ein-
druck auf die Zeugen gemacht haben soll. Als Jakob in der Kirche
zu Linlithgow betete, sei ein alter Mann, anzusehen wie ein Prophet,
an ihn herangetreten und habe ihn gemahnt, von seinem Unter-
nehmen und ebenso von seiner Hingabe an die Frauen abzulassen ;
dann sei er in der Menge verschwunden und niemand habe ihn mehr
finden können.!
An Jakobs Entschluß aber änderte niemand mehr etwas. Als
Heinrich vor Therouanne lag, erschien am 11. August 1513 der
schottische Lion-Herold im Wappenrock im englischen Lager und
übergab dem König Heinrich mit kurzer Ansprache einen Brief
Jakobs vom 26. Juli, in dem nochmals alle Beschwerden aufgezählt
wurden; der Angriff auf Frankreich sei ein mehr teuflisches als
göttliches Unternehmen, und wenn Heinrich nicht sofort davon
ablasse, so sei Jakob zur Verteidigung König Ludwigs verpflichtet.?
1 Die Versammlung der Barone nach „La Rotta de Scocesi" (Roxburghe
Club, London 1825, S. 10), wonach sie nach „Lamertona“, d. h. Lamberton
nahe der Grenze berufen worden wäre; der Absagebrief Jakobs an Heinrich
(Hall S. 547) war vom Tage vorher, den 26., aus Edinburg datiert. Den Wider-
spruch aus den Reihen des Adels schildert mit breiter poetischer Ausschmückung
„La Rotta“ S. 11—18; die englische Ballade (Weber S. 7—14) gibt ein be-
wegtes Bild der Versammlung, läßt sie aber im Gegenteil dem Krieg
zustimmen. Den merkwürdigen Vorgang zu Linlithgow erzählt Buchanan,
Rer. Scot. hist. (Frankfurt 1584, S. 448) unter Berufung auf das Zeugnis eines
wahrheitsliebenden Mannes, David Lindesay, der Augenzeuge gewesen sei,
ohne welches er die Geschichte als unglaubwürdige Fabel angesehen haben
würde. Sonst findet sie sich bei Robert Lindsay of Pitscottie, „History of
Scotland“, Edinburg 1728, S. 111; auch er spricht von den Zeugen, die dabei
anwesend gewesen seien, allerdings bietet Pitscottie überhaupt mehr eine
Sammlung der Legenden, die sich um jenes große Ereignis in Schottland bis
zu seiner Zeit gebildet hatten, als eine Darstellung geschichtlicher Vorgänge.
3 Der Brief ist bei Hall S. 545—547 und bei Lesley, History of Scotland,
S. 88—91, abgesehen von der dialektischen Verschiedenheit, inhaltlich in
voller Übereinstimmung wiedergegeben. In italienischer Übersetzung bei
Sanuto XVI, 668—671, vgl. 666, worin einige in dem englischen Text fehlende
Stücke hinzugefügt sind; vgl. Brown II, S. 113f. Note.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 343
Heinrich erteilte dem Herold eine Antwort in schärfstem Ton,
wobei er Jakob als seinen Vasallen bezeichnete, den er nach der
Heimkehr zu züchtigen gedenke, so daß der Herold sich weigerte,
solche beleidigende Worte seinem Herrn zu übermitteln. Die schrift-
liche Antwort Heinrichs vom 12. August kam nicht mehr in Jakobs
Hand, da sich die Heimfahrt des Herolds so verzögerte, daß sein König
nicht mehr am Leben war, als er in Schottland landete.!
2. Der Feldzug beider Heere vom 23. August bis zum
Nachmittag des 9. September. È
Etwa am 23. August 1513 überschritt Jakob die Grenze mit großer
Heeresmacht, die das übertreibende Gerücht sogar auf 200 000 Mann
angab, während es zwischen 60 000 und 100 000 gewesen sein werden;
er hatte siebzehn Geschütze, für deren Herstellung er ein ähnliches
Interesse gezeigt hatte, wie für seine Flotte; der Geschützmeister war
Robert Borthwick. Jedes der schwereren Stücke wurde von 32 bis
36 Ochsen gezogen, die kleineren von 8; eine Waffe von schneller
Beweglichkeit war diese Artillerie nicht.? Sie hatte bald ihre Probe
abzulegen, da Jakob sofort nach dem Einmarsch in England Norham
umlagerte und heftig beschoß. Auf englischem Boden verkündete
er mit Zustimmung seiner Lords einen besonderen Erlaß für die
Erben der im Kriege gefallenen Kämpfer, die von den üblichen Lehens-
steuern frei sein sollten.’ Der Kommandant von Norham hatte den
Mund sehr voll genommen und täuschte gründlich das Vertrauen,
das man in ihn und in die Festigkeit seines Platzes setzte, denn
nach sechstägiger scharfer Beschießung und drei aufeinander-
! Heinrichs Antwort bei Rymer XIII, 382f., Halliwell I, 216—219, Hall
547f., Br. 4397; die Darstellung des ganzen Vorgangs bei Hall 545, 548, vgl.
Taylors Tagebuch, Br. S. 624, auch Lesley S. 91.
2 Brian Tuke, welcher auf Grund der vor Tournai eingelaufenen Berichte
am 22. Sept. über die Ereignisse in England an Richard Pace schrieb (Brown II,
S. 133), setzt das Datum des schottischen Einmarsches in England auf den
Vorabend des Bartholomäustages, d. h. den 23. August, dagegen der sonst
von ihm abhängige römische Bericht (Anhang zu „La Rotta usw." S. 3) auf
„IX Cal. Sept.“, d. h. den 24. August, Hall S. 557 und Lesley S. 92 auf
den 22. — Über die schottische Artillerie s. J. B. Paul „Accounts of the
Lord High Treasurer of Scotland” IV, Edinb. 1902, Pref. LXIII,
LXXV-IX,
3 Acts of the Parl. of Scot. II, 278, im Wortlaut auch bei Lesley S. 93,
344 Wilhelm Busch.
folgenden Sturmversuchen ergab er sich auf Gnade und Ungnade.
Bischof Ruthal war ganz verzweifelt über den Fall der Feste; die
Schotten führten das Geschütz fort und zerstörten die Wälle, die
Tore, die Wohnhäuser, soweit sie nicht schon zusammengeschossen
waren, nur der Hauptturm und ein Teil der Umwallung blieben
stehen. !
Sobald Surrey vom Vormarsch der Schotten erfahren hatte,
ging am 25. August sein Befehl durch die Grafschaften, daß der
Adel mit seinen Mannschaften sich am 1. September bei Newcastle
am Tyne versammeln solle; er selbst begab sich sofort dorthin.
Es herrschte ein fürchterliches Unwetter mit Sturm und Regen,
trotzdem konnte sein Sohn, der Admiral Lord Thomas Howard,
seine Zusage halten und mit einer willkommenen Verstärkung von
1000 Mann erprobten Volkes landen. Sonst kam hier heran der wilde
Grenzkämpfer Lord Dacre, ferner John Heron von Crawley der
Bastard, ein verbannter Schotte, der in England Schutz gefunden;
Jakob hatte im Jahre zuvor Klage gegen ihn bei Heinrich erhoben,
da von seiner Hand der Grenzhauptmann der schottischen Mittel-
marken Sir Robert Kerr erschlagen worden war; er kam zu Surrey
mit einer im Grenzraubkrieg besonders ausgebildeten Schar von
wilden Gesellen?, ferner der schon sieggeschmückte Sir William
Bulmer, Marmaduke Constable und viele andere. Aber das schlechte
Wetter, das die Wege grundlos machte, verzögerte den Anmarsch
vieler, so daß der nach Alnwick vorangegangene Surrey dort noch
bis zum 4. September warten mußte, an dem auch sein Sohn Thomas
zu ihm stieß.
Surrey teilte seine Streitmacht in der üblichen Weise ein, aller-
dings nur in die zwei Abteilungen der Vorhut (foreward) und der
Nachhut (rereward), von denen die letztere die Hauptmacht bildete,
! Ruthal an Wolsey, 18. Sept., Br. 4457, vgl. 20. Sept., Archaeologia
Aeliana V, S. 176, 184, Br. 4460, sonst Hall S. 557, Polydor Vergil S. 26,
Jovius Bl. 183a (nach ihm Stow S. 493), Lesley S. 92f., Brian Tuke
an Pace, 22. Sept., Brown II, S. 133, der römische Bericht (Anhang zu
La Rotta S. 3).
3 Der Bastard Heron tritt besonders in dem Bericht bei Jovius hervor,
Bl. 183a (Stow 494); sonst Jakob an Heinrich, 26. Juli 1512, Br. 3339 und im
Herausforderungsbrief vom 26. Juli (s. oben S. 342 Anm. 1); noch am
18. August war Heron ein besonderer Pardon von Katharina ausgestellt worden,
ebd. 4406. — Über Thomas Howards Teilnahme s. besonders Brian Tuke an
Pace, Brown S. 133f., rëm, Bericht a. a. O. S. 3f.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 345
die er selber führte, während er die Vorhut seinem Sohne Lord
Thomas übergab, unter dem den rechten Flügel sein jüngerer Bruder
Sir Edmund Howard mit dem Aufgebot von Lancashire und Cheshire,
den linken Sir Marmaduke Constable inne hatte; außerdem stand unter
ihm Sir William Bulmer mit den Durhamleuten. Den rechten Flügel
von Surreys eigener Nachhut bildete Lord Dacre mit der von ihm
selbst herbeigeführten Mannschaft, den linken Sir Edward Stanley,
der auch Ritter und Gentlemen aus Lancashire unter sich hatte.
. Jakob schien sich Zeit nehmen zu wollen. Er hatte wohl auch
daran gedacht, nach der Bezwingung Norhams das von den Eng-
ländern und Schotten so heiß umstrittene Berwick anzugreifen,
ließ aber bei Surreys drohendem Anmarsch davon ab und warf statt
dessen mit leichter Mühe die kleineren Burgen nieder, Wark und die
am Till liegenden Etal und Ford, von denen jedenfalls das letztere
zum guten Teil zerstört wurde; weit und breit verwüsteten die
Schotten das flache Land.! |
Immerhin konnte Jakob in den stehengebliebenen Teilen von Ford
sein Quartier nehmen, und die schottische Legende weiß zu erzählen,
daß die schöne Schloßherrin, die Gattin Wilhelm Herons, den sinn-
lichen König in Liebesbande verstrickt habe, ebenso wie ihre Tochter
1 Über die Bezwingung der kleineren Burgen s. Buchanan S. 448, Lindsay
of Pitscottie S. 113, auch Lesley S. 93; in den späteren Korrespondenzen ist
wohl von der Zerstörung und Herstellung Norhams, nicht aber der anderen
Burgen die Rede; nach Etal wurde vielmehr das nach der Entscheidungs-
schlacht eroberte Geschütz gebracht, so daß es dort Schutz gehabt haben muß,
und es ist auch später von einer Belegung Fords wie Etals mit Mannschaften
die Rede (Br. 4460, 4497, 4520), in Ford soll Jakob selbst Quartier genommen
haben. Lesley sagt auch nur „of quhilk part he causit be cassin doun“; die
Zerstörung von Ford erwähnt ausdrücklich Surrey in seinem Brief an Jakob, Hall
S. 558. Eine Erklärung gibt uns ein Bericht über die Grenzgebiete aus dem
Jahre 1542 (Weber, Battle of Flodden Field, Edinburg 1808, in den Noten
S. 187f., vgl. Pinkerton II, 99), daß damals noch die Hauptgebäude zerstört
gewesen und nur kleinere wiederhergestellt worden seien. Jovius, Bl. 183a
(nach ihm Stow 493), Brian Tuke an Pace (Brown II, S. 133) und römischer
Bericht a. a. O. S. 2 geben an, daß Jakob sich nach der Bezwingung Norhams
gegen Berwick gewandt habe, ohne aber zu motivieren, warum dieser Zug
nicht durchgeführt wurde. Es ist wahrscheinlich, daß der Plan dazu bestanden
hat, aber durch Surreys Anrücken vereitelt wurde. In „La Rotta de Scocesi“
(London 1825, S. 20) wird im Gegensatz zu Norham die starke Befestigung
Berwicks hervorgehoben. Der sonst hier gut mit Jovius übereinstimmende
Hall bringt nichts davon, während sonst noch Buchanan in seinem späteren
Bericht den Plan auf Berwick erwähnt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 24
346 Wilhelm Busch.
den Sohn Jakobs, den jungen Erzbischof von St. Andrews; sie sucht
dadurch zu erklären, daß der König mehrere Tage tatlos verbrachte,
dem englischen Grafen die Zeit für seine Maßnahmen gab, und daß
er in diesen Tagen sein ohnehin locker gefügtes Heer bedenklich
aus der Hand verlor, von dem die Leute massenhaft nach Hause
liefen; Lady Heron aber hätte alles, was sie gesehen, an Surrey
gemeldet. Historisch begründet ist hiervon nur, daß viele tausend
Schotten, mit der gemachten Beute zufrieden, das Heer verlassen
hatten, zumal ihnen das schlechte, kalte und regnerische Wetter
hart zusetzte.!
Im schottischen Lager scheint ein Streit darüber entstanden zu
sein, wohin man sich wenden sollte; die spätere schottische Über-
lieferung berichtet, daß der anwesende französische Gesandte de la
Motte Jakob zum Kampfe gedrängt habe, während dies sonst dem
Bischof von Murray zugeschoben wurde, der überhaupt ein Anstifter
des Krieges gewesen sein soll. Der König entschied sich zur Schlacht
und damit zur Behauptung der Stellung, die er etwa drei englische
! Bischof Ruthal berichtete an Wolsey (20. September, Arch. Ael. V, S. 179,
Br. 4462), und zwar mit Berufung auf die Aussage schottischer Gefangener,
daß nach der Einnahme von Norham 20000 Mann davongelaufen seien; mit
starker Betonung spricht eine Instruktion im Namen des jungen Jakobs V.
für Andreas Brownhill an den König von Dänemark davon (16. Januar 1514,
Epist. Reg. Scot. I, 187); ähnlich Lesley S. 93, Buchanan S. 448, Lindsay of
Pitscottie S. 113. — Die Geschichte von Jakobs Verhältnis zur Lady Heron
erwähnt kurz Buchanan S. 448, während sie in ihrer völligen Ausgestaltung
bei Pitscottie S. 113—115 erscheint, der in dieser Geschichte eine wesentliche
Begründung für die schottische Niederlage erblickt; so spielt sie auch ihre
Rolle in Walter Scotts „Marmion“; sie ist ganz und gar unbeglaubigt, das einzig
Verbürgte meldet Hall S. 558, wonach Lady Heron sich bei Jakob für die Er-
haltung des Schlosses verwandt habe. Von den späteren Bearbeitern nimmt
Tytler „History of Scotland“ V, 57 die Erzählung mit einem „is said“ auf und
motiviert die damit den Engländern zu ihrer Versammlung gegebene Frist;
die von Andrew Lang „History of Scotland“ (Vol. I. Edinburg und London 1900,
S. 377) daran geknüpften Vermutungen sind ganz willkürlich, beglaubigt ist
nichts, möglich natürlich alles. Hodgkin „The Battle of Flodden“ (Arch.
Ael. XVI, 1894, S. 39—44) widmet der Erzählung einen längeren Exkurs, um
die Unmöglichkeit der von Pitscottie berichteten Vorgänge in dem gegebenen
Zeitraum darzutun; die Erwähnung durch Buchanan kennt er nicht; die Sache
ist dadurch erledigt, daß sie keine der gleichzeitigen Quellen, sondern in dieser
Form nur der als Quelle ganz unbrauchbare Pitscottie bringt, während Hall
klar erkennen läßt, um welchen historischen Kern sich die ganze Legende
gesponnen hat.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 347 |
Meilen westlich von dem eroberten Ford auf dem Floddenhügel
eingenommen hatte.!
Man führte den Krieg noch in eigentümlich ritterlicher Form.
Von Alnwick aus sandte Surrey den Rougecross-Herold an Jakob und
ließ ihn für seinen räuberischen Einfall auf den nächsten Freitag
den 9. September zur Schlacht wie zu einem Gottesgericht heraus-
fordern, um die Gerechtigkeit der verfochtenen Sache zu erhärten,
und der Admiral Lord Thomas Howard ließ sich noch besonders
anmelden, daß er zum Kampf erschienen sei, nachdem er die vor
ihm entwichene stolze schottische Flotte vergeblich gesucht habe;
nun führe er die Vorhut und habe beschlossen, keinem Schotten
Pardon zu gewähren. Im Wappenrock, von einem Trompeter be-
gleitet, ritt der Herold davon.
Surrey verlegte sein Lager am 5. September nach Bolton, und hier
empfing er am Tage darauf, um jedes Auskundschaften zu verhüten,
zwei bis drei Meilen vor dem Lager die Antwort Jakobs, die statt
des zurückgehaltenen Rougecross der schottische Ilay-Herold über-
brachte: Jakob verweigerte die Antwort auf die erhobenen Vorwürfe,
erklärte sich aber am angegebenen Tage zur Schlacht bereit; zugleich
übergab der Herold einen von Jakobs Sekretär geschriebenen Zettel,
worin Heinrich die Schuld am Bruche zugeschrieben wurde.
Der schottische Herold wurde als Unterpfand für Rougecross
zurückgehalten, dann rückte Surrey in vollkommener Schlacht-
ordnung über Wooler bis auf etwa drei englische Meilen an die
schottische Aufstellung heran, so daß Jakob ein freilich vergebliches
Feuer aus seinen Geschützen gegen die Engländer eröffnen ließ.
Surrey dachte den entscheidenden Waffengang auf dem freien Felde
1 Sehr eingehend berichtet über einen Streit im schottischen Lager Buchanan
S. 449—451, worin ihn die Angabe Ruthals (an Wolsey, 20. Sept., Arch. Ael. V,
1861, S. 179£., Br. 4462) unterstützt; Buchanan nennt den französischen Ge-
sandten, Ruthal den Bischof von Murray als Treiber, wofür er sich auf seine
Unterredungen mit Sir William Scott und anderen Gefangenen beruft; Scott
habe ihn versichert, Jakobs Einfall sei aus dessen eigenem Entschluß auf An-
stachelung des Bischofs von Murray hervorgegangen gegen die Meinung aller
schottischen Vornehmen. Besonders ausgeschmückt ist die Streitszene wieder
bei Pitscottie S. 115f.; auf die hier einem der Redner in den Mund gelegte
Bemerkung über Surrey als „an old crooked caril lying in a chariot“ ist allein
die von einigen neueren Bearbeitern übernommene Behauptung zurück-
zuführen, der greise Surrey habe die Schlacht von einem Wagen aus geleitet
(Brown, History of Scotland I, 338, Lang I, 379).
24*
848 Wilhelm Busch.
auszufechten, das sich in ein bis zwei Meilen Ausdehnung zwischen
seiner Stellung und dem Orte Milfield erstreckte, denn das weiter
zurückliegende Lager Jakobs schien unangreifbar.
Der Schottenkönig lagerte noch gut eine Meile von Milfield ent-
fernt auf dem breit sich über der Ebene erhebenden Hügel von
Flodden, der zu den nach Osten sich abdachenden Ausläufern der
Cheviotberge gehört; der Bergrücken liegt in einer Länge von
etwa einer englischen Meile zwischen 120 und 150 Meter hoch über
der Tillniederung, in einem Winkel von drei Fluß- und Bachläufen,
rechts durch die nächsten, höheren Ausläufer der Cheviotberge
gedeckt, links durch das sumpfige Gelände des Tillufers. Vor seiner
Südfront, gegen dieallein ein gegnerischer Angriff geschehen konnte,
hatte Jakob an dem hier steil abfallenden Hang sein ganzes statt-
liches Geschütz auffahren lassen.
Aus der eigentümlichen Auffassung des Krieges wie eines ritter-
lichen Zweikampfes unter gleichmäßig verteilten Kampfbedingungen
schrieb Surrey am 7. September an Jakob, daß dieser die Heraus-
forderung zur Schlacht angenommen, aber nun sein Versprechen
geändert und „sich auf einem Gelände mehr gleich einer Festung
oder einem Lager anstatt auf einem unparteiischen Boden für die
Schlachtentscheidung aufgestellt habe“; daher solle Jakob zum
Kampf auf die Ebene von Milfield herabsteigen, wo Surrey zwischen
elf und drei Uhr mit seinem Volk bereitstehen werde. Der Brief,
den der freigelassene Rougecross-Herold überbrachte, war vom Grafen
und seinen vornehmsten Unterführern unterzeichnet, aber Jakob
ließ den Boten nicht vor sich kommen, sondern ihn nach Mitteilung
der Sendung mündlich bescheiden, daß es einem Grafen nicht zu-
komme, so mit einem König zu verkehren; Jakob werde sich das
Gefechtsfeld nach eigenem Gefallen suchen. In seiner Umgebung
riet Graf Huntley nachdrücklich zu einer abwartenden Kriegführung,
da man selbst in fester Stellung stehe, bei den Engländern
aber schon Mangel herrsche, so daß sie bald eine Schlacht unter
jeder Bedingung annehmen müßten. So blieb Jakob auf seiner
wohlgesicherten Höhe und überließ es den Engländern, gegen diese
und gegen die Feuerschlünde seiner Geschützreihe anzulaufen.
Darin hatte Graf Huntley recht, daß für Surrey bei dem ein-
tretenden Proviantmangel und seiner Aufstellung in einer zum Teil
sumpfigen Niederung ein weiteres Verweilen unmöglich war. Aber
er tat den Schotten den Gefallen nicht, sie in der Front anzugreifen,
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 349
sondern er brach am 8. September auf, überschritt den Till und
brachte damit den Fluß zwischen sich und den Gegner; noch vor den
Augen der abziehenden Engländer brannten die Schotten einige
kleinere Ortschaften nieder. Der Marsch der Engländer ging zunächst
im Angesicht des Feindes auf dem rechten Tillufer bis zum Rande
des Gehölzes von Barmoor, wo sie durch die bergigen Erhebungen
zur Linken den Blicken der Schotten entzogen waren, während die
Höhe selbst einen guten Überblick über die ganze gegnerische
Stellung gewährte.
Surrey scheint zunächst nur einen sicheren Lagerplatz gesucht
zu haben, an dem er sich genügenden Unterhalt für seine Truppen
verschaffen und währenddessen die in den mittleren Grafschaften
aufgebotenen Verstärkungen abwarten konnte. Da aber war es sein
Sohn, Lord Thomas Howard, der vom Gipfel der Anhöhe aus das
Gelände nördlich der schottischen Stellung erkundete und daraufhin
den für die Schlacht entscheidenden Vorschlag einer Umgehung
machte, um sich zwischen das schottische Heer und Schottland
einzuschieben, Jakob damit die rückwärtigeVerbindung abzuschneiden
oder ihn aus seiner günstigen Stellung heraus zu manövrieren.
Da auch andere, die Surrey zur Prüfung von seines Sohnes Plan
ausgesandt hatte, ihm zustimmten, wurde sofort die Ausführung
beschlossen.
An dem zur Entscheidung bestimmt gewesenen Tage, dem 9. Sep-
tember, einem Freitag, brach zuerst Lord Thomas mit der Vorhut
und der Artillerie zu dem etwa vier Meilen von ihrem Lagerplatz
entfernten Tillflusse auf. An seinem Ufer mußte er einen noch doppelt
so langen nördlichen Umweg machen, um für seine Geschütze den
einzigen festen Übergang bei Twizelbridge nahe bei der Mündung
des Till in den Tweed zu benutzen, wo er um elf Uhr anlangte, um
dann nach Süden abzuschwenken. Sein Vater war ihm gefolgt und
ging etwas weiter flußaufwärts durch die Furt bei Millford, was
sich wahrscheinlich langsamer vollzog als der Übergang seines Sohnes,
der ihm vorauskam, und dem er sich dann im Weitermarsche an-
schloß. Die Anforderung an die Mannschaften war bei den durch
das bisherige Wetter aufgeweichten Wegen, die in dem welligen
Gelände bergauf und bergab führten, recht beträchtlich, zumal die
Verpflegung ungenügend war und sie am 9. September überhaupt
nichts erhalten konnten; immerhin erscheinen sie einigermaßen
anspruchsvoll, wenn als besondere Härte hervorgehoben wurde,
850 Wilhelm Busch.
daß sie seit einigen Tagen nur Wasser und kein Bier zu trinken gehabt
hätten.
König Jakob hatte natürlich den Abmarsch der Engländer vor
seiner Front sehen müssen, die mit der eingeschlagenen Richtung
auf Barmoor die Straße nach Berwick gewinnen zu wollen und somit
Schottland unmittelbar zu bedrohen schienen. In dieser Auffassung
konnte er noch bleiben, als die Engländer in freilich nicht recht
erklärlicher Weise die gerade Straße verließen, und Jakob die Vorhut
Lord Thomas Howards von Barmoor zum Till vorrücken und dort
wieder nach Norden abschwenken sah. Das bisher regnerische Wetter
hatte sich etwas aufgehellt, wenn es auch wechselnd blieb und
nachher wieder starke Regengüsse einsetzten. Es wird erzählt, daß
Jakob in seiner Auffassung durch einen ihm vertrauten Engländer,
Giles Musgrave, bestärkt wurde, der ihn damit aus seiner Stellung
bei Flodden habe fortlocken wollen. Der König gab seinem Heere
den Befehl zum Aufbruch, und mit dem Entschluß hierzu, der Be-
fehlsausgabe, dem Abbrechen des Lagers und dem Fortschaffen der
schweren Geschütze mochte eine längere Zeit, etwa vier Stunden,
vergangen sein, als nun das unerwartete Herannahen der wieder
nach Süden abschwenkenden Engländer die Schotten zur Eile zwang.
Es bleibt auffallend, daß Jakob den Feind nicht mit veränderter
Front auf der Höhe von Flodden erwartete, aber seine Abteilungen
hatten sich wohl schon in Bewegung gesetzt, als er der anrückenden
Engländer gewahr wurde und nun die nächste günstige Erhebung zu
erreichen suchen mußte. Es war das der auch etwa eine Meile breite
und ebensoweit vom alten Platz entfernte Hügel von Branxton,
den eine Senkung vom südlicher liegenden Floddenhügel trennt.
Die neue Stellung sprang nicht wie die alte beherrschend gegen eine
Ebene vor, sondern war erheblich niedriger mit schwächerer, be-
sonders nach Osten zum Till hin allmählich verlaufender Abdachung;;
auch nach Norden senkt sich der Hang des Branxtonhügels in
Absätzen zu einer Mulde herab, die von einem Sumpfe und einem
von diesem zum Till fließenden Bache durchzogen war. Immerhin
bot die Höhe eine durchaus geeignete Verteidigungsstelle gegen den
von Norden kommenden Gegner; nördlich von ihr füllt ein welliges
Hügelgelände den Winkel zwischen Tweed und Till aus.
Dabei hatten die Schotten den Vorteil, daß dem Feinde die Sonne
ins Gesicht schien und der heftige Wind die dann einsetzenden Regen-
schauer entgegentrieb, wodurch besonders die Verwendung der eng-
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden, 851
lischen Langbogen sehr beeinträchtigt wurde. Außerdem hatte
Jakob die Lagerhütten und alles überflüssige Gerät in Brand stecken
lassen, und die dichte, nicht zur Höhe steigende, vom Wind nach
Norden getriebene Rauchwolke umhüllte wie mit einem Schleier
die Bewegung der Schotten, verhinderte aber auch sie den letzten
Anmarsch der Engländer zu erkennen.
Es gelang Thomas Howard, der mit seiner Vorhut die Führung
hatte, das Hindernis, welches der Sumpf in der Mulde vor dem
Branxtonhügel bildete, dadurch zu vermeiden, daß er ihn links
umging und den kleinen, Pallinsburn genannten Bach, „der nur
eines Mannes Schritt breit ist“, überschritt, um dann allerdings ein
kurzes Stück im Parallelmarsch zu der schottischen Aufstellung
vorrücken zu müssen, damit er die Frontstellung gegenüber dem
Gegner gewann und seinem nachrückenden Vater Raum zum Auf-
marsch zu seiner Linken gewährte. |
So nahmen die beiden Heere zum Schlagen bereit ihre Stellung
einander gegenüber. |
3. Die Schlacht von Flodden am 9. September.
Als Lord Thomas Howard am Fuße des Branxtonhügels ankam,
war er zuerst völlig überrascht, die Schotten in voller Schlacht-
ordnung auf der Höhe vor sich zu sehen, in fünf bis sechs vier-
eckigen oder keilförmigen Gewalthaufen, von denen vier zum
Angriff fertig nebeneinander in der Front standen, der Rest in ein
oder zwei Abteilungen als Reserve dahinter. Die Schotten waren
unbedingt entschlossen den Gegner im Kampf zu bestehen, jeder
Gedanke an ein mögliches Weichen wurde auch dadurch abgewiesen,
daß die Berittenen absaßen und wie die übrigen zu Fuß fochten!,
alle legten dabei die Schuhe ab; die meisten waren mit ihren langen
Speeren bewaffnet, und wenn diese verbraucht oder nutzlos ge-
worden waren, griffen sie zu den großen und scharfen Schwertern,
zum Schutz aber hielten sie den Rundschild vor sich.
Lord Thomas machte, als er den Gegner erblickte, sofort Halt,
nahm das Agnus Dei, das er auf der Brust trug, und ließ es seinem
Vater überbringen mit der dringenden Bitte, seinen Vormarsch zu
1 Über das schon im 14. Jahrhundert aufkommende Absitzen und das
Fußgefecht der Ritter vgl. Delbrück „Geschichte der Kriegskunst“ III,
Berlin 1907, S. 483—486.
352 S 'Wilbelm Busch.
beschleunigen. Graf Surrey konnte noch rechtzeitig zur Linken der
Vorhut aufrücken, so daß die englische Vorhut und Nachhut neben-
einander in einer Linie standen, jede in ihrer ursprünglichen Ein-
teilung mit dem Zentrum und zwei Flügeln, wodurch in der ganzen
Schlachtreihe Sir Edmund Howard den rechten, Sir Edward Stanley
den linken Flügel bildete. Neben Graf Surrey selbst focht Lord
Darcys Sohn, Sir George Darcy mit seiner Mannschaft, während
Lord Dacre mit seinen Leuten, besonders mit seinen 1500 Mann
Reiterei nicht in der Schlachtfront, sondern dahinter in einer Reserve-
stellung stand, um einzugreifen, wo es not tat.!
Es war durch den umständlichen Umgehungsmarsch der Eng-
länder ziemlich spät am Tage geworden, zwischen vier und fünf Uhr
nachmittags, ehe der erste Zusammenstoß erfolgte. Die Schlacht
wurde begonnen durch einen Kampf der vor der Front aufgestellten
Geschütze, aber die zu hoch stehenden schottischen konnten dem
Gegner nur wenig Schaden tun; wie es gelang, einen Teil der englischen,
die beim Vormarsch zurückgeblieben waren, vorzuholen und in eine
vorteilhaftere Stellung zu bringen, ist nicht ganz klar, jedenfalls
eröffneten sie sofort ihr Feuer, wobei durch einen glücklichen Schuß
der schottische Geschützmeister getötet wurde und ihre Kugeln
zugleich in die gedrängten schottischen Heerhaufen einschlugen
und dadurch deren Vorgehen zum Angriff beschleunigten.
Auf der Höhe stand am linken schottischen Flügel der Lord
Kämmerer Alexander Lord Hume, dem Sir William Bulmer vor einem
Monat eine so schmerzliche Niederlage ganz in der Nähe des jetzigen
Kampffeldes beigebracht hatte; er stürmte zuerst mit seinem speer-
tragenden Gewalthaufen den hier steileren Hang hinunter auf den
englischen Flügel unter Sir Edmund Howard, der Mannschaften aus
Cheshire und Lancashire mit einem Teil des Aufgebots der Graf-
schaft York unter sich hatte; die Cheshire- und Lancashireleute
leisteten keinen Widerstand, sondern wandten sich vor dem mäch-
tigen Anprall sofort zur Flucht, nur die Mannschaften aus York setzten
eich zur Wehr; Edmund Howard, den die Seinen im Stich ließen,
wurde dreimal im Handgemenge niedergeworfen, bis ihm ‚der selbst
verwundete Bastard Heron Hilfe brachte, so daß Howard sich
durchkämpfen und beim Zentrum der Vorhut unter seinem Bruder
1 8. den Aufsatz in dem nächsten Hefte: III. Zur Kritik der Ereignisse,
1. Vorbereitung zur Schlacht,
in
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 353
Lord Thomas Schutz suchen konnte, In diesem gefährlichen Augen-
blick, als eine für das Ganze verhängnisvolle Niederlage des rechten
englischen Flügels drohte, griff Lord Dacre mit raschem Überblick
ein, umging mit seinen 1500 Reitern die Kämpfenden- und führte
einen vorzüglich geleiteten Stoß in die linke Flanke des vordringenden
Gegners, und als zuletzt der an seiner Stelle inzwischen siegreich
gebliebene Lord Thomas Howard weitere Hilfe schicken oder auch
selbst heranbringen konnte, da wurden die Schotten von beiden
Seiten umfaßt und völlig zersprengt oder zusammengehauen, so
daß Lord Hume von Glück sagen konnte, wenn er selbst entkam.
Dadurch geschah es, daß sich die Erschütterung vom rechten
englischen Flügel nicht weiter fortpflanzte, und daß seine Zer-
sprengung eine Teilniederlage ohne weitere Folgen blieb. Vielmehr
war es Lord Thomas Howard gelungen, mit dem Kern seiner Vorhut
den gegen ihn gerichteten Angriff der Grafen Huntley, Eroll, Craw-
ford und Montrose, die auch zu Fuß an der Spitze ihrer speertragenden
Mannschaften vorstürmten, nach kurzem Kampfe abzuweisen,
wobei die führenden Grafen mit den meisten ihrer Leute erschlagen
wurden; nur Huntley gehörte wie Hume zu den wenigen Vornehmen,
die lebend entrannen. Howard bekam hierdurch so viel Luft, daß
er dem rechten von Lord Dacre schon herausgehauenen Flügel noch
Hilfe leisten konnte, wobei aber die Abteilungen zuletzt stark durch-
einander gekommen zu sein scheinen, denn der auf dem äußersten
rechten Flügel siegreiche Dacre ist auch noch mit dem Grafen
Huntley handgemein geworden; jedenfalls sind diese beiden schotti-
schen Haufen völlig durchbrochen und zersprengt worden.!
Der anfängliche Erfolg auf seinem linken Flügel entflammte die
Siegeshoffnung und Kampflust des ritterlichen Schottenkönigs;
seine Umgebung soll ihn auch hier vor vorschnellem Handeln ge-
warnt haben, aber er war nicht zu halten, auch er saß ab von seinem
Roß, mit ihm seine Lords, und nun ging diese gepanzerte Ritter-
schar zu dem stärksten und entscheidenden Angriff vor auf das
feindliche Zentrum, über dem das Banner des Oberbefehlshabers,
des Grafen Surrey, wehte. Lords und Bischöfe umgaben den König,
an ihrer Panzerung prallten die gefährlichen Pfeile der englischen
Bogenschützen meist wirkungslos ab, wie es überhaupt eine Schlacht
1 S. ebenfalls im nächsten Aufsatze: III. Zur Kritik der Ereignisse, 2. Der
Kampf auf dem rechten englischen Flügel. _
354 Wilhelm Busch.
war, die nach der Eröffnung durch das Geschützfeuer im Nahkampf
durchgefochten wurde zwischen den Schotten mit ihren Lang-
speeren und Schwertern und den Engländern mit ihren kürzeren,
Speer und Streitaxt vereinigenden Hellebarden; nur auf dem linken
englischen Flügel unter Stanley konnten auch die englischen Bogen-
schützen beim Beginn des Gefechtes wirkungsvoll eingreifen. Sonst
aber, heißt es in einem der gleichzeitigen Schlachtberichte, „hieben
und schmetterten die Hellebarden die Schotten nieder mit mancherlei
Mühsal und Gefahr für die Engländer selbst“.
So drang der König an der Spitze seiner ritterlichen Schar gegen
den durch sein Banner kenntlichen Grafen Surrey vor, etwa eine
Speerlänge von ihm ist er in dem wilden Getümmel, in dem er wie
jeder andere Streiter in der Masse focht, erschlagen worden; aber
niemand achtete seiner, und da bei dem erbitterten Morden wenige
Gefangene gemacht wurden, so sank mit dem König auch die Blüte
des schottischen Adels dahin, nur einige fielen lebend in die Hand
der Sieger.
Daß Howard und Surrey den mächtigen Sturmangriffen von der
Höhe herab standzuhalten vermochten, entriß den Schotten den
Sieg, auf den sie bei ihrer Übermacht und ihrer günstigen Stellung
hatten rechnen können. Um aber die Behauptung der eigenen
Stellung durch die Engländer und die Abwehr der schottischen An-
griffe zum vollen siegreichen Erfolge zu machen, trat zur Kriegs-
kunst und Tapferkeit der Howards die meisterhafte Führung des
linken englischen Flügels durch Sir Edward Stanley entscheidend
hinzu.
Stanley hatte zuletzt in die Schlachtordnung einrücken können,
aber das gleiche galt von dem ihm auf der Höhe gegenüber-
stehenden schottischen Gewalthaufen; obendrein wurde die Auf-
merksamkeit von dessen Führern, den Grafen Lennox und Argyle,
durch den beginnenden Kampf ihres Königs in Anspruch genommen,
so daß Stanley Zeit gewann, seine Leute zu ordnen und nun seiner-
seits zu einem vortrefflich angelegten und durchgeführten Angriff
zu schreiten. Seine Bogenschützen stürmten den Hügel hinan,
gerade als die beiden Grafen sich anschickten, ihrem gefährdeten
König zu Hilfe zu kommen. Wie diese sich nun gegen den neuen
Feind wandten, wurden ihre Leute von einem Pfeilhagel über-
schüttet, der bei ihnen anders als bei dem gepanzerten Gefolge
Jakobs wirkte, und im Augenblick ihres Stutzens und einer be-
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 355
ginnenden Unruhe führte Stanley die bereitgehaltenen Abteilungen
seiner Hellebardiere mit überraschendem Vorstoß in ihre Flanke
und trieb die auseinandergesprengten Gegner über die Höhe hin vor
sich her. Die Grafen Lennox und Argyle fanden wie die meisten
ihrer Standesgenossen den Tod, hier sollen auch die auf schottischer
Seite unter de la Motte fechtenden Franzosen mit ihrem Führer ge-
fallen sein.
Mit diesem Siege Stanleys war nach dem Standhalten Thomas
Howards und Surreys die Schlacht gewonnen. Sie hatte sich binnen
wenigen Stunden in vier selbständigen Gefechten abgespielt, durch
die in schneller Folge von links nach rechts geschehenen Angriffe
der schottischen Abteilungen. So konnte auch das Ende dieser Ein-
zelkämpfe zeitlich nicht weit voneinander abliegen. Stanley schickte
sich nach seinem Siege an, dem fliehenden Gegner über das Schlacht-
feld zu folgen, wobei er dann alles, was noch stand, in Flanke und
Rücken hätte fassen und damit den Sieg zur Vernichtung des Feindes
hätte ausgestalten können. Aber da versagten seine Mannschaften.
Die Verfolgung kam frühzeitig zum Stehen, als seine Leute den Platz
erreichten, wo Surrey und König Jakob miteinander gerungen hatten,
und wo die Leichen der Erschlagenen, darunter die des Königs,
lagen. Die Verfolger begannen zu plündern und waren dadurch,
zumal der Kampfplatz mit den Gefallenen am Hange gelegen war,
völlig festgehalten und für einen weiteren Kampf nicht mehr zu
verwenden.!
Trotzdem hatte Stanleys Vorstoß das Seinige getan, um die Auf-
lösung zu einer allgemeinen zu machen. Die schottischen Reserven,
die bisher am Kampf nicht teilgenommen hatten, wagten über-
haupt keinen Widerstand mehr, sondern wurden in die Flucht mit
hineingerissen. Ob Stanley bei dem frühen Ende seiner Verfolgung
noch mit anderen Gegnern, etwa mit Huntley zusammentraf, ist
ungewiß. Vielleicht wurde dieser wie Hume vom Strom der Fliehenden
gefaßt, den Stanleys kraftvoller Flankenstoß noch verstärkte und
beschleunigte. Für Hume hatte sein glückliches Entkommen die
unerfreuliche Folge, daß er, der einzige zuerst siegreich gewesene
schottische Anführer, beschuldigt wurde, die Seinen in der Not
geradezu verräterisch im Stiche gelassen zu haben. In voller Auf-
1 S. später III, 3.: Der Kampf im Zentrum und auf dem linken englischen
Flügel.
356 Wilhelm Busch.
lösung flohen die Schotten nach Westen, wo allein ihnen ein Weg
offen gelassen war und sie bald die Grenze gewinnen konnten,
die hier vom Tweed abbiegend scharf südlich verläuft; sie über-
schritten sie hier, wo kein Flußlauf die Länder trennte, oder bei dem
Übergang über den Tweed bei Coldstream.
Die Flucht dauerte bis in die dunkle Nacht hinein, denn durch
den umständlichen Anmarsch der Engländer hatte der Kampf ja
erst zwischen vier und fünf Uhr des Nachmittags begonnen und
war nach etwa drei Stunden am Abend entschieden. Eine volle Um-
schließung oder, wie es Surrey vielleicht erhofft hatte, eine Ab-
drängung nach Süden war durch den Verlauf der Schlacht unmöglich
gemacht und damit die Vernichtung des schottischen Heeres verhindert
worden; eine Verfolgung über das Schlachtfeld hinaus unterblieb,
die Sieger plünderten überall die Gefallenen, und weitere Reiterei außer
den in der Schlacht ausgiebig verwendeten Leuten Lord Dacres
stand nicht zur Verfügung. Die Verluste der Schotten waren außer-
ordentlich hoch. Man schätzte ihre ganze Streitmacht, die nach den
massenhaften Desertionen übriggeblieben war, noch auf 60 000 Mann
oder mehr, von denen etwa 10 000 gefallen oder gefangen sein sollen;
die Zahl der englischen Streiter wird auf 40000 angegeben, ihre
Verluste sind auf 1-2000 zu schätzen, während die Angaben darüber
zwischen 300 und 4000 Mann schwanken. Eine lange Liste gab die
Namen der gefallenen vornehmen Schotten, unter denen vier Bischöfe
und Äbte und zwölf Grafen waren.!
Das zurückgelassene schottische Geschütz fiel ebenso wie die
Vorräte des Lagers in die Hand des Siegers. Das Geschütz wurde
zusammen mit dem englischen nach Burg Etal am Till in Sicherheit
gebracht, dann kam es nach dem festen Berwick $ An dem erbeuteten
schottischen Biere taten sich die durstigen Engländer nach ihrem
mehrtägigen Wassertrinken gütlich, und Bischof Ruthal meinte,
man hätte es nicht geglaubt, was für Vorräte an Ausrüstungsgegen-
ständen, an Brot, Wein und Bier bei den Schotten vorhanden ge-
wesen seien, wenn man nicht alles gesehen und versucht hätte;
dagegen wird auch berichtet, daß ein großer Teil von den Eng-
1 S. III, 4.: Der vermeintliche Verrat Humes usw.
2 „Gazette“, S. 458, Hall 564, Ruthal, 20. Sept., Arch. Ael. V, 183f., Br.
4460, Brian Tuke, S. 133. State Papers IV, 2 (Br. 4441), Dacre, Br. 4482,
22. Okt. ebd. 4520.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 357
ländern vernichtet worden sei, weil sie glaubten, der Proviant sei
vergiftet gewesen.!
Das vornehmste Opfer des Tages war König Jakob. Sein Tod war
unbeachtet geblieben, da er im Fußkampf mitten im Gedränge
gefochten hatte, und die Engländer, wie Bischof Ruthal. meldete,
„sich nicht mit Gefangenen aufhielten, sondern alles, was in ihre
Hand fiel, König, Bischof, Lords, Ritter, Edle und alle sonst nieder-
schlugen, sofort ihrer Rüstung und Kleider beraubten und sie nackt
auf dem Felde liegen ließen“. So lag auch des Königs Leichnam
nackt und mit Wunden bedeckt unter seinen toten Kampfgenossen.
Durch schottische Gefangene erfuhren die Engländer, daß Jakob
nur gegen die Abteilung des Grafen Surrey gefochten hatte und
daß er nur dort gefallen oder gefangen genommen sein mußte. Aber
erst am folgenden Tage erkannte ihn Lord Dacre, er lag, wo er
zuerst mit Surreys Truppen zusammengestoßen war; Dacre benach-
richtigte sofort den in Berwick weilenden Grafen und brachte den
Leichnam dorthin, wo ihn auch zwei gefangen genommene Diener
erkannten. |
Papst Leo erteilte Heinrich die Erlaubnis, den exkommunizierten
König in der Paulskirche zu London zu bestatten, aber dies Grab
ist ihm nicht zuteil geworden. Man hatte ihn einbalsamiert, zuerst
nach Newcastle, dann nach dem Kloster zu Richmond gebracht,
wo sein Leichnam verblieb. Die Schotten haben sich gegen die An-
nahme gewehrt, daß ihr toter König in Feindeshand gefallen sei;
man wollte ihn nach der Schlacht lebend gesehen haben, oder es
hieß auch, daß seine Leiche von seinen Landsleuten fortgeschafft
worden sei. Im schottischen Volke ist lange der Glaube lebendig
geblieben, sein ritterlicher König sei nicht gefallen, sondern habe
zur Buße für seine Sünden eine Wallfahrt nach Jerusalem angetreten
und werde von dort in sein Reich zurückkehren.?
4. Nach der Schlacht.
Sobald die große Entscheidung gefallen war, schrieb Surrey einen
Bericht für die Königin und den König, dem er dann eine ausführ-
! Ruthal an Wolsey, 20. Sept., Arch. Ael. V, 177£., der Auszug Br. 4461 ist
nicht ganz korrekt. Von der Vernichtung der Vorräte spricht der Bericht Trewe
encountre 8.151, der sonst die Menge und Güte der vorhandenen Sachen rühmt.
? S. gleichfalls unter III, 4.
358 Wilhelm Busch.
liche Darstellung folgen ließ, zugleich übersandte er den blut-
getränkten Rock des gefallenen Königs Jakob. Die Königin Katharina
hatte, wie wir wissen, schon mit dem Aufgebot der mittleren Graf-
schaften des Reiches begonnen, sie hatte ein zweites Heer von 40 000
Mann beisammen und war, nachdem sie London verlassen hatte,
bis zur Grafschaft Buckingham gekommen, als sie die Kunde von
dem glänzenden Siege erfuhr; in Woburn erhielt sie Surreys aus-
führlichen Bericht und schrieb voller Jubel an Heinrich, daß sie ihn
nicht mit einem langen Briefe zu belästigen brauche, denn dieser
Sieg sei für den König und sein Reich die höchste Ehre und, was
schwerlich dem Ohr des eiteln Königs lieblich geklungen hat, „mehr
als wenn Ihr die ganze Krone von Frankreich gewännet“. Zu Wolsey
aber meinte sie, ein solcher Sieg der Untertanen in Abwesenheit
des Königs sei so wunderbar, daß er allein Gottes Werk zu sein
scheine.!
1 Die Reihenfolge der an sie und Heinrich ergangenen Berichte ist nicht
ganz klar. Nach Hall S. 564 schrieb Surrey, noch ehe Jakobs Leichnam ge-
funden war, an die Königin, wohl durch den Rougecross-Herold, den Katharina
nachher erwähnt (an Heinrich, 16. Sept., Ellis I, 1, S. 88, Br. 4451). An Wolsey
schrieb sie keinen Begleitbrief, weil sie noch nicht über alles sicher unter-
richtet sei (16. Sept., Ellis 89f., Br. 4454, die Wiedergabe bei Galt „Life of
Wolsey“ S. 253f. ist nicht korrekt). Die erste Nachricht kam schon am 15. Sept.
vor Tournai an (Taylors Tagebuch Br. S. 626: „letters from the Queen of the
defeat of the Scots“); es ist die nach Halls unrichtiger Datierung (S. 564) den
25. einlaufende Botschaft. Spinelly konnte daraufhin die Nachricht am 17.
schon weitergeben (Ellis III, 1, S. 163f., Br. 4459). Dann aber schickte Surrey
an Katharina ausführliche Nachricht, die er durch die Sendung von Jakobs
Rock begleitete. Der Rock soll Jakobs Wappen getragen haben und daran
erkenntlich gewesen sein (Taylor Br. S. 626, sonst Hall S. 564, Ruthal, Br.
4461, Spinelly ebd. 4459, Brian Tuke, Brown S. 135); wo man ihn gefunden,
ist fraglich, da Jakobs Leiche unbekleidet gewesen sein soll. Diese ausführ-
liche Nachricht Surreys schickte Katharina mit dem Rock durch John Glyn
weiter, dem sie ihre Begleitschreiben an Heinrich und Wolsey vom 16. Sept,
mitgab (Ellis I, 1, S. 88—91, Br. 4451f.). Zu den damals eintreffenden Nach-
richten gehörte vielleicht auch die uns vorliegende wichtige „Gazette“, die
Brian Tuke in seinem Bericht an Richard Pace vom 22. Sept. benutzen konnte
(Brown II, Nr. 316). Nach Spinelly (an Kardinal Bainbridge, Lille 20. Sept.,
Ellis III, 1, S. 164, Br. 4459) kam die Nachricht „gestern“, d. h. den 19., nach
Taylor am 21. Sept. an. Der Brief Spinellys ist jedenfalls um einen Tag zu früh
datiert, und auch Taylor irrt gelegentlich um einen Tag; vielleicht war das
auch hier der Fall, so daß die Nachricht schon am 20. angelangt sein wird.
Bei guten Windverhältnissen und einer schnellen Reise des Boten war dies wohl
möglich. e
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. . 359.
Nach dem erfochtenen Siege kam die ganze Kriegführung gegen
Schottland ins Stocken. Das Wetter war schlecht, der Proviant
knapp, und Surrey konnte das große Landesaufgebot nicht länger
zusammenhalten. Die Grenzer waren ein unbotmäßiges Volk, viele
hatten sich im Plündern hervorgetan, auch die vor die Geschütze
gespannten Ochsen hinweggetrieben; ob Eigentum von Freund oder
Feind, galt ihnen gleich.! Als daher von dem aus der Schlacht
entkommenen Lord Hume mit Lord Dacre über einen Stillstand
verhandelt wurde, meinte Ruthal, er „fürchte“, man werde ihn
annehmen müssen. Von den zwischen den beiden Lords geführten
Verhandlungen erfahren wir so gut wie nichts, einmal wandte sich
auch Katharina unmittelbar an ihre königliche Schwester Mar- -
garete, die ihr herzlich dankte,?
Vor allem ließ es sich Dacre angelegen sein, die so schwer ge-
troffenen Schotten außerdem noch in der alterprobten Weise den
englischen Forderungen gefügiger zu machen. Wenn die Engländer
auch nicht mehr zu eirf@m großen Gegenangriff nach Schottland
hinein gekommen waren, so wurde mit um so größerem Nachdruck
der räuberische Grenzkrieg weitergeführt. Von Tournai aus befahl
Heinrich Lord Dacre, zwei große Einfälle an den West- und Mittel-
marken zu unternehmen, während Lord Darcy im Osten vorgehen
sollte; Dacre erklärte, er wolle es tun, sobald es Mondschein und
Wetter erlaubten, und inzwischen den Schotten durch kleinere
Einfälle reichlichen Schaden zufügen. Nachdem er gerade eine
Unterhandlung mit Hume gehabt hatte, unternahm er in einer
Woche vier Einfälle mit dem Erfolge, gebrannt, geraubt und Ge-
fangene gemacht zu haben, noch weitere folgten. Als sodann Heinrich
ihm nach der Heimkehr seinen Dank und seine Anerkennung aus-
gesprochen hatte, um Dacres Unmut über die gegen ihn erhobene
Afterrede zu beseitigen, forderte er von ihm noch zwei weitere Ein-
fälle an der Ost- und Mittelgrenze, und nun ging es im November
über die unglücklichen Lande der schottischen Mittelmarken her,
mehrere kleine Städte gingen in Flammen auf, und wenn auch Dacre
vor der überlegenen Streitmacht des schottischen Grenzhauptmannes
! Darüber Ruthal, 20. Sept. 1513, Arch. Ael. V, S. 182 Br. 4462, s. auch
Gazette S. 457, dazu die Note Br. I, S. 66—68.
2 Ruthal, 20. Sept., Arch. Ael. 181f. Br. 4462, Dacre, 9. Okt., Br. 4497,
23. Okt., ebd. 4522, Margarete an Katharina, 11. Nov., ebd. 4549, Ka sonst
Br. 4482f., 4523, 4556.
860 Wilhelm Busch.
Hume zurückweichen mußte, so konnte er doch das geraubte Vieh
mit forttreiben. Nach dem Westen vermochte er nicht abzukommen,
da sonst die eigenen Mittelmarken von den Schotten überzogen
worden wären, er hoffte diesen Auftrag beim nächsten Mondschein
nachholen zu können.
Im Mai des nächsten Jahres legte er einen Generalbericht über
seine Wintertätigkeit vor: daß er gute Ordnung in seinen West- und
Mittelmarken halte, daß in ihnen keine zwanzig Häuser verbrannt
worden seien, daß er für einen von den Schotten geraubten Ochsen
ihnen hundert, für ein Schaf zweihundert abgenommen und an
schottischen Ortschaften sechsmal mehr niedergebrannt habe als
die Schotten in England vom Beginn des Krieges an, selbst den großen
Einfall König Jakobs mit eingerechnet. 630 Hufen und über 42
Meilen hin „liegt jetzt alles ganz und gar wüst, und kein Korn ist
darauf gesät“; es wäre vor allem der Erfolg des großen November-
einfalls an den Mittelmarken gewesen, dann habe er an den West-
marken noch 34 Ortschaften zerstört, 400®Hufen Landes „sind jetzt
vollständig verwüstet, und kein Mensch wohnt mehr dort“ außer
an drei Orten. Ein fürchterliches Bild, welches der wildeste der
englischen Grenzhauptleute mit grausamer Genugtuung entwirft,
und er verspricht seinem König, in Dienst und Hingabe fort
zufahren wie bisher.!
Heinrich hatte mit stolzer Freude über den großen Doppelsieg
des Jahres 1513 in sein Reich zurückkehren können. Die Scharte von
früher war ausgewetzt, die klägliche spanische Expedition von 1512
über dem Ruhm von Therouanne, Guinegate, Tournai und nun
auch Flodden vergessen. Und wie billig war dieser Erfolg gegen den
Grenznachbar errungen worden, wenn wir neben der sonstigen
Geldverwüstung dieses Kriegsjahres bei der Entlastung von Surreys
Kriegszahlmeister die Summe von 16 800 Pfund Sterling als Zahlung
für die Truppen verzeichnet finden.?
Frankreich gegenüber kam man dank der Politik König Ferdinands
und Kaiser Maximilians nach einigen weiteren Kriegsdrohungen zu
Frieden und Bündnis, aber wenn auch der Sieg über die Schotten
1 Dacres Berichte an Ruthal, 9., 23., 29. Oktober 1513, Br. 4497, 4522, 4529,
an Heinrich, 22. Okt., ebd. 4520, 13. Nov., Ellis I, 1, S. 93—97, Br. 4556, an
den Geheimen Rat, 17. Mai 1514, Pinkerton II, App. S. 459—463, Br. 50%;
vgl. Ruthal über Dacre Br. 4523.
3 12. Juli 1514, Br. 5250.
Englands Kriege im Jahre 1513: - Guinegate und Flodden. 361
in England größer und eindrucksvoller erschien als der über die
Franzosen, so brachte er hier doch keinen Frieden. Wohl war die
Kraft Schottlands gebrochen, und wenn es zu einem neuen Waffen-
gange auf dem Festlande gekommen wäre, so hätten die Schotten
sich nicht wieder zu einem Vorstoß wie im vergangenen Jahre auf-
raffen können, aber wenn auch mit Flodden der Krieg im großen Stile
zu Ende war, so dauerte, wie wir gesehen, der Kleinkrieg in seiner
wildesten Form fort, und auch hier erscheint Schottland, wobei wir
allerdings nur auf englische Berichte angewiesen sind, in fast wehr-
loser Verteidigung dem Feinde preisgegeben. Ebenso hatten die
Schotten zur See mit den Franzosen zusammen gar keinen Erfolg
davongetragen, und als ihre Flotte heimkehrte, da blieben die größten
Schiffe in Frankreich, und Jakobs IV. Stolz, der „Große Michael“,
ist schließlich von den Franzosen gekauft worden. So wurde auch
über diesen Großmachtstraum des königlichen Opfers von Flodden
zur Liquidation geschritten.!
Die Ansprüche des englischen Siegers allerdings gingen var
Die Königin Katharina hatte schon in den ersten nach der
Schlacht an Dacre erteilten Weisungen gefordert, daß man
suchen müsse, Heinrich eine Art Oberleitung über die Regierungs-
führung seiner Schwester Margarete und ihres kleinen Sohnes
Jakobs V. in Schottland zu verschaffen, und auch weiterhin gingen
die Arbeit und die Intrigen der englischen Diplomatie auf dieses
immer unerreicht bleibende Ziel vor. Sonst suchte Heinrich, freilich
auch vergeblich, beim Papst seinen Einfluß für die Neubesetzung der
schottischen Bistümer zur Geltung zu bringen, deren Inhaber bei
Flodden gefallen waren, und vor allem das Erzbistum von St. Andrews
wieder zum Bistum zu degradieren und wie früher dem englischen
York zu unterstellen. Als Leo dem Wunsche Heinrichs zustimmte,
Jakob ein christliches Begräbnis zu bereiten, da überging er alle diese
anderen Wünsche des englischen Königs mit beredtem Schweigen.”
Der bleibende Gewinn war Englands mächtig gestiegenes An-
sehen, und mit diesem Ansehen des Landes stieg das der Monarchie
und des Monarchen nach innen wie außen. Aber ähnlich stand es
1 Dacre an Heinrich, 13. Nov. 1513, Ellis I, 1, S. 98f., Br. 4556; vgl. Br. II,
2 Nr. 3330 die Quittung vom 1. Juni 1517 über eine Teilzahlung für das Schiff
„L& Michelle d’Escooe“.
3 Heinrich an Leo X., 12. Okt. 1513, Theiner „Vetera Monumenta“ S. 512,
“Br. 4502, Leo an Heinrich, 29. Nov., Br. 4582.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 25
362 ‘Wilhelm Busoh.
auch mit anderen Mächten im Staat, denn der Sieg von Flodden
war ohne den König von den Häuptern der englischen Aristokratie
errungen worden.
Die ganze Wendung zur Kriegspolitik war ja ihr Sieg im könig-
lichen Rat über die Staatsmänner aus der Schule Heinrichs VII.
gewesen, insbesondere der Sieg des Grafen Surrey über den Bischof
Fox von Winchester, und gerade die Sippe der Howards hatte sich
in der von ihr veranlaßten Kriegspolitik glänzend bewährt. Von
Surreys Söhnen war der Admiral Sir Edward Howard den ruhmvollen
Seemannstod bei Brest gestorben, als sein Nachfolger behauptete
sein älterer Bruder Lord Thomas Howard die Herrschaft zur See,
und wenn er auch hier keine Gelegenheit zu größeren Taten fand,
so trat er dafür mit Erfolg an seines Vaters Seite in der Vorbereitung
und Durchführung von Flodden hervor; der Plan zu der die Ent-
scheidung erzwingenden Umgehung stammte von ihm, und in der
Schlacht zerschellte an seiner und an seines Vaters Abteilung der
stärkste schottische Stoß. Und wenn auch der dritte der Brüder,
Bir Edmund, auf seinem rechten Flügel das Unglück hatte, geschlagen
zu werden, so hatte er sich doch persönlich tadellos tapfer gehalten.
Damit hatte sich der englische Adel in seiner vornehmsten Familie
an Kriegserfolg neben den König gestellt, und dennoch war ohne
den König auch seine Stellung gar nicht mehr denkbar; bei diesem
Erfolg der Howards tritt am stärksten hervor, wie gründlich die
Selbstherrlichkeit des Adels aus der Zeit der Rosenkriege abgetan
war gegenüber der Monarchie der Tudors: als des Königs Diener
schlugen diese Männer ihre Schlachten, und von des Königs Gunst
erwarteten sie ihre Belohnung. Diese allerdings, die Herstellung
der herzoglichen Würde ihres Hauses konnte Heinrich den Howards
nicht mehr vorenthalten, und schon nach derSchlacht, am 20.Septem-
ber, sprach Bischof Ruthal Wolsey gegenüber diese Erwartung aus.
So wurde denn auch Graf Surrey als siebzigjähriger Greis am 1. Februar
1514 zum Herzog von Norfolk erhoben, nachdem diese Würde ge-
ruht hatte, seit sein Vater, der erste Herzog von Norfolk, an dessen
Seite er selbst gekämpft hatte, bei Bosworth gegen Heinrich Tudor
gefallen war; an demselben Tage wurde sein Sohn Lord Thomas
Graf Surrey, und beide erhielten reiche Landeinkünfte, zugleich ließ
der König ihr Wappenschild zur Erinnerung an Flodden um-
gestalten. Erst auffallend spät ward auch dem Führer des linken
Flügels bei Flodden, Sir Edward Stanley, sein Lohn in der Er-
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 363
hebung zum Lord Monteagle.! Neben den stolzen Lords allerdings
wurde der Emporkömmling, der Günstling von Surreys Wider-
sacher Bischof Fox, Thomas Wolsey, zum Bischof von Lincoln
erhoben, der sie alle an Glanz mächtig überstrahlen, in dessen Staats-
leitung gerade die unbezweifelte Machtstellung der Tudormonarchie
zu immer größerer Kraft erwachsen sollte.
Im Verhältnis der feindlichen Nachbarvölker, der Engländer und
Schotten, hatte der große Sieg keine weitreichende politische,
das Verhältnis der Staaten etwa so bestimmende Entscheidung
gebracht wie 200 Jahre vorher der schottische Sieg über Edward II.
von England bei Bannockburn, er hatte mit dem ihm folgenden
erbarmungslosen Raubkrieg an der Grenze nur die erbitterte Feind-
schaft der Nachbarländer bis zur Unversöhnlichkeit zu steigern ver-
mocht. Trotzdem trat in der nationalen Erinnerung Floddens Name
neben den von Bannockburn, und jedenfalls war mit diesem Waffen-
erfolg im Jahre 1513 die Übermacht Englands über seinen Nachbarn
unzweifelhaft erwiesen, da es wie in einer Nebenhandlung neben
dem doch alle Kraft beanspruchenden Festlandskrieg das stolzeste
Schottenheer zertrümmerte, das je gegen England zu Felde gezogen
war. Und im schottischen Volk blieb die Erinnerung an das fürchter-
liche Blutbad lebendig, in dem unter den Tausenden der Gefallenen
fast der ganze Adel mit seinem König dahingerafft worden war,
und in schwermütigen Tönen gab das schottische Lied von den
Blumen des Waldes der Klage des Volkes Ausdruck: |
Dahin unsere Kränze! wir zogen zur Grenze,
Wo Englands Banner im Winde geweht,
Unsre Blumen vom Walde, sie ruhn auf der Halde,
Die Blüte des Landes ist abgemäht.
Ich hörte sie singen, wenn morgens sie gingen
Die Herde zu melken, die draußen steht;
Nun klingt ihre Klage von Tage zu Tage:
Die Blumen des Waldes sind abgemäht.
1 Ruthals Brief, Br. 4460, die Erhebung der Howards ebd. 4694f., die Parla-
mentsakte 5 H. VIII. C. 9 und 11, Statutes of the Realm III, S. 97 und 99f.,
vgl. Hall S. 567. — Stanley wird zum erstenmal als Lord genannt 9. Okt. 1514,
Br. 5483, während er bei der Ernennung zum Friedensrichter, 16. Juni 1514,
(Br. 5166) noch als Sir Edward erscheint.
25*
Kritiken.
Prähistorische Zeitschrift. Im Auftrage der Berliner und der deutschen
Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, der
Generalverwaltung der Königlichen Museen, des nordwestdeutschen
und des südwestdeutschen Verbandes für Altertumsforschung heraus-
gegeben von C. Schuchardt-Berlin, K. Schumacher - Mainz, H
Seger - Breslau. 1. Band. Südende-Berlin 1909/10.
Mannus. Zeitschrift fürVorgeschichte. Organ der deutschen Gesell-
schaft für Vorgeschichte, herausgegeben von Professor Dr. Gustaf
Kossinna. 1. Band. Würzburg 1909. Curt Kabitzsch.
Die in Berlin erscheinende Zeitschrift für Ethnologie war seit Jahrzehnten
das offizielle Organ der Ethnographen und Prähistoriker. In den letzten
Jahren wurde aber öfters Klage über sie geführt: von seiten der Ethnographen,
daß zu viel Prähistorie in ihrer Zeitschrift behandelt würde, von seiten der
Prähistoriker, daß sie kein selbständiges Organ besäßen. So erwog man denn
ernstlich den Plan, den Prähistorikern für ihre Publikationen eine eigene
Zeitschrift zu schaffen. Da kam am 3. Januar 1909 die Gründung der Deut-
schen Gesellschaft für Vorgeschichte. Gustaf Kossinna in Berlin und seine
Schüler waren den Bestrebungen der neu zu gründenden prähistorischen
Zeitschrift fern geblieben. Sie glaubten, das Heil der vorgeschichtlichen
Forschung in einer neuen selbständigen Organisation, befreit von fesselnden
Banden, zu finden, und sie folgten dem Beispiele der Franzosen, Belgier,
Engländer und Schweizer, als sie eine Reihe namhafter deutscher Prähistoriker
umsich scharten, die deutsche Gesellschaft für Vorgeschichte gründeten und
als offizielles Organ ihrer Gesellschaft den Mannus herausgaben. Unterdessen
waren aber die Bestrebungen der Berliner und der deutschen anthropo-
logischen Gesellschaft so weit gediehen, daß fast gleichzeitig mit dem Mannus
:auch das erste Heft der neuen prähistorischen Zeitschrift erschien. So hat
denn die junge prähistorische Wissenschaft mit einem Schlage 2 selbständige
Zeitschriften erhalten, die ausschließlich ihrem Zwecke dienen. Die Haupt-
rolle wird wohl der prähistorischen Zeitschrift zufallen, die das Organ der
Berliner und der Deutschen Anthropologischen Gesellschaft ist. Aber auch
der Mannus und die hinter ihm stehende Deutsche Gesellschaft für Vor-
Kritiken. 365
geschichte ist mit Freuden zu begrüßen, mögen nun Kossinna rein ideelle
oder persönliche Momente zu ihrer Gründung veranlaßt haben.
Die Einteilung der prähistorischen Zeitschrift ist erfolgt in 1. Abhand-
lungen; 2. Fundberichte; 3. Übersichten und Notizen; 4. Bücherbesprechungen
und 5. kleinere Mitteilungen. Die Abhandlungen enthalten größere Arbeiten
über einzelne spezielle Gebiete prähistorischer Forschung unter Heranziehung
ihrer Hilfswissenschaften. So behandelt z. B. im 1. Heft F. Wiegers „Die
diluvialen Kulturstätten Norddeutschlands und ihre Beziehungen zum
Alter des Löß". Nach einer einleitend gegebenen geologischen Forschungs-
methode innerhalb der Diluvialprähistorie bietet er eine vollständige Über-
sicht über die altdiluvialen Fundplätze Deutschlands, behandelt Taubach
eingehend, findet, daß es dem Chell&en oder Altacheulden zuzuweisen sei,
behandelt dann die Lößstationen und ihre Bedeutung für die Altersfrage
des Lößes und kommt zu dem Resultat, „daß die Lößzeit ihr Ende mit dem
Beginn der Postglazialzeit erreicht hat, mit anderen Worten, daß der Löß
während der Dauer der letzten Eiszeit gebildet wurde. Im nördlichen und
mittleren Deutschland beginnt im letzten Interglazial in Taubach die mensch-
liche Kultur mit der Industrie des Chelléen. Im Ausgang der Interglazialzeit
entwickelt sich das Acheul&en; das Moustérien scheint nicht zur Ausbildung
gekommen zu sein. In die Dauer der letzten Eiszeit fällt die Bildung des
mitteldeutschen und des rheinischen jüngeren Lößes, da eine untere und
obere Lemmingschicht, dazwischen eine Steppenschicht zu unterscheiden
ist. Wahrscheinlich gleichalterig mit der Steppenschicht ist in Norddeutsch-
land die Aurignacienkultur.” Diese Untersuchung, die manch neuen Ge-
sichtspunkt enthält, ist besonders interessant und aktuell, weil die Frage
nach dem Alter des Menschengeschlechts, d. h. die Einordnung der prä-
historischen Funde in das geologische Schema von seiten der Geologen und
Prähistoriker eifrig behandelt wird. — In viel jüngere Zeiten führen uns die
Aufsätze Schuchardts über das technische Ornament in den Anfängen der
Kunst. Ausgehend von Alexander Conzes Arbeit über den geometrischen
alteuropäischen Stil behandelt er an der Hand von reichem ethnographischen
und prähistorischen Material zuerst die Gefäße der jüngeren Steinzeit in
Form und Ornamentik und zeigt, „daß in Norddeutschland ein ganz fester,
zweckmäßig und gefällig entwickelter Korbflechtstil Form und Verzierung
der neolithischen Tongefäße geschaffen hat, daß dagegen im Südosten Europas
und offenbar noch weiter, von Ägypten her, die Naturformen des Kürbis
und der Gurke den Haupteinfluß auf die Tongefäßbildnerei gehabt und damit
auch eine weit größere Freiheit in der Ornamentik hervorgerufen haben,
In einem zweiten folgenden Aufsatz behandelt er, von der neolithischen
Buckelkeramik ausgehend, vor allem den Lausitzer Typus, wobei er Kossinnas
Karpodakentheorie angreift, dieLausitzer Keramik entschieden als autochthon
hinstellt und als ihre Träger die Semnonen anspricht,
366 Kritiken.
Eine interessante, für die prähistorischen Menschenrassen überaus wichtige
anthropologische Untersuchung ist der Aufsatz von Klaatsch über den
Homo Aurignacensis Hauseri. Durch die Tageszeitungen sattsam bekannt
geworden war ja Hausers paläolitischer Skelettfund aus dem unteren Aurig-
nacien der ‘Station Combe-Capelle bei Montferrand (Périgord). Klaatsch,
wohl der erfolgreichste unter den jüngeren Anthropologen Deutschland,
untersuchte die zum Teil außerordentlich gut erhaltenen Skelettreste und
fand, daß der Aurignacensis Hauseri von der ältesten Menschenrasse, dem
Neandertaltypus, vollständig verschieden ist, daß vielmehr neben oder besser
hinter die Neandertalrasse eine Aurignacrasse zu setzen ist. Erstere zeigt
eine Annäherung an afrikanische Menschentypen und Anthropoiden, letztere
weist dagegen auf Verwandtschaftsbeziehungen zu asiatischen Typen von
Menschen und Menschenaffen hin. Die beiden Diluvialrassen offenbaren
sich als durchaus selbständige Zweige der Menschheit, die auf verschiedenen
Wegen von der gemeinsamen Urheimat nach Mitteleuropa gelangt sind.
Weitere Abhandlungen, auf die wir aber wegen ihrer speziellen Unter-
suchung und des beschränkten Raumes leider nicht eingehen können, lieferten
Seger, Ebert, H. Schmidt und andere. In der Abteilung Fundberichte, die
viel neues und prachtvolles Material bringt, ist besonders Schuchardts
Bericht über die Ausgrabungen auf der Römerschanze bei Potsdam wichtig.
Auch hier hatten die Tageszeitungen und populären Schriften das ihrige
beigetragen, die Ausgrabungen bekannt zu machen, gleichzeitig aber auch
viel irrige Meinungen hinzuzufügen. Schuchardt gibt hier ausführlichen
Bericht über seine Ergebnisse, von denen besonders der Urtypus des ger-
manischen Hauses interessiert. Rudolf Henning hatte 1882 nach norwegi-
schem Material den Typus des nordischen Hauses konstruiert, ohne jedoch
archäologisches Beweismaterial zu haben; jetzt kommen durch die Aus-
grabungen erst die Beweise, denn das urgermanische Haus des Nordens
und Ostens bestand bisher nur in der Theorie und war durch Rückschlüsse
gewonnen worden. Es ist ein nahezu quadratischer Raum in der Mitte mit
der ebenerdigen Feuerstätte und vor der Giebelseite mit einer Verhale
von der Breite des Hauses zum Schutze gegen Wind und Wetter.
Eine neue Einrichtung sind die Übersichten und Notizen von verschiedenen
Ländern und Museen. Hier erfahren wir neue Einrichtungen von Museen,
einzelne Jahresübersichten prähistorischer Verbände, besonders aber auch
die neuesten Ergebnisse auf fremdsprachlichem Gebiete, wie dem norwegi-
schen, irischen, englischen, südslawischen und anderen mehr. Bücher-
besprechungen und kleinere Mitteilungen ergänzen den in 4 Heften vorliegen-
den L Jahrgang der Prähistorischen Zeitschrift.
Die Einteilung des Mannus ist eine ähnliche wie die der Prähistorischen
Zeitschrift. Wir finden folgende Rubriken: 1. Abhandlungen; 2. Mitteilungen:
3. Aus Museen und Vereinen; 4. Bücherbesprechungen und 5. Nachrichten.
Kritiken. 367
Die Serie umfangreicher Abhandlungen eröffnet Kossinnas Artikel über
den Ursprung der Urfinnen und der Urindogermanen und ihre Ausbreitung
nach dem Osten. Leider ist diese Abhandlung, die einen erweiterten Vortrag
darstellt, noch nicht abgeschlossen. Sie bildet aber jedenfalls eine Fort-
setzung oder Erweiterung bez. Berichtigung des 1902 in der Zeitschrift für
Ethnologie erschienenen Aufsatzes „Die indogermanische Frage archäologisch
beantwortet.” Im Anfang setzt Kossinna die Grundlage indogermanischer
Forschungen auseinander und geht dann an der Hand eines überaus reichen
Fundmaterials auf die verschiedenen für die indogermanischen Forschungen
in Betracht kommenden prähistorischen Epochen und Gebiete ein. Besonders
scharf wendet er sich gegen die Resultate der vergleichenden Sprachforschung
und greift besonders Otto Schraders Behauptung an, wonach die südrussische
Steppe nicht nur das eigentliche Geburtsland der Indogermanen, sondern
auch diejenige Heimat sei, von der aus sie sich über Europa und Asien ver-
breitet hat. „Man geht nicht zu weit, wenn man alles, was die Sprachforschung
bisher gerade über diese Urheimat ermittelt zu haben glaubte — welche
Ansicht man auch immer hiernach prüft — in Bausch und Bogen als hinfälliges
Kartenhaus bezeichnet.” Nach Kossinnas Resultaten erfolgte die Aus-
wanderung der Indogermanen aus Westeuropa, von wo aus sie sich in zwei
Gruppen als Süd- und Nordindogermanen am Schlusse der mittelneolithischen
Epoche ziemlich gleichzeitig nach zwei Richtungen hin ausgebreitet haben.
Peinlich berührt der gereizte Ton, mit dem sich Kossinna in der Vorbemerkung
über gleichartige Forschungen ausbreitet, wo nicht von Aufsätzen oder
Arbeiten, sondern Kompilationen gesprochen wird und wo er hofft, „der
kleinen aber um so anmaßlicheren Schreiergruppe der Nichtethnologen unter
den Vorgeschichtsforschern sei ein wohltätiger Dämpfer aufgesetzt, der
ihnen endlich die ernste Frage nahe lege, ob ihr verständnisloses Abweisen
der ethnologischen Gesichtspunkte auf einem eigensinnigen bloßen Nicht-
wollen oder vielleicht auf einem durch mangelhaftes Erkennen hervor-
gerufenen Nichtkönnen beruht.“ — Montelius, der bekannte schwedische
Vorgeschichtsforscher, behandelt in längerer Ausführung die Zusammen-
hänge, die zwischen dem symbolischen Sonnenrad und dem christlichen
Kreuz bestehen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das gleicharmige Kreuz
bereits lange vor dem Auftreten des Christentums ein Symbol der Göttlich-
keit war. Das gleicharmige Kreuz ist aus dem heidnischen Sonnenrad hervor-
gegangen, eine Entwicklung, die es später noch einmal genau ebenso inner-
halb der christlichen Kirche durchgemacht hat. Das aus dem vierspeichigen
Rad entwickelte Kreuz hat nur dadurch seine große Bedeutung erhalten,
daß man in seiner Form das Kreuz Christi wiedergegeben sah. Die Kreuze,
welche die Römer und andere Völker zu Christi Zeit bei der Hinrichtung
von Sklaven und groben Missetätern anwandten, hatten nicht die Form des
griechischen Kreuzes, sie hatten auch nicht die Form des lateinischen Kreuzes,
368 Kritiken.
sondern sie waren T-fürmig. Das symbolische christliche Kreuz ist also nicht
das Sinnbild von Christi Erniedrigung und seinem Tod als Missetäter, es ist
das Sinnbild seiner Gottheit. — Einen Beitrag zur absoluten Chronologie inner-
halb der Prähistorie bietet Devoirs Aufsatz über urzeitliche Astronomie in
Westeuropa. Ausgehend von den Untersuchungen, die man an der be-
rühmten Steinsetzung von Stonehenge gemacht hat, kommt der Verfasser
bei seinem französischen Material, den gewaltigen Steinreihen und Menhirs,
zu gleichen Resultaten, daß nämlich die Steine die Richtung festlegen, +
in der man den Sonnenaufgang bzw. Untergang zu Zeiten sah, die von Tag-
und Nachtgleichen und von der einen oder der anderen Sonnenwende gleich-
weit entfernt sind, und daß sie infolgedessen die Einteilung des Jahres in
8 untereinander augenscheinlich gleiche Teile erlaubten. Nun sind aber
die astronomischen Richtlinien langsamen Veränderungen unterworfen,
die selbst die Folge von der vorrückenden Bewegung der Nachtgleichen sind.
Diese Unterschiede können der Berechnung unterworfen werden, deren Er-
gebnisse, verglichen mit den im Gelände gemachten Beobachtungen, wert-
volle Abschätzungen erlauben. Sir Normann Lockyer glaubt auf Grund
dieser Hypothese, das Alter von Stonehenge auf 36 Jahrhunderte angeben
zu können. — In das Paläolitikum führt uns ein Aufsatz von Robert Rudolf
Schmidt-Tübingen, der das Aurignacien in Deutschland behandelt. Diese
erste Stufe des Jung-Paläolitikums ist zuerst in Westeuropa erkannt und nach
längerer Diskussion anerkannt worden. Schmidt kann diesen Typus in einer
Reihe deutscher Fundplätze auch nachweisen, sogar in 3 Stufen, dem Früh-,
dem Hoch- und dem Spätaurignacien. — Auch die Mitteilungen enthalten
viel neues und interessantes Material, auf das ich aber wie in der Prähistorischen
Zeitschrift wegen der speziellen Untersuchungen nicht eingehen kann. Die
Berichte aus den Museen und Vereinen bringen naturgemäß die Berichte
solcher Gruppen, die sich Kossinna angegliedert haben, was Wunder, wenn
hier der Meister und sein von anderer Seite allerdings angegriffenes chrono-
logisches Schema (ich verweise auf die Karpodakentheorie) stark in den
Vordergrund tritt. Bücherbesprechungen und Nachrichten von Einzel-
funden und ausländischen Ausgrabungen sowie Berichte über Kongresse
beenden jedesmal die beiden Doppelhefte des an Material und neuen For-
schungen so reichen Mannus.
Überblicken wir den Inhalt der stattlichen I. Jahrgänge der Prähistorischen
Zeitschrift und des Mannus, so können wir sagen, daß es der jungen prähisto-
rischen Wissenschaft großen Nutzen und Vorteil bringen wird, wenn diese
beiden Zeitschriften in gesunder Konkurrenz tatkräftig weitergeführt
werden,
Leipzig. Karl Hermann Jacob,
Kritiken. 309
Georg Misch, Geschichte der Autobiographie L Das Altertum.
Leipzig 1907. B. G. Teubner. VIII u. 472 S. Geh. 8,— M.
Es war kein Philologe oder Althistoriker, der diese Geschichte der Auto-
biographie im Altertum verfaßte, sondern ein Philosoph: Georg Misch,
Privatdozent für Philosophie an der Universität Berlin. Ein umfangreiches
Werk nach jeder Richtung: auf rund einem halben Tausend Druckseiten
wird ein Zweig der Kulturentwicklung von den Formen an verfolgt, die er in
grauer Vorzeit bei den Völkern des alten Orients erstmalig annahm, bis zu
den Bekenntnissen Augustins „der Vollendung” hin und den Ausläufern
im 6. Jahrhundert unserer Zeitrechnung. Dabei ist Misch sich wohl bewußt
geblieben, daß die altorientalischen Dokumente nur „eine allgemeine Orien-
tierung über das Auftreten der Autobiographie in einer hoch entwickelten
Kultur” zu geben vermögen, daß die zusammenhängende innere, geistige
Entfaltung der griechischen Kultur und der hellenistisch-römischen Welt
vorbehalten war, in der zum ersten Male geschichtlich wirksam und faßbar
ein volles persönliches Leben pulsiert, fortwirkend bis auf unsere Tage und
— diese Prophezeiung darf der Historiker machen — noch auf Jahrhunderte
über uns hinaus. Und wie reich entwickelte sich gerade auf des Autors
Gebiete die schöpferische Kraft des Individuums: keine Form fast ist seinen
Selbstbekenntnissen (und -beschönigungen!) fremd. „Gebet, Selbstgespräch
und Tatenbericht, fingierte Gerichtsrede oder rhetorische Deklamation,
wissenschaftlich oder künstlerisch beschreibende Charakteristik, Lyrik und
Beichte und literarisches Porträt, Familienchronik und höfische Memoiren,
Geschichtserzählung rein stofflich, pragmatisch, entwicklungsgeschichtlich
oder romanhaft, Roman und Biographie in ihren verschiedenen Arten, Epos
und selbst Drama.” (S. 3.)
Das ist viel gesagt und doch, wie eine Nachprüfung beweist, nicht zu
viel; denn auch die beiden Formen Epos und Drama, an denen offenge-
standen Referent zuerst selbst Anstoß genommen hatte, vermag Misch
durch „eine Autobiographie im strengen Sinne des Wortes“! zu belegen:
König Carl IX. Rimchronika und Lopes Dorotea.
Ebenso ist der Einwand des Vortäuschens einer „Zielstrebigkeit” des
Werkes zurückzuweisen, der allerdings nur zu leicht erhoben zu werden
pflegt, wenn man das Fazit jahrelangen Forschens und Denkens in der Ein-
leitung zieht. Es hat dann, rein äußerlich betrachtet, den Anschein, als
wenn der Autor von etwas ausgehe, zu dem er in Wirklichkeit doch schließ-
lich erst gekommen ist.?
! Vgl. Deutsche Literaturzeitung, 1909, Sp. 1420ff. in der Polemik
gegen Felix Jacoby’s ausführliche Besprechung seines Buches ebenda
Sp. 1093ff., 1157 ff.
7 Eine Schlußübersicht fehlt dem Buche überhaupt.
870 Kritiken.
. Misch sucht in der Tat lediglich der unvergleichlichen Mannig-
faltigkeit der autobiographischen Produktion gerecht zu werden; sein Be-
griff von der Autobiographie ist abgeleitet aus der tatsächlichen Gesamt-
entwicklung dieser variabelsten Literaturgattung von allen. Und das sollte
eigentlich selbstverständlich sein. — Es hat auf den erwähnten Kritiker
der deutschen Literaturzeitung den Eindruck gemacht, daB Misch viel
weniger die Quellen selbst gelesen habe, als die Bücher über die Quellen
und der Autor hat sich mit voller Entschiedenheit gegen diesen „schwersten
Vorwurf, der den Historiker, auch den philosophischen, treffen kann,” ver-
wahrt; uns scheint, etwas zu heftig; denn in Jacobys Bemerkung sind
ersichtlich die Worte „viel weniger“ zu unterstreichen, Quellenunkenntnis
folgt nicht daraus, aber etwas, was als ganz natürlich lieber nicht geleugnet
werden sollte, daß nämlich der Philosoph, nicht Philologe von Fach, an
und für sich geneigt ist und geneigt sein muß, bewährten Führern in dem
Detail der Beurteilung der Quellen zu folgen, weil, man mag sagen, was man
will, all und jede philologische Einzelarbeit selbständig von ihm nicht in der
Art geleistet werden kann, als sie der Philologe bez. Althistoriker leisten’
würde. Der Philosoph löst seine Aufgabe anders als diese; damit ist, von
einer höheren Warte aus gesprochen, nicht gesagt, im allgemeinen mangel-
hafter, im einzelnen jedoch wohl.
. An einem speziellen Fall möchte gerade Referent hier einmal exempli-
fizieren. S.154, Anm. 2 heißt es bei Misch: „Eine sichere Aussonderung
der aus (Hadrians) Autobiographie stammenden Stellen in Spartians Vita
Hadriani wird zu gewinnen sein, da diese Stellen sich durch das Fehlen des
Satzschlusses scharf abheben: v. Winterfeld, Ziele u. Aufgaben” usi.
Referent weiß nicht, ob zu der Zeit der Drucklegung von Mischs Buch sein
gleichfalls bei B. G. Teubner 19071 erschienenes Werk „Das Kaiserhaus der
- Antonine und der letzte Historiker Roms” schon vorlag, sonst hätte der
Autor allein aus S. 6, Anm. 13 und S. 160, Anm. 361 ersehen müssen, dab
Winterfelds Satzschlußstudien so nicht für die Quellenkritik verwendet
werden können, weil damit der Einfluß der Überarbeitung der Viten ausge-
schaltet wird, aber das steht für ihn fest, daß diese „sichere Aussonderung"
einer so bedeutsamen Autobiographie, wie der eines der größten Kaiser Roms,
Philologe und Historiker sich nicht hätten entgehen lassen, statt dann
10 Zeilen lang — und nicht einmal richtig — aus- und nachzuschreiben.
ı Es wäre aber nicht allzu schwierig gewesen, wenigstens sich über meine
Auffassung in dem philologisch und historisch nicht unwesentlichen Stücke
zu vergewissern. — Ich bemerke übrigens soeben nachträglich, daß der be-
treffende Passus (S. 154,2) auch Jacoby a. a. O. Sp. 1096 aufgefallen und
mit dem berechtigten Tadel des in solchen Dingen gerade die höchste Instanz
darstellenden klassischen Philologen versehen worden ist.
Kritiken. 371
` Doch verlieren wir uns nicht in Einzelheiten! Philosoph und Historiker-
Philologe werden wohl nie ganz zusammenkommen; und wenn wirklich die
Geschichte der antiken Autobiographie „doch noch einmal philologisch
geschrieben werden” müßte, so verlangen wir jedenfalls von vornherein,
daß dann der Philologe so viel Stilgefühl und so viel philosophische Durch-
bildung beweise, als der Philosoph in diesem Falle philologische gezeigt hat.
Sonst soll er nach dieser Leistung die Hände davon lassen.
: Leipzig. | Otto Th. Schulz.
Baumgarten- Poland- Wagner. Die hellenische Kultur. 2. Aufl.
Leipzig 1908. B. G. Teubner. XII und 530 S. ep, Mit 7 farb.
Tafeln, 2 Karten und über 400 Abbildungen im Text und auf
2 Doppeltafeln. Geh. 10,— M. Geb. 12,— M.
. Die vorliegende 2. Auflage der „Hellenischen Kultur” ist bereits zwei
Jahre nach dem Erscheinen der ersten notwendig geworden, dies wohl ein
deutliches Zeichen, daß die Herausgabe des populär gehaltenen und dabei
doch stets auf streng wissenschaftlicher Grundlage beruhenden Buches
einem wirklichen Bedürfnis entsprochen hat. Auch von der Kritik ist diese
griechische Kulturgeschichte wohl allgemein als ein nützliches, gewissenhaft
gearbeitetes Werk anerkannt worden (vgl. auch diese Zeitschr. IX [1906]
S. 521ff.), und die 2. Auflage verdient diese Anerkennung in erhöhtem
Maße. Rein äußerlich repräsentiert sich das Buch in einem vervoll-
kommneteren Gewande. Die für ein Werk, wie es hier vorliegt, so wichtigen
Abbildungen sind vermehrt und alte, weniger befriedigende zumeist
durch neue gute ersetzt worden. Als ein grundsätzlicher Mangel wäre wohl
nur die zu geringe Ausstattung mit Karten und Plänen anzumerken!; wie
t! Die eine der gebotenen Karten, Griechenland und Kleinasien, ist leider
vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet sehr mangelhaft; auf ihr
sind nämlich die Gebiete der großen griechischen Dialekte noch so ein-
getragen, wie das früher üblich war, es sind einfach jonische, dorische und
äolisch-achäische Sprachgebiete konstruiert. Und doch hat die neuere ver-
gleichende Sprachforschung uns gezeigt, welch ein Unding dies ist; denn es
ist nur gestattet ein großes dorisches und jonisches Sprachgebiet auf den
Karten einzutragen. Bei dem achäisch -äolischen hat man dagegen einmal
schon zwischen dem nördlichen und südlichen Gebiet — das erstere die
kleinasiatische Äolis und Lesbos, das zweite Arkadien und Kypern um-
fassend — einen Unterschied zu machen, und vor allem darf man ihm nicht
einfach Thessalien, den größten Teil von Mittelgriechenland und den nicht
dorischen Peloponnes zuweisen, denn hier ist doch gerade das sog. nord-
westgriechische Sprachelement, der Bruder des Dorischen, mehr oder weniger
dominierend; das Achäische stellt in allen diesen Gegenden, wenn man etwa
von der thessalischen Pelasgiotis absieht, doch nur eine sprachliche Unter-
schicht dar. Die Beseitigung der alten irreführenden Karte ist in einer neuen
Auflage also unbedingt erforderlich.
372 Kritiken.
instruktiv würde z. B. gerade in einer Geschichte der griechischen Kultur
eine Karte der griechischen Kolonisation wirken.
Die Anlage des Werkes ist dieselbe geblieben: neben einer Einleitung über
Land und Leute, Sprache und Religion drei große durch die Chronologie
bestimmte Abschnitte, griechisches Altertum, griechisches Mittelalter und
griechische Blütezeit; die beiden letzten Abschnitte sind wieder sachlich
gegliedert in die Teile: Staat, Leben, Götterverehrung; bildende Kunst;
geistige Entwicklung und Schrifttum. Im einzelnen ist viel gebessert worden;
neues Material und neue Forschungen, die seit der 1. Auflage herausgekommen
sind, sind zumeist ausreichend verwertet. Sehr wünschenswert wäre es
freilich, wenn in Zukunft die Einleitung weiter ausgebaut würde. Die Landes-
und Volkskunde ist doch etwas sehr dürftig ausgefallen; hier verspürt man
von den Postulaten und Forschungsergebnissen der modernen Geographie
und Ethnographie nur sehr wenig, obwohl doch von ihr auch für Griechen-
land von Neumann-Partsch an bis auf Philippson, Oberhummer und Eginitis
sehr viel geleistet worden ist. Dem Leser wird so die Bedeutung von Land
und Leuten als einer der wichtigsten Quellen zur Erkenntnis griechischer
Geschichte und Kultur nicht genügend zu Bewußtsein geführt. Unlogisch
erscheint es mir alsdann, daß in dem ersten großen Abschnitt über das
griechische Altertum auch die sog. primitive Kultur! und die kretische Kultur
— der eine Brennpunkt, Phaistos, wird eigenartigerweise im eigentlichen
Text nicht einmal genannt — mitbehandelt sind, obwohl Griechen als
Schöpfer und Träger mit Recht abgelehnt werden. Dies alles gehört in einen
weiteren einleitenden eigenen Abschnitt; das griechische Altertum ist viel-
mehr mit der Darstellung der sog. mykenischen Kultur zu eröffnen, wo uns
wenigstens vorläufig das Griechentum zuerst als ein historisch greifbarer
selbständiger Kulturfaktor entgegentritt, was freilich leider gerade in
diesem Werke nicht genügend hervortritt, da der Verfasser dieses Ab-
schnittes, Baumgarten, in Verkennung des wahren Charakters der mykeni-
schen Kultur diese als zu stark orientalisch beeinflußt auffaßt. Be-
freunden kann ich mich dann auch nicht mit der als Abschluß des Werkes
gewählten Grenze: Alexander, Lysippos, Aristoteles, die auch äußerlich
angedeutet wird durch das Schlußbild des Buches, das den Löwen von
Chaironeia darstellt. Für eine Kulturgeschichte kann selbstverständlich
nicht ein bestimmtes, etwa für die politische Geschichte fundamentales Jahr
als Grenze unbedingt maßgebend sein, aber der Kulturhistoriker darf sich
! Bei ihrer Schilderung muß in Zukunft auch vor allem zu den in-
zwischen näher bekannt gewordenen wichtigen Ausgrabungsergebnissen von
Orchomenos (H. Bulle, Orchomenos I, Abh. Bayr. Ak. 1907), Dimini und
Sesklo (Toodvrag Al ngolsropixal drgondisıs Auunvlov sel Zéoxłov) Stellung
genommen werden, aber auch die Ausgrabungen auf den Inseln (wie z. B,
Melos-Phylakopi), in Böotien und Phokis wären heranzuziehen.
Kritiken, 373
bei seiner Einteilung auch nicht zu sehr von den Epochen der politischen
Geschichte emanzipieren. Nun zerreißt aber die hier gewählte Zeitgrenze
eine schon im Fluß befindliche große politische Entwicklung, die mit dem
Aufkommen Makedoniens als griechischer Vormacht und dem Eintreten
der vollständigen politischen Machtlosigkeit der alten griechischen Staaten
einsetzt. Der volle Anschluß an die Epoche der politischen Geschichte er-
scheint mir aber gerade in unserem Falle besonders empfehlenswert, weil
sich hier wie auch sonst oft in der Weltgeschichte politische und Kultur-
geschichte in ihren Epochen nahe berühren. Es ist natürlich zuzugeben,
daß uns bei Annahme der mit der politischen Entwicklung zusammen-
hängenden Grenzscheide die eine oder andere für die griechische Kultur
der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. bedeutsame Persönlichkeit
begegnet, welche mehr mit der Kulturentwicklung der vorhergehenden
Periode zusammengeht, deren Darstellung sich also zweckentsprechender
an jene angliedern würde; aber derartige Schwierigkeiten werden sich für
Übergangszeiten stets ergeben, der einzelne muß eben gegenüber den auf die
neue Zeit hinweisenden Zügen allgemeinen Charakters zurücktreten. Dies
ist hier um so mehr berechtigt, als gerade bei derjenigen Persönlichkeit,
welche der geistigen Entwicklung dieser Übergangszeit den Stempel auf-
drückt, bei Aristoteles, ein Hinneigen auf Einreihung in die vorhergehende
Periode nicht vorliegt. Denn ebensosehr wie sein Lehrer Platon durchaus dem
alten Griechentum zuzuweisen ist, dessen unbedingten Höhepunkt, zugleich
auch freilich seinen Abschluß darstellt!, ebensosehr erscheint Aristoteles
bereits als Vertreter und Führer einer neuen Zeit, mag man nun die Gesamt-
heit und die Art seines Schaffens oder auch nur die Sprache seiner Schriften
ins Auge fassen. Wie gerechtfertigt der Wunsch nach der Aufgabe des
gewählten Schlußpunktes des vorliegenden Werkes ist, ergibt sich übrigens
zur Genüge aus seinen Schlußpartien, so etwa schon aus der einen Tat-
sache, daß von Alexander und seiner Zeit im großen und ganzen nur an-
deutend die Rede ist (s. z. B. S. 230 und 483/4); es ist dies eben auch nicht
anders möglich, da Alexander als der eigentliche Inaugurator der helle-
nistischen Zeit untrennbar mit dieser verbunden ist. Kennzeichnend ist
es denn auch, daß z. B. in dem Lysippos gewidmeten Abschnitt dessen
Kunst als Porträtist absichtlich übergangen wird, da sie hauptsächlich im
Dienste Alexanders des Großen ausgeübt sei, und daß somit gerade eine
besondere, den Künstler bezeichnende Note in seinem Bilde fehlt. `
Es kann selbstverständlich nicht die Aufgabe dieser Besprechung sein,
einzelnes — sei es Falsches oder zum mindesten Unwahrscheinliches — an-
zumerken, auch einzelne Desiderata können hier nicht begründet werden,
! Eine so vollständige Verkennung und Verzeichnung Platons, wie sie
sich kürzlich leider Seeck in dem 3. Bande seiner „Geschichte des Unter-
ganges der antiken Welt“ geleistet hat, wäre besser ungeschrieben geblieben.
374 Kritiken.
‘jedoch einige Ausstellungen allgemeiner Natur seien wenigstens noch an-
gefügt. Vornehmlich in dem das staatliche und private Leben schildernden
Abschnitte treten neben Athen und Sparta das übrige Griechenland
und sein Kolonialgebiet, obgleich das kleinasiatische sogar in den
ersten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends v. Chr. unbedingt die Führerin
des Griechentums gewesen ist, doch zu sehr in den Hintergrund — bei der
Darstellung des Rechtes wird sein Heranziehen sogar ausdrücklich ab-
gelehnt (S. 88 u. 247). Ein derartiges Verfahren ist nun in vieler Hinsicht
schädigend und muß in Zukunft unbedingt aufgegeben werden. Die
moderne Forschung emanzipiert sich doch vor allem dank des uns immer
reicher zuströmenden inschriftlichen Materials immer mehr davon, die Ge-
schichte der Griechen als die staatliche und kulturelle Entwicklung nur
weniger griechischer Gemeinden zu fassen, man strebt danach, allgemein-
griechische Institutionen klarzulegen, das allen Griechen Gemeinsame in
Verfassung, Recht und wo es auch sei, festzustellen. Z. B. gerade für das
griechische Recht hat man in den letzten Jahren auf diesem Wege sehr
viel erreicht; H. F. Hitzigs „Griechisches Pfandrecht”, sowie der 1. Band
des vorzüglichen „Griechischen Bürgschaftsrechts” von J. Partsch jun.
zeigen uns besonders deutlich, wie weit man bereits gelangen kann. Bei der
zu starken Hervorkehrung einiger weniger Staaten leidet aber nieht nur die
Feststellung des Allgemeinen, sondern es tritt auch das den verschiedenen
griechischen Stammesgruppen und Gemeinden Besondere nicht genügend
hervor, der griechische Partikularismus, der für die staatliche Entwicklung
der Griechen ebenso wichtig geworden ist wie für die ihrer Zivilisation, kommt
dem Leser nicht genügend zum Bewußtsein. Schließlich ist auch die ständige
besondere Hervorhebung Athens geeignet, von dessen politischer und kul-
tureller Bedeutung für die ersten Jahrhunderte griechischer Geschichte
unwillkürlich ein falsches Bild zu erwecken. Man überträgt immer noch
ähnlich wie etwa bei Rom und Byzanz die spätere überragende Stellung
zu sehr auf die Frühzeit; wir dürfen uns nicht den Blick dafür trüben lässen,
daß Athen erst infolge des einschneidenden Wirkens seiner Medici, der
Pisistratiden, also erst seit der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts v. Chr.
‚eine bedeutendere Rolle innerhalb Griechenlands zu spielen beginnt, und
daß es seine überragende Stellung überhaupt erst den Perserkriegen und der
rastlosen Arbeit eines Mannes wie Themistokles verdankt,
! Eine einzelne kleine neue Nachricht kann oft blitzschnell die allgemeine
politische Situation aufhellen, wie z. B. die in einem neugefundenen Päane
Pindars (Pap. Oxyrhynchos V. Nr. 841), uns begegnende, der zufolge noch
in den 90er Jahren des 5. Jahrhunderts v. Chr. der saronische Meerbusen
als das Dorische Meer bezeichnet werden konnte, eine Bezeichnung, welche
die Machtverhältnisse in jenem Meeresteile vor der Gründung der athenischen
Kriegsflotte durch Themistokles deutlicher als vieles andere illustriert.
Kritiken, 375
Für zukünftige Auflagen sollten es sich dann die Verfasser angelegen sein
lassen, die großen Entwicklungslinien in der Ausbildung der griechischen
Kultur, die Ursachen und die Wirkungen besser herauszuarbeiten. Dann
werden auch die sachlichen Teilabschnitte — auch die Arbeitsteilung wirkt
‚selbstverständlich hierauf störend ein — nicht mehr wie bisher z. T. ohne
rechte innere Verbindung nebeneinanderstehen; die gegenseitige Bedingt-
heit der einzelnen Zweige einer jeden Kultur und die Wirkung des Fortschrittes
auf einem Gebiete auf die anderen werden dann deutlicher zutage treten.
Wie wertvolle und interessante Beobachtungen sich z. B. über die Bedingt-
heit und über Parallelerscheinungen auf dem Gebiete der bildenden Kunst
zu der Dichtkunst, der Religion und dem allgemeinen geistigen Leben an-
‚stellen lassen, dafür lassen sich gerade neuerdings zwei kleine Arbeiten, die
das große Thema natürlich gar nicht erschöpfen wollen und können, als
instruktive Beispiele anführen, die Abhandlungen von Winter, Parallel-
‚erscheinungen in der griechischen Dichtkunst und bildenden Kunst (Neue
‘Jahrb. f. klass. Altert. XXIV (1909) S. 681ff.) und von Reisch, Entstehung
‚und Wandel griechischer Göttergestalten (Vortrag, Wiener Akad. 27. Mai
1909).t Bei Berücksichtigung der hier angemerkten Desiderata allgemeiner
Natur würde das Werk auch den antiquarischen Anstrich verlieren, den
ep immerhin trotz der in ihm hervortretenden historischen Betrachtungs-
weise in vieler Hinsicht trägt; das entwicklungsgeschichtlich-philosophische
Element, das in einer Kulturgeschichte besonders zum Ausdruck zu bringen
‚ist, würde dann erst richtig hervortreten.
Zum Schluß sei noch eine Anregung gestattet. Wäre es nicht möglich,
‚künftigen Auflagen ähnlich wie z. B. dem 1. das Altertum behandelnden
Bande der Springerschen Kunstgeschichte (seit der 7. Auflage [1904]) ein
besonderes Heftchen beizugeben oder einen Anhang anzufügen, in dem
die wichtigste moderne Literatur — Forschungen und Quellenpublikationen
— zu den einzelnen großen und kleinen Abschnitten zusammengestellt wäre;
eine derartige Ausführlichkeit wie das Beiheft der Springerschen Kunst-
geschichte brauchte gar nicht einmal erstrebt zu werden. Jedenfalls scheinen
mir gerade derartigeLiteraturangaben wohl geeignet, zur Weiterbeschäftigung
mit den in diesem Werke behandelten Problemen anzuregen und so zur Ver-
‚tiefung des Wissens weiterer für das klassische Altertum interessierter Kreise
‚viel beizutragen. Ä
Greifswald. Walter Otto.
1 Einen Ansatz zu der oben gewünschten Behandlungsweise findet man
z. B. auf S. 375 u. 416.
376 Kritiken.
1. Heinrich Gelzer, Byzantinische Kulturgeschichte. Tübingen
1909. Mohr. VII u. 128 S. 80%. Geh. 3,— M., geb. 4,— M.
2. Matthias Gelzer, Studien zur byzantinischen Verwaltung
Ägyptens (Leipziger Historische Abhandlungen, Heft XIII). Leipzig
1909. Quelle u. Meyer. 107 S. 8%. Geh. 3,60 M.
1. Es wird auffallen, daß eine Arbeit über „Byzantinische Kulturgeschichte“
uns nichts mitteilt über Kunst und Literatur, Sprache, tägliches Leben u. dgl.
Gleichwohl wäre es verkehrt, das nachgelassene Schriftchen H. Gelzers für
einen Torso zu halten. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß uns der Verf.
den Text, gerade so wie er vorliegt, schenken wollte, und daß die Überarbeitung,
von der das Vorwort des Herausgebers (des Sohnes) spricht, nur eine all-
gemein redaktionelle gewesen sein würde. Die eigentümliche Zurückhaltung
Gelzers erklärt sich einfach aus dem Zusammenhang, für den die Arbeit
bestimmt war. Sie sollte in P. Hinnebergs „Kultur der Gegenwart” erscheinen.
Natürlich mußte der Verf. hier auf die Mitarbeiter Rücksicht nehmen, und
so hat er mit Recht Kunst, Literatur und Sprache von seiner Behandlung
ausgeschlossen und nur das gegeben, was — ein glückliches Zusammen-
treffen — ohnehin seinem Studiengebiet am nächsten lag. Ein Überblick
über den Inhalt wird das klarmachen. Gelzer bespricht nach einer Ein-
leitung (I. Kapitel), die der Bedeutung der Byzantiner für das Mittelalter
und die jetzige Zeit gewidmet ist, im IL Kapitel den Basileus und seine
Geltung im Staatsleben, im III. das Zeremonienwesen, im IV. die inter-
nationalen Beziehungen und die romäische Diplomatie. Das V. Kapitel
behandelt die Militär- und Zivilbeamten, die Agrarfrage sowie das Ver-
hältnis zwischen Adel (Archonten) und Bauern, das VI. Kirche und Mönch-
tum, das VII. Handel und Gewerbe. Es mag sein, daß der eine oder andere
in dieser Übersicht manches vermissen, den Verzicht auf die Erörterung
wichtiger (zumal wirtschaftsgeschichtlicher) prinzipieller Fragen bedauern,
wohl gar die Disposition nicht in jeder Hinsicht glücklich geordnet finden
wird. Gleichwohl möchte ich bei Beurteilung des Büchleins zu höchster
Vorsicht mahnen. Wer die Arbeiten Gelzers kennt, wird im Text sehr häufig
alte Bekannte finden. Gar manche Gedankenreihe haben wir so und ähnlich
schon in anderen Schriften des Verf. gelesen: kein Zweifel, es wird uns hier
die Quintessenz dessen geboten, was in einem tätigen und fruchtbaren Ge-
lehrtenleben erarbeitet worden war. Diese Zusammenfassung früherer Studien
war demnach von Gelzer selbst gewollt, aber sie hat nichts Rückständiges,
nichts Greisenhaftes. Im Gegenteil: es ist ein frisches Büchlein, in dem uns
der ganze Gelzer noch einmal lebendig entgegentritt, mit der erdrückenden
Wissensfülle und der virtuosen Beherrschung des Stoffes, mit dem klaren
Blick für politische und persönliche Verhältnisse und vor allem mit der
reichen Lebenserfahrung und dem goldenen Humor. Unter diesen Umständen
Kritiken. 877
halte ich es für eine schöne Tat Krumbachers, den wir nun auch nicht mehr
unter die Lebenden zählen dürfen, daß er, unbeirrt durch die Meinungs-
äußerung anderer, der Schrift den Weg in die Öffentlichkeit gebahnt und
so ein treffliches Zeugnis der Arbeitsweise und Lebensauffassung Gelzers
vor dem Untergang bewahrt hat.
2. Einer der sympathischsten Züge in der Arbeitsweise Gelzers war der
Respekt, vor den Quellen. Theoretische Spekulationen ohne den realen
Hintergrund quellenmäßiger Belege liebte er nicht. Auch das wird der-
jenige beachten müssen, dem vielleicht in dem Büchlein statt weitaus-
schauender, grundlegender Hypothesen zuviel des rein quellenmäßigen
Mosaiks geboten scheint. Ich betone ausdrücklich das „scheint”; denn wenn
man „das noch immer so Problematische” der byzantinischen Kultur (P.
Marc, Byz. Zeitschrift XVIII, 270) berücksichtigt, so wird man bei genauerem
Zusehen finden, daß auch Gelzer in mancher prinzipiellen Frage still und
unauffällig Stellung genommen und seine eigene Meinung klar und deutlich
formuliert hat. Ich betone das namentlich im Hinblick auf das zweite Werk,
das uns hier zur Besprechung vorliegt. Man könnte die Arbeit von M. Gelzer
geradezu als Probe auf das von H. Gelzer aufgestellte Exempel bezeichnen.
Der junge Verfasser, ein Landsmann und vielleicht Verwandter unseres großen
Byzantinisten, der seine Baseler Abstammung gern zu betonen pflegte, stellt
sich seinem älteren Namensvetter würdig an die Seite. Fast könnte man be-
haupten, daß die Arbeitsweise beider verwandtschaftliche Züge verrate.
Auf jeden Fall hat die von U. Wilcken inspirierte Arbeit eine der empfind-
lichsten Lücken auf dem Gebiete der inneren byzantinischen Geschichte in
gründlichster Weise auszufüllen verstanden. In drei Kapiteln werden uns
die wechselnden Phasen in der Provinzialeinteilung Ägyptens vom Jahre
297—641, die Steuererhebung im 4. Jahrhundert und der darauf basierende
Übergang des Landes von der Gau- zur Munizipalverfassung, schließlich die
wirtschaftliche und politische Entwicklung des Nillandes unter den Byzan-
tinern vorgeführt. Im ganzen genommen entrollt sich uns ein trübes Bild.
Die Unfähigkeit der Konstantinopler Regierung, der nationalen Regungen
Herr zu werden, ihre ohnmächtigen Versuche, durch kleinliche und häufig
schikanöse Mittel die Reichseinheit zu erhalten, ihre alleinige Rücksicht auf
regelmäßiges und vollständiges Eingehen des Steuersolls, schließlich die
schwache Nachgiebigkeit gegenüber den Ansprüchen einer sich bildenden
Aristokratie und das Ausliefern der anfangs freien Bauern in die Knecht-
schaft dieser zuletzt allmächtigen Bevölkerungsklasse: das alles sticht gar
merkwürdig ab gegen die späteren besseren Zeiten des byzantinischen
Reiches, in denen wir Griechen und Armenier nebst anderen Nationalitäten
gleichmäßig vom Reichsgedanken erfüllt finden, in denen sich machtvolle
und rücksichtslose Herrschernaturen mit Energie und häufig sogar mit
brutaler Härte den Ansprüchen des Adels (der Archonten) entgegenstemmten
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 26
378 Kritiken.
und das durch die Zuwanderung der Slawen und anderer Elemente gekräftigte
Bauerntum zu schützen wußten. Wenn das nationale Selbstbewußtsein ein
Zeichen der Zufriedenheit mit den bestehenden politischen Zuständen ist,
so müssen die Byzantiner der mittleren Zeiten und selbst noch die aus den
Tagen der untergehenden Herrlichkeit mit ihren staatlichen Verhältnissen
ganz besonders zufrieden gewesen sein. Nach dieser Richtung läßt sich
eine merkwürdige Wandlung gegenüber den Tagen eines Justinian I. kon-
statieren. Auch der wirtschaftliche Zustand des Landes muß, selbst noch
in den Zeiten der Komnenen, als man die Steuererhebung Ausländern zu
übertragen begann, ein überaus blühender gewesen sein (vgl. Gelzer, Byz.
Kaisergeschichte, bei Krumbacher, Byz. Literaturgeschichte?, S. 1023).
Demnach hat sich insofern im Verlaufe der byzantinischen Kulturentwick-
lung ein bemerkenswerter Umschwung zum Besseren vollzogen. Es war
nun immer einer der Lieblingsgedanken H. Gelzers, nachzuweisen, in welcher
Hinsicht das allmähliche Verdrängen der hochentwickelten antiken Kultur
durch die mit dem Orient unauflöslich verbundene und daher mit einfacheren
Mitteln arbeitende byzantinische Kultur als ein Fortschritt bezeichnet werden
kann. Auf jeden Fall liegt hier der Schlüssel zu einer gerechten Würdigung
dessen, was die Byzantiner geleistet haben, die einzige Möglichkeit, die uns
von dem, wie es scheint, unausrottbaren Vorurteil der Greisenhaftigkeit
und des beständigen Verfalls befreien kann. Dieser Anschauung kann doch
nur dann ein gewisser Anspruch auf Berechtigung zuerkannt werden, wenn
man allein die rein geistigen Seiten des Daseins, Wissenschaft, Kunst und
eventuell auch die Technik im Auge behält. Und selbst auf diesem Gebiet
hat uns Strzygowski gelehrt, mit ganz anderen Anschauungen an die all-
gemeine, auf Byzanz natürlich nicht beschränkte Entwicklung der mittel-
alterlichen Kunst heranzutreten. Sollen wir es da nicht als ein teures Ver-
mächtnis betrachten, wenn sich Gelzer diesen neuerdings wieder auflebenden
Anschauungen (vgl. meine Besprechung von Heisenbergs Grabeskirche und
Apostelkirche, Berliner Philolog. Wochenschrift 1910, Nr. 17, S. 527 ff.)
noch einmal mit der ganzen Wucht seines reichen Wissens entgegen-
stemmt?
Homburg v. d. H. E. Gerland.
Ottokar Lorenz, weiland Professor an der Universität Jena, Genealo-
gisches Handbuch der europäischen Staatengeschichte.
Dritte vermehrte Auflage des „Genealogischen Hand- und Schul-
atlas“, bearbeitet von Dr. Ernst Devrient. Stuttgart und Berlin 1908.
J. G. Cottasche Buchhandlung Nachf.
Äußerlich erscheint das Lorenzsche Handbuch trotz des Übergangs aus
dem Verlag von Herz-Berlin in den von J. G. Cotta in der neuen Auflage
kaum verändert, die schöne Ausstattung, die klare Einrichtung der Tafeln
E Le
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wu
Déi
Kritiken. 379
mit der Scheidung der Generationen durch rote Linien und den Hilfstabellen
in den Anmerkungen ist gleichgeblieben. Desto mehr sind die Stammtafeln
sachlich verändert und erweitert. Neu aufgenommen wurden die wich-
tigsten Geschlechter aus der Zeit der Völkerwanderung, ferner viele bedeutende
und unbedeutende, meist deutsche Häuser der mittleren und Nouzeit, im
ganzen gegen 40 Familien (12 völlig neue Tafeln, zwei Blatt davon in der
2. Abteilung für neueste Geschichte). Gleichzeitig wurden die aus der 2. Auf-
lage übernommenen Genealogien beträchtlich durch stärkere Berücksichtigung
der Nebenlinien und vor allem des von Lorenz selbst mit Absicht zurück-
gestellten weiblichen Elements erweitert, wobei Devrient auch Frauen ver-
zeichnete, welche keine Bedeutung für die Geschichte der Staatenbildung
hatten, sondern nur für die der Familie, günstigstenfalls für die der Politik.
Die Väter der eingeheirateten Frauen, die in der 2. Auflage schön deutlich
verzeichnet waren, hat Devrient fast regelmäßig fortgelassen, sonst aber
nur in verschwindend seltenen Fällen die Tabellen durch Auslassen eines
bedeutungsloseren Namens gekürzt. Diese starke Vermehrung erforderte
eine gedrängtere Anordnung des Stoffes der ersten Abteilung, damit die
bisherige Tabellenzahl nicht wesentlich überschritten würde. In der Tat
ist es dem Herausgeber Devrient gelungen, trotz der Einfügung der bereits
erwähnten 12 neuen Tafeln doch nur mit 6 mehr als bisher auszukommen,
Allerdings sind die meisten Tabellen gänzlich verändert, indem andere
Familien als bisher synchronistisch zusammengestellt, ein Teil der früher
in den Anmerkungen gebrachten Täfelchen in die Haupttafel verarbeitet
und die zeitliche Spannung der einzelnen Tabellen mehrfach erweitert wurde.
Nur wenige Blätter haben ihre bisherige Gestalt so ziemlich, aber auch nicht,
völlig beibehalten. Wohl haben einige Stammbäume, namentlich Nr. 39
und 42, dabei wesentlich gewonnen, bei den anderen wirken die Neuerungen
nicht immer glücklich, z. B. bei Tafel 27 (England und Schottland bis zu den
Stuarts einschließlich), welche aus Teilen der alten Lorenzschen Tafeln 16
und 24 und aus Schottland (neu) besteht, dessen ältere Geschichte für die
Europas doch jedenfalls unwichtiger ist als der Gegensatz von England
und Frankreich in der Zeit des hundertjährigen Krieges, welche Lorenz in
der 2. Auflage zusammengestellt hatte, oder bei Tafel 31, Württemberg
und Hohenzollern vom 14. bis 19. Jahrhundert, die in dieser Zeit nur geringen
Zusammenhang hatten, nicht einmal direkten genealogischen, das wichtigste
noch, der Übergang von Sigmaringen und Vehringen von Württemberg über
Werdenberg an Hohenzollern kommt bei Devrient gar nicht zum Ausdruck;
oder bei Tafel 30, wo die Katzenellenbogische Genealogie bei Baden irre-
führend ist, da Katzenellenbogen eben trotz der Erbtochter Ottilia gerade
nicht an Baden, sondern an Hessen fiel, wovon die Andeutung auf Tafel 30
völlig fehlt, bei Hessen (24) nur unvollständig gemacht ist. Zu seinen Neue-
rungen ist Devrient wohl durch die Seite VII erwähnten Wünsche veranlaßt
26 *
880 Kritiken.
worden. Er wird gewiß vielen damit dienen, ist aber hiermit entgegen seiner
Versicherung p. VII/VIII von dem ZweckeLorenz’s, die Staatengeschichte
genealogisch zu beleuchten, abgegangen und hat das rein Genealogische
mehr in den Vordergrund gestellt. — Die zweite Abteilung zur neuesten
Geschichte ist durch 6 neue Stammtafeln über die souveränen herzoglichen
und fürstlichen Familien des Deutschen Reichs ebenfalls stark vermehrt
und zugleich auf den neuesten Stand gebracht worden, sogar Frau Toselli
fehlt nicht. Nur auf Tafel 22 ist der 1904 (am 17. IIL) erfolgte Tod de
Herzogs Georg von Cambridge nicht erwähnt. Tafel 30 (Dänemark) wurde
beträchtlich erweitert, die Tafel Rußland (Nr. 32, früher 21) umgestellt und
33 (Portugal)übersichtlicher gestaltet. Der begleitende Text beider Abteilungen
ist entsprechend umgestellt und erweitert worden, letzteres in Il —. Devrient
hat auch Literaturangaben hinzugefügt, die zwar nach der Einleitung p. VII
die genealogische Literatur nachweisen sollen, aber diesen Zweck nicht immer
erfüllen, z. B. wenn zu Tafel 5 statt Heycks Geschichte der Zähringer, wo-
selbst sich auch die Stammtafeln und die genauen Nachweise dazu finden,
der gar nicht auf genealogische Dinge abhebende Abriß zur Badischen Ge
schichte von K. Brunner aus der Sammlung Göschen angeführt ist, oder zu
Tafel 10 wohl Raumer, jedoch nicht Regesta Imp. V, zu Tafel 16 zwar Strahl,
aber nicht Schiemann und vor allem nicht die allerdings russisch bzw. polnisch
geschriebenen Stammtafeln von Exemplarski und von Balzer! genannt
werden. Das Namenregister ist gleichfalls eine Neuerung Devrients. Es
führt nicht alle Namen, sondern nur die der Geschlechter und ihrer haupt-
sächlichsten Linien auf und verweist nur auf die Tabellen, welche die Stamm-
tafeln dieser Linien enthalten. An Stelle eines derartigen Registers gab Loren?
praktischer reichliche Verweisungen von einer Tafel zu den anderen, worin
Devrient leider recht sparsam ist. Irrtümer und Druckfehler sind in einer
solchen Arbeit gar nicht zu vermeiden, sie treten in der 3. Auflage etwa
häufiger auf als in der 2., jedoch meist ohne zu stören; u. a. ist ein noch au
der 2. Auflage übernommener Irrtum auf Tafel 39 zu verbessern. Die Töchter
Kaiser Karls VIL hießen beide mit Hauptnamen Maria Josefa; die eine,
die Markgräfin von Baden-Baden, wurde augenscheinlich Maria, die andere,
die Gemahlin K. Josefs IL, sicher Josefa gerufen. Tafel 36 ist eine Klamme
falsch, Adolf- und Gustav-Samuel sind Söhne Pfalzgraf Adolf Johanns,
nicht Friedrichs VL von Baden-Durlach; Tafel 26 neueste Geschichte
wäre die Angabe der Herkunft der Kaiserin Eugenie aus dem Fürsten-
gleichen Grandenhause Guzman wertvoller, als die ihres privaten grä-
lichen Titels.
1 Exemplarski, die Groß- und Teilfürsten des nördlichen Rußland in der
tartarischen Periode 1238—1505 h. v. Graf J. J. Tolstoi. Petersburg 18%
— Oswald Balzer, Genealogia Piastöw. Krakau 189.
Kritiken. | 381
Es würde nützlicher und pietätvoller gewesen sein, wenn Devrient sich
enger an die 2. Auflage angeschlossen hätte. Zweifellos aber wird trotzdem `
das Handbuch auch in der vorliegenden Form vielen sehr willkommen sein.
Karlsruhe i. B. 0. K. Roller.
R. Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel Basel, Helbing u.
Lichtenhahn, 1907. XV, 646 S. (Mit einem Plane des mittelalterlichen
Basel.)
Als Mitherausgeber des Baseler Urkundenbuches und anderer wichtiger
Quellenschriften der Baseler Geschichte, als Verf. von wertvollen Einzel-
studien auf demselben Gebiete, als Staatsarchivar des Kantons Basel-Stadt
(Repertorium des Baseler Staatsarchivs 1905) ist R. Wackernagel vor
allen anderen berufen, sich der lohnenden Aufgabe zu unterziehen, die Ge-
schichte seiner großen Vaterstadt zu schreiben. So ist der erste Vorzug des
bis 1450 reichenden Bandes, daß die neuen Quellen zur Baseler Geschichte,
die vornehmlich unter Wackernagels eigener Leitung erschlossen worden
sind, eindringlich darin verwertet werden. Ingleichen öffnen sich im Ver-
laufe der an Einzelheiten überreichen Erzählung viele Ausblicke auf die
allgemeine Geschichte, die für das Buch teilweise einen prächtigen Hinter-
grund schaffen.
Dagegen erscheint es als fraglich, ob die Gesamtdisposition glücklich ge-
troffen ist. Der Verf. sagt darüber in der Vorrede: „Der erste Band gibt die
Erzählung der äußeren Geschichte bis zum Jahr 1450, unter Einschaltung
eines möglichst viele Lebensgebiete treffenden Querschnittes für die
Rudolfinische Zeit. Der zweite Band wird, die Darstellung des äußeren Ge-
schehens bis 1529 begleitend, eine Schilderung der Stadtverwaltung, des
geistigen, kirchlichen, künstlerischen, gewerblichen Lebens in der großen
Periode 1300—1529 bringen.“ Es fällt auf, daß der Verf. hier den Ab-
schnitt über die Rudolfinische Zeit, d. h. die Darstellung der inneren Ge-
schichte Basels während des dreizehnten Jahrhunderts, eine Einschaltung
nennt, wo doch dieser Abschnitt im Mittelpunkt der ganzen Darstellung
stehen sollte und z. T. auch wirklich steht. Der Rahmen der ganzen
Schilderung wird damit als ein wesentlich außerpolitischer nicht nur be-
zeichnet, sondern im weiteren Verlaufe auch wirklich so gezogen.
Die Folge ist, daß Wackernagel die ganze äußere Geschichte von 1300—1450
in einem Zuge vorführt, innere Bewegungen in der Stadt nur beiläufig be-
rücksichtigt und sich alles Weitere für den zweiten Band aufspart.
Das ist für eine Stadtgeschichte eine unnatürliche Gruppierung des Stoffes.
Es liegt auf der Hand, daß der Leser für die äußere Geschichte Basels in jenen
Dé Jahrhunderten ein sehr viel geringeres Interesse an den Tag legt, wenn
er auf eine genauere Darstellung der inneren Verhältnisse in dieser Zeit
vergebens wartet und dafür auf den zweiten Band vertröstet wird. Das um so
3892 Kritiken.
mehr, wenn diese äußere Geschichte, wie der Autor selbst mehrfach gesteht,
öfters der großen Züge ermangelt und sich in ein wenig durchsichtiges Knäuel
kleiner und kleinster Fehden verwirrt, aus dem nur gelegentlich größere
Zeiten herausragen.
Wie meist in historischen Arbeiten, ist die Dispositionsfrage auch hier
keine bloße Formfrage. Eine Stadt, über deren innere Lage seit 1300 wir
in diesem Bande nur stoßweise und im Fluge unterrichtet werden, ist auch
in ihrem außerpolitischen Verhalten keine recht greifbare Größe.
Die Situation wird noch dadurch erschwert, daß diese Abhandlung der
äußeren Geschichte von 1300—1450 fast zwei Drittel des ganzen Bandes füllt.
Nur das noch übrige Drittel fällt auf die vorangehbende Zeit. Aber auch diese
wird keineswegs gleichmäßig gewürdigt; denn schon auf S. 34 gelangt man
zu Rudolf von. Habsburg.
Diese Zahlen erwecken schon keine günstige Vorstellung von der Ökonomie
des Ganzen. Die Ergänzungsbedürftigkeit des ersten Drittels — der Verf.
selbst spricht von einer aphoristischen Behandlung — läßt sich denn auch
in der Tat an einigen Beispielen nachweisen.
Gewiß wird man Wackernagel sofort zugeben, daß die für die älteste Zeit
zu Gebote stehenden Zeugnisse recht dürftig sind. Aber in einer Geschichte
der Stadt Basel, die für die nächsten Jahrzehnte als abschließend zu gelten
hat, wird man enttäuscht, wenn man so eilig durch die ganze römische und
frühmittelalterliche Periode hindurchgeführt wird.
Vielleicht hat sich Wackernagel durch andere Darstellungen abschrecken
lassen, die, indem sie mit lokalpatriotischer Begeisterung ihre Stadt be-
handelten, der willkürlichen Hypothese verfielen oder die in den Quellen
klaffenden Lücken durch geschwätziges Hineinziehen der allgemeinen Ge-
schichte auszufüllen bestrebt waren. Vergebens wird man in Wackernagels
Werken derartige Entgleisungen suchen. Sein größter Ruhm ist, daß er überall,
auch in der ältesten Zeit, nur die festesten Steine für das Fundament auswählt.
Die Art seiner Quellenbenutzung ist vielfach ein Muster kritischer Zurück-
haltung. Sie liegt durchaus auch darin, daß Wackernagel die Aussagen des
vorhandenen Quellenmaterials niemals mit dem wirklichen Geschehen ver-
wechselt. Man findet öfters die beherzigenswerte Warnung, daß man sich eben
durch das erhaltene Quellenmaterial, welches nur zu oft ein Zufallsmaterial
ist, nicht den Einblick in das wirkliche Geschehen versperren lasse.
Und doch hätte sich das Fundament unbeschadet seiner Sicherheit hier
und da noch verbreitern lassen.
Basel ist eine Römerstadt und kann verlangen, daß man seine römische
Periode nicht nur einleitungsweise behandle. Zunächst verdienen hier die
äußeren Zeugnisse eine unverkürzte Wiedergabe. Das archäologische Material
aber vollends, das auf wenigen Zeilen in einer bloßen Aufzählung abgemacht
wird, hätte durch Berücksichtigung oberrheinischer und allgemein-rheinischer
Kritiken. 383
Parallelen leicht belebt werden können — zum Nutzen vor allem für die vom
Verf. sonst so lebendig dargestellte historische Topographie der Stadt. In
die Einleitung (12 S.) wird ferner noch fast das ganze ältere Mittelalter bis
zum Beginne des dreizehnten Jahrhunderts hineingenommen. Wenn auch
über die ältesten Baseler Bischöfe äußerst wenig Sicheres bekannt ist, so
würde man doch schon in dieser alten Zeit einiges mehr über die allgemeine
Stellung des Baseler Bistums sagen dürfen, weil das Bistum für die Stadt,
welche rechtlich viel länger „Bischofsstadt‘‘ geblieben ist als manche ihrer
rheinischen Schwestern, eine besonders große Bedeutung gehabt hat.
Beim Vertrage von Meerßen ferner (870) hätte doch wohl einiges über die
Grenzen des Baselgaus (Basalchowe) gesagt werden müssen, zumal da diese
Grenzen kontrovers sind. Gerade weil da Nachrichten aus der späteren
Karolingerzeit so dürftig sind, möchte man sie einigermaßen vollständig
aufnehmen. Hier hätten Dümmlers und Parisots bekannte Werke noch mehr
bieten können. Überhaupt hat Wackernagel das — allerdings kärgliche —
Material, das die „Jahrbücher“ der deutschen Geschichte über Basel ver-
zeichnen, nicht vollständig verwertet.
Die Herrschaft der Ottonen ferner, die für die gesamtrheinische Geschichte
so bedeutungsvoll geworden und sich namentlich um die Angliederung der
überrheinischen Gebiete an das alte ostfränkische Reich so große Verdienste
erworben hat, wird vollständig übergangen. Auch die Darstellung des Ver-
hältnisses Heinrichs IL zu Basel ist noch ergänzungsbedürftig.
Es kann hier jedoch nicht die Aufgabe sein, weiter mit Einzelheiten das
Urteil zu begründen, daß Wackernagel die älteste Zeit bis 1200, zeitweise
auch noch bis 1300, etwas stiefmütterlich behandelt hat.
Abgesehen von dem schönen und überaus anschaulichen Kapitel über
Basel als Konzilsstadt und manchen anderen geistesgeschichtlichen Exkursen
fesselt das zweite Buch mit seiner Schilderung der inneren Zustände während
des dreizehnten Jahrhunderts am meisten die Aufmerksamkeit. Mit sicht-
licher Vorliebe und in plastischem Gegensatze zueinander sind vor allem die
sehr verschiedenartigen geistlichen Institute des alten Basel charakterisiert.
Diese Kapitel enthalten besonders wertvolle Beiträge zur oberrheinischen
Kirchengeschichte und vor allem auch die Lösung von Fragen der kirchlichen
Standesgeschichte, wofür besonders auf das berufene Urteil Aloys Schultes !
zu verweisen ist. Auch vom Standpunkte der Stadtgeschichte wird man sie
natürlich dankbar begrüßen. Es befremdet jedoch, daß dieser Darlegung
der kirchlichen Verhältnisse im Rahmen unseres innergeschichtlichen Ab-
schnittes ebensoviel Raum zugemessen worden ist, wie der ganzen übrigen
verfassungs-, wirtschafts-, sozialgeschichtlichen Schilderung zusammen-
genommen, von Kleinbasel abgesehen. Bei näherer Betrachtung findet man
! Literarische Beilage der Kölnischen Volkszeitung 50 (1909) S. 89.
384 Kritiken.
denn auch, daß der eigentlich stadtgeschichtliche Teil dieses innergeschicht-
lichen Abschnittes ebenfalls mit ganz knappen Maßen arbeitet, abgesehen
wieder von der Schilderung Kleinbasels, die gerade wegen ihrer größeren
Ausführlichkeit zu den am besten gelungenen des ganzen Werkes gehört.
Aufgabe der Baseler Lokalforschung wird es sein, zu den Anschauungen
des Verf., der sein höchst umfassendes Quellenmaterial fast immer selbständig
durcharbeitet, im einzelnen auch kritisch! Stellung zu nehmen. Gerade in
ihrer grundsätzlichen und gewiß oft weisen Beschränkung werden die Ab-
schnitte bis 1300 der Detailkritik nur wenig Anlaß zu Eingriffen geben.
Wenn im vorstehenden das Hauptgewicht auf den Nachweis gelegt worden ist,
daB diese ältesten Abschnitte noch Ergänzungen erlauben, so liegt darin
keine Herabminderung der ganzen, eben in ihrer Beschränkung oft muster-
haften Leistung. Bei allen künftigen Forschungen über die Geschichte der
Stadt Basel wird sie vielmehr stets die sicherste Grundlage abgeben.
Dasselbe gilt natürlich in erhöhtem Maße von den beiden letzten, freilich
von der bisherigen Forschung z. T. auch besser vorbereiteten Dritteln der
Darstellung, die die äußere Stadtgeschichte von 1300 (1291) bis 1450 be-
handeln, und zwar im dritten Buche (Entwickelung der Stadt zur Herrschaft)
das vierzehnte, im vierten (Kampf mit Österreich) die erste Hälfte des fünf-
zehnten Jahrhunderts. Die Disposition der beiden Bücher ist aus sachlichen
Gründen verschieden gestaltet. Während des vierzehnten Jahrhunderts
bilden die Regierungszeiten der Bischöfe (deren Jahreszahlen aber auch im
Inhaltsverzeichnis und in den Überschriften hätten genannt werden sollen)
die einzelnen Kapitel. Nachher führen einzelne Ereignisse teils der lokalen,
teils der allgemeinen Geschichte zu gewissen Ruhepunkten. Gelegentliche
Zusammenfassungen schon während des Verlaufs all dieser z. T. recht ver-
wickelten Kämpfe hätten das Verständnis noch befördern können. Versuche
dazu werden nur selten gemacht. Ganz unerläßlich ist aber eine solche
zusammenfassung doch am Schlusse eines 400 Seiten langen und sich über
Dé Jahrhunderte erstreckenden Abschnittes. Besonders im vierten Buche
sinkt die Darstellung, weil ihr die zusammenfassenden Rückblicke fehlen,
zu einer bloßen Chronik der äußeren Geschehnisse herab. Auch die allmähliche
Hinwendung Basels zu den Eidgenossen, obwohl sie schon seit dem vierzehnten
Jahrhundert vorgebildet und an anderer Stelle von Wackernagel schon genau
gewürdigt worden ist, wird zwar häufig berührt, aber nirgends vermittelst
eines zusammenfassenden Kapitels in ihrer geographischen und historischen
Bedingtheit deutlich gemacht.
Die Durchdringung größerer Stoffmassen mit allgemeineren Gedanken
scheint dem Verf. offenbar weniger wichtig zu sein als die anschauliche,
ı H. Wartmann in den Göttinger Gelehrten Anzeigen 170 (1908) S. 326f.,
331f., Lenel in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 61 (1907),
S. 549f., Boos in der Deutschen Literaturzeitung 1907 Nr. 46.
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Kritiken. 385
bildhafte Darstellung des einzelnen. Hier ist er in der Tat ein Meister. Oft
erhebt sich seine Darstellung zu einer künstlerisch geschauten und für die
Charakteristik von Persönlichkeiten besonders begabten epischen Erzählung.
Mit dem Scharfblicke des Kenners findet er das Anschauliche, das Sinnfällige,
das Farbige — dies Wort im eigentlichen Sinne verstanden — aus den Quellen
heraus. So bewirkt er, daß der Leser ihm von einem Einzelbilde zum anderen
auch dann noch mit hohem Genusse folgt, wenn ihm auch der Ausblick auf
das Ganze nur noch schwer möglich ist.
Jeder Leser und Benutzer des vorliegenden Werkes wird aus ihm die reichste
Belehrung nicht nur für die Geschichte der Stadt Basel, sondern auch für
die allgemeine Stadtgeschichte und für mittelalterliche Kulturgeschichte
schöpfen. Er wird immer wieder von lebhaftem Danke gegen den Verf.
erfüllt sein, der ihm in der großen Vergangenheit einer der berühmtesten
deutschen Städte ein so freundlicher und zuverlässiger Führer geworden ist.
Er sieht mit Spannung dem Fortgange des Werkes, das sich hoffentlich
bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein erstrecken wird, entgegen. Für den
Verf. ist es doch wohl das Größte, wenn der Leser sich nach der Lektüre mit
ihm verbündet fühlt und für das Werk eine innere Teilnahme gewonnen hat.
Die Pflicht der Kritik freilich wird nicht beseitigt; sie erhält aber dadurch
einen positiven Hintergrund.
Bonn. ° Justus Hashagen.
Paul Osswald, Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Ge-
walten in Niederösterreich. Leipziger Studien herausgeg. von
E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken. Heft V. Leipzig, Quelle u.
Meyer 1907. VIII u. 100 S.
Alfons Dopsch, Zur Geschichte der patrimonialen Gewalten in
Niederösterreich. Mitteilungen des Instituts f. österr. Geschichts-
forsch. XXIX. B. S. 594—624. Innsbruck 1908.
In dankenswerter Weise hat Seeliger in den letzten Jahren verschiedene
seiner Schüler auf die Erforschung der mittelalterlichen, zumal der spät-
mittelalterlichen Gerichtsverfassung in einzelnen deutschen Territorien
hingewiesen. Ich erinnere an die Arbeiten Schöninghs, Rörigs und Groschs,
die den Stand unserer Kenntnis von der Gerichtsverfassung am offenen
Lande in wertvoller Weise bereichert haben. War es bisher der Westen
Deutschlands, so ist es diesmal ein Territorium des Ostens, dessen Gerichts-
verfassung untersucht wird. Von älterer Forschung, an welche Oßwald
anknüpfen konnte, kam in erster Linie die verdienstvolle Arbeit Luschins,
„Das Gerichtswesen Österreichs im Mittelalter“ (1879) in Betracht, sowie
die einschlägigen Untersuchungen, die Dopsch jüngst in der Einleitung zu
seiner Ausgabe der Urbare Ober-und Niederösterreichs (1904) veröffentlichte.
386 Kritiken.
Die Methode O.s, von der Darstellung des Gerichtswesens im späteren
Mittelalter zurückzugehen auf die Zustände der älteren Zeit, ist an sich nur
gutzuheißen. Sie ist auf dem Gebiete des mittelalterlichen Rechts- und
Wirtschaftslebens, dessen Verfassungseinrichtungen großes Beharrung-
vermögen zeigen, zumal dort, wo ältere Quellen nur spärlich fließen, zu emp-
fehlen. Ich erinnere an die schönen Ergebnisse, zu welchen gerade mit Hilfe
dieser Methode das Buch Wittichs, „Die Grundherrschaft in Nordwestdeutsch-
land“, gelangte. Nur fordert diese Methode ausgebildetes kritisches Vermögen,
soll der, welcher sie handhabt, nicht Gefahr laufen, die allmählichen Wand-
lungen und Umbildungen der einzelnen Phänomene zu übersehen. Werden
Rückschlüsse aus den Zuständen des späteren Mittelalters auf jene des früheren
gemacht, so muß eine um so eindringendere Würdigung der wenigen vorhan-
denen älteren Quellen hinzukommen, um den tatsächlichen Gang der Ent-
wicklung richtig zu verfolgen. Dieser selbstverständlichen, aber schwierigen
Anforderung entspricht meines Erachtens die Arbeit O.s nicht vol-
kommen.
O. hat es sich zur Aufgabe gemacht, „die Gerichtsbefugnisse der patri-
monalen Gewalten auf dem platten Lande in Niederösterreich nach ihrem
Ursprung, ihrer Entwicklung und dem gegenseitigen Verhältnis zu unter-
suchen“. Er versteht unter patrimonialen Gewalten „Privatpersonen, die
als Zwischeninstanzen zwischen Staat und Beherrschten wohlerworbene
Rechte irgendwelcher Art ausüben” (V), eine Begriffsbestimmung, die das
Wesen der Sache wohl kaum zureichend erkennen läßt. Als solche patri-
moniale Gewalten kommen nun Grund-, Dorf- und Vogtobrigkeit in Betracht.
Im ersten Hauptteil seiner Arbeit untersucht O. die gerichtlichen Be
fugnisse der Grundherrschaft. Ihr stand die Zivilgerichtsbarkeit über ihre
Hintersassen zu. „Diese Befugnis, die als Ausfluß der Grundherrlichkeit
anzusehen ist, hat ein jeder Besitzer von Grund und Boden“ (9). Außerdem
war das grundherrliche Gericht kompetent in kleinen Strafsachen (höchster
Bußansatz 72 Pfennige) und zwar nur hinsichtlich jener Straffälle, die inner-
halb der Häuser (genauer innerhalb der Dachtraufe) sich ereigneten. Inner-
halb dieser Grenze erstreckte sich die Strafgewalt des Grundherrn über die
eigenen Hintersassen hinaus auch auf fremde, die sich hier vergingen.
die Anfänge der grundherrlichen Gerichtsbarkeit vermag O. mangels an
Quellen keinen Aufschluß zu bieten.
Neben dieser grundherrlichen Dachtraufengerichtsbarkeit unterscheidet
O. noch eine zweite Art von Gerichtsrechten, die in den Quellen ebenfalls al
Dachtraufengerichtsbarkeit bezeichnet wird und sich räumlich gleichfalls
nur auf die Häuser der Grundherren bezieht, sachlich aber alle Straffälle
mit Ausnahme der spezifisch landgerichtlichen (Mord, Diebstahl, Brand,
Notzucht) in sich begreift. Diese letztere Form der Dachtraufengerichts-
barkeit ist nach O. nicht grundherrlicher Natur, vielmehr sei im 13. Jaht-
Kritiken. 387
hundert die Entwicklung dahin gegangen, daß „der weltliche und geistliche
Hochadel ganz allgemein auf seinen Besitzungen eine niedere Landgerichts-
barkeit erlangte, ganz gleichgültig, ob die Güter! geschlossen oder zerstreut
lagen” (17). Diese nur dem Hochadel zustehende Niedergerichtsbarkeit
habe derselbe auf Grund landesfürstlicher Verleihung erlangt, sie ist also
nach O. „durchaus öffentlichrechtlichen Ursprungs, d.h. sie entstammt
den von der Staatsgewalt ausgeübten Rechten“ (21).
Im zweiten Hauptteil seiner Arbeit sucht O. Wesen und Entstehung
der Dorfgerichtsbarkeit darzulegen. Während sich die vorhin erwähnte
zweite Art der Dachtraufengerichtsbarkeit nur auf die Häuser, die im Besitz
des Hochadels sich befanden, erstreckte, bestand daneben die sogenannte
Dorfgerichtsbarkeit, welche zuweilen ihrer räumlichen Ausdehnung nach
nur die Dorfgasse einbezog, zuweilen aber auch die Dorfflur außerhalb des
Dorfzaunes mit umfaßte. Ihre Kompetenz ist „die der Niedergerichtsbarkeit,
d. h. sie umfaßt alle Vergehen mit Ausnahme der drei, beziehungsweise vier
Malefizfälle“ (30). „Die Dorfgerichtsbarkeit kann unter verschiedenen Herr-
schaften verteilt sein, in der Regel ist ein Herr alleiniger Inhaber” (25).
Im Gegensatz zu Dopsch (Urbare S. CXXXII), welcher das Dorfgericht
aus dem grundherrlichen Gericht herleitet, und im Gegensatz zu Werunsky
(Österreich. Reichs- u. Rechtsgesch. S. 67), welcher die Wurzel des Dorfgerichts
in der ursprünglichen Autonomie der Gemeinde zu finden glaubt, verficht
O. ebenso, wie das bereits v. Luschin getan hatte, die Ansicht vom öffentlich-
rechtlichen Ursprung des Dorfgerichts. „Wesentlich für das Dorfgericht
ist . . . die vom Landesfürsten übertragene Niedergerichtsbarkeit“
(43). Der Besitz des Dorfgerichts setzt in der Regel voraus, daß sein Inhaber
dem geistlichen oder weltlichen Hochadel angehört. Nach O. wäre an-
zunehmen, daß diese Dorfgerichtsbarkeit des Hochadels wesentlich im
13. Jahrhundert zur Ausbildung gelangte. Wünschenswert schiene es mir,
wenn O. auch die Beziehungen zwischen Hofmark- und Dorfgerichtsbarkeit
eingehender untersucht hätte.
Auf Grund ihrer gerichtsherrlichen Befugnisse gelang es den Dorfgerichts-
herren, ihre Macht auch über das Gebiet des Gerichtswesens hinaus aus-
zudehnen. „Allgemein ist zu beobachten, daß die Dorfherrschaft auf Grund
ihrer gerichtsrechtlichen Befugnisse eine zwingende Gewalt über alle Be-
wohner und allen Grund und Boden des Dorfes ausübte” (60) und schließlich
zur „Obergrundherrschaft” wurde. Hiermit ergibt sich für Österreich eine
ähnliche Entwicklung, wie eine solche für das Gebiet des Niederrhein und der
Mosel von Schöningh und Rörig nachgewiesen wurde.
! O. versteht unter Gütern nur die Häuser, nicht aber den grundherrlichen
Besitz in der Dorfflur (vgl. S. 15), eine Ausdrucksweise, die geeignet ist,
Mißverständnisse zu verursachen.
388 Kritiken.
Im dritten Hauptteil befaßt sich O.s Arbeit mit der Vogtobrigkeit, die
gleichfalls als patrimoniale Gewalt eine Zwischeninstanz zwischen Staat
und Beherrschten bildete. Die große Masse der Vögte im späteren Mittelalter
entbehrt nach O. der Gerichtsgewalt und ist nur mit der Aufgabe des Schutzes
der Untertanen betraut, wofür den Vögten von den Bevogteten Abgaben
und Dienste zu leisten sind. Daneben erscheinen allerdings auch Vögte
mit richterlicher Gewalt als Nachfolger der alten Immunitätsvögte, ferner
werden gelegentlich auch Dorfherren als Vögte bezeichnet; zuweilen wird
endlich Vogt im selben Sinne verwendet wie Landrichter.
Auch im früheren Mittelalter ist nach O. die Vogtei, wenn von den Immuni-
tätsvögten der in Österreich begüterten Hochstifter abgesehen wird, nur als
Schirmvogtei nachweisbar. Dieser Schirmvogt „führt ein Oberaufsichts-
recht über die ihm anvertrauten Güter und Personen” (91).
Das wesentliche Ergebnis der Arbeit O.s wäre demnach eine weitere Er-
schütterung der grundherrlichen Theorie. Die richterlichen Befugnisse der
patrimonialen Gewalten — abgesehen von einer sehr beschränkten grund-
herrlichen Gerichtsbarkeit — haben sich nach O. ebenso wie die Schirmvogtei
unabhängig von der Grundherrschaft entwickelt. Wenn wir an der Unter-
scheidung von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Institutionen
festhalten, eine Unterscheidung, die allerdings, wie schon Rietschel (Mitteil
d. Instit. f. österr. Geschforsch. 27, 408ff.) dargetan hat, nur cum grano
salis angewendet werden darf, so sind Dorfgericht und Vogtobrigkeit ihrem
Ursprung nach öffentlichrechtlicher Natur.
Zu ganz entgegengesetzten Ergebnissen gelangt nun Dopsch in seinen
Untersuchungen. Mit Recht scheint mir D. darauf hinzuweisen, daß O.
keinerlei stichhaltige Beweise für seine Annahme beizubringen vermag, daß
die Niedergerichtsbarkeit des weltlichen Hochadels auf Privilegierung seitens
des Landesfürsten beruhe und nicht aus der Grundherrlichkeit erwachsen
sei. In der Urkunde, auf welche O. sich in dieser Hinsicht beruft (S. 17),
werden nicht Gerichtsrechte verliehen, sondern wird nur der Besitz solcher
bestätigt, wie denn auch O. selbst sie ganz richtig als Bestätigungsurkunde
bezeichnet. Bei diesem Stand des Quellenmaterials ist es unmöglich, über die
Entstehung dieser Gerichtsbarkeit der Grundherren beweisbare Behauptungen
aufzustellen.
Was nun das Dorfgericht betrifft, so gibt D. zu, daß‘die Urkunden, auf
welche O. sich beruft, um den öffentlich-rechtlichen Ursprung der Dorf-
gerichtsbarkeit zu erweisen, allerdings von einer Übertragung der Dorf-
gerichtsbarkeit seitens des Landesfürsten an geistliche Anstalten sprechen,
letzterer tritt aber in den von O. erwähnten Urkunden „lediglich als In-
haber privater Rechte auf, zu welchen auch das Dorfgericht gehört‘ (603).
Diese Urkunden können also für den Beweis eines öffentlichrechtlichen
Ursprungs der Dorfgerichtsbarkeit nicht verwendet werden. Das Dorfgericht
Kritiken. 389
erscheint vielmehr als Zubehör des freien Eigens in einer Reihe von Urkunden,
mit denen sich O. nicht genügend vertraut gemacht hat, wobei unter „freiem
Eigen” nach D. „ein Gut, das niemand pflichtig ist”, verstanden werden
muß. Dieses freie Eigen nahm die Genossenschaft seiner Inhaber an, so daß
neben Herreneigen auch Ministerialeneigen und Rittereigen zu unterscheiden
wäre. Eine ähnliche Beobachtung läßt sich ja auch hinsichtlich bäuerlicher
Besitzformen machen. Den freien, vogtbaren und eigenbehörigen Leuten
entsprechen Freigüter, vogtbare und eigenbehörige Güter.!
Von der Auffassung der Dorfgerichtsbarkeit als Zubehör des freien Eigens
ausgehend wird auch die Erklärung der Tatsache leicht, daß in einem Dorfe
mehrere Grundherren als Inhaber der Dorfgerichtsbarkeit erscheinen. Dieser
Zustand, der ursprünglich wohl der gewöhnliche war, ist dann in der späteren
Zeit meist beseitigt worden, indem eine Vereinheitlichung der Dorfgerichts-
barkeit, die Vereinigung derselben in der Person eines einzigen Grundherrn
stattfand. |
Wenn auch meines Erachtens von D. der Beweis grundherrschaftlichen
Ursprungs der Dorfgerichtsbarkeit erbracht wurde, so bleiben im einzelnen
noch mancherlei Schwierigkeiten ungelöst. Vor allem bleibt die Frage un-
beantwortet, wie sich denn diese Dorfgerichtsbarkeit, die für Delikte auf der
Dorfgasse kompetent war, auch auf Vergehen jener Leute ausdehnen
konnte, die keiner der im Dorfe begüterten Grundherrschaften untertänig
waren. `
Wenn endlich D. gegenüber O. die Meinung vertritt, daß mit der Vogtei
‚auch in der älteren Zeit häufig Gerichtsbarkeit verbunden war, so scheint
mir der Beweis hierfür nicht ausreichend erbracht zu sein. Wohl aber glaube
ich mich der Meinung Da anschließen zu müssen, „daß auch Vogtei ebenso
wie Dorfgericht eine regelmäßige Pertinenz des freien Eigens gewesen
äst” (619).
Sind auch durch D.s Ausführungen, welche auf eingehenderer Beherr-
schung des Quellenmaterials beruhen, die Ergebnisse der Forschungen O.s
in wichtigen Punkten als unzutreffend dargetan worden, so bleibt es doch
ein nicht gering zu schätzendes Verdienst der O.schen Arbeit, durch neue
Fragestellung und eindringende Untersuchung der in Betracht kommenden
Probleme eine Vertiefung unserer Kenntnisse und eine allseitigere Würdigung
der patrimonialen Gewalten herbeigeführt zu haben.
Innsbruck. H. Wopfner.
' Vgl. Wopfner, Freie und unfreie Leihen, 6f. (Sonderabdruck aus Viertel-
Jahrsschr. f. Soz.- u. Wirtschgesch. 1905, Heft 1) und Hauptmann, Freileute,
6f. (Sonderabdruck aus Carinthia I, Heft 1, Jg. 1910).
390 Kritiken.
Erich Caspar, Petrus Diaconus und die Monte Cassineser Fäl-
schungen. Ein Beitrag zur Geschichte des italienischen Geisteslebens
im Mittelalter. Berlin, J. Springer, 1909. XI, 284 S. Preis 12 M.
Das interessante, auf einer eindringenden, umfangreichen und mühe-
vollen Arbeit beruhende Buch macht zum erstenmal den Versuch, die
literarische Tätigkeit und Erscheinung des Petrus diaconus von Monte
Cassino in ihrer Gesamtheit kritisch zu erfassen und darzustellen. Die Per-
sönlichkeit und die Werke dieses Mannes haben sich niemals eines ungeteilten
Beifalls zu erfreuen gehabt. Sieht man von den Äußerungen der Selbst-
verteidigung des Petrus gegen die Neider ab, die man nicht wie C. S. 44
verwerten kann, weil sie sich in rein typischen und traditionellen Phrasen
mittelalterlicher Schriftstellerei ergehen, so findet man ein deutliches Urteil
schon bei einem Abschreiber seiner Werke des 15. Jahrhunderts, der vieles,
quae non sunt ad rem, als einen supervacuus labor fortläßt. Gegen Er-
zählungen des Petrus in der Klosterchronik von Monte Cassino, seinem
historisch wichtigsten Werke, sind von Wattenbach und Bernhardi die er-
heblichsten Bedenken geäußert worden, ohne daß man ihm Unwahrheiten
direkt nachweisen könnte, weil kein anderes Material zur Kontrolle vor-
handen ist. Viele Werke der Hagiographie von Monte Cassino sind von
Männern wie Mabillon, den Bollandisten und anderen längst als Fälschungen
erkannt, und Petrus ist von ihnen mehr oder minder bestimmt als Urheber
der Fälschung bezeichnet worden. Alle diese zwar zahlreichen, aber stets
einzeln vorgebrachten Beobachtungen und nicht sicher begründeten Be-
schuldigungen faßt Caspar zum erstenmal zusammen und sucht ihnen durch
sorgfältige und systematische Bearbeitung des gesamten Materials eine ge-
sicherte Grundlage zu geben, auf der ein endgültiges Urteil formuliert werden
kann. Der Hauptinhalt des Buches besteht so in einer Anzahl von kritischen
Analysen einzelner Werke, in dem Beweis, daß sie gefälscht sind und daß
Petrus diaconus der Fälscher ist. Es handelt sich dabei um eine so erheb-
liche Anzahl von Fälschungen, nicht nur von literarischen Werken, sondern
auch von Urkunden, daß die eingehende Nachprüfung aller Beweise mir
nicht möglich ist. Es dürfte genügen, wenn ich zu der Analyse und den
Beweisen der Fälschung einiger der wichtigeren Werke auf Grund eigener
Nachprüfung Stellung nehme.
Eingeleitet wird das Buch durch ein Kapitel über Monte Cassino im 11.
und 12. Jahrhundert, das in anziehender Weise zeigt, wie das Kloster unter
Desiderius vom Geiste der Reformer des 11. Jahrhunderts erfüllt war und
eine leitende Rolle in den Kämpfen jener Tage spielte, wie schnell es von
dieser geistigen und materiellen Blüte im 12. Jahrhundert herabsank. Daran
schließt sich ein Kapitel über Petrus diaconus, in dem die nur aus seinen
eigenen Schriften bekannten Nachrichten über sein Leben zusammengestellt _
werden und völlig überzeugend gezeigt wird, wie er auch hier bereits als
| Kritiken. 39}
Fälscher tätig gewesen ist, sich zu einem Angehörigen des großen Geschlechtes
der Tuskulanergrafen gemacht und aus persönlicher Eitelkeit sich wichtige
Taten und große Ehren zuerkannt hat, die mehr oder weniger nur in seiner.
Phantasie existiert haben. Zugleich liefert dies Kapitel die Beschreibung
der handschriftlichen Überlieferung der Werke des Petrus, die wichtigste
Grundlage für die nun folgende Kritik derselben. Auf das erste Kapitel
dieser Reihe, das die Heiligenleben im Ortus et vita iustorum coenobii Casi-
nensis behandelt, gehe ich nachher ein. Die weiteren Kapitel dieser Art
behandeln die Acta S. Placidi, die Heiligenleben des Registrum S. Placidi,
die Benediktfälschungen und die Atineser Geschichtsquellen. Von den hier
vorgetragenen Beweisen halte ich für schlagend diejenigen, daß Petrus
der Fälscher des Pseudo-Gordian, der Vita Gebizonis, der Passio sanctorum
martirum Dionisii .. Demetrii . ., und der Epitome chronicorum Casinensium
sei; bei den Atineser Geschichtsquellen halte ich es für wahrscheinlich, daß
Petrus den Atenulf verfaßt habe, für sicher, daß die von C. ihm zugewiesenen
Teile der Chronik von ihm herrühren und ebenso, daß er den Leo mindestens
in weitgehendem Maße überarbeitet hat; Leo hätte z. B. als Zeitgenosse
schwerlich Konrad IL mm Jahre 1046 regieren lassen, während etwa Leo
Marsicanus II, 77, S. 682 diese Zahl erklären könnte.
Wenn ich nun gegen eine Anzahl anderer Beweise Bedenken vorbringe,
so tue ich das in dem Bewußtsein, es an vollständiger Kenntnis und Be-
herrschung der speziellen Materie mit dem Verfasser nicht aufnehmen zu
können; doch kann ich jene Bedenken durch die von ihm vorgebrachten
Gründe nicht entkräftet finden. Daß die Vita Placidi des Stephanus Ani-
ciensis eine Fälschung des Petrus sei, scheint mir von C. nicht bewiesen zu
sein, ich halte das für recht unwahrscheinlich. Stephan nimmt deutlich auf
eine vorhandene, aber nicht ausreichende‘ lateinische Fassung der Acta
Placidi Bezug, und will diese ungenügende Darstellung im Auftrag der
Cassinesen stilistisch verbessern. Da er das in dem Brief an die Cassinesen
ausdrücklich sagt, wird man ihm die Wendung der allgemeinen Vorrede, die
Bezug nimmt auf ‘illud quod invenimus apud Grecos’ (in Wahrheit Pseudo-
Gordian), die den Anschein erwecken könnte und wohl auch sollte, als habe
er die griechischen Akten gehabt, als eine prahlerische Ungenauigkeit nicht
allzusehr anrechnen. Er scheint mir deutlich zu sagen, daß Placidus als
Märtyrer bei den Lateinern erst jüngst bekannt geworden sei, gibt sich also
keineswegs den Anschein hohen Alters. Er will auch nicht dem Geschlechte
der Anicier angehören, dann hätte er ähnlich sagen müssen, wie es im Gordian
heißt, “ex Aniciorum sanguine stemmatis lineam ducens’, oder ‘de Octaviae
gentis familia ducens uxorem’, ‘ex Octaviorum et Flaviorum stirpe’. Unter
Aniciensis konnte ein mittelalterlicher Mensch nur einen Einwohner oder
Würdenträger von Le Puy verstehen; ein Bischof brauchte das ja nicht zu
sein. In lokalhistorischem Material von Le Puy, das mir nicht zur Verfügung
392 Kritiken.
steht, wären doch noch eingehendere Nachforschungen anzustellen, ehe man
Stephan jede Existenzberechtigung abspricht. Aber selbst wenn man ihn
dort nicht finden sollte, wäre die vorliegende Frage damit noch nicht erledigt;
denn Ca Gründe gegen Stephan vermögen mich auch weiterhin nicht zu
überzeugen. Er leitet sein Werk nicht mit zwei ‘völlig identischen’ Vorreden
ein, sondern mit einem Brief an die Cassinesen und einer allgemeinen Vor-
rede; er tut das nicht um der Nachahmung der Maurus-Vita willen, sondern
tut dasselbe, was unzählige andere Biographen und Hagiographen des Mittel-
alters getan haben; ich nenne beliebig aus dem Bande M. G. SS. XV als
Beispiele die Vita Leobae, Gerardi, Deicoli, Hugonis, S. 121 f., 655 f., 675 f.,
937 f. Von großen Geschichtswerken haben Wipos Gesta Chuonradi in dieser
Art eine epistola und einen prologus, und so ließen sich noch sehr viele Bei-
spiele bringen. Stephans Verfahren ist in diesem Punkte ganz einwandfrei.
Einzig die Tatsache, daß ein Satz des Prologs von Stephan mit einem der
epistola des Adenulf annähernd identisch ist (Caspar S. 136, Anm. 6), ja
mehr noch, daß der ganze Prolog des Stephan und die ganze epistola Adenulfs
weitgehende stilistische und inhaltliche Anklänge aneinander aufweisen,
könnte stark dafür sprechen, daß Petrus in Wahrheit der Stephanus Ani-
ciensis ist; aber da bleibt auch die Möglichkeit, daB Petrus in einem späteren
Werke den Prolog Stephans benutzt und ausgeschrieben hat. Und das möchte
ich für das Wahrscheinlichere halten, weil Stephan stilistisch sonst nichts
mit Petrus gemein hat. Die echten Werke des Petrus und seine erweisbaren
Fälschungen haben eine leicht erkennbare Stileinheit und Stileigentümlich-
keiten, von denen bei St. nichts wahrzunehmen ist. Meines Erachtens hat
er wirklich von den Cassinesen den Pseudo-Gordian zur stilistischen Ver-
schönerung, wie er angibt und wie Ähnliches tausendmal im Mittelalter ge-
schehen ist, erhalten, er hat aber ganz im Gegenteil das Werk vereinfacht
und verkürzt. Für meine Annahme scheint auch die handschriftliche Über-
lieferung zu sprechen; Stephanus gehört nicht zum ursprünglichen Bestande
des Placidusregisters, sondern ist dem Bande nachträglich vorgeheftet worden.
Ich kann das Werk des St. bis auf weiteres nicht für eine Fälschung des
Petrus halten.
Die Vita Martini des Adelbert, die Vita s. Athanasii episcopi und die
Translatio s. Benedicti hat Holder-Egger (N. Archiv XXXV, 596 ff.) ent-
weder bestimmt oder höchstwahrscheinlich (Translatio) als echte Werke
bzw. Fälschung von anderer Seite in Anspruch genommen, indem er
zum Teil seine Gründe nur kurz andeutet; ich begründe, warum ich mich
ihm anschließe. Bei der Vita Martini ist eine schriftliche Quelle für die
entsprechenden Stellen des Chron. Vulturnense doch keine “künstliche
Konstruktion’, denn das Chron. sagt (col. 389): quae de eodem monasterio
scripta reperi. Adalbert hat manche Stellen aus älteren süditalienischen
Quellen, die nicht aus Leo, der sonst einzigen Quelle des Petrus, in
A nm E EE ek E es
sy .- GR GC , A
“ou Wi N ue ni
Kritiken, 393
dieser Fassung zu entnehmen waren; Petrus in der unter seinem Namen
überlieferten Vita Martini hat solche Stellen gekürzt, daneben dann auch
noch Leo herangezogen. Petrus hat sich sonst niemals für ein Stück
seiner eigenen Werke eine Quelle gefälscht, wie es hier der Fall sein müßte,
Gordian und seine Vita Placidi decken sich in höchst naiver Weise im ganzen
und vielem einzelnen, nur ist die Fälschung das viel umfangreichere Werk.
Das Raffinement einer stückweisen Fälschung scheint mir über Petrus’
Methode hinauszugehen. Die Vita et Translatio s. Athanasii ep. Neap. haben
im Stil eine gewisse Verwandtschaft mit Petrus’ Werken, was natürlich nicht
beweist, daß sie von ihm herrühren, aber doch noch Beachtung verdient;
ich weise z. B. auf ‘feronymus’ hin, SS. rer. Lang. 452, L 19, bei Du Cange
nur aus dieser Stelle belegt, ebenso bei Petrus Vita Martini, AA. SS. Okt. X,
838. Daß aber die Fassung bei Caspar S. 220 ff. die Quelle für die in SS. rer.
Lang. p. 439 sqq. sei, halte auch ich für unmöglich. Hauptsächlich be-
weisend scheint mir SS. rer. Lang. p. 448, I. 1—6, verglichen mit Caspar
S. 223, 1. 19—22 und Erchempert cap. 34, p. 247. DaB die Translatio $.
Benedicti (Anal. Boll. I, 75 ff.) ein Werk des Petrus sei, möchte ich bestimmt
ablehnen. Petrus nennt niemals seine wirklichen echten Quellen, wie es der
anonymeFälschertut; daß dieser auch das Gedicht des Marcus poeta (Mabillon,
Acta Sanctor. I, 26 und oft) benutzt, ist kein Beweis für die Autorschaft
des Petrus, da dies Gedicht wohl jedem Cassinesen bekannt war. Vielmehr
spricht entscheidend gegen Petrus, daß der Anonymus den Gerechten auf
dem Mons Casinus vor Benedikt nieht mit Martin identifiziert. Petrus, der
so oft in seinen Fälschungen an andere, frühere anknüpft und sie weiter aus-
spinnt, hätte sich diese schöne Gelegenheit, auf seinen Martin hinzuweisen,
wohl kaum entgehen lassen.
C. hat gewissermaßen als Grundlage für seine Kritik eine Arbeitsmethode
des Petrus herausgearbeitet, die in ihrer Gleichmäßigkeit in den verschiedenen
Werken bei dem Versagen anderer Argumente oft den Beweis für die Autor-
schaft des Petrus liefern soll. Aber ich kann schon bei der grundlegenden
Darlegung dieser Methode im 3. Kapitel über die Heiligenleben im Ortus et
vita iustorum coenobii Casinensis, die ersten Arbeiten des P., vielen Be-
merkungen von C. nicht zustimmen und meine, daß diese ‘Methode’ des
Petrus auch höchst unsichere Kriterien zum Beweise der Fälschungen liefert.
Eine Feststellung des Sprachgebrauchs des P. scheint mir in weiterem Um-
fange möglich und verwertbar zu sein, als C. sie unternommen hat, und eine
rein philologische Vergleichung einzelner Textstellen würde, wie im Falle der
Vita Athanasii, sicherere Resultate geliefert haben als das Operieren mit der
Fälschungsmethode des Petrus. Ich kann mich nicht recht davon überzeugen,
daß Petrus in einzelnen Stücken sich in einen fremden Stil und fremde Stand-
punkte hineingearbeitet hat, da in einer Reihe seiner Fälschungen sein Stil und
seine Eigenart handgreiflich nachzuweisen sind und ganz naiv zutage treten.
Histor. Vierteljahrschrift, 1910, 8. 97
394 Kritiken.
Doch ist mit den bisherigen Angaben der reiche Inhalt des C.schen Buches
noch nicht erschöpft. Es folgt noch ein umfangreiches und wichtigesKapitel
über Petrus als Chronist, Archivar und Sachwalter von Monte Cassino und
eine interessante, zusammenfassende Schilderung der literarischen Persör-
lichkeit des P. Zum Schluß sind eine Anzahl bisher ungedruckte oder schlecht
veröffentlichte Texte beigegeben, von denen ich besonders Lothars MI
Diplom für Monte Cassino und Petri diaconi altercatio pro coenobio Casinensi
hervorhebe.
C. hat für die Geschichte von Unteritalien und Sizilien, der alle seine bis-
herigen Arbeiten gewidmet sind, einen ungemein wertvollen Beitrag geliefert,
indem er diesen interessanten Mönch aus Monte Cassino einer eingehenden
kritischen Behandlung unterzog.
Leipzig. B. Schmeidler.
Jos. Schnitzer, Quellen und Forschungen zur Geschichte Savona-
rolas I—IIL München 1902—1904. (Veröffentlichungen aus dem
Kirchenhist. Seminar München I, 9; II, 3 und 5.)
Zwei dieser Hefte enthalten wertvolle Quellen zur Geschichte Savonarolas:
das erste die Aufzeichnungen des Florentiner Notars Bartolomeo Redditi
(Breve compendio e sommario della verità predicata e profetata dal fra
Girolamo da Ferrara), das zweite die kurzen Erinnerungen des Tommaso
Ginori (Libro di debitori e creditori e ricordanze)— beides bisher ungedruckte
zeitgenössische Quellen über Savonarola von hohem Interesse und — nach
den Untersuchungen Schnitzers — von großer Zuverlässigkeit. Das dritte
Heft enthält Teile der Schriften des Florentiner Geschichtschreibers Barto-
lomeo Cerretani, soweit darin Savonarola behandelt ist, freilich auch diese
Stellen noch mit gewissen notwendigen Verkürzungen, um über zwecklose
Längen hinwegzuführen. Das zweite Heft dagegen ist eine quellenkritische
Untersuchung über „Savonarola und die Feuerprobe‘.
Schnitzers Arbeiten sind hervorgerufen durch die Beurteilungen, die $%
vonarola beim 400jährigen Gedenktag seines Todes von katholischer Seite,
insbesondere von Pastor in der „Geschichte der Päpste‘“ Bd. III gefunden
hatte. Pastor vertrat den orthodox katholischen Standpunkt: der Ungehorsat
gegen den Heiligen Stuhl ist das schwere Vergehen Savonarolas — obwohl
dem Dogma treu, vertrat er doch praktisch unkirchliche Tendenzen. Schnitze!
steht grundsätzlich auf einem anderen, Savonarola günstigeren Standpunkte;
in viel höherem Maße als Pastor gelingt ihm die geschichtliche Würdigung d%
‘ unvollkommenen Propheten. Er führt in einem Überblick von 72 Seiten
in die Geschichte Savonarolas von 1493 bis zur Feuerprobe von 14% e
dann prüft er die Quellen der Feuerprobe: die für Savonarola günstige)
die gegnerischen und die neutralen. Sein Ergebnis ist — teilweise auch ID
Gegensatz zu Ranke —, daß die Berichte der frateschi, der Anhänger Savons
Kritiken. 395
rolas, im wesentlichen das Richtige geben. Die Quellen des ersten und des
dritten Heftes sind gewissermaßen Belege für diese Auffassung — aus allen
drei Lagern genommen. Auch sonst hat Schnitzer handschriftliches Material
benutzt und, abgesehen von der Hauptsache, viele nützliche Einzelfest-
stellungen gegeben.
Schnitzer gibt mit seiner Auffassung von Savonarola keinen Helden-
kultus: er will ihn rechtfertigen gegenüber ungerechten Beurteilungen,
aber Savonarolas Glauben an sein Prophetentum nennt er mit Recht einen
Aberglauben. Ob nicht das Eingehen auf die Feuerprobe auch ein Versagen
`- des inneren Menschen war? Daß seine Gegner ihm eine Falle stellen wollten,
ist gewiß; daß er darauf einging, geschah nicht aus dem Wunsche, für seine
Sache zu sterben, sondern ebenfalls aus dem Aberglauben an die Feuerprobe.
So fällt er um des Wunders willen, an das er glaubt. Es ist in ihm eine Ver-
bindung naiver mittelalterlicher Frömmigkeit mit einer instinktartigen
Reaktion gegen ihre äußeren Konsequenzen. Aber damit hatte er das religiöse
Problem noch nicht in der Tiefe ergriffen. Seine subjektive Ehrlichkeit und
die Unehrlichkeit seiner Gegner liegen trotzdem klar zutage.
Schnitzer hat weitere Quellenveröffentlichungen über Savonarola vor-
bereitet; er möge sich durch ihre Herausgabe weiteren Dank der Fach-
genossen erwerben!
Tübingen. Walter Goetz.
Stauber, Richard, Die Schedelsche Bibliothek. Ein Beitrag zur
Geschichte der Ausbreitung der italienischen Renaissance, des deutschen
Humanismus und der medizinischen Literatur. Nach dem Tode des
Verfassers herausgegeben von Dr. Otto Hartig (Studien u. Darstellungen
aus dem Gebiete der Geschichte herausgegeben von Hermann Grauert,
VI. Bd., 2. u. 3. Heft). Freiburg, Herder 1908. XVI, 277 S.
Der Verfasser dieser Schrift, die ich hier unlieb verspätet anzeige, ist kurz
nach ihrer Vollendung in jungen Jahren gestorben. Ihre Drucklegung ver-
danken wir Hermann Grauert, der dem Verfasser auch das Thema als Doktor-
arbeit gegeben hatte, und Otto Hartig. Wir haben damit ein treffliches
Hilfsmittel für das Gebiet des deutschen Frühhumanismus erhalten. Wer
hier gearbeitet hat, der kennt die großartige Sammlung der Handschriften
und Drucke, die aus dem Nachlaß Hartmann Schedels in die Münchner
Hof- und Staatsbibliothek gekommen sind. Mehrfach sind auch schon die
zahlreichen Schreib- und Erwerbsvermerke beachtet worden, die sich in
diesen Beständen finden, aber systematisch konnte dies nur jemand ver-
arbeiten, der selbst Bibliotheksbeamter ist. Das hat nun Stauber mit hin-
gebendem Fleiße und trefflichem Erfolge getan. Er hat zunächst die Biblio-
thek des älteren Vetters Hermann Schedel, soweit möglich, rekonstruiert,
und dann gezeigt, daß wir auch die Hartmanns, wie es Knod für die des
27*
396 Kritiken.
Beatus Rhenanus getan hat, in ihrer allmählichen Entstehung verfolgen
können. Dabei sind lehrreiche Beobachtungen möglich geworden. Wir
sehen zunächst, wie Hermann und Hartmann, obgleich sie nicht, wie man
immer geglaubt hat, im Verhältnis von Onkel und Neffe zueinander stehen,
doch zwei Generationen humanistischen Interesses repräsentieren. Her-
mann, der ältere, ist in Italien noch humanistisch ganz uninteressiert, erst
in Eichstätt und in Augsburg wird er für die neue Richtung gewonnen.
Hartmann dagegen wird schon als Leipziger Student von Hermann dem
Humanismus zugeführt und ist seitdem der aufmerksamste Beobachter
und Sammler aller humanistischen Neuerscheinungen geworden, den wir in
Deutschland kennen. Er erwirbt auch griechische und hebräische Hand-
schriften, strebt also, wenn auch sehr bescheiden, nach dem Ruhme eines
vir trilinguis, er tritt ferner früh in den Kreis geographisch-historischer
Interessen, die dem Nürnberger Humanismus sein besonderes Gepräge
geben — die Entdeckungen Staubers über Beziehungen Schedels zum Globus
Martin Behaims und die eines Briefes des Hieronymus Münzer an König
Johann IL von Portugal hat Grauert in einem Exkurs, der mit dieser Arbeit
gedruckt ist, und in einer besonderen Abhandlung im Histor. Jahrbuch
XXIX (1908), 304ff. in ihrer Bedeutung deutlich gemacht. Schedel wird
dann aber auch gegen das Ende des Jahrhunderts von den platonisierenden
Tendenzen der Ficinoschule ergriffen und erscheint in engen Beziehungen
zu Conrad Celtis; im Jahre 1504 beendet er den berühmten cod. lat. 716,
den liber antiquitatum, mit dem er als Rivale der Peutinger, Pirckheimer,
Thomas Wolf und Beatus Rhenanus erscheint. Anderseits ist ebenso
charakteristisch, daß ein Sammelband deutscher Lieder, den er als Leipziger
Student besaß, keine Genossen mehr in Schedels Bibliothek gefunden hat.
— So ist Schedel mit allen wichtigen Strömungen des Humanismus ver-
bunden, der Schlußabschnitt Staubers läßt dies gut ersehen, auch für seine
Beziehungen zu den Künsten hat Stauber neues Material beigebracht, das
im Verein mit dem, was Horawitz, Muther, Bezold und besonders neuer-
dings Giehlow geboten haben, dazu einlädt, die Stellung des deutschen
Humanismus zur bildenden Kunst einmal zusammenhängend zu unter-
suchen. Dagegen wird man Schedel eigene Produktion wohl völlig ab-
zusprechen haben. Die bekannte Weltchronik ist jetzt durch die ebenfalls
von Grauert angeregte Arbeit von M. Haitz völlig als Kompilation erwiesen,
auch der von Stauber S.94 aus clm. 716 mitgeteilte Abschnitt Laus et prae-
conium nobilissimae Germaniae ist ein cento aus Enea Silvio und der sog.
Türkenrede des Bischofs Giantonio Campano von 1471. Daß Schedel die
sog. B-Chronik des Andreas von Regensburg übersetzt und fortgesetzt hat,
glaube ich nach dem, was Stauber S. 63 über die Scheurlhandschrift 4° 163 des
Germanischen Museums in Nürnberg sagt, noch weniger als vorher. Schedel
ist eben nur Sammler und gerade deshalb eine so charakteristische Figur.
Kritiken. ` 397
Auch über die äußeren Lebensschicksale der beiden Schedel erfahren wir
viel Neues, z. T. auf Grund einer in Berlin von Dr. Emil Jacobs gefundenen
und Stauber zur Verfügung gestellten Handschrift. Dieselbe Handschrift
belehrt uns darüber, daß die Schedelsche Bibliothek weder direkt noch
vollständig in den Besitz Herzog Albrechts V. gekommen ist, sondern nur
etwas mehr als die Hälfte, und zwar als ein Bestandteil der Fuggerschen
Bibliothek. Zwei ausführliche Verzeichnisse lehren uns auf Grund der alten
Kataloge den ehemaligen und, soweit er aus den Beständen von München,
Augsburg, Bamberg, Berlin, Hamburg, Kassel, Maihingen, Nürnberg her-
gestellt werden kann, den jetzigen Bestand der Schedelschen Bibliothek
kennen.
Die im Anhang gegebenen Texte sind nicht immer ganz einwandfrei.
Ich hätte dort gerne auch einen vollständigen Abdruck von Hartmanns
Hauskalender (clm. 533 und 624) gefunden, ebenso wären dort die im Buche
S. 50, 73, 92 abgedruckten, so interessanten Bücherbestellzettel mit den
paar anderswo gedruckten Stücken zu vereinigen gewesen. Auch eine Zu-
sammenstellung der zahlreichen Angaben über Bücher- und Einbandpreise
hätte sich verlohnt. Aber wir haben Ursache, auch so für das Gebotene
zu danken.
München. Paul Joachimsen.
P. Kalkoff. W.Capitoim Dienste Erzb. Albrechts von Mainz. Quellen
und Forschungen zu den entscheidenden Jahren der Reformation (1519
bis 1523). Erstes Stück der neuen Studien zur Gesch. der Theologie
und der Kirche, herausgegeben von N. Bonwetsch und R. Seeberg.
Berlin, Trowitzsch u. Sohn, 1907. 151 S. M. 4.80.
P. Kalkoff hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit Albrecht von
Mainz, und zwar speziell mit dessen kirchlicher Haltung im Beginn der
Reformation beschäftigt. Im Vordergrund steht da die Frage, wie es ge-
kommen ist, daß Albrecht, der Primas von Deutschland und der von Luthers
Auftreten gegen den Ablaß zunächst Betroffene, der kirchlichen Bewegung
in den ersten Jahren sich eher freundlich als feindlich gegenübergestellt hat,
was dann für das schnelle und siegreiche Vordringen der Reformation in
Mitteldeutschland ohne Zweifel nicht ohne Bedeutung gewesen ist. In den
Rahmen dieser Untersuchungen gehört auch die vorliegende, mit gewohnter
Stoffbeherrschung geschriebene, ergebnisreiche Schrift des nämlichen Ver-
fassers; sie untersucht den Einfluß, den auf die Haltung des unselbständigen
Fürsten Wolfgang Capito gehabt hat, den Albrecht 1519 als Domprediger zu
sich berief und jahrelang in hohem Vertrauen hielt. Kalkoff zeigt, wie
Capito, der selbst je länger desto tiefer von der Reformation berührt und er-
griffen wurde, in dieser Stellung u. a. den Machenschaften Aleanders
entgegenwirkte und gegen die Ausführung des Wormser Edikts im Deutschen
398 Kritiken.
Reiche seinen ganzen Einfluß bei Albrecht erfolgreich in die, Wagschale
warf; andererseits sich dabei doch, durch kluges Lavieren und ohne eigent-
lich seine evangelische Überzeugung zu verleugnen, längere Zeit in der Gunst
der Kurie erhielt und Beweise davon entgegennahm, gleichwie er auch in
Rom den Schein zu erwecken wußte, als tue der Primas seine Pflicht zur
Aufrechterhaltung der bedrohten kirchlichen Ordnung Deutschlands in
vollem Maße.
Noch auf dem 2. Nürnberger Reichstag (1522/23) konnte Capito für die
lutherische Sache wirken und wußte die Wiederannäherung Albrechts an
Rom, die der Nuntius Chierigati vermitteln sollte, zu vereiteln. Auf die
Dauer freilich ließ sich diese Stellung nicht behaupten; Capito fühlte das
selbst und ging nach dem Reichstagsschluß nach Straßburg, von wo er dann
seine formelle Entlassung aus Albrechts Diensten erbat; er sah ein, daß der
„oberflächliche Genußmensch“ doch nie für das Evangelium gewonnen werden
könne. So zog sich Capito von ihm zurück; bei dem Kardinal aber erfolgt
fast gleichzeitig hiermit ein schroffer Systemwechsel zuungunsten des
Luthertums, der &ber nicht mehr auslöschen konnte, was seine bisherige
konnivierende oder freundliche Haltung der Bewegung genützt hatte.
W. Friedensburg.
Paul Herre: Barbara Blomberg, die Geliebte Kaiser Karls V.
und Mutter Don Juans de Austria. Ein Kulturbild des 16. Jahr-
hunderts. Leipzig (Quelle u. Meyer) 1909. V u. 160 S.
Angeregt durch zufällige archivalische Funde über die Mutter Don Juans,
des Lepantosiegers, ist der Verf. den Berichten über diese nicht gerade an-
ziehende Frau weiter nachgegangen und bietet uns in dieser auch äußerlich
trefflich ausgestatteten kleinen Biographie ein interessantes Bild von den
Schicksalen der einstigen Geliebten Karls V. sowie, auf kulturgeschichtlichem
Hintergrund fußend, eine Schilderung des durchweg recht trüben Milieus,
innerhalb dessen Barbara Blomberg nach der kurzen entscheidenden Epoche
ihres Lebens ihr wenig erbauliches Dasein weiter geführt hat. Man gewinnt
das Bild einer durchaus geriebenen Person, welche mit einer Zähigkeit,
Klugheit und Verschlagenheit, die fast Bewunderung erwecken könnte,
die günstige Konjunktur, in die sie nun einmal durch ihre intimen Bezie-
hungen zum Hause Habsburg gestellt ist, mit allen ihr zu Gebote stehenden
Mitteln ausnützt; und zwar keineswegs, was noch als Entschuldigungsgrund
dienen könnte, im Interesse ihres Sohnes, sondern eher zu dessen Schaden,
lediglich zur Befriedigung ihrer Genußsucht und ihrer sinnlichen Triebe.
Die Beziehungen zu ihrem Sohne sind doch noch wenig geklärt: dem
Berichte über die einzige Begegnung muß doch das kritische Bedenken ent-
gegengehalten werden, daß eine unmittelbare Verständigung zwischen
beiden kaum möglich war, und daß derartige schamlose Angriffe, wie sie
des
E E -
e
Kritiken. 399
Barbara ihrem Sohn entgegenschleuderte, kein Dolmetscher dem anerkannten
Kaisersohn übersetzt haben würde.
Freilich daß wirklich damals über diese Unterredung derartige Berichte
verbreitet waren, steht fest; die Nachricht wird noch bestätigt durch eine,
soweit ich sehe, vom Verf. nicht beachtete Notiz, die ich deshalb hier mit-
teilen möchtel: „Onderhandelingen met Don Johan van Oostenrijk 1577”:
Een door Jan van Hout afgeschreven register, genaamd: Cort verhael
van den handelingen tusschen Don Johan Daustria en de Generale-Staten.
Op. bl. 2 wordt gezegd, dat Don Johan van Oostenrijk „een bastard-zoon
was van Keizer Karel V., verwekt bij eene Nederlandsche vrouw, zich nog
te Brussel ophondende; doch dat de gemeene faam ging, dat zijne moeder op
vele plaatsen verhaald heeft, dat zij dien zoon bij eenen van’s Keizers fouriers
had gewonnen, en hem, gelie gemenelicken der hoeren aert is, Zijne Majesteit
tot eenen vervalschten vader zonde hebben gegeven.”
Im Anhange druckt der Verf. — in deutscher Übersetzung — ein nach dem
Tode Barbaras aufgenommenes Inventar ihres Nachlasses ab; nach allem,
was man von ihr weiß, fällt es ja nicht gerade auf, aber es ist doch bezeichnend
für ihren Bildungsgrad, daß sie wohl manchen überflüssigen Tand aus den
Niederlanden mit nach Spanien hinübergerettet hat, daß aber kein Buch
sich in ihrem Besitze befand; und man denkt dabei unwillkürlich an die Tat-
sache, daß ihr berühmter Sohn sich wohl einige gelehrte Werke hat widmen
lassen, daß er aber selbst nachweisbar kaum welche gelesen hat; vgl. Stir-
ling-Maxwell: Don John of Austria Bd. II (London 1883) S. 352.
Zu S. 131 Anm. 1 möchte ich hinzufügen, daß nach der Zimmerschen
Chronik, herausgeg. v. Barack, Bd. III? S. 243f. ein gewisser Hieronimus
Laurinus, der Stiefsohn des bekannten niederländischen Rates Scepperus,
ein natürlicher Sohn Karls V. gewesen sein soll; der Kaiser selbst habe später
die Verheiratung seiner Mutter mit Scepper vermittelt; doch scheint mir
aus chronologischen Gründen diese Nachricht wenig zuverlässig, da Scepper
bereits 1520, als Karl noch in Spanien weilte, mit Elisabeth Douche verheiratet
war.
Halle a. S. Adolf Hasenclever.
M.Ritter, DeutscheGeschichte imZeitalterderGegenreformation,
Bd. ITI 2. Stuttg. u. Berlin, J. G. Cotta Nacht, 1908. 347 S. Preis 4M.
Der erste Halbband 3. Bandes des monumentalen Ritterscheħ Werkes
ist im 6. Bande dieser Zeitschrift (1903) von K. Wittich auf S. 417—423
besprochen worden, der vorliegende bringt das ganze Werk zum Abschlusse
und behandelt die Geschichte des 30jährigen Krieges von 1626—1648, vom
! Inventaris van het Archief der Gemeente Leyden ... (1260—1644)
opgemaakt door Ihr. W. I. C. Rammelman Elsevier Bd. II (Leyden o. J.)
S. 9f.
400 Kritiken.
niedersächsisch-dänischen Kriege bis zum Westfälischen Frieden. Der Ver-
fasser hat seine schwierige Aufgabe vortrefflich gelöst, in großen Zügen,
die das Wesentliche aber scharf hervortreten lassen, wird die gewaltige
Tragödie jener Jahre dem Leser vor Augen geführt. Man merkt es, hier
schreibt ein Gelehrter Geschichte, der aus dem vollen schöpft, sei es nun,
daß er die verwickelten Fäden der diplomatischen Verhandlungen anschau-
lich klarlegt, sei es, daß er die militärischen Operationen in ihren Haupt-
momenten knapp, aber für die Zwecke seines Werkes durchaus angemessen
schildert, die Wechselwirkungen, die beide nebeneinander hergehend auf-
einander ausgeübt haben, treten wie von selbst zutage. Hat man auf der
einen Seite das angenehme Gefühl, daß der Verfasser das gewaltige, gedruckte
Quellenmaterial — neben dem übrigens auch noch archivalisches unge-
drucktes herangezogen ist — wie wohl kein zweiter in Deutschland beherrscht,
so berührt auf der anderen Seite das Maßvolle, die Besonnenheit im Urteil
wohltuend. Ritter ist redlich bemüht gewesen, Licht und Schatten gleich-
mäßig zu verteilen und möglichste Unparteilichkeit den streitenden Parteien
gegenüber walten zu lassen. Eine besondere Stärke des Verfassers sind die
kurzen, scharfumrissenen Charakteristiken der leitenden Persönlichkeiten,
so Gustav Adolfs mit feiner Auseinandersetzung seiner doppelten Absichten
(S. 464—466, 469), Richelieus, dessen glänzende Politik richtig gewürdigt
wird, ebenso wie der Unterschied zwischen diesen beiden großen Politikern,
endlich Wallensteins, an dessen problematische Natur und Ziele Ritter
mit kritischer Vorsicht bei der Beurteilung herangeht. Oxenstiernas hervor-
ragende Bedeutung wird S. 548 nur mit ein paar Strichen, aber vortrefflich
skizziert, auch die Sterne 2. Ranges, wie etwa Arnim und Bernhard von
Weimar, werden in die richtige Beleuchtung gerückt. Das Wenige, was
über Friedrich Wilhelm von Brandenburg und seine Anfänge gesagt wird
S. 610—611, läßt die Bedeutung des Mannes vorausahnen. Mit Geschicklich-
keit weiß Ritter die großen Hauptschlachten des Krieges (Breitenfeld,
Lützen und Nördlingen) auf knappem Raum zu schildern, mit vollem Recht
wird die große Wirkung des Prager Friedens von 1635 hervorgehoben. Ganz
besonders verwiesen sei auf die klare Schilderung, welche die langwierigen
und verwickelten Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück in
ihren Hauptlinien und Schwankungen gefunden haben.
Lebhaft zu bedauern ist es, daß Verfasser sich für die Erzählung der letzten
13 Jahre des Krieges so außerordentliche Beschränkung hat auferlegen
müssen; die inneren und äußeren Gründe hierfür sind auf S. 605 und in der
Vorrede dargelegt. Ritter hat vollkommen recht, wenn er annimmt, daß
diese Gründe schwerlich allgemeine Billigung finden werden. Der Wunsch
der Verlagsbuchhandlung, die sich zu keinem weiteren Bande verstehen
wollte, hat in letzter Linie den Ausschlag gegeben. Man mag diesen Entschluß
vom buchhändlerischen Standpunkte aus vielleicht begreiflich finden, vom
Kritiken. 401
Standpunkte der Wissenschaft aus ist er direkt zu beklagen. Es berührt
doch höchst sonderbar, daß ein Unternehmen von der Größe und Bedeutung
der Cottaschen Verlagsbuchhandlung die Grenzen einem solchen Werke
gegenüber so eng ziehen konnte! Die leidige Raumersparnis ist auch von
entscheidendem Einfluß gewesen für die Beigabe von Anmerkungen, auf die
der Verfasser schließlich ganz verzichtet hat; als Ersatz verweist er auf seine
verschiedenen Einzelabhandlungen und auf die Akten und Briefe zurGeschichte
des 30jährigen Krieges. Ein Druckfehlerverzeichnis für alle 3 Bände ist
beigegeben, für den letzten Halbband ließe es sich wohl noch vermehren.
Alles in allem: die Historiker sind dem Verfasser für seine hervorragende
Leistung zu aufrichtigem Danke verpflichtet, die Historie hat ein Werk
empfangen, auf das sie stolz sein kann, und das wohl für lange Bedeutung
behalten wird, endlich hat Ritter den schlagenden Beweis geführt, daß
die rein politische Geschichtschreibung im Rankeschen Sinne noch lange
nicht abgetan und tot ist, wie ihre Gegner vielleicht vermeinen.
Weimar. J. Trefftz.
K. Henking, Johannes von Müller 1752—1809. Auf den hundertsten
Gedenktag seines Todes im Auftrage des historisch-antiquarischen
Vereins des Kantons Schaffhausen herausgegeben ... Erster Band: 1752
bis 1780, mit sechs Abbildungen. Stuttgart und Berlin, Cotta, 1909.
VIII, 252 S. 5,00 M.
Der Vorzug dieser neuen Biographie Johannes von Müllers liegt in der
umfassenden Verwertung des Müllerschen Nachlasses, der in den Bibliotheken
seiner Vaterstadt Schaffhausen aufbewahrt wird und bisher nur teilweise
durch den Druck bekannt geworden ist. Henking schöpft aus einer großen
Fülle eines reichen, im strengsten Sinne primären biographischen Materials.
Besonders die Korrespondenzen sind eine wertvolle Fundgrube. Leider
besitzen wir davon keine einheitliche Publikation, sondern nur zerstreute,
die großen Stoffmassen nicht annähernd bewältigende Ausgaben. Auf Grund
- einer fleißigen Durchforschung der unveröffentlichten Bestände ist es dem
Verf. gelungen, über die Anfänge des merkwürdigen Mannes, die in diesem
ersten Bande bis zur Herausgabe des ersten Buches der „Geschichten der
Schweizer” im Jahre 1780 verfolgt werden, viel neues Licht zu verbreiten.
Das Hauptinteresse des Verf. richtet sich dabei auf die genaue Feststellung
der schon in dieser Frühzeit vielfach verschlungenen äußeren Lebensdaten.
Besonders die einzelnen Wandlungen, die Müller bei seinem zweiten Schweizer
Aufenthalte seit 1771 erlebt hat, lassen sich jetzt viel genauer erkennen.
Nur ein mit dem Schweizer Leben genau vertrauter Forscher kann überhaupt
Müllers Schweizer Entwicklung zutreffend schildern. Müller selbst hat die
Kenntnis der schweizerischen Gegenwart mit Recht immer als notwendige
Vorbedingung für Abfassung einer Schweizer Geschichte hingestellt. Dasselbe
402 Kritiken.
gilt nun von seiner eigenen Lebensbeschreibung. Sie liefert über ihr beson-
deres Thema hinaus manchen Beitrag zur allgemeinen schweizerischen
Kulturgeschichte am Vorabend der französischen Revolution. Verschiedene
interessante Persönlichkeiten, mit denen der junge Gelehrte zusammen-
gekommen ist — Müller hat trotz aller Schwächen und Absonderlichkeiten
auf seine Umgebung immer sehr anziehend gewirkt —, werden von Henking,
freilich zu sehr vom Standpunkte Müllers, eingehend geschildert. In der
sorgfältigen Ausführung des äußeren biographischen Rahmens liegt das
Hauptverdienst des Verfassers.
Dagegen kann die innere Seite dieser Lebensbeschreibung, wenn man sich
so ausdrücken darf, unmöglich befriedigen. H. betont in der Vorrede, seine
Arbeit solle keine „Ehrenrettung” sein. Derartige Beteuerungen sollten
aus der wissenschaftlichen Biographik lieber verschwinden. Man sollte
es als selbstverständlich betrachten, daß man nicht mehr naiv für oder gegen
seinen Helden Partei ergreift. Hat man sich aber dazu durchgerungen, so hat
man erst die unterste und nicht schon die oberste Stufe wissenschaftlicher
Biographik erreicht. Keine Frage, daß H. sein Versprechen einlöst. Er hat
sich redlich bemüht, über Müller gerecht zu urteilen: einerseits die offen-
kundigen Verdienste dieses rastlosen, ungemein vielseitigen Forschers und
gedankenreichen Geschichtschreibers als solche ebenso anzuerkennen, wie
die entschiedenen Vorzüge des Menschen, anderseits die tiefen Schatten,
die schon dies Jugendleben verdunkeln, nicht zu beschönigen. Aber diese
Gerechtigkeit führt erst in die Vorhalle des Gebäudes. Was man bei H.
vermißt, ist das energische, rücksichtslos vertiefte, nicht apologetische und
nicht aggressive psychologische Interesse für seinen Helden. H. hätte Jo-
hannes von Müller viel mehr als eine der merkwürdigsten psychologischen
Erscheinungen der Geistesgeschichte des späteren 18. Jahrhunderts behandeln
müssen. GewiB begegnen wir hier einer großen Flut von Zeugnissen, aus
denen wir das Widerspruchsvolle, Unstete, Zerrissene in diesem jugendlichen
Geiste weit besser begreifen lernen als bisher. Wie zahllos sind die bitteren
Enttäuschungen schon in Müllers Jugend. Wie oft erlischt die anfängliche
Begeisterung gar bald. Wie peinlich wirkt die rasche Lösung enthusiastisch
geknüpfter Freundschaftsbande. Wie schwankend ist Müllers Verhalten
zu den wichtigsten Problemen seiner Bernjahre: zur Theologie, zu den
literarischen Strömungen, zur Schweiz in politischer und gesellschaftlicher
Beziehung. Derartiges verlangt nicht nur chronologisch aufgereihte Unter-
suchungen, mögen sie immer auf den reichsten Quellen beruhen, sondern
auch systematisch-psychologische. Von dem Verfasser selbst hören wir oft viele
Seiten lang gar nichts. Er liebt es, manche Belegstellen in extenso, ohne die
nötige Verarbeitung, vorzuführen. Zu einer umfassenden wissenschaftlichen
Analyse des Materials hat er sich nicht verstanden. Besonders bei dem be-
rühmten Briefwechsel Müllers mit K. V. von Bonstetten wird diese Zurück-
Kritiken. 403
haltung fühlbar. Eine systematische psychologische Charakteristik dieser
Korrespondenz ist in einer Müllerbiographie nicht zu umgehen.
Ähnliches gilt von der Behandlung der Anschauungen Müllers bei Henking.
Diese Anschauungen, welche vor allem Theologie, Philosophie, Geschichte und
Politik umfassen, werden wohl, besonders lehrreich für die Genfer Periode,
gelegentlich in größeren Überblicken dargestellt. Uns begegnen eine Reihe
berühmter Namen, die auf Müllers Bildungsgeschichte nach seinen eigensten
Zeugnissen den größten Einfluß ausgeübt haben. In erster Linie wäre da
wohl Montesquieu zu nennen. Sein Vorbild erklärt, soweit sich derartiges
literarisch erklären läßt, in etwa das fortgesetzte Schwanken des Publizisten
zwischen Autorität und Freilieit. Aber der Verf. versäumt hier und an anderen
Stellen die Gelegenheit, sich mit Müllers Lehrern eingehender auszusprechen.
Die Einzelheiten ihres Verhältnisses zu Müller werden uns vorenthalten.
Wir erfahren nichts Genaueres darüber, was sie ihm eigentlich gewesen sind.
Der Verf. hat eben seiner Untersuchung auch hier zu enge Grenzen gezogen.
Bezeichnend etwa, daß bei Johann Lorenz Mosheim, der den jungen Göttinger
Studenten begeistert, die neuere Literatur gar nicht zitiert wird. Selbst
eine so individuelle Tat oder besser Entgleisung, wie Müllers Brief an Joseph IL
vom 10. Juli 1772, der dem Kaiser das Bellum Cimbricum empfehlen soll, hat
einen größeren geistesgeschichtlichen Hintergrund.
Aus zwei Gründen vor allem sind aber Untersuchungen über derartige,
freilich oft nur schwer aufzudeckende Zusammenhänge für das tiefere Verständ-
nis Müllers nicht gut zu entbehren, einmal vom Standpunkte der schweize-
rischen und sodann vom Standpunkte der deutschen Geistesgeschichte.
In der Schweiz gehört Müller zu jenen äußerst interessanten Figuren,
die in einem der beiden Sprachgebiete nicht mehr ausschließlich wurzeln.
Unter Bonstettens Einfluß geht Müller im Jahre 1774 nach Genf, befreundet
er sich je länger, je mehr mit französischer Sprache und Literatur. Da muß
sein Verhältnis zu Frankreich doch schon vor 1780 besonders gewürdigt
werden. Es genügt nicht, die Äußerlichkeiten seines Besuches bei Voltaire
zu erzählen und Müllers Urteile über die französischen Größen zusammen-
zustellen. Auch Müllers Stellung in der deutsch-schweizerischen Entwicklung
erfährt keine genauere Prüfung. Hier wäre besonders der schweizerischen
Vorromantik („Helvetische Gesellschaft“) eingehend zu gedenken.
Eben sie führt uns zu dem Platze, der dem Manne in der allgemeinen
deutschen Geistesgeschichte anzuweisen wäre. Auch in ihr erregt Müller zu-
nächst dadurch das höchste Interesse, daß gewisse romantische Neigungen
schon in der Zeit vor 1780, die im übrigen noch stark mit aufklärerischen
Mitteln arbeitet, in primitiven Formen auftreten. Sodann gehört er als
Geschichtschreiber in die allgemein deutsche Geschichte unserer Wissenschaft
undLiteratur. Wie wir ihn hier zu beurteilen haben, können wir aber erst sagen,
wenn wir über seine niedere und höhere Methode und über seine allgemeinen
404 Kritiken.
geschichtlichen Anschauungen viel genauer unterrichtet werden, als dieser
Biograph es für nötig hält, obwohl er doch das erste Buch der Schweizer
Geschichten schon mit hineinzieht. Eine derartige Orientierung ist aber nur
im Rahmen der Geschichte der Geschichtschreibung möglich. Man kann
sich dabei unmöglich auf Müller und die Schweiz beschränken. Auch die
deutsche und sogar die westeuropäische Entwicklung unserer Wissenschaft
muß dabei Beachtung finden. Sonst weiß man nicht, womit man die Ge-
schichtswerke dieses Mannes eigentlich vergleichen soll. Nur in diesem weite-
ren Rahmen ist aber ein Gerechte Urteil über diese Arbeiten möglich.
Der Verf. hat es an Fleiß und Sorgfalt, Genauigkeit und Umsicht in keiner
Weise fehlen lassen, die Schwierigkeiten seiner Arbeit aber gleichwohl etwas
unterschätzt. Es ist vielleicht überhaupt gewagt, die wissenschaftlich zu-
sammenfassende Biographie eines Mannes zu schreiben, mit dem sich die
bisherige Spezialforschung nur wenig beschäftigt hat. Daß man ein Recht hat,
an ein derartiges Werk höhere Ansprüche zu stellen, liegt in der einfachen
Tatsache begründet, daß wir gerade aus Müllers Zeit eine Anzahl großer,
anerkannt wertvoller geistesgeschichtlich gerichteter Lebensbilder besitzen,
die Henking als anregende und richtunggebende Beispiele nicht genügend
verwertet hat. Oder sollte Johannes von Müller nicht verdienen, was die
moderne biographische Wissenschaft und Kunst bei ersten Größen unter
seinen Zeitgenossen für angemessen und erreichbar gehalten hat?
Bonn. J. Hashagen.
Moritz Jafle. DieStadtPosen unter preußischer Herrschaft. Ein Bei-
trag zur Geschichte des deutschen Ostens. Leipzig, Duncker u. Humblot 1909.
XIV, 453 S. Preis 10,20 M.
Im Auftrage des Vereins für Sozialpolitik hat Verf. in diesem Buche eine
Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Stadt Posen, besonders
nach der Seite ihrer Verfassungs- und Verwaltungsorganisation, geliefert
und dabei folgende Hauptabschnitte unterschieden: Kap. 1. Einleitung
(Posen unter polnischer Herrschaft). — 2. Die südpreußische Zeit, 1793 bis
1806. — 3. Herzogtum Warschau 1806—1815 und Munizipalverfassung,
1806—1832. — 4. Von der Einführung der revidierten Städteordnung (1832)
bis zur Städteordnung vom 30. Mai 1853. — 5. Die Leistungen des neuen
(d. h. durch die Aufnahme der Juden verstärkten) Bürgertums, 1853—1883.
— 6. Von 1883 bis zur Gegenwart. — 7. Schlußbetrachtungen. |
Diese Einteilung erscheint nicht durchweg sachlich begründet. Als weitere
Abschnitte (nach Kapitel 5) würde man wohl eher die Jahre 1891, bzw.
1393 (die Miquelschen Steuer-Reformen!) und 1902 (die teilweise Beseitigung
I „Wegen seines Kommunalabgaben-Gesetzes verdient Miquel neben Stein
mit seiner Städteordnung gestellt zu werden, weil erst mit diesem Gesetz
Miquels den Städten die Steuerautonomie zuteil wurde‘. (Stranz im Verwal-
tungsblatt XXX, Nr. 19.) In demselben Sinne äußert sich auch Jaffe, S. 378.
Kritiken. 405
der inneren Umwallung und die Eingemeindung der Vororte) erwartet haben.
Deshalb drängt sich die Frage auf: Wie kommt gerade das Jahr 1883 dazu,
als der Beginn einer neuen kommunalen Entwickelungsperiode bezeichnet
zu werden? Ein großer Umschwung war ja allerdings um jene Zeit eingetreten,
aber nicht auf dem kommunalen Gebiet, sondern in der reichsdeutschen
Wirtschaftspolitik und in der preußischen Polenpolitik.
Daß der Übergang vom Freihandel zum Schutzzoll mit seiner Bevorzugung
des Produzenten vor dem Händler für das gesamte Wirtschaftsleben von den
einschneidendsten Folgen begleitet war, wird niemand in Abrede stellen.
Auch in der Stadt Posen sind dadurch für den Großhandel die Lebensbedin-
gungen sehr erschwert worden. An und für sich aber hat die Stadt unter der
Veränderung materiell nicht erheblich gelitten — das beweisen u. a. die von
J. (S. 284, Anmerkung) mitgeteilten Ergebnisse der Steuereinschätzungen.
Daß der Umschwung sich auch der städtischen Verwaltung unangenehm
fühlbar machte, hatte seinen Grund mehr in persönlichen Verhältnissen,
und da kann man ja — wenn man mehr die Personen als die Sachen
in den Vordergrund der Darstellung bringen will — das Jahr 1883 zur Not
als eine „Epoche“ bezeichnen. Damals nämlich war der Oberbürgermeister
Kohleis, der Schöpfer des Posener simultanen Schulwesens, gestorben. Der
zum Nachfolger gewählte bisherige zweite Bürgermeister Herse verdankte
seine Wahl nicht bloß seiner unzweifelhaften persönlichen Tüchtigkeit,
sondern zum guten Teil auch dem Umstande, daß er ein entschiedener Geg-
ner der Bismarckschen Wirtschaftspolitik war. Durch diese Wahl stellten
sich die Vertreter der Bürgerschaft in den schroffsten Gegensatz zur Re-
gierung, und der Schaden für die Stadt wäre sicherlich nicht ausgeblieben,
wenn Herse bestätigt worden wäre. Aber es kam anders. Der von der Re-
gierung eingesetzte Zwangsbürgermeister lenkte sofort ein, und auch sein
ordnungsmäßig gewählter Nachfolger Witting, obwohl „als ein Mann von
liberaler Gesinnung” bekannt, sah ein, daß in einer Stadt, deren wirtschaft-
licher Aufschwung so wenig durch ihre geographische Lage begünstigt wird,
mit bloßer Opposition gegen die Regierung nicht weiterzukommen war.
Er kam auf den glücklichen Gedanken, den nationalen Wind in seine Segel zu
fangen, d. h. er wußte an den leitenden Stellen das Verständnis für die
nationalpolitische Wichtigkeit der Stadt Posen zu erwecken. Daß dies
seinen großen und weit ausschauenden Plänen zur Hebung der Stadt die
Wege ebnete, wird auch von J. (S. 402) zugegeben.
Hiermit sind wir bei dem Jahre 1902 und damit bei dem Zeitpunkte an-
gelangt, wo die Ostmarkenpolitik immer entscheidender auf die Geschicke
der Stadt einzuwirken begann. Bezüglich der Polenpolitik im allgemeinen
äußert der Verf. (auf S. 412) die für einen Freisinnigen etwas merkwürdige
Ansicht, daß man „das Recht, solche Kategorien von Bürgern, die ihm feind-
lich gesinnt sind, einer besonderen Behandlung zu unterwerfen, dem
406 Kritiken.
preußischen Staate nicht wird abstreiten können”, was ihn aber nicht hindert,
an anderer Stelle (S. 319 und 320) die Ausnahmegesetze gegen die Polen zu
verwerfen. Zwar zollt er der „grandiosen Ansiedlungspolitik” (S. 320) die
Anerkennung, daß sie „in vielen Stücken dem Osten Segen gebracht und
zweifellos auch mannigfach wieder auf die Städte günstig gewirkt hat”. Aber
er schränkt diese Anerkennung nachher (S. 396) durch den Tadel ein, daß
die Ansiedlungskommission durch ihre Begünstigung der landwirtschaft-
lichen Genossenschaften darauf hinarbeite, den Zwischenhandel aus-
zuschalten. Wenn nun auch J. damit keineswegs bloß den jüdischen Handel
und seine Interessen verteidigt!, so nimmt doch im übrigen die Vertretung
eben dieser speziellen Interessen und die Schilderung der Entwickelung des
Posener Großhandels in seinem Buche einen sehr breiten Raum ein — was
nicht recht im Einklang steht mit seiner eigenen Meinung von der geringen
Bedeutung, die (im Gegensatz zur Industrie) „jedem reinen Zwischenhandel,
und besonders auch dem Posener Großhandel, für die städtische Entwicklung
zukommt” (S. 401, Anmerkung 1). Außerhalb Posens wird man sich überhaupt
wundern, daß die Verhältnisse der hiesigen Juden, ihr Aufsteigen und all-
mähliches Hineinwachsen in das deutsche Bürgertum, in dem Buche so ein-
gehend geschildert sind. Aber die Juden sind allerdings hier ein wichtiger
Kulturfaktor, nicht nur wegen ihrer hervorragenden Stellung in Handel
und Gewerbe (Steuerleistungen !), sondern auch wegen ihrer regen Teilnahme
am deutschen öffentlichen Leben und an den deutschen Bildungsbestrebungen.
Da nun diese Tatsache auswärts nicht allgemein bekannt und sogar in Posen
selbst mitunter noch arg verkannt wird, so ist es begreiflich, daß J. diesen
Sachverhalt stärker hervorhebt, als es sonst vielleicht seinem eigenen Ge-
schmack entsprochen haben würde. |
Schließlich möchte ich noch dem Bedauern Ausdruck geben, daß man es
unterlassen hat, dem Buche einen Lageplan der Stadt beizufügen. Mangels
eines solchen wird der ortsfremde Leser Mühe haben, die Ausführungen über
ihre territoriale Entwickelung zu verstehen.
Von obigen Ausstellungen abgesehen, bekenne ich gern, daß ich der Lektüre
dieses Buches sehr viel Anregung und Belehrung verdanke. Denn die Dar-
stellung ist in ihrer sprachlichen Form ganz vorzüglich, und sie ist inhaltlich
nicht nur auf sehr gewissenhafte und eingehende Quellenstudien, sondern
auch, bezüglich der neueren Entwickelung, auf die reichen persönlichen Er-
fahrungen des Verf. gegründet.
Posen. Oswald Collmann.
! Denn auch von christlichen Kaufleuten wird mehrfach der gleiche Vor-
wurf gegen die Ansiedlungskommiss ion erhoben.
Kritiken. 407
Lily Braun, Im Schatten der Titanen. Ein Erinnerungsbuch an
Baronin Jenny v. Gustedt. Braunschweig s. a. [1908]. 412 S.
Im Jahre 1892 erschienen aus der Feder von Lily von Kretschmann „Er-
innerungen der Baronin Jenny von Gustedt”, mit dem Untertitel „Aus
Goethes Freundeskreise”. Das Buch, das ihrer Großmutter mütterlicher-
seits gewidmet ist, hat unter den Kennern und Freunden Goethes viele
fleißige und dankbare Leser gefunden. Die Verf., die inzwischen ihren
ersten Gatten von Gizycki verloren und nunmehr mit dem Schriftsteller
Heinrich Braun verheiratet ist, hat außer einigen Schriften über Sozialismus,
Frauenfrage und Mutterschaftsversicherung, um die sich eine Geschichts-
zeitschrift nicht zu kümmern braucht, vor einigen Jahren die Briefe ihres
Vaters, des preußischen Generals von Kretschmann, veröffentlicht, die
damals großes, teilweise sogar peinliches Aufsehen gemacht, ja zu Prozessen
geführt haben: „Hans von Kretschmanns Kriegsbriefe aus den Jahren
1870/71" (1903).
Nun hat sie uns das Buch über Jenny von Gustedt von neuem geschenkt,
aber es ist ein ganz anderes geworden. Schon der Titel deutet diese Wandlung
an: der Name der Frau, von der es handelt, ist hier zur Nebensache ge-
worden: zu dem Schatten Goethes ist der eines zweiten Titanen getreten,
und das Buch hat den etwas preziösen Haupttitel bekommen: „Im Schatten
der Titanen”. Das ernste, unerschrockene Wahrheitsgefühl der Verf.,
das vor keinerlei Familienrücksichten Scheu empfindet, hätte sie auch davor
bewahren sollen, einen anderen Namen für dieses Buch zu wählen als den
der Frau, deren Denkmal sich vor uns schöner und vollendeter wiederum erhebt.
Das Werk gehört — ich darf das rückhaltlos gleich bekennen — zu dem
Allerbesten und Feinsten, was für die Geistesgeschichte des 19. Jahrhunderts
überhaupt erschienen ist. Aus einer großen Reihe von Briefen, biographischen
Aufzeichnungen der Verewigten und persönlichen Erinnerungen an sie hat
Lily Braun das äußere und vor allem das innere Leben der Großmutter
dargestellt. Mit wärmstem Dankgefühl, mit nachlebender, stellenweise sogar
dichterisch gehobener Phantasie hat sie es beschrieben oder vielmehr von
ihr selbst beschreiben lassen. Leuchtet auch hier und da die sozialdemo-
kratische Auffassung der Enkelin durch (so z. B. S. 269 und 276), so hat das
Buch als Ganzes doch michts von der ruhigen Vornehmheit, dem Adel des
innersten Wesens der Freundin Goethes eingebüßt. Wir erkennen vielmehr
deutlich, wie das starke soziale Empfinden der Großmutter, die dabei zeit-
lebens eine Aristokratin im besten Sinne geblieben ist, sozialistische Keime
in der Enkelin genährt hat, die heute in den Reihen der Unentwegten steht,
die Tochter eines preußischen Generals.!
1 Aus ihren soeben (1910) erschienenen „Memoiren einer Sozialistin‘“
klingt übrigens etwas heraus wie das Gefühl einer schweren Enttäuschung,
einer Vereinsamung.
408 Kritiken.
Die sozialen Züge, die Lily Braun natürlich stark hervorhebt und unter-
streicht, gehören also in das Bild der geistigen Persönlichkeit Jenny von
Gustedts unzweifelhaft hinein. Das ergibt sich völlig klar aus den mit-
geteilten Stücken. Von ihrer sozialen Tätigkeit als Gutsfrau ganz abgesehen,
ist ihr Briefwechsel aus den Jahren 1850—54 mit dem französischen National-
ökonomen J. A. Blanqui, dem Bruder des bekannten Sozialisten, beweisend.
Sie bekennt sich darin zu einem gemäßigten Sozialismus. Auch für Lassalle
hat sie gelegentlich ein verteidigendes Wort gefunden (S. 315). Gewiß, Lily
Braun hat damit nichts Falsches in ihr Buch hineingetragen.
Es ist das Leben einer schönen Seele aus Alt-Weimar, die die Gattin eines
preußischen Landjunkers wurde. Äußerlich ist es in Frieden und ohne außer-
ordentliche Schicksale verlaufen, ein Leben zumeist fern von der Welt und
der Geschichte. Vielleicht wäre der Name Jennys wohl nie einer Zukunft
aufbewahrt worden, hätte nicht Goethe ein köstliches Gedicht, zum Dank
für ein Geschenk zu seinem letzten Geburtstag, an sie gerichtet: „An Fräulein
Jenny von Pappenheim“.!
Jenny von Gustedt ist die Tochter Dianas von Pappenheim, einer geb.
Gräfin von Waldner. Die Mutter stammt aus altem elsässer Adel, geb. 1788
auf Schloß Ollweiler, südlich von Gebweiler, und war 1804 als Hofdame
in den Dienst MariaPaulownas getreten, der jungen Erbprinzessin von Weimar,
der Schwiegertochter Karl Augusts. „Wie sie nach Weimar kam... ., weiß
ich nicht“, erzählt die Verf. (S. 40). Einen Anhaltspunkt für For-
schungen in dieser Richtung gibt aber folgende Tatsache. Auch die Gattin
Karl Augusts, Herzogin Luise, hatte als Hofdame ein Fräulein von Waldner
aus demselben Geschlecht: Luise Adelaide Gräfin von Waldner-Freundstein,
die bereits bei Goethes Ankunft in Weimar 1775 dort war und in seinen
Briefen an Frau von Stein öfters genannt wird. Sie könnte, dem Altersunter-
schiede nach, eine Tante von Diana von Waldner sein. Diana heiratete 1806
den über 20 Jahre älteren Weimarer Kammerherrn Wilhelm Maximilian
von Pappenheim, der bereits im nächsten Jahre, auf Befehl König Jeromes,
auf seine in Kurhessen gelegenen Güter zurückkehren mußte. 1808 geriet
das Paar in das Treiben des Kasseler Hoflebens auf den Schlössern des Königs
Luschtik. Diana wurde Ehrendame der Königin Katharina. Pappenheim,
der schon lange leidend war, wurde schließlich ganz geisteskrank. 1811 wurde
Jenny geboren. 1813 starb der Unglückliche, der vor der Welt als ihr Vater
galt.
Nach dem Zusammenbruch von Jeromes Herrlichkeit kehrte in demselben
Jahre die Mutter, die soeben einer zweiten Tochter das Leben geschenkt hatte,
nach Weimar zurück. 1817 heiratete sie den Weimarer Minister Ernst August
von Gersdorff.
? Ausg. des Bibl. Instituts Band III S. 91.
Kritiken. 409
In Weimar also wuchs Jenny auf, im Kreise Goethes, der das reizende
Mädchen mit der südländischen Gesichtsfarbe und den schwarzen Augen
lieb hatte. Wir denken an Mignon, wenn er von ihr sagt: „Sie ist gar so schön,
so unbewußt anmutig wie irgendein leuchtend Holz oder ein Glühwurm.”
Sie wurde gemeinsam mit Augusta, der Tochter Maria Paulownas, erzogen,
und die erste deutsche Kaiserin bewahrte ihr die in der Jugend geschlossene
Freundschaft bis zum Tode. Leider sind Lily Braun die Briefe Jennys an
die Kaiserin nicht zugänglich gewesen, wenn sie überhaupt noch vorhanden
sind; auch von den vielen Briefen der Kaiserin an Jenny ist nur weniges
erhalten. 1829 trat Jenny als Hofdame in den persönlichen Dienst der Groß-
herzogin Maria Paulowna, bei der ihre Mutter schon in gleicher Stellung
gewesen. |
Zu dem Besten des Buches rechne ich die schönen Kapitel über das alte
Weimar in Goethes letzten Jahren. Wie ergreifend ist die Charakteristik des
unglücklichen Paares August und Ottilie von Goethe, mit der Jenny in engster
Freundschaft lebte, wie rührend das Bild der noch tiefer unglücklichen
Enkel des Dichters Wolf und Walther! (S. 342ff.) Nicht ohne innigstes
Mitleid wird man die tragischen Bekenntnisse Wolfs an Jenny lesen, kurz
vor seinem Tode geschrieben (S. 358). |
Dieselbe zarte Freundschaft verband sie bis an ihr Lebensende mit dem
Hüter der altweimarer Tradition, dem seelenguten und feinsinnigen, von der
Welt aber verkannten und bespöttelten Großherzog Karl Alexander. Auf
die schöne Darstellung seines Wesens (S. 333) mache ich besonders aufmerk-
sam. Brief um Brief schrieb er an die Greisin, um sie zur Aufzeichnung ihrer
Erinnerungen an die große Zeit Weimars zu veranlassen. Ihm verdanken wir
also mittelbar ein gut Teil dieser Bilder. Als endlich das Goethe-Haus der
Öffentlichkeit erschlossen und die Casa santa in Weimar wieder in der alten
vornehmen Schlichtheit hergestellt werden sollte, da war Jenny die einzige
von den damals noch Lebenden, deren Erinnerung man zu Rate ziehen
konnte (S. 394). Die lieblichen Verse, mit denen sie 1878 ein altes Bild von
Goethes Lily dem Großherzog zu seinem Jubiläum übersandte (S. 351),
sind das schönste Denkmal dieser Freundschaft. So hat sie der Geist Weimars
und Goethes bis in ihre letzten Tage umweht, „wie denn das Beste in meinem
Leben immer in tiefer Beziehung zu dem Namen Goethe gestanden hat”
(S. 393).
Das äußere Leben Jennys ist, wie schon angedeutet, Familiengeschichte,
rein menschlich betrachtet, von höchstem Reize; an dieser Stelle können
aber nur einige Notizen darüber gegeben werden.
1838 heiratete sie den westpreußischen Gutsbesitzer Werner von Gustedt,
der das Weimarer Hoffräulein nach dem Gute Garden bei Marienwerder
verpflanzte. Hier und in Rosenberg in derselben Provinz, wo sie seit 1850
wohnte, wirkte sie als treue Gattin, als Mutter ihrer Kinder und Unter-
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 298
410 Kritiken,
gebenen mit offenem Herzen und offener Hand für alles Elend, dessen sie
genug und übergenug in dem halbpolnischen Lande sah. Reisen nach Paris
oder in die Bäder brachten einige Abwechselung. 1860 siedelte die Familie
nach Halberstadt über, wo der Gatte Landrat wurde. Er starb 1864. Die
Witwe zog nun zu den Söhnen nach Potsdam und Berlin. Als sie 64 Jahre
alt geworden, erfaßte sie das Heimweh nach Weimar (1875), wo Liszt damals
das Evangelium Richard Wagners predigte, dessen begeisterte Verehrerin
auch diese ewig Jugendliche wurde. Aber nicht hier, wo ihres Geistes Heimat
war, sollte sie ihr Leben beschließen. Ihre letzte Station war vielmehr ein
weltfernes ostpreußisches Gut Lablacken, wo sie im Hause ihres Sohnes
Werner, von den Ihren unverstanden, die letzten Jahre gelebt hat. — 1890
ist hier Jenny von Gustedt gestorben.
Kann der Geschichtsforscher also für seine Wissenschaft aus diesem Buche
auch keine neuen Aufschlüsse von großer historischer Bedeutung erhalten,
so darf er doch auf einiges aufmerksam gemacht werden.
Man kennt die herben Urteile Bismarcks in seinen „Gedanken und Erinne-
rungen“ über Kaiserin Augusta (II, S. 170, 283). Die feinsinnige Charakteristik
dieser Frau durch Jenny von Gustedt (S. 286) ist genau so subjektiv in Liebe,
wie die Darstellung Bismarcks in Haß. Die eine möge also die andere ergänzen)
Ebenso ist durch Bismarck bekannt geworden, daß Kaiserin Augusta 1870
alles aufgeboten hat, um Paris vor der Beschießung zu bewahren. „Ver-
trauliche Nachrichten aus Berlin ließen erkennen, daß in den sachkundigen
Kreisen der Stillstand unserer Tätigkeit Besorgnis und Unzufriedenheit
erregte, und daß man der Kaiserin Augusta einen brieflichen Einfluß auf
ihren hohen Gemahl im Sinne der Humanität zuschrieb“ . . . Diese vorsichtigen
Andeutungen Bismarcks erhalten nun volle Bestätigung durch einen Brief
Jennys (S. 318).
Aus einem Schreiben aus dem Jahre 1888 (S. 396) heben wir eine Stelle
hervor, die den Inhalt eines im übrigen nicht erhaltenen oder bekannten
Briefes der Kaiserin Augusta wiedergibt: „Den Gatten, den Solın verloren,
den Enkel, der die erziehende Schule des Kronprinzentums nicht durch-
machte, unter der Last einer schwer zu tragenden Krone, mit dem Ausblick
in eine ungewisse Zukunft!”
Für die historische Kritik kommt aus dem umfangreichen Buche eigentlich
nur das erste Kapitel in Betracht, das ganz von Lily Braun stammt und der
geschichtlichen Bedeutung und der Persönlichkeit Jerome Bonapartes ge-
widmet ist. Es enthält nichts Geringeres als den Versuch einer glänzenden
Rettung dieses, nach Ansicht von Frau Braun, in Deutschland zu Unrecht
verlästerten Mannes.
Die Veranlassung ist eigentümlicher, man muß sagen, familiärer Art.
Die Verf. bekennt sich als Urenkelin des Königs von Westfalen. Das,
‘was bisher nur die in die Familiengeschichte der Pappenheim-Gersdorff-
Kritiken. 411
Gustedt genau Eingeweihten gewußt haben können, wird nun aller Öffent-
lichkeit preisgegeben. Diana von Pappenheim, von der die Zeitgenossen
schon gemunkelt hatten, daß sie die Geliebte Jeromes gewesen, hat ihm zwei
Kinder geboren: Jenny und eine zweite Tochter Pauline, genannt von Schön-
feld, die alsbald nach der Geburt in das Pariser Kloster Notre Dame des
Oiseaux gebracht wurde, wo sie bis in ihr hohes Alter — schließlich erblindet —
als Schwester Marie de la Croix gelebt hat. Während also Jenny als eine
Pappenheim in Weimar aufwuchs, hatte sie keine Ahnung von ihrem wahren
` Vater, noch von dem Dasein einer Schwester.
Die Aufklärung kam ihr erst 1847, als sie längst Frau von Gustedt war.
Diana, die 1845 gestorben war, hatte ihrer Tochter im Pariser Kloster noch
ans Herz gelegt, die Schwester in Westpreußen von ihrer gemeinsamen Ab-
kunft zu unterrichten. Im Oktober 1847 hatte Jerome nach über 32jähriger
Verbannung wieder nach Frankreich zurückkehren dürfen. Und nun hielten
er und Pauline den Augenblick für gekommen, sich Jenny zu offenbaren.
Die Briefe des Ex-Königs an seine deutsche Tochter sind in ihrer Natürlichkeit
gewiß rührend; wir dürfen uns indessen durch sie nicht bestechen lassen, die
Charakteristik, die die Verf. von ihrem Ahnherrn entwirft, unbesehen als
echt hinzunehmen.
Der gealterte und in der langen Verbannung geprüfte Bruder des Titanen,
der Greis, der in den Stürmen der 48er Revolution bei der Nonne Zuflucht
sucht und auch die ferne Tochter und seine preußischen Enkelkinder in seine
Arme schließen möchte, ist gewiß ein ergreifender Anblick. Auch die Glanz-
zeiten seines Neffen, Napoleons IIL, die er noch miterlebte (er starb 1860),
haben ihn nicht wieder übermütig gemacht. Als eine „Ruine aus der großen
napoleonischen Zeit” ragte er in das neue Empire hinein. Auch deutsche
Besucher, wie der Herzog Ernst von Sachsen-Koburg, der ihn 1854 gesprochen
hat, entwerfen sympathische Schilderungen von ihm.!
Es sei ferner zugegeben, daß auch der jugendliche Jerome, der König
„Luschtik“, im Grunde eine liebenswürdige Natur gewesen ist, wie seine
beiden Brüder Joseph und Ludwig auch. Gewiß, es war keine leichte Sache
für den blutjungen Menschen, ein Land zu beherrschen, dem er weltfremd
war, dessen Volk ihn als Eindringling verabscheute. Noch schwieriger war
es vielleicht, es in allen Stücken dem gestrengen Oberherrn recht zu machen,
der seine Brüder zu Königen erhob, um sie wie dumme Schulbuben
abzukanzeln. Nur soll man sich von den Sentimentalitäten der Verf.
nicht einreden lassen, daß dieser König - Lebemann sein Königtum wesent-
lich anders aufgefaßt habe als eine dauernde Gelegenheit, sich zu amüsieren
und das Geld seiner Untertanen zum Fenster hinauszuwerfen. Er hat wohl
1 Herzog Ernst von Sachsen-Koburg: „Aus meinem Leben und aus
meiner Zeit.“ II. 133f.
28*
412 Kritiken.
hier und da einmal guten Willen zeigen wollen, aber sein Ernst hat nie lange
vorgehalten. Und die schlechte Finanzwirtschaft, die die Verf. als
eine Folge von Napoleons fortgesetzten Geldforderungen hinstellt, ist in
viel höherem Grade durch Jeromes Günstlingswirtschaft und wahnwitzige
Verschwendungssucht veranlaßt worden.
Ich empfehle der Verf., zur Berichtigung des Bildes die Korrespondenz
Napoleons mit seinem jüngsten Bruder daraufhin durchzulesen, allerdings
nicht die offizielle, unter Napoleon III. herausgegebene, sondern die
Nachtragsammlungen von Lecestre und Brotonne. Hier kann sie Urteile
über ihren Helden finden, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig-
lassen. So schreibt Napoleon an Jerome am 4. Januar 1808: „Quelles finances
voulez-vous avoir avec la conduite que vous tenez? Vous avez mangé trois
millions à Paris en deux mois, vous en mangerez trente sans rime ni raison
en moins de temps. Il ne faut point vous imaginer cependant que le royaume
de Westphalie soit une terre!”“! Am 16. Juli desselben Jahres: „Je vous
recommande . .. économie la plus sévère, pour ne pas faire constraster la
misère des circonstances qui pèsent sur vos peuples avec un luxe et une dépense
déréglés.? (Ein soziales Empfinden des Gewaltmenschen, das ich in dem
Jerome-Kapitel der deutschen Sozialistin vergeblich gesucht habe!) Während
des Krieges von 1809 muß er sich von Napoleon sagen lassen, er ziehe zu Felde
mit dem schwelgerischen Pompe eines asiatischen Satrapen !
Um sich eine Vorstellung davon zu machen, wie es damals in Kassel zuging,
dafür darf man sich gewiß nicht aus dem Machwerk von Moritz von Kaisenberg
„König Jerome“ unterrichten, das auch ich ablehne, und das von Heidelbach
im „Hessenland” seinerzeit gebührend gewürdigt worden ist. Die Verf. möge
aber einmal die Memoiren eines gewiß unverfänglichen Zeugen lesen, eines
französischen Beamten, Maurice Duviquet, die Masson 1905 veröffentlicht
hat.” Napoleon hatte alle Ursache, seinem Bruder am 10. Dezember 1811 zu
schreiben, sein Land sei „l'état le plus mal gouverné de la Conföderation”.*
Man wird sagen: Joseph und Ludwig hatten mehr Talent, Willen und
Lebenserfahrung als der von der Familie verzärtelte Jüngste der Bona-
partes°, und auch ihnen wurde das Regieren von Napoleon geradezu un-
möglich gemacht. Allein es ist ein gewaltiger Unterschied: Josephs Land
war andauernd von allen Schrecken des fürchterlichsten Krieges heimgesucht
und konnte im eigentlichen Sinne gar nicht regiert werden; und Ludwig hatte
Charakter und ging, als er sah, wie der Wohlstand des ihm anvertrauten
Volkes langsam, aber sicher vernichtet wurde. Jerome aber drohte wohl
? Lecestre I, 134. 8 Leoestre I, 218.
® Souvenirs de Maurice Duviquet (de Clamecy) publiés par Frederic
Masson. Paris 1905. t Leoestre II, 185.
5 „Vous êtes un jeune homme gåté, quoique plein de belles qualités“,
schreibt ihm Napoleon am 25. Juli 1809 (Brotonne 188).
Kritiken. 413
gelegentlich, dem Beispiele Ludwigs zu folgen, wurschtelte aber fort und
amüsierte sich weiter. Eine von den vielen Episoden aus seinen letzten
„Regierungs”-jahren ist eben Diana von Pappenheim!
Es liegt mir durchaus fern, nun etwa in chauvinistischer Art Jerome
Bonaparte als das erbärmlichste Subjekt zu bezeichnen, das je auf einem
deutschen Throne gesessen. Ich will der Verf. sogar ein Wort verraten,
das Lynker, ein hessischer Historiker, der das beurteilen konnte, einmal
ausgesprochen hat: Jerome sei lange nicht der schlechteste Fürst gewesen,
den Hessen - Kassel vorher oder nachher gehabt habe. Indessen, wer die
Geschichte dieses Landes kennt, weiß, daß dies Lob nicht groß ist. Viele der
Vorgänger und Nachfolger König Jeromes in Kassel haben zwar auch alles
mögliche getan, um sich unbeliebt zu machen; aber sie hatten zwei Vorzüge:
sie waren die rechtmäßigen Herren, und sie sparten. Darum war ihre Regie-
rung trotz alledem keine solche Schandwirtschaft als die Jeromes.
Kurz, Jerome war weder ein Tyrann noch ein Wüterich, er hatte auch nichts
von der unerbittlichen und kalten Härte seines kaiserlichen Bruders; dafür
hatte er aber auch keine einzige seiner großen Eigenschaften. Er war ein
junger Lebemann, den ein seltsames Geschick für ein paar Jahre auf einen
künstlich zusammengezimmerten Thron gesetzt hatte, und der die Laune
des Glückes genießen wollte, solange es ihm lächelte.
Was insbesondere sein Verhältnis zu Diana von Pappenheim zum ge-
meinen Ehebruch macht, ist die Tatsache, daß er von seiner Gattin, Katharina
von Württemberg, treu und innig geliebt wurde. Halten wir uns, der Rühr-
seligkeit Lily Brauns gegenüber, lieber an das Selbstbekenntnis des alten
Sünders, das zufällig in einem Briefe Paulinens an Jenny vom 5. Februar
1848 erhalten ist (S. 50): Papa sei über die Amüsements seines Sohnes Na-
poleons (Prinz Plon - Plon 1822—1891) sehr bekümmert. „Aber, so sagt Papa,
meine Predigten packen ihn nicht, weil das Beispiel fehlt, das ihnen Gewicht
geben könnte! Die Sünden der Jugend, die wir an den Kindern büßen !”
Es tut mir wirklich leid, diesen an sich ja gut gemeinten Abschnitt des
sonst vortrefflichen Buches ablehnen zu müssen. Das übrige aber scheint
mir so hoch über diesem ersten Kapitel zu stehen wie Jenny von Gustedt
über ihrem Vater Jerome Bonaparte."
Mainz. Chr. Waas.
! Einige Kleinigkeiten möchte ich hier noch anmerken: Der S. 12 ge-
nannte Admiral heißt Ganteaume. — Wenn im Deutschen ein Mann von
35 Jahren „das liebe Kind“ genannt wird (S. 66), so klingt das albern.
Es ist natürlich ein beim Übersetzen aus dem Französischen stehen-
gebliebener Gallizismus, wie sich deren mehrere finden. — Schlimmer ist,
wenn wir im eigenen Text der Verfasserin Aix-la-Chapelle lesen. Aber viel-
leicht würde es die Verfasserin als Chauvinismus bezeichnen, wenn man sie
belehrte, daß wir diese deutsche Stadt in Deutschland Aachen nennen.
414 Kritiken.
Adolphe de Circourt, Souvenirs d'une Mission A Berlin en 1848,
publiés pour la Société d’Histoire contemporaine par M. Georges Bourgin,
archiviste aux Archives Nationales. Tome IL Paris. Picard et fils Libraire
de la Société d’Histoire contemporaine. Rue Bonaparte 82. 1909. 568 pp. 8°.
Den ersten Teil dieses Werkes habe ich in Jahrgang XII dieser Reihe
(XX. Jahrgang der Ganzenfolge) von 1909, S. 442f. besprochen, und indem
ich mich für die allgemeine Charakteristik auf diese Kritik beziehe, bitte ich
S. 444 2.13 v. o. statt pas des circonstances par d. e zu lesen.
Der zweite Teil zeigt in zahlreichen Vorgängen, Briefen, Gesprächen und
Schilderungen, wie eifrig sich die französische Regierung im Jahre 1848 in die
Ostmarkenfrage Preußens mischte, und wienachgiebig man sich in Berlin diesem
dreisten Auftreten gegenüber verhielt. Der Fürst Adam Czartoriski führte
z. B. am 23. April die Vertreter des Polenkomitees bei dem französischen Ge-
schäftsträger ein, der nach langen Verhandlungen mit ihnen Besprechungen
mit dem preußischen Minister des Auswärtigen und mit dem General Willisen
hatte und dann das Ergebnis in einem Schreiben an Lamartine und also an
die französische Regierung zusammenfaßte, das mit folgendem Satze begann:
„Les assurances données par le cabinet prussien et sur lesquelles se fondent
les notes insérées au Moniteur et au National du 19 peuvent être considérées
comme des engagements pris envers la France; M. d’Arnim accepte cette
interpretation, lui et ses collègues et le général Willisen affirment solenne-
ment que toutes les parties essentielles en recevront très incessament leur
exécution. Confidentiellement et sans pouvoir se soumettre sur ce point, à
une promesse positive, le général Willisen mia fait espérer que sous peu
de semaines les généraux Colomb et Steinäcker, contre lesquels les Polonais
élèvent des objections insurmontables, seraient remplacés par des hommes
d'un caractère conciliant. J'ai beaucoup insisté sur la necessit& morale de
mettre un Polonais àla tête de l’administration‘, p.51. Die Verhältnisse waren
jedoch mächtiger als der Wunsch der preußischen Regierung, Frankreich
zuliebe die Forderungen der Polen zu erfüllen und ihnen die Deutschen der
Provinz zu überliefern. Da erdreistete sich Lamartine — wie Circourt be-
hauptet unter dem Druck der Parteien — am 7. Mai ein lehrhaftes, aber zu-
gleich fast drohendes Schreiben nach Berlin zu richten. „Les messures adoptées
en Prusse pour empêcher les Polonais émigrés de rentrer dans la Grand-
duché de Posen après la promesse qui leur avait été faite, exeitent en
France une émotion facile à comprendre. Le gouvernement de la Répu-
blique les a apprises avec d'autant plus d'étonnement et de regret qu’elles
s'accordent moins avec les intentions et les déclarations d’abord ex-
primées par le roi de Prusse.” Das Schreiben steigerte sich noch in Tiraden
über die sympathies des peuples, die s’attachent à cette noble cause de la
Pologne comme à tout ce qui est juste et sacré. . . Mais nulle part et en aucun
temps ces sympathies ne se sont produites plus unanimes et plus ardentes
Fr
Kritiken. 415
qu’aujourd’hui en France, p. 159s. Die Maßregeln Preußens hätten in Frank-
reich den schlimmsten Eindruck gemacht und würden „réagir de la manière la
plus fâcheuse sur des relations que nous tenons sincèrement à maintenir
essentiellement et cordialement amicales entre la République Française et la
Prusse”. Lamartine fühlte selbst, daß das zu stark sei, und mit dem Auftrag,
das Schreiben dem preußischen Minister vorzulesen, verband er einen Wink,
damit zu warten, indem er selbst die Absendung um eine Woche verzögerte.
In der Zwischenzeit war der Aufstand in Posen niedergeworfen, und Circourt
hielt es nun für richtig, die Note nicht zu verlesen. Die Haltung der franzö-
sischen Regierung war sehr schwankend, aber sehr dreist, und die preußische
Regierung war bemüht, dieser Regierung auf alle Weise entgegenzukommen.
„Ce que nous faisons”, sagte der Minister v. Arnim zu Circourt Ende April,
est tout en considération de la France et spécialement de M. de Lamartine,
objet de nos voeux et de notre vénération: sans la France et sans lui nous
c&derions aux tendances actuelles de notre nation allemande, qui a cessé
de compter sur les Polonais, de les aimer et de les estimer.“ Hätte Bismarck
das gesagt, so könnte man vermuten, er habe die Herren Franzosen einfach
mit der Speise der Phrase bedient, deren er sie für bedürftig hielt. Für jene
Periode werden wir leider in den Worten nur ein Geständnis sehen, daß
Preußen seine Politik nicht nach den eigenen Bedürfnissen und Plänen
richtete, sondern sich von den dreisten Forderungen der Nachbarn mehr
als ziemlich beherrschen ließ. Rußland, England, Österreich gegenüber
haben König Friedrich Wilhelm IV. und die wechselnden Ministerien eine
ähnliche Schwäche bewiesen.
Der Band enthält auch über Österreich und Rußland manche intime
Nachricht, sowie über die Zustände in Dresden und den Rheinlanden, über
Nassau und das Frankfurter Parlament. In Dresden hörte er von dem
infolge der Revolution zum Minister des Innern ernannten v. d. Pfordten
gar manches, was sein Bild und das der Tage der Revolution verdeutlicht.
Mit Verehrung aber schreibt er über den Thronfolger, den späteren König
Johann, dessen Ruhe und Sicherheit ihm starken Eindruck machten.
Den Schluß bilden Charakteristiken bzw. Beiträge zu solchen von Radowitz
und Bethmann-Hollweg S. 424f. und Bilder aus der Bewegung der Zeit.
So war Circourt in Köln zugegen, als Friedrich Wilhelm IV. das Dombaufest
besuchte und bei dem Festmahl rechts den Reichsverweser und links den
Präsidenten des Frankfurter Parlaments Heinrich von Gagern zur Seite
hatte. Zum letztenmal sah Herr von Circourt den König auf der Fahrt
von Köln nach Brühl: Il avait le sourir sur les lèvres et le front chargé de
soucis. So bieten diese Aufzeichnungen Beiträge aller Art zur Kenntnis dieser
bewegten Tage von einem Beobachter, der zwar als Franzose urteilt, aber für
die Lage und das Wesen des deutschen Volkes nicht ohne Verständnis war.
Breslau. G. Kaufmann.
416 ° Kritiken.
1. Friedrich Schütz: Werden und Wirken des Bürgerministeriums,
Mitteilungen aus unbenutzten Quellen und persönliche Er-
innerungen. Leipzig 1909. Verlag von Georg Wigand. XIX u. 197 S.
2. August Fournier, Wie wir zu Bosnien kamen. Eine historische
Studie. Wien 1909. Verlag von Christoph Reißers Söhne. VIII u. 96 S.
3. Richard Charmatz, Österreichs innere Geschichte von 1848
bis 1907. IL Der Kampf der Nationen. (Aus Natur und Geistes-
welt Nr. 243.) Leipzig 1909. BG Teubner. IV u.175S. Geb. 1,25 M.
4. Gustav Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich.
Sechster Band: 1895—1898. Wien und Leipzig 1910. Carl Fromme.
XVIII u. 427 S.
1. Die Mitteilungen und Erinnerungen Friedrich Schütz’ beruhen auf
einer Artikelreihe, die dieser in der „Neuen Freien Presse” veröffentlicht
hat. Sie sollten eine Vorarbeit sein für die vom Verf. geplante Schilderung
der inneren Politik Österreichs vom Regierungsantritt Franz Josefs L bis
1870, doch vereitelte der Tod die Ausführung des großen Projekts. „Nur
die Ergänzung der bereits gedruckten Essays über die österreichischen Ver-
fassungskämpfe auf Grund der nach seinem Ableben vorgefundenen Auf-
zeichnungen und die Zusammenfassung der einzelnen Feuilletons zu einem
Ganzen war noch möglich.“
In der vorliegenden Gestalt ist die Veröffentlichung von Schütz’ Tochter
Bertha Pauli besorgt worden. Die Herausgeberin hat die Aufsätze zweck-
mäßig in 11 Kapitel geteilt und ihnen eine Einleitung vorangestellt, die aller-
dings zu wenig über die Persönlichkeit ihres Vaters und zu viel über den
geschichtlichen Hintergrund der Erinnerungen bringt. Die Publikation
selbst ist recht dankenswert. Schütz hat als Schriftsteller in Prag und später
als Redakteur der „Neuen Freien Presse” in Wien in der ersten Reihe der
Vorkämpfer für das Deutschtum gestanden, und zwar in engster Verbindung
mit den Führern des liberalen Großbürgertums. Die von ihm gezeichneten
Bürgerminister, zumal Eduard Herbst, waren seine persönlichen Freunde;
er hat an ihrer Wirksamkeit teilweise persönlichen Anteil gehabt, teilweise
über diese die eingehende Kenntnis des Vertrauten besessen und kann daher
mancherlei mitteilen, was das allgemeine geschichtliche Interesse bean-
sprucht. Mancher neue Zug kommt in schon bekannte Bilder, und manche
Einzelheit erscheint in neuer Beleuchtung. Freilich darf nicht vergessen
werden, daß die Erinnerungen als Äußerungen des linksliberalen deutschen
Lagers nicht frei von Einseitigkeiten der Betrachtung und Beurteilung sind.
Manche Übertreibung muß in Kauf genommen und richtiggestellt werden.
Ganz verzeichnet sind die Führer des gegnerischen Lagers wie Metternich
und Schwarzenberg. Für sie kommen die Erinnerungen auch als Quelle
Kritiken. 417
nicht in Betracht, und man kann von diesen Eingangskapiteln her urteilend
kaum bedauern, daß die geplante große geschichtliche Arbeit Schütz’ das
Licht der Welt nicht erblickt hat.
2. Eine besondere Beachtung verdient die Schrift von August Fournier,
behandelt sie doch einen Vorgang, der das aktuell-politische Interesse in
gleichem Maße in Anspruch nimmt wie das geschichtswissenschaftliche.
Die Gewinnung Bosniens und der Herzegowina bedeutet das Hineinwachsen
der Donaumonarchie in die Entwicklung des näheren Orients und kann in
ihrer Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft Österreich-Ungarns nicht
so leicht überschätzt werden. Natürlich hat es etwas Mißliches, über Dinge
zu schreiben, die kaum der Vergangenheit angehören, und für die die histo-
rischen Quellen nur höchst kärglich und trübe fließen, aber andererseits ist
es für den Historiker besonders reizvoll, solchen Ereignissen nachzuspüren,
denn er ist unter diesen Voraussetzungen mehr als sonst in den Stand gesetzt,
sich als Meister in der Benutzung des Handwerkszeugs seiner Wissenschaft
zu erweisen.
Es ist selbstverständlich, daß die lohnende Aufgabe durch F. die Lösung
erfahren hat, die der Name des Verf. erwarten ließ. Mit außerordentlicher
Vorsicht und Umsicht ist das spröde Quellenmaterial verarbeitet, und die
gewonnenen Ergebnisse dürften die dauernde Grundlage für die Auffassung
der hier behandelten Dinge bleiben, wenn sie auch in den Einzelheiten bald
überholt werden. Indessen auch im einzelnen wird die Kenntnis der schwer
übersehbaren Vorgänge durch wertvolle Mitteilungen bereichert, die dem
Verf. „von berufener Seite geworden sind”, so daß es ihm gelungen ist,
ein verhältnismäßig vollständiges Bild des Prozesses der Gewinnung Bos-
niens und der Herzegowina für die Donaumonarchie zu zeichnen. Eine
Reihe von Österreich feindlichen Angaben über die Verhandlungen der
siebziger Jahre, die unter offiziöser Flagge segelnd in praktisch-politischem
Interesse Wirkung üben sollten, ist überzeugend richtiggestellt; eine andere
Reihe von Tatsachen ist solchen, die nicht daran erinnert sein wollten,
nachdrücklich ins Gedächtnis gerufen worden. Die Schrift hat ihren Zweck,
mit wissenschaftlichen Mitteln zum Besten der Mitlebenden Aufklärungs-
arbeit zu leisten, in jeder Hinsicht erreicht und wird auch einen nachhaltigen
wissenschaftlichen Wert behaupten.
3. Richard Charmatz’ Werk ist mit dem zweiten Bande zum Abschluß
gebracht. Der Schlußband behandelt die innere Geschichte Österreichs
vom Rücktritt des Ministeriums Adolf Auersperg bis zur Einführung des
allgemeinen gleichen Wahlrechts (1878—1907) und schließt sich im Charakter
der Darstellung eng an den ersten Teil an (vgl. meine Besprechung im Jahr-
gang XII S. 303—304 dieser Zeitschrift). Auch er wird bezeichnet durch
eine fast chronistisch aufzählende Schilderung, zu der die scharfen, in in-
dividuell prägnante Redewendungen gekleideten Urteile über Persönlich-
418 Kritiken.
keiten und Dinge in auffälligem Gegensatz stehen. Diesem Verfahren ent-
spricht ein allzu starkes Eingehen auf die verwirrende Fülle der Einzelheiten,
das es unmöglich macht, die großen Linien der österreichischen Entwicklung
der letzten Generation zu erfassen. Entgegen dem Wunsche des Verf. wird
der Leser an Hand seiner Schilderung nur ein haltloses Hin- und Herschwanken
der österreichischen Staatspolitik feststellen können, welchen sachlich tat-
sächlich ungerechtfertigten Eindruck eine stärkere Beobachtung der ent-
wickelnden Methode moderner Geschichtschreibung unbedingt verhindert
hätte. Des Verf. Verfahren ist umso mehr zu bedauern, als er sonst über
das wesentliche Rüstzeug des Historikers in reichstem Maße verfügt;
er dürfte in der Kenntnis der behandelten Dinge kaum von jemand über-
troffen werden. Sein Buch bleibt deshalb trotz des dargelegten Mangels
zweifellos ein überaus wertvolles Hilfsmittel, bietet es doch die erste zu-
sammenfassende Darstellung der inneren Entwicklung Österreichs seit der
Revolution von 1848, und dem vorliegenden zweiten Bande gebührt ein fast
noch größeres Verdienst als dem ersten, denn er erstreckt sich auf einen
Zeitraum, den auch das vielbenutzte Werk Kolmers bisher nicht erreicht
hat. Wir schulden somit dem Verf. für seine mühevolle Arbeit aufrichtigen
Dank und hoffen, ihm, dem erfahrenen politischen Kenner, der sich die Eigen-
schaften des streng wissenschaftlichen Geschichtschreibers gewiß schnell
aneignen wird, auf dem Gebiete der neuesten österreichischen Geschichte
noch recht oft zu begegnen.
4. Der sechste Band der bekannten und bewährten Publikation Gustav
Kolmers ist dem fünften schnell gefolgt. Er behandelt die stürmischen
zwei Jahre des Ministeriums Badeni sowie das dreimonatige Provisorium
des Kabinetts Gautsch (September 1895 bis März 1898). Charakter und
Bedeutung des Werkes sind häufig genug erörtert (von mir zuletzt im Jahr-
gang XII S. 304—305 dieser Zeitschrift), so daß nähere Mitteilungen sich
erübrigen. Der vorliegende Band weist die Vorzüge der früheren auf und
wird mit diesen das unentbehrliche Handbuch für die Forscher der neuesten
österreichischen Geschichte sein. Nach einer Richtung freilich entfernt
sich dieser neue Teil von seinen Vorgängern. Es ist gewiß in psychologischem
Sinne äußerst begreiflich, daß die Beschäftigung mit den unerhörten Vor-
gängen während des Regiments Kasimir Badenis den Deutschösterreicher
zu einer entschiedenen inneren Stellungnahme drängt. Aber sie hätte rein
innerlich bleiben sollen. Es wäre unbedingt zum Besten dieses Werkes ge-
wesen, das ausschließlich Stoffsammlung ist und sein will, wenn die scharfen
Urteile über den Minister und die slawischen Parteien, wie sie vielfach be-
gegnen, unterblieben wären. Indessen kann dieser Verstoß die Publikation
als solche natürlich nicht schädigen.
Leipzig. Herre.
Kritiken. 419
M. Philippson, Neueste Geschichte des jüdischen Volkes, Bd. 2
(im Grundriß der Gesamtwissenschaft des Judentums). Leipzig 1910.
G. Fock. IX u. 357 S. 8%. 6,— M.
In dem vorliegenden zweiten Bande seiner neuesten Geschichte des jüdi-
schen Volkes hat Ph. das schwierige Problem, zeitgenössische Verhältnisse,
die noch zu aktuellen Tagesfragen in Beziehung stehen, zum Gegenstand
eines Geschichtswerks zu machen, in durchaus ansprechender Weise gelöst.
Unter der flüssigen, nur bisweilen ein wenig temperamentvollen Sprache
läßt sich nirgends eine gründliche Sachkenntnis und zutreffende Auffassung
der Geschehnisse vermissen. Wie begreiflich, fällt der Schwerpunkt des
Interesses auf die in Buch 5 von etwa 1875 an behandelte judenfeindliche
Bewegung, die mit einem modernen Schlagwort als „Antisemitismus“ be-
zeichnet wird, in ihrem Verlauf „in West- und Mitteleuropa”, und zwar in
Deutschland (Kap. 1), Österreich-Ungarn (Kap. 2), Frankreich und anderen
Ländern (Kap. 3); angefügt sind Bemerkungen über „die Schächtfrage”
(Kap. 4) und „die Judentaufen” (Kap. 5). Die mit sorgfältiger Hervorhebung
der wesentlichen Momente durchgeführte Darstellung gibt, olıne sich in
Einzelheiten zu verlieren, eine vollständige Übersicht der Vorgänge, wobei
die Verknüpfung mit den Zeitströmungen im allgemeinen und auch die
besonderen Ursachen gebührende Würdigung finden. Eine derartige Lösung
der Aufgabe erscheint um so anerkennenswerter, als der Gegenstand über-
haupt noch nicht zusammenfassend behandelt worden ist, sondern gleich-
sam der Stoff aus dem Rohen zu formen war. Dabei kam es allerdings wohl
dem Verfasser zugute, daß er nicht nur an Hand der benutzten Quellen
berichtet, sondern zugleich als Mitlebender, der, was er schildert, an sich
vorüberziehen sah. Den Gefahren freilich, die jeder zeitgenössischen Ge-
schichtschreibung drohen, hat Ph. nicht ganz zu entgehen vermocht. Es
wird doch mancherlei als bekannt vorausgesetzt, was noch erst einer Er-
örterung bedurft hätte. Mit Recht hebt er (S. 8) die Bedeutung der „Rassen”-
Frage für die „antisemitische” Bewegung hervor, die eben davon ihren
Namen ableitet. Nun haben sich wohl die Juden selbst seit alters als Volk
oder Nation bezeichnet, aber nicht in dem Sinne, der sonst mit diesen Aus-
drücken verbunden zu werden pflegt, sondern um den Zusammenhang
der religiösen Überlieferung festzuhalten, so wie etwa auch die Christen
sich ursprünglich ein Volk nannten, olıne Rücksicht auf Sprache und Her-
kunft (Harnack, Mission u. Ausbreit. d. Christent. S. 177ff.). Vom religiösen
Standpunkte aus konnten daher die Christen als das „Wirtsvolk” der Juden
bezeichnet werden, wie das seit Papst Innozenz III. unendlich oft geschehen
ist. Wenn Ph. selbst das Wort anwendet, so legt er ihm wohl auch keine
weitergehende Bedeutung bei. Da wäre es doch von Wert gewesen, fest-
zustellen, seit wann denn eigentlich und weswegen die „Rasse” an Stelle des
„Volkes“ getreten ist, so daß, was früher von den Juden als einer religiösen
420 Kritiken.
Gemeinschaft galt, ihnen nunmehr wegen ihrer Abstammung vom ältesten
Sohn des Noah beigelegt wird.
Rasseneigenschaften oder Volkscharakter müssen auf induktivem Wege,
durch Abstraktion aus den Erscheinungen, in denen sie zum Ausdruck
kommen, ermittelt werden. Läßt sich aber das Beobachtungsobjekt nicht
anders erfassen als vermöge eines Kennzeichens, das nicht zu seiner Be-
griffsbestimmung gehört, so bleibt die Gültigkeit der Schlußfolgerungen
zweifelhaft. Was Ph. im fünften Kapitel des sechsten Buches (S. 2271f.)
nach neueren statistischen Untersuchungen über die „Lebensbedingungen
des jüdischen Stammes“ ausführt, beruht auf der Voraussetzung, daß die
Juden, also die Anhänger des mosaischen Bekenntnisses, „seit Jahrtausenden
zum überwiegenden Teile in strenger Inzucht sich fortpflanzend, . . . eine
Anzahl physischer und psychischer Sondereigenschaften erworben und
bewahrt” haben, „die auch in dem breiten und starken Strome des modernen
Lebens nicht völlig weggeschwemmt und aufgelöst worden sind”. Indessen
würde sich die Auffälligkeit von Erscheinungen, die Ph. hervorhebt, gewiß
stark vermindern, wenn die Statistik immer nur wirklich Vergleichbares
gegenübergestellt hätte. So sind z. B. in Deutschland die Juden „in der
ungeheuren Masse der Fabrikarbeiter kaum vertreten (S. 257)“, wie das
auch nach Maßgabe der vorangegangenen wirtschaftlichen Entwicklung
durchaus begreiflich erscheint; dagegen sind in New York, offenbar haupt-
sächlich infolge der Einwanderung aus Rußland, 75 000 Juden industrielle
Arbeiter (S. 295). Wird nun der Statistik über den Schulbesuch (S. 247ff.)
ausschließlich die konfessionelle Scheidung zugrunde gelegt, so erscheint
der „Bildungstrieb“” der Juden als ein ganz ungeheuerlicher. Sie sind in
Preußen in mittleren und höheren Schulen (prozentual) „beinahe achtmal
mehr vertreten als die Christen” (S. 248). Für New York fehlt freilich eine
vergleichbare Zahl; dort ist im wesentlichen vom Besuch der Volksschulen
die Rede (S. 290), und für Preußen würde das Verhältnis ein ganz anderes
Ansehen gewinnen, wenn die Statistik neben der Konfession der Kinder auch
Beruf, Vermögen und Bildungsstand der Eltern berücksichtigt hätte. Soziale
Momente, auf deren Bedeutung übrigens Ph. des öfteren durchaus zutreffend
hinweist, haben so starke Einwirkungen geübt, daß binnen verhältnis-
mäßig kurzer Frist der Umschlag angeblicher Eigentümlichkeiten in ihr Gegen-
teil erfolgt ist, wie die gegenwärtig zu konstatierenden späten Ehen mit
geringer Geburtenzahl zeigen (S. 230), da doch vor etwa hundert Jahren die
umgekehrte Erscheinung als unumstößliche Regel galt. Die Voraussetzung
selbst nachzuprüfen, von der die Annahme ausgeht, daß den Juden in ihrer
Gesamtheit Eigentümlichkeiten zukommen müßten, die nicht unmittelbar
mit den religiösen Überlieferungen zusammenhängen, konnte nicht Aufgabe
einer Zeitgeschichte bilden. Es sei daher hier nur angedeutet, daß historisch
die schwersten Bedenken entgegenstehen, wegen des im Altertum und bis
Kritiken. 421
tief ins Mittelalter hinein manchmal recht erfolgreich betriebenen Prose-
lytismus. Um jedoch unzutreffenden Schlußfolgerungen vorzubeugen,
wäre bei Darlegung der gegenwärtigen Zustände, wie sie Buch 6, „Das euro-
päische und amerikanische Judentum an der Wende des 19. Jahrhunderts,”
bietet, vielleicht eine kleine Änderung der Stoffverteilung angebracht ge-
wesen. Das innere Leben des Judentums betrachtet nämlich Ph. (Buch 6,
Kap. 3, S. 175ff.) unter dem Gesichtspunkt der „Reformbewegungen”, die
sich im Widerstreit zwischen Liberalismus, Neu- und Altorthodoxie voll-
ziehen. Eine vierte Richtung wird anderweitig nur beiläufig mit einigen
abfälligen Bemerkungen abgefertigt, aus denen nicht deutlich genug zu
erkennen ist, daß sie im Gegensatz zu dem rationalistischen Grundzug der
drei anderen auf religiöser Mystik ältesten Ursprungs beruht. „Unterricht
und Vernunft, nur diese können das tief eingewurzelte Ansehen der chassi-
dischen Wundertäter beseitigen”, meint Ph. (S. 198), und gewiß durfte er `
so dem Chassidismus die Existenzberechtigung absprechen; aber es gibt nun
einmal in Galizien, Nord-Ungarn und sonst im Osten Juden, die nicht zur
Vernunft erzogen worden sind, wie die im Westen seit der Aufklärungszeit.
Von all den Ansichten, die, „mit starkem Bewußtsein und starker Behaup-
tung” auftretend (S. 122, Zitat aus Eucken), Geltung erlangt haben, erscheint
kaum eine verkehrter als die, welche den Juden schlechthin zum Typus des
nüchternen Vernunftmenschen stempelt.
Geradezu auf Begriffsverwirrung geht „der jüdische Nationalismus” oder
Zionismus zurück, dessen Vorgeschichte und Wirksamkeit Buch 6, Kap. 2
schildert. Wenn Ph. der Bewegung nicht unsympathisch gegenübersteht,
so geschieht dies offenbar hauptsächlich mit Rücksicht auf die Verhältnisse
in Rußland, die zusammenfassend darzustellen er einem Schlußbande des
Werkes vorbehalten hat. Auch kommt die neuerliche Umwendung zu
humanitären Bestrebungen in Betracht, die sich wieder den von Ph. als
„praktisches Judentum” bezeichneten (Buch 6, Kap. 1) näher anschließen.
Die russische Auswanderung, um die es sich hierbei wesentlich handelt, ist
unter den in Buch 6, Kap. 4 dargestellten „äußeren Erlebnissen‘ das hervor-
stechendste. Es hängt damit wiederum eine stärkere Ausbreitung der Juden
in den überseeischen Ländern zusammen. Vor allem in Nordamerika ist
binnen wenigen Jahrzehnten ihre Zahl gewaltig angewachsen, wie noch des
weiteren in Buch 6, Kap. 6 dargelegt wird (S. 287ff.). Für Deutschland war
(Kap. 4, S. 185ff.) der ungünstige Einfluß des Antisemitismus „auf die tat-
sächliche Durchführung der Gleichstellung“ zu konstatieren, deren gesetz-
liche Anerkennung Ph. im ersten Bande behandelt hatte. Daß auch auf die
Berufsgliederung nachhaltige Einwirkungen stattgefunden haben, zeigen die
Erläuterungen zu statistischen Angaben in Kap. 6, das „Die Juden im Leben
der Völker” unter Beifügung reichhaltiger Personalnachweise behandelt.
Überhaupt enthält das sechste Buch mit seinem überaus mannigfaltigen
422 Kritiken.
Inhalt eine Fülle wertvollen Materials, wie es eben nur ein zeitgenössischer
Beobachter zusammenbringen konnte. Nicht ganz gleichmäßig ist die
Darstellung für den „Orient“ im siebenten Buch, das bis 1830 zurückgreift.
Über die Juden in der Türkei wären noch einige nähere Angaben erwünscht
gewesen. Immerhin haben selbst die erst neuerdings entstandenen Gemeinden
in Japan wenigstens Erwähnung gefunden; und der Vollständigkeit wegen
ist der Abschnitt zugefügt, denn, wie Ph. in der Einleitung (S. 299) bemerkt:
Seit mehr als einem halben Jahrtausend „vegetieren die Juden des Orients,
ohne für die Menschheit oder auch nur für die israelitische Gemeinschaft
irgendein wesentliches Element der Kultur zu bilden”; aber „sie aus ihrem
allseitigen Tiefstand zu erlösen und zu erheben, das ist eine der bedeutend-
sten und wichtigsten Aufgaben ihrer westlichen Brüder und ein hervorragendes
Element in der neuzeitlichen Geschichte des jüdischen Volkes”. Das einigende
Band zwischen den Juden des Okzidents und Orients bildet eben das religiöse
Bekenntnis. Hier wie dort stellen sie weder eine Rasse noch eine Nation im
üblichen Sinne des Wortes dar, sondern eine soziale Klasse, die um so schärfer
ausgeprägt und fester abgeschlossen erscheint, je größere Bedeutung dem
religiösen Moment für Kultur und Staat des „Wirtsvolks” zukommt, die
aber ihre Eigenschaft als solche einbüßen muß, wenn es dem modernen
Staatsbegriff gelingt, die Konfession ihres Einflusses auf die soziale Klassen-
bildung zu entkleiden.
Zürich. G. Caro.
Nachrichten und Notizen I.
Der Bericht über die elfte Versammlung deutscher Historiker
zu Straßburg, 15. bis 19. September 1909, ist erschienen (Duncker u. Humblot
1910). Er ist von den Schriftführern der Versammlung (Prof. Dr. Holtzmann
und Dr. Wibel) erstattet. Das Verzeichnis der Teilnehmer nennt 199 Namen,
als Mitglieder des Verbandes deutscher Historiker werden 299 angeführt,
Die nächste Versammlung soll Ostern 1911 in Hannover, bzw. Hildesheim
oder Braunschweig unter dem Vorsitz von Prof. Brandi in Göttingen statt-
finden. Dem Ausschuß gehören an außer dem Vorsitzenden Brandi, der 1909
für drei Versammlungsperioden gewählt ist, v. Below - Freiburg, Busch - Mar-
burg, v. Heigl - München, Meyer v. Knonau - Zürich, Seeliger - Leipzig, 1906
gewählt; BreBlau - Straßburg, Egelhaaf - Stuttgart, Ermisch - Dresden, Lamp-
recht -Leipzig, Meinecke - Freiburg, Ed. Meyer - Berlin, 1907 gewählt; Hansen-
Köln, Kaufmann - Breslau, Redlich - Wien, Ulmann - Greifswald, 1909 ge-
wählt. Kooptiert wurden vom Ausschuß für die Dauer einer Versammlungs-
periode: Dopsch-Wien, Neumann - Straßburg, Rachfahl- Kiel, Werunsky - Prag.
Dr. Paul Schwartz, Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem ÖOberschul-
kollegium (1787—1806) und das Abiturientenexamen. Erster Band.
Berlin, Weidmannsche Buchhandlung 1910. gr. 8°. XV und 516 8.
M. 13.60. Auch unter dem Titel: Monumenta Germaniae Paedagogica.
Begründet von Karl Kehrbach. Herausgegeben von der Gesellschaft für
deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Band XLVI.
Die überraschenden Ergebnisse dieses auf ausgiebigen Studien im Geheimen
Staatsarchive zu Berlin und dem Königlichen Staatsarchive zu Breslau beruhen-
den Bandes haben weit über das pädagogische Gebiet hinaus Bedeutung.
Während gewöhnlich über das gesamte Preußen vor 1806 ein verdammendes
Urteil gefällt wird, zeigt der auf schul- und heimatgeschichtlichem Gebiete
wohlbekannte Verfasser, daß bereits zwei Jahrzehnte lang hochbegabte Männer
in den leitenden Stellen an der Arbeit waren, den versumpften Schulboden
wieder urbar zu machen. So wurde 1799 als Ergebnis der Beratung über das
Mädchenschulwesen niedergeschrieben: „Da für die Bildung der Nation nichts
Wesentliches gewonnen werden kann, wenn nicht für eine bessere Erziehung
des weiblichen Geschlechts gesorgt wird: so wäre vornehmlich auf die Anlage
einer Mädchenschule in jeder Stadt, oder, wo schon dergleichen vorhanden ist,
auf Verbesserung derselben zu denken.“ Diese edlen Bestrebungen wurden
durch die kriegerischen Ereignisse jahrelang in ihrer Weiterentwickelung
gehemmt.
Von besonderem Interesse sind die reichen und vielseitigen Mitteilungen
aus den Akten über die Leistungen der Lehrer und Schüler. Wenn man neuer-
4924 Nachrichten und Notizen III.
dings vielfach über die Ergebnisse des Unterrichts an den höheren Schulen
klagt und in früheren Zeiten ideale Zustände finden will, so wird hier auf Grund
der uns erhaltenen Abiturientenarbeiten die Ungerechtigkeit dieses Urteils
klar nachgewiesen. Gering war die Bedeutung des Griechischen für den Gesamt-
unterricht. In den meisten Schulen gehörte es nicht einmal zu den für alle
Schüler verbindlichen Fächern. Nur die künftigen Theologen und Mediziner
lernten es; letztere der Vokabeln wegen, weil der größte Teil der Fremdwörter
in der Heilkunde griechischen Ursprungs war. Auch im Latein war der Stand
der Kenntnisse sehr niedrig, auch an den besseren Schulen. In den einzelnen
Fächern wurde viel geistlose, mechanische Arbeit getrieben.
Mit großer Spannung verfolgt man die Polenpolitik der preußischen Regie-
rung, nachdem 1793 und 1795 aus der zweiten und dritten Teilung Polens
weite Gebiete erworben worden waren. Die Polen zu Preußen zu machen,
war die Aufgabe der Staatsbehörden. An der Jugend mußte man anfangen.
Zwei Richtungen machten sich geltend: die eine wünschte möglichst bald,
durch Unterdrückung der Muttersprache, gute Preußen heranzuziehen, während
die andere aus der gut veranlagten polnischen Jugend gebildete Menschen
machen wollte, indem sie die Muttersprache als Unterrichtssprache beibehielt.
Eine bereits früher eingerichtete Edukationskommission wurde im Mai 1799
wieder ins Leben gerufen. Von besonderem Interesse ist es, ihre Tätigkeit zu
verfolgen. Wir müssen es uns versagen, auf die vielseitigen Mitteilungen
statistischen, persönlichen und pädagogischen Inhalts einzugehen, und sehen
den zwei noch in Aussicht gestellten Bänden mit Spannung entgegen.
Leipzig. £ Georg Müller.
Personalien, Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der
a0. Professor der englischen Philologie in Leipzig Dr. Max Deutschbein
wurde als Ordinarius nach Halle berufen.
Der Privatdozent der Archäologie Dr. Arnold v. Salis in Bonn wurde
zum ao. Professor ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. L. Cardauns (Geschichte) in Bonn, Dr. Franz
Xaver Seppelt (Kirchengeschichte) in Breslau, Dr. Eberhard Frei-
herr v.Künßberg (Deutsche Rechtsgeschichte) in Heidelberg, Dr. Theodor
Vogelstein (Volkswirtschaftslehre) in München und Dr. Johannes Frei-
herr v. Soden (Religionsgeschichte) in Berlin.
Instilute: Der o. Professor der klassischen Archäologie Dr. Emil Reisch
in Wien wurde zum Direktor des österreichischen archäologischen Institute
und der Landbauinspektor Siebern in Hannover zum Provinzialkonservator
der Kunstdenkmäler der Provinz Hannover ernannt.
Todesfälle. Am 21. Juni starb in Prag im Alter von 59 Jahren der
o. Professor der alten Geschichte Dr. Julius Jung. Als die wichtigsten
seiner Schriften sind zu nennen: Fasten der Provinz Dacien mit Beiträgen
zur römischen Verwaltungsgeschichte (1894); Römer und Romanen in
den Donauländern (1837); Die romanischen Landschaften des römischen
Reiches (1884).
Nachrichten und Notizen II.
Katalog der Nürnberger Stadtbibliothek. Herausgegeben im Auftrage
des Stadtmagistrats. Erster Band. Abteilung I: Geschichte. Erster Teil.
Nürnberg 1909. U. E. Sebald. VIII, 599 S.
Mummenhoffs Vorwort zu dem vorliegenden Katalog sagt: „Es hat wie jedes
Buch so auch jeder Buchtitel etwas Individuelles an sich“, dann ist es aber die
Besonderheit des Nürnberger Katalogs, daß er den Namen seines Bearbeiters
nicht auf dem Titel nennt. Emil Reicke, der in bisher 4387 Titeln die all-
gemeine Abteilung der historischen Bibliothek, die Werke zu den geschicht-
lichen Hilfswissenschaften und zur Weltgeschichte beschrieben hat, beginnt
damit einem weiteren Benutzerkreis die bedeutendsten Bestände der Nürn-
berger Stadtbibliothek, die historischen, zu erschließen. Der Reichtum dieser
ersten, allgemeinen Abteilung liegt in den alten Beständen, denn moderner-
weise muß sich die Bibliothek bei 5000 M. Jahresetat darauf beschränken,
die Nürnberger und fränkische Geschichte sorgsam zu pflegen, um im übrigen
jährlich weiter hinter den Neuerscheinungen zurückzubleiben — das resignierte
Los unserer meisten Stadtbibliotheken. Dagegen ist durch reiche Vermächt-
-nisse und großzügige Sammlung für die alte Zeit reichlich, ja für einzelne
Kapitel wie die Gregorianische Kalenderreform S. 48ff., für die Münznot der
Zeit der Kipper und Wipper S. 164ff. glänzend gesorgt. Besonders reich ist
die Literatur der Prophezeiungen aus der Reformationszeit S. 322ff., darunter
finden sich so wertvolle Stücke wie Fischarts Praktik von 1572 Nr. 2495 oder
die Wunderliche Weissagung vom Papsttum (1527) Nr. 2418, die ihren drei
Urhebern Osiander, Sachs und Güldenmund so schlecht bekommen ist.
Bemerkenswert ist der Reichtum an Inkunabeln, die, sachlich eingeordnet,
bei der chronologischen Anordnung der einzelnen Fächer meist gruppenweise
beisammen stehen: Nr. 13f., 191, 298, 311£., 617—20, 625, 1748—50, 2078—84,
86—89, 2299, 2404f., 2822f., 3672—79, 3681f., 3844, 3915—17 und 3997.
Von den datierten stammen 14 aus Italien (darunter 7 aus Venedig), von den
deutschen je 1 aus Basel, Brixen, Leipzig, je 2 aus Augsburg und Memmingen,
3 aus Köln, 7 aus Straßburg, 9 aus Nürnberg, dieses ist also kaum mit einem
Fünftel der Gesamtzahl vertreten. Noch mehr fällt dieses überraschende Ver-
hältnis ins Auge bei den deutschen Drucken zwischen 1501 und 1540: es sind
bisher 109, darunter nur 16 aus Nürnberg, also wenig mehr als ein Siebentel,
13 ohne Angabe des Ortes, je 1 aus Bern, Hall, Pforzheim, Speier, Ulm und
Wien, 2 aus Frankfurt, je 3 aus Hagenau und Tübingen, je 4 aus Mainz und
Oppenheim, je 5 aus Augsburg und Köln, 6 aus Leipzig, 10 aus Wittenberg,
15 aus Straßburg und 17 aus Basel. Man sieht: der Buchhandel hat seine
Pflicht noch besser tun lernen, neue Druckorte wie Wittenberg sind stark
Histor. Vierteljahrschrift. 1910, 8. 29
496 Nachrichten und Notizen II.
ins Licht gerückt, andere wie Brixen und Memmingen ganz geschwunden.
Zur Kenntnis der einzelnen Druckstätten bringen die Nürnberger Bestände
manche erwünschte Bereicherung, worauf näher einzugehen hier nicht der
Ort ist. Herausgehoben sei hier nur der Gewinn, den die Liste der Drucke
von Cammerlander durch Reickes Nr. 313, 2135, 2421, 30, 40 erfährt, dazu
tritt Gengenbachs Nollhart in Cammerlanders Bearbeitung Nr. 2411, deren
Schlußschrift nicht als Magister Jacob Camerlander von Metz Form Schneider
erkannt ist, s. Gödekes Gengenbach 8,462, Zarnckes Ausgabe von Brants
Narrenschiff S. CXLI.
Die Titelbeschreibungen sind so genau und ausführlich, daß sie zur ein-
deutigen Bestimmung der alten Drucke stets ausreichen, bei neuen Drucken
ist gleich ausführlich verfahren und das führt, um den deutlichsten Fall heraus-
zugreifen, bei Siebmachers Wappenbuch Nr. 1134 zu einer Beschreibung von
vollen vier Seiten, nachdem unter Nr. 994f. — die chronologische Anordnung
trennt hier die verschiedenen Auflagen des gleichen Werkes — die beiden
älteren Ausgaben schon fast eine Seite gekostet haben. Überlang sind auch
die Titel Nr. 1764, 2869—72, 3546, 3623, 4013, 4036f. Eine gewisse Neigung,
Schriften, die jetzt allein literargeschichtlichen Wert haben, trotzdem nach der
Sache einzuordnen, wird sich bei Bibliotheken, die den Schwerpunkt in ihren
historischen Beständen haben, leicht einstellen: ihr verdanken wir es, daß
wir Werke von Abraham a Sta. Clara, Albertinus, Alberus, Fischart, Gengen-
bach, Guevara, Hutten schon jetzt verzeichnet erhalten. Voll erschlossen
wird der reiche Inhalt des vorliegenden Bandes und seiner Nachfolger erst
durch ein alphabetisches Register werden, wie es das Vorwort bei Fertig-
stellung des historischen Katalogs verheißt — schon darum müssen wir Be-
nutzer die baldige Vollendung des Unternehmens herbeisehnen. Dem ver-
dienstvollen Bearbeiter freilich wünschen wir damit entsagungsvolle Mühe
und endlose Kleinarbeit.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Koehne, Carl, Das superficiarische Rechtsinstitut. Untersuchungen zu
seiner Geschichte, Regelung und wirtschaftlichen Bedeutung im Altertum.
(Rechts- und staatswissenschaftliche Studien, veröffentlicht von Dr. Ebe-
ring. Heft 37.) Berlin 1909. E. Ebering. VIII und 87 Seiten. M. 2,50.
Verf. behandelt zunächst die Frage nach der Entstehung der römisch-
rechtlichen superficies. Er verneint die Frage, ob man die superficies auf ein
griechisches Vorbild zurückführen müsse, da es an sicheren Unterlagen fehlt,
und lehnt die Annahme ab, daß die superficies zuerst nach Wiedereroberung
von Capua im zweiten Punischen Krieg zur Anwendung gelangt sei. Sodann
geht K. zum Hauptpunkt der Arbeit über: der Bekämpfung der herrschenden
Ansicht, „daß sich die superficies aus der Verpachtung des dem Staat gehörigen
Bauterrains gebildet habe“. Er statuiert demgegenüber eine scharfe Scheidung
der Verhältnisse an Staats- und Gemeindeland einerseits und privatem Grund-
besitz anderseits und versucht darzutun, daß sich die superficies selbständig
an privatem Grund und Boden entwickelt habe, wobei der Praetor sich nicht
nur von der Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und das öffentliche
Wohl habe leiten lassen, sondern auch den Interessen der Spekulanten ent-
An
ver e
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Nachrichten und Notizen II. 497
gegengekommen sei. — Nach Besprechung einiger Einzelheiten des Rechtes
des superficiarischen Instituts werden die vectigalische und die emphyteutische
Leihe namentlich mit Rücksicht auf Bauten zu Wohnzwecken betrachtet
und in scharfen Gegensatz zu der superficies gesetzt.
Trotz der Ausführungen des Verf. wird man an der Vermutung fest-
halten dürfen, daß die Entwicklung der privatrechtlichen superficies durch
ähnliche Verhältnisse bei Staats- und Gemeindeland vorbereitet wurde, die
für spätere Zeiten belegt sind, und deren Bestehen auch für frühere Zeiten
angenommen werden darf. Für die Beurteilung der griechischen Quellen
wäre auch eine Berücksichtigung der Papyri von Nutzen gewesen; vgl. z B.
Weiß im Archiv f. Papyrusforschung IV, S. 330ff.
Basel. Eger.
Gertrud Stockmayer, Über Naturgefühl in Deutschland im 10. und 11. Jahr-
hundert. Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renais-
sance. Herausgegeben von Walter Goetz. Heft 4. Leipzig und
Berlin 1910. B. G. Teubner. V u. 86 S. M. 2,40.
Die Verfasserin sieht ihre Arbeit als eine bloße Sammlung von Material
an und verzichtet von vornherein darauf (Einleitung S. 5/6), durch Vergleiche
mitanderen Epochen allgemeine, entwicklungsgeschichtliche Resultate zu ge-
winnen, Sie teilt ihren Gegenstand in drei Abschnitte, in denen sie die
Stellung des Menschen gegenüber den einzelnen sich unmittelbar darbieten-
den Erscheinungsformen der Natur, sodann das Aufsuchen der Natur und
allgemeine Naturstimmung, endlich die Natur in der “bildenden? Kunst be-
handelt. Gegenstand ihrer Zusammenstellungen und ihres Nachweises ist, daß es
den Deutschen des 10. und 11. Jahrhunderts an Naturgefühl nicht gefehlt habe.
Die zeitliche und örtliche Begrenzung des Themas ist durchaus angemessen.
Wer jemals in ähnlicher Weise gearbeitet hat, weiß, wie ungeheuer viel Material
dabei durchzusehen ist, aus dem sich immer nur spärliche Ausbeute gewinnen
läßt; so ist bei Beschränkung nach Zeit und Ort am ehesten zu erwarten, daß
wirklich das ganze Quellenmaterial verwertet und keine wesentliche Stelle
übergangen sei. Nachdrücklich sei hervorgehoben, daß die Verfasserin ein
feines Gefühl für hübsche und anmutige Naturschilderungen beweist und in
ihrer gutgeschriebenen Arbeit eine Anzahl wohlgelungener eigener Übersetzungen
bezw. Übersetzungsproben darbietet.
Leipzig. B. Schmeidler.
Wilhelm Biereye, Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahr-
hundert. VII u. 192 S. Mit 2 Karten. Berlin 1909. Verlag Borussia.
M. 10,—.
Der Verf. behandelt von neuem eine Anzahl von Fragen, über die zumeist
schon eine ziemlich bedeutende Literatur besteht. Die beiden ersten Kapitel
beschäftigen sich mit dem schwedischen Herrschergeschlecht zu Schleswig-
Haddeby, über das uns die zuverlässigste Kunde Runensteine geben, während
die Angaben der Geschichtschreiber widerspruchsvoll und unsicher sind.
B. zieht mit Recht die Nachrichten Widukinds denen Adams von Bremen vor.
Das dritte Kapitel widerlegt überflüssigerweise nach Grund, Forschungen XI
(nach in doppeltem Sinne) die Nachrichten über einen Dänensieg Ottos L
29*
428 Nachrichten und Notizen II,
Das vierte Kapitel bietet breite, durchaus nicht schlüssige Erörterungen über
die Entstehung der jütischen Bistümer und des Bistums Oldenburg, sowie
über ihre ersten Bischöfe. Das fünfte Kapitel über Ottos II. Beziehungen zum
dänischen Reich enthält nichts wesentlich Neues im Vergleich mit den Aus-
führungen von Uhlirz in den M. J. Ö. G. Egbd. VI, 41ff. Das sechste Kapitel
behandelt die Geschichte des Sven Tveskjaeg und sein Verhältnis zur christ-
lichen und deutschen Kultur mit dem Ergebnis, daß fast alle Nachrichten
Adams von Bremen über ihn unglaubwürdig und tendenziös seien, wie der Verf.
überhaupt Adams Glaubwürdigkeit in den ersten beiden Büchern sehr gering
einschätzt. Das siebente Kapitel gibt zusammenfassend eine Darstellung der
Geschichte Holsteins im 10. Jahrhundert. Von den Exkursen nenne ich den
dritten über die Fürsten der Obotriten und den vierten und fünften über den
großen Slavenaufstand, dessen Beginn der Verf. ins Jahr 982 setzt.
Ich kann der Arbeit im allgemeinen einen größeren Wert nicht zuerkennen.
Der Verf. erörtert weitläufig Dinge, die vor ihm von anderen mit denselben
Argumenten bereits behandelt worden sind (siehe oben die Bemerkung über
das 3. Kapitel). So sind auch die Ausführungen im vierten Kapitel vielfach
identisch mit solchen von Wigger (Mecklenb. Jahrb. Bd. 42), Bresslau (Forsch.
z. brand. preuß. Gesch. I, Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswissensch. XI, 154ff.)
und anderen, und hätten sich viel kürzer fassen lassen; vgl. auch N. Archiv 35,
S. 595, nr. 217. Was der Verf. an Eigenem dazutut, sind meist haltlose Kom-
binationen und ungegründete Vermutungen. Nicht viel anders dürfte im ganzen
sein Verhältnis zur nordischen Literatur sein, zu den Ausführungen etwa von
Steenstrup in Danmarks Sydgraense und Sophus Müller in Aarbeger for Nordisk
Oldkyndighed og historie 1900, S. 240—256 u. a., die ich nicht im einzelnen
nachprüfen konnte. Ein Verdienst bleibt immerhin die gleichmäßige Benutzung
und Heranziehung der deutschen und der nordischen Literatur, eine Ver-
einigung, die für den behandelten Gegenstand notwendig ist und ergiebig sein
könnte, sich in deutschen Arbeiten aber aus mangelnder Kenntnis der nordischen
Sprachen nicht häufig findet.
Leipzig. B. Schmeidler.
Richard Bock, Die Glaubwürdigkeit der Nachrichten Bonithos von Sutri
im liber ad amicum und deren Verwendung in der neueren Geschichts-
schreibung. Histor. Studien veröffentl. von Dr. E. Ebering. Heft 73.
Berlin 1909. Verlag von Emil Ebering. 1958. M. 5,—.
Der Verf. unterzieht den Inhalt des Freundbuches einer genauen Kritik
in bezug auf seine Glaubwürdigkeit. Mit großem Fleiß werden die neun Bücher
der Reihe nach behandelt, jede Nachricht geprüft und die Stellung der neuen
Historiker ihr gegenüber klargelegt. Dabei kommt der Verf. zu dem Resultat,
daß das Freundbuch als Geschichtsquelle wertlos sei, da seine Berichte tendenziös
entstellt oder ungenau seien. Er hat das Verdienst beides an so vielen Beispielen
dargetan zu haben, daß auch die bisherigen Anhänger des Sutriners ihn kaum
werden verteidigen können. Für die Zeit Heinrichs III. stimmt der Verf. im
allgemeinen der Darstellung Steindorffs zu, da dieser schon Bonitho als Quelle
völlig ausgeschaltet hat. Anders liegt es für die Zeit Heinrichs IV., da M. von
Knonau Bonitho noch einen gewissen Einfluß auf seine Darstellung gewährt.
Nachrichten und Notizen IL 429
Hier weist der Verf. verschiedentlich mit Glück die Unglaubwürdigkeit Bonithos
nach. Ist also dem Verf. im großen und ganzen durchaus zuzustimmen, so bleibt
es doch fraglich, ob nicht in manchen Einzelheiten sein Mißtrauen ihn etwas
zu weit geführt hat. Denn es läßt sich nicht leugnen, und der Verf. gibt das
selbst zu, daß im Freundbuch eine ganze Reihe von anderweitig bezeugten, also
richtigen Nachrichten vorhanden ist. Eigene Nachrichten Bonithos, gegen die
nichts eingewendet werden kann, abzuweisen nach dem Grundsatz: „Wer ein-
mal lügt, dem glaubt man nicht“, wie der Verf. vorschlägt, erscheint daher
nicht berechtigt.
Witten. H. Kromayer.
Fritz Vigener, Kaiser Karl IV. und der Mainzer Bistumsstreit (1373
bis 1378) in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst, Ergän-
zungsheft XIV. T. I. Lintz. Trier 1908. VIII u. 163 S. M. 4,—.
Die Arbeit schildert eingehend die politische Haltung Kaiser Karls IV. im
Mainzer Bistumsstreite. Reichspolitische Fragen, vor allem die Wahl Wenzels
und das Verhältnis zur Kurie sind es, die des Kaisers Vorgehen in der Mainzer
Angelegenheit jeweils bestimmen; in klarer und folgerichtiger Weise hat der
Verf. seine Untersuchung von diesem Gesichtspunkte aus durchgeführt. Ge-
leitet von dem Interesse der Nachfolge Wenzels, hat Kaiser Karl nach dem
Tode seines Verwandten, des Erzbischofs Johann von Luxemburg, neuerdings
versucht, die Mainzer Kurwürde in die Hand eines ihm nahestehenden, verläß-
lichen Mannes zu legen; Ludwig von Wettin war diesmal sein Kandidat. Doch
das Domkapitel wählte einstimmig den Bischof von Speier, Adolf von Nassau,
den Neffen und ehemaligen Koadjutor Erzbischof Gerlachs zum Verweser und
trat für ihn nachdrücklich beim Papste ein. Und als die Kurie nach einigen
Scheinverhandlungen schließlich doch Ludwig den Wettiner nach Mainz ver-
setzte, rüstete sich Adolf von Nassau zu energischem Widerstand, gestützt
auf den einhelligen Willen des Domkapitels und auf den tatsächlichen Besitz
des Mainzer Erzbistums. Sorgfältig erörtert nun die Untersuchung die Macht-
verhältnisse Adolfs und seiner Gegner und führt im einzelnen den Nachweis,
daß Kaiser Karl bei seiner Verbindung mit den Wettinern doch nur Ludwigs
reichsrechtliche Stellung als Königswähler zu festigen sich bemühte; die rhei-
nischen Kurfürsten ungeachtet ihrer Parteinahme für Adolf der Wahl Wenzels
geneigt zu machen, war daneben des Kaisers vornehmstes Bestreben. Und so
vermochte ihn weder der kriegerische Zusammenstoß der Parteien vor Erfurt
noch das Drängen der Kurie in seiner ruhigen Bedachtsamkeit zu stören, er
griff nur ein, um den für die Wettiner wenig erfolgreichen Frieden zu Tonna zu
stiften. Auf diesem Wege erreichte er sein diplomatisches Ziel, die einstimmige
Wahl Wenzels. Adolf war ferngeblieben, nachdem Wenzel seinen Besitzstand
tatsächlich anerkannt hatte. Doch nach der Königswahl wendet sich Karls
Politik. Nicht größerer Eifer für die Wettiner, wohl aber die Rücksicht, die der
Kaiser wegen Wenzels Approbation auf die Kurie zu nehmen sich gezwungen
sah, veranlaßten ihn zu schärferem Vorgehen gegen Adolf. Wich er auch einer
kriegerischen Unterstützung der Wettiner grundsätzlich aus, so sollte doch vor
allem durch die Begünstigung desPfalzgrafen Ruprecht und seiner Landfriedens-
politik Adolf in seiner Machtstellung getroffen werden. Da trat mit Gregors X1.
430 Nachrichten und Notizen II.
Tode ein Umschwung an der Kurie ein: Urban VL, von Reformideen erfüllt
und wenig geneigt, des Kaisers Bistumspolitik gegen das Domkapitel zu unter-
stützen, versuchte auf Adolfs Bitte durch Versetzung Ludwigs (nach Cambrai)
und Erhebung zum Patriarchen von Jerusalem die Mainzer Frage zu lösen.
Und die Absicht scheiterte, nicht an dem Widerstand des Kaisers, sondern allein
an der Weigerung der Wettiner. Hier bricht mit Karls Tode, dem Thema ent-
sprechend, die Darstellung ab; der Sieg, den Adolf schließlich errang, bedeutet
„das Scheitern des letzten Versuches der mittelalterlichen Königsmacht, in die
Gemeinschaft der rheinischen Kurfürsten einen Mann ihrer Wahl zu drängen“. —-
Zur Charakteristik der Untersuchung sei mit besonderer Anerkennung hervor-
gehoben, daß sie auf Grund einer gründlichen Kenntnis eines reichen archi-
valischen Materials, dem auch die fünf Beilagen entnommen sind, gearbeitet
ist (eine Übersicht über die benützten ungedruckten Quellen wäre dabei sehr
dankenswert gewesen). Daneben sind ruhige, sachliche Erwägung, scharf-
sinniges Eindringen in den Zusammenhang und die Motive des politischen
Geschehens und eine wirkungsvolle, an neuen Einzelergebnissen reiche Dar-
stellung die hervorragendsten Kennzeichen des gehaltvollen Buches.
Prag. Gustav Pirchan.
Erich Marcks, Die Einheitlichkeit der englischen Auslandspolitik von 1500
bis zur Gegenwart. 38 S. Stuttgart und Berlin 1910. Cotta. M. 1,—.
Die vorliegende aus einem Vortrage hervorgegangene Schrift hat einen
Vorläufer: im Jahre 1900 ergriff M. zum ersten Male das Wort, um unsere
öffentliche Meinung im Hinblick auf unsere Beziehungen zu England zu klären.!
Damals herrschte bei uns wegen des Burenkrieges eine tiefe und gefährliche
Erbitterung gegen die englische Politik; die Gereiztheit wurde von englischer
Seite erwidert; M. mahnte milde, aber eindrucksvoll zu gegenseitigem Ver-
ständnis. Die Geschichte diente ihm als Werbemittel; er rief in Erinnerung,
daß die beiden Nationen in allen größten Krisen der Neuzeit, in allen Jahr-
hunderten seit der Reformation, niemals gegeneinander und stets nur gegen
alle dritten miteinandergestanden hätten. Die politische Perspektive schien
ihm damals auf ein sich erneuerndes Zusammengehen Deutschlands und Eng-
lands gegen Rußland zur Abwehr der den beiden Mächten gleicherweise vom
Osten her drohenden Gefahren zu weisen. Die Verbreitung, welche die Schrift in
Deutschland und auch in England gefunden hat, darf darauf schließen lassen, daß
ihre Wirkung nicht gering gewesen sein kann?. Heute spricht M. ebenfalls zur
Klärung; seine ein Einvernehmen empfehlende Tendenz ist die gleiche geblieben;
geschichtliches Material wird auch diesmal zu reiferer und tieferer Beurteilung
der Tagespolitik herangezogen, aber wie stark hat sich die Weltlage inzwischen
verändert: eine europäische Krisis liegt hinter uns, in der Deutschland und Eng-
land sich zweifellos feindlich gegenübergestanden haben. Da ist Marcks’ Ton
herber und härter geworden; er wünscht den Frieden, aber er sieht Riffe und
Klippen auf dem Wege; sein Hauptaugenmerk richtet sich jetzt daraufhin,
1 E. Marcks, Deutschland und England in den großen europäischen
Krisen seit der Reformation. Stuttgart 1900.
* Die Schrift erschien in zwei Auflagen und wurde ins Englische übersetzt.
Nachrichten und Notizen II. 431
das deutsche Volk zu warnen. Englands letzthin beobachtete diplomatische
Künste, der Versuch der „Einkreisung‘‘, haben ihm zu neuem Studium der aus-
wärtigen Politik Englands im englischen Zusammenhange Anlaß gegeben;
dieses Studium hat zu einer merkwürdigen Beobachtung geführt: die Methode
Englands uns gegenüber sei die gleiche, welche die englische Regierung seit
Jahrhunderten eingeschlagen habe, sobald es gegolten, mit kontinentalen Geg-
nern fertig zu werden: die „uralte“ Methode besteht in „deckender Kontinental-
politik“, d. h. im Bestreben, die anderen Kontinentalmächte in seine Dienste
zu ziehen, sich mit den Gegnern des Gegners zu verbinden, um die eigenen
Kräfte auf die Seeherrschaft zu konzentrieren und auf dem Meere die letzte
Entscheidung zu suchen. M. erzählt uns die Handhabung dieser Methode
vom 16. Jahrhundert an; in ihr findet er die Einheitlichkeit der englischen
Auslandspolitik während dieses ganzen Zeitraumes begründet.
Die Schrift von 1900 war mir aus der Seele geschrieben; mit der vorliegenden
stimme ich nicht so bedingungslos überein. Das politische Urteil von Marcks
in Ehren; ich rüttle nicht daran; ich halte mich nur an den geschichtlichen Unter-
bau und bewerte die Lehren der Geschichte etwas anders. Nach M. gewinnen
wir den Eindruck, als ob wir jetzt an die Reihe kommen könnten, nachdem
England mit den anderen Mächten fertig geworden sei, denn die Leitung der
auswärtigen Politik Englands erscheint nach dem Tone seiner Darstellung
zielbewußt und offensiv. Meine Auffassung, die ich an anderer Stelle aus-
führlich entwickelt habe, ist eine andere: Das Leitmotiv des britischen Aus-
wärtigen Amtes lautete zumeist Sicherheit! Politische Sicherheit des vor-
nehmlich durch den kolonialen und wirtschaftlichen Unternchmungsgeist der
Bevölkerung wachsenden Besitzstandes.. Der Grundzug der englischen Aus-
landspolitik war trotz häufig aufreizender Mittel ihrer Diplomatie fast immer
— von Indien abgesehen — defensiv. Die von M. gemachte Beobachtung
hängt mit einer traditionell entwickelten Taktik der englischen Diplomatie
zusammen, die vorzüglich in den Kriegen mit Frankreich Anwendung fand;
es ist meines Erachtens im Kerne auch eine Defensivtaktik gewesen. Die
Kräfte, die Spanien und Frankreich niedergerungen haben, finde ich in
europäischen Kombinationen, bei denen Englands Seemacht und wirt-
schaftliches Können eine gewaltige Rolle gespielt SS aber bei denen die
englische Staatskunst selten führend gewesen ist.
Ich folgere aus der Geschichte für die Gegenwart, übrigens ganz in Über-
einstimmung mit M. die Unsicherheit solcher Folgerungen stark unterstreichend:
Ließe es sich nachweisen, daß Deutschlands Lebensinteressen auf Ansprüche
hinausführen, die England und das britische Weltreich als gefährlich für ihre
politische Sicherheit erachten könnten, so sehe ich düster in die Zukunft; dann
würde ich sagen: Die Geschichte lehrt, daß England jedes Opfer gebracht hat,
um seine Sicherheit zu verbürgen. Kann dieser Nachweis nicht —, oder ich
darf nach der Krisis der letzten Jahre vielleicht verbessern: nicht mehr geführt
werden —, so bin ich dafür, in der augenblicklichen von England geschaffenen
Lage bis auf weiteres auch nur ein defensives Verfahren zu erblicken.
Ich formuliere meine abweichende Ansicht nicht, um Recht zu erhalten,
sondern um mein Urteil neben demjenigen von Marcks zur Erörterung zu
stellen; die Anregung zur Diskussion und die Vertiefung unseres Denkens
432 Nachrichten und Notizen II.
sind ja der sicherste Gewinn derartiger Untersuchungen. Der Wert der M.schen
Schrift wird durch meinen Einwand nicht im mindesten berührt; ich heiße sie
als den Gelehrten anregend, als den Politiker fördernd warm willkommen
und möchte ihr gleich ihrem Vorläufer besonders aus patriotischem Empfinden
weite Verbreitung wünschen.
Leipzig. Felix Salomon.
Geisenhof, Georg, Bibliotheca Bugenhagiana. Bibliographie der Druck-
schriften des D. Joh. Bugenhagen. (= Quellen und Darstellungen aus
der Geschichte des Reformationsjahrhunderts, hrsg. von Georg Berbig.
Bd. 6). Leipzig 1908. M. Heinsius. XI, 472 S. 80.1) M.15,—.
Geisenhof hat auf 452 Seiten 408 Drucke Bugenhagenscher Schriften be-
schrieben — schon in diesen Zahlen liegt ausgesprochen, daß sein Buch die
ausführlichste Bibliographie eines Reformators ist, die wir überhaupt besitzen.
Wie G.s breite Ausführlichkeit die Gefahr der Unübersichtlichkeit mit sich
bringt, und wieweit die Bibliographen für die weiteren Bände seines Unter-
nehmens, zumal für die in erfreuliche Aussicht gestellte Bibliographie der
niederdeutschen Bibel, Wünsche auf Änderung seines Verfahrens hegen müssen,
hat O. Clemen in der Deutschen Literaturzeitung so überzeugend und er-
schöpfend begründet, daß wir uns hier auf die erfreulichere Aufgabe beschränken
können, das trotz allem dankenswerte und erstaunlich fleißige Buch durch
ergänzende Teilnahme zu fördern und den Verf. zu weiterer Arbeit zu
ermutigen. Denn man tut gut, Bibliographien im günstigen Sinn zu beein-
flussen, solange es Zeit ist, sie aber dankbar zu benutzen, wie sie sind, sobald
sie vorliegen.
Neunzehn von G.s Titeln konnten an den Beständen der Freiburger Uni-
versitäts-Bibliothek nachgeprüft werden, vier davon erlauben eine Bestimmung
des Druckers über G. hinaus: Nr. 4 stammt von Joh. Froben in Basel (übrigens
weist unser Exemplar kleine Druckvarianten auf), 28 von Simprecht Ruf in
Augsburg, 165 von Jakob Fabri in Speier; bei Nr. 37 hat Heinrich Steiner in
Augsburg, denn er ist zweifellos der Urheber, durch seine treue Nachahmung
Wittenberger Formen G. irregeführt wie manchen vor ihm, s. meine Hoch-
deutschen Drucker S. 9; beweisend ist schon die Titeleinfassung das. Nr. 117.
Von anderen Titeleinfassungen ist die zu Nr.7 bemerkenswert: sie zeigt in der
unteren Querleiste nicht drei gekreuzte Stäbe, sondern zwei Druckerhaken
und einen Halm, das Zeichen Heinrich Grans in Hagenau, dem der Holzschnitt
gehört hat, ehe Knoblauch in Straßburg damit druckte. In der Einfassung
zu Nr. 215 hat G. die Symbole der Evangelisten vertauscht: rechts ist der
Stier des Lukas, links der Löwe des Markus, oben der Adler des Johannes,
unten der Engel des Matthäus. Auffällig ist, daß die Nrn. 4 und 33 schon im
Jahre 1524 Seitenzählung aufweisen, die Sitte scheint sich von den Baseler
Druckereien aus durch Deutschland verbreitet zu haben.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
1) Die Anzeige erscheint leider verspätet, weil das ursprüngliche Manuskript
dazu auf der Post verloren gegangen ist.
Nachrichten und Notizen II. 433
Depeschen des Francesco Gondola, Gesandten der Republik Ragusa bei
Pius V. und Gregor XIII. (1570—1573). Mit einer geschichtlichen Ein-
leitung und biographischen Notizen hrsg. von L. Graf Voinovich. Wien
1909. Alfred Hölder. (Archiv für österreichische Geschichte, 98. Band,
II. Hälfte). (III u. S. 383/653.) M. 5,30.
Die vorliegende Publikation bezieht sich auf die Geschichte des cyprischen
Krieges bzw. der von Papst Pius V. inaugurierten christlichen Liga. Die De-
peschen des ragusanischen Gesandten Francesco Gondola in Rom haben sich
im Staatsarchiv Ragusas nicht erhalten, doch tauchte vor kurzem im Buch-
handel ein Konvolut der Abschriften von des Gesandten eigener Hand auf, die
für ein Memoirenwerk angefertigt zu sein scheinen und sich auf die gesamte
diplomatische Tätigkeit Gondolas erstrecken. Diese Kopien, die auf Umwegen
in den Besitz des Herausgebers gelangt sind, können den Originalen gleich-
gestellt werden und sind der Edition zugrunde gelegt worden. Neben den
Depeschen Gondolas, die bis auf wenige Stücke im Wortlaut mitgeteilt werden,
sind die Instruktionen der ragusanischen Regierung abgedruckt worden, soweit
sie sich im Staatsarchiv erhalten haben; dazu einige sonst in dem Kodex auf-
bewahrte Schriftstücke. Der italienische Text ist vom Herausgeber mit bio-
graphischen Notizen kommentiert worden, und dem Ganzen geht eine ausführ-
liche Einleitung voran, die über die Überlieferung der Aktenstücke orientiert
und — teilweise bereits unter Benutzung derselben — eine Darstellung des
Zeithintergrundes und der mit den Schriftstücken im Zusammenhang stehenden
. Vorgänge gibt. Der durch andere wichtige, leider kroatisch geschriebene
Arbeiten zur Geschichte seiner Vaterstadt bekannte Herausgeber kann des
Dankes der Geschichtsforschung gewiß sein, diese wertvollen Akten der Be-
nutzung zugängig gemacht zu haben.
Sie sind zunächst für die Jahre 1570—1573 von Bedeutung, aber sie bean-
spruchen überdiesen engen Zeitraum hinaus noch eine allgemeine Wertschätzung.
In den Mittelmeergegensätzen des 13. bis 18. Jahrhunderts gebührt der kleinen
romanisch -slawischen Republik Ragusa an der dalmatinischen Küste ein beson-
deres Interesse, denn die Schaukelpolitik, zu der sie infolge der Kleinheit und
Schwäche ihres Staatswesens gezwungen wurde, ließ sie neben dem überragenden
Venedig eine höchst eigenartige Rolle zwischen den Mächten des Orients und
Okzidents spielen. Bei der Schwierigkeit der sprachlichen Verhältnisse aber wird
es dem Westeuropäer selten ermöglicht, indas Wesen dieses allgemein- und kultur-
geschichtlich so interessanten Mikrokosmos Einblick zu nehmen, so daß eine Ge-
legenheit, wie sie sich im vorliegenden Falle bietet,mit Freuden zu begrüßen ist.
Leipzig. Herre.
Albert Scheibe, Die französische Revolution. Gotha 1909. F. A. Perthes.
VU u. 178 S. M. 3,—.
Eine Geschichte der französischen Revolution in elf Bogen! Eine dankbare
und nützliche Arbeit, einem größeren Publikum die Ergebnisse der neueren
Forschungen zusammenzufassen und kurz und bündig vorzutragen; vielleicht
keine so leichte Aufgabe, aber gewiß eine, die einmal versucht werden sollte !
Wer mit solchen Erwartungen dieses Buch in die Hand nimmt, das aus
einer von dem verewigten Erdmannsdörffer angeregten Dissertation hervor-
434 Nachrichten und Notizen II.
gegangen und seinem Nachfolger Dietrich Schäfer gewidmet ist, wird bald
merken, daß man ihn kläglich getäuscht hat. Die Schrift trägt einen gänzlich
irreführenden Titel; sie enthält gar keine Darstellung der französischen Revo-
lution, nicht im entferntesten. Wie der Verfasser es überhaupt hat wagen
können, sein Büchlein so zu benennen, ist mir ein Rätsel.
Er bietet Beiträge zur Beurteilung der Politik Ludwigs XVI., der im Mittel-
punkt steht, und verfolgt sein Verhalten der Revolution gegenüber. Dazu fügt
er ein dürftiges Kapitel über „Die Unterbrechung der dynastischen Tradition
und ihre Folgen“. Als Anhang lesen wir ein paar Bemerkungen über die Rolle
des Herzogs von Orleans, über verschiedene Memoirenwerke und schließlich
einzelne Buchstücke aus spanischen Gesandtschaftsberichten. Voilà tout!
Und das nennt sich: „Die französische Revolution“.
Nicht minder seltsam wirkt die Eigentümlichkeit des Verfassers, sich für
die elementarsten Dinge auf gewichtige Autoritäten zu berufen. S. 17 er-
fahren wir: „Nach Machiavelli, Friedrich dem Großen und Bismarck ist nun
die erste Aufgabe eines Staatsmannes, sein Land mächtiger zu machen, ihm
eine angesehene Stellung unter den Staaten zu verschaffen ...““ Ohne die Namen
von Machiavelli usw. wäre das doch auch zu erstaunlich gewesen. So wagt es
der Überängstliche kaum, die einfachsten Wahrheiten, für die er den consensus
omnium hat, auszusprechen, ohne Verweisung auf einen Gewährsmann,
der mit ihm derselben Ansicht sei. (Vgl. auch S. 20 und 43!) Vielfach hängen
die Zitate aber gänzlich in der Luft, so wenn er jeden Augenblick für die ganz
anders gearteten Verhältnisse der französischen Revolution Machiavelli, .
Richelieu oder Bismarck anführt. Wo wir den Verfasser aber einmal in seinen
geschichtsphilosophischen Betrachtungen ohne Führer antreffen, wirkt er
allerdings nicht sonderlich imponierend. „Oft ist die Revolution mit einem
Erdbeben oder dem Ausbruch eines Vulkans verglichen worden, in dessen
Flammen viele ihren Untergang gefunden, das große Prachtbauten eingestürzt
hat, unter deren Trümmern viele begraben worden sind. Gewiß hat ja die
Revolution Tausende von Menschenleben gefordert, aber hat sie nicht auch
segensreiche Folgen gehabt, während ein Erdbeben eine Kultur auf lange Zeit,
ja auf mehr denn ein Jahrtausend — man denke an Pompeji ! — zu knicken ver-
mag? Jedoch wir greifen vor.“ (S. 51 ohne Zitat!) — Allzu große Tiefsinnigkeit
kann man dem Verfasser nicht vorwerfen, selbst dann nicht, wenn er an
„Worte Hamlets (in der Friedhofsszene)“ anknüpft (S. 140).
Auch pflegen, nach guter Gewohnheit, in wissenschaftlichen Darstellungen
die Gefühlswallungen der Verfasser unterdrückt zu werden. Scheibe dagegen
schenkt uns kein Ach und Oh, das sich seiner Seele entringt: „Ach, allzusehr
von Reflexionen fortgerissen, (Es war übrigens gar nicht so schlimm! Der Re-
zensent.) sind wir von der Besprechung des Geschickes, welches Neckers Ent-
wurf gehabt hat, abgeirrt. Darum schnell das Versäumte nachgeholt te (S. 91.)!
Ich möchte nicht schließen, ohne an diesem Buche wenigstens etwas Erfreu-
liches hervorgehoben zu haben: es ist die politische Unbefangenheit des Ver-
! Das Deutsch des Verfassers ist oft nicht ganz einwandfrei: „seine
(Fragonards) von den Banden der Sittlichkeit losgelösten Gemälde“ (S. 11);
„die letzteren Zustände des Reiches“ (S. 50); „deshalb willen mußte er auf
dem Schaffott verbluten“ (S. 153).
Nachrichten und Notizen II. 435
fassers, sein Streben nach gerechter Abwägung und Objektivität. Bedeutsame
neue Aufschlüsse findet man aber kaum; auch, was er aus unbenutzten spani-
schen Archivalien bringt (Archivio historico nacional zu Madrid: Berichte des
Pariser Gesandten Nuñez, aus den Jahren 1789—91) enthält nicht viel Neues.
Mainz - Gonsenheim. Chr. Waas.
Gusta v Lüders, Die demokratische Bewegung in Berlin im Oktober 1848.
Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte. Herausgegeben
von Geo v. Below, H. Finke und Frar. Meinecke. Heft 21. Berlin 1909.
Dr. Walther Rothschilds Verlag. VI u. 192 S. M. 6.—.
Bei Beginn des Jahres 1848 ist das liberale Vordringen noch durchaus ein-
heitlich; Spaltungen zeigen sich erst nach der Bewilligung der Märzforderungen,
zum ersten Male im Vorparlament, stärker noch in der Nationalversammlung,
wo sich die Parteien an der Frage der Volkssouveränität scheiden (Vereinbarung
oder nicht). Die Demokratie hat von vornherein nur das Ziel, ihr Staats- und
Verfassungsideal extrem republikanischer Natur (Simon von Trier bezeichnet
es einmal als „Kulturanarchismus“) durchzuführen. Die Frage der Einheit
ist für sie von vornherein Nebensache, wie sie ja auch später für demokratische
Konzessionen mit den Großdeutschen geht. In dem Augenblick, wo die Demo-
kratie einsieht, daß sie im Frankfurter Parlament unterlegen ist (17. September),
wird sie, die vorher am eifrigsten war, der Nationalversammlung ein Recht
über die Einzelstaaten und ihre Vertretungen zu vindizieren, auf einmal parti-
kularistisch. Sie glaubt ihr Ziel dadurch erreichen zu können, daß sie die Einzel-
staaten in die Hand bekommt; im Oktober 1848 bestand gerade im wichtigsten,
in Preußen, Aussicht dies als Majoritätspartei des Parlaments zu erreichen.
Ende Oktober besprachen sich in Berlin Parlamentarier der verschiedenen
Fraktionen der Linken; zur selben Zeit tagte dort auch ein großer Kongreß
demokratischer Vereine. Auf beiden steht einer Partei, die mit friedlichen
Mitteln, besonders durch ihre Wirksamkeit in der Berliner Versammlung,
das Ziel erreichen will, eine extreme gegenüber, die die Propaganda der Tat
vertritt. Sie scheiden sich in der Frage, wie man die Wiener Demokratie unter-
stützen solle, durch die Mobilmachung der Zentralgewalt oder durch direkte
Hilfe mit Geld und Zuzug. Der Antrag Waldeck, der die preußische Regierung
zur Unterstützung Wiens auffordert, ist das resultierende Kompromiß. .Die
Ultras, damit nicht zufrieden, organisieren unter Ruges Führung eine Volks-
bewegung für Wien mit Versammlungen und Sturmpetition. Letztere führt
zu dem von den Anregern nicht gewollten Krawall auf dem Gendarmenmarkt.
Konservative agents provocateurs haben wahrscheinlich zu diesem Ende bei-
getragen.
Das im wesentlichen der Inhalt der vorliegenden Arbeit, die auch die Organi-
sationsversuche der Demokratie bespricht und den Demokratenkongreß ein-
gehend behandelt. Sie ist als wertvoller Beitrag zur Parteigeschichte des tollen
Jahres zu begrüßen. Um ein abgerundetes Bild zu geben, hätte der Verfasser
allerdings auf die demokratische Bewegung in der Provinz wenigstens in Stich-
proben eingehen müssen; auch eine genauere Behandlung der Taktik der
Frankfurter Linken bis zum September hätte sich empfohlen; sie hätte er-
geben, daß die Demokratie von vornherein, und nicht erst im Laufe der Ver-
436 Nachrichten und Notizen II.
handlungen der Paulskirche, wie Lüders S. 37 meint, die republikanische vor
die Einheitsidee stellte. Das geht auch aus den Berichten der demokratischen
Fraktion der Nationalversammlung hervor. Einige Versehen seien noch be-
richtigt: August Reichensperger „vertauschte” nicht seinen Sitz in Berlin
mit dem in Frankfurt (S. 18), sondern kam nur auf kurze Zeit nach Berlin
hinüber. Die radikale Partei des Donnersbergs zählte Ende Juni mehr als
25 Mitglieder; der Bericht vom 1. August gibt 41 an; man darf sich nicht
darauf beschränken, die Abgeordneten zusammenzuzählen, die sich bei der
Wahl des Reichsverwesers der Stimme enthielten (27), da einige wie Blum
und Hagen ihre Stimme für Itzstein abgaben. Diese Bemerkungen sollen
das Urteil über die Arbeit nicht herabsetzen. So wichtig gerade auf dem partei-
geschichtlichen Gebiete die Genauigkeit aller Angaben wäre, so schwer ist sie
auch zu erreichen.
Leipzig. Bergsträßer.
P. Rühlmann, Politische Bildung. Ihr Wesen und ihre Bedeutung, eine
Grundfrage unseres öffentlichen Lebens. Leipzig 1908. Quelle u. Meyer.
VIII, 1585. 2,80 M.
Die vorliegende fleißige Arbeit verdient auch in einer historischen Zeitschrift
eine empfehlende Anzeige, weil sie unter Beifügung guter Literaturangaben
mancherlei beachtenswerte historische Mitteilungen enthält, so zur Geschichte
der Parteien, der Presse und besonders zur Geschichte der staatsbürgerlichen
Erziehung in Theorie und Praxis. Mit Recht hebt der Verf. die Verdienste der
Antike und des achtzehnten Jahrhunderts hervor. Bei aller Skizzenhaftigkeit
des Gebotenen hätten aber die Philanthropen und Männer wie Schlözer und
Möser eine genauere Erwähnung verdient. Ferner hätte der von Friedrich
Wilhelm Dörpfeld schon 1871 aufgestellte fruchtbare Begriff der „Gesellschafts-
kunde“ erörtert werden sollen. Für das neunzehnte Jahrhundert im allgemeinen
bedarf es endlich einer kurzen Schilderung der Arbeit der studentischen Kor-
porationen. Auch Rühlmanns durchweg besonnenen kritischen Bemerkungen
liegen vielfach historische Erwägungen zugrunde. Der Hinweis auf die Debatten
des Ersten Deutschen Historikertags (1893) über das Verhältnis von Geschichte
und Politik zeigt, wie sehr sich die Anschauungen seitdem geändert haben.
Aus den seit kurzem lebhaft auftretenden Bemühungen um die Begründung
einer staatlichen Unterweisung in der Bürgerkunde könnte auch die Geschichts-
wissenschaft Nutzen ziehen, wenn sie die Anregung geben würden, eine Gesamt-
geschichte zunächst der Theorie der staatsbürgerlichen Erziehung zu schreiben.
Besonders die Geschichte der Staatsanschauungen würde dadurch vertieft
und in eine ihr durchaus förderliche nähere Verbindung mit der Geschichte
der Pädagogik gebracht werden.
Bonn. J. Hashagen.
Preisaufgabe. Die Kantgesellschaft (Geschäftsführer Prof. Dr. Vai-
hinger- Halle) schreibt eine fünfte Preisaufgabe aus mit einem 1. Preis von
1500 Mark, den Geh. Rat Prof. Dr. Imelmann- Berlin gestiftet hat, und mit
einem 2. Preis von 1000 Mark, dessen Stiftung Prof. Dr. Walter Simon - Königs-
berg, Direktor A. von Gwinner- Berlin und Dr. Ludwig Jaffe-Berlin ver-
Nachrichten und Notizen II. 437
dankt wird. Das von Prof. Dr. Vaihinger formulierte Thema lautet: „Kants
Begriff der Wahrheit und seine Bedeutung für die erkenntnistheo-
retischen Fragen der Gegenwart.“ Pr£isrichter sind die Professoren
Otto Liebmann - Jena, Richard Falckenberg-Erlangen und Paul Menzer-
Halle. Die näheren Bestimmungen nebst einer Erläuterung des Themas sind
gratis und franko zu beziehen durch den stellvertretenden Geschäftsführer
der Kantgesellschaft Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanenstraße 48.
Bericht der Kommission für neuere Geschichte Österreichs über das
Jahr 1909. Die Vollversammlung fand im Institut für österreichische Ge-
schichtsforschung am 30. Oktober 1909 unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht
des Fürsten Franz von und zu Liechtenstein statt. Im Berichtsjahre wurde der
2. Band des von Ludwig Bittner bearbeiteten ‚„‚Chronologischen Verzeichnisses
der österreichischen Staatsverträge‘‘ (Wien, Holzhausen, 1909), der von 1763
bis 1847 reicht, ausgegeben. Abteilung Staatsverträge: Für den zweiten Band
der mit England geschlossenen Verträge hat Prof. Pribram bis 1791 das Wiener
Material durchgearbeitet und die Einleitungen vollendet. Der erste Band der
österreichisch - holländischen Staatsverträge, der mit 1724 abschließen wird,
bearbeitet von Herrn von Srbik in Holland, wird im Frühjahre 1910 zum
Drucke gelangen; Hans Schlitter konnte auch in diesem Jahre, durch andere
Aufgaben abgehalten, die Bearbeitung der französischen Konventionen nicht
fortsetzen; der Druck der siebenbürgischen Verträge (Bearbeiter Roderich
Gooß) konnte erst im Juli 1909 begonnen werden und wird 1910 zur Beendigung
gelangen. Die Vorarbeiten für die „Kollektiv“. oder „Kongreßverträge“, d. i.
die seit 1813 von Österreich mit mehreren Staaten zugleich geschlossenen Kon-
ventionen, hat Ludwig Bittner bereits in Angriff genommen. Für die Ausgabe
der Korrespondenz Ferdinands I. hat Wilhelm Bauer die allgemeine Einleitung
nahezu vollendet und hofft mit Ende des Jahres einen größeren Teil des
Manuskriptes für den Druck vorlegen zu können. Viktor Bibl hat die Arbeiten
für die Korrespondenz Maximilians II. weiter gefördert. Desgleichen Heinrich
Kretschmayr für die zweite Abteilung der Geschichte der österreichischen
Zentralverwaltung; es soll im Juli 1910 an die Drucklegung der beiden Akten-
bände gegangen werden, der sich dann jene des darstellenden Teiles ohne Unter-
brechung wird anschließen können. Das 4. Heft der Archivalien zur neueren
Geschichte Österreichs konnte wegen Verhinderung einzelner Bearbeiter im
Berichtsjahre nicht ausgegeben werden, wie beabsichtigt war. Die restlichen
Berichte aus Böhmen und Mähren werden nebst den Registern noch zwei
Hefte füllen, von denen eines im Laufe der nächsten Monate zur Ausgabe ge-
langen dürfte.
Am 4. Dezember 1909 fand in Leipzig die 14. Jahresversammlung der
Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Aus dem Bericht
über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten ist hervorzuheben: 1. Biblio-
graphie. Die Arbeiten schreiten rüstig fort. Im Jahre 1911 wird mit dem Druck
(2—3 Bände) begonnen werden. 2. Politische Akten, Korrespondenzen u. dgl.:
Ständeakten, das Manuskript kann erst 1910 geliefert werden, Dr. Goerlitz
wünscht Ausdehnung der Publikation über das Gebiet der Landtagsakten
438 Nachrichten und Notizen II.
hinaus. Die Kommission billigt dies. Erwünscht wäre, daß der 1. Band der
Landtagsakten (1485—1534) bis Juni 1911 gedruckt vorliege.. Akten Herzog
Georgs: Prof. Geß hofft bis Pfingsten 1910 das Manuskript des 2. Bandes vor-
legen zu können. Akten zur Geschichte des Bauernkriegs: Das Manuskript
des 1. Bandes, vielleicht noch eines zweiten liegt vor. Politische Korrespondenz
des Kurfürsten Moritz: Der Mitarbeiter Prof. Brandenburgs Dr. Hecker hat
in den Archiven fleißig gearbeitet. Ein Manuskript dürfte 1910 noch nicht vor-
gelegt werden können. Geschichte des Heilbronner Bundes: Dr. Kretzschmar
ist mit Vorarbeiten beschäftigt. Briefe König Augusts des Starken: Ein Ab-
schluß der Arbeiten Dr. Haakes ist Ende 1910 zu erwarten. Graf Brühl und
Heinecken: Der Bearbeiter Schmidt hofft Anfang 1911 mit dem Druck be-
ginnen zu können. Melchior v. Ossas Schriften: Das Manuskript soll Ende 1910
vollendet vorliegen. Bearbeiter Dr. Hecker. 3. Wirtschafts-, Rechts- und Ver-
fassungsgeschichte. Register von 1378: Ein Zeitpunkt für Ablieferung des
Manuskriptes ist noch nicht festzusetzen (Beschorner). Haushaltung in Vor-
werken: Der Druck liegt vor, das Werk wird alsbald zur Ausgabe gelangen.
4. Geschichte der Kirche und der geistigen Kultur. Beschreibung der Bistümer:
Der Bearbeiter Dr. Becker beschäftigt sich eifrig mit den Vorarbeiten. Er
wünscht Ausdehnung seiner Aufgabe auf Geschichte der Altäre, Die
Kommission ist einverstanden. Kirchenvisitationsakten: Ende 1911 soll
der 1. Band (bis 1557) druckfertig vorliegen. Hauptwerke sächsischer Bildnerei
‚und Malerei: Im Frühjahr 1910 hofft Dr. Flechsig ein zweites Heft abschließen
zu können. Urkundenbuch der Universität: Das Manuskript wird vom Be-
arbeiter Prof. Erler Ende 1910 eingeliefert werden. 5. Historisch - geographische
und statistische Arbeiten. Grundkarten: Alle Karten liegen vor. Flurkartenatlas:
Mit der Reproduktion kann im Jahre 1910 begonnen werden, das Manuskript
wird 1911 vollendet. Historisches Ortsverzeichnis: Im Jahre 1911 dürfte an
die Bearbeitung des Manuskriptes gegangen werden. Flurnamensammlung:
Zeigt im allgemeinen einen erfreulichen Fortgang der Arbeiten. Eine Organi-
sation der Sammlung von Forstnamen ist ins Auge gefaßt. Historisch - geo-
graphisch-statistische Arbeiten: Ein historischer Atlas soll in Angriff genommen
werden. Ferner wird beschlossen, Einzelschriften herauszugeben unter dem
Titel: „Aus Sachsens Vergangenheit. Einzeldarstellungen dem sächsischen
Volke dargeboten von der Königl. Sächs. Kommission für Geschichte“. Ein
erstes Heft von der Hand Kötzschkes liegt druckfertig vor. Ein Antrag Cle-
men’s auf Herausgabe des Briefwechsels mit dem Humanisten Roth in Zwickau
(t 1546) wird gutgeheißen.
Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta Germaniae historica.
Die 36. Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae
historica tagte vom 21. bis 23. April d. J. in Berlin. Seit der Erstattung des
vorjährigen Berichtes wurden ausgegeben: In der Abteilung Scriptores: Scorip-
torum qui vernacula lingua usi sunt tomi VI pars II, ed. J. Seemüller (ent-
haltend Vorrede, Register und Wörterverzeichnis zu der Österreichischen
Chronik von den 95 Herrschaften). Scriptores rerum Germanicarum in usum
scholarum separatim editi: Annales Xantenses et Vedastini rec. B. de Simson
Helmoldi Cronica Slavorum post Joh. M. Leppenberg rec. B. Schmeidler.
Nachrichten und Notizen II. 439
Ed. II. Johannis abbatis Victoriensis liber certarum historiarum ed. F. Schnei-
der. T. I. In der Abteilung Leges: Constitutiones et acta publica imperatorum
et regum. Tomi V pars prior ed. J. Schwalm. Tomi VIII pars prior ed. K. Zeumer
et R. Salomon. Fontes iuris Germanici in usum scholarum separatim editi:
Determinatio compendiosa de iurisdictione imperii auctore anonymo ut videtur
Tholomeo Lucensi O. P. ed. M. Krammer. In der Abteilung Diplomata: Diplo-
mata regum et imperatorum Germaniae. T. IV ed. H. Breßlau. Vom Neuen
Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde Bd. XXXIV
Heft 3 und Bd. XXXV Heft 1 und 2. Im Druck befinden sich sieben Quart-
und drei Oktavbände. Der V. Band der Scriptores rerum Merovingicarum
wird binnen kurzem erscheinen. Für den Schlußband ist das Manuskript,
soweit es durch Herrn Prof. Levison beigesteuert wird, zum größten Teile druck-
fertig. Der Leiter dieser Serie, Herr Archivrat Krusch, ergänzte seinen unmittel-
baren Anteil an Band VI mit Bearbeitung der Vita des Bischofs Bonitus von
Clermont-Ferrand und der Vita des Bischofs Lambert von Maastricht. Herr
Prof. Levison ist auch mit der Textgestaltung des Liber Pontificalis beschäftigt
gewesen. Der Leiter der Gesamtabteilung Scriptores, Herr Geh. Regierungsrat
Prof. Holder-Egger hat im Zusammenhange seiner Ausgabe der Chronik des
Minoriten Salimbene de Adam eine ausführliche Darstellung des Lebens Salim-
benes in Angriff genommen. Sein Bericht über die von der Kgl. Bibliothek
zu Berlin erworbene, bisher völlig unbekannte Widukindhandschrift (saec.
XIII) enthält das 3. Heft des XXXV. Bandes des Neuen Archivs. Der ständige
Mitarbeiter Herr Privatdozent Schmeidler hat für das Neue Archiv eine weitere
Studie zu Tholomeus von Lucca fertiggestellt, die eine Wiederherstellung
der Gesta Florentinorum von 1080 bis 1278 bietet. Herr Dr. E. Müller prüfte
die Handschrift des Chronicon monasterii Aldenburgensis maius (Ouden-
burg bei Brügge). Für die Scriptores rerum Germanicarum übernahm Herr
Dr. Schmeidler nach Erledigung der neuen Helmoldausgabe eine Neubearbeitung
des Adam von Bremen. Herr Geh. Hofrat Prof. von Simson wird seiner Ausgabe
der Annales Xantenses et Vedastini eine neue Auflage der Gesta Friderici I.
Ottos von Freising folgen lassen. Die von Herrn Privatdozenten Dr. Hofmeister
vorbereitete neue Ausgabe der Weltchronik Ottos wird im Laufe dieses Jahres
im Druck beendet werden. Seine „Studien zu Cosmas von Prag“ setzte Herr
Landesarchivdirektor Dr. Bretholz im XXXV. Bande des Neuen Archivs
fort. Herr Prof. Uhlirz bearbeitet die Annales Austriae. Vom Liber certarum
-historiarum des Abtes Johann von Victring wird Herr Dr. Schneider in Rom
alsbald nach Fertigstellung des Registers den Schlußband folgen lassen.
Herr Prof. Seemüller in Wien hat mit der Veröffentlichung des zweiten
Teiles von Bd. VI seine Tätigkeit für die Serie der Deutschen Chroniken ab-
geschlossen. Die jetzt Herrn Dr. Michel in Berlin übertragenen Arbeiten für
die Sammlung der historischen Lieder in deutscher Sprache aus der Zeit bis
1500 erfuhr wesentliche Förderung. Für die durch Herrn Geheimrat Prof.
Brunner geleiteten Serien der Abteilung Leges hat Herr Prof. von Schwind dem
Neuen Archiv einen Aufsatz über das Verhältnis der Handschriften der Lex
Baiuwariorum eingesandt, und Herr Geh. Justizrat Prof. Seckel ebendort
(XXXV, 2) die Ergebnisse seiner Untersuchungen über die Quellen des zweiten
Buches des Benedictus Levita niedergelegt. Herr Prof. Tangl ließ den Druck
440 ‚Nachrichten und Notizen II,
der älteren fränkischen Placita beginnen. In dem unter Leitung des Herrn
Prof. Zeumer stehenden Bereiche dieser Abteilung hat Herr Dr. Krammer die
Grundlage für die neue Ausgabe der Lex Salica so weit hergestellt, daß der
. Druck in absehbarer Zeit beginnen kann; zuvor sollen noch zwei Untersuchungen
über die Entstehungsgeschichte und die Textentwickelung des Gesetzes ver-
öffentlicht werden. Der Serie der Concilia wird sich als Supplementband eine
Ausgabe der Streitschrift Karls des Großen gegen das zweite Konzil von Nizäa, der
sogenannten Libri Carolini, angliedern, für deren Bearbeitung Herr D. Dr. Hubert
Bastgen gewonnen worden ist. Von der Serie der Constitutiones et acta publica
regum et imperatorum hat Herr Bibliothekar Dr. Schwalm in Hamburg auch in
diesem Berichtsjahr einen Halbband (V, 1) veröffentlicht, der sich über die
Anfänge des Doppelkönigtums Ludwigs des Bayern und Friedrichs von Öster-
reich bis 1320 erstreckt. Der Druck des zweiten Halbbandes hat sich ohne
Unterbrechung angeschlossen. Der von Herrn Dr. Salomon bearbeitete erste
Halbband von Band VIII (bis gegen Ende 1347) wurde soeben ausgegeben.
Die Sammlung der Tractatus de iure imperii saec. XIII. et XIV. selecti ist mit
dem Erscheinen der von Herrn Krammer besorgten Ausgabe der Determinatio
compendiosa de iurisdictione imperii nunmehr eröffnet. Herr Prof. Otto in
Hadamar bearbeitet die Ausgabe der Schriften des Marsilius von Padua. Als
Hilfsarbeiter unterstützten Herrn Prof. Zeumer im Betriebe der seiner Leitung
unterstellten Serien der Leges die Herren Dr. Schotte und Referendar F. Salo-
mon. Herr Prof. Tangl hat das Manuskript des zweiten Bandes der Diplo-
mata Karolinorum für die Anfänge Ludwigs des Frommen der Druckerei über-
geben. Nach dem Erscheinen des die Urkunden Konrads in sich schließenden
Bandes IV der Diplomata regum et imperatorum Germaniae richtete sich die
Tätigkeit des Abteilungsleiters Herrn Prof. Breßlau und seines ständigen Mit-
arbeiters Prof. Wibel in Straßburg ganz auf die Zurüstung des Druckmanuskripts
für den fünften Band. Für die Diplomata saec. XII wurden die systematischen
Forschungsreisen fortgesetzt durch den Abteilungsleiter Herrn Prof. von Otten-
thal. Die Drucklegung der Briefe des Papstes Nicolaus I. in Epistolae VI, 2
hat Herr Dr. Perels unter Leitung des Herrn Prof. Werminghoff so weit ge-
fördert, daß die beiden ersten Abschnitte (Briefe über die Eheirrung Lothars II.
und über die Streitigkeiten mit Hincmar von Rheims) im Reindruck vorlagen,
während von dem dritten Abschnitt, den sogenannten orientalischen Briefen,
die ersten Bogen abgesetzt sind. Die Briefe Hadrians II. werden an den Schluß
dieses Bandes treten. Den Text des für Band VII bestimmten Registers Jo-
hanns VIII. hat Herr Privatdozent Dr. Caspar druckfertig vorgelegt. Der
zweiten Hälfte des VII. Bandes bleiben die römischen Quellen bis zum Aus-
gang des 9. Jahrhunderts vorbehalten, vornehmlich die Briefe des Anastasius
Bibliothecarius, die Papstbriefe von Marinus I. bis Johann IX., die Traktate
des Auxilius und Vulgarius. In der Abteilung Antiquitates haben sowohl der
erzbischöfliche Bibliothekar Herr Dr. Fastlinger in München, als auch Herr
Pfarrer Dr. A. Fuchs O. S. B. in Brunnkirchen das druckreife Manuskript der
von ihnen bearbeiteten Nekrologien der alten Passauer Gesamtdiözese bay-
rischen wie österreichischen Anteils eingereicht. An der Bearbeitung der Poetae
Latini werden sich Herr Prof. Ehwald in Gotha und Bibliothekar Dr. Werner in
Zürich, jetzt auch Herr Dr. Paul Lehmann in München beteiligen, und zwar für
Nachrichten und Notizen II. 441
die in Band I—IV der Poetae aevi Carolini noch fehlenden metrischen Stücke,
während Herr Prof. Strecker in Berlin sich die Vervollständigung der Rhyth-
mensammlung vorbehalten hat.
August Meitzen.
Am 19. Januar 1910 } zu Berlin im Alter von 87 Jahren der Honorarprofessor
für Staatswissenschaften an der Berliner Universität August Meitzen, der
sich in Historikerkreisen durch seine Arbeiten zur Geschichte des Siedelungs-
und Agrarwesens eines weiten und angesehenen Rufes erfreute. Nach Abschluß
seiner akademischen Studien zunächst mehrere Jahre hindurch im praktischen
Justiz- und Verwaltungsdienst beschäftigt, wandte er sich, in seinem schle-
sischen Heimatlande 1861 zum Kommissar für gutsherrlich-bäuerliche Aus-
einandersetzungen bestellt, historischen Problemen zu und veröffentlichte
im IV. Bande des Codex diplomaticus Silesiae 1863 sein erstes Werk agrar-
geschichtlicher Art: „Urkunden schlesischer Dörfer zur Geschichte der länd-
lichen Verhältnisse und der Flureinteilung insbesondere.“ Neben umfassender
Benutzung archivalischen Materials von den ältesten Urkunden bis zu den
jüngsten Akten der Agrarverwaltung wurden hier als typische Beispiele aus-
gewählte Flurkarten mitgeteilt und für das Verständnis des älteren Agrar-
wesens und der slavischen wie deutschen Volksart Schlesiens nutzbar gemacht.
Damit betrat M. das Forschungsgebiet, auf dem er sich in jahrzehntelanger
emsiger und umsichtiger Arbeit am eigenartigsten und erfolgreichsten betätigt
hat. Anknüpfend an Studien Olufsens, Georg Hanssens und V. Jacobis baute
er die Flurkartenforschung systematisch zu einem bedeutsamen Teile der
Geschichtswissenschaft und Volkskunde aus, indem er lehrte, in weiträumig
vergleichender Untersuchung die Flureinteilung, wie sie uns zu wissenschaft-
licher Benutzung am übersichtlichsten in den Flurkarten der Katasterämter
und Archive aufbewahrt ist, als Urkunde altertümlicher Verhältnisse der
Bodennutzung lesen und deuten zu können. Nach verschiedenen kleineren
Arbeiten und Abhandlungen (z. B. Über Ausbreitung der Deutschen in Deutsch-
land und ihre Besiedelung der Slavengebiete 1879; Das deutsche Haus in seinen
volkstümlichen Formen 1882; Hufe und Königshufe in ihren alten Maßverhält-
nissen, 1889 in der Festgabe f. G. Hanssen) faßte er die Ergebnisse seiner Studien
in einem großangelegten Werke über Wanderungen, Anbau und Agrarrecht
der Völker nördlich der Alpen zusammen, dessen erste Abteilung „Siedelung
und Agrarwesen der West- und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und
Slaven“ in 3 Bänden nebst einem Atlasband (1896) vorliegt. Eine Fortsetzung
dazu ist nicht erschienen. Doch dient der knappe siedelungs- und agrargeschicht-
liche Überblick im VI. Bande seines anderen Hauptwerkes „Der Boden und die
landwirtschaftlichen Verhältnisse des preußischen Staates“ zu willkommener
Ergänzung, namentlich in bezug auf die Entwickelung des ostdeutschen
Kolonialgebietes. Hingewiesen sei auch auf sein Buch „Geschichte, Theorie
und Technik der Statistik“ (1896/1902) sowie auf seine Beiträge in A. Kirchhoffs
Anleitung zur deutschen Landes- und Volksforschung und G. Schönbergs Hand-
buch der politischen Ökonomie und mehrere Artikel im Handwörterbuche der
Staatswissenschaften. Meitzens Gesamtauffassung des Siedelungs- und Agrar-
wesens ist besonders dadurch charakterisiert, daß er die von ihm beobachteten
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 30
442 Nachrichten und Notizen II.
typischen Unterschiede der Siedelungs- und Fluranlagen, wenn auch unter ge-
wissenhafter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, vornehmlich aus nationa-
len Eigentümlichkeiten, teilweise auch aus grundherrschaftlicher Einwirkung
erklären möchte. Seine Theorie ist nicht ohne Widerspruch geblieben, und in
der Tat werden die zurzeit in den verschiedensten Landschaften sehr lebhaft
betriebenen siedelungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Studien festere Grund-
lagen für die Beurteilung der von ihm behandelten Probleme schaffen und
manche Aufstellungen Meitzens berichtigen und ergänzen. Aber seine Methode
der Flurkartenbenutzung bleibt ein dauerndes wissenschaftliches Verdienst;
auf lange Zeit werden seine Hauptschriften mit ihrem reichen vielseitigen
Material und ihrer feinsinnigen Beobachtung unersetzte Werke für tiefgründige
Belehrung über die einschlägigen Fragen bleiben, und ihr Schöpfer wird den
großen Förderern historischer Erkenntnis in der Epoche des neuerstandenen
Deutschen Reiches zuzuzählen sein. R. K.
Benedictus Niese.
„Non lucri causa neque ad vanam captandam
gloriolam, sed quo divinae veritatis lumen latius
propagatum effulgeat ...“ :
l (Aus dem alten Doktoreide.)
Wenn je ein Wort auf einen Mann und eines Mannes Streben paßte, so dieses
auf den so überraschend schnell dem Leben Entrissenen. Denn aus Bene-
dictus Nieses klaren Augen, aus seinem ganzen Wesen heraus strahlte dies
innere Licht der Wahrhaftigkeit und Bescheidenheit, der Abgeklärtheit und
Selbstlosigkeit so unverkennbar hell, daß auch der, der nur verhältnismäßig
selten (wie Verfasser dieser Zeilen) mit ihm in persönliche Berührung kam,
einen unvergeßlichen Eindruck mit sich forttrug.
Benedictus Niese ist keine imponierende, hinreißende Erscheinung gewesen,
kein glänzender Redner, kein seine Schüler gleichsam faszinierender Lehrer, aber
seine Persönlichkeit war von den höchsten inneren Werten getragen, die keiner
äußeren Folie bedurften, — weil sie schließlich doch durch sich selbst wirkten
und darum vielleicht um so nachhaltiger. Kennzeichneten Schlichtheit und
Seelengüte den Menschen, so stellten eine seltene Klarheit des Denkens und
Empfindens im Verein mit gleich ausgebildeter historischer wie philologischer
Urteilsfähigkeit Benedictus Niese direkt an die Seite seiner großen Landsleute
Karl Müllenhoff und Theodor Mommsen, nur daß seine ganze Art ruhiger
und weicher war, man möchte fast sagen entsprechend der linden Inselnatur
seiner Heimat, des schönen, grünen Fehmarn.
- Hier wurde er als Pfarrerssohn am 24. November 1849 in Burg, der kleinen
Hauptstadt des Eilandes, geboren. Als guter Holsteiner studierte er zuerst
an der Landesuniversität Kiel, wo er in die ausgezeichnete Schule von Gut-
schmids kam, darauf in Bonn. In den Jahren 1873—1876 führten ihn Studien-
reisen nach Italien und Paris. Schon damals gewann er sich das intime innere
Verhältnis zu Rom und Latium, das ihn das südliche Land wie eine zweite
Heimat nachempfinden ließ.
1876 habilitiert sich der junge Gelehrte in Göttingen und wird schon im Folge-
jahr zum außerordentlichen Professor ernannt. 1879 folgt er dem Rufe als
ordentlicher Professor für klassische Philologie und alte Geschichte, eine Ver-
u -e -
Nachrichten und Notizen II. 443
bindung, deren gleich trefflicher Vertreter etwas später Curt Wachsmuth in -
Leipzig ward, nach Marburg, geht 1881 nach Breslau, um vier Jahre später wieder
nach dem lieblichen hessischen Musenstädtchen zurückzukehren. Erst im
Herbst 1906 siedelt er (gleichzeitig Mitglied der Berliner Akademie der Wissen-
schaften und der Göttinger gelehrten Sozietät) dann nach Halle über, das ihm
einen größeren Wirkungskreis bietet. Hier ist er am 1. Februar 1910 an den
Folgen einer Operation, der er mit derselben Gefaßtheit, demselben Mute ent-
gegenging, den er als einfacher Soldat in dem großen französischen Kriege be-
wiesen, verschieden, ehe wir alle noch wußten, daß er in solcher Gefahr schwebte.
Bereits die Erstlingsarbeit Nieses läßt die hohe Befähigung seines Geistes
erkennen: es ist „Der homerische Schiffskatalog als historische Quelle“, Kiel
1873. In der gleichen Forschungsrichtung bewegt sich „Die Entwicklung der
homerischen Poesie“, Berlin 1882, während der Philologe Niese in den Jahren
1885 bis 1895 die kritische Ausgabe der Werke des Flavius Josephus, eine
gewaltige Leistung voll des unermüdlichsten Fleißes und der treuesten Einzel-
arbeit, veröffentlichen konnte in 6 bzw. 7 Büchern. Eine mustergültige historische
Leistung ist dann das Hauptwerk des Gelehrten, die „Geschichte der griechischen .
und makedonischen Staaten seit der Schlacht bei Chäronea“, Gotha I 1893,
II 1899, III 1903. Es ruht auf festem kritischen Grunde; jeder Phantasterei,
jedem in die Dinge Hineinsehen abhold, führt es unsere Erkenntnis im ein-
zelnen wie im ganzen weit über Johann Gustav Droysens in ihrer Art gewiß
auch klassische Arbeit hinaus.
Es ist bewunderungswert, wie vielseitig sich Nieses Talent besonders in den
achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bewährte;
denn unersetzt bis heute ist ebenso der „Grundriß der römischen Geschichte
nebst Quellenkunde“, der im dritten Bande von I. Müllers Handbuch der klassi-
schen Altertumswissenschaft erstmalig 1888 in München erschien und soeben
bereits in vierter Auflage verlegt werden konnte, unstreitig ein Beweis dafür, daß
dieser „Grundriß“, der in vielen Punkten eine Grundlage bedeutet, einem großen
praktischen Bedürfnis in geeigneter Weise entgegenkommt. Auch die „Kritik
der beiden Makkabäerbücher nebst Beiträgen zur Geschichte der makkabäischen
Erhebung“ (Berlin 1900) ist von großem historischen Interesse.
Und binnen kurzem wird uns noch ein ganz neuer „Niese“ beschieden sein,
den eben in diesen Tagen D G. Teubner in seinen Mitteilungen 1910, Nr. 2
ankündigt, den Abschnitt über den Staat und die Gesellschaft Roms in der
„Kultur der Gegenwart“, Teil II, Abt. 4,1. Er ist bestimmt, in gedrängter
Kürze den in drei Perioden „Republik, Revolution, Kaiserzeit” sich vollendenden
Entwicklungsprozeß „der kleinen Stadtgemeinde zu dem weltbeherrschenden
Imperium Romanum sowie dessen allmählichen Verfall und Untergang“ zu schil-
dern mit besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
Dagegen ist es leider Niese nicht vergönnt gewesen, die geplante große
kritische Ausgabe des Strabo zu vollenden, die uns bitter fehlt: viel zu früh
schlossen sich die treuen Augen des Mannes, den Carl Robert am offenen Sarge
mit Recht als den getreuen Eckart seiner Wissenschaft bezeichnet hat!, der
! Benediotus Niese, Worte im Auftrage der philosophischen Fakultät
der Universität Halle-Wittenberg gesprochen von Carl Robert, als Manu-
skript gedruckt 1910. |
444 Nachrichten und Notizen Il.
ihr zur rechten Stunde mehr als einmal zurief: „So weit geht der Beweis, so
weit geht die Möglichkeit des Beweises! Dies ist Tatsache, hier beginnt die
Hypothese !“
Es ist wahr: „Die Steine, die er dem Bau der Wissenschaft eingefügt hat,
sind von Granit.“
So wird sein Andenken fortdauern mit seiner Wissenschaft.
Otto Th. Schulz.
Hermann Größler.
Am 4. Februar 1910 verschied Georg Paul Hermann Größler zu Eisleben.
Als Sohn des Appellationsgerichtssekretärs Johann Gottfried Gr. und seiner
aus Jena stammenden Gemahlin Johanna Sänger war er am 2. April 1840 zu
Naumburg geboren. Am Domgymnasium daselbst vorgebildet, bezog er im
Jahre 1859 die Universität Halle, um sich dem Studium der Theologie und
Philosophie zu widmen. Nach erlangter licentia contionis war Größler von
1863—66 als Erzieher im Hause des Konsuls G. Schiller zu Hamburg, dann
bis 1867 als Lehrer an der Lehranstalt Andresen-Brunkhorst in Altona tätig.
Ein zweiter Universitätsbesuch in Berlin 1867/68 galt philologisch-historischen
und geographischen Studien, als deren Frucht im Januar 1870 seine Promotion
in Jena erfolgte. Nach zweijähriger Probezeit am Gymnasium zu Stargard
i. P. wurde Größler 1870 am Luisenstädtischen Gymnasium in Berlin ange-
stellt, aber schon im folgenden Jahre nach Eisleben versetzt, wo er bis zu seinem
Tode gewirkt hat, seit 1883 als Professor, seit 1893 mit dem Ratstitel aus-
gezeichnet. Er war seit 1870 verheiratet und hinterläßt drei Söhne und eine
Tochter.
Eisleben ist für Größlers wissenschaftliche Stellung entscheidend geworden.
Hatten ihn während seiner Stargarder Zeit Probleme der Reichsverfassungs-
geschichte beschäftigt, so traten nun die Geschichte und Landeskunde seiner
Heimat in den Vordergrund seiner Interessen. Das nördliche Thüringen und
das angrenzende, einst ebenfalls thüringische Gebiet zwischen Unstrut, Harz
und Saale wird wohl keiner besser gekannt haben. Zahlreich sind seine Auf-
sätze zur Vor- und Frühgeschichte dieser Gegend. Für die Ortsgeschichte
von Eisleben sind seine urkundliche Geschichte der Stadt (1875) und seine
Ausgabe des Chronicon Islebiense (1882) von größter Bedeutung. Als Heraus-
geber der „Mansfelder Blätter“ stand er im Mittelpunkt der heimatkundlichen
Forschung, wovon auch sein „Führer durch das Unstruttal“ Zeugnis ablegt.
Die seit 1888 regelmäßig erscheinende Literaturübersicht der Zeitschrift des
Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde verzeichnet in den
letzten 33 Jahren allein 38 Aufsätze von Größler. In weiteren Kreisen ist er
bekannt geworden durch seine Arbeiten über den Untergang des thüringischen
Königreiches. Bei seinen topographischen Forschungen glaubte er in Flur-
namen und Funden von Altertümern Bestätigungen der in der sächsischen
Überlieferung über dieses Ereignis enthaltenen Angaben entdeckt zu haben;
sogar für alle Einzelheiten der entscheidenden Kämpfe hat er die Örtlich-
keiten bezeichnet. Er hat sich in den Gegenstand ganz hineingelebt und ihn
auch dramatisch behandelt. Aber gewichtige Gegner sind ihm als Historiker
entstanden; vor allem haben Pelka und Höfer diesen Versuch, die Glaub-
"WE Zeug
— -o -
Nachrichten und Notizen II. 445
würdigkeit der Sage zu retten, bekämpft. In der Tat kann nicht geleugnet
werden, daß Größler in der Freude über seine topographischen Entdeckungen.
- der Quellenkritik einige Gewalt angetan hat. Einen schwerwiegenden Irrtum
enthält z. B. seine Behauptung, daß jedes volkstümliche Heldenlied nur in der
Zeit entstanden sein könne, deren Helden und Taten es feiert. Dagegen ist mit
Recht das Nibelungenlied angeführt worden. Aber anderseits ist man doch
auch in der Skepsis zu weit gegangen. Bern:Verona, Worms als Königssitz
der Burgunder, die Etzelsburg in Pannonien sind ebenso historisch wie die
daran geknüpften Erzählungen sagenhaft. Und wie Trojas Geschick durch
die Ausgrabungen bestätigt wird, obgleich die historischen Quellen schweigen,
so kann auch die thüringische Königsburg an der Unstrut nicht ohne weiteres
in das Gebiet der Fabel verwiesen werden. Größlers Gegner haben auch nicht
beachtet, daß die fränkischen Quellen über die Ereignisse, die nach Berthars
Tod und der Wegführung seiner Kinder in Thüringen geschahen, weniger gut
unterrichtet sein konnten. Die Schwierigkeiten bestehen eben darin, daß wir
zwei Gruppen der Überlieferung vor uns haben, zwischen deren Urhebern kein
Zusammenhang bestand, und deren eine erst lange nach den Vorgängen schrift-
lich festgelegt wurde. Zweifellos hat Größler den historischen Wert der sächsi-
schen Sagen überschätzt. Aber das Verdienst hat er, eine erneute Untersuchung
dieser Fragen angeregt und eine Reihe historisch-topographischer Daten fest-
gestellt zu haben. Seine engere Heimat verliert mit ihm ihren boston Alter-
tumsforscher.
Leipzig. Ernst Devrient.
Entgegnung.!
Die von Gustav Beidler, Wien, unterzeichnete Rezension meiner ,, Burgun-
dischen Zentralbehörden“ in dieser Zeitschrift (oben S. 227) nötigt mich, von
dem im allgemeinen geltenden Grundsatz, eine in unbelegten Negatiönen sich
bewegende Besprechung unbeachtet zu lassen, abzugehen. Jede Kritik, die
der wissenschaftlichen Klarstellung dient, wird mir willkommen sein. Darum
benutze ich die Gelegenheit, um Gegensätze der Methode sowie gewisse
vom Rezensenten mißverstandene wesentliche Fragestellungen, deren objek-
tive Nachprüfung ich erhofft hatte, jetzt unmißverständlich bestimmt zu
formulieren.
1. Gegen die Wendung sachlicher Diskussion ins Persönliche muß ich mich
entschieden verwahren. Der Rezensent redet von „überlegenem Absprechen
über die (!) Forschungsergebnisse hochverdienter Gelehrter“, weil ich in dem
Anhang „Österreich und Burgund“ in ausführlicher sachlicher Einzelbegrün-
dung, unter sorgfältiger Ausschaltung persönlicher Schärfe, polemisiert habe
gegen eine einzelne Ansicht in Erstlingsarbeiten von Männern, die jetzt, nach
einem Menschenalter, zu den Führern juristischer Wissenschaft gehören. Über
die vor aller Augen liegenden allgemeinen Verdienste jener Gelehrten hatte ich
nicht zu handeln.
2. Dem Vorwurf, der Arbeit fehle es an systematischer Ausgestaltung, stelle
ich dreierlei entgegen. Zunächst: Bei voller Anerkennung juristischer Schärfe
1 Der Referent Prof. Seidler verzichtet auf jede Äußerung zu diesen Aus-
führungen Walthers. Die
446 Nachrichten und Notizen II.
der Betrachtungs- und Darstellungsweise wird der Historiker sich doch
immer gegenwärtig halten müssen, wie sehr ein Übertreiben in dieser Rich-
tung der nun einmal ewig fließenden und aus Urgründen wachsenden Ge-
schichte Gewalt antun kann. Man lese z. B., wie etwa Seidler selbst (Studien
S. 93) Maximilian sich die Aufgabe setzen läßt, nach dem französisch-nieder-
ländischen Vorbild in den Erblanden ein landesfürstliches Behördenwesen zu
organisieren, um einerseits gegen die Stände ein Gegengewicht zu schaffen,
andrerseits eine kontinuierliche usw. Verwaltung zu schaffen, und zwar nach
vierfach rubrizierten Prinzipien. So hart bewußt, gewollt, gegliedert geht nun
einmal keine historische Entwicklung, am wenigsten noch des Mittelalters,
vor sich.
3. Ferner handelt es sich um Zeiten sehr wirrer Entwicklung, 1473 die plötz-
liche Rezeption des französischen Verwaltungsorganismus unter Karl dem
Kühnen, schon nach 4 Jahren zusammenbrechend, dann während der Revo-
lution unter Maximilian fast anarchische Zustände, gelegentlich unterbrochen
durch großartige Ordonnanzen ohne Kraft der Verwirklichung, unter Philipp
dem Schönen der Versuch einer Restauration der alten national-burgundischen
Einrichtungen, auch einige wesentliche Fortbildungen, alles aber gestört durch
die spanischen Reisen des Herzogs, dann die zweite Regentschaft Maximilians
und seiner Stellvertreterin Margarete, die mit unklaren Befugnissen und Be-
dürfnis nach selbständigem Handeln zwischen dem geschäftig planenden Vater
und den sich sträubenden niederländischen Behörden steht, der Dualismus
zwischen diesen und den Privatbehörden der Margarete, dann beim Regierungs-
antritt Karls V. eine völlige Umordnung, bald wieder alles im Fluß während
der spanischen und deutschen Reisen des Kaisers, endlich 1531 ein Abschluß
unter dem Einfluß spanischer Verwaltungsformen. |
4. Endlich: Eine detailliert ausgeschliffene Darstellung eines wirren, zumeist
in unkräftigen Entwürfen sich bewegenden historischen Verlaufs ist kein
grundlegendes wissenschaftliches Bedürfnis. Ein solcher Stoff aber bietet durch
de Fülle verschiedenartig orientierten Vergleichsmaterials Möglichkeiten des
inneren Verständnisses, wie keine geradlinigere Entwicklung es vermöchte.
Der Versuch, im Unterschied von. manchen anderen Darstellungen die
lebendige Notwendigkeit der Entwicklung aufzuzeigen, steht im Vordergrund
meiner Arbeit. Wenn die Besprechung im Gegenteil den Eindruck erweckt,
als ob ich mich nur gelegentlich „zu Abstraktionen aus dem Aktenmatcrial
erhebe“, so stellt sie den wirklichen Sachverhalt genau auf den Kopf. |
5. Nur auf eine meiner Aufstellungen geht der Rezensent ein, auf das was
ich gelegentlich „das Gesetz der Namensverschiebung und Begriffserstarrung“
genannt habe; aber nur um es für einigermaßen wertlos zu erklären. Vermutlich
wegen des abstrakten Klanges jener gelegentlichen Formulierung bezeichnet
er als „einseitig formalistischen Satz“, was vielmehr deutlich und ausgesprochen
den Zweck verfolgt, aus dem Formalismus des Registrierens und Rubrizierens
hinauszuführen zum Erfassen der lebendigen Notwendigkeit der Entwicklüng.
Es ist aber die Erkenntnis dieses Vorgangs, wie sich zweimal der Name des
Hofrates, das erstenial Grand Conseil, das zweitemal Conseil prive, in ganz
allmählicher aber in den einzelnen Stadien nachweisbarer Entwicklung hin-
überschiebt auf die sich bildende gelehrte Sektion des Rates, die, wenn die
Nachrichten und Notizen II. 447
Entwicklung reif ist, als eine selbständige Behörde abgelöst wird, nicht weniger
als der Schlüssel für das Verständnis der burgundischen Entwicklung über-
haupt. Wenn der Rezensent fragt, was mit dieser Erkenntnis gewonnen sei,
so verweise ich auf die bisherige Literatur zu dem Gegenstand.
6. Analoge Vorgänge sind in der Tat (auch hier heißt es summarisch:
„angeblich“) von großer Bedeutung in der französischen, englischen, spani-
schen, deutschen Behördengeschichte.e In dem organischen Wachsen der
Behörden, wie ich es zu schildern versucht habe, liegen z. B. die lebendigen
Gründe für die doch sonst unverständliche Aufeinanderfolge der Zentral-
gerichtshöfe, Hofgericht, königlichem Kammergericht, Reichskammergericht,
königlichem Hofrat, Reichshofrat. Immer wächst aus einem um eine
Gruppe organisierter Arbeit herum sich bildenden Kern zunächst eine Sektion
des Rates, schließlich eine selbständige, vom Hof abgelöste Behörde.
7. In Burgund ist gelegentlich eine genaue Verfolgung des Vorgangs mög-
lich, wie die ursprünglich fließenden und noch in voller sinnfälliger Anschaulich-
keit gebrauchten Bezeichnungen für diese Behörden allmählich, nämlich
nach Maßgabe jener zunehmenden Konsolidierung der Behörde, zu Termini
technici erstarren. Schon ein flüchtiger Blick auf den ursprünglichen Sinn
auch der deutschen Behördenbezeichnungen, Kammergericht, Hofrat, Ge-
heimer Rat, zeigt, daß sie sämtlich ihre Bedeutung von Grund aus, und zwar
alle in analoger Weise, verändert haben. Ein vom Hof abgelöstes ‚Conseil
privé“, „Kammergericht‘“ usw. ist der Wortbedeutung nach eine Contradictio
in adjecto, während der Name zur Zeit seiner Entstehung natürlich seinen
guten Sinn hatte. Die in solchen Tatsachen gegebenen Probleme scheinen dem
Rezensenten fernzuliegen.
- 8. Das vorhandene Aktenmaterial soll nicht ausreichend benutzt worden
sein, denn wie die Vorrede bekenne, sei die „sehr zeitraubende Arbeit, aus den
in Lille aufbewahrten Rechnungen des Receveur general einzelne Notizen zu-
sammenzusuchen‘“, zurückgestellt worden. Ich bedaure, in meinem Wunsch
wiederholten Hinweises auf diese unerschöpfliche Quelle mich mißverständlich
ausgedrückt zu haben. Daß ich die bisher z. B. nicht einmal für die Artikel
der Biographie nationale de Belgique durchgesehenen Register vielfach benutzt
habe, wäre aus meiner Arbeit leicht festzustellen gewesen. Nur für den also, der
eine Einzelheit zu verfolgen beabsichtigt, war der Hinweis gemeint. Aus diesen
Raitbüchern, in die der Receveur general seine einzelnen Zahlungen eintrug,
für jedes Jahr einen Pergamentband von gewaltigen Dimensionen füllend,
lassen sich für die Verwaltungsgeschichte freilich fast nur Beamtentitel ge-
winnen. Doch ist auch dabei Vorsicht geboten, denn in wirren und reform-
durstigen Zeiten werden Titel noch leichter erteilt als Ordonnanzen erlassen.
Beispielsweise habe ich für die zweite Regentschaft Maximilians nachgewiesen,
daß trotz vielfacher und übereinstimmender Erwähnung von koordinierten ‚„Con-
seillers des finances“ die Organisation des Finanzwesens doch faktisch keine
kollegiale, sondern eine bureaumäßige war. — Wird aus jener wohlbegründeten
Unterlassung eine Wichtigkeit gemacht, so könnte ich vor allem dagegen sagen,
daß meine Vorarbeiten mir gestatteten, auch für die Darstellung der Verwal-
tungsorganisation die diplomatischen Korrespondenzen in einiger Vollständig-
keit auszunutzen, und daß meine Versuche einer Vertiefung der Fragestellungen
448 Nachrichten und Notizen II.
mich veranlaßt haben, die ausländischen, insbesondere die direkt in Betracht.
kommenden französischen, spanischen, österreichischen Quellen zu studieren,
ganz zu schweigen von dem Zustand des archivalischen Materials und der
Vorarbeiten.
9. Was über meine Auszüge aus Ordonnanzen gesagt wird, weise ich als un-
belegt zurück. Ich habe überhaupt nur 3 Ordonnanzen analysiert, und zwar
weil ihre Bedeutung nicht nur für die burgundische Geschichte eine besonders
große ist. Die als Beilage publizierte Finanzordnung Maximilians von 1487
ist einer der wesentlichsten Beweise dafür, daB Maximilian in Burgund wie in
Österreich nach eigenen Ideen reformierend eingriff; besonders da die Quellen
einen genauen Vergleich mit analogen Plänen aus der zweiten Regentschaft
des Königs ermöglichten. Die von Gattinara verfaßte, ebenfalls von mir
publizierte lebendig-anschauliche Rats- und Kanzleiordnung der Margarete
von 1516 ist einzig in ihrer Art, dazu von Bedeutung geworden für die Ordnung
der deutschen Kanzlei, wie ich im Archiv für Urkundenforschung 1909, S. 3681.
gezeigt habe. Endlich hätte der Rezensent anders geschrieben, wenn er sich
die Mühe gemacht hätte, mit meinen Mitteilungen aus den großen burgundischen
Finanzreglements die chaotischen Ordonnanzen selbst zu vergleichen, deren
Anordnung und Termini technici dem Leser auf Schritt und Tritt erhebliche
Schwierigkeiten bereiten.
10. Daß ich das Paradoxe lieben und dem Abstrusen verfallen soll, wird
lediglich durch eine aus dem Zusammenhang gerissene Bemerkung über Gatti-
nara, dessen Persönlichkeit in sich in hohem Maße paradox ist, begründet!
Mir liegt aber daran, daß durch diskutable Urteile über Personen nicht die
wesentlichen Probleme verschleiert werden. Meine These ist die, daß die
Entwicklung des modernen Beamtentums nicht in 2 Etappen verläuft, sondern
in dreien, die repräsentiert. sind durch den Stand der privilegierten Adligen,
der akademisch gebildeten Legisten und der praktisch gebildeten Finanz-
beamten und Sekretäre, schließlich endigend mit einer scheinbaren Verschmel-
zung, die doch den Charakter der letzten Phase festhält. An dem Zurück-
treten der Juristen vor der eigentlich erst in vollem Sinne beamtenmäßigen
dritten Klasse haben die idealistisch -unwirklichen Stimmungen des Humanis-
mus einen erheblichen Anteil. Als fast bizarr gesteigerten Typus dieser Über-
gangsphase der Entwicklung habe ich Gattinara, dessen Bedeutung für die
Weltgeschichte es verdient, in den Vordergrund gestellt.
11. Meine eingehenden Auseinandersetzungen über die These der Rezeption
der burgundischen Verwaltungseinrichtungen in Österreich glaubt der Re-
zensent mit einer nichtssagenden Bemerkung abtun zu können. Ich bekämpfe
keineswegs, wie er glauben machen könnte, diese These als durchaus unrichtig,
wohl aber als bisher völlig unerwiesen, auf Grund seltsamer Versehen zur
Herrschaft gelangt, sicher stark übertrieben, einer völligen Revision der Frage-
stellungen bedürftig. Gerade von einem Vertreter jener These glaubte ich eine
andere Antwort erwarten zu dürfen.
Göttingen. Andreas Walther.
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Wilhelm Busch, Englands Kriege im Jahre 1518:
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Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3.
Guinegate und Flodden.
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Zur Vorgeschichte der Magna Charta.
Von
Ludwig Rieß.
„Der große Freibrief kam zustande, wahrhaft die Magna Charta,
vor welchem alle früheren nicht allein, sondern auch die späteren
Charten in Schatten treten“, so resumiert Ranke das Diktum der
Jahrhunderte über das Aktenstück, das die aufständischen Barone
im Juni 1215 dem König Johann von England abtrotzten. Von den
zahlreichen Ausfertigungen, die in der Kanzlei des Königs für die
Grafschaften und Kathedralen Englands hergestellt wurden, sind
uns vier bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben. Sie stimmen
im Wortlaut genau überein, so daß die Kritik bei der Herausgabe
dieser „Verfassungsbibel“ sich gar nicht zu betätigen braucht. Nur
das „Datum“ des 15. Juni am Schlusse ist als auf die Handlung
bezüglich erwiesen worden, deren Erinnerung festgehalten werden
sollte, und nicht als Tag der Beurkundung aufzufassen. Vielmehr
ist Freitag, der 19. Juni 1215, als der Tag nachgewiesen worden,
an dem das Aktenstück vollendet und ausgegeben worden ist.!
Was am 15. Juni geschah und als das vier Tage später beurkundete
Actum aufzufassen ist, das die Datierung erklärt, war die Besiegelung
der im Original erhaltenen Vorurkunde mit der Überschrift:
„Ista sunt capitula quae Barones petunt et dominus Rex concedit.“
Wir brauchen auf die Abweichungen der Magna Charta von dieser
Grundlage nicht einzugehen, denn so weit steht die Vorgeschichte des
Aktenstückes längst fest. Aber neuerdings ist die Aufmerksamkeit
auf eine im Tresor des Chartes in Paris befindliche Aufzeichnung
gelenkt worden, deren Zusammenhang mit der Magna Charta und den
sogenannten Artikeln der Barone unleugbar ist. Allerdings war dieses
Dokument schon 1863 abgedruckt worden?; aber in den Mittelpunkt
1 William Sharp Mc. Kechnie, Magna Carta, a commentary on the Great
Charter of King John, Glasgow 1905. S. 48.
2 In A. Teulet, Layettes du Tresor des Chartes t. I., S. 423. Paris 1863.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 3l
450 Ludwig Rieß.
lebhafter Kontroversen trat es erst, seit Round 1893 eine für die
Record Commission vor langer Zeit genommene Abschrift als „eine
unbekannte Verfassungsurkunde“ bekannt machte.! Wir müssen den
Fund zunächst paläographisch würdigen.
Das Ganze ist eine Abschrift, die von einem Franzosen in den
Schriftzügen des ersten Viertels des 13. Jahrhunderts gemacht ist?,
also eine zeitgenössische Aufzeichnung. Sie gibt auf einem Blatt
zunächst die Krönungscharte Heinrichs I. unter der Überschrift:
„Charta quam Henricus, communi baronum Consilio rex coronatus,
eisdem et prelatis regni Angliae plurima privilegia concedit.“ Am
Schlusse der vollständig wiedergegebenen Krönungscharte folgt
dann die interessante Notiz: „Haec est carta regis Henrici, per quam
barones querunt, et haec consequentia concedit rex Johannes.“
Die Ähnlichkeit mit der oben zitierten Überschrift der Artikel der
Barone ist bemerkenswert.
Als solche Konzessionen des Königs folgen dann zwölf Sätze, die
als ebensoviele Einschränkungen der königlichen Willkür angesehen
werden konnen. 3 Sie sind aber offenbar nicht hintereinander weg
niedergeschrieben worden wie die viel zahlreicheren (48) Forderungen
in den „Artikeln der Barone“ oder wie die 61 Willenserklärungen in
der Magna Charta. Das Charakteristische liegt gerade darin, daß
erst ein notizenmäßiger, von König Johann in der dritten Person
sprechender Satz kommt, dann aber regelmäßig der König in der
ersten Person Singularis sein Zugeständnis formuliert. So bildet
schon rein formell betrachtet der erste Absatz einen Teil für sich.
Er enthält den bedeutsamen, in der Krönungscharte Heinrichs I.
nicht vorkommenden Grundsatz: „Concedit rex Johannes quod non
capiet hominem absque judicio, nec aliquid accipiet pro justitia,
nec injusticiam faciet.“ Darin liegt eine Sicherung gegen willkür-
liche Verhaftung, gegen Rechtsverweigerung aus fiskalischer Ge-
winnsucht und gegen Rechtsverletzung, wie sie als eins der Funda-
mente germanischer Freiheit der erstarkten Fürstengewalt immer
wieder entgegengehalten worden ist. Indem die Artikel 29 und 30
der Capitula Baronum und Artikel 39 und 40 der Magna Charta
1 In Bd. VIII der English Historical Review, S. 288--294. Im Anhang nach
der verbesserten Ausgabe von Petit-Dutaillis mitgeteilt.
3 Nach dem Urteil des besten Kenners der Schriftzüge dieser Zeit Charles
Bemont (English Hist. Review 1894, vol. IX, S. 527).
® Siehe Anhang.
Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 451
diesen Gedanken aufnahmen, erhielten sie den Charakter wichtiger
Bollwerke der persönlichen Freiheit.
Fragen wir, wie es zu dieser Fixierung der Grundlagen des Rechts-
staats in England gekommen ist, so geben uns die Quellen den Auf-
schluß, daß Stephan Langton, Erzbischof von Canterbury, im Bunde
mit den Baronen sowohl diesen allgemeinen Grundsatz als auch den
Inhalt der Krönungscharte Heinrichs I. dem tyrannischen Könige
entgegengehalten hat. Als er am 20. Juli 1213 dem Könige die Auf-
hebung der vom Papste verhängten Exkommunikation erteilte, ließ
Langtopn ihn schwören, daß er alle seine Untertanen gemäß den ge-
rechten Urteilen seines Gerichtshofes richten und jedermann sein
Recht geben wollte. Mit den Baronen des Südens hielt der Erzbischof
am 25. August 1213, während der König mit seinen Söldnern eine
Strafexpedition gegen die großen, die Heeresfolge weigernden Va-
sallen nach dem Norden Englands unternahm, eine Beratung, in der
er sie auf das dem König abgenommene Versprechen einer gesetz-
mäßigen Regierung hinwies und zugleich die Krönungscharte
Heinrichs I. als eine geeignete Basis für die Formulierung ihrer For-
derungen vorlegte. Dann eilte er dem nach Norden marschierenden
König nach, erreichte ihn am 28. August in Nottingham und er-
langte es, daß Johann seinen Strafzug aufgab und die schuldigen
Vasallen vor das Hofgericht zu gesetzmäßiger Verhandlung laden
ließ. Die Furcht vor dem päpstlichen Legaten, der in England er-
wartet wurde und im September anlangte, erklärt den prinzipiellen
Sieg des staatsmännischen Erzbischofs. So konnte das erste Zu-
geständnis Johanns in die Liste aufgenommen werden, die der Krö-
nungscharte Heinrichs I. angehängt ist, obwohl es aus ihr nicht
entnommen ist.
Gehen wir aber die weiteren Sätze der sogenannten unknown
charter of liberties durch, so bemerken wir einen anderen formalen
Unterschied. Von 2 bis 6 der Aufzählung konstatiert der König
einfach seine übernommene Verpflichtung mit wiederholtem „debeo“
und einmaligem „concedo“. Dieser zweite Teil der Urkunde ist wie
aus einem Guß. Dann aber folgen Paragraphen, die mit dem wieder-
holten Eingang ,„Adhuc“ schon beweisen, daß sie nachträgliche und
stoßweise gemachte Konzessionen darstellen, die wir als einen dritten
Teil absondern können von dem solcher Einleitungswendung baren
mittleren Stück. Dieser äußerliche sprachliche Unterschied bewährt
sich auch inhaltlich. Denn die Konzessionen 2 bis 6 gehen dem
31*
452 Ludwig Rieß.
Inhalt der normativen Krönungscharte Heinrichs I. parallel; von
7 bis 12 sind es aber ganz neue Gegenstände, über die Festsetzungen
getroffen werden. Wir kommen also zu dem Schlusse, daß die Er-
neuerung der Zusicherungen Heinrichs I. zur Herstellung eines guten
Einvernehmens mit König Johann noch nicht hingereicht haben,
sondern daß noch im Laufe von Verhandlungen erhebliche Konzes-
sionen darauf gegeben wurden.
Wie, wo und wann diese Verhandlungen stattfanden, deren Nieder-
schlag wir als Anhang zu seiner Abschrift der Krönungscharte Hein-
richs I. vor uns haben, ist das eigentliche Problem der Forschung.
Um es lösen zu können, müssen wir uns den weiteren Verlauf des
Konfliktes zwischen König und Baronen nach der vom Erzbischof
erreichten vorzeitigen Beendigung des Strafzuges nach dem Norden
vergegenwärtigen.
Im November 1213 hielt König Johann einen großen Reichsrat
in Oxford ab. Dazu sollten nicht nur die Barone ohne Waffen erschei-
nen, sondern der König ließ auch durch die Sheriffs aus jeder Graf-
schaft vier angesehene Männer kommen „ad loquendum nobiscum
de negotiis regni nostri“. Es ist die erste repräsentative Veranstal-
tung für das ganze Land, von der wir urkundliche Belege haben.
Was in diesem Reichsrate verhandelt worden ist, wissen wir nicht.
Aber König Johann hielt die Angelegenheiten seines Königreichs
für so gut geordnet, daß er im Februar 1214 persönlich eine Ex-
pedition nach Poitou leitete, mit einem zweiten Heere unter dem
Earl of Salisbury an der großen Koalition des Kaisers Otto IV,
des Herzogs von Lothringen, der Grafen von Flandern, Holland,
Brabant und Limburg gegen den König von Frankreich teilnahm
und als Regenten Englands einen Neuling, Peter des Roches, Bischof
von Winchester, zurückließ. Acht Monate, bis Mitte Oktober 1214,
war Johann auf dem Festlande. Die Schlacht von Bouvines (27. Juli
1214) entschied gegen die Koalition. Auch in Poitou konnte der sieg-
reiche König von Frankreich am 18. September 1214 einen fünf-
jährigen Waffenstillstand erzwingen, der das Festland in seinem
Besitze ließ.
Drei Monate nach Johanns Aufbruch in den Krieg erhoben sich
aber die englischen Barone mit Protesten gegen die Erhebung eines
Schildgeldes von 3 Mark = 2 Pfund Sterling pro Ritterhufe, das der
Regent am 26. Mai 1214 ausschrieb. Es war bereits die elfte Aus-
schreibung dieser Zahlung in den 14 Jahren, die der König regierte,
Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 453
und sie war nicht nur um 50 Prozent höher angesetzt als selbst die
höchsten früheren, die nur 2 Mark oder gar nur 20 Schilling verlangt
hatten, sondern durch die große Untersuchungskommission von 1212
war auch das Kataster der pflichtigen Lehne vervollständigt worden.
Die Barone erklärten, sie seien weder zur Heeresfolge ins Ausland
noch zur Zahlung von Schildgeldern bei Expeditionen, die der König
persönlich ins Ausland führte, verpflichtet.! Diese Unterscheidung
von Lehnspflichten, je nachdem es sich um Feldzüge auf der Insel
oder auf dem Festlande handelte, war rechtlich nicht begründet;
aber der Regent hatte kein Mittel, die Widerstrebenden zu zwingen.
Wir müssen annehmen, daß er versuchte, sie durch Gewährung
anderer Wünsche in bezug auf ihre lehnsrechtliche Stellung will-
fährig zu machen und dem König die Zubilligung der aus der Krö-
nungscharte Heinrichs I. abgeleiteten Ansprüche anzuraten. Da der
König auf dem Festlande die Urkunde seines Urgroßvaters vom
Jahre 1100 nicht zur Verfügung hatte, so sandte ihm der Regent
eine Abschrift, auf der er zugleich bemerkte, daß ein vom König
gegebenes Versprechen, nämlich das dem Erzbischof gegebene über
ordentliche Rechtspflege, schon in den Ausgleichsverhandlungen
verwertet worden sei. Im Anschluß daran formulierte der König die
jetzt von ihm übernommenen Zugeständnisse über das relevium,
die Verwaltung der Lehnsgüter Minderjähriger, die Verheiratung
von Witwen und die Erbschaftsregulierung. (Art. 2 bis 6 der „un-
known Charter“.) Das ihm zugesandte Pergament behielt der König
natürlich als Memorandum bei sich, teilte aber dem Regenten seine
Zugeständnisse brieflich mit. Da aber die Barone von ihrem ablehnen-
den Standpunkte nicht wichen, so machte der König zwei weitere
Konzessionen in bezug auf die Verpflichtung zum Dienst auf dem
Kontinent und auf das Schildgeld. Wir erkennen die Natur des
Kompromißvorschlages aus dem Wortlaut der königlichen Aufzeich-
nung und finden besonders wichtig die Hereinziehung einer Beratung
mit den Baronen, um eine billige Anpassung der Leistungen an die
Forderungen der Lage zu ermöglichen. Im allgemeinen soll sich die
Heeresfolge nach dem Auslande nur auf die Normandie und die Bre-
tagne erstrecken, und die Rate des Schildgeldes soll nur eine Mark
(13 sh. 4d.) pro Ritterlehen betragen, wenn der Reichsrat der Barone
1 Walter de Coventry, Memoriale ed. Stubbs II, 217. „dicentes se propter
terras, quas in Anglia tenent, non debere regem extra regnum sequi nec ipsum
euntem scutagio juvare.“
454 Ludwig Rieß.
nicht einen höheren Satz bestimmt.! Aber das genügte noch nicht,
um die Barone willfährig zu machen. Der König machte dann ein
weiteres Zugeständnis (mit „adhuc concedo“) in bezug auf das Forst-
recht, und, als auch das noch nicht genügte, ein zweites (ebenfalls
mit dem Einsatz „adhuc concedo“). Aber obwohl er dann noch zwei
weitere Konzessionen hinzufügte, eins über die Schuldzinsen an seine
Kammerknechte, die Juden, und eins über das Jagdrecht, kam wäh-
rend der Abwesenheit des Königs der Friede zwischen Regierung
und Lehnsverband nicht zustande. Als der König 14 Tage nach seiner
Heimkehr die Barone auf einem Hoftage in Bury St. Edmunds
(4. November 1214) um das Schildgeld anging, verweigerten sie die
Bezahlung und rüsteten sich, ihre Bedingungen dem Könige auf-
zuzwingen.
Wir müssen, um den weiteren Gang der Dinge und den Befund,
wie er jetzt im Pariser Archiv vorliegt, zu erklären, folgende Ver-
mutung aufstellen. Das Pergament mit der für König Johann ge-
machten Abschrift der Krönungscharte Heinrichs I., der Notiz über
das Versprechen gesetzmäßiger Rechtsprechung und den eigen-
händigen Memoranden des Königs über weitere Zugeständnisse muß
den Franzosen in die Hände gefallen sein. König Philipp August
ließ davon eine Abschrift durch einen seiner Schreiber machen und
sandte das Original an die aufständischen englischen Barone, denen
er für ihre ablehnende Haltung bei den Kriegsrüstungen zu Dank
verpflichtet war. Diese benutzten sie als Vorlage für ihre Liste von
Forderungen, der sie nach der Überschrift, die in England für die
angefangene Reihe der Bewilligungen gemacht war („barones querunt
libertates et hec consequentia concedit rex Johannes) die Bezeichnung
gaben: „Ista sunt capitula quae Barones petunt et dominus Rex
concedit.“ Sie stellten die aus der Krönungscharte Heinrichs I.
abgeleiteten Forderungen an die Spitze (1—7). Dann folgen eine lange
Reihe verwaltungsrechtlicher Reformen spezieller Natur (8—28).
Daran schließt sich der schon vor Johanns Abreise festgestellte
Grundsatz ordentlicher Gerichtspflege (29—30) mit einem Zusatz
über die Bewegungsfreiheit der das Land besuchenden Kaufleute.
Darauf wird das Schildgeld und Hilfsgeld der Lehnspflichtigen außer
1 Über die Heeresfolge ins Ausland ist es auch später zu keiner Verständigung
gekommen. Dagegen ist die Mitwirkung bei Festsetzung des Schildgeldes dem
Reichsrat der Barone durch die Magna Charta in weiterem Umfange zuteil
geworden, als sie König Johann bereits zugestanden hatte.
Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 455
in den drei Fällen der Gefangenschaft des Königs, des Ritterschlages
seines ältesten Sohnes und der Aussteuer seiner ältesten Tochter
generell an die Zustimmung der Barone gebunden (32). Auch die Be-
willigung über die Zinsberechnung für Schulden eines minderjährigen
Erben an die Juden und das Versprechen des Königs über Aufgabe
der von ihm angelegten Forsten (aber nicht der von Heinrich II.
und Richard I. angelegten) werden übernommen. Über die Ver-
pflichtung, dem König nach der Normandie und Bretagne in den
Krieg zu folgen, enthalten die Artikel der Barone und Magna Charta
nichts. Wohl aber wurden einige andere Forderungen in die Liste
aufgenommen und im großen und ganzen durch die Magna Charta
bewilligt. |
Wir kommen also zu dem Resultat, daß die in Paris befindliche
sogenannte „unknown charter of liberties eine Abschrift eines dem
König Johann gehörigen und zum Teil von ihm eigenhändig aus-
gefüllten Memorandums ist, das zwischen Februar und Oktober 1214
in England vorbereitet, dann an den König nach Poitou gesandt,
von den Franzosen erobert und, nachdem die Abschrift gemacht
war, nach England an die Barone überliefert wurde, die es als Vor-
lage benutzten. Damit weichen wir von allen bisherigen Hypothesen
ab. Daß es keine Verfassungsurkunde sein kann, wie Round! annahm,
auch keine Fälschung einer solchen, wie Hubert Hall? vermutete,
ergibt sich aus dem Wortlaut des Schriftstückes.. Auch als einen
Entwurf zu einer Verfassungsurkunde, wie Prothero?® will, kann
man ein so eigenartig abgefaßtes Dokument nicht gelten lassen.
Aber dieselbe Schwierigkeit der Form bleibt für die Versuche von
Davis* und Petit-Dutaillis® bestehen, die darin den Bericht eines
unbeteiligten Zeitgenossen über den Gang der Verhandlungen im
Frühling und Sommer 1215 sehen wollen. Denn wie ist damit der
Sprung von der dritten Person in die erste erklärlich, der nur für
König Johann persönlich paßt? Namentlich das wiederholte „Adhuc
concedo“ paßt in keinen Bericht eines Dritten. Ein „Agent Philipps
Augusts“ von Frankreich konnte so nicht an seinen Auftraggeber
schreiben. Unsere Darstellung erklärt alles: die seltsame Form,
1 English Historical Review 1893, vol. VIII, S. 292.
2 Jb. 1894, vol. IX, S. 326. 3 Jb. S. 120.
* Jb. 1905, vol. XX, S. 719ff.
8 Studies and Notes supplementary to Stubbs’ Constitutional History,
translated by W. E. Rhodes. Manchester 1908. S. 120—123.
456 Ludwig Rieß.
das Vorhandensein der einzigen Abschrift im Tresor des Chartes
in Paris und die Anklänge an die Artikel der Barone, bei deren Ab-
fassung das Original vorgelegen hat.! Gerade dadurch wurden die
Barone ermutigt, eine so eingehende und gründlich überlegte Fest-
stellung aller ihrer Wünsche abzufassen, weil sie den unumstößlichen
Beweis in der Hand hatten, daß der König im Drange der Not zu
sehr weit gehenden Zugeständnissen vollkommen bereit war.
Daß dieses Aktenstück in der Versammlung der Barone nach des
Königs Rückkehr eine wichtige Rolle spielte, tritt auch in den Quellen
deutlich hervor. „Nachdem sich die Barone lange und im geheimen
beraten hatten, wurde eine gewisse Charte des Königs Heinrichs 1.
hervorgezogen, die eben diese Barone, wie vorher gesagt ist, vom Erz-
bischof Stephan von Canterbury in der Stadt London erhalten hatten.“
So lesen wir in dem Berichte von Rogers Wendover, eines zeitgenössi-
schen Autors. Da das, wie wir gleich sehen werden, eine ungeheure
Wirkung hervorbrachte, so kann es sich nicht um die Bekanntgabe
der Krönungscharte Heinrichs I. allein handeln. Denn diese hatte
der Erzbischof bereits in der Versammlung von St. Albans am
25. August 1213, also 15 Monate früher, als eine geeignete Grundlage
der Verhandlungen mit dem Könige vorgewiesen, und auch damals
war sie, wie Blackstone mit Recht bemerkt hat, zweifellos allgemein
bekannt und kann unmöglich „a matter of such novelty and triumph“
gewesen sein. Für die Szene nach Vorlage der aus London übersandten
Urkunde halten wir uns wieder an die genannte Quelle: „Daher
kamen sie alle bei der Kirche des Heiligen Edmund zusammen und
schwuren mit den Mächtigeren beginnend, an dem großen Altar,
daß, wenn der König sich der Gewährung der schon genannten
Gesetze und Freiheiten entziehen würde, sie ihn mit Krieg überziehen
und den Gehorsam aufkündigen würden, bis er ihnen durch eine mit
seinem Siegel bekräftigte Urkunde alles bestätigte, was sie ver-
langten.“ Dieses Abkommen für den Fall, daß König Johann sich
der Konzession der Gesetze und Freiheiten entziehen (diffugere)
sollte, bekommt einen guten Sinn, wenn wir es auf die mit den eigen-
händigen Zugeständnissen des Königs im Anschluß an eine Abschrift
! Petit-Dutaillis S. 123 bemerkt, daß der Wortlaut der „unknown Charter“
an manchen Stellen mehr mit den Articuli Baronum, an anderen mit Magna
Charta übereinstimmt. Das ist nur bei der von mir aufgestellten Hypothese
leicht erklärlich. Für ale anderen Vermutungen ergeben sich daraus Schwierig-
keiten, die nur durch weitere Hypothesen oder gar nicht beseitigt werden können.
Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 457
der Krönungscharte Heinrichs I. beziehen. Nur solch ein Aktenstück
lohnte es sich noch damals der Versammlung aus London zu über-
senden und bekannt zu geben. Der Sachverhalt wird noch klarer,
wenn wir die weiteren Vorkehrungen, die gleich getroffen wurden,
mit den Worten unserer Quelle darlegen. „Sie kamen endlich sämt-
lich überein, daß sie nach Weihnachten alle zugleich zum König
gehen und ihn bitten wollten, ihnen die vorbezeichneten Freiheiten
zu bestätigen. Inzwischen wollten sie sich mit Pferden und Waffen
so versehen, daß, falls der König von seinem eigenen Eid, was sie
ihm wohl zutrauten, gemäß der ihm eigenen Doppelzüngigkeit zurück-
springen wollte, sie ihn sofort durch Wegnahme seiner Schlösser zur
Genugtuung zwingen könnten.“ Die Barone, die sich einmütig
zu solchem Plane zusammenfanden, mußten also schon etwas in der
Hand haben, was sie als eine feierliche Zusage ihnen genügender
Freiheiten und Gesetze seitens des Königs Johann betrachteten.
Das kann nicht die Krönungscharte seines Urgroßvaters gewesen
sein; wohl aber die Abschrift derselben mit den eigenhändigen Auf-
zeichnungen des Königs über Zugeständnisse, die er seinen Baronen
machen wollte. Erst so wird der ganze Vorgang verständlich.
Aber der König war im Januar 1215 in London nicht mehr gewillt,
ohne weiteres die Zusagen zu erneuern, die er in der Not eines unglück-
lichen Krieges seinen Stellvertreter bevollmächtigt hatte, zur Be-
ruhigung der aufgeregten Barone in seinem Namen zu machen. Er
erbat sich Bedenkzeit bis nach Ostern. Dann kam es zu Verhandlungen
zwischen den kriegsmäßig versammelten Baronen in Brackley und
den Abgesandten des Königs. Erst jetzt arbeiteten die Führer der
Barone ihre Forderungen zu den 49 Artikeln aus, die sie auf einem
„schedula“?2 dem König übersandten. An die Stelle der als Charta
Henrici bezeichneten Aufzeichnungen des Königs traten damit „Capi-
tula quae Barones petunt et dominus Rex concedit.“
Der in Paris gemachte Fund der Kopie einer Kopie der Krönungs-
charte Heinrichs L mit 12 Konzessionen des Königs Johann dahinter
ist also von großer Wichtigkeit zum klaren Verständnis der Vor-
1 Roger von Wendover, Chronica sive Flores Historiarum ed. Coxe. 1841.
vol. III, S. 292f.
2 Mc. Kechnies Versuch (S. 40 und 204) diesen „schedula“ als die unknown
charter aufzufassen, die dem König zur Besiegelung übersandt wurde, scheitert
daran, daß wir die Capitula haben, die der König in Runnymede wirklich
besiegelte.
458 Ludwig Rieß.
geschichte der Magna Charta. Er macht uns die in unseren Quellen
enthaltenen Angaben über den Einfluß, der bei den Beratungen der
Barone wiederholt einem vorgelegten Aktenstück zukam, auf dem
sich die 115 Jahre alte Krönungscharte Heinrichs I. befand, erst
verständlich.
Anhang:
Die sogenannte „Unknown Oharter of Liberties“,
Charta [per] quam Henricus, communi baronum consilio rex coronatus,
eisdem et praelatis regni Angliae plurima privilegia concedit.
(Hier folgt die Krönungscharte Heinrichs I. vom Jahre 1100.)
Haec est carta Henrici per quam barones querunt libertates, et hec conse-
quentia concedit rex Johannes:
1. Concedit rex Johannes quod non capiet hominem absque judicio, nec
aliquid accipiet pro justitia, nec injustitiam faciet.
2. Et si contingat quod meus baro vel homo meus moriatur et heres suus
sit in etate, terram suam debeo ei reddere per rectum relevium absque magis
capiendi.
3. Et si ita sit quod heres sit infra etatem, debeo quatuor militibus de
legalioribus feodi terram bajulare in custodia, et illi cum meo famulo debent
mihi reddere exitus terrae sine venditione nemorum et sine redemptione ho-
minum et sine destructione parci et vivarii; et tunc quando ille heres erit in
etate, terram ei reddam quietam.
4. Si femina sit heres terre, debeo eam maritare, consilio generis gui, ita non
sit disparagiata. Et si una vice eam dedero, ampliua eam dare non possum, sed
se maritabit ad libitum suum, sed non inimicis meis. `
5. Si contigat quod baro aut homo meus moriatur, concedo ut pecunia sua
dividatur sicut ipse diviserit; et si preoccupatus fuerit aut armis aut infirmitate
improvisa, uxor ejus aut liberi aut parentes et amici propinquiores pro ejus
anima dividant.
6. Et uxor ejus non abibit de hospitio infra XL. dies et donec dotem suam
decenter habuerit, et maritagium habebit.
7. Adhuc hominibus meis concedo, ne eant in exercitu extra Angliam nisi
in Normanniam et in Britanniam et hoc decenter; quod si aliquis debet inde
servitium decem militum, consilio baronum meorum alleviabitur.
8. Et si scutagium evenerit in terra, una marca argenti capietur de feodo
militis; et si gravamen exercitus contigerit, amplius caperetur consilio baronum
regni.
9. Adhuc concedo ut omnes forestas quas pater meus et frater meus et
ego afforestavimus, de afforesto.
10. Adhuc concedo ut milites qui in antiquis forestis meis suum nemus
habent, habeant nemus amodo ad herbergagia. sua et ad ardendum; et habeant _
foresterium suum; et ego tantum modo unum qui servet pecudes meas.
11. Et si aliquis hominum meorum moriatur qui Judeis debeat, debitum
non usurabit quamdiu heres ejus sit infra etatem.
12. Et concedo ne homo perdat pro pecude vitam neque membra.
Englands Kriege im Jahre 1513:
Guinegate und Flodden.
Von
Wilhelm Busch.
II.
Flodden Field.
II. Die Überlieferung.
In der wilden Romantik der schottischen Grenzkämpfe, die an
sich schon geeignet waren, das Interesse und die Phantasie der
Menschen zu fesseln, erhebt sich ein Ereignis wie die Schlacht bei
Flodden, ähnlich wie Bannockburn in überragender Bedeutung
über die andern, es prägte sich den beiden beteiligten Völkern tief
ein und regte sofort die nachschaffende Phantasie an, den Vorgang
dem eigenen Wunsche und Bedürfnis gemäß auszugestalten. Der
Historiker steht hier nicht nur vor der Schwierigkeit, die jede kriegs-
geschichtliche Untersuchung und besonders der Verlauf einer Schlacht-
handlung bei den vielfach widersprechenden und unklaren Quellen-
berichten bietet, sondern hier hat die frühzeitig einsetzende Sage
den Vorgang schon in der nächstfolgenden Zeit wie mit einem dichten
Rankenwerke umsponnen. Wenn es das natürliche Recht der Poesie
bleibt, wie es Walter Scott in seinem „Marmion“ geübt, dies mit
dichterischer Phantasie zu verwerten und künstlerisch weiter aus-
zugestalten, so ist in unserem Falle das Eigentümliche, daß auch
die Geschichtsschreibung zum großen Teile denselben Weg gegangen
ist, daß sie, statt durch das Rankenwerk hindurch auf den echten
historischen Kern zu dringen, jenes nur noch mehr verdichtet und
die Schwierigkeit der Klarstellung erhöht hat. Besonders die neuere
Geschichtsschreibung hat nicht etwa die von der älteren vergessene
Kritik nachgeholt, sondern in der fast naiven Weise der ältesten
Erzähler noch mehr Stücke einer rein poetischen und legenden-
haften Überlieferung der historischen Darstellung einverleibt und
460 Wilhelm Busch.
sie mit Zutaten der eigenen Phantasie verstärkt, so daß von wirk-
licher Geschichte in dem Bilde bisweilen nicht mehr viel übrig ge-
blieben ist.
Nun ist der Feldzug und die Schlacht von Flodden ein Vorgang
von solcher Bedeutung, daß er bis in jede Einzelheit klargestellt
werden muß, zugleich bietet er eine lockende Aufgabe, durch all
das Gestrüpp von Legende und ihr folgender Historie zu dem histo-
rischen Tatbestand durchzudringen, soweit dieser überhaupt fest-
zustellen ist. Eigentümlich bleibt, daß bei einem so viel besprochenen
und so viel behandelten Ereignis hier zum ersten Male der Versuch
einer kritischen Prüfung der gesamten Überlieferung gemacht wird,
während bisher eine ziemlich freie Willkür in Auswahl und Verwer-
tung der Quellen geschaltet hat. Das letzte Wort wird mit dieser
Untersuchung nicht gesprochen sein, aber wir können doch hoffen,
den historischen Vorgang auf diese Weise aufzuhellen, statt ihn,
wie es leider bisher so vielfach geschehen ist, nur noch mehr zu
verdunkeln.
1. Die englischen Quellen und ihre italienischen
Ableitungen.
Unmittelbar zeitgenössische Nachrichten haben wir leider nur
von englischer Seite, von der Seite des Siegers, die sich in mehr
oder weniger zusammenhängende Gruppen einordnen lassen. Der
Originalbericht der einen Gruppe ist in französischer Sprache ver-
faßt: „Articles envouez aux Maistres des Postes du Roy d’Angle-
terre, par son serviteur . . . le quel serviteur estoit a la d’bataille‘“‘,
abgedruckt bei Pinkerton „History of Scotland“ II, London 1779,
S. 456—458; die Überschrift bei Pinkerton lautet: „Gazette of
the battleofFlodden September 1513“ (im folgenden „Gazette“
zitiert). Der Schlußsatz lautet in einem etwas rätselhaften Fran-
zösisch im Anschluß an die Aufzählung und Beschreibung der er-
oberten schottischen Geschütze: „Signees au dessoubs des choses
dessus d’Thomas Sr. de Howard Admiral d’Angleterre, qui estoit
a la d’bataille avec le conte de Surrey son pere, et menoit l’avant-
garde.“ Pinkerton vermutet unter Bezugnahme auf diesen Schluß-
satz, daß der „serviteur“ des Königs vielleicht Lord Thomas Howard
selbst gewesen ist; jedenfalls hat der Verfasser bei dessen Abteilung
gestanden, da er von allem, was bei ihr oder in ihrer Nähe vorging,
am besten unterrichtet war. Da das Schreiben an „die“ Postmeister
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 461
gerichtet ist, so war es wohl zur Verbreitung bestimmt; oberster
Leiter der Posten, an den es somit jedenfalls kam, war Brian Tuke,
der gewöhnlich als Sekretär des königlichen Siegelamtes (clerk of
the signet) bezeichnet wird; in mehreren Briefen des Jahres 1517
wird er außerdem „Governor“ oder „Master of the King’s Posts“
genannt (Robert Wingfield 26. Februar, Spinelly 19. August Br. II,
2969, 3605; s. auch den Zahlungsbefehl vom Februar 1512 Br. I,
1454, vgl. 3496).
Eine englische, gegen Ende kürzende Bearbeitung der „Gazette“
liegt vor State Papers IV, S. 1f.: „Articles of the Bataill bit-
wix the Kinge of Scottes and the Erle of Surrey in Brank-
stone Feld, the 9. of Sept.“ (im folgenden zitiert als „Articles“;
Auszug Br. I, 4441); aus der kürzeren Fassung der Articles ergibt
sich schon, daß die französische der „Gazette“ die ursprüngliche war.
Ferner gibt Brian Tuke selbst, der im Heerlager in Frankreich
weilte, einen Bericht über die Vorgänge in Frankreich und Eng-
land an Richard Pace, damals Sekretär bei Heinrichs Vertreter
in Rom, dem Kardinal Christof Bainbridge, Erzbischof von York,
datiert Tournai den 22. September 1513, vermutlich zur geeigneten
Verwendung in Rom gleich lateinisch abgefaßt (im engl. Auszug
bei Brown II, S. 133—135), der in den betreffenden Vorgängen
ganz der „Gazette“ folgt, aber außer der ausführlichen Einleitung
und einem selbständigen Schluß noch einige andere Einzelheiten
hinzubringt; Brian Tuke wird somit noch ähnliche, uns leider nicht
vorliegende Berichte wie den der Gazette erhalten haben.
Dieser ganze Bericht Brian Tukes ist nun wieder übergegangen
in eine in Rom unter dem Datum des 26. Oktober aufgezeichnete
Darstellung der Ereignisse von ungenanntem Verfasser, der sich
nur als „Anglorum amicus“ bezeichnet, in der Form eines Schreibens
an den selbst in Rom weilenden Vorgesetzten Paces, Kardinal Christof
Bainbridge (im folgenden zitiert als „Römischer Bericht“).
Der Verfasser nennt selbst als seine Quellen die aus Tournai an
Bainbridge eingelaufenen Briefe, denen er genau gefolgt sei. Es
ist eine dem Kardinal gewidmete, zur Veröffentlichung bestimmte
Schrift zum Preise Englands und besonders des im Übermaß be-
weihräucherten Königs Heinrich, hinter dem auch Bainbridge
seinen Anteil am Lobe erhält. Diese im Anhang zu den nachher
zu nennenden Gedichten „La Rotta de Francciosi“ und „Là Rotta
de Scocesi“ von Spencer für den Roxburghe Club (London 1825)
462 Wilhelm Busch.
im lateinischen Wortlaut veröffentlichte Darstellung ergänzt und
korrigiert für uns in willkommener Weise den englischen Auszug
von Brian Tukes Bericht bei Brown.
Neben der Gruppe der Gazette und ihrer Ableitungen und Er-
gänzungen steht selbständig ein zweiter Bericht, bei dem zwar
nicht ausdrücklich gesagt ist, daß er von einem Augenzeugen stammt,
bei dem sich dies aber aus der Darstellung ergibt und der auch stets
so angesehen worden ist. Er ist eingeleitet: „Hereafter ensue
the trewe encountre or batayle lately don betwene Englande
and Scotlande. In whiche batayle the Scottishe kynge was slayne“;
zum Schluß: „Emprynted by me, Richarde Faques, dwellyng in
Poulys churcheyerde“ (zitiert als „Trewe encountre“); ein Neu-
druck ist von Haslewood 1809 veranstaltet. Dieser war mir nicht
zugänglich, jedoch fand ich einen Abdruck im Appendix der ersten
Auflage von Galt „Life of Wolsey“ London 1812, während er in der
meist verbreiteten 3. Auflage fehlt. In der Mitte dieser gedruckten
Fassung ist ein wichtiges Stück ausgefallen, welches nach einem
Manuskript, dem wieder der Anfang und das Ende des Berichtes
fehlen, ergänzt ist von David Laing, in „Proceedings of the Society
of Antiquaries of Scotland“ Vol. VII, Edinburgh 1870, S. 143—152;
da die fehlenden Stücke hier nach dem Druck ergänzt sind, so liegt
uns in den Proceedings der vollständige Bericht vor, nach welchem
im folgenden zitiert wird. (Das bei Galt fehlende Stück s. Proceed.
S. 145—148: erster Vormarsch, Umgehung, Anmarsch und Er-
öffnung des Kampfes.) Der Verfasser ist nicht zu erkennen; da er
die Vorgänge beim Vormarsch und die dabei gepflogenen Verhand-
lungen eingehend und gut zu erzählen weiß, so könnte man ihn in
der Nähe von Surrey selbst vermuten; auf die Gleichzeitigkeit des
Berichts mit den Ereignissen macht schon Hodgkin (Archaeologia
Aeliana XVI, S. 2) aufmerksam, da von zwei Engländern nach der
Schlacht gesagt wird „both wantynge and as yet not founden“.
(Proceed. S. 150.) Die Schlacht selbst ist sehr kurz behandelt,
am ausführlichsten noch die Kämpfe auf den Flügeln unter Edmund
Howard und Edward Stanley. Gegenüber den anderen Berichten
ist „Irewe encountre“ ganz selbständig, aber wo wir nachprüfen
können, vortrefflich unterrichtet. Es ergreift nicht Partei für den
einen oder den anderen, die von ihm an meisten gerühmten sind
der geschlagene Edmund Howard und der siegreiche Edward Stan-
ley. Wegen einzelner Züge ist dieser Bericht für uns unentbehrlich.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 463
Neben diesen beiden knappen und unmittelbaren Berichten der
Gazette und des Trewe encountre, die leider die einzigen in ihrer
Art bisher für uns geblieben sind, stehen die ausführlichen mittel-
baren bei Hall und Jovius, zu denen sich Stow gesellt, der im
ganzen einen philisterhaften Auszug aus Jovius mit einigen Zutaten
anderer Herkunft liefert. Jovius gibt uns in seinen „Historiae sui
temporis“ (Ausgabe Venedig 1552, Bl. 183a bis 188a) eine treff-
lich abgerundete Darstellung vom Feldzug und von der Schlacht,
wobei allerdings der rhetorische Aufputz, wie die langen Ansprachen
Jakobs und Surreys, abzuziehen sind. Er geht entschieden mit seiner
Vorlage etwas selbständig um, aber bei aller Verschiedenheit im
Charakter der Darstellung tritt doch eine Verwandtschaft mit dem
gleichfalls sehr ausführlichen jedoch einfacheren und naiveren Berichte
bei Hall hervor (Chronicle, Ausg. von 1809, S. 555—564); beide be-
nutzten zum Teil wenigstens dieselbe oder eine verwandte Vorlage,
beide aber unabhängig voneinander in selbständiger Wiedergabe ihres
Inhalts, da sie sich, auch wo sie übereinstimmen, in Einzelheiten
ergänzen; Hall zeigt dabei seiner ganzen Art entsprechend eine
stärkere Abhängigkeit, wobei er die Gewähr der größeren Treue
für sich hat, als der mit eigener Auffassung der Handlung wie dem
Bericht gegenüberstehende Jovius, der diesen daher auch wohl
eigenmächtig verarbeitet. Stärkere Differenzen zwischen beiden
zeigen sich bei dem die Schlacht eröffnenden Gefecht in der Be-
urteilung Lord Dacres, wo wir bei Hall auf eine größere Lücke stoßen,
und dann bei dem Ende der Schlacht, wo sie völlig auseinandergehen;;
diese Punkte sind nachher in anderen Zusammenhange zu be-
sprechen, sonst aber besitzen wir bei Jovius und Hall die Verarbei-
tung des eingehendsten und durchweg brauchbaren Berichtes, viel-
leicht auch zweier Berichte.
Nun finden wir zum Teil die gleiche Vorlage wieder in der poe-
tischen Bearbeitung des Vorganges, die kurz nach dem Ereignis
in Rom entstand: „La Rotta de Scocesi“ (veröffentlicht von
Spencer für den Roxburghe Club, London 1825). Das Gedicht steht
zusammen mit „La Rotta de Francciosi a Terroana“”, zu der das
Datum des Druckes, 12. September 1513, zugefügt ist; der unge-
nannte Verfasser ist augenscheinlich der gleiche. Ich habe mir
die Ausgabe der beiden Gedichte erst verschaffen können, als mein
erster Aufsatz über Guinegate bereits gedruckt war. Die „Rotta
de Scocesi“ enthält neben der freien dichterischen Behandlung
464 Wilhelm Busch.
des Stoffes eine Reihe unzweifelhaft historischer Angaben, in denen
der Dichter augenscheinlich getreulich seinen Vorlagen folgt, und
die wir zum größeren Teil durch die anderen Berichte bestätigt finden,
so daß wir dies Gedicht unter die eigentlich geschichtliche, nicht
die poetische Überlieferung einreihen dürfen und ebenso wie Jovius
und den römischen Bericht unter die italienischen Ableitungen der
englischen Quellen. Wenn dem Dichter auch ein verwandter, viel-
leicht derselbe Bericht vorgelegen hat, wie Jovius, so hat er sich
doch nicht ganz von ihm abhängig gemacht. Er stimmt besonders
im Anfang mit ihm überein, in der Bitte Ludwigs um die schot-
tische Hilfe, in dem Briefwechsel zwischen Jakob und Heinrich, dem
Ill Road, sie allein sprechen von Vorzeichen, die vor der Schlacht
geschahen, und endlich berühren sie sich, wenn auch lockerer, bei
Jakobs eigner Beteiligung an der Schlacht. Sonst aber weicht das
Gedicht, z. B. in der Verteilung der schottischen Anführer, von
Jovius ab und stimmt hier genau mit dem römischen Bericht und
Brian Tuke überein, beruht also zum Teil, vielleicht durch des
letzteren Vermittelung, auf der Gazette. Mit dem Bericht und Brian
Tuke gibt es die Anzahl der Schotten, den Beginn des Krieges,
Jakobs Vertrauen auf die zu ihm gekommenen Franzosen, die Bot-
schaften zwischen Jakob und Thomas Howard, die Einteilung des
Heeres, das Schweigen über das Umgehungsmanöver u. a., mit
ihnen und der Gazette z. B. die Verteilung der schottischen An-
führer (im Gegensatz zu Jovius), die auffallende Ansetzung des Er-
öffnungsgefechtes zwischen Hume und Edmund Howard an den
Schluß der Schlachtschilderung mit den Abweichungen von Jovius
in der Darstellung dieses Gefechtes.
So ist das Verhältnis der Quellen zueinander außerordentlich
verwickelt, neben einander haben wir enge Berührung und starke
Abweichung, Abhängigkeit und Selbständigkeit; immerhin dürfen
wir, wenn wir Jovius und Hall ihrer besonderen Art und Ausführ-
lichkeit wegen zusammennehmen und den römischen Bericht und
Brian Tuke trotz ihrer zahlreichen selbständigen Zufügungen zur
Gazette stellen, vier Gruppen unterscheiden: 1. Hall, Jovius, Stow;
2. Gazette, Articles, Brian Tuke, Römischer Bericht; 3. Trewe en-
countre; 4. die zum Teil mit der ersten, zum Teil der zweiten Gruppe
sich berührende Rotta de Scocesi.
Nun treten zu diesen noch cinige ergänzende Berichte hinzu.
Polydor Vergil (S. 27f.) gibt in seinem kurzen, obendrein noch
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 465
rhetorisch stark aufgeputzten Bericht reichlich soviel Unrichtiges
wie Richtiges, dagegen liefert uns manches Ergänzende Ruthal,
der Bischof von Durham, in seinem Brief an Wolsey, 20. September
1513 (von Robert White im Wortlaut veröffentlicht in Archaeologia
Aeliana V, 1861, S. 176—184, von Brewer Nr. 4460—4462 in drei
verschiedenen Teilen im Auszug gegeben, Nr. 4460 ist in Arch.
Ael. als Nachschrift bezeichnet); dazu kommen spätere Briefe Lord
Dacres an Heinrich, 22. Oktober 1513 (Br. 4520), und an den Ge-
heimen Rat, 17. Mai 1514 (Br. 5090, der betreffende Abschnitt im
Wortlaut bei Pinkerton II. App. S. 460). Ruthal (Arch. Ael. S. 181)
erklärt leider, daß er sich nicht weiter äußern wolle, da Lord Thomas
Howard ausführlich an den König berichtet habe, während dieser
Bericht uns fehlt; ob die Gazette ein Auszug, vielleicht ein kurzer
Vorbericht war, wissen wir nicht; möglich ist, daß der nachfolgende
ausführliche Bericht die Unterlage für Hall und auch für Jovius
gebildet hat.
2. Die schottischen Quellen.
Es bleibt zu bedauern, daß wir gleichzeitige oder annähernd
gleichzeitige Berichte nur von englischer Seite haben. Höchstens
daß die über Frankreich gehenden ersten Nachrichten aus Schott-
land stammten, die von einem großen schottischen Siege mit völliger
Vernichtung der Engländer zu berichten wußten (Brown II Nr. 306f.,
313, 322, 354£.; vgl. Br. 4455: Kardinal Bainbridge an Heinrich über
die in Rom umlaufenden Nachrichten).
In der Mitte zwischen Quellenbericht und späterer Darstellung
steht die Erzählung von Robert Lindsay of Pitscottie in seiner
History of Scotland (Edinburg 1728 S. 112—118). Pitscottie war
vermutlich ein Knabe, als Flodden geschlagen wurde (vielleicht
um 1500 geboren; s. Aeneas Makay in Nat. Biogr., Reissue, XI.
1192f.); das Werk wurde erst 1728 in Edinburg gedruckt, dann
wiederholt 1749, 1778, 1814. Die Bedeutung Pitscotties für uns liegt
darin, daß er am reinsten die Legende wiedergibt, wie sie sich bis
zu seiner Zeit in Schottland durch die mündliche Tradition ausgebil-
det hatte, auf der anderen Seite auch darin, daß gerade er die spätere
schottische Geschichtsschreibung bis auf die neuesten Bearbeiter
sehr stark beeinflußt hat; als geschichtliche Quelle ist er im ganzen
wie im einzelnen völlig unbrauchbar, er gibt kaum einen Zug so wie
er wirklich gewesen ist; sein Zweck ist der Nachweis, daß das schot-
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 39
466 Wilhelm Busch.
tische Volk eigentlich nicht vor dem englischen erlegen ist, sondern
nur durch die Fehler seines Königs und anderer wie des Lord Hume
ins Unglück gestürzt wurde.
Ein Zeitgenosse Pitscotties war George Buchanan (geb. 1506,
gest. 1582). Seine „Rerum Scoticarum historia“ erschien in seinem
Todesjahr 1582, ist also in seinen letzten Lebensjahren abgefaßt
worden; im ganzen bestätigt sich auch für uns das Urteil Leopold
Rankes, daß das Werk in seinen älteren Partien geringen Quellen-
wert hat. Seine Darstellung ist in ihrer Herkunft kaum festzustellen,
und wenn sie auch in Einzelpunkten mit anderen übereinstimmt,
so erweist sie sich im ganzen doch wenig brauchbar.
Neben diesen beiden ist noch John Lesley, Bischof von Roß,
als ihr jüngerer Zeitgenosse zu nennen (geb. 1527, gest. 1596; s. über
ihn T. F. Henderson in Nat. Biogr., Reissue XI, 972—978). Er hielt
zum alten Glauben, gehörte zu den Vertrauten der Königin Maria
und erduldete während ihrer Gefangenschaft selbst in England eine
mehrjährige Kerkerhaft (1571—1573); er verließ dann das Land
und kam 1574 nach Frankreich, später nach Rom, kehrte aber
wieder nach Frankreich zurück und starb in einem Kloster bei Brüssel.
Seine schottisch geschriebene „History of Scotland from the death
of King James I. in the year 1436 to the year 1561“ verfaßte er
während seines Aufenthaltes in England 1568—1570 und nahm in
Rom eine dort 1578 gedruckte lateinische Umarbeitung vor: „De
Origine, Moribus et Rebus Gestis Scotorum libri decem“, mit mancher-
lei Änderungen an der früheren Fassung. Die ältere englische Redak-
tion wurde erst 1830 mit Unterstützung des Banatyne Clubs in Edin-
burg gedruckt (die von mir benutzte Ausgabe), eine Übersetzung
des lateinischen Textes in der Scottish Text Society 1884—1891.
In der 1571 verfaßten Widmung an Maria Stuart nennt er Polydor
Vergil und Hall unter seinen Quellen und spricht nachher nur im
allgemeinen von „foreine as Scottis wreittaris", die er in London
für sein Werk benutzt habe. Im wesentlichen stützt er sich auf Hall,
stellt aber auch eine über diesen hinausgehende selbständige Über-
lieferung dar, deren Herkunft mit Ausnahme der zum Teil auch
von Hall benutzten Aktenstücke nicht nachweisbar ist. Er ist ruhiger
und sachlicher als Pitscottie und wenn auch bei der öfteren Unsicher-
heit über seine Quellen Vorsicht geboten ist, bietet er doch einiges
brauchbar Scheinende dar. Jedoch liegt im ganzen bei allen drei
genannten schottischen Schriftstellern der Hauptwert darin, daß
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 467
wir durch sie gegenüber den englischen Nachrichten, auf die wir
sonst allein angewiesen sind, wenigstens ein Bild auch der schottischen
Überlieferung und Auffassung des Ereignisses erhalten.
3. Die poetische Überlieferung.
Mit Vorliebe hat sich die Dichtung von den Zeitgenossen bis auf
Walter Scott des dankbaren Gegenstands der Floddenschlacht be-
mächtigt; die bekanntesten und ausführlichsten Balladen verherr-
lichen das Haus der Stanleys und damit Edward Stanlevs Taten
auf dem linken englischen Flügel, während die Familie Howard auf
diesem Gebiet den Stanleys nichts entsprechendes gegenüberzusetzen
hat. Der Gegensatz der diese beiden Familien betreffenden Über-
lieferung klingt übrigens schon aus den historischen Berichten
heraus, man kann fast von einer Howard-Überlieferung bei Hall
und der Gazette, einer Stanley-Überlieferung bei Jovius sprechen; in
der Stanley-Überlieferung tritt die Tendenz schärfer hervor, welche
besonders die Balladendichtung völlig zu ihren Gunsten beherrscht.
(Über den Stanley-Kreis in der Dichtung s. C. H. Firth „The Ballad
History of the Reigns of Henry VII. and Henry VIII.“ Transact.
of the Royal Hist. Soc. III. Ser., vol. II, S. 21ff.) Die meisten histo-
rischen Elemente enthält die große (von Firth nicht herangezogene)
Ballade „The Battle of Floddon Field“ (mit eingehenden Noten
und einer Reihe kleinerer Dichtungen im Anhang herausgegeben von
Henry Weber, Edinburg 1808). Im ganzen folgt der Verfasser der
bei Hall und Jovius gegebenen Überlieferung. Für ihn steht Stanley
im Vordergrund, der Gegensatz zwischen den Howards und Stan-
leys hat großes Interesse für ihn, aber er folgt soweit den Quellen,
daß er trotz aller Verherrlichung Stanleys auch den Howards gerecht
wird, besonders der persönlichen Tapferkeit des auf dem rechten
Flügel geschlagenen Sir Edmund. Aber die Verwertung des Gedichtes
als Quelle, wie sie gerade durch neuere Darsteller vielfach geschehen
ist, muß abgelehnt werden, denn überall, wo der Dichter sich von
den auch uns bekannten historischen Quellen löst, hört jede Kon-
trolle darüber für uns auf, ob wir vor einer poetischen Erfindung
oder vor einer Angabe aus uns unbekannter Quelle stehen; das
erstere ist durchweg das wahrscheinlichere und daher ist das Ge-
dicht aus der Quellenliteratur ganz zu streichen.
Noch mehr gilt das von den beiden in Bischof Percys Sammlung
veröffentlichten Balladen des Stanley-Kreises: „Scotish Ffeilde“
32*
468 Wilhelm Busch.
und „Fflodden Ffeilde“ (Bischop Percys Folio Manuscript ed. by
John W. Hales und Fred. J. Furnivall, I, S. 199 —234 und 313—340).
Die Ausdrucksweise in „Scotish Ffeilde“ läßt es als ebenso möglich
erscheinen, daß der Verfasser im englischen Heere bei Flodden wie
in dem bei Thérouanne, wenigstens beim Beginn der Belagerung
zugegen war (s. Veřs 91, 253, 314, 377); sein Gedicht ist nach 1515
(V. 285) aber noch bei Heinrichs VIII. Lebzeiten geschrieben (V. 49);
die Frage seiner Augenzeugenschaft ist gleichgültig, da er jedenfalls
sehr schlecht Bescheid weiß. Der Eingang schildert Heinrichs VII.
Landung und die Schlacht bei Bosworth, dann Heinrichs VII.
Nachfolge, den Feldzug gegen Thérouanne, ausführlicher den gegen
Schottland, Humes Einfall, endlich Flodden. Historisch ist das
Gedicht gar nicht brauchbar, die wichtigsten Schlachtinomente sind
kaum zu erkennen, alles gibt nur den Rahmen für den Ruhm der
Stanleys und der Männer von Cheshire und Lancashire. Noch mehr
tritt dies bei „Fflodden Ffeilde“ hervor, das nur eine Recht-
fertigung der letzteren für ihre Flucht auf dem rechten Flügel jet
es ist ein Stanley-Lied, in dem alle andern Ereignisse zurücktreten.
Beide Balladen sind schon früher, aber unvollständig veröffentlicht
worden, die erste von John Robson in Chetham Miscellanies, II, 1856,
die zweite von Weber a. a O. S. 366f. Weber gibt unter den er-
gänzenden Veröffentlichungen auch die poetisch schönste aller an
' Flodden anknüpfenden älteren Dichtungen (S. 297f.), die von schot-
tischer Seite stammt, „The Flowers of the Forest“, deren reizvolle
deutsche Umdichtung durch Theodor Fontane, „Die Blumen des
Waldes“ (Gedichte, S. 446), bekannt ist, der die beiden Schlußstrophen
am Ende unserer Darstellung entnommen sind.
4. Die historischen Bearbeitungen.
Die Schlacht von Flodden ist bei dem Interesse, das sie fand,
sehr oft in allgemeinen Werken wie in Monographien dargestellt
worden, wobei wir vor der schon berührten eigentümlichen Erschei-
nung stehen, daß gerade die neuere Geschichtsschreibung nicht etwa
die von der älteren versäumte kritische Prüfung der Quellen nach-
holte, sondern über sie hinaus Stücke der rein poetischen und legen-
dären Überlieferung ihrer historischen Darstellung einverleibte und
durch willkürliche Zufügungen ergänzte. Vor allem ist durchweg mit
vollkommener Willkür der eine Teil der Quellen benutzt, der andere
aber völlig übergangen worden, der eine Bearbeiter wieder stützt
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 469
sich auf literarische Quellen ohne Kenntnis des Geländes, der andere
rekonstruiert die Schlacht aus genauester Kenntnis der Örtlichkeit,
aber mit Vernachlässigung dessen, was die schriftliche Überlieferung
sagt.
Die älteste Darstellung von Pinkerton (Hist. of Scot. II, London
1797, S. 102—104) stützt sich im wesentlichen auf Hall und ist
damit zuverlässig nur soweit es diese eine Quelle auch ist; John
Lingard (Geschichte von England, deutsch von Salis, vol. VI. Frank-
furt a. M. 1828, S. 31—34) benutzt zwar Hall, Jovius und die Gazette,
also die wichtigsten Originalberichte, trifft aber, wo diese nicht über-
einstimmen, seine Entscheidung nach freier Wahl. Patrick Fraser
Tytler (Hist. of Scotl. vol. V. Edinburg 1851, S. 57ff.) zieht zwar
originale Quellen heran, auch urkundliches Material, wählt aber
ebenfalls seine Gewährsleute willkürlich aus und verwendet ohne
Unterschied auch Buchanan und Pitscottie; in der Gazette und den
Articles sieht er zwei verschiedene Quellen; die bleibenden Lücken
ergänzt er nachschaffend mit eigener Phantasie. Immerhin geben
diese älteren Darsteller eigentlich die besseren und anschau-
licheren Bilder des Schlachtverlaufes. Robert White (The Battle
of Flodden, Archaeologia Aeliana, New Ser. III, 1859, S. 197—236;
verfaßt schon 1858) folgt in der Hauptsache Hall, zieht aber auch
Pitscottie und die gesamte poetische Überlieferung bis auf Scotts
„Marmion“ mit heran, so daß wir eine ziemlich freie Konstruktion
des ganzen Verlaufes erhalten. Er druckt einen für die Gelände-
kenntnis nicht unwichtigen Aufsatz des Vikars Robert Jones ab,
der für mich von Interesse war, da ich leider die Arbeit von
Jones selbst „The Battle of Flodden Field“ (Edinburg und London
1864) nicht habe erhalten können. John Hill Burton (Hist.
of Scotl. 2. Ed. Vol. III., Edinburg and London 1874, III, S. 76—79)
läßt in seiner kurzen Darstellung den Gang der Handlung überhaupt
nicht erkennen. Auch der einzige deutsche Bearbeiter, Reinhold
Pauli („Die Anfänge Heinrichs VIII.“ in: „Aufsätze zur englischen
Geschichte“ N. F. Leipzig 1883, S. 200—203) gibt mehr eine lebhafte
und farbenreiche Schilderung einzelner Vorgänge, die er den verschie-
denen Berichten entnimmt, als eine Entwicklung des ganzen Ver-
laufs, die bei ihm gar nicht erkennbar ist. T. Hodgkin (in Arch.
Ael. vol. XVI, 1894, S. 1—45, verfaßt schon 1891) verfährt trotz red-
lichen Willens im ganzen recht dilettantisch in der Benutzung seiner
Quellen, unter denen übrigens der wichtige Bericht bei Jovius ganz
470 Wilhelm Busch.
fehlt. Das Gelände kennt er sehr gut und macht dadurch manche
richtige Bemerkung, läßt sich aber zu sehr durch die poetische Über-
lieferung, besonders die große von Weber veröffentlichte Ballade
über Flodden bestimmen. Cadwallader J. Bates (Flodden Field,
Arch. Ael. XVI, 1894 S. 351—372, vorgelegt schon Dezember 1892
und Februar 1893) stellt wenigstens einige der Quellen übersichtlich
zusammen, aber ohne Vollständigkeit. Er schließt sich sonst eng an
Hodgkin an, ohne jede Sonderung von historischer und poetischer
Überlieferung, und gibt auf Grund dieses Materials ähnlich wie Pauli
lediglich eine Reihe von ihm noch poetisch ausgeschmückter Einzel-
heiten aus den Kämpfen, ohne daß wir ein Bild der Gesamthandlung
erhalten. P. Hume Brown (Hist. of Scotl. I, Cambridge 1900, S. 334
bis 339) nimmt über seine Vorgänger Hodgkin und Bates hinaus
noch Pitscotties legendenhafte Züge auf, um an dessen Hand zu dem
tröstenden Ergebnis zu kommen, daß die Schlacht bei Flodden keine
nationale Schmach für die Schotten gewesen sei gleich der von
Bannockburn für die Engländer. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt
auch Andrew Lang (Hist. of Scotl., Edinburg und London 1900
S. 376—381, 389-—391), während er sonst einige kritische Bemer-
kungen gegen Brown macht, sich aber ohne etwas Selbständiges
hinzubringen in der Auswahl und der Benutzung der Quellen eng
an Bates anschließt. H. A. L. Fisher (The History of England
1485--1547, London 1906 S. 189f.) läßt in seiner ganz kurzen Dar-
stellung der Schlacht wenigstens die poetischen Zutaten aus dem
Spiel und kehrt damit zu der in diesem Punkte gesunderen Auf-
fassung der älteren Bearbeiter zurück, folgt aber gerade da dem
Berichte des Jovius allein, wo dieser irrt und von den anderen gleich-
zeitigen Quellen abweicht. Brewer (The Reigen of Henry VIII.
1884) und A. F. Pollard (Henry VIII., London 1905) gehen auf den
Verlauf der Schlacht nicht weiter ein.
So verschieden die große Zahl der Bearbeiter im einzelnen ist,
so stimmen sie alle mehr oder weniger in dem einen Fehler überein,
daß sie nicht an eine möglichst vollständige Zusammenstellung
aller erreichbaren Quellen, noch weniger an deren vergleichende
kritische Prüfung gedacht haben, und ebenso nicht an eine
Gegenüberstellung der gesamten schriftlichen Überlieferung und
des Geländes. Für dies alles war eigentlich die erste Arbeit noch
zu leisten.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 471
II. Zur Kritik der Ereignisse.
1. Die Vorbereitung zur Schlacht.
Surreys Vorrücken über Wooler auf Milfield. Den aus-
führlichsten Bericht gibt Hall S. 557—560; kürzer, aber in guter
Übereinstimmung mit ihm Trewe encountre (Proceed. of the Soc.
of Ant. of Scotl. VII, 1870 S. 143f.) mit der kleinen Differenz, daß
nach ihm Surrey den Ilay-Herold drei, nach Hall zwei Meilen vor
dem englischen Lager empfing. Erheblich kürzer ist Polydor Vergil
S. 26f.; vgl. Stow S. 494, Brian Tuke (Brown S. 133f.) und den römi-
schen Bericht (Anhang zu La Rotta etc S. 3. ) Lesley S. 94 gibt auch
den Wortlaut des vom schottischen Herold überbrachten Zettels,
den sonst nur Hall hat, mit kleinen, nicht nennenswerten Abwei-
chungen; nur irrt er im Zeitpunkt der Überreichung. Hall sagt
S. 560, Surrey sei in Schlachtordnung und gefechtsbereit nach Wooler
marschiert, habe dort die Nacht (zum 7. September) verbracht, drei
kleine Meilen von den Schotten entfernt (dieselbe Entfernung
nennt Trewe encountre, Proceed. VII, 145), zwischen ihnen sei ein
breites Kornfeld, genannt Milfield gewesen; am Morgen des 7. habe
Jakob das Artilleriefeuer gegen die Engländer ohne Erfolg beginnen
lassen. Hodgkin (Arch. Ael. S. 16 Note) weist darauf hin, daß Wooler
sechs englische Meilen von Flodden entfernt, Halls Angabe also
ungenau sei, und auch Andrew Lang (Hist. of Scotl. I, 378) läßt
Surrey 6 Meilen entfernt in der Ebene bei Wooler selbst Halt machen,
so daß nach ihm Halls Darstellung zu beseitigen wäre. Die Un-
genauigkeit liegt darin, die schlachtbereite Aufstellung bei dem Ort
Wooler anzunehmen, in dem Surrey nur sein Quartier gehabt haben
wird. Trewe encountre sagt: „to a Ffelde callid Woller Haghe“,
Hall: „too a place called Woller Hawgh“; aus der ganzen sonstigen
Darstellung geht klar hervor, daß Surrey über den Ort Wooler hinaus
bis zur Ebene von Milfield rückte, so nah, daß Jakob sogar die Ge-
schütze spielen ließ. Diese Stellung wird nördlich von Ewart Park
gewesen sein, von wo sich das Gelände eben bis Milfield erstreckt,
um dann anzusteigen. Auch Jovius (Bl. 183b) sagt, daß Surrey sich
in einer Ebene drei Meilen vom Feinde entfernt schlachtbereit auf-
gestellt habe. Von Flodden bis zum Rande von Ewart Park sind
genau drei Meilen, von Milfield zwei.
In der Geländeschilderung läuft nun Jovius (Bl. 183a) ein größerer
Irrtum unter, indem er zwar richtig die Sumpfdeckung zur Linken
472 Wilhelm Busch.
der bei Flodden stehenden Schotten erwähnt, den Tillfluß selbst aber
als ihre rechte Flankendeckung bezeichnet; daß das nur ein äußer-
liches Versehen von Jovius in der Benutzung seiner Vorlage an
dieser Stelle war, beweist, daß er nachher (Bl. 184 a) bei Surreys
Flankenmarsch die Örtlichkeit, den Tillfluß und Barmoor Wood
ganz richtig in Übereinstimmung mit Hall schildert. Auffallend ist,
daß Buchanan, der in der Annahme eines Angriffsplans auf Ber-
wick schon mit Jovius übereinstimmt, auch hier (S. 451) dieselbe
zum Teil unrichtige Geländeschilderung gibt wie dieser: Berge im
Rücken, zur rechten in tiefem und unpassierbarem Flußbette der .
Tilfluß. — Das Schreiben Surreys an Jakob, 7. September 1513,
Ellis I, 1 S. 86f., Stow S. 494, Br. 4439, sonst Trewe encountre,
Proceed. of Ant. S. 146 und Hall S. 560, der aber den durch Rouge-
cross übermittelten Brief Surreys nicht mitteilt wie Stow; das Vor-
treten Huntleys im schottischen Kriegsrat erwähnt allein Jovius
(Bl. 183bf.); die Botschaft Lord Thomas Howards an Jakob s.
außerdem bei Brian Tuke (Brown S. 133f.) und dem römischen
Bericht S. 4.
Der Umgehungsmarsch Surreys am 8. und 9. September.
Die wichtigsten Berichte sind der eingehende bei Jovius (Bl. 184 af.),
der kürzere bei Hall (S. 560f.), dazu Trewe encountre (Proceed. VII,
146f.), die jedoch alle nur durch den Vergleich mit der Karte
ganz verständlich werden. In der Ordnance Survey Map (Sheet 3,
Ford, im Maßstabe 1 engl. Zoll = 1 englische Meile, d. h. 1 : 63360)
läßt die Geländezeichnung gerade für das Schlachtfeld an Genauig-
keit zu wünschen übrig. Aus den Berichten geht der englische
Flankenmarsch auf dem rechten Tillufer nach Norden ganz klar
hervor, nur stimmt nicht, daß Hall Barmoor Wood zwei Meilen
von den Schotten entfernt sein läßt, während es von Norden bis
Barmoor in Luftlinie sechs englische Meilen sind. Trewe encountre
(S. 147) sagt, daß Surrey am 8. den Till überschritten, in Sicht der
Schotten , höchstens zwei Meilen von ihnen entfernt marschiert sei
und die Nacht bei Barmoor Wood zugebracht habe. Wenn zwei
Meilen auch hier zu wenig gerechnet sind, so entspricht dieser Bericht
den Verhältnissen eher; besonders geht daraus hervor, daß der Vor-
marsch nicht schon im Schutz der Berge, also etwa über Doddington
gegangen ist, sondern auf der östlich von Milfield über den Till
führenden Straße, also zuerst zwischen den Bergen und dem Till,
bis Surrey den durch die Erhebung gedeckten Lagerplatz erreichte.
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 4713
Auffallender Weise sprechen alle drei Quellen zugleich von einer
Deckung gegen etwaiges Artilleriefeuer, was bei der Entfernung
gar nicht in Betracht kommen konnte. Sonst liegt der Vorgang nach
diesen Berichten klar.
-Hodgkin (Arch. Ael. S. 18ff.) gibt für den Vormarsch eine eingehende
durch eine Kartenskizze belegte Erörterung, bei welcher er der An-
sicht folgt, die Jones in einem Brief an Robert White (Arch. Ael. III,
1859, S. 233) ausführte. Freilich können beide für ihre Annahme
nichts anführen als ihre eigene Vermutung und auch Whites Wider-
spruch (S. 235) ist nur auf ein „more probably“ basiert, während
keiner von ihnen die Quellen heranzieht. Danach wären Howard
und Surrey von Barmoor aus auf völlig getrennten Wegen, ersterer
in nördlichem Bogen, um den Schutz der Hügel nicht zu verlieren,
nach Twizel Bridge gerückt, was schon mit Halls Angabe, daß Jakob
den nördlichen Vormarsch der Engländer gesehen habe, und ebenso
mit Trewe encountre in Widerspruch steht; dann sei er wieder
in einem weiten Bogen westlich über Cornhill nach Süden gegangen.
Es kommt dabei auf einen konzentrischen Vormarsch von Howard
und Surrey mit der Vereinigung vor dem Feinde heraus, ein Wagnis,
das unter den gegebenen Verhältnissen kaum durchführbar und zu-
gleich sehr überflüssig war; dabei aber findet diese künstliche An-
marschkonstruktion in den Quellen nicht die geringste Stütze.
Jovius (Bl. 184b) läßt die Engländer von ihrem Lagerplatz bei Bar-
moor aus drei Meilen vorrücken, d. h. annähernd die Entfernung von
Barmoor bis zum Till etwa bei Ford, und dann „bipartito binisque
pontibus uno tempore“ über den Fluß gehen; irrig ist nur die Nennung
einer zweiten Brücke, weil Surrey eine Furt bei Millford benutzte
(Hall: „at Mylforde“), womit doch wohl der Übergang bei Etal ge-
meint ist. Sonst kann, da Thomas Howard vor dem Vater marschierte,
der Übergang ziemlich gleichzeitig begonnen worden sein; auch ist
es natürlich, daß trotz des kürzeren Marsches Surreys Übergang durch
die Furt sich langsamer vollzog als der Howards über die feste Brücke.
So sagt auch die Gazette, Howard habe um 11 Uhr die Brücke
bei Twizel überschritten, „et son pere le suyvit et passa apres
avec l’arrieregarde; et la d’armee passee, mysdrent icelles en deux
batailles“. Danach folgte Surrey dem Sohn auf dem gleichen Weg,
was ebenfalls Hodgkins Annahme widerspricht. Nur hat der Schrei-
ber nicht erwähnt, daß Surrey nur ein kleines Stück dem Sohn nach
Norden folgte und schon bei Millford, nicht bei Twizel überging.
474 Wilhelm Busch.
Trewe encountre (Proceed. 147) ist hier leider wenig eingehend;
der Bericht erzählt den Marsch bis Barmoor, den Mangel im eng-
lischen Lager, und daß trotzdem Surrey vorgegangen sei, um sich
zwischen Jakob und Schottland einzuschieben, indem er sich stellte
(„countenansyng“), als ob er nach Schottland oder nach Berwick
marschieren wollte; die Einzelheiten dieses Vormarsches werden
leider übergangen. Brian Tuke (S. 134) und der römische Bericht
an Bainbridge (a. a. O. S. 4) wissen von dem ganzen Umgehungs-
manöver nichts.
Es ergibt sich der Vormarsch so am einfachsten und natür-
lichsten, daß Howard von Twizel direkt südlich marschierte
und daß Surrey nach seinem Übergang durch die Furt ihm
auf demselben Wege folgte. Auch Trewe encountre läßt nur
die Auffassung zu, daß Vorhut und Nachhut im Anmarsch
einander gefolgt seien. Ruthal hebt in seinem Brief an
Wolsey (Arch. Ael. V, 177) gerade die Geländeschwierigkeiten
beim Vormarsch hervor, den gefährlichen und schwierigen Marsch
über Berg und Tal, wozu dann zuletzt der Ansturm gegen den
von den Schotten besetzten hohen und steilen Hügel gekommen
sei; das paßt ganz zu dem welligen Gelände zwischen dem Über-
gangsort und dem Kanıpfplatz. Hodgkin gerät übrigens hier noch
in verschiedene Widersprüche, indem er den von ihm vermuteten
zehn Kilometer langen Marsch über Cornhill in einer Stunde zurück-
legen und die Engländer schon um zwei Uhr bei Branxton ankommen
läßt, während die Schlacht erst zwischen vier und fünf Uhr begann;
die Pause füllt er durch den von Pitscottie berichteten schottischen
Kriegsrat und die schottische Heeresbewegung aus, wobei nur ganz
rätselhaft bleibt, daß die Engländer diese drei Stunden müßig im
Tale hielten und nicht selbst die noch freie Höhe besetzten. Auch
Tytler (V, 61f.) schließt sich hier mehr als gut außer an Buchanan
an den historisch unbrauchbaren Pitscottie an.
Der englische Aufmarsch. Vikar Jones betont in seinem Brief
(Arch. Ael III, 232), daß der größere Teil der heute drainierten
Niederung, welche von einem Bache durchflossen wird, früher bei
Regen ganz morastig gewesen sei. Bates (Arch. Ael. XVI, 1894,
S. 361—363) kommt nach einer längeren Erörterung zu dem Schluß,
daß Howard eine gerade vor der feindlichen Front über diesen Sumpf
führende Brücke benutzt habe, während Surrey getrennt davon
unterhalb des Sumpfes über den Bach gegangen sei und sich dann
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 475
Howard zur Linken angeschlossen habe. Es ist das wieder eine
willkürliche Vermutung, zum guten Teil durch die poetische Über-
lieferung veranlaßt. Der römische Bericht S. 4 sagt: „hic mons ita
erat munitus et defensus tormentis bellicis, ut exercitus Anglorum
cogeretur indagare quandam viam paludosam relictis post se tor-
mentis“; ebenso natürlich Brian Tuke (Brown RH 134), und fast wört-
lich übereinstimmend La Rotta de Scocesi S. 30. Die Engländer
werden das sumpfige Gelände da überschritten haben, wo es am
leichtesten passierbar war und wo sie nicht gerade vor der Front der
feindlichen Geschütze in schmaler Marschkolonne überzugehen brauch-
, ten, d. h. im Unterlauf des Baches, wie das Hall (S. 561) ausdrücklich
sagt: er nennt ihn Sandyford- Bach, „whyche is but a mans step
ouer“, nach Vikar Jones (Arch. Ael. III, 232) heißt er Pallinsburn.
Erst als Thomas Howard so weit vorgerückt war, hat sich nach Hall
der Rauch verzogen und war die Luft klar, so daß die Heere einander
hätten bemerken können; hier im Angesicht des Feindes habe
dann Howard seinen Vater zu schnellem Anmarsch gemahnt, der dann
seine Nachhut „broughte egall in grounde wyth the forward on the
left hande“ (d. h. of the forward). Auch nach der Gazette ließ
Howard seine Vorhut plötzlich in einem kleinen Tale Halt machen,
bis die Nachhut sich an seinen Flügel anschließen konnte, dann seien
sie in einer Front vormarschiert. Ebenso läßt Trewe encountre
(S. 147f.) Thomas Howard im Angesicht der gegnerischen Macht Halt
machen und zu seinem Vater senden, er möge vorgehen und seinen
rechten mit Howards linkem Flügel verbinden; das habe Surrey eilends
getan „and was glad for necessite to make of two battalles oon good
battell.“
Der Stellungswechsel der Schotten. Hall S. 561 und Trewe
encountre S. 147 sagen ausdrücklich, daß König Jakob den Marsch der
Engländer nach Schottland hin bemerkt habe, Hall gibt auch die Erzäh-
lung von der Täuschung Jakobs durch den Engländer Giles Musgrave,
nach ihm Lesley S. 94 und ebenso die große Ballade von Flodden Field
(bei Weber S. 98). Nach Trewe encountre brach er sodann mit
seiner ganzen Macht auf „out of the said great fortress towarde
Scotlande“. Jovius und Hall berichten weiter, daß Jakob den
nächsten Hügel besetzte, damit ihm die Engländer nicht zuvor
kämen. Somit war ihm also auch ihre südliche Schwenkung nach dem
Flußübergang nicht verborgen geblieben und nur zuletzt verdeckte
ihm der von seinem in Brand gesteckten Lager aufsteigende Rauch
476 Wilhelm Busch.
den anrückenden Gegner, ebenso wie diesem die letzten schottischen
Bewegungen (Hall: „the Englishemen passed .. . euer in the couert
of the smoke“; vgl. Jovius Bl. 184 b). Nach Trewe encountre (S. 147)
haben die Schotten „by thair crafty and subtill emaginacion” das
Feuer angelegt, um ihre Bewegungen zu verbergen; ebenso stellt es
Polydor Vergil (S. 27) dar. Ruthal erwähnt den Rauch nicht, aber
nach ihm (an Wolsey Arch. Ael. V, S. 177, Br. 4461) hatten die
Schotten „den Hügel, den Wind und die Sonne mit sich gegen unser
Volk“. Somit hätte also nach dem bisherigen regnerischen Wetter
am Schlachttag die Sonne geschienen, während Trewe encountre
(Proceed. S. 150) sagt, daß die Schotten in der Schlacht manchen
großen Vorteil hatten, „d. h. die hohen Hügel und Berge, einen
großen ihnen günstigen Wind und plötzlichen Regen, „all contrary
to our bowes and archers“. So berichtet der eine Augenzeuge von
Sonne, der andere von Regen; da letzterer plötzlich gekommen sein
soll, wird das Wetter zwischen Sonnenschein und Regen gewechselt
haben, beides aber war den Engländern ungünstig. Der Aufbruch
der Schotten und der Abbruch ihres Lagers muß über vier Stunden
gedauert haben, bis sie dann das Heranrücken der Engländer zur
Eile zwang, um vor ihnen ihre Stellung auf dem Branxtonhügel zu
gewinnen (Hall „in greate haste“). Brian Tuke und der römische
Bericht wissen vom schottischen Stellungswechsel ebensowenig
wie von der englischen Umgehung.
DieSchlachtordnung derSchotten. Daß die Schotten kampf-
bereit auf dem Branxtonhügel standen, als die Engländer ihrer
ansichtig wurden, wird von allen Quellen bezeugt. Nach Hall S. 561
sah Lord Thomas Howard im Anmarsch vier „great battayles of the
Scottes“, außer denen Hall aber nachher (S. 563) noch zwei nicht
ins Gefecht eingreifende erwähnt. Nach der Gazette waren die ein-
zelnen Heerhaufen viereckig oder keilförmig geordnet, jeder Haufen
einen Bogenschuß von dem andern entfernt. Jovius (Bl. 186b)
sagt: „quinque quadratas acies“, der römische Bericht (Anhang zu
„La Rotta etc.“ S. 4): „exercitus Scotorum divisus fuit in quinque
ordines et distributus in turmas quadrangulares, contorum, quos
picas nunc vocant, similitudinem referentes“ ; genau damit stimmt
wieder „La Rotta de Scocesi“ (ebd. S. 29) überein. Später, S. 32,
erwähnt das Gedicht „il signor Dausi capitan francese“, der mit
15 000 Mann „per refrescare le genti Scocese rimase alla riscossa in
un burone“. Nach Trewe encountre (S. 147, vgl. 148) erschienen die
ð
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 477
Schotten vor den anmarschierenden Engländern „in IV great batells“.
Auch Buchanan (S. 452) nennt vier Haufen, von denen einer in Reserve
stand. Nach Halls eingehendem Bericht gingen vier schottische Heer-
haufen getrennt zum Einzelangriff vor, und wenn auch die Gazette
die örtliche Anordnung und zeitliche Reihenfolge für diese Einzel-
kämpfe in ihrer kurzen Skizze nicht klarstellt, so tritt doch auch
bei ihr der Verlauf der Schlacht in vier Einzelgefechten deutlich
hervor, ebenso in den Articles (State Pap. IV. S. 1f.), bei Brian Tuke
(Brown S. 134) und in dem römischen Bericht S. 4f. Auch Trewe
encountre (S. 148) läßt die vier „battelles" getrennt angreifen, ebenso
sind bei Jovius, wenn auch nicht so scharf voneinander getrennt
wie bei Hall, vier schottische Einzelangriffe zu unterscheiden, und
auch er spricht (Bl. 167b) wie Hall beim Ende der Schlacht von
„postremis cohortibus ex ignavissimo genere militum“, die gar nicht
mit eingegriffen hätten. Wir haben also die schottische Aufstellung
in vier Gewalthaufen anzunehmen, die zum Angriff vorgingen, hinter
denen noch eine Reserve stand, sei es geteilt oder einheitlich, so daß
im ganzen entweder sechs Abteilungen nach Hall oder fünf nach der
Gazette zu zählen sind.
Die schottischen Anführer. Den Heerhaufen auf dem äußer-
sten linken Flügel gegen Edmund Howard befehligte der Lord-
Kämmerer Hume allein. An ihn schlossen sich rechts gegen Lord
Thomas Howard nach Hall die Grafen Crawford und Montrose an,
nach der Gazette und ihr folgend dem römischen Bericht S. 4, Brian
Tuke S. 134, und La Rotta de Scocesi S. 31 (sie wiederholt die Namen
bei der Schilderung des Kampfes S. 39), Huntley, Eroll und Crawford;
dann folgte der Heerhaufen unter König Jakob selbst gegen Surrey,
und endlich rechts gegen Sir Edward Stanley nach der Gazette
und wieder dem römischen Bericht, Brian Tuke (der nur Lennox
Namen ganz entstellt: „Havevves“), und La Rotta Lennox und
Argyle, zu denen Hall hier Huntley hinzufügt. Trewe encountre
nennt außer dem einen Lord Hume überhaupt keinen schottischen
Anführer. Jovius Bl. 186b vertauscht bei diesem Bericht über die
Aufstellung die Lords zur Rechten und zur Linken von Jakob, gibt
ihnen aber bei der dann folgenden Schilderung der Schlacht genau
dieselbe Stellung wie bei Hall, nur Huntley, den er zuerst auf die
rechte Seite verweist, nennt er nachher im Kampf nicht. Wir haben
es bei ihm also bei der ersten Anordnung mit einem Irrtum ähnlich
wie bei seiner Geländeschilderung zu tun. Außer daß Hall und Jovius
478 Wilhelm Busch.
den Grafen Eroll nicht nennen, die Gazette mit ihren Gefolgsleuten
nicht Montrose (wohl aber unter den Gefallenen), stimmen die maß-
gebenden Berichte völlig überein bis auf die dem Grafen Huntley
zugewiesene Stellung. Der Verfasser der Gazette, der hier die beste
Kenntnis haben konnte, nennt ihn unter den Angreifern gegen
Thomas Howard, die schottische Tradition (Lesley S. 95, Pitscottie
S. 116) läßt Hume und Huntley zusammen die Avantgarde führen,
worin ihr Hodgkin S. 26 und Bates S. 363f. folgen, welch letzterer
obendrein aus“der Annahme, daß jede schottische Abteilung von
zwei Grafen geführt sei, weiter folgert, jeder Haufen sei in zwei
Abteilungen geteilt gewesen; er malt überhaupt Heeresordnung und
Aufmarsch der Schotten sehr phantasievoll aus; ihm folgt Lang
(Hist. of Scotland I, S. 379). Auch Hume, Brown und Tytler nehmen
Hume und Huntley für den ersten Angriff zusammen, einzig und
allein Fisher (Hist. of England S. 187) folgt der Gazette, indem er
Huntley mit Crawford und Eroll gegen Lord Thomas Howard vor-
gehen läßt. Sonst haben sich also in diesem Einzelpunkt die sämt-
lichen historischen Bearbeiter von dem ganz unbrauchbaren Pits-
cottie im Gegensatz zu allen Quellen führen lassen. Natürlich ist es
möglich und bei dem Verlauf des Kampfes gegen Edmund und
Thomas Howard sogar wahrscheinlich, daß die hier nebeneinander
kämpfenden Abteilungen schließlich stark durcheinander gerieten;
so berichtet auch Dacre später dem Geheimen Rat (17. Mai 1514,
Pinkerton II, App. S. 460, Br. 5090), er sei mit Huntley und dem
Kämmerer Hume zusammengetroffen, wonach man im Sinn der
schottischen Tradition zur Annahme kommen müßte, daß Huntley
neben Hume den linken schottischen Flügel befehligt habe, gegen den
Dacres Flankenangriff ging, wenn nicht alle anderen Quellen dem
widersprächen; Dacres Zusammentreffen auch mit Huntley erklärt
sich am natürlichsten durch das Durcheinandergeraten dieser Ab-
teilungen am Ende des Kampfes, wie ja auch die Teilnahme einer
Abteilung von Thomas Howards Leuten am Schlußgefecht gegen
Hume auf dem rechten englischen Flügel ausdrücklich bezeugt ist.
Jedenfalls wird durch Dacre als ganz sicher bestätigt, daß Huntley
auf diesem westlichen Teil des Schlachtfeldes gefochten haben muß,
und daß Hall und ebenso Jovius irren, wenn sie ihn auf den rechten
schottischen Flügel gegen Stanley stellen. Übrigens folgt auch hier
die große Ballade über Flodden Hall. Wenn Bates S. 367 neben den
Führern der zweiten schottischen Abteilung noch den Earl of Rothes
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 479
nennt, so beruht dies nur auf einem Mißverstehen von Pinkertons
Note zur Gazette, II, 457. — Über das Vorgehen der Schotten zu
Fuß, seinen Anlaß, das Ablegen der Schuhe, ihre Bewaffnung s.
Trewe encountre (Proceed. S. 150f.).
Die englische Schlachtordnung. Die Gazette (Pink. II,
416, mit ihren Ableitungen, Articles, State Pap. IV, 1, Brian Tuke,
Brown 8. 134, Römischer Bericht S. 4) nennt „deux batailles avec II
Elles (d.h. ailes) chacune bataille“. Im römischen Bericht heißt es:
„exercitus Anglorum in duos dumtaxat ordines divisus fuit, quibus
duae alae adhaerebant“ und La Rotta S. 28 entsprechend „in due
ordine divisa“, letztere bringt aber nachher die Ordnung etwas durch-
einander. Jovius Bl. 185 b läßt Surrey drei Abteilungen formieren,
indem er wohl durch die besondere Rolle Stanleys in der Schlacht oder
auch durch die bei ihm schon erkennbare Stanley-Tradition über-
haupt verführt wird, diesen neben Surrey und Thomas Howard
als Führer einer besonderen Abteilung anzusehen, während er nur
den linken Flügel der Nachhut kommandierte. Stow S. 494 folgt
Jovius und nimmt daher eine Vorhut, ein Zentrum und eine Nach-
hut an. Hodgkin S.28 mutmaßt eine schräg gestaffelte Aufstellung
der Engländer, wozu ihn nur die Aufeinanderfolge der Angriffe
gegen sie verführt haben kann. —- Daß Lord Dacre mit seinen
Reitern nicht in der Schlachtlinie, sondern in Reserve stand, sagt
ausdrücklich Jovius Bl. 185 b: „Dacrum cum equitatu in subsidium
collocat“ (nach ihm Stow S. 494). Seine Stellung außerhalb der
Schlachtreihe geht auch aus der Gazette hervor, nach welcher Dacre
dem bedrängten Edward Howard mit seinen Reitern Hilfe gebracht
hat; sie nennt 1500 Mann, bei Brian Tuke sind irrtümlich nur
50 angeführt, im römischen Bericht richtig 1500, in La Rotta S. 38
„mille cavalli e forsi piu“. — Über die Proviantknappheit bei
den Engländern vor der Schlacht s. Hall S. 561, Polydor Vergil
S. 27; die schwere Entbehrung der Truppen, zwei oder drei Tage
lang kein Bier, sondern nur Wasser trinken zu müssen, hebt außer
Hall auch Bischof Ruthal hervor (an Wolsey Arch. Ael. V, S. 177,
Br. 4461), und mit besonderem Nachdruck Trewe encountre S. 147.
Der Name: „Schlacht von Flodden“ ist jetzt allgemein
gebräuchlich und daher auch hier beibehalten worden; die frühere,
korrektere Bezeichnung auf englischer Seite war Schlacht von Branx-
ton; Lesley S. 96 sagt, daß sie „feild of Flowdoun“ von den Schotten
und „Brankistoun“ von den Engländern genannt worden sei. Ale
480 Wilhelm Busch.
gleichzeitigen englischen Berichte, die Gazette, Hall, Trewe encountre,
nennen Branxton, ebenso Dacre in seinem Bericht vom 17. Mai
1514 (Br. 5090) und später 14. Oktober 1523 (Br. III, 2 Nr. 3427),
Darcy 15. Mai 1514 (Br. 4652), die Ernennungsurkunde für Surrey
und Thomas Howard (1. Februar 1514 Br. 4694f.), die Beleihung
für den Rougecross-Herold (30. Januar 1514 Br. II, 1 Nr. 77). In
einem späteren Brief aus Schottland an Wolsey 23. Juni 1525 (State
Pap. IV, 385 Br. IV, 1 Nr. 1445) sagt Magnus „the feilde of Floddon
or Brankeston“, und endlich Eure an Surrey (19. Oktober 1523
Br. III, 2 Nr. 3341) hat allein, wenigstens in dem vorliegenden
Auszug, nur den Namen Flodden. Jedenfalls kann diese Bezeich-
nung in England nur spät allgemein gebräuchlich geworden sein.
2. Der Kampf auf dem rechten englischen Flügel, die An-
griffe gegen Sir Edmund und Lord Thomas Howard.
Das englische Geschütz, das wie das schottische den Kampf er-
öffnete, war nach Jovius nicht nur vor der Front, sondern auch in
den Zwischenräumen der einzelnen Abteilungen aufgestellt, wäre
also, da es beim Anmarsch hinter der Front gewesen war, vorgeholt
worden; nach Trewe encountre hat nur ein Teil benutzt werden
können, dieser aber mit sehr guter Wirkung. Sonst s. über den
Geschützkampf Hall S. 561. Daß die schottischen Geschütze wenig
Schaden taten, erwähnen Brian Tuke S. 134 und der römische Be-
richt S. 4 („parum aut nihil damni intulerunt“), ebenso Lesley S. 94,
der zugleich den Erfolg der englischen hervorhebt. — Daß der An-
griff Humes auf Edmund Howard den Kampf eröffnete, ergibt
sich schon aus der ganzen Schlachtentwicklung. Ausdrücklich
sagen es Hall S. 562 und Polydor Vergil S. 27. Ebenso weisen ihm
Jovius Bl. 186 und Trewe encountre S. 148 im Zusammenhang
ihrer Berichte unzweifelhaft diese Stellung an. Die Gazette, die
sich um keine Reihenfolge kümmert, erzählt dagegen diesen Kampf
am Schluß, worin ihr wieder Brian Tuke S. 134, der römische Be-
richt S. 5 und La Rotta S. 38 folgen. Daß die Engländer hier von
Lord Hume geschlagen wurden, melden alle Berichte übereinstim-
mend, nur Hall sucht es etwas durch die Betonung der Übermacht
der Schotten zu entschuldigen. Das schlechte Verhalten der Mann-
schaften aus Cheshire und Lancashire hebt vor allem die Gazette
hervor, Hall (S. 564) weist etwas später auf die Cheshireleute als
Ausreißer hin. Brian Tuke (Brown S. 134) erwähnt nur mit scharfem
Englands Kriege im Jahre 1513:- Guinegate und Flodden. 481
Tadel Howards Leute überhaupt, ebenso der römische Bericht
S. 5; Trewe encountre S. 148 nennt die Cheshireleute „und andere“,
Ruthal (Arch. Ael. V, S. 181, Br. 4462) fügt zu dem Sir Edward
Stanley gespendeten Lob allgemein hinzu: „Other ther were
that shranke a syde when most nede was“.
Die Herstellung der Schlacht durch Dacre mit 1500 Mann
erwähnt mit besonderem Nachdruck die Gazette, nach ihr Brian
Tuke S. 134, der römische Bericht S. 5, La Rotta S. 38; Trewe en-
countre sagt nur, daß er als tapferer Ritter Edmund Howard Hilfe
gebracht habe. Jovius (Bl. 186 b), bei dem der Bastard John Heron
eine besondere Rolle spielt (vgl. Bl. 183 a), erwähnt zuerst ebenso
wie Hall (S. 562) die Hilfe, die der selbst verwundete Heron Edmund
Howard persönlich brachte, und spricht dann von der „procella
equitum“, die Dacre „ab alia parte, ad subita pugnae intentus,
transverso cursu in latus hostium“ gelenkt habe. Stow (S. 494)
gibt die Vorgänge nach Jovius mit etwas selbständiger Ausgestal-
tung. Höchst auffallend ist nun, daß Hall, der doch in der Nennung
Herons die übliche Übereinstimmung mit Jovius zeigt, von Dacre
an dieser Stelle gar nichts sagt, dagegen beim Ende der Schlacht
(S. 564): „The lord Dacre with hys company stode styll all day
unfoughten with all“; überhaupt erfährt man bei ihm gar nichts
davon, wie es gelungen ist, das Gefecht auf dem rechten englischen
Flügel wieder herzustellen. Es ist dies das stärkste Auseinander-
gehen von Hall und Jovius im ersten Teile der Schlachtschilderung,
und Halls Irrtum, an dem wir hier gegenüber Jovius, Gazette und Trewe
encountre nicht zu zweifeln haben, ist vielleicht durch eine Lücke in
seiner Vorlage oder dadurch zu erklären, daß er von vornherein für
Dacres Reserve eine ähnliche Haltung annahm, wie sie die schottische
zeigte. Die Ballade Flodden Field (Weber, S. 107f.) folgt ihm hier
in der Schilderung von Herons Hilfe und in der völligen Übergehung
Dacres. Dacre selbst erwähnt, wie schon angeführt, später (an den
Geheimen Rat 17. Mai 1514, Pinkerton App. II, 460, Br. 5090)
seinen Kampf mit Hume und Huntley; an Heinrich schrieb er 22. Ok-
tober 1513 (Br. 4520), da seine Leute nicht stark genug gewesen
wären „to be a wing to my Lord Treasurer“, so seien ihm Mann-
schaften von Tynemouth und Bamborough zugeteilt worden, die
aber bei den ersten Kanonenschüssen, also ganz im Beginn der
Schlacht, ausgerissen seien. Daher brachte er die Entscheidung
nur mit den in die Flanke des siegreichen Gegners geführten Reitern.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 33
482 Wilhelm Busch.
Bischof Ruthal nennt denn auch neben den beiden Howards, Ed-
ward Stanley und William Bulmer Dacre als einen derjenigen, die
Heinrich durch besondere Dankesbriefe auszeichnen sollte (Arch.
Ael. V, 183, Br. 4460).
Außerdem erhielt Edmund Howard Hilfe von der links neben
ihm siegreichen Abteilung seines Bruders Lord Thomas. Jovius
sagt im Anschlusse an Dacres Attacke (Bl. 186b): „Mox succedente
etiam Hauardo cum lectissimis militibus haud dubie restituta acies
redditusque jam victis animis vigor“, und La Rotta de Scocesi S. 42,
daß Thomas die von ihm Geschlagenen nicht verfolgte, „pero una
parte de sua gente tolse e verso il corno dextro ando disteso“. Nach
dem Auszug von Ruthals Bericht an Wolsey vom 20. September
bei Brewer (Nr. 4462) müßte man annehmen, daß Bulmer diese
Hilfe befehligt hätte, der zum Zentrum der Vorhut unter Lord
Thomas Howard gehörte (Ruthal, Arch. Ael. V, S. 178, Hall S. 557).
Aber nach dem Wortlaut von Ruthals Bericht (Arch. Ael. S. 181)
erwähnt er hier Bulmers Sieg über Hume bei seinem Grenzeinfall,
nicht seine Taten bei Flodden; Brewers Auszug führt hier irre,
ebenso wie darin, daß die unter Bulmer fechtenden Durhamleute
König Jakobs Banner gewonnen hätten, wonach sie sich also auch
am Kampf Surreys gegen Jakob beteiligt hätten; nach dem Wort-
laut des Berichts spricht Ruthal nur von dem Ruhm, den sie unter
ihrem Banner des heiligen Cuthbert errungen hätten, neben dem
nachher in der Kirche das schottische Königsbanner gestanden
habe. |
Der Verlauf des wichtigen Eröffnungskampfes ergibt sich somit
mit ziemlicher Genauigkeit: Sturmangriff Humes die Höhe herunter,
Zersprengung der Hauptmasse des rechten englischen Flügels,
knappe Rettung Howards mit Herons Hilfe, entscheidende Unter-
stützung durch Dacres Attacke vom äußersten Flügel und durch
ihn und den zuletzt von der Mitte Hilfe sendenden oder selbst bringen-
den Lord Thomas Howard die volle Vernichtung der zwischen ihnen
eingekeilten Schotten. Das Bild, das Hodgkin S. 29f. gibt, ist in
wichtigen Zügen unrichtig, weil er zum Teil Pitscottie folgt, weder
Jovius noch Ruthal heranzieht, und obendrein mit großer Willkür
von den Quellen abweicht.
: Den Angriff auf Lord Thomas Howard nennt Hall den
zweiten und als Führer der Schotten Crawford und Montrose, die
auch beide auf seiner Liste der Gefallenen stehen (Hall, S. 563),
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 483
die Gazette nennt Huntley, Eroll und Crawford; wir können die Teil-
nahme aller vier Grafen hier annehmen. Auch Jovius (Bl. 187a)
läßt dieses Gefecht gleich auf den Angriff gegen Edmund Howard
folgen und bemerkt hier ausdrücklich, daß die schottische Phalanx
auseinandergejagt worden sei „ab equite et pedite”; bei den Reitern
dürfen wir wohl an den von Dacre selbst erwähnten Kampf auch
mit Huntley denken. Sonst vgl. in Übereinstimmung mit Jovius
Stow (S. 495); die Gazette S. 456 (Brian Tuke S. 134, Römischer
Bericht S. 4) erzählt diesen Angriff zuerst.
3. Der Kampf im Zentrum und auf dem linken englischen
Flügel.
Wir müssen die Kämpfe im Zentrum und auf dem östlichen Flügel
im Zusammenhange untersuchen, da es sich bei ihnen um die Frage
einer getrennten oder zuletzt ineinandergreifenden Durchführung
handelt. Die Überlieferung bereitet uns hier die größten kritischen
Schwierigkeiten, die Untersuchung gewährt aber dadurch ein be-
sonderes Interesse, weil ihr Ergebnis für die Beurteilung dieser
Überlieferung überhaupt und ebenso für die ihr folgende Geschichts-
schreibung von entscheidender Bedeutung ist. Die Hauptschwierig-
keit entsteht dadurch, daß zwei Hauptquellen, Hall und Jovius,
hier auseinandergehen, und wenn bei ihrem früheren Widerspruch
über Dacres Tätigkeit auf dem westlichen Flügel die Gazette und
Trewe encountre zusammen unbedingt Jovius gegen Hall stützen,
so stützen sie‘ jetzt ebenso Hall gegen Jovius. Das Eigentümliche
ist nun weiter, daß wir in dem von allen anderen abweichenden
Berichte bei Jovius die Grundlage finden, auf der sich die spätere
Tradition aufbauen konnte, wie wir sie in der großen Ballade über
Flodden finden, und daß die gesamte Geschichtsschreibung über
Flodden ausschließlich dieser Überlieferung gefolgt ist.
Den nüchternsten, rein sachlich gehaltenen Bericht geben uns
die Gazette (S. 456f.), zu der Brian Tuke und der römische Bericht
kleine Züge hinzubringen, Hall (S. 562f.) und, wenn auch zum
Teil ganz kurz, Trewe encountre (S. 148). Nach der Gazette griff
König Jakob Surrey an, der Lord Darcys Sohn bei sich hatte, „et
eulx deux porterent tout le fes de ceste bataille“; in der „bataille“
wurde Jakob eine Speerlänge von Surrey entfernt getötet, mit ihm
fielen die meisten Großen und es wurden keine Schotten zu Gefan-
genen gemacht. Auf der Gazette wird auch Spinellys Angabe über
33*
484 Wilhelm Busch.
Jakobs Tod beruhen (an Kardinal Bainbridge, 20. September 1513,
Ellis III, 1 S. 164, Br. 4459; von Ellis irrig Knight zugeschrieben).
Ruthal schrieb an Wolsey (Arch. Ael. V, 178 Br. 4461) wohl mit
Beziehung auf Jakobs Heerhaufen, die Schotten seien so gepanzert
gewesen, daß die Bogenschüsse ihnen nichts getan hätten; die eng-
lischen Hellebardiere hätten bessere Arbeit getan als die Bogen.
Auch Hall sagt, daß die Schüsse gegen Jakobs Mannschaften läetig
gewesen seien, aber wenig Verletzungen gebracht hätten, und Trewe
encountre (S. 150) erwähnt die Panzerung der Schotten, „so that
few of them were slaine with arrowes, howbeit the billes did beat
and hew thaim downe with some paine and daunger to englysshe-
men“; ebenso fügt der römische Bericht S. 5 am Schluß hinzu:
„milites, qui halabarderii nunc dicuntur, omnem rem in exercitu
Anglico confecerunt. Nam res ad hoc deducta fuit, ut arcus et tor-
menta in hoc proelio parum prodessent“; vgl. Brian Tuke S. 134;
beide sind von hier an nach der Schilderung der einzelnen Gefechte
wieder unabhängig von der Gazette. Im Gegensatz zu allen sagt
nur Lesley S. 95 bei Jakobs Angriff, daß viele Bogenschüsse ab-
gegeben seien, die großen Schaden getan hätten.
Getrennt vom Kampf zwischen Jakob und Surrey berichtet Hall
Stanleys Gefecht auf dem äußersten Flügel, wo Stanley den Hügel
herangestiegen und mit den Schotten zusammengetroffen sei; als
er bei der Verfolgung mit den Seinen dahingekommen wäre, „where
the erles battaill first joyned“, hätten seine Leute von der Verfol-
gung abgelassen und die Gefallenen geplündert. Trewe encountre
S. 148f. meldet ganz kurz die Angriffe des zweiten und dritten
schottischen Heerhaufens auf Lord Thomas Howard und auf Graf
Surrey und ihre Niederlage; Sir Edward Stanley habe auf dem
äußersten Flügel den vierten schottischen Heerhaufen bereit ge-
sehen, dem des Königs beizuspringen, er sei dann über ihn her-
gefallen und habe ihn in die Flucht geschlagen. Trotz aller Kürze läßt
dieser Bericht gar keinen Zweifel, daß es sich in den Gefechten mit
Surrey und Stanley um völlig selbständig durchgeführte Einzel-
kämpfe handelte; ebenso trennten die Gazette S. 457 und der römische
Bericht S. 5 beide Gefechte ganz voneinander; die Gazette betont
aber ausdrücklich die Gleichzeitigkeit; sie erwähnt nur, daß die
Grafen mit ihren Leuten in die Flucht geschlagen seien, nicht daß
sie fielen, dagegen sagt der römische Bericht: „maxima pars illorum
occisa“; vgl. Brian Tuke S. 134. Nach der freilich ganz kurzen Notiz
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 485
im römischen Bericht und bei Brian Tuke sind die Schotten auch
Stanley gegenüber die Angreifer gewesen, während nach Trewe
encountre und nach Hall Stanley angegriffen hat; Hall läßt ihn den
Hügel hinansteigen, und der Wortlaut der Gazette widerspricht
dem wenigstens nicht, wenn man auch nach ihrer Schilderung allein
Lennox und Argyle als Angreifer ansehen könnte. Jedenfalls stimmen
alle diese Berichte in der völligen Trennung der Kämpfe Surreys
und Stanleys miteinander überein, ebenso darin, daß Surreys Ab-
teilung allein des schottischen Angriffs Herr wurde, so daß, als
nach Hall Stanley auf den Platz ihres ersten Zusammenstoßes kam,
das Gefecht sich schon fortgezogen hatte, wahrscheinlich in der
Richtung der schottischen Flucht, und daß seine Leute ungestört
plündern konnten.
Ganz anders die Darstellung bei Jovius (Bl. 187af.). Nach seiner
anschaulichen Schilderung müßte man annehmen, daß. Stanley die
Schotten von der Höhe herablockte, um sie dann in der Ebene an-
zugreifen: „Stanleius jam contracto certamine Scotos aequioribus
locis detraxerat“, obgleich es möglich ist den Satz auch im Sinn
von Trewe encountre zu deuten, wonach Stanley den vierten schot-
tischen Heerhaufen durch seinen Angriff von der Unterstützung
Jakobs abgehalten hat. Nach Jovius wurden die vorgehenden
Schotten durch Pfeilschüsse erschüttert, und als Stanley ihr Wanken
bemerkte, führte er drei bereitgehaltene Reserveabteilungen in ihre
Flanke und trieb sie in die Flucht, worauf sie über die Höhe hin-
weg in den Wäldern Zuflucht fanden; Lennox und Argyle fielen.
Inzwischen habe Jakob, der kurz vorher den Kampf mit Surrey
begonnen hatte, die Niederlage der Flügel und die eigene Umzinge-
lung durch den Feind bemerkt, darauf eine Eliteabteilung und die
ihn umgebenden Lords zur Tapferkeit ermahnt und gegen den Feind
geführt; nun sei der Kampf aufs neue in größerer Heftigkeit
als zuvor entbrannt, die Rüstungen hätten gegen die Pfeilschüsse
geschützt, fast seien die Schotten zum Banner Surreys vorgedrungen ;
der Kampf habe unentschieden hin und her gewogt, bis die auf ihren
Flügeln siegreichen Lord Thomas Howard und Sir Edward Stanley
dem Feind von rechts und links in die Flanken, Dacre zugleich
mit seinen Reitern in den Rücken gefallen seien. So seien die Schotten
„von vorn, von der Seite, vom Rücken“ gefaßt gewesen, Jakob
und mit ihm ein Erzbischof, zwei Bischöfe, vier Äbte und 36 welt-
liche Große im Kampf gefallen.
486 Wilhelm Busch.
Dieser Bericht: Anfangsgefecht Jakobs, dann, als er das Ergebnis
der Gefechte auf den Flügeln bemerkte, Heranholen von Reserven,
dadurch schottisches Vordringen und ein unentschieden schwankendes
Gefecht, bis Howard, Stanley und Dacre von den Seiten und von
hinten die Entscheidung brachten — dieser Bericht ist mit der Gazette,
Trewe encountre, dem römischen Bericht, Brian Tuke und Hall
schlechterdings nicht zusammenzubringen. Nur die Rotta de Sco-
cesi folgt in ihrer Ausgestaltung der gleichen Überlieferung, vor
allem aber sehen wir, daß sich ihr die schottische Tradition, wie wir
sie bei Lesley finden (S. 95f.), anschließt; eine günstige Färbung
des Vorgangs für die Schotten tritt dabei bei Pitscottie (S. 117)
hervor, der ein wenig klares Bild des Verlaufes gibt, aber um so stärker
die Farben aufträgt: bei Jakobs und Surreys Abteilungen seien
fast alle Kämpfer gefallen, das Blut sei in Strömen geflossen, so daß
Feld und Wasserläufe rot gefärbt waren, die Schlacht sei unent-
schieden gewesen, aber auf einen Schotten seien zwei Engländer
gefallen; er lehnt möglichst alles ab, was als Schmach für die ge-
schlagenen Schotten erscheinen könnte.
Auch die poetische Überlieferung, wie sie uns in der großen Ballade
über Flodden entgegentritt, schließt sich für den Kampf Jakobs
in der Hauptsache an Jovius’ Bericht an, während sie früher bei
dessen Abweichung von Hall diesem folgte. Vers 2085ff. schildert
den Angriff Jakobs auf Surrey, das wilde Handgemenge, dann
dringt Lord Bothwell vor, auf beiden Seiten fallen Führer und Mann-
schaften (Vers 2135 — 2138):
„That who could win, none weet (= know) might plain,
The victory in doubt did stand,
Till at the last great Stanley stout
Came marching up the mountain steep.“
Dabei mischt der Dichter noch beide Berichtgruppen, er schildert
das mühsame Erklimmen des Hanges und darauf das Zusammen-
treffen mit Lennox, Argyle und Genossen (dies alles wie Hall und
auch Trewe encountre); der „shower of arrows shot“ habe sie stutzen
gemacht (dies wieder wie Jovius) und als das Stanley sah, warf
er sich in ihre Reihen, seine Leute schlugen die Gegner nieder, der
Graf Huntley (der also hier wie bei Hall erscheint) entkam, die
führerlose Masse floh, Stanley „pursued right sore down on the plain“
(Vers 2218), dann traf er auf den König. Im Gegensatz zu den andern
Berichten wird hier, wie von Lesley, die Wirkung der Bogenschüsse
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 487
auch gegen Jakobs Abteilung hervorgehoben, der König selbst sei von
einem Pfeil in die Stirn getroffen worden (V. 2230), eine Menge
der Edeln fiel, auch der König; durch wen sei ungewiß, wahrschein-
lich durch Stanley (V. 2260); die Fliehenden wurden verfolgt, den
König habe Dacre am andern Tage erkannt und der Leichnam sei
nach Newcastle gebracht worden.
Ersichtlich ist die überall hervortretende Tendenz der Verherr-
lichung Stanleys. Es ist dieser Teil der Schlachtschilderung, bei
dem, wie vorhin schon erwähnt, eine besondere Howard- und Stan-
ley-Überlieferung bereits in den Quellenberichten zu erkennen ist,
die erstere bei Hall und der Gazette, die letztere in dem bei Jovius
vorliegenden Berichte, der dann die Grundlage für die schottische
Tradition und die Balladendichtung abgegeben hat. Auf der Stan-
leyseite tritt die Tendenz schärfer hervor; auf der anderen fällt
besonders ins Gewicht, daß die für Thomas Howards Taten für uns
maßgebende Gazette im Gegensatz zu Jovius von seiner ausschlag-
gebenden Teilnahme gegen Jakob gar nichts meldet, sondern dessen
Niederwerfung als Surreys und der Seinen eigenste Tat hinstellt.
Von Bedeutung ist der unparteiische Bericht in Trewe encountre,
der Stanleys Angriff neben dem kurz geschilderten Kampf der
beiden Howards hervorhebt, ja ihn eigentlich die Entscheidung
bringen läßt, aber von einem Zusammenstoß mit Jakobs Schlacht-
haufen kein Wort sagt. Wenn er die wichtige Angabe macht, daß
Stanley den vierten schottischen Heerhaufen angriff, als er ihn ge-
rade zur Unterstützung König Jakobs bereit sah, so ist damit auch
am besten erklärt, in welcher Weise Stanley dem Grafen Surrey
Hilfe gebracht hat und wie daraus die Ansicht hat entstehen können,
daß sie durch unmittelbaren Angriff auf Jakobs eigenen Heerhaufen
geleistet worden sei. Sonst sucht Hall zu erklären, wie es zu dieser
Übertreibung von Stanleys Verdienst hat kommen können, wobei
betont werden muß, daß er ebensowenig wie Trewe encountre Partei-
nahme gegen Stanley zeigt, vielmehr die Tapferkeit von dessen
Flügel rühmt: es sei die Ansicht gewesen, „daß der genannte Sir
Edward an jenem Tage nicht habe entbehrt werden können“; auch
nachher hebt er Stanley nochmals hervor. Sonst erzählt er, daß
Stanleys Leute bei der Plünderung auch ein Kreuz und andere Dinge
des Königs gefunden hätten, und daß sich daraus die Meinung ge-
bildet habe, Jakob sei durch sie erschlagen worden; das sei nicht
richtig, denn die gefangenen Schotten hätten es bestätigt, daß
488 Wilhelm Busch.
„des Königs Heerhaufen allein mit dem des Grafen gefochten
habe“, |
Wenn wir die Übertreibungen der schon mit Jövius beginnenden
Stanley-Tradition abziehen, so wird dem hohen Verdienst dieses
Heerführers nichts genommen, denn ohne den seiner besonnenen
Leitung und Tapferkeit zuzuschreibenden Sieg auf seinem Flügel
wäre der Gesamterfolg nicht denkbar gewesen. Auch Bischof
Ruthal, der freilich die Howards allen voranstellt, auch Bulmer
und Dacre hervorhebt, rühmt Stanley zweimal mit besonderem
Nachdruck, einmal mit den Worten: „Edward Stanley marvelously.
well acquityd hymself“ (Arch. Ael. S. 181, vgl. 183; Br. 4460 vgl.
4462). Wie der Gegensatz der Berichte bei Heinrich wirkte, wissen
wir nicht, immerhin ist auffallend, daß Stanley seinen Lohn in der
Standeserhöhung zum Lord Monteagle einige Monate später erhielt
als die andern.
Es ist ganz unmöglich, für das entscheidende Schlußgefecht Jovius
und der poetischen Tradition zu folgen, die Schwierigkeit besteht
nur darin, wo wir bei Jovius die Grenzlinie zwischen der zweifellos
guten Überlieferung, die er darstellt, und der beginnenden Legende
zu ziehen haben. Den Beginn von Stanleys Flügelkampf werden
wir bei der Deutung, die seine Ausdrucksweise zuläßt, noch ersterem
zuschreiben dürfen, zumal durch das von ihm geschilderte Manöver
Stanleys durchschlagender und überraschend schneller Erfolg erst
voll erklärlich wird: er ließ seine Bogenschützen vorstürmen, sie
zogen durch ihre Schüsse die Schotten vom Angriff auf Surrey ab
und als diese dadurch erschüttert waren und stutzten, fiel er ihnen
mit den Reserven in die Flanke und entschied den völligen Sieg.
Aber mit dem nächsten Schritt weiter hört Jovius’ Zuverlässigkeit
auf; die Teilnahme Lord Thomas Howards ist abzulehnen, von der
die Gazette nichts weiß, und ganz unmöglich ist die hier angenommene
Beteiligung Dacres aus sachlichen, örtlichen und zeitlichen Gründen,
denn Dacre konnte nach der starken Inanspruchnahme seiner Reiter
auf dem äußersten westlichen Flügel sie nicht, da der andere Weg
durch die fliehenden Schotten versperrt war, Östlich um die ganze
Schlachtaufstellung herum in den Rücken des Gegners führen,
zumal der Abschluß der Kämpfe in kurzen Zwischenräumen auf-
einander folgte. Da die Gazette den Mangel an Reiterei beklagt,
wodurch die Flucht nur so kurz und für die Schotten so wenig ver-
lustreich gewesen sei, so geht auch daraus hervor, daß Dacre
u
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 489
mit seinen Reitern bei der Schlußhandlung nicht zugegen gewesen
war.
Wir stehen hier gewiß auf keinem ganz sicheren Boden und sind
in manchem Punkt auf Vermutung und Wahrscheinlichkeit an-
gewiesen, aber jedenfalls weist uns die gründliche Prüfung der ge-
samten Überlieferung zusammen mit den aus dem Gelände sich
ergebenden Erwägungen den Weg, den wir mit leidlicher Sicherheit
haben gehen können.
Nun aber befinden wir uns vor der eigentümlichen Tatsache, daß
alle bisherigen Bearbeiter ohne jede Ausnahme den anderen Weg
gegangen sind, und zwar nicht nach einer Prüfung der Überlieferung,
wie sie hier versucht worden ist, sondern in freiester Willkür; und
keinem einzigen Bearbeiter der Floddenschlacht ist dabei aufge-
fallen, daß er mit seiner Darstellung ihres Ausganges den wichtigsten
Originalberichten, der Gazette, Hall und Trewe encountre schnur-
stracks widersprach. Das gilt schon von den älteren Schilderungen
bei Tytler, der Jovius noch frei ausgestaltet, und bei Reinhold Pauli,
während von den neuen Spezialforschern Hodgkin über Jovius
hinausgehend der poetischen Überlieferung folgt, Bates sich ganz
ihm anschließt, ja ihn nach der poetischen Seite weiter aus-
schmückt, während Hume Brown noch die legendenhaften Züge
aus Pitscottie hinzuträgt, um das ganze Bild für die Schotten gün-
stiger zu gestalten, worin ihm Lang in seiner schottischen Geschichte
folgt. Nur Fisher in seiner Geschichte Englands läßt wenigstens
die poetischen Teile aus dem Spiel, wenn er auch freilich die Schilde-
rung der Schlußhandlung nur Jovius entnimmt. Firth (Trans. of
the Royal Hist. Soc. S. 28) läßt sich von seinem Gegensatz gegen
die einseitige Stanleyverherrlichung in der Poesie wiederum dazu
verführen, Stanleys Leistung in der Schlacht sehr zu unterschätzen,
wenn er ihm nur eine ganz untergeordnete Rolle zuschreibt.
4. Der vermeintliche Verrat Humes und sonstige Einzel-
heiten.
Schon frühzeitig entwickelte sich eine Ansicht vom Verlauf des
Ausganges der Schlacht, nach welcher der schottische Lord
Kämmerer Hume, also der einzige Führer der Schotten, der im
Anfang mit seiner Abteilung siegreich gewesen war, zuletzt eine
geradezu böswillige Untätigkeit gezeigt habe, wonach er in der
schottischen Tradition wie ein am ganzen Unglück zumeist mit-
490 Wilhelm Busch.
schuldiger Verräter hingestellt wurde. Hall nennt nur die zwei
schottischen Schlachthaufen, die gar nicht ins Gefecht gekommen
waren, ebenso Jovius („quae ut constabant ex ignauisimo genere
militum“), der hinzufügt, daß mit ihnen Hume und Huntley unter
dem Schutze der beginnenden Nacht nach Schottland geflohen
seien. Polydor Vergil (S. 27f.) erwähnt in seiner kurzen Darstellung
der Schlacht die Niederlage Edmund Howards, ohne aber seinen
Besieger Hume zu nennen; vielmehr habe sich während Jakobs
unglücklichem Entscheidungskampf der Rest des Heeres unter
Hume ferngehalten und keine Hilfe gebracht, so daß ihm manche
die Schuld am Untergange des Königs beigemessen hätten, ja nach-
her heißt es, er habe weniger die Rolle eines Führers als die eines
Feindes gespielt. Bei Polydor Vergil sehen wir somit schon die
Grundlage der späteren schottischen Tradition, die Hume zum Ver-
räter stempelte, um die nationale Schmach der Niederlage zu
mildern. Pitscottie schiebt die Schuld am Unglücke überhaupt
vom schottischen Volk auf zwei Männer, König Jakob und Hume;
das führt er dann (S. 117f.) dahin aus, daß Hume und Huntley
nach ihrem Siege über Edmund Howard ihre Truppen wieder zurück-
geführt hätten, dann habe Huntley, als es im Zentrum bei Jakob
schlimm stand, von Hume dessen Unterstützung verlangt, dieser
aber gemeint, daß jeder seine Sache für sich durchfechten solle;
als dann Huntley allein vorging, wäre der Kampf schon ent-
schieden gewesen; ebenso habe Hume durch seinen Abzug den Ver-
lust des schottischen Geschützes verschuldet. Am engsten schließt
sich von neueren Bearbeitern Andrew Lang in seiner Geschichte
Schottlands (I, 380) für die Rolle Humes der Tradition bei Pitscottie
an, während er sonst den Ausgang wie Bates schildert. Nach ihm
hat zugleich Ruthal in seinem Bericht „the legendary contempt of
Home“ gerechtfertigt; er nennt Hume „a world’s wonder for his
treachery“. Lang zitiert den Bericht Ruthals nur nach dem Aus-
zug (Br. 4461), wonach die Plünderung der englischen Zelte durch
die „borderers“ geschehen sei, wobei Lang einfach annimmt, daß
Hume diese geführt habe, ohne das Rätsel zu lösen, wie er nun
plötzlich im Rücken der Engländer erscheinen konnte. Nach dem
Wortlaut des Berichtes (Arch. Ael. V, 179) schrieb Ruthal, er wisse
nicht, ob die Plünderung „by Scotts or bordourers“ (d. h. englische)
geschehen sei, den Grenzleuten aber würden die Übeltaten nach-
gesagt; von Hume ist bei ihm überhaupt nicht die Rede. Höchstens
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 491
könnte Buchanan (S. 453) zu Langs Annahme verleiten, aber auch
er spricht nicht von Hume selbst, sondern er sagt, und zwar für
die Nacht nach der Schlacht, daß die Leute Alexander Humes einen
großen Teil der Beute in Ruhe aufgelesen hätten, d. h. auf dem
Schlachtfelde selbst. Alle Vorwürfe gegen Hume entbehren jeder
Begründung.
Den Beginn der Schlacht geben die Gazette (S. 457) und Trewe
encountre (S. 150) zwischen vier und fünf Uhr nachmittags an;
sie dauerte nach Trewe encountre bis zur Nacht, wozu Polydor Ver-
gils Angabe (S. 28) stimmt, daß die Dauer der Schlacht über drei
Stunden gewesen sei; der römische Bericht (Anhang zu „La Rotta“
S. 5) sagt: „pugna incoepta fuit sub meridiem, protracta usque ad
noctem“; (der Auszug aus Brian Tukes Brief bei Brown S. 134 sagt
irrig „the flight commenced at noon and lasted till night“), rechnet
aber dann den letzten Anmarsch vor dem eigentlichen Kampf mit
ein. Nach der Gazette ging die Verfolgung „lieue et demye“ (Articles
St. P. IV, 1 sogar „3 myles“). Hätte die Schlacht früher begonnen
werden können, so meint Trewe encountre, so wären noch mehr
Schotten erschlagen und gefangen genommen worden und auch
die Gazette spricht von „merveilleusement grand tuerie“ bei dieser
kurzen Verfolgung, fügt aber hinzu, daß man noch 10 000 Schotten
mehr erschlagen haben würde, wenn die Engländer beritten gewesen
wären. Über die Richtung der Flucht gibt Hall (S. 564) an, daß ein
Teil über den Tweed bei Coldstream gegangen sei „and other by
the dry marches“.
Die Zahl der Kämpfer nennt die Gazette (S. 457) bei den
Schotten 80 000 Mann, wozu Brian Tuke hinzufügt, daß sie tatsäch-
lich nicht mehr als 60 000 gezählt hätten, obgleich sie auf 80 000
angegeben worden seien, die Engländer seien 40 000 Mann stark
gewesen, obgleich ihre Zahl nur auf 30 000 angegeben worden sei.
So geben denn auch der römische Bericht (S. 3 und 5) und La Rotta
de Scocesi S. 19 die Ausmarschstärke der Schotten auf 60 000, letztere
S. 21 die der Engländer auf 40 000 Mann an. Trewe encountre nennt
die Truppenzahl unter Surrey 25 000 Mann, die der Schotten min-
destens 100 000. Der Venezianer Lorenzo Pasquaglio (18. September
1513, bei Sanuto XVII, S. 233, Brown II, Nr. 340) gibt die Stärke
der Schotten auf 80 000, die der Engländer insgesamt auf 50 000 an,
von denen er aber nur 30000 als Kampfteilnehmer zu rechnen
scheint. Für die Gesamtstärke der Schotten ist in Betracht zu ziehen,
492 Wilhelm Busch,
daß ihre anfängliche Ausmarschstärke durch die große Zahl der
Ausreißer ganz erheblich vermindert worden war.
Die Gefallenen schätzt die Gazette bei den Schotten auf 10 000,
bei den Engländern auf nicht 400. Brian Tuke mißversteht diese
Angabe wohl, wenn er allein auf der Flucht 10000 Schotten ge-
tötet oder gefangen werden läßt, während auf dem Schlachtfelde
noch viel mehr gefallen seien; für die gefallenen Engländer nimmt
er auch die Zahl 400 an, eine im Lager vor Therouanne gemachte
Notiz sogar nur 300, für die Schotten 11—12 000 (Galt „Life of
Wolsus“ S. 17£.); der römische Bericht S. 5 läßt auf der Flucht
10 000 Schotten gefangen und ebensoviel im Kampf gefallen sein,
„ex Anglicis, quod miraculo simile est, pauciores CCCC et hii infimae
conditionis homines“. Sowohl Hall wie die Gazette und Trewe
encountre geben jeder für sich eine Liste der gefallenen schottischen
Vornehmen, zwar in der Hauptsache dieselben Namen, aber doch
in selbständiger Anordnung und Auswahl, Hall außer dem König
45, die Gazette 32, Trewe encountre 41 Namen. Die Gazette nennt
(außer ihr Buchanan S. 452) unter den Gefallenen den Franzosen
de la Motte; vgl. sonst die Erwähnung der Franzosen durch Spinelly
(an Bainbridge 20. September, Ellis ITI, 1 S. 164, Br. 4459). Trewe
encountre sagt, daß außer den ausdrücklich Genannten von den
Schotten gefallen seien „vewd by my lorde Dacre“ 11 oder 12 000,
von den Engländern gefallen oder gefangen 1200. Spinelly
(Br. 4459) gibt die Zahl der gefallenen Schotten auf 12 000 an, ebenso
Hall, S. 563, der für die Engländer an Gefallenen und Gefangenen
1500 rechnet, wobei er hinzufügt, „as it appeared by the boke of
wages, when the soldiours were paid“, Ruthal (Br. 4461f.) für die
Schotten 10 000, für die Engländer 1000. Vgl. bei Sanuto XVII,
S. 235, Brown Nr. 341 eine Liste der Gefallenen und die Angabe
der Gesamtsumme auf 20000. Polydor Vergil nennt im ganzen
15 000 Gefallene, von denen ein Drittel Engländer gewesen seien,
Pasquaglio für die Schotten 12 000, für die Engländer 4000, und
zwar beruft er sich auf den englischen Kriegszahlmeister als Quelle,
auf dessen Soldbuch hin Hall auf 1500 Mann kommt. Wir werden
also zum mindesten diese Angabe für die englischen Verluste fest-
halten müssen, für die Schotten etwa 10 000.
Über die Auffindung der Leiche König Jakobs s. Hall S. 562,
964, wozu Dacres eigene spätere Mitteilung genau stimmt (an den
Geheimen Rat 17. Mai 1514, Br. 5090); vgl. Ruthal, Arch. Ael. V,
Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 493
178£., Br. 4461, und die Notiz im Lager vor Therouanne, Galt S. 17
Note. Hall erzählt, Dacre habe den König erkannt „by hys pryuie
tookens“. — Die Korrespondenz zwischen Heinrich und Papst
Leo über ihn: Heinrich an Leo, Tournai 12. Oktober 1513, Theiner
S. 512, Br. 4502, Leos Antwort 29. November, Rymer XIII, 385,
Br. 4582; Herbert „Life of Henry VIII“ S. 151 hat diese Schreiben
vor Augen gehabt. — Über die Sage, daß Jakob gar nicht gefallen
sei, S$. Pol. Vergil S. 28, Buchanan, S. 453f. In eigentümlicher Weise
spielt auf sie ein späterer Bericht von Magnus an Wolsey an (23. Juni
1525, State Pap. IV, 385, Br. IV, 1 Nr. 1445), daß Königin Margarete
sich von ihrem zweiten Gemahl Angus scheiden lassen wolle auf
Grund der Behauptung, daß diese Ehe noch bei Lebzeiten des ersten
Gatten geschlossen worden sei, da Jakob noch drei Jahre nach der
Schlacht bei Flodden gelebt habe.
In etwas anderer Form wird die Angelegenheit in der schottischen
Tradition bei Lesley (S. 96) behandelt: die Engländer hätten auch
behauptet, Jakobs Leiche gefunden und nach Berwick und Rich-
mond gebracht zu haben, aber es sei für wahr angenommen, daß es
der Körper eines Schotten, des Laird von Bonehard gewesen sei,
den König habe man an demselben Abend lebend zu Kelso gesehen.
Auch nach Pitscottie (S. 118) hätten die Engländer einen wie Jakob
gekleideten Toten irrtümlich für den König gehalten, während er
vorher berichtet, wie die Leiche des Königs heimlich fortgeschafft
worden sei; er will es wenigstens so hinstellen, als ob Jakob, wenn
er auch als umgekommen angenommen wird, nicht in des Feindes
Hand gefallen sei. Diesen Zug betont von den neueren Bearbeitern
White (Arch. Ael. III, 1859, S. 227), denn er hebt die Zweifel, ob
wirklich Jakobs Leiche auf dem Felde gefunden sei, so nachdrück-
lich hervor, daß er ihnen eine erhebliche Beweiskraft beizumessen
scheint. — Über die späteren Schicksale von Jakobs Leichnam gibt
Stow in seinem „Survey of London“ eine merkwürdige Erzählung,
daß nach der Aufhebung des Klosters der Bleisarg mit der Leiche
in der Zeit Edwards VI. unter altes Gerümpel gekommen sei und
daß den Kopf ein Privatmann an sich genommen habe, bis man
ihn mit anderen Resten verscharrt habe.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische
Politik von 1748-1755.
Von
Jakob Strieder.
Entgegen der Ansicht von Beer, von Ranke und der meisten
übrigen Historiker, die sich mit der Geschichte der österreichischen
Politik nach dem Aachener Frieden beschäftigt haben, ist in meinen
„Kritischen Forschungen“ der Standpunkt vertreten, daß Maria
Theresia i. J. 1749 den Plan des Grafen Kaunitz zwecks Rückeroberung
Schlesiens eine österreichisch-französisch-russische Koalition anzu-
bahnen nicht abgelehnt, sondern in ihr künftiges politisches System
aufgenommen hat!. Wenn es erst um die Wende des Jahres 1755 zu
einer Österreichisch -französisch-russischen Allianz gegen Preußen
kam, so hat das nicht darin seinen Grund, daß es erst damals Kaunitz
gelungen wäre, seine Kaiserin für die Annahme des nahezu unver-
ändert wieder vorgebrachten Projektes vom Frühjahr 1749 zu ge-
winnen. Vielmehr trugen Vorgänge innerhalb der europäischen
Politik, die zu verhindern oder in andere, dem Kaunitzschen Plane
günstige Wege zu leiten der Wiener Diplomatie trotz eifriger Be-
mühungen nicht gelang, die Schuld an dieser späten Verwirklichung
des Projektes von 1749. Rußland grollte in den Jahren 1749ff.
der österreichischen Diplomatie, weil sie sich nicht für die russischen
Wünsche in der schwedischen Frage engagieren ließ. Besonders aber
war Frankreich in diesen Jahren nicht für eine antipreußische
Politik zu haben. Erst i. J. 1755, als Friedrich der Große in einer fast
unverständlichen Verkennung der Stimmung in Frankreich mit
England den Vertrag von Westminster abschloß, erst damals wurde
sich die französische Diplomatie des Unwerts der preußischen Bundes-
genossenschaft bewußt. Bis dahin hatte, seit dem Frieden von Aachen,
1 J. Strieder, Kritische Forschungen zur österreichischen Politik vom
Aachener Frieden bis zum Beginn des siebenjährigen Krieges. Leipzig 1906.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 495
die Erkenntnis des Wertes der Freundschaft des Preußenkönigs sich
fast widerspruchslos in dem politischen Denken der Franzosen fest-
gesetzt. So widerspruchslos, daß alles Liebeswerben der Wiener
Diplomatie in den Jahren 1749ff. erfolglos blieb. Erfolglos selbst
dann, als Kaunitz 1750 als Gesandter nach Paris ging, um für sein
Projekt vom Frühjahr 1749 die Wege zu ebnen. Kaunitz gab schon
in den ersten Monaten des Jahres 1751 jede Hoffnung auf, Frankreich
für sein antipreußisches Bündnis zu gewinnen. Auf dem Kranken-
lager hat der Graf dann ein neues System, ein System der Resignation
erdacht. Es gipfelte in einem endgültigen ehrlichen Verzicht auf die
Wiedereroberung Schlesiens und in dem Vorschlage, Preußen in das
Bündnis Österreichs, der Seemächte und Rußlands zu ziehen. Die
Entschiedenheit, mit der Maria Theresia das Ansinnen abwies, zeigt
am besten, um wieviel stärker noch in ihr als in ihrem Gesandten der
Gedanke einer früheren oder späteren Wiedergewinnung der verlorenen
Provinz Wurzel geschlagen hatte. Der Erkenntnis freilich, auf die
Kaunitz seine neuen Vorschläge basiert hatte, daß es unmöglich sei,
Frankreich von seinem als höchst nützlich und notwendig klar er-
kannten System eines Zusammengehens mit Preußen abzubringen,
konnte auch Maria Theresia sich auf die Dauer nicht verschließen.
So kam man sich, wie es in solchen Fällen zu geschehen pflegt, auf
halbem Wege entgegen. Kaunitz ließ den Gedanken einer Annäherung
an Preußen fallen; Maria Theresia nahm, von Kaunitz hierzu ge-
drängt, die Ausbesserung der im Laufe der Zeit recht schadhaft ge-
wordenen englisch-österreichischen Allianz in ihr politisches System
auf. Wie weit sich die Wiener Diplomatie unter der Kanzlerschaft
und Führung des Grafen Kaunitz von dessen Projekt vom Jahre
1749 entfernt hatte und in die Geleise des „alten Systems“ zurück-
gekehrt war, zeigen die Vorgänge des Jahres 1755. Als sich zu Anfang
dieses Jahres mit der nahen Aussicht eines französisch-englischen
Krieges die Hoffnung auf eine Wiedereroberung Schlesiens von
neuem regte, da wandte man in Wien allgemein die Blicke auf Eng-
land. Erst als vom Hofe von St. James dem Verlangen einer Bei-
hilfe zur Wiedererlangung der verlorenen Provinz ein unzweideutiges
„Nein“ entgegengesetzt wurde, kam Kaunitz auf das Projekt von
1749 zurück. Von einer irrigen Auffassung der Stellung erfüllt, die
die Kaiserin zu dem Projekte seit seiner Entstehung einnahm, hat
man geglaubt, es sei Kaunitz mit Mühe nur und auf Umwegen geglückt,
Maria Theresia zu einem erneuten Anklopfen bei Frankreich zu be-
496 Jakob Strieder.
wegen. Es bedurfte dessen bei der Kaiserin nicht. Wenn sie nach
der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles die Äußerung tat,
noch nie während ihrer ganzen Regierungszeit habe sie einen Vertrag
so vergnügten Herzens unterschrieben, so spricht daraus deutlich
die Genugtuung über das Gelingen des ersten wichtigen Schrittes
auf ein Ziel hin, das sie fester als irgend jemand verfolgt hatte.
Eine Anzahl Historiker hat sich den vorgenannten Resultaten
meiner „Kritischen Forschungen zur österreichischen Politik“ ange-
schlossen. Gg. Küntzel hat das nur teilweise getan.! Er hat ge-
funden, daß noch einige Schwierigkeiten zu lösen bleiben. Hans
Schlitter, der schon früher zu Beers Ansicht hielt, ist auch in einer
neuerlichen Publikation auf diesem Standpunkt verharrt.? Vielleicht
gelingt es mir im folgenden, die genannten Historiker zu meiner
Ansicht herüberzuziehen.
I. Zum besseren Verständnis zunächst der Einwürfe von Küntzel
sei das Folgende vorausgeschickt. Im März 1749 forderte Maria
Theresia ihre 6 Konferenzminister auf, ihre Meinungen über Öster-
reichs künftige äußere Politik schriftlich abzugeben. Das bedeutendste
der so entstehenden Gutachten wurde das des Grafen Kaunitz.
Dieser junge Konferenzminister stellte in den Mittelpunkt seiner
politischen Leitsätze den Plan einer Wiedereroberung Schlesiens.
Er schlug vor, die Wiener Diplomatie solle für diese kühne Tat die
Hilfe Rußlands und die aktive Teilnahme oder doch die Konnivenz
Frankreichs zu gewinnen suchen. Rußland würde bei Elisabeths
und Bestushews notorischem Haß gegen Friedrich II. nicht allzu
schwer zu gewinnen sein. Frankreich müsse durch österreichisch-
italienische oder Österreichisch - niederländische Besitzabtretungen
für das Unternehmen interessiert werden. Auch so erschien es
freilich Kaunitz noch zweifelhaft, ob es gelingen werde, Frankreich
von seiner vorteilhaften Verbindung mit dem Preußenkönig ab-
zubringen. Auf alle Fälle müsse im Interesse einer gedeihlichen
Fortentwicklung des österreichischen Staates der Versuch gemacht
und das Unternehmen wenn auch mit allen erdenklichen Vorsichts-
maßregelr so bald wie möglich eingeleitet werden. So weit in
! In einer längeren Besprechung meines Buches in den Forschungen zur
brandenburgischen und preußischen Geschichte. Bd. 20 (1907), S. 560—564.
2 Aus der Zeit Maria Theresias. Tagebuch des Fürsten Johann Josef Kheven-
hüller - Meisch, Herausgegeben von Rudolf Graf Khevenhüller - Metsch und
Hans Schlitter. II. Bd. (1745—1749). Wien und Leipzig 1908. S. 535.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 497
Kürze über den Kaunitzschen Plan. Es kam alles darauf an,
wie ihn die Kaiserin aufnehmen würde. Ich habe, wie eingangs
gesagt, den Standpunkt vertreten, daß Maria Theresia den Plan
des Grafen Kaunitz in seinem Kerne billigte und in ihr politisches
System aufnahm. Den besten Beweis für die Richtigkeit dieser
Ansicht liefert die Geschichte der diplomatischen Beziehungen
Österreichs zu Rußland und besonders zu Frankreich in den
folgenden Jahren. Aber auch schon die Verhandlungen, die Maria
Theresia mit Bartenstein, ihrem intimsten politischen Berater,
und mit Kaunitz im Frühjahr 1749 im Anschluß an Kaunitzens
Gutachten pflog, zeigen deutlich, daß die Kaiserin den Kern dieses
Votums billigte.e Ein Wort noch zu diesen Verhandlungen! Aus
einer Staatsauffassung heraus, die anderen Vertretern des aufgeklärten
Absolutismus fremd war, liebte es Maria Theresia, für ihre wich-
tigsten politischen Maßnahmen die Billigung der Majorität ihres
Konferenzministeriums zu haben. Es kam dabei der Kaiserin vielfach
nicht darauf an, die sanften Mittel der Überredung und selbst die
der Täuschung in Anwendung zu bringen. So geschah es auch im
Frühjahr 1749. Ich habe nachweisen können, daß Maria Theresia
mit Bartenstein und mit Kaunitz geheime Unterhandlungen ge-
pflogen haben muß, wie man der Quintessenz des Kaunitzschen
Planes zu einer Majorität im Konferenzministerium verhelfen könne.
Im Verlaufe dieser Unterhandlungen kam die Herrscherin zu dem
Entschluß, den Ministern das Kaunitzsche Projekt nicht nach dem
Originalvotum des Grafen, sondern auf Grund eines Auszuges daraus
zur Begutachtung vorzulegen. Bartenstein mußte die Vota exzer-
pieren. Maria Theresia hat durch einige eigenhändige Änderungen
an denjenigen Teilen des Bartensteinschen Auszugs, die sich mit dem
Plane Kaunitzens beschäftigten, — und nur an solchen Teilen hat
die Kaiserin Änderungen vorgenommen — dafür gesorgt, daß „die
Substanz von des Kaunitz Votum“ Aufnahme in den Auszug fand.
Trotz gewaltiger Kürzungen findet sich die Quintessenz des Kaunitz-
schen Projektes in dem Bartensteinschen Auszug wieder. Die Kon-
ferenzminister erkannten noch immer selbst dieam weitesten gehende
Forderung des Originalvotums daraus: die Forderung, Frankreich
zum Zweck einer Wiedereroberung Schlesiens von Preußen zu trennen. `
Als 4 von den 6 Konferenzministern für einen dahin gehenden Ver-
such stimmten, hatte Maria Theresia ihren Zweck erreicht. Unbeirrt
von quasi-konstitutionellen Bedenken konnte sie den Kern des
Histor, Vierteljahrschrift. 1910. 4. 34
498 Jakob Strieder.
Kaunitzschen Planes in das politische System Österreichs auf-
nehmen.
Auf Grund einer Gegenüberstellung des Kaunitzschen Original-
votums und des Bartensteinschen Auszuges daraus hat Gg. Küntzel
eine gewisse Abweichung der Kaiserin von dem Plane ihres Kon-
ferenzministers erkennen wollen. Für Küntzel liegt in den zwei
Schriftstücken ein fundamentaler Unterschied. Das Originalvotum
ist ihm offensiv, der Auszug nicht. In ersterem findet er die „Auf-
forderung sich für einen schleunig zu führenden Abrechnungskrieg
gegen Preußen zu rüsten“; in letzterem den Plan, „zunächst einmal
die Trennung Frankreichs von Preußen zu betreiben“. Von einer
solch grundlegenden Verschiedenheit zwischen den zwei Ausferti-
gungen kann nicht die Rede sein. Schon Küntzel selbst hat seiner
scharfen Gegenüberstellung Abschwächungen hinzufügen müssen.
Er kann z. B. nicht leugnen, daß der „schlesische Hintergedanke“
Erwähnung in dem Auszug gefunden hat. Auch das muß er zugeben,
daß der Gedanke der Offensive im Auszug wenigstens anhangsweise,
wenigstens „nebensächlicher Weise“ erwähnt worden ist.! Fügen
wir dem hinzu, daß die Konferenzminister aus dem Auszuge die
Rückeroberung Schlesiens als das Endziel der österreichischen Be-
mühungen um Frankreich erkannten?, und daß Kaunitz offiziell
erklärte, in dem Bartensteinschen Auszug sei die Quintessenz seines
Votums enthalten’, so darf man wohl eine Gegenüberstellung der zwei
Schriftstücke in dem Küntzelschen Sinne als unzutreffend ablehnen.
Zu demselben Resultate gelangt man, wenn man das Originalvotum
des Grafen Kaunitz näher betrachtet.* Dieses Schriftstück ist gar
1 Küntzel l. c. S. 561, 564. Auf S. 562 spricht Küntzel von „Offensive in
vorsichtiger Fassung“, die im Auszug geboten sei.
2 Vgl. z. B. die Erklärung, die Colloredo nach der Lektüre des Bartenstein-
schen Auszuges abgab. Dieser Minister meinte, es sei keine Hoffnung vorhanden,
wie sich Kaunitz einbilde, daß Frankreich von Preußen „also getrennt werden
könnte, daß von dieser Cron zu Vergrößerung des Ertzhauses mit
Abbruch des Königs in Preußen man sich etwas Gedeyliches ver-
sprechen dörffte.“
3 Maria Theresia ließ bei jedem Minister anfragen, ob er in Bartensteins
Auszug sein Votum sachgemäß und sinngemäß exzerpiert fände.
4 Das berühmte Schriftstück ist noch niemals in extenso abgedruckt worden.
Zur Nachprüfung unserer Ausführungen oben genügt schon die ausführliche
Inhaltsangabe, die v. Arneth in seinem Fragmente einer Kaunitz-Biographie
(Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 88, Jahrgang 1900, S. 165ff.) ge-
geben hat.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 499
nicht so draufgängerisch gehalten, wie Küntzel meint. Kaunitz hat
darin die Erfüllung einer ganzen Anzahl von Voraussetzungen ge-
fordert, ehe an eine Offensive gegen Preußen gedacht werden könne.
Zunächst. ist als unerläßliche Vorbedingung für die Ausführung
seines Planes die Gewinnung Rußlands und Frankreichs hingestellt.!
Ohne Rußlands Hilfe und ohne Frankreichs Zustimmung und aktive
oder doch inaktive Beihilfe hält Kaunitz das Werk für undurchführ-
bar.? Ferner hat der Graf in seinem Votum mit Nachdruck die größte
Vorsicht bei der Einleitung seines Planes an mehreren Stellen ge-
fordert.‘ Wenn er eine schnelle Inangriffnahme seines Projektes
empfiehlt, weil er den gegenwärtigen Zeitpunkt für günstig hält,
so ist diese Aufforderung zur Eile nur auf die ersten einleitenden
Schritte, nicht etwa auf einen sofortigen Krieg zu beziehen.‘
So vermag ich keinen prinzipiellen Unterschied aus den zwei
Schriftstücken herauszulesen. Im ganzen decken sie sich m. E. in
der grundlegenden Frage. Man will hier wie dort Frankreich für einen
Bund gewinnen, dessen Endzweck die Wiedereroberung Schlesiens
ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht nur in der geringeren
Ausführlichkeit, mit der Kaunitzens Plan in dem Auszuge behandelt
wird. Aber diese geringere Ausführlichkeit findet in der Entwick-
lungsgeschichte des Bartensteinschen Auszuges ihre einwandfreie
1 Küntzel erwähnt diese Einschränkung wohl einmal, aber in seiner gegen-
überstellenden Interpretation der beiden Schriftstücke beachtet er sie dann nicht.
3 Vgl. z. B. die folgende Stelle des Kaunitzschen Votums: „Will aber der
russische Hof seine Ideen gegen Schweden nicht aufgeben, auch im übrigen den
Absichten gegen Preußen keinen zureichenden Vorschub leisten, so wäre es
vergeblich, sich bei dem oben erwähnten Plane aufzuhalten.“
> Da heißt es beispielsweise einmal: „Man müsse nicht unmittelbar mit dem
Plane an Frankreich, sondern mit äußerster Behutsamkeit zunächst an
Spanien und an Sachsen herantreten, um durch die lebhafte Zuneigung, die
Ludwig XV. für seinen Schwiegersohn Don Philipp und seine Schwiegertochter,
die dem sächsischen Hause entsprossene Dauphine, hege, Eingang bei dem Hofe
von Versailles zu suchen. Außerdem könne durch einen gewandten Mittels-
mann auch auf Philipp selbst in einem dem Projekte günstigen Sinne eingewirkt
werden.“ Am Schlusse seines Votums, in einer kurzen Zusammenfassung
des Ganzen, betont Kaunitz noch einmal: „Daß seine Meinung keineswegs
dahin gehe, dem bourbonischen Hause schlechthin und ohne genügsame Vor-
bereitung eine oder die andere Provinz gegen Schlesien anzubieten, sich vor
der Zeit bloßzustellen und Gelegenheit zu Mißbrauch zu geben.“
* Im Votum heißt es: Man müsse sich mit ebensoviel Eifer wie Vorsicht
bemühen, die Sache vorzubereiten, sie je eher desto besser zur Reife zu bringen
und die voraussichtlichen Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.
34*
500 Jakob Strieder.
Erklärung. Wie auch von Küntzel anerkannt wird, war der Auszug
hergestellt worden, um dem Konferenzministerium den Plan des
Grafen Kaunitz nicht in seiner ganzen abschreckenden Größe vorzu-
führen. Maria Theresia wünschte die Zustimmung der Majorität
ihres Konferenzministeriums zu einer Politik im Sinne der Aus-
führungen des Grafen Kaunitz. Darum bot sie dessen Projekt den
Ministern in einer substantiierten Form. In einer Form, die wohl die
Quintessenz des Projektes in sich enthielt, die aber das Unternehmen
harmloser erscheinen ließ. Bestätigt wird diese Charakteristik des
Bartensteinschen Auszugs durch das Folgende. Als am 5. Juni 1749
Graf Harrach plötzlich aus dem Leben schied, ernannte die Kaiserin
den Feldmarschall Batthyany an seiner Statt zum Mitglied der ge-
heimen Konferenz. Der neue Minister erhielt alsbald den Befehl,
ebenfalls ein Gutachten über Österreichs zukünftige äußere Politik
abzugeben. Zu diesem Behufe wurden ihm sowohl der Auszug
Bartensteins als auch die Originalvota der übrigen Konferenz-
minister zur Einsicht übergeben. Auf Grund der genannten Schrift-
stücke schrieb Batthyany: „Der Bartensteinsche Extrakt ist meines
Erachtens ein so wohlgefaßtes Werk, welches nicht allein Ew.
Majestät gantz kurtz alles was die verschiedenen Meinungen haupt-
sächlichen enthalten vor Augen leget, sondern hat auch den ge-
wünschten Effect nach sich gezogen daß die gantze Conferenz auch
in jenen Puncten, wo sie von einander unterschieden geschienen in
gewissem Maaß vereiniget worden.“
II. In einer kurzen Besprechung der oben genannten Schlitterschen
Publikation sagt Ludwig Bittner: „Besonders möchte ich noch hervor-
heben, daß die in den Anmerkungen 281, 296, 355, 358, 362, 364,
384 in extenso gebrachten Aktenstücke geeignet sein dürften, die
von J. Strieder über die österreichische Politik vor Beginn des sieben-
jährigen Krieges verfochtene Anschauung zu widerlegen.‘! Sehen
1 Nr. 39 (25. September) des Jahrgangs 1909 der Deutschen Literatur-
Zeitung. Man erwartet nach diesen Worten bei Schlitter unbekanntes, ent-
scheidendes Quellenmaterial — aus Anlagen etwa zu den Memoiren Kheven-
hüllers — für die von mir wieder aufgerollte Streitfrage zu finden. Diese Er-
wartung wird nicht erfüllt. Schlitter erklärt vielmehr, daß Äußerungen Kheven-
hüllers über die von Maria Theresia im Frühjahr 1749 gutgeheißene Politik
leider nicht erhalten sind. Was er in den genannten Anmerkungen gibt, sind
Bruchstücke von politischen Aktenstücken aus dem Wiener Staatsarchiv, die
mir größtenteils auch für meine kritischen Forschungen vorgelegen haben.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 501
wir zu! Die Anmerkungen 281 und 296 beziehen sich noch auf die
Zeit des Aachener Friedens (1748).1 Schlitter schließt aus dem darin
gegebenen Aktenmaterial: „Nicht bloß der Gedanke an ein engeres
Bündnis mit Rußland beschäftigte Maria Theresia, sie erwog auch
bereits — wie aus dem an Bernes gerichteten Reskripte vom 31. Mai
erhellt — den Plan, dereinst sogar Frankreich auf ihre Seite zu
bringen, in der Absicht, sich eines Tages dieser Macht gegen Preußen
bedienen zu können. Denn sie war keineswegs gesonnen, der Wieder-
gewinnung Schlesiens auch für den Fall zu entsagen, daß Friedrich II.
nochmals den Frieden brach.“ Also Schlitter gibt zu, daß sich Maria
Theresia im Jahre 1748 um eine österreichisch-russisch-französische
Koalition zum Zwecke einer Wiedereroberung Schlesiens für den
Fall bemühte, daß Friedrich II. den Frieden brach. Die Einschrän-
kurtg „falls Friedrich II. den Frieden brach“ läßt sich nicht halten.
Schon aus folgendem Grunde nicht. Traut Schlitter der Wiener
Diplomatie die naive Hoffnungsfreudigkeit zu, Frankreich würde
sich ohne einen entsprechenden Gewinn von dem nützlichen Zu-
sammengehen mit Preußen abziehen lassen und zu Österreich, seinem
alten Erbfeinde, übertreten, um für den Fall, daß Friedrich II. den
Frieden brach, den Österreichern bei der Wiedereroberung Schlesiens
zu helfen? Man wußte in Wien, wußte es schon vor 1748 und bekam
es seitdem immer wieder gesagt?, daß Frankreich, wenn überhaupt,
so nur gegen österreichische Besitzabtretungen in Italien oder in den
Niederlanden für ein Abrücken von Preußen zu gewinnen sein würde.
Und glaubt nun Schlitter, Maria Theresia wäre bereit gewesen,
Frankreich eine schöne Provinz zu opfern, um dann friedlich still zu
Anmerkung 355 gibt überhaupt kein Aktenmaterial, sondern referiert über
meine Forschungen.
! Ich bin in meinen „Kritischen Forschungen“ auf die Bemühungen der
österreichischen Politik, Frankreich schon während der Aachener Friedens-
verhandlungen für ein Bündnis gegen Preußen zu gewinnen, nicht so breit ein-
gegangen, weil in der Literatur eine gewisse Einstimmigkeit herrscht, daß
Maria Theresia in dieser Zeit einer Allianz mit Frankreich — mit dem End-
ziele der Rückeroberung Schlesiens — ihre wärmste Sympathie entgegen-
gebracht hat. Der ernste Streit der Meinungen bezieht sich auf die Stellung,
die die Kaiserin zu diesem politischen System in der nächsten Zeit nach dem
Abschluß des Friedens einnahm. `
2 So 1748 in der Kauderbachaffäre, vgl. Strieder l. c. S. 4; so 1749 von
Kaunitz in seinem Votum, vgl. v. Arneth, Biographie des Fürsten Kaunitz.
Ein Fragment. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 88 (1900), S. 173
und sonst.
502 | Jakob Strieder.
sitzen und auf einen Ersatz zu warten, bis Friedrich II. den Frieden
brach? Das glaube wer kann!
Die übrigen oben genannten Anmerkungen der Schlitterschen
Publikation beziehen sich auf das Jahr 1749. Schlitter glaubt aus den
darin gegebenen Aktenauszügen den Nachweis liefern zu können,
daß sich Maria Theresia im Jahre 1749 mit keinem Offensivgedanken
getragen habe. Die Kaiserin sei einzig und allein auf die Erhaltung
des Friedens bedacht gewesen. All ihre Bemühungen, Frankreich
von Preußen abzuziehen, hätten nur dem Zwecke gedient, Friedrich II.,
den Ruhestörer, im Interesse des Friedens zu isolieren.” Das weiter-
gehende Projekt Kaunitzens, das eine Gewinnung Frankreichs für eine
Rückeroberung Schlesiens zum Ziele hatte, sei von der Kaiserin abge-
lehnt worden. 7 Da muß nun zuerst das in Anmerkung 358 von Schlitter
herangezogene Archivmaterial als beweisuntauglich abgelehnt werden.
Dieses Material besteht aus Bruchstücken der Protokolle der geheimen
Konferenz vom 24. März 1749. Nun wurde aber das Votum des
Grafen Kaunitz erst an diesem Tage eingeliefert. Maria Theresia
kannte also am 24. März das Projekt des Grafen Kaunitz noch nicht.
Sie konnte demnach noch mit gutem Gewissen an den Grafen Chotek,
ihren Berliner Gesandten, schreiben lassen, sie sei nicht gewillt, „die
Ruhe im Norden oder anderswo zu stören“. Aber selbst ohne diese
zeitliche Discrepanz würden Äußerungen wie die genannten in einer
Instruktion für den österreichischen Gesandten am Berliner Hofe
nichts gegen unsere Ansicht beweisen.” Hat man im 18. Jahrhundert
niemals von einer bewußten Täuschung in der Diplomatie gehört.
Von einer Täuschung, die im bürgerlichen Leben als Lüge bezeichnet
wird. Hatte nicht Graf Batthyany in seinem Votum* Maria Theresia
geraten, sie solle, bis die Wiener Diplomatie das große Bündnis gegen
Preußen fertig hätte, sich gegen Friedrich II. freundlich gesinnt
zeigen und ihn dadurch in Sicherheit wiegen.” Hat nicht Maria
1 Vgl. Anm. 362 am Ende. ? Vgl. Anm. 355.
® Das ist besonders gegen Anmerkung 384 zu sagen, in der aus der Instruktion
für den nach Berlin gehenden General Puebla (6. August 1749) die Weisung
abgedruckt ist: „de répéter souvent en son (der Kaiserin) nom l'assurance
la plus positive et la plus amiable qu’elle gardera très religieusement la paix
conclue et ne rompera jamais la premiere.“
4 Siehe oben.
° Ohne Zweifel ist es nicht zum geringsten Teile den österreichischen Be-
mühungen zu verdanken, daß die schwedisch - russischen Differenzen seit der
Wende des Jahres 1748 nicht zu einem großen nordischen Kriege führten.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 503
Theresia auch i. J. 1755, als sie notorisch zum Kriege mit Preußen
rüstete, des öfteren in Berlin ihre Friedfertigkeit versichern lassen.
Und damals hatte die Kaiserin nicht einmal den Schein von Be-
rechtigung, ihre Friedensliebe zu betonen, der ihr im Jahre 1749 zu-
stand.
So blieben noch die in der Anmerkung 362 und 364 abgedruckten
Quellenstellen. Der Nachweis ihrer Irrelevanz für unsere Streitfrage
ist nach dem vorangehenden nicht allzu schwer zu erbringen. Wenn
z. B. Schlitter in Anm. 362 den Beschluß des geheimen Konferenz-
ministeriums anführt, worin es heißt, man wolle Rußland davon ab-
halten, sich auf Schweden zu stürzen und lieber dafür sorgen, daß
diese Macht sich gegen Preußen „durch hierzu diensame Mittel
verwahre“!; wenn er dann mit diesem Worte „verwahren“ be-
weisen will, daß Maria Theresia nur an ein Defensivbündnis, nicht
an ein Offensivbündnis mit Rußland dachte, so vermögen wir uns
dieser einseitigen Deutungdes Wortes „verwahren“ nicht anzuschließen.
Man kann sich ebensogut durch eine Offensive wie durch eine Defen-
sive gegen jemanden verwahren. Ebenso verhält es sich in Anm.
364 mit dem Worte „Sicherheit“. Gerade das Konferenzprotokoll,
das Schlitter dort abdruckt, spricht deutlich gegen seine Ansicht.?
Es bestand bereits ein Defensivbündnis Rußlands und Österreichs,
das jede der beiden Mächte zur Hilfeleistung im Falle eines Angriffes
zwang. Wenn nun Prettlack mit Rußland ein neues System gegen
Preußen verabreden soll, so kann nur von dem Plane des Grafen
Kaunitz hier die Rede sein.’
Ich habe in meinen „Kritischen Forschungen“ ausgeführt, daß gerade die An-
nahme des Kaunitzschen Planes eine solche Friedenspolitik forderte. Deshalb
darf man aber keineswegs die Friedensliebe Maria Theresias für unbedingt
halten, wie es’Schlitter tut.
1 Von Schlitter gesperrt. i
? Es heißt darin: „Der Freiherr von Prettlack“ solle sich „auf das ehebaldste
nach Moscau begeben, nicht umb all da für beständig zu verbleiben, sondern
nur umb mit dortigem Hof ein nach gegenwärtigen Umbständen ausgemessenes,
beider Höfen Anständigkeit und Sicherheit (von Schlitter gesperrt) zum
Grund habendes und nach Ausweiß des Referats vielmehr auf Preußen als
Schweden gerichtetes Systema zu verabreden und festzusetzen, als worzu ge-
heime, viele Zeit erfordernde Vorbereitungen, gleich es jedesmal vor Entdeckung
eines Vorhabens von Frankreich beschiehet, ohnumbgänglich erforderlich
seind, anstatt daß von gähen Entschließungen Schaden zu gewarten ist und
anmit diensamere Maßnehmungen im voraus vereitlet werden . . D
s Vgl. auch Strieder a. a. O. S. 30f.
504 Jakob Strieder.
III. Ich habe, wie oben ausgeführt ist, die Absicht vertreten, daß
` Kaunitz im Jahre 1751 die Unmöglichkeit erkannte, Frankreich
für ein Bündnis gegen Preußen zu gewinnen, und daß er von Paris
aus seiner Kaiserin eine Schwenkung der österreichischen Politik zu
suggerieren versuchte, die auf einen ehrlichen Verzicht auf Schlesien
und eine Annäherung Österreichs an Preußen hinauslief. Kaunitz
wagte es nicht, Maria Theresia offen zu diesem bedeutungsvollen
Schritt zu raten, er wendete das im Zeitalter des Absolutismus be-
sonders häufig beliebte Mittel des versteckten Ratschlages an.!
Indem Kaunitz in seiner Staatsschrift vom 12. April 1751 zeigen zu
wollen vorgab, wie man das spröde Frankreich vielleicht durch
die Drohung gewinnen könne, Österreich würde sich mit Preußen
versöhnen und auf Schlesien verzichten?, richtete er m.. E. damit
indirekt einen dahingehenden versteckten Ratschlag an Maria
Theresia. Den Beweis für die Richtigkeit dieser Interpretation
der Kaunitzschen Staatsschrift fand ich einmal in einer Anzahl nur
so restlos zu erklärender Unstimmigkeiten des Schriftstückes, dann
aber besonders in der Tatsache, daß Maria Theresia die Staatsschrift
durchaus in diesem Sinne auffaßte. Die Kaiserin war entrüstet über
die Änderung in der Denkensart ihres Gesandten. Lange ließ sie
ihn ohne jede Antwort, dann schrieb sie ihm unwillig: Kaunitz kenne
ihre Absichten besser als irgend jemand; er wisse, daß sie keine
Vorliebe für Frankreich habe, er müsse aber einsehen, daß ihr nichts
mehr Überwindung kosten würde, als eine Aussöhnung mit dem
Könige von Preußen und ein damit zusammenhängender unbe-
dingter Verzicht auf Schlesien, wie ihn Kaunitz ihr in seiner
Denkschrift zu suggerieren versuche.’ Sie wünsche die
! Neuerdings hat Krauel in der Historischen Zeitschrift (Jahrgang 1909,
S. 564ff.) ein hübsches Beispiel dafür gebracht, wie der Freiherr von Stein
im Jahre 1806 unter dem Deckmantel hypothetischer Erörterungen Friedrich
Wilhelm III. von einem Zusammengehen mit Napoleon abzubringen versuchte,
3 Vgl. besonders Abschnitt 4ff. des 2. Teiles der Staatsschrift (Reflexionen
usw. betitelt). Die Staatsschrift ist im Anhang zu meinen „Kritischen For-
schungen zur österreichischen Politik“, S. 79ff., abgedruckt. Sie ist im Konzept
vom 12. April 1751 datiert, in der Reinschrift vom 5. Mai 1751. Erst am 14. Juni
sandte Kaunitz sie an Maria Theresia ab.
8 „Selon ce qu'il a suggéré A la fin de sa ditte relation.“ Die Antwort Maria
Theresias ist in dem Briefwechsel abgedruckt, den die Kaiserin durch ihren
Geheimsekretär Koch mit Kaunitz während dessen Pariser Gesandtschaftszeit
führte: Correspondance secrète entre le comte A. W. Kaunitz - Rietberg,
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 505
Wiedereroberung Schlesiens nicht aus Ehrgeiz oder aus Vergrößerungs-
begierde, sondern deshalb, weil sie sich je länger desto mehr überzeugt
halte, daß das Glück ihres Hauses von dem Besitze dieser Provinz
abhänge, und daß alle Unzuträglichkeiten, die dem Hause Habsburg
im Reiche und im Norden jetzt und in Zukunft begegneten, ihren
Grund in dem Verluste Schlesiens hätten. Sie schmeichle sich zwar
nicht mit der Hoffnung, daß während ihrer Regierung die verlorene
Provinz zurückerobert werden könne, und wünsche deshalb mehr
als irgend jemand den Frieden!, aber sie wolle wenigstens ihren
Nachfolgern den Weg zu einer Wiedereroberung Schlesiens nicht
versperren. Das müsse aber notwendigerweise durch die Annahme
des von Kaunitz in seinem Gutachten vorgeschlagenen Systems ge-
schehen,
Küntzel glaubt sich meiner Interpretation nicht anschließen zu
können. Er nimmt die Staatsschrift des Grafen Kaunitz durch-
aus für das, für was sie sich ausgibt: für eine nicht ernst ge-
meinte Drohung an die Adresse der französischen Diplomatie,
Kaunitz, meint Küntzel, habe im Frühjahr 1751 den Moment für
günstig gehalten, um seine bisherige Taktik — den französischen
Diplomaten gegenüber nur mit verdeckten Anwürfen vorzugehen
— aufzugeben, offener mit ihnen zu sprechen und als Pression
den Gedanken auszuspielen, daß Österreich, wenn Frankreich
spröde bleibe, sich endgültig mit England und Preußen gegen
Frankreich vereinigen könne. Zu einem solchen Schritte aber
habe, nach Küntzels Meinung, Kaunitz einer besonderen Ermäch-
tigung der Kaiserin bedurft, denn er wäre ja „nicht sowohl an sein
eigenes Votum von 1749 als an den Bartensteinschen Auszug als
Instruktion gewiesen worden, über den er jetzt hinauszuschreiten
ambassadeur impérial à Paris et le baron Ignaz de Koch, secrétaire de l’impera-
trice Marie-Thérèse 1750—52. Herausgegeben von Hans Schlitter. Paris 1899.
S, 147.
1 Küntzel hat gemeint, dieses Bekenntnis stimme nicht recht mit meiner
Annahme überein, daß Maria Theresia im Frühjahr 1749 den Kaunitzschen
Plan „schlechthin gebilligt habe.“ Ich kann mich dieser Ansicht nicht an-
schließen. Jetzt wo es um die einzige Aussicht an einen aussichtsvollen Krieg
gegen Preußen — die aktive oder doch wenigstens inaktive Teilnahme Frank-
reichs — so trostlos aussah, mochte Maria Theresia leicht von Frieden sprechen.
Deshalb konnte sie 1749 ganz anders gedacht haben. Sie konnte — und hat es ja
bekanntlich im Jahre 1755 getan — wenn Frankreich „bekehrt“ sein würde,
wieder anders denken,
506 Jakob Strieder
gedachte, indem er keineswegs von der harmlosen Friedfertigkeit
Österreichs allein die Franzosen zu überzeugen entschlossen war.“
Diesen Ausführungen ist zunächst das Folgende entgegenzuhalten.
Der Auszug Bartensteins enthielt durchaus nicht den Plan, Frank-
reich „nur von der harmlosen Friedfertigkeit Österreichs zu über-
zeugen.“ Wir haben oben nachgewiesen, daß er die Quintessenz von
Kaunitzens Projekt zum Inhalt hatte. Und Küntzel selbst gesteht
— wie ebenfalls oben gezeigt — zu, daß der schlesische Hinter-
gedanke in den Bartensteinschen Auszug aufgenommen worden
war. Tatsächlich gibt auch Kaunitz in seiner Staatsschrift eine
ganz andere Erklärung als die Gebundenheit an den Auszug für die
Tatsache an, daß er sich bisher auf „verdeckte Anwürffe“ habe be-
schränken müssen. Lediglich die Verschlossenheit der französischen
Minister sei daran schuld, schreibt Kaunitz dort, wenn er bisher
keine deutliche Sprache hätte führen können.! Beweist schon diese
Stelle der Kaunitzschen Staatsschrift, daß der Graf von Anfang an
die Absicht, folglich auch den Auftrag hatte, bei passender Gelegen-
heit deutlich mit den französischen Ministern über den Plan
einer französisch-österreichischen Allianz zum Zwecke der Wieder-
eroberung Schlesiens zu reden, so kommt das Folgende als Beweis
dafür hinzu. Die Korrespondenz Maria Theresias und Kaunitzens
während dessen Pariser Botschafterzeit zeigt die Kaiserin von dem
sehnlichsten Wunsche erfüllt, Kaunitz möchte so bald wie möglich
das französisch-österreichische Bündnis gegen Preußen seinem
Abschluß näher bringen. Anderseits ist die Korrespondenz in ihrer
1 Marquis Puysieux sei „biss hiehin allen Öffnungen, welche eine deutliche
Sprache veranlassen können, auf das sorgfältigste ausgewichen und habe solche
durch den beständigen Gebrauch weit hergeholter Vorwürffen zu entfernen
getrachtet. Wie dann Fw K. K. Mayestät“, fährt der Graf fort, „ohnedem schon
aus denen geheimen Nachrichten allergnädigst bekannt ist wie weniges Gehör
des Blondels und Marquis d’Hautefort wohlgemeinte Erinnerungen gefunden,
auf was für eine Art solche abgefertiget worden und daß der hiesige Hof ein
größeres Vertrauen nicht an der Zeit zu seyn glaube. Bey solchen Umständen
auch meinerseits mich zu Beobachtung des allerhöchsten Dienstes nur in ver-
deckte Anwürffe beschränken und in Erwägung ziehen müssen, daB noch so ge-
gründete Vorstellungen, wann sie zur Unzeit und bey Leuten, die nicht hören
wollen, angebracht werden, nicht nur keinen Eindruck, sondern ehender eine
schäd- als nützliche Würkung zu verursachen pflegen, zumahlen das hiesige
Ministerium kein Bedenken getragen hat, sogar Ew. K.K. Mayst. freundschaft-
lichen Äußerungen einen ungleichen Verstand beyzulegen.“ Aus der Staats-
schrift des Grafen Kaunitz vom Frühjahr 1751. Vgl. Strieder a. a. O. S. 84f.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 507
ersten Zeit voll von Bitten und Ermahnungen des Grafen Kaunitz,
nichts zu überstürzen.! Maria Theresia möchte, so läßt er sich einmal
vernehmen, an die Kauderbachaffäre in Aachen denken. Damals
hätten die wenigen ihm von Wien aufgenötigten Worte genügt, um
Frankreich stutzig zu machen und es enger noch mit Preußen zu
verbinden. Die Kaiserin möge, durch solche Erfahrungen gewitzigt,
langsam vorgehen und seine, des Grafen Kaunitz, Wege nicht kreuzen.?
So konnte nur ein Mann sprechen, der die Erlaubnis seiner Kaiserin
besaß, über „verdeckte Anwürfe“ hinauszugehen. Was gegen Küntzel
zu beweisen war!
So dürfte es bei der oben gegebenen Interpretation der Kaunitz-
schen Staatsschrift vom 12. April 1751 bleiben. Auch aus folgendem
Grunde neben den bereits erwähnten. Setzen wir den Fall, Maria
Theresia hätte ihren Minister nur falsch verstanden, Kaunitz habe
wirklich in seiner Staatsschrift nur Argumente geben wollen, deren
man sich mit Nutzen bei dem französischen Hofe bedienen könne.
Dann würde Kaunitz, von dem Mißverständnis unterrichtet, sicherlich
nicht versäumt haben, durch doppelt angestrengtes Arbeiten für
die Idee eines österreichisch-französischen Bündnisses Maria Theresia
von ihrer falschen Anschauung über seine Denkweise abzubringen.
Das Gegenteil geschieht. Zwar machte Kaunitz nach der oben ge-
schilderten deutlichen Abweisung keine weiteren Versuche, seine
Kaiserin für eine Aussöhnung mit Preußen zu gewinnen. Ebenso-
wenig aber kehrte er zu der Hoffnung zurück, Frankreich könne
vielleicht doch noch für eine Rückeroberung Schlesiens durch Öster-
reich interessiert werden. . Ein vollendeter Pessimismus charakterisiert
die Berichte des Grafen Kaunitz nach dieser Richtung hin in der letzten
Zeit seines Pariser Aufenthaltes.” Dabei blieb es noch nicht. Kaunitz
begann, seit er die Unmöglichkeit der Durchführung seines Projektes
I Schlitter a. a. O. S. 49, 52, 59.
2 Was es mit der sog. Kauderbachaffäre auf sich hatte, ist aus meinen
„Kritischen Forschungen“, S. 4ff. zu ersehen. Hier genüge es zu erwähnen,
daß die Verhandlungen, die Kaunitz von Aachen aus mit Maria Theresia über
diese Angelegenheit pflog, deutlich beweisen, daß damals die Kaiserin für einen
Plan, Schlesien mit Hilfe Frankreichswie der zu erobern, auf das heftigste ein-
genommen war.
3 Vgl. das Schreiben an Maria Theresia vom 12. Februar 1752. Schlitter
a. a. O. S. 167. Je vous demontrerai un jour au doigt et à l'œil les raisons pour
lesquelles nous n’avons point pü faire certains progres & cette cour. Je suis
trop heureux d’avoir fait en sorte que l’on ne nous hait pas.
508 Jakob Strieder.
vom 24, März 1749 erkannt hatte, auf die Erhaltung der Allianz mit
den Seemächten einen erheblich größeren Wert zu legen als bisher.
Hatte ihn ehedem sein Plan einer engeren Verbindung Österreichs
mit Frankreich und die Erinnerung an Englands Untreue! auf die
Seite derjenigen Wiener Diplomaten gewiesen, welche meinten, die
englische Allianz habe Österreich so wenig genützt, daß man sich
nicht sonderlich um ihre Erhaltung zu mühen brauche, — Bartenstein
war der extremste Verfechter dieser Meinung im geheimen Konferenz-
ministerium — so kehrte er sich jetzt deutlich von dieser Anschauung
ab. Da von Frankreich für Österreich nichts Ersprießliches zu
erwarten sei, so müsse man der Allianz mit den Seemächten ihre
Schwächen nehmen und sie in einer der österreichischen Monarchie
nützlichen Weise ausbauen, so faßt Kaunitz nunmehr sein politisches
System zusammen.? Auf Maria Theresia blieben die Veränderungen
in Kaunitzens politischer Sinnesart nicht völlig ohne Eindruck.
Sie kam ihnen wenigstens in etwa entgegen. Wenn auch mit weniger
Eifer als ihr Gesandter begann die Kaiserin auch ihrerseits Schritte
für eine Besserung der österreichisch-englischen Beziehungen zu
tun.? Es ist oben schon angedeutet worden, wie weit man auf dieser
Bahn bis zum Jahre 1755 gelangt war.
Wenn ich mich im vorausgehenden noch einmal über die Inter-
pretation der Kaunitzschen Staatsschrift vom 12, April 1751 aus-
gelassen habe, so geschah das besonders aus folgendem Grunde.
Der Vorschlag einer Versöhnung Österreichs mit Preußen darin ist
von ebenso großer Bedeutung für die Beurteilung des Grafen Kaunitz
als Staatsmann, wie seine Ablehnung wertvoll ist für eine richtige Ein-
schätzung der politischen Tätigkeit Maria Theresias. Man hat die
1 Auf dem Aachener Friedenskongreß besonders. Vgl. Strieder a. a. O.
8. 1ff.
2 Vgl. außer vielen anderen Beweisstellen dafür aus der Korrespondenz
des Grafen Kaunitz mit Maria Theresia besonders das Schreiben vom 20. März
1752. Schlitter a. a. O. S. 195ff.: „Si au risque presque certain de ne rien tenir
du côté de la France, il convient de s’exposer à tout perdre du coté des Puissan-
ces maritimes, qui sont & bout du compte, malgrez tous leurs defauts, notre
unique ressource.“ Vgl. auch den Brief des Grafen vom 20. August 1752.
Schlitter a. a. O. S. 264.
® Vgl. den Brief Maria Theresias an Kaunitz vom 8. April 1752. Schlitter
Leg 210; ferner den vom 12. August desselben Jahres, ebendort S. 257. Außer
vielen anderen Stellen der Korrespondenz endlich Schlitter l. c. S. 268f. und
S. 278.
Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 509
‚staatsmännische Begabung des Grafen Kaunitz vielfach überschätzt.
Er erschien der Geschichtsschreibung als ein Staatsmann, der unbeirrt
von Erfolg oder Mißerfolg auf ein klar erkanntes Ziel politischer
Lebensnotwendigkeit seines Staates — auf die Wiedergewinnung
‚Schlesiens — lossteuert. Eine solche große, starke Persönlichkeit,
‚ein solcher Politiker des Beharrens war Graf Kaunitz nicht. In
Paris schlug er in das Gegenteil seiner politischen Ideale von 1749 um.
Mit seinem Plan, Preußen in ein österreichisches Bündnis zu ziehen,
‚charakterisiert er sich als einen Probierer in politischen Dingen.
So weit auch die Perspektiven sind, die sich aus dem Projekte eines
‚österreichisch - preußischen Zusammengehens in jener Zeit für die
deutsche ‘Geschichte ergeben, so wenig dürfen Kaunitz tiefere Ge-
‚danken bei seinem neuen Plane unterschoben werden. Er hat im
Frühjahr 1751 nicht so sehr auf Grund einer neuen tieferen Erkennt-
nis der österreichischen politischen Notwendigkeiten! zu einer Ver-
söhnung mit Preußen geraten, als vielmehr deshalb, weil er die Mit-
wirkung Frankreichs für eine Vernichtung Preußens nicht erlangen
konnte. |
Auf der anderen Seite gewinnt Maria Theresia durch die energische,
konsequente Art, mit der sie die große Schwenkung Kaunitzens
im Jahre 1751 ablehnt. Damit hielt sie der österreichischen Politik
‚den Weg offen im Jahre 1755 noch einmal im Bunde mit Frankreich
und Rußland die Wiedergewinnung von Schlesien zu versuchen.
Es verschlägt nichts gegen eine derartige Einschätzung der poli-
tischen Energie der Kaiserin, daß dieser Versuch fehlschlug. Niemand
konnte ahnen, daß Friedrich II. und sein Staat sieben Jahre lang
dem vereinigten Ansturm von halb Europa widerstehen würde.
1 Obwohl er in seiner Staatsschrift vom 12. April 1751 auch diese zur Be-
gründung einer Abkehr von seinem Plan von 1749 anführt.
Kleine Mitteilungen.
Friedrich Rotbart und Eskil von Lund.
Das Schreiben Papst Hadrians IV. von 1157, worin er das Kaisertum
für ein päpstliches Lehen erklärte, knüpft an an den Fall des Erzbischofs
Eskil von Lund, der auf der Heimreise von der Kurie im Gebiete des Deut-
schen Reiches überfallen und in Gefangenschaft geführt worden war. Der
Papst macht dem Kaiser die heftigsten Vorwürfe darüber, daß er trotz einer
an ihn ergangenen päpstlichen Aufforderung nichts zur Befreiung des Ge-
fangenen getan habe. Für diese Untätigkeit Friedrichs in der Sache erblickt
man den Grund, soweit er in der Person des Dänen selbst und nicht in Ver-
stimmung gegen den Papst zu suchen ist, gewöhnlich in der Kirchenpolitik
Eskils, die die Interessen der Bremischen Kirche und dadurch mittelbar
auch diejenigen des Kaisers als ihres Oberherrn geschädigt habe; so zuletzt
noch nach manchen Vorgängern, unter denen Giesebrecht (V, 122), Ribbeck
(S. 21), Dehio (II, 59) und Jastrow-Winter (I, 456) genannt seien, Simons-
feld (Jahrbücher I, 497).
Dieser Auffassung habe ich eine andere entgegenzustellen, die näher
liegt und deshalb mindestens stark vor ihr in den Vordergrund gerückt,
wofern nicht einfach an ihre Stelle gesetzt werden muß.
Wenn bekanntlich Friedrich bald nach seinem Regierungsantritte, näm-
lich im Mai 1152 auf dem Hoftage von Merseburg, die beiden dänischen
Thronrivalen Sven und Knud empfing, die er, auch in diesem Punkte zu-
nächst unmittelbar in das politische Erbe seines Vorgängers eintretend,
vor sich entboten hatte, um ihren Streit endgültig zu entscheiden, und wenn
er hierbei den ersten feierlich mit dem Königreiche belehnte und Mann-
schaft und Treueid von ihm entgegennahm, so war hiermit nach den An-
schauungen der Zeit Dänemark auf dem Wege der Lehensverbindung ein
Teil seines Reiches geworden. Wenn aber dann sein Lehensmann Sven
im Jahre 1154 die Herrschaft wieder einbüßte, und zwar unter entscheidender
Mitwirkung des Erzbischofs Eskil von Lund, der schmählichen Verrat an
ihm beging (vgl. hierüber Simonsfeld selbst a a O. S. 280284), so wird
man doch wohl wissen, worauf man es zu beziehen hat, wenn Friedrich nach
der eigenen Angabe des gefangenen Eskil (Brief aus der Gefangenschaft
in die Heimat, abgedruckt bei Münter, Kirchengeschichte Dänemarks II,
LS 314 Anm.) diesen beschuldigte, ihm Krone und Reich gemindert zu
Kleine Mitteilungen. 511
haben (nos sui regni et suae coronae diminutionem fecisse causatur a. a. O.;
bei Simonsfeld 499 Anm. 255 findet sich der unberichtigte Druckfehler
conatur). Wer da zunächst an die Hamburgisch-Bremischen Primats-
ansprüche denkt, sieht eben den Wald vor Bäumen nicht. ,
Daß Friedrich sich im Zusammenhange mit der ganzen Angelegenheit
bereit finden ließ, in einem Privileg für die Bremer Kirche auch ihrer einst-
maligen Bestimmung zur Metropole des Nordens durch Kaiser Ludwig
zu gedenken, ist noch lange kein Beweis dafür, daß er die Interessen dieser
Kirche unmittelbar mit den seinigen gleichgesetzt habe. Als eine umgäng-
liche und entgegenkommende Natur, die er war, war er den Einflüssen
anderer sehr zugänglich und stets zu Zugeständnissen bereit, wo er das
Opfer seines Rechtsbewußtseins nicht zu bringen hatte.
Und daß es sich gerade bei dieser Kundgebung für die Bremer Kirche
um Anbequemung an fremde Wünsche, nämlich die des Erzbischofs Hart-
wich von Bremen handelte, dafür spricht schon das bleße Zeitverhältnis.
Sie erfolgte erst im März 1158 (St. 3802, Frankfurt, März 16); d. h. zu
einer Zeit, in der die Eskilsche Angelegenheit schon alt war. Man müßte sich
also wundern, daß sie nicht schon früher erfolgte, wenn es ein lebendiges
eigenes Interesse war, das Friedrich mit ihr wahrnahm. Anders, wenn man
sich auf den Standpunkt stellt, daß sie nur den Zwecken Hartwichs dienen
sollte, Dann kann man sich ohne jeglichen Zwang denken, daß erst der
Zwischenfall von Besancon, der, vom Papste an die Person Eskils ange-
knüpft, natürlich auch Friedrichs Zorn gegen diesen unwillkürlich noch hatte
steigern müssen, die Zeit für Hartwichs Zwecke reifen ließ, sei es nun, daß
er früher mit seinem Anliegen dem Kaiser noch gar nicht zu nahen wagte,
oder, daß er früher noch kein williges Gehör dafür fand.
Weiter aber läßt sich auch mit gutem Grunde einfach bestreiten, daß
Friedrichs Interessen mit denen der Bremer Kirche gleichbedeutend waren.
Ich kann bei diesem Einwande einen anderen für mich reden lassen. Dehio,
der eigentliche Geschichtschreiber der Bremer Kirche, der im ganzen noch
auf dem Boden der hier bekämpften Meinung steht, muß doch bekennen,
dab für die Aufgabe, die Friedrich nach ihr in seinem politischen Systeme
der Bremer Kirche zugedacht hätte, nämlich ein „Regulator der deutsch-
dänischen Beziehungen“ zu sein, in Wahrheit ja bereits eine andere Gewalt
bestimmt war, die sie jedenfalls besser zu lösen vermochte: die Herzogs-
gewalt Heinrichs d. L., und er kann deshalb sein abschließendes Urteil auch
nicht anders als dahin abgeben, daß es „eine rasch verflüchtigte Teilnahme“
gewesen, die dem Kaiser ‚die in der Elbmetropole gepflegten Intentionen
abgewonnen hatten“. Hier ist also ein Standpunkt wie beispielsweise der
Simonsfeldsche, daß, wenn Eskil von Lund den Papst Hadrian in Rom
besuchte und dabei von ihm den nordischen Primat bestätigt erhielt, dies
„gewiß nicht dazu beitrug, das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst zu
512 Kleine Mitteilungen.
verbessern“, sondern es bet dem bekannten Streben Friedrichs, die Rechte
des Reiches nach jeder Richtung hin zu wahren und zu vermehren, nur
verschlechtern‘ mußte, schon längst nicht mehr eingenommen, und die aus
der zufälligen Verquickung der Eskilschen Angelegenheit mit den Zerwürf-
nissen zwischen Kaiser und Papst entsprungene lediglich kirchenpolitische
Auffassung des Verhältnisses Friedrichs zu Eskil kann sich allein darin noch
fehlerhaft geltend machen, daß es auch schon auf den Antrieb des Bremers
zurückgeführt wird, wenn Friedrich, statt möglichst rasch Schritte zur Be-
freiung des Überfallenen und Ahndung des an ihm begangenen Verbrechens
zu tun, sich mindestens den Überfall willkommen sein ließ. In den Rahmen
einer solchen Anschauung aber passen die angeführten Worte Friedrichs,
daß sich Eskil schwer an ihm versündigt und ihm Krone und Reich gemindert
habe, wenn anders man sie für den Ausdruck innerer Überzeugung hält,
bereits nicht mehr hinein. Und so macht sich hier, gerade weil Dehio gründ-
lich verfahren ist, bereits eine Lücke fühlbar, die eben ausgefüllt wird, so-
bald man einsieht, daß der Kaiser noch ein gewichtiges Interesse rein welt-
licher Natur gegen den dänischen Prälaten hatte, nämlich seine Lehens-
hoheit über Dänemark, zu deren so rasch erfolgter einstweiliger Wieder-
beseitigung Eskil an erster Stelle mitgeholfen hatte.
Es wird also jetzt kaum noch jemand behaupten wollen, daß der Grund
der Mißstimmung Friedrichs gegen Eskil in kirchlichen Verhältnissen ge-
legen habe.
Damit gewinnt aber auch die Frage ein ganz anderes Gesicht, ob der
Kaiser nicht vielleicht schon von vornherein bei dem Überfalle seine Hand
im Spiele gehabt habe; Ribbeck hat eine derartige Vermutung ausgesprochen.
Die Frage ist aus dem unmittelbaren Quellenbefund heraus nicht zu ent-
scheiden. Daß das Schreiben von Besancon auch nicht die leiseste Hin-
deutung auf eine Mitschuld des Kaisers an dem Überfalle selbst enthält,
beweist noch nichts, da das Schreiben sichtlich darauf angelegt ist, den
Kaiser selbst unangetastet zu lassen und nur seine Ratgeber (d. h. vor allem
Reinald v. Dassel) anzuklagen. Wenn also Alexander IIL 1160 an Bischof
Arnold von Lisieux schreibt, Friedrich habe Erzbischöfe und Bischöfe,
die von der Kurie zurückkamen, zu Schimpf und Schaden der Kirche
gewöhnlich aufgreifen und gefangen halten lassen, so braucht das noch nicht
gänzliche Verleumdung zu sein; es könnte auch so sein, daß hinsichtlich
des Falles Eskil, auf den die Worte offenbar zunächst zu beziehen sind,
lediglich eine in dem Schreiben von Besancon noch geübte Rücksicht fallen
gelassen wäre, und daß das Verleumderische nur in der unberechtigten
Verallgemeinerung dieses vereinzelten Falles läge. Muß folglich die Frage
tunlichst aus allgemeinen Erwägungen heraus beantwortet werden, so läßt
sich jetzt mit dem von Hauck (Kirchengeschichte IV, 210 Anm. 1) vorge-
brachten Hinweis auf den honor imperii, den Friedrich immer so betone,
Kleine Mitteilungen. 513
nicht mehr kommen; denn Eskil war nach der hier gegebenen Darstellung
der Sachlage ein erklärter Landesfeind für Friedrich, wo nicht ein Hoch-
verräter.
Und dabei ist noch ein Weiteres zu bedenken. Die Reise Eskils steht
bis zurzeit ohne vernünftigen Sinn in unserer Geschichtschreibung da.
Giesebrecht ist es, der dieser Tatsache sozusagen die klassische Fassung
gegeben hat mit dem Bemerken, daß Eskil die Reise unternommen habe,
um Hadrian IV., mit dem er von dessen nordischer Missionsreise her be-
kannt war, „als Papst zu begrüßen“. — Eskil war also doch entschieden
ein höflicher Mann gegen seine Freunde, wenn er auch gegenüber seinen
Feinden schmählichen Verrat nicht scheute. — Nichts anderes aber im Grunde
ist es, wenn Simonsfeld (S. 492) ausführt, daß Eskils Zweck gewesen sein
dürfte, vom Papste „auch in dessen neuer höheren Würde eine Bestätigung
seines Primates zu erhalten“.
Mich dünkt, daß sich wohl eine deutlichere Vorstellung von dem Sinne
der Reise aus unserer Überlieferung gewinnen läßt. Nach den so für sie ge-
gebenen Begründungen müßte es schon auffallen, daß Eskil mit ihr noch
Jahr und Tag nach der Stuhlbesteigung Hadrians gewartet hätte. Noch
auffälliger aber ist, daß sie zeitlich zusammentrifft mit einem von deutscher
Seite unternommenen Versuche, Sven, den vertriebenen Lehensmann des
Reiches, mit Gewalt zurückzuführen. Ahnt man da nicht einen Zusammen-
hang, und besonders, wenn man hört, daß unter den sächsischen Fürsten,
die diesen Versuch unternahmen, nächst Heinrich d. L. besonders Hartwich
von Bremen Eifer dafür entwickelte? Auch Simonsfeld ahnt bei diesem
Namen etwas; er meint, wenn anders diese hervorragende Bemühung des
Bremer Erzbischofs, wie sie Saxo Grammatikus meldet, wirklich stattge-
funden habe, so könnte das neue Trachten nach dem nordischen Primat,
das sich darin ausspräche, eine Folge der Reise Eskils gewesen sein (S. 492).
Ein seltsamer Kausalnexus, der sich damit vor unseren Augen vollendet!
Weil Hadrian, sein guter Bekannter, Papst wird, macht Eskil — als der
höfliche Mann nach Giesebrecht, als der vorsichtige nach Simonsfeld —
sich auf, um sich in persönlicher Vorstellung an der Kurie seines Wohlwollens
auch für die Zukunft zu versichern. Weil aber dann der wichtigste Punkt,
um dessentwillen er sich so das Wohlwollen seines Papst gewordenen
Gönners zu erhalten wünschte, nur die unlängst durch diesen neugefestigte
Metropolitangewalt über Dänemark und Schweden sein konnte, deshalb
fühlt sich durch seine Reise der Erzbischof von Bremen veranlaßt, den
alten Ansprüchen seiner Bremer Kirche auf dieselbe Sache wieder einmal
nachzugehen, und — jetzt kommt die Hauptsache — sich zu dem Zwecke
einem Unternehmen anzuschließen, das — zufällig! — um die nämliche
Zeit, wo Eskil zum Papste reist, auf deutscher Seite veranstaltet wird, um
dem Lehensmanne des Reiches und persönlichem Gegner Eskils, Sven, die
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 35
514 Kleine Mitteilungen.
Krone Dänemarks aufs neue zu verschaffen! Ich habe einen anderen Vor-
schlag. Könnte man sich den Kausalnexus nicht so vorstellen? „Als man
im Deutschen Reiche Ernst damit machte, dem vertriebenen Sven die Herr-
schaft zurückzugeben, fühlte sich hierdurch der Erzbischof Eskil von Lund
aufs äußerste bedroht. Er mußte das einmal schon, weil sich der Erzbischof
von Bremen besonders rührig für die Sache erwies, und offenbar in der Hoff-
nung, eine Machterweiterung seiner Kirche im Sinne der alten Ansprüche
und mithin auf Kosten der Lundischen Kirche zu erlangen. Er mußte es
aber mehr noch deshalb, weil er von dem etwa wiederhergestellten Sven
eine Vergeltung seines Verrates zu gewärtigen hatte, die in kirchlichen Zu-
geständnissen an den Bremer Erzbischof vielleicht noch lange nicht er-
schöpft war. Daher machte er sich zu dem ihm persönlich bekannten und
wohlgesinnten Papste auf, um sich zum mindesten dessen Rückhalt für seine
eigene Person und seine Kirche zu sichern, wenn nicht gar zu versuchen,
ihn zu einem unmittelbaren Eintreten für Knud, den bedrohten Gegner
Svens, zu bewegen.“
Der Leser hat die Wahl. Wer aber meinen Vorschlag gutheißt, der zieht
dann auch mit mir die Folgerung, daß Eskil durch seine Reise dem berech-
tigten Groll des Kaisers gegen sich, sobald dieser davon erfuhr, neue Nahrung
gab. Und wollte man gar annehmen, daß er, wie es bei seinem Charakter
ziemlich wahrscheinlich wäre, seine Bemühungen beim Papste nicht darauf
beschränkt hätte, sich den Behalt seiner eigenen kirchlichen Stellung zu
sichern, sondern darüber hinaus noch etwas in der oben angedeuteten Rich-
tung zu erreichen versucht hätte, so würde seine Festnehmung auf der
Heimreise von deutschem Standpunkte aus geradezu einer Ergreifung auf
handhafter Tat gleichgekommen sein. Im einen wie dem anderen Falle
wird man unter der neuen Auffassung von dem Zwecke der Reise die Mög-
lichkeit jetzt doppelt schwer nehmen müssen, daß der Kaiser schon bei der
Gefangennahme des Erzbischofs die Hand im Spiele gehabt.
Die Tatsache ist hiermit freilich so wenig als früher bewiesen. Und nichts
liegt mir ferner als das behaupten zu wollen, worüber nun einmal keine
Gewißheit mehr zu erlangen ist. Betont werden muß aber dafür jetzt,
nachdem erwiesen ist, daB Eskil ein viel greifbareres Interesse verletzt
hatte als die überlebten Ansprüche der Bremer Kirche auf den Primat des
europäischen Nordens, mit aller Schärfe, daß Friedrich, mag er nun von
vornherein an der Gefangennahme des Dänen beteiligt gewesen sein oder
nicht, jedenfalls ein rühimliches Beispiel politischer Mäßigung damit ab-
gelegt hat, daß er, nachdem er den Widersacher einmal in seine Hand be-
kommen, ihn überhaupt noch wieder freigab und nicht mit ihm verfuhr,
wie beispielsweise die Kurie mit einem Arnold von Brescia.
Heidelberg. Carl Schambach.
Kritiken.
Allgemeine Geschichte der Philosophie von Wilhelm Wundt,
Hermann Oldenberg, Ignaz Goldziher, Wilhelm Grube,
Tetsujiro Inouye, Hans von Arnim, Clemens Baeumker,
Wilhelm Windelband (Die Kultur der Gegenwart, Teil I, Abt. V).
Berlin u. Leipzig, B. G. Teubner. 1909. VIII u. 572 S. br. M. 12.—,
geb. M. 14.—. å
Die Kultur der Gegenwart ist innerlich tief zerrissen, und es wäre darum
ein Fehler, wenn das Sammelwerk, das diesen Namen trägt, Einheitlichkeit
hätte. Die Männer, die zum Zustandekommen des vorliegenden Bandes
beigetragen haben, gehören in ganz besonders fühlbarem Maße höchst ver-
schiedenen Kultursphären an, aber jeder Beitrag darf auf lebhaftes Interesse
rechnen, und mehrere von ihnen sind hochbedeutsame Bereicherungen unserer
wissenschaftlichen Literatur.
Der erste Abschnitt ist überschrieben: „Die Anfänge der Philosophie
und die Philosophie der primitiven Völker”. Hier führt Wilhelm Wundt
von seinem psychologistischen Standpunkte aus durch die „vorwissen-
schaftlichen Anfänge der philosophischen Entwicklung” hindurch. Er selbst
rechnet dieses Gebiet zur Philosophie; freilich bemerkt er sofort, ein besonders
charakteristischer Unterschied jener „ursprünglichen von der späteren Philo-
sophie“ bestehe darin, „daß jene überhaupt keine Probleme sieht, wo dieser
alles von ihnen erfüllt scheint“. Es soll also für den Begriff der Philosophie
unwesentlich sein, ob sie Probleme sieht oder nicht. Diese Erweiterung
ihres Umfanges ist nicht unbedenklich, und Wundt selbst ist außerstande,
seinen Begriff klar festzuhalten. Er redet z. B. des näheren von einer „primi-
tiven Logik”. Nach seiner Einleitung würde man erwarten müssen, hier
ein Anfangsstadium der logischen Probleme aufgewiesen zu bekommen
— ein Stadium, in dem sich die Phantasie um die logischen Probleme annimmt,
ohne deren problematischen Charakter zu ahnen. Die primitive Philosophie
„stellt keine Fragen; aber auf jede Frage, die ein späteres wißbegieriges
Zeitalter stellen kann, hat sie eine Antwort bereit”. Allein indem Wundt
von solchen abstrakten Vorbemerkungen aus übergeht zur Behandlung
der „primitiven Logik“, verschiebt sich ihm der beherrschende Gesichts-
punkt: denn nun ist in Wahrheit gar nicht von einer wenig entwickelten
Logik, sondern vielmehr von einem wenig entwickelten Denken die Rede.
Eine primitive, vorwissenschaftliche Logik müßte, wenn sie den von Wundt
35*
516 Kritiken,
selbst angegebenen Merkmalen der primitiven Philosophie entsprechen
sollte, aus phantastischen Behauptungen über die Normen des Denkens,
z. B. über den Satz des Widerspruchs, über deduktive und induktive Schlüsse
oder dgl. bestehen. Aber es ist den primitiven Völkern niemals eingefallen,
über solcherlei Themata etwas zu behaupten: denn um ein Bewußtsein eines
solchen Themas zu haben, muß man den primitiven Standpunkt bereits
verlassen haben. Es sind nun zwei Möglichkeiten:, entweder soll bei Wundt
„primitive Logik“ nichts anderes heißen als „primitives Denken“; in diesem
Falle repräsentiert sie kein vorwissenschaftliches Stadium der wissen-
schaftlichen Logik. Oder aber die „primitive Logik“ soll die wissenschaft-
liche Abstraktion der Formen des primitiven Denkens sein; in diesem Falle
ist wohl ihr Gegenstand primitiv, aber nicht sie selbst. In keinem von beiden
Fällen kann sie dazu helfen, den Gegner einer „Philosophie der primitiven
Völker“ zu bekehren. Wenn es der Leser indessen einmal über sich gewonnen
hat, solche und ähnliche Fragen nicht zu stellen, so wird er mit lebhaftem
Vergnügen den mit reicher Tatsachenkenntnis geschriebenen Ausführungen
des großen Psychologen folgen.
Der zweite Teil des Bandes behandelt die indische Philosophie. Her-
mann Oldenberg hat ihn verfaßt. Auch wer hier nicht als Fachmann
urteilen darf, merkt an den gedrängten, inhaltvollen Sätzen und an der
Feinfühligkeit, mit der sie formuliert sind, daß hier ein ausgezeichneter
Kenner redet. Ähnliches ist von dem nächsten Abschnitt zu rühmen, in dem
Ignaz Goldziher die islamische und die jüdische Philosophie bespricht.
Hier ist alles anschaulich, lebendig, klar und gründlich. Es ist eine Freude,
der ganz hervorragenden Darstellungskunst des Verf. zu folgen. Auch der
nunmehr folgende Abschnitt über die chinesische Philosophie von Wilhelm
Grube, die erste zusammenfassende Behandlung dieses Gebietes, ist eine
glänzende Leistung. Auf knappem Raum ist eine Fülle von Material dem
Abendländer nahegebracht.
Die japanische Philosophie hat der Herausgeber einem Japaner, Tetsu-
jiro Inouye, anvertraut, und er hat wohl daran getan. In der disharmoni-
schen Kultur der gegenwärtigen Zeit machen sich die Japaner als mit-
konzertierende Subjekte bemerklich; sie sind nicht bloße Objekte für die
Kulturvölker. Der Abschnitt bietet eine sehr vergnügliche Lektüre, die nie-
manden überanstrengen wird. Dem Europäer sind die Japaner vornehmlich
aus ihrer Kunstgeschichte näher bekannt; er hat sie schätzen gelernt als das
Volk, das den raffiniertesten Geschmack mit einem erstaunlichen Mangel
an Tiefe vereinigt. Ganz ebenso erscheinen sie hier. Die Darstellung umfaßt
nur etwa 13.Seiten; denn die Philosophie hat nur eine ganz kleine Rolle
in Japan gespielt, und auch dieses wenige ist lediglich durch fremde An-
regung entstanden: so kommt es, daß manche Sätze aus ihrer indischen oder
chinesischen Heimat noch etwas Gehalt bewahrt haben, wenn auch
Kritiken, 517
die japanische Form dem Gehalt nicht günstig ist. „Da er ungemein viel-
seitige Kenntnisse gehabt hat, so hat er zahlreiche Werke, . . . im ganzen
etwa 600 Bände, verfaßt" — sagt der Verf. von einem seiner Helden. Einem
Europäer wird die Begründung dieser literarischen Fruchtbarkeit etwas
auffallend sein: dem betriebsamen Japaner ist sie gewiß völlig verständlich.
Der Verf. erfreut den Leser mit mehreren Zitaten, und immer wieder wird
man staunen über den feinen Geschmack, mit dem die Japaner ihre Platt-
heiten vorbringen. „Die Welt erzeugt alles und liebt alles, was sie erzeugt,
geradeso wie die Eltern sich zu ihren Kindern verhalten. Die Menschen
werden von der Welt. am meisten geliebt. Das. wissen wir daraus, daß die
besten Materialien dem Menschen als Lebensmittel geliefert werden. Des-
halb heißt die Mitmenschen lieben den Willen der Welt befolgen.” Ach,
wenn doch die seichten Schwätzer in Deutschland und England ebenso
graziös schreiben wollten! Man kann den Japanern nicht gram sein; sie
sind zu liebenswürdig. Man kann auch dem Verf. nicht gram sein, wenn
er bei den banalsten Dingen Ähnlichkeiten mit Spinoza oder Kant entdeckt.
An einer Stelle zwar (S. 111) wird der Leser fast erschreckt durch den Satz,
ein japanischer Philosoph habe die menschliche Natur für ursprünglich böse
erklärt: aber schnell erkennt man zu seiner Beruhigung, daß jener Mann ein
ganz gewöhnlicher Utilitarier gewesen ist, der nur fand, daß die Menschen
einander gerne gegenseitig das Brot wegnehmen, also einander ursprünglich
sehr wenig nützlich sind. Das „radikale Böse” liegt nicht im Gesichtsfeld
der japanischen Philosophie, und von jenem Satze bleibt nichts übrig als
die originelle, aber um Himmels willen nicht zu ernst zu nehmende Formu-
lierung. Selbstverständlich schließt der Verf. seinen Beitrag mit dem Aus-
druck der Hoffnung auf einen baldigen großen Aufschwung der Philosophie
in Japan.
Von ganz anderer Art ist die nun folgende Darstellung der europäischen
Philosophie des Altertums von Hans von Arnim. Sie gehört wieder zu
den wissenschaftlich hervorragenden Teilen des Werkes. Ganz besonders
sei auf die Besprechung des Stoizismus hingewiesen, die, indem sie von
vornherein den Gesichtspunkt beträchtlich höher nimmt, als das gerade
hier zu geschehen pflegt, aus gründlichster Quellenkenntnis heraus eine
Fülle neuer Einsichten in überzeugender Weise entwickelt. — Wiederum
von ganz anderer Art ist der von Clemens Baeumker verfaßte Abschnitt
über die europäische Philosophie des Mittelalters. Der Standpunkt ist der
offizielle thomistische, und mancher große Denker, selbst unter den ortho-
doxen (z. B. Anselm), hat darunter zu leiden. Übrigens muß man es an
Baeumkers Arbeit hoch rühmen, daß der Verf. seine Stellung in einer so
weltgewandten Art zu vertreten weiß, daß der nichtkatholische Leser nur
verhältnismäßig selten daran erinnert wird, daß B. über eine tiefe Kluft
hinweg zu ihm spricht. Hoffentlich wird diese Darstellung den Erfolg haben,
518 Kritiken.
daß mancher Leser neues Interesse für das Mittelalter gewinnt, über das
heute mehr finstere Urteile im Schwange sind, als alle die Finsternis zu-
sammengenommen ausmacht, die im Mittelalter wirklich dagewesen ist.
Zu bedauern ist, daß B. nicht auch die patristische Philosophie in seinen
Rahmen einbezogen hat. Er hat sie nur einleitungsweise gestreift und wenig-
stens Augustinus etwas eingehender besprochen; manche großen Denker
aber, z. B. Origenes, die Kappadozier, fallen ganz aus; auch Pseudodionysius
erhält nur ein paar Worte, aus denen niemand eine Anschauung seiner Eigen-
art gewinnen kann. |
Den letzten Abschnitt, die neuere Philosophie (bis zur Gegenwart), hat
Wilhelm Windelband übernommen. Eingehende Würdigung der kultur-
geschichtlichen Zusammenhänge, in denen die philosophischen Theorien
leben, und von denen sie Förderung und Hemmung erfahren, gibt der groß
angelegten Darstellung in allen Teilen innere Fülle und Anschaulichkeit.
Dabei geht doch die Philosophie nirgends in Kulturgeschichte unter, sondern
das reiche kulturhistorische Wissen erweist sich vielmehr dem Verf. als
wirksames Mittel, feinsinnig in die höchst komplizierten Prozesse des Werdens
und Wachsens der philosophischen Probleme einzudringen.
Alles in allem: der Band ist eine sehr erfreuliche Leistung. Auch von
den wenigen Beiträgen, deren Lektüre öfteres Kopfschütteln notwendig
macht, muß doch anerkannt werden, daß sie für die Kultur der gegenwärtigen
Zeit charakteristisch sind, und daß der Herausgeber für ihre Behandlung
kaum einen besseren Bearbeiter hätte finden können.
Halle a. S. Fritz Medicus.
Friedrich Kluge, Bunte Blätter. Kulturgeschichtliche Vorträge
und Aufsätze. Freiburg (Baden). J. Bielefelds Verlag. 1908. VIII,
213 S. br. 6 M., geb. 7 M.
Friedrich Kluges vornehmstes Forschungsgebiet: die Geschichte und
Etymologie der deutschen Sprache führt ihn vielfach zur Beschäftigung
mit kulturhistorischen und sagengeschichtlichen Problemen. Der vorliegende
Sammelband faßt 23 ältere Aufsätze und Notizen solchen Inhalts zusammen,
überarbeitet, auf Grund neuer Forschungen vermehrt und berichtigt.
So erscheint gleich der erste Aufsatz „Vom geschichtlichen Dr. Faust”,
der zuerst 1896 gedruckt wurde, stark umgearbeitet. Allerdings entschließt
sich Kluge nur schwer, frühere Aufstellungen zu opfern: er will noch immer
die Möglichkeit festhalten, der Erzzauberer könne mit jenem Heidelberger
Joannes Fust de Symmern, Moguntinensis dioecesis identisch sein, obwohl
ich in dieser Zeitschrift, Jahrgang 1896/97, S. 306 gezeigt habe, daß diese
Annahme hinfällig ist. So bleibt er auch auf Grund des englischen Faust-
buchs von 1594 bei der Behauptung, Faust könne in Wittenberg sein
schmähliches Ende genommen haben, und wir wüßten darüber nichts
Kritiken. 519
Sicheres. Man vergleiche damit die von mir (a. a. O. S. 338—342) zu-
sammengestellten Zeugnisse über Ort und Art von Fausts Lebensende.
Verwandten Inhalts ist die hübsche Abhandlung über die fahrenden
Schüler. Sie hießen in Italien „Ceretani“, wovon vielleicht das Wort Charlatan
herkommt. Denn vielfach waren sie Schwindler, die sich übernatürlicher
Künste rühmten. Das Wort Schwindler leitet Kluge aus England her;
andere wertvolle Etymologien gibt er für den studentischen „Salamander“,
den er als Parodie alchymistischen Unfugs deutet, zum Worte „Ostern“, fest-
haltend an der germanischen Frühlingsgöttin Ostara, zu Germania, Kap. 2
„Juisco deus et filius Mannus“.
Vom „Venusberg“ handelt eins der umfangreichsten Stücke auf Grund
der Forschungen von Gaston Paris und Söderhjelm. Statt des Hörselberges,
der erst im 19. Jahrhundert Sitz der Frau Venus geworden ist, Kommen vier
andere deutsche- Venusberge in Betracht, aber an keinen knüpft sich eine
Sage. Denn was Schreiber 1839 von dem Schönberg im Breisgau erzählte,
verdient als offenkundig späte Erfindung nicht einmal den geringen Glauben
Kluges.
Der echte Venusberg des ausgehenden Mittelalters lag in Italien, in der
Nähe von Norcia, in dem von alters her durch Zauberei berühmten Sabiner-
lande. Dort wohnte nach allgemeinem Glauben die Regina Sibilla, und noch
1420 lebte in Montemonaco am Monte della Sibilla die Sage von einem deut-
schen Ritter, der fast ein Jahr im Paradiso della Regina Sibilla gewesen sei,
von Reue über die schwere Sünde getrieben es wieder verlassen, in Rom bei
dem Papst vergebens Absolution nachgesucht habe und dann verzweifelt in
die Sibyllengrotte zurückgekehrt sei. Ein noch älteres Zeugnis bietet ein um
1400 entstandener italienischer Prosaroman. In beiden ist aber nicht von
dem ergrünenden Stab und vom getreuen Eckart die Rede, und ebensowenig
ist der deutsche Minnesänger dort Held der Sage.
Sprachgeschichtlicher Art sind dann die den Band beschließenden größeren
Aufsätze, sämtlich Festvorträge wiedergebend: „Das Schweizerische Idiotikon”,
„Uber die Sprache Shakespeares” und „Die sprachgeschichtliche Stellung
Schillers”.
Reiche Belehrung ist aus diesen und den hier nicht erwähnten kleineren
Beiträgen des Bandes zu schöpfen. Sie würde noch leichter zugänglich sein,
wenn der Verfasser ein Register beigefügt hätte.
Der Preis des Buches erscheint unverhältnismäßig hoch.
Leipzig. Georg Witkowski.
R. Schmitz-Kallenberg, Monasticon Westfaliae. Verzeichnis der im
Gebiet der Provinz Westfalen bis zum Jahre 1815 gegründeten Stifter,
Klöster und sonstigen Ordensniederlassungen. Münster (Westfalen).
Universitätsbuchhandlung Franz Coppenrath. 1909. VIII u. 108S. 4,50M.
520 Kritiken.
Als eine Nebenfrucht seiner Arbeit an der Inventarisierung der kleinen
Archive Westfalens schenkt uns L. Schmitz-Kallenberg ein Monasticon
Westfaliae, ein schmaler Band nur, aber ein inhaltreiches Buch. Über den
Wert und die Bedeutung solcher provinzieller Klosterverzeichnisse wird
niemand im Zweifel sein, der je erfahren hat, wie schwierig oft selbst für den,
der mit der Geschichte einer Landschaft leidlicb vertraut ist, die Identifikation
irgendeines Klosters ist, wie viel schwerer noch, genau festzustellen, welche
Klosterstiftungen an irgendeinem Orte bestanden haben (Irrtümer der lo-
kalen Tradition und der Lokalforschung!), und wie es schließlich am aller-
schwierigsten ist, die zersplitterte Literatur aufzufinden. Für das Bereich
der heutigen Provinz Westfalen ist man dieser Sorgen nun ledig.
Das vorliegende Klosterverzeichnis ist sehr zweckmäßig angelegt. Den
Hauptteil bildet ein alphabetisches Verzeichnis der einzelnen Klöster und
Stifter nach den Namen der Orte, in denen sie liegen. Fingeschoben aber
sind, wo vorhanden, auch die selbständigen — lateinischen — Klosternamen.
Unter jedem Orte folgen nun die zu ihm gehörigen Klöster. Bei kleineren
Orten handelt es sich in der Regel ja nur um ein Kloster, in den Städten aber
kommen auf diese Weise mehr oder weniger umfangreiche Listen von Stif-
tungen zusammen, so daß bei der Hauptstadt des Landes, Münster, die
stattliche Zahl von 32 Nummern erreicht wird. Hier geht der Verf.
des Verzeichnisses mit der denkbar größten Genauigkeit vor, und nimmt —
sehr dankenswert — auch solche Stiftungen auf, die nur geplant waren
(vgl. z. B. S. 51 Versuch zur Gründung eines Franziskanerklosters in Minden),
die nur ganz vorübergehend bestanden oder deren Vorhandensein am Ende
gar nur eine Fälschung bezeugt (S.23: Kollegiatstift St. Pantaleon in Dort-
mund). Für jede einzelne Stiftung folgen die Angaben nach einem durch-
gehenden Schema, beginnend mit Namen, Ordenszugehörigkeit, Schutzpatron,
Zeit der Gründung, eventueller Verlegung, Schließung, Wiederaufrichtung
usw. Der nächste Abschnitt bietet sehr reichliche Angaben über die — zu-
meist archivalischen — Quellen zur Geschichte des Klosters. Zum Beschluß
stellt ein Absatz die Literatur über jede einzelne Stiftung zusammen. Dem
Hauptregister folgen noch 4 weitere Verzeichnisse, die die westfälischen
Klöster und Stifter ordnen: 1. in chronologischer Reihe nach der Zeit ihrer
Entstehung, 2. nach ihrer Diözesanangehörigkeit, 3. nach der Ordenszugehörig-
keit und 4. nach den Kirchenpatronen. Kurz und gut, wie man sieht, liegt
eine Arbeit vor, die so leicht keinen Benutzer im Stiche lassen wird. Wenn
ich doch noch einige Wünsche äußern möchte, so geschieht dies im Hin-
blicke darauf, daß, wie man hört, im benachbarten Hessen von der dortigen
Historischen Kommission ein Monasticon Hassiae geplant wird. Das
Hauptdesiderium betrifft nähere Angaben über die Lage der Klöster in
den Städten. Jeder Historiker weiß, daß innerhalb der alten Stadtmauern
in der Regel die Niederlassungen der Bettelorden lagen, die anderen Klöster
Kritiken, 521
und Kollegiatstifte aber zumeist vor den Toren, auf einem Boden, der heute
und zumeist schon seit langer Zeit der Stadt zugewachsen ist. Auf der
Karte kann man die Lage solcher Stiftungen fast nie bestimmen, öfter aller-
dings auf dem Stadtplan — aber wer hat den gleich zur Hand? Hier hätte
sich der Verf. durch kurze Angaben, wie z. B. östlich der Altstadt, vor dem
Mauritztor (Kollegiatstift St. Mauritz zu Münster) den Dank der Fach-
genossen erworben. Weiter wären vielleicht, wo vorhanden, kurze ausdrück-
liche Hinweise auf Listen- von Äbten, Äbtissinnen oder sonstigen Kloster-
vorstehern erwünscht gewesen. Schließlich — eine Kleinigkeit — vermisse
ich auf der beigegebenen Karte eine Eintragung der Diözesangrenzen.
Greifswald. F. Curschmann.
Dr.iur. F. Beyerle, Untersuchungen zur Geschichte des älteren
Stadtrechts von Freiburg i. Br. und Villingen a. Schw.
Deutschrechtliche Beiträge. Bd. V. H. 1. M. 5,80. Heidelberg,
C. Winter, 1910. 224 S.
Seitdem sich in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Forschung
mit den ältesten Rechtsdenkmälern Freiburgs eingehender zu beschäftigen
begann, sah sie sich bei dem mißlichen Stande der Freiburger Quellen-
beschaffenheit genötigt, zur Rekonstruktion die Rechtsaufzeichnungen von
Städten der Freiburger Stadtrechtsfamilie heranzuziehen. Schon Maurer
benutzte zu diesem Zwecke den Gründerbrief des Marktes Kenzingen; Hegel
zog namentlich die Rechte von Freiburg i. Ü. und Diessenhofen im Turgau
in den Kreis seiner Untersuchung, Rietschel wies auf die besondere Be-
deutung des Bremgartener Rechtes hin; und Welti hat den Rechten von
Freiburg i. Ü., Flumet und Diessenhofen in ihrem Verhältnis zum Freiburger
Rechte eine eingehende quellenkritische Untersuchung gewidmet. An die
letztgenannte Arbeit, ihr im wesentlichen zustimmend und ihre Anregungen
weiter ausbauend, knüpft die vorliegende Arbeit an.
Dem Verhältnis der verschiedenen Quellen des Freiburger Stadtrechts
geht das erste Kapitel nach. Zur Verdeutlichung dieser oft komplizierten
Beziehungen seien diese Ergebnisse in Form eines Stammbaumes wieder-
gegeben! Von der Betrachtung der Tennenbacher Niederschrift des Frei-
burger Stadtrechts geht der Verfasser aus. Die Annahme, daß der Tennen-
bacher Mönch im Jahre 1341 diese Konipilatorenarbeit begangen habe,
weist B. von sich und kommt durch Heranziehen der Berner Rechtsquellen
zu dem Ergebnis, daß, als die Berner „vor der Mitte des 13. Jahrhunderts“
in Freiburg das damals dort gültige Recht einholten, in Freiburg dort der
Urtext von Tennenbach als offizielle Rechtsaufzeichnung galt. Formell
— aber auch nur formell — ist dieser Urtext, der in gleicher Weise Tennen-
bach, als auch der späteren Fälschung des Berner Stadtrechtes vorgelegen
ı S. 522.
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522
Kritiken. 523
haben muß, als eine Fälschung anzusehen, da er spätere Rechtssätze mit
Bestimmungen des Gründerbriefes umkleidet. So einleuchtend die Annahme
dieser offiziellen Rechtsaufzeichnung als Vorlage für Tennenbach und Bern
auch ist, in ihrer Datierung wird sie früher angesetzt werden müssen, da es
sehr unwahrscheinlich ist, daß die Einwohner des 1191 gegründeten Berns
erst „vor der Mitte des 13. Jahrhunderts“ in Freiburg ihr Recht eingeholt
hätten.!
Wie bei Bern, so bleibt auch im Vergleich zu den Quellen der übrigen mit
Freiburger Recht bewidmeten Städte für Beyerle der Gesichtspunkt maß-
gebend, daß die Tochterstädte das Freiburger Recht jedesmal in der Form
erhielten, in welcher es zu Freiburg gerade anerkannt war. Unter Beobach-
tung dieses Gesichtspunktes kommt B. bei Besprechung der Stadtrechte
von Freiburg i. Ü. und Diessenhofen, die er in Übereinstimmung mit Hegel
und Welti, trotz der Einwände Rietschels, in die 70er Jahre des 12. Jahr-
hunderts ansetzt, zu dem Ergebnis, daß es um diese Zeit in Freiburg einen
durch unpersönliche Zusätze erweiterten Gründerbrief Konrads von Zäh-
ringen gab; und daß in den Rechtsaufzeichnungen, welche das savoyische
Städtchen Flumet 1228 als Tochterstadt Freiburgs i. Ü. erhielt, sich dieser
erweiterte Gründerbrief am besten erhalten hat. (S. 23.) — Als dagegen
im Jahre 1249 Rudolf von Usenburg seinen Markt Kenzingen mit Freiburger
Recht bewidmete, lag das Exzerpt des Urtextes von Gesamttennenbach
aus der Gründungsurkunde bereits vor: denn alle Auslassungen aus dem
Gründungsprivileg enthält die Kenzinger Urkunde ebenso, wie sie die T. I ent-
hält. Die Motivierung allerdings, die B. dem Weglassen von T. Il in der Ken-
zinger Urkunde gibt, erscheint mir zweifelhaft und mit dem sonst von ihm
bei Übernahme Freiburger Rechtes auf die Tochterstädte befolgten Prinzip
(„Übernahme in Bausch und Bogen“) nicht vereinbar.
Mit dem Rechte von Kenzingen verlassen wir jene Reihe von Stadt-
rechtsdenkmälern, in denen das älteste Freiburger Stadtrecht seinen
Niederschlag gefunden hat. In Freiburg selbst geraten diese älteren Stadt-
rechtssätze, soweit sie nicht von dem neuen Stadtrecht des beginnenden
13. Jahrhunderts aufgenommen wurden, in Vergessenheit. Ein großer Teil
dieses jüngeren Freiburger Stadtrechts ist in der Tennenbacher Handschrift
Art. 16—55 erhalten; aber nur ein Teil. Eine ursprünglichere, zuverlässigere
Vorlage von T. II hat Rietschel in der Bewidmung von Bremgarten erkannt,
die wir in einer Niederschrift von 1258 erhalten haben. Diese Vorlage von
T. II setzt B. auf Grund innerer Merkmale und ihrer Stellung zu der jüngeren
Aufzeichnung des Stadtrechts in die 20er Jahre des 13. Jahrhunderts.
1 Auf die Frage der Datierung der Freiburger Stadtrechtsquellen — nament-
lich des Rodels — hoffe ich in Kürze gelegentlich der diplomatischen Unter-
suchung des Stadtrodels zurückkommen zu können.
524 Kritiken.
Dem Stadtrodel, der ersten Freiburger Stadtrechtsurkunde, die im Original
vorliegt, ist der letzte Paragraph des ersten Kapitels gewidmet. Die Riet-
schelsche Hypothese, daß nämlich der Stadtrodel eine gegen den Stadtherrn
gerichtete Fälschung der Freiburger Bürger gewesen sei, weist B. mit guten
Gründen zurück.! Dabei erhalten zwei Paragraphen des Stadtrodels, welche
der Forschung bisher besonderen Widerstand entgegensetzten, und darum
auch von Rietschel als unmöglich echt beanstandet waren, durch neue
Interpunktion eine sehr einleuchtende Deutung (S. 30f.). Aber auch die
anderen Bedenken Rietschels wurden entkräftet. Für den Satz: „Stadt-
luft macht frei‘ weist B. nach, daß dieser sowohl in der Handfeste von
Flumet als auch im Rechte von Diessenhofen begegnet, die beide auf das in
Freiburg zirka 1170 gültige Recht zurückgehen; daß also bereits damals
ein ähnlicher Satz in Freiburg gegolten haben muß. Die Bestimmungen
des Rodels über das Majorat in der Erbfolge über Freiburg und des Rechts-
zuges nach Köln sprechen nach B.’s Ansicht weder für noch gegen die Echt-
heit des Rodels. Diesen selbst spricht er als echte Urkunde, als eine auto-
nome Aufzeichnung der Freiburger Bürgerschaft an und verlegt sie in die
20er oder 30er Jahre des 13. Jahrhunderts.
Der Quellenkritik waren so die Ausführungen des ersten Kapitels gewidmet.
Aber der Verfasser bleibt hierbei nicht stehen. Während sich die gewiß zahl-
reiche bisherige Literatur über das Freiburger Stadtrecht in quellenkritischen
Erörterungen erschöpft hatte”, und höchstens einige Probleme auch in-
haltlich zu erörtern versuchte, wie etwa die Bedeutung der coniuratio der
Gründungsurkunde, bringen die nächsten beiden Kapitel der Beyerleschen
Arbeit einen eingehenden Kommentar zu sämtlichen Bestimmungen der
älteren Freiburger Rechtsaufzeichnungen bis zum Jahre 1248. Wie weit
diese inhaltliche Interpretation nun wieder Mittel an die Hand gibt, um in
der Frage der Quellenkritik weiter zu kommen, wird sich noch zeigen. Da-
bei ist grundlegend für die Ausführungen des zweiten Kapitels die von dem
Verfasser mit guten Gründen vertretene These, daß Tennenbach I, Diessen-
hofen I und Klumet I als gemeinsame Vorlage eine in Freiburg vor 1170
befindliche amtliche Aufzeichnung gehabt haben; und diese kann bei dem
Vorwiegen des stadtherrlichen Einflusses in dieser Zeit eben nur eine herzog-
liche Bestätigung der Gründerhandfeste vom Jahre 1120, vermutlich von
Berthold IV. von Zähringen, gewesen sein. Beyerle geht nun so vor, daß er
die Bestimmungen, welche er in Tennenbach I, Diessenhofen I und Flumet I
vorfindet, nach sachlichen Gesichtspunkten gruppiert, und nun bei jeder
1 Näheres darüber gelegentlich der diplomatischen Untersuchung des Rodels.
? Ausgenommen die eingehende Darstellung, welche Gothein in seiner
Wirtschaftsgeschiehte des Schwarzwaldes der Freiburger Rechtsgeschichte ge-
widmet hat.
Kritiken. 525
Gruppe nachprüft, was von diesen Bestimmungen bereits in der Frei-
burger Gründungsurkunde gestanden haben muß, was erst der Er-
neuerungsurkunde zuzuschreiben ist, und was endlich lokale Zutaten ge-
wesen sind.
Allen einzelnen Interpretationen nachzugehen, ist hier unmöglich; es
mag genügen, das Endergebnis hervorzuheben. Dieses besteht in einem
wesentlich neuen Bilde, welches wir von der ältesten Gründungsurkunde
gewinnen. Der bisherige Absatz 2 wird als erst der Bestätigungsurkunde
angehörig ausgeschieden. Aus den bisher als frühere Reihe von Zusätzen
(bis 1178) bezeichneten Bestimmungen werden dagegen 10 und 11 für die
Gründungsurkunde in Anspruch genommen. Aus Flumet I bzw. Diessen-
hofen I treten ferner hinzu: Zwei Bestimmungen über das Recht an dem
zu Erbleihe ausgeliehenen Areal. Ferner eine Bestimmung über das
Marktgericht des Stadtherrn; eine weitere über Befreiung des Marktes von
den Lasten der Einquartierung; eine andere über Allmendegenuß der Bürger;
endlich eine Bestimmung über Steuerfreiheit der Bürger, mit Ausnahme des
Falles eines Romzuges. — Wie wesentlich diese neue Fassung der Gründer-
urkunde von dem abweicht, was man bisher als Gründungsurkunde an-
sprechen zu können glaubte, leuchtet ohne weiteres ein, wenn man den
Druck bei Keutgen mit dem neuen Drucke vergleicht, den Beyerle am Schlusse
dieses Kapitels gibt (S. 75ff.). Für die Reihenfolge der Einzelsätze des Neu-
druckes läßt sich, wie der Verfasser betont, kein zwingender Anspruch auf
Ursprünglichkeit erheben. — Im ganzen macht die Rekonstruktion der
Gründungsurkunde, wie sie uns nun vorliegt, einen durchaus ansprechenden
Eindruck. Allerdings kann für die Einreihung oder Ausschaltung der ein-
zelnen Sätze der Beweis nur bis zu einem gewissen Grade der Wahrschein-
lichkeit erbracht werden; und vielleicht wird der eine oder andere der für
die Gründungsurkunde neu in Anspruch genommenen Sätze wieder aus-
scheiden müssen. Ein Heranziehen der Rechte von Bern und Kenzingen,
die ja ihrer Ableitung nach mit Tennenbach auf einer Stufe stehen, hätte
für die Rekonstruktion vielleicht noch diesen oder jenen nützlichen Ge-
sichtspunkt ergeben.
Das nächste Kapitel ist einer eingehenden Interpretation der Freiburger
Rechtsaufzeichnungen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewidmet.
Die gemeinsame Vorlage, welche B. für Bremgarten, Stadtrodel und Tennen-
bach II annimmt, hat, wie B. glaubt, in zwei Aufzeichnungen bestanden,
von denen die eine Sätze enthielt, die sich auf das gerichtliche Verfahren
bezogen, während die andere vorwiegend Bestimmungen der Markt- und
Stadtverfassung enthielt. Diese Vermutung löst allerdings in ansprechender
Weise die Schwierigkeit, daß der Stadtrodel die Artikel 1—35 des Brem-
gartener Textes hinter Artikel 36—53 desselben anreiht; hat aber doch aus
diplomatischen Gründen ihre Bedenken. Auf jeden Fall reicht der bisherige
526 Kritiken,
Erklärungsversuch dieses auffallenden Wechsels aus. Bei der Besprechung
der einzelnen Gruppen der Rechtsbestimmungen dieser Zeit legt B. be-
sonderen Nachdruck darauf, nachzuweisen, was für eine erhebliche Weiter-
entwicklung des Rechtslebens in Freiburg sich in dem Bewidmungstexte
des beginnenden 13. Jahrhunderts gegenüber den Rechtsaufzeichnungen
des 12. Jahrhunderts nachweisen läßt. Als Probe hierfür sei auf die zu-
sammenfassenden Sätze über das Weichbildstrafrecht hingewiesen (S. 101).
Eine Ausstellung scheint mir allerdings hier gemacht werden zu müssen.
Es geht nicht an, daß B. Nr. 6 und 8 der Bestimmungen des Weichbild-
strafrechtes (S. 88f.) als gleichwertig aneinanderreiht. Denn bei 6 liegt ein
Delikt innerhalb der Stadt vor, bei 8 aber ein, vielleicht vor langer Frist
geschehenes Delikt außerhalb der Stadt, das für den dabei beteiligten
extraneus Rechtsfolgen erst dann nach sich zieht, wenn er später einmal
in den Bereich der Stadt und damit der städtischen Rechtssphäre kommt.
Wenn der Stadtrodel noch zwei Bestimmungen über Weichbildstrafrecht
mehr bringt als Bremgarten, so nimmt B. an, daß diese jüngeren Datums
sein müssen, und eine noch weitere Entwicklung des Rechtslebens zur Vor-
aussetzung haben. Tritt doch z. B. hier an Stelle des Nachbargerüftes
bei Fällen des blutenden Schlages das Eingreifen der städtischen Behörden.
— Bei dem Verfahren um Huldeverlust des Stadtherren hebt B. hier mit
Nachdruck hervor, daß dieses Verfahren ganz unabhängig neben dem ordent-
lichen Gerichtsverfahren vor dem Stadtgericht hergeht (S. 111). Der ganze
Gedanke des Huldeverlusts basiert auf der Verletzung der Genossentreue
als Grundlage des Stadtfriedens; und da die Gründung der Stadt mit einer
coniuratio gegenüber dem Stadtherren begann, so folgert B., liegt in ihr
die unmittelbare Quelle vor, aus der sich ein besonderes Verfahren bei Hulde-
verlust ableiten läßt.?
Einen Glanzpunkt der B.schen Untersuchung dürfte die nun folgende
Besprechung des städtischen Zolltarifs und dann der Stellung der Vierund-
zwanzig in der Verfassung des mittelalterlichen Freiburg bilden. Die Inter-
pretation des städtischen Zolltarifs namentlich deshalb, weil sie der von B.
befolgten Methode das beste Zeugnis ausstellt. Denn allein aus der Inter-
pretation der Freiburger Quellen heraus kommt B. hier zu Ergebnissen, die
sich mit den Resultaten der dem Verfasser ferner stehenden allgemeineren
wirtschaftsgeschichtlichen Literatur aufs beste vereinbaren lassen. B. weist
nämlich nach, daß der Zolltarif, welcher im Stadtrechte des 13. Jahrhunderts
1 Vgl. Maurer, Z. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. I, 184 und Rietschel,
Vtjschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. V, 428.
2 Von diesen Erwägungen aus scheint mir die Annahme eines besonderen
echten Dings des Stadtherrn, mithin die Übernahme des Satzes: „Ego mihi
faciam pretorium“ in die Gründungsurkunde, immerhin entbehrlich zu sein.
"o
Kritiken. 527
auftritt, kein stadtherrlicher — wie bisher angenommen —, sondern ein städ-
tischer ist, daß um 1200 Freiburg einen neuen städtischen Umschlagszoll
ausbildet, der neben den alten stadtherrlichen Zöllen erhoben wird und in
der Form einer Abgabe von 4 d auf das Pfund, also als Pfundzoll in der Höhe
von 1°?/,°/., die auf dem Markte umgesetzte Ware trifft — besondere Be-
stimmungen im einzelnen vorbehalten. Dieses neue theloneum ist eben das
theloneum indebitum, das „Ungeld‘“, das in den deutschen Städten überall
als Steuer des „Stadtstaates“‘ aufkommt und den Charakter einer Verkehrs-
steuer trägt. Bemerkenswert ist dabei übrigens für die weitere Entwicklung
des Ungeldes in Freiburg, daß es hier nicht, wie etwa in den schwäbischen
Städten, in Köln und Nürnberg, im Laufe des 14. Jahrhunderts den Charakter
des Verkehrsungeldes verliert und zu einer Verbrauchsabgabe wird,
sondern reine Verkehrssteuer bleibt, hierin mehr den Verhältnissen in
den französischen Städten und Metz gleichend.! — Den größten Fort-
schritt in dem Verständnis der Freiburger Verfassungsverhältnisse dürften
aber die Ausführungen B.’s über den Charakter der 24 conjuratores fori
bringen. Zwischen den conjuratores fori der Gründungsurkunde, den 24
conjuratores fori der Erneuerungsurkunde und den 24 consules der Rechts-
aufzeichnungen des 13. Jahrhunderts besteht, so führt B. aus, ein ununter-
brochener Zusammenhang. Im Gegensatz zu Joachim muß mit Gothein un-
bedingt daran festgehalten werden, daß auch für die Gründungsurkunde
24 conjuratores fori angenommen werden müssen; und diese 24 conjuratores
fori sind nicht etwa die Gesamtheit der damals sich bei der Neugründung
niederlassenden Kaufleute, sondern nur ein Ausschuß, es sind Kaufleute
von Ruf, renommierte Kaufherrn, mercatores personati, wie sie die Gründungs-
urkunde nennt. Aber was für ein Ausschuß? Hier gibt nun B. eine meines
Erachtens nach endgültige Lösung: In glücklicher Verwertung einer Stelle
der Handfeste von Freiburg i. Ü. aus dem Jahre 1249 kommt er zu dem
Ergebnisse, daß wir in den conjuratores fori der Gründungsurkunde
eine Gilde von 24 kapitalistischen Unternehmern vor uns haben, mit
denen der Stadtherr zum Zwecke einer Marktgründung Vereinbarungen
trifft. Ausübung der Gerichtsbarkeit, Funktion der Marktpolizei und Zins-
freiheit ihrer areae wurden ihnen zuerkannt. Aus dieser Gilde wird nun bald
eine Behörde, aus den conjuratores werden consules — aber ihre Zahl bleibt;
und erst die Verfassungsänderung des Jahres 1248 stellt den 24 der alten
Geschlechter neue 24 aus den Zünften an die Seite. Eine Ableitung der
Marktgemeinde aus der conjuratio, der Gilde, weist B. aber mit Ent-
schiedenheit zurück.?
! Vgl. Rörig, Jb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumskde. XXI, S. 153f.t Dort
auch weitere Literaturangaben.
? In vielen wesentlichen Punkten seiner Ausführungen über die „con-
juratores“ berührt sich Beyerle mitdervon Oppermann in der Westd. Ze XXV
528 Kritiken.
Die Betrachtungen über das lateinische Stadtrecht des 13. Jahrhunderts
finden ihren Abschluß in einer Besprechung der Sätze des Familien- und
Erbrechts. Gegenüber der Gründungsurkunde läßt sich eine Befreiung
des Verkehrs mit Liegenschaften hier beobachten; das Erbenbeispruchs-
recht erfährt eine eingehende Umgestaltung. Mit einem bemerkenswerten
Überblick der Rechtsentwicklung Freiburgs von 1120 bis zum Ende des
13. Jahrhunderts enden die Ausführungen über Freiburg.
Ein letztes Kapitel ist noch der Rechtgeschichte einer anderen badischen
Stadt gewidmet, von Villingen, die auch in engen Beziehungen zu Freiburg
steht, und deren Entwicklung so wieder neue Mittel zur Erkenntnis der Frei-
burger Verhältnisse an die Hand gibt. Von einer wörtlichen Herübernahme
275ff. gegebenen Darstellung. Dieser Aufsatz scheint B. allerdings nicht be-
kannt gewesen zu sein. Wenigstens ist er weder im Literaturverzeichnis noch
in den Noten des Abschnittes über die Vierundzwanzig angeführt. Schon
Oppermann hat erfolgreich gegen Joachims Versuch, die Zahl 24 aus der Grün-
dungsurkunde von 1120 hinauszuinterpretieren, Stellung genommen (a. a. O.
278); und Oppermann hat auch bereits den Satz formuliert: „Die conjuratores
fori sind nicht eine Kaufmannsgemeinde im landläufigen Sinne, sondern ein
Konsortium von Unternehmern, die der Krämer- und Handwerker-
bevölkerung gegenüber in entscheidender Weise privilegiert sind“ (a. a. O.
280). — Allerdings verwischt O. selbst diese Erkenntnis, wenn er unter dem
neu angelegten forum zunächst „eine Kolonie von 24 curtes“ erblickt (a. a. O.
279). — Wie sehr O. dennoch von dem exemten Charakter der 24 conjuratores
als einer „Unternehmergilde“ durchdrungen ist, zeigt sein sehr glücklicher
Hinweis auf die Urkunde des Erzbischofs Friedrich von Bremen-Hamburg
von 1106, die bei Altmann Bernheim? Nr. 80 unter dem nicht sehr zutreffend
gewählten Namen „Kolonistenrecht“ abgedruckt ist. — Anderseits hat Fla m m
(Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsfg. XXVIII, 431, Anm. 6
und 435), gleichfalls unter Ablehnung des Joachimschen Versuches, den Zu-
sammenhang der conjuratores und consules betont und den Charakter der
Vierundzwanzig als Ratskollegium hervorgehoben. — Das Verdienst der vor-
liegenden Arbeit, ein umfassendes Bild der gesamten auf die Freiburger con-
juratio bezüglichen Fragen gegeben zu haben, soll darum nicht vermindert
werden. und wenn Beyerle selbst meint, die von ihm vorgetragene Darstellung
läge in der Mitte der verschiedenartigen Auffassungen (S. 145), so hat er hier
wirklich den goldenen Mittelweg gefunden. — Auch dürften jetzt keine Be-
denken mehr bestehen, diese Freiburger „coniuratio“ als Gilde anzusprechen;
die Einwendungen G. v. Belows (Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsgesch. VII,
432f.) richten sich doch nur gegen die Joachinische Annahme einer allge-
meinen conjuratio. Daß dagegen bei der Unternehmergilde der Freiburger
Vierundzwanzig außer dem Eidschwure auch die übrigen Postulate, welche
G. v. Below für das Wesen einer Gilde voraussetzt (gesellige Seite, soziale
Abschließung, Freiwilligkeit der Aufnahme), vorhanden gewesen sind, dürfte
keinen Bedenken unterliegen.
Kritiken, 529
von Freiburger Recht, wie wir es etwa bei Bremgarten, Flumet, Diessen-
hofen oder Kenzingen gefunden haben, ist hier nichts zu bemerken; für eine
Bewidmung mit Freiburger Recht spricht abes namentlich die Rolle, welche
das Institut der Vierundzwanzig in Villingen spielt; und ein eingehender
Überblick der Geschichte Villingens macht die Übernahme Freiburger
Rechts in früher Zeit, im 12. Jahrhundert, sehr wahrscheinlich. Im einzelnen
diesem für die Stadtgeschichte sehr lehrreichen Überblick der Villinger
Geschichte nachzugehen ist hier nicht möglich; aus der sich anschließenden
Interpretation der auf die Villinger Rechtsentwicklung bezüglichen Ur-
kunden sei folgendes kurz hervorgehoben. Die spätere Exenmtion der Vil-
linger Bürger von fremder Gerichtsfolge leitet B. aus der 999 durch das Otto-
nische Marktprivileg verliehenen Marktimmunität in der Weise ab, daß
sich einmal für den Marktbezirk als solchen eine generelle Exemtion seiner
Einwohner von fremder Gerichtsbarkeit herausbildete, und daß anderseits
der exemte Zustand der Marktfahrer im ganzen Bereiche des Bargaues
von der Grafengerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Exekution!) später auf
das Verhältnis der Bürger zu fremden Gerichten überhaupt übertragen wurde.
— Die Handfeste der Grafen von Fürstenberg, aus dem Jahre 1284, die
nächste große Urkunde über Villingen, die von Artikel zu Artikel eingehend
besprochen wird, bestätigt die oben angedeutete Vermutung, daß altes
Freiburger Recht bereits frühzeitig — im 12. Jahrhundert — nach Villingen
gekommen ist, sich etwa dann selbständig weiter entwickelt hat. Nament-
lich die Bestimmungen über die Ernennung des Schultheißen, das Verfahren
bei Huldeverlust und die Zinspflicht der Hofstätten verraten den inneren
Zusammenhang mit dem Rechte der Freiburger Gründungsurkunde. Wenn
allerdings Beyerle aus dem Umstande, daß der Satz über das Hirtenamt
nicht an die Sätze über das Schultheißen- und Büttelamt angereiht ist,
sondern an lêtzter Stelle genannt wird, auf ein höheres Alter der vorhergehenden
Bestimmungen schließt, denen nach Erwerbung der Weidetrift die Bestim-
mung über das Hirtenamt angefügt sei, so ist er hier doch wohl zu sehr
von dem Gedanken beeinflußt, daß die Anordnung der einzelnen Sätze
einer mittelalterlichen Urkunde notwendigerweise eine logische gewesen
sein müsse. War das Marktprivileg von 999 eine kaiserliche Urkunde, die
Handfeste von 1284 ein stadtherrlicher Akt, so ist die nächste Urkunde,
das Stadtrecht von 1294, eine bürgerliche Rechtsaufzeichnung. Wertvolle
Ergänzungen bietet es zu den Bestimmungen des Freiburger Stadtrechts
über Verfahren bei Huldeverlust.! Für den Fortschritt der Rechtsentwick-
! Den Schlüssen, welche B. aus der Erwähnung eines Geleites des Stadtherrn
bis mitten auf den Rhein im Stadtrechte von 1294 zieht, möchte ich mich nicht
anschließen. In badischen Weistümern des 14. Jahrhunderts kommt die
Erwähnung einer Geleitpflicht der Gerichtsherrn für den fortziehenden Mann
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 36
530 Kritiken.
lung zeugt auf dem Gebiete der Strafjustiz die allgemeine Zeugnis- und
Rügepflicht, die das Stadtrecht kennt. Bedeutungsvoll ist weiter die durch
das Stadtrecht statuierte Ratszuständigkeit für Rechtsgeschäfte des Im-
mobiliarsachenrechts, eingeführt nach des Verfassers ansprechender Ver-
mutung zum Zwecke der Steuerkontrolle. Wertvoll für die Geschichte des
Satzes „Stadtluft macht frei“ ist endlich die neue Interpretation, welche B.
den hierher gehörigen Sätzen des Stadtrechts von 1294 gibt. Einmal ergibt
sich aus ihnen, daß die Städter sich dem nachjagenden Herrn gegenüber
untätig verhielten; und aus der Androhung mit der Todesstrafe gegen jeden
unterliegenden Kläger bei Ansprache um Hörigkeit spricht die Erbitterung
der Bürgerschaft gegen nachjagende Herrn. — Eine willkommene Bestäti-
gung für seine Ausführungen über den Freiburger Zoll findet B. in der Vil-
linger Zollordnung von 1296, aus welcher sich der Charakter des Pfund-
zolles als städtischer, nicht stadtherrlicher Steuer mit voller Deutlichkeit
ergibt. — Den Abschluß der ganzen Arbeit bildet die Erläuterung des Vil-
linger Zunftbriefes von 1324. Der autonome Charakter des Stadtstaates,
aber auch die erfolgreiche demokratische Zunftbewegung gegenüber den
bis „inmitten uf den Rin“ so häufig vor, daß die Erwähnung des Rheins hier
etwas formelhaftes haben dürfte, einen tatkräftigen herrschaftlichen Schutz
für den fortziebenden Mann veranschaulichen will, ohne ein wirkliches Ge-
leitsrecht dieser oft sehr bescheidenen Lokalgerichtsherrn vorauszusetzen.
Vgl. z. B. Grimm, Weistümer L 330 (1344); 333 (1395); 339 (1397) usw. —
Sehr an die Fassung des Villinger Stadtrechtes klingt es an, wenn es in dem
Weistum von Hachberg (Gr. W. I, 366; vor 1341) im Hinblick auf den flüch-
tigen Mann, der Jahr und Tag im Schirm der Gerichtsherrn geblieben ist,
heißt: „Mag er oder wil er nut me da sin, so sol er (der Herr) in geleiten uf
den Rin inmitten oder aber in den Swarzwalde.“ — In späteren .Weistümern
von Orten, die dem Rheine sehr entfernt liegen (OÖbermosel, Saar, Lothringen)
tritt an Stelle des „Geleites" des Lokalgerichtsherrn sein Versprechen, sich
für die Gerichtseingesessenen, wenn sie gefangen sind, oder ihnen anderes Un-
recht zugefügt ist, vor fremden Gerichtsherrn zu verwenden: „so ferr jhensyt
des Ryns, als hyesyt des Ryns“ (Wiltingen, Gr. W. II, 76, 1504. Ähnlich:
Lampaden II, 113; Pellinger II, 115; Crettnach II, 119; alle 16. Jahrhundert).
— Die rein symbolische Bedeutung der Nennung des Rheinstromes tritt klar
hervor, wenn es im Weistum von Tholey (Gr. W. II, 759; 1450) vom Herzog
von Lothringen heißt, seine Verwendungspflicht für des Klosters „arme Leute“
erstrecke sich: „also fern, bitz daß sein pferdt mit den forderfüssen stehet
in dem Rhein“. Die Möglichkeit, daß auch im Villinger Stadtrecht einmal
die Nennung des Rheines keine rechtliche, sondern symbolische Bedeutung
hat, und daß anderseits das „Geleiten“ sich auf Verwendung für den Fort-
ziehenden vor fremden Gerichtsherrn beschränkt haben kann, dürfte es nicht
notwendig machen, nach einer Zeit zu suchen, wo ein einheitliches Geleite-
recht durch Breisgau und Bar möglich war.
Kritiken. 531
städtischen Geschlechtern finden in ihm ihren Niederschlag. In dem seit Be-
ginn des 14. Jahrhunderts anerkannten Amte des Bürgermeisters, dem
die Gemeinde jährlich einen Treuschwur leistet, findet die Autonomie der
Bürgerschaft ihren deutlichsten Ausdruck. Von besonderem Interesse
. sind die Angaben, welche der Verf. über die Entwicklung des Zunftwesens
in Villingen gibt. Im Stadtrecht von 1294 finden wir Pfleger der einzelnen
Handwerke, unter deren Führung die einzelnen Handwerke, sei es zur Fehde,
sei es für Friede und Ordnung, auszogen. Ähnliches gilt aber auch für Frei-
burg. An die militärische Organisation knüpft hier also die Zunftverfassung
an. Im Zunftbriefe von 1324 treten an Stelle der Pfleger die Zunftmeister;
und diese Zunftmeister erhalten in der städtischen Verfassung von 1324
weitgehenden Einfluß zugesichert. Mit je 4 Mitgliedern ihrer Zunft gehören
sie zum städtischen Rate, und die Zunftmeister allein bilden mit dem Bürger-
meister einen engeren Ausschuß mit weitgehenden Kompetenzen. Es ist
leicht einzusehen, daß unter diesem Vordringen des demokratischen Ele-
ments in die Villinger Stadtverfassung die Macht der alten Vierundzwanziger
zurückgehen mußte, zumal sie hier nicht, wie in Freiburg, so wesentliche
Aufgaben zu lösen hatten. Zur Zeit des Zunftbriefes ist den alten Vierund-
zwanzig das Richteramt bereits entrissen, und mit seiner Führung ein neues
Kollegium von 24 Richtern beauftragt. Damit war aber den alten Vierund-
zwanzig der städtischen Geschlechter der Boden bereits entzogen. Das
Stadtrecht von 1371 kannte sie nicht mehr; die neue Richterzunft hat
sie völlig verdrängt und nur in der Herrenstube haben die alten Vierund-
zwanzig eine Fortsetzung gefunden.
Wenn dieses Referat eine ungewöhnliche Länge angenommen hat, so darf
ich vielleicht zur Entschuldigung auf die große Bedeutung hinweisen, welche
in den letzten Jahren die Freiburger Stadtrechtsforschung in der rechts-
geschichtlichen Literatur gespielt hat. So schien es um so gebotener, gerade
über diese Arbeit eingehender zu referieren, da sich ihr Verf. bestrebt hat,
über die große Zahl der umstrittenen Einzelprobleme hinweg zu einer
abgerundeten, zusammenfassenden Darstellung fortzuschreiten. Und wenn
ihm das im großen und ganzen gelungen ist, so ist das für ein Erstlingswerk
gewiß ein schöner Erfolg.
Aeschi (Berner Oberland). Fritz Rörig.
B. Schmeidler, Italienische Geschichtsschreiber des XII. und
XIII. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte. Leipziger
Hist. Abhandlungen Heft XI. Leipzig, Quelle u. Meyer 1909. (87 S.)
2,75 M.
Der Übergang des mittelalterlichen italienischen Lebens zur Renaissance
ist auch in dieser Arbeit das Ziel der Forschung, und die Dankbarkeit dieser
Untersuchungen steht ja ebenso außer Frage wie ihre Schwierigkeit. Schmeid-
Sch
532 Kritiken,
ler nimmt an, daß in Italien auf eine kurze Periode eluniazensisch beeinflußter
Geschichtsschreibung seit der Mitte etwa des 12. Jahrhunderts eine neue
Richtung sich entwickle, die schließlich zur Renaissance hinleite. S. wählt
aus dem 12. Jahrhundert Acerbus Morena, Hugo Falcandus, Gottfried von
Viterbo und Petrus von Ebulo, aus dem 13. Jahrhundert Orlandi de’Rossi,
Codagnellus, Sanzanome, Rolandin von Padua, Thomas von Pavia, Salimbene
und Ricobaldo von Ferrara als Beispiel aus, um das Auftreten neuer Absichten
der Geschichtsschreibung darzulegen. Wie am Anfang der Schrift allgemeine
— wie mir scheint nicht durchweg zutreffende — Bemerkungen über die
Geschichtsschreibung des Mittelalters gegeben sind, so am Schluß eine Zu-
sammenfassung über das Neue: an Stelle erbaulich-pädagogischer Zwecke
sind unterhaltende getreten, die in der Geschichte handelnden Persönlichkeiten
treten ebenso wie die Personen der Geschichtsschreiber stärker, schon mit
der Absicht auf Nachruhm, hervor — also ein individualistisches Moment;
die Rücksicht auf ein besonderes Laienpublikum wird sichtbar und bestim-
mend, Regellosigkeit tritt an Stelle des strengen Stils mittelalterlicher Ge-
schichtserzählung; am Ende des 13. Jahrhunderts beginnt der Einfluß des
Altertums zuerst hervorzutreten.
Alle diese Ergebnisse sind im einzelnen durchaus annehmbar. Aber es
fragt sich, ob damit alles gesagt ist, was über den Gegenstand gesagt werden
muß. S. hat seine Schrift nicht „Die italienischen Geschichtsschreiber” usw.
genannt, sondern nur „Italienische Geschichtsschreiber” — er kann für sich
in Anspruch nehmen, nichts anderes als unabgeschlossene Beiträge zu dem
Thema geben zu wollen. Aber die Arbeit verriete doch einen geringen Grad
von ordnender Schärfe, wenn diese Beiträge nicht alles Wesentliche hervor-
heben wollten, wenn die behandelten Geschichtsschreiber nicht Typen
der Entwicklung sein sollten. Bis zu einem gewissen Grade sind sie es, ist
auch das Wesentliche richtig hervorgehoben — aber in beiderlei Hinsicht
könnte man doch vielleicht zu noch größerer Vollständigkeit gelangen.
S. hat mit einer ganz bestimmten Kategorie die Darstellung begonnen:
er findet, daß bei den Geschichtsschreibern der zweiten Hälfte des 12. Jahr-
hunderts scharf gesehene Persönlichkeitsschilderungen auftreten; bei Gott-
fried von Viterbo erscheint dann eine neue Kategorie: die popularisierende
Rücksicht auf weitere Kreise; bei Riecobaldo von Ferrara endlich antiker Ein-
fluß usw. Aber keiner dieser Gesichtspunkte trifft durchgängig zu; was
für den und jenen Geschichtsschreiber gilt, wird im Schlußergebnis zu stark
als Gemeingut der Entwicklung angesprochen. Ich halte es für völlig richtig,
solche Kategorien aufzustellen; aber sie müssen erschöpfend sein und dürfen
nicht allzu rasch in der etwas modischen Formel von der Zunahme des In-
dividualismus enden. Das Verhältnis zum geschichtlichen Stoffe, die Wertung
politischer Anschauungen, die Zunahme nationaler Kulturkräfte, der Über-
gang vom Universalen zum Nationalen und Lokalen, die Einwirkung des
Kritiken. 533
Wirklichen auf die Anschauung des Geschichtsschreibers — dies und anderes
müßte neben den Gesichtspunkten Schmeidlers untersucht werden, wenn
das Ergebnis abschließend werden soll. Dann aber reichen die wenigen von
S. herausgegriffenen Geschichtsschreiber (zu denen übrigens Bernardo Or-
landi de’ Rossi nicht einmal gerechnet werden kann) nicht aus — dann
müßten entweder wirkliche Typen aufgestellt werden (die man aber schwer-
lich finden wird) oder der Kreis der Beispiele muß erweitert werden, ehe
man von allgemeinen Erscheinungen der Entwicklung sprechen kann. Gerade.
die charakteristischen Beispiele sind z. B. nicht vollständig; den Venezianer
Martino da Canale sollte man sich nicht entgehen lassen, wenn man neue
Erscheinungen in der Geschichtsschreibung des 13. Jahrhunderts feststellen
will. Codagnellus dagegen (samt allen nicht recht zugehörigen Analekten!)
hätte vielleicht wegbleiben können. i
An diesen zwei Punkten also: Vollständigkeit der Kategorien und Voll-
ständigkeit der notwendigen Beispiele, scheint mir Schmeidlers Arbeit nicht
alle Erwartungen zu erfüllen. Aber er hat freilich Neuland bearbeitet, und
im ganzen doch mit einem Erfolg, der zu weiteren Forschungen anreizen wird.
Vieles in der Arbeit ist vortrefflich, und meine Kritik soll vor allem dem
Interesse Ausdruck geben, das der Gegenstand in dieser Behandlung erregen
muß.
Tübingen. Walter Goetz.
Hans Niese, Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert.
Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte. Innsbruck, Wagner,
1905. XII, 346 S. 8%. M. 9,—.
Mancherlei Umstände ermöglichen es mir erst jetzt, diese aus einer Mar-
burger Preisarbeit erwachsene Erstlingsschrift anzuzeigen, die die mittel-
alterliche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte an einem zentralen
Problem angefaßt und um ein tüchtiges Stück gefördert hat: an der Unter-
suchung von historischer Entwicklung, Bestand und Schicksal, rechtlicher
Zusammensetzung und rechtlichem Charakter, vor allem von dem wirtschaft-
lichen Wert und der administrativen Organisation des Reichsgutes von
1198—1313. Der Verfasser kann (S. IV) mit Recht darauf hinweisen, daß
zwar für die staufische Reichsgüterpolitik und für einzelne Seiten der Reichs-
gutsverwaltung (Steuerwesen und Pfandschaften, Burggrafschaften und
Landvogteien) im ganzen oder in lokal und zeitlich begrenzten Ausschnitten
einzelne Spezialuntersuchungen existieren, daß aber die Reichsgutsverwaltung
der staufischen und nachstaufischen Periode im Zusammenhang noch nicht
bearbeitet sei. Unzweifelhaft bedeutet der von ihm umschriebene Zeitraum
einen Höhepunkt in der Geschichte des unmittelbar königlichen Gutsbesitzes
im Reiche, und es ist schwerlich Zufall, daß gerade er uns eine Reihe von
wichtigen Quellen zur Geschichte der Reichsgutsverwaltung hinterlassen hat,
534 Kritiken.
die der Verfasser auf S. V aufzählt; zu den bisher schon bekannten kommt
da noch die ungedruckte Abrechnung des Burggrafen von Rheinfelden für
die Jahre 1303—06, die hier zum erstenmal ausgeschöpft wird. Aber ebenso
natürlich war es, daß N. die Grenzen 1198 und 1313 nirgends strikte inne-
zuhalten vermocht hat. Nicht nur im 1. Kapitel, in dem er das Reichsgut
des 13. Jahrhunderts nach seinen historischen Bestandteilen auseinanderlegt
und das Verhältnis von Reichsgut und Hausgut einer wohlerwogenen und
vorsichtigen Untersuchung unterwirft, sondern auch sonst mußte er oft
genug auf die für die Bildungsgeschichte des königlichen Territoriums so
wichtige Zeit vor 1198 zurückgreifen: so oft, daß man glauben möchte, es
wäre rationeller gewesen, wenn er hier die Grundlage überhaupt etwas
breiter gelegt und als Ausgangspunkt lieber die Zeit des Wechsels von der
salischen zur staufischen Dynastie genommen hätte. Seltener ist das Jahr
1313 überschritten worden. Es ist auch wieder richtig, daß bereits unter
Heinrich VII. der Höhepunkt der Reichslandvogteien als unmittelbar könig-
licher administrativer, jurisdiktioneller und militärischer Hauptbeamtungen
in der Reichsgutsverwaltung wenn auch vielleicht noch nicht überschritten,
so doch jedenfalls drauf und dran ist, überschritten zu werden, und daß in den
beiden letzten Jahrhunderten des Mittelalters mit Ausnahme der elsässischen
Vogteil überall der Verfall dieses Reichsamtes im Sinne seiner Auslieferung
an die Landesherren eingetreten ist. Aber einerseits wirken die von Rudolf L
und seinen Nachfolgern zweifellos in Anlehnung an die staufischen Ordnungen,
besonders des „Verwaltungskönigs" (S. 52) Friedrich II., geschaffenen
administrativen Grundlagen, soweit ich sehen kann, doch auch noch bis in
die Zeit Karls IV. hinein deutlich weiter, so daß man zur vollen Aufhellung
des Wesens ‘jener Institutionen? auch die Urkunden des 14. Jahrhunderts
heranziehen muß; andererseits bietet die allerdings im 14. Jahrhundert ein-
setzende Verfallszeit gerade in der zunehmenden, aber doch nicht ausnahms-
‚ losen? Minderung des Reichsgutes und Verquickung der Reichsgutsverwaltung
! Darüber erschien gleichzeitig mit Nieses Buch die Arbeit von Jos. Becker,
Geschichte der Reichslandvogtei Elsaß von ihrer Einrichtung bis zu ihrem
Übergang an Frankreich, 1273—1648. Straßb. 1905.
® Natürlich auch mancher Personalfragen. So hat Graf Georg v. Veldenz
(S. 304) die Landvogtei im Speyergau nicht bloß bis 1313, sondern mindestens
bis 1315 (Hilgard 291) verwaltet; erst 1318 (Hilgard 316 und 318) ist Otto
v. Ochsenstein d. J. als sein Nachfolger nachweisbar. Eberhard v. Breuberg
(S. 312) war noch unter Ludwig d. B. 1321 Febr. 24 (Reimer 2, 221) Landvogt
und starb erst zwischen 1321 Aug. 9 und 1323 Apr. 19 (Reimer 2, 234 und 245).
Übrigens zeigt Hilgard 285 und 286 (1315), daß auch im Speyergau der Land-
vogt zugleich Landrichter seines Bezirks einschließlich der Stadt Speyer war.
3 Vgl. darüber jetzt S. Grotefend, Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV.
Berl. 1909. (T. I Absch. 3 Diss. Halle 1909.)
Kritiken, 535
mit territorialen Mächten, unter denen im Süden (Schwaben, später auch
Elsaß) das Haus Österreich, am Ober- und Mittelrhein und Main die Pfälzer!
am aggressivsten hervortreten, aber auch in anderer Hinsicht, z. B. in der
Verwendung der Landvogteien für die Zwecke der Landfriedensorganisationen,
noch zahlreiche Probleme, die es bedauern lassen, daß der in seinem Material
so trefflich bewanderte Verfasser sich seine Grenzen auch nach unten hin
nicht noch um ein paar Jahrzehnte weiter gesteckt hat. Freilich verkenne
ich nicht, daß er, um diese Nachlese zu halten, mit einem überaus stark an-
schwellenden Urkundenmaterial zu tun gehabt haben würde.? Insofern
mag sich die Wahl des Grenzjahres 1313 mehr aus äußeren als aus inneren
Gründen rechtfertigen.
Was nun N. für seinen Zeitraum geleistet hat, ist allen Lobes wert. Sein
Buch bietet eine solche Menge von Einzeluntersuchungen und -beobachtungen,
daß es schwer wäre, mit wenigen Worten die neuen Ergebnisse zusammen-
zufassen, die wir ihm verdanken. Sie beziehen sich einmal auf die Struktur
des Reichsgutes und dessen wechselndes, von der Mitte des 12. bis zur Mitte
des 13. Jahrhunderts als Verschmelzungsprozeß sich entwickelndes (S. 22 ff.)
Verhältnis zum Hausgut, auf seine bereits seit der Salierzeit erkennbare
(S. 5öff.) Entwickelung von der königlichen Grund- zur königlichen Landes-
herrschaft, wobei auch die königlichen Gerichts- und Grundherrschaften
keineswegs immer zusammenfallen, endlich seine Erweiterung dank der
Arrondierungspolitik Friedrichs I. und seiner Nachfolger und besonders aus
den Reichskirchenvogteien im 13. Jahrhundert. Eine zweite Reihe von
Untersuchungen legt die finanzwirtschaftliche Seite der Reichsgutsverwaltung
.dar, unter deren teils auf privaten, teils auf öffentlichen Rechtstiteln be-
ruhenden, sehr verschiedenartig zusammengesetzten Einkünften die Bede
weitaus die größte Verbreitung und Bedeutung beansprucht (vgl. dazu S. 57).
Seit dem letzten Jahrzehnt des 12. oder dem ersten des 13. Jahrhunderts
zunächst bei den Städten, ein paar Jahrzehnte später auch in den bis dahin
der Natural- und Einzelbesteuerung unterworfenen ländlichen Bezirken in
der Form der Gesamtgeldsteuer? eingeführt, war sie infolge ihrer Steigerungs-
fähigkeit das Rückgrat der Reichsfinanzverwaltung; erst an zweiter Stelle
stehen die Zölle, Münzen und Bergwerke. Eine interessante Zusammen-
stellung der verschiedenen Gruppen von Einkünften auf Grund des Steuer-
1 Sie gewannen durch Verpfändung dauernd 1349 die Landvogtei im Speyer-
gau (darüber vgl. H. Schreibmüller, Progr. Kaiserslautern 1905), vorüber-
gehend 1378 die in der Wetterau (Pfälz. Reg. 4206) und 1408 die im Elsaß
(Becker a. a. O.).
2 Über manche Punkte vgl. s. Besprechung der Schriften von Becker und
Schreibmüller in der Ztschr. f. dtsche. RG. Germ. Abt. 18, S. 456ff.
7 Nur das Land entrichtete auch die Gesamtsteuer bisweilen noch in Natu-
ralien (S. 108£.).
536 Kıitiken.
verzeichnisses von 1241, der Amtmannsrechnung von Sinzig von 1242, des
Salbuchs der Nürnberger Landvogtei und der Rheinfeldener Burggrafen-
rechnung vom Anfang des 14. Jahrhunderts (S. 113ff.) läßt die starke Diffe-
renzierung der Einnahmearten und das Überwiegen der städtischen Geld-
steuern deutlich hervortreten.! Daraus erklärt sich dann auch ohne weiteres
die Städtegründungspolitik der Staufer. Aber nicht daraus allein, wie das
letzte (5.) Kapitel zeigt, das der Organisation der Reichsgutsverwaltung
gewidmet ist und fast zwei Drittel des ganzen Buches (S. 126—322) umfaßt.
Die Zentralstelle der Verwaltung war bekanntlich die Kammer; daneben
treten seit Heinrich VII. Hofmeister und Kanzler auf. Ihre Wirtschaft war
(S. 132ff.) zwar unentwickelt, aber keineswegs unordentlich und systemlos.
Den Gegenpol bilden die Lokalbeamten (Schultheißen, Burggrafen, Vögte,
Amtmänner) mit ihren Hilfsbeamten und Schreibern; dazwischen stehen die
höheren Gutsverbände und Beamtungen (die Prokurationen der staufischen
und die zweifellos daraus erwachsenen Landvogteien der nachstaufischen
Zeit). Alle Ämter werden nach ihrer historischen Entwicklung und Zu-
sammensetzung und ihrem personen- und sachenrechtlichen Charakter?
vorgeführt. Dabei ergibt sich z. B., daß die Burggrafen nicht bloß, wie
Rietschel (Burggrafenamt S. 4 und 196) gleichzeitig darzutun suchte, Burg-
kommandanten und Verwaltungsbeamte, sondern auch Inhaber der hohen
Gerichtsbarkeit über ihre Stadt- (Burg-) und Landbezirke (wie die Schultheißen
in den burgenlosen Fiskalbezirken) waren (S. 175ff.)? Ebenso halte ich es
für richtig, wenn N. die Landvogtei und das Landrichteramt wenigstens
für die Regel gleich setzt (S. 289 ff... Hinweisen möchte ich auch auf die
Erörterungen (S. 223 und 243 ff.) über das Verhältnis zwischen Bürgern,
Reichsministerialen (milites) und Reichsburgmannen (castrenses). Dieser
ganze 4. Abschnitt (Burgen und Burgenverfassungen) zeigt nun weiter auch,
wie die in der Verbindung von Burg und Stadt für das mittelalterliche
Festungssystem des Reiches charakteristischen Neugründungen insbesondere
Friedrichs IL und Rudolfs I. außer den finanzpolitischen auch militärischen
1 Die Berechnungen auf S. 115 und 118 sind falsch: Dort ergibt 6926
— (370 + 745 =) 1115 nicht 5666, sondern 5811 mr.; hier 20 mr. + 20 & hl
nicht 70 & hl, sondern 80 ££ hl (nach N. 6 war um 1320 am Rhein 1 mr. =
3 hl).
2 In dem Abschnitt S. 225 ff.über die Burglehnsverträge hätte m. E. „die
persönliche Seite“ vor der sachrechtlichen vorausgenommen und $ 4 mit $ 2,
dagegen § 5 mit $ 1 verbunden werden sollen. Denn, wie der Verf. selbst mit
Recht an die Spitze von § 1 stellt: „Das eigentliche Wesen des Burglehns
liegt in der genauen Spezialisierung der geforderten Pflicht“. Das wird dann
aber erst in $ 2 ausgeführt.
3 Für den Friedberger Burggrafen kürzlich bestätigt durch H. Menz, Burg
und Stadt Friedberg — 1410. Diss. Marb. 1909, S. 10ff.
Kritiken. e 537
Zwecken dienten: dem Schutz des dabei liegenden Reichsgutes und der
Aufrechterhaltung der königlichen Macht.
Im einzelnen ließe sich natürlich oft genug Widerspruch anmelden: zu-
nächst gegen die bisweilen recht ungenaue oder unvollständige Art des
Zitierens (so wird), z. B. S. 7 N. 3,S.8 N. 5 und 6, S. 12 N. 5 und 8 Giese-
brecht stets falsch zitiert: IV S. 420 statt II 477 und 673; IV 1197 statt
Ill 869 und 1220; IV 1208 statt III 928 und 1235; IV statt V 1, 560 und 904f.!
S. 58 N. 4 und 64 N. 1 wird das Bornheimer Weistum von 1303 nur nach
dem Druck im Cod. dipl. Moenofrane. 1, 833 zitiert; es steht aber auch bei
Reimer 2, 33 und bei Altmann und Bernheim Urkk. ? 139 (3 170), was bei
der Wichtigkeit des Stückes doch hätte ebenso vermerkt werden sollen,
wie daß das Verzeichnis der königlichen Tafelgüter vom Jahre 1164/65
(S. 133) auch in den MG. LL. Sect. IV Const. 1 Nr. 440 und bei Zeumer,
Quellens. Nr. 1 gedruckt ist. S.61 wird mit dem Begriff „officium” operiert,
dessen Erläuterung erst auf S. 65 folgt. S. 77 (Basel) vermisse ich den
Hinweis auf L. Stouff, Le pouvoir temporel et le régime municipal dans
un évêché de l’empire germanique jusqu’à la Reforme. (L’&vöche de Bâle.)
2 Bde., Paris, 1890, bes. Bd. 1, S. 33ff. (Rapports du pouvoir temporel
avec l’empire). Zu der Absetzung des Vogtes Grafen Werner v. Honberg
(zwischen 1184 und 1191) wäre zu der Hofgerichtssentenz Friedrichs I. v.
1180 Apr. (MG. Const. I Nr. 280, S. 386 f.) Stellung zu nehmen gewesen.
S. 79 ist nicht erwähnt die auf Anfrage der Augsburger Domherren er-
gangene Regensburger Sententia de iure advocatorum von 1104 (MG. Const. I
Nr. 75, S. 128 f.). Zu S. 53£. ist zu bemerken, daß der Bischof von Würz-
burg nicht erst während des 12. Jahrhunderts die alten Gaugrafen im Bezirk
des Herzogtums Ostfranken beseitigte, sondern schon im 11. Jahrhundert
„Omnes comitatus suae parochiae, ducatum etiam provinciae” (Adam v.
Brem. Gesta Hamm. 3, 45) besaß; das Privileg von 1168, an das N. wohl
denkt, bestätigt nur den bestehenden Zustand, vgl. Mayer, Deutsche Ztschr.
f. GW., N. F. 1, 221. Umgekehrt fällt der „letzte” Versuch des Bischofs
gegen das königliche Gericht in Schweinfurt nicht ins Jahr 1388 (S. 54 N. 4)
als Folge der Schlacht von Döffingen (Stein, Gesch. Frankens 1, 373), sondern
erst in 1572, wo es ihm gelang, die Schutzherrlichkeit über die beiden letzten
damals noch zur Reichsvogtei Schwaben gehörigen Reichsdörfer Gochsheim
und Sennfeld zu erwerben (Stein 2, 63). S. 136 N. 1' (Goslar): der ministe-
rialische Stand der Vögte ist doch bereits von Anno (v. Helmenburg?) ab
sicher (Bode, UB. 1 Nr. 219, 222, 229, 1152/54), nicht erst von Folkmar an.
Der Wechsel tritt also mit Friedrichs I. Regierungsantritt ein. Der auf
Folkmar nächstfolgende Vogt ist nicht Ulrich (1216), sondern schon Dietrich
(Bode 1 Nr. 354, 1200); die Urkunde ist zwar unecht, die Zeugenreihe aber
! Nur S. 35 N. 4 steht richtig Giesebrecht IV, S. 349.
538 Kritiken.
wohl richtig. Giselbert erscheint schon 1220 (nicht erst 1227) als Vogt (Bode 1
Nr. 410). Nach S. 146 N. 4 ist der Zeitpunkt der Ummauerung Kolmars nicht
näher bestimmbar; nach Gengler, Cod. iur. munic. I S. 615 fällt sie in die
Jahre 1214—20, wäre also gleichzeitig mit der von Schlettstadt (S. 146
N. 5). S. 11 ff. fehlt unter den staufischen Reichsgütern in Schwaben das
„regnum et advocatia Scafhusen“, das Philipp dem Herzog Berthold v. Zäh-
ringen als Preis für dessen Rücktritt von der Thronkandidatur leihen mußte
(Ann. Marb. z. J. 1198); es wird nur S. 25 und 40 N. 10 nebenbei erwähnt
(nach Winkelmann, Friedrich IL). Ebenso fehlen S. 191 die Reichsdörfer
im Rangau, von denen Ober- und Unternesselbach nebst den Dörfern unter
den Bergen um Rotenburg und Uffenheim 1310 durch Heinrich VII. an die
Herren v. Hohenlohe verpfändet wurden (Stein 1, 331). Das Freigericht
Motten (S. 309) wurde schon 1277 von Graf Ludwig von Ziegenhain dem
König Rudolf resigniert und von diesem an Reinhard von Hanau und dessen
Sohn weiter verliehen (Reimer 1, 542): aber wohl nicht als Reichslandvögte,
sondern wel sie ihm und dem Reiche dienten „da wir furen gen Österrich“
(Reimer 1, 544, 546, 578); in Nr. 578 wird Reinhard überdies nur „castellanus
noster” genannt, man könnte daher bei den Aktionen von 1275/76 auch an
königlichen Spezialauftrag denken. Daß endlich Eberhard von Katzenellen-
bogen nicht schon am 5. Oktober 1303 an Ulrichs von Hanau Stelle als
Landvogt der Wetterau getreten sein kann, ergibt Reimer 2, 11 (1303 Okt. 11),
wo Ulrich noch als „advocatus provincialis” der Wetterau fungiert.
Mit diesen Bemerkungen nehme ich Abschied von dem anregenden Buche,
das, wenn es auch keine grundstürzenden neuen Erkenntnisse im ganzen
verbreitet hat, doch wegen seiner sorgfältigen und kritischen Aufarbeitung
des vorhandenen Materials und der mannigfachen und zum Teil recht erheb-
lichen Bereicherung unseres Wissens im einzelnen als ein wirkliches „specimen
eruditionis“ (S. V) einen bleibenden Wert für die Verfassungs- und Ver-
waltungsgeschichte des 13. Jahrhunderts behalten wird.
Halle a. S. K. Heldmann.
H. Prutz, Die geistlichen Ritterorden. Ihre Stellung zur kirch-
lichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklung des Mittelalters. Berlin, E.S. Mittler u. Sohn, 1908.
XVIII u. 549 S. br. M. 14,—. geb. M. 15,50.
H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens. 1. Bd.:
Darstellung. 2. Bd.: Quellen. (Vorreformationsgeschichtliche For-
schungen, herausgegeben von H. Finke, Bd. 4 u. 5.) Münster i. W.
Druck und Verlag der Aschendorffschen Buchhandlung, 1907. XI u.
397 u. 399 S. M. 8—. M. 123, —.
Die beiden Bücher, die fast gleichzeitig erschienen sind (das Vorwort von
Prutz ist vom September 1907, das Finkes vom Oktober 1907 datiert), stehen
Kritiken, 539
inhaltlich in so nahen Beziehungen zu einander, daß ein gemeinsames Referat
darüber sich wohl rechtfertigt. Allerdings steckt sich Prutz, abgesehen
von dem weiteren Umfang seines Themas, ein anderes Ziel als Finke. Ihm
kommt es auf eine abgerundete Zusammenfassung eines reichen, kulturge-
schichtlichen Stoffs an, ohne Vertiefung in die Einzelheiten wissenschaft-
licher Kontroversen. Finke behandelt dagegen das eine Problem des Unter-
gangs des Templerordens ganz im einzelnen unter Heranziehung einer Fülle
neuen Quellenstoffs. ,
Aber eben dieses Templerproblem ist für die Geschichte der Ritterorden
überhaupt von so allgemeiner Bedeutung, daß auch Prutz, der ja seit langen
Jahren diese Frage immer wieder behandelt hat, ihr eine verhältnismäßig
eingehende Darstellung widmen mußte. Sein Standpunkt ist der alte ge-
blieben: die Verurteilung des Ordens, die Überzeugung von der Templer-
schuld. Die Katastrophe des Templerordens ist aber nach Prutz entscheidend
für alle geistliche Ritterorden, ihre ganze kulturelle Entwicklung gipfelt
gewissermaßen in der Blüte und der Entartung des Templerordens. Die
geistlichen Ritterorden erscheinen als eines der vornehmsten Elemente
der Zersetzung der mittelalterlichen Kultur: auf wirtschaftlichem, sozialen
und politischen Gebiete sucht Prutz das zu erweisen. Nicht nur ihre kulturelle
Rolle als Vermittler zwischen Morgen- und Abendland, sondern insbesondere
auch die Wirkung dieser großen, internationalen Korporationen auf die
sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, auf Kirche und Staat in Europa
wird verfolgt. Besonders ausführlich wird Ausbreitung und Bedeutung
der Hospitaliter und Templer in den europäischen Staaten dargestellt,
das Gemeinsame und das Unterscheidende hervorgehoben. Interessant ist
besonders das zehnte Kapitel, das sich mit der wirtschaftlichen Rolle der
Ritterorden beschäftigt. Während die Hospitaliter immer Agrarier, Groß-
grundbesitzer bleiben, der Deutsche Orden in Preußen aber zu einer Handels-
macht wird, sind die Templer von Anfang an die Großbankiers für ganz
Europa, die Staatsbankiers für Frankreich und England, deren schon im
13. Jahrhundert erstaunlich hochentwickelter Geschäftsverkehr vorbild-
lich geworden ist für das Bankwesen der romanischen Länder. Für den
Hospitaliterorden bietet das monumentale Urkundenwerk von Delaville-
Le-Roulx für diese Dinge eine reiche Fundgrube; für die Templer hat ein
französischer Forscher begonnen, eine ähnliche Urkundensammlung zu
bearbeiten; außer der bekannten Arbeit L. Delisles über die Finanzoperationen
der Templer, fehlen sonst noch genaue Untersuchungen. Es ist deshalb auch
kein Wunder, wenn die Ansichten Prutz’ und Finkes über die Größe und
den Umfang der Geldgeschäfte der Templer auseinandergehen; Prutz schlägt
sie bei weitem höher an als Finke. Auch die Gesamtzahl der Templer gibt
Finke bedeutend niedriger an, vgl. dazu Prutz, S. 317 u. 422 und Beilage
zur Münch. Allg. Zeitg. 1908, Nr. 36, S. 283. Nach Prutz soll nun die über-
540 «Kritiken,
legene „Konzentration der Machtmittel‘‘ die Ritterorden im 13. Jahrhundert
zu einer Gefahr für Staat und Kirche gemacht haben. Sie seien in
offenen Gegensatz zu den staatlichen und kirchlichen Gewalten geraten
und hätten moralisch zersetzend auf die Gesellschaft gewirkt. Freilich
hebt Prutz selbst die Unterschiede hervor, die hier zwischen den Hospita-
litern, den Templern und dem Deutschen Orden bestehen. Eigentlich nur
bei dem Templerorden glaubt Prutz die moralisch zersetzenden Wirkungen
nachweisen zu können, gestützt auf seine Beurteilung des Templerprozesses.
Daß diese Beurteilung aber eine einseitige und unzutreffende ist, ergibt sich
meines Erachtens aus Finkes Buch zur Evidenz. Eine starke Überschätzung
des politischen, wie des sozialen Einflusses der Ritterorden, insbesondere
der Templer, liegt bei Prutz vor. Von einer Gefahr für die Staaten und gar
für das Papsttum im 13. Jahrhundert, von ernsten Konflikten zwischen den
Templern und der Kirche, als Vorläufern der Katastrophe am Anfang des
14. Jahrhunderts, kann nach den Untersuchungen Finkes I, S. 6ff. und 41—54
nicht die Rede sein, wenn auch die wichtigen Unterscheidungsmerkmale in
der Organisation des Templerordens im Unterschiede von den Hospitalitern
(Prutz S. 197 ff.), die Ausbildung des Ordensklerikats, das Fehlen einer vom
Papste gegebenen Regel usw. zu beachten sind. Die von Prutz (Kap. 6)
als entscheidend hervorgehobene Entwicklung der Beichtpraxis im Templer-
orden, die er nach den veralteten Ausführungen Leas darstellt, ist keines-
wegs beweiskräftig, vgl. Finke I 69 u. 396f. Die kontinuierliche Entwick-
lung, die Prutz konstruiert, die zunehmende Entartung des Ordens, die zur
Katastrophe führen mußte, hat nach allem, was wir wissen, nicht statt-
gefunden. Gewiß befanden die Templer und die anderen Ritterorden am
Anfang des 14. Jahrhunderts sich bereits in einer Epoche des Verfalls, des
politischen und moralischen Niedergangs, ihren ursprünglichen Aufgaben
entfremdet, an überlebte Ideale gebunden. Aber ähnliche Zeichen von
Verfall finden wir gleichzeitig auch in anderen Orden; die Reformbestrebungen,
die schon 1274 in Lyon laut werden, treffen nicht allein die Ritterorden,
und die Katastrophe der Templer vollends wäre nicht allein aus dem innern
Verfall des Ordens zu erklären. |
In diesem Punkte haben die Forschungen Finkes meines Erachtens die
alte Streitfrage zu einem gewissen Abschluß gebracht. Wenn man unter
der „Schuld‘ des Templerordens die fünf in den Anklageakten immer
wiederkehrenden Punkte über unsittliche und irreligiöse Ordensgebräuche
versteht, so kann von einem Erweis der Templerschuld durch den Templer-
prozeß nicht die Rede sein. Eine allgemeine Entartung des Ordens als Kor-
poration ist in keiner Weise nachweisbar, mochten auch einzelne Ausschrei-
tungen, Mißbrauch der militärischen Disziplin, der Pflicht des Gehorsams
usw. vorkommen; mochte der Orden auch als habsüchtig und prozeßsüchtig
gelten, die Ritter wegen ihres herrischen Auftretens und der Geheimnis-
Kritiken. 541
tuerei bei den Ordensversammlungen im Volke vielfach unbeliebt geworden
und ins Gerede gekommen sein. Der Sturz des Ordens erfolgte doch erst
durch ein Zusammenwirken sehr verschiedenartiger Umstände, wie sie nur
in Frankreich vorhanden waren: Verrat durch einen uns jetzt durch
Finke genauer bekannt gewordenen Denunzianten; die persönliche Eigen-
art des religiös orthodoxen und politisch skrupellosen Königs Philipp des
Schönen und des schwächlichen und abhängigen Papstes Clemens V.; poli-
tisches Interesse, religiöser Wahn und Fanatismus und materielle Gewinn-
sucht, keines dieser Motive für sich allein, aber alle zusammen führten für
den unglücklichen Orden die Katastrophe herbei. Die französische und die
kuriale Politik hat Finke auf diese Motive hin genau untersucht, von den
Persönlichkeiten des Papstes und (nach Wencks Vorbild) des Königs treff-
liche Charakterbilder entworfen. Noch keineswegs alles ist völlig klargestellt;
bei der Abwägung der Motive der Politik fehlt oft der Maßstab. Wir kennen
die materielle Lage Frankreichs in jenen Jahren nicht so genau, um sagen
zu können, wie weit sie die Politik beeinflußt habe. Aber mit Recht warnt
Finke vor einer allzu starken Betonung der Habsucht beim König, wie bei
Clemens V. Auch die französische Weltmachtpolitik spielte eine große
Rolle: Philipps Plan einer französischen Unterwerfung des Orients, einer
Union und Reform der Ritterorden, einer dauernden Beherrschung des
Papsttums. Und daß der Aberglaube der Zeit, der Glaube an die sittliche
Schuld der Templer, schließlich nicht nur auf den König, sondern auch auf
den Papst eingewirkt habe, daß sie persönlich von der Schuld der Templer
überzeugt waren, hat Finke glaubhaft gemacht. Man kann also weder
schlechthin von einer großen politischen Intrige, einer bewußten Hin-
opferung des schuldlosen Ordens sprechen, noch von einer erwiesenen Templer-
schuld. Der Templerprozeß war weder ein Verbrechen, noch eine gerechte
Sühne; der Orden ist nicht völlig schuldlos, aber doch schließlich ein Opfer
der Politik und des Aberglaubens, nicht seiner inneren Entartung geworden.
Eingehend hat Finke zum erstenmal das Inquisitionsverfahren gegen die
Templer untersucht und dabei festgestellt, daß vor der kirchlichen Inquisition
eine eigenmächtige königliche Untersuchung vorausging, und Philipp der
Schöne die Inquisition zu seinem Werkzeug zu machen wußte. Verhängnis-
voll und keineswegs heldenhaft war das Benehmen des Großmeisters Jakob
von Molay. Über seine Verhöre handelt jetzt P. Viollet, M&m. de l’acad.
des inscriptions et belles-lettres 38, 2, der versucht, das harte Urteil Finkes
abzuschwächen. Ihm hat sich G. Schnürer, Deutsche Litt. Zeitg. 1910, Nr. 37,
angeschlossen, ohne m. E. völlig zu überzeugen. Später hat dann das Neben-
einander von zwei Untersuchungskommissionen, einer päpstlichen, die nur die
Schuld des Ordens zu untersuchen hatte, und einer bischöflichen, die gegen
einzelne Templer einschritt, großeVerwirrung angerichtet, da der übermächtige
Einfluß des Königs bei der bischöflichen Inquisition die Zeugenaussagen
542 Kritiken.
wertlos machte. Einer der verhängnisvollsten Fehler Clemens V. war es,
daß er den bischöflichen Provinzialkonzilien die Exekution der Urteile
überließ, ehe noch das Generalkonzil die letzte Entscheidung über die Schuld
des Ordens gefällt hatte. So wurden die einzelnen Templer verbrannt, der
Orden aber als Ganzes vom Konzil in Vienne zwar aufgehoben, aber nicht
als schuldig erklärt. Nur in den mit Frankreich politisch eng verbundenen
Ländern endete der Prozeß mit der Verurteilung; in Spanien, England,
Deutschland mit dem Erweise der Unschuld des Ordens. Also bleiben als
Beweis für die Templerschuld nur die französischen Prozeßakten, diese aber
sind als historische Quellen unbrauchbar, eine Templerschuld im Sinne der
Akten mithin nicht nachweisbar.
Diese Resultate hat Finke gewonnen vor allem mit Hilfe einer Fülle neuen
Urkundenmaterials aus dem ganz einzigartigen Schatze des Archivs von
Barcelona. Den größeren Teil der dort gemachten Funde zur Geschichte
des 13. und 14. Jahrhunderts hat Finke ja in der großen zweibändigen Publi-
kation der Acta Aragonensia veröffentlicht. In dem vorliegenden Werke
sind nur die auf die Templersgche bezüglichen Briefe, Gesandtenberichte
und Prozeßakten vereinigt, 158 Nummern, darunter eine Menge höchst
wertvoller Dokumente, wie die Rede W.von Plaisians in Poitiers, mit dem
Entwurfe Nogarets; die auch psychologisch und kulturhistorisch höchst
interessanten Berichte der aragonesischen Gesandten, wie z. B. des Johannes
Burgundi, Schriften des bekannten Publizisten Arnald von Villanova. Einen
besonderen Abschnitt bilden die Gesandtenberichte vom Konzil von Vienne
1311/12, ferner Templerprozesse (9 neue Protokolle zu den schon von
Schottmüller gesammelten), auch die allerdings inhaltlich wenig bietenden
Protokolle des Verhörs der Großwürdenträger des Ordens in Chinon u. a. m.
Ein ausführliches Namensverzeichnis schließt den Band. Nur eine Bemerkung
möchte ich nicht unterdrücken, die sich auch auf die Acta Aragonensia
bezieht: die Benutzung der zum Teil recht schwierigen altkatalanischen Texte
hätte durch umfänglichere Erklärungen und Übersetzungen wesentlich erleich-
tert werden können ; selbst die Wörterbücher reichen ja oft nicht aus. Dankens-
wert für rasche Orientierung ist die ausführliche Inhaltsangabe der Titel.
Leipzig. R. Scholz.
Die österreichische Zentralverwaltung. I. Abteilung. Von Maxi-
milian I. bis zur Vereinigung der österreichischen und böh-
mischen Hofkanzlei (1749). 1. Band. Geschichtliche Über-
sicht. XII. 288 S. M. 5,—. 2. Band. Aktenstücke 1491—1681.
VIII. 664 S. M. 14,—. 3. Band. Aktenstücke 1683—1749. Von
Thomas Fellner. Nach dessen Tode bearbeitet und vollendet von
Heinrich Kretschmayr. (Veröffentlichungen der Kommission für
neuere Geschichte Österreichs. Wien. A. Holzhausen. 1907.)
Kritiken. 543
Eine Geschichte der österreichischen Verwaltung — gewiß ein Ziel, aufs
innigste zu wünschen, eine beneidenswerte Aufgabe für den Historiker, im
einzelnen nachzuweisen, wie die Habsburgischen Herrscher seit Maximilian I.
bemüht sind, durch administrative Zusammenfassung der verschiedenen
Länder und Ländergruppen den österreichischen Einheitsstaat zu schaffen.
Für die Lösung dieser Aufgabe sind durch die vorliegende Publikation in
der Hauptsache die Fundamente bereitet, und man darf der Kommission
für neuere Geschichte Österreichs dankbar sein, daß sie sich an das große
Unternehmen gewagt hat. Über den Anteil der beiden Bearbeiter an dem
umfangreichen Werke orientiert das Vorwort (S. VII).
Ich möchte mich hier in keinerlei Kritik einlassen. Es fehlt mir dazu
der Raum, und es wäre auch unbillig, mit den verdienten Bearbeitern über
diesen oder jenen einzelnen Punkt zu rechten. Ich möchte nur einige Ein-
drücke verzeichnen, die sich mir aus dem Studium des Werkes ergeben
haben. Für die Zeit Maximilians I. und Ferdinands I. standen die Bearbeiter
auf bebautem Terrain. Die Reorganisation der Zentralverwaltung unter diesen
beiden Herrschern kennen wir namentlich aus den Untersuchungen Adlers
und Rosenthals, die auch schon einen Teil ihres Quellenmaterials veröffent-
licht haben. F. und K. haben sich den Ergebnissen ihrer Vorgänger im ganzen
angeschlossen, sie in manchen Einzelheiten berichtigt. Schwieriger wurde
die Aufgabe für die Zeit seit dem Tode Ferdinands I., wo umfassende Vor-
arbeiten noch fehlen, das Material zum allergrößten Teil erst herbeizu-
schaffen war.
Einige Stichproben aus dem reichen Stoff müssen hier genügen. Ich ver-
weise vor allem auf den Abschnitt über die Finanzverwaltung, wo die zu
Beginn des 18. Jahrhunderts rasch nacheinander auftauchenden und manch-
mal ebensoschnell wieder verschwindenden Organisationen und ihr Verhältnis
zur älteren Finanzbehörde, der Hofkammer eingehend erörtert werden. Dieser
Abschnitt zeigt, ebenso wie die Darstellung des Geheimen Rats, wie überaus
kompliziert der Mechanismus der österreichischen Zentralverwaltung war.
Man wird fast schwindelig angesichts der vielen Kollegien, Konferenzen und
Kommissionen, die nebeneinander, noch häufiger gegeneinander arbeiteten,
den Geschäftsgang nicht beschleunigten, sondern verlangsamten. Der Öster-
reicher hatte im 18. Jahrhundert schon ebensoviel Grund als im 20., über
die Unmenge von Beamten, über die Kostspieligkeit der Verwaltung und
über bureaukratischen Schlendrian zu klagen. Am unheilvollsten machten
sich diese Zustände in der Kriegsverwaltung geltend. Kr. entwirft ein an-
schauliches Bild, wie die Autorität des Hofkriegsrats von allen Seiten ein-
geengt und durchkreuzt wurde. Man weiß, welch bittere Klagen diese trau-
rigen Verhältnisse dem Prinzen Eugen auspreßten. Kr. betont übrigens
nach Gebühr die Bedeutung des Hofkriegsrats als eines Bindemittels für
die habsburgischen Länder und spricht der traditionellen Verurteilung
544 Kritiken.
dieser Behörde die volle Berechtigung ab. Nachdem einmal das Prinzip der
Arbeitsteilung und der kollegialen Behördenbildung als heilsam erkannt
war, trieb man die Anwendung bis aufs äußerste, schuf man ein Übermaß
von Behörden, die sich gegenseitig die Kreise störten. Man zerlegte die ver-
schiedenen Verwaltungsgebiete wieder in sachliche oder provinzielle Spezial-
ressorts — so im Finanz- und Kriegsdepartement — oder man suchte eine
Behörde durch Ausscheidung besonderer Kommissionen nach verschiedenen
Richtungen hin nutzbar zu machen — so den Geheimen Rat für Zwecke der
auswärtigen Politik, der Justiz, der Finanzen.
Schon Maria Theresia ging darauf aus, wieder einfachere Verhältnisse zu
schaffen, namentlich in der Kriegs- und Finanzverwaltung. Sie reformierte
den Hofkriegsrat, beseitigte die Finanzkonferenz und die Bancalität. Aller-
dings fand sich die Herrscherin auch zur Schaffung neuer Behörden veranlaßt.
Aber schon unter ihrem Regiment zeigt sich die Tendenz zur Vereinfachung
des Behördenwesens, die unter Josef II. noch mächtiger hervortritt, in der
preußischen Verwaltungspolitik bereits unter Friedrich Wilhelm I. sich
durchsetzt.
Die Fortsetzung der Publikation wird das Material zur Geschichte der
österreichischen Zentralverwaltung bis 1848 bringen. Wir werden dann die
Entwicklung des altösterreichischen Beamtenstaates in einem wichtigen
Teil klar übersehen und ein Werk besitzen, das jedem Erforscher der neueren
Geschichte Österreichs ein unentbehrlicher Führer sein und zu den Acta
Borussica kein unwürdiges Seitenstück bilden wird.
Graz. Kurt Kaser.
8
Mentz, Georg, Johann Friedrich der Großmütige 1503-1554. 2. Teil:
Vom Regierungsantritt bis zum Beginn des Schmalkaldischen Krieges.
. XXVI und 562S. M.15,—. 3. Teil: Vom Beginn des Schmalkaldischen
Krieges bis zum Tode des Kurfürsten. Der Landesherr. Aktenstücke.
X und 602S. Gr.8°. M.15,—. Namens des Vereins für thüringische
Geschichte und Altertumskunde herausgegeben von der thüringischen
Kommission. Jena. Verlag von Gustav Fischer. 1908.
Über den 1. Teil, welcher nach Inhalt und Umfang den Charakter einer
kurzen Einleitung trug, habe ich mich in dieser Zeitschrift (1904, S. 424ff.)
ausgesprochen. Wic ich damals hervorhob, bot derselbe schon einige Gewähr,
daß wir eine durch gründliches Quellenstudium und eingehende Literatur-
kenntnis ausgezeichnete Biographie Johann Friedrichs erhalten würden.
Diese Voraussage ist durch die beiden vorliegenden, das Ganze abschließenden
Bände voll bestätigt. Ja, es hat Mentz sich nicht mit dem bereits großen
kursächsischen Material begnügt, sondern auch z. B. das Marburger Archiv
ausgebeutet, letzteres natürlich, ohne auch den Versuch einer selbst nur
relativ vollständigen Benutzung zu machen.
Kritiken. 545
Wenn nun auch in den ersten 3 Kapiteln des 2. Teiles das Streben nach
einer möglichst erschöpfenden Behandlung und Erörterung ein gewisses
Überwuchern der Einzelheiten bewirkt hat und das Studium eine größere
geistige, vor Ermüdung nicht zurückschreckende Arbeit erfordert, so bleibt
doch die Darstellung niemals aın Stoffe kleben. Vielmehr hat sich Mentz
zu einer selbständigen Auffassung der Persönlichkeit und Wirksamkeit
Johann Friedrichs durchgerungen. Hierzu war bereits im ersten Bande der
Anlauf da. Denn die dortige Schilderung vom vorwärtsstrebenden jungen
Mann paßte nicht zum herkömmlichen Bild des schwerfälligen Pedanten.
In der Tat wird letzteres Schlagwort weder der inneren noch der auswärtigen
Regententätigkeit gerecht. Nicht nur hat sich Johann Friedrich, was man
schon bisher wußte, was aber Mentz dank seiner großen Aktenkenntnis viel
besser und teilweise nach eigenem Augenschein ausführen konnte, den
laufenden Regierungsgeschäften mit unermüdlichem Fleiße gewidmet. Er
hat auch in vielen Stücken der kursächsischen Politik persönlich die Richtung
vorgezeichnet, und zwar keineswegs in einem Sinne, welcher die landläufige
Ansicht von einem kurzsichtigen phlegmatischen Regenten rechtfertigt.
Vielmehr hat er in vielen Stücken einen gegenüber seinen Vorgängern leb-
hafteren Kurs eingeschlagen. Die größten Ergebnisse hat Johann Friedrich
in der inneren Verwaltung erzielt und die bezüglichen Ausführungen rechnen
zu den wertvollsten Partien des Mentzschen Werkes. In erster Linie steht
die unablässige Fürsorge des Kurfürsten für die Vermehrung der Ämter-
einkünfte. Hier lag 1532 vieles im Argen und die Resultate waren, daß bei
Johann Friedrichs Tode der wesentlich verkleinerte ernestinische Besitz
immer noch mehr abwarf als bei seinem Regierungsantritt. Dabei muß
berücksichtigt werden, daß der Kurfürst verschiedene ihm gesetzte Ziele
nicht erreichen konnte, weil die allgemeinen politischen Verhältnisse ihn
wiederholt zu größeren Aufwänden, namentlich zu umfassenden kost-
spieligen Verteidigungsmaßregeln, nötigten. Wenn Johann Friedrich trotzdem
für den Schmalkaldischen Krieg finanziell schlecht ausgerüstet war, so war
das weniger eine Folge mangelnder Vorsicht als einer Gewissenhaftigkeit
und des Bedenkens, nicht für den provozierenden Teil zu gelten. Außerdem
haben damals die niedersächsischen Stände wenig zur Verteidigung des
Schmalkaldischen Bundes beigetragen. Die im allgemeinen günstigen Er-
gebnisse der kurfürstlichen Finanzpolitik bewirkten, daß die Landstände
unter Johann Friedrich keine große Rolle spielten. Am bedeutungsvollsten
waren sie durch den Ausschuß, der die Kirchengüter verwaltete.
Mit der ganzen Verwaltungs- und Finanzpolitik steht das Streben des
Kurfürsten nach einem geschlossenen Gebiete und seine energische Stellung-
nahme bei den nachbarlichen Streitigkeiten in engem Zusammenhange.
Mentz zeigt, daß der Kurfürst hier vielfach der energischere gewesen ist,
während seine Räte zur Nachgiebigkeit neigten. Unzweifelhaft mutet uns
Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 4. 37
546 Kritiken.
diese Beharrlichkeit und Zielbewußtheit in der Verfolgung bisweilen recht
zweifelhafter Ansprüche als Rechthaberei an und hat auch besonders die
Gegensätze zwischen Ernestinern und Albertinern verschärft. Anderseits
verdankten erstere der Zähigkeit des Kurfürsten, daß sie nach dem Tode
von Moritz wenigstens einige verlorene Ämter zurückerwarben.
Die auswärtige Politik Johann Friedrichs beurteilt man zumeist nach seinem
Verhalten kurz vor und im Schmalkaldischen Kriege. Tatsächlich muß man
aber verschiedene Epochen unterscheiden und das ist mit eines der wichtigsten
Mentzschen Forschungsergebnisse. Die ersten Jahre 1532—1536 stehen unter
dem Zeichen weitgehenden Vertrauens in die friedliche Weiterentwicklung.
Ihm ist vor allem zuzuschreiben, daß die Verbindungen mit den Königen
von Frankreich und England nicht fester geknüpft wurden. Mentz schreibt
also die Abneigung Johann Friedrichs gegen eine energischere Ausnutzung
des status quo für den deutschen Protestantismus, wie sie besonders vom
Landgrafen Philipp gewünscht wurde, weniger dem persönlichen Tempera-
ment Johann Friedrichs als seiner Auffassung der konkreten Lage zu. In
den Jahren 1537—1541 konstatiert er dagegen bei Johann Friedrich eine
pessimistische Beurteilung der Situation, demnach auch eine gesteigerte
Fürsorge für Verteidigungsmaßregeln und eine vermehrte Unternehmungs-
lust. Den Beweis sucht er durch eine große Anzahl von Schachzügen in der
inneren und auswärtigen Politik Kursachsens zu erbringen. Das Hauptstück
in dieser Kette von Argumenten ist ein großer antihabsburgischer Bundes-
plan (II, 252ff.) im Jahre 1540, der dann besonders durch die Doppelehe
des Landgrafen zu Falle gebracht wurde. Daß dieser Schritt Philipps und
dessen dadurch bewirkte Hintansetzung der gesamtevangelischen Interessen
hinter persönliche Rücksichten dem deutschen Protestantismus unendlich
geschadet hat, ist eine sehr bekannte Tatsache. Es ist ein interessantes
Ergebnis der Mentzschen Forschung und paßt sich durchaus in diesen Zu-
sammenhang ein, daß Johann Friedrich durch Philipps Haltung im ferneren
Vorwärtsstreben stutzig geworden und wieder mehr in die bis 1537 betretenen
Bahnen zurückgelenkt ist. Auch hier ist also nach Mentz besonnene, durch
gegebene Voraussetzungen bedingte Überlegung, was man früher prinzipiellen
Charaktereigenschaften zugeschrieben hat.
Weniger fundamental Neues konnte Mentz in den Abschnitten „Das
Verhältnis Johann Friedrichs zu den Albertinern und zum Kurfürsten von
Mainz" und „im Schmalkaldischen Kriege“ bieten. Aber einerseits ist es
wichtig, z. B. das erstgenannte Kapitel, welches sich eng mit Brandenburgs
Moritzbiographie berührt, einmal von der anderen Seite zu betrachten;
zweitens hat Mentz hier bewußt auf die schon früher genügend ausführliche
nochmalige Einzeldarstellung vielfach verzichtet und dadurch ist die Schilde-
rung in beiden Kapiteln straffer mit Hervorhebung des Wichtigsten zusammen-
gefaßt.
Kritiken. 547
Mentz bemüht sich sichtlich, besonders in den zu Anfang und Ende der
einzelnen Abschnitte häufig beliebten allgemeinen Würdigungen des Ver-
haltens von Johann Friedrich dem Vorwurf zu entgehen, als ob er nach Art
vieler Biographen schönfärbe. Seine Kritiken machen den Eindruck vor-
sichtiger Abwägung von Licht- und Schattenseiten. Ob er freilich unter
dem Einflusse des kursächsischen Materials nicht doch bisweilen Johann
Friedrich zu günstig gezeichnet hat, das wird die weitere Forschung zu
zeigen haben. Zunächst wäre es jedoch eine Aufgabe der Geschichtschreibung,
auf Grund des großen bei Mentz ausgebreiteten Stoffes ein knappes, auch
für weitere Interessentenkreise geeignetes Bild Johann Friedrichs zu ent-
werfen, etwa in den Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Und
ich meine, dieser Aufgabe sollte sich Mentz selbst unterziehen und dadurch
zugleich seine Forschungsergebnisse einem größeren Publikum zugänglich
machen.
Freiburg i. Br. Gustav Wolf.
Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen Kriegs. Neue
Folge: Die Politik Maximilians L von Bayern und seiner
Verbündeten. II. Teil. 1. Band 1623, 1624. Bearbeitet von
Walter Goetz. Leipzig. In Kommission bei B. G. Teubner.
1907. XVII und 680 S., brosch. M. 20,—.!
Die seit 1870 erschienenen „Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen
Kriegs in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher“ hatten
im Laufe der Jahre eine beträchtliche Erweiterung über die ursprünglichen
Ziele hinaus erfahren. Zur Geschichte der kurpfälzischen Wittelsbacher
war die Schilderung der politischen Tätigkeit ihrer Gesinnungsgenossen,
zur Geschichte des jüngeren Zweigs die Darstellung der Politik des Kaisers,
der katholischen Fürsten, schließlich die Aufnahme der spanischen Gesandt-
schaftsberichte aus Brüssel und Madrid getreten. Als Moriz Ritter nach
Stieves Tode 1901 die Herausgabe des Werkes übernahm, war es nach mehr
als 30 Jahren mit einer Reihe umfangreicher Bände noch weit vom An-
fange des Krieges entfernt, und es war ihm klar, daß diese Erweiterung des
anfänglichen Planes trotz des damit verbundenen „außerordentlichen Zu-
wachses unserer geschichtlichen Kenntnisse nach Zeit und Umfang ein Ende
des Werkes nicht erkennen lasse“. Deshalb schlug er der Historischen Kom-
mission vor, zunächst den bayrischen Teil des Unternehmens weiter zu
führen; neben Professor Mayr, der die Akten für die ersten Jahre des Kriegs
gesammelt hat und sie selbständig bearbeiten wird, ging W. Goetz nach dem
neuen Plane an die Herausgabe des zweiten zunächst die Jahre 1623—1624
1 Infolge wiederholter schwerer Erkrankung des Referenten verspätet ein-
gesandt.
37”
548 Kritiken.
umfassenden Teiles. Das wichtigste, auch durch die Zahl der darüber mit-
geteilten Schreiben hervorragendste Ereignis des Jahres 1623 ist der Regens-
burger Reichstag. Ein großer Teil der bayrischen Korrespondenz betrifft
die Sorge Maximilians um die ihm nur unvollkommen übertragene Kur und
die ihr von Spanien, Frankreich und England drohenden Gefahren. Dann
erfahren wir für dieses Jahr Neues über die Erstarkung der Liga, die Velt-
liner Frage, die Brüsseler und die Aschaffenburger Konferenz, die Versuche
zu einer Tagung in Frankfurt oder Cöln zu gelangen, die Verhandlungen über
die Restitution des Pfalzgrafen und die Regelung der Kurfrage, wobei schon
Vorschläge zur Rückgabe der Rheinpfalz an des Winterkönigs ältesten Sohn
und zur Errichtung einer achten Kur auftauchen, und über den Eintritt eines
Teils der Ligatruppen in den Dienst der Spanier. Wir erhalten ferner die
erste authentische Aufklärung über die Sendung des Pater Alexander von
Hales (pseudon. Francesco della Rota) nach England und über die Gründe
der Abneigung Maximilians gegen ein Eingreifen in den spanisch-hollän-
dischen Krieg. Der Hauptteil der Akten von 1624 bezieht sich auf den
Ligatag von Augsburg; ferner wird über die Zusammenkunft von Schleu-
singen, wobei Goetz zum ersten Male das eigenhändige Protokoll des Kur-
fürsten Johann Schweickard von Mainz wiedergibt, und über die vergeb-
lichen Versuche zum Zustandebringen eines Kurfürsten- oder Reichstages
berichtet; ein Teil des Briefwechsels behandelt die Maßnahmen, die einen
neuen von England und den Staaten unterstützten Einfall Mansfelds ver-
hindern sollten. Für beide Jahre tritt als Haupt der katholischen Politik
der neue Kurfürst von Bayern breit hervor. Maximilian entfaltete eine be-
wunderungswürdige Tätigkeit bei Überwindung der Schwierigkeiten, die
ihm Spanien, Mainz und Sachsen in Regensburg bereiteten und unterhielt
daneben einen starken schriftlichen Verkehr mit seinen Gesandten an fremden
Höfen, sowie eine ununterbrochene briefliche Aussprache mit Tilly. Sein
Verdienst um die katholische Sache ist um so größer, je mehr ihm Schwie-
rigkeiten im eigenen Lager (146, 237) erwuchsen. Unterstützt wurde er durch
eine Reihe tüchtiger meist aus seiner Schule hervorgegangener Diplomaten,
wie Jocher, Donnersberg, Mändl, Leuker, Richel, Tanner, Kütner, und durch
geschickte politisch veranlagte Mitglieder geistlicher Orden, wie die patres
Valeriano und Hyacinth. Klüger und weltgewandter als der erstgenannte,
den Maximilian „einen empfindlichen Mann und eigensinnigen Kopf“ nennt,
war Pater Hyacinth, von dem der vorliegende Band zahlreiche wichtige
Gesandtschaftsberichte zum Abdruck bringt. Er verstand seinem ehrgeizigen
Herrn gegenüber die richtigen Töne anzuschlagen: Die von Gott geschenkten
Siege, schrieb er ihm, haben für alle Jahrhunderte das Haus Bayern be-
rühmter als die Kaiser und den Namen des Kurfürsten ruhmreicher gemacht,
als wenn er Kaiser geworden wäre. Der Kapuziner war temperamentsvoll,
glaubenseifrig und selbstlos: Ich suche keinen Vorteil in dieser Welt, ver-
Kritiken. 549
sichert er von sich, mir genügt wenig. Sein rasches, bewegliches Wesen
wird im Satzbau, in den vielen Fragen und Ausrufen seiner Schreiben deut-
lich erkennbar; es darf auch nicht wundernehmen, daß er ohne jeden Skrupel
die Ermordung seines Feindes Mansfeld vorschlug, dessen Person die Staats-
männer in München und Brüssel das ganze Jahr 1523 hindurch beschäftigte,
denn der Kanzler des Erzbischofs von Mainz stimmte ihm ohne weiteres
zu. Der stattliche Band bringt besonders wertvolle Beiträge über das Ver-
hältnis Maximilians zum Wiener Hofe. Obwohl sich beide in den Maßnahmen
zur Ausbreitung des Katholizismus zu überbieten suchten, geriet die Sonder-
politik der Liga doch bisweilen mit den Zielen der kaiserlichen Staatsmänner
in Konflikt. Der Kurfürst rechtfertigte dann seine Übergriffe wohl mit
den Worten, der Kaiser werde es sich nicht zuwider sein lassen, Mainz be-
lehrte ihn jedoch, daß die Direktion „in solchen Sachen“ dem Kaiser ge-
bühre, und er mußte sich wegen seiner Verhandlungen mit London und
dem Haag bei dem darüber erregt gewordenen Kaiserhofe entschuldigen.
Dann klagte er wohl gereizt über Undank uud Zurücksetzung, die er vom
Hause Österreich erfahren, und stieß Drohungen aus. Mißtrauisch empfahl
er seinen Räten Vorsicht in bezug auf die Abrechnung mit Wien, nahm
keinen Anstand, den dem Kaiser gehörenden Anteil an eroberten schweren
Geschützen für sich zu behalten, und erklärte, Tillys principal mira sei Be-
schützung des bayrischen Landes, der Liga-Feldherr (der, wenn es ihm sonst
paßte, sein Volk als kaiserliches bezeichnete) habe nur von ihm, nicht von
Kaiser Befehle zu empfangen; in gleichem Sinne meinte ein bayrischer Rat,
der fromme Kaiser sei in seiner Diener Händ’ und Gewalt. Wien zahlte natür-
lich mit gleicher Münze. Der vornehniste Minister des Kaisers war trotz
seiner nach München gesandten devoten Äußerungen scharf antibayrisch
gesinnt, und Ferdinand II. urteilte, es sei nit unbewußt, wie schwer das,
was er einmal bekommen, wiederum aus Maximilians Hand zu bringen
sei; die kaiserlichen Räte schrieben, wenn Maximilians Erklärung, den
Frieden keineswegs hindern zu wollen, ehender erfolgt wäre, würde es zu
vorgesetztem End des Friedens etwan ersprießlicher gewesen sein. Wie mußte
es die Wiener Staatsmänner, die den Kurfürsten doch genauer kannten,
berühren, wenn er ihnen schreiben ließ, er habe das allgemeine Interesse
seinem eigenen jederzeit vorangestellt! Der Kaiser und seine Räte sind zwar
manchmal bequemer, dafür aber leidenschaftsloser, sie weisen, in ihrem Ver-
halten der erprobten Tradition des suaviter in modo folgend, z. B. Maxi-
milians und Tillys Rat, den Landgrafen Moritz von Hessen festnehmen zu
lassen, zurück. Die erste Hälfte des Jahres 1623 tritt uns der Kurfürst in
seinen nach Wien gerichteten politischen und militärischen Vorschlägen
als der Voraussehende, Führende, jedoch auch als der Verhetzende entgegen.
Er besaß eine wahre Kunst zu übertreiben und bei anderen Fürsten Be-
fürchtungen hervorzurufen, so z. B. wenn er die Anhänger Mansfelds den
550 Kritiken.
französischen Hugenotten gleichstellt. Wenn er verdächtigt, sucht er sich
den Rücken zu decken, will unbekannt bleiben, seine Mitteilung nur münd-
lich, nicht schriftlich anbringen lassen. Sachsen behandelt er mit offenbarer
Falschheit oder spielt gleichsam Komödie mit ihm (28, 94). Den Franzosen
stellt er im Oktober 1623 den Rückmarsch Tillys in die Winterquartiere
ganz verschlagen dar: Die Spanier hätten gebeten, den General in Ostfries-
land zu lassen, Maximilian habe dies aber den Franzosen zuliebe abgeschlagen.
Häufig bricht seine Neigung zu sarkastischen Bemerkungen durch: Der
Infantin der spanischen Niederlande, schreibt er einmal, liegt mehr daran,
eine Nunn in ein Kloster führen als in Spania schreiben, dem jagdlustigen
Kaiser mehr an einem schäbigen Hunde als an Rücksichten auf Bayern.
Maximilian war der erste weltliche Kurfürst und besaß mit seiner Um-
gebung eine hohe Meinung von sich und seiner Stellung; wehe dem, der seinem
überstarken Autoritätsgefühle mit dem „Unfug“ der Disziplinlosigkeit
und des Eigenwillens zu nahe trat! Die hohen und niederen Offiziere der
Liga mußten sich vor unbedachten Reden hüten, Verdächtige schützte in
solchen Fällen nicht einmal das Lob Tillys. Seinem Feldherrn gab der Kur-
fürst offenbar nach dem Studium der Karte bis ins kleinste gehende Vor-
schriften; Tilly frägt daher vorsichtig um Verhaltungsmaßregeln an, wird
aber in schw erigen Fällen doch im Stich gelassen und muß dann um kat-
egorische Resolution bitten, anderseits muckt er wiederholt auf, wenn ihm der
Kurfürst zu viel dreinredet. Den „unsterblichen“ Ruhm Tillys ändert Maxi-
milian in einem Schreiben in einen „besonderen“ um. Kein Wunder, daß mit
der Zeit der lockere und mehr Gewinn bringende kaiserliche Dienst die Obersten
der Liga stärker anzog, daß sich Maximilian allmählich selbst für einen
guten Feldherrn hielt und, an die Fügsamkeit Tillys gewöhnt, später mit
dem ganz anders gearteten Herzoge von Friedland arg zusammengeriet.
Mitunter fällt uns in seinem Wesen ein harter und auch wieder kleinlicher
Zug auf: Knechte, die ihrem Eide zuwider gekämpft hatten, sollten nach
ihm ohne Gnade aufgehängt werden; er bittet den Kaiser, gegen solche
Gefangene nicht zu gütig zu sein. Bestechungen waren an seinem Hofe ganz
unzulässig, zwei Goldgulden mußten von bayrischen Beamten an den Rat
von Kelheim zurückgegeben werden. Über das immerwährende Essen und
Trinken der Kanzlisten auf dem Ligatage zu Augsburg, wie über ihre Schnörkel
in seinen Handschreiben spricht er sein Mißfallen aus, einmal meint er,
ein Konzipist, der etwas versehen hatte, verdiene „eine gute Sau“. Von be-
sonderenı Interesse sind die Aufschlüsse des Buches über die Rückwirkung
der Ereignisse im Auslande auf den Verlauf der Dinge in Deutschland und
umgekehrt. Der Gegensatz zwischen Spanien und Frankreich und die lavie-
rende Doppelpolitik Frankreichs spielen immer wieder in die Verhandlungen
des Regensburger Tages hinein, der Sieg von Stadtlohn erleichtert den
Spaniern zum Verdruß der Franzosen den Kampf gegen Holland, und die
Kritiken. 551
Wiedereinsetzung des Pfalzgrafen oder Maximilians Weigerung, Heidelberg
und Mannheim an Spanien auszuliefern, hängen mit dem Abschluß der
englisch-spanischen Heirat eng zusammen. Angeblich vom Auslande oder
von Mansfeld drohende Gefahren, an deren Wahrheit selbst Tilly zweifelte,
oder „Zeitungen“ über Rüstungen der Gegner bewirkten, daß die Liga-
stände trotz ihres sonst betonten Unvermögens die Abdankung ihrer Truppen
in dem friedlich verlaufenden Jahre 1624 mit Leichtigkeit ablehnten; den
wahren Grund dafür erfahren wir aus den Verhandlungen des Augsburger
Tages. Dort hieß es, die Liga müsse auch nach Erlangung des Friedens
weiter bestehen, es gebe aber kein anderes Mittel zum Frieden, als daß ein
Teil den anderen unter sich bringe. ‚Selbst wenn die Gegenpartei still sitzt
und nichts Verdächtiges mit Werbungen oder sonst vornimmt, wird an-
genommen, daß sie damit die Katholischen ohne Schwertstreich durch ihre
eigene Verfassung zugrunde richten will.“ Bei solchem Übermute war ein
friedliches Nebeneinanderleben der beiden Konfessionen ausgeschlossen,
die Schärfe der Gegensätze hatte eine kaum glaubliche Stärke erreicht.
Maximilian schwankte, ob man einem neuen Obersten, wie dem Pechmann,
„so wideriger Religion“, eine für die Armee bestimmte große Geldsumme
anvertrauen dürfe, und Ferdinand II. wies Nürnberg als Ort für den Kur-
fürstentag ab, weil dort auf Rat und Bürgerschaft kein Verlaß se. und man
den katholischen Gottesdienst gar nicht oder nur unvollkommen haben
könne; er trage Bedenken, sich und Maximilian, um deren Personen es
ihren Widersachern am meisten zu tun, dort einsperren zu lassen.
M. Ritter nennt die von Goetz auf sein schönes und verdienstvolles Buch
verwandte Arbeit „mühevoll und selbstlos‘“, und jeder Kenner derartiger
Veröffentlichungen wird ihm beipflichten. Der Verf. gibt die den Kern
der Sache behandelnden Schreiben oben in größerem Drucke, in kleinerem
darunter die sich daran schließenden Korrespondenzen gekürzt und oft bis
zu ihrem Erlöschen, mit gleichzeitiger Heranziehung der gedruckten Literatur,
worin eine sehr große Arbeitsleistung verborgen liegt. Nicht leicht mag ihm
auch die Zusammensuchung der zerstreut im Erzkanzlerarchiv zu Wien
liegenden eigenhändigen Aufzeichnungen des Kurfürsten von Mainz über den
Regensburger Reichstag geworden sein. In geschickter und raumsparender
Weise versteht er es ferner, aus verschiedenen Archiven stammende, aber
zusammengehörige Auszüge ineinander zu verweben, und sicher stellt er
Abfassungs- oder Absendungszeit von Schreiben fest, die von anderen Autoren
vorher benutzt und falsch datiert worden sind. Zum Schluß noch einige Be-
merkungen: Statt Tsestich muß es Ludwig von Sestich heißen; der Name
des an verschiedenen Textstellen genannten Franz Wilhelm von Warten-
berg fehlt im Register. Zweimal sind Fragezeichen überflüssig, nach dem
bekannten „die Kommiß“ (478) und nach „Siel“ (= Durchlaß, Kanal, S. 328).
Von dem [!] ist ein überreicher Gebrauch gemacht worden (manchmal bei
552 Kritiken.
offenbaren Schreibfehlern, wie geschniten, darab), ebenso von der in den
Anmerkungen öfters ganz nahe beieinander stehenden Anführung der-
selben Geschichtswerke.
Breslau. J. Krebs.
Heinrich Müller: Der letzte Kampf der Reichsritterschaft um
ihre Selbständigkeit (1790—1815). Historische Studien, veröffent-
licht von E. Ebering, Heft 77. Berlin, E. Ebering. 1910. 2138. M. 6,—.
Als die erste vollständige, auf ausgedehnte archivalische Studien auf-
gebaute Geschichte des Unterganges der Reichsritterschaft bringt die Arbeit
selbstverständlich viel Neues im einzelnen; dagegen kann und will sie das
Gesamturteil über die Reichsritterschaft nicht ändern. Ihre eindringende
Untersuchung über die Verhältnisse der Reichsritter und ihrer Hintersassen
während des 18. Jahrhunderts bestätigt immer wieder (vgl. z. B. S. 29f.),
daß es sich um ein verrottetes, entwicklungsunfähiges Überbleibsel des
Mittelalters’ handelte, daß die Territorialfürsten in ihrem steten Kampf
gegen die Reichsritter, deren unmittelbare Besitzungen die Geschlossenheit
der territorialen Verwaltungsbezirke störend durchbrachen, das Recht des
Fortschritts vertraten; und wenn die Ritterschaft trotz dieser Feindschaft
gegen die Territorialstaaten doch nicht auf den Fürstendienst verzichten
konnte, wenn fast in allen Staaten, in denen nach 17% der Kampf gegen
die Reichsritterschaft ausbrach, ritterschaftliche Beamte tätig waren und
häufig als Reichstagsgesandte die Schritte ihrer Landesherrn gegen ihre
Standesgenossen verteidigen mußten, so- beweist das eben die innere Unhalt-
barkeit der reichsunmittelbaren Stellung der Reichsritter. Es ist daher
begreiflich, daß die allgemeine Stinımung schon in den letzten Zeiten des
alten Reiches für die Ritterschaft durchaus ungünstig war und unter der
Einwirkung der französischen Revolution seit 1790 noch ungünstiger wurde
(vgl. S. 42).
Zwei Momente sind es, durch die der Untergang der Ritterschaft von
1790 an allmählich herbeigeführt wurde: die französische Revolution und
der moderne Staatsgedanke; sie sind aber nicht, wie der Verf. (S. 55) meint, ein-
ander entgegengesetzt, sondern hängen, wie ich in meiner Arbeit über Harden-
berg und die preußische Verwaltung in Ansbach-Bayreuth (1906) nach-
gewiesen habe, innerlich eng zusammen. 1790 wurden durch die französische
Nationalversammlung alle ritterschaftlichen Privilegien im Elsaß aufge-
hoben, in den folgenden Jahren verlor mit dem Fortschreiten der französischen
Waffen die gesamte linksrheinische Reichsritterschaft ihre Besitzungen.
Gleichzeitig ging der preußische Staat in Ansbach-Bayreuth gegen die Reichs-
ritterschaft mit Energie vor und machte sie landsässig; die grundherrlichen
Rechte ließ er freilich unangetastet. In den Jahren von 1803 bis 1806 brach
dann die Katastrophe über die Reichsritterschaft herein. Zwar gehörte
Kritiken. 553
sie nicht wie die geistlichen Fürstentümer und die Mehrzahl der Reichsstädte
zur Entschädigungsmasse; aber die Säkularisation der Stifter beraubte sie
einer unentbehrlichen Versorgungsanstalt und wohlwollender Nachbarschaft,
und dieser Verlust war umso empfindlicher, als gleichzeitig in den ver-
größerten weltlichen Staaten der für die Ritterschaft schon in Ansbach-
Bayreuth verhängnisvoll gewordene Souveränitätsgedanke des modernen
Staates durchdrang. Analog dem preußischen Vorgehen von 1796 (vgl.
S. 122 und 135) unterwarf zunächst Bayern die inmitten oder an den Grenzen
seines Gebietes gelegenen Rittergüter, und diesem Beispiele folgten mit
alleiniger Ausnahme Badens und des Erzkanzlers alle Staaten, in deren
Territorium noch reichsunmittelbare Ritter wohnten. Vergeblich rief die
Ritterschaft Kaiser und Reich zu Hilfe. Was schon vor einigen Jahren
G. Weicker in einer Spezialuntersuchung über die Haltung Kursachsens im
Streite um die unmittelbare Reichsritterschaft in den Jahren 1803—1806
(Leipzig 1906) bewiesen hat, das zeigt auch Müllers Darstellung: nicht vom
Reiche, sondern von Frankreich hing das Schicksal der Reichsritterschaft
ab. Der erneute Krieg zwischen Frankreich und dem Kaiser im Jahre 1805
machte ihr für immer ein Ende, weil Napoleon in ihr eine Stütze der kaiser-
lichen Macht im Reiche erblickte; die Rheinbundsakte überlieferte alle
reichsritterschaftlichen Gebiete den Fürsten „en toute souveraineté“, die
Bundesakte vom Jahre 1815 hat es dabei belassen.
M. hat es geschickt verstanden, aus der Fülle der Einzelheiten die Haupt-
tendenzen herauszuheben. Er ist des Wustes der Akten vollständig Herr
geworden, und nur selten erinnern stilistische Unebenheiten oder kleine
Versehen daran, daß wir es mit einer Erstlingsarbeit zu tun haben; z. B.
handelt Luthers Schrift „an den christlichen Adel deutscher Nation” nicht
von der Freiheit eines Christenmenschen, sondern von des christlichen
Standes Besserung, und „Treibhausluft“ ist schwerlich eine treffende Be-
zeichnung für die Atmosphäre, die im heiligen römischen Reiche deutscher
Nation herrschte.
Halle a. S. Fritz Hartung.
Michael Strich, Marschall Alexander Berthier und sein Ende.
Nach archivalischen Quellen. München, A. Reusch. 1908. 127 S. M. 3,—.
Diese tüchtige Monographie aus der Schule Heigels über Marschall Berthier
und sein mysteriöses Ende gründet sich in ihrem zweiten und wichtigeren
Teile auf neu aufgefundene bayrische Archivalien. Mit ihrer Hilfe ist Strich
in der Lage gewesen, zum ersten Male mit urkundlicher Gewißheit die Kata-
strophe von Napoleons Generalstabschef aufzuhellen.
Dem Verfasser kam es, — und zwar, wie mir scheint, mit Recht — nicht
darauf an, eine Geschichte von Berthiers Lebenslauf zu geben. Er hätte dann
eine Darstellung sämtlicher Feldzüge Napoleons, von der glänzenden Erobe.
554 Kritiken.
rung Italiens von 1796 an bis zu dem verzweifelten Ringen in der Cham-
pagne im Frühjahr 1814, geben müssen; denn überall stand Berthier neben
dem großen Herrn und Meister als der allezeit bereite Interpret von dessen
strategischen und taktischen Ideen. Und überall wäre wohl dasselbe zu sagen
gewesen: Berthier war als Feldherr, ja auch als Truppenführer eine Null.
Er hat zwar gelegentlich (so bei Lodi und Wagram) Proben persönlicher
Tapferkeit abgelegt, nie aber verstanden, die Soldaten fortzureißen, noch
auch eine Armee zu führen. Wo er vor eine selbständige Aufgabe gestellt
wurde, da versagte er in der allerkläglichsten Weise. Als er 1798 mit der
Besetzung von Rom beauftragt wurde, bat er flehentlich, ihn abzuberufen,
er habe das Bedürfnis nach Ruhe. 1800, vor dem Feldzug von Marengo, kam
er in Verzweiflung, bis Bonaparte endlich erschien. Noch einmal wagte es
Napoleon, ihm ein Heer anzuvertrauen. Es war 1809 bei Eröffnung des Feld-
zugs in Süddeutschland. Das Wagnis hätte zur Niederlage führen müssen,
wenn Erzherzog Karl rasch zugestoßen hätte, wofür er aber der Mann auch
nicht war. Fünf Tage dauerte diese jammervolle Herrlichkeit Berthiers,
es war für ihn eine Zeit der Verzweiflung. Man hat Napoleon den Vorwurf
gemacht, er habe seine Marschälle derart an Unselbständigkeit gewöhnt,
daß sie notwendigerweise versagten, wenn sie auf sich selbst angewiesen
waren. Für Berthier trifft das ganz und gar nicht zu. Alle Versuche, ihn
selbständig handeln zu lassen, hatten klägliche Ergebnisse.
Dieser selbe Mann, der ein Nichts war, auf sich allein gestellt, war ein
vortreffliches Werkzeug in der Hand Napoleons. Keiner verstand wie er,
aus einigen schnell hingeworfenen Worten des großen Schlachtengottes
die genauen militärischen Befehle sorgfältig, rasch und mit tadelloser
Sicherheit auszuarbeiten. Dazu war er Tag und Nacht unermüdlich bereit;
er war für den Kaiser darum einfach unentbehrlich. Den Verlust von Waterloo
hat Napoleon einınal dem Umstand zugeschrieben, daß ihm Berthier gefehlt
habe. „Si javais eu Berthier, je n’aurais pas subi ce malheur.” Es ist eine
von jenen grotesken Behauptungen des gestürzten Napoleon, an denen aber
immer ein Körnchen Wahrheit ist.
Durchaus zutreffend und auf Grund eines reichen Materials von wissen-
schaftlicher Literatur und von Memoiren hat der Verfasser das Charakter-
bild seines Helden — wenn man Berthier so nennen darf — entworfen.
Auf die psychologische Analyse, die mir vorzüglich gelungen erscheint, ist
dabei besonderer Nachdruck gelegt. Wir begreifen, wie dieser selbe Berthier,
den Napoleon mit Ehren, Würden und Geschenken überhäuft hatte, sich
schließlich in Fontainebleau 1814 auf die Seite der rebellischen Marschälle
stellte und auch nicht mit nach Elba ging.
„Seine Seele ist gebrochen“, sagte Napoleon selber entschuldigend. Als
dann die neue Krisis von 1815 kam, wurde sie für den 62jährigen, geistig
zermürbten, von Reue und Zweifeln gequälten Mann zur Katastrophe, ehe
Kritiken 555
noch die große Katastrophe eintrat. Er begleitete zunächst den König
Ludwig XVIII, zu dessen militärischem Hofstaat er gehörte, mit seiner
Kompagnie Gardes du Corps nach Ostende, bat aber alsbald um seinen Ab-
schied. Er eilte nach Bamberg, wo sich seine Familie aufhielt. (Er war mit
einer Tochter des Herzogs Wilheln von Bayern verheiratet, die ihm Napoleon
gefreit hatte.) Am 30. März 1815 traf er hier ein. Er faßte nun den Ent-
schluß, zu seinem alten Herrn doch noch zurückzukehren, der ihn für den
neuen Feldzug sehnlichst erwartete und ihm seine Stelle wochenlang freihielt.
Er reichte bei der bayrischen Regierung ein Gesuch nach dem andern um
Pässe nach Frankreich ein, die natürlich abgeschlagen wurden, da der Aus-
bruch der Feindseligkeiten von Tag zu Tag erwartet wurde. Die Tatkraft, zu
entfliehen und sich durchzuschlagen, hatte er aber nicht. Als er nun als politisch
verdächtig im königlichen Schlosse zu Bamberg Tag und Nacht polizeilich
überwacht wurde, geriet erin melancholische Verzweiflung. Schließlich keimte
in ihm der Gedanke des Selbstmordes. Den letzten Anlaß gab wahrschein-
lich eine taktlose Bemerkung des russischen Generals Sacken bei der Hof-
tafel anı 31. Mai. Berthiers Zustand und sein Verhalten war bereits derart,
daß die Dienerschaft beauftragt war, ihn nicht mehr aus dem Auge zu lassen.
Am nächsten Tage, beim Abmarsch der Russen, die nach der französischen
Grenze abrückten, stürzte sich Berthier aus einem Fenster des dritten Stockes
der königlichen Residenz. Sein Kopf zerschmetterte auf dem Straßenpflaster.
Wenn auch bisher schon die Annahme eines Selbstmordes die natürlichste
schien, so waren doch vielfach ganz unsinnige Gerüchte verbreitet (z. B.
Berthier sei von Freunden des 1806 erschossenen Palm ermordet worden
u. &.). Von der bayrischen Regierung und der herzoglichen Familie wurde
begreiflicherweise ein unglücklicher Zufall verantwortlich gemacht. Nach
den von Strich entdeckten und veröffentlichten Archivalien ist aber keine
andere Deutung als die oben angeführte mehr möglich. Von entscheidendem
Werte sind die Zeugenaussagen der französischen (Gouvernante der
Kinder Berthiers, namens Gallien, auf die sich auch der Immediatbericht
der Untersuchungskommission an den König gründet.
Leider wird der günstige Eindruck des Buches etwas abgeschwächt durch
die überaus nachlässige Korrektur, die dem Drucke widerfahren ist. Nicht
nur, daß die französischen Textstellen ganz und gar verwahrlost sind, auch
deutsche Namen recht bekannter Forscher wie Yorck von Wartenburg und
W. Oncken sind ärgerlich entstellt. Über den französischen Pfarrer Henry
von Jena, der 1806 als Verräter eine Rolle gespielt haben soll (S. 83) und
wenige Tage vor der Katastrophe vom 1. Juni 1815 Berthier hatte sprechen
wollen, hätte sich unschwer für einen so belesenen Mann, wie der Verfasser
ist, etwas ermitteln lassen. Er läßt es (S. 84) dahingestellt, ob die Verdäch-
tigungen der bayrischen Polizei gegen diesen Mann begründet waren. Bei
Lettow-Vorbeck: „Der Krieg von 1806 und 07” (Bd. I S. 345 Anm.) hätte
556 Kritiken.
er sich vergewissern können, wer jener Pfarrer gewesen ist, der den Fran-
zosen bei Jena den Weg zeigte; und über Henry hätte ihm die Biographie
vénérale (Bd. XXIV S. 222) alle nur wünschenswerten Angaben liefern
können.
Mainz. Waas.
Kurt Schottmüller, DerPolenAufstand1806/07. Urkunden und Akten-
stücke aus der Zeit zwischen Jena und Tilsit. (Sonderveröffentlichungen
der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen IV.) Posen. Kom-
missionsverlag von Friedr. Ebbecke, Lissa i. P. 1907. VIII u.210S. M.5,—.
Begreiflicherweise hat bei der historischen Betrachtung der Ereignisse
von 1806/07 der Zusammenbruch Altpreußens stets beherrschend im Vorder-
grunde gestanden, sodaß Verhalten und Schicksal der erst durch die zweite
und dritte Teilung Polens dem preußischen Staate zugewachsenen Landes-
teile meist nur kurz behandelt wurden. Die Tatsache, daß ein großer Teil
derselben 1815 nicht wieder an Preußen zurückfiel, wirkte ebenfalls nicht
dazu, die deutsche Forschung anzuspornen, zu untersuchen, wie sie verloren
wurden. Erst das aktuelle Interesse an der Polenfrage hat das zuwege
gebracht, und der historischen Gesellschaft für Posen gebührt lebhafter
Dank dafür, daß sie ihrer Publikation über die Organisation Südpreußens
im Jahre 1793 die vorliegende folgen ließ; beider Studium ist den ostmär-
kischen Verwaltungsbeamten und den Trägern der Polenpolitik an der Spitze
angelegentlich zu empfehlen.
Der Herausgeber, dem seine unter den Historikern leider nur allzu seltene
Kenntnis der polnischen Sprache dabei zustatten kam, sendet den Akten-
stücken eine sorgfältige Einleitung vorauf. Er schildert die Umtriebe vor
dem Kriegsjahre, die hauptsächlich von den polnischen Emigranten, den
Legionen Dombrowskis, getragen waren, die Stimmung Südpreußens vom
Herbst 1806, die eine solche war, daß die preußischen Behörden wenn auch
nicht unmittelbare Sorge hegten, so doch für den Fall der französischen
Invasion eine Erhebung nicht für unwahrscheinlich hielten und davor
warnten, das Land ganz von Truppen zu entblößen. Diese Auffassung der
Behörden war zu optimistisch, wie überhaupt die Beamten in den polnischen
Landesteilen die allgemeinen Schäden der preußischen Bureaukratie getreu-
lich wiederspiegelten und beim Herannahen der Franzosen den Kopf gründ-
lich verloren. Die energische und umsichtige Haltung einzelner Persönlich-
keiten wie des Posener Kammerdirektors Justus Gruner und des Grafen
Hoym in Warschau, der damit manche frühere Sünde in etwa sühnte, ändert
an dem Gesamtbild nicht viel.
Das Kapitel über den Aufstand zeigt uns, wie er im Posenschen überaus
schnell ausbrach, gefördert durch das rasche Vordringen der Franzosen
und vor allem dadurch, daß Napoleon, höchst geschickt, den allgemein be-
Kritiken. 557
liebten Freiheitskämpfer Dombrowski zur Organisation der Erhebung nach
Posen sandte. Auch die Überschätzung der absichtlich stets sehr unbe-
stimmt gehaltenen Versprechungen Napoleons trug dann nicht wenig dazu
bei, die nationale Begeisterung der Polen hoch aufflammen zu lassen. Der
Anschluß des Kalischer Departements an die Erhebung erfolgte, hier unter
starker Mitwirkung des Klerus, rasch; im Warschauer Bezirk dagegen ging
es langsamer, weil der Adel etwas zurückhaltender war. Die Resultate der
Rekrutierung waren aber nirgends überwältigend. Nur der Zwang trieb die
Mannschaften häufig zusammen, und als die französische Einquartierung
schwer auf dem Lande lastete, und Napoleon seinen vagen Worten über
die Wiederherstellung Polens keine Taten folgen ließ, flaute die Begeisterung
überall erheblich ab. Aber die Hoffnung auf eine Gegeninsurrektion war
dadurch nicht gerechtfertigt.
Eine solche hat jedoch, wie uns Sch. in dem besonders interessanten
5. Kapitel mitteilt, der dem preußischen Königshause verwandte Fürst
Anton Radziwill allen Ernstes vorgeschlagen.
Er knüpfte an seine bereits im Herbst 1806 entwickelte Idee an, die Fried-
rich Wilhelm III. nahegelegt hatte, die Polen zur Bildung von National-
korps aufzufordern und durch Annahme des polnischen Königstitels zu ge-
winnen, wenn er jetzt den sehr utopischen Vorschlag machte, die Polen,
die sich für Napoleon erhoben hatten, zu einer Aktion gegen ihn zu gewinnen.
Gleichwohl trat man Radziwills Plan ernstlich näher und einige Vorberei-
tungen zu seiner Verwirklichung waren bereits getroffen, als der ungünstige
Verlauf des Feldzuges ihn illusorisch machte.
Aus der Reihe der mitgeteilten Aktenstücke nehmen weitaus das größte
Interesse gerade jene in Anspruch, die sich auf den Vorschlag Radziwills
(Nr. 44, 47ff., 61) beziehen. Er hat programmatische Bedeutung; R. ist
der Vertreter jener Versölinungspolitik, die nach 1815 von der preußischen
Regierung eingeschlagen worden ist und die Sch. mit Recht als verfehlt
betrachtet. Neben Radziwills Plan, der bekanntlich auch Steins Beurteilung
der Polenfrage in der Nassauer Denkschrift beeinflußt hat, verdienen die
größte Beachtung drei umfängliche Denkschriften Gruners (Nr. 28, 09,
60), die im Gegensatz zu Radziwill, im Geiste Flottwells und Bismarcks,
der Strenge das Wort reden und nur in einer planmäßigen und energischen
Germanisierung das Mittel sehen, zu einer wirklichen Verschmelzung pol-
nischer und altpreußischer Provinzen zu gelangen. Gerade aus Gruners
Denkschriften lassen sich für die heutige Polenpolitik Stützen und An-
regungen in Fülle entnehmen. Gewissermaßen als Obergutachten über die
Vorschläge Radziwills und Gruners ist eine Hardenberg zuzuschreibende
Denkschrift aus dem März 1807 anzusehen (Nr. 63), die von Gruners Vor-
schlägen zwar einige billigt, sich aber im wesentlichen auf den Standpunkt
Radziwills stellt und bereits die Hauptzüge jener Statthaltereiverfassung
958 Kritiken.
zeigt, die 1815 im „Großherzogtum Posen“ mit Radziwill als Träger ein-
geführt wurde.
Alfred Herrmann.
0. Krägelin, Heinrich Leo. Teil L Sein Leben und die Entwiekelung
seiner religiösen, politischen und historischen Anschauungen bis zur
Höhe seines Mannesalters (1799—1844). Beiträge zur Kultur- und
Universalgeschichte, herausgegeben von Karl Lamprecht, Heft 7.
Leipzig, Voigtländer, 1908. VIII, 196 S. M. 6,20.
Der wissenschaftliche Wert von Arbeiten, wie der vorliegenden, welche sich
mit der Geschichte unserer Wissenschaft beschäftigen, ist um so größer, je
mehr es ihnen gelingt, den betreffenden Historiker in die allgemeine Ent-
wickelung der deutschen Geistesgeschichte einzuordnen, also wirklich Ge-
schichte der Geschichtsschreibung zu treiben und nicht sog. Quellenkunde,
was ja gar keine Wissenschaft ist. Von diesen Standpunkte aus darf Krägelins
Versuch über Leo als im allgemeinen gelungen bezeichnet werden. Innerhalb
des 19. Jahrhunderts hat sich das Interesse lange Zeit zu sehr auf Ranke
gerichtet. Man ist geneigt gewesen, Gegner Rankes stiefmütterlich zu be-
handeln. Zu diesen Gegnern, und zwar zu den hitzigsten, hat auch Heinrich
Leo gehört. In einer seiner vielen schwachen Stunden hat er Ranke als ‚ein
gelehrtes Weib” bezeichnet, „ohne philosophische Bildung und ohne eigent-
liche Wissenschaft überhaupt“ (1828), hat er von Rankes „saft- und kraft-
loser Menschenfurcht und Unmännlichkeit” gesprochen (1853), während
Ranke ihn als „einen verruchten Schwätzer” ablehnte.
Daß Leo nicht zur herrschenden Richtung Rankes und der Monumenta
schwört, hat ihn früh in Vergessenheit gebracht, durchaus mit Unrecht, wenn
man allgemeinere geistesgeschichtliche Gesichtspunkte verfolgt. Leos Ver- `
dienste um die Weiterbildung der Geschichte als Wissenschaft mögen zweifel-
haft sein. Allein ein Urteil über seine geistesgeschichtliche Bedeutung liegt
darin noch nicht ausgesprochen.
Krägelin hat deshalb recht getan, daß er uns Charakter, Leben und
Anschauungen dieser trotz aller Absonderlichkeiten doch eindrucksvollen
Persönlichkeit weit sorgfältiger, als die bisherige Leoliteratur, geschildert
hat.
Es wird schwerlich gelingen, die zahlreichen Widersprüche in Leos „irratio-
nalem‘“ Charakter aufzuklären. Der Verf. hat im allgemeinen nichts ver-
schleiert und das Gegensätzliche klar hervorgehoben. Auf viele Genossen und
Schüler hat Leo auf der einen Seite eine große Anziehungskraft ausgeübt,
dank seiner hervorragenden Lehrbegabung und dank entschiedenen Vor-
zügen des Charakters, die den Menschen Leo, wie er selbst einmal betont hat,
in besserem Lichte erscheinen lassen, „als alle seine Bücher zusammen-
genommen“. Der Verf. empfindet in dieser Richtong lebhafte Sympathie
Kritiken. 559
für seinen Helden und treibt seine Verteidigung öfters zu weit, obwohl er
einmal sagt, der Historiker müsse über den Parteien stehen. Aber andrerseits
treten bei ihm doch auch die tiefen Schatten in Leos Art deutlich hervor:
auf wissenschaftlichem Gebiete der Mangel an Treue im Kleinen, an Achtung
vor der Quelle als solcher, die fortgesetzte Hingabe an die leidige Tendenz.
Aber die Schäden sitzen noch tiefer. Es liegt oft etwas Zügelloses, um nicht
zu sagen Direktionsloses in Leos Auftreten und Arbeitsweise. „Das Hallische
Löwengebrüll” verrät bisweilen einen krankhaften Seelenzustand, wobei
man sich erinnert, daß Leo sich als sechsjähriger Knabe bei einem Unglücks-
falle eine gefährliche Gehirnverletzung zugezogen hat, daß er auch nach
Überwindung der nächsten Folgen bei Gemütsbewegungen sein inneres Gleich-
gewicht gefährdet, wie er denn im Jahre 1827 sein hoffnungsvolles Berliner
Lehramt offenbar nur deshalb im Stiche gelassen hat, weil er von einer schwe-
ren seelischen Krise erschüttert wird. Man weiß, daß er die letzten zehn Jahre
seines Lebens als Paralytiker in geistiger Umnachtung zugebracht hat,
Ebensoschwer, wie bei Nietzsche, wird es bei Leo möglich sein, zu sagen,
wo schon in früherer Zeit geistige Abnormitäten hervortreten. Leo selbst
hat bei sich einen „Zug zum Hazardspiel” beobachten wollen.
Die weiteren Ausführungen Krägelins verbreiten vor allem Licht über Leos
politische, geschichtswissenschaftliche und religiöse Überzeugungen. Der
Radikalismus der Jugend, der Leo zuzeiten auf die äußerste Linke der
Burschenschaft getrieben hat, wird rasch überwunden. Schon vor der Juli-
revolution beginnt bei ihm die Arbeit der rückläufigen Strömungen.
Jedoch macht der Verf. sehr richtig darauf aufmerksam, daß zu Leos frühestem
Bildungsmotive außer jenem Radikalisnıuus und dem Pietismus des Eltern-
hauses doch auch die Aufklärung zu rechnen ist, wie Leo sie in Gesenius und
Wegscheider anfänglich verteidigt hat. Seine religiösen Anschauungen sind
zunächst pantheistisch, und es hat noch lange gedauert, bis Leo, von Hegel
ausgehend, beim Theismus und beim Kirchentume geendet hat. Auch die
politischen Anschauungen der Zeit vor 1830 sind, was bestimmter hätte ge-
sagt werden sollen, noch aufklärerisch beeinflußt. Ganz wie ein Aufklärer hat
Leo damals noch Absolutismus und Hierarchie zugleich bekämpft, allerdings
auch die Demokratie als erklärter, zuweilen an Nietzsche erinnernder Aristo-
krat verworfen, wobei es aber wieder ein dem 18. Jahrhundert geläufiger
Gedanke ist, wenn Leo meint, daß der Mensch (in der Demokratie) „von der
sinnlichen Natur unterjocht” würde. Freilich hat sich in politischer Beziehung,
ein deutlicher Beweis für die Stärke der praktischen Interessen, bei Leo auch
am frühesten die Wendung zur bedingungslosen Reaktion angebahnt. Der
ständische Staat und die „organische“ Staatslehre werden seine positiven
Ideale. Und er sieht sie bald nicht mehr mit den Augen der Aufklärung,
sondern als Romantiker. Edmund Burke und der später von ihm
kritisierte K. L. von Haller haben auf ihn eingewirkt.
560 Kritiken
Auch Leos Geschichtsschreibung macht in dieser Frühzeit noch einen
zwiespältigen Eindruck. Die kirchliche und die konservative Tendenz be-
herrschen sie damals noch keineswegs. Vielmehr bestimmt Hegels Triade
oder die Kreislaufidee der Renaissance beim jungen Leo den Geschichtsverlauf.
Erst nach der Julirevolution, durch welche Leo, ähnlich wie Niebuhr,
krankhaft erschüttert wird, entwickeln sich jene ausgesprochenen Partei-
anschauungen der Reaktion, als deren eifrigster Verfechter er zu gelten hat.
Unter dem Einflusse des epigonischen Hallischen Pietismus werden vor
allem die Religionsbegriffe energisch nach rechts revidiert. Höchstens in
einem gewissen Universalismus, der Neigung zur katholischen Kirche nicht
ausschließt, könnte man Nachwirkungen älterer Gedanken erblicken. Leos
Staatslehre aber gerät jetzt ebenfalls unter den Bann der neuen ihm durch
eine förmliche Bekehrung vermittelten religiösen Überzeugungen. Höchste
Aufgabe des Staates ist die Entfaltung „der einem Volke eigentümlichen
sittlich -religiösen Anlagen“: daher die Empfehlung des christlichen Staates.
Der dabei zutage tretende Moralismus der Staatsanschauung ist freilich
immer noch ein Erbstück aus der Zeit der Aufklärung. Im Zeitalter der
Freiheitskriege geht er dann mit dem nationalen Gedanken jene von Mei-
necke so anziehend geschilderte Verbindung ein, die auch auf Leo ihres Ein-
drucks nicht verfehlt hat. Leos positive Einzellehren, auf die hier nicht mehr
eingegangen werden kann, entnehmen für die Verfassungstheorie dem schroff
aristokratisch gefaßten Ständetum, für die kirchenpolitischen Grundsätze
dem Augustinismus, wenn nicht dem Gregorianismus die meisten Anregungen.
Der volkswirtschaftliche Standpunkt ist agrarisch und zünftlerisch. Auch
die rein aristokratische ältere griechische Staatslehre wird als Eideshelferin
verwandt worden sein. Die Quellenuntersuchung hätte hier und an anderen
Stellen der Arbeit noch erweitert werden dürfen.
Am deutlichsten wird die innere Umwandlung des Mannes in seiner Ge-
schichtsschreibung seit 1830. Wenn auch die vom Verf. hier unterschätzten
Hegelschen Erinnerungen noch nachklingen, so sind nicht sie, sondern die
aus den religiösen und politischen Grundanschauungen hergeleiteten Sätze
fir die Charakteristik Leos als Geschichtsschreibers fortan entscheidend.
Jetzt findet man jene bezeichnenden Hymnen auf die Gegenreformation,
den Herzog von Alba nicht ausgenommen, und die völlig verständnislose
Beurteilung des 18. Jahrhunderts und der französischen Revolution. Über
die historische Methode Leos erfahren wir leider so gut wie nichts. Hier werden
künftige Untersuchungen einzusetzen haben.
Als notwendiges Ergebnis der allgemeinen Anschauungen erscheint der
publizistische Kampf Leos gegen Goerres und die „Hegelinge“ seit 1838.
Krägelin hat für beide Phasen dieses oft sehr unerfreulichen Gefechtes die
publizistischen Materialien mit Fleiß zusammengestellt. Die größeren geistigen
Zusammenhänge werden aber dabei nicht immer beachtet. Leos Quellen
Kritiken. 561
hätte dieUntersuchung auch hier nocheifriger nachspüren sollen. Im allgemeinen
aber bringt Krägelins Buch, dem hoffentlich bald ein vollständiges Lebens-
und Charakterbild folgt, eine dankenswerte Bereicherung unserer Kenntnis.
-~ Bonn. J. Hashagen.
E. Marcks, Bismarck. Eine Biographie. I. Band. Bismarcks Jugend.
1815—1848. Stuttgart und Berlin 1909. J. G. Cotta’sche Buchhand-
lung Nachf. 476 S. br. M. 7,50, gebd. M. 9,50.
Im Jahrbuch des freien deutschen Hochstifts für das Jahr 1905 hat uns
M. einen kurzen, aber ganz vortrefflichen Abriß über Bismarck bis zum Jahre
1862 gegeben. Auf dem internationalen Historikerkongreß zu Berlin im
August 1908 hat er uns dann in dem schönen Vortrag „Aus Bismarcks Jugend“
ein Bild von den Studentenjahren entworfen. Diese beiden kleinen Vorläufer
des vorliegenden ersten Bandes des Bismarck waren durchaus geeignet,
von der bewährten biographischen Kunst M.’s hier das Höchste erwarten
zu lassen; die Fülle neuen Stoffes aber, dessen Sammlung ihm gelungen
ist, war danach nicht im entferntesten zu ahnen. Zwar bleibt das Material
auch jetzt noch und damit wohl für immer — namentlich für die frühere
Jugendzeit bis in die ersten Kniephöfer Jahre hinein — lückenhaft, aber
überraschend ist dennoch der Reichtum des Neuen, das der Verf. in den
mit dankenswertestem Entgegenkommen ihm geöffneten Archiven der Bis-
marckischen und anderer Familien und auch staatlicher Behörden mit un-
ermüdlichem Fleiße gesammelt hat. Dazu kommen noch wertvolle münd-
liche Mitteilungen des allzufrüh verstorbenen Fürsten Herbert Bismarck,
der Frau v. Arnim, des Herrn v. Thadden. Die Art, wie M. dieses neue und
das gesamte gedruckte Material zu einem lebensvollen und künstlerischen
Gesamtbilde verarbeitet hat, ist — mit einem Worte — meisterhaft. Die
höchste Aufgabe der Biographie, ein Bild von der inneren Entwicklung
des Helden zu geben, sein Werden und Handeln im Zusammenhang mit den
persönlichen Voraussetzungen von Herkunft und Umgebung im engeren
Sinne und im Verhältnis zu den allgemeinen Zuständen und Bewegungen
seiner Zeit zu zeichnen, immer aber ihn selbst in den Mittelpunkt stellend,
diese Aufgabe, die wenige Biographien ganz erfassen, noch wenigere, teil-
weise schon, weil das Material so oft nicht ausreicht, erfüllen können und er-
füllen, M. hat sie glänzend gelöst, dank der feinen, und doch nie überfeinen
Kunst psychologischer Durchdringung, dank der liebevollen Erfassung
der Persönlichkeit des Helden in ihrer Ganzheit, dank dem weiten Gesichts-
kreis und dem freien Blick, dem feinen Verständnis für geistige Bewegungen
1 Vgl. die Essays von Bailleu, Deutsche Rundschau 1910 Aprilheft. Meinecke,
Neue Rundschau 1909, Dezemberheft. Gothein, Historische Zeitschrift 104,
S. 322 ff.
Histor. Vierteljjahrschrift. 1910. 4. 38
562 Kritiken.
und dem gesunden Sinn für Realitäten. Wie nach der Seite des Stofflichen
so kann man auch nach der Seite der künstlerischen und kritischen Ver-
arbeitung den vorliegenden Band als eine abschließende Leistung bezeichnen,
Gleich der erste Abschnitt ist meines Erachtens einer der am besten ge-
lungenen. Wie hier die allgemeine Entwicklung des preußischen Staats-
lebens, Wesen und Geschichte seiner grundlegenden Elemente — König-
tum, Adel und Beamtentum — in großen Linien zusammengefaßt ist, wie
die in vielem typische und für den gemeinsamen Sproß so bedeutungsvolle
Geschichte der Bismarck und Mencken in den großen Zusammenhang ein-
geordnet wird, wie aus diesem breiten Rahmen die lebensvollen Bilder der
wichtigsten Mitglieder der beiden Familien hervortreten, das ist ein wahres
Kabinettstück reifster historischer Kunst. Der zweite Abschnitt behandelt
Elternhaus und Schuljahr. Die Charakteristik von Bismarcks Eltern,
die hier auf Grund wertvollen neuen Materials und der eigenen Äußerungen
Bismarcks entworfen wird, ist gewiß zutreffend. Es ist nicht die Schuld des
Künstlers!, sondern des Modells, wenn die Gestalt der schönen, feingebil-
deten, klugen und ehrgeizigen, aber kalten Mutter so viel weniger ansprechend
erscheint als die warıne Vollnatur des geistig nicht eben bedeutenden Vaters
mit seinem behaglichen Humor, seinem gesunden Gefühl und tiefen Gemüt,
und man begreift, daß Bismarck mit größerer Liebe an dem Vater hing,
während das Verhältnis zur Mutter ein kühles war.
Auch M.’s Fragestellung und die Antwort darauf, was die das Elternhaus er-
füllenden Gegensätze von Charakteren, Traditionen, Lebensweise und Lebens-
zielen für Bismarck bedeuten, erscheint mir unanfechtbar. Die kühnen
atavistischen Hypothesen und Rassespekulationen von Genealogen und
Naturwissenschaftlern lehnt er mit Recht ab. Auf die Züge der Familienähn-
lichkeit und die greifbaren Zusammenhänge weist er hin, aber er hebt dabei
hervor und verliert es nie aus dem Auge, daß Bismarck keine Mischung
und seine Grüße zuletzt doch etwas Eigenes und Neues ist. Er betont nach-
drücklich — und das ist ganz unbestreitbar —, wie sich Bismarck durchaus
eben als ein Bismarck fühlt, nicht als ein Mencken, aber er verkennt oder
unterschätzt doch auch keineswegs die allerdings geringere Bedeutung des
Menckenschen Elements.?
Durch die unmittelbaren, in seiner Herkunft und engeren Umgebung
liegenden Voraussetzungen erscheint Bismarcks Wesen naturgemäß und
zwar dauernd nach mancher Richtung hin bestimmt: stark sind in ihm die
1 Das ist besonders gegenüber der wenig glücklichen Polemik C. Müllers,
Bismarcks Mutter und ihre Ahnen S. 264f. Anm. zu betonen.
1 Vgl. dazu die Ausführungen von C. Müller, a. a. O. S. 307ff., auch 298
Anm., wo trotz der Vorbehalte S. 307f. doch tatsächlich das Prinzip der Ver-
erbung m. E. überspannt und im Gegensatz zu Marcks der mütterliche und
Menckensche Einschlag überschätzt wird (vgl. z. B. S. 316 Anm.).
Kritiken. 563
Traditionen der väterlichen Familie mit ihrem ländlichen Zug und ihrer
Offiziersgesinnung, das Standesgefühl des Aristokraten und Gutsherrn,
die Vorliebe für das Land, der Heimatssinn. Auf seinem natürlichen Boden
aber, aus dem er sich nun einmal nicht loslösen läßt, wächst er dann — das
ist doch das eigentliche Fazit des vorliegenden Bandes — ganz aus eigener
Wurzel, von innen heraus; die Einwirkungen, die ihm von außen kommen,
sind weder zahlreich noch stark, und auch wo ihn nachhaltigere Einflüsse,
wie etwa auf religiüsem Gebiet die der pommerischen Pietisten, ergreifen,
bewahrt er doch immer seine Selbständigkeit und nimmt nur das auf, was
seinem eigenen Wesen entspricht. Weder das humanistische Gymnasium
noch der Konfirmationsunterricht Schleiermachers haben ihn tief berührt.
Auch in den Studien- und Beamtenjahren, die das zweite Buch schildert,
haben ihn die geistigen Mächte und Bewegungen der Zeit nicht eigentlich
erfaßt. Unter seinen akademischen Lehrern ist nur Heeren von einigem Ein-
fluß auf ihn gewesen !, aber im ganzen hat die Universität, die Wissenschaft
wenig für seine Entwicklung zu bedeuten. Den allgemeinen Mächten des
Staates und der Religion steht er noch etwas kühl gegenüber, ein eigent-
lich persönliches Verhältnis zu seinem Staate — ich möchte hinzufügen:
das ihm bewußt wäre — hat er noch nicht, wie das M. namentlich an den
Referendararbeiten zeigt, in denen er wohl schon einige persönliche Züge
Bismarcks findet, die sich aber doch im ganzen eng an ihre Vorlagen an-
schließen (die Arbeit über die Sparsamkeit im Staatshaushalt an Say, die
über den Eid, wie M. jetzt nachweist, an Bayer). Indessen neben der von
dem Einundzwanzigjährigen doch mehr oberflächlich übernommenen
kühlen rationalistisch-liberalen Betrachtungsweise bricht bisweilen schon
der echte Bismarck durch, mit seiner Leidenschaft und Wärme. Die präch-
tige Szene, wie er dem Studienfreund Oldekop gegenüber den Ruhm der
preußischen Waffen bei Waterloo verficht und ihm das Preußenlied vorsingt,
bekundet die elementare Stärke seines politischen Temperaments, die doch
schon in dieser Frühzeit gelegentlich hervortritt.? Sie zeigt sich doch auch
wohl in den allerdings nicht ganz durchsichtigen Forderungen und dem
Duell wegen beleidigender Äußerungen über den König von Preußen, in der
bekannten Wette mit Coffin über die Einheit Deutschlands, in dem Ärger
über den französischen Besitz von Straßburg beim Blick auf die Landkarte
und in der rachsüchtigen und kriegslustigen Stimmung bei dem etwas späteren
Besuch der Pfalz — alles Züge eines ganz elementaren, ungemein warmen,
! Vgl. dazu v. Caemmerer in Studien und Versuche z. n. Gesch., M. Lenz gc-
widmet, S. 299 Anm. 1.
2 Eine Parallele dazu bildet die weltmännische, bisweilen etwas gesuchte
Kühle der Briefe an Bruder und Freunde und auf der anderen Seite die doch
gelegentlich durchbrechende Wärme des Gefühls (vgl. S. 116).
39*
564 Kritiken.
mehr in.die Sphäre des Temperaments fallenden preußischen und deutschen
Gefühls. Und auch die Worte, an die Keyserling später erinnert, „Konsti-
tution unvermeidlich, auf diesem Wege zu äußeren Ehren‘, beweisen zwar,
daß Bismarck damals an das alte Preußen nicht eigentlich glaubte, aber
sie sprechen nicht gegen den Glauben an eine preußische Zukunft und jeden-
falls für ein gewisses politisches Interesse und den Wunsch öffentlicher
Tätigkeit, wie Bismarck ja denn auch 1835 an dem freilich zunächst von der
Mutter gewiesenen Ziel der diplomatischen Laufbahn trotz des abweichenden
Wunsches der Eltern festgehalten hat. Vielleicht hätte M. diesen Zug, be-
sonders auch in der Zusammenfassung (S. 129), die allerdings in erster Linie
die Referendararbeiten!' im Auge hat, doch schon etwas stärker unterstreichen
dürfen’. Er erscheint mir deutlicher als der religiöse (S. 116f.); denn der
Ausspruch „man muß innerlich fromm senz: muß doch nicht nur als ein
religiöses, sondern kann auch als ein rein sittliches Postulat gedeutet werden.
Obwohl es für diese früheren Partien vorwiegend M.s Aufgabe ist, ungenügend
beglaubigte und ex post in das Bild des jungen Bismarck hineingetragene
Züge wieder auszuscheiden und Übertreibungen auf ihr richtiges Maß zurück-
zuführen, so holt er doch auch schon hier aus bekanntem Material Neues
heraus und bringt bisher unbekannten Stoff bei. Es sei nur auf die fein-
sinnige Verwertung des Rabenınark, des Helden in dem Roman Mortons
Hope von Bismarcks Jugendfreund Motley, und auf die ersten Briefe Bis-
marcks hingewiesen, die hoffentlich einer künftigen neuen Auflage der Bis-
marckbriefe eingefügt werden. Ganz neue Details erfahren wir aus der
Aachener und Wiesbadener Zeit des Sturms und Drangs. Ich kann es nicht
gerechtfertigt finden, wenn man behauptet hat, die Darstellung dieser Zeit
sei bei Marcks etwas zu matt?, und es scheint mir dabei auch übersehen zu
sein, daß gerade hier trotz der neuen Quellen das Material sehr lückenhaft
ist. Für die Motive des Berufswechsels bleibt das Hauptzeugnis der be-
kannte prächtige Brief? an die Kusine, neben den Marcks nun noch eine
briefliche Äußerung des Vaters reiht (S. 153) und den er meisterhaft analy-
siert. Nur betont er die Bedeutung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Familie für den Entschluß (S. 155, 163) vielleicht doch etwas zu stark®.
Der Brief des Vaters redet nur von Ottos „Ekel für die ganze Beschäftigung bei
der Regierung“, die 3'/, Monate, von Mitte Dezember bis Ende März
gedauert hatte. Daß sie ihn wirklich befriedigt hätte, erscheint doch
1 Die doch — wie M. sehr richtig hervorhebt. (S. 130) — nicht in den Mittel-
punkt der Persönlichkeit hineinführen.
2 Wie er es erst weiter unten 8.239 und 406 tut, wo die Linie gewissermaßen
nach rückwärts verlängert wird.
` Gothein a. a. O. S. 329.
* Daß das Original nicht erhalten zu sein scheint, ist höchst bedauerlich.
° Vgl. auch Bailleu a. a. O. S. 21ff.
Kritiken. | 565
zweifelhaft. Keinenfalls war diese Befriedigung von Dauer. Entscheidend
war eben doch, daß Bismarck nicht als kleines Rad sich der bureaukratischen
Maschinerie einfügen wollte und konnte, daß er im natürlichen Gefühl seiner
Kraft nach Selbstbehauptung und Selbstentfaltung seiner Persönlichkeit
drängte.
Das dritte Buch schildert zunächst höchst anschaulich das Leben des
Gutsherrn auf Kniephof, den Landwirt, den Kavalier, den tollen Bismarck,
hinter dessen Übermut seit der vergeblichen Bewerbung um Ottilie von
Puttkamer auf Pansin und seit „der schöne blaue Dunst ferner Berge“
nicht mehr für ihn auf dem Beruf des Landwirts lag, ein heißes, aber un-
befriedigtes Herz, das echt deutsche? Sehnen nach einer Häuslichkeit,
nach Weib und Kind, und ein ungestillter Betätigungsdrang sich verbarg.
Sodann werden die Reisen und Reisepläne und — sehr fein — das Verhältnis
Bismarcks zu seiner Schwester Malwine behandelt. Ein zweiter Abschnitt
stellt Bismarcks Tätigkeit als Kreisdeputierter und den kurzen Versuch
der Rückkehr zum Beamtenberuf dar, gibt eine vortreffliche Skizze der
politischen Bewegung in Deutschland und des politischen Lebens in Pom-
mern, unter besonderer Würdigung Bülow-Cummerows und Thadden-Trieg-
laffs und ihrer Berührung mit Bismarck und zeigt endlich an dem ersten
Zeitungsaufsatz und anderen: neuen Material, wie Bismarck ganz und be-
wußt, auch politisch, in seinen Stand hineinwächst, sich zum Junker ent-
wickelt, wie er ganz und bewußt zum Preußen — und zwar im Sinne eines
größeren Preußens — wird. Der prächtig-zornige Ausspruch über die Kapi-
tulationen von 1806 (S. 239) setzt die früheren Äußerungen seines poli-
tischen Temperaments in gerader Linie fort, einer Linie, die durch die kühlen
Reflexionen der Referendararbeiten nicht unterbrochen wird und die sich
nun gewissermaßen verdichtet zu einem bewußten Sinn für staatliche Macht,
zu einem vorwärtsdrängenden Staatsehrgeiz, wie er sich in den Worten,
über das „Hauptziel der Gewaltigen, ihr Herrschaftsgebiet auszudehnen‘“,
und über das Wachsen Preußens ausspricht.?
1 Was M. aus dem Brief Bismarcks vom 25. Januar wiedergibt (S. 152),
beweist es nicht eigentlich, und das positive Zeugnis des Vaters spricht -— wenig-
stens für den letzten Teil dieser Zeit — entschieden dagegen.
* Das hebt Bailleu a. a. O. S. 23 sehr richtig hervor. Doch will es mir scheinen,
daß M. mit gutem Grunde diesen Zug nicht stärker hervortreten läßt.
3 Auch diese Formulierung ist bezeichnend: vom Standpunkt des Regieren-
den betrachtet er den Staat, eine Illustration zu Meineckes Bemerkung
a. a. O. S. 1780f. Es erscheint hier greifbar, daß der Sinn für staatliche Macht
bei Bismarck aufs engste zusammenhängt mit seinem Herrscherinstinkt.
Wenn freilich Meinecke a. a. O. sagen will, daß Bismarck erst durch
das Regieren in den Staat hineingewachsen sei, so geht das m. E. zu weit.
„vgl. unten.
566 Kritiken.
Der ganze Strom neuer Quellen eröffnet sich für den dritten Abschnitt
des dritten Buches (Weltanschauungskämpfe, die Pietisten) und für das
vierte Buch, und in diesen Partien erhebt sich auch die Kunst der Dar-
stellung auf den Höhepunkt der Vollendung.
Wir empfangen hier (III, 4 und IV, 2 Verlobung und Bekehrung) ein in
seiner Rundheit, Lebendigkeit und Farbenpracht ganz neues und höchst
fesselndes Bild von den Persönlichkeiten der pommerischen Pietisten, von
ihrem religiösen, Gefühls- und geistigen Leben, von Bismarcks Beziehungen
zu ihnen. Über den Frauengestalten dieses Kreises, namentlich über der
wunderbaren Erscheinung Marie von Thaddens, liegt der ganze Zauber
und Duft der Romantik, und er hat auch den jungen Bismarck umspielt.
Bis ins einzelne erhalten wir Einblick in das Werben der Pietisten um Bis-
marck, in sein sprödes Widerstreben und in den starken Eindruck, den es
doch auf ihn machte, in das heiße Sehnen seines ungemein starken religiösen
Triebes, in seine schließliche Bekehrung. Seine eigene Darstellung im Werbe-
brief wird in allem bestätigt, in vielem noch ergänzt. Schließlich war es doch
so: Andere konnten ihm nicht seinen Gott geben, und er selber konnte es
nicht, er mußte ihn sich erleben. Welchen Anteil der Bismarck bis ins innerste
Mark treffende Tod der geliebten Freundin, Marie von Blanckenburg, an
der Bekehrung hatte, welchen die sein ganzes Wesen erwärmende, die ganze
Wärme seines Gefühlslebens auslösende und sie völlig konzentrierende
Liebe zu Johanna von Puttkamer, wie die religiöse Wandlung sich zugleich
von innen heraus vorbereitet und vollzieht — das hat M. außerordentlich
fein und schön herausgearbeitet. Auch der Gedankengang Ma, daß man
sich kaum denken könne, wie sich Bismarck bei etwas minder Elementarem
hätte beruhigen können als bei dem persönlichen Gott, zu dem er ein un-
mittelbares Verhältnis gewonnen, scheint mir überzeugend. Man hat die
Frage aufgeworfen, ob Bismarck unter anderen geistigen Konstellationen,
etwa in der Blütezeit des deutschen Idealismus, in ein anderes Verhältnis
zu den Ideen einer freieren Weltanschauung hätte gelangen können, und
— in einem gewissen Gegensatz zu M. — das zeitgeschichtliche Moment
neben dem singulären in Bismarcks religiöser Entwicklung betonen zu
müssen geglaubt.! l
Und gewiß ist in’jeder Individualität der eigenste Kern der Persönlichkeit
mit dem, was durch die individuelle Umwelt (Nationalität, Staat, Heimat,
soziale Schicht, Familie) bedingt ist, und mit den Einflüssen der allgemeinen
Zeitverhältnisse eng verwachsen, so eng, daß man beides kaum trennen kann.
Auch bei Bismarck. Und eben darum werden es immer unlösbare Fragen
bleiben, wie sich Bismarck entwickelt hätte, wenn er 40 oder 50 Jahre früher,
wenn er als Franzose oder Engländer, wenn er als Rheinländer, wenn er als
1 Meinecke a. a. O. S. 1779.
Kritiken. 567
Sproß einer Kaufmannsfamilie zur Welt gekommen wäre. Es ist aber die
Eigentümlichkeit des Genies, daß jener innerste Kern der Persönlichkeit
unendlich viel stärker ist als jene Bedingungen und als die von außen kom-
menden Einflüsse der Zeitmächte. Und das wird doch auch für Bismarck
zutreffen. Wenn er sich dem politischen Liberalismus, der doch eben da-
mals auch auf manche unter seinen Standesgenossen eine starke, werbende
Kraft ausübte, schon vor seiner religiösen Wandlung und also ohne Zu-
sammenhang mit dieser völlig entzogen und ihn dann bekämpft hat, so war
diese feindliche Reaktion gewiß vorwiegend ein Ausfluß seines eigensten
Wesens. Und auch auf religiösem Gebiete war doch wohl das Persönliche
stärker als die Einflüsse, die ja zweifellos — aber nicht entscheidend — auf
ihn gewirkt haben. Darüber besteht ja keine Meinungsverschiedenheit,
daß Bismarcks Gott nicht der der Pietisten war. Mag man auch zugeben,
daß er aus ihrem Lager stammte, daß er ihre Parteifarbe trug, so ist das
doch immer nur etwas Akzidentielles: Es war eben Bismarcks Gott, wie er
ihn brauchte, wie er ihn erlebt rte
Über Bismarcks Eintritt in die ritterschaftlich-politische Wirksamkeit,
seinen Anteil an der Deichverwaltung und an den Plänen für Patrimonial-
gerichtsreformen haben wir bisher sehr wenig gewußt. M. behandelt
diese Tätigkeit zum ersten Male auf Grund reichen Materials — und mit
Recht — sehr eingehend! (IV, 1 und 3). Ihre große biographische Be-
deutung liegt darin, daß Bismarck hier zum ersten Male politisch arbeitet
und dabei bald ganz selbständig Stellung nimmt, ständischer als Bülow-
Cummerow und selbst als Ludwig von Gerlach.
Für den wunderbar schönen und feinen Abschnitt über die Brautzeit bis
zum Mai 1847 (IV, 3) konnte M. auch die Briefe der Braut benutzen, deren
Aufnahme in eine neue Auflage von Bismarcks Briefen an sie man in der Tat
wünschen möchte. Man gewinnt doch erst jetzt ein ganz richtiges Bild
von ihr. Sehr fein herausgearbeitet ist dann auch Bismarcks Stellung im
Vereinigten Landtage (IV, 4).
Dieser selbst wird knapp, aber treffend skizziert. Bismarck erscheint als
entschiedener Parteimann, als altpreußischer Junker und Bekenner der
christlichen Staatslehre, die bei ihm freilich wenig doktrinär ist, leiden-
schaftlich bei der Sache, ein geborener Redner und Kämpfer, ein Mann der
Partei, aber doch auch des Königtums, der Regierung, des Staates, mit dem
Blick für das Ganze, mit dem Realismus des handelnden Staatsmannes,
mit jenem elementaren Staatsgefühl, das sich bis in die Studentenzeit zurück-
ver/olgen läßt, das in den großen Fragen alle Parteifesseln zerbricht, das
1 Hätte aber dieser spröde Stoff nicht doch vielleicht etwas mehr kompri-
miert werden ‘dürfen? — es ist die einzige Partie im Buche, bei der sich diese
Frage aufdrängt.
568 Kritiken.
ihn emporhebt, das ihn den Staat von oben und von außen sehen läßt, das
ihm den instinktiven Sinn für staatliche Macht, für auswärtige Beziehungen
gibt‘! — Mit der anziehenden Schilderung des Endes der Brautzeit, der
Vermählung, der Hochzeitsreise und des Winters 1847/48 schließt der Band.
Die Anhänge geben die ungemein dankenswerten und willkommenen
Literatur- und Quellennachweise, den ersten Zeitungsaufsatz, ein köstliches
Scherzgedicht an Marie von Blanckenburg, zwei Briefe an Bernhard von Bis-
marck und Senfft-Pilsach und Redeentwürfe. Auch sehr gute Reproduk-
tionen von zwei Jugendbildnissen bringt der vortrefflich ausgestattete
Band.” Vivant sequentes!
Charlottenburg. Ernst Salzer.
1 Insofern ist er doch schon jetzt gewiß nicht ein Mann der Beeler,
Ge desStaates, nicht bloß der Regierung und des Regierens, wie Meipecke a, a. O.
. 1780f. will. Wohl zeigt er sich in den Fragen der Expropriation und der
a abwehrend gegen den Staat (d. h. im Grunde mehr
gegen die Bureaukratie) und gleichgültig für dessen allgemeine Bedürfnisse,
als Vertreter einer Partei, eines Standes. In den großen Macht- und Inter-
essenfragen aber erscheint er als der geborene Staatsmann, frei von den Dok-
trinen einer Partei. Vgl. übrigens auch die Rede vom 15. Juni 1847: „die
Freudigkeit und das aufrechte Ehrgefühl, mit welchen ich jetzt meine Pflichten
gegen den Staat zu erfüllen bemüht bin.“
2 Vgl. meine für einen weiteren Leserkreis bestimmte, in manchem aus-
führlichere Besprechung in der Kreuzzeitung 1910, Nr. 355 und 357.
Nachrichten und Notizen I.
In den Süddeutschen Monatsheften Juli 1910 S. 104ff. ergreift Henry
Simonsfeld das Wort zu $ 11 des Reichspreßgesetzes. Zwei Fälle, in denen
er sich durch den Herausgeber der Historischen Zeitschrift, Meinecke, be-
nachteiligt fühlt, sind ihm Veranlassung, die Aufmerksamkeit auf diese Frage
zu lenken. Simonsfeld ist der Meinung, daß $ 11 die wissenschaftlichen und
literarischen Leistungen vor ungerechten Kritiken zu wenig schütze, daß
dem Angegriffenen auch unbedingt das Recht zustehen müsse, gegen sub-
jektive Werturteile des Kritikers Widerspruch zu erheben. Da aber die Ände-
rung des Gesetzes nicht alsbald zu erwarten sei, so regt S. die Gründung einer
„Zeitschrift für wissenschaftliche und literarische Polemik“ an, eines Organs
der „Zurückgewiesenen‘“. — Gewiß erleben wir ungerechte und irreführende
Kritiken, gewiß steht der wahre wissenschaftliche Wert mancher Werke im
schroffen Gegensatz zu Aussagen von Kritiken, gewiß bilden sich auch in
gelehrten Kreisen schädliche Cliquen. Der Herausgeber einer wissenschaft-
lichen Zeitschrift hat stets die Augen offen zu halten und muß von Zeit zu
Zeit den Stab der Mitarbeiter revidieren. Auch bin ich der Ansicht, daß eine
wissenschaftliche Zeitschrift dem Angegriffenen das Wort nicht versagen
sollte, wenn es sich um eine ernste wissenschaftliche Persönlichkeit und um
einen erheblichen Widerspruch der Meinungen handelt. Aber wenn das
auch nicht immer geschieht — Simonsfelds Vorschläge erscheinen mir doch
bedenklich. Welche Ausführungen müßten wir über uns ergehen lassen, wenn
jeder gegen die subjektive Bewertung seiner Arbeit polemisieren dürfte. Und
gar die Zeitschrift der Zurückgewiesenen: sie würde eine merkwürdige bunte
Gesellschaft zusammenführen. So muß es denn, wie mir scheinen will, bei
den geltenden Bestimmungen sein Bewenden haben. Takt und Unparteilich-
keit der Herausgeber werden meist dem Gekränkten zum Recht verhelfen.
Trifft das nicht zu, dann ist noch immer Gelegenheit zur Aussprache an
anderer Stelle vorhanden. G. $S.
Die zweite Gesamtausgabe der Geschichtschreiber der deutschen
Vorzeit, die unter der Leitung Wattenbachs mit Band 90 zum Abschluß ge-
langt war, wird nunmehr unter der Oberleitung Holder- Eggers fortgesetzt.
Die vergriffenen Hefte sollen in neuer Bearbeitung, andere historische Schriften
neu zur Ausgabe gelangen. Bisher erschienen Isidors Geschichte der Goten,
Vandalen, Sueven, bearbeitet von D. Corte und Helmolds Chronik der Slaven,
übersetzt von Laurent und Wattenbach, in dritter Bearbeitung von B. Schmeid-
ler. Als Band 91 und 92 soll demnächst Salimbene, im Auszug bearbeitet von
A. Doren, ausgegeben werden: Verlag der Dykschen Buchhandlung in Leipzig.
G. S.
Schwarz, Iran im Mittelalter nach den arabischen Geographen. Bd. II. —
Quellen und Forschungen zur Erd- und Kulturkunde, herausgeg.
570 Nachrichten und Notizen I.
unter Mitwirkung hervorragender Fachgelehrter von Dr. R. Stübe-Leipzig
Bd. III. Leipzig. Otto Wigand m. b. H. 1910. VI. S. 43—109. M. 4,50.
Nach 14jähriger Unterbrechung ist es P. Schwarz vergönnt gewesen, seine
in der Habilitationsschrift vom Jahre 1896 begonnenen Studien wieder auf-
zunehmen. Das erste Heft schilderte die beiden ersten Provinzen von Färs
nach der sasanidischen Verwaltungsgeographie, Istachr und Säbür, daran
schließen sich jetzt Ardesir Churre und Daräbgird. Schwarz stellt die Nach-
richten der arabischen Geographen bis herunter auf Ibn Batüta in manchmal
etwas zu wörtlicher Übersetzung zusammen und sucht ihre topographischen
Angaben mit Hilfe neuerer Reise- und Kartenwerke festzulegen. Dem Orien-
talisten wird seine Arbeit, wenn sie einmal vollendet ist und mit guten Indices
versehen sein wird — es sollen bis 1915 noch drei weitere Teile folgen — als
Ersatz für Barbier de Meynards veraltetes Dict. gcogr. sehr willkommen sein.
Den größten Nutzen aber werden Geographen und allgemeine Historiker,
denen die Quellen nicht zugänglich sind, aus seinen mühevollen Zusammen-
stellungen ziehen. Auf die Bedürfnisse dieses seines voraussichtlich größten
Leserkreises hätte der Verfasser in den Anmerkungen vielleicht noch etwas
mehr Rücksicht nehmen können. Er betont mit Recht, daß seiner Arbeit eine
inzwischen ihm möglich gewordene eingehende Beschäftigung mit den ara-
bischen Historikern sehr zugute gekommen sei, doch hätte er die Früchte dieser
Beschäftigung auch dem general reader seiner Arbeit nicht vorenthalten sollen.
Diesem reicht er doch z. BG 76 N.8) mit seiner durch ein Tabarizitat gestützten
Angabe, daß Gulanda zum (süd)arabischen Stamme Azd gehöre, und daß die
arabischen Grammatiker die Form Galanda bevorzugten, einen Stein statt
des Brotes, das er ihnen mit einem Verweis auf Wellhausen Skizzen und Vor-
arbeiten VI 25 leicht hätte bieten können. Diesen würde es vermutlich auch
mehr interessiert haben, zu erfahren, wer die Ibäditen sind, als zu lernen,
daß sie selbst (d. h. jetzt) sich Abäditen nennen (S. 83 N. 4). Unter den
Literaturnachweisen, die auch die europäischen Reisebeschreibungen mit auf-
führen sollen, vermißt man das Journal der Reis van den Gezant der O. I.
Compagnie Joan Cunaeus naar Perzie in 1651—1652 gehouden door Cornelis
Speelmann uitg. d. A. Hotz (Werken uitg. d. het Hist. Genootschap 3. Ser.
Nr. 26) Amsterdam 1908.
Halle a. S. Brockelmann.
Die sechsunddreißigste Sitzung der Historischen Kommission für die
Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt fand am 7. und 8. Mai in Halber-
stadt statt. Dem Berichte über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten
ist folgendes zu entnehmen: I. Geschichtsquellen. Von dem „Urkundenbuch
des Klosters Pforte“ ist der erste Teil des zweiten Bandes von Prof. Dr. Böhme
in Weimar erschienen; der Verfasser arbeitet an dem zweiten Teil weiter.
Für die „Paurgedinge“ nebst anderen Quellen der Stadtverfassung von Quedlin-
burg hat Oberrealschuldirektor Dr. Lorenz in Quedlinburg das Manuskript
fertiggestellt. Von den Kirchenvisitationsprotokollen des Kurkreises, heraus-
gegeben von Archidiakonus Pallas in Herzberg a. E., befindet sich der vierte
Band, die Ephorien Torgau uni Belgern umfassend, in Druck. Weil Herr
Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig verstorben ist, wird Prof. Dr.
Nachrichten und Notizen L 571
Hölscher in Goslar das Urkundenbuch der Stadt Goslar fortsetzen und zu-
nächst den fünften Band vollenden. — Von dem Urkundenbuch der Stadt
Halle hofft Prof. Dr. Kohlmann in Elberfeld den ersten Teil, bis 1403 reichend.
in einiger Zeit abzuschließen. — Die Regesten der Wittenberger Kurfürsten
Anhaltischen Geschlechts hat Dr. Hinze in Naumburg wesentlich gefördert.
— Das Urkundenbuch des Stiftes Naumburg hat Dr. Rosenfeld in Marburg
weitergeführt. —- Das Eichsfeldische Urkundenbuch hofft Gymnasialdirektor
Dr. Jäger in Duderstadt bald abschließen zu können. — Die Bearbeitung des
dritten Bandes des Urkundenbuches der Stadt Erfurt ist durch Erkrankung
des Oberlehrers Dr. Eitner in Erfurt verzögert worden, ebenso die des Ur-
kundenbuches von Neuhaldensleben durch Prof. Dr. Sorgenfrey in Leipzig.
— Die sehr umfangreiche Erfurter Studentenmatrikel von 1635 bis 1816 ist
von Prof. Dr. Stange in Erfurt bis 1800 in Abschrift fertiggestellt. — Die Kom-
mission beschließt, dem Archivar Dr. Heinemann in Magdeburg die Heraus-
gabe des Urkundenbuches des Bistums Merseburg und dem Archivar Dr. Israel
in Magdeburg die des Urkundenbuches des Erzbistums Magdeburg zu über-
tragen. — Das Urkundenbuch der Stadt Aschersleben muß einstweilen zurück-
gestellt werden, da ein geeigneter Bearbeiter zurzeit nicht vorhanden ist. —
Von Anhaltischen Mitgliedern der Kommission ist angeregt, die Kirchen-
visitationsprotokolle in Anhalt in ähnlicher Weise zu veröffentlichen wie die
des Kurkreises Sachsen. Der verstorbene Pastor Becker in Lindau hat die An-
haltischen Kirchenvisitationsprotokolle für die Herausgabe vorbereitet. Der
Sohn, Oberlehrer Dr. Becker in Zerbst, ist bereit, den Text zu bearbeiten.
Die Kommission erklärt ihr Einverständnis. — II. Neujahrsblatt: Das Neu-
jahrsblatt Nr. 34, von Prof. Dr. Größler in Eisleben, brachte „Vom Einzel-
hof zum Stadtkreis. Ein Blick auf die Entwicklung der Stadt Eisleben.“ —
Das diesjährige Neujahrsblatt wird Herr Archivrat Dr. Liebe verfassen. —
III. Beschreibende Darstellungen der Bau- und Kunstdenkmäler: Heraus-
gegeben ist Kreis Heiligenstadt von Bauinspektor Rassow in Greifenberg i. P.
— Bereits gedruckt ist Kreis Liebenwerda durch Pastor Dr. Bergner und wird
demnächst ausgegeben werden. — Der Kreis Worbis wird von Kreisbauinspektor
Rassow in Greifenberg bearbeitet. — Die Kreise Wanzleben, Stendal und Neu-
haldensleben, bearbeitet von Pastor Dr. Bergner, ferner Kreis Quedlinburg
von Prof. Dr. Brinkmann in Burg und Wernigerode von Archivrat Dr. Jacobs
daselbst und Pastor Dr. Bergner, sind dem Abschluß nahe. — IV. Provinzial-
museum: Von der Jahresschrift für die Vorgeschichte der sächsisch-thüringi-
schen Länder ist der 8. Band erschienen. — V. Karten. a) Geschichte und vor-
geschichtliche Karten, b) Grundkarten, c) Flurkarten. Prof. Dr. Reischel in
Hannover gibt einen kurzen Überblick über die Kartenarbeiten. a) Die ersten
von der Kommission veröffentlichten Karten sind 1897 die „Baugeschichtliche
und Wüstungskarte des Kreises Gardelegen“ (Maßstab 1 : 133 333) in vier-
farbigen Höhenstufen und 1898 die „Übersichtskarte der Baudenkmäler in
den Kreisen Jerichow I und II (Maßstab 1 : 200 000), die auch die Grenzen
der Bistümer Havelberg und Brandenburg und der Sedes im Bistum Branden-
burg enthält. Von 1901 ab sind auf Beschluß der Kommission geschichtliche
Karten im einheitlichen Maßstabe von 1 : 100 000 mit vier- und fünffarbigen
Höhenstufen den Bau- und Kunstdenkmälern beigegeben, zuerst 1901 die
572 Nachrichten und Notizen 1.
beiden Karten zu den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück, 1902 die Karte
zum Stadt- und Landkreise Halberstadt, 1905 zum Landkreise Naumburg.
1909 zu den Kreisen Querfurt und Heiligenstadt. Im Druck wird demnächst
fertig Kreis Liebenwerda. Dem Abschluß nahe ist Kreis Quedlinburg- Aschers-
leben. In Arbeit befinden sich die Karten zu den Kreisen Wanzleben, Wolmir-
stedt, Stendal, Wernigerode und Worbis. — b) Im verflossenen Jahre sind
fertig geworden die Grundkarten Belzig-Wittenberg (Blatt 316/340) und
Sömmerda-Erfurt (Blatt 412/438). Im ganzen sind nun 13 Grundkarten fertig,
außer diesen folgende Blätter: Gardelegen-Neuhaldensleben, Stendal-Burg,
Magdeburg-Berburg, Loburg-Dessau, Ballenstedt-Sondershausen, Eisleben-
Querfurt, Zörbig-Halle, Düben-Leipzig, Torgau-Oschatz, Finsterwalde-Großen-
hain, Zeitz-Gera. — An der Östgrenze fehlen noch Luckenwalde-Schweinitz
(Blatt 317/341) und Baruth-Schlieben (Blatt 318,342), deren Bearbeitung noch
nicht in Angriff genommen ist. Von folgenden Blättern im Westen der Provinz
ist die Situation fertig: Klötze-Öbisfelde, Wolfenbüttel-Goslar, Oschersleben-
Halberstadt, Göttingen-Heiligenstadt, Nordhausen-Bleicherode. Davon sind
in Arbeit und werden in diesem Jahre fertig: Nordhausen-Bleicherode und
Öschersleben-Halberstadt. Noch nicht in Angriff genommen sind Eschwege,
Mühlhausen und Naumburg. — Durch Vertrag mit der Buchhändlerfirma
Tausch u. Grosse zu Halle a. S. wird dieser der Vertrieb der Grundkarten zu
einem Verkaufspreise von 50 Pf. übergeben gegen einen Übernahmepreis von
25 Pf., wofür die Firma alle Porti und Spesen zu tragen hat. — VI. Wüstungs-
verzeichnisse: Oberpfarrer Zahn in Tangermünde ist mit den Wüstungen
der Kreise Jerichow, Zivilingenieur Bode in Blasewitz bei Dresden mit den
Wüstungen der Kreise Bitterfeld und Delitzsch beschäftigt.
Dem neununddreißigsten Jahresbericht des Hansischen Geschichts-
vereins vom 17. Mai 1910 entnehmen wir folgendes: Die Erforschung der deutsch-
spanischen Handelsbeziehungen im 16. und 17. Jahrhundert wurde Dr. Bern-
hard Hagedorn aus Aurich übertragen. — Beendet hat Dr. Häpke die aus-
ländische Archivarbeit für das Niederländische Inventar. — Von dem 8. Bande
der 3. Abteilung der Hanserezesse sind bereits 91 Bogen gedruckt. Die Aus-
gabe des Bandes wird noch vor Jahresschluß erfolgen. — Über seine Arbeiten
am Danziger Inventar berichtet Prof. Dr. Simson, daß die Archivtätigkeit
beendet sei. Das druckfertige Manuskript wird voraussichtlich zum Herbst
abgeliefert werden. — Die Arbeit am 7. Bande des Urkundenbuches ist nach
dem Berichte des Prof. Dr. Kunze gefördert worden. — Von den „Abhandlungen
zur Verkehrs- und Seegeschichte“ wird als 4. Band eine Arbeit von Dr. Alfred
Püschel „Das Wachstum der deutschen Städte in der mittelalterlichen Kolonial-
zeit“ gleich nach Pfingsten ausgegeben werden. — von den Hansischen Ge-
schichtsblättern erschien das zweite Heft des Jahrganges 1909 im Dezember v. J.,
das erste Heft des Jahrganges 1910 zu Anfang Mai. — Das diesjährige Pfingst-
blatt enthält eine Schrift des Ratsarchivars Dr. Techen „Das mittelalterliche
Wismar“. — Die vom Generalkonsul Goßmann in Lübeck dem Verein für einen
wissenschaftlichen Zweck geschenkte Summe von 3000 M. hat der Vorstand
als Honorar für eine Darstellung der Geschichte der lübischen Schonenfahrer
zu verwenden beschlossen. Dr. Ernst Baasch, der Leiter der Kommerzbibliothek
Nachrichten und Notizen I. 573
zu Hamburg, soll diese Geschichte schreiben. Sie wird als selbständiger Band
der „Geschichtsquellen“ erscheinen.
Die einundfünfzigste Plenarversammlung der Historischen Kom-
mission bei der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften tagte vom 18.
bis 20. Mai unter dem Vorsitze ihres Vorstandes, Geh. Regierungsrates Prof.
Moritz Ritter aus Bonn. Seit der letzten Plenarversammlung sind folgende
Publikationen erschienen: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 55 (Schluß-
band des Textes). — Quellen und Erörterungen der bayerischen und deutschen
Geschichte, N. F., Abteilung Chroniken: die zweite Hälfte des 2. Bandes, ent-
haltend die bayerische Chronik des Ulrich Füetrer, bearbeitet von Prof. Spiller
in Frauenfeld. — Der 2. Band der mit Unterstützung der Kommission von
Oberbibliothekar August Hartmann in München herausgegebenen „Histo-
rischen Volkslieder und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahrhundert“. — Im Drucke
befinden sich: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft von Prof. Lands-
berg in Bonn, zweite Hälfte des 3. Bandes, Textband; — Deutsche Städte-
chroniken: Lübecker Chroniken, 4. Band, bearbeitet von Dr. Bruns; — Quellen
und Erörterungen, Chroniken: Die Werke Veit Arnpecks, bearbeitet von Ober-
bibliothekar Leidinger in München; Reichstagsakten ältere Reihe, Band 13,
zweite Hälfte (König Albrecht II.), bearbeitet von Prof. Beckmann in Erlangen.
—- An Stelle des verstorbenen Prof. Gerland in Clausthal, der für die Geschichte
der Wissenschaften die der Physik übernommen hatte, wird Dr. von Stein-
wehr die Drucklegung des hinterlassenen Manuskripte, das den Umfang eines
starken Bandes hat, besorgen. Von der Geschichte der deutschen Rechts-
wissenschaft befindet sich die zweite Hälfte des 3. Textbandes (Schlußband
des Textes), verfaßt von Prof. Landsberg in Bonn, im Drucke. — Von den unter
Leitung von Belows stehenden deutschen Städtechroniken hat Stadtarchivar
Dr. Reinecke die Lüneburger Chroniken weiter gefördert, Dr. Bruns mit dem
Drucke des 4. Bandes der Lübecker Chroniken begonnen. Dieser Band wird
voraussichtlich im Juli gedruckt vorliegen. Im Herbst wird der Druck des
5. Bandes beginnen. dem Personen- und Ortsregister für Band 4 und 5, sowie
Glossar und Sachregister für die Bände 1—5 beigegeben werden sollen. Im
Herbst wird Prof. Walther Stein in Göttingen mit der Arbeit an den Chroniken
von Bremen beginnen. Weiter ist eine Edition der Konstanzer Chroniken in
Aussicht genommen. — Von den Jahrbüchern des Deutschen Reiches stehen
noch aus die Jahrbücher Ottos III. und die Fortsetzungen Friedrichs I. und
Friedrichs II. Die Jahrbücher Ottos III. in Angriff zu nehmen war Prof. Uhlirz
in Graz verhindert. Prof. Simonsfeld in München arbeitet am 2. Bande
der Jahrbücher K. Friedrichs I. Die Fortsetzung der Jahrbücher K. Fried-
richs II. hat Prof. Hampe in Heidelberg wieder übernommen, nachdem sich
ergeben hatte, daß die von ihm gewünschte freiere Behandlung von der Kom-
mission gebilligt werde. — Von den Reichstagsakten ältere Reihe hat Prof.
Beckmann in Erlangen mit dem Drucke der zweiten Hälfte des 13. Bandes
(K. Albrecht II.) begonnen. Sie wird, voraussichtlich zirka 55 Bogen stark,
um die Jahreswende erscheinen, worauf sich sogleich der Druck des 14. Bandes,
den ebenfallsProf. Beckmann bearbeitete, anschließen kann. Dr. Herre hat sich
mit den Einleitungen zum 15. Bande (Friedrich III.) beschäftigt. Mit dem Drucke
574 Nachrichten und Notizen I.
dieses Bandes wird vielleicht schon im Herbst begonnen werden können.
Eine wichtige Vorarbeit für die von Dr. Herre bearbeiteten Teile der Reichs-
tagsakten bildet die von ihm besorgte Ausgabe der Protokolle des Basler Kon-
zils aus den Jahren -1440—1443. — Prof. Quidde war im letzten Jahre ver-
hindert, an dem Supplementbande zu arbeiten. Die durch den Tod Prof.
Wredes seit zwei Jahren verwaiste Fortführung der jüngeren Reihe der Reichs-
tagsakten hat Prof. Brandenburg in Leipzig übernommen. — Der Text der
Allgemeinen Deutschen Biographie hat mit dem unter Redaktion des Geh.
Hofrates Dove erschienenen 55. Bande, für den Dr. Bettelheim in Wien noch
vorbereitende Arbeiten gemacht hatte, seinen Abschluß erreicht. Reichsarchiv-
praktikant Dr. Fritz Gerlich in München arbeitet an dem Generalregister,
dessen Druck etwa Ostern 1911 beginnen kann. — Für die unter Leitung von
Bezulds stehenden Humanistenbriefe haben Kustos Dr. Reicke in Nürnberg
und Stadtschulinspektor Dr. Reimann in Berlin die Arbeiten zur Herausgabe
der Korrespondenz Pirkheimers fortgesetzt. — Über die Briefe und Akten
zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges berichtete als Leiter dieser Ab-
teilung der Vorstand, daß Dr. Fritz Endres in München das von ihm und Prof.
Walther Götz in Tübingen gesammelte Material für die Jahre 1625—1627
vervollständigte. Die Kommission beschloß, zur rascheren Förderung dieses
Unternehmens Dr. Karl Alexander von Müller in München als neuen Mit-
arbeiter einzustellen. Prof. Karl Mayr, Syndikus der Akademie der Wissen-
schaften in München, konnte mit dem Drucke des 1. Bandes der Neuen Folge,
1. Abteilung, 1618—1619 noch nicht beginnen. — Für die Neue Folge der
Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte. Ab-
teilung Chroniken, die unter Leitung von Heigels steht, hat Prof. Reinhold
Spiller in Frauenfeld als zweite Abteilung des 2. Bandes die bayerische Chronik
des Ulrich Füetrer mit eingehenden Kommentar herausgegeben. Durch die
Vollendung dieser Edition wurde Oberbibliothekar Leidinger in München in
den Stand gesetzt, nun auch mit dem Drucke der Chroniken des bayerischen
Chronisten Veit Arnpeck zu beginnen. — In der Abteilung: Urkunden, unter
Leitung von Prof. S. Riezler, hat Prof. Bitterauf in München die Bearbeitung
der Traditionen des Hochstifts Passau weiter gefördert und von den Traditionen
des Domkapitels das erste Drittel bearbeitet. Obwohl er wegen Antritt eines
neuen Amtes aus dem Dienste der Kommission ausscheidet, hat er zugesagt,
den Band mit den Passauer Traditionen noch fertigzustellen. Für die Heraus-
gabe der Traditionen des Hochstifts Regensburg, welche die Traditionen der
bayerischen Bistümer abschließen soll, ist ein neuer Bearbeiter ins Auge gefaßt.
Die dreizehnte Jahresversammlung der Historischen Kommission
für Hessen und Waldeck hat statutengemäß am 4. Juni im Senatssaale der
Universität Marburg stattgefunden. Dem Bericht über die wissenschaftlichen
Unternehmungen entnehmen wir folgendes: Fuldaer Urkundenbuch: Herr
Dr. Stengel hat in der ersten Hälfte des letzten Geschäftsjahres die Arbeiten er-
heblich zu fördern vermocht und hofft im Geschäftsjahr 1911/12 mit dem Drucke
zu beginnen. — Landtagsakten: Durch den kürzlich am 26. Mai 1910 erfolgten
Heimgang des Herrn Prof. Diemar, der die Weiterführung der Arbeit über-
nommen hatte, ist diese aufs neue in Frage gestellt. Der Ausschuß wird sich be-
Nachrichten und Notizen I. | 575
mühen, einen anderen Bearbeiter zu gewinnen. — Chroniken von Hessen und
Waldeck: Für die Fortsetzung der hessischen Chroniken (Johannes Nuhn)
hat sich bisher kein Bearbeiter gefunden. Die waldeckische Chronik von Klüppel
hat Herr Dr. Jürges nunmehr in den Druck gegeben, während Herr Dr. Dersch
die Bearbeitung der Flechtdorfer Chronik so weit vollendet hat, daß sich der
Druck unmittelbar an den der Klüppelschen Chronik wird anschließen können.
— Landgrafenregesten: Herr Dr. Rosenfeld hat mit der Fortsetzung der Land-
grafenregesten begonnen und zunächst die Zeit der Landgrafen Johann und
Otto in Angriff genommen. — Urkundenbuch der Wetterauer Reichsstädte:
Der Druck des ersten Bandes des Wetzlarer Urkundenbuches ist von Herrn
Dr. Wiese bis zum 28. Bogen fortgeführt worden. Für den zweiten Band des
Friedberger Urkundenbuches hat Herr Dreher in Friedberg das von Dr. Foltz
gesammelte Material vollständig aufgearbeitet. — Hessische Münzgeschichte:
Herr Konservator Dr. Buchenau erklärt, vor 1911 an die Wiederaufnahme der
Arbeit nicht denken zu können. — Quellen zur Geschichte des geistigen und
kirchlichen Lebens: Herr Prof. Köhler in Zürich hat im Herbste 1909 einen Teil
des noch rückständigen archivalischen Materials in Marburg erledigt, ist aber
durch andere Verpflichtungen verhindert, die Arbeit weiterzuführen. Es ist
noch kein Hilfsarbeiter dafür als Ersatz gewonnen. — Quellen zur Geschichte
der Landschaften an der Werra: Die Drucklegung des die Werraklöster be-
treffenden Bandes ist bis zum 29. Bogen gediehen. Herr Dr. Huyskens hofft
den Band bis zum Herbste abschließen zu können. — Sturios Jahrbücher der
Neustadt Hanau: Der Tod des Herrn Oberlehrer Becker am 22. Mai 1910 hat
die Edition ins Stocken geraten lassen. Herr Becker hatte seine archivalischen
Arbeiten abgeschlossen und hoffte im Herbste mit dem Druck beginnen zu
können. Der Ausschuß wird sich bemühen, einen neuen Bearbeiter zu ge-
winnen. — Hessische Behördenorganisation: Herr Stadtarchivar Dr. Gundlach
in Kiel hofft bestimmt, im Laufe dieses Jahres zum Abschluß zu gelangen. —
Beiträge zur Vorgeschichte der Reformation in Hessen und Waldeck: Herr
Dr. Dersch in Münster hat im vergangenen Jahr vornehmlich die in Fritzlar
liegenden Archivalien aufgearbeitet. — Hessischer Lehnsstaat: Herr Dr. Knetsch
hat bis jetzt die Lehenreverse von etwa 650 Familien erledigt. — Klosterlexikon:
Herr Dr. Dersch hat die Durchsicht der gedruckten Literatur vollendet, gedenkt
jedoch noch einzelne wetterauische Archive aufzusuchen und hofft, die Arbeit
im kommenden Jahre beenden zu können. — Klosterarchive: Herr Dr. Schultze
hat die Urkunden des Klosters Ahnaberg und des Karmeliterklosters in Kassel
erledigt und gedenkt die Bearbeitung der Bestände der übrigen Stifter, Kirchen
und Klöster so weit zu fördern, daß er mit dem Druck im nächsten Jahre be-
ginnen kann. — Als weitere Aufgaben wurden schließlich vom Vorstande ins
Auge gefaßt die Publikation von Quellen zur Verfassungs- und Verwaltungs-
geschichte der hessischen Städte sowie der Urbare und Weistümer. Herr
Archivrat Dr. Küch erklärte sich bereit, dem Vorstande im nächsten Jahre
die Grundzüge eines Arbeitsplanes in Gestalt einer Denkschrift vorzulegen.
Personalien, Ernennungen und Beförderungen: Der o. Professor der
englischen Sprache und Literatur Dr. Max Förster in Halle wurde_ nach
Leipzig berufen.
576 Nachrichten und Notizen I.
Der Privatdozent für englische Philologie Dr. Friedrich Brie in Marburg
wurde als ao. Professor nach Freiburg i. B. und der Privatdozent Dr. Karl Haff
in Würzburg als Prof. für deutsche Rechtsgeschichte nach Lausanne berufen.
Der Privatdozent der Kunstgeschichte an der Universität Leipzig Dr. Georg
Graf Vitzthum von Eckstädt wurde zum ao. Professor mit dem Lehr-
auftrag für mittelalterliche Kunstgeschichte ernannt.
Albrecht Stanffer +. In München starb am 5. Dezember der Professor
der Geschichte an der Kriegsakademie Dr. Albrecht Stauffer. Unter den
Fachgenossen oder gar nun darüber hinaus wenig bekannt, war er doch eine.
seltene und stark ausgeprägte Persönlichkeit, die in ihrem engeren Wirkungs-
kreise die reichsten Erfolge erzielt hat. Nur selten wird man eine so völlige
Hingabe an die Arbeit und an historische Anschauung finden können, wie
sie Stauffer besaß. Sein Leben gelangte schließlich dadurch zu einer scharfen
Einseitigkeit, daß ihm nur das am Schreibtisch Erarbeitete und das geschicht-
lich Verfolgbare wertvoll erschien. Freilich war es ein schwerer Werdegang
gewesen, der mit einer gewissen Notwendigkeit zu unbeweglichen Über-
zeugungen geführt hatte: aus dem Schüler von Joh. Janssen auf dem Frank. `
furter Gymnasium war ein Historiker von freiestem Blick, aus dem Katholiken
ein Protestant geworden. Er dankte als Münchner Student vor allem Cornelius
Wandlung und Festigung seiner Überzeugungen; daneben ist ihm Stieve
innerlich und äußerlich ein Helfer gewesen. Dieser erwirkte es auch, daß
Stauffer bald nach seiner Promotion (über „Christoph Graf von Rusworm“,
1884) als Lehrer für Geschichte an der Münchner Kriegsakademie angestellt
wurde. Hier hat er beinahe 25 Jahre gewirkt und die Elite der bayerischen
Offiziere auf das stärkste beeinflußt — er wußte in ihnen historischen Sinn
und Lebensanschauung überhaupt zu wecken. Wie er selber völlig aufging in
der Hingabe an das geschichtlich und menschlich Große, so zog er andere nach
sich — wie oft haben die Offiziere der Akademie bekannt, daß sie ihm ihr Bestes
verdankten. Das Ziel Stauffers war es aber ursprünglich keineswegs, in solchen
Lehrerfolgen aufzugehen; er richtete im Gegenteil den Blick auf eine Geschicht-
schreibung großen Stils. Hier ist ihm der Erfolg versagt geblieben. Sein Buch
„Zwölf Gestalten aus der Glanzzeit Athens im Zusammenhange der Kultur-
entwicklung“ (1896) fand die Aufnahme nicht, die er in seltsamem Übermaß
der Hoffnung erwartet hatte; es blieb seitdem ein Stück Verbitterung in ihm
zurück und seine Neigung zur Produktivität war einigermaßen erkaltet. Er
hat seitdem neben einigen Aufsätzen in der Beilage der „Allgemeinen Zeitung“
nur noch den Briefwechsel Karolinen von Humboldts mit Alexander von Rennen-
kampf herausgegeben (1904). Aber seine Natur neigte zudem in gewissenhaftester
Forschung zu jenem Übermaß, das aller regen Produktivität im Wege steht.
Der volle Erfolg des Historikers, den man einst für ihn erhoffte, blieb ihm
versagt; aber die kernige, tief arbeitende Persönlichkeit war allen, die ihn
kannten, jederzeit ein Gegenstand der Verehrung.
Tübingen. Walter Goetz.
Nachrichten und Notizen I.
Dr. Ferdinand Friedensburg Die Münze in der Kulturgeschichte.
Berlin 1909 (Weidmannsche Buchhandlung). 241 S. 6 M.
Der Verfasser hat sich, wie er auch in dem Vorwort zu seinem der Breslauer
Universität zugeeigneten Werke hervorhebt, nicht zum Ziele gesetzt, der
Münzforschung, der Erörterung von Problemen zu dienen, er wollte nicht
ein systematisches Handbuch der Numismatik schreiben, sondern die Münzen
in ihren Bestrebungen zur Wissenschaft, zum Staat, zur Religion, zum Verkehr,
zur Kunst, zur öffentlichen Meinung und zum Volksleben beleuchten. Die
Lösung dieser Aufgabe ist dem durch seine Bearbeitung der schlesischen Münz-
geschichte rühmlich bekannten Verfasser wohl gelungen.
München. M. Bernhart.
Hirschy, Noah Calvin: Artaxerxes IIL Ochus and his reign with special
consideration of the old testament sources bearing upon the period. Berner
Dissertation. Chicago (The University of Chicago Press) 1909. VI. 858. 8°.
Die gut ausgestattete Dissertation Hirschys verspricht äußerlich mehr, als
sie bei näherer Prüfung hält, vielleicht ohne Schuld des Verfassers, der hier
nur nicht gut beraten war. Es fehlt das einheitliche wissenschaftliche Niveau.
Ein ganz flott geschriebener Überblick über die gesamte persische Geschichte
(S. 1—20) eröffnet die Arbeit, doch darin steht von einzelnen kleinen Irrtümern
abgesehen nichts Neues. Unnötig war dabei auch ein Quellen- und Literatur-
verzeichnis, aber wenn es gegeben wurde, mußte es genauer und vollständiger
sein. Z. B. fehlen Prascks Geschichte der Meder und Perser und Swobodas
sorgfältige Dareios-Artikel bei Pauly-Wissowa. Und sonderbar mutet einen die
Quellenaufzählung an: ‚Herodotus, ca. 555 (!)— ca. 424. Xenophon ca. 430
— ca. 354. Ktesias, between 500 (!) and 400 (!). Isocrates, 436—338“ eto.
Für wen ist das berechnet?
Im zweiten Kapitel schildert der Verf. nach den Quellen selbst die Regierung
des dritten Artaxerxes, wieder ohne irgendwie Neues von Bedeutung zu bieten.
Der Schwerpunkt der Abhandlung liegt, wie auch schon im Titel angegeben
wird, in dem dritten Abschnitt, der Untersuchung der alttestamentlichen
Quellen für Ochos’ Regierung, d.h. aller der Teile des Alten Testaments, die
einmal mit Ochos’ Zügen nach Syrien, Palästina und Ägypten in Zusammen-
hang gebracht. worden sind. Diese Nachprüfung ist ganz verdienstlich, der
unmittelbare historische Gewinn allerdings verschwindend gering. Außerdem
wird man sich nicht immer Hirschys Ansichten anschließen können. Gleich
die zuerst besprochene (S. 48ff.) Jesaiastelle 23, 1—14, die H. auf die Zerstörung
Sidons durch Ochos (348) deutet, erweckt Bedenken, da der Name ‚Sidon
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. A. 39
578 Nachrichten und Notizen II.
in dem entscheidenden Zusammenhang (V.1und 8) erst durch Konjektur hinein-
gebracht ist. Die Erwähnung Sidons in den anderen Versen (2, 4, 12) läßt sich
auch verstehen, wenn man V. 1 und 8 „Tyros“ liest und in der Prophezeihung
eine Anspielung auf Tyros’ Vernichtung durch Alexander d. Gr. (332) sieht.
Ob Jes. 19, 1—15 auf die Eroberung Ägyptens durch Ochos (346) bezogen werden
kann, hängt von der Abfassungszeit des Stückes ab, die sehr umstritten ist.
Die übrigen Stellen aus Jesaia, den Psalmen, den kleinen Propheten usw.
sind in ihrem historischen Hintergrunde vollends unsicher, und werden auch
von H. meist so gewertet, nur den „Trito Jesaia“ e 55—66 sucht er, wie ich
glaube ohne Glück, Ochos’ Zeit zuzuweisen.
Jena. Judeich.
History of the Langobards by Paul the Deacon, translated by William
Dudley Foulke. New York, Longmans, Green & Co. (Publ. by the
dep. of history, univ. of Pennsylvania Philadelphia 1907.) 8°.
Von der Langobardengeschichte des Paulus Diaconus, die bisher nur
ins Deutsche, Französische und Italienische übersetzt worden ist, wird hier
zum ersten Male eine Übertragung in englischer Sprache geboten. Die
Einleitung behandelt Leben und Schriften des Paulus; Appendix I erörtert
die Frage nach der ethnographischen Stellung der Langobarden, Appendix II
die Quellen der Langobardengeschichte des Paulus mit Beifügung einer
Übersetzung der Origo gentis Langobardorum. Die Arbeit ist durch Sorg-
falt und genaue Sach- und Literaturkenntnis ausgezeichnet. Auf die Frage
nach der Herkunft der Langobarden aus Skandinavien geht der Verf. nicht
näher ein; ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß die Urheimat des
Volkes in Gotland zu suchen ist: darauf weisen sowohl die nationale
Überlieferung als die Übereinstimmungen zwischen dem langobardischen
Rechte und den skandinavischen Rechten, insbesondere dem gotländischen
Rechte, worauf namentlich Ficker hingewiesen hat (die Gegenbemerkungen
Brunners, Deutsche Rechtsgeschichte I?, 538, haben mich nicht zu über-
zeugen vermocht). Bei der Behandlung der Quellen, die Paulus benutzte,
wäre der Aufsatz E. Bernheims, Über die Origo gentis Langobardorum im
Neuen Archiv XXI, 875ff. zu berücksichtigen gewesen. Die Übersetzung
selbst ist gut lesbar und mit zahlreichen Erläuterungen ausgestattet. Von
den beigegebenen Kärtchen sind drei aus Hodgkins bekanntem Buche Italy
and her invaders, das vierte aus dem Neuen Archiv Bd. V übernommen.
Ein ausführlicher Index am Schlusse erhöht die Brauchbarkeit außer-
ordentlich.
Dresden. Ludwig Schmidt.
Friedrich M. Kircheisen, Die Geschichte des literarischen Porträts. I. Bd.
(170 S.) Leipzig 1904. Hiersemann. M. 5,—.
Eine auf vier Bände berechnete Geschichte des sog. literarischen Porträts
in Deutschland sollte mit dieser Schrift begonnen werden. Zum Glück sind die
weiteren Bände bisher nicht erschienen, wodurch der Gegenstand vor einer
völlig unzureichenden Behandlung bewahrt geblieben ist. Die Schrift ist ein
Beispiel, wie heutzutage in einer gewissen Schule geistesgeschichtliche Themen
Nachrichten und Notizen II. 579
behandelt werden. Kircheisen prüft die Persönlichkeitsschilderung bei den
Geschichtschreibern von Gregor von Tours bis zum Beginn des 12. Jahr-
hunderts, unter Heranziehung des volkstümlichen Epos und des Heldenlieds.
Zugrunde gelegt sind die „Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit" —
wegen „Überfülle des vorhandenen Stoffes“ hat K. andere Quellen nicht
„berücksichtigen“ können. Bei der Prüfung des Epos hat K. „nur die beiden
wichtigsten Literaturdenkmäler, das Nibelungenlied und die Gudrun, heran-
gezogen“. Schon nach dieser freiwilligen Materialbeschränkung zeigt es sich,
daß K. vom Wesen einer gewissenhaften Untersuchung nicht hinreichend
unterrichtet worden ist. Die Durchführung der Aufgabe ist dementsprechend
ausgefallen. K. stellt für jede Periode die einschlägigen Stellen aus den „Ge-
schichtschreibern der deutschen Vorzeit“ in wörtlicher Wiedergabe nebenein-
ander; nach dieser mechanischen Operation folgt das „Ergebnis“. Natürlich
stimmt dieses Ergebnis jederzeit zu dem Schema der Schule: die Zeit vermag
nur „typische“ Personenschilderungen zu geben; was nicht dazu paßt, ist eine
„Ausnahme“, die „nichts an dem Gesamturteil zu ändern vermag“. Keine von
den Fragen, auf die jede wirkliche Untersuchung hinlenken müßte, ist beant-
wortet: ob der Durchschnittsschriftsteller jener Zeiten das geistige Leben
mehr repräsentiert als die sog. Ausnahme, ob das Lebensideal des Mittel-
alters einen Einfluß ausübt auf die Absichten der Schriftsteller und damit
auf die Gleichartigkeit vieler Personenschilderungen, ob das starke Lebens-
ideal die Persönlichkeiten selber einander ähnlicher gemacht hat usw.
Ob die Schriftsteller die Unterschiede der Persönlichkeiten noch nicht zu
sehen vermochten, ist dabei nur eine Frage neben andern mindestens ebenso
wichtigen.
Aber wie kann man sich überhaupt vermessen, einen solchen Gegenstand
zu behandeln, wenn man weder das ganze, noch das notwendigste Material
kennt! So ist Norberts Vita des hl. Benno, da sie in den Geschichtschreibern
der deutschen Vorzeit nicht steht, übersehen worden; gerade sie enthält aber
vielleicht die wertvollste und durch das Einfließen von Kritik lehrreichste
Persönlichkeitsschilderung des ganzen 11. Jahrhunderts. Es verlohnt sich nicht,
auf alle Irrtümer und Halbheiten dieser Schrift einzugehen; auf eine Reihe
von unglaublichen Schnitzern K.s hat bereits Holder-Egger im N. Archiv 30,
S. 496 hingewiesen. Mit Holder-Egger ist zu sagen, daß hier ein Werk voll-
kommenen Dilettantismus vorliegt.
Tübingen. Walter Goetz.
Regesta Chartarum Italiae. RBRegestum Volaterranum von Fedor
Schneider. Roma 1907.
Dem ersten Bande der Regesta chartarum Italiae hat der Bearbeiter eine
allgemeine Einleitung 1. über die Regesta, d. h. die Grundsätze ihrer Zusammen-
stellung und die Methode ihrer Bearbeitung, und 2. über das Volterraner
Urkundenwesen vorausgeschickt. Der erste Teil enthält vor allem die Dar-
legung des für das ganze Unternehmen gültigen Grundplans, als dessen Haupt-
prinzip die Verteilung des Urkundenmaterials auf die einzelnen Bände nach
geographischen Gesichtspunkten und nach Archivprovenienz hervorzuheben
ist. So enthält der vorliegende Band die Regesten der auf das Gebiet der Graf-
207
580 Nachrichten und Notizen II.
schaft Volterra bezüglichen Urkunden, soweit dieselben in den Archiven von
Volterra sich ehemals befanden oder noch dort sind; „dagegen blieben alle die
Urkunden grundsätzlich unberücksichtigt, die nicht in diesen Provenienzen
enthalten waren, mochten sie an sich noch so wichtig für die Geschichte sein“.
Denn die Regesten sollen außer als Quellenmaterial für ein bestimmtes Gebiet
auch als bequeme Übersicht über die wichtigeren Schätze der Archive dienen,
also eine Art von Archiv-Indices sein. Es ist notwendig, auf diese Sätze der
Vorrede nachdrücklich hinzuweisen, damit der Benutzer nicht glaube, hier
das Material zur Geschichte von Volterra vollständig, oder auch nur in einer
Bearbeitung und Auswahl aus dem vollständigen Material vor sich zu haben,
sondern nur eine vollständige Bearbeitung von ganzen Fonds, die sich ehemals
im Volterranischen befanden oder noch dort sind. Den weitergehenden Zwecken
von Benutzern oder Bearbeitern des Materials dienen Anmerkungen über nicht
aufgenommene Urkunden und vor allem das am Schluß beigegebene, aus-
führliche Literaturverzeichnis. Weiteres auf Volterra bezügliches Material,
das in andere Archive versprengt ist, wird nach diesen Archiven in den weiteren
Bänden der Regesten verzeichnet werden, die also, wenigstens soweit sie die
Urkunden benachbarter Gebiete enthalten, grundsätzlich stets gemeinsam
für weitere Arbeiten zu benutzen sind. Strenge Auswahl nach mannigfachen
Gesichtspunkten mußte ja bei der fast unerschöpflichen Fülle der Chartae
Italiae erste Vorbedingung für die Möglichkeit ihrer Veröffentlichung sein,
und man wird zu der Erfahrung und dem ÖOrganisationstalent der Männer.
die das Unternehmen ins Werk gesetzt und sich auf einen Grundplan dafür
geeinigt haben, ohne weiteres das Zutrauen haben können, daß die kürzeste
und zweckmäßigste Form der Anordnung gewählt worden ist.
Abgesehen von diesen allgemeinen Grundsätzen der Bearbeitung und Aus-
wahl, die dem Grundplan des gesamten Unternehmens angehören, entwickelt
Schneider seine besonderen Gesichtspunkte für die Auswahl gerade aus dem
Volterraner Material, wobei er, wie die Bearbeiter aller anderen Bände, mit
voller Freiheit und Selbständigkeit verfahren konnte. Man wird es nur billigen
können, wenn er alle Urkunden bis zum Jahre 1000 verzeichnet, nachher eine
Auswahl des Wichtigeren trifft, und neben den selbstverständlichen Diplomen
und Reichssachen — eine Anzahl hier nur kurz registrierter Inedita hat er in-
zwischen in seinen toscanischen Studien mitgeteilt — sich auf Gerichts- und
andere öffentliche Urkunden, Grafen- und Bischofsurkunden, Stücke zur Ent-
stehung des Kommune usw. beschränkt. Quellenmaterial von rein lokalem
Charakter, das bei monographischer Behandlung eines speziellen, bedeutenderen
Gegenstandes, wie etwa Davidsohns Geschichte von Florenz, noch Beachtung
beanspruchen darf, ist in derSammlung der Regesta, die das allgemeiner Wichtige
herausheben will, auszuschließen und mit Recht hier ausgeschlossen.
Die Regesten selbst stellen sich als möglichst genaue Auszüge aus den Ori-
ginalen in ihrer eigenen Sprache — mittelalterlichem Latein! — dar, wie selbst-
verständlich mit Fortlassung aller rein formelhaften Bestandteile, über die
der zweite Teil der Einleitung nähere Aufklärung gibt, und dem Bestreben
! Andere Bände, wie z. B. das Regesto di Camaldoli von L. Schiaparelli
und F. Baldasseroni, sind in diesem Punkte nach etwas anderen Grund-
sätzen gearbeitet.
Nachrichten und Notizen Il. 581
nach vollständiger Wiedergabe alles sachlich in irgendeiner Beziehung Wichtigen.
Es ist zu wünschen, daß die einzelnen Bearbeiter des ungeheuren Materials,
das in den Regesta chartarum Italiae auszugsweise mitgeteilt wird, sofern
wichtigere historische Resultate daraus zu gewinnen sind, diese selbst ziehen
und mitteilen mögen, wie dies Schneider z. T. in Bistum und Geldwirtschaft
schon getan hat und weiter durch Ankündigung eines Abrisses der Geschichte
Volterras in Aussicht stellt. Vor allem darf man erwarten, daß sich die Er-
gebnisse der umfangreichen und mühevollen Arbeit, von der das Regestum
Volaterranum Zeugnis ablegt, künftig in seiner Arbeit über die Verwaltung
Toskanas finden werden.
Leipzig. B. Schmeidler.
Eine umfangreiche und wichtige Abhandlung von Th. Ilgen, Zum Sied-
lungswesen im Klevischen (Westdeutsche Zeitschr. 20, 1—82) verdient all-
gemeine Beachtung. Der Vf. gelangt zum Schlusse, daß wir es im nieder-
rheinischen Gebiet ausschließlich mit ursprünglicher Hofsiedelung zu tun haben,
daß Gewannteilung der Flur nicht existierte, daß ursprüngliche Dorfsiedelung
nicht vorhanden gewesen sein könne, „Wo uns Markenverbände erhalten
sind‘, bemerkt er zusammenfassend, „konnten wir ermitteln, daß die Be-
rechtigung in der Mark nicht ÖOrtsgemeinden, nicht Kirchspielen oder
Dörfern als solchen ursprünglich eingeräumt war, sondern den Salhöfen und
den ihnen angegliederten Hufen“. „Die in der Literatur so viel mißbrauchte
Landgemeinde“ ist nach seiner Meinung eine spätere Bildung. „Wohnungs-
zentren, Dörfer. entstehen erst in verhältnismäßig junger Zeit und werden
anfänglich von der untergeordneten Klasse der Landbewohner bevölkert“.
Die zu einem Salhof gehörenden Hufenbauer wohnten nach Ilgens
Forschungen einzeln zerstreut im Kirchspiel, dagegen pflegte man in der
Nähe des Salhofes die Wohnungen der Kötter aufzuschlagen, der „enlopigen“,
die als Knechte und Handwerker auf dem Hofe arbeiteten. So entstanden
um die Kirche geschlossene Siedelungen. Diese erhielten naturgemäß schr
„Spät eine eigene Vertretung ihrer Interessen; die Ortsgemeinde, Dorf oder
Bauernschaft mit den Bauermeistern an der Spitze entwickelt sich im
Klevischen nicht vor der zweiten Hälfte des Mittelalters“. Eine Kirchspiel-
gemeinde konnte jahrhundertelang ohne kommunale Organisation existieren.
Als älteste Gemeinheit, die im Besitz einer klevischen Ortsgemeinde zu
finden sei, habe die der Stadt Xanten nach einer Urkunde von 1234 zu
gelten. — Im Zusammenhang mit den skizzierten Ansichten steht es, daß
Ilgen in der Hufenfrage sich der Meinung Caros anschließt. ‚Die Hufe be-
deutet am Niederrhein nicht das Normalmaß an der in Feldgemeinschaft
stehenden Ackerfläche, sondern den Losanteil am Grundbesitz, der ab-
hängigen Leuten verschiedenen Grades zur Bewirtschaftung übergeben war“.
— Auch der städtischen Siedelung wandte Ilgen seine Aufmerksamkeit zu,
er besprach besonders Werden, Xanten, Wesel und betonte den historischen
Zusammenhang der späteren städtischen mit der älteren Hofsiedelung. —
Mag auch manche Ausführung Ilgens nur hypothetischen Wert haben, mag
auch später das eine oder andere als nicht ganz zutreffend erwiesen werden
oder der Modifikation und Ergänzung bedürfen — das Wesentliche der
582 Nachrichten und Notizen II.
neuen Anschauungen über älteres Siedelungswesen wird, meine ich, zur An-
erkennung gelangen. Wo Hofsiedelung nachgewiesen wird, da ist weder
Gemengelage der individuellen Ackerteile noch Ortsgemeindeverfassung vor-
auszusetzen: Ilgen lieferte einen schönen Beitrag zur Lehre von der Hufen-
verfassung und zu der neuestens stark hervorgekehrten Frage, ob im
früheren Mittelalter neben der staatlichen Gliederung eine allgemein durch-
geführte Organisation in Land-(Orts-)genieinden zu beobachten sei (vgl. die
Polemik G. v. Belows, Vierteljahrsh. f. Sozial- u. Wirtschaftsp. 1909 S. 418ff.
gegen die von mir wiederholt geäußerte Ansicht, daß Ortsgemeindever-
bände nicht unerläßlich gewesen seien). Ilgens Ausführungen berühren
sich in manchen Punkten mit Ergebnissen von Forschungen, die in den
letzten Jahren von verschiedenen Seiten versucht wurden. Die Überein-
stimmung ist naturgemäß da am lehrreichsten, wo Ugen den Vorgänger
nicht berücksichtigte oder vielleicht nicht kannte. So haben wir es mit einer
wertvollen Abhandlung zu tun, die wohl geeignet ist, an der Beseitigung
alter und neuer Irrtümer bedeutsam mitzuwirken. G. 8.
Heuwieser, Dr. Max, Die stadtrechtliche Entwicklung der Stadt Passau
bis zur Stadtherrschaft der Bischöfe. Ein Beitrag zur Geschichte des
Städtewesens in Deutschland. Passau 1910. Kommissionsverlag G. Kleit-
ner. 1048. M. 1,50.
Die spärlichen Nachrichten über die ältesten Verfassungszustände Passaus
sind neuerdings schon wiederholt untersucht worden, so daß wesentlich neue
Aufschlüsse, wie es schien, kaum noch aus ihnen zu erhoffen waren. Um so
mehr ist anzuerkennen, was Heuwieser hier geleistet hat. Einer Anregung
Riezlers folgend, versucht er die urkundliche Überlieferung aus den eigenartigen
topographischen Verhältnissen der Stadt heraus zu erläutern; und dabei ge-
langt er zu Folgerungen, die nicht nur auf die älteste Geschichte Passaus,
sondern auch auf die Reichsgeschichte im Zeitalter der Ottonen ein unerwartetes
Licht werfen. Wir sehen jetzt, daß die alte civitas oder urbs Passau nicht,
wie man gemeint hat, mit der Domburg identisch war, sondern außer dieser
noch zwei andere Stadtteile, die Niederburg und als eigentlichen Kern der
bürgerlichen Ansiedlung die urbs media umfaßte, während das suburbium,
der vermeintliche erste Keim bürgerlichen Lebens, sichals eine jüngere Vorstadt
entpuppt. Grundherrn der Landzunge zwischen Donau und Inn, auf der sich
das mittelalterliche Passau erhebt, waren nach H.s Vermutung ursprünglich
die Agilolfinger. Sie überweisen den westlichen, hochgelegenen Teil mit
den Trümmern des römischen Kastells dem Bischof, und sie sind es wahr-
scheinlich auch, die im östlichen Teil das Kloster Niederburg stiften und
mit Besitzrechten ausstatten, die noch bis 1807 in gewissen Grundzinsen, die
das Kloster von den Häusern des Stadtteils Niederburg bezog, fortlebten.
Nach dem Sturz der Agilolfinger traten an ihre Stelle die Karolinger. Nach
deren Aussterben bemächtigt sich das neu entstehende bayerische Herzogtum
zusammen mit dem übrigen Krongut in Bayern auch des Passauer Besitzes.
Die Ottonen suchen das Verlorene wieder zu gewinnen; der Kampf um das
Krongut bildet einen wesentlichen Punkt ihrer bayerischenPolitik. Dabei stützen
sie sich in Passau auf die Bischöfe, die nunmehr mit Hilfe des Königtums die
Nachrichten und Notizen II. 583
Stadtherrschaft für sich zu gewinnen trachten. Unter Otto III. scheint ihr Ziel
bereits erreicht; denn schon damals erstreckte sich die bischöfliche Gewalt
über alle Teile der Stadt. Aber Heinrich II. gibt dem Kloster Niederburg die
Selbständigkeit zurück und stärkt seine herrschaftliche Stellung in dem gleich-
namigen Stadtbezirk. So blieb die Stadtherrschaft geteilt, bis in der Staufer-
zeit die Bischöfe das Kloster endgültig erwarben. —- Das sind die Grundzüge
der Entwicklung, wie sie sich nach Heuwiesers scharfsinnigen und im allge-
meinen wohlbegründeten Vermutungen darstellt. Sie finden ihre Bestätigung
bis zu einem gewissen Grade darin, daß an ihrer Hand sich auch die auf den
ersten Blick so widerspruchsvoll erscheinenden Nachrichten über die Be-
völkerungselemente Alt-Passaus befriedigend erklären lassen. Die familia
des Bischofs, die familia St. Mariae, die possessores civitatis und die suburbani,
die da genannt werden, waren bisher kaum recht voneinander zu unterscheiden.
Nach H.s Darlegungen dürfen wir in den possessores die Bewohner der urbs
media und in der familia St. Mariae die Bewohner von Niederburg erblicken,
während die familia des Bischofs und die suburbani gleichbedeutend sind mit
den Bewohnern der Domburg und den Bischofsleuten in der Vorstadt. Das
alles läßt sich nicht streng beweisen, erscheint aber, so wie es H. begründet,
recht einleuchtend, und auch was wir sonst noch über die mercatores und über
kaiserliche und bischöfliche Goldschmiede in Passau erfahren, läßt sich gut
damit vereinigen. Selbst da, wo H. seine Vermutungen weiter ausspinnt, als
unbedingt nötig ist, folgt man ihm mit Interesse; denn überall macht sich ein
gesundes Urteil geltend. Er hält sich im allgemeinen von überscharfsinnigen
Künsteleien fern und versucht auch nicht übereifrig das Ergebnis seiner Kom-
binationen dem Leser als absolute Wahrheit aufzudrängen. — Die allgemeinen
verfassungsgeschichtlichen Anschauungen, mit denen er an sein Thema heran-
tritt, sind dem Bilde entnommen, das Seeliger von der Entwicklung der Im-
munität entworfen hat. Im einzelnen begegnen Fragen, über die Verfasser
sich wohl nicht ganz klar geworden ist. So z. B. wenn er das Fehlen von Nieder-
burger Immunitätsurkunden aus der unmittelbaren Gewalt des Kaisers über
dieses Kloster erklären will (S. 35), oder wenn er meint, die Hintersassen dieses
Klosters seien durch herzogliche Sekularisation den schon früher vom Herzog
abhängigen possessores rechtlich gleich gestellt und demgemäß mit diesen
zusammen vom Grundzins befreit worden (S. 65ff.).. Auch die Anschauungen,
die sich S. 68 über das Marktrecht der Grundherrn finden, sind zum mindesten
schief, und den Passus über die Vogteigerichtsbarkeit im falschen Arnulfinum
scheint mir Lahusen (S. 20) bereits zutreffender interpretiert zu haben. Aber
diese und ähnliche Bedenken, die man geltend machen könnte, lassen die
Hauptergebnisse der Untersuchung unberührt.
Steglitz. Paul Sander.
Joh. Drehmann, Papst Leo IX. und die Simonie, ein Beitrag zur Unter-
suchung der Vorgeschichte des Investiturstreites.. Druck u. Verlag von
B. G. Teubner. Preis 3 M.
Der Verf. behandelt in seiner mit Beherrschung der gesamten Lite-
ratur geschriebenen Abhandlung Leos IX. Vorgehen gegen die Simonie,
das er auf zwei Wurzeln zurückführt: seine echte Frömmigkeit und clunia-
584 Nachrichten und Notizen II.
zensische Gewissenhaftigkeit einerseits, sein kirchlich-rechtliches Bewußt-
sein andererseits. Während sich ersteres vor allem innerhalb der Geistlich-
keit äußert und in der strengen Forderung gipfelt, daB von Simonisten
auch ohne Simonie erteilte Weihen ungültig sind, tritt letzteres besonders
in Leos Verhältnis zur weltlichen Macht hervor, zu der er durch seine
Forderungen in Gegensatz tritt. Hier zeigt der Verf. entgegen anderen
Forschern in überzeugender Weise, daß sich Leo dieses Gegensatzes wohl
bewußt war, daß dieser dem Könige von Frankreich gegenüber offen zutage
tritt und auch gegen Heinrich III. vorhanden ist, hier aber durch Leos po-
litische Klugkeit und seine persönliche Zuneigung zu dem reformfreund-
lichen, ihm verwandten Kaiser ein Bruch vermieden wird. Auch Leos Ver-
halten bei seiner Ernennung zum Papst zeigt, daß er im Prinzip auf dem
kirchlichen Standpunkt steht, in der Praxis aber auf halbem Wege stehen
geblieben ist: die geforderte Wahl ist keine leere Form, sein Pilgerzug ge-
wissermaßen ein Protest gegen die kaiserliche Ernennung, die er aber doch
nicht zurückweist, wie vielleicht ein Wazo getan haben würde. Er geht
über die Forderungen der Cluniazenser hinaus, steht prinzipiell auf dem
Boden der weit radıkaleren Gregorianischen Zeit, überläßt aber die konse-
quente Durchführung der Zukunft. Daß Leo in diesem Punkte von der von
Cluny unabhängigen lothringischen Reformbewegung beeinflußt ist, wird
vom Verfasser nicht deutlich genug betont. Schließlich erscheint Leo in
seiner unteritalienischen Politik, die ihn von seiner Reformtätigkeit ablenkt,
ebenfalls als Vorläufer späterer Päpste. Ob er sich der Bedeutung jedoch
wirklich bewußt gewesen ist, erscheint nicht als genügend erwiesen.
Der Stil ist vielfach schwerfällig und unübersichtlich, was besonders
in der Einleitung hervortritt.
S. 89 Anm. 4 muß statt Jan. 1050 Jan. 1054 stehen.
H. Kromayer.
Lettres de Jean XXII (1316—34) Textes et analyses publiés par Arnold
Fayen, membre de linstitut historique Belge de Rome (= Analecta
Vaticano-Belgica publiés par l'institut historique Belge de Rome vol. II
et 111) Tome I (1316—24), Tome II, 1 (1325—30) LXIX et 755 pp. in 8°,
444 pp. in 8°. Rome Bretschneider, Bruxelles Dewit, Paris Champion
1908 et 1909. Frcs. 10 et 5. |
Das belgische historische Institut zu Rom schenkt uns in ziemlich rascher
Folge seine Veröffentlichungen aus dem vatikanischen Archiv für die Avigno-
neser Periode. Das Pontifikat Johannes XXII. liegt bei Arnold Fayen in guten
Händen. Er hatte ungefähr 120 000 registrierte päpstliche Schreiben ein-
zusehen, da er die Papierregister von Avignon (46 Bde.) und die Pergament-
register des Vatikans (56 Bde.), daneben die Literae secretae durchgehen mußte,
und doch boten alle diese Bände zusammen die Reihe der aus der päpstlichen
Kanzlei ausgegangenen Stücke noch nicht vollzählig: die Archive von Brüssel,
Gent, Mons, von Paris und Lille lieferten Originale zur Ergänzung. — Die
Sammlung erstreckte sich über die Diözesen Cambrai, Lüttich, Therouanne
und Tournai. Im 1. Bande sind auf 599 Seiten 1630 Stück auszugsweise ver-
zeichnet oder im vollen Wortlaut wiedergegeben. Natürlich spielen die Pfründen-
Nachrichten und Notizen II. 585
verleihungen die allergrößte Rolle, und unendlich ist die Schar der Aus-
länder, der Günstlinge des Papstes und der Kardinäle unter den Providierten.
Auch die in den französischen Registerpublikationen von Coulon und Mollat
registrierten Stücke wurden verzeichnet bzw. wiedergegeben. Den vatikanischen
Akten zur Geschichte Ludwigs des Bayern dienen F.s Bände bisweilen zur
Ergänzung, einen Hinweis auf die schon dort veröffentlichten Stücke habe
ich, obwohl F. die vatikanischen Akten Riezlers und Grauerts unter den ab-
gekürzt zitierten Werken anführt, vermißt. In einzelnen Fällen dient der
Vergleich, z. B. I Nr. 1529, II Nr. 1681/2 mit vat. Akt. Nr. 480, 612—13, zur
Kontrolle von F.s Arbeit, die wohl noch weiter durch Weglassung von Formel-
haftem etwas Raum gewinnen kann, Mit Hilfe des vortrefflichen und zuver-
lässigen Index personarum et locorum (153 Seiten zu Bd. I) mag man unschwer
die für deutsche Geschichte interessanten Stücke finden. Der Kirchen-
historiker und der Kirchenrechtler wird ein Sachregister vermissen, Vielleicht
schenkt uns dies F., von dessen Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit man den
günstigsten Eindruck erhält, am Schluß des 2. Bandes. Eine inhaltreiche
Anzeige des 1. Bandes von H. Nelis erschien in der Löwener Revue d’histoire
ecclésiastique t. 10 (09) p. 133—31.
Marburg a. L. K. Wenck.
PaulViollet, Les interrogatoires de Jacques de Molai grand maitre du Temple.
Conjectures. Extrait des Mémoires de l’academie des inscriptions et belles-
lettres Tome XXXVIII. 2e partie. Paris, Librairie Klincksieck 1909.
16 pp. 4° 80 c.
V. sucht die persönliche Haltung und die Schicksale des Großmeisters
Jakob Molay im Templerprozeß aufzuklären. Ausgangspunkt war für ihn
eine Studie über den Kardinal Berengar Frédol, die im 34. Bd. der „Histoire
littéraire de la France“ erscheinen wird. V. stellt die Vermutung auf, daß
dieser Kardinal, ein trefflicher Jurist, den er als wohlwollend vielfältig erkannt
hat, in dem von ihm geleiteten Verhör der Großwürdenträger des Templerordens
zu Chinon (Aug. 1305) das Schuldbekenntnis der Verhörten erdichtet habe, um
sie vor dem Schicksal der Rückfälligen, dem Feuertod, den sie sich zu bereiten
im Begriffe standen, zu bewahren. Im Zusammenhang mit dieser „kühnen
Hypothese‘ eines mendacium officiosum schätzt V. die Quellen, welche Folterung
oder Nichtfolterung (Finke) Molays behaupten, aus denen er Rücknahme des
Schuldbekenntnisses und entsprechende Weisung an ÖOrdensgenossen ge-
schlossen hat, zum Teil anders ein als Finke. Diese Fragen, welche Molays nur
allzu menschliche Persönlichkeit betreffen, begegnen in Frankreich lebhafterem
Interesse als bei uns. Finke hatte, so sehr er das Material vermehrte, für sie
meines Erachtens eine völlig befriedigende Lösung nicht zu finden vermocht.
Aber, wenn mich auch V.s Versuch lebhaft interessiert hat, so erscheint mir
doch sein Ergebnis noch weniger einwandfrei, sowohl im Hauptbau als in den
Unterbauten, und ich glaube, daß man dies Urteil fällen kann, auch ohne V.s
Abhandlung über Berengar Frédol schon zu kennen. Nicht nur die beiden
anderen Kardinäle, sondern auch die drei königlichen Räte, welche dem Ver-
hör beiwohnten (Baluze, Vitae II, 123 oben), hätten ebenso „menschlich und
gut” sein müssen, die Erfindung des Schuldbekenntnisses zu bezeugen, Eine
586 Nachrichten und Notizen II.
vollständige Klärung der von V. erörterten Frage wird vielleicht nie gefunden
werden können.
Marburg a. L. K. Wenck.
Eckert, Heinrich: Die Krämer in süddeutschen Städten bis zum Ausgang
des Mittelalters (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte,
Heft 16). Berlin und Leipzig. Rothschild. 1910. XI und 89 S. 3,30 M.
Die Arbeit wählt als Untersuchungsgebiet die Städte Augsburg, Ulm, Straß-
burg und Worms. Sie stellt in ihrem I. Kapitel das früheste Vorkommen von
Krämern fest, das in keiner der vier Städte über das erste Viertel des 13. Jahr-
hunderts zurückreicht, und untersucht, inwieweit die Krämer zu den Kauf-
leuten im allgemeinen oder zu den Handwerkern gerechnet wurden. Den
„rechten‘‘ Krämern des Augsburger Stadtrechtes werden nach Straßburger
Analogie die „armen“ Krämer gegenübergestellt, in denen Verf. nicht
sowohl Hausierer als vielmehr gelegentliche Kleinhändler sehen möchte. Das
II. Kapitel behandelt die Zunftorganisation der Krämer, die seit dem 14., in
Ulm sogar erst seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts bezeugt ist und, soweit
sich feststellen läßt, durchweg den Charakter der politischen Zunft trägt. Sie
umfaßt als solche sehr verschiedenartige Bevölkerungselemente. Im all-
gemeinen glaubt Verf. feststellen zu können, daß die Krämer dahin strebten,
alle neu aufkommenden Gewerbezweige, die der Erzeugung bisheriger Krämer-
Importartikel dienten, der Krämerzunft zu unterwerfen. — Bei weitem den
wertvollsten Bestandteil der Arbeit bilden das III. und IV. Kapitel. Das hier
unter den Überschriften „Die Kramergerechtigkeit“ und „Die Kramertechnik“
zusammengetragene Material gewährt uns in höchst erwünschter Weise einen
lebendigen Einblick in das Wesen und die Organisation des stadtwirtschaft-
lichen Detailhandels und bildet, da wir über diese Verhältnisse bisher noch
wenig unterrichtet sind, einen beachtenswerten Beitrag zur Erkenntnis der
mittelalterlichen Stadtwirtschaft überhaupt. In bunter Reihe werden uns
zunächst die in jeder Stadt als Kramartikel begegnenden Warengattungen
vorgeführt. Es sind an erster Stelle Gewürze, Spezereien, Textilwaren, dann
aber auch allerhand Genußmittel und Gewerbeerzeugnisse. Im Anschluß an
dieses Warenverzeichnis wird die Zuständigkeit der Krämer im Handel mit
Textilwaren (Kramgewand) gegenüber den Gewandschneidern, in der Nah-
rungsmittelbranche gegenüber den Detailhändlern niederer Art (Höker, Gremp-
ler usw.) und im Vertrieb der für den Kleinverkehr bestimmten Gewerbeartikel
(Rosenkränze, Schlösser, Nadeln, Beutel, Gürtel, Glassachen u. ä.) gegenüber
den betr. Handwerkern abgegrenzt. Im Krämergewerbe selbst fand nach
Eckert eine Arbeitsteilung in doppelter Hinsicht statt. Einmal sonderten
sich aus dem Kreis der Krämer die mit der Zubereitung von Spezereien un
Mixturen Befaßten als Apotheker aus, und zweitens entwickelten sich gewisse
Handwerker zu Spezialisten in der Krämerei dadurch, daß sie sich auf die
Herstellung der in ihr Gewerbe einschlagenden Kramartikel warfen und diese
selbst im Kleinhandel vertrieben. — Das Kapitel über die Krämertechnik
bringt neben Aufschlüssen über die Einrichtung der Verkaufstätten eine Wider-
legung der von Keutgen aufgestellten Behauptung, in Augsburg habe ein
Krämerzunfthaus, in dem der Verkauf der Krämerwaren an die Krämer vor
Nachrichten und Notizen II. 587
sich ging, bestanden. Vor allem aber wird eingehend das Verhältnis der Krämer
zum Großhandel erörtert, wobei Verf. zu dem Ergebnis kommt, daß die Krämer
vielfach als Importeure wesentliche Funktionen des Großhandels auf sich
nahmen. Das gibt ihm Gelegenheit, den von Keutgen auf Grund des Augsburger
Stadtrechts versuchten Nachweis, es habe in Deutschland schon im 13. Jahr-
hundert Männer gegeben, die sich zum reinen Großhandel bekannten, einer
genauen Prüfung zu unterziehen, welche zeigt, daß Keutgen seine Quelle falsch
verstanden hat. So muß dieser Angriff auf die von Belowsche These, daß ein
vom Kramhandel getrennter Großhandel für das eigentliche Mittelalter nicht
nachzuweisen sei, fortan als abgeschlagen gelten.
Steglitz. Paul Sander.
Karl Brandi, Die Renaissance in Florenz und Rom. Acht Vorträge. Dritte
Auflage. Leipzig, B. G. Teubner. 1909. M. 6,—.
Von dem vortrefflich eingeführten Werke Brandis ist nach sieben Jahren
eine neue, die dritte Auflage notwendig geworden. Man nimmt von dieser
Tatsache gern Kenntnis, beweist sie doch, wofür sich leider nicht immer Bei-
spiele bieten: daß gute und schöne Bücher sich durchzusetzen wissen. Über
die Vorträge ausführlich zu sprechen, erübrigt sich; sie sind den Lesern der
Zeitschrift wohl bekannt, und es braucht ihrer auch kaum wieder empfehlend
gedacht zu werden, da man sich in ihrer Wertschätzung durchaus einig ist.
Die neue Bearbeitung hat stärker umgestaltet als die vorangehende, wenngleich
Stoff und Rahmen im wesentlichen unverändert geblieben sind. Die umfang-
reiche neue Literatur über die italienische Renaissance ist hineingearbeitet,
die Darstellung in einzelnen Ausdrücken wie in größeren Partien korrigiert
worden. Namentlich der zweite Abschnitt des ersten Hauptteils, der sich mit
der Florentiner Gesellschaft und dem Humanismus beschäftigt, hat zweck-
mäßige Ergänzung erfahren: das neu hergerichtete Buch wird in demselben
Maße anregen und unterrichten wie seine Vorgänger und hoffentlich einer
vierten Auflage zu schneller Nachfolge den Weg ebnen.
Leipzig. Herre.
Urkunden zur Geschichte des Bauernkrieges und der Wieder-
täufer herausgegeben von H. Böhmer (=Kleine Texte für theologische
und philologische Vorlesungen und Übungen, herausgegeben von Lietz-
mann 50/51). Bonn, Marcus und Weber 1910. 35 S. 0,80 M.
Eine Auswahl der entscheidenden Dokumente des Bauernkrieges zu Lehr-
zwecken erfüllt so viele Wünsche, daß auch der sie freudig begrüßen muß,
dem sie einen eigenen Lieblingsplan vorwegnehmen. Wer dabei mit dem
engen Raum von Lietzmanns praktischen Texten auskommen wollte, konnte
kaum mehr bieten, als Böhmer: die Zwölf Artikel und, in besonders glück-
licher Übersicht, die Zeugnisse zu ihrer Entstehung, sodann die Memminger
Eingabe und die Bundesordnung vom 7. März. Böhmer bleibt mit dieser
Auswahl notwendig auf oberschwäbischem Boden und im Frühling 1525,
er greift in spätere Zeit hinaus allein mit Sattlers Brüderlicher Vereinigung
von 1527, die in seiner Sammlung das Täufertum vertritt. So erhält das
Bändchen eine glückliche Geschlossenheit, es wird ohne Zweifel seinen Weg
588 Nachrichten und Notizen II.
gehen. Historische Übungen zur Geschichte des Bauernkrieges sind schon
bisher, trotzdem die Texte schwer zu beschaffen waren, vielfach gehalten
worden, wegen Luthers Eingreifen beschäftigen diese Dinge auch die
Theologen, und da es sich um sprachlich einzigartige Quellen handelt,
empfehlen sie sich auch für philologische Übungen. So wird zumal Böhmers
Ausgabe der Zwölf Artikel viel gelesen werden, seine Stellung zu den Schwierig-
keiten dieses Textes wird voraussichtlich manchen Leser entscheidend be-
stimmen. Das mag den Versuch rechtfertigen, die Gestaltung seines Textes
für künftige Auflagen in einigen prinzipiellen Punkten zu beeinflussen.
Böhmer will die vielerörterte Frage, ob Druck M oder DI der Zwölf
Artikel der ältere ist, offen lassen. Dieser Standpunkt, den er mit Möllen-
berg, Weim. Lutherausgabe 18, 280 teilt, ist seit dem Erscheinen seines
Heftes objektiv veraltet: Alfred Peter hat Hist. Zs. 105, 568 meinem Be-
weis für die Priorität von M Hist. Viert. 7, 53 ein Argument hinzugefügt,
dem sich niemand entziehen kann: am Rande des dritten Artikels in B’
werden Gedanken glossiert, die nur in M vorhanden, in B’ gestrichen sind,
d. h. Redaktor B’ hat den Text von M stark gekürzt, die Bibelzitate am
Rande nicht entsprechend. Zwischen beiden Drucken besteht ein enges
philologisches Verhältnis, M ist die Vorlage!) und damit die älteste für uns
erreichbare Fassung der Zwölf Artikel. Von M hat jede weitere Bemühung
um den Text auszugehen — mit richtigem Griff hat B. diesen Druck zu
Grunde gelegt — und zwar von M allein: hier weicht seine Auffassung ab,
Nirgends ist nachgewiesen und nie wird der Beweis gelingen, daß einer der
jüngeren Drucke vom Verfasser bearbeitet oder durchgesehen oder auch
nur gutgeheißen wäre: was in ihnen geglättet oder verderbt, zugesetzt oder
gekürzt ist, haben sorgsame oder schlechte Drucker gut zu machen ge-
sucht oder gesündigt, gewissenhaft oder in begreiflicher Eile, mit richtigem
Gefühl oder verständnislos, aber alle ohne Ermäghtigung und Verantwortung
des Verfassers, ohne Gewähr seinen Sinn zu treffen, in Gefahr sich von ihm
zu entfernen. Es sind Nachdrucke ohne Autorität. Für den kritischen
Herausgeber können die Varianten der 23 zeitgenössischen Artikeldrucke
höchstens den Wert alter Konjekturen haben, die im günstigen Falle zeigen,
woran in dem übereilten, selbst schon fern vom Verfasser entstandenen,
vielfach entstellten Urdruck ein denkender Zeitgenosse AnstoB nahm,
welche Abhilfe seinem Sprachgefühl und seiner Kenntnis der Sache möglich
schien. Nun soll sich ein kritischer Herausgeber Sprachgefühl und Sach-
kenntnis eben auch erwerben, und keine Schranke hindert ihn in unserem
Falle, es in beiden Tugenden den alten Druckern gleich zu tun. In allem
übrigen hat er dagegen Möglichkeit und Pflicht, es weiter zu bringen als
jene, das ist die sorgsame kritische Vertiefung in den Text, die vollendete
Kenntnis seiner Eigenart, seines Stils, seiner Vorzüge und Schwächen, die
allseitige Erwägung der !!esserungsmöglichkeiten. Mit philologischen
Mitteln kann dergestalt der Text der Zwölf Artikel von sich aus seiner
! Nicht von B’ sondern von CO, das dann B’, dem auch in diesem
Punkte zu viel Ehre geschehen ist, mit einigen Besserungsversuchen nach-
gedruckt hat.
Nachrichten und Notizen II. 589
Verderbnis enthoben werden, das Verhalten der Nachdrucke kann dabei
wohl anregend und richtungweisend mitwirken, aber nie bindend und maß-
gebend. Der Herausgeber soll bei M bleiben, wo sich dessen Lesung retten läßt,
trotzdem die Nachdrucke Anstoß nehmen; er soll den Nachdrucken zum Trotz
abweichen, wo es Sprache, Sache, Sinn verlangen und rechtfertigen.
Nach diesen Grundsätzen ist mein kritischer Text Hist. Viert. 5, 9—15
gern in der Richtung der Nachdrucke, doch wo nötig auch ohne sie von
M abgewichen. Es sind, von simplen, unbestrittenen Druckfehlern und
Interpunktionen abgesehen, 24 Stellen, leichte Eingriffe, die meist nur
einen Buchstaben ändern. In neun dieser Fälle stimmt B. zu, weil einer
der Nachdrucke mit der Änderung vorangegangen ist, an zwei weiteren
Stellen ändert er im gleichen Sinne, nur mit anderem Verfahren: 3, 15f.
streicht er, wohl mit Recht, das zweite nit statt des ersten, 4, 16 möchte
ich nach wie vor in (den Bauern) wyssenlych also erkaufft für sach-
gemäßer und schonender halten als B.s jm wyssenlich also verkaufft. Die
Änderung von 5, 2 beholtzung, Glosse zu 2,12 Deutro. 25 und 3, 12
Math. 5 gebe ich als nicht unbedingt nötig preis, dagegen scheinen mir
die seinerzeit begründeten Änderungen 2, 17 man legen, 2, 23 der sach,
2, 32 herr hat dz, 4,4 fliessende, 4, 8 wir (B.s Auffassung des überlieferten
wil als ‘weil’ ist sprachlich unmöglich, das hieße in einem Augsburger
Druck jener Zeit die weil), 7,9 dem, 11,6 dē, 11,9 siß, 12, 3 alhie nach
wie vor geboten, auch wenn keiner der Nachdrucke sie bietet. Darüber
hinaus setzt B. an neun Stellen Besserungsversuche aus Nachdrucken in
den Text: Einl. 31. 1,5. 2,29. 4,10. 8,2. 8,5. 10,2. 11,10. 12,12. Hier
überall bin ich überzeugt, wir fänden die verworfenen Lesarten, die nicht
glatt aber möglich und gut im Ton und Stil des Ganzen sind, im Ur-
manuskript der Zwölf Artikel, wenn es uns das Glück wiederschenken
wollte, was es nicht tun wird. Endlich ist Böhmers Ausgabe belastet mit
vielen unbeabsichtigten kleinen Abweichungen (leider sind es gegen 50, die
stärksten 2,2 recht fehlt, 7,5 bauern statt bauren, 10,3 gemein statt gemain,
seltsam die 19 Auflösungen des vn zu vnnd, von rerhandn, entgelin usw.
zu verhandnn, entgelinn): dies alles wird gewiß eine neue Auflage be-
seitigen, wie sie dem praktischen Büchlein lebhaft zu wünschen ist.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Vor zwei Jahren war eine gegen Loserth gerichtete Schrift erschienen:
„Kurze Darstellung der sogenannten Reformation und Gegenreformation in
Steiermark. Von einem Freund der Wahrheit.“ Wien und Graz, Styria.
Loserth unterzieht (Mitth. d. Instit. für österr. Gesch. 31 S. 480—494)
diese Schrift des ,, Freundes der Wahrheit“ — als Verfasser ergab sich ein
Kollege Loserths Anton Weiß, Mitglied der histor. Landeskommission —
einer vernichtenden Kritik. Von allgemeinem Interesse sind Loserths
statistische Zusammenstellungen über den wechselvollen Stand des Kirchen-
guts: während in der Periode der Reformation (1528—1580) die Verände-
rungen nur sehr gering waren und jedenfalls von beträchtlichen Verlusten
keine Rede sein darf, ist von 1620 zu 1670 eine überaus bedeutende Ver-
mehrung nachzuweisen. G. S.
590 Nachrichten und Notizen II.
Die Kirchenbücher der vor 1874 aufgenommenen und konzessionierten
Kirchengemeinschaften im Bezirke der General-Superintendentur
Berlin (Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Rixdorf, Schöneberg und
Teile der Kreise Nieder-Barnim, Ost-Havelland und Teltow) und in den
Kreisen Lebus und Stadt Frankfurt a. O. (General-Superintendentur
der Neumark), bearbeitet von Georg Vorberg, Dr. phil. Leipzig,
Verlag von Duncker & Humblot 1905. VII und 272 S. gr. 8°. Preis:
M. 7. [Auch unter dem Titel: Veröffentlichungen des Vereins für Ge-
schichte der Mark Brandenburg. Die Kirchenbücher der Mark Branden-
burg. 2. Abteilung, 1. Heft.]
Seitdem die deutschen Geschichts- und Altertumsvereine der Bedeutung
der Kirchenbücher als Geschichtsquelle ihre Aufmerksamkeit zugewendet
und auf den Generalversammlungen des Gesamtvereins einheitliche Grund-
sätze für die Bearbeitung aufgestellt haben, ist für die Ausnutzung und
Veröffentlichung des kulturgeschichtlich wichtigen Inhalts der bis dahin
wenig beachteten Bände mit ihren mannigfaltigen Angaben manches ge-
schehen. Aus der Literatur sei nur Gmelin, Die Verwertung der Kirchen-
bücher (Deutsche Geschichtsblätter, hrsg. von Tille, I [1900], S. 157 ff.) und
Blanckmeister, Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (Beiträge z. sächs
Kirchengeschichte. 15. Heft [1901], S. 27—210) hervorgehoben. In die
große Reihe dieser Veröffentlichungen gehört auch das vorliegende stattliche
Heft, das die Arbeit von Paul Schwarz, Die Kirchenbücher der Neumark
Landsberg a. W. 1900) weiterführt. Auffällig ist, wie spät die Kirchen-
bücher in diesen Gebieten auftreten. Während in anderen Gegenden, z. B.
in Sachsen, die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts mit einer stattlichen
Anzahl vertreten ist (Blanckmeister a. a. O., S. 49. 50), kann Vorberg das
erste im Jahre 1580 verzeichnen; kaum ein Dutzend gehört ins 16. Jahr-
hundert. Seit dem Anfange der 40°" Jahre des vorigen Jahrhunderte ist
augenscheinlich manches Stück verloren gegangen, wie Verfasser S. 112
1563, 162, 166, 169, 192, 216 nachweist. Der Stoff ist in drei Teile ein-
geteilt: der umfangreichste ist der zweite, S. 61—281, in dem die Gemeinden
mit ihren Kirchen und Aufzeichnungen aufgezählt werden. In dem ersten
werden die Kirchenkörper mit ihren Kirchenkreisen und Kirchspielen ver-
zeichnet (S. 31—60), während im dritten Teile (S. 233—270) die Kirchen-
bücher nach ihrem mannigfaltigen kulturgeschichtlichen Inhalte aufgeführt
werden. Die Fundorte werden nur verzeichnet, der Inhalt selbst wird jeden-
falls mit Rücksicht auf die Raumersparnis, nicht wiedergegeben. Aus der
Einleitung sei der „Fragebogen“ S. 22—29 hervorgehoben (vgl. dazu die
wesentlich knappere Fassung bei Blanckmeister a. a. O., S. 29f.).
Leipzig. Georg Müller.
Emil Knaake, Leben und Wirken der Königin Luise im Lichte der Ge-
schichte. Halle a. d. 8. 1909. Buchhandlung des Waisenhauses. IV. und
3728. M. 6,—.
Aus der Hochflut der Literatur über die Königin Luise, die uns das Hundert-
jahrgedächtnis ihres Todes und die vorangehenden Jahre beschert, ragt Paul
Bailleus Lebensbild der Königin turmhoch empor; es dürfte die Biographie
— -— —
Nachrichten und Notizen II. 591
Luisens bleiben, da eine Erweiterung des Quellenbestandes kaum zu erwarten
ist und das Bild, das Bailleu uns auf Grund desselben zeichnet, m. E. in den
Hauptzügen unverändert bleiben darf, mag es auch da und dort eine Ver-
änderung im einzelnen nötig haben. Wer nicht geflissentlich populär schreiben
will, sondern wie der Autor des über diesen Zeilen genannten Buches auf wissen-
schaftlichen Charakter Anspruch macht, hat neben Bailleu begreiflicherweise
einen schweren Stand.
Die vier Programmabhandlungen des Tilsiter Realgymnasiums von 1906/09,
die Knaake jetzt gesammelt vorlegt, sind gewiß nicht wertlos, und wer an Bailleu
den wissenschaftlichen Apparat vermißt, wird einen großen Vorzug von Knaakes
Arbeit darin erblicken, daß sie über die reichlich benutzten Quellen und Literatur
— auch manche weniger bekannte lokalgeschichtliche Arbeit ist darunter —
treu berichtet. Aber damit ist auch das Beste über Knaake gesagt.
Trotz seiner großen, mitunter sogar etwas kritiklosen Begeisterung für seine
Heldin wird Verfasser ihr nicht gerecht. Es ist doch, vor allem im Hinblick
auf die Persönlichkeit Friedrich Wilhelm III., eine arg philisterhafte Auf-
fassung, die der Königin das höchste Lob zu spenden meint mit der Anerken-
nung, daß sie „als echte deutsche Frau ihre Wünsche denen ihres Gemahls
unterordnete“. Dem leuchtenden Bilde des Weibes, der Gattin und Mutter
Luise ist nichts genommen worden durch die auf Grund von Bailleus Forschungen
immer deutlicher gewordene Erkenntnis, die auch Knaake stärker hätte eingehen
sollen, daß Luisens aktiver Anteil an der Politik seit dem Herbst 1805 und an
dem Werke der preußischen Wiedergeburt ein sehr bedeutender gewesen ist,
daß sie mithin nicht nur durch ihre weiblichen Tugenden, sondern auch durch
ihren Intellekt zu den hervorragendsten Frauengestalten auf dem Thron
gehört.
So ist Knaake wohl ein sorgfältiger und meist zuverlässiger Chronist seiner
Heldin und er hat ein nüchternes und schwungloses Hausbuch geschaffen,
aber von einer tieferen Durchdringung seines herrlichen Stoffes kann keine
Rede sein; die Probleme im Charakter Luisens und in der vom Verfasser als
Hintergrund breit geschilderten Zeitgeschichte werden kaum gestreift.
Bonn. Alfred Herrmann.
H.A.L. Fisher, Frederick William Maitland. Cambridge University Press. 1910.
Im Jahre 1906 wurde einer der gewaltigsten Rechtsforscher Englands und
Europas im Alter von kaum 56 Jahren vom Tode hingerafft. Das vorliegende
kleine Buch ist ein Versuch, die Bedeutung des merkwürdigen Mannes zu
würdigen und seinen Entwicklungsgang zu schildern. Die Arbeit ist von
Bewunderung und Hingebung durchdrungen und bietet, namentlich als
Charakterskizze und Biographie, ein anschauliches Bild. Die Hauptmomente
der wissenschaftlichen Wirksamkeit sind auch angegeben, aberin dieser Be-
ziehung wäre ein gründlicher Bericht von einer sachlich - kritischen Analyse
unzertrennlich, und darauf ist Mr. Fishers „Mémoire“ nicht angelegt. Alle
diejenigen aber, welche mit der Geschichte des Rechts, der Verfassung, der
Wirtschaft, der gesellschaftlichen Zustände Englands zu tun haben, begegnen
den erstaunlichen Leistungen Maitlands auf Schritt und Tritt. Ich habe das
Glück gehabt, mit ihm in Beziehungen enger Freundschaft gestanden zu haben,
592 Nachrichten und Notizen II.
und es ist mir oft bei Maitland, wie auch bei Mommsen, aufgefallen, wie ein
schöpferischer Geist aus der alltäglichen Umgebung in eine andere, voll-
kommen reale und lebendige Welt gleichsam verreisen und sich leidenschaftlich
versenken kann. Der Maitlands Schriften eigentümliche literarische Zauber
beruht zum Teil auf der geistvoll ironischen Manier, die mit der Unbefangen-
heit und Überlegenheit seiner Betrachtungsweise zusammenhängt. Freilich
führt dieses originelle Wesen gelegentlich zu paradoxen Aufstellungen und zu
Übertreibungen, aber wo viel Licht ist. muß auch Schatten fallen. Jedenfalls
ist Mr. Fishers Büchlein wohl geeignet. das Interesse an der Persönlichkeit
eines hervorragenden Vertreters moderner Wissenschaft zu wecken.
Oxford. Paul Vinogradoff.
Dr. Otto Georgi, Geh. Rat und Oberbürgermeister a. D.: Der sächsische
Entwurf eines Wassergesetzes. Ein Beitrag zu seiner Beurteilung. Leipzig,
Dunker & Humblot 1907. 142 S. M. 2,80.
Das Königreich Sachsen hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe
schöner Gesetze bekommen, durch die verschiedene Gegenstände innerer
Verwaltung in geradezu musterhafter Weise geregelt worden sind. Ich
nenne nur Enteignungsgesetz, Baugesetz, Gesetz über die Verwaltungs-
rechtspflege. Zurzeit liegt den Ständen der Entwurf eines Wassergesetzes
vor, der wieder große Vorzüge bietet und in vielem eine geschickte Hand
verrät. Freilich hat er auch zu starkem Widerspruch herausgefordert. Der
bedenklichste Punkt ist jedenfalls der Bruch mit der bisherigen Einteilung
der Wasserläufe in öffentliche und private. Alle natürlich fließenden Ge-
wässer sollen schlechthin für öffentlich erklärt werden. Das bedeutet, daß
sie der Staatsverwaltung zur Verfügung gestellt sind. Die einzelnen ge-
nießen daran nur einen von dieser geregelten Gemeingebrauch und solche
besonderen Rechte, welche diese ihnen durch Verleihung zuweisen will,
und unter den Bedingnngen, welche sie dabei vorsieht.
Diesen Vorschlag zu bekämpfen, ist auch der Hauptzweck, den der
Verfasser in dieser Schrift verfolgt. Er schildert zunächst den bestehenden
Rechtszustand, um auch für Sachsen das Überwiegen des Privatrechts an
allen dem Staate nicht besonders überwiesenen Gewässern festzustellen.
Sodann werden „die wirtschaftlichem Bedürfnisse“ geprüft. Der Verfasser
ist der Ansicht, daB dem allerwichtigstem Bedürfnisse, dem der Rechts-
sicherheit der den Wasserlauf Benutzenden, durch die Bestimmungen des
Entwurfs nicht genügt werde Den Schluß bilden Verbesserungsvorschläge:
„Richtlinien für ein neues sächsisches Wassergesetz“.
Von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist naturgemäß die erste
Abteilung. Der Verfasser stellt hier ein reiches Material zusammen aus
Literatur und Praxis. In der ersteren spielt Baron eine größere Rolle, als
man sie ihm sonst wohl für diese Dinge zuerkennt. Die allgemeine deutsche
Auffassung, welche nur die schiffbaren Flüsse, die natürlichen Wasser-
straßen, als öffentliche Wasserläufe ansah, ist ja einfach und einleuchtend.
In Sachsen haben Gesetzgebung und Theorie die Sache etwas verwirrt.
Der „Befehl“ vom 2. Oktober 1800 erklärt außer der eigentlich allein in
Betracht kommenden Elbe auch die Mulde und die Elster für öffentliche
Nachrichten und Notizen II. 593
Flüsse; dadurch müßte das sachliche Unterscheidungsmerkmal sich ver-
wischen. Die neuere Theorie hat aber gar dreierlei Arten fließender Ge-
wässer aufzuweisen gesucht: fiskalische, herrenlose und private. Kein Wun-
der, daß der moderne Gesetzgeber sich stark versucht fühlt, hier durch
gründliche Vereinfachung aufzuräumen. Die überzeugenden Ausführungen
des Verfassers hinterlassen aber doch den Eindruck, daß man damit zu
weit gehen dürfte. O. M.
Am 21. und 22. Oktober 1910 fand in Karlsruhe die 29. Plenar-
versammlung der Badischen Historischen Kommission unter dem
Vorsitz von Professor Dr. Dove aus Freiburg statt. Nachstehende
Übersicht zeigt den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission.
Der 3. Band der Regesten der Bischöfe von Konstanz (Pfarrer
Dr. Rieder) wird voraussichtlich bis zum Schlusse des nächsten Jahrs
druckfertig vorliegen. Geh. Archivrat Dr. Krieger hat im vergangenen
Jahre die Arbeit für den 4. Band der Regesten der Markgrafen von Baden
(Regesten des Markgrafen Karl 1453—75) soweit gefördert, daß noch im
Jahre 1911 mit dem Druck begonnen werden kann. In gleicher Weise wird
im nächsten Jahre der Druck der ersten Lieferung des zweiten Bandes der
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, bearbeitet von Dr. Graf von Oberndorff,
beginnen können. Diese Lieferung wird die Regesten der beiden ersten
Regierungsjahre König Ruprechts (1401—02) enthalten. Professor Dr. Wille
ist zunächst noch mit der Sammlung des Materials für seine Geschichte
der rheinischen Pfalz beschäftigt. — Für die Herausgabe eines Nachtrag-
bandes zur Politischen Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden und eines
zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden
war Archivdirektor Dr. Obser auch im vergangenen Jahre tätig. Professor
Dr. Pfeilschifter hat die Sammlung von Briefen für die Korrespondenz des
Fürstabts Martin Gerbert von St. Blasien fortgesetzt. Von dem Briefwechsel
der Brüder Blaurer (Archivar Dr. Schieß in St. Gallen) ist der zweite Band
erschienen; mit dem Druck des dritten Bandes wird im kommenden Jahre
begonnen werden. — Die Herstellung der historischen Grundkarten des
Großherzogtums Baden unter der Leitung des Vorstandes des Statistischen
Landesamtes, Oberregierungsrats Dr. Lange, geht ihrem Abschluß entgegen.
Die letzte Sektion (Pforzheim) wird im nächsten Jahre ausgegeben werden.
Professor Dr. Gothein hat die Arbeiten für den zweiten Band seiner Wirt-
schaftsgeschichte des Schwarzwaldes weiter gefördert. Für die Geschichte
der badischen Verwaltungsorganissation von 1802—18 hat Dr. Andreas die
Drucklegung des 1. Bandes für Ende des nächsten Jahres in Aussicht ge-
stellt. Vom Oberbadischen Geschlechterbuch (Freiherr von Stotzingen)
ist das 3. Heft des 3. Bandes erschienen, das 4. Heft wird noch in diesem
Jahr, das 5. 1911 zur Ausgabe gelangen. Mit der Ausarbeitung neuer Ent-
würfe für die Siegel und Wappen der badischen Gemeinden war Fr. Held
beschäftigt. Ein 4. Heft der Badischen Städtesiegel ist in Vorbereitung. —
Dr. Cahn in Frankfurt a.M. hat das Manuskript für das 1. Heft der Münz-
und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Gebiete vor-
gelegt. Die von Dr. Stamm begonnene Arbeit an der Bibliographie der
Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 4. 40
594 Nachrichten und Notizen II.
badischen Geschichte wird Dr. Westermann an der Universitätsbibliothek
in Heidelberg fortsetzen. Von den Bearbeitern der Oberrheinischen Stadt-
rechte hat Professor Dr. Koehne an dem Register für die fränkische Ab-
teilung weiter gearbeitet; dieses wie auch in der schwäbischen Abteilung
die Stadtrechte von Neuenburg (Gerichtsassessor Merk) und von Konstanz
(Professor Dr. Beyerle) werden voraussichtlich bis Ende 1911 druckfertig
vorliegen. In diesem Jahre soll ferner auch das Register zum Überlinger-
Stadtrecht (Dr. Geier) erscheinen. Am Freiburger Stadtrecht hat Dr. Lahusen
weiter gearbeitet. — Die Pfleger der Kommission unter Leitung der Ober-
pfleger Hofrat Prof. Dr. Roder, Stadtarchivrat Prof. Dr. Albert, Universitäts-
bibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser und Professor
Dr. Walter waren wie bisher für die Gemeinde- und Pfarrarchive tätig; die
Verzeichnung der grundherrlichen Archive nähert sich dem Abschluß. Die
Neuordnung der Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken weiter bzw.
durchgeführt. — Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist
der 25. Band erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 32 der Mit-
teilungen der Badischen Historischen Kommission herausgegeben. Das
Neujahrsblatt für 1910, ‚Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahr-
hundert‘, von Professor Dr. Gothein gelangte anfangs des Jahres zur Aus-
gabe. Das Neujahrsblatt für 1911 wird eine Arbeit von Professor Dr. Sauer
in Freiburg über die Anfänge des Christentums im heutigen Baden bringen.
Neu in ihr Programm aufgenommen hat die Kommission die Herausgabe
der Weistümer des badischen Gebietes einschließlich der Dorfrechte.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Prof.
Dr. Robert Davidson in Florenz wurde zum korrespondierenden Mit-
glied der Münchner Akademie der Wissenschaften und zum Mitglied der
Accademia dei Lincei in Rom gewählt.
Todesfälle. Am 26. Mai 1910 starb der a o Drot der Geschichte Dr.
Hermann Diemar in Marburg im Alter von 45 Jahren. Von seinen
Schriften ist zu nennen seine Dissertation: Untersuchungen über die
Schlacht bei Lützen (1890). Sonst bewegten sich seine Arbeiten zumeist
auf dem Gebiet der rheinischen und hessischen Geschichte: Entstehung des
deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund
(1896); Hessen und die Reichsstadt Köln im 15. Jahrhundert, Regesten zur
Hessischen und Deutschen Geschichte (1898) und die Ausgabe der Chroniken
des Wigand Gerstenberg von Frankenberg (1909).
Am 22. Juli 1910 starb in Chantilly im Alter von fast 84 Jahren
Leopold Victor Delisle, der ehemalige Direktor der Pariser National-
bibliothek. Über 30 Jahre hat er dieses Amtes gewaltet und hat durch
seine Organisationstätigkeit der gelehrten Welt die ungeheueren Schätze
dieses Institutes erst erschlossen und in vollem Maße zugänglich gemacht.
Er war von Haus aus Paläograph und einer der Begründer unserer Hand-
chriftenkunde. Es würde zu weit führen, hier auch nur die bedeutendsten
seiner Schriften namhaft zu machen, es sei dafür auf die Jubiläumsga be
hingewiesen: „Bibliographie des travaux de M. Léopold Delisle“, die ihm
Paul Lacombe 1902 dargebracht hat. Mit Jourdain und de Wailly leitete
Nachrichten und Notizen II. 595
er die Herausgabe des „Recueil des historiens des Gaules et de la France“‘
und hatte als Mitglied der Société de l’histoire de France und der Société
de l’École des chartes auch sonst bestimmenden Einfluß auf die geschicht-
lichen Studien in Frankreich. Er selbst war einer der sorgsamsten und
gewissenhaftesten Herausgeber mittelalterlicher Quellenschriften. Nachdem er
im Jahre 1904 von der Regierung veranlaßt wurde sein Amt niederzulegen,
übertrug ihm die Akademie von Frankreich, deren Mitglied er war, die
Verwaltung der Bibliothek von Schloß Chantilly, welche er bis zu seinem
Tode führte.
Am 7. September starb in Leipzig im Alter von fast 73 Jahren der
o. Prof. des Kirchen-, Staats- und deutschen Rechtes Geh. Hofrat Prof.
Dr. Emil Albert Friedberg. Er war am 22. Dezember 1837 in Konitz
geboren, studierte in Berlin und Heidelberg, habilitierte sich 1862 in Berlin,
wurde 1865 ao. Prof. in Halle, 1868 als Ordinar nach Freiburg und 1869
nach Leipzig berufen. Sein Hauptstudium war das Verhältnis zwischen
Staat und Kirche. In zahlreichen Aufsätzen und Einzelschriften hat er
diese Frage erörtert, so schon in seiner Dissertation De finium inter
ecclesiam et civitatem regundorum iudicio (1861). Von anderen Schriften
kommen hierfür vor allem noch in Betracht: Die evangelische und katho-
lische Kirche der neu einverleibten Länder in ihren Beziehungen zur
preußischen Landeskirche und zum Staat (1867); Das Veto der Regierungen
bei Bischofswahlen (1869); Der Staat und die katholische Kirche im Groß-
herzogtum Baden (1871, 2. Aufl. 1873); Das Deutsche Reich und die katho-
lische Kirche (1872); Die Grenzen zwischen Staat und Kirche (1872); Die
preußischen Gesetzentwürfe über die Stellung der Kirche zum Staat (1873);
Der Staat und die Bischofswahlen in Deutschland (1874) und das geltend.
Verfassungsrecht der evangelischen Landeskirchen in Deutschland und Öster-
reich (1888). Dazu gesellen sich die Materialsammlungen: Sammlung der
Aktenstücke zum ersten vatikanischen Konzil (1872), Aktenstücke die alt-
katholische Bewegung betreffend (1876) und die geltenden Verfassungs-
gesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen (4 Bde. 1885—92). Von
seinen übrigen Arbeiten seien hier noch genannt: Aus deutschen Bußbüchern
(1868); Geschichte der Zivilehe (1870, 2. Aufl. 1877) und dann vor allem
seine Ausgabe des Corpus iuris canonici (2 Bde. 1879—81). Friedberg war
seit 1864 Mitherausgeber der Zeitschrift für Kirchenrecht und seit 1892
ihrer Nachfolgerin der Deutschen Zeitschrift für Kirchenrecht.
Karl Krumbacher.
Obwohl schon ein Jahr verflossen ist seit dem Hingang des Organisators
der byzantinischen Studien, und obwohl ihm in den verschiedensten Zeit-
schriften fachwissenschaftlichen wie allgemeinen Charakters zahlreiche Nach-
rufe gewidmet worden sind, verdient doch gerade in einer historischen Zeit-
schrift auf die weitgreifende Bedeutung seines Lebenswerkes um so mehr hin-
gewiesen zu werden, als gerade von seiten der Historiker wenig für seine Wür-
digung geschehen ist, wenn man von dem ausführlichen Nekrolog C. Wey-
manns in den historisch-politischen Blättern 145 (1910) 161—176 absieht.
Und doch, wenn auch Krumbacher kein eigentlicher Historiker war, so hat
596 Nachrichten und Notizen Il.
doch auch die Geschichtswissenschaft Grund, seiner dankbar zu gedenken.
Nicht, weil er eine neue Spezialität, eine neue Disziplin in den Kreis der histo-
risch-philologischen Wissenschaften eingeführt hat, sondern weil er durch die
weitblickende Art und Weise, wie er es tat, den historischen Horizont erweitert,
weil er die östliche Hemisphäre Europas für die methodische Geschichtsfor-
schung erschlossen hat. Nicht als ob vor ihm nicht auch über byzantinische
Geschichte viel gearbeitet worden wäre — man denke nur an Forscher wie
Hirsch und Gelzer in Deutschland, Rambaud und Schlumberger in Frankreich,
Wassilieff und Uspenskij in Rußland und Lambros in Griechenland —, aber das
Bild dessen, was schon geleistet, und dessen was noch zu leisten ist, überblickt
man doch erst völlig, nachdem Kr. in seiner Byzantinischen Literaturgeschichte
auch die Historiker und Chronisten in der Totalität wie im Detail charakteri-
siert und das Handwerkszeug für ihre weitere Bearbeitung zurechtgelegt
hat. Wer dann mit der hinzugewachsenen Literatur sich vertraut machen
will, der findet in der Bibliographie der Byzantinischen Zeitschrift eigene
Abteilungen für die äußere und innere Geschichte von Byzanz, und wem auch
dies zu mühevoll und zeitraubend ist, der braucht nur nach dem Generalindex
der ersten zwölf Bände dieser Zeitschrift zu greifen und das Stichwort „Ge-
schichte“ aufzuschlagen, um dort alles zu finden, was in jenen zwölf Bänden
darüber erschienen ist. Auf Grund dieser drei Hilfsmittel gewinnt man jetzt
eine viel lebendigere, umfassendere und vor allem richtigere Vorstellung über
byzantinische Geschichte und ihre Probleme als es vorher möglich war, und
wie sie sich jetzt auch in Werken, die der allgemeinen Belehrung dienen, wie
in den Weltgeschichten von Lindner, Helmolt und Pflug-Hartungk, schon
völlig durchgesetzt hat, was ohne Krumbachers rastlose Pionierarbeit nicht
möglich gewesen wäre. Wenn schließlich noch daran erinnert wird, daß soeben
das Erscheinen einer eigenen Zeitschrift für osteuropäische Geschichte an-
gekündigt wird, so ist das nur eine direkte Konsequenz der Belebung, die die
byzantinischen Studien durch Kr. erfahren haben; denn sie bilden ja die un-
entbehrliche Grundlage für das Verständnis der osteuropäischen Geschichte
überhaupt. Kr. selbst hatte ja auch schon hierin vorgearbeitet, wenn er in
seinem programmatischen Aufsatz über den Kulturwert des Slawischen auf
die immer gebieterischer sich aufdrängende Bedeutung des Slawentums, seiner
Sprachen, Literaturen und seine Geschichte nachdrücklich hingewiesen hat.
Zwanzig Jahre sind es gerade her, daß die Byzantinische Literaturgeschichte
zum ersten Mal in die Welt ging, und im nächsten Jahre soll sie zum dritten
Mal diesen Weg antreten. Der sie geschaffen, wird sie nun nicht mehr geleiten,
aber der Weg selbst wird breiter, geebneter, gangbarer sein, und die Schar
derer, die darauf wandeln, wird zunehmen. Mögen sie nicht des Mannes ver-
gessen, der ihn einst mühsam gebahnt hat!
Leipzig. Karl Dieterich.
Erwiderung.
Zur Frage der Jahrbücher magesmir, als einem der Hauptbeteiligten,
erlaubt sein, mich zu den von B. Schmeidler hier (1910 Hft. 2, S. 168ff.)
vorgebrachten Bemerkungen kurz zu äußern.
‚Nachrichten und Notizen II. 597
Ich muß mit etwas Persönlichem beginnen. Schmeidler hat es für nötig
erachtet, zuerst auf die bekannten ungünstigen Besprechungen meines ersten
Bandes der Jahrbücher unter Friedrich I. von Güterbock und Hampe hinzuwei-
sen. Die letzteren habe ich in meiner Abhandlung „Zur Geschichte Friedrich
Rotbarts“ zurückgewiesen, die ersteren waren so allgemein gehalten, daß dies
mit einer Ausnahme nicht möglich war. Herr Schmeidler hat aber verschwiegen,
daß daneben auch andere, günstige Besprechungen erschienen sind, und ich darf
hier insbesondere auf eine sehr günstige hinweisen, welche inzwischen im „All-
gemeinen Literaturblatt“ (1910 Nr. 10) von Juritsch veröffentlicht worden
ist. Behauptet Schmeidler, daß nach den Ansichten jener Kritiker meine Arbeit
„hinter berechtigten Anforderungen zurückbleibe“, so bezeichnet sie Juritsch
als eine „geradezu mustergültige“, und Juritsch, der Verfasser der „Ge-
schichte der Babenberger“ darf doch wohl auch als ein guter Kenner der Zeit
betrachtet werden. Überhaupt: wäre es nicht so traurig, es wäre fast zum
Lachen, wie sich die verschiedenen Kritiker auch sonst widersprechen. Wirft
Hampe mir (und Meyer von Knonau) vor, „aus übertriebener Scheu vor jeder
subjektiven Verarbeitung des Stoffes zum geistlosen Kompilator herab-
zusinken“, so tadelt mich im (Leidener) „Museum“ (1910 Nr. 8) Bussemaker
und in der „English Historical Review“ (1909 Okt.) Davis geradezu, daß ich
hierin, in subjektiver Kritik, zu weit gegangen sei. Die eigentliche Aufgabe
der Bearbeiter der Jahrbücher sei, die Quellen zu sammeln, zu vergleichen
und zu interpretieren (his proper busines is to collect, to compare and to inter-
pret the sources)! Schließt Davis seine Besprechung mit dem Lobe, meine Arbeit
sei ehrenvoll für mich und für die Akademie, auf deren Kosten sie veröffentlicht
worden, so liegt darin ein neuer erfreulicher Beweis, wie man im Ausland
solche „Materialsammlungen“ gerechter beurteilt und einschätzt als bei uns.
Was aber nun weiter den von Schmeidler berührten generellen Vorwurf
betrifft, der gegen Meyer von Knonaus Jahrbücher und meinen ersten Band
erhoben wurde, daß sie „nach falschen, auf die Dauer nicht durchführbaren
Prinzipien gearbeitet seien“, so hat dagegen Meyer von Knonau im Vorwort
zum letzten Band seines Heinrich V. mit Recht darauf hingewiesen (s. auch
meine Abhandlung „Zur Geschichte Friedrich Rotbarts“ S. 22), daB wir uns
an das (von Ranke aufgestellte, von Sybel wiederholte) ursprüngliche Programm
der Historischen Kommission zu halten hatten. Für mich kam bei der Frage
der Behandlung und Anlage der Jahrbücher unter Friedrich I. als ausschlag-
gebend noch die Erwägung hinzu, daß dieselben die fehlende Neuauflage
der Böhmerschen Regesten und die fehlenden Diplomata in den Mon. Germ.
Histor. zu ersetzen hatten. Wenn ich sie in der äußeren Form am besten an die
von Bernhardi anschließen zu sollen glaubte, geschah es, weil sie in mancher
Beziehung am Ende einer Entwicklung stehen. Mit Toeches Heinrich VI. hätte
dann eine andere Reihe begonnen, die über Winkelmann ins 13. Jahrh. führt,
wo die Sache, wie ich selbst betont habe, ja ganz anders liegt, ähnlich wie bei den
Jahrbüchern unter Otto II. und III., deren erster Band von einer beneidens-
werten Knappheit sein konnte.
Und damit komme ich von selbst auf den Einwand, den Schmeidler als den
wichtigsten von allen gegen unsere Jahrbücher bezeichnet: „die Raumfrage“.
Mit Verdruß sehe der Benutzer, der doch bisweilen auch Käufer sein solle,
598 Nachrichten und Notizen I.
einen dickleibigen Band nach dem andern erscheinen und frage sich, ob nicht
dieselben Resultate auf weniger Raum, mit geringeren Kosten für Hersteller
und Käufer, dargeboten werden könnten. Als oberster Zweck der Jahrbücher
sei zweifellos ein reir wissenschaftlicher, als Benutzerpublikum ein rein wissen-
schaftliches anzunehmen. Dann müsse aber jede Belastung der Jahrbücher
durch Edition (Schmeidler versteht darunter Mitteilung von Quellenstellen)
„als unberechtigt“ abgelehnt werden. Dem wissenschaftlichen Benutzer
sei auch mit den längsten Zitaten nicht gedient, er müsse selbst an das Material
herantreten, wolle er sich eine eigene, begründete Überzeugung bilden. „An Stelle
der wörtlichen Quellenzitate (selbst aus entlegeneren Werken) sollte grundsätz-
lich überall der Hinweis auf die Quelle und den Druckort, eventuell bis auf die
Zeile, treten.“ Das ist nun freilich eine Ansicht, der ich für meinen Teil nicht
scharf genug entgegentreten kann. Und zwar zunächst im Hinblick auf das,
was früher von autoritativer Seite als Zweck und Aufgabe der „Jahrbücher“
hingestellt worden ist. Nach Sybel (s. Denkschrift S. 25ff.) sollten die „Jahr-
bücher“ ein „Nachschlagebuch für den historischen Forscher und Lehrer
sein, wo er den geschichtlichen Stoff aus den Quellen gesammelt, kritisch ge-
sichtet und nach den bisherigen Ergebnissen der Forschung verarbeitet fände.“
Domm ler aber bemerkt in der „Geschichte des ostfränkischen Reiches“ Bd. I
S. VII: „Die Nachweise aus den Quellen sollen die Möglichkeit gewähren,
überall und durchweg den Behauptungen des Textes nachzugehen und ihren
Grund zu prüfen.“ Es wäre traurig, wenn jeder wissenschaftliche Benutzer
wirklich (aus einer Art Mißtrauen) immer seıbst auf die Quellen zurückgreifen
müßte, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Vollends dem historischen
Lehrer — die Kommission dachte hierbei gewiß nicht bloß an den Hochschul-,
sondern vor allem auch an den Mittelschullehrer — zuzumuten, an der Hand
der Zitate selbst die verschiedenen Monumentenbände und sonstigen Drucke
nachzuschlagen?, erscheint mir geradezu als ein ungeheuerliches Verlangen,
zumal wenn man bedenkt, mit wie viel Schwierigkeiten und — Ausgaben dies
oft für den Forscher und Lehrer in einer kleineren Stadt verbunden ist. Welche
Arbeit würde hier verschwendet, während der Bearbeiter das ganze Material
säuberlich zusammengestellt in seinen Kästen verwahrt und nicht veröffent-
lichen darf — aus Rücksicht auf den Hersteller und den Käufer! Der Hersteller,
meine ich, kommt gar nicht in Betracht. Denn wieder ist es Ranke, der da sagte,
(Werke Bd. 51/52, S. 488), derartige Werke, die sonst nicht leicht auf Privat-
kosten gedruckt werden könnten, sollte eben die Historische Kommission über-
nehmen! Was aber den Käufer betrifft, so getraue ich mir wohl jede Wette
einzugehen, daß unter 100 Benutzern 99 lieber einige Mark mehr ausgeben
würden, wenn sie das Quellenmaterial vollständig mitgeteilt vorfänden, als daß
1 Cf. Ranke, Werke Bd. 51/52 S. 488: „eine Arbeit nicht zur Lektüre für
das große Publikum, sondern zur Orientierung und zum Unterrichte für die,
welche sich mit der Geschichte eingehend beschäftigen“.
3 Wenn Schmeidler meint, es werde Sache der so vielfach tätigen Editions-
unternehmungen secin, entlegenere Quellen (um mich kurz so auszudrücken),
sofern sie wichtig seien, neu zu drucken, so darf man dagegen an die
„Monumenta“ erinnern, bei denen wir es ja sehen, wie rasch solche Gesell-
schaften arbeiten, um entlegenere Quellen neu zu publizieren. Und der
neue „Muratori“ z. B., wird auch nicht überall zu finden sein.
ur
Nachrichten und Notizen II, 599
sie es selbst an der Hand der Zitate — auch nur für einzelne Fälle — sich müh-
selig beschaffen müßten.
Weshalb, frage ich mich, denn überhaupt dieser ganze 6Lärm; da wir doch
nicht am Anfang, sondern fast am Ende der Jahrbücher, wenigstens der älteren
Zeit stehen? Wenn wir von der Fortsetzung der Jahrbücher unter Otto JI.
und Otto III. absehen!, handelt es sich doch eigentlich nur mehr um 3—4 Bände
Jahrbücher unter Friedrich I. Es wäre freilich auch mein Ideal gewesen, wenn
ich bei meiner Arbeit die Neubearbeitung der Böhmerschen Regesten, die
Ausgabe der Urkunden in den „Monumenten“ hätte benutzen und, wie Uhlirz,
einfach hätte zitieren können und nur die anderen Quellenstellen hätte hin-
zuzufügen brauchen. Es ist nicht meine Schuld, daß dies bisher nicht der Fall
war. Dementsprechend habe ich mich bei meiner Bearbeitung verhalten zu
müssen geglaubt, wenn ich dem ursprünglichen Zweck der Jahrbücher ent-
sprechen wollte. Daß ich bei dem zweiten und den folgenden Bänden am
leichtesten Kürzungen durch Beschränkung in der Mitteilung der Urkunden-
texte vornehmen kann, ist unschwer einzusehen®?; auf die von Schmeidler
angeregte Verringerung durch prinzipielle Weglassung aller chronikalischen
Quellenstellen kann ich unmöglich eingehen. Ich müßte gewärtig sein, daß
dann ein anderer aus den oben angegebenen Gründen (um anderen Forschern
die Mühe zu ersparen) zur Ergänzung meiner Arbeit einmal das ganze Quellen-
material veröffentlichen würde, da es der Regierung Friedrich Rotbarts an
einer neueren derartigen kritischen Bearbeitung mit den Quellenbelegen (seit
Giesebrecht) gebricht.
München, Oktober 1910. H. Simonsfeld.
Antwort.
Prof. Simonsfeld beklagt sich, daß ich auf die bekannten ungünstigen Be-
sprechungen seines ersten Bandes der Jahrbücher unter Friedrich I. hingewiesen
und verschwiegen habe, daß daneben auch andere, günstige Besprechungen
erschienen sind. Ich habe zu der Einzelausführung der Jahrbücher, speziell der
Simonsfeldschen, und dem Wert derselben überhaupt nicht Stellung genommen
und daher gar keine Veranlassung gehabt, lobende und tadelnde Be-
sprechungen zusammenzustellen. Ich wollte einige prinzipielle Gesichts-
punkte gegen die jetzige Gestaltung der Jahrbücher vorbringen und konnte
dieselben naturgemäß nur an gleichfalls ablehnende Besprechungen an-
knüpfen, habe dabei aber auch auf Simonsfelds Erwiderungen hingewiesen,
also durchaus nichts verschweigen wollen.
Die Jahrbücher Heinrichs IV. und V. und Friedrichs I. in der ihnen von
ihren Bearbeitern gegebenen Gestalt stellen gewiß eine mögliche, nicht die
! Die des 13, Jahrh. kommen, wie schon oben EE ebenfalls nicht
in „Betracht.
2 Übrigens ist es gerade Schmeidler gewesen, der bei Besprechung des
4. Bandes der Meyer von Knonauschen Jahrbücher an dieser Stelle (Bd. VIII,
1904 S. 150) „Untersuchungen über die Urkunden und das Urkundenwesen
unter Heinrich IV.“ vermißt hat.
600 . Nachrichten und Notizen II.
einzig mögliche, Art der Ausführung des Programms der Histor. Kommission
dar; aber die von S. zitierten Sybelschen Worte von der Sammlung des
historischen Stoffes aus den Quellen sind durchaus nicht notwendig als Auf-
forderung zum Textabdruck aufzufassen, und die ursprüngliche Formulierung
bei Ranke S. W. 51/52, S. .88f. lautet doch auch anders als die bei Sybel,
Vorträge und Abhandlungen S. 354f. Jedenfalls ist die Berechtigung
der Anwendung der Sybelschen Grundsätze (in Simonsfelds Auffassung)
auf die Jahrbücher Friedrichs I. in heutiger Zeit durchaus zu bestreiten.
Heute wird kein Lehrer zu Zwecken des Vortrags und der Stoffmitteilung
die Jahrbücher durcharbeiten; wer aber selbständig wissenschaftlich forschen
will, für den kann in der Tat nur das’äußerste „Mißtrauen“, d. h. eigene
Durchforschung der Quellen, oberstes Prinzip sein, wie jeder selbständige
Forscher aus Erfahrung wissen wird. Diesen also allein in Frage kommenden
Benutzern der Jahrbücher, die sie — zumal in der von S. verteidigten Gestalt —
lediglich als Arbeitsmittel gebrauchen, kann der Abdruck der Quellenzitate
bisweilen aus Bequemlichkeitsrücksichten willkommen sein, er darf ihnen aber
niemals das eigene Quellenstudium ersetzen. Dann aber ist die Frage, wie weit
man in Mitteilung der wörtlichen Zitate gehen soll, eine solche der Zweck-
mäßigkeit.
Simonsfeld stellt bei seiner Scheidung zweier Arten der Jahrbücher die
Friedrichs I. zu der älteren Reihe, in Gegensatz zu denen des 13. Jahrh. W. Bern-
hardi an der von mir a. a. O. angeführten Stelle zieht den Einschnitt wohl mit
mehr Recht hinter Konrad III. bei Friedrich I. Das Fehlen der Regesten und
Diplomata kann nicht den Abdruck literarischer Quellenstellen rechtfertigen,
und daß die Mitteilung von Urkundentexten etwas anderes ist als Unter-
suchungen über die Urkunden und das Urkundenwesen, ist wohl auch von
selbst einleuchtend. Mag man den Abdruck von Stellen aus entlegenen Drucken,
so relativ sein Wert für Forschungszwecke ist, als berechtigt zugestehen, so
bleibt doch meines Erachtens die Forderung zu Recht bestehen: weniger Ab-
druck von allgemein zugänglichem Material.
Simonsfelds Bemerkungen über die Belanglosigkeit der Raum- und Preis-
frage wären als richtig anzuerkennen, wenn er die Notwendigkeit und Berech-
tigung der Zitate erwiesen hätte. Da dies nicht der Fall ist, so treffen diese und
andere Ausführungen nicht den prinzipiellen Gehalt meiner Darlegungen,
und ich brauche nicht im einzelnen darauf einzugehen.
Leipzig. B. Scohmeidler.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Bac, De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
—
~e e a e e e
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1909/1910
BEARBEITET VON
Dr. OSKAR MASSLOW
ORBERBIBLIOTNIEKAR IN BONN
o
1910
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE,
EINSOHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften: Seite
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2. 22.2.2... BIL. *78
er ee
8. Sprachkunde. . ... . be Bi en en ec > ee, A
4. Paläographie; Diplomatik; KE EE DEE EENG, at,
6. Sphragistik und Heraldik. . . . 2... 2 2 2 2 nn nn... #4. *76
6. Numismatik . . . .. . een "Së FT65
7. Genealogie, Einiliengeschichte ind Beete ch Br: rb RT
I. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen . . . . 2.22 ernennen. #7. #77
2. Geschichtschreiber . . . » >: 2 2 2 2 m m nennen. #7. #77
8. Urkunden und Akten. . .. . ee Sg *78
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. soroa ee "O. 80
II. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . 222 22.2... . #10. *81
2. Territorial-Geschichte . . . . . Kë E ee ra Me Se an ir Bl
8. Geschichte einzelner Verhite. GE EE E VT
a) Verfassung. b) Wirtschafts- u. Sustelgeschichie, et Recht und Gericht.
d) Kriegswesen. œ) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst.
g) Volksleben.
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . . . . . *25. *92
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . .. . . +30. *96
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutsaheit: in der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918... .. Ba e rer EE "E
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit, c) Innere Verhältnisse. ;
8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *36. *100
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254.
c) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . *39. *102
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls 1V., 1254—1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
IV Inhalt.
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30,jährigen
Krieges, 1517—1648 . 2 2 oaa a e l
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555—1648. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 2 2. Corn
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740-1789 . . . . 2 2 2 2 20.
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789 1815. .
9. Re, e Zeit seit 1815 ... 2: oe Co onen
Seite
*46. *106
Soita
16. TI
8. *113
8. *116
2. 118
i. *123
127
Teil I.*
e aa”
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
41. Bibliographien und
Literaturberichte.
Jahresberichte d. G.-wias. etc. s. bei d. Zeit-
schriften. [1
Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges.
f. Erdkde. zu Berlin. Bearb. v. O.
Baschin (s. ’09, 2). XIV: `05.
546 S. 8 M. [2
Schrötter, F.„ Frhr. v, Dt. Münzkde.
(Jahresberr. üb. d. num. Lit. '05 u. "oe Beig.
z. Zt. f. Num. Bd. 26, 81-116.) — J. Menadier,
Medaillenkunde. (Ebd. 120-41.) [3
Unterkircher, K., Tirolisch - vorarlberg.
Bibliogr.: 21, IIL 09-15. IX. "up (Forschgn.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 6, 306-12; 394-
400.) [4
Bibliographie d. schweiz. Ldkde. (s. ’09,
6). III, 2. A. Wäber, Landes- u. Reise-
beschreibgn. (Schluß v. III.) Beitr. z. Bibliogr.
d. schweiz. Reiselit., 1891-1900, m. Nachtrr.
a. d. Zeit vor 1891. xvj, 172 8. 2 M. —
V, 9f. E. Boos-Jegher, Gewerbe u. In-
dustrie. III. Gewerbl.-industr. Berufsbildg.
Fachbll. u. Kataloge. 164 S. 1908. 2 M. —
V,10c. Erziehgs.- u. Unterrichtewesen. Red.
v. A. Bichler Bd. 3. Lehrmittel. xjv,
329 S. 1908 2 M. 50. [5
Hoppeler, R., Publikationen v. E. Egli.
(Zwingliana ’09, Nr. 1, Bd. II, 261-69.) [5a
Büchi, J.. Thurgauische Lit: oi (Thurg.
Beitrr. z. vaterl. G. 48, 210-18.) (6
Leidinger, G., Lit. Jahresrundschau: ’08.
(Oberbayer. Arch. 54, 290-311.) (7
Schön, Th. Württb. G.-Lit.: ’08, m. Nach-
trr. v. ’05-’07. (Württb. Viertelj.hfte. 18, 482-
519.) — Steiff, Württb. Lit.: ui. (Württb.
Jahrbb. f. Stat. etc. ’08, v-xjx.) [8
Baier, H., Bad. G.-Lit.: op (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 34, 479-552.) [9
Teichmann, W. Elsäss. G.-Lit.: ’08. (Ebd.
673-705.) [10
Ingold, A. M. P., Autobibliographie. (In-
gold, Miscell. Alsat. 5, 31-38. 109.) [11
M Stee 15. Nov. 1909.
merkt, 1909.
Volts, Neue hess. Lit.: ’07 u.’08. (Quartalbli.
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. N.F. 4, 300
-24.) , , , [13
Marx, J., Trevirensia, Lit.kde. z.
G. d. Trierer Lande. (Erg.-Hft. X v.
Trier. Arch.) 154 S. 6 M. Abonn.-
Pr.: 6 M. [13
Visscher, R., Friesche Bibliographie: ’05-
’08. (De Vrije Fries 21, 151-69.) [14
Stechele, W. u. O. Dobenecker , Übers. üb.
d. neuerdings erschienene Lit. z. thür. G.
u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19,
519-42.) t5
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings er-
schienene Schrr. u. Aufsätze f. sächs. G. u.
Altertkde. (N. Arch. f. süchs. G. 30, 373-94.) [16
Fischer-Benzon, R., v. Literaturber.: ’08,09,
betr. Schlesw.- Holst. (Zt. d. G. f, schlesw.-
holst. G. 39, 514-63.) (17
Prochnow, G., Geschichtl. u. landeskundl.
Lit. Pommerns: ’08. Mit Nachtrr. f. oi
(Pomm. Jalırbb. 10, 223-52.) [18
Nentwich, H. Lit. z. schles. G.: ’08. (Zt.
d. Ver. f. G. Schles. 43, 883-427.) [19
Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: ’05
u. ’06. Nebst Nachrr. (s. ’09, 2103). Schluß.
(Altpr. Monatsschr. 46, 636-61.) Sep. Königsb.:
Beyer. 1088. 3 M. — E. Machhols, Masuren
im Evangel. Gemeindeblatt, Beitr. z. altpreuß.
Bibliogr.: 1. X. 1845-31. XIT. 1907. (Mitt. d.
Lit. Ges. Masovia 14, 152-93.) [20
Feuereisen, A., Livländ. G.-Lit.: "oe Riga:
Kymmel. 74 S. 2 M. CD
Mühlbrecht, H., Übers. d. ges. staats-
u. rechtswiss. Lit. (e op, 1908). Jg.41:
’08. ZG, 390 S. 7 M. [22
Kippenberg, O., Bibliographie d. kirchen-
geschichtl. Lit.: 1. I.— 30. VI. ’09. (Zt. f.
Kirch.-G. 30, Anhg. 51-166.) [23
Loesche, G. u. G. A. Skalsky, Lit. Rund-
schau üb. d. a Protestant. in Österr. betr.
Veröffentlichgn.: 08. (Jahrb. d Ges. f. G. d.
Protest. in Öst. 30, 192-243.) [24
Srnekeruell. J. E„ Lit. üb. d. Volkslied.
(Anz. f. dt. Altert. 38, 186-213.) [25
— Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. Bibliographie. | 1
*2
2. Geographie.
Atlas, Hist, d. öst. Alpenländer, s. ’09, 26.
Rez. (v. Lfg. 1, d. Erläutergn. I, 1 u. d. Ab-
hdlgn. I-VII): Gött. gel. Anz. ’09, 706 -28
Ublirz. — H. Pirchegger, Steiermark im
hist. Atl. d. öst. Alpenländer. (Zt. f. öst.
Gymn. 60, 393-405.) [26
Kißling, B., Topogr. u. G. Klein-
fells am Hallbach (Nied.-Öst.). Wien:
Kirsch. xı1j,3068. ; Abbildgn. 6M. [27
Maier, Drei abgegangene Dörfer auf d.
Markgn. Einsingen u. Eggingen, O.-A. Ulm
bezw. Blaubeuren. (Schwäb. Arch. 27, 79f.) [28
Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgte.
Baden. 2. Aufl., s. '09, 29. Rez.: Hist. Jahrb.
30, 339-41 Beyerle. [29
Fabricius, W., Pfälz. Oberamt
Simmern. (Westdt. Zt. 28, 70-131;
Kte.) [30
Martiny, R., Kulturgeogr. d. Kob-
lenzer Verkehrsgebietes. Mit 2 Bei-
lagen. (Forschgn. f. dt. Landes- u.
Volkskde. XVIII, 5.) Stuttg.: Engel-
horn. 90 S. 5 M. 50. [31
Voigt, J. F., Elbkarten d. Heinr. Brandt
v. 1638 u. 1698. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G.
Jg. 28, Bd. 10, E (32
Oldekop, H., Topogr. d. Herzogt.
Holstein einschl. Kreis Herzogt. Lauen-
burg, Fürstent. Lübeck, Enklaven (8)
d. freien u. Hansest. Lübeck, En-
klaven (4) d. fr. u. Hansest. Ham-
burg. 2 Bde. Kiel: Lipsius & T.
1908. 24 M. [33
Wieries, R., Wüstungen Winetherode u.
T'huringerode auf d. rechten Okerufer b.
Harlingerode. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 280-91.) [34
Bode, F., Bemerkgn. zu d. 1834 aufgest.
Verzeichn. d. wüsten Marken d. Reg.-Bez.
Merseburg. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant.
Forschgn. 23, 331-41.) — Ders., Wüstung
Sornizk b. Bitterfeld. (Arch. f. Ldkde. d.
Prov. Sachs. 18, 117-20.) — Ders., Üb. einige
m. d. Petersberger Kloster in Beziehg. sto-
hende Ortschaften u. Ortsnamen. (Ebd. 110-
17.) — H. Größler, Forschgn. z. Gaugeogr.
u. Ortsnamenkde. d. Bistümer Merseburg,
Zeitz-Naumburg u. Meißen. (N. Arch. f. sächs.
G. 30, 291-334.) [35
Markgraf, Slawisch oder Dt.? in Leipzigs
Umgebg. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
5, 71-83.) — O.Richter, Zur ältest. Ansicht d.
St. Dresden. (Dresdner G.bll.’09,Jg.18,15£.) [36
Martiny, Geschichtl. Atlas d. östl. Pro-
vinzen d. preuß. Staates, (Korr.bl. d. Gesamt-
Ver. ’09, Nr. 9/10.) (Vgl. ’09, 2125.) [37
Drolshagen, 0., Neuvorpommern
im Rahmen d. älteren Kartographie
u. Landesaufnahme. Tl.Im. 5 Karten-
ausschnitten. (Pomm. Jahrbb. 10,
168-216.) [38
Gemeindelexikon f. d. Kgr. Preußen
(s. ’09, 2126). VII: Prov. Sachsen.
221 S. 3 M. 20; XII: Rheinprovinz.
244 S. 8 M. 80; Generalregister.
2 Bde. xvj, 460; 497 S. 10 M. 80. [39
Bibliographie Nr. 26—82.
Graesse, J. G. Th., Orbis latinus.
2. Aufl., m. besond. Berücks. d.
mittelalterl. u. neuer. Latinität neu
bearb. v. F. Benedict. Berl.: R. C.
Schmidt. 348 S. 10 M. [40
Hintner, V., Die Gsiesser Namen. Orts-,
Flur- u. Personennamen. Wien: Hölder
91 8. 3 M. 40. Rez.: Forsch. eto. z. G. Ti-
rols etc. 6, 373-76 Noggler. —
Ortsnamen im südl. u. südwestl. Böhmen. I.
(s. "09, 2127). Sep. Prag: Calve. 1778. 2M. [41
Skutsch - Dorff, 8., Basel u. Wesel. (Basler
Zt. f. G. 9, 168-73.) — O. Ringholz, Geschicht!.
Ortsnamen im Bez. Einsiedeln. (Mitt. d. Hist.
Ver. d. Kant. Schwyz H. 17.) [42
Gruber, K., Vordt. Ortsnamen im südl.
Bayern. (Philol. u. volkskundl. Arbeiten,
K.Vollmöller dargebr. S. 295-870.)— A. Kübler,
Dt. Berg-, Fiur- u. Ortsnamen d. alpinen
Iller-, Lech- u. Sannengebietes. Amberg:
Pustet. 213 S.; Kartenrkizze 10 M. — Ch.
Beck, Ortsnamen d. Pegnitztales u. d. Gräfen-
berg-Erlanger Landes. M. Kte. a. d. Pfinzing-
Atlas v. 1594. Nürnberg: Sebald. 3 M. 60. —
Frhr. v. Guttenberg, Peunten in Oberfranken,
im Algäu u. in Steiermark. (Korr.-Bl. d. Dt.
Ges. f. Anthropol. 39, 25-33.) [43
Beho, W., Hessische Ortsnamen in
mundartl. Gestalt. (Zt. f. dt. Mundarten ’09,
869-72.) — Ders., Schwälmer Ansiedign. u.
Ortsnamen. (Hess. Bil. f. Volkskde.8,17-48.) [44
Feise, W., Einbeck oder Eimbeck? Unter-
suchg. üb. d. Namen d. Stadt u. s. Bedeutg.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.’09, 113-30.) [45
Steenstrup, J., Do danske Stednavne.
Deres Tolkning og hvad de oplyser om vort
Lands Bebyggelse og Folkets Kultur gennom
Tiderne. København: Gad 1908. 1 Kr. (48
Größler, H., Sprachl. Zugehörigkeit d.
Namens Pforts, m. Nachwort v. Heldmann.
(N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23,
342-56.) Vgl. ’08, 1922. — Erwiderg. v. P.
Boehme u. Entgegng. Größlers. (Ebd.
34, 84-96.) (47
Mucke, E.. Wüstgn., Gewässer u. Holzgn.
d. Neumark m. slav. Bonenngn. Nachtr. zu
d. „Slav. Ortsnamen d Neumark“. H 7.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 33, 77-93.) —
Ders., Slav. Orts- u. Fiurnamen a. d. Kreisen
Lebus, Krossen u. Züllichau. (Ebd. 98-100.) [48
Treblin, M., Zur Kunde v. d. schles.
Ortsnamen. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde.
20, 78-85.) (49
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (8.'09, 2182).
II, 5: Cesso-cito.. Sp. 961-1200.
IV, 6-7: Criminosus-cyulus. Sp. 1201
-1594. à 7 M. 20. [50
Grundriß d. german. Philol. (e.
'08, 1924). Bd. II, Abtlg. 1. Lfg. 6.
2. verb. u. verm. Aufl. xvj, S. 1135-
1297; ıxvı] S 5 M. [51
Wilmanns, W., Dt. Grammatik.
Gotisch, Alt-, Mittel- u. Neuhoch-
deutsch. Abtlg. III: Flexion. 2. Hälfte
Geographie. — Sprachkunde.
Nomenu. Pronomen. Straßh.: Trübner.
S. 817-772. 9 M. [52
Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb.
5. neu bearb. Aufl.; hrsg. v. H Hirt
(8. '09, 2135). Lfg. 7 u. 8. (II, 1-320.)
à 1 M. 60. [53
Kluge, F., Etymol. Wörterb. d.
dt. Sprache. 7. Aufl. (8. '09, 2136).
Lie 2-8. S. 145-519. 6 M. 50. [54
Feist, 8., Etymol. Wörterb. d.
gothisch. Sprache m. Einschl. d. sog.
Krimgotischen (s. '09, 49). TIl.
M-Z. Wortverzeichnisse. xvj, S. 193-
380. 6 M. [55
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr.33 Aug. Gebhardt.
Falk, H. 8. u. A. Torp, Norweg. - dänisch
etymol. Wörterb. Dt. Bearb. v. H. Davidsen
(8. '09, 2137). Lfg. 13-14. S. 881-1120. (Subskr.-
Pr.: à 1 M. 50.) [56
— e ue
Moser, V., Hist.- grammat. Einführg. in d.
frühneuhochdt. Schriftdialekte, s. ’09, 3138.
Rez.: Ana, f. dt. Altert. 33, 147-67 Jellinek. [57
» P., Beitrr. z. Dialektgeogr. d.
österr. Alpenländer. (Zt. f. dt. Mundarten
Ou, 1-24.) — G. Kisch, Zur Wortforschg.
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ’09, Nr. 9.)
— A. Scheiner, Die Schenker Herrenmund-
" art. (Arch. desselb. Ver. N.F., 36, 269-308.) [58
Idiotikon, Schweiz. (s. '09, 2142).
H.64. Bd. VI, Sp. 1889-1938. 2 M. [59
ertaog, G., Stud. üb. d. Kemptener
Kanzlei- u. Literatursprache bis 1600. Progr.
88.
Burghausen ’08. 3 [60
Fischer, Herm., Schwib. Wörterb
(8. '09, 2145). Lfg. 26 u. 27. (Bd. II,
481-800.) à 3 M. [61
Rez. v. I u. II: Anz. f. dt. Altert. 33, 26-
43 Teuchert.
Dietzel, Frs., Mundart d Dorfes Wach-
bach im O -A. Mergentheim. (Aus: Alemannia
N. F. 9, 33-64; 109-36.) Würzb. Diss. '08. 64 9.
Rez.: 7t. f. dt. Mundarten '09, 90-93 Veit. [62
Koehnlein, M. u. F. W. Ande, Zum Wor.
terb. d. elsäss. Mundarten. (Jahrb. f. G. ete.
Els.-Lothr. 35, 214-37.) [63
Follmann, M. F., Wörterb. d. dt.-
lothr. Mundarten, (= Nr. 206.) Lpz.:
Quelle & M. xvj, 571 S. 82 M. [64
Rez.: Dt. Lit.-2tg. ’09, Nr. 45 Martin.
Reis, H., Mundarten d. Großherzogtums
Hessen. (Zt. f. dt. Mundarten ’08, 302-16.
'09, 97-117 etc. 389-384.) Sep. Halle: Waisen-
haus. 131 S. 8 M. [65
Schönhoff, H., Emsländ. Gram-
matik. Laut- u. Formenlehre d. ems-
länd. Mundarten. M. Karte. (Germ.
Biblioth.) Heidelb.: Winter.
7 M.
228 S.
Mensing, O., Schleswig - Holst. Wörterb,
Bericht üb. d. J. ’08-8, (Zt. d. Ges. f. schlesw..-
holst. G. 38, 483-85.) [67
B » R., Idiotikon v. Filsdorf bei
Halberstadt. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 34, 45-103.) [68
66
' arten (s. ’09, 58).
3 M. 60.
— 1
-- Paläographie; Di plomatik.
“3
Müller- Fraureuth, K., Wörterb.
d. obersächs. u. erzgebirg. Mund-
Lfg. 2. S. 113-256.
[69
Philipp, O., Nachlese zum Wortschatz d.
Zwickauer Mundart. (Zt. f. dt. Mundarten
'09, 351-63.)
en, W.,
Dubraucke. (Mitt.
3M
[70
Wortschatz d. Mundart v.
d Schles. Ges. f. Volks-
kde. 20, 43-70.) [71
Reichert, Herm., Breslauer Personennamen
d. 13. u. 14. Jb. Bresl. Diss. 37 5. [72
Ortsnamen-Lit. s. Nr. 40ff.
4. Paldographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Traube, Zur Paläogr. u. Handschriftenkde.,
8. '09, 2161. Rez.: Hist. Zt. 103, 567-69 Brandi;
Anz. f. dt. Altert. 33, 227-29 trocker; Engl.
bist. rev. 24, 546 f. Kenyon. [73
. V. A.
Monumenta palaeogr., hrsg
Chroust (s. ’09, 2152). Abt.I, Ser. II,
Lie 2. 10 Taf.; 34S Text. 20M. [74
Steffens, F., Lat. Paläogr. (s. ’09,
67). Suppl. z. 1. Aufl. 2. Abt. Taf 24-
47 m. Text auf d. Rückseite u. 2 S.
Text. 12 M. -- 2, verm. Aufl. Schl.-
Abt. III. Taf. 87-125 nebst Texthft.
(kplt. 40 M.) [75
Ihm, M., Palaeogr. lat. Exempla
cod. lat. photot. expressa scholarum
maxime in usum. Series I. Lpz.:
Teubner. Fol. 18 Taf. ; 16 S. 5 M. [76
Bonelli, Codice paleogr. Lombardo, s. ’09,
70. Rez.: N. Arch. 34, bunt H. Br.; Dt. Lit.-
Ztg. ’09, Nr. 11 Tangl; Arch. stor. it. 48,
163-68 Schiaparelli. 77
v P. M, Entwicklig
d. neuzeitlichen Bullenschrift. (Röm.
Quartalschr. 23, II, 16-34.) [78
Nelis, H., Études de diplomat. médiéval]
(8. °07, 2035). II: L’authenticité de la donation
du comte Robert à l’abbaye de Saint-Trond,
741. (Anal. p. s. à l'hist. eccl. de la Belg.
35, 1-15.) [79
Tangl, M., Forschen. zu Karolinger-
Diplomen. (Arch. f. rkundenforschg.
2, 167-326.) 80
Schiaparelli, L., I diplomi dei
Re d'Italia. Ricerche stor.-dipl. (s.
'09, 80). Parte I:
ined. di Rodolfo II.
Pavia. sui diplomi
(Bull. d. Ist.
(e!
duplice rela-
italiano nel
Rez.: N. Arch. 35, 311 f. H. Br.
1*
"4
Mitis, v., Stud. z. älter. österr. Urkunden-
wesen, 8. ’09, 83. Rez.: N. Arch. 34, 279f.
Tangl. , [83
Acta regum Bohemiae selecta
photot. expressa. Codicis a
Bohemiae appendix. Fasc.
Kivnät 1908. Fol. 14 Taf. 20 M. Gi
Pirenne, Album Belge de dipl, s. ’09, 2160.
Rez.: N. Arch. 35, 326-28 Br. [85
Weemaes, R., Les actes privés on Belg.
depuis le 10. jusqu’au commenc. du 12. siècle.
Etude dipl. (s. '09, 81). Sep. Louvain: Bureaux
des Analectes. 106 8. 6 fr. ! [86
Die
Curschmann, F., älteren
Papsturkk. d. Erzbistums Hamburg.
Dipl. Untersuchg. Hamb.: Voß. 1295.,
10 Taf. 12 M. [87
hillmann, Beitrr. z. Urkk.-wesen d.
älter. Bischöfe v. Camin, s. ’08, 1951. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 11, 403f. Salis; Pomm.
e 9, 189-91; Monatsbll. d. Ges. f. WE
, 108, Nr. 4 Wehrmann.
Heinemann, B., Beitrr. z. a
wesen d Bischöfe v. Konstanz im
13. Jh. (Abhh. z. mittl. u. neuer. G.
XIV.) Berl.-Wilmersdorf: Rothschild.
112 S. 15 Urkk.-Fksm. als Beil.
5 M. [89
Loew, Dio ältest. Kalendarien a. Monte
Cassino, 8. ’09, 91. Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 6
Levison; Arch. stor. it. 5. Ser., 42,169 Amelli;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Kubitschek. [90
Hintner, V., Bemerkenswerte Ausdrücke
in mhd. Urkk. bei Bezeichng. d. Zeit, d.
Tages u. d. Feste. (Zt. f. dt. Wortforschg.
10, 38-44.) [91
Callewaert, 0., Nouv. recherches sur la
chronol. mêdiév. en Flandre. L (Ann. de
Soc. d'émul. de Bruges 59, 41-62.) — Ders.,
Le Style de Noël et l'indiction impér. dans
les chartes de Philippe d'Alsace. (Ebd. 57,
150-58.) [92
Ei Th.. Die Datierg. in G.schreibg.
d. Dt. Reiches währ. d 1. Hälfte d 13. Jh.
1200-1254. Greifswald. Diss. 125 S. [93
Krieger, A., Einführg. d. gregor. Kalen-
ders in d. Markgrafsch. Baden. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 24, 365-68.) [94
ö. Sphragistik und Heraldik.
Wibel, H., Die Siegel d. Dt. Kaiser
u. Könige. (N. Arch. 35, 246-62.)
Vgl. ’09, 2165. [95
Schweizer, P., Siegelabbildgn. z.
Urkk.buch d. Stadt u. Landsch. Zürich
(s. '08, 224). Lfg. VO. S. 111-28;
9 Taf. 3 M. [96
Reinecke, W., Eine Siegelfälschg. (Lüne-
burg. Museumsbll. 6, 189f) — P. Zimmer-
mann, Sicegelstempel d Grafen Siegfrieds II.
u. V. v. Blankenburg. (Braunschw. Magasa.
'09, 99-101.) — H. Siebert, Sigillum com-
mendatoris in Burowe. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt, G. 11, 227-29.) [97
Bibliographie Nr. 83—140.
Davies, A. ©. F., A complete
guide to heraldry. Lond. 660 S.
14 M. 20. [98
Khull- Kholwald, F., Vom Wappenrechte
„Bürgerlicher‘‘. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols
etc. 6, 165-69.) — E. Jacobs, Heraldik u.
Siegelkunde. Zur G. d. Bürgersiegel. (Zt.
d. Harz-Ver. 41, 207-47.) [99
Siebmachers Wappenbuch (s. '09,
104). Lfg. 583-536. à 6 M. [100
Inh.: Die: 533 = Bd. IV, A H. 13 (Nieder-
öst. Adel). 1-36; Taf. 1- 12. — Lfg. 54 =
Bd. V, 8. E 4 (Borger), Geschlechter). $S. 57
-14; Taf. 61-80. — Lfg. 535 = Bd. VI, 1.
H. 24 (Abgestorb. bayer. Adel). S. 133-56;
Taf. 94-108. — Lfg. 536 = Bd. I, m. H. 8
(Die dt. Bouveraine u. Lande). S. 117-42;
Taf. 127-44. Í
Hauptmann, F., Wappen in d.
Historia minor d. Matthäus Pari-
siensis. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“
N.F. 19, 20-56.) [101
Fischnaler, 0., Vigil Rabers „Wappen-
buch d. Arlberg Bruderschaft in Weimar“.
(Dt. Herold ’09, Nr. 8. [102
Pösinger, B., Die ältest. Stammbücher d.
Stiftes Kremsmünster. (Jahrb. d. herald. Ges.
„Adlor“ N.F. 19, 91-97.) — E. Razehak,
appen d. Städte Troppau u. Jägerndorf.
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Österr.- Schles. 3,
(108
P., Das Zugerwappen im
G. Mit 2 Taf. (Zuger Neujahrsbl.
’09.) (104
Roth, F., Aufkommen d. neuen Augs-
burger Statpir m. d. Capitäl u. d. Cisa- oder
Cybelekopf um 1540. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Schwaben u. Neub. 35, 115-27.) (105
Hagen, v„ Wappen d. Fam. v. Hagen in
Angeln. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) — F. Schacht,
Die Hofmarken d. Kirchspiels Herzhorn.
(Ebd. Nr. 2.) [106
Ghyczy v. Ghyoz zu Assakürth u. Ablancs-
kürth, P., Stammbuch d Stephan Jeszenszky
v. Nagyjeszen. (Jahrb. d. herald. Ges. „Adler“
N.F. 19, 76-90.) [107
6. Numismatik.
Friedensburg, Die Münze in d. Kultur-G.,
s. ’09, 2174. Rez.: Zt. f. Num. 27, 405-7
Menadier; Dt. Lit.-Ztg. "og, Nr 42
Schwinkowski. [108
Haike, Handwörterb. d Münzkde., s. ’09,
2175. Rez.: Zt. f£. Num. 27, 403-5 Menadier;
Hist. Zt. 103, 646f. Edw. Schröder. (109
Lichte d.
Engel, A. et R. Serrure, Traité de num.
du moy. Age. T. III, ». mi, 97. Rez.: Hist.
Ste, 103, 173-78 E. Schröder. [110
Dessi, V., I tremessi langob. a proposito
di un piccolo ripostiglio di monete d’oro di
Liutprando, rinvenuto presso il villaggio di
Ossi, Sassari. (Riv. ital di num. ’08, 295
-311.)
Schrötter, F. Frhr. v.,
Ernstrode, Kr. Thorn. (Mitt. d Coppernicus-
Ver. 14, 53f.) — A. Luschin v. Ebengreuth,
Steirische Münzfunde, Fundtabellen u. Er-
gebnisse. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 161-215.) —
8. Wigersma, Muntvonsten van vroeg-
13 eeuwsche halbe obolen in Friesland. (De
Vrije Fries 21, 79-181; 4 Taf) — P. Gößler,
Neue Münzfunde a. Württemb.: ’07-'09.
Chronologie — Sphragist.u.Heraldik.— Numism.— Genealogie, Familiengesch. *5
(Württb. Vierteljhfte. 18, 408-17.) — L. Schuch,
Münzenfund v. Jakobsdorf. (Mitt. d. G.- u.
Alt. - Ver. Liegnitz 3, 187f.) — Fr. Wiegand,
Münzfund in Greifswald. (Pomm. Jabrbb.
10, 221.) o [112
Luschin v. Ebengreuth, A., Um-
risse e. Münz-G. d. altösterr. Lande
vor 1500. (Num. Zt. N.F. 2, 137-90.)
Sep. Graz: Leuschner & L. 2 M.
— K. Schalk, Zur G. d. öst. Münz-
wesens unt. Leopold I. (s. "og, 114).
Forts. (Ebd. 229-62.) [113
, E., Beitrr. z. schles. Münzwesen.
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Österr.-Schles. 3, 31-
41 ) — Ders., Jügerndorf als Münzstätte d.
Markgrafen v. Brandenb. im 16. u. 17. Jh.
(Ebd. 4, 118-25.) [114
, E.. La collezione numis. della
città di Basilea. (Bollet. di numismat. ’08,
97.) — J. M. Weber - Strebel, Münzwesen
v. Zug u. d. beabsichtigte Geldprügen in
Baar. (Zuger Neujahrsbl, '09.) — M. de
Palésieux -du Pan Num. de l'évėchė de Sion
(Rev. suisse de num. 14, 265-352. 15, 1-37.) [115
. J. Ra Das alte Geld in Bayern
(Altbayer. Monatsschr. 8, 60-67.) — Ders,
Die Münzgewichte m. besond. Bücks. auf
Bayern. (Ebd. 7, 45-47.) — Ders., Münzfuß
in Bayern u. s. Wandlgn. bis z. neuen dt.
Reichswährg. (Ebd. 9, 37-40.) [116
Schöttle, G., Münz- u. Geldwesen
d. Bodenseegegenden, d. Allgüus u.
d. übrigen Oberschwabens im 13. Jh.
(Num. Zt. N.F. 2, 191-228) [117
Binder, Württb. Münz- u. Medaillenkunde;
neu bearb. v. Ebner, s. ’08, 88. Rez. v.
H. 1-5: Hist. Zt. 102, 649-51 Edw. Schröder. [118
Joseph, P., Münzen v. Worms, s. ’09, 121.
Rez.: Zt. f. Num. 27, 407-11 Menadier. [119
Klein, J. H., Alte Münznamen v. d. Nieder-
wupper. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. "09.
175 f.) [120
Bordeaux, P., Docc. monét. con-
cern. les quatre départements réunis
de la rive gauche du Rhin de 1799
à 1813. (Aus: Rev. belge de num. ’08.)
Brux.: Goemaere. 63S.; Taf. 2fr. [121
Gosses, J. H., Utrechtsch en Friesch-
Groningsch geld van de 11de tot d. aanvang
d. 14de eeuw. (Tijdschr. van het Ned. Ge-
nootsch. v. munt en penningkde. ’08, 158;
E (122
einmeistee, P. Nachtrr. z. Mona OG. d.
Grafschaft Holstein - - Schauenburg. (Zt. f.
Num. 37, 378-83.) Vgl. ’09, 123.) [123
Jeep, W. Die unter Hrzg. Wilhelms Re-
gierg. (1831-84) ausgemünzten Braunschw.
Gulden u. Couranttaler. (Braunschw. Magaz.
’09, 43-48; 57-60.) [124
Schröter, Ernst, Münzen u. Me-
daillen d. Weißenfelser Herzogs-
hauses. Tl. I. Progr. Weißenf. 4°.
82 S. [126
Schmidt, Berth. u. Knab, Beußische
Münz-G., bearb. unt. Mitwirkg. v. J. Erb-
stein, s. ’08, 1977. Res.: Zt. d. Ver. f. thür.
G. 18, 418f. Dobenecker; N. Arch. f. sächs.
@. 80, 371f. Friederich. — @. Francke, Die
Münze in Weida. (In: Reus. Forschgn.) [126
Schrötter, F., Frhr. v., 2 Entwürfe zu
preud. Talerstempeln m. eigenhänd. Bemerkgıı.
d. Könige Friedr. Wiih. L u. Friedr. d. Gr.
(Zt. f. Num. 27, 884-88; 2 Taf.) [127
Friedensburg, F., Oborschles. Anteil an d.
Münz-G. Schles. (Oberschles. 6, 567-73.) [128
Schwinkowski, W., Geldwesen in
Preußen ont Herzog Albrecht, 1525
-69. (Zt. f. Num. 27, 185-377.) [129
Semrau, A., Beitrr. z. Münz-G. d. St.
Thorn. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 14, 5-9.) [130
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Heydenreich,E., Familiengeschicht!.
Quellenkde. Lpz.: Degener. jx, xvj,
617 S. 15 M. [131
Rez.: Dt. Herold '09, Nr. 6; Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 24, 531 f. Obser; Zt. f. Bozialwisn,
13, 771 v. Below. — A. Tille, Gencal. Quellen
(Dt. G.bll. 10, 53 f. D
Hofkalender, Gothaisch. geneal.
(s. '09, 2187). Jg. 147: '10. 8M. [132
Schenk zu Schweinsberg, G., Frhr. v.,
Genealog. Stud. z. Reichs-G. (Arch. f.
hess. G. N. F. 6, 465-93.) [183
Herlitz, G., G. d. Herzöge v. Meran
&. d. Hause Andechs. Hall. Diss.
95 S. — L. Schönach, Geneal. Aut-
zeichngn. üb. d. Görzer Grafen in d.
ehem. Karthause Schnals. (Forsch.
etc. z. G. Tirols etc. 6, 159-61.) --
©. Trotter, Zur Frage d. Herkunft
d. Kärntner Grafen v. Ortenburg.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30,
601 f) [184
Roth, C. Grafen v. Saugern. (Basler Zt.
f. G. 9, 44-65.) [135
Walter, F.. Wittelsbachergrab in d. Mann-
heim. Trinitatiekirche. (Mannh. G.bll. ’09,
Nr. 4.) [136
Morneweg, K., Stammtaf. d. mediat.
Hauses Erbach. 2. Aufl Stuttgart
1908. [187
Vocheser, J., G. d. fürstl. Hauses Wald-
buch in Schwaben, s. ’08, 1985. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 80 Tumbült; Lit. Zbl. "ou,
Nr. 48; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 28, 581-83 -r;
Schwäb. Arch. 37, 91 Beck. [188
Suble, Beitrr. f. Geneal. d. Grafen
v. Stolberg (8. "09, 134). Schluß. (Zt.
d. Harz-Ver. 42, 1-25.) — ©. Köhler,
Stammtaf. d. Grafen v. Honstein.
(Ebd. 143-656.) [189
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.,
d. gräfl. Häuser (s. og, 2195). Jg. 83:
"0 8 M. — Dass. d. freiherrl.
Häuser. Jg. 60: '10. 8 M. — Dass.
d. uradel. Häuser. Jg. 11: ’10. 8 M.
— Dass d. briefadel. Häuser.
Jg. 4: '10. 8 M. [140
"6
Haan, Fr., Frhr. v., Geneal. Auszüge a. d.
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. K. K. u. ö. Land-
rechtes 1762-1859 (s. "Ou, 106). Forts. (Jahrb.
d. Herald. Ges. „Adler“ N. F. 19, 106-44.) —
H. W. Hölllinger, Offiz. Verzeichn. d. Stadt-
adels v. St. Pölten a. d. J. 1643. (Ebd. 98-105.)
-- A. v. Bosizio - Thurnberg, Goritiensia.
(Ebd. 56-75.) [141
Schiviz v. Schivizhoffen, L., Der
Adel in d. Matriken d. St. Graz.
Graz: Moser. 650 S. 20 M. [142
Kießkalt, ER, Bildwerke d. ehemal. Cister-
cienserinnen-Klosters Himmelkron. (Arch. f.
G. etc. v. Oberfraunk. 24, Hft. 1, 113-237.) [148
Schöu, Th, Nachrr. üb. adel. Geschlechter
a. d. Kirchenbüchern, Chroniken u. Rats-
protokollen d. Reichsst. Reutlingen seit 1500.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 87, 177
-87.) [144
Familiengeschichtl. Notizen. (Hessen-
land ’09, Nr. 20f.) [145
Lorme, Ed. de, Auszüge a. d. Kirchen-
büchern d. franz.-ref. Gemeinde v. Carlshafen
a. d. Weser 1699-1835. (G.bll. d Dt. Huge-
notten-Ver XIII, 9.) Magdeb.: Heinrichs-
hofen. 38 S. 80 Pf. [146
Index alphab. Fasciculorum, in quibus
Nobilium ac Patriciaruım Familiarum, quae
in terris Brunsvico-Luneburgicis et Finitimis
olim floruerunt, atque etiamnum florent.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. ctc. 37, 145-61.) —
J. P. Manecke, Inhalts- Verz. d in d. Kgl.
Bibl. zu Hannover befindl. Handschr. „Go-
nealog. Schauplatz d in d. Chur- u. Hertzogl.
Braunsw.-Lüneb. Ländern befindl. Adels."
(Ebd. 162-76.) [147
Wollesen, E., Geneal. Ausbeute a. Wer-
bener Kircheubüchern. (Dt. Herold ’09,
Nr. 11.) [148
Thiem, P., Geschlechtsnamen in Urkk. d.
}Hledwigsstiftes zu Brieg. (Ebd. Nr. 9) —
O. v. Dassel, Auszüge a. Kirchenbüchern d.
kath. Kirche zu Endersdorf in Schles. (Fa-
ıniliengeschichtl. Bl1. 8, 15; 37.) [149
Koerner, B., Beitrr. z. Stammkunde d.
Geschlechter d Dt.-Kroner Landes. (Vier-
teljschr. f. Wappenkde. etc. 87, 109-44.) [150
Hübner, O., Stammb. d. Freiberg. Patrizier-
fam. Alnpeck. (Mitt. d. Freiberg. Altert.-
ver. 44.) [151
Fircks, Frhr. Ed. v., Descendenz d.
Jakob Anderson. (Jahrb. f. Geneal. otc.
‘05 u. ’06, 328.) [152
Bassermann, E. u. K., Bassermann’-
xche Familien-Nachrr. (s. ’08, 113). M. D.
1908. 109 8. [153
Biedermann, v., Aus d. Fam.-Arch.
d. Reichsfreiherrn v. Biedermann.
H. 1: Erzgebirg. Urkk. u. Nachırr. a.
d. 16.-18. Jh. Leipz.: Hesse. 4°.
48 S. [154
Boie, K. u. R. Fam. Boie, Brunsbütteler
Linie. Bilder a. d. Thundertj. G. e. Dith-
marschen Geschlechtes. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 39, 1-132.) [155
Braun, H., Aus d. Chronik d. Fam.
Rraun. (Hessenland ’09, Nr. 18.) [156
Jahnel, 0. Die von Bünau auf Blanken-
stein. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs
31, 177-202.) (157
Daubenspeck, H., Hof u. Familien
Daubenspeck Als Hs. gedr. Papier-
mühle S.-A.: Vogt. vi, 114 8. 4°. [158
Bibliographie Nr. 141—216.
Günther, F., Dörrefeld. (Zt. d. Harz-
Ver. 42, 25-39.) [159
Heydenreich, E., Zur G. d. Fam. v. Do-
marus. (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [160
Stackelberg, O. M. Frhr. v., Stammtaf.
d. Fam. v. Dücker in Estland. (Jahrb. f.
Geneal. etc. ’05 u. '06, 237) (161
Schön, Th., Fam. Duvernoy. Stuttg.:
Wittwer. 197 8.; Stammtaf. 4M. [162
Stotsingen, O. Frhr. v., Gedenkbll. d.
Echter v. Mespelbruunn u. d. Grafen v.
Ingelheim, gen. Echter v. Mespelbrunn. (Arch.
d. Hist. Ver. f. Unterfrank. 50, 179-200.) [163
Gersdorff, Geschlecht v. Gersdorff.
Dresden 1906: National-Dr. 32 8. [164
Gerstmann, B. E. H., Ahnentaf. d.
Gerstmann-Mentzel (Schlesien). Lpz.:
Selbstverl. 1908. 1 Bl. Fol. [165
Jahnel, C., Zur Fam.-G. derer v. Haug-
witz. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs
31, 278-80.) [166
Rahden, Frhr. v., Beitr. z. Frage d. Her-
kunft d. Fam. v. Heyking. (Jahrb. f.
Gencal. otc. ’05 u. ’06, 288.) [167
Wernicke, E., Genealogisches u. Herald.
üb. d. Schles.-Ostpreuß. Geschlecht „(v.) Jach-
mann“ (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [168
Klingelhöfler, Th., G. d. Fam. Klingel-
höffer. Frankf. a. M.: Knauer. 244 S.
15 M. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 886f.
Diemar. [19
Wartmann, W., Zur G. d. Geschl. Knob-
loch in d Schweiz. (Schweiz. Arch. f.
Herald. 22, Hft. 3/4.) (170
Dobeneck, A. Frhr. v., G. d. ausgestorh.
Geschlechts v. Kotzau. (Arch. f. G. etc. v.
Oberfrank. 24, Hft. 1, 1-111.) [171
Buchholts, Arend: Fam. Lessing. 3 Bde.
Berl.: Dr. v. O. v. Holten. Fol. 593 8. [172
Brunner, H., Herren v. Lippa (s. "ou,
2224). Forte. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schles. 13, 372-86.) [173
Velden, A. v. den, Fam. v. Loen in Köln
u. Frankfurt a. M. (e ’09, 2225). (Dt. Herold
09, Nr. 10, 206f. — Vgl.: Ebd. 208.) [174
Lutteroth, A. W., Zur Ahnentaf. d.
A. W. Lutteroth zu Hamburg. Die 8. Ge-
neration. (Familiengeschichtl. B11. 2,191.) [175
Lützow, Frhr. v., v.Manstein-v.8tein-
mann. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) [176
Schmidt, Geo., Fam. v. Man-
teuffel. Abt. 2: Freiherrl. Kurländ.
Linie. Berl : Stargardt. 106 S.; Ab-
bildgn.; 6 Stammtaf. 8 M. [177
(Abt. 1: Freiherrl. Sächs.-Niederlaus. Linie
ersch. 1905.)
Borries, E. v., Geschlecht v. Müllen-
heim, Aufsteigen, Entwicklig. u. Ausbreitung.
(Zt. LO d. Oberrh. N.F. 24, 445-71.) [178
Haensch, L., Fam. Nesen. (Mitt. d. Ges.
f. Zittauer G. Nr. 6.) [179
Stammbaumblätter d. Fam. v Nida.
Nr. 1-4. 8. 1-24. [180
Oesterwits, H., Fam.Oesterwitz. Auf-
zeichngn. nach Akten u. Mitt. Gießen: Oester-
witz. 31 8. 1 M. 50. Dat
Oppenheim, A., Stammb. d. e Lemle
Moses abstammend. Fam. Oppenheim. Mit
hist. Einleitg. v. Loewenstein. Mannlı.
1908. 38 S. [182
Pelser - Berensberg, v., Zur G. d. Ge-
schlechter v. Pelser-Beəerensborg. Zu-
sammengest. d. M, W. A.O. v. Pelser-Berens-
berg. I. II. Als Mskr. gedr. Aachen 1908:
Drieven. 2. Bd. 4°. [183
Familiengesch. u. Biogr. — Allgem. Quellensammlgn. — Geschichtschreiber. *7
Rode, H. M. W., Gendal. d. Fam. Rode.
Hamb.: Rode. (Nicht im Handel.) [184
Oblendort, H., Beitrr. z. G. d. Grafen
v. Roden. (Hannov. G.-bll. 12, 298-343.) [185
Velden, A. v. den, Fam. Roeder in
Frankenthal (e. ’08, 137). Forts. (Monatsschr.
d. Frankenth. Altert.-Ver. ’08 u. ’09.) [186
Familiennachrichten d. Fam. Sachs d
Junghanns u. verwandter Fam. Nr. 34.
1908. 5 8. [187
Schönhoft, H., Die Schatte zur Schwaken-
burg, Burgmannen zu Haselünne. (Dt. Herold
’09, Nr. 7.) [188
Langer, E., Mittelalterl. Haus-G@.
d. edlen Fam. Thun 2 ’09, 2240).
H. 6: Jakob IJ. u. s. Fam. Ergänzt
u. hrsg v. R. Rich. M. Beilagen
CXIH-CXXV. 101 S.; S. 281*-858*.
5 M. [189
Rez. v. H. 3-5: Forsch. etc. z. G. Tirols
eto. 6, 379-81 Neugebauer.
Sommerfeldt, G., Troningen-Truhen-
dingen. (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [190
Unbescheid, W. H., Chron. d. Fam. Un-
bescheid. Hft. 4. Dresd.: Rauchhaus.
1908. 8. 137-60, 7 u. 8 8. [191
Heldmann, A., Niederrhein. Adelsgeschlecht
Virmont. (Allg. dt. Biogr. 55, 832-41.) [199
Wagner, A., Die zehn Geschwister Wa ner
Hamburg. Familien-G., a. alt. Briefen u. Über-
liefergn. Hamb. : Seitz. 4028.; Taf. 15M. [198
Ried, E. H. v., Untersuchgn. üb. d. Her-
kunft d. tirol. Edelgeschlechts v. Wanga.
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs
6, 22-34; 197-40; 250-68; 348-58.) [194
Weißker, M. A., Beitrr. f. G. u. Geneal.
d. Fam. Weißker. JI. Dresd.: Gärtner.
XxXxX, 693 RB: Taff. u. Abb. [195
Sommerteldt, G., Zur G. d. Geschlechts
v. WeyBel. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) [196
Wrangel, R. Frhr. v., Fam.
v. Wrangel 1887-1908 als Nachtr.
zu E. v. Maltitz’ G. d. Fam. v. Wrangel.
Görlitz: Starke. vonj, 54 S. 4°.
12 M. [197
Wrochem, V. v., Famil.-G. d. Geschl.
v. Wrochem. I. Nebst Stammb. Ratibor.
1908. Fol. (Dag
Velden, A. v. d Zur Ahlınentaf. d. Grafen
Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold "og Nr.
10.) a [199
Biographie, Allg. dt. (s. '09, 2244).
Bd. LV, 1—8 (Lfg. 271-73). S. 1-480.
7 M. 20. [200
Sitzmann, E., Dictionn. de biogr.
des hommes célèbres de l'Alsace
depuis les temps les plus reculés
jusqu’à nos jours. I. A-J Rixheim:
Sutter. 874 S. [201
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F., 24, 717-19
H. Kaiser.
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Katalog d. dt. Handschrr. d. K. K.
öff, u. Univ.-Bibl. zu Prag. I: Hss. bis
etwa 1550. Prag :Calve. 156S.4 M. [202
Binz, G., Handschrr. d. öffentl. Bibl. d.
Univ. Basel. Abtie.1. Dt. Handschrr. s. og,
2039. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 83, 125-29
Strauch. [203
Quellen u. Erörterungen z. bayer. u. dt.
G. N.F. (s. ug 191). I, 2. (Ulr. Fütrer,
Bayer. Chronik). V, 2 s. Nr. 252. [204
Handwerker, O. Zur G.d. Handschriften-
samımlg. d. Würzburg. Univ.-Biblioth. (Zbl.
f. Bibliothw. 36, 485-516.) [205
Quellen z. lothr. G. (s. "09. 2219). Bd. XII
8. Nr. 64. [206
Verzeichnis d. Handschrr. d. Hist. Archivs
d. 8t. Trier (s. 09, 185). Bog. 13 u. 14:
Nr. 385-432. (Trier. Arch. 14 u. 15, Beil.
S. 193-224). [207
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. 109.
2256. XXXIV, 2 s. Nr. 241. [208
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats-
archiven (s. ’09, 190). 82 (Friedr. 1. Gr. Brief-
wechsel m. Voltaire. ID. 83 u. 84 ( Bär,
Westpreuß. unt. Friedr. d. Gr. I u. II). [209
Geschichtsquellen Mecklenburg., s. Nr. 216.
[210
Günther, O., Katal. d Handschrr.
d. Danzig. Stadtbibl. (s. '05, 191).
TI. II. 424 S. 10 M. [211
2. Geschichtschreiber.
Scriptores rorum Germ. in usum scholarum :
Annales Xantenses et Annales Vedastini.
Helmoldi cron. Slavorum. Johannis abb.
Victoriens. liber certarum hist. [312
Schulz, M., Lehre v. d. hist. Me-
thode bei d. G.-schreibern d. Mittel-
alters, 6.-13. Jh. (Abhälgn. z. mittl.
u. neuer. G. XIII.) Berl.-Wilmersd.:
Rothschild. 148 8 5 M. [218
Rez.: N. Arch. 35, 269f. B. Schm.
Meister, A. u. A. Ruppel, Die
Straßb. Chronik d. Joh. Geo. Sa-
ladin (s. °09, 194). Forts. (Mitt. d.
Ges. f. Erhaltg. d. Geschicht). Denk-
mäler im Elsaß 28, 182-281) [214
Mechtel’s, J., Limburg. Chronik (1409-
1610) in ibr. Beziehgn. z. G. d. Stadt u.
Grafsch. Diez. Hrsg. v. H. Heck jun. (Ver-
öffentl. d. Ortsgruppe Diez d. Ver. f. nass.
Altertkde. u. G.forschg. 6.) Diez: Meckel
28 9.; Taf. 50 Pf. (315
Chroniken d. Klosters Ribnitz.
Bearb. v. Fr. Dechen. (= Nr. 210.)
Schwerin: Bärensprung. 18, 279 S.
8 M. [216
Rez : N. "Arch. 35, 286 f. A. H.
- ln.
*8 Bibliographie Nr. 217—263.
3. Urkunden und Akten.
Lippert, W., Archivliteratur. (Hist.
Vierteljschr. 12, 457-62.) (817
Regesta Habsburgica. Abt. 1, bearb. v.
Steinacker, s. ’06, 316. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 21, 849-51 Fueter; Hist. Vier-
teljachr. 12, 316-18 Steinherz. [218
Fontes rer. Austr. 3. Abt.: Diplomata et
Acta (s.’09, 2269). Bd. 62 (Briefwechs. d. Eneas
Silvius Piccolomini. Abt. 1, Bd. II). (219
Gebauer, J., Sammlg. v. Originalen
u. Akten fremder Provenienz im k.
böhm. Landesarch. (Mitt. a.d. Landes-
arch. d. Kgr. Böhmen 2, 77-179.) [220
Hausotter, A., Das Arch. d. Ortsmuseums
in Kunewald (Kuhländchen). (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mähr. u. Schles.10,417-235. 13, 433-39.) (221
Urkundenbuch d. St. Basel (s. ’08,
2062). XI: 1602-1797. Beach e
A. Huber. 472 S. 82 M. [222
Urkundenbuch d. Stadt u. Land-
schaft Zürich; bearb. v. J. Escher
u. P. Schweizer (s. ’09, 206). VII,
Hälfte 1: 1804-1308. S. 1-200.
(Subskr.-Pr.: 6 M. 25.) — Siegel-
abbildgn. Lfg. 7T s. Nr. 96. [223
Materislien z. Standes- u. Landes-
G. Graubündens 1464-1803; hrsg. v.
F. Jecklin fe '07, 2171). II: Texte.
571 S. 12 M. [224
Rez. v. I: Forsch. etc. z. G. Tirols u.
Vorarlb. 6, 381-85 Wieser.
Urkundenbuch, Wirtemberg. (s.
"Ou, 2178). X: 1292-1296. 1, 616 S.
4°. 10M. [225
Res : Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 4091
Rietschel.
Roder, Chr., Freiherrl. Roth v.
Schreckensteinsches Arch. zu Billa-
fingen. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 81,
110-85.) — W. Frhr. v. Ow- Wachen-
dorf, Freiherrl. v. Mentzingensches
Arch. zu Hugstetten b. Freiburg.
Nachtr. (Ebd. 136f.) — Ders., Set
v. Kagenecksches Arch. zu Weiler-
Stegen b. Kirchzarten. (Ebd. 138f.)
— Bened. Schwarz, Archivalien d.
Gemeinde Rust, Bez.amt Ettenheim.
(Ebd. 140-42.) [226
Reegel, X. u. 0. A. Hanauer, Invent.-
somm. des archives communales de
la ville de Haguenau. Ant£rieures
a 1790. Haguenau: Ulrich. 1865[!]
[1908]. 270 S. [227
Scherien, A., Summar. Inventar
d. alten Archivs d. St. Ammersch-
weier, Kr. Rappoltsweiler, Ob.-Elsaß.
Colmar: Straßb. Dr.- u. Verl.-Anst.
x, 42 S. 8 M. [228
Urkundenbuch z. rhein. Kirch.-G. : 8.
(239
J., Übersicht üb. d.
Inhalt d. kleiner. Arch. d. Rhein-
rovinz (s. '06, 288). III, 2: Kreise
ochem u. Prüm. S. 89-186. Kae
z. 26. Jahresber. d Ges. f. rhein. G.kde.)
II, 3: Kreise Enpen, Montjoie u.
Malmedy. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrhein. Beihft.e IX.) Köln:
Boisseree. jx u. S. 187-315. 8 M. 60.
(Auch Anhg. z. 28. Jahresber. d.
Ges.) 230
Rez. v. I u. II: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 30, 369-78 Richter.
Urkundenbuch d. Abtei Heisterbach, bearb.
v. Ford. Schmitz,s.’08,178. Rez.: Westdt.
Zt. 28, 329-38 Kisky. (231
Analecta Vnticano-belg. (s. ’09, 2291).
IH, 1 (Jean XXII, Lettres II, 1). [232
Brom, Gisb., Archivalia in Italie
belangr. v. d. gesch. v. Nederland.
D. I: Rome. Vaticaansch Archief (s.
’09, 220). St. 2. (Rijks geschiedk.
Publicatiön. KLS VI.) S.465-1116.[233
Kernkamp, G. W., Baltische archi-
valia. Onderzoek naar archivalia,
belangr. voor de gesch. van Neder-
land in Stockholm, Kopenhag. en de
Duitsche Oostzeesteden. uka ge-
schiedkund. Publicatiön. Kl Ser. W)
’s Gravenh.: Nijhof. 22; 863 S.
8 fl. [234
Vannerus, J., Inventaire des ar-
chives de l'abbaye de Tongerloo
reposant aux archives de l'état à
Anvers. (Analectes de l’ordre de
Prémontré IV u. V.) [235
Urkunden- Buch, Westfäl. (s. '09,
228). VIII: Urkk. d. Bist. Münster
v. 1301-25. Abtlg.2: 1310-16. Beach,
v. R. Krumbholtz. S. 201-400.
7 M. 50. 236
Inventare d. nichtstaatl. ive
d. Prov. Hannov. 1: H. Hoogeweg,
Kreis Alfeld. (Forschgn. z. G. Nieder-
sachsens II, 8.) Hannov.: Hahn. 78 S.
2 M. 50. 2: A. Peters, Kr. Gronau.
(Forschgn. II, 4.) Ebd. 808.2M.75.[237
Gundlach, F., Zur G. d. Kieler Stadt-
archivs. Zugleich 1. Bericht üb. d. Stadt-
arch.: 1. I. ’07 bis 31. IIL a Kiel: Dr. v.
Jensen. 60 8. [238
Andresen, L., Acta Tunderensia.
Mitt. a. e tondern. Kopiensammlig.
(e. ’09, 2297). TI. II. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 89, 174-232.) —
Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. *9
K. Seitz, Aktenstücke z. G. d. Elb-
marschen. (Ebd. 344-81.) —W. Jessen,
Übers. üb. d. Eckernförder Kirchen-
arch. (Ebd. 8382-98.) [239
Codex diplom. Saxoniae regiae.
Hrsg. v. O. Posse u. H. Ermisch.
Hauptabtlg. I. Abtlg. B. Bd. III:
Urkk. d. Markgrafen v. Meißen u.
Landgrafen v. Thüringen. 3. Bd. I:
1407-18. Hrsg. v. H. Ermisch.
Lpz.: Giesecke & D. xvj, 564 S.
25 M. [240
Rez. v. II u. III: N. Arch. f. sächs. G.
30, 349-53 Kötzechke. v. III: Dt. Lit. -Ztg.
n9, Nr. 46 D Schäfer.
Urkundenbuch d. Klosters Pforte
(s. "05. 234). II, Halbbd. 1, 1351-1500;
bearb. v. P. Boehme. (= Nr. 208.)
xıj, 868 S. 9 M. [241
Koch, H., Das Schloßarchiv zu Brandis.
(Dt. Herold '09, Nr. 6.) [242
Codex dipl. Silesiae (s. ’09, 237). XXV.
(Bauch, Breslauer Schulwesen vor d. Ref.)
Rez. v. XXIV: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09,
Nr. 7 Kern. [243
Wutke, K., Silesiaca im Brit. Mus. zu
London. (Schles. G.bll. ’09, 61-64.) — Unter
laufi, Neisser Urkk. im Diözesan - Arch. zu
Breslau (s. ’08, 190). Schluß. (Ber. d. wiss.
Ges. „Philomathie“ in Neisse 34, 1-52.) [244
Urkundenbuch, Preußisches. Polit.
Abtlg. 1, 2; bearb. v. Seraphim.
Mit Heike zu Bd. I. Königeb.:
Hartung. 60 M. (Subskr.-Pr. bis
1. Jan. '10: 40 M.) [245
Akten u. Becesse d. livländ.
Ständetage. Hrsg. v. O. Staven-
hagen (s. ’09, 2304). II: 1494-1535.
Beach v. Arbusow. Lfg. 8-4
S. 321-640. [246
Altmann, W. u. E. Bernheim,
Ausgewählte Urkk. z. Erläuterg. d.
Vert OG Dtlds. im Mittelalter. 4. verb.
Aufl. Berl.: Weidmann. xjv, 463 S.
7 M. 40. [247
Recueil, Nouv., génér. de traités
etc. relat. aux rapports de droit
intern. de G. F. de Martens, cont.
p. F. Stoerk (s. '09, 2306). 3. BS.
I, 3 u. II, 1. S. 641-975; 320 S.
30 M. [248
Kallina, Frhr. e A., Die nieder-
österr. Fideikommißurkk. (Jurist. DU.
Jg. 34, Nr. 15-18, 28, 29.) [249
Rez.: Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhm.
47, Lit. Beil., 22-24 Horcicka.
Adá A V., Auszüge a. d. Urbarien
d. Herrschaft Chroustovic v. d. J. 1675 u.
1777. (Czech.) (Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d.
Wiss. ’08, Nr. 12.) 26 8. [250
Sammlung schweiz. Rechtsquellen.
Abtlg. XVI: Rechtsquellen d. Kantons
Argau. TI. I: Stadtrechte, Bd. IV:
Stadtrechte v. Bremgarten u. Lenz-
burg. Bearb. u. hreg. v. W. Merz.
Aarau: Sauerländer. xvj, 424 8:
2 Taf. 12M. [251
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 80, Germ.-Abt,.,
467-70 Stutz.
Bitterauf, Th., Die Traditionen
d. Hochstifts Freising (s. '07, 2901).
I: 926-1283. (V v. Nr. 204.) ıxı),
944 S.; 1 Taf. 19 M. [252
Stadtrechte, Oberrhein. (s. ’06,
2113 u. ’09, 2312). Fränk. Rechte.
Hft. 8: Grünsfeld, Neidenau, Oster-
burken. Beach v. C. Koehne.
S. 989-1063. 2 M. 50. [253
Landtagsakten v. Jülich- Berg, II: 1400-
1610, hrsg. v. G. v. Below, 8.’09, 2314. Rez.:
Westdt. Zt. 28, 343-48 O. R. Redlich. [254
Cartulaire de l'anc. grand Tonlien
de Bruges, p. p. L. Gilliodts van
Severen (s. '09, 2315). S. VI. 5208.
16 fr. [255
Rechtsquellen, Die niederdt., Ostfries-
lands, hrsg. v. C. Borchling, s. ’09, 246
Rez.: Hans. G bll. 86, 211-18 Frensdorff.;, Zt.
d.Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 327-31 Hie [256
Regesta chartarum Italiae (s. "og,
200). IV: Regesto di Coltibuono a
cura di L. Pagliai. xj, 311 S.
& M. 80. V: Regesto di Camaldoli
a cura di L. Schiaparelli e F.
Baldasseroni. Vol. II. 837 8S.
9 M. 20. [257
esta pontificum romanorum,
ed. P. F. Kehr (s. '09, 2321). IV:
Umbria; Picenum; Marsia. xxxjv,
336 S. 12 M. [258
Rez. v. IIT (Etruria): Lit. Zbl. ’09, Nr. 44
Pflugk-Harttung; Hist. Zt. 104, 147f. Uhlirz.
Otto, H., D. Avignoneser Inventar
d. päpstl. Archivs v. 1366 u. d. Pri-
vilegiensammig. d. Fieschi u. d. Pla-
tina. (Qu. u. Forsch. 12, 132-88.) [259
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Vierling, A., Die Bußbücherhandschrr. d.
K. B. Hof- u. Staatsbibl. in München. (Ober-
bayer. Arch. 54, 247-82.) [260
R.. Alter u. Bestand d. Kirchen-
bücher im Großhrzgt. Hessen. (Mitt.d. Zentral-
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 4, 9-34. [261
Veder, W. R., Nogmaals de oude Doop-,Trouw-
en Begrafnisregisters op het archief te Amster-
dam. (Nederl. Archievenblad 17, 116-24.) [262
Gemmeke, A., Über Ursprung u. Entwickig.
d. Kirchenbücherim allgem. u. d. Kirchenbücher
im Bist. Paderborn im besond. (Der kathol.
Seelsorger, Jg. 20 HI 7-12.) (263
*10 Bibliographie Nr. 264—317.
Obst, E., Stadt Bitterfeld im Spiegel ihrer
Kirchenbücher. M. Anh. üb. d. G. d. Kirchen-
bücher. Bitterfeld: Böhme. 68 S. 1 M. 10. [264
Mehring, @., Das Vaterunser als polit.
Kampfmittel. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19,
129-42.) [265
Kemmerich, M., Dt. Kaiser u. Könige im
Bilde. Lpz.: Klinkhardt & B. 60 S. 4°. 2 M. 50.
Eez.: Hist. Zt. 104, 618-21 S. Riezler. [266
Philippi, Zu d. Porträts dt. Herrscher s.
’09, 2326. Bez.: N. Arch. 35, 297. H. Br. (267
Bergner, H., Staatl. Denkmalpflege 1906-08.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 'U9, Nr. 7.) [268
Kunsttopographie, Österr. (s. ’09,
2328). III: H. Tietze, Polit. Bez.
Melk. M. Beitrr. v. E. Katsch-
thaler, H. Obermaier u. H. Sitte.
480 8.; Kte. u. 28 Taf. 36 M. 80. [269
Topographie d. hist. u. Kunst-
Denkmale im Rer Böhmen (s. ’09
2329). XXIV: A. Podlaha, Polit.
Bez. Böhm.-Brod. 238 S., 3 Taf.
13 M. 50. [270
Rahn, J. R., Zur Statist. schweiz. Kunst-
denkmäler (s. "02. 227). Forsch.: Th. Durrer,
Unterwalden. S. 401-464. (Beil. z. Anz. f.
schw. Altertkde. N.F. X, 4 u. X], 1-2.) Sep.
Zürich: Beer. 50 Pf. [271
Denkmale u. Erinnerungen d. Hau-
ses Wittelsbach im bayer. National-
museum. Hrgb. v. d. Kgl. Direkt. d.
bayer. Nationalmuseums. Münch.
Nationalmus. 4°. 268 S., 42 Taf.
An. 35 M. [272
(Kataloge d. Baver. National-Museums in
München.)
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s.
’09, 262). II. Reg.-Bez. Oberpfalz u.
Regensburg. Hft. 11. G. Hager,
Bez.-Amt Eschenbach. 1728.; 10 Taf.;
Kte.7M. H.16: F. Mader, Stadt
Amberg. 2078.; 11 Taf. 9 M. [273
Woltt, F., Einrichtgn. u. Tätigkeit d. staatl.
Denkmalpflege im Elsaß 1889-1909. (Ver-
öffentlichen. d. Kais. Denkmal-Archivs zu
Straßburg.) Strßb.: Beust. 164 S. 6 M. [274
Berichte üb. d. Tätigkeit d. Dro. Komm.
f. d. Denkmalpflege in d. Rheinprov. u. d.
Prov.-Mus. z. Bonn u. ne Ei ’09, 264). XIII:
1908. 143 8.; 21 Taf. M. (275
Inventaire Ge de Gand (e ’08,
222). Fasc. 43-49. & 3 fr. 50. [276
Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg.-
Bez. Cassel (°07, 2244). II: C. A.
v. Drach, Kreis Fritzlar. 215 H
Nebst Atlas v. 244 Taf. 30 M. [277.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 382-85
P.Weber. — Rez.v.III (Grafsch. Schaumburg):
Ebd. 41, 294-97 Chr. Rauch.
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West-
falen (s. ’08, 2114). Hrsg. v. A.
Ludorff. Mit geschichtl. Einleitg.
v. Darpe, 28: Kreis Gelsenkirchen
Land. 43 S.; 3 Ktn. u. 3 Taf. 29:
Kreis Gelsenkirchen Stadt. 40 S.;
4 Ktn. u. 8 Taf. à 1 M. 20. [278
Darstellung, Beschreib. d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Sachsen (s. °09, 2334). Hft. 28:
W. Rassow, Kreis Heiligenstadt. Ge-
schichtl. Einleitg. u. Orts-G. nach d.
Entwurfe v. Karl Meyer bearb. v.
Reischel. Geschichtl. Karte v.
Reischel. 404 S.; 3 Taf. 14 M. [279
Bau- u. Kunst-Denkmäler Thü-
ringens (s. ’07, 2246). H 35: G.
Voß. Hirzgt. Sachs.-Meining, Kr.
Meiningen. Amtsgerichtsbez. Sal-
zungen. 130 8.; 26 Taf. 6 M. 60. [280
Kunstdenkmäler d. Prov. Branden-
burg (s. ’09, 268). 1, 1: Kreis West-
priegnitz. Bearb. v. P. Eichholz.
F. Solger, W. Spatz. LXXXJX,
369 S.; 4 Ktn. u. 49 Taf. 20 M. [281
Bau- und Kunstdenkmäler d. Prov.
Pommern (s. ’09, 269) TI. II: Hft. 14,
Abt. 1: H. Lemcke, Reg.-Bez.
Stettin. Hft. 14, Abt. 1: Kgl. Schloß
in Stettin. 128 S.; 10 Taf. SCH [282
Graef, P., Wichtigste Baudenk-
mäler d. Prov. Posen. 42 Lichtdr.-Taf.
M. Vorw. d. Hrsg. u. erl. Text v.
L. Kaemmerer. Berl.: Bl. f.
Architekt. u. Kunsthandwerk. 24 §.;
Abbildgn. Fol. 24 M. [283
e Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Westpreußen. Bd. III: Pomeranien;
Hi 3: Kreis Stuhm, bearb. v.
Bernh. Schmid. Danzig: Saunier.
dAn. 384 S.; 24 Taf. [284
Bericht d. Konservators d. Kunstdenkmäler
d. Prov. Ostpreuß. (s. "00. 269). VII: 1908.
42 S.; Taf. IM. 1285
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, K., Dt. G. (s. ’09, 272).
Bd. XI (3. Abt. Neueste Zeit. Zeit-
alter d. subjekt. Seelenlebens. Bd. IV),
| Hälfte 2. jx S., S. 361-749. 6 M.
Schluß-Bd. XII: Anhang; Bibliogr.;
Register. 439 S. 6 M. [286
Rez. d. ganz. Werkes: Dt. Lit.-Ztg. '10,
Nr.10 v. Krotschmayr; v. 8. Abt., IV, 1u.2:
| Lit. Zbl. ’09, Nr. 28 u. '10, Nr.3. F. Fdch.
And. schrift]. Quell. u. Denkm. — Allg. dtsche. Gesch. — Territorial-Gesch. * 11
Jäger, O., Dt. G. I. Bis z. westfäl.
Frieden. II: Vom westfäl. Frieden
bis z. Gegenw. Münch.: Beck vu.
668; xj, 690 S. 12 M. [287
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr.4 Fdch.; Hist.
Jahrb. 31, (ost. Haug.
Einhart, Dt. G. Lpz.: Dieterich x,
420 S.; 3M. (2. verb. u. verm. Aufl.
ebd. xj, 426 S. 3 M.)
Weltgeschichte., Hrsg. v. J. v.
Pflugk-Harttung. II: Mittelalter.
Berl.: Ullstein. xırj, 662 S. 16 M. [289
Inh.: v. Pflugk-Harttung, Välker-
wanderg. u. Frankenreich; G. Kau fmann,
Kaisertum u. Papsttum bis z. Ende d. 13. Jh.:
W. Friedensbu rg, Ausgang d. Mittel-
alters: A. Brückne r, Eintritt d. Slaven in
d. Welt-G.
Jorga, N., Der latein. Westen u. d. byzantin.
Osten in ihren Wechselbeziehgn. währ. d.
Mittelalters. (Studium Lipsiense 89-99.) [290
Schäfer, D., Welt-G.d. Neuzeit (s. '09, 275).
Rez.: Hist. Zt. 103, 115-21 Wiegand, [291
2. Territorial - Geschichte.
Kastner, A., Zur Orte 0 (Dt. Ou. 10
237-48.) — A. Tille, Nachwort. (Ebd. 249-57.)
[292
Mayer, Frz. Mart., G. Österr. m.
auf d. Kulturleben.
; , °09, 2343). Lfg. 3-10.
(Bd. I, 321-670. II Bd. II. 861 S.)
à 2 M. [293
Bunzel, J., Österr. u. Ungarn. Sozialhist.
Studie. (Jahrb. f. Gesetzgeb. 33, 1039-91.) [294
Gubo, A., G. d. St. Cilli v. Ur-
sprung bis auf d. Gegenw. Graz.:
t. d. Inst.
mark 6, 113-18 Vučnik; Vierteljschr. 1. Son.
[296
Grabherr, J., Reichsunmittelbare Herrschaft
Blumenegg (s. '08, 2127). Rez.: Zt. d. Ferdi-
nandeums 3. F., 53, 248-56 Zösmair. [297
er-Lusenderg, W., Markt St. Ulrich
im Grödentale (s. ’00, 2348). ;
Ferdinandeums 3. F., 53, 257-63 Zösmair. [298
ed, E. H. v., Burg Brunnenberg b. Schloß
Tirol, ihre Erbauer u. ersten Besitzer. S
Ferdinandeums 3. F., 53, 129-45.) [299
Berger, K., G. d. St. Römerstadt
(s. ’09, 2352). Schluß. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens u. Schlesiens 13,
227-96). [300
(Gorge, S., Aus d.
Herrschaft Bielitz. (Zt. f. G. ; x
Österr.-Schles. 4, 29-34.) — R. Rzehak, Zur
alt. G. d. ehemal. Burg u. St. Grätz a d.
Mohre v. 1031 bis 1500. (Ebd. 3, 65-83.) (301
Beschreibg.
Kaindl, G. d. Dt. in d. Karpathenländern
8. ’09, 2353. Rez.: Hist. Zt. 103, 605-9 Uhlirz;
Korr.-Bi. d. Gesamt-Ver. ‘09, Nr. 9/10 Paez.
kowski: Vierteljschr. f._Soz.- u. Wirtsch.-@. T,
378f. v. Below. [302
Hürbin, J., Handb. d. Schweiz. G.
(s. '09, 290). Lfg. 18. (II, 577-647)
80 Pf.
[303
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 3, 154-56
Büchi.
Kreis, H., Grafschaft Baden i. 18. Jh.
(Schweiz. Stud. f. G.-wiss. I, 2).
Zürich: Leemann 159 S.; Kte. 3M. 50
[304
Merz, W., Die Burgen d. Sisgaus.
I, 1-4. Aarau: Sauerländer. XIj S. u.
1-360; 46 Taf. à 5 M. [305
Chronik d. Burg Wildegg (s. "09. 293).
4. (Schluß-)Hft. S. 247.369. 2 M. 50.
Dändliker, K., G. d St. u. d.
Kantons Zürich (s. °09, 2357). II:
Stadt u. Landschaft als Gemeinwesen
1400-1712, Machthöhe u. beginn.
Niedergang d. alten Zürich. 503 S.
10 M. [307
Rez.: Hist. Zt. 103, 615-17 M. v. K.; Viertel-
jschr. f. Soz.. u. Wirtsch.-G. 7, 540 v. Below.
Hegi, F.. Burg u. Herren v. Lägern. (Anz.
f. schweiz. Altkde. N. F. 1, 141-52.) [308
Reidelbach, Bayerns G. in Bild u.
Wort (s. ’08, 2136). 9. (Schluß-)Lfg.
S. 145-160. 2 M. 50. [309
Ebner, E., Bilder-Atlas zur G.
Bayerns. 240 Bilder m. kurzen Tex-
ten. 2. Aufl., völlig neu bearb.
Nürnberg: Koch 144 S. 3 M. 50. [310
Englmann, H., Geschichtliches üb. Salz-
burghofen. a. s. 1000j. Vergangenh. Regensh.:
Manz. 848. ı M. [311
Graf, M., Willing (bei Bad Aibling) in Ver-
gangenh. u. Gegenw., Kulturgeschicht}. dargest.
(Dt. Gaue '08. Sonderhft. 183 8.) — J. Schmid.
G. d. Marktes u. d. Pfarrei Au in d. Hollerdau,
(Dt. Gaue, Sonderhft, ° [312
Lommer, F, X.,
Oberpfalz (s. ’08,
2 M. [313
Meyer, Ch., G. Frankens. (Siz. Göschen 434.)
Lpz.: Göschen. 153 S. 80 Pfg. [314
J. L., Steigerwald in
d. Vergangenh. Beitr. z. fränk. Landes-
kde. 2. Aufl. Gerolzhofen: Teutsch
u. V. xīj, 229 S. 3 M. 20. [315
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 921f.
Bauer, Hnr., G. d. Stadt Pegnitz
u. d. Pegnitzer Bezirks. Pegnitz. [316
Rez.: Hist.-pol. pu. 144, 809-11 Tooshorn.
Heßler, A., 296 Burgen u.
Unterfranken u. d. angrenz. Gebieten v.
Mittelfrank,., Württemb. u. Baden. G. u.
M. e. Einleitg. üb, Rittertum u.
Schlösser in
"Lë Bibliographie Nr. 317— 389.
Burgenkunde, Übers. üb. d. territ. Verhältnisse
Unterfrank. in d. Vergangenh. u. Anhg. üb. d.
Bauernkrieg u. d. Grumbachschen Händel.
Würzb.: Perschmann. 252 8. 3 M. 20. [317
Schneider, Franz, Heidingsfeld, e. altfränk.
Städtebild. Heidingsfeld: Selbstver. 1908.
67 S. (318
Schrötter, G., G. d. Stadt Nürn.
berg bis z. Gegenw. Nürnb.: Koch.
4°. 391 S. 6 M. 50. 319
Meyer, Jul, Onoldina (Sig. v.
Abhdlgn. z. G. v. Ansbach.) I u. II
Ansbach: Brügel u. S. 1908f. 167;
155 S. 2 M. 40. [320
Heß, J., Orts-G. v. Altmannshausen. Neu-
stadt a. A.: Schmidt. 1907. 228. [321
Koeberlin, S., Langenfeld einst u. jetrt.
Lokalgeschichtl. Versuch auf Grund v. Joh.
Geo. Sigling geschrieb. Ortschronik. Neu-
stadt a. A.: Schmidt 1908. 59 8. [322
Ried, K., G. v. Pfraunfeld bei Weißenburg
i. B. (Dt. Gaue ’08. Sonderhft. 164 S.) [323
Steichele, A. v., Bistum Augsburg,
hist. u. statist. beschrieben, (VII,
481-560). Fortges. v. A. Schröder
(s. ’09, 2363). Hft. 57. [324
Miller, L., Geschichtl. v. ehemal. Markte
Niederraunen bei Krumbach. (Dt. Gaue ’08.
Sonderhft. 128 8.) [325
Müller, Woltg.. Chron. d. Dorfes Dickenreis-
hausen. Memmingen: Otto. 1326
Rückert, G., Herren v. Faimingen u. ihr
Besitz. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 21,
48-77.) [327
Weller, K., Württb. G. (Sig. Göschen 462.)
Lpz.: Göschen. 176 S. 80 Pig. 328
Fehleisen, Limpurgisches (s. '09, 299). III.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 235.) — Derse.,
Zur ăltest. G. v. Schwäb.-Hall. (Ebd. 237-40.)
G. Mehring, Weilderstadt u. Württemb. im
18. Jh. (Ebd. 335-39.) — Th. Schön, G. v.
Hohentübingen (s. ’07, 276.) Forts. (Tübing.
Bl. 9, 46-58. 10, 12-32.) — Schliz, Entstehg.
d. mittelalterl. Heilbronn. (Ber. d. Hist. Ver.
Heilbronn 9, 24-31.) (329
Mack, R. K., G. d. württb. Ober-
amtsstadt Saulgau i. ihr. Bezirkes.
Stuttg.: Schwarenberg 1908. 213 S.
1 M. 50. [330
Belschner, ©., Die St. Ludwigs-
burg. Festschr. z. Feier ihr. 200jähr.
Bestehens. Ludwigsb.: Aigner. 106 8.;
5 Taf. 3 M. [331
Eyth, L., Bezirk Künzelsau in
alt. u. neuer Zeit. Beitr. z. Volks- u.
Heimatkde. Schwäb. Hall: German.
x, 2228. 3 M. 20. [332
Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens
(s. "090. 300). Forts. (Mitt. d. Ver. f.
G. etc. in Hohenzoll. 32, 96-142.) [333
Woltart, K., G. d St. Lindau im
Bodensee (s. ’09, 2368). Bd. II.
470 S.; 2 Taf. 7 M. 50. [334
Rez.: Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 38,
133-35 Meyer. v.I: Beitr. z. bayer. Kirch.-G.
15, 287-91 Kolde.
Strohmeyer, W.. G. d. Dorfes u. d. Pfarrei
Mundelfingen. (Freiburg. Diözesenarch. N. F.
9, 166-224.) (335
Städte u. Burgen in Els.-Lothr. (s. '08, 257.)
XIII: Ortenburg u. Ramstein. 708. 1 M. 20.
(336
Clauß, J. M. B., Elsäss. Städtebilder. (Aus:
Hist. topogr. Wörterb. d. Elsaß.) Hft. 3:
Oberehnheim. Landkapitel, Kanton u. Stadt.
— Odilienberg. Berg u. Kloster. 2. verb. u.
verm. Aufl. Zabern: Fuchs. 53 8. 50 Pie, (337
Borries, v., G. d. St. Straßburg, s. "00. 2370.
Rez.: Hist. Zt. 103, 689 K. J.; Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’09, Nr. 8 Holländer. — F.
Kiener, Zur G. Straßburgs. Betrachtgn. u.
Vorbemerkgn. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24,
430-44.) [338
Knobloch., Teritorium d. St. Straßburg
bis z. Mitte d. 16. Jh. s. '09, 311. (Stra Bßb.
Diss. '08.) Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertskd.e 20, 472f. Rörig. [339
Winckelmann, 0., Zur G. d. Badisch. u. d.
Nassauisch. Hofs in Straßburg. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 24, 575-600.) (340
Walter, Th., Die Edilen v. Reinach in d.
alten Bischofsstadt Rufach. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 25, 33-38.) [341
Adam, A., Bischöfl. Schloß Hohbarr.
(Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk-
mäler im Elsaß 2. F., 23, 1-124.) (342
Ortsgeschichten, Lothring. Hft. 1: H.
Fichelmann, Lixhein. Metz: Scriba.
75 S. 1 M. 60. [343
Pfister, 0., Histoire de Nancy (s.
’08, 2154). II, 1101 8. [344
Bez v. IIT: Ann. de l'Est et du Nord 5.
112-16 Parisot.
Mayer, Lorenz, Heimatkunde. Beitr. z. G. d.
Dörfer d. Schifferstadt u. Otterstadt m.Umgebg.
Otterst.: Selbstverl. 1908. 53 8. [345
Brandstettner, L., Versuch e. Orts-G. v.
Katzenbach. (Nordpfälz. G.-bll. Jg. V.) [346
Wenck, K., Stelle, d. Erzstiftes
Mainz im Gange d. dt. G. (Aus
Zt.d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. XLIII.)
Cassel: Dufayel. 43 S. 1 M. [347
Falk, F., Moguntina. (Quartalbll. d. Hist.
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen. N. F. 4, 294-98:
340-50. [348
Waas, Chr., Friedberger Chroniken. (Fried-
berg. Q.-Bll. 1, 61-81.) (348
Schlickum, W.. Merxheim (Nahe). Zur G.
d. Ortes. Merxheim: Ev. Gemeinde. 60 Pfg. [350
Schütz, E., Trarbach in alter Zeit. Bilder
a. d. G. d. Stadt v. d. Ref. bis zur Niederlegx.
d. Grevenburg. Traben-Trarbach: Balmer.
176 S. 1 M. 60. (351
Hauptmann, F., Die Reichsherrschaft Gels-
dorf. (Rhein. G.-Bll. 9, 10-17 etc.). [352
Schell, O., Hist. Wanderen. durchs bergische
Land (s. '08, 2164). Forts. (Monatsschr. d.
Berg. G.-Ver. '09.) — C. vom Berg, Alte Auf-
zeichngn. z. G. v. Elberfeld. (Ebd. '08, 1071f.)
— J. Holtmanns, Zur G. d St. Cronenberg.
(Ebd. 141-59.) [353
Beiträge z. G. d. Herzgt. Kleve.
Hagb. v. A. Herrmann. (Veröffent!l.
d. Hist.-Ver. f. d. Niederrhein II.)
Köln: Boisseree. 447 S.; Kte. u. Taf.
8M. [354
Mestwerdt, G., Das clev. Land seit d. Ver-
einigg. m. Brandenb.-Preußen. I: Die Zeit bis
Territorial- Geschichte. WE
1740. Cleve: Char. 48 S. 50 Pig. — W. Eicker Kühnhold, H., Basse, Gohgrafschaft-Vogtei-
u. A. Holdschmidt, Aus d. G. d. Hzgt. Cleve. Kirchspiel. Beitr. z. G. u. Heimatkde, d.
Ebd. 1878. 1 M. 50. (355 | Kreises Neustadt a. Rbge. Neustadt: Sicius.
- | 246 3.; Kte. 3 M. 50. Rez.: Zt. d. Hist. Ver.
Werveke, N. v., Kurze G. d. Luxem f. Niedersachs. '09, 417-19, Soltmann. {331
burg. Landes m. bes. Berücks. d. Kirchhoff, H., Kieler Bucht als Kriegaschau-
Kultur-G., Ur-G. b. Ende d. 14. Jh. | platz.d. Vergangenheit. (Zt. d. Ges. t. schlesw.-
Luxemb.: Worre Mertens 359 S. [356 | holst. G. 39, 320-43.) [372/3
Blok, P. J., G. d. Niederlande. Bode, Geo., Die Heimburg am Harz
Verdeutscht durch O. G. Houtrouw. | u. ihr erstes Herrengeschlecht, d.
e , R: Herren v. Heimburg. (Forsch. z.
Y SCH 268). IV: Bis 1648. 562 8. G. d. Harzgebietes. I.) Wermige-
Rez. V. VII u. VIII d. Orig.-Ausg., s. 'o9, | rode: Harz-Ver. u. Quedlinburg; Huch.
2170: Hist. Zt. 103, 147-50 Brugmans.
252 S.; Stammtaf. 4 M. [374
Meerdink, Oo J, A., Roermond in de Straßburger, Alte Namen d. Straßen, Plätze
S . Gebäude, - Quelle z. G. uns. Stadt A hers-
middeleeuwen. (Acad.proefschr.) Roer- leben. a er. 42, 101-189) on
mond: Romen. 16, 120 S. 1fl. [358 Größler, H., Werden d. St. Eisleben. Beitr.
ermaas d enraad, | z. Heimatkde. (Aus: Mansfelder B]l.) (s. ‘09,
Dä e ZE CN I: Het 2404). V. Eisleben: Selbstverl. 8, 205-62
tijdperk 1795 tot en met 1813.
Schevening.: Koek. 2 fl. 50. [359
1 M. 25. [376
Foertsch, W., Bilder a. Vergangenh. u.
Schwarzkopf, K., „Alt Kassel“. Ges. Vor-
träge u. Aufsätze. Hrsg. v. V. Sch warz-
Gegenw. d. St. Ostheim a. d. Rhön. Ostheim:
S
kopf. Cassel: Scheel. 1998. 2 M. 50. [360
Schönewald, K., Heimatsklänge a. d. Kreise
Kirchhain. Chronik d. St. Kirchhain u. d.
umlieg. Ortschaften. Kirchhain: Schröder 1908.
94 $.; Abb. [361
Mark, Die Grafschaft. Festschr. z.
Gedächtnis d. 300). Vereinigg. m.
Brandenb.-Preußen. Hrsg. v. A.
Meister. Dortmund: Ruhfus vu.
744 S.; 21 Taf. u. 1 Kte. XXIIj, 4428.
30 M. [362
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 3—en.
Minden-Ravensberg unter d. Herr-
schaft d. Hohenzollern. Im Auftrag
minden-ravensberg. Hauptvereins
f. Heimatschutz usw. hrsg. v. H.
Tümpel. Bielefeld: Velhagen u. K.
379 S.; 2 Ktn. 4M. [363
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
7, 5761. v. Below.
K., Better z. G. d. Stadt u.
burg-Sondershausen im 17. bis 19. Jh. mr
Arnstadt. Progr. 21 S. [378
Wustmann, S., Aus Leipzigs Ver-
gangen h. Ges.Aufsätze Reihe II.
Lpz.: Grunow. 459 S. 6 M. [379
Zimmermann, Chronik v. Regis m. Blum-
roda. Zugl. Beitr. z. G. d. Zeitzer Stiftes.
Borna: Veit. 144 S. [380
Knebel, K., Münzbachtal. Heimatkund!.
Forschgn. (Mitt. d. Freiberg. Alt.-Ver. 44,
7-46.) [381
—
Beyer u. Grotefend, Werden u. Wachsen d.
Fleckens Dargun. (Jahrbb. etc. d. Ver. f.
mecklenb. G. 74, 181-99.) [382
Wille, E., Neue Bausteine zur
Lokal-G. v. Neustettin. Neustettin:
Eckstein. 215 S. 2 M. 50. [383
Burkhardt, Rob., Chron. d. Insel
Usedom. Abschn. 1 u. 2. Swinemünde:
Fritzsche. 112; 188 8. 3 M. 50. [384
Dittrich, P., Beitrr. Z. G. d. Breslauer
Fürstentums. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43,
Grafsch. Steinfurt (e. ’08, 274). IV, 2. Progr. 243-65.) , [385
Burgsteinfurt. S. 45-106. [364 Schirrmann, W., Chronik d. St.
Schmitz, B., G. Glandorfs m. Borücksichtigg. Schweidnitz (s. "09. 361). Lfg. 3-4.
d. Dekanats Iburg. Osnabrück. 1904. as S. 129-272. 2 M. l [386
Wagner, aa Aus Varels Vergangenh. Varel: Zumwinkel, A., St. Liegnitz ım
Bültmann & G. 1608. 2 M. 40. [366 i , M. ; itt. d
Ueckermann, Barntrup. Zur G. d. St. u. d. Mittelalter M Stadtp lan (Mitt. d
G.- u. Alt.-Ver. Liegnitz 2, 1-78.) [387
Sauermann, F., G. d. Malteserkommende
Glatz 1183-1627. TL I: Von d. Gründg. bis z.
Hussitenzeit. Glatz. Progr. u. Bresl. Diss.
57 S. (387a
Rathauses. Detmold 1908: Meyer. [367
Lotze, W., G. d. St. Münden nebst
Umgegend m. besond. ‚Hervorhebg. d.
9 ; > Jaenicke, H., Die Geschichte Polens. Beitr.
é. Aufl. Münden: Werther Xv z. Verständn. d. Polnisch. Frage. Berl.: Weid-
358 S. 6 M mann. 78 S. 1 M, 50. [288
, [368
Reitemeyer, Th., Kulturgeschichtsbild e.
Weserortes. Kemnade u. 8. Kloster m. Berück-
sicht. d. St. Bodenwerder. Wolfenbüttel:
Zwißler 2708.:28. Abbild. u. Taf. 2 M. 50. [369
Riemer, A., Entstehg., Umfang u. Wachstum
d. ältest. städt. Siedig. Hannover. (Hannov.
G.-Bil. 12, 382-97.) [370
Lohmeyer, K., G. v. Ost- u. Westpreußen.
I: bis 1411. 3. Aufl. 8. '09, 364. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 138f. P. Simson; Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 22, 260f. o H.; Hist.
Zt. 103, 406-8 Wehrmann:; Hist. Jahrb. 30,
695 Löffler: Vierteljschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G.
7, 379f. v. Below. [389
”14 Bibliographie
Alexy, J., G. d. Dorfes Rauden, Kr. Marien-
werder, u. d. G. d. Kirchengemeinde Rauden.
(Beil. zu Hft. 47 d. Zt. d. Hist. Ver. Marien-
werder.) Marienw.: Verein. 53 8. [390
Leitner, W., Beitrr. z. Ältest. G. u. Gründg.
Tilsite. Tilsit. Progr. 4°. 17 8. [391
Löwis of Menar, K. v., Überreste d. Burg
Salis in Livland. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G.
ete. d. Ostseeprov. Rußl. "og, 57-60.) — Ders..
Üb. zwei heidn. Burgberge im Üxküllschen
Kirchspiele. (Ebd. '07, 77-80.) [392
3. Geschichte einzelner
Verhülinisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Bruckauft, Fahnlehn u. Fahnenbelehnung
im alt. dt. Reiche, s. ’07, 2339. (Leipz. Diss. ’06.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 v. Voltelini;
Hist. Jahrb. 30, 834-36 Riedner. {393
Hofmeister, A., Die heilige Lanze, s. "08.
2921. Rez.: N. Arch. 34, 2541. MT: Dt. Lit.-
Ztg. ’09, Nr. 17 Zeumer; Zt. d. Sav.-Stiftg, 30,
(term. Abt., 334-37 Pischek. (394
Philippi, F., Forst u. Zehnte. (Arch. f.
Urkundenforschg.2, 327-34.) Vgl.’09, 2435. [395
Lameire, J., Les dernières survivances de
la souveraineté du St. Empire sur les états de
la monarchie piémont. (N. Rev. hist. du droit
franç. ete. 33.) [396
Wopfner, Almendregal d. Tiroler Landes-
fürsten s. '08, 2225. Rez.: Mitt. d. Inst.f. öst.
G.-forschg. 30, 189-92 Kogler; Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 372-75 Fehr. [397
Voltelini, v., Immunität, grund- u. leib-
herrliche Gerichtsbarkeit in Südtirol, s. ’08, 305.
Rez.: Hist. Vierteljachr. 11, 379-83 Rörig;
Forsch. etc. z. G. Tirols 6, 287-90 Stolz; Zt. d.
Ferdinandeums 3. F., 53, 220-25 Wopfner. [398
Fajkmajer, K., Studien z. Ver-
waltgs.-G. d. Hochstiftes Brixen im
Mittelalter (s. ’09, 2443). Schluß.
(Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 6, 209-49; 314-47). Sep.:
Innsbr.: Wagner. 107 S. [399
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 934 Wieser.
Rosenthal, G. d. Gerichtswesens u. d. Ver-
waltungsorganisation Bayerns, s. ’08, 2228,
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 747-52 O. Hintze;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 359-63 Wopfner. [400
Fester, Franken u. d. Kreisverfg., s. ’06,
2240. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
290f. Hartung; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30,
192f. Mentz. [401
Stohrer, E. v., Reichsverwesg. Beitr. z. G.
d. württb. Verfassungsrechts. (Württb. Viertel-
jhfte. 18, 418-33.) — K. Weller, Centgerichts-
verfassg. im Gebiet d. heut. württb. Franken.
(Beil. d. Staatsanz. f. Württb., "09. 1-14.) [402
Gothein, Die Landstände am Ober-
rhein. (25 Jahre d. Bad. Hist. Komm.
S. 29-50.) [403
Müller, F. W., Die elsüss. Landstände, 8.
’08, 310. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19,
514f. v. K.; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24.
191f. v. Below; Hist. Vierteljschr. 12, 577f.
v. Borries. [404
Schwarz, H., Zur G. d. rhein.
Pfalzgrafschaft (s. ’08, 2231). Forts.
(Westdt. Zt. 28, 270-329). [405
Nr. 390—449.
Zentgrat, Otto, Zuständigkeits-
wesen u. Zuständigkeitsstreit in d.
Landgrafsch. Hessen-Darmst., 1567
bis 1803. Beitr. z. G. d. hess. Behörden,
insbes. d. Gerichtsbehörden. (Arch. f.
hess. G. N. F. 6, 207-358). [406
Goldschmidt, H, Zentralbehörden u. Be-
amtentum im Kurfürstent. Mainz v. 16. bis
18. Jh., s. '09, 380. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
Germ.-Abt., 372-78 Pischek; Hist. Zt. 103,
594-968 Rosenthal; Westdt. Zt. 28, 144-47
Schottimüller: Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirt-
sch.-G. 7, 375-78 Ziekursch; Zt. f. G. d. Oberrlı.
24, 538f. Wild; Quartalbll. d. Hist. Ver. f.
Grhzgt. Hessen N. F. 4, 354f. F.Herrmann;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 263-65 Petsch;
Lit. Zbl. ’09, Nr. 18 O. R.; Jahrb. f. Gesetzgebg.
33, 358-60 Darmstädter; Jahrbb.f. Nationalök.
93, 544f. Hasenclever. [407
Hashagen, J., Die preuß. Herr-
schaft u. d. Stände am Niederrhein.
(Westdt. Zt. 28, 1-29.) [408
Meier, Wilh., Brandenburg u. d. Kölner
Erzbistum, sowie s. Verhältnis zu d. Religions-
parteien in Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts.
Kleve. 344-86.) [409
Plönes, H., Direkte Staatssteuern
unter d. Grafen u. Herzögen von
Geldern bis z. Zeit d. Venloer Trak-
tats, 1543. (Münster. Beitr. z. G.-
Forschg. N. F. 25.) Münster: Coppen-
rath. 83 S. 1 M. 70. [410
Schotte, H., Stud. z. G. d. westf. Mark u-
Markgenossenschaft, s. ’08, 2234. (71 5.
Münst. Diss. '07.) Rez.: Hist. Jahrb. 29, 962;
Hist. Zt. 102, 463 Brandi; Beitrr. z. G. v. Essen
30, 228-230 Ribbeck. (411
Korte, J., Das westfäl. Marschall-
amt. (Münster. Beitr. z. G.-forschg.
N. F. 21.) Münst.: Coppenrath. 114 S.
2 M. 40. [412
Marré, W., Entwicklig. d. Landeshoheit in
d. Grafsch. Mark bis zum Ende d. 13. Jh., e.
09, 381. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 422-26
Rörig; Beitrr. z. G. v. Essen 30, 229-31 Ribbeck.
[418
Tigges, Entwickig. d. Landeshoheit d.
Mindener Bischöfe, s. "09. 2455. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Ugen, (414
Müller, Otto, Entstehg. d. Landes-
hoheit d. Bischöfe v. Hildesheim.
Freiburg. Diss. ’08. 114 S. [415
Rez.: Westd. Zt. 27, 514-16 Ugen,
Rüther, E., Verfassg. u. Rechtsentwicklg. d.
Landes Hadeln im Mittelalter. (Aus: Jahresber.
d. Männer v. Morgenstern.) Hannov.: Geibel.
23S. IM. [416
Liebegott, Der brandenburg. Landvogt bis
zum 16. Jh., s. ’08, 2240. Rez: Forscbgn. z.
brandb. u. preuß. G. 22, 261-63 Spangenberg:
Dt. Lit.- Ztg. op. Nr. 32 Curschmann. [417
Tancre, J., Anfänge d. Akzise in d.
Kurmark Brandenburg. Götting. Diss.
xj, 69 S. [418
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22,
654-57 Rachel.
Verfassung. — Wirtschafts-
Schrötter, F. Frhr. v., Preuß. Münz-
politik im 18. Jh. (Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 22, 135-42.) [419
Pistor, Mor., Grundzüge e. G. d
preuß. Medizinalverwaltg. bis Ende
1907. (Aus: Dt. Vierteljschr. f. öffentl.
Gesundheitspflege) Braunschw.: Vie-
weg. Xj, 2748. 6M. [420
» O., Immunität d. Kirchendiener u. d.
Raspe
Kirchengutsin Mecklenbg. (8.08, 2241). (Jahrbb.
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 74, 151-77.) [421
Pivano, S., Sistema curtense. (Bull.
d. Ist. Stor. It. 30, 91-145.) [422
Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richter-
bilder oder Königsbilder?, s. '07, 357. Rez.:
Hist. Zt. 101, 621f. (auch v. '06, 2252) Below.
Mollenhauer, Weichbild u. Roland.
(Braunschw. Magaz. ’09, 54 f.) — P. Puntschart,
Roland v. Ragusa. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
Germ.Abt., 299-304.) — Hoede, Die sächs.
Rolande, s. '07, 2363. Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 281 f. Werminghoff. [423
Kuske, Schuldenwesen d. dt. Städte in
Mittelalter, s. ‘06, 408. Rez.: Zt. f. Volks-
wirtschaft ete. 14, 4281. Inama; Vierteljschr,
t. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 5781. Pirenne. [424
mn
Hecke, W., Zur oO d. Wiener Gemeinde-
verfassg. (Mitt. d. wiss. Sekt. d. Klubs d.
rechtskund. Beamten d. St. Wien. H. 2.)
Wien: Gerlach & W. 7 8. 50 Pf. [425
usen, J., Zur Entstehg. d. Verfassg.
bairisch-österr. Städte, Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 286-89 Ilwof; Vierteljschr. f. 802.- u.
Wirtsch.-G. 7, 3711. Kogler; Dt.Lit.-Ztg. "op.
Nr. 47 Vancsa: Hist. Zt. 104, 166f. Uhlirz; Hist.
Jahrb. 31, 2021. Knöptler. [426
Sulger Büel, Verfassungs-G. d. St. Stein
am Rhein 1005-1457, s. '08, 391. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, Germ.-Abt., 471f. Stutz; Hist.
Jahrb. 31, 202f. Knöptler. [427
Keller, S., Pätriziat u. Geschlechterherrschaft
in d. Reichsstadt Lindau, s. ’08, 2246. Rez.:
bt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ'-Abt. 401f. 8.
Rietschel. [428
Menz, H. Burg u. Stadt Friedberg
bis 1410. Marburg. Diss. 1158. [429
Kreuter, J.L., Nanıen derVögte, Schultheißen,
Amtleute u. Bürgermeister d. St. Gelnhausen.
(Gelnhusana ‘08/09, 137-43.) [430
Liesegang, E., Zur G. d Klev.
Städtewesens unt. d. ältest. Herrscher-
hause. (Beitr. z. G. d. Hrzgts. Kleve
64-109.) [431
Brugmans, H. u. 0. H. Peters,
Oud-Nederland. steden in haar ont-
staan, groen en ontwikkeling. Deel I:
C. H. Peters, De Nederland. steden-
bouw. De stad als veste, woon-en
handelsplaats. Leiden: Sijthoff 327 S.
8 fl. 25. [432
d., Bauerschaften d. St. Geseke, s.
'09, 397. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 4661.
Knapp. — Ders, Sondergemeinden d. St.
Lünen, s. '09, 2464. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
Germ.-Abt., 355 f. Glitsch. — H, dellinghaus,
Der Ti. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. Osnabr. 33,
322-24.) [433
' 99-130.) — K, Siegel, Zur G.
und Sozialgeschichte. *15
Mack, H., D. Sacksche Bild d. Hagenrat-
hauses zn Braunschweig u. s. Quellen. (Braun-
schw. Magaz. ’09, 127-31.) [434
Keber, P., Die N aumburger Freiheit.
(Leipz. hist. Abhdlen. 12.) Lpz.:
Quelle u. M. 918. ; Plan. Subskr.-
Pr. 2M. 60. Einzelpr. 3M. 25. [435
Janetzki, A., Grundsätzl. Unterschiede d.
Preuß. Städteordngn. v. 1808, 1831 u. 1853.
Leipzig. Diss. 52 $8. [436
Jatfé, Die Stadt Posen unt. preuß. Herrschaft,
a. ’09, 2465. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G.
22, 687-91 Laubert; Jahrb. f. Gesetzgebg. 33,
1263-70 Hötzsch. [437
Siegl, K., Egerer Zunftordngn.
Beitr. z. G. d. Zunftwesens. Prag:
Calve. 167 S. 3 M. 30. [438
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48,
Lit. Beil. 17-20 Horcicka.
Dirr, P., Kaufleutezuntt u. Kaufleutestube
in Augsburg z. Zeit d. Zunftregiments, 1368 bis
1548. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 35,
[439
rmandung, Das Zunftwesen d. St. Aachen
bis 1681, s. ’08, 337. (Münst. Diss. "OX
Rez.: Vierteljschr. f, Soz.- u. Wirtsch.-G. 7,
363-68 v. Loesch. [440
Sommer, Jak., Westfäl. Gildenwesen m.
Ausschluß d. geistl. Brüderschaften u. Gewerbs-
gilden. (Arch. f. Kultur-G. 7, 393-476.) [441
Krawczynski, ŒE., Alte Groß-Strehlitzer
Handwerkerinnungen. TI. 1. Groß-Strehlitz.
Progr. 4°. S. 3-16. [442
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Croon, G., Zunftzwang u. Industrie im Kreise
Reichenbach. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43,
d. Neumarkter
(Ebd. 266-73.) [443
Züchnerinnung.
Th. v., Dt. Wirt-
Schluß d. Karo-
2. verb. u. verm. Aufl.
Lpz.: Duncker u. H. xXxvuj, 755 8.
20 M. [444
Rez.: Hist. Zt. 104, 361-64 u. Zt. f. Sozialwiss.
12, 764-68 v. Below.
Inama-Sternegg,
schafts-G. I. Bis z.
lingerperiode.
j Sill, M., Zur Agrar-G. a. Probstdorf am
Harbach. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
32, 97-102.) [445
Zingel, J., Beitr. z. Agrar-G. d.
Westerwaldes. Tüb.: Fues. 70 S.
1 M. 80. [446
Meisterernst, B., Grundbesitzver-
hältnisse in d. St. Münster im Mittel-
alter. (Münster, Beitrr. z. G.-forschg.
N. F. 24.) Münst.: Coppenrath.
59 S. 2 Taf. 1 M. 50. 447
Woerth, O., Vogelhorst. (Mitt. a. d. lippisch.
G. 6, 1-56.) [448
Rachfahl, Schleswig-Holstein in d. dt.
Agrar-G. (Jahrbb. f, dt. Nationalök. 93,
433-70.) P Hedemann-Hoespen, Schlesw..
*16 Bibliographie
Holst. Erbrecht u. Agrarverfassg. (Ebd.
301-19.) Rez. v. '09, 2471 (Sering): Zt.
d. Sav.-Stiftg. 30, Germ.-Abt., 429-36 Pappen-
heim. — P. Petersen, Beitr. z. G. d. ehemal.
Gutes Lindewitt. (Ebd. 411-47.) [449
Kehri, K., Dorf Schlalach (Kr.
Zauch-Belzig), s. Büdner u. ihre
landwirtschaftl. Verhältnisse. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. 134). Lpz.:
Duncker u. H. 1908. vu, 154 S.;
7 Ktn.; 15 Anlagen; Tabellen. 5 M.
[450
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22,
685-87 Skaiweit.
Deßmann, G. d. schles. Agrarverfassg., 8.
’08, 353. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß.
G. 22, 304-6 Skalweit. [451
Roedder, H., Zur G. d. Vermessungs-
wesens Preußens, insbes. Altpreuß.,
a. d. ältest. Zeit bis in d. 19. Jh.
Stuttg.: Wittwer. 1908. 191 S.; Kte.
4 M. 50. [452
Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 434-36 Cursoh-
mann.
[{Sommerteldt, G., Aus d. Güterleben d. 16. u.
17. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14, 194-202.)
[453
Hausrath, H., Der dt. Wald. (Aus Natur u.
Geisteswelt. Bdchen 153.) Lpz.: Teubner 1907.
1 M. 25. [454
Töpfer, H., Zur G. d. Weinbaus u. Wein-
verbrauchs in Thüringen. Sondershausen:
Eupel. 132 S. 1 M. 50. [455
Csallner, R., Alte dt. Bergwerkskolonien im
Norden Siebenbürgens. (Studium Lipsiense
55-72.) — W. Grevel, Zur G. d. Kohlenberg-
baues bei Essen. (Beitr. z. G. v. Essen 30,
205-9.) — K. Pflug, Zur G. d. Bergbaues im
Waldenburg. Berglande. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 43, 75-98.) , f [456
Jacobi, G., Steinkohlenbergbau in d.
Grafschaften Tecklenburg u. Lingen
im 1. Jh. preuß. Herrschaft. (Münster.
Beitr. z. G.-Forsch. N. F. 23.) Münster:
Coppenrath. 1008. 2 M. 50. [457
' Pribram, G. d. österr. Gewerbepolitik, s. ’07,
2387. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 438 Loewe;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 548f. v. Srbik;
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 46, 41f.
O. Weber; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 97-101
Koehne; Verwaltungsarch. 17, 156-60 Rohmer.
[458
Deutsch, H., Entwicklg. d. Seiden-
industrie in Österr. 1660-1840. Wien:
Konegen. 2108. 5 M. — O. Hecht,
Die k. k. Spiegelfabrik zu Neuhaus
in Nieder-Österr. 1701-1844. Beitr.
z. G. d. Merkantilismus. Ebd. jx,
166 S. 4 M. [459
(Stud. z. Soz.-, Wirtsch.- u. Verwaltgs.-G.
3 u. 4.)
Cramer, F. Th., Gewerbe, Handel
u. Verkehrswesen d. Freiheit Mülheim
Nr. 449—502.
a. Rh. im 18. Jh. Münst. Diss. ’08.
100 S. [460
(Aus: Beitrr. z. G. d. Niederrheins. Jahrb.
d. Düsseld. G.-Ver. XXII.)
Mews, K., G. d. Essener Gewehr- Industrie.
Beitr. z. G. d. rhein.-westf. Industrie. (Beitrr.
7. G. v. Essen 31, 3-95.) — H. Wiedemann,
Zur G. d. Textilindustrie im Stifte Essen.
(Ebd. 219-23.) — Max Schmidt, Entwicklig. d.
Solinger Industrie. (Monatsschr. d. Berg.
G.-Ver. ’09, 187-94. [461
Beiträge z. Wirtschafts-G. d. Sieger-
landes. Hrgb. u. eingel. v. F. Philippi
I. K. Ley, Zur G. d. ältest. Entwicklg.
d. Siegerländer Stahl- u. Eisen-In-
dustrie. — II. H. Kruse, Forstwirt-
schaft u. Industrie im ehemal. Fürsten-
tum Nassau-Siegen (Holzköhlerei u.
Löherei). Münster: Coppenrath.
xvj, 8, 176 S. 3 M. 80. [462
(Beide Arbeiten erschienen teilweise als
Münster. Diss.)
Diemar, J., Der Agathof b. Bettenhausen u.
d. ehemal. Kattunfabrik „Ahnesorge Ge-
brüder”. (Hessenland ’09, Nr. 13-17.) (463
Hirsch, F., G. d. St. Petri-Ziegelei in Lübeck.
(Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. 9, 20-34.) [464
Knebel, K., Gewerken d. Schmiedehand-
werke besond. d. Waffenzünfte Freibergs.
9. Beitrag z. G. d. Kunst u. d. Handwerks.
(Mitt. d. Freiberg. Alt.-Ver. 44, 83-128.) [465
Goeje, M. J. de, Internat. handels-
verkeer in de middeleuwen. (Vers-
lagen en meded. d. Akad. Amsterd.
4 R., 9, 245-69.) [466
Barthold, F. W., G. d. dt. Hanse.
Nebst 1 Kte. d. Hanse-Gebietes. N.
Ausg. 2 Bde. Magdeb.: Deubach &
L. 426, 499 S., 10 M. [467
Kießelbach, Die wirtschaft. Grundlagen d.
dt. Hanse, s. ’09, 431. Rez.: Hist. Zt. 102,
618-20 Sieveking; Jahrbb. f. Nationalök. 93,
115 f. Hasenclever. [468
Schlüter, W., Zur G. d Dt. auf
Gotland. (Hans. G.-bll. Jg. 36, Bd. 15,
455-73). [469
Mayer, Theodor, Auswärt. Handeld.
Hrzgts. Österreich. im Mittelalter.
(Forschgn. z. inner. G. Österr. 6.)
Innsbruck: Wagner. x, 200 8. 8 M.
(Subskr.-Pr.: 7 M.) [470
Brunner, J., Handels-G. d. St.
Cham. (Dt. Gaue ’08. Sonderheft.
83 S.) [471
Kuske, B., Handel u. Handels-
politik am Niederrhein v. 13. bis
16. Jh. (Hans. G.-bll. Jg. 36, Bd. 15,
301-27.) [472
Häpke, Brügges Entwicklig. z. mittelalt.
Weltmarkt, s. '09, 432. Selbstanz.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 33, 761f. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 431-34 Girgensohn; Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtschafts.-G. 7, 340-42 v. Below;
Westdt. Zt. 28, 338-43 Kuske; Engl. hist. rov.
Wirtschafts- und Sozislgeschichte. — Recht und Gericht.
24, 774f. Unwin; Hist. Zt. 104, 398-400 Nirrn-
heim. Entgegng. v. H. (auf d. Rez. in Bd. 13)
„Zur Genesis d. mittelalterl. Weltmarkts‘‘, u.
Erwiderg. v. Kießelbach ‚Zur Entstehg.
d. Weltmarktes v. Brügge‘: Zt. d. Ver. f.
hamb. G. 14, 169-82.) (473
Baasch, E., Einfluß d. Handels auf d.
Geistesleben Hamburgs. (Pfingstbll. d. Hans.
G.-Ver. V.) Lpz.: Duncker & H. 578. 1M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op Nr. 45 Sieveking. [474
Ilgenstein, E., Handels- u. Ge-
werbe-G. d. St. Magdeb. im Mittel-
alter bis z. Beginn d. Zunftherrschaft
1330 (s. ’09, 440). Schluß. (G.-bll. f.
Magdeb. 44, 48-83.) [475
Rachel, H., Handel u. Handelsrecht
v. Königsberg in Preußen im 16. bis
18. Jh. (Forschgn. z. brandb. u.
preuß. G. 22, 95-134.) [476
Stolz, O., Mittelalterl. Zollwesen
Tirols bis zur Erwerbg. d. Landes durch
d. Herzoge v. Österr. 1363. (Arch. f.
österr. G. 97, 539-806.) Sep. Wien:
Holder. 6 M. 20. [477
Fliedner, H., Die Rheinzölle am
Mittelrhein, in Bacharach u. Kaub.
Münst. Diss. ’08. xv, 44 S. [478
Spahn, K., Stud. z. G. d. Ander-
nacher Rheinzolls. Bonn: Röhr-
scheid, 90 S. 1 M. 50. [479
Obmann, F., Postgeschichte.
261-78.) [480
Ferber, K., Der Turm u. d. Leuchtfeuer auf
Neuwerk. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 1%, 1-36.) [481
1Blau, J., Ein Kapitel v. Getreidepreis.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 277-83.)
[482
(Dt. G.-bll. 10,
Kaulla, R., Organisation d. Bank-
wesens im Königreich Württemb. in
ihr. geschichtl. Entwicklg. Stuttgart:
Enke 1908. 60 S. 2 M. [483
Rez.: Württd. TASTE CILE: 18, 266-68 F.W.
Geyer, K., Die öffentl. Armenpflege
im Kaiserl. Hochstift Bamberg m.
besond. Berücks. d. Stadt Bamberg.
Erlang. Diss. 60 8. [484
Goldberg, M., Armen- u. Kranken-
wesen d. mittelalterl. Straßburg.
(Straßburg. Diss. u. Jahrb. f. G. eto.
Els.-Lothr. 25, 241-96.) [485
Köchl, K., Bauernaufstände u. Unruhen in
Steiermark. Graz: Progr. 1908. 19 S. [486
Memminger, A., Zur G. d. Bauern-
lasten m. bes. Beziehg. auf Franken
u. Bayern. 3. völlig umgearb. u.
*17
verm. Aufl. (Fränk. Bibl. 3.) Würzb.,
Memmingen 1908. 254 S. [487
Werveke, N. van, Les villes luxembourg. et
leurs affranchissements. Luxemb. 1908. 52. 8.
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde.
20, 475f. Rörig. [488
Schulten, A., Hodegerechtigkeit im
Fürstbist. Osnabrück. (Münster.
Diss. u. Beitrr. f. d. G. Niedersachs.
u. Westf. 19.) Hildesh.: Lax. 878.
2 M. 60. [489
Bücher, K., Frauenfrage im Mittelalter.
2. verb. Aufl. Tüb.: Laupp. 928. 1 M. 50. [490.
Kiener, F., Die elsässische Bour-
eoisie. Aus: Ill. els. Rundschau XI,
’09, Hp 2 u. 3.) Straßb.: Ill. Elsäss.
Rundschau. 36 S. 1 M. 20. [491
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 25, 206-9 Wiegand.
Freimann u. Tykocinski, Vorarbeiten
zur „Germania judaica“: Speyer, Regensburg,
Prag. (Monatsschr. f. G. etc. d. Judentums 53,
90-107; 344-59.) — H. Heidenheimer, Zur G.
u. Beurteilg. d. Juden v. 15. bis 19. Jh. (e, °09,
2519). Schluß. (Ebd. 257-68.) — M., Grunwald,
Aus d. Nachlaß Augusts v. Hennings.
80-89.)
Caro, G., Sozial- u. Wirtschafts-G. d. Juden
im Mittelalter u. d. Neuzeit, s. '09, 462. Rer.:
Monatsschr. f. G. etc. d. Judentums 53, 108-13
Lucas; Rev. hist. 101, 398-400 Philippson;
Hist. Vierteljschr. 12, 408-10 Puntechart;
Lit. Zbl. "og, Nr. 48 v. Below. [493
Quellen u. Forschungen z. G. d.
Juden in Österr. (s. jw "up 2322).
II.: Ign. Schwarz, Das Wiener Ghetto.
sn, 3148. 6 M. [494
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09. Nr. 39 u. Entgegng.
v. Schw. ebd. Nr. 49.
Ginsburger, M., Juden in Basel.
(Basler Zt. f. G. eto. 8, 315-436.) [495
Löwenstein, L., Zur G. d. Juden in Fürth.
TI. 1. Das Rabbinat. un Jahrb. d. d. jüd.-
it. Ges.). Frankf. M.: Sänger AF 81 8.
2 M. [496
Löwenstein, Licht- u. Schattenseiten a. d.
G. d. Juden in Wertheim. (Jahresber. d. Hist.
Ver. „Alt-Wertheim ’07.) [497
Kohn, A. J., Niederlassg. d. Juden in Dieden-
hofen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde.
20, 261-82.) [498
vu 8., Stud. z. G. d. Juden In Belgien
bis z. 18. Jh.. Antwerp.: Kahan. 56 8. 1 fr. 26.
[499
Horwits, L., Hofjuden in Kurhessen.
(Hessenland VH Nr. 20-22.) [500
c) Recht und Gericht.
Amira, K. v. Stab in d germ. Rechts.
symbolik, s. ’09, 2528. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg-
30, G.A., 436-51 Rich. Schröder. (501
Rudorff, Zur Rechtsstelig. d. Gäste im
mittelalterl. Prozeß, s. '09, 2529. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 48 Herb. Meyer. [502
Histor. Vierteljahrachrift. 1910. 1. Bibliographie. 2
WE
Moeller, E. v., Der heil. Ivo als Schutz-
patron d. Juristen u. d. Ivo-Brüderschaften.
(Hist. Vierteljschr. 12, 321-53.) [503
Strnadt, J., Materialien z. G. d.
Entwicklg. d. Gerichtsverfg. u. d.
Verfahrens in d. alt. Vierteln d.
Landes ob. d. Enns bis z. Unter-
gange d. Patrimonialgerichtsbarkeit.
(Arch. f. öst. G. 97, 161-520.) Sep.:
Wien: Hölder. 9 M. [504
Voltelini, v., Entstehg. d. Landgerichte im
bayr.-österr. Rechtsgebiete, 8. ’08, 2333. Rez.:
Gött. gel. Anz. '09, 691-706 G. Caro; Forsch. ete.
z. G. Tirols etc. 6, 286f. Stolz, Zt. d. Ferdi-
nandeums 3. F. 53, 218-20 Wopfner. [505
Carlebach, R., Badische Rechts-G.
(s. ’08, 406). II: Zeitalter d. 30j.
Krieges unter Mitt. einiger bisher
ungedr. Aktenstücke. 1998. 5 M. 20.
[506
Rez.: Zt.f.@.d. Oberrh. 25, 200-2 O.Schreiber.
Richard, L., Coutumes, usages locaux
u. modern. Recht in Lothr. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 21, 164-229.) [507
Kentenich, Beitrr. z. Erläuterg. d.
alt. Trier. Stadtrechts. (Trier. Arch.
15, 85-95.) [508
Oppenhoff, J., Gerichtswesen in
d. St. Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgt.
Kleve 110-211.) [509
Joostings, J. G. C., De kerkelijke
rechtspraak in het bisdom Utrecht
voor het concilie v. Trente. (Bijdr.
en meded. v. h. Hist. Genootsch. te
Utrecht 30, LXXXVI-CXI.) [510
Borchling, C., Poesie u. Humor im frics.
Recht, a. "08. 2531a. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
30, G.A., 332-34 His. [511
Heck, Die friesisch. Standesverhältnisse in
nachfränk. Zeit, s. '08, 2339. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
09, Nr. 41 Ernst Mayer; Vierteljschr. f. S07.- u.
Wirtsch.-G. 7, 338f. Höfflinger u. Erwiderg.
v. Heck ebd. 577-81; Hist. Zt. 103, 404-6
Klinkenborg. [512
Jaekel, H., Münzmetrologische An-
haltspunkte f. d. Erkenntnis d. alt-
fries. Ständeverfassg. (Zt. d. Sav.-
Stftg. 30, G.A., 49-102.) [513
Wiebalck, R., Zur G. d. Wurster Gerichts-
verfassg. im Mittelalter. (Aus: Jahresber. d.
Männer v. Morgenstern). Hannov.: Geibel
88. 60 Pf. (514
z, J., Das Dreiding in d. Herrschaft
Moschen, umfassend d. Dörfer Dt.- u. Polnisch
Müllmen, Czartowitz, Legelsdorf, Charlotten-
dorf u. Moschen. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43,
274-90.) [515
Stolz, O., Tirol. Geleits- u. Rechts-
hilfe-Verträge bis 1363, nach ihr.
rechts- u. verkehrsgeschichtl. Inhalt.
(Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 53,
31-128.) [516
Bibliographie Nr. 503—556.
Hauser, K., Üb. d. Abzug in d.
Schwciz. (Jahrb. f. schweiz. G. 34,
1-162.) [517
Varrentrapp, F., Rechts-G. u. Recht
d. gemeinen Marken in Hessen. TI. I.
Die hess.Markgenossenschaft d. später.
Mittelalters. Marb.: Elwert. 260 S.
5 M. [518
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 387-89
Schotte; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, GA. 386-94 Haff.
Heintze, T., Frhr. v., Lauenburgi-
sches Sonderrecht. Sonderstellg. d.
Kreises Hrzgt. Lauenburg auf d.
Gebiet d. öffentl. Rechts unt. spez.
Berücks. d. geschichtl. Entwicklg.
Ratzeburg: Schmidt. xv, 376 8.
6 M. [519
Bär, Das Kadukrecht d. Stadt Danzig.
(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 51, 21-52.) [520
Hasenöhrl, V., Beitr. z. G. d. dt.
Privatrechts in d. öst. Alpenländern.
(Arch. f. öst. G. 97, 1-160.) [521
Schulte, Eduard, Gewerberecht d.
dt. Weistümer. (Deutschrechtl. Beitrr.
III, 4.) Heidelb.: Winter. 151 8.
3 M. 80. [522
Freytagh-Loringhoven, V., Sukzessionsmodus
d. dt. Erbrechts, s. '09, 488. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, G.A., 426-29 Gierke.
Klatt, Das Hecrgewäte, s. '09, 489. Ges
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-@. 7, 362f.
v. Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A., 499.
Rintelen. [524
Bloch, F., Entwicklg. d. Kgl. Heim-
fallrechts im böhm.-mähr. Landrecht.
(Prager Studien a. d. Geb. d. G.-wiss.
14.) Prag: Rohlicek. 75 S. 1 M. [525
Kapras, Pfandrecht im böhm.-mähr. Stadt-
u. Bergrechte, s. ’07, 430. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stifte. 29, G.A., 354-57 u. Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 23 Peterka. [526
Mutzner, P., G. d. Grundpfandrechts
in Graubünden. Beitr. z. G. d.
schweiz. Privatrechts. Chur: Schuler.
155 S. 3 M. e [527
Hellmann, F., Zur G. d. Konkurs-
rechts d. Reichsst. Ulm. M. e. Anh.
v. z. T. ungedr. Quell. (Dt.-rechtl.
Beitr. IV, 1.) Heidelb.: Winter.
46 S. 1 M. 10. [528
—
Binding, K., Entstehg. d. öffentl.
Strafe im germ.-dt. Recht. Rektor.-
Rede. Lpz.: Duncker u. H. 52 S.
1 M. [529
Eichmann, E., Acht u. Bann im
Reichsrecht d. Mittelalters. Paderb.:
Schöningh. xvj. 160 S: 4 M. 40. [530
Künßberg. v., Üb. d. Strafe d. Steintragens,
s. ’09, 2549. Rez.: Hess. BI. f. Volkskde. 8,
144-486 A. B. Schmidt. [581
tn ee,
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
Aus Recht u. G. d. kath. Kirche
ind. Innerschweiz. I.: A. Henggeler,
Wiedereinführg. d. kanon. Rechts in
Luzern zur Zeit d. Gegenref. (Das
Kommissariat Luzern v. 1605-1798.)
Luzern: Räber. 224 S. 2 M. 50.
Vgl. °09, 506. [532
Doeberl, M., Die geschichti. Entwicklig d.
bayer. Staatskirchenrechts bezügl. d. Orts-
kirchenvermüögens. (Beil. z. Allgem. Ztg. '08,
Nr. 4.) [533
Hotfet, F., Das reform. Kirchenrecht in
Elsaß-Lothr. u. a. wichtigsten Urkk. Straßb.:
Buchhandlg. d. Evang. Ges. 588. 2 M. [534
d) Kriegswesen.
Beck, W., Die ältest. Artikelsbriefe für d.
dt. Fußvolk, s. '08. 2360. Rez.: Hist. Zt. 102,
368-72 Erben; Arch. f. Kultur-@G. 7, 238%.
Steinhausen. [535
R., Landmiliz u. stehend.
Heer in Kurmainz nament!l. im 18. Jh.
(Arch. f. hess. G. N. F. 6, 359-420.)
Auch Götting. Diss. 59 S. [536
Muhsfeldt, Th., Das hamburg. Mili-
tär. Übers. üb. seine Organisation u.
seine Offiziere v. Beginn d. 30jähr.
Krieges bis zu sein. Auflösung. 1811.
(Zt. d. Ver. f. hamb. G. 14, 37-149.)
[537
Verlohren, H. A., Stammregister
u. Chronik d. Kur- u. Kgl. Sächs.
Armee v. 1670 bis z. Beginn d.
20. Jh. Hrsg. v. M. Barthold u.
F. Verlohren. Lef. 1.
4%. 1128. 8 M. [538
Westrup, ©. W., Studies over preussisk
krigsret i det. 18. og 19. aarhundrede. (Sep. a.:
Milit. Tidsskrift. Jg. 38.) Kopenhagen: Tryde.
62 8. 1 Kr. 50 Ö. (539
Polmann, Die militär. Anstrenggn. Preußens
unter Friedr. d. Gr. u. diejenigen d. Dt. Reiches.
(Jahrb. f. d. dt. Armee u. Marine, Heft
443/49.) [540
Regimentsgeschichten: [541
Dalwigk zu Lichtenfels, Frhr. v., Waldeck
u. Kurhess. Stammtruppen d. Infant.-Rgts.
v. Wittich (3. kurhess.) Nr. 83. 1681-1866.
Oldenb.: Bültmann & G. xiii, 5838. 7 M. 50.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 405-7 Simon.
Geschichte d. Kgl. sächs. 3. Inf.-Rgts. Nr. 102
„Prinz-Regent Luitpold v. Bayern" 1709-1909.
Berl.: Mittler & 8. xij, 346 S. 2 M.
Lommatzsch, C., t. Inf.-Rg. Nr. 103. Dresd.-
Neust.: Heinrich. 525 S. 9 M.
Hagen, Frhr. e, Kgl. sächs. 1. Jäger-Bat.
Nr. 12: 1809-1909. Freiberg‘ Craz u. G. 3 M.
— He, Winckler, Jubiläums-Rangliste desselb.
Bat.: 1809-1909. Ebd. 2 M.
Einsiedel, v.. 2. Kgl. sächs. Jäger-Bat.
Nr, 13. 1809-1909. Dresd.: Höckner. 84 9.
2M.50. — Ders., Jubiläumsstammliste desselb.
Bat. Dresd.: Heinrich. 52 S. 90 Pf.
Wilhelmi, Kgl. preuß. 1 nassau. Feldartill.-
Lpz.: Beck.
Ret. Nr. 27 Oranien v. 1833-1909. Neu
ar Wiesbaden: Staadt. xij, 187, 79 8.
6 M. 50.
"19
Gleich, Die erst. 100 Jahre d. Ulanen-Rg».
König Wilh. I. (2. württb.) Nr. 20. Ludwigs-
burg: Aigner. 290 8. 6 M. 50.
Bray, Graf v., 1. bad. Leib-Dragon.-Rgt.
Nr. 20 u. dessen Stammreg. d. bad. Drag.-Regt.
v. Freystedt v. 1803 bis z. Gegenw. Berl.:
Mittler & S. 361 8. 5 M. 50.
Dachler, A., Dorf- u. Kirchenbefestigg. in
Niederösterr. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. zu
Wien 41, 53-91.) — E. Wenzel, Beifestigte
Kirchhöfe in Hessen. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
42, 12-30.) [542
e) Religion und Kirche.
Ehrhard, A.. Das Mittelalter u. s. kirchl.
Entwicklig. a '09, 524. Rez.: Hist. Zt. 102,
586-38 Troeltsch. (543
Gromer, G., Laienbeicht im Mittel-
alter. Beitr. z. ihr. G. (Veröffent!.
a. d. Kirch.-hist. Sem. München
3. R. 7.) Münch.: Lentner. 95 S.
Subskr.-Pr.: 2 M. Einzelpr. 2 M. 40.
[544
(Zt.
(545
Paulus, N., Die Anfänge d. Ablasses.
f. kath. Theol. 33, 281-319.)
Scherer, St. Leonhard u. d. Teonhards-
ketten. (Hist.-pol. Bill. 143, 586-02.) [516
Lulves, J., Päpstl. Wahlkapitulatio-
nen. Beitr. z. Entwicklgs.-G. d.
Kardinalats. (Aus: Quellen etc. a.
ital. Archiven u. Bibl. XII, 1.) Rom:
Loescher. 24 8. [547
Wolfsgruber, 0., Kirch.-G. Österr.-
Ungarns. Wien: Kirsch. 215 S.
4 M. 80. [548
Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschichten,
hrsg. v. W. Vorbrod (s. '09, 2563). VIII:
H. Zunker, Pommersche Kirch.-G. 63 8.
1 M. (549
Scheibe, K., Die Marktkirche zu Hannover.
Beschreibg. u. G. Hannov.‘ Sponholtz. 158 8.
m. 1 Abbildg. 1 M. 20. (550
Wentzel, H., Entwickig. d. Bekenntnisfrei-
heit in Brandenb.-Preuß. u. ihr heutig. Stand.
Münster. Diss. 144 S. (551
Tuckermann, W., Lage d. Weseler Luthec-
raner u. Katholiken im 17. u. 18. Jh. (Beitrr.
z. G. d. Hrzgts. Kleve 387-402.) [552
Toll, M., Die dt. Nationalkirche 8. Maria
dell’ Anima in Neapel. Beitrr. z. ihr. G. Frei-
burg: Herder. x, 1268. 8M. [653
Leistle, Österr. Benediktineräbte a. d. All-
gäu. (Stud.. u. Mitt. a. d. Bened. u. Cist. Orden
30, 390-95.) [1554
Lindner, P., Monasticon metropolis Salzburg.
antiquae, s. "00. 535. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 30, 527-32 Martin; N. Arch.
35, 264-66 M. T.; Zt. d. Ferdinandeums 3. F.,
53, 212-18 Wieser. (555
Kinter, M., Vitae monachorum, qui
ab a. 1613 in monasterio O. S. B.
Raihradensi in Moravia professi in
Domino obierunt. Cum 3 append.
Brunae 1908. fol. 172, xxj. S. [556
* 20 Bibliographie Nr, 557—621.
Mayer, Joh. Geo., G. d. Bist. Chur.
(s. °09, 2584). Lfg. 9. Bd. I, 513-64;
2 Taf. IM. [557
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 53, 236-48
Zösmair; Zt. f. kath. Theol. 39, 293-5 Kröß.
[557
Ringhols, O., G. d. Benediktinerinnenklosters
zu Allen Heiligen in d. Au b. Einsiedeln. Ein-
sied.: Benziger. 142 S. 1 M. [558
Necrologium, d., d. Cluniacenser
Priorates Münchenwiler (Villars-les
Moines). Hrgb. v. G. Schnürer.
(Collect. Friburg. N. F. 10, d. ganz.
Reihe 19). Freib. (Schw.): Gschwend.
159 S.; 2 Taf. 4M [559
Lindner, P., 5 Professbücher süddt.
Bened.-Abteien. Beitrr. zu e. Monasti-
con-benedict. Germaniae. I: Wesso-
brunn. II: Weingarten. Kempten u.
Münch.: Kösel. xıj, 89, X, 153 8.
2 M. bzw. 3 M. 30. [560
Spirkner, B., Exzerpte a. d. Pfarregistratur
Kirchberg, B. A. Vilsbiburg. (Vhdign. d. Hist.
Ver. Niederbayern 45, 249-85. [561
Räbel, H., Ehemal. Bened.-AdelsstiftWeißen-
ohe, 8. '09, 543. (Bamb.: Selbstverl. xxj,
5868. 5M. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 332-35 Hartl.
[562
Hirschmann, A., Die St. Anna-Wallfahrt in
Mettendorf, Pfarrei Greding. Eichstädt:
Brönner. 1328. 3 Taf. 1 M. 60. [563
Wieland, M., Kloster St. Marla in Kitzingen.
Würzb.: Fränk. Gesellschaftsdr. 178. [564
S., G. d. ehemal. Franziskanerinnenklosters
zu Unlingen (s. ’07, 459). Schluß. (8chwäb.
Arch. 27, 17-23 usw. 153-60.) — Zierler, Das
Kapuzinerkloster in Ravensburg. (Ebd. 33-39
usw. 141-44.) — Pfarter v. Einsingen bzw.
seine Kapläne (Ebd. 123-28.) [565
Ober, Üb. d. Einteilg. d. Diözese Straßburg
in 7 Archidiakonate im Mittelalter. (Straßb.
Diözesanbl. 3. F., 6, 152-62.) [566
Hertzog, A., Bruderschaften am Minoriten-
kloster zu Colmar. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr.
25, 39-53.) [567
Bour, Die Bened. Abtei St. Arnulf vor d.
Metzer Stadtmauern (s. "09. 551). Forts.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde. 20,
20-120.) [568
, P., Zur G. d. Franziskanerklöster
in Sierck u. Oberhomburg. (Ebd. 442-50.) [569
Halter, O., Klösterlein St. Ilgen, Amt Heidel-
berg. (Mannheim, G. Bil. 10. Sp. 110—13.) 1570
Bodewig, R., Wenzelskapelle b. Oberlahn-
stein. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 4-11;
42-47.) (571
Schüller, A., Pfarrvisitationen in d. Erz-
diözese Trier. Burdecanat St. Petri minoris
zu Trier (Trier. Arch. 14, 26-73.) [572
Müller, A., Kölner Bürger Sodalität. 1608
bis 1908. Paderb.: Junfermann. 207 8.; Abbild.
4 M. [573
Paas, Th., Das Cellitinnenkloster zur Hl.
Maria ind. Kupfergasse zu Cöln. Cöln: Bachem.
150 8. 1 M. 50. [574
Disselnkötter, H., Aachens große Heilig-
tümer u. ihre geschichtl. Beglaubigg. Bonn:
Qeorgi. 95 S. 1 M. 20 (576
Oppermann, O., Noord-Nederland
in de geestelijke geschiedenis d.
middeleeuwen. Utrecht: Oosthoek.
26 S. 0,60 fl. [576
Warichez, J., L'abbaye de Lobbes
depuis les origines jusqu’en 1200.
(Univ. de Louvain. Recueil des tra-
vaux 24.) Tournai: Casterman.
xxx, 360 S. 5 fr. [577
Rez.: Analectes p. s. à T'hist. eccl. de la
Belg. 35, 406 f. Demenedre.
Coenegracht, Th., Gesch. v. het
Klooster en het college der minder-
broeders te Reckheim. Maastricht:
Leiter-Nypels 307 S. 3 fr. [578
Poncelet, A., Nécrologue des Jésuites de
la province Hallo-Belge (s.’08, 2396). Schluß.
(An. p. 8. à Il'hist. eccl. de la Belg. 34, 225-32;
441-56. 35, 36-52; 327-60.) [579
Brunner, Hugo, G. d. St. Cyriakus-Kirche
in d. Altstadt Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
43, 50-70.) [580
Schmitz-Kallenberg, L., Monasticon
Westfaliae. Verz. d. im Gebiet d.
Prov. Westf. bis z. J. 1815 gegründ.
Klöster u. sonst. Ordensniederlassgn.
Münst.: Coppenrath. 108 S., 1 Kte.
4 M. 50. [581
Hoogeweg, Verz. d. Stifter u. Klöster Nieder-
sachs. vor d. Reform. s. "00, 557. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 131 Mack; Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. "00. 77-79 G. H. Müller; Mitt.
d. Ver. f. G. usw. v. Osnab. 33, 340-43 Krusch:
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 14, 152-55 Spitzer. [682
Heineken, J., Die Anfänge d.
sächs. Frauenklöster. Gött. Diss.
128 S. [583
Lòfiler, K., Der Hülfensberg im Eichsfelde.
S. falschen Ansprüche u. s. wirkl. Bedeutg.
(N. Mitt. a. d. Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24,
1-46.) — Ph. Knieb, Zur G. d. Klosters Zella.
(Uns. Eichsfeld ’09, 13f.; 58f.) — Ant. Peters,
Beitr. z. Q. d. Klosters Uns. Lieben Frauen in
Magdeburg. Progr. Magdeb. 38 S. [584
Clemen, O., Zwei ehemal. Wallfahrtsorte in
d. Nähe Leipzigs. (Studium Lipsiense ee:
585
Behlau, J., Anlage u. Güterbestand d.
Klostera Neuencamp u. dess. Filiale auf d.
Insel Hiddensoie. M. kartograph. Beil.
Greifswald. Diss. "08. 39 S. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 37, 4161. Hirsch. [586
Jungnits, J., Breslauer Germaniker. Bres-
lau: Aderholz. 1906. xij, 409 8. [587
Schedowitz, W., Chronik d. kath. Gemeinde
zu Reichenbach in Schles. Festschr. zu ihr.
750j. Bestehen. Reichenbach: Heege u. G.
778. 65 Pf. 688
Paech, J., G. d. ohemal. Bened.-Abtei Lubin
v. ihr. Gründg. bis z. ihr. erst. Zerstörg. 1. J.
1383. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 29, 16-57; 355-404; 535-61. 30, rt
(589
Breining, Die Hausbibliothek d. gemein.
Mannes vor 100 u. mehr Jahren. (Bl. f. württb.
Kirch.-G. N. F. 13, 48-63.) (590
Müller, A., G.d. ev. Gemeinde Winningen.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 225-86.) [691
Spicker, F., 350 Jahre d. ev. Kirchen-
gemeinde Waldbräl im Oberbergischen. Dort-
mund. 478. 1M. [592
Religion und Kirche. — Bildung. *21
Bresson, L., L'église Wallonne de Rotter- | Zt. f. Handels-, Konkurs- u. Versicherungs-
dam, sa vie intérieure, son développement et recht 3, 577-90.) — R. Kötzschke, Bedeutg.
son influence. (Bull. de la Comm. de I’hist. des | d. Univ. Leipz. in d. G. d. sächs. Bildungs-
Denk Wallonnes. 2 8., 4, 355-98.) — E. Hubert, wesens. (Leipz. Lehrerztg. 16, "00. 887-95.) —
otice sur l'église Wall. de Namur au 18. Offiz. Erinner ungs-Gabe d. Univ.
siècle. (Ebd. 309-54.) [59 Leipz. z. Jubil. Lpz.: Quelle & M. 2. M. 50. —
Busé, H. J., Voor en na de Reformatie te W. Bruchmüller, Der Leipz. Student 1409-1909.
Jjist. (Le Vrije Fries 21, 45-70.) (594 | (Aus Natur u. Geisteswelt 273.) Lpz.: Teubner.
Smend, H., Kirchenverfassg. d. | 142 S. 1 M. l _ [607
Grafsch. Bentheim in ihr. geschichtl. Festschrift z. Feier d. 500j. Be-
Entwicklg. Leipz.: Diss.’08. 788. 595 | stehens d. Univ. Leipz. Hrgb. v.
Hiecke, yi Dis theol. Fakultät d. e Rektor u. Senat. Lpz.: Hirzel.
Leipzig u. d. sächs. Landeskirche. Rückblick. 32 M. 608
[
(N. Sächs. Kirchenbl. 16, 465-72.) [596 1.0.Kirn, Die Leipz. theolog. Fakultät in
fünf Jhtn. 1409-1909. 232 S. 9 Tat. (Sep.
7 M. 50.) 2. E. Friedberg, Die Leipz.
Juristenfak., ihre Doktoren u. ihr Heim.
236 S. 11 Taf. (Sep. 7 M. 60.) 3. Die Institute
d. mediz. Fak. 322 8, Abbildgn.; 21 Taf.
Stud.: Ref. in Frankfurt a. d. O., G. d. Ge.
orgengemeinde. Dorf Cliestow. Frankt. a. O.:
Harnecker. 168 $S. 2 M. 25. [597
` I Wotschke, Th., Das ev. Provinzialgymnas.
zu Bojanowo. Beitr. z. Posener Kirchen.,
Schul- u. Lit.-G. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 24,
93-190.) [598
Sembritski, J., Nachrr. üb. d. ehemal.
Pomesan. Konsistorium ‚(Oberländ. Ob. 10,
61-67.) [599
Braun, E., Entstehg. d. ev. Gemeinden in
Ermland seit 1772. Rostock. Diss. 68 S.
u. philosoph.-hist. Sektion 246 8.; 19 Taf.
(Sep. 8 M.) 4, 2. Dasselbe, T]. 2: Math.-nat.
Sektion. 168 8.; Abbildgn.; 15 Taf. 1 PI.
(Sep. 6 M. 50.)
Rabi, C., G. d. Anatomie an d. Univ. Leipz.
(Stud. z. G. d. Medizin VIL) Lpz.: Barth.
126 S; 10 Taf. 7 M. [609
—
Clausnitzer, E., Entwicklg. d. dt. Volks-
schule. (Pädagog. BI. f. Lehrerbildg. ’09, H. 8.)
(610
Wetzstein, Geschicht. Entwicklig. d. Real-
schulwesens in Dtid. (s. oe 496). III u. IV.
Neustrelitz. Progr. ’08 u. og 42; 60 8. [611
Hübl, A., Gymnas. b. St. Anna in Wien
(1775-1807) Wien: Fromme. 52 S. 1M. [612
Geistlichen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw.
37, 212-78.) [601
Í) Bildung, Literatur, Kunst.
Scheuer, O., Geschicht. Entwicklg.
d. dt. Studententums in Österr. m.
bes. Berücks. d. Wien. Univ. e d
Gründg. ders. bis auf d. Gegenwart.
Wien: Beyer. Xvj, 4268. 7 M. 50. [602
Borgeaud, Ch., Hist. de D Univ. de
Genève. II: L’acad. de Calvin dans
l Univ. de Napoleon 1798-1814. Basel:
Georg. 4°. 264 8. 20 M. [603
hmeyer, K., Studenten a. Zweibrücken
an d. Univ. Straßburg 1621-1793. (Westpfälz.
G.-bll. 12.) — K. Dotter, Studierende a. Als-
feld vor 1700. (Beitrr. z. hess. Schul- u. Univ.-
G. 2, 1-74) J. L. Kreuter, Aus verschied.
Univ.-Matrikeln. (Gelnhusana ’08/09, 143.) —
J. Wils, L’illustre nation german. à l’univ.
de Louvain. (Anal. p. s. à l'hist. ecel, de la
Belg. 34, 457-508. 35, 53-260. (604
Orterer, G. v., Schriften z. 3. Jahrhundert-
feier d. Univ. Gießen 1907. Hist. Jahrb. 30,
842-48.) : , [605
Matrikel, Die jüngere, d. Univ.
Leipzig 1559-1809. Als Personen- u.
Ortsregister bearb. u. durch Nachtrr.
a. d. Promotionslisten ergänzt. Im
Auftr. d. Kgl. Sächs. Staatsregierg.
hreg. v. G. Erler. 3 Bde. Lpz.:
Giesecke & D. à 40 M. [606
I: 1569 — 9.9, 1634. cxj, 713 8. II:W.8.
1634. — 8.8.1709. LXX. 6958. III: W.g8. 1709. —
. 8. 1809. XLvij. 666 8.
‚ Die Universität, 1409-1909. (Hrsg.
v. Preß-Ausschuß d. Jubil.-Komm.) Lpz.:
Quelle A M. 868. 2 M. 50. — Gerh. Seeliger,
Die Leip». Univ. in früher. Jahrhh. (Leipz.
€
[613
Lors, G., Mittelschulgeschicht!. Dokumente
Altbayerns, a. ’08 2423. Rez.: Hist. Zt. 103,
396-401 Riezler. [613
Walter, Th., Schulwesen in d. St.
Rufach (1287-1 909). Gebweiler:
Boltze. 151 S., 20 Taf. 5 M. [615
ungs, J., G. d. Gymn. Thomaeum zu
Kempen, Rhein (8. ’08, 503). T. IV: Zeit der
franz. Fremdherrschaftt, Forts. Progr. Kempen.
"OR u. og 8. 33-96. [616
t, Th., Ältere G. d. Kgl. Gymn. in
Hamm 1781-1836. (Progr.) Hamm i. W.:
Dietrich. 86 8, 1 M. 25. (617
8 G. d. Gymn. u. Realgymn. zu
Bieteleld. (Festschr. z. 350j. Jubil. d. Anstalt
‘08, Abt. I.) 110 8. [618
Wehr K., Bektoren d. Blomberger
Rektorsehule in d. letzten 3 Jahrhunderten.
(Mitt. a. d. lippisch. G. 6, 67-81.) [619
Geith, O., Geschichtl. Entwicklig. d. lat.
Unterrichts am Realgymnas. d. Johanneums
in Hamburg. (Progr.) Hamb.: Herold 52 a
1 M. 50. [820
Veröffentlichungen f. G. d. gelehrt.
hulwesens im albert. Sachsen (s.
’09, 2630.) TI. d E. Schwabe,
Beitrr. z. G. d. sächs. Gelehrtenschul-
wesens 1760-1820. Beigegeben: Die
Pförtner Schulordnung v. 1808. 283 8.
10 M. [621
*22
Kaemmel, O., G. d. Leipz. Schul-
wesens v. Anfang d. 13. bis gegen d.
Mitte d. 19. Jh. (1214—1846). (Tl. v,
Nr. 635.) Lpz.: Teubner. XXV, 634 S.;
6 Bildn. 14 M. [622
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 24,
517-20. Schwabe; Dt. Lit.-Zt. 10, Nr. 12 Geo.
Müller.
Böttcher, K., Beitrr. z. G. d. Landesschule
Pforta 1630-1672. Progr. Pforta. 4°, 34 S. [623
Heyden, G. d. Unterrichts in d. Lateinschule
zu Meißen. Progr. Meißen. 44 8. [624
Lewin, H., G. d. Entwicklig. d.
preuß. Volksschule u. d. Förderg. d.
Volksbildg. durch d. Hohenzollern,
nebst d. wichtigst. Schul-Ordngn.,
Schul-Gesetzen ete. Lpz.: Dürr.
483 S. 8 M. 75. [625
Clausnitzer, L., G. d. preuß. Unter-
richtsgesetzes. M. besond. Berück-
sicht. d. Volksschule. Bis auf d.
neueste Zeit fortgeführt v. H. Rosin.
o Tle. T. 1: Bis 1892. Von C. 5. Aufl.
TI. 2: Von 1892-1909 v. R. 2. Aufl.
Hamb.: Grand. 0, 339; xj, 164 S.
7 M. [626
Jentsch, H., G. d. Gymn. zu Guben (8.
"08, 508). TI. 1708-1772. Progr. '08 488. [627
Kurz, Aug., G. d. Stargarder Gymnasiums
v. sein. Begründg. bis zu sein. Erhebg. z.
Collegium Illustre 1633-1714 (s. "OH, 602).
Tl. IT: Starg. Progr. 4°. 42 S. [628
Pfindel, G. d. Kgl. Ritterakademie zu Lieg-
nitz. (Mitt. d. G. u. Altert.-Ver. Liegnitz 2,
79-122.) [629
Meth, B., Schulgeschichten a. d. Alten
Görlitzer Kloster. Berl.: Trowitzsch & S.
xj, 189 S. 4 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09,.
Nr. 48 Morsch. [630
Muth, F., G. d. Kgl. Ev. Gymn. zu Glogau
1708-1908. Progr. Glogau. 74 8. (631
Baumann, R., Beitr. z. G. d. solothurn.
Buchdruckerei u. d. solothurn. Zeitgn. bis
1848. Solothurn: Lüthy. 135 u.48. 2M. [632
Specht, Th., Zur G. d. Dillinger Buchdruckerei
im 17. u. 18. Jh. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling.
21, 36-45.) [633
Runge, H., G. d. Osnabrücker Buchdrucks.
Ti. II: (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33,
67-166.) (634
Geschichte d. geist. Lebens in Leipzig.
Hrsg. durch d. Königl. Sächs. Komm. f. G.
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Komm. f. G.
s. Nr. 622; 640 u. 674.) [635
Könnecke, Anteil d. Prov. Sachsen an d.
Lit. d. Mittelalters. (Jahresber. d. Thür.-
Sächs. Ver. f. Erforschg. d. Vaterl. Altert.
‚08/9, 56-67.) [636
Schickele, G., Beitrr. z. G. d. Chirurgie im
alt. Straßb. (Jahresb. f. G. usw. Els.-Lothr.
25, 154-202.) [637
Goedeke, K., Grundriß z. G. d. dt.
Dichtg. 2. Aufl. (s. ’09, 616). Hft. 26,
(Bd. IX, 161-320.) 4 M. 20. [638
Bibliographie
Nr. 622—685.
Nagl, J. W., u. J. Zeidler, Dt.-österr.
Lit.-G. (s. ’09, 2637). Lfg. 32. (Bd. II,
673-720). 1 M. [639
Witkowski, G., G. d. lit. Lebens in
Leipzig. (Tl. v. N. 635.) Lpz.: Teubner.
xxvj, 483 S. 12 M. [640
Hettner, H., Dt. Lit. im 18. Jh.
(Lit.-G. d. 18. Jh. III.) 5. verb. Aufl.
3 Bücher. Braunschw.: Vieweg.
35 M. 50. [641
Reynold de Cressier, G. de, Hist.
littér. de la Suisse au 18° sièele.
T. I. Lausanne. xx, 552, LjX S.
8 M. [642
Mielke, H., G. d. dt. Romans. 2. verb.
u. verm. Autl. (Sammlg. Göschen 229.) T,pz.:
Göschen. 147 8. 80 P. [643
Wilhelm, Frdr., Antike u. Mittelalter.
Stud. z. Lit.-G. I: Üb. fabulistische Quellen-
angaben. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
33, 286-339.) [644
Michael, E.. Dt. Kunst-G. u. dt. G. (Zt. f.
kath. Theol. 33, 273-80.) Vgl. '09, 630. [645
Stätten d. Kultur. Hrsg. v. G.
Biermann (s. ’09, 2647). à 3 M. [646
20: P. Dirr, Augsburg. 2688. 21: W alt.
Behrend, 2 Ostseestädte Rostock u.
Wismar. 1428. 23: W. Bruckner, Her-
mannstadt in Siebenb. 107 8.
Kunststätten, Berühmte (s. 09
2648). [647
46: Paul Schumann, Dresden. 351 S.
AM. Rez.: Dresdner G. bll. "09. 47f. O. Richter.
47: H.Bergner, Naumburg u. Merseburg.
180 S. 3 M. 48: v. Schleinitz, Trier,
260 S. 4 M.
Abels, L. W., Alt-Wien.
Kunst. Berl.: Marquardt. 170 S.;
40 Bilder. 6 M. [648
Prokop, A., Markgrafsch. Mähren
in Kunstgeschichtl. Beziehg. Grund-
züge e. Kunst-G. d. Landes m. bes.
G. sein.
Berücks. d. Baukunst. Volks.-Ausg.
Wien: Schroll. 4 Bde. 1492 S.
70 M. [649
Riehl, B., Kunst an d. Brenner-
straße. 2. verb. u. verm. Aufl.
Lpz.: Breitkopf & H. 1908. Xx,
272 S. 5 M. [650
Künstler-Lexikon, Schweiz. (s. °09
633). Lfg. 9: Ritz-Schreck. (Bd. H.
641-711 u. III, 1-80.) 3 M. 20. [651
Schuls, F. T., Die Kirche in Kraftshof u.
ihre Kunstdenkmäler. (Jahresber. d. Ver. f.
G. d. St. Nürnb. 31, 12-14.) (692
Dehio, G., Hist. Betrachtgn. üb. d. Kunst
im Elsaß. (Hist. Zt. 104, 38-52.) 8p. Münch.’
Oldenbourg: 15 S. 60 Pf. — Leitschuh, Kleine
Beitrr. z. O. d. Kunstentwicklg. u. d. Kunst-
lebens im Elsaß. (2. Ver.-Schr. d. Görrer-
Ges. f. '09.) Köln: Bachem. 1118. 1 M. 80. [658
Wurzbach, A. v, N iederländisch.
Künstler-Lex. (s. ’09, 2651). II,
10-12. S. 689-910 u. 1-16. à 4M. [654
Bildung, Literatur, Kunst. — Volksleben. WEI
Hedicke, R., Beiträge z. niederländ. Kunst-G.
(Rep. f. Kunstwiss. 32, 436-44.) [655
Wernicke, E., Zur Freiberger Künstler-G.
Mitt.d. Freiberger Alt.-Ver. 44, 47-63.) [656
Roth, V., G. d. dt. Kunstgewerbes in Sieben-
bürgen, s. mp. 656. Re. Korr.-Bl. d. Ver. f.
sicbnb. Ldkde. "09. Nr. 3, Kühlbrandt.
n. Berichtig. durch K. ebd. Nr. 4/5; Rep. f.
Kunstw. 32, 551-53. Leisching.
[672
Rats-Silber d. St. Frankfurt a. M.
Hrzb. v. Magistrat. Frankf.: Keller.
12 Taf., 3 S. Text. Fol. 24 M. [673
Braun, J., Kirchenbauten d. dt.
Jesuiten. Beitr. z. Kultur - u. Kunst.
G. d. 16., 17. u. 18. Jh. (s. 09, 637).
2. (Schluß)-Tl.: Kirchen d. ober-dt.
u. oberrhein. Ordensprovinz (Stimmen
a. Maria-Laach, Erghft. 103f.). eu.
390 S.; 18 Taf. 7 M. 60. [657
Anheißer, R., Altschweiz. Bau-
kunst (s. ’07, 2540. N. F. 54 S.;
Wustmann, R., Musik-G. Leipzigs.
I: Bis zur Mitte des 17. Jh. (TL v.
Nr. 635) Lpz.: Teubner. XXIIJ,
507 S. 12 M. [674
Wallaschek, R., G. d. Wien. Hof.
100 Taf. Fol. 28 M. 658 a
Baur, K., Stadtkirche zu SE Oper (s. ’08, 546). Hft. 5-10. (Theater
(Württb. Vierteljhfte. 18, 186-95.) [659 | Wiens. (H. 46-51. Fol. xjv, S. u.
Kutzbach, P Nachrr. z. Bau- u. Kunst-G.
Triers u. d. Trierer Abtei St. Matthias f.d. J.
1565-1773. (Trier. Arch. 15, 95-100.) [660
Heiligenthal, R.. Bau-G. d. St.
Bruchsal v. 13. bis 17. Jh. (Zt. f.
G. d. Archit. Beiheft 2.) Heidelb.:
Winter. 192 S. 16 M. 1
Heinz, W., Stud. üb. d.ehemal. freie Reichs-
stadt Wetzlar u. ihre Bauten. Hannover, Diss,
59 S.
[662
Gurlitt, €C., Hist. Städtebilder X.
(II. Ser., 5.): Potsdam. Berl.: Was-
S. 105-295; Taff., à 6 M. [675
Schacht, W., Zur G. d. Rostocker Theaters
1756-1791. Rost. Diss. 76 H. Vgl. '09, 2682.
Borcherdt, H. H., Beitrr. z. G. d. Oper u.
d. Schauspiels in Schlesien bis 1740. (Zt. d.
Ver, f. @. Schles. 43, 217-42, [677/78
9) Volksleben.
Bindel, R., Kulturgeschichtliches
aus Schriften d 16. u. 17. Jh. Progr
Quakenbrück, 4° 23 8. 79
Wort u. Brauch. Volkskundl. Ar-
beiten, hrsg. v. Th. Siebs u. M.
Hippe (s. ’09, 668. H. V u. VI
à 5 M. 60. [680
V: K. de Wyl, Rübezahl-Forschgn. Die
Schriften d. Mag. Joh. Prätorius. 159 a VI:
V. Jürgensen, Martinslieder. Unter-
suchungen u. Texte. 176 $.
Freybe, A., Dt. Haus u. s. Sitte.
TI. I. Aufl. 2. 163 S. TI. II. x, 293 S.
5 M. [681
Ders, Züge dt. Sitte u. Gesinnung im dt.
Volksrecht alt. Zeit. (Konserv. Monatsschr.
Jg. 66, H. 5/6.)
l I. 1664
Nova, M., Stadttore d. Mark Bran-
denburg im Mittelalter. Berl. Diss.
(Beitrr. z. Baukunst, hrsg. v. Gurlitt.
H. 15.) Berl.: Wasmuth. 88 S
T.
Gentzen, Fel., Die Kanzelhäuser u. Ähnliche
Miethäuser Alt-Danzigs. Danzig. Diss. 4°,
44 S.; 10 Taf. Rez.: Mitt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 9, 17-20. Bernh. Schmid. [666
Betr
Piper, Burgenkunde. 2. Aufl., s. ’08, 530.
Rez.: Arch. f. Kultur-G.6, 362-65. Steinhausen:
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘08, Nr. 3, Bergner.
[667
Piper, O., Österr. Burgen (s. ’09,
646 ). TI. VII. 228 S. 7 M. 20. [668
Jänecke, W., Bau-G. d. Schlosses
burg insbes. d. „Rittersaales“.
(Beitrr. z. westf. Kunst-G. 4.) Münster
Coppenrath. 87 S.; 13 Taf. 5 M. [669
Kemmerich, M., Die erste Ent-
wicklungsstufe d. dt. Porträts. (Stu-
dium Lipsiense 374-86.) [670
Bez.: v. '’09, 650 (Frühmittelalt. Porträt-
malerei): Kunstgeschicht!]. Anzeigen ’09, 3-8
Haberditzl.
Kehrer, H., Die hl. drei Könige in
Lit. u. Kunst. 2 Bde. Lpz.: Seemann.
xvj, 114; xv, 327 S.; Taf. 30 M. [671
Rez.: Lit. Zbl. "08. Nr. 36 Br.
Hörmann, L, V., Tiroler Volksleben.
Beitr. z. dt. Volks- u. Sittenkde.
Stuttg.: Bonz. xjv, 498 S. 5 M. [682
Beiträge z. dt.- böhm. Volkskde.
(s. ’09, 669). IX, 2 u. X. [683
IX,2:K.Huß ‚ Schrift vom Aberglauben“ .
Nach d. in d. Tratt. Metternichschen Bibl. zu
Königswart befindl. Ms. Hrsg. v. A.J ohn.
xxxij, 48 S.; 6 Tat. 8 M. — X: J, Endt,
Sagen u. Schwänke a. d. Erzgebirge. xj, 247 S.
3 M. 50.
Friedli, Bärndütsch als Spiegel bernisch.
Volkstums, e. '08, 2479. Rez.: Hess. DU. 1.
Volkskde. 8, 59-65 O. v. Greyerz, [684
Wittich, W., Kultur u. National-
bewußtsein im Elsaß. (Aus: Ill, Els.
Rundschau XI, 27#f.). Straßb.: 11.
els. Rundschau. 19 S. 1 M. 20. [685
Rez.: Zt. f. G. a. Oberrh. 25, 204-6 Wiegand,
— L'Alsace pays d'empire. A propos de
"24
„Civilisation et patriot. en Alsace“ du prof.
W. Wittich. (Aus: Rev. d'Alsace.) Colmar:
Hüflel. 24 S. 80 Pf.
Waldschmidt, W., Altheidelberg u.
sein Schloß. Kulturbilder a. d. Leben
der Pfalzgrafen b. Rhein. Jena:
Diederichs. 289 S. u. 113 Abbildgn.
5 M. [686
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 537 Billib.
Pegler, W., Richtlinien zu e. Volkstums-
Atlas v. Niedersachs. Ethno-geogr. Programm.
(Hannover. G.-bll. 12, 257-68.) [687
Wortmann, Allerlei, besonders Volkskund-
liches, vom alt. Klosterplatze in Bieleteld (s.
'08, 2483). Nachtrr. (Ravensberg. G.-bll. ’09,
Nr. 3, 4/5.) [688
Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks
Minden (s. '09, 672). Forts. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 6, 183-96; 258-66). [689
Wustmann, G., Aus Leipzigs Ver-
gangenheit. 3. R. Lpz.: Grunow.
1909. 458 S. 6 M. [690
Wossidio, Mecklenburg. Volksüberliefergn.
ITT, 8. 09, 572. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 259-66
Petsch. [691
Überlieferungen, Schlesiens volks-
tüml. (s. 06,’ 661). III, 1:R.Kühnau,
Schles. Sagen. xxxvuij, 618 S. 9 M.
[692
Gerstmann, B. E. H., Beitrr. z.
Kultur-G. Schlesiens, 14. bis 20. Jh.
Lpz.: Selbstverl. xıj, 298 S. 20 M.
693
Schnippel, E., Volkskundliches a. d. ee
Werder. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 158-70.)
(694
Volkssage.
262.)
[695
Böckel, O., Die dt.
(Aus Natur u. Geisteswelt.
Lpz.: Teubner. 126 S. 1 M.
Rez.: Hist. Zt. 104, 359 Panzer.
Jegerlehner, J., Sagen a. d. Unter-
wallis. Unt. Mitwirkg. v. Walliser
Sagenfreunden gesammelt. (Schrr. d.
Schweiz. Ges. f. Volkskde. II.) Basel:
Schw. Ges. f. Volkskde. 196 S.
4 fr. 50. [696
Lachmann, Th., Überlinger Sagen,
Bräuche u. Sitten m. geschichtl. Er-
läutergn. Beitr. z. Volkkde. d. bad.
Seegegend. Konstanz: Ackermann.
xjx, 537 S. 3 M. 50. [697
Rez.: Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensces
38, 141f. Roder.
Birlinger, A., Badische Sagen; mitg. v.
F. Pfaff, (s. '09, 679). I Forts. (Alemannia
3. F. 1, 123-28.) — A. Jacoby, Sagen u.
Gebräuche a. Weitersweiler u. Umgegend.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 25, 95-105. —
P. Drechsler, Märchen u. Sagen a. Oberschlealen.
(Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 11, 1, 94-98.)
— 0. Knoop, Posener Märchen. KRogassen.
Progr. 4°. 298. Rez.: Hess. Bil. f. Volkskde.
R, 1501. Hepding. [608
Bibliographie Nr. 685—742.
Bolte, J., Neuere Arbeiten üb. d. dt. Volks-
lied. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 219-34.) [699
John, E. H. H., Volkslieder u.
volkstüml. Lieder a. d. sächs. Erz-
gebirge. Annaberg: Graser. 239 S.
4 M. 80. [700
Koller, A., Die Schwaben in d. G. d. Volks-
humors, s. '09, 692. Rez.: Alemannia 8. F.,
1, 59-63 Baas. — R. Kapif, Schwäbische Orts-
neckereien. (Alemannia 3. F. 1, 139-47.) —
O. Haffner, Alemann. Ortsneckereien a. Baden
(8. ’08, 570). Forts. (Ebd. 129-38.) — Jul.
Schmidt, Weitere Ortsneckereien im Mark-
gräflerland (Ebd. 23-35.) Vgl. '08, 2500. (701
Quanter, R., Sittlichkeit u. Moral
im hl. röm. Reich dt. Nation. Berl.:
Bermühler. 403 S. 10 M. [702
Brouwers, D. D., Les fötes publ.
à Dinant du 15. au 18. siècle. Namur:
Wesmael-Charlier. 160 S. 5 fr. [703
Bolte, J., Zeugnisse z. G. uns. Kinderspiele.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 381-413.) — P.
Frauenstädt, Altdt. Durst im Spiegel d. Aus-
landes. (Arch. f. Kultur-G. 7, 257-71.) — Abt,
Von d. Himmelsbriefen. (Hess. Bll. f. Volks-
kde. 8, 81-100.) — M. Hötler, Gebildbrote bei
Geburts-, Wochenbett- u. Tauffeier, Geburts-
u. Namenstag. (Zt. d. Ver. t. öst. Volkskde.
15, 81-111.) — J. Hottenrott, Namen alter
Zechen in d. Umgebg. v. Brand b. Freiberg.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5, 5-12.) [704
Heyne, W., Altdt. Handwerk, s. "09. 700.
Rez.: Hans. G.bli. Jg. 36, Bd. 15, 525-36
Frensdorff; Anz. f. dt. Altert. 33, 233 f. Otto.
(705
Henne am Rhyn, O., Freimaurer, deren
Ursprung, G., Verfassg., Beligion u. Politik.
5. Autl. Lpz.: Spohr. 998. 1 M. 50. [706
Prümers, R., G. d. Posener Loge. (Zt. d.
Hist. Ges. Posen 24, 1-92.) [707
Freybe, A., Das Memento mori in
dt. Sitte, bad, Darstellung u. Volks-
glauben, dt. Sprache, Dichtg. u. Seel-
sorge. Gotha: Perthes. 256 8.
4 M. [708
Kemmerich, M., Lebensdauer u.
Todesursachen innerh. d. dt. Kaiser-
u. Königsfamilien. Wien: Denticke.
106 S. 3 M. 50. “ {709
Rez.: Lit. Zbi. '09, Nr. 32; Hist. Zt. 104,
615-17 8. Riezler.
Dreher, F., Aus d. G. d. Badewesens, zwang-
lose Skizzen m. bes. Rücksicht auf d. mittel-
alterl. Friedberg. Friedberg: Geschichtaverein.
32 S. 80 Pf. (710
Rosenthal, W., Beguinenhaus 8t. Antonii u.
Christophori auf d. Werder u. d. „Pockenhaus‘‘
zu St. Leonhard. (Braunschw. Magas. ’09,
117-19; 132.) (711
Lauffer, O., Neue Forschgn. üb. d. äußer.
Denkmäler d. dt. Volkskde. Volkstüml. Haus-
bau u. Gerăt, Tracht u. Bauernkunst. (Zt. d.
Ver. f. Volkskde. 18, 109-13; 196-203.) (712
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Dachler, A., Karte d. österr. Bauernhaus-
formen. M. text]. Erläuterungen. Suppl.-Hit.
VI v. Nr. 785.) Wien: Gerold. 4°. Karte u.
10 8. Text. 2 M. 50. Rez.: Mitt. d. Anthrop.
Ges. Wien 39, 294-99. — v. Geramb, Betrachtg.
d. ostalpinen Bauernhaustypen nach d. Grund-
rissen d. Wolhnraumanlage. (Zt. d. Ver. f.
österr. Volkskde. 15, 138-40.) — Dachler,
Replik. (Ebd. 140-44.) — P. Pfaff, Zum ländl.
Hausbau. (Alemannia 3. F., 1, 52-56.) Vgl.
’08, 573a. — C. Rustige, Das alenıann. Haus
im Rheintal, d. Bodenseegegend u. d. Bre-
genzer Wald. (Ebd. 151-54.) — H. E. Heppe,
Handwerkerhäuser d. 17. u. 18. Jh. an d.
Seille zu Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20,
1-19.) [713
Peßler, W., Volkstüml. Wohnbau
an d. Niederelbe, vornehml. im Ham-
burg. Amte Ritzebüttel. Hamburg:
Gräfe & S. 107 S.; 4 Taf.; 12 Ktn.
10 M. [714
(Mitt. a. d. Museum f. hamb. G. Nr.1 =
Beibft. 5 z. Jahrb. d. Hamb. wiss. Anstalten:
’08.)
Carius, A., Ornamentik am oberhess.
Bauernhause. 32 Taf. u. Text.
Frankf.: Keller. 20 S. 4°. 10 M. [715
Geisler, K., Hausinschrr. a. Dörfern d. Amtes
Herborn. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 25-29
usw. 124-26.) — J. Zimmermann, Hausinschrr.
im Kr. Wetzlar. (Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 2,
34-53.) — A. Schmidt, Haus- u. Familien-
marken nebst Hausinschrr. a. Vlotho. (Ravens-
berg. G.bll. ’08, Nr. 8ff.) (716
Bredt, F. W., u. R. Reiche, Mobiliar
berg. Bürgerhäuser a. d. Zeit v. 1700
bis 1830. Düsseld.: Schwann. 31
Taf.; 13 S. Text. 4 M. [717
Schaefer, Hnr., G. d. Freiwill. Feuerwehr d.
Residenzst. Cassel. Cassel. 708. [718
Knott, R., Trachten u. Kleiderpreise in d.
Teplitzer Gegend im 16.-18. Jh. (Tätigkeits-
ber. d. Museums-Ges. in Teplitz-Schönau '07/8.)
— J. Beier Berner Trachten v. d. Mitte d.
18. Jh. bis z. Neuzeit. (Heimatschutz H. 12. Dez.
’08.) — M. Hellmich, Volkstrachten in d. Gegend
v. Boyadel. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde.
Bd. 11, 203-8.) [719
Häberlin, Volkstrachten d. nord-
fries. Inseln v. Anfang d. 18. bis
Anfang d. 19. Jh. Lpz.: Mohr & D.
25 farb. Taf. 4°. 4 M. [720
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Grundriß d. G.-Wiss., a og 2520. Rez.
v. I, 1u. 2: Hist. Zt. 101, 361- 68 Uhlirz. [721
Bibliothek, Hist., hrsg. v. d. Red. d. Hist.
Zt. (s. ’06, 692). XX: v. Müller, Bayern
1866 s. in Abt. B, Gruppe 9. [722
Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s.
’09, 2709). H. 69-74. 69: Israel, Adami u.
8. Arcana pacis Wertt.s. in Abt. B, Gruppe 5, b.
70: Dukmeyer, Korb’s Diarium itineris
in Moscoviam s. ebd. Gruppe 6. 71: Jordan,
Frdr. Wilh. IV. u. d. preuß. Adel. 8. ebd.
Hi-tor. Viert:ljahrschrift. 1910. 2. Bibliographie.
*25
Gruppe 9. 72: Martini, Trier. Bischofs-
wahlen, 10.-12. Jh. s. ebd. Gruppe 3. 73:Bock,
Bonitho v. Sutri s. ebd. 74: Wolff, Reichs-
polit. Bisch. Wilhelms IJI. v. Straßb. s. Aa
Gruppe 5, a. [72
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. a
(s. ’098, 710). VII, 1/2: Meyer, Lupold
v. Bebenburg a in Abt. B, Gruppe 4, a. [724
Publikationen d. Österr. Hist. Instituts in
Rom. Lpz.: Freytag. I: Bliemetzrieder,
Lit. Polemik z. Beginn d. Schismas s. in Abt. B,
Gruppe 4. [725
Studien, Prager a. d. Geb. d. G.-wiss. (s. op.
590). XIV s8. Nr. 525.) [726
Studien, Schweizer, z. G.-wiss., hrsg. v.
Baumgartner, G. Meyer v. Kno-
nau u W. Oechsli. I, 1 s. ’09, 3685.
I, 28.Nr.304. 1,3: Mantel, 2. Vilmerger-
krieg a in Abt. B, Gruppe 6, [727
Forschungen, Frankfurt. Histor. Hrsg.
v.G. Küntzel Frankf.: Baer. I:Schiff,
Kg. Sigmunds It. Polit. s. in Abt. B., Gruppe 4b.
[728
Beiträge, Münsterache, z. G.forschg. (s. ’09
2710). N. F. XXI, XXII-XXV a Nr. 410;
412: 447; 457. [729
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Komm. f.
G. e. Nr. 635. | [730
Abhandlungen, Leipz. hist. (s. ’09, 2711)
XJI s. Nr. 435. [731
Untersuchungen, Geschichtl, hreg. v.
Lamprecht (s. ’09, 713). V, 4: Essers,
Kurköln. Landtag 1790-97 s.in Abt. B, Gruppe 8.
[732
Studien, Breslauer, z. G. (s. ’08, 589). III:
Teuber, Eroberg. Britanniens durch d.
Römer s. in Abt. B, Gruppe 1b. [733
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (s. ’09,
2711). XIIL u. XIV s. Nr. 89; 213. [734
Abhandlungen, Heidelb., f. mittl. u. neuer. G.
(s. ’08, 2712). XXIV: Graefe, Publizistik
in d. letzt. Epoche Friedrichs II. s. in Abt. B,
Gruppe 3. [735
Studium Lipsiense. Ehrengabe, K.
Lamprecht dargebr. Berl.: Weid-
mann. 409 S.; Taf. 14 M. [736
Pflugk-Harttung, J. v., Splitter u.
Späne a. G. u. Gegenwart. 2. Aufl.
Berl.: Allg. Ver. f. dt. Lit. 1908.
328 S. 5 M. Desgl. N. F. 2. Aufl.
Ebd. 306 S. 5 M. 50. [737
Hintze, O., Hist. u. polit. Aufsätze.
4 Bde. (Dt. Bücherei. Bd. 94-101.)
Berl.: Dt. Bücherei 1908. 4 M. 80.
[738
Zeitschrift, Hist. (s.
Bd. CIII (3. F. VII).
Bd. CIV, 1. S. 1-236. [739
Jahrbuch, Hist. (s. ’09, 2719).
XXX, 3.-4. S. 491-989; xLvj S. [740
09. 2718).
jx, 700 8.
Mitteilungen d. Inst. f. österr.
Gforschg. (s. ’09, 2720). XXX, 2-3.
S. 225-560. [741
Abhandlungen d. Hist. Klasse d.
Bayer. Akad. d. Wiss. Hist. KI.
(s. ’08, 596). XXIV, 3. S. 461-625,
39* S. [742
3
*26
Geschichtsblätter, Deutsche (s. ’09
2722). X, 8-12 u. XI, 1-2. S. 187-330;
1-60. [743
Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver.
(o. ’09,2723). LVII, 7-12. Sp. 273-516.
[744
Archiv, neues, d. Ges. f. ältere dt.
G.kde. (s. ’09, 2721). XXXIV, 3 u.
XXXV, 1. S. 599-804; 329 S. [745
Zeitschrift, Prähist. I, 1-2. Berl.:
Präh. Zt. 272 S.; 24 Taf. (Bd.:
12 M.). [746
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibl. (s. ’09, 2724).
XII, xj, 467 S. — Jahresbericht
d. Hist. Instituts: 1908/09. Rom:
Loescher & Co. [747
Jahresberichte d. Geschichtswiss.
(s. ’09, 728). Jg. XXX: 1907. 2 Tle.
x1j, 410, 574 u. 468, 322 S. 56 M. [748
Rez. v. Jg. 27-29: Hist. Zt. 103, 565-67 v.
Below.
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. ’09,
2725). XXXVII, 3-4. S. 257-502. [749
Jahresbericht üb. d. Eracheing. auf d. Geb.
d. german. Philol. (s. "00. 730). XXIX: 1007.
218; 247 S. 10 M. [750
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. "00,
2726). XVII/XVIII: 1906/07 I, Bibliographie
Bearb. v.O.Arnstein. xnj, 484 5p. 16 >
175
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. '09, 27 Get
XI, 2/3. S. 81-240. (732
Zeitschrift f. dt. Mundarten (B. "00. 731).
Jg. 1009. 384 S. [753
Archiv f. Urkundenforschg. (s. °09,
2729). II, 2. S. 167-334. [754
Zeitschrift f. Numism. (s. ’09, 2732).
XXVII, 3/4 S. 185-426; 141 u.
26 S. [755
Zeitschrift, Num. (s. °09, 735).
N. F. II. vm, 316S.; 20Taf. 12M. [756
Revue suisse de num. (s. ’09, 2733).
XV, 2-3. S. 257-422. [757
Vierteljahrschrift f. Wappen-, Siegel-
u.Familienkde.(s.’09,2735). XXXVII,
3-4. S. 177-392. [758
Herold, Deutscher (s. '09, 2735a). XL 6-12 S.
111-248. [758a
Jahrbuch d. k. k. herald. Ges.
„Adler“ (s. °09, 738). N. F. XIX.
144 S.; 7 Taf. 16 M. [759
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog.
(s. °09, 739). XI: 1906. XII: 1907.
318 S., 74 Sp.; 325 S., 98 Sp. à 12 M.
[760
Archiv f. Kultur-G. (s. ’09, 2737).
VII, 3-4. S. 257-486. [761
Quellen u. Studien z. Verf.-G.d. Dt. Reiches
in Mittelalter u. Neuzeit. (s. ’09, 2738). III, 3:
Bibliographie Nr. 743—824.
Siemsen, Kurbrandenburgs Anteil an d. Wahl-
Kapitulationen v. 1689-1742 s. in Abt. B,
Gruppe 6.
Beiträge, Deutschrechtl. (s.
III, 4 u. IV, 1. Nr. 522; 528.
Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. Wirt-
schafts-G. (s. ’09, 2743). VII, 2.
S. 213-390. [764
Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden
(s. 09, 748). 1,2. S. 49-116. 1 M. 20. [765
Zeitschrift f. Kirchen-G. (s. ’09,
2745). XXX, 2-3. S. 181-397;
51-166). [766
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
(s. "Ou, 2746). XXX, 1—3. S. 1—504. [767
Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver.
(s. '09, 751). XLII, 9s. Nr. 146. (768
Zeitschrift f. Brüder-G. (s. ’08, 2549).
Jg. Il u. ill. 1908f. [769
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. (s. ’09, 2747). XIX, 3-4.
S. 193-348. [770
Beihft. 18 (Beitrr. z. G. d. Erz. etc. in Bayern)
Radlmaier, J. M. Sailer als Pädagog.,
s. in Abt. B., Gruppe 8.
Euphorion, Zt. f. Lit.-G. (s. "00, 2748).
XVI, 1-3. S. 1-672. — Erg.-hit. VIII a Si
4 M.
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. "09. 156).
XLI, 1-3. S. 1-418. [772
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’09,
2749). LI, 1-3. S. 1-300. — An-
zeiger. XXXIII, 1-3. S. 1-252. [773
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u.
Lit. (s. ’09, 2750). XXXV, 2-3. S.
209-578. [774
Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’09, 2751). H.
112-118. (112: Zottmann, Kunst v.
Elias Greither d. A. 113: Reimers, Rhein.
Chorgestühle d. Frühgotik. 114: Molsdorf,
Bedeutg. Kölns f. d. Metallschnitt d. 15. Jh.
115: Büchler, Römerbad Badenweiler.
116: Hinrichs, C. X. Langhans. 117:
Fröhlicher, Porträtkunst H. Holbeins
d. J.) [775
Jahrbuch d. kunsthist. Samnlgn.
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’09, 761).
XXVIII, 1-4. S. 1-199; 33 Taf. [776
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. (s. ’09, 2752). XXX, 3-4.
S. 155-314; Taff. Beiheft zu
Bd. XXX. 180S. 14M. [777
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(s. °09, 763). Jg. XIX. 480 S. [778
Blätter, Hessische, f. Volkskde.
(s. °09, 2753). VIII, 2-3. S. 81-216.
3 M. 60. [779
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (s. '09, 2754). Bd. XI.
224 S. 4M. [780
Archiv, f. österr. G. (s.
Bd. XCVII. 806 S.
XCVIII, 2.
’09, 767).
17 M. 50. Bd.
S. 383-653. 5 M. 30. [781
U
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *927
Forschungen z. inner. G. Österr. (s. 09,
2756). VIs. Nr. 470. y
[782
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. (s. "09. 769). Jg. XXX.
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G.
Bayerns (s. OU, 785). XVII, 3/4.
S. 41-128, [802
244 S. 9 M. 60. 783 Darstellungen a. d. bayer. Kriegs-
Jahrbuch f. Altertkde. (s, °09, #40, | u. Heeres-G (009, nao i XVIII.
II, 4 8. 161-224. [784 | 188 S. 4M. [803
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s, | , Beiträge z. bayer. Risch o (s.
09, 2774). XV, 5-6 u. XVI, 1.
S. 201-94; 1-48. [804
Archiv, Oberbayer. Zugleich.
Forschgn. z. G. Bayerns (s. ’09, 2775).
LIV, 1-2. Münch: Franz. 325 S.;
14 Taf. 4 M. [805
Monatsschrift, Altbayer. (3. °’09, 2775).
VII, 5/6 u. IX, 1/2. 8. 97-144; 1-40 [806
Verhandlungen d. Hist. Ver. f.
Niederbayern (s. ’09, 788). Bd.
XLV. 2938, 4M. [807
Archiv f. G. ete. v. Oberfranken
(s. °09, 790). XXIV, 1. 188 S. [808
Bericht d. Histor. Ver. Bamberg (s. '09, 2782).
67 : 1909. 32 $. IM [809
Quellen u. Forschungen z. dt.
insbes. hohenzoll. G. (s. ’08, 653).
V, 2. S. 237-396. [810
Jahresbericht d. Hist. Ver. f.
Mittelfrank. (s. OU, 791). LVI.
188 S. 4 M. 20. [811
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben
u. Neuburg (s. "09. 2786). Jg. XXXV.
180 S. 6 M. [812
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen
(s. ’08, 2588). Jg. XXI. 2578. [813
Vierteljahrshefte, Württb., f. Lan-
des-G. (s. ‘09, 793). N. F. XVIII.
549 S.
(0. 2759). XV, 3.6. S. 81-223, —
Suppl.-Heft VI s. Nr. 113. [785
Archiv f. d. G. d. Diözese Linz
(s. °09, 2557). V, 1-2. 151; Xvj,
130 S. à 2 M. 70. [786
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier-
mark (s. °09, 2761 a) VI, 4 u. VII.
S. 83-138; 202 8. [787
Carinthia I (s. "00. 772). Jg. 99.
250 S. [788/89
Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs (s. °09, 2762). VI, 3-4.
S. 209-400. [790
Zeitschrift d. Ferdinandeums f. Tirol
u. Vorarlberg (s. "00. 775). 3. F.,
LIII. 306. LXXXjx 8 [791
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen (s. OU, 2764). XLVII, 4
u. XLVIII, 1. a 433-544 u. 53.76.
S. 1-132 u. 1-16. [792
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. ’09, 2765). XIII,
3/4. S. 227-414. [793
Archiv d. Ver. f., siebenbürg.
Ldkde. (s. ’09, 2766). N. F. XXXVI,
2 u. 4. S. 179.308 u. 49 S. — Korre-
spondenzblatt. XXXII, 6-12. a
81-152.
[794 [814
= Darstellungen a. d. württb. G. III, s. Nr.
3456. 815
[
Jahrbücher, Württb., f. Statist. u.
Ldkde. (s. ‘09, 794). Jg. 1908. 181,
xXvj, 211 S. [816
Fund-Berichte a. Schwaben (s. ‘09, 795).
XVI: ’08. 108 8.; 7 Taf. ı M. 60. [817
Archiv, Schwäbisches (s. ’09, 796). XXVII,
1-11. $S. 1-176. [818
Blätter f. württb. Kunst-G@. (s. ’09,
2789). N. F. XIII, 1/2. a 1-96. [819
Geschichtsblätter, Ludwigsburger (s.
Op. 774). Bd. V. 115 8.; 2 Bilder.
Jahrbuch f. schweiz. G. (s. °09, 778).
Jg. XXXIV. XXv, 162, 237* ga
6 M.
[795
Anzeiger f. schweiz. G. (s. ’09, 770).
1908, 4 u. ’09, 1-3, (Bd. X, 337-544.)
[796
Änzeiger f. schweiz. Altertkde. (s.
‘09, 2767). N. F. X, 4 u. XI, 1-2.
S. 273-368; 1-192, [797
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G.
(s. °09, 780). II, 4 u. II. S. 241-320; | 2 M. [820
320 S. [798 Bericht d. Hist. Ver. Heilbronn.
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altertkde. | IX: 1906-09. 120 S. [821
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. in
Ulm u. Oberschwaben (s. '09, 2790). H. XVI.
68 5. [822
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern (s. 09, 798). XXXII:
1908/09. Xvj, 142 S. [823
Zeitschrift f. d. G. d. Oberrheins
(s. ’09, 2791. N. F. XXIV, 3-4.
S. 391-726. [824
3*
(s. ’09, 781). VII, 2 u. IX, 1. a
315-485; 1-175, xjv S. [799
Geschichtsblätter, Freiburger (s. ’09,
183). Jg. XV, xjv, 201 S. 3 M. 20. [800
Archives de la Société d’hist. du
canton de Fribourg (s. ’06, 756).
VIII, 3 u. IX, 1. 285-420; 1-299.
(à 2 fr. 50.) [801
WEI Bibliographie Nr. 824a—906.
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s.
’09, 2791a). Nr. 31, S. 65-142. (Verbund. m.
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [824a
Alemannia (s. ’09, 2792). 3. F., I,
1-3. S. 1-160. [825
Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr.
(s. °09, 801). Jg. XXV. 323 8.
2 M. 50. [826
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d.
geschichtl. Denkmäler im Elsaß (s.
’09, 802). 2. F., XXIII, 1. 281, 51 S.
[827
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. °09, 804). XX: 1908.
jx, 567 S.; 10 Taf. — Jg. XXI:
1909. H. 1. 244 S.; 5 Taf. u. 2 Ktn.
(Jg. 12 M.). [828
Ingold, A. M. P., Miscellanea Alsa-
tica. Ser. V. Colmar: Hüffel. 112 S.
[829
Geschichtsblätter, Mannheim (s. ’09, 2799).
X, 6-12. Sp. 121-272. 830
Monstsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver.
(s. '09. 2800). XVII, 5-12. S. 21-48. [831
Mitteilungen d. Hist. Ver. d Mediomatriker
t. d. Westpfalz in Zweibrücken (a, '09, 2802).
H. V. 1128.;2 Pläne. 1 M. 80. [832
Archiv f. hess. G. u. Altertkde.
(s. ’08, 673). N. F. VI. 5208. —
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch.-
G. (s. ’09, 2806). IV, 2 S. 89-170. [833
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hessen (s. ’09, 2805). N. F. IV, 12-13. S. 239
bis 362. [834
Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G.
(s. ’09, 809). II, 1. S. 1-112. 2 M. [835
Alt- Frankfurt. Vierteljschr. Te G. u. Kunst.
Jg. I: 1909. (4 Hfte.) H. 1 Frankf.: Minjon.
36 S. à 1 M. 20. [836
Mitteilungen d. Ver. f. nass. Altertkde. Ge
’08, 2608). Jg. XII: 1908/09. 132 8. [83
Veröfientlichungen d. Ortsgruppe Diez A
Ver. f. nass. Altertkde. (s. ’09, 811). VI sa.
Nr. 215. [838
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. ’00,
812). XXVHII: 08. 48 S. u. Anhg. 8. A
[83
Zeitschrift, Westdt, f. G. u.
Kunst (s. ’09, 2809). XXVIII, 1-3.
S. 1-368. — Röm.-germ. Korr.-Bl.
II, 4-6. S. 49-96. [840
Monatshefte f. rhein. Kirch.-G.
(s. ’09, 2812). III, 7-12. S. 193-376
[841
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u.
westfäl. Volkskde. (s. °09, 2814). VI
3-4. S. 161-324. [842
Archiv, Trierisches (s. ’09, 817),
H. XIV u. XV. 104; 112 S. u. Beil.
S. 193-224. à 3 M. 50. Erg.-Hft.
X, s. Nr. 13. [843
Chronik, Trier. (s. ’09, 2816). V, 9-12 u. VI,
1-2. S. 129-94; 1-32. [844
Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. (s. "OS,
682). H. II. 83 8. [8 45
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein
(s. ’09, 2817). Beihft. IX, s. Nr. 230. ` [846
Veröttentlichungen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein. II s. Nr. 354. [847
Monatsschrift d. Berg. Q.-Ver. (s. ’00, 2818).
XV1, Nr. 6-12. S. 97-216. [848
Beiträge 7. G. d. Stiftes Werden (s. ’08, 685).
H. Xlil. 62 8. 1M. [849
Beiträge z. o v. Stadt u. Stift
Essen (s. ’08, 686). H. XXX u. XXXI.
216; 314 S. 8 M. 50. [850
Publications de la Sect. hist. de
l Institut G.-D. d. Luxemb. (s. ’08,
2635). Vol. LIV. ıxxxıj, 253 S.
Vol. LVI. S. 256-812. Vol. LVII.
135 8. [851
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de Acad. R. de Belg. (s. °09, 2821).
LXXVIII, 2-3. S. jx-Ljv; 45-244.
[852
Archievenblad, Nederl. (s. ’09, 824).
XVII, 2-4. S. 83-302. [853
Bijdragen v. vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. ’09, 2822. 4. R.
VIII, 1-3. S. 1-348. [854
Analectes p. s. à l’hist. eccl. de la
Belg. (s. ’09, 2824). XXXV, 3-4.
S. 305-508. jx-XV. [855
Bijdragen en meded. v. h. Hist.
Genootsch. te Utrecht (s. °09, 827).
D. XXX. cxj, 400 8. [856
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (s. ’09, 2826). Bd. XLIII.
450 S. 10 M. — Mitteilungen
dess. Ver. Jg. °08/9. 116 S.; Taf.
2 M. 40. [857
Hessenland (s. ’09, 2827). Jg. XXIII, 12-24.
S. 165-3668. [858
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver.
(s. ’08, 695). N. F. XVI. 118 S. [859
Geschichtsblätter,Friedberger. Beitrr.
z. G. v. Friedberg u. d. Wetterau.
Hrsg. im Auftr. d. G.- u. Altert.-Ver.
Friedberg (Hessen) v. F. Dreher.
Hft. I. Friedb.: Seriba. 134 S.;
4 Taf. 2 M. 50. [860
Mitteilungen d. Altertums-Kom-
mission f. Westf. (s. ’06, 808). H. V.
x, 428 S.; 41 Taf. 10 M. [861
Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. in
d. Grafsch. Mark (s. ’07, 2751). XX u. XXI.
223; 181 S. &3 M. (862
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc.
v. Osnabr. (s. ’09, 830). XXXIII.
xjx, 3638. GM [863
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altertskde.
d. Hasegaues. (s. ’07, 2753.) Hit. XVI. 60 S.
75 Pf. (864
md" 7 weg
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. #29
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. Grafsch.
Ravensberg zu Bielefeld (s. ’08, 2631). XXII u.
XXIII xjv, 113; xj, 124 S. à 2 M. [865
Blätter, Ravensberger (s. '09, 2831). IX,
6-11. 8. 37-84. [866
Beiträge z. G. Niedersachsens u. Westfalens
(s. ’09, 2839). XVII: Re gelmeier, Polit.
Beziehgn. d. Fürsten Nordwest-Dtlds. zu
Frankr. etc. 1674-76. XVIII: Verspohl ;
Heerwesen d. Münst. Fürstbischofs Ch. E.
v. Galen 1650-78. XIX 8. Nr. 489. [867
Quellen u. Darstellungen z. G. Niedersachs,
(8. '09, 832). XXVII: Ha tzig, Just. Möser
als Staatsmann u. Publizist. [868
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. ’09, 2835). 1909. Hft. 3-4.
S. 173-450. [869
Forschungen z. G. N iedersachs. (sg. ’08,
2630). II, 2: Günthe r, Erste Kommunion
auf d. Oberharz. II, 3u.4s. Nr. 237. [870
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs.
Kirch OG (s. ’09, 833). Jg. XIII.
335 S. [871
Mitteilungen a. d. lippisch. G.
(s. OS. 2631). VI: 1908. 219 S. [872
Geschichtsblätter, Hannoy. (s. ’09,
2836). XII, 3-4. S. 193-400; 78 S. [873
Jahresbericht d. Männer v. Morgenstern:
Heimatbund an Elbe- u. Wesermündg. (s.
'09, 836). X: 1907/8. 187 $S. 2 M. [874
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ’09, 2852).
XXIV, 1. 128S. 3M. — Jahres-
bericht 1907/8 u. 1908/9. 116; 111 S.
à 2 M. [886
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. zu
Kahla u. Roda (s. ’09, 2855). VII, 1 112 8.:
6 Taf. 1 M. 25. [987
Mitteilungen d. Geschichte, u. Alterts-
forsch. Ges.d. Osterlandes (s. '08, 716). X1J, 1.
96 S. [888
Schriften d. Ver. f. sachs.-meining.
-G. u. Ldkde. (s. ‘09, 852). H. LVIII.
S. 711-870. 2 M. [889
Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. ’09,
2858). XXX, 3/4. S. 209-416. [890
Bibliothek d. sächs. G. u. Ldskde. (s. ’09,
2859). II, 1: Sche er, Annaberger Posa-
mentenindustrie im 19. Jh. [891
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s. ’09,
2860). H. XXIII. 2008. 4M. [892
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volks-
kde. (s. ’09, 2861). V, 2-4. -S. 33-100.
[893
Schriften d. Ver. f. G. Leipzigs.
Bd. IX. Lpz.: Wörner. 188 8.
5 M. [894
Geschichtsblätter, Hansische (s. 09, | , Geschichtablätter, Dresdner (s. ’09, 2867).
2838). Jg. 36, 2 (Bd. 15), S. 301-611. RE Bautzener. (s. "09 e
1 M. 60. — Pfingstblätter d. I, N. 4-7. j "Tage
Hans. OG Mer V s. Nr. 474. [875
Zeitschrift d. Ver. f. hamb. G.
(s. "00. 2840). XIV, La 1-207;
4 Taf. 3 M. [876
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. (s. "09. 841). Bd. XXXIX.
563 S. 8 M. [877
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. R. II: Beitrr. u. Mitt.
(s. °09, 841). IV, 5. a 415-590.
2 M. Titel u. Reg.: °06-°09. Xj S.
60 Pfg. [878
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s. °09
2843). XLII, 1-2. S. 1-108. [879
Magazin, Braunschw. (s. ‘09, 2844). 1909,
Nr. 6-11. S. 61-132. [880
Archiv f. Landes- u. Volkskde.
d. Prov. Sachs. (s. ’09, 2845). XIX:
09. 5 M. 80. [881
Geschichtsblätter f. Magdeb. (s.
’09, 847). XLIV, 1-2. 3448. [882
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s. '09, 848). XI, 2.
S. 105-240. 4 M. [883
Beiträge z. anhalt. G. (s. '09, 2846). XIII:
Grimmert, Dorf Thießen 1593-1653. XIV:
Heine, Fürstin Gisa Agnes. [884
Zeitschrift d. Ver. f, thüring. G. u.
Altertkde. (s. ’09, 2850) N. F.
XIX, 2. 8. 317-542. AM 50. [885
[
Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. (s. *09,
2869). Nr. VI. 36 8.
[897
Magazin, N. lausitz. (s. °09, 858).
LXXXV. 353, [898
Forschungen z. brandb. u. preuß.
G. (s. ’09, 2871). XXII, 1. 320 $.
6 M. [899
Beiträge u. Forschungen, Urkdl. z. G. d.
preuß. Heeres (s. ’09, 2873). XII, XIII: Fr.
K. v. Schmidt, Erinnergn. a. d. Leben.
Tl. 2: 1805-13. — XIV/XV: Die preuß. Ar-
tillerie 1809-16. [900
Alt-Berlin (s. og. 2874). °09, Nr. 7-11.
S. 139-238. — R. e Schöler, Register
zu d. Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1884-1908.
Berl.: Mittler. 4°, 928. 3 M. [901
Jahresbericht d. Hist. Ver. zu
Brandenburg a. d. H. (s. 07, 764).
Nr. 38/40. 1808. 4 M. 50. [902
Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams. Potsd.:
daeckel N.F. IV, 3. 214 8. 1 M. 50.
V, 1: Haeckel, Einführg. d. Städteordng.
in Potsdam. V, 28. Nr. 664, [903
d.
Jahrbücher u. Jahresberichte
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde.
(s. °09, 865). Jg. LXXIV. 202;
56 S. 8 M. [904
Jahrbücher, Pommersche (s. ’09,
2878). Bd. X. 2658. 6 M. 50. [905
Zeitschrift d. Ver, f. G. Schlesiens
(s. ’09, 867). Bd. XLIII. 436 S.
5 M. [906
*30
Geschichtsblätter, Schlesische (s. "00. 868).
’09, 1-3. S. 1-72. [907
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. (8.
"00, 869). VIIL: Meinardus, Halle-
Neumarkter Recht v. 1181. IX: Bruch-
mann, Huldigungsfahrt Kg. Friedr. I. v.
Böhmen (d. „Winterkönig‘‘) nach Mähren u.
Schlesien. [908
Mitteilungen d. G.- u. Alterts.-Ver.
f. Stadt u. Fürstent. Liegnitz (s. ’07,
773). II. 1906-08. 2098. [909
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d.
Prov. Posen (s. ’09, 2880). XXIV, 1.
190 S. [910
Monatsschrift, Altpreuß. (s. ’09,
2881). XLVI, 3-4. S. 349-661. [911
Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver.
(s.°07, 2796). Hft. Lu. LI. 171; 898. —
Mitteilungen dess. Ver. (s. ’09,
872). Jg. VIII. 86 8. [912
Bibliographie Nr. 907—949.
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (s. ’09, 873).
XLVII. 56 S. Nebst Beilage. 2 M.
[913
Zeitschrift f. d. G. u. Altkde.
Ermslands. XVI, 2. S. 345-672.
XVII, 1-2. 482 S. à 4 M. 50. [914
Geschichtsblätter, Oberländ. (s. ’06,
851). H. VIII-XI. à 3 M. 50. [915
Mitteilungen d. Lit. G. Masovia
(s. °09, 874). H. XIV. 3708. 4M.[916
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster-
burg (s. ’08, 2658). Hft. XI. 118 S.
2 M. [917
Monatsschritt, Baltische (s. ’09, 2863).
LXVII, 5-LXVIII, 10. [918
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u.
Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands (s. ’09, 2884). ’08. 1448. [919
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes
Auftreten der Deutschen in der
Geschichte.
Schmidt, Ludw., Allg. G. d. german.
Völker bis z. Mitte d. 6. Jh. (Handb.
d. mittelalterl. u. neuer. G. Abtlg. II:
Polit. G.) Münch.: Oldenbourg. xjv,
247 S. 7 M. 50. [920
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 46; Vierteljschr. f.
Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 532 Kern.
Müllenhoff, Dt. Altertumakde., s. '09, 879.
Rez. v. Il! u. V?: Anz. f. dt. Altertkde. 33,
1-14 Much. [921
Kötzschke, R., Über Aufgaben ver-
gleichender Siedelungs-G. d. dt. Volks-
stämme. (Studium Lipsiense 23-54.)
[922
List, G. v., Die Namen d. Völkerstämme
Germaniens u. deren Deutg. Wien: v. List-Ges.
1188. 2 M. 50. — H. Jellinghaus, Vor- u.
frühgeschichtl. Spuren in nordwestdt. Orts- u.
Flurnamen. (Korr.bl. d. Gesamt - Ver. "00,
Nr. 8/10 [923
Vanderkindere, L.,Les origines de la population
flamande. La question des Suèves et des Saxons,
(Vanderkindere, Choix d’études hist. 65-92.)
(924
Götze, A. Vorgeschichtl. Forschgn. u. Funde.
(Korr. Bl. d. Gesamt-Ver.'09, Nr.7.)— G. Wilke,
Neolith. Keramik u. Arierproblem (Arch. f.
Anthrop. ’09, Bd. 7, 298-344.) — K. Schu-
macher, Ueb. neuer. archl. Inventarisations-
werke u. Karten. (Prähist. Zt. 1, 252-58.) —
H. Seger, Zur Chronol. d. ostdt. Ösennadeln.
(Ebd. 55-64.) — O. Schoetensack, Die ältere
Steinzeit m. beaond. Berücks. d. Funde in Süd-
westdtld. (Ber. d. Röm.-Germ. Komm. ’06/7,
4-11.) — Ed. Anthes, Zur Ringwalliorschg.
(Ebd. 32-52.) (925
Krahulietz, Joh., Bronzedepotfundin Neudorf
b. Staatz, N. Ö. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 220-22;
2 Taf.) — Walt. Smid, Die Bronzezeit in Krain.
(Carniola '09, Hft.3 u. 4, 112-39.)— A. Rzehak,
Zur Kenntn. d. neolith. Keramik Mährens.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
13, 392-400.) — M. Scheiner, Neue Fundorte
alt. Siedelgn. im Harbachtale. (Korr.bl.d. Ver.
f. siebenb. Ldkde. 33, 14-18.) [926
Scherer, Em., Beitrr. z. Kenntn. d. Ur-G.
d. Ur-Schweiz. I.: Urgeschichtl. Stätten u.
Funde in Unterwalden. Progr. Sarnen ’08/9. —
J. v. Bure u. B. Schultheiß, Tumuli am Gaisberg
b. Kreuzlingen. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F.
11, 1-8.) — F, A. Forel, Le cimetière du Boiron
de Morges (s. "00. 884). Schluß. (Ebd. 302-17.)
[927
Weber, Franz, Vorgeschichtl. Denk-
male d. Kgr. Bayern. I.: Oberbayern.
M.5 Übersichtskten.v.H.Wild.Münch.:
Generalkonservatorium d. Kunstdenk-
male u. Altert. Bayerns. 182 S., 5 Taf.
[928
Reinecke, P., Zu älter. vor- u. frühgeschicht!.
Funden a. Altbayern. (Altbayer. Monatsschr.
8, 97-103.) — J. Wenzl, Hügelgräberfeld b.
Eching u.Dietersheim, Bez. Amt Freising. (Ebd.
104-110.) — H. Dietl, Hüge!gräber im Alz- u.
Traungeb. (Ebd. 111-15.) — Rob. Rud. Schmidt,
Vorgzeschichtl. Kulturen d. Ofnet. (Bericht d.
Naturwiss, Ver. f. Schwab. u. Neuburg ’08,
87-105.) Rez.: Prähist. Zt. 1, 261f. Wernert.
(929
Reinecke, P., Späthallstätt. Grabfund v.
Kicklingen im Donauried. (Jahrb. d. Hist. Ver.
Dillingen 21, 117-32.) — F. Kolb, Ber. üb. d.
Öffng. e. Grabhügels b. Aufheim, B.-A. Neu-Ulm.
(Ebd. 154-56.) — J. Demleitnet, Untersuchg. v.
ERT
un *
Deutsches Altertum bis oe 500.
Grabhügeln im Ried zu Dilling. u. Aislingen,
Herbst ’08. (Ebd. 174-80.) [930
Schliz, A., Ur-G. Württembergs.
Kurzgefaßte Darstelg.. M. erd-
geschichtl. Einleitg. v. E Fraas.
Stuttg.: Strecker u. Sch. 151 S.
2 M. 50. [931
Paret, O., Neolith. Siedlen. b. Heutingsheim.
(Fundberr. a. Schwaben 16, 6-8.) — Ders.,
Neolith. Siedig. im Täle b. Hoheneck. (Ebd.
9-12.) — Hertlein, F., Graben. auf d. Ipt b.
Boptingen. (Ebd. 28-33.) — Goessler, Priähist.
Betestiggn. auf d. Lemberg b. Feuerbach. (Ebd.
34-41.) — Ders., Steinzeit]. Siedig. in Vaihingen.
(Röm.-germ. Korr.bl. on Nr. 6.) — A. Schliz,
Heilbronner Urgeschichtsforschg. u. ihre Er-
gebnisse f. d. Hist. Museum. (Ber. d. Hist. Ver.
Heilbr. 9, 1-23.) [932
Forrer, Keltische Numismat. d. Rhein- u.
Donaulande, s. '09, 888. Rez.: Röm.-germ.
Korr.bl. 2, 27-31 Regling; Rev. suisse de num.
15. 349-51 E. L.; Num. Zt. N. F. 2, 267-73
Kubitschek; Lit. Zbi. '10, Nr.5 F.F. [933
Huber, E., Le Hérapel, les fouilles de 1881-1904
(2. ’08, 768). Fasc. Iu. Il. Strasb.: Impr. alsace.
1907 f. 70 Taf. Rez.: Jahrb. d. Gea. f. lothr. G.
u. Altertkde. 20, 458-61 K.; Ann. de l'Est et du
Nord 4, 597 ff. Grenier. [934
Anthes, E., Fundberichte. (Quartalbll.d. Hist.
Ver. f.d. Grhzgt.. Hessen N.F.4, 298-300; 350-53.)
— Ders., Ringwälleu. Verwandtes 1.Oberhessen.
(Korr.bl. d. Gesamt -Ver. '09, Nr. 9/10.) —
F. Kofler, Neue Funde in d. Hügelgräber-Gruppe
b. d. Baierseich. (Arch. f. hess. G. N. F., 6,
495-507.) [935
Ritterling, E., Bronzezeitl. Gräber b. Wies-
baden. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 1-3.)—
Ders., Ansiedelgn. d.jüng.Steinzeit in Wiesbad.
u. nächster Umgebg. (Ebd. 33-38; 65-71.) —
Ch. L. Thomas, Unsere Taunus-Ringwälle. (Ebd.
97-105.) — C. e, dem Hagen, Öffnung e. Hügel-
grabea in d. Steuerhecke b. Schwalbach. (Mitt.
d. Wetzlar. G.-Ver. 2, 9—12.) (936
Boehlau, J., G. Eisentraut, H. Hofmeister,
W. Lange, Die Ausgrabgn. auf d. Altenburg b.
Niedenstein. 1. vorläuf. Ber. M. Beitr. v.
E. Schröder. (A.: Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde.
Bd. 43.) Cassel: Dufayel. 418S.; 2. Pl.u. 4 Taf.
1 M. 20. — Lange, Neolith. Grab b Ellenberg.
{Korrbl. d. Gesamt-Ver. '08, Nr. 9/10). [937
Biermann u. G. Kropatscheck, Hügelgrüber
in Westfalen. Ausgrabungsberr. (Mitt.d. Altert.-
Komm. Westfalen 5, 403-24.) — Kooke, Gräber-
funde In Holste b. Salzbergen. (Mitt. d. Ver. f.
G. ete. v. Osnabr. 33, 319-21.) — Wellpott,
Veltheimer Funde. (Ravensberg. G.bll. '09,
Nr.1/5.) — Hartwig, Ausgrabgn. b.Zweischlingen.
(Ebd. Nr. 7. Vgl. Nr. 8.) 1938
Lienau, M. M., Graben. d. Museumsvereins
"08. (Lüneburg. Museuinsbll. 6, 1419-57.) —
G. Schwantes, Gräber d. ältest.. Eisenzeit im östl.
Hannover. (Prähist. Zt. 1, 140-62.) — Schübeler,
Der Langenberg b. Langen, Kr. Geestemünde.
(Ebd. 200-203.) — P. Wiegers, Diluviale Kultur-
‚stätten Nord-Dtlds. (Ebd. 1-36.) [939
Kayser, R., Die Kelten d. Barden-
gaus, nachgewiesen an Ortsnamen.
annover: Meyer. 87 S.; 2 Ktn.
3M. [940
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "00,
409-11 Bückmann; Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 5
Linschmann.
*31
Götze, A. Neolith. Gräber bei Poserna, Kr.
Weißentels. (Prähist. Zt., 1, 188-95). — Hub.
Schmidt, Bronzefund v. Canena, Bez. Halle.
(Ebd. 113-39.) [941
Amende, E., Steinzeitl. Grabstätte b. Zipsen-
dorf. (Blätt. d. Gesch. u. Alt. Forsch. Ges.
d. Osterlandes 12, 67-76.) — Ders., Urnen-
friedhof b. Meuselwitz. (Ebd. 76-85). — Ders.,
Bronzezeitl. Depotfund b. Kriebitzsch. (Ebd.
85-96.) [942
Schmidt, H., Vorgeschichtl. Rundwälle in d.
Amtshauptmannschaft Löbau i. S. (Jahreshefte
d. Ges. f. Anthropol. u. Ur-G. d. Oberlaus. 2,
165-241.) Sep. Löbau: Oliva. 1 M. on —
Th. Stock, Älteste Steinzeitfunde a. d. Oberlaus.
(Ebd. 256-59.) — L. Feyerabend, Gräberfeld b.
Groß-Särchen, Kr. Hoyerswerda. (Ebd. 279-92.)
— Ders, Gegenwärt. Stand d. vorgeschichtl.
Forschg. in d. Oberlaus. (Ebd. 292-98.) —
R. Needon, Rundwälle d. Bautzener Gegend.
(Ebd. 242-51.) [943
Grosse, H., Vorgeschichtliches vom Rande d.
Spreewaldes. (Niederlaus. Mitt. '09, 10, 263-323.)
— H. Busse, Hügelgrab b. Diensdorf am Schar-
mützelsee, Kr. Beeskow-Storkow. (Zt. f. Ethnol.
41, 690-97.) — C. Schuchhardt, Die Römer-
schanze b. Potsdam. (Prähist. Zt. 1, 209-38.) —
H. Seger, 3 schles. Bronzefunde. (Ebd. 196-99.)
[944
Lilie, Urnenfund zu Grumbkow, Kr. Stolp.
(Mitt. d. Coppernicus-Ver. 15, 20-22.) — R. Dorr,
Verziergn. auf neolith. Scherben d. Elbinger
Umgegend. (Ebd. 2-10.) — A. Semrau, Fund
a. d. jünger. Steinzeit in d. Prov. Posen. (Ebd.
62-85.) — M. Schultze, Aus d. Zeit d. ostgerm.
Gesichtsurnen. Nach einig. Funden d. Hist.
Ges. zu Bromberg. (Aus d. Posener Lande ’09,
Bd. 4, Nr. 15£.) [945
b) Einwirkungen Roms.
Schulz, Otto Th., Das Kaiserhaus d. Antonine
u. d. letzte Historiker Roms, s. ‘08, 2678. Rez.:
Gött. gel. Anz. up, 945-1004 W. Weber; Hist.
Vierteljechr. 11, 5051. Mau; Berl. philolog.
Wochenschr. "op. Nr. 25 Peter; Hist. Jalırb. 30,
3721. C. W. [946
463-77.) [947
Stuhl, K., Das altröm. Arvallied, e. urdt.
Bittganggebet. Würzb.: Kellner. 78 S. 3 M.
(948
Bericht d. Röm.-Germ. Kommission
d. Kaiserl. Archl. Inst. üb. d. Fort-
schritte d. röm.-germ. Forschg. (s ’07,
2823): 1906/07. 2298. [949
Inh.: 1) S.1-4 u. 197-200. H.Dragendortt,
Bericht üb. d. Tätigkeit d. Komm. 06 u. 07.
2)O.Schoetensack, Steinzeit 8.Nr.925. 3)S.
11-32. K.Schumacher, Eriorschg. d. rëm. u.
vorröm.Straßennetzesin Westdtld. 4) Anthes,
Ringwallforschg. s. Nr. 925. 5) S. 53-120.
A. v. Domaszewski u. H. Finke, Neue In-
schrr. 5) S. 121-150. Aus d. Nachbargebieten:
a) J. H. Holwerda, Holland. b) Ed, No-
wotny, Oesterreich. c) Dragendorff,
Schweiz. 6) S. 151-92. Neues z. G. d. röm.
Occupation Germaniens. a) Dragendorff,
Frühzeit. b) W. Barthel, Erforschg. d. ober-
germ. -raet. Limes 1906-07/08. 7) O. Schuch-
hard, Sächsisches u. Fränkisches 8. Nr. 1034.
*32
Howorth, H. H., The Germans of
Caesar (s. °09, 903). III. (Engl. hist.
rev. 24. 625-58.) [950
Knoke, F., Neue Beitrr. zu e. G. d. Römer-
kriege in Dt!d., s. '08, 2679. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 462f. Nöthe. [951
Dörrenberg, 0O., Römerspuren und
Römerkriege im nordwestl. Dtld,
nebst e. Anh.: Stämme d. Germanen.
Lpz.: Dieterich. xj, 258 S.; 13 Taf.
u. 1 Tab. 12 M. 50. [952
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Schuchhardt.
Beneke, A., Siegfried u. d. Varus-
schlacht im Arnsberger Walde. Lpz.-
Gohlis: Volger. 118 S 3 M. —
F. Dahn, Armin d. Cherusker. Er-
innergn. a. d. Varusschlacht. 2. Aufl.
Münch - Lehmann. 46 S. IM —
F. Knoke, Armin d. Befreier Dtlds.
Quellenmäß Darstellg. Berl.: Weid-
mann. 80S. 1M 20. [953
Rez. d. Buches v. Knoke: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 48 Ed. Wolff.
Wilisoh, Der Kampf um d. Schlachtfeld im
Teutoburger Wald (s. "ug, 2912). Sep. Lpz.:
Teubner. 338. 1 M. — H. Delbrück, Schlacht
im Teutob. Wald. (Preuß. Jahrbb. 137,
381-96.) — O. Kämmel, Desgl. (Grenzboten '09,
UL. 493-502.) (954
Teuber, G., Beitrr. z. OG. d Eroberg.
Britanniens durch d.Römer.(=Nr 733.)
Breslau: Trewendt u. G. 88 8.; Kte.
2 M. 50. [955
Limes, Derröm.,inÖsterr (s.’09, 907)
H. X. 170 Sp. u. 4 S. m. 65 Be
3 Taf. 12 M. [956
Inh.: M.v.Grolleru.F.v. Kenner, 1) Die
Graben. in Carnuntum: 2) Desgl. im Lager
Lauriacum. 3) M. Nistler u. F. v. Kenner,
Desgl. in Mauer-Öhling.
Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien (8. ’08,
2886): Für 1906 u.1907. xx, 200 8.;6 Taf. [957
Naegele, Alb u. Römerreich. (Bll. d. schwät,
Albvereins 21, 11ff.) [958
Anthes, Römisch-germ. Funde u. Forschgn.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 8.) [959
Klose, O.. Rom. Gebäudereste b. Kuchl
nächst Hallein. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 223f.)
— Harald Hoimann, Roum. Grabsteine b.
Waldersdorf b. Ödenburg. (Jahreshfte.d. Österr.
Archl. Instituts 12, 224-42.) — M. Simböck,
2 wahrscheinl. gefälschte röm. Inschrr.a.Mähren.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mührens u. Schle3. 13,
408-10.) [960
Stehlin, K.. Über d. Rundbau im Rheine bei
Augst. (Basler Zt. f. G. 9, 66-76.) — F. La
Roche, Röm. Villa in Ormalingen. (Ebd. 77-94.)
— Bericht üb. d. rom. Warte im Sternenfeld,
Gemeinde Birstelden, Basel- Land, (Anz. f.
schweiz. Altkde. N. F. 11, 105-10.) — Th. Burck-
hardt-Biedermann, Wohnsitze d. Rauriker u.
Gründg. ihr. Kolonie. (Zt. f. G.d. Oberrh. N.
F. 29, 391-429.) 1961
Frank, Via Claudia Augusta insonderheit d.
röm. Lech-Weststraße. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Schwaben u. Neub. 35, 157-76.) [962
Bibliographie Nr. 950—1004.
Ortner, Das rom, Regensburg. Begensb.:
Bauhof. 60 S.; 8 Taf. 1 M. 1983
Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver,
Günzburg "ug. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen
21, 133-48.) — J. M. Harbauer, Rom. Gräber
b. Binswangen. (Ebd. 157-63.) — Ders., Rom,
Grabfunde v. Ellerbach. (Ebd. 164-67.) —
M. Scheller, Ausgrabgn. u. Funde in Fai-
mingen ’09. (Ebd. 168-73.) [964
Knorr, R. A. Neue Sigillatafunde v. Cann-
statt. (Fundberr. a. Schwaben 16, 46-57.) —
F. Hertlein, Heidenheim. (Ebd. 57.) — Schliz,
Rom. Straßenstück in d. Neckarniederung beim
Kastell Böckingen. (Ebd. 57-50.) — Ders.,
Rom, Gräber a. Jagsthausen. (Ebd. 59-68.)
— Paradeis, Neue rom. Funde a. Rottenburg.
(Ebd. 73-86.) — L. Sontheimer, Rom. Funde
b. Winterlingen O. A. Balingen. (Ebd. 89-91.)
— Goeßler, Funde antik. Münzen im ker,
Württemb, 16. Nachtrag. (Ebd. 92-94.) [965
Büchler, K., Römerbad Badenweiler.
Erläut. Studie. (115 v. Nr. 775.)
Straßb.: Heitz. 112 S. 3M. [966
Gutmann, K.S., Köstlach. Röm.Villa u. prä-
hist. Ringwall. (Mut d Gest Erhalt. d geschicht),
Denkmäler im Elsaß N. F. 23,138-81; 4 Pläne u.
3 Taf.) Sep. Gebweiler: Boltze,. 3 M. 80. [967
Grenier, Habitations gauloizes et villas la-
tines dans la cité des Mediornatrices, s. "07,
828. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 3, 415-20
Perdrizet; Röm.-germ. Korr.-Bl. '08, Nr. 2
Jungk, Moyen-Age. 21, 165-67 de Pachtcere. [968
Keune, J. B., Die Flur Sablon in röm. Zeit.
TI. I1. (Jahresber. d. Ver. f. Erdkde. zu Metz
26, 1-98.) — T. Welter u. H. E. Heppe, Die
galloröm. Villen bei Lörchingen u. Saaraltdorf
in Lothring. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u.
Altkde. 20, 152-76.) Vgl. ’08, 766. (969
Helmke, P., Röm. Töpferöfen in Friedberg.
(Friedberg. G.bl!. 1, 7-17.) — Ders., Röm. Ge-
bäude b. Bad Nauheim. (Röm.-germ. Korr.bl.
"00, Nr. 5.) [970
Behr, v., Die röm. Baudenkmäler in u. um
Trier. (Ges. f. nützl. Forschgn. zu Trier. Jahres-
ber. 1, 25-85.) — E. Krüger, Zum Hauptbilde
d. Igeler Säule. (Röm.-germ. Korr.bl. '09,
Nr. 4.) — Ders., Arenakeller d. Anıphitheaters
in Trier. (Ebd. Nr. 6.) — A. Günther, Rom,
Töpferofen zu Niederberg b. Ehrenbreitstein.
(Ebd. Nr.5.) — v. Domaszewski, Neue Inschrr.
Das Vivarium v. Köln. (Ebd. Nr. 5.) —
H. Lehner, Xanten. Ausgrabgn. v. Vetera ’08.
(Ebd. Nr. 4.) i (971
Mestwerdt, G., Älteste Bovölkerg. d. Klev.
Landes. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 1-17.)
— P. Steiner, Vorbemerkgn. z. Besirdelung:.G.
d. Gaues Kleve im Altert. (Ebd. 18-37.) [972
Stroobaut, L. Découverte d'une villa rom.
A Grobbendonck (Anvers). Anvers: Van Hille.
10 S.; 3 Tar. u. Kte. 1 fr. (973
Ausgrabungen b. Haltero. 1: F. Koepp,
Die rom, Lager. (Mitt. d. Alt. - Komm. f.
Westfal.5, 1-85; Taf. 1-9.) 2: Biermann, Be-
richt üb. d. Wiederherstellung d. Umwallung
an d. Nord-Ost-Ecke d. groß. Lagers. (S. 87-
100.)3: S. Loeschcke, Die keramisch. Funde..
Beitr. z. G. d. augusteisch. Kultur in Dtid.
($.101-322; Taf. 10-23.,4:G.Kropatscheck,
Die Fundstücke d. Jahre 1905-1907 m. Aus-
nahme der keram. Funde. (S. 323-75: Taf.
34-41.) 5: H. Schmedding, Das Museum d.
Altert.-Ver. (8. 377-82.) — 6: Biermann,
Grabung im Osten d. Stadt. (S. 353-90.)
7: F. Koepp, Schlußwort. (S. 391-402.) [974
Koepp, F., Ausgrabgn. in Haltern Sommer "08.
(Röm.-germ. Korr.-bl. '09, Nr. 6.) — Ders..
Deutsches Altertum bis c. 500. +33
Ende d. Ausgrabgn. b. Haltern. (Westfalen 1,
3-8.) — Kooke, Funde v. Altertümern im
Habichtwalde. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v.
Osnabr. 33, 316-18.) — Ders., Münzfunde b.
Barenau. (Ebd. 321f.) — F. Langewiesche,
Veltheimer Funde. (Prähist. Zt. 1, 204-9.) [975
Rietschel, S., Entstehungszeit d.
Lex Salica. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
Germ. Abt. 117-41.) [989
Hilliger, Alter u. Münzrechng. d. Lex Salica,
s. ’09, 2939a. Rez.: N. Arch. 35, 288f. Kram-
mer. {990
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Ausonius, Vernautius Fortunatus, Mosel-
gedichte. Zum 2. Male hrgb. u.erkl.v.C.Hosius
Marb.: Elwert. 118 S. 1 M. 80. [976
Allard, P., La retraite de Sidoine
Apollinaire. (Rev. des questions hist.
86, 49-66) Vgl ’08, 775. [977
Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord.
Rechts-G, (s. ’09, 946). IV: Staats-
recht d. isländ. Freistaates. 525 S.
17 M. [991
Rez.: v. I, Iu. 2: Gött. gel. Anz. ’09, 779-844
v. Schwerin v. IV: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 9
K. Lehmann.
Boden, F , Isländ. Regierungsgewalt in d.
freistaatl. Zeit, s. '07, 2875. Rez.: Anz. f. dt.
Altert. 32, 165-67 Neckel, [992
Dopsch, Ältere Sozial- u.Wirtsch.-Verfg. d.
Alpenslaven, s. ‘09, 2945. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
‘09, Nr. 45 Curschmann; Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 7, 326-37 (auch sep. Stuttg., Kohl-
hammer. 60 Pf.) Peisker u. Entggng. v. D. ebd.
581-90 Dopsch; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-
G. 7, 534-38 Grund; Jahrb. f. Gesetzgebg.
33, 1281-87 Rachtahl. [993
Peisker, Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu
Turkotataren u. Germanen u. ihre sozial-
geschichtl. Bedeutg,, s. ‘08, 804. Rez.: Anz. f.
dt. Altert. 33, 14-26 Janko u. Entgegng. v.
P. m. Antw, v, J. ebd. 245-49. — E. Gold-
mann, Premysl-Samo. (Mitt. d. Zt. f. öst.
G. 30, 326-37.) — Peisker, Desgl. (Ebd.
712£.). (994
Heusler, A., Geschichtliches und
Mythisches in d. german. Heldensage.
(Aus: Sitzgsberr. d. Berl. Akad. '09)
Berl.: Reimer. S. 920-45. IM. [978
Rez.: Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. '09,
140-43. Bleyer.
Boer, H., C., De liederen van Hildebrand en
Hadubrand. (Verslagen en Meded. d. Akad.
Amsterd. 4, R., 9, 186-219.) [979
Voretzsch, K., Zur G. d. Nibelungensage in
Frankr. u. Did. (Zt. f. dt. Altert. 51, 39-58.)
— K. Droege, Vorstufe uns. Nibelungenliedes.
(Ebd. 177-218). Vgl. Röthe (Ebd. 2901.).
G. Brockstedt, Üb. Entstehungszeit u. Ver-
fasser d. Huenschen Chronik. (Ebd. 287-90.)
— M. Rieger, Zu Müllenhoffs Kritik d. Kudrun.
(Ebd. 80-101.) [980
Bugge, S., Heimat d. altnord. Lieder v. d.
Welsungen u. d. Nibelungen. (Beitrr. z. G.d.
dt. Sprache u. Lit. 35, 240-71; 465-93.) —
G. Roethe, Nibelungias u. Waltharius. (Aus:
Henning, R., Der Helm v. Baldenheim u. d.
verwandten Helme d. frühen Mittelalters, s,
‘07, 2867. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 464-67.
Fr. Kauffmann. — M. Ebert, Frühmittelalterl.
Spangenhelme v. Baldenheimer Typus. (Prä-
Sitzungsber. d. Berl. Akad.) Berl.: Reimer. hist. Zt. 1, 65-77.) [995
8. 649-91. 2 M. — W. Treu, Entstehg. d. Orts- Neckel, G., Barditus. (Zt. f. dt. Altert. 51,
namen „Bern“ d. dt. Heldensage „Dietrich | 110-12.) [996
Much, R., Die german. Frauen in d. Schlacht.
(Mitt. d. Anthrop. Ges, Wien 39, 156-62.) [997
Golther, W., Religion u. Mythus d.
Germanen. Lpz.: Dt. Zukunft. 115 S.
4 M. [998
Leyen, Frdr. v. der, Die Götter u.
Göttersagen d. Germanen. (Dt. Sagen-
buch I.) Münch.: Beck. 253 8.
2 M. 50. [999
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "OH, Nr. 31 Mogk.
Siebs, Th., Der Gott Fos(e)te u. sein Land,
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 35, E
Mogk, E., Die Menschenopfer bei
d. Germanen (Abhdlgn. d. Sächs. Ges.
d. Wiss. Bd. 27, Nr. 17.) Lpz.:
Teubner. 43S. 1 M. 80. - [1001
v. Bern“. Radebeul-Dresden: Friedrich 1908.
32 S. Rez.: Hist. Zt. 103, 436. [981
Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis z.
Ausgange d. Völkerwanderg. I, s. "04. 2868
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 253ff. Loewe. [982
Dahn, F., Die Könige d. Germanen
(s. ’09, 937). XII: Die Langobarden.
x, 2728. 8 M. [983
Rez.: v. XI (Burgunden): Beil. d. Münch.
Neuest. Nachrr. '09, Nr. 65 Du Moulin- Eckart.
e, Genseric, s. '07, 2869. Rez.: Engl.
hist. rev. 23, 114f. Brooks. Moy.- Age 12,
109-11 de Lessert; Arch. stor. it. 5. Ser., 42,
153-57. Roberti. ; [984
Blasel, Wanderzüge d. Langobarden, s. "09.
2935. Rez.: Gött. gel. Anz. 00. 844-66 P. Höfer;
Arch. stor. it. Ser. 5, T. 45, 150-58 Tamassia. [985
Viollier, Le cimetière barbare de Kaiser-
Augst, Argovie. (Anz. f. schweiz. Alterkde.
N.F. 11, 130-40.) ` [986
Schreiber, J., Recherches concern. la „Civi-
tas Tungrorum“ après l'invasion des Barbares
et la Thuringie Franque. I. Tongres: Impr.
Vranken. 51 8. (987
d) Innere Verhältnisse.
Fischer, Hermann, Grundzüge d. dt. Altkde.,
8. ’09, 2938. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 2241.
Kauffmann; Hist. Zt. 104. 360 f. Kluge. [988
Riedner, O. u. Th. Hornung, Zur Afralegende.
(Lit. Beil. d. Augsburg. Postzeitg. ’09, Nr. 2
u.11.)— Vgl.B.Krusch(N. Arch. 35, 2718).
[1002
Levison, Entwicklig. d. Legende Severins
v. Köln, s. ’09, 2954. Rez.: N. Arch. 35, 272f.
Krusch., [1003
Schaus, E., Leben d. heil. Lubentius, in dt.
Übersetzg. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12,
38-42.) Vgl. '08, 2726. [1004
+
WE
Schubert, H. v., Ältestes germ.
Christentum od. d. sogen. ‚Arianis-
mus" d. Germanen. Tüb.: Mohr. 36 S.
BU Pf. — U. Stutz, Arianismus u.
Germanismus. (Intern. Wochenschr.
09, 1561-82; 1615-22; 1633-45.) [1005
Ehrismann, G., Religionsgeschicht!.
Beitrr. z. german. Frühchristentum.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 35,
209-39.) [1006
Ficker, J., Altchristl. Denkmäler
u. Anfänge d. Christentums im Rhein-
gebiet. (Univ. - Rede.) Straßh.:
Heitz. 36 S. 1 M. 20. [1007
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 41 Leitzmann.
Olrik, A., Nord. Geistesleben in
heidn. u. frühchristl. Zeit. UÜbertr.
v. W. Ranisch. (Germ. Bibl.)
Heidelb.: Winter 1908. XIII, 230 S.
5 M. [1008
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 136-43 Niedner;
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 6 R. Meißner.
Haupt, A., Älteste Kunst insbes. d. Baukunst
d. Germanen, s. ’09, 2950. Rez.: Westdt. Zt.
23, 131-39 Rahtgens; Korr.bl. d. Gesamt-Ver.
’09, Nr. 9/10 Bergner, Prähist. Zt. I, 258f.
Schumacher; Zt. f. dt. Philol. 45, 359-61
Kauffmann; Gegenwart '09, II, 279-84. [1009
Rhamm, Urzeitl. Bauernhöfe in germ.-slav.
Waldgebiet, s. ’09, 962. Rez.: Zt. f. öst. Volks-
kde. 14, 220ff. Dachler, Entgegng. v. R. ebd. 15,
45-51, Erwiderg. v. D. ebd. 144-46; Dansk
hist. Tidsskrift 8. R., 2, 90-101 Steenstrup;
Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 10/11 Held-
mann. — Vgl. Nr. 713. — Rhamn, Talken
u. Geislitz (russisch toloknö u. kiselj), 2 alte
slawische Hafergerichte. (Carinthia 1, Jg. 99,
209-22.) [1010
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Depoin, J., Études méroving.
I: La légende de Saint-Goar et les
rois francs de Cologne. II: L’infor-
mateur de Gregoire de Tours sur la
vie privée des premiers rois francs.
(Rev. des études hist. Juli-August
’09). [1011
Vgl. W. Levison (N. Arch. 35, 592-94).
Ussani, V., Il cod. Torinese Lat.
A. 216, contributo alla critica di
Gregorio da Tours e di Venanzio
Fortunato (Studj romanzi ed. A
cura di E. Monaci 6, ’09, 177-93.) [1012
Dreves, G. M., Hymnol. Stud. zu Venantius
Fortunatus u. Rabanus Maurus, 8. 'U9, 970.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 43-60 Strecker; Mitt.
d. Inst. f. öst. G.-forschg. 81, 125f. Schön-
bach. [1013
Levison, W., Das Necrologium v.
Dom Racine u. d. Chronologie d.
Merovinger. (N. Arch. 35, 15-53.) [1014
Bibliographie Nr. 1005—1064.
Strecker, K., Der Rhythmus ‚De
Asia et de universi mundi rota.“
Gymn.-Progr. Berl.: Weidmann. 4°.
27 S.. IM. [1015
Rez.: N. Arch. 35, 318-20 Krusch.
Gengel, A., G. d. fräïnk. Reiches im besond.
Hinblick auf d. Entstehg. d. Feudalismus,
s. Ou. 976. Rez.: Hist. Zt. 103, 105 f. v. Simson;
Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 8 A. W.;
Lit. Zbl. ’09, Nr. 37; Mitt. a. d. hist. Lit. 38.
141-44 Hahn. [1016
Goeßler, P., Alamannische Grabfunde a.
ObereBlingen. (Fundberr. a. Schwaben 16,
98-104.) [1017
b) Karolingische Zeit.
Poncelet, A., La Vie de S. Gombert
d’Ansbach (Analecta Bolland. 28,
272-80.) [1018
Annales Xantenses et annales Ve-
dastini. ` Becopn B. de Simson.
(Tl. v. Nr. 212.) Hannov.: Hahn.
xvj, 96 S. 1 M. 80. [1019
Rez.: Westdt. Zt. 28, 358f. Levison; Mitt.
a. d. hist. Lit. 38, 53-55 Hahn.
Müller, Ernst, Die Nithard-Inter-
polation u.d. Urk.-u.Legendenfälschgn.
im St. Medardus-Kloster b. Soissons
(N. Arch. 34, 681-722.) [1020
Böhmer, JF., Regesta Imperii I (Karolinger)
Neu bearb. v. E. Mühlbacher bzw.
J.Lechner,s.’08, 830. Rez.: Mitt. d.Inst.
f. öst. G. 30, 345-51 v. Jaksch; Mitt. a. d. hist.
Lit. 36, 272-74 Hahn; Lit. Zbl. '08, Nr. 28 u.
Bericht. v. Lechner ebd. Nr. 47. (1021
Urkunden d. Karolinger I, s. "08. 831.
Rez.: Moy.-Age. 22, 123-31 Levillain, Biblioth.
de l’Ecole des chartes 70, 523-27 Prou. (1022
Concilia aevi Karolini Rec. Werming-
hoff 1, 2s. ’09, 2980. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 404-6 Hahn; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
Germ. Abt., 477f. Stutz. [1023
Schiaparelli, L., Le carte longob.
dell’ Archivio Capitolare di Piacenza.
(Ricerche e studi sulle carte longo-
barde. I.) (Bull. d. Ist. Stor. It. 30,
49-73.) [1024
Duvernoy, E., Les diplômes de Charle-
magne pour église de Toul. (Bull. mensuel
de la soc. d’archeol. lorraine '07.) [1025
Vanderkindere, L., Le capitulaire de Servais
et les origines du comté de Flandre. (Vander-
kindere, Choix d'études hist. 93-140.) [1026
Strecker, K., Zu d. Karoling. Rhyth-
men (N. Arch. 34, 599-652). [1027
Schulte, A., Zum Gelübdebuch v. St. Gallen
(Ebd. 763f.) [1028
Crivelluceci, A., Una poesia di Paolo diacono
attrib. a Paolino d’Aquileia. (Studi stor. 18,
201-7.) [1029
Hartmann, Italien u. d. fränk. Herrschaft,
s. "Ou. 2865. Rez.: N. Arch. Veneto 17, 482-88
Luzzatto; Hist. Zt. 104, 175f. Schaube. [1030
Fränkische Zeit bis 918. *35
Vanderkindere, L., La condition de la fem me
et le mariage A l'époque méroving. (Vander-
kindere, Choix d'études hist. S. 23-64.) [1048
Pirenne, H., Draps de Frise ou draps de
Flandre? Un petit problème d’hist. écon. à
l'époque caroling. (Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 7, 308-15.) [1049
Kirsch, J. B., Heimat d. Konstantinischen
Schenkung. (Rom. Quartalsschr. 23, II,
110-114.) [1031
Haller, J., Reich Karls d. Gr. (Jahrb.
d.Freien Dt.Hochstifts’09.11 -30).[1032
Hellmann, Desiderata, s. ‘09, 2968. Rez.:
Boll. d. Soc. Pavese di storia patria 9, 120. [1033
Schuchhardt, C., Sächsisches u. Fränkisches
in Nordwestdtid. (Ber. d. Röm.-Germ. Konm.
Grotetend, Fest d. hl. Brandanus. (Korr.bl.
d. Gesanıt-Ver. ’09 Nr. 9/10.) [1050
'06 7, 1903-96.) — A. Frhr. e Schele-Schelen- : ën
burg, Zur Sachsenforschg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Levison, W., Sigolena. (N. Arch. 35,
Niedersachs. "09. 286-305.) Vgl. ug 836. — 219-31.) [1051
H. Hofmeister, Grabgn. auf d. Pipinsburg ’07
u. ’08. Mit Beitr. v. C. Schuc hhardt.
(Aus: Jahresber. d. Männer v. Morgenstern.)
Hannov.: Geibel. 27 8.;7 Taf. 1 M. 20. Vgl.
’09, 986. [1034
Reuter, Ch., Nordelbische Politik
d Karolinger. (Zt. d. Ges. f. schlesw..
holst. G. 39, 233-52.) [1035
k, M., Karl d. Gr. ist sitzend auf e.
golden. Throne begraben worden. (Zt. f.
christl. Kunst. 21, 75-83; 105-17.) [1036
Lot, F. et L. Halphen, Le règne de
Charles le Chauve I: 840-877: 840-851.
Paris: Champion. 231 $. [1037
Schnürer, G., Bonifatius. Die
Bekehrg. d. Dt. zum Christentum.
(Welt-G. in Charakterbildern) Mainz:
Kirchheim. 1108. 4M. [1052
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 392 f, Wenck.
Schmitt, Chr., Der hl. Bonifatius, Apostel
d. Dt. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 30, 80-97; 373-89; 551-61.) [1053
Zehetbauer, I., Kirchenrecht bei
Bonifatius, d. Apostel d. Dt. Wien:
Kirsch. 1408. 3 M. 60.
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 90, 182-84
Rösch. [1054
Besson, M., Contribution à hist.
du diocèse de Lausanne sous la
domination franque 534-888. Frei-
burg i. Schw. : Fragnière "09. 6 fr. [1055
Rez.: N. Arch. 341, 549, B. Krusch; Moyen
Age 23, 54f. R. P: Zt. ft. schweiz. Kirch.-G. 3.
239 f. Kirsch.
Kieser, F., Beitrr. z. G. d Klosters
Lorch (s. ’09, 1009). TI. 11. Progr.
Schmidt, Jul., Grabungenu. Funde in Kirchen.
(Alemannia N.F. 1, 95-122.) Vgl. ’08, 841. [1038
Hürten, K., Die wiedergefund. „Alte Burg“
b. Münstereifel. (Rhein. G.bll. 9, 97-103.) [1039
Knoke, E Karoling. Wohnstätte. (Mitt. d.
Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33, 318 f.) [1040
c) Innere Verhältnisse.
8 SE Bensheim. 50 S. [1056
Ureña, R. de, Una edicion ined. de Hief, Lorscher Ausgrabgn. *07-'08. (Vom
las leges Gothorum regum preparada | Rhein 7, 51-54.) (1057
Scherg, Th. J., Grafengeschlecht d. Mattonen
u. 8. religiös. Stiftgn. in Franken, vornehml.
Megingaudshausen im Steigerwald u. Schwar-
zach a. M. (8. "op. 1010). Forts. (Stud.u.Mitt.a.d.
Bened.- u. Cist.-Orden 30, 162-79; 438-50.) [1058
por Diego y Antonio de Covarruvias
en la segunda mitad del siglo XVI.
(Discursos leidos ante la Real Acad.
de la hist. en la recepción publ. de
Raf. de Ureña y Smenyand. Madrid
’09.) [1041
Seckel, E., Studien zu Benedictus
Levita (s. ’09, 2979). VII, 2. (N.
Arch. 35, 105-91.) [1042
Manitius, M., Zu Johannes Scottus
und zur Bibliothek Fuldas (N. Arch.
34, 759-762.) [1059
Grau, G., Quell. u. Verwandtschaf-
ten d. älter. germ. Darstellgn. d.
jüngsten Gerichts. Halle: Niemeyer
1908. xırj, 288 S. 10 M. [1060
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 401-15 Gunter-
mann.
Uhl, Winiliod, s. ’09, 622. Rez.: N. Arch.
35, 607 f. E. St.; Lit. Zbl. '10, Nr. 19-tz-. [1061
Stückelberg, E. A., Langobard.
Plastik. 2. verm. Aufl. Kempten
u. Münch.: Kösel. 96 S.; 7 Taf.
5 M. 50. [1062
Stückelberg, E. A., Ausgrabgn. v.
Disentis. (s. "og, 2763). Schluß.
(Basler Zt. f. G. 9, 36-43.) [1063
Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im
9. u. 10. Jh., 8. ’08, 2765. Rez.: Röm. Quartal-
schr. 22, I, out. Witte. [1064
Poupardin, R., Les institutions polit. et
administrat. des Principaut&s Lombardes de
l'Italie merid 9.-11 siecle, 8. ’09, 2986. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 12, 411-13 Caspar. [1043
Vanderkindere, L., La Feodalite. (Vander-
kidnere, Choix, d’&tudes 186-205.) [1044
Luschin v. Ebengreuth, A., Il sistema
monet. degli aurei ital. di Carlo-
magno. (Riv. ital. di num. ’08, 89-96.)
[1045
Vormoor, Soziale Gliederg. im Frankenreich,
8. "08, 2744. (50 8.: Leipz.: Diss. ’'07,) Rez.:
Lit.Zbl.’08, Nr. 41, Hist. Vierteljschr. 12, 313 f.
Spangenberg. [1046
Gutmann, Soziale Gliederg. d. Bayern zur
Zeit.d. Volksrechtes, s. ‘08, 848. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 10, Nr. 1 Luschin v. Ebengreuth; Jahrb. f.
Gesetzgebg. 34, 788-91 Sander. [1047
*36
3. Zeit der süchsischen, frän-
kischen und staufischen Kaiser,
919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Bretholz, Berthold, Studien zu
Cosmas v. Prag. (N. Arch. 34, 653
bis 679.) [1065
Inh.: I. Über K. Heinrichs I. Feldzug nach
Böhmen 929. II. Die 'urbs Businc’ b. Thiet-
mar, 1. VILI, c. 19.
Besta, E., Nuove ricerche sul
Chronicon Altinate. (N. Arch. Veneto
N. S. 15, 5-71.) [1066
Holtzmann, R., Wipo u. d. Schwäb.
Weltchronik.(N.Arch.35,55-104.)[1067
Kohlmann, Ph., Kleine Beitrr. zu d.
Quellen d. Annoliedes. (Beitrr. z. G.
d. dt. Sprache u. Lit. 35, 554-67.) [1068
Chronique, La, de Morigny, 1095
bis 1152) publ. p. L. Mirot (Coll. de
textes p. s. à l'étude etc. de P’hist. 41).
Paris: Picard xx, 100 S. [1069
Rez.: N. Arch. 35, 278-80 Holder- Egger;
Hist. Vierteljschr. 13, 134 Schmeidler.
Partischh K., Über die Glaub-
würdigkeit d. Historia Hierosolymi-
tana d. Albert. Aquensis (s. ’09, 1022).
Tl. III. Wien. Progr. ’08, 18 S. [1070
Caspar, E., Petrus Diaconus u. d.
Monte Cassineser Fälschgn. Berlin:
Springer. Xj, 284 S. 12 M. [1071
Rez.: N. Arch. 35, 596-600 Holder-Egger;
Anal. Bolland. 29, 168-70 Moretus.
Giese, R., Üb. d. Essener Urk. König Ottos I.
v. 15. 1. 947. (Beitrr. z. G. v. Essen 30, 93-108).
[1072
Gautier, P., Étude sur un diplôme de Robert
le Pieux pour l'abhaye de St.-Bénigne de Dijon.
(Moyen-Age 22, 225-85.) [1073
Bütow, A., Entwicklg. d. mittel-
alterl. Briefsteller bis z. Mitte d.
12. Jh., m. besond. Berücks. d.
Theorien d. ars dictandi. Greifswald.
Diss. °08. 73 S. [1074
Breßlau, Exkurse zud. Diplomen Konrads IT.,
s. '09, 3007. Vgl: Friedl (Zt. d. Ferdinan-
deums 3. F., 53, 210-12) — D. Reich,
I diplomi dell’ istituzione del principato
vescovile di Trento. (Arch. Trentino '09,
H. 1.) OG Suster, Quando e da chi fu
fondato il principato di Trento. (Arch. per
PAlto Adige 3/4 001 [1075
Breßlau, H., Ungedr. Urk. d. Kaiserin Agnes.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 21, 91-96.) {1076
Priest, G. M., Drei ungedr. Bruchstücke d.
Legenden d. Hig. Heinrich u. d. Hig. Kuni-
gunde. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34,
197-214.) [1077
Bock, R., Glaubwürdigkeit d. Nach-
richten Bonithos v. Sutri im liber ad
amicum u. deren Verwertg. in d. neuer.
Biographie Nr. 1065—1127.
Geschichtsschreibg. (H. 73 v. Nr. 723.)
Berl.: Ebering. 195 S. 5 M. [1078
Gaudenzi, A., Il codice Vaticano
del monastero di Acereta. (Studi
medievali 3, 301-12.) [1079
Biereye, W., Beitrr. z. G. Nord-
albingiens im 10. Jh. Berl.: Borrussia.
VII, 192 S. 10 M. [1080
Rez.: N. Arch. 35, 595 B. Schm.
Parisot, R., Les origines de la Haute Lorraine
etsa prem. maison ducale, 950-1033, s. "00. 3013.
Rez.: N. Arch. 35, 5891. H. Br.; Zt. f. G. d.
Oberrh. 25, 195-97 Holtzmann; Rev. hist. 103,
155-58 Pfister; Rev. d’hist. eccl. 11, 95-97
Warichez. [1081
Depoin, E. Wicman II., comte du Hama-
land, bienfaiteur de Saint-Pierre de Gandau
10 siècle. (Ann. du 20. congrès de la fédération
archéol. et hist. de Belg. 2, 315-51.) Rez.:
Ann. de F Est et du Nord 5, 457-60 Parisot. [1082
Hauck, Wolfgang, Bisch. v. Regensburg
972-974. (Realenzyklopädie f. protest. Theol.
u. Kirche. 3. Aufl. 21, 464-66.) [1083
Koch, Hugo, Ehe Heinrichs II. m. Kuni-
gunde, 8.’09, 3015. Rez.: Arch. f. kath. Kirchen-
recht 89, 772-74 Gillmann. [1084
Renaur, C., Le marquis Odon de Savoie,
fils d’Humbert I.; l’affaire du mariage 1034.
(Sep. a.: Mémoires de l'Acad. de Savoie 4. Sér.,
T. XL) Chambéry: Impr. génér. Savois.
91 8. [1085
Haise, C. B., Aufstand d. Ost-
sachsen 1073. Prog. Boxhagen-Rum-
melsburg. 4°. 24 S. [1086
Duff, N., Matilda of Tuscany, la
Gran Donna d’Italia. London. 334 S.
14 M. 20. [1087
Raty, L., Les papes Pascal et Gélase dans la
Querelle des investitures. Bruxelles: Soc.
belge de librairie 31 S. 0,50 fr. [1088
Monod, Essai sur les rapports de Pascal II.
avec Philippe IT. 1099-1108, s. ’08, 2782.
Rez.: Gött. gel, Anz. ’09, 760-78 Vigener. [1089
Kopfermann, Wormser Konkordat im dt.
Strafrecht, e '09, 1041. Rez.: Hist. Vierteljschr.
12, 141f. Hofmeister; Zt. f. Kirch.-G. 30, 372f.
K. v. Kauffungen. [1090
Zierler, P. B., Die Herren v. Tarasp u. ihre
Gründgn., 1042-1220 (s. '08, 2784). Forts.
(Forschen. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs
5, 101-32; 189-202. 6, 35-51. 7, 17-37.) [1091
Seyler, E., Die Houbirg u. d. Riegwälle d.
böhm. Mark. Nürnb.: Willmy. 518. 1M.5. [1092
Häberle, D., Mark v. Sippersfeld im J. 1019;
Beitr. z. mittelaltert.Topogr.d.Pfalz. (Aus: Pfälz.
Mus. 26.) Heidelb.: Carlebach. 118. 50 Pf. [1093
Henrichs, L., Irmgardis, Gräfin v. Aspel.
(Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 38-63.) [1094
Vanderkindere, L., Richilde et Hermann de
Hainaut. (Vanderkindere, Choix d'études hist.
141-65.) [1095
Grosse, H., Rundwall v. Möllendorf im Kreise
Luckau. (Zt. f. Ethnol. 41, 948-40.) [1096
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Bloch, Die elsäss. Annalen d. Stauferzeit
s. '09, 3022, Rez.: Hist. Jahrb. 30, 818-21
Pfleger. Vgl. zur Rez. Hampes: N. Arch. 35,
280 f. A. H. [1097
Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254. *37
Helmoldi presbyteri Bozoviensis | G. d. J. 1239-50. (=Nr. 735.) Heidelb.: `
cronica Slavorum. ` Ed. II. Post | Winter. 275 S. 7M.20. [1112
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 10, Nr.5 K ; Hist.
SE Gd ee aa, ER Viertelischr. 13, 1377. CHE SS S
vita Vicelini et Sidonis epistola.
(TI. v. Nr. 212.) Hannov.: Hahn XXX,
273 S. 4 M. 80. [1098
Rez.: Zt. d. Ver. f.10b.G. 11,394 ff. F. Bruns.
— B. Schmeidler, Die Lage v. Dubin.
(N. Arch. 34, 765-770.) .
Siragusa, G. B., Giunte, chiari-
menti e correzioni all’ edizione del
»Liber ad honorem Augusti“ di
Petro da Eboli. (Bull. d. Istit. stor.
ital. 30, 41-48.) [1099
Rolandinus Patavinus, Cronica in
factis et circa facta MarchieTrivixane
(1200-1262), a cura di Ant. Bonardi
Città di Castello: Lapi. 4°, 383 a
36 L. [1100
Schönbach, A. E., Üb. Cäsarius v.
Heisterbach (s. ’09, 1049). III.
(Sitzungsberr.d. Wien. Ak. CLXII, 1.)
Wien: Hölder. 90 S. 2M. 50 [1101
Huyskens, Des Caesar v. Heisterb. Schrr.
üb. d. hl. Elisabeth, s. ‘09, 1049. Rez.: N. Arch.
35, 281-83 O. H.-G. [1102
Enikel, Fürstenbuch, hrsg. v.Ph.Strauch
8. '02, 2740. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30,
667-71 Uhlirz. [1103
(G.bll. f. Magdeb. 44, 38-47.) [1113
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 14 Simonsfeld;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 638 Krabbo. »
Fliedner, F., Zur Lage Roncaglias.
(Hist. Vierteljschr. 12, 395-405.) [1114
Güterbock, Prozeß Heinrichs d. Löwen, s.
'08, 3036. Rez.: Gött. gel. Anz. ’09, 744-53
Bernheim.; Hist. Vierteljschr. 13, 87-95 Scham-
bach; N. Arch. 35, 291 f. H. Br.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 30, Germ. Abt., 339-47 Puntschart,
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 60-62 Taube. [1115
Kirmse, E., Reichspolitik Her-
manns I., Landgrafen v. Thüring.
u. Pfalzgrafen v. Sachs., 1190-1217.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19,
317-48). Auch Jen. Diss. 32 8. [1116
Wutke, K., Angebl. ital. Heerfahrt Hrzg.
Boleslaws I. d. Langen v. Schlesien 1195-1198.
(Oberschles. Heimat 5, 121-29.) [1117
Luchaire, Innocent III. a) La papauté et
l'empire, s. ’08, 909. Rez.: N. Rev. hist. de
droit 32, 430-32 Dumas; Rev. hist. 98, 175-77,
Pfister. — b) Les royautés, vassales du St. Siège
c) Le Concile de Latran. Rez.: Hist. Zt. 103,
670-73, Hampe; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 42,
Deutsch. [1118
Blech, E., Preußenbischof Christian
u. seine Zeit. Säkular-Erinnerg. v.
1209. (Zt. d Hist. Ver. Marien-
werder 47, 40-56.) [1119
Caemmerer, E., Konrad, Landgraf
v. Thürng, Hochmeister d. Dt.
Ordens } 1240. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 19, 349-94.) Auch Jen. Diss.
46 S. [1120
Stieve, Fr., Ezzelino v. Romano.
Lpz.: Quelle u. M. 133S. 4 M. 50. [1121
Rez.: N. Arch. 35, 590 f. Holder-Egger.
Schneider, Fedor, Toskan. Studien
(s. ’09, 1026). TI. III. ( Quellen etc.
a. ital. Archiven u. Bibl. 12, 43-111;
271-320), Sep. Rom: Loescher.
4 M. [1104
Pijnacker Hordijk, C., Twaalf onuit-
gegeven oorkonden uit de 12. eeuw.
(Bijdragen ete. v. h. Hist. Genootsch.
te Utrecht 30, 198-230.) [1105
Simonsfeld, H., Zur G. Friedrich
Rotbarts. (Sitzungsber. d. Münch.
Akad. ’09, IV.) Münch.: Franz. 29 S.
60 Pf. [1106 Btückelberg, E. A. Die DS a.
. hintern Krypta d. asler Münsters. asler
Zeumer, K., Par litterarum. (N. | Ze. f. a. 8 287-97.) — W. Pfister, Be-
schreibg. d. Textilfunde. (Ebd. 298-314.) [1122
Krenzer, O., Heinrich I. e Bilvers-
heim, Bisch. v. Bamberg 1242-1257
(s. °09, 1078). TI. IIL Bamberg.
Prog. 77 S. [1123
Wentzoke, P., Zur G. Bischof Theodorichs III.
v. Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20, 450-54).
Arch. 35, 232-45.) [1107
Vlaminck, A, A propos de la charte de
Saint-Omer dite de 1168, (Ann. de l'Est et
du Nord 5, 426-31.) [1108
Genuardi, L., Docc. ined. di Fe-
derico II. (Quellen etc. a. ital. Archiven
u. Bibl. 12, 236-43.) [1109
che, A., Der Burgwart Schilani — ein
m: (N.lausitz. Magaz. 85, 3141.) Vgl. ’09, Reimer, H., Zur G. d. Coblenzer Sal
59. (1110 tie 14, 9.
Bastgen, Beschwerdeschrift d. Trier. Dom- N gi EE ee SC
kapitels an d. Gräfin Ermesinde v. Luxemb. lippisch. G. 6, 193-203.) i ` [1126
1242. Beitr. zu d. Volksstreitigkeiten v. 1242
(Trier. Arch. 15, 75-85.) [1111 | „„uälverstedt, v., Ein (v. Plothoscher) Grab- .
stein a. d. letzt. Drittel d. 12. Jh. in d. Kirche
zu Alten-Plathow, Reg.-Bez. Magdeb. (N.
Mitt. a. d. Gebiet bat ant. Forschgn. 24,
47-83.) (1127
Graefe, F., Publizistik in d. letzt.
Epoche Kaiser Friedrichs II. Beitrr. z.
*38 Bibliographie Nr. 1128—1187.
c) Innere Verhältnisse.
Philippi, F., Ist d. Sachsenspiegel
ursprüngl. in latein. Sprache verfaßt?
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30,
401-11). [1128
Rez.: N. Arch. 35, 611 f. K.Z. — Rez. v.
08, 2805 (Philippi, Sachsenspiegel u.
Sachsenrecht): N. Arch. 34, 256f. K. Z.
Rietschel, Neue Stud. übd. älter. Stadtrechte
v. Freiburg i. B., s. ’08, 929. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. ’09, Nr. 29 Smend; Zt. d. Sav.-Stiitg. 30,
Germ. Abt., 408-26 Beyerle. [1129
Eggers, A., Königl. Grundbesitz im 10. u.
beginnend. 11. Jh., 8. '09, 3048. Bez.: Zt. d.
Ver. f. hess. G. 43, 3903-95 Stengel; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 30, Germ. Abt., 478-82, Stutz., Jahrb.
f. Gesetzgebg. 34, 791-93 Sander. [1130
Fischer, Eugen, Patriziat Heinrichs III. u.
Heinrichs IV., s. '09, 1084. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 37, 413 f. Matthaei; Hist. Vierteljschr.
12, 576f. Kromayer; Korr.bl. d. Gesamt-Ver.
’10, Nr. 2 v. Pflugk-Harttung. [1131
Bloch, H., Kaiserwahlen d. Staufer-
zeit. (Hist. Vierteljahrsschr. 12, 212
bis 64; 481-535.) [1132
Krammer, M., Reichsgedanke d. stauf.
Kaiserhauses, 8. '09, 3048. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 30, 662-67, Kern. [1133
Hauck, A., Entstehg. d. geistl.
Territorien. (Abhdgn. d. Sächs. Ges.
d. Wiss. XXVII, 18.) Lpz.: Teubner.
288. 1 M. 20. [1134
Seeliger, G., Stud. z. älter. Verfassgs. G. Kölns,
8.’09, 3053. Vgl.:a)8.Rietschel, Zur Ab-
wehr. Antwort auf d. Angriffe v. G. S. Tübing.:
Mohr. 26 S. 60 Pf. b)G. Seeliger, Zur Ab-
wehr. (Lpz.: Dr. v. A. Edelmann.) 12 S. [1135
Kentenich, G., Ein dt. Parteigänger Arnolds
v. Brescia. (Hist. Vierteljschr. 12, 536f.) [1136
Vanderkindere, L., La premiere phase de
Y’evolution constitutionnelle des communes
flamandes. (Vanderkindere, Choix d'études hist.
251-304.) Ders., La politique commun. de Phi-
lippe d’Als. (Ebd. 305-41.) Vgl. '07, 998. [1137
Kretzschmar, Entstehg. v. Stadt u. Stadt-
recht in d. Gebieten zw. d. mittler. Saale u. d.
Lausitzer Neiße, s. ’07, 999. Bez.: Gött.
gel. Anz. '09. 733-44 Beyerle. [1138
Thoms, H. E., Entstehg. d. Zünfte in
Hildesh., s. "08. 2811 (Leipz. Diss.). Rez.:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 368-70
v. Loesch. [1139
Werunsky, Landrechtł. Reformen König
Ottokars H. in Böhmen u. Österr., s. ’08, 2509.
Rez.: N. Arch. 34, 258 f. K. Z. [1140
Pischek, Vogtgerichtsbarkeit süddt. Klöster,
s. ’08, 2813. Rez.: Würth, Vierteljhite. N. F.
17, 148-50 F. W.; Hist. Zt. 102, 229 Voltelini;
Westdt. Zt. 27, 5l4f. ligen. [1141
Heilmann, A., Klostervogtei im rechtsrhein.
Teil d. Diöz. Konstanz bis z. Mitte d. 13. Jh.,
s. 00. 1093. Rez.: Hist. Zt. 103, 140-42 G. C.,
Württb. Vierteljhfte. 18, 263 f. A. P: Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 142 f. Roder; Frei-
burg. Diözesanarch. 9, 386-89. [1142
Ober, Entstehg. d. bischöfl. Hofrichter-
amtes in Straßburg. (Straßb. Diözesanbl. 3. F.,
6, 314-29.) [1143
Meinardus, 0., Das Halle Neu.
markter Recht v. 1181. (VIII v. Nr.
908.) Bresl.: Hirt. 82 S. 2M. [1144
Kober, Anfänge d. dt. Wollgewerbes, s. ’09
1091. Rez.: Westd. Zt. 27, 512-14 Tuckermann;
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 76-79 Koehne; Hans.
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 549-54 Hashagen. [1145
Epstein, A., Der Pardes als Quelle f. d.
Lit.-G. d. Juden im Dtld. (Monatschr. f. G.
usw. d. Judentums 52, 710-38.) [1146
Schippers, A., Stiftungsurk. Pfalzgraf Hein-
richs II. f. Laach, 1093. (Trier. Arch. 15, 53-75.)
(1147
Rieder, K., Berthold v. Begensburg u.
dessen Predigtsammlungen. (3. Vereinsschr. d.
Görres-Ges. f. "Uu, S. 21-31.) {1148
Regel, D. hl., f. e. vollkommenes
Leben, e. Cisterzienserarbeit d. 13. Jh.,
a. d. Hs. Additional 9048 d. Brit.
Museum hrgb. v. R. Priebsch.
(Dt. Texte d. Mittelalters XVI.)
Berl.: Weidmann. xx1j, 104 S.; Taf.
5 M. [1149
Zoepf, L., Heiligenleben im 10. Jh., s. ’09,
3064. Rez.: Hist. Vierteljachr. 12, 570f.
Schmeidler; Rev. d’hist. ecclés. 10, 808-14
Van der Essen, Engl. hist. rev. 25, 147 f. [1150
Brennich, Besetzg. d. Reichsabteien 1138-
1209, s. '09, 3065. Rez.: N. Arch. 35, 621
Holder-Egger. [1151
Peters, U., Charakterist. d. inner.
Kirchenpolitik Friedr. Barbarossas.
Hamb. Progr. u. Greifsw. Diss. Ham-
burg: Herold. 87 S. 1 M. 50. [1152
Braun, P., Beichtvater d. hl. Elisa-
beth u. dt. Inquisitor Konrad v. Mar-
burg (t 1233). Jen. Diss. 58 S. [1153
Kallbrunner, J., Zur älter. G. d. Pfarre Krems.
(Jahrb. f. Läkde. v. Nicderöst. ’09, 1 ff. [1154
Lütolt, K., Anfänge christl. Kultur im Ge-
biete Luzerns, c. 900-1000. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 3, 227-33.) [1155
Martini, R., Trier. Bischofswahlen
v. Beginn d. 10. bis z. Ausgang d.
12. Jh. (H. 72 v. Nr. 723.) Berlin:
Ebering 102 S. 2 M. 80. [1156
Reimer, H., Zur G. d. Abtei Tholey. (Trier.
Arch. 14, 951.) (1157
Huyskens, A., Hospitalbau d. hl. Elisabeth
u. d. erste Wallfahrtskirche zu Marburg.
(Aus: Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. XLIII.)
Cassel: Dufayel. S. 129-43. 50 Pf. [1158
Hansen, R., Gründg. d. Klosters zu Itzehoe.
(td. Ges. f.schlesw.-holst.@. 39, 253-62.) [1159
Devrient, E., Anfänge d. Kreuzklosters u.
d. Pfarrkirchen zu Gotha. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 19, 423-34.) {1160
Habel, E., Dt. Cornutus (s. ’09,
3072). TI. II: Novus Cornutus d.
Otto v. Lüneburg. In d. dt. Über-
setzgn. d. Mittelalt. zum ersten
Male hrsg. 51 S. 1 M. 20. [1161
Liederhandschrift, D. große Heidel-
berg.; hrgb. v. F. Pfaff. Tl. I: Text-
abdruck. Heidelb.: Winter. 1444 Sp.
23 M. [1162
-w
Zeit d. sächs., fränk. u. stauf. Kaiser. — Vom Interregn. b. z. Reformat.
Wechssler, E., Das Kulturproblem `
Stud. z. Vor-G. d. |
Minnesang und
d. Minnesangs.
Renaissance. I:
Christentum. Halle: Niemeyer. xij,
503 S. 15 M. [1163
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "0 Nr. 7 Brandi.
Lüderitz, Liebestheorie d. Provençalen bei d.
Minnesingern d. Stauferzeit, s. ’06, 2838. Rez:
Zt. f. dt. Philol. 40, 478-84 Wechssler. [1164
Schönbach, A, E., Walther v. d.
Vogelweide. 3. Aufl. (Geistes-
helden 1.) Berl.: Hofmann. 241 S.
2 M. 40. [1165
Platt, F., Minnesang im Lande Baden, s, '08,
2833. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 976 u. Erwiderg.
v. Pf. ebd. 31, 246f. [1166
der, Edw., Zur Chronologie d. höfischen
Epik. (Zt. f. dt. Altert. 51, 106-9.) — Ders,
Erfurter Dichter d. 13. Jh. (Ebd. 143-56.) —
G. Baesecke, Datierung Abrechts v. Halberstadt
(Ebd. 163-74.) K. Helm, Wolframs Grab
u. d. Heimattrage., (Beitrr. z. G.
u. Lit. 35, 323-29.) —
v. Dürne. (Ebd. 360-83.) — 0. Mauger, Wernher
v. Tegernsee. (Allg. dt. Biogr. 55, 48-53.) [1167
Michael, E., Sind d. Baumeister d. roman.
Kunst in Dtid. „fast ausnahmslos‘ Laien ge-
wesen? (Zt. f. kath. Theol. 33, 373-83.) —
M. Hasak, Berichtigung u. Antw. v. M.
(Ebd. 573-82.) [1168
Rosenfeld, F., Vom Magdeb. Dombau. Zum
700j. Jubil. d. Domgründg. (G. bll. f. Magdeb. 44,
1-22.) — Burkhardt, Inschrift liches z. älter. Bau-
G. d. Magdeb. Domanlage (Ebd. 23-37.) —
P. J. Meier, Neue Veröftfentlichgn. z. Bau-G.
Magdeb. Doms. (Ebd, 296-315.) — R.
e Die Kapitelle im Magdeb. Dom
(s. '09, 3082). Schluß. (Jahrb. d. Kgl. Pr. Kunst-
sammilgn. 30, 193-218: 236-70; Taff.) [1169
Rademacher, Der Dom zu Merse-
burg. Nach geschicht]. u. bearb.
. Vorwort v. Bithorn. Merseb.:
Stollberg. 108 S. 1 M. 50.
Reiners, H., Die rhein. Chorgestühle
d. Frühgotik. E Kapitel d. Re-
zeption d. Gotik in Did.
v. Nr. 775). Straßb.: Heitz. x, 90 S. ;
29 Taf. 8M. V gl. 09, 3086. [1171
Gasser, O., Gerbert v. Aurillac, nachmal. Papst
Sylvester II., u. d. v. ihm in Magdeb. aufge-
stellte Uhr. (G.bll. Magdeb. 44, 98-111.) [1172
een
Richter, Hans, Blick ind. städt. Leben West-
fal. im 13. Jh. nach d. Palpanista. (Hans.
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 475-81.) [1173
Plath, K., Zur o Wiesbadens u. s. Bade-
12, 52-58; 74f.) [1174
wesens im 13, Jh. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. |
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1375. |
|
Schmeidler, B., Studien zu Tholo-
meus von Lucca (s. ’08, 2844). Forts.
(N. Arch. 34, 723-756.) [1175
d. dt. Sprache
F. Wilhelm, Reinbot
[1170 ;
(Hft. 113 `
*39
Rez.: N. Arch. 35, 602f. H. Br.
Jensen, W., Graf Gerhard d. Große in Rends-
burg. Zu Presbyter Bremensis oe NX, Ed.
Lappenberg S. oi u. 63. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 39, 508 f.) [1177
Johannis abbatis Victoriensis liber
certarum historiarum, ed F. Schnei-
der. I, Libri 1-3. (= Nr. 212.) Hannov.:
ahn. zent, 387 S. 7M. [1178
Acta Aragonensia, hrgb. v. H. Finke,
8. ’09, 3094. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 30, 532-37 Samanek. [1179
Starzer, A., Verzeichn. d Original-
urkk. d. K. K. Arch. f. N ieder- Österr.
v. 1351-1400. (Mitt. d. K. K. Arch. f.
Niederösterr. II, 13f.) [1180
Urkunden u. Regesten z. G. d. Rheinlande
a. d. Vatik. Archive, hrsg. v. Sa uerland,
8. '08, 978. Rez.: v, HI u. IV: Dt. Lit.-Ztg. '09,
Nr. 28 Kisky. .Schäfe r, Zur Krit,
mittelalt. kirchl. Zustände (s. ‘07, 3027). II.
(Rom. Quartalschr. 23, II, 35-64.) [1181
Salomon, R., Akten d. Wahl Erz.
bisch. Boemunds II, v. Trier. (Trier.
Arch. 14, 10-25.) [1182
Determinatio compend. de juris-
dictione imperii. Auct. anon. ut vide-
tur Tholomeo Lucensi. Ed. M.
Krammer. Acced.: Tractatus anon.
de origine ac transl. et statu rom.
imperii (Fontes jur. germ. antiqui
in us. schol. ex Mon. Germ. Hist. separ.
—
ed.) Hannov.: Hahn. XLjv, 84 S.
2 M. [1183
Kampers, F., Dantes Kaisertraum.
(Aus: 86. Jahresber. d. Schles. Ges.
f. vaterl. Kultur.) Breslau, Aderholz,
80 Pf.
36 S. [1184
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op. Nr. 30 Voßler.
Wirth, L., Vorspiel d. Morgarten-
schlacht. Der Marchenstreit in d.
Urschweiz. Rud. v. Radeggs Ge-
dicht „Capella Heremitarum“ in d.
Uhrschen bersetzg. m. hist. Ein-
leitg. u. Anmerkgn. Aarau: Sauer-
länder. 1148. 2 M. 80. [1185
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch-G. 3, 312f.
Büchi.
Meyer, Herm., Lupold v. Bebenburg
Stud. zu s. Schrr. Beitr. z. G. d. staats.
rechtl. u. kirchenpol. Ideen u. d. Publi-
zistik im 14. Jh. (= N. 724.) Freib.:
Herder. xjv, 240 S. 5 M. 60. [1186
Rez.: N. Arch. 35, 294f. K. Z.
Hampe, K., Urban IV. u. Manfred, 1261-64,
8. '07, 1053. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 578f.
Sternfeld. [1187
*40
Jahn, Rich, Die Schlacht b.
Worringen 5. Juni 1288. $$ 1 u. 2:
Polit. Einleitg. u. Quellenuntersuchg.
Berl. Diss. 47 S. [1188
Kern, F., Analekten z. G. d 13. u.
14.Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
30, 412-43.) [1189
Inh.: 1. Eduard I. v. England u. Peter v.
Aragon. 2. Die Bestechung K. Adolfs v. Nassau.
Davidsohn, R., G. v. Flo:enz II:
Guelfen u. Ghibellinen. Tl. 2:
Guelfenherrschaft u. Sieg d. Volkes.
Berl.: Mittler 1908. 634 S. 13 M. [1190
Eitel, A., Der Kirchenstaat unter KlemensV.,
8. '07, 3038. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 25
Huyskens; Arch. stor. it. 5 8., 42, 184-86
Fortini; Arch. d. Soc. Romana di storia patr.
31, 504f. Egidi; Hist. Vierteljschr. 11, 602f.
R. Scholz. [1191
Haller, J., Verschwörg. v. Segewold, 1316,
8. ’08, 2858. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 422 Haug. —
C.Mettig, Verschwörg. v. Segew. (Sitzungs-
ber. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. v. Rußl. ’08
30-32.) [1192
Stechele, W., Die polit. Beziehgn.
zw. England u. Dtld. währ. d. ersten
Jahre d. Regierg. König Eduards IIl.,
1327-1337. Tl. I. Jen. Diss. 32 S. [1193
Groteiend, 8., Erwerbungspolit. Kaiser
Karls IV., s. °09, 3117. (TIL. I, Abschn.3: Karls
Erwerbgn. im heutig. Süddtld. Hall. Diss.
64 S.) Rez.: Hist. Zt. 104, 201 Vigener; Mitt.
a. d. Hist. Lit. 38, 155-57 Taube. [1194
Vigener, Karl Di u. d. Mainzer Bistums-
streit, s. ’09, 1153. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G.
43, 396f. Wenck; N. Arch. 35, 614 Ra [1195
Schönach, L., Ein vornehmer Gast am
Tiroler Hofe 1347. (Forsch. u. Mitt. f. G. Tirðfs
u. Vorarlbergs 6, 269-72.) — E. H. v. Ried,
Welchem Geschlechte entstammte Volkmar
v. Burgstall? (Zt. d. Ferdinandeums 52,
193-205.) [1196
Roder, Ch., Zum Übergang d. St.
Villingen vom Hause Fürstenberg an
Österr. 1326, hauptsächl. nach e. neu
aufgef. gleichzeit. Bericht. (Schrr. d.
Ver. f. G. d. Baar 12, 65-80.) [1197
Schmidt, Ulr., Otto v. Lonsdorf, Bisch. v.
Passau 1254-1265. (Walhalla 5, 81-154.) [1198
Roth, K., Todesjahr d. Markgräfin Adelheid
v. Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24,
515f.) [1199
Maurer, H., Hennel Streife v. Ladenburg.
(Mannheim, G.bll. '09, 199-203.) [1200
Huyskens, A., Otto d. Schütz u. s. Gemahlin
Elisab. v. Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve
212-53.) [1201
Obreen, Floris V., Graf van Holland usw.;
1256-96, s. ’08, 2863. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 11 Gosses. — O. Oppermann, Holland unt.
Graf Florus V. (Stud. Lips. 100-21.) [1202
Vogt, E.. Zur G. Heinrichs I. v. Hessen.
(Zt. d Ver. f. bess. G. 43, 319-34.) [1203
Erichsen, J., 1. Landesteilungd.Schaumburger
in Holstein. Prog. Sondershaus. 32 S. [1204
Röhrich, V., Streit umd. Ermländ. Kathedra
nach d. Tode d. Bischofs Wogenap (1334-39).
Braunsberg. Progr. "ug, [1205
Bibliographie Nr. 1188—1249.
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Dybeck, E., Geschichtschreiber Joh.
Froben a. Namslau. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 43, 1-42.) Auch Bresl. Diss.
42 S. [1206
- Füetrer, U., Bayer. Chronik. Hrgb.
v. R. Spiller (= N. 204.) Münch.:
Rieger Lxxxv, 383 S5.. 9 M. [1207
Kentenich, G., Vergessene Schrift Gerts
van der Schuren, 8. '09, 3120. Rez.: Westdt.
Zt. 28, 360f. Hashagen. [1208
Fittig, E., Levold v. 'Northof, s. (07, 1030
Witten: Pott. 1 M. 50. [1209
Dürr v. Pratteln, E., Die Quellen d.
Aegid. Tschudi in d. Darstellg. d. alt.
Zürichkrieges (Buch XI-XIU d. Eid-
genöss. Chronik) quellenkrit. unters.
Basel. Diss. ’08. 60 S. [1210
Dürr, E., Chronik d. Rud. Mad,
Landschreiber v. Glarus. 3. Forts. d.
Chronik d St. Zürich. (Basler Zt. f.
G. 9, 95-110.) [1211
Schröder, A., Quellen z. G. d. Bi-
schofs Friedr. v. Zollern, 1486-1505.
(Arch. f. d G. d. Hochstifts Augsburg,
1, 91£f.) [1212
Prenzel, W., Krit. Untersuchg. u.
Würdigg. v. Seb. Francks Chronicon
Germ. Marb. Diss.’08. 116 S. [1213
Bütler, P., Schlachtfeld v. Murten nach e.
Reisebericht a. d. J. 1494. (Anz. f. Schweiz.
G. ug 453-56.) (1214
Sthamer, E., Beitrr. z. Kritik d. Dt.
Reichstagsakten im Anfang d. 15. Jh.
(N. Arch. 35, 193-215.) [1215
Wäschke, Regesten d. Urkk. d.
Hrzgl. Haus- u. Staatsarch. zu Zerbst
1401-1500 (s. °09, 1164). Hft. 13. S.
577-624. 1 M. [1216
Philipp,’ A., Überlieferg. u. Datierg.
d. Grottkauer Einung. (Quellenstud.
a. d. hist. Sem. Innsbr. 1, 59-161.) [1217
Odescalchi, Fürst A., Königinnen
Briefe a. d. Arch. e. oberungar. Berg-
stadt. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“
N. F. 19, 1-19.) [1218
Piccolomini, Eneas Silvius, Brief-
wechsel; hrsgb. v. R. Wolkan (s. ’09,
3124). Abtig. 1: Briefe a. d. Laienzeit
(1431-45). Bd. II: Amtliche Briefe.
(= Nr. 219). 216 S. 4 M. 20. [1219
Rez.: I u. II: Dt. Lit.-Ztg. "0 Nr. 14
Bertalot; v. I: N. Arch. 35, 315 A. W.
Kovač, K., Notschrei einiger vorarlberg.
Gerichte nach d. Züricher Kriege 1446/47.
(Forsch. z. G. Tirols u. Vorarlb.6, 363.) [1220
Büchi, A., Freiburger Akten zur G.
d. Burgunderkriege 1474-81. (Freiburg.
G.bll. 16, 1-141.) [1221
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254— 517.
Ohr, W., Miszellen (Akten) Z. würt- .
temb. G.am Vorabend
269-81.)
d. Ref. (Württb.
Vicrteljhfte. 18, [1222
Küch, F., Quelle z. G. d. Landgrafen
Ludwig I. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43,
144-277.) [1223
Auszabe-Rezister d. Kammerschreibers
Siegfr. Schrunter 4. Aug. 1430. — 31. Juli 1431.
Pirenne, H., Entstehg. u. Verfassg.
d Burgund. Reiches im 15. u. 16. Jh.
(Jahrb. f. Gese tzgebg.33,895-925.)[1224
Owen, L. V. D., The connection bet-
ween England and Burgundy
tho first half of the
Stanhope essay '09.) Oxford: Black-
well. 90 8.
Sthamer, E., Erzbisch. Johann II. v.
Mainz u. d. Absetzg. König Wenzels.
Jena: Schmidt. x1),718. 1M.75. [1226
Chilian, H., Barbara v. Cilli. Leipz. Diss.
’08. 74 8. [1227
Schiff, 0., König Sigmunds ital.
Politik bis z. Romfahrt, 1410-31.
(= N. 728). Frankf.: Baer. 155 S,
5 M.
Krollmann, Ch., Schlacht b. Tannenberg.
(Oberländ. G.bll. 10, 12-27.) G. Sommerfeldt
Lage d. Dt. Ordens nach d. Schlacht b. Tannen-
berg u. d. Anfänge d. „Verschwörung“ d. Georg
V. Wirsberg. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 51,
53-71.) [1229
Maere, R. v., Le comté de Hollande
sous Philippe le Bon (1428-67). La
Haye: Nijhoff 12, 161, 175 S. 5 f1. [1230
Eckardt, J., Zur Vor-G. d. Romfahrt
Kaiser Siegmunds. Brünn. Progr. ’08.
15 S. [1231
Meyer, S., Paul v. Rußdorf u. d.
onvente v. Königsberg, Balga u.
Brandenb. (Altpreuß. Monatsschr. 46,
363-417; 543-91.) [1232
Koser, R., Politik der Kurfürsten
Friedr. II. u. Albrecht v. Brandenb.
Vergleich. Charakteristik. (Hohenzoll.-
Jahrb. 13, 101-24.) [1233
Koch, Herb., Der sächs. Bruderkrieg
(1445-51). I: Bis zum Erfurter Frie-
den. 1445 bis ap IX. 1447. (Jen.
Diss.) Halle a. S.: Kaemmerer. 1098.
1 M. 50. [1234
Janeschitz, R., Hrzg. Sigmund verpfändet
im Vertrag v. St. Omer d. österr. Vorlande
im Elsaß an Karld. Kühnen v. Burgund. Wien.
19 S. [1235
Vannerus, J., Nic. Ruter (Biogr. nat. de
Belg. 20, 465-82.) [1236
Hartung, F., Berthold v. Henneberg,
Kurfürst v. Mainz. (Hist. Zt. 103,
527-51.) [1237
|
during `
15. century. (The
[1225 `
[1228 |
*41
Wolff, Max Frhr. Ve Beziehgn. Kaiser
Maximilians I. zu Italien 1495-1508, e '09, 3133.
Rez.: Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols usw. 7, 59-62
Kraft.
[1238
Wolff, R., Reichspolitik Bischof Wil-
helms III. v. Straßb., Grafen v. Hon-
stein, 1506-41. Beitr. z. Reichs-G. im
Zeitalter Maximilians I. u. Karls V.
(H. 74 v. Nr. 723.) Berl.: Ebering.
395 S. 10 M. [1239
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 370-72
Kalkoff.
Harkensee, H., Schlacht bei Ma-
rignano. Gött. Diss. 123 $S, [1240
Bliemetzrieder, F., Lit. Polemik zu
Beginn d. groß. abendländ. Schismas
(Kardinal Petrus Flandrin, Kard.
Petrus Amelii, Konrad v. Gelnhausen.)
Ungedr. Texte u. Untersuchgn. (=
Nr. 125.) Lpz.: Freytag. x1j, 98,1468.;
2 Taf. 10 M. [1241
Bliemetzrieder, Fr., Fragment d. Epistola
concordiae Konrads v. Gelnhausen d. Prager
Univ.-Bibliothek. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 48, 18-27.) — D ers. Bericht d. Mat-
thäus Clementis an Urban VI. (ca. 1381) üb.
s. Arbeiten zu dess. Gunsten in Aragonien.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
29, 580-86.) [1242
Janov, Matthiae de, Regulae veteris
et novi testamenti; primum in lucem
ed. Vl. Kybal. Vol. I. Oeniponte:
Wagner ’08. xxjv, 347 8 [1243
g Der Prager Kanonikus
Grund sein. jüngst veröft.
„Begulae vet. et novi testamenti“.
Böhmen 48, 1-17.)
Vidal, J. M., Un recueil manuscrit
de sermons prononcés aux conciles de
Constance et de Bäle. (Rev. d’hist.
eccl. 10, 493-520.) [1244
Bliemetzrieder, F., Das abendländ.
Schisma in d. Mainzer Erzdiözese.
(Mitt. d Inst. f. öst. G.forschg. 30,
502-10.) [1245
Lützow, Count, The life and times
of master Johs. Hus. Lond.: Dent &
Co. jx, 398 S. 12 sh. 6 d. [1246
Rez.: Rev. crit. ‘09, Nr. 42 Denis.
Hollerbach, J., Die gregorianische
Partei, Sigismund u. d Konstanzer
Konzil. (Röm. Quartalschr. 23, II,
129-165.) [1247
Valois, N., Le Pape et le Concile
1418-1450. Paris: Picard. XXjx, 408;
426 S. 20 fr. [1248
Celier, L., L'idée de réforme à la
cour pontificale du concile de Bâle au
concile de Latran. (Rev. des questions
hist. 86, 418-35.) [1249
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. Bibliographie. 4
* 42
Baumgarten, P. M., Die beiden erst.
Kardinalskonsistorien d. Gegenpapstes
Felix V. (Röm. Quartalschr. 22, II,
153-57.) [1250
Schweitzer, V., Zur Wahl Alexan-
ders VI. (Hist. Jahrb.30, 809-14.) [1251
Celier, L., Alexandre VI. et la ré-
forme de l'église. (Mélanges d’archl.
et d’hist. 27, 65-124.) [1252
Bernt, A., Die Urfehde Friedr. v. Schön-
burg mit d. Saazer Kreise, 1451. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 46, 392-94.) [1253
Buchner, M., Zur Biogr. d. erst. Herzogs
v. Württb. Eberhard im Bart, t 1496. (Württb.
Vierteljhfte. 18, 173-79.) — G. Sommerfeldt,
Nachtr. z. O. d. Grafen v. Tübingen. (Ebd.
229f.) Vgl. ’08, 1027. [1254
Sommerfeldt, G., Zur G. d. Grafen Heinr.
XXIV. (t 1444) u. Heinr. XXVI (t 1488) v.
Schwarzb.-Sondershausen. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 19, 506-12.) . [1255
Kentenich, Werner v. Falkenstein, Erz-
biechof u. Kurf. v. Trier. (Allgem. dt. Biogr. 55,
47 f.) [1256
Killmer, W., Landgräfin Margarete. (Hessen-
land 09. Nr. Lt 11257
Mandelsloh, W. Frhr. V., Aus d.
Regierungszeit d. Hrzgs. Albrecht v.
Sachs. u. Lüneburg, 1371-85. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 173-262;
353-97.) E
Uhlig, @. Die Herren v. Ponickau auf
Elstra u. Prietitz usw. u. d. Stadt Kamenz am
Anfange d. 16. Jh. (N.lausitz. Magaz. 85, 291-
313.) [1259
Wutke, K., Über d. Todesdatum d. Herzogin
Margaretha v. Öls, Äbtissin v. Trebnitz. (Zt.
d. Ver. f. G. Schles. 43, 336-39.) [1260
Panske, P., Zur G. e. alt. dt. Ansiedig. in
Westpreuß. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 16, 35-
48.) b [1261
Mettig, K., Notiz üb. d. Schloßbau zu Düna-
münde. ($itzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d.
Ostsecprovinzen Rußlands ’07, 106f.) [1262
c) Innere Verhältnisse.
œ) Verfassungsgeschichte; Wirt-
schafts- und Sozialgeschichte; Rechts-
geschichte; Kriegswesen.
Jung, R., Akten üb. d. Erhebg. d.
gemeinen Pfennigs v. 1495 ff. im Stadt-
arch. z. Frankf. a. M. (Korr.-Bl. d. Ge-
samt-Ver. ’09, Nr. 8.) [1263
Enthoven, L., Üb. d. Institutio prin-
cipis christiani d. Erasmus. (N. J ahrbb.
f. d. klass. Altert. etc. 24, 312-29.) [1264
Auener, W., Die Kurvereine unt. d.
Regierg. König Sigmunds. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G. 30, 225-57.) [1265
Spangenberg, H., Landesherrl. Ver-
waltg., Feudalismus u. Ständetum in
d. dt. Territorien d. 13.-15. Jh. (Hist.
Zt. 103, 473-526.) [1266
Í
Bibliographie Nr. 1250—1312.
Schwarzweber, Landstände Vorderösterr.
im 15. Jh., s. '09, 1216. Rez.: Zt. d. Sav.-Stftg.
30, G. A., 381-84 Fehr. [1267
Fellner, Die fränk. Ritterschaft 1495-1524,
8. °06, 1146. Recz.: Hist. Zt. 104, 148-51 Har-
tung. [1268
Hamburger, H., Staatsbankrott d.
Hrzgts. Wirtemberg nach Hrzg.
Ulrichs Vertreibg. u. d. Reorganisation
d. Finanzwesens. Beitr. z. württb.
Finanz-G. 1503-31. Schw. - Hall:
German. 78 S. 2 M. [1269
Rez.: Württb. Vierteljshfte. 18, 479-81 F. W.
Schulze, Rud., Landstände d. Grafsch. Mark
bis z. J. 1510, s. 08. 2906. (Tl. I, S. 181-246:
Gött. Diss.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A.,
490-983 Heymann. {1270
Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d.
Mark Brandenb., 8. ’09, 1220. Rez.: Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 22, 642-50 Haß. [1271
Küster, R., Verwaltungsorganisa-
tion v. Mecklenburg im 13. u. 14. Jh.
(Jahrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb. G.
74, 115-50.) [1272
Harms, B., Stadthaushalt Basels im
ausgehend. Mittelalter. Quellen u.
Stud. z. Basler Finanz-G. Abtlg. 1:
Jahresrechngn. 1360-1535. Bd. 1:
Einnahmen. Tüb.: Laupp. xxuj,
532 S. 25 M. [1273
Rörig, F., Die Bullette v. Metz.
Beitr. z. G. d. Verkehrssteuern u. d.
Enregistrements. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 21, 132-63.) [1274
Des Marez, G., Deux fragments de comptes
communaux de Bruxelles du 15 siècle. (Aus:
Annales de la soc. d'archl. de Brux.) Brux.:
Vromant 22 S. 1 fr. [1275
Reinecke, W., Die 3 ältest. Lüne-
burg. Kämmereirechngn. (Lüneb.
Museumsbll. 6, 159-82.) [1276
Bulmerineq, A. v., Kämmerei-Re-
gister d. St. Riga 1348-61 u. 1405-74.
Bd. I. Lpz.: Duncker & H. 336 S.
13 M. [1277
Rez.: Hans. G.bll. ’10, 309f. Spangenberg.
Kraus, Ch., Entwickig. d. Weseler Stadt-
haushaltes 1343-90, s. "00. 1221. Res: Hans.
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 554-57, Kuske. [1278
Hölscher, U., Beitrr. z. goslar. Ver-
waltungs-G. im 15. Jh. (Zt. d. Harz-
Ver. 42, 39-99; 118-43; 229-60.) [1279
Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H.
v.Loesch, a ’09, 3151. Rez.: Vierteljschr.
f. Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 541-45 Kober. [1280
Techen, F., Morgensprachen d.
Wismarschen Bäcker. (Hans. G.bll.
Jg. 36, Bd. 15, 509-21.) [1281
Thal, P., Dritte Nowgorodische Skra
(ca. 1325). Text u. russ. rsetzg.
Ausg. d. Ges. f. russ. G. u. Altertümer
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517.
bei d. Moskauer Universität. Moskau
05. 42 S [1282
Rez.: Hans. @.bll. Jg. 36, Bd. 15, 536-42
Schlüter.
Kunze, K., Hans. Gesandtschafts- `
(Hans. G.bll. Jg. 36, |
rechng. v. 1425.
Bd. 15, 431-54.) [1283
Mayer, Theodor, 2 Passauer Maut-
bücher 1400-01 u. 1401-02 (s. °09,
1227). Forts. (Vhdlgn. d. Hist. Ver.
Niederbayern 45, 1-190.) [1284
Gnirs, A., 2 Rechnungsbücher d. Bischöfe |
v. Pola a. d. 14. u. 15. Jh. (Quell. z. SoZ. u.
Wirtsch.-G. d. Polesana I.)
Schrinner, '08. S. 7-66. 2 M.
Lehmann, Paul, Haushaltungsaufzeichngn. e.
München. Arztes a. d.15. Jh. (Sitzungsberr.d.
Münch. Akad. ‘09, V.) 47 8. [1286
Testament d. Angelus v., Sassin,
in Fricdeberg, vom 1. Juni
(Friedberg. G.bil. 1, 35-57.)
e
Hofgut Rheinhausen im 15. Jh. (Mannheim. |
G.bll. ’09, 180-83.) [1288
Jansen, M., Anfänge d. Fugger, s. ’09, 1234. |
Vgl.: Chr.Me yer, In eigner Sache. (Qu. u.
Forsch. z. dt., insbes. hohenz. G. 5, 384-87.) [1289
Jansen, M., Jak. Fugger d. Reiche. |
S. Eintritt in d. Kaufmannschaft u. s.
erst. Unternehmgn. (Hist. Jahrb. 30,
491-536.)
Müller, Joh., Handelspolitik Nürn-
bergs im Spätmittelalter. (Jahrbb. f.
Nationalökonomie ete. 3. F., 38,
597-628.) [1291
Kuske, B., Die Kölner Handels-
beziehgn. im 15. Jh. (Vierteljschr. f,
Soz.- u. Wirtsch.-G. 1, 296-308.) [1292
„ Les marchands-batteurs
15. siècle.
Progr. Pola; `
(Bull. de la
[1293
Eng, B., Anfänge d. Bier-Zeise unt. d. Dt.
Orden. Beitr. z. G. d. preuß. Akzise. Königsb.
Diss. '08, 87 a [12
Stolz, O., Leihbank zu Lienz im 14. Jh. (Zt.
A: Sautter;
Zt. d. Sav.-Stiftg. Köstler,
Gilliodts van Severen, L., Le service
des postes à Bruges, 1280-1344. (Ann.
de la Soc. d’&mulat. de Bruges 58,
22-64.) [1297
Petersen, J., Das Rittertum in d.
Darstellg. d. Joh. Rothe. (Quellen u.
germ. Völker
184 S. 5M. [1298
ber, A., Rechtl. Lage d. Juden im Rhein-
land währ. d. 14. Jh. im Hinblick auf d. kirchl.
Zinsverbot (Westdt. Zt. 28, 243-69.) [1299 |
[1285 |
*43
Besitze d. St.Luditz
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm, 47. 262f.) [1300
Müller, Karl Otto, Beziehgn. d.
Ravensburg. z. Ulmer Stadtrecht im
14. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 18,
434-54.) [1301
Gritzner, E., Drei lothr. Weistümer
a. d. 14. u. 16. Jh. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 10, 423-41.) [1302
Bannrollen, Die Metzer, d. 13. Jh. TI. I be
arb. v. Wichman n (8. '09, 1245).
Rez.: Jahrb, d. Ges. f. Jothr. G. 20, 464-66
Rörig: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 371f.
Rehme. — K. Wichmann ‚ Bedeutg. d.
Metzer Bannrollen als G.-quelle. (Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. 21, 28-85.) [1303
Arras, P., Bautzner Bekenntnisse
in d. J. 1457-1479. Aus d. Gerichts-
buche 1430 im Bautzner Stadtarch.
mitg. (N. Laus. Magaz. 85, 1-26.) Vgl.
'07, 3123. — E. A. Seeliger, Görlitzer
Bekenntnisbuch 1466-1489. (Ebd.
27-108.) — R. Jecht, Görlitzer Achel-
demach a. d. J. 1498-1513. (Ebd. 108-
216.) — E. A. Seeliger, Orts- u.
Personen-Verzeichn. zu dies. 3 Ver-
Hille, J., Die älteste im
befindl. Urk. 1375.
öffentlichgn. (Ebd. 217-54.) [1304
Blum P., Landgericht u. gräfl. Hoch-
erT,
gerichtsbarkeit d. Landgrafsch. im Thurgau,
8. '09, 3181. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A.,
472-74 Stutz. [1305
Grosch, Spätmittelalterl. Niedergericht auf
d. platten Lande am Mittelrhein, s, '08, 1090.
Rez.: Trier. Arch. 15, 110-12. [1306
Peterka, O., Gewerberecht Böhmens
im 14. Jh. Wien: Braumüller. 1108,
3 M. 40. [1307
Löhr, J., Verwaltg. d. Köln. Groß-
archidiakonates Xanten am Ausgang
d. Mittelalters. (Kirchenrecht]. Ab-
halgn. 59/60.) Stuttg.: Enke. XVj,
292 S. 10 M. 60. [1308
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 89,
118-24 F. X. Barth.
Mbyr, J. K., Linzer Hs. d. dt. Vegez.
( Quellenstud. a. d. hist. Sem. Inns-
bruck 1, 3-58.) [1309
eege
f) Religion und Kirche.
Schoolmeesters, E, Les statuts
synodaux de Jean de Flandre, &v&que
de Liege, 16 fevr. 1288. Liege: Cor-
maux. XxXxvj, 177 S. 15 fr. [1310
Herzberg- Fränkel, S., N iederaltaich.
Formelbuch. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 30, 337-44.) [1311
Ruegg, F., Vatikan. Aktenstücke z.
Schweiz. Kirch.-G. a. d Zeit Clemens’V.
(Zt. f. schweiz, Kirch.-G. 3, 50-54;
305-09.) [1312
*44
Schillmann, F., 2 Provisionsurkk. f. Basler
Klöster a. d. 14. Jh. (Anz. f. schweiz. G. ’09,
473-76.) — J. Müller, 2 Installationsformulare
f. geistl. Pfründen a. d. 15. Jh. (Zt. f. schweiz.
Kirch-G. 3, 151-53.) [1313
Jean XXII, Lettres 1316-1334.
Textes et analyses p. A. Fayen (s.
’09. 1258). II, 1: 1325-30. (= Nr. 232.)
448 S. 5 fr. [1314
Rez.: v. I.: Röm. Quartalschr. 23, Il, 206
Ehses.
Berliöre, U., Trois traités inéd. sur les Flagel-
lants de 1349. (Rev. bénéd. 25, 334-57.) [1315
Bliemetzrieder, F., L'appellation du
clergé de Flandre contre les vexations
de lantipape Clement VII. 1379.
(Analectes p. s. à lhist. eccl. de la
Belg. 35, 377-88.) Sep. Louvain:
Bureaux des Analectes. 1 fr. [1316
Kehr, Gregor XI. verleiht d. reparatur-
bedürftigen Kirche S. Jakobi in Göttingen e-
20 Jahre gültigen Ablaßbrief 4. VIIL. 1372.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 13, 303 f.)
— H. Reimers, Martin V. regelt Loccumer
Streitigkeiten 27. II. 1424. (Ebd. 304-06.)
Pers., Martin V. regelt Loccumer Verhält-
nisse 6. XII. 1427. (Ebd. 306-10.) — J. Schlecht,
Dispensbulle Martins V. f. Dr. Joh. Grünwalder.
(Hist. Jahrb. 30, 806-09.) (1317
Frederieg, P., Rekeningen en andere
stukken van den pauselijken aflaat-
handel te Mechelen in’t midden d. 15.
eeuw., 1443-1472. Uittreksel d. Ver-
handelingen uitg. door d. Kgl. Akad.
d. Wetensch. van België. 2. R., D. V.)
Brux-: Hayez. 1758. 3 fr. [1318
Schäfer, K. Heinr., Ablaßprivileg Papst
Nikolaus’ V. f. d. Antoniuskirche zu Hau b.
Kleve 1450. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve
254-56.) [1319
Zibermayr, J., Joh. Schlitpachers Auf-
zeichnungen als Visitator d. Benediktinerklöster
in d. Salzburg. Kirch.-Provinz. Beitrr. z. G. d.
Cusanischen Klosterreformen 1451-52. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 258-79.) [1320
Berger, Frz.„ Das St. Sebastians-Bruder-
schaftsbuch d. Marktes Ried 1503. Ried.
Progr. '08, 33 8. [1321
Schornbaum, Ein altes Gedenkbuch d.
Kapitelsbruderschaft zu Langenzenn. (Jahres-
ber. d. Hist. Ver. Mittelfrank. 56, 168-81.) [1322
Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kurfürsten
in ihr. persönl. Zusammensetzg.. 8. 'U8, 2941.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.6, 2801.
v. Below; Arch. stor. it. 5. Ser., 41, 194 f.
Fortini. [1323
Hennig, E., Päpstl. Zehnten a.
Dtld. im Zeitalter d avignon. Papst-
tums u. währ. d. groß. Schismas.
Halle: Niemeyer, x1j, 91 S. 2 M. 80.
(45 S.: Rostock. Diss.) [1324
Siebert, Beitrr. z. vorreformat. Heiligen- u
Reliquienvercehrg., 8. '08, 1104. Rez.: Hist.
Zt. 101, 657, O. CL; Zt. f. schweiz. Kirch.-G.
2, 234 Stückelberg; Theol. Lit.-Ztg. "08, Nr. 25
Köhler; Dt. Lit.-Zte. ’09, Nr. 4 Koeniger;
Arch. f. Kultur-G. 7, 232 f. O. Clemen. [1325
Bibliographie Nr. 1313—1373.
Fritz, J., Sündenverzeichnis d. 15. Jh.
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
35, 44 f.) [1326
Kentenich, G., Eingreifen Kaiser
Maximilians I. in d. Ablaßhandel s.
Zeit. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G.
3, 216-18.) [1327
Rüegg. F., Basler Bischofsstreit v. 1309-11
auf Grund d. Vatikan. Akten. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 3, 198-209.) — Ed. Wymann, Die
Stiftg. d. St. Antoniuspfründe an d. Wasser-
kirche zu Zürich 1467. (Ebd. 2, 289-93.) —
J. Müller, Fürstl. Sühnwallfahrt nach Ein-
sjedeln. (Ebd. 55f.) Ders., gallischer Joseph-
verehrer d. 15. Jh. (Ebd. 161-74; 275-93.) [1328
Plüß, A., Zur Herkunft d. Bischofs Johann II.
v. Chur. 1376-88. (Anz. f. schweiz. G. '09, 476 f.)
— Gabr. Meier, Johs. Heynlin aus Stein. e.
Prediger v. Ende d. Mittelalters. (Hist.-pol.
BI). 144, 657-72.) [1329
Widemann, J., Besitzgn. d. Klosters Raiten-
haslach in München. (Altbaver. Monatsschr.
9, 33-36.) — H. Ring, Neues Forschungsergeb-
nis z. Gründungs-G. d. Klosters Etal. (Hist.-
pol. BI. 143, 903-20.) — Gertrudis, Mitt. a d.
G.d. Klosters Frauenchiensee. (Stud. u. Mitt.
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 451 f.) [1330
Rauscher, J., Die Prädikaturen in W ürttemb.
vor d. Reform. Beitr. z. Predigt- u. Pfründen-G.
am Ausgang d. Mittelalters. (Württb. Jahrbb.
f. Stat. usw., '08, II, 152-211.) — J. Zeller,
Beitrr. z. G. 'd. Bened. Klosters Ellwangen in
d. Zeit sein. Verfalls. (Schwäb. Arch. 27, 81-88;
105-07.) — G. Mehring, Anfänge d. Spitals in
Gmünd. (Württb. Vierteljhite. 18, 253.) [1331
Grimme, F., Trier. Erzbisch. Jacob v. Sirk
u. 8. Beziehen. z. Metzer Kirche. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. 21, 108-31.) [1332
Sauerland, H. V., Ehemal. Pfarrei St. Me-
dard u.d. Pfarrei Ospern. (Trier. Arch. 15, 104 f.)
Kentenich, Ein vergessenes Ave Maria.
(Trier. Chronik 5, 14-16.) [1333
Fairon, E., Un projet de démembrement du
diocèse de Liège proposé par les Brabancons en
1332 et 1336. (Bull. de la Comm. Roy. d’hist.
78, 142-92.) [1334
Reimers, H., San Michele, die Friesen-
kirche in Rom. (De Vrije Fries 21, 71-78.) [1335
Dubrulle, H., Les bénćficiers des diocèses
d’Arras, Cambrai, Therouanne, Tournai sous
le pontificat d’Eugene IV. (s. '09, 3164).
Schluß. (Anal. p. serv. à l'hist. eccl. de la Belg.
33, 432-48. 34, 233-96.) Sep. Louvain: Bureaux
des Analectes. 140 S. 9 fr. [1336
Frommelt, J., Bernhard Witte. S. Leben u.
d. Handschr. s. westfäl. G. Progr. Arnsberg,
"OR, 24 S. [1337
Löffler, Cl, Heinrich v. Ahaus u. d. Brüder:
vom gemeinsamen Leben in Did. (Hist. Jahrb.
30, 762-98.) [1338
Heldmann, K., Päpstl. Ehrenkapläne d.
14. Jh. a. d. thüring.-sächs. Ländern. (N. Mitt..
a. d. Gebiet hist.-ant. Forschen. 24, 97-99.) —
Berth. Schmidt, Nochmals d. Ausgrabg. im
Kloster Cronschwitz. Verteidigg. (Zt. d. Ver.
f.thür. G. 19, 435-60.) Vgl. '08, 2951. [1339
Zieschang, R., Die Anfänge e. lan-
desherrl. Kirchenregiments in Sachsen
am Ausgange d. Mittelalters. (Beitrr.
z. sächs. Kirch.-G. 23. 1-156.) [1340
Tubesing, Deutg. d. Buchstaben an d. Mutter
Anna im alt. Schloßkirchenportale zu Chemnitz.
(Ebd. 22, 158-609.) — W. Hoppe, Ein Domherr
u.
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517.
am Ausgange d. 13. Jh. in Meißen. (Dt. G.bil.
10, 312-206.) [1341
Jungnitz, J., Todestag d. Bischofs Preezlaw
v.Pogarell. (Zt.d.Ver.1.G.Schles.43, 3331 ) [1342
Bruiningk, H. v., Geburtsstandsverhältnisse
in d. livländgd. Domkapiteln u. Klöstern.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete. d. Ostseeprov.
Rußl. "ue, 72-90.) (1343
y) Bildung. Literatur und Kunst;
Volksleben.
Novotny, W., F. Krofta, J. Suster, u.
G. Friedrich, Das Kuttenberger Dekret
(in tschech. Sprache). Prag. 72 S. [1344
Beiträge z. G. d. Univ. Leipzig im
15. Jh. Zur Feier d. 500j. Jubil. ge-
widm. v. d. Univ.-Bibl. Lpz.: Har-
rassowitz. 93 8.; 1 Taf. 4 M. [1345
Inh.: 1. D. älteste Statutenbuch d.
kleinen Fürstenkellegs d. Univ. Lpz.; hrg. v.
K. Boysen. 2. H. HelBig, Die wissen-
schaftl. Vorbedingungen f. Baccalaureat in
artibus u. Magisterium im 1. Jh. d. Univ.
Sudhoff, K., Mediz. Fakultät zu
Leipz. im 1. Jh. d. Univ. (Stud. z. G.
d. Medizin VIII.) Lpz.: Barth. 212 S.;
16 Taf. 16 M. [1346
'Rez.: Gött. gel. Anz. '10, 240-43 Pagel.
Beutler, E., Centonen in Konr. Wimpinas
almae universitatis studii Lipsiensis et urbis
Liptzg descriptio. (N. Jahrbb. f. d. Klass.
Altert. ete. 24, 263-79.) [1347
Hermelink, Die theol. Fakultät in Tübing.
vor d. Reform., a "us. 1117. Rez.: Gött. gel.
Anz. "00. 508-22 Tröltsch; Hist. Vierteljschr.
11, 283 Ernst u. 12, 467 f. Grützmacher. [1348
Roth, F. W. E., Aus d. Leben einiger Theo-
logieprofessoren zu Mainz im 15. u. 16. Jh.
(Katholik A F., 410, 422-31.) [1349
Kraft, J., Yon e. Haller Schulmeisterin.
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs
5, 317-19.) [1350
Henrici, E., Henning Hagens, d. Helm-
stedters Schülerheft v. 1453. (Funde in Braun-
schw. Biblioth. u. Arch. VIIL.) (Braunschw.
Magaz. ’UV, 66-69.) [1351
Bauch, G., G. d. Breslauer Schul-
wesens vor d. Reform, (= Nr. 243).
Bresl.: Hirth. 4°. vu, 3138. 9M. [1352
Resener, J., Kardinal Nikol. v. Cues,e. Pionier
d. Wissensch. Progr. Brixen. 54 8. [1353
Herzog, H., Nicol. v. Wyle. (Allgem. dt.
Biogr. 55, 140-45.) [1354
Ankeieg, H., Das Tagebuch Cuspinians.
Nach d. Orig. hrsg. u. m. Erläut. versehen.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 280-326.) [1355
Wolkenhauer, A., Seb. Münsters
handschr. Kollegienbuch a. d. J. 1515-
1518 u. s. Karten. (Cod. lat. 1069 d.
Kgl. Hof- u. Staatsbibl. zu München.)
(Abhdlgn. d. Kgl. Ges. d. Wiss. zu
Gött. N. F. XI, 3.) Berl.: Weidmann.
68 S.; 8 Taf. (14 Kten.). 7 M. [1356
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 09, Nr. 41 Hantzsch.
Brill, Schule Neidharta, a ’09, 1292. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 33, 167-79 Wießner. [1357
*45
Heinrich v. Freiburg. Hrsg. v.Al.Berndt,
s. "um. 1129. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 228-40
Rosenhagen. (1358
Leitzmann, A., Zur Abfassungszeit v.
Boners Edelstein. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Lit. 35, 374-77.) [1359
Henrici, E., Dietrich v. Watzum. Schrift-
steller d. 14. Jh. (Henr., Funde in Braunschw.
Bibliotheken IX). (Braunschw. Magaz. '09,
81-54.) [1360
Stehmann, W., Mittelhochdt. No-
velle v. Studentenabenteuer. ` (Dn.
laestra 67.) Berl.: Mayer & M. jX,
242 S. 7 M. (T. II, Kap. 4: Berl.
Diss. ’07. 68 8.) [1361
Hirsch, BR. Alexanderbuch Joh.
Hartliebs. (Palaestra 82.) Ebd. 136 5.
3 M. 60. (74 S.: Berl. Diss. ’08.) [1362
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’10, Nr. 13 Hnr. Becker.
Zilcken, D., Grätin Elisabeth v. Saarbrücken,
d. erste dt. Romanschriftstellerin. (Mitt. d.
Hist. Ver. f. d. Saargegend 9, 15-36.) [1363
Lemcke, H., Der hochdt. Eulen-
spiegel. Freiburg. Diss. ’08. 79 S. [1364
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 23,
525 f. Götze.
Doutrepont, G., La littérature franç.
à la cour des Ducs de Bourgogne,
Philippe le Hardi, Jean sans Peur,
Philippe le Bon, Charles le Téméraire.
(Biblioth. du 15. siècle VIII.) Paris:
Champion. LXxvIIj, 544 S. 12 fr. [1365
Rez.: R. d’hist. eccl. 10, 839-42. Liégeois.
Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrsg. v. P.H eitz,
(8. ’09, 3225): Pfeiffer, W., Einzel-Formschnitte
d. 15. Jh. in d. Kgl. Bibl. Bamberg. m. erläut.
Text. I. M. 28 Handkolor. u. 7 unkolor. Nach-
bilden. 19 S. 60 M. — Molsdort, Bedcutg. Kölns
f.d. Metallschnitt. (H. 114 v. Nr.775.) Straßb.:
Heitz. 57 8.;15 Taf. 7 M. [1366
Mitius, O. Fränk. Lederschnittbände d.
15. Jhs. Buchgeschichtl.Versuch. (Bibliotheks-
wiss. Arbeiten H.28.) Lpz.: Haupt.445.; 13 Tat.
6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 11 Zedier;
Zbl. f. Bibliothw. 27, 124. Loubier. [1367
Bernoulli, C. Ch., Inkunabeln d. Basler
Staatsarch. (Basler Zt. f. G. 9, 1-35.) [1368
Günther, O., Wiegendrucke d. Leipz. Samm-
len. u.d. Hrzgl. Bibl. in Altenburg. Verzeichnis.
(Zentralbl. f. Bibl.wesen. Beihft. 35.) Lpz.:
Harrassowitz xj, 352 S. 12 M. [1369
Klaiber, H., Zur Bau-G. d. Ulmer Münsters.
(Rep. f. Kunstw.32, 471-79.) — Ferd. Wagner,
Bau-G. d. Götting. Rathauses. (Jahrb. d. Ver.
f. G. v. Götting. 1, 1-42.) [1370
Réau, L., Peter Vischer et la sculp-
ture franconienne du 14° au 16° siècle
Paris: Plon. 1905. ; 24Taf. 3 fr. 50.[1371
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 v. Bezold.
Tietze, H., Zwei dt. Bronzefiguren d. 16. Jh.
im Stifte Heiligenkreuz. (Kunsthist. Jahrb.
d. k. k. Zentral-kKonm. ’08, 133-38.) [1372
Fischer, Otto, Aitdt. Malerei in Salzburg,
s. "00. 3231. Rez.: Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde.
49, 558-63 Widmann. [1373
Quitt, J., Zwei Flügelaltäre d. Lavanttales
a. d. J. 1513. (Carinthia I. Jg. 99, 1-13.) —
*46
M. Wingenroth u. Gröber, Grabkapelle Ottos III.
v. Hachberg, Bischofs v. Konstanz u.d. Malerei
währ. d. Konstanz. Konzils. (s. '09, 1307).
Schluß (Schauinsland 36, 17-46). Sep. Freiburg:
Bielefeld. 4°. 58 S.; 3Taf. 6 M. — J. Gramm,
Kaiser Sigismund als Stifter der Wandgemälde
in d. Augustinerkirche zu Konstanz. (Rep. f.
Kunstwiss. 32, 391-406.) [1374
Back, F., Mittelrhein. Kunst. Beitrr.
z. G. d. Malerei u. Plastik im 14. u.
15. Jh. Frankf. a. M.: Baer. 4°. 1168.
69 Taf. 40 M. [1375
Vgl.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 58, 39-41.
Clemen, P., Aufnahme gotisch. Wand-
malereien d. Rheinlande. (Bonner Jahrbb.
117, 353-55.) [1376
Le Tavernier, Jean, Cronicges et con-
questes de Charlemaine; reproduction
des 105 miniatures. Brux.: Vromant
et Co. 105 Taf.; 24 S. 20 fr. [1377
Bossert, H. Th., Eine gereimte Erzählg.
auf d. Maler Konr. Witz. (Rep. f. Kunstw.
32, 497-500.) — Konr. Lange, Werke Multschers
u. d. Meisters v. Meßkirch im Kloster Heilig-
kreuztal. (Württb. Vierteljhfte. 18, 455-75.) —
W. v. Seidlitz, Mich. Wolgemut. (Allg. dt.
Biogr. 55, 118-22.) — Max Bach, Angebl.
Malername Hans Peurl auf Nürnberg. Tafel-
gemälden d. 15. Jh. (Rep. f. Kunstw. 32, 407
bis 411.) [1378
Bock, F., Matthias Grünewald.
Tl. 1 (Ruhm, Werke u. Bedeutg.)
Münch.: Callwey. 126 S.; 29 Abbild.
u. 19 Vollbilder. 4 M. [1379
Rez.: Zt. f. G. d.Oberrh. N. F. 25, 379-81
Escher.
Speculum human. salvationis. Über-
setzt v. J. Mielot 1448. Von J. Lutz
u. P. Perdrizet (s. ’09, 1318). 8.
149-351; 49 Taf. (Vollst. 120 M.) [1380
Lutz, J. u. P. Perdrizet, Die elsäss. typolog.
Glasmalereien Mühlhausen, Weißenburg, Col-
mar. (Aus: Speculum human. salvat.) Lpz.:
Beck. 27 S.; 27 Taf. 20 M. [1381
Roosval, J., Bened. Dreyer, e Lübecker
Bildschnitzer im Anfang d. 16. Jh. (Jahrb.
d. Kgl. Preuß. Kunstsamnılan. 30, 271-82.) [1382
Batka, R., Stud. z. G. d. Musik in Böhmen
(o ’03, 1154). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 48, 144-49.) [1383
Zimmermann, E., Alsfelder Pas-
sionsspiel u. d. Wetterauer Spiel-
gruppe. (Arch. f. hess. G. N. F. 6,
1-206.) [1384
Inventare, Mittelalterliche a. Tirol
u. Vorarlberg; m. Sacherklärgn. hrsg.
v. Osw. v. Zingerle. Innsbr.:
Wagner. jx, 401 S. 14 M. [1385
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 285-89 Edw.
Schröder; Lit.-Zbl. "00. Nr. 43 Schillmann.
Klapper, J., Eine Weltchronik d. ausgehend.
Mittelalters. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde.
11, 119-41.) [1386
Zuylen van Nyevelt, A. van, Joyeuse entrée
de Charles le Téméraire à Bruges, 1468. (Ann.
de la soc. d’&mul. de Bruges 57, 380-92.) [1387
Bibliographie Nr. 1374—1422.
Weser, Schützenfest zu Gmünd 1480.
(Schwäb. Arch. 27, 113-17.) eat [1388
Bardeleben, C. v., Reise e. Hohenzollern-
fürsten geg. Ende d. 15. Jh. (Dt. Herold ’09,
Nr. 6.) wi WS [1389
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30jäühr.
Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn. (s. ’09, 3242). Nr. 23 u. 24
(Jg. VI, 3-4). S. 261-472. (10 M. 70.
Subskr.-Pr. 6 M. 35.) [1390
Quellen u. Darstellungen a. d. G. d.
Ref.-Jahrh. (s. ’09, 3243). X s. Nr.
1573. XI: P. Scherffig, Frdr. Mekum
v. Lichtenfels. 167 S. 5 M. 50. [1391
Rez.: v. VII (Albert, Briefwechsel
Heinrichs v. Einsiedel m. Luther): Hist.
Vierteljschr. 12, 583 u. v. XI: Zt. f. Kirch.-G.
31, 133 Clemen.
Studien u. Texte, Reformationsge-
schichtl., hrsg. v. J. Greving (s. ’09,
1329). VI: Kilian Leibs Brief-
wechsel u. Diarien, hrsg. v. J.
Schlecht. xxvj, 156 S. 4 M. 80.
(Tl. I: Bonn. Diss. 55 S.) [1392
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 31, 135 f. Clemen;
Hist.-pol. DU. 144, 572- 74 Paulus. — E.
Reicke, Neues v. Kilian Leib, s. Beziehgn.
zu Pirckheimer u. Luthers Aufenthalt in Nürn-
berg 1518. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16,
122-37.) Vgl. Nr. 1419.
Flugschriften a d. ersten Jahren d.
Ref. Hrgb. v. O. Clemen (s. ;
1330). III, 6-7. 42 S. 1 M. 60; 136 S.
4 M. [1393
Inh. III, 6: „Das Kegelspiel“ (1522)
Hrgb. v. A Götze. 429. — III, 7: Mich.
Stifel, „Von d. christförmigen Lehre
Luthers, e. überaus schön künstlich Lied samt
S. Ncebenauslegung““ (1522). hrgb.v.W.Lucke.
— À bsa goder Fehdschrift Luzifers an Luther
(1524). Das meisterliche Gedinge d. Abts
v. Chemnitz (1522). Thom. Stör, Christl.
Vermahnung an Ant. Thurler (1524). Hrsg.
v. O Clemen.
Luther, M., Werke. Krit. Gesamt-
ausg. (s. °09, 3244). Bd. XXVI u.
XXAVL 656 S. 20 M.; xxxvj, 700 8.
22 M. [1394
Inh.: 1. Vorlesung üb. d. 1. Timotheus-
brief 1528, hrgb. v. A. Freitag. — 2. Vor-
rede zu Komment. in Apocalypsin ante Centum
annos aeditus [!} 1528, hrgb. v. E. Thiele.
3. Ein Gesichte Bruder Clausen in d. Schweiz
u. s. Deutunge 1528. 4. Von d. Wiedertaufe
an 2 Piarrherrn 1528. 5. Vorrede zum ‚„Unter-
richt d. Visitatoren an d. Pfarrherrn‘ im Kur-
fürstent. zu Sachs. 1528, in Hrzg. Heinrichs
zu Sachsen Fürstentum 1538. 1539, im Bist.
Naumburg 1545 nebst Abdruck des „Unter-
richts". 6. Vom Abendmahl Christi, Bekennt-
nis 1528. Hrgb. v. E.Thieleu. O. Bren-
ner. 7. De Digamia Episcoporum Propo-
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. #47
sitiones 1528 v, G. Kawerau. 8. Vorrrede | Pupper v. Goch en Corn. Gra-
zu „Von Pricsterehe d. würdigen Herrn Licen- ’ b : 8 en
tiaten Steph. Klingebeil‘‘ 1528. 9, Neu pheus; ‚Confutatio determinationis
von Leipzig. Eine neue Fabel Äsopi neulich | I afısıensis contra M, Z. Bewerkt door
verdeutscht gefunden: Vom Löwen und Esel F. Pijpe r. 6228, an [1406
Bez. xv I-VI: Theol. Stud. u. Krit.’10, 481-90
Goeters. v, V: Rev. d'hist. ecel, 11, 109-15
van Oppenraaij.
Pijper, F., De belijdenisschriften d.
Luthersche en Anglikaansche Kerken.
(Theol. tijdschr. XLII.) [1407
Ablaßvisitationsprotokolle, Mainz-
Magdeburg. ; e F. Herrmann. (Arch.
f. Ref.-G. Nr. 24, Jg. 6, 359-84.) [1408
Buschbell, G., Unbekannt. Brief v. Coch-
läus. (Hist. Jahrh. 30, 8114-17.) [1409
FERNE Dh
Meißen Mandat 1528. 11. Vorrede zu Brenz,
Der Prediger Salomo 1528. 12. Nachwort zu
„Der durchleuchtigen, hochgebornen Frau
Ursula, Hrzgin. Zu Mönsterberg usw., Christ-
liche Ursach des verlass. Klosters zu Freiberg“
1528. 13, Vorrede zu „von der falschen
Bettler Büberci“ 1528. Hıgb. vE.T hiele
u. O. Brenner. Abdruck des „Liber vaga-
torum". 14. Nachträge u. Berichtiggn. —
XXXVI; Predigten d. J. 1532, hsgeb. v.
G. Buch wald u. O. Brenner ( Biblio-
graphie v. J. Luther).
Kolde, Th., Zur G. d. Liedes ‚Erhalt uns
Herr bei deinem Wort“. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 15, 227-40.) Vgl. ’09 1341. [1395
Supplementa Melanchthoniana;
Werke Phil. M., die im Corpus Re-
format. vermißt werden. Abtig. I:
Dogmat. Schrr. M. hrgb. v. O. Cle-
men. TI. 1. Lpz.: Haupt. xxxvj,
250 S. (Subskr.-Pr. 12 M. Einzelpr.
14 M.) [1396
Wotschke, Th., Zum Briefwechsel Melanch-
thons m. Polen (Arch. f. Ref.-G. 6, 350-57.) [1397
Franck, Seb., Paradoxa; eingel. v.
Lehmann, hrgb. v. H. Ziegler.
Jena: Diederichs. 38, 371S. [1398
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 493 f. O. Clemen,
Bode, F., Brief Joh. Bugenhagens an d.
Kurfürsten zu Sachs. Joh. Friedr. (N. Mitt.
Hauser, H., Les sources de l’histoire
de France. 16. siècle: 1494-1610. II:
Francois I. et Henri II., 1515-1559.
Paris: Picard. Xvj, 202 S. 5 fr. [1410
Rez.: Bibl. de l'Ecole des chartes 70, 589-91.
Keußen, H., Herm. v. Weinsberg (Allg. dt.
Biogr. 55, 18 f.) [1411
Pomerania. Pomm. Chronik a. d. 16. Jh.,
hrsg. v. Gacbel, s. '09, 1353. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 23 Perlbach, Hist. Vierteljschr.
12, 584f. Simson. [1412
Werner, H., Die sog. „Reformation
d. Kaisers Friedrich III“, e. Reichs-
reformplan d. westdt. Reichsrittersch.
(Westdt. Zt. 28, 29-70.) [1413
Quellen z. G.
Tirol, hrsg. v. W opfner. TL I, s. '08, 3028,
Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 554-59 Götze;
Forsch. usw. z. G. Tirols 7, 62-65 Stolz; Mitt.
&. d. hist. Lit. 37, 299-301 Ilwof; Hist. Jahrb.
30, 831-33 Wieser. [1414
Eitner, Th., Ausgewählte Urkk. u.
Aktenstücke z. G. d. Erfurter Bauern-
aufruhrs 1525, Erf. Progr. 4°, 378. [1415
Mayer, Jul., Zwei Belege (Schreiben Ferdi-
nands I.) für d, Ausbreitg. d. luth. Lehre in
Steiermark 1526. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm.
6, 98-101.) [1416
Ausfeld, Lehnbuch d. Magdeh. Kanzlers
Dr. Türck 1497-1547. (G.bll. f. Magdeb. 44,
161-77.) [1417
Clemen, Aus H. ve Dolzigs Nachlaß,
(Arch. f. Ref.-G. 6, 326-49.) [1418
Baumgartner, E., E. ausländ. Stimme üb,
d. Kappelerkrieg. &. d. Annalen d. Augustiner-
Priors Kilian Leib 1471-1553. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 3, 216-26.) Vgl. Nr. 1392. [1419
Soyer, J., Lettres de rémission accordéeg
par l'empereur Charles- Quint lors de son
Passage à Orléans, 20. dec. 1539. (Bull. hist. et
philolog. du comité des travaux hist. ete.’ 08
344-53.) [1420
Expilatio Monasterii Ettalensis per Schmal-
caldicos anno 1552 regnante Placido]. Abbate.
Descripta ex codice lat. 27189 Bibl. Reg.
Monacensis, (Stud. u. Mitt. a. d. Bened. u, Cist.-
Orden 30, 158-62.) [1421
El
Kawerau, Ref. u. Gegenref. 3. Aufl., s. '08,
1196. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 436 Heussi:
Gött. gel. Anz. ’09, 942-44 Aug. Baur. [1422
Corpus reformatorum (s. '09, 1346).
94, 1-3: Zwinglis sämtl. Werke, hrsg.
v. E. Egli u. a. VII, 1-3. S. 1-240.
à 3 M. (Subskr.-Pr. 2 M, 40). [1400
studien (s. ’09, 1349). (Theol. Stud.
u. Krit. ’09, 592-618.) [1402
V: Die Luther zugeschrieb. Fragstücke
für die, so zum Sakrament gehen wollen.
Clemen, Otto, Zur süddt. Katechismuslit.
1530-1600, (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15,
283-86.) [1403
Trautmann, R., Die Quellen d. 3. altpreuß.
Katechismen u. d. Enchiridions v. Barth. Willent.
(Altpr. Monatsschr. 16, 217-79.) [1404
Sehling, E., Evang. Kirchenordnen.
d. 16. Jh. (s. ’09, 3023). Bd. III: Mark
Brandenb. — Markgrafentümer Ober-
Lausitz u. Nieder-L, — Schlesien.
xjv, 501 S. 26 M. [1405
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 8 Cohrs.
Bibliotheca reform. Neerlandica (s.
(9. 3254). VI: Geschrr. e Joann
vk
Thudichum, F., Die dt. Refor-
mation 1517-37. (s. °09, 3269.) II:
1525-37. xv, 663 S. 5M. [1423
Heyck, E., Luther. (Monographien
z. Welt-G. XXIX.) Bielef.: Velhagen
& Kl. 1568. 4 M. [1424
Boehmer, H., Luther im Lichte d. neuer.
Forschg. 2. völlig umgearb. Aufl. (Aus Natur
u. Geisteswelt 113). Lpz. Teubner, 1768. IM.
[1425
Schmidlin, J., Der Weg zum histor. Verständn.
d. Luthertums. (3. Vereinsschr. d. Görres-Ges.
f. ug, S. 32-45.) [1426
Ziekendraht, K., Streit zw. Erasmus
u. Luther üb. d. Willensfreiheit. Lpz.:
Hinrichs. x1j, 205 S. 4 M. 50. [1427
Barge, H., Streit üb. d. Grundlagen
d. relig. Erneuerg. in d. Kontroverse
zw. Luther u. Karlstadt 1524/25.
(Stud. Lipsiense 192-213.) [1428
Barge, H., Frühprotest. Gemeinde-
christentum in Wittenb. u. Orla-
münde. Zugleich e. Abwehr geg. Karl
Müllers „Luther u. Karlstadt“. Lpz.:
Heinsius. xxvj, 366 S. 10 M. Vgl. "um,
3275. [1429
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 158-62 Lösch-
horn. — Rez.: v. '08, 1205 (Barge, Karl-
stadt I): Rev. d’hist. eccl. 9, 131-33 M. Le-
grand.
Schulthess-Rechberg, G. v., Luther,
Zwingli u. Calvin in ihr. Ansichten üb.
d. Verhältnis v.Staatu. Kirche. (Zürich.
Beitrr. z. Rechtswiss. 24.) Aarau:
Sauerländer. x, 185 S. 2 M. 80. [1430
Zeller, J., Nachlese zu Paulus Speratus.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 180-835.) Vgl. '08,
1207. [1431
Kalkofft, W. Capito im Dienste Erzbischof
Albr. v. Mainz, s. '08, 3052. Rez.: Hist. Zt.
102, 127 f. W. Köhler; Bev. d’hist. eccl.
589-91 Dumortier.
Loesche, G., Joh. Mathesius. (Aus:
Wunderstadt St. Joachimsthal.) Weipert:
Sonnenwirbel. 80 S.; Abb. 5 Taf. 1 M. [1433
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. °09, 1388). °09, Nr. 1
(Bd. II, Nr. 9). S. 257-88. 75 Pf.)[1434
Inh.: Meyer v. Knonau, Em. Egli.
(8. 257-61.) — R. Hoppeler, Publikationen
v. E. Egli. (Ebd. 261-69.) — E. Egli, Die
Neuausgabe d. Zwinglischen Werke. (S. 269-79.)
— Ders., Biographien: Hans Gebentinger;
Hnr. Hässi v. Glarus. (Ebd. 279-83.) — Bc-
richt d. Zwingli-Ver.: "ug, (Ebd. 284-88.)
Kreutzer, J., Zwinglis Lehre v. d.
Obrigkeit. (Kirchenrechtl. Abhh. 57.)
Stuttg.: Enke. xjv, 1008.4 M. [1435
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 32; Theol. Lit.-Ztg.
"10. Nr.4 Cohrs; Hist. Jahrb. 31, 429 f. Eich-
mann.
Paulus, N., Hexenwahn bei d. Zwinglianern
d.16.Jh. (Hist.-pol. Bll. 144, 577-06.) [1436
Paulus, N., Ökolampad u. d. Glaubens-
freiheit (Hist. pol. BIL 143, 805-26.) Rez.:
Hist. Zt. 103, 445 R. H. (1437
Bibliographie Nr. 1423—1474.
Calvinstudien. Festschr. Unt. Re-
dakt. v. Bohatec hrsg. v. d. ref. Ge-
meinde Elberfeld m. Beitrr. v. J.
Bohatec, W. Hollweg, W. Kolf-
haus, J. Neuenhaus, H. Strath-
mann, Th. Werdermann. Lpz.:
Haupt. 441 S. 5 M. [1438
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 7 Lobstein.
Penning, L., Leven van Calvijn en
zijn tijd. (In 20 Afl.) Rotterd.:
Bredée. (2 fl. 40.) [1439
Doumergue, E., and others, Calvin
and the reformation. Four studies.
London: Revell. 270 S. 5 sh. [1440
Doumergue, E., Iconographie Cal-
vinienne. Ouvrage dédié à l université
de Genève. Lausanne: Bridel & Co.
280 S. 30 fr. [1441
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 4 Lobstein.
Kleinere Abhdlgn. z. G. Calvins
von: [1442
1.Arnold. Breslau: Korn. 34 S. 60 Pf. —
2. K. H. Cornill. Halle: Ev. Bund. 20 8.
40 Pf. — 3. H. Dalton. Berl.: Warneck.
328.50 Pf. — 4. S. Eck. Tüb.: Mohr. 38 $.
80 Pf. — 5. H. F. Hendersen. Lond.:
Dent. 132 S. 1 sh. 6. — 6. K. Holt (Erweit.
u. m. Anm. vers. Ausg.). Tüb,: Mohr. 59 S.
80 Pf. — 7. Knodt (s. '’09, 3280). Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7 Lobstein. — 8.
Kornmann. Straßb.: Ev. Ges. 267 S. 2 M.
— 9. Fr. Loofs. (Theol. Stud. u. Krit. ’10,
110-37.) — 10. C. Mirbt. Halle: Ev. Bund.
19S. 40 Pf. — 11. H.v.Schubert. Tüb.: Mohr.
398. 80 Pf. 12.P. Wernle. Ebd. 358. 80 Pf,
Ferner von: [1443
L F. Barth, Calvins Persönlichkeit u.
ihre Wirkgn. auf d. geist. Leben d. Neuzelt.
Bern: Francke. 24 S. 50 Pf. — 2. Ders,
C. u. Servet. Ebd. 24 S. 50 Pt. — 3. W. Bu-
der. Ca Beziehgn. zu Tübing. (Tüb. Bil. 11,
11-18). — 4. Lobstein, C. u. Montaigne.
Straßhb.: van Hauten. 20 S. 60 Pf. — 5. W.
Lüttge, Rechtfertigungslehre C.s u. ihre
Bedeutg. f. s. Frömmigkeit Berl.: Reuther u. R.
109 S. 3 M. — 6. G. Reichel, C. als Unions-
mann. Tübing.: Mohr. 42 8. 80 Pf. — 7. W.
Rotscheidt, C. im Spiegel d. Dichtg.
Elberf.: Ref. Schriftenverein. 164 8. 2 M. —
8. A. Rüegg, Bezichgn. C.s zu Bullinger. (In:
Festschr. d. Hochschule Zürich f. Genf. '09.) —
9.F.Sieffert, C.s relig. Entwicklig. u. sittl.
Grundrichtg. Lpz.: Haupt. 44 8. 80 Pf. — 10. E.
Simons, E. Vermächtnis C.s an d. dt.-ev.
Kirchen. Tübing.: Mohr. 26 S. 80 Pf. — 12/13 N.
Weiß, C., Servet etc. et le tribunal de Vienne.
(Bull. de la Soc. de l’hist. du protest. franc. 57,
387-404.) Vgl: N. Paulus, C. als Hand-
langer d. päpstl. Inquisition. (Hist.-pol. DI.
143, 329-45.) — 14. R. Will, Ca Bedeutg.
f. uns. Zeit. Straßb.: Heitz. 38 S. 40 Pf. —
15. Wotschke, C.s Beziehgn. z. Posener
Lande. (Hist. Monatsbll. f. Posen 10, 101-11.)
Heidrich, E., Dürer u. d. Ref. Lpz.:
Klinkhardt & B. xj, 82 S. 2 M. [1444
Rez.: Beitrr.z. bayer. Kirch.-G. 16, 192 Kolde;
Preuß. Jahrb. 139, 533-37 Schubring.
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. *49
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 51-52 Elkan;
Hist. Zt. 104, 364 f.Stählin; Arch. f. Kultur-G.8,
106 Steinhausen; Hist. Jahrb. 31, 404-6 Lill,
Wolfram, G., Die Salvagardia d.
Fürstenbundes v. 1552. (Jahrb. d,
Ges. f. lothr. G. 21, 230-35.) [1459
Regeer, J., Konrad Wampina. E.
kath. Theol. a. d. Reform. Zeit. (Kir-
chengeschichtl. Abh. hrgb. v. Sdralek,
VIL) Breslau: Aderholz. ZE, 2708.
5 M. [1445
Eez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘09, Nr. ago Clemen;
Röm. Quartalschr. 23, II, 122 f. Schweizer;
Zt. f. Kirch.-G. 30, 391f. O. Clemen.
Jörgensen, Th., Was verstand man in d.
Beform.-Zeit unter Pelagianismus? (Theol.
Stud. u. Krit. "10. 63-82.) [1448
Kern, A.
Gegenref. in Innerösterr. Die Werke v. Loserth.
(Zt.d. Hist. Ver. f. Steiermark 6, 83-97.) [1460
Scheuffler, H. d Die in Wittenberg v. 1539
bis 72 ordinierten österr. ev. Geistlichen. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr, 30, 1-20.) [1461
| » Siebenbürg. G, im
Zeitalter d. Ref. (s. ’09, 1407). Schluß,
(Arch. £.siebenb. G. 36, 179-239.) [1462
Häbler, G. Spaniens unt. d. Habsburgern,
8. '07, 3264. Rez.: Hist. Vierteljschr, 12, 121-25
Herre; Gött.gel. Anz. ‘09,729 ff, Schäfer. [1447
Müller, Nikol, Die Wittenberg.
Bewegg. 1521 u. 1522 (s. ’09, 3286).
Forts. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 24, Jg. 6,
385-469.) [1448
Wolff, Rich., Dt. Bauernkrieg e
1525, s. Ursachen u. Veranlassgn.
Skizze. (Dt. Ob 11, 61-72.) [1449
Jordan, Zur Schlacht b. Frankenhausen.
(Jahresber. d, Thür.-Sächs. Ver. f. Erforschg.
d. vaterl. Altert. ’08/09, 16-24.) [1450
Brieger, Th., Speirer Reichstag v.
1526 u. d. relig. Frage d. Zeit. -
schichtl. Umriß, Lpz.: Edelmann.
719S. 2 M. ap [1451
Rez.: Arch. f. Ref.-G. Nr. 25, Jg. 7, 93-95 F.W.
Sch G., Die „große“ Dis.
Putation zu Bern. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 3, 81-101 ete. ; 241-75.) [1452
Schubert, H. V., Beitrr. z. G. d. ev.
Bekenntnis- u. Bündnisbildg. 1529/30
(s. ’09, 1399). Forts. (Zt. f. Kirch.-G.
30, 228-315.)
b. v. G. Finsle r. Zürich: Zürcher
& F. xvj, 424 S. 6 M. 50. [1463
Rez.: Zwingliana 2, 3171. W. EK
R. Die Basler Ref. 1528-29.
Basel: Reinhardt. 30 8. 85 Pre, [1464
üller, F., Wahl d. Papstes Paul IV, o
d. Obedienzgesandtschaft d. Eidgenossen.
(Zt. f. schweiz, Kirch.-G. 3, 1-29; 131-50.) —
J. Müller, Zu Valent Compar. (Anz. f. schweiz,
G. ’09, 460-64.) — A. Büchi, Propst Sim.
Schibenhart. (Freib. G. bll. 14, 1611.) [1466
Pfleger, Mart. Eisengrein, 1535-1578, s. '08,
3142. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 Ernst;
Forschgn. z. G. Bayerns 16, 310f, Reinhardts-
toettner; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 149 f,
Kolde; Zt, f. Kirch.-@. 30, 134 f. O. Clemen;
Hist. Zt. 103, 401-4 Vigener; Dt. Lit. Ztg.
"IO. N r.6 Roth; Zt.f, schweiz. Kirch.-G. 2, 310f.
Schuhmann; Hist. Jahrb. 31, 397 f. Dr. [1466
tale. (Ebd. 16, 1-27. A Zur G. d.
Zensur in Augsburg 1538. (Ebd.15, 209-13.) [1467
Streit, Fel., Christ. Scheurl, d. Ratsherr v.
Nürnberg, u. seine Stellg. z. Ref. Erlang. Diss.
4°. 508, Vgl. ‘09, 1410. [1468
Greiner, Ulm u. Umgebung im
Bauernkriege (= Nr. 822.) Auch Ulm.
Progr. 40, 68 S. [1
Metzger, Schillingspfründe in Neuffen.
(Würtb. Vierteljhfte. 18, 196-210.) [1470
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 34, 170-79 Michael,
— Rez. v. ’09, 1394 (Pastor, Adrian VI.
u. Klemens VII): Hisl. Jahrb. 30, 588-98
8chmidlin.
[1471
Hege, Oh., Die Täufer in d. Kurpfalz, s. ’09,
3302. Rez.: Zt. f. o d. Oberrh. N.F, 24, 545-49
Bossert. [1472
[1456
Rozet, A. et J, F, Lembey, L’inva-
‚Sion de la France et le siège de Saint-
Herre, P., Barbara Blomberg, die
Geliebte Kaiser Karls V. u. Mutter
Don Juans de Austria. Kulturbild d.
16. Jh. Lpz.: Quelle & M. 160 8.
3 M. 60. [1458
Histor. Vierteljahrsschrift. 1910. 3. Bibliographie. 5
» %, Herm. Schwan v. Mar.
burg. Beitr. z. G. Philipps d. Groß.
mütigen. Marburg: Elwert. 330 8.
6 M. [1474
*50
Harraeus, Ref. u. Gegenref. in Rhens (8.
09, 3304). Schluß. (Monatsschr. f. rhein.
Kirch.-G. 3, 321-69.) (1475
Schlager, P.,G.d. Köln. Franziskaner-
Ordensprovinz währ.d.Ref.-Zeitalters.
Regensb.: Manz. 3198. 4M. 50. [1476
Rez.: Hist. Jahrb. 31, 160 Eubel.
Ribbeck, K., Kath. v. Tecklenburg, e. Essener
Äbtissin am Vorabend d. Ref. (Beitrr. z. G. v.
Essen 30, 165-89.) [1477
Jacobs, P., Inthronisation d. Abtes Johann v.
24. IV. 1520. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 13,
23-43.) [1478
= Sohelven, A. A. van, De Neder-
duitsche vluchtelingenkerken d. 16.
eeuw in Engeland en Duitschl. in hunne
beteekenis voor de reform. in de
Nederl. (Amsterdam. Diss.) 8’Gra-
venh.: Nijhoff 32, 455 S. 5 fl. [1479
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 1 Bossert.
Tmeißen, J. S., Het Leeuwarder Blokhuis in
de 16. eeuw. (De Vrije Fries 21, 3-43.) [1480
Jacobs, E., Dorothea, Engela u. Elisabeth,
vermählte Gräfinnen zu Stolberg. (Zt. d. Harz-
Ver. 41, 254-56.) [1481
Einicke, @., 20 Jahre schwarzburg.
Ref.-G. 1521-41 (s. ’08, 3095). 2.
(Schluß-)Tl.: 1531-41. 2218. GM [1482
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 10 Bossert.
Brückner, H., Vom Bischof zum
Konsistorium in Kursachsen. (Zt. f.
wiss. Theol. 52, 147-80.) [1483
Wappler, Inquisition u. Ketzerprozeß in
Zwickau zur Ref.-Zeit, s. ’09, 1424. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. "00. Nr. 19 Schillmann, Hist. Viertel-
jechr. 12, 683 f. Geo. Müller. (1484
Jacobi, R. V., Flucht d. Kur-
fürstin Elisabeth v. Brandenb. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 13, 155-96.) [1485
Dumrese, Miscellanea Freystadensia. 1. Ist
in Freystadt v. 1524-40 Gottesdienst gehalten
worden? 2. Wieviel ev. Geistliche waren um
1550 in Freystadt? 3. Beitr. z. Beurteilg. d.
Försterschen Chronik. (Korr.bl. d. Ver. f. G.
d. ev. Kirche Schles. II, 40-47.) [1486
Krollmann, C., Entwicklg. d preuß.
Landeskirche im 16. Jh. (Monatshfte.
d. Comen.-Ges. N. F. 1, 237-60.) [1487
B , W., Zur G. Elbings im Reiterkriege
1519-1521. (Behr., Beitrr. z. G. d. St. Elbing
II.) Elb. Progr. 34 8. (1488
b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555-1648.
Marcks, Fr., Zur Chronologie v.
Busbecks Legationis Turcicae episto-
lae IV. Progr. Putbus. 4°. 11 S. [1489
Häpke, R., Deux lettres du vice-chancelier
Seld à Viglius. (Bull de la Comm. Roy. d’hist.
78, 103-12.) Vgl. ’09, 3313. [1490
Wolfram, G., Ausgewählte Akten-
stücke z. G. d. Gründg. v. Pfalzburg,
m. e. Einleitg.: Pfalzgraf Geo. Hans
v. Veldenz-Lützelstein u. s. Lebens-
tragödie. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
u. Altertskde. 20, 177-260.) [1491
Bibliographie Nr. 1475—1533.
Voinovich, L. Graf, Depeschen d.
Francesco Gondola, Gesandten d.
Republik Ragusa bei Pius V. u. Gre-
gor XIIL, 1570-1573; m. geschichtl.
Einleitg. u. biogr. Notizen hrsg. (Arch.
f. öst. G. 98, 495-653.) Sep. Wien:
Hölder. 3 M. 70. [1492
Wymann, E., Vergessener Abschied v. 3. März
1572. (Anz. f. schweiz. G. ’09, 478.) (1493
Kesper, L. A., Brief over een op den 7. Nov.
1572 te Delft gehouden vergadering v. de staten
v. Holland. (Bijdragen en meded. v. h. Hist.
Genootsch. te Utrecht 30, 231-54.) [1494
Liebe, G., Schmähgedicht v. 1580. (G.bll. f.
Magdeb. 44, 245-62.) (1495
Bockmühl, P., Brief a. Köln nach d. 2. Pre-
digt b. Mechtern. (Theol. Arbeiten a. d. rhein.
wiss. Prediger-Ver. N. F. 11, 118-21.) [1496
Cauchie, A., Rapport sur la Correspondance
d’Ottavio Mirto Frangipani, premier nonce de la
Flandre (1596-1606), conserv6e & la Bibl. Nat.
de Naples. Brux.: Weißenbruch '08. 208. [1497
Recueil des anc. ordonnances de la
Belgique, publ. par ordre du roi.
Recueil des ordonnances desPays-Bas.
Règne d’Albert et Isabelle, 1597-1621.
I: Les actes du 10. Sept. 1597 au
30.april1609. P.p.V.Brants. Brux.:
Goemare. 431 S. 2°. 25 fr. [1498
Levinson, Zwei Gedanensia a. d. Bibliotheca
Borghese. (Mitt. d. Westpreuß. G. Ver. 8,
67-60.) 1499
L
Benrath, K., Neue Briefe v. Paolo
Sarpi (1608-1616), nach d. im Fürstl.
Dohnaschen Arch. aufgefund. Origi-
nalen hrgb. M. e. Faks. Lpz.: Haupt.
104 S. 6 M. [1500
Selbstanz: Altpreuß. Monatsschr. 47, 184-87
Benrath. — Bez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7
Tschackert.
chmann, K., Archivalia ined. z.
G. d. Winterkönigs. Gymn.-Progr.
Breslau. 4°. 16. S. [1501
Clauß, H., Album d. Herrn v. Brand zu
Gneisenau. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Österr. 30, 175-85.) [1502
Oxenstierna, Axel, Skriften och
brefvexling. Afd. 1, Bd. IV: Bref
1628-1629. Stockholm:Norstedt & S.
xxıj, 868 S. 13 M. 80. [1503
Van Dam van Isselt, W. E., Onuit-
gegeven bescheiden nopens de beren-
ning en de overgave v. Amersfoort in
1629. (Bijdragen en meded. v. h. Hist.
Genootsch. te Utrecht 30, 1-74.) [1504
Tungel, Lars Nilsson (Svenske Resi-
dent), Efterlämnade papper, utg. af
Kgl. Samfundet för utgifvande af
handskrifter, rör. Skandinaviens histo-
ria genom Per Sonden. (Hist. Hand-
lingar XXII.) Stockholm ’07-9: Nor-
stedt. 499 S. [1505
Tischer, F.,. Uber d. Briefe d. Sylvia Katha-
rina Gräfin Cernin an ihr. Gemahl Hermann
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1 648. #51
Grafen Oernin v. Chudenic a. d, J. 1635-51. Gtrörer, Straßburger Kapitelstreit o. bischöfl,
(Czech.) ra d. Böhm. Ges. d. Wiss. Krieg, o, '07, 1352. Rez.: Hist. Zs, 101, 398-400
08, Nr. 3. 108 [1506 | (auch d. Arbeiten v, Clausing u. Ziegler): Hist,
Pappenheim, M., Korrespond. zw, 7 101, 398-400 O. Winckelmann; DE
König Christian IV, y. Dänemark u. | '08, Nr. 4 Meister. ‚ 121
Herzog Friedr. III. (Zt. d. Ges. f Daville, L., Les prétentions de
schlesw.-holst. G. 39, 399.410.) [1507 | Charles IL, duc de Lorraine, à la
Israel, F., Adam Adami u. s. Arcana couronne de France. Paris: Alcan.
pacis Westphalicae. (H. 69 v. Nr. 723.) | XVJ, 320 S. 6 fr. 50, 1522
5
. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 6, 460-64
Berl.: xvj, 2798. 7 M. 50. [1508 Pfister; Rev. d’hist. dipl. 23, 6177. Baguenault
ee
de Puchesse.
Kern, A., Matriken d protestant.
Stiftskirche in Graz als Quelle f. d.
G. d. Protestantismus in Steiermark.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Österr. 30, 65-82.) — F, Selle, Be.
kenntnisschr. d. St. Steyr v. 1597 (8.
’08, 1270). Forts. (Ebd. 21-28.) [1509
Runge, Jak., Bedenken e. Gebrechen
in d. Kirchen u. Schulen in Pommern
1556. E. Quelle Z. Kirchenkde. d.
Ref.-Zeit, hrsg. v. A. c i
(Pomm. Jahrb. 10, 25-73.) [1510
Kayser, K,, Herzberger Synodus v.
1594. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 13, 268-86.) [1511
enberg, L., 2 Briefe Rheydter
tz- Kall
Prediger 1595 u. 1596. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 3, 307-11.) [1512
Arnold, Ungedr. Briefe d. Christoph
Pelargus an Martin Weindrich. (Korr.-
Bl. d. Ver. f. G. d. ee Kirche Schles. 9,
47-76.) [1513
Spindler, J., Dekans- Ansprache beim Früh-
jahrskapitel Agawang 1619. (Jahrb. d. Hist.
Ver. Dillingen 21, 23-35.) [1514
Gieseke, G., Protokolle tb. Kirchenvisi-
tation, Konfirmation, Einführg. e Predigern
in Dransfeld 1642, 1643, 1644. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 13, 286-94.) [1515
ee Deg
tter, M., Dt. G. im Zeitalter" d. Gegen-
reformation u. d. 30j. Krieges III, s. ’09, 1457.
Rez.: Hist. Zt. 103, 348-52 Rachfahl. [1516
Schaefer, K. H., Plünderungszüge d. span.
Soldateska ins Kirchspiel Steele 1586 on 1587.
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 191-95.) [1523
Schweizer, Jos., Antonio Possevino
S. J. u. d. polnische Sukzessionsfrage
1587. (Röm. Quartalschr. 23, II,
173-98.) [1524
Mayer, Rob,, Kaiser Rudolf I. u. d.
Nachfolgerfrage (s. ’08, 3129). TI. II.
Brüx. Progr. 29 S, — A. Pilz, Erzhrzg
Maximilian d. Deutschmeister u. seine
Beteiligung an d. Nachfolgefrage unt.
Kaiser Rudolf II. Progr. Mähr..
Neustadt. [1525
Negri, P., La politica veneta contro
gli Uscocchi in relazione alla congiura
1618. (N. Arch. Veneto 17, 338 ff.) [1526
Bruchmann, K., Huldigungsfahr
Kg. Friedrichs I. y Böhmen (d. Win.
[1527
Boöthius, B., N yare undersökningar
rörande Gustaf II Adolfs planer i
Tyskland. (Svensk Hist. Tidskr, 08,
67-104.) [1528
Rammelt, Frage nach d. Urheber d,
Zerstörg. Magdeburgs 1631. (Jahres.
ber. d. Thür.-Sächs, Ver. f. Erforschg.
d. vaterl. Altert. ‘08/9, 49-55.) [1529
Pò D, Reinhold v. Rosen, Herr
v. Bollweiler u. Herrenstein, d. Verteidiger
Zweibrückens 1635, Zweibrücken: Lehmann.
36 S. 80 Pf.
[1530
Salz, A., Wallenstein als Merkantilist.' (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 47, 433-61.) —
8. Zur G. d. Smirickyschen Güter,
(Ebd. 48, 60-66.) [1531
SE
Krauter, J., Gutachten d. Stände Nieder-
österr. auf d. General-Konvent in Linz 1614.
Waidhofen Progr. op 9 8, [1532
Loserth, J., Zur Ref. u. Gegenref.
im Markte Ligist. Beitr. z. steier-
märk. Ref.-G. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 30, 29-64.) — W, A
Schmidt, G. d. Gegenref. in St. Can-
zian in Krain. Episode d. slowen. Ref.-
G. (Ebd. 94-120.) — Arth, Schmidt,
Beitrr. z. G. dt. Gegenref. in Bielitz.
5%
Ztg. '09, Nr. 47 W. Koch; Hist. Jahrb. 30,
828-31 Lauchert; Theol. Lit.-Ztg. °09, Nr. 26
Tschackert. — E h 808. Zur Trienter Konzils-
Korrespondenz. (Röm. Quartalsschr. 23, II,
200-204. il
d. Rechtfertigung. (Ebd. 1-18.) [1517
| R., L’activite reformatrice
de Paul IV. (Rev. des questions hist.
86, 67-103.) [1518
Herre, Papsttum n. Papstwahl im Zeitalter
Philipps II., 8. oe 1285. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
‘08, Nr. 24 Haebler; Zt. f, Kirch.-G. 30, 142-44
Schellhaß; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 539-47
Susta; Hist. Zt. 104, 151-59 Marcks; Hist,
Jahrb. 31, 162f. Ehses; Anal. Boll. 29, 230-33
Hist.Vierteljschr. 13, 2311. Friedensburg. [1519
Hol R., Kaiser Maximilian II. bis zu
8. Thronbesteigg., 8. ’07, 1345. Rez.: Hist. Zt.
103, 573-77 W., Goetz. [1520
*52 Bibliographie Nr. 1533—-1608.
Nach Akten d. Bresl. Stadtarch.
(Ebd. 133-37.) [1533
- Widmann, H., Kathol. Erzbischof u. d.
Protest. Kurfürst. (Mitt. d. Ges. f. salzburg.
Läkde. 49, 175-78.) [1534
Kamshoft, O., Eine Geißlerbruderschaft in
Prag. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 48,
64-59.) (1535
Proteld, Fr., Nachod v. letech 1620-23.
Progr. Nachod ’09 [1536
Rille, A., Nikolsburg u. Umgebg. zur Zeit
d. mähr. Rebellion v. Juli 1619 bis Jänner 1620.
Nach Briefen an d. Kardinal Franz Fürst v.
Dietrichstein in Wien. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schlesiens 13, 400-6.) (1537
Feller, R., Nuntius Bonomio. Charakter-
stud. a. d. Gegenreformat. (Schweiz. Bund-
schau 7, 451-58.) (1538
Feller, R., Ritter Melchior Lussy v.
Unterwalden, s. Beziehgn. zu Italien
u. s. Anteil an d. Gegenref. (s. '07,
3366). II. 155 S. 2 M. [1539
Wymann, E., Ritter Jak. Schriber, e. alter
Pilger a. Uri (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 3,
233-36.) (1540
Gümbel, Exulantenverzeichnisse a. d. Rech-
nungen u. Almosenregistern d. Kloster Heiden-
heim u. Heilsbronn. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
15, 193-99; 240-46; 268-75.) [1541
Rückert, G., Aufstelig. e. neuen Hochaltars
in d. Pfarrkirche zu Gundelfingen 1625. (Jahrb.
d. Hist. Ver. Dillingen 21, 184-87.) (1542
Bossert, G., Dichter Christ. Pierius. (BIL. f.
württb. Kirch.-G. 12, 105-29. 13, 37-48.) [1543
Baier, Herm., Zur Konstanz. Diözesansynode
1567. (Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 553 fl.) [1544
Schickeló, M., Translation du Grand Chapitre
de Strasbourg à Molsheim au commencement du
17. siècle. (Revue cathol. d'Alsace N. 8. 27,
166-79.) [1545
Hanauer, A., La guerre de trente
ans A Haguenau d'après des docce.
ined. Publ. par A. M. P. Ingold.
Colmar: Hüffel. 400 S. 6 M. [1546
Rotscheidt, W., Wiedertäufer in Bacherach.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3, 218f.) —
H. Rodewalä u. W. Rotscheidt, Johs.
Porta. (Ebd. 3691.) — W. Rotscheidt, Zur G.
d. ref. Gemeinde Calcar. (Ebd. 220f.) — P.
Bookmühl, Zur Vor-G. d. Essener Reformators
Hnr. Berenbroch v. Kempen. (Ebd. 301-7.) —
A. Heldmann, Johs. Strackius. (Ebd. 370.) —
F. Nippold, Zur Bet OG. d. St. Emmerich. Ebd.
289-300.) [1547
Scholten, R., Beitrr. z. d. Kämpfen
zw. Kathol. u. Protest. am Niederrhein
u. Joh. Stalenus a. Calcar. (Beitrr. zZ.
G. d. Hrzgts. Kleve 294-343.) —E.
Pauls, Geisteskrankheit, Ableben u.
Beerdigg. Johann Wilh., d. letzten
Herzogs v. Jülich-Kleve-Berg. (Ebd.
257-75.) Vgl: L. Schmitz - Kal-
lenberg, Ein Wunderdoktor d. 16. Jh.
(Rhein. G.bll. 9, 145-50). [1548
Sardemann, G., G. d. 1. Weseler Klasse oder
d. ref. Gemeinden d. ehemal. Hrzgts. Cleve,
besond. ihr. presbyterial. Leben geg, d. Ende d.
16. Jh. Verm. u. bericht.; hreg. v. P. Müller.
Rees: Bonert. 928. 75 Pf. [1649
Goebel, M., Beitrr. z. G. d. ref. Gemeinde
Wülfrath im 16. Jh. (Theol. Arbeiten a. d.
rhein.-wiss. Prediger-Ver. 11, 122-39.) (1550
Hartmann, W., Aus Kettwigs Vergangenheit.
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 13, 3-22.) [1551
Geest, T. J., Amalia van Solms en de
Nederlandsche politick van 1625-
1648. Bijdrage tot de kennis van den
tijdvak van Frederik Hendrik. (A kad.
proefschrift.) Baarn: Hollandia-
drukkerij. 448 S. 2 fl. 75. [1552
K , W., Marburg i. J. 1645. Marb.
Schulprogr. 48 8. (1553
Piatt, F., Hofgeismar in u. nach d. 30]. Krieg.
(Hofgeismar Ztg.'08, Dez. 22-’09, Febr. 6.) [1554
Schultze, Victor, Philipp Nicolai. Mengering-
hausen: Weigel 1908. 78 S. 60 Pig. [1555
Krusch, B., Die Wahlen protest.
Bischöfe v. Osnabrück vor d. westfäl.
Frieden. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v.
Osnabr. 33, 217-74.) [1556
Hassebrauk, G., Zum letzten Male: Jürgen
v. d. Schulenburg. (Braunschw. Magaz. "OM,
Nr. 8.) — Meier, Jürgen v. d. Schulenburg.
(Ebd. Nr. 9.) (1657
Günther, F., Kriegsschaden d. Amtes Lutter
am Barenberge 1552. (Zt. d. Harz- Ver. 4,
252.) (1568
Heine, E., Bild a. d. Magdeburg. Leben v.
1562. (G.bll. f. Magdeb. 44, 238-44.) [1559
J., 60 Jahre a. d. G. d. Dorfes
Thießen 1593-1653. (XIII v. Nr. 884.) Cöthen:
Schettler. 28 S. 75 Pf. [1560
Suhle, H., Die Stadt Bernburg im
30j. Kr. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G.
11, 105-221.) [1561
Rachel, P., Fürstenbesuche in Dresden (8. ’08,
3150). Forts. (Dresdner, G.bll. "08, 17-30;
37-47.) (1562
Koch, Ernst, Moskowiter in d. Ober-
lausitz u. M. Barthol. Scultetus in
Görlitz (s. ’09, 1509). Forte. (N. laus.
Magaz. 85, 255-90.) [1563
Graefe, F., Petrus Fritze.] (Alt-Berlin ’09,
Nr. 10.) [1564
Konrad, Schles. Majestätsbrief. Kaiser
Rudolfs II. v. J. 1609 in s. Bedeutg. f. d. städt.
Konsistorium u. d. evang. Kirchengemeinden
Breslaus. Breslau: Kauffmann. 115 8.; 9 Portr.
1 M. [1565
Wotschke, Th., Unitarier in Posen. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 10, 33-36.) [1566
Wotschke, Th., Herzog Albrecht u.
d. Übergriffe d. kath. Geistlichkeit Erm-
lands. (Altpr. Monatsschr. 46, 459-64.)
— Ders., Herz. Albrecht u. Graf
Raph. v. Lissa. (Ebd. 480-89.) [1567
c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß
von Religion und Kirche).
Hoeniger, R., Der 30j. Krieg u. d.
dt. Kultur. (Preuß. Jahrbb. 138,
402-50.) [1568
Rauch, K., Zum Traktat üb. d.
Reichstag im 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f.
un
Zeit d Reformation, Gegenreformation u. d. 30 jähr. Krieges, 1517—1648. *53
ö S P ch Liegnitz, 26. Mai -2, J j A
31ga, 8: 30, 510.24) Vgl 108, | Treg magh Ziogas, 28, Mal- 2. Juni 1587. ite
f Geier Schapiro, J. 8., Social reform, and
Walther, A., Kanzleiordng. Maximi- the Reformation. (Studies in hist. etc.
lians I., Karls V. u. Ferdinands I. (Arch. by the fac. of polit. science of Columbia
; e chg. 2, 355-406.) [1570 e
` Kee d Se u. a v. | Univ. 34, 2.) New York. 160 S. [1589
A.Kern, s.’09, 1515. Rez.: Hist.Zt. 108. Riemer, M., Einkünfte d. Klosters Meyendort
677-81 Haß; Vierteljschr. f. 802.- u. Wirtsch.G. | &. d. umliegenden Dörfern in d. Ref.-Zeit,
7, 548-50 V. Ernst. (1571 | (@.bll. f. Magdeb. 44, 112-25.) [1690
x | ünther, F., Die Oberbe e
na konoi EE
3381). Forts. Progr. Walach. Mese. | (Ebd. 25261 Sar um lgo]
ritsch. "09. [1572 Brants, V., La politique industr. aux
Neukirch, A., Der niedersächs. Kreis | Pays-Bas sous Albert et Isabelle.
u. d. Kreisverfassg. bis 1542. (X v.
(Bull. del’Ac. R. d. Belg. ’09, 177.222.)
Nr. 1391.) Lpz.: Heinsius. xj, 226 S. | Sep. Brux.: Hayez. 2 fr. [1592
7 M. [1573
s Fri a u v. Buchbinder-
gesellen, die in Danzig, Leczycza u. Riga zu
Tümpel, H., Privilegienbestätigg.t.d.Grafsch. Schelmen geworden sind. (Hans. G.bll. Jg. 36,
Ravensberg vom 6./16. VII. 1609 Ravensb. Bil. Bd. 15, 521-23.) [1598
’09, Nr. 7.) [1574 Wätjen,H., Niederländer im Mittelmeergebiet
Eilentrop, P., Verfassg., Recht u
Wirtschaft in Rothenburg o. T. zur
Zeit d. Bauernkrieges. Marb. Diss.
zur Zeit ihrer höchsten Machtstellg., s. '09, 2498.
Rez.: Engl. hist. rev. 24, 800-2. Brinkmann;
91 S [1575
Merk, G., Ordngn. d. ehem. Ravensburg.
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 82-87 Kohl; Zt. d. Ver.
f. hamb. G. 24, 372-74 Baasch; Jahrb. f. Ge-
` 8
VogteiZußdorf. (Schwäb. Arch. 27,134 ff.) [1576
Über Rechte u. Lasten d. Stadt Naun-
setzgebg. 34, 374-83 Norden. [1594
edorn, B., Betriebsformen u
hof im 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
6, 41-45.) [1577
Einrichtgn. d. Emder Seehandelsver-
Gebauer, J., Die Städte Alt- u. Neu-
kehrs in d. letzten 3 Jahrzehnten d.
16. Jh. (Hans. G.bll. Jg. 36, Bd. 15,
stadt Brandenburg u. ihre Landschaft
zur Zeit d. 30j. Krieges. Beitr. z. polit.
329-429.) [1595
Rachfahl, F., Kalvinismus u. Kapi-
Verfassgs.- u. Wi tsch.-G. d. Mark.
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 22,
talismus. (Intern. Wochenschr. f. Wiss.
Kunst u. Technik ’09, Nr. 39-43.) [1596
1-93.) [1578
Rothenberg, J., Zur Reorganisation d. Wiener
Roth, F., Zum Bankerott d. Firma Melch.
Manlich in Augsburg 1574. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Zunftwesens um d. J. 1600. Realgymn. Progr.
Wien. 24 8. [1579
Schwab. u. Neuburg 34, 160-64.) [1597
Schwinkowsky, W., Geldwesen in
Preußen unt. Hrzg. Albrecht 1525-69.
Roth, K., Schönauer Tuchmacherordng. 1584.
(Mannheim. G.bll. '09, 204-10; 256-63.) [1580
» A., Gesellen-Bellebung d. Amtes
Berl. Diss. 191 $. [1598
d. Nagelschmiede zu Magdeb. Montag nach
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 1278-80
i v. Schrötter.
Cantate (12. Mai) 16544. (G.bll. f. Magdeb. 44,
178-84.) [1581
Grat, Fred, Soziale u. wirtsch. Lage d.
Bauern im Nürnberger Gebiet z. Zeit
Paldus, J., Schätzungsberr. üb. d. Warten-
berg. Herrschaften Friedstein, Böhm.-Aicha,
. Bauernkrieges. (Jahresber. d. Hist.
Ver. Mittelfrank. 56, 1-162.) [1599
Rohosetz u. Kleinskal. (Sitzungsberr. d. Böhm. 50
Ges. d. Wiss. '08, Nr. 9. 12 8.) [1582
Bez.: Hist. Jahrb. 31, 435 O. R.
C
K. v., Ältest. Forst- u. Holz-
Kauffungen, Byloff, Land- u. peinl. Gerichtsordng.
ordngn. d. Reichsstadt Mühlhausen 1. Th. 1566 Erzherzog Karls II. f. Steiermark 24. 12. 1574,
E EN (Zt. f. Forst- u. Jagdwesen '08, ee s. „07, 3414. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36,
447-49 Ilwot. [1600
ıBehöppe, K., Kursächs. Weinbergsordngn. 2
V. 1588 u. 1627. (N. Mitt. a. d. Gebiet hist. -ant. O. Y. Gerichtedienstpflichtige Höfe
Zt.d KA österr. Volkskde. 15, 1491.) [1601
Forschgn. 24, 103-11.) t1584 | (t.d. Ver. f. österr. Vo ©. 15, 1491.) [1601
e H. Frhr. v., Eine d. Wappenrecht
Brakel, 8. e Vroedschapsreso- | betr. Entscheidg. d. livländ. Hofgerichts 1644.
lutiön, sententiön en notarieele acten | (Jahrb. f. Geneal. etc. '05 u. 09. 263-65.) [1602
betr. de Noordsche Compagnie. (Bij-
dragen en meded v. h. Hist. Genootsch Bote at, eege, "ue ien, Den
te Utrecht 30, 255-400.) [1585
Wochenbl. ’09, en PERES e
Schlecht, C., Rechnungsbücher d. Liebfrauen- Soldatenwerbung in Livland währ. d. 30jähr.
kirche zu Ingolstadt 1519-23 (s. ’09, 3397). | Krieges. (Balt. Monatsschr. 68, 230 fl.) [1604
Forts. (Altbayer. Monatsschr. 8, 116-33.) [1586 i
Borbig, Propsteirechnung f. Coburg 1535.
der Ver. £. ar = N. F. 19, e [1587
mmerfeldt, G., ostenrechng. e. Reise d.
Landgrafen Geo. Ludw. zu Leuchtenberg v.
ne
Kallmeyer, R., Gg Bornerins.Be-
dente. (d. Bet, u.) f. Leipz. Universit.
Lpz.: Bredt. 79 S.; Taf. 1 M, [1605
*54
Ludwig, F., Dr. Simon Simonius
in Leipz. Beitr. z. G. d. Univ. v.
1570-80. (N. Arch. f. sächs. G. 30,
209-90.) [1606
Grotetend, O., Studierende Hessen In Königs-
berg. (Hessenland "09. Nr. 12.) (1607
Bauch, G., Satyrvorspiel z. Gründg. d.
Ludoviciana. (Arch. f. hess. G. N. F. 6,
421-64.) [1608
Bauch, G., Petr. Vincentius d.
Schöpfer d. Görlitzer Gymn. u. erste
Breslauer Schuleninspektor. (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19,
269-330.) — Kvačala, J., Casp. Sciop-
pius (Schoppe) als Pädagog. (Ebd.
193-213.) [1609
Ockel, H., Über d. Anfänge d. St. Anna-
Gymnas. in Augsburg. (Zt. d. Hist. Ver. f.
8chwaben u. Neub. 35, 128-32.) [1610
Roth, J., Aus d. Schulchronik v. Dambach
Schulverhältn. währ. d. 30j. Krieges. (Els.-
Lothr. Schulblatt 38, 245-49.) [1611
Ammann, H., Beitr. z. G. d. Donatus Faetius,
Chorherrn zu U. L. Frau im Kreuzgang t. ersten
Buchdruckers in Brixen (Zt. d. Ferdinandeums
3. F., 63, 147-75.) [1612
Schornbaum, Die Bibliothek d. letzten kathol.
Pfarrers v. Ansbach Joh. Mendlein. (Jahresber.
d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 56, 163-67.) [1618
. Bossert, G., Reuchlins Übergang nach Ingol-
stadt u. e. bayer. Reuchlinlegende. (Beil. d.
Btaatsanzeigers f. Württb. "ug, Nr. 11.) [1614
Roth, F. W. E., Theob. Spengel, Humanist
u. Verleger zu Mainz 1534-1562. (Zbl. f. Bi-
bliothw. 26, 445-51.) (1615
Merker, Simon Lemnius, 8. ’00, 3418. Rez.:
Zt. f. Kirch.-G. 30, 386-88 O. Clemen. [1616
Zeller, J., Andreas Büttel a. Rottenburg.
Beitr. z. G. d. Erforschg. d. rëm, Altertümer
Württembergs. (Württb. Vierteljhfte. 18,
241-52.) (1617
Pontanus, J. J., Brieven, 1595-1639,
uitg. door P. N. van Doorninck en
P.C.Molhuysen. Haarlem : Brederode
12, 128 S. 2 fl. 90. [1618
‚Roth, SF., Zur Lebens-G. d. Matth. Brot-
beihl. (Oberbayr. Arch. 54, 286-89.) ` [1619
Tetzner, F., Tarquin. Schnellenberg (s. ’09,
1550). II. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf.
Volkskde. 6, 241-58.) [1620
` Clemen, O., Georg Pylander. (N. Arch. f.
sächs. G. 30, 335-48.) [1621
Schaer, A., Die dramat. Bearbeitgn. d.
Pyramus-Thisbe-Sage in Dtld. im 16. u. 17. Jh.
Schkenditz: Schäfer ug. 1288. 2 M., 40. [1622
Spina, F., Unbekanntes Spruchgedicht Hans
Sachsens: ‚Die zehen alten Ertzucter Christi d.
alt. Testaments.“ (Euphorion. Erg.hft. 8,
1-5.) [1623
Ehlen, L., Faustbuch v. c. 1530. (Euphorion
16, 1-6.) [1624
Cunze, F., Heinrich d. Jüngere In e. zeit-
genöss. Drama. (Braunschw. Magaz. ’09,
69-71.) [1625
` Wegener, F. ‚Die ‚Christl. Warnung d. treuen
Eckarts“ d. Barthol. Ringwaldt. (German.
Abh. 32). Breslau: Marcus. 3 M. 60. [1626
Bibliographie Nr. 1606—1674.
Bastian, L., Sam. Isreals Glückwünsch. z,
Vermählg. Walt. Rettichs v. Dachstein, gewes.
Ratsherrn zu Freiburg i. B. u. Kapuziners.
(Alemannia N. F. 9, 293-305.) [1627
Opitz, J. F., Autobiographie. A. s.
„Literar. Chronik v. Böheim‘“ ge-
zogen u. m. Anmerkgn. begleitet
v. E. Kraus. (Aus: Sitzungsberr.
d. böhm. Ges. d. Wiss.) Prag:
Rivnač. 88 S. 1 M. 20. [1628
Rausseo, H., La novela picaresca u. d. Gegen-
ref. (Euphorion Erg.-Hft. 8, 6-10.) (1629
Lowak, A., 3 Dramen (v. Mart. Böhme) m.
Verwendg. d. schles. Mundart 1618. (Mitt. d.
Schles. Ges. f. Volkskde. 11, 141-73.) (1630
Mayno, H., Paul Fleming 1609-1640. (Dt.
Rundschau ’09, Okt., 56-70.) [1631
Hampe, Th., Üb. e. Fortsetzg. v. Neudörfer
„Nachrichten“ u. ihr. mutmaßlich. Verf. d.
Maler Leonh. Heberlein 1584-1656. (Mitt. a. d.
Germ. Nationalmus. "08. 146-61.) [1632
Grisebach, A., Das dt. Rathaus d. Renais-
sance, 8. '07, 2537. Rez.: Rep. f. Kunstwiss.
82, 266-71 Hoeber. [1633
Beschorner, H., Ezech. Eckhart, d. Erbauer
à. Hoflößnitz. (Dresdner G.bil. ’09, 30-35.) [1634
Brunner, Hugo, Über Wilh. Vernukens bild-
hauerische Tätigkeit in Kassel. (Zt. d. Ver. f.
hess. G. 43, 71-74.) (1635
Meier, K. E., Fortleben d. religiös-dogmat.
Kompositionen Cranachs in d. Kunst d. Pro-
test. (Rep. f. Kunstw. 32, 415-35.) [1636
Fröhlicher, E., Porträtkunst H.
Holbeins d. J. u. ihr Einfluß auf d.
schweiz. Bildnismalerei im 16. Jh.
(H. 117 v. Nr. 775.) Straßb.: Heitz
x1j, 85 S.; 27 Taf. 8 M. [1637
Rauch, M. v., Zur G. d. Malers Jörg Batgeb.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 211-14.) (1638
Richter, Geo. Mart., Melcher Feselein. Beitr.
z. G. d. ober-dt. Kunst im 16. Jh. (Oberbayer.
Arch. 54, 191-246.) (1639
Diez, E., Hofmaler Barth. Spranger. (Jahrb.
d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kaiserhauses
28, 93-151.) (1640
Schellhaß, K., Michelangelos Christus u. d.
Wittelsbacher 1577. (Quellen usw. a. ital.
Archiven u. Bibl. 12, 244-46.) (1641
Bardeleben, C. v., Zwei bisher unbekannte
Briefe v. Lucas Cranach d. Jüng. 1579. (Bep.
f. Kunstw. 32, 260-65.) [1642
Becker, W., Rembrandt als Dichter.
Untersuchg. üb. d. Poetische in d.
bibl. Darstellgn. Rembrandts. Mit
55 Abbild. auf 20 Taf. (Bücher d.
Kunst 4.) Lpz.: Klinkhardt u. B.
x, 162 S. 5 M. [1643
Zottmann, L., Zur Kunst v. Elias
Greither d. A., s. Söhnen u. Mit-
arbeitern. Beitr. z. G. d. Bayer. Lokal-
kunst. (Hft. 112 v. Nr. 775.) Straßb.:
Heitz. 77 S.; 32 Taf. 10 M. [1644
Rooses, M., Correspondance de
Rubens et docc. épistol. cono.
sa vie et ses œuvres (s. ’08, 1374).
VI: 1. I. 1632 au 25. IX. 1649. xvj,
382 S. 25 fr. [1645
Vom Westfälischen Frieden bis 1740. *55
Geltroy, G., Rubens Biogr. critique, illustrée. Elisabeth Charlottens Briefe an Karoline v.
Paris: Laurens. 127 8. [1646 Wales u. Ant. Ulr. zu Braunschw.-Wolfenbüttel;
Habich, G., Studien z. dt. Renaissance- hrsg. v. H. Helmolt ‚8. ’09, 3451. — Rez.:
medaille (a. ’06, 3212). Forts. (Jahrb. d. Kgl. Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 532-34 Wille; Mitt.
Preuß. Kunstsammign. 27, 13-69, 4 Taf.; 28, a. d. hist. Lit. 38, 170f. Ködderitz. [1662
nn an 8 a e [1047 Brants, V., Le mémoire polit. sur le
er, A 8 erec u
Meister Jos. Tibaldi in Altdorf 1611-1628. gouvernement des P ays Bas de Ch.
(Anz. f. schweiz. Altkde. N.F. 11, 92-97.) [1648 | d’Hovyne, chef-présid. du Conseil
Behncke, W., Albert v. Soest. (Hannov. privé 1653-1671. Liége: Poncelet.
18 S. 1 Fr. 25. [1663
G.bll. 13, 59-70.) [1649
i Sommerfeldt, G., Aus d. Korrespondenz d.
Krabbe, W., Joh. Rist. u. d. dt. | 3 Städte Königsberg währ. d. Schwedenjahres
i itr. Z. . d. Vokalmusik 1656. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 490-94.) [1664
en ae ne 1910. 215, | _ Witt, Joh de, Brieven, benn) 1004
48 S. [1650 | R. Fruin, uitg. d. G. W. Kernkamp
(s. °07, 3464). II: (1657) 1658-64
Götze, A., Volkskundliches bei | (Werken uitg. d. h. Hist. Genootsch.
Luther. Weimar: Böhlau. 35 $.
te Utrecht. III, 25.) 20, 652 S.
1 M. [1651 | 6 Fl. e EEN [1665
c Zu. G. o Rez. v. I: Hist. Vierte jschr. 12, 469f. Mentz.
Ginte. 6. KR Beim” e "ga a. Van der Goes, Gebroeders, Brief-
SE Hss. (Mitt. d. Westpr. = wisseling 1659-1673; uitg. door C. J.
Se Gonnet. (Werkend. Hist. Genootsch.
, W., S buch e. Marburg.
Studenten 1978: Keen GE te Utrecht. 3, S, Nr. 11.) Amsterd.
` 6; al. ZS Ü D D D .
ar Zn EE AE | | Doener, R, Breie d Hille
é z S & -eL U. e ?
u ZEN “rn Geo. Friedr. v. Waldeck. (G.bll.
Els.-Lothr. 25, 143-53.) [1654
Jacobs, E., Trauschein f. e. Harzer Kriegs- | f, Waldeck u. Pyrmont. 8, 140 bis
214.) [1667
mann zu Eulenberg in Mähren z. Zeit d. 30j.
Krieges. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 256-60.) [1655
ernli, F. .d. . Brei Jordan, Zwei Kameralberr. üb. d. St. Wetzlar
F. erordng. d. Rates v. Breisach 1683 u. 1689. (Mitt. a. d. Stadtarch. zu Mühl,
haus. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 2,13-33.) [1668
L d Ertrag (Zt. f. G. d. Reie
"Zwanziger, Bedekt d. Spitalpredigers Gast, Archives ou correspond. inéd. de
Zimmermann üb. d. Pest 1602 zu Bayreuth. la maison d'Orange Nassau. 3. S.
180.805 UY- V- Oberfranken 24, "Tess | publ. p. F. J. L. Krämer (s. gp 1398).
ITI: 1700-1702. 32, 709S. 6 F1. 75. [1669
Klein, M., Aktenmäßige Beitrr. z.
G. Siebenbürg. im 18. Jh. IV: Aus
d. Korrespondenz u. d. Aufzeichngn.
Joh. Kleins v. Straußenburg.
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N.
F. 36, 240-68.) [1670
Bussemaker, Th., Een memorie
over de republiek uit 1728. (Bijdragen
en meded. v. h. Hist. Genootsch. te
Utrecht 30, 96-197.) [1671
Hille, G., Außerordentl. Lasten d.
St. Husum in d. Kriegs- u. Friedens-
zeiten 1681-1723. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 39, 263-300.) Rech-
nungen. [1672
Beck, P., Süddt. polit. Bauern- Quartett a. d.
span. Erbfolgekriege, s. ’09, 1596. (Auch in:
Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 6, 272-76.) — A.
Mannheimer, Bauerngespräch a. d. J. 1738 in
schwäb. Mundart. (Alemannia N. F. 9, 238-42.)
— Ders., Schwäb. Bauernrede a. d. J. 1737.
Ebd. 306f.) [1673
Kolkert, W. J, jr., Nederland en het
Zweedsche imperialisme. Amsterd.
Diss. ’08. xxvj, 248 8. [1674
6. Vom Westfül. Frieden
bis zum Tode Karls VI. und
Friedr. Wilhelms I,
1648—1740.
Grove, Gerh. L., Til Orlogs under de
Ruyter Dagbogsoptegnelser af Hans
Svendsen 1665-1667. Köbenh.: Grove.
178 8. [1658
Schilderungen, Zeitgenössische u. spätere, a.
d. J. d. Zerstörung Frankenthals 1688/89.
(Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’09,
Nr. 11f.) [1659
Dukmeyer, F., Korbs Diarium
itineris in Moscoviam u. Quell., die es
ergänzen. Beitrr. z. moskowit.-russ.,
österr.-kaiserl. u. brandenburg.-preuß.
G. a. d. Zeit Peters d. Gr. Bd. I.
(H. 70 v. Nr. 123.) Berl.: Ebering.
462 S. 12 M. 1660
[
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 16 Andreae; Hist.
Jahrb. 31, 416f. Löffler.
Zenetti, P., Bericht üb. d. Schlacht
b. Höchstädt ( 1704) v. e. Mitkämpfer.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 21,
78-102.) [1661
* 56
Sommerfeldt, G., Konflikt d. Frhrn.
Jonas Kasimir zu Eulenburg m. d.
prona Ständen v. Mai 1656, u. Eulen-
urgs Berichte üb. d. Gesandtschafts-
reise zum Zaren Alexei nach Riga.
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14,
1-139.) [1675
Rößel, V., Vor 250 Jahren (s.’09, 3459). Forts.
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 71-73; 85; 86;
(117; 127.) [1676
Klaje, H., Des Gr. Kurfürsten
Stürme auf Greifswald 1659. (Pomm.
Jahrbb. 10, 75-148.) [1677
Schempp, v., Der Feldzug 1664 in Ungarn,
s. "00. 3456. Rez.: Hist. Zt. 104, 365-68
Pribram. [1678
Lundqvist, K. G., Sveriges förbund
med Kur-Sachsen r 1666. (Hist.
Studier tillägnade H. Hjärne 353 bis
382.) [1679
Pribram, A. F., Franz v. Lisola u.
d. Ausbau d. Tripleliga 1670 u. 1671.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30,
444-500.) [1680
Regelmeier, H., Polit. Beziehgn. d.
Fürsten Nordwest-Dtlds. zu Frankr.
u. d. nordisch. Seemächten 1674-1676.
(H. 17 v. Nr. 867.) Hildesh.: Lax.
xj, 152 S. 3 M. Vgl. ’09, 3463. [1681
Heuser, E., Raubzug d. Franzosen 1689 in d.
rechtsrhein. Pfalz u.d. badisch.Markgrafschaften
(Mannheim. G.bll. 10, 155-61.) (1682
Förster, F., Friedr. August II. „der
Starke‘, Kurf. v. Sachsen u. König v.
Polen, geschildert als Regent u.
Mensch. Lpz.: Hartmann. 438 S.
5 M. [1683
Hora Siccama, J. H., De vrede v.
Carlowitz en wat daaraan voorafging.
(Bijdragen v. vaderl. gesch. 4. R., 8,
43-185.) [1684
Zur Geschichte d. Schlacht auf der Spilve.
(Balt. Monatsschr. 68, 17-21.) (1685
Campagne, Le, di guerra in Pie-
monte, 1703-8, e l’assedio di Torino,
1706 (s. ’09, 1610). Vol. VIII. u. IX.
531; 561 S. [1686.
Jordan, Zum ‚‚Schwedenschreck‘“ im J. 1706.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 461-79.) [1687
Melville, L., The first George in
Hanover and England. London:
Pitman ’08. 268; 259 S. 24 M. [1688 .
Chance, J. F., George I. and the
Northern war, a study of British-
Hanoverian policy in the north of
Europe in the years 1709 to 1721.
Lond.: Smith, Edler & Co. ’09.
516 S. [1689
Jungnitz, J., Gefangennehmg. d. Breslauer
Bischofs Franz Ludwig, 17. Juli 1709. (Schles.
G.bll. ’09, 60f.) [1890
Bibliographie Nr. 1675—1774.
SchAnaich, Frhr. v., Zur Schlacht b. Mal-
plaquet 11. IX. 1709. (Milit.-Wochenbl. ’09,
Nr. 115/116.) [1691
Rehtmeyer, V., Das polit. Testa-
ment Frdr. Wilhelms I. v. Preuß. v.
J. 1722 im Verhältn. zu d. Erfahrgn
sein. auswärt. Politik v. 1713-1722.
Greifsw. Diss. 95 S. [1692
Wahl, J. O., Norske regimenter i
Holsten og Nordtyskland 1713-15.
Bidrag til den store nord. Krigs hist.
(Norsk Milit. Tidsskr. °08, Bd. 71,
433-61.) [1693
Peter, G. J., Zürichs Anteil am Bauern-
krieg 1653 (s. ’09, 1617). TI. II. (Jahrb. f.
schweiz. G. 34, 1*-237*.) [1694
siger, A., Erste Schlacht bei Villmergen
14./24. Jan. 1656. (Anz. f. schweiz. G. ’09,
464-72; 478-90.) l (1695
Burckhardt, P., Oberstzunftmeister Christof
Burckhardt, Basler Staatsmann d. 17. Jh.
(Basler Zt. f. G. 9, 111-67.) [1696
Mantel, A., Üb. d. Veranlassg. d. Zwölfer-
od. 2. Vilmergerkrieges. Toggenburgerwirren
1706-12. ( = Nr. 727.) Zür.: Leemann. 256 8.
5 M. 50. (1697
Schempp, A. v., Beziehgn. d. schwäb.Kreises
u. Hrzgt. Württemberg zu d. Reichsfeste Kehl
wăhr. d. 1. Hälfte d. 18. Jh. (Württb. Viertel-
jhíte. 18, 295-334.) (1698
Echtrac, P d’, La jeunesse du maréchal de
Belle - Isle ee Paris 1908. XVI,
214 8. (1690
Kraus, Joh., Kriegsunruhen in Franken-
thal unt. d. Regierg. v. Carl Ludwig. (Monats-
schr. d. Frankenth. Alt.-Ver. ’09, Nr. 8.) [1700
Schrohe, H., Edm. Bokoch E. Mainzer
Kaufmann d. 17. Jh. (s. ’09, 1622). TI. III:
Mainz. Progr. 8. 163-224. (1701
Schmitz, A., Das Innere u. d. Umgebg. d.
Liebfrauenkirche vor 200 Jahren. (Trier.
Arch. 14, 74-89.) (1702
Meyer, Kuno, Herford i. J. 1650. (Bep. a.:
23. Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch.
Ravensberg zu A Bielef. 1908: Vel-
hagen & Kl. 46 8 (1703.
Beschorner, H., Über d. Wiederaufbau der
meisten im 201. Kriege zerstört. Dörfer. Beitr.
z. G. d. Wüstgn. in Did. (Stud. Lipsiense
73-88.) (1704
Wagner, R., Stud. z. G. d. Hrzgs.' Christian
(Louis), 1658-92 (s. ’09, 1502). II. (Jahrbb. usw.
d. Ver. f. mecklenb. G. 74, 1-70.) [1705
Lewin L., Aus d. Nordisch. Kriege. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 10, 185-91.) [1706
Zernecke, W., Jak. Hnr. Zernecke, Bürger-
meister u. Chronist v. Thorn, 1672-1741. Biesen-
burg Westpr.: Engel. xv, 186 8. 6 M. (In 500
Exempli. gedr.) {1707
Sommerfeldt, G., Aus E. v. Wallenrodts Amts-
tätigkeit zu Osterode 1686-1702. (Oberländ.
G.bll. 10, 52-60.) [1708
Feuereisen, A. Russenfurcht in Livland u.
Schweden vor Ausbruch d. groß. Nordischen
Krieges. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d.
Ostseeprov. Rußl. ’08, 9-19.) (1709
Innere Verhältnisse.
Siemsen, A., Kur-Brandenburgs An-
teil an d. Kaiserl. Wahl- Kapitulatio-
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
nen v. 1689-1742 (= Nr. 762). Wei-
mar: Böhlau. xv, 126 S. 4 M. 60.
Subskr.-Pr. 3 M. 80. [1710
Br., R., Amtseinkünfte d. Sachsengrafen in
d. 1. Hälfte d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 32, 122-24.) [1711
Merx, Otto, Aus e. westfäl. Kleinstaate.
Kulturbild d. 18. Jh. (Westfalen 1, 9-24.) [1712
» K., Wie e. Steuerreform vor 200 J.
in Preußen aussah. (Sonntagsbeil. d. National-
ztg. ’09, Nr. 30.) [1713
Meyer, Kuno, Beitrr. z. Verfassgs.- u. Ver-
waltgs.-G. Herfords unter d. Kurt. Friedr. Wilh.
u. Friedr. III. (Jahresber. d. Hist. Ver. f.
Ravensberg 23, 1-124.) Vgl. ’09, 3482. [1714
Dierteld, G., Rat u. Gemeinde in Breslau vor
d. preuß. Besitzergreifung. Bresl. Diss. 85/8.[1715
Blecher, G., Zunitwesen in Ober-Rosbach.
(Friedberg. Ob. 1, 99-116.) [1716
Maire, 8., Die erst. Schweizerkolonisten in
Litauen. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 418-58.) —
Ders., Franz. Ackerbauer a. d. Pfalz u. d.
Uckermark in Litauen.(Zt.d. Altert. Ges. Inster-
burg 11, 1-28.) — De r8., Stand d. Schweizer
Seidenkultur u. Seidenindustrie 1731. (Bil. f.
Bern. G. usw. 5, 1-26.) (1717
Grevel, W., Zur G. d. Gewehrfabrikation in
Essen. (Beitrr. z. G. v. Essen 30, 197-204.) [1718
Bölsche, L., Joh. Kunckel d. Glasmacher u.
Alchymist d. Gr. Kurfürsten. (Alt-Berlin ‘09,
163-69; 184-94.) — St. Kekule v. Stradonitz, Der
Goldmacher König Friedrichs 1.
(Dt. Revue 34, UL, 368-72.)
Lerch, E., Der bernische K
zienrat im 18. Jh.
Staatswiss, :
(Für Abonn.
3 M. 40.) 80 S.: Berner Diss. [1720
Gesetzgebg. 33, 12871.
Weyhmann, A,, Herzogl. Lothring.
Handelskompagnie, 1720-25. Beite
z. G. d. Finanzwiss. u. d. Börsen-
wesens im Zeitalter John Laws.
(Jahrb. d Ges f.lothr. G.21, 1-27.) [1721
achermayr, A., Die Pläne Christ. Jul. v.
Schierendorffs üb. d. Einrichtg. d. Handels u. d.
Anlage v. Handelsstraßen in Schlesien. (Zt. f.
G. u. Kultur-@. Österr.-Schlesiens 3,1-11.) [1722
R., Rechng. Op. e. Reise v. Mühl-
hausen i. Th. nach Dresden 1653. (Dresdner
G.bll. °09, 66-68.) [1723
» H. Arme u. Exulanten nach d. 30 jähr.
Kriege. (Braunschw. Magaz. ’09, 101f.) [1724
H., Ausd. Statutenbuch d. jüdisch.
Gemeinde v. 1664. (Friedberg. Ob. 1, 82-93.)
— B. Potthoff, Zur G. d. Juden in Ravensberg
« (Ravensb. Bu. ’09, Nr. 9.)
Domarus, M., Schickaale e. Schnorrers. Beitr.
z. G. d. Kurmainz. Kriminaljurisdiktion in d.
15 hess. Dörfern im Einrich. (Mitt. d. Ver. f.
nass. Altkde. 12, 103-13.) [1726
Becker, P., Die Armee d. Gr. Kurfürsten, ihre
hist. Entwicklig. u. ihre polit. Bedeutg. Meseritz.
Progr. 1908/09. 64 8.
Bardeleben, C. v., 3 Ranglisten d. Kgl. Preuß.
Armee 1701, 1703 u. 1707. (Beihft. z. Milit.-
Wochenbl. ’09, Hft. 11.) Berl.: Mittler. 8.395
bis 444. 80 Pt. [1728
*57
Verspohl, Th., Heerwesen d Münster.
Fürstbischofs Christoph Bernhard e
Galen 1650-78. (H. 18 v. Nr. 867.)
Hildesh.: Lax. 132 S. 3 M. (Kap. I:
Organisation d. Heeres. Münst. Diss.
08. 73 S.) [1729
Dupras, E., Conflit relig. au 17. siècle entre
Berne et Fribourg au sujet de la chapelle de
Saint-Barthélemy- Brétigny district d’Echallens.
(Zt. f. schweiz. Kirch-.G. 3, 175-97.) [1730
Clauß, H., Österr. u. salzburg. Emigranten
in d. Grafschaft Oettingen. Nördling.: Beck.
84 S. 1 M. 20. [1732
Schön, Th., Q.d. Pietismus, Separatismus u.
Chillasmus in d. Reichsst. Reutlingen. (Bil. t.
württb. Kirch.-G. N. F. 13, 63-81.) [1733
Schian, M., Joh. Jak. Rambach als Prediger u.
Predigttheoretiker. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 4,
89-149.) [1734
Schwencker, F., Über d. Wohlauer Fürsten-
tumskonsistorium 1708-1742. (Zt.d. Ver. f. G.
Schles. 43, 43-74.) [1735
Beißwänger, G., Comeniana. Beitr. zu s.
Briefwechsel. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. 30, 121-132.) — W. Bickerich,
Lissaer Seher Stephan Melisch u. s. Verhältnis
zu Comenius. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 24,
249-313.) [1736
Vollmer, F., Friedr. Wilh. I. u. d
Volksschule. Götting.: Vandenhoeck
& R. 200 S. 3 M. 60. ung, Gött.
j 1737
(Abhandlgn. z. Philos. u. ihr. G. 32.) Halle:
Niemeyer. xj, 152 S. 4 M.
Diss.) — Re
baum.
Peter, A., Zur G. d. Volksschulwesens im
Nürnberg. Landgebiet 1737-38. (Beitrr. z
bayer. Kirch.-G. 15, 275-83.) 11739
Ruck, E., Leibniz’sche Staatsidee.
A. d. Quell. dargest. Tüb.: Mohr.
109 S. 3 M. [1740
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 Gierke.
Daville, L., Leibniz historien. Essai
sur l'activité et la methode hist. de
Leibniz. (T h&se.) Paris: Alcan. XIJ,
803 S. [1741
Rez.: Rev. d'hist. mod. 13, 208-11 Morizet;
Rev. hist. 103, 391-93 Baruzi.
Hoeg, J., 2 Briefe 8. Pufendorfs an Joh. Fr.
Gronov. (Hist. Vierteljschr. 12, 537-40.) [1742
Hantzsch, V., Anteil d. dt. Jesuiten an d.
wissenschaft]. Erforschg. Amerikas. (Stud.
Lipsiense 270-85.) [1743
» H., Joh. Friedr. Bachstrom. Ge-
lehrtenleben a. d. 1. Hälfte d. 18.Jh. (Euphorion
16, 28-58; 320-49.) (1744
*58
Vetter, F., Der junge Haller. Nach sein.
Briefwechsel m. Johs. Geßner 1728-38. Bern:
Francke. 104 S. 1 M. 80. (1745
Köhler, A., Der kulturgeschichtl.
Gehalt d. Simplicianischen Schriften.
Beitr. z. Geistes-G. d. erst. Jahrzehnte
d.17.Jh. (Stud.Lipsiense 225-69.) [1746
Bertsche, Abraham a Santa Clara u. d.
Wissenschaft. (Hist.-pol. DI, 144, 934-47.) [1747
Deiter, H., Niederdt. Gedichte a. d. Han-
növersch-Braunschweig. Landen v. 1684-1726.
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 35,
65-123.) [1748
Lühr, G., Noch 3 Jesuitendramen a. Brauns-
berg u. Rössel. (Mitt.d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 19, 214-24.) [1749
Heyer, A., Joh. Christ. Günthers
Leben auf Grund s. hs. Nachlasses.
1., unverkürzte Ausg. s. Taschen-
bücher m. ergänz. Einführg. u. An-
merkgn. v. Adalb. Hoffmann.
Lpz.: Dieterich. Xv, 273 S. 6 M. [1750
Halm, H., Beitrr. z. Kenntn. Joh. Gottfr.
Schnabels. (Euphorion Erg.hft. 8, 27-49.) [1751
Belouin, @., De Gottsched à Lessing.
Etude sur les commencements du
théâtre moderne en Allemagne 1724
bis 1760. Paris: Hachette. 0. 346 S.
7 Fr. 50. [1752
Rez.: Lit. Zbl. 10, Nr. 20 M. K.
List, S., Friedr. v. Hagedorn u. d. antike
Literatur. (Diss.) Lpz.: Fock. 100 S.2 M. [1753
Kammerer, F., Zur G. d. Landschafts-
gefühls im frühen 18. Jh. Berl.: Calvary. 265 3.
6 M. Rez.: Arch. f. Kultur-G. 8, 110-12
Liebe. (1754
Hashagen, F., Joh. Seb. Bach als
Sänger u. Musiker d. Evangeliums u.
d. luth. Reformation. Wismar:
Bertholdi. 163 S. 2 M. 60. [1755
Bruck, R., Andreas Schlüter.
Biogr. 55, 184-94.)
Schnittger, D., Jürgen Ovens, e. Schlesw.
Rembrandt-Schüler. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 38, 415-32.) [1757
Redslob, E., J. C. Steinbacher, e. Münchener
Goldschmied d. 18. Jh. (Mitt. a. d. Germ.
Nationalmus. '08, 137-39; Taf. 12.) [1758
(Dt. allgem.
[1756
Diehl, Amt), Berichte üb. d. Kirchweihfeiern
in d. Obergrafschaft a. d. J. 1737-40. (Hess.
BU. f. Volkskde. 8, 100-111.) [1759
Schütte, O., 4 Liebesbriefee. Braunschweigerin
v. J. 1642 u. 1643. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19,
423-26.) [1760
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740—1789.
Lehndorft, E. A. H. v., 30 Jahre am
Hofe Friedr. d. Gr. Von K. E.
Schmidt - Lötzen (s. ’08, 3313 u.
09, 3513). Nachtrr. I. Gotha:
Perthes. 449 S. 10 M. [1761
Bibliographie Nr. 1745—1801.
Himmelreich,
1759 u. 1797.
70-72.)
F., Kriegsdrangsale an d. Lahn
(Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 2,
[1762
Hahne, O., Bericht d. Proviantschreibers
Möhle üb. d. Schlacht b. Minden (1. Aug. 1759).
(Braunschw. Magar, "00. 85-89.) (1763
Mannlich, J. Ch. v., Ein dt. Maler u.
Hofmann. Lebenserinnergn. 1741 bis
1822. Nach d. franz. Orig.-Hs. hrgb. v.
E. Stollreither. Berl.: Mittler & 8.
sten, 568 S. 10 M. 50. [1764
Rez.: Hist.-pol. Bll. 145, 190-201; Hist.
Vierteljschr. 13, 148 f. Hub. Richter.
Korrespondenz, Polit., Friedrichs
d Gr. (s. ’08, 1474), XXXIII:
1772/73. 688 S. 20 M. [1765
Friedrichs d. Gr. Briefwechsel m.
Voltaire. Hrgb. v. R. Koser u.
1740-53.
13 M.
R ez.:Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 667-74
v. Petersdorff; Zt. f. Kirch.-G. 31, 149f. Zechar-
nack; Dt. Lit.-Ztg. 10, Nr. 20 Mangold. —
Koser, Voltaires Besuche bei Frdr. d. Gr.
(Unterhaltungsbeil. d. Tägl. Rundschau "OM.
Nr. 130-32.)
Luise Ulrike, d. schwed. Schwester
Friedr. d. Gr. Ungedr. Briefe an
Mitgl. d. preuß. Königshauses. Hrgb.
v. F. Arnheim (s. ’09, 1682). II:
1747-1758. xxxj, 519 S. 10 M. [1767
Rez. I: v. Enel. hist. rev. 24, 577-80 Ward;
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 663-65 v.
Petersdorff; Lit.-Zbl. ’10, Nr. 6.
Maria Theresia u. Kurfürstin Maria An-
tonia v.Sachs., Briefwechsel1747-72, hreg.
v. W. Lippert, s. ’09, 3519. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 559-61 Ziekursch; N. Arch. f.
sächs. G. 30, 355-57 Große; Hist. Jahrb. 31,
172f. Schröder; Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 25.
Pribram. [1768
Archives ou correspondance inéd. de
lamaisond’Orange-Nassau (8.’09,1683).
4. Serie, publ. p. Th. Bussemaker.
II: Sept. 1749 bis Sept. 1751. (Affaires
ötrang.) XLI, 671 8.6 F1. 75. [1769
Karg-Bebenburg, Th. v., Akten-
stück üb. d. Nymphenburg. Vertrag
(Hist. Zt. 103, 302-21.) [1770
Schüller, A., Saarbrücker Hofgedichte. (Trier.
Chron. N. F. V.) (1771
Volz, B., Satir. Bild auf d. Versailler Allianz
v. 1756. (Hobenzoll.-Jahrb. 13, 289-91.) [1772
Wiegand, W., Friedr. d. Gr. 2.,
durchges. u. verb. Aufl. (Mono-
graph. z. Welt-G. 15.) Bielef.: Vel-
hagen & K. 1718. 4M. [1773
Bi uf, Friedr. d. Gr., s3. '09, 3525. Rez.:
Hist. Zt. 103, 581f. Haß. [1774
Schartow, W., Friedrichs d. Gr. Leibarzt Dr.
Friedr. Ludw. Herm. Mutzel u. dessen Bruder
Baron Wilh. Mutzel-Stosch. (Alt-Berlin ’09,
Nr. 11.) (1775
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Kriege Friedrichs d. Gr., hrgb. v. Gr.
Generalstabe. TI. 3 (D. 7j. Krieg):
1756-63. Bd. VII. Olmütz u. Crefeld.
Berl.: Mittler. 234 u. 40 S.; 10 Ktn.;
Pläne u. Skizzen. 12 M. 50. [1776
Sautai, M., Les débuts de la guerre
de la succession d’Autriche. I.: L’en-
tree en Baviere et en Haute-Autriche.
(Publ. sous la direct. de la Sect. hist.
de l'état-major de l’armee.) Paris:
Chapelot. 421 S. 10 fr. Vgl. ’08,
1491. [1777
Rez. v.’07, 3550 (Sautai, Les préliminaires
de la guerre de la succession d'Autriche); Rev.
d'’hist. mod. 13, 212-16 Muret.
Guerre, La, de la Succession d’Au-
triche 1740-1748. Operations milit.
en Bavière du traité de Nieder-
Schönenfeld j
(juill. 1743-1745; par le major Z***,
Ct. M. Weil). Paris: Chapelot.
1338. 2 Fr. 50. (Vgl.’09, 1687.) [1778
Bataille, La, de Mollwitz d’apr. le
marechal de Belle-Isle et le marquis
réd. à
l’Etat-Major de l’armée 35, 177 bis
de Valory. (Rev. d’hist.
209.) [1779
Schier, O., Zernierung v. Brünn
durch d. Preußen u. Sachsen 1742.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u.
&chlesiens 13, 297-354.)
Zingeler, K. Th., Die Tätigkeit d.
Grafen Ferdinand v. Hohenzoll.- Sig-
maringen als Oberst-Landhofmeister
u. erster Staatsminister d. Kurf.
Klemens August v. Köln in d. Bei-
legung d. österr. Erbfolgestreites u.
d. Wahl Franz’ I. zum Kaiser. (Mitt.
d Ver. f. G. usw. in Hohenzoll. 32,
1—62.) [1781
. Pichat, H., La Campagne du maré-
chal de Saxe dans leg Flandres.
De Fontenoy (mai 1745) à la prise de
Bruxelles (févr. 1746), suivie d'une
correspond. inéd. de Maurice de
Saxe pend. cette campagne. (Publ.
sous la direct. de la Sect. hist. de l Etat-
Major de l'armée.) Paris: Chapelot
xxjv, 462 S.; 10 Ktn. 15 Fr. Vgl. "090.
1688. [1782
- Peracca, L. F., La valle di Oulx e le
guerro per la successione d’Austria
(1740-50). La battaglia dell’ Assietta
(1747). La pace. Torino: Massaro.
120 S. 1 L. 50. [1783
Haupt, Herm., Voltaire in Frank-
furt 1753. Mit Benutzg. ungedr. Akten
u. Briefe d. Dichters. (Aus: Zt. f,
wà la paix de Füssen
[1780
*59
franz. Sprache u. Lit.) Chemnitz u.
Lpz.: W. Gronau. 1138, [1784
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22,
6741. Droysen.
alz, R., Kriegs- u. Friedensbilder a. d.
Jahren 1754-1759. Nach d. Tagebuche d. Leut-
nants Jak. Frdr. v. Lemcke 1738-1810. (Preuß.
Jahrbb. 138, 19-43.) [1785
Waddington, La guerre de sept ans, 8. ’09,
3533. Rez. vn (1904): Mitt. d. Inst. f. ëst. G.
31, 136-47 Ferd. Wagner; v. IV: Rev. d’hist.
dipl. 13, 78-83 Muret. [1786
Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff
(s. °07, 3555). TI. IIu. III. Progr.
Wohlau ’08 f. 40, 4238. [1787
Eisentraut, G., Tapfere Hessen bei Roermond
1758. (Zt.d. Ver. f. hess. G. 43, 111-28.) [1788
Duvernoy, v., Vor 150 Jahren (s. "00. 3539).
Forts. (Milit.-Wochenbl. '09, Nr. 92; 93; 96;
97; 101-103.) [1789
e, F., Schlacht b. Minden im Zu-
wiesch
sammenhang d. Ereignisse auf d. nordwestd.
Kriegsschauplatze d. J. 1759. (Ravensberg.
Bil. "op Nr. 101.) [1790
wig, Th., Hessen u. Preußen
im Frühjahr 1787. (Forschen. z.
brandb. u. preuß. G. 22, 143-67.)[1791
Schindler, J., Statist. u. geschicht]. Mitt. üb.
Böhmen, insbes. Nordböhmen, a.d.2. Hälfte d.
18. Jh. Aussig 1908: Selbstverl. 21 8. [1792
Ingold, A. M. P., Un ami du roi de Prusse à
St.-Marie-aux-Mines en 1758 (encore deux
lettres inéd. de Schoepflin). (Ingold, Miscell.
Alsat. 5, 59-63.) (1793
Kurfürst Joh. Phil. v. Walderdorf (1756-68)
u. s. Zeit. (Trier. Chron. N. F. 5, 17-32.) —
Lager, Die ehemal. Domdechanei in Trier.
(Ebd. 7-10.)
G. v. Essen 30, 135-47.) [1795
Unverzagt, K., Oberhessen u. 8. Nachbar-
kebiete im 7j. Kriege. Unter besond. Berück-
sicht.d. St. Alsfeld. (Mitt. d. G. u. Altver. d. St.
Alsfeld 2, 153-75.) [1796
Stotzingen, O. Frhr. v., Beitrr. z. Jugend-G.
d. Herzogs Karl August v, Sachs.-Weimar.
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts '09, 311-71.) [1797
Bär, M., Westpreußen unter Friedr.
d. Gr. I. (Darstellung), II. ( Quellen).
(83 u. 84 v. Nr. 209.) Lpz.: Hirzel,
x, 6248. 15 M.; 7789. 18 M. [1798
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 81-85;
u Zbl. ’10, Nr. 5 Skalweit.
tephan, W., Ansprüche Preußens auf Hela
im J. 1772. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8,
60-62.) [1799
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d. preuß. Staats-
verwaltg.:Münzgeschicht].T!]. Bd. IT, s.’09, 1708.
Rez.: Num. Zt. N. F. 2, 283-85 Ernst; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 22, 658-60 Wuttke. [1800
Ziekursch, Ergebnis d. friderizian. Städte-
verwaltg., s. ’09, 3554. Rez.: Hist. Jahrb. 31,
204f. Knöpfler; Hist. Monatebll. f. d. Prov.
Posen 10, 11-13 Hötzsch. — Ziekurs ch,
Erwiderg. auf Hintzes Besprechung m. Schluß-
wort v. Hintze: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
692-95. [1801
+60 Bibliographie Nr. 1802—1867.
Ziekursch, J., Zur Charakterist. d.
schles. Steuerräte, 1742-1809. (Zt.
d. Ver. f. G. Schles. 43, 131-82.) [1802
Dorschel, G., Maria Theresias Staats- u.
Lebensanschauung, 8. ’09, 1711. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. 37, 324-26 Ilwof; Zt. f. öst.
Gymn. ’09, HI. 7 Zweybrück. [1803
Rauch, M. v., Heilbronn in d. 2. Hälfte d.
18. Jh. (Ber. d. Hist. Ver. Heilbr. 9, 32-73.)[1804
Ehret, L., Vorrevolution in Gebweiler 1788/89,
oder d. Widerstreit zweier Rechts- u. Welt-
anschauungen. (Jahrb. f. G. usw. Ela.-Lothr.
25, 54-30.) [1805
Wesenberg, Vizekanzler Dav. Geo. Strube,
s. ’08, 3358. (Tl. I: Gött. Diss. '07. 39 S.)
Rez.: Hist. Zt. 104,159f. Landsberg; Dt. Lit.-
Ztg. '10, Nr. 4 G. H. Müller. [1806
Hatzig, O., Just. Möser als Staats-
mannu.Publizist. (=Nr.868.) Hannov.:
Hahn. xj, 2008. 5 M. 40. (57 S.:
Heidelb. Diss. unt. d. Tit. „Bäuerl.
Gesetzgebg. in Osnábr. 1764-83. J.
Möser u. d. Osnabr. Bauer.) [1807
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’10,
145-47 Mollenhauer; Mitt. a. d. hist. Lit. 38,
172-74 E. Klein.
Obst, A., Des Fischer-Ambts Buch unter d.
Patronage d. wohlseel. Herrn Senatoris N.
Hinsche, 1744-1760. (Zt. d. Ver. f. hamb. G.
12, 437-62.) KEE (1808
Gürtler, A., Volkszählgn. Maria
Theresias u. Josef II. 1753-90. Innsbr.:
Wagner. xv, 152 8.; 2 Tab. 6 M. [1809
Krebs, A., J. A. Schlettwein u. d.
physiokratisch. Versuche in Baden.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 601-27.) [1810
Hofmann, Frär. H., Das Arcanum d.
Nymphenburg. Porzellanfabrik. (Ober-
bayer. Archiv 54, 89-190; 8 Taf.) [1811
Fechner, H., Die Wirkgn. d. preuß.
Merkantilismus in Schlesien. (Viertel-
jschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 315-23.)
Vgl. ’09, 1718. — Ders., Nochmals:
Wirken. . . . (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
43, 304-7.) G. Croon, Erwiderg.
(Ebd. 308-32.) | [1812
Goldtriedrich, J., Grundzüge d. Entwicklg. d.
dt. Buchhandels in d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Ge-
schichtsmethodolog. Studie. (Stud. Lipsiense
286-94.) (1813
Dwot, F., Flußreguliergn. u. Wasserbauten
1772-74. (Arch. f. öst. G. 97, 521-38.) Sep.
Wien: Hölder. 55 Pf. (1814
Beitrag z. Beurteilg. d. wirtschaftl. Ver-
mögenslage Insterburgs im letzt. Drittel d.
18. Jh. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterburg 11,
85-99.) [1815
Wutke, K., Gründg. d. landschaftl. Pensions-
fonds f. arme adlige Witwen u. Waisen durch
Friedr. d. Gr. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43,
183-216.) j [1816
Neugebauer, H., Kriminelle Behandig. v.
Häresie 1751. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 6, 276 f.) [1817
Rosenfeld, E., Unveröffentl. Aktenmaterial
zur Strafverbrenunung d. Höpner in Berlin, 1786.
(Alt-Berlin ’09, Nr. 8.) [1818
Paldus, Das 1. Feldmanöver Kaiser JosephslIT.
in Böhmen 1766. (Streffleurs milit. Zt. ’09, II,
1311-34.) [1819
Hoftmann, Friedr. d. Gr. u. d. Artillerie s.
Feldheeres. (Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 104.) —
v.Janson, Wie Friedr. d. Gr. d. Hazardspiel zu
steuern suchte. (Ebd. Nr. 86.) — Chr. Freder-
king, Entlassungsschein e. Soldaten am Ende d.
7j. Krieges. (Ravensberg. DU. ’09, Nr 7.) [1820
Chotkowski, v., Maria Theresias Korrespon-
denz m. Klemens XIV. u. Pius VI. (Hist. pol.
Bil. 145, 31-48; 81-99.) [1321
Hittmair, R., Der Josephinische Kloster-
sturm im Land ob der Enns, s. "08, 3365. Rez.:
Zt. 1. Kirch.-G. 30, 151f. Zscharnack; Hist. Zt.
103, 600-5 Uhlirz; Hist. Vierteljschr. 13, 107
Hashagen. ® e [1822
Vavek, F., O nekterych reformách církve
katol. v. zemích korung ceské za císare Josefa II.
(Üb. einige Reformen d. kath. Kirche in d.
Ländernd.böhm.Krone zur ZeitKais. JosephslI.)
Progr. Aderkosteletz "09. (1823
Haug, F., Aufhebg. d. Jesuitenordens in d.
Pfalz u. ihre Folgen. (Mannheim. G. bll. ’0P.
171-80.) ae [1824
Frensdorfi, F., Bericht [d. dänisch. Studenten
J. G. Bärens) üb. Göttingen Stadt u. Univ.a.d.
J.1754. (Jahrb.d. G.-Ver. f. Götting. u.Umgeb.
1, 43-117.) — Edw. Schröder, Mitt. a. alt.
Götting. Stammpbüchern. (Ebd. 125-38.) [1825
Renaud, Th., 12 Briefe v. 1753-1787 a. d.
Nachi. d. Pfarrers Phil. Hnr. Patrick in Romans-
weiler. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 25, 81-94.)
Nachtr. zu "09. 1730. [1826
Günther, L., Der „Kanzler Koch“. Beitr. z.
G. d. Gießen. Juristenfakultät. (Mitt. d. Ober-
hess. G.-Ver. N. F. 16, 23-85.) [1827
Jugler, J. H., Leipzig u. s. Univ. im 18. Jh.
Aufzeichnungen d. Leipz. Studenten J. a. d. J.
1779, hrsgb. v.Zarncke. 2. (Tit.-) Ausg.
(v.: Leipz. u. s. Univ. vor 100 Jahr.). Leipz.:
Breitkopf & H. xij, 1308. 1M. [1828
Günther, Fel, Wissenechaft v. Menschen s.
°09, 1739). Rez.: Hist. Zt. 103, 122-27 Troeltsch.
Vgl.:F.Günther ‚Troeltsch-Heidelberg u. d.
Lamprechtsche Richtg.; e. Entgegng. Lpz.:
Seele & Co. 238. 50 Pf. Vgl.auch: Lamp-
recht (Lit. Zbl. '09, Nr. 45 u. Dt. Lit.-Ztg.
’09, Nr. 48). [1829
Freude, F., Die Kaiserl. Franciscische Akad.
d. fr. Künste u. Wiss. in Augsburg. (Zt.d. Hist.
Ver. f. Schwab. u. Neub. 34, 1-132.) Sep.
Augsb.: Schlosser. 3 M. [1830
Dürr, Errichtg. d. Akad. d. Wiss. u. Künste
durch d. Grafen Tourouvres in Heilbronn 1777
u. 1778, nach d. Akten d. Heilbronner Arch.
(Ber. d. Hist. Ver. Heilbr. ®, 74-107.) [1831
Rörig, F., Zwei Skizzen aus d.
geistig. Leben v. Metz unt. d. „anc.
regime“. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
u. Altertskde 20, 283-301.) [1832
Frensdorft, F., Eine Musterung dt.
Historiker a. d. J. 1776. (Nachrr. d.
Götting. Ges. d. Wiss. ’09, 351 bis
372.) [1833
Henking, K., Joh. v. Müller 1752
bis 1809. I. 1852-80. Stuttg.: Cotta.
252 S.; 6 Taf. 5M. [1834
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 2 Oechsli; Hist.
Zt. 104, 370-75 Fueter; Mitt. a. d. hist. Lit. 38,
174-76 E. Klein.
EI
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Biesten, W., Canonicus Biesten. (Beitrr. z.
G. v. Essen 30, 211-18.) [1835
K., Hnr. Lindenborn, d. Köln.
Diogener, s. "09. 1744. Rez.: Westdt. Zt. 28,
248-57 Hashagen. [1836
d. Gr. Korrespondenz mit Ärzten,
hrsg. v. Mamloc k, s. ’08, 1551. Rez.: Hist.
Zt. 101, 132f. Volz; Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 21, 2831. Wiegand; Hist. Vierteljschr. 12,
149f. O. Weber. [1837
Baum, E., Phil. Hafners „Reisende Komö-
dianten“ u. d. Wiener Gottschedianer. (Eupho-
rion Erg.hft. 8, 49-75.) [1838
Hering, R., Hnr. Wilh. v. Gerstenberg u. sein
Freundeskreis. (Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifta ’09,
372-407.) [1839
A. G., Selbstbiogr. u. Verzeichnis 8.
Schrr. nebst Heynes Lobrede auf Kästner,
hragb. v. Bud. Eckart. Hannov.:
40S. 1M
[1840
Morris, M., Goethe-Literatur. (Euphorion 16,
518-54.) [1841
Goethe-Jahrbuch (s. 08, 3386).
XXX u. XXXI. à 10M. [1842
Goethe’s Briefe (s. ’09, 3584). XLIV:
März-Sept. 1828. x1j, 498 S. 7 M. 40.
XLVII: April-Okt. 1830. XIIj, 448 S.
6 M. 80. XLVIII: Nov. 1830 bis
Juni 1831. ZU, 376 S. 5 M. en [1843
H. G. Gräf, Neue Goethe-Briefe. Bd. 45.
(Grenzboten '09, II, 534-40; 580-89.)
Goethe u. s. Freunde im Brief-
wechsel. Hrgeg. u. eingel. v. R. M.
Meyer. I. Berl.: Bondi. 581 S.
6 M. [1844
Gambs, K.
(1759-83). M. e.
v. Sesenheim. Von Joh. Froitzheim.
Straßb.: Singer.
E. Mar Sté
(Jahrb. f. G. usw.
(Aus: Univ. of Cali-
fornia publ. in mod. philology.) Lpz.:
Harrassowitz. 67 S. 2 M. 25. [1847
Röhl, H., Die ältere Romantik u
d. Kunst d. jungen Goethe. (Forschgn.
z. neuer. Lit.-G. 36.) Berl.: Duncker.
Xj, 164 S. 4 M. 80. [1848
Wolff, E., Mignon. Beitr. z. G.
Wilh. Meisters. Münch.: Beck.
ix, 328 8.; 2 Bildn. 6 M. [1849
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 16 Petersen.
Müller, Gust. Adolf, Goethe-Erinnerngn. in
Emmendingen. Neues u. Altes in kurz. Zu-
8ammenfassg. Lpz.: Volger. xv, 112 8.; 12 Ab-
bild.; 1 Urk. in Fksm. 3M. [1850
Uhle, P., Schiller im Urteil Goethes.
Zeugnisse Goethes in Wort u. Schrift,
ges. u ‚ergänzt durch d. Zeugnisse Mit-
lebender. Lpz.: Teubner 154 8
2 M. 40. [1851
*61
Harnack, O., Schiller. 3. Aufl.
Berl.: Hofmann. 4598, 7M. [1852
Berger, K., Schiller, s. ’09, 1759. (Bd. I
ersch. in 5., durchges. Aufl. 633 8. 5 M.).
Rez. v. IT: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 40 O. Harnack;
Dt. Rundschau '09, Nov., 200-206. [1853
Ziegler, Th., Schiller. 2. Aufl. (Aus Natur u.
Geisteswelt Nr. 74.) Lpz.: Teubner. 117 8.
1 M.
[1854
Schillerbuch, Marbacher (s. 08,
3392). Bd. III; hrgb. v. O. Günther.
(Veröffentl. d. schwäb. Schillerver,
III.) 442 S. 7 M. 50. [1855
Friedrich, P., Schiller u. d. Neuidealismus.
Lpz.: Xenien-Verl. 207 8, 3 M. 50. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 49 Matthias. [1856
Maier, Gottfr., Neues zur Schillergenealogie.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 282-94.) [1857
Steig, R., Vict. v. Schauroth e. Jugendfreund
Schillers. (Euphorion Erg.hft. 8, 82-103.) —
Läw. Keller, Schiller u. Albr. Frdr. Lempp.
Monatshefte d.Comen.-Ges.N. F.1,214-20.)[1858
Walter, F., Beziehgn. Schillers zu d. Mann-
heimer Kupferstecher Hnr, Sintzenich. (Mannh.
G. bil. 10, 219-224) — Der 8., Operettendichtg.
Schillers? (Ebd, 224-35.) — Ders., Auf-
führungsrecht u. Nachdruck zur Zeit Schillers.
(Ebd. 235-45.) [1859
Klob, K. M., Schubart. Dt. Dich-
ter- u. Kulturbild. Ulm: Kerler ’08.
4238. 4M. [1860
A. Wohlwill, Zur Schubart-Biographie.
(Euphorion 16, 349-60.)
Kasch, F., Leop. F. G. v. Goeckingk.
(Beitrr. z. dt. Lit.-wiss. 5.) Marb.:
Elwert. 139 S. 3 M. 20. [1861
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 3 Suchier.
Eybisch, H., Anton Reiser. Unter-
suchgn. z. Lebens-G. v. K. Ph. Moritz
u. zur Kritik s. Autobiogr. (Probe-
fahrten 14.) Lpz.: Voigtländer.
338 S. 9M. [1862
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 18 Sexau.
Kliopfleisch-Klandius, d., Franz. Schuch.
(Allg. dt. Biogr. 54, 234-38.) [1863
Mentzel, E., Zur erst. Aufführg. v. „Kabale
u. Liebe“ in Frankf. a. M. 13. Apr. 1784.
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts ’09, 296-310.) (1864
Hinrichs, W. Th., C. H. Langhans,
e. schles. Baumeister 1733-1808. (H.
116 v. Nr. 775.) Straßb.: Heitz.
88 S.; 32 Taf. 8 M [1865
4, 222-26. [1866
Kammerer, F., Die Reise auf d. Gebürge,
1761. (Zt.d. Harz-Ver. 41, 260-80.) [1867
ee
*62
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789—1815.
Cabiers de doléances des communautés en
1789. I. Publ. p. N. Dorveaux et L.
Lesprand,s.’09, 3615. Rez.: Hist. Jahrb.
30, 918-20 Kirch; Hist. Zt. 104, 169-72 Müse-
beck; Hist. Vierteljschr. 12, 593f. Wahl;
Biblioth. de PEcole des chartes 70, 560f.
Weivert; Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 16 Rörig. [1868
Ingold, A. M. P., Un doc. inéd. sur V’hist.
de la révolut. en Alsace: St.-Marie-aux Mines.
(Ingold, Miscell. Alsat. 5, 25-30.) [1868
ufzeichnungen e. Heßheimer Bürgers.
(Monatsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. '09
Nr. 4f.) [1869
Eisenhart, F. v., Denkwürdigkeiten
1769-1839. Hrsb. v. E. Salzer.
Berl.: Mittler u. S. vm, 296 S.
5 M. 50. [1870
Gulat-Wellenburg, M. v., Franzosen in Offen-
burg Juni 1796. (Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 706-10.)
Journal d. ritterschaftl. Consulenten Chr. Fr.
Sa hler. — Frhr. v. Hertling, Zum Feldzug d.
J. 1796 in Schwaben. (Hist.-pol. BIL 144,
294-309; 358-69.) Tagebuch. [1871
Sardagna, F., Operazioni militari
nel Trentino 1796-97. Modena: Soc.
tipogr. Modenese ’08. [1872
Rez.: Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 7, 65-67
Neugebauer.
Hoche, Mémoire sur l'état de l'armée en
l'an V. (Rev. d’hist. réd. à l'Etat-major de
l’armće 36, 489-97.) 11873
Grupe, Ed., [Akten:] Zur G. d.
Krieges in Helvetien 1798. Progr.
Buchsweiler ’09. 108. [1874
Diesbach, M. de, La contre-rövo-
lution dans le canton de Fribourg en
1802. Documents. (Archives de la
Soc. d’hist. du canton de Fribourg 8,
381-420.) [1875
Schulge, Fr., Die Franzosenzeit in dt. Landen,
1806-15, 3. "00. 3622. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 45 Luckwaldt; Hist. Vierteljschr. 12, 470f.
Adf. Herrmann. [1876
Schwerin, Gräfin S., geb. v. Dönhoff, Vor
100 Jahren. Erinnergn. Hrgb. v. A.v.Rom-
berg. 2. (Volks-]Ausgabe. Berl.: Stargardt.
6498. 6 M. Vgl. "Ou, 3624. [1877
Correspondance inéd. de Napoleon
aux Archivesde la guerre (s. ’09, 3620).
Forts. (Revue d’hist. red. à l’ Etat-
Major de l’armée. T. 35 bis 38.) [1878
Baumann, M., Theod. v. Schön, 8. G.-
schreibg. u. s. Glaubwürdigkeit. Berl.:
Mittler & S. 196 S. 3 M. 75. [1879
Bergér, Aus Briefen d. Prinzessin Marianne
v. Preußen, geb. Prinzessin v. Hessen-Homburg,
u. d. Königin Luise. Noch nicbt veröffentl.
Briefe v. 1804-10. (Hessenland ’09, Nr. 23.){1880
Feldzugserinnerungen a. d. Kriegs-
jahre 1809, bearb. v. Fr. M. Kirch-
eisen. (Biblioth. wertvoller Memoiren
X.) Hamb.: Gutenberg-Verl. 387 S.
6 M. [1881
Bibliographie Nr. 1868—1923.
Daney, Jos., Der Tiroler Volks-
aufstand d. J. 1809. Erinnergn. Bearb.
v. Jos. Steiner. (Bibl. wertvoller
Memoiren. XI.) Ebd. 400 S. 6 M. [1882
Fr. Otto, Schrr. z. Tirol. Volksaufstand.
(Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 13.)
„Aus vergilbten Blättern“. Zeitgenöss.
Beitrr. z. G. v. anno Neun. Akten zu Tirols.
Jahrhundertfeier. Nach Originalaufschreibgn.
hrgb. v. H. Wörndle. Innsbr.: Wagner.
114 S. 3 M. [1883.
Zech, K. v. u. F. v. Probeck, G. d.
bad. Truppen 1809 im Feldzug d.
franz. Hauptarmee geg. Österr. Hrgb.
v. R. v. Freydorf. Heidelb.: Winter.
xj, 289 S. `10 M. [1884
Publikationen v. noch nicht in Druck ge-
legten alten Orig.-Hss. v. u. üb. Andr. Hofer
u. 8. Zeitgenossen. Nr. 1. A. Ilmer, Scitze
üb. d. Getangennähmung A. Hofer, Sandwirths
in Passeier. Veröffentl. v. F. Steiner-
Hauenstein. Untermais: Schaade. 15 8.
60 Pf. (1885
Jeep, W., Ein pseudon. Schreiben d. Herzogs
Friedr. Wilh. (31. XII. 1811.) (Braunschw.
Magaz. '09, 42 f.) [1886
Elsner v. Gronow, K., Briefe a. d.
Kriegsj. 1812-15. (Jahrbb. usw. d. Ver.
f. mecklenb. G. 74, 71-114.) [1887
Löwenstern, E. v., Mit Graf Pahlens
Reiterei geg. Napoleon. Denkwürdig-
keiten d. russ. Generals L. Hreb. v.
G. Wrangell. Berl.: Mittler & S.
xx, 3388. 6 M. [1888
Berthier, Registre d’ordres du maré-
chal Berthier pend. la campagne de
1813. I.: Du 29 mars au 31 juillet.
Paris: Chapelot. 313 8. [1889
Litzmann, K., Aus d. schriftl. Nachlaß e.
Kolberger Veteranen. Freiwilliger Jäger bei d.
Totenkopfhusaren. 17 Jahre Leutnant im
Blücherhusaren-Rgt. Berl.: Eisenschmidt.
217 S. 3 M. [1890
Huftschmid, O., Der Dichter Graf v. Platen
in Mannheim. (Mannh. G.bll. 10, 51-61.) [1891
Beck, P., Fluglied auf Erzhrzg. Karls Siege
1796. (Schwäb. Arch. 27, 111f.) [1892
Bitterauf, Th., Verfasser d. Schrift „Dtld. in
s. tiefen Erniedrigung‘. (Börsenbl. f. d. dt.
Buchhandel ’09, Nr. 184, 0188.) [1893
Lyrik, Polit., d. Kriegsj. 1809. Hrgb.
v. R.T. Arnold u. K. Wagner. (Schrr.
d.Lit.Ver. in Wien X].) Wien: Fromme.
xxx, 4828. 17M. [1894
Dreyhaus, H., Preuß. Correspondent
v. 1813/14 u. d. Anteil sein. Gründer
Niebuhr u. Schleiermacher. (Aus:
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22,
375-446.) Marburg. Diss. 76 S. [1895
Ulmann, H., L. G. Kosegarten, u. E. M.
Arndt als literar.-polit. Gegenfüßler i. J. 1813.
(Pomm. Jahrbb. 10, 1-23.) [1896
Meisinger, O., Ein badisches Kriegslied a. d.
J. 1815. (Alemannia N. F. 1, 148-50.) [1897
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815.
Hann, F. G., Entstehg. d. Kriege zw. Frank-
reich u. Österr. 1792-1809. (Carinthia I. Jg. 99,
35-57.) — Aufrufd. Landesadministration v.
1797. (Ebd. 57-62.) — M. Wu tte, Erster
Einfall d. Franzosen in Kärnten 1797 (Ebd.
62-67.) — Der 8., Peter II. Graf v. Goeß u. e
Beziehgn. zu Kärnten 1795-1806. (Ebd. 68-102.)
— F. Strobl v. Ravelsberg, Kärnt.
Landwehr. (Ebd. 102-12.) — 3 Flug-
schriften: 1. Argumentum ad hominem.
Von Fr. Jos. Graf Enzenberg. 2. Landwehrslied
d. Kärntner. 3. Anrede d. Fürstbischofs v. Gurk
an d. Kärtner Landwehr. (Ebd. 113-19.) —
A.Veltze, Malborghet, Tarvis, Predil. (Ebd.
119-46.) — H. Salla gar, Kämpfe um
Sachsenburg, am Plöckenpasse, im Drautale u.
bei Klagenfurt 1809. (Ebd. 146-76.) — M.
Wutte, Joh. Frenner, e. vierzehnjähr. Vater-
landsverteidiger, u. d. Belagerg. d. Feste.
Sachsenburg durch d. Kärtner Landesaufgebot
1309. (Ebd. 177-81.) — Besitzergr ei-
fung v. Villacher Kreise durch N apoleon.
(Ebd. 182.) — K. Sommeregger, Ge-
körper. [1398
Rose, J. H., Pitt and the Compaign of 1793
in Flanders. (Engl. hist. rev. 24, 744-49.) [1809
Hennequin, L., La campagne de
1794 entre Rhin et Moselle. Paris:
Chapelot. 632 S.; 7 Ktn. 20 Fr. [1900
(Publ. de la Sect. hist. de V’Etat-Major de
l’armée.)
Bourdeau, 8. Pichegru a-t-il trahi
Mannheim? (sept. 1795). Paris:
Chapelot 68 8. Kte. — Ders., Le
rôle de Pichegru A Mannheim, sept.
1795. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major
de l’armée 34, 369-93. 35, 1-38.) [1901
Schulze, F., Beurteilg. Frdr. Wilh. III. in d.
G.schreibg. d. 19. Jh. (Stud. Lips. 339-43.) [1901a
Pingaud, L., Jean de Bry 1760-1835.
Le Congrès de Rastatt. Paris: Plon.
401 S. p [1902
Azan, P., La campagne de 1800 en
Allemagne. II.: du Rhin à Ulm.
Paris: Chapelot. 395 S. 15 Fr. [1903
Picard, E., Hohenlinden. (Publ.
de la section hist. de l’Etat-Major
de l’armée.) Limoges et Paris: Lavau.
zelle. xjx, 412 S.; 12 Ktn. 12 Fr.
Vgl. ’09, 3647. [1904
Rez.: Rev. hist. 103 396-98 Dreyfus.
E E., Le passage de (fon 9. déc.
1800. (Rev. d’hist. red. à l'Etat-
Major de l’armée 35, 39-56.) [1905
Wilh., Karl e Dalbergs relig. Ent-
(3. Vereinsschr. d. Görres- Ges. SE
Ballauff, M., Des Königs dt. Legion
bis z. Schlacht bei Talavera, 28. VII.
1809. Hannor.: Feesche. 175 8.
1 M. 50. [1907
*63
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09,
420 f. Thimme.
Hertel, Die engl.-deutsche Legion. Progr.
Hamm. ’09. 4°. 28 S. — Rez.: v. "og (Schwert-
feger): Engl. hist. rev. 23, 382-85 Atkinson;
Lit. Zbl. ‘08, Nr. 20. [1908
Brühl, Graf V.» Napoleon 1805 in
Süddtld. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. in
Hohenzoll. 32, 63-95.) [1909
Windelband, Anfall d. Breisgaus an Baden,
8. '08, 3441. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. NP 23,
580 f. Obser; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 187fť.
Martens; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 23 Albert. —
(W., Badens Erwerbgn. in d. Koalitionskriegen:
Heidelb. Diss. .) [1910
Ploy, H., Österr. Neutralpolitik u.
bergang zur Offensive 1806-9. Wien.
Progr. ‚08. 39 S. [1911
Nenbauer, F., Preußens Fall u. Erhebg.
(Ersch. in 2. Aufl.)
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 22 Frdr. Schulze; Dt.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 36 Kraemer; Hist. Zt. 103,
mann.
[1912
Froboese, J., Die Frage nach d. Schuld and.
Zusammenbruche Preußens 1806. Progr.
Sangerhausen. 4°. 128. [1913
Krauel, R., Stein währ. d. preuß.-
engl. Konflikts 1806. (Preuß. Jahrbb,
137, 429-87.) [1914
Bitterauf, Th., Prozeß geg. Joh.
Phil. Palm u. Konsorten 1806. (Hist.
Vierteljschr. 12, 366-94.) [1915
Bressonnet, P., Etudes tactiques
sur la campagne de 1806 (Saalfeld-
Jena-Auerstedt). Paris: Chapelot.
402 S. 12 Fr. [1916
(Publ. de la Section hist. de l’Etat-Major de
e.
l’arme&e.)
‚B., Die wichtigsten Schlachten d.
Krieges zw. Preuß. u. Frankr. 1806/07 nebst e.
Anhang, d. Gefecht. b. Braunsberg u. Heils-
berg Febr. 1807, Braunsb.: Grimme 1908. 728,
1 M. Rez.: Altpr. Monatsschr. 46, 631f.
Schnippel. [1917
Maude, F. N., The Jena compaign,
1806. London: Sonnenschein 226 S.
5 sh. [1918
Bretel, H., Etude sur la bataille
d’Jene. Paris: Chapelot, 31 S.,
0,60 Fr. [1919
Meyer, Chr., Aus Dtids. trübsten Tagen.
(Qu. u. Forschgn. z. dt., insbes. hohenz. G. 5,
349-83.) [1920
Handelsman, M., Napoleon et la
Pologne 1806-1807, d’après les Ar.
chives nation. et les archives du mini.
stere des affaires etrang. Paris:
Renouard. 284 S. 5 Fr. [1921
L 8., Heiratsprojekte zur Zeit
Napoleons I. (Dt. Revue 34, III, 315-25.) [1922
Ruttert, B., Belagerg. u. Einnahme
d. Stadt u. Festg. NeiBe 1807 u. ihre
Drangsale bis z. Abzug d. Franzosen
M. Plan d. Belagerg. Neiße:
Graveur 1909. 108 S. 1 M. 50. Vgl.
’09, 1814. [1923
+64
Pelet-Narbonne, v., Eine ital. Division bei d.
Belagerg. v. Kolberg 1807. (Milit.-Wochenbl.
’09, Nr. 63.) (1924
Bleibtreu, C., Die große Armee (s.
09, 1826.) IV: 1808-14. 1813-15.
Talavera - Lützen - Leipzig - Waterloo.
368 S. 4 M. 50. [1925
Kriegsjahr 1809 in Einzeldarstellgn.
(s. ’09, 3658). X: Strobl v. Ra-
velsberg, F., Landwehr anno neun.
XI: A. Veltze, Kriegsbilder aus
Polen, Steiermark u. Ungarn 1809.
à 1 M. 80. [1926
Meyer, Christian, Erhebg. Österr.
insbes. Tirols 1809. M. Anh.: Aus
Dtlds. trübsten Tagen. (Aus: Quellen
u. Forsch. z. dt. insbes. hohenz. G. V.)
Dresd.-Blasewitz: Grumbkow. 157 S.
3 M. [1927
Rez.: Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 6, 386 f.
Klaar.
Hirn, Tirols Erhebg. 1809, s. ’09, 3660.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 561-63 O. Weber;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31, 148f. Criste; Forsch.
usw. z. G. Tirols 6, 290-92 Klaar; Zt. d. Ferdi.
nandeums 3. F., 53, 264ff. Bitterauf; Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 566-68 Wopfner;
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30,
234-37 Keim. — Hirn, Zu Hormayrs Tätig-
keit in Tirol 1809. (Hist. Jahrb. 30, 537-70.) —
Jos. Weiß, Deportierg. d. Grafen Khuen.
(Hist. Jahrb. 30, 571-83.) [1928
„Anno Neun“. Geschicht), Bilder a. d. Buh-
meszeit Tirols. Bdchen 1—22. Innsbr.: Vereins-
buchh. u. Buchdr. 1907-09. à 60 Pf. [1929
Pedrotti, P., J contingenti di leva,
gli ufficiali e i soldati del Diparti-
mento dell Alto Adige. Trento:
Zippel 1908. [1930
Eez.: Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 6, 292f. Neugebauer.
Hirn, F., Vorarlbergs Erhebg. 1809.
Bregenz: Teutsch, xvj, 428 S.; 1 Taf.
5 M. [1931
Rez.: Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 1311.;
Schwäb. Arch. 28, 75—78 Beck.
Xylander, R. v., Zum Gedächtnis
d. Feldzuges 1809 in Bayern. (Dar-
stellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. Heeres-
G. 18, 1-28.) [1932
Christoph, F., Isar-Übergänge d.
Österr. bei Landshut 16. u. 21. April
1809 m. spez. Berücksicht. d. Ver-
wende. d. Artillerie (Vhdlgn. d. Hist.
Ver. Niederbayern 45, 207-24.) —
J. Otto, Gefecht zu Hausen u. Teugen
19. April 1809. (Ebd. 191-206.) [1933
Ferry, E., 1809. La marche sur
Vienne. Paris: Chapelot. 2 Fr. [1934
8. M., Das Treffen b. Wörgl 13. Mai
1809. Münch.: Huber. — Ders., Major
Siberer a. Landl. Kufstein: Denkmalaus-
schuß. (1935
Bibliographie Nr. 1924—1981.
B., E. D EBling à Wagram. Lie
Lobau en juin 1809. (Rev. d’hist.
red. à l’Etat-Major de l’armée 34,
279-316.) — Ders, Le deuxième
passage du Danube, 4.-5. Juillet 1809.
(Ebd. 420-70.) [1936
Varnhagen v. Ense, K. A., Schlacht
b. Dt.-Wagram 5. u. 6. VII. 1809.
Wien: Fromme 96 S.; Taf. 2 M. [1937
Otto, Emanuel, Ereignisse d. Kriegsjahres
1809 m. Bezug auf d. landesfürstl. St. Fürsten-
feld. (Zt. d. Hist. Ver. t. Steiermark 7, 3—23.) —
K. Hafner, J.F. Graf v. Saurau. Mitt. zu
s. Biographie u. zur G. d. Krieges 1809. (Ebd.
24—94.) — J. H. Joherl, Franzosen vor
Graz 1809. (Ebd. 95—114.) — A. Gubo,
Cillium 1809. (Ebd. 115—18.) — J. Wall-
ner, Aufzeichnungen d. städt. Kanoniers
Anton Sigl üb. d. Grazer Schloßbergbelagerung.
1809. (Ebd. 119—60.) — J. Schmut,
Mürzzuschlag. Ausd. J. 1809. (Ebd. 1681—90.) —
D e rs., Scharmützel bei Kindberg 4. Juli 100:
(Ebd. 191—93.) — V. Thiel, Beziehen. d
Grafen Saurau zur Grazer Landesstelle 1209.
(Ebd. 194—202.) (1938
Jeßen, Zug d. Generalmajors v. Ewald m. e,
dänisch. Korps durch d. Amt Trittau geg. Schill
u. Stralsund. (Milit.-Wochenbl.’09, 95/96.) [1939
Hahn, R., Heinr. v. Wedel d. „Zwölfte‘“.
(Mitt. d. G. u. Altert.-Ver. t. d. St. u. d. Fürsten-
tum Liegnitz 2, 123-39.) [1940
Kortztleisch, G. v., Hrzg. Friedr. Wilh. v.
Braunschw. u. o Unternehmen v. J. 1809.
(Braunsrhw. Magaz. ’09, 61-66.) [1941
Müller, Erstürmung Halberstadts durch d.
schwarze Korps d. Herzogs Friedrich Wilhelm
v. Braunschw. — Oels 29. Juli 1809. Progr.
Rathenow. 4°. 8. [1942
Wohlwill, A., Karl v. Villers u. d. Hanse»
städte, insbes. währ. d. Hamburg. Konferenzen
Vë Herbst 1809. (Hans. Bb Jg. 36, Bd. 15,
483-507.) — Rez. v. ’09, 1882: Zt. d. “eo E
Hamb. G. 14, 366-68 Wahl.
Hartwich, Jul. v., 1812. Feldzug in
Kurland nach d. Tagebüchern u.
Briefen d. Leutnants Jul. v. Hart-
wich. Zusammengest. v. R. v. Schoe-
ler. Berlin: Eisenschmidt. 133 S.
2 M. 25. [1944
R., F., Campagne de 1813. (Rev.
d’hist. red. à l Etat-Major de l'armée
T. 35-38.) [1945
Fave, Campagne de 1814 (s. ’09,
1836). II: Les Premières Opérations
milit. dans la vallée de l’Aube, du
27. janv. au 6. févr. 1814. III. Les
Opérations milit. dans la Brie cham-
penoise (du 8 au 16 févr. 1814), Cham-
paubert, Montmirail, Château-Thierry,
Vauchamps. x, 116; 958. [1946
Foch, E., La bataille de Laon,
mars 1814. Laon: „Courrierdel’Aisne““,
31 S. [1947
Rain, P., L'Europe et la Restau-
ration des Bourbons 1814-1818. Paris:
Perrin ’08. 497 S. 7 Fr. 50. [1948
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons,
Weil, H., Joach. Murat, roi de
Naples. La dernière année de règne,
mai 1814-mai 1815 (s. ’09, 1838).
II u. III 684; 620 S. [1949
Rez. v. I u. II: Arch. stor. it. Ser. 5, 44,
444—51 Lemmi. [1949
H., Frhr.
Egloffstei v. Maria
Ludovica v. Österr. u. Maria Paulowna
Lpz.: Insel-Verl. X, 60 S.; 4 Tat.
3 M.
[1950
- Martin, Paul, Causes de la défaite de l'armée
franç. A Waterloo. Paris: Dubois. 568.
(1951
Poten, L. v., Halkett u. Cambronne. (Milit.-
Wochenbl. "09. Nr. 100.) [1952
| e, F., Leben u. Wirken d. Königin
Luise im Lichte d. G. (s. ’09, 1851). IV: Todes-
Jahr. Tilsit. Progr. 8. 313-72. [1953
Delbrück, H., Von d. Königin Luise, dem
Minister Stein u. d. dt. Nationalgedanken.
(Preuß. Jahrbb. 136, 441-58.) [1954
Kiaar, K., Das Kanonendepot im Inn b.
Rattenberg u. a. Hebung. ` (Forschgn. u. Mitt.
g. G. Tirols usw, 5, SE [1955
Waldentels, W. Frhr. Y., Einquartierungen u.
Truppendurchmärsche in Gattendorf b. Hof
1812-15. (Arch. f. G. usw. v. Oberfrank. 24,
Hr. 1, 128-38.) [1956
Franzosen, Die, in d. Grafschaft Friedberg-
Scheer 1796. (Schwäb. Arch.26, 173 ff.) [1957
- Obser, K., Aug. Danican am Oberrhein.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 710-14.)
Renaud,
Simons v. Straßburg. (Zt. f.
F. 24, 472-78.) Vgl. '09, 1853.
Merker, Beziehgn. d. Frhr. v. Stein zu Tn
. (Mitt.
76-79.) — C. Spiel-
(Ebd. 122-24.) [1960
La domination franç.
fin du 18. et au
commenc. du 19. siècle (s. '09, 1856).
III: Le Directoire. 434 S. 3 Fr.
50. [1961
Naber, J. W, A., Overheerschi
en vrijwording. Geschied. v. Nederl.
' tijdens de inlijving bij Frankrijk
Juli - Haarlem:
1813 (Klass. Letterk.
Zutphen: Thieme. X,
08. [1962
Linke, Frdr. Th. e Merckel im Dienste fürs
Vaterland. I: Bis Sept.1810, s. '08, 1677. Rez.:
Dt. Lit. Zt. ‘09, Nr. 8 Thimme. [1963
Meyer, Geo., Die Franzosen im Kloster
Ilfeld nach d. Schlacht b. Jena. Progr. llfeld.
4°. 28 8, [1964
. Lüdecke, O., Beisetzg. Herzog Ferdinands.
(Braunschw, Magaz. ’09, 97-99.) [1965
Hille, G., Vom Grafen Woldem. Frar. v,
Schmettow. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 39,
e [1966
tenzel, H., Gneisenau u. d. Unruhen im
Kreise Hirschberg 1798. (Schles. G. bil. ’ ;
49-60.) — 0 Linke, Königin Luise in Fürsten-
stein. (Ebd. ’08, 30-33.) 2 ` [1967
Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 3. Bibliogra
1789—1815. *65
~ Landsberger, J., Wiederaufbau d. ehemal.
Judenstadt zu Posen nach d. groß. Brande e.
15. April 1803. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen "10. 149-54.) (1968
Innere Verhältnisse.
Andreas, W., Bericht d. Geh. Refe-
rendärs Herzog üb. d. Regierg.
Bischof Wilderichs v., Speyer beim
bergang d. rechtsrhein. - speyer.
Lande an Baden, 1802. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 24, 519-25.) [1969
Colenbrander, H. T., Ontstaan der
grondwet. Bronnenverzameling (s. 09,
1864). Deel II.: 1815. (Rijks
geschiedkund. Publicatiën. K1. Ser. 7.)
cxx1j, 602 S. [1970
E. v., Franz. Einflüsse auf d. Staats-
u. Rechtsentwicklig. Preußens im 19. Jh., 8.08,
3485. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 461-64
Recht 23, 601t.
Laband: Hist. Zt. 103, 359-66 Wahl; Hist.
Vierteljschr. 13, 125 O. Mayer; Hist. Jahrb, 31,
4071. Turba. — G. Küntzel, Üb. d. Ver.
hältn. Steins z. franz. Revol. (Jahrb. f. Gesetz-
gebg. 34, 69-90.) [1971
Andreas, W., Frdr. Brauer u. d.
Entstehg. d. 1. badisch. Organisations-
ediktes v. 4. Febr. 1803. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 24, 628-72.) [1972
Essers, K., Zur G. d. Kurköln.
Landtage im Zeitalter d. franz.
Revolut., 1790-97 Nr. 732).
Gotha: Perthes. XVII), 1648S. 4M. [1973
Bastgen - Wittlich, Municipal-Verwaltg. d.
Kantons Witlich. Verbal-Prozeß des am
16. Germinal (1798) gehalt. Einsetzungsfestes
d. Municipalverwaltg. d. Kantons Witlich, zu
Wittlich. (Trier. Chron. 6, 13-16.) [1974
—
—
Riedner, J., Bedeutg. d. städt. Selbstver-
waltg. (Internat. Wochenschr. f. Wiss, usw. 3,
793-806; 851-56; 869-76.) [1975
K., Geschicht]. Entwicklig. d.
bayer. Cemeindeverfg. v, Ende d. 18. Jh. bis
Zz. J. 1818, Erlang. Diss. 46 8. [1976
Haec e . Städteordng. v,
19. XI. 1808 in Potsdam. Nach amtl. Quell.
bearb. (V, 1 u. Nr. 903.) Potsd.: Jaeckel. 63 8.;
8 Taf. 1 M. 50. [1977
Berg, K., Einführung d. Städteordnung in
Arnswalde (Aus: Arnswalder Ztg.)
Wendt. 848. 2 M.
am Ende d. 18. Jh. unt. bes. Berücks. d. stădt.
Wacht-
4°, 268 [1980
v.J.
{1981
Briefe, Vier, e. Rigensers a. Petersb.
1805. (Balt. Monatsschr. 66, 91-106.)
Vollmer, A. Ph., Handel, Industrie
u. Gewerbe in d. ehemal. Stifts-
gebieten Essen u. Werden, sowie in d.
phie. 6
*66
Reichsstadt Essen z. Zeit d. franz.
Herrschaft, 1806-13. Beitr. z. Wirt-
schafts-G. d. Großhzgtums Berg.
(Beitrr. z. G. v. Essen 31, 97-314.) [1982
Kiewning, H., Lippe u. Napoleons
Kontinentalsperre geg. d. britisch.
Handel. (Mitt. a. d. lippisch. G. 6,
138-92.) [1983
Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Die
Heerführg. Napoleons in ihr. Bedeutg.
f. uns. Zeit. Berl.: Mittler & S. xx,
4708. 14 M. [1984
G. L Les soldats de la Révolution et de
l'Empire (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de
l’armee 37, 386-417.)
Schaack, Ch., 1792-1815. Les
Luxembourgeois, soldats de la France.
(Publications de la Sect. Hist. de
l’Institut G.-D. de Luxemb. T. 57.)
735 S. [1985
Ziekursch, J., Die preuß. Landes-
reservebataillone 1805/06 — eine Re-
form vor d. Reform? (Hist. Zt. 103,
85-94.) [1986
L., V., L'armée prussienne après
les guerres de la délivrance. (Rev.
-d’hist. réd. à l’ Etat-Major de l’armée
36, 87-117; 240ff.) [1987
Artillerie, D. preuß., v. ihr. Neu-
formation 1809 bis 1816. M. Stamm-
taf. bis zur Gegenw. u. Gefechts-
kalendern. (H. 14/15 v. Nr. 900.)
Berl.: Mittler xvj, 156 S. 4 M. [1988
Stölzie, R., Urkdl. Beitr. z. J. M. Sailers
Biogr. (Katholik 4. F., 15, 112-21.) — Ders.,
J. M. Sailer u. Kurfürst Karl Theodor. (Hist.-
pol. Bil. 144, 947-54.) [1989
Margu art, Ellwanger Kirchenvermögen.
(Schwäb. Arch. 27, 172-75.) [1990
Ritter, 0., L'application du concordat dans
la Meurthe. (Ann. de l'Est du Nord 5, 442 bis
456.) [1991
Hashagen, J., Die rhein. Kirche unt.
franz. Herrschaft. (Stud. Lipsiense
295-321.) [1992
P., Säkularisation unter d. franz.
Verwaltg. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve
403-16.) [1993
Richter, G., Über die Säkularisation d.
Fuldaer Domkapitels. (Fuldaer G.bll. 7,
184-92.) [1994
Mulert, Schleiermachers geschichtsphilos.
Ansichten in ihr. Bedeutg. f. seine Theologie,
s. ’08, 1695. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 9 Troeltsch. [1995
Bauer, Johs., Schleiermachers Bewerbung
um e. Predigerstelle in Königsberg. (Altpreuß.
Aue 46, 349-62.) [1996
D. Chr., Aufklärung in d. Württemberg.
Sieg 8. bo? 1876. Bez.: Hist. Zt. 103, 391-93
Troeltsch: Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 14 Hnr.
Hoffmann. [1997
Bibliographie Nr. 1982—2047.
Büttner, K., Unser Lieben Frauen Kirche u.
Gem. zu Bremen vor e. Jh. Brem.: Morgen-
besser ’08. 31 8. 50 Pt. [1998
Wischnitger, Die Univ. Göttingen u. d.
Entwicklig. d. liberalen Ideen in Rußland. s. ’08,
1701. Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 268-80 Frens-
dorff; Mitt.a.d. hist, Lit. 36, 467-7 1 Girgensohn;
Hist. Zt. 102, 417 f. Hötzsch. [1999
Radlimaier, L., Joh. Mich. Sailer als Pädagog.
(Beihft. 18 v. Nr. 770.) Berl.: Hofmann & Co.
X, 111 8. (2000
Reuss. R., Notes sur l'instruction primaire
en Alsace pend. la révol. (s. ’08, 1705). Schluß.
(Ann. de l'Est et du Nord 4, 543-77. 5, 335
bis 410.) (2001
Meiners, W., Aus d. höher. Schulwesen im
rechtsrhein. Kleve um d. Wende d. 18. Jh.
(Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 417-47.) [2002
Fischer, Kuno, Hegels Leben, Werke
u. Lehre. Aufl. 2. Lfg. 1-9. (Fischer,
G. d. neuer. Philos. VIII.) S. 1-720.
à 2 M. [2003
Brie, Der Volksgeist bei Hegel u. in d. hist,
Rechtsschule, s. "ou. 3728. Rez.: Zt. f. Sozial-
wiss. 12,1745-54 Lasson. — Edg. Loening,
Die philosoph. Ausgangspunkte d. rechtshist.
Schule. (Intern. Wochenschr. IV, 3/4.) [2004
Humboldt, W. v., Briefe. Ausgew. u. eingel.
v. K. Sell. (Dt. Charakterköpfe 7.) Lpz.:
Teubner. 164 S. 2 M. (2005
Humboldt, W. v. u. Carol. v. Hum-
boldt in ihr. Briefen. Hrgb. v. A. v.
Sydow (s. ’09, 1881). IV. Federn u.
: Schwerter in d. Freiheitskriegen. Brie-
fe v. 1812-15. xj, 589 S. 10 M. [2006
Rez.: Dt. Rundschau "10. April, 154f. R.
M. Meyer; Lit. Zbl, 10, Nr. 21.
Schissel v
, Fleschen berg. . Matthisson an
Hormayr. Lee d. Ferdinandeums 3. F. 53,
183-89.) 2007
Grevel, W., 4 Briefe v. Nic. Kindlinger and.
Pfarrer Joh. Frdr. Möller in Elsey. (Beitrr. z. G.
v. Essen 30, 109-33.) [2008
Benz, Märchen-Dichtg. d. BRomantiker, s.
’09, Nr. 1885, Rez.: Anz. f.dt. Altert. 83, 68-85
Walzel. [2009
Gugler, J., Die nationalpolit. Dichtg. in
Schlesien, von d. Thronbesteigung Friedr.
Wilhelms TII. bis 1815. TI. I: Bis z. Tilsiter
Frieden. Beuthen. Progr. 408. [2010
Behrens, C., Hnr. v. Kleist. Bidrag
til Belysning af hans Liv og Digtning.
Kjøbenb. 272 8. 7 M. 50. [2011
Hellmann, H., Heinr. v. Kleist. Problem 8.
Lebens u. a Dichtg. Heidelb. ` Winter1908. 30 Pfg.
Rez.: Euphorion 16, 200-02 O. Fischer. [2012
Lei A. Briefe Zach. Werners an
Karol. v. Humboldt. (Euphorion 16, 93-100;
425-34.) [2013
Richter, O., Lieblingsvorstellgn. d. Dichter
d. dt. Befreiungskrieges. Leipz. Diss. XII,
98 8. [2014
Körner, Th., Briefwechsel m. d.
Seinen. Hrgb. v. A. Weldler-
Steinberg. Lpz.: Quelle & M. xiij,
286 S. 3 M. 80. [2015
Neueste Zeit seit 1815.
Baath-Holmberg, 0., Vater u. Sohn
(Gottfr. u. Theod. Körner. G. e.
Heims. Übers. v. G. Hamdorf.
Dresd. : Reißner 1908. xj, 231 S. [2016
Haydn, J.. Handschriftl. Tagebuch a. d.
Zeit s. 2. Aufenthalts in London 1794 u. 95.
Hrgb. v. Joh. Ev. Engl. Lpz.: Breitkopf &
Härtel. 60 8. 3 M. (2017
Stämcke, H., A. W. Iffland u. d. Berliner
Hof- u. Nationaltheater. (Alt-Berlin "09.
Nr. 11.) — E. Frensdorff, Verschollenes u.
Unbekanntes üb. Jul. v. Voß. Beitr. z. Berl.
Theat.-G. (Ebd.) [2018
Laubert, M., Konflikt Adalbert v. Boguslaw-
skis m. d. südpreuß. Behörden. (Hist. Monatebil.
f. d. Prov. Posen 9, 75-81.) [2019
—
Altenburg, O., Vaterlandsliebe u. dt. Sprache
im Spiegel volkstüml. Dichtg. vor 100 Jahren.
(Konservat. Monatsschr. 66, II, 887-94.) [2020
Bruchmüller, W., Ein Propatriaskandal zw.
Leipziger u. Hallenser Studenten a. d. J. 1808
u. 8. Untersuchungsergebnisse f. d. damalige
student. Verbindungswesen in Leipzig. (Stud.
Lipsiense 322-38.) [2021
9. Neueste Zeit seit 1818.
Geiger, L., 2 Berichte Adam Müllers
an Metternich. Aus d. Wiener Haus-, Hof- u.
Staatsarchiv. (Dt. Revue 34, III, 114-18.) [2022
Meusel, F., Zwei Briefe Gneise-
naus an Hardenberg. (Hist. Zt. 103,
559-64.) [2023
Prokesch v. Osten, Aus d. Tage-
büchern 1830-1834. Wien: Reißer.
252 S. 4 M. 20. [2024
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 44 Geo. Kauf-
mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 182-84 v. Gruner.
Ptister, A., Aus d. Berichten der
preuß. Gesandten in d. Schweiz
1833-39. (Basler Zt. f. G. 8, 437
bis 485.) [2025
Fournier, Aug., Lola Montez u. d. Regie-
rungswechselin Bayern 1847. Neue Dokumente.
(Dt. Revue 34, IV, 34-57.) (2026
Circourt, A. de, Souvenirs d'une mission à
Berlin en 1848, p. p, G. Bourgin, s. "00,
1905. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 442-45 G.
Kaufmann; Hist. Zt. 103, 371-73 Meinecke. (2027
Aus Preußens trübsten Tagen nach unveröff.
Hamburger Quellen. (Dt. Revue ’09, lII, 216
bis 220.) [2028
Aus d. Memoiten d. K. u. K. Feldzeug-
meisters Baron Ziemiecki. (Ebd. 84, II, 321 b
340.) Februarrevolution in Frankr. 1848; Krö-
nung d. Kaisers Alexander II., 1856; Fürsten-
zusammenkunft in Baden-Baden
1860. [2029
Hinnenburg, A., Briefe d. Feldmarschalls
Grafen Radetzky an s. Gattin, 1848-51.
(Österr. Rundschau XVIII, 1.) [2030
Albert, P. P., Th. Moeglings
Tagebuch v. 10.-23. April 1848.
Beitr. z. G. d. republ, Aufstands in
Baden. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d.
G. usw. v. Freiburg 25, 125-46.) [203i
+67
Egelhaaf, 18 Briefe Frdr. Th. Vischers
a. d. Paulskirche. (Dt. Revue 34, IV, 212-25;
360-68. 35, 1, 115-20; 368-71.) [2032
Schubert, G. v., "Lebenserinnergn., s. ’09,
1909. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 30, 358-65
Richter. [2033
Veltze, A., Mortara-Novara: (Öster.
Rundschau XVII, 6.) Original-
relationen d. Feldmarschalls Ra-
detzky. [2034
Veltze, A., Brescia 1849. (Ebd.
XIX, 2.) Bericht Haynaus üb. d.
Niederwerfung der Stadt 2. Apr.
1849. [2035
Valentin, V., Prinzessin v. Preußen (Kaiserin
u. Königin Augusta) üb. d. dt. Einheit. (Dt.
Bevue 34, IV, 20-24.) [2036
Erinnerungsblätter an d. J. 1849. (Monats-
schr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’09, Nr. 8.) [2037
Poschinger, H. v., Aus d Frank-
furter Privatkorrespondenz Bis-
marcks 1851 bis 1858. (Dt. Revue
09, III, 169-82; 295-309; IV, 172
bis 188.) [2038
Preibram, L. v., Erinnerungen e
alt. Österreichers. Stuttg.: Dt. Ver-
lagsanstalt. 411 S. 8 M. Vgl.: Dt.
Revue. Jg. 34. [2039
Müller, H. e, Kriegerisches u.
Friedliches a. d. Feldzügen v. 1864,’66
u. ’70/71. A. d. Nachl. hreb. v. d.
Familie. Berl.: Mittler. 222 8.
5M. [2040
Rosens, Optegnelser fra Flensborg,
1864. (Sonderjydske Aarbøger ’08,
271-302.) [2041
Sukow, A. v., Rückschau d Kgl.
württb. Generals d. Inf. u. Kriegs-
ministers v. S., hrgb. u. bearb. v.
W. Busch. Tüb.: Mohr. 243 8.
4 M. [2042
Rez.: Lit. Zbl, ’10, Nr. 4 H. R.: Schwăb,
Arch. 28, 79f. Beck; Hist. Vierteljschr. 13,
2461. Brandenburg.
Niemann, Aug., Lebenserinnergn.
Dresd.: Pierson. 348 S. 3 M. 50. [2043
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "10.
147 f. Thimme.
Ta , d., Als Kaiser-Husar b. Custozza
1866. (Streffleurs milit. Zt. ’09, I, 889 bis
912.) [2044
Devaureix, Souvenirs et observations
sur la campagne de 1870. Limoges et
Paris: Lavauzelle. 746 S. 10 Fr. [2045
Tied H.. Erinnergn. a. d. Kriege geg.
Frankreich 1870/71. Bergedorf: Wobbe.
102 8.; Bild., Kartenskizzen; 12 Taf.; 3 Ktn.
6 M. [2046
Eberts, G. W. v., Das 2. schles. Grenad.-Bgt.
Nr. 11, jetziges Grenad.-Rgt. König Fried-
rich IIl., im Feldzuge 1870/71. Nach kriegs-
geschicht), Aufzeichngn., Mitt. v. Kriegs-
kameraden u. eigen. Erlebnissen. Breslau:
Hirt. 1448. 1 M. 50. [2047
6*
*68
- Müller, v., Persönl. Erlebnisse, Gedanken u.
Wahrnehmungen in d. Schlacht v. Spichern.
(Konservat. Monatsschr. 66, II, 911-20; 985
bis 993.) 2048
Parent, Souvenirs d'un officier du 13. de la
ligne à l'armée de Metz. (Le spectateur milit.
76, Nr. 454.) , [2049
` Bapst, G., Aus bisher ungedr. Aufzeichngn.
å. Marschalls Canrobert. Eine Episode
8. d. Schlacht v. Vionville - Mars-la-Tour.
(Dt. Revue 34, IV, 225-35.) — Schweppe,
Nochmals d. Braunschw. Husaren-Regiment
in d. Schlacht b. Mars-la-Tour. (Braunschw.
Magaz. ’09, 1411.) [2050
B., F. v., Erinnergn. an d. Schlacht v. Sedan
` u. d. letzten Tag d. Kommunekampfes in Paris
1870/71. Aus d. Tageb. e. dt. Husaren-Offi-
ziers. (Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 102.) [2051
Hahn, P., Varzin., Persönl. Er-
innergn. an d. Fürsten Otto v. Bis-
marck. M. e. Beitr. „Johanna Bis-
marck“ v. M. Harden. Berl.: Schall.
293 S. 12 Taf. 3 M. 30. [2052
Bülow, Reden nebst urkundl. Beitrr.
f. s. Politik (s. ’07, 3772). III: 1907-09.
Hrgb. v. O. Hötzsch. M. Bild u.
Register. xj, 412 S. 7 M. [2053
Schwemer, R., Restauration u. Revolution.
Skizzen z. Entwicklgs-G.d. dt. Einheit. 2. Aufl.
(Aus Natur u. Geisteswelt 37.) Lpz.: Teubner.
134 8. ı M. (2054
Gruner, J. v., .Ordensverleihg. an d. Geh.
Rat Prof. Schmalz 1815. (Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 22, 169-82.) i (2055
. Müsebeck, E., Immediateingabe E. M.
Arndts an Friedr. Wilh. III. (Sonntagsbeil.
d. Voss. Ztg. ’09, Nr. 23.) [2056
* Meißner, M., Altenburger September-Auf-
ruhr 1830. (Mitt. d. Gesch. u. Alt.forsch. Ges.
d. Osterlandes 12, 42-67.) [2057
Laubert, M., Zum Kampf d. preuß. Regierg.
geg. d. „Dt.-Franz. Jahrbücher“ u. Hnr.
Börnsteins „Vorwärts“. (Euphorion 16, 131
bis 135.) (2058
Weber, O., 1848. Sechs Vorträge. 2. Aufl.
(Aus Natur u. Geisteswelt 53.) Leipz.: Teubner.
1 M.. (2059
, Newald, J., Der Sturz Metternichs im Lichte
d. neuer. Lit. (Hist.-pol. Bli. 143, 840-51;
921-32.) [2060
‚ Hansen, H., Nächste Vor-G. d. schlesw.-
holst. Erhebg. im März 1348. Nach dänisch. u.
dt. Quell. (Heimat, Jg. 19, ’09, Nr.3 u.4.) [2061
Hansen, H., Geborene Schleswiger in d.
dänisch. u. in d. schlesw.-holst. Feldarmee
währ. d. Krieges v. 1848-51. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 39, 443-505.) (2062
v. D., Gefecht bei Düppel-Nübel 28. V. 1848.
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 70/71.) (2063
Scheyrer, F., G. d. Revolution in
Baden 1848/49 in übersichtl. u. un-
arteiisch. Darstellg.. M. Übersichts-
ite. Darmst.: Bergstraeßer. 136 S.
2 M. [2064
` Relazioni e rapporti finali sulla
campagna del 1848 nell’ Alta Italia.
(Comando del Corpo di Stato Maggiore.
Ufficio stor.) Roma: ’08. 378 S. [2065
Bibliographie Nr. 2048—2113.
Hödl, R. v., Garibaldis Kämpfe
geg. Österreich. (Streffleurs milit.
Zt. ’09, II, 1475-1500.) [2066
Heinemann, F., Die Politik d.
Grafen Brandenburg. (Berl. Diss.)
Berl.: Nauck. 718. 1M.20. [2067
Enax,Karl, Otto v. Manteuffel u. d. Reaktion
in Preußen, s.’08, Nr. 1768. Rez.: Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 21, 304f. Thimme. [2068
Oncken, H., Bennigsen und die
Epochen d. parlamentar. Liberalismus
in Dtld. u. Preußen. (Hist. Zt. 104,
53-79.) [2069
Friedjung, Der Krimkrieg u. d. Get Politik
s.'08, 1770. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31,
157f. Kretschmayer; Grenzboten °08, I, 264
bis 269 Pürschel. l [2070
Aulneau, J., .M. de Bismarck à
la diète de Francfort et la politique
de la Prusse pendant la guerre de
Crimée. (Rev. d’hist. dipl. 23, 403
bis 438.) [2071
Witte, K., Diplomat. Vorspiel d. ital. Feld-
zuges 1859. (Sonntagsbeil. d. Voss. Ztg., ’09,
Nr. 15/16.) [2072
Mittelstaedt, Der Krieg v. 1859. Bismarck
u. d. öffentl. Meinung in Dtld., s. ’06, 3498.
Rez.: Hist. Zt. 104, 625-28 G. Kaufmann. [2073
Silvestre, G. F., Etude sur la cam-
pagne de 1859 en Italie. Nancy-Paris:
Berger-Levrault. 111 S. 3fr. 50. [2074
P., E, Les combats de Palestro,
30 et 31 mai 1859. (Rev. d’hist. réd.
à l’ Etat-Major de l’armée 34, 177 bis
200.) [2075
Denis, La fondation de l'Empire allem.
1859-71, s. ’08, 1769. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. 31, 160-63 Kretschmayr; Rev. de
synth. hist. 15, H. 2 Pagès. (2076
Le Mang, R., Dt. Nationalverein (1859-1909.)
Gedenkblatt. Berl.: Nationalliberal. Ver. 1158.
2 M. EK [2077
Goldner, H., Vor 50 Jahren. Zur Entste hgs-
Gesch. d. Dt. National-Ver. Eisenach: Kahle.
62 S. 75 Pf. [2078
Simon, K., Beitrr. z. Entstehg. u.
G. d. Verfassungskonfliktes in Preu-
Ben. F.: 1860-62. Heidelb.: Diss. ’08.
76 S. [2079
Samwer, K., Zur Erinnerg. an Franz
v. Roggenbach. Wiesbad.: Bergmann.
199 S. 3M. [2080
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 15, H. R.
Kobt, Stellung Norwegens u. Schwedens
im dt.-dänisch. Konflikt, s. ’09, 1940. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 46 Friis., Svensk hist.
tidskr. "09. Öfversikt., 25-34 Söderberg; Rev.
d’hist. mod. 13, 234-37. [2081
Gasselin, L., La question du Schles-
wig-Holstein. Contribution à la
théorie de l'annexion. (Thèse.) Paris:
Rousseau. 212 8. [2082
Vorgeschichte, Die, v. 1866 u. 19**. Von e.
alt. kaiserl. Soldaten. Wien: Stern. 178 8.
3 M. [2083
Neueste Zeit seit 1815. +69
ehem. EE re
III, 7-17; 71-78.) [2084
Müller, Karl Alex. v., Bayern im
J. 1866 u. d. Berufung d. Fürsten
Hohenlohe. (= Nr. 722.) Münch. u.
Berl.: Oldenbourg. xvj, 292 S. [2085
Lutz, L., Einteilg. u. Verwendg.
d. bayer. Truppen währ. d. Feldzuges
1866. (Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs-
u. Heeres-G. 18, 154-88.) [2086
Complemento alla storia della cam-
pagna del 1866 in Italia. I. II.
(Comando del corpo di stato maggiore:
ufficio stor.) Roma: tip. della soc. ed.
Laziale. 123; 219 8. [2087
bruch d. Kaiserreichs. Kampf um
d Festungen. Abt. 6, S. 257-382,
jX S.; 2 Ktn. 2 M. en [2095
Dufay, P., Bibliogr. somm. de la première
et de la deuxième armée de la Loire. Paris:
Champion. 24 8. [2096
R.. R., Le général v. Goeben en 1870 d’apr. sa
correspondance. (Rev. d'hist. réd. à l'Etat-
Major de l'armée 35, 57-96.) (2097
Moser, Lage am 1. VIII. 1870. (Vierteljhfte.
f. Truppenführg. u. Heereskde. 6, H. 2.) —
v. Görtz, Metz-Paris; Paris-Tours ; vor, während
u. nach Coulmiers: d. linke franz. Flügel an d,
Lisaine 15.-17. I. 1871. (Milit.-Wochenbi. ‘09,
9
Nr. 105/7.) (2098
Bapst, G., Zwischen 2 Schlachten (Colombey-
Nouilly— Vionville-Mars-la-Tour. (Dt. Revue
34, II, 1—32; 129-53.) [2099
Canonge, F., Etudes sur la journée
du 16. août 1870. Paris: Berger-
Levrault. 249 S. [2100
Nudant, La journée du 29 aoùt 1870 à
l’armte de la Meuse. (Journal des sciences
milit. 85, Nr. 38/40.) Sep. Paris: Chapelot.
1 Fr. 25. (2101
Lehautcourt, P., La capitulation de
Laon 9. sept. 1870. (Rev. hist. 102,
17-34; 265-99.) [2103
Otto, Frdr., Bayer. Belagerungs-
artillerie vor Belfort 1870/71. (Dar-
stellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. Heeres-
G. 18, 29-153.) [2103
May, G., Le traité de Francfort.
Nancy et Paris: Berger-Levrault.
ZU, 339 S. 6 Fr. [2104
Singer, A., Bismarck in d. Lit.
Bibliogr. Versuch. Würzb.: Kabitzsch.
252 S. 10M. [2088
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 27, 273-76 Walth.
Schultze.
Marcks, E., Bismarck. Biographie.
I: Jugend. 1815-48. Stuttg.: Cotta.
xvj, 476 S.; 2 Bild. 7 M. 50. [2089
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 1/2 F. Fach. —
I. Ahnen u. Jugendzeit. Berl.: Warneck xv,
343 8.; 30 Taf. ; Stammtaf.; 2 Fksms. 7M. (2090
Ollivier, E., la Guerre. Explosion
du complot Hohenzollern. Déclaration
du 6. juillet. Retrait de la candidature
Hohenzollern. Demande de garantie.
Soufflet de Bismarck. Notre réponse
au soufflet de Bismarck. La Décla-
ration de guerre. (L’empire libéral.
XIV.) Paris: Garnier. 664 S. 3 Fr.
50. [2091
Rez.: v. XI-XIV: Preuß. Jahrbb. 137,
305-34 Delbrück, v. XIV: Rev. des questiong
hist. 87, 167-73 Boutard.
Fester, R., Bismarck u. d. hohenzoll. Thron-
pandidatur. (Dt. Rundschau Jg. 35, ’09, Juli,
24-59.) [2092
Guerre, La, de 1870/71 (s. ’09, 1948).
La defense nation, en Province. (Rev.
d’hist. red. A l’Etat-Major de l’armée.
T. 34-38) — F. R., Le canon à balles
en 1870. (Ebd. T. 35-38.) [2093
Schmid, E. v., Das franz. Generalstabswerk
üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches.
Fortges. v. P. Kolbe (s. '07, 37985). H. 8:
Armee v. Chälons. TI. I: Zusammensetzg, d.
Armee, Operationspläne, sowie Ereignisse bis
Z. Abend d. 30. Aug. M. 3 Kartenskizzen u.
8 Kartenbeil. 332 8. 10 M. Rez.: Lit. Zbl. °09,
Nr. 47 v. Janson. [2094
Regensberg, F., 1870/71 (s. ’09,
1950), II: Trilogie v. Metz, Zusammen.
Charmatz, R., Franz 8. Graf v. Stadion.
(Allg. dt. Biogr. 55, 228-34.) — A. Fischel,
Ed. Graf Taaffe. (Ebd. 234-55.) [2105
Altrichter, A., Iglau 1848. (Zt. d. Dt. Ver-
f. G. Mährens u. Schles. 13, 355-71.) [2106
Dwot, F., Rede in d. Festversammig. d.
Hist. Ver. f. Steiermark 26, Nov. ’08 z. Feier
d. 60Jähr. Reg.-Jub. d. Kaisers Franz Josef I.
Graz: Verein. 24 8. [2107
Net, W., Regenerationszeit im Kanton
Appenzell - Außerrhoden 1830-40, (Appenz,
Jahrbb. 36.) — A Tobler, Pfarrer Joh.
Ulr. Walser; Lebensbild a. d. appenz. Re-
generationszeit. (Ebd.) [2108
W., Frdr. Em. Welti. (Allg. dt.
Biogr. 65, 376-84.) [2109
Chroust, A., Ludw., Weis. (Ebd. 19-24.) [2110
Imm, E., Nationale u. freiheitl.
Bewegg. in Baden 1830-35. (Diss.)
Freib.: Borst. 145 S. 1 M. 20. [2111
Hebeisen, G., ämpfe d. polit.
Parteien in Baden am Vorabend d.
Frühjahrsaufstandes 1848. (Zt. d.
Ges. f. Beförderg. d. G. usw. y. Freib..
25, 1-50.) [2112
Dor, F., Jakob Lindau. E. bed. Politiker
u. Volksmann. Freib.: Herder. 1608. 1 M. 50.
Rez.: Hist.-pol. Bil. 144, 882-88 R. [2113
#70
Visscher, R., Leeuwarden 1846-1906. Een
vervolg op Eekhoff’s Geschiedkund. Beschrij-
ving van Leeuwarden. 8’ Gravenhage: Nijhoff
1908 x, 241 8. [2114
Grevel, W., Trauung d. Kurprinzen Friedr.
Wilh. v. Hessen in Rellinghausen Juni 1831.
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 149-64.) — Woringer,
Heirat d. letzten Kurfürsten. (Hessenland
’09, Nr. 22.) [2115
Merr, O., Rundreise d. Königs Ernst August
im Landdrosteibezirk Osnabrück, Juni 1838.
(Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33, 275
bis 315.) [2116
Weidner, Gotha in d. Bewegung v. 1848, s.
‘08, 3591. (W., Beitrr. z. polit. G. Gothas
1815-34: Heidelb. Diss. 84 S.) Rez.: Lit. Zbl.
°08, Nr. 42; Hist. Vierteljschr. 12, 565f. G. Kauf-
mann; Hist. Zt. 105, 157 f. Gust. Mayer. [2117
Sigismund, Fr., Das tolle Jahr 1848 in
Schwarzburg-Rudolstadt. Weimar. Progr.
4°. 88. [2118
Cramer, Untergang e.dt.Kleinstaates: An-
halt-Köthen. (Jahresber. d. Thür.-Sächs. Ver.
f. Erforschg. d. vaterl. Altert. ’09/9, 32-34.) 12119
Innere Verhältnisse.
Dombrowsky, A., Adam Müller, d.
hist. Weltanschauung u. d. polit.
Romantik. (Zt. f. d. ges. Staatswiss.
65, 377-403.) [2120
Heyderhoft, J., Joh. Fr. Benzenberg,
d. erste rhein. Liberale. Düsseld.:
Lintz. 190 S. 4 M. 20. [2121
(Vereinsgabe d. Düsseldorf. G.-Ver. ’09.)
Andres, Einführg. d. konstitutionell. Systems
im Ghzgt. Hessen, 8. ’09, 1983. Bez.: Hist.
Vierteljschr. 13, 112-14 A. Herrmann. [2122
. Klawitter, W., Der 1. schles. Pro-
vinziallandtag 1825. Bresl. Diss.
106 8. [2123
Kotrzynski, W.. Kleine Beitrr. z. G. d. letzt.
Posener Landtages 1845. (Poln.) Lemberg
1908. 20 8. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 10, 82-84 Skladny. (2123 a
Simon, Mart., Ursprg. u. Entwicklg.
d. Staatenhauses in d. dt. Reichs-
verfg. v. 28. III. 1849. Greifsw. Diss.
78 S. [2124
Jordan, E., Friedr. Wilh. IV. u. d.
preuß. Adel bei Umwandlung d.
1. Kammer in d. Herrenhaus 1850-54.
(H. 71 v. Nr. 723.) Berl.: Ebering.
322 S. 8 M. 40. (S. 69-158: Berl.
Diss.) [2125
Kosch, W., Die Deutschen in Österr. u. ihr
Ausgleich m. d. Tschechen. Lpz.: Gracklauer.
928. 2 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 48 O.
Weber. [2126
Trautmann, Neuzeitl. Entwicklig. d. Kieler
Stadtwirtschaft. (Jahrbb. f. Nationalökon. 93,
191-210.) (2127
Stillich, O., Die polit. Parteien in
Dtld. I.: Die Konservativen. Wissen-
schaftl. Darlegung ihrer Grundsätze
u. ihr. geschichtl. Entwicklg. Lpz.:
Klinkhardt "08. xjv, 264 S. 5 M. [2128
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Küntzel.
Bibliographie Nr. 2114—2182.
Losch, Ph., Die Abgeordneten d. Kurhess.
Ständeversammig. v. 1830-66. Marb.: Elwert,
638. 1 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43.
414f. Wenck. [2129
Donner, H., Kathol. Fraktion in Preußen
1852-58. Leipz. Diss. 80 8. [2130
Meusel, F., Marwitz: Von d. Zustande
d. Vermögens d. Grundbesitzer d. platten Landes
d. Mark Brandenburg u. v. d. Verhältnis d.
ihnen jetzt auferlegten Abgaben zu d. ehe-
maligen. Nov. 1820. (Forsch. z. brandb. u.
preuß. G. 22, 192-210.) (2131
Stengel, K., Frhr. v., 25 Jahre dt. Kolonial-
politik. Vortrag. Münch.: Oldenbourg. 34 8.
30 Pf. [2132
Skalweit, A., Zwanzig Jahre dt. Kultur-
arbeit. Dentschr. d. kgl. Ansiedlungskomm.
(Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 211-15.)
Vgl. '08, 1817. (2133
Hamm, F., Hunsrücker Wirtschafteleben
heutzutage. Die ehemal. Markgenossensch.
Rhaunen um d. Jahrhundertwende. Nationalök.
Studie (Aus: Trier. Arch. XV,). Trier: Lintz.
52 S. 1 M. 20. [2134
Croner, J., G. d. agrar. Bewegg. in Did.
Berl.: Reimer 269 S. 5 M, (2135
Vanselow, K., Die ökonom. Entwicklig. d.
bayer. Spessartstaatswaldgn. 1814-1905. Lpz.:
Deichert X, 224 S. 1 Kte. 3 Taf. 7 M. [2136
W Kurhessens Bergbau zur Zeit d.
Einverleibung in d. Kgr. Preußen. (Hessenland
09, Nr. 21.) [2137
Luther, G., Die techn. u. wirtschaftl. Ent-
wicklig. d. dt. Mühlengewerbes im 19. Jh. (M.
Berücksichtigg. d. früher. Entwicklg. u. unt.
Fortführg. bis auf d. neueste Zeit.) (Staats-
u. sozialwiss. Forsch. XXIV, 4.) Lpz.: Duncker
u. H. ol, jx, 1638. 4 M. (2188
Bovensiepen, Rud., Die kurhess. Gewerbe-
politik u. d. wirtschaftl. Lage d. zünftigen
Handwerks in Kurhessen 1816-1867. Marb.:
Elwert. 2068. 4 M. (45 8.: Hall. Diss.) Rez.:
Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 412-14 Wenck. [2139
Möslein, P., Die Gewerbegesetzgebg. d.
Thüringer Herzogtümer im 19. Jh. bis z.
Einführg. d. Gewerbefreiheit. Erlang. Diss.
93 8. (2140
Scheer, R., Entwicklig. d. Annaberger Po-
samentenindustrie im 19. Jh. M. Anhg.: Polit.
Gesinnungswandel d. Bevölkerg. im Annaberger
Industriebezirk seit d. Notstandsjahren um
d. Mitte d. 19. Jh. (=Nr. 891.) Lpz.: Hirzel.
118 S. 4 M. [2141
Ebner, G., Der dt. Kohlenhandel in s. Ent-
wickl. v. 1880 bis 1907. Erlang. Diss. 116 8.
2 Taf. (2142
Watrain, P., Das Postamt in Trier als Ver-
mittlungsstelle f. d. Befördg. d. Postsendgn. d.
preuß. Besatzg. in d. ehemal. dt. Bundesfestg.
Luxemburg. (Trier. Chron. 6, 26-31.) —
Pfingstrei se auf d. Mosel 1843. (Ebd. 5,
113 1f.) [2143
Biermann, W. E., Karl Geo.
Winkelblech (Karl Marlo). S. Leben
u. s. Werk. I: Bis z. J. 1849. II: Dt.
Handwerker- u. Arbeiterbewegg. 1848.
W’s Leben u. Wirken bis zu s. Tode
1865. Lpz.: Deichert, xjv, 387;
511 S.; Bild. 17 M. 80. [2144
Rez.: Zt. f. Ver. f. hess. G. 43, 416-18 Wenck;
Hist. Vierteljschr. 13, 254 f. Bergsträßer.
Neueste Zeit seit 1815. - “71
` Harms, B., Ferd. Lasalle u. a
Bedeutg. f. d. dt. Sozialdemokratie.
Jena: Fischer. 1288, 1 M.50. [2145
Rez.: Jahrbb. f, Nationalökonomie 94,
557-60 Warschauer.
Poschinger, H. v., Bismarcks Beteiligung an
d. Gesetzgebg. z. Schutze d. wirtschaftlich.
Schwachen. (Dt. Revue 34, II, 363-70.) [2146
Meyer, Ph., Vortrag d. Abtes Ehrenfeuchter
üb. d. christl. Vereinstătigkeit im Konsistorial-
bezirke Hannover a d. J. 1858, (Zt. d. Ges.
f. niedersächs. Kirch.-G. 13, 1-24.) (2162
meinde. Hannov.: Feesche. 928. 1 M.50. [2163
, d m ae Hille. (Braunschw.
[2164
ofi, H., Festschr. z. Jahrhundertfeier
d. ev.-Juth. Gem. zu Duderstadt 20. IX. 1908.
59 8. [2165
Buchwald, G., Gust. Adf. Fricke (s. ’09, 3850).
P.Flade, Entwickig. d. kirchl. Lebens in Dresden
währ. d. letzt. 25 Jahre. (Ebd. 188-98.) [2166
Eulenburg, F., Entwicklg. d. Univ.
Leipzig in d. letzt. 100 Jahren. Statist.
Untersuchg. Lpz.: Hirzel 216 S.;
2 Taf.; 9 graph. Darstellgn. 6M. [2167
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10 452-56 G.Kaufmann.
Fi » K., Aus Briefen e. Leipz. Studenten
an seine Eltern 1819-1824. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. usw. 24, 380-93.) [2168
Btieda, W., Die Univ. Leipzig in
ihr. 1000. Semester. Lpz.: Hirzel.
xj, 169 8. 2 M. 40. [2169
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 323f. G. Kaufmann.
Münch, W., Frdr. Althoff. (Grenzboten ’09,
IV, 97-110.) Ce [2170
Schlichting, G., Claus Harms als Volks-
erzieher. Beitr. z. G. d. Bildungswesens in
Schlesw.-Holstein. Erlang. Diss. 72 8, [2171
Joh. Karl Hecker, (Beitrr.
z. G. d. Stiftes Werden, 13, 44-47.) [2172
Prüfer, J.,
Fröbels 1836-42.
d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 331
bis 336.) [2173
Hafner, Th., Die Realschule in Höchst a. M.
1817-1884. Progr. Höchst. 38 8, [2174
‚L., Die Schleswiger Domschule
im 19. Jh. (s. UR, 1849). IV, Schlesw. Progr. 4°,
68
86 8. EN [2175
Bitter, M., Über Gründg., Leistgn. u. Auf-
gaben d. Hist. Kommission. (Hist. Zt. 103,
274-301.) [2176
Lamprecht, K., Moderne G.-wiss. 2, Aufl.
Berl.: Weidmann. 130 8. 2 M. — Ders,
Das Kgl. Sächs. Institut £t. Kultur- u. Universal-
G. bei d. Univ. Leipzig. Leipz.: Röder & Sch.
23 S. 60 Pt. [2177
Ludwig, V. O., Franz Kurz im Spiegel s.
Briefe an Max Fischer. (Jahrb. d. Stiftes
Klosterneuburg 2, 231-58.) [2178
Krägelin, P., Heinrich Leo. TI. I, s. ’09, 2046.
Bez.: Hist. Zt. 103, 373-78 R. M. Meyer; N.
Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forsch. 24, 125-27
Liebe; Engl. hist. rev. 24, 818f. Gardner. [2179
H Karl, 3 Briefe Theod. v. Sickels.
(Hist. Zt. 104, 114-38.) [2180
n F., Joh. Bapt. Weiß. (Allg. dt. Biogr,
55, 24—26). — W. Wiegand, Herm. Baum-
garten. (Ebd. 437-51.) — Fra. Deco, Hnr.
Ritter v. Zeißberg. (Ebd. 411-14.) — 0. E
mann, E. Steindorft. (Ebd. 54, 464-66.) —
H. v. Petersdorff, Hnr. e Treitschke. (Ebd. 55,
263-326.) [2181
Schurig, E. L., Entwicklig. d. polit. An-
schauungen Hnr. vy. Treitschkes. I.: Aus-
gestaltg. s. theoret. Staatsideals u. Ausbau d
innerstaatlichen Institutionen f. d. Konstitut,
Neundörter, K., Der ältere dt. Liberalismus
u. d. Forderg. d. Trennung v. Staat u. Kirche.
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 89, 270-99; 393
bis 418.) [2147
Blume, W. v., Kaiser Wilhelm d. Gr. u. s.
Kriegsminister Roon als Bildner d. Preuß.-
dt. Heeres. 2. [Tit.] — Aufl. Oldenb.: Stalling.
295 S. 4 M. [2148
Schroetter, Frhr. v., G. d. 7. rhein. Inf.-Rgts.
Nr. 69, 1860-1909. Vom Feldzug 1870/71 an
fortgeführt v. Coste r. 2. Aufl. Berlin:
Mittler & 8., 152S. AM. [2149
=
Hoensbroech, P. v., 14 Jahre Tesuit. Per-
sönliches u. Grundsätzliches. I.: Das Vorlieben.
Die ultramontane kath. Welt, in der ich auf-
wuchs. Lpz.: Breitkopf & H., xxjv, 311 8.;
ee Geer R., Wo blieben d. wear)
o » Wo blieben d. letzten
Pelpliner Mönche nach d. Aufhebg. d. Klosters?
Danzig: Boenig. 31 8. (2151
kens. Linz a. D.: Preßverein. 186 8. ı M.
70 Pf. [2152
Oesch, J., Dr. Joh. Petrus Mirer, erster
Bischof von St. Gallen. Biogr.-hist. Studie.
St. Gallen: Röppel. 173 $. 1M. (2153
Wendland, W., Religiosität u. kir-
chenpolit. GrundsätzeFriedr.Wilh. III.
in ihr. Bedeutg. f. d. G. d. kirchl.
Restauration. (Stud. z. G. d. neuer.
Protestantismus. H. V.) Gießen:
Töpelmann. 188 S. 5 M. [2154
Eez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 13/14 ge: Dt. Lit.-
Ztg. '10, Nr. 16 Giese.
Schleiermacher, Ungedr. Predigten Schi.
a. d. J. 1820-28. M, Einleitg. u. e. Anhg. un-
gedr. Briefe v. Schl. u. Henriette Herz; hrsg. v.
Joh. Bauer. Lpz.: Heinsius. 12883. 4 M. [2155
Fliedner, G., Theod. Fliedner, Erneuerer d.
apostol. Diakonissenamts in d. ev. Kirche.
Bd. I. Kaiserswerth: Diakonissen-Anstalt 1908.
X, 296 3. 2 M. 80. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10,
Nr. 5 Achelis. [2156
Krauß, R., D Fr. Strauß im J. 1848. (Württb.
Vierteljhfte. 18, 161-72.) [2157
Mühler, H. v., Kgl.-preuß. Staats- u. Kultur-
minister, geb. 1813 — gest. 1874. Berl.: Bo-
russia jx, 255 S. 3 M. [2158
Fabricius, C., Entwi - in A. Ritschls
Theologie 1874-89 nach a Auflagen s,
Hauptwerke dargest. u. beurt. Tüb.: Mohr.
140 S. 4 M. Rez.: Preuß, Jahrbb, 139, 510-16
Ferd. Joh. Schmidt. [2159
Bunzel, J., Die Protestanten Innerösterr. im
Vormärz. Nach archival. Quell. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 30, 83-93.) [2160
Pickel, o. Entstehgs.-G. d. ev. Gemeinde
u. Pfarrei Karlshuld. (Beitrr. z. bayer, Kirch.-
G. 15, 249-68.) [2161
*72
Preußen. (Heidelb. Diss.) Dresd.: Leh-
mann. 115 S. 2 M. [2182
, EB. k Th. von Jnama-Sternegg.
(Jahrb. f, Gesetzgebg. 383, 1129-59.) [2183
Wahl, A., F. Karl Wittichen. (Hist. Viertel-
jschr. 12, 455 f.) [2184
Gasser, M. A. u. M. A. Waltz, Arm. Ingold.
Notice nécrolog. (Ingold, Misc. Alsat. 5, 3-11.)
— J. Gaß, Elsäss. Historiker A. Adam. (Mitt.
d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im
Els. 2. E., 23, 125-37.) [2185
Heemstede, L. v., Paul Alberdingk Thijm
1827-1904. Lebensbild. Freib.: Herder. 243 8.
Bild. 2 M. 70. Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 17
V. D. [2186
Woringer, A., Verein f. hess. G. u. Landes-
kde. 1884-1909. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43,
335-72.) [2187
Warschauer, A. Andr. Skladny. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen '10, 65-74.) [2188
Weber, E., Carl Otfr. Müller nach d. Briefen
an s. Eltern geschildert. (N. Jahrbb. f.d. klass.
Altert. usw. 23, 373-81.) Rez. v.’09, 2051:
Gött. gel. Anz. '10, 325-62 Reiter. [2189
Hartmann, L. M., Th. Mommsen, ga "00. 2052.
Rez.: Dt. Lit. Ce '09, Nr. 46 Kübler. [2190
re „ Briefe Karl Müllenhoffs an
ae (Anz. f. deutsche Altert. 33,
10010 [2191
Piafi, F., Elard Hugo Meyer 1837-1908.
(Alemannia 3. F., 1, 65-94.) (2192
ausm Weerth, E., Kaiser Napoleon III.
u. d. Talisman Karls d. Gr. Ungedr. Lebens-
erinnerungen. (Dt. Revue 34, II, 260-71.) [2193
Schlosser, J. v., Franz Wickhoff. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 554-60.) [2194
Zeller, E., Erinnergn. e. Neunzigjährigen.
Stuttg. ’08: Uhland. 1968. Als Ms. gedr. [2195
Nietzsche, F., Briefe an Mutter u. Schwester.
Hrgb. v. Elis. Förster-Nietzsche.
Lpz.: Insel-Verl. x, 832 8. 12 M. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. '09, Nr. 32 Oehler. [2196
Paulsen, F. Aus mein. Leben. Jena: Diede-
richs. 209 8. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 36 Kaftan. [2197
Friedrich, Hans, Die religionsphilos., soziolog.
und polit. Rlemente in d. Prosadichten. d.
jungen Did. Beitr. z. Geistes-G. d. 19. Jh.
Leipz. Disa. '07, 101 8. [2198
e Pineau, L., L'évolution du roman en Alle-
magne au 19. siècle. Paris: Hachette 1908.
xij, 328 S8. 3 Fr. 50. [2199
Elster, E., Grillparzer. (Jahrb. d. Freien
Dt. Hochstifts, '09, 158-228.) [2200
Schmidtborn, O., Chr. E. Frhr. v. Houwald
als Dramatiker. (Beitrr. Z. dt. Lit.-wirs. 8.)
Marb.: Elwert. 1178. 2 M. 40. 12201
Heyderhoff, J., Immermanns polit. An-
schauungen. (Preuß. Jahrbb. 137, 245-67.) [2202
Boucke, E. A., Heine im Dienste d. „Idee“.
(Euphorion 16, 116-31, 434-60.) — Eug. Moos,
Heine u. Düsseldorf. (Marb. Diss.) Düsseld.:
Schmitz u. Olbertz. 70, X S. 2M. Rez.: Beitrr.
z. G.d. Niederrhein 22, 241-43 Willemsen. [2203
Zincke, P., Frär. Hebbel e. Mystiker? (Eu-
phorion 16, 147-66.) [2204
- Minor, Neuere Mörike-Literatur. (Ebd.
580-88.) H. Mayno, Desgl. (Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 48.) [2205
Schwetschke, E., Gustav Schwetschke, e. dt.
Humanist u. Humorist d. 19. Jh. I. Halle:
Gebauer-Sch. 1908. 336 S., 7 Taf.; 1 Fksm.
6M. Rez.: Mitt. a. d. Geb. bet ant. Forschen.
24, 259f. Ruville. [2206
Hann, F. G., Adolf Ritter v. Tschabuschnigg.
(Carinthia I, Jg. 90, 223-48.) (2207
Bibliographie Nr. 2182—2257.
Jelinek, L., Utfo Horns dramat. Nachlaß.
(Mitt. d. Ver. $. G. d. Dt. in Böhmen 47, 461
bis 532.) . [2208
Wiens, L., Aus Ferd. Freiligraths Familien-
briefen. (Dt. Rundschau "09, Okt., 71-89.) [2209
Müsebeck, E., Carl Candidus. Lebensbild
z. G. d. religiös-spekulat. Idealismus u. d. elsăsa.
Geisteslebens vor 1870. Münch.: Lehmann.
868. 1M.80. Rez.: Hist. Zt. 105, 161-63 E.W.
Mayer. [2210
Mulert, 8. G., Scheffels Ekkehard als hist.
Roman. Ästhet.-krit. Studie. Münster: Schö-
ningh. 112 8. 2 M. [2211
Frey, A., Konr. Ferd. Meyer. 2., durchges.
Aufl. Stuttg.: Cotta. 4108. 6 M. — A. Schaer,
Betty Paoli u. Conr. Ferd. Meyer. Zeugnisse e.
Dichterfreundschaft in 11 Briefen 1877-1886.
(Euphorion 16, 497-510.) [2212
Aus Paul Lindaus Flegeljahren. (Grenzbnten
09, II, 473-82.) [2213
ildenbruch, E. v., Briefe a. d. J. 1878-80,
hrgb. v. B. Litzmann. (Mitt. d. Literar-
hist. Ges. Bonn IV, 6.) Dortmund: Ruhfus.
75 Pf. [2214
Meyer, Alex., Ans guter alter Zeit. Berliner
Bilder u. Erinnergn. Mit Vorw.v.R.M. Meyer.
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. 2178. 8 M. [2215
Frensdorff, Ernst, Zur Bau-G. d. Kgl. Schau-
spielhauses in Berlin. (Alt-Berlin "00 139-44.)
[2216
Kronthal, A., Graf Eduard Racayaskl u. d.
Posener Brunnen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 9, 33-52.) (2217
Bach, W. C., Ernst v. Bandel, d. Erbauer d.
Hermanns-Denkmals. (Pädagog. "Abhdlgn. 114.)
Bielef.: Helmich. 15 S. 40 Pt. [2218
erei, Dt., d. 19. Jh. (e, '08 89672). H.
10-20. (Vollst. 50 M.) (2219
Richter, L., Lebenserinnergn. e dt. Malers.
Selbstbiogr. nach Tagebuchniederschrr. u. Brie-
fen. Hrsb. u. ergänztv.Hnr. Richter. Lpz.:
Hesse. 750 3. 2 M. 50. [2220
Schapire, R., Zu Friedr. v. Nerly. A. unveröff.
Briefen. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Erfurt 29,
1-9.) (2221
Heyck, E., Feuerbach. (Künstler-Mono-
graphien 76.) 2. Aufl. Bielef.: Velhagen & Kl.
159 8. 4M. — (2222
Bauer, Mor., Frz. Schubert. (Jahrb. d. Freien
Dt. Hochstifts ’09 67-126.) 12223
Hütter, Ed., Ant. Felix Schindler, d. Bio-
graph Beethovens. (Leipzig Diss.) Münst.:
Aschendorff. 788. 1 M. 50. [2224
Spohr, Louis, u. Braunschweig. (Braunschw.
Magar, "00 109-117.) (2225
Schmidt, Heinr. u. U. Rich.
Wagner in Bayreuth. Lpz.: Klinner. 139 S.
3 M. (2226
Krosigk, H. v., Karl Graf v. Brühl, General-
Intendant d. Kgl. Schauspiele, später d. Museen
in Berlin, u. s. Eltern. Lebensbilder auf Grund
d. Has. d. Arch. zu Seifersdorf. Berl.: Mittler.
xilj, 305 8. 8 M. 50. [2227
Devrient, E. u. Th. Devrient, Briefwechsel.
Hrgb. v. H. Devrient. Stuttg.: Krabbe.
4568. 7 M. (2228
Camerer, J. W., G. d. Burschenschaft Ger-
mania zu Tübingen 1816-1906. Tüb.: Fues.
247 S. 8 M. (2229
Kahle, B., Hexenwesen u. allerlei Aberglaube
d. Gegenwart. (Alemannia 3. F. 1, 3-22.) [2230
Christ, QG., Die letzte öffentl. Hinrichtg. in
Mannheim. (Mannh. G.bll. ’09, N. 7.) [2231
Bibliographien u. Literaturberichte. — Geographie. *73
Teil IL*
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
dÉ Bibliographien
und Literaturberichte.
Unterkircher, K., Tirol.-vorarlberg. Bibliogr.:
16. IX.-30. XI. og (Forsch. uaw. z. G, Tirols 7,
81-86.) [2232
Zibrt, Bibl. české hist. (s. ’09, 5).
‚3. S. 481-720. 3M. 40. [2233
Rez.: v. IV: Mitt. d. Öst. Ver. f. Biblw. 13,
201-04 Wolkan.
Literatur, Hist., d. Sehweiz betr.: ’08. (Anz.
f. schweiz. G. mg 502-08; 523-44.) [2234
Marckwald, E. u. L. Wilhelm,
Katal. d. Els.-Lothr. Abtlg. d. Univ.-
u. Landesbibl. Straßb. (s. ’09, 2096).
Lig. 3. S. 347-502, 2 M. [2235
Häberle, D., Pfälz. Bibliogr. II:
Landeskdl. Lit. d. Rheinpfalz, chronol.
geordnet. M. Autoren-, Namen-,
Orts- u. Sachregister (Aus: Mitt. d.
Pollichia, Jg. 65.) Heidelb.: Carle-
3M.
bach. 240 8. [2236
Voltz, Neue hess. Lit.: "08. (Qnartalbll. d.
Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hess. 4, 426-29.) [2237
Storck, W. F., Mainzer G.-forschg. im letzt.
Jahrzehnt. (Dt. G.bll. 11, 72-85.) [2238
Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. X. 08 bis
1. X. ’09 nebst Nachtrr. (Zt.d. Berg. G.-Ver.
42, 229-34.) [2239
Löwe, V., Bibliogr. d. hannov. u. braunschw.
G., 8. Nr. 14. Rez.: Korr.-bl. d. Gesamt-Ver.
Van der Essen, Bibliogr. de hiet. eccl. de
Belg. (Anal. de hiet. eccl. de la Belg. 85,
Anh., jx-xv.) [2247
Literaturbericht, Hist.-pädagog.: ’08. (Mitt.
arten ‚10, 48-110.) [2249
Arnold, R. F., Bibliogr. d. dt. Bühnen seit
1830. 2. verb. u. verm. Aufl. Straßb.: Trübner.
57 S. » [2250
Erben, W., Stud. z. hist. Atlas d.
öst. Alpenländer. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 30, 561-606.) [2251
4.Inst. t. öst.G.forschg 30,688-94Giannoni. (2255
Gerster, J. J., Hist.-geogr. Atlas
d. Schweiz. a) 10 Geschichtsktn. d.
Hauptperioden m. Nebenktn. f. d.
Zwischenereignisse, b) 8 kulturhist.
u. geogr. BIL, nebst erläuternd. Text.
Aarau: Wirz "09 4 Fr. (Die hist.
Ktn. allein: 2 Fr. 60.) [2253
Schulze, Gust., Beitrr. z. Landes-
u. Siedelungskde. d. Fichtelgebirges.
58, 55. 2240 s ; Dese,
Jecht, R., Lausitz. Lit. (Laus. Ma 8, | (Leipz. Diss.) Hof: Lion ’09. 127 S.
321-29.) 2241 | 2 M. 20. [2254
[
Minde- Pouet, G., Übers. d. Erscheingn. auf .
d. Gebiet d. Posen. Provinz.-G.: '08, nebst Wörterbuch, Ortsbeschreibendes u.
Beitrr. z. ’07. (Hist. Monatsbll, 1 d Prov. | Geschichtlich., aller in ElsaßB-Lothr.
Posen 10, 129-45; 157-64.) [2242 | vorkommenden Denkmäler, Städte,
Dörfer, Höfe, Bäche, Fl üsse, Seen
Zitterhofer, K., Die literar. Tätigkeit d. g . ege SC 4
Kriegsarchivs 1784-1909. (Streffleurs milit. zt, | Berge usw. (Aus: Das Reichsland
I, 11720.) ae. [2248 Elsaß-Lothr. Ill.) Straßb.: Heitz.
‘og. erscheinungen z. G. d. Juden in tld: 1258 S. 15 M. [2255
08. (Mitt. A , d. ;
97-110.) © © Oesamtarch. d. dt mA Beschreibung d. Oberamtes Urach,
Besch liographie d. kirchengeschichtl. e ‘08 | hreb. v. K. Württemberg. Statist.
arb. v.Preusc enu.a (Aus: ogr. N 8
d. theol. Lit. t. '08.) Lpz.: Heinsius. S. 98-351. | Landesamt. 2. Bearbeitg. Stuttg.:
3 M. — O. Kippenberg, Bibliogr. d. kirchen- | Kohlhammer 09. 7888. 7 M. [2256
geschichtl. Lit.: 1. VII.-30. IX. mg (Zt. f. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7,
Kirch.G. 30, Anh., 167-258.) [2245 576 v. Below; Hist. Vierteljschr. 13, 85-87
er, di Kirch.geschicht!. Lit. Badens: Walt. Goetz.
’04-'07. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 7, Bossert, G., Topographisches. (Württb.
266-314. 9, 323-71.) [2246 | Vierteljbite. 18, 399-407.) [2257
em
° Abgeschlossen 1. Mai 1910. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1910.
*74
Atlas, Geschicht, d. Rheinprov.
(= 2390). a) Karte: W. Fabricius,
Kirchl. Organisation im Bereich d.
heut. Rheinprov. am Ende d. Mittel-
alters um d. J. 1450; 1 : 500 000.
Bonn: Behrend. Fol. 4 M. 50. b) Er-
läuterungen V, 1: W. Fabricius,
Die beiden Karten d. Kirch), Organi-
sationen, 1450 u. 1610. Hälfte 1:
Kölnische Kirchenprov. Ebd. eer,
441 S. 12 M. [2258
Schultze, Vikt., Waldeckische Ldkde.
Mengeringhausen: Weigel ’09. 419 S.;
6 Taf. [2259
Brandi, Grundfragen hist. Geographie u. d.
Plan d. hist. Atlas. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
Sacha "00 329-52.) — W. Fabricius, Geschicht,
Atlasfragen. (Westdt. Zt. 28, 521—23.) —
Jürgens, Name u. Grenze Niedersachsens.
(Hannov. G.bll. 13, 163-66.) [2260/61
Koblischke, J., Randglossen z. neuest.
„Wendenfrage“. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. '09, 398-408.) Vgl. ’08, 1919. [2262
Olbrecht, K., Grundlinien e. Ldkde.
d. Lüneburg. Heide (Forsch. z. dt.
Landes- u. Volkskde. XVIII, 6.).
Stuttg.: Engelhorn ’09. 647 S.;
8 Taf. 7 M. [2263
Häußler, G., G. d. Kartographie
Lübecks. (Zt. d. Ver. f. Lübeck. G.
11, 293-338.) [2264
Martin, J., Zur Klärung d. Senkungsfrage.
Entgegng. u. Schlußwort. (Jahrb. f. G. d.
Hrzgts. Oldenb. 18, 155-90.) Vgl. ’09,2117. [2266
Eichhorn, E., Die Grafschaft Cam-
burg (s. ’08, 131). VIII. (= Nr. 3009.)
167 S.; 3 Taf. 3 M. [2266
Scmpert, J., Siedelgn. in d. Ober-
herrschaft v. Schwarzb.-Rudolstadt.
Beitr. z. Siedelgs.-G. Thüring. (Leipz.
Diss.) Rudolst.: Mänicke & J. ’09.
199 S. 4 M. [2267
Ruppersberg, O., Hist. Ortslexikon f. d.
Prov. Posen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen
10, 17-23.) [2268
Klimesch, M., Ortsnamen im südl. u. süd-
westl. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 48, 149-80.) Vgl. Nr. 41. [2269
turmfels, W., Ortsnamen Hessens. Ety-
molog. Wörterb. d. Orts-, Berg- u. Flußnamen
d. Grhrzgt. Hessen. 2. verb. u. verm. Aufl.
Weinheim: Ackermann. 958. 1M 75. (2270
Imme, Th., Fiurnamenstudien auf d. Gebiete
d. alt. Stifts Essen. (Zt. d. Ver. f. rhein. u.
westf. Volkskde. 6, 161-83. 7, 8-31.) [2271
Brandstăter, E., Märkisch-westf. Ortsnamen
a. d. Urlauten erklärt. (Progr.) Witten:
Pott. '09. 201 S. 2 M. Rez.: Zt. f. dt. Mund-
arten "10, 178-80 Miedel. [2272
Ohnesorge, W., Deutung d. Namens Lübeck.
Beitr. z. dt. u. slaw.Ortanamenforschg. (Aus:
Festschr. z. Begrüßg. d. 17. dt. Geographentags.)
Lübeck '09. 98 S. (Auch Progr. d Katharineums
zu Lüb. ’10. 104 S.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 48, Lit.-Beil., 25-27 Klimesch;
Schles. G.bll. 10, 461. Feit. [2273
Bibliographie Nr. 2258—2325.
Größler, H., Über einige Ortsnamenerklärgn.
in Weyhes Landeskde. d. Herzogt. Anhalt.
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 19,
90-100.) [2274
Schlüter, W., Über d. Sammig. u. Herausgabe
. baltisch. Ortsnamenbuches. (Arbeiten d. 1.
baltisch. Historikertages 53-70.) H. v. Brui-
Üb. Archivalien z. E livländ.
Ortsnamen. (Ebd. 71-79.) — H. Biel
Einige Gedanken üb. d. v. Pastor Dr. A. Bielen-
stein gesammelte onomast. Material. (Ebd.
115-22.) [2275
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 50).
II, 6: cito-coetus. Sp. 1201-1440. V,
1: d-decus. Sp. 1-240. à 7 M. 20. [2276
Btreitberg, W., Gotisches Elementar-
buch. 3. u. 4. verb. Aufl. (Germ.
Bibl.) Heidelb.: Winter xıj, 313 S.;
Taf. 3 M. 40. [2277
Gutjahr, E. A., e d. neu-
hochdt. Schriftsprache vor Luther.
Streifzüge durch d. dt. Siedelungs-,
Rechts- u. Sprach-G. auf Grund d.
Urkk. dt. Sprache. Halle: Waisen-
haus. 240 S. 7 M. 50. [2278
Grimm, Dt. Wörterb. (s. ’09, 2134).
IV, 1. 3, Lfg. 10: Gewirken-Gewissen.
Sp. 6117-6276. 2 M. [2279
Sanders, D., Handwörterb. d. dt.
Sprache. Neu bearb., erg. u. verm. v.
J. E. Wülfing. 8. Aufl. Lpz.: Wi-
gand. Lie 1-5. S. 1-528. à 1 M. [2280
Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’10, 166 f. O. Weise.
Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen-
wörterb. 10. Aufl. Lpz.: Hirzel.
4138. 5 M. [2281
Brunner, H. u. R.Schröder, Bericht d. Komm.
f. d. Wb. d. dt. Rechtssprache f. '08. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 508-12.) [2282 i
Weise, O., Unsere Mundarten, ihr
Werden u. ihr Wesen. Lpz.: Teubner.
0, 2798. 3M. [2283
. Wörterbuch, Siebenbürg.-sächs. (s.
’09, 2141). Lfg. 3. Bearb. v. A.
Schullerus. S. 257-416. 4 M. [2284
G. Kisch, Zur Wortforschg. (Korr.bl. d.
Ver. f. riebenb. Ldkde. ’09, 147.)
Idiotikon, Schweiz. (s. Nr. 59).
Fischer, H., Schwäb. Wörterb.
(s. Nr. 61). Lfg. 28. B. III, Sp. 801
bis 960. 3 M. [2286
Schumann, Colmar, Lübisches Wörterb. d.
Jacob v. Melle. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 35, 17-43.) (2287
Siebs, Th., Helgoland u. seine Sprache.
Kuxhaven, Helgoland: Rauschenplat’09. 3198.
3 M. Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’10, 161-64
Feit.. [2288
Sprachkde. Paläogr. ; Diplom.; Chronol. Sphragist,, Heraldik. Numism. +75
Queitsch A., Etwas v. d. Oberlausitzer Mund-
art. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5,
116-21.) [2289
Seelmann, E., Mundart v, Prenden, Kr.
Niederbarnim. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 34, 1-39.) [2290
Teuchert, H., Aus d. neumärkisch. Wort-
schatze. (Zt. f. dt. Mundarten '09, 55-87;
117-69. 10, 3-47.) [2291
Trautmann, R., Altpreuß. Sprachdenkmäl.
(s. ’09, 2149). 2, (Schluß-)T].: Grammatik,
Wörterbb. xxxij 8. u. S. 97-470. 12 M.20. [2292
e
d. Sphragistik und Heraldik.
Hauviller, Erhaltg.d. Siegel; ihre Bedeutg. f.
d. hist. Hilfswissenschaft: ihr Kunst- u. Kultur-
geschicht). Wert. (Vierteljschr. f. Wappenkde.
usw. 38, 39-52.) Sep. Metz: Scriba. 23 8.
Taf. 1 M. [2309
Siegel d. bad. Städte in chronol.
Reihenfolge. Hsgb. v. d. bad. hist.
Kommission. M. erl. Text v. F.
Frankhauser u. A. Krieger. Hft. 3:
Siegel d. Städte in d. Kreisen Frei-
burg, Villingen u. Lörrach. Heidelb.:
Winter 09. 67 Taf. S. 49.75,
12 M. [2310
Ewald, W., Die Siegel d. Grafen u.
Herzöge v. Kleve. (Beitrr. z. G. d.
Vilmar, A. P, C., Dt. Namenbüchlein. Ent-
stehg. u. Bedeutg. d. dt. Familiennamen. 7. Aufl.
Marb.: Elwert. 111 S. 1 M. 20.
b, A, Dt. Personennamen. (Aus
Natur u. Geisteswelt 296.) Lpz.: Teubner 09.
140 S. ıM. [2294
Saake, H., Über german. Personennamen in
Italien. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprach-
forschg. 35, 124.36) Zeen (2205 Hrzgts. Kleve 276-95.) [2311
Schotsch, G., Dt. amiliennamen a. d. e
Matrikeln d. ev. Kirche A. B. in Schäßburg Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
Schäßburg. Progr. ’08/09 [2296 | 100), Lfg. 537 u. 538. [2312
a an Lig. 537 = Bd. V, 8, H. 5. (Bürger),
A : eschlechter.) g, 74-94; Taf. 81-100. — Lig.
4. P aldogr aphie V Diplomatik ’ 38 = Bd. VI, 1. H. 25. (Abgestorb. bayer.
Chronologie, Adel.) 8. 157-76; Taf. 109-26.
tschmar, v., Turnierteppich im
useum zu Valenciennes. (Viertel-
jschr. f, Wappenkde. usw. 38, 19
bis 38.) [2313
Monumenta palaeogr., hrsg. v.
A. Chroust (s. Nr. 73), Abt. I, Ser. II,
Lie 3-4. 20 Taf. ; 63 S. Text. 40M. [2297
ni, G., Atlante stor.-paleograf.
del duomo di Modena. 40, 101. [2298
Schubert, Eine Lütticher Schriftprovinz, 8.
Z
‘09, 72. Rez.: Lit. Zbl. "op. Nr. 20; Hist. Herold wé appo 12.)
(2315
Vierteljschr. 12, 3121. Bretholz; Hist. Zt. 104, twitz, A. Frhr. V., Wappen sächs. Adels-
194-96 Steinacker. i [2299 | familien. (Dresdner Residenz-Kalender a. d.
„und, Palaeogr. Atlas, s. '09, 73. Rez.: | 7, 1910. TI. II, 73-75; Taf.) [2316
Gött. gel. Anz. 10, 195-225 Burg. [2300 Engel, B., Mittelalterl. Wappenfenster in
— Thorn. (Dt. Herold ‘09, Nr. 12.) [2317
©. Numismatik.
Friedensburg, F., Die Münze ind. Kultur-G,,
8. Nr. 108. Rez.: Vierteljschr. f.Soz.-u. Wirtsch.
G. 7, 575 e Below; Hist. Zt. 104, 640-42 Edw.,
Schröder; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 2021. W,
Martens. [2318
Cahn, Jul., Die dt. Mittelaltermünzen, ihre
Bedeutg. t. Kunst- u. Kultur-G. (Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 58, Nr. 4.) [2319
Luschin e Ebengreuth, Zur G. d.
Denars d. Lex Salica. (Hist. Auf-
sätze Zeumer dargebr.S. 201-07.) [2320
Rzehak, E., Mährische Denare d. Mark-
grafen Wladislaw I. (1197-1222) im Münzfunde
v. Tremles in Böhmen. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
rens u. Schles. 14, 161-65.) [2321
manig, Münzfunde. (Jahrb. f. Altertkde.
3, Beibl. 126-28.) [2322
Gößler, P., Neue Münzfunde a. Württemberg
’07-’09. (Württb. Vierteljhfte. 18, 408-17.) [2323
Altherr, H., Das Münzwesen d.
0. A., Alcuni nuovi orizzonti
di diplomatica dell’Italia meridio-
nale. (Arch. stor. Sicil. N. S. 34, 163
bis 179.) i [2302
Salis, Fr., Untersuc gn. z. pomm.
Urkundenwesen im 12. u. 13. Jh.
(Balt. Studien N. F, 13, 129-93.) [2303
Schmi
tē- Kallenberg, Umhüllg. e. päpstl.
Breves v. 1458, (Arch. f. Urkundenforschg. 2,
5131.)
[2304
Huggenberger, Gericht) Kraftloserklärg. e.
verlorenen Siegelstempelas. (Archival. Zt.
‚ 223-25.)
N. F. 16 [2305
—
Fruin, R., Chronolog. aanteekeningen. I.
Over het gebruik d. jaarstijlen in Zeeland doot
particulieren. II. De indictie in de oorkonden,
uitgaande van de bisschoppen van Lnik. III.
bisdom L (Nederl. Archievenblad 17, SE e S
271-80.) [2306 | Schweiz bis z. J, 1798. Bern: Stämpfli
C., Nouv. recherches sur ja
Callewaert,
chronol. médiév. en Flandre. (Ann. de la Soc.
d’&mulat. de Bruges 59, 153 ff.) [2307
olz, O., rT Kalender d, ehemal.
fürstabteilich. Kanzlei in Einsiedeln. (Mitt. d.
Hist. Ver. d. Kant. Schwyz. H. 19.) [2308
EIER HE
& Co. zu. 4328. 10M. [2324
N H., Beitrr. z. Münz-G. d.
Elsaß, besonders d. Hohenstaufenzeit.
(Aus: Frankf. Münzztg.) Frkf. a. M.
"OD. 174 8, [2325
*76
Joseph, P., Abriß d. worms. Münz-G.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 10, Nr. 4.) [2326
Th., Die Alteato Düsseldorfer Münze.
(Beitrr. 2. G. d. Niederrh. 22, 187-92.) — H.
Eschbach, Die bergische Münzstättein Ratingen.
(Ebd. 193-95.) [2327
Fiala, E., Münzen u. Medaillen d.
welfisch. Lande (s. ’08, 90). TIl:
Das neue Haus Braunschw. zu Wolfen-
büttel. II. (Bevern.) S. 295-466;
10 Taf. 15 M. [2328
Jeep, W., Probestücke v. braunschw. Rin-
gutegroschen u. Pfennigen a. d. J. 1846 u. 1847.
(Braunschw. Magaz. ’09, 1191.) [2329
H F., Paphahne als Münznahme.
(Jahrb. d Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 35,
461.) Vgl. '08, 1980. (2330
Schrötter, F. Frhr. v., Beschreibg.
d. neuzeitl. Münzen d. Erzstiftes u.
d. Stadt Magdeburg 1400-1682. Mag-
deburg: Baensch’ 09, A9 x, 171 S.;
36 Taf. 20 M. [2331
Rez.: Gött. gel. Anz. '10, 456-59 Edw.
Schröder.
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Dungern, O. Frhr. v., Ahnen Dt.
Fürsten. I: Haus Zollern. Ahnen
d. dt. Kaiser, Könige u. Herzöge v.
Preußen, Kurfürsten v. Brandenb. a.
d. Hause Zollern u. ihr. Gemahlinnen.
Papiermühle: Vogt "00. 53 Taf. fol.
30 M. [2332
Schuster, Geo., Verwandtschaft d.
Häuser Hohenzollern u. Hessen.
(Hohenzoll.-Jahrb. 13, 125-54.) [2333
Knetsch, K., Üb. d. heutig. Stand d. geneal.
Forschg. in Hessen. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.
N. F. 17, 73-82.) [2334
Bastian, H., Dynastengeschlecht d. Herren
v. Hatzfeld. (Mitt. a. G. u. Heimatkde. d. Kr.
Biedenkopf. 3, Nr. 2/3.) [2335
Oidtman, E. v., Letzte lebend. direkte Nach-
kommen d. Hrzgs. Wilh. v. Jülich u. Berg,
+ 1511. (Dt. Herold '09, Nr. 12.) [2336
Weerth, O., Zur Geneal. d. lippisch.
Fürstenhauses. (Mitt. a. d. lipp. G.
6, 81-98.) [2337
Erichsen, J., Anfänge d. Hauses Schwarz-
burg-Sonderhaus.: Eupel1909. 249.60 Pf. [2338
Heydenreich, E., Familiengeschichtl. Fäl-
schungen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw.
38, 1-18.) [2339
Schäter, R., Dt. Ritter u. Edelknechte in
Italien. (Ebd. 37, 348-59.) [2340
Lehmann, Findlinge auf versch. Reisen, bei
denen ich Kirchenbücher usw. durchgesehen.
(Ebd. 338-47.) [2341
Handbuch, Geneal., bürgerl. Fa-
milien (s. ’09, 2196). Bd. XVI. XXV,
659 S. 10 M. [2342
‚ Taschenbuch, Geneal., d. adelig.
Häuser Österr. (s. ’08, 105). Jg. III:
1908/09. [2343/44
Bibliographie Nr. 2326—2401.
Handbuch, Geneal., z. Schweizer G.
Hrsg. v. d. Schweiz. Herald-Ges.
Bd. I: Hoher Adel. Zürich: Schultheß
& Co. 1900-08. 415 S.; 36 geneal.
u. 31 Siegel-Taf. [2345
Rez.: Gött. gel. Anz. "10. 2431. Meyer
v. Knonau.
Geschlechterbuoh,schweiz. Almanach
geneal. suisse: ’10. 736 S. 12M.50. [2346
Kindler v. Knobloch, J. u. O. Frhr.
v. Sto Oberbadisches Ge-
schlechterbuch (s. ’08, 107). IO, 3.
S. 161-240. 6 M. [2347
Gulat, M. v., Erhebgn. in d. Adelsstand u.
Adels- Anerkenngn. im Grhrzgt. Baden 1880
bis 1908. (Vierteljschr. f. Wappenkde usw. 37,
332-37.) [2348
Schott, 8., Alte Mannheim. Familien.
Mannh.: Bensheimer. 96 8. 3 M. [2349
Diehl, W., Beitrr. z. G. hess. Pfarrerfamilien.
(Frankfurt. Bl. f. Fam.-G. I.) — Has, Familien-
geschichtl. Notizen. (Hessenland 24,Nr.1.) [2350
Koerner, B., Beitrr. z. Stammkunde d. Ge-
schlechter d. Dt.-Kroner Landes (s. Nr. 150).
Forts. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 38,
53-98.) [2351
Pettenegg, E. G. v., Die Ainkürn. (Dt.
Herold '10, Nr. 3.) [2352
, Ferd., 400 Jahre d. Fam. Bach,
Buchholzer Linie. Dresd.: Gärtner. "09. xj,
172 8. [2353
Bauser, F., Die Besserer in Württemb.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 215-25.) (2354
Brück, F. u. H., Berg. Geschlecht B r ü gge.
Düsseld.’08: Schwann. 79 8. Als Ms.gedr. [2355
Gritzner, E., Urkundl. Ahnenaufschwörung
L de Entzenberg v. 1493. (Dt. Herold
'10, Nr. 4.) [2356
Geisser, Stammb. d. Fam. Geisser v.
Altstätten (St. Gallen), 1731-1907. Torino:
Bona '07. 4°. 278. (2357
Has, Fam. (von) Grunelius. (Hessen-
land 24, Nr. 1.) (2358
Bode, Herrengeschlecht v. Heimburg
(s. Nr. 374.) (2359
Jassoy, A., Unsere Hugenott. Vorfahren u. a.
Beitr. z. Stammes-G. d. Fam. Jassoy. Als
Ms. gedr. Frankf. ’08. 364 8. [2360
Blätter, Familiengeschichtl., f. d. Fam.
Knab. Nr. 2. Regensb. u. Plauen '09. 4°.
20 8. (2361
Kneer, A., Zur G. d. Fam. Kneer. Trier
’09. 50 S. 9 Taf. [2362
- Broeckaert, J., Généalogie de la famille
van Langenhove. Gand: Siffer. 4°.
47 S.; 3 Taf. 4 fr. (2363
Langwerth v. Simmern, H. Frhr., Fam.-G. d.
Frhr. Langwerth v.Simmern. Hannov.:
Küster "00 390, jx S. Rez.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. "00. 421-23 Thimme. [2364
Linkge, J. Fr. A. u. O. F. J. Lingke, Chron. d.
Familie Lingke 1470-1909. :
O. Lingke. 285 S.; 48 Taf. 30 M. [2365
Brunner, Hnr., ` Die Herren v. Lippa
(e Nr. 173). Forts. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schles. 14, 115-46.) [2366
Manstein, E. v., G. d. Fam. Mansteın.
2. A. o O. u. Dm. 1478. (2367
Marklowski, A. v., Urkk. u. Nachrr. üb. d.
Fam. derer v. Marklowski, Pernstein
Genealogie, Familiengesch., Biogr.
v. Marklowski, Freiherr Marklowski v. Zebracz
u. Pernstein. Wien: Hölzl. 223 8. 20 M. [2368
Mülverstedt, v., Von den v. Milow. (Dt.
Herold ’10, Nr. 2f.) [2369
Molineus, M. A. G. à. Bm: Annan
Barmen: Wandt 08. 4°. (2370
Eickhoff, Zur G. d. Fam. ae
(Ravensberg. Bil '10, 4.) [2371
Schöffmann, J B., Die Osterholzer.
Alte Bauersfamilie im Botttale b. Pocking.
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. Niederbayern 45,
225-47.) (2372
Rauchfuß, H., Name Rauchfuß u. a
Entstehg. er? Herold "10. Nr. 4.) [2373
. Büchel, J , G. d. Herren vV. Schellen-
berg (s. TH 2231). T1. II. (Jahrb. d. Hist.
Ver. f. d. Fürstent. Liechtenstein 8, 1-98.) [2374
Schiller, R., Schiller - Geschlech-
ter Dtlds.. m. besond. Berücks. d.
schwäb. Schiller u. d. Stammbaums d.
Dichter F. v. Sch. Stuttg.: Hoffmann
’09. 4°. 366 S.; 86 Taf., 5 Stammtaf.
100 M. [2375
* Rez.: Dt. Herold ’10, Nr. 3 Macco.
Schoenermarck, v. Familienverbindgn. inner-
halb e. Ahnentafel. (Vierteljschr. f. Wappenkde.
usw. 37, 279-331.) [2376
, Leuprecht, A., G. d. Familien v. Seeger
in Vorarlberg. (Jahresber. d. Landes-Museums-
Ver. f. Vorarlb. 46, 1-164.) [2377
Teuttel, P., Zur G. d. Tuttlinger Teuffel.
(Württb. Vierteljhfte. 18, 226-28.) [2378
Maske, R., Nachrichten üb. d. Fam. Titel
in Polzin. (Monatsbll. d. Ges. f.
'09, 9-12.)
Meininghaus, A. Zur G. d. Dortmunder
Geschlechter v. Wickede. (Aus: Beitrr. z.
G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark). Dortm.:
Ruhfus. S. 251-82. 75 Pf. [2380
Merian-Mesmer, W., Schweizer Vorfahren d.
Grafen Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold
'09, Nr. 12.), [2381
Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 200).
Bd. LV, 4-6 (Lfg. 574- 76). S. 481-904.
6 M. 40. [2382
Biographie nation. de Belg. (s. °09
2245). XX, 2: Ruelens-Rythovius.
Sp. 417-764. 3 Fr. [2383
II. Quellen.
. 1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist.: Diplomatum
regum et imperatorum Germ. T. IV: Conradi II.
dipl. — Legum sectio IV, Constit. et acta
publ. V, 1. — Scriptorum qui vernacula
lingua usi sunt. Dt. Chroniken. VJ. s. Nr.
2400. [2384
Levison, englisch. Bibliotheken
(s. 07, 2134). Wd N Arch. 35, 331-431.) [2385
Quellenstudien a. d. hist. Sem. d.
Univ. Innsbruck I. Hrsg. v. W.
Erben. Innsbr.: Wagner. 161 S.
(Subskr.-Pr. 5 M. Einzelpr. 6 M.)[2386
- Wentscke, P., Chronik u. Urkunden-
fälschgn. d. Klosters Ebersheim. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 35-75.) [2387
Allg. Quellen-Samml. Geschichtschr. *77
Mettensia. VI: Chronique et chartes
de l’abbaye de 8.-Mihiel, publ. p. A.
Lesort. Faso. I. (Mémoires et doco.
Bun p. la Soc. Nat. des Antiquaires de
rance. Fondation Aug. Prost.)
Paris: C. Kincksieck ’09. S. 1-144.
Vgl. ’09, 214. [2388
Veröttentlichungen d. Hist. Kommission f.
Nassau (s. 09. 2251). VIs. Nr. 2403. [2389
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (a. ’09,
2252). XII s. Nr. 2258. (2390
Van den Gheyn, J., Catalogue des
mss. de la Bibl. Roy. de Belgique (s.
’09, 2253). IX: Hist. de Belg. (hist.
particul.): Flandre, Hainaut, Liege,
Limbourg, Luxemb. et Namur. jx,
446 S. 12 Fr. [2391
Catalogus codicum manuscripto-
rum bibliothecae universitatis Rheno-
Traiectinae. II. Traiecti ad Rhen.:
Oosthoeck ’09. 49% xx, 378 S. [2392
Quellen u. Abhdien. z. G. d. Abtei u. Diözese
Fulda (s. ’08, 153). V. x, 1238. 2 M. 50. [2393
Bömer, A. Handaschriftenschätze westfäl.
Bibliotheken. (Zbl.f.Bibliothw.28, 338-58.) [2394
Geschichtsquellen, Thüring. N.F. VI (Ganze
Folge IX) s. Nr. 2460. [2395
Jecht, R., Quellen z. G. d. Stadt
Görlitz bis 1600. Görl.: Magistrat
(u. Buchh. Worbs & Co. in Comm.) ’09.
2488. 3 M. [2396
Rez.: N. Arch. 35, 2871. p: Kr.; Lit. Zbl. ’09,
Nr. 50 Doehler.
. Seraphim, A. u. P. Rhode, Hand-
schriften-Katalog d. Stadtbibliothek
Königsberg i. Pr. (Mitt. a. d. Stadt-
bibl. zu Königsb. I.) Königsb.: Beyer,
"00. 411 S. 6 M. 50. [2397
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 27, 74-76 Perlbach;
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 9, 20-24 O.
Günther. rn
2. Geschichtschreiber.
@eschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Ge-
samtausg. X: Isidor. Aufl. 3. [2398
Levison, W., Engl. Hss. d. Liber
Pontificalis. (N. Arch. 35, 331-431.) —
Giovanni Mercati, Nuove iscrizioni
crist. di Roma in un codice di Cam-
bridge. (Rassegna Gregoriana IX, ’10,
47-50.) Se [2399
Chronik, Österr., v. d. 95 Herr-
schaften, hrsg. v. J. Seemüller (s.
’07, 1071). Tl. II. (Tl. v. N. 2384.)
Hannov.: Hahn. 4°. xjv, ccovij S.;
S. 243-76. 15 M. [2400
~ Quellen z. Schweizer G. N.F. 1. Abt.
Chroniken (s. ’08, 2049). Bd. II: H.
Brennwalds Schweizerchronik. II.
Hrsg. v. R. Luginbühl. 778 8.
16 M. [2401
Rez. v. I.: Lit. Zbl. '09, Nr. 29 -ch-. .
*78
Füetrer, Bayer. Chronik s. Nr. 1207. [2402
Mechtel, J., Limburger Chronik.
Hrsg. v. C. Knetsch (= Nr. 2389).
Wiesbad.: Bergmann ’09. xxvj, 254 S.
6 M. [2403
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 25 Reimer.
Obreen, H., Bijdragen tot de kennis d.
middeleeuwsche kronicken. I: Theod. Pauli.
(Bijdragen v. vaderl. gesch. etc. 4. B., 8,
373-81.) [2404
Bruns, F., 3. Teil d. Chronicon
Sclavicum u. s. Verfasser. (Hans.
G.bll. Jg. ’10, H. 1, 103-27.) [2405
Jürgens, O., Geschichtswerk d. 8yndikus
Ph. Manecke. (Hannov. G.b!l. 13, 248-55.) [2406
2. Urkunden und Akten.
Wolf, Gust., Archivliteratur. (Dt. G.bll. 10,
285-312.) [2407
Kreuter, J. L., Die in Gelnhausen ausgestellt.
Königsurkk. (Gelnhusana "09. 144-58.) [2408
Inventare österr. staatl. Arch. I:
Inventar d. allgem. Arch. d. Ministe-
riums d. Innern. Bearb. e d. Beamten
d. Arch. Wien: Hof- u. Staatsdr. ’09.
95 S. 2 M. [2409
Urkundenbuch, Salzburg. I: Tra-
ditionscodices, Ges. u. bearb. v. W.
Hauthaler. Hft. 6. Salzb.: Höllrigl.
S. 889-1211. 5 M. [2410
Ottenthal, F. v., u. O. Redlich,
Archivberichte a. Tirol. H. 3 u. 4:
Gerichtsbez. Kitzbühel u. Kufstein;
bearb. v. F. Kogler. S. 199-370.
(Mitt.d. 3. Arch.-Sekt.VII,3u.4.) [2411
Kleiner, V., Regesten z. vorarlberg.
Landes-G. (Jahresber. d. Landes-
Museums-Ver. f. Vorarlb. 46, 165
bis 291.) [2412
Urkundenbuch d. Stadt Krummau in
Böhmen. I, s. ’09, 199. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 31, 129-31 u. Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. i. Böhm. 47, Lit.-Beil., 19-22 Klimesch;
Hist. Jahrb. 31, 198 f. Knöpfler; Dt. Lit.-Ztg.
’09, Nr. 41 Bachmann. [2413
Treixler, G., u. O. Donath, Gödinger Urkk.
TL III. Progr. Göding. ’09. [2414
Segmüller, F., Die päpstl. Archive u. deren
Benützung durch d. Schweiz. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 4, 1-11.) [2415
buch d.
Urkunden Stiftes Bero-Münster
(8. '09 2278). II, 193-224: 1328-34. (Beil. zu
Geschichtsfreund LXIV.) [2416
Mitterwieser, A., Regesten d. Frauen-
klosters Altenhohenau am Inn. (Ober-
bayer. Arch. 54, 399-446.) [2417
Geiger, O., Stadtarchiv zu Wemding.
(Archival. Zt. N. F. 16, 157-220.)[2418
Schwarz, B., Frhrl. Böcklin v. Böck-
linsauisches Arch. in Rust, Bez.-Amt
Bibliographie Nr. 2402—2459.
Ettenheim. (Mitt. d. Bad. Hist.
Komm. 32, 14 ff.) [2419
Joetze, Urkk. z. G. d. Stadt Lindau
im Mittelalter. (Schrr. d. Ver. f. G.
d. Bodensees 38, 63-105.) [2420
Weckerling, Archiv d. St. Worms. (Korr.bl.
d. Gesamt-Ver. 09 Nr. 11/12.) (2421
Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz
1289-1396 (s. ’09, 217). L£. 5-6. ’09.
Bd. I: 1289-1353; bearb. v. Ernst
Vogt. S. 161-240. Bd. II: 1354-96;
bearb. v. F. Vigener. S. 161-240.
A 4 M. 50. [2423
Jung, Frankfurter Stadtarchiv, s. ’09 2284.
Rez.: Gött. gel. Anz. 10, 162-64 Ugen, [2423
Kentenich, Schicksale Trier. Ar-
chive. (Trier. Arch. 15, 100-03.) —
Bastgen, Archiv d. Erzstifts u. d.
Domkapitels zu Trier im 14. Jh.
(Ebd. 14, 1-10.) Vgl. ’09, 218. [2424
Kuske, Erich, Wichtiger Fund (v.
Archivalien d. Hrzgts. Cleve u. d.
Grafsch. Mark). (Beitrr. z. G. d.
Niederrh. 22, 221-30.) [2425
Recueil d’actes et docc. concern.
les freres-mineurs dans l’ancien duché
de Luxembourg et comté de Chiny,
précédé d'une notice hist. par Jacques
Grob. (Publications de la Soc. Hist.
de l'Institut G.-D. de Luxemb. t. 54
et56.) Luxemb.’09. Lxxx1j, 812S. [2426
Cauchie, A. u. L. Van der Essen,
Les sources de l’hist. nat. conserv. A
l’&tranger dans les arch. privées.
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. 78,
45-102.) [2427
Schoengen, M., Nederlandica in
Belg. archieven. (Nederl. Archieven-
blad 17, 177-226.) — H. E. v. Gelder,
De Gemeentearchieven in ’07. (Ebd.
157-65.) [2428
Hulshof, A., Verslag van een onder-
zoek te Rostock naar handschriften,
drukwerken en bescheiden, belangr.
voor de gesch. van Nederland op last
der regeering ingesteld. s’Gravenh.:
Nijhoff 10, 90 S. 4 Taf. 1 fl. 25. [2429
Relazioni Veneziane. Venetiaansche
berichten over de Vereenigde Nederl.
v. 1600-1795, verz. en uitgeg. door
P.J. Blok. Ebd. 30, 4198S. AT 25. [2430
(Rijksgeechiedk. Publicatien VII.).
Fruin, R., Rijks archief-depôt in de
provincie Zeeland. De rekeningen en
andere stukken in 1607 uit de Holland.
rekenkamer naar de Zeeuwsche over-
Urkunden und Akten,
gebracht. Het Bourgondisch-Oosten-
rijksche tijdvak 1433-1584. Ebd.
509 S. 6 fl. [2431
Dalen, J. L. v., Inventaris v. het
archief d. gemeente Dordrecht. I.
De grafelijke tijd, 1200-1572. Dord-
recht: Revers. 272, 318.1 fl. 50. [2432
Cartulaire de commune de Dinant,
p. Brouwers (s. ’08, 2079). VIII:
Annexes et extraits. ’08. 292 S.
5 Fr. [2433
Oorkondenboek d. stad Aelst; uitg.
d. O. Reyhtens. I. Aelst: Spitaels-
Schuermans. 228 S. 10 Fr. [2434
Block, J., Beitrr. a. Arch. d. In- u. Aus-
landes z. Waldeck. Landes- u. Regenten-G.
mit Berücks. d. Grenzgebietes. (G.bll. f.Waldeck
u. Pyrmont 8, 226-40.) [2435
Inventare d. nichtstaatl. Archive d. Prov.
Westfal. T, 8. ’09, 229. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. 30, 373-80 Richter. [2436
Rübel, K., Zur Kennzeichng. d. Fahneschen
Veröffentl. üb. Dortmunds G. (Beitrr. z. G.
Dortmunds 18, 2833-99.) [2437
Jürgens, O., Das Urkundenbuch d. St.
Hannover. (Hannov. G.bll. 13, 244-47.) [2438
Tielking, L., Urkunden d. Kirche zu Alten-
hagen b. Hagenburg. (Zt. d. Ges. f. niedersăchs.
Kirch.-G. 14, 222-27.) [2439
Kauffungen, K. v., Misnensia im Arch. d. St.
Mühlhausen i. Th. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 8t.
Meißen 7, 490 ff.) [2440
Codex diplom. Lusatiae super. (R.’09, 2298).
III, 5: ‚Görlitzer Ratsrechnungen. Nr. 5:
1413-19. (2441
Krabbo, H., Regesten d. Mark-
grafen v. Brandenburg a. askan.
Hause. Lfg. 1. (= Nr. 3017.) Lpz.:
Duncker & H. 80 S. 4M. 40. [2442
Seitfeet, Bernh., Aus alt. Akten d. Straus-
berger Stadtarchivs. Kurfürst]. u.
Edikte a. d. 16. bis 18. Jh. Progr. Krotoschin.
’09. 39 8. [2443
Urkundenbuch, Liv-, Est-, Kurlän-
disches. Abt. I, Bd. 12: 1460-1472;
hrsg. v. Phil. Schwartz u. A. v.
Bulmerincg. 542 S. 23 M. [2444
Akten u. Rezesse d. livländ. Stände-
tage; hrsg. v. O. Stavenhagen (s.
Nr. 246). III: 1494-1535; bearb. v.
L. Arbusow. Lfg. 5. S. 641-800.
5 M. 60. [2445
Feuereisen, A. Über d. baltisch. Archiv-
wesen. (Arbeiten d. 1. baltisch. Historikertages
219-73.) — O. Stavenhagen, Kurländ. Landes-
arch. in Mitau. (Ebd. 286-99.) — R. Winkler,
Über d. Scheed. Gouvernementsarch. in Reval.
(Ebd. 300-02.) P Baerent- Arrasch, Überreste
d. ehemal. Ratsarch. in Wenden u. Lemsal.
(Ebd. 303 f.) [2446
C. Mettig, Archiv d. Schwarzen Häupter in
Riga. (Ebd. 305-14.) — A. v. Foelkersam, Über
d. fürstl. Radziwillsche Familienarch. zu Schloß
Nieswiez. (Ebd. 315-19.) [2447
Königl.
*79
Katalog d. Schwedisch. General-
gouverneur-Archivs zu Riga. Riga ’08:
Häcker. 708. [2448
Beyerle, K., Die dt. Stadtbücher.
(Dt. G.bll. 11, 145-200.) — Geo. Caro,
Zur Quellenkdc. d. Wirtsch.G. (Ebd.
113-25.) [2449
Teige, J., Zprávy o statcich a pfech
venkovských z archivn města Prah
(Arch. Český XXVI.) Prag: Bursi
& K. ’09. 4°. xıj, 6348. [2450
Urkk. üb. ländl. Güter im Archiv d. Stadt
Prag. A-K.
Sammlung schweiz. Rechtsquellen
(s. Nr. 251). Abtlg. I. Rechtsquell. d.
Kantons Zürich. Tl. 1. Öffnungen u.
Hofrechte. Bd. I: Adlikon bis Ber-
tschikon. Bearb. v. R. Hoppeler.
xjx, 570 S. 13 M. 60. [2451
Knapp, H., Frhr. Cl. v. Schwerin u. d.
Zenten d. Hochstifts Würzburg. (Zur Abwehr.)
Berl.: Guttentag °00. 35 S. 30 Pf. — Cl. Frhr.
v. Schwerin, Zur Gegenwehr. Münch.: Rieger
10. 8 S. Vgl. ’09 2313. [2452
Schrötter, G., Dorf- u. Gemeindeordngn. im
Nürnb. Gebiet. (Jahresber d. Ver. f. G. d. St.
Nürnb. 31, 16-18.) [2453
Stadtrechte, Oberrhein. (s. Nr. 253).
Elsäss. Stadtrechte II: Reichen-
weier; bearb. v. A. Hund. 1: Das
Ratsbuch. ’09. 100 8. [2454
Rez. v. ’09, 241 (Schwäb. Rechte.
2: Geier, Überlingen): Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
G.A. 404-08 Rietschel.
Land ten v. Jülich-Berg 1400-1610,
hrg. v. G. v. Below, s. ’10, 254. Rez.:
Forsch. z. brandb. u. preuß.G.22, 650-54 Hötzsch;
Hist. Zt. 104, 628-34 Haß; Beltrr. z. G. d.
Niederrh. 22, 234-39 Mosler. (2455
Joosting, J. OO. De Archieven der
elkander vóór 1814 opgevolgde ge-
westelijke besturen vanDrente. Leiden:
Brill ’09. 817, cvj S. [2456
Rez.: Nederl. Archievenblad 17, 2902-97 Bos.
Werken d. Ver. tot uitg. d. bronnen
v. h. oude vaderl. recht. R. II, Nr. 8:
J. G. C. Joosting, Bronnen v. d.
gesch. d. Kerk. rechtspraak in h.
bisdom Utrecht in de middeleeuwen.
III, 2. s Gravenh.: Nijhoff. 12,
806 S. 14 fl. 50. [2457
Wiersum, E. u. B. M. de Jonge van Ellemeet,
Rechten van Schouwen en Duiveland. (Vers-
lagen en meded. d. Vereeniging tot uitg. d.
bronnen v. h. oude vaderl. recht 5, 443-660.) [2458
Recueil de documents relat. à
l’histoire de l'industrie drapière en
Flandre, publ. p. G. Espinas et H.
Pirenne. Partie 1: Des origines à
l'époque bourguignonne (s. ’07, 219).
T. II: Deynze-Hulst. (Publ. de la
Comm. roy. d’hist. de l’Acad. roy. de
*80
- Belg.) Brux.: Imbreghts "09. 4°.
x, 714 S. 15 Fr. [2459
Rez.: Hans. G.bll. Jg. '10, 301-03 Häpke.
Stadtrechte v. Eisenach, Gotha u.
Waltershausen. Hrsg. v. K. Fr. v.
Strenge u. E. Devrient (= Nr.
2395). Jena: Fischer ’09. vıj, 106 u’
442 S. 18 M. 2460
Rehme, P., Üb. d. Breslauer Stadt-
bücher. Beitr. z. G. d. Urkunden-
wesens usw. Mit e. Urkundenbuche.
(Rehme, Stadtrechtsforschgn. TI. 2.)
Halle: Waisenhaus ’09. xvj, 227 8.
6 M. [2461
Rez.: Schles. Q.bll. "10. 19-21 Wendt.
Archivi di storia d'Italia; publ.
fond. dal prof. G. Mazzatinti, dir. d.
G. Degli Azzi (s. ’09, 2320). Ser. II.
Vol. I (VI d. racc.). xıj, 356 8.
10L. . [2462
Inh.: L'Archivio di Reggio.
. Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk.
Italiens (s. ’09, 251). III. (Nachrr. d.
Gött. Ges. d. Wiss. ’09, 435-517.) [2463
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
` Necrologia Germaniae. T. III, ed. Fr.
Ludov. Baumann, a. "08, 203. Rez.:
Gött. gel. Anz. "10. 318-23 Edw. Schröder. [2464
Wilhelm, F., Dt. Legenden u. Legendare, 8.
mag 206. Rez.: Anal. Boll. 27, 453 Poncelet;
Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 35 Strauch; Zt. f. dt.
Philol. 42, 257 f. Ehrismann. (2465
Poncelet, A., Le legendier de Pierre
Calo. (Anal. Bolland. 29, 5-116.) [2466
Hagedorn, Archive u. geneal.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr.
Vgl. ’09, 2324. [2467
Lohmeyer, K., Bearbeitg. v. Birkenfelder
Kirchenbüchern. I. Birkenfeld: Fillmann ’09.
123 S. 1 M. 00. [2468
Priegel, F., Die Kirchenbücher in Reuß ält.
Linie. (Mitt. d. Ver. f. Greizer G. Bd. IV.
09.) [2469
Zimmermann, Hnr. u. V. Loga, Zur
Ikonographie d. Hauses Habsburg.
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammilgn. d.
Allerh. Kaiserhauses XXVIII, 4.)
Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag ’09.
S. 156-99; 10 Taf. 24 M. [2470
Schwars, F., Verzeichn. d. in d. Stadtbiblio-
thek Danzig vorhand. Porträts Danziger Per-
Forschg.
sönlichkeiten. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50,
131-71.) (2471
Topographie d. hist. u. Kunst-
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. Nr.
270) XXVII: M. Dvořáku. B.
Matějka, Polit. Bez. Raudnitz.
Ti. II: Raudnitzer Schloß. 336 S.;
15 Taf. 17 M. [2472
Bibliographie Nr. 2459—2519.
Martinek, A., Soupis památek hist. a ume-
leckych v politickém okresu jičinském. (Verz.
d. G.- u. Kunstdenkmäler im polit. Bez. Git-
schin). Progr. Gitschin. ’09. [2473
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s.
Nr. 273). II: Reg.-Bez. Oberpfalz u.
Regensb. Hrsb. v. G. Hager. H
17 u. 18: F. H. Hoffmann u. F.
Mader, Stadt u. Bez.-Amt Neumarkt.
Bez.-Amt Nabburg. 314 S.; 13 Taf.
u. Kte. 11 M. 156 S.; 8 Taf. u. Kte.
7 M. [2474
Kunst- u. Altertums-Denkmale im
Kgr. Württemb. (s. ’08, 2111 u. ’09,
2331). Erg.-Atlas. Lfg. 25/26 (Lfg.
59/60 d. Gesamtwerkes). 10 Taf.
a 1 M. 60. [2475
Kunstdenkmäler d. Großhzgts. Ba-
den (s. ’09, 2111). VII, 1: A. v.
Oechelhaeuser, Amtsbez. Sinsheim,
Eppingen u. Wiesloch (Kr. Heidelb.).
>09. 255 S.; 21 Taf. u. Kte. 7 M. [2476
Altertümer, Elsässische, in Burg u.
Haus, in Kloster u. Kirche. Inventare
v. Ausgang d. Mittelalters bis z. 30j.
Kriege. Hrsg. v. E. Ungerer. Mit
Vorw. v. J. Ficker. Straßb.: Trübner.
’09
[2477
Bericht d. Provinzialkommission f. Denkmal-
pflege u. d. Altertums- u. Geschichtsvereine
innerh. d. Rheinprovinz v. 1. Apr. ’07 bis
91. März’08. (Beil. zu Bonner Jahrbb. CXVIII.)
191 S.; 21 Taf. 2478
[
Inventaire arch&olog. de Gand (s.
Nr. 276). Fasc. 1. 3 Fr. 50. [2479
Wrede, H., Die Glocken d. Landkreises
Lüneburg (s. ’09, 271). Schluß. (Lüneb.
Museumsbll. 6, 101-47.) [2480
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Hrzgts.
Oldenburg (s. ’09, 224). V: Ämter
Brake, Butjadingen, Varel, Jever u.
Rüstringen. jx, 321 S.; 8 M. [2481
Bau- u. Kunstdenkmäler Thüringens
(s. Nr. 280). XXXIV: G. Voß,
Hrzgt. Sachs.-Meining. Kr. Meining.
Amtsgerichtsbez. Meining. (Stadt
Meining. u. Landorte.) x, 584 H:
74 Taf. 20 M. [2482
Kunstdenkmäler d. Prov. Branden-
burg (s. Nr. 281). Bd. VI, Tl. 1: W.
Jung, Fr. Solger u. W. Spatz,
Kreis Lebus. Let, 325 S.; 3 Ktn. u.
32 Taf. 20 M. [2483
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Pommern (s. Nr. 282). Tl. II. H.
Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. H. 9:
Kreis Naugard. 163 S. 8 M. [2484
Schmid, Bernh., Die Denkmalpflege in d.
Prov. Westpreuß.: '09. Bericht. Danz.: Kafe-
mann. 26 S.; 4 Taf. 1 M. [2485
Allgemeine deutsche Geschichte. Territorial-Geschichte.
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Gebhardt, B., Handbuch d. dt. G.
Neu hrgb. v. F. Hirsch. 4. Aufl.
Stuttg.: Union. xıj, 776; 986 S.
17 M. 50. [2486
Lamprecht, K., Dt. G. (s. Nr. 286). II, 1:
Urzeit u. Mittelalter. Zeitalt. d. symbol.
typol. u. konvention. Seelenlebens.. Bd. 2.
4. durchges. Aufl. 1909. xvij, 411 S.
6 M. [2437
Lamprecht, K., Porträtgalerie a. L.s dt. G.
M. Einleitg. v. H. F. Helmolt. (Reclams
Univ.-Bibl. 5181/82.) Lpz. Reclam. 222 8.
40 Pf. (2487 a
Brotherus, K. R., Sind Kant u. Lamprecht
unvereinbare Gegensätze? (Stud. Lipsiense
1-22.) [2488
Hartung, Johs., Die Lehre v. d. Weltherr-
schaft im Mittelalter. Ihr Werden u. ihre
Begründg. Hall. Diss. "00. 708. [2489
Wolf, Gust., Einführg. ind. Studium
d. neuer. G. Berl.: Weidmann. xxvj,
793 S. 16 M. [2490
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 23 W. Bauer;
Rev. hist. 104, 409f. Darmstaedter; Mitt. a, d.
hist. Lit. 38, 257-65 Bloch.
Ulbricht, E., Weltmacht u. National-
staat. Polit. G. d. neuer. Zeit. v.
1500-1815. Vollendet u. hrsb. v. G.
Rosenhagen. Lpz.: Dieterich. 1,
685 S. 9M. [2491
Marcks, E., Dtid. u. England in d. groß.
europ. Krisen seit d. Reform. 2. Aufl. Stuttg.
u. Berl.: Cotta. 1 M. (2492
2. Territorial-Geschichte.
Österreichs Hort. G. u. Kultur a. d.
Habsburg. Erbländern (s. ’09, 280).
2. verm. Aufl. 2 Bde. Wien: Patriot.
Volksbuchh. ’09f. 4°. xjv, 352 u.
x1j, 418 S; Taff. 34 M. [2493
Silva, F. J. v., Austria. Unser Wer-
den v. J. 803 bis zum heutig. Tage.
Wien: Frick. 1158. 4M. [2494
Uebersberger, Österr. u. Rußland seit d.
Ende d. 15. Jh. Bd. I, 8.'08, 232. Rez.: Mitt.
a.d. hist. Lit. 36, 298-302 Landwehr v.Pragenau;
Grenzboten ’07, IV, 286-93 Egelhaaf; Arch. stor.
it. 5. Ser., 41, 203-05. Giorgetti. [2495
Radics, P. v., Alte Häuser in Laibach.
Geschichtserinnergn. Serie I u. II. Laibach:
v. Kleinmayr & B. 1009. 85; 898S. 4M. (2496
Bühler, A., Salzburg u. s. Fürsten. Rund-
gang durch d. Stadt u. ihre G, 3. Aufl. Reichen-
hall: Bühler. 292 S. 4 M. [2497
Simon, Gust., Schwaz u. Umgebung. Beitr.
z3. G. uns. Heimat. Schwaz: Selbstverl. 1909.
40 8.. [2408
Pic, J., Böhmen zur Fürstenzeit. (Böhm.)
(StaroZ zeme ceske.) DI. III, Bd.1. Archl. Tl.
Prag: Verl. d. Landesmus. ’09. 14 Kr. [2499
Altrichter, A., Materialien z. G. Iglaus in d.
Cerronisch. Sammig. d. mähr. Landesarch.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 14,
*81
147-53.) — Kuz, Die landesfürstl. Burg zu
Olmütz. (Ebd. 67-98.) [2500
Linhart, Frz , Dejiny Paskova (G. v. Paskau).
Progr. Mistek ’09. [2501
Strauch, B., Hermannstadt In d. magyar.
Lit. (Ungar.) Hermannstadt. Progr. ’09.
41 8. [2502
Dändliker, K., Auszug a. d. Schweizer-G.
Zürich: Schultheß. 172 S. 1 M. 80. [2509
Rüeger, J. J., Chronik d St. u. Land-
schaft Schaffhausen. Register; bearb.
v. G. Wanner. Schaffhaus.: Hist.-
antiq. Ver. 227 S. 8 M. (Für frühere
Abnehmer d. Chronik 4 M. 50.) [2504
Burkart, 8. G. d. St. Rheinfelden
bis zu ihr. Vereinigg. m. d. Kanton
Aargau. Aarau: Sauerländer. 777 S.;
8 Taf. 10 M. [2505
Stauber, E., Schloß Widen. I. Zürich:
Beer 1909. 76 S.; 2 Taf., Stammtaf. 2 M. 50. [2506
Rodt, E. v., Bernische Burgen.
Beitr. z. ihr. G. Bern: Francke.
161 S.; Kte. 6 fr. [2507
Böck - Ernst, M. A., Alt-Landsberger Merk-
büchlein. Hist. Skizzen nach alt. Aufzeichngn.
Landsberg a. L.: Neumeyer 1909. 48 8.
1 M. [2508
Walderdorft, H. v., Zur G. d. Burg Wolfsegg
(Bez.-Amt Stadtamhof) und d. Gesch. d. Wolf
zu Wolfsegg, Schönleiten, Gögglbach, Nabeck,
Nabburg, Lengenfeld, Bocksberg, Bruckberg,
Au. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u.
Regensb. 60, 11-124.) [2509
Weller, G. d. Hauses Hohenlohe, s. ’09, 131.
Rez.: v. II: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 48 Tumbült;
Gött. gel. Anz. "10, 280-91 Mehring; Hist.
Jahrb. 31, 421. (2510
Meyer, Christ., G. d. Burggrafsch. Nürnberg
u. d. spät. Markgrafsch. Ansbach u. Bayreuth
8. '08, 2142. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St.
Nürnb. 18, 296f. u. Erklärg. Meyers: Quellen
u. Forsch. z. dt. insbes. hohenz. G. 5, 387f.;
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 43 Skalweit; Hist, Viertel-
jschr. 13, 218-21 Mummenhoff. [2511
Mummenbhoft, Nürnbergs Ursprung u. Alter
in d. Darstellgn.’d. Geschichtschreiber u. im
Licht d. G., 8. ’09, 2362. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 31 Knapp; Lit. Zbl. "og, Nr. 35; Arch. f.
Kultur-G. 7, 361f. Fuhse. (2512
Böhner, K., G. d. St. Creußen.
Creuß.: Magistrat. 400 S.; 2 Kten.
3 M. [2513
Braun, G., Markt Weiltingen an d. Wörnitz.
Lokalgeschichtl. Studie. Ansbach: Seibold
1909. 1108. 1 M. 50. [2514
Grät,F.,G.d.Marktes Eschenau. (Aus: Jahres-
ber. d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 57.) Münch.:
Selbstverl. 95 S.; Stammtaf. 1 M. 60. [2515
Häcker, O. Hillerische u. Schillerische
Chronik. (Schwäb. Arch. 27, 177-84.) [2516
Tumbült, Fürstent. Fürstenberg v. s. An-
fången bis z. Mediatisierg. 1806, s. "OR, 2146.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 772-74
Roder; Dt.Lit.-Ztg.’09,Nr.44 Frankhauser.|2517
Albert, P. P., Die Schneeburg ob Ebringen.
Zur G. d. Burg u. ihr. Besitzer. (Zt. d. Ges. f.
Beförderg. d. G. etc. v. Freiburg 25, 51-90.)
Rez.: Alemannia N. F. 1, 156-58 Pfaff. [2518
Beyerle, K. u. A. Maurer, Konstanz. Häuser-
buch. s. ’09, 2367. Rez.: Hist. Zt. 103, 592-94
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 7
82*+ Bibliographie Nr. 2519—2584.
v. Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 363ff-
Rehme; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 212-15;
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 135-39
Meyer; Lit. Zbl. '10, Nr. 26 Markull. [2519
Strohmeyer, W., G. d. Dorfes u. d. Pfarrei
Mundelfingen (s. Nr. 335). Forts. (Freiburg.
Diözesanarch. N.F. 10, 65-116.) (2520
Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18. siècle, s. ’08,
256. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 4, 435-37
J. J.; Rev. d’hist. mod. et contemp. 10, 215-18
Guyot. [2521
Tschaeche, E., Chronik v. Huna-
weier. Elsäss. Kulturbild a. vergang.
Tagen. Nach d. Urkk. hrsb. (38 v.
Nr. 2957). Straßb.: Heitz. 115 S.;
Taf. 3 M. [2522
Postina, A., G. d. Dorfes Münch-
hausen a. Rh. Beitr. z. polit., relig. u.
Wirtsch.-G. d. Selzer Gegend. Straßb.
Le Roux ’09. 326 S.; 11 Abb. [2523
Zink, Th., Dt. G. auf heimatl.
(pfälz.) Grundlage. Kaiserslaut.:
Kayser UV. 5758. 6 M. [2524
Baumann, J., Zur G. v. Hördt.
Speyer: Jäger. 130 S.; 2 Taf.
1 M. 20. [2525
Börckel, A., Hessens Fürstenfrauen
v. d. hl. Elisabeth bis z. Gegenw. 2. bis
OS erg. Aufl. Gieß.: Roth ’08. jx,
154 S. 3 M. — Ders. Hessisch. Helden-
buch. Hess. Fürstensöhne als Helden
u. Heerführer in ihr. Leben u. Wirken.
Ebd. xvj, 223 S. 5 M. [2526
Weckerling, Aus d. G. d. St. Worms. (Eon bl.
d. Gesamt-Ver. 58, 26-39.) [2527
Höler, G. J., Das goldne Mainz u. s8.
G. v. d. ültest. Zeiten bis z. Gegenw. I.
Mainz: Höler. 4°. xıj, 157 S.;
24 Taf. 5 M. [2528
Menz, H., Burg u. Stadt Friedberg bis 1410.
Marb. Diss. ’09, 115 8. [2529
Spielmann, 0., G. v. Nassau (Land
u. Haus) v. d. ältest. Zeiten bis zur
Gegenw. in 3 Tin. TI. I: Polit. G.
Wiesbad.: Plaum. SU, 525 S.
7 M. 50. [2530
Wagner, dJ., Urkundl. G. d. Ort-
schaften, Klöster u. Burgen d. Kreises
Kreuznach bis 1300. Kreuzn.: Eicke-
meyer "00. 387 S. 3 M. [2531
Klein, J., Geschichte v. Boppard.
Boppard: Keil ’09. 351 S. [2532
Bastgen, F. J., Einiges üb. d. „Neuerburg“
bei Wittlich. (Trier. Chron. N.F. 6, 110-12.)2533
Mestwerdt, G., Das clev. Land seit. d. Ver-
einig. m. Brandenb.-Preuß. (s. Nr. 355). II:
Zeit v. 1740 bis z. Fremdherrschaft. 8. 49-94.
9 Pf. [2534
Böhmer, E., Sprach- u. Gründungs-G. d.
pfälz. Kolonie am Niederrhein (s. '09, 2139).
Marb. Diss. '09. 91 8. [2535
Weyersberg, A., Aus Solingens vergang.
Tagen. (Berg. Monatsschr. "10. 21-31: 101
bis 112.) (2536
Van der Linden, H. Manuel d’hist.
de Belgique, avec une preface de H.
Pirenne. I: Moyen âge. Il: Temps
mod. Brux.: Lamertin. 187; 220 S.
4 fr. [2537
Van der Linden, H. et H. Obreen,
Album hist. de la Belgique. (In 12
fasc.) Fasc. 1-2. Brux.: Van Oest
& Co. 4°. 16 S; 37 Taf. (cplt.
21 fr.) [2538
Boulger, D. C., History of Belgium.
II: 1815-65. Waterloo to the death of
Leopold I. Lond.: Selbstver. `09.
456 S. 18 sh. (I: Caesar to Waterloo
ersch. ’02.) [2539
Werner, H. M.,Geldersche Kasteelen.
Hist., oudheidkund. en geneal. studiën.
Zutphen: van Someren `08. 14, 4588.;
37 Taf.; 478 S.; 39 Taf. 35 fl. [2540
Vorsterman van Oijen, A. A., Het Kasteel
de Ehze van d. vroegst. tijd tot op heden. Met
bijlagen en afbeeld. Arnhem: Geneal. en herald.
Arch. 1909. 80 8., 10 Taf. (Nicht im Han-
del.) (2541
Post, B. J., Gesch. v. Maasland v.
de vroegste tijden tot heden. Maas-
land: Post ’09. 272 S. [2542
Wittert van Hoogland, E. B. F. F.,
Bijdragen tot de gesch. d. Utrechtsche
ridderhofsteden en heerlijksheden. D.I.
8’.Gravenh.: Central Bureau v. geneal.
en herald. 709, 25 S. ; 63 Taf. 15 f1. [2543
Marle, R. v., Hoorn au moyen âge.
Son hist. et ses institutions jusqu’au
début du 16. siècle. La Haye: Nijhoff.
149, 10 S.; 2 Ktn. 5 fl. [2544
Tamboryn, G., Geschiedenis van
Elverdinghe. Yper: Callewaert-De
Meulenaere "08. 247 S. [2545
Kurth, G., La cité de Liége au moy.
âge. Brux.: Dewit. 323; 346; 418 S.
15 fr. [2546
Th. Gobert, La cité de Liége au moyen
âge. L’enceinte 'notgérienne et M. Kurth.
Liége: Demarteau. 28 S. fr. 0,75.
Heidelbach, G. d. Wilhelmshöhe, s8. '09, 322.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 378f. Wenck;
Dt. Lit.-Ztg.'10, Nr. 10 Woringer. (2547
Meier, Ant, G. u. Urk.buch d.
Amtes Breckerfeld im Landkreise
Hagen, Westfal. (s. ’09, 2391). Tl. I.
OUR. 410 S. 5 M. 50. [2548
Baehr, P., Chronik v. Bad Oeyn-
hausen. Oeynh.: Ibershoff ’09. 292 8.
2 M. 50. [2549
Engelke, Lindener Dorfchronik. (Hannov.
G.bll. 13, 81-162.) [2550
Hoops, H., G. d. Börde Lesum.
Bremen: Winter. 344 S.; Taf.
4M. [2551
Territorial-Geschichte. Geschichte einzelner Verhältnisse. +93
Deoken-Offen, W. e, d., Vom Lande Keh- ` Bd, I: Von d Urzeit bis z. ausgeh.
dingen. (Aus: Jahresber. . Männer v. Morgen- . A . S
stern). Hannov.: Geibel 1909. 24 8.; Tat. ` Mittelalter. Wismar: Hinstorff ‘09.
1 M. 6 M. [2570
[2552 | 301 $.
Hoffmann, Max, Die Straßen d. Stadt Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 251
Lübeck. GL d. Ver. f. lüb. G. 11, 215-92.) [2553 W. v. Sommerfeld. á :
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 24 Wehrmann.
i A. Gründg. d. dt. Stadt Treptow
& R. Progr. Treptow 00. 4 °. 278. [2571
Schmi Schles.-polnische Grenz-
fehden. Beitr. z, G. d. Ostmark. Progr. Ra-
witsch. ’09. 4%. 38 8. [2572
Jentsch, C., Breslau. (Grenzboten ‘09, IV,
164-76; 214-25; 301-11.) [2573
stadt 5S. Andreasberg u. ihre Frei-
heiten. (Zt. d. Harz-Ver. 42, 191 bis
213).
[2555
Lemcke, P., G. d. freien Reichsstifts u.d.
Klosterschule Walkenried. 2. Aufl. (G. d.
Burgen u. Klöster d. Harzes I.) Lpz.: Francke
S. 1 M. [2556
ERR
Schmidt, Ernst, Aus d. Vor.-G. d. Altmark
(s. "08. 2189). Tl. III u. IV. Progr. Seehausen.
‘08 u. '09. 4°, 16; 19 8. [2557
Bolle, M., Beitrr. z. Siedelungskde. d. Havel-
winkels. J, (Arch. f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachs. 19, 1-71.) Auch Hall. Diss. 146 8.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 246-48
im Kreise Neumarkt: Breslau: Müller u. a
1909. 130 S. 2 M. [2574
Tscherney, A., Beitr. z. G. d. St.
Türmitz. Türm.: Selbstverl. ’09.
276 S. [2575
Pflug, Chronik d. St. Waldenburg in Schles.
s. ’09, 2429. Rez.: Schles. G.bll. "og. 69-71
Meinardus. [2576
oenborn, H., G. a St. u. d. Fürstent.
Brieg, s. ‘09, 2430. Rez.: Hist. Monatsbl). d.
Prov. Posen 10, 60-63 Rummler. [2577
Tschirch. [2558 —_
Zahn, W., Besitzgn., Lehen u. Vasallen d.
Mustiftes Magdeb. in d. Altmark. allen t. | d Geschichte einzelner Ver-
Magdeb. 44, 127-60.) [2559 Unisse.
F., Chronik d. Dorfes Alten-
e,
plathow. Münch: Bruckmann 1909. jx, 118 8.: a) Verf assung.
6 M.
16 Tat. [2560 ; Ze 8
Bemmann, R., Mühlhäuser Landgraben (Reich, Territorien, Städte.)
(Mühlhäuser G.bll. 10, 14-36.) [2561 0., Staatenbildg. u. Verfassungs-
Hintze, ung
entwicklg. Hist.-polit. Studie. (Hintze, Hist,
u. polit. Aufsätze 4, 13-34.) — De r8., Roschers
polit. Entwicklungstheorie. (Ebd. 35-86 a:
Jahrb. f, Gesetzgebg. '97, H. 3.) — Ders.,
Imperialismus u. Weltpolitik. (Ebd. 144 bis
159.) 2
Hugelmann, K. G. Dt. Königswahl im
Corpus juris canonici, s. ’09, 367. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, G. A. 338 E. Mayer; N. Arch.
35, 6095. M. Kr.; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 144
bis 146 Taube; Hist. Jahrb. 31, 430-32 Eich-
mann. [2579
Stengel, E. E., Den Kaiser macht d.
Heer. Stud. z. G. e. polit. Gedankens.
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebracht
S. 247-310.) — R. Smend, Zur G.d.
Formel „Kaiser u. Reich“ in d. letzt.
Jahrhh. d. alt. Reichs. (Ebd. 439-49.)
— 0. Hintze, Commissarius u. a. Be-
deutg. in d. allg. Verwaltungsgesch.
Vergleich. Studie. (Ebd. 493-528.) —
Tangl, Zum Osnabrück. Zehntstreit.
(Ebd. 637-50.) Vgl. Nr. 395. [2580
» Staat u. Grundherrschaft s. Nr.
2687. [2581
Lotz, G. d. dt. Beamtentums, 8. ’09, 2438.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7,
569 v. Below; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23,
L On.
chmidt, Berth., G. d. St. Schleiz
(s. ’09, 352). II: Bis z. Aussterben d.
Herren v. Gera 1550. 165 S.; Kte. u.
2 Taf. 3 M. [2562
Sturmhöfel, K., DL G. d sächs,.
Lande u. ihr. Herrscher. II. (Schluß-)
Bd.: Albert. Sachs. Abt. 1: 1500-1815;
2: 1815-1904. Lpz.: Hübel & D. ’09.
55; 832 S. 17 M. [2563
(Bd. I, 1.2 ersch. 1897/98. 13 M. 50.)
orf, Paul, 100 Bilder z. G. yeipzigs,
Hrgb. u. erläut. Lpz.: Schmidt 1909.
71 BI. 3 M. [2564
Neupert, A., Kleine Chronik d. Stadt Plauen
L Vogtl. v. 1122 bis z. Ausg. d. 19. Jh.; Das-
Selbe N.F.: 1901-1908. (Beihfte. zu d. Mitt.
d. Alt.-Ver. Plauen. XX) Plauen: R. Neupert
1908. 84; 67 S. — De r8., Desgl.: 1909 (Mitt.
d. Ver. 20, 249-55.) Vgl. ’09, 2417. [2565
Hintze, O., Geist u. Epochen d. preuß. G.
(Hintze, ist. u. polit. Aufsätze I, 1-41.)
(Aus: Hohenzoll. Jahrb, 1903.) [2566
Goldschmidt, P., Berlin in G. u.
Gegenwart, Berl.: Springer. 414 S.;
bersichtspläne. & M. 2567
Rez.: Forsch. z, brandb, u. pr. G. 23, 3121,
Beier, F., G. v. Pankow. Berl.: Zillessen.
160 8. 2 M. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr.
G. 23, 248 Tschirch. [2568
Spatz, Bilder a. d. Vergangenheit d. Kreises
Teltow. I, a. ‘06, 2220. Rez.: Forschgn. z.
Witte, Hans, Mecklenburg. G. In
Buchner, M., Reichslehnstaxen vor
üpfg. an Ernst Voll neu bearb.
Erlaß d. gold. Bulle. Ihre Entstehg.
7*
84*
u. Verteilg. unter d. Reichshofbeamten
(Hist. Jahrb. 31, 1-38.) [2584
Schrader, E., Befestigungsrecht in
Dud. v. d. Anfängen bis z. Beginn d,
14. Jh. Götting.: Vandenhoeck & R.
:09. 1238. 4M. [2585
Mayer, Gust., Ital. Verfassgs.-@., 8. ’09, 2439.
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 40 v. Below; Arch. stor.
p. l. prov. Napol. 34, 581-84 Schipa; Rev. bist.
103, 152-55 Poupardin; Mitt. a. d. hist. Lit. 38,
55-58 Schillmann; Engl. hist. rev. 25, 144f.
Brooks. [2586
Holtzmann, R., Franz. Verfassgs.-G.
v. d. Mitte d. 9. Jh. bis z, Revol.
(Handb. d. mittelalterl. u. neuer. G.)
Münch.: Oldenbourg. xj, 543 8.
12 M. 50. [2587
Fellner u. Kretschmayr, Österr. Zentral-
verwaltg., 8. '08, 301. Rez.: Gött. gel. Anz. ’10,
165-95 v. Voltelini; N. Rev. hist. de droit 32,
627-31 Eisenmann; Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 26
Luschin v. Ebengreuth. 2588
Mayer, Ant., Österr. Erzherzogshut. Ge-
schichtl. Studie. (Berr. etc. d. Altert.-Ver.
Wien 42, 1-22.) [2589
Strobl v. Albeg, E., Obersthofmarschallamt
Br kuk Apost. Majestät,s.’08, 2223. Rez.: Zt.
d. Savigny-Stiftg. 29, G. A. 367-71 Pischek. [2590
Mensi, F. Frhr. v., G. d. direkt.
Steuern in Steiermark bis z. Regie-
rungsantritt Maria Theresias. I
(= Nr. 2925.) Graz: Styria. XV,
516 S. 6 M. 80. [2591
Grimm, A., Burggrafenamt in Tirol, s. ’09,
2412. Rez.: Forsch. etc. z. G. Tirols 7, 57-59
Wieser. [2592
Barblan, P. J., Staatshaushalt d. Kantons
Graubünden seit d. Beitritt z. eidgenöss.
Bund bis z. Einführg. d. direkt. Steuern 1856.
(Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges. Graubünden
39, 59-199.) (2593
Ferchl, Bayer. Behörden u. Beamte 1550
bis 1804, s. "08, 2447. Bes: Hist.-pol. BU.
144, 806-09 Werner. (2594
S , Wahlkapitulationen d. Erz-
bischöfe u. Kurfürsten v. Mainz, s. '09, 2452.
Rez.: Hist. Zt. 104, 198f. Vigener; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 30, G. A., 3781. Pischek; Arch. f. kath.
Kirchenrecht 90, 188-91 Rieder. [2595
Richter, Kurtrier. Kanzlei bis z. 16. Jh.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 11/12.) [2596
Junker, A., Zur Verfgs-, Verwaltgs.-
u. Wirtsch.-G. d. Herrsch. Broich b.
Mülheim a. d. Ruhr. Münst. Diss.
69 8. [2597
Hüsgen, K., Militär-Vertretg. d. Stiftes
Essen durch Brandenb.-Preuß. im 17. u. 18. Jh.
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 1-92.) Vgl. "08,
2453. (2598
Wakker, W. R. H., Overzicht betr. de „Staten
van Oorlog‘‘ van de Republ. de Vereen. Neder-
landen. (Nederl. Archievenbl. 17, 125-31. [2599
Simon, Kurhess. Wahl- u. Parlamentsrecht.
(Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. ’08/09,
63-66.) (2600
Hücker, W., Entstehg. d. Amts-
verfg. im Hırzgt. Westfalen. Leipz.
Diss. ’09. 128 S. [2601
Bibliographie Nr. 2584—2653.
Kalisch, H. K., Geleitsregalim Köln. Herzogt.
Westfalen. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr.
8. 591-609.) [2602
Weber, Chr. L., Anfänge d. Statist. in d.
ehemal. Grafsch. Mark bis 1609. Beitr. z. Finanz-
u. Bevölkerungs-G. d. Grafsch. Mark. Witten:
Pott. 107 8. 1 M. 50. [2603
Köster, K., Zur Vermögensverwaltg. d.
Stiftes Meschede im Mittelalter. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 67, I, 49-167.) [2604
Beste, F., Beitrr. z. G. d. Grundherrtschaft,
insbes. z. Entstehg.- u. Verfassgs.-G. d. grund-
herr}. Dörfer Meerhof u. Oesdorf. (Ebd. II,
70-114.) ; [2605
Schrecker, U., Landesfürstl. Beamtentum
in Anhalt s. "08, 2236. Rez.: Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 546 f. v. Below. [2606
Perels, Die allg. Appellations-Privilegien f.
Brandenb.-Preuß., s. "00. 386. Rez.: Forsch.
z. brandb. u. preuß. G. 22, 660-63 Haß; Mitt.
a. d. hist. Lit. 38, 104-06 Vorberg. [2607
Klank, W., Entwickig. d. Grundsatzes d.
Unteilbarkeit u. Primogenitur im Kurfürstent.
Brandenb. Erlang. Dise. ’08. 34 8. (2608
Ernst, Albr., Zur Entstehg. d. Guts-
herrschaft in Brandenb. (Forsch. z.
brandb. u. preuß. G. 22, 493-520.) —
M. Haß, Über d. Aktenwesen u. d.
Kanzleistil im alt. Preußen. (Ebd.
521-75.) [2609
Hintze, O., Der preuß. Militär- u.
Beamtenstaat im 18. Jh. (Hintze,
Hist. u. polit. Aufsätze 1, 179-91.)[2610
Mehlis, C., Beitrr. z. G. d. Mark-
genossenschaften u. d. Haingeraiden
im Mittelrheingebiete. Abtlg. I (37
v. Nr. 2957.) Straßb.: Heitz. 90 S.
3 M. 50. [2611
Varrentrapp, F., Zur G. d. Mark-
genossenschaft vornehml. nach hess.
Quellen. Marb. Diss. "08 71 S.
Vgl. Nr. 518. [2612
Hatt, K., Markgenossensch. u.
Stadtgemeinde in Westf. (Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 8, 17-55.) [2613
Delius, W., Hauberge u. Haubergs-
genossenschaften d. Siegerlandes. (H.
101 v. Nr. 2902.) Breslau: Marcus.
124S. ANM. [2614
Gnann, A., Beitrr. z. Verfassgs.-G. d. Dom-
kapitels v. Basel bis z. Ende d. 15. Jh. (Freiburg.
Diözesanarch. N. F. 7, 120-166.) — Ders,
Desgl. v. Speyer. (Ebd. 167-206.) (Vgl. ’08,
448.) (2615
Lenze, O., Augsburg. Domkapitel im Mittel-
alt. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 35,
1-113. Tüb. Diss. ’09, 113 8. Rez.: Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 8, 157-59 Billing;
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 236 f. [2616
Nottarp, H., Vermögensverwaltg. d. münster.
Domkapitels im Mittelalter. (Zt. f. vaterl. G.
etc. Westfal. 67, I, 1-48.) Münster. Diss. ’09.
48 8. [2617
Müller, Adalb., Das Bremische Domkapitel
im Mittelalter. Greifswald. Diss.’08. 1038. Bez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 290 f. K. v. e
—
Geschichte einzelner Verhältnisse. +85
Rietschel, 8., Untersuchgn. z. dt. Stadtverfg. Wustmann, G., Aus d. G. d. Leipz. Schorn-
I, 8. '08, 322. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 70 steinfegerinnung. Festschr. z. 200jähr. Jubil.
bis 82. Sander. [2619 Lpz.: Verl. d. Innung 1909. 160 8.; Taf. [2636
Below, G. v., Stadtgemeinde, Land-
gemeinde u. Gilde. (Vierteljschr. f,
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 411-45.) [2620
Merz, W., Stadt Aarau als Beispiel
e. landesherrl. Stadtgründg. Aarau:
Sauerländer. °09. 4%, 42 S.; Taf.
3 M. 20. [2621
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 4691.
Stutz.
Merz, W., Bürgerrecht u. Hausbesitz in den
argau. Städten. (Argovia 33, 1-14.) [2622
Schnapper- Arndt, G., Beitrr. z.
Frankfurt. Finanz-G. Aus d. Nacht,
hrsg. v. K. Bräuer. (Arch. f. Frankf,
G. u. Kunst, 3. F., 10, 29-76.) [2623
Rez. v. ’09, 393 (Bothe, Entwickig. d.
bd) Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
(Ländl. Verhältnisse, Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Bücher, C., Entstehg. d. Volkswirtschaft.
7. Aufl. Tüb.: Laupp. 4648. 7M.20. [2637
Inama - Sternegg, Dt. Wirtsch.-G.1I. a Aufl.,
8. Nr. 444. Rez.: Vierteljschr. f. Bos. u.
Wirtsch.-G. 8, 143-51 Haff. [2368
Woltf, Emil, Grundriß d. preuß.-dt.
sozialpolit. u. Volkswirtschafts-G. v.
1640 bis z. Gegenw. 3. verb. u. verm.
Aufl.“ Berl.: Weidmann 00. 296 S.
4 M. 50 [2639
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 4 Haß.
Ruhlmann, F., Der Freihof „Eberbach b.
Niederrödern. Beitr. z. G. d. Kirchengüter im
Elsaß. Straßb.: Le Roux 1908. 60; 7 8.
60 Pf. [2640
Bünker, J. R., Dorffluren u. Bauernhäuser
im Lungau, Hrzgtum. Salzburg (s. 09, 2470).
Forts. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 39, 178
bis 209.) [2641
Wrede, A., Klostergut Sülz b. Köln. Mit
Kte. Köln: Stauff 1909. 828. 1 M. 60. Rez.:
St d. Sav.-Stiftg. 30, G. A. 357 Glitsch. [2842
Schäfer, Karl Heinr., G. d. Oberhofes
Eickenscheidt im Gebiete d. gefürst. Reichs-
abtei Essen m. besond. Rücks. auf d. rechtl.
u. wirtschaftl. Verhältnisse. Essen: Frede-
beul u. K. 123 8.; Taf. u. Plan. AM [2643
Bode, F., Ehemal. Weinbau im östl. Teile
des Rgbz. Merseburg u. angrenz. Bezirken.
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs.
19, 83-90.) ” [2644
Trautmann, O., G. d. Plantagenguts zu
Hosterwitz, (Dresdn. oO but. ‘09, 49-66.) [2645
v. S Chr. Frhr. V., Bäuerliche
Wirtschaftsverhältn. in e. neumärk. Dorfe
(Land Sternberg) vor d. Regulierg. d. guts-
herrl.-bäuer}. Verhältnisse u. d. erste dortige
Regulierungsversuch. Wirtschaftsgeschichtl.
Skizze. (Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22,
447-91.) [2646
Mauer, H. Das Landschaftl. Kreditwesen
Preußens, agrargeschicht|l. u. volkswirtschatt!.
betrachtet, s. '08, 2269. Rez.: Forsch. z. brandb.
u. preuß. G. 22, 298-301 Skalweit. [2647
gebg. 33, 753-56 P. Sander; Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 304-08 Girgensohn.
Vanderkindere,L., N otic sur l’origine
des magistrats communaux et sur
l'organisation de la marke dans nog
contrées aumoy.-äge. (Vanderkindere,
Choix d’études hist. 206-50.) [2624
Ohlendorf, L., N iedersächs. Patriziat
u. 8. Ursprung (= Nr., 2993.) Hannov.:
Hahn. 1248. 3 M. [2625
Trautmann, P., Kiels Ratsverfassg.
u. Ratswirtschaft v. Beginn d. 17. Jh.
bis z. Beginn d. Selbstverwaltg.
Beitr. z. dt. Städte-G. (= Nr. 2999.)
Kiel: Lipsius & T. °09. Zei, 798 S.
Größler, H., Vom Einzelhof zum
Stadtkreis. Blick auf d. Entwicklg.
d. St. Eisleben (= Nr. 3003.) Halle:
Hendel. 348, 1 M. [2627
Kleeberg, E., Stadtschreiber u.
Stadtbücher in Mühlhausen i. Th. v.
14.-16. Jh., nebst Übers. üb.d. Editionen .
mittelalterl. Stadtbücher. (Archiv. f.
Urkundenforschung. 2, 407-90.) [2628
Simson, P., Die Schifferbank d. Danziger
Artushofes. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50,
101-30.) [2629,
Chadt, J. E., G. d. Jagd u. d. Jagdwesens
in Böhmen, Mähren u. Schles. (Böhmisch.)
Laun. 416 S. 8 M. 50. [2648
Amedick, B., Forst- u. Jagdwesen im Hoch-
stift Paderborn währ. d. 17. u. 18. Jh. (Zt. f.
vaterl. G. etc. Westfal. 67, II, 1-69.) Münst.
Diss. ’09. 70 8. [2649
Liebe, G., Aus d. Jagd-G. d. Letzlinger
Heide. (G.bl. f. Magdeb. 44, 185-92.) [2650
the, F., Falknerei unter d. Hohen-
zollern. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 283-87.) [2651
Fecht, O., Gewerbe d. St. Zürich im Mittel-
alter. (Diss.) Zürich: Beer. 87 8. 2 M. (2630
Haas - Zumbühl, d. G. d. Ges. zu Safran
in Luzern bis 1850. (Geschichtsfreund 64,
135-274.) [2631
Blecher, G., Zunftwesen in Ober-Rosbach.
(Friedberg, G.bll. 1, 99-116. 2, 135-54.) [2632
Mö A., Gewerbl. Verbände d. St. War-
burg bis z. Mitte d. 17. Jh. Münster. Diss. "OS.
60 Vgl. ’09, 2466. [2633
emmen, H., Zünfte d. St. Oldenburg im
Mittelalter. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb.
18, 191-304.) [2634
Reinecke, W., Bäckermatsrecesse d. Wen-
disch. Städte. (Lüneburg. Museumsbll. H. 7,
263-91.) [2635
Pantz, A. v. Innerberger Hauptgewerk-
schaft 1625-1783, s. '06, 2276. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 696-703 Bittner. [2652
Föhrenbach, o Badischer Bergbau in 8.
wirtschaft!. Bedeutg. v. Ausgang d. Mittelalters
is z. Gegenw. Freiburg: Ragoczy. 64 8,
20
M. 20. [2653
*86
Jahn, Geo., Zur Gewerbepolitik d.
dt. Landesfürsten v. 16. bis 18. Jh.
Leipz. Diss. 175 S. [2654
Tandler, E. F., Industrielle Ent-
wicklg. Siebenbürgens. (Tüb. Diss.)
Kronstadt: Zeidner ’09. 153 S.
1 M. 70. [2655
Metzger, H., G. d. Papiermühle zu Fried-
land in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 48, 302-45.) [2656
Großmann, O., Erzeugnisse d. Frankfurt.
Fayence-Fabrik. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst.
3. F., '10, 319-34.) [2657
A., Entwicklig. d. Leinen-, Woll-
u. Baumwollindustrie in d. ehemal. Grafsch.
Mark, a '09, 2488. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 7, 563-65 Tuckermann. [2658
Mews, G. d. Essener Gewehr-Industrie, 8.
’09, 461. (Münst. Diss. '09.) [2659
Bing, W., Hamburgs Bierbrauerei vom 14. bis
zum 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. haınb. G. 14, 209
bis 332). [2660
Stieda, W., Porzellanfabrik zu Volk-
stedt im 18. Jh. Lpz.: Hirzel. x,
204 S. 6 M. [2661
Nolte, P., Der Kaufmann in d. dt.
Sprache u. Lit. d. Mittelalters. Gött.
Diss. °09. 100 S. [2662
Rez.: Hans. Ob. Jg.’10, 310-21 W. Stein.
Gallois, @., Hansabund. Ruhmesblatt dt.
Handels-G. a. Dtids. Mittelalter. Lpz.: Borg-
gold 1909. 331 S. 2 M. [2663
Keutgen, F., Hansische Handelsgesellschaf-
ten. (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7,
505-11.) Vgl. ’00, 434. [2664
Agats, Hans. Baienhandel, 8.’06, 450. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 12, 579f. Daenell. [2665
Hartmeyer, H., Weinhandel im Gebiet d.
Hanse im Mittelalter, s. ’09, 446. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 579f. Daenell. [2666
Arup, E., Studier in engelsk og tysk handels
historie 8. 08°, 2287. [2667
Rez.: Hans. Ob. Jg. 36, Bd. 15, 543-49
Pappenheim.
Mayer, Th., Auswärt. Handel d. Hrzgte.
Österreich im Mittelalt., s. Nr. 470. Rez.:
Jahrb. f. Gesetzgebg. 34, 347-50 Bittner. [2668
Bruder, H., Der Weinhandel v. Basel
(Jahrbb. f. Nationalökon. 94, 333-52.) [2669
Heuschmid, H., Lebensmittelpolitik d.Reiche-
stadt Überlingen bis z. Anfall an Baden. Frei-
burg. Diss. ’09. 1118. Rez.: Zt. 1. G. d. Oberrh.
N. F. 25, 2021. H. B. [2670
Schöttle, G., Ravensburgs Handel u.
Verkehr im Mittelalter. (Schrr. d.
Ver. f. G. d. Bodensees 38, 37-62.) [2671
Baasch, E., Der Kampf d. Hauses Braunschw.
Lüneburg m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18.
Jh., 8. ’08, 376. Rez.: Hans. G.bil. ’09, 265-68
Kretzschmar; Hist. Vierteljschr. 13, 143 f.
Daenell. (2672
Bemmann, R., Zur G. d. Mühlhäuser Handels
u. Gewerbes. (Mühlhäus. G.bll. 10, 75-94.) [2673
Dressel, Entwicklg. v. Handel u. Industrie
in Sonneberg, s. ’09, 441 (Lpz. Diss. ’08.) [2674
Grabski, P., Geschicht), Entwicklg. d. Han-
delskammern in Preußen bis z. Königl. Verordng
v. 11. Febr. 1848. Tl. 1 u. 2. Berl. Diss. ’07.
39 8. [2675
Bibliographie Nr. 2654 —2719.
Eckardt, J. H., Berliner Buchhandel in alt.
Zeit. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’09, Nr
302 f.) [2676
Fliedner, H., Rheinzölled. Kurpfalz
am Mittelrhein, in Bacherach u. Kaub.
(Erghft. 15 v. Nr. 2965.) Trier:
Lintz. xv, 189 S. 6 M. (Für Abonn.
5 M.) Vgl. Nr. 478. [2677
Siegtried, F.,Schiffergenossenschaft d. ,‚Stüd-
ler“in Koblenz. (Argovia 33, 179-245.) [2678
Rehder, P., Bauliche u. wirtschaftl. Ent-
wicklg. d. lübeck. Schiffahrtestraßen u. Hafen-
anlagen. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 11, 339-73.) [2679
Rotach, A., Postwesen d. Stadt St.
Gallen v. s. Anfängen bis 1798. St.
Gall.: Fehr "09. 98 S. 2 M. 40. [2680
Koehler, M. u. R. Goldmann, G. d.
Postwesens im Grhzgt. Hessen. Darm-
stadt: Wittich ’09. x, 155 S. 2M. [2681
Rensing, F. J., G. d. Postwesens im
Fürstbist. Münster (= Nr. 2991).
Hildesh.: Lax ’09. 88 S.; Kte
2 M. 60. [2682
Möller, Elendenbrüderschaften, s. ’09, 2513.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.@. 7,
547 f. v. Below. (2683
Zechlin, Lüneburg. Hospitäler im Mittel-
alter, s. ’09, 456. Rez.: Hans. G.bll. '09, 296-
300 Bruns; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 28 Mönke-
möller. [2684
Lempp, E. G. d. Stuttgart. Waisenhauses
1710-1910. Stuttg.: Ev. Ges. 1598. 2 M. 50. [2685
O. Frhr. v., Herrenstand im Mittel-
alter, s. '09, 2514. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
G.A., 348-54 Aloys Schulte; Lit. Zbl. ’09, Nr.
51/52 Fed. Schneider. — K. v. Strantz,
Dynast. Frage (Dt. Herold "09. Nr. 12.) [2686
Seeliger, G., Staat u. Grundherr-
schaft in d. älter. dt. G. (Progr.).
Ders., The state and seignorial
authority in early rman hist.
(Amer. hist. rev. XIV, Nr. 2.) [2687
Rez. v. '08, 300 (Seeliger. Soz. u. polit.
Bedeutg. d. Grundherrsch.): Rev. hist. 96,
137-39 Pirenne.
Cohen, Arth., Verschuldg. d. bäuerl. Grund-
besitzer in Bayern, 1598-1745, 8. ’08, 393. Rez.:
Rev. hist. 96, 225-27 Blondel; Arch. f. öff. Recht
22, 322-24 Rothenbücher; Hist. Vierteljschr. 13,
99-106 Wopfner. (2688
Thomas, A., Beitrr. z. G. d. Bauernbefreiung
u. d. Entlastg. d. ländl. Grundbesitzes im
Gröhrgt. Hessen. Mainz: Diemer. 132 8.
3 M. (2689
Vanderkindere, L., Liberté et propriété en
Flandre du 9. au 12. siècle. (Vanderkindere,
Choix d'études hist. 342-63.) [2690
Hauptmann, L., Die Freileute. (Carinthia I,
12-34.) EE [2691
Akten-Inventar d. israelit.Religionsgemeinde
Offenbach a. M. (Mitt. d. Gesamtarch. d. dt.
Juden, I 49-66.) — Desgl. in Bürgel a. M.
Geschichte einzelner Verhältnisse.
'Ebd. 86-89.) — Desgl. in Seligenstadt a. M.
(Ebd. 69-71.) — Desgl. in Märkisch-Fried-
land. (Ebd. 71-90.) — Desgl.in Deutsch-
Krone. (Ebd. 90-97.) — Desgl. in Thorn.
(Ebd. 2, 1-11.) — Desg l. in Bromberg. (Ebd.
12-28.) — D e 8 g l. in Krotoschin. (Ebd. 29-48.)
— Desgl. in Aurich. (Ebd. 48-57.) —
Statistik d. Juden in den preuß. Staaten
1728 u. 1749. (Ebd. 58-62.) [2692
Lewin, A., G. d. badisch. Juden seit
d. Regierg. Karl Friedrichs 1738-1909.
Karlsruhe: Braun ’09. 508 S.
6 M. [2693
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 377 f.
Eschelbacher; Zt. f. Kirch.G. 31, 151-53
v. Kauffungen; Lit. Zbl. 10, Nr. 16.
No A., Israelit. Friedhof in Hegen-
heim in geschicht), Darstellg. Basel: Wacker-
nagel. Lpz.: Beck. xvj, 205 8.; 6 Taf., 1 Bl.
Erki. 4 M. [2694
c) Recht und Gericht.
-~ Amira, K. v., Stab in d. german. Rechts-
symbolik, s. Nr. 501. Rez.: Hist. Zt. 105,
132-42 Schultze. [2695
Stölzel, A., Entwicklg. d. gelehrt.
Rechtsprechg. II:Billigkeits-u. Rechts-
pflege d. Rezeptionszeit in Jülich-
Berg, Bayern, Sachs. u. Brandenb.
Berl.: Vahlen. xırj, 870 S. 18 M. [2696
Kaindl, Stud. z. G. d. dt. Rechtes in Ungarn
u. dess. Nebenländern, 8. ’09, 2532. Rez. v.
I-III: Mitt. a.d.hist. Lit. 38, 101-03 Ilwof. [2697
Fockema Andreae, Üb. d. Ursprung
d. niederländ. Rechte m. Rücks. auf
ihre Stammeszugehörigkeit. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, G.-A, 1-17.) [2698
Goldhardt, O., Gerichtsbarkeit in d.
Dörfern d. mittelalterl. Hennegaus.
(XIV v. Nr. 2876.) Lpz.: Quelle & M.
62 S. (Subskr.-Pr. 1 M. 80, Einzelpr.
2 M. 20.) [2699
Lappe, J., Recht d. Hofes zu Gah-
men. Zur G. d. Hofverfassg. d. Mittel-
alters. M. Kte, Regesten u. Urkk.
Dortmund: Ruhfus. xīj, 81 S.
2 M. 80. [2700
Rez.: Beitrr. z. G. d. St. Dortm. 18, 311-17
Rübel.
Engelke, Alte Gerichte im Gau
Dersi. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb.
18, 1-103.) [2701
Gierke, O., Schuld u. Haftg. im
älter. dt. Recht, insbes. d. Form d.
Schuld- u. Haftungsgeschäfte. (H.
100 v. Nr. 2902.) Bresl.: Marcus.
xxvıij, 388 S. 12 M. [2702
Lindner, L., Das bürgerl. Recht d.
Reichsstadt Regensburg. Erlang.
Diss. 718. [2703
Hradil, P., Beitrr. z. G. d. süd-dt. Ehegüter-
rechts. (Zt.d.Sav.-Stiftg. 30,G.A., 304-10.) [2704
*87
Sautier, A., Familienfideikommisse
d. St. u. Republ. Luzern. (Abhdlgn. z.
schweiz. Recht 39.) Bern: Stämpfli.
566 S. 10 M. [2705
Kunsemüller, E., Zur Entstehg. d.
westfäl. Familienfideikommisse (Bon-
ner Diss.) Münst.: Aschendorff ’09.
79 S. 2 M. [2706
Kaphahn, Ein mehr als 100jähr. Prozeß
zwisch. d. Nonnenkloster u. d. Magistrat zu
Graudenz. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 47,
5-20.) [2707
Casparis, H., Der Bischof v. Chur
als Grundherr im Mittelalter. (Ab-
hdign. z. schweiz. Recht 38). Bern:
Stämpfli. 172 S. 3 M. 20. [2708
Schreiber, O., G. d. Erbleihe in d. St. Straß-
burg i. E., s. '09, 2544. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
30, G. A., 370-72 Rehme. [2709
Dyckerhoff, Entstehg. d. Grundeigentums u.
Entwicklg. d. gerichtl. Eigentumsübertragg.
an Grundstücken in d. Reichsstadt Dortmund,
s. ’09, 2545. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A.,
368-70 Rehme; Beitrr. z. G. Dortmunds 18,
300-310 Rübel. (2710
Rehme, Üb. d. älteste bremische Grundbuch
(1438-1558) u. s. Stellg. im Liegenschaftsrechte,
s. ’09, 2546. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A.,
359-63 Herb. Meyer. [2711
Beyerle, K., Von d. Gnade im dt. Recht.
Götting.: Vandenhoeck & R. 228. 40 Pf. [2712
Scherer, H., Klage gegen d. toten
Mann. Rechtsgeschichtl. Stud. nach
nord- u. südgerman. Rechten. (IV,
2 v. Nr. 2904.) Heidelb.: Winter ’09.
146 S; 2 Taf. 4 M. [2713
Breithaupt, R., Die Zigeuner u. d. dt. Staat;
e. Beitr. z. dt. Rechts- u. Kultur-G. Würzb.
Diss. "07. 87 8. [2714
Weitzel, K., Diebstahl u. Frevel u.
ihre Beziehgn. zu Hoch- u. Nieder-
gerichtsbarkeit in d. alamann. Rechts-
quellen d. Mittelalters. Leipz. Diss.
09. 79 S. [2715
Stahm, G., Strafrecht d. St. Dort-
mund bis zur Mitte d. 16. Jh. (IV,
3 v. Nr. 2904.) Heidelb.: Winter.
182 S. 4 M. 60. [2716
Meininghaus, A., Dortmunder Frei-
stühle u. ihre Freigrafen. (XIX v.
Nr. 2986.) Dortm.: Ruhfus. xjv,
322 S.; 2 Abb. 4 M. [2717
Königer, A. M., Quellen z. G. d.
Sendgerichte. Münch.: Leutner. "ei,
331 Š. 7 M. 60. [2718
Rez. v. '08, 423: Hist. Vierteljschr. 13, 210-13
Pöschl; Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 85,
183-85 Hilliger; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 10 Cursch-
mann; Rev. d’hist. ecel. 9, 103 f. van der Essen.
Stutz, Der neueste Stand d. dt. Bischofs-
wahlrechtes, s. '09, 2551. Rez.: Lit.-Zbl. ’09,
Nr. 35; Hist. Zt. 105, 169-74 Loening; Hist.
Vierteljschr. 13, 250-52 Sehling. [2719
*88
(Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten’pro
foro externo, s. ’08, 504. Rez.: Ann. d. Hist.
Ver. f. d. Niederrh. 87, 174-77 Unkel; Hist.
Vierteljschr. 12, 586 f. Sehling; Rev. d’hist.
eccl. 10, 851-55 Soenen. [2720
Schweizer, E., Basler Kirchen- u.
Schulgut in s. Entwicklg. bisz. Gegenw.
(Basler Zt. f. G. 9, 177-346.) [2721
d) Kriegswesen.
Vedel, V., Mittelalterl. Kulturideale. I:
Heldenleben. (Aus Natur u. Geisteswelt 292.)
Lpz.: Teubner. 138 8. 1 M. [2722
Pelissier, E., Der gegenwärt. Stand d. Land-
wehrforschg. (Dt. G.bll. 11, 11-21.) — H.
Beschorner, Lit. z. Landwehrforschg. (Ebd.
125-41.) — W. Hoppe, Zur Landwehrforschg.
(Ebd. 224.) — H. Kirchhoff, Seekriegs-G.
(Ebd. 33-49.) [2723
Kaisenberg, M. v. u. E. Buxbaum,
Der dt. Reiter-Regimenter Ehrentage.
G. sämtl. dt. Kavallerie-Rgtr. in Um-
rissen. Oldenb.: Stalling ’09. 371 S.
71M. [2724
Georgi, Fr. v., Die kommandierenden Gene-
rale v. J. 1621 bis auf d. Jetztzeit. (Streffleurs
milit. Zt. ’10, 1-18; 181-94; 313-34; 481-94;
665 ff.; 855-71.) [2725
Fahrmbacher, Hans, Vor-G. u. Anfänge d.
Kurpfälz. Armee in Jülich-Berg. 1609-1685.
(Zt. d. Berg. G.Ver. 42, 35-94.) [2726
Beck, F., G. d alt. Hessen-Darmst.
Reiterregimenter bis z. Errichtg. d.
1. großherzogl. hess. Dragoner-Rgts.
(Garde-Dragoner-Rgt.) Nr. 23. (1609-
1790.) Auf Grund offiz. Aktenstücke.
Darmst.: Schlapp. 76 S.; 2 Taf.
2 M. [2727
Verlohren, Stammregister u. Chron.
d. Kur- u. kgl. Sächs. Armee v. 1671
bis z. Beginn d. 20. Jh. (s. Nr. 538).
Lfg. 2-3. S. 113-384. à 8 M. [2728
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 19 -en.
Erzieher d. preuß. Heeres. Hrgb.vonv.Pe-
let-Narbonne. Neue [Titel-]Aufl. "08.
12 Bde. à 1 M. 50. [2729
Regimentsgeschichten: [2730
Zechokke, E., G. d. Kadettenkorps d. Aargau.
Kantonsschule. Aarau: Sauerländer. 119 8.;
16 Abb. 2 M. 80.
Berger, v. u. Arndt v. Kirchbach, G. d. kgl.
Sächs. Schützen-Rgts. Prinz Georg, Nr. 108.
Dresd.: Heinze '09. 199 S. 3 M.
Cramer, Alfr., G. d. Inf.-Rgts. Prinz Friedrich
d. Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15. Berl.:
Eisenschmidt. 442 8.; Bilder, 8 Beilagen,
13 Ktn. 14 M.
Pretzell, G., Vincere aut mori! G. d. Blücher-
husaren-Rgts. Berl.; Mittler. 770 S.; 8 Bildn.,
46 Skizzen u. Anhg. 22 M.
e) Religion und Kirche.
Jacob, K., Dtld. im Mittelalter.
(Die Religion in G. u. Gegenw.
Tübing. ’09. Sp. 2062 ff.) [2731
Stückelberg, E. A.
Arch. f. Kultur-G. 8, 42-51.) [2732
Heiligengeographie.
Bibliographie Nr. 2720—2787.
Lazzareschi, E., I! Culto del Volto Santo di
Lucca in Germania. (Arch. stor. It. 8.5, T. 45,
94-104.) (2733
Perels, E., Päpstl. Patrimonien in Dtid. zur
Karolinger- u. Sachsenzeit. (Hist. Aufsätze
Zeumer dargebr. 8. 483-92.) [2734
Werminghoft, A., Nationalkichl.
Bestrebungen im deutsch. Mittelalter.
(Kirchenrechtl. Abbhdlen H. 61.)
Stuttg.: Enke. xviij, 180 S. 7M.[2735
Literatur z. G. der Domkapitel
B. Nr. 2615 ff.
Schneiderwirth, M., Das kathol. dt. Kirchen-
lied unt. d. Einflusse Gellerts u. Klopstocks.
(Forschgn. u. Funde I, 1.) Münst.: Aschendorff
’09. jx, 1928. 5 M. [2736
Kirchengalerie, Neue sächs. (s. ’09,
2566). Ephorie Glauchau. Lfg. 37-50
(Schluß). Sp. 865-1194. Ephorie
Grimma (links d. Mulde). Lfg. 21-24.
Sp. 449-544. [2737
Wentzel, H., Entwicklung d. Pe-
kenntnisfreiheit in Brandenb.-Preußen
u. ihr heutig. Stand. Münst. Diss. ’09.
144 S. [2738
Chrzaszos, J., Kirch.-G. Schlesiens, s. "09. 523.
Bez.: Hist. Jahrb. 31, 89-107 W. Schulte. [2739
Albert, P. P., Wer ist d. Verfasser d. Chroni-
con Gotwicense? Zur Richtigstellg. (Hist.
Jahrb. 31, 66-74.) (2740
Grassl, B., G. u. Beschreibg. d. Stiftes Tepl.
Pilsen: Maasch. 678. 1 M. 20. (2731
Hrdy, J., Aussiger Marienkirche v. 1426-1538
(8. ’08, 448). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 48, 180-208.) [2742
Meier, Seraphin, Waldbruderei zur Emaus bei
Bremgarten. (Argovia 33, 87-114.) — EF.
Speiser, Investitur d. Stiftspropstes v. Bero-
münster. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 4, 38-42.) —
R. Hoppeler, Geist, Frauen in Rheinau. (Ebd.
3, 297-99.) (2743
Gschwend, F., Errichtg. d. Bistums
St. Gallen. Stans: v. Matt ’09. xvj,
506 S. 9 fr. [2744
Gschwend, F., Doppelbistum Chur-
St. Gallen. Hist. Grundlagen u.
rechtl. Bestand. 1798-1836. Freiburg
i. Schw. ’09: Werk v. hl. Paulus. x,
270 S. [2745
Wind, P. S., G. d. Kapuziner-
klosters Dornach. Beitr. z. G. d.
schweiz. Kapuzinerprovinz. Stans:
Matt ’09. 150 S. 2 fr. 50. [2746
Ders., Zur G.d. Dornacher Schlachtkapelle.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 4, 42-50.)
Gertrudis, M., Kleine Mitt. a.d. G. d. Klosters
Fraucnchiemsee in Bayern. (Stud. u. Mitt. a.
d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 625-30.) [2747
Döser, Frauenklöster in Horb. (Schwäb.
Arch. 28, 33-36.) — G. Merk, Verzeichn. d.
Karmeliter-Prioren in Ravensburg. (Ebd. 27,
189f.) — 8lg., Die Bruderschaften d. Dekanats
Riedlingen. (Ebd. 145-52. 28, 23-27; 63 f.) [2748
Baier, H., Beitr. z. G. u. Bedeutg. d. Exem-
tion. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 25, 158-80.) [2749
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Reinfried, K., Anniversarstiften. d. Land-
kapitels Ottersweier. (Freiburg. Diözesanarch.
N. F. 7, 207-26.) — Ders., Zur G. d. kath.
Stadtpfarrei Achern. (Ebd. 10, 117-48.) [2750
Levy, Jos., Die Wallfahrten d. lieben Mutter
Gottes im Elsaß. Rixheim: Butler "00. xv,
365 S. Vgl. ’08, 2390. [2751
Halter, O., Kloster-Kirche in St. Ilgen b.
Heidelb. (Mannheim. G.bll. 11, 13-21.) [2752
Kalbtuß, H., Augustinerchorherrenstift Schif-
fenberg. (Mitt. d. Oberhess. G.Ver. N. F. 17,
1-72.) [2753
Neuhaus, W., Gründg.d. Abtei Hersfeld u. ihre
Vor-G. Hersfeld: Westphal "ug 418.50 Pf.[2754
Schenk, Ehemal. St. Georgenkloster u.
Augustinerinnenhaus zuFrankenberg in Hessen.
Frankenb.: Kahm ’09. 35 S. 50 Pf. [2755
Pelster, W., Stand u. Herkunft d.
Bischöfe d. Kölner Kirchenprovinz im
Mittelalter. Weimar: Böhlau. 109 S.
3M.20. (648.: Bonner Diss. ’09.)[2756
Höfer, H., Die Kirche zur heilig. Ursula in
Köln, ihr alt. Retabulum u. d. Pflege d. Gold-
schmiedekunst in d. Bened.-Abtei St. Pantaleon
in Köln. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 30, 150-58.) (2757
Bendel, F. J., Bestand in Werden ein
Kollegialkapitel? (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden
13, 48-52.) [2758
Scheins, M., Beitrr. z. G. d. ehemal. Domini-
kanerklosters zu Aachen. (Zt. d. Aachen. G.-
Ver. 31, 1-49. Vgl. ebd. 198f.) [2759
Linneborn, Kleine Beitrr. z. G. d. Bursfelder
Kongregation. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 67,
II, 238-49.) (2760
Henniges, D., Zur Lit. üb. d. Bielefeld.
Franziskanerkloster. (Ravensberg. Bil. ’09,
Nr. 9f.) — Ders., Zur Gründungs-G. d.Fran-
ziskaner-Klosters Bielefeld. (Ebd. Nr. 11.) —
W. Berte Quelle z. G. Bielefelds.
(Ebd.)
(2761
Deiter, H., Zur mittelalterl. Bonifgciuafeier
in Hameln. (Zt.d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
14, 227-41.) [2762
Benecke, Th., G. d. Klosters u. d. Dorfes
Scharnebeck b. Lüneburg. Nachtr. ( Quell.)
(Aus: Lüneb. Tagebl.) Harburg: Benecke ’09.
36 S. 50 Pf. [2763
Steinacker, K., Stift Gandersheim. (Aus:
Braunschw. Jahrb.) Wolfenb.: Zwißler. 32,
xij S. 1 M. 50. [2764
Heine, E., Aus d. G. d. Klosters Gröningen.
(Zt. d. Harz-Ver. 42, 213-28.)eVgl.: Jahresber. d.
Thür.-Sächs. Ver. ’09/10, 19-22. [2765
Bönhotf, Was gehörte in Sachsen ehedem
zum Bistum Bamberg? (Mitt. d. Altert.-Ver.
Plauen 20, 52-77.) — Ders., Dass. für Regens-
burg. (Ebd. 78-94.)— D ers., Parochien d. alt.
Herrschaften Münhltroff u. Pausa. (Ebd. 95-112.)
Ders., Parochien d. Herrschaft Schönfels.
(Ebd. 113-20.) — Jul. Vogel, Dominikaner-
kloster u. Nonnenhaus zu Plauen i. V. (Ebd.
121-52.) — Ders. Alt-Plauens kathol.
Kapellen. (Ebd. 153-60.) [2766
Müller, Gregor, Beitr. z. G. d Frauen-
klosters Königsbrück. (Zisterzienser-Chron. 21,
321-24.) [2767
Sauermann, F.. G. d. Malteserkommende
Glatz. Progr. Glatz u. Bresl. Diss. ’09.57 S. [2768
W , R., Fürstentitel d. Erzbischofs v.
Gnesen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 10,
1-8.) (2769
Schonebohm, F., Besetzg. d. livländ. Bis-
tümer bis z. Ausgang d. 14. Jh. Riga: Haecker
09. 718. [2770
*89
Ritschl, O., Dogmen-G. d. Protestantismus.
I, s. '09, 565. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 147
Grützmacher; Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 1
Kattenbusch; Lit. Zbl. ’10, N. 16 Beth. [2771
Richard, J. W., The confessional
history of the Lutheran Church.
Philad.: Luth. Publ. Soc. ’09. 637 S.
3 Doll. [2772
Nelle, W., G. d. dt. evang. Kirchen-
liedes. 2. erweit. u. verb. Aufl.
Hamb.: Schloeßmann ’09. xıj, 317 S.
3 M. [2773
Fischer, Alb., Dt. evang. Kirchen-
lied d. 17. Jh. Hrsb. v. W. Tümpel
(s. °08, 2401). Lfg. 24-27. 08/10
à 2 M. [2774
Heyer, H., L’Eglise de Genève,
1535-1909. Esquisse hist. de son
organisation, suivie de ses diverses
constitutions, de la liste de ses
pasteurs et professeurs, et d'une table
bibliogr. Genève: Jullien ’09. xvj,
554 S. 7 fr. 50. [2775
Heer, G., Die evang. Geistlichkeit d. Landes
Glarus, 1530—1900. (Kap. 8 d. glarner. Kirch.-
G.). Schwanden: Aebly-Streiff. ’08. 67 8.
1 fr. (2776
Götz, K. G., Die G. d. Basler Liturgie seit d.
Reform. (Schweiz. theol. Zt. ’08, 113-32;
153-70.) [2777
Jungk, Die sogen. Conventus ministeriales
in’d. Synode Saarbrücken. Beitr. z. Kirch.-G.
d. ehemal. nassau-saarbrück. Lande. (Monats-
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 4, 147-54.) [2778
Nieden, H. W. zur, Religöse Bewegg.
im 18. Jh. u. d. ev. Kirche in Westfalen
u. am Niederrhein. Gütersloh:
Bertelsmann. x1j, 156 S. 2 M. [2779
Steinmetz, R., Generalsuperinten-
denten v. Calenberg. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 13, 25-267;
14, 248f.) [2780
Issendorff, W. v., Kirch), G. d. Gemeinde
Krummendeich, Inspektion Kehdingen. (Ebd.
14, 107-35.) [2781
Hintze, 0., Epochen d. evang.
Kirchenregiments in Preußen. (Hintze,
Hist. u. polit.Aufsätze 3, 109-59.) [2782
Hering, H., Der akad. Gottesdienst u. d.
Kampf um d. Schulkirche in Halle a. S. Balle:
Niemeyer ’09. x, 264; 109 S. 8 M. (2783
Müller, J. Th., Bekenntnis in d. Brüder-
gemeinde. Geschichtl. Daretellg. (Zt. f. Brüder-
G. 3, 1-61.) [2784
Fliegel, B., G. d. Gemeine Kleinwelka. '08.
Pf. [2785
f) Bildung, Literatur u. Kunst.
Borgeaud, Ch., Hist. de l’Univ. de Genève,
s. Nr. 603. Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 107-10
A. Kaufmann. [2786
Matrikel d. Univ. Dillingen. Bearb.
v.Th.Specht. Lfg. 1, 2. 1551-97. (II,
1/2 v. Nr. 2947.) Dilling.: Schröder.
240 S (Einzelpr.: 5 M. 25.) [2787
*90
Matrikeln d. Univ. Tübingen, hrsg. v.
Hermelink,s.’09, 582. Rez.: Hist. Jahrb.
31, 114-20 v. Orterer. [2788
Schleich, G., Stück a. d. G. d. med. Fak. d.
Univ. Tübing. Tübing.: Schnürlen. 47 S.
1 M. 20. [2789
Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br. v.
1460-1656. Bearb. u. hrsb. v. Herm.
Mayer (s. ’09, 483). II. (Schlußb.)
Tabellen, Personen- u. Ortsregister.
362 S. 20 M. [2790
Rez. v. I: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 H. Finke;
Freiburg. Diözesanarch. 9, 377-79 Albert;
Hist. Jahrb. 31, 108-14 v. Orterer; Mitt. a. d.
hist. Lit. 38, 79-82 Haff.
Lohmeyer, Karl, Bergische Studenten an d.
Univ. Heidelb., 1382-1662. (Monatsschr. d.
Berg.-G.-Ver. 16, 117-27.) [2791
Birt, Th., Catalogi studiosorum
Marpurg. (s. °09, 2614). Fasc. 7:
1741-1769. Marb. Univ.-Progr. ’09.
S. 283-338. [2792
Matrikel d. Hohen Schule u. d. Pädagogiums
zu Herborn, hrsg. v. Zedleru. Sommer,
8. '09, 2615. Rez.: Hist. Zt. 104, 160-62 Knod;
Zt. d. Ver f. hess. G. 43, 401-03 Wenck; Hist.
Vierteljschr. 12, 585f. Kenßen. [2793
Kötzschke, R., Kulturgeschicht),
Stellg. d. Univ. Leipzig. (N. Arch. f.
sächs. G. 31, 29-85.) [2794
Warschauer, A., Epochen d. Hochschul-
gedankens in d. Prov. Posen. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Pos. 10, 165-84.) [2795
Münch, W., Gedanken üb. Fürsten-
erziehung a. alt. u. neuer Zeit. Münch. :
Beck ’09. 325 S. 6 M. 50. Vgl. ’09,
2618. [2796
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 22 K.
Eckart, R., Fürstl. Pädagogik.
Papiermühle b. Roda (Sachs.-Altenb.):
Vogt 09. 1008. 2 M. [2797
[Ordnungen u. Instruktionen z. Erziehg.
welfisch. Prinzen.)
Averdunk, H., G. d Duisburg.
Gymn. bis z. Errichtg. d. Kgl. Kom-
patronats 1303-1822 u. Liste d. seit
1824 entlass. Abiturienten. Duisburg:
Eurich ’09. 132 S. [2798
Niemann, F. J., Schulwesen d. St. Brilon.
Düsseld.: Belbstverl. '08. 1788. 2 M. [2799
Schneider, Max, Themata d. v. d. Schülern
Gymn. Illustre zu Gotha 1728-65 öffentl.
gehalt. Reden (s. '09, 3292). Schluß. (Mitt. d.
Ges.f.dt. Erziehgs.- u.Schul-G.19, 234-48.) [2800
Krebs, E., St. Märgen u. s. Bibliothek. Frei-
burg. Diözesanarch. N. F. 9, 316-22.) [2801
Schottenloher, K., Entwickig. d. Buch-
druckerkunst in Franken bis 1530 ( = Nr. 2944.)
Würzb.: Stürtz. 97 S.; 5 Taf. 2 M. 50. [2802
0., Noord-Nederland in de
geestelijke gesch. d. Middeleeuwen. Utrecht:
Oosthoek ’09. 26 S. [2803
Krieg, C., Hist. Studien zu St. Blasien auf d.
Schwarzwalde im 18. Jh. (Freiburg. Diözesan-
arch. N. F. 9, 274-90.) [2804
Oppermann,
Bibliographie Nr. 2788—2858.
Rieger, C., Beitrr. z. G. Unterfrankens, z.
Lit.-G. u. G. d. Medizin a. d. Arch. d. Psychiatr.
Klinik zu Würzburg. Würzb.: Kabitzsch.
115 8. 3 M. 50. [2805
Wehrmann, M., Von Stettiner Ärzten älter
Zeit. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. son,
114-21.) [2806
Vogt, Fr., u. Mar Koch, G. d. dt. Lit. 3.
neubearb. u. verm. Aufl. Lpz.: Bibliogr. Inst
(Meyer). x, 373; x, 675 8. 20 M. [2807
Leixner, O. v., G. d. dt. Lit. 8. Aufl., neu
bearb. u. bis z. Gegenw. fortges. v. E.Fried-
länder. Lpz.:Spamer. xj, 10988. 16 M.[2808
Koenig, R. Dt. Lit.-G. 32. Aufl., hrgb. u.
bearb. v. K.K in zel. 2 Bde. Bielef.: Velhagen
& Kl. 382; 476 S. 20 M. [2809
Thomas, Calv., A history of German literature.
Lond.: Heinemann ’09. 400 8. 6 sh. [2810
Chuquet, Arth., Littérature allem. Paris:
Colin ’09. 485 8. 6fr.50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’10,
Nr. 26 Silbermann. [2811
Geiger, L.. Dt. Lit. u. d. Juden. Berl.:
Reimer. x, 304 S. 6 M. [2812
Witkop, Ph., Die neuere dt. Lyrik. I: Von
Frdr. v. Spee bis Hölderlin. Lpz. u. Berl.:
Teubner. 366 S. 5 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10.
Nr. 21 R. M. Werner. (2813
Reinhard, E., Beitr. z. G. d. Jesuitenbühne.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 6.
111-24.) (2814
Schullerus, A., Kleine Stud. z. siebenbürg.-dt.
Lit. u. Geistes-G. (Korrbl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. 33, 33-42.) (2815
Fiala, F., Die Solothurner Schriftsteller v. d.
ältest. Zeiten bis z. Ende d. 16. Jh.; hrsg. v.
L. R. Schmidlin (s. ’09, 619). Schluß.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 266-75.) [2816
Schönach, L., Beitrr. z. Geschlechterkunde
tirol. Künstler a. d. 16.-19. Jh. Innsbr.: Wagner
"Op. 125 8. 1 M. 50. (2817
Ec R., Welfische Fürsten als Pfleger d.
Künste ®. Wiss. Beitr. z. Kult.-G. Niedersachs
2. Aufl. Braunschw.: Goebel ’09. 110 S.
2 M. [2818
Frans, W., Bilder a. d. G. d. dt. Städtebaues.
(Städtebauliche Vortrr. III.) Berl.: Ernst '09
28 S. 1 M. 80. [2819
Pinder, W., Dt. Dome d. Mittelalters. Düssel-
dorf: Langewiesche. xvj, 96, x S. 1 M. 80. [2820
Laske, F., Der ostasiatische Einfluß auf d.
Baukunst d. Abendlandes vornehml. Dtlds., im
18. Jh. (Bedeutende Erweiterg. e. Aufsatzes a,
d. Zt. f. Bauwesen). Berl.: Ernst ou 116 S.
4 M. 50. [2821
Folnesics, H., Die herzogl. Burg zu
Wien im Mittelalter. (Kunstgeschichtl.
Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. ’09,
Beibl. f. Denkmalpfl., Sp. 27-96.) [2822
Sigerus, E., Siebenbürg.-Sächs. Kir-
chenburgen. 4. veränd. u. verm. Aufl.
Hermannst.: Drotleff "00. 52 Taf.;
16 S. Text. 20 M. [2823
Schulz, F. Traugott, Nürnbergs
Bürgerhäuser in ihr. Ausstattg. M.
zahlr. Abbildgn. (In ca. 25 Lien:
Lfg. 1-4. Wien: Gerlach & W. ’09f.
S. 1-192. à 5 M. [2824
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 17 Mummenbott,
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Vogts, H., Mainzer Wohnhaus im
18. Jh. (= Nr. 2961.) Mainz: Wilckens
144 S.; 3 Taf. 5 M. [2825
Smits, C. F. X., De kathedraal
van’s Hertogenbrosch. Brussel: Vro-
mant "08. 4° xjv, 237 S.; Taff.
10 fr. [2826
(Recueil de travaux publ. par les membres
des conferencesd’hist.etc.de I’ Univ.de Louvain.
Fasc. 19.) E
Brunner, Hugo, G. d. Casseler Rathäuser.
Cassel: "00. Schlemming 98 S. [2827
-Riemer, A., Zur stadthannover. Bau-G.
(Hannov. G.bll. 13, 35-58.) [2828
Scheerer, F., Kirchen u. Klöster. d.
Franziskaner u. Dominikaner in Thü-
ringen. Beitrr. z. Kenntnis d. Ordens-
bauweise ( = Nr. 3007). Jena: Fischer.
148 S.; 96 Abb., 3 Taf. 4 M. [2829
Scheibe, W., Baugeschichtl. Entwicklig. v.
Kamenz (Diss.) Görlitz: Tzschaschel ’09.
94 S. 3 M. 60. [2830
Sleumer, H. J., Ursprüngl. Gestalt d. Zister-
zienser-Abtei-Kirche Oliva. (Zt. f. G. d. Archi-
tektur. ae 1.) Heidelb.: Winter ’09.
4 3. [2831
Gurlitt, C., Hist. Städtebilder. x:
Danzig. Berl.: Wasmuth. Fol. 30Taf.;
24 S. Text. (Subskr.-Pr. 25 M. Einzel-
pr. 35 M.) [2832
Sauerlandt, M., Dt. Plastik d. Mittelalters
Düsseld.: Langewiesche. xxxij, 96, x 8.
1 M. 80. [2833
Gerlach, M., Alte Grabmalkunst.
Sig. Künstl., charakt. Grabmäler
Dtlds. u. Österr. a. d. Zeit Anfang d.
15. bis Ant d. 19. Jh. Photogr.
Naturaufnahmen. M. Vorwort v.
J. Dernjad. Wien: Gerlach u. W.
1909. 4°. 58.,52 Taf. 36 M. [2834
Bosschere, J., La sculpture anver-
soise aux 15. et 16. siecles. Brux.:
Van Oert & Co. 1909. 194 S.; Taff.
3 fr. 50. [2835
Schuchhardt, C., Hannov. Bildhauer
d. Renaissance. Hannov.: Hahn.
1908, 175 S.; 50 Taf. 12 M. [2836
Rez.: Hannov. G.bll. 13, 71-77 Brinckmann.
Lemberger, E., Bildnis-Miniatur in
Dtld., 1550-1850. Münch.: Bruck-
mann. 4°. xxj, 396 S.; 65 Taf. Subskr.-
pr. 200 M. [2837
Bassermann-Jordan, Unveröff. Ge-
mälde alt. Meister a. d. Besitz. d.
bayer. Staates (s. ’08, 2463). III:
Gemäldegalerie im Kgl. Schlosse
Schleißheim. 50Taf. ; 24S. 120M. [2838
Beck, P., Über alte Glasmalerei vornehm.
in Schwaben. (Schwäb. Arch. 27, 97-105;
117-21.) [2839
*9]
Seidel, Paul, Kunst u. Kunstgewerbe in d.
Kgl. Schlössern. (Hohenzoll. Jahrb. 13,
246-74.) (2840
Graul, R. u. A. Kurzwelly, Alt-
thüring. Porzellan. Beitrr. z. G. d.
Porzellankunst im 18. Jb. Lpz.:
Seemann. fol. 110 S.; 61 Taf., 3 Mar-
kentaf., 60 Bl. Erklärgn. 70 M. [2841
Cuny, G., Danziger Kleinplastik im 17. u. 18.
Jh. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 9, 10-16.) [2842
Sachs, C., Musik u. O
brandenb. Hof. Berl.: Bard. 229 S.
10 M. [2843
Stolz, H., Entwicklig. d. Bühnenverhältnisse
Westfalens v. 1700-1850. Münst. Diss. 803. [2844
g) Volksleben.
Götz, W., G. u. Kultur-G. (Arch. f. Kultur-G.
8, 4-19.) — Lamprecht, Erwiderg. (Ebd. 225-29.)
— Götz, Schlußwort. (Ebd. 230-32.) [2845
Steinhausen, G., Die Deutschen im Urteile
d. Auslandes. (Dt. Rundschau ’09, Dez.,
434-52; ’10, Jan., 55-71.) [2846
Cronau, R., Drei Jahrhunderte dt. Lebens in
Amerika, G. d. Dt. in d. Ver. Staaten. Berl.:
Reimer "Ou. xiij, 640 8. 12 M. [2847
per am Kur-
Schmidt, Valent., Kulturelle Bedeutg. d. St.
Krummau. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
48, 135-44.) [2848
Andree- Eysen, M., Vol kekundliches.
Aub d. bayr. “österr. Alpengebiet.
Braunschw.: Vieweg xjv, 274 8.
14 M. [2849
Messikommer, H., Aus alt. Zeit.
Sitten u. Gebräuche im Zürcher Ober-
lande. Beitr. z. Volkskde. Zür.:
Füßli 1909. 200 S. 4 M. [2850
Peßler, W., Beitrr. z. vergleich.
Volkskde.Niedersachs. (Hannov.G.bll.
13, 1-34; 167-210; 340/49.) [2851
Worms, G., Über dt. Volkskde. in d. Ostsee-
provinzen. (Arbeiten d. 1. baltisch. Historiker-
tages 141-50.) [2852
Müntzer, D., Elsäß. Sagenbuch.
Straßb.: Beust 310 S. 4 M. [2853
P., Des Münsterlandes Sang u.
Brauch. I: Münsterländ. Märchen u. Sagen.
2. bericht. u. verm. Aufl. Vreden: Gescher ’09
216 S. 2 M. 25. (2854
Müller, Paul, Sagenschatz d. Landes Friede-
berg. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 23,
1-48.) [2855
Knoop, O., Ostmärk. Sagen, Märchen u.
Erzählgn. I. Lissa : Eulitz’09. 193 S. 1M.80. [2856
Grolimund, 8., Volkslieder a. d. Kant. Solo-
thurn. (Schrr. d. Schweiz. Ges. f. Volkskde.
VII.) Basel: Ges. f. Volkskde. 11198. 3 fr. [2857
Freybe, A. Der dt. Volksaberglaube `
im s. Verhältn. zum Christentum u. in
Unterschiede v. d. Zauberei. Gotha:
Perthes. xv, 194 S. 3 M. 60. [2858
*92
Landau, M., Hölle u. Fegfeuer in
Volksglaube, Dichtg. u. Kirchenlehre.
Heidelb.: Winter 1909. xjx, 296 S.
4 M. [2859
Stoll, Zur Kenntn. d. Zauberglaubens, d.
Volksmagie u. Volksmedizin in d. Schweiz.
(Jahresber. d. Geogr.-Ethnogr. Ges. in Zürich
’08/09. 172 S.; 6 Taf.) [2860
Beemelmans, Hexenwesen u. Hexenprozesse.
(Bulletin du Musée hist. de Mulhouse 32,
82-106.) (2861
Blesch, E., Überlinger Nachbarschaften
(Schrr.d.Ver. f. G.d. Bodensees'38, 106-26.) [2862
Lappe, J., G. d. Schützengesellschaft zu
Geseke. (Zt. f. vateri. G. Westfal. 67, II,
201-37.) [2863
Wehrhan, K., Hess. Sagen u. Geschichten üb
d. Freimaurer. (Hess. Bll. f. Volkskde. 8
153-68.) [2864
e
Menghin, Hausschmuck, Kreuze u. Bild-
stöcke im Ultentale, Südtirol. (Zt. f. öst.
Volkskde. 16, 1-28.) [2885
Lauffer, O., Volkstüml. Wohnbau im alt.
Frankfurt a. M. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
3. F., 10, 213-317.) Sep. Frankf.: Völcker.
2 M. 80. [2866
Lindner, L., Altsachsenhaus auf d. Grenze v.
Bergu. Mark. (Zt. d. Berg. G.-Ver. Bd. 42.) [2867
Peßler, W., Die Abarten d. altsächs. Bauern-
hauses. (Arch. f. Anthrop. N.F. 8, 157-82.) [2868
Scheibner, R., Städt. Bürgerhaus Niedersachs.
Duderstadt - Einbeck - Gandersheim. Dread.:
Kuhtmann. 159 S.; 131 Abb. 10 M. [2869
Neupert, A., Hausinschrr. in Plauen sowie d.
näher. u. weiter. Umgegend. (Mitt. d. Altert.
Ver. Plauen 20, 233-43.) [2870
Peiser-Berensberg, v., Mitt. üb. Trachten,
Hausrat, Wohn- u. Lebensweise im Rheinland.
3. Aufl. Düsseld.: Schwann. 4°. 71 S.; 12 Taf.
6 M. [2871
Kern, G., Histoire de l'éclairage à Stras-
bourg depuis son origine jusqu’ A nos jours.
Straßb.: Noiriel. A8. 316 S.; 6 Taf. 24 M. [2872
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s. Nr
723). H. 75; 77; 79-81. (75: Knetsch
Landständ. Verf. ctc. in Trier a. in Abt. B,
Gruppe 5. 77: Müller, Kampf d. Reichs-
ritterschaft um ihre Selbständigkeit s. ebd.
Gruppe 8. 79: Kirchner, Dt. Kaiserinnen
g. ebd. Gruppe 3, a. 80:Dukmeyer, Korbs
Diarium. Bd. II s. ebd. Gruppe 6. 81: Lieb-
mann, Dt. Land u. Volk d. Ref.-Zeit s. ebd.
Gruppe 5, c.) [2873
Studien, Schweiz., z. G.-wias. (s. Nr. 727).
II, 1: Zinsli, Polit. Gedichte a. d. Zeit d.
Bündner Wirren a. in Abt. B, Gruppe 5, b. [2874
Forschungen, Frankfurt. hist. (s. Nr. 728).
I: Küntzel, Bismarck u. Bayern in d.
Zeit d. Reichsgründg. s. in Abt. B. [2875
‘Abhandlungen, Leipz. hist. (s. Nr. 731).
XIV 8. Nr. 2699. XV: Bandmann, Dt.
Presse 1864-66 s. in Abt. B, Gruppe 9. [2876
Abhandlungen z. mut), u. neuer. G. (s. Nr.
734). H. XVI-XX. (XVI: Eckert, Dt.
Krämer s. in Abt. B, Gruppe 4. XVIL:Wilt-
Bibliographie Nr. 2859—2935.
berger, Polit. Flüchtlinge in Straßb. s. ebd.
Gruppe 9. XVIII s. Nr. 2583. XIX: Müür-
mann, Preuß. Wehrgesetz s. ebd. Gruppe 8, b,
XX: Asal, Wahl Johanns XXII. s. ebd.
Gruppe 4, a.) [2877
Abhandlungen, Heidelb., z. mittler. u. neuer.
G. (s. Nr. 735). XXV: Westermann,
Türkenhilfe 1532 s. in Abt. B, Gruppe 5. XXVI:
Schraub, Jordan v. Osnabrück s. ebd.
Gruppe 4, a. (2878
Studium Lipsiense. Ehrengabe f. K. Lamp-
recht, s. Nr. 736. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "10.
Nr. 14 H. Herre. [2879
Aufsätze, hist, Karl Zeumer z.
60. Geburtstage dargebr. Weimar:
Böhlau. 651 S. 20M. [2880
Arbeiten d. 1. baltisch. Historiker-
Tages zu Riga 1908. Riga: Löffler
1909. xxx, 322 S. 7 M. [2881
Meinecke, F., Von Stein zu Bismarck. Hist.
Aufsätze. (Dt. Bücherei 98.) Berl.: Verl. Dt.
Bücherei. 101 8. «e: (2882
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 739).
Bd. CIV (3. F. VIII), 2-3. S. 237 bis
700. [2883
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 740). XXXI,
1. 248 8. [2884
Mitteilungen d. Inst. f. österr. G.-
forschg. (s. Nr. 741) XXX, 4 u
XXXI, 1. S. 561-720; 1-192. —
Inhaltsverz. z. Bd. 21-30 u. Erzbd.
V, 3-VIII, 1; bearb. v. Kasp.
Schwarz. LXXxIj S. 2 M. — Beil:
Kunstgeschichtl. Anz. ’09, 2.
S. 33-66. [2885
Geschichtsblätter, Deutsche (s. Nr.
743). XI, 3-7. S. 61-200. [2886
Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver.
(s. Nr. 744). Gem, 1-4. Sp.1-212. [2887
Mannus. Zt. f. Vor-G. Organ d.
Dt. Ges. f. Vor. G. Hrsg. v. G. Kos-
sinna. Bd. I. Würzb.: Kabitzsch.
327 S.; 38 Taf. 16 M. [2888
Archiv, Neues, d. Ges. f. ält. dt.
G. kde. (s. Nr. 745). XXXV, 2.
S. 331-660. [2889
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. Nr.
749). XXXVIII, 1-2. S. 1-256. [2890
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. Nr.
750). Bd. XVII/XVIII: '’06/07. II: Text u.
Register. 8. 485-1001. 36 M. [2891
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. Nr. 752)
XI, 4 u. XII, 1/2. 8. 241-323; 1-144. [2892
Zeitschrift f. dt. Mundarten (s. Nr. 753).
’10, 1-2. 8. 1-192. [2893
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
(8. ’08, 2728). XXXV:’09. 1538.— Korre-
spondenzblatt (s. ’09, 732) XXIX:
oe 1138. 2 M. [2894
Archiv f. Urkundenforschg. (s.
Nr. 754). II, 3. S. 335-514. [2895
Zeitschrift, Archival. (s. °09, 2730).
N. F. XVI. 314 S. 12 M. [2896
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Mitteilungen d. K. Preuß. Archivverwaltg.
(s. '09, 2731), Tu XV. 288. 1 M. 40. [2897
Jahrbuch d. Numismat. Ver. zu Dresden
a. d. J. '08. Dresd.: Selbstverl. ’09. 61 S. (2898
Vierteljahrsschriftf.Wappen-, Siegel-
u. Familienkde. (s. Nr.758). XXXVIII,
1. S. 1-80. [2899
Herold, Deutscher (s. Nr. 758 a). XLI, 1-4.
S. 1-86. [2899 a
Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 761).
VIII, 1. Lpz.: Teubner. S. 1bis
128 [2900
Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. Reiches
(s. Nr. 762). III, 4: Pufendorf, De statu
imp. Germ. s. in Abt. B, Gruppe 6. [2901
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
(s. ’09, 2739). H. 100-102. (H. 100 s. Nr. 2702.
H. 101 8. Nr. 2614. H. 102: Gál, Prozeß-
beilegung s. in Abt. B, Gruppe 2.) [2902
Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f.
Rechts-G. (s. ’09, 2740). XXX, Germ.
Abt. 512 S. 13 M. [2903
Beiträge, Deutschrechtl. (s. Nr. 763). IV, 2
u. 3 s. Nr. 2713 u. 2716. IV, 4: v. Corn-
berg, Privatrecht d. St. Götting. s. in Abt. B,
Gruppe 4. [2904
Vierteljahrschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. Nr. 764). VII, 3/4 u.
VIII, 1. S. 391-592; 1-168. [2905
Ab en z. Verkehrs u. See-G. (s8. ’09,
2744). IUI: Hagedorn, Ostfrieslands
Handelu. Schiffahrt s.in Abt. B, Gruppe 5. (2906
Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden
(8. Nr. 765). II, 1. 628. 1 M. 20.
[2907
Zeitschrift f. Kirch.-G G. (s. Nr. 766).
XXX, 4 u. XXX, 1. S. 399-508,
167-258; 1-160. [2908
Studien u. Mitteilungen a. d. Bened. u. Cist.-
Orden (8. Nr. 767). XXX, 4. S. 507-695. [2909
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs..
u. Schul-G. (s. Nr. 770. XX, 1.
S. 1-54. — Beiheft XIX s. Nr.
2248. [2910
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr. 771). XVI,
4. B. 673-862. [2911
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 772).
XLI, 4 u. XLII, 1-2. S. 419-550;
1-260. [2912
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr.
773). LI, 4 S. 301-420. — An-
zeiger. XXXIII, 4. S. 253-324 [2913
Studien z. dt. Kunst-G. (o Nr. 7756). H.
119-122 u. 124. (118: Killermann,
Dürers Pflanzen- u. Tierzeichngn. 120: Hu-
mann, Karol. Baukunst. 121: Grill:
Jörg Syrlin d. A. 122: Fortlage, Ant. de
Peters, Kölner Künstler d.18.Jh. 123:v.May,
Hans Blum v. Lohr.) [2914
Jahrbuch d. kunsthist. Sammlungen
d. Allerh. Kaiserhauses (s. Nr. 776).
XXVIII, 5. S. 201-288; 13 Taf. [2915
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. (s. Nr. 777). XXXI, 1-2.
S. 1-138; Taff. [2916
*93
Veröffentlichungen d. Ges. f. neuere
G. Österr. I u. II. Wien u. Leipz.:
Stern. 24 M. [2917
(I: Fleischer, Fürst K. E. v. Liechten-
stein als Bauherr. II: Fuchs, Briefe an
Montecuccoli.)
Mitteilungen d. 3. (Arch.)-Sektion d. K. K.
EE (s. '09, 768). VII, 3 Ki = e
Jahrbuch f. Altertkde. (s. Nr. 18).
HI, 1/2. 128 S. [2919
Jahrbuch, Kunstgeschichtl. d. K. K.
Zentral-Komm. (s. ’09, 2758). 1909,
1/2. 98 8.; 114 Sp. [2920
Zeitschrift f. öst. Volkskde. (s. Nr.
785). XVI, 1/2. S. 1-80. [2921
Berichte u. Mitteilungen d. Altert.-
Ver. zu Wien (s. ’09, 2760). Bd.
XLII. zem, 119 S.; 7 Taf. 15 M. [2922
Archiv f. d. G. d. Diözese Linz. (s.
Nr. 786) Jg. VI/VII. 429 8.
7 M. 20. [2923
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg.
(s. ’09, 771). II. Wien: Braumüller.
395 S.; 37 Taf. 6 M. 80. [2924
Forschungen z. Verf.- u. Verwaltungs-G. d.
Steiermark. VII s. Nr. 2591. [2925
Ldkde (s. ’09, 773). 5
630 S. [2926
Forschungen u. Mitteilungen z. G.
Tirols etc. (s. Nr. 790. VII, 1, S.
1-86. [2927
Jahresbericht d. Landes-Museums-
Vereins f. Vorarlberg (s. ’09, 2763.)
XLVI: 1908 u. ’09. 368 8. [2928
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen (s. Nr. 79). XLVIII,
2-3. S. 133-360; 17-50. [2929
Zeitschrift d. Dt Ver f. G. Mährens
u. Schles. (s. Nr. 793). XIV, 1-2.
179 S. [2930
Archiv d. Ver. f. siebenbürg.
Ldkde. (s. Nr. 794). N. F. XXXVI, 3.
S. 311-426. — Korrespondenz-
blatt. XXXIII, 1-5. S. 1-84. [2931
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altkde.
(s. Nr. 799). IX, 2. S. 177-390.
5 M. 20. [2932
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kan-
tons Solothurn. H. IV. Soloth.
Petri 1909. 128 S. 3 M. 60. [2933
Argovia, Jahresschrift d. Hist. Ges.
d. Kantons Aargau. (s. ’08, 643).
Bd. XXXIII. 367 S.; 32 Taf., 4 Pläne.
9M. 60. [2934
Taschenbuch, Zürcher (s. ’09, 2769).
N. F. XXXIII: ’10. 290 S. 5M. [2935
+94
Mitteilungen z. vaterl. G. hrsg. v.
Hist. Ver. St. Gallen (s. ’09, 782).
XXXI (4. F., I.) Lj, 440 S. 15 M. [2936
Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist.
Ver. d. 5 Orte (s. ’09, 2770). Bd.
LXIV. xxvıj, 292 S. u. S. 193-224;
2 Taf. 5 M. 60. [2937
Taschenbuch, Neues Berner, (e "00. .
2771a):°10. 347 S.; 8Taf. 4 M. [2938
Geschichtsblätter, Freiburger (s. Nr.
800). Jg. XVI. xvj, 1665S. 3M. 20. [2939
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s.
Nr. 804). XVI, 2-4. S. 49-192. [2940
Archiv, Oberbayer. f. vaterl. G.
(s. Nr. 805). LIV, 3. S. 325-452.
4 M. [2941
Verhandlungen d. Hist. Ver. v,
Oberpfalz u. Regensb. (s. "00. 789).
Bd. LX. 295 S. AM [2942
Veröffentlichungen d. Ges. f. fränkische
Geschichte. Reihe II. Lpz.: Quelle & M.
Bd.I: Hartung, O d fränk. Kr. v. 1521-59
8. in Abt. B, Gruppe 5. [2943
+ Neujahrsblätter. Hrgb. v.d. Ges. f. fränk. G.
(s. "08. 2781). V. s. Nr. 2802. [2944
Jahresbericht d. Hist. Ver. f.
Mittelfrank. (s. Nr. 811) LVII.
136 S. 4 M. 50. [2945
elblatt d. Hist. Ver. Eichstätt (s. ’09,
Samm
2785). XXIII: og 162 S.; Tab., 16 Taf.
5
M. [2946
Archiv f. d. G. d. Hochstifts Augs-
burg. Hrgb. v. A. Schröder. I,
Lfg. 1, Dilling.: Prof. A. Schröder.
138 8.; 5 Taf. u. Kte. (Einzelpr. 4 M.)
II, 1/2 s. Nr. 2787. (Subskr.-Pr. f.
I, 1 u. II, 1/2: 9 M. 25.) [2947
Kollektaneen-Blatt, Neuburger (s.
‘09, 2787). Jahrg. 71/72: 07/08.
174 8. [2948
Vierteljahrshefte, Württemb. (s. ’09,
733). N. F. XIX, 1/2. S. 1-266. [2949
Archiv, Schwäb. (s. Nr. 818). XXVII, 12
u. XXVII, 1-4. 8. 177-92; 1-64. [2950
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s.
Nr. 824). N. F. XXV 1-2. S. 1 bis
382. [2951
Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. (8. Nr.
824a). Nr. XXXII, S. 1-80. (Verbund. m. d.
Zt. f. G. d. Oberrh.) [2951a
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (s. ’09,
2793). N. F. XIII: Gothein ‚Bad. Mark-
grafschaften s. in Abt. B, Gruppe 6. [2952
Diözesan- Archiv, Freiburg. (s. ’06,
2587). N. F. VII-X. à 6 M. [2953
Schau-ins-Land (s. ’09, 2795). XXXVI. [2954
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees
(s. ’09, 2794). H. XXXVIII. 1618.
4 M. [2955
Monatsschrift, Elsäss., f. G. u.
Volkskde. Hrsg. v. A. Fuchs. I:
Bibliographie Nr. 2936—3022.
Apr. ’10-März "11. 12 Hfte. (H. 1:
64S ) Zabern: Fuchs. (8 M.) [2956
Bei Z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß-
Lothr. (s. '09, 2796). XXXVII s. Nr. 2611.
XXXVIII s. Nr. 2522. (2957
Bausteine z. els.-lothr. G.- u. Ldkde. (s. '08,
665) IX. xij, 185 S. 4M. Inh.:Aug. Herr -
mann, Lage d. Waldarbeiter in d. d. Forst-
ordnung unterworf. Waldgn. [2958
Geschichtsblätter, Mannheimer (s. Nr. 830).
XI, 1-5. Sp. 1-120. (2959
lätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hessen (s. Nr. 834). N. F. IV, 14-16. 8.
363-434. [2960
Beiträge z. G. d. St. Mainz. Hrsg. m. Unter-
stützg. d. St. Mainz. I s. Nr. 2825. [2961
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst
(s. 08, 675). 3. F., X. 334 S. [2962
Veröftentlichungen d. Hist. Ver. zu Dillen-
burg. Nr. V. Dillenb.: Seel. 229 8.; 6 Taf.
3 M.
2963
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. D (8.
Nr. 839). XXIX: '09. 488. [2964
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. Nr. 840). XXVIII, 4. S. 369-545.
Ergänzgshft. XV s. Nr. 2677. [2965
Geschichtsblätter, Rhein. (s. ’09, 2810). IX,
5-7. S. 97-168. [20966
Monatshefte f. rhein. Kirch CG
(s. Nr. 841). IV, 1-5. S. 1-160. [2967
Beiträge z. Lit.-G. u. Kultur-G. d. Rhein-
landes (s. '09, 2813). II: Stahl, Martin v.
Cochem u. d. Leben Christi, s. in Abt. B,
Gruppe 6. [2968
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. westf.
Volkskde (s. Nr. 842. VII, 1-2.
S. 1-160. | [2969
Chronik, Trier (s. Nr. 844). VI, 3-7. 8.
33-112. [2970
Jahrbücher, Bonner (s. "00. 2811).
CXVIII, 2/3. S. 177-430; Taf. 10-36
u. Beilage 191 S.; 21 Taf. [2971
Zeitschrift d. Bergisch. G.-Ver. (s.
’09, 2818). Bd. XLII (N. F. XXXIIL.)
240 S 6 M. — Monatsschrift
(s. Nr. 848). XVII, 1-6. S. 1-116. [2972
Beiträge z. G. d. Niederrheins.
Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. (s. ’08 684).
XXII: ’08/09. 286 S. 5M. [2973
Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s.
UH, 2820. Bd. XXXI. 274 S.
6 M. [2974
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de l’Acad. R. de Belg. (s. Nr. 852).
LXVIII, 4 u. LXIX, 1. S. LXV-CLIN u.
245-80; S. tem u. 1-217. [2975
Bijdragen v. vaderl. gesch. en
oudheidkde (s. Nr. 854). 4. R., VIIL,
4. S. 349-456. [2976
Verslagen en meded. d. Vereeniging
tot uitg. d. bronnen v. h. oude vaderł.
recht (s. ’09, 2823). V, 6. S. 431 bis
660. [2977
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Fries, De Vrije (s. ’07, 2739).
XXI 1. 1698.) [2978
Gelre. Bijdragen en Mededeelingen.
XII. Arnhem: Gouda Quint 1909.
xxvj, 476 H [2979
Bijdragen tot de gesch. bijzonderl. v. het
oude hertogd. Brabant (s. ’09, 2825). IX,
1-240. [2980
Hessenland (s. ’09, 858). XXIV, 1-9.
a. 1-132. [2981
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver.
(s. Nr. 859. N. F. XVII. 102 S.;
2 Taf. 2 M. 50. [2982
Geschichtsblätter, Friedberger. (s.
Nr. 860) H. II. 183 S.; 12 Taf.,
2 Pläne 5 M. [2983
Zeitschrift f. vaterl. G. u. Altkde.
Westfal. (s. ’09, 2828). Bd. LXVII.
256, 2608 9 M. [2984
Westfalen. Mitt. d. Ver. f. G. u.
Altertskde. Westf. u. d. Landes-
museums d. Prov. Westf. Jg. I.
d Hfte. (Hft. 1: 32 S.; 4 Taf. Münst.:
Coppenrath. 4 M. [2985
Beiträge z. G. Dortmunds u. d.
Grafsch. Mark (s. ’09, 2829). XVIII
u. XIX. 316; xjv, 322 S. à 4 M. [2986
Blätter, Ravensberger (s. Nr. 866). IX,
12-X, 1. S. 85-92; 1-8. [2987
Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d.
Börde (s. '09, 2830). Hft. XXVI. 130 3. [2988
Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst u.
vaterl. Altertümer zu Emden (s. ’07,
2756). XVII, 1/2. 451 8. [2989
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgt. Olden-
burg (s. ’09, 2833). XVIII. 306 S.;
3 Taf. 3 M. [2990
Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfalens
(s. Nr. 867). XX s. Nr. 2682. [2991
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. Nr. 869). Jg. 1910, H. 1.
148 S. [2992
Forschungen z. G. Niedersachs. (s. Nr. 870).
II, 5 8. Nr. 2625. [2993
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. (s. Nr. 871) Jg. XIV.
266 S. [2994
Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr.
373). XIII, 1-2. S. 1-256. [2995
Museumsblätter, Lüneburg. (s. '00, 835).
H. VI u. VII. 8. 101-306. [2996
Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G.
(s. Nr. 876). XIV, 2. S. 209-395. [2997
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. u.
Altertkde. (s. ’09 2841). XI, 3.
S. 215-410. 3 M. — Inhaltsverz.
z. I-IX u. Mitt. des Ver. 1-12. Tl. I
568. 1 M. [2998
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. (8.
‘09, 842). XXV/XXVI s. Nr. 2626. (2999
*95
Zeitschrift d. Harz-Vereins (s. Nr.
879). XLII, 3-4. S. 169-364. [3000
Forschungen z. G. d. Harzgebietes. Hrsg. v.
Harz-Ver. f. G. u. Altertkde. I s. Nr. 374. [3001
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt.
Braunschw. (s. ’09, 2844). Jg. VIII.
183, xıj S. 3 M. [3002
Magazin, Braunschw. (s. Nr. 880). 00. Nr. 12
u. ’10, 1-5. 8. 133-44; 1-64. [3002 a
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm. d.
Prov. Sachsen (s. ’09, 846). XXXIV a. Nr.
2627. [3003
Veröffentlichungen d. Alt.-Ver. zu Torgau
(8. '08, 708). H. XXI. 76 8. 80 Pf. [3004
Jahrbuch, Zerbster (s. '09, 2847). Jg. V.
S. 1 M. [3005
Mitteilungen, Neue, a. d. Gebiet
hist.-ant. Forschen. (s. Nr. 886).
XXIV, ER S. 129-260. b Jahres-
bericht: ’09/10. 91 S. 2 M. [3006
Beiträge z. Kunst-G. Thüringens (e. ’07,
750). Il a. Nr. 2829. [3007
Geschichtsblätter, Mühlhäuser. (s.
D. 851). Jg. X. 1428. 4M. [3008
Sc d. Ver. f. sachs.-meining. G. u.
Läkde. (s. Nr. 889). LX s. Nr. 2266. [3009
us Sachsens Vergangenheit. Einzel-
darstellgn. d. sächs. Volk dargeb. v. d. Kgl.
Sächs. Komm. f. @. I: Kötzschke,
Staat u. Kultur im Zeitalt. d. ostdt. Koloni-
sation, 8. in Abt. B, Gruppe 3, e (3010
Mitteilungen d. Ver. f. scha Volkskde.
(s. Nr. 803). V,5. 8. 101-132. — 12. Jahres-
bericht d. Ver.: ’09. 42 8. (3011
Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu
Plauen (s. ’09, 2862). XX. 255 S. (u.
Beilagen s. Nr. 2565.) 5 M. 75. [3012
Geschichtsblätter, Bautzener (s. Nr. 896).
I, Nr. 8-12. II, Nr. 1ft. [3013
Jahreshefte d. Ges. f. Anthropologie
74
u. Ur-G. d. Oberlausitz. Hrsg. v.
L. Feyerabend. II, 3/4. Görlitz:
Tzschaschel. S. 163-351; 6 Taf.
8 M. [3014
Forschungen f. brandb. u. preuß. G.
(s. Nr. 899). XXII, 2. S. 321-696
6 M. [3015
Hohenzollern - Jahrbuch (s. ’09,
2872). XIII: ’09. 291 S.; 44 Voll-
bilder u. Beilagen. 20 M. [3016
Veröftentlichungen d. Ver. f. G. d. Mark
Brandenb. s. Nr. 2442. [3017
Alt-Berlin (s. Nr. 2874). °09, Nr. 12 u. ’10,
Nr. 1-5. S. 239-66; 1-80. — Verz. d. Mit-
glieder d. Ver. f. G. Berlins: Mai ’10. 508. (3018
Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams (s.
Nr. 903). V, 3u. A. 24 S.; 34 S. à 1 M. [3019
Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark
(s. °09, 2875). H. XXIII. 164 $.
2 M. 50. [3020
Studien, Baltische, (s. "090. 2877).
N. F. XIII. 212, ug 6 M. [3021
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G.
ete. (s. °09, 866). 1909. 188 8. [3022
*96
Geschichtsblätter, Schlesische (s. Nr. 907.)
10, 1-2. S. 1-48. [3023
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. Nr. 910). XXIV, 2. S. 193
bis 313. — Hist. Monatsblätter.
Jg. X: ’09 200 S. [3024
Bibliographie Nr. 3023—3074.
Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr.
911). XLVII, 1/2 S. 1-361. [3025
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia
(s. Nr. 916). XV. 2928. 4M. [3026
Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 918). LXVIII,
11-LXIX, 4. [3027
—
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Kossinna, Ursprung d. Urfinnen u.
d. Urindogermanen u. ihre Ausbreitg,
nach d. Osten. (Mannus 1, 17-52;
225-45.) [3028
Feist, S., Europa im Lichte d. Vor-G.
u.d. Ergebnissed. vergleich. indogerm.
Sprachwiss. Beitr. z. Frage nach d. Ur-
sitzen d. Indogermanen. (Quell. u.
Forsch. f. alt. G. u. Geogr. 19.) Berl.:
Weidmann jx, 708. 2 M. 40. [3029
Detlefsen, D., Entdeckg. d. germ.
Nordensim Altert.(s.’09,880). Nachtr. :
Bemerkgn. zur alt. G. d. cimbrischen
Halbinsel. (Quellen u. Forsch. z. alt. G.
u.Geogr.8.) Ebd. 1909.18 S. 60 Pf. [3030
Bugge, A., DieWikinger, 8. "08, 736. Rez.: Anz.
f. dt. Altert. 32, 220-22 Neckel. [3031
Langewiesche. F., German. Siedelgn. im
nordwestl. Did. Progr. Bünde. ’09/10. [3032
Králičeck, A., Die Anartes d. Jul. Caesar u. d.
Anartoi u. Anartophraktoi d. Cl. Ptolomaeus.
Brünn. Progr. '08. 108. [3033
Hekler, A., Neue Bronzebüste e. Germanen.
(Mannus 1, 277-79.) [3034
Altertümer, Die, unser. heidn. Vor-
zeit. (s. ’09,2888). V,11. 8. 353-86;
Taf. 61-6. 6 M. [3035
Inh.:K.Schumacher, Fundea.d. Periode
d.neolith. Zonenkeramik. (S.353-58; Taf.61.)—
P. Reinecke, Jüngerbronzezeitl. Grabfunde
a. Nord- u. Süddtld. (8. 359-63; Taf. 62.) —
Ders., Funde vom Ende der La-Tenezeit aus
Wohnstätten b. Karlstein unweit Reichenhall,
Oberbayern. (S. 364-69; Taf. 63.) — Vgl.Nr.3069.
Weinzierl, R. R. v., Übersicht üb. d For-
schungsergebnisse in Nordböhmen. (Mannusl,
187-210.) [3036
Burckhardt- Biedermann, Th., Statist. kel-
tisch - röm.- frühgerm. Altertümer im Kant.
Basel. Mit Ausschl. d. Gebiete v. Stadt Basel
u.v. Augst. (Berlin Zt. f. G. 9, 347-90.) [3037
Arx. M. v., Vor-G. d. St. Olten. Geolog -
prähist. Skizze (= Nr. 2933.) {3038
Weber, Frs., Ausgrabgn. u. Funde in Ober-
bayern: '08. (Altbayer. Monatsschr. 9, 54-68.)
— Ders., Münchener Stadt- u. Landgebiet in
vorgeschichti. Zeit. (Ebd. 20-32.) [3039
Steinmetz, G., Prähist. Forschgn.ind. U mgeg.
v. Regensburg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober-
pfalz u. Regensb. 60, 125-46.) — Th. Wagner,
Bericht üb. prähist. Funde. (Jahresber. d. Hist.
Ver. f. Mittelfrank. 57, 127-30.) — Wöltle,
a ältere Berichte üb. prähist. u. röm. Funde a.
Neuburgs Umgebg. (Neuburg. Kollektaneenbl.
71/72, 61-70.) (3040
Anthes, Wissenschaftl. Untersuchg. im Gebiet
d. südwestdt. Verbandes f. Altertumsforschg.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.’10, Nr.2.) — Kochi,
Sogenannte Großgartacher Keramik u. ihre
Stellg. innerh. d. übrig. neolith. Kulturperioden.
(Ebd. (3041
Welcker, R., Neolith. Siedelg. in Frankf. a.M.
(Ebd.) — Kramer, Ausgrabgn. b. Gießen.
(Ebd.) — Dragendorft, Untersuchgn. .neolith.
Brandgräber in d. südl. Wetterau. (Ebd.) —
Schaub, Brandgräber a. d. jünger. Steinzeit
in d. südl. Wetterau. (Daheim ’09, Nr. 47.) —
P. Steiner, Neolith. Brandgräber im Kilian-
städter Wald, Wetterau. (Festschr. z. 39. Ver-
sammig. d. Anthrop. Ges. in Frankf. a. M. *08,
13-20; Taf.) [3042
Lienau, M. M., Grabgn. des Museumsvereins.
re Museumsbll. Hft. 7, 201-09.) —
, Müller-Brauel, „Hexenberg‘‘amWegeBrauel-
Offensen, Kr. Zeven. Steinzeit]. Grabhügel.
Fundbericht v. 1891. (Mannus 1. 262-72.) [3043
Knorr, F., Friedhöfe d. älter. Eisenzeit in
Schlesw.- Holstein. Tl.I. Kiel: Lipsius u. T.
39 S.; 6Taf. 2M. [3044
Voges, Th., Vor- G. d.Dor'es Beierstedt b.Jerx-
heim. (Mannus 1, 288-93.) [3045
Lüders, C., Grabaltertümer. Aufdeckg. e.
Steinkistengrabesin Thale. (Zt.d.Harz-Ver.41l,
2481.) — O 'Schönermark, orgeschichtl. Fund
v. Warnstedt b. Thale. (Ebd. 42, 1561.) [3046
Kossinna, Vergessener Bericht üb.e. Urnen-
gräberfeld d. Lat@ne-Zeit (?)in Ermsleben, Mans-
felder Gebirgskreis, vom J. 1710. (Mannus 1,
1271.) — Karl Herrmann, Grabhügel b. Lissdorf
nahe Eckartaberga, Kr. Naumburg. (Ebd. 318f.).
— K. gaang, Möritzscher Funde. Urnengräber-
funde a.d.LeipzigerTieflandbucht.(Ebd.273-76.)
— E. Rieken, 3 Holzbrand plätze m. Steinkern 8.
d. Bronzezeit. (Ebd. 211-24.) [3047
Eichhorn,@.,Tafelnz.Vor- u.Früh-G.
Thüringens m. 224 photogr. Aufnahm.
Jena: Schmidt. Fol 6Taf., 9 Bl. Er-
klärgn. 8M. [3048
Rez.:Zt.d.Ver. f.thür.G. N.F.20,2341.Kropp.
— Rez. v.’09, 2900 (Götze etc., Vorgeschicht!.
Altertümer Thüringens): Mannus 1, 154-56 Kos-
sinna; Dt. Lit.-Ztg.’10,Nr.11 Anthes; Lit.Zbi.’10,
Nr. 29. A. R.; Zt. d. Ver. f. Thür. G. N.F. 20,
232-34 Kropp.
Eichhorn, G., Paläolith.Funde v.Tau-
bach in d. Museen zu Jena u. Weimar.
Jena: Fischer 1909. 84S. ; 39 Taf. 18 M.
[3049
Rez.: Zt. d.Ver. f. thür. G.20, 231 f. A. Möller.
Deutsches Altertum.
Sellmann, K., Skelettgrab a. d. älter. Bronze-
zeit. (Mühlhäuser G. bll. 10, 05-97.) (3050
Beltz, R., Vorgeschichtl. Altertümer
d. Großhrzgt. Mecklenburg-Schwerin.
Vollständ. Verz. d. im Großhrzgl. Mu-
seum zu Schwerin bewahrten Funde.
Berl.: Reimer. fol. X1), 415 S. 70 Taf.
Kte. 25 M. [3051
Ders., Einige steinzeitl. Funde a. Mecklenb.
(Mannus 1, 258-61.)
Walter, E., Uber Altertümer u. Ausgrabgn.
in Pommern. '08.(Balt.Studien N.F.13, 198-212.)
— A.Stubenrauch, Die Samnılg.d. wissenschaft!.
Ver. in Köslin. (Monatsbl. d. Ges. f. pomm. G.
09, 97-107.) — Ders., Zerstörtes Grüberield
in Dammhoff, Kr. Cammin. (Ebd. 129-34.) —
Ders., Bronzezeltl. Gräberfeld m. wendisch.
Gräbern u. Einzeliunde in Gültz, Kr. Demmin.
(Ebd. 150-56; 180.) [3052
Alterfümer, Vor- und rühgeschichtl., a. d.
Gebiet d. Prov. Posen. Pœ.: J, Jolowicz.
179 8.; 21 Taf. 3M. [3053
Hausmann, R., Übersicht üb.d.archl.Forschg.
in d. Ostseeprov. im letzt. Jahrzehnt. (Arbeiten
d. 1. baltisch. Historikertages 1-52.) [3054
b) Einwirkungen Roms.
Jullian, C., La conquête rom. et les
premières invasions german. (Hist. de
la Gaule III.) Paris: Hachette & Co.
1909. 613 S. 10 fr. [3055
Henke, O. u. B.Lehmann, Die neuer. Forachgn.
üb. die Varusschlacht. (Gymn.-Bibl. N. 52.)
Gütersloh: Bertelsmann. 103 8.; Kte. u. Taf.
1 M. 50. Rez.: Ravensb. Bll. 10, Nr. 5. [3056
Nase, Ortsbestimmg. f. Aliso u. Teutoburg,
s. 00. 2912. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 10
Schuchhardt, Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 275f.
Winkelsesser. [3057
Wilms, A., Hauptfeldzug d. Germanicus im
J. 15 n. Chr. Teutoburg. Schlacht. Kampf auf
d. „Langen Brücken“ (Aus: Hamburg. Nachrr.)
Hamb.: Herold. 838.; Kte. 1M.25 Bez.:
Hist. Vierteljschr. 13, 131 Nöthe. [3058
Limes, Obergerm.-raet. (s.’09, 2914).
Lie 32. 215,62, 18 S.; 36 Taf. Kte.
28 M. [3059
Inh.: L. Jacobi, Kastell Zugmantel.
Einzelfde. v. W. Barthel. (Sep. 30 M.) —
A. Mettler, Kast. Jagsthausen. Einzelfde.
bearb. v. F. Drexel(Sep. 8M. 80). — Kast.
Mainhardt. Einzelide. bearb. v. F. Drexel.
(Sep. 3 M. 40.)
‚Anthes, E., Kastell Alzei. (Quartalbli. d.
Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 417-26.) [3060
Eder, R., Zur röm. Siedelg. in Mödling.
(Berr. etc. d. Altert.-Ver. Wien, 42, 113-17.)
— Fr. v. Kenner, Forschgn. in Vindobona.
(Jahrb. f. Altertkde. 3, Beibl, 35-87.) —
M. Abramic, Reste vonWandmalereien a. Vindo-
bona. (Ebd. 88-90.) — E. Riedel u. O. Cunts,
Uranje in Steiermark, röm. Bauten u. Grab-
mäler. (Jahrb. 3, 1-34.) — Lorger, Neue
röm. Funde nächst St. Marein bei Erlachstein
in Steiermark. (Ebd. Beibl. 110-16.) —
K. v. Schwerzenbach, Gräberfeld v. Brigantium.
(Ebd. 98-110.) — Harald Hofmann, Röm. Grab-
steine a.Walbersdorf bei Ödenburg. (Jahreshfte.
d. Österr. Archl. Instit. in Wien, 12, 224-42,
u. Beibl. 8p. 219-22.) [3061
*97
Meyer, A.B.u.Untertorcher, Römerstadt Agunt
b. Lienz in Tirol. 8. '08, 2689. Rez.: Zt. d.
Ferdinandeums 3. F., 53, 203-8. J. Jung. [3062
Schultheß, O., Bericht üb. die röm.-germ.
Forschgn. in d. Schweiz: ’08. (Jahrb. d.
Kais. Dt. Archl. Inst., Archl. Anz. ’09,2.) —
Th. Burckhardt-Biedermann, Röm. Zimmer m.
Hypokausten in Baselaugst. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. N. F. 11, 200-14.) — J. Wiedmer,
Die rëm, Überreste auf d. Engelhalbinsel b.
Bern. (Ebd. 9-30.) — P. Wolters, Ein Apotro-
paion a. Baden i. Aargau. (Bonn. Jahrbb. 118,
257-74.) [3063
Jahresbericht d. Ges. Pro Vindonissa Juli ’08
bis Apr. '09. Brugg 1999: Eitingerhof. —
C. Fels, Grabgn. d. Ges. Pro Vindonissa ’08.
(Anz. f.schweiz. Altertkde. N.F. 11, 31-56.) [3064
Heuberger, S., Aus d. Bau-G. Vin-
donissas u. vom Verlaufe ihr. Er-
forschg. (Argovia 33, 263-367. 28 Taf.
u.2 Pläne.) Sep. Aarau: Sauerländer.
3M. 60. [3065
Th. Eckinger, Lämpchenbilder a. Vindo-
nissa. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 11, 247-61).
— Ders., Töpferstempel etc. d. Sammig. d.
Ges. Pro Vindonissa. (Ebd. 10, 318-25.) —
V. Jahn, Röm. Dachziegel v. Windisch.
(Ebd. 11, 111-29; 308-13.)
acobs, J.. Röm. Terrasigillatascherben vV.
Feldmühl, Bez.-Amt Neuburg a. D., Schwaben.
(Neub.: Kollektaneen-Bl. 71/72, 1-8.) — Wöllfle,
Ornament. Terra Sigillata in d. Sig. d. Hist.
Ver. Neuenburg. (Ebd. 9-60.) [3066
Gößler, P., Neue Forschgn. a. Cannstatt.
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. ’10, Nr. 2.) —
Ders., Jagsthausen. Neue röm. Grabfunde
(Röm.-germ. Korr, bl. "09. Nr. 4.) (3067
Knorr, R., Die verzierten Terra-sigillata-
Gefäße v. Rottenburg-Sumelocenna. Stuttg.:
Kohlhammer. x, 72 S.; 22 Taf. 65M. Rez.:
v. 08. 2605: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr.10 Kro-
patscheck. [3068
Schumacher, K., Grabfunde d. 1. Jahrh. d.
Buebi Nicretes. (Altertümer uns. heidn. Vor-
zeit 5, 370-76; Taf. 64.) — Ders. Böm.
Terracottenfigürchen a. Dtld. (Ebd. 377. 82;
Taf. 65.) — Fr. Behn, Seltene Sigillata-Formen.
(Ebd. 383-86; Taf. 66.) [3069
E., Trier. Römerbauten. Kurz.
Führer durch d. rm. Bauten Triers. Trier:
Stephanus, 27 S. 50 Pig. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
"10, Nr.8 v. Behr. (3070
Steiner, P., Ziegelatempel v. Vetera castra.
(Bonner Jahrbb. 118. 246-56.) [3071
Loss, Découvertes rom. faites à Arlon en '07.
(Ann. du 21. Congrès hist. et archl. de Belg.,
Liège ’09, 253-68.) — P. Lohest, Une ville
beigo-romaine, place Saint-Lambert à Liège.
(Ebd. 411-28.) [3072
Fredrich, C., Funde antik. Münzen in d.
Prov. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Pos. 24,
193-247.) [3073
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Hayes, C. H., An introduction to
the sources relating to the Germanic
invasions. (Studies in hist., econ eto.
ed. by the faculty of polit. science
of Columbia Univ. XXXIII, 3.) New
York "00. 229 S. 1 Dol. 50. [3074
Rez.: Mitt. a. d. hist.-Lit. 38, 138 f. Kem.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 8
"Op
Isidor, G. d. Goten, Vandalen,
Sueven. Nebst Auszügena. d. Kirch.-G.
d. Beda Venerabilis. Über. v.
Coste. 3. verb. Aufl. (= Nr. 2398.)
Lpz.: Dyk Xj, 60 S. 3 M. [3075
Glaue, P., Aus e. verloren. Hs. d.
Goten. (Dt. Rundschau ’10. Mai,
240-53.) [3076
Allard, P., Saint Sidoine Apolli-
naire (431-89). Paris: Gabalda. Xij,
213 S. 2 fr. [3077
Panzer, F., Stud. z. german. Sagen-
geschichte. I. Beowulf, Münch.: Beck.
x, 410 S. 12 M. [3078
Beowulf nebst d.kleiner. Denkmälern d. Hel-
densage. M. Einleitg., Glossar u. Anm. hrsg.
v.Holthausen. 2. verb. Aufl. Tl. II: Einl.,
Glossar u. Anm. (Alt- u. mittelengl. Texte 3.)
Heidelb.: Winter 1909 xxxj, 176 8.; 2 Taf.
2 M. 80. [3079
Neckel, G., Beitrr. z. Eddaforschg., s. ’09,
932. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 17 Heydenreich,
Zt. f. dt. Philol. 41, 381- 88 Jonsson. [3080
Hering, H., Glossar zu d. Liedern d. Edda.
3. Aufl., 08. 779. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32,
157-59 Ba. [3081
Corves, K., Studien üb. d. Nibe.
lungenhandschr. A. (Zt. f. dt. Philol.
41, 271-319; 437-70; 42, 61-97.) [3082
Götze, A., Ostgotische Helme u. symbol.
Zeichen. (Mannus 1, 121-23.) — L. de Campi,
Tombe Longobarde d. necropoli barbar. di
Civezzano. (Jahreshfte. d. Öst. Archl. Inst. 12,
Beibl. Sp. 119-38.) [3083
Maurer, H., Kaiser Valentinians
Aufenth. am Rhein im Sommer 369. (Zt.
f. G. d Oberrh. N. F. 25, 7-34.) [3084
Brate, Hünen. (Zt. f. dt. Wortforschg. 12,
108-15.) [3085
Riezler, 8., Die bayer. u. schwäb.
Ortsnamen auf -ing u. -ingen als hist.
Zeugnisse.‘ (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. ’09, II.) Münch.: Franz 1909.
60 S. 1 M. 20. [3086
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31,
122-25 v. Grienberger.
d) Innere Verhältnisse.
Steinhausen, G., German. Kultur in
d. Urzeit. 2. umgearb. Aufl. (Aus
Natur u. Geisteswelt 75.) Lpz.: Teub-
ner. 1368. 1 M. [3087
Jaekel, H., Chunnas u. twalepti.
(Zt. d. Sav. -Stiftg. 30, G. A., 251-64.)
Vgl. ’09, 2939a. [3088
Schiller, F., Erstes Fragment d.
Codex Euricianus. (Ebd. 18-36.) [3089
Bibliographie Nr. 3075—3134.
Claparede, H. de, Les Burgondes
jusqu’en 443. Contributions à l’hist.
externe de droit germ., avec 2 cartes
et 1 table généal. Mémoire publ. à
locc. du Jubilé de l Univ. Genève:
Georg. 75 S. [3090
g Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 476f.
tutz.
Lehmann, Karl, Grabhügel und
Königshügel in nordisch. Heidenzeit.
(Zt. f. dt. Philol. 42, 1-15.) [3091
Rintelen, M., Urteilsfindg. im angel-
sächs. Recht. (Hist. Aufsätze Zeumer
dargebr. 557-77.) [3092
Rietschel, 8., Zur Hundertschafts-
frage. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A.,
193-223.) Vgl. ’09, 951. [3093
Gradmann, H., Der Getreidebau im
dt. u. rom. Altertum. Beitır. z. Ver-
breitungs-G. d. Kulturgewächse. Jena:
Costenoble 1909. 111 S. 3 M. [3094
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 267t. v. Below;
Mannus 2, 254f. Krause.
Meyer, Rich. M., Altgerman. Re-
ligions-G. Lpz.: Quelle u. M. xx,
645 S. 16 M. [3095
Mogk, E., Altgerman. Kultfeuer. (Mitt.
[3096
d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5, 107-16.)
Glaue, P., u. K. Helm, Gotisch-la-
tein. Bibelfragment d. Univ.-Bibl. zu
Gießen. (Aus: Zt. f. d. neutest. Wiss.)
Gieß.: Töpelmann. 36 S.; Taf.
1 M. 50. [3097
Riese, A., Die Inschrift d. Clematius
u. d. Köln. Martyrien. (Bonner Jahrbb.
118, 236-45.) [3098
Wilhelm, Sanct Servatius s. Nr. 3187. [3099
Paquay, J., Les origines chrét. dans
le diocèse de Tongres. Tongres: Collée
1909. 148 S. 2 fr. 50. [3100
Grienberger, Th. v., 3 westgerm. Runen-
inschriften (Zt. f. dt. Philol. 41, 419-37.) [3101
Rhamm, K., Urzeitl. Bauernhöfe
in germ.-slaw. Waldgebiet (s. Nr. 1010).
TI. II: Germ. Altertümer a. d. slaw.-
finn. Urheimat. Buch 1.: Die altslaw.
Wohnung. (Rhamm, Ethnogr. Beitrr.
Abt. IL) 434 S. 15 M. [3102
Rademacher, C., German. Dorfanlage d.
Kaiserzeit am Fliegenberge b. Troisdorf, Sieg-
kreis, Reg.-Bez. Köln. (Mannus 1, 83-95.) [3103
Besson, M., L’Art barbare dans
l’ancien diocèse de Lausanne. Lau-
sanne: Rouge. 4°. 241 S.; Taff. (Subskr.-
Preis 12 fr. Einzelpr. 20 fr.) [3104
Schultze, Rud., Römische Stadttore. (Bonner
Jahrbb. 118, 280-352.) [3105
= . Fränkische Zeit bis 918.
Durm, J., Nochmals d. Grabmal d. Theo-
derich zu Ravenna. (Zt. f. bild. Kunst N. F. 19,
211-15.) Vgl. ’08, 2728. — Albr. Haupt, Das
Theoderichgrabmal zu Ravenna. (Ebd. 238
bis 240.) [3106
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Hefner, J., Würzburg. Legendarfragmente
a. d. 11. Jh. (Hist. Jahrb. 31, 56-85.) {3107
Boulanger, M. C., Le cimetière franco-
méroving. et Caroling. de Marchélepot (Somme).
Paris: Impr. nat. 1909. 4°. 188 S.; 40 Taf. [3108
G., H., Fränk. Gräberfunde in Weinheim.
(Mannheim. GDL 11, 21f.) — Kramer, Frink.
Grab auf d. Exerzierplatz zu Gießen. (Röm.-
germ. Korr.-bl. ’10, Nr. 1.) (3109
Krusch, B., Staatsstreich d. fränk.
Hausmeiers Grimoald I. (Hist. Auf-
sätze Zeumer dargebr. 411-38.) [3110
Martin, P. E., Etudes critiques sur
la Suisse à l’époque méroving. (534-
715). Genève: Jullien. Paris: Fonte-
moing. 0, 470 S.; Kte. [3111
Hotmann, Karl, Zwangssiedelungen in Baden
a. d. Zeit d. Merowinger u. Karolinger. Progr.
Karlsruhe, "00. 4°. 22 3. Rez.: Zt. f. dt. Mund-
arten, "IO, 182f. Micdel u. Entgegng. v. H. m.
Antw. v. M. ebd. 183-87. [3112
b). Karolingische Zeit.
Müller, Königsurkk.-Verz. d. Bistums Hildes-
heim s. Nr. 3143. [3113
Knapp, E., Die älteste Buchhorner
Urkunde. Stud. z. G. d. Bodensee-
gebietes. (Württb. Vierteljhfte. N. F.
19, 155-265.) Sep. Stuttg.: Kohl-
hammer. 1 M. 50. [3114
Bedier, Les légendes épiques. Recherches sur
la formation des chansons de geste, 8. '09, 981.
Rez.: Moyen Age 21, 339-43 Huet. [3115
Settegast, Die Sachsenkriege d. franz. Volks-
epor, s. 'U9, 982. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 39
Stengel. [3116
Lienau, M. M., Karoling. Funde auf d. Oster-
berge bei Ashausen, Kr. Winsen. (Lüneburg.
Museumsbll. H. 7, 211-32.) [3117
Schrörs, H., Zur Bestattung Karls
d. Gr. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein 89, 109-14.) [3118
Lot, F. u. L. Halphen, Annales de
l’hist. de France à l’époque caroling.
Le regne de Charles le Chauve, 840-
877. Partie 1: 840-851. (Bibl. de
l’école des hautes études. Fase. 175.)
Paris: Champion 1909. 229S. [3119
Knauer, K., Karls d. Kahlen Kaiser-
krönung u. s. Schenkg. an d. röm.
Kurie. Leipz. Diss. "00. 748. [3120
*99
Hofmeister, A., Angebl. Norman-
nenzug ins Mittelmeer um 825. (Hist.
Aufs. Zeumer dargebr. 85-100). [3121
c) Innere Verhältnisse.
Stouff, L., L’interpretatio de la loi
romaine des Wisigoths dans les for-
mules et les chartes du 6. au 11. siecle.
(In.: Mélanges Fitting. T. II, ’09.)[3122
Schelling, W., Die Anfangsklage d.
Volksrechte u. d. Bestimmgn. d. Lex
Baiuvariorum üb. d. Mobilienvindi-
kation. Münst. Diss. ’09, 73 S. [3123
Conrat (Cohn), M., E. Traktat üb. röm.-frünk.
Ämterwesen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A. 326.)
Vgl. '09, 2977. (3124
Seckel, E., Ältest. Canones v. Rouen
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 611-
35.) [3125
Seckel, E., Stud. zu Benedictus Le-
vita (s. Nr. 1042). VII: Studie VII,
Schlußtl. III. (N. Arch. 35, 433-
539.) [3126
Liebermann, F., Eideshufen bei d.
Angelsachsen. (Hist. Aufsätze Zeu-
mer dargebr. 1-8.) [3127
Rauch, K., Gewährschaftsverhältnis
u. Erbgang nach älter. dt. Recht.
(Ebd. 529-55.) [3128
Gál, A., Prozeßbeilegg. nach d.
fränkisch. Urkk. d. 7-10. Jh. (H. 102
v. Nr. 2902.) Breslau: Marcus Xij,
106 S. 4 M. [3129
Stutz, U., Karls d. Gr. divisio v.
Bistum u. Grafsch. Chur. Beitr. z. G.
d. Reichs- u. Kirch.-Verf. d. fränk.
Zeit im allgem. u. z. G. Churrätiens
sowie d. Eigenkirchenrechts im: be-
sond. (Aus: Hist. Aufsätze. Fest-
gabe f. Zeumer.) Weimar: Böhlau
1909. 54 S. 2 M. [3130
Selbstanz.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 476f.
Werminghoff, A., Wirtschaftstheo-
ret. Anschauungen d. Regula S. Bene-
dicti. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr.
31-50.) [3131
Warichez, Jos., Une ‚‚Descriptio vil-
larum“ de labbaye de Lobbes à
l'époque caroling. (Bull. de la Comm.
Roy. d’hist. de l’ Acad. R. de Belg. 68,
245-67.) [3132
Zimmer, H., Handelsverbindgn. Irlands m.
Westgallien, s. "00. 2987. Rez.: N. Arch. 35,
274f. Krusch. [3133
Poelmann, Gesch. v. d. handel v. Noord-
Nederland gedur. het Merov. en Karol. tijdperk,
8.'09, 997. Rez.: Moy. Age 22,301-3Huet. [313%
H?
*100
P., Ludgerus-Legenden a. d.
Münsterlande. M. Iebensbeschreibg. d. erst.
Münst. Bischofs. Münst. Mitsdörffer 1909.
768. 1 M. [3135
Konen, W., Die Heidenpredigt in d. Ger-
manenbekehrung. Bonn. Diss. '09, 59 S. [3136
Morin, G., Le Conflictus d’Ambroise Aut-
pert et ses points d'attache avec la Bavière
(Revue Bénédict. 27, 204-12.) [3137
Michel, H., Kaiser Lothar I. u. d. Schule.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G.
20, 41f.). [3138
A., Jeztiger Stand d. Heliand-
forschg. Hadamar Progr. ’09, 20 8. {3139
Humann, G@., Zur G. d. Karoling.
Baukunst. (H. 120 v. Nr. 2914.)
57 S.; 34 Fig. 4 M. 50. [3140
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und staufischen Kaiser,
919—1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919—1125.
Schulz, Marie, Zur Arbeitsweise
Sigeberts v. Gembloux im Liber de
scriptoribus ecclesiast. (N. Arch. 35,
563-71.) [3141
, Petrus Diaconus u. d. Monte Cassi-
neser Fälschgn., s. Nr. 1071. Rez.: Arch. stor.
per le province Napol. 35, 181-84 Schipa.
Hist. Zt. 105, 195f. A. W.; Rev. bénéd. 27,
250f. Morin; Moy. Age 23, 119-21, Poupar-
din. [3142
Müller, Ernst, Königsurkk.-Verz.
d. Bistums Hildesheim u. Gründungs-
jahr d Klosters Steterburg. (Arch. f.
Urkundenforschg. 2, 491-512.) [3143
Hofmeister, A., Die Gründungsurk.
v. Peterlingen. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 25, 217-38.) [3144
Lechner, J., Wormser Kaiserurkk.
Ottos II. üb. d. Abtei Mosbach. (Ebd.
151-57.) — P. P. Albert, Noch einmal
die Wormser Kaiserurkk. (Ebd. 355-
57.) [3145
Conradi II. diplomata. Mit Nachtrr.
zu d. Urkk. Heinrichs II. Unt. Mit-
wirkg. v. H. Wibel u. A. Hessel
hrsg. v. H. Bresslau. (Mon. Germ.
hist. Dipl. T. IV.) Hannov.: Hahn.
4°. xxvj, 554 S. 25 M. [3146
Recueil des actes de Philippe I., roi de France
1059-1108, publ. p. M. Prou, s. "00, 3008.
Rez.: Moyen Age 22, 354-59 Merlet; Bibl. de
Ecole des chartes 70, 527-30 Ledos; Engl. hist.
rev. 25, 151-54 Powicke. [3147
Poupardin, Le royaume de Bourgogne R88-
1038, s8. ’07, 2947. Rez.: Rev. hist. 94, 3841.
Pfister; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 66-69 Rey-
Bibliographie Nr. 3135—3187 a.
mond; Hist. Vierteljschr. 11, 599f. Meyer v.
Knonau; Ann. de l'Est et du Nord 5, 260f.
Parisot; Engl. hist. rev. 24, 763-65 Poole. [3148
Kirchner, M., Dt. Kaiserinnen in d.
Zeit v. Konrad I. bis z. Tode Lothars
v. Supplinburg (H. 79 v. Nr. 2873.)
Berl.: Ebering. 198 S. 5 M. 50. [3149
Hampe, K., Berufung Ottos d. Gr.
nach Rom durch Papst Johann XIL
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 153-
67.) [3150
Plischke, E., Die Heiratspolitik d.
Ludolfinger. Greifswald. Diss. ’09.
111 S. [3151
Kippenberger, J., Beitrr. z. G. d.
Erzbischofs Aribo v. Mainz 1021-31.
Leipzig. Diss. 60 8. [3152
Sach, A., Zur Wendenschlacht auf d. Lür-
schauheide. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 11, 383
bis 387.) [3153
Drehmana, J., Papst Leo IX. u. d. Simonie, 8.
'09, 3016. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 664-66 Schar-
nagl. [3154
Meyer v. Knonau, Jahrbb.d. Dt. Reiches unt.
Heinrich IV. u. Heinr. V. Bd. VII, s. op. 3017.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 147-51 Matthaei. —
— B.Schmeidler, Zur Frage d. Jahrbb.
(Hist. Vierteljschr. 13, 168-71.) [3155
twald, P., Erzbisch. Adalgoz v. Magdeb.
1107-19, s. '09, 1040. Rez.: N. Mitt. a. d.
Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24, 116-19 Held-
mann. [3156
Poelman, H. A., De veroevering van het
Merwede-gebied door Graaf Dirk III. (Bijdragen
v. vaderl. gesch. etc. 4. R., 8, 349-72.) — H. Toll,
Sicco et Sicconides. (Ebd. 283-318.) [3157
b) Staufische Zeit, 1125—1254.
Annales Marbacenses qui dicuntur ed. Bloch,
s. '08, 890. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 421
Simonsfeld; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 415f.
Hirsch. [3158
Biscaro, G., Note biogr. di due
antichi cronisti. (Arch. stor. Lomb.
Ser. 4, A. 34, Vol. 7, 387-93.) [3159
Rez.: N. Arch. 34, 244 Holder Egger.
Obrik, J., Studier over tilblivelsen
af Sakses vaerk. (Dansk hist. tidsakr.
4. R., 5, 211-63.) [3160
Sommerfeldt, G., Zu d. Lebens-
beschreibgn. d. Hildegard v. Bingen,
Äbtissin zu Rupertsberg. (N. Arch. 35,
572-81.) [3161
Holder-Egger, Salimbene u. Albert
Milioli. (Hist. Aufsätze Zeumer dar-
gebr. 451-82.) [3162
Funk, Ph., Jakob v. Vitry, Leben u.
Werke. Lpz. u. Berl.: Teubner ’09.
1868. 5M. (68 S.: Tüb. Diss.) [3163
Rez.: Arch. f. Kultur-G. 8, 217-24 Hampe;
Hist. Vierteljschr. 13, 221f. Huyskens.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254. *101
Kern, Fr., Neue Stauferdiplome.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31,
70-76.) Vgl.: H. Simonsfeld, (Ebd.
359.) [3164
Simonsteld, H., Urkk. Friedrich
Rotbarts in Italien (s. ’09, 1055).
5. Folge (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. ’09, Nr. 7). Münch.: Franz.
29 S. 50 Pf. [3165
Mitis, O. Frhr. v., Fine Urkunde d.
Grafen Konrad v. Raabs a. d. J. 1175
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31,
112-14.) [3166
Mardus, A., Die Eheschließungen in
d. dt. Königsfamilien v. Lothar III.
bis Friedr. II. Greifsw. Diss. ’09.
71 8. [3167
Schäfer, Dietr., Lothars III. Heeres-
zug nach Böhmen 1126. (Hist. Auf-
sätze Zeumer dargebr. 61-80.) [3168
Biscaro, G., La battaglia di Carcano
e i privilegi concessi dal comune di
Milano agli abitanti di Erba e di
Orsenigo nell’ agosto 1160. (Arch.
stor. Lomb. 4. S., 11, 297-314.) [3169
Kreiner, J., Teilnahme d. erst. Böh-
menkönigs an d. dt. Hof- u. Reichstage
(s. ’09, 3039). Forts. u. Schl. Progr.
Prag ’09. [3170
Ballhausen, C., Schlacht: b. Bouvines
27. Juli 1214. (Quellenkritik.) Jen.
Diss. ’09. 36 S. [3171
Obert, F., Hermann v. Salza u. d. Besiedelg. d.
Burzenlandes. Neustadt a. Hdt.: Meininger.
66 S.; Abb. 60 Pf. [3172
Herlitz, G., G. d. Herzöge v. Meran
a. d. Hause Andechs. Hall. Diss.
94 S. [3173
c) Innere Verhältnisse.
Müller, Ernst, Unbekannte westfäl.
Sachsenspiegelhandschr. (Hist. Auf-
sätze Zeumer dargebr. 329-47.) —
H. Fehr, Grundherrschaft im Sachsen-
spiegel. (Zt. d Sav.-Stiftg. 30, G.A.,
264-89.) -— R. Sohm, Üb. d. Hand-
gemal. (Ebd. 103-16.) Vgl. ’08, 925:
Schönhoff. — 8. Keller, Handmahal u.
Anthmallus. 2 Beitrr. z. Lehre v.
Hantgemal. (Ebd. 224-51.) [3174
Diederich, E., Dekret d. Bischofs Burchard
v. Worms, s. ’09, 1087. Rez.: Hist. Jahrb. 30,
314-18 Koeniger. — P. Fournier, Études
crit. sur le décret de Burchard de Worms.
(Nouv. rev. hist. de droit 34, 41-112; 213-21;
289-331.) — K. Rodenberg, 8t. Worms
in d. Dekret d. Bisch. Burchard, um 1024.
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 237-46.) [3175
Breßlau, H., Angebl. Brief d. Erz»
bischofs Hatto v. Mainz an Papst
Johann IX. (Hist. Aufsätze Zeumer
dargebr. S, 9—30.) [3176
Rieder, O., Angebl. Donauwörther Stadt-
rechtsprivileg Kaiser Heinrichs VI. (Archival.
Zt. N. F. 16, 227-56.) — J. Lahusen, Angebl.
Diplom Heinrichs VI. für Donauwörth. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 114-21.) [3176a
Schreuer, H., Üb. altfranz. Krö-
nungsordngn. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30,
G.A., 142-92.) Sep. Weimar: Böhlau.
1 M. 60. [3177
Güterbock, F., Neubildg. d. Reichs-
fürstenstandes u. d. Prozeß Heinrichs
d. Löwen. (Hist. Aufsätze Zeumer
dargebr. 579-90.) [3178
Krammer, M., Kurrecht u. Erz-
kanzleramti. 13. Jh. (Ebd. 349 £f.)[3179
Keussen, Entwicklg. d. älter. Kölner
Verfassg. u. ihre topogr. Grundlage.
(Westdt. Zt. 28, 465-520.) Vgl. Nr.
1135. [3180
Oppermann, O., Untersuchgn. z. G.
v. St. u. Stift Utrecht, vornehml. im
12. u. 13. Jh. (s. ’09, 1089). II. (Ebd.
155-243.) [3181
Biscaro, G., Gli appelli ai giuridici
imperiali dalle sentenze dei consoli di
giustizia di Milano sotto Federico I ed
Enrico VI. (Arch. stor. lomb. 4. S.,
9, 215-48.) [3182
Riedner, Das Speierer Offizialatsgericht im
13. Jh., 8. '08, 935. (Auch Erl. Diss. ’07.) Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G.f. 31, 1281. [3183
Kötzschke, R., Staat u. Kultur im
Zeitalter d. ostdt. Kolonisation (=
Nr. 3010). Lpz.: Wörner. 85 S.
80 Pf. [3184
Aue, R., Zur Entstehg. d. altmärk. Städte.
Greifsw. Diss. 72 S. (Auch 37. Jahresber. d.
Altmärk. Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel.). Rez.:
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 245f. (3185
Schrörs, H., Hat Joh. Gelenius e.
päpstl. Kanonisationsbulle f. d. hl.
Heribert erfunden? (Ann. d. Hist. Ver.
f. d. Niederrhein 89, 30-45.) Vgl. ’08,
840. [3186
Wilhelm, Fr., Sanct Servatius od.
wie d. erste Reis in deutscher Zunge
geimpft wurde. Beitr. z. Kenntnis d.
religiös. u. lit. Lebens in Dtld. im 11.
u. 12. Jh. Münch.: Beck. xv, xcvj,
321 S.; 2 Taf. 12 M. [3187
Laehns, E., Die Bischofswahlen in
Dtld. v. 936 bis 1056 unt. besond.
*102
Berücke. d kgl. Wahlprivilegien u. d.
Teilnahme d. Laienelements. Diss.
Greifsw. ’09. 938. [3187a
Tomek, E., Stud. z. Reform d. dt.
Klöster im 11. Jh. Tl. 1: Frühreform.
(Stud. etc. a. d. kirchengeschichtl. Sem.
d. theol. Fak. zu Wien IV.) Wien:
Mayer. vi, 3638. 5 M. [3188
Fleig, E., Handschriftl., wirtschafts-
u. verfassungsgeschichtl. Studien z.
G. d. Klosters St. Peter auf d. Schwarz-
wald. Gymn. Progr. Freiburg. ’08.
128 S.; Kte. [3189
Rez.: Zt. d. Ges. f. Beförd. d. G.kde. v.
Freiburg 25, 210f.
Lehmann, P., Altert de Siegburg. (Rev.
benedict. 27, 119-21; 235f.) [3190
Burandt, R., Die polit. Stellung d. Breslauer
Bistums unt. Bisch. Thomas I., 1232-1268.
(Oberschles. Heimat V, 4.) (3191
Krieger, A., Zur Gründungs-G. d. Klosters
Frauenalb. (Zt. f£. G. d. Oberrh. N. F. 25,
358-60.) [3192
Anspach, A. E., Die Kirche Sancta Maria
de Berge d. Abtei Altenberg. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh. 22, 231-33.) [3193
Steffen, St., Der sel. Karl, achter Abt v. Vil-
lers in Brabant. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.
u. Cist. Orden 30, 327-45; 520-41.) Rez. v. ’09,
3070 (Moreau, L'abbaye de Villers en
Brabant): N. Arch. 35, 601f. Holder- Egger [3194
Pirenne, H., Guill. de Ryckel. (Biogr. nat.
de Belg. 20, 627-32.) [3195
Groche, B., Beitrr. z. G. e. Renais-
sancebewegg. bei dt. Schriftstellern im
12. Jh. Hall. Diss. 77 S. [3196
Birkenmajer, A., Zu Konrad v. Mure. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 121.) Vgl. ’09,
3073. [3197
Ekkehart IV., Liber benedictiorum
nebst d. kleinen Dichtgn. a. d. Codex
Sangalleuris 393. Zum erst. Mal voll-
ständ. hrsg. u. erläut. v. Joh. Egli
(= Nr. 2936.) [3198
Sterzenbach, Th., Ursprg. u. Entwicklig. d.
Sage v. hl. Gral. (Forschgn. u. Funde I, 2
u. Münst. Diss. '08.) Münster: Aschendorff
1909, 46 S. 1 M. 25. [3199
Golther, W., Gralssage bei Wolfram v.
Eschenbach. Rostock: Leopold. 248. 40 Pf.[3200
Erzählungen, Fabeln u. Lehrgedichte
kleinere mittelhochdt. (s. ’09, 3071).
III: Heidelberg. Hs. cod. Pal. germ.
341; hrgb. v. G. Rosenhagen. (Dt.
Texte d. Mittelalters XVII.) ui,
251 S.; 2 Taf. 10 M. 60. [3201
Lilie, Die, e. mittelfränk. Dichtg. in
Reimprosa u. and. geistl. Gedichte a. d.
Wiesbad. Hs., hrsg. v. P. Wüst. (Dt.
Texted. Mittelalters. XV.) Berl.: Weid-
mann. Xxx, 91 S.; Taf. 4 M. 60. [3202
Bibliographie Nr. 3187 a—3250.
Michael, E., Baubetrieb in d. roman. Kunst-
periode. Die Bauhütte (Zt. f. kath. Theol. 34,
241-56.) [3203
Buberl, P., Roman. Wandmalereien
im Kloster Nonnberg in Salzburg u.
ihre Beziehgn. z. Salzb. Buchmalerei u.
z. byzantin. Kunst. (Aus: Kunst-
geschicht, Jahrb. ’09.) Wien: Schroll.
4°. "AR: 14 Taf. 12 M. [3204
Rohe, M. K., Die figürl. Grab-
plastik d. bayer. Untermaingaus v.
12. bis z. Ende d. 14. Jh. Münch. Diss.
"04 43 8. [3205
Stockmayer, G., Über Naturgefühl
in Dtld. im 10. u. 11. Jh. (Beitrr. z.
Kultur-G. d. Mittelalt. u. d. Renais-
sance H. IV.) Lpz.: Teubner. 86 S.
2 M. 40. [3206
4 Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254—1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254—1378.
Tschudi, A. Bericht üb. d. Be-
freiung d. Waldstätte. Neu hrgb. v.
Paul Meyer. Münch.: Beck. 53 S.
1 M. 20. [3207
Hoppeler, R., Ercignisse im Bündner. Ober-
lande in d. 1. Hälfte d. 14. Jh. u. ihre Über-
lieferung. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges.
Graubünden 39, 201-21.) [3208
Beiträge z. G. d. letzten Staufer.
Ungedr. Briefe a. d. Sammilg. d.
Magisters Hnr. v. Isernia. Mit Ein-
leitg. v. K. Hampe. Lpz.: Quelle &
M. 161 S. 4 M. 40. [3209
Cipolla, L., Atti diplomatici riguard.
le relazioni tra Venezia e Firenze.
(Arch. stor. it. Ser. 5, 43, 332-50.) [3210
Constitutiones et acta publ. impera-
torum et regum (s. ’09, 3092). V, 1:
1313-1320; hrsg. v. J. Schwalm.
S. 1-460. 20 M. (Tl. v. Nr. 2384.) [3211
Erben, Oberpfälz. Register a. d.
Zeit Kaiser Ludwigs d. Bayern, s. ’09, 3098.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7 Bretholz; Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 31, 131-34 Redlich. [3212
Dobeneck, A. Frhr. v., Randbemerkgn. zu
einer verschollen. Urk. (Mitt. d. Altert.-Ver.
Plauen 20, 1-51.) [3213
Köhler, C., 2 Schuld- u. Pfandverschreibgn.
d. Grafen v. Honstein an Nordhäuser Bürger
v. 1344 u. 1370, nebst einig. andern Urkk. u.
1 Karte d. Herrschaft Lohra. (Zt. d. Harz-
Ver. 42, 261-360.) [3214
Pischek, A., Nachtrr. zu d. Regesten
Karls IV. a. d. Stuttgart. Staatsarch.
(N. Arch. 35, 541-60.) [3215
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517.
Schraub, W., Jordan v. Osnabrück
u. Alexander v. Roes. Beitr. z. G. d.
Publizistik im 13. Jh. (XXVI v. Nr.
9878.) Heidelb.: Winter. 126 S.
3 M. 40. [3216
Chiapelli, L., Sulla età del „Monar-
chia“. (Arch. stor. ital. Ser. 5. 43,
237-56.) [3217
Finke, H., Dante als Historiker.
(Hist. Zt. 104, 473-503.) [3218
Lemcke, Beitrr. z. G. König Richards v.
Cornwall, s. '09, 3107. Rez.: Hist. Vierteljschr.
13, 222-25 Caro; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 153-55
Taube. [3219
Kern, Fr., Analekten z. G. d. 13. u.
14. Jh. (s. Nr. 1189). III-V. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 31, 54-87.) [3220
Inh.: III. Die auswărtige Polit. Rudolfs v.
Habsburg. IV.s. Nr. 3164. V. Frankreich u. d.
Friesen.
Günther, Arth., Beziehgn. zw. Habsburgern
u. Zollern v. ihr. Anfängen bis z. Tode Al-
brechts I., 1308. Progr. Mährisch-Schönberg
"00 22 8. [3221
Ho Leon, Die Bezichgn. d. Königs
Przemysl Ottokars II. v. Böhm. zu Schlesien
u. Polen. II. Progr. Czernowitz ’09. [3222
Sternfeld, R., Konklave v. 1280 u.
Wahl Martins IV. 1281. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 31, 1-53.) [3223
Renken, W., Angebl. Lehnseid
Albrecht I. Halle: Kaemmerer. 1028.
1 M. 20. [3224
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "10, Nr. 20 Kern.
Bosdech, W., Volební jednání roku 1306
(Der Wahlakt d. J. 1306). Progr. Freiberg
°09. (3225
Biscaro, @., Benzo da Alessandria e i
giudizi contro Í. ribelli dell’ impero a Milano
nel 1311. (Arch. stor. lomb. 4 S., 7, 281 bis
316.) [3226
Sidler, W., Schlacht am Morgarten.
Zürich: Füßli. sn, 248, 44 S. 7M.[3227
Asal, J., Wahl Johanns XXII.
Beitr. z. G. d. avignones. Papsttums.
(XX v. Nr. 2877.) Berl.: Rothschild.
82 S. Subskr.-Pr. 2 M. 50. Einzelpr.
3 M. [3228
Kern, F., Karls IV. „Kaiserlager“
vor Rom. (Hist. Aufsätze Zeumer
dargebr. 385-95.) [3229
Salomon, R., Zur G. d. engl. Politik
Karls IV. (Ebd. 397-409.) [3230
Benzerath, M., Treffen b. Ins, 23. Dez. 1375.
(Freiburger G.bll. 16, 149-65.) [3231
Weber, Graf Engelbert III. v. d.
Mark 1347-1391. (Beitrr. z. G. Dort-
munds 18, 69-250.) [3232
H., Das Danziger Werder im An-
Freytag,
fange d. 14. Jahrh. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver.
50, 49-79.) [3233
*103
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Chronik, Oesterr., v. d. 95 Herrschaften,
Tl. II, s. Nr. 2400. (3234
Roth, F. W. E., Brief d. Gabriel
Biel 1462. (N. Arch. 35, 582-86.) [3235
Wäschke, Regesten d. Urkk. d.
Hrzgl. Haus- u. Staatsarch. zu Zerbst:
1401-1500 (s. Nr. 1216). H. 14-16.
S. 625-751. à 1 M. [3236
Büchi, A., Ungekannte Eidgen. Ab-
schiede a. d. 15. Jh. (Anz. f. schweiz.
G. ’09, 441-53.) [3237
Scherg, Th. J., Franconia a. d. Vati-
kan 1464-92. (Archival. Zt. N. F. 16,
1-156.) [3238
Gümbel, A., Berichte Dr. Erasm.
Topplers, Propsts v. St. Sebald zu
Nürnberg, v. Kaiserl. Hofe 1507-12.
(Ebd. 257-314.) [3239
Kentenich, G., Ein Handschr. a. St. Jacob
in Mainz in d. Stadtbibl. Trier. (Zbl. f. Bibliothw.
27, 218f.). Mit 3 Gedichten Wimphelings auf
d. Vorgehen Karls VIII. geg. Maximilian
1491. [3240
Fischer, Paul, Tannenberg, 15. 7. 1410.
Schlacht bei Tannenberg-Grünfelde. Graudenz:
Röthe. 62 S. 80 Pf. (324
Schiff, König Sigmunds ital. Politik bis zZ.
Romfahrt 1410-31, s. Nr. 1228. Rez.: Hist.
Zt. 105, 203-05 G. C. (3242
Dreher, F., König Siegmund in Friedberg,
1414, Dez. 7 bis 9. (Friedberg. G.bll.. 2, 57
bis 63.) [3243
Kybal, V., Etude sur les origines du
mouvement hussite en Bohême. Mat-
thias de Janow. (Rev. hist. 103,
1-31.) [3244
Sladký, W., Opavsko za válek husitskych
(Die Troppauer Gegend zur Zeit d. Hussiten-
kriege). Progr. Troppau ’09. [3245
Koch, Herb., Der sächs. Bruderkrieg 1446
bis 1451. (Jahrbp. d. Kgl. Akad. Erfurt.
N. F. 35, 1-262.) Vgl. Nr. 1234. (3246
Fuchs, K., Maximilian I. u. Maria v. Bur-
gund. (Hist.-pol. DIL 145, 509-27.) [3247
Hegi, F., Die geächteten Räte d.
Erzhrzgs. Sigmund v. Österr. u. ihre
Beziehgn. zur Schweiz 1487-99. Innsbr.
Wagner. xxj, 668 S. 22 M. [3248
Rez.: Gött. gel. Anz. "0, 448-52 Meyer
v. Knonau.
Busch, W., Englands Kriege im
Jahre 1513: Guinegate u. Flodden.
(Hist. Vierteljschr. 13, 1-69.) [3249
Bliemetzrieder, F., Traktat d. Lodovicus de
Placentia üb. Urbans VI. Wahl, Sept. 1378.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30,
541-50.) — Ders., Traktat d. Johannes de
Florencia üb. Urbans V1. Wahl (Sommer 1378)
m. Glossen e. Klementisten. (Ebd. 561 bis
566.) [3250
*104
Ehlen, L., Das Schisma im Metzer Sprengel
his z. Tode d. Bischofs Theod. Beyer v. Boppard.
Bonn. Diss. '09. 69 S. [3251
Haller, J., Kirchenreform auf d. Konzil zu
Basel. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 58, 9-26.) [3252
Obrist, W., Appenzells Befreiung. Beitr. z.
G. d. später. Mittelalters. Tl. I. Laibach.
Progr. '08. 48 S. [3253
Baier, H., Zur Vor-G. d. Reichenauer In-
korporation. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25,
239-45.) [3254
Kirchhoff, P., Die Dortmunder Fehde v.
1388/89. (Beitrr. z. G. Dortmunds 18, 1-68.)
Auch Marb. Diss. ’09. [3255
Pauls, Th., Beitrr. z. G. d. ostfries. Häupt-
linge. — (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst u. vaterl.
Altertümer zu Emden 17, 1-72; 197-232.)
Kap. 1: Berl. Diss. 32 S. — F. Ritter, 3 Urkk.
z. Häuptlings-G. d. Norder-, Harlinger- u. d.
Jeverlandes, 1409, 17 u. 21. (Ebd. 233-54.) —
C. Borchling, Der Name d. ostfries. Fürsten-
hauses. (Ebd. 255-78.) [3256
Koch, Herb., Alexander, Herzog v. Sachsen,
1440-46. (N. Arch. f. sächs. G. 31, 132-34.) [3257
Siegl, K., Vermählg. d. Stammeltern d. sächs.
Königshauses, Albrecht d. Beherzten v. Sachs.
m. Sidonia v. Böhmen, zu Eger 1459. (Sep.a.:
Egerer Jahrb. ’10, 91-113.) Eger: Selbstverl.
25 S. [3258
c) Innere Verhältnisse.
el Verfassungsgeschichte; Wirt-
schafts- u. Sozialgeschichte; Rechts-
geschichte; Kriegswesen.
Zeumer, Goldene Bulle Kaiser Karls IV., s.
'09, 1207. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 97-99
Brandi. [3259
Quellen, Vatikan., z. G. d. päpstl.
Hof- u. Finanzverwaltg. 1316-78. I.:
E. Göller, Einnahmen d. apostol.
Kammer unt. Johann XXII. TI. i:
Darstellg. Tl. 2: Quellen. Paderb.:
Schöningh. xvj, 134, 782 S.34M. [3260
Kogler, Stadtrechtsquellen v. Kitzbühel, s.
’09, 1208. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A.,
354 f. Glitsch. [3261
Comptes de la ville d’Ypres de 1267
a 1329, publ. p. G. des Marez et E. de
Sagher. T. I. (Publ. de la Comm.
Roy. d’hist. de l’ Acad. roy. de Belg.)
Brux.: Imbreghts "09. 4° xxuj,
627 S. 15 fr. [3262
Stengel, Mitt. a. d. neu aufgefundenen mittel-
alterl. Stadtbuch v. Amöncburg. (Mitt. an d.
Mitglieder d. Ver. f. hess. G. '08/9, 70-72.) (3263
Meister, A., Uned. Urk. v. 21. Juni 1312 üb.
Westernkotten u. Bemerkgn. üb. d. Anfănge d.
dortig. Salzwerkes. (Zt. f. vaterl. G. usw.
Westfal. 67, I, 227-32.) [3264
Ratsrechnungen, Die ältest. Gör-
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht
(s. ’09, 1212). H. 5: 1413-19. (= Nr.
2441). S. 665-786. 3 M. 60. [3265
Bemmann, Zur G. d. Reichstages im 15. Jh.
s. '09, 3152. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
31, 134-36 Hartung; Engl. hist. rev. 24, 567 f.
Armstrong. [3266
Bibliographie Nr. 3251—3316.
Kende, O., Üb. Vorstufen d. ständisch,
Gesandtschaften in einig. dt. Städten am Aus-
gange d. Mittelalters. Progr. Prag ’09. (3267
Wretschko, A. v., Skizzen z. bam-
berg. Zentralverwaltg. in Kärnten im
14. Jh. (Aus: Hist. Aufsätze. Festgabe
f. Zeumer.) Weimar: Böhlau. 27 S.
1 M. 20. [3268
Kolb, A. G., Die Kraichgauer Ritter-
schaft unt. d. Regierg. d. Kurf.
Philipp v. d. Pfalz. (Württb. Viertel-
jhfte. N. F. 19, 1-154.) Auch Freib.
Diss. °09. 154 8. [3269
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 368-70
v. Oberndorff.
Nabholz, H., Argau nach d. Habs-
burg. Urbar. (Argovia 33, 115-77.)
[3270
Lallemand, A., La lutte des États
de Liége contre la maison de Bour-
gogne, 1390-1492. Brux.: De Boeck.
160 S.; Ktn. 2 fr. 50. [3271
Völke, H., Die staatsrechtl. Verhältnisse d.
Mark Brandenb. unt. Ludwig d. Römer, 1351-
1365. Beitr. z. polit. G. d. Wittelsbacher in d.
Mark Brandenb. Hall. Diss. 99 S. Rez.: Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 23, 250 f. Hoppe. [3272
Schmid, Bernh., Die Neustadt zu Elbing u.
ihr Rathaus. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50,
81-100.) [3273
Schultz, F., Zunftstreitigkeiten im Tuch-
gewerbe zw. d. Altstadt Magdeb. u. Fudenburg
unt. d. Regierg. d. Erzbischöfe Ernst u. Al-
brecht. (G.bll. f. Magdeb. 44, 84-97.) [3274
Lehmann, Karl, Hansische Handels-
gesellschaften. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 8, 128-36.) [3275
Bemmann, R., Die Hanse u. Mühl-
hausen i. Thür. 1423-32. (Hans. G.bll.
Jg. ’10, H. 1, 285-92.) [3276
Eckert, Hnr., Die Krämer in süddt.
Städten bis z. Ausgang d. Mittelalters
(XVI v. Nr. 2877). Berl.: Rothschild.
Xj, 89 S. (Subskr.-Pr. 3 M., Einzelpr.
3 M. 30.) [3277
Kentenich, Handel u. Verkehr in d. St. Trier
im 14. Jh. (Trier. Chron. N. F. 6, 109 f.) [3278
Heinecken, H., Salzhandel Lüneburgs m.
Lübeck bis z. Anfang d. 15. Jh., s. '09, 1237.
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. Niedersachs. ’09, 415f.
Kretzschmar; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 196-98
Girgensohn. [3279
Biergans, J., Die Wohlfahrtspflege d.
St. Aachen in d. letzt. Jahrhunderten
d. Mittelalters. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
31, 74-148.) [3280
Loening, O., Gerichtstermine im
Magdeburg. Stadtrecht. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 30, G.A., 37-48.) — Amira,
Dingzeitend. Schultheißen zu Magdeb.
(Ebd. 310-13.) — 8. Rietschel, Noch-
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517.
mals d. Dingzeit d. Magdeb. Schultheiß.
(Ebd. 313-15.) [3281
Hoppeler, R., Hand- u. Erblehen. (Anz. f.
schweiz. G. '09, 456 f.) [3282
Cornberg, H. v., Beitrr. vornehnml.
zum Privatrecht d. St. Göttingen am
Ausgang d. Mittelalters. (IV, 4 v. Nr.
Heidelb.: Winter. 80 8.
2 M. 20. [3283
Müller, Karl Otto, Ellwanger Ur-
gichten a. d. 2. Hälfte d. 15. Jh.
(Schwäb. Arch. 28, 17-23; 36-45;
69-75.) [3284
Jacobs, K., Aufkommen d. Feuer-
waffen am Niederrhein bis 1400.
Bonn: Hanstein. 137 S. 2 M. (64 8S.:
Bonn. Diss.) [3285
EI Religion und Kirche.
Kovač, K., Zehentverzeichnis a. d.
Diözese Aquileja v. 1296. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 607-37. )[3286
Rüegg, F., Vatikan. Aktenstücke a.
d. Zeit Johanns XXII. (s. Nr. 1312).
Forts. (Zt. f. schweiz. Kirch.G. 4,
53-61.) [3287
Acta Salsburg. Aquileiensia I, s. "00. 2932.
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 824-28 Baumgarten;
Gött. gel. Anz. '10, 236-39 Uhlirz. [3288
Schmits-Kallenberg, E. gefälschte Papsturk.
d. Klosters Liesborn. (M. Karte.) (Zt. f. vaterl.
G. usw. Westfal. 67, I, 212-20.) [3289
Rieder, K., Wichtige u. interessante Urkk.
1. Entschuldigungsschreiben d. Hrzgs. Friedrich
v. Österr. üb. d. Flucht d. Papstes JohannX XIII
a. Konstanz. 2. Bittschrift d. Konstanz.
Bischofs Otto (v. Waldburg) an d. Papst, um
Abstellg. e. v. d. weltl. Gewalt unterstützten
ungeheuerl. Aberglaubens. 3. Bittschrift dess.
üb. Auffindg. vermeintl. Reliquien d. Genossen
d. hl. Mauritius zu Hallau. (Freiburg. Diözesan-
arch. N. F. 9, 304-08.) [3290
Eichler, Die dt. Bibel d. Erasmus Stratter, a.
’09, 3191. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 13 Cohrs;
Kunstgeschichtl. Anz. '09, 50-52 Tietze. [3291
Maier, Aug. Rich., Seltenes Brevia-
rium Constantiense v. c. 1490. (Freib.
Diözesanarch. N. F. 9, 312-16.) [3292
Allen, P. 8., A dispensation of Julius II. for
Erasmus. (Engl. hist. rev. 25, 123-25.) [3293
Théremin, W., Beitr. z. öffentl. Meinung üb.
Kirche u. Staat in d. städt. G.schreibg. Dtlds.
v. 1349-1415, s. '09, 3197. (70 S.: Hall. Diss.)
Rez.: Hist. Zt. 105, 202 Fueter; Hist. Viertelj-
schr. 13, 139-41 Loserth; Mitt. a. d. hist. Lit.
38, 292 f. Kern. (3294
Rieder, K., Der sogen. Schwarzwälder
Prediger. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 10,
235 f.) [3295
Klapper, J., Das Märchen v. d. Mädchen ohne
Hände als Predigtexempel. (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. 19, 29-45.) [3296
Falk, F., Ehe am Ausgang d. Mittelalt., s.
’09, 1269. Rez.: Zt. f. Kirch.G. 30, 492 f. Drews;
*105
Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 4 Köhler; Westdt. Zt‘
28, 531 ft. Hashagen; Hist. Vierteljschr. 13»
266 Sehling; Hist. Zt.105, 360f. Kawerau. [3297
Schmidt, Val, Die kirchl. Verhältnisse in
Südböhmen 1436-1466. Progr. Budweis’09.[3298
Rüegg, F., Hnr. Gundelfingen, e. zeitgenöss.
Biograph d. sel. Nikolaus v. Flüe. (Zt. f.
Kirch.G. 4, 21-34.) [3299
Albert, P. P., Zur Kirch.-G. Freiburgs im
Jubeljahr 1500. (Freiburg. Diözesanarch. N. F.
9, 253-73.) [3300
Becker, Karl, Zur kirchl. Feier d. Aachener
Heiligtumsfahrt währ. d. Mittelalters. (Zt. d.
Aach. G.-Ver. 31, 169-74.) {3301
Juten, G. C. A., De collegiale Kerk van o. l.
v. te Breda. (Analectes p. s. à lhist. eccl.
de la Belg. 35, 289-326.) (3302
Reuter, H., Balduin v. Wenden u. Dahlum,
Abt zu St. Michaelis in Lüneburg u. Erzbisch.
v. Bremen, t 1441. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.G. 14, 1-106.) (3303
Pallas, K., Entstehg. d. Landesherr!.
Kirchenregiments in Kursachs. vor d.
Ref. Nach Weimar. Akten. (Neue
Mitt.'a. d. Geb. hist.-antiquar. Forsch.
24, 129-71.) [3304
Bihl, M., Beitr. z. Predigt-G. d. Dominikaner
u. Barfüßer in Mühlhaus. i. Th. währ. d. 14. Jh.
(Mühlhäuser G.bll. 10, 37-46.) (3305
Jungnits, J., Ein Schlesier auf d. Bischofs-
stuhl v. Trient. (Schles. G.bl. 10, 25-28.) [3306
Arbusow, L., Beziehgn. d. Dt. Ordens z.
Ablaßhandel seit d. 15. Jh. Götting. Diss.
(1128, (3307
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Sommerfeldt, G., Aus d. Zeit d
Begründg. d. Univ. Wien (s. ’08,
2958). II. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 30, 638-50.) [3308
Diehl, A., Speculum grammaticae u. Forma
discendi d. Hugo Spechtshart v. Reutlingen.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 20,
1-26.) [3309
Bömer, A., Ein verschollenes lat.-dt. Sen-
tenzenbüchlein: Johs. Murmellius, Enchiridion
nominariorum. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
usw. 26, 83-94.) [3310
i e, W., Zur ältest. G. d. Johanneums.
Lüneburg. Museumsbll. H. 7, 298-302). [3311
Müller, G. H., Die erst. Besitzer d. Götting.
42zeiligen Gutenberg-Bibel. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Niedersachs. "10. 135-43.) (3312
Siegl, K., Johs. Sensenschmid, e. berühmter
Buchdrucker aus Eger, u. seine Werke. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48. 38-53.) [3313
Schulte, W., Zur Biographie d. $Sigism.
Rosicz. (td. Ver. f. G.Schlea. 43, 334-36.)[3314
Becker, Klemens, Liesborner Chronist Bernh.
Witte. (Zt. f. vaterl. Q. usw. Westfal. 67, I.
232-35.) [3315
P., P. Zur Lebens-G. d. Reichenauer
Chronisten Gallus Oheim. (Freiburg. Diözesan-
arch. N. F. 7, 259-65.) [3316
*106 - Bibliographie Nr. 3317—3368.
Gundackers v. Judenburg Christi
Hort, a. d. Wiener Hs. hreb. v. J.
Jaksche. (Dt. Texte d. Mittelalters
XVIII.) Berl.: Weidmann. xvmj,
92 S.,; Taf. 4 M. [3317
Beeler, Hnr. v., Apokalypse, hrsg. v. K.
Helm, a ’08, 1132. Rez.: Anz. f. dt. Altert.
33, 61-68 Baesecke. [3318
Waga, F., Die Welsch-Gattung.
(German. Abhdlgn. XXXIV.) Bres-
lau: Marcus. 272 S. 10 M. [3319
Dehio, @., Über einige Künstlerinschriften
d.dt.15. Jh. (Rep. f. Kunstwiss. 33, 55-64. )[3320
Schmid, H. A., Oberdt. Kunst im
Zeitalter Maximilians. (Kunstge-
schichtl. Jahrb. "00. 1-23.) [3321
Schuster, K., Über Erw. v. Steinbachs Be-
zichgn. zum Freiburger Münster. (Freib.
Münsterbll. 5, 45-52.) [3322
Weegmann, O. C. v., Architektur u.
Plastik d. Frührenaissance in Regens-
burg. Beitr. z. Kunst-G. d. beginn.
16. Jh. (Diss.) Münch.: Hans Sachs.
133 S.; 6 Taf. 2M. [3323
Grill, E., Ulmer Bildschnitzer Jörg
Syrlin d. Ä. u. s. Schule. Beitr. z. G.
d. schwäb. Plastik am Ausgang d.
Mittelalters (H. 121 v. Nr. 2914.)
Straßb.: Heitz. 88 S.; 13 Taf.
4 M. 50. [3324
Voll, Die altniederländ. Malerei v. Jan van
Eyck bis Memling, s. '06, 2995. Rez.: Kunst-
geschicht!. Anz. ’09, 8-21 Dvoràk. — F.R upp,
Die angefochten. Bilder d. Jan van Eyck.
(Rep. f. Kunstw. 32, 480-96.) [3325
Wurzbach, A. v., Roger van der
Weyden. (Ergänzter Sep.-Abdr. aus
d. Niederl. Künstlerlex.) Wien u.
Lpz.: Halm & G. un 76 S. 6 M. [3326
Wallerstein, V., Raumbehandlg. in
d. oberdt. u. niederländ. Tafelmalerei
d. 1. Hälfte d. 15. Jh. Stilgeschichtl.
Studie. (H. 118 v. Nr. 775.) Straßb.:
Heitz ’09. 109 S.; 20 Taf. 8 M. [3327
Nüchter, F., Dürer. Leben u. Auswahl s.
Werke. M. Erläut. Ansbach: Seybold ’09. Fol.
81 S.; 50 Taf. 3 M. 60. Rez.: Hist. Jahrb. 31,
456-58. (3328
Weisbach, W., Der junge Dürer, s. ’06. 2997.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18,
285-90 Fr. Traug. Schulz. (3329
Killermann, 8., Dürers Pflanzen- u.
Tierzeichgn. u. ihre Bedeutg. f. d.
Natur-G. (H. 119 v. Nr. 2914.)
Straßb.: Heitz. x, 121 S.; 22 Taf.
10 M. [3330
Geisberg, M., Anfänge d. dt. Kupfer-
stiches u. d. Meister E. S. (Meister d.
Graphik II.) Lpz.: Klinkhardt & B.
’09. 132 S.; 70 at. 16 M. [3331
Bez.: Rep. f Kunstwiss. 33, 191-96 Bossert.
Steinhausen, Dt. Privatbriefe d.
Mittelalters, s. ’09, 1322. Rez.: Gött. gel. Anz.
"10, 231-35 Ehrismann; Hist. Zt. 105, 142-45
Ellinger. (3332
Schultz, F., Inventare d. Erzbischöfe
Friedr. III. u. Friedr. IV. v. Magdeb. (Gbll. f.
Magdeb. 44, 193-237.) [3333
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30jähr.
Krieges, 1517—1648.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Archiv, f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn. (s. Nr. 1390). Nr. 25 (Jg. 7, 1).
S. 1-120. (5 M. 40. Subskr.-Pr.:
3 M. 50.) [3334
Clemen, O., Briefe a. d. Refor-
mationszeit.e. (Zt. f. Kirch.G. 31,
81-105; 300-23.) [3335
Quellen u. Darstellungen a. d. G. d.
Ref.-Jahrh. (s. Nr. 1391, wo falsch XI
statt XII. XIII: Joh. Bugen-
hagens ungedr. Predigten 1524-29;
zumeist a. Hss. d Univ.-Bibl. Jena
veröff. v. G. Buchwald. Ze, 350 S.
11 M. 50. — XIV: St. Isaak, e.
Kölner Pfarrer u. hess. Superintendent
im Ref.-Jahrh. Sein Leben, v. ihm
selbst erzählt u. a. gleichzeit. Quellen
ergänzt v. W. Rotscheidt. `
178 S. 6 M. [3336
Rez. v. IX u. XII: Theol. Lit.-Ztg. '10,
Nr. 12 Bossert.
Studien u. Texte, Reformationsge-
schichtl., hrsg. v. J. Greving (s. Nr.
1392). VILX: K. Schottenloher,
Jak. Ziegler a. Landau a. d. Isar. E.
Gelehrtenleben a. d. Zeit d. Humanis-
mus u. d. Ref. xjv, 415 S.; 6 Taf.
11 M. 25.— XI-XII: Jos. Schweizer,
Ambros. Catharinus Politus (1484 bis
1553), e. Theologe d. Ref.-Zeitalters.
Sein Leben u. seine Schrr. xvj, 308 S.
8 M. 50. [3337
Flugschriften a. d. ersten Jahren d.
Ref., hrsg. v. O. Cle men (s. Nr. 1393).
IV, 1-3. 133 S. 3 M. 60. 41 S. 1 M. 20.
42 S. 1 M. 20. [3338
Inh. IV, 1: r Hrsg. v.
H. Burckhardt. — IV M. Byn-
walth, Das Vaterunser. Hrsg. z H.Frey-
tag. Haushaltungsbüchlein. Hrsg.
v. O Clemen. — IV, 3: Colloquium
Cochlaei cum Luthero Wormatise olim
habitum. Hrsg. v. J. Greving.
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. * 107
Luther, Werke. Krit. Gesamtaus-
gabe (8. Nr. 1394). Dt. Bibel. Bd. II.
vm, 7278. 23 M. — Bd. XXXVII.
XLV. 6758. 22 M. [3339
Inh. v. Bd. 37: Predigten d. J. J. 1533 u.
1534, hrsg. v. G. Buchwald u. O. Bren-
ner (d. Bibliogr. v. J. Lu ther). — Rez. v.
Dt. Bibel I: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 13 Köhler.
Lutherbriefe. Luther als Mensch in s. Briefen.
M. 2 bisher unbekannten u. unveröff. Bild-
nissen v. Luther u. Melanchthon. 2. Aufl.
Berl.: Curtius. 202 S. 3 M. [3340
Uckeley, A., Originaltext d. Luther-
briefes v. 6. Apr. 1537. (Zt. f. Kirch.G.
31, 75-80.) [3341
Braun, W., Neuentdeckt. Römerbriefkom-
mentar Luthers a. d. J. 1515/16. (Neue Kirch!.
Zt. 20, 730-54.) Vgl. ’'09, 1337. [3342
Smith, Luthers Table Talk, s. '08, 1165.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 287 Kroker; Hist.
Zt. 100, 608 f. Götze. [3343
Kroker, E., Rörers Handschriften-
bände u. Luthers Tischreden (s. ’09,
1338). IL (Arch. f. Ref.-G. 7,
56 ff.) [3344
Vogt, Nachweis v. Melanchthon-
briefen. (Theol. Stud. u. Krit. '10,
195-243; 375-417.) [3345
Clemen, O., Zum Briefwechsel Veit Diet-
richs m. Melanchthon. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 16, 180-82.) [3346
Wecken, F., 2 Briefe d. Gräfin Barbara v.
Wertheim an Camerarius u. Melanchthon. (Zt.
f. Kirch.G. 30, 444-47.) (3347
Berbig, Spalatiniana a. d. auf Hrzel.
Hofbiblioth. Friedenstein zu Gotha
befindl. Neudeckerschen Nachlasse.
(N. kirchl. Zt. ’10, 156-68.) [3348
Blaurer, Ambros. u. Thom. (Brüder),
Briefwechsel 1509-1548, bearb. v. T.
Schief (s. ’09, 1343). II: Aug. 1538-
Ende 1548. ven, 917S. 30 M. [3349
‚Rez. v. I u. TI: Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 12
u. '10, Nr. 14 Bossert; Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 22
u. '10, Nr. 29 O. Clemen. — G. Bossert,
Württembergisches a. d. Briefwechs. (Bl. f.
württb. Kirch.G. N. F. 13, 1-37;154-77.)
Schornbaum, K., Aus d. Briefwechsel Geo.
Kargs.(Beitrr.z.bayer.Kirch.-G.16.79-84.)[3350
Corpus reformatorum (s. Nr. 1400).
94, 4: Zwinglis sämtl. Werke, hrsg.
v. E. Egli u. a Bd. VII, 4 S.
241-320. [3351
Schwarz, R., Zum Briefwechsel Calvins.
(Zt. f. Kirch.-G. 31, 106-12.) [3352
Corpus Schwenckfeldianorum T. s. ’08, 3015.
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 4 Hermelink. — C. F.
Arnold, Zur G. u. Lit. d. Schwenckfelder.
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 291-303.) [3353
Allen, P. 8., Opus epistolarum
Erasmi Rotterdami (s. ’08, 3017).
Vol. II. Lond.: Frowde. 18 sh. [3354
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 26 Brecht.
Erasmus Roterdamus: De libero
arbitrio Jıareißn sive collatio. Hrsg.
v. J. v. Walter. (Quellenschriften z.
G. d. Protestant. VIIl.) Lpz.: Deichert.
XXXIIj, 92 S. 2 M. 80. [3355
Neve, J. L., Artikel XX1 d. Augs-
burg. Konfession. (N. kirchl. Zt. ’10,
137-55; 169-98.) [3356
Naunin, Kirchenordngn. d. Joh.
Laski. (Aus: Dt. Zt. f. Kirchenrecht
XIX.) Lissa: Eulitz. S. 23-40;
195-236; 347-75. 1 M. [3357
Spitta, F., Beiträge z. Frage nach
d. geistl. Dichtg. d. Herzogs Albrecht
v. Preußen (s. ’09, 3252). Forts.
(Altpreuß. Monatsschr. 47, 49-112.)
Sep. 60 Pf. — Ders., Die ältest. ev.
Liederbücher a. Königsberg. I. (Zt.
f. Kirch.-G. 31, 249-78.) — P. Seidel,
Bildnis Hrzg. Albrechts v. Preuß.
(Hohenzoll.- Jahrb. 13, 282f.) [3358
Aleandre, J., Lettres famil.(1510-40);
p. p. J. Paquier. (Aus: Rev. des
etudes hist.) Paris: Picard ’09.
191 S. 5 fr. [3359
Rez.: Hist. Zt. 105, 207 f. Kalkoff.
Jordan, R., 2 Verteidigungsschrr. d.
St. Mühlhausen betr. d. Ereignisse in
d. J. 1523-25. (Neue Mitt. a. d. Geb.
hist.-ant. Forsch. 24, 172-213.) [3360
Schornbaum, Protokolld. Ansbacher
Landtages 1524. (Jahresber. d. Hist.
Ver. f. Mittelfrank. 57, 98-107.) [3361
Böhmer, H., Urkk. z. G. d. Bauernkrieges
u. d. Wiedertäufer. (Kleine Texte f. theol. u.
philol. Vorlesgn. 50/51.) Bonn: Marcus E
Weber. 35 8. 80 Pf. [3362
Jordan, Aus d. J. 1525. (Mühlhäus. G.bll.
10, 98-103.) [3363
Lebensbeschreibung d. Ritters Götz
v. Berlichingen, zugenannt mit der
Eisernen Hand. Aufs neu zum Druck
befördert u. m. e. Index versehen von
E. Hegaur. Münch.: Langen ’09.
168 S. 2 M. 50. [3364
Leben, Fehden u. Händel d. Ritters
Götz v. Berlichingen. Durch ihn selbst
beschrieben. Neu hrgb. v. R. Kohl-
rausch. Stuttg.: Lutz. 188 S.;
Bild. 2 M. 50. [3365
(Württb.
W. Nestle, Götz v. Berlich.
Vierteljhfte. 18, 373-97.)
Jo Vergessene Schrift üb. Thom.
Münzer. (Mühlhäus. G.bll. 10, 133 f.) [3366
Lilienoron, A. M. v., Mitt. üb. e. aufgefund.
Ha v. Hans Stockars „Heimfahrt v. Jeru-
salem“ u. Tagebuch v. 1520-29. (Anz. f.
schweiz. G. ’09, 490 f.) (3367
Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst
ergänz. Aktenstücken. Abt. I: 1533-
1559, hrsg. durch d. Kgl. Pr. Hist. Inst.
in Rom (s. ’07, 3238). Bd. V u. VI,
bearb. v. L. Cardauns: Nuntiaturen
*108
Morones u. Poggios; Legationen
Farneses u. Cervinis 1539-40; Ge-
sandtschaft Campeggios; Nuntia-
turen Morones. (1540-41.) cj, 489;
416 8. 40 M. [3368
Rez. v. X (Legat. d. Kard. Sfondrato 1547-48,
bearb. v. W.Friedensburg): Mitt. a. d.
hist. Lit. 36, 313-17 G. Wolf; Hist. Jahrb. 29,
676 f. Ehses; Rev. d'hist. eccl. 9, 592-96 Richard.
Freytag, H., Autographensammig. a. d.
Reformationszeit in d. Stadtbibl. zu Danzig.
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8, 2-12.) [3369
Bösken, W., Lied a. d. Zeit d. geldrisch.
Krieges. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42, 163-73.) [3370
Waldeck, O., Publizistik d. Schmal-
kald. Krieges I. (Arch. f. Ref.-G.
Nr. 25, Jg. 7, 1-55.) [3371
Tschackert, P., Entstehg. d. luth.
u. d. reform. Kirchenlehre samt ihr.
innerprotestant. Gegensätzen. Götting.
Vandenhoeck. x, 645 S.16 M. [3372
Rez.: Lit. Zbl. "10. Nr. 26 ßs.
Lang, A., Die Reformation u. d. Naturrecht.
(Beitrr. z. Förderg. christl. Theol. XIII, 4.)
Gütersloh: Bertelsmann. 51 $ [3373
Braun, W., Lutherstudien in ihr. Bedeutg.
f.d. Gegenw, (Neue kirchl. Zt. 20, 329-60.) (3374
Kalkoff, P., Zu Luthers römisch,
Prozeß: Verfahren d. Erzbischofs v.
Mainz geg. Luther. (Zt. f. Kirch.G.
31, 48-65.) [3375
Walther, W., Die christl. Sittlich-
keit nach Luther. Lpz.: Deichert ’09.
137 S. 2 M. 80. [3376
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 W. Köhler.
Tiling, M. v., Kampf geg. d. missa
privata in Wittenberg im Herbst
1521. In Auseinandersetzg. mit H.
Barge u. K. Müller. (Neue kirchl. Zt.
20, 85-130.) [3377
Meyer, André, Étude crit. sur les
relations d’Erasme et de Luther.
Paris: Alcan ’09. xv, 103 S. 4 fr. [3378
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 23, 620 Baguenault
de Puchesse.
Humbertclaude, H., Erasme et
Luther. Leur polemique sur le libre
arbitre. Paris: Bloud. vm, 297 S.
3 fr. 50. [3379
Müller, Nikol., Melanchthons letzte
Lebenstage, Heimgang u. Bestattung
nach d. gleichzeit. Berichten d.
Wittenb. Professoren. Lpz.: Heinsius.
x, 157 S.; 2 Taf. 5 M. [3380
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u.
d. Ref. (s. Nr. 1434). °09, Nr. 2 u.
’10, Nr. 1 (Bd. II, Nr. 10u. 11). S.
289-354. à 75 Pf. [3381
Inh.: G. v. Schultheß-Rechberg,
Johs. Calvins Gedankenwelt. (S. 290-309.) —
Bibliographie Nr. 3368—3422.
H. Escher, Eine Karikatur auf Calvin.
(S. 309-16.) — Meyerv.Knonsau, „Roter
Uoli“. (8. 316.) — W. Köhler, Ein hess.
Pfarrer üb. Zwingli in Marburg. (8. 321-25.)
Vgl. Meyer v. Knonau, Zu d. Ansicht
v. Marburg (S. 343 f.) — E. Egli, Joh. Jak.
Zurgilgen (S. 325-29.) Ders., Fridol. Brunner
v. Glarus. (Ebd. 329-35.) — Ders., Die alt.
BRechenrödel d. Kirche Dinhard. (Ebd. 335-42.)
— Ders., Chronikal. Notizen. (Ebd. 345-48.)
Schlachter, F., Evangelium d. Re-
form. am Berner Religionsgespräch
1528. Bern: Wyß.: 64 S. 1 M. [3382
Arbenz, E., Joach. Vadians Wirk-
samkeit v. d. Schlacht b. Kappel bis
zu sein. Tode 1531-1551. Hrsg. v.
Hist. Ver. St. Gallen. St. G.: Fehr.
4. 68 S. 2 M. [3383
Klein. Abhdlgn. z. G. Calvins: [3384
Baum, S.C als Organisator. (N. kirchl.
Zt. 20, 501-24.) — F.W.Brepohl,C.u.s.
Bedeutg. f. uns. heutige Kultur. Falkenhagen-
Seegefeld: „Havelland“ '09, 37 8. 60 Pf. —
A. Dorner, C. Königsb.: Aderjahn.
75 Pf. — E. Doumergue, C., de prediker
van Genève. Rede, vertaald door J. C. Rutgers.
Kempen: Kok. 38 8. fl. 0,40. — Ders.,
L'ascétisme de C. (Rev. de th. et d. quest.
rel. '10, 1, 6-28.) — C.A. Witz-Oberlin,
C., d. Unionsmann. Heidelb.: Ev. Verl. 43 3.
50 Pf.
Wernle, P., Calvin u. Basel bis zum
Tode d. Myconius 1535-52. (Basel.
Univ. -Progr.) Tüb.: Mohr. ’09, 4°,
108 S. 5 M. [3385
Wäschke, Emser als KritikerLuthers.
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov.
Sachs. 6, 81-90.) [3386
Dobeneck, Frh. v., Üb. d. Herkunft d.
Luthergegners D. Johs. Cochläus u. der An-
verwandten sein. Namens. (Jahresber. d. Hist.
Ver. f. Mittelfrank. 57, 70-97.) (3387
Laiglesia, F. de, Estudios hist.
1515-55. Madrid ’08: Impr. del
Asilo de Huérfanos. xuj, 743 S. [3388
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 96 f. Herre.
Stolze, W., Dt. Bauernkrieg, s. ’08, 1213.
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 100-02
Kolde; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 162-65 R.
Schmidt. (3389
Merx, O., Zur G. Bernh. Rothmanns
u. d. Wiedertäuferunruhen in Münster.
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westtfal. 67, I,
221-26.) [3390
Luzio, A., Isabella d’Este e il sacco
di Roma. (Arch. stor. lomb. 4. S., 10,
5-107; 361-425.) [3391
Ursu, J., Auswärtige Politik d. Peter
Rares, Fürst v. Moldau, 1527-38. I.
Wien: Konegen. ’08. 177 S. 5 M. [3392
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 123-25 Mangold.
Schubert, v., Bekenntnisbild u.
Religionspolit. 1529/30 (1524-34). Un-
tersuchgn. u. Texte. Gotha: Perthes.
280 S. 6 M. Vgl. Nr. 1453. [3393
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. * 109
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 10 Schorn-
baum.
Westermann, A., Türkenhilfe u. d.
polit.-kirchl. Parteien auf d. Reichstag
zu Regensburg 1532. (XXV v. Nr.
2878.) Heidelb.: Winter. 237 S.
6 M. 20. [3394
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 270-73 G.
Sommerfeldt.
Pacheco y de Leyva, E., Estudio hist.
Carlos V. y los turcos en 1532; la
jornada de Viena, regun an manu-
scrito`inéd. del siglo XVI existente
en la Bibl. del El Escorial. Madrid:
Asilo de Huérfanos ’09. 788S. 3 fr. [3395
Heins, A., A propos du mot de Charles-
Quint: „Je mettrai Paris dans mon Gand.“
(Aus: Bull. de la Soc. d'hist. etc. de Gand ’09,
Nr.2.) Gand: Siffer ’09. 118.; 2 Taf. fr.0,75.[3396
Walderdorft, H. v., Zur G. v. Bar-
bara Blomberg (Blumberger), d Mutter
zu Regensburg geborenen Don
Juan de Austria. (Vhdlgn. d. Hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 60,
147-212.) [3397
Rozet et Lembey, L'invasion de la France et
le siège de St.-Dizier par Charles-Quint en
1544, s. Nr. 1457. Rez.: Rev. d’hist. mod. 13,
345 f. Bourrilly. (3398
Leupold, E., Schweizertruppen in d. Schlacht
bei Ceresole. (105. Neujahrsbl. d. Feuerwerker-
Gesellsch. ’10.) Zürich: Beer. 55 8. 3M.60. [3399
Hasenclever, A, Kurfürst Joh.
Friedrich d. Großmütige v. Sachs. u.
d. Katastrophe v. Mühlberg. (Neue
Mitt. a. d. Geb. hist.-antiquar. Forsch.
24, 214-39.) [3400
Rez. v. ’09, 1400 (Mentz): Zt. f. Kirch.G.
31, 133-35 Hasenclever; Lit. Zbl. "o, Nr. 26
Beschorner.
Fleischlin, Schweiz. Ref.G., s. ’09, 1408.
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.G. 4, 62-68 Büchi;
Zt. f. kath. Theol. 34, 200-203 Kröß. [3401
Erhard, O., Bauernkrieg in d. gefürst.
Grafsch. Kempten, s. ’09, 3297. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 581-83 Götze. [3402
Roth, F., Bayern u. Augsburg im
schmalkald. Kriege u. d. „Ausgleich“
zwischen ihnen nach demselben. (Ober.
bayer. Arch. 54, 364-98.) [3403
Schorndbaum, K., Säkularisation d. Klosters
Wülzburg. (Unterhaltungsbl. z. Fränk. Ztg.,
Ansbacher Morgenblatt, "00. Nr. 64-66.) (3404
Schornbaum, K., Die Geistlichen d. Mark-
grafschaft Brandenb.-Ansbach v. ca. 1520-78,
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 85-92; 137-39;
182-91; 231-36.) — Fr. Roth, Maßregelg. d.
Augsburger Schulmeister weg. d. Interims 31.
VILL 1551. (Ebd. 15, 217-27.) (3405
Gothein, E., Die badisch. Markgraf-
schaften im 16. Jh. (= Nr. 2952).
Heidelb.: Winter. 91 S. 1 M. 20. [3406
Wetterer, A., Geistl. Verlassenschaften in
Bruchsal im 16. Jh. (Freiburg. Diözesanarch.
N. F. 10, 204-18.) — H. Baier, Markdorfer
Diözesansynode v. 1549. (Ebd. 218-24.) [3407
Jung, F., Joh. Schwebel, d. Refor-
mator v. Zweibrücken. Kaiserslautern:
Kayser. xrj, 224 S.; Taf. 3 M. [3408
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.G. 16, 174-80
Ney; Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 14 Schornbaum.
Wintzingerode, W. C. Frhr. v., Barthold
v. Wintzingerode, s. ’08, 3081. Rez.: Mitt. a.
d. hist. Lit. 37, 301 f. Barge; N. Mitt. a. d.
Geb. hist.-ant. Forschgn. 24, 122 f. Hasen-
clever, [3409
Euler, K., Beitrr. z. Ref.-G. d. St.
Frankfurt a. M. (s. ’08, 1233). II.
(Arch. f. Frankf. G. u. Kunst, 3. F.,
10, 77-134.) [3410
Wolf, Gust., Aus Kurköln im 16. Jh., s. ’08,
3084. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08,
Nr. 11/12 Redlich; Mitt. a. d. hist. Lit. 36,
441-44 R. Schmidt. [3411
Kooperberg, Margaretha v. Oostenrijk, s.
"09, 1416. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 549-54
Walther; Lit. Zbl. ’10, Nr. 20 Japiske. [3412
Gossart, E., Espagnols et Flamands
au 16. siècle. Charles-Quint, roi
d’Espagne. Suivi d'une étude sur
l'apprentissage polit. de l'empereur.
Brux.: Lamertin. 277 S. 4 fr. [3413
Rez. v. '07, 3343: Hist. Zt. 102, 404 f. Häbler;
Rev. d’hist. eccl. 9, 135-41 van der Essen.
Brom, G., De houding v. d. H. Stoel bij de
secularisatie v. h. sticht, 1528-32. (Bijdragen `
v. vaderl. gesch. 4 R., 8, 319-40.) (3414
Kalkoff, Anfänge d. Gegenref. in d. Nieder-
landen, a, '07, 1300. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 31, 177 u. Entgegng. v. K. m. Antw. v. B.
ebd. 359 f. [3415
Leineweber, L., Paderborn. Fürst-
bischöfe im Zeitalter d. Glaubens-
erneuerung. Beitr. z. Ref.-G. d. Stiftes
Paderborn (s. ’09, 3305). TI. II. (Zt.
f. vaterl. G. etc. Westfal. 67, II,
115-200.) 82 S.: Münst. Diss. [3416
Meyer, J., Zur Ref.G. d. Klosters
Lüne (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.G. 14, 162-221.) [3417
Knieb, Ph., G. d. Ref. u. Gegenref.
auf d. Eichsfelde. 2. erweit. Aufl.
Heiligenstadt: Cordier. xxxıj, 416 S.
5M [3418
Stück Mühlhäuser
Jordan, Diplomatie.
(Mühlhäus. Q.bll. 10, 129-31.) [3419
Clemen, O., Joh. Voit, Franziskaner zu
Weimar, erst. evang. Pfarrer zu Ronneburg.
(Zt. f. Kirch.G. 30, 434-43.) [3420
Pallas, K., Visitationsreise d. Bi-
schofs Johann VII. v. Meißen im Kur-
fürstent. Sachsen 1522. Auf Grund d.
erhalt. urkundl. Nachrr. (Zt. d. Ver.
f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachs. 6,
25-80.) [3421
Weise, P., Hrzg. Erich v. Braun-
schweig, d. letzte Komtur d. Deutsch-
ordens zu Memel. Königsb. Progr. "08.
224 S. [3422
*110
Völker, Karl, Der Protestantismus
in Polen auf Grund d. einheimisch.
G.schreibg. Lpz.: Hinrichs. 240 S.
6 M. [3423
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 13 Tschackert.
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555—1648.
Lauchert, Fr., Der Franziskaner
Johs. Antonius Delphinus u. d. Be-
ziehgn. sein. literar. Tätigkeit zum
Konzil v. Trient. (Zt. f. kath. Theol.
34, 39-70.) [3424
Wymann, E., Aktenstücke z. G. d.
Römerkrieges v. 1557. (Geschichts-
freund 64, 275-92.) [3425
Vogeler, Noch allerhand a. d. alt. Soester
Chronik. (Zt. d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d.
Börde 26, 112-28.) [3426
Liebisch, R., Aus d. Arch. v. Olmütz. (Zt.
d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 14, 165-71.)
Vier d. Stadt Neutischein betr. Urkk. [3427
Redlich, O. R., Zur Kirchenpolitik
d. Herzogs Wilhelm V. Verordngn. a.
d. J. 1562-74. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
42, 174-90.) [3428
Steinherz, Briefe d. Prager Erzbischofs Ant.
Brus v. Müglitz, s. ’08, 1262. Rez.: Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, Lit. Beil., 39 f.
O. Weber; Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 36 Friedens-
burg. [3429
Pasture, A., Inventaire du Fonds
Borghöse au point de vue de l’hist. des
Pays-Bas. (Bull. de la Comm. Roy.
d’hist. de l’Acad. R. de Belg. 69,
1-217.) [3430
Nuntisaturberichte a. Dtld. nebst
ergänz. Aktenstücken. Abt. 3: 1572-
15865. Bd. V: Süddt. Nuntiatur d.
Grafen Bartholomäus v. Portia.
(Schlußjahre 1575. 1576); bearb. v.
K. Schellhaß. Berl.: Bath. "00.
cxvılj, 648 S. 36 M. [3431
Wymann, E., Brief d. Kardinals Karl
Borromeo an d. Regierg. v. Uri. (Zt. f. schweiz,
Kirch.G. 3, 300-302.) — Rez. v. '08, 3108
(Nuntiaturberr. a. d. Schweiz. I: Bon-
homini): Zt.f. Kirch.G. 30, 139-42 Herre. [3432
Baumgarten, P. M., Dt. Schriftstellerei u.
Buchdruckerei d. röm. Stuhle empfohlen.
Denkschr. a. d. 80er Jahren d. 16. Jh. (Hist.
Jahrb. 31, 88 f.) [3433
Van der Essen, L., Note sur un
fragment des archives de la Nonciature
de Flandre, conservé parmi les mss.
Barberini à la Biblioth. Vaticane.
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. de
l’Acad. R. de Belg. 68, 268-75.) [3434
Nouaillac, J., Un envoyé holland.
à la cour de Henri IV. Lettres inéd.
de François d’Aerssen à Jacques
Bibliographie Nr. 3423—3482.
Valcke, trésorier de Zélande (1599-
1603). Paris: Champion ’’08. 2158. [3435
Reimers, H., Eine Landesbeschreibg.
v. Ostfriesland a. d. Zeit um 1600.
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu
Emden 17, 279-331.) [3436
Briefe u. Akten z. G. d. 30jähr. Krieges, a.
’08, 1275. Rez. v. VIII: Mitt. a. d. hist. Lit.
38, 167-69 Th. Preuß; v. N. F. TI. II, 1: Dt.
Lit.-Ztg. '09, Nr. 28 G. F. Preuß. [3437
Elkan, A., Eine angebl. Flugschrift v.
Marnix. (Oud-Holland 27, 189-95.) [3438
Lutz, La prise de Mulhouse par les Suisses
en 1587. (Bulletin du Musée hist. de Mulhouse
32, 107 f.) [3439
Metzner, E., Stammbuch d. Herzogin Erd-
muth zu Stettin-Pommern. (Balt. Studien
N. F. 13, 1-29.) [3440
Kelter, E., Stammbuch d. Andreas
Chemnitius 1597-1626. (6. Beihft. z.
Jahrb. d. hamburg. wiss. Anstalten
XXVII. ’09.) Hamb.: Gräfe & Sillem.
4°. 119 S.; 5 Taf. 20 M. [3441
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 526-28 Edw.
Schröder.
Zinsli, Ph., Polit. Gedichte a. d.
Zeit d. Bündner Wirren (1603-39.)
(IL, 1 v. Nr. 2874.) Zürich: Leemann.
253 S. 4 M. [3442
Görges, W., Ältest. Zeitgn. d. Stadt-
bibl. (Lüneburg. Museumsbll. H. 7,
233-46.) [3443
Elkan, A., Campanellas Abhdlg. üb.
d. Unterwerfg. d. Niederlande unter
Span. (Oud Holland 27, 25-32.) [3444
Albrecht, Katechismusschätze in d. Stadt-
bibl. zu Weißenburg i. B. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.G. 16, 72-79; 168-73.) [3445
Lucke, W. Schmähgedicht gegen Jak.
Andreae. (Zt. f. Kirch.G. 30, 447-51.) [3446
Bockmühl, „Wahrhafter bericht vom letzigen
zustand d. pfarkirchen im Bergisch. lande“.
(Mon.hefte f. rhein. K.G. 4, 15-30; 143-46.) [3447
Rotscheidt, W., Hülfegesuch d. Jülichschen
u. Bergisch. Synode a. d. J. 1644. (Ebd. 123
bis 125.) [3448
Goeman, Das Emder Gesangbuch (En-
chiridion) a. d. J. 1630. (Jahrb. d. Ges. f. bild.
Kunst usw. zu Emden 17, 73-196.) [3449
Schmidlin, J., Kirchl. Zustände in
Dtld. vor d. 30j. Kriege nach d.
bischöfl. Diözesanberr. an d. Hl.
Stuhl (s. "00. 3343). Tl. II: Bayern
(einschl. Schwaben, Franken, Ober- u.
Niederöst.). (Erläutergn. etc. zu
Janssens G. d. dt. Volkes. VII, 3, 4.)
166 S. 4 M. 60. [3450
Rez. v. T: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 44 Loserth
u. Entgegng. v. Schm. m. Antw. v. L. ebd.
Nr. 51/52; Zt. f. Kirch.G. 31, 140f. Zscharnak;
Zt. f. kath. Theol. 33, 749-51 Kröß; Hist. Zt.
105, 211f. M. R.; Arch. f. KulturG. 8, 103f.
Clemen; Rev. d'hist. eccl. 11, 125-30 Pasture.
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. *111
— Schmidlin, Die inneröst. Gegenref. u.
d. bischöfl. Romberichte. Zugleich e. Replik
auf d. Angriffe v. Loserth. (Hist.-pol. BI.
145, 375-92.)
Prumbs, A., Stellg. d. Trienter Kon-
zils zu d. Frage nach d. Wesen d.
heiligmachend. Gnade. Dogmen-
geschichtl. Abhdlg. (Forsch. z. christl.
Lt. u. Dogmen-G. IX, 4.) Paderb.:
Schöningh. 127 S. (Subskr.-Pr. 3 M.20
Einzelpr. 4 M.) [3451
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 29 Paulus;
Theol. Lit.-Ztg. "10, Nr. 15 Tschackert. —
Rez. v. ’07, 1344 (Kassowitz, Reform-
vorschläge Ferd. I.): Mitt. a. d. hist. Lit. 36,
170-74 G. Wolf.
Stoeckius, H., Forschgn. z. Lebens-
ordng. d. Ges. Jesu im 16. Jh. Stück 1:
Ordensangehörige u. Externe. Münch.
Beck. 588. 2M. [3452
Dönges, C., Wilhelm d. Schweiger v.
Nassau-Dillenburg. Beitrr. z. d. Be-
ziehgn. d. Oraniers zu s. Stamm-
landen (= Nr. 2963). Dillenb.: Seel.
229 S.; 6 Taf. 3 M. [3453
Blok, P. J., Aanteckeningen over „De
Zwijger“ en over het Wilhelmus. (Bijdragen
v. vaderl. gesch. etc. 4. R., 8, 440-47.) [3454
Fournier, A., Kaiser Ferdinand I., d. Kar-
dinal v. Lothringen u. Maria Stuart. (Four-
nier, Hist. Stud. u. Skizzen, R. 11.) [3455
Hagedorn, H., Das erste Erscheinen
d. Geusen auf d. Wasser. (Jahrb. d.
Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 17,
394-403.) [3456
Lubenow, 3 Propheten a. d. Zeit d. 30j.
Krieges. Nach Comenius „Lux in Tenebris‘“
geschildert. (Neue kirchl. Zt. 20, 60-83;
155-63; 198-230.) (3457
Bodisco, A. v., Graf Matthias v. Thurn u.
acine Nachkommen. (Balt. Monatsschr. 69,
268-83.) (3458
Banke, L. v., G. Wallensteins. 6. durchges.
Aufl. Lpz.: Duncker & H. 37138. 7 M. 20. [3459
Wiens, G., Fancan u. d. franz. Politik 1624
bis 1627, s. ’09, 1471. Rez.: Hist. Zt. 103,
618-20 Elkan. [3460
Günter, Hnr., Die Habsburger-Liga 1625 bis
1635, s. '09, 1443. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10,
Nr. 6 Pribram: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 322-27
G. Wolf; Hist. Zt. 105, 372 Ritter. [3461
Rott, E., Hist. de la représentation
dipl. de la France aupres des cantons
suisses etc. (9. ’07, 3346). IV: L’affaire
de la Valteline. Partie 2: 1626-1636.
(°09.) 707 S. 15 fr. [3462
Krebs, J., Aus dem Leben d. Kaiser),
Feldmarschalls Grafen Melchior von
Hatzfeldt (1593-1631.) Breslau: Korn.
324 S. 7 M. [3463
Schöppl, H., Kaiserl. Feldmarschall-
Leutnant Wolf Rud. v. Ossa in Regens-
burg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober-
pfalz u. Regensb. 60, 213-24.) [3464
Jordan, R., Weitere Notiz z. Frage nach d.
Urheberid. Zerstörg. Magdeburgs 1631. (Jahres-
ber. d. Thür.-Sächs. Ver. f. ’09/10, 17f.) (3465
Fox, Schwedenkrieg um Weißenburg.
(Schwäb. Arch. 27, 167 ff.) 13466
Kende, O., Vorarbeiten zu e. G. d.
öffentl. Meinung in Dtld. i. J. 1638
auf Grund d. in dies. Jahre erschien.
Flugschriftenlit. Prop. Prag. ’09. [3467
Mowat, R. B., The Mission of Sir
Thomas Roe to Vienna 1641-2. (Engl.
hist. rev. 25, 264-75.) [3468
Gaede, Feldzug um Freiburg 1644.
Kriegsgeschichtl. Studie. Freib.:
Bielefeld. 43 S.; Bild, 6 Skizzen.
2 M. [3469
Grolig, M., Buchdruckerei d. Jesu-
itenkollegiums in Wien 1559-65. (Aus:
Mitt. d. Öst. Ver. f. Bibl.wesen.)
Wien: Hölder. 18 S. 40 Pf. [3470
Loserth, J., Der Unglückselige. Ein Mitglied
d. Fruchtbringenden Gesellach. a. d. Hause
Stubenberg. (Hans Wilh. v. Stubenb.) Skizzen
a. d. Tagen d. böhm. Aufstandes v. 1618 u.
seiner Nachwehen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 48, 247-91.) (3471
Rille, A., Nikolsburg u. Umgebg. z. Zeit d.
mähr. Rebellion v. Juli 1619 bis Jänner 1620
(s. Nr. 1537). Schluß. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schles. 14, 154-61.) [3472
Olgiati, @.„ Elenco delle contribuzioni
estere per la fabbrica delle Chiese appartenente
alla Corporazione Riformata di Poschiavo
1644-48. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges.
Graubünden 39, 223-40.) [3473
Pileger, Martin Eisengrein, s. Nr. 1466.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 229-31 Loserth;
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 322-27 Gust.Wolf. [3474
Roth, Prät, Zum Aufenthalt d. Benedik-
tiners Wolfg. Sedelius in Augsburg 1550/51.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 33-38.) [3475
Pfatt, Geo. Wegelin, Abt zu Weingarten,
1587-1627. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees
38, 11-17.) (3476
Fischer, Alois, Die literar. Tätigkeit
d. Joh. Hnr. v. Pflaumern 1584-1671.
Bonn. Diss. "00. 128 S. [3477
Bihlmeyer, P., Augustinerin Paula Merend
(11627), e. myst. Blüte a. d. Klostergarten Vv.
Inzigkofen. (Freiburg. Diözesanarch. N.F.10,
180-203.) (3478
Beck, Sel. Margaretha v. Luxemburg, A.
Stuttgart. (Schwäb. Arch. 28, 45-48.) [3479
Hahn, K., Aufkommen d. Jesuiten
in d. Diözese Straßburg u. d. Gründg.
d. Jesuitenkollegs in Molsheim. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 246-94.) [3480
Hollweg, W., Stand d. Konfessionen in
Cöln im J. 1590. (Monatshite. f. rhein. Kirch. O.
4, 31 f.) — W. BRotscheidt, Rückkehr d. Kon-
vertiten Jean Haren zur ev. Kirche. Nach
sein. eig. Darstellg. (Ebd. 65-88.) — F. Nippold,
Begründg. d. Jesuitenkollegs in Emmerich u.
d. Glaubenskrieg. (Ebd. 97-122.) (3481
Goebel, M., Beitrr. z. G. d. ref. Gemeinde
Wülfrath im 16. Jh. (Theolog. Arbeiten a. d.
rhein.-westfäl. Predigerverein. N. F. 11,
122-39.) [3483
"112
Elkan, A, Phil. Marnix v. St.
Aldegonde. Tl. 1: Die Jugend Jo-
hanns u. Philipps v. Marnix. I;pz.:
Dyk. x, 143 S. 8M. [3483
Brants, V., La Belgique au 17. siècle:
Albert et Isabelle. Etudes d’hist.
polit. et sociale. Louvain: Peeters.
x, 224 S. 5 fr. [3484
Hoogeweg, H., Restitutionsversuche
im Erzstift Bremen 1617-29. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’10, 73-
134.) [3485
Vollert, W., Heinr. Posthumus, Thüring.
Graf ala Bekenner zu Gottes Wort u. Luthers
Lehr’. (Neue kirchl. Zt. 20, 821-35; 837-68.)
Vgl. '09, 3370. [3486
Jordan, Hrrg. Wilh. v. Welmar, d. St. Mühl-
hausen u. d. Eichsfeld (s. ’09, 1474): II.
(Mühlh. G.bll. 10, 109-27.) [3487
Zezschwitz, v., Zur G. d. Konsistoriums zu
Plauen i. V. im 16. Jh. (Mitt. d. Altert.-Ver.
Plauen 20, 244-48.) [3488
Jäkel, M., Magister Haugsdorff, Pfarrherr v.
Hirschfelde in d. Oberlausitz währ. d. 30j.
Krieges. Beitr. z. Heimats-G. Zittau: Fiedler.
438. 1 M. [3489
Schwetschke, E., Ein Hallischer Hohen-
zoller. Joh. Sigismund. (Jahresber. d. Thür.-
Sächs. Ver. f. ’09/10, 34-37.) [3490
Noël, Aus d. Regierungszeit d. Gr. Kur-
fürsten 1646-53. (Alt-Berlin "10. Nr. 2.) [3491
Duncker, G., Die 2. mecklenb. Hauptlandes-
teilung 1621. Marb. Diss. ’09. 116 8. Vgl. ’09,
1510. (3492
Burkhardt, Zur G. d. Geistlichen d. Synode
Usedom. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. usw.
’09, 5-9.) [3493
Scheliha, ©. v., Hans Scheliha v. Rzuchow.
E. Zeitbild a. d. Anfang d. 17. Jh. (Schles.
G.bll. ’10, 28-37.) [3494
Winkler, R., Estländ. Landkirchenvisitator
Dav. Dubberch u. s. Zeit (1584-1603). Beitr.
z. estländ. Kirch.-G. Reval: Wassermann.
54 S. 80 Pf. [3405
Christiani, T., Über Jakob Godemann,
Vizesyndikus d. Rigaschen Rats. (Arbeiten
d. 1. baltisch. Historikertages 320-22.) [3496
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Liebmann, H., Dt. Land u. Volk
nach ital. Berichterstattern d. Ref.-
zeit. (H. 81 v. Nr. 2873.) Berl.
Ebering. 243 S. 6 M. 50. [3497
Hartung, F., G. d. fränk. Kreises v,
1521-59. (= Nr. 2943.) Lpz.: Quelle
& M. xxxvrj, 462 S. 18 M. [3498
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 10 v. Below.
Hensler, E., Verfassg. u. Verwaltg. v. Kur-
mainz um d. J. 1600, s. '00, 3382. Rez.: Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 539f. Wild: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 30, Germ.Abt., 379-81 Pischek;
Dt. Lit.-Ztg. "10. Nr. 18 u. Hist. Vierteljschr.
13, 239-41 Wild. [3499
Knetsch, G., Landständische Ver-
fassg. u. reichsritterschaftl. Bewegg.
Bibliographie Nr. 3483—3555.
im Kurstaate Trier, vornehml. im
16. Jh. (H. 75 v. Nr. 2873.) Berl.:
Ebering ’09. 1848. 4 M. 80. (103 S.:
Bonn. Diss. ’09.) [3500
Rez.: Trier. Arch. 16, 109-11. `
Hintze, 0., Hof- u. Landesverwaltg. in d.
Mark Brandenb. unt. Joachim II. (Hintze.
Hist. u. polit. Aufsätze 2, 1-68. Aus: Hohenzoll.-
Jahrb. ’06.) [3501
Kott, L., Der Gemeindehaushalt d. Stadt
Leipnik i. J. 1612. T1. I. Progr. Leipnik. ’09.[3502
Geiger, Polizeiverordng. d. St. Wemding
i. R. v. J. 1567 a. Anlaß e. Besuches d. Hrzgs.
Albrecht V. im Wildbade Wemding. (Neuburg.
Kollektanen-Bl. 71/72, 71-73.) [3503
Jordan, Rezess zw. Rat u. Bürgerschaft
1523. (Mühlhäus. G.bll. 10, 1-13.) — R. Bem-
mann, Aus d. Ediktbuch d. Rats v. Mühl-
hausen. (Ebd. 131-33.) [3504
Zimmerlin, F., Zünfte d. St.
Zofingen im 16. Jh. : (Argovia 33,
15-73.) [3505
Hindrichson, Henr. Stanges Einkunfts-
register d. Hauses Ritzebüttel 1577, s. ’08,
1327. Rez.: Zt.d. Ver. f. hamb. G. 13, 152-58
Joachim. [3506
Goldschmidt, H., Reise d. ständisch. Ge-
sandten v. Kleve, Berg u. Mark an d. Kaiser].
Hof nach Prag 1593, (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42,
95-113.) (3507
Liebe, G., Testament d, Bürgermeisters Seb.
Birckner zu Mühlhausen 1602 u. s. Folgen.
(Mühlh. G.bll. 10, 47-54.) [3508
Tetzner, F., Thüring. Tranksteuerregister d.
Ämter Kamburg u. Dornburg 1632-37. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 489-97.) [3509
Henkel, Saline Sooden, s. '08, 3179. (Auch
Marb. Diss. '08.) [3510
Stuhr, F., Zur älter. G. d. Saline zu Conow.
(Jahrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 74,
200-02.) (3511
Hagedorn, Ostfrieslands Handel u.
Schiffahrt im 16. Jh. (= Nr. 2906.)
Ber.: Curtius. xxjv, 370 S. 9 M.
(TI. I: Berl. Diss. ’08. 47 S.) [3512
Hagedorn, B., , Betriebsformen u.
Einrichtgn. d. Emder Seehandelsver-
kehrs in d. letzt. 3 Jahrzehnten d.
16. Jh. (s. Nr. 1595). Forts. (Hans.
G.bll. Jg. ’10, 187-284.) [3513
Zur Geschichte d. Schiffbaues in Stettin,
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G, etc. ’09.
21-283.) (3514
Feuchtwanger, G. d. sozial. Polit. u. d.
Armenwesens im Zeitalter d. Ref., s. "op. 1529.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 4 Köhler. [3515
Bothe, Frankfurt. Patriziervermögen im
16. Jh., s. '08, 3180. Rez.: Gött. gel. Anz. ’09,
422-29 v. Loesch; Vierteljschr. f. Soz. u.
Wirtsch.G. 7, 380-83 Jansen; Jahrbb. f. Natio-
nalökon. 93, 266-68 Hasenclever. [3516
Ramsauer, W., Inventar e. dt. Marschbauern-
hofes a.d. letzt. J. d. 30j. Krieges. (Vierteljschr.
i. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 511-31.) [3517
Vogeler, Aus alt. Ratsprotokollen.
(Zt. d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d.
Börde 26, 7-43.) Strafrecht! [3518
-
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Berbig, @., Kriegsartikel u. Soldateneid v.
8. Juli 1546. Beitr. z. Kriegstechnik d. 16. Jh.
(Milit.-Wochenbl. ’09, 3581-85.) [3519
Beck, Wilh., Reiterwerbung im J. 1546.
(Arch. f. KulturG. 8, 89-97.) [3520
Bode, F., Drei fürstl. Befehle, a. d. J. 1547,
betr. Zinsen an d. Univ. Wittenberg. (N.
Mitt. a. d. Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24,
100-02.) (3521
Webrmann, M., Pommern auf d. Univ.
Königsberg i. Pr. 1544-1630. (Monatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. etc. '09, 391.) [3522
Schornbaum, Die Heidenheimer Kloster-
bibliothek. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel-
frank. 57, 108-13.) [3523
Klatt, D., David Chytraeus als G.-Iehrer u.
G.-schreiber, s. ’09, 1544. Rez.: Hist. Zt. 103,
209 Fucter; Hist. Jahrb. 30, 943 Löffler. [3524
Hennig, K., Die geistl. Kontra-
faktur im Jahrhundert der Ref.
Beitr. z. G. d. dt. Volks- u. Kirchen-
liedes im 16. Jh. Halle: Niemeyer ’09.
xj, 322 S. 8 M. (123 S.: Königsb.
Diss.) [3525
Springer, J., Seb. Brants Bildnisse, s. ’08,
1356. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 104-06
Götze. [3526
Hauften, Neuc Fischartstudien, s8. "08, 1554.
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 536-39 Götze. (3527
Vogt, Carl, Joh. Balth. Schupp. Neue Beitrr.
zu sein. Würdigung. (Euphorion 16, 6-27 etc.
673-704. 17, 1-47.) — Ders., J. B. Schupp.
(Hessenland, "10 Nr. 5ff.). (3528
Lerche, Otto, J. B. Schupp an Herzog
August d. J. v. Braunschw.-Wolfenb. (Eupho-
rion Erg.hft. 8, 16-27.) — Berichtigung v. C.
Vogt u. Entgegng. v. Lerche (Euphorion 16,
670-72.) (3529
Windel, Üb. e dt. Rhetorik a. d. J. 1634. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. 24, 330-34.) [3530
Lil, Hans Fugger (1531-98) u. d. Kunst, 8-
°09, 1557. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 848-51
Feigel. [3531
Fleischer, V., Fürst Karl Euseb. v.
Liechtenstein als Bauherr u. Kunst-
samml. 1611-84. (I v. Nr. 2917.) Wien:
Stern ’09. 245 S.; Taf. 15 M. [3532
May, E. v., Hans Blum v. Lohr am
Main. Bautheoretiker d. dt. Renais-
sance. (H. 123 v. Nr. 2914.) StraBb.:
Heitz. 85 S. 3 M. [3533
Ritter, F., Zur G. d. Emder Rathaus-Baues.
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emd. 17,
340-77.) [3534
Schüller, A., Ein vergessen. Werk d. Btein-
metzmeisters Hans Ruprich Hoffman in d.
Pfarrkirche St. Gangolf zu Tyer, (Trier.
Chronik. N. F. 5, 129-44.) (3535
Haack, F., Tilmann Riemenschneider.
(Allgem. Dt. Biogr. 55, 872-79.) (3536
Beck, C., Stimme a. d. 16. Jh. üb. d. dt.
Malerei. (Ichwäb. Arch. 28, 1-8.) (3537
Knackfuß, H., Rembrandt. 11. Aufl.
(Künstler-Monographien 3). Bielef.: Velhagen
& K. "og 3 M. (3538
‚ Lautner, M., Rembrandt. Hist. Problem.
Berl.: Walther. 109 8.; 6 Taf. 1 M. 50. [3539
"113
Knacktuß, H., Rubens. M. 135 Abb. 9. Aufl.
(Künstler-Monogr. 2.) Bielef.: Velhagen & K.
09. 164 8. 3 M. x (3540
Bredius, A., J. M. Molenaer. Nieuwe ge-
gevens omtrent zijn leven en zijn werk. (Oud-
Holland XXVI.) (3541
Pfiugk-Harttung, J. v., Kunstgewerbe d.
Renaissance I: Rahmen dt. Buchtitel im 16. Jh.
Stuttg.: Lehmann. 32 8.; 102 Taf. 10 M. (3542
Sitte, A., Beitrr. z. G. d. Kunstgewerbes in
Amberg a. d. Türkenstener-Begistern. (Vhdlgn.
d. Hist. Vereins von Oberpialz u. Begensb.
60, 1-9.) [3543
Zelle, F., Singweisen d. ältest. evang.
Lieder. III: Melodien a. d. J. 1526-45.(Progr.)
Berl.: Weidmann. S. 45-68. 1 M. (I u. I ersch.
1899 u. 1900.) (3544
Staiger, R., Bened. v. Watt. Beitr. z.
Kenntn. d. bürgerl. Meistergesanges um d.
Wende d. 16. Jh. Berl. Diss. '08. 38 S. [3545
Spindler, J., Hofordng. d. Bischofs v. Augs-
burg, Heinrich V. v. Knöringen. Dillingen,
14. Juni 1611. (Jahrb. d. hist. Ver. Dill. 21,
1-22.) [3546
Andree, R., Welfisches Schiffsvotiv zu Alt-
ötting in Bayern. (Braunschw. Magaz. '10,
45-48.) [3547
Clemen, O., Wunderbarliche G., welche sich
bei Speyer am Rhein 18., 19. u. 20. Juli 1530
begeben hat. (Arch. f. KulturG. 8, 86-89.) [3548
6. Vom Westfül. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelm I., 1648—1740.
Buch, D. 8. v., Tagebuch 1674-1683, hrsg.
v.Ferd. Hirsch, s. ’06, 1494. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 12, 5891. Haake; Hist. Jahrb. 28,
194 Steinberger. (3549
Dukmeyer, F., Korbs Diarium
itineris in Moscoviam (s. Nr. 1660).
Bd. II. (H. 80 v. Nr. 2873.) 356 S.
9M. 20. [3550
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 261-64
Andreae; Hist. Jahrb. 31, 6341. Löffler.
Briefe d. Kinder d. Winterkönigs, hrsg. v.
K.Hauck, a '08, 3237. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 11, 606 u. Hist. Jahrb. 29, 992 Helmolt;
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 7 Lorentzen.
[3561
Mengden, O. V. Schreiben an d. livländ.
Generalgouverneur Grafen Magnus Gabriel
De la Gardie v. J. 1652. (Balt. Monatsschr.
68, 379-82.) [3552
Protokollo u. Relationen d. brandb. Geh.
Rates. V: 1655-59, hrsg. v. Meinardus,
s. '09, 3448. Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 397-404
Mollwo. [3553
Sommerfeldt, G., Aus Kurbranden-
burgs Beziehgn. zu Rußland im J.
1656: Rigaer Staatsvertrag v. 4. X.
1656. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
587-93.) [3554
Briefe an d. Feldmarschall Raimund
Grafen Montecuccoli. Beitrr. z. G.
d. nord. Krieges in d. J. 1659-60.
Bearb. v. A. F. Fuchs. (U v. Nr.
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 9
"UA
2917.) Wien: Stern ’09. XXVIJ.
290 S. 9 M. [3555
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 327-29 F.
Hirsch.
Frödsrique Sophie Wilhelmine, Margrave de
Bareith, soeur de Frederic le Grand; Mémoires
depuis l'année 1706 jusqu’ à 1742; 5. éd.,
contin. jusqu’ & 1758. I. Berl.: Barsdorf.
618 S. 8 M. [3556
Arnold, R., Kondolenzbrief Friedr. d. Gr.
a. d. Kronprinzenzeit. (Hohenzoll.-Jahrb. 13,
288f.) [3557
Schmidt, Paul, Die dt. Publizistik 1667-1671,
s. ’08, 1400. (Jen. Diss. ’07.) [3558
Haß, M., Älteste Berlin. Adreßkalender.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 577-79.) Vgl.
’08, 1402. (3559
Weckerling, F., Durchzug d. Salzburg.
Emigranten durch Friedberg 1732. (Friedberg.
G.bll. 1, 94-98.) (3560
Zimmermann, A., Karl II. u. d
Vorspiel zu d. 2. Krieg mit Holland.
(Hist.-pol. Bll. 145, 7123-31.) [3561
Fehling, F., Europ. Politik d. Gr.
Kurfürsten 1667-88. Lpz.: Quelle &
M. 32 S. 1M. [3562
Tschamber, Der dt.-franz. Krieg v. 1674-75,
s. ’06, 3243. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
22, 181-83 K. Engel; Lit. Zbl. ’08, Nr. 27
v. Janson; Hist. 12, 589 O.
Weber. [3563
Legrand-Girarde, Turenne en Alsace.
Campagne de 1674-1675. Nancy u.
Paris: Berger-Levrault. xjx, 163 S.
4 fr. [3564
Rez.: Rev. d'hist. red. à l’Etat-Major de
l'armée 38, 171-73. ,
P., H., Les armées de Louis XIV.
en 1674. (Rev. d’hist. red. à l'État-
Major de l’armée 37, 1-28; 177-209;
353-85. 38, 1-33; 178-216.) [3565
Rößel, Vor 250 Jahren (s. Nr. 1676). Forts.
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 128; 141; 149/50.
’10, Nr. 17-19.) (3566
Hahne, O., Die Schlacht bei Fleurus
1. Juli 1690. (Bijdragen v. vaderl.
gesch. etc. 4. R., 8, 403-18.) [3567
Brulin, H., Österrike och det stora
nordiska kriget före Karl XII s
infall 3 Sachsen 1700-1706. (Svensk
hist. tidskr. "09. 141-66; 197-242.) [3568
Ward, A. W., The Electress Sophia
and the Hanoverian Succession 2. ed.
revis. and enlarg. London: Longmans
mg xxj, 575 S. 10 sh. Gd [3569
Rez.: Hist. Zt. 105, 213 O. Weber.
Baignol, H., La campagne de 1704
en Allemagne. Nancy u. Paris:
Berger-Levrault. (Sep. a.: Rev. milit.
gener.) 39 S. 2 fr. [3570
Engel, K., Elsäss. Regiment zu Fuß
(Regiment d’Alsace) in d. Schlacht bei
Viertelschr.
Bibliographie Nr. 3555—3621.
Ramillies am 23. Mai 1706. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 25, 76-101.) [3571
Heuser, E., Feldzug 1709 am Oberrhein.
(Mannheim. G.bll. 10, Sp. 113-16.) (3572
A. W., Theod. Neuhoff. (Allgem. Dt. Biogr.
65, 848-51.) [3573
Boye, P., Les châteaux du roi
Stanislas en Lorraine. Nancy: Berger--
Levrault. 146 S.; 11 Taf. [3574
Boch, L. v., Jean-Christophe de Galhau.
(Trier. Chron. 6, 33-46.) [3575
Reinke, Einfall d. Osnabrücker in Steinfeld
1718. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 18,
104-11.) [3576
Strecker, G. F. A., Besuch d. Königs Friedr.
Wilh. I. in Kerstin, Kr. Kolberg-Köslin. (Balt.
Studien N. F. 13, 115-27.) (3577
Zernecke, W. F. H., Jak. Heinr.
Zernecke, Bürgermeister u. Chronist
v. Thorn, 1672-1741. (G. d Fam.
Zernecke. 11.) Stangenberg b.
Nikolaiken (Westpr.): Selbstverl. ’09.
xv, 186 S. 6 M. [3578
Rez: Altpreuß. Monatsschr. 47, 625—290
F. Jacobi.
Innere Verhältnisse.
Hahne, O., Beschreibg. d. Fürstent.
Blankenburg u. d. Grafsch. Regen-
stein a. d. J. 1717. (Zt. d. Harz-Ver.
42, 169-90.) [3579
Severinus de Monzambano (Sam.
v. Pufendorf), De statu imperii Ger-
manici; nach d. erst. Druck m.
Berücks. d. Ausg. letzt. Hand hrsg. v.
Fritz Salomon (= Nr. 2901.)
Weimar: Böhlau. 172 S. 5 M. 60.
(Subskr.-Pr.: 4 M. 60.) ` [3580
Acta Borussica. Behördenorgani-
sation u. allgem. Staatsverwaltg.
Preußens im 18. Jh. (s. ’09, 3481). V,
1: 3. Jan. 1730 bis Ende Dez. 1735;
bearb. v. G. Schmoller u. W.
Stolze. 928 S. 23 M. [3581
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 264-68
Haß; v. IV, 1 u. 2: Jahrb. f. Gesetzgebg. 34,
352f. Loewe.
Baumgarten, E., Kampf d. Pfalz-
grafen Phil. Wilh. m. d. jül.-bergisch.
Ständen 1669-1672 (s. 06, 3264).
Forts. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 22,
101-86.) [3582
Srbik, H. v., Wilh. v. Schröder.
Beitr. z. G. d. Staatswiss. (Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. 164, 1.) Wien:
Hölder. 161 S. 3 M. 70. [3583
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 34, 1365f.
Bittner.
Hintze, O., Staat u. Gesellschaft unter d.
erst. König. (Hintze, Hist. u. polit. Aufsätze 1,
42-178. Aus: Hohenzoll. Jahrb. 1900.) [3584
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Turba, G., Zur pragmat. Sanktion.
(Zt. f. d. Privat- u. öffentl. Recht 37,
319-22.) [3585
Conrad, G., Rathäusl. Regiment d.
St. Königsberg i. Pr. vom 13. VI. 1724.
Beitr. z. G. d. Rats- u. Gerichtsver-
waltg. v. Königsb. (Mitt. a. d. Stadt-
e Königsb. II.) Königsb.: Beyer.
231 S.; Taf. 4 M. [3586
WS Geo., Handwerksordng. d. Maurer-
zunft in Neumarkt 1690. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 48, 209-20.) [3587
Löwis of Menar, K. v., Livländ. Gutskarten
a. schwed. Zeit. (Arbeiten d. 1. baltisch.
Historikertages 80-114.) [3588
Flakowski, C., Beiträge z. G. d.
Erbpacht unt. König Friedrich I.
(Altpreuß. Monatsschr. 47, 1-49;
195-261.) Auch Königsb. Diss.
116 8. [3589
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 260f.
Skalweit.
Skalweit, A., Entlassg. d. Plusmachers
Eckhart. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
594-602.) [3590
Srbik, H. v., Abenteurer am Hofe Kaiser
Leopolds I.: Alchemie, Technik u. Merkan-
tilismus. (Arch. f. KulturG. 8, 52-71.) [3591
Weyhmann, 2 Bcitrr. z. G. d. Gewerberechts
im Hrzgt. Lothr. (Vierteljschr. f. 8oz.- u.
Wirtsch.-G. 8, 136-42.) [3592
Srbik, v., Staatl. Exporthandel Österreichs
v. Leop. I. bis Maria Theresia, s. "09. 3486.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7,
558-63 Fechner. [3593
Fajkmajer, K., Zur G. d. erst. oriental.
Kompagnie. (Mitt.d. Inst. f. öst. G.forschg. 30,
654-58.) [3594
Rachel, H., Ein Handelsstreit zw. Lübeck
u. Preußen im Anfang d. 18. Jh. (Zt. d. Ver. f.
lüb. G. 11, 374-82.) [3595
Maintrieu, J., Le Traité d Utrecht
et les polémiques du commerce anglais.
(These.) Paris: Pichon & D ’09.
x, 156 S. [3596
Beck, P., Allgäuer Jurist. Andr. Christ.
Schneyders. (Schwäb. Arch. 28, 15f.) [3597
Biutgerichtsexekution in Mannheim 1703.
(Mannheim. O DU. 09, 266.) (3598
Linnebach, König Frdr. Wilh. I. u. Fürst
Leopold I. zu Anhalt-Dessau, s. ’08, 1441.
Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. G. 21, 281-83
Haß. [3599
Beck, F., Zur G. d. Besatzg. v. Mainz in d.
1. Hälfte d. 18. Jh. (Quartalbll. d. Hist. Ver.
f. d. Grhzgt. Hessen, 4, 384-98.) [3600
Merx, O., Zur G. d. bischöfl. Münster.
Militärs in d. 1. Hälfte d. 18. Jh.
(Zt. f. vater. G. etc. Westfal. 67, I,
168-211.) [3601
Tümpel, K., Kurfürstl. Milizfahne v. Neu-
Stettin. 1697. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.
te. "09. 49-56.)
[3602
"115
Richardson, O. H., Relig. toleration
under the Great Flector and its
material results. (Engl. hist. rev. 25,
93-110.) [3603
‘Steinel, L., Pfarreien-Austausch zw. Würz-
burg u. Mainz 1656. (Freiburg. Diözesanarch.
N. F. 10, 224-31.) — A. Wetterer, Vergebg. e.
Präbende am Kollegiatritterstift Odenheim in
Bruchsal. Zeit- u. Sittenbild a. d. 1. Hälfte
d. 18. Jh. (Ebd. 9, 225-52.) [3604
Nestle, E., Bengeliana e ’09, 3494). Forts.
(BIL f. württb. Kirch.-G. N. F. 13, 81-89.) [3605
Thimme, K., Joh. SE Schmidt a. Rudol-
stadt, e. Vertreter d. Pietismus in Hannover
u. seine Amitsführungsordnung. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 14, 1386-61.) [3606
Stargard, E., Leben d. Pfarrers Magister
Justus Mertz. A. d. Kirchenbuch St. Nikolai.
(Mühlhäus. G.bll. 10, 55-58.) [3607
Müller, Franz, Papismus u. Calvinismus in
Schwedisch-Pommern. (Monatssbll. d. Ges. f.
pomm. G. etc. '09, 74-78; 88-90.) [3608
Müller, Franz, Liber Synodicus d. Demminer
Präpositus M. Petrus Michaelis. Beitr. Z. geist.
u. bürgerl. Leben in Schwed.-Pommern v.
1679-1711. (Balt. Studien N. F. 13, 30-66.) [3609
Moldaenke, Chr. Dreier u. d. synkretist.
Streit in Hrzgt. Preußen, s. '09, 3498. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. "10. 212f. Tschackert; Dt.
Lit.-Ztg. '10, Nr. 28 Br. Schumacher. [3610
Fleischmann, M., Christ. Thomasius
u. d. akad. Vorles. in dt. Sprache. (Zt.
d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 315-18.) [3611
Hartwig, Th., Instruktiön f. Erzichg. d.
Landgrafen Friedr. 11. v. Hessen-Kassel.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 75-89.) [3612
Radics, P. v., Joh. Weikhard Frhr.
v. Valvasor (geb. 1641, gest. 1693).
Laibach: Kleinmayr & B. ’09. xj,
350 S. u. 15 BI. 4 M. [3613
Schmid, Bernh., Zur Biogr. Abrah. Hart-
wichs. (Mitt.d.Westpreuß. G.-Ver. 9, 3-10.)[3614
Deichert, H., Einführg. d. Schutzpocken-
impfg. im Hannoverschen. (Hannov. G.bll. 12,
355-81.) Sep.: Hannov.: Geibel. 1 M. [3016
Harring, W., Andr. Gryphius u. d.
Drama, d. Jesuiten. (Hermaea V.)
Halle: Niemeyer 07. xv, 148 8.
5 M. [3616
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 376-87 Diesch.
Stahl, H., P. Martin v. Cochem u.
„Das Leben Christi“. Beitr. z. G. d.
relig. Volkslit. (= Nr. 2968.) Bonn:
Hanstein. ’09. 200 S. 4 M. 50. [3617
Neubaur, L., Zur G. d. Elbschwanen:
ordens. (Altpreuß. Monatsschr. 47;
113-83.) (3618
Pauker, W., Bildhauer u. Ingenieur Matth.
Stein. Kulturhist. Studie. (Jahrb. d. Stiftes
Klosterneuburg 2, 275-395.) [3619
Hahne, O., Winterl. Vergnüggn. am Hofe
Augusts d. Starken 1695. (Neue Mitt. a. d.
Geb. hist.-antiquar. Forsch. 24, 243-47.) [3620
Schoeler, v., Brandenburg.-preuß. Kleider-
ordngn. auf Grund von altem Aktenmaterial.
(Alt-Berlin "10. Nr. 1.) (3621.
dh
*116
Winkler, R., Zur G.d. Pest v. 1657 in Reval
u. Estland. Reval: Wassermann. 12. 8.
30 Pf. [3622
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740—1789.
Schmidt, Karl Ed., Nachtrr. z. 30
Jahre am Hofe Friedr. d. Gr. Aus d.
Tagebüchern d. Reichsgrafen E. A. H.
v. Lehndorff. (Mitt. d. Lit.Ges.
Masovia 15, 28-160.) Vgl. °09,
3513. [3623
Rez. v. Nr. 1761: Forsch. z. brandb. u. pr.
G. 23, 273f. Meusel.
Khevenhüller-Metsch, J. J., Aus d.
Zeit Maria Theresias. Tagebuch
1742-76. Hrsb. v. R. Khevenhüller-
Metsch u. H. Schlitter (s. ’09,
3514). IIl: 1752-55. 6398. 14 M. [3624
Briefe e. Kaiserin. MariaTheresia
an ihre Kinder u. Freunde. Berl.:
Curtius. ` "00. 175 S.; 12 Bildn.
3M. [3625
Hintze, O., Das polit. Testament
Friedrichs d. Gr. v. 1752. (Hintze,
Hist. u. polit. Aufsätze 3, 1-28.) [3626
Berner, E. u. G. B. Volz, Aus d. Zeit d. 7j.
Krieges. Tagebuchbll. u. Briefe d. Prin-
zessin Heinrich u. d. Kgl. Hauses, s.
’09, 1680. Rez.: Forschgn. z, brandb. u. pr. G.
22, 273-75 v. Caemmerer. — O.Krauske,
Skizzen vom preuß. Hofe am Anfange d. 7jähr.
Krieges. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr.
311-27.) [3627
Rennenkampf, J. D. v., Zu d. letzt. Feld-
zügen im 7jähr. Kriege. Aufzeichnungen.
(Balt. Monatsschr. 68, 423-43.) [3628
Droysen, H., Aus d. Briefen d.
Herzogin Charlotte v. Braunschweig.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
603-16). [3629
Eyssenhardt, F., Friedrich d. Gr.
Denkwürdigkeiten a. s. Leben, nach
8. Schrr., s. Briefwechsel u. d. Be-
richten 8. Zeitgenossen zusammengest.
2. Aufl. Neubearb. u. ergänzt v. G.
Winter. Lpz.: Grunow. vm. 560;
619 S. 9 M. [3630
Hintze, O., Friedrich d. Gr. u. s. neueste
Biographie v. Koser. (Hintze, Hist. u. polit.
Aufsätze 2, 69-106. Aus: Dt. Monatsschr. Okt.
1903.) (3631
Vols, G. B., Aus d. Zeit Friedr. d. Gr., s. '08,
1485. Bez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
665f. v. Petersdorff. (3632
Volz, G. B., Friedr. d. Gr. am
Schreibtisch. (Hohenzoll. Jahrb. 13,
1-56.) [3633
Adliersteld-Ballestrem, E. v., Elisabeth
Christine, Königin v. Preuß., Herzogin v.
Braunschw.-Lüneb., s. ’08, 3328. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Tit. 37, 318-22 Preuß.; Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 23, 277-83 Volz. [3634
Bibliographie Nr. 3622—3684.
Olivier, J. J., u. W. Norbert, Barberina Cam-
panini. Geliebte Friedrichs d. Gr. Berl.: Mar-
quardt 1909. 148 S. 4 M. 50. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 38, 332f. Ködderitz. — W. Berg,
Die Barberina. (Grenzboten '10, I, 25-32;
67-75; 121-29.) (3635
Dickhuth, G. Friedr. d. Gr. u. Napoleon
Bonaparte in ihr. erst. Feldzügen. (Dt. Rund-
schau 142, 37-54; 143, 356-80.) (3636
Koser, R., Preuß.-engl. Verhandlg.
v. 1743 wegen d. Reichsneutralität.
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr.
367-83.) [3637
Karl Eugen, Herzog v. Württemberg, u. s.
Zeit, s. ’09. 3529. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 24, 534f. K. Obser; Korr.bl. d. Gesamt-
Ver. 58, 209-12 Bossert; Lit. Zbl. '10, Nr.
28. [3638
Strieder, Öst. Politik v. Aachener Frieden bis
Zz. Beginne d. 7j. Krieges, s. ’08, 1495. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 336-38 Ilwof. [3639
Quandt, Schlacht. b. Lobositz, s. "09. 3536.
Rez.: Dt. Lit.-Zte. '10, Nr.2 Hadank; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 23, 274-77 Granier; Korr.bl.
d. Gesamt-Ver. '10, Nr. 7 P. B. [3640
Vogeler, Joh. Remb. Rode, s. '00, 3535.
(Auch Soester Progr. '09.) [3641
Langewiesche, Herzog Ferdinand v. Braun-
schw, in d. Gegend zw.Lippstadt u. d. Ravens-
berg Juni u. Juli 1759. (Ravensberg. Bil. 10,
3f.) — Ders. Schlacht b. Minden im Zu-
samınenhang d. Ereignisse auf d. nordwestdt.
Kriegsschauplatz d. J. 1759 (s. Nr. 1790.)
Schluß. (Ebd. 9, 85-88.) [3642
Angriff, Preußisch. auf schwedische Winter-
quartiere: Winter 1759/60. (Milit.-Wochenbl.
’09, Nr. 153.) [3643
Duvernoy, Vor 150 Jahren (3: Nr. 1780).
Forts. (Ebd. "oo Nr. 147. '10, Nr. 12-13.) [3644
Petry, J., Widerhall d. Hubertusburger
Friedens am Niederrhein. Beitr. 3. G. Fried-
richs d. Gr. u. d. Stadt Emmerich. Progr.
Ratingen qu. fol. 308. ` (3645
Schön, Th., Herzogin Maria Augusta v.
Württemb. (s. '08, 1418). Forts. (Schwäb.
Arch. 27, 61-63 etc.) (3646
Obser, K., Karoline Luise, Markgräfin v.
Baden-Durlach. (Allgem. Dt. Biogr. 55,
5610-13.) (3647
Noack, F., Reise durch d. Großhrzgt. Hessen
Frühling 1760. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.
N. F. 16, 1-22.) (3648
Naber, J. W. A., Carolina v. Oranje, vorstin
v. Nassau-Weilburg, 1743-87. Haarlem:
Tjeenk, W. u. S. 163 S.; 5 Portr., 5 Taf., 1 Fksm.
1 fl. 90. [3649
Huppertz, Münster im 7j. Kriege, s. '09, 1703.
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 607-09 Löffler; Westdt.
Zt. 28, 539-41 Hashagen. [3650
Meier, P. J., Bildnisse d. Herzogin Philippine-
Charlotte v. Braunschw., Schwester Friedr. d.
Gr., insbes. d. Familienbild J. H. Tischbeins
v. 1762 auf Schloß Wilhelmshöhe. (Hohenzoll.-
Jahrb. 13, 197-215.) (3651
Consentius, E., Al Bern, Anno 1740, s.
"OR, 1513. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G.
21, 61211. Haß. (3652
Sabler, L., Princes et Princesses en voyage.
Les fils du prince Frederic-Eugöne de Wurtem-
berg Montbéliard aux cours de Berlin et de
St. Petersburg et en campagne. D'après les
lettres du philosophe Holland, leur précepteur.
Paris. Champion ’09. [3653
Zeitalter Friedrichs d Gr., 1740—1789.
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Behördenorgani-
sation u. allg. Staatsverwaltg. Preu-
Bens im 18. Jh. (s. ’09, 1708 u. Nr.
3581). X: Akten v. Jan. 1754 bis Aug.
1756; bearb. v. G. Schmoller u. O.
Hintze. xj, 6748. 17M. [3654
an Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 268-72
Steinecke, O., Des Ministers v. Hey-
nitz mémoire sur ma gestion du Je et
5e département. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 22, 183-91.) [3655
Arnold, R., Anfänge d. preuß.
Militärkabinetts. (Hist. Aufsätze
Zeumer dargebr. 169-200.) [3656
Schill, A., Einführg. d. Landrats-
amtes in Cleve-Mark. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 22, 321-74.) Berl.
Diss. "00. 54 8. [3657
Rez.: Westdt. Zt. 28, 538f. Hashagen.
Carstenn, E., Elbings Verfg. zu Aus-
gang d. polnisch. Zeit. Mit e Anlıg.:
Joh. Sam. Kienast, e Fortsetzerd.Rup-
son - Dewitzschen Annalen. Königs-
berger Diss. 74 S. (Auch in: Zt. d.
Westpr. G.-Ver. 52, 1-74.) [3658
Rez.: 521-24
Neubaur.
Stieda, W., Zur G. d. Hohen Kame-
Altpreuß. Monatsschr. 47,
ralschule in Kaiserslautern. (Zt. f.
G. d Oberrheins. N. F. 25, 340-
54.) [3659
Hintze, O., Industrialisierungspolitik Fried-
richs d. Gr.,. verglich. m. d. v. Goßlerschen
Plänen f. Westpreußen. (Hintze, Hist. u. polit.
Aufsätze 2, 131-73.) — Ders, Ein Berliner
Kaufmann a. d. Zeit Friedrichs d. Gr.: J. E.
Gotzkowsky. (Ebd. 107-30.) — Audienz v.
Kaufleuten bei Friedr. d. G. 1764. (Monatsbl.
d. Ges. f. pomm. G. ’09, 40-44.) [3660
Rehmann, Die Schicksale d. Bren-
kenhoffschen Güter in d. Neumark.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 23,
97-143.) [3661
Kovač, K., Schürfversuche in Vorarlberg
durch tirol. Bergknappen 1772-73. (Forschgn.
u. Mitt. z. G.Tirols u. Vorarlbergs 6. 277-79. )[3662
Maurer, J., Wiens erste Maulbeerbaum-
schule u. Fabrik leonischer Waren in Margare-
ten. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. Wien 42, 87
bis 95.) [3663
Blau, J., Alt-Eisensteiner Bauernhabe.
Beitr. z. Kenntnis bäuerl. Hausrates u. Ver-
mögens u. d. Arbeitslebens im Eisensteiner
Hochtale um 1760. (Zt. d. Ver. f. österr.
Volkskde. 15, 117-27.) (3664
Stieda, W., Jenaische Studentenrechnung d.
18. Jh. (Arch. f. Kultur.G. 8, 72-85.) [3665
Rhotert, Tontinenprojekt d. Osnabr. Rates
v. 1768 m. e. Rückblick auf einige andere
Magistrats-Verordngn. aus d. 18. Jh. (Mitt. d.
Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 33, 325-30.) [3686
*117
Kracauer, J., Die Kulp-Kannschen
Wirren. Beitr. 2. G. d. jüd. Gemeinde
in Frankfurt a. M. im 18. Jh. (Arch.
f. Frankf. G. u. Kunst 3. F., 10,
135-212.) [3667
Kauffungen, K. v., Peinliches Gerichta-
verfahren geg. d. Dieb Wilh. Kriesing zu
Tretturt 1755. (Mühlhäus. G.bll. ’10, 59 bis
70.) [3668
Innerkofler, A., Ein österr. Reformator.
Lebensbild d. hl. P. Klemens Maria Hoffbauer,
d. Verbreiters d. Redemptoristen-Kongregation.
Regensb.: Pustet. xxij, 914 8. 5M. [3669
Finke, H., Kapuziner P. Romuald v. Frei-
burg u.d. Gemeinschaft d. Heiligen v. Amaltern.
(Zt. f. G.d. Oberrh. N. F. 25, 295-339.) [3670
Pick, R., Die letzte außerordent!l. Zeigung d.
großen Heiligtümer in d. reichsstädt. Zeit.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 31, 175-79.) 13671
Fliedner, G., Briefwechsel zw. Lavater u.
Pfarrer Sigel m. Obrist Rieger. (Zt. f. Kirch.-G.
30, 452-67.) [3672
Schorndbaum, Relig. Bewegungen im Mark-
grafentum Brandenb.-Ansbach im 18. Jh.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 145-68; 193
bis 216.) [3673
Thiele, G., Pfarrerjubiläum in alter Zeit.
(Mühlhäus. G.bll. ’10, 104-08.) [3674
Vorbrodt, W., Christ. Gotth. Salzmann.
Lpz.: Dürr 1909. 245 S. 2 M. 80. 13675
Moser, M., Der Schulmeister d. vorderöst.
Breisgaus um d. Mitte d. 18. Jh. Freiburg. Diss.
‘07. 718. (Abschn. 1 v. '08, 2424.) — Rez.
v.'08, 2424: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
7, 385f. Hürbin; Hist. Vierteljschr. 12, 592
Geo. Müller. [3676
Stech, E., Schul- u. Lehrerelend in Merseburg
u. Braunschweig Ende d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges.
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 225-33.) [3677
Machholz, E., Altpreußens lat. Stadtschulen
1788. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 15, 211
bis 244.) [3678
Frensdorff, F., Von u. über Schlözer.
(Abhdingn. d Kgl. Ges. d. Wiss. zu
Göttingen. N. F. 11, Nr. 4). Berl.:
Weidmann 1148. 7M. [3679
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 276f. Hashagen;
Hist. Zt. 105, 380-82 R. M. Meyer.
Albert, P P., Wormser Weihbischof
St. A. Würdtwein u. s. Verdienste um
d. dt. G.-forschg. (Freiburg. Diözesan-
arch. N. F. 7, 77-119.) [3680
Weitbrecht, C., Dt. Lit.-G. d. Klassikerzeit.
2. durchges. u. ergänzte Aufl. v. K. Berger.
(Sig. Göschen 161.) Lpz.: Göschen. 186 8.
80 Pf. [3681
Eckardt, J. H., Berliner Buchhändler d.
Klassikerzeit. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel
’10, Nr. 42, 44, 49; 176; 178: 208; 212.) [3682
Schmidt, A., Ungedr. Briefe v. Klopstock
u. Meta Moller. (Preuß. Jahrbb. 139, 225
bis 258.) [3683
Schmidt, Erich, Lessing. G. s. Lebens u. s.
Schrr. 2 Bde. 3. durchges. Aufl. Berl.: Weid-
mann 1909. 734, 6688. 20 M. Rez.: Zt. f. öst.
Gymn. 61, 432-38 v, Wellen, [3684
WA
Goethes Briefe (s. Nr. 1843). XLIX:
Juli 1831-März 1832. xj, 463 8.
6 M. 80. [3685
Damm, R. v., Verwandtschaft niedersächs.
Adelsgeschlechter m. Goethe. (Vierteljschr.
f. Wappenkde. etc. 37, 188-211.) — Ders.,
Verwandtsch. braunschw. Adelsgeschlechter m.
G. (Braunschw. Magaz. ’09, Nr. 11.) (3686
Vogel, J., Goethes Leipziger Studentenjahre.
Bilder u. Erläutergn. zu Dichtg. u. Wahrheit.
8. neubearb. u. verm. Aufl. Lpz.: Klinkhardt
u. B. 1909. 147 S. 4 M. [3687
Menke-Glückert, Goethe als Geschichts-
philosoph, a. ’07, 3595. Rez.: Arch. f. Kultur-G.
6, 248f. R. M. Meyer u. Erwiderg. v. M.-G.
m. Antwort v. M. ebd. 497-501. (3688
Morris, M., Goethes u. Herders Anteil an d.
Jg. 1772 d. Frankf. Gelehrt. Anzeigen. Stuttg.:
Cotta 1909. 502 S. 10 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
10, Nr. 28 Witkowski u. Antw. v. M. m. Entg.
v. W. ebd. Nr. 32. [3689
Muthesius, K., Goethe e. Kinderfreund.
2. neubearb. Aufl. Berl.: Mittler 1909. 245 8.
a M. [3690
Nebe, A., Goethes Erziehungsideen u. Bil-
dungsideale. (Preuß. Jahrbb. 137, 193-215.) —
Goethe u. d. Boisscerée. (Grenzboten 66, IV.) —
A. Wieruszowski, Goethe als Rechtsanwalt.
Köln: Neubner 1909. 32 S. 1 M. — A. Fournier,
Goethe u. Napoleon. (Fournier, Hist. Stud. etc.
R. II.) (3691
Eckermann, J. P., Gespräche m. Goethe in
d. letzten Jahren s. Lebens. 10. Orig.-Aufl.
Neu hrsg. v. H. H. Houben. Lpz.: Brock-
haus 806 S.; 28 Taf., Fksm. 8 M. (3692
Bode, Charl. v. Stein. Berl.: Mittler
1909. xxvj, 628 S. 7 M. 50. [3693
Leitzmann, A., Schiller-Lit. d. Säkularjahres
1905 (a. ’09, 3593.) II. (Euphorion 17, 160
bis 173.) [3694
Keller, L., Schillers Weltanschauung u. 8.
Stellung in d. Entwicklungs-G. d. Humanismus.
2.Aufl. Jena: Diederich 1909. 878. 1M.50.[3695
Sadóe, L., Schiller als Realist. Lit.-psychol.
Studie. Lpz.: Schneider 1909. xj, 190 8.
2 M. 50. (3696
Janentzky, Chr., G. A. Bürgers
Ästhetik. (Forsch. z. neuer. Lit.-G.
37.) Berl.: A. Duncker 1909. Xj,
2508. 8M. (Subskr. Pr.: 6 M. 65. [3697
Kasch, F., Leop. F. G. v. Goeckingk. Marb.
Diss. '09. 139 8. [3698
Hönes, Th., Th. Gottl. v. Hippel. Persönlich-
keit u. Werke in ihr. Zusammenhang. Bonn:
Georgi 1909. 808. 1 M. 20. [3699
Janssen, Joh., Fr. Leop. Graf zu Stolberg.
Sein Entwicklungsgang u. s. Wirken im Geiste
d. Kirche. 4. Aufl. besorgt v. L. v. Pastor.
Freiburg: Herder xvj, 512 S.; Bild. 5M.40. [3700
Eisentraut, G., Joh. Gottfr. Seumes Rekru-
tenzeit 1781/83. (Hessenland "10, Nr. 5-9.) [3701
Rupp, F., H. A. O. Reichardt, sein Leben
u. seine Werke. Marb. Diss. ’08. 1468. [3702
Wind, A., Bildhauer Franz Ludw. Wind v.
Kaiserstuhl. (Argovia 33, 75-86.) [3703
Drach, 0. A. v., Von der Grotte In Wil-
helmsthal. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 97-110.
Tat. 9.) [3704
Schmitz, Herm., Baumeister David u. Friedr.
Gilly in ihr. Bezichgn. zu Pommern. (Monatebll.
d. Gea. f. pomm. G. ’09, 81-87; 108-11.) [3705
Bibliographie Nr. 3685—3747.
Fortlage, A., Anton de Peters, Köl-
ner Künstler d. 18. Jh. (H. 122 v.
Nr. 2914.) Straßb.: Heitz jx, 69 S.;
33 Taf. 6 M. (69 S.: Bonn. Diss.) [3706
, J. A., Ferd. Kobell. Studie üb. s.
Mannheim: Nemnich.
Beringer
Leben u. Schaffen.
778. 1 M. 50. (3707
Braun, Edm. Wilh., Die Vorbilder „tür-
kischer‘‘ Darstellungen im dt. Kunstgewerbe
d. 18. Jh. Mit 12 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl.
Preuß. Sammilgn. 29, 252-63.) (3703
Gilow, H., Alt-Berlinisches a. Meister Chodo-
wieckis ungedr. Tagebuch. (Alt-Berlin °09.
Nr. 12.) [3709
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789—1815.
Briefe v. u. an Fr. v. Gentz, hrgb-
v. F. K. Wittichen. I.: Briefe an
Elisab. Graun, Christ. Garve, K. A.
Böttiger u. a. II.: Briefe an u. v.
K. G. v. Brinkmann u. Adam Müller.
Münch. u. Berl.: Oldenbourg 1909.
x, 365; x, 456 S. 22 M. [3710
Rez.: Mitt. a. d. Mist. Lit. 38, 341-44 Pflüger;
Arch. f. Kultur-G. 8, 254-56 R. M. Meyer;
Altpr. Monatsschr. 47, 520f. A. 8.
Lager, Notizen u. Bilder a. d. G. d. Kurtrier.
Militäre währ. d. franz. Revolutionskriege
(8. °09, 3617). Forts. (Trier. Chron. 6, a ne
3711
naux. 1: 1793-1797. Siège de Mayence,
Armée de Rhin et Moselle, Armées
du Danube et du Rhin, publ. p.
E. Picard et V. Paulier. Paris: Plon.
459 S. 7 fr. 50. [3713
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de
l’Etat-Major de l'armée.)
Lettres et documents p. s. à l’hist.
de Joach. Murat 1767-1815. Publ. p.
S. A. le prince Murat. Avec une
introd. et des notes p. Paul Le
Brethon. I: Lettres de jeunesse.
Campagnes d’Italie et d’Egypte. Corps
et armée d'observation du Midi.
2e éd. II: Armée d'observation du
Midi (Suite). République Cisalpine.
Républ. Ital. 1801-1803. III: Gou-
vernement de Paris 1804-1805. IV:
Campagne d’Autriche (1805). Duchés
de Clève et de Berg. Grand-duché de
Berg. Campagne de Prusse. Paris:
Plon 1908£.. xxxjx, 511; 500; 485; 517
S. à 7 fr. 50. - [3714
Luise, Königin v. Preußen: 50 ausgewählte
Briefe. M. verbind. geschicht, Texte hrsg.
a
— — = ml
Ze
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815.
v.L. Wülker. Hannov.: Hahn 1909. 135 8.
3 M. 50. (3715
Berg, v., Luise, Königin v. Preuß. Hrgb. v.
F. Zurbonsen. (Schwannsche Sig. ge-
schichti. Quellenschrr. IL.) Düsseld.; Schwann
1909. xij, 978. 1 M. [3716
Briefwechsel d. Herzogs Friedr. Christian
zuSchleswig-Holstein-Sonderb.-
Augustenb. m. König Friedr. VI. v.
Dänem. etc, hrsg. v. Hans Schulz,
s. '08, 1579. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 299f.
R. Kayser; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 4811.
F. Holtze. [3717
Tagebücher d. Stiftes Klosterneu-
burg üb. d. Invasionen d. Franzosen in
Österr. 1805 u. 1809; mitg. v. B. Cer-
nik. (Jahrb. d. Stiftes Klosterneuburg
2, 155-230.) [3718
Schmidt, Frdr. Karl v., Erinnergn.
a. d. Leben (s. "09. 3618). Tl. Il: Von
d. Mobilmachg. am 15. IX. 1805 bis
7. April 1813. (H. 12/13 v. Nr. 900.)
150 S. 3 M. 50. [3719
Chlapowski, D., Als Ordonnanzoffi-
zier Napoleons in d. Kriegen 1806-13.
Aus d Umgebg. Bonapartes. Aus d.
Poln. v. C. v. d. Osten - Sacken.
Berl.: Siegismund. 248 S. 3 M. 60.
Vgl. ’09, 1780. [3720
Perthes, Wilh. u. Agnes, Aus d. Franzosen-
zeit in Hamburg. Hamb.: Janssen. 96 8.
70 Pt. (3721
Schissel v. Fleschenberg, O., Zwei Huldigungs-
gedichte J. F. Primissiers an König Maximilian
a. d. J. 1808. (Forsch. etc. z. G. Tirols etc. 7,
38-45.) (3722
Gents u. Wessenberg, Briefe d. Ersten an d.
Zweiten; mitg.v.A.Fournier, s. ’08, 3422.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 479f. Pflüger;
Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 46 Thimme; Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 30, 550f. Luckwaldt. [3723
Fournier, A., Gentzens Übertritt v. Berlin
nach Wien. (Hist. Stud. u. Skizzen. B. IIl.)
— Ders., Gentz u. Goetzen. (Ebd.)— Ders,
Stadion über Gentz. (Ebd.) — Ders., Gentz
u. d. Friede v. Schönbrunn. (Ebd.) [3724
Widmann, H., Vor hundert Jahren!
Zeitgenöss. Berr. üb. Ereignisse im J.
1809 in Stadt u. Land Salzburg. (Mitt.
d Ges. f. Salzburg. Ldkde. 49,
1-86.) [3725
Kortzfleisch, v., Aus Herzog Friedr. Wilh.
Briefwechsel währ. s. Londoner Exils. (Braun-
schw. Magaz. '10, 41-45.) [3726
Arndt, E. M., Meine Wanderen. u. Wandelgn.
m. d. Reichsfreiherrn v. Stein. (1812-14).
Im Auszug bearb. v. A. Otto. Düsseld.:
Schwann 1909. xij, 858. 1 M. [3727
Wehrmann, M., Tagebuch üb. d.
Belagerung Stettins 1813. (Balt.
Studien N. F. 13, 67-113.) [3728
Reimer, Diarium vor u. seit d. Einmarsch d.
Kgl. Preuß. Truppen in die St. Trier. (Trier.
Chron. N. F. 6, 97-106.) (3729
Golts, ©. Frhr. v. d., Kriegs-G.
Dtlds. im 19. Jb. TI. I: Im Zeitalter
Napoleons. (Das 19. Jh. in Dtlds.
*119
Entwicklg. 8.) Berl.: Bondi 1909, xxx,
516S. 10 M. [3730
Rez.: Dt. Rundschau ’10, Mai, 311-15
v. Petersdorff; Konserv. Monatsschr. 67, I,
72 v. 362-Unger. [3730
Heidrich, K., Preußen im Kampfe geg. d.
franz. Revolution, s. '09, 3638. Rez.: Forsch.
Z. brandb.u. preuß. G.22, 376-80Wittichen.[3731
Schäfer, W., Carl Caspar Jos. v. Hohenstein.
(Trier. Chronik 6, 78-80.) [3732
Hopf, Die Wilhelmsbader Konferenz im J.
1794. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G.
08/09, 21-25.) (3733
Schwarz, G., Die Vor-G.d. Feldzuges
v. 1796 in Italien u. d. Gefechte v.
10.-15. April. Bonn. Diss. 106 S. [3734
Nedopil. J., G. d. 3. Entsatzversuches v.
Mantua 1796. Progr. Olmütz "ug. (3736
Grupe, Ed., Zur G. d. Krieges in Helvetien
1798. Progr. Buchsweiler. 108. (3736
Precis de la guerre en Suisse
1799. Avertissement et notes p. Ed.
Gachot. Paris: Fournier 1909.
280 S. 6 fr. [3737
H., ©. v., Der Rastatter Gesandtenmord
28. Apr. 1799. (Grenzboten "Ou, II, 420-25.) —
M. Spahn, Österr. u. d. Rastatter Gesandten-
mord. (Dt. Rundschau ’09, Dez. 408-33.) [3738
Driault, E., Napoléon et l’Europe.
La Politique extér. du premier Consul,
1800-1803. Paris: Elcan. 486 8.
7 fr. [3739
Lalubin, Considerations stratég. sur
la campagne de 1800 en Italie. (Sep. a.:
Spectateur milit.) Limoges u. Paris:
Lavauzelle. 188 S. 3 fr. [3740
L., A., Le chef des partisans: le capitaine
Mier. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée
35, 353-74.) [3741
Pergler, A., Fr. Ant. Berchtold-Sonnenburg.
Erinnerungsbl. f. 100j. Wiederkehr s. Todes-
tages, 14. III. 1809. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. 49, 97-120.) [3742
Schaeben, L. P., Der Feldzug um
Ulm i. J. 1805. Bonn. Diss. 146 S. [3743
Sauzey, Les Allemands sous les
aigles franç. (s. ’09, 1807). V: Nos
alliés les Bavarois. Avec préface de
M. A. Chuquet. x, 423 S. 10 fr. [3744
Landmann, K. v., Krieg v. 1806 u.
1807. Auf Grund urkdl. Mat. sowie d.
neuest. Forschgn. u. Quell. (Preußen-
Dtlds. Kriege v. d. Zeit Friedr. d.
Gr. bis auf die Gegenwart III.) Berl.:
Voß 1909, xv, 467 S. 10 M. [3745
Lechartier, GO. Les services de
l’arriere à la Grande Armée en 1806-
1807. (Publ. sous la direct. de la Sect.
hist. de l’Etat-Major de l’armee.)
Paris: Chapelot. xx, 664 8. 15 fr.
Vgl. ’09, 3651. [3746
Schwertfeger, Festung Hameln u.
ihre Kapitulation am 20. Nov. 1806.
Nach d. Untersuchungsakten. M.
»120
2 Plänen. (Zt. d Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 10, 1-72.) [3747
L., La manoeuvre de Pultusk.
(Rev. d. "hiet, réd., A 1’Etat-Major de
larmée. T. 38 u. 39.) [3748
Picard, L., Le siège de Dantzig il y a
cent ans. (Rev. des questions hist. 87,
491-519. 88, 180-212.) [3749
Michel, Etude sur la periode du 5 au
14 juin de la campagne de 1807.
Nancy-Paris: Berger-Levrault 1909.
45 S. 2 fr. [3750
` Meinecke, F., Vaterländ. u. relig. Erhebung
am Anfang d. 19. Jh. (Meinecke, Von Stein zu
-Bismarck 8. 5-42.) — D ers., Heinr. u. Amalie
v. Beguelin. (Ebd. 43-49.) — Ders., Boyen
u. Roon. (Ebd. 50-76.) (3751
Hintze, O., Stein u. d. Preuß. Staat. (Hintze,
Hist. u. polit. Aufsätze 3, 69-108.) [3752
Krieg 1809 (s. ’09, 3657). IV: M. v.
Hoen u. H. Kerchnawe, Aspern.
(G. d. Kämpfe Österr.) xj 803 S.;
12 Beil. 11 Skizzen. 25 M. [3753
-© Rez. v. III: Gött. gel. Anz. ’10, 132-48 v.
Janson.
Voltelini, H. v., Forschgn. u. Beitrr. z. G. d.
Tirol. Aufstandes 1809, s. "00. 3659. Rez.: Zt.
d. Ferdinandeums. 3. F., 53, 264-68 Bitterauf;
Hist. Vierteljschr. 13, 110-12 O. Weber. [3754
Festschrift z. Jahrhundertfeier d. Kärntner
Landesverteidigung. 1797-1809-1813. Klagen-
furt: Leon 173 S. 3 M. [3755
Mankowski, H., Kriegsbesteuerg. d. Edel-
metalle 1809. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8,
65-67.) — R. Klaar, Anzeichen d. Sturmes.
(Forsch. etc. z. G. Tirols 6, 279£.)— B.Schnirle,
Schlacht v. Eggmühl. Regensb.: Coppenrath
1909. 20 S. 20 Pf. BR Gerster, Napoleon u.
Regensburg 1809. Regensb.: Habbel 1909.
26 S. 20 Pf. — H. Schöppl, Öst.-ung. Inf.-Reg.
„Erzhrzg. Karl“ Nr. 3 vor Regensburg 1809.
Regensb.: Habbel 1909. 16 S. 20 Pf. —
K. Pfund, Rückwirkg. d. Erhebg. Tirols auf d.
Isarwinkel.(Altbayer.Monatsschr.9,41-44.)[3756
Buat, E., Étude crit. d’hist. milit.
1809. De Ratisbonne à Znaim. T. I:
De Ratisbonne à EßBling. T. II: D’
EBling à Wagram et à Znaim. Paris:
Chapelot 1909. 334; 422 S. u. 32 Ktn.
24 fr. Vgl. Nr. 1936. [3757
Sallinger, R., Graz im J. 1809.
Graz: Moser 1909. 568 S. 5M. [3758
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 360-62 Ilwof.
Dreyer, O., Erinnerg. an d. Gefecht bei
Ölper. (Braunschw. Magaz. ’09, Nr. 8.) [3759
Ferchl, G., Gefecht bei Melleck 17. X. 1809.
(Altbayer. Monatsschr. 9, 45-49.) [3760
Guerre, La, nation. de 1812. Publ.
du Comité scient. du grand Etat-
Major russe. Sect. 1 (s. ’09 3628).
T. VI: Préparation à la guerre en 1811
(nov.). Trad. du capit. E. Cazalas.
416 S. 10 fr. [3761
Seraphim, E., Der Feldzug in Kur-
land 1812. (Balt. Monatsschr. 69
173-93.) [3762
Bibliographie Nr. 3747—3816.
Beiträge z. G. d. Befreiungskriege..
I: H. Vitzthum v. Eckstädt, Die
Hauptquartiere im Herbstfeldzuge
1813 auf d. dt. Kriegsschauplatze.
Berl.: Mittler 101 S. 2 M. 50. [3763
Windelband, W., Badens Austritt
a. d. Rheinbund 1813. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 25, 102-50.) [3764
Rez. v. '08, 1640 (Döberli, Bayern u. d.
dt. Erhebg. wider Napoleon Li Hist. Zt. 102,
143-47 S. Riezler u. ebd. 103, 457f. P. B.
Borrey, Un Episode de la campagne
de France: Le blocus de Besançon
par les Autrichiens 1814. Limoges
u. Paris: Lavauzelle 1909. 109 S.
2 fr. [3765
Navez, L., La campagne de 1815.
Les Quatre Bras, Ligny, Waterloo et
Wavre. Brux: Lebégue 2 Vol. 402 u.
211 S.; 70 photogr.; 5 plans.; 2 cart.
10 fr. [3766
Müller, P., Wellingtons Schuld an d. Nieder-
lage v. Ligny. (Jahrbb. f. d. dt. Armee ’10,
H. 460. Jan.) Vgl. ’08, 1841. [3767
Bleibtreu, K., Die englische Waterloo-Legende
(Unterhaltungsbeil. d. Tägi. Rundschau ’09,
Nr. 251.) (3768
Zepelin, C. v., Const. v. Zepelin, Kgl. preuß.
General d. Inf. Beitr. z. G. d. preuß. Offiziers-
korps d. Befreiungskriege. (Milit.-Wochenbl.
’10, Beihft.2.) Berl.: Mittler, 8.21-60. 70Pf.(3769
Bailleu, Königin Luise, s. ’09, 3678. Rez.:
Hist. Zt. 105, 146-57 Thimme. — Buissau,
König. Luise. Hamb.: Schloeßmann 1909.
188 S. 4 M. (3770
Hintse, O., Königin Luise u. d. Wiedergeburt
d. Preuß. Staates. (Hintze, Hist. u. polit. Auf-
sätze 3, 60-68.) [3771
Buß, G., Dezember-Erinnerg. an König.
Luise. (Alt-Berlin ’09, Nr. 12.) (3772
Bailleu, P., Königin Luisens letzte
Tage. Nebst e. Anhg.: König. Luisens
letzte Briefe. (Hohenzoll.-Jahrb. 13,
228-45.) [3773
Scherr, J., Blücher. S. Zeit u. s. Leben.
3 Bde. 6. Aufl. Lpz.: Hesse 1909. 458, 539,
590 S. 5 M. (3774
Bülow, H. v., Generalfeldmarschall
Graf Bülow v. Dennewitz. Wien:
Lechner. 82 S.; 6 Taf. 2 M. 50. [3775
Langer, O., Breisach vor 100 Jahren. (Schau-
ins-Land 36, 53-70.) [3776
Keiper, J., Sir Benjam. Thompson, Reichs-
graf v. Rumford. (Mannheim. GDL 11, 4-10;
27-30.) [3777
Otto, Heinr., Hadamar in d. Franzosenzeit.
Limburg: Vereinsdr. 1909. 95 S. 1 M. (3778
Hashagen, Das Rheinland u. d. franz.
Herrschaft? s. "00. 3688. Rez.: Zt. d. Aach. G.-
Ver. 31, 203-05 A. Fritz; Gött. gel. Anz. ’10,
431-38 Ilgen; Lit. Zbl. ’10, Nr. 26. [3779
Delhaize, J., La domination franç.
en Belgique à la fin du 18. et au
commenc. du 19. siècle (s. Nr. 1961).
IV.: Le consulat. 362 S. 3 fr. 50. [3780
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815. *121
Glass, P. J., Dr. Bernardus Blok. (Bijdragen
v. vaderl. gesch. 4. R., 8, 229-82.) [3781
Vogeler, Vor 100 Jahren. (Zt. d. Ver. f.d. G.
v. Soest u. d. Börde 26, 98-111.) [3782
Wohlwill, A., Weitere Mitt. üb. d. Beziehen.
v. Charles de Villers zu d. Hansestädten. `
(Hans. G.bll. Jg. '10, H. 1, 292-99.) Vgl. Nr.
1943. [3783
Stüven, H. Landschaft Moorburg in d.
Franzosenzeit u. d. Kämpfe um d. Moorburger
Schanze. Nebst Beigabe v. A. Peters.
Hamburg: Weitbrecht u. M. 1900. 63 8.
1M [3784
Kortzfleisch, v., Preuß. Besitzen. d. Herzogs
Friedr. Wilh. v. Braunschweig-Öls. (Braunschw.
Magaz. ’10, 1-11.) [3785
Backschat, F., Rrand d. St. Nikolaikirche
in Potsdam am 3. Sept. 1795 u. König Friedr.
Wilh. II. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 2375-81.) [3786
Meusel, F., Chr. Fr. Scharnweber. (Allgem.
Dt. Biogr. 55, 595-98.) [3787
Sietart, E. v., Aus Berlin um d. J. 1806.
M. Bezug auf e. Stadtplan a. jener Zeit. (Alt-
Berlin "10, Nr. 5.) [3788
Meinardus, O., Stimmung d. Finwohner
Schlesiens im Anfang d. Frühjahrs 1810.
(Schles. G.bll. ’10, 1-12.) [3789
Krollmann, Chr., König Friedr. Wilh. II.
u. Königin Luise in Schlobitten 1802. (Oberländ.
G.bit. 11, 37-49.) [3790
Innere Verhältnisse.
Müller, Heinr., Der letzte Kampf
d. Reichsritterschaft um ihre Selb-
ständigkeit 1790-1815. (H. 77 v.
Nr. 2873.) Berl.: Ebering. 214 8.
6 M. [3791
Hintze, Ov, Preuß. Reformbestrebgn.
vor 1806. (Hintze, Hist. u. polit.
Aufsätze 3, 29-59.) [3792
Steffens, Hardenberg u. d. ständ. Opposition
1810/1811, s. '08, 1631. Rez.: Preuß. Jahrbb.
132, 351f.; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 349f. P.
Goldschmidt; Lit. Zbl. ’08, Nr. 26 Frdr. Schulze;
Hist. Vierteljschr. 12, 594f. Herrmann; Jahrb.
f. Gesetzgebg. 34, 1361-65 Hartung. [3793
Gruner, J. v., Abgrenzg. d. Amtsbez.
d. Berg. Generalgouverneurs geg. d.
Zivilgouvernement Westfalen. Beitr.
z. G. beider Gouvernements u. d.
Tätigkeit Steins als Chef d. Zentral-
verwaltg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42,
114-62.) [3794
Wohlwill, A., Zur G. d. Justizwesens in
Hamburg währ. d. Franzosenzeit, mit besond.
Berücksichtigg. d. Präsidenten de Serre. (Zt.
d. Ver. f. hamb. G. 14, 333-54.) (3795
Haeckel, J., 100. Geburtstag d. Kgl. Polizei-
direktion zu Potsdam. (V, 4 v. Nr. 3019.)
Potsd.: Jaeckel. 34 S. IM. [3796
Gebhard, W., Organisation d. Reichsstadt
Nürnberg in d. letzt. Jahrzehnten ihr. Selb-
ständigkeit bis zu ihr. Einverleibg. m. Bayern.
Erlang. Diss. ’10. [3797
Rehmann, Ausschnitt a. d. kommunalen
Leben e. kleinen neumärk. Stadt. 1812. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Neumark 23, 145-63.) [3798
Schwertfeger, Neugestaltg. d. preuß.
Armee 1807-12. (Milit.-Wochenbl. ’09
Nr. 12.) Berl.: Mittier. 8. 445-76.
50 Pf. [3799
Mürmann, A., Öffentl. Meinung in
Dtld. üb. d. preuß. Wehrgesetz v.
1814-19. XIX v. Nr. 2877.) Berl.:
Rothschild. xvij 104 8. (Subskr.-Pr.
3M. Einzelpr. 3 M. 50.) [3800
Ochsner, M., Kirchl. Verhältnisse in Ein-
siedeln zur Zeit d. Helvetik. (Geschichts-
freund 64, 1-133.) (3801
Roder, Chr., Württemb. Bericht üb. d. Auf-
hebg. d. Klosters St. Georgen zu Villingen
1806. (Freiburg. Diözesanarch. 8, 278-81.) [3302
„Separatisten‘‘, Die Trierer, im J. 1800.
(Trier. Arch. 15, 107f.) [3503
Schwoerbel, L., Aus d. letzt. Tagen d. Abtei
Altenberg (1796-1803.) Geschildert nach d.
Tagebuch d. letzt. Abtes. (Jahresber. d.
Altenb. Dom-Ver. f. ’04-07, 31-56.) [3304
Buder, W., Eine Predigt z. Einführg. d. neuen
württ. Gesangbuchs 1791. (Bill. f. wörtt.
Kirch.-G. N. F. 11, 167-74.) [3805
Stieda, W., Zur sächs. Gelehrten-G.
(Ber. üb. d. Vhdlgn. d Kgl. Sächs.
Ges. d. Wiss. zu Leipz. 62, 3.) Lpz.:
Teubner, S. 27-59. 80 Pf. [3806
Riehl, A., Fichtes Universitätsplan. (Int.
Wochensch. f. Wiss. etc. 4, 161-77.) [3807
Reuß, R., Notes sur l'instruction
rimaire en Alsace pend. la Revol.
ancy: Berger-L. 334 S. 6 fr. Vgl.
Nr. 2001. [3808
Rez.: Rev. crit. ’10, Nr. 29 Pfister.
Meiners, W., Das Volksschullehrerseminar
in Emmerich. Beitr. z. G. d. kath. Volks-
schulwesens im Hrzgt. Cleve u. in d. Grafschaft
Mark um d. Wende d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges.
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 20, 34-40.) —
F. Tetzner, Schulbildg. d. Philipponen zur Zeit
d. Einwanderg. in Ostpreußen. (Ebd. 42 bis
43.) (3809
Spranger, E., Philosophie u. Päda-
gogik d. preuß. Reformzeit. (Hist. Zt.
104, 278-321.) [3810
Roller, K., Gesundheitskatechismus Dr. B.
Ch. Fausts. Beitr. z. G. d. Unterrichtswesens
in Did. um d. Wende d. 18. u. 19. Jh. I.pz.
u. Berl.: Teubner 1909. 204 S. 3 M. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 13, 149f. Geo. Müller. [3811
Keufter, M., Zum Schicksal d. Trier. Stadt-
bibl. in franz. Zeit. (Trier. Chronik 6, 73
bis 78.) [3812
Richter, Gr., Französischer Besuch in d.
Landesbibliothek zu Fulda 1796. (Fuldaer
G.bll. 8, 84.) [3813
Lang, W., Aus d. Reisetagebuch d. Magisters
J. W. Camerer, 1794/95. (Württb. Vierteljhfte.
18, 340-72.) [3814
Kreisler, E., Kotzebue-Briefe. (Euphorion
Erg.hft. 8, 115-19.) (3815
Meinhold, P., Arndt. (Geisteshelden
58.) Berl.: Hofmann 1909. 253 S.
2 M. 40. > [3816
"122
Rez.: Lit.-Zbl. '10, Nr. 25; Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 23, 286-88 Müsebeck.
Lange, G., Der Dichter Arndt.
(Berl. Beitrr. z. germ. u. rom. Philol.,
Germ. Abt. Nr.24.) Berl.: Ebering.
163 S. 4 M. 20. [3817
Loevenich, J., E. M. Arndt. Gedenkbl. dt.
Dichter z. 50. Todestage. Bonn: Georgi.
1 M. 50. : [3818
Warda, A., Aus d. Leben d. Pfarrers Chr.
Frdr. Puttlich. (Altpreuß. Monatsschr. 42,
253-304; 47, 262-303; 499-506.) [3819
Beck, P., Bodenseepoesie v. Ende d. 18. Jh.
(Alemannia N. F. 9, 144-49.) [3820
Markus, S., G. d. schweiz. Zeitungs-
presse zur Zeit d. Helvetik 1798-1803.
M. Vorwort v. C. Bleibtreu. Zürich:
Rascher. xxj, 358 S. 8 M. [3821
Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. Ausg. m.
Erläut. v. A. Chr. Kalischer. 2. Aufl.
Neu bearb.v.Th.v.Frimmel. I: 1783-1810.
II: 1811-15. Berl.: Schuster u. L. xvj, 310 S.
A 4 M. 20. (3322
Beethoven, L. v., Briefe. In Ausw. hrgb.
v.A. Leitzmann. Lpz.: Insel-Verl. 1909.
xx, 2998. 2 M. [3823
Thayer, A. W., L. van Beethovens Leben.
Nach d. Orig.-Ms. dt. bearb. v. H. Deiters
(s. '09, 3745). Bd. IT. 2. Aufl. M. Benutzg. v.
hinterlass. Materialien d. Verf. u. Vorarbeiten
v. H. Deiters ncu bearb. u. ergänzt v. H.
Riemann. xj, 646 S. 12 M. [3824
Kalischer, A. Ch., Beethoven u. 8. Zeit-
genossen (s. ’00, 1896). II. B. Frauenkreis.
Tl. 1. Berl.: 3218. 5 M. [3825
Nef, A., Das Lied in d. dt. Schweiz Ende d.
18. u. Anfang d. 19. Jh. Lpz.: Hug 1909. 167 S.
2 M. [3826
Heuser, E., Frankenthaler Porzellan zur
Kaiserwahl in Frankf. a. M. 1780. (Monatsschr.
d Frankenth. Altert.-Ver. "09. Nr. 12.) [3827
Sittenzustände in Mannheim 1791. (Mannh.
G.bll. ’09, 266f.) [3828
Y. Neueste Zeit seit 1815.
Rochow, Carol. v., (geb.v.derMarwitz)
etc., Vom Leben am preuß. Hofe 1815-52, s.
’09, 3750. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G.
23, 299-301 Granier. (3829
Granier, H., Aquareli-Sammig. Kaiser Wil-
helms I. Beitr. zu s. Lebens-G. (a. ’09, 3751).
II. Hohenzoll.-Jahrb. 13, 57-100.) [3830
Metternich, Prince, de, Lettres à la comtesse
de Lieven 1818-19, publ. p. J. Hanoteau,
s. "Ou, 1900. Rez.: Engl. hist. rev. 22, 383-85
Willert; Rev. d’hist. mod.13, 368-71 Muret (3931
Woringer, Erinnergn. e. Kasseler Bürgers
(Hnr. Escherich, geb. 1778, gest. 1853). (Mitt.
an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. '08/09, 98
bis 116.) (3832
Meinecke, F., Zur Kritik d. Rado-
witzschen Fragmente. (Hist. Aufsätze
Zeumer dargebr. 51-59.) [3833
Müsebeck, E., Neue BriefeSchleier-
machers u. Niebuhrs an Geo. Rei-
Bibliographie Nr. 3817—3878.
mer u, Schleiermachers an E. M.
Arndt. (Forsch. z. brandb. u. preuß,.
G. 22, 216-39.) [3834
Metternich u. Kübeck. Briefwechsel.
Suppl.-Bd. d. „Tagebücher d. C. Fr.
Frhr. v. Kübeck v. Kübau.“
Hrgb. u. eingel.v. M. Frhr. v. Kü beck.
Wien: Gerold, 227 S. 4 M. [3835
Rez. v. '09, 1903: Mitt. a. d. hist. Lit. 37,
458-63 v. Gruner; Dt. Rundschau ’09, Okt.,
152-54 Mell.
Nesselrode, Chancelier Comte de,
Lettres et papiers (s. °09, 1901).
T. VIII: 1840-46. 370 S. 7 fr. 50. [3836
Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '10, Nr. 7
Hasenclever.
Rittmeyer, G., Erinnergn. e. braunschweig.
Offiziers a. d. J. 1848 u. 1849. Bearb. u. hrgb.
v. H. Mack Aus: Braunschw. Jahrb.)
Wolfenbüttel: Zwißler. 55 8. 1 M. [3837
Schlossar, A., Ungedr. Briefe Erzherzog
Johanns a. Frankf. a M. v. 1848 u. 1849.
(Dt. Revue 35, I, 96-102; 354-58. II, 87-95.) —
Egelhaaf, 18 Briefe Frdr. Th. Vischers
a. d. Paulskirche (s. Nr. 2032). Schluß. (Ebd.
II, 106-21.) [3838
Förster, W., Prinz Friedrich
Karl v. Preußen. Denkwürdigkeiten
a. 8. Leben. Vornehnml. auf Grund d
schriftl. Nachlasses d. Prinzen bearb.
u. hrsb. I.: 1828-64. M. 4 Bildn,
2 Fksms., 6 Kartenskizzen. Stuttg.:
Dt. Verlags-Anstalt. 377 S. 10 M.
(Vgl. Dt. Revue 35, I u. II.) [3839
Frhr. v. d. Goltz, Prinz Friedr. Karl als
Erzieher. (Dt. Rundschau 143, 321-35.) —
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr.22 H. R.; Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 23, 816-20 v. Caemmerer.
Poschinger, H. v., Aus d. unveröff. Korre-
spondenz d. Königs Friedrich Wilhelm IV.
(Konserv. Monatsschr. 67, I, 117-20.) —
Ders., Vor 50 Jahren, Diplomatisches aus
allen Welten. (Ebd. 227-34.) [3840
Haeseler, v., 10 Jahre im Stabe d.
Prinzen Friedrich Karl. Erinnergn. I:
1860-64. Berl.: Mittler. 300 S.;
3 Skizzen, Taf., 3 Ktn. 5M. [3841
Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke.
4. teilweise geänderte u. erweit. Aufl.
Stuttg.: Cotta. 175 S. 2 M. 50. Vgl.
09. 3759. [3842
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 245f. Branden-
burg; Forsch. z. brandb u. pr. G. 23, 215ff.
Petersdorff.
Sukow, A. v., Rückschau, s. Nr. 2042. Rer.:
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 215-23 Peters-
dorff. [3843
Deditius, Auf Vorposten im Park v. St.
Cloud 1870-71. Berl.: Wedekind 35 8.; 15 Bilder,
Kte. 2 M. [3844
Tiedemann, Ch. v., Aus 7 Jahrzehn-
ten. Erinnergn. II: 6 Jahre Chef d.
Reichskanzlei unt. Bismarck (s. ’09,
3767). 2. verm. Aufl. x, 504 8: Bild.
9 M. [3845
Neueste Zeit seit 1815.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 307-12
Granier.
Tiedemann, Christ. v., Erinnergn. an d.
letzte Lebensjahr Kaiser Wilhelms I. (Dt.
Revue 35, I, 344-48.) [3846
Meinecke, F., Die Gedanken u. Erinnergn.
Bismarcks. (Meinecke, Von Stein zu Bismarck
S. 77-90.) [3847
Poschinger, H. v., Stunden bei Bis-
marck. Wien: Konegen, 1909.
xxx], 319 S. 4 M. 50. [3848
Poschinger, H. v., Eine ungehaltene Reichs-
tagsrede d. Fürsten Bismarck. (Dt. Revue
35, 1, 83-91.) [3849
Meinecke, Weltbürgertum u. Nationalstaat,
s. ’09, 3769. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31,
154-57 Kretschmayr; Engl. hist. rev. 26, 374-78
Ward. [3850
Stern, A., G. Europas 1815-1871, 8. ’06, 3486.
Rez.: Hist. Zt. 103, 367-70 G. Kaufmann. [3851
Kraemer, W., Die polit. Wirk-
samkeit Karl Theodor Welckers 1813-
19. Freib. Diss. 172, jx S. [3852
Wittichen, Fr. C., Gentz u. Metter-
nich. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
31, 88-111.) [3853
Wiltberger, O., Dt. polit. Flüchtlinge
in Straßburg v. 1830-49. (XVII v.
Nr. 2877.) Berl.: Rothschild. xıj,
216 S. (Subskr.-Pr. 5 M. 20; Einzelpr.
6 M.) [3854
Gebauer, J. G., Christian August,
Hrzg. z. Schleswig-Holstein. Beitr. z. G.
d. Befreiung Schlesw.- Holst. Stuttg.:
Dt. Verl. Anst. 1909. 391 S. Bild,
Stammtaf. 6 M. [3855
Rez.: Dansk hist. tidsekr.. 8. R., 2, 392-425
Axel Hansen.
Friedjung, Österreich 1848-1860, s. ’09, 1930.
Rez. v. I.: Mitt. d. inst. f. öst. G. 31, 158f.
Kretschmayr. [3856
Helfert, J. Frhr. v., G. d. österr. Revol. im
Zusammenhange m. d. mitteleurop. Bewegung
d. J. 1848-49, s. "00. 3772. Rez. v. I: N. Arch.
Veneto N. S. 16, 323-29; II: Mitt. a. d. hist.
Lit. 38, 98-101 Ilwof. [3857
Spiegel, L., Hye u. d. Wiener Revolution.
Lpz.: Duncker u. H. 368. 1M. [3858
Sturmhoefel, K., Kar! Frdr. Graf Vitzthum
v. Eckstädt. (Allgem. dt. Biogr. 55, 341 bis
351.) [3859
Brunner, Die sog. Garde du Corps-Nacht,
9./10. April 1848. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver.
f. hess. G. ’08/09, 25-32.) [3860
. Lüders, Die demokrat. Bewegung in Berlin
Okt. 1848, s. ’09, 3774. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10,
Nr. 21 G. Kaufmann. (3861
Valentin, V., Fürst Karl Leiningen
u. d. dt. Einheitsproblem. Stuttg.:
Cotta. xıj, 240 8.; Bild. 4M. [3862
Matter, P., Bismarck et son temps, s. "00.
1933. Rez.: Hist. Zt. 103, 382-84 v. Peters-
dorff; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31, 160-63 Kretsch-
mayr. [3863
Oppermann, O., Gust. v. Merissen, zugl.
Besprechg. v. J. Hansen: G. v. M. (Beitr.
z. G. d. Niederrh. 22, 196-220). [3864
"123
Schmidt, Walter, Die Partei Beth-
mann Hollweg u. d. Reaktion in
Preußen 1550-1858. Berl.: Al. Dun-
cker. 245 S. 7 M. [3865
Lang, Wilh., Herm. v. Orges. (Allgem. Dt.
Biogr. 55, 565-76.) [38366
Friediung, H., Kampf um d Vorherrschaft
in Dt!d. 1359-1866. Aufl.8. Balu UL Stuttg.:
Cotta. xviij, 489; xjv, 663 S. 24 M. [3867
Oncken, H., Rud. v. Bennigsen. Dt.
liberal. Poıitiker. Nach s. Briefen u.
hinterlass. Pap. 2 Bde. Stuttg.:
Dt. Verl.-Anst. 1909. 757, 660 RB:
13 Bilder. 24 M. [3868
Rez.: Dt. Rundschau '10, Mai, 227-39; Lit.
Zbl. ’10, Nr. 15 Frdr. Schulze; Hochland '10,
März, Spahn; Gött. gel. Anz. 10, 553-72
Frensdorff.
Poschinger, H. v., Fürst Bismarck u. d.
preuß. Abgeordnetenhaus. (Unterhaltungsbeil.
d. Tägl. Rundschau ’10, Nr. 73.) [3869
Vidal de la Blanche, J., Les causes de la
défaite de l'Autriche en 1866 d’apr. un historien
autrich. récent H. Friedjung. (Aus: Rev. d’hist.
red. à l’Etat-Major de l’armee T. 35.) Paris:
Chapelot. 75 3. [3870
Bandmann, O., Die dt. Presse u. d.
Entwicklg. d. dt. Frage 1864-66.
(= Nr. 2876.) Lpz.: Quelle u. M.
x1j, 193 S. (Subskr.-Pr. 4 M. Einzelpr.
5 M.) [3871
Lettow-Vorbeck, O. v., G. d. Krieges
v. 1866. Bd. II: Feldzug in Böhmen.
2. Aufl. bearb. v. R. v. Caemmerer.
M. Operationskarte, 20 Skizzen, 9 Ge-
fechtsplänen. Berl.: Mittler. XXXV,
667 S. 17 M. 50. [3872
Cosse, La France et la Prusse avant la guerre,
s8. ’07, 3792. Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp.
10, 146-49 Muret. [3873
Hesselbarth, H., Eftstehg. d. dt.
franz. Krieges nach d. neuen Auf-
schlüssen. Gotha: Perthes 1909.
79 S. 1 M. 50. [3874
Muret, P., Emile Ollivier et le duc de Gra-
mont les 12 et 13 juillet 1870. (Rev. d’hist mod.
et contemp. 13, 305-28. 14, 178-213.) [3875
Guerre, La, de 1870-71. Étude sur
la campagne du général Bourbaki
dans l’Est (s. ’09, 1948). III: Arcey-
Héricourt. 439 S. 1 Kte. 10fr. [3876
(Publ. de la sect. hist. de l'Etat-Major de
l'armée.)
Jaurès, J., La guerre franco-allemande,
s. ’08, 3569. Rez.: Hist. Zt. 102, 614-16 Gold-
schmidt. [3877
Regensberg, 1870-71 (s. Nr. 2095).
VII: Gegen d. Loirearmee. Erste Ein-
nahme v. Orleans. Gambetta u. d.
Sieg bei Coulmiers, Schlachten v.
Beaune-la-Rolande. Loigny-Poupry
u. Orleans. Bd. III, 1-127; 3 Ktn.
2 M. 60. [3878
124
Borries, v., Die Operationen Mac
Mahons v. Chälons bis Sedan. (Beihft.
z. Milit.-Wochenbl. ’10, 77-94.) [3879
Mazé, J., L’annee terrible. La
défense de Paris. Armćes du Nord,
des Vosges et de l'Est; siège de Paris.
Tours: Mame. fol. 319 S. 7 fr. [3880
Görtz, v., Garibaldi 1870/71 in Frankreich.
(Milit.-Wochenbl. '09, Nr. 143-45.) [3881
Baudouin, Das Gefecht v. Pontarlier.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. "10. 95-
130.) Sep. Berl.: Mittler. 60 Pf. [3882
Küntzel, G., Bismarck u. Bayern
in d. Zeit d. Reichsgründg. (= Nr.
2875.) 114 S. 4 M. [3883
Rez.: v. '09, 3797 (v. Ruville): Hist.
Vierteljschr. 13, 248-50 Brandenburg.
Salomon, F., Die dt.-engl. polit. Beziehen.
v. J. 1870 bis z. Gegenw. (Dt. Rundschau '10,
Apr., 113-25.) [3884
Poschinger, H. v., Die Krankheit d. Kaisers
Friedrich. (Nord u. Süd ’10, Febr.) [3885
Lamprecht, K., Paralipomena d. dt. G.
(Vornehnil. a. d. Neunzigerjahren d. vor. Jh.)
Aphorismen. (Wissen f. Alle, Serie 3.) Wien:
Heller, 21 S$. 60 Pf. [3886
Tardieu, A., Le prince de Bülow.
Paris: Calmann-Lévy 1909. 378 S.
3 fr. 50. [3887
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 24, 302-07 Aulneau.
Egelhaaf, G., Polit. Jahresübersicht
f. 1908. Stuttgart: Krabbe 1909.
96 S. 1 M. 50. [3588
Wippermann, K., Dt. G.-Kalender
(s. ’09, 3804) 1909, I. 396 S. 6 M. [3889
Schiemann, Th., Dtld. u. d. große
Politik (s. ’09, 3805). IX: 1909. 475 8.
6 M. [3890
Schullerus, Frg., Kazinczy u. d. Sicbenbürg.
Sachsen. (Korr.bl. d. Ver. f. Siebenbürg.
Ldkde. 33, 33-42.) [3891
Wettstein, W., Regeneration d. Kantons
Zürich. Die liberale U mwälzg. d. dreißiger Jahre
1830-39, s. '07, 1863. Rez.: Hist. Zt. 102,
622-25 Luginbühl. (3892
Schuster, J., Expedition d. bayer. Hilfskorps
nach Griechenland 1832-35 in sanitätsgeschicht!.
Hinsicht, nach d. Akten d K. b. Kriegsarch.
(Aus: Oberbayer. Arch. Bd. 54.) Münch.:
Zipperer. 8. 325-63. 80 Pf. [3893
Bitterauf, Th., Ludwig II. König v. Bayern.
(Allgem. Dt. Biogr. 55, 540-55.) [3894
Gilsa, F. v. und z., Parade d Besatzg. v.
Straßburg u. Kolmar vor d. damaligen
Präsidenten d. Republik Lonis Napoleon.
Sommer 1850. (Hessenland "10. Nr. 2.) [3895
Valentin, Frankfurt a. M. u. d. Revolution
1848-49, s. "00, 3307. Rez.: Hist. Vierteljschr.
13, 114-17 G. Kaufmann. [3896
Petry, Job., Aus Ratingens Vergangenheit.
Ratingen in d. Revolutionsjahren 1848 u. 49.
(Aus: Rating. Zug. ’00.) Rating. (1910):
Brehmen, 74 8. (3897
Bibliographie Nr. 3879—3946.
Braun, L., Im Schatten d. Titanen. Erinnergs-
buch an Jenny v. Gustedt (s. ’09, 1977).
4, verb. Aufl. 419 8.; 4 Bilder, 2 Fksm.
6M.50. Rez.: Hist. Zt. 103, 587-89 v. Peters-
dorff; Hist. Vierteljschr. 13, 407-13 Waas. [3898
Keyßer, A., Oberst Weiß. (Hessenland '10,
Nr. 1-4. Sep. Cassel: Scheel. 43S. 1M. [3899
Mockeprang, M., Nordslesvig 1864-1909.
Kopenhag.: Gyldendal. 4 Kr. 50. [3900
Haese, F., Nordhausen u. Umgegend 1848.
Nordhaus.: Haese 53 S. 1 M. 50. (3901
Tschirch, Bismarck u. d. St. Brandenburg,
s. ’08, 3502. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G.
21, 615-18 Granier. [3902
Erbkam, M., Dr. K. Christ. Müller, Geh.
Kabinettsrat König Friedr. Wilh. III. v. Preu-
Ben. (Alt-Berlin "10. Nr. 1.) (3903
Lotz, A., Fr. Albr. Graf zu Eulenburg. (All-
gem. dt. Biogr. 55, 743-47.) [3904
Innere Verhältnisse.
Berolzheimer, F., Dtid. von heute. Kultur-
gemälde d. dt. Gegenw. (3. unveränd. Aufl.)
Berl. u. Leipz.: Rothschild. 4448. 6M. Rez.:
Zt. f. Sozialwiss. N.F. 1, 329f. v. Below. [3905
Kapp, W., Zur elsäss. Kulturfrage. (Preuß.
Jahrbb. 139, 259-76.) (3906
A., Frdr. Gentz u. d.
Geheime Kabinett. (Dt. Revue 35,
II, 68-74.) [3907
Wahl, A., Beitrr. z. dt. Partei-G. im
19. Jh. (Hist. Zt. 104, 537-94.) Sep.
Münch.: Oldenbourg. 1 M. 50. [3908
Rez.: Lit.-Zbl. ’10, Nr. 29 F. Fdch. — Res.
v. ’08, 1729 (Salomon, Dt. Parteipr»
gramme): Hist. Vierteljschr. 12, 471f. Kauf-
mann.
Heyderhoft, Benzenberg, d. erste rhein.
Liberale, s. Nr.2121. Rez.: Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 23, 290-95 Alfr. Herrmann. [3909
Goldschmidt, D., Geschicht), Ent-
wicklg. d. Sonderrechte d. Mediati-
sierten Preußens. Marburg. Diss. '09.
128. [3910
(Tl. v. G., Sonderstellg. d. Mediatisierten
Preußens nach d. öffentl. Rechte Preußens u.
d. Dt. Reiches. Marb.: Ebel "ou, 2118. 3 M. 60.)
Stzutz, 100 Jahre preuß. Finanzniinisteriuın.
(Verwaltungsarch. 17, 179-94.) 13911
Mähl, H., Überleitg. Preußens in d.
Konstitut. System durch d. 2. ver-
einigt. Landtag. Münch.: Oldenbourg
1909. vn. 2688. 6M. [3912
(TI. 1. Vor-G.: Greifswald. Diss. '09, jx,
122 S.) Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 22 F. Fach.
Jordan, Er., Friedr. Wilh. IV. u. d. preuß.
Adel bei Umwandlung d. 1. Kammer in d.
Herrenhaus, s. Nr. 2125. Rez.: Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 23, 304-07 v. Petersdorff. [3913
Kolmerf, G., Parlament u. Verfassg.
in Österreich (s. ’09, 1994). VI: 1895-
98. xvj, 428 S. 8 M. [3914
Hilgert, gt. Lenfert, A., Finanzen d.
St. Münster i. W. ‚1816-1908. (Ab.
hdlgn. a. d. staatsyiss. Sem. zu Mün-
Fournier,
Neueste Zeit seit 1815. *125
Beit 8. Errichtg. nebst e. Rückblick auf d. seit
d. 1. I. 1860 verfloss. 50 Jahre. Abgeschlossen
am 4. XI. 1909. Darmstadt: Bergsträßer.
WS. 4 M. [3930
Blume, v., G. d. Int Beta Herwarth v.
Bittenteld (1. Westf.) Nr. 13 im 19. Jh. Neu-
abdr. Berl. : Mittler. x, 452, 358.; Taf., Ktn.u.
PI. 14 M. [3931
Rothmaler, G. d. Kgl. Kriegaschule Glogan
(Erfurt). Z. Jubelfeier ihr. 50j. Bestehens 1909.
Glogau: Hellmann, 92 S. 4 M. 25 [3932
c
Pickel, G., Joh. Ev. Geo. Lutz u. d. Irvingi-
anismus im Donaumoos. (Beitrr. z. bayer,
Kirch.-G. 16, 49-71; 97-121.) [3933
, F.X., E. Reither, Bischof v., Speyer.
Hrsb. v, J. Baum ann. Speyer: Jäger.
jx, 128 S., Bild. 2 M. [3934
oeteken, A, Die Volksmissionen d.
norddt. Franziskaner vor d. Kulturkampf.
ster 9.) Lpz.: Hirschfeld X, 211 S.
5 M. 20. [3915
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. N. F. 1, 332 Gerloff.
Philippovich, E. v., Entwicklig. d.
Wirtschaftspolit. Ideen im 19. Jh.
Vorträge. Tüb.: Mohr. 144 S.
1 M. 60. [3916
Sevin, L., Die Listsche Idee e. dt..
engl. Allianz in ihr. Ergebnis f. Did.
(Jahrb. f, Gesetzgeb, 34, 173-222.)[3917
Sombart, Lebenswerk v. Karl Marx, s. ’09,
3832. Rez.: Jahrb. f, Gesetzgebg. 33, 1235-41
bewegg. Kapitel z. G. d dt. Sozial.
Alphonsus-Buchh. 1378. 1M. 80. [3935
Schröter, Curt, Die Stellung d. maßgebenden
Personen u. Kreise Preußens zum badisch.
Kirchenstreit.: 1853 u. 1854, Greifswald.
Diss. "og 76 8. [3936
Bachem, Jul. u. Karl, Kirchenpolit. Kämpfe
in Preußen geg. d. Kathol. Kirche, insbes,
d. große Kulturkampf“ 1871-87. (Aus d.
3. Aufl. d. Staatslexikons d. Görres-Ges.) Frei-
burg: Herder. 86 Sp. 60 Pt. [3937
Schulte, Joh. Fr. v., Lebenserinnergn., 8
’09, 1921. Rez. v. I-III: Hist.
R. M. Meyer; Lit. Zbl. "10. Nr. 3 Kantorowicz,
v. II-III: Grenzboten ‘09, II, 312-19 u. 412-17
Mayer, Gust., Joh, Bapt. v. Schweit.
zer u. d Sozialdemokratie. Beitr.
z. G. d. dt. Arbeiterbewegg, Jena:
Fischer 1909, 448 S. 8 M. [3920
Bebel, A., Aus mein. Leben. TI. I:
Stuttg.: Dietz. 22] S. 1M. 50. [3921
Poschinger, H, Y. Wie Bismarck Schutz-
zöllner wurde (Grenzbbten VAN 341-46.)[3922 Jentsch. — A. Zi mmermann sen
erz, H., Untersuchgn. üb. d. Statist ik d. zu v. Schultes Lebenserinnergn (Katholik A F.,
Bevölkerungsstandes d. Nationalitäten in 0, 62- [3938
Mähren u. Schles. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens Bo
u. Schles, 14, 1-49.) [3923
Rompel, d., Wirtschaftl. u. finanzielle Ent-
wickig. v, Wiesbaden als Fremdenstadt selt
Seeberg, R., Kirche Dtlds. im 19, Jh.
Einführg. in d. relig., theol. u. kirchl.
Fragen d. Gegenwart. 3 verb. u.
verm. Aufl. Lpz.: Deichert 1909. x,
j . 20. [3939
Heinr, v., Schubert an Th. Fliedner. (Zt. f,
Kirch.-G, 30, 467-69.) [3940
Bauer, Job., Des Staatsministers Grafen
Alex. Dohna Stellg. zu Unionu. Agende 1817-27,
(Schrr. d. Synodalkommiss. í. Ostpreuß. Kirch.-
G. 8.) Königsb.: Beyer. 499. 80 Pf. [3941
Konschel, P., Königsberger Religionsprozeß
geg. Ebel u. Diestel. (Muckerprozeß) 1. Dar-
Unter Benutzg. amtl. Quellen bearb. Wiesbaden:
Bergmann. Xij, 143 S. 3 M. [3924
Pe, R., Beitrr. 2. Entwicklig. d. allgem.
Wohlstandes in Ostpreußen seit Anfang d.
19.Jh. nach dt. litauisch. u. slawisch, Bezirken
bzw. Kreisgruppen u. im Vergleich zu anderen
ovinzen d. Monarchie betrachtet. Tübingen.
Diss. og 94 8.
1128. 1 M. 70. Rez.: Theol. Lit..z - 10, Nr. 8,
Laubert, M., Eine Korrespondenz z. Juden- Tschackert: Dt. Lit.-Ztg. *10, Ne ga Wend-
frage in d. Prov. Posen 1819. (Hist. Monatsbl]. and. [3942
d. Prov. Posen 10, 125-29.) [3927 Haack, E. D. Th. Kliefoth. Charakterbild
Segall, d. Entwicklig. d. Juden in München a. d. Zeit d. Erneuerg. d. christ!. Glaubens-
1875-1905. Münch. Diss. ‘08, 628. [39272 lebens u. d. luth. Kirche im 19. Jh. Schwerin:
wetsch, N., Briefe an Joh. Heinr,
Kurtz. Lpz.: Neumann. 1028. 2 M. [3944
Wendebourg, W., Louis Harms als Missions-
mann. Hermannsb.: Missionshandig. xiij,
431 8.; 18 Taf. 3 M 60.
a
Ziegler, Th., Geist. u. sozial. Strö-
mungen d. 19. Jh. 3. umgearb. Aufl,
Recht u. d. Preuß, Staat 1818, (Zt.
d Sav.-Stiftg. 30, G. A., 318-26.) [3925
SE
Witte, Herm., Zur Vor-G. d. Preuß. Armee-
Ofganisation v, 1860. (Unterhaltungsbeil. d.
Tiet, Rundschau '10, Nr. 33.) ?
» ©. Frhr. v., Offizier-Stammliste d.
Leib-Dragoner-Regte, (2. großh. hess.) Nr. 24
*126 Bibliographie Nr. 3946 —3991.
Berl.: Bondi 1909. 700 S.; 12 Portr.
10 M. [3946
(Das 19. Jh. in Dtids. Entwicklg. Hrsg. V.
Schlenther I.)
Windelband, W., Philosophie im dt. Geistes-
leben d. 19. Jh. 2. durchges. Aufl. Tüb.: Mohr
1909. 1208. 2M. (3947
Zingeler, K. Th., Aus d. Studienzeit d.
Fürsten Karl Anton v. Hohenzollern; nebst
ungedr. Briefen v. Goethe u. Alex. V. Humboldt.
(Dt. Rundschau "10, Jan. 111-16.) [3948
Stibits, J., Beitr. z. nordböhm. Lehrerbewegg-
1848 u. ihre Folgen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 48, 221-46.) [3949
Loening, E., Die philosoph. Ausgangspunkte
d. rechtshist. Schule. (Internat. Wochenschr. f.
Wiss. etc. '10, Jan. 15. u. 22.) `, (3950
Droysen, @., Joh. Gust. Droysen.
TI. I: Bis zum Beginn d. Frankfurter
Tätigkeit. Lpz.: Teubner. 372 S.
10 M. [3951
Rez.: Lit. Zbl. "10. Nr. 10 Neumann; Hist-
Vierteljschr. 13, 241f. Mentz; Forsch. z. brandb-
u. pr. G. 23, 301-03 O. H. — 0 Hintze, Joh.
Gust. Droysen. (Hintze, Hist. u. polit. Aufsätze,
4, 87-143. Aus: Allgem. Dt. Biogr. 48.) [3952
Stengel, E. E., Ernst Ad. Herrmann. (Allgenı.
Dt. Biogr. 55, 489-93.) ê [3953
Meinecke, F., Hnr. v. Treitschke. (Meinecke,
Von Stein zu Bismarck, 8. 91-95.) — Ders.,
Jak. Burckhardt. (Ebd. 96-101.) [3954
Münch, W., Erinnergn. an Oskar Jäger.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 26, 169
bis 180.) [3955
Monts, G., Gust. Droysen. (Hist. Viertel-
jschr. 13, 151 f.) [3956
Schmidt, Hub., M. Much. (Prähist. Zt. 1,
430-32.) — J. Szombathy, Desgl. (Mitt. d.
Anthrop. Ges. Wien 40, 48-50.) (3957
Ankert, H., Jul. Lippert. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhm. 48, 361-84.) [3958
Totenschau schweiz. Historiker f. ’08. (Anz.
f. schweiz. G. ’09, 492-502.) [3959
Lauchert, Heinr. Weber. (Allgem. dt.
Biogr. 55, OI) [3960
Wiegand, W., Alcuin Hollaender f 24. Sept.
1009. (Zt. LG d. Oberrh. N. F. 25. 181
bis 184.) [3061
Schrohe, H., Dr. Franz Falk t. (Quartalblil.
d. Hist.Ver. f.d. Grhzgt. Hessen 4, 363-686.)[3962
Jung, R., Vereinigen. z. heimisch. G.-
torschg. vor d. Gründg. unser. Ver. (Arch. f.
Frankf. G. u. Kunst. 3. F. 10, 1-27.) (3963
Reimers, H., Rud. Chr. Gittermann. (Jahrb.
d. Ges. f. bild. Kunst ete. zu Emden 17, 378
bis 393.) (3964
Heldmann, K., 90 Jahre wiss. Vereinslebens.
(Jahresber. d. Thür. Sächs. Ver. f. ’09/10,
1-16.) [3965
Niese, B., Jos. Rubino. (Allgem. Dt. Biogr.
55, 591-95.) [3966
Hartmann, L. M., Th. Mommsen, s. Nr. 2190.
Rez.: Hist. Vierteljachr. 13, 243-45 Schulz. [3967
Wolters, P., A. Furtwängler. Gedächtnis-
rede. Münch.: Franz. 40 S. 1 M. 50. 13968
Schridde, G., Gust. Freytags Kultur- u. G.-
Psychologie. Beitr. z. G. d. G.-Philosopbie. .
Lpz.: Dürr jx, 95 S. 3 M. [3989
Grünhagen, O., Schles. Erinnergn. an G
Freytag. (2. Veröffentl. d. G. Freytag-Ges”
zu Kreuzberg.) Lpz.: Hirzel. 40 S.; Taf.
1 M. [3970
Creisenach, W., Herm. Hettner. (Allg. Dt.
Biogr. 55, 776-82.) [3971
Meyer, R. M., Dt. Lit. d. 19. Jh.
4. umgearb. Aufl. 2 Tle. Berl.: Bondi
1909. xvj, 504; 430 S. 10 M. [3972
(Das 19. Jh. in Dtlds. Entwicklig. III.)
Witkowski, G., Dt. Drama d. 19. Jh. in s.
Entwicklg. 3. durchges. Aufl. (Aus Natur u.
Geisteswelt 51.) Lpz.: Teubner. 1668. 1M.[3973
Poethen, W., Lit. Leben im Wuppertale
währ. d. 19.Jh. Tl. I. Elberfeld: Martini u. G.
127 S. 2M. [3974
Strzemcha, P., Die Olmützer Dichterschule
(s. ’08, 3656). Forts. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schles. }4, 50-66.) (3975
Stahl, E. L., Jos. v. Auffenberg u. d. Schau-
spiel d. Schillerepigonen. (Theatergeschicht!.
Forschgn. 21.) Hamburg: Voß x, 235 8.
7 M. (3076
Gutskow, K., Lebenserinnergn. 3 Tle. in
1 Bd. Hrsb.v.H.H.Houben. Lpz.: Hesse.
317, 394 u. 240 8. 2 M. (3977
Houben, H. H., Vom Verleger d. „Jungen
Dtlds“. (Börsenbl. f. d. dt. Buchh. '10, Nr.
54.) [3978
Freiligrath’s Briefe, hrgb. v. L. Wiens.
Stuttg.: Cotta 1909. jx, 277 S. 3M.50. [3979
Maußer, O., Gottir. Kinkel. (Allgem. Dt.
Biogr. 55, 515-28.) [3980
Küchler, K., Fr. Hebbel. Leben u. Werk.
Jena: Costenoble. 334 S.; 3 Taf. 4 M. Rez.:
Lit. Zbl. ’10, Nr. 22 A. M. Wagner. [3981
Fontane, Th., Briefe. 2. Sammig. Hrsg.
v. D Pniower u. P. Schlenther.
(2 Bde.) Bd. I. Berl.: Fontane 1909. xij, 4208.
(Cplt. 10 M.) — B. v. Lepel, Briefe an Th.
Fontane. 1843-83. Hrsg. v. E. A. v. Ar nim.
Ebd. 436 S. 6 M. (3982
Storm, Th. u. @. Keller, Briefwechsel. Hrsg.
u.erl.v. A. Köster. 3. Aufl. Berlin: Paetel
1909. 2758. 5 M. [3983
Berts, E., Th. Storm in Potsdam. Aus d.
Verbannungsjahren e. schlesw.-holst. Dichters.
(V, 3 v. Nr. 3019.) Potsdam: Jaeckel 24 8.
1 M. (3984
Henning, H., Fr. Spielhagen. M. 2 Portr.
u. 2 Handschr.-Proben. Lpz.: Staackmann.
2488. 3 M. 50. (3985
Hohenlohe, Fürstin Maria zu u. F. v. Saar,
Briefwechsel. Hrag. v. A. Bettelheim.
Wien: Reißer 1909. xxxjv, 2478. 4M. 50. [3986
Schollen, M., Gust. Vossen u. seine Dichtgn.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 31, 50-73.) Sep. Aachen:
Cremer. 1 M. [3987
Volkmann, O. F., Wilh. Busch der Poet,
8, Motive u. s. Quell. (Untersuch. z. neuer.
Sprach- u. Lit.-G. N. F. 5.) Lpz.: Haessel,
85 S. 2 M. (3988
Doell, O., Entwicklig. d. naturalist. Form
im jüngstdt. Drama (1880-1890). Halle:
Gesenius. 185 S. 3 M. [3989
Obst, A., Beobachter an d. Alster. (Zt. d.
Ver. f. hamb. G. 14, 354-65.) (3990
Cardauns, H., 50 Jahre Kölnische Volks
zeitung. Köln: Bachem. 4°. 788. 1M. (399:
—— de —
*127
Alphabetisches Register.
Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *25—*30 und *92—*96 verzeichneten
„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften‘, ferner anonyme Aufsätze und die
Abels 648
Ablaßvisitationsproto-
kolle 1408
Abramic 3061
Absag Luzifers 1393
Abt 704
Acta Aragonensia 1179;
Borussica 1800. 3581.
3654; regum Bohemiae
84; Salzburg. Aquilei-
ensia I 3288
Adam 342
Adámek 250
Adlersfeld-Ballestrem
3634
Agats 2665
Akten u. Recesse d. liv-
länd. Ständetage 246.
2445
Akten Inventar d. israe-
lit. Religionsgemeinde
Offenbach 2692
Albert 1391. 2031. 2518.
2740. 3145. 3300. 3316.
Albertini 947 [3680
Albiousse 1456
Albrecht 1402. 3445
Aleandre 3359
Alexy 390
Allard 977. 3077
Allen 3293. 3354
Altenburg 2020
Altertümer: Elsässische
2477; Vor- und frühge-
schichtl. 3053; heidn.
Vorzeit 3035
Altherr 2324
Altmann 247
Altrichter 2106. 2500
Amedick 2649
Amende 942
Amira 501. 2695. 3281
Ammann 1612
Rezensenten-Namen.
Analecta Vaticano-belg.
Ancel 1518 [232
Ande 63
Andreas 1969. 1972
Andree 3547
Andree-Eysen 2849
Andres 2122
Andresen 239
Andriessen 597
Anheißer 658
Ankert 3958
Ankwiez 1355
Annales: Marbacenses
3158; Vedastini 1019;
Xantenses 1019
Anno Neun 1929
Anspach 3193
Anthes 925. 935. 949.
959. 3041. 3060
Arbenz 3383
Arbusow 246. 2445. 3307
Archiv Ref.-G. 1390.
3334
Archives: ÖOrange-Nas-
sau 1669. 1769
Archivi storia d’Italia
Arndt 3727 [2462
Arndt v. Kirchbach 2730
Arnheim 1767
Arnim 3982
Arnold, C. 1442. 1513.
3353
Arnold, R. 3557. 3656
Arnold, R. F. 1894. 2250
Arras 1304
Artillerie, preuß, 1988
Arup 2667
Arx 3038
Asal 3228
Atlas: Geschichtl., d.
Rheinprov. 2258; Hist.,
d. öst. Alpenländer 26
Aue 3185
Auener 1265
Aufsätze, Zeumer dar-
gebr. 2880
Aulneau 2071
Aus: „vergilbten Blät-
tern" 1883; Recht u. G.
d. kath. Kirche 532
Ausfeld 1417
Ausgrabungen b. Hal-
tern 974
ausm Weerth 2193
Ausonius 976
Averdunk 2798
Azan 1903
Baasch 474. 2672
Baath-Holmberg 2016
Bach, F. 2353
Bach, M. 1378
Bach, W. 2218
Bachem 3937
Back 1375
Backschat 3786
Bähnisch 2294
Baehr 2549
Bär 520. 1798
Baerent-Arrasch 2446
Baesecke 1167
Bahlmann 2854. 3135
Baier 9. 1544. 2749. 3254.
Baignol 3570 [3407
Bailleu 2089. 3770. 3773
Baldasseroni 257
Ballauff 1907
Ballhausen 3171
Bandmann 3871
Bannrollen, Metzer 1303
Bapst 2050. 2099
Barblan 2593
Bardeleben 1389. 1642.
1728
Barge 1428. 1429
Barth 1443
”128
Barthel 949. 3059
Barthold, F. 467
Barthold, M. 538
Baschin 2
Bassermann 153
Bassermann-Jordan
2838
Bastgen 1111. 2424.
2533
Bastgen-Wittlich 1974
Bastian, H. 2335
Bastian, L. 1627
Bataille de Mollwitz
1779
Batka 1383
Bauch 1352. 1608. 1609
Bau- u. Kunstdenk-
mäler: Cassel 277; Ol-
denburg 2481; Pom-
mern 282. 2484; Thü-
ringen 280. 2482; West-
falen 278; Westpreu-
Ben 284
Baudouin 3882
Bauer, H. 316
Bauer, J. 199%. 2155.
Bauer, M. 2223 [3941
Baum, E. 1838
Baum, X. 3389
Baumann, J. 2525. 3934
Baumann, M. 1879
Baumann, R. 632
Baumgarten, E. 3582
Baumgarten, P.78. 1250.
3433
Baumgartner 1419
Baur 659
Bauser 2354
Bebel 3921
Beck, C. 3479. 3537
Beck, Ch. 43
Beck, F. 2727. 3600
Beck, P. 1673. 1892.
2839. 3597. 3820
Beck, W. 535. 3520
Becker, Karl 3301
Becker, Klemens 3315
Becker, P. 1727
Becker, W. 1643
Beckmann 1836
Bedier 3115
Beemelmans 2861
Beethoven 3822. 3823
Behlau 586
Behn 3069
Behncke 1649
Behr 971
Behrend 646
Alphabetisches Register.
Behrens 2011
Behring 1488
, Beier 2568
Beißwänger 1736
Beiträge z. G. usw.:
Befreiungskriege 3763;
Herzgt. Kleve 354;
Staufer 3209; Univ.
Leipzig 1345; dt.-böhm.
Volkskde. 683; Wirt-
schafts-G. d. Sieger-
landes 462
Belgard 1713
Belouin 1752
Below 254. 2455. 2620
Belschner 331
Beltz 3051
Bemmann 1723. 2561.
2673. 3266. 3276. 3504
Bendel 2758
Benecke 2763
Benedict 40
Beneke 953
Benndorf 2564
Benrath 1500
Benz 2009
Benzerath 3231
Beowulf 3079
Berbig 1587. 3348
Berbig, G. 1603. 3519
Berg, v. 3716
Berg, K. 1978
Berg, W. 3635
Berger, v. 2730
Bergér 1880
Berger, F. 1321
Berger, K. 300. 1853.
3681
Bergner 268. 647
Bericht: Carnuntum 957;
Röm.-Germ. Kommis-
sion 949; Provinzial-
kommission f. Denk-
malpflege d. Rhein-
provinz 2478
Berichte, Denkmalpflege
in d. Rheinprov. 275
Beringer 3707
Berlichingen 3364. 3365
Berlière 1315
Berndt, A. 1358
Berndt, Th. 617
Berner 3627
Bernheim 247
Bernoulli 1368
Bernstein 3919
Bernt 1253
Berolzheimer 3905
Bertelsmann 2761
Berthier 1889
Bertoni 2298
Bertsche 1747
Bertz 3984
Beschorner 1634. 1704.
2723
Beschreibung d. Ober-
amtes Urach 2256
Besson 1055. 3104
Besta 1066
Beste, F. 2605
Beste, J. 2164
Bettelheim 3986
Beutler 1347
Beyer 382
Beyerle 2449. 2519.2712
Bibliographie: d. kir-
chengeschichtl. Literat.
2245; schweiz. Ldkde. 5
Bibliotheca: geogr. 2;
reform. Neerlandica
1406
Bickerich 1736
Biedermann 154
Bielenstein 2275
Biereye 1080
Biergans 3280
Biermann 938. 974
Biermann, G. 646
Biermann, W. 2144
Biesten 1835
Bihl 3305
Bihlmeyer 3478
Bindel 679
Binder 119
Binding 529
Bing 2660
Binz 203
Biographie: Allg. dt.
200; 2382. nation. de
Belg. 2383
Birkenmajer 3197
Birlinger 698
Birt 2792
Biscaro 3159. 3169.3182.
Bismarck 2038 [3226
Bismarck, G. v. 2084
Bithorn 1170
Bitterauf 252. 1774.
1893. 1915. 3894
Blätter, Familienge-
schichtl. 2361
Blasel 985
Blau 482. 3664
Blaurer 3349
Blech 1119
Blecher 1716. 2632
D Leen EE Ee?
u.
re en daf m ` më,
Bleibtreu 1925, 3768,
Blesch 2862 [3821
liemetzrieder 1241.
1242, 1245, 1316. 3250
Bloch, F. 825
Bloch, H. 1097, 1132,
Block, J. 2435 [3158
Block, R. 68
Blok, P. 357. 2430. 3454
Blume, v. 3931
Blume, W. v, 2148
Blumer 1305
Boch 3575 räuer 2623
Bock, F. 1379 Brakel 1585
Bock, R. 1078 Brandi 2260/61
Bockmühl 1496. 1547. Brandstäter 2272
Bode 3693 [3447 Brandstettner 346
de, F, 35, 1399. 2644. Brants 1498. 1599, 1663.
3521 Brate 3085 [3484
Bode, G. 374. 2359 raun 492
Boden 992 Braun, E. 600
Bodewig 571 Braun, E W. 3708
Bodisco 3458 Braun, G. 2514
Böck-Ernst 2508 Braun, H, 156
Böckel 695 Braun, J. 657
Boehlau 937 Braun, L. 3898
Boehme 47. 241 Braun, P. 1153
Böhmer, E. 2535 raun, W 3349, 3374
Boehmer, H. 1425. 3362 Bray 541
Böhmer, J. 1021 Bredius 3541
öhner 2513 Bredt 717
Bömer 2394. 3310
Bönhoff 2766
Boer 979
Örckel 2526
Bösken 3370
Alphabetisches Register,
Bossert, H. 1378
Bothe 2623. 3516
Boucke 2203
Boulanger 3108
ulger 2539
Bour 568
Bourdeau 1901
ourgin 2027
Ovensiepen 2139
Boye 3574
Boysen 1345
Bozd&ch 3225
Breining 590
Breithaupt 2714 `
Brenner 1394. 3339
Brennich 1151
Brennwald 2401
Brepohl 3384
Boöthius 1528 reBlau 1075. 1076.
Böttcher 623 3146. 3176
hatee 1438 resson 593
Boie 155 Tessonnet 1916
Bolle 2558 Bretel 1919
Bolte 699. 704 Bretholz 1065
Bonardi 1100 Brie 2004
Bonelli 77 riefe: v, o an Fr. e
Bonwetsch 3944 Gentz 3710: d. Kinder
008-Jegher 5 d Winterkönigs 3551;
Borcherdt 677/78 an Montecuccoli 3555
Borchling 256. 511. 3256 Briefe u. Akten z. G. d.
rdeaux 121 30 jähr. Krieges 3437
Tgeaud 603. 2786 rieger 1451
rrey 3765 Brill 1357
Mies, v, 3879 Brockstedt 980]
rries, E, y, 178. 338 Broeckaert 2363
Bosizio-Thurnberg 141 Brom 233, 3414
osschere 2835 Brotherus 2488
sert, G. 1467. 1543. Brouwers 703. 1293,
1614, 2257, 3349 2433
Histor, Vlerteljahrachritt, 1910. 4, Bibliographie,
p”
*129
Bruchmann 1501. 1527
Bruchmüller 2021
Bruck 1756
Bruckauf 393
Tuckner 646
Brück 2355
Brückner, A. 289
Brückner, H. 1483
Bruder 2669
Brugmanns 432
Brühl 1909
runner 3860
Brunner, H. 173. 2366
runner, Hnr, 2282
runner, Hugo 580.
1635. 2827
runner, J, 471
Bruns 2405
Buat 3757
Buber] 3204
Buch 3549
Buchholtz 172
Buchner 1254. 2584
Buchwald 1394. 2166.
3336. 3339
1221. 1465.
[3237
Bülow, H. 3775
Bünker 2641
Bütler 1214
Bütow 1074
Büttner 1998
Bugenhagen 3336
Bugge, A 3031
Bugge, sS. 981
Buissau 3370
Bulmerineg 1277.
Bunzel 294. 2160
Burandt 3191
Burckhardt, H. 3338
Burckhardt, P. 1696
Burckhardt - Bieder.
Mann, Th. 961. 3037.
Burger 1866 [3063
Burkart 2505
Burkhardt 1169
Burkhardt, R. 38
2444
4. 3493
Busch 2042, 3249 »
Buschbell 1409
10
*130
Buse 594
Buß 3772
Busse 944
Bussemaker 1671. 1769
Buxbaun 2724
Byloff 1600
Bynwalth 3338
Caemmerer 1120
Cahiers de dolcances
Cahn 2319 [1868
Callewaert 92. 2307
Calvin 1442
Calvinstudien 1438
Camerer 2229
Campagne: de 1813
1945; di guerra in Pie-
monte, 1703-8, 1686
Campeggios 3368
Campi 3083
Canonge 2100
Canrobert 2050
Cardauns, H. 3991
Cardauns, L. 1455. 3368
Carius 715
Carlebach 506
Caro 493. 2449
Carstenn 3658
Cartulaire: Dinant 2433;
Tonlieu de Bruges 255
Caspar 1071. 3142
Casparis 2708
Catalogus: cod. ms. bibl.
univ. Rheno - Traiecti-
nae 2392; stud. Mar-
purg 2792
Cauchie 1497. 2427. 3061
Cazalas 3761
Celier 1249. 1252
Cernik 3718
Cervini 3368
Chadt 2648
Chance 1689
Charmatz 2105
Chemnitius 3441
Chiappelli 3217
Chilian 1227
Chlapowski 3720
Chotkowski 1821
Christ 2231
Christiani 3496
Christoph 1933
Chronik: Burg Wildegg
306; Österr. 2400
Chroniken d. Klosters
Ribnitz 216
Chronique de Morigny
1069
Alphabetisches Register.
Chroust 74. 2110. 2297
Chrzaszez 515. 2739
Chuquet, A. 2811
Chuquet, M. 3744
Cipolla 3210
Circourt 2027
Claparède 3090
Clausnitzer, E. 610
Clausnitzer, L. 626
Clauß, H. 1502. 1732
Clauß, J. 337
Clemen, O. 585. 1393.
1396. 1403. 1418. 1621.
3335. 3338. 3346. 3420.
Clemen, P. 1376 [3548
Codex dipl.: Bohemiae |
84; Lusatiae 2441;
Saxoniae 240; Silesiae
Coenegracht 578 [243
Cohen 2688
Cohn 3124
Colenbrander 1970
Colloquium, Cochlaei
3338
Complemento alla storia
della campagna del
1866 in Italia 2087
Comptes de la ville
d’ Ypres 3262
Concilia aevi Karolini
Conrad II. 3146 [1023
Conrad, G. 3586
Conradi 3139
Conrat 3124
Consentius 3652
Constitutiones et acta
publ. imperator. 3211
Cornberg 3283
Cornill 1442
Cornutus 1161
Corpus: reformat. 1400.
3351; Schwenckfeld.
3353
Correspondance de Na-
poléon 1878
Corves 3082
Cosse 3873
Coster 2149
Cramer 2119
Cramer, A. 2730
Cramer, F. 460
Creizenach 3971
Crivellucci 1029
Cronau 2847
Croner 2135
Croon 443
Csallner 456
Cuntz 3061
Cuny 2842
Cunze 1625
Curschmann 87
Dachler 542. 713
Dändliker 307. 2503
Dahn 953. 983
Dalen 2432
Dalton 1442
Dalwigk zu Lichtenfels
Damm 3686 [541
Daney 1882
Darpe 278
Darstellung, Bau- u.
` Kunstdenkmäler Sach-
sens 279
Dassel 149
Daubenspeck 158
Davidsen 56
Davidsohn 1190
Davies 98
Davillé 1522. 1741
Decaen 3713
Decken-Offen 255?
Deditius 3844
Degli Azzi 2462
Dehio 653. 3320
Deichert 3615
De Jonge van Ellemeet
2458
Deiter 1748. 2762
Deiters 3824
Delbrück 954. 1954
Delhaize 1961. 3780
Delius 2614
Demleitner 930
Denis 2076
Denkmale u.
rungen 272
Depoin, E. 1082
Depoin, J. 1011
Dernjač 2834
Des Marez 1275
Dessi 111
Deßmann 451
Determinatio de juris-
dictione imperii 1183
Detlefsen 3030
Deutsch 459
Devaureix 2045
Devrient, E. 1160. 2228.
2460
Devrient, H. 2228
Devrient, Th. 2228
d’Hovyne 1663
Dickhuth 3636
Diebolder 104
Diederich 3175
Erinne-
Alphabetisches Register, *131
Eitner 1415
Ekkehart IV. 3198
Elisabeth Charlotte 1662
Elkan 3439. 3444. 3483
Diehl 1759
Diehl, A. 3309
Diehl, W. 2350
iemar 463
Dukmeyer 1660. 3550
umrese 1486
Duncker 3493
Dungern 2332. 2686
Dierfeld 1715 Dupraz 1730 Isner v., Gronow 1887
Diesbach 1875 Durm 3106 Elster 2200
Dietl 929 Durrer 271 Elter 947
Dietzel 62 Duvernoy, V. 1789. 3644 Enax 2068
Diez 1640 Duvernoy, E. 1025 Endt 683
Dirr 439, 646 ofak 2472 Engel, A. 110
Engel, B. 2317
Engel, K. 3571
Engelke 2550. 2701
Disselnkötter 575
Dittrich 385
Dobeneck 171. 3213.
Dobenecker 15 [3387 | Ebert 995 Engl 2017
Doeberl 533, 3764 Ebertz 2047 Englmann 311
Doebner 1667 Ebner, E, 310 Enikel 1103
Öhmann 364 Ebner, G. 2142 Enß 1294
Doell 3989 Ebner, J, 118 Enthoven 1264
Dönges 3453 Echerac 1699 Epstein 1146
Dörrenber 952 Eck 1442 rasmus vy, Rotterdam
Döser 2748 Eckardt, J. 1231 3354/5
omanig 23292 Eckardt, J. H. 2676. Erben 2251. 2386. 3212
Domarus 1726 3682 Erbkam 3903
Domaszewsk;j 949. 971 Eckart 1840. 2797. 2818 Erbstein 126
Dombrowsky 2120 kermann 3699 Erhard 3402
onner 2130 Eckert 3277 Erichsen 1204, 2338
Doorninck 1618 Eckinger 3066 Erler 606
Dopsch 993 Eder 3061 Ermisch 240
Dor 2113 Egelhaaf 2032. 3838. Ernst 2609
Dorner 3384 Eggers 1130 [3888 Erzählungen, mittel-
Dorr 945 Egli, E. 1400. 1434. 1463, hochdt. 3201
Dorschel 1803 3351. 3381 Erzieher d preuß,.
Tveaux 1868 Egli, J. 3198 Heeres 2729
Dotter 604 Egloffstejn 1950 Eschbach 2327
Doumergue 1440, 1441. hlen 1624, 3251 Escher, H. 3381
Doutrepont 1365 [3384 Ehret 1805 Escher, J, 223
Drach 277. 3704 Ehrhard 543 Espinas 2459
Dragendorff, E. 1593 hrismann 1006 Essers 1973
Dragendorft. H. 949, mann 1725 Eulenburg 2167
Drechsler 698 Ehses 1517 Euler 3410
Ewald 2311
Expilatio 1421
Eybisch 1862
0
Dreher 710. 1287. 3243
Drehmann 3154
Dressel 2674
Drexel 3059 Eichhorn, G. 3048. 3049 Eyssenhardt 3630
yer 3759 Eichler 329] Eyth 332
reves 1013 ichmann, E. 530
Dreyhaus 1895
Driault 3739
Droege 980
Drolshagen 38
Droysen, G. 3951
Droysen, H. 1766, 3629
Dubrulle 1336
Fabricius, C. 2159
Fabricius, W. 30. 2258.
2260/1
Fahrmbacher 2726
Fajkmajer 399. 3594
Fairon 1334
Falckenheiner 1653
Einsiedel 541
Eilentrop 1575
Dürr 1831 Einhart 288 Falk, F 348. 3297
Dürr, E, 1211 Eisele 333 Falk, H, 56
Dürr e Pratteln 1210 Eisenhart 1870 Familienn hrichten,
Dufay 2096 Eisentraut 937. 1788. Sachs 187
Duff 1087 Eitel 1191 [3701 Farnese 3368
10°
*132
Fave 1946
Fayen 1314
Fechner 1812
Fecht 2630
Fehleisen 329
Fehling 3562
Fehr 3174
Feise 45
Feist 55. 3029
Feldzugserinnerungen
Feller 1538. 1539 [1881
Fellner 1268. 2588
Fels 3064
e Ferber 481
Ferchl 2594. 3760
Ferry 1934
Fester 401
Fester, R. 2092
Festschrift: Kärntner
Landesverteidig. 3755;
Univ. Leipz. 608
Feuchtwanger 3515
Feuereisen 21. 1709.2446
Feyerabend 943
Fiala, E. 2328
Fiala, F. 2816
Ficker 1007. 2477
Finke 949. 1179. 3218.
Finsler 1463 [3670
Fircks 152
Fischer, Alb. 2774
Fischer, Alois 3477
Fischer, Eugen 1131
Fischer, Herm. 61. 988.
2286
Fischer, Kuno 2003
Fischer, Otto 1373
Fischer, Paul 3241
Fischer-Benzon 17
Fischnaler 102
Fittig 1209
Flade 2166
Flakowski 3589
Fleig 3189
Fleischer, K. 2168
Fleischer, V. 3532
Fleischlin 3401
Fleischmann 3611
Flemming 1467
Fliedner, F. 1114
Fliedner, G. 2156. 3672.
3940
Fliedner, H. 478. 2677
Fliegel 2785
Flugschriften d. Ref.
1393. 3338
Foch 1947
Fockema 2698
Alphabetisches Register.
Föhrenbach 2653
Foelkersam 2447
Förster, F. 1683
Förster, W. 3839
Förster-Nietzsche 2196
Foertsch 377
Follmann 64
Folnesics 2822
Fontane 3982
Fontes: jur. germ. 1183;
rer. Austr. 219
Forel 927
Forrer 933
Fortlage 3706
Fournier, A. 2026. 3455.
3691. 3723. 3724. 3907
Fournier, P. 3175
Fraas 931
Franck 1398
Francke 126
Frank 962
Franke 1979
Frankhauser 2310
Franz 2819
Franzosen in Friedberg
Frauenstädt 704 [1957
Frederieg 1318
Frederique Sophie Wil-
helmine 3556
Frederking 1820
Fredrich 3073
Freiligrath 3979
Freitag 1394
Frensdorff, E. 2018. 2216
Frensdorff, F. 1825.
1833. 3679
Freude 1830
Frey 2212
Freybe 681. 708. 2858
Freydorf 1884
Freytag 3233. 3338. 3369
Freytagh-Loringhoven
523. 1984
Friedberg 608
Friedensburg,
128. 2318
Friedensburg, W. 289.
3368
Friedjung 2070. 3856.
Friedl 1075 [3867
Friedländer 2808
Friedli 684
Friedrich d. Gr. 1765.
1766. 1837
Friedrich VI. v. Däne-
mark 3717
Friedrich Christian zu
Schlesw.-Holst. 3717
F. 108.
Friedrich, G. 1344
Friedrich, H. 2198
Friedrich, P. 1856
Frimmel 3822
Fritz 1326
Froboese 1913
Fröhlicher 1637
Froitzheim 1845
Frommelt 1337
Fruin 1665. 2306. 2431
Frydrychwicz 2151
Fuchs, A. 3555
Fuchs, K. 3247
Füetrer 1207. 2402
Funk 3163
Gachot 3737
Gaebel 1412
Gaede 3469
Gäl 3129
Gallois 2663
Gambs 1845
Garufi 2302
Gass 2185
Gasselin 2082
Gasser, M. 2185
Gasser, O. 1172
Gaudenzi 82. 1079
Gautier 1073
Gebauer 220. 1578. 3855
Gebhard 3797
Gebhardt 2486
Gedinge, meisterliches
Geest 1552 [1393
Geffroy 1646
Geier 2454
Geiger, L. 2022. 2812
Geiger, O. 2418. 3503
Geisberg 3331
Geisler 716
Geisser 2357
Geith 620
Gelder 2428
Gemeindelexikon Preu-
Gemmeke 263 [Ben 39
Gengel 1016
Genthe 2651
Gentz 3710. 3723
Gentzen 666
Genuardi 1109
Georgi 2725
Geramb 713
Gering 3081
Gerlach 2834
Gersdorff 164
Gerster, J. 2253
Gerster., R. 3756
Gerstmann 165. 693
Gertrudis 1330. 2747
Geschichte: d. Inf.-Rgt.
Nr. 102 541; d. geist.
Lebens in Leipzig 635
Geschichtsquellen:
Mecklenburg210; Prov.
Sachsen 208; Thüring.
2395
Geschichtschreiber 2398
Geschlechterbuch 2346
Geyer 484
Gfrörer 1521
Ghyczy 107
Gierke 2702
Giese 1072
Gieseke 1515
Gieß 1057
Gigalski 1917
Gilliodts van Severen
Gilow 3709 [255. 1297
Gilsa 3895
Ginsburger 495
Glasz 3781
Glaue 3076. 3097
Gleich 541
Gnann 2615
Gnecchi 116
Gneisenau 2023
Gnirs 1285
Gobert 2546
Goebel 1550. 3482
Goedeke 638
Göe 1724
Goeje 466
Göller 3260
Goeman 3449
Görges 3443
Görtz 2098. 3881
Goessgen 71
Goeßler 112. 932. 965.
1017. 2323. 3067
Goethe 1842 ff. 3685
Götz, K. 2777
Götz, W. 2845
Götze 925. 941. 3048.
3083
Götze, A. 1393. 1651
Goldberg 485
Goldfriedrich 1813
Goldhardt 2699
Goldmann, E. 994
Goldmann, R. 2681
Goldner 2078
Goldschmidt, D. 3910
Goldschmidt, H. 407.
3507
Goldschmidt, P. 2567
Golther 998. 3200
Alphabetisches Register.
Goltz, v. d. 3730. 3839
Gonnet 1666
Gorge 301. 1531
Goriäinow 1922
Gossart 3413
Gosses 122
Gothein 403. 2089. 3406
Grabherr 297
Grabski 2675
Gradmann 3094
Gräf, F. 2515
Gräf, H. 1843
Graef, P. 283
Graefe 1112. 1564
Graesse 40
Graf, F. 1599
Graf, M. 312
Gramm 1374
Granier 3830
Grapheus 1406
Grashoff 2165
Grassl 2741
Grau 1060
Graul 2841
Greiner 1469
Grenier 968
Greve 2163
Grevel 456. 1718. 2008.
2115
Greving 1392. 3337.3338
Grienberger 3101
Grill 3324
Grimm 2279
Grimm, A. 2592
Grimme 1332
Grimmert 1560
Grisebach 1633
Gritzner 1302. 2356
Grob 2426
Groche 3196
Größler 35. 47. 376.
2274. 2627
Groeteken 3935
Grolig 3470
Grolimund 2857
Groller 956
Gromer 544
Grosch 1306
Grosse 944. 1096
Großmann 2657
Grotefend 1050
Grotefend, O. 1607
Grotefend, S. 1194
Grove 1658
Gruber 43
Grünhagen 3970
GrundriB d. german.
Philol. 51
*133
Gruner 2055. 3794
Grunwald 492
Grupe 1874. 3736
Gschwend 2744. 2745
Gubo, A. 295
Gubo, J. 1938
Gümbel 1541. 3239
Günter 3461
Günther, A. 971
Günther, Arth. 3221
Günther, F. 159. 1558.
1591
Günther, Fel. 1829
Günther, Fr. 2555
Günther, L. 1827
Günther, O. 211. 1369.
1652. 1855
Guerre: de 1812 3761;
de 1870/71 2093. 3876;
de la Succession 1778
Gürtler 1809
Güterbock 1115. 3178
Gugler 2010
Gulat-Wellenburg 1871.
2348
Gundacker v. Juden-
burg 3317
Gundlach 238
Gurlitt 663. 2832
Gutjahr 2278
Gutmann 1047
Gutmann, K. 967
Guttenberg 43
Gutzkow 3977
Haack, E. 3943
Haack, F. 3536
Haan 141
Haas-Zumbühl 2631
Habel 1161
Habich 1647
Häberle 1093. 2236
Häberlin 720
Häbler 1447
Haeckel 1977. 3796
Häcker 2516
Haensch 179
Häpke 473. 1490
Haese 3901
Haeseler 3841
Häußler 2264
Haff 2613
Haffner 701
Hafner, K. 1938
Hafner, Th. 2174
Hagedorn 2467
Hagedorn, B. 1595.3512.
3513
*134
Hagedorn, H. 3456
Hagen, v. 106. 541
Hagen, v. dem 936
Hager 273. 2474
Hahn, K. 3480
Hahn, P. 2052
, R. 1940
Hahne 1763. 3567. 3579.
Haise 1086 [3620
Halke 109
Haller 1032. 1192. 3252
Halm 1751
Halphen 1037. 3119
Halter 570. 2752
Hamann 1169
Hamburger 1269
Hamelmann 1401
Hamm 2134
Hampe, K. 1187. 3150.
Hampe, Th. 1632 [3209
Hanauer 227. 1546
Handbuch, Geneal.:
bürgerl. Familien 2342;
z. Schweizer G. 2345
Handelsman 1921
Handwerker 205
Hann 1898. 2207
Hanoteau 3831
Hansay 3061
Hansen, H. 2061. 2062
Hansen, J. 3864
Hansen, R. 1159. 2554
Hantzsch 16. 1743
Harbauer 964
Harden 2052
Harkensee 1240
Harms 536. 1273. 2145
Harnack 1852
Harraeus 1475
Harring 3616
Hartmann 1030
Hartmann, L. 2190. 3967
Hartmann, U. 2226
Hartmann, W. 1551
Hartmeyer 2666
Hartung, F. 1237. 3498
Hartung, J. 2489
Hartwich 1944
Hartwig 938
Hartwig, Th. 1791. 3612
Has 145. 2350. 2358
Hasack 1036. 1168
Hasenclever 3400
Hasenöhrl 521
Hashagen, F. 1755
Hashagen, J. 408. 1992.
Hass 2609. 3559 [3779
Hassebrauk 1557
Alphabetisches Register.
Hatzig 1807
Hauck, A. 1083. 1134
Hauck, K. 3551
Hauffen 3527
Haug 1824
Haupt, A. 1009. 3106
Haupt, H. 1784
Hauptmann, F. 101. 352
Hauptmann, L. 2691
Hauser, H. 1410
Hauser, K. 517
Haushaltungsbüchlein
Hausmann 3054 [3338
Hausotter 221
Hausrath 454
Hauthaler 2410
Hauviller 2309
Haydn 2017
Hayes 3074
Hebeisen 2112
Hecht 459
Heck 512
Heck, H. 215
Hecke 425
Hedemann-Heespen 449
Hedicke 655
Heeg 1742
Heemstede 2186
Heer 2776
Hefner 1517. 3107
Hegaur 3364
Hege 1472
Hegi 308. 3248
Heidelbach 2547
Heidenheimer 492
Heidrich, E. 1444 S
Heidrich, K. 3731
Heierli 719
Heiligenthal 661
Heilmann 1142
Heimann 2330
Heine 1559. 2765
Heinecken, H. 3279
Heineken 583
Heinemann, B. 89
Heinemann, F. 2067
Heinemann, O. 2181
Heinrich v. Freiburg
Heins 3396 [1358
Heintze 519
Heinz 662
Heitz 1366
Hekler 3034
Heldmann, A. 192. 1547
Heldmann, K. 47. 424.
2180. 3965
Helfert 3857
Hellmann, F. 528
Hellmann, H. 2012
Hellmann, S. 1033
Hellmich 719
Helm 1167. 3097. 3318
Helmke 970
Helmold 1098
Helmolt 1662. 2487
Helmreich 1976
Helssig 1345
Hemmen 2634
Hendersen 1442
Henggeler 532
Henke 3056
Henkel 3510
Henking 1834
Henne am Rhyn 706
Hennequin 1900
Hennig, E. 1324
Hennig, K. 3525
Henniges 2761
Henning, H. 3985
Henning, R. 995
Henrichs 1094
Henrici 1351. 1360
Hensler 3499
Heppe 713. 969
Hering, H. 2783
Hering, R. 1839
Herlitz 134. 3173
Hermandung 440
Hermelink 1348. 2788
Herre 1458. 1519
Herrmann, A. 354
Herrmann, F. 1408
Herrmann, K. 3047
Hertel 1908
Hertlein 932. 965
Hertling 1871
Hertzog, A. 567
Hertzog, G. 60
Herwig 618
Herz 3923
Herzberg-Fränkel 1311
Herzog 1354
Hesler 3318
Heß 321
Hessel 3146
Hesselbarth 3874
Heßler 317
Hettner 641
Heuberger 3065
Heuschmid 2670
Heuser 1682. 3572. 3827
Heusler 978
Heyck 1424. 2222
Heyden 624
Heydenreich 131. 160.
2339
Alphabetisches Register, WER
Heyderhoff 2121. 2202. Hofordnungen 1571 Imm 2111
Heyer, A. 1750 (3909 | Hohenlohe 3986 Imme 2271
Heyer, H. 2775 Holder-Egger 3162 Inama-Sternegg 444.
Heyne 705 Holdschmidt 355 2368
Hiecke 596 Holl 1442 Index alphab. Nobilium
Hilgert 3915
Hille, G. 1672. 1966
Hille, J. 1300
Hilliger 990
Himmelreich 1762
Hindrichson 3506
Hinnenburg 2030
Hinrichs 1865
Hinrichsen 2175
Hintner 41. 91
Hollerbach 1247
Hollweg 1438. 3481
Holthausen 3079
Holtmanns 353
Holtzmann 1067. 1520.
Holwerda 949 [2587
Holzhausen 1866
Hoogenraad 359
Hoogeweg 237. 582. 3485
Hoops 2551
amiliarum 147
Ingold 11. 1793. 1868
Innerkofler 3669
Inventaire archéol. de
Gand 276. 2479
Inventare: Mittelalter-
liche a. Tirol 1385;
nichtstaatl. Archive
Hannov. 237; nicht-
staatl. Westfal. 2436;
Hintze 2566. 2578. 2580. Hopf 3733 österr. 2409
2610. 2782. 3501. 3584. Hoppe 1113. 1341. 2723 | Isaak 3336
3626. 3631. 3654, 3660. Hoppeler 5. 1434. 2451. | Isernia 3209
3752. 3771. 3792. 3952 2743. 3208. 3282 Isidor 3075
Hippe 680 Hora Siccama 1684 Israël 1508
Hirn 1928. 1931 Hornung 1002 Issendorff 2781
Hirsch 464 Horwitz 500
Hirsch, F. 2486. 3549
Hirsch, S, 1362
Hirschmann 563
Hosius 976
Hottenrott 704
Houben 3693. 3977. 3978
Jackowski 2301
Jacob 2731
Jacobi, G. 457
Hirt 53 Houtrouw 357 Jacobi, L. 3059
Hittmair 1822 Howorth 950 Jacobi, R. 1485
Hoche 1873 Hradil 2704 Jacobs, E. 99, 1481. 1655
Höchsmann 1462 Hrdy 2742 Jacobs, J. 3066
Hoede 423 Huber, A. 229 Jacobs, K. 3285
Hödl 2066 Huber, E 934 Jacobs, P. 1478
Höfer 2757 Hubert 593 Jacoby 698
Höfflinger 141 Hübl 612 Jäger 287
Höfler 704
Höler 2528
Hölscher 1279
Hübner 151
Hücker 2601
Hüffer 2224
Jaekel, H. 513, 3088
Jäkel, M. 3489
Jänecke 669
Ge WEN. gege...
Hoen 3753 Hürbin 303 Jaenicke 388
Hönes 3699 Hürten 1039 Jaffe 437
Hoeniger 1568 Hüsgen 2598 Jahn, G. 2654
oensbroech 2150 Huffschmid 1891 Jahn, R. 1188
Hörmann 682 Hugelmann 2579 Jahn, V. 3066
Hötzsch 2053
Hoewel 2098
Hoffet 534
Hoffmann 1820
Hoffmann, A. 1750
Hoffmann, Ch. 2521
Hoffmann, F. 2474
Huggenberger 2305
Hulshof 2429
Humann 3140
Humbertelaude 3379
Humboldt, C. v. 2006
Humboldt, W., v. 2005.
Hund 2454 [2006
Jahnel 157. 166
Jahresbericht d. Ges.
Pro Vindonissa 3064
Jaksche 3317
Janentzky 3697
Janeschitz 1235
Janetzki 436
Hoffmann, L. 3229 Huppertz 3650 Jannasch 1731
Hoffmann, M. 25 3 Huss 683 Janov 1243
Hofgut Rheinhausen Huyskens 1102, 1158. | Jansen 1289. 1290
Hofkalender 132 [1288 1201 Janson 1820
Hofmann, Frdr, H. 1811 Janssen 3700
Hofmann, H. 960. 3061 ! Idiotikon, Schweiz 59, Jassoy 2360
Hofmann, K. 3112 Ihm 76 [2285 | Jaurès 3877
Hofmeister, A. 394, 1581. | Ilgenstein 475 Jean XXII. 1314
3121. 3144 Ilmer 1885
Jecht 1304. 2241. 2396,
Hofmeister, H. 937.1034 Ilwof 1814. 2107. 2181
Jecklin 224 [3265
*136
Jeep 124. 1886. 2329
Jegerlehner 696
Jelinek 2208
Jellinghaus 433. 923
Jensen 1177
Jentsch, C. 2573
Jentsch, H. 627
Jeßen 1939
Jessen, W. 239
Jörgensen 1446
Joetze 2420
Johann, Erzherzog 3838
Johannes abbas Vic-
toriensis 1178
Joherl 1938
John, A. 683
John, E. 700
Joostings 510. 2456.
2457
Jordan, E. 2125. 3913
Jordan, R. 1450. 1668.
1687. 3360. 3363. 3366.
3419. 3466. 3487. 3504
Jorga 290
Joseph 119. 2326
Jürgens 2260/61. 2406.
Jürgensen 680 [2438
Jugler 1828
Jullian 3055
Jung, F. 3408
Jung, R. 1263. 2423.
Jung, W. 2483 [3963
Jungk 2778
Jungnitz 587. 1342.1690.
Junker 2597 [3306
Juten 3302
Kaemmel 622. 954
Kämmerei-Register1277
Kacemmerer 283
Kästner 1840
Kahle 2230
Kaindl 302. 2697
Kaisenberg 2724
Kaiser 1993
Kalbfuß 2753
Kalisch 2602
Kalischer 3822. 3825
Kalkoff 1432. 3375. 3415
Kallbrunner 1154
Kallina 249
Kallmeyer 1605
Kälund 2300
Kammerer 1754. 1867
Kampers 1184
Kamshoff 1535
Kania 664
Kapff 701
Alphabetisches Register.
Kaphahn 2707
Kapp 3906
Kapras 526
Karg-Bebenburg 1770
Karl Eugen 3638
Karsthans 3338
Kasch 1861. 3698
Kassowitz 3451
Kastner 292
Katalog: d. dt. Hand-
schrr. d. K. K. öff. u.
Univ.-Bibl.zu Prag 202;
d. Schwedisch. Archivs
zu Riga 2448
Katschthaler 269
Kauffungen 1583. 2440.
Kaufmann 289 [3668
Kaulla 483
Kawerau 1394. 1422
Kayser, K. 1511
Kayser, R. 940
Keber 435
Kegelspiel 1393
Kehr 1317. 2463
Kehrer 671
Kehrl 450
Keiper 3777
Kekule v. Stradonitz
Keller, A. 701 [1719
Keller, G. 3983
Keller, L. 1858. 3695
Keller, S. 428. 3174
Kelter 3441
Kemmerich 266. 670.709
Kende 3267. 3467
Kenner 956. 3061
Kentenich 508. 1136.
1208. 1256. 1327. 1333.
2424. 3240. 3278
Kerchnawe 3753
Kern, A. 1460. 1509. 1571
Kern, F. 1189.3164.3220.
Kern, G. 2872 [3229
Kernkamp 234. 1665
Kesper 1494
Ketrzynski 2123a
Keuffer 3812
Keune 969
Keußen 1411. 3180
Keutgen 2664
Keyßer 3899
Khevenhüller-Metsch
3624
Khull-Kholwald 99
Kiener 338. 491
Kieser 1056
Kießelbach 468. 473
Kießkalt 143
Kiewning 1983
Killernann 3330
Killmer 1257
Kindler 2574
Kindler v. Knobloch
Kinter 556 [2347
Kinzel 2809
Kippenberg 23. 2245
Kippenberger 3152
Kircheisen 1881
Kirchengalerie 2737
Kirchenordnungen 1405
Kirchhoff 372/3. 2723
Kirchhoff 3255
Kirchner 3149
Kirmse 1116
Kirn 608
Kirsch, J. 1031
Kirsch, Th. 2327
Kisch 58. 2284
Kisky 1323
Kißling 27
Klaar, K. 1955
Klaar, R. 3756
Klaiber 1370
Klaje 1677
Klank 2608
Klapper 1386, 3296
Klarmann 315
Klatt 524. 3524
Klawitter 2123
Kleeberg 2628
Klein, J. 2532
Klein, J. H. 120
Klein, M. 1670
Kleiner 2412
Kleins v. Straußenburg
Klimesch 41. 2269 [1670
Klingelhöffer 169
Klob 1860
Klopfleisch-Klaudius
Klose 960 [1863
Kluge 54
Knaake 1953
Knab 126
Knackfuß 3538. 3540
Knapp, E. 3114
Knapp, H. 2452
Knauer 3120
Knebel 381. 465
Kneer 2362
Knetsch, G. 3500
Knetsch, K. 2334. 2403
Knieb 584. 3418
Knobloch 339
Knodt 1442
Knoke 938. 951. 953.
975. 1040
Alphabetisches Register.
Knoop 698. 2856
Knorr, F. 3044
Knorr, R. 965. 3068
Knott 719
Kober 1143. 1299
Koblischke 2262
Koch, E. 1563
Koch, F. 2172
Koch, H. 242
Koch, Herb. 1234. 3246,
Koch, Hugo 1084 [3257
Koch, M. 2807
Kochl 3041
Koeberlin 322
Köchl 486
Köhler, A. 1746
Köhler, C. 139. 3214
Koehler, M. 2681
Köhler, W. 3381
Kost 1471
Kott 3502
Krabbe 1650
Krabbo 2449
Kracauer 3667
Krägelin 2179
Krämer, F, 1669
Kraemer, W. 3852
Kraft 1350
Krahulietz 926
Králičeck 3033
Kramer 3042. 3109
Kraus, Ch. 1278
Kraus, E 1628
Kraus, J. 1700
Krauske 3627
Koehne 253 Krauß 2157
Koehnlein 63 Krauter 1532
oenig 2809 Tawczynski 442
Krebs, A. 1810
Krebs, E, 2801
Krebs, J. 3463
reiner 3170
Kreis 304
Kreisler 3815
renzer 1123
Kretschmar 2313
Kretschmayr 2588
Kretzschmar 1138
Öniger 2718
Könnecke 636
Koepp 974. 975
Koerner, B, 150. 2351
Körner, E, 1473
Körner, Th. 2015
Köster, A. 3983
Köster, K. 2604
Kötzschke 922. 2794.
Kofler 935 [3184
Kogler 2411. 3261
Kohlmann 1068
Kohlrausch 3365
Kohn 498
Koht 2081
Kolb, A. 3269
Kolb, D. 1997
Kolb, F, 930
Kolde 1395
Kolfhaus 1438
Kolkert 1674
Kolmer 3914
Konen 3136
Konrad 1565
Konschel 3942
Kooperberg 3412
opfermann 1090
Korb 1660. 3550
ommann 1442
orrespondenz Fried-
richs d. Gr. 1765
Korte 412
Kortzfleisch 1941. 3726.
osch 2126 3785
Koser 1233. 1766. 3637
Kossinna 3028. 3047
Kreutzer 1435
Krieg 1809 3753
Krieg, C 2804
Krieg, R. 261
Kriege Friedrichs d. Gr.
1776
Krieger29, 94, 2310.3192
Kriegsjahr 1809 1928
Krofta 1344
Kroker 3344
Krollmann 1229, 1487.
Kronthal 2217 [3790
Kropatscheck 938. 974
Krosigk 2227
rudewig 230
Krüger 971. 3070
Krumbholtz 236
Krusch 1556. 3110
ruse 462
Kubicek 1572
Kübeck 3835
Kübler 43
Küch 1223, 2314
Küchler 3981
'Kühnau 692
Kovač 1220, 3286. 3662
mmer 1133. 1183,
Krauel 1914 [3179
Kreuter 430. 604. 2408
*137
Kühnholq 371
Künßberg 531
Künstle 1064
Künstler Lexikon 651
Küntzel 1971. 3883
urschner 1553
üster 1979
Kull 116
Kunsemüller 2706
Kunstdenkmäler: Baden
2476; Bayern 273,
2474; Prov. Branden-
burg 281. 2483
unst- u. Altertums-
Denkmale Württemb,
Kunststätten 647 [2475
unstfopographie,
sterr. 269
unze 1283
Kurfürst Joh. Phil. e
Walderdorf 1794
Kurth 2546
Kurz 628
Kurzwelly 2841
Kuske, B. 424. 472. 1292
Kuske, E. 2425
Kutzbach 660
Kux 2500
Kvačala 1609
Kybal 1243. 3244
Lachmann 697
Laelıns 3187a
Lager 1791, 3711
Lahusen 426. 3176a
Laiglesia 3388
Lallemand 3271
Lalubin 3740
meire 396
Lamprecht 286. 738
1829. 2177. 2487.9487,,
2845. 3886
Landau 2859
ndmann 3745
Landsberger 1968
Landtagsakten 254.2455
Lang, A. 3373
Lang, W. 3814. 3866
Lange, G. 3817
Lange, K. 1378
Lange, W. 937
Langel 1738
Langer, E. 189
Langer, O. 3776
Langewiesche 975, 1790.
3032. 3642
ngwerth v, Simmern
2364
*138
Lappe 433. 2700. 2863
Lappenberg, E. 1177
Lappenberg, J. 1098
La Roche 961
Laske 2821
Laubert 2019. 2058.3927
Lauchert 3424. 3960
Lauffer 712. 2866
Laukhard 1866
Lautner 3539
Lazius 2252
Lazzareschi 2733
Lebensbeschreibung
Götz v. Berlichingens
3304
Le Brethon 3714
Lechartier 3746
Lechner 1021. 3145
Legrand-Girarde 3564
Lehautcourt 2102
Lehmann 2341
Lehmann, Karl 3275
Lehmann, Karl 3091
Lehmann, P. 3190
Lehmann, Paul 1286
Lehmann, W. 1398
Lelindorff 1761. 3623
Lehner 971
Leib 1392
Leidinger 7
Leineweber 3416
Leipzig, Universität 607
Leistle 554
Leitner 391
Leitschuh 653
Leitzmann 1359. 2013.
3694. 3823
Leixner 2808
Le Mang 2077
Lemberger 2837
Lembey 1457
Lemcke, G. 3219
Lemcke, H. 282. 1364.
Lemcke, P. 2556 [2484
Lempp 2685
Lenze 2616
Lepel 3982
Lerch 1720
Lerche 3529
Lesort 2388
Lesprand 1868
Lessiak 58
Le Tavernier 1377
Lettow-Vorbeck 3872
Lettres et documents de
Joach. Murat 3714
Leupold 3399
Leuprecht 2377
Alphabetisches Register.
Levison 1003. 1011. 1014.
1051. 1499. 2385. 2399
Levy 2751
Lewin, A. 2693
Lewin, H. 625
Lewin, L. 1706
Leyen, v. der 999
Lexer 2281
Liebe 1495. 2650. 3508
Liebegott 417
Liebermann 3127
Liebisch 3427
Liebmann 3497
Liederhandschrift, Hei-
delberg. 1162
Lienau 939. 3043. 3117
Liesegang 431
Lilie, Die 3202
Lilie 945
Liliencron 3367
Lill 3531
Limes: Obergerm.-raet.
3059; röm., in Österr.
956
Lindner, L. 2703. 2867
Lindner, P. 555. 560
Lingke, O. F. 2365
Linhart 2501
Linke 1963
Linke, O. 1967
Linkge, J. 2365
Linnebach 3599
Linneborn 2760
Lippert 217. 1768
List, G. v. 923
List, S. 1753
Literaturbericht, Hist.-
pädagog. 2248
Litzmann, B. 2214
Litzmann, K. 1890
Lobstein 1443
Löffler 584. 1338
Löhr 1308
Loening, E. 2004. 3950
Loening, O. 3281
Loès 3072
Loesch 1280
Loesche 24. 1433
Loeschke 974
Loevenich 3818
Loew 90
Löwe 2240
Löwenstein 496. 497
Löwenstern 1888
Löwis of Menar 39.
3588
Loga 2470
Lohest 3072
Lohmeyer389. 604. 2468.
Lommatzsch 541 [2791
Lommer 313
Loofs 1443
Lorger 3061
Lorme 146
Losch 2129 $
Loserth 1533. 3471
Lot 1037. 3119
Lotz 2582. 3904
Lotze 368
Lowak 1630
Lubenow 3457
Luchaire 1118
Lucke 1393. 3446
Ludewig 613
Ludorff 278
Ludwig, F. 1606
Ludwig, V. 2178
Lüdecke 1965
Lüderitz 1164
Lüders, C. 3046
Lüders, G. 3861
Lühr 1749
Lüneburg 1161
Lütolf 1155
Lüttge 1443
Lützow 1246
Lützow, v. 176
Luginbühl 1464. 2401
Luise, Königin 3715
Luise Ulrike 1767
Lulvès 547
Lundgvist 1679
Lurz 614
Luschin v. Ebengreuth
112. 113. 1045. 2320
Luther, G. 2138
Luther, J. 3339
Luther, M. 1394. 3339
Lutherbriefe 3340
Lutteroth 175
wi ee ee `
Lutz, J. 1380. 1381.
Lutz, L. 2086 [3439
Luzio 3391
Lyrik, Polit. 1894
Machholz 20. 601. 3678
Mack, H. 434. 3837
Mack, R. 330
Mader 273. 2474
Mähl 3912
Maere 1230 |
Maier 28
Maier, A. 3292
Maier, G. 1857
Maintrieu 3596
Maire 1717
Malerei, Dt. 2219
Mamlock 1837
Mandelsloh 1258
Alphabetisches Register. *139
Mayer, Ant. 2589 Merx 1712, 2116. 3390.
ayer, Frz. 293 3601
Mayer, Gust. 2586. 3920
Manecke 147
anitius 1059
Mankowski 3756
Mannheimer 1673
Mannlich 1764
Mayer, Herm. 2790
Mayer, Joh. 557
Mayer, Jul. 1416
Mayer, Lorenz 345
Mayer, Rob. 1525
Manstein 2367 Mayer, Theodor 470.
Mantel 1697 1284. 2668
Marcks, E, 2089. 2492 Mayne 1631. 2205
Marcks, F. 1489 Maze 3880
Marckwald 2235 Mazzatintj 2462
arcus 1787 Mbyr 1309
Mardus 3167 Mechtel 215. 2403
Marès 3737 Meerdink 358
Marez 3262
Maria Antonia 1768
Mehlis 2611
Mehring 329, 1331
Maria Theresia 1768. | Meiche 1110
3625 Meier 1557
Mark, Die Grafschaft Meier, Ant. 2548
Markgraf 36 [362 Meier, E, v, 1971. 3928
Marklowski 2368
Markus 3821
Meier, Gabr. 1329
Meier, K. 1636
Marle 2544 Meier, P. 1169. 3651
Marquart 1990 Meier, Seraphin 2743
arré 413 Meier, Wilh. 409
Martens 248 Meinardus 1144. 3553,
Martin, E. 1845 3789
Martin, J. 2205
Martin, P. E. 3111
Martin, Paul 1951
Martinek 2473
Martini 1156
Martiny 31. 37
Martroye 984
Marwitz, v. d. 3829
Marx 13
Maske 2379
Matějka 2472
Materialien z. G. Gran.
Meinecke 2882. 3751.
3833. 3847. 3850. 3954
Meiners 2002. 3809
Meinhold 3816
Meininghaus 2380. 2717
Meisinger 1897
Meißner 2057
Meister, A. 214. 362,
3264
Meister, J. 1471
Meisterernst 447
Melville 1688
bündens 224 emminger 487
. Matrikel d. Univ.: Dil- enadier 3
lingen 2787; Freiburg Mengden 3552
L Br. 2790; Herborn Menghin 2865
2793; Leipzig 606; Tü. Menke-Glückert 3688
bingen 2788 Mensi 2591
Matter 3863 Mensing 67
Maude 1918 Mentz 3400
Mauer 2647 Mentz, F. 2249
Maurer, A. 2519 Mentz, G. 3956
Mentzel 1864
Menz 429, 2529
Maurer, K. 991 Mercati 2399
urice de Saxe 1782 Mergentheim 2720
Maußer 1167. 3980 erian-Mesmer 2381
May, E v. 3533 Merk 1576. 2748
May, G. 2104 Merker 1616, 1960
Merz 251.305. 2621.2622
Messikommer 2850
Mestwerdt 355, 972. 2534
Meth 630
Mettensia 2388
Metternich 3831. 3835
Mettig 1192, 1262. 2447
Mettler 3059
Metzger 1470
Metzger, H. 2656
Metzner 3440
Meusel 2023, 2131. 3787
Mews 461. 2659
Meyer, A. B. 3062
Meyer, Alex. 2215
Meyer, André 3378
Meyer, Ch. 314. 1289.
1920. 1927. 2511
Meyer, Geo. 1964
Meyer, Herm. 1186
Meyer, J. 3417
Meyer, Jul. 320
Meyer, Karl 279
Meyer, Kuno 1703. 1714
Meyer, Paul 3207
Meyer, Ph. 2169
Meyer, Rich. M. 1844.
2215. 3095. 3972
Meyer, S. 1232
Meyer v. Knonau 1434.
3155. 3381
Michael 645. 1168. 3203
Michaelis 3926
Michel 3750
Michel, H. 3138
Mielke 643
Mielot 1380
Miller 325
Minde-Pouet 2242
inden-Ravensbe
unter d. Hohenzollern
Minor 2205 [363
Mirbt 1442
Mirot 1069
Mischler 2183
Mitis 83, 3166
Mitius 1367
Mittelstaedt 2073
Mitterwieser 2417
Mittnacht 3849
Mockeprang 3900
Moegling 2031
Moeller 503. 2683
Mönks 2633
Möslein 2140
Mogk 1001. 3096
*140
Moldaenke 3610
Molhuysen 1618
Molineus 2370
Mollenhauer 423
Molsdorf 1366
Monod 1089
Monumenta: Germ. hist.
2384; palaeogr. 74.2297
Moos 2203
Moreau 3194
Morin 3137
Morneweg 137
Moroder-Lusenberg 298
Morone 3368
Morris 1841. 3689
Moser 2098
Moser, M. 3676
Moser, V. 57
Mowat 3468
Much 997
Mucke 49
Mühlbacher 1021
Mühlbrecht 22
Mühler 2158
Müllenhoff 921
Moller 1942. 3113
Müller, v. 2048
Müller, A. 591
Müller, Adalb. 2618
Müller, Andr. 573
Müller, Ernst 1020. 3143.
Müller, F. W. 404 [3174
Müller, Franz 3608.3609
Müller, G. H. 3312
Müller, Gregor 2767
Müller, Gust. 1850
Müller, H. v. 2040
Müller, Heinr. 3791
Müller, J. 1313. 1328.
1465
Müller, J. Th. 1731. 2784
Müller, Joh. 1291
Müller, Josef 1648
Müller, Karl Alex. v.
2085
Müller, Karl Otto 1301.
3284
Müller, Konr. 2090
Müller, Nikol. 1448.3380
Müller, Otto 415
Müller, P. 3767
Müller, Paul 2855
Müller, Wolfg. 325
Müller-Brauel 3043
Müller-Fraureuth 69
Mülverstedt 1271. 2369
Münch 2170. 2796. 3955
Münster 1356
Alphabetisches Register.
Müntzer 2853
Mürmann 3800
Müsebeck 2056. 2210.
Mulert 1995. 2211 [3834
Muhsfeldt 537
Mummenhoff 2512
Murat, prince 3714
Muret 3875
Muth 631
Muthesius 3690
Mutzner 527
Naber 1962. 3649
Nabholz 3270
Naegele 958
Naegle 1243
Nagl 639
Napolcon 1878
Nase 3057
Naunin 3357
Navez 3766
Nebe 3691
Neckel 996. 3080
Necrologia Germaniae
2464
Necrologium, München-
wiler 559
Nedopil 3735
Needon 943
Nef, A. 3826
Nef, W. 2108
Negri 1526
Negwer 1445
Nelis 79
Nelle 2773
Nentwich 19
Nessel, H. 2325
Nessel, X. 227
Nesselrode 3836
Nestle, E. 3605
Nestle, W. 3365
Neubauer 1912
Neubaur 3618
Neuenhaus 1438
Neugebauer 1817
Neuhaus 2754
Neukirch 1573
Neundörfer 2147
Neupert 2565. 2870
Neve 3356
Newald 2060
Niebuhr 3834
Nieden 2779
Niedner 1975
Niemann, A. 2043
Niemann, F. 2799
Niese 3966
Nietzsche 2196
Nippold 1547. 3481
Nistler 956
Noack 3648
Noel, 3491
Nolte 2662
Norbert 3635
Nordmann 2694
Nottarp 2617
Nouaillac 3435
Nova 665
Novotny 1344
Nowotny 949
Nudant 2101
Nüchter 3328
Nuntiaturberichte: a,
Dtld. 3368. 3431; a. d.
Schweiz 3432
Ober 566 1143.
Oberhummer 2252
Obermaier 269
Oberndorfer 964
Obert 3172
Obreen 1202. 2404. 2538
Obrik 3160
Obrist 3253
Obser 1958. 3647
Obst, A. 1808. 3990
Obst, E. 264
Ochsner 3801
Ockel 1610
Odescalchi 1218
Oechelhiaeuser 2476
Oechsli 2109
Oesch 2153
Österreichs Hort 2493
OÖesterwitz 181
Ohlendorf, H. 185
Ohlendorf, L. 2625
Ohmann 480. 1296
Ohnesorge 2273
Ohr 1222
Oidtman 2336
Olbrecht 2263
Oldekop 33
Olgiati 3473
Olivier 3635
Ollivier 2091
Olrik 1008
Oncken 2069. 3868
Oorkondenboek 2434 `
Oppenheim 182
Oppenhoff 509
Opitz 1628
Oppermann 576. 1202.
2503. 3181. 3864
Orterer 605
Ortner 963
Ortsgeschich ten,
ring. 343
Osten-Sacken, C. v. d
[3720
Ostwald 3156
Ottenthal 2411
Otto, A. 3727
E. 1938
F. 2103
H. 259
Loth-
Otto, Heinr. 3778
Otto, J. 1933
vermann 2658
Ow-Wachendorf 2
Owen 1225
Oxenstierna 1503
Paas 574
Pacheco de Leyva
Paech 589 [3395
Pagliai 257
Paldus 1819
Paldus, J. 1582
Palézieux-du Pan
Pallas 3304, 3421
Panske 1261
Pantz 2652
Panzer 3078
Pape 3925
Pappenheim 1507
Paquay 3100
aquier 3359
Paradeis 965
arent 2049
Paret 932
Parisot 1081
Partisch 1070
Pastor 1454. 3790
Pasture 3430
Pauker 3619
Paulier 3713
26
116
Pauls, E, 1548. 3712
Pauls, Th. 3256
Paulsen 2197
Paulus 545. 1436.
Pedrotti 1930
Peisker 994
Pelet-Narbonne 1
Pelissier 2723
eracca 1783
1437.
[1438
924.
Perdrizet 1380. 1381
Perels 2607.
Pergler 3742
Perthes 3721
Peßler 687.
2734
114.
Peter, A 1739
2851.
[2868
Alphabetisches Register.,
Peter, Q. 1694
Peterka 1307
Peters, A. 237. 584. 3784
Peters, C.
432
Peters, U. 1152
Petersdorff 2181
Petersen, J. 1298
Petersen, P. 449
Petersen, V. 1566
Petry 3645. 3897
Pettenegg 2352
Pez 3466
Pfaff 698.
1166. 1554.
Pfeiffer 1366
Pfister, A. 2025
Pfister, C, 344
Pfister, W., 1122
Pfleger 1466. 3474
lug 456. 2576
Pflugk - Harttung 289.
Pfudel 629
[3542
Pfund 3756
Philipp, A. 1217
Philipp, O. 70
Philippi 267. 395. 462,
Philippovich 3916 [1128
Pic 2499
Picard, E 1904. 3713
Picard, L. 3749
Piccolomini 1219
Pichat 1782
Pick 3671
Pickel 2161. 3933
ijnacker
Hordijk 1105
Pijper 1406. 1407
ilz 1525
Pinder 2820
Pineau 2199
Pingaud 1902
Pinger 1847
Piper 667. 668
Pirchegger 26
Pirenne 85.
Pischek 11 41.
1049. 1224,
3195
3215
2459. 2537.
Pistor 420
ivano 422
Planer 378
Plath 1174
Plischke 3151
Plönes 410
Ploy 1911
Plüß 1329
Pniower 3982
Podlaha 270
Pöhlmann 1530
P
oelmann 3134. 3157
113. 1162,
2192. 3476
*141
Pösinger 103
Poethen 3974
Poggio 3368
Polmann 540
Pomerania 1412
Poncelet 579. 1018, 2466
ontanus 1618
Portia, Bartholomäus v.
3431
Poschinger 2038. 2146.
3840. 3848. 3849. 3869,
3855. 3922
Posse 240
Post 2542
Postina 2523
Poten 1959
Potthoff 1725
Poupardin 1043. 3148
Prem 1935
Prenzel 1213
Pretzell 2730
Pribram 458. 1680
Priebsch 1149
Priegel 2469
Priest 1077
Privatbriefe,
Probeck 1884
rochnow 18
Profeld 1536
Prokesch v.
Prokop 649
Protokolle u. Relationen
d. brandb. Geh. Rates
Prou 3147 [3553
Prüfer 2173
rümers 707
Prumbs 3451
Przibram 2039
Publikationen: d. Ges.
f. rhein. G.kde. 2390;
üb. Andr. Hofer 1885;
a.d. Kgl. preuß, Staats-
archiven 209
Deutsche
[3332
Osten 2024
Pufendorf 3580
Puntschart 423
Pupper v. Goch 1406
Ren 3640
uanter 702
zer G. 2401 ;
Vatikan.
Quellen u. Abhdign. z.
G. d. Abtei Fulda 2393
*142
Quellen u. Darstel-
lungen a. d. G. d. Bet.
Jahrh. 1391. 3336
Quellen u. Erörterungen
z. bayer. u. dt. G. 204
Quellen u. Forschungen
z. G. d. Juden 494
Quellenstudien 2386
Quitt 1374
Rabl 609
Rachel, H. 476. 3595
Rachel, P. 1562
Rachfahl 449. 1596
Radegg 1185
Rademacher 1170
Rademacher, C. 3103
Radetzky 2030
Radics 2496. 3613
Radlmaier 2000
Räbel 562
Rahden 167
Rahn 271
Rain 1948
Rammelt 1529
Ramsauer 3517
Ranisch 1008
Ranke 3459
Raspe 421
Ratsrechnungen, Gör-
litzer 3265
Rats-Silber d. St. Frank-
Raty 1088 [furt 673
Rauch, K. 1569. 3128
Rauch, M. 1638. 1804
Rauchfuß 2373
Rausch, G. 1846
Rausch, H. 1654
Rauscher 1331
Rausse 1629
Reau 1371
Rechtsquellen, Ostfries-
lands 256
Recueil: d’actes con-
cern. les freres-mineurs
de Luxembourg 2426;
des actes de Philippe I.
3147; de documents
relat. à l’histoire de
l'industrie drapiere en
Flandre 2459; Nouv.
génér. de traités 248;
des anc. ordonnances
de la Belgique 1498
Redlich 2411. 3428
Redslob 1758
Regel f. e. vollkom-
menes Leben 1149
Alphabetisches Register.
Regelmeier 1681
Regensberg 2095. 3878
Regesta: chartarum Ita-
liae 257; Habsburgica
218; pontif. Roman. 258
Regesten d. Erzbischöfe
v. Mainz 2422
Register, Oberpfälz. 3212
Rehder 2679
Rehmann 3661. 3798
Rehme 2461. 2711
Rehtmeyer 1692
Reich 1075
Reiche 717
Reichel 1443
Reichert 72
Reicke 1392
Reidelbach 309
Reimer 1125. 1157. 3729
Reimers 1317. 1335.
3436. 3964
Reiners 1171
Reinecke, P. 929. 930.
3035
Reinecke, W. 97. 1276.
2635. 3311
Reinfried 2750
Reinhard 2814
Reischel 279
Reitemeyer 369
Relazioni: sulla cam-
pagna del 1848 2065;
Veneziane 2430
Remling 3934
Renaud 1826. 1959
Renaux 1085
Renken 3221
Rennenkampf 3628
Rensing 2682
Resener 1353
Reuss 2001. 3808
Reuter, Ch. 1035
Reuter, H. 3303
Reyhtens 2434
Reynold de Cressier 642
Rhamm 1010. 3102
Rhotert 3666
Ribbeck 1477
Richard, J. 2772
Richard, L. 507
Richardson 3603
Richter 2596
Richter, G. 1994. 3813
Richter, Geo. Mart. 1639
Richter, Hans 1173
Richter, Hnr. 2220
Richter, L. 2220
Richter, O. 36. 2014
Ried, E. H. v. 194. 299.
Ried, K. 323 [1196
Riedel 3061
Rieder, K. 1148. 2246.
3290. 3295
Rieder, O. 3176 a
Riedner 3183
Riedner, O. 1002
Rieger, C. 2805
Rieger, M. 980
Riehl, A. 3807
Riehl, B. 650
Rieken 3047
Riemann 3824
Riemer, A. 370. 2828
Riemer, M. 1590
Riese 3098
Rietschel 989. 1129.
1135. 2619. 3093. 3281
Riezler 3086
Rille 1537. 3472
Rindfleisch 20
Ring 1330
Ringholz 42. 558. 2308
Rintelen 3092
Ritschl 2771
Ritter, C. 1991
Ritter, F. 3256. 3534
Ritter, M. 1516. 2176
Ritterling 936
Rittmeyer 3837
Rixius 1980
Rochow 3829
Rode 184
Rodenberg 3175
Roder 226. 1197. 3802
Rodewald 1547
Rodt 2507
Roedder 452
Röhl 1848
Röhrich 1205 *
Rörig 1274. 1832
Rößel 1676. 3566
Röthe 980. 981
Rohe 3205
Rolandinus Patavinus
Roller 3811 [1100
Romberg 1877
Rompel 3924
Rooses 1645
Roosval 1382
Rose 1899
Rosenfeld, E. 1818
Rosenfeld, F. 1169
Rosenhagen 2491. 3201
Rosens 2041
eg
Rosenthal 400
Rosenthal, W. 711
Rosin 626
Rotach 2680
Roth, C, 135
Roth, F. 105. 1349.1597.
1615. 1619. 3235, 3403.
Roth, V. 672
Rothenberg 1579
Rothmaler 3932
Rotscheidt 1401. 1443.
1547. 3336. 3448. 3481
tt 3462
Rozet 1457. 3398
ubens 1645
Ruck 1740
Rudorff 502
Rübel 2437
Rückert 327, 1542
Rüeger 2504
Ruegg 1312, 1328. 3287.
[3299
üther 416
Ruffert 1923
Ruhlmann 2640
Runge, H. 634
Ronse J. 1510
Rupp 3325, 3702
Ruppel 214
Ruppersberg 2268
Rustige 713
Ruville 3883
Rzehak, A. 926
Rzehak, E 103. 114.
301. 2321
Saake 2995
Saar 3986
Sabler 3653
Sach 3153
Sachs 2843
Sadee 3696
Sagher 3269
Saladin 214
Salis 2303
Sallagar 1898
llinger 3758
Salomon 3908
Salomon, F. 3588. 3884
Salomon, R. 1182. 3230
Salz 1531
Salzer 1870
Samanek 2583
mmlung: Provinzial-
Kirchengeschichten
; Schweiz, Rechts-
quellen 251. 2451
Scherer 546
Scherer, E. 927
Scherer, H. 2713
Scherer, W. 1906
Scherffig 1391
Scherg 1058. 3238
Scherlen 228
Scherr 3774
Alphabetisches Register. #143
Samwer 2080 Scheuer 602
Sanders 2280 Scheuffler 1461
Sardagna 1872 heyrer 2064
Sardemann 1549 Schian 1734
Sarpi 1500
Sartori 689
Sauerland, H. 1181. 1333
Sauerlandt, M. 2833
Sauermann 387 a. 2768
Sautai 1777
Sautier 2705
Sauzey 3744
Schaack 1985
Schachermayr 1722
Schacht, F, 106
Schacht, W, 676
Schaeben 3743
Schiaparelli81. 257.1024
Schickele, G. 637
Schickele, M. 1545
Schiemann 3890
Schier 1780 ` `
Schieß 3349
Schiff 1228, 3242
Schill 3657
Schiller, F. 3089
Schiller, R, 2375
Schillerbuch 1855
Schillmann 88. 1313
Schindler 1792
Schäfer, D, 291. 3168 hippers 1147
Schaefer, Hnr. 718 hirrmann 386 l
Schaefer, K. 1181. 1319. issel v, Fleschen-
1523. 2643
Schäfer, R. 2340
Schäfer, W, 3732
Schaer 1622, 2212
Schalk 113
Schapire 2221
Schapiro 1589
Schartow 1775
berg 2007. 3722
Schiviz v. Schivizhoffen
142
Schlachter 3382
Schlager 569. 1476
Schlecht, C, 1586
Schlecht, J, 1317. 1392
Schleich 2789
Schaub 3042 hleiermacher 2155.
Schaus 1004 Schleinitz 647 [3834
Schedowitz 588 Schlenther 3982
Scheer 2141 Schlichting 2171
Scheerer 2829 Schlickum 350
Scheibe, K. 550
Scheibe, W. 2830
Scheibner 2869
Scheiner, A. 58
Scheiner, M. 926
Scheins 2759
Schele- Schelenburg 1034
Scheliha 3494
Schell 353
Scheller 964
Schellhaß 1641. 3431
Schelling 3123
Schelven 1479
Schempp 1678. 1698
Schenk 2755
henk zu Schweins-
berg 133
Schlitter 3624
Schliz 329, 931. 932, 965
Schlossar 3838
chlosser 2194
Schlüter 469. 2275
Schmedding 974
Schmeidler 1098. 1175.
3155
Schmid, Bernh. 284
2485. 3273. 3614
Schmid, E. v. 2094
Schmid, H, 3321
Schmid, J, 312
Schmidlin, J. 1426, 3450
Schmidlin, L. 2816
Schmidt, A. ‘16. 3683
Schmidt, Arth. 1533
Schmidt, Berth. 126.
1339. 2562
Schmidt, Erich 3684
Schmidt, Ernst 2557
Schmidt, Frar. Karl Ves
3719
Schmidt, Geo. 177. 3587
Schmidt, Gottfr. 1731
* 144
Schmidt, Heinr. 2226
Schmidt, Hub. 941. 943.
3957
Schmidt, Jul. 701. 1038
Schmidt, Karl Ed. 3623
Schmidt, Ludw. 920. 982
Schmidt, Max 461
Schmidt, Paul 3558
Schmidt, Rob. 929
Schmidt, Ulr. 1198
Schmidt, Valent. 2848.
3298
Schmidt, W. A. 1533
Schmidt, Walter 3865
Schmidt-Lötzen 1761
Schmidtborn 2201
Schmitt, Chr. 1053
Schmitt, Karl Rud. 1866
Schmitz, A. 1702
Schmitz, B. 365
Schmitz, Ferd. v. 231
Schmitz, Hans 2572
Schmitz, Herm. 3705
Schmitz-Kallenberg 581.
1512. 1548. 2304. 3289
Schmoller 3581. 3654
Schmut 1938
Schnapper-Arndt 2623
Schneider, Fedor 1104.
1178
Schneider, Franz 318
Schneider, Max 2800
Schneiderwirth 2736
Schnippel 694
Schnirle 3756
Schnittger 1757
Schnürer 559. 1052
Schöffmann 2372
Schoeler 3621
Schön 8. 144. 162. 329.
1733. 3646
Schönach 134. 1196. 2817
Schönaich 1691
Schönbach 1101. 1165
Schoenborn 2577
Schoenermarck, v. 2376.
Schönewald 361 [3046
Schoengen 2428
Schönhoff 66. 188
Schöppe 1584
Schöppl 3464. 3756
Schoetensack 925. 949
Schöttle 117. 2671
Schollen 3987
Scholten 1548
Schonebohm 2770
Schoof 44
Schoolmeesters 1310
Alphabetisches Register.
Schornbaum 1322. 1613.
3350. 3361. 3404. 3405.
3523. 3673
Schotsch 2296
Schott 2349
Schotte 411
Schottenloher 2802.3337
Schrader 2585
Schraub 3216
Schrecker 2606
Schreiber, J. 987
Schreiber, O. 2709
Schreuer 3177
Schridde 3969
Schröder, A. 324. 1212
Schröder, Edw. 1167.
1825. 1866
Schröder, O. 2191
Schröder, R. 2282
Schrörs 3118. 3186
Schröter, C. 3936
Schröter, E. 125
Schrötter, F. 3. 112. 127.
419. 2149. 2331
Schrötter, G. 319. 2453
Schrohe 1701. 3962
Schubert 2299
Schubert, G. v. 2033
Schubert, H. 1005. 1442.
1453. 3393
Schuch 112
Schuchhardt 944. 949.
1034. 2836
Schübeler 939
Schüller 572. 1771. 3535
Schütte 1760
Schütz 351
Schuhmann 1452
Schullerus 2284. 2815.
3891
Schulte, A. 1028
Schulte, Ed. 522
Schulte, Joh. Fr. v. 3938
Schulte, W. 3314
Schulten 489
Schultheiss 927
Schultheß 3063
Schulthess-Rechberg
-1430. 3381
Schultz 3274. 3333
Schultze, M. 945
Schultze, R. 3105
Schultze, V. 1555. 2259
Schulz, F. 652. 2824
Schulz, H. 3717
Schulz, M.: 213. 3141
Schulz, O. 946
Schulze, Fr. 1876. 1901a
Schulze, Gust. 2254
Schulze, Rud. 1270
Schumacher 925. 949.
3035. 3069
Schumann, C. 2287
Schumann, P. 647
Schurig 2182
Schuster, G. 2333
Schuster, J. 3893
Schuster, K. 3322
Schwabe 621
Schwalm 3211
Schwantes 939
Schwartz 2444
Schwarz, B. 226. 2419
Schwarz, F. 2471
Schwarz, G. 3734
Schwarz, H. 405
Schwarz, R. 3352
Schwarzkopf, K. 360
Schwarzkopf, V. 360
Schwarzweber 1267
Schweitzer, V. 1251
Schweizer, E. 2721
Schweizer, J. 1524. 3337
Schweizer, P. 96. 223
Schwemer 2054
Schwencker 1735
Schweppe 2050
Schwerin, Cl. 2452
Schwerin, S. 1877
Schwertfeger 3747. 3799
Schwerzenbach 3061
Schwetschke 2206. 3490
Schwinkowski 129. 1598
Schwoerbel 3804
Scriptores rerum Germ.
212
Seckel 1042. 3125. 3126
Seeberg 3939
Seeliger, E. 1304
Seeliger, G. 1135. 2581.
Seelmann, 2290 [2687
Seemüller 2400
Segall 3927 a
Seger 925. 944
Segmüller 1465. 2415
Sehling 1405
Seidel 2840. 3358
Seidlitz 1378
Seiffert 2443
Seitz 2239
Seitz, K. 239
Sell 2005
Selle 1509
Sellmann 3050
Sembritzki 599
Sempert 2267
Semrau 130. 945
Senfft v. Pilsach 2646
Seraphim 245. 2397.
Sering 449 [3762
Serrure 110
Settegast 3116
Severinus de Monzam-
bano 3580
Sevin 3917
Seyler 1092
Sichler 5
Sidler 3227
Siebert 1325
Siebert, H. 97
Siebmacher 100. 231
Siebs 680. 1000. 22
Siefart 3788
Sieffert 1443
Siegel d. bad. Städte
Siegel, K. 443 [2310
Siegfried 2678
Siegl 438. 3258. 3313
Siemsen 1710
Sigerus 2823
Sigismund 2118
Sill 445
Silva 2494
Silvestre 2074
Simböck 960
Simon 2600
Simon, G. 2498
Simon, K. 2079
Simon, M. 2124
Simonis 2571
Simons 1443
Simonsfeld 1106. 3164.
Simson, B. 1019 [3165
Simson, P. 2629
Singer 2088
Sinz 1577
Siragusa 1099
Nitte, A. 3543
Sitte, H. 269
Sitzmann 201
Skalsky 24
Skalweit 2133. 3590
Sladky 3245
Skutsch-Dorff 42
Sleumer 2831
Sinend, H. 59
Smend, R. 2580
Smets 1176
Smid 926
Smith 3343
Smits 2826
Sohm 3174
Solger 281. 2483
Sombart 3918
3
Hi
Alphabetisches Register.
Sommer 2793
Sommer, J. 441
Sommeregger 1895
Sommerfeldt 190. 196.
453. 1229. 1254. 1255.
1588. 1664. 1675. 1708.
3161. 3308. 3554
Sontheimer 965
Soyer 1420
Spahn, K. 479
Spahn, M. 3738
Spangenberg 1266. 1271
Spatz 281. 2483. 2569
Specht 633. 2787
Speculum human. sal-
vationis 1380
Speiser 2743
Spicker 592
Spiegel 3858
Spielmann 1960. 2530
Spiller 1207
Spina 1623
Spindler 1514. 3546
Spirkner 561
Spitta 3358
Spohr 2225
Spranger 3810
Springer 3526
Srbik 3583. 3591. 3593
Stackelberg 161
Stadtrechte: Eisenach
2460; Oberrhein. 253.
2454
Städte u. Burgen in
Els.-Lothr. 336
Stätten d. Kultur 646
Stahl, E. 3976
Stahl, H. 3617
Stahm 2716
Staiger 3545
Stammbaumblätter d.
Fam. v. Nida 180
Starck 3930
Stargard 3607
Starzer 1180
Stauber 2506
Stavenhagen 246. 2445.
Stech 3677 [2446
Stechele 15. 1193
Steenstrup 47
Steffen 3194
Steffens 3793
Steffens, F. 75
Stehlin 961
Stehmann 1361
Steichele 324
Steiff 8
| Steig 1858
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie.
*145
Steinacker 218
Steinacker, K. 2764
Steinecke 3655
Steinel 3604
Steiner, J. 1882
Steiner, P. 972. 3042.
3071
Steiner-Hauenstein 1885
Steinhart 1898
Steinhausen 2846. 3087.
Steinherz 3429 [3332
Steinmetz, G. 3040
Steinmetz, R. 2780
Stengel, E. 2580. 3263.
Stengel, K. 2132 [3953
Stenzel 1967
Stephan 1799
Stern 3851
Sternfeld 3223
Sterzenbach 3199
Sthamer 1215. 1226
Stibitz 3949
Stieda 2169. 2661. 3659.
3665. 3806
Stieve 1121
Stifel 1393
Stillich 2128
Stimming 2595
Stock 943
Stockmayer 3206
Stoeckius 3452
Stölzel 2696
Stölzle 1989
Stör 1393
Stoerk 248
Stohrer 402
Stoll 2860
Stollreither 1764
Stolz, H. 2844
Stolz, O. 477. 516. 1295
Stolze 3389. 3581
Storck 2238
Storm 3983
Stotzingen 163.
Stouff 3122
Strantz 2686
Straßburger 375
Strathmann 1438
Strauch, B. 2502
Strauch, Ph. 1103
Strecker, G. 3577
Strecker, K. 1015. 1027
Streit 1468
Streitberg 2277
Strenge 2460
Strieder 3639
Strnadt 504
Strobl v. Albeg 2590
11
1797.
[2347
* 146
Strobl v.
1898. 1926
Strohmeyer 335. 2520
Stroobaut 973
Strutz 3911
Strzemcha 3975
Stubenrauch 3052
Studien u. Texte, Refor-
mationsgeschichtl.
1392. 3337
Studium Lipsiense 736
Stückelberg 1062. 1063.
1122. 2732
Stümcke 2018
Stüven 3784
Stuhl 948
Stuhr 3511
Sturmfels 2270
Sturmhöfel 2563. 3859
Stutz 1005. 2719. 3130
Sudhoff 1346
Suhle 139. 1561 °
-Sukow 2042. 3843
Sulger Büel 427
Supplementa Melanch-
thoniana 1396
Sury 927
Suster, G. 1075
Suster, J. 1344
Szombathy 3957
Ravelsberg
Tagebücher d. Stiftes
Klosterneuburg 3718
Tamboryn 2545
Tancre 418
Tandler 2655
Tangl 80. 2580
Tardieu 3887
Taschenbuch,
140. 2343/44
Tatartzki 2044
Techen 216. 1281
Teichmann 10
Teige 2450
Tetzner 1620. 3509. 3509
Teuber 955
Teuchert 2291
Teuffel 2378
Thal 1282
Thayer 3824
Theißen 1480
Theremin 3294
Thesaurus linguae lat.
DO, 2276
Thiel 1938
Thiele, E. 1394
Thiele, G. 3674
Thiem 149
geneal.
Alphabetisches Register.
Thimme 3606
Tholomeus Lucensis
1183
Thomas, A. 2689
Thomas, Calv. 2810
Thomas, Ch. 936
Thoms, H. 1139
Thudichum 1423
Tiedemann, Ch. v. 3845.
3846
Tiedemann, H. 2046
Tielking 2439
Tietze 269. 1372
Tigges 414
Tiling 3377
Tille 131. 292
Tischer 1506
Tobler 2108
Töpfer 455
Toll, H. 3157
Toll, M. 553
Tomek 3188
Topographie: d. hist. u.
Kunst-Denkmale im
Kgr. Böhmen 270. 2472
Torp 56
Traube 73
Trautmann, O. 2645
Trautmann, P. 2127.
2626
Trautmann, R.
Treblin 49
Treixler 2414
Treu 981
Trotter 134
Tschackert 3372
Tschaeche 2522
Tschamber 3563
Tscherney 2575
Tschirch 3902
Tschudi 3207
Tubesing 1341
Tuckermann 552
Tümpel, H. 363.
Tümpel, K. 3602
Tumbült 2517
Tungel 1505
Turba 3585
1404.
[2292
Uckeley 1510. 3341
Überlieferungen, Schle-
siens 692
Uebersberger 2495
Ueckermann 367
Uhl 1061
Uhle 1851
` Uhlig 1259
‚ Ulbricht 2491
Ullmann 499
Ullrich 1744
Ulmann 1896
Unbescheid 191
Unger 2477
Unterforcher 3062
Unterkircher 4. 2232
Unterlauff 244
Unverzagt 1796
Urena 1041
Urkunden: Gödinger
2414; d. Karolinger
1022
Urkunden u. Regesten
z. G. d. Rheinlande
1181
Urkundenbuch: d. St.
Basel 222; Bero-Mün-
ster 2416; Heisterbach
231; z. rhein. Kirch.-G.
229; Krummau 2413;
Liv-, Est-, Kurlän-
disches 2444; Pforte
241; Preußisches 245;
Salzburg 2410; West-
fäl. 236; Wirtemberg
225; Zürich 223
Ursu 3392 '
Ussani 1012
Valentin2036. 3862.3896
Valois 1248
Van Dam van Isselt
1504
Van den Gheyn 2391
Van der Essen 2247.
2427. 3434
Van der Goes 1666
Vanderkindere 924.1026
1044. 1048. 1095. 1137.
2624. 2690
Van der Linden 2537.
2538
Van der Palm 1962
Vannérus 235. 1236
Vanselow 2136
Varnhagen v. Ense 1937
Varrentrapp 518. 2612
Vavek 1823
Vedel 2722
Veder 262
Velden, A. v. den 174.
186. 199
Veltzé 1898. 1926. 2034.
2035
Verlohren, F. 538
Verlohren, H. 538. 2728
Vermaas 359
Veröffentlichungen: f.
G. d. gelehrt. Schul-
wesens im albert. Sach-
sen 621; d. Hist. Kom-
mission f. Nassau 2389
Verspohl 1729
Verzeichnis d. Hand-
schrr. Trier 207
Vetter 1745
Vidal 1244
Vidal de la Blanche 3870
Vierling 260
Vigener 1195. 2422
Vilmar 2293
Viollier 986
Vischer 2032. 3838
Visscher 14. 2114
Vitzthum v. Eckstädt
Vlaminck 1108 [3763
Vochezer 138
Völke 3272
Völker 3423
Vogel, J. 3687
Vogel, Jul. 2766
Vogeler 3426. 3518.3641.
Voges 3045 [3782
Vogt 3345
Vogt, C. 3528. 3529
Vogt, E. 1203. 2422
Vogt, F. 2807
Vogts 2825
Voigt 32
Voinovich 1492
Volkmann 3988
Voll 3325
Vollert 3486
Vollmer, A. 1982
Vollmer, F. 1737
Voltaire 1766
Voltelini, v. 398. 505.
Voltz 12. 2237 [3754
Volz, G. 1772. 3627.
3632. 3633
vom Berg 353
Vorbrodt 549. 3675
Voretzsch 980
Vorgeschichte v. 1866
Vormoor 1046 [2083
Vorsterman van Oijen
Voss 280 [2541
Waas 349
Waase 3047
Wackernell 25
Waddington 1786
Wäber 5
Wäschke 1216.
Wätjen 1594
3236.
[3386
Alphabetisches Register.
Waga 3319
Wagner, A. 193
Wagner, E. 366
Wagner, F. 1370
Wagner, J. 2531
Wagner, K. 1894
Wagner, R. 1705
Wagner, Th. 3040
Wahl, A. 2184. 3908
Wahl, J. 1693 . ;
Wakker 2599
Waldeck, G. 1667
Waldeck, O. 3371
Waldenfels 1956
Walderdorff 2509. 3397
Waldschmidt 686
Wallaschek 675
Wallerstein 3327
Wallner 1938
Walter, E. 3052
Walter, F. 136. 1859
Walter, J. v. 3355
Walter, Th. 341. 615
Walther, A. 1570
Walther, W. 3376
Waltz 2185
Walz 1785
Wanner 2504
Wappler 1484
Ward 3569
Warda 3819
Warichez 577. 3132
Warschauer 2188. 2795
Wartmann 170
Watrain 2143
Weber, Chr. 2603. 3232
Weber, E. 2189
Weber, Fr. 928. 3039
Weber, O. 2059
Weber-Strebel 115
Wechssler 1163
Wecken 3347
Weckerling 2421. 2527
Weckerling, F. 3560
Weegmann 3323
Weemaes 86
Weerth 448. 1126. 2337
Wegener 1626
Wehrhan 619. 2864
Wehrmann 2806. 3522.
3728
Weidner 2117
Weigand 53
Weil, H. 1949
Weil, M. 1778
Weimann 2769
Weinmeister 123
Weinzierl 3036
*147
Weisbach 3329
Weise, O. 2283
Weise, P. 3422
Weiss, J. 1928
Weiß, N. 1443
Weißker 19
Weitbrecht 3681
Weitzel 2715
Welcker 3042
Weldler-Steinberg 2015
Weller 328. 402. 2510
Wellpott 938
Welter 969
Weltgeschichte v.
Pflugk-Harttung 289
Wenck 347
Wendebourg 3945
Wendland 2154
Wentzel 551. 2738
Wentzcke 1124. 2387
Wenzel 542
Wenzl 929
Werdermann 1438
Werken d. Ver. tot uitg.
v. h. oude vaderl. recht.
2457
Werminghoff 2735. 3131
Werner, H. 1413
Werner, H. M. 2540
Wernicke, E. 168. 656
Wernicke, F. 2560
Wernle 1442. 3385
Wermli 1656
Werunsky 1140
Werveke 356. 488
Wesenberg 1806
Weser 1388
Wessenberg 3723
Westermann 3394
Westrup 539
Wetterer 3407. 3604
Wettstein 3892
Wetzstein 611
Weyersberg 2536
Weyhmann 1721. 3592
Wibel 95. 3146
Wichmann 1303
Widemann 1330
Widmann 296.
3725
Wiebalck 514
Wiedemann 461. 1795
Wiedmer 3063
Wiegand, F. 112
Wiegand, W. 1773. 2181.
3961
Wiegers 939
Wieland 564
1534.
* 148
Wiens, G. 3460
Wiens, L. 2209. 3979
Wieries 34
Wiersum 2458
Wieruszowski 3691
Wieser 2252
Wigand 2137
Wigersma 112
Wildenbruch 2214
Wilhelm, F. 644. 1167.
2465. 3187
Wilhelm, L. 2235
Wilhelmi 541
Wilke 925
Will 1443
Wille 383
Wilisch 954
Wilmanns 52
Wilms 3058
Wils 604
Wiltberger 3854
Winckelmann 340
Winckler 541
Wind, A. 3703
Wind, P. 2746
Windel 3530
Windelband 1910. 3764
Windelband, W. 3947
Wingenroth 1374
Winkler 2446. 3495.
Winter 3630 [3622
Wintzer 1474
Wintzingerode 3409
Wippermann 3889
Wirth 1185
Wischnitzer 1999
Witkop 2813
Witkowski 640. 3973
Witt 1665
Witte, Hans 2570
Witte, Herm. 3929
Witte, K. 2072
Wittert van Hoogland
Wittich 685 [2543
Wittichen 3710. 3853
Witz-Oberlin 3384
Wölfle 3040. 3066
Wörndle 1883
Wörterbuch: Elsaß-
Lothr. 2255; Sieben-
bürg.-sächs. 2234
Alphabetisches Register.
Wohlwill 1860.
3783. 3795
Wolf 2407. 2490. 3411
Wolfart 334
Wolff, E. 1849
Wolff, Emil 2639
Wolff, F. 274
Wolff, M. 1238
Wolff, R. 1239. 1449
Wolfram 1459. 1491
Wolfsgruber 548
Wolkau 1219
Wolkenhauer 1356
Wollesen 148
Wolters 3063. 3968
Wopfner 397. 1414
Woringer 2115. 2187.
3832
Worms 2852
Wort u. Brauch 680
Wortmann 688
Wossidlo 691
Wotschke 598.
1443. 1566. 1567
Wrangel 197
Wrangell 1888
Wrede, A. 2642
Wrede, H. 2480
Wretschko 3268
Wrochem 198
Wülfing 2280
Wülker 3715
Wüst 3202
1943.
1397.
Wurzbach 654. 3326 -7
Wustmann, G. 690. 2636
Wustmann, R. 674
Wustmann, S. 379
Wutke 244. 1117. 1260.
1816
Wutte 1898
Wyl 680
Wymann 1328.
1540. 3425. 3432
1493.
Xylander 1932
Zahn 2559
Zarncke 1823
Zech 1554
Zechlin 2684
Zedler 2793
Zedtwitz 2316
Zehetbauer 1054
Zeidler 639
Zelle 3544
Zeller, E. 2195
Zeller, J. 1331. 1431.
Zenetti 1661 [1617
Zentgraf 406
Zepelin 3769
Zernecke 1707. 3578
Zesiger 1695
Zeumer 1107. 3259
Zezschwitz 3488
Zibermayr 1320
Zibrt 2233
Zickendraht 1427
Ziegler, H. 1398
Ziegler, Th. 1854. 3946
Ziekursch 1801. 1802.
Ziemiecki 2029 [1986
Zierler 565. 1091
Zieschang 1340
Zilcken 1363
Zimmer 3133
Zimmerlin 3505
Zimmermann 380
Zimmermann, A. 3561.
3938 ,
Zimmermann, E. 1384
Zimmermann, H. 2470
Zimmermann, J. 716
Zimmermann, P. 97
Zincke 2204
Zingel 446
Zingeler 1781. 3948
Zingerle 1385. 1601
Zink 2524
Zinsli 3442
Zitterhofer 2243
Zöchbaur 2152
Zoepf 1150
Zottmann 1644
Zschokke 2730
Zumwinkel 387
Zunfturkunden, Kölner
Zunker 549 [1280
Zurbonsen 3716
Zuylen van Nyevelt 1387
Zwanziger 1657
Zwingli 1400. 3351
Zwingliana 1434. 3381
wils
His
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1951