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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 13.1910"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 
XIII. JAHRGANG 1910 


. NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE EINUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 
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1910. 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


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ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH_DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN, 


Inhalt 


des dreizehnten Jahrgangs 1910. 


Aufsätze, 
Hilliger, B., Schilling und Denar der Lex Salica 
Riess, L., Zur Vorgeschichte der Magna Charta . Be ad 
Busch, W., Englands Kriege im Jahre 1518: Guinegate und 


Flodden. . . . . 1. 882. 
Strieder, J., Maria Theresia Kaunitz and die österreichische Politik. 
1748 — 1765 


Ulmann, H., Über eine neue Auffassung Ms Mert vom "Stein 


Kleine Mitteilungen. 


Seeliger, G., Das Archiv für Kulturgeschichte 

Behmeidier, B., Zur Frage der Jahrbücher 

Sander, P., Stadtfestungen und en im früheren Mittel- 
alter e 2 EENG 

Scham bach, K., Friedrich Rotbart da Eskil von Lund: 

Stieve, F., Der "Charakter des Ezzelino von Romano in Anekdote 
und Dichtung . 

Daenell, E., Zu den dentechen Handelsunternehmungen in ‚Amerika 
im 16. Jahrhundert 

Sommerfeldt. G, Die Beralüngén über eine gegen Rußland and die 
Türkei zu gewährende Reichshilfe 1560 —1561 

Pflugk-Harttung, J.v., Ein Beitrag zur Abreise Napoleons aus Frank- 
reich am 6. Juli 1815. e aa bern na le HE a 

Mentz, G., Nachruf für Gustav Diöysen 

Kötzschke, R, Nachruf für August Meitzen 

Schulz, O. Th. Nachruf für Benedictus Niese 

Devrient, E, Nachruf für Hermann Größler 

Goetz, W., Nachruf für Albrecht Stauffer 

Dieterich, K, Nachruf für Karl Krumbacher . 

Rörig, F., Der XI. Deutsche Historikertag . 


Besprechungen. 
Aktenstücke, Vatikanische, zur italienischen Legation des Duranti 
und Pilifort (Schillmann) 
Andres, H., Die Einführung des könstitnlionellen Systems. im EI? 
herzogtum Hessen. (A. Herrmann). . 2» . RH an zé 8 


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Seite 
281 
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595 
118 


95 


112 


IV Inhalt. 


Archivum, Franciscanum Historicum An. I. (Goetz) . . ... 

Baasch, E, Der Kampf des Hauses Braunschweig-Lüneburg mit 
Hamburg um die Elbe. (Daenell) . Sg Re ee e 

Barkhausen, M., Francesco Guicciardinis politische Theorien 
(P. Herre) 

Bastide, Ch., EE ` (Heussi) 

Baumgarten Poland-Wagner, Die Höllenische: Kultur 2. Aufl. 
(W. Otto) . ; DEE TE E a 

Beck, W., Die ältesten Artikelbriefe für das deutsche Fußvolk. 

| (Liebe). d ie d 

Beneke, Siegfried und die Varösschlacht: (Nöthe) . 

Beschreibung des Oberamts Urach. (Goetz) . 

Beyerle, F., Untersuchungen zur Geschichte des älteren Btadirechte 
von Gerbe i. Br. und Villingen a. Schw. (Rörig) ; 
Biereye, W., Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens. (Schmeidler) 

Biermann, F., Karl Georg Winkelblech. (Bergsträßer) 

Bock, R., Die Glaubwürdigkeit der Nachrichten Bonithos von ‘Sutri. 
Eu R 

Böhmer, H., EH zur Geschichte des ee be der 
Wiedertäufer. (Götze) ; 

Borgeaud, Ch., Histoire de l'Université de Gonäre (Koufnienn) 

Brandi, K., Die Renaissance in Florenz und Rom. 3. Aufl. (Herre) 

Braun, Lily, Im Schatten der Titanen. (Wann) Ar 

Briefe und Akten zur Geschichte des 80 jährigen Krieges. N. F. Tl. 2. 
Bearbeitet von W. Goetz. (Krebs) . Be y 

Carlbom, J. L., Tre Dagars slaget vid Wachau 1656. (Mentz) 

Caspar, E., Petrus Diaconus und die Monte Cassineser a, 
(Selmeidier) ~: 

Charmatz, R., Österreicheni innere Geschichte 1848 — 1907. (P. Herre) 

Chronique de Morigny publ. p. L. Mirot (Schmeidler) . ; 

Circourt, A. de, Souvenirs d’une mission à Berlin en 1848. publ p. 
G. Bourgin. Tom. 2. (Kaufmann) . . 

Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemians: Ba. 1, 1. (Pirchan) 

Cohen, A, Die Verschuldung des bäuerlichen Grundböpitzes in 
Bayern. (Wopfner) er 

Creuzinger, P., Die Probleme des Kiige (Liebe) : 

Deichert, H., Geschichte des Medizinalwesens im Gebiet des ee 
maligen Königreichs Hannover (Sudhoff) 3 e 

Dopsch, A., Zur Geschichte der patrimonialen Gewälten in Nieder: 
Belerreich: (Wopfner) e 

Drehmann, J., Papst Leo IX. und die Beete (Kronur 

Droysen, o. Johann Gustav Droysen. Bd. 1. (Mentz). 

Eckert, H., Die Krämer in süddeutschen Städten. (Sander) ; 
Fabricius, K., ‘Skaanes Overgang fra Danmark til Sverige. D. I. 
(Daenelli - Eu Ba a en 

Falk, Die Ehe am ege ds Mittelalters. _ (Sehling) ; 


Seite 
264 


143 


97 
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138 


385 
583 
241 
586 


275 
266 


Inhalt. 


Faust, Bernhard Christoph, Gesundheitekatechismus. Hreg. von 
K. Roller. (G. Müller) ; 

Feller, Th., und H. Kretschmayr, Die dstorreichinche Derktalrer 
waltung. Abt. I Bd. 1-8. (Kaser). 

Feret, P., La faculté de théologie de Paris. See Wee kom vi. 
(Grätzmacher) i 

Finke, H., Papsttum und Utoring des EE ` (Scholz) 

Fisher, Frederick William Maitland. (Vinogradoff).. 

Fournier, A., Wie wir zu Bosnien kamen. (P. Herre) 

Fournier, A., Historische Studien und Skizzen. (Waas) . 

Franz, A. ‚Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter. (Grützmacher) 

Fr eat, F., Von und über Schlözer. (Hashagen) . è 

EE CN F., Die Münze in der Kulturgeschichte. (Bernhart) 

Funk, Ph., Jakob von Vitry. (Huyskens) aaa Be a A e ei 

Geisenhof, G., Bibliotheca Bugenhagiana. (Götze) 

Gelzer, H., Byzantinische Kulturgeschichte. (Gerland) 2a 

Gelzer, M., Studien zur Kee Verwaltung Ägyptens, (Ger- 
land) . . RER 

Georgi, O., Der sächsiche Entwurf € eines Eeer ©. Mayer) 

Ges chichte, Allgemeine, der Philosopie. (Medicus) ne o 

Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit. (Seeliger) . 

Gondola, Francesco, en See von L. Graf Voinovich. 
(P. Herre) : 

Graefe, F., Die Publizistik in der een Epoche Kaiser: Frie- 
drichs II. (Huyskens) 

Greinacher, A., Die Auschandnpen des Päpotés Nikolaus I. über Eë 
Verhältnis von Staat und Kirche. (Pöschl) 

Güterbock, F., Der Prozeß Heinrichs des Löwen. (Schambach) 87. 

Hartmann, L. M., Theodor Mommsen. (O. Th. Schulz) Sg 

Henking, K., Johannes von Müller. (Hashagen) ° dn ns 

Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz. (Wild) 

Herre, P., Barbara Blomberg. (Hasenclever) . ZE 

Herre, P., Papsttum und Papstwahl im Zeitalter Philipps n (Frie- 
denaburg) .. 

Heuwieser, NM. Die stadiet dhe Entwicklung der Stadt EEN 
(Sander) f E E En 

Hirschy, N. C., E m. Geen (Judeich). ; 

Hittmair, R., Der Josephinische Klostersturm (Hashagen) 

Hoffmann, W., Das literarische Porträt Alexanders d. Gr. (Fr. Weber) 

Jäger, O., Deutsche Geschichte. Bd. 1. (O. Weber) j 

Jaffe, M., Die Stadt Posen unter preußischer Herrschaft. (Collmann) 

Janson, A. v., König Friedrich Wilhelm III. in der Schlacht. (Herr- 
mann) . e br a 

Iglesia, F. de. Estudios istono (P. Herre) 

Ilgen, Zum Siedlungsweren im Klevischen. (Seeliger) E 

Kämmel, O., Geschichte des Leipziger Schulwesens. (G. Müller). 


VI Inhalt. 


Kalkoff, P., W. Capito im Dienste Albrechts von Mainz. (Friedens- 
burg) ; 

Katalog der Nürnberger Stadtbibliothek T1 1. (Götze) . 

Kemmerich, M., Die deutschen Kaiser und Könige im Bilde. 
(Haberditzl) . . 

Kemmerich, Max, Die EE GE Gen T Gesichter inherhalb 
der deutschen Kaiser- und Königsfamilien. (Schmeidler) 

Kircheisen, F. M., Die Geschichte des literarischen Porträts. Bd. 1. 
(Götz) s 

Kluge, F., Bunte Blätter. (Witkowski) . Be 

Knaake, E, Leben und Wirken der Königin Geer, (Herrmann) . 

Knoke, Aran der Befreier Deutschlands. (Nöthe) . 

Koehne, K., Das superfiziarische Rechtsinstitut. (Eger) . u 

Koeniger, A. M., Die Sendgerichte in Deutschland. Bd. 1. (Pöschl) 

Kolmer, G., Parlament und nn in Österreich. (P. Herre) 

Krägelin, O., Heinrich Leo. Tl. 1. (Hashagen) . 

Küntzel, G., Bismarck und in der Zeit der Heichszrändung: 
(Brandenburg) TE" 

Leib, Kilian, Briefwechsel and Diarien ee J. v. Schlecht EE E 

Lemcke, G., Beiträge zur Geschichte Richards von Cornwall. 
(Caro) 

Lettres de Jean XXII sati. par A. Tasen (Wenck) . A 

Löhr, Jos., Die Verwaltung des kölnischen Großarchidinkonates 
Xanten am Ausgange des Mittelalters. (Pöschl) . 

Lorenz, O., Genealogisches Handbuch der europäischen Stasten: 
geschichte. 8. Aufl. v. E. Devrient. (Roller) > Do 

Lüders, G., Die demokratische Bewegung in Berlin 1848. (Berg- 
sträßer) : i 

Mannlich, Joh. Christiane, EE Ein dehtächer Maler 
und Hofnann: Hrsg. v. Stollreiter. (H. Richter) . 

Marcks, E., Bismarck. Ed. 1. (Salzer) . 

Marcks, E., Die Einheitlichkeit der englischen Gelee 
(Salomon ct ie 

Meier, E. v., Französiache Einflüsse aal e Stante und Rechtsgeschichte 
Preußens im 19. Jahrhundert. (O. Mayer) Be Aen pi 

Menz, G., Johann Friedrich der Großmütige. TI. 2. (Wolf) 

Meyer,Chn, Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg. (Mummenhoff) 

Mélanges et documents publiés à l'occasion du Ze centenaire de la 
mort de Mabillon. (E. Müller) . SEENEN 

Misch, G., Geschichte der Autobiographie I. (O. Th. Schulz) . 

Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke. (Brandenburg) : 

Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft um ihre Selb- 
sländigkeit (Hartung) . 

Mummenbhoff, E., Nürnbergs get wg Alter. mp T. Schulz) . 


Niese, H., Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert. 


(Helämann) 


Seite 


397 
425 


261 


133 


578 
518 
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129 
426 
210 
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878 


485 


148 
661 


486 
125 
644 
218 
145 
869 
245 


552 
263 


633 


Inhalt. 


Osswald, P., Die Gerichtsbefugnisse der patrimoninalen Gewalten 
in Niederösterreich. (Wopfner) . 

Paulus Diaconus, History of the Langobard kanal, ber ` Foulke. 
(Schmidt) . . 2 a vi D ; 

Pfleger, L., Martin Eisengrein (Loserth). í 

Dee M., Neueste Geschichte des jüdischen Volken. Ba. 2. (Ca) 

Prutz, H., Die geistlichen Rıtterorden. (Scholz) . e 

Recueil den actes du Comité de salut public T. 18. (Bergstrüßer) . 

Rietschel, S., Das Burggrafenamt. (Sander) . 

Ritter, M., Deutsche Geschichte im Zeitalter der  Gegonreformation. 
Bd. II, 2. (Treffz) .. er a E E 

Rühlmann, P., Politische Bildung. (Hashagen) : ; 

Ruville, A. v., Bayern und die ee: des Deutschen 
Reichs. (Brandenburg); ; E y 

Sabatier, P., Actus beati Francisci t sociorum eius. KEE CR ; 

Scheibe, A., Die französische Revolution. (Waas). . . 

Schmeidler, B., Italienische Geschichtschreiber des XI. und XIII. Jahr 
hunderts. (Goetz) . 

Schmitz-Kallenberg, R., Monasticon Westfaliae E 

Schneider, F., Regestum Volaterranum. (Schmeidler) . e 

Schnitzer, J., "Quellen und m zur Geschichte Bee 
(Goetz) . ; | 

Schottenloher, K., Jakob Ziegler aus Laidan: (G. Müller) 

Schottmüller, K., Der Polen- Aufstand 1806/07. (Herrmann) . 

Schütz, F., Werden und Wirken des Bürgerministeriums. (P. Herre) 

Schubert, H. v., Grundzüge der Kirchengeschichte. (Heussi) . . . 

Schulz, Maria, Die Lehre von der historischen Methode bei den Ge- 
schichtsschreibern des Mittelalters. (Hellmann) . 

Schwarz, Jran im Mittelalter. (Brockelmann) 

Schwätle; P., Die Gelehrtenschulen Preußens unter See, Oberschul- 
Kollegium. (G. Müller) . . . Eh 

Simonsfeld, H., Zu § 11 des Reichapreßgeneizes: (Seeliger) e 

Sjöberg, Svenska Porträt i offentliga Samlingar. (Seeliger) 

Stauber, R., Die Schedelsche Bibliothek. (Joachimsen) . . 

Stenger, H., Verfissung und Verwaltung der Reichsstadt Donat: 
wörth. Kë 

Stockmayer, G., Über Natargefühl in Deutschland i im 10. und 11. Jah 
hundert. (Schmeidler) Eg 

Stoeckius, H., Forschungen zur T EA ES Gesellschaft 
Jesu. I. (Grätzmacher) . S 

Stutz, U., Der neueste Stand des Bischofswählrechte. (Sehling) 

Strich, M, Marschall Alexander Berthier und sein Ende. (Waas) 

Buckow, A. v., Rückschau. (Brandenburg) . 

Theremin, W., Beitrag zur öffentlichen ae über Kirche and 
Staat. (Loserth) 

Traktater, Danmark-Norges, 1628 — 1780. ade v. Lauren L. I. (Mentz) 


VIL 


Seite 


885 


678 
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70 


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2561 
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245 


139 
270 


VIII Inhalt. 


Seite 
Urkunden, Ausgewählte, zur Erläuterung der Verfassungsgeschichte 
Deutschlands im Mittelalter, hrsg. v. Altmann und Bernheim. A Auf 
(Seeliger) . . . Ba ee: 188 
Urkundenbuch, E éi ER 6. (Daenell) SA ee |; - 
Urkundenbuch, Mecklenburgisches. Bd. 22. (Daenell). . . . . 139 


Urkundenbuch, Pommerisches. Bd. 4 (Daenell). . . 2. . . . 226 
Urkundenbuch, Württembergisches. Bd. 10. (Goetz) . . . . . 266 
Ursu, J., Die Auswärtige Politik des Peter Rares. (Mangold). . . 128 
Valentin, Frankfurt am Main und die Revolution von 1848.49. 
(Kaufmann) SN . 114 


Varenius, O., EE SC Siätereplering i neue (Daenell) , 148 
Vigener, F., Kaiser Karl IV. und der Mainzer Biatumsstreit. (Pirchan) 429 
Viollet, P., Les interrogatoires de Jacques de Molai. (Wenck) . . 585 
Voltelini, H. v., Forschungen und Beiträge zur Geschichte des Tiroler 


Aere (0. Weber) . . . 110 
Vorberg, G., Die Kirchenbücher der Generalsuperintendentur Berlin, 
(G. Müller) ge . . . 5690 


Wackernagel, R., Geschichte der Stadt Basel. (Haskagen) . > . 381 

Weiß, A., Kurze Darstellung der sogenannten Reformation und Gegen- 
Taformation, in Steiermark. Von einem Freund derWahrheit. (Seeliger) 589 

Westermann, A., Die Türkenhilfe auf dem Reichstag zu Regens- 


burg 1582. (Sommerfeldt) E éi A ©.. e, 270 
Westmann, K. G., Svenska Rådets Historia till år 1306.  (Daenell) . 139 
Wille, E, Die Schlacht von Othée 1408. (Liebe) . . . 141 


Wilma, Der Hauptfeldzug des Germanikus im Jahre 15 n. Chr. (Nöthe) 181 


Nachrichten und Notizen. 


Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Badische Historische Kommission 593. — Historische Kommission bei 
der Kgl. Bayerischen Akademie 573. — Historische Kommission für 
Hessen und Waldeck 574. — Kommission für neuere Geschichte Öster- 
reichs 437. — Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte 487. — 
Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das Fürstentum 
Anhalt 570. — Monumenta Germaniae Historica 438. — Versammlung 
Deutscher Historiker 423. — Vom Mittelalter zur Reformation 254. 

Zeitschriften: 150. 257. 264. 364. 

Preisaufgaben: 125 436. 

Erwiderungen: Walther 4456. — Simonsfeld und Schmeidler 597. 

Personalien: 127. 256. 278. 424. 575. 

Todesfälle: Arbois de Jubainville 151. — Burkhardt 279. — Delisle 594. — 
Diemar 594. — Droysen 151. — Friedländer 128. — Grössler 444. — v. Helfert 
256. — Jäger 256. — Jung 424. — Krumbacher 595. — Lea 128. — J. Lippert 
128. — Meitzen 441. — M. Much 128. — Niese 442. — Nürnberger 279. — 
Oelsner 151. — Sauerland 279. — Stauffer 576. 

Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet vom Oberbibliothekar 
Dr. Oskar Maßlow in Bonn. 


Englands Kriege im Jahre 1513: 
Guinegate und Flodden. 


Von 
Wilhelm Busch. 


I. Der Feldzug König Heinrichs VIII. und Kaiser Maximilians I. 
gegen Frankreich. 


1. Die neue Kriegspolitik unter Heinrich VIII. 
und die Vorspiele von 1511 und 1512. 


Mit dem Regierungsantritt des jungen Heinrichs VIII. hatte das 
Leben und Treiben am englischen Königshofe ein völlig verändertes 
Ansehen gegenüber den letzten ernsten und strengen Jahren Hein- 
richs VII. erhalten, aber im Gegensatz dazu schien die Politik des 
Staates unter dem Sohn zunächst ganz in den Bahnen bleiben zu . 
sollen, in die sie zuletzt der Vater hineingeführt hatte. Besonders 
zeigte sich das in der Wahl der ersten Berater, zu denen Heinrich die 
bewährten Vertrauten seines Vaters nahm. In dem neben dem Thron 
stehenden Geheimen Rate des Königs traten aus der großen Zahl 
seiner Mitglieder als die eigentlich Leitenden zwei Männer hervor, 
der Lordschatzmeister des Reiches, Thomas Howard Graf Surrey, 
und der Geheimsiegelbewahrer Richard Fox, Bischof von Win- 
chester. Bei den inneren Angelegenheiten, besonders den Finanzen, 
sprach wohl Surrey sein gewichtiges Wort mit, aber die eigentlich 
politischen Geschäfte, zumal die auswärtigen Angelegenheiten, 
kamen immer ausschließlicher in die Hand des bürgerlichen Bischofs. 

Beide standen als Rivalen und als Parteihäupter einander gegen- 
über. Surrey hatte mit seinem Vater, dem Herzog von Norfolk, bei 
Bosworth auf Richards III. Seite gefochten, der Herzog war da- 
mals gefallen, der Sohn war gefangen genommen worden. Wohl 


Anmerkung. In den beiden nachfolgenden Aufsätzen veröffentliche ich 
einige der Vorstudien zum 2. Band von „England unter den Tudors“. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 1 


2 Wilhelm Busch. 


erhielt er bald das Vertrauen des siegreichen Tudor, das sich in 
wichtigen Aufträgen und in der Erhebung zum Lordschatzmeister 
aussprach, aber die väterliche Herzogswürde blieb ihm vorenthalten. 
Richard Fox hatte von Anfang an zu Heinrichs VII. Parteigängern 
gehört und war durch dessen ganze Regierungszeit an den wichtigsten 
Staatsgeschäften beteiligt gewesen, völlig verwachsen mit den 
Interessen von Staat und Königshaus. Darin stand der familien- 
lose Bischof im stärksten Gegensatze zu Surrey, dem vornehmsten 
Vertreter des hohen Adels, der zugleich darnach strebte, diesem 
und besonders dem eigenen Hause die alte Macht wiederzuverschaffen. 
Gewiß erstrebte er das im Dienste der Krone, aber gegenüber dem 
die alte Herrlichkeit im Staat nie vergessenden Adelsvertreter stellte 
Fox mit seinen Helfern das ausschließlich dem König dienende 
Beamtentum dar. Diese Männer bürgerlichen Ursprungs, welche 
zugleich die größeren Talente zur Verfügung stellten, überwogen 
in den Staatsgeschäften an Zahl und Einfluß die vereinzelten Ver- 
treter der Aristokratie: nach dieser Richtung behielt die Staats- 
leitung unter Heinrich VIII. zunächst ganz denselben Charakter wie 
unter dem Vater bei. Somit folgte der junge König darin dessen 
monarchischer Politik, daß er sich entschlossen zeigte, die unbedingte 
Herrscherstellung der Krone gegenüber den alten Adelsgeschlechtern 
zu wahren. 

Natürlich vertraten dieselben Männer auch dieselbe Politik wie 
bisher, in vorsichtiger Zurückhaltung gegenüber den Gegensätzen 
der Festlandsmächte und besonders in einem guten, wirtschaft- 
lich vorteilhaften Verhältnis zum alten Erbfeind der Engländer, 
zu Frankreich. 

Die Grundlage, von der jede weitere Gestaltung der europäischen 
Machtverhältnisse damals auszugehen hatte, war die im Dezember 
1508 und März 1509 zwischen Kaiser Maximilian I., Ludwig X11. 
von Frankreich, Ferdinand von Spanien und Papst Julius II. ab- 


geschlossene Liga von Cambray: jener berüchtigte Bund aller 


führenden Mächte Europas mit alleiniger Ausnahme von England 
zum brutalen Räuberkriege gegen Venedig. Heinrich VIII. hielt 
sich wie sein Vater dem Bunde fern, er arbeitete vielmehr bei den 
Mächten für den Frieden und die Erhaltung der bedrohten Re- 
publik. 

Am ehesten ging sein Schwiegervater Ferdinand von Spanien auf 
seine Anregung ein, nachdem er mit der geglückten Verdrängung der 


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Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 3 


Venetianer aus Apulien erreicht hatte, was er für seine eigene Macht- 
stellung in Süditalien haben wollte; aber er suchte nun sofort weiter- 
gehend Heinrich zu einem Bunde gegen das mit Übermacht in 
Oberitalien stehende Frankreich zu drängen, worin ihn Papst Julius II. 
und die Venetianer selbst unterstützten. War es England nicht ein- 
gefallen, sich am Bunde gegen das mit ihm handelspolitisch eng 
verbundene Venedig zu beteiligen, so lag ebenso gar kein Grund vor, 
seine gedeihlichen friedlichen Beziehungen zu Frankreich um 
anderer willen zu trüben; im März 1510 wurde vielmehr zwischen 
Heinrich und Ludwig XII. ein Friedens- und Freundschaftsvertrag 
auf Lebenszeit der Herrscher abgeschlossen. 

Immerhin zeigte sich in Englands Verhalten eine gewisse Un- 
sicherheit, man hat den Eindruck, als ob die Lockungen des spanischen 
Schwiegervaters auf den jungen König nicht ohne Eindruck blieben, 
während sich ihm die alten Räte widersetzten und ihn zum Ab- 
schluß mit Frankreich bestimmten. Blieb man bei der hierdurch 
kundgegebenen Politik, dann hätte man sich von den festländischen 
Wirren fern gehalten, sich auf vermittelndes Eingreifen beschränken 
und an allen Orten die eigenen Handelsinteressen fördern können: 
eine Politik, ganz den bewährten Grundsätzen Heinrichs VII. ent- 
sprechend. 

Auch mit dem Kaiser Maximilian wurde das Fortbestehen der 
vertragsmäßigen Beziehungen aus Heinrichs VII. Zeit gesichert, 
und, so zweifelhaft der nur nach dem englischen Gelde strebende 
Kaiser sich dabei verhielt, so blieb auch das früher abgeschlossene 
Verlöbnis seines Enkels Karl mit Heinrichs jüngerer Schwester 
Maria in Kraft. Bei Maximilian aber war auch dem neuen König 
gegenüber die Abneigung lebendig, die er bei Heinrich VII. nie hatte 
überwinden können. Während England die Handelsbeziehungen 
zu den Niederlanden enger und vorteilhafter gestalten wollte, drängte 
er sich wieder mehr an Frankreich heran. 

Aber es mußte ihn außerordentlich verpflichten, daß Heinrich 
bei dem erneut ausgebrochenen Streit gegen Herzog Karl von Geldern 
im Jahre 1511 der von des Kaisers Tochter Margarete geleiteten 
niederländischen Regierung 1500 Bogenschützen und einige Artillerie 
zu Hilfe sandte, während gerade Ludwig von Frankreich sich mit ver- 
dächtiger Zweideutigkeit benahm. Allerdings konnte die englische 
Hilfstruppe an dem kümmerlichen Ausgang des Feldzuges nichts 
ändern, der auf einen guten Anfang folgte, indem die Belagerung 


1* 


A Wilhelm Busch. 


des wichtigen Venlo ergebnislos aufgehoben werden mußte. So 
klein das kriegerische Unternehmen an sich war, so war der Fehl- 
schlag nur um so peinlicher, wenn man ihn auch nach außen zu ver- 
tuschen strebte. Für Heinrich war es besonders schmerzlich, weil 
gleichzeitig eine Abteilung Bogenschützen, die an Ferdinand zu 
dessen Krieg gegen die Mauren gesandt war, unverrichteter Sache 
umkehren mußte, da Ferdinand wegen seiner Stellungnahme gegen 
Frankreich den Maurenkrieg aufgab und nun von den Engländern 
forderte mit gegen die Franzosen zu Felde zu ziehen. Man kam in 
ziemlichem Ärger auseinander, die Engländer, die sich zuletzt sehr 
disziplinlos benahmen, mußten heimkehren, ohne einen Feind ge- 
sehen zu haben. 

Für Heinrich waren diese beiden Vorgänge in den Niederlanden 
und in Spanien sehr widerwärtig, denn in ihm war ganz anders als 
in seinem Vater der ehrgeizige Drang zur Betätigung nach außen 
lebendig; auf die Dauer konnten ihn die rauschenden Festlichkeiten, 
in denen er zunächst dahin schwamm, nicht befriedigen. Waren 
es die alten Räte, besonders Bischof Richard Fox, die ihn vorläufig 
am Bunde mit Frankreich hielten, so machte sich doch bald der 
Gegensatz zu den persönlichen Neigungen des jungen Königs, der 
schon frühzeitig eine gewisse Unsicherheit in diese Beziehungen 
hineingebracht hatte, stärker fühlbar. Schon im Sommer 1511 ging 
Heinrich so weit, sich von Ferdinand zu gemeinsamen Vorstellungen 
bei Ludwig bestimmen zu lassen, sie forderten die Rückgabe des 
ım Mai dem Papst entrissenen Bolognas und den Rücktritt von der 
Berufung des papstfeindlichen Konziles: unter dem Scheine der 
Vermittelung bereits eine deutliche Parteinahme gegen Frankreich. 

In der Tat bedeutete dies Vorgehen den entscheidenden Um- 
schwung; als sich Ferdinand darauf mit dem Papste und Venedig in der 
„heiligen Liga“ vom 4. Oktober 1511 gegen die ausgreifende Macht 
Frankreichs in Italien verband, rechneten die Verbündeten schon 
mit Sicherheit auf Heinrichs Beitritt. Im Monat vorher hatte Graf 
Surrey den Hof in offenem Zerwürfnis verlassen, aber die Hoffnung 
seiner Gegner auf dessen Dauer war eitel, es scheint vielmehr in 
den Kämpfen der Parteien wie eine Krisis gewesen zu sein, die den 
Umschwung beschleunigte. Denn schon im November 1511 konnte 
gerade Surrey als Heinrichs Bevollmächtigter den Beitritt zur 
heiligen Liga abschließen, den Heinrich am 13. November vollzog, 
der die vollste Niederlage der Friedenspolitik des Bischofs Fox be- 


-=~ 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 5 


deutete. Wir hören, daß dieser vor einem kriegerischen Unter- 
nehmen gewarnt und böse Erfahrungen vorausgesagt hat, aber der 
König, den auch seine spanische Gemahlin Katharina in kriege- 
rischem Sinne beeinflußte, stellte sich seinen eigensten Neigungen 
folgend auf die Seite der Kriegslustigen, die widerstrebenden Räte 
mußten sich fügen. 

Auf den Beitritt zur Liga folgte am 17. November 1511 ein Sonder- 
bund mit Ferdinand, der England ganz im spanischen Schlepptau 
zeigte. Außer der Unterstützung des Papstes in Italien sollten 
Heinrich und Ferdinand Frankreich im Süden angreifen und dabei 
Aquitanien für seinen wahren Besitzer Heinrich erobern: nichts 
Geringeres als die Verkündigung einer Eroberungspolitik, welche 
die imperialistischen Pläne des Lancaster Heinrichs V. gegen Frank- 
reich wieder aufnahm. 

Wenn Ferdinand sich dabei in scheinbarer Selbstlosigkeit für 
einen Eroberungskrieg in ausschließlich englischem Interesse zur 
Verfügung stellte, so hatte der alte Fuchs den Genossen gründ- 
lich hinter das Licht geführt und ihn vielmehr seinen Zwecken an 
der französischen Südgrenze dienstbar gemacht. Von englischer 
Seite wurde der Krieg auch darin eigentümlich geführt, daß Hein- 
rich zwar in Frankreich am 23. April 1512 seine Absicht, den Papst 
und Ferdinand zu unterstützen, in aller Form ansagte, aber eine 
` eigentliche Kriegserklärung unterließ, so daß man nicht nur die 
Handelsbeziehungen, sondern sogar den diplomatischen Verkehr 
bis in den Krieg hinein fortbestehen ließ. Aber solche Formen änderten 
an der Tatsache nichts, daß der Krieg Englands gegen Frankreich 
begonnen hatte und dadurch der Bruch mit der Politik Hein- 
richs VII. in einem ihrer wichtigsten Teile vollzogen war. 

Zu Land und See wurde gerüstet. Wenn wir in der jetzt eröffneten 
Kriegspolitik einen Sieg des Grafen Surrey über den Bischof Fox 
und die Seinen zu sehen haben, so prägte sich das auch in der Rolle 
aus, die seine Familie im Kriege spielen sollte. Sein jüngerer Sohn, 
der schon zur See erprobte Sir Edward Howard, wurde zum An- 
führer der Flotte ernannt, und neben dem Führer der Landtruppen 
Thomas Marquis Dorset sein ältester Sohn Lord Thomas Howard 
zu dessen Stellvertreter. Es gelang Edward Howard vollständig 
Herr der See von der Themse bis Brest zu werden und eine vom 
Feinde ungehinderte Überfahrt der Transportflotte für die über 
7000 Mann starke Landmacht zu ermöglichen. 


6 Wilhelm Busch. 


Aber es sollte den Engländern auch in diesem Jahre nicht be- 
schieden sein Lorbeeren zu pflücken. Während sie bei ungünstiger 
Witterung, auf den spanischen Genossen wartend, tatlos nahe der 
französischen Südgrenze an der Küste lagerten, gab Ferdinand den 
gemeinsamen Feldzug gegen Bayonne zur verheißenen Eroberung 
Südfrankreichs für Heinrich vollständig auf. Er hatte mit den 
Aussichten auf die Guienne die Engländer nur angelockt, um mit 
ihrer Hilfe durch einen Angriff von der Pyrenäengrenze aus die 
Bekämpfung Frankreichs auf dem italienischen Schauplatz zu 
unterstützen. Als aber hier Frankreichs Herrschaft nach dem plötz- 
lichen Aufsteigen mit dem Siege von Ravenna (11. April 1512) völlig 
zusammenbrach und bis zum Juli 1512 auch Mailand verloren ging, 
da war eine weitere Schwächung der französischen Macht für ihn 
unnötig geworden; er faßte dafür das unmittelbare Ziel seiner 
spanischen Politik ins Auge, die Eroberung des zwischen beiden 
Reichen eingekeilten Grenzlandes, des kleinen Königreichs Navarra, 
und neben den eigenen Truppen hoffte er hierfür die englischen 
Hilfsvölker zur Verfügung zu haben. 

Wenn es ihm auch nicht gelang, den Marquis von Dorset zur un- 
mittelbaren Teilnahme an seinem Eroberungszuge zu bewegen, 
so war für ihn doch von großem Wert, daß er die Engländer zwischen 
dem Meer und der Westgrenze Navarras festhalten konnte, wo sie 
den Spaniern eine sichere Flankendeckung gewährten. Als im Sep- 
tember Navarra in seiner Hand war, hatte für ihn ein weiterer Krieg 
gegen Frankreich keinen Sinn mehr; um die vertragsmäßigen Ver- 
pflichtungen gegen die Engländer kümmerte er sich nicht, nach- 
dem sie sich für seine Zwecke völlig an der Nase hatten herum- 
führen lassen. Dabei waren sie nicht nur zu einer höchst kläglichen 
Rolle verurteilt worden, sondern das untätige Lagerleben, welches 
nur von einigen unbedeutenden Scharmützeln unterbrochen war, 
hatte den Gesundheitszustand der Truppen ebenso geschwächt 
wie die Disziplin; es kam, während Dorset schwer erkrankt war, 
geradezu zur Meuterei, die Soldaten erzwangen die Heimkehr. Am 
31. Oktober 1512 lichtete die Flotte die Anker; man hatte einen 
ruhmlosen Feldzug hinter sich, der die Engländer nur dem Spotte 
preisgeben konnte, der noch ungleich kümmerlicher war, als die 
kleineren Vorspiele von 1511. 

Besonders stachen dagegen die Waffentaten der Spanier bei 
dem schwierigen Feldzug in Navarra ab, und Ferdinand, der die 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 7 


Engländer treulos in das ganze Unglück hineingebracht hatte, 
meinte jetzt verächtlich, daß sie den Krieg verlernt hätten; mit den 
kriegsgeübten Deutschen würden sie sich nicht messen können. 
Von ihm kam denn auch kein Wort der Entschuldigung oder des 
Dankes für das, was ihm die Engländer durch ihre Anwesenheit 
doch immerhin geleistet hatten, für den großen Aufwand in seinem 
Interesse, sondern nur Tadel, der Heinrichs Erbitterung über den 
ganzen Verlauf beträchtlich steigerte. Heinrichs Zorn richtete sich 
um so mehr gegen die militärischen Führer, als er selbst der eigent- 
lich Schuldige war, der sich in eine völlig phantastische Eroberungs- 
politik eingelassen hatte. Es war die erste Probe gewesen für die 
mit den väterlichen Traditionen und den erprobten staatsmännischen 
Beratern brechende Politik des kriegerischer Ehrgeizes und der 
Eroberung, wie sie Heinrich selbst eröffnet hatte. 

Gewiß war es immer ein Trost geblieben, daß England sich zur 
See besser als zu Lande gehalten hatte, und wenn auch in einem See- 
gefecht der Stolz der englischen Flotte, der 1000 Tonnen zählende 
„Regent“ mit seiner Gegnerin, der fanzösischen „Cordelière“, in 
Flammen aufging, so behaupteten die Engländer nach wie vor 
die Herrschaft zur See, so daß auch die Rückkehr aus Spanien ohne 
jede Hinderung geschehen konnte. 

Aber nach dem kümmerlichen spanischen Feldzuge stand für Hein- 
rich das Eine fest, daß man nicht mehr zurück konnte. Gewiß wäre 
es das beste gewesen, man hätte sich mit der erhaltenen Lehre be- 
gnügt und auf dem betretenen bedenklichen Wege Halt gemacht; 
mit der Zeit hätte sich Englands Einbuße an Ansehen vor der Welt 
wieder ausgeglichen. Aber es ist menschlich erklärlich, wenn man 
jetzt nur daran dachte, sich dies Ansehen mit der Waffe zu erobern 
und damit die Schmach des mit einer offenen Meuterei endenden 
Scheinfeldzuges auszulöschen. 

Damit war die Weiterführung des Krieges gegen Frankreich im 
nächsten Jahre zu einer Ehrensache geworden, gleichgültig ob 
sonst ein begründeter Anlaß vorlag oder nicht. Daß der Krieg im 
größten Stile geführt werden sollte, zeigt der Voranschlag seiner 
Kosten auf 600 000 Pfd. Sterling, mit dem man vor das Parlament 
trat, das November und Dezember 1512 versammelt war. Die üb- 
liche Bewilligung des „Fünfzehnten und Zehnten“ brachte nur 
38 000 Did. Sterling, dazu kam deshalb eine von jedem Engländer zu 
entrichtende Kopfsteuer in Abstufungen bis zu den 4 Pence der Lehr- 


8 Wilhelm Busch. 


linge und untersten Arbeiter; nur Ehefrauen und Bettler waren von 
der Zahlung befreit. 

Von auswärtigen Genossen wäre an erster Stelle natürlich der 
Veranlasser dieser ganzen Kriegspolitik Englands, Ferdinand, in 
Betracht gekommen, aber nach der Besitzergreifung und Sicherung 
Navarras dachte dieser nicht mehr daran, er suchte die Lage nur 
so zu gestalten, daß er die Verbindung mit England festhielt und 
sich für alle Fälle wieder die englische Geld- und Truppenhilfe sicher 
stellte. Aber als er zu Urtubie zwischen Bayonne und Fontarabia 
am 1. April 1513 in aller Form seinen Stillstand mit Frankreich 
zunächst auf ein Jahr schloß, war für dieses Jahr von ihm, dem 
Urheber alles Mißgeschickes, gar nichts zu erwarten. 

Diese fast höhnische Preisgabe durch Ferdinand war eigentlich 
der verdiente Lohn für eine so sinnlose Kriegspolitik, wie es die 
von 1512 an seiner Seite gewesen war. Ferdinand übte sogar nahezu 
Verrat am bisherigen Bundesgenossen, wenn er dem von England 
bedrohten Frankreich ein Verteidigungsbündnis anbot. Wenn auch 
Ludwig kein Gefühl großer Sicherheit an der Seite dieses ver- 
schmitzten politischen Handelsmannes in Spanien finden sollte, der 
mit dem nächsten veränderten Wind auch bald wieder seine Segel 
anders einstellte, so war doch zunächst England von ihm in seinem 
Kriege gegen Frankreich allein gelassen. 


2. Das Kriegsbündnis mit dem Kaiser Maximilian. 


In dieser schwierigen Lage blieb die einzige Hoffnung Heinrichs 
der zunächst höchst unsicher zwischen den Parteien lavierende 
Kaiser Maximilian. Mit allen möglichen Ausflüchten entzog dieser 
sich einer bindenden Abmachung, und seine Tochter Margarete, 
die für ihren unmündigen Neffen, den Erzherzog Karl, die 
Regierung der Niederlande führte, und die selbst zu dem 
geforderten Bündnis mit England und Spanien drängte, war 
zwischen den mahnenden englischen Gesandten und dem stets 
ausweichenden Vater in einer recht schwierigen Lage. Aber 
noch hoffte Maximilian, mit Frankreich zu einer genügenden Ver- 
einbarung zu kommen. Sein Gedanke war, durch eine Ehe Karls, 
des Bräutigams der englischen Prinzessin Maria, mit Ludwigs jüngerer 
Tochter Renée Mailand an das eigene Haus zu bringen; dann hätte 
er außerdem Frankreich bei einer Abrechnung mit dem gehaßten 
Venedig auf seiner Seite gehabt. Inmitten dieser freilich recht 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 9 


luftigen Pläne hütete er sich zu den Engländern ein bindendes Wort 
zu sprechen, ohne jedoch die Beziehungen zu ihnen abzubrechen. 
Erst mit dem Ende des Jahres 1512 begann er einzulenken, und 
an demselben 16. März 1513, an dem er seiner Tochter meldete, 
daß jede Hoffnung auf eine Vereinbarung mit Frankreich geschwunden 
sei, stellte er ihr die Vollmacht zum ungesäumten Abschluß mit 
England aus, unter der Bedingung, daß dies die schon in Aussicht 
gestellten 100 000 Goldkronen in drei Raten an ihn auszahle.! 

Im Monat zuvor war des Kaisers Bundesgenosse, Papst Julius II. 
gestorben, und am 13. März schloß Ludwig von Frankreich seinen 
Vertrag mit Maximilians Todfeinden, den Venetianern, über eine 
Teilung Oberitaliens zwischen ihnen, wobei der Republik sogar die 
noch in des Kaisers Hand befindlichen festen Plätze zugesagt wurden. 

Die Schwenkung Maximilians zum Kriege gegen Frankreich war 
damit entschieden, und nun vollzog der vielgewandte Politiker nicht 
nur den Übertritt von einer Partei zur anderen mit schneller Ent- 
schlossenheit, sondern sofort gestaltete sich ihm seine neue Politik 
zu einem großen, weitausschauenden Plan, den er wahrscheinlich 
schon geschmiedet hatte, als er noch unentschlossen war, auf welche 
Seite er sich schlagen sollte. Er suchte alle gegen Frankreich feind- 
seligen Mächte zu einem großen einheitlichen Angriff unter seiner 
Leitung zusammenzubringen, in letzter Linie natürlich, um deren 
Mittel und Streitkräfte seinen Zwecken dienstbar zu machen. Und, 
wenn er es dabei an erster Stelle auf die Engländer absah, warum 
sollte ihm nicht bei deren zutage getretener militärischer und 
politischer Unerfahrenheit glücken, was Ferdinand zuvor so glänzend 
geglückt war. 

Er hatte wie immer verschiedene Eisen im Feuer, und England 
wieder sollte ihm mit den 100000 Kronen die Mittel geben, um 
die Schweizer Kriegsvölker zum Kriege gegen Frankreich zu werben. 
Zu ihnen stand er seit lange in ähnlich vorsichtig hingehaltenen 
Beziehungen wie zu England, schon im April 1512 hatte er ihnen 
als seine Absicht angekündigt, sie im Dienste des Reiches zu ver- 
wenden. Aber die Kriegspolitik der Schweizer ging damals ihre 
eigenen selbständigen Wege, sie verdrängten im Juni 1512 die 
Franzosen aus Italien und brachten Mailand in ihre Hand. Auf 


L Maxim. an Margarete, 16. März 1513, Le Glay, Corresp. de Maxim. et de 
Marguer. II, 102 u. 103. 


10 Wilhelm Busch. 


dies und die Einsetzung Maximilian Sforzas in die Mailänder 
Herzogswürde blieb ihr Augenmerk noch gerichtet, als der Kaiser 
sie nach ihrem Erfolg in Italien zum unmittelbaren Angriff. auf 
Frankreich, und zwar gegen das Herzogtum Burgund zu drängen 
suchte. ! 

. Während Maximilian nach seiner politischen Schwenkung nur 
um so energischer diesen Plan verfolgte, für den England ihm die 
Mittel zu liefern hatte, suchte er zugleich den von Westen zu er- 
wartenden eigenen Angriff der Engländer auf Frankreich seiner 
Leitung zu unterstellen. Als Heinrich ihn um einen erprobten An- 
führer für seine Truppen bat, da bot er sich kurz entschlossen selbst 
zur Führung ihrer beiden Armeen an, und um darin möglichst un- 
gehindert zu sein, gab er Heinrich den schlauen Rat, ja selbst sein 
Land nicht zu verlassen, um sein Volk im Gehorsam zu halten und 
die Schotten zu bändigen.? 

So konnte er der Hoffnung leben, im Osten bei den Schweizern 
wie im Westen bei den Engländern die Führung des Krieges in seine 
Hand zu bekommen, den für ihn an erster Stelle stehenden An- 
griff auf Burgund durch den englischen Vorstoß gegen Frankreich 
zu unterstützen, als er Margarete die Vollmacht zum Abschluß mit 
England gab, der dann am 5. April 1513 zu Mecheln erfolgte. 

Die von England zu leistende Zahlung von 100 000 Kronen war 
die einzige greifbare Bestimmung in diesem Vertrage, sonst mußten 
die Engländer einer von Anfang an gestellten Forderung Margaretens, 
die ihnen recht wenig gefallen hatte, nachgeben, daß der junge 
Erzherzog Karl und seine Niederlande neutral bleiben durften. 
Dabei waren die neuen Genossen völlig im unklaren darüber, 
ob der für den ganzen Krieg im Sinne der heiligen Liga als Anlaß 
hingestellte Schutz der Kirche gegenüber Frankreich von dem neuen 
Papst Leo X. überhaupt in Anspruch genommen wurde, und sie 
wußten noch nicht, daß der Urheber der englischen Kriegspolitik, 
Ferdinand, durch seinen Stillstand mit Frankreich schon abgeschwenkt 
war. Aber gerade wegen dieses Abfalls erhielt der Mechelner Vertrag 


I Eidgenössische Abschiede III, 2 S. 614, 654f., 657. Ulmann, „Maxim. I“ 
IL 452, Dierauer, „Gesch. d. Schweiz. Eidgenossensch.“ II, 419. 

2 Maxim. an Margar., Landau, 21. Febr. 1513, Le Glay, Corresp. II, 95f., 
Lettres de Louis XII, Vol. IV, 49, Maroton au Spinelly, Landau, 9. Jan. 1513, 
Brewer „Letters and Papers of Henry VIII“ I, Nr. 3648; (im folgenden kurz 
Br. zitiert; eine Zahl ohne nähere Angabe bedeutet immer die Nummer). 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 11 


die Bedeutung für Heinrich, daß er nun wenigstens die kaiserliche 
Bundesgenossenschaft statt der verlorenen spanischen gewann. Aller- 
dings wußte ihn damit Maximilian stärker in der eigenen Hand und 
drängte sofort auf beschleunigte Auszahlung des Geldes zur 
Verteilung an die Schweizer: sonst sei es unmöglich, den Krieg zu 
beginnen. Auch ahnte Heinrich Maximilians Hintergedanken bei 
dessen Anerbieten zur Truppenführung nicht, vielmehr erfüllte ihn 
diese Aussicht, den Kaiser als Feldhauptmann für sein Heer zu er- 
halten, mit solcher Freude, daß er noch weitere 25 000 Kronen 
zu zahlen bereit war, wenn sich Maximilian vertragsmäßig dazu ver- 
pflichten wollte. Allerdings den weiteren Wunsch, selbst vom Kriege 
fern zu bleiben, konnte ihm Heinrich bei seinem eigenen ehrgeizigen 
Tatendurste nicht erfüllen.! 

Sofort nach dem Abschluß des mißglückten Unternehmens in 
Spanien wurde in England mit allen Kräften an der Vorbereitung 
des neuen Krieges gearbeitet. In dem Parlamente hatte es nicht an 
Widerspruch gegen Heinrichs eigene Heerfahrt gefehlt?, auch blieb 
es ein großes Wagnis, einen Feldzug größten Stiles unter des Königs 
Führung auf dem Festlande zu unternehmen, während der schottische 
Nachbar eine überaus bedenkliche Haltung zeigte. Aber die Rüstungen 
gingen ohne Aufenthalt voran. . 

Sir Edward Howard erhielt wiederum den Oberbefehl zur See, 
jetzt in aller Form zum Admiral von England erhoben, und wiederum 
gelang es den Engländern, die Herrschaft zur See zu behaupten, 


"$ 1 Vertrag von Mecheln, 5. April 1513, Rymer „Foedera“ XIII, 354—358, 
danach „Du Mont, Corps diplomat.“, IV, 1 S.173—175, Auszug bei Bergenroth, 
Calender of State Pap., Spanish, II, Nr. 97, kurze Notiz bei Brewer a a. O. I, 
Nr. 3861, 2. Maximilians Ratifikation liegt nicht vor; er übersandte sie erst 
am 14. Juni an Margarete; sie wird sonst in seinen Briefen erwähnt: an 
Margar. 14. April, bei Hubert Kreiten, „Der Briefwechsel Maximilians mit Mar- 
garete“, im Archiv für österreich. Gesch. 96 (1907), S. 276f., 12. Mai, Le Glay, 
Corresp. II, 141f. Br. 4059 (nach einer den Engländern übergebenen Kopie), 
17.—18. Mai, Le Glay, Corr. S. 143—148, 8. Juni, Kreiten S. 279—281, 14. Juni, 
Le Glay S. 163. Von Maximilians Eid auf den Vertrag berichtet Heinrichs 
Vertreter bei ihm, Sir Robert Wingfield, 15. Mai, Br. 4069, vgl. dessen 
sonstige Berichte vom 17. Mai, 19. u. 21. Juni ebd. 4078, 4272, 4274. — Ein 
wohl an Ferdinand gesandter Entwurf zu dem Vertrage bei Bergenroth a. a. O. 
Nr. 84 nennt schon die höhere Summe von 125 000 Kronen; über das weitere 
Zahlungsanerbieten s. die beiden undatierten Konzepte zum Schreiben Hein- 
richs an den bei Margarete weilenden Sir Eduard Poynings, Br. 4085f. 
? Trevelyan Papers III, 8. 


12 Wilhelm Busch. 


wenn sie auch die Blockade von Brest, in dessen Hafen die fran- 
zösische Flotte lag, aufheben mußten und im Gefecht ihren tapferen 
Anführer verloren. Eine Zeitlang sah es wegen der Zustände auf der 
Flotte bedenklich aus, zumal dem Grundübel, dem fortdauernden 
Proviantmangel kaum abgeholfen wurde. Aber trotz des Mißgeschicks 
hatte sich die Unternehmungslust und der Mut der englischen See- 
leute glänzend bewährt und auch nach außen Eindruck gemacht. 
Die Franzosen hatten dabei erheblich gelitten und waren zu keinem 
größeren Unternehmen fähig, und so blieb es wie im vorigen Jahre 
bei der Beherrschung der See durch die Engländer, so daß Heinrich 
ohne jede Gefährdung im Juni 1513 seine große Armee nach Frank- 
reich übersetzen und der neuernannte Admiral Lord Thomas Howard 
sogar am Landkriege gegen Schottland teilnehmen konnte. Auch die 
weiteren Versuche auf französischer Seite zur See noch einmal vor- 
zugehen und den Engländern die Herrschaft zu entreißen, waren 
vergeblich. Wohl erhielten sie die Hilfe der schottischen Flotte, 
aber kaum segelten sie im Oktober aus, als sie ein schwerer Sturm 
unter Verlust auseinanderwarf. Die Heimfahrt der Engländer 
konnte geschehen wie die Ausfahrt, die eigentliche Entscheidung 
hatte in dem Landkriege zu fallen. 

Die in der Vorbereitung dieses Krieges zu überwindenden Schwierig- 
keiten waren außerordentlich groß. Seit Menschengedenken hatte 
England einen derartigen Festlandskrieg nicht mehr geführt, es 
fehlte schlechthin jede Kenntnis und Erfahrung, so daß Heinrich 
sich für die Heeresleitung vom Kaiser einen erfahrenen Feldhaupt- 
mann hatte ausbitten müssen, worauf dieser sich ja selbst anbot. 
Auch mit allem, was bei uns der Intendantur zufüällt, lag es im argen; 
war es schon kaum möglich gewesen, bei der Flotte dieser Schwierig- 
keiten Herr zu werden, so wuchsen die Aufgaben noch gewaltig an 
bei der großen Landarmee und der dafür notwendigen Transport- 
flotte. Man hatte keinerlei Organisation, kein Vorbild, keine Schulung 
irgendwelcher Art, die ganze Last ruhte auf den Schultern eines 
einzigen Mannes, und zwar eines Geistlichen, des Almoseniers des 
Königs, Thomas Wolsey, der hierbei allerdings eine staunenswerte 
Leistungsfähigkeit an den Tag legte, und dem es allein zu verdanken 
war, wenn man schließlich zu einem befriedigenden Ergebnis kam. 

Leider erhalten wir,über die Werbung, die Ausrüstung und die 
ganze Organisation des Heeres nur sehr fragmentarische Mitteilungen. 
Von Mitte Februar 1513 an wurden die ersten Lieferungen vergeben, 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 13 


zuerst ganz allgemein gehalten, erst später auf einzelne Grafschaften 
beschränkt; auch erhielten einzelne Lieferanten sehr verschieden- 
artige Aufträge, für die Ausrüstung wandte man sich außerdem an 
das Ausland.! Deutsche Söldner wurden geworben, aber die Haupt- 
masse des Heeres bestand aus Engländern. Des Königs Aufgebot 
erging an die einzelnen Vasallen: Sir David Owen hatte 100 tüchtige 
und wohl ausgerüstete Leute zu stellen, 60 Bogenschützen und 
40 Hellebardiere bis Anfang April, dann sollte er das Geld für deren 
Wänmser, die Marsch- und Reisegebühren erhalten; ähnlich Lord 
Hastings und die beiden Fortescue, Sir Richard Sacheverell, Sir 
Henry Marny; selbst ein Mann wie Sir Edward Poynings mußte, 
während er noch als Gesandter in Brüssel weilte, an die Bereitstellung 
seiner 100 Mann Gefolgschaft und an ihre Ausrüstung denken’? 
Im ganzen schätzte man nach einem Entwurf von Wolseys Hand 
den Bedarf noch über die dem Parlament gemachten Angaben hinaus 
für das laufende Jahr auf die für jene Zeit gewaltige Summe von 
640 000 Pfd. Sterling und hielt im ganzen die Aufstellung von 
80 000 Mann für nötig und, wie es scheint, damals auch für möglich.’ 

Die ganze Armee war in drei Abteilungen geteilt, die Vorhut (van- 
guard), die Hauptmacht (middle ward) und die Nachhut (rearguard). 
Da die Bereitstellung der Hauptmacht zu lange dauerte und man 
alle schlagbereiten Abteilungen möglichst schnell an den Feind 
bringen wollte, so sollte die Nachhut unmittelbar der Mitte Mai 
überzusetzenden Vorhut folgen, so daß diese Namen nicht die Reihen- 
folge im Marsch der Armee angaben, sondern lediglich die taktische 
Einteilung und das Größenverhältnis der Heeresteile bezeichneten. 
Die Vorhut zählte etwa 8000 Mann unter George Talbot Graf Shrews- 
bury, die Nachhut etwa 6000 Mann unter Lord Herbert, die ihnen 
nachfolgende Hauptmacht etwa 15000 Mann unter dem König 
selbst. Bei der Vorhut waren die 2500 geworbenen Deutschen und 
der bewährte tapfere Sir Rice ap Thomas mit etwa 3000 Mann. 
Die Gesamtzahl der gegen Frankreich geführten Truppen wird rund 
30 000 Mann betragen haben.* 


i Br. 3728, 3757, 3769, 3788, 3792, 3796, 3850, 3858, 3888, 3894; ferner 
3732, 4131. , 

? Strype, Memorials I, App. S. 3f. (Halliwell, Lett. of the Kings of England, 
I, 202—4, Br. 3749), Br. 3886f., 3890f., 3950. 3 Br. 3884. 

4 Über die verschiedenen Anordnungen s. Heinrichs Brief an Poynings, 
6. Mai, Br. 4008 und das Konzept ebendaselbst 4009, ferner Hall, Chronicle, 


LA Wilhelm Busch. 


Die Ernennung Shrewsburys zum Befehlshaber der Vorhut ge- 
schah erst am 12. Mai, am 13. und 17. Mai die des Befehlshabers 
der Transportflotte und der Leiter der Einschiffung in den englischen 
Ausfahrthäfen!, und schließlich kam Ende Mai heran, ehe die Über- 
fahrt beginnen konnte; der Grund wird in dem widrigen Winde 
gelegen haben. Am 6. Juni landete endlich Shrewsbury mit einem 
Teil seiner Vorhut in Calais, in den nächsten Tagen folgte der Rest, 
am 10. Juni Lord Herbert und nach ihm die einzelnen Abteilungen 
seiner Nachhut; am 13. Juni rückte Shrewsbury vor und überschritt 
die Grenze, am 16. Juni Lord Herbert. Nach einem Scharmützel 
im Februar scheint es an der Grenze ziemlich ruhig geblieben zu 
sein, jetzt begegnete den Vormarschierenden kein Widerstand, 
sie zogen, während die Truppen der Hauptmacht allmählich in 
Calais landeten, gegen Boulogne, schwenkten dann aber am 


S. 537. Hall entnehme ich die sonst nicht angegebenen Truppenstärken, 
für die Vorhut 8000, die Nachhut 6000 Mann, die wir jedoch nur als 
annähernde Schätzungen ansehen können. Eine genaue Feststellung ist 
wegen der schwankenden Angaben nicht möglich, zumal auch die Listen 
mit genaueren Aufstellungen voneinander abweichen oder nicht voll- 
ständig sind. Ganz übertrieben sind die den Venezianern gemachten und von 
diesen wiedergegebenen Mitteilungen, Vor- und Nachtrab 25—30 000 Mann, 
Gesamtstärke bis 60 000 Mann, Brown, Cal. of State Pap., Venetian, II, Nr. 250, 
252f.; ähnlich hochgegriffen sind die Angaben im Chronicle of Calais S. 11. 
Halls Angaben werden einigermaßen durch eine nicht vollständige Aufstellung 
für die Vorhut gestützt, Br. Nr. 4070, etwas über 6300 Mann. Für das ganze 
Heer kommt die runde Zahl von 30 000 der Gesamtstärke am nächsten. Hein- 
rich erklärt sich zu dieser Zahl bereit in einem Briefkonzept an seine Gesandten 
bei Margarete (Br., Nr. 4086). Die gleichen Zahlen nennt der hier noch durchweg 
gut unterrichtete Polydor Vergil, S. 22, auch Du Bellay (Mémoires, Petitot, 1, 
229) schätzt Heinrichs Armee auf 25—30 000 Mann. Die bei Br. 3885 gegebene 
Armeeeinteilung. die Pauli („Anfänge Heinrichs VIIL.“, in Aufs. zur englischen 
Geschichte N. F. S. 181) irrig für die Einteilung der Gesamtstreitmacht verwendet, 
bezieht sich nur auf das Gros; die einzelnen Abteilungsstärken dieser auch nicht 
vollständigen Liste ergeben zusammen addiert 13 316 Mann; bei Br. 4314 ist die 
Gesamtstärke des „Middleward“ auf 14 032 angegeben, was mit Halls Zahlen 
für Vorhut und Nachhut (14 000 Mann) etwas über 28 000 ergibt. In einer 
Kostenaufstellung (Br. 4309) sind allein die englischen Fußtruppen auf 26 000 
Mann angegeben; dazu kommen die Flanderer und die Deutschen, die 950 Mann 
der Besatzung von Calais, so daß die zuverlässigsten Angaben alle auf etwas 
mehr oder weniger als 30 000 Mann hinaus kommen; vgl. außerdem Brown 
Nr. 265f.; 268, Zurita, Anales de Aragon VI, Bl. 358a, 367a. 

I Rymer, Foedera XIII, 367f., 369f., Br. 4061 und 4063 (wiederholt 4126, 
II und III), 4082, 4083 (wiederholt 6426, V f.). 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 15 


19. Juni plötzlich nach dem Inneren Frankreichs ab gegen Thé- 
rouanne, um dieses zu belagern.! 

Hierin dürfen wir den ersten entscheidenden Eingriff der Politik 
Maximilians in die englische Kriegführung sehen. Er hatte schein- 
bar sich bescheiden Heinrich untergeordnet, indem er sich, geschickt 
dessen Dünkel schmeichelnd, seinen Soldaten nannte, da er sein 
Geld empfangen habe, er wolle auch Heinrich betrachten als eigenen 
Sohn, wenn er als Familienfreund ohne alles Zeremoniell zu ihm 
komme.? Aber je demütiger Maximilian sich nach außen hin stellte, 
um so mehr war er gewillt, seine Interessen in der Kriegführung durch- 
zusetzen. 

Wir kennen seinen Plan eines doppelten Angriffs gegen Frank- 
reich von Osten gegen das Herzogtum Burgund durch die Schweizer 
Fußtruppen, die er mit Reitern und Artillerie verstärken wollte, 
und von Westen durch das von ihm geführte englische Heer. Daher 
war es ihm höchlichst zuwider, als er hörte, daß die Engländer das 
in ihrem Interesse einzig Vernünftige tun und den Küstenplatz 
Boulogne einnehmen wollten. Sobald er von diesem Plane erfahren, 
schrieb er am 25. Mai seiner Tochter Margarete, daß er gar nicht 


1 Die Zeitangaben über die Überfahrt widersprechen sich. Heinrich schrieb 
am 6. Mai an Poynings (Br. 4008f.), Shrewsbury werde bei gutem Wetter am 
16. in Calais sein, ihm Herbert, diesem Heinrich selbst folgen. Hall S. 537 
setzt Shrewsburys Überfahrt in die Mitte, Herberts auf Ende Mai. Dazu 
stimmt nicht die Ernennung der Einschiffungskommissare, die erst am 17. Mai 
geschah, besonders aber nicht die Angaben des Chronicle of Calais (S. 10£.), 
das fast Tag für Tag die einzelnen in der Stadt eintreffenden Kommandos 
nennt, und hier augenscheinlich auf sehr genauen Aufzeichnungen beruht, 
in denen nur, wie in den venezianischen Berichten, die Truppenstärken sehr über- 
schätzt sind; ich habe mich seinen Angaben angeschlossen; obendrein stimmt 
Halls Datum des Abmarsches, 17. Juni (S. 538), ziemlich genau zu dem 16. Juni 
des Chron. of Cal. (S. 11) für Lord Herbert. Pauli, a. a. O. S. 185f. folgt Hall. 
Über das Gefecht im Februar s. Br. 3744; über die auch für die Flotte ungünstigen 
Windverhältnisse Br. 4076, 4094. 

2 Brief Fox’, 15. Juli 1513, Br. Nr. 4349, Robert Wingfields, 23. Juli und 
6. Aug., ebd. 4361, 4389. Wenn Maximilian selbst keinen Anstand nahm, sich 
in seiner kaiserlichen Würde zu einer solchen Rolle zu bestimmen, so kann nicht 
wundernehmen, daß die englischen Chronisten (Hall 548f. Stow 413, Chron. 
of Cal. S. 14, London Chronicle S. 7) Heinrichs Stellung möglichst herausstreichen 
und den Kaiser wie einen Söldner in dessen Tagelohn stehen lassen; ebenso 
Du Bellay I, 243. — Ulmann II, 467 gibt dem Verhältnis doch eine zu milde 
Färbung, denn tatsächlich führte der Kaiser für englische Bezahlung das 
englische Heer als eine Art Generalstabschef des Königs. 


16 ; Wilhelm Busch. 


dieser Meinung sei; Heinrich solle bei Le Crotoy an der Mündung 
der Somme landen, gegen St. Quentin vorgehen, dies und die ganze 
Sommelinie besetzen, er selbst werde mit Truppen zu ihm kommen, 
um von der Somme als Operationsbasis aus in das Innere Frank- 
reichs vorzustoßen. Ihm kam es nur darauf an, ein gemeinsames 
Zusammenwirken mit den von der anderen Seite vordringenden 
Schweizern herzustellen, er wäre aber zur Schwächung Frankreichs 
schon zufrieden gewesen, wenn Heinrich von Le Crotoy aus durch 
die Normandie nach der Bretagne gezogen wäre, um dort Ludwigs 


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Herrschaft zu vernichten!; ein ganz phantastischer Plan, bei dem 
vielleicht etwas die Lust zur Vergeltung bei ihm mitspielte, der einst 
als Bewerber um die Hand Annas von der Bretagne und um ihr 
Land etwas kläglich gegenüber Ludwig von Frankreich unter- 
legen war. 

Allerdings gingen die Schweizer zu seinem Leidwesen zunächst ihre 
eigenen Wege. Sie fochten damals nicht mit ihren Soldtruppen in 
fremdem Dienst, sondern traten selbst als kriegführende Macht mit 


! Le Glay, Corresp. de Maxim. et de Marguerite II, 152—54. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 17 


«a eigenen politischen Zielen in den Kampf. Der Streitgegenstand 
zwischen ihnen und König Ludwig war aber nicht das vom Kaiser 
erstrebte Herzogtum Burgund, sondern Mailand und die Herrschaft 
in Oberitalien, zumal auch Ludwig seine Hauptkraft daran setzte, 
diesen Verlust vom vorigen Jahre wieder gut zu machen, so daß die 
Franzosen bis Mai 1513 wieder die Herren im größten Teile des 
Herzogtums wurden. Dafür mußte Maximilian trösten, daß die 
Engländer mit ihrem folggamen Abschwenken in das Innere Frank- 
reichs den ersten ihren eigensten Interessen zuwiderlaufenden 
Schritt taten, allerdings nun nicht im Sinne des Kaisers so weit wie 
möglich vorstießen, sondern an die Belagerung des festen Therouanne 


gingen. 


3. Die Belagerung Thörouannes und die Sporenschlacht 
von Guinegate (16. August 1513). 


Thérouanne liegt in Artois, südlich von St. Omer am Oberlaufe 
des linken Scheldenebenflusses, der Lys. Am 22. Juni schlugen die 
Engländer vor der Stadt ihr Lager auf; als die beratenden Führer in 
Lord Herberts Zelt saßen, traf eine feindliche Kugel in ihren Kreis 
und tötete Lord Edward Carew. Thérouanne war wohl befestigt und 
sein tatkräftiger Kommandant, Herr von Pontremy, verfügte neben 
den Bürgern über 600 Reiter und 2500 Deutsche als Besatzung. 
Shrewsbury lagerte sich im Nordwesten, Herbert im Osten um die 
Feste, welche dadurch nur auf dem nördlichen Ufer des Lysflusses 
umschlossen wurde; sie warfen Schanzwerke auf, mit denen sie all- 
mählich näher an die Wälle heranrückten, wenn sie auch die Be- 
kämpfung mit dem schweren Geschütz nur vorbereiteten und zu- 
nächst einige Häuser in Brand schossen; sie hatten sich selbst dafür 
gegen die lebhaften Ausfälle der regsamen Besatzung zu wehren.! 

Der Nachschub für den Unterhalt der Belagerungstruppen wurde 
von Calais aus besorgt und dabei ein Ende Juni abgehender größerer 
Proviantzug nahe bei Guines plötzlich überfallen und die Begleit- 
mannschaft zum größten Teile niedergemacht, die Proviantwagen 
wurden nach Boulogne geschafft. Es war eine böse Schlappe, für 


! Beginn der Belagerung nach Hall S. 538, Ferry de Croy an Margarete, 
St. Omer 2. Juli 1513, Le Glay, Negociat. dipl. I, 526, vgl. Chron. of Cal. S. 12, 
das Tagebuch von Heinrichs Kaplan und Sekretär John Taylor, Br. S. 623, 
und die Marschtabelle ebenda S. 609. 


Histor. Vierteljabrschrift. 1910. 1. 2 


18 Wilhelm Busch. 


welche nur die tapfere Haltung der Bogenschützen einigen Trost 
gewähren konnte; man nahm aber eine Lehre aus dem Überfall 
und regelte die Zufuhr und ihre Deckung besser, die außer von 
Calais auch von Flandern und Hennegau besorgt wurde. Denn 
trotz der Neutralität der Lande Karls ließ Margarete diese Unter- 
stützung ebenso wie den Zuzug geworbener Truppen aus den Nieder- 
landen dem englischen Bundesgenossen zuteil werden.! 

So war der Krieg im vollen Gange, als Heinrich mit der englischen 
Hauptmacht von 14000 Mann aufbrach. Sie war in sich so ein- 
geteilt wie das Heer im ganzen. Den Vortrab führte des Königs 
Günstling Karl Brandon, der kurz zuvor, am 15. Mai, zum Viscount 
Lisle und darauf zum Marschall des königlichen Heeres ernannt 
worden war.? 

Sonst befanden sich bei Heinrichs Heeresabteilung der Herzog 
von Buckingham und trotz seines Mißgeschicks vom vorigen Jahre 
der Marquis von Dorset, neben ihm die Befehlshaber der Expeditionen 
von 1511, Lord Darcy und Sir Edward Poynings; ferner Graf Essex, 
Lord Willoughby, Sir Thomas Boleyn, Sir John Seymour, Sir Richard 
Carew, Sir Henry Wyat, jeder mit seinem Gefolge, sodann die Bischöfe 
Richard Fox von Winchester, und Ruthal von Durham mit je 100 
Mann, ja der Almosenier Thomas Wolsey mit 200, und dazu nun 
der ganze pomphafte Hofstaat des Königs, den er auch im Felde 
nicht entbehren konnte: seine Sekretäre, die im ganzen 115 Mann 
starke Kapelle, sein Meister im Lautenspiel, Peter von Brescia, 
die sonstigen Sänger und Spieler und dann der Schwarm zu seiner 
persönlichen Bedienung, die Kammerherren, die Zeremonienmeister, 
die Ärzte, Vorschneider, Diener und Pagen, die Garderobebeamten 
und alle die andere niedere Dienerschaft des Haushaltes, der Küche 
und des Stalles, endlich die Wappenkönige mit den Herolden und 
Unterherolden, die von Ralph Egerton getragene Königsstandarte, 
umgeben von den 600 Mann der Königlichen Leibwache. So zog 
König Heinrich mit einer für seine Zeit großen Heeresmacht, aber 
mit einem noch größeren königlichen Prunke zu Felde, wobei man 


! Über den Überfall der Proviantkolonne s. Hall S. 538f., Taylor Br. S. 623, 
Chron. of Cal. S. 12, vgl. Du Bellay Mém. I, 321 (auch Fleuranges, bei Petitot 
XIV, 252), nur setzt Du Bellay den Vorgang zeitlich zu spät. Auch er hebt 
wie Hall die tapfere Haltung der engl. Bogenschützen hervor; sonst Brown II, 
Nr. 259, 262f. 

? Br. Nr. 4072, 4126, I. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 19 


den Krieg ansah wie ein Ritterspiel mit seiner Schaustellung von Glanz 
und Reichtum.! 

Vor seiner Abfahrt ernannte Heinrich seine Gemahlin Katharina 
für die Zeit seiner Abwesenheit zur Regentin des Reiches und be- 
stellte ihr einen Rat, an dessen Spitze der Erzbischof Warham von 
Canterbury und Sir Thomas Lovell standen; dem Graf-Marschall 
des Reichs aber, dem Vater seiner beiden tapferen Admirale, dem 
alten Grafen Surrey übertrug er die verantwortungsvolle Aufgabe, 
England gegen den schottischen Nachbarn zu schützen.? 

Vierhundert Schiffe sollen nötig gewesen sein, um das Heer mit 
seinem Troß und der ganzen Artillerie überzusetzen. Bei frischem 
Winde geschah die Fahrt am 30. Juni, und mit einem gewaltigen 
Geschützdonner wurde die glückliche Ankunft des Königs in Calais 
von Stadt und Flotte aus begrüßt, den man bis Dover gehört haben 
wollte. In reichgeschmücktem Boote fuhr Heinrich ans Land und 
wurde in festlichem Zuge von Vornehmen und Geistlichen zur Nikolas- 
kirche und von dort zu seiner Wohnung im Stapelhofe begleitet.’ 

Heinrich blieb zunächst in Calais, wo er am 3. Juli in Gegenwart 
von Maximilians Gesandten seine Abmachungen mit dem Kaiser 
beschwor. Auch kam weiterer Zuzug aus Flandern, von dem ein 
Teil sofort als Unterstützung zum Belagerungsheere vor Therouanne 
gesandt, der Rest bei der Hauptmacht gehalten wurde; einige 
Schwierigkeit machte die Regelung der Zufuhr aus den vertrags- 
mäßig neutralen Gebieten Karls; auffallend spät erst, am 21. Juli, 
brach Heinrich von Calais auf, nachdem Lord Lisle mit dem Vor- 
trab vorangegangen war. Der Marsch geschah außerordentlich 
langsam, erst am 25. wurde bei Ardres auf französischem Boden 
das Lager aufgeschlagen; frühzeitig kamen Ausschreitungen vor, 
so daß Heinrich drei deutsche Landsknechte aufhängen ließ. Dann 
ging es in enger Marschordnung weiter, um dem erwarteten Gegner 
sofort die Spitze bieten zu können; eines der für die Belagerung 
mitgebrachten schweren Geschütze, der „zwölf Apostel“, stürzte 
in einen Teich, in dem man es vorläufig liegen lassen mußte. Am 
21. scharmützelte man mit dem Feinde, wobei das beständige Vor- 
rücken in Schlachtordnung unter sengender Sonnenglut die Truppen 


1 Br. 3835, 4237 (Lodge, Illustrations of Brit. Hist. I, 1f.), 4306f., 4309, 
4314, Hall S. 539, Chron. of. Cal. S. 12f. 

? Br. 4179, Hall S. 539, vgl. Rymer XIII, 370f., Br. 4202. 

® HallS. 539, Taylors Tagebuch Br. S. 623, Chron. of. Cal. S. 12, Pol. Verg. S. 22. 


dÄ 


20 Wilhelm Busch. 


stark mitnahm, und dabei stürzte in einem Engweg wieder ein 
Apostelgeschütz um. Als am Tage darauf 100 Arbeiter das erste 
Geschütz aus dem Teich herausgezogen hatten, wurden sie von 
dem wachsamen Gegner überfallen, niedergehauen oder gefangen 
genommen, das Geschütz aber wurde als willkommene Beute nach 
Boulogne geschafft, während es mit genauer Not gelang, das andere 
in Sicherheit zu bringen. 

Endlich kam man am 1. August bei schließlich abscheulich ge- 
wordenem Wetter, langsam sich durch grundlose Wege fortschleppend, 
zwischen St. Omer und Therouanne an und konnte sich am 4. mit 
der Belagerungsarmee verbinden. Die Belagerung, die ja den Süden 
ganz frei gelassen hatte, war recht wenig vorangekommen, die 
Belagerten scheinen die Belagerer mehr beunruhigt zu haben, als 
umgekehrt, wie ja auch Heinrichs Armee die Unternehmungslust 
der Franzosen sehr hatte fühlen müssen. Wenn auch ein Einfall der 
Besatzung von Boulogne in das Gebiet von Calais zurückgewiesen 
wurde, nachdem die Truppen bis vor die Mauern der Stadt gekommen 
waren, so waren doch die leichten Mannschaften der Franzosen 
überall, sie störten die rückwärtigen Verbindungen und griffen die 
Nachzügler auf. Der Bevollmächtigte Margaretens im Lager schrieb, 
daß Heinrich und seine Armee etwas leisten wollten, daß aber sehr 
schlechte Ordnung herrsche und Heinrich das Kommen Maximilians 
herbeiwünsche, um hier Wandel zu schaffen; alles werde von zwei 
eigensinnigen Leuten geleitet, Lord Lisle und dem Almosenier Wolsey.! 

Maximilian hatte lange auf sich warten lassen. Die Vielgestaltig- 
keit seiner Pläne nahm seine Aufmerksamkeit nach verschiedenen 
Seiten hin in Anspruch. Von den Schweizern hatte er im März 1513 
6000 Mann oder mehr gefordert, sie aber lehnten die Forderung 
wegen ihres eigenen Kampfes gegen Frankreich in Oberitalien ab 
und vertrösteten ihn auf das Ende ihres jetzigen Krieges. Auf sein 
erneutes Drängen, wobei er ihnen selbst Geld und Truppenhilfe 
versprach, blieben sie bei ihrer hinhaltenden Antwort, da ihr 
italienisches Unternehmen in vollem Gange war.? 


1 Über die Kriegsbegebenheiten s. Hall S. 540—544, Taylor bei Br. S. 623f., 
kürzer Pol. Verg. S. 23; Philipp de Bregilles an Margarete, 2. August, Lettres 
de Louis XII, vol. IV, S. 189—191, Br. 4386. 

2 Eidgenössische Abschiede III, 2, S. 691, 703. Maximilians Instruktion, 
Augsburg, 16. April 1513, ebd. 707£., vgl. Abschied vom 18. April, ebd. S. 707, 
Gagliardi, „Novara und Dijon“, Zürich 1907, S. 66. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 21 


Am 9. Juni 1513 geschah die Entscheidungsschlacht bei dem 
von den Franzosen belagerten Novara, in welcher das Schweizer 
Fußvolk, etwa 10 000 Mann stark, fast gar nicht durch Reiterei und 
Geschütz verstärkt, den überlegenen Feind unter La Tremoille 
vollständig schlug: in einer Stellung, glänzend wie noch nie, standen 
die siegreichen Eidgenossen da, sie waren wieder die Herren im 
Herzogtum Mailand, während die Trümmer des französischen Heeres 
über die Alpen flohen. 


Die Kunde des Sieges, die Heinrich noch vor seiner Ab- 
fahrt erhalten haben wird, konnte ihn und ebenso den Kaiser 
erfreuen, der jetzt um so mehr hoffte, das geschlagene Frank- 
reich unmittelbar durch den von ihm geplanten Doppelangriff 
zu treffen. Allerdings hatte er den Schweizern bisher so gut 
wie gar keinen Beistand geleistet, er war auch nicht in der 
Lage dazu, ehe er das englische Geld in der Hand hatte, und 
schrieb daher dringend an seine Tochter Margarete von dem 
mit Hilfe der Schweizer geplanten Angriffe auf Frankreich, wo- 
für ihm aber Heinrich sofort die beiden ersten vertragsmäßigen 
Raten (70 000 Kronen) auszahlen müsse, sonst sei er außerstande 
zu handeln.! | 


Um dieselbe Zeit hatten die Schweizer eine Bereitstellung von 
6000 Mann Reserve für ihre in Italien kämpfende Kriegsmacht 
beschlossen und zugleich einen Angriff auf Burgund oder die Dauphiné . 
erwogen; nach dem Eintreffen der Siegeskunde von Novara wurde 
ein großer Angriff auf Frankreich selbst fester ins Auge gefaßt und 
der Kaiser um Hilfe gebeten, der natürlich eifrig auf den Plan ein- 
ging. Die Kantone zögerten noch einmal, weil augenscheinlich ein 
derartiges Unternehmen über die eigene Kraft hinausging, solange 
nachdrückliche auswärtige Hilfe fehlte. Ihr Heer in Italien war 
völlig erschöpft, es lief auseinander, und die Disziplinlosigkeit griff 
von seinen Reihen aus weiter, so daß es zu einem förmlichen Auf- 
ruhr in den Kantonen kam, aus dem heraus dann der Gedanke einer 
Ablenkung gegen Frankreich neu aufgenommen wurde Auch 
Maximilian drängte voran. Denn endlich hatte er die Mittel in der 
Hand, als im Juni die heißersehnten 70 000 Kronen von Heinrich 


ı Maxim. an Margarete, Ulm 8. Juni 1513, bei Hubert Kreiten, „Der Brief- 
wechsel Maximilians mit Margarete“, im Archiv für österr. Gesch. Bd. 96 (1907), 
S. 279£.; vgl. Gagliardi a. a. O., S. 121f. 


22 Wilhelm Busch. 


ausgezahlt worden waren.! Zugleich waren die Engländer auf fran- 
zösischem Boden gelandet und hatten glücklich ihren Marsch von 
Boulogne in das Innere Frankreichs gelenkt. 

Ihr Vorgehen wirkte auf die Schweizer, besonders konnte Maxi- 
milian diesen am 20. Juli die Bereitstellung von 16000 Gulden 
in Zürich melden, einer Summe, die er ihnen schon für den italienischen 
Krieg als Monatssold zugesagt hatte und auch für den jetzigen 
Krieg wieder versprach; seine Reiter und Geschütze seien für sie 
unterwegs, sie sollten ihren Zug auf die Champagne richten, um so 
mit den Engländern zusammenwirken zu können. Diese letzte 
Botschaft brachte die Zögernden in Bewegung, am 2. August 1513 
beschloß die Tagsatzung in Zürich, daß sich am 27. August 
16 000 Mann bei Besançon versammeln sollten; das Unternehmen 
wurde in großem Stile geplant, man erwartete außerdem einen 
reichen Zustrom von Freiwilligen neben den kaiserlichen Völkern, 
und somit einen Kriegszug, von dem man ähnlichen Erfolg wie 
vom italienischen erhoffen durfte.? 

So konnte Maximilian befriedigt und voller Erwartung in die 
Zukunft blicken. Alles schien sich seinen Wünschen zu fügen, er 
stand im Mittelpunkt des großen Doppelangriffs auf das durch 
Novara schon schwer getroffene Frankreich, mit dem er selbst noch 
kurz zuvor in Verhandlungen gestanden hatte. Die Wandlungs- 
fähigkeit, zugleich aber auch die Entschlossenheit und Umsicht, mit 
der er nun von dem genau entgegengesetzten Gesichtspunkte aus 
handelte, sind erstaunlich, aber wie so oft, fehlte dem kühnen 
Projektenmacher die Ausdauer im Entschluß, und dabei stand ja 
das ganze kaiserliche Unternehmen auf Borg; zu dem Kriegszug im 
Osten war er erst fähig nach der Auszahlung der englischen Gelder, 
seine eigenen Leistungen traten sehr dahinter zurück, und im Westen 
trug er außer seinem eigenen Erscheinen bei dem englischen Heere 
so gut wie gar nichts bei; die deutschen und burgundischen Truppen 
bei diesem standen genau wie er selbst im englischen Solde. Damit 
ruhte das große Unternehmen auf recht unsicheren Grundlagen, 
er konnte es in der einmal ergriffenen Richtung nur mit derselben 
geschickten Diplomatie festhalten, mit der er es eingeleitet hatte, 


! Abschied vom 4. und 20. Juni, Eidgen. Absch. III, 2, S. 718f., 722, sonst. 
s. die ausführliche Darlegung bei Gagliardi S. 188—214; Br. II, 2, S. 461. 

3? Eidgenössische Abschiede III, 2, S. 722, 726f., 730f.; über das Datum 
des 2. Aug. s. Gagliardi S. 219 Note 4. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 23 


aber bei diesem Verhältnis der tatsächlichen vollen Unabhängigkeit 
sowohl der Schweizer wie der Engländer von ihm konnte ihm die 
Leitung auch jeden Augenblick wieder entgleiten. 

Zunächst aber schien sein Einfluß entscheidend bleiben zu sollen. 
Die Schweizer waren im Vormarsch, wie er es gewollt, und nun 
erschien er selbst bei den Engländern, um gut zu machen, was diese 
seinen Wünschen gegenüber bisher verabsäumt hatten. Er hatte 
ja schon glücklich ihren auf Boulogne gerichteten Marsch nach 
Frankreich hinein gelenkt, war aber sehr unzufrieden, als sie statt 
eines Vorstoßes möglichst tief in das Innere des Landes sich vor 
Therouanne festlegten. Er ließ mit deutlichem Ärger hören, daß 
die Engländer dort Geld und Leute vergeuden würden, und wenn 
der König seinen persönlichen Beistand haben wolle, dann solle er 
auch seinen auf langer Erfahrung und ehrlicher Gesinnung beruhenden 
Rat einholen.! 

Während der letzten Verhandlungen im Juli war der Kaiser den 
Rhein herab nach den Niederlanden gezogen, und am 10. August 
trafen sich die beiden Herrscher vor dem Städtchen Aire, nordwest- 
lich von Thérouanne, Heinrich und sein Gefolge in prächtiger 
Kleidung mit reicher Stickerei und schimmernd von Gold, der König 
in einem Gewand mit Edelsteinen und Perlen bedeckt, dazu in 
leichter Rüstung, hinter ihm seine Pagen in weißen und roten gold- 
bestickten Kleidern mit den einzelnen Teilen seiner schweren Armatur; 
und dieser Pracht gegenüber der Kaiser mit seinen Leuten in 
schlichtem schwarzem Gewand von ausgesuchter Einfachheit. Dabei 
goß ein unbarmherziger Regen seine Fluten auf die ganze strahlende 
Herrlichkeit der Engländer herunter, ein prächtiges für Maximilian 
aufgestelltes Zelt wurde ganz zugrunde gerichtet. Das Wetter war 
so, daß man die Begegnung abkürzte und der Kaiser nach der Be- 

. grüßung wieder nach Aire, Heinrich nach dem Lager zurückkehrte.? 

Am Tage darauf erschien vor Therouanne der schottische Lion 
Herold, der Heinrich die Absage König Jakobs IV. von Schottland 
überbrachte; aber Heinrich ließ nicht von seinem Unternehmen, 
er sandte nur eilende Nachricht in die Heimat, wohin schon Bischof 


1 Aufzeichnungen des Bischofs Fox, wahrscheinlich nach Berichten Rob. 
Wingfields, Br. 4349. 

3 Taylor, Br. S. 624, Hall S. 544f.; Datum nach Taylor, Hall nennt den 
11. August (nach ihm Stow S. 493), ebenso die „Newe gezeytung“ bei Weller 
„Die ersten deutschen Zeitungen“ S. 22f. 


94 Wilhelm Busch. 


Ruthal zur Leitung der Verteidigung in seinem Grenzbistum von 
Durham zurückgekehrt war, man entschloß sich, den Kampf gegen 
beide Gegner zu gleicher Zeit zu wagen.! 

Am 12. August besichtigte Maximilian die Belagerungsanstalten 
vor Therouanne, von Heinrich eingeholt und nachher durch die 
Reihen der Mannschaft und die Gassen des Lagers geführt, wo ihm 
ein prächtiges Zelt bereitet war; auch hier erschien er mit seinem 
Gefolge in gesuchtem Gegensatz zu Heinrich einfach in schwarze 
Seide oder Wolle gekleidet; am Tage darauf kehrte er nach Aire 
zurück. Am 15. erhielt die Waffenbrüderschaft der Engländer und 
Deutschen einen eigenen Ausdruck durch eine gewaltige Schlägerei, 
wobei sich die Deutschen schon des englischen Geschützes bemächtigt 
und es auf das englische Lager gerichtet hatten, so daß es ohne 
das energische Eingreifen der Anführer fast zu einer regelrechten 
Schlacht gekommen wäre; auf beiden Seiten hatte es Tote und Ver- 
wundete gegeben, und Maximilian war selbst infolge des Tumultes 
von Aire herbeigeeilt.? 

Die beiden Fürsten hatten dagegen in vollster Eintracht zusammen 
gelebt, mehr wie Vater und Sohn, meinte man, als wie zwei Brüder. 
Allerdings war Maximilian ebensowenig wie mit der Belagerung an 
sich mit der Art ihrer Durchführung einverstanden. Seine Tochter 
Margarete hatte ihn über deren bisherigen Gang auf dem laufenden 
erhalten und ihm auch einen Plan der Stadt geschickt, so daß er im 
voraus genügend orientiert war. Die Engländer waren dabei ge- 
blieben, Therouanne nur auf dem linken Lysufer einzuschließen und 
die Südseite frei zu lassen, denn sie fürchteten, daß der hier liegende 
Teil der Belagerungstruppen zwischen der Besatzung und einem 
Entsatzheere eingeschlossen werden könnte, ehe über den Fluß 
herüber Hilfe zu bringen war. So hatten sie von einer vollen Um- 
schließung Abstand genommen und bemühten sich seit Wochen 
vergeblich, durch ihr Geschütz die festen Mauern der Nordseite 
niederzuwerfen. Trotzdem glaubten sie versichern zu können, daß 


! Taylor, a. a. O., Hall S. 545—-48. Ruthal an Wolsey, 4. August 1513. 
Br. 4388. 

7 Taylor, S. 625, Hall, S. 549. In der „Newe gezeytung“ bei Weller S. 24f. 
ist der Besuch sehr eingehend geschildert, aber auf den 14. August, und Maxi- 
milians Rückkehr auf denselben Tag gesetzt. Hall nennt Freitag den 13. Au- 
gust, während der Freitag auf den 19. fiel; nach ihm blieb Maximilian bis 
Sonntag. Ich folge hier dem Tagebuch Taylors. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 25 


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sehen, daß sie 
sich zu tief in die 
Belagerung ein- 
gelassen hatten, 
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Entscheidung 
von der Stadt 
abzuziehen.! 
Aber nur mit Mühe setzte er gegen den Willen der englischen 
Führer durch, daß sie auch von der Südseite abgeschlossen wurde, 
denn er legte das Hauptgewicht auf die sichere Absperrung und 
Aushungerung der ungenügend verproviantierten Stadt, nachdem 
sich die Engländer lange genug ohne sichtbaren Erfolg an ihren 
festen Wällen abgearbeitet hatten. Es war nur eine schwerfällige 
Bedachtsamkeit, welche die Engländer bei ihrer Anordnung der 
Belagerung geleitet hatte, sonst waren sie durchaus kampflustig 
und bereit, dem etwa erscheinenden Gegner entgegenzutreten. 
So hatte man am 13. August von dem Vorhandensein einer größeren 
französischen Truppenmacht bei dem etwa 30 km südlich liegenden 
Blangy gehört, die zur Deckung eines Proviantzuges bestimmt war; 


— 


! Paul Armstorff an Margarete aus dem Lager, 15. August, Lett. de Louis, 
IV, 192—194, Br. 4399. Über die Ansichten der Engländer s. auch Pol. Verg. 
S. 23. — Margaretens frühere Mitteilung an Maximilian bei Le Glay, Corr. II, 
238f., von Kreiten, Arch. f. österr. Gesch., 96 S. 237f., richtig 20—27. Juli 
angesetzt; Walter, Gött. Cel. Anz. 1908 S. 279 sucht das Datum noch genauer 
auf den 22.—23. Juli zu bestimmen. 


96 Wilhelm Busch. 


sofort war Buckingham mit mehreren anderen Lords und einigen 
tausend Mann zu Fuß und zu Pferde über die Lys gegangen und hatte 
sich auf der Höhe bei Guinegate aufgestellt; als die Franzosen 
ihrer gewahr wurden, hielten sie sich vorsichtig zurück. Auch am 
15. soll Heinrich das erneute Vorrücken des Gegners gemeldet worden 
sein, an demselben Tag, an dem nun auf Maximilians Drängen die 
Änderung der Belagerung und damit eine Truppenverlegung in 
größerem Maßstabe beschlossen wurde, wonach Heinrich mit seiner 
Hauptmacht die Stellung südlich der Lys einnehmen und nur die 
ursprünglichen Belagerungstruppen der Vor- und Nachhut unter 
Shrewsbury und Herbert in den alten Stellungen auf den nördlichen 
Uferhöhen bleiben sollten.! 

Es war keinen Augenblick zu früh gewesen, da gerade am 16. August 
der schon früher geplante große Vorstoß von Blangy aus zur Ver- 
proviantierung der belagerten Stadt unternommen wurde. Obgleich 
für Ludwig der Krieg mit zwei Fronten schwierig war und er seine 
Hauptmacht für den italienischen Krieg bestimmt hatte, so dachte 
er doch, den Engländern 30 000 Mann gegenüberzustellen, aber sich 
dabei verteidigend zu verhalten, Therouannes Besatzung womöglich 
zu verstärken und eine Schlacht zu meiden; die matte und wenig 
geschickte Führung der Belagerung war nur geeignet, das Vertrauen 
auf französischer Seite zu heben. Trotz seiner eigenen Krankheit 
ließ sich der gichtbrüchige Ludwig selbst in einem Wagen zu seinen 
Truppen fahren, blieb aber dann in Amiens liegen.? 

Auf französischer Seite hatte man natürlich keine Ahnung von 
dem gerade für den 16. August geplanten englischen Stellungs- 
wechsel. Der Vorstoß war sehr geschickt auf die alte Aufstellung 
der Engländer berechnet, indem eine größere selbständige Heeres- 
abteilung am linken Lysufer vorging, um die dort stehenden Be- 
lagerungstruppen, zunächst natürlich Shrewsbury und seine Leute, 
auf sich zu ziehen und hinhaltend zu beschäftigen. Die Haupt- 
macht dagegen, die schon nachts um zwei Uhr aufbrach, sollte bis 
Guinegate durch das wellige Gelände gedeckt von Süden vorstoßen 
und den meist aus Speck bestehenden, auf Lasttieren und leichten 


1! Über diese vorbereitenden Maßnahmen vor der Schlacht a Anhang I. 
3 S. die Berichte aus Frankreich vom venezianischen Gesandten Dandolo, 
14. bis 19. Juli 1513, und vom florentinischen, Acciajuolo, 21.—23. Juli, Brown 
II, Nr. 268f.; vgl. ebd. 271, 274, 279f., und Petrus Martyr, Opus epistolarum 
S. 287f., Br. 4449; Fleuranges S. 254, Bayards Leben (ed. Petitot) S. 73f. 


~ C 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 27 


Wagen mitgeführten Proviant bis an die Tore der Stadt an der für 
frei gehaltenen Südseite schaffen, wo ihn die vorher unterrichteten 
Bewohner in Empfang nehmen konnten. Um möglichst schnell zu 
handeln, wurde gar kein Fußvolk, sondern nur Reiterei mitgenommen. 

Das Vorgehen der linken Umgehungsabteilung vollzog sich ganz 
dem Plane entsprechend. Sie stieß auf Shrewsbury, ohne sich aber 
auf einen entscheidenden Kampf einzulassen, da sie ja den Gegner 
auf dem linken Ufer nur festhalten sollte; Rice ap Thomas 
scharmützelte mit ihnen herum, ohne daß sie sich große Ver- 
luste zufügten, und zugleich wurden die Angreifer geschickt durch 
die Besatzung von Thérouanne unterstützt, der die Hoffnung auf 
Hilfe neuen Mut gab, und die bei einem gleichzeitigen lebhaften Feuer 
von den Wällen der Stadt einen tapferen Ausfall gegen Lord Herbert 
unternahm; es gelang Herbert aber, die Gegner wieder bis an die 
Tore der Stadt zurückzudrängen. 

Sieg oder Niederlage waren jedoch an dieser Stelle gleichgültig, 
da es nur die völlig geglückte Festhaltung der hier stehenden Be- 
lagerungstruppen galt; inzwischen aber war das Unglück über die 
Hauptmacht hereingebrochen, die 6—8000 Reiter stark von Blangy 
heranmarschierte und sich nun plötzlich einem in solcher Stärke 
und Bereitschaft gar nicht vermuteten Gegner gegenüber sah. 

Die Engländer hatten noch am Abend und in der Nacht nach dem 
15. August fünf Brücken über die Lys geschlagen, über welche in der 
Frühe des 16. zuerst die Reiterei hinüberging, der dann das Fuß- 
volk mit den Geschützen und Wagen folgte. Südlich der etwa einen 
halben Kilometer breiten Talsohle der Lys steigt das Gelände in zwei 
Absätzen zu einer Höhe an, auf welcher der Ort Guinegate! liegt, 
und welche südlich begrenzt wird durch das Tal des Laquettebaches, 
der hier in etwa fünf Kilometer Entfernung der Lys parallel fließt, 
um später bei Aire in sie einzumünden; die Hochfläche von Guinegate 
fällt nach Osten hin zur Ebene ab, westlich durchschneidet sie eine 
vom Lystal aus von Nord nach Süd streichende Talmulde, die in 
mehrere Zweige gegabelt zur Höhe ansteigt. Südlich des Laquette- 
tales erhebt sich das Gelände wieder zu einer Anhöhe, an deren Süd- 
westrand am Bache selbst der Ort Bomy liegt. Die Franzosen mußten 
also über diese Anhöhe bei Bomy im Süden des Laquettebaches hin- 
weg, auf der sie für einen bei Guinegate stehenden Gegner in Sicht 


1 Ich behalte diese historisch gebräuchlich gewordene Namensform für den 
heute Enguinegatte genannten Ort bei. 


28 Wilhelm Busch. 


kamen, dann hatten sie das Tal zu durchschreiten, um zur nördlichen 
Hochfläche anzusteigen. 

Die voraustrabenden leichten Reiter der Engländer hatten zuerst 
jenseits Guinegates die nahende gegnerische Vorhut bemerkt und 
brachten dem König die Meldung davon, während die schweren 
Reiter unter dem Grafen Essex und Sir John Peachie an Guinegate 
vorbei gegen diese französischen Aufklärungstruppen anrückten und 
sie von der Höhe hinunterdrängten; von einem der hierbei gemachten 
Gefangenen erfuhr man nun auch das Nahen der gegnerischen Haupt- 
macht. 

Heinrich ließ, um sein Vertrauen zu zeigen, das Lager mit seinen 
eigenen reichen Zelten auf der ersten Erhebung südlich von Therou- 
anne aufschlagen, als er sein Volk zur Schlacht führte, das Fuß- 
volk etwa eine englische Meile hinter der Reiterei, während die 
Deutschen eine eigene Schlachtordnung auf dem linken Flügel 
bildeten. Maximilian hatte sich bisher zurückgehalten und dem König 
den Vortritt gelassen, und auch als er aufgefordert wurde sein Banner 
neben dem des Königs zu entfalten, lehnte er dies ab: er wolle heute 
unter dem König und dem heiligen Georg dienen. Er wußte, daß 
trotz allem sein Rat der entscheidende sein würde, denn er befand 
sich auf einem Boden, den er in guter Erinnerung haben konnte, da 
er gerade auf dieser Höhe zwischen Lys und Laquette bei Guinegate 
am 7. August 1479 die Franzosen mit seinem burgundischen Heere 
geschlagen hatte, bei dem übrigens auch einige hundert Engländer 
gewesen waren. Als er jetzt während des Vormarsches mit seiner 
Begleitung zu Heinrich stieß, riet er die beherrschende Höhe gleich 
südlich Guinegate über dem Laquettetal mit Geschützen zu besetzen; 
er und Heinrich hielten sich zunächst hinter der Reiterei bei dem 
Fußvolk. 

Um die Mittagsstunde rückte der Feind in drei großen Abteilungen 
über die südlichen Höhen heran. Kaum war die erste Abteilung 
in das Tal hinabgestiegen und in den Bereich der Geschütze ge- 
kommen, die sofort ihr Feuer eröffneten, kaum war das in Schlacht- 
ordnung auf der Höhe von Guinegate anrückende Fußvolk sichtbar 
geworden, als die Franzosen stutzten und zu weichen begannen. 
Sofort drängten die englischen Reiter dem Gegner nach, den Nord- 
hang in das Laquettetal hinab, den Südhang hinauf, während es zur 
gleichen Zeit den bei ihnen befindlichen berittenen Bogenschützen 
gelang, auf der rechten Flanke, wahrscheinlich geschickt die Deckung 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 29 


des Laquettetals benutzend, gegen Bomy vorzustoßen und sich dort 
hinter Hecken oder in einem Gehölz einzunisten. 

Vor den anreitenden Gegnern warfen sich die schon zurückdrängen- 
den vorderen Reihen der Franzosen auf die hinteren, sie brachten 
diese dadurch in Unordnung und rissen sie mit sich fort. Nahe bei 
Bomy wurden sie von den englischen Reitern gefaßt, so daß hier, 
wo König Heinrich selbst erschien, der Hauptzusammenstoß erfolgte; 
zugleich mit diesem Reiterangriff sandten die hier liegenden 
englischen Schützen ihren Pfeilhagel in des Gegners linke Flanke, 
während zu dessen Unheil jetzt auch die burgundischen Reiter in der 
Front neben den Engländern erschienen und Maximilian die deutschen 
Reiter durch ein Seitental in die rechte feindliche Flanke sandte. 
Aber noch ehe diese herankommen konnten, war der Kampf schon 
entschieden, alle Ordnung und jeder Halt der bereits im Weichen 
begriffenen Franzosen verloren gegangen. Waffen und Gepäck 
wurden abgeworfen, in wilder Flucht stoben die Geschlagenen davon, 
alle Proviantwagen in der Hand des Feindes lassend,. weithin bis fast 
an ihren Lagerplatz bei Blangy von den englischen und nun auch 
den deutschen Reitern verfolgt. Dort stand zu ihrer Aufnahme 
bereit ihr zurückgelassenes Fußvolk, bei dem gerade Herr von Fleu- 
ranges mit 14000 Landsknechten zur Verstärkung erschienen war. 

Das war die „Sporenschlacht“ von Guinegate am 16. August 
1513, die nach dem eröffnenden Artilleriekampf nur in einer Reiter- 
jagd bestand und ihren Namen dem Spott verdankt, daß die sofort 
fliehenden Franzosen sich in ihr lediglich ihrer Sporen bedient hätten. 
Unter den zahlreichen Gefangenen befanden sich der junge Herzog 
von Longueville, der Marquis von Rothelin, Graf Dunois, Herr 
von Cleremont, der Ritter Bayard. Mit der Niederlage der Haupt- 
macht war natürlich auch über den Angriff der französischen Um- 
gehungsabteilung und den Ausfall der Besatzung von Therouanne 
entschieden.! 

So war der große Entsatzversuch abgewiesen und zugleich eine 
glänzende, die Augen der Welt auf sich ziehende Waffentat ver- 
richtet worden. Im Lager der Sieger gab es dafür erneuten Streit 
zwischen den Engländern und den burgundischen Hilfsvölkern über 
die Gefangenen, von denen Heinrich die vornehmsten als sein Eigen- 
tum betrachtete und nach England schickte, während die Burgunder 


! Über die Schlacht bei Guinegate s. Anhang II. 


30 Wilhelm Busch. 


sich zu seinem großen Ärger weigerten, ihm ihre Gefangenen aus- 
zuliefern. Sonst aber ging der Mut hoch, und es heißt, daß der Kaiser 
am liebsten dem geschlagenen Feind gleich nachgerückt wäre, um 
den Sieg auszunutzen.! 

Aber die Engländer waren vor Vollendung ihres Werkes von 
Therouanne nicht wegzubringen. Wohl machten sie sich auf einen 
weiteren Widerstand der Stadt und neue Entsatzversuche gefaßt, 
und schließlich fügte sich Maximilian ihrem alten Wunsche, die 
Entscheidung durch einen Sturm zu erzwingen. Aber es sollte nicht 
mehr dazu kommen. Als Heinrich sein Lager im Süden von der 
Anhöhe näher an die Stadt heranschob und sie mit seinem Geschütz 
bedrohte, gab der Kommandant, Herr von Pontremy, den Wider- 
stand auf und begann am 21. August zu verhandeln; am Tage darauf 
wurde die Kapitulation abgeschlossen, und zwar unter günstigen 
Bedingungen, zu denen Maximilian selbst geraten hatte, da er hier 
schnell ein Ende machen wollte. Die Besatzung konnte mit fliegenden 
Fahnen, mit Sack und Pack, die Reiter mit der Lanze auf dem 
Oberschenkel, das Fußvolk mit geschulterter Pike abziehen. Die 
Einwohner sollten an Leben und Gut geschont werden und nach 
eigener Wahl sich der Besatzung anschließen dürfen; die Zurück- 
bleibenden mußten König Heinrichs Untertanen werden. So zogen 
die Ausrückenden am 23. August um neun Uhr früh zwischen den 
aufgestellten Truppen der Sieger hindurch. Am 24. August hielten 
die beiden Monarchen ihren Einzug in die eroberte Stadt, Heinrich 
wieder mit größtem Prunk, in der Kathedrale wurde ein Tedeum 
gesungen; aber als sie voneinander schieden, Maximilian nach 
St. Omer, Heinrich in sein Lager ging, da war ein starker Mißton 
in ihre Siegesfreude gekommen.? 

Es war klar, daß Heinrich die eroberte Stadt in der eigenen Hand 
zu behalten wünschte, denn wenn im Orte selbst nichts Wert gehabt 
haben soll, außer der Kirche, so wurden seine Befestigungen sehr 


1 Fleuranges a. a. O. S. 256 nach der Erzählung Bayards und anderer‘ Ge- 
fangener, sonst s. Taylor, S. 625, Gorrevod an Margarete, 27. August, Le Glay, 
Negoc. dipl. I, 545. 

2 Die Kapitulationsbedingungen kurz bei Br. 4410 sonst s. die Berichte 
Gorrevods an Margarete vom 19., 21. und 23. August, Le Glay, Nég. I, 535 
bis 540; Hall S. 5ölf., Pol. Verg. S. 24, Taylor, Br. S. 625, Fleuranges S. 257f. 
Chron. of Cal. S. 14. Daß Maximilian selbst zur Gnade geraten hatte, sagt ein 
englischer Augenzeugenbericht (Archaeologia Band 26, S. 477). 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 31 


gerühmt, deren Widerstandskraft ja die Engländer selbst erfahren 
hatten. Maximilian dagegen und die benachbarten Flanderer hätten 
den ihnen höchst widerwärtigen Grenzort am liebsten der Erde 
gleich gemacht, wie Margaretes Bevollmächtigter Gorrevod schon 
am 19. August nach einer Unterredung mit Maximilian geschrieben 
hatte: man sage, daß Thérouanne, wenn es genommen sei, geschleift 
und zu einem Dorfe gemacht werden solle.! 

Nun war Heinrich dem Kaiser sehr verpflichtet, dessen Rat- 
schläge für den Sieg bei Guinegate ebenso wie für die Eroberung 
Therouannes entscheidend gewesen waren. Die Königin Katharina 
gab diesem Empfinden in einem Brief an Wolsey Ausdruck, daß in 
dem ganzen Verhältnis der beiden Monarchen für Heinrich die größte 
Ehre liege, die je einem Herrscher widerfahren sei, und sie pries den 
Kaiser als einen der ausgezeichnetsten Fürsten der Welt, von dem 
sie hoffte, daß er, „für einen anderen Mann genommen würde, als er 
zuvor gehalten worden sei.“? 

Am 25. August hatte Heinrichs Almosenier Thomas Wolsey in 
St. Omer eine lange Unterredung mit dem Kaiser, dessen Antwort 
von Heinrich und seinen Beratern reiflich erwogen wurde; das Er- 
gebnis war wieder, daß des Kaisers Wille geschah und ihm die Stadt 
überlassen wurde, deren Schicksal damit entschieden war. Am 
30. August schrieb Heinrich an Margarete, daß er sie in eigener Hand 
hätte behalten können, aber er sei aus Liebe zu Maximilian und Karl 
einverstanden, daß die Mauern und die Befestigungswerke geschleift, 
die Wälle abgetragen, die Gräben ausgefüllt würden, so daß Therou- 
anne nie wieder ein befestigter Ort sein werde.” Die vorhandenen 
englischen Pioniere gingen sofort ans Werk mit der Niederreißung 
eines Tores, und Maximilian forderte die Nachbarstädte in Flandern 
und Artois auf, Maurer und andere Leute zu schicken, womit diese 
in ihrer nachbarlichen Eifersucht nicht zögerten. Heinrich aber und 
Maximilian waren wieder ein Herz und eine Seele, und die Wolken 
des Unmuts schienen von der Stirne des Kaisers verscheucht zu sein, 
. zumal nun auch die willkommene Nachricht vom Vormarsch der 
Schweizer mit großer Heeresmacht gegen Burgund eintraf. Auch 
Margaretes Bevollmächtigter Gorrevod meinte, daß die Zerstörung 


-_ 


1 S. die englischen Berichte Br. S. 625 und 655, Gorrevod bei Le Glay, Neg. 
S. 535. 

2 25. August 1513, Ellis, Original Lettres I, 1, S. 85, Br. 4417. 

3 Le Glay, Neg. I, S. 557, Note. 


32 Wilhelm Busch. 


Therouannes ein großer Vorteil für die Lande ihres Neffen sei, und 
die Nachbarn würden gern helfen, aus ihm „ein schönes Dorf“ zu 
machen. Selbst die gebliebenen Reste waren ihnen noch ein Dorn 
im Auge, und im November erklärte Margarete auf das Gerücht 
hin, daß die Franzosen den Platz neu zu befestigen planten, es sei 
das beste, auch das noch Vorhandene niederzubrennen.! 

So hatten die Engländer nach ihrem glänzenden Siege im Felde 
einen wegen seiner Festigkeit berühmten Ort eingenommen, und 
dabei hatte der Kaiser nicht nur sich diesem englischen Feldzug an- 
geschlossen, des Königs Geld genommen, diesen dafür mit seinem 
Rate unterstützt, er hatte selbst nach außen sein Verhältnis zu 
Heinrich wie das des Dienstes hervortreten lassen. Dabei wußte 
er die Dinge geschickt so zu leiten, daß der wirkliche Erfolg nur ihm 
und seinem Enkel Karl zugute kam, denn England hatte außer dem 
Ruhm des Sieges auch nicht das geringste für sich davongetragen. 
Der stolze König arbeitete für den demütigen Kaiser, und dieser war 
natürlich bestrebt, dies nützliche Verhältnis auch weiterhin in seinem 
Interesse auszunutzen. 


4. Der Zug gegen Tournai und das Ende des Krieges. 


Wenn Maximilian auch weiterhin die englische Heeresmacht 
seinen Forderungen und Interessen dienstbar halten wollte, so ging 
es dabei freilich nicht ohne Weiterungen ab. Er hatte ja von Anfang 
an einen Feldzug in das Innere Frankreichs gefordert, durch den 
am besten ein Zusammenwirken mit den Schweizern erreicht worden 
wäre; von Anfang an hatte er der Festlegung vor Therouanne wider- 
sprochen und auch nach Guinegate war er für die sofortige Aus- 
nutzung des Sieges eingetreten. Wenn die Engländer nach dem für 
Heinrichs Ruhmdurst genügenden Waffenerfolg und nach der Ein- 
nahme der Stadt den für sie ganz zwecklos gewordenen Krieg über- 
haupt fortsetzen wollten, dann gab es außer der Belagerung eines 


1 Über das Schicksal Therouannes s. zunächst wieder die Briefe Gorrevods 
an Margarete, die sich leider bei den wichtigsten Punkten mit der Verweisung 
auf mündlichen Bericht begnügen, vom 25., 27. und 30. August, Le Glay, 
Neg. I, 541—47, 549f.; Margar. an Gorrevod 22. Nov. Lett. de Louis, IV, 212, 
Taylor, Br. S. 625. Augenzeugenbericht vom 2. Sept. Archacologia Bd. 26, 
S. 477f. Br. 4431, Pol. Verg. S. 24, Hall S. 522, Fleuranges S. 258. Brian Tuke 
an Pace, 22. Sept. 1513, Brown II, Nr. 316 S. 132, Petrus Martyr S. 289, Br. 
4413, Zurita VI, Bl. 369a. 


- = m c — 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 33 


Küstenplatzes auch für sie nur den Vormarsch nach Süden oder 
Südosten zur stärkeren Erschütterung der französischen Macht. 
So hören wir denn auch, daß zwar der Plan für ein Vorgehen nach 
Süden gegen die durch Abbeville, Amiens und Peronne beherrschte 
Sommelinie wegen deren starker Besatzung aufgegeben, aber dafür 
der Vorstoß südöstlich über St. Quentin nach Reims in die Champagne 
gewählt wurde mit der freilich etwas hoch fliegenden Hoffnung, 
von dort vielleicht im Bunde mit den siegreichen Schweizern gegen 
Paris zu ziehen. 

Da aber griff Maximilian mit einer neuen, ganz plötzlich vor- 
gebrachten Änderung seines eigenen alten Planes ein, indem er 
den Vormarsch auf Tournai forderte. Für die Engländer konnte 
es einen widersinnigeren Gedanken als diesen überhaupt nicht 
geben: Tournai unterstand Frankreich, wenn es auch eine sehr selb- 
ständige Stellung einnahm, es lag jenseits der französischen Grenze 
zwischen Flandern und Hennegau, also genau in der Verlängerung 
der bisherigen Marschrichtung von Boulogne über Therouanne ins 
Binnenland hinein. Für England war diese in der Luftlinie 110 bis 
120 Kilometer von Calais landeinwärts liegende Stadt vollständig 
gleichgültig und wertlos; der einzige, der ein Interesse daran hatte, 
daß den Franzosen dieser wichtige Stützpunkt im flandrisch - henne- 
gauischen Gebiet entrissen wurde, war der Herr der Niederlande, 
Karl, und sein für ihn handelnder kaiserlicher Großvater. 

Damit schob also Maximilian entgegen seinem eigenen umfassen- 
den Angriffsplan gegen Frankreich auf einmal ein niederländisch 
territoriales Interesse in die gemeinsame Kriegführung hinein, 
ohne daß für uns der entscheidende Anlaß sichtbar hervortritt, 
außer daß bei dem Streit um Therouannes Schicksal diese nieder- 
ländischen Sonderinteressen eine besondere Anregung zu ihrer Geltend- 
machung erhalten haben konnten. Es war begreiflich, daß die eng- 
Dechen Anführer sich dieser neuen Zumutung widersetzten, bis auch 
hier wieder Heinrich, den Maximilian persönlich ganz in seiner Macht 
gehabt zu haben scheint, den Ausschlag für den Kaiser gab. So ließ 
der englische König eins zum andern kommen: man hatte auf Maxi- 
milians Wunsch vom Vormarsch gegen Boulogne Abstand genommen, 
man hatte, statt in dem festen Therouanne einen sicheren Stützpunkt 
für die etwa weiter auszudehnende englische Macht in der eigenen 
Hand zu halten, die Stadt auf Maximilians Wunsch zerstören und 
völlig wertlos machen lassen, aber der Gipfel des Unverstandes 


Histor.!Vierteljahrschrift. 1910. 1. 3 


34 Wilhelm Busch. 


war, diesen hier preisgegebenen Stützpunkt nun etwa in dem noch 
einmal so weit binnenwärts gelegenen Tournai suchen zu wollen; 
Heinrich tat nur, was Maximilian in ausschließlich niederländischen 
Interesse von ihm forderte. Ob ihm der Kaiser dabei wirklich vor- 
geredet hat, was Polydor Vergil berichtete, daß Tournai den Weg 
nach Burgund versperre, daß man also erst über dessen Einnahme 
hinweg die Verbindung mit den dort stehenden Schweizern suchen 
müsse, möge dahingestellt sein, aber bei allem, was in diesem Feld- 
zug vorgebracht und durchgesetzt worden ist, kann auch dieses 
möglich sein. Jedenfalls trat die englische Heerführung mit 
jedem weiteren Schritt stärker in die dienstbare Abhängigkeit von 
Kaiser hinein, die mindestens so groB war wie früher die politische 
von Ferdinand von Spanien. und immer ist es Heinrich selbst gewesen, 
der gegen seine politischen und militärischen Berater diese Unter- 
werfung unter fremde Forderungen und Interessen zugelassen hat. 

Fast zwei Wochen dauerte es, bis Maximilian nach allem Streit. 
seit der Einnahme Therouannes seinen Willen sowohl für das Schicksal 
dieser Stadt wie für den weiteren Feldzug durchgesetzt hatte: am 
23. August war Therouanne in englische Hand gekommen, am 
6. September wurde endlich das Lager abgebrochen und der Weiter- 
marsch auf Tournai angetreten.! 

Gewiß hatte Maximilian seinen Plan gegen Frankreich selbst nicht 
aufgegeben, denn später, nach der Einnahme Tournais, suchte er 
die Engländer wieder vorwärts zu drängen, er muß aber bei seinen 
merkwürdig sprunghaften Entschlüssen geglaubt haben, daß ge- 
nügend Zeit für das Nebenunternehmen gegen Tournai vorhanden 
sei; vielleicht hoffte er auf größeren Erfolg eines gemeinsamen 
Handelns, wenn der schweizerische Feldzug in Burgund für sich erst 
weiter gediehen war. Guicciardini meldete auf Grund der in Spanien 
einlaufenden Nachrichten, daB man bei Ludwigs Rüstungen das 
weitere Vorrücken in Frankreich hinein für eine schwierige Sache 
gehalten habe, wenn es nicht durch das Vorgehen der Schweizer, 
auf das man große Hoffnungen gesetzt habe, erleichtert würde. 
Danach hätte also der Kaiser auf das Vorgehen der Schweizer warten 
wollen, statt sie von seiner Seite mit aller Kraft zu unterstützen. 

Ende August war bei Besangon die Vereinigung der Schweizer mit des 
Kaisers Geschütz und Reiterei erfolgt, durch den gewaltigen Zustrom 


1 S. Anhang III. 


Beggen e EE EE E EE rege e e 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 35 


von Freiwilligen waren es im ganzen 30 000 Mann.! In dieser nur 
auf Beute erpichten Masse wurde die Zuchtlosigkeit bald allgemein. 
An einen geordneten Vormarsch war gar nicht zu denken, er begann 
zu stocken, da die Raubgier und nicht das strategische Ziel die 
Schweizer Knechte lenkte. Endlich kam man doch am 7. September vor 
Dijon an und konnte die Beschießung aus dem mitgebrachten kaiser- 
lichen Geschütz am 9. September beginnen. Die Verteidigung leitete 
der bei Novara vor den Schweizern unterlegene La Tremoille, der 
bei dem Fehlen jeder Verteidigungsrüstung die Unmöglichkeit eines 
dauernden Widerstandes erkennen mußte; sobald Bresche geschossen 
war, konnte bei der zum Sturm bereiten Masse das Schicksal der 
Stadt nicht zweifelhaft sein. La Tremoille trat daher sofort mit den 
Belagerern in Verhandlung und brachte sie mit großer Gewandtheit 
am 13. September 1513 zu einem Vertrage, wonach Frankreich die 
Burgen von Mailand, Cremona und Asti an die Schweiz ausliefern, 
für immer auf das Herzogtum Mailand verzichten und den Eid- 
genossen 400 000 Kronen zahlen sollte. Mit diesem Vertrag ließen 
sich die Schweizer abspeisen und zogen von der Stadt ab, die rettungs- 
los in ihre Hand gegeben war; mit großer Erbitterung mußten die 
von Ulrich von Württemberg geführten Deutschen sich fügen, ja 
bei dem eiligen Abmarsch der Schweizer am 14. September waren sie 
sogar in Gefahr, ihr Geschütz einzubüßen. Am meisten enttäuscht 
war natürlich der Kaiser, dem nach diesem kläglichen Ende des großen 
Unternehmens jede Hoffnung auf Burgund genommen war, und es 
ist verständlich, daß er seinen Zorn beim Empfang der bösen Kunde 
nicht verbarg.? 

Das einzige, womit er Vergeltung üben konnte, war die Zurück- 
haltung des für den burgundischen Feldzug den Schweizern ver- 
heißenen Monatssoldes von 16 000 Gulden. Später beklagten sich 
die Schweizer, daß ihnen von der ganzen Summe, die der Kaiser 
von Heinrich erhalten habe, nur 30 000 Gulden ausgezahlt worden 
seien; danach hatte ihnen also Maximilian mit dem englischen Geld 
nachträglich den für den italienischen Feldzug verheißenen Sold 
bezahlt und benutzte nun den Ausgang des burgundischen Krieges, 


1 Über diesen Zug gegen Dijon s. Gisi „Anteil der Eidgenossen an der 
europ. Politik“, Schaffhausen 1866, S. 117—128 und die Note S. 257—59, ferner 
Gagliardi, „Novara und Dijon“, S. 227—302, vgl. Ulmann a. a. O. II, 475f. 

2 Brief Ticcionis an den Herzog von Mailand nach dem Bericht eines Augen- 
zeugen, Gagliardi a. a. O. S. 265, Note 1. 


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36 Wilhelm Busch. 


um den größeren Teil der Summe ganz in die eigenen Kassen fließen 
zu lassen.! So konnte er sich für das sonstige Mißgeschick wenigstens 
mit dem guten Geldgeschäft trösten, das jedenfalls besser war als 
das der Schweizer. Diese waren von La Tremoille gründlich hinters 
Licht geführt worden, denn wirklich ausgezahlt wurden ihnen von 
der großen verheißenen Summe nicht einmal die sofort bar geforderten 
25000 Kronen, und wenn man auch in Frankreich vorübergehend 
Miene machte die Gelder aufzubringen, so dachte doch Ludwig nicht 
an die Vollziehung des abgeschlossenen Vertrages. Hatten die Eid- 
genossen den Kaiser getäuscht, so wurden sie um so mehr von den 
Franzosen getäuscht. Sie trugen nichts davon als den Raubgewinn 
des wüst geführten Krieges, denn auch auf dem Heimweg bemühten 
sich die Knechte, die Franche Comte gründlich auszuplündern. 
Der Feldzug war militärisch wie politisch ebenso schmählich aus- 
gegangen, wie der vorjährige von Novara ruhmvoll; daß nach diesem 
Ergebnis sofort wieder der alte Kriegszustand zwischen der Schweiz 
und Frankreich eintrat, war selbstverständlich. 

Auf die Entschlüsse des Kaisers vor Therouanne konnte der 
Dijoner Vertrag natürlich nicht einwirken, da man von dort bereits 
abgezogen war, als die Belagerung Dijons begann; eine Wirkung des 
Schweizer Heereszuges konnte höchstens darin bestehen, daß Maxi- 
milian bei der Langsamkeit seines Vorangehens Zeit zu dem eigenen 
Unternehmen gegen Tournai zu haben glaubte. Das Ergebnis 
war nur, daß von dem so großartig geplanten Feldzuge gegen Frank- 
reich immer weniger übrig blieb, so daß Maximilian nach dem MiB- 
glücken des burgundischen Unternehmens auf das angewiesen blieb, 
was ihm mit seinen englischen Freunden noch zu erreichen gelang. 

Die Bürger des bedrohten Tournai hatten, auf ihre Selbständigkeit 
stolz, die Aufnahme einer französischen Besatzung abgewiesen, 
und zunächst konnten sie ja auch ebensowenig wie ein anderer ver- 
nünftiger Mensch ahnen, daß ausgerechnet ihre Stadt zum Ziele 
der englischen Kriegführung auserkoren werden sollte. Nun aber 
zog Heinrichs ganze Heeresmacht gegen sie heran. 

Bei dem Vorrücken hatte die Vorhut unter Graf Shrewsbury 
die Führung. Ihm folgte diesmal unmittelbar der König mit der 
Hauptmacht, bei der sich auch Maximilian befand, dann Lord Herbert 


1 Eidgenössische Abschiede III, 2, 8.1731, 736, Pace an Wolsey, 1. Februar 
1516, State Pap. VI, 45, Br. IT, 1, Nr. 1470. 


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mit der Nachhut. Der Marsch war nicht leicht, da man auch diesmal 
in steter Sorge vor Belästigungen durch die Franzosen war, besonders 
bei der Überschreitung einer Brücke beim Einrücken in Flandern. 
Hier erhielt Heinrich die Einladung von Margarete und Karl, sie in 
Lille zu besuchen. Er folgte ihr am 12. September, umgeben von 
den vornehmsten Männern seines Gefolges, wieder im reichsten Prunk; 
Maximilian war ihm nach Lille vorausgeeilt. Vor der Stadt boten 
ihm die Bürger die Schlüssel der Tore an, die er mit höflicher 
Wendung zurückwies; dann zog er festlich begrüßt durch die ge- 
schmückten Straßen, die am hellen Tag von brennenden Fackeln 
eingefaßt waren, durch die sich drängende Menge, als wenn er der 
Herrscher wäre, so wie er es in Westminster zu tun pflegte, „mit 
der Krone auf dem Haupt“, sein Schwert und sein Zepter wurden 
ihm vorangetragen. An seiner Wohnung begrüßte ihn der Kaiser 
mit Tochter und Enkel, und nun ließ Heinrich aus Höflichkeit vor 
ihnen, den regierenden Häuptern, Zepter und Schwert zur Seite 
legen; er blieb hier von seinen Gastwirten hoch gefeiert und zeigte 
selbst vor den Damen seine Fertigkeit in der Musik und im Tanz. 
Als er sie verlassen hatte, verlor er in der Dunkelheit den von Lille 
nach dem Lager führenden Weg, wurde aber noch glücklich von einem 
zufällig daherkommenden Proviantfahrer dorthin geleitet.! 

Am 15. September war das englische Heer bei Orcq, dicht vor 
Tournai, und während einer kurzen Waffenruhe verhandelte man 
wegen der Übergabe der Stadt. Es war in ihr viel Volk aus der Um- 
gegend schutzsuchend zusammengeströmt, und wenn sich auch 
Stimmen für die Übergabe geltend machten, so war die Bürgerschaft 
trotz des Mangels einer größeren Besatzung im Vertrauen auf die 
starken Befestigungen zum Widerstande entschlossen; ein Teil 
der Bürger hatte die Vorstädte niedergebrannt, um die Verteidigung 
zu erleichtern. Heinrich rückte in breit entwickelter Schlachtfront 
gegen die Stadt vor, Shrewsbury mit der Vorhut zu seiner Rechten, 
Herbert mit der Nachhut zu seiner Linken, mit wehenden Fahnen, 
während die Sonne in den glänzenden Harnischen widerschien. 
Die Geschütze wurden vorgeholt, ein kecker Ausfall der Belagerten 
durch die englischen Bogenschützen zurückgewiesen, die an die Tore 
nachdringend einige Proviantfahrzeuge erbeuteten. König Heinrich 


1 Über diese Vorgänge s. Taylor, Br. S. 625f., Hall S. 552—54, Brian Tuke 
an Pace 22. Sept. Brown II, S. 132, vgl. ebd. Nr. 328. Hall stimmt mit Taylor 
nur in den Daten nicht überein, in denen er überhaupt sehr unsicher ist. 


38 Wilhelm Busch. 


selbst traf die Anordnungen, wobei er in gefährliche Nähe der feind- 
lichen Geschosse geriet; er legte seine Hauptmacht auf das linke 
Ufer der Schelde im Norden, Lord Herbert stand ım Westen, und 
Shrewsbury, der im Süden der Stadt über die Schelde ging, umfaßte 
sie östlich herumgreifend auf dem rechten Ufer. So war Tournai 
ganz eingeschlossen und stand bald unter dem heftigen Feuer der 
schweren Belagerungsgeschütze.! 

Gleich beim Beginn der Belagerung erhielt der König aus der 
Heimat von Graf Surrey und der Königin Katharina die Nachricht. 
von dem glänzenden Siege, den der Graf am 9. September über die 
eingefallenen Schotten bei Flodden erfochten hatte. Darauf loderten 
die Freudenfeuer im englischen Lager auf, und am 17. September 
wurde in einem prächtigen Zelt aus goldgesticktem Tuch der feier- 
liche Dankgottesdienst gehalten.” Es war das eine Kunde, welche 
die Herzen höher schlagen ließ, denn nach dem kriegerischen Miß- 
geschick der letzten Jahre kam jetzt ein Waffenerfolg nach dem 
andern. 

Das Feuer der englischen Apostelgeschütze tat inzwischen seine 
Wirkung auf Tournai, dessen Mauern und Türme einzustürzen 
begannen, und dem tapferen Lord Lisle gelang es ein Tor einzu- 
nehmen und zu behaupten, so daß der Weg zum entscheidenden 
Sturm bald geöffnet sein mußte. Da aber beugte sich die stolze 
Stadt, die über ihren Toren die Inschrift trug: „La pucelle sans 
reproche“; als auch das schwere Geschütz des Kaisers aus Lille herbei- 
geschafft war, wartete man dessen Wirkung nicht ab, am 21. Sep- 
tember erschien der Bürgermeister von angesehenen Bürgern be- 
gleitet im Lager und bot die Unterwerfung an. Der König versprach 
ihnen dafür seine Gnade und für die Zahlung von 10000 Pfd. St. 
binnen zehn Jahren die Bewahrung ihrer städtischen Rechte. Die 
Bürgerschaft nahm auf den Bericht ihrer Abgesandten hin die Be- 
dingungen an, die am 23. September vertragsmäßig festgesetzt 


1 Hall S. 554f.; Taylor S.620 schreibt Shrewsbury überhaupt die Einleitung 
der Belagerung zu. 

2 Hall S. 564. — Auch hier sind die Daten bei Hall unrichtig, in denen 
übrigens auch die anderen Berichte einige Verwirrung anrichten; Taylor z. B. 
sagt, daß Heinrich den ihm gesandten Rock des Schottenkönigs am 21. Sept. 
erhalten habe (Br. S. 626), während Spinelly am 20. aus Lille schreibt, es sei 
„gestern“ geschehen; jedoch hat hier Spinelly seinen Brief mindestens um einen 
Tag falsch datiert. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 39 


wurden. Heinrich legte 6000 Mann in die Stadt und ließ durch seinen 
Almosenier Thomas Wolsey alle Bürger, jung und alt, versammeln 
und ihnen den Treueid abnehmen. Am Morgen des nächsten Sonn- 
tags, des 25. August, zwischen 8 und 9 Uhr zog Heinrich in das ihm 
zu eigen gewordene Tournai ein, nachdem ihm schon am Tage vorher 
die Schlüssel übergeben waren. Die Häupter der Stadt begrüßten 
ihn am Tore Sainte Fontaine, vier angesehene Bürger trugen den 
mit dem Wappen von England geschmückten Thronhimmel über ihm, 
die Bürger, welche die Straßen einsäumten, hielten brennende Fackeln 
in der Hand; der Zug ging zur Kirche, wo ein Tedeum gesungen 
wurde, und von dort nach dem für Heinrich bereiteten Quartier. 
In der Kirche hatte er mehreren seiner Getreuen den Ritterschlag 
erteilt, nach dem festlichen Mahle bestätigte er, außer anderen Gnaden- 
akten, die Privilegien der Stadt und erließ am 30. September die 
öffentliche Ankündigung, daß er die Unterwerfung Tournais an- 
genommen habe; am 5. Oktober wurde der erprobte Sir Edward 
Povnings zum Gouverneur ernannt und am Tage darauf ein Be- 
gnadigungserlaß verkündigt. | 

Der Kaiser und seine Tochter waren am 26. September am Abend 
in der Dunkelheit nach Tournai gekommen, um Heinrichs Besuch 
in Lille in dessen eigener Stadt zu erwidern, am 10. Oktober kam 
der kleine Prinz Karl von Spanien, dessen Anwesenheit durch ein 
glänzendes, nur vom Regen beeinträchtigtes Turnier gefeiert wurde, 
auf dem Heinrich und sein Günstling Lord Lisle die Herausforderer 
waren. 

Es waren Tage festlichen Prunkes, aber auch ernster Verhand- 
lungen, von denen wir, da sie mündlich geschehen waren, leider 
wenig erfahren. So wurde über den Vollzug der längst geplanten 
Ehe Karls mit Heinrichs Schwester Maria gesprochen, und vielleicht 
wurde erst nach einer Abrede hierüber der Prinz selbst nach Tournai 
geholt. Dann aber kam es zu erneuten und schweren Gegensätzen, 
denn Maximilian wünschte jetzt nach dem Fall Tournais seinem 
alten Plane entsprechend die Fortsetzung des Krieges nach Frank- 
reich hinein. Wir hören, daß die Behauptung aufgestellt wurde, 
die Lage sei wegen der Entblößung der französischen Grenze hier so 
günstig, daß man jetzt in einem Monat mehr würde erreichen können, 
als während des ganzen bisherigen Feldzuges. Gewiß hatte Heinrich 
den Kaiser selbst verwöhnt, wenn er mit Ausnahme der Umlagerung 
Therouannes bisher allen seinen Wünschen nachgekommen war, 


40 Wilhelm Busch. 


aber er hatte genug an Ruhm und an Kosten und keine Neigung, 
sich auf weitere Abenteuer einzulassen, zumal der burgundische 
Feldzug der Schweizer ein so jämmerliches Ende gefunden hatte; 
auch drängte es ihn nach den eigenen bisherigen Erfolgen und dem 
großen Sieg über die Schotten bei Flodden sein Reich und sein Volk 
wiederzusehen. Obendrein verlangte jetzt Maximilian in ungünstiger 
Jahreszeit, was er zuvor wegen seines Planes gegen Tournai selbst 
zur Seite geschoben hatte; die Engländer und selbst Heinrich hatten 
dieses Spiel satt. 

Um den Kaiser zu reizen, kam allerdings noch hinzu, daß sein 
erklärlicher Wunsch, auf dessen Gewährung er nach der so glatt 
erfolgten Überlassung Therouannes wohl rechnen konnte, Tournai 
in seiner oder in Karls Hand zu sehen, nicht erfüllt wurde. Daß 
Tournai für England so gut wie wertlos war, lag klar zutage, aber 
Heinrich war entschlossen, trotz aller Bedenken den schwer er- 
rungenen Siegespreis diesmal selbst zu behalten. Gewiß hätte Maxi- 
milian mit der bisher bewiesenen englischen Willfährigkeit ebenso 
zufrieden sein können, wie mit dem, was er trotz des Schiffbruchs 
seiner größeren Pläne auf Englands Kosten immerhin erreicht hatte. 
Auch gab ihm für den Fehlschlag vor Dijon die Kunde einen kleinen 
Trost, daß seine alten Feinde, die Venezianer, von dem spanischen 
Vizekönig von Neapel Cardona am 7. Oktober nicht weit von Vicenza 
vernichtend aufs Haupt geschlagen waren. 

Frankreich hatte sich trotz aller Gefahr und aller Niederlage 
über jedes Hoffen hinaus behauptet. Aber es war doch gelungen 
Therouanne ganz zu zerstören und das bei seiner Lage für die Nieder- 
lande so wichtige Tournai wenigstens aus der Hand des feindlichen 
französischen Nachbarn in die des fernen englischen Freundes zu 
bringen. Denn das konnte sich Maximilian doch selbst sagen, daß 
Heinrichs Aufgabe eigentlich nur sein konnte, diese Binnenstadt 
getreulich mit großen Kosten für ihn und seinen Enkel vor jeder 
weiteren Gefährdung durch Frankreich zu schützen; Maximilian 
stellte denn auch die Stadt in ihre natürliche Verbindung hinein, 
wenn er ihr am 8. Oktober freien Handelsverkehr mit seinen und 
Karls Landen gewährte. Außerdem suchte ihn Heinrich zu trösten, 
indem er ihm 30 000 Kronen, den Rest der versprochenen 100 000, 
auch jetzt noch nachzuzahlen versprach; aber wie Maximilian nun 
einmal war, dachte er weniger an das Erreichte, als an das Weitere, 
was seinen unbescheidenen Wünschen vorbehalten blieb. Schon 


— — Le m 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 41 


hatte er, wohl nicht ganz leichten Herzens, bei der Übergabe der 
Stadt auf alle seine Wünsche zugunsten des „allerchristlichsten 
Königs“ Heinrich verzichtet; so war er auch der Huldigung und dem 
Einzuge fern geblieben, indem er erst nachher Tournai besuchte. 

Sein ganzes Verhalten in diesem Jahr war für seine Art charakte- 
ristisch. Nach dem mit größter Leichtigkeit vollzogenen Front- 
wechsel gegen Frankreich hatte er sich sofort in die größten um- 
fassenden Angriffspläne gegen Frankreich geworfen, aus denen für ihn 
selbst der stattliche Gewinn von Burgund hervorgehen sollte. Dafür 
suchte er Schweizer und Engländer seinen Forderungen entsprechend 
zu leiten; aber alles stand auf den luftigsten Grundlagen, immer mußte 
er mit der völligen Hingabe anderer für seine Zwecke rechnen. Und 
dabei sollten diese ihm in allen Seitensprüngen folgen, wenn er plötz- 
lich mit Tournai ein enges territoriales Interesse in seinen großen 
Plan hineinschob. So mußte ihm dieser große Plan schließlich unter 
den Händen zerrinnen und an seinem Ende ein dem gegenüber 
kleiner Erfolg stehen. Als dabei nun gar der Bundesgenosse 
wagte, auch die eigenen Forderungen zur Geltung zu bringen, da 
spielte Maximilian den schwer Gekränkten. In keiner Weise hielt er 
seinen Ärger verborgen und brach plötzlich, noch ehe der kleine Karl 
seinen Besuch in Tournai gemacht hatte, auf, ließ Margarete für die 
weiteren Verhandlungen zurück, war am 5. Oktober in Namur, 
am 13. in Kochem an der Mosel und am 15. schon in weiter Ferne 
in Engers am Rhein. Am 13. Oktober verließen dann auch Heinrich, 
Margarete und Karl Tournai, das Heinrich der Hut Poynings’ mit 
4000 Bogenschützen und der nötigen Reiterei und Artillerie über- 
ließ; sie kamen an demselben Tage nach Lille.! 

Hier erfolgte am 15. Oktober 1513 der zu Tournai verabredete 
Abschluß über den im nächsten Jahre wieder aufzunehmenden Krieg. 
Heinrich verpflichtete sich bis dahin eine zum Schutze gegen Frank- 
reich genügende Besatzung in Tournai zurückzulassen und Maxi- 
milian für 10 000 Mann zur Deckung der Niederlande 30 000 Gold- 
kronen monatlich bis zur Gesamthöhe von 200000 zu zahlen. 
Im Juni 1514 sollte dann der allgemeine Krieg gegen König Ludwig 
wieder beginnen, sie alle aber, Maximilian, Margarete und Karl, 
Heinrich, Katharina und Prinzessin Maria sollten am 15. Mai in 
Calais zusammenkommen, um dort feierlich Karls und Marias Ehe 


1 S. Anhang IV. 


42 Wilhelm Busch. 


kirchlich vollziehen zu lassen. Zwei Tage darauf, am 17. Oktober, 
wurde im Anschluß an diesen Vertrag eine zunächst höchst auf- 
fallende Vereinbarung getroffen zwischen Heinrichs und Maximilians 
Bevollmächtigten und den bei ihnen und Karl beglaubigten spa- 
nischen Gesandten, wonach auch Ferdinand sich am Kriege gegen 
Ludwig von der spanischen Grenze aus beteiligen und Heinrich ihm 
dafür finanzielle Hilfe leisten sollte; England und Spanien hätten 
außerdem eine starke Flotte für die Dauer des Krieges zu unter- 
halten.! l 

An demselben 17. Oktober verließ Heinrich Lille und kam bis 
Ypern, wo er die Nacht blieb, am nächsten Tage bis Bergues; am 
19. war er in Calais. Da hier keine genügende Vorsorge getroffen war, 
mußte er zwei Tage warten, ehe er am 21. Oktober nach England 
übersetzen konnte.” Lord Thomas Howard hatte die Herrschaft zur 
See behauptet, und der einzige größere Versuch der vereinten fran- 
zösischen und schottischen Flotte war durch einen Sturm vereitelt. 
worden, so daß die Rückfahrt des Heeres ebenso unangefochten 
geschehen konnte wie die Hinfahrt. 

"Wohl hatte Maximilians Führung in den entscheidenden Momenten 
vor Therouanne wie bei Guinegate eingreifen müssen, aber die er- 
rungenen Erfolge waren doch die Erfolge der englischen Waffen 
unter ihrem königlichen Feldherrn, wodurch alle früheren Fehl- 
schläge mehr als ausgeglichen waren. Die von so mancher Seite be- 
zweifelte Waffentüchtigkeit der Nation hatte sich glänzend vor den 
Augen der Welt bewährt, vor allem aber ihre finanzielle Leistungs- 
fähigkeit, die in diesen Jahren alles übertraf, was die anderen Staaten 


! Abschluß vom 15. Okt. 1513 bei Rymer XIII. 379—81; die Notiz Br. 
4508 ist ganz ungenügend; Abmachung wegen Heinrichs Zahlung. 16. Oktober, 
Br. 4510: vgl. Zurita V1, Bl. 369b. Maximilian ratifizierte Augsburg 15. Nov. 
Br. 4560. Daß die wesentlichen Verabredungen schon zu Tournai getroffen 
waren, erwähnt Margarete gelegentlich später (an Maximilian, 6. März 1514, 
Le Glay, Corr. II, 230). — Die Vollmachten der spanischen Gesandten liegen 
nicht vor, ihre Entsendung zum Abschluß meldet Zurita 369a (vgl. Herbert, 
Life of Henry VIII, S. 147f.); vgl. die Instruktion bei Berg. Nr. 130. Die drei 
spanischen Bevollmächtigten nennt das von ihnen unterzeichnete, in englischer 
Hand gebliebene Vertragsdokument, Br. 4511, und ebenso Zurita Bl. 369bf.; 
bei Berg. II, Nr. 138 sind die beiden Gesandten Ferdinands bei Maximilian 
und Heinrich, Urea und Caroz, genannt. 

? Taylors Tagebuch, Br. S. 626f., Chron. of Cal. S. 15. Hall S. 567, 
wieder mit unrichtiger Datierung. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 43 


irgend zuwege bringen konnten. Die fast ungeheuerlich steigenden 
Anforderungen der Bundesgenossen, welche geradezu verlangten, 
daß Heinrich außer seinem auch ein kaiserliches und ein spanisches 
Heer bezahlen sollte, ruhten auf dem Glauben an die Fortdauer 
dieser ungemessenen Leistungsfähigkeit und der ebenso großen Bereit- 
willigkeit, diese Mittel jederzeit den Genossen zur Verfügung zu 
stellen. Was will es bedeuten, daß Heinrich sich von dem eroberten 
Tournai die Anerkennung von dessen Sonderrechten mit einer auf 
lange Fristen verteilten Summe von 10000 Pfd. St. bezahlen ließ, 
wenn wir schon am 3. August 1514 für Tournai eine einmalige Zah- 
lung von 20 000 Pfd. St. gebucht finden, von denen genau die Hälfte 
für die Garnison bestimmt war.! Neben Poynings wurde in dem 
Kämmerer des Königs Lord Mountjoy ein besonderer Justizamt- 
mann angestellt; für ihren Handel erhielten die Bewohner der Stadt 
die Gleichstellung mit den Engländern, auch die sonst verheißenen 
Erlasse geschahen, wobei alle die Stadt betreffenden Verfügungen 
französisch abgefaßt waren.? 

- Was wollten aber wiederum diese Posten für Tournai bedeuten 
hinter dem Aufwand für den ganzen Krieg. Vor dem Parlament 
hatte man von 600 000 Pfd. St. gesprochen, Wolsey in einem Vor- 
anschlag 640 000 herausgerechnet, eine für ihre Zeit gewaltige Summe, 
die aber den wirklich gemachten Aufwand noch nicht ganz erreichte; 
denn wenn wir die uns vorliegenden, von Januar bis Oktober 1513 
für den Krieg gemachten Ausgaben zusammenrechnen, so kommt 
dieSumme des hiernach ausgezahlten und zum guten Teil aus England 
hinausgegangenen baren Geldes auf mehr als 650 000 Did. St.3 
Was diese Summe für das damalige England besagte, zeigt, daß 
im Jahre 1514 eine auf 160000 Pfd. St. veranschlagte Steuer nur 
50 000 Pfd. einbrachte, und da die genannte Riesensumme tat- 
sächlich in dem einen Jahre zur Auszahlung gekommen ist, so 
läßt das nur einen Rückschluß tun auf die Barbestände, die Hein- 
rich VII. in seinem Schatze hinterlassen hatte, zumal doch schon 


! Br. 529. 

? Ernennung von Mountjoy, 20. Jan. 1514, Rymer XIII, 387f., Br. 4660, 
Handelserlaß, 16. März 1514, Br. 4885, sonst. s. Br. 4820—22, 4855, 4986 f. 

3 Meine Zusammenrechnung der im Book of Payments (Br. II 2, S. 1459—62) 
für Kriegszwecke tatsächlich gemachten Ausgaben ergibt 652 670 Pfd. St.; 
für absolute Genauigkeit kann ich nicht einstehen, das Wesentliche bleibt ja 
auch, daß diese Summe die Mindestgrenze der Ausgaben bezeichnet. 


44 Wilhelm Busch. 


in den vorhergegangenen Jahren manches davon hinausgewandert 
sein wird. 

Daß dieses massenhafte Hinausströmen des so ängstlich von 
jedem Staate behüteten baren Geldes sich fühlbar machte, läßt sich 
denken, aber nur in dem Kriegstagebuch von Heinrichs Sekretär 
Taylor finden wir einen Ausdruck dafür, indem er damit schließt, 
daß er einen Punkt als Warnung für die Zukunft hervorheben möchte: 
„Englische Münze, welche die fremde erheblich an Wert übertraf, 
war achtlos vergeudet und damit ein großer Verlust verursacht 
worden") 

Allerdings mußte man sich für die Deckung der Kosten noch 
einmalan das Parlament wenden. Als das zweite Parlament Heinrichs 
zu seiner fünften und letzten Session vom 23. Januar bis zum 4. März 
1514 zusammentrat, da war in der Bewilligungsakte nicht von dem 
geplanten neuen Kriege, sondern von dem letzten und seinen großen 
Kosten die Rede, für deren Tragung die Gemeinen wenigstens einen 
Teil beisteuern wollten. Dafür bewilligten sie dann jene 160 000 Pfd. 
Sterling, bei denen das Ergebnig so sehr hinter dem Voranschlag 
zurückbleiben sollte. Die Erhebung geschah wieder in einer nach 
dem Jahreseinkommen abgestuften Steuer, wobei allerdings das Parla- 
ment gleich die Vollmacht gab, daß nach Maßgabe der geschehenen 
Verteilung eine gleiche Steuer als Zusatzsteuer erhoben werden 
dürfe, wenn der Ertrag nicht den Erwartungen entsprechen sollte.? 


5. Die Politik Ferdinands von Spanien und der Abfall 
des Kaisers. — Der Umschwung in England zum franzö- 
sischen Bunde. 


Trotz des Einblickes in den gemachten ungeheueren Aufwand, 
den man auf englischer Seite beim Abschlusse des Krieges haben 
mußte, war in den Liller Vereinbarungen vom 15. und 17. Oktober 
die Erneuerung des Krieges, und zwar in vergrößertem Maßstabe 
in Aussicht genommen worden. Das eigentümlichste war dabei, 
daß Ferdinands Gesandte mit ausdrücklicher Vollmacht ihres Königs 
diesen erneuten kriegerischen Vereinbarungen beitraten. Die Politik 
des alten Aragoniers war im Laufe des Jahres 1513 wieder ihre eigenen 
Wege gegangen. Er hatte ja am 1. April seinen Waffenstillstand mit 


! Br. S. 627. 
2 5. Hen. VIII, C. 17, Statutes of the Realm., III, 105—119. 


vm. # 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 45 


Frankreich zu Uturbie auf ein Jahr abgeschlossen ohne jede Rück- 
sicht auf den in den Krieg hinein gehetzten und nun sitzen gelassenen 
englischen Schwiegersohn; an dieser Tatsache änderten alle die schönen 
Worte nichts, mit denen Ferdinand ihn zu täuschen suchte, um .die 
gewonnene Verbindung mit England trotz der eigenen Schwenkung 
nicht fahren zu lassen. 

Dabei hatte seine Politik der Heuchelei ein fast komisch wirkendes 
Nachspiel, denn da er bis zu seinem Abschluß mit Frankreich die 
Verhandlungen für den weiteren Krieg mit ernstestem Gesichte 
geführt hatte, so hatte er nicht nur England, sondern seinen eigenen 
dortigen Gesandten Luis Caroz getäuscht, und dieser schloß, ehe die 
Nachricht vom Stillstand nach England gekommen war, am 18. April 
1513 mit dem Grafen Surrey als Heinrichs Bevollmächtigtem einen 
neuen Kriegsvertrag ab, wonach der gemeinsame Angriff gegen 
Frankreich binnen zwei Monaten beginnen sollte; Caroz glaubte 
sogar diesen Vertrag am 25. April noch besonders feierlich in Fer- 
dinands Namen beschwören zu können.! Ferdinand mußte nach 
dem Vorangegangenen von diesen Taten seines Gesandten nicht 
übel überrascht worden sein, worauf denn auch Caroz wegen seines 
blinden Ungeschickes scharf getadelt wurde.? 

Der Gang der Kriegsereignisse im Jahre 1513 verfehlte seinen 
Einfluß auf Ferdinands Haltung nicht. Zunächst war er ja nicht nur 
von England abgefallen und hatte sich vom Kriegstreiber in den Ver- 
kündiger des Friedens verwandelt, sondern er war sogar zum halben 
Verrat gegen England bereit gewesen, indem er sich Ludwig zu 
einem tatsächlich gegen dieses gerichteten Verteidigungsbündnis 
anbot. Zugleich suchte er seinen Stillstand mit Frankreich zu einem 
bleibenden Friedensvertrage auszubauen; als Grundlage war geplant 
die Übertragung aller französischen Ansprüche auf Mailand an Lud- 
wigs Tochter Renee, die dann vom Kaiser belehnt werden und den 
Ehebund mit Ferdinand, dem jüngeren Enkel Maximilians und 
Ferdinands, schließen sollte.’ 

Wenn Heinrich auf Grund des Abschlusses vom 18. April Ferdinand 
zum Kriege zu drängen suchte, so fiel es diesem nicht ein sich 


! Rymer XIII, 358—364, Berg. Nr. 101 und 103. Beide Stü ke sind bei Br, 
Nr. 3861, 2 und 3 in falsche Beziehung zu dem Mechelner Vertrag vom 5. April 1513 
zwischen Heinrich und Maximilian gesetzt, auch ist Caroz’ Eid auf diesen bezogen. 

2 Berg. S. 134f., 138, 143; vgl. Knights und Stiles Bericht, 17. Juni 1513, 
Br. S. 613f. 3 Berg. S. 119. 


46 Wilhelm Busch. 


darauf einzulassen. Trotzdem ließ er die alten Allianzverhand- 
lungen nicht fallen, er machte Gegenvorschläge gegenüber dem April- 
vertrag, aber so, daß stets für ein genügend langes Hinziehen der 
Verhandlungen gesorgt war, und ähnliche Eröffnungen von Zu- 
kunftsmöglichkeiten wie an Heinrich gingen an Maximilian.! Zu 
der gleichen Zeit suchte er seinen neuen Vertragsgenossen Ludwig 
von Frankreich in Italien dadurch zu isolieren, daß er den Papst. 
Leo gegen ihn aufhetzte, ja sogar aufforderte Heinrich zum Be- 
harren in seinem Kriege gegen Frankreich aufzumuntern.? 

Das eigentliche Ziel seines Ränkespieles nach allen Seiten hin 
tritt dabei deutlich hervor; ihm fiel gar nicht ein Maximilian und 
Heinrich für seinen Stillstand mit Frankreich zu gewinnen, wie er 
diesem gegenüber vorgab, vielmehr setzte er seine Verhandlungen 
über ein neues Bündnis mit ihnen für das Jahr 1514 fort und arbeitete 
in gleicher Richtung beim Papst. Er hatte seinen Erfolg an der 
Pyrenäengrenze in Navarra erreicht und suchte sich hier den Frieden 
zu sichern, während ihm jede sonstige Schwächung Frankreichs in 
Italien oder im Norden nur willkommen war. 

Die unausbleibliche Folge dieser Doppelzüngigkeit war natürlich, 
daß ihm kein Mensch traute. Heinrich hatte von seinem Gesandten 
Knight erfahren, daß Ferdinand den Stillstand mit Frankreich zu 
halten entschlossen sei, daß er Heinrich in die großen kriegerischen 
Unternehmungen hereingezogen habe, ohne daran zu denken seinen 
Verpflichtungen nachzukommen; der von Abneigung gegen ihn 
erfüllte Gesandte wünschte, daß Heinrich und der Kaiser sich da- 
gegen zur Wiedereinsetzung des Königs von Navarra vereinigen 
sollten.” Ebenso konnte man in Frankreich wenig freundliche Ge- 
fühle einem so unsicheren Genossen gegenüber haben. Der spanische 
Chronist Zurita erzählt, daß Ludwig noch im Jahre 1513 die Gefahr 
des englischen Angriffs durch Vergleichsverhandlungen habe ab- 
lenken wollen, und zwar mit dem ausdrücklichen Ziele, sich an 
Ferdinand zu rächen, der alles Unglück über Frankreich gebracht. 
habe, da ohne ihn weder Heinrich noch Maximilian vorgegangen 
wäre.‘ 

Ferdinand dachte auch nur daran sich selbst vor Frankreich 
zu schützen, wozu ihm dessen Bekämpfung durch die anderen Mächte 


! Berg. Nr. 111, 118f., 125, vgl. Br. 4267, 4319. ® Berg. Nr. 120f. 


3 Knight an Heinrich, 12. Mai 1513, Ellis Origin. Lett. II, 1, S. 203—210, 
Br. 4058. 4 Zurita VI, Bl. 366b. 


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nur erwünscht war, ja, je mehr Bedrängnis und Niederlagen im Jahre 
1513 über Frankreich hereinbrachen, um so mehr wirkte er gegen 
es, wenn auch nicht unmittelbar, so doch in geheimer Wühlarbeit 
bei den anderen; vielleicht trieben diese ihm das abgehetzte Wild 
schließlich noch mehr in sein Garn, so daß er Ludwig die weiteren 
Bedingungen nach eigenem Ermessen diktieren konnte. 

Kaum hatte er die Nachricht von der zerschmetternden Niederlage 
von Novara am 7. Juli 1513 erhalten, als er seinen Vizekönig von 
Neapel Ramon de Cardona zu verschärftem Vorgehen in Italien 
aufforderte und Maximilian zum Ausgleich mit Venedig drängte, 
um alle Kraft gegen Burgund zusammenzufassen; auch Heinrich 
erhielt Ratschläge für eine glückliche Fortführung des Krieges, er 
möge ja seine Streitkräfte beisammenhalten, da die Franzosen mit 
ihrer den Engländern überlegenen Kriegführung ihm sonst eine 
Reihe von Teilniederlagen beibringen würden; er sprach sogar davon, 
jetzt selbst Frankreich an der spanischen Grenze anzugreifen.! 

Als nun noch die Kunde von den ersten Erfolgen der englischen 
Waffen hinzukam, da plante er sofort einen größeren Bund gegen 
Frankreich; Maximilian, die Schweizer, der Herzog von Mailand 
sollten mit hereingezogen werden; er beklagte Heinrichs Vermutung, 
daß er bei seinem Stillstand mit Frankreich eine Entwaffnung ge- 
plant habe, vielmehr sei der Stillstand durch die Kaperung spanischer 
Schiffe seitens der Franzosen gebrochen worden, Heinrich habe nur 
zu bestimmen, ob er sofort oder im nächsten Frühjahr losschlagen 
solle. Auch die Venezianer waren jetzt für den Bund weniger nötig 
geworden, und so erfuhr Maximilian nun auf einmal, daß, wenn sie 
sich dem geforderten Frieden nicht fügten, Ferdinand mit ihm zu 
ihrer Vernichtung bereit sei, daß man den Papst für die Liga und 
für die Exkommunikation der Venezianer gewinnen müsse. Auch 
unmittelbar wollte er den Papst gegen die Venezianer mobil machen, 
wobei er ihm aufzubinden suchte, er und Maximilian hätten sich 
schon geeinigt, daß nicht dieser, sondern ihr gemeinsamer Enkel 
Ferdinand den Venedig abzunehmenden Festlandsbesitz erhalten 
sollte; und zum Schluß redete er von jenem erhabenen Ziele der 
Christenheit, welches damals jede politische Gaunerei decken mußte, 
daß man nach Erledigung des von ihm aufgestellten Programmes 
den Weg frei habe zur Bekämpfung der Ungläubigen. Und mitten 


io —— en ee 


! Berg. II, Nr. 123f., 126f. 


48 Wilhelm Busch. 


in diesen Treibereien gegen Frankreich steht die natürlich von ihm 
betriebene Vollziehung des spanisch-französischen Stillstandes durch 
seine Tochter, die wahnsinnige Johanna von Kastilien, am 6. Oktober 
1513.! 

In diese neue Politik der Kriegshetze paßte sein Kriegsbündnis 
mit Heinrich und Maximilian vom 17. Oktober 1513 zu Lille vor- 
trefflich hinein, denn ihm mußte es vor allem gelten, die kriegführen- 
den Mächte des letzten Jahres auch für das nächste gegen Frank- 
reich zusammenzuhalten. Von seinen Verbündeten wurde allerdings 
ein hohes Maß von Naivetät verlangt, wenn siean den Ernst irgendeines 
Wortes oder Abschlusses von seiner Seite, überhaupt an die Absicht 
seiner eigenen Beteiligung an dem neuen Kriege glauben sollten. 
Vielmehr schlug er gerade damals einen neuen Faden in das bunte 
Gewebe seiner Politik ein. Er dachte ja nicht selbst mit Frankreich 
zu brechen; als er daran arbeitete, dies mit einem verderbendrohenden 
Ligagürtel zu umgeben, konnte er der Königin Anna von Frankreich 
auf ihre Vorstellungen mit ruhiger Stirn antworten, er breche niemals 
von ihm unterzeichnete und beschworene Verträge; vielmehr scheine 
Frankreich nicht schr dem Frieden geneigt zu sein, das einen Bund 
mit den Feinden der Kirche, den Venezianern geschlossen habe, 
während er nichts getan, um den Frieden der Christenheit zu trüben. 
Und dann kam der deutliche Wink, daß König Ludwig ihm melden 
möge, unter welchen Bedingungen er einen allgemeinen Frieden der 
Christenheit zu schließen denke.? 

Mit diesem Planc schien es nun Ernst werden zu sollen, da er 
vielleicht glaubte, daß Frankreich schon mürbe genug geworden 
sei, um in seiner fortdauernd bedrohten Lage sich seinen Forderungen 
für die Zukunft des Herzogtums Mailand zu unterwerfen. Am 
übelsten dachte er dabei dem schon treulos genug von ihm behan- 
delten England mitzuspielen; denn da er für diese neuen Pläne 
das enge Zusammengehen mit dem Kaiser suchen mußte, so wollte 
er diesen jetzt von England trennen, das mit seinen eigenen Forde- 
rungen hinderlich sein konnte. Es war ja ohnehin das eigene alte 
Ziel Maximilians, das auch Ferdinand bei Frankreich in Mailand 
erreichen wollte, und so wandte er sich an den Kaiser, er trug ihm 
seine Klagen über England vor, spielte auf den Zwiespalt zwischen 
Heinrich und Maximilian an und stellte eine Einigung über Mailand 


! Berg. Nr. 128, 130f., 133, 136. 2 23. Okt. 1513, Berg. Nr. 140. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 49 


mit dessen Übertragung an einen ihrer Enkel in Aussicht. Und 
weitergehend schlug er geradezu dem Kaiser ein Sonderabkommen 
mit Frankreich hinter Heinrichs Rücken vor, denn er habe gehört, 
daß Heinrich heimgekehrt sei mit dem Plan, vom französischen 
Kriege zu lassen und Schottland zu erobern, wofür er die Freund- 
schaft Frankreichs nötig habe; daher müßten Ferdinand und Maxi- 
milian ihren Vertrag mit Frankreich schließen, ehe dieses ganz die 
Furcht vor einem neuen Kriege mit England verloren habe. Er ' 
führte dann den Plan der Übertragung Mailands an den kleinen 
Ferdinand zusammen mit dessen Verlobung mit der französischen 
Königstochter Renee aus; wohl setzte er ehrbar hinzu, man solle 
auch Leo und Heinrich in den Vertrag einschließen, aber wenn dieser 
sich selbst mit Frankreich versöhnen wollte, ihm zuvorkommen, 
da man sonst die eigenen Bedingungen bei diesem nicht würde durch- 
setzen können. Um Frankreich von Italien sicher auszuschließen, 
müsse sich Maximilian allerdings mit Venedig versöhnen. Auch sein 
weiteres Verhalten ließ deutlich ersehen, daß er Maximilian für 
einen gemeinsamen Abschluß mit Frankreich, aber ohne England 
gewinnen wollte!, das in seiner kriegdrohenden Haltung Frankreich 
nur für ihre Zwecke einschüchtern sollte: eine Politik der Treulosig- 
keit und des Verrates, die auch für jene Zeit ungewöhnlich erscheint, 
mit welcher jedoch der alte politische Intrigant wie mit der selbst- 
verständlichsten Sache von der Welt operierte. 

Und da erging am 1. Dezember 1513 von französischer Seite selbst 
im Sinn von Ferdinands Vorschlägen und mit geschickter Benutzung 
der von ihm gegen England kundgegebenen Stimmung das eigene 
Anerbieten zum Ausgleich über Mailand durch die Ehe Ferdinands 
und Renees, sowie zum Verzichte auf Neapel; die Einbegreifung 
Englands sollte an die Herausgabe von Tournai gebunden werden.? 


1 Instrukt. an Urea bei Maxim., etwa Nov. 1513, Berg. Nr. 142. 

? Du Mont, Corps dipl. IV, 1, S. 178f., Berg. Nr. 144. Diese durch Herrn 
de Borne nach Spanien gebrachten französischen Anerbietungen waren datiert 
aus Blois den 1. Dezember 1513; es ist unrichtig, wenn Lanz in der Einleitung 
zu den Monumenta Habsburgica II, 1, S. 142 und Brosch, Englische Gesch. VI, 
63. daraus schon einen am 1. Dezember zu Blois abgeschlossenen Vertrag machen; 
es handelte sich sich hier nur um vorläufige Vertragsvorschläge, während der 
Vertrag selbst nie zustande kam. Gegen Broschs Annahme wendet sich auch 
Schirrmacher, „Geschichte von Spanien“ VII (Gotha 1902), S. 669; sonst sei 
hier bemerkt, daß diese neueste Darstellung zum Verständnis der Politik 
Ferdinands in diesen Jahren recht wenig beiträgt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 4 


50 Wilhelm Busch. 


Alles das hinderte Ferdinand natürlich nicht an der gleichzeitigen 
Erklärung seiner Vertragstreue für Heinrich, ja er vollzog den Liller 
Kriegsvertrag vom 17. Oktober, freilich nach einer Umarbeitung, 
die Heinrichs Lasten erheblich vergrößerte, aber „den Charakter der 
Allianz“, wie er an seinen Gesandten Caroz schrieb, nicht änderte.! 
Nur war einem Angriff gegen Frankreich der alte so bequeme Grund 
des Schutzes der Kirche entzogen worden, da Ludwig sich gerade 
damals mit dem Papste versöhnte. Das willkommene weitgehende 
französische Anerbieten übermittelte Ferdinand Ende Dezember 1513 
dem Kaiser durch seinen Sekretär Pedro de Quintana und drängte 
nun stärker zum Abschluß; jetzt, so sagte er mit tönenden Worten, 
sei ein Angriff des Kaisers gegen Frankreich nicht vor Gott und der 
Welt zu rechtfertigen, die Engländer hätten bewiesen, daß ihnen 
nicht zu trauen sei. Am 20. Dezember befahl er gleichzeitig seinen 
drei Gesandten bei Heinrich, Maximilian und Margarete, nicht mehr 
von dem Liller Vertrag vom 17. Oktober zu reden und die Rati- 
fikation nicht auszutauschen. Caroz sollte sogar das Original des 
Vertrages zur Sicherheit verbrennen und nur eine Abschrift zurück- 
behalten.” Das war die Politik, mit welcher Ferdinand das alte 
Jahr abschloß und das neue eröffnete, und so stand es um die beiden 
Genossen Heinrichs, mit denen er ein neues Kriegsbündnis abgeschlos- 
sen hatte, für das auch der letzte und einzig vernünftige Grund des 
vorigen Jahres fehlte, die Wahrung von Englands Waffenehre und 
seinem kriegerischen Ansehen. Diese Genossen waren am Werke, 
sich mit dem gemeinsamen Gegner zu verständigen, heimlich und in 
ausgesprochener Feindschaft gegen England. 

Freilich konnte man zunächst in London nicht ahnen, was sie im 
Schilde führten. Daher blieb man hier bei der Vorbereitung für das 
neue kriegerische Unternehmen und schien nur an den nächsten 
Feldzug und an die Bereitstellugg der Mittel zu denken. Auch dem 
Parlament wurde von der sicheren Hilfe Ferdinands erzählt und 
ebenso derjenigen Maximilians, „des anderen Mars unserer Zeit“, 
der von seiner Wiege an Soldat gewesen sei. Neue Werbungs- und 
Lieferungsaufträge wurden erlassen, die Flotte hergestellt, Mitte 
Mai Truppentransporte nach Calais begonnen. 

Wenn Heinrich in seinen Verkündigungen und Klassen nicht 
nur von des Papstes und Ferdinands Aufforderung zu seinem Kriege 


! Berg. Nr. 146, 148, 150. 2 Berg. Nr. 154f., 159, 170. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 51 


sprach, sondern auch von des letzteren und Maximilians gewiß zu 
erwartender Hilfe, so dachte er auch sicherlich nie daran den Krieg 
ohne diese Hilfe im alten Stile zu führen. Wie es Ferdinands Politik 
gewesen war, die England in den Krieg hineingebracht hatte, so 
sollten auch seine Umtriebe den entscheidenden Anlaß geben zu 
dem nun erfolgenden Umschwung der englischen Politik. 

Wenn er alles tat, Maximilian in den geplanten Friedensvertrag 
mit Frankreich hereinzuziehen, so wußte er, daß er hierbei besonders 
den Widerstand Margaretens zu überwinden hatte, die jetzt wie 
immer ihren Vater an dem Bündnis mit England im Gegensatz zu 
Frankreich festzuhalten bestrebt war; wiederholt gingen an ihn 
ihre vor Ferdinand warnenden Briefe. Sie sprach ihr stetes Ver- 
trauen zu Heinrichs Bundestreue aus; nur wenn man bei ihm den 
Verdacht erwecke, daß man selbst die getroffenen Vereinbarungen 
ändern wolle, dann könne man Heinrich dazu bringen, an etwas zu 
denken, an das er bisher nicht gedacht habe; zugleich drängte sie 
den Kaiser immer wieder darauf hin, die einmal geplante Erwerbung 
Burgunds nicht aus den Augen zu lassen.! 

Ihre Lage war nicht leicht, denn schon schöpften die Engländer 
Verdacht, welchen Maximilian mit seinem Wunsch, Karls und 
Marias Eheabschluß zu verschieben, nur verstärkte, und sie bekam 
Vorwürfe über die mangelhafte Vertragserfüllung zu hören. Wenn 
sie die Engländer auch mit gutem Gewissen über ihre eigenen An- 
schauungen und Bemühungen beruhigen konnte, so gelang es dafür 
Ferdinand bei Maximilian trotz aller ihrer Gegenarbeit wenigstens 
zum Teil zum erstrebten Ziele zu kommen. Gewiß schwankte Maxi- 
milian und gab mit seiner Unentschlossenheit für Ferdinand Anlaß 
zu erheblichem Ärger. Auch sein finanzielles Interesse gebot ihm 
einige Vorsicht, denn er hoffte noch immer auf die englische Rest- 
zahlung von 30 000 Kronen und hatte zu Ende des Jahres deswegen 
noch einmal einen dringenden Brief an Margarete geschrieben, er 
stellte sogar dafür den gemeinsamen Krieg gegen Frankreich wieder in 
Aussicht.” Nun aber erschien Ferdinands Bevollmächtigter Quintana 


ı S. Margaretens Briefe vom November 1513, 14. Februar und 6. März 1514, 
Le Glay, Corr. II, 217f. (zur Datierung vgl. Kreiten, Arch. f. österr. Gesch. 
96 S. 107, Walter, Gött. Gel. Anz. 1906 S. 279), 221—32, Neg. dipl. I, 564—67, 
56974. 

3 28. Dezember 1513, Kreiten a. a. O. S. 283, vgl. Memoire Margaretens 
für Maximilian bei Walter a. a. O. S. 267f., Margarete an Maximilian, Le Glay. 


4* 


ek Wilhelm Busch. 


Ende Januar 1514 bei Maximilian selbst in Innsbruck, und hier 
scheint der vorläufige Ausweg aus den Schwierigkeiten gefunden 
worden zu sein. Allerdings gingen die Forderungen des Kaisers -zu 
weit, besonders für Frankreichs Vorgehen gegen Venedig, um darauf- 
hin den geplanten endgültigen Frieden mit Frankreich abzuschließen, 
aber man begnügte sich zunächst mit einer Erneuerung des am 
1. April 1514 ablaufenden einjährigen spanisch-französischen Still- 
standes. Die vorläufige Festhaltung des Kaisers war Ferdinand wie 
Ludwig wichtig genug. um dafür zunächst auf die stärkere Garantie 
eines dauernden Friedensvertrages zu verzichten. So wurde der 
Stillstand am 13. März 1514 erneut zu Orleans abgeschlossen zwischen 
Ferdinands und Ludwigs Bevollmächtigten, wobei Maximilian ein- 
begriffen wurde, und zwar, wie es im Vertrag ausdrücklich hieß, 
wegen der schriftlich an Ferdinand erteilten Vollmacht!; auch 
Heinrich von England und Jakob V. von Schottland wurden wenig- 
stens von den Vertragschließenden als einbegriffen genannt. 

Damit war für Ludwig der große Erfolg erreicht, daß das drohende 
Kriegsbündnis gegen Frankreich gesprengt war, und.daß nicht nur 
der für ihn wieder bedenklich gewordene Ferdinand, sondern nun 
auch Maximilian sich bereit zeigte, von der englischen zur fran- 
zösischen Bundesgenossenschaft hinüberzutreten. Jedenfalls schien 
Heinrich gegenüber Ludwig mattgesetzt zu sein. 

Allerdings war Maximilian noch nicht ganz gewonnen. Seine 
eigene Ratifikation des Stillstandes stand noch aus, und es war 
klar, daß Margarete bei der zu fürchtenden Wirkung auf England 


Corr. II, 161, von Le Glay Mai oder Juni 1513, von Kreiten S. 234f., früher als 
April 1514, von Walter S. 279f., genauer auf 30. Dezember 1513 angesetzt. 


! „per literas suas privatas et earum credentiam“ ist der zweimal in der 
Vertragsurkunde gebrauchte Ausdruck, Rymer XIII, 395 und 396. Außerdem 
schrieb Ferdinand an Lanuza (undatiert, Berg. Nr. 163), also für Margarete 
bestimmt. daß sein Bevollmächtigter Quintana unmittelbar von Maximilian 
Befehl und Vollmacht zum Abschluß erhalten habe (vgl. ebenso Berg. Nr. 169). 
Wenn auch Ferdinands Äußerungen nie mit größerer Vorsicht aufgenommen 
werden müssen als in dieser Zeit, so deckt sich hier diese Mitteilung mit dem 
Wortlaut des Vertrages. den die Franzosen so wohl nicht ohne Belege durch- 
gelassen hätten. Auf diese Mitteilung Lanuzas wird sich auch Margaretes Aus- 
druck an Maximilian (Le Glay, Corr. II, 245) „par votre commission et ordon 
nance“ beziehen. Eine eigene schriftliche Äußerung Maximilians besitzen wir 
nicht. Quintanas Ankunft meldete Maximilian seiner Tochter am 29. Januar 
1514. s. deren Brief vom 6. März. Le Glay. Corr. IT, 229, Neg. I, 572. 


- 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 53 


alles tun würde, um diesen letzten Schritt bei ihrem Vater zu ver- 
hindern. Sie war peinlich überrascht, als sie durch Ferdinands Ver- 
treter die Tatsache des Abschlusses erfuhr, während ihr Vater bei 
seinem schlechten Gewissen sie außer allgemeinen Andeutungen 
ganz im unklaren gelassen hatte, was er selbst nachher entschul- 
digend eingestand. Sie hielt vor ihm mit ihrer Meinung nicht zurück, 
man könne nicht absehen, wie Heinrich dies nach den schon ge- 
machten Kriegsvorbereitungen aufnehmen werde.! 

Auch Ferdinand erkannte sehr wohl die Möglichkeit einer gefähr- 
lichen Einwirkung in England und stellte dem zögernden Maxi- 
milian vor Augen, daß bei weiterem Hinhalten Ludwig einen Separat- 
vertrag mit England abschließen könnte. Maximilian scheint 
Ferdinand durch die Absendung einer Ratifikation beschwichtigt 
zu haben, die aber sein Gesandter nicht ohne besondere Erlaubnis 
aus der Hand geben durfte. Dabei wird es geblieben sein, und 
wenn auch Maximilians eigene Versicherungen, nie an die Voll- 
ziehung gedacht zu haben, übertrieben sein werden, so waren sie doch 
richtig insofern, als die Vollziehung nicht in entscheidender wirkungs- 
voller Form geschehen ist, so daß er trotz des neuen Wandels in 
seiner Politik einem wirklich ausgesprochenen Parteiwechsel vor- 


ı Ferdinand an Lanuza, undatiert, bei Berg. Nr. 163 richtig 9. März 1514 an- 
gesetzt, denn Ferdinand beruft sich später (ebd. Nr. 169) unter Bezugnahme auf 
den Inhalt von Nr. 163 auf seinen Brief vom 9. März. Der Stillstand wird frei- 
lich als abgeschlossen behandelt, aber tatsächlich meldet Ferdinand nur die 
durch Quintana übermittelte Vollmacht Maximilians zum Abschluß. Mar- 
garetens Brief an ihren Vater ist undatiert (Le Glay, Corr. II, 245), auch er be- 
zieht sich auf den Inhalt von Berg. Nr. 163, „letters... escriptes A Madrid le 
9. dece mois“. Durch die Heranziehung von Berg. Nr.169 ist damit auch die 
Streitfrage zwischen Kreiten, Archiv f. österr. Gesch. 96 S. 237f., der Marga- 
retens Brief in den April setzen will, weil erst am 9. April und nicht am 9. März 
eine Mitteilung über den Stillstand vom 13. März erfolgt sein könne, und Walter, 
Gött. Gel. Anz. 1908, S. 281, der den Brief nach Mitte März ansetzt, zugunsten 
des letzteren entschieden. Allerdings behandelt Ferdinand in diesem Briefe 
vom 9. März, der vor allem Aber die von Maximilian an Quintana zum Ab- 
schluß erteilte Vollmacht berichtet, den Stillstand schon als abgeschlossen; 
tatsächlich war er also schon am 9. März erledigt, wenn er auch erst das 
Datum des 13. trägt. — Maximilian ließ später seine Geheimhaltung vor Mar- 
garete mit Ferdinands Forderung entschuldigen (Gattinara an Margarete, 
14. September 1514, Lett. de Louis IV, 371); wunderbar nur, daß Ferdinand 
gerade die erste Mitteilung machte: er wollte sich vor Margaretes Einrede bei 
Maximilian schützen. | 


PA Wilhelm Busch. 


sichtig aus dem Wege ging.! Auch mit der weiteren Forderung einer 
kaiserlichen Vollmacht für den engeren Bündnisvertrag mit Frank- 
reich hatte Ferdinand kein rechtes Glück, wohl hören wir von einer 
solchen, die aber Ferdinand für nicht genügend erklärte, so daß er 
die schleunige Ausstellung einer anderen verlangte. Maximilian 
behauptete wenigstens, Skrupel wegen der geplanten Verdrängung 
Maximilian Sforzas aus Mailand gehabt zu haben, aber man scheint 
auch hier zu dem alle Bedenken bei ihm stets niederschlagenden 
Mittel gegriffen zu haben, denn vom 7. August 1514 haben wir eine 
Quittung von ihm über 100 000 Sonnenkronen, die Ludwig ihm 
zur Eroberung Mailands vorgestreckt habe.? Damit war er gewonnen, 
und nun konnte Ferdinand endlich am 12. August 1514 seinen Ge- 
sandten in Frankreich die Vollmacht für den Friedensvertrag er- 
teilen und für einen doppelten Ehebund seines Enkels Ferdinand 
mit der Prinzessin Renee und des jüngst verwitweten Ludwigs selbst 
mit seiner Enkelin Eleonore. Befriedigt ließ er Ludwig melden, er 
habe alle ihm gegebenen Verheißungen erfüllt und Maximilian sowie 
Karl zum Abschluß auf Grund der zwischen ihnen verabredeten 
Bedingungen zu bewegen vermocht.? 

Wohl hatte Ferdinand Grund zu drängen, um den ersehnten 
Abschluß zu erreichen, aber diesmal war dem alten Fuchs der Erfolg 
entrissen worden. In seiner Erbitterung hat er später dem Kaiser 


1 Ferdinand an seinen Gesandten Urea bei Maximilian, undatiert (etwa 
April), Berg. Nr. 221, und Juli 1514, ebd. 227. Wegen seiner Ratifikation hat 
Maximilian wenigstens dem Engländer Robert Wingfield später die Sache so 
dargestellt, Wingfield an Heinrich, 13. August 1514, Br. S. 858, auch vor Margarete 
die Ratifikation nachdrücklich in Abrede gestellt (s. den zitierten Brief Gattinaras 
an Margarete, Innsbruck, 14. September 1514, Lett. de Louis S. 370). Zur 
Sache vgl. auch Ulmann II, 493; er zieht noch in Note 3 die Pandolfinischen 
Berichte aus Paris vom 22. Mai und Anfang Juni 1514 (Desjardins II, 621 und 
625f.) heran, die davon melden, daß Ludwig die Nachricht von der kaiserlichen 
Ratifikation erhalten habe, daß diese aber noch nicht angekommen sei; in 
Frankreich sei man ihrer sicher. Darin täuschte man sich eben in Frank- 
reich, vielleicht auf Grund von Mitteilungen Ferdinands. Sonst wurde Maxi- 
milians Beitritt zum Stillstand ziemlich allgemein angenommen: Bericht 
der englischen Gesandten, Mecheln 10. Mai, Robert Wingfields, 20. Mai 1514, 
Br. 5059, 5105. 

2 Berg. Nr. 182, s. schon Ulmann II, 493; sonst Ferdinand an Urea, Berg. 
S. 220£. 

3? Die Vollmacht für Orti und Mesa, Berg. Nr. 187, Instruktion an beide 
ebd. 186. 


ei as LEE E ——— 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 55 


und dessen Zögern alle Schuld beigemessen, und allerdings hatte 
England die damit gegebene Frist glücklich benutzt, um ihnen 
den Rang bei Ludwig abzulaufen. Der kluge Politiker hatte das 
wohl vorausgesehen und warnend den Kaiser auf diese Folgen hin- 
gewiesen. Über die Vorgänge war man in England im klaren, Sir 
Robert Wingfield meldete vom Kaiserhof den Vertragsabschluß 
Ferdinands mit Ludwig, und daß Maximilian beizutreten wünsche; 
er riet Heinrich zu dem gleichen Schritt, worauf Heinrich sich vor 
Margarete sehr erstaunt äußerte, daß er über den Waffenstillstand 
selbst und die Art seines Abschlusses gar nicht unterrichtet sei.! 
Die ganze Einbegreifung Heinrichs in den Stillstand war natürlich 
nur eine Redensart, denn der Stillstand selbst bedeutete nichts als 
eine feindselige Handlung gegen die damalige englische Politik, 
wodurch die von Heinrich natürlich abgewiesene Zumutung Maxi- 
milians um so mehr als Kränkung erschien. 

Der Kaiser nahm die ganze Sache augenscheinlich wieder einmal 
auf die leichte Achsel. Margarete warnte wie vorher Ferdinand ihren 
Vater vor der drohenden Allianz Englands mit Frankreich, aber er 
meinte obenhin, daß für ihn wegen seines Friedens mit Frankreich 
darin keine Gefahr liege.” Statt sein Verhalten wenigstens äußerlich 
in etwas milderem Lichte erscheinen zu lassen, stieß er die Engländer 
geradezu geflissentlich vor den Kopf. In England sagte man es 
seinen Gesandten deutlich, daß Heinrich nach allen Opfern, die er 
für die kaiserlichen Lande gebracht habe, wie ein Knabe behandelt 
werde, von dem man den Beitritt zu einem Stillstand verlange, 
ohne ihm dessen Inhalt überhaupt mitzuteilen.’ Diese Behandlung 
Heinrichs ging denn auch selbst über das Ferdinand erlaubt er- 
scheinende Maß hinaus, und er suchte das Ungeschick des Kaisers 
bei Heinrich wieder gutzumachen, auch durch eine Zusendung der 
Kopie des Stillstandes, allerdings zu einer Zeit, als es längst zu spät 
war.‘ Auch Maximilian schien Heinrich durch große Versprechungen, 
an denen er es freilich nie fehlen ließ, versöhnlich stimmen zu wollen, 
wenn er jetzt mit dem verwunderlichen Anerbieten der Krone des 


en 
— 


ı Heinrich an Margarete, 5. Mai 1514, Lett. de Louis, IV, 313—315, Br. 5041. 

2 Maximilian an Margarete, 15. April 1514, bei Kreiten a. a. O. S. 284f. 

3 de Pleine u. Colla an Maximilian, 19. Juni 1514, Lett. de Louis, IV, 330f., 
Br. S. 829. 

4 Berg. S. 217, 225. 


56 Wilhelm Busch. 


Reiches oder eines „unwiderruflichen Reichsvikariats" für Heinrich 
hervortrat.! 

Gegenüber allen weiteren Ausflüchten des Kaisers bestanden 
die Engländer fest auf den Abmachungen des Liller Vertrages. 
Maximilian dagegen suchte sich der vereinbarten Begegnung zu 
entziehen und ließ Heinrich eigentlich deutlich merken, daß er ihn 
mit seiner Schwester sitzen lassen wollte. Die Torheit des Kaisers 
war nur, daß er sich wieder nicht klar für die eine oder für die andere 
Seite entscheiden konnte, daß er alles tat, um Heinrichs Verdacht 
zu erwecken und diesem die spanisch-kaiserlichen Umtriebe sicht- 
bar werden zu lassen, ohne dafür Frankreich fester an sich zu binden. 
Die Erbitterung des einsichtigeren Ferdinands über diese fahrige 
Politik ist wohl zu erklären, da sie nur darauf hingearbeitet hat. 
gerade die Verbindung Frankreichs und Englands zu erleichtern. 
Hatten sie und vor allem Maximilian, vielleicht durch die früheren 
Erfahrungen und Erfolge verlockt. gemeint, Heinrich jetzt das 
Äußerste an nichtachtender Behandlung bieten und ihn trotzdem 
in ihrem Interesse leiten zu können, so sollten sie sich gründlich 
verrechnet haben und bald erkennen, daß sie im eigenen Netz ge- 
fangen waren. 

Denn zu ihrem Unglück traf diese Wendung in der europäischen 
Lage zusammen mit einem Umschwung der Parteiverhältnisse in 
England, indem dort die alte Partei des Friedens und des Ausgleichs 
wieder die Oberhand gewann, vor allem der Mann sich ihre Ziele 
zu eigen machte, der nun immer mehr in des Königs Gunst und 
Geltung emporsteigen sollte, Thomas Wolsey. In ihm haben wir 
den eigentlichen Urheber des nun erfolgenden Umschwunges zu sehen, 
durch den England von einer weiteren Kriegsteilnahme zurücktrat 
und in die Bahn der bewährten Friedenspolitik Heinrichs VII. wieder 
einlenkte. Denn immer noch blieb die Frage der Kriegs- oder Friedens- 
politik in England überhaupt gebunden an Englands Verhält- 


! Heinrich spielt in einem Briefe an Margarete darauf an, 12. Juni 1514 
(Lett. de Louis, IV, 323, S. 5158): „nous Dt demonstrance de l’offre de la 
couronne imperialle et après du Vicariat irrevocable“; da Heinrich die von 
Maximilian getadelte Verzögerung seiner Antwort mit seiner Krankheit zur 
Zeit des Anerbietens entschuldigte, so werden wir auf Januar bis Februar 1514 
geführt. in welcher Zeit Heinrich an den Pocken erkrankt war (Br. 4726, 4531, 
Brown IL, Nr. 375, 382). Nach einem Brief Robert Wingfields an Wolsey vom 
10. Januar 1516 (Br. II, 1, Nr. 1398) scheint die Sache schon zur Zeit ihres Bei- 
sammenseins in Tournai 1513 behandelt worden zu sein. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 5T 


nis zu Frankreich, die Beziehungen zu diesem alten Erbfeind 
waren geradezu der Kompaß für die Gesamtrichtung der englischen 
auswärtigen Politik. An die Möglichkeit kriegerischen Zusammen- 
stoßes mit einer anderen Festlandsmacht wurde niemals gedacht, 
mit den Niederlanden lag man höchstens in einem Handelskrieg, 
der nur mit dessen unblutigen Waffen geführt wurde. Überall sonst 
hin war der Weg über das Meer zu weit, um an die Möglichkeit 
kriegerischen Zusammenstoßes zu denken. So mußte eine Friedens- 
politik für Heinrich VIII. wie für seinen Vater durch einen Dauer 
verheißenden Ausgleich mit Frankreich eröffnet werden. Und wenn 
Heinrich auf der einen Seite durch die immer offenbarer werdende 
Treulosigkeit seiner alten Genossen zum bisherigen Feinde hinüber- 
gedrängt wurde, so konnte jetzt auch Frankreichs verwitweter 
König dem Ehrgeiz Heinrichs eine lockende Aussicht für die junge 
Tudordynastie bieten, indem er statt der mit der Hand des knaben- 
haften Karl verbundenen Zukunftshoffnungen der englischen Prin- 
zessin Maria als seiner Gattin eine der ältesten und stolzesten Königs- 
kronen anbot. 

Wann gegenüber dem Ränkespiel Ferdinands die ersten An- 
knüpfungen zwischen England und Frankreich begonnen haben, 
entzieht sich unserer genauen Kenntnis, jedenfalls geschahen sie, 
als in England noch eifrig an den Vorbereitungen für den neuen 
Feldzug gearbeitet wurde; in dem Augenblick, in dem wir das erste 
schriftliche Zeugnis am 16. März 1514 erhalten, waren die Ver- 
handlungen schon in vollem Gange, und es war auch auf französischer 
Seite sofort die Werbung Ludwigs um die Hand der jugendlichen 
Maria ins Auge gefaßt worden. Für diese ein etwas verwunderlicher 
Tausch, wenn sie nun statt ihres bisherigen Bräutigams. eines un- 
reifen, in seiner ganzen Entwickelung nur langsam fortschreitenden 
Knaben, der vier Jahre jünger war als sie, einen 34 Jahre älteren 
hinfälligen, bereits dem Grabe zugehenden Mann erhalten sollte. 

Aber hier war es das Interesse von Staat und Dynastie, das den 
Ausschlag gab. Ferdinand sollte eine der bösesten Enttäuschungen 
erleben, denn gerade in den Tagen, als er hoffte, Maximilian zum 
engeren Abschluß mit Frankreich gewonnen zu haben, da hatte 
Frankreich es vorgezogen, seinen Abschluß mit England zu voll- 
ziehen. Am 7. August 1514 wurden die Verträge in London verein- 
bart, mit denen England unter Wolseys Leitung aus der bisherigen 
Feindschaft gegen Frankreich heraustrat und damit vorläufig 


58 Wilhelm Busch. 


wenigstens die Kriegspolitik abschloß, in welche es Ferdinand mit 
der Benutzung des kriegerischen Ehrgeizes König Heinrichs VII. 
hineingeführt hatte. Die Waffentaten des Jahres 1513 hatten diesen 
Ehrgeiz befriedigt, und so konnte Wolsey England aus der Politik 
persönlicher Interessen des Königs zur Politik des Staatsinteresses 
hinüberlenken. 


Anhang. 


I. 

(Zu S. 26). Über den Uferwechsel berichtete Taylor in seinem 
Tagebuch, Brewer I, S. 625, nur, daß beide Herrscher am 15. August 
den Übergang über die Lys beschlossen hätten; dagegen erfahren 
wir durch Hall S. 549 von einem ersten Vorrücken der Engländer 
auf Guinegate schon am 13., und im Anschluß daran stellt Hall auch 
den Entschluß zum Uferwechsel am 15. als den des englischen Königs 
dar. Er übersieht, daß das Übersetzen mit der ganzen Hauptmacht, 
dem schweren Geschütz, überhaupt die Verlegung des königlichen 
Lagers zur vollen Umschließung der Stadt auch im Süden etwas 
ganz anderes war als der gegen die Franzosen am 13. geplante Vor- 
stoß. Daß die veränderte Einschließung der Stadt und damit der 
Lagerwechsel auf Anregung des Kaisers erfolgt sei, betont sehr scharf 
Petrus Martyr am 14. September auf Grund einer nach Spanien 
gekommenen Mitteilung (Opus Epist. S. 287; der Auszug bei Br. 4449 
ist durch Übersetzungsfehler inkorrekt). Er gibt in wenigen Worten 
eine treffliche Schilderung der ganzen Situation: der Kaiser sei zum 
englischen Heere gekommen, dasLager wäre zum größten Teil im Norden 
angelegt gewesen, während die Seite, von der die Franzosen kommen 
mußten, fast entblößt oder nur in geringem Grade gedeckt gewesen 
sei. „Caesaris consilio ad alterum Teruanae latus castra sunt mutata.“ 
Polydor Vergil S. 23 läßt nun wieder das ganze zur Entscheidung 
von Guinegate führende Vorrücken allein durch den Kaiser ver- 
anlaßt werden. Er bestreitet geradezu die Kenntnis der beider- 
seitigen Truppenbewegungen am 16. bei den Franzosen wie bei den 
Engländern. Holinshed, Chronicle, S. 1483, mischt an dieser Stelle 
seine beiden Quellen Hall und Pol. Verg. durcheinander. Der kaiser- 
liche Bericht „Newe gezeytung auß Romisch Kaiserlicher Maiestat 
vnd des Konigs von Engellandt Here vor Terebona in Bickhardia“ 
(Weller, Die ersten deutschen Zeitungen, Tübingen 1872, S. 25) 
sagt, daß Maximilian am 16. August in das Feld gezogen sei und den 


gg Do 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 59 


König von England bewogen habe, mit seinem Lager und dem der 
deutschen Knechte über das Wasser zu gehen. Vgl. auch die leider 
sehr unvollständigen Angaben Paul Armstorffs an Margarete, 
15. August 1513, Lett. de Louis, IV, 192—194, Br. 4399. Diese Be- 
richte wissen nichts von dem nur durch Hall überlieferten selbständigen 
Vorgehen der Engländer am 13. August. Hall erzählt ferner aus- 
führlich zum 15., daß Heinrich einen Kriegsrat mit dem Kaiser 
in sein Zelt berufen und dort mitgeteilt habe, daß er von dem fran- 
zösischen Plane zum Entsatz Therouannes unterrichtet sei, worauf 
der Entschluß zum Brückenschlag gefaßt worden wäre. Genauer 
erfahren wir den Vorgang in dem Augenzeugenbericht aus dem 
englischen Feldlager vom 2. September (Archaeol. Bd. 26, S. 475 
bis 478, Auszug bei Br. Nr. 4431): Der König sei am 16. nach Guine- 
gate gerückt und „am frühen Morgen vor seinem Abmarsch“ habe 
er die Kunde vom Nahen einer großen Schar Feinde zur Verprovian- 
tierung von Therouanne erhalten, worauf er dann zur Schlacht vor- 
gegangen sei. Ich glaube, daß die Sache leidlich klar liegt, daß die 
Engländer zum Schlagen auf dem rechten Lysufer gegen den an- 
rückenden Gegner von sich aus am 16. August ebenso bereit waren 
wie vorher am 13. August, daß sie sich dagegen gescheut hatten, 
ihr Lager zur Umschließung der Stadt zu teilen und einen Teil des 
Belagerungsheeres dauernd auf dem Südufer zu isolieren. Diese 
Änderung in der Einschließung setzte dann nicht ohne Mühe 
Maximilian durch. Es war ein Zufall, daß die Maßnahmen hierzu 
zusammenfielen mit dem Vorgehen der gerade um diese Zeit an- 
rückenden Franzosen; die Meldung davon hat Heinrich rechtzeitig 
in der Frühe durch seine Reiter erhalten. Gegen sie war er natürlich 
sofort zum Kampfe entschlossen. 


II. 


(Zu S. 29.) Die Berichte über die Schlacht von Guinegate 
am 16. August 1513 sind leider wenig einheitlich und erschweren 
es ein Gesamtbild der Vorgänge zu erhalten; dazu kommt ihre 
Tendenz, denn der wichtigste deutsche Bericht, die „Newe gezeytung‘“, 
kennt nur die Taten des Kaisers und der Deutschen und sucht die 
Engländer möglichst zu übergehen, was der englische Bericht bei 
Hall wieder den deutschen Kampfgenossen gegenüber tut, wenn er 
auch nicht so einseitig ist wie die Zeitung. Es ist ferner schwierig, 
diese Berichte, deren Vermittler, was jedenfalls bei Hall der Fall ist, 


GO Wilhelm Busch. 


die Örtlichkeit nicht gekannt haben, mit dem Gelände in Überein- 
stimmung zu bringen; ich habe dafür die französische Generalstabskarte 
1:80000 zugrunde gelegt; die diesem Aufsatz S. 25 beigegebene 
kleine Skizze gibt das zum Verständnis der Vorgänge notwendige Bild 
des Geländes. Unter allen Berichten steht an erster Stelle der gleich- 
sam offizielle. den König Heinrich am 17. August an Margarete 
erstattete (Le Glay, Neg. dipl. I, 531—33), bei dem wir gern 
das wortreiche Lob über den Kaiser für eine größere Zahl von sach- 
lichen Nachrichten eintauschen würden. Durch diesen Bericht aber 
sind diejenigen Vorgänge festgestellt, die für uns das Gerüst für 
den gesamten Verlauf abzugeben haben: Vorgehen der Franzosen 
ohne Kenntnis der geplanten englischen Heeresbewegung über den 
Fluß, daher Sendung der linken Umgehungsabteilung gegen Shrews- 
bury; sodann Vorgehen der englischen Reiter, die „cotoyant la 
ville de Gynegate‘“ den Gegner erblickten und dann mit ihm hand- 
gemein wurden; Vormarsch der Hauptmacht und die sofortige ent- 
scheidende Wirkung des Artilleriefeuers, endlich die Reiterverfolgung. 

Der ausführlichste Bericht, der bei Hall S. 549—51, stimmt in 
den Hauptpunkten mit dem des Königs überein, er bestätigt das 
Vorgehen der französischen Flankenkolonne auf dem linken Lysufer, 
er bringt viele Einzelheiten hinzu, wie den Ausfall der Besatzung 
gegen Lord Herbert, die wichtige Mitteilung, daß Maximilian die 
entscheidende Geschützaufstellung angeraten hatte, und den rechten 
Flankenvorstoß der englischen Bogenschützen nach Bomy, dessen 
Bedeutung allerdings erst nach Heranziehung der Karte klar wird. 
Denn Hall wirft hier die Dinge etwas durcheinander, indem er diesen 
Moment der Schlacht vor das Heranrücken der französischen Vorhut 
der Stradioten setzt, die dabei überhaupt erst der englischen 
Schlachtordnung auf der Höhe von Guinegate ansichtig wurden. 
Er sagt hier: „as the English horsmen mounted up the hill, the 
stradiates were commyng downe wardes on the one syde of the 
hill before the Frenche hoste.“ Da er keine Anschauung vom Ge- 
lände hatte, schilderte er, seine Vorlage vermutlich mißverstehend, 
etwas Unmögliches, denn es handelt sich hier nicht um denselben 
Hügel, sondern die englischen Reiter erschienen auf der Höhe nörd- 
lich über dem Laquettetal, während die Franzosen, die Stradioten 
voran, die Höhe des Südufers herabstiegen. Eins geht aber aus 
den Angaben Halls unzweifelhaft hervor, daß auf der nördlichen 
Höhe, also bei Guinegate, nur der erste kurze Zusammenstoß der 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 61 


Vortruppen geschah, daß dagegen der eigentliche Kampf auf der 
südlichen Höhe, also in der Nähe von Bomy ausgefochten wurde, 
worauf er schon mit der Nennung dieses Ortes hinweist. 

Genau dieser wichtigen Feststellung entsprechend sagt der 
Augenzeugenbericht vom 2. September (Archaeol. Bd. 26, S. 476), 
Heinrich sei gegen den Feind vorgerückt, „and theym en- 
countred and folowed from the mornyng unto night, unto that his 
Grace had folowed theym unto a place called Bomy, being 6 myles 
and more from hys leger, and there with his speres sett upon his 
sayd enemyes, theym being unto the Kings partie six to oon“; 
danach wäre also der eigentliche Angriff erst bei Bomy erfolgt. 
Auch Taylor (Br. S. 625) nennt die Schlacht nur nach diesem Ort, 
und ähnlich erwähnen später Heinrichs Gesandte in Frankreich 
(8. September 1514, Br. 5391) ihren Empfang beim Kapitän von 
Abbeville, „that was taken at Bomy“. Nach dem Berichte im Leben 
Bayards (S. 76) wurden die französischen Gensdarmes auch dadurch 
erschüttert, daß sie nach begonnenem Scharmützel die Masse der 
feindlichen Infanterie zum Vorgehen bereit auf einem Hügel sahen; 
also sind die Franzosen auch hiernach mit ihrer Hauptmacht gar 
nicht bis zur Höhe von Guinegate hinaufgekommen, bei dem nur das 
erste Vorhutscharmützel stattgefunden hat. Der englische Augen- 
zeugenbericht (Arch. 476) läßt die Verfolgung von Bomy dann noch 
4 Meilen weit geschehen. Wenn wir somit die Schlacht, wie es auch 
früher geschehen ist, nicht nach Guinegate, sondern nach Bomy 
benennen müßten, so ist es wohl besser, den einmal üblich gewordenen 
Namen festzuhalten, zumal sie von Guinegate wenigstens ihren 
Ausgang genommen hat. 

Eine Andeutung für die Örtlichkeit der vom Kaiser angeordneten 
Geschützstellung gibt nur Hall S. 550 „on the toppe of a long hill 
or banke for the outskowerers“. Da die Maßregel während des über 
Guinegate hinausgehenden Vormarsches getroffen wurde, so werden 
wir auf die gleich südlich von Guinegate liegende beherrschende 
Höhe über dem Laquettetal hingewiesen. Nicht ganz klar ist Hall 
in seinem Bericht über das Vorgehen der Reiter; er läßt sie zuerst 
eine englische Meile vor dem Fußvolk hermarschieren, dann heißt es, 
sie hätten „in a valey“ gehalten, und seien von diesem aus zur Höhe 
geritten. Das Laquettetal kann mit dem „valey“ unmöglich gemeint 
sein, auch die Annahme der Mulde westlich von Guinegate würde 
ein zu kompliziertes Vormarschmanöver ergeben, so daß wir wohl 


62 Wilhelm Busch. 


einfach das Erscheinen der Reiter auf der nördlichen Uferhöhe zu 
verstehen haben, während die Franzosen von der südlichen nieder- 
zusteigen begannen, um dann allerdings sofort kehrt zu machen. 
Bei Bomy erfolgte der große Zusammenstoß von allen Seiten, wobei 
die in der Flanke der Franzosen stehenden englischen Bogenschützen 
große Wirkung taten. — Auch über deren Vorgehen gibt Hall wegen 
seiner Unkenntnis des Geländes kein klares Bild; die Schützen 
können nur zu gleicher Zeit mit der den Hügel heruntergehenden 
Reiterattacke rechts in die feindliche Flanke bis Bomy vorgestoßen 
sein. „Then the horsmen set forward, and the archers alighted and 
were set in order by an hedge all a long a village side called Bomye“. 
Heute schließt sich östlich an Bomy ein Gehölz in einem 2 km langen 
Streifen an; ob die Bebauung des hier sehr welligen Geländes damals 
die gleiche war wie heute, können wir nicht wissen. 

Der nächst Hall wichtigste Bericht ist die deutsche „Newe 
gezeytung“ (Weller a. a. O. S. 25f., vgl. S. 28). Es ist allerdings 
nicht ganz klar, ob dieser in den Daten ohnehin nicht ganz verläß- 
liche Bericht für den Schlachttag selbst den 16. oder 17. August 
annimmt; am 16. sei Maximilian wieder „in das veldt gezogen“ und 
habe Heinrich bewogen „in der nacht“ aufzubrechen mit seinem 
Lager, Heinrich habe dann sein Volk zwei Stunden vor Tag geordnet; 
danach möchte man die dem 16. folgende Nacht annehmen. Er 
verherrlicht nur Maximilian und die Seinen, hat aber augenschein- 
lich sehr gute Unterlagen gehabt: der Kaiser habe Heinrich zur 
Überschreitung der Lys bewogen und dieser sodann „auf der Höch“ 
das Lager aufgeschlagen; etwa um 12 Uhr seien die Franzosen „mit 
dreyen hauffen“ (vgl. Hall „in III ranges“) „auff einer anderen 
Höch“ erschienen, was also auch auf das Nord- und Südufer der 
Laquette zu beziehen ist; es folgt das Artilleriefeuer der Engländer, 
das aber zu hoch gegangen sei und keinen Schaden getan habe, 
wobei nur auffallen muß, daß die von Maximilian hierauf vorgeführten 
deutschen Reiter die Franzosen schon auf der Flucht getroffen 
haben; die Artillerie muß also doch gewirkt haben, ebenso wie der 
erste englische Angriff, den der Bericht gleichfalls ganz verschweigt. 
Den deutschen Reitern habe Maximilian „durch ein Tal in die seytten 
zu treffen befohlen“, worunter nicht das Laquettetal selbst zu ver- 
stehen ist, sondern eine von ihm bei Estree Blanche ausgehende 
Senkung, die scharf südwestlich verläuft und genau in die rechte 
Seite der auf der Höhe bei Bomy stehenden Gegner führte. Der 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 63 


Bericht sagt nicht, von welcher Seite der Angriff erfolgt sei, aber 
daß die Deutschen den linken Flügel der eigenen Aufstellung bildeten, 
geht schon aus der rechten Flankenstellung der englischen Schützen 
bei Bomy hervor und dann aus Halls ausdrücklicher Erwähnung, 
daß im Beginn des Vormarsches, noch ehe Maximilian zu Heinrich 
gekommen war, die Deutschen sich abgesondert „zur linken“ auf- 
gestellt hätten. Die Zeitung sagt selbst von diesem Flankenangriff 
der deutschen Reiter: „ee sie traffen, haben sich die Frantzosen. 
mit ir ordnung gewendt und di flucht genumen, die unsern reutter 
sein inen also nach gefolgt, biß auff ein kleyne meyl zu irem leger“. 

Von französischen Berichten kommen in Betracht die bei Fleu- 
ranges (S. 254—56), in Bayards Lebensbeschreibung (Petitot, Bd. 16, 
S. 75—83) und bei Du Bellay (I, 238—41). Fleuranges nahm nicht 
selbst an der Schlacht teil wie Bayard, kam aber am 16. bei Blangy 
an; er hebt die Wirkung der englischen Artillerie hervor. Die Er- 
zählung in Bayards Leben verfolgt neben dem Hauptzweck, die 
Tugenden des Ritters selbst in das richtige Licht zu stellen, den 
weiteren, die ausreißenden französischen Gensdarmen damit zu 
entschuldigen, daß ihnen nur die Verproviantierung der Stadt als 
Zweck des Unternehmens hingestellt und jeder Kampf verboten 
worden sei; das mag richtig sein, aber es bleibt immerhin ein Unter- 
schied zwischen dem Vermeiden eines Kampfes und einem so halt- 
losen Ausreißen, als man sich unerwartet angegriffen sah. Mit dem, 
was Du Bellay erzählt, weiß ich nicht viel anzufangen, da sein Bericht 
mit den andern gar nicht in Einklang zu bringen ist. Nach ihm 
hätten die Reiter die Speck- und Pulversäcke vor ihre Sättel genom- 
men, um sie in die Stadtgräben zu werfen, was auch an einigen Stellen 
geglückt sei; davon weiß kein anderer Bericht etwas, und es ist 
auch nicht zu ersehen, wo das hätte geschehen können. 

Die Schätzung der französischen Truppenmacht gibt Hall nach 
den verschieden einlaufenden Meldungen zwischen 6000 und 15 000 
Mann an. Der Postmeister Baptist von Taxis (an Margarete, 
16. August 1513, Lett. de Louis, IV, 195, Br. 4401) auf 8000, die 
der Engländer und ihrer Genossen auf 2000. Er setzt die Schlacht 
auf 4 Uhr an, erläutert das aber dahin, daß Maximilian und seine 
Armee „les ont toujours fait retirer jusques ausdites quatre heures“, 
was mit dem Erscheinen der Franzosen ungefähr um „12 Uhr zu 
Mittag“ nach der Neuen Zeitung ganz gut zu vereinigen ist; aller- 
dings konnte die ganze Verfolgung, die zuletzt bis in die Gegend von 


64 Wilhelm Busch. 


Blangy geführt haben soll, um vier Uhr noch nicht beendet sein, 
diese Stunde wird den Abschluß des Gefechts bei Bomy selbst be- 
zeichnen. 

Polydor Vergil ist für die Schlacht nicht brauchbar. Auch 
Taylors Tagebuch gibt in dem Auszug bei Brewer für die Schlacht 
so gut wie gar nichts. Jovius, Historiarum sui temporis libri XI (Aus- 
gabe Venedig 1552, Bl. (obt, kennt zwar den gesonderten linken 
Flügelangriff der Franzosen gegen Shrewsbury, auch die getrennte 
Führung durch Heinrich und Maximilian, die Wirkung der englischen 
Artillerie, die Teilnahme der Bogenschützen, ist aber durch sein 
rhetorisches Beiwerk wenig anschaulich und bringt jedenfalls nichts 
Neues zu den andern Berichten hinzu. Sonst siehe noch Guiceiardinis 
Bericht, Valladolid, 21. September, Op. ined. VI, 254; Philipp de 
Bregilles an Margarete, 17. August 1513. Lett. de Louis, IV, 196f£., 
Br. 4405f.; Christoph Scheurl, „Geschichtbuch der Christenheit“ 
(Knaake, Jahrbücher des deutschen Reichs usw. im Zeitalter der 
Reformation I, 1, S. 37f.). Eine Liste der Gefangenen bei Br. 4402, 
Brown IIJ, Nr. 294 und im Anschluß an die Neue Zeitung bei Weller 
S. 27f. — Ich habe mich bemüht, durch sorgfältige Vergleichung aller 
vorhandenen Berichte miteinander und mit dem Gelände ein möglichst 
sicheres Bild über den Verlauf der Schlacht zu gewinnen, das nicht nur 
von demjenigen bei Pauli (Anfänge Heinrichs VHI., in Aufs. z. engl. 
Gesch. N. F. S. 194f.) abweicht, sondern auch, freilich in weniger 
erheblichem Umfang von dem bei Ulmann (Kaiser Maximilian I, 
Bd. II, 469— 71), der zwar zuerst die wichtigste deutsche Quelle, die 
„Neue Zeitung“,aber dafür nicht den wichtigsten englischen Bericht 
bei Hall herangezogen hat. — Die auf der französischen General- 
stabskarte mit „Champ de bataille“ bezeichnete Stelle westlich von 
Guinegate liegt höchstens in der Nähe des Vorhutgefechts, das aber 
auch auf der Höhe oder dem Hang südlich des Orts stattgefunden 
haben muß. i 

HI. 

(Zu S. 34.) Leider fehlen uns über die zum Angriff auf Tournai 
führenden Beratungen und Entschließungen die unmittel- 
baren Nachrichten so gut wie ganz. Wir können sie jedoch durch die 
ausgezeichnete Übereinstimmung mehrerer mittelbarer Berichte 
ersetzen. Daß der Aufbruch erst am 6. September erfolgte, meldet 
Taylor, Br. S. 625. Guicciardini berichtete am 21. September 1513 
der genuesischen Regierung aus Valladolid (Opere inedite VI, 254f.), 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 65 


daß König Ferdinand Briefe von Maximilian, Heinrich und seinen 
Gesandten bei diesen erhalten habe, und daß die letzteren von einer 
Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kaiser und den englischen 
Heerführern über die weitere Kriegsführung meldeten, „e che il re 
d'Inghilterra inclinava più tosto alla opinione dello imperadore“ ; 
bis zum 29. August, von dem die letzten Nachrichten stammten, 
sei noch keine Entscheidung getroffen worden (also handelte es sich 
um einen anderen Gegensatz als um den wegen Thérouannes Schick- 
sal, das damals schon entschieden war); wegen der Rüstungen 
Frankreichs hielten sie die Sache für schwierig, wenn ihnen nicht 
das Vorgehen der Schweizer, auf das sie große Hoffnung setzten, 
Erleichterung brächte; Maximilian sei mit den Engländern nicht recht 
zufrieden, er halte sie für wenig kriegstüchtig „e più tosto temerarii 
che di governo“. Außerdem erhielt die genuesische Regierung 
unmittelbare Nachricht „di Picardia .... per letera de lo ambasciatore 
nostro“ vom 5. September (an Petro Bibiena in Venedig, 18. Sep- 
tember 1513 bei Sanuto Diarii XVII, 92f.; der Brief fehlt bei Brown), 
daß die Engländer mit Rücksicht auf die französischen Rüstungen 
an der Somme in Amiens, Abbeville und Peronne nicht an die 
Möglichkeit von deren Eroberung glaubten und daher nach St. Quentin 
vorgehen wollten, um auf diesem Weg über die Champagne nach 
Reims zu rücken und dann gegen Paris zu gehen. Durch Privat- 
briefe war nach Genua schon die irrige Nachricht gekommen, daß die 
Engländer sich bereits auf den Weg gemacht hätten. 

In Übereinstimmung mit diesen italienischen Berichten sagt 
Du Bellay (S. 243), daß Heinrich gegenüber den französischen 
Rüstungen und bei der vorgeschrittenen Jahreszeit von dem südlichen 
Vorstoß gegen die Picardie lassen wollte, und daß er auf Antrieb des 
Kaisers den Weg nach Tournai genommen habe. Ludwig hätte 
niemals ahnen können, daß „der Engländer“ sein Unternehmen 
gegen die Picardie aufgeben würde, um einen Platz anzugreifen, 
der ihm nach der Einnahme wenig Vorteil gewährte, weil er ganz 
von den Niederlanden eingeschlossen zwischen Hennegau und 
Flandern läge und fern vom Meere: „toutesfois à la persuasion dudit 
esleu Empereur il y alla“. Guicciardini sagt ja nicht ganz klar, welche 
Meinung jeder vertreten habe, aber da nach ihm Maximilians Ansicht 
durchdrang, so ging diese auch nach ihm auf den Vormarsch gegen 
Tournai. Besonders zutreffend ist die Hervorhebung der Absurdität 
dieses ganzen Unternehmens für die Engländer. — Die auffallende 

Histor. Vierteljabrschrift. 1910. 1. 5 


66 Wilhelm Busch. 


Motivierung des Zuges auf Tournai, um dadurch den Weg nach 
Burgund zu öffnen, bringt Pol. Verg. S. 24. 

Es war eine ausführliche Darlegung dieser Frage nötig, weil 
alle bisherigen Bearbeiter zu einem anderen Ergebnis gekommen 
sind. Pauli (S. 206, vgl. 210) läßt Heinrichs Marsch auf Tournai 
geschehen „vielmehr gegen als nach dem Wunsche Maximilians, 
dem alles daran lag, in Frankreich einzufallen“, und Ulmann (II, 
473) folgert aus der Stelle bei Guicciardini, daß Heinrichs Räte dem 
Kaiser entgegen waren, und daß der Vormarsch gegen Tournai statt 
des Vormarsches gegen die Somme nach ihrem Wunsche unter- 
nommen wurde; auffallend ist seine Bezeichnung dieses Zuges als 
„halbe Rückwärtsschwenkung“, und auch Gagliardi (Novara und 
Dijon, S. 287), der hier Ulmann folgt, sagt, daß Heinrich von der 
Vereinigung mit den Schweizern abgerückt und statt auf die Somme 
„mit einer halben Seitenschwenkung gegen Tournai gezogen“ sei; 
er sucht sogar das Motiv in der Rücksichtnahme auf Schottland und 
„vielleicht auf die Geldforderungen Spaniens“. Demgegenüber ist 
festzustellen, daß es gar keine geradlinigere Fortsetzung der Marsch- 
richtung Boulogne-Therouanne nach dem Inneren geben konnte als 
die gewählte auf Tournai; alles andere wäre eine Schwenkung ge- 
wesen, nur dies nicht. Die bisherige Meinung über den Ursprung des 
geplanten Beschlusses ist dadurch verständlich, daß Maximilian 
selbst früher und ebenso später nach der Einnahme Tournais den 
weiteren Vormarsch nach Frankreich hinein gefordert hat. Wir 
sehen hier nur, daß er wieder einmal plötzlich von der Linie seiner 
bisherigen Pläne absprang und die Gewinnung Tournais wie eine 
Episode in das ganze Unternehmen hineinschob. Vor allem bleibt 
die Erwägung, daß König Heinrich sich bei diesem Feldzug zu 
manchen Torheiten hat verleiten lassen, aber daß deswegen nicht 
ihm und noch weniger seinen Räten zugemutet zu werden braucht, 
daß sie selbst den für England törichtsten aller bisherigen Beschlüsse 
angeregt hätten. 

IV. 

(Zu S. 41f.) Über die Einnahme und Besitzergreifung Tour- 
nais bleiben die Hauptquellen Hall,S.564—66, und Taylor, S.266f., 
dazu Pol. Verg. S.24 f., Brian Tuke an Pace 22. Sept., Brown II,S. 132 f. 
135, vgl. Nr. 311 (Bericht Paulo da Lodis aus Lille), Spinelly an Bain- 
bridge, 20.Sept., Ellis III, 1, S. 164 Br. Nr. 4459, Einzugsbericht 
in Archaeologia Bd. 27, S.258—60, Br. Nr. 4467, Liste der zu Rittern 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 67 


Geschlagenen Br. 4468. Die verschiedenen Urkunden Br. 4466, 
Rymer XIII, 377f., Br. 4472, 4490. Als Tag der Verhandlung und 
Übergabe nennen Brian Tuke, Taylor und das Chronicle of Calais 
S. 15 den 21., nur Spinelly schreibt am 20. „heute“; sein Brief ist 
augenscheinlich irrig datiert. Auch Taylor irrt hier einmal, wenn er 
den Einzug auf den 24. ansetzt, da wir wohl an dem Datum des aus- 
führlichen Berichts (Arch. Bd. 27, S.258), Sonntag den 25., fest- 
zuhalten haben, das obendrein durch die Ritterliste Br. Nr. 4468 be- 
stätigt wird, indirekt wenigstens auch durch Hall (nach ihm Stow 
S. 493), der zwar falsche Daten gibt, aber auch den Einzug drei Tage 
nach der Huldigung durch die Behörde ansetzt. Die von der Stadt 
zu zahlende Summe wird verschieden angegeben, in auffallend irriger 
Übertreibung nennt Brian Tuke 100000 Dukaten beim Einzug, 
außerdem 10 000 jährlich; Pol. Verg. S. 25 sagt 10 000 Kronen jähr- 
lich, Petrus Martyr (Br. 4513) 40 000 Dukaten überhaupt, in einem 
späteren Erlaß von Poynings (20. April 1514, Br. 4986) wird die 
Summe auf 50000 Dukaten angesetzt, die Zahlungsverpflichtung 
vom 23. September (Rymer XIII, 377f.) legt den Bürgern auf durch 
10 Jahre jährlich 4000 Livres Tournois zu zahlen, Hall S. 465 nennt 
10000 Pfd. St.; da nach einer Aufstellung von 1513 (Br. 4481) 
der Dukat i. J. 1513 mit 4 Schilling 7 Pence bewertet wurde, so würde 
die Angabe Halls wenigstens annähernd zu der von Poynings stimmen 
(50 000 Dukaten etwas über 11 400 Pfd. St.), Pauli S. 209 nimmt die 
übertriebene Angabe Brian Tukes an. 

Die Überlieferung über die weiteren Vorgänge in Tournai bis 
zur plötzlichen Abreise des Kaisers ist leider nicht ganz klar, da 
die mündlichen Verhandlungen keinen schriftlichen Niederschlag 
gefunden haben. Daß Maximilian in brüsker Weise abgereist ist, 
geht aus verschiedenen Mitteilungen hervor; Heinrich schreibt 
den 12. Juni 1514 an Margarete wegen der in Tournai versprochenen 
Restzahlung von 30 000 Kronen, daß „après le soubit département 
dudit Empereur d’avec nous“ ihr Verhältnis ein anderes geworden 
sei als zur Zeit des Zahlungsversprechens (Lett. de Louis IV 321; 
vgl. zu dem Versprechen und seiner Nichterfüllung noch den eng- 
lischen Gesandtschaftsbericht aus Mecheln, 18. April 1514, Br. 4978). 
Bei Zurita (VI Bl. 369a) erscheint Maximilians Abreise im Zusammen- 
hang mit Heinrichs Weigerung zur Weiterführung des Krieges: 
der Kaiser und Margarete seien zu Heinrich nach Tournai gekommen, 
aber dort hätten ihn die Engländer im Stich gelassen, indem sie 


ch 


63 Wilhelm Busch. 


nicht weiter gehen wollten zur Fortsetzung ihrer Siege; dabei sei es 
bekannt gewesen, daß die Franzosen ihre Grenze entblößt hätten, 
und man hätte gemeint, daß, wenn man den Krieg fortgesetzt hätte, 
wie er begonnen wäre, man in dem einen Monat mehr errungen hätte 
als in der ganzen vergangenen Zeit. „Por esto se boluio el Emperador a 
Alemana muy descontento: y vino el Principe Don Carlos a Tornay“; 
dort sei nun über die Ehe Karls und Marias verhandelt worden, und 
dann heißt es noch einmal: „Quedaron los Ingleses tan ufanos con 
lo hecho, que no les parecia que restaua mas por hazer: y desseauan 
boluer se a Inglaterra“. Auch Ferdinand, der allerdings den Zweck 
verfolgte Maximilian von Heinrich zu trennen, erwähnt nachher 
in einer Instruktion an seinen Gesandten Urea bei Maximilian 
(Bergenroth, II, S. 168), daß Heinrich und der Kaiser uneins aus- 
einandergegangen seien, und warnte später (an Quintana ebd. S. 190) 
Maximilian vor einem neuen Kriege gegen Frankreich mit Heinrich, 
denn dieser würde ihn ebenso allein lassen, wie er es im vorigen 
Jahre getan habe. Auf den Gegensatz wegen der Weiterführung 
des Krieges weist auch Pol. Verg. S. 25 hin, und wie entschuldigend 
berührt Heinrich diesen Punkt, ohne freilich einen Gegensatz zu 
erwähnen, vor Papst Leo am 12. Oktober 1513 (Theiner, Vetera 
Monumenta, S. 512, Br. Nr. 4502), er habe nach der Einnahme von 
Tournai eilends gegen die bei Cambrai sich sammelnden Franzosen 
vorgehen wollen, aber sie seien so schnell hinweggeeilt, daß er an 
ihrer Einholung habe verzweifeln müssen; so sei er in Tournai ge- 
blieben und dort seien die Verhandlungen über Karls und Marias 
Ehe gepflogen worden. — Nach den angeführten Quellenzeugnissen 
dürfte außer Zweifel stehen, daß wieder einmal ein Gegensatz über 
die weitere Kriegführung bestand, daß Maximilian den Vormarsch 
nach Frankreich hinein forderte, Heinrich aber zu seinem größten 
Ärger renitent blieb und nicht dem kaiserlichen Lehrmeister folgte. 

Demgegenüber ist geradezu auffallend, daß für die Forderung, 
die man nach Maximilians bisheriger Art und bei dem einzigen 
zutage liegenden Zweck des ganzen Zuges gegen Tournai für die 
selbstverständlichste halten mußte, ein ganz klares Zeugnis nur in 
den Memoiren von Fleuranges (S. 260) vorliegt, der sich allerdings 
hier im ganzen nicht übel unterrichtet zeigt: Der Kaiser sei in sein 
Land zurückgekehrt, sehr betrübt, daß die Dinge nicht anders ge- 
gangen seien; wenn er die Übergabe Tournais an seinen Enkel Karl 
bei Heinrich hätte durchsetzen können, wäre er äußerst erfreut ge- 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 69 


wesen, aber er habe ihn nicht dazu bringen können; gewiß hätte 
die Stadt inmitten seiner Lande eine für ihn sehr günstige Lage. 
Diese Darstellung wird wenigstens durch die Anspielung Ferdinands 
in seiner genannten Weisung an Quintana (Berg. S. 190) gestützt, 
daß Maximilian auch für den Fall eines erfolgreichen Krieges gegen 
Frankreich im Jahre 1514 mit Heinrich zusammen nach dem Bei- 
spiel von Tournai beurteilen könne, welchen Vorteil er gewinnen 
werde. — Über die äußeren Vorgänge ist wieder auf Hall und Taylor 
zu verweisen. 

Von den neueren Darstellern erwähnt Pauli S. 210 nur die Weige- 
rung Heinrichs gegen Frankreich vorzugehen und sieht darin irrig 
die Festhaltung der „durch die Schwenkung gegen Tournai“ kund- 
gegebenen Gesinnung, während es ja tatsächlich umgekehrt lag, 
daß die Engländer nach der Einnahme Therouannes gegen Frankreich 
drängten, Maximilian sie aber nach Tournai führte. Jetzt wollte 
er sie noch weiter gegen Frankreich benutzen, aber nun hatten sie 
die Sache satt. Ulmann II, 473f. erwähnt Maximilians Wunsch 
Tournai zu besitzen (freilich nur gestützt auf Ferdinands Anspielung 
Berg. S. 190, während der sonst von ihm zitierte Brief Heinrichs, 
Lett. de Louis, IV, 321 von keinem die Stadt betreffenden Verlangen 
etwas sagt), ferner den weiteren Wunsch „dieses stolze Haus von 
Frankreich zur Vernunft zu bringen“ (nach einer Instruktion an 
Armstorff im Marburger Archiv), ohne aber den Gedanken der 
Kriegführung nach Frankreich hinein zu berühren. Wir können 
festhalten, daß der unfreundliche Abbruch des Zusammenseins 
auf die Unnachgiebigkeit des bisher so folgsamen Heinrich zurück- 
zuführen war, und zwar sowohl in bezug auf den weiteren Angriff 
gegen Frankreich wie auf den Besitz von Tournai. 

Maximilians Erlaß für den Handelsverkehr, Br. Nr. 4494 ist nach 
der dort gegebenen ganz kurzen Inhaltsnotiz vom 8. Oktober und 
daher wohl von Margarete in Maximilians Namen ausgestellt worden, 
da Maximilian am 5. und 6. Oktober in Namur, am 8. und 9. in 
St. Vith, am 10. in Bittburg, am 11. in Wittlich war, s. Krauß, Itine- 
rarium, Archiv f. österr. Gesch. Bd. 87 S. 295. — Die Stärke der Be- 
satzung von Tournai geben übereinstimmend Hall S. 566, Chron. 
of Cal. S. 15, Zurita VI BI. 369b. Pol. Verg. S. 25 nennt die Gesamt- 
stärke 8000 Mann. Das Datum der Abreise Heinrichs und Margaretes 
nach Taylor S. 626, Heinrich an Leo, Br. 4502; Hall S. 566f. ist hier 
wieder chronologisch ungenau. 


10 


Kleine Mitteilungen. 


Stadtfestungen und Burggrafenamt im früheren Mittelalter. 


Siegfried Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den 
deutschen Bischofsstädten während des früheren Mittelalters. (Unter. 
suchungen zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung. I. Band.) 
Leipzig, Veit & Co. 1905. 

Es sind nun schon vier Jahre seit dem Erscheinen dieses Buches ins Land 
gegangen und sein Inhalt ist inzwischen Gemeingut der deutschen Stadt- 
geschichtsforschung geworden. Ich darf mich daher hier darauf beschränken, 
dem Leser kurz ins Gedächtnis zu rufen, was es bezweckt. Rietschel will 
nachweisen, daß in den deutschen Bischofsstädten während des früheren 
Mittelalters besondere Stadtgrafen, d. h. Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, 
deren Amtsbezirk sich auf die ummauerte Stadt beschränkte, nicht exi- 
stierten.. Die hohe Gerichtsbarkeit über die Stadtbewohner lag vielmehr, 
geradeso wie die über die Landbewohner, ursprünglich in den Händen des 
Gaugrafen. In Regensburg ist sie dort verblieben. In Köln ist sie mit 
der Gaugrafschaft selbst vom Bischof erworben worden. In den übrigen 
Bischofsstädten ist sie vermöge königlicher Immunitätsverleihung zusammen 
mit der hohen Gerichtsbarkeit über den sonstigen Kirchenbesitz in die Hände 
des Stiftsvogtes übergegangen. Daß dieser anscheinend so einfache Tat- 
bestand bisher nicht von allen Forschern richtig erkannt worden ist, rührt 
daher, daB wir die hohe Gerichtsbarkeit in den Bischofsstädten des 11. und 
12. Jahrhunderts vielfach mit andern, rein lokalen Befugnissen verquickt 
von Männern gehandhabt sehen, die den Titel von Burggrafen (lat. prae- 
fectus urbis) führen. Die Versuchung, sie für Stadtgrafen zu halten, liegt in 
der Tat nalıe genug. Demgegenüber ist der Hauptinhalt des Rietschelschen 
Buches dem Nachweis gewidmet, daB auch die hohe Gerichtsbarkeit dieser 
städtischen Burggrafen — soweit sie sie überhaupt besitzen — in keinem 
Falle auf die Stadt selbst beschränkt ist, sondern vielmehr eine auch auf das 
Land hinausreichende gaugräfliche oder stiftsvogteiliche Befugnis darstellt. 
Damit ist für die deutsche Stadtgeschichtsforschung, in der ja noch so vieles 
problematisch ist, an einem wichtigen Punkte eine gesicherte Grundlage 
gewonnen, und dankbar werden wir anerkennen müssen, daß es eines großen 
Aufwandes von Beharrlichkeit, von Wissen, von Scharfsinn bedurfte, um die 
lange Reihe der Einzeluntersuchungen durchzuführen, welche nötig waren, 


Kleine Mitteilungen. {1 


um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Die Art, wie Rietschel hierbei zu Werke 
gegangen ist, erscheint mir schlechthin musterhaft. Es ist bewunderns- 
würdig, zu sehen, mit welch unermüdlicher Energie er sich in die lokalgeschicht- 
liche Literatur der deutschen Städte eingearbeitet hat, eine Literatur, die, 
wie der Kundige weiß, in ihrer Weitschichtigkeit oft selbst für die Lokal- 
forscher nur mit Mühe zu übersehen ist. Und wie meisterlich bewährt 
Rietschel auch hier wieder die Kunst, selbst die verwickeltsten Fragen 
scheinbar mühelos zu entwirren, die ineinander übergreifenden Probleme 
sauber zu isolieren und den Kern, auf den es ankommt, mit raschem Griff 
herauszuschälen ! 

Aber er begnügt sich nicht, die aus der Gaugrafschaft stammenden Gerichts- 
befugnisse von den rein lokalen Befugnissen, die sich mit ihnen in den Händen 
gewisser Burggrafen mischen, reinlich zu scheiden. Er geht noch einen 
Schritt weiter und wirft die Frage auf, woher denn eigentlich jene rein lokalen 
Befugnisse der städtischen Burggrafen herstammen? Und da glaubt er 
nachweisen zu können, daß es bis zum Ausgang etwa des 11. Jahrhunderts 
in Deutschland für die damals vorhandenen ummauerten Städte unter dem 
Titel Burggraf oder urbis praefectus ein in sich einheitliches, gleichartiges 
militärisches Befehlshaberamt, eine Festungskommandantur gegeben habe, 
aus der alle die mannigfaltigen Befugnisse — die Aufsichtsrechte über die 
Stadtmauer, die Straßen, die Mühlen, gewisse Gewerbezweige usw. — her- 
zuleiten seien, die in wechselnder Kombination den im 11. und 12. Jahrhundert 
begegnenden Stadtburggrafen zugeschrieben werden. Gegen diesen Teil 
seiner Ausführungen hat alsbald nach dem Erscheinen des Buches A. Meister 
Einspruch erhoben.! Meister hat Rietschels Beweisführung nicht eigentlich 
zu widerlegen versucht, sondern er hat sich damit begnügt, eine neue Theorie 
aufzustellen, die sich in der Hauptsache mit der Herkunft des Burggrafen- 
titels beschäftigt. Diese neue Theorie hat es nicht verhindern können, daß 
Rietschels Anschauungen Wurzel gefaßt haben. Wohl sind noch von ver- 
schiedenen Seiten Einwände erhoben worden, welche ihre Gültigkeit für diese 
oder für jene Stadt einzuschränken versuchen. Aber die Mehrzahl der Forscher 
scheint doch geneigt zu sein, sie im Prinzip als bewiesen hinzunehmen. Ja 
es ist sogar der Versuch gemacht worden, sie noch weiter auszubauen; denn 
v. Lösch hat nachweisen zu können geglaubt, daß das Festungskomman- 
dantenamt, in dem Rietschel den Ursprung des städtischen Burggrafen- 
amtes erblickt, durch einen Regierungsakt Ottos L geschaffen worden sei.? 
Wenn das als historisch beglaubigte Tatsache zu gelten hätte, würde, wie mich 
dünkt, die ältere deutsche Verfassungsgeschichte in einem neuen Lichte 
erscheinen; denn was wir bisher von den staatlichen Zuständen im mittel- 


! Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft Bd. 27. 1906. 
? Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte IV, S. 197. 


12 Paul Sander. 


alterlichen Deutschland wußten, hätte uns wohl kaum zu der Annahme 
ermutigt, daß selbst ein Otto I. imstande gewesen wäre, für sämtliche Festungs- 
städte seines Reiches Militärkommandanten zu ernennen und sie mit Befug- 
nissen auszustatten, die es ihnen ermöglichten, weite Gebiete des bürger- 
lichen und gewerblichen Lebens selbst mitten im Frieden nach militärischen 
Gesichtspunkten zu regeln. 

Angesichts dieser Tragweite der Rietschelschen Burggrafentheorie scheint 
es mir angezeigt, hier einmal im Zusammenhange darauf hinzuweisen, daB 
die Beweisgründe, auf welche diese Theorie sich stützt, zu mancherlei Be- 
denken Anlaß geben. Mir scheint dieser Hinweis um so nötiger, als im Zu- 
sammenhang des Buches die sieghafte Argumentation, durch die Rietschel 
das Wesen der hohen Gerichtsbarkeit in der frühmittelalterlichen Stadt 
klarlegt, wohl geeignet ist, auch seine Burggrafentheorie mit einer Autorität 
zu umkleiden, die ihr im Hinblick auf den hypothetischen Charakter ihrer 
Begründer nicht ohne weiteres zugestanden werden kann. 

Auf zwei Wegen sucht Rietschel seine These von dem ursprünglich rein- 
militärischen Charakter des städtischen Burggrafenamtes zu beweisen. 
Folgen wir ihm zunächst auf dem einen! — Ein städtischer Burggraf, so 
stellt er in einer durch peinliche Sorgfalt ausgezeichneten Untersuchung fest, 
läßt sich nur in elf deutschen Städten nachweisen, nämlich in Utrecht, Köln, 
Trier, Mainz, Worms, Speyer, Straßburg, Augsburg, Regensburg, Würzburg 
und Magdeburg; und diese elf Städte sind nach Rietschels Meinung die 
einzigen ummauerten Städte, die einzigen wirklichen Stadtfestungen, die 
es in Deutschland bis zum Ausgang des 11. Jahrhunderts gab. Dem Nach- 
weis dieser vermeintlichen Tatsache ist ein großer Teil des Buches gewidmet 
(S. 322); denn dadurch soll die Grundlage zu der Schlußfolgerung gewonnen 
werden: wenn alle ummauerten Städte, die bis zum Ausgang des 11. Jahr- 
hunderts vorhanden waren, Burggrafen besaßen, alle andern bürgerlichen 
Niederlassungen aber zugleich mit der Befestigung auch des Burggrafen- 
amtes entbehrten, so drängt sich die Vermutung eines inneren Zusammen- 
hanges zwischen dem Burggrafenamt und der Stadtummauerung ganz von 
selbst auf. Die Richtigkeit der Schlußfolgerung gebe ich zu; die unbedingte 
Gültigkeit der Voraussetzung muß ich bezweifeln; denn mir scheint es 
keineswegs ausgeschlossen, daß es zu der genannten Zeit außer den elf 
noch eine ganze Anzahl anderer Festungsstädte in Deutschland gab. 

So bezeugt von Konstanz der um die Mitte des 11. Jahrhunderts schreibende 
Verfasser der Casus S. Galli, daß der Ort schon zu Beginn des 10. Jahrhunderts 
ummauert war! und daß in diesen Mauern nicht etwa nur die Domgeistlich- 
keit, sondern auch Bürger hausten; daß wir es also auch hier mit einer wirk- 

l! Ekkehardi Casus S. Galli SS. II. 8.110, 2 Constantia foris muros cremata, 
intus armis defensa. 


Kleine Mitteilungen. 13 


lichen Stadtfestung zu tun haben, ergibt sich aus einer Erzählung desselben 
Verfassers, derzufolge es Bürger waren, welche Erzbischof Hatto hinderten, 
aus der urbs Konstanz eine bestimmte Reliquie zu entfernen.! In Hildes- 
heim erbaute Bischof Bernward (t 1022) nach dem Zeugnis der Vita Gode- 
hardi posterior: Turres munitissimas et honorificas cum adhaerente muro 
in orientali et occidentali parte nostrae civitatis in tuitionem civium.? Für 
Freising, Halle, Halberstadt, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar sieht 
Rietschel? das Fehlen einer Stadtbefestigung dadurch bewiesen, daß diese 
Orte noch im 12. Jahrhundert als villae bezeichnet werden. Zum mindesten 
Nordhausen und Mühlhausen aber bezeichnet das Chronicon Sam- 
patrinum zum Jahre 1211 als villas regias muris et fossatis sufficienter 
munitas. Die villa Northusen konnte Landgraf Hermann im Jahre 1198 
nach derselben Quelle erst durch eine sechswöchige Belagerung gewinnen, 
und von Mühlhausen heißt es zum Jahre 1180, dux Mulirfhusen villam 
regiam adiit, cepit et incendit, was doch wohl auch auf eine gewaltsame 
Einnahme hindeutet.* Auch eine villa konnte also befestigt sein! Als ein 
vollgültiges Beweisstück für das Fehlen einer Stadtbefestigung kann die 
Bezeichnung villa nicht gelten. Auch von der villa Goslar erzählt Lambert 
von Hersfeld zum Jahre 1073, sie sei viris fortibus vallis et seris undique 
munita gewesen; und daß dies auf die Stadt Goslar und nicht etwa bloß 
auf die dortige Kaiserpfalz geht, ergibt sich aus der bekannten Stelle des 
Carmen de bello Saxonico®, derzufolge Schuster, Schmiede, Bäcker und 
Fleischer an der Verteidigung des Platzes beteiligt waren. Man hat da doch, 
auch wenn der Ort nur verschanzt gewesen sein sollte, den Eindruck einer 
vollständigen Stadtfestung. — Ebenso wie die Bezeichnung villa dürfte 
die Bezeichnung suburbium, forum, oppidum das Vorhandensein einer 
Stadtbefestigung nicht ohne weiteres ausschließen. Wo Widukind (lib. I 
cap. 9) die Einnahme Burg-Scheidungens durch die Sachsen schildert, ge- 
braucht er von dem Angriff auf den Burgflecken (oppidum) ebenso wie 
von dem auf die Burg (urbs) das Wort oppugnare, was darauf hinzudeuten 
scheint, daß er in beiden Fällen an den gewaltsamen Angriff auf eine Be- 
festigung denkt.” In Naumburg unterscheidet Rietschel in seinem älteren 
Werke „Markt und Stadt“ (S. 64 f.) neben der Bischofsburg die 1033 ge- 
gründete Marktansiedlung. Dabei sagt er, daß letztere ursprünglich ihre 
eigene Befestigung gehabt habe. Diese Befestigung scheint aber schon im 


1 SS. II. S. 89, 35. 7 MG. SS. XI. S. 204. 

3 Burggrafenamt S. 77, 279 Nr. 1, 292£. 

£ Chron. Sampatr. ed. Br. Stübel (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen I) 
S. 53, 46 und 38. 

5 MG. Schulausgabe S. 134. 6 1.1. 198f. MG. SS. XV. 2, S. 1223. 

T Der Herausgeber Waitz hält allerdings das oppidum für unbefestigt. 
MG. Schulausgabe S. 10 Nr. 1. 


74 Paul Sander. 


Jahre 1080 vorhanden gewesen zu sein; denn als damals Heinrich IV., der 
soeben Erfurt verbrannt hatte, vor dem Ort erschien, um ihm das gleiche 
Schicksal zu bereiten, gelang es den Sachsen durch tapfere Gegenwehr, 
diesen Anschlag des Königs zu vereiteln.! 

Daß außerhalb der von Rietschel aufgeführten elf Burggrafenstädten 
im Deutschland des 11. Jahrhunderts keine Festungsstädte existiert hätten, 
und Raum für Festungskoımmandanten demgemäß nicht vorhanden ge- 
wesen sei, kann ich schon aus diesen Gründen als erwiesen nicht ansehen. 
Vor allem kann ich es nicht gelten lassen, wenn Rietschel (S. 277 und 326) 
meint, daß auch in den befestigten Domansiedlungen, den sog. Domburgen, 
Raum für einen Festungskommandanten nicht gewesen sei, da diese An- 
siedlungen einen rein geistlichen Charakter getragen hätten. Steht dieser 
rein geistliche Charakter wirklich für alle Domburgen des früheren Mittel- 
alters fest? +- Ich glaube nicht! "Von der Domburg zu Utrecht, dem 
castellum Trajeetum, gibt Rietschel (S. 176) selbst zu, hier scheine es sich 
um mehr als eine bloße geistliche Immunität zu handeln. Von der Kloster- 
ansiedlung Reichenau wissen wir, daß sich dort zur Zeit Heinrichs IV. 
so viele Gewerbetreibende eingenistet hatten, daß sie dem Abte lästig wurden. 
Er setzte König und Papst in Bewegung, um wenigstens einen Teil von 
ihnen wieder los zu werden.” Die weiten leeren Räume, die heute etwa die 
Domburgen von Halberstadt und Hildesheim ausfüllen, beweisen also nicht, 
daß hier immer nur religiöse Beschaulichkeit geherrscht habe. Sie beweisen 
das um so weniger, als wir ja noch aus dem späteren Mittelalter von Streitig- 
keiten hören, zu denen der Gewerbebetrieb innerhalb der Immunitäten 
Anlaß gab. Auch hat für Osnabrück Rietschel selbst schon in seinem 
„Markt und Stadt“ (S.103ff.) festgestellt, daß hier die älteste Ummauerung, 
die urbs, von jeher außer der geistlichen Niederlassung auch eine bürger- 
liche, eine Marktansiedlung umschloß. Die Domburg, die urbs Osnabrück, 
war also im Grunde genommen genau so eine städtische Festung wie Regens- 
burg, Straßburg und die anderen Burggrafenstädte. Und daß die Altstadt, 
die „civitas“, Bremen zu irgendeiner Zeit eine ausschließlich geistliche Nieder- 
lassung gewesen sei, möchte ich schon im Hinblick auf den bedeutenden 
Umfang, den diese Altstadt nach Ausweis des Stadtplanes hatte, bezweifeln. 
Gewiß unterscheidet Rietschel? hier wie auch anderswo sehr mit Recht von 
der älteren „civitas“, der Domburg, die jüngere Marktansiedlung, und gewiß 
ist alles, was Adam von Bremen zu den Jahren 1032 bis 1043 von der Um- 
mauerung der „eivitas“ zu berichten weiß, ausschließlich auf die Domburg 


1 Bruno de Bello Saxonico cap. 121. 

2 Vgl. Schulte, Ztschr. f. Gesch. des Oberrheins. N. F. V. 158. 

3 Burggrafenamt S. 294 N. 1. Die Stelle aus Adam ist hier irrtümlich 
auf Hamburg bezogen. 


Kleine Mitteilungen. 15 


und nicht auf die Marktansiedlung zu beziehen. Aber müssen wir dann 
nicht folgerichtigerweise auch seine Klage, dank der unter Erzbischof Adal- 
bert eingerissenen Willkürherrschaft fehle es der „civitas“ an Bürgern, auf 
dieselbe Domburg beziehen ?' Danach hätte es also auch in der Domburg 
Bremen im 11. Jahrhundert handeltreibende Bürger gegeben, und somit 
rückt auch diese Domburg ohne weiteres in die Reihe der Festungsstädte 
ein. Auf ganz ähnliche Verhältnisse wie in Bremen scheint mir das hinzu- 
deuten, was Adam? über die in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts beab- 
sichtigte Neubefestigung Hamburgs erzählt. Nach einem Scholion, dessen 
Inhalt wohl kaum aus der Luft gegriffen sein dürfte, soll damals der Plan 
bestanden haben, die civitas mit einer durch zwölf Türme verstärkten Mauer 
zu umgeben. Sechs von diesen Türmen sollten die Geistlichen, die übrigen 
sechs die Bürger mit Wachen versehen. Also auch hier erscheinen Bürger 
als ein für die Domburg wesentliches Bevölkerungselement. Rietschel sagt 
(294 N. 2): „Eine Stadtmauer, deren Bewachung zur Hälfte Sache der Dom- 
geistlichkeit ist, wäre eine seltsame Erscheinung.“ Er neigt sich daher der 
Annahme zu, diese Hamburger Bürger hätten gar nicht innerhalb der civitas 
gewohnt, die civitas sei vielmehr auch hier nichts als eine befestigte Immunität 
gewesen, die nur in Kriegszeiten den draußen in der unbefestigten Markt- 
ansiedlung hausenden Bürgern als Zuflucht gedient habe. Das ist eine 
Vermutung, über die sich weiter nicht streiten läßt. DaB in einem mit zwölf 
Türmen bewehrten Platze, der zur Hälfte von Bürgern verteidigt wurde, 
kein Raum für einen militärischen Burgkommandanten gewesen wäre, wird 
man jedenfalls nicht gut sagen können. Und wenn man berücksichtigt, 
daß die civitas, um die es sich hier handelt, den Platz eines geräumigen 
Stadtteils, der sog. „Alten Burg“ in Hamburg einnahm, durch den die Haupt- 
verkehrsstraßen des Ortes hindurchliefen, so wird man die Möglichkeit 
zugeben müssen, daß die Bürger, die den Mauerring dieser „Alten Burg“ 
zu bewachen hatten, auch darin ansässig waren. 

Die gegenteilige Vermutung Rietschels entspringt der Anschauung, daß 
an den jüngeren Bischofssitzen geistliche und bürgerliche Ansiedlungen 
wie im Rechtsbegriff so auch stets und überall im Raume sich scharf ge- 
schieden gegenübergestanden haben müßten. Diese Anschauung halte ich 
in ihrer Verallgemeinerung nicht für zutreffend. Gewiß sprachen gute 
Gründe für eine räumliche Trennung der beiden Ansiedlungsarten. Aber 
es lassen sich doch auch Gründe militärischer, wirtschaftlicher und fis- 
kalischer Art denken, die im Einzelfalle bewirkten, daß man von einer räum- 
lichen Trennung absah. Daß die Geistlichen und die Bürger auch ohne 
Schaden im selben Mauerringe beieinander wohnen konnten, beweist ja 


1 Adami Gesta Hammaburgensis Eccl. lib. III. cap. 57. 
3 l. c. lib. II. cap. 68. S. 88. 


76 Paul Sander. 


schon das Beispiel der älteren, ehemals römischen Bischofsstädte zur Genüge. 
Wenn wir aber in vielen jüngeren Bischofsstädten neben der Domansiedlung 
noch besondere Marktansiedlungen angelegt finden, so ist auch daraus 
noch keineswegs zu schließen, daß in der Domansiedlung überhaupt kein 
Platz für bürgerliche Elemente war, sondern nur, daß der dort vorhandene 
Platz für den Zustrom der Gewerbetreibenden auf die Länge der Zeit nicht 
ausreichte.! Behalten wir dies im Auge, so werden wir den Passus der 
Urkunde Heinrichs II. a. 1004 für Merseburg, wo von curtilia infra et extra 
urbem, quae mercatores possident die Rede ist, doch wohl am ehesten auf 
Kaufmannshäuser, die innerhalb und außerhalb der urbs, d. h. der Domburg, 
Merseburg lagen, zu beziehen haben. Ein zureichender Grund, den Relativ- 
satz „quae mercatores possident“ mit Rietschel (S. 277) nur auf die curtilia 
extra urbem zu beziehen, liegt meines Erachtens um so weniger vor, als 
uns späterhin Kaufleute als Bewohner von Grundstücken der Kanoniker 
bezeugt sind (Rietschel S. 290). Und nicht anders als in Merseburg scheinen 
mir die Dinge auch in Passau zu liegen. Rietschel (S. 77) glaubt da aus 
der Wendung „familiam aut suburbanos“, die in einer Urkunde aus der 
zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts begegnet, schließen zu dürfen, daß in 
der urbs, d. h. in der Domburg, nur die familia, die Geistlichkeit und ihr 
Gesinde gewohnt hätten. Aber ganz abgesehen davon, daß es mißlich ist, 
eine so unbestimmte Redewendung gar zu sehr zu pressen, begegnen doch 
in der Urkunde Ottos Il. a. 976 (DD. II. Nr. 137) auch civitatis possessores, 
die von Stromzöllen befreit werden, also wohl am Handel teilnehmen, und 
von denen ausdrücklich bezeugt wird, daß sie Grundstücke (areae) „in 
eadem urbe‘“ besaßen.” Das Suburbium, welches Rietschel für die älteste 
bürgerliche Ansiedlung in Passau angesehen wissen will, trägt später be- 
zeichnenderweise den Namen „Neumarkt“. Das läßt, wie Lahusen mit 
Recht bemerkt, darauf schließen, der Altmarkt habe in der urbs, in der 
Domburg selbst gelegen. Es sprechen also Gründe genug für die Vermutung, 
daß auch die Domburg Passau schon im 10. Jahrhundert eine bürgerlich- 
gewerbliche Niederlassung in sich schloß. 

Fasse ich das bisher Gesagte zusammen, so dünkt es mich erstens in 
hohem Maße wahrscheinlich, daß zum mindesten die Domburgen Passau, 
Merseburg, Hamburg, Bremen und Osnabrück im 11. Jahrhundert nicht, 
wie Rietschel es als selbstverständlich voraussetzt, rein geistliche Nieder- 


I Daß selbst nach Begründung eines Marktes Gewerbetreibende an dem 
betreffenden Ort sich unter Umständen auch außerhalb der Marktansiedlung 
niederlassen konnten, zeigt unter anderem die Urkunde 1299 betr. Maspach 
bei Rietschel, Markt und Stadt S. 143. 

? Vgl. jetzt darüber Joh. Lahusen, Zur Entstehung der Verfassung bayrisch- 
österreichischer Städte (1908) 8.18. Die Urkunde ist von zweifelhafter 
Geltung, ihr Inhalt aber, soweit er hier in Frage kommt. einwandfrei. 


Kleine Mitteilungen. 11 


lassungen waren, sondern daß auch bürgerliche Elemente in ihnen hausten, 
daß sie also als Festungen für einen weltlichen Befehlshaber ebensogut 
Raum boten wie die elf Burggrafenstädtee Zweitens scheinen mir gute 
Gründe dafür zu sprechen, daß außerdem auch noch in Konstanz, Hildes- 
heim, Naumburg und Goslar schon im 11. Jahrhundert wohlbefestigte 
bürgerliche Niederlassungen bestanden. Drittens kann es nicht als aus- 
gemacht gelten, daß die bürgerlichen Ansiedlungen, die Rietschel nur des- 
halb für unbefestigt hält, weil sie als villae bezeichnet werden, wirklich der 
Befestigung entbehrten. Damit erweitert sich die Zahl der Stadtfestungen, 
mit deren Vorhandensein im 11. Jahrhundert gerechnet werden muß, erheb- 
lich. Es kann nicht als bewiesen angesehen werden, daß die elf Städte, in 
denen nach Rietschel für das frühere Mittelalter Burggrafen allein nach- 
weisbar sind, zugleich auch die einzigen damals vorhandenen Stadtfestungen 
gewesen seien. Im Gegenteil, es sprechen mancherlei Tatsachen und Quellen- 
zeugnisse dafür, daß es damals noch eine ganze Reihe anderer Stadtfestungen 
in Deutschland gab, in denen wir ebensogut wie in den elf Burggrafen- 
städten Spuren eines städtischen Burggrafenamtes erwarten dürften, wenn 
anders dieses Burggrafenamt in damaliger Zeit ein notwendiges Requisit 
der ummauerten Stadt, eine Stadtfestungskommandantur gewesen wäre. 
Daß die städtischen Burggrafen ursprünglich Festungskommandanten 
gewesen seien, sucht Rietschel nun aber auch noch auf einem zweiten Wege 
zu beweisen; nämlich dadurch, daß er zeigt, alle Funktionen, die den Burg- 
grafen im einzelnen zugeschrieben werden, lassen sich aus dem Amt eines 
militärischen Befehlshabers herleiten. Ich will nicht bezweifeln, daß eine 
solche Ableitung möglich ist, aber ihre Notwendigkeit bestreite ich ent- 
schieden. Um das zu begründen, will ich hier nur die eine Befugnis heraus- 
greifen, die am häufigsten in Verbindung mit dem Burggrafentitel erwähnt 
wird: ich meine das sog. Stangen- oder Räumungsrecht, d.h. die 
Befugnis, zur Freihaltung der Straßen innerhalb der Stadt die in das Straßen- 
gelände vorspringenden Überbauten zu brechen und ihre Urheber mit Geld- 
strafen zu belegen. Rietschel meint (S. 331f.), es könnte keinem Zweifel 
unterliegen, daß gerade diese Befugnis ihren Ursprung in der Stadtkomman- 
dantur habe; denn die Gesichtspunkte der Bau- und Verkehrspolizei, die 
man sonst etwa noch zu ihrer Erklärung heranziehen könnte, treten in der 
älteren Zeit ganz entschieden in den Hintergrund, während im Vorder- ` 
grund neben den gerichtlichen durchweg die militärischen Gesichtspunkte 
stehen. Letztere, die militärischen Gesichtspunkte, erscheinen ihm in 
diesem Falle die allein maßgebenden; denn nur wenn die Straßen frei waren, 
konnten die Stadtverteidiger im Falle der Not rechtzeitig sich versammeln 
und die bedrohten Punkte der Stadtmauer besetzen. In seinen „Studien 
zur älteren Verfassungsgeschichte Kölns“ (S. 109ff.) hat Seeliger sich vor 
kurzem bereits gegen diese einseitig-militärische Interpretation des Räumungs- 


18 Paul Sander. 


rechtes gewendet. Durchschlagend scheint mir folgendes zu sein. Die Her- 
leitung der Räumungsbefugnis aus der Militärgewalt eines Festungskom- 
mandanten würde voraussetzen, daB die Sorge für Freihaltung des Straßen- 
geländes im früheren Mittelalter ausschließlich auf die Festungsstädte be- 
schränkt war. Wir wissen aber aus den Weistümern, daß sie auch auf dem 
Lande eine große Rolle spielte. Und wer die Weistümer als Zeugen für die 
Zustände des früheren Mittelalters nicht gelten lassen will, sei auf die Volks- 
rechte verwiesen. Die Lex Baiuvariorum IX. 19 sagt: Si quis viam publicam, 
ubi dux egreditur, vel viam aequalem alicuius clauserit contra legem: cum 
12 sol. componat et illam sepem tollat. Was erfolgen soll, wenn der Schuldige 
den auf die Straße übergebauten Zaun nicht selbst forträumt, wird hier nicht 
gesagt. Deutlicher spricht sich die Lex Burgundiorum 27, 3 darüber aus: 
quicunque viam publicam aut vieinalem clauserit, 12 sol. se multae nomine 
noverit inlaturum: ita ut sepes illa inpune a transitoribus deponatur, et 
messis, quantum via spatium continere poterat, conteratur. Hier wird das 
Räumungsrecht von den Wegebenutzern selbst geübt. Das ging wohl an, 
wo es sich um die Festtretung der von der Straße abgepflügten Ackerfurche 
oder um die Beseitigung von Feldzäunen handelte. Aber in der Stadt mußte 
schon ein geordneteres Verfahren Platz greifen. Hier lagen die Rechtsverhält- 
nisse komplizierter als auf dem Lande und die störenden „Vorgezimmer“ 
bestanden hier oft genug aus massiven Bauten, (Kellerhälsen usw... Da 
bedurfte es zur Räumung der Straßen amtlicher Organe mit festumschriebenen 
Befugnissen. Aber einen Festungskommandanten brauchte man dazu 
ebensowenig wie auf demLande. Ja, rein deduktiv verfahrend, könnte man 
sogar den Satz aufstellen: Das Räumungsrecht in der Stadt kann gar nicht 
aus der Militärgewalt eines Festungskommandanten stammen, da es älter 
ist als die Befestigung der Städte. 

Ist weder zwischen dem Vorkommen städtischer Burggrafen und der 
Festungseigenschaft der Städte, noch zwischen den einzelnen burggräf- 
lichen Amtsfunktionen und militärischen Kommandanturbefugnissen ein 
notwendiger, innerer Zusammenhang nachzuweisen, so schwebt Rietschels 
Theorie von dem ursprünglich rein militärischen Charakter des städtischen 
Burggrafenamtes in der Luft. Nun ist aber noch ein weiteres Argument 
für sie ins Feld geführt worden. v. Lösch ist nicht nur von ihrer Richtig- 
keit überzeugt, sondern er glaubt sogar, wie wir schon eingangs bemerkt, 
einwandfrei nachweisen zu können, daß das Burggrafenamt als Stadt- 
kommandantur um die Mitte des 10. Jahrhunderts durch königliche An- 
ordnung in den elf Burggrafenstädten gleichzeitig eingeführt worden sei.! 
Er stützt sich dabei auf die Urkunde Ottos L a. 970 für St. Maximin, welche 
der in praedicta Trevirorum urbe aliisque imperii nostri civitatibus vel 


I Vierteljahrsschrift für Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte IV (1905) S. 197. 


Kleine Mitteilungen. 19 


prefecturis wohnenden familia des Klosters gedenkt. Er sagt, schon Arnold 
und Heusler haben „erkannt“, daß unter den praefecturae hier nichts 
anderes als die Burggrafenstädte zu verstehen sind. Wie soll aber das Wort 
praefectura zu dieser ungewöhnlichen Bedeutung kommen? Drei spätere 
Urkunden aus den Jahren 973, 990 und 1005, die das Privileg von 970 be- 
stätigen, schreiben an Stelle des „vel prefecturis“, das die Vorurkunde hat, 
durchgehend ‚‚vel prefectoriis‘‘. Dieses praefectoriis bezieht v. Lösch mit 
Arnold und Heusler als Adjektiv auf civitatibus. So werden aus den pre- 
fecturae der Urkunde 970 prefectoriae civitates, Burggrafenstädte, die im 
Hinblick auf Rietschels Ausführungen natürlich nichts anderes sein können 
als Städte mit königlichen Festungskommandanten. Näher als diese Inter- 
pretation liegt meines Erachtens — stilistisch sowohl wie paläographisch — 
die Vermutung, daß das praefectoriis der Nachurkunden aus dem prae- 
fecturis der Vorurkunde einfach verschrieben ist, und daß der Schreiber 
statt von „Burggrafenstädten‘ hier wie dort von „Amtsbezirken‘“ reden 
wollte. Auf jeden Fall darf ich feststellen, daß bei der Verteidigung der 
Burggrafenstadt Augsburg im Jahre 955 ebensowenig wie bei der Neu- 
befestigung der Burggrafenstadt Worms unter Bischof Burchard sich auch 
nur die geringste Spur von der Wirksamkeit königlicher Festungskomman- . 
danten zeigt, obwohl wir über beide Vorgänge ungewöhnlich gut unterrichtet 
sind. Die Ummauerung von Magdeburg wird von Erzbischof Gero (t 1023) 
vollendet. In Regensburg legen laut Bericht der epistola ad Reginwardum 
um die Mitte des 11. Jahrhunderts plebs et senatus die alte Stadtbefestigung 
nieder und richten eine neue auf, ohne daß dabei eines königlichen Festungs- 
kommandanten gedacht wurde. In Köln trifft im Jahre 1074 Erzbischof 
Anno Anordnungen über die Stadtmauer.! In Worms ist es nach Lamberts 
Erzählung zur selben Zeit gleichfalls der Bischof, der die Stadt mit seinen 
Ministerialen gegen den König behaupten will. Aber die Bürger vertreiben 
ihn samt seinen Bewaffneten und ziehen auf eigene Faust kriegerisch ge- 
rüstet dem König entgegen. Auch da sehen wir uns vergeblich nach einem 
königlichen Festungskommandanten um. Im Jahre 1080 ist es dann wieder 
der Bischof, der den Kanonikern von St. Paul die Erlaubnis erteilt, sich 
zwei Türöffnungen durch die Stadtmauer zu brechen.” In Speyer weist 
vier Jahre später auch nicht etwa der Burggraf, sondern der Bischof den 
Juden den von ihnen zu verteidigenden Mauerabschnitt zu.” Und während 
der großen Judenverfolgungen im Jahre 1096, über die wir durch hebräische 
Quellen so vortrefflich unterrichtet sind, ist vollends in den Burggrafen- 


1 Lambert v. Hersfeld, MG. Schulausgabe S. 153. Ein Kanonikus besaß 
domum adhaerentem muro civitatis. Isque impetraverat ab archiepiscopo, 
ut rupto muro civitatis parvulum sibi posticum facere sineretur. 

2 Urkundenbuch der Stadt Worms I. Nr. 67. 

3 A. Hilgard, Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer (1885) S. 12. 


HO Paul Sander. 


städten ebensowenig wie anderwärts von Stadtkommandanten etwas zu 
bemerken. Bischof und Bürgerschaft erscheinen da durchaus als die Haupt- 
akteure. Nur in Mainz wird daneben auch ein Graf erwähnt. Aber hier 
sind es gerade die Bürger, die den herannahenden Kreuzfahrern die Tore 
der Stadt öffnen!, genau so wie sie es gewesen waren, die im Jahre 939 die 
Tore zusperrten, um Erzbischof Friedrich nicht in die Stadt hineinzulassen.? 

Ich habe im vorstehenden angedeutet, was sich meines Erachtens gegen 
die von Rietschel geltend gemachte Auffassung des städtischen Burggrafen- 
amtes einwenden läßt. Es bleibt noch übrig zu untersuchen, ob sich Natur 
und Entstehung der städtischen Burggrafenämter nicht vielleicht auf andere 
Weise besser erklären läßt. Erschöpfend darüber zu handeln kann hier 
nicht meine Aufgabe sein. Für mich handelt es sich nur darum, zu zeigen, 
daB durch Rietschels Ausführungen noch keineswegs, wie man gemeint hat, 
das letzte Wort in dieser Frage gesprochen ist. Einen andern Weg als Rietschel 
hat, wie schon bemerkt, Meister? eingeschlagen, um das Problem zu lösen. 
Er leugnet, daß es jemals ein einheitliches Burggrafenamt in den deutschen 
Städten gegeben habe, will aber wohl für das Aufkommen des Titels prae- 
fectus einen einheitlichen Entstehungsgrund gelten lassen; er meint nämlich, 
die deutschen Bischöfe seien durch päpstlich-römisches Muster angeregt 
worden, die in Deutschland sonst schon für Burgkommandanten übliche 
Amtsbezeichnung praefectus in ihren städtischen Verwaltungsapparat ein- 
zubürgern. Ich möchte diese Titelfrage hier auf sich beruhen lassen und 
nur andeuten, wie die historisch nachweisbaren städtischen Burggrafen- 
ämter in all ihrer von Meister, wie mir scheint, mit Recht betonten Mannig- 
faltigkeit, sowohl in ihrer Verbindung mit der gräflichen Gerichtsbarkeit 
(wie in Regensburg und Köln), als auch in der Trennung von ihr, in der sie 
etwa in Straßburg und Worms erscheinen, entstanden gedacht werden 
können, ohne daß man dabei auf die Hypothese einer ursprünglichen könig- 
lichen Militärkommandantur zurückzugreifen brauchte. 

Den Ausgangspunkt wird dabei die von Rietschel endgültig erwiesene 
Tatsache bilden müssen, daß die Städte anfänglich genau so wie die Dörfer 
den Grafen ihres Bezirkes, den Gaugrafen, unterstanden. Das ist der Grund- 
stein, auf dem die ganze deutsche Stadtgeschichtsforschung sich aufzu- 
bauen hat. Die Grafen aber waren von Anfang an nicht bloß Gerichts- 
beamte, sondern sie waren Friedenswahrer und Vertreter des Königs schlecht- 
hin. Als solche werden sie im Jahre 584 vom Frankenkönig Chilperich beim 
Ausbruch einer Kriegsgefahr beauftragt, die Mauern der Städte instand zu 


1 Neubauer u. Stern, Hebräische Berichte über die Judenverfolgung während 
der Kreuzzüge (1892) S. 93f. 

7 Lindprand, Antapodosis IV, 33 (19). MG. Schulausgabe S. 98. 

3 Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft 27 (1906). 


Kleine Mitteilungen. CH 


setzen,! und als im selben Frankenreiche dem heiligen Columban der Eintritt 
in die Städte verboten wird, werden wiederum die Grafen mit der Durch- 
führung dieses Verbotes beauftragt.” Hatten so im Frankenreich die Grafen 
auf Grund ihrer Amtsgewalt mancherlei Anlaß, sich in städtische Angelegen- 
heiten einzumischen, die mit der Gaugerichtsbarkeit im engeren Sinne nicht 
unmittelbar zusammenhingen, so erklärt es sich leicht, wie der Graf, in 
dessen Amtssprengel die Stadt Köln lag, dazu kam, sich Rechte hinsichtlich 
der Befestigung und der Straßen der Stadt zu vindizieren, und daß er selbst 
den Titel eines Burggrafen annahm, um seine Rechte an dem wichtigsten 
Bestandteil seiner Grafschaft, der Burg Köln, sichtbar zum Ausdruck zu 
bringen. Für Köln möchte ich mich also der von Seeliger? aufgestellten Ver- 
mutung anschließen, daß die besonderen städtischen Befugnisse der dortigen 
Burggrafen als ein Ausfluß der Gaugrafengewalt zu erklären seien. Sie stehen, 
wie mir scheint, ihrer Herkunft nach auf einer Linie etwa mit den Gerecht- 
samen, die in Augsburg der Stiftsvogt als Inhaber der gräflichen Gerichts- 
barkeit den Bäckern, Metzgern und Schenkwirten gegenüber geltend machte.* 

Wir wissen aber auch, daß von allem Anfang an in den Städten des frän- 
kischen Reichs die Bischöfe mit den Grafen in heftiger Konkurrenz standen. 
In ihrer Hand finden wir früh schon marktpolizeiliche Befugnisse. Ja, diese 
Bischöfe entwickeln sich bereits unter den Merovingern hie und da zu wahren 
Stadtherren. Ihr Ziel ging, wie bekannt, dahin, den Grafen ganz aus der 
Stadt hinauszudrängen. Das wurde vollständig erst durch die Ottonischen 
Privilegien erreicht, welche die gräfliche Gerichtsbarkeit in der Stadt den 
Stiftsvögten übertrugen. Vorher war immer noch zu besorgen, daß die 
Grafen vermöge ihrer Gerichtshoheit auch allerlei sonstige Regierungsrechte 
in der Stadt an sich rissen; und daß es an Ansätzen dazu nicht fehlte, zeigen 
ja schon die oben erwähnten Gerechtsame, die in Augsburg die Inhaber der 
hohen Gerichtsbarkeit noch im 12. Jahrhundert den Bäckern, Schlächtern 
und Wirten gegenüber besaßen. Da galt es natürlich für die Bischöfe, recht- 
zeitig vorzubauen und ihre Polizeihoheit gegen alle Anfechtungen der 
Gaugrafen sicherzustellen. Aus solchen Bestrebungen heraus mag in Straß- 
burg neben Graf und Schultheiß, Zöllner und Münzer das Amt eines städtischen 
Burggrafen als eines nicht richterlichen Beamten geschaffen worden sein, 
etwa mit der Aufgabe, die vom Bischof beanspruchte Polizeihoheit ın der 
Stadt gegen die Expansions- und Einmischungsgelüste des Gaugrafen zu 
behaupten. Der Titel Burggraf ließe sich in diesem Zusammenhang geradezu 
als ein Trutztitel gegen den Gaugraf auffassen, ebenso wie er umgekehrt 


I Gregor v. Tours lib. VI, cap. 41. 

? Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte? II, 2, S. 31 Nr. 3. 
3 Studien zur älteren Verfassungsgeschichte Kölns S. 112. 

* Altmann u. Bernheim, Ausgewählte Urkunden S. 365. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 6 


82 Paul Sander. Kleine Mitteilungen. 


in Köln als ein Trutztitel des Gaugrafen im Kampf gegen den Erzbischof 
gemeint sein mochte. — Anderswo hinwiederum entwickelten sich allerlei 
polizeiliche Funktionen aus dem Amte des städtischen Unterrichters heraus. 
Das geschah z. B., vielleicht gleichfalls unter bischöflichem Einfluß, in Augs- 
burg, wo der Titel des Burggrafen die durch polizeiliche Befugnisse er- 
weiterte Schultheißenkompetenz deckt. 

Nehmen wir eine derartige Entwicklung an, so versteht es sich leicht, 
daß eine in sich einheitliche und überall gleichartige Amtsbefugnis sich mit 
dem Burggrafentitel nicht verbinden konnte. Es läßt sich das um so eher 
verstehen, wenn man berücksichtigt, daß mindestens seit dem 10. Jahrhundert 
auch die bürgerliche Bevölkerung sich in die Handhabung der städtischen 
Regierung einmischte. Wir brauchen also, denke ich, nicht daran zu ver- 
zweifeln, die Entstehung der verschiedenartigen Lokalbefugnisse, die sich 
bald einzeln, bald kombiniert, in einer Anzahl deutscher Städte mit dem 
Burggrafentitel verbinden, befriedigend zu erklären, auch wenn wir ihre 
von Rietschel versuchte Herleitung aus einer in sich einheitlichen Festungs- 
kommandantur als die endgültige Lösung des Problems nicht gelten lassen 
können. 

Paul Sander. 


83 


Kritiken. 

Werner Hoffmann, Das literarische Porträt Alexanders des 
Großen im griechischen und römischen Altertum, Leipz. 
histor. Abhandlungen H. VIII (1907). 

Die moderne Gelehrtenwelt hat Alexanders des Großen Taten und 
Persönlichkeit reges Interesse entgegengebracht. Namen wie Droysen, 
Niese, Kaerst, Schwartz beweisen dies zur Genüge. Besonders in der 
allerjüngsten Gegenwart scheint man sich wieder eingehender mit dem 
Alexanderproblem beschäftigen zu wollen, allerdings mit veränderter 
Fragestellung. Die früheren Arbeiten über Alexander waren samt 
und sonders auf die Frage eingestellt: Wie hat der historische Alexander 
ausgesehen? Dieser Forderung suchte man durch quellenkritische 
Untersuchungen gerecht zu werden. Dabei dachte man nicht an die 
Behandlung der Frage: Wie hat man im griechischen und römischen 
Altertum über Alexander geurteilt? Diesem Mangel suchte Hoffmann 
abzuhelfen.. Er hat die Geschichte der Beurteilung Alexanders in 
der Antike geschrieben, und im ganzen seine Aufgabe fleißig und 
geschickt gelöst. Sehr lobenswert ist das Ziel, das Verf. sich ge- 
steckt hat, nämlich „die individuellen Auffassungen von Alexander in 
ihrer kulturellen Bedingtheit zu verstehen, ebenso aber verkehrte Ver- 
allgemeinerungen zu vermeiden“ Ein Hauptfehler aber ist, daß 
Verf. „absichtlich“ darauf verzichtet, alle Stellen in der antiken 
Literatur, in denen von Alexander die Rede ist, zu verarbeiten. 
Dadurch wurde die Porträtsammlung um manches interessante Bild 
gebracht. Nur einige charakteristische Stellen seien hier angeführt. 
So taucht der “edruyijs ’AltEavdoos’ zum ersten Male schon bei De- 
mosthenes auf (cf. Dem. ep. 1, p. 1466). Einzig dastehend in der 
Alexanderliteratur ist das menschliche und psychologisch interessante 
Verbalten Alexanders bei der unerwarteten Rückkehr der indischen 
Entdeckungsflotte, das Nearchos rühmend betont hat.! Das Urteil 


1 cf. Arrian., 'Ivdıxt, c. 35. ‘Altkavdoog è tóv te dia tòv 'Ellnvov 
xal ròv Auumva tòv Afen lxóuvvoiw, nv Hin petóvos xl rîðs ei &yyskin 
zolosg, 2 Ze thv olay aëgon xtnuévos loystar: xal yg xal tò &yog ol ixl 
tý &nwlesln cëe orgarıng dGuclogoozon yevéoðai ci, Ally n&oņ sötvgin 

6* 


84 Kritiken. 


Plutarchs in seiner Jugendschrift „Über das Glück oder die Tapfer- 
keit Alexanders“ und in seiner Alexanderbiographie unterscheidet sich 
wesentlich von dem in seinen sonstigen biographischen und morali- 
schen Schriften. Zwar bekennt er sich in der Schrift „de sera numin. 
vindict.“ 12 zu einem ausgesprochenen Freunde Alexanders, wenn er 
sagt “nal rov AltSavögov opd of navv Qılodvres, ou Eouiv xal 
weis, eneiwvodcı ...', aber im allgemeinen ist Alexander außerhalb 
der beiden oben genannten Schriften viel listiger, herrschsüchtiger 
und gewalttätiger (cf. Anton. 6; Agesil. 15; Eum. 2; .... de ir. cohib. 
p. 458 B; de tranquill. an. 466 D; ad. princip. inerudit. p. 782 A; de 
invid. et od. p. 538 A ....).! Derartige Beispiele von Auslassungen 
markanter Stellen lassen sich leicht häufen. 

Fast ganz unter den Tisch gefallen sind die Dichter; und wird 
einer vom Verf. erwähnt, so geschieht dies vielfach nur in Anmerkung 
(ef. S. 32 A. 1 = Menander; S. 58 A. 1 = Vergil). Es ist ja richtig, 
daß die Persönlichkeit Alexanders so gut wie gar keinen Einfluß auf 
die Dichterwelt ausgeübt und, vielleicht nur Lukan? ausgenommen, zu 
keinem Urteil über den Makedonenkönig herausgefordert bat? Wenn 
man sie aber so stiefmütterlich behandelt, wie dies der Verf. getan, 
so wird das Gesamtbild unvollständig. Dazu kommt, daß die Dichter 
manches Interessante für Alexanders Auftreten und Charakter ergeben 
und auch manche Verallgemeinerungen zulassen (cf. Menand. frg. 924 
Kock; Plaut., Mostell. T55tf.; Sueius, moret. [poet. lat. min. VI, 285]; 
Horat., epist. II, 1, 232ff.; Martial., epigr. IX, 43; Sil. Ital., punic. XII, 
762ff.; Solin., collect. rer. memorab. 8, 7; 9, 18; 12, 2; 12, 10). 

Ein zweiter Hauptfehler liegt in dem Einteilungsprinzip, das Verf. 
seiner Arbeit zugrunde gelegt hat. So behandelt Verf. den ersten 
Hauptteil seiner Arbeit ‘Die Literatur des Hellenismus’ nach folgenden 
Gesichtspunkten: 

1. die philosophische Literatur 

a. die Peripatetiker 
b. die Kyniker 
c. die Stoiker 
2. die historische Literatur. ... 


1 Die Einzelbemerkungen über Alexander bei Plutarch, Dio, Lukian, 
Julian sind zweifellos meist der Exemplaliteratur entnommen, sind aber 
häufig von den Excerptoren mit eigenem Urteil verwertet und gehören in 
diesem Falle in den Bereich des Themas (cf. dagegen Hoffmann, S. 87). 

? Lukan wird von Hoffmann S. 56ff. ausführlicher behandelt. 

3 Für die römischen Dichter hat dies kürzlich H. Christensen gezeigt. 
(vgl. Fleckeis., Jahrb. f. d. kl. Altert. N. F. XXIII (1909) S. 107 £f.). 


Kritiken. 85 


In derselben Weise sind die beiden anderen Hauptteile eingeteilt. Nur 
kommt da noch die Rhetorik hinzu. Weit lohnender wäre gewesen, 
das gesamte Alexanderbild einer bestimmten Zeitepoche herauszu- 
arbeiten (1. bis 323 v. Chr. 2. 323—250 v. Chr....) oder, wenn 
man den Einteilungsgrund des Verf. beibehalten wollte, das literarische 
Porträt Alexanders bei den Philosophen und ebenso bei den Rhetoren 
und Historikern zusammenhängend für sich zu behandeln, da sonst das 
Gesamtbild zerrissen und unübersichtlich wird. Die Disposition des 
Verf. geht in letzter Linie auf eine Lieblingsidee von ihm zurück, 
nämlich innerhalb der einzelnen Philosophenschulen einen offiziellen, 
in den einzelnen Schulen sich vererbenden Alexandertypus herauszu- 
arbeiten. Der Gedanke an sich ist ja gut und naheliegend, aber un- 
durchführbar. Dazu ist einmal das Material viel zu gering, und dann 
waren Zeitgeist und Umgebung viel zu mächtige Faktoren, als daß 
die Vertreter der einzelnen Philosophenschulen getreulich die Vor- 
schriften ihrer Stifter in jeder Beziehung befolgt hätten.’ Dies hat 
der Verfasser wohl auch gefühlt, wollte aber seine einmal vorgefaßte 
Meinung nicht aufgeben. So kommt es, daB er den mißglückten Ver- 
such macht, Onesikritos, Eratosthenes als Ausnahme von der Regel 
hinzustellen, obwohl wir eigentlich nur von diesen authentische Nach- 
richt über Alexander haben. Eine bestimmte Alexandertradition inner- 
halb der einzelnen Philosophenschulen ist phantastische Konstruktion. 

Es wäre mit dem Verf. noch über manches zu rechten, u. a. über 
die Stellung Kleitarchs zu Alexander, über die Einreihung des Chares 
unter die alexanderfeindlichen Schriftsteller, über die Allgemeingültig- 
keit des Satzes, daß die römische Rhetorik die ausgesprochene Gegnerin 
Alexanders gewesen sei, über die Beweggründe, die Seneca und Plutarch 
zu ihrem eigenartigen Alexanderurteil bestimmt haben u. dgl. mehr. 
Doch überschreitet dies den Rahmen einer Besprechung. 


Fr. Weber. 


Beschreibung des Oberamts Urach. Herausgeg. vom K. Statistischen 
Landesamt. Zweite Bearbeitung (788 S.). Stuttgart, Kohlhammer 1909. 
Seit den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts hat das württembergische 
Statistische Landesamt zu wiederholten Malen Landesbeschreibungen des 
Königreichs Württemberg herausgegeben; aus dem einen Band von 1863 
sind in der 3. Ausgabe 1904—1907 vier stattliche Bände geworden. Dieser 
letzten Beschreibung des gesamten Königreichs folgt jetzt eine neue Bear- 
beitung einzelner Oberämter. Memminger hatte sie einst in den zwanziger 
Jahren des vorigen Jahrhunderts begonnen; das Statistische Landesamt 


ı Vgl. die wechselvolle Stellung der Stoiker zur Monarchie. 


86 Kritiken. 


hatte seit 1893 die Neubearbeitung übernommen. Die Oberämter Reutlingen, 
Ehingen, Ulm, Heilbronn und Rottenburg sind seitdem erschienen. Nun 
folgt soeben die „Beschreibung des Oberamts Urach”, im Umfang von 788 
Seiten als Neubearbeitung der Memmingerschen Ausgabe von 1831. Der 
historische Teil, bearbeitet von Viktor Ernst (dem Redaktor des ganzen 
Bandes) bietet für den Historiker so viel Lehrreiches, daß an dieser Stelle 
nachdrücklich darauf hingewiesen sei. Aus einer für weite Kreise bestimmten 
Darstellung des württembergischen Landes in geographischer, volkswirt- 
schaftlicher, geschichtlicher und kunstgeschichtlicher Hinsicht ist in dieser 
neuen Ausgabe ein wissenschaftliches Handbuch für einen einzelnen Bezirk 
geworden — freilich noch immer so gehalten, daß jederFreund vaterländischer 
Geschichte und Art sich daran erfreuen kann. Aber der Aufbau der Dar- 
stellung ist jetzt in steter Rücksicht auf die wissenschaftliche Forschung 
gemacht: Quellen und Literatur sind angeführt und überall sind die eigent- 
lich wissenschaftlichen Fragen gestellt. Ich kann die Abschnitte über „Natür- 
liche Verhältnisse“ des Oberamts Urach (vorwiegend von Rob. Gradmann 
und anderen), „Altertümer“ (Peter Gößler), „Volkstümliche Überliefe- 
rungen und Mundart” (Karl Bohnenberger), „Wirtschaftliche Verhältnisse“ 
(zumeist von Artur Schott), „Öffentliche Verhältnisse” (von verschiedenen), 
„Urachs Landstandschaft“ (Adam), „Namhafte Söhne von Stadt und Amt 
Urach“ (J. v. Hartmann), „Urach in der schönen Literatur” (Theodor Kleiber) 
nicht beurteilen, ebensowenig die 240 Seiten umfassende „Ortsbeschreibung”, 
in der alle einzelnen Orte des Oberamts Urach noch einmal für sich nach den 
obengenannten Gesichtspunkten („Natürliche Verhältnisse” usw.) be- 
schrieben sind (von Viktor Ernst, Eugen Gradmann, Artur Schott und 
Pfarrer Schumann); aber der geschichtliche Teil darf als Muster des Ganzen 
hervorgehoben werden. Ernst schickt voraus, was er an gedruckten und 
handschriftlichen Quellen für die Geschichte des Bezirks gibt (Kellerei- 
lagebücher, Weidlagebücher, Forstlagerbücher, Lagerbuch der Geistlichen 
Verwaltung Urach, Rechnungen, ferner die Akten des Stuttgarter Staats- 
archivs usw.), das Material zugleich chronologisch erläuternd. Es folgt 
sodann ein Abschnitt „Deutsche Besiedlung”, wobei die Siedlungsfragen, 
die Entstehung und Abgrenzung der Gaue behandelt sind, mit manchen 
neuen archivalischen Notizen über die einst den Grund legenden Forschungen 
Baumanns hinausführend. Auf einen Abschnitt über die ältesten Gebiets- 
herren, die Grafen von Achalm und Urach, folgt „Die Erwerbung durch 
Württemberg” (zwischen 1261 und 1265), dann „Bildung und Entwicklung 
des Amtes”, „Beamte“, „Rechte und Einkünfte”, „Landwirtschaft”, „Ge- 
meindehaushalt”, „Verkehr“, „Bevölkerung“, — alle diese Abschnitte in 
geschichtlicher Beleuchtung — die „Kirche vor der Reformation”, „Die 
Reformation“, „Volk und Staat”. Schon diese Überschriften zeigen, wie 
hier die Aufgabe gefaßt ist. Damit ergibt sich für den Bearbeiter der württem- 


H 


Kritiken. 87 


bergischen Geschichte eine gar nicht genug zu schätzende Vorarbeit — 
ich greife nur ein Beispiel heraus, wenn ich auf die Feststellungen über die 
alte Handelsstraße Ulm-Urach-Tübingen-Straßburg hinweise: sie wird nicht 
nur räumlich (und zwar über den Uracher Bezirk hinaus) genau festgelegt, 
sondern auch die Perioden ihrer stärkeren und schwächeren Benutzung 
werden festgestellt und in Zusammenhang mit Entstehung und Aufblühen 
von Urach gebracht. Oder ein anderes Beispiel: Ernst hat die Bevölkerung 
des Uracher Gebietes für die Jahre 1383, 1470, 1525, 1598, 1634 und 1652 
schätzungsweise mit einiger Sicherheit festzustellen vermocht; für 1654, 
1661, 1676, 1684, 1690, 1702 usw. gibt er dann gesicherte Zahlen. Er kann 
uns ferner Auskunft geben über die seit Mitte des 15. Jahrhunderts gezahlten 
Steuern und über das Vermögen der Bewohnerscliaft. Von hohem Interesse 
ist auch der Abschnitt über die Entwickelung des landwirtschaftlichen 
Betriebes mit ausführlichen statistischen Angaben, z. B. über den Vieh- 
bestand beinahe aller Orte des Oberamts im Jahre 1530. Kurzum, für alle 
Gebiete des geschichtlichen Lebens ist das Material zusammengebracht 
und verarbeitet und damit eine künftig unentbehrliche Unterlage für die 
württembergische Geschichte geschaffen, zugleich aber auch ein Vorbild 
für alle derartigen Unternehmungen aufgestellt. Das sei mit warmem Danke 
für den Herausgeber und die Bearbeiter festgestellt. 
Tübingen. Walter Goetz. 


F. Güterbock. Der Prozeß Heinrichs des Löwen. Kritische Unter- 
suchungen. Berlin, Verlag von Georg Reimer, 1909. X und 210 S. 
5M 

Der natürliche Fortgang seiner besonderen Studien hat auch Güterbock 
einem Probleme zugeführt, das ohnehin „magnetartig” (wie er selbst sagt) 
noch immer von neuem die Forscher anzieht, obgleich bereits Jahrzehnte 
an seiner Lösung gearbeitet wurde, das ist: der Katastrophe Heinrichs des 
Löwen. 

G. glaubt nunmehr der Günstling des Geschickes zu sein, der den magischen 
Bann des Problemes für künftig gebrochen hat, indem er ihm jetzt endlich 
nach seinen verschiedenen Seiten hin eine wirklich befriedigende Lösung 
gegeben zu haben meint. 

An diesem erhebenden Bewußtsein muß ihm die Kritik doch einen Ab- 
strich machen. Ich habe, indem ich das sage, nicht im Auge, daß mir im 
I. Teile, der die Vorgeschichte des Prozesses behandelt, der Versuch die 
durch Rankes Darstellung berühmt gewordene Zusammenkunft von Chiavenna 
in jeglicher Gestalt endgültig ins Reich der Sage zu verweisen vorerst noch 
nicht geglückt erscheint; das Schwergewicht des Buches liegt trotz dieser 
interessanten Kontroverse doch im II. Teile, der sich mit dem eigentlichen 
Prozeß befaßt. 


88 Kritiken. 


Hier spricht nun zwar G. ohne Zweifel in mehr als einer Hinsicht das 
letzte Wort. Die Frage nach der Zahl der im ganzen gegen den Herzog 
gehandhabten Rechtsverfahren wird unter Ausschluß des von Ficker kon- 
struierten besonderen Oberachtverfahrens (S. 77—88 in T. II, Kapitel 2) über- 
zeugend dahin beantwortet, daß es zwei Verfahren waren, ein landrechtliches, 
das mit dem Achtspruch endete (der sich dann aber erst nach Ablauf von 
„Jahr und Tag” in die endgültige Friedlosigkeit, die Oberacht, verwandelte), 
und ein lehnrechtliches, das die Aberkennung der beiden Herzogtümer und 
sämtlicher Reichslehen (noch vor Eintritt der Oberacht) zum Ergebnis 
hatte (die Scheidung dieser beiden Verfahren voneinander in T. II, Kap. 3: 
Das Verfahren nach Landrecht und nach Lehnrecht, S. 105—146!). Eine 
zweite Hauptfrage ist die, ob als Grund der Verurteilung (in einem von beiden 
Verfahren) der Hochverrat ım engeren, heutigen Sinne eine wesentliche 
Rolle gespielt habe; auch sie wird im ganzen einleuchtend beantwortet, 
und zwar mit Nein (T. II, Kap. 2: Der Gegenstand der Klage S. 75—104). 
Aber in der dritten, abschließenden Hauptfrage, nach dem tatsächlichen 
zeitlichen Verlauf der ganzen Angelegenheit (T. II, Kap. 4: Die einzelnen 
Gerichtstage, S. 147—181), verfällt G. einem grundlegendem Irrtum, mit 
dessen Aufdeckung seine Darstellung im ganzen hinfällig wird, wenn auch 
im einzelnen manches, was von diesem Irrtum unabhängig ist, bestehen 
bleibt. 

Es ist ein seltsames Zusammentreffen, daß G. hiermit gerade an der Stelle 
eine Niederlage erleidet, an der er sein stärkstes Geschütz aufführt, indem 
er nämlich gerade hier mit einer höchst erfreulichen und beifallswürdigen 
Entdeckung auf den Plan tritt. Er macht diese Entdeckung an sich zwar 
schon bei Behandlung der ersten Hauptfrage, nach der Zahl der Rechts- 
verfahren (also in Kap. 3), aber sie soll eigentlich erst hier ihre volle Wirkung 
tun. Sie knüpft sich an an den Wortlaut der bekannten Gelnhäuser Urkunde, 
d. h. jenes vielumstrittenen Passus in ihr, der in angeblich so wenig durch- 
` sichtiger Form der Vergebung des Herzogtums Sachsen in seinem westlichen 
Teile an Köln, wie sie die Urkunde ausspricht, eine kurze Schilderung des 
gegen den früheren Herzog Heinrich erfolgten Rechtsganges vorausschickt. 


1 Wie man sieht, erfolgt also die Beantwortung dieser ersten Hauptfrage 
stückweise an zwei verschiedenen Orten des Buches, sie kreuzt sich sozusagen 
mit der Beantwortung der zweiten Hauptfrage, der Hochverratsfrage, von 
der Kap. 2 handelt; ein Beweis, daß G. den Schwierigkeiten, die der Stoff in 
dispositioneller Hinsicht bot, nur unvollkommen Herr geworden ist. Daher 
wohl auch der Untertitel „Kritische Untersuchungen“, aus dessen Plural ein 
gewisses Bekenntnis mangelnder Vereinheitlichung des Stoffes spricht. Denn, 
daß ein komplizierter historischer Vorgang um seiner verschiedenartigen 
Elemente willen im einzelnen auch „verschiedenartige Untersuchungen“ 
(vgl. Vorwort) verlangt, braucht an sich nicht. besonders betont zu werden. 


= ~ 


Kritiken. 89 


In dieser Schilderung ist gemäß den zwei Verfahren, aus denen jener Rechts- 
gang bestand, auch zweimal von Ladung vor das Hofgericht die Rede, aber 
mit einem Unterschiede: das erste Mal, in bezug auf das landrechtliche Ver- 
fahren, heißt es nur kurzab: citatione vocatus, nachher aber, in bezug auf 
das lehnrechtliche: legitimo trino edicto ad nostram citatus audientiam. 
G. stellt nun fest (S. 125—145), daß dieser Unterschied, die Betonung der 
.Dreimaligkeit der Ladung nur im zweiten Falle, keineswegs ein in irgend- 
welcher Willkür des Ausstellers oder Entwerfers der Urkunde beruhender 
bloßer Zufall ist, sondern einen sachlichen Ursprung hat und einem zwischen 
dem Vorladungsrecht der Fürsten je nach Land- und Lehnrecht bestehenden 
Unterschiede entspricht. Während bislang die communis opinio doctorum 
war, „daß eine dreimalige Ladung nach Lehn- wie nach Landrecht, zumal 
beim Achtverfahren, erforderlich war und insbesondere im Prozeß Heinrichs 
des Löwen zur Anwendung kam” (S. 125), ergibt sich jetzt G. vielmehr aus 
der genaueren Prüfung einer Reihe von Fürstenprozessen, die als landrechtlich 
zu betrachten sind und sich auf das 11.—13. Jahrhundert verteilen, daß im 
Gegensatz zu der dreimaligen sechswöchentlichen Ladung des Lehnrechtes 
im Landrecht eine einmalige peremptorische Ladung von sechs Wochen für 
die Fürsten Rechtens war; ihre Bevorzugung bestand hier nur in der Zu- 
sammenziehung der drei allgemein gültigen vierzehntägigen Ladungen zu 
einer peremptorischen von sechs Wochen. 

G. durfte wohl glauben, mit dieser Entdeckung den „Schlüssel” gefunden 
zu haben, der uns für den Verlauf der ganzen Angelegenheit „die Pforten 
der Erkenntnis” (S. 146) nunmehr endgültig öffnet. Sicherlich ist sie ein 
Schlüssel, ohne den jene Pforten verschlossen bleiben müssen. Aber sie ist 
nicht der alleinige, sondern es gehört noch ein zweiter dazu, und den hat G. 
nicht gefunden, obwohl er ihn gleichfalls zu besitzen meint. 

Dieser zweite, eigentlich erste Schlüssel ist ein richtiges Verständnis 
jenes Passus der Gelnhäuser Urkunde im ganzen, den G. in rechter Weise 
mit einer Wendung gegen D. Schaefer (S. 52) zum Ausgangspunkte seiner 
Untersuchung macht (T. II, Kap. 1: Die Darstellung der Gelnhäuser Ur- 
kunde). An ihm bildet aber der besagte Umstand, aus dem G. seine Ent- 
deckung herleitet, nur eine Schwierigkeit im einzelnen und weitaus nicht die 
größte der Art, die vielmehr erst noch zu erwähnen ist. Viel erörtert, wie er ist, 
ist es der Passus aber vor allem auch als Ganzes geworden, weil er da ein 
Satzmonstrum vorzustellen scheint, das einer vollkommenen organischen 
Zergliederung und mithin einer durchgängig einwandsfreien Erklärung 
unüberwindlichen Widerstand entgegenzusetzen scheint. Und hier hätte, 
um den Weg zu einer wirklichen Erkenntnis der.Hergänge zu bahnen, nicht 
minder mit einer bisher allgemein gültigen, aber irrigen Voraussetzung ge- 
brochen werden müssen wie in bezug auf das Vorladungsrecht der Fürsten. 
Hier aber hat G. an dem Irrtum seiner Vorgänger festgehalten und deshalb 


90 Kritiken. 


nicht gesehen, daß aus dem Passus mehr über die tatsächlichen Hergänge 
zu entnehmen ist, als er aus ihm herauslesen zu können vermeint. Nach 
seiner Meinung geht aus dem Passus über das zeitliche Verhältnis der beiden 
Rechtsverfahren zueinander nur so viel hervor (vgl. S. 173), daß das Ende 
des landrechtlichen, der Achtspruch, vor den Ausgang des lehnrechtlichen 
fiel. In Wahrheit, d. h. bei richtiger syntaktischer Auffassung, besagt der 
Passus aber noch darüber hinaus, daß das lehnrechtliche Verfahren auch 
überhaupt erst nach Schluß des landrechtlichen, nach dem Achtspruch, 
eröffnet wurde. Und mit dieser Erkenntnis wird eine Gesamtanschauung der 
Tatsachen von Grund aus umgestürzt, die, wie die G.sche, umgekehrt das 
Lehnverfahren noch vor dem landrechtlichen eingeleitet werden läßt. Es 
bleibt trotzdem, wie vorbemerkt, an dem von G. geschaffenen Bilde im ein- 
zelnen manches bestehen, so vornehmlich die Datierungen des Achtspruches 
auf den Magdeburger Hoftag vom 24. Juni 1179 (S. 167 ff.) und seiner Ver- 
wandlung in die Oberacht auf den Hoftag von Regensburg am 24. Juni 1180 
(S. 179 ff.). Aber im ganzen muß das Bild nunmehr einer gründlichen Re- 
vision unterzogen werden, und wegfallen dürfte bei dieser, wenn sie in rechter 
Weise vorgenommen wird, wohl mit in erster Linie jener „allerletzte” (d.h. G. 
sagt nur: „letzte“) lehnrechtliche Termin, den G. wenig einleuchtend und in 
einer von seiner sonstigen kritischen Umsicht merkwürdig abstechenden Un- 
bedenklichkeit noch auf den dritten, rechtmäßig letzten, folgen läßt. Dieser 
„Allerletzte” soll eben der Würzburger Tag von Mitte Januar 1180 sein, der ja 
nach dem Zeugnis der Urkunde als Abschluß des lehnrechtlichen Verfahrens in 
sich unverrücklich feststeht. G. nimmt hier keinen Anstoß daran, daß die Ur- 
kunde von einer solchen ausnämlichen, noch eine besondere Vergünstigung dar- 
stellenden Bedeutung des Würzburger Tages nichts verlauten läßt, obwohl er 
die beiden vorgenannten Hauptfragen eben mit dem argumentum ex silentio 
auf Grund der Urkunde entschieden und — treffend entschieden hat. 

Die falsche Voraussetzung, von der sich G. bei Erklärung des berühmten 
Passus zu seinem Schaden nicht freigemacht hat, ist aber die, daß man 
in dem Passus einen einzigen Satz vor sich habe. Diese Voraussetzung 
ist allen den drei älteren Erklärungen gemeinsam, zwei Fickerschen und einer 
Waitzschen, zwischen denen G. allein wählen zu müssen glaubt, die also ge- 
wissermaßen für ihn die Zahl der vorhandenen Erklärungsmöglichkeiten 
erschöpfen; er entscheidet sich für die ältere Fickersche, die er gegen ihren 
eigenen Urheber wieder zu Ehren zu bringen gedenkt, obgleich bei ihr mit 
der schon mehr als bedenklichen Annahme einer besonderen „der Fassung 
der Urkunde eigentümlichen Wortstellung” (S. 60) gerechnet wird. In 
Wahrheit besteht jedoch der Passus aus zwei Sätzen. Sie entsprechen 
— natürlich! — den beiden in ihm deutlich unterschiedenen Rechtsverfahren, 
der erste schildert das landrechtliche, der zweite das lehnrechtliche. Der erste, 
mit qualiter beginnend, stellt sich formal dar als indirekter Fragesatz, ab- 


== -—- - — -e 


Kritiken. 91 


hängig von der promulgatio, er hat daher durchgehend, auch in dem (dop- 
pelten!) Hauptverbum, den Konjunktiv; der zweite, mit deinde beginnend, 
hat die formale Abhängigkeit von der promulgatio aufgegeben und stellt 
sich als selbständiger Aussagesatz dar mit dem Hauptverbum iudicatus est; 
wohingegen dieses iudicatus est in allen den drei von G. in Wahl genommenen 
Erklärungen, verbunden mit dem einleitenden qualiter des ersten Satzes, 
als Hauptverbum des ganzen Satzungetümes erscheint, das man vor sich 
zu haben wähnte; man hat also hier gleichmäßig einen indirekten Fragesatz 
mit Hauptverbum im Indikativ konstruiert. 

Nun will ich wohl glauben, daß Ficker wie Waitz und des ersteren Nach- 
folger G. alle drei auf Grund einer größeren diplomatischen Erfahrung, 
als ich sie annoch besitze, indem sie sich von einer solchen Konstruktion 
Rechenschaft ablegten, hinlänglich Beispiele dafür zur Hand gehabt haben; 
ich entsinne mich zur Zeit keines. Ich bin aber darum doch nicht bange, 
daß mich in diesem Falle mein Sprachgefühl richtig leitet, auch wenn es 
noch zu sehr klassisch beeinflußt wäre. Der von mir behauptete Sachverhalt 
ist eigentlich so deutlich ausgeprägt, daß man ihn längst erkannt und sich 
damit viel Kopfzerbrechen erspart hätte, wenn er nicht durch eine kleine 
Textverderbnis etwas verwischt wäre. Beseitige ich diese Verderbnis, dann 
liegt der Bau des ganzen angeblich so schwer verständlichen und seltsam 
verschachtelten Passus in dem von mir gewollten Sinne mit schlichter Ein- 
fachheit völlig klar vor Augen. Zu der Annahme einer solchen Verderbnis 
habe ich aber volles Recht, da das Original der Urkunde nach dem Berichte 
derer, die es gesehen, darunter G.s selbst, nicht mehr in lesbarem Zustande ist, 
und wir mit unserer Kenntnis des Textes auf Abschriften fußen. Es kommt 
hinzu, daß die Zerstörung des Originals besonders stark sein soll in dem Teile, 
der hier in Betracht kommt. Und das, was ich für Textverderbnis ansehe, 
verrät sich in seinem störenden Eindrucke so deutlich, daß ich es selbst dann so 
zu stempeln wagte, wenn die Voraussetzungen für meine Behauptung nicht der- 
maßen günstig lägen. Es ist nämlich eine Konjunktion, der man nur unter den 
größten Schwierigkeiten zu einem zugehörigen Verb, beziehungsweise Satz zu 
verhelfen weiß. Ich brauche aber, um sie als das Hindernis meiner Auffassung 
zu beseitigen, nicht einmal zu fordern, daß sie schlechthin als Eindringling her- 
ausgeworfen werde, sondern ich habe den noch besseren Weg einer ansprechen- 
den Konjektur: für die Konjunktion quia setze ich das Substantiv querela. 

Wie sich mit dieser Konjektur der Text nach meiner Auffassung gegen- 
über der G.schen gestaltet, das führe ich nunmehr dem Leser alsbald ohne 
weitere Umschweife vor Augen, indem ich nacheinander den vollen Wort- 
Jaut des Passus in jeder von beiden Auffassungen mit jeweils beigegebener 
Übersetzung zum Ausdruck bringe; es ist das der kürzeste und zugleich 
vorteilhafteste Weg, um dem Leser die volle Tragweite des Unterschiedes 
beider Auffassungen begreiflich zu machen. Der Beweis für die Richtigkeit 


92 Kritiken. 


der meinigen ergibt sich dabei in der Hauptsache aus dem bloßen Vergleich, 
und es bedarf nur ganz weniger erläuternder Zusätze. Es geht voran der 
G.sche Text, und folgt der meine; die Stelle der Konjektur ist dabei jeweils 
im Text durch einen Stern hervorgehoben. Die Eingangs- und Schlußworte 
des Passus, die von dem Unterschiede der Auffassungen nicht berührt werden, 
werden nur einmal, und zwar das erstemal gesetzt. 

Also jetzt zunächst die G.sche Auffassung. 

Proinde tam presentium quam futurorum imperii fidelium noverit universitas, 

„Allen gegenwärtigen wie zukünftigen Getreuen des Reiches tun wir kund 


und zu wissen: 


qualiter Henricus quondam dux 
Bawarie et Westphalie, [eo (quod 
ecclesiarum dei et nobilium imperii 
libertatem possessiones eorum occu- 
pando et iura ipsorum imminuendo 
graviter oppresserit), (ex instanti 
principum querimonia et plurimo- 
rum nobilium *quia!) citatione vo- 
catus maiestati nostre presentari 
contempserit et pro hac contu- 
' macia principum et sue conditionis 
Suevorum proscriptionis nostre in- 
ciderit sententiam), deinde (quoniam 
in ecclesias dei et principum et 
nobilium iura et libertatem gras- 
sari non destiterit), tam pro illorum 
iniuria] [quam pro multiplici com- 
temptu nobis exhibito ac precipue 
pro evidenti reatu maiestatis, (sub 
feodali iure legitimo trino edicto ad 
nostram citatus audientiam, eo quod 
se absentasset nec aliquem pro se 
misisset responsalem)], contumax 
iudicatus est 


Da Heinrich, ehemals Herzog von 
Bayern und Westfalen, die Freiheit 
der Gotteskirchen und das Recht 
des Reichsadels schwer bedrückt 
hat durch Besetzung ihrer Güter, 
und durch Schmälerung ihrer Rechte, 

da er, auf dringende Klage der 
Fürsten und zahlreicher Adligen 
vorgeladen, sich unserer Majestät zu 
stellen verschmäht hat und wegen 
dieses Nichterscheinens dem auf 
unsere Acht lautenden Spruch der 
Fürsten wie der Schwaben seines 
Standes verfallen ist, 

da er auch fernerhin gegen die 
Kirchen Gottes und gegen Rechte 
und Freiheit der Fürsten und Ad- 
ligen zu wüten nicht aufgehört hat, 

so ist er sowohl wegen der Beleidi- 
gung jener als auch wegen der uns 
erwiesenen vielfachen Nichtachtung, 
und zwar insbesondere wegen des 
offenkundigen Majestätsverbrechens, 


da er, nach Lehnrecht durch gesetz- 


mäßige dreimaligeLadung vor uns be- 
schieden, sich nicht gestellt undkeinen 
Bevollmächtigten gesandt hat, 

als Nichterschienener abgeurteilt 
worden, 


I Das quia gehört dem Sinn nach bei dieser Auffassung vor ex instanti ete.; 
das ist die angebliche „der Fassung der Urkunde eigentümliche Wortstellung“, 


[nn ee, 


Kritiken. | 93 


ac proinde tam ducatus Bawarie quam Westfalie et Angarie quam etiam 
universa que ab imperio tenuerit beneficia per unanimem principum senten- 
tiam in sollempni curia Wircibure celebrata ei abiudicata sunt nostroque 
iuri addicta et potestati. | 

Dies die Ficker-G.sche Auffassung, der zum.leichteren Verständnis einer- 
seits wie zur leichteren Kritik andererseits noch zweierlei hinzuzufügen ist: 
erstens, daB die erste runde Klammer des Textes bei eo quod besser schon 
vor eo gesetzt worden wäre, damit der nach dieser Auffassung bestehende 
Parallelismus der drei mit quod, quia und quoniam beginnenden Kausal- 
sätze sogleich besser ins Auge fiel, und zweitens, daß in der Übersetzung 
die nach dieser Auffassung im Texte bestehende Existenz eines indikativischen 
Hauptverbs im indirekten Fragesatz nicht weiter hervortritt, weil in ihr die 
Form des indirekten Fragesatzes nicht beibehalten und das einleitende 
qualiter demgemäß durch Kolon wiedergegeben ist. 

Nun meine Auffassung, zu der ich vorweg noch zu bemerken habe, daß ich 
mich in der Übersetzung hinsichtlich der einzelnen Wendungen möglichst 
eng an G. angeschlossen habe, um den Hauptunterschied, auf den es an- 
kommt, nicht durch Nebenunterschiede zu verwischen. Ausdrücklich muß 
ıch aber auch noch hinzufügen, daß ich in dem Verständnis derjenigen Stelle, 
auf die früher schon hingedeutet wurde als diejenige, die im einzelnen vor 
allem Schwierigkeiten bietet, nämlich pro hac contumacia principum et 
sue conditionis Suevorum proscriptionis nostre inciderit sententiam, durch- 
aus G. beistimme und seine kritischen Ausführungen darüber (S. 68—72) 
für vollkommen einwandsfrei halte. Also: 


qualiter Henricus quondam dux 
Bawarie et Westphalie, eo quod 
ecclesiarum dei et nobilium imperii 
libertatem possessiones eorum occu- 
pando et iura ipsorum imminuendo 
graviter oppresserit, ex instanti prin- 
cipum querimonia et plurimorum 
nobilium *querela citatione vocatus 
maiestati nostre presentari con- 
tempserit et pro hac contumacia 
principum et sue conditionis Sue- 
vorum proscriptionis nostre inci- 
derit sententiam. 


wie Heinrich, ehedem Herzog von 
Bayern und Westfalen, deshalb, weil 
er die Freiheit der Gotteskirchen 
und des Reichsadels durch Be- 
setzung ihrer Güter und durch Schmä- 
lerung ihrer Rechte schwer bedrückt 
hat, auf der Fürsten dringende 
Klage und zahlreicher Adligen Be- 
schwerde vorgeladen, sich unserer 
Majestät zu stellen verschmäht hat 
und wegen dieses Nichterscheinens 
dem auf unsere Acht lautenden 
Spruch der Fürsten wie der Schwaben 
seines Standes verfallen ist. 


von der vorhin die Rede war; sie soll sich weiterhin noch wiederholen gegen 
Ende des Passus bei eo quod se obsentasset etc., wo das eo quod in derselben 


Weise vor sub feodali iure etc. gehören soll (vgl. S. 65). 


Sehr sonderbar! 


94 Kritiken. 


Deinde, quoniam in ecclesias dei 
et principum et nobilum iura et 
libertatem grassari non destiterit, 
tam pro illorum iniuria quam pro 
multiplici contemptu nobis exhibito 
ac precipue pro evidenti reatu maie- 
statis sub feodali iure legitimo trino 
edicto ad nostram citatus audien- 


Sodann ist er, da er gegen die 
Kirchen Gottes und gegen Rechte 
und Freiheit der Fürsten und Adligen 
zu wüten nicht aufhörte, sowohl 
wegen des Unrechtes gegen jene als 
auch wegen der vielfachen uns 
erwiesenen Nichtachtung und ins- 
besondere wegen seines offenkun- 


tiam, | eo quod se absentasset nee digen Majestätsverbrechens nach 
aliquem pro se misisset responsalem, Lehnrecht durch gesetzmäßige drei- 
contumax iudicatus est, malige Ladung vor uns beschieden 
ac proinde etc. und, ! weil er ausblieb und auch 
keinen Bevollmächtigten an seiner 
Statt sandte, als Nichterschienener 

abgeurteilt worden, 

und so sind ihm usw. 

Dieser meiner Auffassung brauche ich keine besonderen Erläuterungen, 
und noch weniger Anpreisungen hinzuzufügen; sie empfiehlt sich selbst. 
Wer unter den Lesern, von dem Grundsatze ausgehend, daß das Einfache 
sich selbst empfiehlt, während das Künstliche Verdacht erweckt und be- 
sonderer Rechtfertigung bedarf, jetzt noch einmal oder auch erstmals den 
Abschnitt des Güterbockschen Buches vornimmt, der die Urkunde behandelt, 
und sieht, mit welchem Hin und Her gewaltsamer, unzwingender und mitunter 
fast unverständlicher Argumente man sich bisher abgequält hat, um in die 
Stelle unter der Voraussetzung, daß sie ein Satz sei, einen klaren und unzwei- 
deutigen Sinn hineinzubringen, der wird schon darin einen gewichtigen Grund 
erblicken, sich auf meine Seite zu schlagen, ehe er sich noch den Unterschied 
der Auffassungen in alle Einzelheiten hinein klargemacht hat. 

Wer mir aber in diesem Punkte beitritt, der wird auch mit mir die Konse- 
quenzen daraus ziehen und dem von mir eingangs abgegebenen Urteile bei- 
pflichten, daß dem Buche doch nicht diejenige Reinheit und Größe des Er- 
folges beschieden ist, die der Verfasser in dem schönen Bewußtsein sein bestes 
und nicht geringes Können an die hohe Aufgabe gesetzt zu haben, sich 
winken sah. Deshalb hat aber G. die innere Stimme doch nicht schlechthin 
gelogen, das Werk bietet auch nach den Abstrichen, die gemacht werden 
müssen, noch genug des Dauernden und bleibt meines Erachtens eine Zierde 
unserer mittelalterlichen Geschichtsforschung, fruchtbar über seinen nächsten 
Zweck hinaus durch die anregende Vorbildlichkeit, mit der es den aus be- 
stimmten Zeugnissen zu ergründenden Einzelvorgang zu den allgemeinen 
Verhältnissen seiner Zeit in Beziehung gesetzt hat. Das waren in diesem 
Falle die vor anderem wichtigen Rechtsverhältnisse, und die Bereicherung, 
die die Rechtshistorie aus dem Buche gewinnt, scheint fast noch bedeutender 


— d 


Kritiken. 95 


als die der politischen Historie. Zu dem schon im Rahmen der eigentlichen 
Abhandlung Gebotenen treten in dieser Hinsicht noch die drei Exkurse, 
unter denen der dritte über die Bedeutung der Formel , Jahr und Tag“ noch 
besondere Erwähnung verdient. Hier scheint G. eine tiefgewurzelte An- 
schauung der Rechtshistoriker umzustürzen, nach der zu urteilen der Dogma- 
tismus, das Fortschleppen einmal eingebürgerter Ansichten, in diesem Zweige 
der Wissenschaft auch nicht geringer wäre als in anderen. 
Heidelberg. Karl Schambach. 


Vatikanische Aktenstücke zur italienischen Legation des Du- 
ranti und Pilifort d. J. 1305—1306, mitgeteilt von Ludwig Schütte. 
(Programm) Leobschütz 1909. VIII und 56 S. 8°. 

Auf die Bedeutung der Legation des Duranti und Pilifort während des 
groBen Kampfes zwischen Florenz und Pistoja aufmerksam gemacht zu haben, 
ist Göllers Verdienst (Röm. Quartalschr. XIX 1905 p. 17ff.). Denn David- 
sohn, der sie in seinen Forschungen III p. 287 ff. berücksichtigt, hat die darüber 
vorliegenden Berichte nur für Toskana ausgebeutet. Nicht minder wichtig 
war aber die Legation für den Kirchenstaat, denn dorthin hatten die Un- 
ruhen bereits übergegriffen. In dem vorliegenden Programm veröffentlicht 
Schütte nun die hierauf bezüglichen Aktenstücke aus dem Legationsregister, 
das Göller bereits erwähnt hat. Auf Toskana bezieht sich hierunter nur ein 
ausführlicher Bericht der Legaten an den Papst (Nr. 4), der ein genaues 
Bild von ihrer Tätigkeit in diesem Gebiete gibt. Die übrigen beleuchten die 
Verhältnisse im Kirchenstaate. Das erste der mitgeteilten Schreiben, an 
Faenza, zeigt, wie weit bereits die Bewegung um sich gegriffen hatte. Be- 
sonders tief war die Erregung im Dukat von Spoleto, wo das guelfisch ge- 
sinnte Perugia die Führung hatte und den Legaten den Eintritt in sein Gebiet 
verwehrte. Den Einfluß dieser bedeutenden Stadt einzuschränken war hier 
die Hauptsorge der Legaten, die im Dezember 1305 auf einer Tagung zu 
Foligno eine größere Zahl von Orten in Bürgschaft für den Frieden nahmen 
(Nr. 5). Nachdem Pilifort allein zunächst die Maritima besucht hatte, 
wandten sich die Legaten in dıe Mark Ankona. Über ihre Tätigkeit in diesem 
Gebiete werden wir vor allem in diesen Akten unterrichtet. Man ersieht 
daraus, wie die Legaten zunächst den Widerstand der hier gelegenen Orte 
gegen die Kurie auf die Streitigkeiten der einzelnen Kommunen unter- 
einander zurückführten, und wie der Versuch, auf einem Tage von Montolmo ` 
am 15. Januar 1306 eine Einigung herbeizuführen, nur einen teilweisen 
Erfolg hatte. Die daraus entspringenden Prozesse und Entscheidungen der 
Legaten, die eingehende Untersuchungen anstellten, gewähren einen tiefen 
Einblick in die ganzen Unruhen und bereichern unsere Kenntnis von der 
Verfassung und Verwaltung der kleinen italienischen Kommunen. Erst 
allmählich sahen die Legaten ein, daß sie auch ihrerseits den Städten nach- 


96 Kritiken. 


geben mußten, da der tiefere Grund zur Empörung in der Aufhebung der 
constitutio Bonifaz’ VIII. durch Benedikt XI. lag. Andererseits führte die 
Bestrafung Fermos zu dem Aufstande des Poncello Orsini, über den ein von 
Sch. veröffentlichter Papstbrief neue Nachrichten gibt. (Nr. 49) Am Schluß 
hat der Herausgeber noch eine hübsche Tabelle über die Zensusabgaben 
der einzelnen Städte zusammengestellt. So ist die Veröffentlichung ein inter- 
essanter Beitrag zur Geschichte des Kirchenstaates unter Clemens V. Es ist 
schade, daß Sch. die Aktenstücke ohne ausführlichen Kommentar abdruckt. 
Marburg i. H. F. Schillmann. 


F. de Laiglesia: Estudios historicos (1515—1555) mit einem Vor- 
wort von Rodriguez Villa. Madrid, Imp. del asilo de Huérfanos del 
S. C. de Jesús, 1908. XIII und 743 S. 

Die historischen Studien des gelehrten Deputierten für Játiva und Direktors 
der Madrider Hypothekenbank Laiglesia vereinigen eine Reihe von Mono- 
graphien zur Geschichte Kaiser Karls V., die der Verfasser in den Jahren 
1903—1908 selbständig oder in Zeitschriften veröffentlicht hat. So sehr es 
zu erkennen ist, daß mehr wissenschaftliche Liebhaberei als in die Tiefe 
dringende Forschung an den Aufsätzen Anteil hat, so verdienstvoll ist trotz- 
dem die Publikation. Denn nicht nur werden über eine Reihe von wich- 
tigen Vorgängen und Umständen der spanischen Entwickelung während der 
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts neue Aufschlüsse gegeben, die teilweise 
in ausgezeichneter Einzelkenntnis beruhen, auch die zum Beleg im Anhang 
abgedruckten zahlreichen Dokumente bilden ein höchst wertvolles Quellen- 
material, das der Geschichtswissenschaft noch weiter dienstbar gemacht 
werden kann. Mehrere der im vorliegenden Bande vereinigten Arbeiten 
sind denr auch schon in ihrer ursprünglichen Erscheinungsform mit Erfolg 
benutzt worden, z. B. von Konrad Haebler in seiner zusammenfassenden 
Geschichte Spaniens unter Karl V., dessen Gesamtauffassung sich übrigens 
der Verfasser nähert. Zum Beweise dessen wird Laiglesias Vorwort zu der 
von ihm veranstalteten spanischen Ausgabe des seinerzeit viel beachteten 
Buches „Die wirtschaftliche Blüte Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr 
Verfall” hier nochmals wiedergegeben. 

Den Reigen der Monographien eröffnet eine Darstellung der „Instruktionen 
und Ratschläge Karls V. an seinen Sohn (Philipp II.)“, in der jedoch ledig- 
lich die bekannten Schriftstücke des Jahres 1543 behandelt und im Wortlaut 
nach der zuverlässigsten Überlieferung veröffentlicht werden; neben den von 
Lanz, Maurenbrecher und Morel-Fatio publizierten Hauptstücken werden 
noch einige minder wichtige, dazu gehörige Papiere nach den Simancas- 
Originalen mitgeteilt. Die beiden sich anschließenden Untersuchungen be- 
schäftigen sich mit Vorgängen der gegen die Türken gerichteten Politik des 
Kaisers: die erste „Eine spanische Niederlassung in Morea im Jahre 1532" 


Kritiken. 97 


mit der Besetzung und dem schnell folgenden Verlust Korons, die zweite 
im Titel mißdeutige „Wie sich die Spanier im 16. Jahrhundert verteidigten” 
mit den Kämpfen der christlichen Liga während der Jahre 1538 und 1539; 
diesen beiden Arbeiten sind besonders zahlreiche Quellenstücke beigegeben. 

Die 6 weiteren Aufsätze sind der inneren Geschichte Spaniens im Zeit- 
alter Karls V. gewidmet. Der erste gibt eine zusammenfassende Darstellung 
der „Verwaltungsorganisation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts”, 
die gute Dienste leistet. Eng zusammen gehören die beiden folgenden Unter- 
suchungen „Die Einkünfte des Reiches in Kastilien” und „Die Schulden 
des Reiches”; der ihnen beigegebene Quellenanhang gehört zum Wich- 
tigsten, was der Band enthält. „Die Erträge Indiens” mit dem über- 
zeugenden Aktenmaterial tun klar die geringen Einkünfte aus den indischen 
Kolonien zur Zeit Karls V. dar. „Die Ausgaben der Krone im Reich” stellen 
die gewaltigen Beträge zusammen, die Karls Weltpolitik verscllang; 
„Eine parlamentarische Krisis im Jahre 1538” endlich behandelt das Finanz- 
reformprojekt, das der Kaiser den Cortes vorlegte, ohne damit Anerkennung 
zu finden. 

Die den Text beschließende „Bibliographie Karls V.” hat ganz persön- 
lichen Charakter und mutet uns Deutsche höchst sonderbar an, da sie 
sich allein auf den Bücherbesitz des Verfassers bezieht; dagegen sind die 
S. 433—481 abgedruckten Verzeichnisse der in der „Colección de documentos 
inéditos para la historia de Espana“ veröffentlichten Materialien zur Ge- 
schichte Kaiser Karls V. sowie der entsprechenden Handschriften im Escorial, 
in der Biblioteca nacional zu_Madrid und in der Bibliothèque nationale zu 
Paris nicht ohne allgemeinen Wert. Herre. 


Max Barkhausen: Francesco Guicciardinis politische Theorien in 
seinen Opere inedite. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuch- 
handlung 1908. (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren 
Geschichte, herausgegeben von Karl Hampe, Erich Marcks und Dietrich 
Schäfer. 22. Heft.) 

Längst schon waren wir gewohnt, neben Machiavell den Florentiner Diplo- 
maten und Historiker Guicciardini als den vornehmsten Vertreter der Staats- 
anschauung der italienischen Renaissance zu nennen, aber es war bisher 
nicht der Versuch gemacht worden, zusammenfassend seine politischen 
Theorien zu untersuchen und darzustellen. Die in den Jahren 1857—67 
erschienene zehnbändige Reihe der Opere inedite ließ zwar sogleich mehrere 
italienische Arbeiten über den bedeutenden Schriftsteller entstehen, doch 
waren sie wissenschaftlich durchaus unzulänglich, und Pasquale Villari, 
der in seiner Geschichte Machiavells auch Guicciardinis Staatsanschauung 
einer kritischen Untersuchung unterzog, konnte die Lücke nicht ausfüllen, 
da sich sein Interesse naturgemäß vornehmlich dem Verfasser des „Principe“ 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 7 


98 Kritiken. 


zuwandte. Erst die vorliegende Arbeit hat die dankbare Aufgabe ergriffen 
und verdienstlich gelöst, uns ein genaues Bild von dern staatlichen Denken 
Guiceiardinis zu verschaffen, über den Cavour seinerzeit urteilte: „Das 
war ein Mann, der die Staatsgeschäfte wirklich verstand und sie viel besser 
verstand als Machiavelli” (Villari, Machiavelli e i suoi tempi. 2. Ausg. II, 368). 

Unter berechtigter Ausschaltung der Storia d’Italia, die fast ausschließ- 
lich Geschichtswerk ist und für die staatlichen Theorien Guicciardinis nur 
geringe Ausbeute gewährt, leitet uns Barkhausen in chronologischer Reihen- 
folge durch die politischen Schriften des Florentiners. Er behandelt die 
Jugendschriften Guicciardinis, den sog. Discorso Logrogno, die Abhandlungen 
vom Oktober 1512 und von 1516, die „Ricordi politici e civili” und mit 
besonderer Ausführlichkeit den wichtigen, aus der Zeit vom Dezember 1523 
bis Mai 1527 stammenden Dialog über die Verfassung von Florenz. Die 
Referate sind zuverlässig, und man kann dem Urteil des Verfassers in allen 
Einzelheiten zustimmen. Mit Recht wird die aristokratische Gesinnung 
Guiceiardinis immer wieder betont, mit Recht hervorgehoben, daß trotz 
der wesentlichen äußeren Wandlungen in Florenz vom Popolarenstaat 
Savonarolas zur Republik Soderinis und schließlich zur neuen Fürsten- 
herrschaft der Medici die republikanische Staatsanschauung Guicciardinis 


im großen und ganzen unverändert bleibt. Das gilt auch, wie ein Schluß- ` 


kapitel ausführt, für die Zeit nach 1530, während der Guicciardini den 
vorübergehend gestürzten, dann schnell wieder zur Herrschaft gelangten 
Medici rückhaltlos seine Dienste widmet. 

Kann für diesen Teil Referent sich der Darstellung des Verfassers be- 
dingungslos anschließen, muß er dem Kapitel, das sich den Betrachtungen 
Guiceiardinis über die Discorsi Machiavells widmet, einige Bedenken ent- 
gegenstellen, die sich zugleich gegen die von Barkhausen vorgenommene 
Einordnung Guicciardinis in die Entwickelung der Staatsanschauung der 
Renaissance richten. Auch Barkhausen erkennt zwar die Gemeinsamkeit 
der Grundanschauungen der beiden Florentiner durchaus an, auch er sieht 
einen Unterschied darin, daß Machiavell leidenschaftlicher Doktrinär, 
Guicciardini vorwiegend nüchterner Praktiker war. Indessen sucht er die 
wesentlichste und am tiefsten greifende Differenz zwischen den beiden 
Staatsanschauungen in anderer Richtung: nach ihm soll Machiavell mehr 
den Machtzweck des Staates, Guicciardini namentlich das Interesse des 
Individuums im Auge gehabt haben. Referent erscheint demgegenüber 
die Feststellung eines individualistischen Staatsprinzipes bei Guicciardini 
im Gegensatz zu Machiavell nicht unbedenklich, denn, wie Barkhausen 
selbst erörtert, hat diese individualistische Bestrebung lediglich eine aristo- 
kratische Tendenz, schlägt jedenfalls ganz und gar nicht in den Begriff des 
individualistischen Prinzips, mit dem wir in der Staatslehre zu operieren 
gewohnt sind, und kann höchstens im Sinne des Gegenschlags gegen die 


Kritiken. 99 


korporative Tendenz des Mittelalters und im Sinne antikisierender 
Freiheitsbestrebungen Geltung haben. So sehr die Renaissance vom 
schrankenlosen Walten der Persönlichkeit beherrscht ist, so wenig hat 
sie auf dem Gebiet der Staatsanschauung vermocht, eine dementsprechende 
grundsätzliche Lehre auszubilden; alles beschränkt sich auf eine Kon- 
zession an die große Persönlichkeit, im übrigen gibt es nur die Masse des 
Volkes. Individualistische Bestrebungen im Sinne aristokratischer Neigungen 
aber lassen sich auch mannigfach bei Machiavell nachweisen, sogar 
im Principe (besonders im Kapitel 9); allerdings läßt seine demokratische 
Gesinnung diese Seite stark zurücktreten zugunsten der Betonung des 
Machtgedankens. Umgekehrt ist die Wertschätzung des staatlichen Macht- 
zweckes auch bei Guicciardini wohl zu finden (namentlich im Dialog, in des 
Verfassers Referat S. 72—73), nur sorgen die ganze Eigenart des Diplomaten 
und die sich gestellte Aufgabe dafür, daß der Schwerpunkt seiner Staats- 
anschauungen nicht dahin gelegt wird. Unter Berücksichtigung der vielen 
Widersprüche und der Unsystematik ihrer Theorien wird es bei der Beur- 
teilung der beiden großen Männer deshalb doch damit sein Bewenden haben, 
daß auf der gemeinsamen Grundlage dem kühlen Aristokraten und vor- 
sichtig abwägenden Praktiker der demokratische Feuergeist gegenüber- 
gestellt werden muß, der in wissenschaftlicher Gedankenschärfe und in 
gewollter Einseitigkeit das Ideal staatlicher Macht preist und der politische 
Lehrmeister langer Generationen wird. Herre. 


Cohen, Arthur Dr., Die Verschuldung des bäuerlichen Grund- 
besitzes in Bayern. Von der Entstehung der Hypothek bis zum 
Beginn der Aufklärungsperiode (1598—1745). Mit einer Einleitung 
über die Entwickelung der Freiheit der Verfügung über Grund und 
Boden unter Lebenden im Mittelalter. Leipzig, Duncker u. Humblot. 
1906. 

Das Buch C.s ist ohne Zweifel eine bedeutsame Erscheinung auf dem Gebiet 
der Agrargeschichte. Nicht bloß der Historiker wird daraus reiche Anregung 
schöpfen; auch dem Nationalökonomen, der sich mit Fragen des landwirt- 
schaftlichen Realkredits beschäftigt, vermag das Buch reiche Anregung zu 
bieten. C.s Arbeit erweist neuerdings den Vorteil historischer Betrachtung 
der Phänomene des modernen Wirtschaftslebens.. Die Schlüsse freilich, 
die C. aus seiner wirtschaftsgeschichtlichen Darstellung gezogen hat, scheinen 
mir, wie später eingehender dargetan werden soll, nicht durchaus haltbar. 

In zwei einleitenden Paragraphen gibt C. einen Überblick über die Anfänge 
und die Weiterentwickelung des Immobiliarverkehrs im Mittelalter und zu 
Beginn der Neuzeit. Die ältesten Veräußerungsarten sind Schenkung zum 
Seelenheil, Tausch und die aus Notlage des Besitzers sich ergebende Ver- 
äußerung, aus welch letzterer sich die Verpfändung entwickelte. Während 


SCH 


100 Kritiken. 


der Liegenschaftsverkehr in alter Zeit ein streng gebundener ist, bewirkt 
die Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse im späteren Mittelalter, 
vor allem das Aufkommen der Geldwirtschaft, eine zunehmende Freiheit 
des Immobiliarverkehrs. „Die zugunsten notleidender Grundbesitzer ein- 
geführten Verkehrserleichterungen werden allgemeine Errungenschaften” 
(37). Die Versuche, Grund und Boden für Zwecke der Geldbeschaffung zu 
verwenden ohne dauernde Aufgabe desselben, werden zuerst ersichtlich in 
der älteren Satzung. Der Schuldner überträgt hier Grundstücke an den 
Gläubiger, wobei er sich jedoch die Wiedereinlösung innerhalb eines bestimm- 
ten Termines vorbehält. Erfolgt nach Ablauf des Termins keine Zahlung, 
so geht das Gut in das Eigentum des Gläubigers über. Bei der sogenannten 
jüngern Satzung bleibt das zur eventuellen Befriedigung des Gläubigers 
dienende Gut im Besitz des Schuldners. Zur Geldbeschaffung ward endlich 
der Grundbesitz — abgesehen vom Falle dauernder Veräußerung — in der 
Weise verwendet, daß eine Rente aus demselben verkauft wurde. Beim 
Rentenkauf und bei der älteren Satzung haben wir es noch nicht mit eigent- 
lichen Kreditgeschäften zu tun, sondern vielmehr mit Bargeschäften: der 
Leistung entspricht eine unmittelbare Gegenleistung. Die von C. (47) vertretene 
Einreihung auch der jüngeren Satzung unter die Bargeschäfte erscheint 
mir gezwungen, soweit die Versetzung der Sicherung einer gegenwärtig 
kontrahierten und nicht nur einer künftigen Schuld dienen soll. Der Grund- 
besitz wird im erstern Fall direkt zu leichterer Kreditbeschaffung verwendet. 
Je mehr die Geldwirtschaft zunimmt, je leichter der Grundbesitz in Geld 
umgesetzt werden kann, desto größer wird seine Eignung, als Sicherung für 
Forderungen des Gläubigers zu dienen, desto mehr wächst seine Fähigkeit, 
zur Sicherstellung für Forderungen des Gläubigers und dementsprechend 
zu leichterer Kreditbeschaffung verwendet zu werden. Zur Pfandbestellung 
tritt dann die Haftung des Schuldners mit seinem ganzen Vermögen, die 
Pfandhaftung wird „zum Accessorium einer persönlichen Forderung, die 
Pfandverschreibung zur Hypothek” (52). 

Nachdem C. in der Einleitung dargelegt hat, wie „der Realkredit in all- 
mählicher Entwickelung aus dem Immobiliarverkehr hervorgegangen” (57) 
ist, wendet er sich im ersten Kapitel seiner Arbeit der Geschichte des hypo- 
thekarischen Darlehens zu. Die wirtschaftliche Doktrin des Mittelalters 
hatte sich unter Führung der Theologen gegen das verzinsliche Darlehen 
ausgesprochen. Der allmählich erstarkende Kreditbedarf führte zur Aus- 
bildung des Rentenkaufs. Das vom Rentengläubiger hingegebene Kapital 
ist von seiner Seite unkündbar. Aber noch zu Ende des 16. Jahrhunderts 
wurden die notwendigen Vorbedingungen für die moderne Form des Real- 
kredits geschaffen, indem das verzinsliche Darlehen die Schranken, welche 
ihm durch das kanonische Zinsverbot gezogen waren, sprengte. Die Ge- 
währung des Kündigungsrechtes an den Gläubiger beim Rentenkauf hat 


Kritiken. 101 


dieser Entwickelung vorgearbeitet. Durch dieses Zugeständnis wurde der 
wesentlichste Unterschied zwischen Rentenkauf und verzinslichem Darlehen 
aufgehoben. Zwar ist die Anerkennung des verzinslichen Darlehens noch keine 
unbedingte, der Darlehenskontrakt wird an bestimmte Formen und Vor- 
behalte gebunden. Während aber noch 1518 das Darlehensgeschäft mit 
Beredung einer Zinszahlung für ungültig und der Darlehensgeber für strafbar 
erkannt worden war, enthält das Landrecht von 1616 in dieser Hinsicht 
keine Bestimmungen mehr. Eine unbedingte Anerkennung fand das verzins- 
liche Darlehen allerdings auch noch im 17. Jahrhunderte nicht, so daß C. 
mit Recht darauf hinweisen kann, „daß die Wirkung der kanonischen Zins- 
lehre auf die staatlichen Zinsgesetze in Bayern viel länger dauerte, als man 
gewöhnlich annimmt” (79). 

In eingehender Weise untersucht C. die Hypothekenerrichtung, nament- 
lich nach der Richtung der Hypothekenpublizität. 

Neben dem im Wesen allerdings recht unwirksamen Aufsichtsrecht staat- 
licher Organe über die Bodenverschuldung bestand noch ein solches der Grund- 
herren über die grundzinspflichtigen Güter. Wie die Grundherren ein Kon- 
sensrecht bei Veräußerung des Gutes hatten, so besaßen sie ein solches 
auch hinsichtlich einer wie immer gearteten Verpfändung desselben. Ohne 
daß eine ausdrückliche Bestimmung der Landesgesetzgebung hierüber er- 
flossen wäre, hat sich gewohnheitsrechtlich und im Anschluß an die Übung 
in Nachbarländern (z. B. Salzburg) die Regel herausgebildet, „daß der Grund- 
herr durch Ausübung des Konsensrechtes die Überschuldung zu verhindern 
habe” (142). Der Grundherr sollte berechtigt sein „die Verschuldung über 
die Hälfte des Wertes hinaus zu verhindern” (142). Das den Grundherren 
hiedurch gegebene Aufsichtsrecht über die Güterverschuldung ward jedoch, 
wie C. nachweist, wenig wirksam, und zwar vorzüglich aus zwei Gründen, 
einmal, weil den Grundherren ebensowenig ein vollkommener Einblick in 
den Schuldenstand der Zinsgüter möglich war wie den Gerichten, andererseits, 
weil die Grundherrschaft selbst ihr Konsensrecht häufig gar nicht zum 
Vorteil des zinspflichtigen Bauern ausnützen wollte. Der Umstand, daß 
der Grundherr für die Bewilligung der Gutsbelastung Konsensgelder 
einhob, wirkte einer Einschränkung der Gutsverschuldung, wie sie sich aus 
dem grundherrlichen Konsensrechte hätte ergeben können, entgegen. Durch 
Befristung seiner Konsenserteilung ward der Grundherr sogar in die Lage 
versetzt, eine wiederholte Taxentrichtung zu fordern. Daß in Bayern das 
grundherrliche Konsensrecht bei Verschuldung sich wirksam geltend zu 
machen vermochte, wenn auch in einer für den Zinsbauern unvorteilhaften 
Weise, während etwa im benachbarten Tirol den Zinsbauern viel größere 
Freiheit in bezug auf Hypothekenaufnahme zustand, erklärt sich einesteils 
aus dem Umstand, daß Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft in Bayern 
zufolge der Eigenart des bayrischen Gerichtswesens, der großen Ausdehnung 


102 Kritiken. 


der Hofmark- und patrimonialen Gerichtsbarkeit, viel häufiger zusammen- 
fielen als in Tirol. Wo Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft zusammen- 
fielen, war diese in viel ausgiebigerem Maße in der Lage, ihr Konsensrecht 
zur Geltung zu bringen, indem die ohne ihren Konsens abgeschlossenen 
Hypothekarverträge keine gerichtliche Anerkennung fanden. Andererseits 
hat wohl auch die Beschaffenheit des bäuerlichen Besitzrechtes auf den Grad 
der Verschuldungsfreiheit eingewirkt. Bei gutem bäuerlichen Besitzrecht, 
das ja in Tirol gegenüber Bayern vorherrscht, ist ja naturgemäß die Ver- 
fügungsfreiheit des bäuerlichen Besitzers eine größere als bei den in Bayern 
häufigen schlechten Besitzrechten, so vor allem dem Freistiftrecht. Es wäre 
von Interesse zu untersuchen, welchen Einfluß die verschiedene Gestaltung 
der bäuerlichen Verschuldungsbefugnis auf die Höhe der Bodenverschul- 
dung genommen hat. 

Des näheren untersucht C. die vom Staat zum Schutze der Gläubiger ge- 
troffenen Vorkehrungen. Schuldrecht und Schuldnerpolizei zeichnen sich 
durch eine weitgehende, man möchte sagen, mitleidige Fürsorge für den 
Schuldner aus. Diese, den letzteren begünstigende Tendenz der Schuld- 
betreibungspraxis erstreckte sich allerdings nur bis zum Beginn der Exe- 
kution, die im Interesse des Schuldners möglichst hinausgeschoben wird. 
Die Exekution hingegen zeigt noch viel von der ihr seit alters anhaftenden 
Härte, die zu Schuldhaft und Vernichtung der materiellen Existenz 
des Schuldners führt. Im Interesse der Schuldner im allgemeinen, zumal 
aber der bäuerlichen Schuldner, werden seitens der Gesetzgebung ver- 
schiedene Versuche zur Bekämpfung des Wuchers unternommen, mochte 
er sich nun beim Geld- oder beim Naturalkredit zeigen. Aus diesen Be- 
strebungen ist auch das Verbot des Verkaufs von Fruchtgülten hervor- 
gegangen. 

Da „im Gedankenschatze der romantischen Agrarpolitik Zwerggüter, Pau- 
perismus, Bodenverschuldung enge bei einander wohnende Begriffe” sind 
(176), untersucht C. in einem eigenen Paragraphen das Vorkommen der 
Güterzerstückelung und der Zubaugüter, unter welch letzteren solche Güter 
verstanden werden, „die ein Bauer neben seinem eigentlichen Gute besaß 
und dazu, also gleichfalls, gleichzeitig baute” (179). Die Gesetzgebung ver- 
bot zwecks Verhütung von Pauperismus die Güterzertrümmerung, während 
sie andrerseits auch der Haltung von Zubaugütern feindlich gegenübertrat. 
Für letzteren Umstand möchte ich die Begründung im Gegensatz zu C. nicht 
so sehr in der Abneigung der Regierung gegenüber einer bäuerlichen Pluto- 
kratie oder in einer Rücksichtnahme auf grundherrliche Interessen suchen 
als in populationistischen Tendenzen. Letzterer Gesichtspunkt tritt sowohl 
in der bayrischen Gesetzgebung als auch z. B. in einer analogen, auf Besetzung 
der Zubaugüter gerichteten Bestimmung der Tiroler Landesordnung an den 


Tag. 


— 


Kritiken. 103 


Für die Wirkung der bäuerlichen Verschuldung kam es natürlich auch 
darauf an, wie die Gläubiger selbst bei Geltendmachung ihrer Forderungen 
sich verhielten. In dieser Hinsicht untersucht C. vor allem die Stellung- 
nahme einer sehr bedeutenden Gläubigerkategorie, nämlich jener der Grund- 
herren. Er kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Die Grundherren sind 
geneigt, solange die Schulden nur als schleichendes Übel auftreten, bei jedem 
Versuch der Grundholden, sich ihrer Gläubiger zu erwehren, sich auf die 
Seite der ersteren zu stellen, wenn aber ihre eigenen Interessen in Gefahr 
kommen, den Übergang des Gutes auf einen neuen Meier zu forcieren“ 
(203). 

In interessanter Darlegung gibt C. Aufschluß über die Kreditgeber, welche 
für den Bauern in Betracht kamen. Hier hätte C. zu gesicherten Ergebnissen 
freilich erst auf Grund einer eingehenden induktiven Beweisführung gelangen 
können, die vor allem auf den noch vorhandenen Verlassenschaftsinventaren 
aufgebaut werden müßte. C. kommt zur Ansicht, daß „die Kirchengelder 
die Hauptmasse des im Lande zerstreut vorhandenen Leihekapitals und die 
wichtigsten unter den Kreditquellen, aus denen die bäuerliche Bevölkerung 
schöpfte” (231), bildeten. Die Verschuldung des Bauernstandes an das städti- 
sche Kapital dürfte, wie C. wohl mit Recht annimmt, keine große Rolle 
gespielt haben. Die Bedeutung der Grundherren als Kreditgeber bedürfte 
einer eingehenderen Untersuchung. Sicher ist C. zuzugeben, daß die häufig 
und in umfassender Weise geübte Thesaurierung von Ersparnissen der Aus- 
gestaltung des Kreditwesens sehr hinderlich war. 

Die Untersuchung über die tatsächlich vorhandene Verschuldung und 
über deren Bedingungen baut C. in höchst anerkennenswerter Weise auf den 
von der bisherigen Forschung viel zu wenig benutzten Gerichtsprotokollen 
und gerichtlichen Verlassenschaftsinventaren auf. Obwohl man dem Ver- 
fasser für die Heranziehung dieses wertvollen und nicht gerade leicht zu 
benutzenden Materials großen Dank schuldet, vermag ich doch gewisse Be- 
denken gegen die Art der Verwendnng nicht zu verhehlen. Zu einigermaßen 
verläßlichen Ergebnissen könnte nur dann gelangt werden, wenn ein mög- 
lichst umfassendes Material herangezogen würde, und zwar ein Material, 
welches das zu gewinnende Ergebnis vor der Gefahr des Zufälligen bewahren 
könnte. Es müßte vor allem das Streben maßgebend sein, aus verhältnis- 
mäßig engem Gebiete, etwa aus einem Gerichtsbezirke innerhalb eines be- 
grenzten Zeitabschnittes möglichst viel gleichwertiges Material (etwa In- 
ventare) zu beschaffen. Auf diese Weise könnte ein verläßlicher Querschnitt 
durch die Agrarverhältnisse eines Bezirkes vollzogen werden, der dann auf 
ähnliche Weise in andern Zeiträumen und in anderen Bezirken zu wiederholen 
wäre. C. wählte ein Material aus, das zeitlich und örtlich bedeutend differiert. 
Hiebei ist nun, wie ich fürchte, die Gefahr eine große, daß die gewonnenen 
Ergebnisse das für die Agrarzustände Typische in mancher Hinsicht nicht 


104 Kritiken. 


erkennen lassen. Für gewisse Fragen mag allerdings auch das in dieser 
Weise beschaffte Material genügende Auskunft geben, so für die Frage der 
Abfindung der (vom Bauerngut) weichenden Erben. C. kommt in dieser 
Hinsicht zu dem bemerkenswerten Ereignis „daß die weichenden Erben in den 
Übergabeverträgen keineswegs ungünstiger gestellt wurden als der Guts- 
übernehmer” (267). Vorsichtiger wird man aber den aus diesem Material 
gewonnenen Angaben gegenübertreten müssen, wenn dieselben zur Er- 
kenntnis der durchschnittlichen bäuerlichen Verschuldung verwendet 
werden sollen. 

Im 17. Jahrhundert war es vor allem der unselige Dreißigjährige Krieg, 
dessen Folgen auch in der Agrargeschichte ersichtlich werden. „Neben dem 
Kriege waren die Elementarereignisse der bedeutendste Anlaß zur Verschul- 
dung, besonders soweit sie Mißernten verursachten” (325). 

Abgesehen von Krieg und Mißernten wurde die Verschuldung durch 
Steuern und Abgaben, Restkaufschillinge, Erbabfindungen usw. hervor- 
gerufen. Ob die Höhe der ordentlichen grundherrlichen Zinse eine drückende 
gewesen sei, bedürfte wohl eingehenderen Nachweises. Der von C. (S. 364f.) 
angeführte Gewährsmann Schmid (Landrecht XXI 24 n. 24) spricht über 
die grundherrlichen Lasten im allgemeinen und behauptet, daß die 
herrschaftlichen Prästationen in Bayern so hoch seien, daß der Grundherr 
durch Verpachtung der Güter größere Einnahmen erziele als durch etwaige 
Eigenwirtschaft. Ist dies richtig, so wäre hierin wohl eine der Ursachen zu 
sehen für die Verschiedenheit der Agrarverfassung im nordöstlichen Deutsch- 
land und in Süddeutschland: dort Gutsherrschaft (mit großem Eigenbetrieb 
und Bauernlegen), hier Grundherrschaft (mit Vorwiegen eines zinspflichtigen 
Bauernstandes). Das Vorkommen namhafter Eigenbetriebe der (Gutsherren 
(vgl. Hausmann, Die Grundentlastung in Bayern 59ff.) mahnt uns jedoch, 
solehen Äußerungen, wie jenen Schmids, mit Vorsicht zu begegnen. Zur 
Steigerung der Verschuldung trugen vor allem die außerordentlichen 
grundherrlichen Abgaben, die Laudemien, bei. Sehr mit Recht weist C. auf 
die Art der Einforderung der Laudenien hin. Die Höhe derselben wurde näm- 
lieh nach dem Gutswert berechnet, ohne daß die auf dem Gute haftenden 
Schulden berücksichtigt wurden. 

Eine günstigere Gestaltung des Kreditwesens ward durch eine Reihe 
äußerer und innerer Ursachen verhindert. Zu ersteren gehören jene Gesetze 
über die Zinstaxe, welche der Kreditgewährung die nötige Elastizität nahmen. 
Zu den inneren Ursachen hingegen, welche aus der bestehenden Verfassung 
des Kreditwesens sich ergaben, ist vor allem die große Verbreitung der so- 
genannten heimlichen Hypotheken, so vor allem der Generalhypotheken 
und der gesetzlichen Hypotheken zu zählen, über deren Umfang der (rläu- 
biger sich gegebenenfalls nicht genügend unterrichten konnte. Die Schwierig- 
keit, den grundherrlichen Konsens für Hypothekenaufnahme zu erreichen, 


db, 


Kritiken. 105 


die Unsicherheit im Münzwesen sowie der Mangel an verfügbarem Kapital 
wirkten gleichfalls krediterschwerend. 

Die dem Mittelalter eigene Idee des sozialen Kredits fand auch noch in 
späterer Zeit ihre Betätigung im unverzinslichen Geld- oder Naturaldarlehen. 

Dieser soziale Kredit trat als Fürsorgekredit vor allem in der Weise zu- 
tage, daß die Grundherren für ihre Bauern in Zeiten der Not sorgten. 
C. macht hier die interessante Beobachtung: „Klerus und Beamten in ihrer 
Eigenschaft als Grundherren scheinen ein richtigeres Auge für den Zu- 
sammenhang zwischen Gewaltverhältnis und Fürsorgeverhältnis gehabt zu 
haben wie der Adel” (404). Eine zweite Form sozialen Kredits, der Freund- 
schaftskredit, begegnet am häufigsten äls Nachbarkredit. Daß neben dem 
sozialen Kredit und dem im verzinslichen Darlehen sich äußernden Geschäfts- 
kredit auch noch der Wucherkredit eine Rolle spielte, versteht sich von selbst. 
Immerhin hält C. es für wahrscheinlich, daß der Wucher vom 16. zum 
17. Jahrhundert abgenommen habe. 

Die staatliche Kreditpolitik war zwar bestrebt durch Vereinfachung und 
Erleichterung der Darlehensgewährung aus Kirchengeldern der Kreditnot 
zu steuern, vermochte jedoch hiebei wenig Erfolg zu erzielen. Die Vor- 
kehrungen, welche getroffen wurden, um eines der bedeutsamsten Kredit- 
hindernisse, die ungenügende Einsicht in den Schuldenstand der bäuerlichen 
Güter, d. h. die mangelhafte Publizität des Kredits, zu beseitigen, erwiesen 
sich als durchaus ungenügend. Daß auch die Grundherrschaft, die in erster 
Linie für die Verhinderung der bäuerlichen Überschuldung in Betracht kam, 
dieser Aufgabe nicht gewachsen war, ergab sich schon aus früher Gesagtem. 

Die Ergebnisse seiner Untersuchung zusammenfassend, hebt C. hervor, 
daß trotz des herrschenden Kreditmangels die Verschuldung eine bedeutende 
war. Aus diesem Umstand glaubt C. erschließen zu dürfen, daß auch 
heute eine künstliche Beschränkung des landwirtschaftlichen Immobiliar- 
kredits, etwa in Form einer Verschuldungsgrenze, nachteilige Folgen nach 
sich ziehen müßte. Die Verschuldungsbeschränkung durch Staat und Grund- 
herrschaft habe, wie aus der Entwicklung in Bayern hervorgehe, die Ver- 
schuldung nicht verhindert, sondern nur den Kredit verschlechtert, also 
nur eine Schuldenaufnahme unter ungünstigeren Bedingungen erzeugt. 
Derartige Folgerungen scheinen mir nun nicht ohne weiteres zulässig zu 
sein. Ist doch zu bedenken, daß die grundherrliche Aufsicht über die 
Schuldenaufnahme vor allem im grundherrlichen und nicht im bäuerlichen 
Interesse eingeführt worden war, während auf der andern Seite die staat- 
lichen Versuche zur Festsetzung einer Verschuldungsgrenze mit ganz un- 
genügenden Mitteln in Angriff genommen worden waren. Endlich darf 
bei einem Vergleich der heutigen Verhältnisse mit den damaligen nicht 
übersehen werden, daß der Bauer unserer Tage das, was er durch die Ver- 
schuldungsgrenze an Immobiliarkredit verlieren würde, durch den mittels Ein- 


106 Kritiken. 


führung von Darlehnskassen verbesserten Personalkredit wenigstens teilweise 
zu ersetzen vermag. Des näheren auf Vorteil und Nachteil einer Verschul- 
dungsgrenze einzugehen, muß ich mir natürlich an dieser Stelle versagen. 

Wenn wir auch den Folgerungen, die C. aus seiner historischen Darlegung 
zieht, nicht vollauf zuzustimmen vermögen, so bildet C.s Arbeit gegen die Flut 
haltlosen Geschwätzes über Einführung der Verschuldungsgrenze eine brauch- 
bare Wehre. Seine historischen Ausführungen weisen eindringlich darauf 
hin, daß die Behinderung der freien Verschuldbarkeit allein noch keineswegs. 
vorteilhaft wirkt. C.s Arbeit eignet sich nach ihrem Inhalt wie durch ihre 
flüssige, leicht leserliche Darstellung zu weiterer Verbreitung, während 
eine nur für engere Kreise bestimmte Arbeit der manchmals allzu großen 
Breite entraten könnte. 

Im Anschluß noch einige Bemerkungen zu Einzelheiten des C.schen 
Werkes! S. 28, Anm. 1 wäre nicht Grimm zu zitieren, sondern die neuere 
Ausgabe, wie sie in den Tirolischen Weistümern I, 134 geboten wird. Ob 
sich die verschiedenen Gütererwerbsarten wirklich in der Reihenfolge: 
Schenkung, Tausch und Kauf entwickelt haben, wie C. (24) annimmt, möchte 
ich bezweifeln. Die Notwendigkeit, Wergeld durch Hingabe von Grund- 
besitz aufzubringen, mag wohl schon seit der Entstehung des Sondereigentums 
an Grund und Boden zu entgeltlicher Veräußerung desselben geführt haben. 
Freilich, da hauptsächlich nur Urkundenmaterial der geistlichen Anstalten 
überliefert erscheint, wird leicht der Anschein erweckt werden, daß die 
Schenkung die älteste Form der Veräußerung von Grundbesitz war. Zu 
seinen Ausführungen über die Gerichtsbücher hätte C. vielleicht meine Arbeit 
über das tirolische Verfachbuch (Festschrift zum 27. Deutschen Juristentag 
in Innsbruck, 1904) mit Vorteil heranziehen können. Die Behauptung C.s 
(123): „Die Markgenossenschaft bekam eine monarchische Spitze, sie wurde 
zur Hofgenossenschaft, das Dorfrecht wurde zum Hofrecht, das Dorfgericht 
zum Hofgericht“, ist in dieser Allgemeinheit irrig. Die Markgenossenschaft 
wurde nur dann zur Hofgenossenschaft, wenn wirklich alle Markberechtigten 
einer und derselben Grundherrschaft unterworfen waren, was keineswegs 
die Regel bildete. Auch die Erwerbung der Obermärkerschaft durch einen 
mächtigen Grundherrn darf nicht ohne weiteres mit der Einordnung der 
Markgenossenschaft in die Hofgenossenschaft gleichgestellt werden. Von 
einer Seltenheit neuer Steuerveranlagungen (C. 178) darf wohl nach den 
Ausführungen Rosenthals (Gesch. d. Gerichtswesens u. d. Verwaltungs- 
organisation Bayerns II, 209) nicht gesprochen werden. Für eine Verände- 
rung in den (psychischen) Klasseneigenschaften der Bauern kann, was Bayern 
betrifft, nicht mit C. (222) der Bauernkrieg verantwortlich gemacht werden, 
weil die Bauernschaft Bayerns sich bekanntlich dem Bauernaufstand von 
1525 nicht angeschlossen hatte. 

Innsbruck. | H. Wopfner. 


lf — 


Kritiken. 107 


Rudolf Hittmair, Der Josephinische Klostersturm im Land ob 
der Enns; XXX, 576 S., Freiburg, Herder, 1907. Preis M. 10, 
geb. M. 12,50. R Zr 

Während die letzten Jahre eine Reihe wertvoller Arbeiten über den 
Josephinismus gebracht haben, vermißt man an der vorliegenden Darstellung 
die meisten Eigenschaften, die man in einem wissenschaftlichen Buche 
erwarten sollte. An Fleiß freilich hat es der Verf. nicht fehlen lassen. Die 
von ihm zur Beleuchtung des „Klostersturms” im Lande ob der Enns 
herangezogenen Akten sind höchst umfassend. Aber ihre Behandlung er- 
regt schon in den Äußerlichkeiten Widerspruch. Sie werden stets ohne 
ihre Signaturen zitiert. Nicht einmal ihre Provenienz wird angegeben. 
Dazu ist nicht ersichtlich, wie weit Hittmair seine Vorlagen — wenigstens 
orthographisch — verändert hat. 

Das uns vorgelegte Aktenmaterial wird ferner nicht verarbeitet, sondern 
nur mit einem verbindenden Texte versehen, der obendrein von einer leb- 
haften Abneigung gegen die Reform Zeugnis ablegt, ja auch gegen die Person 
Josephs II. tendenziös vorgeht und schließlich bei einem förmlichen Predigt- 
stile endet. Hittmair bietet weder eine Darstellung noch eine Publikation. 
Das ıst gewiß bequem, aber unwissenschaftlich. Noch schlimmer, wenn der 
Verfasser glaubt, damit der sogenannten Objektivität zu dienen. Es heißt bei 
ihm: „In der umfassenden Darbietung des zur Sache vorhandenen Akten- 
materials ist wohl die beste Gewähr gegeben für die Objektivität der Dar- 
stellung.“ 

Äußerst unglücklich ist unter diesen Umständen der Gedanke, die Exzerpte 
chronologisch aneinanderzureihen. Dadurch wird es verschuldet, daB wir 
von den Schicksalen keiner einzigen geistlichen Anstalt während des „Kloster- 
sturmes” ein geschlossenes Bild erhalten. Auch wird ein kurzes Referat durch 
dies Verfahren unmöglich gemacht. Es bedürfte erst noch eines zweiten Buches 
zu wirklicher Verarbeitung der von Hittmair ausgeschütteten Stoffmassen. 

Daß sich darin sehr viele lehrreiche Beiträge zur Geschichte des Josephinis- 
mus und zur allgemeinen Kirchen- und Kulturgeschichte der Zeit befinden, 
ist selbstverständlich.. Die Sammlung eines so großen archivalischen. 
Materials ist immer ein Verdienst. Besonders die Klosterinventare liefern 
manch lehrreichen Zug, der für die Kunst-, Bildungs- und Wirtschafts- 
geschichte des Zeitalters verwertet werden kann. 


Bonn. Hashagen. 


Charles Borgeaud, Histoire de 1’ Université de Genève. L’Academie 

de Calvin dans l Université de Napoléon 1798—1814. Ouvrage publié 

: sous les auspices du Sénat universitaire et de la Société académique. 

è Genève. George et Co. Librairies de l’ Université 1909, Qu. XIII u. 250 p. 
Mit 14 Bildern und mit Nachbildung von Urkunden. 


108 Kritiken. 


Wir danken dem Verf. bereits die Geschichte der Genfer Universität von 
Calvin bis zur französischen Revolution, und von diesem vortrefflichen 
Werk gibt der’ Anhang S. 232 sq. die Inhaltsübersicht, um die Leser in 
den Stand zu setzen sich über die Vorgeschichte der Anstalt zu orientieren, 
deren Kampf mit dem System Napoleons dies neue Werk schildert. Das 
ältere Werk wird S. 232 geradezu als tome I bezeichnet. Mit gerechtem 
Stolze konnte Borgeaud in jenem Werke von dem Glanze erzählen, den die 
Theologen Calvin und Theodor Beza, die Philologen Casaubonus und Scaliger, 
die Juristen Hofmann, David und Jacob Godefroy und andere Gelehrte dieser 
Universität und dieser Stadt gebracht hatten. Genf war Jahrhunderte hin- 
durch einer der mächtigsten Mittelpunkte der geistigen, und infolge davon 
auch der politischen Bewegung Europas, und die Universität war ihr bevor- 
zugter Träger. Rousseau und Voltaire hatten in der zweiten llälfte des 
18. Jahrhunderts in anderer Weise diesen Ruhm Genfs erneuert. Aber 
um die Wende des Jahrhunderts wurde alles dies in Frage gestellt, indem 
Genf an Frankreich angeschlossen ward. Alsbald wurde seine Universität 
und weiter auch sein ganzes geistiges Leben durch die jeder selbständigen 
Freiheit feindliche Zentralisation des französischen, im besonderen des 
napoleonischen Staates mit Vernichtung bedroht. 

In den gefährlichsten Stunden erstanden der Schule und der Stadt kluge 
und einflußreiche Verteidiger, aber Napoleon selbst ließ sich immer stärker 
gegen sie einnehmen. Im Herbst 1813 schien er sie der Bureaukratie und ihren 
besouderen Feinden, den Ultramontanen, ganz preiszugeben; da rettete sie 
sein Sturz. Die Stadt fühlte sich von einem Alp befreit. Trotz der Gemein- 
sanıkeit der Sprache und vieler anderer wichtigen Beziehungen zu Frankreich 
und trotz des starken Bandes, das die Gemeinschaft mit einem großen Staate, 
und namentlich mit einem siegreichen, ruhmgekrönten Staate auszuüben 
pflegt, hatten sich die französischen Sympathien nicht vermehrt, sondern 
der Gegensatz gegen Frankreich war erheblich verschärft. Die Geschichte 
der Schule Calvins in dieser Periode ist ein Kampf um die Existenz. Sie 
drohte verschlungen zu werden von dem alles gleichniachenden Systeme 
der napoleonischen Universität, welche die Lehrer selbst der höchsten Stufe 
des Unterrichts als Werkzeuge der Zentralgewalt glaubte behandeln zu 
können. Den Kampf der Genfer Universität gegen diese Bedrängnisse 
schildert B. an der Hand der Akten und einer großen Zahl von Briefen der 
wichtigsten Personen so eingehend, daß man wirklich in der Lage ist, die 
wichtigsten Momente gleichsam noch einmal mitzuerleben. Anfangs schien 
mir’s, es wäre des Guten zu viel getan. Allein einmal ist es doch eine seltene 
Freude, zu sehen, wie diese kleine Gemeinschaft von Gelehrten bald durch 
kluge Nachgiebigkeit oder geschickte Ausnutzung der bureaukratischen 
Formen, bald durch zähes Festhalten, vor allem aber durch Opferwilligkeit 
die ihnen teuere Anstalt durch diese Zeit der Not hindurchrettet. Ein großer 


a EEE Nd Tee, U ge EIER 


— nr 


Kritiken. 109 


Teil der Professoren bezog gar keinen Gehalt, und man hielt auch dann aus, 
als Napoleon die eigenen Einnahmen der Universität und Gebühren verkürzte. 
Man fühlt, Calvin ist oftmals durch ihre Reihen geschritten und Godofred 
und alle die anderen Helden und Forscher, die den Ruhm der Hochschule 
darstellten; ihr Bild hat Freunde getröstet und die Feinde erschreckt, so- 
weit sie noch nicht alle Ehrfurcht abgestreift hatten. Diese Kämpfe haben 
freilich vorwiegend nur ein lokalgeschichtliches Interesse. Zwar hat Genf 
sich damals den Bedürfnissen der Zeit anzupassen gesucht und mitgewirkt 
an der Ausgestaltung der Formen und Ziele der Universitäten des 19. Jahr- 
hunderts — aber Genf hatte keine führende Stellung in dieser Periode, blieb 
auch in manchen Dingen erheblich zurück. Die allgemeine Universitäts- 
geschichte würde: sich deshalb mit einer kürzeren Darstellung begnügen 
können, aber diese Vorgänge haben noch eine andere, und wie mir scheint, 
recht große Bedeutung. Diese genaue Darstellung stellt einen Ausschnitt 
aus der Verwaltung des ersten Kaiserreichs dar und gewährt einen überaus 
Jehrreichen Blick in ihr wirkliches Getriebe. Wir sehen, wie der scheinbar 
allmächtige Herr des Reichs trotz all seiner Klugheit und trotz der Angst, 
die er seinen Dienern einflößte, doch schließlich von diesem Getriebe und von 
den Menschen, die ihm darin dienten, fortgerissen und beherrscht ward. 
Denunziationen von frömmelinden Weibern und Pfaffen, der nachbarliche 
Haß der Savoyer auf die so oft vergebens befehdete Stadt und andere per- 
sönliche Interessen brachten den Gewaltigen in den Streit von Personen 
und Mächten, die er zu beherrschen vermeinte. Allerlei persönliche Launen 
und Schwächen helfen dabei, wie sie keinem Menschen fremd sind. Aber die 
eigentliche Quelle des Übels lag in dem Widersinn, der in dem Plane gegeben 
ist, eine kulturerfüllte Welt von dem Umfange und der Mannigfaltigkeit 
der Interessen und Menschen, wie sie Napoleons Reich umspannte, nach dem 
Gutbefinden eines einzelnen zu regieren. 

Napoleon hatte persönliche Kenntnis von Genf. Er war in seiner Jugend 
ein Verehrer von Rousseau, und als er sich zum Rastatter Kongreß begab, 
hatte er ausdrücklich Gelegenheit genommen, Genf zu besuchen. Er wurde 
mit Begeisterung aufgenommen, hatte sich mit der ihm eigenen Schärfe rasch 
einen Überblick über die Verfassung und die Zustände der Republik verschafft 
und seine Anerkennung ausgesprochen. Tieferen Eindruck hatte die geistige 
Atmosphäre der Stadt Calvins auf Napoleon jedoch kaum gemacht, und die 
Wärme der Teilnahme, die einige seiner Äußerungen zu verraten schienen, war 
mehr rhetorischer Natur oder entsprang den Erinnerungen an Rousseau, so- 
weit sie nicht unmittelbar ausgelöst war durch die ungewöhnlich lebhafte Be- 
wunderung,die ihm die Genfer entgegenbrachten. Schon der Ärger über Madame 
de Staël ließ ihn fast alles vergessen, was er an Genf einst bewundert hatte. 

„Cette femme est un vrai corbeau” (Unglücksrabe) schrieb Napoleon 
18. April 1807 an Fouché. „Quelle s’en aille dans son Léman. Ces Genevois 


Il 


110 Kritiken. 


ne nous ont-ils done pas fait assez de mal”, dazu die Stelle S.125: „Napoleon 
ne connaissait déjà plus Genève que par des rapports de police ou des denon- 
ciations malveillantes.“ Durch Dekret vom 13. Januar 1808 wurde die Genfer 
Universität noch vollständiger eingereiht in das System der Universite 
Impériale. Es blieben ihr allerdings immer noch manche ihrer besonderen 
Einrichtungen, aber daß sie überhaupt erhalten wurde und einen Rest ihrer 
historischen Gestalt bewahrte, das dankte die Genfer Universität — die jetzt 
den Namen Académie Impériale führte — der besonderen Fürsorge des ihr 
wohlgesinnten Grand-Maitre der Université Impériale Fontanes. 

Er hatte viel Not, die Unterschrift des Kaisers für das die Universität 
sichernde Dekret zu gewinnen „il l’a, pour ainsi dire, escamot6e à l’ Empereur 
dans un moment de bonne humeur ou de distraction“ schrieb Mare Auguste 
Pictet, der getreue Eckart der Schule Calvins. Er hatte einst auch Na- 
poleons Ohr gehabt, aber das war vorbei, nur selten noch richtete Napoleon 
ein Wort an ihn, trotzdem er ihn persönlich wie früher hoch schätzte. 

Eine Unterstützung fanden die Genfer in der Tatsache, daß die Genfer 
Akademie die Geistlichen der protestantischen Kirche Frankreichs aus- 
bildete, aber freilich reizte diese Tatsache auch die ultramontanen Kreise, 
auf die Napoleon mehr und mehr Rücksicht zu nehmen sich gewöhnte, zumal 
wenn er sie auf fremde Kosten befriedigen konnte. Der Protestantismus 
war für Napoleon etwas Unverständliches, wie alle moralischen Mächte, 
eine Ideologie, nichts anderes. 

Das Werk ist mit der Liebe für die alma Mater geschrieben, die in ihr das 
schönste Kleinod aus der reichen Entwickelung der Stadt Genf verehrt, 
und es wird diese Liebe in weiten Kreisen wecken und festigen. Es ist auch 
maßvoll geschrieben in der Beurteilung der feindlichen Gewalten, vor allem 
Napoleons selbst. Um so mehr ist es geeignet, die Augen zu öffnen für die 
dunkele Kehrseite seines durch den Glanz der Siege und durch die imponie- 
rende Einfachheit der Grundlinien seines Verwaltungssystems die Augen 
des ferner stehenden Beobachters blendenden Regiments. Man versteht dann 
besser, warum denn wie in Genf so auch in den übrigen Staaten Europas 
das Leben des 19. Jahrhunderts eigentlich erst erwachte mit der Erhebung 
und dem Siege über dies Monstrum eines Staates, der durch eine Politik 
zusammengeschweißt war, die weder die geographischen Verhältnisse noch 
den Willen der Völker glaubte beachten zu brauchen. 

A. Kaufmann. 


Hans von Voltellini, Forschungen und Beiträge zur Ge- 
schichte des Tiroler Aufstandes im Jahre 1809. Gotha, 
F. A. Perthes, 1909. 12 + 456 S. 
Vornehmlich durch Hormayr irregeführt, hat die historische 
Forschung lange nicht den richtigen Ton gefunden, um die Tiroler 


Kritiken. 111 


Episode aus dem Jahre 1809 zu schildern. Das Jubiläumsjahr, in 
dem wir stehen, hat begreiflicherweise eine stattliche Literatur dazu 
gefördert, aus der zwei Werke alle anderen weit überragen, es sind 
die Bücher der Wiener Professoren Hirn und Voltellini. Si duo 
faciunt idem . .. der alte Satz gilt auch hier. Beide wollten es 
aber auch anders machen. Hirn gibt auf besten Quellen fußend eine 
mehr auf das Volkstümliche berechnete Schilderung, während Voltel- 
lini seine in der Rechtsgeschichte geschulte Arbeitsart hier auf ein 
ganz bestimmtes scharf umrissenes Thema einstellt und Schritt für 
Schritt jene Ereignisse und die Zeugnisse darüber prüft und analy- 
siert. Mit großem Behagen muß ihm der Kundige da folgen, die 
angewandte Methode muB Befriedigung erwecken. V. will weniger 
eine fließende Darstellung, sondern einen kritischen Bericht geben, 
und nach dieser Absicht ist das ganze Buch einzuschätzen, sie ist in 
ausgezeichneter Weise erreicht worden. Kaum je hat man Ursache, 
mit dem Verf. nicht einverstanden zu sein, dagegen erregen viele 
Partien, so besonders über das Wolkersdorfer Handbillett von Ende 
Mai, besondere Zustimmung. Sehr dankenswert ist auch der Anhang, 
der eine reiche Auswahl von Akten aus dem französischen Ministerium 
des Äußeren und dem Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv bringt, 
die V. uns teils in extenso, teils in sehr guten Auszügen mitteilt; 
unter diesen Akten ragen besonders die wertvollen Berichte des fran- 
zösischen Gesandten in München, Grafen Otto, hervor. 

Um noch einzelnes herauszuheben: V. wendet sich gegen die 
falsche Auslegung des Preßburger Friedens, als ob die Nichterfüllung 
der dort angeblich von seiten Bayerns übernommenen Verpflichtung, 
den Tiroler Landtag einzuberufen, dem Kaiser Franz das Recht ge- 
geben hätte, den Preßburger Vertrag für verletzt zu erklären und 
auch seinerseits nicht mehr an ihn gebunden zu sein. V. gibt sich 
Mühe, auch Hormayr, dessen Gestalt begreiflicherweise in keinem sehr 
guten Lichte erscheinen kann, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; 
er schildert, wie ihn auch manchmal das Gefühl der Verantwortlich- 
keit dafür, daß er die Tiroler so in den Krieg gegen Napoleon hinein- 
gehetzt, erfaßt hat. Ausgezeichnet werden die politischen Erwägungen 
Napoleons, mit denen er die verschiedenen Stadien des Aufstandes 
verfolgt hat, charakterisiert. Für Napoleon ist das Ganze nur ein 
Zwischenfall gewesen, der auf anderem Felde entschieden werden muß; 
er widmet daher der Tiroler Affäre nur immer gerade die nötigste 
Aufmerksamkeit; daß schließlich trotz aller. Siege und Erfolge der 
Tiroler sie untergehen mußten, als auch Österreich in Wagram und 
Znaim unterging, hat seiner Auffassung völlig recht gegeben. Er 
hatte überdies eine Scheu davor, sich in einen Gebirgskrieg einzu- 


112 Kritiken. 


lassen, was begreiflich erscheint, wenn man erwägt, daB er eben aus 
Spanien zurückgekommen war. Dafür mobilisierte er im Mai, man 
möchte sagen, die ganze Jahrhunderte aufgespeicherte Wut der Bayern 
gegen Tirol, die in dem Brande von Schwatz sich äußert. Sehr 
richtig wird auch die Haltung Erzherzog Karls gegen den Aufstand 
beurteilt: der Generalissimus empfand, abgesehen von anderen Gründen, 
auch die Abneigung eines Soldaten gegen die Dilettanten des Krieges, 
die sich in verschiedenem geoffenbart hat, so einmal in den Worten: 
„Die Tiroler müssen immer raufen“. Geschickt wird auch hervorgehoben, 
wie es ein Glaubenskrieg für den richtigen Tiroler gewesen ist, der 
damit gegen den Antichrist kämpfen zu müssen glaubt — Napoleon — der 
ja eben noch vom Papste exkommuniziert worden war. Männer wie Kolb 
werden scharf beurteilt. Das führt uns auf die Menschen, die V. zu 
schildern hat; unter diesen muß natürlich Hofer in erster Linie stehen, 
hören wir, was er über ihn sagt: „Hofer ist nichts mehr und nichts 
weniger, als der Durchschnittsbauer des ausgehenden 18. Jahrhunderts 
gewesen, und zwar nicht der energische, manchmal bis zur Grausam- 
keit harte Bauer, . . sondern der weiche, gutherzige, leicht zu lenkende, 
.. . tiefere Einsicht mangelt ihm, er hat wohl vieles unterschrieben, 
ohne den Inhalt zu verstehen, seine Bildung reicht nicht weit über 
die seiner zeitgenössischen Berufsgenossen. Er vertrat eine Idee, die 
Ausführung überließ er anderen.“ Das Volk glaubte an Wunder und 
hoffte auf Wunder, und auch in dieser Beziehung ist Hofer ein Kind 
seines Volkes. Wer diese Urteile, die sich aber durchaus rechtfertigen 
lassen, für zu hart hält, wird entschädigt werden durch das Lob, das 
V. an anderen Stellen für Hofer hat, so über seine Tätigkeit in den 
Schlachten selbst. Auch darin ist alles wohl abgewogen und steht 
auf gesunder Basis Nicht nur der Freund jener großen Zeitperiode, 
auch der Kritiker, der methodische Untersuchungen zu schützen weiß, 
wird das Buch mit größter Befriedigung aus der Hand legen. 
Prag. O. Weber. 


Hans Andres, Dr., Die Einführung des konstitutionellen 
Systems im Großherzogtum Hessen. [Ebering, Historische 
Studien, Heft LXIV.] Berlin, Emil Ebering, 1908. XV u. 277 S. 
7,50 M. 

Vorliegende Schrift ist ein interessanter Beitrag zur Erkenntnis 
der Anfänge des Verfassungslebens in Deutschland. Die Einleitung 
über Begriff und Wesen .des konstitutionellen Systems und dessen ge- 
schichtliche Entwicklung bis zur französischen Charte von 1814, die 
nur auf dem Umwege über die süddeutschen Verfassungen für die 
hessische vorbildlich wurde, könnten wir entbehren. Willkommener schon 


e Kritiken. 113 


ist, bei der Unbekanntheit und Verwickeltheit dieser Dinge, der Über- 
blick über die Verfassungsbewegung in Deutschland zur Zeit der Frei- 
heitskriege und des Wiener Kongresses. 

Für die Behandlung seines eigentlichen Themas konnte sich Ver- 
fasser im wesentlichen auf ein reiches gedrucktes Quellenmaterial 
stützen. 

Wie öfter allzuweit ausholend, zeichnet A. — nach seiner Be- 
geisterung zu urteilen ein Hesse —, was ihm an dem Wirken des 
sehr verständigen und tätigen Wilhelm X. (als Großherzog W. Li 
eines in patriarchalischen Grundsätzen wurzelnden Herrn, bis 1815 
Hemmendes und Förderndes für die Einführung des konstitutionellen 
Systems zu liegen schien. Jedenfalls war damals, von Rheinhessen 
abgesehen, das den französischen Einflüssen ganz ausgeliefert gewesen 
war und dem man klug seine Sonderstellung ließ, in Althessen in 
den Massen keineswegs der Drang nach einer Verfassung rege, wenn 
auch mancher Zündstoff angesammelt war, den nachher die Agitation 
der Intelligenz zum Aufflammen brachte Die dann einsetzende reak- 
tionäre Bundespolitik war nicht dazu angetan, das Verfassungswerk in 
Hessen zu fördern, ebensowenig die üblen Erfahrungen des württem- 
bergischen Verfassungskampfes. Außerdem lag eine Schwierigkeit für 
das Verfassungswerk auch in den mannigfachen Ländertauschen, die 
Hessen in der napoleonischen Zeit und bis 1816 über sich ergehen 
lassen mußte. 

Nur die mediatisierten hessischen Standesherren waren es denn 
auch, die schon in diesem Jahre eine Verfassungsbewegung inszenierten, 
aber doch nur eine solche auf Wiedereinführung der alten landstän- 
dischen Verfassung, die ihren feudalen Interessen einseitig günstig war. 
Der Anklang, den sie fanden, war nur gering, aber weniger weil 
man etwa eine wirkliche Repräsentativverfassung wünschte, sondern 
weil man in Hessen der Verfassungsfrage überhaupt auch jetzt noch 
wenig aktiv gegenüberstand. Erst allmählich wurde das anders, wobei, 
von Rheinhessen abgesehen, die Provinz Starkenburg die Führung über- 
nabm. Die Reaktion, die mit den Karlsbader Beschlüssen ihren Höhe- 
punkt erreichte, vermochte diese Bewegung nur zu stärken (Gebrüder 
Follen in Gießen!), und wenn auch die hessische Regierung schließ- 
lich in Frankfurt unter dem Eindruck verschiedener Tumulte und des 
Mordanschlages gegen den Minister Ibell für die Karlsbader Beschlüsse 
stimmte, zu deren Beratung Hessen bekanntlich als „Sitz der Demagogie“ 
nicht hinzugezogen worden war, die Persönlichkeit des Großherzogs 
verbürgte trotzdessen die Erfüllung des Verfassungsversprechens, das 
er auf eine lebhafte Agitation hin im Februar 1819 für den Mai 
1820 gegeben hatte. Immerhin atmete das Edikt vom 18. März 1820 

Histor. Vierteljahrschrift,. 1910. 1. 8 


114 Kritiken. S 


stark den Geist der Karlsbader Beschlüsse und der Wiener Schluß- 
akte mit ihrem den RB 13 der Bundesakte interpretierenden § 59. 
Das Edikt stellte nämlich nicht die vom Volke mit Recht erwartete 
„umfassende Verfassungsurkunde“ dar, sondern ordnete lediglich eine 
Volksvertretung in zwei Kammern an, der nur ganz ungenügende 
Rechte eingeräumt waren. Als darauf im ersten Landtag ein erheb- 
licher Teil der Abgeordneten die Eidesleistung verweigerte, lenkte die 
Regierung rasch ein, und das Resultat schon der ersten Session war, 
daß die zweite Kammer ihre Hauptwünsche durchsetzte und, zum Teil 
gegen die sehr heftige Opposition der ersten Kammer, mit der Re- 
gierung eine bei allen Anklängen an den altständischen Staat doch 
liberale Verfassung vereinbarte, der dann allerdings, aber im Einver- 
ständnis mit der Kammer, die Form einer oktroyierten gegeben wurde 
(17. XII. 1820). 

Die hessische Verfassungsbewegung ist ein deutliches Beispiel 
dafür, wie fürstliches Entgegenkommen auf der einen und kluges und 
maßvolles Verhalten der Volksvertreter auf der anderen Seite ein 
verständiges, den Bedürfnissen des Landes entsprechendes und in seinen 
Grundlagen noch heute bestehendes Werk zu schaffen vermochten, in 
einer Zeit, die in den deutschen Großstaaten als für die krasseste 
Reaktion reif erachtet wurde. 

Von manchen Weitschweifigkeiten und sonstigen den meisten 
Erstlingsarbeiten gemeinsamen Mängeln abgesehen, ist das Buch eine 
tüchtige Leistung. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


Veit, Valentin, Frankfurt am Main und die Revolution von 1848,99. 
Stuttgart und Berlin. J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger 1908. 
XIV und 554 S. 8°. 

Eine Erstlingsarbeit aus der Schule von Erich Marcks und gleich eine 
vollendete Leistung. Ich spreche das mit rechter Freude aus. Die Forschung 
ist umsichtig und allen Parteigruppen, selbst dem hohlsten Radikalismus 
gegenüber, der dem Verfasser mit Recht sehr unsympathisch ist, ganz ge- 
lassen und gerecht abwägend. Das Bild, das wir uns von den Vorgängen und 
den Personen der großen Bewegung in Frankfurt bisher machen konnten, 
wird zwar nicht wesentlich verändert, aber es ist neu geprüft und unsere 
Kenntnis ist über eine Reihe von Erscheinungen, namentlich über die städti- 
schen Angelegenheiten, erweitert, bereichert und gesichert. Der Ertrag der 
Forschung ist also nicht unbedeutend, jedoch noch höher ist die Bewältigung 
des Stoffes zu rühmen. Schon die ganze Anlage des Buches ist glücklich. 
Wir erhalten in dem ersten Kapitel S. 1—118 ein Bild von Frankfurts Ver- 
fassung und Leben von der Rheinbundszeit bis 1848, sodann in 5 Kapiteln 


- -r ~ 


Kritiken. 115 


S. 119-475 (2. Beginn der Revolution; 3. Die Stadt als Sitz des Parlaments; 
4. Die Stadt als Mittelpunkt der südwestdeutschen politischen Bewegung; 
5. Die Stadt als Staat; 6. Das Ende der Revolution) eine Schilderung der 
Wirkungen der alles erschütternden Revolution auf die an und für sich 
wenig politisch angeregte nach Ruhe und geordnetem Geschäft verlangende 
Bürgerschaft und ihre in teilweise überlebten, aber doch immerhin leistungs- 
fähige Verfassung. Das siebente und letzte Kapitel erzählt S. 477—518 unter 
dem Titel „Frankfurt nach der Revolution“ den Kampf um den modernen 
Staat: „Das äußere Scheitern der politischen Bewegung von 1848 war nicht. 
das Ende der großen deutschen Revolution im 19. Jahrhundert. Das Jahr 
1866 brachte Deutschland politische Umwälzungen, so einschneidend, so 
gewaltsam, wie sie kaum ein anderes Land ähnlich erlebt hat. Nichts ist 
wichtiger als die ununterbrochene Kontinuität in der Entwickelung der 
deutschen Geschichte zu erkennen. Und die epochemachende Bedeutung der 
Ereignisse von 1848/49 besteht eben darin, daß damals für das Meer 
des deutschen politischen Lebens, das so lange geebbt hatte, die Flut 
eintrat.” 

Es war das von uns aufgestellte Problem zu untersuchen, in welcher Weise 
die deutsche Revolution von 1848/49 von einem ihrer Hauptschauplätze, 
von der freien Stadt Frankfurt, beeinflußt wurde, und in welcher Weise sie 
auf das innere Leben dieser Stadt einwirkte. 

Nach einem kurzen Überblick über die Veränderungen der Verfassung 
und der liberalen Reformen in Justiz und Verwaltung, welche nach 
der Beseitigung der 1848/49 herrschenden Pläne einer radikalen Um- 
gestaltung der Verfassung nach dem Muster von Genf von 1850—1866 
die nächsten Bedürfnisse der Zeit zu befriedigen suchten, schildert 
der Verfasser die Wandlung, die sich an der in weiten Kreisen der 
Stadt vorherrschenden Demokratie vollzog. Der Einfluß des Frankfurter 
Lokaldichters Friedrich Stolze mit seinem Humor und seiner Über- 
zeugungstreue auf der einen Seite, und daneben die Entwickelung des 
großartigen Geldmarktes Frankfurt und der Neuen Frankfurter Zeitung 
dienen vorzugsweise als Mittel der Untersuchung. Den Schluß bilden 
kurze aber treffende Betrachtungen über den Übergang des selb- 
ständigen Kleinstaats Frankfurt in den Staat Preußen und über den 
stolzen Aufschwung der Stadt seitdem. „Die äußere Geschichte Frank- 
furts im 19. Jahrhundert ist eigentlich nichts als ein immer mehr um 
sich greifendes Zerbröckeln seiner republikanischen Souveränität. Als 
Glied eines großen Staates ist Frankfurt zur modernen Großstadt geworden, 
zur Großstadt — mit Riesenarbeit und Riesenverkehr. Wie das der Ge- 
schichte angehörende alte Frankfurt ist dieses neue Frankfurt eine geistige, 
vor allem die wirtschaftliche Hauptstadt seines südwestdeutschen Herr- 
schaftsgebiets . . .“ 


Ch 


Hi 


116 Kritiken. 


Der Anhang bringt S. 519—533 den Entwurf der Konstituante, der im 
Oktober 1848 gewählten Volksvertretung, welche Frankfurt eine neue Ver- 
fassung geben sollte, deren Entwurf aber 1850 durch einen Gewaltakt des 
alten Senats beiseite geschoben wurde. Sodann folgen Verzeichnisse der in 
Frankfurt 1848/49 erschienenen Broschüren und Karikaturen, Quellen 
und Literatur und einige Daten über die Zunahme der Bevölkerung Frank- 
furts von 1817—1867. Warum nicht weiter? 

Von Einzelheiten hebe ich noch hervor die Feinheit der Charakteristik 
von Heinrich v. Gagern, Josef v. Radowitz, Fürst Felix Lichnowsky und 
Robert Blum, obschon man zweifeln kann, ob nicht besser noch einige andere 
neben diesen vieren als Typen großer Gruppen zu charakterisieren gewesen 
wären, oder, wenn es nur vier sein sollten, statt Radowitz und Lichnowsky 
Typen, die breitere Gruppen repäsentierten. Aber freilich, gerade die Charak- 
teristik von Radowitz S. 205—208 möchte ich nicht entbehren. Im Lauf 
der Schicksale des Parlaments werden noch manche andere mit kürzeren 
Strichen geschildert, etwas ausführlicher namentlich noch Detmold, der 
zusammen mit dem Maler Schroedter den „vor lauter Gesinnungstüchtigkeit 
gresinnungslos werdenden Parlamentarismus“ der Piepmeier herausgestaltete 
und so „dem Sklaven der Freiheit, dem Wichte der Popularität, dem Lumpen 
der stolzen Phrase” zur hochverdienten Unsterblichkeit verhalf. Detmold 
habe damit Protest erhoben „gegen das parlamentarische Schema, gegen das 
sroßmäulige Philisterium, gegen alles das, was in dem Frankfurter politischen 
Leben den geistigen und sozialen Pöbel begünstigte und groß werden ließ, 
was die feineren Naturen, die tieferen, kultivierten Naturen abstieß.” Das 
ist die herrschende und im wesentlichen richtige Auffassung, aber zum 
Urteil über Detmolds Satire hätte doch auch die nähere Kenntnis der Per- 
sönlichkeit benutzt werden sollen, die uns in dem Briefwechsel zwischen 
Stüve und Detmold vorliegt, der in dem Bd. XIII der Quellen und Dar- 
stellungen zur Geschichte Niedersachsens (Hannover und Leipzig, Hahnsche 
Buchhandlung 1903) erschienen ist. Wir sind durchaus nicht immer frei der 
Ketten, die wir verspotten. Auch Detmold hatte trotz aller Schärfe seines 
Spottes selbst ein gut Teil von dem Philister, der sich nicht losmachen kann 
von den Anschauungen und Interessen, in denen er aufgewachsen ist. So 
wurde er schließlich zu einem Diener der Mächte, die er bekämpfen oder 
umgestalten wollte. 

Der Verfasser untersucht. nicht nur und gibt nicht nur die Erzählung 
seiner Ergebnisse, sondern er betrachtet und beleuchtet. Ich habe gerühmt, 
daß er hierbei viel Feinheit entwickelt, aber ich muß auch die Warnung 
hinzufügen, daß man dabei nicht zu klug sein darf, nicht aufhellen wollen, 
was sich an Gedanken und Motiven der Beobachtung entzieht. 

Auch scheint mir an einigen Stellen bemerkbar zu werden, daß der Ver- 
fasser noch nicht oder doch nicht stark an politischen Kämpfen teilgenommen 


- 


Kritiken. 117 


hat. Man muß dabei oft manches tun, was man ungern tut, und Faktoren 
entscheiden nicht selten im Gedränge der Stunde, denen man nicht entfernt 
solches Gewicht beimessen möchte. Auch das Streben, allen gerecht zu werden, 
kann zu weit getrieben werden, kann zum Unrecht werden. Dem Schurken 
und dem breitmäuligen Schwätzer wird im Leben und in der Geschichte 
ihr Recht nicht ohne das scharfe Wort der Entrüstung. 

Der Verfasser hat das Buch dem Andenken seines Vaters gewidmet, mit 
dem ich in fröhlichen Jugendtagen die Ideale der Burschenschaft wieder 
zu erwecken gestrebt habe. Have pia anima. Wie würde er sich dieser Arbeit 
des Sohnes gefreut haben, welche dem Frankfurter Bürger in ausgezeichneter 
Weise helfen wird, über die Verstimmungen und Klagen hinauszukommen, 
welche mit Umwälzungen wie sie das Jahr 1866 brachte, nun einmal ver- 
bunden sind. 


Breslau, | l 8 G. Kaufmann. 


113 


Nachrichten und Notizen 1. 


Der 11. Deutsche Historikertag, der vom 15.—18. September unter 
dem Vorsitz von Prof. Dr. Harry Breßlau tagte, hatte eine ausgesprochen 
südwestdeutsche Note. Unter den etwa 200 Teilnehmern, welche die offizielle 
Teilnehmerliste anführte, war das Reichsland mit Straßburg naturgemäß am 
stärksten vertreten; es folgten Baden, die Rheinlande, Hessen und Württem- 
berg. Aus den übrigen Reichsgebieten waren verhältnismäßig wenige Fach- 
genossen erschienen. Österreich und die Schweiz bewiesen ihre Zugehörigkeit 
zur deutschen Kulturnation durch die Anwesenheit einer stattlichen Zahl 
ihrer Forscher. 

Auch in den wissenschaftlichen Darbietungen kam das Vorwiegen der 
südwestdeutschen Forschung zum Ausdruck. Zu den neun Vorträgen hatten 
die badischen Hochschulen vier, Straßburg zwei Redner gestellt. Die be- 
sonderen Darbietungen an Ausstellungen, an den Festgaben der reichsländischen 
Publikationsinstitute und historischen Gesellschaften, vor allem aber der 
Hintergrund der alten Reichsstadt mit ihren ehrwürdig-fröhlichen Durch- 
blicken erhöhten diesen eigenartigen und gewiß nicht reizlosen Charakter der 
Tagung in noch bestimmterer, begrenzterer Form. 

Die Eigenart des Landes und seiner Bewohner wurde den Teilnehmern 
auch während der Tagung näher gebracht. Am Begrüßungsabend sprach der 
Genius loci in höchst unmittelbarer und gewinnender Form aus den Liedern, 
welche der Chor des protestantischen Gymnasiums darbrachte, nicht, minder 
aber aus den scharf pointierten Proben elsässischer Dialektdichtung, die ein 
Mitglied des elsässischen Theaters vortrug. Der Überblick über elsässische 
Historiographie, den Prof. Dr. W. Wiegand geschickt in seine Begrüßungsrede 
hineinzuweben wußte, brachte einen verheißungsvollen Auftakt zu den wissen- 
schaftlichen Darbietungen der folgenden Tage. Von dem Ernste der Lage 
im Reichslande unserer Tage, auf politischem und kulturellem Gebiete, klang 
ein dezenter, aber bestimmter Ton durch die offizielle Begrüßungsrede des 
Rektors der Universität, Prof. Dr. K. J. Neumann, am ersten Verhandlungs- 
tage — eine Rede, die so zu einer bedeutenden und eindrucksvollen Kund- 
gebung wurde. 

Über den Verlauf der Tagung ist im allgemeinen zu sagen, daß sie sich 
durch schönste Harmonie auszeichnete. Gewiß ein Verdienst der Leitung, 
die es verstanden hatte, Vorträge für das Programm zu gewinnen, die 
Interesse erweckten, ohne aber die zahlreichen historischen Probleme, um 
deren endgültige Formulierung jetzt gerungen wird, zum Gegenstand der 
Diskussion zu machen. Die Debatte trat dementsprechend zurück; der Ein- 
druck der Vorträge als solcher, die fast alle auch den ästhetischen Forderungen 


— -~ A- 


— 


-w ed t- 


Nachrichten und Notizen 1. 119 


des gesprochenen Wortes gerecht wurden, zum Teil glänzende oratorische 
Leistungen waren, war dafür um so einheitlicher und tiefer. Eine gewisse 
Einseitigkeit des Programms war so allerdings nicht zu vermeiden. Es über- 
wogen die Themen aus dem Gebiete der politischen und Geistesgeschichte; 
Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte waren nicht vertreten. 

Nur kurz sei über die einzelnen Vorträge berichtet, zumal mehrere der- 
selben ganz veröffentlicht werden, über alle aber der offizielle Bericht der 
Tagung näheres bringen wird. Das starke Eingreifen der kaiserlichen Macht 
in die Entwickelung der Kirchenverfassung stand im Mittelpunkte des ersten 
Vortrages, den Prof. Dr. Schwartz-Freiburg über die Konzilien des vierten 
Jahrhunderts hielt. Da der Vortrag inzwischen im 104. Bande der „Historischen 
Zeitschrift“ erschienen ist, sei hier nur auf diesen Abdruck verwiesen. 

In dem zweiten Vortrage („Die Staatsanschauungen von Macchiavelli und 
Thomas Morus im Zusammenhang mit der Weltanschauung der Renaissance“) 
der noch am Morgen des ersten Verhandlungstages erfolgte, unternahm es 
Prof. Dr. E. Brandenburg-Leipzig im Rückblick auf die Staatslehren des 
Mittelalters und ausblickend auf ihre Gestaltung in der Neuzeit die entwicke- 
lungsgeschichtliche Stellung von Macchiavelli und Thomas Morus näher zu 
bestimmen. So sehr auch der Realist Macchiavelli und der Idealist Thomas 
Morus sich voneinander unterscheiden, in einem wesentlichen Punkte, der sie 
scharf von dem Mittelalter scheidet, stimmen sie überein: für beide ist der 
Staat ausschließlich reines Naturprodukt; und zwei wesentliche Forderungen 
der Gegenwart haben durch sie bereits ihre Formulierung erhalten: die Freiheit 
durch Macchiavelli, die Gleichheit durch Morus. — Auf völlig anderem Boden 
steht dagegen Luther, dessen entscheidende Schriften fast unmittelbar hinter 
der „Utopia“ des Thomas Morus erschienen. Für ihn ist die staatliche Obrig- 
keit eine von Gott gesetzte Zuchtrute, und Gehorsam gegen die Obrigkeit 
Pflicht des Christenmenschen. So steht der Reformator Luther dem Mittelalter 
weit näher, als die Renaissancezeitgenossen Macchiavelli und Morus. Indem 
Luther aber unmittelbar zu der noch mittelalterlich empfindenden Masse 
sprach, hatte er Einfluß auf die Massen, während die theoretisch-abstrakten 
Forderungen Macchiavellis und Morus’ erst eine spätere Zeit eigentlich be- 
schäftigen sollten. Gerade der Vergleich mit Luther beweist, wie Macchiavelli 
und Thomas Morus mit ihrem Ideengehalt bereits einer ganz anderen, 
kommenden Zeit angehören. 

Der öffentliche Abendvortrag, dem der kaiserliche Statthalter Graf von Wedel 
beiwohnte, gehörte der elsässischen Geschichte. Prof. Dr. Dehio sprach über 
„Historische Beurteilung der Kunst im Elsaß“. Auf diese für die Kenntnis der 
so wechselvollen kulturellen Beeinflussungen, denen das Grenzland ausgesetzt 
war, so interessanten Ausführungen braucht hier nicht näher eingegangen zu 
werden, da auch sie inzwischen bereits in der „Historischen Zeitschrift“ ver- 
öffentlicht wurden. 

Die Darbietungen des zweiten Tages begannen mit einem Vortrage 
Dr. Lenels -Straßburg über „Epochen der älteren venetianischen Geschichte“. 
Als Glied der byzantinischen Machtsphäre, als vorgeschobener Außenposten 
durchlebt Venedig, dessen Geschichte mit der durch den Longobardeneinfall 
bedingten Besiedelung der Lagunen beginnt, die ersten ‚Jahrhunderte seiner 


120 Nachrichten und Notizen |Í. 


Geschichte. Das Dogentum, das in fast monarchischer Form alle Gewalt an 
sich zog, schafft auf politischem und kirchlichem Gebiete Unabhängigkeit; 
ihren Höhepunkt erreicht diese zweite Periode unter Peter II. Orseola. Das 
unabhängige Dogentum hat den Staat konsolidiert; als seine Aufgabe erfüllt 
war, wurde es 1026 gestürzt: seine Erblichkeit wurde unmöglich gemacht. 
Als erstes entscheidendes Ereignis der neuen dritten Epoche ist das Handels- 
privileg zu betrachten, das Byzanz 1082 Venedig erteilen muß, da es seine 
Flotte nötig hatte, und das eine außerordentliche Begünstigung des venetia- 
nischen Handels bedeutete. Aber es galt, diese Stellung zu behaupten gegen 
Pisa und Genua, gegen die Normannen und Ungarn, nicht zuletzt aber gegen 
das wankelmütige Byzanz selbst. So schien noch Ende des 12. Jahrhunderts 
alles in Frage gestellt. Da gab der vierte Kreuzzug dem Dogen Heinrich Dandolo 
eine günstige Konjunktur, und indem er diese voll ausnutzte, war Venedigs 
Größe endgültig gesichert. Inzwischen war aber im Innern des Staates eine 
bemerkenswerte Wandlung erfolgt. Nicht plötzlich, durch die Kri. is des Jahres 
1171, wie die Tradition will, sondern langsam, stufenförmig hatte sich in Venedig 
als neuer politischer Machtfaktor das Comune herausgebildet. Seit dem 
11. Jahrhundert war der Einfluß des Adels im Wachsen; er gewinntdie wichtigsten 
Stellen in der Verwaltung, und bald zeichnen die adeligen Judices des Dogen 
Urkunden mit. Seit den vierziger Jahren des 12. Jahrhunderts tritt urkundlich 
der Rat der „sapientes“ auf. Das bereits entwickelte Comune wird verfassungs- 
rechtlich anerkannt, und am Ende dieser Periode ist das Dogentum auf allen 
Gebieten von der neuen oligarchischen Staatsform zurückgedrängt. 

Es folgte der Vortrag von Prof. Dr. H. Finke-Freiburg über „Dante als 
Historiker“ — wohl einer der wirkungsvollsten der ganzen Tagung. Und doch 
ist es gerade diesem Vortrage gegenüber schwer, eine kurze Übersicht zu geben; 
sein Reiz liegt in der feinsinnigen Art, mit der eine Fülle treffender Einzel- 
beobachtungen zu einem abgerundeten Ganzen zusammengewoben wurde. 
Wie Dante den Fragen seiner Zeit gegenübersteht, wie er in ihrer Behandlung 
verführt, welche geschichtsphilosophischen Momente ihn hierbei bestimmen, 
wie sein Ideal der Weltmonarchie aufzufassen ist, wie sich der scheinbare 
Widerspruch in der Behandlung derselben Persönlichkeit in seinen verschie- 
denen Schriften löst: das sind einige der vielen Fragen, welche der Vor- 
tragende stellte und zu lösen wußte. — Der öffentliche Abendvortrag am 
zweiten Verhandlungstage führte in ein von der deutschen Geschichtsforschung 
kaum berührtes, und doch gewiß sehr interessantes Gebiet: Chefredakteur 
Kaufmann-Dresden sprach über das Wirken der Deutschen im amerikanischen 
Bürgerkriege. Die Not ihres ohnmächtigen Vaterlandes. die nach dem Dreißig- 
jährigen Kriege die ersten großen Scharen deutscher Einwanderer hinüber- 
geführt hatte, vor allem aber die zahlreiche, durch die Habsucht deutscher 
Kleinfürsten bedingte Verwendung deutscher Truppen auf englischer Seite 
bei der vergeblichen Bekämpfung der amerikanischen Revolution, hatten die 
Stellung der deutschen Einwanderer unter ihren neuen Volksgenossen schwer 
geschädigt. Beim Ausbruch des Bürgerkrieges strömten deutsche Eingewanderte 
in außerordentlich hoher Zahl zu den Truppen des Nordens; und gewiß haben 
sie einen großen Teil zur Erringung des endlichen Sieges beigetragen. Leider 
brachte auch hier eine Reihe unglücklicher Umstände das deutsche Element. 


Nachrichten und Notizen I. 121] 


um die Anerkennung, die es seinen gewaltigen Leistungen nach verdient hätte; 
und erst jetzt, wo durch das Überhandnehmen von Romanen, Slawen und 
russischen Juden in der Einwanderung der Bestand der amerikanischen Nation 
bedenklichen Umwandlungen ausgesetzt erscheint, beginnt eine gerechtere 
Beurteilung der deutschen Mitarbeit an der amerikanischen Kultur, aber auch 
ihrer Opfer an Gut und Blut während des Bürgerkrieges in Amerika selbst 
Boden zu gewinnen. 

Prof. Dr. W. Michael-Freiburg eröffnete die Vorträge des letzten Verhand- 
lungstages mit dem Thema: „Walpole als Premierminister“. In seiner Stellung 
zum Könige war der Umstand entscheidend, daß er von diesem, nicht vom 
Parlamente abhängig war. Den König freundlich zu stimmen und zu erhalten, 
war für Walpole demnach erste Klugheitsforderung; und durch sein Finanz- 
geschick verstand er es, dem Könige wertvolle Dienste zu leisten, deren Be- 
deutung er geschickt ins rechte Licht zu stellen wußte. Wie sehr der Minister 
vom Könige abhängig war, zeigte sich beim Tode Georgs I., als sein Nach- 
folger, allerdings nur vorübergehend, mit dem Gedanken umging, Walpole 
durch einen Mann seiner Wahl zu ersetzen. Walpoles Stellung im Kabinett ist 
schwieriger festzustellen, weil eigentliches Aktenmaterial über seine Sitzungen 
fehlt, da das Kabinett, wie auch heute noch, keine von der Verfassung vor- 
gesehene Behörde war. Auch hier macht sich der königliche Einfluß stark 
bemerkbar; die Beschlüsse des Kabinetts haben nur die Bedeutung von 
Meinungsäußerungen, die dem Könige zur Entscheidung vorgelegt werden. 
Dem Parlamente gegenüber ist Walpole insofern unabhängig, als er nicht der 
Mandatar des Parlamentswillens ist; dafür fehlt ihm aber auch eine Majoritäts- 
partei, und von Fall zu Fall mußte er sich eine Mehrheit schaffen: oft durch 
Überredung, oft aber auch durch Korruption — und dies letztgenannte Mittel 
ist mit Walpoles Namen unauslöschlich vereinigt geblieben. — Es folgte der 
Vortrag von Prof. Dr. H. Oncken-Heidelberg über „Benningsen und die Epochen 
des parlamentarischen Liberalismus in Deutschland“. Auch diesen Vortrag 
bringt bereits das letzterschienene Heft der „Historischen Zeitschrift”. — Am 
Nachmittag fanden die Verhandlungen mit dem Vortrage von Prof. Dr. R. Stern- 
feld-Berlin über die „Ablenkungen und Abirrungen der Kreuzzüge“ ihr Ende. 
Wenn die Kreuzfahrer seit dem ersten Zuge, der mit der Eroberung Jerusalems 
endete, ihr Ziel nicht mehr erreicht haben, so liegt der Hauptgrund darin, 
daß unter dem Überschwang des religiösen Ideals beim ersten Zuge ein fernes 
Ziel aufgesucht und durch ungeheure Anstrengung sowie eine Reihe glücklicher 
Umstände auch wirklich erreicht wurde; auf die Dauer zu halten war es dagegen 
nicht. Nüchternere Erwägungen traten an Stelle der Überspannung der idealen 
Kreuzfahrersehnsucht und wiesen auf nähere, erreichbarere Ziele. Diese fand 
man in Ägypten, wo der Kampf gegen den Kern des Islams aussichtsreicher 
schien, und die Handelsinteressen der großen italienischen Seemächte besser 
auf ihre Rechnung kamen. Die Abbiegung des vierten Kreuzzuges nach Kon- 
stantinopel, aber auch das Ziel des letzten Kreuzzuges, die Eroberung von 
Tunis, sind in ähnlicher Weise zu erklären. Als dann Hermann von Salza in 
nächster Nähe, in Preußen, dem deutschen Orden ein Kampfesziel stellte 
kehrte man auf nächstliegende Aufgaben, auf das Normale zurück; die Albigenser- 
wirren und die italienischen Parteikämpfe wirkten in gleicher Richtung. Als 


122 Nachrichten und Notizen 1. 


eine Abirrung aus den normalen Bahnen, bedingt durch ungeheuren reli- 
giösen Heroismus — so ist die Zeit der Kreuzzüge aufzufassen. 

Von den Beschlüssen der gleichzeitig unter dem Vorsitz von Bibliotheks- 
direktor Dr. G. Wolfram-Straßburg tagenden Konferenz von Vertretern landes- 
geschichtlicher Publikationsinstitute ist hervorzuheben, daß im Anschluß 
an den Vortrag von Prof. Dr. M. Spahn-Straßburg über „Publikationsinstitute 
und Reichszeitungsmuseum“ durch eine Resolution die Sammlung des Zeitungs- 
materials als wichtige und unabweisbare Aufgabe bezeichnet wurde Als 
Sammelstellen sollen in erster Linie Archive und Bibliotheken in Betracht 
kommen; als Zentralstelle für wichtigere Organe vielleicht eine an das Reichs- 
postmuseum anzugliedernde Abteilung. Zur weiteren Förderung dieser An- 
gelegenheit wurde eine Kommission gebildet. Die Tilleschen Leitsätze zur 
Herausgabe von Quellen zur städtischen Wirtschaftsgeschichte wurden an- 
genommen, doch wurden auch Stimmen laut, welche auf die Schwierigkeit 
ihrer Ausführung hinwiesen. Der auf der Dresdener Tagung von Prof. 
Dr. Lamprecht angeregte Plan einer photographischen Reproduktion der 
Urkunden bis 1250 bzw. etwa 1270 wurde von neuem besprochen, ohne in- 
dessen wesentlich gefördert zu werden. 

Die Stadt Straßburg ehrte die in ihren Mauern weilende Versammlung 
durch verschiedene Darbietungen. Die am Abend des zweiten Versammlungs- 
tages im Stadttheater als Premiere zur Aufführung gelangende Historie 
„Michelangelo“ von einem jungen Elsässer, Abel, war aufs sorgfältigste in- 
szeniert. Das Stück selbst freilich, das die Tendenz hatte, belehrend auf die 
Gegenwart zu wirken, indem es moderne Probleme in ein historisches Gewand 
hüllt, konnte gerade bei Historikern auf keinen Beifall rechnen, zumal auch 
die künstlerische Beherrschung des Stoffes oft versagte. Das Gartenfest in der 
Orangerie, welches die Stadt noch veranstaltet hatte, hatte etwas unter der 
Ungunst des Wetters zu leiden. Ein Festmahl im „Bäckehiesl" vereinigte die 
Teilnehmer nach dem letzten Vortrag, und der anschließende Sonntag sah 
zahlreiche Fachgenossen auf den Rappoltsweiler Schlössern und auf der 
Hohkönigsburg und gab ihnen einen Eindruck von der großartigen Pracht des 
Wasgenwaldes. 

Auf Vorschlag von Prof. Dr. H. Breßlau wurde Prof. Dr. K. Brandi-Göt- 
tingen zum Leiter der nächsten Tagung des Verbandes gewählt und diesem 
anheimgestellt, zwischen Braunschweig, Hannover oder Hildesheim als Ver- 
sammlungsort zu wählen. Dabei gab der Leiter der diesjährigen Tagung der 
Hoffnung Ausdruck, daß der Verband unter den norddeutschen Fachgenossen, 
die sich bisher etwas zurückgehalten haben, zahlreiche neue Mitglieder 
gewinnen werde. 

Metz. Fritz Rörig. 


Hansisches Urkundenbuch VI. Herausgeg. v. Verein für hansische 

Geschichte. 666 S. Leipzig, Duncker & Humblot, 1905. 

Der sechste Band des hansischen Urkundenbuchs bietet, verglichen 
mit seinen Vorgängern, ein wesentlich größeres bisher unbekanntes Material 
zur hansischen (Geschichte der Jahre 1415—1433, das sich ziemlich gleich- 
mäßig auf die einzelnen Jahre verteilt. Das schon im vorigen Band be- 


V 


—— ger 


. Nachrichten und Notizen 1. 123 


gonnene Verfahren, die einschlägigen Akten der Hanserexzesse statt in 
Regestenform nur noch in kurz zusammenfassenden Verweisen an passenden 
Stellen zu registrieren, hat der Bearbeiter Prof. Kunze noch weiter ausge- 
dehnt, und in noch größerem Maß ist dies bereits in den dann anschließen- 
den beiden Bänden der 2. Serie des Urkundenbuchs von Prof. Stein durch- 
geführt. Die mehr und mehr anschwellende Fülle des Stoffs nötigt immer 
gebieterischer dazu. 

Der Stoff dieses Bandes ist sehr mannigfaltig. Nahezu alle Seiten der 
hansischen Beziehungen zu andern Mächten sind mehr oder minder reichlich 
beleuchtet. Die hausische Politik während dieses Zeitraums hat ja etwas 
einseitiges. Die ersten Jahre werden noch beherrscht von dem Verfassungs- 
kampf in Lübeck. Danach wird das Interesse der wendischen Stüdte schnell 
immer vollständiger in Anspruch genommen durch die Entwickelung ihres 
Verhältnisses zu dem Beherrscher der drei nordischen Völker, seit 1427 
durch ihren langwierigen Krieg mit ihm. Das Bild dieser Seite der han- 
sischen Geschichte vor und während der Kriegszeit wird durch nicht wenige 
neue Akten um beachtenswerte Züge bereichert und deutlicher gemacht. 
Die hansischen Kontore im Westen sind während dieser Zeit im wesent- 
lichen auf sich selbst angewiesen, um die Stellung und die Privilegien der 
Hanse in England und Flandern zu verteidigen. In dieser Richtung er- 
fahren namentlich ihre Verlegenheiten in England und die im ganzen doch 
erfolgreichen Bemühungen des Kontors zu London zur Überwindung der- 
selben willkommene Beleuchtung. Auch die hansischen Beziehungen zu 
Schottland sind mehrfach berührt. Mehr noch liegen über den hansisch- 
spanischen Konflikt und die im Zusammenhang damit stehenden Verhand- 
lungen in Berichten des Brügger Kontors 1428 und 1429 wichtige Nach- 
richten vor. Auch in die Anfänge des Streits der wendischen Städte mit 
den Holländern gewähren zahlreiche Akten besonders in den Jahren 1428 
und 1429 guten Einblick. 

Für das innere Leben des Bundes sind beachtenswert zunächst die 
Zeugnisse, die von der Zunahme der Bündnisbestrebungen unter den Hanse- 
städten Kenntnis geben. Der Entwurf eines ersten Bündnisses aller Hanse- 
städte 1418 wird zum erstenmal im Wortlaut mitgeteilt. Nicht selten 
sind überdies Nachrichten, welche die Bedeutung und Wirksamkeit han- 
sischer Statuten in den verschiedenen Richtungen, in denen die Hanse 
solche im Laufe der Zeit zu schaffen sich bemühte zur Regelung der 
Schiffahrt, des Handels, der Beziehungen ihrer Mitglieder untereinander 
usw., veranschaulichen. Und dazu kommt eine Fülle für die hansische 
Handelsgeschichte beachtenswerter und wichtiger Einzelheiten. 

Dem Bearbeiter gebührt der Dank des Benutzers für die sorgfältige 
Edition, durch die auch dieser Band sich auszeichnet. 


Kiel. Daenell. 


Dr. J. Ursu, Die Auswärtige Politik des Peter Rares, Fürst von Moldau, 
1527—1538. I. Wien 1908. Konegen (Stülpnagel). 177 S. 
In jenen Tagen, als sich Westeuropa gegen die Allmacht, die Absichten 
und das Glück des Hauses Habsburg zur gemeinsamen Abwehr verband und 


124 Nachrichten und Notizen I. $ 


Osteuropa dem gewaltigen Ringen zwischen Ferdinand 1., dem Bruder Karls V., 
und Sultan Soliman als Schauplatz diente, erhielt das Fürstentum Moldau 
in Peter Rares einen neuen Herrn, dessen nationales Schaffen und Ein- 
greifen in die welthistorischen Wirren bisher noch niemals eingehender be- 
leuchtet wurde. Die uns vorliegende Monographie, von der ein Abschnitt 
als Berliner Dissertation schon 1907 (Berlin, Schade) veröffentlicht wurde, 
hilft diesem Mangel in erfreulicher Weise ab. 

Peter Rares, unehelicher Sohn Stephans des Großen und einer schönen 
Fischerin aus Härlau, Rares genannt, wurde nach einer an Entbehrungen 
und Kämpfen reichen Jugend als Nachfolger des ermordeten Stefanitas 1527 
zum Fürsten der Moldau erwälllt. Hervorragend, begabt und ehrgeizig, ver- 
tolgte er schon mit Rücksicht auf seine Lage eine doppelsinnige Politik 
voll List und Verschlagenheit, „um sich neben der Übermacht Solimans, der 
Tücke Sigismunds, der Hilflosigkeit Ferdinands, der Unfähigkeit Z&polyais 
und dem Ehrgeiz eines Gritti behaupten zu können“ (S. 166). Vor allem 
schloß er mit Polen ein beiderseits unaufrichtig gemeintes Bündnis ab 
(S. 30—1); dann unterhandelte er eine Zeitlang mit beiden Gegenkönigen 
Ungarns, unterstützte aber schließlich Ferdinand, in dessen Interesse er den 
in Siebenbürgen eingefallenen Radul, Woiwoden der Wallachei, aus dem 
Lande trieb und erzwang den Abfall der Stände von Zápolya, wofür er von 
Ferdinand durch Abtretung von Burgen und eine Rente entlohnt wurde, 
Um die Wende des Jahres 1528 bewogen ihn jedoch teils Drohungen Soli- 
mans, teils Aussichten auf territoriale Erwerbungen zum Anschluß an die 
türkisch-französisch-polnische Politik, deren Exponent Zápolya war. Schein- 
bar im Interesse Zapolyas durchzogen seine wilden Schaaren brennend und 
sengend Siebenbürgen und zwangen sowohl Szekler, wie auch nach den 
blutigen, von seinem Hofrichter Grozav erfochtenen Sieg bei Marienburg 
(8. 50) die meisten Sachsenstädte und übrigen Anhänger Ferdinands zum 
Anschluß an Zápolya, dessen Herrschaft Rares in Wirklichkeit auf dem 
Westen des Landes beschränkte, wiihrend im Zentrum und Osten er selbst 
die Souveränitätsrechte in Anspruch nahm (S. 62—3). Nachdem sich ihm 
auch Bistritz unterworfen und die Silbergruben von Rodna in seine Hände 
geraten waren, gelang es ihm, seine Machtsphäre auch auf die Wallachei 
auszudehnen, dessen Bojaren seinen Schwiegersohn Vlad auf den Thron er- 
hoben. Durch diese Erfolge berauscht, warf er auch Polen gegenüber die 
Maske ab und eroberte Pokutien, von wo er indessen schon 1531 wieder 
vertrieben wurde. Und nun folgte ein jäher Glückswechsel. Da die Ab- 
sichten Grittis auf Siebenbürgen und die Moldau immer unverhüllter zutage 
traten, sah sich Rares neuerlich zum Anschluß an Ferdinand I. gezwungen 
und ließ der Verschwörung gegen Gritti freien Lauf. Der darüber äußerst 
erbitterte Sultan unternahm 1538 persönlich einen Rachezug, der mit der 
Flucht des von Ferdinaud in Stich gelassenen, von den Bojaren verratenen 
Rares nach Burg Csicsö in Siebenbürgen, seiner Entsetzung und mit der 
Verwüstung der Moldau endigte. Hier läßt der Autor den Faden der Er- 
zählung vorläufig fallen; die noch folgenden Regierungsjahre (1540—46) 
dürfte er wohl bald nachtragen; doch ist sein Werk auch in der vorliegenden 
Torsogestalt ein wertvoller Baustein zur „Geschichte der osteuropäischen 


Nachrichten und Notizen I. 125 


Staaten“, deren Aufhellung sich die Verlagsbuchhandlung als Ziel ge- 
wählt hat. Das Werk ist Prof. Onciul in Bukarest gewidmet und von 
Prof. Jorga mannigfach gefördert worden. — In die ungarischen Eigennamen 
haben sich Druckfehler eingeschlichen. Statt Gevayl überall Gevay, statt 
Tökay: Tokaj, statt Karoly: Kärolyi. Zur Lacki-Lit. ist Hirschbergs Studie 
(vgl. Ungar. Revue 1888) nachzutragen. Von der Biographie Grittis von 
Kretschmayer erschien eine II. und verbesserte Auflage in ungarischer 
Sprache. Die Ränke und Anschläge Rares gegen Zápolya betont Prochaska 
(im Bd. XVI. 1902 der Kwartalnik Historyczny) bedeutend stärker als Ursu. 
Andronicus Tranquillus (S. 106 und öfters) war nicht nur Begleiter, sondern 
auch Sekretär Grittis und überragte an Bildung und als Stilist sowohl Della 
Valla (S. 94), wie auch Musüäus. Den Nachweis (S. 50), daß Rares in der 
Schlacht bei Marienburg nicht anwesend war, halte ich für gelungen. 


L. Mangold. 


Ernst von Meier, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechts- 
geschichte Preußens im XIX. Jahrhundert. Zweiter Band, Preußen und 
die französische Revolution. Leipzig, Duncker & Humblot. 1908. XI 
und 509 S. 

Der erste Band des breit angelegten Werkes ist in Bd. XI dieser Zeit- 
schrift kurz besprochen worden (S. 258). Der Verf. hat dort zunächst nur 
gewisse allgemeine Ideen über Staat und Recht erörtert; der eigentliche 
Nachweis der französischen Einflüsse auf die preußische Staats- und Rechts- 
entwickelung schien den zwei weiteren Bänden vorbehalten zu sein, welchen 
wir mit begreiflicher Spannung entgegensahen. 

Die Darstellung des hier vorliegenden zweiten Bandes bewegt sich mit 
großer Entschiedenheit in der Richtung, daß wesentliche Einflüsse Frank- 
reichs möglichst nicht anerkannt werden, die Annahme von solchen viel- 
mehr auf das kräftigste bestritten wird. Dabei tritt allenthalben die Po- 
lemik gegen Max Lehmann sehr in den Vordergrund, eine Polemik, die 
ihrer ganzen Art nach recht wenig erfreulich ist. 

Hoffen wir, daß nun der dritte Band uns tiefer in das eigentliche 
Thema hineinführen wird. 


Leipzig. Otto Mayer. 


Die Geschichtsphilosophie von Theodor Lindner (2. Auflage, Stuttgart 
1904) ist soeben in Schwedischer Übersetzung bei Hugo Geber in Stockholm 
erschienen. 


Preisaufgabe. Der Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichts- 
kunde setzt aus der Mevissen-Stiftung einen Preis von 5000 M. aus für die 
Lösung folgender Preisaufgabe: Die Rheinprovinz unter der preußischen 
Verwaltung von 1815 bis zum Erlaß der Verfassungsurkunde. Ge- 
wünscht wird eine aus dem handschriftlichen und gedruckten Quellenmateriale 
geschöpfte Darstellung in einem Bande ohne Quellenbeilagen. — Bewerbungs- 
schriften sind bis zum 1. März 1914 an den Vorsitzenden, Archivdirektor 
Professor Dr. Hansen in Köln, einzusenden. 


- 


126 Nachrichten und Notizen 1. 


Am 22. und 23. Oktober d. Js. fand in Karlsruhe die 28. Plenarsitzung 
der Badischen Historischen Kommission statt unter dem Vorsitz von 
Geh. Hofrat Professor Dr. Dove aus Freiburg. Nachstehende Übersicht zeigt 
den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. Für die von ihm 
bearbeiteten Regesten der Bischöfe von Konstanz hat Dr. Rieder verschiedene 
Archivreisen in die Schweiz und in Süddeutschland gemacht. Das Material 
für den dritten Band (1383—1436) ist nahezu vollständig gesammelt und ver- 
zeichnet, ferner ist bereits ein Teil des Materials für den vierten Band verzeich- 
net. — Die Bearbeitung des vierten Bandes der Regesten der Markgrafen von 
Baden (Regesten des Markgrafen Karl) hat Geh. Archivrat Dr. Krieger über- 
nommen; die Regesten des Markgrafen Christoph mußten vorerst zurückgestellt 
werden. — In der Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein ist 
Dr. jur. Graf von Oberndorff so weit gelangt, daß im nächsten Jahre mit der 
Drucklegung des zweiten Bandes (Regesten König Ruprechts 1400—1410) 
begonnen werden kann. — Für die Geschichte der Rheinischen Pfalz hat Geh. 
Hofrat Professor Dr. Wille die Sammlung des Materials fortgesetzt. — Die 
Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl Fried- 
richs von Baden und des zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten des Markgrafen 
Wilhelm von Baden wurde von Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser weiter 
gefördert. — Für die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin 
Gerbert von St. Blasien war Professor Dr. Pfeilschifter auch in diesem Jahre 
tätig. — Von den Briefwechsel der Brüder Blaurer wird der zweite Band 
(1539—48), von Dr. Schieß bearbeitet, noch in diesem Jahre erscheinen; ein 
dritter Band, der die Korrespondenz bis zum Tode des Ambrosius Blaurer 
(1564) weiterführen soll, ist in Aussicht genommen. — Von den Grundkarten 
des Großherzogtums Baden sind nach Mitteilung des Oberregierungsrates 
Dr. Lange die noch ausstehenden Blätter in diesem und im nächsten Jahre 


zu erwarten. — Mit den Vorarbeiten zu einer Geschichte der badischen Ver- 
waltungsorganisation von 1802—1818 ist Dr. Andreas seit etwa Jahresfrist 
beschäftigt. — Den Abschluß des Manuskripts für den zweiten Band 


seiner Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds stellt Geh. Hofrat Professor 
Dr. Gothein für Ende 1910 in Aussicht. — Von dem Oberbadischen Ge- 
schlechterbuch befindet sich die 3. Lieferung des dritten Bandes unter der 
Presse; eine weitere Lieferung ist von dem neuen Bearbeiter, Freiherrn von 
Stotzingen, für das nächste Jahr zugesagt. — Für die Sammlung der Siegel 
und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig. Es wurden 
im Berichtsjahr von ihm die Siegel für 27 Landgemeinden und eine Stadt- 
gemeinde entworfen. Das dritte Heft der Badischen Städtesiegel ist vor kurzem 
ausgegeben worden. — Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist erschienen 
in der fränkischen Abteilung das 8. Heft (Grünsfeld, Neidenau, Osterburken), 
bearbeitet von Dr. Koehne, und in der schwäbischen Abteilung ein Nachtrag 
und das Register zum 1. Heft (Villingen) von Hofrat Professor Dr. Roder. — 
Für das Konstanzer Stadtrecht sammelte Professor Dr. Beyerle weiteres 
Material in Karlsruhe und Konstanz. Das Register des von Dr. Geier bearbeiteten 
Überlinger Stadtrechts soll im Jahre 1910 erscheinen. Das Manuskript des 
ersten Bandes des auf zwei Bände berechneten Freiburger Stadtrechts, dessen 
Bearbeitung Dr. Lahusen übernommen hat, wird voraussichtlich der nächsten 


Nachrichten und Notizen I. 127 


Plenarversammlung druckfertig vorgelegt werden können. — Der Bearbeiter 
der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten 
Territorien, Dr. Cahn in Frankfurt a. M., hofft, das Manuskript für das 1. Heft 
im kommenden Jahr abschließen zu können. — Mit den Vorarbeiten zu der 
in der vorjährigen Plenarversammlung in das Programm der Kommission 
aufgenommenen Bibliographie der Badischen Geschichte soll alsbald begonnen 
werden. — Die Pfleger der Kommission waren unter Leitung der Oberpfleger 
Hofrat Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. Albert, Universi- 
tätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. Obser 
und Professor Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien 
der Gemeinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeinde- 
und Pfarrarchive des Landes sind sämtlich verzeichnet. Die Verzeichnung der 
grundherrlichen Archive nähert sich dem Abschluß. Die Ordnung der Gemeinde- 
archive wurde in sechs Amtsbezirken weiter- bzw. durchgeführt. — Von der 
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 24. Band unter der Re- 
daktion von Archivdirektor Dr. Obser und Professor Dr. Wiegand erschienen. 
In Verbindung damit wurde Heft 31 der Mitteilungen der Badischen Histori- 
schen Kommission herausgegeben. — Das Neujahrsblatt für 1909, „Mittelalter- 
liche Gesundheitspflege im heutigen Baden“, von Professor Dr. Baas gelangte 
im Januar zur Ausgabe. Das Neujahrsblatt für 1910, „Die Markgrafschaft 
Baden im XVI. Jahrhundert“, von Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein wird 
bis zum Schluß des Jahres erscheinen. — Die zur Erinnerung an die Feier 
des 25jährigen Bestehens der Kommission im Jahre 1908 herausgegebene Fest- 
schrift enthält außer dem Festbericht das Statut und die Geschäftsordnung 
der Kommission, sowie die Verzeichnisse der Mitglieder und der Veröffent- 
lichungen. („1883—1908. Fünfundzwanzig Jahre der Badischen Historischen 
Kommission.“) 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die 
Bayerische Akademie der Wissenschaften in München ernannte zu korre- 
spondierenden Mitgliedern die Professoren Josef Partsch (Geographie) in 
Leipzig, Albrecht Penck (Geographie) in Berlin, Heinrich Finke (Ge- 
schichte) in Freiburg i. Br., Karl Mayr (Geschichte) in München, Oswald 
Redlich (Geschichte) in Wien und zu außerordentlichen Mitgliedern die 
Professoren Wilhelm Freiherrn v. Bissing (Ägyptologie und orientalische 
Altertumskunde) und Erichvon Drygalski (Geographie), beide in München. 

Universitäten: Der o. Prof. der Geographie Dr. Karl Sapper in Tübingen 
wurde nach Straßburg und Prof. Dr. Adalbert Wahl in Hamburg als 
Ordinarius für Geschichte nach Tübingen berufen. Der ao. Prof. der Geographie 
in Münster Dr. Wilhelm Meinardus wurde zum o. Prof. ernannt. Der 
Privatdozent Dr. Johannes Leipoldt in Halle wurde als Ordinarius für 
Kirchengeschichte nach Kiel berufen. 

Der Privatdozent Dr. Max Rintelen in Königsberg wurde als ao. Prof. 
für deutsches und österreichisches Recht nach Prag berufen. 

Zu ao. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. KarlSchmidt 
(Kirchengeschichte) in Berlin, Dr. Siegmund Hellmann (Geschichte) und 
Dr. Theodor Bitterauf (Geschichte) in München. 


128 Nachrichten und Notizen 1. 


Es habilitierten sich: Dr. Fritz Hartung (Geschichte) in Halle, 
Dr. J. A. Jolles (Kunstgeschichte) in Berlin, Dr. Robert Gradmann 
(Geographie) in Tübingen, Dr. O. Welter (Geschichte) in Bonn, Dr. Hans 
Niese (Geschichte) in Göttingen, Dr. R. Leonhard (Nationalökonomie) in 
München und Dr. P. Diepgen (Geschichte der Medizin) in Freiburg i. Br. 

Archive und Bibliotheken: Der Archivdirektor Dr. G.Wolfram in Metz 
wurde zum Direktor der Universitätsbibliothek in Straßburg ernannt, an 
seiner Stelle wurde Dr. Ernst Hanviller Direktor des Lothringischen 
Bezirksarchivs. Der Kustos am Landesarchiv in Wien Dr. Max Vancsa 
wurde zum niederösterreichischen Landesarchivar und Bibliothekar ernannt. 

Museen: Der Assistent am Kaiser Friedrich-Museum in Berlin Dr. Hans 
Posse wurde zum Direktor der Dresdner Gemäldegalerie ernannt. 

Todesfälle. Im November vergangenen Jahres starb in Philadelphia 
der Historiker Henri Charles Lea, dem wir eine Reihe von Werken zur 
(reschichte der mittelalterlichen Kirche und Inquisition verdanken, vor allen: 
A history of the inquisition of the middle ages (3 Bde. London 1880); A 
history of auricular confession and indulgences in the latin church (3 Bde. 
London 1896 #f.); The Moriscos of Spain, their conversion and expulsion 
(Philadelphia 1901); A history of the inquisition of Spain (4 Bde. New York 
1906 ff., und The inquisition in the Spanish dependencies (New York 1908). 

Am 12. November 1909 starb in Prag der bekannte Kulturhistoriker 
Julius Lippert. Von seinen Werken heben wir nur hervor: Die Reli- 
gionen der europäischen Kulturvölker (1881); Christentum, Volksglaube und 
Volksbrauch (1882); Allgemeine Geschichte des Priestertums (2 Bde. 1883f.); 
Die Geschichte der Familie (1884); Deutsche Festbräuche (1884); Kultur- 
geschichte der Menschheit (2 Bde. 1886) und Sozialgeschichte Böhmens in 
vorhussitischer Zeit (2 Bde. 1896—1898). 

Im Dezember 1909 starb in Straßburg der Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. 
Ludwig Friedländer im Alter von 85 Jahren. Sein hervorragendstes 
Werk waren die Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms, die zuerst 
in 3 Bänden 1862 erschienen und von denen der erste Band 1907 in 7. Auf- 
lage herauskam. 

Im Dezember 1909 starb in Wien im Alter von 78 Jahren der bekannte 
Prähistoriker Regierungsrat Dr. Matthäus Much, Vizepräsident der Anthro- 
pologischen Gesellschaft und ehemals Vorsitzender des Österreichischen 
Altertumsvereins. Er veröffentlichte u. a.: Die Kupferzeit in Europa (1902) 
und Die Heimat der Indogermanen (1902. 2. Auflage 1904). 


129 


Nachrichten und Notizen lI. 


Knoke, Armin der Befreier Deutschlands. 80 S. und 5 Kartenskizzen. Berlin, 
Weidmann 1909. 1,20 M. 

Wie auch die beigefügte Abbildung des Bandelschen Hermannsdenkmals 
von der Grotenburg deutlich beweist, ist diese Schrift durchaus populär ge- 
halten. Auf den langjährigen, umfassenden Studien des Verfassers beruhend, 
erzählt sie ohne Anmerkung, ohne Zitat, auch ohne jegliche Kontroverse nach 
den antiken Quellenberichten einfach und geschickt das Leben und Wirken 
Armins — seinen Sieg über Varus, seine Kämpfe mit Germanikus bei Barenau, 
den langen Brücken, Idistaviso und dem Angrivarierwall usw. — und die Be- 
freiung Deutschlands von den Römern. Von all den Broschüren zur vor- 
jährigen Neunzehnhundertjahrfeier jener Teutoburger Schlacht ist sie 
wohl die wertvollste und bedeutendste. Mit ihrem rein darstellenden Charakter 
verträgt sich nicht eine Kritik; nur das sei gesagt: Dio Cassius hat die Be- 
lagerung Alisos in einzelnen Punkten anders als Knoke erzählt; auch ist diese 
Drususfeste im Jahre 10 in die Gewalt der Germanen gekommen. Der tumulus 
nuper Varianis legionibus structus (Tac. Ann. II 7), den die Germanen zerstört 
haben und Germanikus im Frühjahre 16 nicht wiederherstellen kann, ist 
vor einem und nicht vor Jahren errichtet worden. 

Magdeburg. H. Nöthe. 


Beneke, Siegfried und die Varusschlacht im Arnsberger Walde. Leipzig-G.. 
Volger 1909, 117 S. ` 

Ein interessantes Büchlein mit beachtenswerten Forschungsresultaten. 
Zwei Themata sind darin mit Glück behandelt: Der alten Gleichung Arminius- 
Siegfried, die schon ein Mone, ein Giesebrecht vertreten, sind neue triftige 
Argumente hinzugefügt. Wichtiger jedoch dünkt uns das -zweite Thema, die 
Wiederbelebung der Hülsenbeckschen These vom Arnsberger Wald und der 
Werler Lichtung als dem Grab der 3 Varianischen Legionen vom Jahre 9 n. Chr. 
Auch hier sind natürlich’neue Beweismomente hinzugekommen: 1. Schon die 
strahlenförmige Ausmündung der meisten römischen Heerstraßen vom Rhein 
auf Eresburg (Marsberg a. Diemel, an der Ruhrtalbahn) scheint deutlich zu 
beweisen, daß hier der Hauptschauplatz der Kämpfe zwischen Römern und 
Niedergermanen zu suchen ist, wie auch fast 800 Jahre später Karl der Große 
die Unterwerfung der Sachsen mit der Eroberung der Eresburg begonnen hat. 
Und ist in dieser Zeit die Eresburg mit dem nahen Nationalheiligtum der 
Irminsul der politische und der religiöse Mittelpunkt der Sachsen gewesen, 
so darf dasselbe auch wohl für die Periode der Römerkriege angenommen 
werden. 2. Hier hat wohl auch Varus im Nachsommer des Jahres 9 gestanden; 
das kann aus Velleius II 117, 4 (mediam ingressus Germaniam) in Verbindung 
mit 105, 3 (reduxit in Germaniam in cuius mediis finibus ad caput Viliae 
fluminis hiberna digrediens princeps locaverat) gefolgert werden. 3. Daß hier 
Varus’ Niederlage ihren Anfang genommen hat, scheint auch aus der Siegfried- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. 9 


130 Nachrichten und Notizen LI. 


sage hervorzugehen: auf der Gnithaheide hat Siegfried „den glänzenden Wurm“, 
den Drachen Fafnir, erschlagen. Unter diesem Drachen wird das Römerheer., 
das Römerunwesen verstanden: „Es kam der dunkle, fliegende Drache, die 
glänzende Natter herauf von Nitha“. Und diese Gnithaheide lag bei Eresburg 
(Marsberg). 4. Auf die falsche Nachricht von einem bedrohlichen Aufstand 
im Westen brach Varus auf, auf dem nächsten geraden Wege, von Brilon an 
auf dem heute sog. „Plackwege“, der, rings von Burgen, zum Teil auch von 
Sümpfen umgeben, in gerader Linie auf Arnsberg, Himmelpforten und Werl 
zuführt. Und aus Dios Schlachtbericht (56, 19ff.) gewinnt man denselben Ein- 
druck, daß Varus’ unheilvoller Rückzug auf einem langen Wege erfolgte, der 
sich direkt auf das Marschziel (Aliso) erstreckte. 5. Auch die Nähe Alisos, 
das wir nun einmal bei Elsey auf der Burg Else bei Oberaden annehmen, 
ist ein indirekter Beweis für unsere These. 6. Doch auf dem Plackwege selber 
scheinen noch zahlreiche „ungehobene“ Zeugen einer gewaltigen und weit 
ausgedehnten Niederlage zu liegen, wir meinen die auf diesem Waldwege, 
zumeist beim Judenkirchhof und bei Ensterknick zu Hunderten gefundenen 
Hügelgräber sowie die Menge von anerkannt römischen Hufeisen, die besonders 
in Warstein aufbewahrt werden. Von Esshof, westlich von Brilon, bis zum Wald- 
wärterhause Ensterknick, immer in gerader westlicher Wegerstreckung finden 
sich jene Hügelgräber von beträchtlicher, wenn auch verschiedener Länge, 
Breite und Höhe. Hülsenbeck hat noch „an die 500 Grabhügel, eher mehr als 
weniger“ bei Ensterknick gezählt, in Reihen von 12, 15, 25, 30 usw. Stück. 
Beneke hat das ausgedehnte Gräberfeld von neuem sorgfältig untersucht und 
auch mehrere Hügel geöffnet. Dabei fand er „zunächst eine 10 cm dicke Humus- 
und Moosschicht, dann eine sorgfältig gelegte Steindecke, darunter sehr gelben 
Ton, der nach innen zu locker wurde; in einer Tiefe von 1 m fand sich die Erde 
mit Holzkohle durchsetzt, und der Ton bekam hellere Farbe. Die Hügel sind 
sehr unauffällig und gleichen fast genau den am Plackweg sich zahlreich 
findenden Überresten von Windwürfen, denen aber die weiße Schicht und die 
Kohlen felılen“, In der weißen Schicht ist Kalk erkannt worden. Durch örtliche 
Untersuchung eines Fachmannes muß nun festgestellt werden, ob der Kalk 
aus Knochenüberresten oder etwa aus aufgelöstem Gestein herrührt. „Aber 
die weißliche Schicht findet sich nur unter den Hügeln und nicht daneben; 
vor allem scheint aber das Vorhandensein der Kohle ein sicherer Beweis, daß 
Gräber vorliegen.“ Die zahlreichen Hufeisen sollen in Größe, Gestalt, Nägeln 
usw. mit den römischen Hufeisen im Saalburgmuseum aufs genaueste überein- 
stimmen. Meist auch sind sie noch mit Nägeln in den Löchern gefunden worden, 
ein Beweis, daß sie mit den Hufen in den Sumpf geraten sind und von Tieren 
stammen, die hier gefallen sind. Beneke ist davon überzeugt, daß hier „die 
Überreste eines untergegangenen römischen Heeres ruhen“. Es liegt also aller 
Grund vor, daß diese Hügelgräber baldigst von Fachmännern untersucht werden. 
um so mehr, als „man augenblicklich daran ist, die weiten Sumpfstrecken hier 
zu entwässern, wobei wieder viele Hügel verschwinden werden“. 7. Bei Werl 
mag zuletzt der Schluß der Varianischen Katastrophe erfolgt sein. Dafür spricht 
die dort lokalisierte Sage von der zukünftigen Weltschlacht am Birkenbaum 
bei Büderich unweit Werl. Vgl. Histor. Vierteljahrschr. XII 3, 406f. 
Magdeburg. H Nöthe. 


Nachrichten und Notizen II. 131 


Wilms, Der Hauptfeldzug des Germanikus im Jahre 15 n. Chr. 83 S. und 
1 Karte. Hamburg, Herold 1909. 

Auch diese zum Teil polemische Schrift hat die heurige Erinnerung an Ar- 
minius gezeitigt. Zwei kriegerische Ereignisse sind darin ausführlich behandelt, 
der Kampf auf den langen Brücken aus dem Jahre 15 (S. 53—83) und die 
Teutoburger Schlacht aus dem Jahre 9 (S. 5—50). Der Titel ist also schlecht 
gewählt. Und zur Aufrollung der Frage nach der Örtlichkeit der Varuskata- 
strophe lag meines Erachtens kein rechter Grund vor; hatte W. dies Thema 
doch schon 1897 in den Jahrb. f. klass. Philol. u. Pädag. u. 1899 in einem 
Programm des Hamb. R.-G. zur Genüge behandelt. Bekanntlich nimmt W. 
als Schlachtort die unmittelbare Umgebung Detmolds und der Grotenburg 
an; auch läßt er, abweichend von Dio Cassius, die Vernichtung der Varianischen 
Legionen hier beim Sommerlager des Varus, und zwar an einem Tage (bis zum 
Morgen des zweiten Tages) geschehen. Seine Schlüsse scheinen mir aber nicht 
stichhaltig: erstens stipuliert er, die Weser, die bei Dio Cassius 56, 18 deutlich 
genannt wird, sei die Werre bei Detmold, zweitens, der Teutoburgiensis saltus 
des Tacitus (Ann. I 60) müsse durchaus östlich von dem Gebiete zwischen 
Ems und Lippe angesetzt werden, als wenn derselbe nach Tac. nicht ebenso- 
gut südlich von dem Quellgebiet der Lippe und Ems gelegen sein könnte; 
drittens redet W. wiederholt (21, 30, 32) von den alten Steinwällen der Groten- 
burg, von den Resten der alten Volksburg; er sollte doch aus dem von 
Dragendorff für das Jahr 1907 erstatteten Bericht der Römisch - Germanischen 
Kommission wissen, daß auf der Grotenburg „eine vorgeschichtliche Befesti- 
gung möglicherweise überhaupt nicht vorhanden gewesen ist. Damit würden 
natürlich dann auch die Ansprüche der Grotenburg auf den Namen Teutoburg, 
nach der das Gebirge seinen Namen erhalten hätte, fallen, und ein wichtiges 
Moment derer, die für Lokalisierung der Varusschlacht in der Detmolder 
Gegend eintreten, würde in Fortfall kommen“. Nicht besser geht es W. (S. 18) 
mit seiner Zuversicht, Haltern sei Aliso; Koepp urteilt in den Mitteilungen der 
Altertums-Kommission für Westfalen V (1909) 393ff. über die Alisofrage ganz. 
anders. — Die langen Brücken des Domitius, über die sich Caecina im Jahre 15 
an den Rhein zurückzieht, sucht W. — abweichend von aller bisherigen For- 
schung — westlich von der unteren Ems, gleich westlich von Ter Apel und 
Ter Haar, in dem Valther Moor. Korrekt aber fügt er hinzu, daß diese For- 
schung noch nicht abgeschlossen sei, und daß man hier auch die montes, von 
denen Tac. 164 berichte, vermissen könne. Uns will scheinen, als ob diese langen 
Brücken von der Route nach Xanten zu fern lägen. 

Magdeburg. H. Nöthe. 


Hans v. Schubert, Grundzüge der Kirchengeschichte. Ein Überblick. 4. Auf- 
lage. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1909. 306 S. M. 4, geb. M. 5. 
Hans v. Schuberts Grundzüge der Kirchengeschichte sind ein sehr fein- 
sinniges, gedankenreiches Buch, das seinen Erfolg (1. Auflage 1904, 4. Auflage 
1909) vollauf verdient. Dem „Profan“-Historiker, der ein Bild von den großen 
Zusammenhängen der kirchlichen Entwickelung gewinnen will, ohne sich 
durch einen Wust von Einzelheiten hindurcharbeiten zu müssen, ist dies Buch 
sehr zu empfehlen. Er wird darin eine vorurteilsfreie, durchaus „historische“, 


dh 


E 


132 Nachrichten und Notizen IL 


d. h. undogmatische, von feinem Verständnis für die Religiosität der verschie- 
denen Perioden zeugende Betrachtung finden. Allenthalben verrät die Dar- 
stellung den selbständigen Forscher, auch in solchen Partien, die v. Schubert 
in seinen bisherigen Spezialarbeiten noch nicht behandelt hat. v. Schubert ent- 
wirft zunächst eine farbenreiche Skizze der Umwelt, in der das Christentum 
entstand, des römischen Reichs, seiner Kultur, seiner Religionen, wobei die 
früher herrschende Anschauung von der völligen Zersetzung der „heidnischen“ 
Religionen zu Beginn der christlichen Ära als durchaus unzutreffend bekämpft 
wird. Dann folgt ein fesselndes Bild des Urchristentums, dessen enthusiastischer 
und prophetischer Charakter in seiner ganzen Herbe zur Geltung kommt. 
Das dritte Kapitel schildert den wichtigen Prozeß der Bildung der katholischen 
Kirche, des Zusammenschlusses der bis dahin independenten Gemeinden zu 
einem fest organisierten Verbande und der Aufstellung fester Normen, deren 
Anerkennung oder Ablehnung über die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche 
entscheidet. Dieser Prozeß fällt bekanntlich in die zweite Hälfte des 2. Jahr- 
hunderts und ist durch das Auftreten des sog. Gnostizismus und der mon- 
tanistischen Prophetie zwar nicht ausschließlich herbeigeführt, aber beschleu- 
nigt worden. Als sich die Kirche durch Überwindung dieser inneren Krisen 
konsolidiert hatte, begann unter Decius die große Auseinandersetzung mit 
dem römischen Staat, deren verschiedene Phasen bis auf Theodosius d. Gr. 
das neunte Kapitel darstellt. Die drei folgenden Kapitel schildern die innere 
Entwickelung der alten Kirche: Glaube, Theologie und Dogma, Sittlichkeit, 
Disziplin und Mönchtum, Gottesdienst, Kultusfrömmigkeit und Messe. Für 
den Nichttheologen dürfte hier u. a. der Nachweis der starken Hellenisierung 
der Kirche lehrreich sein. Das achte Kapitel ist dem Übergang zum Mittelalter 
gewidmet, das neunte der Entstehung der römischen Monarchie im Abend- 
jande, das zehnte den germanischen Landeskirchen, das elfte und zwölfte 
dem hohen Mittelalter; hier sind die Macht und die innere Geschlossenheit 
der Kirche in ihrer ganzen Großartigkeit erfaßt. Nun folgt das grandiose 
Schauspiel der Zersetzung der abendländischen Kirche im 14. und 15. Jahr- 
hundert und ihres Auseinanderbrechens im Zeitalter der Reformation und 
Gegenreformation. Die beiden letzten Kapitel schildern den Siegeslauf des 
protestantischen Subjektivismus (Pietismus und Aufklärung), den v. Schubert 
mit der Revolution Cromwells beginnen läßt, und die religiöse und kirchliche 
Regeneration und das Ringen der Gegensätze der neuesten Zeit, deren Schärfe 
v. Schubert trotz seines schönen Optimismus nirgends verschleiert. Diese 
letzte Periode hebt mit dem deutschen Idealismus des ausgehenden 18. Jahr- 
hunderts an; indem v. Schubert die Jahre 1817, 1830, 1848, 1870 bez. 1873 
zu Knotenpunkten wählt und in den dadurch gewonnenen Abschnitten jedes- 
mal Katholizismus und Protestantismus behandelt, tritt klar heraus, daß 
Tendenzen und Motive der Geschichte beider Konfessionen im 19. Jahrhundert 
vielfach verwandt sind. Ein Nachteil dieser Disposition ist freilich, daß der 
außerdeutsche Protestantismus, auf dem doch die Weltstellung der protestan- 
tischen Konfession zu allermeist beruht, fast völlig beiseite gelassen wird; 
z. B. sind der äußerst wichtigen Oxfordbewegung zirka fünf Zeilen gewidmet, 
in einem Zusammenhange, in dem sie nur als Verstärkung der katholischen 
Gesamtstellung gewürdigt werden kann, also in einer Rolle, die eine kurze 


Nachrichten und Notizen 11. 133 


Episode war. Zwei Kleinigkeiten: läßt sich die Eroberung der katholischen 
Höfe durch die Aufklärung wirklich als ein Vordringen des „scharfen protestan- 
tischen Geistes“ des Zeitalters Friedrich d. Gr. bezeichnen (S. 259)? Daselbst 
lies: „fridericianisch” statt „friedericianisch“. 


. 


Leipzig. Karl Heussi. 


Ein schönes Zeichen der steigenden allgemeinen Beliebtheit und Brauch- 
barkeit ist es, daß das treffliche Werk „Ausgewählte Urkunden zur Er- 
läuterung der Verfassungsgeschichte Deutschlands im Mittel- 
alter“, herausgegeben.von Altmann und Bernheim, nunmehr schon in 
vierter verbesserter Auflage vorliegt (Berlin, Weidmann, 1909, XIV. u. 463 S. 
M. 7,40. Ein interessantes Kapitular Karls d Gr. (Cap. Nr. 77) wurde 
hinzugefügt, ein merowingisches Immunitätsprivileg durch ein anderes ersetzt. 
Im übrigen beschränkt die neue Ausgabe sich auf einige Verbesserungen 
der Texte. G. S. 


Max Kemmerich, Die Lebensdauer und die Todesursachen innerhalb der 
deutschen Kaiser- und Königsfamilien. Erweiterter Sonderdruck aus 
Alfred von Lindheim „Saluti senectutis“. Leipzig und Wien 1909. 


K. stellt in dieser recht interessanten Schrift alle ihm aus bekannten Werken 
wie die Jahrbücher des Deutschen Reiches, später aus ähnlichen Darstellungen 
erreichbaren statistischen Daten zusammen über die Lebensdauer und Todes- 
ursachen der deutschen Herrscher von Karl dem Großen bis auf die Gegenwart, 
über ihre Ehen, über die Zahl und das Lebensalter ihrer Gemahlinnen und 
Kinder, also der Familien im engsten Sinne. Von ca. 1370 an berücksichtigt 
er neben den jeweiligen Herrschern und ihren Familien auch die Hohenzollern, 
weil in ihrer gut überlieferten Genealogie ein vortreffliches Material zur Ver- 
gleichung und Ergänzung der anderwärts gewonnenen Daten vorliegt. Er teilt 
seinen Gegenstand zeitlich in fünf Perioden, deren erste er von Karl d. Gr. 
( Pipin) bis auf Alfons von Kastilien, die zweite von Rudolf von Habsburg bis 
auf Albrecht II, die dritte von Friedrich III. bis auf Kaiser Matthias und Jo- 
achim Friedrich (Hohenzoller), die vierte von Ferdinand II. bis auf Leopold H. 
und Friedrich den Großen, die fünfte von da an bis auf die Gegenwart (Früh- 
jahr 1908) reichen läßt. Den einzelnen Zahlen jeder Epoche fügt er zum Schluß 
eine Zusammenstellung und Zusammenrechnung der statistischen Daten über 
die ganze Epoche bei, sowie einen Rückblick, in dem er die Resultate zieht. 
Als Gesamtresultat all seiner Daten und einzelnen Schlüsse ergibt sich ihm 
eine sehr bestimmte Anschauung, daß nämlich die Lebensdauer im Laufe der 
Geschichte beständig wächst, und zwar im geraden Verhältnis zur Kultur 
(im Sinne der äußeren, technischen Lebenseinrichtungen) des Volkes. Störende 
frühzeitige Todesursachen — äußere Gewalt, Epidemien, bei den Frauen 
Kindbettfieber — werden mehr und mehr ausgeschieden, die Steigerung der 
äußeren Kultur wirkt direkt lebensverlängernd, natürlich um so mehr, je höher 
der Stand ist und je mehr er an den Errungenschaften der Hygiene teilnehmen 
kann. Die bisherige Anschauung, daß der Fortschritt der Kultur zur Degene- 
ration führe, ist also grundfalsch. 


134 Nachrichten und Notizen II. 


K’s Arbeit verdient zweifellos eine genaue Nachprüfung sowohl in sich selbst 
als durch Ausführung ähnlicher, aber auf etwas anderen Grundlagen angelegter 
Untersuchungen, die er selbst mehrfach anregt. Erst danach wird sich heraus- 
stellen, ob es richtig ist, was er selbstbewußt urbi et orbi verkündet: „aber 
unsere Ergebnisse, wie sie oben niedergelegt wurden, werden nicht berührt 
werden“ (durch Berichtigungen im einzelnen, S. 105). K. aber fühlt sich seiner 
Verdienste so sicher, daß er mitleidig die Spezialisten damit tröstet, „daB 
sehr viele Anregungen auf fast allen Wissensgebieten nicht ihnen, sondern 
Outsiders zu danken sind“. 

Leipzig. B. Schmeidler. 


La chronique de Morigny (1095—1152). Publiée par Leon Mirot. Col- 
lection de textes pour servir à l'étude et à l’enseignement de l’histoire 
(fasc. 41). Paris 1909. XIX und 100 Seiten. 

Diese Chronique de Morigny oder Historia Mauriniacensis monasterii, wie 
das Werk in den M. G. SS. XXVI, wo Auszüge daraus gegeben sind, betitelt 
ist, ist eine interessante und wichtige Quelle für französische und auch für 
allgemeine Verhältnisse in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Sie ist uns 
leider nur auszugsweise in einer Handschrift vom Ende des 12. Jahrhunderts 
erhalten. Das erste Buch ist von dem Mönch, nachherigen Prior Teulfus zwischen 
1106 und 1108 geschrieben, behandelte die Anfänge der Abtei und ist, mit. 
Ausnahme von Vorrede und Schluß, am meisten verstümmelt. Das zweite 
Buch ist inhaltlich das wichtigste, behandelt die Jahre 1108—1132 und enthält 
neben Nachrichten über die Geschichte des Klosters solche über die innere 
und äußere Entwickelung des Königtums in Frankreich, über die Geschichte 
des Papsttums und den vielfachen Aufenthalt damaliger Päpste in Frankreich. 
Es ist nach dem Herausgeber nicht, wie Hampe annahm (N. Archiv XXIII, 
396£f.), von dem Abt Thomas, sondern von einem unbekannten Mönche, aber 
nahen Vertrauten des Abtes, geschrieben, nicht gleichzeitig mit den Ereignissen, 
sondern um 1132 in einem Zuge. Auch das zweite und dritte Buch sind un- 
vollständig erhalten. Dieses letztere behandelt die Jahre 1137—1149 und rührt 
von einem Manne her, den der Herausgeber von allen beteiligten Verfassern 
schriftstellerisch am höchsten stellt; doch ist der Schluß vielleicht von einem 
anderen Autor. Die uns vorliegenden Auszüge der drei Werke wurden nach 
Mirot zwischen 1192 und 1200 in unsere Handschrift (cod. Vaticanus reginae 
Christinae nr. 622) eingetragen, vielleicht zu dem Zwecke, die Grundlage für 
eine neu zu bearbeitende, einheitliche Klostergeschichte abzugeben. — Daß 
die Ausgabe leider berechtigten Anforderungen nicht entspricht, hat Holder- 
Egger, N. Archiv XXXV, 278ff. nachgewiesen. 

Leipzig. B. Sohmeidler, 


Dr. jur. Hermann Stenger: Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt 
Donauwörth (1193—1607) 1909. 

Die Einleitung der vorliegenden Arbeit handelt von der Bedeutung und 
Lage Donauwörths und gibt einen kurzen Überblick über seine Geschichte, 
der bis zur Auflösung des alten Reiches geführt ist. Der erste Teil verfolgt 
vom Jahre 1193 ab „das Verhältnis der Reichsstadt Donauwörth zum Reich“. 


Nachrichten und Notizen II. 135 


Der zweite ist überschrieben „die Stadt und ihre Verfassung“ und erörtert in 
drei Unterabschnitten das Stadtregiment, die Stadtbewohner, das Stadtgebiet. 
Der dritte Teil endlich bespricht „die Verwaltung der Stadt“, wobei der Stoff 
in die beiden Abschnitte „die Verwaltung im allgemeinen“ und „die Verwal- 
tung im speziellen“ gegliedert ist. Als Anhang folgt eine größere Reihe von 
Urkunden, die vornehmlich dem 16. Jahrhundert angehören. 

Mit vielem Fleiße hat sich der Verf. bemüht, das recht zerstreute Material 
zusammenzutragen; er hat auch umfängliche archivalische Studien nicht ge- 
scheut, um ein allseitiges Bild von der Verfassung und Verwaltung Donauwörths 
geben zu können. Dennoch muß der Referent sagen, daß die Aufgabe nicht 
gelöst worden ist. Stenger ist Jurist, und für eine solche Arbeit fehlte ihm eine 
ausreichende historische Vorbildung. Schon das beigegebene Literaturverzeichnis 
weist bedenkliche Lücken auf. Band 31 der Monumenta Boica ist genannt, 
“nicht aber der viel wichtigere Band 16, der die „Monumenta Werdensia“, 
die Urkunden des Klosters zum Heil. Kreuz in Donauwörth enthält. Und 
hätte der Verf. die Schriften Rietschels benutzt, so würde er schwerlich auf 8. 3 
die Ansicht ausgesprochen haben, daß im Jahre 1081 „der Ort mit Mauern 
und Türmen, folglich auch mit Toren versehen war“. Am allerbedenklichsten 
aber ist die völlig unhaltbare Grundlage der ganzen Arbeit: das Stadtrecht 
Heinrichs VI. vom Jahre 1193, auf das sich Stenger zu den verschiedensten 
Malen bezieht, und das — wie schon der Titel andeutet — den eigentlichen 
Ausgangspunkt seiner Darlegungen bildet, hat niemals existiert, wie der Re- 
ferent an anderer Stelle ausgeführt hat.! Die seltsame Wappenverleihung, 
die auf S. 29 voll und ganz übernommen ist, hätte Stenger doch veranlassen 
sollen, der Überlieferung nachzugehen und nicht Königsdorfers Geschichte 
des Klosters zum Heil. Kreuz in Donauwörth aus den Jahren 1819—1829 
unbedingt Glauben zu schenken. 

Es ist dem Verf. nicht gelungen, ein klares Bild von der Entwickelung 
der städtischen Verfassung und Verwaltung zu zeichnen. Wohl finden wir 
reiches Material für das ausgehende Mittelalter und das 16. Jahrhundert zu- 
sammengetragen, aber für die früheren Zeiten sind die allerdings viel dürftigeren 
Quellen nicht genügend ausgenutzt. Vielleicht hätte es sich, um die Entwicke- 
lung mehr hervortreten zu lassen, empfohlen, eine Darstellung der städtischen 
Verfassung und Verwaltung vor und nach dem Siege der Zünfte, der nach 
Stenger S. 70 „spätestens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts“ erfolgte, 
gesondert zu geben. 

Stengers Arbeit ist eine juristische Dissertation. Sie ist dann als Publikation 
des historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung erschienen und ist 
ihrer ganzen Art nach auch für weitere Kreise berechnet. Doppelt bedauer- 
lich sind darum ihre Mängel, da Laien eine Nachprüfung ihrer Aufstellungen 
meist unmöglich sein wird. 

Freiburg i. Br. Johannes Lahusen. 


Geschichte des Leipziger Schulwesens vom Anfange des 13. bis gegen 
die Mitte des 19. Jahrhunderts (1214—1846) von Otto Kämmel. Mit 
6 Bildnissen. Leipzig und Berlin 1909. Druck und Verlag von B. G. Teubner. 


1 M. J. Ö. G. 1910 Heft 1. 


136 Nachrichten und Notizen II. 


Gr. 8°. XXV und 634 S. (Auch unter dem Titel: Aus den Schriften der 
Königl. Sächsischen Kommission für Geschichte. Geschichte des geistigen 
Lebens in Leipzig. Aus Anlaß des fünfhundertjährigen Jubiläums der 
Universität mit Unterstützung des Rates der Stadt Leipzig herausgegeben 
durch die Königl. Sächsische Kommission für Geschichte.) 


Bereits in Hermann Peters Übersicht über die geschichtliche Entwickelung 
der Gymnasien (Leipzig 1900) hatte der Verfasser eine ausgiebige Skizze über 
das Leipziger Nikolaigymnasium dargeboten. Hatte er dort auf die archiva- 
lischen Schätze der Schule aufmerksam gemacht, so hat er sie nun gründlich 
‚ausgenutzt, die handschriftlichen Nachrichten der Thomasschule, des Rats- 
archives und des Dresdner Hauptstaatsarchivs herangezogen, auch die nicht 
eben zahlreiche gedruckte Literatur verwertet. Soweit sie die Thomasschule 
betrifft, hatte sie R. Sachse in seiner Skizze der obengenannten Übersicht . 
verzeichnet. Über das Volksschulwesen lagen wertvolle Arbeiten von Helm 
und Mangner vor. Erwähnt sei noch, daß der Verfasser über das zweite 
Viertel des 19. Jahrhunderts mündliche Berichte seines durch schul- 
geschichtliche Arbeiten bekannten Vaters benutzen konnte, der u. a. bei den 
Reformen des Kultusministers von Wietersheim als sachkundiger Berater 
zugezogen war. 


Was den Wert der vorliegenden Darstellung ausmacht, das sind zahlreiche 
Gelehrtenbiographien, von denen einzelne mit einer Fülle von anschaulichen 
Einzelzügen zu wahren Kabinettsstücken ausgefeilt sind. Verwiesen sei z. B. 
auf den bekannten Orientalisten J. J. Reiske, der in seinem Kampfe ums 
Dasein wie in seiner Amtstätigkeit köstlich geschildert wird, oder auf den ersten 
modernen Rektor Forbiger mit seiner exakten Verwaltungstätigkeit und 
für die spätere Zeit wichtigen Amtsarbeit, oder die hochkonservative, alle 
modernen Bestrebungen ablehnende Gestalt Johann Friedrich Fischers, der, 
ein überzeugter und konsequenter Humanist, ein Zeitgenosse Schillers und 
Goethes, die gleichzeitige deutsche Dichtung weder kannte noch schätzte. 
Dazu kommt die sorgfältige Berücksichtigung des geschichtlichen Hinter- 
grundes. Mit steigendem Interesse liest man die Schilderung der Freiheitskriege: 
die Drangsale, die im Zusammenhange mit diesen über Schulen, Lehrer und 
Schüler hereinbrachen, die Charakteristiken der Schüler, die der Schule ent- 
laufen und in das Heer eintreten, das Fehlen des Gedankens, der damals in 
Preußen alle Herzen durchzuckte, daß nun die Zeit zu einer großen Wendung 
gekommen sei, und daß jeder mit Hand anlegen müsse u. a. m. Weiter sei 
hervorgehoben das reiche Material über die wirtschaftliche Seite; zunächst 
sind die Einnahmen der Lehrer nur privatrechtlicher Natur; erst nach und 
nach nimmt sich Stadt und Staat der finanziellen Sorge für die Schulen tat- 
kräftiger an; die Kriege mit ihren Riesenverlusten werfen die Bildungs- 
bestrebungen entsetzlich zurück, anderseits werden gerade in schweren Zeiten 
von edeldenkenden Wohltätern reiche Stiftungen gemacht. Daß alle päda- 
gogischen Fragen, auch die allermodernsten, wie Kunsterziehung in der Ge- 
schichte der musikalischen Bildung, eine gründliche Behandlung erfahren, 
sei nur kurz erwähnt. 


Leipzig. Georg Müller. 


Nachrichten und Notizen 11. 137 


Friedrich Graefe, Die Publizistik in der letzten Epoche Kaiser Friedrichs 11. 
Ein Beitrag zur Geschichte der Jahre 1239—1250 (Heidelberger Abhand- 
lungen zur mittleren und neueren Geschichte, 24. Heft). Heidelberg 
1909. Carl Winter. 8%. VII und 275 S. M. 7,20. 

Die vorliegende Arbeit berührt sich in vieler Hinsicht mit dem trefflichen 
Buche von Scholz (Die Publizistik zur Zeit Philipps des Schönen und 
Bonifaz’ VIII), das ich ebenfalls an dieser Stelle besprochen habe (Viertel- 
jahrschr. 9, 1906, S. 99f.), nur zeigt sie im Gegensatz zu Scholz die Vorzüge 
und Nachteile einer Erstlingsschrift. Auf der einen Seite fleißige Heranziehung 
der Literatur und sorgsame Ausarbeitung, auf der anderen eine gewisse Zag- 
haftigkeit des Urteils, das die Bahnen des Lehrers Hampe selten verläßt oder 
überholt, endlich auch eine, wie es scheint, geringere Durcharbeitung der viel- 
fach verwandten Ideen, die sich in der Sparsamkeit mit Verweisen kundgibt. 
Neue bisher unbekannte Quellen werden hier nicht erschlossen, doch erscheinen 
die gewissenhaften Analysen und die wortgetreuen Nacherzählungen der 
Texte berufen, sowohl den Historikern dieses Zeitalters wie denen, die sich 
mit der vielfach auf diese Epoche zurückgreifenden späteren Publizistik be- 
schäftigen, ersprießliche Dienste zu leisten. Diese Beziehungen zwischen der 
älteren und jüngeren Publizistik zu zeichnen überläßt G. zu erwartenden 
Studien von Scholz. Dessen oben erwähnte Arbeit ist ihm erfreulicherweise 
Muster gewesen in der Aufnahme sachlicher Nachweise in das — sonst leider 
nicht ganz vollständige — Register, nur ungern aber vermißt man eine so 
ausführliche Inhaltsübersicht, wie Scholz sie geboten hat, und vor allem dessen 
Tafel, die in 4 Rubriken über Zeit, Titel, Verfasser und die Überlieferung 
der besprochenen Texte in Handschriften und Drucken einen schnellen und 
klaren Überblick vermittelt. Sie sollte für alle ähnlichen Werke ein unerläß- 
licher Bestandteil werden. Die Wiedergabe der Texte erscheint im allgemeinen 
einwandfrei, eine mir S. 8 aufgestoßene, im Text nicht angedeutete kurze 
Auslassung dürfte eine Ausnahme sein. DaB G. die Bedenken, die ich seiner- 
zeit gegen den Titel des Scholzschen Buches geltend gemacht habe, und die 
ich auch gegen den Titel der vorliegenden Arbeit erhebe, nicht auch selbst 
aufgestoßen sind, hat er gemein mit — leider noch vielen — anderen Fach- 
genossen, für die solche „Äußerlichkeiten“ vielleicht eine Marotte sein mögen. 
Allein ich hoffe, der Tag sei nicht mehr fern, an dem man von einer solchen 
Arbeit eine strenge Scheidung der literarischen Publizistik und der Schrift- 
stücke des diplomatischen Schriftwechsels erwartet und weiterhin eine klare 
Anschauung von der Kanzleiform fordert, in der die zuletzt genannten Schrift- 
stücke wirksam geworden sind. G. bietet für meine beiden Desiderata einige 
interessante Beispiele. Wer wird z. B. den Brief Friedrichs an die Kardinäle 
vom März 1239 (B.—F. 2428), ein Beglaubigungsschreiben des Kaisers für 
seine Boten, als Publizistik bezeichnen, ebenso wie den anderen Brief an die 
Kardinäle vom Juli 1239 (B.—F. 2455)? G. bezeichnet denn auch selbst 
(S. 46) gelegentlich diese Stücke als „offiziellen Schriftwechsel“. Anderseits 
kann es bei schärferer Erfassung der diplomatischen Vorgänge nicht mehr 
vorkommen, daß ein Peter von Vinea und Walter von Ocra mitgegebenes 
Beglaubigungsschreiben hier (S. 186) als „für alle Einwohner Frankreichs 
bestimmt“ bezeichnet wird. Man wird dann auch in einem Falle, in dem man 


138 Nachrichten und Notizen 11. 


„wei Schriftstücke als Begleitschreiben und Beilage erkannt hat, nicht wie 
hier (S. 127) erst das Begleitschreiben allein zu datieren versuchen, sondern 
selbstverständlich auch die Beilage zur Datierung des Begleitschreibens heran- 
ziehen, man wird endlich auch zwischen einem an viele Adressaten versandten 
gleichlautenden Ausschreiben und den an die einzelnen Empfänger beigegebenen 
individuell gehaltenen Begleitschreiben, wie es S. 173 notwendig gewesen wäre, 
wohl zu unterscheiden wissen. Auf Einzelheiten will ich hier nicht näher ein- 
gehen, doch möchte ich darauf hinweisen, daß wir ebenso wie über die Wirkung 
der kaiserlichen Manifeste der Endperiode (G. S. 229f.) auch über die Wirkung 
des Rechtfertigungsschreibens Gregors IX. von 1239 unterrichtet sind (man 
vergleiche nur Gregorovius V* 8.194). 
Marburg. Albert Huyskens. 


H. Deichert (prakt. Arzt in Hannover), Geschichte des Medizinalwesens 
im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Quellen und Darstel- 
lungen zur Geschichte Niedersachsens. Band XXVI. Hannover und 
Leipzig, Hahnsche Buchhandlung. 1908. X u. 356 S. gr. 8°. 

Die Kulturgeschichte kann der lokalgeschichtlichen Sammelforschung nicht 
entbehren, so ist denn auch das vorliegende Buch willkommen, das ein gutes 
Beispiel seiner Art darstellt. Den hauptsächlichsten Gefahren der Lokalhistorik 
ist Verfasser ziemlich glücklich aus dem Wege gegangen, indem er sich auch 
weiterhin umgesehen hat, um zum wirklichen Verständnis der kulturellen 
Erscheinungen auf seinem lokalen Sondergebiete zu gelangen und nicht als 


außergewöhnlich oder bedeutend zu betrachten, was nur in der Breite des. 


Durchschnittlichen liegt. Freilich kommen gelegentlich doch erheblichere 
Versehen vor, welche den Anfänger erkennen lassen, so z. B. wenn die Grün- 
dung der medizinischen Schule in Salerno aufs Jahr 1150 gelegt wird, die be- 
stimmt schon im 9. und 10. Jahrhundert bestand, oder für das „Antonius- 
Feuer“ noch Erklärungen gesucht werden, während es sich dabei im wesent- 
lichen um Mutterkornepidemien handelte. Über die chemischen und physi- 
kalischen Experimentaluntersuchungen der niedersächsischen Franziskaner- 
mönche im 13., 14. und 15. Jahrhundert wären eingehende Untersuchungen 
jedenfalls recht verdienstlich. Die Bezeichnung der ärztlichen Kunst als 
„Physica“ geht schon in die Zeit des Hellenismus zurück, und der „Physicus“ 
als interner Arzt im Gegensatz zum „Chirurgus“ ist nicht auf den Ausgang 
des Mittelalters beschränkt. Doch über allgemeine Fragen wird sich schließ- 
lich kein Urteilsfähiger in lokalhistorischen Darstellungen Belehrung holen 
wollen; worauf es hier ankommt, ist archivalisches Quellenstudium, und hierin 
ist diese erste größere Arbeit des jugendlichen Verfassers, was seinen Aus- 
schnitt aus dem Niedersachsentum anbetrifft, alles Lobes wert. Die gedruckten 
Quellen sind allseitig wohl benutzt und die vorhandenen Archivalien in großem 
Umfang für das gesamte ärztliche Wesen und alles, was mit der öffentlichen 
Gesundheit im Zusammenhang steht, ausgiebig zu Rate gezogen und das reiche 
Material in übersichtlicher Anordnung und mit gutem Urteil in angenehmer 
Form zur Darstellung gebracht. Wenige Territorien Deutschlands können 
sich einer so guten Gesamtdarstellung ihres Medizinalwesens erfreuen, wie das 
alte Königreich Hannover sie im vorliegenden Buche erhalten hat, das für 


A _ _ 


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Nachrichten und Notizen II, 139 


uns andere eine recht wertvolle Quellenstudie bildet, die der Herr Verfasser 
hoffentlich noch manches Jahrzehnt lang in allen ihren einzelnen Teilen und 
nach allen Richtungen weiter ausbauen wird mit der gleichen Gründlichkeit 
und Schaffensfreude, die seinen sehr beachtenswerten Erstling auszeichnen. 
Leipzig. Sudhoff. 


K. G. Westman, Svenska Rädets Historia till ar 1306. Akademisk Av- 
handling. Uppsala 1904. 227 S. 

Westmans verfassungsgeschichtliche Studie über die Anfänge des schwe- 
dischen Reichsrats bis zum Jahre 1306 ist eine sehr gründliche Untersuchung, 
die zurückgreift auf die Originale der Urkunden selbst und deren einzelne 
Teile nach der Methode der Diplomatik prüft, vor allem die Besiegelung. Die 
Schlüsse, zu denen sie auf diesem Wege gelangt, bedeuten einen Fortschritt 
über die Arbeit von O. Alin, Bidrag till Svenska Radets historia under medeltiden 
(Uppsala 1872) hinaus, auf die man bisher angewiesen war. Durch das ganze 
13. Jahrhundert, nachweisbar zuerst 1225, ist es wiederholte vormundschaft- 
liche Verwaltung des Reiches, die auf die Ausbildung des Rates als einer dauernden 
Institution bestimmenden Einfluß geübt und die fortschreitende Konsoli- 
dierung der weltlichen Großen, zu denen unter König Magnus Ladulås die geist- 
lichen hinzutraten, herbeigeführt hat, deren übermächtige Stellung den Wider- 
stand und Gewaltstreich der partikularen, der herzoglichen Gewalten herauf- 
beschwört, der in der Hinrichtung des Marschalls und der Sprengung der 
Vereinigung der Großen 1305 zum Ausdruck kommt. 

Kiel. E. Daenell. 


Mecklenburgisches Urkundenbuch, herausgegeben vom Verein für 
mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 22, 1391—1395. 
Schwerin 1907. 660 u. 172 S. 

Der vorliegende Band, dessen Bearbeitung noch von Grotefend begonnen, 
von Stuhr zu Ende geführt worden ist, umfaßt in 629 Urkunden und Regesten 
(N. N. 12 252—12 880), von denen 415 hier zum ersten Male gedruckt erscheinen, 
die Jahre 1391—1395. In die Bearbeitung der Register, die an Güte hinter 
denen der vorangegangenen Bände nicht zurückstehen, haben sich die Herren 
Grotefend, Stuhr und Techen geteilt. 

In Hinsicht auf die politischen Verhältnisse enthält dieser Band das Material 
für den Zusammenbruch der schwedischen Großmachtepolitik in der Ostsee, 
der mit der Niederlage und Gefangennahme König Albrechts 1389 bei Aasle 
begonnen hatte und durch den Frieden zwischen ihm und Königin Margarethe 
von Dänemark 1395 besiegelt wurde, doch war die größte Zahl der auf diese 
Vorgänge bezüglichen Aktenstücke bereits durch anderweitigen Druck in den 
hansischen Publikationen zugänglich. Im Vergleich mit seinem starken Um- 
fang ist der vorliegende Band an interessanten Stücken nicht sonderlich reich. 

Kiel. E. Daenell. 


Dr. Wilhelm Theremin, Beitrag zur öffentlichen Meinung über Kirche 
und Staat in der städtischen Geschichtsschreibung Deutschlands von 
1349—1415. Berlin 1909. Eberings Verlag. (Hist. Studien LXVIII.) 


140 Nachrichten und Notizen II. 


Der Verfasser stellt die Urteile städtischer Chronisten des 14. und der beiden 
ersten Jahrzehnte des 15. Jahrhunderts über die kirchliche Bewegung und deren 
Stimmführer, dann über den Staat als solchen und die Zustände des Reiches, 
über Fürsten und Könige Deutschlands, über die Städte und die in diesen 
herrschenden Strömungen zusammen, wobei außer den Städtechroniken in 
engerem Sinne auch Briefe und Lieder verwertet werden. Die Zusammen- 
stellung ist gewiß eine dankenswerte, gleichwohl hätte gleich anfangs ein dop- 
peltes betont werden müssen: erstens, daB diese Zusammenstellung auf irgend- 
welche Vollständigkeit keinen Anspruch erhebt, und zweitens (was erst am 
Schlusse gesagt wird), daß die Urteile der städtischen Chronisten nicht immer 
ein richtiges Bild von Personen und Ereignissen geben. In letzterer Beziehung 
wäre es vielleicht zweckentsprechend gewesen, bei den schiefsten Urteilen 
schon in den Noten eine Korrektur anzubringen. Da der Verfasser ohnedies über 
das Gebiet der städtischen Chroniken hinausgeht, hätte noch eine andere 
Gruppe von Quellen Aufnahme finden sollen, die dem städtischen Leben gleich- 
falls sehr nahe stehen: die Schriften, die aus verschiedenen geistlichen Körper- 
schaften stammen. So bietet, um nur einiges anzuführen, für das Treiben 
der Geißler der Domherr Franz von Prag eine allgemeine Darstellung, die nicht 
nur für Prag, sondern für ganz Böhmen und dessen Nebenländer ausreicht. 
(In meiner Ausgabe der Königsaaler Geschichtsquellen S. 599.) Beidem in jener 
Zeit getriebenen Wunderschwindel und Ablaßhandel darf man die Schriften 
der sog. Vorreformatoren nicht übersehen, von welchen einzelne sich ganz 
besonders an ein städtisches Publikum wenden und Ansichten mitteilen, wie sie in 
diesen Kreisen gang und gäbe sind. Da hätte man beispielshalber die Geschichts- 
schreiber der hussitischen Bewegung auszunützen: das chronicon universitatis 
Pragensis, die Predigten und sonstigen Arbeiten der sog. Vorläufer des Huß usw. 
Die Predigten des Konrad von Waldhausen würden gewiß viel Material über 
alle die in diesem Buch behandelten Materien geboten haben; man sehe nur 
seine Apologie durch, die freilich nur in der beispiellos schlechten Ausgabe 
Höflers vorliegt, aber die Tendenz der Predigten Konrads immerhin sehr deut- 
lich erkennen läßt. Bekanntlich fallen einzelne Schriften des Huß auch in dieses 
Gebiet. Da es vornehmlich die Zeiten Karls IV. und Wenzels sind, die hier 
behandelt werden, wären auch sonst die böhmisch-schlesischen Quellen schärfer 
anzuziehen gewesen. Welch reichen Stoff bietet z. B. Ludolf von Sagan sowohl 
in seinem Catalogus abbatum Saganensium als vornehmlich in dem Tractatus 
de longevo schismate, welcher letztere sich eingehend mit all den von unserem 
Verfasser angezogenen Materien befaßt. Wie wird da die geschäftsmäßig betrie- 
bene Verallgemeinerung der Ablaßausteilung Bonifaz’ IX. beurteilt und ver- 
urteilt und deren Schäden bei aller sonstigen kirchlichen Gesinnung des Verfassers 
dargelegt und gesagt, daß solche Ablässe nichtsenutzig seien (ut pro non dato 
sit habendum). Auch über den Staat und die Fürsten finden sich gerade für 
diese Zeit in diesem Buche Urteile, die die folgenden Generationen zum Teile 
festgehalten haben, wie z. B. das Maximilian in den Mund gelegte Urteil über 
Karl IV. als den Erzstiefvater des hl. römischen Reiches sich schon hier findet 
(Salva eius reverencia magis Augustus fuisse creditur natalis soli sui Bohemici 
quam imperialis et Romani, unde tamen habere meruit nomen Augusti). Von 
Karl IV. und Wenzel IV. haben wir hier scharf umrissene Charakteristiken, 


A 


Nachrichten und Notizen Il. 141 


die freilich nicht immer sachlich richtig sind, wie ihn denn vornehmlich Wenzels 
laue Haltung in der Schismafrage ärgert (qui ad scisma illud longevum sedandum 
parum vel nihil operatus est). Ganz zweifellos finden wir in Ludolfs Werken 
die Stimmung wieder, wie sie in ganz Schlesien gegen die beiden Luxemburger 
herrschte. Auch sonst sind in dieser Quelle beachtenswerte Angaben über 
die Beziehungen von Staat und Kirche zueinander und über Mängel in der 
deutschen Reichsverfassung enthalten, die man merkwürdigerweise in der 
Fremde früher erkannt und gewürdigt hat als in der Heimat. Wie man sieht, 
hätte man das Buch nach manchen Seiten hin reicher ausstatten können. Im 
einzelnen findet man auch sonst verschiedene Mängel. So sollte doch Windecke 
nicht in der Ausgabe von Mencken zitiert werden; zweimal S. 52 und 57 wird 
erzählt, daß Gregor XI. nicht imstande war, gegen die Mailänder — seine 
heftigsten Feinde waren die Florentiner — etwas auszurichten. 
Graz.. Loserth. 


Dr. Erich Wille, Die Schlacht von Othée 23. September 1408. Berlin 

1908. XI u. 74 S. M. 2.—. 

Es ist dankenswert, daß neuerdings häufiger ältere Schlachten zum Gegen- 
stand von Einzeluntersuchungen gemacht werden, die auch für allgemeinere 
Fragen gewinnbringend sind. Dies gilt auch von der hier behandelten Schlacht, 
der ersten des langen Kampfes der Burgunderherzöge um Lüttich, mit dem 
eine bedeutungsvolle Periode für die Entwickelung des Kriegswesens zusammen- 
fällt. Eine kritische Vergleichung der an Zahl nicht geringen Quellen vermag 
das durch Lokalpatriotismus vielfach entstellte Bild neuerer Darstellungen 
wesentlich richtig zu stellen. Ist hier schon die starke Herabsetzung der Kom- 
battantenzahlen von typischer Bedeutung, so gilt dies noch mehr von zwei 
weiteren Punkten. Der eine ist die übertriebene Vorstellung von der Rolle der 
Artillerie der Lütticher, die nicht im mindesten ihrer damaligen Leistungs- 
fähigkeit entspricht. Der zweite ist die Feststellung, daß die Lütticher sich 
defensiv verhalten haben, dagegen auf seiten des Feindes zum ersten Male 
abgesessene Ritter mit anderen Fußkämpfern gemeinsam offensiv vorgingen 
wegen des schwierigen Geländes; nur das Umgehungskorps, das durch seinen 
Einbruch in die Wagenburg der Lütticher die Entscheidung brachte, war zum 
Teil beritten. 


Magdeburg. Liebe. 


Ch. Bastide, L’Anglicanisme. L’eglise d’Angleterre, son histoire et son 
oeuvre. La diffusion de l’Anglicanisme. (Bibliothèque d’études reli- 
gieuses.) Saint-Blaise et Roubaix, Foyer solidariste. 1909. 159 S. fr. 2.—. 

Der französische Protestant Ch. Bastide, bekannt durch ein Buch über 
die politischen Theorien John Lockes und ihren Einfluß auf England und ein 
anderes über England unter Eduard VII., hat einen Abriß der Geschichte 
und der gegenwärtigen Lage der Anglikanischen Kirche veröffentlicht, der 
einen bequemen Überblick gewährt und als eine zuverlässige, im Urteil un- 
parteiische, anziehend geschriebene Darstellung auch den deutschen Historikern 
empfohlen werden kann. Ein besonderer Vorzug des kleinen Buches ist die 
glückliche Verbindung der das Allgemeine herausarbeitenden Grundlinien 


142 Nachrichten und Notizen II. 


mit charakteristischen Einzelheiten (z. B. S. 11, 14f., 82—84). Auf eine Ein- 
leitung, welche den englischen Volkscharakter skizziert und die Zusammen- 
hänge zwischen diesem und der englischen Nationalkirche aufzeigt, folgt als 
erstes Kapitel ein Überblick über die englische Kirche vor der Reformation, 
dann im zweiten Kapitel eine Schilderung der kirchlichen Reformen von 
Heinrich VIII. bis auf Elisabeth, ausgezeichnet durch eine verständnisvolle 
Charakteristik Heinrichs VIII. und seines Werkes; dieses besteht lediglich 
in der Losreißung der englischen Kirche von Rom, nicht etwa in einer religiösen 
Reformation. Im dritten Kapitel, das dem 17. Jahrhundert gewidmet ist, 
werden bei der so schwierig zu beurteilenden Cromwellschen Periode Licht 
und Schatten gerecht verteilt. Die Schilderung des 18. Jahrhunderts (KapitelIV) 
hätte dem Deismus ein paar Worte mehr widmen müssen; er ist für das ge- 
samte religiöse Denken der letzten Jahrhunderte bahnbrechend gewesen und 
hat in charakteristischer Abschwächung auch in der Anglikanischen Kirche 
lange Zeit nachgewirkt. Gut gelungen ist die Skizze der Entstehung des Metho- 
dismus, dessen religiöse Intensität B. mit der des Urchristentums und der 
Reformationszeit vergleicht, was als richtig erscheint, wenn man die fabel- 
hafte Arbeitsleistung seiner Begründer ins Auge faßt. Auf das fünfte Kapitel, 
das das 19. Jahrhundert ziemlich kurz abmacht, folgt ein sehr ausführliches 
Schlußkapitel (S. 119—151), das in sehr lehrreicher Weise unter reichlicher 
Verwendung statistischer Angaben über die Organisation der Anglikanischen 
Kirche, ihre Ausbreitung und ihr Verhältnis zu den Dissenters in der Gegen- 
wart alles Wissenswerte zusammenstellt.e. Ein Anhang gibt eine Zahlentafel. 
— DaB man an einer so kurzen Zusammenfassung eines so weitschichtigen Stoffes 
manches zu verbessern findet, ist selbstverständlich und schließt keinen Vor- 
wurf gegen den Verfasser in sich. So scheint mir die Einteilung in Jahrhunderte, 
die B. von der Reformation ab vorgenommen hat, etwas schematisch; sie 
stimmt ungefähr bei 1600 und 1700, wo ich aber lieber 1603 (Tod Elisabeths) 
und 1689 (Toleranzakte Wilhelms III.) sagen würde; sie stimmt gar nicht bei 
1800. Der tatsächliche Einschnitt, der den größten Teil des 19. Jahrhunderts 
von der vorangehenden Zeit trennt, liegt in den dreißiger Jahren, wo die Oxford- 
bewegung einsetzt und die liberale Partei (Broad Church) deutlichere Gestalt 
gewinnt. Auch sonst findet man hier und da zu feilen. Ich greife noch einiges 
heraus. Wenn der Verf. die törichte Legende von der Bekehrung Englands 
durch den Apostel Paulus eines Wortes der Erwähnung und Bestreitung für 
wert hielt (S. 9), hätte er auch einen kurzen Satz über die tatsächliche Christiani- 
sierung Britanniens unter der Römerherrschaft hinzufügen können. Die Worte: 
„L’oeuvre de missionnaires venus de Gaule, celle de saint Augustin surtout“ 
werden keinen Leser, der es nicht weiß, erraten lassen, woher Augustin kam 
(S. 10). Überhaupt hätte über die Stellung Roms in Britannien im 7. Jahr- 
hundert ein Wort gesagt werden müssen, schon um alte Vorurteile abzuweisen. 
S. 12 konstruiert B. zwischen der Kirchenpolitik der Kapetinger und der der 
englischen Könige einen scharfen Gegensatz, der im Hinblick auf Philipp IV. 
den Schönen einer Einschränkung bedarf. Bei Wiclif müßte man stets be- 
tonen, daß er von einer rein nationalen Opposition gegen das Papsttum aus- 
gegangen ist. Vor allem hätte das erste Kapitel viel schärfer herausarbeiten 
müssen, daß die englische Kirche am Ausgang des Mittelalters schon fast 


Nachrichten und Notizen II. 143 


eine Nationalkirche gewesen ist, so daß es unter Heinrich VIII. eines einzigen 
Schrittes bedurfte, sie ganz dazu zu machen. — Diese Bemerkungen sollen 
jedoch den Wert der Arbeit B.’s nicht herabsetzen. 

Leipzig. Karl Heussi. 


O. Varenius, Beskattning och Statsreglering i England (auch unter d. Titel: 
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala 
IX. 2). Uppsala und Leipzig 1906. 173 S. 

Der Verfasser verfolgt die Ausbildung des in England herrschenden Systems 
der Besteuerung und Geldbewilligung in den beiden ersten Kapiteln, indem 
er im ersten die Entwickelung der Besteuerung während des Mittelalters und 
darüber hinaus bis 1660, im zweiten von 1660 bis zur Gegenwart darstellt, 
wobei insbesondere die Umbildung der Zivilliste seit 1760 und die Ausbildung 
der revenue departments Interesse erwecken. Im dritten Kapitel erörtert 
er den Charakter des modernen englischen Budgets, das Zustandekommen des- 
selben, die Tätigkeit des Parlaments. Das Werk macht den Eindruck einer 
sorgfältigen Studie, bietet übrigens einen Extrakt ihrer Ergebnisse am Schluß 
in englischer Sprache. Eine Bibliographie ist beigegeben. Ein Register wäre 
erwünscht gewesen. 

Kiel. | E. Daenell. 


E. Baasch, Der Kampf des Hauses Braunschweig-Lüneburg mit Hamburg 
um die Elbe vom 16.—18. Jahrhundert. Mit einer Karte. (Auch unter 
dem Titel: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 
Bd. XXI.) Hannover und Leipzig, Hahn, 1905. M. 4.—. 206 S. 

Der Darstellung liegen zugrunde Akten des Staatsarchivs zu Hannover, 
deren wichtigste im Anhang S. 123—206 zum Abdruck gebracht sind. Bei- 
gegeben ist außerdem eine Elbkarte von 1702 aus der Kommerzbibliothek 
zu Hamburg. Geschildert wird das Streben Hamburgs, während der genannten 
Jahrhunderte über das benachbarte Stromgebiet der Elbe den herrschenden 
Einfluß festzuhalten, bzw. auszudehnen, sich im Besitz des im 15. Jahrhundert 
erworbenen Stapelrechtse, in der Stellung des alleinigen Warenstapels und 
Marktes an der Unterelbe zu behaupten. Die Interessen der benachbarten 
Mächte spielen in diese Frage mit herein, des Erzstifts Bremen, Dänemarks, 
Brandenburgs, Magdeburgs, selbst Mecklenburgs und Sachsens, vor allem aber 
Braunschweig-Lüneburgs. Mit den Beziehungen dieser letzteren Macht zu Hamı- 
burg, die freilich lange Zeit hindurch infolge politischer Zersplitterung nicht 
einheitlich und nachdrucksvoll wirken konnte, beschäftigt sich die Darstellung. 
Im Besitz der Hoheit über die Süderelbe suchte jene diesen Arm des Stroms zur 
Hauptschiffahrtsstraße zu machen. Anderseits bemühte sie sich zum Vorteil 
ihrer Stadt Lüneburg die durchgehende Elbschiffahrt zu beseitigen. Zäh 
und hartnäckig wurden diese Bestrebungen von Hamburg bekämpft, un- 
geachtet, daB auch sein Binnenhandel, dessen wichtigste Straße durch die 
braunschweigisch-lüneburgischen Territorien führte, durch diese Feindschaft 
in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die politischen wie wirtschaftlichen Inter- 
essen der anderen Mächte spielten feindlich oder freundlich gegen Hamburg, 
wie gegeneinander in diese Fragen hinein, und Hamburg hat daraus wiederholt 


144 Nachrichten und Notizen II. 


für seine eigenen Absichten Vorteile ziehen können. Namentlich Magdeburg 
sah sich durch die Stapelbestrebungen der Herzoge zugunsten Lüneburgs 
auf die Seite Hamburgs gedrängt. Je deutlicher aber der Niedergang Lüneburgs 
trotz jener Hilfen zutage trat, um so mehr suchte die braunschweigisch-lüne- 
burgische Politik, gestützt auf die beanspruchte Freiheit des Verkehrs auf 
der Süderelbe Hamburg seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Harburg eine Kon- 
kurrentin großzuziehen, ähnlich wie Dänemark es mit Glückstadt und Altona 
auch versuchte. Es waren politische Erwägungen, die mächtige Stellung 
Dänemarks an der Unterelbe, die das Verhältnis der welfischen Macht zu 
Hamburg allmählich günstiger gestalteten. Wiederholt fand Hamburg bei 
ihr im 18. Jahrhundert Rückhalt und Vertretung gegenüber Dänemark. Es 
ist wohl nicht zu bezweifeln, daß hier der Politik Hannovers durch das eng- 
lische Interesse die Richtung gewiesen wurde. 

Die Mittel, mit denen Hamburg den jahrhundertelangen Kampf gegen die 
benachbarte niedersächsische Macht führte, waren nur selten militärischer 
Natur, vorzugsweise vielmehr wirtschaftliche und wesentlich auch diplo- 
matische, wobei Hamburg seine größere finanzielle Leistungsfähigkeit sehr 
zustatten kam. Rechtlich zwar mußte die Stadt Stück um Stück ihre An- 
sprüche auf ein Stapelrecht aufgeben. Anderseits erwiesen sich auch die Be- 
mühungen ihres Gegners, Harburg zu einem wirtschaftlich gefährlichen Rivalen 
zu machen, als aussichtslos. Vor allem aber ward die künstliche Förderung Har- 
burgs und Altonas für Hamburg Anlaß, im 18. Jahrhundert allmählich seine 
inneren Handelseinrichtungen zu modernisieren, zu einer freieren Handelspolitik 
überzugehen. So war auf wirtschaftlichem Gebiet der Ausgang der ge- 
schilderten Kämpfe. für Hamburg der, daß seine herrschende Stellung im 
Elbverkehr noch beträchtlich verstärkt worden war. 

Kiel. E. Daenell. 


J. Levin Carlbom, Tre dagars slaget vid Warschau den 18.—20. juli 1656 
samt de mindre fältslagen 1655 och 1656 med planscher, karta och 
bataljplaner. Stockholm 1906. 209 S. 

Dieses Werk, das zum 250jährigen Gedächtnis der Schlacht bei Warschau 
erschienen ist, zerfällt in drei selbständige Kapitel. Im ersten behandelt der 
Verfasser den Feldzug in Polen von 1655 und 1656 unter besonderer Berück- 
»ichtigung des militärischen Details, im zweiten gibt er eine Übersicht über 
die schwedischen und brandenburgischen Regimenter und die polnischen 
Truppen, die an der Schlacht bei Warschau teilgenommen haben, unter aus- 
führlichen Mitteilungen über ihre Zusammensetzung und ihre Beteiligung an 
dem polnischen Feldzug. Daran knüpft er einige Angaben über die höheren 
Befehlshaber beider Teile, um das Kapitel mit einer Charakteristik der beiden 
feindlichen Könige zu schließen. Das dritte Kapitel endlich ist dem Haupt- 
gegenstande, der dreitägigen Schlacht bei Warschau, gewidmet. Der Ver- 
fasser entwirft ein sehr eingehendes Bild der Schlacht, in dem trotz aller Details 
doch die Hauptlinien gut hervortreten. Da er manche neue Quellen und 
Pläne heranzieht, vermag er in einigen Punkten über seine Vorgänger hinaus- 
zukommen, die Hauptzüge bleiben allerdings unverändert. — Leider wird 
die Nachprüfung der Darstellung des Verfassers dadurch sehr erschwert, daß 


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Nachrichten und Notizen II. 145 


er entweder gar keine oder nur sehr unbestimmte Quellenangaben macht 
(„ein polnischer Geschichtschreiber“, „ein Berichterstatter“ u. dgl.), doch 
gibt er im Anhang wenigstens eine kurze Übersicht über das Quellenmaterial 
und bringt zwei neu von ihm herangezogene Berichte (ein Stück aus einer 
Lebensbeschreibung Herzog Adolf Johanns und einen Brief des Erzbischofs 
von Gnesen) zum Abdruck. Sehr erwünscht sind auch die Schlachtordnungen, 
die 11 Pläne und die Karte des Kriegsschauplatzes, mit denen das Buch schließt. 
Hervorgehoben sei noch, daß der Verfasser im Gegensatz zu manchen älteren 
schwedischen Darstellern den Verdiensten der brandenburgischen Armee 
durchaus gerecht wird, in der Frage des Konfliktes zwischen Herzog Adolf 
Johann und dem Großen Kurfürsten (S. 186—188) wagt er keine rechte Ent- 
scheidung. 
Jena. G. Mentz 


Archives de la France monastique, Vol. V: Mélanges et documents publiés 
a l'occasion du 2° centenaire de la mort de Mabillon. Liguge, 
abbaye de Saint-Martin, Chevetogne (par Leignon, Belgique); Paris, lib- 
rairie veuve Poussielgue, 15 rue Cassette 15. 1908. XLVII, 374 p. 8". 

Den 200. Todestag Johann Mabillons literarisch zu begehen, hat sich 
eine Anzahl namhafter französischer Historiker zusammengetan. Die Schrift 
enthält fünfzehn Beiträge zur Geschichte seines Lebens, seiner persönlichen 
und wissenschaftlichen Beziehungen und seiner Werke. Auf die einleitende 

Gedächtnisrede, die P. Dom Cabrol am 27. Dezember 1907 in der Kirche 

von Saint-Germain-des-Pres gehalten hat (III —XXXII), folgt die von 

H. Stein bearbeitete Zusammenstellung derin den zwei Jahrhunderten erschie- 

nenen Mabillon-Literatur (XXXIII—XLVII). Derselbe Verf. handelt über 

den ersten Generalsuperior der St. Maurus-Kongregation Dom Grégoire Tarrisse 

(1575—1648), indem er einiges aus seinem Briefwechsel und die Erinnerungen 

des Dom Luc d’Achery an ihn aus dem Jahre 1649 abdruckt (49—89). Mabillons 

Herkunft aus Saint-Pierremont in der Champagne, seine Jugend, seine Studien 

und sein Ordensgelübde in Reims (1632—56) einerseits, seine Beziehungen 

zu seinem Landsmanne Dom Thierry Ruinart (1682—1707) anderseits schildert 

H Jadart (1—47); einem anderen seiner Mitarbeiter und Freunde, Dom 

Claude Estiennot, hat A. Vidier einen Aufsatz gewidmet, dem ein Abdruck 

von dessen „Hagiologion Gallicanum“ beigegeben ist (279—312). L. Delisle 

druckt und bespricht die von Dom Bastide im Jahre 1677 an das General- 
kapitel der Kongregation gerichtete Eingabe gegen Mabillons scharfe Kritik 
der Ordensgeschichte (91—104). Einen anderen Angriff auf Mabillon, den des 

Abtes von Rance in der Frage der Berechtigung wissenschaftlicher Arbeit 

der Mönche betrifft ein von P. Ingold veröffentlichtes Schriftstück vom 

Jahre 1725 (177—191). H Omont erörtert Mabillons Beziehungen zur Biblio- 

thek des Königs (der jetzigen Pariser Nationalbibliothek) am Ende des 17. Jahr- 

hunderts, deren lateinische Handschriften er mit verzeichnete, und für die 
er im Jahre 1686 in Italien Erwerbungen machte (105—123); seinen Eintritt 
in die Pariser Akademie der Inschriften und seinen Anteil an deren Arbeiten 
schildert A. de Boislisle (313—353). Interessant ist J. Depoins Beitrag 
über ein Gutachten Mabillons betreffend die Abkunft der Familie La Tour 


Histor. Vierteljahrsohrift. 1910. 1. 10 


146 Nachrichten und Notizen II. 


d’Auvergne: der Begründer der Diplomatik fiel hier einer geschickten gleich- 
zeitigen Fälschung zum Opfer (125—143). Der Bollandist P. Alb. Poncelet 
S.-J. behandelt kurz Mabillons Beziehungen zu Papebroch, sein Eintreten 
für die durch die spanische Inquisition verfolgten Acta Sanctorum (169—175); 
das Verhältnis gegenseitiger Hochachtung litt bekanntlich nicht darunter, 
daß Mabillon sich genötigt sah, Papebrochs Hyperkritik sein methodisch 
grundlegendes Meisterwerk „De re diplomatica“ entgegenzustellen. Dessen 
Inhalt führt L. Levillain, ebenso wie den des Papebrochschen Propylaeum 
zum zweiten Bande des April der AA. SS., in sehr ausführlicher Darlegung 
und Würdigung vor (193—252) — nicht ohne Grund, denn Mabillons Hauptwerk 
wird heutzutage wohl fleißiger gelobt als gelesen. Seine erste Schrift druckt 
Dom J.-M. Besse neu: „Officia propria regalis monasterii sancti Petri Cor- 
beiensis“, 1677, mit den von ihm auf die Heiligen Adalhard und Bathilde 
verfaßten Hymnen (355—372). Dom Cabrol verzeichnet in einem zweiten 
Beitrage über Mabillons liturgische Studien zunächst die einschlägigen Arbeiten 
innerhalb der Maurinerkongregation, dann seine eigenen und würdigt seine 
Verdienste um die gallikanische Liturgie (145—167). M. Lecomte endlich 
handelt über die Veröffentlichung der „Annales ordinis sancti Benedicti“ 
(253—278). So bilden diese Beiträge zur Gelehrtengeschichte als Ganzes eine 
würdige Gabe der Erinnerung an den großen Mann, der mit der Begründung 
historischer Kritik die Frömmigkeit und Bescheidenheit eines einfachen Mönches 
zu vereinen wußte. 
Berlin. Ernst Müller. 


Auf ein schönes schwedisches Porträtwerk sei nachträglich die Aufmerk- 
samkeit der deutschen Historiker gelenkt: N. Sjöberg, Svenska Porträt i 
offentliga Samlingar. I. Drottningholm. II. Gripsholm, Stockholm 
(Hasse W. Tullberg, 1905, 1907, Pr. 30 Kronen). In Schloß Drottningholm 
hat Königin Hedwig Eleonore (f 1715) eine große Sammlung historischer 
Porträts angelegt, die eifrig fortgeführt wurde, und die insbesondere Erzeugnisse 
der Hofmaler Ehrenstrahl, David von Krafft, Lundberg u. a. m. enthält. Das 
erste der 50 Bilder des ersten Bandes ist ein Porträt der Königin Hedwig Eleo- 
nore, das letzte eines des Königs Oskar II. — Schloß Gripsholm ist vom 
ersten Wasa-König erbaut und bietet in seinen Kunstsammlungen zahlreiche 
Porträts (1814) von Mitgliedern des Königshauses, von Staatsmännern, Feld- 
herren u. dgl. Die trefflichen 50 Tafeln des Bandes gewähren eine schöne Aus- 
wahl. — Einleitungen in französischer Sprache erleichtern auch dem des 
Schwedischen Unkundigen die Benutzung des Werkes. G. S. 


Paul Creuzinger, Oberstleutnant a. D., Die Probleme des Krieges. Erster 
Teil. Das Problem der Taktik. 2. umgearbeitete Auflage. Leipzig, Engel- 
mann, 1908. 316 S. 

Mit der Betonung der geistigen gegenüber der mechanischen Kausalität 
wünscht der Verf. die Taktik zu den Geisteswissenschaften in Beziehung zu 
setzen; zu Psychologie, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaft. Friedrich 
und Napoleon erscheinen als Vertreter des idealistischen und realistischen 
Prinzips, von denen ersteres auf der Ausführung der Idee des Führers durch 


- —— r ne u, 


Nachrichten und Notizen II. 147 


einen sorgsam ausgebildeten Heeresorganismus beruht, während das zweite 
auf Entwiokelung der individualistischen Kräfte ausgeht. Beide Richtungen 
stehen in innerer Beziehung zum Zentralismus des friderizianischen Staats- 
und Heerwesens und zum Auftreten der Massenwirkung in den Revolutions- 
heeren; Gelände und Bewaffnung sind nur als Bedingungen, nicht als Prinzipien 
anzusehen. Untersuchungen einer Reihe charakteristischer Schlachten er- 
läutern das Kausalverhältnis zwischen Führung und Truppenleistung, be- 
sonders die ganz verschieden geartete Kräfteökonomie, unter Berücksichtigung 
der Nebenwirkungen. Beiden Vorbildern gegenüber kennzeichnet sich die 
preußische Taktik nach Friedrich als von mechanistischen Anschauungen 
geleitet — der Hauptgrund der Katastrophe von Jena. Vorbilder finden das 
idealistische Prinzip in der Phalanx, das realistische in der Legionartaktik, 
für die Zukunft dürfte bei dem Anwachsen der Massen das letztere eine 
Steigerung erfahren. Den Gewinn seiner Untersuchungen erläutert der Verf. 
durch eine Kritik von Clausewitz’ Leitfaden zur Bearbeitung der Taktik. 
Während dieser bei dem dogmatischen Charakter seiner Aufgabe mit Allgemein- 
begriffen operiert, historische Beispiele allerdings für wünschenswert erklärt, 
macht der Verf. diese zur Grundlage für die Entwickelung eines Systems. Die 
strenge Methodik dieser Einzeluntersuchungen und die straffe Zusammen- 
fassung der Resultate machen das Werk auch für den Historiker äußerst lehr- 
reich. 
Magdeburg. Liebe. 


Recueil des Actes du Comité de salut public publié par F. A. Aulard 
Bd. 18. Paris 1908 Imprimerie Nationale (Kommission E. Leroux). 

Selbst wer Aulards Auffassung von der französischen Revolution nicht 
teilt, wird dankbar anerkennen müssen, wie viele neue Quellen uns sein un- 
ermüdlicher Fleiß erschlossen hat. Eine der von ihm besorgten großen Samm- 
lungen, die Publikation der Akten des Wohlfahrtsausschusses, nähert sich 
mit dem vorliegenden Bande ihrem Ende. Dieser Band enthält die Akten vom 
7. November bis zum 20. Dezember 1794, also aus der Zeit kurz nach dem 
Sturze Robespierres. Das Comité ist seiner Allmacht entkleidet, es unter- 
stehen ihm nur noch die militärischen und die diplomatischen Angelegenheiten. 
So füllt die Korrespondenz mit den Volksrepräsentanten bei den Heeren einen 
großen Teil des Bandes; die für uns wichtigsten von der Rheinarmee sind aller- 
dings zum größten Teile schon in Reynauds Merlin enthalten. Neu und sehr 
interessant sind dagegen die Berichte von der Westarmee, die uns das Bestreben 
der neuen Regierung, den royalistischen Aufständen durch weitgehende Amnestie 
ein Ende zu machen, in allen Einzelheiten verfolgen lassen. Dasselbe gilt von 
einer Anzahl von Berichten aus verschiedenen Departements, deren Verfasser 
die Aufgabe haben, die Schreckensherrschaft endgültig zu beseitigen und die 
gesetzliche Ordnung zu sichern. Die Stimmung der Bevölkerung wie des Heeres 
kommt zum Ausdruck, und aus den Instruktionen des Comités selbst tritt 
seine hauptsächliche Tendenz, Ruhe zu schaffen, klar hervor. Den Inhalt eines 
Bandes von über 800 Seiten kann man in einer kurzen Anzeige natürlich nur 
ganz im allgemeinen skizzieren; doch sei hervorgehoben, daß sich auch in diesem 
Bande eine ganze Reihe Belege dafür finden, wie vorsichtig die Franzosen in 


148 Nachrichten und Notizen Il. 


der Behandlung der Bevölkerung eroberter Gebiete waren. Immer wieder 
werden die Emissäre ermahnt, die Empfindungen z. B. der Belgier in religiöser 
Beziehung zu schonen. Das allein erklärt den geringen Widerstand der Fremd- 
herrschaft gegenüber. Im einzelnen wird der Band erst ganz brauchbar, wenn 
das in Aussicht gestellte Register vorliegt. 

Leipzig. Dr. Bergsträsser. 


Ein deutscher Maler und Hofmann. Lebenserinnerungen des Joh. 
Christian v. Mannlich. 1741—1822. Nach der französischen Original- 
handschrift herausgegeben von Eugen Stollreither. Mit acht Bildnissen. 
Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 1910. XLVIII, 568 S. 8°. 10,50 M. 

Es ist keiner von den ganz großen, begnadeten Künstlern, der hier in seinen 
Memoiren zu uns spricht, und ich bin überzeugt, daß wohl niemand an Mannlich 
gedacht und ihn genannt hätte, wenn nicht die Jahrhundertfeier der Münchner 
Akademie der bildenden Künste im Jahre 1908 Gelegenheit geboten hätte, 
an ihn, der zur Gründungszeit Galeriedirektor war und bei Maximilian I. Joseph 
sehr viel galt, zu erinnern. Nun liegen uns seine Erinnerungen vor, die durch 
ihren wirklich in jeder Beziehung anziehenden Stoff ihre Veröffentlichung recht- 
fertigen, die uns aber zeigen, daß ihr Verfasser eigentlich nur als junger Mann 
selbst als Künstler tätig war, in Mannheim, Paris und Rom, daß ihn aber später 
die vielerlei Pflichten eines Hofmanns abhielten, sich künstlerisch zu betätigen, 
so daß er nur mehr als Galeriedirektor in Zweibrücken und München auf die 
Anlage, Erhaltung und Vermehrung der kurfürstlichen bzw. königlichen Ge- 
mäldesammlungen Einfluß hatte. Aus diesem Grunde erzählen uns im Grunde 
lediglich die seine Jugendzeit behandelnden Kapitel von seinem Lernen und 
Schaffen sowie von seinen Reisen nach Paris mit dem Herzog und nach Rom 
mit dem sich daran knüpfenden Verkehr mit den Großen jener Zeit. Das sind 
die Abschnitte, in denen der Kunst- und der Musikhistoriker sehr viel Inter- 
essantes finden wird. Da hören wir von den Pariser Theaterverhältnissen, von 
Glucks Leben in Paris, von Mannlichs Verkehr mit dem Maler Boucher und dem 
Enzyklopädisten Diderot, auch mit Rousseau, von den kirchlichen und künst- 
lerischen Verhältnissen in Rom u. a. Die späteren Kapitel zeigen ihn als Galerie- 
direktor und Hofmann, der von dem Leben und Treiben am Zweibrückner Hofe 
erzählt oder über die Nöte und Ängste klagt, in die ihn die Ungnade oder Laune 
seines allergnädigsten Herrn brachte. Wir sehen ihn beim Ausbau des Karls- 
berges, jenes Schlosses, das Karl II. August anlegen ließ, wodurch die Finanzen 
seines Landes noch vollkommen zerrüttet wurden. Bis dann die Heere der fran- 
zösischen Revolution die Lande zu beiden Seiten des Rheins verwüsteten, um 
auf ihre Art den Bewohnern die Freiheit zu bringen. Damals konnte Mannlich 
seinem Fürsten seine Ergebenheit beweisen, indem er die Gemäldesammlung 
rettete vor den französischen Gelüsten, was er dann in München abermals tun 
konnte beim Nahen des Napoleonischen Heeres. So überwiegt in diesem Teile 
des Werkes die politische Geschichte, die Mannlich selbst miterlebte, und deren 
Schrecken auch er kosten mußte. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte 
er nach der Besteigung des bayerischen Thrones durch das pfalz-zweibrücken- 
sche Haus in München, wo ihm als Nichtbayern, der auch dort Galeriedirektor 
war, zahlreiche Gegner erwuchsen. Sonderbarerweise erwähnt er nichts von 


Nachrichten und Notizen IlI. 149 


der Gründung der Akademie (vgl. dazu: E. von Stieler, Die königliche Akademie 
der bildenden Künste zu München. 1808—1858. München 1909, besonders die 
Beilagen II, II und V, die beweisen, welch lebhaften Anteil Mannlich trotz. 
mancher Abneigung an der Gründung der Akademie nahm). Mit der Schil- 
derung des Feldzuges 1812, an dem sein Sohn teilnahm, schließen die Erinne- 
rungen. Erwähnt sei, daß diese eigentlich französisch abgefaßt sind, da Mannlich 
nach seiner Ansicht besser Französisch als Deutsch sprach und schrieb, eine 
Ansicht, die, wie man auf Grund beigegebener Proben seiner französischen 
Orthographie urteilen kann, eine durchaus irrige war. Ein Stammbaum des 
Hauses Zweibrücken zeigt, wieviele jetzt regierende Fürstenhäuser mit jenem 
verwandt sind. 
Dresden. . Hubert Richter. 


Der Gesundheitskatechismus Dr. Bernhard Christoph Fausts. 
Ein Beitrag zur Geschichte des Unterrichtswesens in Deutschland um 
die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts von Professor Dr. phil. Karl 
Roller, Großh. Oberlehrer in Darmstadt. Leipzig und Berlin 1909. 
Verlag von B. G. Teubner. Gr. 8%. VIII und 204 S. 

Die vorliegende, sorgfältig gearbeitete Studie ist ein neuer Beweis dafür, 
wie der Philanthropismus sich um zahlreiche hygienische Fragen eifrig und 
erfolgreich bemühte, die heute Gegenstand unserer Aufmerksamkeit sind. 
Ein vielgebrauchtes Lehrmittel war das Faustsche Büchlein. Sein Verfasser, in 
Rotenburg in Hessen 1755 geboren, entfaltete als Leibmedikus im Dienste der 
verwitweten Gräfin Wilhelmine Luise von Schaumburg-Lippe in Bückeburg eine 
eifrige literarische Tätigkeit, über die das Biographische Lexikon der hervor- 
ragendsten Ärzte aller Zeiten und Völker von E. Gurlt-Hirsch Auskunft gibt. 
Roller bietet in der Einleitung einen Überblick über die schulhygienischen 
Bestrebungen in Hessen unter Benutzung der Mitteilungen über die Bücherei 
des hessischen Schulmuseums, der von W. Diehl herausgegebenen Schulord- 
nungen und instruktiver Aktenstücke des Großh. Hessischen Ministeriums des 
Innern. S. 11—21 folgt ein Überblick über Fausts Leben und Schriften, wobei 
Strieders Gelehrtengeschichte das Material lieferte. S. 22—204 wird das Ge- 
sundheitsbüchlein genau besprochen, zunächst nach seiner Verbreitung, von 
der Faust 1802 sagen konnte, daß nicht weniger als 150 000 Exemplare ver- 
kauft seien. Zu S. 25 sei bemerkt, daß es auch in Leipzig eingeführt war; vgl. 
O. Kämmel, Geschichte des Leipziger Schulwesens. Leipzig 1909. S. 484 in 
der Anmerkung. Auch an den sächsischen Fürstenschulen wurde es gebraucht. 
Vgl. E. Schwabe, Beiträge zur Geschichte des sächsischen Schulwesens von 
1760—1820. Leipzig 1909. S. 122, Anm. 3. Zu dem S. 41 gegebenen Ver- 
zeichnisse der einzelnen Ausgaben und Auflagen ist es von Interesse, die Meß- 
kataloge, die ich in der hiesigen Stadtbibliothek durchgesehen habe, zu ver- 
gleichen. In dem über die Ostermesse 1794 wird der Gesundheitskatechismus 
als in Kommission bei P. G. Kummer in Leipzig aufgeführt. In demselben 
Kataloge wird der Entwurf verzeichnet „Ausgabe für die Rhein- und Main- 
gegenden. Frankfurt a. Main, bei W. Fleischer dem Jüngeren.“ Als auf der 
Michaelismesse 1794 erschienen wird genannt: Gesundheitskatechismus . . . 
mit 4 Holzschnitten. 2. verm. Auflage, Leipzig, D G. Kummer; bei Gelegen- 


150 Nachrichten und Notizen II. 


heit der Michaelismesse 1795 der Gesundheitskatechismus 4. vermehrte Auf- 
lage in Leipzig bei Kummer; bei Gelegenheit der Ostermesse 1796 8. 42 die 
lateinische Ausgabe von Meiner (vgl. Roller S. 47, 48). Auf der Michaelismesse 
1797 erscheint vom Gesundheitskatechismus die 6. verbesserte, auf der 
Michaelismesse 1798 die 7. verbesserte, auf der Ostermesse 1800 die 8. stark 
vermehrte Auflage, sämtlich bei Kummer in Leipzig. Von besonderem Inter- 
esse ist Kapitel 2 über die Beurteilungen, die das Buch erfahren hat. Mit 
Recht wurde hervorgehoben, daß das für Kinder bestimmte Buch manches 
enthielt, was an die Adresse der Erwachsenen sich richtete. Eine sehr ein- 
gehende Besprechung und Würdigung des Inhalts bildet den Schluß der Arbeit, 
die auch einen wertvollen Beitrag zur Verwaltungsgeschichte bildet. 
Leipzig. Georg Müller. 


Mit lobenswerter Raschheit ist der 30. Jahrgang der Jahresberichte der 
Geschichtswissenschaft, herausgegeben von G.Schuster, zur Ausgabe gelangt. 
(2 Bände, Preis 56 M.) Er will Berichte über die Literatur des Jahres 1907 
bringen, muß freilich für manche Abschnitte auf spätere Jahrgänge vertrösten 
und muß für andere sich mit älteren Berichten begnügen. Das Werk hat einen 
erstaunlichen Umfang gewonnen und enthält in mitunter großer Ausführlich- 
keit so vielerlei, daß von Einheit des Interessenkreises nicht mehr die Rede 
sein kann. Ob das an sich sehr nützliche Unternehmen, dessen Leitung Be- 
wunderung verdient, in dieser Art wird auf die Dauer fortgeführt werden 
können, möchte mir fast zweifelhaft erscheinen. G. 8. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Tech- 
nische Hochschulen. Der ao. Prof. der Geographie Dr. Alfred Grund in Berlin 
wurde als Ordinarius nach Prag und der Generalsekretär der Schweizerischen 
Nationalbank in Bern Dr. Julius Landmann als Ordinarius für Volkswirt- 
schaftslehre nach Basel berufen. Der ao. Prof. in Jena Dr. Friedrich 
Keutgen wurde als Professor der Geschichte an die Wissenschaftlichen An- 
stalten nach Hamburg berufen, 

Die ao. Proff. der Staatswissenschaft Dr. Albert Hesse in Königsberg und 
Dr. Theophil Kozak in Basel wurden zu Ordinarien ernannt. 

Der Privatdozent Dr. Franz Schultz in Bonn wurde als ao. Prof. der 
deutschen Literatur und Sprache nach Straßburg und der Privatdozent Dr. 
Pbilipp Witkop in Heidelberg als ao. Prof. der deutschen Literatur nach 
Freiburg i. B. berufen. . 

Der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Hermann Egger in Wien wurde 
zum ao. Prof. ernannt. Die Privatdozenten der Geschichte Dr. Otto Car- 
tellieri und Dr. Karl Stählin in Heidelberg erhielten den Titel Professor. 

Es habilitierten sich: Dr. Joseph Popp (Ästhetik und Kunstgeschichte) 
in München und Dr. Gustav Braun (Geographie) in Berlin, 

Todesfälle. Am 8. Februar starb in Leipzig der Ordinar der englischen 
Sprache und Literatur Geh. Hofrat Prof. Dr, Richard Wülker im Alter 
von 65 Jahren. Wir verdanken ihm einen Grundriß zur Geschichte der 
angelsächsischen Literatur (1885) und vor allem die Geschichte der englischen 
Literatur von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart (1896), die bereits in 
zweiter Auflage erschien. 


Nachrichten und Notizen 11. 151 


Am 26. Februar starb im Alter von 83 Jahren in Paris Marie Henri 
d’Arbois de Jubainville. Er war 1827 in Nancy geboren, wurde Archivar 
des Departements Aube und 1882 Professor am College de France in Paris. 
Er war einer der bedeutendsten Forscher auf dem Gebiet der keltischen 
Sprache und Literatur. Von seinen zahlreichen Schriften heben wir nur 
folgende hervor: Cours de littérature celtique Tom. 1—12 (Paris 1883 £f.). 
Les premiers habitants de l’Europe d’après les écrivains de l'antiquité et les 
travaux linguistes Tom. 1—2 (2 éd. 1889—94). Recherches sur l'origine de 
la propriété foncière et des noms de lieux habités en France. Période celtique 
et période romaine (1890). Les Celtes depuis les temps les plus anciens 
jusqu’en l’an 100 avant notre ère (1904). La famille celtique. Étude de 
droit comparé (1905). 

Im März starb in Frankfurt a. M., 79 Jahre alt, Dr. Ludwig Oelsner, der 
Verfasser der Jahrbücher des fränkischen Reichs unter Pippin (1871). 


Gustav Droysen. 


Am 11. November 1908 starb in Halle der ordentliche Professor der Ge- 
schichte Gustav Droysen. Er war am 10. April 1838 in Berlin als ältester Sohn 
Johann Gustav Droysens und der Marie geb. Mendheim geboren, er besuchte 
das Gymnasium in Altenburg und studierte in Jena, Berlin und Göttingen, 
in Jena und Berlin vor allem unter der Leitung seines Vaters, als dessen Schüler 
er in erster Linie zu betrachten ist. In Göttingen promovierte er 1862 mit einer 
Arbeit über „Albrechts I. Bemühungen um die Nachfolge im Reich. I. Hälfte“. 
Eine Fortsetzung ist nicht erschienen, da sich D. bald ganz der Geschichte 
des Dreißigjährigen Krieges zuwandte. Als erste Frucht seiner Forschungen 
auf diesem Gebiete erschienen 1863 im dritten Bande der „Forschungen zur 
deutschen Geschichte“ seine „Studien über die Belagerung und Zerstörung 
Magdeburgs“. Einem quellenkritischen Thema aus dieser Zeit war auch seine 
Habilitationsschrift gewidmet: Arlanibaeus. Godofredus. Abelinus. Sive 
scriptorum de Gustavi Adolphi expeditione princeps. D. suchte in ihr zu beweisen, 
daß Arlanibaeus, der Verfasser des Arma Suecica, und Joh. Ludw. Gottfried, 
der des Inventarium Sueciae, identisch seien mit Abelinus, dem Bearbeiter 
der ersten Bände des Theatrum Europaeum. Diese Ansicht ist lange Zeit fast 
allgemein angenommen gewesen, erst neuerdings ist es Frida Gallati gelungen, 
die Existenz Gottfrieds nachzuweisen, Arlanibaeus wird man noch als ein 
Pseudonym für ihn betrachten dürfen. Die Habilitation D.’s erfolgte im Oktober 
1864 in Halle, dorthin ist er, nachdem er von 1869 bis 1872 in Göttingen als außer- 
ordentlicher Professor gewirkt hatte, als Ordinarius zurückgekehrt, dort ist er 
über ein Menschenalter tätig gewesen, 1908 trat er in den Ruhestand. 

D.’s literarische Tätigkeit ist so gut wie ausschließlich der Geschichte des 
16. und 17. Jahrhunderts gewidmet gewesen. Ihr gehören auch seine drei 
Hauptwerke an: der „Gustav Adolf“ (2 Bde. 1869/70), der „Bernhard von 
Weimar“ (2 Bde. 1885) und die „Geschichte der Gegenreformation“ (1893). 
Sie alle zeichnen sich durch gefällige Darstellung aus, denn D. hat, auch hierin 
seinem Vater folgend, stets Wert darauf gelegt, daß seine Werke auch künst- 
lerischen Anforderungen gerecht wurden, daß sie nur die Ergebnisse seiner 
Forschung, nicht die Forschung selbst darboten. Als einen Vorzug vor allem seines 


152 Nachrichten und Notizen lI. 


„Gustav Adolf“ wird man ferner die starke Heranziehung schwedischer Quellen 
und die intensive Benutzung der Flugschriftenliteratur bezeichnen dürfen. 
Sowohl der „Gustav Adolf“, wie der „Bernhard von Weimar“ müssen auch 
heute noch als grundlegend gelten, wenn auch die berechtigte Kritik, die jün- 
gere Forscher an vielen einzelnen ihrer Ergebnisse geübt haben, zu großer Vor- 
sicht bei ihrer Benutzung nötigt. Eine gewisse Neigung zur Hyperkritik, die D. 
veranlaßte, etwa in der Frage nach den Motiven für das Eingreifen Gustav 
Adolfs in den deutschen Krieg die religiösen Beweggründe ganz abzuleugnen, 
ist noch stärker in manchen seiner Spezialarbeiten hervorgetreten. Wir beschrän- 
ken uns darauf, sie hier chronologisch aufzuführen: aus den dänischen Büchern 
(Arch. f. Sächs. Gesch. II. 1864. V. 1867); die Schlacht bei Lützen 1632 (FDG. 
V. 1865); die ersten Berichte über die Schlacht bei Breitenfeld (Arch. Sächs. 
Gesch. VII. 1869); das Auftreten Pappenheims in Norddeutschland nach der 
Schlacht bei Breitenfeld (Zeitschr. f. Preuß. Gesch. VIII 1871); der Krieg in 
Norddeutschland 1632. Generalleutenant von Baudissin (ebenda IX. 1872); 
die Feldzüge der Sachsen im Bunde mit Schweden (Arch. Sächs. Gesch. XII. 
1874); brandenburgische Audienzen bei Gustav Adolf (Zeitschr. f. Preuß. Gesch. 
XV. 1878); die evangelischen Kurfürsten und der Reichskanzler Oxenstierna 
(ebenda XVI. 1879); die Verhandlungen über den Universalfrieden im Winter 
1631/32 (Arch. f. Sächs. Gesch. NF. VI. 1880); Holcks Einfall in Sachsen 
1633 (Neues Arch. Sächs. Gesch. I. 1880); in Sachen Bernhards von Weimar. 
Eine Erwiderung an Herrn von Genzernlach (FDG. XXVI, 1886), Gustav 
Adolfs Landungsgebet (MJÖG. XXII, 1901). Unser Quellenmaterial bereicherte 
D. durch Herausgabe der „Schriftstücke von Gustav Adolf zumeist an evan- 
gelische Fürsten Deutschlands“. (1877.) Im Jahre 1880 begann er zur Benutzung 
bei Seminarübungen die „Materialien zur neueren Geschichte“ herauszugeben, 
in denen er seltene Drucke zur Geschichte einzelner Ereignisse des 16. und 
17. Jahrhunderts ohne Anmerkungen und kritischen Apparat zum Abdruck 
brachte. Vor allem für Unterrichtezwecke war wohl auch der allgemeine „histo- 
rische Handatlas“ bestimmt, den er 1886 mit Andree herausgab. Von der Tätig- 
keit, die D. selbst als Lehrer entfaltete, legt die stattliche Sammlung der „Halle- 
schen Abhandlungen zur neueren Geschichte“ Zeugnis ab. Auch in ihr finden 
wir die Geschichte des Dreißigjährigen Krieges bevorzugt. In der eigenen 
Produktion D.’s schien seit dem Jahre 1886 ein Stillstand eingetreten zu sein. 
Wie wir jetzt erfahren haben, war er während dieser ganzen Zeit mit dem 
Leben und den Werken seines Vaters beschäftigt. Als erste Frucht dieser 
Studien ließ er 1902 den Briefwechsel seines Vaters mit Mendelssohn erscheinen 
(Deutsche Rundschau Bd. 111, Jahrg. 28), in seinem Nachlaß fand sich der 
erste Band einer Biographie seines Vaters!, ein sehr liebenswürdiges Buch, das 
vielleicht viele seiner früheren Arbeiten überdauern wird. 
Jena. G. Mentz. 


! Soeben erschienen im Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. Seine Be- 
sprechung erfolgt an anderer Stelle. 


za E 


153 


Über eine neue Auffassung 


des Freiherrn vom Stein. 


S Von 
Heinrich Ulmann. 


Im Rahmen eines mit siegreicher Feinheit durchgeführten Werkes! 
über die allmähliche Losschälung des deutschen Nationalstaats- 
gedankens aus der Hülle weltbürgerlicher Staatsanschauung, hat 
F. Meinecke zwischen die romantisch-kosmopolitischen Denker und 
die Politiker der Restauration ein besonderes Kapitel Stein, 
Gneisenau und W. von Humboldt gestellt, um ausführlich darzutun, 
daß auch Stein nur im Bann seiner „hochuniversalen Stimmung Ver- 
ständnis besessen habe für die Bedingungen nationalen Lebens“. Ihm 
wäre es noch nicht gegeben gewesen, „den autonomen National- 
staat“ zu schauen, „sondern den durch universale Prinzipien ge- 
bundenen“. 

Von Treitschke, der fälschlich in dem markigen Reichsfreiherrn 
den Forderer und Förderer des nationalen Einheitsstaates gepriesen, 
wären wir also durch so manche Mittelstufe zu einer so ziemlich 
entgegengesetzten Auffassung hingeführt. Da lohnt es sicherlich, 
der Aufgabe sich zu unterziehen, die Grundlagen der überraschenden 
Aufstellung des geistreichen Verfassers schärfer zu prüfen. 

Man beachte von vornherein den Ausdruck: „universale Prinzipien“. 
Es handelt sich nicht um die Verschlingung der Bedingungen einer 
Befreiung und Herstellung Deutschlands mit denen der Befreiung 
und Aufrichtung Europas bei und nach dem Sturz des Napoleonischen 
Kaiserreichs. Nein, ein romantisch-weltbürgerlicher Universalismus 
soll Stein unbewußte Voraussetzung des Denkens und Handelns 
geworden sein. 

Also Meinecke erkennt selbstverständlich die Abhängigkeit der 
Pläne Steins von der allgemeinen Lage Europas im ganzen wie im 
einzelnen an. Aber er gelangt trotz methodischer Berücksichtigung 


1 Weltbürgertum und Nationalstaat. (1908). S. 152—179. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 11 


154 Heinrich Ulmann. 


dieses Punktes im einzelnen wie im ganzen zu der Feststellung, daß 
Stein immer wieder aus kosmopolitischer Urgesinnung den Forde- 
rungen eines autonomen Nationalstaates die Interessen der Gesamt- 
heit, Europas, vorangestellt habe. Er habe damit beigetragen „zur 
Entwickelung jenes Systems der politischen Romantik, das man 
später das der heiligen Allianz genannt hat“. Es könnte Meinecke 
nicht genügen, wenn man zugäbe, die von Stein unter dem Zwang 
der Notwendigkeit in Rechnung gestellte Hilfe fremder Mächte habe 
den reinen Nationalstaat in Deutschland in erster Linie unmöglich 
gemacht; jene habe zur Vorherrschaft der maßgebenden Mächte 
auch über unser Vaterland in praktischer Beeinflussung und grund- 
sätzlicher Festsetzung führen müssen. Meinecke will vielmehr den 
einzelnen Vorgängen, den einzelnen Vorschlägen und Handlungen 
Steins einen innerlicheren, prinzipielleren Sinn abgewinnen. Nicht 
die harte Forderung des Tages allein, sondern eine mit der unsern 
nicht stimmende Auffassung von Nation, Nationalstaat einer-, 
Europa und Welt andererseits sei unbewußt treibende Kraft. Dem 
gegenüber meine ich, daß die Politik der heiligen Allianz und des 
Troppauer Protokolls nicht, auch nicht in nuce, Teile des Steinschen 
Bewußtseinsinhalts gewesen sind bei seiner Programmbildung und 
bei seinem Walten. Nicht „optimistische“ Illusion gewährt ihm 
den stets wiederkehrenden Glauben, daß Deutschlands Interesse 
bei England und Rußland wohl aufgehoben sei. Nicht Kosmopoli- 
tismus, sondern nüchterne Realpolitik ist es, wenn er immer wieder 
bestrebt ist, seine Pläne für Deutschland als im Interesse Europas 
liegend zu begründen, ja wenn er sich bestimmen läßt, selbst die 
künftige Verfassung Deutschlands unter die Garantie Europas zu 
stellen. 

Wie sollte denn Stein die Aufrichtung Deutschlands anders wollen, 
als durch die zu interessierenden Großmächte! Ganz Deutsch- 
land stand jaim Kampf wider beide, England wie Rußland, 
handelspolitisch wie militärisch. In sich besaß es keinen 
autonomen Hebel, denn die Volkskraft, an die die Patrioten appellieren 
wollten, konnte militärisch unleugbar nur in Anlehnung an eine 
hereinzuziehende fremde Heeresaufstellung entwickelt und furchtbar 
gemacht werden. Stein war nicht so glücklich wie Themistokles, 
dem es verstattet war, auf gewechseltem Schachbrett, statt mit 
Hopliten, mit Schiffen die Größe seines vom Feinde besetzten Vater- 
landes neu und glänzender zu gestalten! Also es blieben in der Tat 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 155 


nur die europäischen Napoleonfeinde, wie man sich auch die Sache 
denken mag, als Wiedereinführer Deutschlands in die Gemeinschaft 
der Freien Europas übrig: auch sie nur, wenn man ihren Glauben 
an die Ratsamkeit einer deutschen Mitte Europas zum eigenen 
Besten zur lebendig wirkenden Kraft zu steigern verstand. Diese 
Aufgabe hat Stein mit seiner mächtigen Willenskraft erfaßt. Wo 
sind nun zwingende geistesgeschichtliche Beweise, daß das nur habe 
geschehen können aus romantisch-kosmopolitischer Anlage oder Denk- 
art heraus? Man könnte vielleicht darauf kommen, die historische 
Analogie zu Hilfe zu rufen. 

Wie Stein und sein Kreis die Welt teilten in Napoleonsfeinde und 
Napoleonsanhänger, mit gleich inbrünstigem Haß haben mehr wie 
einmal die Religionsparteien des 16. Jahrhunderts sie scheiden 
wollen in Anhänger und Gegner Roms. Letztere wollten ihrer Welt- 
anschauung leben und sie durchsetzen ohne viel Rücksicht auf 
Volkstum und Landesgrenzen. Ist dementsprechend Stein zu ver- 
stehen als Träger eines kosmopolitischen Gegensatzes wider den 
Univerealismus Napoleons? Aber nähere Vergleichung belehrt 
gerade über die tiefe Kluft zwischen beiden Anschauungen. Jene 
Evangelischen und Katholiken in England, Frankreich, Deutsch- 
land haben den bestehenden heimischen Staatsgewaälten sich wider- 
setzt um ihrer Kirchen halber, ohne Rücksicht ob jene dabei ge- 
schädigt oder ganz zugrunde gerichtet würden. Dagegen wollte 
Stein gerade die durch Napoleons Übermacht zerdrückten nationalen 
Potenzen wiederherstellen mit Hilfe der allein noch national ge- 
schlossenen Völker, der Russen und Engländer. In diesem Sinne 
lag es, bewußt oder unbewußt, in der Richtung seines Strebens, 
Verwandtes zu Verwandtem zu fügen; hauptsächlich aber rechnete 
er auf die staatliche Kraft jener Länder bei seinen Plänen. Diese 
werden, so bin ich überzeugt, so restlos erklärt durch diese Gedanken- 
gänge, daß es ganz besondere Gründe geben müßte für die An- 
nahme, daß eine kosmopolitische Unterströmung in seiner Seele 
dabei mitgewirkt hätte. Man würde solche Anhaltspunkte finden 
können, wenn sich dartun ließe, daß Stein das Interesse beider Staaten 
oder die Eitelkeit ihrer Herrscher über das politisch Unerläßliche 
hinaus bevorzugt hätte, besonders wenn das zum Schaden Deutsch- 
lands hätte gereichen müssen. Bei dem starken und stolzen Mann 
dürfte selbst das als belastend vielleicht für das Vorhandensein 
einer Vorliebe für „Europa“ betrachtet werden, wenn er anscheinend 


11* 


156 Heinrich Ulmann. 


kleinmütig bei Vertretung nationaler Ansprüche zu früh zurück- 
gewichen wäre. — Zugestanden von vornherein, daß für 
Stein der Begriff Nationalstaat mit dem unsern sich nicht 
deckte. Zeit und Erlebnisse erst konnten allmählich innerhalb 
einer neuen Generation die Eierschalen des zerborstenen alten Reichs 
wegschwemmen, die Stein, dem stolzen Reichsritter, dem Vertreter 
eines habsburgisch-österreichischen Kaisertums noch anhafteten. 
Er rang unaufhörlich mit den divergierenden Interessen von Reich 
und Nation, unter wechselnder Gestaltung seiner Gedanken. Aber 
welchem handelnden Deutschen wäre es damals, und sonderlich 
vor Ende 1815 anders ergangen? Das was Meinecke den autonomen 
Nationalstaat nennt, der in dauerhafter Gesundung nach aller 
historischen Erfahrung nur das Werk einer auf sich allein gestellten 
Politik sein kann, war damals unmöglich und höchstens konstruk- 
Heem Denken oder gefühlsmäßiger Intuition erreichbar. Die Kräfte 
und die Einsicht waren gleichermaßen unzureichend, selbst der 
Wille nur ganz vereinzelt vorhanden. Auch Stein war von den all- 
mächtigen Umständen abhängig, so gut wie Hardenberg, nur daß 
er weniger der Sklave des Augenblicks wurde und das Bleibende 
fester im Auge behielt. Wenn es, wie Meinecke meint, wirklich 
eine Illusion wäre, daß Stein das vaterländische Interesse bei Ruß- 
land und England geborgen wähnte, so hat es nie eine rettendere 
und zweckmäßigere Illusion gegeben. Stein kann nicht geglaubt 
haben, daß beide ihrer eigenen Interessen vergessen würden. Aber so 
relativ gleichgültig seinem hohen Deutschtum Dynastien und Landes- 
grenzen waren, ebenso stand ihm alleräußerstenfalls der vaterlän- 
dische Boden selber erst in zweiter Linie. „Das Vaterland“, schrieb 
er am 22. Juni 1812 an Gruner, „ist da, wo sich die Ehre und die 
Unabhängigkeit findet.“ Solange, auch in fernem Land und im An- 
schluß an fremde Fahnen, ein Häuflein Unerschrockener aufrecht 
steht, ist die Sache des Vaterlandes nicht verloren.! Ich weiß nicht, 
warum Meinecke dieses Wort nicht berücksichtigt hat. — Si fractus 
illabatur orbis impavidum ferient ruinae! Damit hängt zusammen, 
was beiläufig erwähnt sei, daß im Dienst der Fremden keine Entwür- 
digung gesehen wird, im Gegenteil. Ja, jene „Aufrechten“ wagen 
es rücksichtslos die bestehenden Ordnungen des Vaterlands in seinen 
Einzelstaaten zu ignorieren, und jedem Deutschen, er gehöre an, wem 


! Bemerkenswert die Übereinstimmung mit einem Träger der „konservativen 
Nationalstaatsidee‘“ wie Ranke S. W. 49/50, S. 326. 


D 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 157 


er wolle, zuzurufen: Her zu uns! Von so hoher Warte aus sind auch 
die zu Hilfe gerufenen fremden Staatskräfte nur eine durch die 
Umstände veranlaßte Begleiterscheinung, kein internationales Gängel- 
band. Viel eher als Cavour, der sicherlich geglaubt hat, den italie- 
nischen Nationalstaat zu erreichen trotz französischer Unterstützung, 
durfte Stein des Glaubens sein, in Anlehnung an jene Bundes- 
genossen werde ein so oder so gestalteter autonomer Nationalstaat 
sich ergeben. Es ist nicht, scheint mir, gestattet, aus dem nachherigen 
Schicksal Deutschlands Schlüsse zu machen auf Steins Denkart. 
Revolutionsfurcht, Ruhebedürfnis, Eifersucht und Schwäche der 
Regierungen haben ohne zwingende Not in der Zeit der Restauration, 
dem Ausland zuliebe, Deutschland zum politischen Schlaf verdammt. 
Aber Stein durfte, ohne die Absicht, Rußland und England hin- 
sichtlich der zukünftigen Stellung Deutschlands täuschen zu wollen, 
voraussetzen, daß, beim Zustandekommen einer einigermaßen 
kräftigen Verfassung, Deutschland frei von Bevormundung sich 
selbst leben würde. Nicht Dienste hat er die Fremden von uns für 
ihre Hilfe erwarten lassen. „Europa“ war gedient durch das bloße 
Vorhandensein eines mitteleuropäischen deutschen Staatswesens: 
ja die bloße Tatsache, daß die „Leere“ ausgefüllt ward, mittelst 
deren seit Jahrhunderten die Ströme des Kriegs auf unser Vater- 
land gelenkt waren, war ein Gewinn für die Sicherheit Rußlands. 
Mehr hat Stein in seinen beredten Denkschriften und Vorschlägen 
nie verheißen. 

Wie sein gelegentliches willkürliches Umspringen mit den Grenzen 
deutscher Staaten, das Kennzeichen der Kabinettspolitik, ein Be- 
leg sein soll für universalistische Grundanschauung, ist mir nicht 
verständlich. Haben doch auch die Erben der Praxis der Kabinette 
des 18. Jahrhunderts, die enragierten Verfechter eines modernen 
französischen Nationalgedankens, die Jacobiner, dem gleichen 
System gefrönt. | 

Es ist bekannt, zu welchen willkürlichen Umrissen eines neuen 
Deutschlands Stein bei dem verzweifelten Bestreben später gelangt 
ist, neben den beiden deutschen Großmächten ein besonderes 
Reich herzustellen, z. B. indem erPreußen rechts der Elbe ganz draußen 
lassen wollte, ebenso wie die Mehrzahl der österreichischen Kron- 
lande.! In diesem Zusammenhang sei noch einer Stelle im Konzept 
der Denkschrift vom 18. September 1812 gedacht, auf die übrigens 


! Adolf Schmidt, Geschichte der deutschen Verfassungsfrage, 160 ff. 


158 Heinrich Ulmann. 


Meinecke nicht Bezug genommen hat.! Da will Stein anscheinend 
nach Zurückweisung der Verfassungen von 1648 wie von 1803 ein 
Reich schaffen von der Oder bis zu Rhein und Maaß. Allerneuestens 
ist daraus der Schluß gezogen worden?, als ob Stein das Land öst- 
lich der Oder ruhig an Rußland habe überlassen können. Daher ist 
es, um das Motiv universalistischer Grundstimmungen auszuscheiden, 
wohl gut, darauf hinzuweisen, daß auch diesmal es sich handeln wird 
um eine Modalität, um Preußen außer dem Reich ebenso wie Öster- 
reich, dessen daneben ausdrücklich gedacht ist, eine selbständige 
Stellung zu bewahren. Stein hat seinerseits stets die Ausdehnungs- 
tendenzen einer russischen Partei selbst bis zur Weichsel bekämpft und 
Rußlands Uneigennützigkeit wenig später ausdrücklich vorausgesetzt. 

Doch weiter! 

Stein hatte 1808 den Stolz gehabt, Deutschland nur durch sich 
selbst retten zu wollen, war aber 1812 zu der Resignation gelangt, 
daß das nur durch fremde, gemeint ist vor allem englische Hilfe und 
Leitung, zu erwarten sei. Ferner hatte er 1812, also auf diesem 
Wege, Deutschland und Italien zum Besten der Ruhe Europas zu 
großen Massen zusammenballen wollen. Weil Stein nun im Mai 1814 
bei den Pariser Verhandlungen den Vorschlag sich angeeignet hatte, 
den König von Sachsen nach Italien zu verpflanzen, wird aus dieser 
Inkonsequenz der Vorwurf abgeleitet, daß die große Idee nationaler 
Selbständigkeit bei ihm nicht auf dauerhaftem Grund geruht habe: 
vielmehr sei der moderne Nationalgedanke in ihm von universaler 
Tendenz durchsetzt. Das beweise sein Vertrauen auf England, dem 
er die Diktatur zuweise, eine Auffassung, die nur verständlich sei, 
wenn er nicht nur an eine vorübergehende Alliance, sondern an 
dauernde europäische Solidarität glaube (Meinecke 155—157). 

Mit dieser Auffassung dürfte doch kaum stimmen, daß kurz vor 
jener Äußerung Stein Rußland eine ähnliche Rolle zugedacht hatte 
(Lehmann III, 146). Es kam ihm eben auf die Kraft und Einheit 
in der Leitung der zu entfachenden nationalen Insurrektion an je 
nach den Kriegsaussichten. 

Was Italien betrifft, so war seine Einheit damals schon durch 
die Erhaltung der Herrschaft Murats (eines Nichtitalieners!) 


1 Mitgeteilt von M. Lehmann: Stein III 160, Konzept vom 17. September. 
In die Denkschrift selbst ist der Satz nicht aufgenommen. Die Stelle ist 
übrigens recht unklar. 

3 Baumann: Th. von Schön. Seine Geschichtsschreibung S. 110. 


- 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 159 


unmöglich. Stein verzichtete auf die Idee zum Besten der 
damals gerade von ihm gewünschten Einverleibung Sachsens in 
Preußen. Daß er damit nicht sein nationales Prinzip preisgab, be- 
weist sein wenig Tage früherer Protest an den Zaren gegen die Ver- 
sorgung französischer Großer in Deutschland.’ Und die Hand aufs 
Herz: ist bei der zugrunde liegenden Annahme, daß streng national 
gesinnte deutsche Gegner Napoleons damals an die Möglichkeit 
dauernder politischer Anlehnung an England nicht hätten denken 
können, wenn sie nicht innerlich ein Quantum Kosmopolitismus 
in sich getragen hätten, ist da nicht eine heute vielfach vorhandene 
Verstimmung unbewußt miterzeugend gewesen’? 

Im folgenden wird als Beweis der gleichen universalistischen 
Denkart in Denkschriften Steins hervorgehoben, daß nur England 
und Rußland, nicht aber andere Mächte, vor allem nicht Frank- 
reich, als künftige Verbündete Deutschlands ins Auge gefaßt würden. 
Ja wirkte denn nicht im engen Verein mit Stein E. M. Arndt, der 
den Haß gegen Frankreich den kommenden Generationen als poli- 
tisches Erbstück vermachen wollte? Hat Stein nicht dauernd 
mit geradezu ausschließender Verachtung über die Franzosen als 
Menschen und Politiker geschrieben. 

Dann wird von Meinecke starkes Gewicht gelegt auf eine Denk- 
schrift vom 1. November 1812, die Stein dem Lord Walpole nach 
Wien mit auf den Weg gegeben habe, zunächst wegen des Satzes: 
„die deutschen Angelegenheiten müssen durch England, Österreich, 
Rußland geordnet und Preußen mit fortgerissen werden“. Meinecke 
will in diesem Augenblicksvorschlag zugleich eine innere Erfahrung 
Steins erblicken, „die in gewisse schon vorhandene Kategorien 
seines Denkens hineinströmte und durch dessen doktrinäre apriorische 
Bestandteile bestimmt wurde“. 

Stein präzisiert in jener Denkschrift den dritten seiner Vorschläge 
aus der Denkschrift an den Zaren vom 18. September. Die neue 
Fassung enthält eine Teilung Deutschlands zwischen Österreich 


! Pertz IV 8. Vgl. ebendas. 292 die Erklärung, daß es ein Schimpf für 
die Nation und eine Beleidigung der Nationalehre sein würde, wenn 
E. Beauharnais ein deutsches Fürstentum erhielte. 

3 S. Pommersche Jahrbücher X meinen Aufsatz: Kosegarten und Arndt 
als politische Gegenfüßler im Jahre 1813. 

8 S. die von E. Meier, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechte, 
entwickelung Preußens II, 218; 225ff. zusammengestellten Zeugnisse. 


160 Heinrich Ulmann. 


und Preußen, so daß beide vergrößert und konsolidiert, zugleich aber 
mit der konstitutionellen Vorstandschaft über die erhaltenen größern 
Mittelstaaten („abhängig vom Königreich, aber nicht dessen Be- 
standteile”) betraut würden. Soll man wirklich glauben, daß Stein 
drei Großmächte für erforderlich gehalten habe, um Preußen zu 
einer ihm so überaus günstigen Verfassung! Deutschlands zu 
zwingen? Der Ausdruck „fortreißen“ kann sich nur auf eine Nö- 
tigung zum Anschluß an die antifranzösische Koalition beziehen. Aber 
wird damit nicht erst recht Wasser auf die Mühle der gegnerischen 
Ansicht geleitet? Alexander und die Seinen waren 1805 an der Arbeit 
gewesen zu ähnlichem Zweck de forcer la main & la Prusse. Der 
von seiner Aufgabe als Retter geblendete Zar war 1805 zu diesem 
rasch bereuten Versuch wohl verleitet durch einen kosmopolitischen 
Gedanken, nämlich den, daß angesichts der allgemeinen Gefahr 
für Europa Neutralität unstatthaft sei. Darin liegt eine Beschrän- 
. kung freier, unbeteiligter Staaten im Namen eines universellen 
Prinzips. Ist nun etwa Stein, der 1805 als Finanzminister in Berlin 
jene beängstigenden Tage mit durchlebt hatte, der jetzt in Peters- 
burg mit Alexander in naher Beziehung stand, ähnlich von einer 
ethischen Grundanschauung fortgerissen gewesen, etwa von dem 
Grundsatz einer Pflicht für die Staaten, den „Guten“ allezeit auf 
jede Gefahr hin sich anzuschließen ? 

Soweit ich sehen kann, sind es nur preußische und weiter deutsche 
Gründe, die Stein geltend gemacht hat, wenn er zu Deutschen 
redete. Und weiter: die Situationen gleichen sich nicht. Preußen 
ist 1812 im offenen Kriegszustand wider Rußland und Eng- 
land. Die Notwendigkeit, Preußen mitfortzureißen, ist 
lediglich eine Konsequenz dieses Kriegszustandes seitens 
der Sieger. Was für Preußen vorgeschlagen wird, ist ferner nur 
eine Nuance der allgemeinen Forderung vom 17. November, die 
Regierungen zu überwachen, zu leiten und in gewissen Fällen sich 
ihrer zu bemächtigen. 

Somit wird man auch aus diesen Gedankengängen nicht auf kos- 
mopolitische Strömungen in Steins Innern schließen dürfen. Wohl 
sprüht aus allem, was Stein damals geschrieben, die feurige Über- 
zeugung, daß der einzelne Staat dem Ganzen sich schulde. Aber er 


1 Meinecke 158. — Meine Auffassung wird sodann gerechtfertigt durch 
analoge Wendungen bei Pertz, SS III 205 und 209. S. meine Russisch- 
Preußische Politik 164f. 


U E 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 161 


hat ihn nicht auf ein internationales Gebiet bezogen. Selbst in dem 
interessanten Briefentwurf für seinen ehemaligen königlichen Herrn 
vom 28. Dezember 1812 wird dem König nur die Pflicht gegen sein 
Volk und seinen Staat energisch klargemacht; die Russen erscheinen 
nur als eine nachahmenswürdige Nation und ihr Kaiser als Helfer.! 

Aber das Doktrinäre, Kosmopolitische soll in derselben Denk- 
schrift vom 1. November deutlich herausspringen in Vorschlägen 
über die politische Gestaltung des außerdeutschen Europa. 

Sorels bekannte Auslassungen über die diplomatischen Hilfsmittel 
zur Zeit der Kabinettspolitik und Gneisenaus groß-hannöversche 
Einfälle sollen verdeutlichen, wie Stein es habe fehlen lassen an 
Achtung vor historischer Staatspersönlichkeit und vor fremder 
Nationalität. Die Rüge gilt besonders dem Plan, Holland und die 
jütische Halbinsel mit England zu vereinigen, sowie den Rest des 
feindlichen dänischen Reichs, soweit es nicht deutsch ist, an Schweden 
zu geben. 

Deutschland geteilt in eine österreichische und eine preußische 
Einflußsphäre (s. vorn); seine Grenzen Maas, Luxemburg, Vogesen, 
dazu Schleswig-Holstein. Der König von Sachsen nach Polen ver- 
pflanzt, so daß Preußen vom polnischen Land nur eine territoriale 
Verbindung zwischen Schlesien und Ostpreußen bekommt. Ruß- 
land ist zu groß und gerecht, sich zu vergrößern. Die Rhein- und 
Maasmündung bleiben vertragsmäßig frei. 

Diese Phantasie über die Teilung der Beute des Bären, der nach 
Steins Erwartung in Rußland erlegt war, ist nach meinem Emp- 
finden das Nationalste vom exklusiv deutschen Standpunkt aus, 
was sich denken läßt. Stein suchte England, das für Einfügung 
Hannovers in die preußische Interessensphäre gewonnen werden 
sollte, durch außerdeutsche Beutestücke zu trösten. Die Beraubung 
Dänemarks um Norwegen war in Petersburg abgemachte Sache: 
es mag dahingestellt sein, warum es Stein momentan für richtiger 
gehalten hat, diesen Staat gänzlich verschwinden zu lassen. Niemand 
wird überhaupt solchen Länderschacher in Schutz nehmen. Aber 
das Vorgeschlagene im Zusammenhang ist, wir sahen es schon, 
dem Gedanken des deutschen Nationalstaats, soweit die als fort- 
dauernd vorausgesetzte Rivalität zwischen Österreich und Preußen 
es zuläßt, günstig. Es stammt aus der Gedankenrüstkammer der 


1 Sybels Historische Zeitschrift N. F. 27 S. 278. 


162 Heinrich Ulmann. 


alten Kabinettspolitik. Diese aber ging von dem Grundsatz der 
Staatsraison und keineswegs von kosmopolitischen Liebhabereien aus. 

Nun fällt es mir ja nicht ein, zu verkennen, daß die „großen Inter- 
essen Europas“ (für die Dänemark nichts getan zu haben beschuldigt 
wird) bei Stein eine Rolle spielen. Es ist darauf im früheren von 
mir ebenso wie von Meinecke hingewiesen. 

Stein hat auf das „Deutschland durch sich selbst“ verzichtet, 
aber nie die stolze Auffassung aufgegeben, die sich nennt: „Deutsch- 
land für die Deutschen“. Daß er der hannöverschen Regierung 
das Deutschsein nicht absprach, lag schlechthin gegeben in seinem 
historischen Verwachsensein mit dem alten Reich. Er hat die Herr- 
schaft Undeutscher in unserer Mitte als einen Schimpf für die 
Nationalehre verworfen (s. vorn). Sein Nationalgefühl war darin 
autonomer als das heute noch gültige Recht, das fremden Seitenlinien 
deutsche Throne offen hält. Ich kann daher nicht mit Meinecke 
(174) den Vorschlag eines Viererdirektoriums, an dem Hannover 
teilnehmen sollte, als Folge einer Überschätzung der europäischen 
Gemeinsamkeiten, als Kind einer weltbürgerlich-ethischen Auffassung 
begreifen. 

Man mache sich nur klar, daß Stein sodann im Jahre 1814 die 
Geister, die er in der Not gerufen, erst recht nicht los werden konnte. 
Ohne Rußland und England war ein Definitivum für Deutschland 
damals undenkbar: man erinnere sich des ursprünglichen Kaltsinnes 
der österreichischen Politik mit ihrem System von Alliancen und 
der vertragsmäßigen Souveränität der Rheinbündler. Hätte der 
König von Preußen etwa diese Denkart überwinden können? Es 
müßte meines Erachtens geradezu auffallen, wenn Stein sich des 
Hebels, der durch sein Verhältnis zum Kaiser von Rußland besondere 
Kraft gewann, nicht bedient hätte. Ich vermag darin nicht eine 
Überschätzung der egoistischen Triebfedern der Politik aus welt- 
bürgerlich-ethischer Gesinnung heraus zu verurteilen. Es war aus- 
gesprochenermaßen der Argwohn gegen die Ende 1813 besonders 
bedenklichen Absichten Metternichs, die Stein den sicherlich uns 
mißfälligen Gedanken eingab, der Zar solle schon jetzt eine Kom- 
mission zur Beratung der deutschen Verfassung einsetzen, der 
außer Stein, Humboldt, der deutschgesinnte Österreicher Stadion 
und der Russe Rasumowski angehören sollten.!) Aber man vergesse 


! Lehmann, Stein III 350. 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 163 


nicht, dieser Verzweiflungsstreich ist geschehen, unmittelbar nach 
den im nationalen Sinn heillosen Verträgen mit den Rheinbundstaaten, 
die jedes nationale Band unmöglich zu machen schienen. Die krieg- 
führenden Mächte haben dann im Januar und wieder in Chaumont 
am 1. März 1814 festgesetzt, daß Deutschland durch ein föderatives 
Band vereinigt werden sollte. Konnte man sie in Wien entbehren? 
Aber Stein hat nicht nur wiederholt die Unterstützung Alexanders 
angerufen, er hat sich sogar für dieGarantie des künftigen Deutschen 
Bundes, so bedenklich sie ihm schien, gewinnen lassen, allerdings 
auf Rußland und England beschränkt. Aber auch dies nicht, um 
den Fremden irgendeine Einmischung, etwa bei Fortbildung dieser 
Verfassung, zu erlauben. Vielmehr hatte er schon bei Eröffnung 
des Kongresses dem russischen Kabinett als Folge seiner seitherigen 
Stellung zu den deutschen Angelegenheiten anheimgestellt, die Ent- 
scheidung den deutschen Mächten zu überlassen und selber allein 
„gewährleisten und gegen Unterdrückung zu schützen“.! Das 
Schiedsrichteramt ist nicht, wie man aus Meinecke 172 zu vermuten 
geneigt sein könnte, für deutsche, sondern für allgemeine Interessen 
hierbei den großen Mächten überwiesen. 

Stein, meint Meinecke, habe sich aber nicht nur der tatsächlichen 
Machtlage angepaßt, sondern auch „keine inneren durchschlagenden 
Skrupel, keine prinzipielle Abneigung gegen die Hereinziehung 
des Auslandes in die höchste nationale Angelegenheit empfunden“. 
Er hat doch aber die Garantie für sehr bedenklich gehalten, selbst 
beschränkt auf den Schutz des Deutschen Bundes. Er wußte wohl, 
welche Ansprüche vor allem aus einer Aufnahme der Bundesakte 
in die Kongreßakte einmal abgeleitet werden könnten. Aber an- 
gesichts der Unzuverlässigkeit der Napoleonsstaaten konnten wider 
neue Erschütterungen von Westen her eben nur die Mächte schützen. 
Hierbei könnte Stein vielleicht in die Gedankengänge von F. Gentz 
eingegangen sein. Mit ihm war er während seines österreichischen 
Exils vertraut geworden und er hatte ihm noch im Oktober 1813 
eine Stelle in dem von ihm zu leitenden deutschen Verwaltungsrat 
zugedacht.? 

Gentz hatte längst im Verschwinden eines „Europa“ eine Grund- 
ursache des französischen Übergewichts erkannt. Die einzelnen 
Staaten haben durch ihre rein egoistische Politik, durch Sonder- 


1 Pertz, Stein IV 112. ? Gentz Tagebücher I 59 u. 268. 


164 Heinrich Ulınann. 


abschlüsse mit dem gemeinsamen Feind, die eine gemeinsame Hut 
der gegnerischen Zusagen in den Verträgen ausschlossen, die Dämme 
gegen die Universalherrschaft niedergerissen. Als Mittel zur Her- 
stellung eines dauernden Gleichgewichts hatte Gentz längst eine 
europäische Garantie der Verträge gefordert. Warum sollte sich 
Stein nicht von dem Zutreffenden des Kalküls überzeugt haben, ohne 
sonstige Berührung mit der Denkart von Gentz? Wenn Stein das 
Interesse Rußlands und Englands an einem gegen Frankreich 
widerstandsfähigeren Deutschland im Kampf der Meinungen ein- 
mal zu hoch eingeschätzt hat, so spiegelt auch das keine universa- 
listische Staatsanschauung zurück. Der Europäer, soweit er in ihm 
wirksam war, ist meines Erachtens durchaus das Kind seiner prak- 
tischen Politik, nicht seines Herzens oder richtiger seiner ethisch- 
universalistischen Überzeugung. Steins Sittlichkeit scheint mir 
sowieso eine Sache für sich zu sein, sie war ein Teil seines Aller- 
heiligsten, seiner Religion, nicht aber eine Art Triebrad innerhalb 
einer ethisch-weltbürgerlichen Menschheitsanschauung. 

Auch ist ja Stein durchaus nicht so bar aller Diplomatie, um nicht 
einmal seine Ausdrucksweise zu modeln nach seinen Absichten. 
Er hat nicht gerade wie Hardenberg mit der Waffe zu wirken ge- 
sucht, daß die Mächte ein Interesse hätten, Preußen eine hinläng- 
lich gute Position zu schaffen, damit es nicht an weitere Vergröße- 
rungen zu denken brauche. Man muß, erklärte Stein jedoch dem 
Zaren, der ihm Vorwürfe machte wegen seiner Opposition gegen 
die Polnische Konstitution, man muß die Prinzipien bei ihrer An- 
wendung modifizieren, nach der Natur des Objektes, worauf sie an- 
gewendet werden.” Er hat das sogar auf die Personen ausgedehnt? 
Stein hatte in Rußland die Erfahrung gemacht, daß Alexander 
eingegangen war auf den Gedanken, ein herzustellendes Deutsch- 
land sei der beste Schutz gegen Wiederholung der eben bestandenen 
Invasionsgefahr. Notgedrungen mußte er (so empfinde ich wenig- 
stens), festhalten an jener Auffassung im Sinn eines Gegenstandes 
russischer Interessen, als sich nach dem Aufhören der akuten Ge- 


1 E. H. Graf zu Münster: Politische Skizzen über die Lage Europas 215 
(Depesche vom 24. Dezember 1814). 

* Historische Zeitschrift N. F. 24 S. 352. 

® August 1813 rühmt er den Kronprinzen von Schweden als tapfer und 
geistvoll, den er im November schilt als lästig und ohne Talent (Ompteda 
Ill 227. — Historische Zeitschrift N. F. 10 S. 1%). 


re A- 


Über eine neue Auffassung des Freiherrn vom Stein. 165 


fahr Gesichtspunkte des russischen Staatsegoismus stärker bemerkbar 
machten. Stein hat diese nicht als kosmopolitischer Illusionist 
übersehen: er konnte nur hoffen, sie zu überwinden, wenn er mög- 
lichst stark auch gegenüber der nationalrussischen Richtung um 
Alexander die mittelbare Verstärkung Rußlands und Europas 
geltend machte, welche ein in sich gefestetes Deutschland darbot. 
Niemand dürfte aus solchen Gedankengängen entnehmen, daß der 
stolze Reichsfreiherr ausginge von dem Besten Europas, wenn er für 
Deutschland sorgte. Nicht an sich, nicht für sich selbst postuliert 
er ein „Europa“, sondern nur insofern als sein Bestand eine Gewähr 
für das erkrankte und erst wieder einzurenkende deutsche Vaterland 
darzustellen schien. Es konnte ihm nicht einfallen, die Welt, wie sie 
nun einmal war, wegleugnen zu wollen. Er mußte sein Deutschland, 
. das ja nicht mehr war, hineinkomponieren. Die Beschränkungen 
oder Lücken, die es der Betrachtung aufweist, sind nicht Resultate 
weltbürgerlicher Sinnesart, sondern Resultate bitterer Not- 
wendigkeiten. Wo sind Beweise, daß ihm Zugeständnisse an 
dies Weltverhältnis leicht geworden wären, oder daß er, inner- 
lich Kosmopolit, leichtherzig mit solchen weiter gegangen wäre, 
als in der Natur der Dinge begründet war? Wissen wir denn, was 
für ein Deutschland Stein zu errichten gewünscht hätte, wenn die 
Umstände draußen wie drinnen andere gewesen wären? Die Fest- 
stellung seines innersten Gedankens muß scheitern an seinem gleich- 
falls unfreiwilligen Schwanken zwischen Österreich und Preußen. 
Dieser damals unlösbare Gegensatz band sein Wollen wie das der 
meisten anderen, Erst nach Auskämpfung des historischen Gegen- 
satzes zwischen gewordener und werdender deutscher Macht konnte 
der Nationalstaat in der Form begründet werden, wie wir es erlebt 
haben. Daß er schon vor der gewaltsamen Entscheidung dialektisch 
gedacht werden konnte, erklärt sich beiläufig gesagt aus vielen 
Ursachen, besonders dem Fortschwingen der einmal bewegten 
Gedanken, der Kräftigung des rein deutsch gewordenen Preußen 
und der weithin empfundenen Schutzbedürftigkeit Deutschlands. 
Meinecke (177) meint ferner auch in der Art, wie Stein die innere 
Wohlfahrt der Untertanen der Einzelstaaten in Beziehung zu 
der Verfassung bringt, deren Aufrichtung er den leitenden Staats- 
männern ans Herz legt, den „Primat des ethischen Gedankens“ in 
ihm zu erkennen. Aber es darf doch nicht übersehen werden, daß 
als letzte Folge der Fortdauer jener kleinen Despotien nicht etwa die 


166 Heinrich Ulmann. 


Verunedelung der Individuen von Stein aufgeführt wird, sondern 
„die Entfremdung der verschiedenen Länder mit jedem Jähr“.! 
Und in der wiederholten Betonung des durch den ehrgeizigen Souve- 
ränitätsdünkel insbesondere Bayerns und Württembergs angerich- 
teten Schadens steht als erster Punkt „die Vereinzelung gegen den 
Bund"? Wie sehr außerdem gerade hierbei in Stein die reichs- 
ritterschaftliche Entrüstung über die Bureaukratie überschäumte, 
ist ja bekannt. 

Vielleicht ist es auch beachtenswert, daß Stein wiederholt den ihm 
angetragenen Posten des österreichischen Bundestagspräsidenten 
abgelehnt hat. Wenn jener universalistische Hauch sein Innerstes 
wirklich bewegt hätte, so hätte er sich doch hierbei wenigstens 
nicht auf seine seit 40 Jahren angeeignete Ansicht und politische 
Überzeugung, nämlich im Dienst Preußens, berufen können, wenn 
er Deutschland hätte leiten helfen sollen als Beauftragter der un- 
vergleichlich „europäischeren“, universaleren Macht gegenüber der 
preußischen Staatspersönlichkeit.® Und derselbe Stein hatte sich 
energisch für ein österreichisches Kaisertum ausgesprochen und für 
Preußen damals nur sehr mäßige Sympathien bewiesen. 

Wenn Meinecke in seiner späteren Darstellung Friedrich Wil- 
helms IV., dessen Auffassung der Steins möglichst nahe gerückt 
wird‘, zu dem für beide gültigen Verdikt kommt: „Man hielt es 
also (1850) für einen mit der Ehre vereinbaren Ausweg, Deutsch- 
lands und Preußens Schicksal von den Mächten des Auslandes be- 
raten und entscheiden zu lassen“, so sei es erlaubt, zu erinnern, 
daß Bismarck 1850 zu den Komplizen gehörte und daß dieser selbst 
nach der Gründung des Nationalstaates bei der Luxemburger Frage 
dem populären Krieg die Anheimgebung der Entscheidung an die 
fremden Mächte vorgezogen hat. Wenn er dabei Rücksicht ge- 
nommen hat auf die noch nicht überstandenen Geburtswehen unseres 
Reiches, so muß dasselbe gelten für die Stellungnahme Steins in 
den Jahren 1812—1815. 

Ferner hat selbst ein Heinrich von Treitschke noch 1860 gemeint, 
daß die nationale Einheit, selbst auf dem Wege innerer Revolution, 
nur zu gewinnen sein würde mit Hilfe europäischer Komplikationen. 
Darunter braucht nicht bloß verstanden zu sein die Ausnutzung 
der Gelegenheit bei Kämpfen dritter, sondern ebensowohl, wie es 


! A. Schmidt a.a. O. 60. 2 Pertz IV 148, 
3 Pertz, Stein VI, 2. Beilage 195. ZA oO. 263 vgl. 262 und 256; 259, 


m ve ven 
See Si R Seene Se Geet 
= 


Über eine neue Auffasssung des Freiherrn vom Stein. 167 


Bismarck 1866 ausgeführt hat, Bündnis mit den Gegnern des eigenen 
Gegners. 

Endlich scheint es auch wenig glaublich, daß ein weltbürgerlich 
urteilender Politiker so niedrig wie Stein das internationale Gemein- 
schaftsgefühl der Dynastien eingeschätzt habe würde, dessen Vor- 
handensein sich als wirksamstes Hindernis eines planmäßigen Auf- 
tretens des Zentralverwaltungsrates und nachher der Verfassungs- 
arbeit erwiesen hat. 

Was ich für Stein nicht zuzugeben vermag, gestehe ich bereit- 
willigst zu für Wilhelm von Humboldt, der in der Tat Deutsch- 
land einrichten wollte nach den Bedürfnissen Europas, der ferner 
für einen kraftvollen politischen Verband Gesamtdeutschlands als 
ein echter Sohn des universalen Zeitalters schon deshalb nicht war, 
weil er Einbuße an geistigen Gütern bei einseitigem Machtstreben 
voraussetzte und fürchtete.! Auch wenn somit Steins Gestalt 
herausgehoben werden müßte aus der eindrucksvollen Galerie, 
die so meisterlich Meinecke hergestellt hat, von der Staatsauffassung 
der Romantik bis zu der Bismarcks, es würde seinerGesamtauffassung 
nicht an verbindenden Mittelgliedern gebrechen können. 


! Ich habe schon vor Jahren dies ausgesprochen: Aus amtlichen Berichten 
Wilhelm von Humboldts i. J. 1816 in: Forschungen zur brandenburgischen 
und preußischen Geschichte VII 115. 


168 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Frage der Jahrbücher. 

Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter 
Heinrich IV. und Heinrich V, Siebenter Band: 1116 (Schluß) bis 
1125. Leipzig 1909. 

Von dem vorliegenden letzten Bande der Jahrbücher von Meyer von 
Knonau eine eingehende Besprechung zu liefern, könnte mit Recht als über- 
flüssig angesehen werden. Jedermann kennt den Autor und seine Arbeits- 
weise aus den früheren Bänden und wird es dankbar begrüßen, daß diese, 
auch wenn man es nur rein äußerlich nimmt, gewaltige Arbeit der Jahr- 
bücher Heinrichs IV. und V. nunmehr abgeschlossen vorliegt. Eine 
Besprechung könnte auf Einzelheiten aus dem neuen Bande eingehen, 
oder zu dem gesamten Werke und seinen wissenschaftlichen Ergebnissen 
Stellung nehmen. Das eine erscheint mir wenig fruchtbar, zu dem 
andern fühle ich mich nicht berufen. Dagegen ist es vielleicht nicht 
überflüssig, mit wenigen Worten unter allgemeinen Gesichtspunkten auf 
die Diskussion? einzugehen, die sich neuerdings über den Wert der Jahr- 
bücher in der Form, die sie in den letzten Bänden haben, erhoben hat. 
Auch wenn die zu erörternden Gesichtspunkte in dieser oder in früheren 
Diskussionen meist schon vorgebracht worden sind, glaube ich doch, daB 
sie gegenwärtig, wo sich verschiedene Standpunkte ziemlich schroff gegen- 
überstehen, wieder vorgebracht und erwogen werden können. 

Es sind zwei nicht ganz identische Ausstellungen an den Jahrbüchern 
gemacht worden, einmal speziell an dem ersten Bande von Simonsfeld, 
daß er an wissenschaftlicher Verarbeitung und künstlerischer Gestaltung 
des Materials auch im Rahmen der Jahrbücher und ihrer als richtig aner- 
kannten Prinzipien hinter berechtigten Anforderungen zurückbleibe, sodann 
generell an den Jahrbüchern von Simonsfeld und von Meyer von Knonau, 
daß sie nach falschen, auf die Dauer nicht durchführbaren Prinzipien ge- 
arbeitet seien. Es sei ein Unding, im 12, und 13, Jahrhundert eine Voll- 
ständigkeit in der Mitteilung des Materials anstreben zu wollen, eine solche 
Vollständigkeit habe auch gar keinen Wert; der Bearbeiter müsse dabei not- 


L Vgl. N. Archiv XXXIII, 552f., XXXIV, 229—231 (F. Güterbock, 
H. Simonsfeld); Hist. Zeitschrift Bd. 102 (3 F. Bd. 6), 106—114 (K. Hampe); 
Sitzungsber. der Kgl. Bayer. Akad. d. Wissensch., phil. hist. Kl. 1909, 4. Ab- 
handlung (H. Simonsfeld). 


ag e am a a Zi A wg keet na a Cé 


SE EE Le 


Kleine Mitteilungen. 169 


wendig in der Masse des Materials versinken, die Erzählung werde zu einer 
bloßen Aufzählung und Aneinanderreihung von Regesten, jede Spur künst- 
lerischer Gestaltung gehe darüber unrettbar verloren. 

Dieser zweite, generelle Standpunkt, soweit er in den obigen Argumenten 
wiedergegeben ist, hat gewiß, besonders für Jahrbücher des 13. Jahrhunderts, 
gute Gründe für sich. Jahrbücher Friedrichs IL in der von dem Bearbeiter 
geplanten Art würden für die Wissenschaft sicherlich wertvoll, für die Be- 
nutzer vielfach anregend sein, wenn auch in anderen Beziehungen als die 
rein annalistisch-chronologische Form. Aber manchen Vorzug derselben 
würde der Benutzer doch auch ungern entbehren, besonders die wenigstens 
erstrebte Vollständigkeit in der Mitteilung des Materials. Mit voller Kenntnis 
der Sache wird wohl nur der Bearbeiter darüber urteilen können, ob eine 
solche Vollständigkeit noch möglich, ob erstrebenswert sei, ob sie durch 
Surrogate wie ganz kurze Hinweise auf weiteres Material, das für die Jahr- 
bücher und den Zusammenhang ihrer Darstellung nicht direkt wichtig ist, 
zum Teil ersetzt werden könne. Prinzipiell scheinen mir beide Formen neben- 
einander wertvoll und berechtigt zu sein, und es ist wohl nicht nötig, die 
eine um der anderen willen ganz zu verwerfen oder die jeder eigentüm- 
lichen Vorzüge zu verkennen. Wohl aber kann die rein annalistische Form 
ohne prinzipielle Änderung in zwei Punkten, die auch früher schon manch- 
mal! berührt worden sind, den Bedenken der Kritiker und Benutzer ent- 
gegenkommen, und hätte sie vielleicht schon eher entgegenkommen können. 

Der wichtigste von allen Einwänden gegen die Jahrbücher läßt sich mit 
einem Worte bezeichnen: die Raumfrage. Mit Verdruß sieht der Benutzer, 
der doch bisweilen auch Käufer sein soll, einen dickleibigen Band nach dem 
anderen erscheinen und fragt sich immer wieder, ob nicht dieselben Resultate 
auf weniger Raum, mit geringeren Kosten für Hersteller und Käufer, dar- 
geboten werden könnten. Ohne das auch jetzt sichtbare Bestreben der Be- 
arbeiter nach Kürze zu verkennen, kann man die Frage doch wohl unbedingt 
bejahen. Als oberster Zweck der Jahrbücher ist wohl zweifellos ein rein 
wissenschaftlicher, als Benutzerpublikum ausschließlich ein rein wissen- 
schaftliches anzunehmen. Für halbgelehrte und populäre Zwecke können sie 
im Ernst nicht in Frage kommen, es gibt da unvergleichlich viel zweck- 
mäßigere und schneller zum Ziele führende, dabei nicht weniger zuverlässige 
Hilfsmittel. Ist dem aber so, dann muß jede Belastung der Jahrbücher durch 
Edition als unberechtigt abgelehnt werden. Was hat es für einen Zweck, 
absätzelang Zitate aus Quellen zu bringen, die in den Monumenten jeder- 
mann leicht zugänglich, zum Teil in den bequemen und billigen Handaus- 
gaben vorliegen. Dem wissenschaftlichen Benutzer ist auch mit den en 


ı Vgl. das Vorwort zu den Jahrbüchern Konrads III. von W. Bernhardi, 
S. VII. | 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 12 


170 B. Schmeidler. 


Zitaten nicht gedient, er muß selbst an das Material herantreten, will er 
sich eine eigene, begründete Überzeugung bilden. Dieser Gesichtspunkt 
verbietet es meines Erachtens selbst, aus solchen Werken, die nur an ent- 
legener Stelle vorliegen, Zitate zu bringen. Es wird Sache der so vielfach 
tätigen Editionsunternehmungen sein, solche Quellen, sofern sie wichtig 
sind, neu zu drucken, nicht Sache der Jahrbücher, sich mit solchem Stoff 
zu belasten. An Stelle der wörtlichen Quellenzitate sollte grundsätzlich 
überall der Hinweis auf die Quelle und den Druckort, eventuell bis auf die 
Zeile, treten. Dabei ist es, soweit die Mitteilung urkundlichen Materials 
in Frage kommt, meines Erachtens auch gleichgültig, ob die Regesten für 
die betreffende Epoche bereits vorliegen oder nicht. An sich könnte es ja 
als das zweckmäßigste erscheinen, wenn der Bearbeiter der Regesten und 
der Jahrbücher einer Periode eine Person wäre. Ist dies aber nicht der Fall, 
und wird ziemlich dieselbe Arbeit zweimal geleistet, so ist dies doch noch 
kein Grund, sie zweimal mitzuteilen, und jeder Bearbeiter sollte genau 
prüfen, was in den Rahmen seines Werkes gehört, was als Vorarbeit vielleicht 
anders zu verwerten und auszuscheiden ist. 

Unter ähnlichen Gesichtspunkten sind dann die in den Jahrbüchern im 
Texte enthaltenen, ausgedehnten Übersetzungen zu beurteilen. Bei Meyer 
von Knonau sind Seiten und Bogen mit Übersetzungen der Libelli de lite 
ausgefüllt, zu denen die Anmerkungen dann nochmals Stücke des latei- 
nischen Textes bieten. Er hat zur Rechtfertigung ausgeführt, daß nirgends 
wie in den Streitschriften „der öffentlichen Meinung so unmittelbar an den 
Puls gegriffen werden kann“, daß die „Stimmung der Zeit uns nirgends so 
faßlich entgegentritt, als in diesen Reden und Gegenreden“ (Vorwort zum 
5. Bande). Aber für solche wissenschaftliche Verwertung der Streitschriften, 
die nicht von ferne bekämpft werden soll, ist die Mitteilung ausgedehnter 
Übersetzungen und Auszüge keineswegs notwendig. Dem wissenschaftlichen 
Benutzer wird mit einer Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Streit- 
schriften in der Sprache und Auffassung des heutigen Bearbeiters vielfach 
besser gedient sein. Die ausführlichste Übersetzung kann ihm nicht die Ge- 
wißheit geben, daß der Bearbeiter — die. absolute Richtigkeit der Über- 
setzung vorausgesetzt — nicht gerade solche Stellen übergangen hat, die 
dem Benutzer für seinen Zweck und Gesichtspunkt wesentlich sind, und kann 
ihn nicht der Pflicht überheben, das Original selbst heranzuziehen. Nach 
meiner Überzeugung können so die Jahrbücher, ohne weniger zu bieten 
als heute, ohne weniger wissenschaftlich zu sein, auf einen beträchtlich ge- 
ringeren Umfang als gegenwärtig reduziert werden. 

Sie würden damit ein handlicheres, leichter übersichtliches Hilfsmittel 
der Forschung werden; gegenwärtig führt, bei Meyer von Knonau wenigstens, 
das Bestreben, in möglichster Kürze möglichst viel mitzuteilen, nicht selten, 
besonders in den Anmerkungen, zu langen, bis zur Unverständlichkeit ver- 


Kleine Mitteilungen. 171 


schränkten Perioden. Es folgt aus solcher Veränderung nicht, daß sie nur 
Handwerkszeug sein, auf jede Darstellung verzichten sollten. Im Gegenteil 
würden alsdann zusammenfassende, darstellende Teile sich deutlicher her- 
vorheben, weniger in der Fülle des Materials versinken. Ich meine, daß so 
die rein annalistische Form, wenn sie von dem allzu schweren Ballast des 
immer zunehmenden Materials entlastet wird, für das 12. Jahrhundert wohl 
möglich ist, und daß gerade dann die wissenschaftliche Arbeit, die hier 
geleistet wird, reiner hervortreten und leichter die verdiente Anerkennung 
finden wird. 


Leipzig. B. Schmeidler. 


Der Charakter des Ezzelino von Romano in Anekdote und 
Dichtung. 


Es gibt Männer, deren gewaltige Schritte, womit sie die eigene Zeit durch- 
maßen, niemals ganz verhallen im Wechsel der Jahrhunderte, sondern immer 
wieder zu einem neuen, wenn auch nur leisen Echo erwachen, sei es nun in 
Anekdoten, die sich an den Namen des längst Verstorbenen knüpfen, oder 
in Dichtungen, die seinen verschollenen Ruhm frisch zu beleben sich be- 
mühen. Zu diesen Unvergeßlichen gehört auch der oberitalienische Tyrann 
Ezzelino von Romano. Wenige wissen von ihm und haben seit lange von 
ihm gewußt. Aber trotzdem ist das Andenken an ihn nie ganz aus der Welt 
geschwunden, denn Volkssagen und Gesänge haben bis auf unsere Tage hin 
da und dort von ihm erzählt und den Geist des einst so gefürchteten Despoten 
stets neu heraufbeschworen. 

Mit kurzen Strichen will ich versuchen, sein geschichtliches Bild zu ent- 
werfen.! Im Jahre 1194 wurde er in der Nähe von Treviso geboren, als der 
Sproß eines altangesehenen, aus Deutschland stammenden Adelsgeschlechtes, 
Früh fand er Gelegenheit, seine Tapferkeit und Energie in Fehden besonders 
gegen Padua zu üben, und es zeigte sich bald, daß er an Fähigkeiten die meisten 
übertraf. Die Eigenschaften seiner ganzen Umgebung waren in ihm ins 
Gigantische vergrößert. Die Friedlosigkeit der Parteizwiste, von denen ja 
alle Gemeinden der Lombardei damals durchwühlt wurden, die rücksichts- 
lose Härte der ringenden Fraktionen, der eiserne Wille zur Macht, der in den 
einzelnen um die Herrschaft streitenden Adelsfamilien, Körperschaften und 


" Eine ausführliche Darstellung seines Lebens findet sich in meinem Buche; 
„Ezzelino von Romano, Eine Biographie‘ (Leipzig, 1909 bei Quelle u. Meyer). 
Ich muß an mehreren Stellen auf dieses verweisen, da ich mich hier mit der 
Angabe von Tatsachen nicht lange aufhalten kann. Dort ist auch alle Literatur 
angegeben. Ich nenne nur das interessante Büchlein von O. Brentari: 
„Ecelino da Romano nella mente del popolo e nella poesia.: (Padua- 
Verona 1889.) 


12* 


172 Dr. Fr. Stieve. 


Kommunen bestimmend war, die kalte Berechnung, die rastlos in Stadt 
und Land auf Überwindung des Gegners sann, die Zuchtlosigkeit, der kein 
Gesetz außer dem des eigenen Vorteils heilig war — all dies vereinigte sich 
in dem Einen zu außergewöhnlicher Wucht, so daß er imstande war, die 
Vielen in langen und unermüdlichen Schlachten zu besiegen und seine Zeit 
durch ihren eigenen Geist, der sich in ihm in denkbarster Schärfe und Klar- 
heit kristallisierte, zu bezwingen. 

So dehnte er von Jahr zu Jahr seinen Machtkreis weiter aus und unter- 
warf sich der Reihe nach: Verona, Vicenza, Padua, Feltre und Belluno, nebst 
vielen kleinen Ortschaften und Kastellen. Im Besitze dieses Reiches, das 
er ständig gegen äußere und innere Feinde zu verteidigen hatte, entwickelte 
er sich allmählich zum Tyrannen in des Wortes verwegenster Bedeutung. 
Und als zuletzt er und seine Herrschaft fielen, war doch das erste Beispiel 
für so viele Nachahmer gegeben, die bald Italien in kleine Fürstentümer 
zerteilten. Mit ihm war zuerst aus den Parteiungen der Städte die Despotie 
des Einzelnen emporgestiegen und hatte sich mit allen dazu nötigen Greueln 
gegen jeden aufkeimenden Widerstand zu behaupten gewußt. Sein Name 
gleicht einem Markstein in der Geschichte, von dem aus ein völlig neuer Weg 
beginnt. 

Was Wunder also, wenn das Volk, für das unter ihm eine Zeit der Knech- 
tung und des Leidens hereinbrach, sein Gedächtnis bewahrte und sein Bild 
mit allerhand Sagen verband. Das Gigantische seines Wesens schien an und 
für sich schon fabelhafte Züge aufzuweisen und lockte die Phantasie mit 
Macht, seine einzelnen Charaktereigenschaften, die besonders in den späteren 
Lebensjahren sich ins Bizarre steigerten, noch ganz unglaublich zu erhöhen. 
Mit Bestimmtheit läßt sich behaupten, daß die erste und Hauptquelle aller 
Anekdoten in der Eigenart Ezzelinos selbst zu finden ist, da diese durch ihre 
Beschaffenheit zu märchenhaften Übertreibungen einfach verleitete. 

Dies gilt vor allem von seiner Grausamkeit. Wie schon angedeutet, konnte 


der Gebieter so zahlreicher Städte und Gemeinden seine Gewalt nur mit der ° 


äußersten Strenge aufrechterhalten. Der Drang nach Selbstherrlichkeit und 
freier Entfaltung war bei den verschiedenen Kommunen, Fraktionen und 
Geschlechtern viel zu ursprünglich und entwickelt, um ohne weiteres Wider- 
streben die Unterordnung unter den Willen des Einen zu ertragen. So sind 
denn Aufstände, heimliche Verschwörungen und Attentate keine Seltenheit, 
und nur durch größte Wachsamkeit und rücksichtslose Bestrafung jedes 
Verdächtigen gelang es, die Anschläge zu vereiteln und die Auflehnung im 
Keim zu ersticken. Dadurch aber häuften sich die Einkerkerungen und 


Hinrichtungen ganz unverhältnismäßig an, zumal der alternde Herrscher - 


durch den ständig lauernden Widerstand überaus reizbar wurde, so daß 
seine Wachsamkeit sich zu Mißtrauen, seine Strenge zu menschenverachtender 
Grausamkeit steigerte. Hier zeigt sich also die Entwicklung ins Bizarre, 


egenen, N rn roa: EE 


Kleine Mitteilungen. 173 


Unnatürliche in seinem Charakter, und hier setzt denn auch die Sagen- 
bildung geschäftig ein, und zwar schon zu seinen Lebzeiten durch das eifrige 
Bemühen der Gegner. Besonders die Geistlichen waren am Werke, die 
Greueltaten ihres übermächtigen Verdrängers in den buntesten Farben zu 
schildern, und ihre bilderreichen Worte vermochten es, die Wirklichkeit noch 
weit zu übertreffen. 

An erster Stelle sind hier die Schilderungen der Annalen des Klosters von 
St. Justina zu nennen, eines Klosters, dessen Abt besonders von Ezzelino ver- 
folgt wurde. Die Mönche rächen sich dafür mit der Feder, und es ist ihnen 
gelungen, das Schreckensbild des Herrschers so eindringlich zu entwerfen, 
daß es imstande war, ein selbständiges Leben zu führen. Hören wir selbst 
einen Teil ihrer Charakteristik: 

„Er war äußerst mißtrauisch, denn immer deutete er Taten und Worte zum 
Schlechten aus..... Auch war er völlig ohne Mitleid; übertraf doch seine 
Grausamkeit die Härte aller Tyrannen. 50000 Menschen ungefähr fanden 
auf seine Veranlassung und seinen Befehl hin durch das Schwert, durch 
Hunger oder auf der Folter in grausamer Weise den Tod. Er glaubte Durst 
und Hunger zu erleiden, wenn er nicht das Fleisch von Bürgern zerstückeln 
und Menschenblut vergießen sah. Unter seinen übrigen unerhörten Ver- 
brechen, die so zahlreich und groß waren, daß die Menschen sie bisher für 
Fabeln hielten, weil sie das menschliche Maß zu übersteigen schienen, wollte 
er auch dies eine nicht fehlen lassen: daß er selbst wie ein Feind des 
Menschengeschlechts die Fortpflanzung zu verhindern strebte, indem er 
verheiratete Männer, Kinder und — ich schäme mich es zu sagen — auch 
Frauen kastrierte..... Und damit nicht einer behauptet, er sei nur gegen 
seine Feinde so vorgegangen, soll jeder wissen, daß er zuletzt niemals mild, 
niemals wohlwollend gegen jemand war. Vielmehr war sein Denken immer 
mit der Hinmordung von Menschen beschäftigt und täglich überlegte er, 
wie er sie vernichten solle.‘ 

Man sieht: das Untier, das sinnlose Scheusal ist vollendet und das typische 
Bild des grausigen Wüterichs geschaffen, dem das Morden und Quälen an 
und für sich Freude bereitet, ja den Hauptinhalt seines Lebens ausmacht. 

„Denn, was er sinnt, ist Schrecken, und was er blickt, ist Wut, 
Und was er spricht, ist Geisel, und was er schreibt, ist Blut.“ 

An diese Worte Uhlands, die kurz und treffend den bösen König in seinem 
Gedicht: „Des Sängers Fluch“ charakterisieren, wird man hier unwillkür- 
lich erinnert. Zweifellos, was der Verfasser der Annalen berichtet, schließt 
sich an die Wirklichkeit an. Auch andere, gleichzeitige Quellen melden von 
Mißhandlungen und zahlreichen Todesurteilen. Aber kaum irgendwo sonst 
geschieht dies so ohne weiteren Zusammenhang und in dicht gedrängter 
Aufzählung; dabei fehlt jeder Ansatz zu einer Begründung und es wird auf 
diese Weise der Eindruck einer unaufhörlichen, ganz zwecklosen Raserei 


174 Dr. Fr. Stieve. 


erweckt. Die Gestalt, die so geschaffen wird, ist bereits eine Sagenfigur und 
lebt als solche im Volke weiter. 

Das beweist schon allein der Umstand, daß die Schilderung der Annalen 
von St. Justina von vielen späteren Quellen mehr oder weniger treu über- 
nommen sind, nur daß die einzelnen Nachahmer sich nicht versagen können, 
noch eigene Ausschmückungen hinzuzufügen. So kennzeichnet z. B. Wilhelm 
Ventura Ezzelino folgendermaßen: ‚Und dieser äußerst grausame Tyrann, 
dieses Ungeheuer des Menschengeschlechtes, diese Pest der Welt war schauder- 
erregend anzusehen, unerfreulich, wenn er sprach, schrecklich und schlangen- 
äugig, schritt stolz und hochmütig einher, zitterte immer vor Zorn und er- 
füllte alle nicht nur durch Worte, sondern allein durch den Blick schon mit 
Bangen.“ Der Schreiber dieser Zeilen war ein Kind, als Ezzelino starb, 
steht also an Jahren den Ereignissen bereits etwas ferner; deswegen ist auch 
die Zeichnung des Wüterichs fast noch grotesker gelungen. Man sieht, es 
macht ihm geradezu Freude, Unerhörtes zu bringen. 

Und eben dieser Umstand steigert sich in der Folgezeit. Das hat seinen 
guten Grund. Die späteren Generationen, die unter dem Druck neuer Ge- 
walthaber litten, führten gegen diese einen heimlichen Krieg, indem sie das 
Bild des ersten Despoten so abschreckend wie nur möglich gestalteten und 
all ihren Haß und versteckten Widerstand gegen die lebenden Herren ver- 
schwendeten sie zur Verdammung des schon Verstorbenen. Dadurch erhielt 
sich das Gedächtnis an den einstigen Bezwinger der Mark unablässig wach 
und Einzelanekdoten, die seine Grausamkeit beleuchten sollen, kehren 
ständig wieder in verschiedenen Variationen. 

Vor allem ist hier die Geschichte von der Masseneinkerkerung jadin 
nischer Soldaten zu erwähnen. Als Ezzelino die Kunde von der Einnahme 
Paduas durch den päpstlichen Legaten erhielt, ließ er, nach seiner Haupt- 
residenz Verona zurückgekehrt, alle Krieger der abtrünnig gewordenen Stadt, 
die in seinem Heere dienten, ergreifen und ins Gefängnis werfen, um sie als 
Geiseln benutzen zu können und zugleich um die unsicheren Elemente in 
seiner Umgebung hinter Schloß und Riegel zu setzen. Die meisten der also 
ihrer Freiheit Beraubten kamen im Dunkel des Kerkers um. Nun war die 
Entrüstung der Gegner erfinderisch in der Übertreibung ihrer Zahl. Die 
einen behaupten, es seien 10000, die anderen 11 000, wieder andere gar 
12 000 gewesen, die auf diese Art ums Leben kamen. Doch nicht genug damit! 
Auch ihr Schicksal wurde noch verschlimmert. Salimbene, der temperament- 
vollste Berichterstatter jener Tage, fabuliert, die armen Paduaner seien alle in 
einem großen Hause verbrannt worden, um welches Ezzelino mit seinen 
Leuten frohlockend herumgetanzt sei. Nach dem „Chronikon imaginis 
mundi‘ wurden sie von einem sehr hohen Felsen herabgestürzt. 

Anschaulich ist auch die Geschichte des Wilhelm Ventura, nach der Ezzelino 
— der Vorgang erinnert an ein bekanntes Märchen — einem armen Barbier, 


—— 
eg en 


Kleine Mitteilungen. 175 


der vor Angst zitterte, während er den schlimmen Wüterich rasierte, die 
Hand abschlagen ließ. 

Bald rief man die Legende ins Leben, Gott selbst habe diesen Unmenschen 
in die Lombardei gesandt, damit er deren Verworfenheit und Sündigkeit 
bestrafen solle. Die erste Andeutung dieser Auffassung findet sich wieder 
in den Annalen von St. Justina; die Cortusi dann, deren Chronik erst be- 
trächtlich später entstand, berichten, die Paduaner hätten beim Herannahen 
Ezzelinos gegen ihre Stadt die „gloriosa Justina Paduae Regina“ um Hilfe 
angefleht, die Heilige aber habe geantwortet: die Bürger verdienten nichts 
besseres, da sie ja selbst an Lug und Trug sich erfreut hätten. In dem Liber 
Privilegiorum des Klosters St. Mariae in Organo aber lesen wir, daß Christus 
selbst, als er die Vergehen der Mark Treviso bestrafen wollte, auf den Rat 
eines Engels Ezzelino zu diesem Zweck gesandt habe.! Damit war eine für 
die Moralpredigten der Geistlichen wohl brauchbare Formel gefunden, 
die noch lange wirksam blieb, zumal sie im Grunde ein Körnlein Wahr- 
heit enthielt. 

All die angeführten Anekdoten haben sich ziemlich folgerichtig entwickelt, 
wenn anders man etwas Derartiges überhaupt von lebendigen Erscheinungen 
behaupten kann. Die außergewöhnliche Härte des Tyrannen, die Rach- 
sucht seiner kirchlichen Gegner, die sein Bild so schwarz wie nur möglich 
geben wollten, und das Bestreben späterer Geschlechter, ein abschreckendes 
Beispiel zu schaffen, diese drei Umstände wirkten in genau derselben Richtung 
fort, und formten die Vorstellung in der vorgeführten Weise. 

Doch sind die genannten Geschichten die einzigen nicht, denn unabhängig 
von ihnen pflanzten andere sich im Volke fort, die anziehender und poesie- 
reicher sind, Geschichten, aus denen uns das Wesen Ezzelinos viel gewinnender 
entgegentritt. Daß auch sie ihren Keim in besonderen Eigenschaften des 
großen Herrschers haben, erhellt auf den ersten Blick. 

Die stolze Freiheit seines Willens, der sich weder vor der Macht des Kaisers 
noch der Kirche beugte, kräftigte den geheimen Widerstand, der hier und 
dort im Bewußtsein der Massen gegen allgemein anerkannte Autoritäten 
erwachte. Vor allem regte sich schüchtern eine innere Auflehnung gegen die 
Geistlichkeit, wie schon die verschiedenen Sektenbildungen im damaligen 
Oberitalien bewiesen. Im Einklang mit dieser Bewegung erfahren wir bei 
Rolandino, daß Ezzelino dem Legaten der Kurie, als dieser in seine Gefangen- 
schaft geraten war, spottende Vorwürfe über die Verwüstung Paduas durch 
die Kreuzzugsstreiter und Anhänger Roms machte: „Wie kann die Kirche 
dulden, daß unter dem Schatten ihrer Flügel ein Christ den anderen in Schaden 


! Vgl. mein Buch, S. 114 Anm. 40 u. S. 131 Beilage IV. Auch Villano, 
der Verfasser einer Florentiner Geschichte, nennt Ezzelino; „uno flagello.... 
per punire il peccato“. 


176 Dr. Fr. Stieve. 


bringt?“ Solche Fragen mußten sich allerdings bei dem mehr und mehr ganz 
kriegerischen Auftreten der Päpste und ihrer Gesandten nur allzuleicht auf- 
drängen. Andere wieder berichten, der besiegte Tyrann habe, als er im Kerker 
an seinen Wunden litt, einigen Mönchen das Glockenläuten untersagen lassen 
und nach dem „Chronikon imaginis mundi“ sperrte er während der Zeit 
seiner Alleinherrschaft Geistliche, die in der Nacht durch überlautes Singen 
seinen Schlaf störten, 40 Tage lang in eine Zisterne ein. Beinahe wahrschein- 
lich, jedenfalls sehr kennzeichnend ist eine Erzählung des Martino da Canale: 
Als der Gebieter der Mark im Sterben lag, bemühten sich Priester, ihn zur 
Reue zu bewegen; er aber erwiderte ihnen, er habe nur die eine Sünde zu 
bekennen, daß er an seinen Feinden keine Rache genommen, daß er seine 
Mannen nicht gut geführt und daß er sich habe überlisten lassen. 

Von seinem unbeugsamen Stolz gibt weiterhin eine Anekdote Zeugnis, 
die sich im „Chronikon Patavinum“ zuerst und dann in ausgeschmückter 
Form im „Chronikon imaginis mundi‘ wieder findet: Nach der Einnahme 
Vicenzas durch Friedrich II. suchte ein Soldat eine schöne, verheiratete Frau 
zu vergewaltigen. Als dies Ezzelino sah, ließ er ihn auf der Stelle enthaupten, 
und von dem anwesenden Kaiser darob zur Rede gestellt, entgegnete er 
ruhig: „So hätte ich auch dir getan, bei solch schändlichem Vergehen.“ 

Die Liebe des Tyrannen zur Astrologie, die uns von den meisten Autoren 
bezeugt wird, regte die Wundersucht seines Jahrhunderts besonders lebhaft 
an, so. daB Weissagungen vor allem seines Todes zusammengefabelt wurden. 
Nach Rolandino schreibt der Vater Ezzelinos im Jahre 1228 einen Brief an 
den Sohn, in dem er ihn bittet, eine Festung, die dieser den Paduanern ge- 
nommen, wieder zurückzugeben, um die Gegner nicht allzusehr zu reizen. 
Die Mutter, die sich auf der Sterne Gang verstanden, habe also prophezeit: 

„En quia fata parant lacrimosos pandere casus: 

Gentem marchisiam fratres abholere potentes 

Viderit Axanum, concludent castra Zenonis.‘ 
Dieser Verse eingedenk, so erzählen viele, habe sich der Herrscher der Mark 
immer vor Bassano gehütet, da er glaubte, auf dies Kastell beziehe sich das 
Wort: Axanum. Dann aber, als er bei Cassano von den Feinden umzingelt 
ward, verstand er, daß in Wahrheit dieser Ort gemeint sei. 

Eine andere Vorhersage bezieht sich gleichfalls auf sein Ende: Nach der 
-Einnahme von Brescia träumte dem Sieger, er jage in einem weiten Wald 
ganz an den fernen Grenzen der Mark Treviso; die Diener jedoch, denen 
er befohlen, ihm für den Abend Lager und Speise in Campese zu bereiten, 
taten dies über 100 Meilen weit entfernt mitten in der Lombardei bei Sonzino, 
so daß er erst dahin wandern mußte, um zur Ruhe zu kommen. Dieser Ort 
aber wurde nachher der seiner Niederlage. 

. Ezzelino war das echte Kind seiner Zeit auch in dem Hang zum Aber- 
glauben und er hat, wie das Gesagte beweist, durch sein Auftreten die all- 


Kleine Mitteilungen. 177 


gemeinen Neigungen nach dieser Seite hin nur gefördert. Auch hier zeigt 
sich eben, daß er selbst der Erfindung den ersten Anstoß gab und sie zu 
märchenhaften Gebilden gewissermaßen verlockte, da sein eigenes Handeln 
schon ins Wunderbare hinüberzureichen schien. 

_ Meine Darstellung wendet sich nun zu den Dichtern, die sich mit dem ersten 
Signoren Oberitaliens befaßt haben, um zu zeigen, wie sein Bild unaufhörlich 
die Phantasie aufs neue erregt und wie es sich im Laufe der Jahrhunderte 
noch mehr verändert hat. 

Die Verse des Gerardus Maurisius und die des Ferreto, eines anderen 
Vicentiners, kann ich übergehen, da sie unbedeutend sind und kaum etwas 
Neues bieten. 

Höchst bemerkenswert aber ist das berühmte Drama, das Albertino 
Mussato einige Jahrzehnte nach dem Tode des Gewaltherrn unter dem 
Titel „Eeccerinis‘“ verfaßte. Das Stück bringt die äußerste Vollendung der 
Schreckensgestalt, zu der ja Ezzelino im Bewußtsein so vieler herangewachsen 
war. Verschiedene Berichte der Quellen und manche von den oben genannten 
Anekdoten erscheinen hier ins Unheimliche verwildert und zu einer wirkungs- 
vollen Schauertragödie vereint. Betrachten wir den Inhalt des Ganzen! 

Im ersten Akte erzählt die Mutter Adeleita ihren Söhnen: Ezzelino und 
Alberico die Geschichte von deren Geburt: In einer Nacht sei sie plötzlich 
unter Schwefelgeruch, Blitz und Donner vom Teufel vergewaltigt worden; 
die Frucht dieser schrecklichen Stunde ist Ezzelino; doch auch Alberico 
stammt von höllischen Gewalten. Über diese Eröffnung zeigt sich der ältere 
Bruder, der nachmalige Herr der Mark, höchst erfreut. Er sei also über- 
irdischen Ursprungs, erklärt er, und verstehe nun, weshalb er solchen Haß 
gegen alles Gute verspüre. Jetzt sollten sie beide auch ihrer Anlage gemäß 
handeln und er schließt mit den Worten: „Nicke mir zu, Satan, und billige 
einen solchen Sohn!“ Im zweiten Akt schildert ein Bote die Greueltaten 
des Despoten und der Chor stimmt in seinen Jammer ein. Der dritte Akt 
führt wieder die zwei Brüder zusammen, die vereinbaren, nun ihrem Er- 
zeuger, dem Teufel, Ehre zu machen, alle Städte zu unterwerfen und weit- 
hin Kriege zu entflammen; damit sie aber besser dabei zum Ziel gelangen, 
wollen sie Feindschaft gegeneinander heucheln und so ihre Gegner listig 
täuschen.2 Dann brüstet sich der Unterdrücker Veronas seinem Halbbruder 
Ziramons gegenüber, wie weit er es im Freveln schon gebracht, nichts sei 
mehr vor seiner Mordlust sicher. Doch nun meldet sich ein frater Lucas? 


! Den Stoff zu dieser Szene gab wohl eine Behauptung des Nicolaus 
Smeregius; sie lautet: et fingebant (Ezzelino und Alberico) inter se esse ini- 
micos occasione decipiendi suos subditos. In Wirklichkeit bekämpften sich 
die Brüder lange Zeit ernstlich und ohne jede Verstellung. 

2 Dies Auftreten eines Mönches ist deshalb besonders interessant, da 
spätere Anekdoten sich viel mit dem Verhältnis Ezzelinos zum heiligen An- 


178 Dr. Fr. Stieve. 


und fleht den Gewaltmenschen an, aus Furcht vor der himmlischen Rache sein 
Herz zum Guten zu wenden. Ezzelino jedoch entwickelt zur Widerlegung 
eine ganz diabolische Philosophie: Gott, der Allmächtige, habe doch geduldet, 
daß durch seine Hand so viele ihr Leben verloren; er liebe ihn also mehr 
als die meisten; er glaube als Rächer der Sünden in die Welt geschickt zu 
sein und von jeher seien ja auf des Himmlischen Gebot hin Tyrannen ent- 
standen. Wie zur Widerlegung dieser Selbstüberhebung und Lästerung, 
ja wie zur Strafe, tritt nun ein Bote auf und meldet, daß Padua eben von 
dem Heer der Feinde genommen werde. Er wird zwar als vermeintlicher 
Lügner verstümmelt, doch gleich darauf erscheint Ansedisio und verkündet, 
die Stadt sei wirklich verloren. Darauf wird der Beschluß gefaßt, alle Paduaner 
in Verona zu vernichten. Die beiden letzten Akte bringen dann den Unter- 
gang Ezzelinos und Albericos. 

In diesem Trauerspiel ist, was die Charakteristik des Tyrannen anbelangt, 
der letzte noch denkbare Schritt getan: Die begangenen Scheußlichkeiten 
sind ihm selbst in den Mund gelegt, und zwar so, daß er sich ihrer im vollsten 
Bewußtsein rühmt. Zu diesem äußersten Mittel war das Drama nötig, weil 
in ihm die Personen redend auftreten.! Weiter konnte die Verdammung nicht 
mehr gehen. Sehr wirksam tritt die Geschichte vom teuflischen Ursprung 
hinzu, als deren Stammutter man wohl die Fabel ansprechen kann, die Ezze- 
lino als Gottesgeißel darstellt. Außerdem ist von Bedeutung, daß auch das 
Äußere des Gewalthabers nach Kräften verunstaltet wird. Die Mutter 
schildert, welch häßliches Kind ihr Ältester gewesen. Das war für den Sinn 
des Volkes besonders anschaulich. | 

Ein wenig knüpft hieran auch Dante an, wenn er im Inferno (XII, 110) 
vom Bezwinger der Mark mit den Worten spricht: „E quella fronte, ch’ hal 
pel così nero — È Azzolino.“ Denn das „so schwarz“ soll doch einen mög- 
lichst düsteren Eindruck erwecken. 


tonius von Padua befassen, indem sie behaupten, vor dem Heiligen allein 
habe der furchtlose Signore Angst gehabt. O. Brentari, der davon spricht 
(S. 47), übersieht, daß tatsächlich Rolandino ein Zusammentreffen der 
beiden bezeugt: 1230 begibt sich der Friedensprediger Antonius nach Verona 
„et fudit preces plurimas rectoribus Lombardie potestati et dompno Ecelino 
suisque consiliariis de Verona, ut comitem (de S. Bonifacio) et amicos eius de 
carceribus relaxarent“. (Rol. Pat III. 5.) Daran kann sich die Phantasie des 
Volkes erinnert haben; freilich starb Antonius schon 1231. Doch weist hier 
eine Bemerkung des Salimbene (S. 355) vielleicht auf die rechte Spur; bei 
ihm heißt es: frater Bonaventura dilectus ab Izilino de Romano. Wohl 
möglich, daß beide später dann in eine Figur zusammenschmolzen, 

! Reizvoll ist immerhin der Gedanke, daß der große Gewaltherrscher 
Ezzelino von Romano beim ersten italienischen Drama — denn dies ist 
Mussatos Stück — Taufe gestanden hat. Hier sieht man genau wie Taten- 
menschen die Dichtung unmittelbar befruchten. 


Kleine Mitteilungen. 179 


Den Höhepunkt aber erreicht die Schilderung, die Benvenuto de Rimbaldis 
de Imola in seinem Kommentar zur Divina Comedia vom Aussehen Ezzelinos 
gibt: „Einige schreiben, er sei von mittlerer Körpergröße, schwarz und ganz 
mit Haaren bewachsen gewesen; doch erfahre ich, daß er ein langes Haar über 
der Nase gehabt, das sich sofort emporrichtete, wenn er in Zorn geriet und 
dann flohen alle, die ihn sahen.“ Diese ins Lächerliche gehende Verunstaltung ` 
seiner äußeren Erscheinung entspricht ganz der Verzerrung seines Wesens, 
die von späteren Dichtern getreu und eifrig fortgesetzt wurde.! 

Der gleiche Benvenuto de Imola weist uns jedoch mit einer Anekdote zu 
der anderen Reihe von Dichtungen hin, die der Gruppe von Sagen entspricht, 
in denen Ezzelinos Charakter auf sympathischere Weise dargestellt erscheint. 
Es ist eine Anekdote, die im Anschluß an das Verhältnis von Cunizza zu dem 
Sänger Sordello erzählt wird. 

Der Sänger liebte die Schwester des Prrannen und stattete ihr heimliche 
Besuche ab. Um jedoch zu der Hintertür zu gelangen, die ihn zum Gemach 
seiner. Geliebten führte, mußte er über den Hof, in welchem die Schweine 
hausten und den ganzen Boden schrecklich durchwühlten; drum ließ er sich 
von einem Sklaven auf dem Rücken durch den Morast hin und zurück tragen. 
Da verkleidete sich Ezzelino, der alles bemerkte, eines Abends als Diener 
und schleppte ihn nach dem Eingang und dann wieder auf die Straße; dort 
angekommen, gab er sich Sordello zu erkennen und sagte: „Es ist genug; 
steh ab von einem so unsauberen Werk an so unsauberem Platz!“ Der 
Sänger bat erschreckt um Verzeihung und floh, als ihn die heißblütige Cunizza 
von neuem anzulocken versuchte, von hinnen. 

Der hellere Ton, der hier angeschlagen wird, klingt weiter und gewinnt in 
der Folgezeit sogar zum Teil die Oberhand. Das erkennt man am besten, 
wenn man die Cento Novelle zur Hand nimmt. In zwei Stücken dieser 
Anekdotensammlung aus dem 13. Jahrhundert werden einzelne Geschichten 
erzählt, die den Bezwinger der Mark zum Helden haben und das Bild, das 
darin von seiner Ben gegeben wird, zeigt viel mehr Licht- als Schatgen- 
seiten. 

Da sehen wir einen Herrscher, der sich durch einen Märchenerzähler die 
Winterabende verkürzen läßt und wohl empfänglich ist für die Scherze des 
Fabulators. Eine Geschichte von 3000 Armen der Lombardei, die zusammen- 
gerufen werden, um neue Kleider zu erhalten und nach anderen Quellen alle- 
samt verbrannt werden, erscheint hier in ganz veränderter, viel humoristischer 
Form: Als die Bettler erscheinen, müssen sie sich ausziehen und bekommen 
dann erst gute Gewänder und reichlich Speise und Trank. Ihre alten Lumpen 
aber werden ihnen trotz ihresWiderstrebens weggenommen und alle verbrannt; 


A Auf die zahlreichen Dramen der Folgezeit brauche ich nicht weiter ein- 
zugehen. 


180 Dr. Fr. Stieve. 


und siehe da! In der Asche findet sich so viel Gold und Silber, daß der 
ganze Aufwand der Beschenkung vollauf gedeckt ist. — Ein Bauer, der seinen 
Nachbarn verklagt, weil er ihm Kirschen gestohlen, wird selbst bestraft, 
denn der Angeklagte erzählt, daß der Kirschbaum von einem Dornengehege 
umgeben war und dadurch hat der Besitzer verraten, daß er auf Dornen 
mehr vertraue, als auf die Macht der Signorie. 

Dieser Ezzelino ist voll bewußten Stolzes auf seine Gewalt und verlangt, 
sein Volk solle auf ihn vertrauen. Am schönsten erhellt sein glänzendes 
Selbstbewußtsein aus der letzten Geschichte: Der Herr der Mark und der 
Kaiser reiten mit ihrem Gefolge dahin und es entsteht ein Wettstreit 
zwischen beiden, wer das schönere Schwert besitze; Friedrich II. zeigt seines, 
das aus Gold gefertigt und reich mit Edelsteinen besetzt ist. Doch ruhig ent- 
gegnet sein Schwiegersohn: „Das ist sehr schön, meines aber ist ohne große 
Kunstarbeit noch viel schöner.“ Er zieht sein Schwert und im selben Augen- 
blick fahren die Schwerter seiner 600 Reiter aus der Scheide. Als der Kaiser 
die Wolke von Schwertern sieht, gibt er zu, daß dies noch schöner sei. An- 
schaulicher und feiner hat kein Chronist die Machtliebe des rastlosen Kämp- 
fers geschildert, es sei denn Rolandino, da er berichtet, wie Ezzelino beim 
Einzug in das endlich besiegte Padua vom Pferde aus die Mauern der Stadt 
geküßt habe. 

Und merkwürdig genug! Die späteren Geschlechter ruhten nicht eher, 
als bis sie auch den Glanz von Liebesabenteuern um den Herrscher gewoben, 
von dem doch alle Zeitgenossen einstimmig berichten, daß er dem weib- 
lichen Geschlecht ganz kalt gegenübergestanden habe. Es taucht in ver- 
schiedenen Variationen folgende Legende auf, die ich nach Cesare Cantù! hier 
wiedergebe: 

Bassano empörte sich unter Giambattista della Porta gegen Ezzelino. 
Als dieser jedoch in der Schlacht fiel, setzte, um den Tod des Gatten zu rächen, 
seine junge Frau, Bianca de Rossi den Kampf fort und wich nicht eher, als 
bis sie mit den Waffen in der Hand ergriffen wurde. Ihr Besieger, von ihrer 
hohen Schönheit gelockt, ging sie um ihre Liebe an und suchte sie, da er ab- 
gewiesen ward, zu erzwingen. Bianca aber stürzte sich zum Fenster hinaus 


und verletzte sich schwer an einer Schulter. Nach ihrer Genesung freilich. 


erlag sie der Gewalt des Tyrannen. Dies vermochte sie nicht zu ertragen; 
sie bat, noch einmal das Grab ihres Mannes küssen zu dürfen. In der Toten- 
gruft aber zerschmetterte sie sich ihr Haupt mit der Deckplatte vom Sarge 
des Geliebten. Diese Erzählung, voll schlichter, unwiderstehlicher Größe, 
lockte bald zahlreiche Dichter zur Dramatisierung an und es entstanden eine 
Menge von Tragödien, welche die wilde Schönheit der ursprünglichen Fabel 


1 Ces. Cantù: Ezelino da Romano, Torino 1852. S. 215. Über die Roman- 
haftigkeit der Geschichte handelt O. Brentari: Storia di Bassano (Bassano, 
Pazzato, 1884) S. 135. 


An 0 Seite e Ee — — 


Kleine Mitteilungen. 181 


auf verschiedene wen verkümmerten, so daß sie im einzelnen wenig zur 
Betrachtung reizen.! 

Die Gestalt Ezzelinos wird der Wirklichkeit immer unähnlicher, immer 
ferner gerückt, je mehr die Poeten sie zu eigenen Zwecken ausbeuten. Und so 
taucht der Tyrann des 13. Jahrhunderts völlig verwandelt aus dem Nebel 
längst vergangener Zeiten neu empor, als die deutsche Romantik in ihrem 
Bestreben, das Mittelalter wieder zu beleben, auch seiner sich bemächtigte, 
um den Glanz der alten Kaiserzeit zu feiern. In vielen Romanen wird er 
zum Helden gemacht, Gustav Pfizner besingt ihn in seinem Romanzenzyklus 
und kein Geringerer als Eichendorff verherrlicht seinen Namen in einem 
Trauerspiel. Ich gehe nur auf das letztgenannte Stück näher ein, da es die 
ganze Richtung am besten veranschaulicht und schon allein um seines Ver- 
fassers willen die meiste Beachtung verdient.” Das Wesen des Helden ist 
wie die Handlung selbst erfüllt von Romantik: Er begeistert sich für den 
Wald, wozu besonders in Oberitalien viel Phantasie gehört, spricht oft von 
Gott und zeigt eine schwärmerische Freundschaft für den jungen Feldherrn 
Boso, auch pflegt er heimliche Liebesabenteuer und ist voll träumerischen 
Aberglaubens. Aber noch mehr! Seine letzten Ziele decken sich mit des 
Dichters eigenen Hoffnungen. Eichendorff, der das Drama 1828 herausgab, 
läßt den italienischen Signoren im dritten Akte sagen: 


. Ein Reich wird sein von Deutschlands Alpen 
Bis an Neapels duftberauschten Strand. 
Italien stehet auf aus Furcht und Knechtschaft.... 
Doch träumt nur nicht von Glück und guten Tagen! 
Ein Kriegsgespenst vom Scheitel bis zur Zeh 
In Blut getaucht wird erst das Land durchschreiten ... 


Solche Worte, die vom Standpunkt des damaligen Deutschen ja eine merk- 
würdig richtige Prophezeiung der Zukunft bergen, zeigen daneben so recht, 
wie der unermüdliche Streiter Ezzelino von Romano auch im Grabe noch 
nicht zur Ruhe kommen durfte, weil ihn die Dichter als Vorkämpfer ihrer 
eigenen ‚Ideen zurück ins Leben riefen. 

Scheinbar tendenzlos schildert ihn Conrad Ferdinand Meyer in seiner 
Novelle: „Die Hochzeit des Mönchen.“ Aber auch hier ist dies nur schein- 
bar der Fall, denn Dante, der die Charakterbeschreibung gibt, verfolgt 
dabei die Nebenabsicht, den Fürsten Congrande, dem er seine Geschichte 


"Ve O. Brentari: Ec. d. Rom. S. 42 ff. 

? In der „Zeitschrift für vergleichende Literaturgeschichte“, Neue Folge, 
B. XII, S. 317 hat O. Schiff eine Abhandlung über die Quellen der Tragödie 
erscheinen lassen; er hebt besonders Raumer, Rolandino und Mussato her- 
vor. Doch waren dies die einzigen nicht, denn der Mönch, der mit. Ezzelino 
eine Unterredung hat, heißt nicht Lucas, wie bei Mussato, sondern Antonio, 
wie in den vorhin berührten späteren Anekdoten. 


182 Dr. Fr. Stieve. 


erzählt, in der Gestalt des alten Tyrannen wiederzugeben. Und in der Tat, 
die Eigenart seines Ezzelino weist die Züge einer späteren Zeit, einer Zeit, 
in der der Wille zur Macht schon etwas nachdenklicher geworden ist und die 
ursprüngliche Stoßkraft der Frührenaissance verloren hat. Der Lenker 
Veronas in Meyers Buch zeigt Hang zu philosophischer Überlegung; die 
Schicksalsidee beherrscht ihn ganz. Die ungehemmte, rücksichtslose Leiden- 
schaft, die der wahre Ezzelino besaß, ist hier verdünnt durch Gedanken und 
Grundsätze. Und über diese innere Schwächung täuscht auch die stolze 
Pracht seiner äußeren Erscheinung nicht hinweg. 

Der große Gewalthaber, der einsam und von niemand verstanden durch 
sein in Bangen gehaltenes Reich dahinschritt, blieb auch der Folgezeit ein 
Fremder, so sehr sie sich bemühte, die wilden Rätsel seines Charakters zu 
erschließen. Das sieht man am besten, wenn man das Urteil betrachtet, 
das verschiedene Geschichtschreiber über ihn fällen, denn ihnen obliegt 
doch am meisten die Pflicht der Gerechtigkeit, Nur ein kleiner Ausblick sei 
hier gestattet. 

Raumer schreibt in seiner Geschichte der Hohenstauffen (Bd, IV, 384) 
folgendes über Ezzelino: „Er hegte einen löblichen Haß gegen Diebe, Räuber, 
liederliche Dirnen, überhaupt gegen Verbrecher aller Art; anstatt aber 
diesen Haß durch eigene Tugenden wahrhaft zu begründen und durch Demut 
zu heiligen, äußerte er mit einer an den heidnischen Dschnigischan erinnernden 
Kühnheit: “die Sünden der Völker erfordern eine strafende Hand, wir sind 
der Welt gegeben, um für die Verbrechen Rache zu üben’. Und so kam er 
von dem anfangs tadelsfreien Vorsatz, das Böse zu strafen, bald dahin, alles 
für böse zu halten, was seinen willkürlichen Zwecken und seinen Leiden- 
schaften widersprach.“ — Hier wird also der zügellose Charakter unter dem 
engen moralischen Gesichtswinkel betrachtet und dadurch geschieht ihm böse 
Gewalt. Denn Begriffe wie „Tugend“ und „Demut“ sind keine Maßstäbe, 
um die Leidenschaft dieses Mannes zu messen, die an gesetzloser Wucht dem 
rauschenden Gießbache gleicht. 

Ein anderer Beurteiler, Alfred Bassermann, sagt in seinem Buche: „Dantes 
Spuren in Italien“ (S. 189), „daß Ezzelino den Stoff in sich hatte, zu einem 
großen Herrscher und nur durch ein unseliges Zusammenwirken seiner 
unbändigen Natur und der wilden Zeit, in der er lebte, zur Gottesgeißel 
seines Jahrhunderts geworden ist“, Dies rührt an den Kern, löst aber nach 
meinem Gefühl die Frage danach gewissermaßen in sich selber auf, indem 
es den Tyrannen von seinem Jahrhundert zu scheiden sucht und ihm da- 
durch den Boden nimmt, aus dem allein er in seiner Eigenart emporwachsen 
konnte. 

Am tiefsten dringt Jacob Burkhardt ein, wenn er in seiner „Kultur der 
Renaissance“ (I, 5) das Herrschen bei Ezzelino als alleiniges Endziel erkennt 
und seine Verbrechen nur als Mittel zu diesem Zweck. 


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Kleine Mitteilungen. 183 


Läßt man aber auch, wie ich es in meiner Biographie versucht, den mora- 
lischen Standpunkt beiseite und faßt den Despoten als echten Sohn seines 
Zeitalters auf, ohne sich dabei zu scheuen, die Schrecklichkeiten seines Auf- 
tretens als innerlich bedingte Folge seiner außergewöhnlichen Eigenschaften 
zu sehen, — der Urgrund zu allem: die übermenschliche Kraft, die ihn 
zu seinem rastlosen Kampf um die Gewalt trieb, bleibt dennoch unerklärt. 
Sie gleicht dem Felsen, an dem die Wellen unserer Deutungskünste sich 


zerschlagen, Dr. Fr. Stieve. 


Zu den deutschen Handelsunternehmungen in Amerika 
im 16. Jahrhundert. 


Bei der Durchsicht ‘spanischer Urkundenpublikationen und anderer 
Quellenwerke stieß ich auf etliche Spuren von deutschen Kolonisations- 
projekten und Handelsunternehmungen im spanischen und portugiesischen 
Amerika. Soweit ich sehe, haben sie noch keine Beachtung gefunden. Ich 
stelle sie daher im folgenden zusammen und füge einige Erläuterungen hinzu. 

Viel früher als die spanischen Kolonien und der spanische Kolonialhandel 
zogen die von den Portugiesen erschlossene Verbindung mit Südasien und der 
Gewürzhandel und die darin zu erzielenden Gewinne die Unternehmungslust 
und die Kapitahen der oberdeutschen Handelshäuser an. Die herrschende 
Stellung Venedigs schien durch die portugiesischen Entdeckungen endgültig 
beseitigt. Lissabon trat an seine Stelle. Auf der neuen Bahn übernahmen 
die Welser die Führung. Im Jahre 1503 traten sie in vertragsmäßige Be- 
ziehungen zur portugiesischen Krone und errichteten ihre Faktorei in Lissabon. 
Die andern oberdeutschen Handelshäuser folgten. Die Teilnahme der Welser 
und anderer oberdeutscher Firmen an der portugiesischen Indienfahrt im 
Jahre 1505 ist bekannt. Auch 1506 haben die Welser sich daran beteiligt. 
Dann aber hat Portugal den Fremden dies Geschäft praktisch unmöglich 
gemacht und sie auf den Ankauf und Weitervertrieb der in Lissabon ein- 
gehenden Gewürz-, besonders Pfefferladungen beschränkt.! 

Schon hatten die Welser an anderer Stelle im portugiesischen Machtbereich 
sich festgesetzt, auf Madeira, dem Hauptsitz der Zuckerproduktion, eine 
Niederlassung gegründet, wahrscheinlich um selbst Zuckerpflanzungen 
anzulegen und zu betreiben. Wir kennen die Namen ihrer dortigen Faktoren 
und Angestellten: Jakob Holzbock, Leo Ravenspurger, Johann Schmidt.? 
Und etliche Jahre nach dieser Erwerbung ließen die Welser auch auf der 


1 Vgl. K. Häbler, Die überseeischen Unternehmungen der Welser und ihrer 
Gesellschafter, 1903, S. 9 ff. | 

2 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 31; vgl. den Auszug aus Lukas 
Rems Tagebuch bei V. Hantzsch, Deutsche Reisende des 16. Jahrhunderts, 
1895, 8. 12. 


184 E. Daenell. 


Kanarieninsel Palma bei Tazacorte, einem Hafen auf der Südwestseite der 
Insel, durch Hans Egelhof Land kaufen. Dorthin begab sich im September 
1509 Lukas Rem, der Vertreter der Firma in Lissabon, zur Inspektion und 
Einrichtung und nahm aus Madeira Hans Egelhof, Jakob Holzbock, Bartholo- 
mäus Keller und viele dort geworbene Arbeiter mit. In seinem Tagebuche 
klagt Rem über die aufreibende Tätigkeit, tagsüber die Sorge um die Her- 
richtung des Bodens, die Anlegung der Kulturen, Bewässerungsleitungen usw., 
nachts die Erledigung der Bücher und Rechnungen, dazu die Unbotmäßigkeit 
der Arbeiter und die Überzeugung von der Aussichtslosigkeit des Unter- 
nehmens.! Er hastete wieder wegzukommen und ließ Egelhof als Faktor und 
Leiter der Unternehmung dort. Rems Urteil aber mag die Welser mitbestimmt 
haben, daß sie ihr kanarisches Besitztum mit Mühlen, Weingärten, Häusern, 
Wässern, Äckern, Vieh, Betriebsinventar etc. für die Summe von 11 000 fl. 
an den Kölner Kaufmann Johann Bies nach etlichen Jahren verkauften.? 
Über das Schicksal der Pflanzungen der Welser auf Madeira weiß ich nichts 
Näheres. 

Wenn auch Portugal die Beteiligung Fremder an den Indienfahrten und 
am Gewürzeinkauf in Indien schnell unmöglich machte, so schloß es doch die 
Unternehmungslust und Kapitalien derselben von seinen Inselbesitzungen 
so wenig wie von Brasilien aus. Äußerungen deutscher Reisender aus den 
50er Jahren des 16. Jahrhunderts geben hierüber einige Aufklärung. Nach 
18jährigen Kriegsfahrten in der spanischen La Plata-Kolonie am Paraguay 
entschlof sich der Straubinger Ulrich Schmiedel zur Heimkehr. Den Wunsch 
seines Bruders, der ihn dazu bestimmte, hatte der Augsburger Kaufherr 
Sebastian Neidhart dem Faktor der Fugger in Sevilla, Christof Reiser, 
zur Weiterbestellung übermittelt.” Nach sechsmonatigem gefahrvollen 
Marsch durch die Waldwildnis Südbrasiliens gelangte Schmiedel Mitte 1553 
nach Sao Vicente, beim heutigen Santos, dem Hauptort der ganz Südbrasilien 
umfassenden portugiesischen Kapitanie gleichen Namens. Dort traf er ein 
portugiesisches Schiff, das Zucker, Brasilholz und Baumwolle geladen hatte 
und dem Kaufmann Erasmus Schetz in Antwerpen gehörte. Die Firma 


— 


1 „Das verfluocht land genanter Egelhoff unser geselschaft kaft het“, sagt 
Rem in seinem Tagebuch. 

2 Vgl. C. Mollwo, Kölner Kaufleute im 16. Jahrhundert auf den Kanarischen 
Inseln (in Mitteilungen a. d. Stadtarchiv Köln, Band 11 S. 135), derselbe auch 
i. d. Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben u. Neuburg 23 S. 248 ff. — 
Auch den Nachfolgern der Welser brachte die Pflanzung kein Glück, wenn- 
gleich der von Bies als Faktor hinübergesandte Groenenberg ihre Ertragfähig- 
keit mit einem Fürstentum verglich und wenigstens für sich selbst etwas heraus- 
gewirtschaftet zu haben scheint. 

3 U. Schmiedels Reise nach Südamerika, herausg. v. Langmantel i. der 
Bibliothek des litt. Vereins z. Stuttgart, Band 184, S. 103. 


‚Kleine Mitteilungen. 185 


Schetz unterhielt durch ihre Lissaboner Filiale, der damals gerade ein Johann 
von Hülsen vorstand, in Sao Vicente eine Faktorei, die von Peter Rössel 
verwaltet wurde. Sie besaß außerdem in der Umgegend des Ortes viele Plätze 
und Dörfer, wo das ganze Jahr Zucker gemacht wurde.! Auch der etwa zur 
selben Zeit durch Schiffbruch nach Sao Vicente verschlagene Hans Staden 
erwähnt in seinen Erlebnissen Peter Rössel als Faktor des Hauses Schetz und 
traf auch einen Landsmann, einen Sohn des berühmten Humanisten Eobanus 
Hessus, der dort als Buchhalter in der Zuckerplantage eines Genuesen Gioseffo 
Ornio angestellt war. Als Staden 1554 auf einem französischen Schmuggler- 
schiff von Brasilien nach Europa zurückkehrte, besuchte er in Antwerpen 
den Kaufmann Jasper Schetz, ein Mitglied der. Firma.? Die Nachrichten ` 
beider Reisenden ergänzen das Bild von dem weitreichenden und vielseitigen 
Geschäftsbetrieb dieses Hauses.? 

- Über die Ausbreitung der Zuckerrohrkultur in Brasilien. zwanzig Jahre 
später macht das geographisch-statistische, im Auftrage des spanischen Indien- 
rates verfaßte Werk eines Spaniers einige Angaben. Danach gab es 1574 in 
den acht portugiesischen Kapitanien zwischen Kap Roque und der Südgrenze 
des Landes 58 Zuckerplantagen, die Mehrzahl davon in den Kapitänien 
Pernambuco (23) und Bahia de todos Santos (18). Für Sao Vicente werden 
nur vier erwähnt. Von jenen beiden Distrikten wird ferner hervor- 


-. 1 Schmiedel a. a. O. S. 109 u. Anm. 2: Von Madeira wurde das Zuckerrohr 
zuerst nach Sao Vicente, von dort in die übrigen brasilianischen Kapitanien 
verpflanzt. — Der Name des Lissaboner Faktors kommt als Hülsen, Hunssen, 
Halsen, Hielst bei Schmiedel vor. Er ist offenbar identisch mit dem Johann von 
Helist, den Häbler, Unternehmungen der Welser 8.35. zu 1549 als Vertreter der 
Nürnberger Welser in Lissabon wie auch des Erasmus Schetz erwähnt. — Der 
Schiffer, mit dem Schmiedel von Cadix nach Antwerpen im Verbande der hol- 
ländischen Flotte. zu fahren gedachte, hieß Heinrich Schetz, S. 112, 114. > 
 " Hans Staden warhaftig Historia, herausg. v. Klüpfel in d. Bibliothek. d. 
litt. Vereins z. Stuttgart, Band 47, S. 121, 162, 196 £. | 
= $ Über. die Entwicklung des Geschäftsbetriebs' der Schetz in eege 
wo sie das Huis van Aken, von Hans Staden a. a. O. S. 197 Haus von Oka ges 
nannt, bewohnten, vgl. Ehrenberg, Das Zeitalter der Fugger I S. 365 ff. Der 
Gründer der Handlung war Erasmus Schetz, der aus Maastricht 1511 nach Ant- 
werpen übergesiedelt war. Die Firma wurde aber, wie Ehrenberg angibt, den 
Deutschen in Antwerpen zugezählt. Ob die Familie nicht vielleicht auch ober- 
deutschen Ursprungs ist? Unter den reichen Konstanzer Familien des 15. Jahr- 
hunderts macht Al. Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels zwischen 
Westdeutschland und Italien I S. 609 verschiedene Mitglieder einer Familie 
Schatz namhaft. Nach Erasmus’ Tode 1550 führten seine 3 Söhne Jasper, 
Melchior und Balthasar das Geschäft weiter, von denen ersterer der be- 
deutendste, ein Weg Ee EE aber ein skrupelloser Kauf- 
mann war. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 13 


e 


186 E. Daenell. 


gehoben, daß auch der Baumwollbau ausgedehnt sei und reiche Erträge 
abwerfe.! 

Daß die oberdeutschen Handelshäuser soviel früher zum portugiesischen 
als zum spanischen Kolonialhandel in Fühlung traten, erklärt sich in erster 
Linie durch die Spekulation auf die Gewürze. Aber früh schon hatte die 
spanische Regierung, wahrscheinlich angeregt durch die Vorgänge in Portugal, 
nicht unterlassen, dem Unternehmungsgeist und Kapital der Fremden 
Gelegenheit zur Betätigung im spanischen Kolonialhandel zu geben. Im 
Jahre 1505 hatte die spanische Regierung Fremden, Genuesen u. a., die Teil- 
nahme am amerikanischen Handel gestattet, aber unter der Bedingung, daß 
sie sich mit eingeborenen Spaniern vergesellschafteten, und der weitern, daß 
ihre Faktoren in Spanien und den Kolonien Spanier seien.? Nach Amerika 
reisen und dort Aufenthalt nehmen durften also Fremde nicht. Doch ließen 
sich Ausnahmen davon erreichen. Eine solche wurde z. B. 1510 gemacht für 
den Kaufmann Bernaldo Grimaldo und seinen Faktor.® Der Einsicht, daß 
bei der gering entwickelten spanischen Eigenwirtschaft und den wachsenden 
Bedürfnissen der Kolonien die Heranziehung der Fremden eine Notwendigkeit 
sei, verschloß sich also die spanische Regierung von vornherein nicht. Aber 
die Wünsche in den Kolonien selbst gingen noch weiter. So begehrte Espanola 
1518, daß allen Fremden, ausgenommen Genuesen und Franzosen, gestattet 
werde, sich auf der Insel niederzulassen.* Abwanderung nach der tierra 
firme, dem Festland Amerikas, und der Wunsch nach schnellerer Ent- 
wicklung der Hilfsquellen der Insel mögen bei dem Antrag zusammengewirkt 
haben. Diese Wünsche trafen sich nun mit denen oberdeutscher Handels- 
häuser, und die Regierung Karls V.kam ihnen entgegen. Jakob Fugger 
erwirkte 1522, daß die deutschen Kaufleute zur Beteiligung an dem geplanten 
Gewürzhandel mit den Molukken auf dem Wege durch die Magalhaesstraße 


1 J. López de Velasco, Geografia y descripcion universal de las Indias, 
recopilada desde el año de 1571 al de 1574, herausg. von J. Zaragoza, 1894, 
S. 566 ff. Die Gesamtzahl der in Brasilien wohnenden Portugiesen wird hier auf 
3240 angegeben, worunter jedoch nur die erwachsenen männlichen Bewohner 
zu verstehen sind. 

2 Coleccion de documentos inéditos, relativos al descubrimiento, conquista 

y organizacion de las antiguas posesiones españolas de Ultramar. 2. Serie. 
Band 5 Nr. 22, vgl. Nr. 20. 
. 3 Coleccion, 2. Serie Band 5 Nr. 53 § 6 (= Coleccion de documentos inéditos 
relativos el descubrimiento, conquista y colonizacion de las posesiones espa- 
nolas en América y Occeania Band 32 8. 79 ff.). Bei der in jeder Hinsicht 
großen Nachlässigkeit dieser Edition sind häufig Urkunden doppelt gedruckt, 
selbst innerhalb derselben Serie. — Der genannte Bernaldo Grimaldo ist unter 
den detaillierten Angaben über die Grimaldi in Ersch u. Gruber’s Allgemeiner 
Encyclopädie Band 91 nicht zu finden. 

* Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) Band 1, S. 362. 


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Kleine Mitteilungen. 187 


zugelassen wurden. Aber der ganze Plan schlug fehl und wurde bald auf- 
gegeben. Die Molukken wurden 1529 von Spanien an Portugal abgetreten. 
Wichtiger war, daß die Welser 1525 im spanischen Amerikahandel Gleich- 
stellung mit den Spaniern erlangten. Die unmittelbare Folge war, daß sie nun 
ihre Faktorei in Sevilla, dem Sitz des amerikanischen Handels, begründeten. 
Ein Jahr darauf, 1526, öffnete Karl V. die spanischen Kolonien seinen nicht- 
spanischen Untertanen insgesamt, Niederländern, Deutschen etc. Und nun 
entstand auch alsbald die Niederlassung der Fugger in Sevilla.! 

Einmal in Fühlung zum spanischen Kolonialhandel zeigten die Welser, und 
zwar in enger geschäftlicher Verbindung mit den Ehingern während der 
nächsten Jahre, die weitestreichende Unternehmungslust. Ja, es scheint, 
als ob auf der Bahn der Kolonisation, Bergbauunternehmungen und Con- 
quista auf die sie sich sofort begaben, die Ehinger recht eigentlich die Männer 
der Initiative gewesen sind. Die Ehinger, die hier eine Rolle spielten, die 
Brüder Heinrich, Georg und Ambrosius, gehörten dem reichen Konstanzer 
Zweige des Geschlechtes zu.?2 Unter ihnen war Heinrich Ehinger zweifellos 
der kaufmännisch bedeutendste. Er begegnet als Vorsteher der Faktorei 
der Welser in Saragossa, dem größten Safranmarkt für die oberdeutsche 
Kaufmannschaft, 1519. Er wurde damals auch mit der Vertretung der Firma 
am Hof bei dem neuen Könige Karl V. beauftragt. Aber aus unbekannten 
Gründen kam es um 1530 zum Ausscheiden der Ehinger aus der Welserschen 
Handelsgesellschaft. Und nun zog Karl V. den kundigen und unternehmenden 
Heinrich Ehinger an sich, ernannte ihn zu seinem Säckelmeister und Kammer. 
herrn und zum Ritter des Ordens von Santiago.® 

Auf Grundlage der Einräumungen Karls V. von 1525 warfen sich von Sevilla 
aus die Ehinger und Welser vereinigt in koloniale Unternehmungen. Zunächst 
setzten sie sich fest in dem ältesten Zentrum der spanischen Kolonisation 
und Herrschaft in Amerika, auf Espanola. Schon für 1526 ist die Existenz 
ihrer Faktorei in San Domingo nachweisbar. Zuckerrohr- und Baumwoll- 
kultur, Goldwäscherei und Kupferbergbau waren die Ziele und Tätigkeit 


1 Häbler, Geschichte der Fuggerschen Handlung in Spanien, 1897, S. 49; 
ders., Unternehmungen der Welser S. 101. 

2 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 40ff.; Schulte, Gesch. d. mittelalterl. 
Handels zw. Westdeutschl. u. Italien I, S. 644 Anm. 8, 647. Der andere Zweig 
des Geschlechts war in Ulm ansässig, daher erklärt sich der Irrtum Federmanns, 
der, zwar selbst Ulmer, den Ambrosius Ehinger, zu einem Ulmer macht; vgl. 
seine Aufzeichnungen, herausg. v. Klüpfel i. d. Bibl. d. litt. Vereins z. Stuttgart 
Band 47 S. 5. 

3 Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 41, 84. Antonio de Herrera, 
Descripcion de las Indias occidentales, Madrid 1730, unterscheidet im Register, 
Bd. 5, Enrique Alfinger und Enrique gior, Gemeint ist in beiden Fällen 
derselbe, Heinrich Ehinger. 


(EN 


188 E. Daenell. 


derselben. Im Frühjahr 1528 folgten die Verträge zwischen der Krone und 
Heinrich Ehinger und Hieronymus Seiler, die als Vertragschließende fun- 
Bierten, über die Lieferung von 4000 Negern in die spanischen Kolonien, über 
die Überführung deutscher Bergleute dorthin und über die Eroberung und 
Erschließung und Kolonisation Venezuelas. Und auf diese berühmteste 
deutsche Kolonisationsunternehmung des 16. Jahrhunderts haben dann die 
Welser viel Mühe, Menschenkräfte und Mittel gewendet.! Von San Domingo, 
wo er einer der ersten Leiter der dortigen Faktorei gewesen, begab sich Am- 
brosius Ehinger als erster deutscher Gouverneur 1528 nach Venezuela. Sein 
Nachfolger in San Domingo ward der weitgereiste und weltkundige Ulmer 
Sebastian Rentz, den Federmann dort antraf, als er Ende 1529 mit spanischer 
Kriegsmannschaft und deutschen Bergleuten die Stadt auf dem Wege nach 
Venezuela anlief, und der auf der Rückreise von San Domingo aus 1532 
Federmanns Begleiter war.? 

Auffallend sticht gegen das wagemutige Vorwärtedrängen der Ehinger und 
Welser die vorsichtige Zurückhaltung der Fugger gegenüber den spanischen 
Kolonien ab. Nur einmal, offenbar unter dem Einfluß des Venezuela-Vertrags, 
traten sie einem ähnlichen Plane nahe und wollten sich Chile als Feld kolonialer 
Unternehmungen mit großen Vergünstigungen überweisen lassen. Aber sie 
ließen den Gedanken bald wieder fallen.? Doch werden sie Kenntnis der 
spanischen Kolonien, ihrer Ausstattung und Aussichten sich zu verschaffen 
gewußt haben. So hören wir, daß ein Diener ihrer Faktorei in Sevilla, Se- 
bastian Kurz, sich 1530 in Yukatan aufhielt.* 

Von Espanola aus, wo sie Anteil an den reichen Cotoy-Minen gewannen, 
deren Abbau ein erfahrener deutscher Bergmann 1538 in Gang gebracht 
hatte, drangen die Welser auch nach Neuspanien, nach Mexiko, vor. Sie 
erwirkten die Erlaubnis zur Ausbeutung der Silberminen bei Zultepeque 


1 Häbler, Welser u. Ehinger in Venezuela, in der Zeitschr. des histor. Vereins 
f. Schwaben u. Neuburg 21 S. 66 ff. ; ders., Unternehmungen der Welser S. 51 ff. 
78 usw. Über die Schicksale der Deutschen, meist Joachimstaler Bergleute, 
vgl. zudem J. Falke, sächsische Bergleute auf San Domingo, i. Archiv für säch- 
sische Geschichte 7 S. 406 ff. u. Hantzsch, deutsche Reisende des 16. Jahr- 
hunderts S. 24 ff., bes. S. 26 Anm. 1. 
$ Federmanns Aufzeichnungen i. d. Bibl. d. litt. Vereins zu Stuttgart Bd. 47 
S. 10, 13, 82. In San Domingo schloß sich Georg Ehinger für die Reise nach 
Venezuela Federmann an. 
- 3 Vgl. Häbler, Kolonialunternehmungen der Fugger, Ehinger u. Welser im 
16. Jahrhundert, i. d. Zeitschr. der Gesellsch. f. Erdkunde 27, S. 403 ff.; derselbe, 
Die Fugger u. der spanische Gewürzhandel, i. d. Zeitschr. d. histor. Vereins f. 
Schwaben u. Neuburg, 19, S. 25 ff. 
« 4 Häbler, Geschichte der Fuggerschen Handlung in Spanien S. 52. 

5 Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) 1, S. 575. - 


3 a _ S 


Kleine Mitteilungen. 189 


und haben diese auch, sicherlich vermittelst deutscher Bergleute, unter- 
nommen,! | 

Auch Heinrich Ehinger hat in den 30er Jahren an ein Kolonisationsunter- 
nehmen in Mexiko gedacht. Es findet sich angedeutet in der Instruktion, die 
Karl V, seinem ersten Vizekönig für Neuspanien, Don Antonio de Mendoza, 
am 25. April 1535, Barcelona, mitgab. Er unterrichtet ihn darin, daß er den 
Abschluß eines Vertrags zwischen der Krone und den Deutschen Heinrich 
Ehinger und Albert Kohn genehmigt habe, die in Neuspanien Waid und 
Safran anbauen und kultivieren wollen; er wird ihm den Vertrag zu seiner 
Information zustellen lassen, hält das Unternehmen für eine wichtige Sache 
auch unter dem Gesichtspunkte einer Vermehrung der königlichen Ein- 
künfte und beauftragt den Vizekönig, dem Unternehmen besondere Sorg- 
falt entgegenzubringen, es zu unterstützen und zu begünstigen, damit es 
Erfolg habe und der Vertrag erfüllt werde.? 

Ein Hauptartikel im oberdeutsch-spanischen Geschäft namentlich. im 
15, Jahrhundert war Safran, dessen Produktionsgebiet Aragon und Kata: 
lonien, dessen Hauptmarkt Saragossa, dessen Hauptexporteure in der ersten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts die Imhof von Nürnberg und die Welser von 
Augsburg waren, die beide schlechthin als die Safraneros von den Spaniern 
bezeichnet wurden, Im südlich angrenzenden Valencia war ein Hauptgegen- 
stand der Bodenkultur Wad? Was den obigen Plan anlangt, so fällt es auf; 
daß zu einer Zeit, wo seit längerem der schon von Italien nach Deutsch- 
land eingeführte Indigo der Waidkultur, der alten Färbepflanze, die in 
Deutschland bei Köln und namentlich bei Erfurt in beträchtlicher Menge 
angebaut wurde, mehr und mehr Abbruch tat, der Gedanke einer groß- 
angelegten Kultivation der Pflanze in e Neuen Welt SSES ins Auge 
gefaßt werden konnte? | 


+ Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 50 Anm. 2, 68. 

2 Coleccion de documentos inéditos (2. Serie) Bd. 10 Nr. 101$ 26 (= Coleccion, 
1. Serie, Bd. 23, S. 444). — Die geplanten Kulturen sind pastel u. azafran. Die 
Namen der beiden Deutschen sind Micer Enrique, zweifellos Heinrich Ehinger, 
u. Alberto Cuon. Auch dieser Albert Kohn ist eine in der deutsch-spanischen 
Handelsgeschichte uns bekannte Persönlichkeit, nach Häbler, Unternehmungen 
der Welser, S. 41 Anm., 89, 105, im Anfang der 30er Jahre schon längere Zeit 
in Spanien ansässig und damals Vertreter der Welser in deren Streitigkeiten 
mit der Krone um den Negerasiento, andererseits noch in den 50er Jahren eng 
liiert mit den Ehingern. Der Vertrag selbst findet sich in den beiden Serien der. 
Coleccion de documentos inéditos nicht. | 
. 3 Vgl. Häbler, Das Zollbuch der Deutschen in Barcelona 1425—1440 etc, 
in den Württemberg. Vierteljahrsheften für Landesgeschichte, Neue Folge, 
Hefte 10 u. 11. 

+ J. López de Velasco in seiner geografia y descripcion de las Indias erwähnt 
um 1574 nur an einer Stelle in der Neuen Welt das Vorkommen von Waid, 


190 E. Daenell. 


Über die Ausführung des Planes ist mir keine weitere Nachricht begegnet. 
Er steht da als Denkmal einer Politik, die die Kolonien wirtschaftlich nutz- 
bar machen, ihr Wirtschaftsleben mannigfaltiger gestalten und sie aus der 
Einseitigkeit des Bergbaubetriebes und der damit verbundenen Unstetig- 
keit der Bevölkerung- erlösen möchte. Ansätze dazu sind nicht allzu zahl- 
reich vorhanden. Die einzigen Unternehmungen, deren Velasco häufiger 
da und dort in spanischen Kolonien Erwähnung tut, sind Zuckerpflanzungen. 
Doch war auch darin Brasilien überlegen. Früh zeigt jene Politik unter 
der Regierung Karls V. sich in dem dem Lizenziaten Lucas Vasques de 
Ayllon am 12. Juni 1523 verliehenen Patent für Florida. Weitsichtig waren 
darin Getreidebau, Maulbeerbaumzucht und Seidenmanufaktur ins Auge 
gefaßt. Aber es blieb bei dem Plan. Überliefert ist ferner ein Vertrag, den 
Martin Cortés mit dem Vizekönig von Neuspanien Antonio de Mendoza 
am 6. Oktober 1537 schloß. Darin beruft jener sich darauf, daß er der erste 
gewesen sei, der bereits den Versuch mit der Züchtung von Maulbeerbäumen 
in Mexiko gemacht habe, und daß er auch verschiedene Farbsorten, kar- 
moisinrot und andere geeignete, gefunden habe. Er macht sich anheischig, 
gegen gewisse Gegenleistungen innerhalb 15 Jahren Anpflanzungen der- 
selben in größtem Maßstabe, nämlich 100 000 Maulbeerbäume, in den Distrik- 
ten Guajocingo, Cholula und Tlaskala zur Erzeugung von Seide im Lande 
anzulegen.” Das ist der großartigste Plan, der in dieser Richtung Erwähnung 
findet. Steht vielleicht mit den ersten Versuchen, auf die Cortés sich be- 
zieht, der Plan Heinrich Ehingers und Albert Kohns, die Färbpflanzen 
Waid und Safran in Neuspanien zu züchten, im irgendeinem Zusammen- 
hang? Übrigens scheint die Priorität des Cortés nicht unbestritten ge- 
wesen zu sein. Denn nach einer Bemerkung Herreras war der Oidor 
Delgadillo der erste, der in Neuspanien mit Erfolg Maulbeerbäume kulti- 
vierte und gute Seide erzielte, worauf er sich als geborener Granadiner 
verstand.? 

Während die Regierungen der pyrenäischen Halbinsel der Teilnahme von 
Fremden an der Entwickelung ihrer amerikanischen Kolonien entweder 


nämlich S. 305 im Distrikt Verapaz, Guatemala, Herrera in seiner Descripcion 
de las Indias occidentales erwähnt Waid nebst anderen Farbpflanzen zu 
1547 als wild wachsend in Neugranada, Bd. 5 S. 81. — Schon 1503 ordnete 
König Ferdinand für Espanola die Kultivation von Seide, Waid und Krapp 
an, Herrera Bd.1 S.144. Und in den Abgabentarifen vom 5. Oktober 1501 
und 1. August 1539 für Amerika werden Seide und neben verschiedenen 
anderen Färbestoffen auch Krapp und Waid erwähnt, Recopilacion de leyes 
de los reynos de las Indias, Madrid 1774, Bd.1 lib.1, tit.16, ley 2 fol. 83f. 

! Coleccion de documentos inéditos (1. Serie) 14, S. 504—515 (= 22,8. 79—93). 

3 Coleocion de documentos inéditos (1. Serie) 12, S. 563 ff. 

3 Vgl. Herrera, Descripcion Bd. 3 S. 181. 


Kleine Mitteilungen. 191 


nichts in den Weg legten oder sie direkt anregten, vorausgesetzt, daß sie sich 
in den gesetzlichen Bahnen hielten, d. h. durch ihre Faktoreien in Sevilla 
und Lissabon mit den Kolonien in Verbindung standen, aber nicht wie 
Franzosen und Engländer und im spanischen Amerika auch Portugiesen 
Schleich- und Raubhandel trieben, war dagegen ihre Haltung in der Frage 
der Schiffahrt durchaus ablehnend. Fremdes Kapital in der nationalen 
Schiffahrt wurde geduldet und war offenbar nicht selten. Aber Bemannung 
und Führung der Schiffe sollten unter allen Umständen der eigenen Nation 
angehören, die Schiffahrt eine nationale sein. Jedoch auch gegen den Besuch 
der Kolonien durch Fremde zeigte die spanische Regierung allmählich wieder 
wachsende Abneigung! Und in den 70er Jahren bemerkt Velasco, daß 
Fremde die Kolonien nicht aufsuchen durften.” Aber es hängt wohl weniger 
mit dieser Strömung als mit der geringen Rentabilität ihrer amerikanischen 
Unternehmungen zusammen, daß die Welser um 1540 sich aus Venezuela, 
Espanola und Mexiko zurückzogen und ihre Besitzanrechte verkauften oder 
möglichst günstig loszuwerden trachteten.® 

Es ist sehr wahrscheinlich, daß unsere Kenntnis der Beziehungen deutscher 
Kaufleute und Handelsgesellschaften zu Amerika im 16. Jahrhundert aus 
gedruckten und namentlich ungedruckten Materialien noch in mancher 
Richtung interessante Bereicherung erhalten kann. Weitblickenden Unter- 
nehmungsgeist haben nächst den Deutschen in den Verhältnissen der Pyre- 
näischen Halbinsel die Genuesen bewiesen. Auch von ihnen führen Spuren 
spekulativer Pläne und Unternehmungen in die Kolonien hinüber. Auch 
über ihre Beteiligung an der Entwickelung der amerikanischen Kolonien 
beider Mächte dürfte noch manche Nachricht zu gewinnen sein, 


Kiel. E. SES 


Die Beratungen über eine gegen Rußland und die Türkei zu 
gewährende Reichshilfe, 1560 — 1561. 


Bei Gelegenheit anderweitiger Studien fiel mir auf, daß im Codex Lat. 8219 
der k.und k. Hofbibliothek zu Wien, der neben Stücken älterer Zeit? besonders 
Akten enthält, die sich auf die politischen Ereignisse des ersten Jahrzehnts 


1 Coleccion de documentos inéditos (2. Serie) 10, Nr. 203, 224. — Doch vgl 
fremde Seeleute u. Handwerker in einer spanischen Entdeckungsfahrt zu 1533 
ds. 1. Serie 12, S. 298 ff.: 1 Franzose, 5 Portugiesen, 2 Griechen, 4 Genuesen, 
2 Lombarden. 

2 Geografia y descripcion de las Indias S. 36 f. 

- 3 Vgl. Häbler, Unternehmungen der Welser, S. 68 f., 108 und am Schluß. 

4 Vgl. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 47, 
1908, S. 219—229 und Peg Zeitschrift für Kirchengeschichte 28, 1907, 
S. 454—458. 


192 Gustav Sommerfeldt. 


des 17, Jahrhunderts beziehen, gleich vorne Blatt 1 a—10 b eine Aufzeich- 
nung gegeben ist, die die Reise beschreibt, die im Februar 1604 von den 
Kaiserlichen Gesandten Johann Oberst von Komorn, Bartholomäus Pelz, 
Adolf von Althaimb, Obersten zu Gran, und Christoph Kaysersperger, 
dem Hofmeister Kaiser Rudolfs IL, nebst zahlreichem Gefolge nach Buda- 
pest hin unternommen wurde, zum Zwecke der Vollziehung des Friedens- 
traktats. 

Daran reiht sich später Blatt 19 a—20 a das undatierte, an den Kaiser, 
augenscheinlich von einem der militärischen Berater seiner nächsten Um- 
gebung gerichtete Exposé’, das sich bezeichnet als „Consilium de expe- 
ditione in Livoniam adversus Moscovitam, et in Hungariam‘“, 
Da die livländische Sache, nämlich das Zugrundegehen der geringen Reste 
des Deutschordensstaates, die sich in Livland noch erhalten hatten, in den 
Vordergrund gestellt wird, sind wir für die Datierung des Stückes ohne 
weiteres auf einen Zeitpunkt hingewiesen, in dem Livland durch besonders 
kriegerische Zeitläufte betroffen war, während die ungarischen Angelegeit- 
heiten als zurzeit nicht ganz so bedeutend etwas in den Hintergrund ge- 
rückt werden, 

- Chmel? nun, der das Exposé im Wortlaut, jedoch mit verschiedenen Un- 
genauigkeiten und sinnstörenden Fehlern, zum Abdruck brachte, hat ver- 
mutungsweise das Jahr 1530 als für dasselbe maßgebend angedeutet. Er 
will eben die „italienische Krönung‘, von der der Verfasser des Exposés 
spricht, als diejenige Karls V. angesehen wissen, die zu Bologna am 24. März 
1530 durch Papst Clemens VI. erfolgte. Sicherlich mit Unrecht, denn 
abgesehen davon, daß Livland um 1530 sich ruhiger und vollkommen ge- 
sicherter Zustände erfreute, so hat auch ein kirchliches Konzil, auf das der 
Verfasser des Exposés deutlich anspielt, um die Zeit, die Chmel angibt, 
nicht bestanden. Endlich aber, und das ist das wichtigste unter den in dem 
Stück befindlichen Merkmalen, hat der damals regierende Sultan Suleiman L 
um 1530 nur jugendliche Kinder gehabt, die einen Aufstand gegen ihn zu 
erregen, wie solches das Exposé angibt, schlechterdings nicht in der Lage 
waren. Erst 1559 war solches der Fall, als im Juli dieses Jahres Suleimans 
jüngerer Sohn Bajesid mit. dem prädestinierten Thronfolger, dem nach- 
maligen Sultan Selim IL, in Zwist geriet und nach blutigem Kampfe an der 


1 Die Schriftzüge sind von den früher in dem Kodex vorkommenden ab- 
weichend, aber aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. 

2 Obige Worte von der Hand des Bibliothekars, späteren Präfekten 
der Wiener Bibliothek Sebastian Tengnagel (1608—1636), der im Kodex 
vorne auch ein Inhaltsverzeichnis aller in diesem enthaltenen Stücke ge- 
geben hat. 

. 3 Jos. Chmel, Die Handschriften der k. k. Hofbibliothek in Wien. Bd. II, 
Wien 1841. S. 33—35, vgl. auch ebenda S. 28. 


Kleine Mitteilungen. 193 


Spitze einer ansehnlichen Truppenmacht zum Schah von Persien flüchtetel, 
der ihn am Anfange zwar freundlich aufnahm, dann jedoch gefangen setzen 
ließ und ihn 1561 an einen Bevollmächtigten Suleimans auslieferte, auf dessen 
Befehl er alsbald hingerichtet wurde.? 

Was die Kämpfe in Livland anlangt, so hatten sie mit einer Invasion der 
Russen in Livland begonnen, die unter dem Zaren Ivan Vasilevic im Januar 
1558 in dieses Land eindrangen und es seitdem jährlich mit Plünderungen 
und Krieg heimsuchten, bis es, der völligen Erschöpfung anheimgefallen, 
am 28, November 1561 um seine Einverleibung in Polen nachsuchte und diesem 
Reiche sich anschloß, indem Gotthard Kettler, der bisherige Deutschordens- 
meister, unter gewissem Vorbehalte Regent Livlands, das sich zudem starke 
Verkleinerungen gefallen lassen mußte, unter polnischer Oberhoheit wurde®, 


LJ von Hammer-Purgstall, Geschichte des Osmanischen Reiches, 
2. Aufl. Bd. II, Pest 1840. S. 266. Der ursprünglich zum Nachfolger bestimmte 
ältere Sohn, Prinz Mohammed, war zum großen Schmerze Suleimans am 6. No- 
vember 1543 gestorben (a. a. O. II, S. 192); R. Holtzmann, Kaiser Maxi- 
milian bis zu seiner Thronbesteigung, 1527—1564. Berlin 1903. S. 338 E u. 
541 ff. 
Se Ha mmer- PurgstallII, S. 272—274. ÜberdieTürkengefahrin Beziehung 
auf Ungarn äußerte sich der Kaiser Ferdinand I. am ausführlichsten d. d. 
Wien, 5. Januar 1561: Th. Sickel, Zur Geschichte des Konzils von Trient. 
Wien 1870. S. 155. Im Pretokoll über die Audienz der Kaiserlichen Gesandten 
Wilhelm Truchseß und Dr. Zasius beim Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz 
d. d. Heidelberg, 23. Juni 1561 heißt es, daß man schon acht Jahre hindurch des 
Türken wegen „Handlung gepflogen“ habe und noch keinen „Friedstand“ zu 
erlangen vermochte. Österreich sei dauernd in Gefahr des Türken wegen, 
auch wenn dessen Sache mit Persien verglichen sein würde , . . „sonderlich auch 
dieweil keyserliche Mayestät kundschaft, das der Turk in arbeit, die besten 
grenzhäuser abzusteigen, und mußt also keyserliche Mayestät mit gebundnen 
henden sollichem mit schmertzen zusehen.“ A. Kluckhohn, Briefe Friedrichs 
des Frommen, Kurfürsten von der Pfalz. Bd. I. Braunschweig 1868. S. 182. 
M. Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des 
dreißigjährigen Krieges. Bd. I. Stuttgart 1889. S. 92—97. Dazu vgl. G. 
Sommerfeldt, Der Protestantismus Süddeutschlands und die Kriegs- 
befürchtungen des Jahrs 1562 (Blätter für Württembergische nn 
-12, 1908 S. 174—180). 

. ® Chr. Kelch, Liefländische Historia. Reval 1695. 8. 242—243. Th. 
Schie mann, Historische Darstellungen und archivalische Studien. Hamburg 
u. Mitau 1886. S. 96 ff. Ritter I, S. 243—244; H. Übersberger, Österreich 
und Rußland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Bd. I. Wien u. Leipzig 1906. 
S. 352—358. Kettlers ausführlicher Bericht an den Kaiser Ferdinand I. d. d. 
Wilna, 4. Dezember 1561 über die Gründe der Unterwerfung: A. Bergengrün, 
Die Aufzeichnungen des Rigaschen Ratssekretärs Johann Schmiedt. zu den 
Jahren 1558—1562. Leipzig 1892, 8. 145—148. Ein Schreiben des ehemaligen 


194 Gustav Sommerfeldt. 


Es wirkte wenig, daß die Livländer zeitig an das Reich sich wandten und 
um die Hilfe ihrer Stammesbrüder nachsuchten. Zwar auf dem Augsburger 
Reichstage erlangten sie 1559 durch ihren Bevollmächtigten, den Komtur 
Georg Sieberg von Wischlingen, daß ein Betrag von 100 000 Gulden zur 
Unterstützung der Livländer bereitgestellt wurde, auch eine Reichsdeputation 
für die Angelegenheiten Livlands sich niedersetzte.! Aber besondere Früchte 
erwuchsen aus den Verhandlungen dieser Deputation ebensowenig, wie aus 
einem persönlichen Vorgehen des Kaisers Ferdinand L, der durch briefliche 
Mahnungen den russischen Zaren von weiterer Verwüstung des livländischen 
Gebietes abzubringen versuchte.? Der Landtag des Herzogtums Preußen, 
der durch Albrecht L, den Hohenzoller, zusammenberufen war, beriet am 
13. Dezember 1559 über die an Kettler zu gewährende Hilfe und verstand 
sich, obwohl die Ämter des Herzogtums aufs stärkste verschuldet waren, 
zur Gewährung des Bierpfennigs zwecks Unterstützung der livländischen 
Sache?, doch blieb der Beschluß zumeist auf dem Papier bestehen. Erst das 
Zusammentreten eines allgemeinen Deputationstages der Fürsten und 
Städte zu Speyer im Oktober 1560 brachte einige Bewegung in die livlän- 
dische Sache, indem zu Speyer eine Gesandtschaft wenigstens ernannt 


Bischofs zu Capodistris, P. Verger über die livländischen Angelegenheiten 
aus Königsberg, 26. November 1560 an seinen Gönner und Landesherrn, den 
Herzog Christoph von Württemberg, ist im Mriefwechsel des Herzogs 
Christoph mit Verger (ed. E. von Kausler und Th. Schott, Tübingen, 1875 
S.217—219) mitgeteilt. — Chr. F. Sattler, Geschichte des Herzogtums Württem- 
berg unter der Regierung der Herzöge. Bd. IV. Ulm 1771. S. 161; Th. Schie- 
mann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. Bd. II. Berlin 
1887. S. 298—299. C. Mettig, Geschichte der Stadt Riga. Riga 1897. 8. 247 
u. 250. ! 

! F. D. Häberlin, Neueste Teutsche Reichsgeschichte. Bd. IV. Halle 1777. 
S. 136—137; F. B. von Bucholtz, Geschichte der Regierung Ferdinands I. 
Bd. VII. Wien 1836. S. 457—470; Übersberger a. a. O. I, S. 321—323 u. 
340; E. Reimann in Sybels Historische Zeitschrift 35, 1876, S. 347—359; 
Ritter a. a. O. I, S. 244; W. Götz, Maximilians Wahl zum römischen Könige, 
1562. Leipziger Diss. 1891. S. 54 ff.; P. Karge, Die Pommerschen Reichs- 
kommissare während der Livländischen Katastrophe 1559—1560 (Beiträge 
zur Geschichte Pommerns; Festschrift. Stettin 1899). 

3 Zuerst Wien, 19. Oktober 1559, überbracht durch den Bevollmächtigten 
Jeremias Hofman, Abdruck bei J. Renner, Livländische Historien, ed R. 
Hausmann und K. Höhlbaum. Göttingen 1876. S. 268—269. Den Inhalt 
der in ablehnendem Sinne gehaltenen Antwort des Zaren vom 24. Februar, die 
im Juli 1560 bei der Deputation des Reiches eintraf, skizzierte v. Bucholtz 
VII, S. 471, nach ihm ausführlicher Übersberger I, S. 329—330. 

SM Töppen, Zur Geschiehte der ständischen Verhältnisse in Preußen. 
(Raumers Historisches Taschenbuch, N. F, 8, S. 426, 433 u. 444.) 


Kleine Mitteilungen. 195 


wurde, die sich persönlich zum Zaren begeben sollte, um mit diesem namens 
des Kaisers und der Fürsten direkt wegen ihres so hart bedrängten Bruder- 
stammes zu verhandeln.? Auch kam in Speyer der Beschluß auf Hergabe 
weiterer 200 000 Gulden zustande, die den Mitteln des Reichs zugunsten 
Livlands entnommen werden sollten?, und wurden Vorkehrungen getroffen, 
daß die Zufuhr an Waffen, Munition und Lebensmitteln aus dem westlichen 
Europa nach Rußland unterbunden werde. Von letzterem setzte Kaiser 
Ferdinand, der das ganze Jahr 1560 hindurch in Wien geblieben war, den 
Ordensmeister Kettler unterm 19. Dezember 1560 in Kenntnis.” Dieser hat 
seinerseits schon vorher durch mancherlei Benachrichtigungen, und be- 
sonders durch ein Schreiben aus Dünamünde, den 22. September 1560, 
unter seinen Stammesgenossen beschwichtigend zu wirken gesucht. Es 
hieß hier u. ai: „In schließung dieses briefes bekommen wir von der Römi- 
schen Keyserlichen Majestät ein Schreiben, darin sich ire Majestät weit- 
leufftig erklert und erbietten thut, dieweil ire Königliche Majestät® durch 


1 Über die Umstände, an denen das Abgehen der Gesandtschaft nach Ruß- 
land scheiterte: Übersberger I, S. 344—346. 

2 Häberlin a.a.0.IV, S. 286—287 und öfter. Die Beschlüsse wurden ge- 
faßt auf das besondere Drängen der in Speyer erschienenen livländischen 
Ordensgesandten. Es waren Johann von Rehen, Komtur der Ballei Hessen, 
Georg Hund von Wenck, Komtur zu Frankfurt, und Doktor Thomas Maier- 
hoffer. Siehe Kelch a. a. O. S. 252. Sie schrieben u. a. aus Speyer, 20. Ok- 
tober 1560, daß sie Unterredungen mit Abgeordneten des Kaisers, der Fürsten 
und zahlreicher Stände gehabt hätten, und bemerken, „das ahn vilen Orthen, 
al in Ungern wieder den Turcken, in Sachsen (d. i. Siebenbürgen) und derselben 
Landts Arten, den Muschkowitter und seinem Anhange wurde die Noth und 
Gelegenheitt stadtliche underschiedtliche Hilff und Gegenwehr erfurdern.“ 
K. Schirren, Quellen zur Geschichte des Untergangs Livländischer Selb- 
ständigkeit. Bd. VI. Reval 1879. S. 115. Reimann a. a O. S. 374—377; 
Übersberger a. a. O. I, S. 341—342. 

8 Fr. Bienemann, Briefe und Urkunden für Geschichte Livlands in den 
Jahren 1558—1562. Bd. IV. Riga 1873. S. 205—206. Durch die verlorene 
Schlacht bei Ermes vom 2. August 1560 war die Ordensherrschaft in Livland 
des Halts, dessen sie bedurfte, ganz verlustig gegangen: Renner 8. 319—320; 
Übersberger I, 8. 342. 

4 Bienemann a. a. O. IV, S. 80. Ferner Schreiben Kaiser Ferdinands an 
Kettler d. d. Wien, 19. April 1561: Bienemann a. a. O. IV, S. 266—267, und 
der ermländische Bischof Stanislaus Hosius an Carlo Borromeo d. d. Wien, 
8. Mai 1561, in: Nuntiaturberichte an Deutschland, nebst ergänzenden Akten- 
stücken, Abteilung 2, Bd. I, bearb. von S.Steinherz. Wien 1897. 8.249. Vgl 
die Mission des Hosius nach Wien betreffend, besonders v. Bucholtz a.a.O.VII, 
8.493 ff.; G. Heine in Schmidts Allgemeiner Zeitschrift für Geschichte 8, 1847, 
8. 18 ff.; E. Reimann in Forschungen zur deutschen Geschichte 8, 1868, S. 4. 

6 Maximilian, damals König von Böhmen, späterer Kaiser Maximilian II. 


196 Gustav Sommerfeldt. 


ihren Abgesandten in die Musskow vernhommen, das der tyrannische blut- 
hundt zu keinem frieden gegen die Liefflande geneigt, als muste ire Keyser- 
liche Majestät zu mitteln trachten, das die bedrengte provinz gerettet mocht 
werden, und hatte deßhalben etliche chur, fursten und stende des heiligen 
reichs ufs schleunigst gen Speier vertaget, wolten also, das nicht allein zu 
erlegung der vorhin bewilligten 100000 gulden, sondern auch zu 
mehrerm gelde und entsatz gerathschlagt und endlich geschlossen 
solle werden, mit ermhanung, uns deß gewißlich zu versehen und zu 
getrösten.‘“ 

. Und wie hier nach Norden, so suchte der Kaiser auch im Süden, vornehm- 
lich beim Papste, der Rußland zuzuneigen schien, für die Livländer Stim- 
mung zu machen, indem er seinen Vertreter zu Rom, Prospero d’Arco d. d, 
Wien 14. November 1560 anwies, den Papst auf die Größe der von den 
Russen her nicht nur Livland, sondern auch anderen Teilen des Reiches, 
sowie ferner Belgien und England, drohenden Gefahr aufmerksam zu 
machen.! Der Papst möge sich nicht blenden lassen durch Vorspiegelungen 
des Zaren über etwaigen künftigen Beitritt zum katholischen Be- 
kenntnis usw.? Es war umsonst, wie sich neben anderen Akten auch 
aus einem Protokoll der Audienz ergibt, die die Gesandten Kaiser 
Ferdinands, Wilhelm Truchseß und Doktor Zasius, beim Kurfürsten 
Friedrich IIL von der Pfalz in Heidelberg am 23. Juni 1561 hatten, So 
wenig hier die ungarisch-türkischen Grenzplänkeleien vom Kurfürsten für 
erheblich erklärt wurden, so legte man auch der livländischen Sache 
pfälzischerseits eine geringe Bedeutung nur bei, indem man darauf hinwies, 
daß Livland von der Krone Polen und durch Dänemark? in ausgiebiger 
Weise unterstützt werde, ein bewaffnetes Einschreiten des Reiches kaum 
erforderlich scheinen könne.*? 

` Indem die Speyerer Verhandlungen dann ihre Fortsetzung in einem Aus- 
schuß fanden, der sich zur Behandlung der livländischen Sache konstituiert 
hatt, wurde dieser Ausschuß auf den 14. September 1561 vom Kaiser nach 
Leipzig befohlen, wo man mit Bedauern festzustellen genötigt war, daß von 


ı v. Bucholtz VII, S. 474; Sickel S. 135—136. 

2 Sickel S. 136; Übersberger I, S. 346—347. 

3 Mit Dänemark war ein Vertrag Livlands schon am 26. September 1559 
in Nyborg zustande gekommen: Renner S. 237 ff., 266 ff.; Ritter I, S. 244; 
y Mollerup, Dänemarks Beziehungen zu Livland, 1346—1561. Berlin 1884. 

t Kluckhohn I, S. 181—187. | 

5 Bienemann IV, S. 266—267; F. W. Schirrmacher, Johann Albrecht I,, 
Herzog von Mecklenburg. Bd. I. Wismar 1885. S. 394. Johann Albrecht, der 
in seinem Territorium seit 1558 schon Rüstungen vornehmen ließ, war er- 
koren, die Führung der Hilfstruppen, wenn sie zusammenkamen, auf dem 
Zug nach Livland zu übernehmen, 


Kleine Mitteilungen. 197 


den bewilligten 300 000 Gulden „gar ein geringes und schimpfliches bisher 
eingekommen sei, womit man kein Kriegsvolk besolden könne“.! 

Die Erwähnung einer italienischen Krönung in dem Exposé paßt safe 
beste, wie alles Vorhergehende, rücksichtlich der Datierung des uns be- 
schäftigenden Schriftstückes, das zum Frühjahr 1561 anzusetzen sein wird. 
Unterm 14. September 1560 weiß nämlich bereits Galeazzo Cusani aus Rom 
an König Maximilian zu berichten, daß Papst Pius IV. den Plan hege, eine 
Krönung Ferdinands L auf italienischem Gebiet in Verbindung mit der von 
Ferdinand angestrebten Erwählung seines Sohnes Maximilian zum Nach- 
folger für Deutschland eintreten zu lassen.? Das Konzil endlich, das in dem 
Exposé genannt wird, ist kein anderes als das wiederholt unterbrochene 
von Trient. Man schwankte im Verlauf: des Jahres 1560, ob man es auf 
italienischem Boden wiedereröffnen sollte, oder etwa in Besangon respektive 
Lyon, hat sich endlich aber für Trient entschieden, und am 29. November 
1560 erging Pius’ IV. in dieser Hinsicht maßgebende Bulle.’ 
~ Jeder, auch der letzte Zweifel aber wird benommen durch ein Schreiben 
des mecklenburgischen Sekretärs und Agenten Andreas Brachmann an 
seinen Herrn, den Herzog Christoph von Mecklenburg, d. d. Schönberg (in 
Mecklenburg) 6. September 1561*, betreffend: die Machinationen eines aus 
Hessen stammenden Friedrich von Speth, der an verschiedenen Höfen 
(seit etwa 1554) in Vertrauensstellungen tätig gewesen’, sich aber trotz 


1! Übersberger I, S. 344; die erwarteten Vertreter Polens waren auf dem 
Leipziger Tage ausgeblieben. 

’ Sickel a. a. O. S. 93—94, wo aus einer Venetianer Depesche vom 9. Au- 
gust 1560 ferner angeführt wird: „Dicitur pontificem nullo modo concilium 
celebraturum, priusquam maiestati vestrae Caesareae coronam Caesaream 
imponat, ac donec maiestas vestra sanctitati suae (d. i. dem. Papst) solitum 
iuramentum praestet.‘“ 

s Sickel a. a. O. S. 139, 147; Kluckhohn a. a. O. I, S. 181—182, 185; 
Nuntiaturberichte ete. Abt. 2 Bd. I, S. 125—126 und öfter; W. Voß, Die Ver- 
handlungen Pius’ IV. mit den katholischen Mächten über die Neuberufung des 
Trientiner Konzils. Diss. Leipzig 1887. S. 122—136; Ritter I, S. 148—152; 
Joh. Susta, Die römische Kurie und das Konzil von Trient unter Pius IV. 
Bd. I. Wien 1904. S. 10; Übersberger I, S. 348. 

- 4 Schirrmacher I, S. 404—405; K. Lohmeyer, Des Herzogs Johann 
Albrecht zu Mecklenburg Versuch auf Livland, 1563 (Schriften der gelehrten 
Estnischen Gesellschaft Nr. 3). Dorpat 1863. S. 7; A. Bergengrün, Herzog 
Christoph von Mecklenburg, letzter Koadjutor des Erzbistums Riga. Reval 
1898. S. 160—161. Mitte Juli 1561 war Christoph soeben aus Livland zurück- 
gekehrt. 

P Beilage zu einem Schreiben des Herzogs Christoph von Württemberg an 
Herzog Albrecht von Bayern d. d. Stuttgart, 4. Februar 1554 in: Briefwechsel 
des Herzogs Christoph I., herausg. von V. Ernst. Bd. II. Stuttgart 1900. 


198 Gustav Sommerfeldt. 


momentanen Einflusses nur den Ruf eines Abenteurers zu erwerben gewußt 
hatte. Er verweilte im Sommer 1561 am Kaiserhofe in Wien und hörte hier 
von den Plänen betreffs der nach Livland und Ungarn gleichzeitig ins Werk 
zu setzenden Kriegsunternehmungen. Die Angaben, die er darüber bei 
seinem Aufenthalt in Lübeck (September 1561 bis etwa April 1562) dem 
Sekretär Andreas Brachmann machte, stimmen, wiewohl Brachmann sie 
nicht ohne einiges Mißtrauen aufgenommen haben soll, bis in die Einzel- 
heiten so genau mit dem Exposé überein, das in dem Wiener Kodex 8219 
enthalten ist, daß kein Zweifel darüber obwalten kann, Speth habe den In- 
halt dieses Exposés im Auge gehabt, als er dem Sekretär Brachmann seine 
Eröffnungen machte und die Ratschläge über das vom Herzog Christoph 
in seinen livländischen Plänen zweckmäßig zu beobachtende Verfahren 
vorbrachte.! Herzog Christoph ließ sich in der Tat zur Reise bestimmen. 
Am 11. Oktober 1561 treffen wir ihn zu Cölln an der Spree, Anfang Dezember 
in Prag. Nicht nur König Maximilian und Kaiser Ferdinand machten dem 
Mecklenburger die weitestgehenden Versprechungen, sondern auch der päpst- 
liche Legat zu Prag versprach, bei der Kurie im Interesse Christophs behufs 
Bestätigung seiner Koadjutorenwürde zu Riga durch den Papst tätig zu 
sein.” Inzwischen hatte aber durch Vertrag, der am 28. November 1561 


S. 393—395, und Herzog Christoph I. an König Maximilian d. d. Stuttgart, 
23. September 1556: ebenda Bd. IV. Stuttgart 1907. S. 166; F. W. Barthold, 
Deutschland und die Hugenotten. Bremen 1848. S. 125 ff.; Lisch in Jahrbücher 
des Vereins für Mecklenburgische Geschichte 1, S. 183 ff.; A. Heidenhain, 
Die Unionspolitik Landgraf Phiiipps von Hessen, 1557—1562. Halle 1890. 
S. 468—470; L. Schultz in Allgemeine deutsche Biographie 14, S. 239—243. 
September 1556 erschien Speth im Auftrage des kriegslustigen Markgrafen 
Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zu Königsberg am Hofe 
Albrechts I.; Schirrmacher I, S. 408; P. Karge, Brandenburg und Polen, 
1548—1563 (Forschungen zur preußischen und brandenburgischen Geschichte 
11, S. 134 ff.); Bergengrün S. 73. Eine vom Herbst 1556 datierende „Relation 
wie der Krieg gegen Livland anzustellen sei“, hatte Speth wahrscheinlich schon 
vorher dem Herzoge Johann Albrecht von Mecklenburg eingereicht. Die Er- 
nennung Speths zum herzoglichen Rat in Preußen datiert vom 31. Juli 1562. 
Das Gehalt im Betrage von 150 Talern ist ihm in Lübeck zu zahlen: Königl. 
Staatsarchiv zu Königsberg, Konfirmationen Foliant 921, Blatt 530. In der 
Folge hat Speth geplant, mit Hilfe Frankreichs den russisch-polnischen Einfluß 
in Livland zu brechen, aber vergebens. Noch 1568 und 1569 finden wir Speth 
im Dienste des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg die livländische 
Bache betreiben: Bergengrün S. 101, 267. 

1 Bergengrün 8. 161. 

? Akten im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin; Bergengrün S. 164 
bis 165. Unterm 17. Juli 1561 hatte Verger an den Herzog Christoph von 
Württemberg aus Tübingen auf Grund brieflicher Mitteilungen bezüglich der 


Kleine Mitteilungen. 199 


in Wilna mit Polen zustande kam, und der eine erheblich geänderte Ver- 
teilung der Machtverhältnisse im Nordosten nach sich zog, die livländische 
Sache den Hauptteil des Interesses, das der Kaiser an ihr nahm, eingebüßt, 
so daß es zu einer Durchführung der Vorschläge Speths, König Maximilians 
und Herzog Christophs nicht gekommen ist. 

Der trotz aller Sonderanspielungen allein auf das Finanzielle gerichtete 
Endzweck des Exposés tritt schon in der Überschrift Blatt 19 a genauer 
hervor: 

„Zwey ander lobliche nuczliche, christliche und hochnottige Mittel und 
Wege dorezu, bey den Reichsstenden woll zu erhalten, was vor Oncosten 
hieruff gehoren will“ — „Wann allein wollten in die Liefflandt gebrauchen, 
wie vermeldt!, 5000 Pferdt, 20 Fenndlin Knecht und der Arttlerey Noturfft 
uff 7 Monath, das kostet in alles 10 Dhonen? und 80 000 Floren. — Auch 
soviel in Ungern, das thet zusammen 21 Dhonen und 80 000 Floren. Wann 
dortzu die Stend? geben die taxirte Anlage funffzehenfach, thut es dem 
Reich 18 Dhonen und 75 000 Floren. Das ist eim Churfursten und dem 
höchsten Standt 20000 Daler —, eben ein Rhömersteuer*—, so mangelt noch 
an dißer Somma 3 Dhonen, die sollen und wollen die Kayserliche Mayestät 
dorezu von irer Mayestät Erblanden erlegen, als Behem ein Dhunen?, Tyrol 
eine, die Schleßing und Lausitz® ein halbe, und ein halbe die Oberlant, 
Elsaß, Heggaw und Preyßgaw.’? 

Zu dißen baiden Zugen und Antzahl Kriegsvolckhs bedorffe es wenigkt 
Muhe, das Gelt beim Reich zu erlangen, so ir Mayestät allein der gestellten 
Ordnunge wollen folgen, und doruff handlen lassen. 

Wöllen auch ire Kayserliche Mayestät 3000 Pferdt und 10 Fenndlin Knecht 
in Ungern vor ein Zusatz lassen, vor Infhell® des Turcken, und dißeLandt damit, 


österreichischen Pläne geschrieben: regem Dacise adiutum a quibusdam 
aliis principibus vicinis cogitare de Livonia sustentanda: v. Kausler und 
Schott S. 270—271. 

1 Der ältere Bericht, auf den hiermit Bezug genommen wird, ist in dem 
Wiener Kodex nicht enthalten. Die Zahlen stimmen mit Bergengrün S. 161. 
= 2 d.i. 10 Tonnen Goldes. Im Jahre 1559 waren, wie v. Bucholtz a. a. O. 
VII, S. 458 bemerkt, nur 500 000 Gulden gegen die Türken behufs Grenz- 
befestigung gewährt worden; vgl. auch Ritter a. a. O. I, S. 95—96. 

3. Hds.: Senndt. 4 Der Römermonat = 128,000 Gulden. 
5 Böhmen eine Tonne. $ Schlesien und Lausitz. ” Hegau und Breisgau. 
® Einfälle des Türken. — Angeblich hätten 1558 nicht mehr als 1600 Mann 

zu Pferde und 1 Regiment Fußknechte gegen die Türken zu Felde gestanden: 
Bucholtz a.a. O. VII, S. 457. — Eine vom 24. Juni 1560 datierte „Nachricht 
über das Kriegsgewerbe im Reich“, siehe bei v. Bucholtz a. a. O., Urkunden- 
band. Wien 1838. S. 576—578. Treffende Charakterisierung der Sachlage 
in bezug auf das Heer bei Ritter a. a. O. I, S. 96—97. 


200 Gustav Sommerfeldt. 


und den andern, was ir Mayestät sonsten darin erhalten, zu beschutzen, und 
uff die Kronunge in Itallien, und! Underredde des Concilliumbs mit dem Bapst? 
zu pflegen, mit 2000Pferden und 10 Fenndlin Knechten zihen, steeth zu irer 
Kayserlichen Mayestät, und were löblichen, ansehelichen und zu vilen Dingen 
nutzlichen, auch zu bestetigen Kayserliche Freyheit nottigkh. So auch mit 
dißem Krigskvolekh wolten in Ungerlant verharren, trage ich kein Zweiffel, 
es kunten die abgetrungenen Landt dordurch wieder errett werden, dieweil 
der Turckh von seinem eigenen Sone bekriegt und mit Volckh, diße zu ent- 
setzen, weniger den unsern zu begegnen, starckh geneng® Dann es 
Sunde und Schande, das der Chrysten Fendt, der Reuße, solt weiter guätt- 
lichen ersucht werden, dieweil er fur ein Spott gelt?, wie aus seinem Tittel 
zu vernemen, und herdurch gehalßsterckt, viel meer wann diß Landt° under 
sein Schutze und Trybut khomen soll, auch nachdem es leichtlich zu ent- 
retten, und die Stennde die Hilfe dortzu, so uff obgemelte Mittel mit ihnen 
gehandleth wurdh, gern bewilligen werden. — Wann wir aber zu Feldt 
kämen, und dann die Kayserliche Majestät an in schicken und handlen 
loßen wolt, uff diße Moß, wann er sich dißer Landt vertzeihen? wölt, und den 
rechten christlichen Globen annemen, wolten ire Kayserliche Mayestät 
bey bopstlicher Hailigkeit soviel verhanndlen, das ime begegnen soldth, auch 
ihnen ein Khunig aller Reußen Landt machen, was er auch sonst vom Reiche 
innhat, soviel verhandlen, das es im bleiben solt, und mit under die Zalle® 
des Reichs Freunde sol genomen werden, und was ime vom Reiche mage 
zu gut khomen, vergundet? werden. Das also zu erhalten, christlich, nutz- 
lich und löbelich gemeiner Christenheit und Teutscher Nation, und khan 
oder mage khein besser Mittel mit dißem Feinde vorgenomen werden. — 
Und wollent zu dißen bayden Zugen sönnderliche Leuthe von Nötten sein, 
nemblich die Obersten, Rittmeister und Hauptleuth, die Ewer Kayserlichen 
Mayestät mit Dinsten, Eyden und Pflichten verwant sein, die iezt woll zu 
bekhomen, und von den Vornembsten. — Es wöllen auch in dißen bayden 
Zugen kheinem Obersten khein eigen Fenndlin Reutter noch Knecht zu 
gestatten sein, damit er kein eigen Vortell treiben, die andern derhalben 
khein Ursache zu pflegen habben. — Auch wann allein Ungern bey dem Reich 
solte gedacht werden, und Liefflandt in Vergeß gesteldt, ist zu besorgen, 
es möchte dordurch der gantze Handel vom Reiche umbgestoßen werden, 
und die Kayserliche Mayestät verarckhwoneth, sie suchten allein das ire, 


‘ 1 und fehlt bei Chmel. 
2 Pius IV. (Gianangelo Medicis aus Mailand) seit 25. Dezember 1559. 
‘ 3 Chmel unrichtig: genom. 4 Chmel: helt. 5 Livland. 
® Die scharfen Ausdrücke in der an Sauermann d. d. Wien, 29. November 
1560 erteilten Instruktion (Übersberger a. a. O. I, S. 350) stimmen zu der 
obigen abfälligen Äußerung über das Zarenreich vortrefflich. 
1 fortgehen. ® Zahl. T vergönnt. 


Kleine Mitteilungen. 201 


und nit des Reiches Nutze. — Auch dieweil solchs das Reiche selbs begeret, 
und ir Mayestät aus diem Zuckh meer Rhumes, Nutze und Wohlfarth be- 
gegnen kan, dan dem andern, wie vormals genongßam angezeigt, und wo&! 
iczt durch dißen Zuge nit erlangt, und diße Zeit verseumet, nochfolgents 
onemugklich. Dorumbe dorffe? es in eim christlichen, löblichen, nutzlichen und 
nöthigen Handel, auch mugklichen Dingen, nicht langes Rhats noch Bedachts, 
dan dordurch nicht meher erlangeth, dan das die beste, bequeme und er- 
wunschete Zeit verseumpt wurth. — Meyne Pershone belangen, lassen 
Ewer Kayserliche Mayestät meiner? abegunstigen, erdichtes, gemeines 
Geschray fharen, und nemen das christlich, loblich und nutzlich Werckh 
vor die Handt, und bevelhen solchem nochtzusetzen. Sodan mir hyrinne 
was ufferlegeth, und wo ich mich mit Dinsten verpflichten wurth, und also 
mit mir gehandlet, das ich dhienen kann, sollen sie des gewiße sein, das sie 
in allen Dingen ein fleißigen, trewen Diener erfinden werden. Dormit 
Ewer Kayserliche Mayestät gnedigste Antwurth bittende, dan sonst zu be- 
sorgen, die rechte Zeit werde verseumpt, und das Krigsvolckh, so zu dißen 
Geschefften nutzlichen, khome in andere Hende; Ewer Römischen Kayser- 
lichen Mayestät allezeit underthenigsten treuher Diener“ (Unterschrift 
fehlt). — Rückseite, von derselben Hand des 17. Jahrhunderts: „Andere 
Mittel, Romischer Kayserlicher Mayestät zu uberantwurtten.“ 


Königsberg. Gustav Sommerfeldt. 


Ein Beitrag zur Abreise Napoleons aus Frankreich 
am 6. Juli 1815. | 


Das Gneisenausche Familienarchiv zu Sommerschenburg ist während der 
Zeit von 1806 bis 1815 von nicht untergeordneter Wichtigkeit für die preu- 
Bische Geschichte, zumal für dessen Kriegsgeschichte. Damals schlug man 
den geschichtlichen Wert der Archive noch gering an. Sie wurden wesentlich 
nur für die laufenden Staats- und Verwaltungsgeschäfte und -Bedürfnisse 
benutzt. Da nun die höchsten Beamten zugleich mehr oder weniger führende 
Männer waren, so sahen sie nichts Anstößiges darin, Aktenstücke, die für 
sie von Wert waren, in Privatbesitz zu nehmen und sie oft auch zu behalten, 
obwohl es sich um Staatseigentum handelte. Auf diese Weise sind den Staats- 
archiven massenhaft Akten von unschätzbarem Werte verloren gegangen. 
Manche gelangten dann freilich später als „Nachlässe“ oder sonst wieder 
in staatlichen Besitz, andere blieben in Familienarchiven aufbewahrt, noch 
andere gingen verloren. Die größeren Familienarchive bestehen deshalb für 
unsere Zeit gewöhnlich aus einem Doppelinhalte: 1. aus Familienakten, 


! Chmel unrichtig: wol. 3 Chmel: darffe. 
3 Chmel unrichtig: meines. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 14 


202 Kleine Mitteilungen. 


unter denen die Briefe von besonderem Werte zu sein pflegen, und 2. aus 
amtlichen Aktenstücken, die richtiger in ein Staats- oder Kriegsarchiv ge- 
hören. 

Unter Papieren dieser Art fand ich im Gneisenauschen Archive folgende 
Schriftstücke, die sich auf die Abreise Napoleons aus Frankreich 1815 be- 
ziehen. Sie liegen also an einer Stelle, wo man sie am wenigsten erwartet, 
und gehören zu den Materialien, die Gneisenau sich 1815 in Frankreich ver- 
schaffte und mit nach Deutschland nahm. Es handelt sich um drei Erlasse 
der provisorischen Regierung an Bonnefoux, den Marinepräfekten von 
Rochefort, und an den General Becker in Rochefort vom 6. Juli. Sie sind 
unseres Wissens bisher nicht bekannt geworden. Houssaye 1815, III S. 370, 
371 teilt kleine Stücke des „Extrait des Minutes“ aus dem französischen 
Kriegs- und Marinearchive mit, die aber im Wortlaute nicht ganz überein- 
stimmen und unsere Lesarten als die besseren und ausführlicheren erweisen. 
Durch die drei Schriftstücke wird eine weit genauere Kenntnis der Sachlage 
bewirkt, als wir sie bisher besaßen. Sie befinden sich unter dem Akten- 
zeichen B. 390. 


Extrait des Minutes de la Secre£tairerie d’Etat. 

Paris, le 6 Juillet 1815. 

Vu l’urgence des circonstances et le haut intérêt attaché à ce que Napoleon 
Bonaparte quitte sur le champ le territoire Frangais, tant sous les rapports 
de sa sureté personelle, que sous ceux de la raison d’Etat. 

Arrête: 
Art. 1. 

Le Ministre de la Marine reiterera les ordres qu’il a donné pour l’embar- 
quement et le départ immédiat de Napoléon sur les deux frégates destinées 
à cette mission. 

Art. 2. 


Si par la contrariété des vents, la présence de lennemi, ou par toute autre ® 
cause quelconque le départ immédiat des deux frégates etait empêché, et 
qu’il fût probable qu'on réussirait à effectuer le transport de Napoléon par 
un Aviso, le Ministre de la Marine donnera? des ordres pour qu’il en soit mis 
un sans délai à sa disposition sous la condition? que le dit Aviso partirait dans 
24 heures au plus tard. 

Art. 3. 


Mais si par les contrariétés, que ce transport peut éprouver sur un Aviso, 
Napoléon préferait être conduit immédiatement soit à bord d'une croisière 
Anglaise, soit en Angleterre, le Prefet maritime du 5. arrondissement lui en 
donnera les moyens sur sa demande écrite, et dans ce cas, il sera mis sur le 
champ à sa disposition un parlementaire. 


! Andere Lesart „donnerait“. 7 Andere Lesart „sous condition“. 


Kleine Mitteilungen. 203 


Art. 4. 

Dans tous les cas le commandant du bâtiment destiné à porter Napoleon, 
ne pourra, sous peine de haute trahison, le debarquer sur aucune point du 
territoire Frangais. 

Art. 5. 

Si le commandant du bâtiment etait forcé de relâcher sur les côtes de France, 
il prendrait toutes les mesures de sureté nécessaires pour que Napoleon ne 
püt débarquer. Au besoin, il requererait les autorités civiles et militaires de 
lui pröter main-forte. 

Art. 6 


Le Général Becker sous la responsabilité duquel ont été mises la garde et la 
personne de Napoleon, ne devra le quitter qu’en dehors des perthuis?, et si 
Napoleon a demandé A être transporté à bord de la croisière Anglaise ou en 
Angleterre, il ne devra le quitter qu'après qu’il Paura remis & bord de la dite 
croisière ou débarqué en Angleterre. 


Art. 7. 


Tant que le Général Becker sera à bord du bâtiment destiné au transport 
de Napoléon, le commandant du dit bâtiment sera à ses ordres et déferera à 
toutes les réquisitions qui lui seront faites par le dit Général, relativement à 
l’objet de sa mission, et dans le sens du présent arrêté. 


Art. 8. 

Le Ministre de la Marine est chargé de l’ex&cution du présent arrêté et de sa 
transmission au Général Becker qui devra se conformer en ce qui le concerne 
aux dispositions qu’il renferme. 

Signé Le Duc d’Otrante, Président. 
Comte Grenier. 
Caulaincourt, Duo de Vicence. 
Carnot. 
Pour la commission de Gouvernement. 


Pour le secrétaire adjoint au Ministre secrétaire d’Etat; 


Signé Quinette. 
Pour Copie conforme 
Le Ministre de la Marine et des Colonies 
Duc Decrès. 


(Le présent Extrait sera remis au commandant du bâtiment destiné au 
transport de Napoléon pour les dispositions qu’il contient, être par lui stricte- 
ment exécutées selon leur forme et teneur. S'il y a deux bätiments destinés 
à ce transport, une expedition sera remise à chacun des deux capitaines 


Duc Decrès.) 


1 Andere Lesart „pertuis“. 
14* 


204 Kleine Mitteilungen. 


Paris le 6 Juillet 1815. 
Mr. le Prefet Maritime & Rochefort. 


Monsieur le Préfet Maritime, il est de la plus haute importance que l Empereur 
quitte le plutôt possible le sol de la France: l'intérêt de l’Etat et la sureté de 
sa Personne l’exigent imperieusement. 

Si les circonstances ne permettent pas qu’il parte sur les fregates, il sera 
peut-être possible A un Aviso de tromper la croisière Anglaise; et dans le cas 
où ce moyen lui conviendrait, il ne faut pas hésiter A en mettre un à sa dis- 
position, pourvu qu’il puisse partir dans les 24 heures. | 

Si ce moyen ne lui convient pas, et qu'il préfère se rendre à bord des båti- 
mens de la croisière Anglaise, ou directement en Angleterre, il est invité à 
vous en adresser la damende formelle et positive par écrit, et dans ce cas, vous 
mettrez sur le champ un parlementaire à sa disposition pour suivre celle de 
ces deux destinations qu’il aura demandé. 

Il est indispensable qu’il ne débarque pas sur le territoire Français, et c’est 
ce que vous ne pouvez trop prescrire au commandant du bâtiment sur lequel 
il se trouve ou sur lequel il passera. 

Je vous adresse un arrêté du Gouvernement, qui vient d’être pris à oe sujet 
et je l'adresse en même temps au Général Becker. 

Les dispositions qu’il contient sont telles, que je n’ai rien à y ajouter. 

Au surplus, je vous recommande de lever, en oe qui dépendra de vous, toutes 
les difficultés sur son départ: je ne puis trop vous répéter que ce départ est 
de la plus grande urgence. 

Cependant il ne devra partir sur un Aviso pour les Etats-Unis, ou par un 
parlementaire pour la croisière Anglaise, ou l'Angleterre même, à son choix, 
qu'autant qu'il en aura fait la demande la plus positive par écrit; et cette 
restriction, dont le Général Becker lui donnera connaissance, lui fera assez 
sentir qu'un des grands motifs de l'urgence de son départ se fonde sur l'intérêt 
de sa sureté personnelle. i 

Si le parlementaire est envoyé, vous rédigerez l’ordre de son expédition 
suivant l'usage. 

Je joins ici un extrait de l'arrêté de la commission que vous joindrez aux 
instructions du commandant du dit parlementaire, pour lui servir de règle 
de conduite. 

Cet extrait, vous le remettrez au commandant de l’Aviso qui devra aller 
aux Etats-Unis, si l? Empereur choisissait ce parti. 

Vous aurez soin de désigner pour commander ces bätimens un bon officier 
qui sache allier la fermeté aux procédés les plus délicats. 

Recevez, Monsieur le Préfet Maritime, l’assurance de mes sentimens invio- 
lables. 

Duc Decrès. 


P. S. Il est bien entendu, que si le départ des deux frégates est possible, il 
n’est rien changé aux ordres précédemment donnés pour le conduire aux Etats- 


Unis par cette voie. 
D. 


Kleine Mitteilungen. 205 


Si ’Empereur part pour les Etats-Unis sur un Aviso, vous consulterez les 
instructions, qui avaient été données aux capitaines des deux fregates, pour 
rédiger conformément celles que vous donnerez au capitaine de P Aviso. 


D. 


Paris le 6 Juillet 1815. 
Mr. le Général Becker. 


Général, Sous trouverez ci-joint un arrêté du Gouvernement relatif au départ 
de l’ Empereur et qui est de nature & ce que je n’ai rien à ajouter aux disposi- 
tions qu’il contient. 

Parvenez, je vous prie, à lui faire prendre sa détermination définitive le 
plutôt possible. 

Vous remarquerez que s’il veut aller à bord de la croisière Anglaise ou directe- 
ment en Angleterre le Préfet Maritime de Rochefort reçoit ordre de mettre à 
sa disposition un parlementaire; mais il est expressément recommandé que ce 
parlementaire ne soit expédié pour le remettre à cette destination qu'autant 
qu’il en aura fait la demande formelle par écrit. 

Il en est de même de son départ pour les Etats-Unis par un Aviso; si on 
croit qu’il puisse réussir. Mais pour ce cas encore, il faut que 1 Empereur en 
fasse la demande par écrit. 

Je vous adresse copie de la lettre que j'écris à ce ae au Préfet Maritime 
de Rochefort. 

Les moindres retards peuvent avoir les suites les plus facheuses, car qui 
peut répondre que ces dispositions prises dans l'intérêt de sa sûreté personelle, 
n’eprouveraient pas sous peu des contrariétés insurmontables. 

Recevez, General, l’assurance de mes sentiments inviolables. 


Duc Decres. 


P. S. Il est bien entendu que si le départ des deux fregates est possible, il 
n’est rien changé aux ordres, précédemment donņés pour le conduire aux 


Etats-Unis par cette voie. 


D. 
(Arch. Gn. B. 390.) 


Berlin. J. v. Pflugk-Harttung. 


Kritiken. 
Maria Schulz, Die Lehre von der historischen Methode bei den 
Geschichtschreibern des Mittelalters. (VL—XIIL Jahrhundert.) 
Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte, herausgegeben 


von Heinrich Finke, Georg v. Below, Friedrich Meinecke, Heft 13, 
Berlin und Leipzig, W. Rothschild, 1909. 


Wenn man dieser Untersuchung vorgehalten hat, daß sie die theoretischen 
Äußerungen mittelalterlicher Historiker über Wesen und Aufgabe der Ge- 
schichte überschätze, so hat man richtig ihren schwachen Punkt berührt. 
Eine Geschichte der Idee ohne Berücksichtigung der äußeren Tatsachen 
wird immer ein unvollkommenes und daher schiefes Bild liefern, und da es 
die Verfasserin in der Regel verabsäumt, die Praxis zur Kontrolle der Theorie 
heranzuziehen, so sieht sieLücken, wo nur diese gerade nicht zu Worte kommt, 
und findet umgekehrt Ansätze zu neuen Richtungen, wenn zufällig oder der 
stilistischen Wirkung zu Gefallen Theorien deutlich ausgesprochen werden, 
die bisher vielfach schon stillschweigend ausgeübt worden waren. 

Gleichwohl ist die Arbeit keineswegs nutzlos. Die Zusammenstellung 
zahlreicher Äußerungen ma. Historiker über ihr Handwerk zeigt, daß im 
Grunde auch sie schon keine anderen Leitsätze befolgten als wir heute, und 
daß die historische „Methodologie” von Lukian bis auf unsere Tage stets 
nur die gleichen Selbstverständlichkeiten zutage fördern konnte. Ottokar 
Lorenz hätte seine Freude gehabt, hätte er sehen können, wie der „Augen- 
zeuge”, die Scheidung „mündlicher” und „schriftlicher“ Überlieferung und 
andere Paradestücke unserer „kritischen“ Richtung bereits in der mittel- 
alterlichen Theorie vorgebildet sind. Wichtiger aber sind andere Ergeb- 
nisse, die wir M. Schulz verdanken. Zunächst der Nachweis, wie seit dem 
12. Jahrhundert sich der Widerspruch der Pragmatik gegen das annalistische 
Prinzip regt (dessen Übergewicht M. Schultz freilich nicht vollkommen 
erkennt, eben weil sie die Praxis der Geschichtschreibung zu wenig berück- 
sichtigt), indem man dem Ordo naturalis einen Ordo artificialis ent- 
gegensetzt. Diese Bezeichnungen sind der Rhetorik entnommen, und wir 
folgen der Verfasserin mit Vergnügen, wenn sie den Einfluß der rhetorischen 
Theorie, von Cicero bis zu Notker und den Formelbüchern, auf die Geschicht- 


Kritiken. 207 


schreibung auch an anderen Problemen nachweist. In diesen Ausführungen 
dürfte der eigentliche Wert des Buches liegen. 

Im einzelnen ist manches zu bemerken. Wenn die mittelalterliche 
Geschichtschreibung in dem Vorhandensein schriftlicher Aufzeichnungen 
gelegentlich eine Gewähr für die Tatsächlichkeit des Berichteten 
sieht (23f.), so würde man gerne erfahren, in welchem Verhältnis zu dieser 
Tendenz die Hochschätzung des „Buches“ in der höfischen Epik steht. 
S. 25f. scheint die Verfasserin Lasch’ Ansicht über die Bewertung urkund- 
lichen Quellenmaterials allzu bereitwillig zu folgen. S. 45ff. wird die Zuschie- 
bung des Urteils an den Leser falsch ausgelegt; sie bedeutet häufig nicht einen 
Verzicht auf das eigene Urteil, sondern nur eine geschickte Verschleierung 
desselben. Es ist auch nicht richtig (S. 79), daß man „im allgemeinen die 
Zustände der verschiedenen Perioden als ziemlich gleichartig“ ansah, d. h. 
daß dem Mittelalter jedes historische Empfinden fehlte: man vergleiche 
(um nur ein Beispiel anzuführen) Paulus Diaconus VI, 35 in cuius (König 
Ariperts) temporibus terrae ubertas nimia, sed tempora fuere 
barbarica. Auf der anderen Seite ist es dankenswert, wenn Äußerungen 
über den Unterschied von Historia und Annales aus Isidor und anderen 
Schriftstellern zusammengebracht werden, nur daß diese Frage bereits 
die Antike lebhaft beschäftigt hat (vgl. Gellius V, 18); die Aufzählung von 
Äußerungen, welche die Verantwortung für Berichtetes einer älteren Quelle 
zuschrieben, hätte nicht vergessen sollen, daß sie einer antiken Gewohnheit 
entspringen, über die schon Seneca spottet (Natur. quaest. IV 3, 1); die War- 
nungen der Hagiographen vor der Nota adulationis (60f.) erinnern an 
Lukian, der aus dem gleichen Grunde den späteren Berichterstatter höher 
stellt als den Zeitgenossen des Helden. | 

München. S. Hellmann. 


Adolph Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter. 
2 Bände (646 u. 764 S.). Freiburg, Herdersche Verlagshandlung, 1909. 
M. 30.—, geb. in Kunstleder M. 33.—. 

Das auf umfassendsten Quellenstudien beruhende Werk von Franz be- 
handelt das ungeheuer ausgedehnte Gebiet der kirchlichen Benediktionen 
im Mittelalter. Diese Benediktionen spielen nicht nur im kirchlichen, sondern 
auch im ganzen Öffentlichen und privaten Leben der mittelalterlichen Christen- 
heit eine entscheidende Rolle. Wenn auch die mittelalterlichen Theologen 
in der Theorie stets den qualitativen Unterschied zwischen den Sakramenten 
und diese sogenannten Sakramentalien betont haben, so pflichte ich doch 
der von Franz so scharf bekämpften Meinung Harnacks bei, daß in der 
Praxis das Volk vielfach den Sakramentalien den Charakter neuer Sakra- 
mente beigelegt hat. Diese These läßt sich gerade aus dem Buch von Franz, 
wie mir scheint, beweisen, aber darüber werden sich die protestantischen 


208 Kritiken. å 


Forscher vielleicht mit den katholischen schwer verständigen. Franz hat 
in seinem großen Werke mit außergewöhnlichem Fleiße ein überaus reiches 
Material verarbeitet. Seine subtilen liturgisch-geschichtlichen Untersuchungen, 
die sich vielfach auf Wiedergabe zahlreicher, meist aus Handschriften ent- 
nommener Formeln gründen, sind von vorbildlicher Gründlichkeit und zeugen 
von einer tiefgehenden Kenntnis der Geschichte der Liturgik. Franz zeigt 
auch eine rühmliche Objektivität und Vorurteilslosigkeit, daß er sich nicht 
scheut anzuerkennen, daß die Entstehung und Ausbildung der kirchlichen 
Benediktionen nicht nur durch christliche Ideen, sondern vielfach auch durch 
heidnische Traditionen, nationale Sitten, soziale und naturwissenschaftliche 
Anschauungen bedingt ist. Ich glaube nur, daß man in dieser Beziehung 
viel weiter wird gehen müssen. Gewiß sind manche Kombinationen Useners 
und seiner Schüler unsicher, sie sind auch in manchen Hypothesen über 
die Beeinflussung des Christentums durch die Antike vielleicht zu weit ge- 
gangen, aber wenn Franz z. B. einen so einleuchtenden Nachweis wie die 
Identifikation des wundertätigen Bischof Tychon von Amathus mit dem 
Vegetationsdämon Tychon abweist, so wird man ihm hierin nicht folgen 
können. Wie man sich auch zu der Deutung des beigebrachten Materials 
stellen mag, es ist das unleugbare Verdienst von Franz, daß er alle seine 
Vorgänger — das beste wissenschaftliche Werk über diesen Gegenstand 
stammte von Ferdinand Probst, Die kirchlichen Benediktionen und ihre Ver- 
waltung, Tübingen 1857 — weit hinter sich gelassen und eine den heutigen 
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Behandlung der kirch- 
lichen Benediktionen geboten hat. Der Titel des Werkes läßt kaum ahnen, 
welch für den Religions- und Kulturhistoriker wichtiger Stoff hier zu finden 
ist. Für das religiöse Volksleben des Mittelalters bietet es die wertvollsten 
Beiträge. Franz hat eine systematische Anordnung in seiner Behandlung 
der kirchlichen Benediktionen befolgt. Innerhalb der einzelnen Abschnitte 
weist er dann historisch die Entstehung der einzelnen Benediktionen nach 
und verfolgt ihre Fortentwickelung bis zur Herausgabe des Rituale Romanum 
im Jahre 1614, in einzelnen Fällen noch darüber hinaus bis auf unsere Zeit. 
Wenn ich versuche, aus dem reichen Inhalt das Wichtigste herauszuheben, 
so sei zunächst auf den ersten Abschnitt über das Weihwasser verwiesen. 
Hier leugnet Franz nach meiner Meinung zu Unrecht den Zusammenhang 
des kirchlichen Weihwassers mit dem in den antiken Kulten gebrauchten 
Wunderwasser. Besonders instruktiv ist aber der Nachweis der Entwicke- 
lung der alten einfachen Wasserweihformeln zu den reich ausgestatteten 
Formularen des Mittelalters. Im 2. Abschnitt „Salz und Brot“ interessiert . 
das Institut der Eulogien des Brotes, das in Verbindung mit den in Ägypten 
fortlebenden Agapen sich in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ausbil- 
dete. Im 3. Abschnitt über die Weinweihe sei auf die wertvolle Untersuchung 
über die Johannisminne verwiesen, die erst im Laufe des 12. Jahrhunderts 


Kritiken. 209 


kirchlich rezipiert wurde. Der 4. Abschnitt behandelt die Weihe von Öl, 
Feld-, Gartenfrüchten und Kräutern, die Haferweihe an St. Stephanus, die 
Rettichweihe an Aschermittwoch, die Weihe der Kräuter an Mariä Himmel- 
fahrt. Der A Abschnitt über die Weihe an Epiphanie und die Kerzenweihe 
an Mariä Lichtmeß weist die große Rolle auf, die die Lichtmeßkerze im 
Volksglauben und Volksbrauch des Mittelalters spielt. Dann folgen im 6. Ab- 
schnitt die Weihen in der Quadragesima und in der Osterzeit, von denen 
die Weihe der Osterkerze und der agnus dei in Rom wohl zu den eigentüm- 
lichsten Gebräuchen gehören. Die kirchlichen Weihen von Haus, Hof und 
Gewerbe im 7. Abschnitt haben in den antiken Religionen deutliche Parallelen. 
Endlich kommen im 9. und letzten Abschnitt des ersten Bandes noch die 
klösterlichen Benediktionen zur Darstellung. In den Klöstern war das ge- 
samte religiöse und wirtschaftliche Leben von Benediktionen begleitet, 
und die Klöster sind seit dem 8. Jahrhundert vor allem die Stätten, von 
denen sich immer neue Benediktionen in der Kirche einbürgerten. Der 2. Band 
beginnt mit den an Naturereignisse sich anknüpfenden Benediktionen, wie 
den Bittprozessionen, den Wetterkreuzen, dem von der Kirche bekämpften 
Regenzauber und den Wetterprozessionen mit dem heiligen Sakrament. 
Im 10. Abschnitt werden die Benediktionen der Tiere behandelt, hier sei 
nur auf das interessante Kapitel über den sonderbaren Tierprozeß in der 
Diözese Lausanne 1451 verwiesen. Von ganz besonderer Bedeutung für das 
religiöse Leben des Mittelalters waren die Benediktionen der Ehe, der Mutter 
und des Kindes, die der 11. Abschnitt traktiert. Hier hat Franz vor allem 
die verschiedene Beurteilung, die die Reinigung der Frauen nach der Geburt 
in der griechischen und römischen Kirche gefunden hat, ins Licht gestellt. 
Im 12. Abschnitt über die Benediktionen in Gefahren interessiert am meisten 
die sehr eingehende Behandlung der Gottesurteile und die Stellung der mittel- 
alterlichen Kirche zu den verschiedenen Formen der Ordalien. Im 13. Ab- 
schnitt über die Benediktionen in Krankheiten werden die für besondere 
Krankheiten als Helfer angerufenen Heiligen wie Valentin für die Epilepsie, 
Vitus für den Veitstanz, Antonius für das Antoniusfeuer, Blasius für den 
Karbunkel, Ruprecht für den Rotlauf besprochen und von der Inkubation 
bei Heiligengräbern und den kirchlichen Krankheitsbeschwörungen ge- 
handelt. Ein besonderer 14. Abschnitt ist der Besessenheit, dem im Mittel- 
alter so außerordentlich verbreiteten Dämonenglauben und den gegen die 
Dämonen angewandten Exorzismen gewidmet. Das Buch schließt mit einer 
kurzen Übersicht — hier wäre eine gründlichere Erörterung am Platz ge- 
wesen — über den Kampf gegen die kirchlichen Benediktionen, wie er von 
den mittelalterlichen Oppositionsparteien und von Luther geführt wurde. 
Franz sieht in der Abschaffung der kirchlichen Benediktionen im Protestan- 
tismus nicht nur eine Verarmung des religiösen Volkslebens, sondern auch 
eine Verkümmerung vieler wertvoller deutscher Volkssitten. Er hat darin 


210 Kritiken. 


gewiß zu einem Teil recht, aber anderseits übersieht er, daß die Abschaffung 
resp. Reduktion der kirchlichen Benediktionen auch eine Befreiung von einer 
ungeheuren erblichen Belastung mit zum Teil uralten, aber mit einer gerei- 
nigten christlichen Frömmigkeit unvereinbar religiösen Gebräuchen bedeutet. 
Wir empfehlen das wertvolle Buch von Franz den Historikern und Kirchen- 
historikern des Mittelalters zum gründlichen Studium. Die wertvollen 
Register, die recht ausführlich sind, erleichtern seine Benutzung. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Albert Michael Koeniger, Dr. theol., Die Sendgerichte in Deutsch- 
land. I. Bd. Veröff. des Kirchenhistor. Seminars München. III. R. 
Nr. 2. München (Lentner) 1907. XVI u. 203. 

Der Anfang einer „Gesamtdarstellung der Sendgerichte in Deutschland“ 
(S. 4). Den Stoff des ganzen Werkes zerlegt der Verf. — nach den Haupt- 
abschnitten der Entwickelung — in drei Teile. Der erste — vorliegende — 
umfaßt den Zeitraum vom 8. bis zum 11. Jahrhundert (rund). Es ist dies 
die Zeit der „ungeteilten bischöflichen Sendgerichtsbarkeit‘“. Der zweite 
Abschnitt endigt mit dem Konzil von Trient. Er ist charakterisiert „durch 
die Übertragung des Sendbannes an die Archidiakone in Form einer Bene- 
fizialleihe“. Der dritte Teil endlich behandelt das letzte Stadium der Ent- 
wickelung, das bis zum Verfall der Institution reicht. Sein Hauptmerkmal 
bildet das Streben der Bischöfe nach Wiedergewinnung der Sendgerichts- 
barkeit. 

Diese Einteilung ist zutreffend. Ich bemerke jedoch, daß sie nicht den 
Sendgerichten eigentümlich, sondern mehr oder weniger auf das ganze 
bischöfliche Ämterwesen — auf das geistliche sowohl wie auf das weltliche — 
anwendbar ist; denn dieses hat im großen und ganzen dieselben Entwickelungs- 
phasen durchlaufen. Die Sendgerichte bilden nur einen besonderen Fall 
in der allgemeinen Entwickelung. Rund bis zur Höhe des MA. ist (zwar nicht, 
wie der Verf. behauptet (S. 80) „kein selbständiges, mit eigentümlichen 
Machtbefugnissen ausgestattetes Organ neben oder unter dem Bischofe“ 
in der Diözese vorhanden; denn Klöster und Laien vor allem hatten damals 
in die bischöfliche Vollgewalt längst gründlich Bresche geschlagen; wohl 
aber ist bis dahin) hinsichtlich des bischöflich gebliebenen Machtkreises 
das gesamte Beamtentum dem Einfluß des Bischofs strenge unterworfen. 
Es besteht nur aus Beauftragten des letzteren, aus Personen, die in ihren 
Funktionen ganz von seinem Willen abhängig sind, die ihr Amt weder zu 
eigenem Recht besitzen noch üben. Seit dem 12. Jahrhundert wird das anders. 
Die bischöflichen Beamten nehmen von da ab ihre Ämter mit dem sich all- 
mählich verfestigenden dazugehörigen Vermögenskreis immer mehr als 
Benefizien — die weltlichen Ämterträger sogar als erbliche Lehen — für 
sich in Anspruch. In jene Zeit fällt die Entstehung des kirchlichen Bene- 


Kritiken. 211 


fizialwesens im späteren typischen Sinne. Einer nach und nach eintretenden 
Überspannung dieses Prinzips suchen dann wieder — gegen Ende des MA. 
und in den ersten Jahrhunderten der Neuzeit — die Bischöfe — von der 
kirchlichen Gesetzgebung unterstützt — entgegenzuarbeiten und von ihrer 
alten Verfügungsgewalt zurückzuerobern, was immer sie noch erlangen 
können. So viel zur Systematik des Ganzen. 

Was nun den vorliegenden ersten Teil des näheren betrifft, so ist sein 
Inhalt in Grundzügen folgender. 

Der Ursprung der Sendgerichte liegt in den kirchlichen Visitationen der 
Diözesen seitens der Bischöfe (S. 11f.). Dadurch, daß sich von den all- 
gemeinen Visitationsgeschäften der Kreis der richterlichen Funktionen ablöste, 
entstand der Send (S. 20). Er war geistliches Gericht. Das Wort kommt von 
synodus = Diözesansynode, aber auch = Visitationsversammlung. Die 
Entstehung der Einrichtung fällt in die frühkarolingische Zeit, wenigstens 
an den Anfang des 9. Jahrhunderts (S. 20). Zur Verhandlung kamen 
Vergehen der Geistlichen wie der Laien (S. 21f.). Seit der zweiten Hälfte 
des 9. Jahrhunderts trat eine Teilung in Kleriker- und Laiensend ein 
(S. 22f.). 

Die Vergehenserforschung erfolgte zunächst durch Umfrage bei den 
Pfarrern (S. 30f.), aber auch bei anderen Geistlichen (S. 32). Diese „sollten 
sich bei ihren Erkundigungen glaubhafter und gottesfürchtiger Männer 
bedienen“ (S. 32). Damit war eine Beteiligung des Laienelements gegeben. 
Aber auch auf dem Send selbst richtete der Bischof an alle Anwesenden die 
Aufforderung, die ihnen bekannt gewordenen Vergehen anzugeben (S. 34). 
Zur Erzielung besserer Resultate schritt man sogar — und zwar schon seit 
Ludwig d. Fr. — zur Vereidigung der Versammelten (S. 35f.), die zum Zeugnis 
über andere sich eigneten (S. 36), allerdings bloß der Laien — bei Geist- 
lichen genügte die Vernehmung auf ihre Weihe hin (S. 41). Bald wurde der 
Kreis dieser Vereidigten eingeschränkt (S. 37f.), ihre Zahl stellte sich nach 
und nach fest (S. 40f.) — meist auf sieben (S. 50f. 111). Diese Sendgeschwo- 
renen (Sendzeugen, Rügezeugen, Sendrüger) werden zu einer ständigen 
Einrichtung (S. 50) — im großen und ganzen seit dem Ende des 9. Jahr- 
hunderts (S. 50f.). Der Send ist damit zu einem fortdauernden geistlichen 
Rügegericht geworden. Nachdem auch die Pflicht zu Vergehenserforschung 
und Anzeige im Send zu einer bleibenden Funktion der iuratores synodi 
geworden war (S. 53), wurden diese selbst zu ständigen Beamten (S. 74, 
110), erst im 12. Jahrhundert jedoch zu Sendschöffen (S. 57). Anstoß und 
Vorbild für die ganze Entwickelung gab das weltliche Recht (S. 57ff.). 

Die Verfassung der Sendgerichte ist in dieser ersten Periode einfach. 
Es ist die Zeit des bischöflichen Sends (S. 80). Sendherr ist lediglich der 
Bischof (S. 80f.). Alle übrigen Beamten erscheinen nur als seine Gehilfen. 
Unter diesen tritt neben den Erzpriestern jedoch schon damals der Erz- 


212 Kritiken. 


diakon — zunächst gab es in jeder Diözese nur einen, schon im 11. Jahr- 
hundert jedoch mehrere — hervor, besonders bei der immer häufiger werden- 
den (S. 93) Vertretung des Bischofs im Send (S. 93f.). (Unzutreffend ist die 
Polemik des Verf. gegen die Ansicht, schon unter den Karolingern seien die 
weltlichen Geschäfte der Bischöfe der Grund ihrer immer häufigeren Ver- 
tretung im Send gewesen [S. 90f.].) Als Beisitzer des Bischofs (oder seines 
Vertreters) im Send fungierte die versammelte Geistlichkeit (S. 103f.), der 
Verf. bezeichnet sie — wohl unpassend — als „Sendschöffen“ (S. 104). 
Jedenfalls waren die Laien von der Urteilsfindung ausgeschlossen (S. 105f.). 
Im Anschluß an die Visitationen war — wenigstens anfangs — jährliche 
Abhaltung des Sends die Regel (S. 117f.). Die Sendzeit war nicht bestimmt 
(S. 118f.). Die Dauer war auf einen Tag festgesetzt (S. 119f.). Sendorte 
waren die Kirchen, vor allem die Pfarrkirchen (S. 120f.). Im Anschluß an 
deren Sprengel — eventuell wurden mehrere zusammengefaßt — bildeten 
sich feste Sendsprengel (S. 121). Sendpflichtig waren Männer wie Frauen, 
Freie wie Unfreie (S. 125f.). Die persönliche Zuständigkeit richtete sich nach 
dem Sprengel (S. 124f.), die sachliche nach der Öffentlichkeit des Vergehens 
(geheime blieben ausgeschlossen) (S. 129). Nur kirchliche Gesichtspunkte 
waren für die Bestimmung der sendbaren Vergehen (causae synodales) 
maßgebend (S.129f.). (Es entstanden feste Frageschemen [S. 132f.].) Als 
Entschädigung für seine Mühe hob der Sendrichter bestimmte Abgaben ein 
(Sendhafer, Sendschilling) (S. 136f.). 

Einfach war im ersten Zeitraum auch das Verfahren (S. 145ff.). Es 
wurde zunächst durch gewisse Akte (Verkündigung der Sitzung, Empfang 
des Richters usw.) vorbereitet (S. 145f.). Die Sitzung hub — ohne besondere 
Hegung — nach feierlicher Messe und Besetzung des Gerichts (Beeidigung 
der Geschworenen usw.) mit dem heimlichen Verfahren gegen die Geistlichen 
an (S. 152). Hieran schloß sich das öffentliche gegen die Laien (S. 152f.). 
Dieses begann mit der Rüge (S. 153) oder sonstigen Anklage. (Letztere 
blieb selbstverständlich auch nach Einführung der Sendzeugen zulässig.) 
Gestand der Bezichtigte, so erfolgte einfaches Endurteil (S. 153, 157f.). 
Leugnete er aber, so erging ein doppelzüngiges Urteil (S. 153f.). Beweis- 
mittel waren Eid und Gottesurteil (S. 153f., 159f.). Bei Abwesenheit des 
Beklagten gab es ein Ungehorsamsverfahren (S. 158, 167f.). Im einzelnen 
war die Entwickelung jedoch verschiedenenorts mannigfach (S. 154f.). Als 
Strafen kamen im Sendgericht nicht bloß geistliche, sondern auch weltliche, 
ja peinliche Übel zur Anwendung (S. 170f.). 

Die Sendgerichte erlangten in Deutschland größte Verbreitung und längste 
Dauer (S. 1, 186f.). Ihre praktische Bedeutung war nicht gering (S. 188f.). 

Damit schließen die Ausführungen dieses Bandes, die noch manche inter- 
essante Einzelheit enthalten. Anhangsweise sind noch die wichtigsten ein- 
schlägigen Quellentexte beigefügt (S. 191f.). 


Kritiken. 213 


Es entspricht dem Stand der Vorarbeiten, daß es sich bei dem vorliegenden 
Werke — insbesondere in dessen erstem Teile — weniger um die Erschließung 
ganz unbekannter Gebiete als vielmehr hauptsächlich um die Vereinigung 
-weitverstreuter Nachrichten (vgl. S. 1f.) unter genauerer Festlegung der 
Einzelheiten handeln kann. (Dessen ist sich Koeniger, der im übrigen auch 
seine Ausführungen nicht für abschließend hält [S. 6], bewußt.) Damit hängt 
es auch zusammen, daß dem Verf. eine viel größere Konzentration in der 
Darstellung möglich war, als dies bei Forschungen über eine unbekannte 
Materie der Fall ist. Gleichwohl möchte ich die Einheitlichkeit der Darstellung, 
das Vermeiden von Seitensprüngen, als ganz besonderen Vorzug der Arbeit 
hervorheben. Zu loben ist auch die Klarheit in Anordnung und Sprache. 
Wir hoffen auf baldiges Erscheinen der späteren Teile, wofür dem Verf. 
schon bei Fertigstellung des ersten das gesamte gedruckte Material vor- 
gelegen war (Vorwort). 

Graz. Dr. Arnold Pöschl. 


Friedrich, Gustav, Codex diplomaticus et epistolaris regni 
Bohemiae Band I, 1. Hälfte Prag, F. Řivnač, 1904, 2. Hälfte 1907. XII 
und 567 S. M. 27.—. 

Das Urkundenbuch des Königreichs Böhmen, dessen erster Band (bis 
1197 reichend) nunmehr vollendet vorliegt, hat die Aufgabe, in sechs Bänden 
die älteren auf Böhmen bezüglichen urkundlichen Quellen (bis zum Jahre 
1310) samt den aus diesem Zeitraum erhaltenen Formelbüchern zum ersten- 
mal in einer wissenschaftlich-kritisch durchgearbeiteten Ausgabe zu ver- 
einigen. Dieses hochverdienstvolle vom böhmischen Landtage geförderte 
Unternehmen tritt demnach an die Stelle der ersten zwei Bände der Regesta 
e. Bohemiae et Moraviae (Band I 1855 ed. K. J. Erben, Band II 1882 ed. 
d. Emler), deren älterer Teil vor allem infolge des fragmentarischen und über- 
dies textlich unkritischen Abdruckes der einzelnen Stücke den mannig- 
fachen Anforderungen moderner Forschung nicht mehr zu genügen ver- 
mochte. Welche umfassende und gründlich neue Arbeit nun der Heraus- 
geber des vorliegenden Urkundenbandes über Erbens Edition hinaus zu 
leisten hatte, um alte und moderneFälschungen von echten Stücken zu sondern 
und jede Urkunde in dem ihrer Überlieferung getreu entsprechenden Gewande 
wiedererstehen zu lassen, das zeigt auf den ersten Blick die auf S. 455ff. 
abgedruckte, Friedrichs und Erbens Nummernfolge vergleichende Konkordanz- 
tabelle, das zeigt bei genauerer Durchsicht ebenso jede Seite des Werkes. 

Die Urkunden sind in zwei großen Gruppen (364 acta genuina und 47 
spuria) chronologisch geordnet; von einer Gruppierung der Stücke nach 
Provenienz, Inhalt und Form ist in diesem Bande durchwegs abgesehen 
worden. Von den hier aufgenommenen Papsturkunden wäre zunächst eine 
Anzahl von Briefen aus den Registern Papst Johanns VIIL und Stephans V. 


214 Kritiken. 


hervorzuheben, die sich mit dem neu christianisierten mährischen Reiche 
und dem Erzbischof Method befassen ; Böhmen selbst liegt damals noch außer- 
halb des Gesichtskreises Roms. Briefe und Mandate aus den Registern 
Papst Gregors VII. schließen sich als nächste Reihe an. Abschriftlich erhal- 
tene literae der Päpste Innocenz’ IL, Eugens III. und Alexanders III an 
Böhmens Herrscher und Kirchenfürsten zeugen für die immer lebhafter 
werdenden Beziehungen Böhmens zu Rom. Von den päpstlichen Privi- 
legien, die den geistlichen Stiftungen des Landes zuteil wurden, ragt in 
älterer Zeit einsam das noch im XIV. Jahrhundert im Papyrusoriginal vor- 
handene Privileg Papst Johanns XV. für das Kloster Brewnov vom Jahre 993 
hervor (N. 38), das zwar in der auf uns gekommenen Form (inseriert einem 
Originale Premysl Ottokars I. von 1224) interpoliert, dennoch allen kritischen 
Zweifeln standgehalten hat. Erst mit dem Privileg Papst Lucius’ IL für das 
Wyschehrader Kapitel vom Jahre 1144 (Nr. 136) setzen die erhaltenen 
apostolischen Gnadenbriefe wieder ein und werden seit Lucius IIL und 
Coelestin IIL immer häufiger. — Viel geringer an Zahl sind die urkund- 
lichen Dokumente, die aus Böhmens Beziehungen zu den deutschen Königen 
erwachsen sind. Sieht man von den zahlreichen deutschen Kaiser- und Königs- 
urkunden ab, in denen (seit König Lothar III.) Mitglieder des böhmischen 
Fürstenhauses und Bischöfe des Landes als Zeugen auftreten, läßt man 
auch weiterhin die nicht direkt für Böhmen ausgestellten Königsurkunden 
beiseite, so muß neben der in der überlieferten Form wohl mit Grund ver- 
dächtigten Urkunde Kaiser Heinrichs IV. für die Prager Kirche von 1086 
(Nr. 86) und der Urkunde König Konrads IIL für das Olmützer Bistum von 
1144 (Nr. 138) als wichtigstes Stück das Originaldiplom von 1158 (Nr. 180) 
hervorgehoben werden, mit dem Kaiser Friedrich I. dem Herzog Wladislav 
den goldenen Königsreif verlieh. — Die böhmische Herzogs- und Königs- 
urkunde, die naturgemäß den Mittelpunkt der folgenden Urkundenbände 
bilden wird, setzt in der hier berücksichtigten Periode verhältnismäßig spät ein. 
Die ältesten Stücke sind da die in Kopien des XVI. und XVIII. Jahrhunderts 
erhaltenen Gründungsurkunden Herzog Ottos von Mähren und Wratislavs 
von Böhmen für das Kloster Hradisch von 1078 (Nr. 79 und 80). Erst im 
Laufe des XIL Jahrhunderts wird hierzulande die Fürstenurkunde zu einer 
häufigeren Erscheinung; aus der Zeit König Wladislavs (t 1174) und Herzog 
Friedrichs (f 1189) sind uns bereits vierzehn Originalstücke erhalten, die 
für eine Untersuchung des älteren böhmischen Urkunden- und fürstlichen 
Kanzleiwesens als wertvolles Material in Betracht kommen; wichtig er- 
weisen sich in dieser Richtung die den einzelnen Originalen vorausgeschickten 
Bemerkungen des Herausgebers über die mutmaßliche Herkunft des Schrei- 
bers und Diktators ebenso wie die allseitig detaillierten Siegelbeschreibungen. 
— Die vom Herausgeber mit Recht abgesonderte Gruppe historischer Fäl- 
schungen (unter ihnen stehen auch die auf Pannonien und Mähren bezüg- 


Kritiken. 215 


lichen Falsa Bischof Piligrims von Passau als Nr. 366, 370 und 374) zeigt 
deutlich, welch ein großes Gewicht man in den Klöstern und Kapiteln des 
XIL—XIV. Jahrhunderts darauf legte, alte Rechtstitel wie Papst- oder 
Herzogsurkunden für die Gründung und den Besitzstand vorweisen zu können. 
Dabei weist der vielseitige, an bezeichnenden Wendungen und interessanten 
Einzelbestimmungen reiche Text der meisten Fälschungen unzweideutig 
auf verlorene urbariale Aufzeichnungen und auf echte zum Teil nachweis- 
bare und vom Herausgeber hervorgehobene urkundliche Vorlagen. 

Das in den vorliegenden Band aufgenommene Material hat nun der Heraus- 
geber nach dem Vorbilde der Diplomata in den M. G. h. (vgl. darüber Fried- 
rich im Český Časopis historický Bd. VI. S. 223ff., dann in den Mitteilungen 
aus dem Landesarchive des Königreichs Böhmen Bd. I. S. 117ff. und über- 
dies in der Einleitung des vorliegenden Werkes) in sorgfältigster, allen An- 
forderungen entsprechender Edition bearbeitet. Und wenn im folgenden 
auf kritische Bemerkungen im einzelnen eingegangen werden soll, so liegt 
es dabei durchaus fern, das so außerordentlich verdienstvolle Werk bemän- 
geln und den der aufopferungsvollen Arbeit gebührenden Respekt verletzen 
zu wollen; es soll an dieser Stelle lediglich einiges Detail richtiggestellt und 
nachgetragen werden. — Zunächst sei, was die Reihenfolge der Stücke be- 
trifft, darauf verwiesen, daß von den beiden vom selben Tage (14. Juni 879) 
datierten Briefen Papst Johanns VIII. (Nr. 22 und 23) dem Inhalte nach der 
letztere vor den ersteren gehört, wenn auch in den uns erhaltenen Register- 
auszügen die Reihenfolge die umgekehrte ist. Im Drucke in bezug auf Ein- 
gangs- und Schlußprotokoll wohl allzu stark verkürzt erscheint das Diplom 
König Ludwigs des Deutschen von 860 (Nr. 8). — Was die Textgestaltung 
angeht, so sei zunächst die Mühe und Akribie betont, mit welcher der Heraus- 
geber die oft sehr ungleichartige Überlieferung kritisch verarbeitet hat; 
die parallelen Editionen nach Abschriftengruppen bei besonders schwierigen 
Fällen (so bei Nr. 55, 387, 390, 405) verdienen vor allem hervorgehoben zu 
werden. Nur bei Stücken, deren Text und Kommentar ganz oder zum großen 
Teil aus anderen mustergültigen Ausgaben herübergenommen werden konnte, 
hätte’ der Vollständigkeit und richtigen Orientierung halber die Benützung 
einer solchen Vorlage wohl noch ganz besonders vermerkt werden sollen 
(so bei Nr. 17 und 27 nach Ewald N. A. Bd. V; Nr. 31 und 36 nach den M. G. h. 
ähnlich Nr. 1, 2, 3, 5). — Im einzelnen sei zu dem Verzeichnis der Drucke 
bei dem Privileg Herzog Sobeslavs II. für die Prager Deutschen (Nr. 290) be- 
merkt, daß Dobner in seiner Ausgabe der heutigen Museumshandschrift (C) 
und Pelzel, allerdings mit größeren Abweichungen, der Handschrift des 
Prager Stadtarchivs (B) gefolgt ist. Notwendig wäre weiter in den Vorbe- 
- merkungen zum Briefe Papst Hadrians II. von 869 (Nr. 12) die ausdrückliche 
Erwähnung, daß der rechts neben dem kirchenslawischen abgedruckte 
- lateinische Text eine moderne Rückübersetzung (nach Pastrnek) ist. — Bei der 


216 Kritiken. 


Herstellung des Textes verfolgt der Herausgeber den Grundsatz, Fehler der 
Originale unbedingt stehen zu lassen; vielleicht wäre aber doch eine Richtig- 
stellung im Texte zu erwägen, wenn es sich um Dinge wie celeratio (statt 
celebratio), viciciniora, asttimus (statt astitimus), cencsuimus, Congnito, 
campy oder um Kürzungen ohne Kürzungsstrich wie i (in), etam, pter (prae- 
ter) oder um irrige Wortwiederholungen handelt. Unbedingt zu verbessern 
wäre in Kopien extyrpare (Nr. 147 Zeile 12), nowum (Nr. 156 Seite 159 Z. 11), 
nanque (Nr. 260 Seite 230 Z. 4) und der Druckfehler omnio (Nr. 197 Z. 20); 
im Regest zu Nr. 159 soll das Datum nicht 3., sondern 13. September lauten. — 
Was die den einzelnen Urkunden vorangestellten lateinischen Regesten be- 
trifft, so erscheint in einzelnen Fällen das Wesentliche nicht ganz präzis 
hervorgehoben. So ist das Regest zu Nr. 96 wohl nicht richtig, denn nicht 
für seine eigenen, sondern für die Kölner Gesandten erbittet der Krakauer 
Bischof von König Wratislav sicheres Geleit. Zu allgemein ist das Regest 
zu Nr. 95 gefaßt, der Ungenannte fleht nicht nur des Königs Erbarmen an, 
sondern empfiehlt sich direkt seinem Dienst. In Nr. 28 überträgt König 
Arnolf seinem Ministerialen die Gerichtsgewalt nur über dessen im Grun- 
zwitigau gelegenen Güter, nicht über den Gau schlechthin. Unpassend er- 
scheint weiter im Regest zu Nr. 290 der Ausdruck colonos germanicos, da 
colonus im Mittelalter abhängige Bauern bedeutet, die deutsche Ansiedelung 
bei St. Peter in Prag aber keinen bäuerlichen Charakter gehabt haben kann. 
Nicht ganz zutreffend ist weiter in Nr. 37 die in einem Heiligenkreuzer Kodex 
überlieferte Notiz über die Unterstützung, die Herzog Boleslav Bischof 
Adalberts Reformbestrebungen angedeihen ließ, als Ediotum Boleslai be- 
zeichnet. Der Umstand, daß Herzog Ottos Schenkung an das St. Johann- 
Hospital im Jahre 1189 (Nr. 323) erst nach des Herzogs und seiner Gemahlin 
Tode in Kraft tritt, ist gerade für diesen Fall bezeichnend, daher im Regest 
erwähnenswert. Die Konsequenz des Ausdruckes erscheint nicht gewahrt, 
wenn im Regest Fürbitter und Berater bald erwähnt, bald — gewiß mit 
Recht — übergangen werden (vgl. Nr. 307, 310 gegenüber 305, 318) und 
vereinzelt die gewöhnliche Sanctio hervorgehoben wird (Nr. 301). Ungenau 
ist es, wenn im Regest zum Raffelstättener Zollweistum (Nr. 31) die Bayern 
und Slawen des bayerischen Rechtsgebiets, auf die doch die Hauptbestim- 
mungen der $ I—V zu beziehen sind, den Slavi de Rugis et Boemanis schlecht, 
hin als alii gegenübergestellt werden; in der Vorbemerkung zu diesem Stücke 
wäre überdies auf das Faksimile desselben in dem von A. v. Luschin be- 
arbeiteten Abschnitte „Handel, Verkehr und Münzwesen” im I. Bande 
S. 402 der Geschichte der Stadt Wien zu verweisen gewesen. Schließlich 
hätte bei einer Reihe von Traditionsnotizen über den Güterzuwachs des 
Klosters Ostrov durch landesfürstliche Schenkungen, die bis ins XI. Jahr- 
hundert zurückgehen (Nr. 40, 46, 52, 56, 83, 91, 97, 98, 102, 179), sich im Regest 
durchwegs die Bezeichnung der Stücke als memoria oder notitia traditionis 


Kritiken. 217 


empfohlen, wie dies im Index und vereinzelt in den Vorbemerkungen zu 
diesen Stücken und ebenso bei andern analog gefaßten Traditionsnotizen 
(z. B. Nr. 289) geschehen ist. Denn in der Gestalt, wie uns diese Stücke über- 
liefert sind — sie finden sich in einem angeblichen Original König Premysl 
Ottokars I. von einer Fälscherhand in fortlaufend erzählender Form zu- 
sammengefaßt —, sind es gewiß keine auf Befehl oder im Namen der einzelnen 
Herzoge ausgestellte Urkunden, wie es die Fassung der Regesten vermuten 
ließe. In ähnlicher Weise wäre wohl auch das Regest zu Nr. 294 dem Charakter 
dieser simplex relatio entsprechend einzuleiten und das Stück so von den 
eigentlichen Herzogsurkunden von vornherein zu unterscheiden. — Der 
sachliche Kommentar, der neben den Textvarianten jede Urkunde begleitet, 
leistet insbesondere in der Identifizierung der zahllosen oft sehr unsicher 
überlieferten Ortsnamen ganz Hervorragendes. Nur in wenigen Stücken, 
wie Nr. 8, 39, 99, 124, 326 Note*), 378 wären in dieser Richtung noch Er- 
gänzungen wünschenswert. Was die Ortsbezeichnungen im einzelnen be- 
trifft, so stellt der Herausgeber in der Einleitung den Grundsatz auf, neben 
der cechischen ebenso die übliche deutsche Ortsbenennung zu verzeichnen. 
Dieser Grundsatz erscheint jedoch dadurch unbegründeterweise durch- 
brochen, daß überall dort, wo in der zu einer Urkunde gehörigen Anmer- 
kungsreihe ein Ortsname wiederholt sich vorfindet, derselbe nur einmal 
deutsch, sonst jedoch — auch bei heute deutschen Orten — stets nur in 
cechischer Form wiedergegeben wird (vgl. Nr. 387, 390 und öfter). Nicht 
wohl zu billigen ist es auch, daß gegenwärtig deutsche Städte grundsätzlich 
zuerst cechisch benannt werden, so z. B. prope Stribro (Mies), prope Bor 
(Haid), und so an vielen anderen Stellen; nur dort, wo sich die lateinische 
Bezeichnung im Urkundentext an den moderntechischen Namen anschließt 
(wie z. B. Satec — Saaz), erscheint es begründet, daß ein heutzutage deut- 
scher Ort zuerst Cechisch angeführt wird. Überdies fehlen an zahlreichen 
Stellen die deutschen Ortsnamen ganz; bedenklich ist dies vor allem bei 
Ortsbezeichnungen, die zur genaueren Bestimmung der Lage des urkund- 
lich genannten Ortes herangezogen wurden und daher im Index keinen 
Platz gefunden haben (z. B. in Nr. 111 n. 35 Böhm.-Brod, in Nr. 155 n. 9 Koh!- 
janowitz, in Nr. 279 n. 2 Bruck, in Nr. 390 n. 35 Tuschkau, n. 76 Schüttarschen, 
n. 78 Pfraumberg); zumeist unübersetzt blieben in den Anmerkungen Pluralia 
tantum wie Prachatice (Prachatitz); statt Eilau oder Eulau ist in den Noten 
und im Index der heutige Name Eule (so richtig in Nr. 387 n. 31) zu setzen; 
schließlich fehlt in Nr. 287 n. 1 und 4, 317 n. 1, 312 n. 1, 313 n. 4 die deutsche 
Bezeichnung der für ein wissenschaftliches Werk wohl noch nicht unüber- 
setzbar gewordenen Prager Straßennamen Brenntegasse und Walstatt, 
Myslikgasse und Belvedere (Nr. 387 n. 77). In den lateinischen Regesten, 
in denen durchwegs die Cechische Form der Orts- und Personennamen ver- 
wendet wurde, hätten mit Rücksicht auf die urkundliche Überlieferung 
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 15 


218 Kritiken. 


Formen wie in Nr. 305 Zatcensis (gegenüber Sacensis im Urkundentext und 
Satcensis im Regest zu Nr. 227) oder Detlebus in Nr. 344 (im Texte Dietlebus) 
und ähnliches zweifellos vermieden werden sollen. Bei Niuunberg, dem 
Ausstellungsort des Diplomes Kaiser Ottos L von 950 (Nr. 32), war unbedingt 
auch die Erklärung Nimburg a d Elbe (vgl. von Ottenthals Regesten 
Nr. 190, Bachmanns Gesch. Böhinens Bd. I, S. 135 und 140) anzuführen. 
Ebenso muß bei denLiteraturangaben zu den Nr. 129, 135, 150, 180, 291 n. 8, 
wie dies ja sonst regelmäßig geschehen ist, auch auf die einschlägigen Stellen 
in Bachmanns Gesch. Böhmens (Bd. I, 312, 314, 324, 333, 364 n. 1) ver- 
wiesen werden. — Schließlich sei noch hinzugefügt, daß die in Nr. 74, Z. 26 
nicht identifizierte Bibelstelle aus Pauli ad Cor. I. c. 11 v. 29 und das in Nr. 244 
Z. 35 verwendete Zitat aus Vergils Aen, VI 8ölff. stammt. — Der Namen- 
index ist mustergültig und mit großer Sorgfalt angelegt. Nur im Empfänger- 
register ist ein Irrtum unterlaufen, indem zu Nr. 270 der Aussteller der Ur- 
kunde Herzog Ulrich von Mähren als Empfänger genannt wird, weiterhin 
die Nr. 319, 332 und 333 doch der Adresse nach nicht an das St. Johann- 
Hospital, sondern an die Äbte von Plaß, Strahov, Brewnov, den Propst von 
Wyschehrad und den Bischof von Prag gerichtet sind. — 

Was die Ausstattung des Buches betrifft, so zeugt insbesondere die Aus- 
wahl und Verwendung der einzelnen Drucktypen durchwegs von besonderem, 
zweckmäßigem Geschmack und von fachlichkundiger Erfahrung des Heraus- 
gebers. In der Hand des wissenschaftlichen Spezialforschers wird Friedrichs 
Edition erst ihre verdiente volle Würdigung erhalten; die ebenso ehren- 
volle wie verantwortungsreiche Aufgabe, der landesgeschichtlichen Forschung 
Böhmens das langersehnte moderne Diplomatar zu schaffen, liegt in der 
Tat in berufener Hand. 

Prag. Dr. Gustav Pirchan. 


Dr. Christian Meyer, Staatsarchivar a D Geschichte der Burggraf- 
schaft Nürnberg und der späteren MarkgrafschaftenAnsbach 
und Bayreuth. Tübingen. Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung 
1908. 8°. 4,80 M. Tübinger Studien für Schwäbische und Deutsche 
Rechtsgeschichte. Herausgeg. von F. Thudichum. 2. Bd. 1. Heft. 

Eine zusammenfassende Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg und der 

Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth ist bislang noch nicht geschrieben ; 

und insofern muß es dem Herausgeber der Tübinger Studien als besonderes 

Verdienst angerechnet werden, daß er eine solche Geschichte in den Plan 

seines begrüßenswerten Unternehmens aufgenommen hat. Es muß auch 

anerkannt werden, daß der Verf. auf Grund der vorhandenen Literatur, 
aber auch eigener Forschung ein, zumal in seinem zweiten Teil, beachtens- 
wertes Werk geschaffen hat, das nicht allein die Landes-, sondern auch die 

Geschichte der wichtigeren Städte berücksichtigt. 


Kritiken. 919 


Aber dieses Lob ist doch wieder wesentlich einzuschränken. In der Dar- 
stellung der Geschichte des Burggrafentums kann man sich in wesentlichen 
Punkten nicht mit dem Verf. einverstanden erklären. Es kommt hier nicht 
etwa allein die Frage der Abstammung der Burggrafen aus dem Zollern- 
schen Hause in Betracht, in der der Verf. trotz mehrfacher Widerlegung 
immer noch auf dem alten Standpunkte beharrt, daß die Burggrafen von 
Nürnberg von den Abenbergern abzuleiten seien, sondern in vielen grund- 
legenden Fragen kommt der Verf. zu Ergebnissen, die nicht aufrechterhalten 
werden können. So ist die Annahme, daß die Gegend um Nürnberg jahr- 
hundertelang von Slawen bewohnt gewesen sei, historisch nicht erweislich, 
und daß der Name Nürnberg auf nichtdeutschen Ursprung hinweise, unhalt- 
bar. Vollends verfehlt ist es aber, wenn der Verf. die alte Fabel wieder auf- 
frischen zu sollen meint, daß Nürnberg mit dem keltischen Volksstamme 
der Noriker zusammenhänge. Zu der Behauptung, daß Nürnberg nach Nieder- 
werfung Herzog Heinrichs IL von Bayern durch Kaiser Otto IL wieder 
Reichsgebiet geworden, ist zu bemerken, daß die geschichtlichen Zeugnisse 
über die Existenz Nürnbergs in jener Zeit völlig schweigen und dieses wohl 
auch noch nicht bestand weder als Burg, noch als Stadt. Zu der Angabe, 
daß die Altaicher Annalen z. J. 1050 zum erstenmal Nürnberg nennen, 
wäre noch hinzuzufügen gewesen, daß es auch in der Urkunde König Hein- 
richs III. vom 16. Juli dieses Jahres begegnet. ‚Die Erwägungen allgemei- 
ner Natur‘, die zur Annahme einer schon Jahrhunderte früher bestehenden 
burgartigen Anlage an Stelle der Reichsfeste berechtigen sollen, sind des- 
halb ohne Beweiskraft, weil sie auf grundlosen Hypothesen beruhen. 

Warum die Grafen von Raabs — der Verf. spricht konsequent von den 
früher angenommenen Grafen von Retz — das Burggrafenamt nicht hätten 
übernehmen können, weil ihr Stammsitz zu weit entfernt gewesen, ist in 
keiner Weise glaubhaft dargelegt. Die Gegend von Nürnberg, „die reizloseste 
des ganzen Frankenlandes‘“, wie sie der Verf. auch in anderen Schriften 
zu charakterisieren liebt, „in einem Teile desselben, der damals und noch 
lange nachher im übrigen Deutschland keineswegs in einem vorteilhaften 
Rufe stand“, soll nach dem Verf. gegen die Übernahme der Nürnberger 
Burghut durch die Grafen von Hetz" sprechen, während doch zu be- 
denken ist, daß es sich um ein königliches Amt und Lehen handelte, das 
für ein Mitglied jenes Geschlechts wohl begehrenswert erscheinen konnte 
und in der Tat auch begehrenswert erschien. Gegenüber der gegenteiligen 
Behauptung M.s muß doch wieder einmal festgestellt werden, daß die Burg- 
grafenburg nur ein „parvum fortalitium‘ und nicht etwa eine solche war, die 
„durch größere Ausdehnung und Festigkeit bedeutender erscheint als die 
Reichsburg“. Die Burghut der Burggrafen bezog sich auch nicht etwa auf 
das Festnertor, das in der älteren Zeit noch gar nicht bestand, sondern auf 
den Eingang in die Kaiserburg selbst. 

15* 


220 Kritiken. 


Die Burggrafschaft Nürnberg, die ein Amt ohne bedeutenden Besitz war, 
verwechselt der Verf. mit einer von ihm konstruierten Grafschaft Nürnberg. 

Hinsichtlich der Reichsämter in Nürnberg herrscht große Verwirrung. 
Von dem über den Butigler Gesagten ist nur richtig, daß er der höchste 
kaiserliche Finanzbeamte war, aber doch nicht der Burggrafschaft, deren 
egoistischen Strebungen gegenüber gerade dieses Amt ins Leben gerufen 
worden war. Neu ist, daß ihm der Reichsforstmeister aus der Familie Stromer 
untergeordnet gewesen sei. Die Urkunden wissen nichts davon, und das 
Waldstromeramt erscheint als ein durchaus selbständiges Reichsamt. Nur 
der spätere Forstmeister aus der Familie Koler, der als solcher neben dem 
Waldstromer amtierte, unterstand nach Urkunden von 1298, 1299 und 1309 
dem Gericht des Butikularius. Zu seinem Amtsbereich gehörte u. a. 
das ganze Zeidelwesen, der Zeidelmeister zu Feucht war ihm untergeordnet 
und diesem wieder die sämtlichen Zeidler des Reichswaldes. Unrichtig ist 
es auch, wenn der Verf. das Amt des Butikularius bis zur Mitte des 14. Jahr- 
hunderts fortbestehen läßt. Zum letztenmal wird es 1309 erwähnt, an seine 
Stelle trat im Anfang des Jahrhunderts der Landvogt, der 1302 — nicht 1306, 
wie M. will — zuerst in der Person des Dietdegen von Castell auftritt. 
Man kann den Landvogt dem Butikularius nicht gegenüberstellen, nicht 
von einem weiteren Reichsbeamten in derselben Zeit sprechen, denn sie 
fungierten nach-, nicht nebeneinander, und die Ämter, die sie bekleideten, 
waren nur dem Namen nach verschieden, dem Inhalte nach aber gleich. 
M. scheint auch der Meinung zu sein, daß mit dem Burggrafen, dem 
Butigler, dem Forstmeister und Landvogt die Zahl der in Nürnberg tätigen 
Reichsbeamten erschöpft gewesen sei, von dem Reichsschultheißen und dem 
Reichsmünzmeister ist wenigstens bei ihm nicht die Rede. 

Wundern muß man sich, daß M. an den längst in das Gebiet der Sage 
verwiesenen Erzählungen von der Erschlagung der beiden Söhne des Burg- 
grafen Friedrich III. durch die Nürnberger Sensenschmiede und dem Kinder- 
mord der Gräfin Kunigunde von Orlamünde — der weißen Frau — fest- 
hält. Die erste Sage bezeichnet er als eine durchaus glaubhafte Tradition, 
während sie doch nicht über die letzten Jahrhunderte zurückreicht. Die 
Sage von dem ÖOrlamündischen Kindermord sucht er unter Aufwendung 
von mancherlei Beweismomenten zu einer historischen Tatsache zu stempeln. 
Die Beweisführung ist schon aus dem einzigen Grunde hinfällig, weil die 
Gräfin gar keine Kinder besaß (S. Jahresbericht des Vereins für Geschichte 
der Stadt Nürnberg 1907, Vortrag des Justizrats Freih. v. Kreß). 

Wir beschränken uns auf diese Ausstellungen, die zur Genüge zeigen, 
daß der Verf. für die Zeit des Burggrafentums Stoff wie Literatur nicht hin- 
reichend beherrscht. 

Dagegen soll dem Buch das Zeugnis nicht vorenthalten bleiben, daß es für die 
Zeit des Markgrafentums mit Nutzen gelesen werden kann und auch manches 


Kritiken. 221 


Neue enthält, wenn man sich auch nicht überall, so nicht mit der lichtlosen 
Charakteristik der Markgrafen Kasimirund Georg, einverstanden erklärenkann. 
Nürnberg. E. Mummenhoff. 


Philipp Funk, Jakob von Vitry, Leben und Werke (3. Heft der Beiträge 
zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance, heraus- 
gegeben von W. Goetz). Leipzig und Berlin, Teubner, 1909. 8°. VIu. 
188 S. M. 5.—. 

Jakob von Vitry (t 1240), der nacheinander als Kreuzprediger, Bischof 
von Akkon und Kardinal gewirkt hat, beansprucht in mehrfacher Hinsicht 
die Aufmerksamkeit der Forschung. Durch seine Studien war er aufs beste 
vertraut mit den Verhältnissen der Hochschule Paris, durch seine Freund- 
schaft mit Maria von Oignies stand er in engen Beziehungen zu jenem Kreise 
mystisch gestimmter Frauen der Lütticher Gegend, in seiner Eigenschaft 
als Bischof von Akkon endlich hatte er Gelegenheit, einen tiefen Blick in 
den Orient zu tun und an den Kreuzzugskämpfen seiner Zeit persönlichen 
Anteil zu nehmen. Seine reichen Lebenserfahrungen haben auch für die 
Nachwelt eine außerordentliche Bedeutung erhalten, da seine literarische 
Produktion uns eine eingehende Kenntnis der Ereignisse vermittelt hat, 
an denen er beteiligt war. In seinen frühesten Wirkungskreis führt uns seine 
Vita der Maria von Oignies. Wir besitzen dann ferner aus seiner Feder als 
anschauliche Darstellung der Kreuzzugskämpfe, insbesondere der Vorgänge 
vor Damiette, und als Schilderung der damaligen Zustände im heiligen 
Lande die Historia orientalis, das erste Buch seines Geschichtswerkes, dessen 
sogenanntes 3. Buch Funk als Materialsammlung betrachtet wissen will. 
Einen Überblick über das zeitgenössische Abendland gewährt das zweite 
Buch seines Geschichtswerkes, die Historia occidentalis. Hier ist es auch, 
wo er näher auf die Universität Paris eingeht, Nachrichten, die schon von 
Denifle gewürdigt worden sind. Auch Gestalten, wie Fulco von Neuilly 
und Petrus Cantor treten hier plastisch vor unsere Augen. Großenteils 
im Orient sind auch seine uns überlieferten Briefe geschrieben worden, 
die deswegen ebenfalls eine ausgezeichnete Quelle für die Kreuzzugsgeschichte, 
u. a. auch für die Sage vom König David, darstellen. Eine größere Bedeutung 
hat einer von diesen Briefen gewonnen, der 1216 an Bord eines Schiffes im 
Hafen von Genua unmittelbar vor der Ausreise nach Palästina geschrieben 
worden ist. Hier gibt Jakob von Vitry nämlich höchst bemerkenswerte, 
von unverhohlener Bewunderung diktierte Nachrichten über die junge 
Gründung des heiligen Franz. Diese Sätze spielen in der franziskanischen 
Frage der letzten Jahre eine große Rolle, und da ist es vor allem der um die 
Franziskusforschung hochverdiente W. Goetz, der mit allem Nachdruck 
auf Jakob von Vitry hingewiesen hat. Seine in dieser Zeitschrift (H. V. VI 
[1903], S. 19f.) niedergelegten Forschungen, bei denen er ebenda (S. 28°) 


222 Kritiken, 


den Mangel einer guten Biographie Jakobs lebhaft beklagte, mögen ihn auch 
veranlaßt haben, die vorliegende Arbeit anzuregen, deren erste acht Kapitel 
der Universität Tübingen als Promotionsschrift vorlagen. 

Wir dürfen sowohl Goetz wie seinem Schüler für diese Arbeit besonders 
dankbar sein. Die bisherigen Studien auf diesem Gebiete — von Matzner, 
Zacher u.a. — waren durchaus ungenügend und sind nun durch Funk 
ganz bedeutend überholt worden. Ich muß es mir versagen, im einzelnen 
den Fortschritt aufzuzeigen, den diese ebenso ruhig und besonnen als un- 
abhängig vorgehende Schrift gebracht hat. Mit eindringlicher Analyse 
der Quellen verbindet sie eine ausgebreitete Kenntnis der Literatur. Die 
Vorzüge der Schule von Goetz treten auch sichtlich hervor in der Behand- 
lung, die Funk der Vita der Maria von Oignies und ihrer Bedeutung für 
die hagiographische Literatur angedeihen läßt. Nur wird man hier, wie mir 
scheint, noch strenger und vorsichtiger scheiden müssen zwischen dem 
Typischen des hagiographischen Stils und dem Typischen des historischen 
Inhalts. Allgemeineres Interesse verdienen in diesem Abschnitt bei Funk 
auch seine Ausführungen über Stigmata (S. 128f.). Gewiß bleibt auch nach 
diesen Studien noch einiges Problem, z. B. die Herkunft Jakobs, auch seine 
Stellung vor der Erhebung zum Kardinal ließe sich wohl noch schärfer er- 
fassen. Im übrigen ist man aber geneigt, in den meisten Fällen dem Ver- 
fasser, auch da, wo er (gegen Preger, Zarncke u. a.) polemisiert, zuzu- 
stimmen. Verwundert hat es mich aber, daß er die 1885 erschienene Pariser 
Dissertation von Barroux und ein Werk wie Eggs Purpura docta (Funk, 
S. 81) nicht hat einsehen können und nicht minder, daß er die vier Kreuz- 
predigten nicht erwähnt, über die Röhricht im 6. Bande der Zeitschrift 
für Kirchengeschichte so ausführliche Mitteilungen gemacht hat. Von 
allgemeinem Interesse mag das Gesamturteil Funks über Jakob sein. Er 
nennt ihn einen tief religiösen Menschen im Sinne der kirchlich-traditionellen 
Religiosität mit starkem scholastisch-gelehrten Einschlag, Keinesfalls 
aber darf man, wie Funk bemerkt, Jakob, der seiner Abneigung gegen das 
politische und geschäftliche Treiben an der Kurie auf das deutlichste Aus- 
druck verlieh, mit einem neueren Forscher als Politiker bezeichnen: 

Marburg i. H. Albert Huyskens. 


G. Lemcke, Beiträge zur Geschichte König Richards von 
Cornwall, in Historische Studien herausgegeben von E. Ebering, 
H. 65, Berlin 1909, E. Ebering, 80. 104 S. M. 2.80. 

Obschon Richard von Cornwall bis zu seiner Wahl zum deutschen König 
durch Koch und von da an neuerdings durch Bappert behandelt worden ist, 
war eine besondere Untersuchung seiner ersten beiden Regierungsjahre, die 
auch verhältnismäßig die wichtigsten geblieben sind, keineswegs überflüssig. 
Bei Erörterung spezieller Fragen, wie sie der Verfasser vorliegender Arbeit 


Kritiken. 293 


a 


mit Recht statt einer zusammenhängenden Darstellung gibt, ließen sich 
noch mancherlei Ergebnisse gewinnen. So ist gewiß nicht deswegen, weil 
Pfalzgraf Ludwig „sich seit der Wahl des Engländers allem Anschein nach 
ganz von diesem zurückgezogen hat”, anzunehmen, daß eine Spannung 
zwischen beiden eingetreten sei; vielmehr lag die Ursache in der Haltung 
Ottokars von Böhmen, die Ludwigs Anwesenheit in Bayern erforderte (Ab- 
schnitt 3). Daß Arnold von Isenburg, der Erzbischof von Trier, sich bis 
zu seinem Tode nicht mit Richard geeinigt hat (Abschnitt 4), besagt deutlich 
die auf S. 43 n. 27 aus Hontheim. Hist. Trev. 1, 783 angeführte Urkunde, 
die freilich wohl eine besondere Erörterung verdient hätte, schon weil sie in 
Beziehung steht zu der wichtigen Frage, welche Rolle das Geld bei dem Auf- 
treten des Ausländers als deutschen Königs spielte. 

Lemeke will hauptsächlich „die allgemeinen politischen Verhältnisse und 
Richards Abhängigkeit von ihnen richtig beleuchten und auseinandersetzen”. 
Es mag nun dahingestellt bleiben, ob er nicht unter den Mächten, die an der 
deutschen Thronkandidatur Interesse nahmen (Abschnitt 1), durch Ana- 
logieschlüsse verleitet (S. 17), Frankreich zu sehr in den Vordergrund schiebt. 
Jedenfalls geht es zu weit, die Partei, die für Alfons von Kastilien eintrat, 
als die französisch - spanische zu bezeichnen (S. 14). 

Daß Arnold von Trier in seinem Widerstand gegen Richard an Frankreich 
einen Rückhalt fand, wird von Mattheus Paris angedeutet (S. 38); indessen 
ist Lemcke selbst (im Exkurs, S. 85ff.) zu einem absprechenden Urteil über 
die Glaubwürdigkeit dieses englischen Chronisten gelangt (S. 104). Geradezu 
in das Gebiet der Fabel verweist er (S. 95) dessen Behauptungen, daß wegen 
der Wahl Richards die Franzosen in Besorgnis geraten seien und König 
Ludwig IX. die Normandie in Verteidigungszustand gesetzt habe. Dem 
Zuge Richards nach Deutschland gingen Unterhandlungen zur Seite, um an 
Stelle des Waffenstillstandes zwischen England und Frankreich einen dauern- 
den Frieden zu setzen (S. 78ff.). Da hätte doch die Frage aufgeworfen werden 
sollen, ob nicht etwa das Unternehmen Richards vornehmlich den Zweck 
hatte, einen Druck auf Ludwig IX. auszuüben. Tatsächlich wurde der 1259 
abgeschlossene Frieden französischerseits als ein ungünstiger angesehen 
(vgl. Langlois, in Lavisse, Hist. de France 3. 2, 93). Wenn Rücksichten 
der englischen Politik Richard zum Erwerb der deutschen Krone veranlaßten, 
so handelte es sich nicht um ein bloßes Abenteuer, bei dem englisches Geld 
nutzlos verschwendet wurde. Ob eine solche Auffassung möglich ist, wäre 
jedenfalls der Erörterung wert gewesen. Nach der herrschenden Ansicht 
allerdings, der wohl auch Lemcke zuneigt, war die Erlangung der deutschen 
Königswürde für Richard Selbstzweck, wie er denn auch von vornherein 
nach der Kaiserkrone strebte (Abschnitt 6). Auf die allgemeinen politischen 
Verhältnisse kam es demnach nur insofern an, als sie zur Abwehr äußerer 
Widersacher berücksichtigt werden mußten. Heinrich III. von England 


224 Kritiken. 


und Richard sind auf den Frieden mit Frankreich eingegangen, der den alten 
Ansprüchen ihres Hauses nicht Genüge tat, um Alfons die Hilfe abzuschnei- 
den, die er vielleicht bei Ludwig IX. hätte finden können (S. 64). Der Papst 
Alexander IV. begünstigte anfänglich die Thronbewerbung Richards nicht; 
vielmehr ging die Initiative von diesem selbst oder seinem Bruder aus. Das 
Mittel, die Wahl ins Werk zu setzen, war der Kauf von Kurstimmen, und 
Geschenke an die deutschen Fürsten erwarben dem so gewonnenen Königtum 
Anerkennung. Da wäre es wohl am Platze, einmal die von Koch (S. 69) 
begonnene Untersuchung über die Einkünfte Richards in England fortzusetzen. 
Lemcke erklärt, gewiß mit Recht, die bezüglichen Angaben des Matthäus 
Paris für stark übertrieben (S. 101), vermag aber nicht die „Fabel von dem 
ungeheuren Reichtum des englischen Grafen” (S. 92) zu widerlegen. Die Vor- 
stellung, daß Richard gewaltige Mengen Edelmetall nach Deutschland mit- 
gebracht habe und umkehrte, als der Schatz aufgebraucht war, erscheint 
keineswegs einwandfrei. Zum mindesten müßten die dem Pfalzgrafen be- 
zahlten 12 000 Mark Sterling (wohl an die 80 Zentner Silber) vorausgesandt 
worden sein (S. 31). Bei der Wahl Karls V. begnügten sich die Kurfürsten 
mit Wechseln auf das Haus Fugger statt des Bargeldes. Bereits zu Richards 
Zeiten lag etwas derartiges nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit. 

Nach der Urkunde bei Hontheim hat der Kardinalbischof Johannes von 
Porto zugesagt, die 12 000 Mark Sterling, die Richard dem Arnold von Trier 
hatte geben wollen, dessen Nachfolger Heinrich zu verschaffen gegen eine 
Provision von 5 Prozent (600 Mark Sterling), deren Ausbezahlung Sieneser 
Kaufleute übernahmen. Heinrich verpflichtete sich, ihnen die 600 Mark 
zurück zuerstatten, wenn er die 12 000 Mark erhalten haben würde. In diesem 
Falle ist allerdings die Spekulation auf Richards Freigebigkeit fehlgeschlagen. 
Ganz wohl denkbar wäre jedoch, daß italienische Bankiers ebenso die Geld- 
remittierung von England nach Deutschland wie die nach der Kurie be- 
sorgten. Die von Lemcke (S. 22) erwähnten englischen Juden, neben denen 
noch Abraham von Berkhampstead, der Hofjude Richards, vgl. Koch S. 99f., 
s. Calendar of the patent rolls Henry III., 1247—1258, London 1908, S. 393, 
403, zu nennen ist, können nur bei Ansammlung von Barbeständen Dienste 
geleistet, nicht aber den internationalen Zahlungsverkehr vermittelt haben. 
Übrigens vermochte Richard wohl auch zur Befriedigung der an ihn gestellten 
Ansprüche Einkünfte aus Reichsgut in Deutschland zu verwenden. Die Ansicht 
Lemckes, daß Richards Anerkennung durch die Reichsstädte „nur nomi- 
nell” war und ihm schwerlich „wirkliche Macht und wirklichen Einfluß” 
verschafft habe (S. 74), ist schlechthin unzutreffend; denn was auch immer 
die Privilegien enthalten mögen, deren Bestätigung oder Erweiterung den 
Städten zuteil wurde, so hatte doch wie bisher die Reichsstadt dem von ihr 
anerkannten König die Reichssteuer zu zahlen. Diese Pflicht zu beseitigen, 
lag durchaus nicht in der Absicht des rheinischen Städtebundes; nur dem in 


Kritiken. 2925 


Zwietracht gewählten König wollten die Städte mit der Anerkennung die 
Steuer verweigern, schon um nicht in die Lage zu kommen, sie einem Gegen- 
könig nochmals entrichten zu müssen. Zur Vermeidung von Doppelbesteue- 
rung war auch der Revers ganz zweckmäßig, den sich die Städte der Wetterau 
ausstellen ließen (S. 74f.). Die Polemik gegen Bappert, ob darin eine Demüti- 
gung Richards lag (S. 75 n. 5), ist leerer Wortstreit. Wichtiger wäre es gewesen, 
zu beachten, daß Richard später tatsächlich über Reichseinkünfte verfügt 
hat, s. Bappert S. 48. Umständliche Untersuchungen eines so kleinen Zeit- 
raums, wie es zwei Regierungsjahre eines „Schattenkönigs" sind, sollten 
wenigstens alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen und durch 
präzise Fragestellung das Verständnis der Vorgänge zu vertiefen suchen. 
Zürich. G. Caro. 


Pommersches Urkundenbuch, Hg. vom Königlichen Staatsarchiv zu 
Stettin, IV. Band, 1301—1310, bearbeitet v. G. Winter, 523 S. M.14.—; 
V. Band, 1311—1320, bearbeitet von O. Heinemann, 721 S. M. 19.50; 
VI. Band, 1321—1325, nebst Nachträgen und Ergänzungen zu den 
Bänden I—VI, 1, bearbeitet von O. Heinemann, 581 S. M. 10.—. 
Stettin, Niekammer 1903, 1905, 1907. 

Nach 12jähriger Ruhepause ist die Fortsetzung des Pommerschen Ur- 
kundenbuchs 1903 wieder aufgenommen worden durch G. Winter und hat 
bis 1907 in rascher Folge zur Herausgabe von 3 Bänden geführt, deren ersten 
Winter, die beiden folgenden sein Nachfolger am Stettiner Staatsarchiv 
O. Heinemann bearbeitet hat. Die so erschienenen Bände 4—6 bringen in 
1945 Nummern das urkundliche Material zur Pommerschen Geschichte 
während der Jahre 1301—1325 einschließlich. Dazu kommen noch in der 
zweiten Hälfte des 6. Bandes Nachträge und Ergänzungen zu dem gesamten 
bisher veröffentlichten Urkundenstoff in 229 Nummern. So darf man nun 
wohl hoffen, daß die Publikation dieses zentralen Quellenwerkes für die 
pommersche Geschichte künftig einen stetigen und ähnlich raschen Fortgang 
nehmen wird, wie die für das mecklenburgische Nachbarland. Abweichend 
von dieser aber soll im Pommerschen Urkundenbuch bereits von dem be- 
vorstehenden 7. Bande ab eine Änderung in der Edition insofern eintreten, 
als fortan weniger wichtige Urkunden nur noch in Regestenform veröffent- 
licht werden sollen. 

Politisch umfaßt die in den dargebotenen Urkunden der 3 Bände sich 
widerspiegelnde Zeit einen wichtigen Teil der Kämpfe des Landes um seine 
Unabhängigkeit gegen die brandenburgischen Askanier und gegen Polen, 
deren beider Ringen miteinander der deutsche Ritterorden sich zunutze 
machte, um das hauptsächlich umstrittene Land, durch dessen Besitz jeder 
von beiden endlich Fuß am Meere gefaßt hätte, dem pommerschen Länder- 
bestande zu entfremden und für sich zu erwerben: Ostpommern und Pomme- 


296 Kritiken. 


rellen. Die Schwäche Pommerns als politischer Machtfaktor wurde vermehrt 
durch die 1295 erfolgte Aufteilung des Landes unter zwei Linien: Pommern- 
Stettin und Pommern-Wolgast, die politisch fortab gesonderte Wege gingen. 
Und dazu wurde in diesem Zeitraume noch ganz besonders die Ruhe des 
Landes beeinträchtigt durch die ehrgeizigen Machtpläne König Erich Men- 
veds von Dänemark, der im Fürstentum Rügen eine ausgezeichnete Basis 
für weitere Expansion an der südlichen Ostseeküste besaß. Der Kampf 
der Askanier und Polen um den Weg zum Meere und andrerseits die Be- 
strebungen Dänemarks zu einer Beherrschung der südlichen Ostseeküste 
stellten Pommern geradezu in den Mittelpunkt dieser Kämpfe. Es war für 
das Land ein Glück, daß 1319 die beiden unruhigen Herrscher Waldemar 
der Große von Brandenburg und Erich Menved von Dänemark starben und 
ihre beiden Reiche einer lange andauernden Periode der Schwäche verfielen. 
Aber mit der Verlehnung der Mark 1324 übertrug Ludwig der Bayer auch 
die Lehnshoheit über die pommerschen Fürstentümer auf seinen jungen 
Sohn. Und die Abneigung Polens, sich dieser zu unterwerfen, stellte für die 
Zukunft neue Wirren in Aussicht. Andrerseits starb 1325 das rügensche 
Fürstenhaus aus, und während Pommern-Wolgast kraft Erbvertrags An- 
spruch auf das Gebiet erhob, zeigte auch Mecklenburg Verlangen nach dem 
herrenlosen Lande. Auch nach dieser Richtung also ist mit Schluß des 
6. Bandes der Ausblick düster. Und dazu kam, daß von Südosten her 
die gesamte Macht Polens unter König Wladislaw Lokietek für den Kampf 
gegen den Deutschen Orden auch Pommern zu gewinnen suchte. 

Den reichlichen kulturgeschichtlichen Inhalt der 3 Bände des näheren 
zu charakterisieren, würde viel zu weit führen. Sie bieten wertvolles Material, 
das über die wachsende Germanisierung des Landes im Beginn des 14. Jahr- 
hunderts mehr Licht verbreitet. Nr. 2764 (vgl. dazu Nr. 2825) ist ein zwar 
stark verstümmeltes Verzeichnis der Güter des Stettiner Nonnenklosters, 
das gleichwohl einen Einblick in die Besiedlung der Umgegend von Stettin 
gewährt. Über den Besitzstand des Klosters Kolbatz gibt zum Jahre 1323 
eine Bestätigungsurkunde Ludwigs des Bayern für das Kloster Auskunft, 
Nr. 3704. Durch frühern Druck bereits der Forschung zugänglich waren die 
vier hier wiederholten interessanten Stücke: Nr. 2918 ein Verzeichnis der 
fürstlichen Hebungen auf Rügen aus dem Jahre 1314, Nr. 3234 ein Ver- 
zeichnis der bischöflich roeskildischen Güter auf Rügen und Hebungen 
daselbst von etwa 1318, Nr. 3440 eine Liste von rügenschen Lehnsleuten 
verpfändeter Güter, deren Einlösung dem Fürsten zusteht, um 1320, und 
Nr. 3860 das Bruchstück einer Haushaltsrechnung des Fürsten Witzlav III. 
von Rügen aus dem Jahre 1325. In Landesverwaltung und Landfriedens- 
sachen, in die Beziehungen zwischen Herrschaft, Adel und Städten gibt 
eine Reihe von Urkunden wertvolle Einblicke. Nr. 2762 berichtet von den 
Verleihungen der Stadt Stettin an die dortigen Fleischer im Jahre 1312, 


Kritiken. 297 


deren Gewerk uns darin in seiner damaligen Ausdehnung und Tätigkeit 
plastisch entgegentritt. Auch die Zunftrolle der Schmiede und verwandten 
Gewerke Stettins, Nr. 2854 vom Jahre 1313, war wie die vorgenannte Urkunde 
bisher unbekannt. Über die Trennung der früher vereinigten Zünfte der 
Gewandschneider und Tuchmacher in dem Städtchen Pyritz gibt die bisher 
gleichfalls nicht gedruckte Nr. 3403 Auskunft. Auch zur allgemeinen Handels- 
und Schiffahrtsgeschichte findet sich hie und da ein zum erstenmal hier 
veröffentlichter Beitrag, so z. B. die die Tuchlieferung eines Genters an 
Stralsund 1316 und ihre Bezahlung behandelnden Nummern 3017, 3275, 
3526, 3568—70, 3580, 3583, 3709 und 3723; während Nr. 3544 (1321) ein 
schiedsrichterliches Urteil lübischer Ratsherren in einem Streit lübischer 
und stralsundischer Bürger über Eigentumsrecht an einem Schiff enthält. 
Auch eine Anzahl Testamente ist abgedruckt. 

Der Wert der vorliegenden Bände für die Forschung wird bis zu einem 
gewissen Grade auch charakterisiert durch die Tatsache, daß von der Gesamt- 
masse der 2174 Urkunden fast die Hälfte entweder bisher ganz ungedruckt 
oder nur in kurzen und unzureichenden Regesten und Auszügen bekannt und 
zugänglich war. 

Während im 4. Bande Orts-, Personen- und Sachregister noch nicht ge- 
sondert bearbeitet waren, ist diese auch sonst übliche und wesentlich zweck- 
mäßigere Trennung in ein Orts- und Personenregister und ein besonderes 
Sachregister in den folgenden Bänden durchgeführt worden. Auch die 
Sorgfalt der Edition selbst hat sich mit jedem folgenden Bande gebessert. 
Stand es in dieser Beziehung mit dem von Winter bearbeiteten 4. Bande 
noch recht böse, und konnte auch der 5. Band durch die lange Liste von Be- 
richtigungen, die der Bearbeiter O. Heinemann am Schlusse desselben selbst 
anfügte, die aber, wie namentlich M. Perlbach in den Göttinger gelehrten 
Anzeigen gezeigt hat, sich noch beträchtlich vermehren ließ, noch kein 
wesentlich günstigeres Urteil hervorrufen, so ist der 6. Band doch erheblich 
zuverlässiger ausgefallen, wenngleich auch er noch eine nicht kleine Zahl 
von Lese- und Druckfehlern enthält. So darf man mit guten Hoffnungen 
dem baldigen Fortgange des Werkes entgegensehen, das die Grundlage für 
die Erforschung und Darstellung der Geschichte Pommerns zu bilden sich 
zum Ziele gesetzt hat. 

Kiel. E. Daenell. 


Dr. Andreas Walther, Die burgundischen Zentralbehörden unter 
Maximilian I. und Karl V. Leipzig, Duncker & Humblot, 1909. M. 5.50. 

Bei aller Anerkennung des redlichen Strebens kann die Methode der vor- 
liegenden Arbeit nicht als eine glückliche und demgemäß das wissenschaft- 
liche Ergebnis derselben nicht als ein befriedigendes bezeichnet werden. 
Man merkt es dem Buche an, daß die Vorarbeiten desselben einem anderen 


228 Kritiken. 


Zwecke gelten, und daß der letztere incidenter eine Änderung erfahren hat. 
Einerseits wurde das vorhandene Aktenmaterial für den neuen Zweck nicht 
ausreichend benutzt. Wie die Vorrede bekennt, wurde de sehr zeitraubende 
Arbeit, aus den in Lille aufbewahrten Rechnungen des receveur général 
einzelne Notizen zusammenzusuchen‘“, zurückgestellt. Möglicherweise wäre 
es durch diese Arbeit gelungen, das für die Zeit bis 1504 nur dürftig vor- 
handene Aktenmaterial wenigstens teilweise zu ergänzen. Andrerseits wurden 
aber die vorhandenen und benutzten Materialien nicht erschöpfend ver- 
arbeitet und zu einer systematischen Ausgestaltung gebracht, so daß die 
Frucht der auf das Buch verwendeten Mühe nicht als völlig ausgereift er- 
scheint. In wichtigen Partien hat sich der Verfasser darauf beschränkt, 
den Inhalt der Ordonnanzen in chronologischer Reihenfolge auszugsweise 
mitzuteilen, wobei mitunter Wesentliches und Unwesentliches nebeneinander 
gestellt werden und der beigefügte Kommentar nicht immer einwandfrei 
ist. Und da, wo der Verfasser sich zu Abstraktionen aus dem Aktenmaterial 
erhebt, kommt er meist zu einseitig formalistischen Sätzen, die für die Ein- 
sicht in die materielle Seite der Entwicklung nur wenig Wert haben. Was 
soll damit gewonnen sein, wenn der Verfasser aus seinen Untersuchungen 


über die Entwicklung der Behördenorganisation „das Gesetz der Namens- ` 


verschiebung und Begriffserstarrung“ deduziert, das angeblich typisch 
und mutatis mutandis in vielfacher Anwendung in allen Staaten des aus- 
gehenden Mittelalters gelten soll. Der Verfasser liebt das Paradoxe und ent- 
geht hierbei nicht immer der Gefahr des Abstrusen. Nach der Darstellung 
des Prozesses Gattinara, den der Verfasser an Stelle einer prinzipiellen 
Charakteristik der Gerichtsbarkeit erzählt, wird die Frage aufgeworfen, 
wie dieser Mann einen so törichten und aussichtslosen Prozeß unternehmen 
und das Recht geradezu mit Füßen treten konnte, und vom Verfasser damit 
zu erklären versucht, es sei eine übertriebene Steigerung des Bewußtseins 
der geistigen und sittlichen Überlegenheit, die ihn felsenfest an sein Recht 
glauben lasse, auch wenn er notorisch unrecht habe. Unangenehm berührt 
es, mit welchem Selbstgefühl der Verfasser seine eigenen Leistungen 
einschätzt, und wie überlegen er über die Forschungsergebnisse hoch- 
verdienter Gelehrter abspricht. Von seiner Einleitung, die etwas über 
5 Seiten ausmacht, sagt der Verfasser in der Vorrede, sie solle eine auf 
selbständigen Forschungen beruhende Skizze der innern Geschichte 
Burgunds für die betreffenden Jahrzehnte geben, bei der es auf einen An- 
schauungshintergrund für die Darstellung der Yerwaltungseinrichtungen ab- 
gesehen sei. 

Das Buch zerfällt in drei Abschnitte: I. Gerichtshöfe. — Grand Conseil. 
II. Die Finanzen. III. Das Conseil privé seit 1504. Diesen schließen sich 
6 Anhänge und 12 Beilagen an. Das größte Interesse flößt der 6. Anhang 
über Österreich und Burgund ein, in dem der Verfasser gegen die herrschende 


En ae a 


— 


Kritiken. 229 


Anschauung einer Rezeption burgundischer Einrichtungen in Österreich 
schärfstens polemisiert. Auch diese Ausführungen sind nicht überzeugend. 
Wien. | Gustav Seidler. 


Dr. Luzian Pfleger, Martin Eisengrein (1535—1578). Ein Lebensbild 
aus der Zeit der katholischen Restauration in Bayern. Freiburg i. Br., 
Herdersche Verlagshandlung 1908. (Erläuterungen und Ergänzungen zu 
Janssens Geschichte des deutschen Volkes VI. Bd. 2. u. 3. Heft.) M. 3.60. 

Das vorliegende auf eingehenden archivalischen Studien ruhende Buch 
beschäftigt sich mit der Geschichte eines Mannes, der, unter den Partei- 
genossen seiner Zeit viel gefeiert und auch von den Gegnern in seiner Be- 
deutung anerkannt, später in eine unverdiente Vergessenheit geraten ist. 
Aus welchen Gründen das erfolgte, mag hier unerörtert bleiben: in die viel 
gröbere Polemik der folgenden Jahrzehnte paßte die seinige kaum mehr 
hinein, obwohl sie schließlich an Deutlichkeit auch nichts zu wünschen 
übrig läßt. Aber für die Männer des sogenannten Kompromisses — man 
gestatte uns diesen einigermaßen in Verruf gekommenen Ausdruck — und 
für ihre Leistungen war seit den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts 
kaum mehr ein Platz. 

Der Verfasser stellt zunächst die Nachrichten über das Haus Eisengrein 
zusammen, das sich — es gehörte zu den angeseheneren der Stadt — seit 
dem 14. Jahrhundert in Stuttgart nachweisen läßt. Martins Vater war ein 
eifriger Protestant und ließ seinen Söhnen eine tüchtige Erziehung angedeihen. 
Wir finden den jungen Martin auf der Hochschule in Tübingen, wo er Ver- 
gerius kennen lernte und mit ihm verkehrte. Nach kürzerem Aufenthalt 
in Ingolstadt kam er nach Wien, wo er einflußreiche Verwandte in ange- 
sehener Stellung, wie den Vizekanzler Jakob Jonas, besaß. Hier verschaffte 
er sich unter eigenartigen Umständen eine feste Stellung an der Universität, 
an der er — noch nicht 20 Jahre alt — zum Professor der Beredtsamkeit 
ernannt wurde. Seine Konversion wird mit guten Gründen noch in das 
Jahr 1558 verlegt. Ob sie gerade aus innerer Überzeugung erfolgte, könnte 
man nicht fest behaupten und mit Recht sagt der Verfasser, daß sich Eisen- 
grein „nicht nur“ durch äußere Beeinflussung zu diesem Schritte drängen 
ließ. Eisengrein besaß ein gutes Stück Ehrgeiz, den man immerhin mit in 
Rechnung ziehen muß, und den nicht nur sein einstiger Lehrer Liebler be- 
zeugt, sondern auch mehrere Stellen seiner eigenen Briefe hervortreten 
lassen. Noch ehe er die Priesterweihe erhielt, wurde er Domherr bei St. 
Stephan in Wien und bekleidete die Stelle eines Dompredigers. Seine Lebens- 
aufgabe sah er fortan in der Bekämpfung der neuen Lehre, die eben in jenen 
Tagen in Österreich immer tiefere Wurzeln schlug. Welch schlechten Boden 
Wien damals für allzu eifrige Konvertiten hatte, wird von dem Verfasser 
sachgemäß dargelegt. Es war die Zeit, wo die Angehörigen der Augsburgischen 


230 Kritiken. 


Konfession in Innerösterreich nur den Thronwechsel abwarteten, um von 
dem kommenden Herrscher volle Glaubensfreiheit zu verlangen, ja noch 
mehr, denn ihre Tendenz ging erwiesenermaßen auf die Erklärung der Augs- 
burgischen Konfession zur Staatsreligion. Da gab es für Männer vom Schlage 
Eisengreins viel Arbeit. Vorläufig aber folgte er einem Rufe des Herzogs 
Albrecht V., der ihn nach Bayern rief und zum Professor und herzoglichen 
Superintendenten an der Universität Ingolstadt ernannte. Interessant 
ist der Nachweis, daß Eisengrein erst jetzt die Lücken seines theologischen 
Wissens ausfüllte und in die theologische Fakultät eintrat. Wie in Wien so 
ist es auch in Ingolstadt seine Hauptaufgabe, den Protestantismus rück- 
sichtslos zu bekämpfen. Sein Wirken nach dieser Seite hin erwarb ihm den 
vollen Beifall des Herzogs. Ich mache auf die treffliche Schilderung der 
sittlichen Zustände der katholischen Geistlichkeit aufmerksam, die der Ver- 
fasser entwirft und der Eisengreins eigene Kanzelreden zugrunde liegen. 
Ganz so lagen damals die Dinge in Innerösterreich, und so war auch meine 
Schilderung im wesentlichen dieselbe. Wenn man an der letzteren zu tadeln 
wußte, daß sie, weil sie aus protestantischen Quellen stammte (was ich indes 
ablehnte), eine den Katholiken feindliche Färbung zeige, hier liegt eine streng 
katholische Quelle der Darstellung zugrunde, und die Sache ist die gleiche. 
In Innerösterreich hatten die regierenden Kreise wohl den Wunsch, den 
Übelständen abzuhelfen, aber nicht die Männer, die dies durchführen konnten, 
und die Tage eines Brenner, Stobäus und Krön kamen erst später. Beach- 
tung verdient Eisengreins Auffassung seines Predigtberufs, den er nicht hoch 
genug einschätzen kann, und so wird man dem Verfasser beistimmen, der 
ihn als einen der volkstümlichsten Prediger der katholischen Restauration 
bezeichnet; er war auch an den strengen Maßnahmen des Herzogs dem 
Protestantismus gegenüber in hohem Grade beteiligt und gehörte zu denen, 
die die Ansicht vertraten, daß die Protestanten mit Gewalt zum alten Glauben 
gezwungen werden können. 

Über Eisengreins Tätigkeit bei den Wiener Religionsversammlungen von 
1563 und 1564, bei denen es sich vornehmlich um die Gestattung des Laien- 
kelches und die Lösung der Frage der Priesterehe handelte, Verhandlungen, 
bei denen Eisengrein die Hauptrolle spielte, wird auf Grundlage der Münchner 
Archivalien eingehend berichtet. In beiden Fragen nahm er einen gemäßigten 
Standpunkt ein. Das nächste Jahr finden wir Eisengrein in Rom, wo er 
zugleich mit Johann Pfister die Bestätigung einer etwaigen Wahl des erst 
elfjährigen Prinzen Ernst zum Bischof von Freising und andere heikle Dinge 
erwirken sollte. Eisengrein, der aus Rom einige etwas exaltierte Briefe in 
die Heimat sendet, erreichte sein Ziel beim Papste nicht: die Ernennung 
eines Vierzehnjährigen wäre angesichts der neuen Trienter Beschlüsse ein 
schweres Ärgernis für alle Katholiken gewesen. Der römischen Mission folgte 
eine zweite nach Wien (1567—69), über die wir ja auch sonst gut unterrichtet 


Kritiken. 231 


sind, hier aber doch noch manches Neue hinzugefügt ist. Von den „Ehren 
und Würden“, auch jenen, die Eisengrein nicht erreichte, wird recht aus- 
führlich gehandelt, namentlich aber von der heiklen Stellung, die er 1570—78 
als Superintendent der Universität Ingolstadt einnahm. Die letzten Ab- 
schnitte sind der schriftstellerischen Tätigkeit Eisengreins und seinem Ende 
gewidmet. Die allgemeine Charakteristik, die jene (S. 108) findet, muß als 
eine zutreffende bezeichnet werden. Besonders möchte noch auf das Ver- 
halten Eisengreins zur Agende des Chyträus aufmerksam gemacht werden. 
Der Anhang bringt ein chronologisches Verzeichnis von Eisengreins Schriften 
und 131 Briefe und Regesten, von denen einzelnes schon früher im Druck 
veröffentlicht war. Die Darstellung ist eine durchaus ruhige und sach- 
gemäße. Hier und da hätte etwa auf einenWiderspruch aufmerksam gemacht 
oder mancher stilistische Verstoß vermieden werden können. Die zahlreichen 
Legate, die Eisengrein machen kann, stimmen z. B. mit seinen Klagen über 
seine dürftige finanzielle Lage wenig überein. Ausdrücke wie der ‚siebte‘ 
S. 71, 119, oder „repristinieren‘‘ durften wohl wegbleiben. 
Graz. J. Loserth. 


P. Herre, Papsttum und Papstwahl im Zeitalter Philipps II. 
Leipzig, Teubner 1907. XII, 660 S. geb. M. 27.—. 

Das vorliegende Buch bietet wertvolle, auf ausgedehnte Forschungen 
besonders in spanischen und italienischen Archiven gestützte Untersuchungen 
zur Geschichte des Papsttums und Spaniens in der zweiten Hälfte des 16. Jahr- 
hunderts. Im Mittelpunkte stehen die einzelnen Konklaven der Epoche 
von Paul IV. bis Clemens VIII. (1555—1592), wobei es dem Verf. besonders 
darauf ankommt, zu zeigen, in welcher Weise der spanische Einfluß sich 
geltend macht; doch bietet er überhaupt eingehende Schilderungen des 
ganzen Verlaufs der einzelnen Papstwahlen, führt uns in das Spiel der Kräfte, 
die jede Erledigung des höchsten geistlichen Amtes der katholischen Christen- 
heit zu entfesseln pflegte, mitten hinein, und bemüht sich, das jeweilige Er- 
gebnis als die Resultante aus dem Zusammen-, Neben- und Gegeneinander- 
wirken der einzelnen sachlichen und persönlichen Momente hervorgehen 
zu lassen. Dabei ergeben sich auch manche allgemeine Aufschlüsse über 
die Entwickelung des Instituts des Konklaves, über Exklusion und 
Inklusion, ebenso über die Zusammensetzung des Kardinalkollegiums 
und die in ihm vorhandenen Richtungen, über die Einwirkungen des 
Nepotentums, über die Stellung der italienischen Kleinstaaten u. dgl. m. 
Auch die Persönlichkeit und Politik der einzelnen Päpste erfährt eingehende 
Würdigung. 

Der leitende Gedanke Herres aber ist etwa der folgende: Die Papstwahl 
vollzieht sich in der älteren Renaissancezeit unter dem Einfluß der italischen 
Mächte, nach der Ausbildung der beiden Großmächte aber, der spanisch- 


232 Kritiken. 


burgundischen und der französischen, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts 
wechselweise unter deren Einfluß, und zwar stehen in dieser ganzen Periode 
die politischen Interessen durchaus im Vordergrunde, das kirchlich-religiöse 
Moment kommt dabei allemal zu kurz. Dann aber ist es äußerst folgen- 
reich geworden, daß bald nach der Mitte des 16. Jahrhunderts, zu derselben 
Zeit, als der immer bedrohlicher anschwellenden Abfallsbewegung gegenüber 
an der Kurie selbst das kirchliche Interesse zum Durchbruch kam, Spanien 
die rivalisierende französische Macht in den Hintergrund drängte, der Lenker 
der Geschicke der siegreichen Macht aber, König Philipp IL, den ihm durch 
die Verhältnisse gegebenen Einfluß auf die Besetzung des päpstlichen Stuhles 
nicht sowohl im politischen Sinne geltend machte, als vielmehr unter Zurück- 
drängung der Sonderinteressen Spaniens die allgemeinen kirchlichen Interessen 
und Gesichtspunkte voranstellte. Diese Kombination ist es dann recht eigent- 
lich, die das Zeitalter der Gegenreformation heraufgeführt und den Katholi- 
zismus gerettet hat, wie das Herre nun bei den einzelnen Konklaven nach- 
zuweisen sucht. 

Obschon Verf. besonders in den einleitenden Abschnitten zuweilen die 
Neigung verrät, etwas zu schematisieren, die Dinge dem zugrunde gelegten 
Schema nicht ohne einige Gewalttätigkeit anzupassen (z. B. wenn er schon 
beim Jahre 1555 die bedrohliche Ausbreitung des Calvinismus heranzieht, 
von der doch vor etwa 1560 nicht ernstlich die Rede sein kann), so ist der 
leitende Gedanke Herres doch im großen und ganzen richtig und fruchtbar. 
Dagegen will es Ref. nicht einleuchten, daß, wie Verf. in der Vorrede aus- 
führt, seine Untersuchungen zu einer (natürlich ungewollten) Ehrenrettung 
Philipps II. geführt haben sollen, nämlich im Hinblick auf die Uneigennützig- 
keit seiner Politik in der Frage der Papstwahlen. Wer sieht nicht, daß diese 
Uneigennützigkeit doch nur eine scheinbare ist? Wie sie nie bis zur Vernach- 
lässigung des spanischen Interesses geführt hat, so verhehlt doch auch Herre 
nicht, sondern zeigt im Gegenteil eingehend, daß es Philipp verstanden hat, 
das Papsttum für lange Zeit in weitgehende Abhängigkeit von sich zu bringen, 
was dann eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und Behaup- 
tung der weltgeschichtlichen Stellung Spaniens an der Spitze der katholischen 
Mächte geworden ist. Unverhüllt aber tritt der wahre Charakter der 
Politik Philipps hervor, als gegen Ende seiner Regierung das Papsttum 
— seit Sixtus V. —, der drückenden Abhängigkeit von Spanien müde, 
sich ihr zu entziehen Miene macht. Da zögert denn Philipp II. nicht, in 
den Konklaven, die nach dem Tode Sixtus’ V. in rascher Folge einander ab- 
lösen — besonders beim Konklave Gregors XIV. — das Gewicht seines 
Namens und seiner Macht rückhaltlos in die Wagschale zu werfen, in dem 
Grade, daß er einen kleinen Kreis Spanien unbedingt ergebener Kandidaten 
namhaft macht, aus denen das heil. Kollegium den neuen Papst wählen soll. 
Herre meint, dies Vorgehen Spaniens sei äußerst überraschend und kündige 


Kritiken. 233 


den bedeutsamsten Wechsel der Politik Philipps an. Ref. sieht darin nicht 
das mindeste Überraschende und auch einen Wechsel höchstens in der Art 
des Vorgehens, infolge der veränderten Verhältnisse, nicht aber einen Wechsel 
in den Grundsätzen der spanischen Politik. Darin allerdings hat Herre recht, 
daß Philipps durchgreifenderes Verfahren in Rom zugleich ein Zeichen von 
Schwäche ist; das in unbestrittener Machthöhe dastehende Spanien hat so 
grobe Mittel eben nicht nötig gehabt; daß es sie jetzt anwenden muß, deutet 
auf den beginnenden Umschwung der Machtverhältnisse in Europa; es kün- 
digt sieh die französische Epoche an, die durch den Übergang der Krone 
des heil. Ludwig von den entarteten Valois an den großen Bourbon Heinrich IV. 
in die Wege geleitet wird. Es kommt hinzu, daß, was das Papsttum angeht, 
dieses des spanischen Schutzes und Beistandes nicht mehr so dringend be- 
darf wie früher; der Katholizismus und mit ihm die geistliche Herrschaft 
des Statthalters Petri über große Teile Europas ist gerettet und gesichert, 
was denn die Emanzipationsbestrebungen Roms gegenüber der spanischen 
Schutzmacht um so verständlicher macht. 


Friedensburg. 


August Fournier, Historische Studien und Skizzen. Zweite Reihe. 
Wien und Leipzig, W. Braumüller, 1908. 361 S. M. 6.—. 

1885 ließ Fournier den ersten Band „Historische Studien und Skizzen“ 
erscheinen, der eine Reihe von Abhandlungen zur Geschichte des 18. und 
19. Jahrhunderts bietet. Aus den inzwischen von ihm in verschiedenen 
Zeitschriften veröffentlichten Aufsätzen hat er uns nun eine neue Sammlung 
vorgelegt, die in chronologischer Ordnung eine Folge von Stücken enthält, 
die gleichfalls für einen größeren Leserkreis bestimmt sind. 

Der erste Aufsatz: „Kaiser Ferdinand I., der Kardinal von Lothringen 
und Maria Stuart“ ist seinerzeit in der Zeitschrift für Kirchengeschichte er- 
schienen und nun breiter ausgeführt. 

Anfang 1563 hatten Kaiser Ferdinand und Herzog Karl von Guise, ge- 
nannt der Kardinal von Lothringen, in Innsbruck eine Zusammenkunft, 
um sich über die dem Trienter Konzil und der Kurie gegenüber einzunehmende 
Haltung zu einigen. Dabei spielten allerlei Heiratsprojekte eine große Rolle, . 
an denen der unermüdliche geistliche Ehestifter erstaunlich reich war. In 
einem wurden die beiden alsbald handelseinig: in dem Plane, Maria Stuart 
von Schottland, die verwitwete Königin von Frankreich und Nichte des 
Lothringers, mit dem Erzherzog Karl, dem jüngsten Sohne des Kaisers, 
zu verheiraten. Es war derselbe, für den sich der Vater bereits einmal um 
Elisabeth von England beworben hatte. Der geriebene französische Diplo- 
mat tat dabei ganz so, als ob ihm die schöne Maria freie Verfügung über ihre 
Hand gegeben hätte. Es war eine Unwahrheit; denn als es Ernst werden 
sollte, erklärte sie rundweg, sie wolle von dem Österreicher nichts wissen. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. 16 


234 Kritiken. 


Sie hatte nämlich einen anderen Habsburger im Sinne, den spanischen Karl, 
den Sohn Philipps II., von dem sie sich für ihre englischen Pläne eine ganz 
andere Hilfe versprechen durfte als von dem altersschwachen und ziemlich 
machtlosen Kaiser. Allein ihr Unglück wollte es, daß Philipp, auf Albas 
Rat, seine Einwilligung zu der Heirat mit Don Carlos versagte, dessen 
Schwachsinnigkeit sich damals schon bemerkbar machte. Da bot Elisabeth 
ihrer heiratslustigen Schwester von Schottland den Lord Robert Dudley als 
Bräutigam an. Es war ihr eigener Buhle, der unter dem Namen Graf Leicester 
bekannter ist! Einige Monate später reichte die so von allen Seiten Ent- 
täuschte ihre Hand dem schönen Henry Dale), Es war die Einleitung 
zu ihrer Katastrophe. 

„Maria Theresia und die Anfänge ihrer Industrie- und Handelspolitik.“ 

Nach dem schweren, nie verwundenen Schlage, den Friedrich der Große 
dem österreichischen Staate durch die Wegnahme von Schlesien beigebracht 
hatte, suchte die Kaiserin ihr Land besonders durch zwei Unternehmungen 
wiederaufzurichten. Das erste war die Konzentration der Staatsgewalt. 
Die Verwaltung der einzelnen Länder, aus denen sich die habsburgische 
Monarchie zusammensetzte, war bis dahin in einer ganzen Reihe von lands- 
männischen und sich gegenseitig vielfach hemmenden Kanzleien zerteilt. 
Die der italienischen und die der niederländischen Provinzen waren ganz ab- 
gesondert. Mit scharfem Blick erkannte die große Frau, daß nicht nur das 
preußische Heer gesiegt hatte, sondern auch „die einheitlich organisierte 
Kraft des. preußischen Staates, das großartige Vermächtnis Friedrich Wil- 
helms L an seinen Sohn“ (S. 31). War auch dieses Einigungswerk bei den be- 
sonders schwierigen Verhältnissen ihres Staatswesens nicht so leicht durch- 
zuführen, als in dem jungen und national einheitlichen Preußen, so gebührt 
doch Maria Theresia der große Ruhm, etwas Ähnliches wenigstens versucht 
zu haben. 

Die allerempfindlichste Einbuße war der Verlust Schlesiens aber für 
Österreichs Handel und Gewerbe. War doch diese Provinz das einzige der 
österreichischen Länder, das zahlreiche Fabriken und eine blühende Haus- 
industrie aufwies; war Schlesien doch für den ungarischen Handel der ein- 
zige Vermittler und der Stapelplatz für Ostdeutschland und ‘Polen gewesen ! 
In das alte Verhältnis mit Schlesien zurückzukehren, war für Österreich eine 
Unmöglichkeit. Nach allerlei Verhandlungen mit der preußischen Regierung 
war der offene Zollkrieg das Ende, ‚der in einer Untersuchung nach dem 
Ursprunge des Siebenjährigen Krieges alle Berücksichtigung verdient‘ 
(S. 59). 

Woher Ersatz schaffen? Es galt, in den gebliebenen deutschen Erbländern 
eine Industrie zu gründen, damit der Staat wirtschaftlich selbständig bleibe, 
und den reichen Bodenprodukten Ungarns neue Absatzwege zu öffnen. 
(Es handelte sich ausgesprochenermaßen nicht auch um Schöpfung einer 


Kritiken, 235 


Industrie in Ungarn, das offensichtlich zugunsten Österreichs niedergehalten 
werden sollte; was sich später politisch schwer gerächt hat.) Zu diesem 
Zwecke sandte Maria Theresia in den Jahren 1755 und 1756 verschiedene 
Kommissionen aus, um die wirtschaftlichen und gewerblichen Zustände 
der Nachbarländer zu studieren. Der Manufakturinspektor Procop von 
Brünn bereiste mit mehreren hochadligen Geleitsmännern zunächst Italien 
und dann Ungarn, Polen und Norddeutschland. Seine Erfahrungen legte 
er in vier stattlichen Foliobänden von „Relationen und Reflexionen“ nieder, 
die seinerzeit den Ausgangspunkt von Fourniers Untersuchungen gebildet 
haben. 

Kaum waren die Reisenden wieder zu Hause angelangt, kaum hatte man 
begonnen, ihre Reflexionen in die Tat umzusetzen, da brach der Sieben- 
jährige Krieg aus, der den Staat Maria Theresias wieder auf Jahre hinaus 
zurückwerfen sollte. 

Der Essai über „Voltaire und seinen Arzt‘, der, wie es scheint, hier zum 
ersten Male veröffentlicht wird, beruht auf dem Buche von H. Tronchin: 
„Un médecin du 18!°"e giöcle.““ Théodore Tronchin (1709—1781) Paris 1906, 

Der Genfer Arzt Théodore Tronchin genoß im 18. Jahrhundert Weltruf 
wegen seines Eintretens für naturgemäßes Heilverfahren und für die Schutz- 
poekenimpfung, die bei den Armeniern längst in Übung war. Als Voltaire 
1754 in Genf eintraf, war der ewig zum Sterben kranke, aber überaus ge- 
sunde Philosoph heilfroh, Tronchin zu seinem „Äskulap“ zu gewinnen, der 
soeben einen Ruf der Zarin Elisabeth von Rußland ausgeschlagen hatte. 
Sehr lange konnte indessen die Freundschaft mit dem streng religiösen Arzte, 
bei dem sattsam bekannten Wesen Voltaires, nicht dauern. Es machte ihm 
eine diabolische Freude, die Genfer Orthodoxie in satirischen Pampbleten 
anzugreifen, um dann mit tiefer Entrüstung seine Autorschaft abzuleugnen, 
ja sogar die Verbrennung dieser Libelle durch den Henker zu verlangen. 
Tronchin mußte sich persönlich verhöhnt fühlen. Ähnlich schlechte Er- 
fahrungen machte der Arzt auch mit seinem Landsmann Rousseau, dem er 
die Stelle eines Stadtbibliothekars in Genf verschaffen wollte. 

Tronchin, der 1766 als Leibarzt des Herzogs von Orl&ans nach Paris 
übersiedelte, leistete dem sterbenden Voltaire 1778 den letzten ärztlichen 
Beistand. 

Mit den „Beiträgen zu einer Gentz-Biographie‘“ kommen wir in das eigent- 
liche Arbeitsgebiet Fourniers, aus dem er uns eine große Zahl wichtiger und 
unveröffentlichter Aktenstücke vorlegt. 

1. „Gentzens Übertritt von Berlin nach Wien.“ Er erfolgte 1802 durch 
Vermittelung des Grafen Philipp von Stadion und wird durch Briefe von 
Gentz an ihn erläutert. 

2. „Gentz und Goetzen.“ Im Januar 1807 bemühte sich der von Napoleon 
geächtete „misérable scribe“, der Wien hatte verlassen müssen und in Prag 


16° 


236 Kritiken. 


wohnte, die österreichische Regierung dazu zu bestimmen, den Süden von 
Schlesien mit den Festungen Kosel, Neiße, Silberberg und Glatz zu besetzen. 
Der übrige Teil war bereits in den Händen der Franzosen. In einer Zusammen- 
kunft in Nachod am 12. oder 13. Januar verabredete er mit dem Grafen 
Goetzen, dem heldenhaften Verteidiger und Diktator von Schlesien, diesen 
Plan. Er war von preußischer Seite ausgegangen und Goetzen von seiner 
Regierung für den äußersten Fall anheimgestellt worden. In einer glänzend 
geschriebenen Denkschrift vom 16. Januar suchte Gentz dem Wiener Hofe 
die Sache plausibel zu machen. Sie wurde aber abgelehnt aus der sehr be- 
greiflichen Furcht, damit einen Bruch der Neutralität zu begehen und die 
Rache des Siegers auf sich zu ziehen. 

3. „Stadion über Gentz.“ Der geniale, aber leichtsinnige und liederliche 
Schriftsteller konnte mit seinem österreichischen Gehalt nicht auskommen 
und daher Pensionen und Geschenke von fremden Regierungen nicht ent- 
behren. Wir erfahren, daß er deshalb von der österreichischen Geheim- 
polizei überwacht wurde. In einem Bericht vom 27. Juni 1807 nimmt ihn 
Stadion gegen deren Übereifer in Schutz. Die Polizei möge „ihm als Vor- 
mund dienen,‘ indem sie ihn vor unüberlegten Handlungen zurückhalte, 
sie solle ihn „aber nicht als verdächtige Person behandeln.‘ ! 

4. „Gentz und der Friede von Schönbrunn.“ Derselbe Gentz, der eine 
treibende Kraft zum Kriege von 1809 gewesen, stellte sich nach Wagram 
der Kriegspartei entgegen, die Napoleons Forderungen als unerhört ablehnen 
und den Waffenstillstand kündigen wollte. Durch Briefe an den Grafen 
Ferdinand von Bubna suchte er Einfluß auf den neuen leitenden Minister 
Metternich und auf den beim Friedenskongreß bevollmächtigten Fürsten 
Johann Liechtenstein zu erhalten und schließlich auch durch Einwirkung 
auf die Kaiserin Ludovica den Kaiser selber für seine Ansicht zu gewinnen, 
und zwar mit Erfolg. Die Worte von Gentz in dem Schreiben vom 17. Juli 
an Bubna enthalten eine noch heute völlig zutreffende Charakteristik des 
Krieges von 1809: „Einmal gewinnt man wohl eine Schlacht durch bloße 
Bravour; auf die Länge siegt die Kunst über alles. Und wenn nun die ent- 
schiedenste Inferiorität in der Kunst noch mit einem gänzlichen Mangel 
an Geistes-Muth, Entschlossenheit und Seele (um alles in ein Wort zu fassen) 
verbunden ist — wie will man dann, auch mit der trefflichsten Armee... 
den Sieg erringen! Der Krieg ist verloren und unwiederbringlich.“ Mit 
Recht durfte Gentz von sich sagen: „Ich habe mehr als sonst irgend einer 


1 Prokesch-Osten schrieb in sein Tagebuch nach Gentzens Tode: „Der 
Mann, den ich am meisten achtete im Leben, war ein Mann voll Schwächen: 
Gentz. Er war ein Mensch! Ich weiß nichts Besseres über ihn zu sagen.“ 
Zitat von Kaufmann (Deutsche Literatur-Zeitung 1909 Nr. 44), der über 
Gentz urteilt: „Er stand in vieler Herren Sold, aber er behielt doch seine 
Meinung.“ 


Kritiken. 237 


für den Frieden getan.“ Und, was das größte ist, in allem Unglück blieb 
sein Glaube an die Zukunft ungebrochen. Er schrieb damals an Stein: ‚So 
wenig wahre Größe auch in dem Zeitalter liegen mag, der Tyrann ist doch zu 
klein, um dies Zeitalter zu bezwingen. Der Widerwille ist zu allgemein, 
zu lebendig; er kann es nicht durchsetzen. Wir erleben seinen Untergang, 
und keine Offenbarung ist mir gewisser.‘ 

„Goethe und Napoleon.“ Fourniers feinsinniger Vortrag, den er 1896 im 
Wiener Goethe-Verein gehalten hat, kann sich auch heute noch neben Fischers 
vortrefflichem Buche über diesen Gegenstand hören lassen. Wenn der Ver- 
fasser, Fischer gegenüber, das Persönliche mehr hervorheben möchte, hätte 
er doch auch den interessanten Zug nicht vergessen dürfen, daß Napoleon 
im November 1812, auf der Flucht von Rußland sich bei der Durchfahrt 
in Erfurt nach Goethe erkundigte und Grüße an den Dichter des „Werther“ 
bestellte.' — Der Ausspruch Goethes (S. 193): „Es liegt nun einmal in meiner 
Natur, ich will lieber eine Ungerechtigkeit begehen als Unordnung ertragen“, 
den der Verfasser in die 90er Jahre versetzt, steht allerdings in Goethes 
„Belagerung von Mainz 1793“; dieses Werk ist aber nach Inhalt und Form 
erst ein Erzeugnis der Jahre 1820—22.? 

„Napoleon L und das Theater.“ Hier berichtet uns Fournier von den Be- 
ziehungen seines Helden zum Theater. Im Mittelpunkt steht mit Recht 
Talma. Im wesentlichen wollte Napoleon das Theater nur als Schule des 
heroischen Patriotismus (d. h., was er darunter verstand!) gelten lassen; 
daher seine Vorliebe für die klassische Tragödie, insbesondere für Corneille. 
Komisch wirkt dabei die kleinliche Furcht des Allgewaltigen vor politischen 
Anspielungen, die, beabsichtigt oder nicht, den Verfassern teuer zu stehen 
kommen konnten. 

Der Aufsatz: „Aus Napoleons I. letzten Kämpfen‘, der die Echtheit des 
Briefes von Napoleon (Maret) an Caulaincourt vom 19. März 1814 erweist, 
darf hier als bekannt vorausgesetzt werden, da er im Jahrgang 1900 dieser 
Zeitschrift erschienen ist.’ 

Der meines Erachtens wertvollste Abschnitt in diesem Bande ist die Ab- 
handlung: „Maria Luise und der Sturz Napoleons.“ (Erschienen 1902 in 
der „Deutschen Rundschau“.) Gegenüber den tendenziösen und roman- 
haften Darstellungen französischer Historiker, wie Masson, die in Napoleons 
zweiter Frau nur das unglückliche Opfer österreichischer Politik erblicken, 


- 1 Düntzer: „Goethe und Karl August“ S, 674 und Geiger: „Aus Alt- 

Weimar“ S, 19% ff, 

2 Wegen der „pennsylvanischen Völker“ (S. 198) — gemeint sind die 
Spanier und Portugiesen auf der Peninsula — möge der Verfasser mit 
seinem Korrektor energisch Rücksprache nehmen! 

3 „Der Brief Marets an Caulaincourt vom 19, März 1814.“ Band III. 
H. 236. 


KH 


938 Kritiken. 


zeichnet Fournier das Bild der wahren Marie Luise. Wenn sie sich auch 1810 
mit ihrem Leibe dem Interesse ihres Staates opferte, indem sie den damals 
von ihr Verabscheuten heiratete, so ist der Entschluß, den gestürzten 
Gatten aufzugeben, für sie keineswegs ein Zwang gewesen. Mitten aus dem 
völligen Zusammenbruch hatte ihr Napoleon in seinem letzten Briefe (Fon- 
tainebleau, 6. April 1814) geraten, sich zu ihrem Vater zu flüchten. Und sie 
gehorchte mit Freuden. „Alles, was ich wünsche, ist, irgendwo ruhig leben 
zu können in Ihren Staaten und meinen Sohn erziehen zu können. Gott 
weiß, daß ich ihm sagen werde, nie Ehrgeiz zu haben.“ So schrieb sie zwei 
Tage später ihrem Vater. Dies blieb auch ihre Stimmung im Wechsel der 
Hundert Tage. Kein Gedanke kam ihr, sich wieder an die Seite des Fürchter- 
lichen zu stellen. Sie war glücklich, aus dem Schiffbruch des Empire das 
ruhige kleine Parma für sich gerettet zu haben, und kämpfte nur noch darum, 
es auch ihrem Sohne hinterlassen zu können. Was sie 1815 empfand, hat 
Fournier in den Satz verdichtet (S. 272): „Es scheint, das einzige Gefühl, das 
sie bei den Nachrichten aus Frankreich... beschlich, sei das einer namen- 
losen Angst gewesen, sie könnte noch einmal vom Schicksal dorthin berufen 
werden.‘ Das Letzte, was sie für den zum zweitenmal Gestürzten tat, war 
eine Fürbitte an ihren Vater, an den sie am Napoleonstage 1815 schrieb 
(S. 278): „Ich hoffe, man wird ihm mit Güte und Milde behandeln... Dies 
ist die einzige Bitte, die ich für ihn wagen darf, und das letztemal, daß ich 
mich um sein Schicksal annehmen werde.“ 

Man weiß, daß wieder einmal, und zwar von Masson, mit allem Nach- 
druck gegen die österreichische Regierung d. h. also direkt gegen Marie 
Luisens Vater, die ungeheuerliche Gemeinheit ausgesprochen worden ist, 
man habe das arme Weib noch ein zweites Mal verkuppelt, indem 
man ihr 1814 den Feldmarschall-Leutnant Grafen Neipperg beigesellte. In 
der Tat ist Neipperg, der eines Auges beraubt, damals 40 Jahre alt und ver- 
heiratet war, später ihr Geliebter geworden und, nach dem Tode seiner Frau 
und Napoleons, auch ihr Gatte. Es wird aber von dem Verfasser an Hand des 
Briefwechsels der Liebenden unwiderleglich nachgewiesen, daß in dieser 
Sache die österreichische Regierung nicht den Schatten eines Vorwurfes treffen 
kann. Marie Luise hat vielmehr selber diesen Mann an sich gezogen und bei 
sich festgehalten. Die Gattin des Titanen war ein schwaches Weib, „douce 
comme un mouton“ hatte Er sie einmal genannt. Jetzt sehnte sie sich danach, 
ihr Leben von nun an auf ihre Weise zu genießen, an der Seite dieses tüchtigen 
und freundlichen Menschen, der sie nett und anständig behandelte, ihr Land 
vortrefflich verwaltete und gut musizierte. Und der österreichische Staat 
verdient keinen Tadel, der Frau, die sich einmal für ihn geopfert hatte, diese 
Mesalliance genehmigt zu haben. 

„Zur Vorgeschichte des Wiener Kongresses“ (aus den Mitteilungen des 
Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 20). Hier wird ins- 


un „et 


Kritiken. 239 


besondere die Entwickelung der polnischen Frage von dem Kalischer Vertrage 
bis zur Eröffnung des Wiener Kongresses behandelt. Alexanders Bestreben, 
ein Königreich Großpolen wieder aufzurichten und in Personalunion mit 
Rußland zu verbinden, wurde alsbald von Metternich mit allen Mitteln be- 
kämpft. Er ging sogar so weit, ganz Sachsen an Preußen zu versprechen, 
wenn auch dieser Staat gegen Alexander auftrete, was von Preußen indessen 
abgelehnt wurde. Daß diese polnisch-sächsische Frage dann auf dem Kon- 
gresse beinahe zum Kriege zwischen den Verbündeten von 1813 und 1814 
geführt hätte, verleiht dieser Untersuchung, der eine Reihe von Berichten 
von und an Metternich beigegeben sind, ihre besondere historische Be- 
deutung. 

Der Aufsatz über „die Memoiren der Baronin Montet“ gibt zunächst eine 
hübsche Charakteristik des Wertes der Memoirenliteratur überhaupt, um so- 
dann die Denkwürdigkeiten dieser österreichischen Aristokratin aus dem 
Zeitalter Napoleons und der Restauration zu würdigen und geschichtlich 
wertvolle Notizen daraus hervorzuheben. 

Den Schluß des Bandes bildet ein Kapitel, überschrieben „Morgendäm- 
merung‘‘, in dem ein 1845 für die „Grenzboten‘‘ bestimmter Artikel über 
Wiener Zustände aus dem Vormärz erläutert wird. Das Manuskript war 
seinerzeit von der österreichischen Polizei aufgefangen worden und verdankt 
es einzig dem Spürsinn Fourniers, daß ihm noch nach 60 Jahren zum Lichte 
verholfen wird. 

Von dieser reichen Tafel, die uns der Verfasser vorgesetzt, und an der es 
auch, wie man sieht, an erwünschtem Nachtisch nicht gefehlt hat, scheiden 
wir mit aufrichtigem Danke für den Gastgeber. 

Mainz-Gonsenheim. Chr. Waas. ` 


Erwin Hensler: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um 
das Jahr 1600. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der geistlichen 
Fürstentümer. Straßburger Beiträge zur neueren Geschichte, heraus- 
gegeben von Prof. Dr. Martin Spahn in Straßburg. II. Band, 1. Heft. 
Straßburg, E. Herdersche Buchhandlung, 1909. 87 S. 

Nachdem die Geschichte von Kurmainz lange Zeit wenig Beachtung 
erfahren hatte, ist mit einem Male ein reges Interesse für sie lebendig ge- 
worden. W. Burger behandelt die Ligapolitik des Mainzer Kurfürsten 
Johann Schweikhard von Cronberg 1604—1613, Stimming die Wahlkapi- 
tulationen der Mainzer Kurfürsten, Harms die Landmiliz in Mainz, 
H. Goldschmidt die Zentralbehörden und das Beamtentum in Kurmainz 
vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Hensler die Verfassung und Verwaltung 
um das Jahr 1600. 

- Henslers Schrift ist dem Andenken des ehrwürdigen Prälaten Friedrich 

Schneider gewidmet, der viel zur Erweckung der Mainzer historischen Studien 


940 Kritiken. 


getan, aber diesen reichen Aufwuchs nicht mehr erlebt hat. Leider berührt 
sich die Arbeit Henslers nahe mit der bereits früher erschienenen ausführ- 
lichen Abhandlung Goldschmidts über die innere Organisation des Kur- 
staates. Sie bringt in ihrem 2. Teil eigentlich nur eine Bestätigung der bereits 
von Goldschmidt angeführten Tatsache, daß zu Beginn des 17. Jahrhunderts 
eine eifrige Reformtätigkeit in der Verwaltung einsetzt. Hensler will offen- 
bar diesen Aufschwung auf den Einfluß der gegenreformatorischen Be- 
wegung zurückführen, die gegen die Junkerwirtschaft der Domkapitel an- 
kämpfte und die Amtleute zu gefügigen Organen der kirchlichen Exekution 
umzubilden suchte. Ob man nun aber auf Grund der angegebenen Belege den 
damaligen Erzbischof von Mainz, Johann Schweickhardt von Cronberg, 
als Vertreter eines konfessionellen Absolutismus auffassen darf, erscheint 
mir zweifelhaft. Hensler spricht sich nicht klar aus; er hält mit seinem 
Urteil zurück, er läßt es überhaupt an einer richtigen Verwertung des bei- 
gebrachten Stoffes fehlen. Auch sonst gibt er Anlaß zu Ausstellungen. Seine 
geographische Umschreibung des Erzstifts am Eingang ist viel zu ausführlich, 
besonders wenn später kaum mehr darauf Bezug genommen wird, und die 
vielen Anhänge und Anlagen, zusammen ein Drittel des ganzen Umfangs, 
entstellen die Form des Buches. 

Der Wert der Arbeit liegt in dem ersten Abschnitt, wo der Verfasser die 
rechtliche Stellung des Domkapitels untersucht. Er zeigt, wie die Kapitulare 
anfangs infolge ihres Rechts, den Fürsten zu wählen, als Teilhaber an der 
Regierungsgewalt auftraten, aber später sich mehr als Vertreter der Land- 
schaft gerierten, so daß eins in das andere überging und ihre privilegierte 
Stellung zu Beginn des 17. Jahrhunderts sowohl nach staatsrechtlichem als 
nach ständischem Gesichtspunkt beurteilt werden kann. Aus der Vermischung 
ihrer Befugnisse erklärt sich der Widerspruch in den Anschauungen der 
Historiker, von denen ein Teil ständische Bildungen für Mainz in Abrede 
stellt, ein anderer das Domkapitel als den Vertreter der Landstände an- 
gesehen wissen will. Das Mainzer Domkapitel um 1600 stellt sich in recht- 
licher Hinsicht als eine Mischbildung dar, und so verhielt es sich auch mit 
den Domkapiteln in den anderen geistlichen Staaten. 

Die starke Stellung, die das Mainzer Domkapitel dem Erzbischof gegenüber 
einnahm, verhinderte die Durchführung allgemein nützlicher Reformen. 
Die Domherren, meist Glieder eines landfremden Adels, waren in ihrer Selbst- 
sucht bestrebt, jeden Fortschritt, der ihre Privilegien hätte gefährden können, 
von dem Lande fernzuhalten und waren durch nichts zu bewegen, etwas 
von ihren Vorrechten dem allgemeinen Besten zu opfern. Aus der Schilde- 
rung Henslers ersieht man, wie der Stiftstaat das wahre Eldorado einer 
Junkerwirtschaft bildete. Die Erzbischöfe, die ihr aus kirchlichen und welt- 
lichen Gründen entgegentreten mußten, besaßen als Wahlfürsten keine feste 
Basis im Volk; sie ließen später alle Reformbestrebungen als aussichtslos 


Kritiken, 241 


fallen und warteten auf die Säkularisation, die schon lange gleich einem 
Schreckgespenst um die Grenzen ihres Gebietes schwebte. 
Heidelberg. Karl Wild. 


G. Droysen, Johann Gustav Droysen. Erster Teil. Bis zum Beginn der 
Frankfurter Tätigkeit. Leipzig u. Berlin. 1910. V1u.372S. geb. M. 12.—. 
Von den drei Abschnitten, die Hintze (A D B 48) im Leben Johann Gustav 
Droysens unterschieden hat, der im wesentlichen der Beschäftigung mit 
dem klassischen Altertum und literarisch-ästhetischen Bestrebungen ge- 
widmeten Berliner Periode (bis 1840), der Zeit der nationalpolitischen Be- 
strebungen (1840—1850) und der der rein gelehrten Tätigkeit in Jena und 
Berlin (1850—1884), behandelt der vorliegende Band den ersten und den 
Kieler Teil des zweiten, Er ist noch fast ganz von G. Droysen selbst fertig- 
gestellt worden, nur in dem letzten Viertel des Werkes ist die letzte Feile von 
R. Hübner in Rostock besorgt worden, doch konnte sie sich auf stilistische 
Änderungen beschränken. G. Droysen hat bald nach dem Tode seines Vaters 
an dessen Biographie zu arbeiten begonnen, und man merkt es dem Werke 
an, daß es mit außerordentlicher Liebe gearbeitet ist, So ist denn auch ein 
schönes Denkmal für den alten Droysen entstanden. 

Als Quellen dienten dem Bearbeiter neben seinen eigenen Erinnerungen ein 
Tagebuch des Großvaters Droysen, Aufzeichnungen und Mitteilungen von 
Zeitgenossen, Schülern und Zuhörern Johann Gustavs, dessen eigene 
Werke, vor allem zahlreiche Briefe von ihm und an ihn. Wir heben vor allem 
die Briefe an die Schwestern, den Briefwechsel mit Felix Mendelssohn-Bar- 
tholdy, den G. Droysen schon 1901/02 in der deutschen Rundschau heraus- 
gegeben und erläutert hat, den mit Fr. G. Welcker, mit Arend und mit Fr. 
Perthes hervor. Einige dieser Quellen sind schon früher von Max Duncker 
für einen Nachruf (Preuß. Jahrb. 54 und Abhandlungen aus der neueren 
Gesch.) benutzt worden, durch ihn sind Mitteilungen daraus auch in 
Hintzes Biographie übergegangen. So standen denn auch die Hauptmomente 
der Jugendentwicklung D.s, der starke Einfluß des trefflichen Vaters, hinter 
dem die stille Mutter sehr zurücktritt, und die Einwirkung der Zeitereignisse, 
die große Begabung des Knaben, seine ungestüme Lebendigkeit und leiden- 
schaftliche Arbeitslust, die Mischung von Heiterkeit und Ernst in seinem 
Charakter, alles Eigenschaften, die dem Manne treu blieben, ebenso fest, 
wie die vielseitige Tätigkeit seiner Berliner Studenten-, Gymnasiallehrer- 
und Dozentenzeit mit all den Anregungen eines gleichgestimmten Freundes- 
kreises und vor allem des Verkehrs im Mendelssohnschen und im Fried- 
länderschen Hause. Auch über die bleibende Bedeutung der erstaunlichen 
Leistungen D.s. in dem Jahrzehnt zwischen seinem 25. und 35. Lebensjahr, 
der Übersetzungen des Äschylus und des Aristophanes und der drei Bände 
des Alexander, der Diadochen und der Epigonen ist man sich im allgemeinen 


242 Kritiken. 


heute einig. Man hat es auch schon früher verstanden, D. hineinzustellen in 
seine Zeit und an ihm als typischem Vertreter „den Fortschritt des deutschen 
Geisteslebens von den literarisch -ästhetischen zu den ethisch-politischen 
Interessen“ zu studieren. Uber seine schleswig-holsteinische Tätigkeit 
sowohl wie über seine Wirksamkeit für die Einigung Deutschlands und für 
die Ausbildung des Programnıs des gemäßigten Liberalismus war man unter- 
richtet. Aber man wird doch gern das ausgeführtere und farbigere Gemälde, 
das der Sohn in allen diesen Beziehungen liefert, an sich vorüberziehen lassen, 
und man wird dabei nicht nur hier und da durch schärfere Zeichnung, 
sondern auch durch ganz neue Aufschlüsse erfreut werden. Ich hebe von 
solchen hervor die von Duncker nur flüchtig berührte Wirksamkeit D.s. 
als Gymnasiallehrer, manche neuen Mitteilungen über seine Dozenten- 
tätigkeit, ganze Abschnitte, die sein teils freundschaftliches teils feindliches 
Verhältnis zu seinen philologischen Zeitgenossen betreffen. Gerade auf diesem 
Gebiete bot der Briefwechsel vieles, was auch für die Geschichte der Philologie 
wichtig ist. (Vgl. etwa die Auseinandersetzungen mit K. Fr. Hermann 
S. 256 ff.). D.s. Bewerbung um ein Extraordinariat (1834), seine Anstellung 
ohne Gehalt (1835) und die Verhandlungen gelegentlich seiner Berufung nach 
Kiel (1839/40) sind für die Universitätsgeschichte nicht ohne Interesse. 
Aus der Kieler Zeit erfährt man Genaueres über seinen Umgang, seine 
Stimmungen, seine Schulreformpläne usw. 

Es liegt nahe, die Wurzeln der Anschauungen D.s. und der Seiten seiner 
Wirksamkeit, die in der zweiten Hälfte seinesLebens besonders hervorgetreten 
sind, in dieser ältern Zeit aufzusuchen. Tatsächlich kann man jetzt noch 
deutlicher als bisher sein beginnendes politisches Interesse bis in die Zeiten 
der Promotion und der Äschylusübersetzung zurückverfolgen, man kann 
studieren, wie er in seinen geschichtsphilosophischen Gedanken an Hegel 
anknüpft, ohne sich ihm je ganz zu ergeben, und wie er sich dann schon seit 
1836 entschieden von ihm trennt. Man ahnt schon früh den Gegensatz zu 
Ranke. Man bewundert D.s. preußischen Patriotismus, der sich durch keine 
Enttäuschung in seinem Vertrauen auf die Zukunft Preußens erschüttern 
läßt, man beobachtet, wie D. aus dem Preußen zum Deutschen wird, und 
sieht ihn ringen mit dem Problem der Stellung Preußens in Deutschland. 

Gerade in dem Moment, wo D. durch die Sendung nach Frankfurt Gelegen- 
heit erhielt, selbst an der Lösung der deutschen Frage mitzuarbeiten, bricht 
das Werk ab. Man darf es bedauern, daß es seinem Verfasser nicht vergönnt 
war, es zu vollenden. Doch sollen wir einen Ersatz für die Fortsetzung, von der 
nur Bruchstücke vorhanden sind, erhalten durch eine Auswahl aus dem Brief- 
wechsel D.s. und andere Aufzeichnungen. Nach den zahlreichen Proben aus den 
Briefen D.s., die der vorliegende Band gibt, darf man weiteren Mitteilungen aus 
der Feder des prächtigen Mannes mit freudiger Erwartung entgegensehen. 

Jena. G. Mentz. 


Kritiken. l 243 


L. M. Hartmann, Theodor Mommsen, eine biographische Skizze. 1908. 

In Frankreich hat die „Revue critique d’histoire et de littérature“ am 1. April 
dieses Jahres befunden, daß die vorliegende „biographie est clairement 
écrite et se lit avec agrément“. Referent befürchtet, daß in Deutschland 
niemand, der auf seine Muttersprache hält, diesem Urteil zustimmen wird; 
denn es ist in der Tat kein Vergnügen, diese biographische Skizze eines Mannes, 
der einer der größten Sprachmeister seiner Zeit war, zu lesen. Das ist doppelt 
verwunderlich, weil sie aus der sonst so gewandten Feder L. M. Hartmanns 
stammt, der bekanntlich über ein gleich ausgezeichnetes Rednertalent verfügt. 

Bedenklich mutet schon S. 23 die Bemerkung an, Mommsen habe Ge- 
legenheit gefunden „mit den Redakteuren von Victor Conside6rants 
Démocratie pacifique zu diskutieren, Vergleiche zwischen Deutschland 
und Paris anzustellen“. Man kann nicht gut ein ganzes Land mit einer 
Stadt vergleichen; denn beide müssen von Natur grundverschieden sein. 
Sollte es Mommsen gleichwohl getan haben, so hätte er auffallend unreif 
gehandelt, was wir auch dem jungen politischen Brausekopf nicht zu- 
trauen. Was also wollte Hartmann eigentlich sagen? Nicht zu rechtfertigen 
ist S. 30 „Aber bei den einsamen Streifungen (sic!) galt es auch die 
größten Strapazen ertragen und mitunter die größten Schwierigkeiten 
überwinden“, unerträglich die Wortbildung ‚die Ängsterlinge‘“ S. 33 
unten; förmliche Monstra endlich sind Sätze, durch die man sich mit wahren 
Qualen hindurchwindet, wie S. 34: „Der Schwung und die Begeisterung 
der Zeit trugen den jungen Journalisten und, indem er bald Berichte schrieb, 
bald staatsrechtliche Tagesfragen in klarer Weise auseinandersetzte, bald 
in flammenden Worten zur Tat aufrief, bald mit beißender Ironie die Lauen 
verspottete, bildete er sich jenen glänzenden Stil, der ihn später befähigte, 
nicht nur das Aktuelle, sondern auch das scheinbar Tote wieder lebendig 
zu machen — während er zugleich durch sein tatkräftiges Eingreifen in die 
Politik aus nächster Nähe all die kleinen Triebkräfte kennen lernte, die zu 
den großen Resultaten der Geschichte führen“. oder gar S. 67f.: „Daß er 
(Mommsen) aber mißverstanden wurde, zum Verteidiger des modernen 
Cäsarismus, zum Heroenverehrer und Erfolganbeter im gewöhnlichen Sinne 
gestempelt wurde, nicht nur vom deutschen und ausländischen Publikum, 
das durch das Kunstwerk hingerissen wurde, sondern auch von der gelehrten 
Welt, welche noch die Anmerkungen zu dem Kunstwerke vermißte, hatte 
seine Ursache nicht nur in der Darstellungsweise, die darauf ausging, 
nicht den antiken Geist durch moderne Anschauungen zu ersetzen, wohl aber 
antike technische Ausdrücke durch moderne zu veranschaulichen — sondern 
vor allem auch darin, da8 Mommsens durchaus evolutionistische Auf- 
fassung in den fünfziger Jahren nur von wenigen erfaßt werden konnte und 
die Schlagworte, die für die Mommsensche Geschichtschreibung damals 
geprägt wurden, ohne eingehende Überprüfung, wie es zu gehen pflegt, 


244 / Kritiker. 


von der folgenden Generation übernommen wurden und um so lieber über- 
nommen wurden, als sie mit manchen neueren politischen Strömungen 
übereinzustimmen schienen.“ Gleich der nächste Satz ist über ein Dutzend 
Zeilen lang. Ähnlich geht es durch das ganze Buch fort!! 

Dieses selbst ist eigentlich eine erweiterte Neuauflage aus dem „Biograph. 
Jahrbuch u. Deutsch. Nekrolog“ IX von A. Bettelheim (1906) und um- 
faßt nunmehr auf 259 Seiten 7 Kapitel und einen Anhang; beide sind durch 
5 Seiten Anmerkungen voneinander getrennt: L Lehrjahre; IL Wander- 
jahre; IIL Die römische Geschichte; IV. Mommsen als Akademiker und 
wissenschaftlicher Organisator; V. Juristische Schriften; VL Mommsen 
als Politiker; VIL Mommsens Leben und Persönlichkeit. Dann die An- 
merkungen und der Anhang: I. Artikel in der „Schleswig-Holsteinischen 
Zeitung“ vom Jahre 1848; IL Artikel aus der „Nation“: „Was uns noch 
retten kann“, 

Gegen diese Anordnung des Stoffes läßt sich an sich nichts einwenden; 
was aber soll man zu der Ökonomie des Buches sagen? Ganz abgesehen davon, 
daß sich auch in allen übrigen Kapiteln starke politische Einschläge finden, 
behandeln 120 Seiten speziell Mommsens politische Tätigkeit, das ist fast 
die Hälfte der gesamten Biographie, wovon wiederum der „Anhang“ 99 Seiten 
ausmacht. 


Alle Achtung vor dem Gelehrten Mommsen, die er wie kaum ein Zweiter 


verdient; Respekt auch vor dem Menschen, unter keinen Umständen jedoch 
eine derartige Überschätzung seiner zeitgenössischen politischen Persön- 
lichkeit! Ich weiß sehr wohl, daß er selbst sie kaum als solche empfunden 
haben würde. Eben darin hat Mommsen einem rein Menschlichen seinen 
Tribut gezollt, das sich von jeher besonders bei den Größten findet: daß 
sie nämlich davon überzeugt sind, in der tatsächlich schwächsten Seite an 
ihnen ruhe ihre größte Stärke. Fraglos, das Kapitel „Mommsen als zeit- 
genössischer Politiker“ kann nur der in den Vordergrund rücken, der wie 


L. M. Hartmann selbst Partei ist, das heißt in diesem Falle politisch sich - 


auf der alleräußersten Linken betätigt. Dem muß von vornherein prin- 
zipiell für alle Zukunft entgegengetreten werden. Denn wenn jemals ein 
Wort von dem Altmeister historischer und juristischer Wissenschaft nicht 
hätte gesagt werden sollen und dürfen, von ihm, der wie kein anderer die 
revolutionären Kämpfe des alten Rom durch- und überschaute und dennoch 
— ähnlich wie B. G. Niebuhr, wenn auch in der Sache entgegengesetzt — 
ein so wenig einsichtiger Politiker in seiner Gegenwart war, so ist es das 
Wort aus Nummer 11 der Barthschen „Nation“ vom 13. Dezember 1902, 
das ein Sozialdemokrat freilich mit innerster Befriedigung verzeichnen muß: 

„Es ist leider wahr, zur Zeit ist dies (die sozialdemokratische Partei) die 
einzige große Partei, die Anspruch hat auf politische Achtung“ (S. 257 der 
Biographie). 


Kritiken. 945 


Nein, das ist nach Lassalles Tagen niemals wahr gewesen: der große 
Wahrheitssucher Mommsen ist am Schlusse seines sonst so gesegneten 
Lebens zu seinem größten und — verhängnisvollsten politischen Irrtum 
gelangt. 

Alles in allem: wir beschweren uns über die sprachliche und stilistische 
Unbeholfenheit des Buches und weisen seine beispiellose Überschätzung 
Mommsens als Politiker zurück. Daß im übrigen auf die Entwickelung 
des Gelehrten manches interessante Streiflicht fallen mußte, ist selbst- 
verständlich, da Hartmanns Plan von Anfang an in der gütigsten Weise 
durch Mitteilungen aus dem Kreise der Familie Mommsens unterstützt 
wurde. In der Tat muß „die Biographie von Mommsen erst geschrieben 
werden“ (S. IID). 

Leipzig-Schleußig. Otto Th. Schulz. 


Rückblicke von Freiherr von Mittnacht, K. Württemb. Staats- 
minister a. D. Stuttgart und Berlin 1909. Cotta. 1.—3. Aufl. 4., teil- 
weise geänderte und erweiterte, Auflage 1909. geb. M. 3.30. 


Rückschau des Kgl. Württembergischen Generals d. Inf. und Kriegs- 
ministers Albert von Suckow, Im Auftrage I. E. der Frau Gen. 
v. Suckow, hrsg. und bearbeitet von Wilhelm Busch. Tübingen 
1909. Mohr. geb. M. 4.80. á 


A. von Ruville, Bayern und die Wiederaufrichtung des Deut- 
= schen Reichs. Berlin 1909. Walther. M. 6.—. 


Georg Küntzel, Bismarck und Bayern in der Zeit der Reichs- 
gründung (Frankf. Histor. Forschungen, hrsg. von G. Küntzel, H. 2). 
Frankfurt 1910. Baer. M. 4.—. 


In immer steigendem Maße werden uns in letzter Zeit neue Quellen für 
die Entstehungsgeschichte unseres Reiches erschlossen, und die historische 
Forschung bemüht sich eifrig, sie zu prüfen, zu sichten und mit ihrer Hilfe 
für eine zuverlässige Rekonstruktion der Ereignisse zu sorgen. Die Zeit, 
wo wir-für jene Epoche im wesentlichen auf Aussagen Bismarckscher Her- 
kunft angewiesen waren, ist definitiv vorüber. Schon das Tagebuch des 
Kronprinzen Friedrich Wilhelm, dessen Echtheit heute niemand mehr be- 
-streitet, entstammte einem Kreise, der gerade in den Einheits- und Reichs- 
fragen wesentlich anders dachte wie der große Kanzler. Dann erhielten wir 
durch die Witwe des Kabinettssekretärs Eisenhart, Frau v. Kobell, und be- 
sonders durch die Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Grafen Bray wertvolle 
Quellen von bayrischer Seite; zu ihnen kam durch die bruchstückweise ver- 
öffentlichten Aufzeichnungen des Ministers v. Freydorf, die Familienbriefe des 
Ministers Jolly und endlich die von badischer Seite angeregten oder doch 
unterstützten Veröffentlichungen von Georg Meyer (Die Reichsgründung 


246 Kritiken. 


und das Großherzogtum Baden, 1896) und Ottokar Lorenz (Kaiser Wilhelm 
und die Begründung des Reichs, 1902) wertvolles Material badischer Prove- 
nienz. Und jetzt werden uns nun auch zwei wichtige Quellen württem- 
bergischen Ursprungs vollständig erschlossen, nachdem bisher nur Einzel- 
heiten oder Bruchstücke daraus bekannt geworden waren: die Aufzeich- 
nungen der beiden württembergischen Minister, die an den Verhandlungen 
über die Reichsgründung persönlich beteiligt waren, v. Mittnacht und 
v. Suckow. Beide waren Männer äußerst verschiedener Art. Mittnacht 
vorsichtig, zurückhaltend, nicht frei von höfischen Rücksichten, im Grunde 
doch ein mittelstaatlicher Diplomat der alten Schule, der erst allmählich 
und nicht ohne Widerstreben die Notwendigkeit des Neuen, das entstand, 
einsehen lernte, dann aber auch mit voller Überzeugung an seiner Verwirk- 
lichung arbeiten half. Auch in seinen Aufzeichnungen ist jedes Wort genau 
überlegt und abgewogen; die Persönlichkeit des Verfassers tritt wenig hervor; 
er vermeidet meist scharfe Urteile über Personen und Dinge; auch hier ver- 
leugnet der Diplomat sich nicht. Nur in einem Punkt, oder vielmehr einer 
Persönlichkeit gegenüber wird der Ton ein anderer, schärferer, manchmal 
fast feindseliger: seinem Kollegen v. Suckow gegenüber. Beide Männer, 
die in einer so entscheidungsvollen Zeit zusammen arbeiten mußten, be- 
trachteten einander mit Mißtrauen und persönlicher Abneigung. Denn 
im Gegensatze zu Mittnacht war Suckow ein rücksichtsloser Draufgänger, 
eigenwillig und zweifellos auch eigensinnig und schroff, als Soldat Be- 
wunderer des preußischen Heeres und Anhänger einer gründlichen Um- 
formung des württembergischen Militärwesens nach norddeutschem Muster; 
von diesem Ausgangspunkte her gelangte er früh zur Forderung strafferer 
Einheit für Deutschland unter Preußens Führung und scheute sich 
schon vor 1870 nicht, seine Ansichten und Ideale laut zu bekennen und 
die damals in Stuttgart herrschenden Richtungen mit schneidender Schärfe 
zu kritisieren. Auch Mittnacht war ihm viel zu lau, zu mittelstaatlich ge- 
sinnt; dessen Neigung, noch 1870 mit Bayern zusammenzugehen, war ihm 
höchst verdächtig und veranlaßte ihn zu mancher scharfen Äußerung. In 
seinen Aufzeichnungen ist Suckow von militärischer Kürze und Präzision; 
auch er sagt nicht alles, was er weiß und auf dem Herzen hat; aber man 
spürt überall aus seinen Worten heraus das leidenschaftliche, nur durch 
starke Willensanstrengung im Zaume gehaltene Temperament. Und zu- 
weilen klingt ein Unterton dumpfen Grolls aus den scheinbar ruhigen Sätzen 
hervor. An bitteren und sarkastischen Bemerkungen, namentlich über 
Mittnacht, fehlt es nicht. 

Suckows Rückschau, die jetzt in der sorgfältigen, alle handschriftlichen 
Redaktionen berücksichtigenden Ausgabe von Wilhelm Busch vor uns 
liegt, war schon vorher in Bruchstücken bekannt und handschriftlich von 
Sybel benutzt worden (s. die Zusammenstellung von Busch S. 211—216); 


_ u DB 


Kritiken. 247 


auch Mittnacht hat Einblick in diese Aufzeichnungen gehabt, bevor er 
seine eigenen Rückblicke schrieb (denen er ja zwei kleinere Heftchen Erinne- 
rungen an Bismarck noch bei Lebzeiten vorausgeschickt hat). Da aber bei 
Mittnachts Lebzeiten die Niederschrift Suckows noch nicht vollständig ver- 
öffentlicht war, so hat er in seiner Darstellung noch nicht ausdrücklich auf 
dessen ihm bekannte abweichende Auffassung mancher Geschehnisse Rück- 
sicht nehmen können. Er hat angeordnet, daß seine Rückblicke nach seinem 
Tode erscheinen sollten, zugleich aber eine veränderte Fassung vorbereitet 
für den Fall, daß Suckows Werk ganz veröffentlicht werde. Da dies bald 
nach dem Erscheinen von Mittnachts Buche geschah, so ist dieses von der 
4. Auflage an in veränderter und erweiterter Gestalt ausgegeben worden. 
Die Änderungen beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Kapitel 
(Suckows Berufung zur Leitung des Kriegsministeriums), die Zusätze bilden 
ein eigenes neues Schlußkapitel, das Suckows Tätigkeit nach 1870 und sein 
Scheiden aus dem Amte behandelt. 

Mittnacht beschränkt sich in seinen Rückblicken auf die Zeit von 1867 
bis 1870, und bei weitem der größte Teil seiner Darstellung ist der Zeit vom 
Juli bis November 1870 gewidmet; Suckow entrollt uns ein Bild seines 
ganzen Lebens bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienste im Jahre 1874; 
von größtem allgemeinen Interesse aber sind auch hier die Mitteilungen über 
das Jahr 1870. Es kann im Rahmen dieser Besprechung auf Einzelheiten 
nicht eingegangen werden; ich kann davon um so mehr absehen, als ich es 
versucht habe, unter Heranziehung dieser neuen Quellen gerade die Vor- 
gänge des Herbstes 1870 in einem demnächst erscheinenden Aufsatze neu 
zu beleuchten. Nur das möchte ich auch hier betonen, daß namentlich die 
von Mittnacht veröffentlichten Aktenstücke ganz außerordentlich wertvoll 
sind. Wir erhalten von ihm u. a. zum ersten Male eine vollständige Inhalts- 
angabe des Protokolls der Münchener Konferenzen vom September 1870 
und damit Kenntnis aller ursprünglichen Bedenken und Forderungen 
Bayerns; wir erfahren den Inhalt der von Bray am 30. Oktober überreichten 
sogenannten zwölf Punkte, über die wir bisher nur ungenaue Mitteilungen 
besaßen; der Brief- und Depeschenwechsel zwischen Versailles und Stuttgart 
vor dem verhängnisvollen Telegramm vom 11. November, das die Gesandten 
zur Abreise vor der Unterzeichnung bestimmte, und ebenso der Schriftwechsel 
zwischen Berlin und Stuttgart vor dem endgültigen Abschluß vom 25. No- 
vember sind äußerst wertvoll. Namentlich die Tatsache, daß man in Hof- 
kreisen unter dem Einflusse der Königin Olga die Anrufung russischer 
Intervention zur Erlangung größerer Sonderrechte Württembergs gewünscht 
hat, war bisher unbekannt. Ebenso erfahren wir erst jetzt durch Suckow 
und Mittnacht sicher, daß die Königin ernstlich an die Erwerbung Hohen- 
zollerns für Württemberg als Preis für die aufzugebenden Souveränitätsrechte 
. gedacht hat, 


248 Kritiken. 


Die beiden hier besprochenen Quellen waren noch nicht erschienen, als 
A.v. Ruville seine Untersuchung über „Bayern und die Wiederaufrichtung 
des Deutschen Reiches“ veröffentlichte. Das Wort „Wiederaufrichtung‘ 
erinnert an des Verfassers sonderbare Ansicht, daß unser heutiges Reich die 
direkte Fortsetzung des im Jahre 1806 glücklich zu Grabe getragenen „heiligen 
Römischen Reiches deutscher Nation“ sei. Ruville bedient sich in seinem 
Buche zur Aufhellung der Tatsachen einer ganz neuen Methode, der er den 
sehr hübsch, aber nicht vertrauenerweckend klingenden Namen ‚Methode 
der zerbrochenen Münze“ beilegt. Des Pudels Kern ist, daß man einen 
viel weitergehenden Gebrauch von dem Mittel der Hypothese machen müsse, 
um ohne direkte Quellenaussagen unbekannte, vielleicht bisher absichtlich 
verborgene Tatsachen ans Licht zu bringen. In der Tat macht Ruville einen 
staunenswert freien Gebrauch von seiner Phantasie. Aus den phrasenhaften 
Wendungen offizieller Reden werden die geheimsten Absichten, Hinter- 
gedanken und Verabredungen der Staatsleiter erschlossen, aus einem kleinen 
Wörtchen ganze Tatsachenreihen gefolgert, und dann alles vorhandene Material 
nach der so gefundenen neuen Voraussetzung neu interpretiert, oft unter den 
gewaltsamsten Verdrehungen des Wortsinns und der Zusammenhänge. 
Es ist, kurz gesagt, das Verfahren des historischen Dilettanten, der noch 
nicht gelernt hat, eine Hypothese an den Tatsachen ruhig zu prüfen, bevor 
er sich ihr gefangen gibt. In allen Wissenschaften führt ungeregelte Hypo- 
thesenbildung zu einer Verwilderung der Methoden und zu einem Spiel mit 
-Worten und Möglichkeiten, das keinen Erkenntniswert mehr besitzt. Im 
einzelnen auf Ruvilles Behauptungen einzugehen ist nicht mehr notwendig, 
da Küntzel sich in der oben angeführten Schrift ausführlich und gründlich 
mit allen seinen neuen Aufstellungen auseinandergesetzt und sie beinahe Satz 
für Satz widerlegt hat. Es war das gewiß eine wenig erfreuliche Aufgabe; 
aber wir dürfen Küntzel dankbar sein, daß er sie mit so großer Entsagung 
und Sorgfalt gelöst hat; und mehrfach hat er durch seine Nachprüfung der 
verschiedenen Ansichten neue Einzelergebnisse gewonnen, wenn er auch 
im wesentlichen auf die von Wilhelm Busch in seiner Schrift „Die Kämpfe 
um Reichsverfassung und Kaisertum‘“‘ (1906) entwickelten Anschauungen 
zurückkommt. Inwiefern ich auch von ihm und Busch abweichen zu müssen 
glaube, werde ich in dem schon oben angekündigten Aufsatze ausführlicher 
darlegen. 

Um aber den Leser dieser Zeilen nicht mit einem bloßen Hinweise auf andere 
Kritiken abzufertigen, will ich doch wenigstens kurz berichten, welches 
Ruvilles drei wichtigste neue Entdeckungen sind. Er behauptet zunächst, 
daß schon im Frühjahr 1870 der Plan fertig gewesen sei, dem König Wilhelm 
den Titel eines Deutschen Kaisers zu verleihen, ohne daß eine Ausdehnung 
der Reichseinheit über den Zollverein und die Schutz- und Trutzbündnisse 
von 1866 hinaus damit verbunden gewesen wäre; Bismarck habe alles ein- 


vF e 


Kritiken. 249 


geleitet, die süddeutschen Herrscher seien dafür gewonnen gewesen, und nur 
vorzeitiges Bekanntwerden habe die Ausführung verhindert. Küntzel hat 
bereits ausführlich nachgewiesen, daB dieser Ansicht, namentlich soweit 
sie die Haltung der süddeutschen Könige betrifft, jede quellenmäßige Be- 
gründung fehlt; er glaubt jedoch, daß von Bismarck damals ein Kaiserprojekt 
betrieben worden sei. Meiner Meinung nach kommt er hier Ruville noch zu 
weit entgegen; ich vermute, daß die ganzen im Frühjahr 1870 unter den 
Diplomaten umlaufenden Gerüchte auf einer mißverstanden weiter- 
getragenen Äußerung Bismarcks zum Großherzoge von Baden beruhen. 
Aber darüber mag man streiten; sicher ist, und hier bin ich mit Küntzel 
völlig einig, daß der ganze Plan auf die weitere Entwicklung der Dinge gar 
keinen Einfluß gehabt hat, sondern, wenn er überhaupt vorhanden war, 
lediglich Episode geblieben ist. 

Ferner glaubt v. Ruville dartun zu können, daß König Ludwig IL im 
Jahre 1866, als die Schutz- und Trutzbündnisse abgeschlossen wurden, da 
deren Wortlaut mehrfachen Deutungen ausgesetzt gewesen sei, neben diesen 
offiziellen Dokumenten noch dem König Wilhelm als Monarch dem Monarchen 
ohne Wissen seiner Minister sein königliches Wort für treue Erfüllung des 
Vertrages gegeben habe, und daß sein Verhalten beim Kriegsausbruche 
nur unter dieser Voraussetzung zu begreifen sei. Einzige Quelle: Worte des 
Königs in einer offiziellen Thronrede in bezug auf jene Verträge: „Für welche 
ich mein königliches Wort verpfändet habe“; alles andere, was v. Ruville 
anführt, ist ein mühsam zusammengekehrter Haufen von verfehlten Inter- 
pretationen und ungenügend begründeten Vermutungen. In welche Wider- 
sprüche mit den Quellen und sogar mit seinen eigenen Aufstellungen er sich 
dabei verwickelt, ist bei Küntzel klar auseinandergesetzt. 

Endlich aber — und dies ist seine wichtigste Entdeckung — glaubt v. Ru- 
ville nachweisen zu können, durch welche Mittel es Bismarck im November 
1870 in Versailles gelungen sei, Bayern zum Eingehen auf die anfangs zurück- 
gewiesenen Bedingungen zu veranlassen. Ein zufälliger Fund geheimer 
Papiere aus dem Kabinett Napoleons IIL, im Schlosse Cergay, durch die 
unter anderen auch der leitende bayrische Minister Graf Bray schwer kom- 
promittiert gewesen sei, habe ihm die Waffe in die Hand gegeben, um dessen 
Widerstand zu brechen. Als Anfang November die Verhandlungen auf den 
toten Punkt gelangt seien, habe er sich entschlossen, diese Waffe hervorzuholen, 
und nur durch seine Drohung mit Veröffentlichung dieser Papiere habe er 
Bray zum Nachgeben bestimmt. Die Konsequenz dieser Anschauung, die 
v. Ruville allerdings nicht ausdrücklich zieht, wäre, daß der Leutnant, der in 
Cerçay die Wichtigkeit jener Papiere, die schon zum Kehricht geworfen 
waren, erkannte, und ihre Einsendung an das Auswärtige Amt veranlaßte, 
eigentlich das Deutsche Reich gegründet habe. Denn ohne ihn wären die 
Papiere nicht in Bismarcks Hände gekommen, und ohne ihren Besitz hätte 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 17 


950 ‚Kritiken. 


Bismarck Bayerns Widerstand nicht brechen können. Liebe sich nicht durch 
genaues Studium der Ranglisten jener Zeit wenigstens der Name dieses Wohl- 
täters des Deutschen Volkes feststellen? 

Leider ist auch dies alles nichts als ein Spiel der Phantasie. Wir wissen 
nicht, ob in jenen zu Cercay gefundenen Papieren überhaupt etwas gestanden 
hat, was Bray und die bayrische Politik zu kompromittieren geeignet war. 
Wir wissen nicht, ob Bismarck sie vor dem 5. November überhaupt gelesen 
und gesichtet hat; er dürfte schwerlich viel Zeit dazu übrig gehabt haben. 
Unsere Quellen geben nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, daß diese 
Papiere in den Verhandlungen zu Versailles auch nur erwähnt worden sind. 
Endlich ist ein solches Verfahren deshalb unmöglich oder wenigstens einem 
Staatsmanne wie Bismarck ohne die bündigsten Beweise nicht zuzutrauen, 
weil es den gewollten Zweck nie hätte erreichen können. Wenn Bray ent- 
weder zurücktrat oder gar es darauf ankommen ließ, ob Bismarck seine Dro- 
hung erfüllen werde, so war der Kanzler geschlagen. Unmöglich hätte er 
im Momente, wo die Einigungsverhandlungen schwebten und die deutschen 
Truppen zusammen in Frankreich fochten, den ganzen alten Zank und Hader 
durch eine solche Veröffentlichung wieder heraufbeschwören können, ohne 
sich dem Vorwurfe auszusetzen, daß er es selber sei, der die Einigung auf diese 
Art verhindere. Bismarck drohte aber nicht gern mit Schritten, die er im 
Ernstfalle nicht ausführen konnte. Es ist ganz besonders ergötzlich, zu sehen, 
durch welche grotesken Sprünge Ruville sich den naheliegenden Einwen- 
dungen zu entziehen sucht. Wen Ruvilles „Methode“ interessiert, der möge 
seine höchst eingehende Darstellung der Unterredung zwischen Bray und 
Bismarck am 5. November mit ihren Argumenten und Gegenargumenten 
lesen, und sich dabei erinnern, daß diese Unterredung nie stattgefunden hat, 
oder, um mich ganz vorsichtig auszudrücken, daß wir davon, ob sie stattgefun- 
den hat, oder was etwa in ihr zur Sprache gekommen ist, auch nicht das 
geringste wissen. 

Irgendwelchen Wert für die Vertiefung unserer Kenntnis jener wichtigen 
Vorgänge hat v. Ruvilles Buch also nicht. Dagegen läßt sich der dadurch 
hervorgerufenen Arbeit Küntzels manche fördernde Beobachtung entnehmen. 

Leipzig. Erich Brandenburg. 


Stutz, Der neueste Stand des deutschen Bischofswahlrechts. 
(Kirchenrechtliche Abhandlungen DI 58.) Stuttgart, F. Enke, 1909. 
XIV und 258 S. Preis M. 9.—. 

Zu dem Rechte der Bischofswahlen, welches in den letzten Jahren mehr 
als billig von der Wissenschaft vernachlässigt worden ist, liefert die vor- 
liegende Abhandlung von Stutz einen höchst erfreulichen Beitrag. Zwar 
behandelt der Verf. die Materie nicht in ihrem ganzen Umfange. Er be- 
absichtigt vielmehr nur zu einigen Grundfragen Stellung zu nehmen, soweit 


Kritiken. 951 


dies durch neuere rechtliche Vorgänge veranlaßt erscheint. In den Vorder- 
grund stellt er hierbei den Erlaß des Kardinalstaatssekretärs Rampolla 
vom 20. Juli 1900. Diesem Erlasse ist nach der Meinung von Stutz bisher 
weder in der katholischen, noch in der protestantischen Kirchenrechtsliteratur 
die gebührende Beachtung zuteil geworden. Aber auch der Unterzeichnete 
kann diesem Erlasse nicht dieselbe Bedeutung wie Stutz beimessen. 

Denn erstens wollte der Erlaß gar kein neues Recht schaffen, er wollte 
nur das bestehende „distinctius declarare“, wie seine eigenen Worte lauten. 
Der Absatz des Erlasses: Iam vero negativus interventus, Principi vel Regi- 
mini acatholico permissus, eo demum spectat, ut personae minus illi gratae 
non eligantur; unde capituli partium est, illos tantum adsciscere, quos 
ante solemnem electionis actum, inter alias dotes ad ecclesiam instruendam, 
tuendam et pacifice gubernandam requisitas, prudentiae laude, publicae 
quietis ac fidelitatis studio praestare, ideoque Principi non esse minime 
gratos constet, konstatiert ganz allgemein den Zweck des negativus inter- 
ventus — das ist nichts Neues —, sagt aber kein Wörtchen über die Mittel 
und Wege, über die Garantien für die Erreichung dieses Zweckes, über 
Listen-Verfahren oder dergleichen, bringt also tatsächlich nichts Neues. 

Und zweitens konnte er ja auch, wie Stutz selbst mit Recht hervorhebt, 
kein wirksames neues Recht schaffen, da es sich ja hier überall um mit dem 
Staate paktiertes Recht handelt. Sollten also doch mit dem Erlasse Neue- 
rungen gegeben sein — was ich weder in objektiver noch in subjektiver 
Beziehung annehme —, so würden diese für den Staat doch nur mit seiner 
Zustimmung in Betracht kommen. Diese Zustimmung kann allerdings 
auch stillschweigend erteilt werden. Da man aber noch nicht erfahren hat, 
daß der Erlaß den Regierungen offiziell mitgeteilt worden ist, so kann auch 
von einer konkludenten Handlung der Regierungen nicht die Rede sein. 
Übrigens kann man aus dem Vorstehenden auch indirekt einen Beweis 
dafür entnehmen, daß die Kurie mit der Verordnung Neuerungen nicht 
verbinden wollte Denn bei den heutigen guten Beziehungen ist doch 
kaum anzunehmen, daB die Kurie durch ein einseitiges, überraschendes 
Vorgehen die Regierungen brüskieren wollte. 

Neues bringt übrigens der Erlaß auch insofern nicht, als er sich nur 
an die Bistümer richtet, welche Wahlbistümer sind, und für welche die Ab- 
machungen bestehen, also an die preußischen, hannöverschen und ober- 
rheinischen Bistümer, dagegen nicht etwa an die Elsaß-Lothringischen 
Bistümer. 

Im einzelnen enthält die Stutzsche Schrift viele scharfsinnige und bei- 
- fallswerte Ausführungen, wenn auch den Ergebnissen nicht überall bei- 
getreten werden kann. So sind die Breven wohl nicht als bloße Ausführungs- 
oder Vollzugsverordnungen der Bullen zu bezeichnen. Denn z. B. die Be- 
stimmung, daß die Wahl nicht auf eine persona minus grata fallen 


252 Kritiken. 


solle, dient doch nicht etwa bloß dem Vollzuge des Bullenrechts, sondern 
enthält diesem gegenüber eine wichtige Modifikation. Das Wahlrecht der 
Kapitel möchte ich nicht als Privileg charakterisieren, sondern als gemeines 
Recht betrachten, wenigstens für Deutschland. Die Tatsache, daß das 
Wahlrecht in den meisten kirchlichen Bezirken nicht gilt, vermag an dem 
formalen Rechtscharakter nichts zu ändern. Bezüglich der Extemporali- 
sierung des modernen Kirchenrechts urteilt der Verf. doch wohl zu opti- 
mistisch. 

Im einzelnen kann auf den reichen Inhalt des Buches nicht eingegangen 
werden. Zu 92 Seiten Text gibt Verf. auf S. 93—240 zahlreiche Exkurse, 
die zum Teil nur lose mit dem Hauptthema zusammenhängende Fragen 
behandeln, wie z. B. die Exclusiva bei der Papstwahl. Überall liefert der 
Verf. wertvolle Beiträge zum modernen Kirchenrecht (gelegentlich sind 
auch historische Erörterungen eingestreut), und auch da, wo man ihm in 
Begründung und Ergebnis nicht zuzustimmen vermag, wird man seinen 
scharfsinnigen und gelehrten Ausführungen stets mit Vergnügen und Nutzen 
folgen. 


Erlangen. Sehling. 


253 


Nachrichten und Notizen 1. 


Oskar Jäger. Deutsche Geschichte. Erster Band: Bis zum westfälischen 
Frieden. Mit 114 Abbildungen und 7 Karten. 668 S. Zweiter Band: Vom 
westfälischen Frieden bis zur Gegenwart. Mit 108 Abbildungen und 8 Karten. 
690 S. München, C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung 1910. à M. 7.50. 

Zwei stattliche sehr schön ausgestattete Bände bilden die deutsche Ge- 
schichte, die der greise Verfasser als sein letztes Werk, wie um sich noch einmal 
vor seinem Scheiden Rechenschaft zu geben über ein Leben langer Forscher- 
arbeit, geschrieben hat, in der ausgesprochenen Absicht, diese Geschichte einem 
großen Publikum zu erzählen. Es ist ihm beschieden gewesen, das Erscheinen 
dieser Bücher zu erleben, nicht aber sich ihres Erfolges freuen zu können. In 
gedrängter Kürze werden die älteren Zeiten behandelt, die ersten vier Kapitel, 
die bis zur Reformation führen, beanspruchen nur etwa 460 Seiten, alles übrige 
ist der neuen Zeit gewidmet, eine Einteilung, die mit Rücksicht auf das Publi- 
kum, für das J. schrieb, gewiß recht getroffen ist. Die Darstellung ist sehr leben- 
dig und fesselnd, die beigegebenen Bilder sind gut, beschränken sich fast aus- 
schließlich auf Porträts, ebenso ergänzen gute Karten die Darstellung. Man möchte 
also seine helle Fréude überdas Werk haben, wennnichtauch nichtunbeträchtliche 

Schattenseiten zu verzeichnen wären. Der Gebildete sucht in solchen Büchern 

ein maßgebendes Urteil über Daten und Personen, er benützt sie als Nachschlage- 

werk, und man wird nun gerade von einem populären Werke große Genauigkeit 
verlangen müssen: eine Erwartung, die hier des öfteren enttäuscht wird, es 
kommen eine ganze Reihe von Flüchtigkeiten vor, die sich leicht hätten ver- 
meiden lassen. Es sollen, um sie zu charakterisieren, ein paar Beispiele an- 
geführt werden: Wallenstein sei 1606 katholisch geworden, habe aber trotzdem 
die protestantische Universität Altorf besucht; er habe seinen zweiten Vertrag 
mit dem Kaiser 1631 abgeschlossen; Winterfeld habe bei Moys über Daun 
gesiegt; Maria Ludovika sei die zweite Gemahlin Kaiser Franz’ I. gewesen; 
der Waffenstillstand bei Znaim sei am 15. Juli 1809 abgeschlossen worden, 
Königin Luise von Preußen am 19. Juni gestorben; Maximilian von Mexiko 
am 19. März erschossen worden, die Schlacht bei Solferino habe am 29. Juni 
stattgefunden, ja sogar der Todestag Kaiser Wilhelms I. wird auf den 9. Mai 
angegeben. Man hat bei solchen ärgerlichen Fehlern oft das Gefühl, es habe da 
ein Korrektor seines Amtes gewaltet, der die Handschrift des Verfassers nicht 
hat lesen können. Es sind Fehler, die sich leicht ausbessern lassen könnten 
bei einem Neudrucke. Anders steht es mit der ganzen Auffassung, die in dem 

Buche vorherrscht. Man wird Jägers Ansichten da achten müssen, aber doch 

fragen dürfen, ob er sich nicht manchmal von seinen subjektiven Empfin- 

dungen hat zu weit hinreißen lassen: er steht auf unbedingt preußisch-pro- 
testantischem Standpunkt, was ihn nun bei religiösen Partien, oder wenn 

Österreich in Frage kommt, sehr beeinflußt — so bei der Darstellung der Gegen- 

reformation oder wenn er einmal über Karl V. die Worte niederschreibt (I, 487): 

„in Spanien aufgewachsen, war er wie das ganze Habsburgische Haus bis 

auf den heutigen Tag der dumpfen gewohnheitsmäßigen kirchlichen Frömmig- 


254 Nachrichten und Notizen L 


keit verfangen ...“ Das ist eine Pauschalcharakteristik, gegen die doch Ein- 
spruch erhoben werden muß. l 

Auch daß er nicht immer ganz auf der Höhe der heutigen Forschung steht, 
könnte eingewendet werden, es wird das aber bei dem riesigen Umfange 
des von ihm behandelten Themas leichter in die Wagschale fallen. Bei der 
heutigen Massenproduktion auf unserem Gebiete ist es nahezu unmöglich, 
überall auf dem laufenden zu sein. Trotz der vorstehend angedeuteten Fehler 
ist das Buch doch gut und empfehlenswert; es wird dem Namen seines Verfassers, 
wenn auch nicht Unsterblichkeit, so doch ein langes Andenken sichern. 

Prag. O. Weber. 


Über den Stand der Arbeiten an dem Werk: Vom Mittelalter zur Refor- 
mation berichtet K.Burdach in den Sitzungsberichten der Berliner Akademie 
1910 S.91 f. Vom ersten Teil der kritischen Edition des Briefwechsels des Cola di 
Rienzo (Herausgeber: K. Burdach und Paul Piur) ist der Text nebst kritischem 
Apparat und Anmerkungen (448 Seiten) im Reindruck fertig. Der Druck der 
Einleitung steht unmittelbar bevor. Vom zweiten Teil dieser Edition (Urkund- 
liche Quellen zur Geschichte Rienzos, Kommentar, Glossar) ist der Satz bis zum 
Abschluß des Textes (14 Bogen) vorgerückt. — Von der kritischen Edition des 
Ackermanns aus Böhmen (Herausgeber: Alois Bernt und K. Burdach) ist der 
Text nebst kritischem Apparat sowie das umfängliche Glossar (10 Bogen) 
im Reindruck fertig, der von Herrn Prof. Alois Bernt (Leitmeritz) verfaßte 
Teil der Anmerkungen im Manuskript abgeschlossen. — Von dem Bande: 
Ein schlesisch-böhmisches Formelbuch in lateinischer und deutscher Sprache 
aus der Wende des 14. Jahrhunderts ist der Satz gediehen bis zum Ende der 
deutsch -lateinischen Texte nebst Anmerkungen. — In Angriff genommen ist 
eine kritische Ausgabe des Briefwechsels Petrarcas mit deutschen Zeitgenossen, 
sodann eine kritische Ausgabe der Briefe Karls IV. und Johanns von Neumarkt, 
ferner eine kritische Ausgabe der Prosawerke Heinrichs von Mügeln, die Gym- 
nasialoberlehrer Dr. Viktor Dollmayr (Wien) unter Mitwirkung K. Burdachs 
bearbeiten wird. — Mit den Vorarbeiten zu einer umfassenden Darstellung 
der Sprache des jungen Goethe ist begonnen worden. 


Ed. Biermann, Karl Georg Winkelblech (Karl Marlo). Sein Leben und sein 
Werk. 2 Bände. 387 u. 5118. Leipzig, A. Deichert, 1909. M. 7.80 und 

M. 10.—. | 
Als 1848 die Märzereignisse freie Bahn für die politische Betätigung ge- 


schaffen hatten, ergab sich ihr gar mancher, der in ruhigen Zeiten einer nicht ` 


so sprunghaften Entwicklung nie in die politische Arena hinabgestiegen 
wäre. Auch Winkelblech gehört in diese Kategorie. Er war Chemiker, 
aber sein Beruf war ihm innerlich gleichgültig geworden, seitdem er von Mar- 
burg nach Kassel an die Gewerbeschule hatte gehen müssen. Einer äußeren 
Anregung folgend hatte er sich ganz auf das Studium nationalökonomischer 
Fragen geworfen. Sein System des Föderalismus ist ein eigentümliches Ge- 
misch von Zünftlertum und Sozialismus. 1848 wurde er in Kassel einer der 
Führer der demokratischen Bewegung und hatte besonders wegen seiner mittel- 


Nachrichten und Notizen I. 255 


'ständlerischen, die Gewerbefreiheit ablehnenden Ansichten unter den Hand- 
werkern starken Anhang. Sie schickten ihn denn auch auf die Handwerker- 
kongresse in Hamburg und Frankfurt und wählten ihn in den Landtag. So 
ist sein Leben mit der wirtschaftlichen Bewegung des tollen Jahres eng ver- 
knüpft, und da der Verfasser absichtlich den Rahmen seiner Darstellung sehr 
weit gespannt hat, gibt er in den Hauptteilen seines Werkes mehr eine Ge- 
schichte dieser Bewegung als eine Lebensbeschreibung. Diese Teile des Buches 
werden den Historiker am meisten interessieren. Biermann bringt eine Menge 
neuen Materials, so z. B. für die revolutionäre Bewegung in Kassel Auszüge 
aus Flugblättern und Zeitungen und Briefe der Frau Winkelblech an ihren 
Vater, die vorzügliche Stimmungsbilder geben. Für die ganze Handwerker- 
bewegung hat er die Akten des Frankfurter Kongresses erstmalig benutzt, 
besonders die Petitionen. Eine Schrift von Kinkel über die Handwerkerfrage 
wird analysiert. Auch die Arbeiterbewegung wird eingehend behandelt, der 
Frankfurter Gesellenkongreß wie der Heidelberger Arbeitertag, auf demWinkel- 
blech, der auf den bisher erwähnten Tagungen vermöge seiner tieferen Bildung 
eine maßgebende Rolle spielte, in dem praktischeren Stephan Born einen 
Meister findet und mit seinen weitausschauenden Spekulationen unterliegt. 
Seine politische Wirksamkeit findet damit ein schnelles Ende. Der reine Theo- 
retiker, der in einer umfassenden sozialen Revolution die notwendige Grund- 
lage für die Besserung aller Zustände sieht und die eigentlich politischen Fragen 
als Nebensachen behandelt (er spricht Sybel gegenüber im Landtage von dessen 
„Konstitutionellen Gemütsergötzlichkeiten“), kehrt in die Studierstube zurück, 
um sein großes Werk über die Organisation der Arbeit zu vollenden. Aus- 
führlich wie über die Anfänge berichtet Biermann über den Ausgang seines 
Helden, allzu ausführlich, wie mir scheint. 

Überhaupt leidet das ganze Werk unter mangelnder Ökonomie. Es ist viel 
zu breit. Trotzdem erhalten wir in keinem Kapitel eine abgerundete und ab- 
schließende Darstellung, weil B. sein neues Material allzusehr in den Vorder- 
grund schiebt und versäumt es in das schon vorhandene gleichmäßig einzu- 
ordnen. Es kommt dadurch etwas Unorganisches in die ganze Darstellung; 
dazu noch die meines Erachtens falsche Anordnung der Hauptkapitel, durch 
die zeitliche Zusammenhänge zerrissen und unliebsame Wiederholungen ver- 
ursacht werden. Vielfach sind die Hauptpunkte nicht genügend heraus- 
gearbeitet. B. beschränkt sich manchmal auf ein Nebeneinander von Quellen 
selbst widersprechenden Inhalts, ohne doch einen bestimmten Schluß aus ihnen 
zu ziehen. 

Kein Forscher, der sich künftig mit der deutschen Revolution, mit der demo- 
kratischen, der Handwerker- oder der Arbeiterbewegung befaßt, wird an 
Biermanns Werke und seinem reichen Quellenmaterial vorbeigehen können, 
aber er wird die Durcharbeitung noch ein Mal vornehmen müssen. Sie wird 
erleichtert durch die dankenswerten dokumentarischen Anhänge, von denen 
ich die Satzungen und das Programm des demokratischen Vereins zu Kassel 
als besonders interessant hervorheben möchte. Die Akten des volkswirtschaft- 
lichen Ausschusses der Nationalversammlung auf der Stadtbibliothek Frankfurt 
scheint der Verfasser übersehen zu haben. Das ausführliche Inhalteverzeichnis 


256 Nachrichten und Notizen I. 


kann ein Namenregister nicht ersetzen, das uns hoffentlich der noch aus- 


stehende dritte Band bringt. 
Leipzig. Dr. Bergsträßer. 


Personalien, Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der ao. Professor der Kunstgeschichte in Freiburg 
i. B. Dr. Wilhelm Voege wurde zum Ordinarius befördert. 

Der Privatdozent Tit. Prof. Dr. Theodor Bitterauf an der Universität 
in München wurde zum Professor der Geschichte an der Königl. Kriegs- 
akademie ernannt. 

Der Privatdozent der Kirchengeschichte Pastor D. Georg Hoffmann 
in Breslau wurde zum ao. Honorarprofessor ernannt. 

Es habilitierten sich: der Studienpräfekt D. Ernst Tomek in Wien für 
Kirchengeschichte, der Chefredakteur der Wiener Zeitung Dr. Eugen 
Guglia in Wien für neuere Geschichte und Dr. Adolf Rapp in Tübingen 
für Geschichte. 

Archive: Archivrat Dr. Bruno Krusch in Osnabrück wurde zum Direktor 
des Staatsarchivs in Hannover ernannt. 

Museen: Der Direktor des westfälischen Landesmuseumsin Münster Dr. Adolf 
Brüning wurde zum Direktor des Provinzialmuseums in Hannover ernannt. 


Todesfälle: Am 2. März starb in Eonn im Alter von 80 Jahren 
der bekannte Historiker und frühere Gymnasialdirektor in Köln, Geh. 
Regierungsrat Dr. Oskar Jäger, zuletzt o. Honorarprofessor der Pädagogik 
in Bonn. Von seinen Werken, die in zahlreichen Auflagen erschienen, sei 
hier vor allem genannt seine Geschichte der neuesten Zeit in 4 Bdn., welche 
die Fortsetzung von Schlossers Weltgeschichte bildet, seine vierbändige 
Weltgeschichte, seine zweibändige Geschichte des 19. Jahrhunderts und 
zuletzt noch seine Deutsche Geschichte in 2 Bänden. 

Am 16. März starb in Wien der österreichische Historiker und Politiker 
Joseph Alexander Freiherr von Helfert im Alter von 90 Jahren. 
Er war am 3. November 1820 in Prag geboren als Sohn des Kirchenrechts- 
lehrers Prof. Joseph Helfert. Im Jahre 1847 erhielt er die Professur des 
römischen und kanonischen Rechts in Krakau. Schon 1848 wurde er in 
den Reichsrat gewählt, übernahm dann den Posten eines Unterstaatssekretärs 
im Unterrichtsministerium, verwaltete 1861 bis 1863 interimistisch das 
Kultus- und Unterrichtsdepartement und wurde 1881 zum Mitglied des 
Herrenhauses ernannt. Er war ein Parteigänger des Grafen Thun und ein 
einflußreiches Mitglied der klerikalen Partei, die es mit den Tschechen hielt. 
Im Jahre 1854 wurde er zum Freiherrn erhoben. Er war der Verfasser 
zahlreicher politischer und historischer Schriften, z. B. über den Rastatter 
Gesandtenmord, die Schlacht bei Kulm, Maria Luise, Königin Karoline von 
Neapel, Maria Karolina von Neapel, Joachim Murat, Fabrizio Ruffo usw. 
Besonders zu erwähnen ist hierbei noch seine vierbändige Geschichte 
Österreichs vom Ausgang des Wiener Oktoberaufstandes 1848 (Prag 1869 
bis 1856). Längere Zeit führte er auch den Vorsitz in der Zentralkommission 
zur Erforschung und Erhaltung der alten Baudenkmäler. 


Dun 


257 


Nachrichten und Notizen II. 


Das Archiv für Kulturgeschichte 


ist in den Verlag von B. G. Teubner übergegangen. Als Herausgeber fungiert 
nach wie vor GeorgSteinhausen. Doch werden auf dem Titel als Mitwirkende 
Fr. v. Bezold, G. Dehio, W. Diltey, H. Finke, W. Goetz, K. Hampe, O. Lauffer, 
K. Neumann, A. Schulte, E. Schwartz und E. Troeltsch angeführt. Das am 
15. März ausgegebene 1. Heft des 8. Bandes wird eröffnet mit einem Programm- 
artikel des Herausgebers und einem Aufsatz von W. Goetz über Geschichte und 
Kukturgeschichte. Es folgen Artikel von Finke, Stückelberg, Srbik, Stieda, 
Clemen, Beck, überdies mehrere Bücherbesprechungen. 

Die Aufsätze von Steinhausen und Goetz sollen über die Richtung der Zeit- 
schrift Aufschluß bieten. Steinhausen sucht die Aufgabe der Kulturgeschichte 
„besonders darin, aus dem ganzen für die geschichtliche Erkenntnis einer be- 
stimmten Zeit vorhandenen Material das für deren Gesamtkultur und Ge- 
samtgeist Bezeichnende festzustellen, unter Berücksichtigung der Haltung des 
Durchschnittsmenschen“, er wünscht die Kulturgeschichte „von einem teil- 
weise antiquarischen Betrieb“ hinüberzuleiten „zu einer allgemein historischen 
Disziplin, die ihren Schwerpunkt letzthin in der Geistesgeschichte hat“, 

Walter Goetz’ Ansichten unterscheiden sich von denen Steinhausens, und zwar 
ist Goetz, wie er ausdrücklich hervorhebt, gegen „eine Scheidung zwischen poli- 
tischer und Kulturgeschichte“, gegen „die Einbeziehung des Volks- und gesell- 
schaftlichen Lebens in das Arbeitsgebiet der Kulturgeschichte“, er vermag nicht 
„die besondere Wichtigkeit der sozialpsychischen Faktoren" zu vertreten 
und schätzt die Bedeutung des Staats höher ein als Steinhausen. Kluge, fein- 
sinnige, sympathische Bemerkungen finden sich in Goetz’ kleinem Aufsatz. 
Aber wie steht es mit der Berechtigung einer Sonderung von Geschichte und 
Kulturgeschichte? Sie wird im Grunde auch von Goetz geleugnet. „Die letzte 
Aufgabe der Geschichtswissenschaft ist eine Gesamtgeschichte der Entwick- 
lung des Menschengeschlechts vorwiegend innerhalbseiner staatlichen Verbände.“ 
Das ist für Goetz Kulturgeschichte. Goetz faßt die Aufgabe des Kulturhisto- 
rikers als die letzte, höchste des Historikers überhaupt auf, welche die Ergeb- 
nisse der historischen Einzeldisziplinen benutzt, zusammenfaßt und „das für 
die geschichtliche Weiterentwicklung Wesentliche aus den Arbeitsgebieten 
anderer Wissenschaften herausholt“, Er weiß dabei sehr wohl, daß diese Ziele 
längst als die der historischen Wissenschaft angesehen wurden, aber er 
meint, sie seien hinter anderen Sonderaufgaben lange Zeit zurückgestanden 
und erst während der letzten Jahrzehnte in den Vordergrund getreten. Er nennt 
deshalb die Kulturgeschichte eine „junge Wissenschaft“, die in einem be- 
stimmten selbständigen Verhältnis zur politischen, zur Verfassungs- und 
Wirtschaftsgeschichte stehe (S. 17), welche neuer Methoden bedürfe und des- 
halb im Rückstand sei gegenüber den alten gesicherten Gebieten; er spricht 
vom „Kulturhistoriker“ und stellt ihn den Historikern anderer Art selbständig 
an die Seite. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 32. 18 


258 Nachrichten und Notizen II. 


Wir wollen nicht in eine nähere Diskussion über die Zweckmäßigkeit, ja 
über die Zulässigkeit einer festen Umschreibung der Kulturgeschichte als 
einer selbständigen Wissenschaft im Bereiche der historischen Disziplinen ein- 
treten. Hier seien nur einige anspruchslose Bemerkungen gemacht. Ein Dissens 
der Meinungen in dieser Hinsicht ist so lange nicht gefährlich, als eine Harmonie 
der Ansichten besteht über das letzte Ziel, dem entgegengestrebt wird, und 
über die methodischen Mittel der Forschung, mit denen man unmittelbar oder 
mittelbar auf dieses Ziel lossteuert. Was Steinhausen und Goetz wollen, das 
entspricht — wie Goetz betont — ungefähr den Ideen der meisten Historiker. 
Die Zusammenfassung der historischen Kräfte, die als Aufgabe des „Kultur- 
historikers“ hingestellt wird, dürfte allgemein als die letzte Aufgabe der 
Geschichtswissenschaft gelten. Die wissenschaftlichen Mittel, die die Kultur- 
historiker anwenden wollen, stimmen mit denen überein, die von den Geschichts- 
forschern überhaupt anerkannt werden. Es handelt sich demnach im Grunde 
nur um eine Frage der Arbeitsteilung und der Benennung besonderer Arbeits- 
gebiete der Geschichtswissenschaft. 

Bisher sind teils auf Grund einer natürlichen Sonderung des historischen 
Stoffes, teils im Zusammenhang mit den Bedürfnissen des akademischen 
Unterrichts Kirchen-, Kunst-, Philosophie-, Rechts- und teilweise auch Wirt- 
schaftsgeschichte — von der Geschichte einzelner Wissenschaften ganz ab- 
gesehen — als besondere Wissenszweige von besonderen Fachvertretern be- 
trieben worden. Den als „Historikern“ schlechthin wirkenden Gelehrten war 
die Sammlung und kritische Edition der Quellen, war die Erforschung und Dar- 
stellung des gesellschaftlichen Lebens, in dessen Mittelpunkt der Staat gedacht 
war, überlassen. Natürlich hatte sich wieder innerhalb dieser „Historiker“ eine 
Arbeitsteilung gebildet, die schon durch die Verschiedenartigkeit des Quellen- 
materials gefordert wurde: da begegnen Historiker, die sich mit altorientalischer, 
mit griechischer und römischer, mit abendländischer Geschichte des Mittel- 
alters und der Neuzeit beschäftigten; da suchen Historiker, ihrer besonderen 
Begabung und wissenschaftlichen Vorbildung entsprechend, einzelne Seiten 
der gesellschaftlichen Entwicklung zu erforschen, andere den allgemeinen 
Kulturzusammenhängen nachzugehen. Sie alle aber fühlten sich stets als 
Arbeiter, die der einen gemeinsamen Aufgabe zu dienen hatten: der Erforschung 
der menschlichen Kulturentwicklung. Wie oft ist das nicht schon vor Jahr- 
zehnten ausgesprochen worden! Jede geschichtsforschende Tätigkeit hat nur 
soweit Wert, als sie unmittelbar oder mittelbar der Erkenntnis der Kultur- 
entwicklung dient. Ist das auch oft genug tatsächlich mißachtet worden 
— den Grundsatz selbst wird niemand leugnen. Geschichte ist Geschichte der 
Kultur und Kulturgeschichte ist Geschichte. Nicht darin hat sich ein Um- 
schwung der Ansichten vollzogen, daß jetzt Kulturzusammenhänge aufgesucht 
werden, früher nicht, sondern daß jetzt über das Wesentliche und eigentlich 
Charakteristische der Kulturentwicklung vielfach andere Meinungen herrschen 
als früher. Gewiß ist in den letzten Jahrzehnten eine Ausdehnung und eine 
Vertiefung der historischen Forschung zu beobachten. Daneben aber auch oft 
Selbstüberhebung und Schaffung von neuen Einseitigkeiten, die gefährlicher 
wirken als die alten. Das Streben nach einheitlicher Erklärung historischer 
Prozesse führte nicht immer zu tieferer Erkenntnis, sondern bekanntlich mitunter 


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Nachrichten und Notizen II. 959 


zu Plattheiten und Trivialitäten. Das einheitliche Zurückführen der histo- 
rischen Erscheinungen auf Emanationen der Volkspsyche wies oft in die Irre 
und schuf banale Schlagwörter, die über die wahren, tiefen Zusammenhänge 
hinwegglitten. Und daher konnten kleine, unbedeutende, ja krankhafte Neben- 
richtungen des reichen Kulturlebens einer Periode als charakteristisches Mo- 
ment eines großen Zeitalters hervorgehoben werden. Genug, das durchaus 
berechtigte Streben nach zusammenfassender Erkenntnis der Kulturentwick- 
lung und nach einer einheitlichen Erklärung, dazu die durchaus begreiflichen 
Tendenzen, lange vernachlässigte Gesichtspunkte kräftig zu betonen, 
dürfen nicht zu neuen bedenklichen Irrtümern leiten. Steinhausen und seine 
Mitarbeiter haben an solchen Entgleisungen nicht teilgenommen. Aber wozu 
überhaupt das leicht irreleitende Schlagwort von einer neuen kulturgeschicht- 
lichen Methode, einer jungen Wissenschaft? 

Relativ und wechselvoll sind alle Mächte des geschichtlichen Lebens, 
die materiellen ebenso wie die geistigen. Auch die Bedeutung des Staates 
wechselt im Verlauf der menschlichen Geschichte. Immer ist er ein gewichtiges 
Produkt der Kultur, zugleich Faktor und Träger der Kultur; immer wird 
er im Mittelpunkt allgemeingeschichtlicher Betrachtung stehen. Aber ver- 
schieden hoch wird sein Anteil an den Fortschritten des Kulturlebens der 
verschiedenen Zeitalter zu bemessen sein. Diesen wechselvollen Einflüssen 
der verschiedenen Mächte hat der Historiker nachzugehen. Deshalb aber darf, 
so will mir scheinen, gerade jene geschichtswissenschaftliche Richtung, welche 
das Allgemeine der Gesamtkultur festzustellen strebt, nicht grundsätzlich 
und generell „ihren Schwerpunkt letzthin in der Geistesgeschichte“ suchen. 
Ruht auch zu gewissen Zeiten der Schwerpunkt der Gesamtkultur im Geistes- 
geschichtlichen, in so manchen Perioden ist das sicher nicht der Fall; all- 
gemein kommt der Geistesgeschichte im Gesamtverband historischer Sonder- 
gebiete keine absolut zentrale Stellung zu, keine zentralere als den anderen: der 
schon vor 100 Jahren unternommene Versuch, die gesamte historische Entwick- 
lung einseitig geistesgeschichtlich abzuleiten, sollte jetzt nicht erneuert werden. 

In zwiefacher Bedeutung wird das Wort Kulturgeschichte gebraucht. 
Gilt uns Kulturgeschichte, in ihrer weitesten Bedeutung, als Geschichte 
der mannigfaltigen und verschiedenartigen Erscheinungen des menschlichen 
Gemeinschaftslebens überhaupt, dann müssen wir alle historischen Disziplinen 
als Teilgebiete der Kulturgeschichte beurteilen, dann ist Kulturgeschichte 
eben Geschichte schlechthin. Und wenn daher die Aufgabe des „Kultur- 
historikers“ in diesem Sinne als das Zusammenfassen des für die Gesamtkultur 
Bezeichnenden charakterisiert wird, so werden wir diese Aufgabe als die letzte 
und höchste des Historikers überhaupt beanspruchen, der er von dieser oder jener 
Seite her schließlich immer zustrebt, oder für die er wenigsten auf Teilgebieten 
arbeitet. Eine besondere kulturgeschichtliche Disziplin vermögen wir nicht 
zu erkennen, ja eine grundsätzliche Arbeitsteilung im Sinne der Gegenüber- 
stellung von Einzelforschung und Zusammenfassung halten wir für höchst be- 
denklich und in ihren Wirkungen für schädlich. Hier ist, meine ich, kein Boden 
für die Entwicklung einer „neuen“ Wissenschaft. 

Kulturgeschichte wird aber auch in einer engeren Bedeutung aufgefaßt: 
es wird ihr die Erforschung des privatenLebens im weiten Umfang zu- 


18* 


260 Nachrichten und Notizen II. 


gewiesen. Und hier sind gewiß wichtige Aufgaben zu lösen. Will die 
Kulturgeschichte eine Sonderdisziplin im Bereich der historischen Wissen- 
schaften sein, so kann sie nur auf diesem Gebiete als eine würdige Genossin 
anderer historischer Teildisziplinen, die sich auf die Erforschung einzelner 
bestimmter Lebensgebiete der Menschheit beschränken, überaus ersprießlich 
wirken. 

Wenn ich somit auch nicht ganz mit der Auffassung übereinstimme, die das 
„Archiv“ über die Kulturgeschichte als eine besondere historische Disziplin 
vertritt, so kann ich doch mit besten Wünschen das verjüngte Archiv für 
Kulturgeschichte als eine historische Zeitschrift begrüßen, die in allen wesent- 
lichen Punkten die gleiche Grundrichtung wissenschaftlicher Auffassung und 
methodischer Arbeit hegt wie die Historische Vierteljahrschrift, die in er- 
wünschter Weise als besonderes Arbeitsgebiet die Erforschung des privaten 
Lebens pflegen und welche überdies zusammenfassende Betrachtungen des 
geschichtlichen Lebens unter starker Betonung des Geistesgeschichtlichen 
bieten will, G. S. 


Der oben besprochene Aufsatz von Goətz hat eine Erwiderung Lamprechts 
veranlaßt (Arch. f. Kulturg. VIII, Heft 2, S. 225—229), die allerdings vor- 
nehmlich in einem Abdruck des Lehrplanes des Instituts für Kultur- und 
Universalgeschichte besteht. Lamprecht hält die ihm gewidmeten Aus- 
führungen Goetz’ für persönlicher Natur, erklärt die gegen Arbeiten seiner 
Schule gerichteten Bemerkungen für unerheblich und ist der Meinung, daß 
er in allen Grundfragen über Kulturgeschichte und deren Behandlung voll- 
ständig mit Goetz übereinstimme. ,Des Unterschiedes dieser Grundlagen 
(des kulturhistorischen Denkens) von der Grundlage des historischen Denkens 
im 19. Jahrh.“ seien er und Goetz sich „wohl bewußt“, Die Frage nach 
Kulturzeitaltern müsse gestellt werden, und daher spiele „die Entwicklung 
des Typismus eine große Rolle“; der Fehler der bisherigen Forschung ist 
vielfach der, daß man das Singuläre direkt sucht ... erst durch das Mikro- 
und Makroskop des Typischen hindurch wird das wahrhaft Singuläre augen- 
scheinlich“. — Zu dieser Erwiderung nimmt Goetz in einem Schlußwort 
Stellung (ebenda S. 230—232). Er weist jede persönliche Animosität gegen 
Lamprecht zurück, betont vielmehr „die unbedingte Anerkennung einer 
staunenswerten Leistungsfühigkeit, eines weiten und geistvollen historischen 
Blicks, einer großen Einheit des Wollens“. Aber er lehnt die von L. hervor- 
gehobene Harmonie der Grundansichten über kulturgeschichtliche Arbeits- 
weise ab. Widerspruch erhebt er dagegen, daß das Singuläre durch das 
Typische aufgesucht, daß gesetzmäßige Kulturzeitalter aufgerichtet werden. 
Er übt scharfe Kritik an der Organisation des Leipziger Instituts, warnt 
vor dem „Übermaß der Organisation mit unzureichenden Kräften“ und 
meint, daß „die Zuweisung von Kursen an junge Doktoren und nun 
gar an Studenten nicht anders als auflösend wirken“ könne. „Das 
Lamprechtsche Institut‘, bemerkt G., „will Universalhistoriker erziehen, 
obwohl diese künstlich nicht gemacht werden können, es wird 
vielmehr solche Leute produzieren, die sich Universalhistoriker dünken, 

. es laufen schon jetzt einige in der Welt herum, die nur ins Große 


Nachrichten und Notizen II. 961 


arbeiten, yon Universalhistorie sprechen, über alles und jedes nichtige 
Urteile abgeben und mit Verachtung auf die zurückgebliebene Zunft der 
Historiker herabsehen. Da der Humor in der Wissenschaft nicht fehlen 
darf, so sind auch diese Leute in ihrer ungewollten Komik ganz erträglich. 
Aber der Zweck unserer Universitäten kann es nicht sein, solche Elemente 
heranzubilden“‘, Wie Goetz gegen den kulturgeschichtlichen Unterrichts- 
betrieb Lamprechts Bedenken erhebt, so verhält er sich durchaus ablehnend 
zu dessen neuer kulturgeschichtlichen Methode. Die scharfe Abweisung 
findet in den Sätzen Ausdruck: „Der Widerspruch der eignen Anhänger 
in Einzelfragen ist heute schon so mannigfach, daß von den wahren 
Zielen Lamprechts wenig übrig bleibt. Und bei uns andern handelt es 
sich noch viel weniger um Fortführung Lamprechtscher Gedanken, sondern 
vielmehr um ihre Ausschaltung, weil sie zum großen Teile der Ausbildung 
einer fruchtbaren Kulturgeschichte im Wege stehen‘. G. S. 


Max Kemmerich, Die deutschen Kaiser und Könige im Bilde. Ein Ergän- 
zungsbuch zum deutschen Geschichts-Unterricht. Leipzig, Klinkhardt 
u. Biermann, 1910. 60 S. 141 Abb. 2,50 M. 

Dieses Abbildungswerk ist ein summarischer Auszug aus einer Reihe von 
dilettantischen Aufsätzen und Büchern, deren Methode in dem in der Einleitung 
S. IV selbstherrlich vorgetragenen Satz gipfelt: „Lange glaubte man, daß das 
Porträt des frühen Mittelalters typisch gewesen sei, bis ich den von allen ur- 
teilsfähigen Kritikern als gelungen anerkannten Gegenbeweis erbrachte.“ Die 
völlig unwissenschaftliche und haltlose Art der Beweisführung des Verf. wurde 
inden „kunstgeschichtlichen Anzeigen‘ 1909 betreffs derMalerei von mir (Heft 1), 
betreffs der Plastik von A. Stix (Heft 2) zurückgewiesen. In vorliegendem 
Buche handelt es sich um einen dilettantischen Zweck. Abgesehen von den 
naiven Bemerkungen der Einleitung und dem Hinweis auf die zahlreichen 
Einzeluntersuchungen des Verf. ist den Abbildungen kein Kommentar bei- 
gegeben, wodurch der individualisierenden Phantasie des kunsthistorisch 
nicht geschulten Beschauers natürlich in höchst unpädagogischer Weise Tür 
und Tor geöffnet wird. Aber besser, als desVerf. Kommentar heraufzubeschwören, 
erscheint mir ein Verzicht auf Kommentare. Wenn der Lehrer einen Kunst- 
historiker zu Rate zieht, könnte er mit Hilfe des reichen Abbildungsmaterials 
den Geschichtsunterricht wesentlich anschaulicher gestalten. Leider ent- 
spricht eine Reihe von Abbildungen dem primitiven Zweck der Veranschau- 
lichung nicht; der Abdruck vieler Klischees ergibt nur mehr undeutliche grau- 
schwarze Flecke, z. B. Reiterstatuette Karls d. Gr., Münze Ludwigs d Fr., 
Siegel Lothars II. (!), Karlmans (!), Arnulfs 3. und 4. Stempel, Karl IV. Dom. 
Max I. Nürnberg (!). 

Einige beiläufige Bemerkungen möchte ich zur Verhütung von Irreführung 
bei Erklärung der Abbildungen vorbringen: S. 3 Siegel Ludwigs d. Fr. ist 
Nachschnitt einer antiken Gemme (Commodus?), S. 4 ist dreimal das gleiche 
Siegel Ludwigs d. D. abgebildet (von 831—861 in Gebrauch), S. 4 unten vgl. 
die Figuren links und rechts vom Herrscher mit diesem selbst (Unterschied ?), 
S. 6 Siegelplatte Lothars II. soll heißen Abdruck von der S., S. 7 daß sich die 
Aversdarstellung der Bleibulle Karls d. D. an antike Münzen noch viel enger 


262 Nachrichten und Notizen II. 


anschließt als das Siegel an antike Vorbilder ist klar, deshalb die Bemerkung 
des Verf. falsch. S. 10 Elfenbeintafel Ottos II. ist eine byzantinische Arbeit, 
ohne irgendwelchen Porträtwert, S. 11 ist Nachbildung der Darstellung S. 12, 
S. 12 stellt Otto II. dar, das Siegel oben ist dem 2. Siegel Kaiser Ottos II. 
nachgebildet, S. 20 unten ist kein Königs-, sondern ein Kaisersiegel, S. 22 
oben ist ebenso wie das erste Kaisersiegel eine Nachbildung des 6. Siegels 
von Heinrich IV.,S. 37 Typar König Rudolfs soll heißen: Abdruck vom Typar, 
dieses ist eine Fälschung, S. 40 ein „kleineres“ Königssiegel Heinrichs VII. 
gibt es nicht, es ist eine Verkleinerung im Gießabguß von dem oben ab- 
gebildeten Siegel, S. 45 ist ein verfälschter Gipsabdruck nach dem (nicht ab- 
gebildeten) Königssiegel Karls IV 

Im ganzen gewinnt man den Eindruck, daß es sich um ein Verlegerunter- 
nehmen handelt, das in richtiger Spekulation einem gewissen romantischen 
Verlangen entgegenkommen möchte. Denn „wer möchte nicht wissen, wie 
Heinrich III., Friedrich Barbarossa oder Maximilian aussah?“ (S. III.) 

Wien. F. M. Haberditazl. 


Anton Greinacher, Dr. phil., „Die Anschauungen des Papstes Nikolaus I. 
über das Verhältnis von Staat und Kirche“, Abhandlungen zur mittleren 
und neueren Geschichte herausg. v. Below, Finke und Meineke, Heft 10, 
Berlin und Leipzig, Rothschild, 1909, 69 S. 2,40 M. 

Der Verf. versucht aus den erhaltenen Aussprüchen des größten Papstes der 
Karolingerzeit dessen Anschauungen über das Verhältnis von Staat und Kirche 
zu rekonstruieren. Er verzichtet von vornherein darauf, das Problem in seine 
größeren Zusammenhänge zu stellen — nicht zum Vorteil der Arbeit, die da- 
durch zwar vereinfacht wird, aber notwendigerweise verflacht. Bei Unter- 
suchungen dieser Art ist meist die Fragestellung, mit der der Forscher an das 
— stets lückenhafte — Material herantritt, das wichtigste. Auf dem anderen 
Wege wäre auch von dem vom Verf. behandelten Gegenstand ein einheitlicheres 
Bild zu gewinnen gewesen. So aber wird die Darstellung lediglich eine nach 
gewissen Hauptgedanken geordnete Sammlung von Aussprüchen. Überläßt 
man dem Material in dieser Weise die Führung, so besteht noch obendrein die 
Gefahr, daß man — wie dies in der vorliegenden Untersuchung der Fall ist — 
Aussprüche, die zu verschiedenen Zeiten und bei den verschiedensten Gelegen- 
heiten geäußert worden sind, viel zu sehr nach gleichen Maßen mißt. Bei einer 
größtenteils diplomatischen Korrespondenz darf man nicht jedes Wort auf die 
Wagschale legen. Beweis hiervon ist z. B. die vom Verf. hervorgehobene Tat- 
sache, daß Nikolaus, trotzdem er gewiß eine Persönlichkeit war, die nach ihren 
Ideen auch lebte, ausgesprochene Drohungen gegebenenfalls doch nicht ver- 
wirklicht hat. — Im übrigen ist die Arbeit durchaus nicht ohne Wert. Sie liefert 
im Gegenteil nicht nur manche interessante Einzelheit, sondern leistet auch in 
der Anlage alles, was nach diesem Plan zu leisten war. Auf die Anschauung, 
die Nikolaus von der Stellung der Päpste in der Kirche hat, werden seine Ideen, 
das gegenseitige Verhältnis der Kirche zum Staat betreffend, zurückgeführt. 
Meines Erachtens mit Recht. Die ersten Vorahnungen von der päpstlichen 
Allgewalt lassen in Nikolaus bereits auch die Gedanken an deren Folgen zeitigen: 
das Streben nach Wahrung der kirchlichen Selbständigkeit der weltlichen 


ET 


Nachrichten und Notizen II. 263 


Gewalt — vor allen den östlichen und westlichen Kaisern — gegenüber, ja 
sogar schon die Ansicht von der Überordnung der Kirche über den Staat. 
A. Pöschl. 


Ernst Mummenhoff, Archivrat, Nürnbergs Ursprung und Alter in den 
Darstellungen der Geschichtschreiber und im Licht der Geschichte. Nürn- 
berg 1908. Verlag von J. L. Schrag. VI und 141ff. mit 2 Plänen. 4,— M. 

Das Dunkel über der ältesten Geschichte einer Stadt zu lichten, ist eine 
dankbare, aber auch schwierige Aufgabe. Namentlich gilt dies von Nürnberg, 
über dessen Ursprung sich im Laufe der Jahrhunderte eine solche Menge sich 
widersprechender Annahmen, Erzählungen und Erdichtungen angehäuft hatte, 
daß jedwede Klarheit geschwunden war. Wer hier zu positiven neuen Ergeb- 
nissen kommen wollte, der mußte von Grund aus aufräumen, um einen neuen 
festgefügten Bau von dauerndem Bestand aufführen zu können. Das ist in der 
vorliegenden Arbeit geschehen. 

Der Verfasser, dem wir schon so manch bedeutsame Klärung auf dem Ge- 
biet der Geschichte der Stadt Nürnberg zu danken haben, legt dem Übel die 
Axt an die Wurzel. Er geht von Sigmund Meisterlin aus, der zu Ende des 
15. Jahrhunderts als der erste Nürnbergs Geschichte im Zusammenhang be- 
handelte und so zu einem verderblichen Verhängnis für die Nürnberger Ge- 
schichtschreibung wurde. Er wie seine Nachfolger suchen die Entstehung der 
Stadt aus ihrem Namen herzuleiten. Daher die vielen haltlosen Hypothesen ! 
So ist Nürnberg bald römischen, bald keltischen, bald deutschen Ursprung». 
Dann soll es das Segodunum oder Bergium des Ptolemäus oder aber das Brem- 
berga des Kapitulars Karls des Großen sein. Auch dieser selbst und Bonifazius 
sind mit Nürnberg in Beziehung gebracht worden. Nicht einmal der Annalist 
Johannes Müllner (1565—1634) besaß den Mut, das verworrene Lügengewebe 
zu zerreißen. Er förderte jene Erfindungen vielmehr, statt ihnen Abbruch zu 
tun. Es dauerte lange, bis ein Geschichtschreiber auftrat, der mit den traditio- 
nellen Anschauungen zu brechen wagte. Der erste, welcher der Annahme eines 
so hohen Alters der Stadt entgegentrat, war der Königl. Preuß. Geheimrat 
Joh. Peter Ludewig. Von den nürnbergischen Historikern emanzipierte sich 
zuerst der Altdorfer Professor Joh. Christian Siebenkees von der Tradition. 
In neuerer und neuester Zeit ist man teils für einen slavischen, teils für 
einen deutschen und vereinzelt für einen römischen Ursprung der Stadt ein- 
getreten. 

So herrscht denn über die Entstehung und das Alter Nürnbergs große Un- 
klarheit. Um sie zu entwirren, beschreitet der Verfasser den natürlicheren Weg 
der objektiven Geschichtsforschung. Er fragt sich zunächst, was weiß die 
Geschichte über den Beginn der Besiedlung der Umgebung? Aus einer Ur- 
kunde vom Jahre 1021 zieht er den Schluß, daß es sich um bayerische 
Kolonien handelt, die in der Waldgegend nördlich von Nürnberg begründet 
worden waren. Die Namen der genannten Ortschaften sprechen ebenfalls für 
deutschen Ursprung. Diese selbst stehen im Zusammenhang mit dem im Jahre 1007 
neubegründeten Bistum Bamberg, mit dem eine rege deutsche Pionierarbeit 
in den von Slaven besetzten Gegenden des Frankenlandes begann. Das da- 
mals weit umfangreichere Gebiet des späteren Reichswaldes war eben nicht 


264 Nachrichten und Notizen II. 


von den Slaven besiedelt worden. Man wird sich der Triftigkeit der Beweis- 
führung nicht verschließen können. Nürnberg selbst kommt zum ersten Mal 
1050 vor. Die näheren Umstände führen den Verfasser zu dem festgegründeten 
Schluß, daß der Ausbau des ursprünglichen Könighofes zu einer Burg in die 
Zeit zwischen 1030 und 1050 fällt. 

Und nun kommt der Verfasser zu der Burg selbst. Langjährige Studien 
gerade auf diesem Gebiete setzten ihn in dieLage, die bislang bestehenden An- 
schauungen fast sämtlich als irrig zu erweisen. An der Hand der Urkunden 
und der vorhandenen Bauteile führt er den überzeugenden Beweis, daß auf 
dem Felsplateau des Burgberges anfangs nur eine Burg stand, nämlich die 
Burggrafenburg, die ursprüngliche Königsburg. Diese nahm ihren Ausgangs- 
punkt von dem merkwürdigen Bau des fünfeckigen Turmes, in dem ich mit 
Mummenhoff einen Wartturm sehe, worauf seine Lage und Gestalt hinweisen. 
Erst später, als die Burggrafen ihre Macht und ihren Besitz in bedenklicher 
Weise erweiterten, erbaute sich der Kaiser als Stützpunkt für seine Bestre- 
bungen zur Erhaltung des Reichsgutes eine eigene Burg, die jetzige Kaiser- 
burg. Ihre Erbauung wird in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts, und 
zwar in die Zeit Kaiser Friedrichs I. versetzt. Damit fallen die Hypothesen 
Essenweins und anderer in ein Nichts zusammen, nicht zum mindesten sein 
ganzer Rekonstruktionsversuch überhaupt. 

Vier interessante Exkurse beschließen das Werk, das wir als eine der be- 
deutungsvollsten neueren Erscheinungen auf dem Gebiet der älteren Geschichte 
Nürnbergs ansprechen dürfen. 

Nürnberg. Fritz Traugott Schulz. 


Archivium Franciscanum Historicum. Periodica publicatio trimestris 
cura patrum collegii d: Bonaventurae. Ad Claras Aquas prope Florentiam. 
Annus I, Fasz. 1—4, 1908. 


Collection d'études et de documents sur lhistoire religieuse et 
littéraire du moyen age t. IV: Actus beati Francisci et sociorum eius, 
ed. Paul Sabatier. Paris, Fischbacher 1902. 


Die tätigen Franziskaner von Quaracchi bei Florenz geben seit dem vorigen 
Jahre dieses Archiv heraus, das sowohl Aufsätze wie Quellen- und Urkunden- 
veröffentlichungen und eine Bibliographie umfaßt. Der erste Jahrgang hat sich 
gut eingeführt; fast alle wissenschaftlichen Wortführer des Franziskanerordens 
haben sich mit Beiträgen beteiligt: Golubowich, Holzapfel, Bihl, Lemmens, 
Kruitwagen, Dominichelli, Eubel und andere sind vertreten. Die Arbeiten 
gelten vorwiegend der ältesten Zeit des Ordens. Unter den Quellenpublikationen 
findet sich der Anfang der Chronik des Fra Mariano. Die ersten Hefte machen 
einen sehr vorteilhaften Eindruck von den im Minoritenorden neu erwachten 
wissenschaftlichen Eifer. 

Die Actus b. Francisci et sociorum eius sind zwar nur eine sekundäre Quelle 
für die Erkenntnis der ältesten Franziskanergeschichte, aber Sabatiers Annahme, 
daß auch in den späteren Überlieferungen ursprüngliche Bestandteile vorliegen, 
rechtfertigt die Herausgabe des gesamten Textes. Die Actus sind im wesentlichen 
volkstümliche Überlieferung und Legendenbildung aus dem ersten Viertel 


Nachrichten und Notizen II. 265 


des 14. Jahrhunderts (1322—1328?) — die Fioretti sind aus ihnen oder aus 
einer gemeinsamen Quelle abgeleitet. Sabatiers Ausgabe bietet wieder alle 
Vorteile seiner Quellenpublikationen: neben einer allgemein erläuternden 
Einleitung genaue Beschreibung aller Manuskripte und einen reich kommen- 
tierten Text. Sabatier hat in der Einleitung die geschichtlichen Elemente der 
Actus herauszuholen versucht und Frater Hugolin de Monte Giorgio als den 
wahrscheinlichen Verfasser bezeichnet. 
Tübingen. Walter Goetz. 


Württembergisches Urkundenbuch., Herausgegeben von dem K. Staats- 
archiv in Stuttgart. Bd. 10. XIII u. 616 S. 4°. Stuttgart, Kohlhammer, 
1909. 10,— M. 

Seit Eugen Schneider zusammen mit Gebhard Mehring die Herausgabe des 
Württembergischen Urkundenbuches übernommen hat, ist rasch ein Band 
auf den anderen gefolgt. Während in einem halben Jahrhundert (seit 1849) 
nur 7 Bände erschienen waren, sind nun in 6 Jahren (seit 1903) die Bände 
8—10 veröffentlicht worden, und das Werk steht mit dem nächsten Bande 
vor seinem Abschluß. Während ursprünglich das Jahr 1313 als Grenze fest- 
gesetzt war, haben sich die Herausgeber jetzt entschlossen, schon mit dem 
Jahre 1300 abzuschließen und dann die Fortsetzung der Urkundenausgabe 
den lokalen Urkundenbüchern zu überlassen, wie sie für Ulm, Heilbronn, 
Eßlingen, Rottweil, für die Grafschaft Hohenlohe und — mit gewissen Be- 
schränkungen — für einzelne Klöster schon vorhanden sind; wie es z. B. für 
das eng zu Württemberg gehörige Salem in ausgedehntestem Umfange von 
Weech herausgegeben ist, so wird ein Heiligkreuztaler Urkundenbuch in kurzem 
im Auftrage der württ. hist. Landeskommission erscheinen. Das Material für 
das Gebiet des heutigen Württemberg wächst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts 
in einem solchen Maße, daB Bd. 5—8 nur je 8, Bd. 9 nur noch 7 Jahre um- 
spannen konnte; der neue Band hat nur noch 5 Jahre (1292—1296) bewältigen 
können. Dabei ist vom Regest vielfach Gebrauch gemacht worden; nur 296 
von den 744 Urkunden des Bandes sind im vollständigen Texte gegeben. Unter 
diesen Umständen ist es notwendig, eine das ganze heutige Württemberg 
umfassende Urkundensammlung nunmehr aufzugeben und zur Arbeitsteilung 
überzugehen. 

Der neue Band bringt wie seine Vorgänger eine Fülle neuen Materials. 347 
seiner Urkunden waren bisher ungedruckt und zum Teil völlig unbekannt. 
Aber auch für die nicht zum erstenmal gedruckten wird man dankbar sein, 
denn sie waren ebenso zerstreut gedruckt, wie das württembergische Gebiet 
seit der Mitte des 13. Jahrhunderts zersplittert war. Die Masse der Urkunden 
des 10. Bandes bezieht sich auch diesmal wieder auf die württembergischen 
Klöster — Bebenhausen, Herrenalb, Weingarten stehen wie schon in den letzten 
Bänden voran, mit mehr als 160 Urkunden. Die Städte, der Adel, auch die 
Grafen von Württemberg (die nur mit ganz wenigen Urkunden vertreten sind) 
stehen gegenüber den Klöstern noch völlig zurück, ebenso wie die politischen 
Urkunden ganz verschwinden gegenüber den Schenkungen und Kaufverträgen. 
Für die Geschichte der Kirche und des religiösen Lebens, für Wirtschafts- 
geschichte und für die historische Geographie Württembergs bringt der Band 


` 


266 Nachrichten und Notizen II, 


ein überreiches Material: der Drang nach frommen Schenkungen und Stif- 
tungen, das Wachstum der toten Hand, aber auch die Verschuldung von 
Klöstern und noch mehr von Adligen — das sind die Grundzüge dieser Ur- 
kundenmasse. Die deutschen Urkunden bilden ein Sechstel des Materials; 
für 1261—1268 (Bd. 6) waren es zuerst 4 — die älteste eine Schenkungsurkunde 
vom Mai 1263 —, für die Jahre 1269—1276 (Bd. 7) 13, für 1277—1284 (Bd. 8) 
31, für 1285—1291 (Bd. 9) 77, nunmehr aber 127. Eine Urkunde vom 22. De- 
zember 1293, ein Kaufvertrag mit dem Kloster Heggbach, ist für Württemberg 
das älteste Beispiel eines gleichzeitig deutsch und lateinisch ausgefertigten 
Stückes. 

Ein ausgezeichnetes, bei zahlreichen Stichproben niemals versagendes Re- 
gister ist dem Bande beigegeben. Pfarrer Dr. Bossert hat bei der Deutung 
der Ortsnamen wie schon früher seine bewährte Hilfe zur Verfügung gestellt. 
Es braucht angesichts der Herausgeber nicht erst ausführlich ausgesprochen 
zu werden, daß auch der neue Band in sicherer Technik gearbeitet ist, so daß 
ihn die Geschichtsforschung mit warmem Danke entgegennehmen wird. 

Tübingen. Walter Goetz. 


Falk, Die Ehe am Ausgange des Mittelalters. Freiburg im Breisgau, 1908. 2,60 M. 

Diese Schrift hat ausgesprochen polemischen Charakter. Sie gliedert sich 
in zwei Teile. S. 1—70 erbringt den Nachweis, daß die Kirche des Mittelalters 
dem Wert der Ehe gerecht geworden, und daß die gegenteilige Behauptung 
unrichtig sei. Dafür bringt der Verfasser Material der verschiedensten Art 
zusammen. Und diesen Ausführungen kann man wohl beistimmen. Ins- 
besondere birgt die Materialsammlung manches Wertvolle, wie z. B. den kurzen 
Abschnitt über die „Brautausstattung“. Mit diesem Nachweis hätte Verf. 
sich für sein Thema begnügen können. Wenn er im zweiten Teil alle möglichen 
Schattenseiten bei der Reformation, die er hier einfach mit den Humanisten 
zusammenwirft, entdeckt, um den von dieser hervorgerufenen Niedergang 
zu konstatieren, so war dies weder für das Thema probandum erforderlich, 
noch kann dieser Nachweis irgendwie als geglückt angesehen werden. Hier ist 
Licht und Schatten doch zu ungleich verteilt worden. Die wahre Bedeutung 
der Aussprüche Luthers über die rechtliche Seite der Ehe, über die Auflöslich- 
keit der Ehe usw. ist im Gegensatze zum Verf. eine ganz andere; der beklagens- 
werte Einzelfall der Doppelehe Philipps kann doch unmöglich verallgemeinert 
werden usw. Diesem zweiten Teile kann nicht das Prädikat „gelungen“ erteilt 
werden. 

Erlangen. Sehling. 


Joseph Löhr, Dr. phil., Weltpriester, „Die Verwaltung des kölnischen Groß- 
archidiakonates Xanten am Ausgange des Mittelalters“. Kirchenrecht- 
liche Abhandlungen herausg. v. Dr. U. Stutz, 59. u. 60. Heft, Stuttgart, 
Enke, 1909, XVI u. 292 S. 10,60 M. 

In dieser lehrreichen Studie zur kirchenrechtlichen Lokalgeschichte wird uns 
praktisches Rechtsleben, nicht objektives Recht vor Augen geführt. Es wird 
uns gezeigt, wie die Verwaltung eines niederrheinischen Großarchidiakonats 
an der Wende des Mittelalters und der Neuzeit tatsächlich gehandhabt 


Nachrichten und Notizen Il. 267 


worden ist. Auf Quellen konkretester Art (Rechnungen, Protokolle u. dgl.) 
aufgebaut, liefert uns die Darstellung — dank der vielfach geradezu statistischen 
Methode und nicht zuletzt dank der guten Beobachtungsgabe des Verfassers — 
ein anschauliches und vollkommen zuverlässiges Bild von den Einzelheiten 
einer solchen Administration bis in ihre feinsten Züge. Sie fördert damit aber 
auch eine Fülle nicht bloß rechts-, sondern auch wirtschafts- und allgemein 
kulturgeschichtlich interessanter Details zutage. Wir lernen kennen, was von 
den Rechtssätzen tatsächlich praktisch geworden ist. Wir erfahren auf diese 
Weise z. B. wie der eigentliche Grundzug der geistlichen Amtsführung damals 
lediglich fiskalisch -bureaukratisch war. Das ideale und pastorale Moment 
trat in der Verwaltung ganz zurück. Wir werden von der großen Ausdehnung 
der Geldstrafen einerseits, der Seltenheit oder dem gänzlichen Ausbleiben der 
Zensuren andererseits unterrichtet. Wir erfahren von der Häufigkeit der Ehe-, 
von der Seltenheit der Benefizialprozesse usw. Ja, von manchen Einrichtungen 
erlangen wir überhaupt nur aus den vom Verf. herangezogenen Quellenarten 
Kenntnis. Ich nenne da nur das Absenzwesen. — Deutlicher als theoretische 
Erwägungen zeigt uns diese Arbeit, welch notwendige Ergänzung Unter- 
suchungen dieser Art für das volle Verständnis der kirchlichen Rechtsentwick- 
lung bilden; denn diese beruht auf der Wechselwirkung von Norm und Leben. 
Das Verdienst des Verf. ist um so größer, als er nicht nur mit entsagungsvollem 
Fleiß aus dem zunächst so spröde erscheinenden Quellenschatz volles Leben 
herauszuarbeiten verstanden hat, sondern auch insofern, als er seine Unter- 
suchung mit seltener Gewissenhaftigkeit durchgeführt hat. Sein Werk kann 
daher jedem Interessenten zur Lektüre und jedem Bearbeiter ähnlicher Stoffe 
als Muster empfohlen werden. A. Pöschl. 


W. Beck, Oberst a D., Die ältesten Artikelsbriefe für das deutsche Fuß- 
volk. München 1908, Lindauer. IX u. 1248. M. 3.—. 

Die gründlichen Untersuchungen Erbens (Mitteilungen des Instituts für 
österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 6) haben dem Verf. 
Änregung zu einer höchst verdienstvollen Weiterführung geboten. Indem er 
die Bestandteile der Artikelsbriefe, Treueid und Feldordnung zurückverfolgt, 
vermag er für zahlreiche Bestimmungen der letzteren eine stattliche Ahnen- 
reihe aufzuweisen, vornehmlich in den städtischen Soldverträgen und den 
Reichstagsabschieden. Dazu seien hier noch der Erfurter Zuchtbrief 1351 (Mit- 
teilungen des Sächsisch-Thüringischen Altertumsvereins, Bd. 7) und die Nord- 
häuser Einung 1350 angemerkt (Zeitschrift d. Harzvereins, Bd. 21). Die Ver- 
bindung beider Bestandteile bürgerte sich Ende des 15. Jahrhunderts ein unter 
schweizerischem Einfluß; eine weitere Ausbildung vollzog sich in Oberdeutsch- 
land in Wechselwirkung der kaiserlichen Kanzlei und der des schwäbischen 
Bundes, bis die 1519 gewonnene Fassung einen gewissen Abschluß bildet. 
Von größtem Werte ist, daß die Quellen, welche den ausgezeichneten knappen 
Darlegungen zur Stütze dienen, Abdruck gefunden haben, neunzehn Akten- 
stücke beginnend mit dem Nürnberger Soldvertrag 1450, davon elf noch un- 
bekannt. Unter den anderen befinden sich, um das Bild der Entwickelung 
nicht zu stören, auch drei der von Erben neuerlich publizierten (Mitteilungen 
des Heeresmuseums in Wien 07, vgl. Bd. 11 dieser Zeitschrift), Den Schluß 


968 Nachrichten und Notizen II. 


macht eine lehrreiche tabellarische Übersicht späterer Quellen bis 1619. Be- 
denklich muß die Modernisierung der Texte erscheinen, da dem Herausgeber 
doch die bewährten Grundsätze der Reichstagsakten bekannt waren. Das 
Gefühl der Zuverlässigkeit wird dadurch gemindert; im besondern hat Erben 
darauf hingewiesen, wie die wichtige Erkenntnis der Abhängigkeit dadurch 
erschwert wird (Historische Zeitschrift, Bd. 102). Wie mannigfaltige Auf- 
schlüsse sich aus diesen neu erschlossenen reinen Quellen für das innere Leben 
der deutschen Heere gewinnen lassen, für das wir bisher auf abgeleitete an- 
gewiesen waren, dafür gibt der Verfasser wertvolle Andeutungen, als wichtigste 
die Hervorhebung der rein nationalen Rechtsanschauung. 
Magdeburg. Liebe. 


Dr. phil. Karl Schottenloher, Kustos der Kgl. Hof- und Staatsbibliothek 
in München, Jakob Ziegler aus Landau an der Isar. Ein Gelehrtenleben 
aus der Zeit des Humanismus und der Reformation. Mit sechs Feder- 
zeichnungen Martin Richters, des Schreibgehilfen Zieglers.. Münster i. W., 
Druck und Verlag der Aschendorffschen Buchhandlung 1910. gr. 8. XVI u. 
415 S. Preis 11,25 M. Auch u. d T.: Reformationsgeschichtliche Studien 
und Texte. Herausgegeben von Dr. Joseph Greving, ord. Prof. a. d. Univ. 
Münster. Heft 8-10.) 

Henning Pyrgallus hatte in einem Gedichte Jakob Ziegler als Verteidiger 
der Kirche gefeiert und seine Schriften als „Digna vel a sera posteritate coli‘“ 
gepriesen. Lange waren diese Worte wenig beachtet, wiewohl einzelne Bei- 
träge zur Geschichte dieses vielseitigen Theologen des 16. Jahrhunderts er- 
schienen. Da machte Riezler auf die Arbeiten des Verfassers aufmerksam, 
der in einer Dissertation, einem Artikel in der dritten Auflage der Hauckschen 
Real-Enzyklopädie und sonst, jetzt in dem vorliegenden stattlichen Bande 
Leben, Lehren und Kämpfen des Humanisten, Politikers, Polemikers und 
Historikers behandelt hat. Zahlreiche Archive und Bibliotheken wurden gründ- 
lich ausgebeutet, die Literatur sorgfältig verwertet; mancher wertvollen Unter- 
stützung angeschener Gelehrter erfreute sich der Verfasser. 

Ein im höchsten Grade fesselndes Lebensbild entwirft er. Anziehend ist 
gleich die Schilderung der humanistischen Studien an der Universität Ingol- 
stadt, in die er zugleich mit Konrad Celtis im Sommersemester 1492 eintrat. 
Von Interesse ist dann der Aufenthalt in Leipzig, wo er nach einem längeren 
Verschwundensein in einem stillen Winkel Mährens seine Schrift gegen die böh- 
mischen Brüder drucken ließ. Für die Charakteristik Dungersheims ist hier der 
Nachweis bedeutsam, daß der Leipziger Professor in seiner Streitschrift über 
denselben Gegenstand seinen Vorläufer nicht erwähnte. Diese Notiz ergänzt 
die Züge, die G. Wustmann in seiner Geschichte der Stadt Leipzig (Band 1, 
S. 475) und neuerdings O. Kirn in der Festschrift „Die Leipziger Theologische 
Fakultät in fünf Jahrhunderten“ (S. 29) erwähnen, bestätigt auch die scharfe 
Kritik, die die Leipziger Zustände damaliger Zeit seitens des Herzogs Georg 
und sonst erfahren, wie dies F. Geß in einem anschaulichen Bilde vorgeführt 
hat (Leipzig und Wittenberg, im Neuen Archiv f. d. Sächs. Gesch.- und Alters- 
kunde. Bd. 16, S. 43ff.). Ob Ziegler durch diese Verhältnisse veranlaßt wurde 
weiter zu ziehen? Wir müssen es uns versagen, den wandernden Gelehrten 


Nachrichten und Notizen II. 969 


nach Ofen, Rom, Ferrara zu begleiten, machen nur auf die scharfen Streit- 
schriften gegen Papst und Kaiser aufmerksam, auf seine Reformpläne, auf 
seinen Aufenthalt in Straßburg und den Wandel in seiner Stellung zur Re- 
formation. Nach längerer Wanderung landet er schließlich als Professor der 
Theologie in Wien und stirbt als Schützling des Bischofs Wolfgang von Salms 
in Passau. Mit feinem Spürsinn und entsagungsvoller Gründlichkeit ist der 
Verfasser der literarischen Tätigkeit Zieglers nachgegangen. Hervorgehoben 
sei der Anhang, der das Verzeichnis der Werke, Briefe und Widmungen Zieglers 
mit vier vollständigen Briefen bietet. Ich bemerke, daß den Kommentar zum 
Plinius und die Beschreibung des heiligen Landes auch die Leipziger Stadt- 
bibliothek besitzt. Der eine Band trägt die Inschrift: Sum Stefani Reineccii 
Halberst. Sax. nunc Gualterneoburgensium Pastoris 1646. 
Leipzig. Georg Müller. 


Kilian Leibs Briefwechsel und Diarien. Herausgegeben von Joseph 
Schlecht. (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte. Herausgegeben 
von Joseph Greving. Heft 7.) Münster, Aschendorff, 1909. XXXVI, 
155 S. 4,80 M. 

Kilian Leib, der Rebdorfer Augustinerchorherr, ist den Reformationshisto- 
rikern bekannt als Verfasser einer durch ihre vielseitigen und zuverlässigen 
Nachrichten wichtigen Geschichtsquelle. In seiner sorgsamen und weitschauen- 
den Beachtung der Zeitereignisse ebenso wie in der Art seiner historiographischen 
Tätigkeit erinnert Leib am meisten an seinen Nürnberger Zeitgenossen Christoph 
Scheurl, zumal da das stille Rebdorf damals merkwürdigerweise ein ähnliches 
Nachrichtenzentrum gewesen sein muß, wie das große Nürnberg. Über Leibs 
Nachlaß aber hat ein viel ungünstigerer Stern geschwebt, als über dem Scheurls, 
den wir heute noch stattlich im Germanischen Museum vor uns sehen. Leibs 
ausgedehnter Briefwechsel ist bis auf dürftige, wenn auch wertvolle Reste ver- 
schwunden und seine geschichtlichen Aufzeichnungen, die Diarien, die kleinen 
und die großen Annalen, müssen aus ungenauen und unvollständigen Abschriften, 
zum Teil sogar aus den späteren Verarbeitungen von Rebdorfer Klosterbrüdern 
gewonnen werden. Auch die Abdrücke, die Aretin und dann Döllinger von den 
großen Annalen gemacht haben, sind mangelhaft und lückenhaft. Joseph 
Schlecht, der sich längst um die Eichstätter Geschichte wie um die bayerische 
Kirchengeschichte überhaupt rühmlich verdient gemacht hat, hat nun seiner 
Ausgabe der kleinen Annalen (1888) eine Sammlung der Reste des Leibschen 
Briefwechsels und der Diarien folgen lassen, die, wie wir es bei ihm gewohnt sind, 
treffliche und umsichtig erläuterte Texte von großem Interesse bietet. Für die 
Sammlung ist ihm außer Handschriften des bischöflichen Ordinariatsarchivs 
in Eichstätt noch eine jetzt nach Pommersfelden verschlagene Handschrift 
zugute gekommen. Aus dem Briefwechsel, der unter 51 Stücken 36 ungedruckte 
bietet, erwähne ich die besser als bei Heumann gedruckten Pirckheimerbriefe, 
besonders aber die interessanten Briefe des Augsburger Domherrn Konrad 
Adelmann, aus den Diarien die mancherlei charakteristischen Äußerungen des 
Bischofs Gabriel von Eyb, die Leib nach seiner löblichen Gewohnheit im Wort- 
laut und häufig deutsch gibt; auch eine so merkwürdige Äußerung Leibs, 
wie die über Luthers Verdeutschung: du holdselige Maria (S. XVI) verdient 


270 Nachrichten und Notizen II. 


Beachtung. Über das Verhältnis der Diarien zu den kleinen und großen Annalen, 
über Leib als Historiker, seine Stellung zum Humanismus, zur Reformation 
und zur Mystik urteilt Schlechts Einleitung ruhig und sicherlich durchaus 
treffend. Hoffentlich gibt seine schöne Arbeit, wie sie will, den Anstoß zu einer 
Gesamtausgabe der Werke Kilian Leibs. 

München. Paul Joachimsen. 


Danmark -Norges Traktater 1523—1750 med dertil hørende Aktstykker 
paa Carlsbergfondets Bekostning udgivne af L. Laursen. I. Bind, 1523 til 
1560. København 1907. XVI und 720 S. 

Die auf Kosten des Carlsbergsfonds veranstaltete Publikation Laursens 
soll dazu dienen, dem Mangel einer Sammlung der dänischen und norwegischen 
Verträge abzuhelfen, der besonders für die Zeit von 1523—1750 sehr fühlbar ist. 
Für die Jahre nach 1750 liegt eine neuere, vom Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten veranstaltete Sammlung vor, für die ältere Zeit genügen meist 
die großen schwedischen und deutschen Publikationen, für die dazwischen 
liegenden Jahrhunderte aber ist man teils auf schlechte Drucke, teils auf bloße 
Auszüge angewiesen. Der Herausgeber hofft, das Material in 3—4 Bänden 
erschöpfen zu können, er nimmt außer den Verträgen, die sich auf die große 
Politik und auf die Familienpolitik des königlichen Hauses beziehen, auch die 
auf, die die schleswig-holsteinischen Dinge betreffen, und die mit den Kapiteln 
der norddeutschen Bistümer geschlossenen, eine Auswahl, die man nur billigen 
kann. Dem Druck legt der Herausgeber, wenn irgend möglich, die Originale, 
und zwar in erster Linie die im dänischen Reichsarchiv ruhenden zugrunde. 
Auch im übrigen läßt die Ausgabe kaum etwas zu wünschen übrig. Dadurch 
daß das Vorwort und das nach Ländern geordnete Verzeichnis der Verträge 
am Schluß dänisch und französisch geschrieben sind, wird Ausländern die 
Benutzung der Sammlung erleichtert. Jedem einzelnen Vertrag gehen aus- 
führliche historische Einleitungen voraus, für deren Ausarbeitung der Heraus- 
geber auch eingehende Archivstudien nicht gescheut hat. Inhaltsangaben 
vor den Verträgen werden durch die ziemlich ausführlichen Überschriften 
einigermaßen entbehrlich. Außer dem schon erwähnten topographisch geord- 
neten Verzeichnis gibt der Herausgeber am Schluß noch ein dänisches chrono- 
logisches Verzeichnis und ein ausführliches Namenregister. 

Der Text der Verträge macht einen vortrefflichen Eindruck, man wird 
ihn künftig stets zugrunde zu legen haben. Außerdem sind die bisher un- 
gedruckten Stücke nicht selten; verwiesen sei z. B. auf die Verträge, die der 
Landgraf Philipp von Hessen 1528, 1530 und 1534 mit Dänemark schloß, von 
denen man zum Teil bisher überhaupt kaum etwas wußte. Jedenfalls hat 
auch die deutsche Forschung Anlaß, dem Herausgeber und dem Carlsberg- 
fonds für die schöne Publikation dankbar zu sein. 

Jena. G. Mentz. 


Ascan Westermann, Die Türkenhilfe und die politisch-kirchlichen Parteien 
auf dem Reichstag zu Regensburg, 1532 (Heidelberger Abhandlungen zur 
mittleren und neueren Geschichte, Heft 25). Heidelberg, Winter 1910. 
237 Seiten. 6 M. 20 Pf. 


Nachrichten und Notizen II. 271 


Ein durch Ranke, Baumgarten, Riezler und andere in älterer Zeit, neuer- 
dings dann durch O. Winckelmann in erschöpfender Weise klargestelltes 
Gebiet schwieriger diplomatischer Verhandlungen hat A. Westermann auf 
Grund des weitschichtigen Aktenmaterials, das sich aus den süddeutschen 
Archiven (Wien, München usw., daneben Marburg und Köln) ihm eröffnete, 
aufs neue durchforscht. Die Lage Deutschlands und des dem imperialistischen 
Gedanken der Weltmonarchie nachjagenden Habsburgischen Kaisertums 
E gegenüber den andern maßgebenden Mächten, speziell Frankreich, England 
und der Kurie, schildert das die wesentlichsten Gesichtspunkte der Politik 
Karls V. und seines Bruders, des römischen Königs Ferdinand, geschickt 
gruppierende Einleitungskapitel (Seite 1—40). Den Protestanten war durch 
den nachteiligen Abschied des Augsburger Reichstages vom 19. November 
1530, der ihre Religion bedrohte und sie vom Landfrieden ausschloß, eine 
verschärfte Opposition aufgedrungen worden. Diese kam nicht nur im Schmal- 
kaldischen Bunde zum Ausdruck, sondern auch in Beziehungen, die die Pro- 
testanten zu dem mit Ferdinand in kriegerischem Zwiespalt befindlichen 
ungarischen Gegenkönig Johann Zapolya anknüpften, ferner zu Frankreich, 
Dänemark und zu dem ebenfalls antihabsburgisch gesinnten Herzog Wilhelm 
von Bayern, dessen Politik durch den energischen und intriganten Kanzler 
Leonhard von Eck vertreten wurde. Wie bei den auf so mannigfache Endziele 
gerichteten Bestrebungen der maßgebenden Gewalten nicht anders zu er- 
warten war, mischte sich auf dem nunmehrigen, zuerst nach Speyer ausge- 
schriebenen, dann aber nach Regensburg mit Rücksicht auf die bedrohte 
Lage des Ostens, angesetzten Reichstag aufs neue das Religiöse vielfach mit 
dem Politischen. Zugleich erwies sich der in verstärkter Weise um selbige Zeit 
auftretende Gedanke des allgemeinen, zur Reformierung der Kirche „an Haupt 
und Gliedern“ einzuberufenden Konzils, der seine Stütze in den Ständen des 
Reichs und dem Kaiser, den entschiedenen Widersacher im Papst Klemens VIII. 
hatte, als eine, wie sich in Regensburg bald zeigte, nicht gering zu veranschlagende 
Triebfeder, und beeinflußte den Verlauf der Verhandlungen in nachhaltiger 
Weise. — In Ungarn war Zapolya durch den Umstand des Überwiegens der 
Streitkräfte König Ferdinands längst veranlaßt worden, die Bundesgenossen- 
schaft der Türken zu suchen. Doch auch die Schmalkaldener, weit entfernt 
den Augsburger Reichstagsabschied anzuerkennen, weigerten sich der großen 
Mehrzahl nach, an der Türkenhilfe, die der Augsburger Reichstag auf 6 even- 
tuell 8 Monate dem Kaiser in Stärke von 8000 Reitern und 40 000 Mann Fuß- 
volk bewilligt hatte, irgendwie teilzunehmen. Man argwöhnte nicht ohne Grund, 
daß die Schmalkaldener, die zugleich auf Inhibierung der gegen sie beim Reichs- 
kammergericht schwebenden Prozesse drangen, bei dem Versuch, bindende 
Konzessionen auf dem Gebiet des Religiösen endlich dem Kaiser und den 
katholischen Ständen abzutrotzen, die Hilfe des Sultans Suleiman II. anzu- 
rufen geneigt sein würden. Nicht minder tauchte der Verdacht auf, daß die 
Schmalkaldener, sobald die andern Stände und der Kaiser im Feldzug gegen 
die Türken begfffen wären, ihnen in den Rücken würden fallen wollen. Daß 
man in der Wahl der Mittel zur Erreichung des Zwecks wenig wählerisch war, 
liegt in den Zeitumständen ohne weiteres begründet. Zunächst erhielten die 
Kurfürsten Albrecht von Mainz und Ludwig von der Pfalz, deren Standpunkt 


272 Nachrichten und Notizen II. j 


ein auf Versöhnung gerichteter war, vom Kaiser den Auftrag einer Vermittlung 
mit den Protestanten. Ihre ersten hierzu gemachten Versuche fallen in den 
September 1531. Für das Zusammentreten des Regensburger Reichstags 
wurde definitiv sodann der 6. Januar 1532 als Termin festgesetzt. Befremden 
wollte zwar, daß der Kaiser, der am 28. Februar in Regensburg eintraf, der 
Wahlkapitulation zuwider zahlreiche Truppen spanischer Nationalität mit 
sich führte. Von vornherein faßteman daher den Entschluß, in den Bewilligungen 
Vorsicht zu beobachten und an Geldmitteln noch weniger als an Truppen etwas 
zu gewähren, das über das auf dem Augsburger Reichstag dem Kaiser Zu- 
gesagte hinausgehe. Fehlte doch jede Garantie dafür, daß der Kaiser die zu 
bewilligenden Gelder wirklich zu einem Kriegszug wider die Türken und nicht 
etwa zu einem Privatunternehmen in Ungarn verwende. Die sächsischen und 
hessischen Vertreter, die sich nebst dem bayerischen Kanzler von Eck in den 
Tagen bis 16. März zu Regensburg einfanden, standen an der Spitze der Oppo- 
sition, und waren mit allem Eifer darauf bedacht, die Pläne des Kaisers zu 
vereiteln. Einerseits arbeiteten sie auf den Frieden zwischen Zapolya und 
Ferdinand hin, der für letzteren mit Notwendigkeit den Verlust Ungarns nach 
sich hätte ziehen müssen, sodann suchten sie zu verhüten, daß die dem Kaiser 
zur Verfügung gestellten Truppen anders Verwendung fänden als zur Wahrung 
des derzeitigen Besitzstandes im Osten. Während die Kurfürsten von Mainz 
und der Pfalz mit den Vertretern der Schmalkaldener in getrennter Sonderver- 
sammlung zu Schweinfurt tagten, wurden die Verhandlungen zu Regensburg 
am 17. April eröffnet. Die aus diesem Anlaß im Reichstag durch den Kanzler 
Schweiß verlesene kaiserliche Proposition, nebst 29 andern, neu aufgefundenen 
archivalischen Belegen, sämtlich ins Jahr 1532 gehörig, hat Westermann im 
Anhang Seite 172—237 mitgeteilt. Die Tätigkeit des Kursachsen Hans von der 
Planitz, der in dem alsbald auf Vorschlag des Kaisers gebildeten Ausschuß 
von 20 Mitgliedern der einzige protestantische Vertreter war, erwies sich als 
unzureichend. Zu den Kommissaren des Kaisers auf dem Reichstag gehörte 
der gewandte Pfalzgraf Friedrich, der auch das große Wort führte bei Er- 
örterung der Frage, ob und in welcher Weise die Streitkräfte für den Zweck 
des Türkenkrieges über die im Augsburger Reichstagsabschied vorgesehene 
Zahl hinaus vermehrt werden könnten. Die zahlenmäßige Berechnung, die der 
Kaiser, zumal die Schweinfurter Verhandlung einen immer unsicherern Ver- 
lauf nahm, sich am 5. Mai genötigt sah, dem Ausschuß in Regensburg vor- 
zulegen, wurde von der Mehrheit der Stände mit einem Gegenentwurf erwidert. 
Hiernach standen, wenn man den aus mannigfachen Ursachen entstammenden 
voraussichtlichen Ausfall an Mannschaften in Anrechnung brachte, etwa 
6000 Pferde und 30 000 Mann Fußvolk zur Verfügung. Diese, mit den Truppen 
vereinigt, die Karl V. und sein Bruder ergänzend auf ihre Kosten ins Feld zu 
stellen versprochen hatten, würden für den Türkenkrieg genügen. Die ver- 
schiedenen weiteren Phasen der Verhandlung, die ihren Höhepunkt in der 
definitiven Bewilligung vom 5. Juni erreichte, schildert Westermann in klarer 
Weise, wenn auch die Konkludenz hier und da zu wünschen Grip läßt, so wenn 
er Seite 101 schreibt: „Ich bin der Überzeugung, daß sowohl Bayern wie auch 
die Protestierenden, mindestens Philipp von Hessen und sein Anhang, den 
abschüssigen Weg bis zum offenen Verrat fortgesetzt hätten, wenn dem Kaiser 


` 


Nachrichten und Notizen II. 273 


ein anderer Gegner als gerade die Türken gegenübergestanden wäre.“ — 
Indem die Separatverhandlungen zu Schweinfurt am 7. Mai hatten abge- 
brochen werden müssen, begann am 3. Juni eine neue Spezialberatung mit 
den seit dem 28. Mai dauernd in Nürnberg tagenden Schmalkaldenern. Als 
Gestellungstermin für die Truppen wurde wenig später auf dem Reichstag 
der 30. Juni proklamiert, dann jedoch auf den 31. Juli und schließlich auf 
den 15. August verschoben. Zum Sammelplatz sollte der leichteren Verpflegung 
halber die Gegend von Wien dienen. Im Verhältnis wie die Schwierigkeiten 
wuchsen bei der Beratung darüber, wie die Verwendung der Truppenmacht 
im einzelnen erfolgen sollte, und wie die Verpflegung zu bewirken sei, machten 
die Frage des Oberbefehls, der schließlich an Stelle des schon zu Beginn des 
Reichstags erkrankten Kaisers dem Pfalzgrafen Friedrich übertragen wurde, 
das Mitwirken der Schweizer Eidgenossenschaft usw., manche Sorge. — Im 
weiteren schildert Westermann die Behandlung der Glaubensfragen auf dem 
Nürnberger Tage, das Versagen der Stände in ihrer Gesamtheit bei den Be- 
mühungen des Kaisers auf einen Ausgleich der Schmalkaldener mit den katho- 
lischen Ständen, und die von den Ständen erneut gestellte Forderung des 
allgemeinen Konzils, das sie gleichwohl dem Papste etwa abringen zu wollen 
sich weigerten, im Gegenteil ihre Zusage betreffs der Türkenhilfe als nicht 
erfolgt betrachten wollten, wenn dem Konzil nicht eine Art bestimmten Ter- 
mins anberaumt würde (Seite 137). Die katholischen Stände erstrebten zudem 
unter Ausschluß der Protestanten, Ende Juni die Erneuerung des Augsburger 
Reichstagsabschiedes in voller Ausdehnung. Da der Kaiser für das Unter- 
nehmen gegen die Türken, die ihrerseits am 20. Juli bei Esseg die Drau über- 
schritten, den Beistand der Schmalkaldener unter allen Umständen sich sichern 
wollte, glaubte er über die Köpfe der stämdischen Mehrheit hinweg seine Maß- 
nahmen treffen zu sollen, und gab nach Nürnberg den Befehl, eine Verständi- 
gung mit den noch anwesenden Bevollmächtigten der Schmalkaldener herbei- 
zuführen. Gleichzeitig ließ er zu Regensburg in der Sitzung vom 2. Juli eine 
Botschaft verlesen, die seine veränderte Stellungnahme gegenüber der Mehrheit 
der Stände deutlich zum Ausdruck brachte. Die Katholiken lenkten momentan 
ein, kehrten dann aber zu dem Verlangen des allgemeinen Konzils, resp. wenn 
der Papst dauernd ablehnen sollte, eines vom Kaiser einzuberufenden deut- 
schen Nationalkonzils, zurück. Obwohl die Nürnberger Religionseinung bald, 
darauf, am 23. Juli, bekanntlich perfekt wurde und das Fortbestehen des 
Protestantismus sicherte, beharrten die Stände des Reichstags auf ihrer das 
Konzil betreffenden Forderung, und diese fand auch Aufnahme in der Fassung 
des Abschieds, den der Kaiser am 27. Juli beim Schluß des Regensburger 
Reichstags verlesen ließ. Weitergehende Wünsche der Stände waren bei der 
geringen Anzahl der damals in Regensburg noch anwesenden Vertreter nicht 
mehr zur Geltung zu bringen. Die verhetzende Politik Bayerns hatte das zum 
Teil negative Ergebnis in Regensburg zustande gebracht. Der glückliche Ver- 
lauf des Türkenkriegs hob die Stellung Ferdinands, doch gelang es ihm nicht, 
die Feldhauptleute des Heers dahin zu bringen, daß sie nun noch einen Feldzug 
gegen Zapolya eröffneten. 
Königsberg i. Pr. Dr. G. Sommerfeldt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 32. 19 
e 


274 Nachrichten und Notizen II. 


Hermann Stoeckius, Dr. phil. Forschungen zur Lebensordnung der Gesell- 
schaft Jesu im. 16. Jahrhundert, erstes Stück: Ordensangehörige und 
Externe, Becksche Verlagsbuchhandlung, München, 1910. 578. 2,— M. 

Der Verfasser untersucht in seiner gründlichen und instruktiven Abhandlung 
das Verhältnis der Ordensangehörigen und Externen im Jesuitenorden und 
weist das Prinzip der Trennung nach, das in der Ordnung des Verkehrs zwischen 
den Ordensangehörigen und Externen herrschte. Während die Mitglieder des 

Ordens in der Frömmigkeit die höchste Staffel. die perfectio religiosa mittels 

der exercitia spiritualia zu erringen suchen, ist die Erziehung der Externen nur 

auf die pietas d. h. auf die Ausbildung für den Beruf des Christen gerichtet. 

An zahlreichen Beispielen aus vielen Kollegien verschiedener Ordenszweige 

wird uns gezeigt, wie dieses Trennungsprinzip im Ordenshause, in den Kon- 

vikten und im öffentlichen Leben zur Durchführung kam. Die Externen zer- 
fallen in 3 Klassen, die alumni, die geistlichen Zöglinge, die convictores, die 
weltlichen Pensionäre, und die externi, die auswärtigen Studierenden. Die ersten 
beiden Klassen wohnen in einem besonderen Konvikt und besuchen die Unter- 
richtsanstalt des collegium societatis Jesu, während die letzteren ihre Wohnung 
in keiner geschlossenen Anstalt, sondern in der Stadt haben, aber wie die 
ersteren die Unterrichtsanstalten und die Kirche des Jesuitenkollegs besuchen. 
In einem zweiten, umfangreicheren Hefte beabsichtigt der Verfasser eine Schil- 
derung des gesellschaftlichen Lebens im Ordenshause zu geben, das uns Einzel- 
züge aus dem Leben und Treiben der Jesuiten im Wohnzimmer, Refektorium, 
bei der Unterhaltung, Spaziergang und Spiel vermitteln soll. Ein 3. Heft soll 
das gesellige Leben der Externen untereinander, ein 4. die Pflege der Hygiene, 
ein 5. die Kost und ein 6. endlich die Kleidung behandeln. Mit großem Interesse 
sehen wir den folgenden Arbeiten, die uns eine eingehende Betrachtung der 

Lebensordnung des Jesuitenordens, wie wireie bisher indem geplanten Umfange 

nicht besitzen, entgegen. Der Verfasser hat sich bereits durch die vorliegende 

Abhandlung ein unleugbares wissenschaftliches Verdienst erworben, indem 

er das in jüngster Zeit von den Jesuiten veröffentlichte, reiche und wertvolle 

Quellenmaterial gründlich durchforscht' hat. 

Heidelberg. G. Grützmacher. 


Knud Fabricius, Skaanes Overgang fra Danmark til Sverige, förste del 
(1645—1660) 162 u. 25 S., anden del (1660—1676) 251 u. 27 S. København 
1906. 

Die beiden vorliegenden Teile dieses Werkes, welches den Übergang der 
Provinz Schonen aus dänischem in schwedischen Besitz behandelt und auf 
4—5 Teile berechnet ist, schildern die letzten Zeiten dänischer Herrschaft 
in Schonen vom Frieden zu Brömsebro 1645 bis zum Frieden zu Kopenhagen 
1660, der den endgültigen Verzicht Dänemarks auf das Land aussprach (Teil I). 
und weiterhin die Zustände des Landes und die schwedische Politik in den 
ersten mehr als 11, Jahrzehnten der ununterbrochenen schwedischen Herr- 
schaft bis zum Ausbruch des sogenannten schonischen Krieges zwischen beiden 
Mächten 1676 (Teil II). Der Verf. hat die schonischen Archive und das Reichs- 
archiv in Kopenhagen für seine Arbeit durchforscht und baut auf ihnen eine 
Darstellung auf, die nicht nur eine Lücke in der historischen Forschung schließt, 


Nachrichten und Notizen II. 275 


sondern weit über den provinzialen Bereich nordischer Kämpfe hinaus leb- 
haftes Interesse beansprucht. Denn der zweite Teil seiner Arbeit führt den fried- 
lichen Prozeß der Umwandlung dieses altdänischen Landes in eine schwedische 
Provinz, die Mittel, die die schwedische Politik zur Entnationalisierung des 
Landes, zur Ersetzung der dänischen Nationalität durch die schwedische 
anwandte, eingehend und anschaulich vor die Augen. Ich weise hin insbesondere 
auf die Kapitel über die Tätigkeit der schwedischen Regierung, einen schwe- 
dischen Grundbesitzerstand in Schonen zu schaffen, über die Güterkäufe des 
schwedischen Adels, auf Fabricius’ Berechnungen des prozentuellen Anteils 
schwedischen Eigentums am schonischen Grundbesitz auf Grundlage der 
Erdbücher von 1672 (vgl. die Tabellen in II, S. 112f., 115, 118). Er untersucht 
ferner die Wirksamkeit des in der Gegenwart wichtigsten Entnationalisierungs- 
mittels, der Erziehungs- und Bildungsanstalten, im damaligen Schonen, eine 
Politik, in der auch die Errichtung der schwedischen Universität in Lund 
nach 1658 eine wichtige, wenngleich, wie der Verf. nachweist, nicht die ihr 
allgemein zugeschriebene wichtigste Rolle spielte, wenigstens nicht in den 
ersten Zeiten. Und weiterhin widmet er auch dem Rechtswesen, dem anderen 
wichtigsten modernen Kampfmittel, ein besonderes Kapitel. Die Bürger der 
schonischen Städte freilich konnten die Schweden nicht auskaufen wie den 
Adel und nicht ersetzen durch Schweden, wie die Geistlichen. Hier handelte 
es sich darum, Einfluß auf die Magistratswahlen zu gewinnen, die gesamten 
Ämter möglichst mit Schweden zu besetzen, in den Bürgerschaften das Ge- 
fühl größerer Vorteile unter schwedischer Herrschaft durch Maßnahmen der 
Handels- und Zollpolitik zu erwecken. Am schwersten war es natürlich, über 
den Einfluß der schwedischen Besitzergreifung auf den schonischen Bauern- 
stand eine klare Vorstellung zu gewinnen, aber das ist nicht Schuld des Ver- 
fassers, sondern des Materials. Mit einem Kapitel über die schwedische Landes- 
verwaltung in Schonen schließt Fabricius seine lehrreichen und gediegenen 
Darlegungen. 
Kiel. E. Daenell. 


P. Feret, La faculté de Theologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres, 
Époque moderne, VII® tome XVIII" siècle, revue littéraire, Paris, Alphonse 
Picard et fils 1910, 562 S. 7,50 Fr. 

Mit dem vorliegenden siebenten Bande bringt Abbé Feret seine Geschichte 
der theologischen Fakultät zu Paris in der modernen Zeit zum Abschluß, nach- 
dem er bereits in vier Bänden die Geschichte dieser Fakultät im Mittelalter 
behandelt hatte. Es ist ein Werk eines ganz außerordentlichen Fleißes und einer 
ausgebreiteten Gelehrtheit. Daß diese letztere mehr in die Breite als in die 
Tiefe geht, ist von dem Referenten anläßlich der Besprechung der einzelnen 
vorangehenden Bände bereits des öfteren hervorgehoben worden. Richtig be- 
nutzt wird das neue abgeschlossene Werk eine wertvolle Fundgrube bilden, 
um sich über die Geschichte der Pariser theologischen Fakultät und über die 
hervorragendsten katholischen Theologen Frankreichs, die fast sämtlich 
Doktoren der Sorbonne waren, zu informieren. Die diesem letzten Bande 
beigegebenen Indices, ein Index général des principaux auteurs et ouvrages 
und ein Index général des matières, sind nicht nach meinem Geschmack, es ist 


276 Nachrichten und Notizen II. 


vor allem zu bedauern, daß in dem Index der hervorragenden Autoren und Werke 
nur auf den Band und nicht auch auf die Seiten verwiesen wird, aber die Indices 
ermöglichen doch erst die Benutzung des umfangreichen Werkes. Der siebente 
Band behandelt die berühmten Doktoren der Pariser theologischen Fakultät des 
18. Jahrhunderts. Feret hat auch in diesem Bande die Einteilung derselben 
nach der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Colleges oder zu den verschiedenen 
Ordren festgehalten, obwohl sich nicht immer im 18. Jahrhundert feststellen 
läßt, zu welchem College die Graduierten gehört haben, da sie sich einfach als 
Doktoren der Sorbonne bezeichnen. Das erste Buch führt die Ubiquisten auf, 
unter denen wohl der produktivste Schriftsteller als Exeget, Kritiker und 
Historiker Louis Ellies du Pin 1657—1719 war. Neben du Pin seien noch 
Charles-Joachim Colbert (t 1738), der Neffe des berühmten Ministers, ein 
eifriger Jansenist und der vielschreibende Jean- Bapiste -Louis de la Roche 
(t 1780) genannt. Zu den Sorbonnisten gehört Jacques Boileau (t 1716), der 
Bruder des berühmten Dichters, Nicolas Petit-Pied (t 1747), einer der ener- 
gischsten Vertreter des Jansenismus und Armand de Chapt de Rastignac, der 
als mutiger Verteidiger der Kirche in der Revolution auftrat und in den Sep- 
tembertagen des Jahres 1792 den Märtyrertod starb. Die zu den Navarristen 
gehörigen Doktoren sind im 18. Jahrhundert wenig zahlreich, und auch unter 
den zu den Mönchsorden gehörigen Doktoren sind nur ein Dominikaner 
und ein Lazarist als Schriftsteller von größerer Bedeutung: der überzeugte 
Verteidiger des Königtums, der Dominikaner Charles-Louis Richard (t 1794) 
und der fruchtbare Dogmatiker, der Lazarist Pierre Collet (t 1770). Mag man 
auch manches anders wünschen, als Ganzes verdient doch die Geschichte der 
Pariser theologischen Fakultät des Abbé Feret die Anerkennung. eines mit 
unermüdlichem Fleiße gearbeiteten und die Wissenschaft bereichernden Werkes. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


F. Frensdorff, Von und über Schlözer. Abhandlungen der Kgl. Gesellschaft 
der Wissenschaften zu Göttingen. Philol.-hist. Klasse. N. F. XI, 4. Berlin, 
Weidmann, 1909. 4°. 114 S. Preis 7 M. 

Eine vollständige Analyse des Lebenswerkes Schlözers gehört zu den schwie- 
rigsten Aufgaben, die sich die Kulturgeschichte des späteren achtzehnten 
Jahrhunderts stellen kann. Ehe eine zusammenfassende Darstellung möglich 
ist, bedarf es zu ihrer Vorbereitung noch sorgfältiger Einzelstudien. Keiner ist 
dazu berufener als Frensdorff, einer der Altmeister unserer Wissenschaft, der 
hervorragende Kenner der Göttinger Universitätsgeschichte und der vor- 
treffliche Schilderer des Lebens Schlözers in der Allgemeinen Deutschen 
Biographie. 

Die vorliegende Arbeit bringt eine ganze Anzahl ungedruckter Briefe und 
sonstiger für Schlözer bedeutungsvoller Dokumente, zumeist aus dem Kura- 
torialarchiv. Besondere Beachtung verdient Frensdorffs Kommentar dazu, 
der sich keineswegs auf Anmerkungen und verbindendem Text beschränkt, 
sondern sich öfters (besonders im fünften Abschnitte, der den allzu bescheidenen 
Titel trägt: „Schriftstücke verschiedenen Inhalts. Letzte Lebensjahre“) zu 
einer selbständigen Darstellung auswächst, die von der Beherrschung eines 
großen und weit zerstreuten Materials, Zeugnis ablegt. 


Nachrichten und Notizen II. 277 


Die bekannten Charakterzüge Schlözers: seine Reizbarkeit, sein übertriebenes 
Selbstbewußtsein, seine Ruhelosigkeit, aber auch sein rastloser Fleiß, seine 
Aufrichtigkeit und Unerschrockenheit werden in dieser Publikation von neuem 
beleuchtet. Auch sie beweist uns, wie recht die feinsinnige Therese Huber 
(Forster) hatte, wenn sie von Schlözer sagte: er ward vom Schicksale geschmiedet, 
und schmiedete sich selbst. 

Vor allem als Statistiker und Journalist fesselt Schlözer in diesem Werke 
unser Interesse. Mit Recht betont der Herausgeber, daß sich die damalige 
Statistik mit unserem heutigen Journalismus berührt und ihren Vertreter nicht 
minder nervös macht, wie dieser. Mit der Statistik verbindet sich der ‚‚cursus 
politicus“ und das Reisekolleg, die sich ihrerseits wieder z.T. mit der heutigen 
Bürgerkunde vergleichen lassen. Schlözer hat, wie man weiß, diese Disziplinen 
nach dem Beispiele seines großen Vorgängers Achenwall durchaus praktisch 
angefaßt, besonders auch im Hinblick auf die vielen für die Göttinger Repu- 
tation so förderlichen „Standespersonen‘“ unter den Studenten. Frensdorff 
veröffentlicht zwei charakteristische Denkschriften Schlözers darüber aus 
dem Jahre 1773. Diese laufen nun zwar vor allem auf Gehaltserhöhung und Titel- 
verbesserung hinaus. Aber sie geben doch auch einen Einblick in die Mittel, 
mit denen Schlözer diese für ihn und für die Zeit so bezeichnenden Vorlesungen 
vor allem fördern will. Einmal müsse er selbst einen ausgiebigen Reiseurlaub 
und sodann die nötigen Lehrmittel erhalten, ein „Statistisches Cabinet‘‘ mit 
Tabellen, Münzen und sonstigen „piöces volantes“. — Sehr willkommen ist 
auch Frensdorffs Kapitel über die Staatsanzeigen. Einzelne journalistische 
Korrespondenzen Schlözers werden vorgelegt. Über seine Zusammenstöße 
mit der Zensur und über seine Lieblingsthemata wird genauer berichtet. 

Was Schlözer vielleicht am meisten von manchem gelehrten Zunftgenossen 
unterscheidet, ist neben dem Hang zur Praxis der ausgesprochen internationale 
Charakter seiner Arbeitsweise. In dieser Beziehung haben Geschichtschrei- 
bung, Statistik, Journalismus so ziemlich die gleiche Wirkung. Schlözer ist 
einer der Begründer der wissenschaftlichen russischen und nordischen Geschichte. 
Die statistischen Reisen hat er, wenn auch nur im Fluge, wirklich unternommen: 
ins Elsaß, nach Frankreich, Österreich, Italien. Seine Staatsanzeigen verschaffen 
ihm eine weitere Fülle von internationalen Verbindungen, die von Frensdorff 
besonders für Österreich näher verfolgt werden. Schon die damalige Göttinger 
Studentenschaft zeigt einen internationalen Einschlag. Schlözer zieht russische 
Studenten dorthin. Parallel wirkt die Verbindung Hannovers mit England. 
Diese und ähnliche Erscheinungen lassen das Internationale in Schlözer be- 
sonders hervortreten — ganz abgesehen von den sonstigen internationalen 
Motiven seines Lebensgangs und den internationalen Grundzügen der damaligen 
„Universalhistorie‘“ und der politischen Anschauungen. Trotzdem sind Schlözers 
politische Instinkte viel zu stark, als daß er einem schrankenlosen Weltbürger- 
tum gehuldigt hätte. Frensdorff stellt eine Anzahl beweiskräftiger Zeugnisse 
zusammen, die Schlözers Nationalismus deutlich machen. Hier und an vielen 
anderen Stellen werden künftige Arbeiten an Frensdorffs Forschungen an- 
zuknüpfen haben. 

Bonn. J. Hashagen. 


278 " Nachrichten und Notizen IlI. 


A. von Janson, Generalleutnant z. D., König Friedrich Wilhelm III. in der 
Schlacht. Mit 2 Porträts und 25 vom Verfasser entworfenen Textskizzen. 
Berlin, R. Eisenschmidt 1907, XII u. 314 S. Geh. 7,50 M. 

Im Vorwort seines Buches sagt der Verfasser: „Je mehr man in die Einzel- 
heiten eindringt, desto deutlicher wird man gewahr, wie die Fesseln, die dem 
Könige die eigene Natur schlug, sich in der Schlacht lösten, und wie alle sonst 
verborgenen oder zurückgehaltenen trefflichen Eigenschaften dort zu freier 
Entfaltung gelangten. Auf diesem Wege das Bild des viel verkannten Herr- 
schers zu berichtigen und in ein helleres Licht zu setzen, ist die Aufgabe, die ich 
mir hier gestellt habe.“ In meinem Aufsatze über Friedrich Wilhelm III. in 
dieser Zeitschrift (1908, 4, S.488) habe ich ganz allgemein die Auffassung jener, 
die wieder zu Treitschkes Urteil über diesen König zurücklenken, zurück- 
gewiesen. Erst verspätet bekomme ich Gelegenheit, dies für Janson noch aus- 
drücklich zu tun, denn Verfasser hat seine oben angedeutete Aufgabe keines- 
wegs überzeugend gelöst. Die Ausführungen J.s bringen in den meisten Kapiteln 
nichts bei, was scine These belegen könnte, stellenweise können sie umgekehrt 
sogar als Stütze für die Ansicht derjenigen gelten, die entgegengesetzter Meinung 
sind wie der Verfasser. Bei der Schilderung der Tage von Kulm und Bar sur 
Aube, zweifellos den Höhepunkten im militärischen Leben des Königs, an denen 
er wirklich etwas Positives geleistet, geht der Verfasser in den Folgerungen, 
die er aus dem Eingreifen des Königs zieht, viel zu weit. Ich kann nicht finden, 
daß J. uns irgendwo durch sein Material zwänge, mit ihm ein anderes Bild 
des Soldaten Friedrich Wilhelm anzunehmen als das überlieferte, das ihm, 
wie den meisten Hohenzollern, treffliche Soldateneigenschaften zuweist. 
Es sind hier vor allem zu nennen: strengstes Pflichtgefühl, genaue Kenntnis 
des Dienstes, großes Verständnis für die niederen Regionen der Militaria, 
persönliche Tapferkeit. Dazu kommt bei Friedrich Wilhelm III. Kaltblütigkeit 
im Gefecht und eine außerordentliche Bescheidenheit, die ihn meist verhinderte, 
seine oft bessere Erkenntnis zur Geltung zu bringen. Ist letzteres aber noch 
eine nur lobenswerte Eigenschaft für einen königlichen Feldherrn? Abgesehen 
von meiner ganz abweichenden Beurteilung der Persönlichkeit des Königs, 
muß ich jedoch J.s Buch durchaus anerkennen und empfehlen. 

Es fehlt gewiß nicht an Ungenauigkeiten, ferner entbehren wir besonders dort, 
wo Verfasser neue Gesichtspunkte entwickelt, schmerzlich den wissenschaft- 
lichen Apparat — das Literatur-Verzeichnis am Schluß ist kein genügender 
Ersatz dafür — aber das Ganze ist doch eine sehr anschauliche und von sehr 
beachtenswerten Urteilen begleitete Darstellung der Kriegszüge, an denen 
Friedrich Wilhelm als Kronprinz und König teilgenommen hat. Der verdiente 
Geschichtschreiber des Krieges von 1814 verleugnet sich auch in vorliegender 
Schrift nicht. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. 


Akademien: Die Akademie der Wissenschaften in Wien ernannte den 
Prof. der alten Geschichte in Wien Dr. Eugen Bormann zum o. Mitglied 
und den Prof. für neuere Geschichte August Fournier in Wien, den Prof. 
der deutschen Literatur Karl von Kraus in Prag, den Prof. der Archäologie 


Nachrichten und Notizen II. 279 


Reinhard Kekule von Stradonitz in Berlin und den Vizedirektor des 
k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien Dr. Arpad von Karolyi 
zu korrespondierenden Mitgliedern. 

Universitäten: Der ao. Prof. der Geographie in Bern Dr. Hermann 
Walser wurde zum Ordinar befördert. 

Es habilitierten sich Dr. Hubert Bastgen (Kirchengeschichte) in 
Straßburg und Dr. Fritz Strich (neuere deutsche Literaturgeschichte) in 
München. 

Todesfälle. 


Am 9. Mai starb in Weimar im Alter von fast 80 Jahren Geh. Hofrat 
Dr. Karl August Hugo Burkhardt, em. Direktor des Großherzoglich 
Sächs. Geheimen Haupt- und Staatsarchivs. Er war bekannt als Historiker 
und Goetheforscher. Von ihm stammt das Hand- und Adreßbuch der 
Deutschen Archive (1875). Er schrieb weiter eine Geschichte der deutschen 
Kirchen- und Schulvisitationen Bd. 1 (1879), gab Stammtafeln der Ernesti- 
nischen Linie des Hauses Sachsen (1885), ferner ein Urkundenbuch der 
Stadt Arnstadt (1883) und von den Ernestinischen Landtagsakten Bd. 1, 
1487—1532 (1902) heraus. 

Am 20. April starb in Breslau der o. Prof. der Dogmengeschichte an der 
kath. theol. Fakultät D. Augustin Nürnberger, der bekannt ist haupt- 
sächlich durch seine Forschungen über den heiligen Bonifatius. 

Am 13. Juni starb in Rom im Alter von über 70 Jahren der rheinische 
Geschichtsforscher Dr. Heinrich Sauerland. Er veröffentlichte 1875 
eine Studie über das Leben Dietrichs von Niem, 1877 eine grundlegende 
Arbeit über die Immunität von Metz, er ließ mannigfache monographische 
Studien folgen und war ein tätiger Herausgeber, so einer Sammlung Trierer 
Geschichtsquellen des 11. Jahrhunderts (1889), von Urkunden und Regesten 
zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv 4 Bde. 
(1902—1907) und von Vatikanischen Urkunden und Regesten zur Geschichte 
Lothringens 2 Bde. (1901—1905). 


` Berichtigung. In meiner Besprechung von Güterbocks „Prozeß Heinrichs d. 
L.“ (oben S. 87£.) ist mir eine bedauerliche Entgleisung widerfahren, indem ich, 
auf die falsche Voraussetzung verfallen, daß qualiter auch im mittelalterlichen 
Latein — wenigstens der Regel nach— den Konjunktiv nach sich hätte, den frag- 
lichen Passus der Gelnhäuser Urkunde in zwei selbständige Sätze zerlegen zu 
können meinte. Trotz dieses Irrttums wird aber meine daran geknüpfte Behaup- 
tung nicht hinfällig, daß die Folge des Lehnverfahrens auf das Achtverfahren aus 
dem Passus hervorgehe, denn diese Behauptung ist auch mit einer einsätzigen 
Auffassung des Passus vereinbar. Dafür ist nur festzuhalten, daß einmal die 
Worte sub feodali iure legitimo trino edicto ad nostram citatus audientiam 
nicht, wie G. will, zu dem nacnfolgenden Nebensatze eo quod se absentasset 
— responsalem, aus dem sie durch Voranstellung herausgehoben sein sollen, 
sondern zu dem übergeordneten iudicatus est gezogen werden, und daß sodann 
bei den drei Kausalbestimmungen tam pro illorum iniuria quam pro multiplici 
contemptu nobis exhibito ac precipue pro evidenti reatu maiestatis, mit denen 
hiernach nicht, wie G. will, Gründe des Urteils, sondern vielmehr schon der 


980 Nachrichten und Notizen II. 


Ladung, und zwar Ladung vor das Lehnsgericht angegeben wären, unter dem 
reatus maiestatis, der sonach als vornehmster Grund der Ladung erschiene, 
nicht Hochverrat im heutigen Sinne, sondern der zuvor in der Schilderung des 
Achtverfahrens zur Sprache gebrachte Ungeliorsam des Herzogs in eben diesem 
Verfahren erblickt wird. Und diese Erklärung bleibt, obwohl zur Einsätzigkeit 
zurückkehrend, doch noch immer ungezwungener, näherliegend und darum 
zunächst einleuchtender als die OG sche, Wenn mich nicht alles täuscht, ist 
die letztere aber sogar auch noch immer von vornherein als unrichtig zu er- 
weisen. Nämlich: an contumax iudicatus est schließt sich der Satz von der 
Aberkennung der beiden Herzogtümer und der Reichslehen, angeknüpft mit 
ac proinde, und Ficker macht in der Begründung seiner späteren Erklärung, 
die sich mit der bier nun gegebenen bis auf die Auffassung des reatus maiestatis 
deckt — F. erblickte darin im Anschlusse an Waitz Hochverrat —, darauf auf- 
merksam (F. D. G. XI, 304), daß hiermit der Satz nicht als eine Erläuterung 
des ersterwähnten Urteils, sondern „aufs bestimmteste als weitere Folge aus 
demselben‘ gekennzeichnet werde: contumax iudicatus est = ‚er ist für un- 
gehorsam erklärt worden“ (vgl. exlex iudicatus est), nämlich wegen drei- 
maligen Nichterscheinens, „und so sind ihm Herzogtümer usw. abgeurteilt 
worden“; also eine Lehensentziehung wegen gerichtlichen Ungehorsams. G. hin- 
gegen übersetzt contumax iudicatus est: „er wurde als einer, der nicht erschienen 
war, abgeurteilt‘ (S. 66); ihm hat folglich der anschließende Satz von der Ab- 
erkennung der Herzogtümer usw. die von F. abgewiesene Bedeutung einer bloßen 
Erläuterung, die noch den Inhalt des ergangenen Urteils hinzufügt; ihm steht 
folglich das ac proinde im Sinne eines „und zwar“, und er hätte folglich nicht, 
wie er tut, auch übersetzen dürfen: „und so sind ihm usw.‘“, sofern nicht etwa 
nachgewiesen wird, daß die Bedeutung des proinde im Urkundenstile der Zeit 
wiederum abgeblaßter und die Fassung des Passus weniger logisch scharf war, 
als Ficker voraussetzt. Von der Erbringung dieses Nachweises wird es ab- 
hängen, ob die G.sche Erklärung künftig mit der meinigen, so wie ich sie jetzt 
hier formal abgewandelt habe, überhaupt noch in Wettbewerb treten kann. 
Ich vermute um so stärker, daß ihre Rettung nicht gelingen wird, als mir auch 
noch ein rein juristisches Bedenken gegen sie aufgestiegen ist. Ich warte aber 
hier das Urteil erfahrenerer Forscher ab und füge nur über meine Konjektur 
querela für quia noch an, daß bei dem Verzicht auf eine Zweiteilung des Passus 
auch sie zum mindesten entbehrlich wird. 
Heidelberg. Carl Schambach. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 


Ein Wendepunkt in der Forschung. 
Von 
Benno Hilliger. 


In dem Bericht der Monumenta Germaniae Historica bekamen wir 
vor Jahresfrist folgenden Satz zu lesen: „Herr Dr. Krammer hat bei 
der Konstituierung des Textes der Lex Salica vor allem die Frage 
vor Augen behalten, ob man über den Archetypus der neustrischen 
A-Redaktion (früher III) hinaus zum Urtext gelangen könne; in- 
sofern nun die älteste um die Mitte oder gar in den Anfang des 
6. Jahrhunderts zu setzende Form der nächstjüngeren (austrasischen) 
B-Redaktion (früher I) bereits eine der jüngeren Formen von A 
benutzt hat, wird geurteilt werden dürfen, daß, wenn es auch nicht 
möglich ist, zum Urtext selber zu gelangen, doch ein Text erreichbar 
wird, der aus der Zeit Chlodowechs oder aus der seiner Söhne stammt.“ 
Ich führe diesen Satz an nicht als ein Wunder modernen gelehrten 
Stiles, sondern nur wegen seines Inhaltes. Denn nirgends kommt 
schärfer und rückhaltloser zum Ausdruck, was eigentlich über das 
Alter und den Ursprung der Lex Salica gelehrt und geglaubt wird. 
Daß König Chlodwig ihr Urheber sei, und daß sie uns fast unverändert 
noch vorliege, wie er sie aus dem Munde des Volkes aufzeichnen ließ, 
ist der Kern dieser Lehre. Daran zu rütteln, gilt als Sakrileg, der 
Wissenschaft ist die Lex Salica heiliger fast als Gottes Wort. Während 
die Theologie sich schon längst die Freiheit der Quellenkritik erstritten 
hat, huldigt man hier noch dem scholastischen Grundsatz, etwas 
beweisen zu müssen, was im Laufe der Zeiten alte Glaubens- 
tradition geworden ist. 

Daß ich hiermit nicht zuviel behaupte, beweisen die jüngsten 
Veröffentlichungen in dieser Frage. Der letzte Band der Zeitschrift 
der Savignystiftung! hat der Wissenschaft gleich ein doppeltes 


! Zeitschrift für Rechtsgeschichte. G. A. Bd. 30. S. 251—264 H. Jäkel, 
Chunnas und Twalepti. — S. 117—141. S. Rietschel, Die Entstehungszeit 
der Lex Salica. 

Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 3. 20 


282 Benno Hilliger. 


Weihnachtsangebinde in dieser Richtung beschert. Hugo Jäkel 
und Siegfried Rietschel erscheinen hier auf dem Plan, um die gelehrte 
Tradition gegen meine Angriffe zu verteidigen. 

Immerhin ist auch hier ein gewisser Fortschritt nicht zu ver- 
kennen. Denn es hat sich wenigstens die Erkenntnis Bahn gebrochen, 
daß die Wissenschaft nicht mehr stumm an der Münzfrage vorüber- 
eilen dürfe, und daß, wenn die herrschende Lehre den Sieg behalten 
will, sie in erster Linie die Feuerprobe der numismatischen Nach- 
prüfung bestehen muß. So wirft man sich also mit aller Kraft auf 
die Erörterung des Münzproblems in der Lex Salica und will auf 
dieser Grundlage den Beweis erbringen, daß auch hier die gelehrte 
Überlieferung das Richtige getroffen und ich in allen Punkten geirrt 
hätte. 

Man mag über die Sache denken, wie man will, man wird den Ver- 
tretern dieser Anschauung seine Bewunderung nicht versagen wegen 
der Zähigkeit, mit der sie einmal gefaßte Meinungen verteidigen, 
und wegen der schier unerschöpflichen Vielseitigkeit, mit der sie, 
wo die alten Theorien versagen, stets Neues ersinnen, um den klaffen- 
den Riß zu stopfen. So ist es auch bei diesen beiden neuen Streitern 
nur der Grundgedanke, der sie einigt, die gelehrte These, die be- 
wiesen werden soll, daß der Denar der Lex Salica keine Neuschöpfung 
des 7. Jahrhunderts gewesen sei, wie ich behauptet habe, sondern 
die ursprüngliche alte Münze der ersten Merowingerzeit. Den Weg 
freilich, dies zu beweisen, wählt jeder der beiden Forscher nach seiner 
besonderen Art. Der eine konstatiert einen Überfluß, der andere 
einen Mangel römischer Silbermünze in Gallien. Der eine erblickt 
im Denar derLex Salica eineMünzerömischer Herkunft, die sogenannte 
Halbsiliqua, der andere eine keltische Münze, zu deren Rezeption 
die Franken nach der Eroberung Galliens sich genötigt gesehen 
hätten. 

Vor wenigen Wochen endlich hat auch einer der Meister unserer 
heutigen numismatischen Wissenschaft, Luschin von Ebengreuth!, 
das Wort in dieser Frage ergriffen. Unter nachdrücklicher Hervor- 
hebung seiner fachmännischen Eigenschaften nimmt er Stellung, um 
endlich den Streit zum Austrag zu bringen. Er verrät nicht gleich, 
auf welche Seite er sich schlagen werde. Er rühmt vielmehr den 
Scharfsinn und die Belesenheit, welche die Gegner meiner Meinung 


1 Der Denar der Lex Salica. Sitzungsberichte der Kais. Akad. d. W. in 
Wien. Phil.-Hist. Kl. Bd. 163. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 283 


in ihren Widerlegungsschriften zutage gefördert hätten. Ja, er übt 
strenge abweisende Kritik an der Unvollkommenheit meiner numis- 
matischen Methode. Es handelt sich für ihn in letzter Linie nur noch 
um die Frage, ob ich nicht vielleicht „intuitiv das Richtige getroffen“ 
hätte. 

Um so erfreulicher ist dann freilich das Schlußergebnis. Denn wenn 
er es auch nicht direkt ausspricht, so läßt uns doch der Autor zwischen 
den Zeilen lesen, daß es im Grunde dieselben Hauptbeweise und die- 
selben Schlüsse sind, die ihn zu demselben Ergebnis geführt haben, 
wie mich. Noch sind allerdings einige Punkte und Tatsachen da, 
wo sich unsere Ansichten scheiden, doch das kommt erst in zweiter 
Linie in Betracht und ändert nichts an dem großen Hauptergebnis, 
der Feststellung nämlich, daß das Münzwesen der Lex Salica, Denar 
und Schilling, wie sie uns darin entgegentreten, nicht mehr dem 
6. Jahrhundert angehören können. 

Nun möchte wohl mancher sagen, daß, wo der Fachmann geredet 
hätte, ich billig schweigen könnte. Dennoch glaube ich, das Recht 
der freien Meinungsäußerung aus mehr als einem Grunde für mich 
beanspruchen zu dürfen. Es hat recht lange gedauert, bis die Numis- 
matik das erlösende Wort gefunden hat, und wenn ihr nicht meine 
Intuitionen zu Hilfe gekommen wären, ständen wir noch heute auf 
dem alten Fleck. Denn derselbe Forscher, der jetzt zu meinen Gunsten 
entscheidet, stand noch vor wenig Jahren den neuen Gedanken- 
gängen völlig fremd gegenüber und hatte die Spur jener Beweise 
noch nicht gefunden. Ja, selbst seine jüngste Arbeit zeigt an ver- 
schiedenen Stellen, daß ihm von der gelehrten Tradition noch mehr 
im Blute liegt, als mit der Freiheit wissenschaftlicher Forschung 
verträglich erscheint. 


Jäkel und Rietschel. 


Nicht nur das Wesen der fränkischen Silbermünze, sondern auch 
ihr Name denarius hat den Forschern viel Kopfzerbrechen gemacht. 
Nur langsam entdeckte man, daß man sie ihrem Werte nach einer 
goldenen Halbsiliqua gleichen könne. Wie vertrug sich das aber 
mit der Tatsache, daß der Solidus in der Lex Salica nur zu 40 De- 
naren gerechnet wurde, während die Franken zur Zeit Chlodwigs 
doch einen solchen von XXIV Siliquen gekannt hatten? Das war das 
eine Problem, mit dem sich die Forschung bis zum heutigen Tage 
beafßt hat. Das andere vielleicht noch schwierigere ist die Frage, 


20* 


284 Benno Hilliger. 


wie eine solche Silbermünze gerade zu dem Namen denarius kommen 
mußte. Hierauf hat man überhaupt noch keine rechte Antwort 
gegeben. Man sagte wohl, die Franken hätten in Erinnerung an die 
alten schweren Römerdenare, die man bisweilen noch in ihren Grä- 
bern findet, jede Silbermünze denarius genannt. Allein das ist nicht 
richtig. Der Ausdruck denarius findet sich in keiner fränkischen 
Quelle des 6. Jahrhunderts und tritt erst mit der neuen Silbermünze 
im 7. Jahrhundert bei ihnen auf. Vorher findet sich aber nur die Be- 
zeichnung argenteus für das silberne Prägstück. Der Name denarius 
muß also einen anderen Ursprung haben, und ich wies auf das Euse- 
bianische Fragment hin, welches unter dieser Bezeichnung einen 
Bronzewert von 4 Unzen oder 16 Assen versteht, was auf einen Silber- 
wert führen müßte, welcher dem fränkischen Denar ziemlich nahe 
kommt. 

Es versteht sich von selbst, daß diese Erklärung diejenigen nicht 
befriedigen konnte, welche den fränkischen Denar bis in die Zeit 
Chlodwigs zurückverfolgen möchten. So ist dies denn auch der einzige 
Punkt, in dem Jäkel und Rietschel einig sind bei der Verwerfung 
meiner Ansichten. 

Sie vermissen den Nachweis, daß man in Byzanz jemals einen 
solchen Bronzewert von 4 Unzen in Silber ausgeprägt hätte, und 
berufen sich zum Zeugnis dessen auf die bekannten Prägungen mit 
dem Bildnis Justinians, welche nur die Wertziffern von 120, 125 und 
250 Einheiten tragen, also den Wert von 3, 3'/, und 6'/, Unzen 
darstellen. Sie hätten bei einiger Aufmerksamkeit schon aus meiner 
letzten Untersuchung entnehmen können, daß man heute diese 
Münzen nicht mehr Justinian, sondern den Ostgoten in Italien zu- 
schreibt.! Von den eigentlichen Silbermünzen Justinians sind uns 
heute nur wenige bekannt, und sie tragen überhaupt keine Wert- 
aufschriften. 

Nun habe ich aber gar nicht behaupten wollen, daß dieser Denar 
als Silbermünze etwa unter Justinian zur Ausprägung gebracht 
worden sei. Meine Feststellung lief lediglich darauf hinaus, daß er 
der römisch-byzantinischen Bronzerechnung entstammt, die noch in 
alter herkömmlicher Weise 4 Unzen Erz oder 16 Asse als Denar 
bezeichnete. Nur das habe ich betont, daß im Eusebianischen Frag- 
ment auch das Miliarense genau so wie dieser Denar als ein Bronze- 


! Hist. Vierteljahrschrift 1909. S. 204. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 285 


wert erscheint, so daß es gar nicht ausgeschlossen ist, daß er gleich 
diesem eine Ausprägung in Silber erhielt. Ob und wann das in Byzanz 
geschehen sei, ließ ich völlig dahingestellt. Denn für die Entstehung 
des fränkischen Denars kommt dieser Umstand überhaupt nicht in 
Betracht, sondern allein die Tatsache, daß sich aus der Kaiserzeit 
eine Denarrechnung herübergerettet hatte, die auf ein Silberäqui- 
valent führte, welches dem fränkischen Denar des 7. Jahrhunderts, 
dessen Name sonst unerklärt bliebe, so nahe wie möglich kommt. 

Wenn ich aber mein Beispiel auf die Zeit Justinians bezog, so 
geschah dies nur deswegen, weil wir für das Jahr 534 im Codex Justi- 
nianeus ein genau verbürgtes Zeugnis für den amtlichen Kurswert 
des Solidus sowohl in Silber- wie in Bronzegeld haben, und weil dieses 
Zeugnis der vermeintlichen Geburtsstunde der Lex Salica zeitlich 
so nahe gerückt erscheint, daß wir einen Vergleich der Währung in 
beiden Rechtsquellen vornehmen können. Das Ergebnis dieses Ver- 
gleiches entsprach allerdings wenig dem Bilde, welches man sich von 
dem Münzwesen der Franken zur Zeit Chlodwigs in den Kreisen der 
Rechtshistoriker zu entwerfen pflegt. Wir kommen unten darauf 
zurück. 

Jäkel will nun seinerseits zu einer „methodischen Untersuchung 
der salischen Denarrechnung“ übergehen. Er beruft sich zunächst 
auf die beiden schon von mir verwerteten metrologischen Zeugnisse, 
deren eines den gallischen Denar zu !/,, und das andere zu Y, Unze 
berechnet, und stellt damit fest, daß es zwei verschiedene Denare 
gegeben habe, deren einer um 1, größer gewesen wäre als der andere. 
Dann stürzt er sich wieder auf die Lex Salica und behauptet, daß der 
Ausdruck twalepti ursprünglich nicht 120, sondern 144 und der Aus- 
druck chunna ursprünglich nicht 100, sondern 120 bedeutet habe, 
„weil das dezimale Hundert in keinem germanischen Geldsystem 
zur Bildung höherer Rechnungseinheiten verwendet worden“ sei, 
wohl aber sei „dies bei allen germanischen Stämmen mit dem Groß- 
hundert geschehen“. Das ist ihm genügender Beweis dafür, daß 
die Franken nachträglich an Stelle des leichteren „römischen“ einen 
um Y, schwereren „keltischen“ Silberpfennig einführten, der den 
Namen denarius erbte. Das spielte sich nach Jäkel bereits im ersten 
Viertel des 6. Jahrhunderts ab. Er gibt zwar zu, daß es nicht „bequem“ 
war, den triens,, der bisher 16 ältere Denare enthielt, fortan zu 
13!/, neueren Denaren zu berechnen. Allein die Franken waren eben 
damals, wo sie noch nicht münzen konnten, aus „Verlegenheit“ 


286 Benno Hilliger. 


gezwungen, die „keltischen“ Silbermünzen zu adoptieren, weil diese 
in Gallien häufiger waren als die römischen. Dieser Doppelzustand 
muß allerdings sehr lange gedauert haben, denn Jäkel bemerkt noch: 
„auf den südgallischen Solidus, der nur 21 Siliquen enthielt, rechneten 
die Salfranken von ihren älteren Denaren natürlich nur 42 Stücke“. 
Wieviel sie aber von den neuen Denaren auf diesen leichteren Schil- 
ling und vor allem sein Drittel gerechnet haben müßten, überläßt 
er dem im Bruchrechnen geübten Leser selber zu finden. 

Von den Salfranken sucht Jäkel sofort wieder den Weg zu den 
Römern und der Julianischen Münzordnung, auf welche gerade aus 
der Lex Salica ein interessantes Schlaglicht fällt. Er bemerkt näm- 
lich: „Von den auf Skrupelgewicht geschlagenen älteren Denaren 
(sc. der Franken), die römischer Herkunft waren, hatte man 48 Stück 
auf den Solidus gerechnet. In diesen Denaren können also nur Halb- 
siliquen erblickt werden. Hier liegt die Verknüpfung der altsalischen 
Geldrechnung mit der Julianischen Münzordnung zutage, denn nach 
dieser sollte der Solidus durch 48 Halbsiliquen aufgewogen werden. 
Wir dürfen es demnach als sicher betrachten, daß das Gewicht der 
silbernen Halbsiliqua von Julian auf ji Unze oder (oe Pfund 
festgesetzt worden ist.“ Daraus schließt er weiter, daß Julian den 
Münzwert des Silbers auf !/,, Goldwert festgesetzt habe. Und auf 
dieses Ergebnis gründet er nun Schluß auf Schluß eine fortlaufende 
Kette untrüglicher Beweise: „Im Julianischen System war der Denar -> 
eine Kupfermünze, und zwar sollten auf den Solidus 6000 solche 
Kupferdenare gehen. Da nun die Julianische Münzordnung den 
Münzwert des Goldes im Verhältnis zum Silber auf 12 : 1 festgesetzt 
hatte und damals Silber zum Kupfer wie 125 : 1 stand, so muß der 
Julianische Denar (1/73 ze Ygooo = 125 ze 12 =) Loes Pfund gewogen 
haben. Offenbar ist also der Julianische Kupferdenar bei Friesen 
und Franken als Münzgewicht verwendet und so die silberne Halb- 
siliqua, die ja ebenfalls /,,, Pfund wog, als denarius argenti oder auch 
lediglich als denarius bezeichnet worden.“ 

Damit haben wir das ganze System der römisch -fränkischen 
Münzprägung in einer Nuß. Julian setzte Gold zu Silber in ein Wert- 
verhältnis von 12 : 1, dadurch wurde die Halbsiliqua zum scripulus, 
d.h. dem 24. Teil der Unze. Er verfügte weiter, daß sich Silber zu 
Kupfer wie 125 :1 verhalten sollte, und daß der Solidus in 6000 
kleine Kupfermünzen zerfiel, die wiederum das Gewicht eines scri- 
pulus hatten, und die man Denare nannte. Die Franken und Friesen 


Schilling und Denar der Lex Salica. 287 


anektierten dieses Gewicht, die ersteren benannten ihre Silber- und 
die letzteren ihre Goldmünze danach. So zeigt sich die innigste 
Verwandtschaft im Gewichtssystem und der Nomenklatur der Münzen 
bei allen drei Völkern, und nur in der Wahl der Metalle gingen sie 
ihre besonderen Wege, indem die Römer ihren Denar in Kupfer, 
die Franken in Silber und die Friesen in Gold ausprägten. 

So gedankenreich diese Ausführungen sind, so arm sind sie an 
Belegen. Wir haben doch ein Recht, zu fragen, auf welche Quellen 
Jäkel seine Behauptungen von dem Julianischen Münzwesen gründet. 
Woher wissen wir denn, daß Julian ein Wertverhältnis von 12 :1 für 
Gold und Silber und von 125 : 1 für Silber und Kupfer festgesetzt 
hat? Woher wissen wir denn, daß er den Solidus in 6000 Kupfer- 
denare teilte, und daß er den scripulus zur Grundlage seiner Silber- 
wie seiner Kupferprägung gemacht hat? 

Wenn Jäkel die wenigen von mir angeführten Schriften nicht bloß 
nachzitiert, sondern auch wirklich eingesehen hätte, würde er selbst 
sich allermeist über seine Behauptungen wundern. Er hätte sich zu- 
nächst überzeugen können, daß sowohl Seeck wie Babelon das Ge- 
wicht der Siliqua bedeutend schwerer ansetzen, als er es tut, und er 
würde auch die Gründe erkannt haben, die dazu zwingen. Es sind 
die Gewichte der Fundmünzen selber, die Jäkel im Vertrauen auf 
seine Rechenkünste grundsätzlich ignoriert. Unter den Wägungen 
von Siliquen und Halbsiliquen, die Babelon! veröffentlicht, findet 
sich auch nicht ein einziges Stück, welches im Gewicht bis zu einem 
Skrupel von 1,137 g herabsänke. Wir müßten also annehmen, daß 
sämtliche Fundstücke der Pariser Sammlung übermünzt wären! 

Wo bleibt dann, fragen wir, der Silberskrupel Julians, den Jäkel 
zur Grundlage seiner römisch -friesisch -fränkischen Münzphantasien 
gemacht hat? Er hat überhaupt nicht existiert. Damit fallen alle 
Schlußfolgerungen, welche er aus ihm zog, daß Julian ein Wert- 
verhältnis von 12 : 1 für Gold und Silber und von 125 : 1 für Silber 
und Kupfer festgesetzt habe. Damit fällt die Behauptung, daß der 
Name denarius gleichmäßig für Gold, Silber und Kupfer am Skrupel- 
gewicht gehangen habe. 

Aber seine „methodische Untersuchung“ krankt noch an einem 
anderen Fehler. Er biegt vor jedem Zeugnis aus, welches über die 
Währungsverhältnisse genaueren Aufschluß gibt und feste zeitliche 


! E. Babelon, Traité des monnaies grecques et romaines I. Tom. 1. 
(Paris 1901) S. 577—578. 


288 Benno Hilliger. 


Anhaltspunkte schafft. So will er nicht gelten lassen, was Justinian 
534 in seinem Gesetzbuch verordnete, daß an amtlicher Stelle der 
Solidus zum Werte von 2,4 Unzen Silber oder 240 Unzen Bronze 
genommen werden sollte. Er wirft mir vor, daß ich Reichs- und 
Provinzialmünze nicht auseinanderhielte, daß ich den Unterschied 
zwischen dem Handels- und dem Kurswert des Scheidegeldes über- 
sähe, und daß ich dem besonderen Zwecke der kaiserlichen Verord- 
nungen über die Ablösbarkeit des an die Staatskasse zu zahlenden 
Silbers und Kupfers durch Gold nicht genügend Rechnung trüge. 
Wieviel er sich dabei gedacht hat und mit welchem Rechte er dies 
behauptet, will ich hier an einem Beispiel zeigen. Wenn nach seiner 
Theorie der Solidus einem Silbergewicht von 48 Skrupel oder 2 Unzen 
entsprach und das Wertverhältnis zwischen Silber und Kupfer zu 
Justinians Zeit „aller Wahrscheinlichkeit nach noch immer 120 be- 
trug“, dann müßte ja der Solidus damals mit 240 Unzen Kupfer 
bewertet worden sein. Gerade das aber sagt ja das eine dieser 
Zeugnisse im Codex Justinianeus, dessen Beweiskraft Jäkel anficht, 
weil ihm das andere unbequem ist und seine Gedankenkreise stört. 

Über die Fabeleien von dem Ersatz römischer Silberstücke durch 
keltische, zu welchem die Franken nach der Eroberung Galliens ge- 
zwungen gewesen wären, brauche ich wohl kein Wort mehr zu ver- 
lieren. Jäkel ist hierfür jeden numismatischen Beweis schuldig ge- 
blieben. Ebensowenig halte ich es für meine Aufgabe, seiner Deutung 
der Wörter chunna auf 120 und tualepti auf 144 nachzugehen, welche 
den Franken das wunderlichste Rechensystem eines doppelten 
Hunderts hier von 120 und dort von 144 Einheiten zumutet. Der 
Gedanke des germanischen Großhunderts feiert hier einen seiner 
schönsten Siege. Er tut dies freilich auf Kosten der klaren Quellen- 
überlieferung, denn an der von Jäkel bemerkten Stelle Lex Salica 2, 1 
heißt es eben: „hoc est unum tualepti sunt CXX den. qui fac. sol. III“ 
und nicht anders. Der ganze Beweis für diese Theorie bleiben die 
Skrupel Julians und die Keltendenare im fränkischen Gallien, die 
man beide noch nicht gefunden hat. 

Einen ganz anderen Weg als Jäkel hat Siegfried Rietschel zu 
meiner Widerlegung beschritten. Er beruft sich von vornherein auf 
die „absolut durchschlagende Weise“, mit der Brunner „die Un- 
haltbarkeit der Hilligerschen Beweisführung, insbesondere das 
Verfehlte der sogenannten Reihentheorie, dargetan und den über- 
zeugenden Nachweis erbracht hat, daß die Bußen der Lex 


Schilling und Denar der Lex Salica. - 289 


Salica ursprünglich in Denaren angesetzt und später in 
Schillinge umgerechnet sind“. Ja, mit unverzagtem Forscher- 
mute erledigt er auch meine Gegenschrift, die ihm bereits vorlag, 
kurz mit den Worten: „Was Hilliger in einem neuen Aufsatze da- 
gegen einwendet, trifft in keiner Weise den Kern der Sache.“ Aller- 
dings gibt er zu, daß Brunner meinen „numismatischen Argumenten“ 
nicht gerecht geworden sei, und er betrachtet es als seine Aufgabe, 
dies nachzuholen und den Beweis zu führen, daß auch sie auf 
Irrtum beruhen. 

Hören wir also, was er als eigene Meinung über das Münzproblem 
der Lex Salica zu sagen weiß. „Es gibt nur eine Münze, mit der wir 
den Denar der Lex: Salica und der Merowingerzeit identifizieren 
können; das ist die Halbsiliqua. Diese Halbsiliqua aber war tat- 
sächlich im 5. und 6. Jahrhundert die gebräuchliche römische Silber- 
münze, und die merowingischen Silberdenare entsprechen tatsächlich 
im Gewicht der römischen Halbsiliqua.“ Das sind die Leitsätze, 
welche er voranstellt, und zum Beweise, daß „von den uns erhaltenen 
Silbersiliquen und -halbsiliquen des 4. und 5. Jahrhunderts un- 
verhältnismäßig viele in Trier, also in einer gallischen Münzstätte, 
geprägt sind“, sollen ihm die von Soetbeer namhaft gemachten 
Münzfunde dienen. Dabei sind ihm freilich die „Halbsiliquen“ nur 
so mit in die Feder geflossen; Soetbeer weiß von ihnen noch nichts. 

Allerdings gibt mir Rietschel zu, daß uns der fränkische Denar 
in den Münzfunden nicht vor dem 7. Jahrhundert begegnet, und daß 
wir im 6. Jahrhundert bei den Franken nur auf Münzen treffen, 
die viel zu klein sind, als daß man sie für Denare halten könnte. 
„Aber diese Münzfunde“, erklärt er, „sind nicht ausschlaggebend. 
Nicht darauf kommt es an, ob im 6. Jahrhundert im Merowinger- 
reich Denare geprägt wurden, sondern darauf, ob sie zirkulierten. 
Es ist aber sehr wohl möglich (!), daß bis in den Anfang des 7. Jahr- 
hunderts die unter dem volkstümlichen Namen „Denar“ im Mero- 
wingerreich kursierenden römischen Halbsiliquen dem Ver- 
kehrsbedürfnis genügten und nur das Bedürfnis nach silberner 
Scheidemünze zur Ausprägung von Teilstücken dieser Denare 
führte.“ 

Ich weiß nicht, ob es möglich ist, zur Rettung des fränkischen 
Denars im 6. Jahrhundert die Kunst scholastischer Beweisführung 
weiter zu treiben, als es hier geschehen. Der Denar ist für Rietschel 
die „volkstümliche“ Münze der Franken, allein ihre Könige ent- 


290 Benno Hilliger. 


halten sich sorgsam der Ausprägung dieser volkstümlichen Münze 
und begnügen sich, Teilstücke derselben zu schlagen, die so wenig 
volkstümlich waren, daß sie nicht einmal einen besonderen Namen 
trugen. Denn Rietschel entwickelt wohl aus dem Ausdruck argenteus 
minutus im Ämtertraktat, daß es auch noch größere Silbermünzen 
gab, was für ihn der „Beweis“ von der Existenz des salischen Denars 
zu sein scheint, allein die beständige Wiederkehr des Ausdrucks 
argenteus bei Gregor von Tours bleibt ihm trotz alledem nichts als 
eine gesuchte Anlehnung an den biblischen Stil! So muß er es 
„allerdings etwas kühn“ finden, wenn ich glaube, daß „Gregor unter 
dem argenteus die kleinen Silbermünzen der Frühmerowingerzeit 
verstand“, deren Ausprägung mindestens noch unter König Sigebert 
(561—570), also zu Gregors Lebzeiten stattgefunden hat. 

Aber im Drange der Beweisführung eilt Rietschel weiter. Da man 
vielleicht erwarten könnte, daß man bei solchen Festlichkeiten, 
wo der König Geld unter die Leute streuen ließ, sich in erster Linie 
der volkstümlichen Münze des Denars bedient hätte, so bemerkt 
er erläuternd, daß für diesen Fall „natürlich nur neugeprägte Silber- 
stücke in Betracht kamen“. Da nun nach Rietschel die Franken- 
könige anfangs keine Denare prägten, sondern nur Teilstücke, so ist 
bewiesen, warum der Ämtertraktat vom denarius schweigt und nur 
vom argenteus redet. Ich meine, diese scharfe Interpretationskunst 
läßt sich noch viel weiter fruktifizieren. Denn ohne es zu wissen, ist 
Rietschel der Beweis geglückt, um den man sich lange vergeblich 
mühte, daß König Chlodwig selber auch Goldmünzen schlug. Denn 
als er seine Ernennung zum römischen Konsul erhielt, ritt er, wie 
Gregor erzählt, in Tours von der Bischofskirche hinweg, eigenhändig 
„aurum argentumque“ unter die Menge streuend. Das erlaubt 
natürlich für Silber wie Gold einen zwingenden Schluß auf neu- 
geprägte Münze. 

Bei anderen Gelegenheiten war selbstverständlich alte Münze 
am Platze So z. B. beim Verlöbnis „secundum legem Salicam“, 
welches bekanntlich „per solidum et denarium“ vollzogen wurde. 
Bei einem so alten Brauche konnte man unmöglich an neugeprägte 
Königsmünzen denken und hielt sich in scheuer Rechtsgewohnheit 
an den volkstümlichen Denar, die uralte römische Halbsiliqua. 
So machte es schon König Chlodwig und warb um Chrodehildis 
von Burgund mit einem Schilling und einem alten Pfennig. Vielleicht 
lag gerade hierin eine Anspielung auf das Alter des Brauches. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 291 


Ich hatte zwar darauf hingewiesen, daß Fredegar, der zuerst uns 
dieses berichtet, in seiner Quelle, bei Gregor von Tours, noch nichts 
von diesem Zuge seiner Nacherzählung gefunden hat. Allein Riet- 
schel belehrt uns: „Daß Gregor von Tours, der als Römer und Geist- 
licher dem salischen Recht kein Interesse entgegenbrachte, die Ver- 
wendung von solidus et denarius bei Chlodwigs Verlobung nicht 
erwähnt, ist begreiflich genug.“ Zwar gibt er schließlich zu, daß die 
Fredegarstelle nicht als vollgültiges Zeugnis für die Vorgänge bei 
Chlodwigs Verlobung anzusprechen ist, allein er hält es doch für 
„sicher“, daß ein Schriftsteller nicht von einem alten fränkischen 
bei Chlodwigs Verlobung geübten Brauch sprechen konnte, wenn der 
Denar erst wenige Jahrzehnte vorher eingeführt war. Ich bin nicht 
ganz derselben Zuversicht wie Rietschel. Wie erstaunlich jung 
nicht selten die gewöhnlichsten, als uralt verschrieenen Bräuche 
sind, ist eines der geläufigsten Kapitel der Volkskunde. Ob aber das 
Urteil eines burgundischen Schriftstellers, der eines ihm volks- 
fremden, auffälligen Brauches gedenkt, für dessen Alter maßgebend 
sein kann, erscheint um so zweifelhafter, da er in seiner Vorlage 
gerade diese Angabe nicht fand. Die Merkwürdigkeit des fränkischen 
Brauches bestand aber für ihn wohl in der Überreichung einer Gold- 
und einer Silbermünze, welch letztere zu seiner Zeit natürlich schon 
der Denar war. Ich weiß nicht, ob er sich vorstellen konnte, daß es 
bei den Franken früher einmal anders war. 

Allein für Rietschel genügt das Zeugnis Fredegars, und meinen 
Bedenken, daß man den fränkischen Denar bisher weder in den 
schriftlichen Quellen noch in den Münzfunden des 6. Jahrhunderts 
zu entdecken vermochte, begegnet er in unerschütterlicher Logik 
mit der Behauptung: „Vielmehr erscheint mir sicher, daß er schon 
dem 6. Jahrhundert bekannt war. Dann aber bleibt gerade wegen 
des Fehlens (!) einer merowingischen Denarprägung des 6. Jahr- 
hunderts nichts anderes übrig, als die im Frühmerowingerreich 
zirkulierenden Halbsiliquen als Denare anzusehen.“ 

Ich meine nun, daß, wenn dies wirklich der Fall wäre, man 
dann auch diese Massenfunde römischer Halbsiliquen, sei es auf altem 
fränkischen Boden, sei es in Gallien selber, machen müßte. Denn 
Rietschel erklärt ja, daß Brunner den überzeugenden Nachweis 
erbracht habe, daß die Bußen der Lex Salica ursprünglich in Denaren 
angesetzt und erst später in Schillinge umgerechnet wären. Allein 
von diesen Massenfunden römischer Halbsiliquen hat noch niemand 


992 Benno Hilliger. 


etwas bemerkt. Die von Soetbeer erwähnten Schatzfunde römischer 
Silbermünze stammen aus dem Ende des 4. oder dem Anfang des 
5. Jahrhunderts und sind fast ausschließlich in England oder Irland 
angetroffen worden. 

Allerdings finden sich in ihnen überraschend viel Münzen Trierer 
Herkunft. Wie aber steht es sonst mit der Beschaffenheit dieser 
Funde? Sie enthalten nur noch verschwindend wenig Münzen schwerer 
Prägung im Gewicht von 3,89 bis 4,86 g, sogenannte Miliarensien. 
Im Schatz von Holwel waren unter 318 Silbermünzen nur 33 und in 
dem jüngst aufgedeckten von Grovely Wood unter 299 gar nur 2 
solche, während der Rest der Siliquenprägung angehörte. Im Funde 
von Grovely Wood, über den die verläßlichsten Angaben vorliegen, 
zeigten diese letzteren ein Gewicht von 1,04 bis 2,66 g aufsteigend. 
Aber es waren nur ganz vereinzelte Stücke, die an den beiden Ge- 
wichtsgrenzen standen, während die überwältigende Mehrzahl 
1,63 bis 2,33 g wog. 

Bisher hat man diese Münzen zumeist für Siliquen und Halb- 
siliquen angesehen. Erst jüngst bei der Besprechung des Fundes 
von Grovely Wood zeigte George Francis Hill,! daß eine solche Schei- 
dung unmöglich sei. Er wies darauf hin, daß, wenn man das Milia- 
rense den Quellen gemäß als 1°/, Siliqua betrachte, auch hier der alte 
Erfahrungssatz für Scheidemünze zutrifft, daß das Normalgewicht 
annähernd dem Höchstgewicht der Fundstücke entspreche. Bewerte 
man das Miliarense nach der Annahme Mommsens mit 4,55 g, dann 
würde die Siliqua normal etwa 2,6 g wiegen. Weiter aber bemerkt 
er, daß die Fundgewichte dieser Münzen im Hort von Grovely Wood 
genau wie in dem von Missong beschriebenen Hort aus den unteren 
Donauländern eine ununterbrochene gleitende Stufenleiter dar- 
stellen, die keinen erkennbaren Unterschied zeigt, wo die Siliqua 
aufhören und die Halbsiliqua beginnen könnte. Diese Erscheinung 
zusammengenommen mit der anderen, daß sich die Hauptmenge der 
Münzen nur um einen Mittelpunkt schart, der etwa bei 2 g liegt, 
zwingt zu der Annahme, daß es sich in diesen Schatzfunden nur um 
Siliquen und nicht um Halbsiliquen handelt. Derselben Meinung 
war schon Soetbeer gewesen. 

Besonders lehrreich und überzeugend ist das Beispiel der Trierer 
Münze, auf deren angebliche Halbsiliquen Rietschel seine Schlüsse 


1 G. F. Hill, Roman silver coins from Grovely Wood, Wilts. The 
Numismatio Chronicle. Ser. IV. Vol. 6 (London 1906), p. 329—347. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 293 


baut. Von 261 Trierer Prägstücken, die Hill aus dem Funde von Gro- 
vely Wood und den Beständen des Britischen Museums vorlagen, 
wogen nur11 über 2,33und nur 26 unter 1,62g, so daß eine geschlossene 
Gruppe von nicht weniger als 224 Stück zwischen beiden Gewichts- 
grenzen übrigblieb. Wo sind dann aber die Trierer Halbsiliquen, 
die volkstümlichen Denare der Franken, die Rietschel in diesen 
Funden entdeckt hat? Unter 261 Stücken finden sich kaum 4, die 
bis zum Normalgewicht der Halbsiliqua von 1,3644 g herabsinken! 

Erst mit dem Niedergang der Silberprägung im 5. Jahrhundert 
wurden mitunter auch Halbsiliquen geschlagen. Doch damals war 
es bereits mit der Trierer Münzstätte vorbei. 

Wo bleibt unter diesen Umständen der Denar der Lex Salica, 
von dem 40 Stück auf den Goldschilling gehen sollten? Setzen wir 
einmal den Fall, daß er dennoch die römische Halbsiliqua gewesen 
wäre, so hätten die Franken zur Zeit Chlodwigs oder seiner Söhne 
nicht 40, sondern 48 Denare auf den Schilling rechnen müssen, weil 
dieser noch damals nach konstantinischem Fuß zu XXIV Siliquen 
ausgebracht wurde. Das gibt auch Rietschel zu. Aber von dem 
Wunsche beseelt, die Lex Salica wenigstens noch den Söhnen Chlod- 
wigs zuweisen zu können, entfaltet er eine ganz neue Kunst der 
Beweisführung. | 

Ich hatte gleich in meiner ersten Untersuchung über den Schilling 
der Volksrechte und das Wergeld darauf hingewiesen, daß eine 
Rechnung des Schillings zu 40 Denaren erst nach der Einführung 
eines leichteren Schillingsfußes im Merowingerreiche möglich ge- 
worden sei. Wir wußten auch, daß die Franken in der zweiten Hälfte 
des 6. Jahrhunderts besonders in Marseille und anderen Münzorten 
Südfrankreichs einen leichteren Schilling von XXI Siliquen geschlagen 
haben. Und Bezug nehmend auf das schon von Soetbeer und Prou 
zusammengetragene Material bemerkte ich kurz: „Daraus möchte 
man schließen, daß die Neuerung nach dem Jahre 575, aber vor dem 
Jahre 579 Platz gegriffen hatte.“ Rietschel, der für meine „tatsäch- 
lichen Angaben“ hier die „Belege“ vermißte, hat sich, wie er hervor- 
hebt, unter schwierigen Bibliotheksverhältnissen endlich zur Nach- 
prüfung entschlossen, weil ihm Zweifel gekommen waren, und teilt 
nun ihr Ergebnis mit den Worten mit: „Sie hat mir gezeigt, daß diese 
Zweifel berechtigt waren. Das von Hilliger gezeichnete Bild ist 
von dem, was meine Nachprüfung ergab, nicht unerheblich ver- 
schieden.“ 


294 . Benno Hilliger. 


Zuerst wirft er sich auf die Westgoten und behauptet: „Nach dem, 
was Hilliger über die Westgoten mitteilt, sollte man annehmen, 
daß unter Leovigilds Nachfolgern nach dem leichteren Münzfuß 
geprägt worden sei. Das trifft nun keineswegs zu.“ Rietschel ist 
hier sehr ungenau, denn ich habe in dem von ihm angeführten Auf- 
satz ausdrücklich! bemerkt: „Auch im Westgotenreich nahm König 
Leovigild damals dieses Gewicht an, aber schon sein Nachfolger 
Reccared I. (586—601) kehrte wieder zum alten Constantinischen 
Gewicht zurück.“ Meinen Hinweis, daß die Münzen Hermenegilds 
entschieden leichterer Art sind, tut Rietschel mit den Worten ab: 
„Hermenegild war nie rechtmäßiger Herrscher, sondern ein Em- 
pörer, der jahrelang mit dem Vater in heißen Kämpfen um die Krone 
rang; daß in diesen Kämpfen beide (!) Parteien, um sich Mittel zu 
verschaffen, zu dem Auskunftsmittel der Münzverschlechterung 
griffen, ist begreiflich genug.“ Ich weiß nicht, was ich von diesen 
Worten Rietschels halten soll, er bestreitet meine Ansicht von einer 
vorübergehenden westgotischen Schillingsherabsetzung, indem er das 
Faktum zugibt. Obwohl er das Auftreten leichterer Prägstücke 
sowohl für Hermenegild wie für Leovigild anerkennt, fährt er mit 
seltsamer Logik fort: „Jedenfalls haben wir nicht den geringsten 
Anhaltspunkt dafür, daß der leichtere gallische Schilling je in Spanien 
eingeführt ist; die Tatsachen sprechen entschieden dagegen.“ Was 
Rietschel wohl unter „Tatsachen“ verstehen mag? Er hat ja das 
Werk über die spanischen Westgotenmünzen von Heiß in der Hand 
gehabt und muß doch auch den bekannten Triens Reccareds Nr. 20 
bemerkt haben, der nach Marseiller Vorbild mit M A geschlagen ist, 
die Wertaufschrift VII (Siliquen) trägt und 1,25 g wiegt! 

Was hat nun Rietschel weiter gegen meine Annahme, daß die 
Herabsetzung des Schillingsgewichtes von XXIV auf XXI Siliquen 
in Gallien zwischen 575 und 579 Platz gegriffen hätte, einzuwenden? 
Daß die neuen Wertaufschriften von VII und XXI Siliquen zuerst 
auf Münzen mit dem Bildnis Justins II. (565—579) und Mauritius 
Tiberius’ (582—602) erscheinen, kann er nicht leugnen, sondern gibt 
es zu. Nur gegen den weiteren Satz: „Auch die Goldmünzen des 
fränkischen Königs Childebert II. (575—-596) sind schon zum Teil, die 
Chlothars II. (584—628) aber ganz nach diesem Fuße geprägt“, wendet 
er mit einem gewissen Recht ein, daß nach den neueren Forschungen 


1 Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 189. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 295 


von Childebert II. nur das Gewicht eines einzigen Triens (1,33 g) 
vorliege. Ferner beruft er sich auf drei Münzen Sigeberts I. (561 
bis 575), von denen er eine mit 1,49 g unbedingt als schwer gelten 
lassen muß, während er die beiden anderen mit 1,34 und 1,35 g bei 
einem Normalgewicht von 1,326 g schon für leicht anspricht. Endlich 
müssen ihm noch zwei ziemlich beschädigte, an den Rändern aus- 
gebrochene Stücke, welche Prou Charibert I. (561—567) zuerkennt, 
mit einem Gewicht von 1,27 und 1,30 g herhalten, um schon für diesen 
König die leichtere Prägung zu erweisen. 

Weiter wagt auch Rietschel nicht zu gehen, sondern er erklärt: 
„Dagegen gehören die Goldmünzen Childeberts I. (511—558) und 
Theodeberts I. (534—548) derschwerenPrägung an.“ Und das Ergebnis 
seiner Betrachtungen zusammenfassend fährt er fort: „Also auch 
nach diesen Befunden scheint die Änderung des Münzgewichtes 
etwa in den Anfang der 60er Jahre zu fallen.“ 

Ein Liebhaber logischer Schlußfolgerungen würde nun wohl er- 
warten, daß nach diesen Vordersätzen Rietschel zu der Erklärung 
kommen müßte, daß ebenso die Lex Salica, weil sie auch seiner Mei- 
nung nach das neue Münzrechnungssystem in sich verkörpert, ihre 
Fassung nicht vor dem Anfang der 60er Jahre erhalten haben könnte. 
Allein Rietschel überrascht uns durch eine neue kunstvolle „An- 
nahme“, Bisher haben, wie er vorausschickt, alle Forscher mit der 
einzigen Möglichkeit gerechnet, daß die Münzrechnung der Lex 
Salica die Folge der Einführung einer leichteren Goldwährung sei. 
Aber noch niemand habe daran gedacht, daß auch umgekehrt die 
Münzrechnung der Lex Salica die Ursache zur Einführung einer 
leichteren Goldwährung gewesen sein könnte. Das ist das Ei des 
Columbus. Denn wäre im ersteren Falle die Lex bestimmt erst nach 
der Währungsänderung verfaßt, so müßte sie im letzteren Falle 
sicher schon vor derselben verfaßt worden sein. Man braucht also 
nur die Begriffe der Ursache und der Folge miteinander zu ver- 
tauschen, und es verschwinden wie mit einem Zauberschlage alle 
Unmöglichkeiten, welche sich bisher der Annahme Rietschels von der 
Entstehung der Lex Salica in der Zeit von Chlodwigs Söhnen ent- 
gegenstellten. Hatte er noch soeben bekennen müssen, daß die 
Goldmünzen Childeberts I. und Theodeberts I. der schweren Prägung 
angehören, so kann er alsbald triumphierend versichern: „Halten wir 
nun an der Annahme fest, daß der Übergang zur leichteren Aus- 
prägung eine Folge des in der Lex Salica festgesetzten Wertverhält- 


296 Benno Hilliger. 


nisses ist, so würde eine Ansetzung der Lex in die spätere Regierungs- 
zeit Childeberts I. und Chlothars I. trefflich dazu stimmen.“ 

Sich her, waz ist under disem huote? nû zucke in of dä stêt ein 
wilder valke in sinem muote. zuck üf den huot, sö stöt ein stolzer 
pfäwe drunder. nû zucke in of, da stêt ein merwunder. swie dicke 
daz geschiht, so ist ez ze jungest wan ein krä. Es ist die letzte 
Kraftanstrengung, das letzte Aufgebot von Beweisen, Gründen und 
Schlußfolgerungen, was Jäkel und Rietschel uns hier entgegenhalten. 
Man will, um die herrschende Lehre zu retten, uns zumuten, das 
Unmögliche zu glauben. 

Stammte die Lex Salica, wie diese Forscher zu beweisen suchen, 
wirklich noch aus dem 6. Jahrhundert, dann müßte doch ihre Münz- 
rechnungsweise mit der der anderen Quellen jener Zeit überein- 
stimmen. Von solchen Quellen, die ihr dann zeitlich nahekämen, 
besitzen wir immerhin die eine oder die andere. Da ist zunächst der 
Codex Euricianus des Westgotenrechts, dessen Entstehung man um 
das Jahr 475 sucht. Zu ihm gesellt sich die Lex Burgundionum, die 
gleichfalls noch dem ausgehenden 5. Jahrhundert angehört, aber von 
König Gundobad (501—515) erweitert wurde und von König Sigis- 
mund 517 eine letzte Fassung erhielt. Das sind Quellen verwandter 
Art, von denen man zudem behauptet, daß sie nicht ohne Einfluß 
auf die Lex Salica geblieben wären, — aber von einer Berührung 
im Münzwesen mit ihr finden wir nicht die leiseste Spur. Nur der 
solidus ist allen gemeinsam, allein sein Drittel wird in der Lex Salica 
triens genannt, während es in jenen beiden übereinstimmend tremissis 
heißt. Von Silbermünzen gedenkt nur der Codex Euricianus an einer 
einzigen Stelle der siliqua, und vollends von einer durchgeführten 
Denarrechnung, wie sie in der Lex Salica erscheint, findet sich bei 
ihnen keine Spur. 

Nun könnte man einwenden, was bei den Burgunden und Westgoten 
in der südlichen Hälfte Galliens gebräuchlich war, braucht es nicht 
bei den Franken in der nördlichen gewesen zu sein und umgekehrt. 
Wir müßten uns also nach fränkischen Quellen dieser Zeit umsehen. 
Nun haben wir glücklicherweise drei Gesetzeswerke fränkischer 
Herkunft aus dem 6. Jahrhundert. Es sind dies der Pactus pro tenore 
pacis Childeberts I. und Chlothars I. (511—558), das Edikt Chil- 
perichs (575—584) und das Edikt Childeberts II. (591—595). Aber 
seltsam! Was wir wenigstens in einem von ihnen bestimmt erwarten 
müßten, auf dieselbe doppelte Münzrechnungsweise nach Schillingen 


Schilling und Denar der Lex Salica. 297 


und Denaren zu stoßen wie in der Lex Salica, trifft für kein einziges 
zu! Vielmehr erscheinen uns hier dieselben nackten Schillingszahlen 
wie in der gleichzeitigen Gesetzgebung der Westgoten und Bur- 
gunden. | 

Dieses ablehnende Schweigen aller fränkischen Rechtsquellen des 
6. Jahrhunderts gegenüber der seltsam abstechenden Rechenweise der 
Lex Salica wird aber noch ausdrucksvoller durch die weitere Beobach- 
tung, daß man auch hier dem Sprachgebrauch huldigt, das Golddrittel 
als tremissis und nicht als triens zu bezeichnen. Im Pactus pro tenore 
pacis Childeberts heißt es in $ 6: „si servus minus tremisso invola- 
verit“, und noch in der Epistula episcoporum provinciae Turonensis 
vom Jahre 567 wird an solcher Ausdrucksweise festgehalten. Erst 
bei Gregor von Tours und in den Formeln der folgenden Jahrhunderte 
begegnet uns wie in der Lex Salica dafür die Bezeichnung triens. 
Soweit wir es verfolgen können, trifft allenthalben die Behauptung 
Isidors zu, daß das Drittel eines konstentinischen Schillings von 
XXIV Siliquen tremissis hieß. Wenn aber die fränkischen Quellen 
von diesem Sprachgebrauch abweichen, so hängt dies eben damit 
zusammen, daß sie bereits das Drittel eines leichteren Schillings 
im Auge haben, wie er seit dem letzten Viertel des 6. Jahrhunderts 
in Gallien aufgekommen ist. Indem nun die Lex Salica sich zu 
dieser neuen Ausdrucksweise bekennt, gesteht sie rückhaltlos ein, 
daß sie erst aus dieser späteren Periode stammt. 


Luschin von Ebengreuth. 


Wenn wir noch heute über das ältere Münzwesen der Franken 
streiten, so müssen wir Vater Tacitus anklagen, als den unschuldigen 
Urheber späterer gelehrter Irrtümer, weil er im 5. Kapitel seiner 
Germania erzählt, daß die alten Deutschen römischem Silber vor 
römischem Gold den Vorzug gegeben hätten. Das hat zu der Annahme 
geführt, als ob es immer so geblieben sein müßte. Die Lex Salica 
mit ihrer Doppelrechnung schien das zu bestätigen. Man neigte 
immer wieder zu dem Glauben, daß die Denarrechnung älter sein 
müsse als die Schillingsrechnung. Wenn Luschin behauptet, daß 
diese Meinung, der noch Waitz huldigte, in Deutschland schon 
längst aufgegeben worden sei und nur noch in Frankreich geteilt 
würde, so ist ihm gewiß entgangen, was jüngst erst Brunner behauptet 
und Rietschel ihm voll Begeisterung Be De hat, um 
von Jäkel ganz zu schweigen. 

Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 8. 21 


298 Benno Hilliger. 


Ich habe von Anfang an die entgegengesetzte Meinung vertreten 
und betont, daß der von Tacitus geschilderte Zustand ein Ende 
haben mußte, sobald mit dem reger werdenden Handel größere 
Reichtümer ins Land gekommen wären. Bezugnehmend auf die Funde 
von goldenem Gerät und Schmuckgegenständen, die man ge- 
macht, auf die Wertschätzung des Goldes in der Heldensage und auf 
die Nachrichten von Tributzahlungen an gewisse Stämme, kam ich zu 
dem Schluß, daß ein solcher Wandel spätestens im Laufe des 3. Jahr- 
hunderts eingetreten sein müßte. Zum Zeugnis dafür berief ich 
mich schon auf eine Verordnung Valentinians von 375, welcheden Kauf- 
leuten bei Todesstrafe verbot, den Barbaren Gold auszuhändigen. 
Da sie an der Schwelle der Völkerwanderung erlassen war, glaubte 
ich sie auf die Germanen deuten zu müssen.! Auch Luschin schließt 
sich dieser Beweisführung an. Er erinnert an die Schatzfunde 
römischer Goldmünzen und an die Goldschmuckfunde selber und 
beruft sich auf dieselbe kaiserliche Verordnung, um damit zu be- 
gründen, daß im 3. und A Jahrhundert unzweifelhaft beträchtliche 
Goldmengen aus dem Römerreich nach Deutschland abgeflossen 
wären. | 

Allein die Lösung des salischen Münzproblems beruhte auf der 
Erkenntnis noch anderer Dinge. Es galt Antwort zu finden auf zwei 
Fragen, deren eine das Wesen des Schillings der Lex Salica und deren 
andere das Wesen des fränkischen Denars betraf. Die Bahn zur 
Entscheidung dieser Fragen wurde freigemacht durch Babelon, 
welcher zuerst der einfachen Wahrheit Ausdruck gab, daß 
bei Römern und Franken Gold und Silber annähernd im gleichen 
Wertverhältnis gestanden haben müßten. Damit verband sich für 
ihn die Entdeckung, daß die fränkische Denarmünze nichts anderes 
als die römische Halbsiliqua wäre. 

Hier aber sperrte zum erstenmal die herrschende Lehre über das 
Alter und die Herkunft der Lex Salica der freien Forschung den Weg. 
Babelon wußte es gar nicht anders, als daß die Lex mitsamt ihrer 
Rechnungsweise eines Schillings zu 40 Denaren noch aus der Zeit 
Chlodwigs stamme: „Dans la loi Salique, dont la derniere codi- 
fication est du temps de Clovis (481—511), les compositions et les 
amendes sont fixées en sous d'or et en deniers d’argent: un sou est 
donné comme valant quarante deniers.“ Diese Lehre galt es zu 


1 Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 193. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 299 


vereinen mit den Ergebnissen seiner numismatischen Forschung, 
und das nötigte ihn zu der Annahme, daß die Franken schon lange 
vor der Zeit Justins II. (565—578) und des Mauritius Tiberius in 
Gallien einen leichten Schilling gekannt und geschlagen hätten, 
welcher der 84. Teil des Römerpfundes gewesen wäre und etwa 
XX Siliquen gewogen hätte. ` 

Das Gegenteil zu erweisen, war nicht schwer. Ich berief mich auf 
den Goldfund im Grabmal König Childerichs I. (t 481) in Tournay, 
welcher aus lauter Goldmünzen römischer und byzantinischer 
Herrscher des 5. Jahrhunderts bestanden hatte, und erinnerte 
schließlich an die erste selbständige Münzprägung der Franken- 
herrscher, welche unter Theudebert I. in Marseille (542--548) und 
unter Childebert I. (511—558) noch unverkennbar das konstan- 
tinische Gewicht verrät.! Den Übergang zu einer leichteren Schil- 
lingsprägung von XXI Siliquen glaubte ich erst in den Jahren 575 
bis 579 zu bemerken. Genau dasselbe entwickelt nun Luschin 
von Ebengreuth. Auch er beruft sich auf die römisch-byzantinischen 
Goldmünzen im Grabe Childerichs I. und das Gewicht der fränkischen 
Prägstücke unter Theudebert I. und Childebert I., um darauf den 
Schluß zu gründen: „Man darf mit gutem Recht behaupten, daß 
die Frankenkönige bis zur Reichsteilung unter Chlothars Söhnen 
den konstantinischen Münzfuß bei ihren Ausmünzungen in gleichem 
Grade genau wie die Byzantiner bis auf Justinian eingehalten haben, 
dessen Solidi bekanntlich selbst bei bester Erhaltung das Gewicht 
von 4,55 g nicht mehr erreichen.“ Ebenso setzt er den Übergang 
zu einer leichteren Schillingsprägung kaum ein paar Jahre später 
als ich, nämlich nach 580, an. Von diesen Dingen wird unten noch 
ausführlicher die Rede sein. 

Die zweite Frage, von deren Entscheidung die Lösung des salischen 
Münzproblems abhing, betraf, wie schon erwähnt, die fränkische 
Silbermünze und den Denar der Lex Salica. Schon wiederholt war 
die Aufmerksamkeit der Forscher auf die kleinen Silbermünzen 
gelenkt worden, denen man bisweilen in fränkischen Gräbern des 
6. Jahrhunderts begegnet. Allein niemand wußte recht, was man 
mit ihnen beginnen sollte. Die Rechtshistoriker wollten Denare 
sehen, weil ihre Auffassung vom Alter der Lex Salica schon für die Zeit 
Chlodwigs es verlangte. Denare aber waren es nicht, die hier zutage 


! Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 197. 1907. S.4 und 21. 
Oh 


300 Benno Hilliger. 


kamen. Auch diesmal unterwarf sich die Numismatik dem Macht- 
gebote der herrschenden Schulmeinung und verzichtete auf das 
Recht eigener freier Forschung. Man warf allen Ernstes die Frage 
auf, ob es sich bei diesen Münzen nicht um bloße Grabmünzen, 
um Talismane oder gar nur um Schmuckstücke handle. Andere 
wie Thomas und Petigny wagten wenigstens nicht ihren Münzcharak- 
ter zu leugnen und versuchten sie als Teilstücke eines bloßen Denar- 
wertes zu erklären. So ging man ängstlich um das Faktum herum, 
daß man die erwarteten Denare nicht gefunden hatte. Ja Blancard 
und Cumont kamen der herrschenden Lehre noch einen Schritt 
weiter entgegen, indem sie in diesen kleinen Münzen wirklich 
den Denar der Lex Salica erblicken wollten, von dem 40 auf den 
Schilling gehen sollten. Natürlich mußten sie dann die späteren 
echten Denare für Doppelstücke erklären. 

Es mag vielleicht überraschen, allein den meisten Beifall unter 
allen diesen Ansichten fand in der Forschung der Gedanke an 
Grabmünzen. Damit war man die unbequemen Störenfriede am 
sichersten los. Wie weit verbreitet diese Ansicht war, kann man 
am besten daraus ersehen, daß sogar ein Numismatiker von Fach, 
wie Luschin von Ebengreuth, ihr bis vor kurzem huldigte. Er schrieb 
noch im Jahre 1903 bei Anzeige der Cumontschen Untersuchung 
in der Wiener Numismatischen Zeitschrift von diesen Münzen: 
„Man hat sie... . als Bruchteile des fränkischen Denars oder der 
römischen Siliqua erklärt, was ich jedoch nicht für wahrscheinlich 
halte, es dürften wohl lediglich Grabbeigaben gewesen sein. Das 
hätte nun allerdings nicht ausgeschlossen, daß dergleichen Silber- 
stücke gerade so wie die nordischen Zierbrakteaten, die auch nicht 
Münze waren, im einzelnen Fall mit der Wage nach ihrem Gewicht 
als Silber an Zahlungs Statt gegeben und genommen wurden.“ Er 
sprach ihnen also den Münzcharakter ab und sah sie für bloßen 
Grabschmuck an. Ein paar Jahre später, 1907, bei Betrachtung des 
Ilanzer Münzfundes! endlich wandelte er seine Ansicht mehr im 
Sinne von Blancard und Cumont und dachte an die Möglichkeit, 
entweder diese kleinen Münzen selbst als Denare zu erklären oder 
im Denar bloß eine Rechenmünze zu erblicken. 

Nur Prou hatte sich entschieden gegen solche Erklärungsversuche 
gewandt. Er sah in diesen Fundstücken die laufende Silbermünze 


I! Neues Archiv Bd. 33 S. 458. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 301 


der in Gallien noch herrschenden römischen Währung und erklärte sie 
für Teile des Miliarense, ohne sie ihrem Wert oder Namen nach genauer 
zu bestimmen. Ich schloß mich dieser Ansicht an, indem ich in ihnen 
Teile der Siliqua sah, denen ich später eine bestimmtere Deutung 
auf das As und seine Vielheiten gab. Auch ihren Namen entdeckte 
ich schließlich in den fränkischen Quellen des 6. Jahrhunderts, es 
sind die argentei und argentei minuti Gregors von Tours und des 
Ämtertraktats. 

Prou mußte noch zur Verteidigung dieser Ansicht auf den Um- 
stand Gewicht legen, daß man die 11 Münzen von Herpès nicht im 
Mund, sondern in der Hand des Toten gefunden hatte. Inzwischen 
hat der Fund von Narbonne, auf den ich in meiner vorigen Arbeit 
die Aufmerksamkeit lenkte, den letzten Zweifel zerstreut. Denn 
hier fand man 5 solcher Münzen, die nicht aus einem Grabe stammten, 
und die sich durch Bild und Namenszug der Herrscher als fränkische 
Prägstücke aus der Mitte des 6. Jahrhunderts auswiesen. Man sah 
nachgerade ein, daß sich der Gedanke an Grabmünzen wissenschaft- 
lich überlebt hatte. Kaum daß Rietschel noch an ihn zu erinnern 
wagt mit der mystischen Bemerkung: „Sollte nicht die königliche 
Provenienz dieser kleinen Silbermünzen erklären, daß man sie mit 
Vorliebe als Grabbeigaben verwendete?“ Auch das fachmännische 
Urteil Luschins von Ebengreuth wandelte sich endlich nach meiner 
Intuition, und von diesen Münzen sprechend erklärt er jetzt: „Sie 
waren jedoch nicht bloße Schmucksachen, sondern hatten Münz- 
eigenschaft.“ 

Diese schon 1903 von mir verfochtene Auffassung brachte mich 
direkt zu der Erkenntnis, daß die Franken im 6. Jahrhundert 
überhaupt noch keine Denare hatten. Es war dies eigentlich keine 
neue Wahrheit, sondern eine schon längst gemachte Beobachtung. 
Aber bisher hatte sie noch niemand in dem Sinne auszusprechen 
gewagt, aus Furcht, mit der Lehre der Rechtshistoriker vom Alter 
der Lex Salica in Konflikt zu kommen. Ich konnte mich auf das 
Ergebnis der Münzfunde berufen, daß wir den ersten uns erhaltenen 
Denar in einem Prägstück zu sehen hätten, welches man König 
Charibert II. (629/30—632) zugewiesen hat, daß wir auch aus den 
nächsten Jahrzehnten nur ganz vereinzelte Stücke besitzen, und daß: 
die Hauptmasse der Denare erst dem Ausgang des 7. und dem Beginn 


2? Historische Vierteljahrschrift 1903. S. 200. 1907. 8.22 und 49. 


302 Benno Hilliger. 


des 8. Jahrhunderts angehört. Damit deckte sich die Beobachtung, 
daß auch in den schriftlichen Quellen der Ausdruck Denar für die 
Silbermünze erst im Laufe des 7. Jahrhunderts auftritt und dem 6. Jahr- 
hundert noch unbekannt zu sein scheint. Weiter hob ich hervor, daß auch 
die Bezeichnung dinarius für die jüngere Silbermünze der Merowinger- 
zeit wiederum durch gelegentliche Münzaufschriften verbürgt ist. 

Damit waren die Grundlagen für den Beweis gewonnen, daß die 
Lex Salica in der uns vorliegenden Gestalt nicht mehr dem 6. Jahr- 
hundert oder gar der Zeit König Chlodwigs angehören kann. Schilling 
wie Denar sprachen beide dagegen, daß dieses möglich wäre. Ich 
folgerte daraus, daß wir den Ursprung der Lex erst im 7. Jahrhundert 
etwa unter König Chlothar II. (613—629) zu suchen hätten, von 
dessen Gesetzgebungstätigkeit uns noch die Einführungsworte 
verschiedener Volksrechte erzählen, welche Brunner als den Rest 
eines verschollenen merowingischen Königsgesetzes erklärte. Doch 
machte ich gleich darauf aufmerksam, daß in der uns vorliegenden 
Gestalt die Lex Salica schwerlich schon aus dieser Zeit rühren kann. 
Nicht nur die handschriftliche Überlieferung der Lex, welche nicht 
über das 8. Jahrhundert zurückgeht, sondern vor allem der Gleich- 
laut der häufig angefügten Königslisten, welche bis an den Ausgang 
der Merowingerzeit reichen, und die Auskünfte einzelner Hand- 
schriften über ihr Alter oder ihren Ursprung scheinen das zu ver- 
wehren. Vor allem aber verbietet dies die münzgeschichtliche Be- 
obachtung, daß die massenhafte Ausprägung von Denaren, welche 
die Vorbedingung für das fast in allen Handschriften durchgeführte 
Denarrechnungssystem bildet, erst spät in der zweiten Hälfte des 
7. und zu Beginn des 8. Jahrhunderts erfolgte. 

Es ist bekannt, wie man diese Ausführungen befehdete. Vor 
allem sträubte man sich gegen den Gedanken, auf einen älteren 
Ursprung des Denars verzichten zu müssen. Denn der Denar erscheint, 
wie man selber hervorgehoben, aufs innigste mit der Überlieferung der 
Lex in allen ihren Rezensionen verwachsen. Selbst in den wenigen 
Handschriften, welche nur die Schillingsrechnung kennen, schiebt 
sich der Denar an einzelnen Stellen schon so sehr in den Vorder- 
grund, daß man ihn nicht ohne weiteres beiseite rücken kann, ohne 
die gesamte Überlieferung anzutasten. Damit wären aber die 
Grundlagen unseres ganzen rechtsgeschichtlichen Aufbaues er- 
schüttert, weil der Denar mit gewissen Rechtsgewohnheiten zu- 
sammenhängt, die man für uralt halten möchte. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 303 


Wie stellt sich nun Luschin zu diesen Fragen und diesen Be- 
weisen? Die Antwort, die er als Numismatiker geben muß, lautet 
gleichfalls, daß wir im fränkischen Denar erst eine Münzschöpfung 
des 7. Jahrhunderts zu erblicken haben. Auch die Beweisgründe sind 
dieselben, wie bei mir. Er beruft sich auf das Ergebnis der Münzfunde. 
Der Denar Chariberts II, gilt ihm als erster Beleg. Er betont, „daß 
Stücke aus der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bisher recht selten 
sind“, und fügt hinzu: „sie werden häufiger in der zweiten Hälfte, 
die große Mehrzahl von ihnen scheint aber den ersten Jahrzehnten 
des 8. Jahrhunderts anzugehören“. Er hebt als die Merkmale dieser 
neuen Münzgattung die veränderten Münzbilder, die derbere Schrift, 
den dickeren Schrötling und das von mir betonte höhere Gewicht 
hervor und bezieht sich für ihre Benennung als Denare gleicher- 
weise auf die erwähnten Münzaufschriften. 

Damit muß sich Luschin natürlich auch zu meinen Hauptthesen 
bekennen. Er erklärt, „daß alle bekannten fränkischen Silber- 
münzen des 6. Jahrhunderts für den Denar der Lex Salica viel zu 
leicht sind, der ja der vierzigste Teil eines Goldsolidus war“, und 
gibt weiter zu, daß der konstantinische Solidus, nach dessen Fuße 
die Franken bis gegen 580 geprägt hätten, zu schwer gewesen sei, 
als daß man 40 Denare auf ihn rechnen konnte. Also muß auch 
nach seiner Ansicht das Münzwesen der Lex Salica einen späteren 
Ursprung gehabt haben. 

Dadurch sieht sich Luschin auch auf die Zeit Chlothars II. oder 
Dagoberts gewiesen. Hier aber trennen sich unsere Wege und unsere 
Beweisgründe. Luschin glaubt selbständig den vermißten Nachweis 
erbringen zu können, daß unter einem dieser beiden Herrscher das 
ganze Münzsystem der Lex Salica mit einem Schlage geschaffen 
worden sei, während ich erst eine langsame Entwickelung daraufhin 
wahrzunehmen glaube. Folgen wir einmal seinen Darlegungen. 

Was Luschin über die fränkischen Goldmünzen ausführt, ist der 
wichtigste und interessanteste Teil seiner Arbeit. Es sind hier in 
der Hauptsache die Ergebnisse eigener Forschung, die er vorzutragen 
hat. 

Bisher hatte man angenommen, daß die Franken im letzten 
Drittel des 6. Jahrhunderts ihr Schillingsgewicht sofort von XXIV 
auf XXI Goldsiliquen herabgesetzt hätten. Luschin aber zeigt 
das Gegenteil. Er nimmt die alte Entdeckung Deloches wieder auf, 
der schon 1884 die Wertzeichen zweier Golddrittel auf die Zahl von 


304 | Benno Hilliger. 


71, Siliquen gedeutet hatte, und schafft noch ein drittes Belegstück 
dafür herbei. Er schließt daraus auf die Existenz eines Schillings 
zu 221, Siliguen, wenn man auch Prägstücke dieser Art bisher noch 
nicht nachgewiesen habe. 

Ich halte diese Annahme für richtig und glaube, daß mit diesem 
Nachweis ein ganz neues Licht auf die numismatischen Vorgänge 
im Frankenreiche fällt. Denn bisher ist man wohl mehr oder minder 
der Meinung gewesen, daß die Franken ihr Münzwesen selbständig 
gemodelt hätten. Diese Ansicht wird sich nunmehr schwerlich auf- 
rechterhalten lassen. Denn der Münzfuß eines Schillings von 221, 
Siliquen kommt um diese Zeit auch in anderen weit entfernten 
Provinzen des byzantinischen Weltreichs vor. Ich war schon früher 
vermutungsweise auf denselben gewiesen worden und konnte mich 
für sein Dasein auf eine Papyrusurkunde aus Ägypten vom Jahre 
572 berufen.” Nach meinen letzten Beobachtungen aber glaube 
ich sogar annehmen zu müssen, daß dieses Schillingsgewicht von 
2214 Siliquen später die vornehmste Grundlage der arabischen Gold- 
prägung geworden ist,? deren Solidus den Namen dinar erhielt 
und als mancusus, dinarius oder veri auri dinarius.im 8. und 9. Jahr- 
hundert das ganze Abendland überschwemmte. 

Die zweite Entdeckung Luschins, deren Ehre ihm allein gebührt, 
ist der Nachweis eines Schillings von XX Goldsiliquen. Es ist ihm 
gelungen, eine ganze Reihe von Münzen mit Bild und Namen byzan- 
tinischer Kaiser des 6. und 7. Jahrhunderts zusammenzustellen, 
welche auf der Rückseite statt des bekannten CONOB die Buch- 
staben BOXX, in einem Falle auch OBXX tragen. Es sind dies zwei 
Stück von Justinian (527—565), 1 von Justin II. (565—578), 1 von 
Phokas (602—610), 1 von Heraklius (610—613) und 10 von Heraklius 
mit Konstantin (613—641). Sie alle zeigen, soweit man es kennt, 
ein Gewicht, welches sich dem Normalgewicht von XX Siliquen 
oder 3,79 g mehr oder minder nähert, ohne es zu überschreiten. 
Danach hat die Deutung Luschins allerdings sehr viel für sich, 


ı Hist. Vierteljahrschrift 1906. S. 10. 

3 Die arabischen Glasgewichte, welche viel sorgfältiger gearbeitet sind 
als die byzantinischen, weisen während des 8. Jahrhunderts für den Dinar 
ein Gewicht von 66 selten 65 für den halben Dinar von 33 und für den 
Dritteldenar von 22 englischen Troygrain, d.h. von 4,276 (4,211), 2.138 und 
1,425 g auf, während 22 ", Siliquen normal 4,26 g wiegen sollten. S. Lane- 
Poole Catalogue of arabie glass weights in the British Museum. London 1891. 


= a E 


Schilling und Denar der Lex Salica. 305 


daß die Buchstaben XX der Aufschrift die Siliquenzahl be- 
deuten soll. 

Wo ist der Ursprung dieser Münzen zu suchen? Im Gegensatz 
zu Wroth!, der sie den wirklichen Münzen jener Herrscher einordnet, 
erklärt Luschin sie für Nachprägungen. Gern möchte er sie den 
Franken zuweisen, doch muß er zugeben, daß ihr fränkischer Ur- 
sprung nicht bewiesen sei. 

Um so wertvoller erscheint ihm daher die Tatsache, daß man auch 
auf einigen Schillingen unzweifelhaft fränkischer Herkunft diese 
Wertzahl XX entdecken könne. Er führt im ganzen 3 oder 4 Stück? an, 
die teils aus Viviers, teils aus Marseille stammen und dazu Bild wie 
Namen des Mauritius Tiberius, Chlothars II. und Dagoberts I. tragen. 

Dieser Entdeckung mißt Luschin eine große Bedeutung bei. Er 
meint, daß man im ersten Jahrzehnt des 7. Jahrhunderts oder wenig- 
stens noch unter der Regierung Chlothars II. (613—629) diese 
Abschwächung des Solidus auf ein XX Siliquengewicht vorgenommen 
habe. Damit glaubt er den Schilling der Lex Salica, der zu 40 Denaren 
gerechnet wurde, entdeckt und zeitlich festgelegt zu haben. Gleich- 
zeitig mit der Herabsetzung des Schillings auf XX Siliquen hätten 
die Franken nun auch den Denar eingeführt. „Die Schaffung des 
Denars“, sagt er, „hängt nämlich mit der Einführung von Solidi 
zu XX Siliquen eng zusammen, sie war ein Versuch zur Besserung 
der unbefriedigenden Münzzustände.“ Diesen Gedanken wieder- 
holend bemerkt er noch an einer zweiten Stelle: „Die Münzreform, 
die unter König Chlothar II. oder Dagobert I. erfolgte, knüpfte an 
die Herabsetzung des Solidus auf XX Siliquen an und sollte dreierlei 
dem Frankenreiche bringen: den Übergang von der Gold- zur Doppel- 
währung, die Abschaffung der Siliqua, die reine Kreditmünze ge- 
worden war, und 3. als Ersatz eine neue Silberwertmünze vom halben 
Nennwert der Siliqua, den fränkischen Denar, der bei Geldzahlungen 
das immer seltener werdende Gold ersetzen sollte.“ 

Die Behauptung von dem inneren Zusammenhang zwischen der 
Herabsetzung des Schillings auf XX Siliquen und der Schaffung 
des Denars ist so wichtig, daß man erwarten dürfte, sie auch be- 
wiesen zu sehen. Doch Luschin hat dies nicht getan und konnte es 


! W. Wroth, Catalogue of the Imperial Byzantine coins in the British 
Museum Vol I (London 1908) p. 186 no. 14. und 187 no. 25. 

3 Luschin a. a, O. 8.38. Die Dagobertmünze nur auf S. 90 (Erklärung 
der Tafel no. 6). ; 


306 Benno Hilliger. 


wohl auch nicht. Scheint er doch selbst die Unzulänglichkeit seines 
Gedankens herauszufühlen, wenn er, ihn gleichsam wieder einschrän- 
kend, nur von einem „Versuch“ zur Besserung der unbefriedigenden 
Münzzustände spricht. Eine Notwendigkeit, daß der Denar nur als 
Gegenstück einer Goldmünze von XX Siliquen gedacht werden 
könne, ist gewiß nicht einzusehen. 

Nun spricht aber ein gewichtiges Bedenken gegen Luschins 
ganze Behauptungen, der Umstand nämlich, daß noch der Sohn 
und der Enkel Chlothars II. bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts 
gerade in jenen südgallischen Münzstätten von Marseille, Arles und 
Viviers fortfuhren, Schillinge und Drittelstücke nach dem XXI-Sili- 
quenfuße zu schlagen. Wie wäre dies denkbar gewesen, wenn 
damals schon die Lex Salica, in unserer heutigen Fassung vorlag 
und wie Luschin meint kraft einer Satzung dieser Könige die Be- 
rechnung des Schillings zu 40 Denaren oder Halbsiliquen verlangt 
hätte? Diese Könige hätten mit einem solchen Verfahren ihr 
eigenes Werk der Münzreform wieder zerstört, und die Rechnungs- 
weise der Lex Salica hätte sich gar nicht einbürgern können. 

Das ist ein so tiefgreifender Widerspruch, daß er die Thesen 
Luschins ernstlich gefährdet. Doch wie steht es denn um den von ihm 
erbrachten Nachweis, daß man zur Zeit Chlothars oder Dagoberts 
in Marseille und Viviers wirklich zur Ausprägung von Schillingen 
nach dem XX-Siliquenfuße geschritten sei? 

Da muß sich zunächst unsere Aufmerksamkeit auf einen Umstand 
lenken, den Luschin nicht beachtet hat, der mir aber nicht unwesent- 
lich erscheint. Daß nämlich die von ihm beigebrachten Belegstücke 
fränkischer Herkunft sich von den anderen ungewisser Herkunft, 
die Bild und Namen der Kaiser tragen, fast in allen Merkmalen 
unterscheiden. Die letzteren verraten aufs deutlichste noch die 
Traditionen byzantinischer Prägekunst. Sie zeigen, wie es scheint, 
regelmäßig das Bild des Herrschers en face. So war es nur bei den 
ersten Frankenmünzen der Fall, deren Gepräge das Bild Theude- 
berts und des Mauritius Tiberius zeigt. Doch auch hier findet 
sich schon die Neigung, zu einer Darstellung en profil überzugehen, 
welche einer roheren Kunstübung weniger Schwierigkeiten bot. 
Diese Stilform beherrscht die merowingische Prägung des 7. Jahr- 
hunderts schon vollkommen, und wenn man gelegentlich davon ab- 
weicht, ist die Linienführung eine viel rohere. Jene Münzen ungewisser 
Herkunft aber stammen überwiegend erst aus der Zeit des Heraklius 


Schilling und Denar der Lex Salica. 307 


und Konstantin (613—641), wo man diese Darstellungsweise und 
die Kunst einer feineren Linienführung in Gallien bereits verlernt 
hatte. Man braucht sie nur mit den Münzen Chlothars II. und 
Dagoberts I. zu vergleichen, um auch als Laie auf den ersten Blick 
zu sehen, daß hier eine ganz anders geartete Kunst zu uns spricht. 

Noch auffälliger aber ist, daß allen diesen fränkischen Münzen, 
auf welche Luschin Bezug nimmt, die charakteristische Aufschrift 
BOXX, welche jene Kaisermünzen tragen, fehlt. Auch die Mar- 
seiller Mauritius Tiberius-Münze weiß nichts davon. 

Aus allen diesen Merkmalen möchte ich schließen, daß die BOXX- 
Münzen unmöglich fränkischen Ursprungs sein können, wie Luschin 
anzunehmen scheint. 

Aber weiter! Die wirklichen Frankenmünzen, auf die sich Luschin 
beruft, tragen ihre Wertzeichen an ganz anderer Stelle als jene 
Pseudokaisermünzen, nämlich direkt unter dem Balken des Kreuzes 
oder den Buchstaben des Münzortes, nicht aber am unteren Rande. 
Blickt man näher zu, so bemerkt man, daß auch jene Wertzahl XX 
nicht so deutlich und einwandfrei auf ihnen steht, wie Luschin meint. 
Sein erstes Beispiel (Prou no. 1345: Mauritius Tiberius, Viviers) 
zeigt XX’, sein zweites (Prou no. 1380: Chlothar, Marseille) X.X, 
sein drittes (Prou no. 1384: Chlothar, Marseille) :: :: und endlich 
sein viertes (Prou no. 1394: Dagobert, Marseille) XX im Felde. 
Diesen Punkt oder Strich neben der XX hat man bisher immer als 
eine I gedeutet, und ich weiß nicht, ob man von dieser Deutung 
abgehen darf. Denn wir finden diesen Punkt gelegentlich auch auf 
den Drittelstücken mit der Wertzahl VII, z. B. Prou no. 1347 (Chlo- 
thar II., Viviers) als v-- und Prou no. 1387 (Chlothar II., Marseille) 
als --v, wo er unzweifelhaft die Bedeutung der Zahl I hat. Auch 
darf man nicht übersehen, daß die BOXX Münzen, soweit sie in 
Abbildung vorliegen, einen solchen Punkt neben der Wertzahl XX 
nicht aufweisen. Zudem wiegt die Dagobertmünze (Prou no. 1394) 
3,85 g, wäre also bei 20 Siliquen nicht unerheblich übermünzt. 

Ebenso zweifelhaft erscheint es mir, ob man die 8 Punkte auf der 
Münze Chlothars II. (Prou no. 1384) wirklich als eine „aufgelöste“ 
XX deuten darf. Wenigstens auf den Drittelstücken desselben 
Herrschers in derselben Münzstätte bedeuten die Punkte "rs, 
(Prou no. 1382 und 1388) bestimmt nicht XV, sondern VII Siliquen. 
Dazu kommt, daß in Marseille seit der Mitte des 7. Jahrhunderts auf 
den vollen Schillingsstücken Sigeberts III., Childerichs II. und Childe- 


308 Benno Hilliger. 


berts III. an der entsprechenden Stelle ein neues System von 6 
Punkten »•* e e e oder + e e oder + e — e erscheint, welches 
nicht mehr die Siliquenzahl bedeuten kann, 

Nach alledem erscheint der Versuch Luschins, eine Goldprägung 
nach dem XX-Siliquenfuße im Frankenreiche schon für die Zeit 
Chlothars II. oder Dagoberts I. festzustellen, mißlungen. Die wenigen 
von ihm angeführten Belegstücke aus fränkischen Münzstätten 
beruhen auf einer irrtümlichen Lesung ihrer aufgeprägten Wert- 
zeichen. Wir haben es auch bei ihnen noch mit Schillingen zum 
XXI-Siliquenfuß zu tun, nach dem man im südlichen Gallien bis um 
die Mitte des 7. Jahrhunderts fortlaufend weiter geprägt hat. 

Nur eine einzige Münze habe ich gefunden, die wirklich die Wert- 
zahl XX zu tragen scheint, es ist dies aber ein Solidus erst von 
Sigebert III. (634—656)!, unter dem auch in Marseille die Siliquen- 
ziffer bereits zu verschwinden beginnt. 

Das wichtigste Bedenken aber, welches gegen die vermeintliche 
Entdeckung Luschins spricht, ist die Beschaffenheit der goldenen 
Drittelstücke. Einem Schilling von XX Siliquen müßte ein Gold- 
drittel von 63⁄4 Siliquen gegenüberstehen. Berechnet doch auch die 
Lex Salica mit einer später noch zu erwähnenden Ausnahme den 
triens zu 131, Denaren. Nach solchen Drittelstücken aber sehen 
wir uns vergebens um. Denn gerade in den südgallischen 
Münzstätten, in denen Luschin die Belege für seinen 
Schilling von XX Siliquen sucht, tragen die Drittelstücke 
durchgängig die Wertzahl von VII Siliquen. Nun ist es ja 
richtig, daß in den Gebieten des mittleren und westlichen Franken- 
reichs so ziemlich allenthalben die Wertaufschriften auf den Gold- 
münzen fehlen. Allein für Luschin gestaltet sich dadurch das Er- 
gebnis nur noch ungünstiger, denn das Gewicht der fränkischen 
Herrschermünzen ist hier im Durchschnitt noch schwerer als in den 
südgallischen Münzstätten, ja würde in den meisten Fällen be- 
sonders unter Dagobert I. (623—639) und Charibert II. (629—631) 


für den XX-Siliquenfuß eine Übermünzung bedeuten $ 


1 Prou no. 1403 wiegt 3,68 g. Da dieser Fund vereinzelt steht, ist es 
vielleicht nicht einmal ausgeschlossen, daß es sich hierbei um einen Zahlen- 
irttum für XXI handelt. Zahlenirrtümer auf fränkischen Münzen sind auch 
sonst nachweisbar. 

! Vgl. die Liste bei Luschin S. 32 wo für Chlothar II von 4 Stück 1, für 
Dagobert I von 9 Stück 6 und für Charibert II von 6 Stück allein 4 über- 


münzt sein müßten! 


Schilling und Denar der Lex Salica. 309 


So erweist die Entdeckung Luschins in allen Stücken ihre Un- 
zulänglichkeit. Wir haben nicht den leisesten Anhalt dafür, daß man 
im Frankenreiche schon in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts 
einen Schilling von XX Siliquen Goldgewicht geprägt oder als 
Währung eingeführt hätte. Vielmehr spricht der Münzbefund da- 
gegen und weist mit aller Deutlichkeit auf einen Prägungsfuß zu 
XXI Siliquen. 

Wo bleiben dann aber die BOXX-Münzen mit dem Kaiserbild? 
Ihre Herkunft ist völlig ungewiß. Ich wage es nicht zu entscheiden, 
ob Luschin mit seiner Behauptung, daß es sich hierbei um barbarische 
Nachprägungen handle, recht hat. Sollte dies aber der Fall sein, 
dann möchte ich an einen italischen Ursprung dieser Münzen denken. 
Denn gerade bei den Langobarden stoßen wir auf die ersten Spuren 
eines Schillings zu XX Goldsiliquen. Ich erinnere an die Glosse 
zum Langobardenrecht des Codex Cavensis: „Siliqua id est vicesima 
pars solidi ab arbore cuius semen est vocabulum tenens“, und daß 
hier kein Irrtum vorliegt, zeigt die Wiederholung dieser Zahlangabe 
an einer anderen Stelle dieser Glosse. Heute zweifle ich nicht 
mehr daran, daß die Glosse mit dieser Bemerkung an alte Überliefe- 
rung anknüpft. Ich habe auch bereits darauf hingewiesen?, daß 
das Bußzahlensystem des Langobardenrechts gewisse Berührungen 
mit dem fränkischen zeigt. Für den Gasinden hat sich ein Wergeld 
von 200 Schillingen herausgebildet, welches von dem ursprünglichen 
Freienwergeld der Harimannen zu 150 Schillingen abgespaltet 
worden ist. Wir bemerken diese Vorgänge bereits im Edictus Rothari, 
der aus dem Jahre 643 stammt. Damit verträgt sich vollkommen 
die von Luschin festgestellte Tatsache, daß die ersten BOXX Münzen 
noch das Bild Justinians (f 565) zeigen, daß aber die Mehrzahl ihrer 
Stücke das Doppelbildnis des Heraklius und Konstantin (613—641) 
trägt. Allerdings eroberte Alboin Italien erst 568, allein nach den 
Behauptungen der Numismatiker ist eine Nachprägung von Münzen 
mit dem Bilde eines Kaisers auch nach dessen Tode nicht ungewöhn- 
lich. Anderseits begegnen uns Goldmünzen mit dem Bilde lango- 
bardischer Herrscher erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts, 
also zu einer Zeit, wo die BOXX Münzen anscheinend wieder ver- 
schwunden sind. 


! Mon. Germ. LL IV p. 655 no. 104 und 657 no. 163. Ebenso Glossarium 
Matritense no. 63: siliqua vicesima pars solidi est (Mon. Germ. LL IV. S. 652). 
3 Hist: Vierteljahrschrift 1903. S. 496 f. 


310 Benno Hilliger. 


Was bedeutet nun aber unsere Feststellung, daß die Franken von 
Chlothar II. (584—629) bis Sigebert III. (633/4—656) nach dem 
XXI-Siliquenfuße geprägt haben? Sie beweist, daß für eine so um- 
fassende Münzreform, wie sie Luschin König Chlothar II. oder Dago- 
bert I. zuschreiben möchte, noch keine Möglichkeit besteht. Sie 
beweist, daß das Münzrechnungssystem der Lex Salica, welches nur 
einen Schilling zu 40 Denaren kennt, damals im Frankenreich noch 
gar nicht existierte. Sie beweist, daß die Franken, die damals schon 
Denare prägten, ihren Schilling etwa bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts 
noch zu 42 Denaren gerechnet haben müssen. Die Spur einer solchen 
Rechnungsweise ist uns, wie ich schon früher betont habe, in Titel 4, 1 
der Lex Salica erhalten, wo mehrere Handschriften die Gleichung 
eines halben Triens mit 7 Denaren kennen. 

Die Rechnungsweise des Schillings zu 40 Denaren oder XX Sili- 
quen kann also frühestens um die Mitte des 7. Jahrhunderts in 
Frankreich aufgekommen sein. Sie war nach dem, was wir oben ge- 
sehen haben, nicht aus ureigener fränkischer Wurzel entsprossen, 
sondern aus Oberitalien von den Langobarden herübergekommen. 
Allein diese Entlehnung betraf nur den Wert des Schillings zu XX 
Goldsiliquen, während der Denar fränkischen Ursprungs gewesen 
zu sein scheint. Erst so wird uns das Entstehen dieser seltsamen 
Rechnungsweise verständlich, die schon Grote als die größte Un- 
begreiflichkeit erschien, weil man eine Obereinheit in 40 Untereinheiten 
geteilt habe und dennoch fortfuhr, den Nachdruck auf die Ausmünzung 
der goldenen Drittelstücke zu legen, ohne auch Mittel zu geben, den bei 
der Teilung von 40 durch 3 übrigbleibenden Bruch zahlbar zu machen. 

Wir kommen nun zu den Ausführungen Luschins über die Silber- 
münzen. Hier besteht ja eine erfreuliche Übereinstimmung unserer 
Ansichten bezüglich der Hauptpunkte, daß die Franken in Toxan- 
drien sich häufig noch der alten Römerdenare bedienten, daß sie 
dann im 6. Jahrhundert eine Gattung sehr kleiner und leichter 
Silbermünzen führten, und daß sie sich endlich im 7. Jahrhundert 
den Denar schufen. 

Aber in Einzelheiten gehen auch hier unsere Ansichten auseinander. 
Das zeigt sich gleich bei der Berechnung des Silberwertes der Siliqua. 
Luschin schließt sich zwar im Grunde meinen Ausführungen an, 
er bevorzugt dasselbe Quellenzeugnis, welches von mir in den Vorder- 
grund geschoben wurde, allein er versucht einige Korrekturen an- 
zubringen, die das Ergebnis abschwächen. 


A 


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Schilling und Denar der Lex Salica. 811 


Ich hatte das Normalgewicht für die Siliqua auf !/,, Unze oder 
2,7288 g Silber berechnet. Das würde ein Wertverhältnis von 
1 : 14,4 zwischen Silber und Gold ergeben. Ich hatte dasselbe mit 
Queipo, Friedländer und anderen aus einer Verordnung der Kaiser 
Honorius und Arcadius vom Jahre 397 herausgelesen, welche erlaubt, 
daß bei Zahlungen an den Staatskassen das Pfund Silber mit 5 Solidi 
beglichen werde. Diese Verordnung kehrt 534 im Codex Justinianeus 
wieder. Luschin wendet ein, daß damit noch nichts für die lange 
Zwischenzeit von 397 bis 534 bewiesen sei. Gewiß sind damit nicht 
alle und jede Kursschwankungen ausgeschlossen, allein Luschin hat 
übersehen, daß sich jene Verordnung doch auch im Codex Theodo- 
sianus vom Jahre 438 vorfindet. 

Nun macht er den Einwurf, daß es sich hier um eine Gleichung 
zwischen gemünztem Gold und ungemünztem Silber handle. 
Er schließt daraus, daß der Goldsiliqua ein Wert von 2,73 g un- 
gemünzten Silbers entsprochen habe. Es wäre dies nicht aus- 
geschlossen. Die Stelle lautet: „Iubemus ut pro argenti summa, 
quam quis thesauris fuerat illaturus, inferendi auri accipiat facul- 
tatem, ita ut pro singulis libris argenti quinos solidos inferat.“ Allein 
es ist auch eine andere Deutung möglich, daß es sich hier um Silber- 
geld handelt, welches bei größeren Zahlungen nach dem Gewicht 
genommen wurde. Auch Mommsen glaubte dieselbe Wertgleichung 
bei Ammian zu finden in der Angabe, daß Julian seinen Soldaten 
5 Goldstücke und 1 Pfund Silber versprochen habe. Sollte man 
aber die Soldaten in ungemünztem Silber ausgezahlt haben, oder gab 
man ihnen nicht vielleicht die Miliarensien, deren Namen man sogar 
mit diesen militärischen Belohnungen in Verbindung brachte? 
Erinnern wir uns daran, daß man noch jüngst im Lager von Lauriacum 
eine größere Zahl solcher Münzen gefunden hat. 

Dem naheliegenden Einwande, daß bei Richtigkeit seiner An- 
nahme die Silbermünzen dieser Periode, d.h. von Julian bis Justinian, 
noch erheblich schwerer gewesen sein müßten, als sie wirklich sind, 
versucht Luschin mit der Erklärung zu begegnen, daß die Silber- 
siliqua von Haus aus bloße Kreditmünze gewesen wäre, die 2,73 g 
ungemünztes Silber nur bedeutet, aber sicher nicht enthalten hätte. 
Sie dürfte anfänglich, wie er sagt, als bessere Scheidemünze mit 
mäßigem Gewinn ausgegeben worden sein, verfiel aber mit zunehmen- 
der Not des Staatsschatzes bald der Verschlechterung. Ja, er möchte 
auf eine Almarcoprägung schließen, welche auf einen gewissen 


312 Benno Hilliger. 


mittleren Durchschnitt aufgebaut ist und das Untergewicht der einen 
Stücke durch das Übergewicht der anderen ausgleicht. 

Daß die Siliqua ursprünglich nichts anderes war als ein Goldgewicht, 
der 1728. Teil des Römerpfundes, der nur zu klein gewesen sei, um 
ihn noch in Gold auszuprägen, hatte ich fast mit denselben Worten! 
ausgesprochen wie Luschin. Ebenso geschah meine Berechnung 
des Normalgewichtes für den Silberwert der Siliqua (2,7288 g) unter 
der bestimmten Voraussetzung, daß sich das Wertverhältnis von 
14,4 : 1 für Gold und Silber bis auf Justinian unverändert erhalten 
habe. Ja, noch jüngst? wies ich erneut darauf hin, daß das Gewicht 
der Siliqua als Silbermünze vom jeweiligen Stande des Wertverhält- 
nisses abhänge. 

Auch darüber, daß dieses errechnete Normalgewicht nur einen 
ideellen Wert habe und den Fundmünzen nur im seltensten Fall 
entsprach, war man sich bei dieser Münzgattung einig. Nur darin 
bestand eine Verschiedenheit der Ansichten, ob man sich bej der 
Bestimmung des Normalgewichtes an das mittlere oder an das 
Durchschnitts- oder an das Höchstgewicht der Fundstücke zu halten 
habe. Ich teilte die letztere Ansicht, deren Richtigkeit noch jüngst 
G. F. Hill für die Siliqua am Funde von Grovely Wood bestätigt 
fand. 

Unter diesem Gesichtspunkt habe ich auch das Fundgewicht 
jener Silberprägungen mit dem Bildnis Justinians und den Wert- 
zeichen CN, PKE und PK betrachtet, was Luschin mir zum schweren 
Fehler anrechnet. Doch irrt er: ich habe das Normalgewicht dieser 
Münzen durchaus nicht aus ihrem Fundgewicht abgeleitet, sondern 
aus ihren Wertzeichen abgelesen und nur dieses Ergebnis mit den 
Fundgewichten verglichen.? Mein Verfahren läuft dabei auf das- 
selbe hinaus wie die Beobachtung von Hill, weil auch ich das 
Normalgewicht in der Nähe des Höchstgewichtes der Fundstücke 
suchte. Was Luschin aus Fundstücken seiner Sammlung als Gegen- 
beweis zusammenstellt, widerspricht gerade dieser Regel in keiner 
Weise, weil er auch nicht ein Beispiel beibringen konnte, wodurch 
das von mir errechnete Normalgewicht überschritten worden wäre. 

So scheint mir, daß das, was Luschin sehr dehnbar eine Almarco- 
prägung mit zunehmender Verschlechterung des Münz- 


! Hist. Vierteljahrschrift 1903. S. 181. 
3 Hist. Vierteljahrschrift 1909. S. 165, 
® Hist. Vierteljahrschrift 1907. S. 115. 


Mn 


Schilling und Denar der Lex Salica. 813 


fußes nennt, im Grunde genommen nur die von Hill gemachte 
Beobachtung bestätigt. 

Werfen wir unter diesem Gesichtspunkt noch einen Blick auf die 
römische Silbermünze. Eine Almarcoprägung besseren Stiles hat zu- 
zeiten auch im Römerreiche bestanden. Die Silberdrachmen Diocle- 
tians, die laut Aufschrift als (CG Libra ausgebracht sind und ihr 
Normalgewicht von 3,411 g nach oben wie unten weit genug über- 
schreiten, können dafür als Beleg dienen. Das war aber in einer 
Zeit, wo die Goldprägung noch nicht geordnet war und Silbergeld als 
Wertmünze diente. Mit der Einführung der Solidusprägung unter 
Konstantin wurde dies anders. In Rom und Byzanz lief nun das 
Streben der staatlichen Finanzpolitik darauf hinaus, das Silber aus 
dem Verkehr zu verdrängen und das Gold an seine Stelle zu setzen. 
Das ließ sich freilich nicht mit einem Schlage erreichen, denn im 
Volk bevorzugte man noch immer das Silber und war mißtrauisch 
gegen die neue Goldmünze. Deshalb machte es Schwierigkeiten, 
den Kurs des Goldes zu halten. Wir erinnern uns der Verordnung 
Valentinians III. von 445, welche verbot, daß der Solidus, für den 
der Wechsler 7200 Nummi zu geben hatte, unter 7000 Nummi in 
Zahlung genommen werde. Trotzdem sank der Wert des Solidus 
von Theodosius (438) bis Justinian (534) von 300 auf 240 Unzen Bronze. 

Wir spüren diesen Vorgang noch an einer anderen wichtigen 
Erscheinung. Die Schatzfunde des 4. und beginnenden 5. Jahr- 
hunderts bestehen zum guten Teil noch aus Silbermünzen. Später 
überwiegt darin das Gold. So kommt es, daß wir verhältnismäßig 
gut über die Silbermünzen des 4. und weit mangelhafter über die des 
5. und 6. Jahrhunderts unterrichtet sind. Um die Aufnahme des 
Solidus zu fördern, gab es für die Finanzpolitik des Staates ein sehr 
einfaches Mittel, welches eben darin bestand, daß man die Silber- 
münze unterwertig ausbrachte. Die Kassen nahmen das Silbergeld 
nur nach dem Gewicht, allein durch kaiserliche Verordnung wurge, 
wie wir oben gesehen, den Zahlern freigestellt, dafür auch Solidi 
zu geben. Wenn nun damals die Siliqua offiziell mit 2,7288 g Silber 
geglichen wurde und trotzdem ihre Fundstücke im Durchschnitt 
kaum ein Gewicht von 2 g erreichten, so ist es klar, daß der, welcher 
an einer Staatskasse Silber in Zahlung gab, noch gut ein Viertel im 
Werte zubüßen mußte. 

So kam es, daß man mit der besseren Almarcoprägung für Silber, 
wie sie seit Diocletian und vielleicht länger schon geherrscht hatte, 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 23 


314 Benno Hilliger. 


unter Julian und seinen Nachfolgern brach und trotz staatlich 
anerkannter Wertrelation die Silbermünze nur noclı unterwertig 
ausbrachte. 

Eine entschiedene Änderung trat erst wieder unter Heraklius 
ein, von dem berichtet wird, daß er im Jahre 615 eine neue Silber- 
münze, das Hexagramm, schlagen ließ. Der Name dieser Münze 
kündet schon an, daß auch für die Silbermünze wieder das Gewicht 
maßgebend geworden sei. Die Münze sollte ordnungsgemäß 6 Gram- 
mata oder Skrupel, d. h. 6,822 g wiegen. Die uns erhaltenen Stücke 
sind ziemlich sorgfältig auf dieses Gewicht geprägt, sie überschreiten 
es kaum je und weichen davon auch nach unten in der Regel nur 
innerhalb mäßiger Grenzen ab.! 

Diese neue Münzmaßregel beruht auf keinem bloßen Zufall. 
Denn gerade um die Wende des 6. und 7. Jahrhunderts machte 
die Goldprägung jene Krisis durch, deren Spuren wir im Abend- 
wie im Morgenlande finden, und von der wir oben schon gesprochen 
haben. Die Unsicherheit des Goldkurses, die sich in dem Auftreten 
wechselnder Solidusgewichte zeigt, machte sich bis zu einem ge- 
wissen Grade auch in Byzanz bemerkbar. Man konnte ihr nur da- 
durch begegnen, daß man das jahrhundertelang vernachlässigte 
Silber wieder mit zur Befestigung der Währung heranzog. Durch 
die Schaffung des Hexagramms wollte Heraklius offenbar den 
Grund zu einer neuen geordneten Silberprägung legen. Silber wurde 
wieder Wertmesser neben dem Gold, und man wurde so zu einer 
Doppelwährung geführt. | 

Diese Grundlage mußte erst gegeben und geschaffen sein, ehe 
die Franken oder Angelsachsen und die Araber daran denken konnten, 
die einen im Denar, die anderen im Dirhem eine silberne Wertmünze? 
einzuführen. 

Im Gegensatz zu Mommsen, welcher meinte, daß nach der Mitte 
des 4. Jahrhunderts, mit einziger Ausnahme von Britannien, im 
ganzen römischen Reiche das Kurant überwiegend aus Gold und 


1! Wroth, a. a. O. I. p. opt: Heraclius no. 96—108 wiegen 6,5, 6,823, 4,37 
(abgenutzt), 6,74, 6,22, 6,47, 5,57, 6,40, 6,58, 6,69, 6,61, 6,52, 6,52 g. 

? Falls es sich beim Denar überhaupt schon von Anfang an, wie Luschin 
annimmt, um eine Wertmünze handelt. Dies ist noch nicht sicher be- 
wiesen. Der frische Anlauf Luschins die Denarfrage mit Hilfe der Fein- 
heitsbestimmung zu lösen, erlahmt leider zu rasch. Wir haben auch Ana- 
lysen von Skotmünzen, welche beweisen, daß das Korn der neuen Silber- 
münzen wenigstens anfangs noch recht schlecht war. 


Em e (TO ` mg 


TE u e rO t e o - men - =æ — 


Schilling und Denar der Lex Salica. 315 


Kupfer bestanden habe, möchte Luschin annehmen, daß die Franken 
noch bei der Eroberung Galliens dort auf silberne Siliquen, vielleicht 
auch Halb- und Viertelsiliquen gestoßen wären. 

Allein die Münzfunde, auf die er sich beruft, sind schlecht gewählt 
und beweisen nicht das, was er beweisen möchte. Von den vier 
Fundstellen außerhalb Britanniens, die er anzuführen weiß, kommen 
für Gallien nur zwei in Betracht, die zu Limoges und die zu Cazeres 
sur l’Adour. Die anderen beiden, die Missongsche und die aus dem 
Standlager zu Lauriacum liegen in den fernen Donauländern. Zeit- 
lich aber kommt für die Entscheidung dieser Frage auch nicht eine 
einzige in Betracht. Der Fund von Lauriacum, welcher Münzen 
der Jahre 335—355 zutage förderte, kann für die Siliquenwährung 
selbst nur bedingt in Anspruch genommen werden.! Er bestand 
fast zur Hälfte aus Miliarensien und zur anderen Hälfte aus nach- 
diocletianischen Drachmen. Die letzteren mögen, wie Luschin an- 
zunehmen scheint, die Vorläufer oder Vertreter der späteren Silber- 
siliquen gewesen sein, durch ihr höheres Gewicht unterscheiden 
sie sich wesentlich von der eigentlichen Siliquarmünze, die in den 
folgenden Jahrzehnten bis zum Schluß des 4. Jahrhunderts geschlagen 
wurde. Diese tritt uns bereits im Missongschen Fund für die Jahre 
360—367 entgegen und ist weiter belegt durch die große Zahl der in 
Britannien und Irland gemachten Funde, die bis in den Anfang des 
5. Jahrhunderts reichen. Das Durchschnittsgewicht dieser Münzen 
stellt sich annähernd auf 2g, und ihr Höchstgewicht verläuft fast 
da, wo das Mindestgewicht ihrer eben erwähnten Vorläufer beginnt. 
Zu diesen Münzen gehören offenbar auch die der französischen 
Fundorte Limoges und Cazeres, über die freilich nichts weiter be- 
kannt ist, als daß es im einen Fall 36 silberne „Quinare“ des Honorius 
(395—423) und im anderen ein Dutzend Silbermünzen von Valen- 
tinian I., Gratian und Theodosius I., also aus den Jahren 364—395, 
gewesen sind. 

Was läßt sich mit diesen Funden anders beweisen, als daß zur Zeit, 
wo man im Römerreich als Silbermünze Siliquen schlug, d. h. vor- 
wiegend in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts, solche auch in 
Gallien im Umlauf waren? Nun ist es ja richtig, was auch Luschin 
betont, daß ein sehr großer Teil dieser Silbersiliquen aus der Trierer 


1 Der römische Limes in Österreich, Heft 9, S. 135 ff. und Nachtrag in 
Heft 10, S. 151f. Unter 77 Münzen waren 35 Stück von 3,915, 60 g, 
41 Stück von 2,45—3,63 g und 1 Stück von 1,48 g. 


22” 


816 Benno Hilliger. 


Prägstätte stammt. Aber man darf auch nicht vergessen, daß gerade 
Trier mit zuerst dem Ansturm der Barbaren erlag und schon in den 
ersten Jahrzehnten des 5. Jahrhunderts als römische Münzstätte 
verstummt. 

Zu derselben Zeit vollzog sich jener Wandel in der römischen 
Silberprägung, dessen oben gedacht wurde. Das Silbergeld wurde 
mehr und mehr verdrängt, und die Währung gründete sich vor- 
nehmlich auf den Umlauf von Gold- und Bronzemünzen. Ja, die 
Siliquaprägung löste sich zusehends auf und wurde geradezu zer- 
trümmert. 

Im Gegensatz zu Hill, der an dem Fund von Grovely Wood und 
am Missongschen Fund schlagend nachgewiesen hat, daß die Grup- 
pierung der Fundgewichte keinen Raum für das Vorhandensein 
einer Halbsiliqua übriglasse, sucht Luschin das Gegenteil glaubhaft 
zu machen. Er beruft sich dafür auf die schriftlichen Zeugnisse, 
auf die Erwähnung des Siliquaticum bei Cassiodor, welches nach 
einer Novelle Majorians aus einer halben Siliqua (siliqua media) 
bestanden habe. Auch in einem Kaisergesetz Theodosius’ II. und 
Valentinians III. von 444/5 wird als Kaufabgabe eine dimidia siliqua 
für den Solidus erwähnt. 

Wie verträgt sich das mit den Beobachtungen Hills? Man könnte 
ja daran denken, daß die halbe Siliqua des Siliquaticums und ähn- 
liche Zahlungen gar nicht in Silber, sondern in Bronze geleistet 
worden wären. Das wird auch gar nicht selten der Fall gewesen sein. 
Aber es gibt noch eine andere, viel näher liegende Lösung. Alle die 
großen Siliquenfunde stammen noch aus dem 4. oder aus den ersten 
Jahrzehnten des 5. Jahrhunderts.! Die Zeugnisse aber, die Luschin 
für die halbe Siliqua des Siliquaticums beigebracht hat, stammen 
ausnahmslos erst aus späterer Zeit, aus der Mitte des 5. und dem 
Beginne des 6. Jahrhunderts. Damals war man, wie die Tabellen 
bei Queipo zeigen und wie auch Babelon erkannt hat, schon mit 
zur Ausprägung von Halbsiliquen übergegangen. 

Aber dabei blieb man nicht stehen. Es fand, wie ich eben sagte, 
stellenweis eine völlige Zertrümmerung der alten Siliquenprägung 


! So auch der jüngste dieser Funde: G. F. Hill. Silver coins of the 
late fourth century from Jcklingham, Suffolk. The Numismatic Chronicle 
1908 p. 215—221. Es waren 318 Münzen aus der Zeit von 364—408 (oder 
425). Darunter 210 aus Trier, aber nur 24 aus Lugdunum und 10 aus 
Arelate. 


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Schilling und Denar der Lex Salica. 817 


statt. Man schuf neben den Halb- auch Viertelstücke und blieb 
selbst dabei nicht stehen. Die Heimat dieser leichten Silberprägung 
scheint, soviel sich bis jetzt feststellen läßt, das nördliche Gallien 
mit den angrenzenden Landstrichen gewesen zu sein. Wir spüren ihr 
Auftreten zuerst im Dortmunder Schatz, der nach 408 vergraben 
wurde und neben einigen hundert römischen Gold- auch 16 bar- 
barische Silbermünzen enthielt.! Die letzteren zeigen bei allerdings 
sehr mangelhafter Erhaltung ein absteigendes Gewicht von 1,05 bis 
0,20 g und nähern sich in ihren leichteren Stücken ganz unverkennbar 
den ersten Prägungen fränkischer Herkunft. 

Einen Teil dieser Münzen wird man gewiß für in ihrem Gewicht 
entartete Halbsiliquen erklären dürfen. Ich rechne dazu auch drei 
Stücke unbekannter Herkunft, zwei mit dem Bildnis Theodosius’ II, 
und eines mit dem Bildnis Valentinians III., die 0,907, 0,600 und 
0,648 g wiegen. Allein für die übrigen versagt diese Erklärung 
vollständig. Betrachten wir einmal diese barbarischen Nach- 
prägungen römisch-byzantinischer Kaisermünzen, wie sie uns nach 
den Funden geordnet entgegentreten: 


Eprave I.: 0,40; 0,31; 0,285; 0,280. 

Eprave II.: 0,240. 

Envermeu: 0,23; 0,19; 0,16; 0,16, 

Noroy I.: 0,31; 0,24; 0,21, 

Bergères: 0,27. 

Poitiers: 0,48. 

Villedomange: 0,35; 0,35; 0,32; 0,30; 0,27; 0,25; 0,21, 

Herpes: 0,38; 0,29; 0,27; 0,27; 0,26; 0,28; 0,22; 0,21; 
0,21; 0,20. 

Ave et Auffe: 0,24. 

Namur: 0,400; 0,313. 


So regellos, wie Luschin behauptet, scheint mir diese erste frän- 
kische Silberprägung nicht gewesen zu sein. Wir haben es bei allen 
diesen Funden mit einer Gruppe scharf umgrenzter Gewichtsreihen 
zu tun, so daß man sich schlechterdings dem Eindrucke nicht ent- 
ziehen kann, daß das Streben all dieser Münzmeister darauf gerichtet 
war, die schwereren Prägungen der letzten Kaiserzeit von Siliquen 
und Halbsiliquen auszumerzen. Soll man es ferner für einen Zufall 
halten, daß bei einem zweiten Funde von Noroy 6 Silbermünzen 


1 C. Regling, Der Dortmunder Fund römischer Goldmünzen. (Dort- 
mund 1908) 8. 39. 


318 | Benno Hilliger. 


zum Vorschein kamen, die sämtlich nur ein Gewicht von 0,07 bis 0,09 g 
aufweisen? Das deutet doch auf eine schärfere Auslese bei der Stücke- 
lung, als man für diese Prägung annimmt. Ich meine, daß zwischen 
diesen und den obigen Münzen ein bewußter Unterschied gemacht wurde. 

Auch die spärlichen Silbermünzen der ersten Frankenherrscher, 
soweit sie deren eigenes Bildnis tragen, von Chlothar I. bis Sigebert I., 
d.h. von 511 bis 570, oder mindestens bis 561, verraten dasselbe 
Streben und weisen ein Gewicht von nur 0,55 bis 0,10 g auf. 

Daß bei den Franken auch im 6. Jahrhundert noch schwerere 
Silbermünzen mit im Umlauf waren, alte Römerdrachmen, Siliquen 
und Halbsiliquen, kann nicht geleugnet werden. Ich erinnere an den 
Grabfund zu Lede bei Aalst in Ostflandern, wo neben einem goldenen 
Triens Childeberts I. (511—558) noch ein republikanischer Denar 
zum Vorschein kam. Auf Münzen der Siliquaprägung deutet wenig- 
stens der Fund von Gourdon (Chalon-sur-Saöne), wo vermischt mit 
einer Anzahl Goldstücke 63 „Quinare“ von Anastasius und 5 von 
Justin, die ums Jahr 527 vergraben sein mögen, zutage kamen. 
Doch fehlt es an einer genaueren Beschreibung dieser Münzen, 
die zudem aus burgundischem Herrschaftsgebiete stammen. 

Allein alle diese Funde werden niemals beweisen, daß die fränkische 
Währung damals noch auf den Umlauf republikanischer Denare oder 
kaiserlicher Siliquen und Halbsiliquen gestellt war. Sie sind wie 
die Keltenmünzen, die man gelegentlich auch in Frankengräbern 
findet, Mitläufer aus einem bereits überwundenen Münzsystem. 
Die oben zusammengestellten Funde der ersten Frankenmünzen 
mit dem Bilde römischer oder byzantinischer Kaiser zeigen ganz 
ebenso wie die ersten selbständigen fränkischen Königsmünzen, 
daß die Auflösung der Siliquenprägung schon so weit vorgeschritten 
war, daß die kleineren und kleinsten Nominalia von einer Viertel- 
siliqua und darunter den Kurs beherrschten. Diese waren es auch, 
welche der Silbermünze den Namen gaben. So kommt es, daB wir 
in fränkischen Quellen niemals etwas von einer Siliqua hören, außer 
wenn von Gold selber die Rede ist. Die silberne Einheit, nach der 
man zahlte und rechnete, war der argenteus. 

Man hat diese Tatsache, von der schon oben gehandelt wurde, 
bisher nicht gebührend gewürdigt. Brunner konnte vielleicht noch 
damit rechnen, das Zeugnis Gregors von Tours gegen den denarius 
und für den argenteus dadurch zu entkräften, daß er diesen Sprach- 
gebrauch als eine Anlehnung an biblische Ausdrucksweise erklärte. 


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Schilling und Denar der Lex Salica. 319 


Für Rietschel wurde das Festhalten an dieser Erklärungsweise 
bereits zu einem schweren methodischen Fehler. Denn jetzt stand 
das Zeugnis Gregors nicht mehr allein, weil ich ihm bereits das Zeug- 
nis des Ämtertraktates zur Seite gestellt hatte. Es geht äber durch- 
aus nicht an, wie Rietschel es tut, dem Ämtertraktat die Ausdrucks- 
weise minutus argenteus für die kleine Silbermünze der Franken 
zuzugestehen, um aus ihr noch auf das Dasein einer größeren, des 
denarius, zu schließen und gleichzeitig für Gregor diese Deutung 
abzulehnen und sich auf Brunners Erklärung zurückzuziehen. 

Ist die Gültigkeit des Ausdrucks argenteus für die fränkische 
Silbermünze für den Ämtertraktat nachgewiesen, dann ist sie es 
auch für Gregor von Tours. Kommt doch der Ausdruck denarius 
im biblischen Latein bald ebenso häufig vor als der Ausdruck argen- 
teus. Was hätte dann Gregor hindern sollen, im Wort denarius 
den gebräuchlichen „volkstümlichen“ Ausdruck mit dem biblischen 
zu verschmelzen? Noch wichtiger aber ist die andere Beobachtung, 
daß Gregor für die Goldmünze nicht die ihm angedichtete ängstliche 
Rücksichtnahme kennt. In der Lebensschilderung des heiligen 
Paulinus von Nola, der 431 gestorben ist, schreibt er unbesorgt: 
„triante vinum comparat admixtisque aquis iterum per argenteos 
venumdatum duplat pecuniam.“ So stellt er hier neben den Aus- 
druck argenteus gleich den Ausdruck triens, der dem biblischen 
Latein völlig fremd ist, und zeigt, daß ihm der erstere als kleine Teil- 
münze des letzteren gilt. Wir ersehen daraus, Gregor folgt in allem 
dem Sprachgebrauch seiner Zeit, und wenn er im Einklang mit dem 
Ämtertraktat nicht von einem denarius, sondern von einem argenteus 
spricht, so müssen wir daraus schließen, daß dies damals die bei den 
Franken gebräuchliche Bezeichnung für ihre Silbermünze war. 

Daß aber der Ausdruck argenteus nicht bloß eine unbestimmte 
Bezeichnung für Silbergeld war, sondern daß man unter ihm einen 
bestimmten festen Münzwert begriff, zeigt jene schon früher von mir 
angeführte Nachricht westgotischer Herkunft, welche ihm ein Ge- 
wicht von Y,a Römerdrachme oder 0,284 g zuweist. Eine gewisse 
Bestätigung, daß Ähnliches auch bei den Franken der Fall war, ge- 
währt uns das Testament des Aredius vom Jahre 573. Dieses ist 
freilich ein in seiner Echtheit sehr verdächtiges Zeugnis!, allein wie 


! Gedruckt bei Pardessus, Diplomata Vol. I, 2. p. 136ff. Vgl. dazu 
Krusch in Mon. Germ. SS. rer. Merov. tom II p. 577 f. und N. A. d. Ges. 
f. ält. dt. Gkde. 20 p. 539 ff. 


320 Benno Hilger. 


schon Krusch hervorhob, ist es wenigstens nach echter Formel ge- 
arbeitet. Als Hinkmar von Reims im 9. Jahrhundert das Testament 
des heiligen Remigius (t 532/3) fälschte, hielt er es für geboten, seine 
Leser darauf aufmerksam zu machen, daß die darin erwähnten 
Schillinge noch zu 40 Denaren zu rechnen seien, wie man es an der 
Lex Salica sehe, und wie es bis auf die Tage Karls des Großen üblich 
gewesen sei. Der Fälscher des Arediustestamente ist solchem Irrtum 
nicht verfallen. Bei ihm erscheint als Silbermünze nicht der denarius, 
sondern der argenteus. Und dieser argenteus ist eine Münze von 
festem, bestimmtem Werte, denn er tritt zweimal in kleinen Summen 
von 5 und 10 Stück als Abgabe von Hintersassen auf. Dabei ist 
weiter zu beachten, daß in diesem Testament als Goldmünzen der 
solidus und der triens erwähnt werden, was eine vollständige Über- 
einstimmung mit dem bei Gregor festgestellten Sprachgebrauch 
ergibt. 

Diese Feststellung, daß die fränkische Silbermünze im 6. Jahr- 
hundert noch nicht den Namen Denar führte, bestätigt das, was 
auch die Funde der Münzen selber sagen, daß wir im fränkischen 
Denar eine Neuschöpfung des 7. Jahrhunderts zu sehen haben. 

Kehren wir nochmals zur Betrachtung seines Namens zurück. 
Ihn von den alten, auch bei den Franken verbreiteten Römerdenaren 
abzuleiten, wie der Wunsch unserer Rechtshistoriker war, geht 
schwer an. Die kleinen Silbermünzen des 6. Jahrhunderts haben 
zwischen beiden eine Kluft aufgerissen, welche nicht so leicht zu über- 
brücken ist. Auch wissen wir gar nicht einmal, ob diese alten 
Römerdrachmen bei den Franken noch wirklich den Namen Denar 
getragen haben. Eher ließe sich annehmen, daß eine Namensüber- 
tragung von ihnen auf die kleinen Silbermünzen des 6. Jahrhunderts 
stattgefunden habe, denn der Ausdruck argenteus minutus war früher 
eine Zeitlang, solange sie eben die kleinste Münze ihrer Art war, 
die übliche Bezeichnung für die Drachme der kaiserlichen Prägung. 
Nun könnte man an den „Dirhem“ der Araber denken, was ja nichts 
anderes als eine Entlehnung des griechischen Wortes Drachme ist. 
Allein diese arabische Silbermünze, welche sich wahrscheinlich mit 
der Siliqua berührt, trägt darum ihren Namen mit Recht. Denn es 
spricht manches dafür, daß die Silbersiliqua aus der Römerdrachme 
entstanden sei. Auf fränkische Verhältnisse übertragen, müßte 
dann aber der Name Denar an dem doppelten Werte der gleich- 
namigen fränkischen Silbermünze haften geblieben sein. Nun er- 


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Schilling und Denar der Lex Salica. 321 


scheint ja in den Quellen des ausgehenden 4. Jahrhunderts, in einer 
Verordnung des Honorius und Arcadius vom Jahre 395 noch die 
Bezeichnung eines nummus decargyrus für die gebräuchliche damals 
umlaufende Silbermünze. Mommsen bemerkt, daß hierfür nur zwei 
Münzen, die Siliqua oder die Halbsiliqua, in Frage kommen könnten, 
und entscheidet sich bei einigem Schwanken für die letztere. Babelon 
stimmt ihm hierin bei. Allein nach den Untersuchungen Hills kann 
es wohl keinem Zweifel mehr unterliegen, daß die damals gebräuch- 
liche Silbermünze ausschließlich die Siliqua war, und daß es Halb- 
‚siliquen noch gar nicht oder nur in verschwindendem Maße gab. 
So schwindet auch die Möglichkeit, den nummus decargyrus mit 
dem späteren fränkischen Denar des 7. Jahrhunderts in Beziehung 
zu bringen. 

Wenn ich so die Möglichkeiten einer Namenserklärung für die neue 
Frankenmünze überschaue und bei ihnen doch nicht die gesuchte 
Lösung finde, sehe ich mich immer wieder zu der Vermutung gedrängt, 
ob nicht dieser neue Denar seinen Namen dem Münzwerte verdanken 
sollte, den er darstellt. Ich komme also auf die Lösung zurück, 
die uns das Eusebianische Fragment an die Hand gibt, wenn es die 
Summe von 4 Unzen, d.h. 16 AB Bronze, als Denar bezeichnet. In 
Byzanz war ja die Währung unter fortschreitender Verdrängung des 
Silbers vornehmlich auf Gold und Bronze gestellt worden. Wir 
erkennen dies aus der spärlichen Zahl uns erhaltener Silber- und der 
großen Menge uns erhaltener Gold- und Bronzemünzen. Aber das 
Gold sank im Werte. Der Solidus, der noch im Jahre 438 an den 
Staatskassen mit 300 Unzen Bronze berechnet wurde, wurde im 
Jahre 534 dort nur noch zu 240 Unzen angenommen. Ja, dieses 
Sinken dauerte, wie wir wissen, auch nach dieser Zeit noch an, 
Da nun der Denar ein fester Bronzewert von 4 Unzen war, mußte er 
sich dem Werte einer goldenen Halbsiliqua mehr und mehr nähern. 
Er erreichte ihn in dem Augenblicke, wo der Wert des Solidus, der 
im Laufe eines Jahrhunderts bereits von 300 auf 240 Unzen herab- 
geglitten war, auf 192 Unzen fiel. Wann und unter welchen Um- 
ständen dies eintrat, vermögen wir heute mangels verläßlicher An- 
gaben über die spätere Gestaltung des Wertverhältnisses nicht zu 
sagen. Auch ob dies zuerst in Byzanz oder im Frankenreich oder 
anderswo geschah, läßt sich nicht entscheiden, Wenn man aber 
in diesem Augenblicke dazu schritt, eine silberne Halbsiliqua aus- 
zubringen und als Wertmünze in Kurs zu setzen, war für sie der 


329 Ee Benno Hilliger. 


Name eines Denars wie geschaffen. Die Zeit ihrer Einführung bei 
den Franken würde ich zwischen 615, wo Heraklius das Hexagramm 
als Wertmünze ausgehen ließ, und zwischen 629 suchen, wo uns der 
Denar zuerst als Prägstück und als Münzbezeichnung im Franken- 
reiche entgegentritt. 

Für das Silbergewicht des fränkischen Denars (denarius gallicus) 
besitzen wir bekanntermaßen zwei verschiedene metrologische 
Angaben. Nach der einen sollte er !/,, Unze oder 1,3644 g, nach der 
anderen nur Tt Unze oder 1,137 g., d. h. einen scrupulus wiegen. 
Ursprünglich hielt ich die letztere Angabe für die ältere, heute möchte 
ich fast das Gegenteil glauben. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, 
daß die später alles beherrschende Einteilung des Pfundes in 240 
und der Unze in 20 Denare gleich die ursprüngliche gewesen ist. 
Dann wäre erst durch das weitere Sinken des Goldkurses, das wir 
freilich nur aus späteren Quellen feststellen können, das Denar- 
gewicht zeitweilig zum Skrupel herabgedrückt worden. 

Wir sind am Ende unserer Untersuchung und fragen noch einmal, 
wie wir uns zu den Forschungsergebnissen Luschins zu stellen haben. 
Er hat seine Forscherkraft in den Dienst dieser Sache gestellt mit dem 
offenen Anspruch, einmal den Numismatiker von Fach zu Worte 
kommen zu lassen. Ich freue mich, feststellen zu können, daß er in 
den wichtigsten Fragen meiner Ansicht, meinen Beweisen und 
meinen Ergebnissen zustimmt. Dieses Zugeständnis ist für mich um 
so wertvoller, als er, wie aus verschiedenen früheren Äußerungen 
von ihm hervorgeht, bis vor kurzem noch anderer Meinung war. Trotz- 
dem muß ich als Laie es aussprechen, daß er nicht in allem und jedem 
seinen Verpflichtungen als Numismatiker gerecht geworden ist. 
Beseelt von dem Wunsche, mit den herrschenden Ansichten über das 
Alter der Lex Salica nach Möglichkeit zu paktieren, hat er an mehreren 
entscheidenden Punkten die einfachsten Fingerweise seiner Wissen- 
schaft übersehen. Wo es galt, die Wirklichkeit zu ergründen, suchte 
er zu beweisen. Er bemühte sich, Dinge zu erkennen, deren Vorhanden- 
sein man voraussetzte, die aber in Wahrheit nicht vorhanden waren. 

In ‚welchem Umfange er sich noch den herrschenden Ansichten 
beugte, erkennen wir an seinen Ausführungen über die Lex Salica 
selber. Denn obwohl er die Richtigkeit meiner Ansicht bestätigt 
fand, daß ihr Münzrechnungssystem erst ins 7. Jahrhundert weist, 
möchte er sie doch noch in ihrem ganzen Umfang für Chlodwig oder 
einen seiner Nachfolger in Anspruch nehmen. Er wirft die Frage auf, 


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Schilling und Denar der Lex Salica. 323 


ob die Abänderung, welcher die Lex im 7. Jahrhundert unterworfen 
war, sich auf eine bloße Einschaltung der Denarsätze beschränkt 
haben könnte, oder ob sie noch weiter gegangen sein müßte. Und 
er erklärt: „Ich würde ersteres vermuten, es ist uns mindestens 
kein Anlaß bekannt, der Chlothar II. zu materiellen Zusätzen oder 
Abänderungen des Chlodowechischen Textes bestimmt haben könnte, 
wohl aber war die Währungsänderung zu berücksichtigen.“ Welcher 
Beweis! Dabei sind die Texte der Lex voll von Einschüben und 
- Zusätzen aller Art, so daß man genötigt ist, eine Reihe verschiedener 
Rezensionen zu unterscheiden. Allein der Gedanke, daß das frän- 
kische Recht als Petrefakt zur Welt gekommen sei, gehört einmal 
zu den Glaubenssätzen heutiger Wissenschaft. 

Den alten Chlodowechischen Text der Lex wiederherzustellen, 
ist daher für Luschin ein sehr einfaches Beginnen. Man braucht nur 
überall den Einschub ‚‚dinarios qui faciunt“ wegzulassen. Ja, wo dieser 
bereits fehlt, z. B. in den Zusatzkapitularien, dem Remissorium der 
septem causae usw., glaubt er bereits auf diesen Text zu stoßen. 
Daß es schon ein paar solcher gereinigter Handschriften gibt, die also 
den Chlodowechischen Text überliefern würden, ist ihm vielleicht 
entgangen. \ 

Schwierigkeiten bei diesem Verfahren machen ihm nur die Stellen, 
wo Denare ohne Schillingszahlen begegnen. Allein auch hier weiß 
er sich zu helfen. Er meint, daß man im Urtext einfach nach der 
Siliqua gerechnet habe. So ändert er in Tit. 12, 1 die Worte „quod 
valit II dinarios“ einfach in „quod valit siliquam“, und in Tit. 12, 2 
die Worte „quod valit XL dinarios“ in „quod valit solidum“. End- 
lich der Bußsatz in Tit. 9, 7 „insuper X din.“ soll ursprünglich ent- 
weder auf „quarta pars solidi“ oder wahrscheinlicher auf „sex“ 
und später auf „quinque siliquas“ gelautet haben. 

Nicht ganz so leicht wird es ihm, der Stellen Herr zu werden, wo 
nur 1 Denar im Texte erscheint, z. B. bei der Freilassung und beim 
Reipus. Da verzichtet er lieber auf den lateinischen Ausdruck, der 
für ihn eigentlich mit der dimidia siliqua gegeben sein müßte, und 
setzt das deutsche Wort scat dafür ein. Er rechtfertigt die Preisgabe 
der von ihm selbst erst aufgestellten Regel mit der Begründung, daß 
der Denar hier weder Wertgrenze noch Zahlungsmittel sei, sondern 
bloße symbolische Bedeutung habe. So führt er hier willkürlich an 
Stelle der halben Siliqua den alten Römerdenar wieder ein, den er 
mit dem Charakter eines „Schatzgeldes“ umkleidet. Es ist dies einer 


894 Benno Hilliger. 


jener Fälle, wo der Numismatiker vor dem Rechtshistoriker die Flagge 
streicht. Er will ein paar uralte Bräuche retten, ohne welche jene 
Wissenschaft nicht leben zu können vermeint, deren Alter aber ge- 
fährdet ist, wenn der Denar, wie man zugeben muß, erst später ent- 
stand. Auch hier sind ihm meine Ausführungen entgangen, die eine 
viel einfachere Lösung bieten, da nämlich die Handschriften gerade 
an diesen auffallenden Stellen vereinzelt die Erwähnung des Denars 
unterdrücken. 

Auch die Buße für den Lämmerdiebstahl in Tit. 4,1 „VII din. 
qui faciunt medio trianti“ sucht Luschin zu korrigieren. Er meint, 
daß sie ursprünglich auf einen „medius triens“ gelautet habe. Das 
macht aber größere Schwierigkeiten, als er meint. Denn er vergißt 
dabei, was er mir zugeben mußte, daß der Ausdruck für das Gold- 
drittel zu Beginn des 6. Jahrhunderts auch in den fränkischen Quellen 
tremissis und nicht triens gelautet hat. 

Luschin setzt den Verfall der fränkischen Goldprägung viel zu 
früh an. Er ist zu diesem irrtümlichen Schluß mit durch das Ver- 
kennen der Münzzustände verleitet worden, wie sie uns in den Schrif- 
ten Gregors von Tours entgegentreten. Er meint, die rasche Herab- 
setzung des Solidusgewichts von 24 auf 22Y/,, 21 und schließlich 
20 Siliquen habe eine Unsicherheit hervorgerufen, die sich auch 
im Wechsel der Münzbezeichnungen äußere. - „Die früher üblichen 
Münznamen“, sagt er, „Solidus, Tremissis, Siliqua, die bestimmte 
Größen bezeichneten, verschwinden nun und machen den unsicheren 
Ausdrücken aureus, triens, argenteus Platz. Das ist z. B. beim frän- 
kischen Geschichtschreiber Gregor von Tours der Fall, der in seiner 
Historia Francorum das Wort solidus regelmäßig vermeidet, dafür 
aber 25 mal einen Aureus, 12 mal den Triens und 9 mal den Argenteus 
als Münze anführt.“ Luschin hat übersehen, daß ich längst diesen alten 
Irrtum berichtigt habe, als ob Gregor den Ausdruck solidus meide. 
Diese Annahme gründete sich auf eine bloße Auslassung in den Re- 
gistern unserer besten Ausgabe, denn Gregor selbst bedient sich 
in seinen Werken des Wortes solidus häufig genug. 

Auch was Luschin über die Unsicherheit des - Solidusgewichts 
sagt, wird jetzt von selbst eingeschränkt durch die Tatsache, daß die 
Franken, wie wir gesehen haben, länger als ein halbes Jahrhundert 
nach dem XXI-Siliquenfuße geprägt haben, daß sich kaum Spuren 
einer Prägung zu 22!/, Siliquen finden, die vermutlich in den Anfang 
der Periode fallen und den Übergang von der schwereren zur leichteren 


Schilling und Denar der Lex Salica. 325 


Prägung darstellen, und daß endlich die XX-Siliquenprägung nicht 
vor der Mitte des 7. Jahrhunderts bei ihnen zur Erscheinung ge- 
kommen sein kann. | 

Damit ergibt sich auch die Korrektur der Ansichten Luschins 
über die Lex Salica. Von einer Neuredaktion des Gesetzwerkes unter 
Chlothar II. oder Dagobert I., die sich auf bloße Einfügung der Denar- 
Sëtze mit Berechnung des Schillings zu 40 Denaren beschränkt habe, 
kann nicht die Rede sein. Denn beide Könige prägten ausschließlich 
noch nach dem XXI-Siliquenfuße, und das setzt eine Bewertung 
des Schillings zu 42 und nicht zu 40 Denaren voraus. Die Spur einer 
solchen älteren Rechnungsweise haben wir noch am halben Triens 
von 7 Denaren in Tit. 4,1 der Lex erkannt. Auch Luschin gab dies 
früher zu und hat erst jetzt wieder seine Meinung geändert, weil sie 
sich nicht mehr vertrug mit seiner neuen Ansicht, den Zwanzig- 
siliquenschilling schon unter Chlothar II. nachweisen zu können. 

Daß die Berechnung des Schillings zu 40 Denaren jüngeren Ur- 
sprungs ist, erkennen wir daran, daß sie sich bei den Franken bis in 
den Beginn des 9. Jahrhunderts verfolgen läßt. Die unumgängliche 
Voraussetzung für sie bildet aber die massenhafte Ausprägung 
von Denaren. Wenn Luschin die Einfügung der Denarsätze bereits 
Chlothar oder Dagobert zutraut, hätte er schon für diese Herrscher 
eine solche Massenausprägung nachweisen müssen. Davon spüren 
wir aber zu jener Zeit noch nichts. Wenn er sich auf den einzigen Denar 
Chariberts II. (629—631) beruft und dazu bemerkt, daß also damals 
die Denarprägung schon im Zuge war, so erinnert das lebhaft an die 
eine Schwalbe, die noch keinen Frühling macht. Eine massenhafte 
Ausprägung von Denaren, so wie sie die Fassung der Denarsätze 
in der Lex Salica, welche in erster Linie an den Denar und erst in 
zweiter an den Schilling denken läßt, voraussetzt, dürfen wir auf 
Grund der Münzfunde erst für das ausgehende 7. Jahrhundert in 
Rechnung ziehen. Das ist ein anderer wichtiger Punkt, dem Luschin 
als Numismatiker bei Aufstellung seiner Thesen hätte genaueste 
Beachtung schenken müssen. 

Fassen wir unsere Ergebnisse kurz zusammen. Die Franken haben 
etwa bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts Goldmünzen nur nach dem 
XXI-Siliquenfuße geschlagen. Erst nach diesem Zeitpunkte können 
sie zu einer Schillingsrechnung zu 40 Denaren übergegangen sein. 
Das war aber zu derselben Zeit, wo die Ausprägung von Silbermünzen, 
d.h. von Denaren bei ihnen überhand nahm. Also kann die Rech- 


326 Benno Hilliger. 


nungsweise der Lex Salica, d.h. eines Schillings zu 40 Denaren, 
erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts entstanden sein. 

Als Wertmünzen wurden die Denare strenger nach ihrem Gewicht 
geschätzt. So bildete sich bei ihnen die Rechnungsweise nach Pfund 
und Unze heraus. Das Pfund bestand aus 240, die Unze aus 20 De- 
naren. Schon in den Formeln des ausgehenden 7. Jahrhunderts 
wird gelegentlich nach solchen Unzen gerechnet. Daneben tritt 
aber in diesen Quellen noch eine andere Rechnungsweise auf, die des 
solidus in argento oder sogenannten Silberschillings. In Kapitularien 
des 8. Jahrhunderts wird dieser Silberschilling zu 12 Denaren be- 
rechnet, und die Lex Ribuaria führt in Tit. 36,12 die Anwendung 
dieser Rechnungsweise auf ältere Verordnung zurück. 

So begegneten sich in jener Übergangszeit, wo man anfing, die 
Goldausmünzung zugunsten der Denarprägung zu beschränken, 
zwei verschiedene Schillingsrechnungen, die des Gold- und die des. 
Silberschillings.. Man mußte, um Mißverständnissen vorzubeugen, 
auch in den Quellen schärfer unterscheiden, welcher Schilling im 
einzelnen Falle gemeint sei. Dabei ist zu bemerken, daß man die 


Unterscheidung nach der Seite traf, daß man noch im ausgehenden. 


7. und beginnenden 8. Jahrhundert es besonders hervorhob, wenn 
vom Silberschilling die Rede war, während man später unter FS 
und Karl meist umgekehrt zu verfahren pflegte. 

Bedenken wir nun, daß es einen Schilling zu 40 Denaren bei den 
Franken erst in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts gegeben 
haben kann, so erkennen wir auch den Grund für die seltsame Doppel- 
rechnung in der Lex Salica. Man hatte einen alten Text, der auf 
Schillingszahlen lautete; diesen galt es verständlich und für die 
neue Zeit benutzbar zu machen. Man mußte zum Ausdruck bringen, 
daß es sich hier nicht um Silberschillinge handle, und mußte den 
alten Münzwert in neuem Gelde ausdrücken. Eine Rechnungsweise 
nach Denarhunderten und Denartausenden, wie sie uns in der Lex 
Salica und in den Chunnas entgegentritt, hat es bei den Franken in 
Wirklichkeit niemals gegeben. Sie tritt uns sonst in keiner Quellen- 
schrift weder des 7.noch des 8. Jahrhunderts entgegen, Denn wo wir 
auf Denare treffen, werden sie entweder nach Pfund und Unze oder 
nach Silberschillingen gerechnet. Die Denarsummen der Lex Salica sind 
lediglich entstanden als das Ergebnis einer schwierigen Umrechnung 
zur Zeit des Silberschillings. Hätte man die Goldschillinge kurzweg in 
Silberschillinge umgerechnet, so hätte man sich in den wunderbarsten 


N > ihn. 


Schilling und Denar der Lex Salica. 827 


Zahlen und Brüchen verloren. Man kann sich davon leicht über- 
zeugen an dem Beispiel von 35, 62'/, und 200 Goldschillingen, die 
sich in 116?2/,, 2081, und 666?/, Silberschillinge verwandelt hätten. 
Dieser Schwierigkeit entging der Bearbeiter auf die einfachste und 
zweckmäßigste Weise, indem er aus den alten Schillingszahlen die 
bloßen Denarsummen herausrechnete. Zuerst begnügte man sich in 
den Chunnas Umrechnungstabellen zu schaffen. Dann schritt man 
dazu, zur Erleichterung gleich die Denarzahlen mit in den Text zu 
übernehmen. 


Zur Reihentheorie. 


Ich meine, wir sind heute schon einen gewaltigen Schritt vorwärts 
gekommen. Es bricht sich auch in den Fachkreisen endlich die 
Überzeugung Bahn, daß die bisherige Auffassung vom Alter des 
Münzwesens in der Lex Salica unhaltbar geworden ist. Man gibt zu, 
daß die Franken zu Chlodwigs Zeit noch nichts von einem Schilling 
zu 40 Denaren gewußt, ja überhaupt den Denar noch gar nicht 
gekannt haben. | 

Damit öffnen sich die Pforten, die man bisher streng verschlossen 
hielt, für eine freiere Kritik der Lex Salica. Man wird über kurz 
oder lang das Märchen vom König Chlodwig als dem ersten Gesetz- 
geber der Franken und dem Schöpfer der Lex Salica in die gelehrte 
Rumpelkammer tun. Man wird nicht mehr über den Wert von 
Prologen und Epilogen streiten, sondern an das Gesetz selber heran- 
treten. Man wird sehen, wie die Lex aus Altem und Neuem zu- 
sammengeschweißt ist, aus Satzungen verschiedener Könige und 
Zeiten, aus dem Rechte verschiedener Landschaften und Reiche. 
Man wird endlich auch dgzu schreiten, die einzelnen Bestandteile, 
aus denen dieses Gesetz zusammengewirkt ist, wieder zu sondern, 
eine Arbeit, zu der keine Quelle deutlicher einladen kann als diese. 

Daß man eine so unhaltbare These, wie die, daß das Münzwesen 
der Lex Salica noch aus der Zeit Chlodwigs stamme, mit so emsiger 
Zähigkeit so lange verteidigen konnte, mag unbegreiflich erscheinen. 
Allein, wer weiß, wie sehr auf diesem Gedanken das ganze Gebäude 
unserer rechtshistorischen Konstruktion verankert war, wird das 
begreiflich finden. Jetzt wo diese Grundlage weicht, und mit ihr 
der einzige Beweis, welchen wir für eine Autorschaft Chlodwigs 
haben, wird man vielleicht erkennen, daß das non possumus der 
Rechtsgeschichte doch etwas überstürzt war. Man war dazu ge- 


328 Benno Hilliger. 


kommen auf Grund einer falschen Anschauung von der Entstehung 
und Einheit unserer Quelle. In dem Grade, als man erkennt, daß 
diese Einheit nicht besteht, und daß diese Geschlossenheit der Über- 
lieferung, welche man voraussetzte, ein Irrtum war, werden auch 
die rechtshistorischen Bedenken weichen, welche man gegen eine 
spätere Entstehung der Lex Salica geltend machen möchte. 

Man wird sich wieder mit Gedankengängen vertraut machen 
müssen, wie sie andeutungsweise schon Wilda! ausgesprochen hat. 
Dieser suchte zwar die Entstehung der Lex Salica in älterer Zeit, 
besaß aber einen scharfen Blick dafür, wie diese Quelle zusammen- 
gestückelt war. Er sprach es aus, daß auch die ältesten Texte, die 
wir haben, das Recht in einer von seiner ursprünglichen Form sehr 
abweichenden Gestalt enthalten. Er wies auf die enge Verwandtschaft 
des salischen mit dem ribuarischen Rechte hin, die so groß sei, 
daß man sich keiner Rechtsverschiedenheit bewußt gewesen wäre. 
Er bekannte sich zu der Auffassung, daß die Lex Ribuaria uns das 
salische Recht in einer viel älteren Form erhalten habe, als es die Lex 
Salica uns selber biete. Er sprach es aus, daß das große „Diebstahls- 
weistum“ erst ein späterer Einschub in die Lex Salica gewesen wäre. 
Ja, er scheute sich nicht zu sagen, daß das salische Gesetz fortwährend 
durch mannigfache Überarbeitung, durch vielfache Zusätze und 
Änderungen, durch willkürliche Ergänzungen aus älteren Texten, 
eine von seiner ersten Gestalt immer abweichendere Form erhielt. 

Wie weit sind wir heute von dieser Erkenntnis entfernt. Sehen 
wir ganz von jenen Ausführungen im Jahresbericht der Monumenta 
Germaniae ab, wo man noch jede Silbe und jeden Buchstaben der 
Lex auf König Chlodwig zurückführen zu können vermeinte, Zu 
welchen Irrtümern eine solche Auffassung führt, lehren noch die 
jüngsten Erörterungen Rietschels? über den primus rer Francorum 
des Epilogs. Zwar pflichtet er meiner Auffassung bei, daß darunter 
Chlodwig nicht verstanden wäre, aber er will dies aus „der 
übrigens ganz verkehrten Königsliste“ beweisen, die im Wolfen- 
büttler Text dem Epilog unmittelbar angehängt sei und „Chlodwig 
erst an zweiter Stelle, an erster dagegen einen Theudericus rex“ 
nenne. Er wittert eben in allem und jedem noch eine Überlieferung 
des 5. und 6. Jahrhunderts. Er übersieht dabei, daß es eine Königs- 
liste für das 7. und 8. Jahrhundert ist, die er in Händen hält, und 


! W. E. Wilda. Das Strafrecht der Germanen (Halle 1842). 8. 82—91. 
2 A. a. O. Bd. 30. 8.120. 


— 


Schilling und Denar der Lex Salica. 829 


daß darin nichts verkehrt ist als seine Deutung Chlodwigs III. (690 /1 
bis 694/5) auf den ersten König dieses Namens und seines Vorgängers 
Theuderichs III. (675—690/1) auf einen unbekannten Franken- 
herrscher des 5. Jahrhunderts. Allerdings sind die Quelleninter- 
pretationen nicht RietschelsStärke. Deshalb läßt er auch meine Ansicht 
wieder fallen, daß man beim primus rex Francorum an die Sagen- 
gestalt Faramunds zu denken habe, und begründet dies damit, daß 
der Liber historiae Francorum jenen „wohl als ersten Gesetzgeber, 
‚ aber nicht als ersten Frankenkönig“ erwähne. Ich berufe mich für 
das Gegenteil auf den Wortlaut: „acciperunt consilium, ut regem sibi 
unum constituerent, ... et elegerunt Faramundo . . . tunc habere et 
leges coeperunt, quae eorum priores gentiles tractaverunt“. Dazu 
noch die Randbemerkung einer Handschrift: „Primus rex Francorum 
Pharemundus“. 

Aber Wilda verdient noch in anderer Hinsicht unsere Aufmerk- 
samkeit, er ist der Vater der arg befehdeten „Reihentheorie“. Er 
war wenigstens der erste, welcher ahnte, daß das fränkische Freien- 
wergeld von 200 Schillingen nicht mehr seine ursprünglichen Zahlen 
bewahrt habe. Ich habe schon vor Jahr und Tag darauf hingewiesen, 
daß die Reihentheorie noch einmal ihre siegreiche Wiederkehr feiern 
werde, indem Augenblick nämlich, wo man sichendlich überzeugt habe, 
daß das Münzwesen der Lex Salica nicht mehr aus der Zeit Chlodwigs 
stamme. Denn dann sei es ja klar, daß den Bußen des Frankenrechts 
ein anderer Schilling zugrunde liege als den ersten Gesetzesaufzeich- 
nungen germanischer Stämme, die ein Jahrhundert früher fielen. 

Ich glaube, wir sind der Stunde nicht mehr fern, denn schon hat 
sich die Hälfte meiner Voraussage erfüllt. Wenn erst das Märchen 
von Chlodwig seinen Zauber ganz verloren hat, wird man sich auf- 
merksamer diesen Anschauungen zuwenden und erkennen, daß 
mit der Reihentheorie ein wesentliches Hilfsmittel gegeben ist, die 
Genesis unserer Rechtsquellen zu erforschen. Auch heute will ich 
mich begnügen, die jüngsten Angriffe zu widerlegen, die man gegen die 
gefürchtete Theorie richtet, um sie in Mißkredit zu bringen. 

Rietschel! bemüht sich, gegen meine Arbeitsweise den Vorwurf 
mehrfacher Unzuverlässigkeit zu erheben, und versucht zu diesem 
Zwecke eine Richtigstellung meiner „tatsächlichen Behauptungen“ 
in zwei Punkten zu liefern. 


! A. a. O. Bd. 30. S. 129 Anm. 1. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 8. 93 


330 Benno Hilliger. 


Sein Hauptvorwurf gilt der Zusammenstellung meiner Bußzahlen- 
tabelle, aus der ich die Reilıentheorie ableite, sie entspreche durch- 
aus nicht dem wirklichen Sachverhalt. „Von den dort aufgeführten 
20 Bußzahlen“, sagt er, „kommen nur 12 in der Lex Salica vor, dar- 
unter eine (70) nur in einer ganz späten Handschrift; die übrigen 
acht (lé, 2214, 60, 121%, 25, 18, 36, 72) werden nirgends in der 
Lex Salica erwähnt, sondern sind zum Teil, wie es scheint, der Re- 
capitulatio legis Salicae entnommen, zum Teil offenbar durch reine 
Vermutung gewonnen.“ 

Daß ich die Recapitulatio legis Salicae zum Aufbau einer solchen 
Bußzahlentabelle mit herangezogen habe, kann nur der be- 
anstanden, der nicht weiß, daß diese Recapitulatio selber ein 
Auszug von Bußzahlen aus der Lex Salica ist und zu sein be- 
absichtigt. Wenn sie trotzdem einige Zahlen mehr enthält 
als die uns überlieferten Texte der Lex, so kann das auch nur 
jemand wundernehmen, der sich dem Glauben hingibt, uns 
wären sämtliche Rezensionen dieses Gesetzbuches erhalten ge- 
blieben. Die Zahlen, um die es sich hierbei handelt (71⁄4, 1214, 
221, und 25 soll, sind endlich von so untergeordneter Be- 
deutung, daß ich aus ihrem Vorhandensein kaum einen Schluß 
gezogen habe. 

Auch bezüglich der anderen Zahlen liegt ein Irrtum oder eine 
Unkenntnis Rietschels vor. Denn jedermann, der über die Lex 
Salica arbeitet, dürfte wissen, daß das ribuarische Zahlensystem 
von 18, 36 und 60 sol. in Tit. 2 von Cod. 3 auftritt. Die Zahl von 
60 sol. kehrt dann noch einigemal wieder in Tit. 42,3 derselben 
Handschrift (de eo contubernio sol. 60 solvatur) und in Tit. 38,4 
des Heroldschen Druckes (2400 den. qui fac. sol. 60). Die Zahl von 
72 sol. ist — allerdings mit abweichender Denarzahl (2500) — in 
Tit. 14,1 von Cod. 4 belegt, was sich unmittelbar vorher in Tit. 13,5 
und 13,8 derselben Handschrift zweimal für die Zahl von 71 sol. 
(2500 den.) wiederholt. Was endlich die Zahl von 70 sol. in Tit. 41,7 
betrifft, so ist Cod. 2 nicht eine der jüngsten, wie Rietschel meint, 
sondern vielleicht die älteste der uns erhaltenen Handschriften, und 
wenn hier die Denarzahl (3000) nicht zu der Schillingszahl stimmt, 
so wird diese Lesung von 70 sol. gleichwohl durch die Handschriften 
der 3. Klasse (außer Cod. 8) gesichert. Daß die Denarzahlen häufig 
nicht zu den Schillingszahlen stimmen, ist eine alte, schon oft aus- 
gesprochene Beobachtung. 


A ER SSES SSES Wës E we Re geng ké SE E 


Schilling und Denar der Lex Salica. 331 


Der zweite von Rietschel erhobene Vorwurf richtet sich gegen 
meine Behauptung: daß die Lex Ribuaria in ihrem zweiten Teil, 
wo sie sich an die Lex Salica anlehnt, nur solche Titel und Paragraphen 
übernommen hat, welche auch dort schon, sei es in einzelnen oder in 
allen Handschriften, das Zahlensystem der beiden Reihen 15, 30, 45, 
60 (621), 90 und (50), 100, 200, 300, 600 sol. erkennen lassen, und alle 
übrigen ausläßt, welche ausschließlich die Zahlenreihe der Zwischen- 
stufe 171, (18), 35 (36), 70 (72) sol. aufweisen. Rietschel wendet da- 
gegen ein: „Tatsächlich aber kehren Lex Sal. 20,3 und 33,3, die 
beide die Buße von 35 Schillingen enthalten, in Lex Rib. 39,2 und 
42,3 wieder.“ Rietschel hat auch hier übersehen, daß im ersteren 
Falle Codex 2 und im letzteren die Codices 2—4 noch die vermißte 
Zahl von 30 sol. führen. Die Denarzahl stimmt dazu allerdings 
nur im zweiten Falle. Allein dem Redaktor der Lex Ribuaria ist es 
trotzdem gar nicht eingefallen, an dieser Stelle die der salischen 
Buße von 35 sol. entsprechende ribuarische Buße von 36 sol. zu 
setzen, sondern er beläßt es bei der Zahl von 30 Schillingen ! 

Somit erweisen sich alle Angriffe Rietschels gegen die Reihen- 
theorie als nichtig, und die Pfeile prallen auf den Schützen zurück. 
Er wollte Mängel meiner Arbeitsweise aufdecken und verriet dabei 
nur seine eigenen Blößen. Allerdings hat er, wie er zu verstehen gibt, 
mit großen Bibliotheksschwierigkeiten zu kämpfen gehabt, und das 
mag manches entschuldigen. Es ist immer zu bewundern, wenn man 
mit so unzureichenden Hilfsmitteln den’ Mut zu wissenschaftlicher 
Arbeit nicht verliert. Allein wenn er einmal die Berliner Bibliothek 
mit zu Rate zog, dann hätte er sich auch eine verläßliche Ausgabe 
der Lex Salica (Hessels und Kern, London 1880) kommen lassen 
sollen. Vielleicht hätte man für ihn sogar ein Exemplar der Monu- 
menta Germaniae historica übriggehabt, was ihm für die Benutzung 
des Liber historiae Francorum sicher gute Dienste geleistet hätte. 
Ich glaube ein Recht zu diesen Wünschen zu haben, da Rietschel 
mich für seine eigenen Irrtümer verantwortlich macht. 


23° 


Englands Kriege im Jahre 1513: 
Guinegate und Flodden. 


Von 
Wilhelm Busch. 


II. 
Flodden Field. 


I. Der Feldzug und die Schlacht von. Flodden, 
August bis September 1513. 


1. England und Schottland bis zum Kriegsausbruch 
im August 1513. 


Während des Krieges zwischen Frankreich und England im Jahre 
1513, wie bei seinem Vorspiel 1512, war England der Angreifer ge- 
blieben, dem sein festländischer Stützpunkt Calais dabei zur Ver- 
fügung stand. Selbst war der Inselstaat für Frankreich unangreifbar, 
Frankreich blieb ganz in die Verteidigung gedrängt, und auch zur See 
sind niemals, von kleinen Raubanfällen abgesehen, Vorbereitungen 
zu einer größeren französischen Offensive getroffen worden. Nur 
an einer Stelle zeigte sich auch England zu Lande verwundbar, im 
Norden an der schottischen Grenze. 

Das nördliche und das südliche Königreich der britischen Insel 
lebten in der erbitterten Feindschaft gegeneinander, wie sie nur zwei 
eng aufeinander angewiesene Nachbarn beseelen kann. Ganz von selbst 
war Schottland immer der natürliche Bundesgenosse eines jeden 
Gegners Englands, und damit vor allem Frankreichs. Diese Ver- 
bindung Schottlands mit Frankreich im feindseligen Gegensatz zum 
englischen Nachbarn war schon über 200 Jahre alt, als der erste 
Tudor den englischen Thron bestieg. Er übernahm diese Erbfeind- 
schaft, durch die England bei jedem Kriege mit Frankreich in seinem 
Rücken durch Schottland bedroht wurde. Dabei lebte man auch 
während des Friedens in fortdauerndem Grenzstreit dahin, der nur 
durch vorübergehende Stillstände unterbrochen wurde. Heinrich VII. 


D e 


_—— 


Wad 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 333 


hatte die schottische Feindschaft in der Unterstützung zu erfahren 
gehabt, die Jakob IV. dem Prätendenten Perkin Warbeck zuteil 
hatte werden lassen, und er war daher in jeder Weise bemüht, auch 
nach dieser Seite ein bleibendes friedliches Verhältnis herzustellen, 
bei dessen Vermittlung das befreundete Spanien hilfreich zur Hand 
ging. Nach einem vorläufigen Friedensvertrage von 1497 gelang es 
Heinrich in den Abschlüssen vom 24. Januar 1502 die engste und 
zugleich die folgenreichste Verbindung herzustellen, die je zwischen 
England und Schottland bestanden hatte. Es war jener Ehevertrag, 
durch den seine älteste Tochter Margarete die Gattin des Schotten- 
königs Jakob IV. wurde, ein Ehebund, auf dem bekanntlich die 
spätere Vereinigung der feindlichen Königreiche beruhte; außerdem 
standen ein enger Friedens- und Freundschaftsvertrag für alle Zeiten 
und eine Vereinbarung über die Sicherung des Grenzverkehrs in 
zwei besonderen Abmachungen neben dem denkwürdigen Ehe- 
vertrag. 

Vorläufig wurde denn auch der Friede gewahrt, ja, im Jahre 1505 
verpflichtete sich Jakob ausdrücklich den alten Bund mit Frankreich 
nicht wieder zu erneuern, aber die kriegerischen Zwischenfälle an 
der Grenze dauerten fort, und hierbei scheinen die Engländer die 
Schotten reichlich überboten zu haben, wodurch diese wieder stärker 
zu Frankreich und ebenso zu den gegen England aufsässigen irischen 
Häuptlingen hingedrängt wurden. Es bedurfte der ganzen klugen 
und nachgiebigen Vorsicht König Heinrichs VII., um bei diesem 
Verhältnis den Frieden der Reiche aufrechtzuerhalten. 

Diesen Zustand übernahm sein Sohn Heinrich VIII. Zunächst: 
verhielt er sich gegen Schottland ebenso friedlich und entgegen- 
kommend wie gegen die anderen Mächte, Freundschaftsbriefe gingen 
zwischen den Königen hin und her, ohne daß sie aber die mißtrauische- 
Vorsicht deshalb außer acht ließen. Zum Grenzhauptmann der 
englischen Ostmarken gegen Schottland, dem vor allem die Hut der 
wichtigen Grenzfeste am Tweed, Berwick, übertragen war, ernannte 
Heinrich damals Thomas Lord Darcy, dem zugleich mit zwei ihm zur: 
Seite gegebenen Genossen die Mittelmarken unterstellt wurden, 
während die Wacht im Westen der erprobte Grenzlord Thomas 
Lord Dacre erhielt. Zunächst aber folgte der persönlichen Annäherung 
der Herrscher die Erneuerung der beiden neben dem Ehebündnis 
abgeschlossenen Verträge von 1502 über den Grenzverkehr und für 
Frieden und Freundschaft beider Reiche (Juni und Juli 1509). 


334 Wilhelm Busch. 


So war der Friede zwischen den feindlichen Nachbarn erneuert, 
und zwar in der engsten Form, die er bisher in ihrem Verhältnis 
zueinander gefunden hatte. Die Unternehmungslust Jakobs IV, 
wandte sich daraufhin anderen und fern abliegenden Zielen zu, er 
dachte mit seinen Schiffen an einem Kampf gegen die Ungläubigen 
teilzunehmen und bemühte sich dafür zunächst, durch die Sendung 
des Bischofs von Murray, Andreas Forman, einen Ausgleich zwischen 
seinen alten französischen Freunden und dem Papste Julius II. her- 
zustellen. Wenn der Versuch auch mißglückte, so bedeutete er doch 
eine erneute engere Annäherung zwischen den alten Genossen Schott- 
land und Frankreich, und solange der Schottenkönig in dieser Weise 
in die große europäische Politik einzugreifen suchte, ruhte die Feind- 
schaft gegen England, von dessen Seite ebenfalls nichts geschah 
den jüngst geschlossenen Frieden zu stören. Wie früher, so war auch 
diesmal Spanien ein eifriger Mahner zum Frieden, da Ferdinand, 
wie wir wissen, die Freiheit des Handelns für England auf dem Fest- 
land in jeder Weise zu erhalten suchen mußte. 

Jakob hatte vielleicht gedacht, bei dem großen überseeischen 
Unternehmen eine ruhmvolle Aufgabe für seine junge schottische 
Flotte zu schaffen, an der er mit besonderer Liebe hing. Da dieses 
große Unternehmen in weitem Felde lag, so betätigten sich die 
Schotten zur See vorläufig in der zeitgemäßen Art des Kleinkrieges, 
dem Seeraub, worin sich besonders die beiden Freibeuter Andreas 
und Robert Barton auszeichneten. Sie nahmen teil am Kriege 
Dänemarks gegen Lübeck, während sonst ihr Hauptgewerbe der 
Kaperkrieg gegen portugiesische Schiffe war. Durch sie hatten auch 
die Engländer manche Belästigung zu erfahren, und so wurden 
im Sommer 1511 zwei Schiffe unter den Brüdern Lord Thomas 
Howard und Sir Edward Howard ausgerüstet, denen es gelang 
Andreas Barton zu töten und seine Genossen gefangen zu nehmen. 
Wenn Heinrich diese auch um des Friedens willen schließlich be- 
gnadigte, so empfand König Jakob die Schlappe seiner Freibeuter 
zur See schwer. Um so eifriger gingen Ende 1511 wieder die Friedens- 
' boten hin und her, um wegen der Übertretungen des Friedens- 
vertrages, die auch zu Lande an der Grenze fortwährend geschahen, 
einen Ausgleich zu schaffen. König Jakob aber war über alles Vor- 
gefallene so erbittert, daß er am 5. Dezember an den Papst schrieb, 
König Heinrich verfolge seine Untertanen zu Land und See, ohne 
Genugtuung zu leisten, der Papst möge ihn daher von dem Eide, 


ne 


PET ` dE teg 


Englands Kriege im Jahre 1513; Guinegate und Flodden. 335 


den er auf den Vertrag mit England geleistet hatte, entbinden. Auf 
englischer Seite hielt man es wenigstens für geraten, für die Ver- 
teidigungsfähigkeit von Berwick zu sorgen, während im Dezember 
1511 auch die Grenzhauptmannschaft der Ost- und Mittelmarken 
an Lord Dacre übertragen wurde. 

Da Heinrich im November der heiligen Liga beigetreten war 
und seinen Kriegsbund mit Ferdinand von Spanien gegen Frank- 
reich geschlossen hatte, so war ihm nichts unwillkommener als ein 
gleichzeitiges Zerwürfnis mit Schottland, und besonders mußte wieder 
Ferdinand bemüht sein, alles zu beseitigen, was Heinrich von ihrem 
gemeinsamen Werke abziehen konnte, weshalb er einen eigenen 
Gesandten an Jakob schickte. Auch von englischer Seite wurden im 
April 1512 Lord Dacre und der im diplomatischen Verkehr mit 
Schottland erprobte Dr. Nikolas West mit neuen Vollmachten 
für einen Ausgleich der bisherigen Vertragsverletzungen nach Edin- 
burg entsandt. 

Aber alle Bemühungen von spanischer und englischer Seite konnten 
die weitere Annäherung zwischen Schottland und Frankreich nicht 
hindern. Obendrein kam Ludwig von Frankreich dem Schottenkönig 
in jeder Weise entgegen, er hatte jene schottische Vermittlung 
zwischen ihm und dem Papste mit Dank angenommen, er gestattete 
bei der Mißernte in Schottland die Ausfuhr von Getreide, zugleich 
aber auch von Schiffen und Schiffsgerät. Am 22. Mai 1512 wurde 
von den Bevollmächtigten zu Blois eine Vereinbarung über gemein- 
same Hilfe gegen England abgeschlossen mit der Bestimmung, 
daß keiner ohne den anderen eine Vereinbarung mit England treffen 
sollte. Wenn es auch noch nicht zum offenen Kriege zwischen Schott- 
land und England kam, sondern äußerlich trotz des an der Grenze 
und auf dem Meere schon geführten Kleinkrieges die Verhand- 
lungen fortgesetzt wurden, so drängte Jakob immer offensichtlicher 
zu entscheidendem Handeln, während Heinrich die Dinge möglichst 
hinausschieben wollte Aber am 26. Juli erklärte Jakob bereits an 
Heinrich unter Zusammenfassung aller seiner Beschwerden, daß er 
zu Frankreich halten wolle und seinen Untertanen Kaperbriefe aus- 
gestellt habe. 

Für Heinrich war diese entschiedene Wendung Schottlands zu 
Frankreich bedenklich, da er als Gefolgsmann des aragonesischen 
Königs immer offener in den Krieg gegen Frankreich hineingesteuert 
war. Dabei erhielt Jakob neuen Anlaß zur Erbitterung, als ein 


336 Wilhelm Busch. 


anderer der bekannten schottischen Freibeuter, David Falconer, 
von den Engländern gefangen genommen, allerdings auch später 
wieder freigelassen wurde. Solche Vorgänge konnten den Schotten- 
könig nur noch stärker reizen, zumal auch Heinrich ihm im Juli 
1512 seine Beschwerden vorhielt, dabei allerdings mit der gewiß 
ehrlich gemeinten Bemerkung schloß: „Denn mit unserem genannten 
Bruder zu brechen, haben wir weder beabsichtigt noch geplant. "3 
Aber Heinrich hielt es an der Zeit sich vorzusehen. Am 6. August 
1512 erteilte er dem schon 68 Jahre alten Grafen Surrey die Vollmacht 
in den nördlichen Grafschaften Yorkshire, Northumberland, Cumber- 
land, Westmoreland und Lancashire die waffenfähige Mannschaft 
zu mustern und nach Bedarf zur Verteidigung gegen die Schotten 
aufzubieten, zugleich sollte er diese Nordarmee als Lord Leutnant 
und Generalkapitän führen.? 

Dabei wurden die Verhandlungen mit Nachdruck fortgeführt, 
um den für England höchst ungelegenen Zusammenstoß mit Schott- 
land zu vermeiden. Durch Spione erfuhr man, daß es mit der Kriegs- 
bereitschaft Schottlands zur See nicht weit her sei, daß die Schotten 
auf französische Hilfe hofften und auch im Dezember 1512 durch 
den Franzosen de la Motte Pulver und Feldschlangen erhielten, 
ebenso einige Monate später durch Robert Barton Weizen, Stein- 
kugeln und Pulver. Davon war man in England überzeugt, daß die 
schottische Politik ganz von der französischen abhängig war, und 
daß Jakob, wenn dem König von Frankreich ein Unglück widerfahre, 
Frieden halten, sonst aber jedenfalls den Franzosen helfen würde. 3 
War das Jahr 1512 ohne größere Gefährdung vergangen, so galt es 
um so mehr für das kommende große Kriegsjahr vorzusorgen. 


1 Brief an Jakob, 31. Juli, und Instruktion an Lord Dacre, Br. Nr. 3346. 

2 Rymer XIII S. 339; der Auszug bei Br. 3358 ist ungenügend. Bei Brewer 
sind außerdem noch die Musterungskommissionen für die genannten Grafschaften 
außer Lancashire hinzugefügt, bei dem großen Yorkshire für seine drei Be- 
zirke North, West und East Riding; am 4. August 1512 wurde der Kriegs- 
zahlmeister für die Nordarmee bestimmt, Br. 4375. Diese vorbereitenden 
Maßnahmen hatte auch Königin Katharina im Auge, wenn sie an Kardinal 
Bianbridge (Sanuto XV, 306, Brown II Nr. 203) nach Rom schon von dem 
beginnenden Vorgehen Surreys schrieb, wobei sie sowohl die Bedrohung 
wie die eigenen Gegenmaßregeln in möglichst starken Farben zu schildern 
suchte. 

3 Berichte Darcys, 7. August 1512, Br. 3359, und Anislows, 11. September, 
ebd. 3412. 


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Po an 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 337 


Noch zu Ende des Jahres 1512 war der Bischof von Murray als 
Jakobs Gesandter bei Heinrich gewesen, um den weiteren Streit- 
gegenstand zur Sprache zu bringen, daß Heinrich seiner Schwester 
Margarete die Preziosen, Gold- und Silbersachen vorenthielt, die 
früher dem verstorbenen Prinzen Arthur von Wales gehört hatten, 
und die von Heinrich VII. Margarete vermacht worden waren. 
Heinrich erklärte sich bereit, das Doppelte ihres Wertes zu geben, 
wenn Jakob den Freundschaftsvertrag festhalten und England 
seinen Kampf mit Frankreich allein ausfechten lassen wollte: „Und 
wenn er mir nichts Gutes tut, er mir auch nichts Übles zufügt.“ 
Wie wichtig ihm Jakobs Neutralität war, zeigte, daß er sich gegen das 
feste Versprechen dafür sogar bereit erklärte, ihn zum Herzog von 
York und zum Regenten von England zu machen, ja, daß er von der 
möglichen Erbfolge von Jakobs Sohn in England sprach.! 

So arbeitete man eifrig für den Frieden, und gewiß von Heinrichs 
Seite mit ehrlichem Bemühen, während der Krieg auch dieser beiden 
Nachbarn immer unabwendbarer bevorstand: Dacre erklärte im 
Dezember 1512 seinem Könige, daß die Schotten sicher Frankreich 
Hilfe leisten würden. Im Januar und Februar 1513 wurden noch 
einmal neue Vollmachten zum Ausgleich der Grenzstreitigkeiten 
erteilt und am 15. Februar Dr. Nikolas West an den Hof König 
Jakobs entsandt, um dort für den Frieden zu wirken, zugleich aber 
Heinrich über alle Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.? 

Bei diesen letzten Friedensversuchen bemühte sich natürlich jeder, 
das Unrecht, welches er in dem fortdauernden Kleinkrieg erlitten 
hatte, möglichst herauszustreichen ; als die Schotten außerdem wieder- 
holt über die Zurückhaltung des väterlichen Vermächtnisses Mür 
ihre Königin klagten, erklärte West der Königin, genau wie es Hein- 
rich gegenüber dem Bischof von Murray getan hatte, er sei zur Aus- 
zahlung ermächtigt, wenn Jakob ausdrücklich versprechen wolle, 


! Von dieser Sendung des Bischofs von Murray erfahren wir nur durch 
Heinrichs schriftlichen Bescheid an ihn, den Robert Lindsay of Pitscottie 
(History of Scotland, Edinb. 1727. S. 108) ohne jede nähere Angabe und ohne 
Datum abdruckt. Die Zeit der Sendung gibt eine Notiz in Jakobs Schreiben 
an Heinrich, 6. Dezember 1512, Br. I Nr. 3569, mit der Bitte um einen ge- 
legentlichen Brief nach Frankreich „for Murray then in England“. Margarete 
selbst spricht später (Ellis, I, 1 S. 65) von „oure faderis Legacy“, was natürlich 
nicht ausschließt, daß es sich um die Hinterlassenschaft des vor dem Vater 
gestorbenen Prinzen Arthur handelte. 

? Rymer XII, 346—348, Br. 3676, 3696, 3726, Rotuli Scotorum II, 579 f. 


338 Wilhelm Busch. 


den Friedensvertrag zu halten. Aber um diesen Kernpunkt der 
englischen Forderung ging Jakob stets herum, und ebenso verhielten 
sich seine Leute. Die Verhandlungen zogen sich durch mehrere 
Wochen hindurch, West drängte und drängte, erhielt aber nur 
hinhaltende und verklausulierte Antworten und wußte obendrein, 
daß man im April de la Motte aus Frankreich mit neuen Nachrichten 
und neuer Schiffsladung erwartete. ` 
Die Königin Margarete sah mit Kummer dem nahenden Bruch 
entgegen; den Gesandten tröstete es, daß er in Leith nur wenige Schiffe 
fand und auch sonst nicht viel von energischer Kriegsvorbereitung 
bemerkte. Dabei drohte er Jakob, daß Heinrich bei einem Bruche 
des Friedens seine große Armee, die er bereit stellte, gegen Schott- 
land führen könne, worauf Jakob spöttisch meinte, daß Heinrich 
das Unternehmen gegen Frankreich doch nicht durchführen könne, 
und daß ihm die Wendung gegen Schottland den Vorwand gebe, 
um den französischen Krieg zu vermeiden; West aber erwiderte 
scharf, daß Heinrich den Festlandskrieg werde durchführen und 
zugleich Jakob werde entgegentreten können, daß dieser Heinrichs 
Heerfahrt wohl etwas zu stören, aber nicht zu verhindern vermöge. 
Ganz im Sinne dieser Verhandlungen schrieb auch Jakob am 13. April 
von seinen Beschwerden und Forderungen an Heinrich, aber von der 
verlangten Friedenserklärung kein Wort; nur als er ziemlich spät 
davon erfuhr, daß Heinrich in den spanisch -französischen Stillstand 
von Uturbie (1. April 1513) mit einbegriffen sei, ließ er einige fried- 
liche Worte hören, aber da Heinrich dem Stillstande fernblieb, 
waren diese Regungen nur sehr vorübergehender Natur.! Jakob hielt 


! Aus der Korrespondenz s. Jakob an Heinrich, 12. Februar 1513, Epistolae 
Regum Scotorum I, 179, Br. 3837, Heinrich an West, 20. März Halliwell I, 
213—215, Br. 3811; Wests Bericht an Heinrich, 1. April, Br. 3838. Die oben 
erwähnte Erklärung Wests vor Königin Margarete im Wortlaut bei Ellis, 
Original Letters I, 1, S. 64. Margarete an Heinrich, 11. April, Ellis, S. 64f., 
Br. 3875. Der ausführliche Bericht Wests vom 13. April, Ellis I, 1, S. 65—75, 
Br. 3882, Jakob an Heinrich, 13. April, Br. 3883, 24. Mai, Ellis, S. 76—78, 
Br. 4112. Über die Unterstützung durch Frankreich s. den an Kardinal 
Bainbridge adressierten lateinischen Bericht aus Rom vom 26. Oktober (An- 
hang zur Veröffentlichung von „La Rotta de Francciosi“ und „La Rotta de 
Scocesi“, Roxburghe Club, London 1825, S. 3, und die ital. Nachsohrift S. 9), 
ferner „La Rotta de Scocesi“ (a. a. O. S. 19); über diese und die sonstigen 
in den nachfolgenden Noten kurz zitierten Quellen verweise ich auf die im 
nächsten Hefte folgende Erörterung über die Überlieferung. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 339 


bei Frankreich fest, wenn auch Papst Leo X. das von seinem Vor- 
gänger Julius II. verhängte Interdikt über den Genossen des schisma- 
tischen Franzosen und über sein Land bestätigte.! So war keine Frage, 
daß die Eröffnung des Krieges gegen Frankreich zugleich den Be- 
ginn des schottischen Krieges gegen England bedeutete, und daß 
England sich rüsten mußte, beide Gegner zu gleicher Zeit zu be- 
stehen. 

Heinrich hatte bei seiner Abreise die Königin Katharina zur 
Regentin des Reiches ernannt, deren Vertrauensmann in des Königs 
Umgebung Thomas Wolsey war, an den alle von ihr aus der Zeit des 
Krieges erhaltenen Briefe gerichtet sind. Sie berichtete von dem 
Eifer ihrer Leute für des Königs Dienst, sie freute sich der guten 
Nachrichten über Heinrich, war aber doch in Sorge für sein Leben 
und seine Gesundheit; der Sieg bei Guinegate erfüllte sie mit Jubel 
und Stolz über die Stellung, die Heinrich im Verkehr mit dem Kaiser 
einnahm; es schien ihr das die größte Ehre, die je einem Fürsten 
zuteil geworden war. Ihrer Schwägerin Margarete war das Herz 
schwerer als ihr, wir haben einen wohl aus dieser Zeit stammenden 
undatierten Zettel von ihrer Hand: „Meine gute Lady, ich bitte, 
denkt meiner in euren guten Gebeten. Eure liebende Freundin 
Margarete, Königin der Schotten.“? 

Wenn Katharina auch von den besorglichen Umtrieben der Schotten 
zu melden hatte, so tat sie es ohne bängliche Sorge: die Engländer 
könnten vor Therouanne nicht geschäftiger sein als sie gegenüber 
den Schotten. Als Leiter aller Verteidigungsmaßregeln stand ihr 
der Lord Leutnant und Generalkapitän Graf Surrey zur Seite, dem 
Heinrich aufs neue den Schutz des Reiches übertrug. Man hatte 
Gelder für den schottischen Krieg angewiesen, die allerdings lächerlich 
gering waren im Vergleich zu den für den Festlandskrieg bestimmten 
Summen?, auch waren Geschütze aus den Beständen des Towers 
zur Verfügung gestellt, Surrey hatte einen kleinen Kern gedienter 
Truppen, die hernach durch Flottenmannschaften seines Sohnes 


1 Kardinal Bainbridge an Heinrich, 25. Juni 1513, Br. 4283; über Jakobs 
Äußerung über das päpstliche Interdikt s. Heinrich an Bainbridge, 12. April, 
Halliwell I, 210, Br. 3876; 30. April, Sanuto XVI, 200, Brown II, Nr. 238. 

2 Katharina an Wolsey, 26. Juli, 13. und 25. August, 2. September 1013, 
Ellis I, 1, S. 79—85, III, 1, S. 152—154, Br. 4365, 4398, 4417, 4432; von Wolseys 
Briefen liegt leider keiner vor. Margarete an Katharina Br. 4424. 


® Br. 4309. 


340 Wilhelm Busch. 


Lord Thomas Howard verstärkt wurden, im ganzen aber schien für 
die Landesverteidigung gut genug zu sein, was nach der Rüstung 
für den Festlandskrieg übriggeblieben war. 


Surrey hatte sich in Dover vom König bei dessen Abreise ver- 
abschiedet und war dann bei der Königin in London geblieben, 
bis er am 22. Juli nach dem Norden abreiste. Von Doncaster im 
Süden von Yorkshire aus schickte er Sir William Bulmer mit be- 
rittenen Bogenschützen an die Grenze, während er selbst am 1. August, 
nach Pontefract nördlich von Doncaster kam und dort Quartier 
nahm. 

Gerade um diese Zeit machte ein Haufe von mehreren tausend 
Schotten unter dem schottischen Grenzhauptmann, dem Lord 
Kämmerer Alexander Lord Hume, einen Einfall im üblichen Stil 
der Grenzkämpfe nach Northumberland. Raubend und brennend 
durchzogen sie die Gegend, aber als sie beutebeladen heimkehrten, 
verlegte ihnen Sir William Bulmer mit seinen Leuten in einem Ginster- 
felde bei Milfield südlich von Flodden den Weg, und obgleich ihm 
die Schotten an Zahl mehrfach überlegen gewesen sein sollen, überfiel 
er sie am 13. August 1513; vor den sicheren Schüssen seiner Bogen- 
schützen hielt die Tapferkeit der Schotten nicht stand, ein großer 
Teil von ihnen wurde erschlagen oder gefangen genommen, die 
übrigen entflohen mit Zurücklassung ihrer Beute. Die siegreichen 
Engländer folgten ihnen über die Grenze und verwüsteten nun 
wieder zum Entgelt das schottische Land; „Il Road“ nannte man 
diesen mißglückten schottischen Einfall.! 

Surrey traf inzwischen Vorsorge für die Bereitstellung der Geld- 
mittel und des Geschützes mit allem Bedarf, zugleich wurde der 
Adel der nördlichen Grafschaften angewiesen, sich mit seinen Hinter- 
sassen zu rüsten, um die Stunde nach ergangener Aufforderung 
bereit zu sein; überallhin wurde ein gut arbeitender Postengang ein- 


I Bericht bei Hall, S. 155f., spätere Erzählung bei Buchanan, S. 447, kurz 
erwähnt in einem Schreiben Heinrichs nach Mailand, 16. Sept., Brown II, 309, 
und von Ruthal an Wolsey, 18. Sept., Br. 4457. Ferner bringt Jovius (Historiae 
sui temporis, Venedig 1552, Bl. 182b) einen mit Hall vortrefflich überein- 
stimmenden, kleinere Züge noch hinzufügenden Bericht. Außerdem stimmt. 
hier gut überein die Darstellung von John Lesley, Bischof von Roß, „The 
History of Scotland“ (Bannatyne Club, Edinburg 1830, S. 92), die auch das 
Datum gibt, sonst aber Humes Einfall schon als Vergeltung für englische 
Räubereien hinstellt. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 341 


gerichtet. An der Grenze konnte man auf die Widerstandsfähigkeit 
des festen Berwick an der Tweedmündung bauen, während man 
zu dem weiter aufwärts am Tweed gelegenen Norham weniger Zu- 
trauen hatte; aber der Kommandant versicherte Surrey, daß er 
sich werde halten können; auch Bischof Ruthal schrieb Wolsey, 
daß Norham in gutem Zustande sei.! 

. Lord Dacre sandte aus Carlisle von den Westmarken dem Grafen 
Bericht über alles, was er dort erfuhr. Er riet immer noch von dem 
Gesamtaufgebot abzusehen, bis Jakob seine letzten Absichten ent- 
hüllt habe. Wir hören von weiteren Verhandlungen, von Briefen 
Heinrichs an den Schottenkönig und von dessen Antwort, immer riet 
Dacre die Zeit hinzuziehen, denn wenn die Ernte eingebracht sei, 
würden die Schotten wenig Neigung zu einem Einfall haben; der 
schottische Schatzmeister sei der Meinung, mit einigen tausend 
Kronen könne die Sache bei Jakob ausgeglichen werden, Heinrich 
solle ihn doch durch die Auszahlung der geringfügigen Summe des 
väterlichen Legates für Margarete befriedigen. 

In England wurde ein Erlaß veröffentlicht, daß die Güter der 
dort lebenden Schotten eingezogen, sie selbst des Landes verwiesen 
werden sollten; als Gnade betrachtete man, daß diejenigen, welche 
Engländerinnen geheiratet und Kinder hätten, gegen Einziehung 
der Hälfte ihres Besitztums und Sicherstellung der anderen Hälfte 
wohnen bleiben durften; an die einzelnen Grafschaften erging der 
Befehl, sich sofort des Gutes aller Schotten zu versichern.? Auf 
alle Fälle wurden die Aushebungsmaßregeln auch für die mittleren 
Grafschaften vorbereitet, deren Hilfe aber nicht mehr gebraucht 
‚wurde, da sich das Aufgebot der nördlichen allein als genügend 
erweisen sollte.‘ | 

Trotz all seiner Erfahrungen im Grenzkampf mit den Schotten 
täuschte sich Lord Dacre, wenn er glaubte, daß man den letzten 
Ausbruch noch würde hinhalten können. Jakob war zum Losschlagen 
entschlossen, und als die letzten Verfügungen in England ergingen, 
stand er bereits auf englischem Boden. Auf den 27. Juli hatte er 
seine Barone zu sich entboten und eröffnete ihnen geinen Kriegsplan: 


1 Ruthal an Wolsey Br. 4388, sonst Hall S. 456; über den Geschütztrans- 
port Br. 4375. 

2 Außer Hall s. Dacre an Ruthal, 17. August 1513, Br. 4403. 

3 27. August 1513, Br. 4422f., vgl. 4581. 

t 3. und 7. September 1513, Rymer XIII, 374—376, Br. 4434. 


342 Wilhelm Busch. 


binnen einem Monat: sollte jeder waffenfähige Mann vom 16. bis 
60. Jahre sich einfinden, mit Lebensunterhalt für dreißig Tage ver- 
sehen. Dabei scheint es unter den versammelten Vornehmen wie 
auch sonst in Schottland an Widerspruch gegen den Krieg nicht 
gefehlt zu haben, und darauf hatte wohl Lord Dacre seine Rechnung 
gestellt. Einen eigentümlichen Vorgang weiß eine spätere, aber als 
glaubwürdig angesehene Überlieferung zu berichten, der tiefen Ein- 
druck auf die Zeugen gemacht haben soll. Als Jakob in der Kirche 
zu Linlithgow betete, sei ein alter Mann, anzusehen wie ein Prophet, 
an ihn herangetreten und habe ihn gemahnt, von seinem Unter- 
nehmen und ebenso von seiner Hingabe an die Frauen abzulassen ; 
dann sei er in der Menge verschwunden und niemand habe ihn mehr 
finden können.! 

An Jakobs Entschluß aber änderte niemand mehr etwas. Als 
Heinrich vor Therouanne lag, erschien am 11. August 1513 der 
schottische Lion-Herold im Wappenrock im englischen Lager und 
übergab dem König Heinrich mit kurzer Ansprache einen Brief 
Jakobs vom 26. Juli, in dem nochmals alle Beschwerden aufgezählt 
wurden; der Angriff auf Frankreich sei ein mehr teuflisches als 
göttliches Unternehmen, und wenn Heinrich nicht sofort davon 
ablasse, so sei Jakob zur Verteidigung König Ludwigs verpflichtet.? 


1 Die Versammlung der Barone nach „La Rotta de Scocesi" (Roxburghe 
Club, London 1825, S. 10), wonach sie nach „Lamertona“, d. h. Lamberton 
nahe der Grenze berufen worden wäre; der Absagebrief Jakobs an Heinrich 
(Hall S. 547) war vom Tage vorher, den 26., aus Edinburg datiert. Den Wider- 
spruch aus den Reihen des Adels schildert mit breiter poetischer Ausschmückung 
„La Rotta“ S. 11—18; die englische Ballade (Weber S. 7—14) gibt ein be- 
wegtes Bild der Versammlung, läßt sie aber im Gegenteil dem Krieg 
zustimmen. Den merkwürdigen Vorgang zu Linlithgow erzählt Buchanan, 
Rer. Scot. hist. (Frankfurt 1584, S. 448) unter Berufung auf das Zeugnis eines 
wahrheitsliebenden Mannes, David Lindesay, der Augenzeuge gewesen sei, 
ohne welches er die Geschichte als unglaubwürdige Fabel angesehen haben 
würde. Sonst findet sie sich bei Robert Lindsay of Pitscottie, „History of 
Scotland“, Edinburg 1728, S. 111; auch er spricht von den Zeugen, die dabei 
anwesend gewesen seien, allerdings bietet Pitscottie überhaupt mehr eine 
Sammlung der Legenden, die sich um jenes große Ereignis in Schottland bis 
zu seiner Zeit gebildet hatten, als eine Darstellung geschichtlicher Vorgänge. 

3 Der Brief ist bei Hall S. 545—547 und bei Lesley, History of Scotland, 
S. 88—91, abgesehen von der dialektischen Verschiedenheit, inhaltlich in 
voller Übereinstimmung wiedergegeben. In italienischer Übersetzung bei 
Sanuto XVI, 668—671, vgl. 666, worin einige in dem englischen Text fehlende 
Stücke hinzugefügt sind; vgl. Brown II, S. 113f. Note. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 343 


Heinrich erteilte dem Herold eine Antwort in schärfstem Ton, 
wobei er Jakob als seinen Vasallen bezeichnete, den er nach der 
Heimkehr zu züchtigen gedenke, so daß der Herold sich weigerte, 
solche beleidigende Worte seinem Herrn zu übermitteln. Die schrift- 
liche Antwort Heinrichs vom 12. August kam nicht mehr in Jakobs 
Hand, da sich die Heimfahrt des Herolds so verzögerte, daß sein König 
nicht mehr am Leben war, als er in Schottland landete.! 


2. Der Feldzug beider Heere vom 23. August bis zum 
Nachmittag des 9. September. È 


Etwa am 23. August 1513 überschritt Jakob die Grenze mit großer 
Heeresmacht, die das übertreibende Gerücht sogar auf 200 000 Mann 
angab, während es zwischen 60 000 und 100 000 gewesen sein werden; 
er hatte siebzehn Geschütze, für deren Herstellung er ein ähnliches 
Interesse gezeigt hatte, wie für seine Flotte; der Geschützmeister war 
Robert Borthwick. Jedes der schwereren Stücke wurde von 32 bis 
36 Ochsen gezogen, die kleineren von 8; eine Waffe von schneller 
Beweglichkeit war diese Artillerie nicht.? Sie hatte bald ihre Probe 
abzulegen, da Jakob sofort nach dem Einmarsch in England Norham 
umlagerte und heftig beschoß. Auf englischem Boden verkündete 
er mit Zustimmung seiner Lords einen besonderen Erlaß für die 
Erben der im Kriege gefallenen Kämpfer, die von den üblichen Lehens- 
steuern frei sein sollten.’ Der Kommandant von Norham hatte den 
Mund sehr voll genommen und täuschte gründlich das Vertrauen, 
das man in ihn und in die Festigkeit seines Platzes setzte, denn 
nach sechstägiger scharfer Beschießung und drei aufeinander- 


! Heinrichs Antwort bei Rymer XIII, 382f., Halliwell I, 216—219, Hall 
547f., Br. 4397; die Darstellung des ganzen Vorgangs bei Hall 545, 548, vgl. 
Taylors Tagebuch, Br. S. 624, auch Lesley S. 91. 


2 Brian Tuke, welcher auf Grund der vor Tournai eingelaufenen Berichte 
am 22. Sept. über die Ereignisse in England an Richard Pace schrieb (Brown II, 
S. 133), setzt das Datum des schottischen Einmarsches in England auf den 
Vorabend des Bartholomäustages, d. h. den 23. August, dagegen der sonst 
von ihm abhängige römische Bericht (Anhang zu „La Rotta usw." S. 3) auf 
„IX Cal. Sept.“, d. h. den 24. August, Hall S. 557 und Lesley S. 92 auf 
den 22. — Über die schottische Artillerie s. J. B. Paul „Accounts of the 
Lord High Treasurer of Scotland” IV, Edinb. 1902, Pref. LXIII, 
LXXV-IX, 

3 Acts of the Parl. of Scot. II, 278, im Wortlaut auch bei Lesley S. 93, 


344 Wilhelm Busch. 


folgenden Sturmversuchen ergab er sich auf Gnade und Ungnade. 
Bischof Ruthal war ganz verzweifelt über den Fall der Feste; die 
Schotten führten das Geschütz fort und zerstörten die Wälle, die 
Tore, die Wohnhäuser, soweit sie nicht schon zusammengeschossen 
waren, nur der Hauptturm und ein Teil der Umwallung blieben 
stehen. ! 

Sobald Surrey vom Vormarsch der Schotten erfahren hatte, 
ging am 25. August sein Befehl durch die Grafschaften, daß der 
Adel mit seinen Mannschaften sich am 1. September bei Newcastle 
am Tyne versammeln solle; er selbst begab sich sofort dorthin. 
Es herrschte ein fürchterliches Unwetter mit Sturm und Regen, 
trotzdem konnte sein Sohn, der Admiral Lord Thomas Howard, 
seine Zusage halten und mit einer willkommenen Verstärkung von 
1000 Mann erprobten Volkes landen. Sonst kam hier heran der wilde 
Grenzkämpfer Lord Dacre, ferner John Heron von Crawley der 
Bastard, ein verbannter Schotte, der in England Schutz gefunden; 
Jakob hatte im Jahre zuvor Klage gegen ihn bei Heinrich erhoben, 
da von seiner Hand der Grenzhauptmann der schottischen Mittel- 
marken Sir Robert Kerr erschlagen worden war; er kam zu Surrey 
mit einer im Grenzraubkrieg besonders ausgebildeten Schar von 
wilden Gesellen?, ferner der schon sieggeschmückte Sir William 
Bulmer, Marmaduke Constable und viele andere. Aber das schlechte 
Wetter, das die Wege grundlos machte, verzögerte den Anmarsch 
vieler, so daß der nach Alnwick vorangegangene Surrey dort noch 
bis zum 4. September warten mußte, an dem auch sein Sohn Thomas 
zu ihm stieß. 

Surrey teilte seine Streitmacht in der üblichen Weise ein, aller- 
dings nur in die zwei Abteilungen der Vorhut (foreward) und der 
Nachhut (rereward), von denen die letztere die Hauptmacht bildete, 


! Ruthal an Wolsey, 18. Sept., Br. 4457, vgl. 20. Sept., Archaeologia 
Aeliana V, S. 176, 184, Br. 4460, sonst Hall S. 557, Polydor Vergil S. 26, 
Jovius Bl. 183a (nach ihm Stow S. 493), Lesley S. 92f., Brian Tuke 
an Pace, 22. Sept., Brown II, S. 133, der römische Bericht (Anhang zu 
La Rotta S. 3). 

3 Der Bastard Heron tritt besonders in dem Bericht bei Jovius hervor, 
Bl. 183a (Stow 494); sonst Jakob an Heinrich, 26. Juli 1512, Br. 3339 und im 
Herausforderungsbrief vom 26. Juli (s. oben S. 342 Anm. 1); noch am 
18. August war Heron ein besonderer Pardon von Katharina ausgestellt worden, 
ebd. 4406. — Über Thomas Howards Teilnahme s. besonders Brian Tuke an 
Pace, Brown S. 133f., rëm, Bericht a. a. O. S. 3f. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 345 


die er selber führte, während er die Vorhut seinem Sohne Lord 
Thomas übergab, unter dem den rechten Flügel sein jüngerer Bruder 
Sir Edmund Howard mit dem Aufgebot von Lancashire und Cheshire, 
den linken Sir Marmaduke Constable inne hatte; außerdem stand unter 
ihm Sir William Bulmer mit den Durhamleuten. Den rechten Flügel 
von Surreys eigener Nachhut bildete Lord Dacre mit der von ihm 
selbst herbeigeführten Mannschaft, den linken Sir Edward Stanley, 
der auch Ritter und Gentlemen aus Lancashire unter sich hatte. 
. Jakob schien sich Zeit nehmen zu wollen. Er hatte wohl auch 
daran gedacht, nach der Bezwingung Norhams das von den Eng- 
ländern und Schotten so heiß umstrittene Berwick anzugreifen, 
ließ aber bei Surreys drohendem Anmarsch davon ab und warf statt 
dessen mit leichter Mühe die kleineren Burgen nieder, Wark und die 
am Till liegenden Etal und Ford, von denen jedenfalls das letztere 
zum guten Teil zerstört wurde; weit und breit verwüsteten die 
Schotten das flache Land.! | 

Immerhin konnte Jakob in den stehengebliebenen Teilen von Ford 
sein Quartier nehmen, und die schottische Legende weiß zu erzählen, 
daß die schöne Schloßherrin, die Gattin Wilhelm Herons, den sinn- 
lichen König in Liebesbande verstrickt habe, ebenso wie ihre Tochter 


1 Über die Bezwingung der kleineren Burgen s. Buchanan S. 448, Lindsay 
of Pitscottie S. 113, auch Lesley S. 93; in den späteren Korrespondenzen ist 
wohl von der Zerstörung und Herstellung Norhams, nicht aber der anderen 
Burgen die Rede; nach Etal wurde vielmehr das nach der Entscheidungs- 
schlacht eroberte Geschütz gebracht, so daß es dort Schutz gehabt haben muß, 
und es ist auch später von einer Belegung Fords wie Etals mit Mannschaften 
die Rede (Br. 4460, 4497, 4520), in Ford soll Jakob selbst Quartier genommen 
haben. Lesley sagt auch nur „of quhilk part he causit be cassin doun“; die 
Zerstörung von Ford erwähnt ausdrücklich Surrey in seinem Brief an Jakob, Hall 
S. 558. Eine Erklärung gibt uns ein Bericht über die Grenzgebiete aus dem 
Jahre 1542 (Weber, Battle of Flodden Field, Edinburg 1808, in den Noten 
S. 187f., vgl. Pinkerton II, 99), daß damals noch die Hauptgebäude zerstört 
gewesen und nur kleinere wiederhergestellt worden seien. Jovius, Bl. 183a 
(nach ihm Stow 493), Brian Tuke an Pace (Brown II, S. 133) und römischer 
Bericht a. a. O. S. 2 geben an, daß Jakob sich nach der Bezwingung Norhams 
gegen Berwick gewandt habe, ohne aber zu motivieren, warum dieser Zug 
nicht durchgeführt wurde. Es ist wahrscheinlich, daß der Plan dazu bestanden 
hat, aber durch Surreys Anrücken vereitelt wurde. In „La Rotta de Scocesi“ 
(London 1825, S. 20) wird im Gegensatz zu Norham die starke Befestigung 
Berwicks hervorgehoben. Der sonst hier gut mit Jovius übereinstimmende 
Hall bringt nichts davon, während sonst noch Buchanan in seinem späteren 
Bericht den Plan auf Berwick erwähnt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 24 


346 Wilhelm Busch. 


den Sohn Jakobs, den jungen Erzbischof von St. Andrews; sie sucht 
dadurch zu erklären, daß der König mehrere Tage tatlos verbrachte, 
dem englischen Grafen die Zeit für seine Maßnahmen gab, und daß 
er in diesen Tagen sein ohnehin locker gefügtes Heer bedenklich 
aus der Hand verlor, von dem die Leute massenhaft nach Hause 
liefen; Lady Heron aber hätte alles, was sie gesehen, an Surrey 
gemeldet. Historisch begründet ist hiervon nur, daß viele tausend 
Schotten, mit der gemachten Beute zufrieden, das Heer verlassen 
hatten, zumal ihnen das schlechte, kalte und regnerische Wetter 
hart zusetzte.! 

Im schottischen Lager scheint ein Streit darüber entstanden zu 
sein, wohin man sich wenden sollte; die spätere schottische Über- 
lieferung berichtet, daß der anwesende französische Gesandte de la 
Motte Jakob zum Kampfe gedrängt habe, während dies sonst dem 
Bischof von Murray zugeschoben wurde, der überhaupt ein Anstifter 
des Krieges gewesen sein soll. Der König entschied sich zur Schlacht 
und damit zur Behauptung der Stellung, die er etwa drei englische 


! Bischof Ruthal berichtete an Wolsey (20. September, Arch. Ael. V, S. 179, 
Br. 4462), und zwar mit Berufung auf die Aussage schottischer Gefangener, 
daß nach der Einnahme von Norham 20000 Mann davongelaufen seien; mit 
starker Betonung spricht eine Instruktion im Namen des jungen Jakobs V. 
für Andreas Brownhill an den König von Dänemark davon (16. Januar 1514, 
Epist. Reg. Scot. I, 187); ähnlich Lesley S. 93, Buchanan S. 448, Lindsay of 
Pitscottie S. 113. — Die Geschichte von Jakobs Verhältnis zur Lady Heron 
erwähnt kurz Buchanan S. 448, während sie in ihrer völligen Ausgestaltung 
bei Pitscottie S. 113—115 erscheint, der in dieser Geschichte eine wesentliche 
Begründung für die schottische Niederlage erblickt; so spielt sie auch ihre 
Rolle in Walter Scotts „Marmion“; sie ist ganz und gar unbeglaubigt, das einzig 
Verbürgte meldet Hall S. 558, wonach Lady Heron sich bei Jakob für die Er- 
haltung des Schlosses verwandt habe. Von den späteren Bearbeitern nimmt 
Tytler „History of Scotland“ V, 57 die Erzählung mit einem „is said“ auf und 
motiviert die damit den Engländern zu ihrer Versammlung gegebene Frist; 
die von Andrew Lang „History of Scotland“ (Vol. I. Edinburg und London 1900, 
S. 377) daran geknüpften Vermutungen sind ganz willkürlich, beglaubigt ist 
nichts, möglich natürlich alles. Hodgkin „The Battle of Flodden“ (Arch. 
Ael. XVI, 1894, S. 39—44) widmet der Erzählung einen längeren Exkurs, um 
die Unmöglichkeit der von Pitscottie berichteten Vorgänge in dem gegebenen 
Zeitraum darzutun; die Erwähnung durch Buchanan kennt er nicht; die Sache 
ist dadurch erledigt, daß sie keine der gleichzeitigen Quellen, sondern in dieser 
Form nur der als Quelle ganz unbrauchbare Pitscottie bringt, während Hall 
klar erkennen läßt, um welchen historischen Kern sich die ganze Legende 
gesponnen hat. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 347 | 


Meilen westlich von dem eroberten Ford auf dem Floddenhügel 
eingenommen hatte.! 

Man führte den Krieg noch in eigentümlich ritterlicher Form. 
Von Alnwick aus sandte Surrey den Rougecross-Herold an Jakob und 
ließ ihn für seinen räuberischen Einfall auf den nächsten Freitag 
den 9. September zur Schlacht wie zu einem Gottesgericht heraus- 
fordern, um die Gerechtigkeit der verfochtenen Sache zu erhärten, 
und der Admiral Lord Thomas Howard ließ sich noch besonders 
anmelden, daß er zum Kampf erschienen sei, nachdem er die vor 
ihm entwichene stolze schottische Flotte vergeblich gesucht habe; 
nun führe er die Vorhut und habe beschlossen, keinem Schotten 
Pardon zu gewähren. Im Wappenrock, von einem Trompeter be- 
gleitet, ritt der Herold davon. 

Surrey verlegte sein Lager am 5. September nach Bolton, und hier 
empfing er am Tage darauf, um jedes Auskundschaften zu verhüten, 
zwei bis drei Meilen vor dem Lager die Antwort Jakobs, die statt 
des zurückgehaltenen Rougecross der schottische Ilay-Herold über- 
brachte: Jakob verweigerte die Antwort auf die erhobenen Vorwürfe, 
erklärte sich aber am angegebenen Tage zur Schlacht bereit; zugleich 
übergab der Herold einen von Jakobs Sekretär geschriebenen Zettel, 
worin Heinrich die Schuld am Bruche zugeschrieben wurde. 

Der schottische Herold wurde als Unterpfand für Rougecross 
zurückgehalten, dann rückte Surrey in vollkommener Schlacht- 
ordnung über Wooler bis auf etwa drei englische Meilen an die 
schottische Aufstellung heran, so daß Jakob ein freilich vergebliches 
Feuer aus seinen Geschützen gegen die Engländer eröffnen ließ. 
Surrey dachte den entscheidenden Waffengang auf dem freien Felde 


1 Sehr eingehend berichtet über einen Streit im schottischen Lager Buchanan 
S. 449—451, worin ihn die Angabe Ruthals (an Wolsey, 20. Sept., Arch. Ael. V, 
1861, S. 179£., Br. 4462) unterstützt; Buchanan nennt den französischen Ge- 
sandten, Ruthal den Bischof von Murray als Treiber, wofür er sich auf seine 
Unterredungen mit Sir William Scott und anderen Gefangenen beruft; Scott 
habe ihn versichert, Jakobs Einfall sei aus dessen eigenem Entschluß auf An- 
stachelung des Bischofs von Murray hervorgegangen gegen die Meinung aller 
schottischen Vornehmen. Besonders ausgeschmückt ist die Streitszene wieder 
bei Pitscottie S. 115f.; auf die hier einem der Redner in den Mund gelegte 
Bemerkung über Surrey als „an old crooked caril lying in a chariot“ ist allein 
die von einigen neueren Bearbeitern übernommene Behauptung zurück- 
zuführen, der greise Surrey habe die Schlacht von einem Wagen aus geleitet 
(Brown, History of Scotland I, 338, Lang I, 379). 


24* 


848 Wilhelm Busch. 


auszufechten, das sich in ein bis zwei Meilen Ausdehnung zwischen 
seiner Stellung und dem Orte Milfield erstreckte, denn das weiter 
zurückliegende Lager Jakobs schien unangreifbar. 

Der Schottenkönig lagerte noch gut eine Meile von Milfield ent- 
fernt auf dem breit sich über der Ebene erhebenden Hügel von 
Flodden, der zu den nach Osten sich abdachenden Ausläufern der 
Cheviotberge gehört; der Bergrücken liegt in einer Länge von 
etwa einer englischen Meile zwischen 120 und 150 Meter hoch über 
der Tillniederung, in einem Winkel von drei Fluß- und Bachläufen, 
rechts durch die nächsten, höheren Ausläufer der Cheviotberge 
gedeckt, links durch das sumpfige Gelände des Tillufers. Vor seiner 
Südfront, gegen dieallein ein gegnerischer Angriff geschehen konnte, 
hatte Jakob an dem hier steil abfallenden Hang sein ganzes statt- 
liches Geschütz auffahren lassen. 

Aus der eigentümlichen Auffassung des Krieges wie eines ritter- 
lichen Zweikampfes unter gleichmäßig verteilten Kampfbedingungen 
schrieb Surrey am 7. September an Jakob, daß dieser die Heraus- 
forderung zur Schlacht angenommen, aber nun sein Versprechen 
geändert und „sich auf einem Gelände mehr gleich einer Festung 
oder einem Lager anstatt auf einem unparteiischen Boden für die 
Schlachtentscheidung aufgestellt habe“; daher solle Jakob zum 
Kampf auf die Ebene von Milfield herabsteigen, wo Surrey zwischen 
elf und drei Uhr mit seinem Volk bereitstehen werde. Der Brief, 
den der freigelassene Rougecross-Herold überbrachte, war vom Grafen 
und seinen vornehmsten Unterführern unterzeichnet, aber Jakob 
ließ den Boten nicht vor sich kommen, sondern ihn nach Mitteilung 
der Sendung mündlich bescheiden, daß es einem Grafen nicht zu- 
komme, so mit einem König zu verkehren; Jakob werde sich das 
Gefechtsfeld nach eigenem Gefallen suchen. In seiner Umgebung 
riet Graf Huntley nachdrücklich zu einer abwartenden Kriegführung, 
da man selbst in fester Stellung stehe, bei den Engländern 
aber schon Mangel herrsche, so daß sie bald eine Schlacht unter 
jeder Bedingung annehmen müßten. So blieb Jakob auf seiner 
wohlgesicherten Höhe und überließ es den Engländern, gegen diese 
und gegen die Feuerschlünde seiner Geschützreihe anzulaufen. 

Darin hatte Graf Huntley recht, daß für Surrey bei dem ein- 
tretenden Proviantmangel und seiner Aufstellung in einer zum Teil 
sumpfigen Niederung ein weiteres Verweilen unmöglich war. Aber 
er tat den Schotten den Gefallen nicht, sie in der Front anzugreifen, 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 349 


sondern er brach am 8. September auf, überschritt den Till und 
brachte damit den Fluß zwischen sich und den Gegner; noch vor den 
Augen der abziehenden Engländer brannten die Schotten einige 
kleinere Ortschaften nieder. Der Marsch der Engländer ging zunächst 
im Angesicht des Feindes auf dem rechten Tillufer bis zum Rande 
des Gehölzes von Barmoor, wo sie durch die bergigen Erhebungen 
zur Linken den Blicken der Schotten entzogen waren, während die 
Höhe selbst einen guten Überblick über die ganze gegnerische 
Stellung gewährte. 

Surrey scheint zunächst nur einen sicheren Lagerplatz gesucht 
zu haben, an dem er sich genügenden Unterhalt für seine Truppen 
verschaffen und währenddessen die in den mittleren Grafschaften 
aufgebotenen Verstärkungen abwarten konnte. Da aber war es sein 
Sohn, Lord Thomas Howard, der vom Gipfel der Anhöhe aus das 
Gelände nördlich der schottischen Stellung erkundete und daraufhin 
den für die Schlacht entscheidenden Vorschlag einer Umgehung 
machte, um sich zwischen das schottische Heer und Schottland 
einzuschieben, Jakob damit die rückwärtigeVerbindung abzuschneiden 
oder ihn aus seiner günstigen Stellung heraus zu manövrieren. 
Da auch andere, die Surrey zur Prüfung von seines Sohnes Plan 
ausgesandt hatte, ihm zustimmten, wurde sofort die Ausführung 
beschlossen. 

An dem zur Entscheidung bestimmt gewesenen Tage, dem 9. Sep- 
tember, einem Freitag, brach zuerst Lord Thomas mit der Vorhut 
und der Artillerie zu dem etwa vier Meilen von ihrem Lagerplatz 
entfernten Tillflusse auf. An seinem Ufer mußte er einen noch doppelt 
so langen nördlichen Umweg machen, um für seine Geschütze den 
einzigen festen Übergang bei Twizelbridge nahe bei der Mündung 
des Till in den Tweed zu benutzen, wo er um elf Uhr anlangte, um 
dann nach Süden abzuschwenken. Sein Vater war ihm gefolgt und 
ging etwas weiter flußaufwärts durch die Furt bei Millford, was 
sich wahrscheinlich langsamer vollzog als der Übergang seines Sohnes, 
der ihm vorauskam, und dem er sich dann im Weitermarsche an- 
schloß. Die Anforderung an die Mannschaften war bei den durch 
das bisherige Wetter aufgeweichten Wegen, die in dem welligen 
Gelände bergauf und bergab führten, recht beträchtlich, zumal die 
Verpflegung ungenügend war und sie am 9. September überhaupt 
nichts erhalten konnten; immerhin erscheinen sie einigermaßen 
anspruchsvoll, wenn als besondere Härte hervorgehoben wurde, 


850 Wilhelm Busch. 


daß sie seit einigen Tagen nur Wasser und kein Bier zu trinken gehabt 
hätten. 

König Jakob hatte natürlich den Abmarsch der Engländer vor 
seiner Front sehen müssen, die mit der eingeschlagenen Richtung 
auf Barmoor die Straße nach Berwick gewinnen zu wollen und somit 
Schottland unmittelbar zu bedrohen schienen. In dieser Auffassung 
konnte er noch bleiben, als die Engländer in freilich nicht recht 
erklärlicher Weise die gerade Straße verließen, und Jakob die Vorhut 
Lord Thomas Howards von Barmoor zum Till vorrücken und dort 
wieder nach Norden abschwenken sah. Das bisher regnerische Wetter 
hatte sich etwas aufgehellt, wenn es auch wechselnd blieb und 
nachher wieder starke Regengüsse einsetzten. Es wird erzählt, daß 
Jakob in seiner Auffassung durch einen ihm vertrauten Engländer, 
Giles Musgrave, bestärkt wurde, der ihn damit aus seiner Stellung 
bei Flodden habe fortlocken wollen. Der König gab seinem Heere 
den Befehl zum Aufbruch, und mit dem Entschluß hierzu, der Be- 
fehlsausgabe, dem Abbrechen des Lagers und dem Fortschaffen der 
schweren Geschütze mochte eine längere Zeit, etwa vier Stunden, 
vergangen sein, als nun das unerwartete Herannahen der wieder 
nach Süden abschwenkenden Engländer die Schotten zur Eile zwang. 

Es bleibt auffallend, daß Jakob den Feind nicht mit veränderter 
Front auf der Höhe von Flodden erwartete, aber seine Abteilungen 
hatten sich wohl schon in Bewegung gesetzt, als er der anrückenden 
Engländer gewahr wurde und nun die nächste günstige Erhebung zu 
erreichen suchen mußte. Es war das der auch etwa eine Meile breite 
und ebensoweit vom alten Platz entfernte Hügel von Branxton, 
den eine Senkung vom südlicher liegenden Floddenhügel trennt. 
Die neue Stellung sprang nicht wie die alte beherrschend gegen eine 
Ebene vor, sondern war erheblich niedriger mit schwächerer, be- 
sonders nach Osten zum Till hin allmählich verlaufender Abdachung;; 
auch nach Norden senkt sich der Hang des Branxtonhügels in 
Absätzen zu einer Mulde herab, die von einem Sumpfe und einem 
von diesem zum Till fließenden Bache durchzogen war. Immerhin 
bot die Höhe eine durchaus geeignete Verteidigungsstelle gegen den 
von Norden kommenden Gegner; nördlich von ihr füllt ein welliges 
Hügelgelände den Winkel zwischen Tweed und Till aus. 

Dabei hatten die Schotten den Vorteil, daß dem Feinde die Sonne 
ins Gesicht schien und der heftige Wind die dann einsetzenden Regen- 
schauer entgegentrieb, wodurch besonders die Verwendung der eng- 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden, 851 


lischen Langbogen sehr beeinträchtigt wurde. Außerdem hatte 
Jakob die Lagerhütten und alles überflüssige Gerät in Brand stecken 
lassen, und die dichte, nicht zur Höhe steigende, vom Wind nach 
Norden getriebene Rauchwolke umhüllte wie mit einem Schleier 
die Bewegung der Schotten, verhinderte aber auch sie den letzten 
Anmarsch der Engländer zu erkennen. 

Es gelang Thomas Howard, der mit seiner Vorhut die Führung 
hatte, das Hindernis, welches der Sumpf in der Mulde vor dem 
Branxtonhügel bildete, dadurch zu vermeiden, daß er ihn links 
umging und den kleinen, Pallinsburn genannten Bach, „der nur 
eines Mannes Schritt breit ist“, überschritt, um dann allerdings ein 
kurzes Stück im Parallelmarsch zu der schottischen Aufstellung 
vorrücken zu müssen, damit er die Frontstellung gegenüber dem 
Gegner gewann und seinem nachrückenden Vater Raum zum Auf- 
marsch zu seiner Linken gewährte. | 

So nahmen die beiden Heere zum Schlagen bereit ihre Stellung 
einander gegenüber. | 


3. Die Schlacht von Flodden am 9. September. 


Als Lord Thomas Howard am Fuße des Branxtonhügels ankam, 
war er zuerst völlig überrascht, die Schotten in voller Schlacht- 
ordnung auf der Höhe vor sich zu sehen, in fünf bis sechs vier- 
eckigen oder keilförmigen Gewalthaufen, von denen vier zum 
Angriff fertig nebeneinander in der Front standen, der Rest in ein 
oder zwei Abteilungen als Reserve dahinter. Die Schotten waren 
unbedingt entschlossen den Gegner im Kampf zu bestehen, jeder 
Gedanke an ein mögliches Weichen wurde auch dadurch abgewiesen, 
daß die Berittenen absaßen und wie die übrigen zu Fuß fochten!, 
alle legten dabei die Schuhe ab; die meisten waren mit ihren langen 
Speeren bewaffnet, und wenn diese verbraucht oder nutzlos ge- 
worden waren, griffen sie zu den großen und scharfen Schwertern, 
zum Schutz aber hielten sie den Rundschild vor sich. 

Lord Thomas machte, als er den Gegner erblickte, sofort Halt, 
nahm das Agnus Dei, das er auf der Brust trug, und ließ es seinem 
Vater überbringen mit der dringenden Bitte, seinen Vormarsch zu 


1 Über das schon im 14. Jahrhundert aufkommende Absitzen und das 
Fußgefecht der Ritter vgl. Delbrück „Geschichte der Kriegskunst“ III, 
Berlin 1907, S. 483—486. 


352 S 'Wilbelm Busch. 


beschleunigen. Graf Surrey konnte noch rechtzeitig zur Linken der 
Vorhut aufrücken, so daß die englische Vorhut und Nachhut neben- 
einander in einer Linie standen, jede in ihrer ursprünglichen Ein- 
teilung mit dem Zentrum und zwei Flügeln, wodurch in der ganzen 
Schlachtreihe Sir Edmund Howard den rechten, Sir Edward Stanley 
den linken Flügel bildete. Neben Graf Surrey selbst focht Lord 
Darcys Sohn, Sir George Darcy mit seiner Mannschaft, während 
Lord Dacre mit seinen Leuten, besonders mit seinen 1500 Mann 
Reiterei nicht in der Schlachtfront, sondern dahinter in einer Reserve- 
stellung stand, um einzugreifen, wo es not tat.! 

Es war durch den umständlichen Umgehungsmarsch der Eng- 
länder ziemlich spät am Tage geworden, zwischen vier und fünf Uhr 
nachmittags, ehe der erste Zusammenstoß erfolgte. Die Schlacht 
wurde begonnen durch einen Kampf der vor der Front aufgestellten 
Geschütze, aber die zu hoch stehenden schottischen konnten dem 
Gegner nur wenig Schaden tun; wie es gelang, einen Teil der englischen, 
die beim Vormarsch zurückgeblieben waren, vorzuholen und in eine 
vorteilhaftere Stellung zu bringen, ist nicht ganz klar, jedenfalls 
eröffneten sie sofort ihr Feuer, wobei durch einen glücklichen Schuß 
der schottische Geschützmeister getötet wurde und ihre Kugeln 
zugleich in die gedrängten schottischen Heerhaufen einschlugen 
und dadurch deren Vorgehen zum Angriff beschleunigten. 

Auf der Höhe stand am linken schottischen Flügel der Lord 
Kämmerer Alexander Lord Hume, dem Sir William Bulmer vor einem 
Monat eine so schmerzliche Niederlage ganz in der Nähe des jetzigen 
Kampffeldes beigebracht hatte; er stürmte zuerst mit seinem speer- 
tragenden Gewalthaufen den hier steileren Hang hinunter auf den 
englischen Flügel unter Sir Edmund Howard, der Mannschaften aus 
Cheshire und Lancashire mit einem Teil des Aufgebots der Graf- 
schaft York unter sich hatte; die Cheshire- und Lancashireleute 
leisteten keinen Widerstand, sondern wandten sich vor dem mäch- 
tigen Anprall sofort zur Flucht, nur die Mannschaften aus York setzten 
eich zur Wehr; Edmund Howard, den die Seinen im Stich ließen, 
wurde dreimal im Handgemenge niedergeworfen, bis ihm ‚der selbst 
verwundete Bastard Heron Hilfe brachte, so daß Howard sich 
durchkämpfen und beim Zentrum der Vorhut unter seinem Bruder 


1 8. den Aufsatz in dem nächsten Hefte: III. Zur Kritik der Ereignisse, 
1. Vorbereitung zur Schlacht, 


in 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 353 


Lord Thomas Schutz suchen konnte, In diesem gefährlichen Augen- 
blick, als eine für das Ganze verhängnisvolle Niederlage des rechten 
englischen Flügels drohte, griff Lord Dacre mit raschem Überblick 
ein, umging mit seinen 1500 Reitern die Kämpfenden- und führte 
einen vorzüglich geleiteten Stoß in die linke Flanke des vordringenden 
Gegners, und als zuletzt der an seiner Stelle inzwischen siegreich 
gebliebene Lord Thomas Howard weitere Hilfe schicken oder auch 
selbst heranbringen konnte, da wurden die Schotten von beiden 
Seiten umfaßt und völlig zersprengt oder zusammengehauen, so 
daß Lord Hume von Glück sagen konnte, wenn er selbst entkam. 

Dadurch geschah es, daß sich die Erschütterung vom rechten 
englischen Flügel nicht weiter fortpflanzte, und daß seine Zer- 
sprengung eine Teilniederlage ohne weitere Folgen blieb. Vielmehr 
war es Lord Thomas Howard gelungen, mit dem Kern seiner Vorhut 
den gegen ihn gerichteten Angriff der Grafen Huntley, Eroll, Craw- 
ford und Montrose, die auch zu Fuß an der Spitze ihrer speertragenden 
Mannschaften vorstürmten, nach kurzem Kampfe abzuweisen, 
wobei die führenden Grafen mit den meisten ihrer Leute erschlagen 
wurden; nur Huntley gehörte wie Hume zu den wenigen Vornehmen, 
die lebend entrannen. Howard bekam hierdurch so viel Luft, daß 
er dem rechten von Lord Dacre schon herausgehauenen Flügel noch 
Hilfe leisten konnte, wobei aber die Abteilungen zuletzt stark durch- 
einander gekommen zu sein scheinen, denn der auf dem äußersten 
rechten Flügel siegreiche Dacre ist auch noch mit dem Grafen 
Huntley handgemein geworden; jedenfalls sind diese beiden schotti- 
schen Haufen völlig durchbrochen und zersprengt worden.! 

Der anfängliche Erfolg auf seinem linken Flügel entflammte die 
Siegeshoffnung und Kampflust des ritterlichen Schottenkönigs; 
seine Umgebung soll ihn auch hier vor vorschnellem Handeln ge- 
warnt haben, aber er war nicht zu halten, auch er saß ab von seinem 
Roß, mit ihm seine Lords, und nun ging diese gepanzerte Ritter- 
schar zu dem stärksten und entscheidenden Angriff vor auf das 
feindliche Zentrum, über dem das Banner des Oberbefehlshabers, 
des Grafen Surrey, wehte. Lords und Bischöfe umgaben den König, 
an ihrer Panzerung prallten die gefährlichen Pfeile der englischen 
Bogenschützen meist wirkungslos ab, wie es überhaupt eine Schlacht 


1 S. ebenfalls im nächsten Aufsatze: III. Zur Kritik der Ereignisse, 2. Der 
Kampf auf dem rechten englischen Flügel. _ 


354 Wilhelm Busch. 


war, die nach der Eröffnung durch das Geschützfeuer im Nahkampf 
durchgefochten wurde zwischen den Schotten mit ihren Lang- 
speeren und Schwertern und den Engländern mit ihren kürzeren, 
Speer und Streitaxt vereinigenden Hellebarden; nur auf dem linken 
englischen Flügel unter Stanley konnten auch die englischen Bogen- 
schützen beim Beginn des Gefechtes wirkungsvoll eingreifen. Sonst 
aber, heißt es in einem der gleichzeitigen Schlachtberichte, „hieben 
und schmetterten die Hellebarden die Schotten nieder mit mancherlei 
Mühsal und Gefahr für die Engländer selbst“. 

So drang der König an der Spitze seiner ritterlichen Schar gegen 
den durch sein Banner kenntlichen Grafen Surrey vor, etwa eine 
Speerlänge von ihm ist er in dem wilden Getümmel, in dem er wie 
jeder andere Streiter in der Masse focht, erschlagen worden; aber 
niemand achtete seiner, und da bei dem erbitterten Morden wenige 
Gefangene gemacht wurden, so sank mit dem König auch die Blüte 
des schottischen Adels dahin, nur einige fielen lebend in die Hand 
der Sieger. 

Daß Howard und Surrey den mächtigen Sturmangriffen von der 
Höhe herab standzuhalten vermochten, entriß den Schotten den 
Sieg, auf den sie bei ihrer Übermacht und ihrer günstigen Stellung 
hatten rechnen können. Um aber die Behauptung der eigenen 
Stellung durch die Engländer und die Abwehr der schottischen An- 
griffe zum vollen siegreichen Erfolge zu machen, trat zur Kriegs- 
kunst und Tapferkeit der Howards die meisterhafte Führung des 
linken englischen Flügels durch Sir Edward Stanley entscheidend 
hinzu. 

Stanley hatte zuletzt in die Schlachtordnung einrücken können, 
aber das gleiche galt von dem ihm auf der Höhe gegenüber- 
stehenden schottischen Gewalthaufen; obendrein wurde die Auf- 
merksamkeit von dessen Führern, den Grafen Lennox und Argyle, 
durch den beginnenden Kampf ihres Königs in Anspruch genommen, 
so daß Stanley Zeit gewann, seine Leute zu ordnen und nun seiner- 
seits zu einem vortrefflich angelegten und durchgeführten Angriff 
zu schreiten. Seine Bogenschützen stürmten den Hügel hinan, 
gerade als die beiden Grafen sich anschickten, ihrem gefährdeten 
König zu Hilfe zu kommen. Wie diese sich nun gegen den neuen 
Feind wandten, wurden ihre Leute von einem Pfeilhagel über- 
schüttet, der bei ihnen anders als bei dem gepanzerten Gefolge 
Jakobs wirkte, und im Augenblick ihres Stutzens und einer be- 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 355 


ginnenden Unruhe führte Stanley die bereitgehaltenen Abteilungen 
seiner Hellebardiere mit überraschendem Vorstoß in ihre Flanke 
und trieb die auseinandergesprengten Gegner über die Höhe hin vor 
sich her. Die Grafen Lennox und Argyle fanden wie die meisten 
ihrer Standesgenossen den Tod, hier sollen auch die auf schottischer 
Seite unter de la Motte fechtenden Franzosen mit ihrem Führer ge- 
fallen sein. 

Mit diesem Siege Stanleys war nach dem Standhalten Thomas 
Howards und Surreys die Schlacht gewonnen. Sie hatte sich binnen 
wenigen Stunden in vier selbständigen Gefechten abgespielt, durch 
die in schneller Folge von links nach rechts geschehenen Angriffe 
der schottischen Abteilungen. So konnte auch das Ende dieser Ein- 
zelkämpfe zeitlich nicht weit voneinander abliegen. Stanley schickte 
sich nach seinem Siege an, dem fliehenden Gegner über das Schlacht- 
feld zu folgen, wobei er dann alles, was noch stand, in Flanke und 
Rücken hätte fassen und damit den Sieg zur Vernichtung des Feindes 
hätte ausgestalten können. Aber da versagten seine Mannschaften. 
Die Verfolgung kam frühzeitig zum Stehen, als seine Leute den Platz 
erreichten, wo Surrey und König Jakob miteinander gerungen hatten, 
und wo die Leichen der Erschlagenen, darunter die des Königs, 
lagen. Die Verfolger begannen zu plündern und waren dadurch, 
zumal der Kampfplatz mit den Gefallenen am Hange gelegen war, 
völlig festgehalten und für einen weiteren Kampf nicht mehr zu 
verwenden.! 

Trotzdem hatte Stanleys Vorstoß das Seinige getan, um die Auf- 
lösung zu einer allgemeinen zu machen. Die schottischen Reserven, 
die bisher am Kampf nicht teilgenommen hatten, wagten über- 
haupt keinen Widerstand mehr, sondern wurden in die Flucht mit 
hineingerissen. Ob Stanley bei dem frühen Ende seiner Verfolgung 
noch mit anderen Gegnern, etwa mit Huntley zusammentraf, ist 
ungewiß. Vielleicht wurde dieser wie Hume vom Strom der Fliehenden 
gefaßt, den Stanleys kraftvoller Flankenstoß noch verstärkte und 
beschleunigte. Für Hume hatte sein glückliches Entkommen die 
unerfreuliche Folge, daß er, der einzige zuerst siegreich gewesene 
schottische Anführer, beschuldigt wurde, die Seinen in der Not 
geradezu verräterisch im Stiche gelassen zu haben. In voller Auf- 


1 S. später III, 3.: Der Kampf im Zentrum und auf dem linken englischen 
Flügel. 


356 Wilhelm Busch. 


lösung flohen die Schotten nach Westen, wo allein ihnen ein Weg 
offen gelassen war und sie bald die Grenze gewinnen konnten, 
die hier vom Tweed abbiegend scharf südlich verläuft; sie über- 
schritten sie hier, wo kein Flußlauf die Länder trennte, oder bei dem 
Übergang über den Tweed bei Coldstream. 

Die Flucht dauerte bis in die dunkle Nacht hinein, denn durch 
den umständlichen Anmarsch der Engländer hatte der Kampf ja 
erst zwischen vier und fünf Uhr des Nachmittags begonnen und 
war nach etwa drei Stunden am Abend entschieden. Eine volle Um- 
schließung oder, wie es Surrey vielleicht erhofft hatte, eine Ab- 
drängung nach Süden war durch den Verlauf der Schlacht unmöglich 
gemacht und damit die Vernichtung des schottischen Heeres verhindert 
worden; eine Verfolgung über das Schlachtfeld hinaus unterblieb, 
die Sieger plünderten überall die Gefallenen, und weitere Reiterei außer 
den in der Schlacht ausgiebig verwendeten Leuten Lord Dacres 
stand nicht zur Verfügung. Die Verluste der Schotten waren außer- 
ordentlich hoch. Man schätzte ihre ganze Streitmacht, die nach den 
massenhaften Desertionen übriggeblieben war, noch auf 60 000 Mann 
oder mehr, von denen etwa 10 000 gefallen oder gefangen sein sollen; 
die Zahl der englischen Streiter wird auf 40000 angegeben, ihre 
Verluste sind auf 1-2000 zu schätzen, während die Angaben darüber 
zwischen 300 und 4000 Mann schwanken. Eine lange Liste gab die 
Namen der gefallenen vornehmen Schotten, unter denen vier Bischöfe 
und Äbte und zwölf Grafen waren.! 

Das zurückgelassene schottische Geschütz fiel ebenso wie die 
Vorräte des Lagers in die Hand des Siegers. Das Geschütz wurde 
zusammen mit dem englischen nach Burg Etal am Till in Sicherheit 
gebracht, dann kam es nach dem festen Berwick $ An dem erbeuteten 
schottischen Biere taten sich die durstigen Engländer nach ihrem 
mehrtägigen Wassertrinken gütlich, und Bischof Ruthal meinte, 
man hätte es nicht geglaubt, was für Vorräte an Ausrüstungsgegen- 
ständen, an Brot, Wein und Bier bei den Schotten vorhanden ge- 
wesen seien, wenn man nicht alles gesehen und versucht hätte; 
dagegen wird auch berichtet, daß ein großer Teil von den Eng- 


1 S. III, 4.: Der vermeintliche Verrat Humes usw. 

2 „Gazette“, S. 458, Hall 564, Ruthal, 20. Sept., Arch. Ael. V, 183f., Br. 
4460, Brian Tuke, S. 133. State Papers IV, 2 (Br. 4441), Dacre, Br. 4482, 
22. Okt. ebd. 4520. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 357 


ländern vernichtet worden sei, weil sie glaubten, der Proviant sei 
vergiftet gewesen.! 

Das vornehmste Opfer des Tages war König Jakob. Sein Tod war 
unbeachtet geblieben, da er im Fußkampf mitten im Gedränge 
gefochten hatte, und die Engländer, wie Bischof Ruthal. meldete, 
„sich nicht mit Gefangenen aufhielten, sondern alles, was in ihre 
Hand fiel, König, Bischof, Lords, Ritter, Edle und alle sonst nieder- 
schlugen, sofort ihrer Rüstung und Kleider beraubten und sie nackt 
auf dem Felde liegen ließen“. So lag auch des Königs Leichnam 
nackt und mit Wunden bedeckt unter seinen toten Kampfgenossen. 
Durch schottische Gefangene erfuhren die Engländer, daß Jakob 
nur gegen die Abteilung des Grafen Surrey gefochten hatte und 
daß er nur dort gefallen oder gefangen genommen sein mußte. Aber 
erst am folgenden Tage erkannte ihn Lord Dacre, er lag, wo er 
zuerst mit Surreys Truppen zusammengestoßen war; Dacre benach- 
richtigte sofort den in Berwick weilenden Grafen und brachte den 
Leichnam dorthin, wo ihn auch zwei gefangen genommene Diener 
erkannten. | 

Papst Leo erteilte Heinrich die Erlaubnis, den exkommunizierten 
König in der Paulskirche zu London zu bestatten, aber dies Grab 
ist ihm nicht zuteil geworden. Man hatte ihn einbalsamiert, zuerst 
nach Newcastle, dann nach dem Kloster zu Richmond gebracht, 
wo sein Leichnam verblieb. Die Schotten haben sich gegen die An- 
nahme gewehrt, daß ihr toter König in Feindeshand gefallen sei; 
man wollte ihn nach der Schlacht lebend gesehen haben, oder es 
hieß auch, daß seine Leiche von seinen Landsleuten fortgeschafft 
worden sei. Im schottischen Volke ist lange der Glaube lebendig 
geblieben, sein ritterlicher König sei nicht gefallen, sondern habe 
zur Buße für seine Sünden eine Wallfahrt nach Jerusalem angetreten 
und werde von dort in sein Reich zurückkehren.? 


4. Nach der Schlacht. 


Sobald die große Entscheidung gefallen war, schrieb Surrey einen 
Bericht für die Königin und den König, dem er dann eine ausführ- 


! Ruthal an Wolsey, 20. Sept., Arch. Ael. V, 177£., der Auszug Br. 4461 ist 
nicht ganz korrekt. Von der Vernichtung der Vorräte spricht der Bericht Trewe 
encountre 8.151, der sonst die Menge und Güte der vorhandenen Sachen rühmt. 

? S. gleichfalls unter III, 4. 


358 Wilhelm Busch. 


liche Darstellung folgen ließ, zugleich übersandte er den blut- 
getränkten Rock des gefallenen Königs Jakob. Die Königin Katharina 
hatte, wie wir wissen, schon mit dem Aufgebot der mittleren Graf- 
schaften des Reiches begonnen, sie hatte ein zweites Heer von 40 000 
Mann beisammen und war, nachdem sie London verlassen hatte, 
bis zur Grafschaft Buckingham gekommen, als sie die Kunde von 
dem glänzenden Siege erfuhr; in Woburn erhielt sie Surreys aus- 
führlichen Bericht und schrieb voller Jubel an Heinrich, daß sie ihn 
nicht mit einem langen Briefe zu belästigen brauche, denn dieser 
Sieg sei für den König und sein Reich die höchste Ehre und, was 
schwerlich dem Ohr des eiteln Königs lieblich geklungen hat, „mehr 
als wenn Ihr die ganze Krone von Frankreich gewännet“. Zu Wolsey 
aber meinte sie, ein solcher Sieg der Untertanen in Abwesenheit 
des Königs sei so wunderbar, daß er allein Gottes Werk zu sein 
scheine.! 


1 Die Reihenfolge der an sie und Heinrich ergangenen Berichte ist nicht 
ganz klar. Nach Hall S. 564 schrieb Surrey, noch ehe Jakobs Leichnam ge- 
funden war, an die Königin, wohl durch den Rougecross-Herold, den Katharina 
nachher erwähnt (an Heinrich, 16. Sept., Ellis I, 1, S. 88, Br. 4451). An Wolsey 
schrieb sie keinen Begleitbrief, weil sie noch nicht über alles sicher unter- 
richtet sei (16. Sept., Ellis 89f., Br. 4454, die Wiedergabe bei Galt „Life of 
Wolsey“ S. 253f. ist nicht korrekt). Die erste Nachricht kam schon am 15. Sept. 
vor Tournai an (Taylors Tagebuch Br. S. 626: „letters from the Queen of the 
defeat of the Scots“); es ist die nach Halls unrichtiger Datierung (S. 564) den 
25. einlaufende Botschaft. Spinelly konnte daraufhin die Nachricht am 17. 
schon weitergeben (Ellis III, 1, S. 163f., Br. 4459). Dann aber schickte Surrey 
an Katharina ausführliche Nachricht, die er durch die Sendung von Jakobs 
Rock begleitete. Der Rock soll Jakobs Wappen getragen haben und daran 
erkenntlich gewesen sein (Taylor Br. S. 626, sonst Hall S. 564, Ruthal, Br. 
4461, Spinelly ebd. 4459, Brian Tuke, Brown S. 135); wo man ihn gefunden, 
ist fraglich, da Jakobs Leiche unbekleidet gewesen sein soll. Diese ausführ- 
liche Nachricht Surreys schickte Katharina mit dem Rock durch John Glyn 
weiter, dem sie ihre Begleitschreiben an Heinrich und Wolsey vom 16. Sept, 
mitgab (Ellis I, 1, S. 88—91, Br. 4451f.). Zu den damals eintreffenden Nach- 
richten gehörte vielleicht auch die uns vorliegende wichtige „Gazette“, die 
Brian Tuke in seinem Bericht an Richard Pace vom 22. Sept. benutzen konnte 
(Brown II, Nr. 316). Nach Spinelly (an Kardinal Bainbridge, Lille 20. Sept., 
Ellis III, 1, S. 164, Br. 4459) kam die Nachricht „gestern“, d. h. den 19., nach 
Taylor am 21. Sept. an. Der Brief Spinellys ist jedenfalls um einen Tag zu früh 
datiert, und auch Taylor irrt gelegentlich um einen Tag; vielleicht war das 
auch hier der Fall, so daß die Nachricht schon am 20. angelangt sein wird. 
Bei guten Windverhältnissen und einer schnellen Reise des Boten war dies wohl 
möglich. e 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. . 359. 


Nach dem erfochtenen Siege kam die ganze Kriegführung gegen 
Schottland ins Stocken. Das Wetter war schlecht, der Proviant 
knapp, und Surrey konnte das große Landesaufgebot nicht länger 
zusammenhalten. Die Grenzer waren ein unbotmäßiges Volk, viele 
hatten sich im Plündern hervorgetan, auch die vor die Geschütze 
gespannten Ochsen hinweggetrieben; ob Eigentum von Freund oder 
Feind, galt ihnen gleich.! Als daher von dem aus der Schlacht 
entkommenen Lord Hume mit Lord Dacre über einen Stillstand 
verhandelt wurde, meinte Ruthal, er „fürchte“, man werde ihn 
annehmen müssen. Von den zwischen den beiden Lords geführten 
Verhandlungen erfahren wir so gut wie nichts, einmal wandte sich 
auch Katharina unmittelbar an ihre königliche Schwester Mar- - 
garete, die ihr herzlich dankte,? 

Vor allem ließ es sich Dacre angelegen sein, die so schwer ge- 
troffenen Schotten außerdem noch in der alterprobten Weise den 
englischen Forderungen gefügiger zu machen. Wenn die Engländer 
auch nicht mehr zu eirf@m großen Gegenangriff nach Schottland 
hinein gekommen waren, so wurde mit um so größerem Nachdruck 
der räuberische Grenzkrieg weitergeführt. Von Tournai aus befahl 
Heinrich Lord Dacre, zwei große Einfälle an den West- und Mittel- 
marken zu unternehmen, während Lord Darcy im Osten vorgehen 
sollte; Dacre erklärte, er wolle es tun, sobald es Mondschein und 
Wetter erlaubten, und inzwischen den Schotten durch kleinere 
Einfälle reichlichen Schaden zufügen. Nachdem er gerade eine 
Unterhandlung mit Hume gehabt hatte, unternahm er in einer 
Woche vier Einfälle mit dem Erfolge, gebrannt, geraubt und Ge- 
fangene gemacht zu haben, noch weitere folgten. Als sodann Heinrich 
ihm nach der Heimkehr seinen Dank und seine Anerkennung aus- 
gesprochen hatte, um Dacres Unmut über die gegen ihn erhobene 
Afterrede zu beseitigen, forderte er von ihm noch zwei weitere Ein- 
fälle an der Ost- und Mittelgrenze, und nun ging es im November 
über die unglücklichen Lande der schottischen Mittelmarken her, 
mehrere kleine Städte gingen in Flammen auf, und wenn auch Dacre 
vor der überlegenen Streitmacht des schottischen Grenzhauptmannes 


! Darüber Ruthal, 20. Sept. 1513, Arch. Ael. V, S. 182 Br. 4462, s. auch 
Gazette S. 457, dazu die Note Br. I, S. 66—68. 

2 Ruthal, 20. Sept., Arch. Ael. 181f. Br. 4462, Dacre, 9. Okt., Br. 4497, 
23. Okt., ebd. 4522, Margarete an Katharina, 11. Nov., ebd. 4549, Ka sonst 
Br. 4482f., 4523, 4556. 


860 Wilhelm Busch. 


Hume zurückweichen mußte, so konnte er doch das geraubte Vieh 
mit forttreiben. Nach dem Westen vermochte er nicht abzukommen, 
da sonst die eigenen Mittelmarken von den Schotten überzogen 
worden wären, er hoffte diesen Auftrag beim nächsten Mondschein 
nachholen zu können. 

Im Mai des nächsten Jahres legte er einen Generalbericht über 
seine Wintertätigkeit vor: daß er gute Ordnung in seinen West- und 
Mittelmarken halte, daß in ihnen keine zwanzig Häuser verbrannt 
worden seien, daß er für einen von den Schotten geraubten Ochsen 
ihnen hundert, für ein Schaf zweihundert abgenommen und an 
schottischen Ortschaften sechsmal mehr niedergebrannt habe als 
die Schotten in England vom Beginn des Krieges an, selbst den großen 
Einfall König Jakobs mit eingerechnet. 630 Hufen und über 42 
Meilen hin „liegt jetzt alles ganz und gar wüst, und kein Korn ist 
darauf gesät“; es wäre vor allem der Erfolg des großen November- 
einfalls an den Mittelmarken gewesen, dann habe er an den West- 
marken noch 34 Ortschaften zerstört, 400®Hufen Landes „sind jetzt 
vollständig verwüstet, und kein Mensch wohnt mehr dort“ außer 
an drei Orten. Ein fürchterliches Bild, welches der wildeste der 
englischen Grenzhauptleute mit grausamer Genugtuung entwirft, 
und er verspricht seinem König, in Dienst und Hingabe fort 
zufahren wie bisher.! 

Heinrich hatte mit stolzer Freude über den großen Doppelsieg 
des Jahres 1513 in sein Reich zurückkehren können. Die Scharte von 
früher war ausgewetzt, die klägliche spanische Expedition von 1512 
über dem Ruhm von Therouanne, Guinegate, Tournai und nun 
auch Flodden vergessen. Und wie billig war dieser Erfolg gegen den 
Grenznachbar errungen worden, wenn wir neben der sonstigen 
Geldverwüstung dieses Kriegsjahres bei der Entlastung von Surreys 
Kriegszahlmeister die Summe von 16 800 Pfund Sterling als Zahlung 
für die Truppen verzeichnet finden.? 

Frankreich gegenüber kam man dank der Politik König Ferdinands 
und Kaiser Maximilians nach einigen weiteren Kriegsdrohungen zu 
Frieden und Bündnis, aber wenn auch der Sieg über die Schotten 


1 Dacres Berichte an Ruthal, 9., 23., 29. Oktober 1513, Br. 4497, 4522, 4529, 
an Heinrich, 22. Okt., ebd. 4520, 13. Nov., Ellis I, 1, S. 93—97, Br. 4556, an 
den Geheimen Rat, 17. Mai 1514, Pinkerton II, App. S. 459—463, Br. 50%; 
vgl. Ruthal über Dacre Br. 4523. 

3 12. Juli 1514, Br. 5250. 


Englands Kriege im Jahre 1513: - Guinegate und Flodden. 361 


in England größer und eindrucksvoller erschien als der über die 
Franzosen, so brachte er hier doch keinen Frieden. Wohl war die 
Kraft Schottlands gebrochen, und wenn es zu einem neuen Waffen- 
gange auf dem Festlande gekommen wäre, so hätten die Schotten 
sich nicht wieder zu einem Vorstoß wie im vergangenen Jahre auf- 
raffen können, aber wenn auch mit Flodden der Krieg im großen Stile 
zu Ende war, so dauerte, wie wir gesehen, der Kleinkrieg in seiner 
wildesten Form fort, und auch hier erscheint Schottland, wobei wir 
allerdings nur auf englische Berichte angewiesen sind, in fast wehr- 
loser Verteidigung dem Feinde preisgegeben. Ebenso hatten die 
Schotten zur See mit den Franzosen zusammen gar keinen Erfolg 
davongetragen, und als ihre Flotte heimkehrte, da blieben die größten 
Schiffe in Frankreich, und Jakobs IV. Stolz, der „Große Michael“, 
ist schließlich von den Franzosen gekauft worden. So wurde auch 
über diesen Großmachtstraum des königlichen Opfers von Flodden 
zur Liquidation geschritten.! 

Die Ansprüche des englischen Siegers allerdings gingen var 
Die Königin Katharina hatte schon in den ersten nach der 
Schlacht an Dacre erteilten Weisungen gefordert, daß man 
suchen müsse, Heinrich eine Art Oberleitung über die Regierungs- 
führung seiner Schwester Margarete und ihres kleinen Sohnes 
Jakobs V. in Schottland zu verschaffen, und auch weiterhin gingen 
die Arbeit und die Intrigen der englischen Diplomatie auf dieses 
immer unerreicht bleibende Ziel vor. Sonst suchte Heinrich, freilich 
auch vergeblich, beim Papst seinen Einfluß für die Neubesetzung der 
schottischen Bistümer zur Geltung zu bringen, deren Inhaber bei 
Flodden gefallen waren, und vor allem das Erzbistum von St. Andrews 
wieder zum Bistum zu degradieren und wie früher dem englischen 
York zu unterstellen. Als Leo dem Wunsche Heinrichs zustimmte, 
Jakob ein christliches Begräbnis zu bereiten, da überging er alle diese 
anderen Wünsche des englischen Königs mit beredtem Schweigen.” 

Der bleibende Gewinn war Englands mächtig gestiegenes An- 
sehen, und mit diesem Ansehen des Landes stieg das der Monarchie 
und des Monarchen nach innen wie außen. Aber ähnlich stand es 


1 Dacre an Heinrich, 13. Nov. 1513, Ellis I, 1, S. 98f., Br. 4556; vgl. Br. II, 


2 Nr. 3330 die Quittung vom 1. Juni 1517 über eine Teilzahlung für das Schiff 


„L& Michelle d’Escooe“. 
3 Heinrich an Leo X., 12. Okt. 1513, Theiner „Vetera Monumenta“ S. 512, 
“Br. 4502, Leo an Heinrich, 29. Nov., Br. 4582. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 25 


362 ‘Wilhelm Busoh. 


auch mit anderen Mächten im Staat, denn der Sieg von Flodden 
war ohne den König von den Häuptern der englischen Aristokratie 
errungen worden. 

Die ganze Wendung zur Kriegspolitik war ja ihr Sieg im könig- 
lichen Rat über die Staatsmänner aus der Schule Heinrichs VII. 
gewesen, insbesondere der Sieg des Grafen Surrey über den Bischof 
Fox von Winchester, und gerade die Sippe der Howards hatte sich 
in der von ihr veranlaßten Kriegspolitik glänzend bewährt. Von 
Surreys Söhnen war der Admiral Sir Edward Howard den ruhmvollen 
Seemannstod bei Brest gestorben, als sein Nachfolger behauptete 
sein älterer Bruder Lord Thomas Howard die Herrschaft zur See, 
und wenn er auch hier keine Gelegenheit zu größeren Taten fand, 
so trat er dafür mit Erfolg an seines Vaters Seite in der Vorbereitung 
und Durchführung von Flodden hervor; der Plan zu der die Ent- 
scheidung erzwingenden Umgehung stammte von ihm, und in der 
Schlacht zerschellte an seiner und an seines Vaters Abteilung der 
stärkste schottische Stoß. Und wenn auch der dritte der Brüder, 
Bir Edmund, auf seinem rechten Flügel das Unglück hatte, geschlagen 
zu werden, so hatte er sich doch persönlich tadellos tapfer gehalten. 

Damit hatte sich der englische Adel in seiner vornehmsten Familie 
an Kriegserfolg neben den König gestellt, und dennoch war ohne 
den König auch seine Stellung gar nicht mehr denkbar; bei diesem 
Erfolg der Howards tritt am stärksten hervor, wie gründlich die 
Selbstherrlichkeit des Adels aus der Zeit der Rosenkriege abgetan 
war gegenüber der Monarchie der Tudors: als des Königs Diener 
schlugen diese Männer ihre Schlachten, und von des Königs Gunst 
erwarteten sie ihre Belohnung. Diese allerdings, die Herstellung 
der herzoglichen Würde ihres Hauses konnte Heinrich den Howards 
nicht mehr vorenthalten, und schon nach derSchlacht, am 20.Septem- 
ber, sprach Bischof Ruthal Wolsey gegenüber diese Erwartung aus. 
So wurde denn auch Graf Surrey als siebzigjähriger Greis am 1. Februar 
1514 zum Herzog von Norfolk erhoben, nachdem diese Würde ge- 
ruht hatte, seit sein Vater, der erste Herzog von Norfolk, an dessen 
Seite er selbst gekämpft hatte, bei Bosworth gegen Heinrich Tudor 
gefallen war; an demselben Tage wurde sein Sohn Lord Thomas 
Graf Surrey, und beide erhielten reiche Landeinkünfte, zugleich ließ 
der König ihr Wappenschild zur Erinnerung an Flodden um- 
gestalten. Erst auffallend spät ward auch dem Führer des linken 
Flügels bei Flodden, Sir Edward Stanley, sein Lohn in der Er- 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 363 


hebung zum Lord Monteagle.! Neben den stolzen Lords allerdings 
wurde der Emporkömmling, der Günstling von Surreys Wider- 
sacher Bischof Fox, Thomas Wolsey, zum Bischof von Lincoln 
erhoben, der sie alle an Glanz mächtig überstrahlen, in dessen Staats- 
leitung gerade die unbezweifelte Machtstellung der Tudormonarchie 
zu immer größerer Kraft erwachsen sollte. 

Im Verhältnis der feindlichen Nachbarvölker, der Engländer und 
Schotten, hatte der große Sieg keine weitreichende politische, 
das Verhältnis der Staaten etwa so bestimmende Entscheidung 
gebracht wie 200 Jahre vorher der schottische Sieg über Edward II. 
von England bei Bannockburn, er hatte mit dem ihm folgenden 
erbarmungslosen Raubkrieg an der Grenze nur die erbitterte Feind- 
schaft der Nachbarländer bis zur Unversöhnlichkeit zu steigern ver- 
mocht. Trotzdem trat in der nationalen Erinnerung Floddens Name 
neben den von Bannockburn, und jedenfalls war mit diesem Waffen- 
erfolg im Jahre 1513 die Übermacht Englands über seinen Nachbarn 
unzweifelhaft erwiesen, da es wie in einer Nebenhandlung neben 
dem doch alle Kraft beanspruchenden Festlandskrieg das stolzeste 
Schottenheer zertrümmerte, das je gegen England zu Felde gezogen 
war. Und im schottischen Volk blieb die Erinnerung an das fürchter- 
liche Blutbad lebendig, in dem unter den Tausenden der Gefallenen 
fast der ganze Adel mit seinem König dahingerafft worden war, 
und in schwermütigen Tönen gab das schottische Lied von den 
Blumen des Waldes der Klage des Volkes Ausdruck: | 

Dahin unsere Kränze! wir zogen zur Grenze, 

Wo Englands Banner im Winde geweht, 

Unsre Blumen vom Walde, sie ruhn auf der Halde, 
Die Blüte des Landes ist abgemäht. 

Ich hörte sie singen, wenn morgens sie gingen 

Die Herde zu melken, die draußen steht; 


Nun klingt ihre Klage von Tage zu Tage: 
Die Blumen des Waldes sind abgemäht. 


1 Ruthals Brief, Br. 4460, die Erhebung der Howards ebd. 4694f., die Parla- 
mentsakte 5 H. VIII. C. 9 und 11, Statutes of the Realm III, S. 97 und 99f., 
vgl. Hall S. 567. — Stanley wird zum erstenmal als Lord genannt 9. Okt. 1514, 
Br. 5483, während er bei der Ernennung zum Friedensrichter, 16. Juni 1514, 
(Br. 5166) noch als Sir Edward erscheint. 


25* 


Kritiken. 

Prähistorische Zeitschrift. Im Auftrage der Berliner und der deutschen 
Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, der 
Generalverwaltung der Königlichen Museen, des nordwestdeutschen 
und des südwestdeutschen Verbandes für Altertumsforschung heraus- 
gegeben von C. Schuchardt-Berlin, K. Schumacher - Mainz, H 
Seger - Breslau. 1. Band. Südende-Berlin 1909/10. 


Mannus. Zeitschrift fürVorgeschichte. Organ der deutschen Gesell- 
schaft für Vorgeschichte, herausgegeben von Professor Dr. Gustaf 
Kossinna. 1. Band. Würzburg 1909. Curt Kabitzsch. 

Die in Berlin erscheinende Zeitschrift für Ethnologie war seit Jahrzehnten 
das offizielle Organ der Ethnographen und Prähistoriker. In den letzten 

Jahren wurde aber öfters Klage über sie geführt: von seiten der Ethnographen, 

daß zu viel Prähistorie in ihrer Zeitschrift behandelt würde, von seiten der 

Prähistoriker, daß sie kein selbständiges Organ besäßen. So erwog man denn 

ernstlich den Plan, den Prähistorikern für ihre Publikationen eine eigene 

Zeitschrift zu schaffen. Da kam am 3. Januar 1909 die Gründung der Deut- 

schen Gesellschaft für Vorgeschichte. Gustaf Kossinna in Berlin und seine 

Schüler waren den Bestrebungen der neu zu gründenden prähistorischen 

Zeitschrift fern geblieben. Sie glaubten, das Heil der vorgeschichtlichen 

Forschung in einer neuen selbständigen Organisation, befreit von fesselnden 

Banden, zu finden, und sie folgten dem Beispiele der Franzosen, Belgier, 

Engländer und Schweizer, als sie eine Reihe namhafter deutscher Prähistoriker 

umsich scharten, die deutsche Gesellschaft für Vorgeschichte gründeten und 

als offizielles Organ ihrer Gesellschaft den Mannus herausgaben. Unterdessen 
waren aber die Bestrebungen der Berliner und der deutschen anthropo- 
logischen Gesellschaft so weit gediehen, daß fast gleichzeitig mit dem Mannus 

:auch das erste Heft der neuen prähistorischen Zeitschrift erschien. So hat 

denn die junge prähistorische Wissenschaft mit einem Schlage 2 selbständige 

Zeitschriften erhalten, die ausschließlich ihrem Zwecke dienen. Die Haupt- 

rolle wird wohl der prähistorischen Zeitschrift zufallen, die das Organ der 

Berliner und der Deutschen Anthropologischen Gesellschaft ist. Aber auch 
der Mannus und die hinter ihm stehende Deutsche Gesellschaft für Vor- 


Kritiken. 365 


geschichte ist mit Freuden zu begrüßen, mögen nun Kossinna rein ideelle 
oder persönliche Momente zu ihrer Gründung veranlaßt haben. 

Die Einteilung der prähistorischen Zeitschrift ist erfolgt in 1. Abhand- 
lungen; 2. Fundberichte; 3. Übersichten und Notizen; 4. Bücherbesprechungen 
und 5. kleinere Mitteilungen. Die Abhandlungen enthalten größere Arbeiten 
über einzelne spezielle Gebiete prähistorischer Forschung unter Heranziehung 
ihrer Hilfswissenschaften. So behandelt z. B. im 1. Heft F. Wiegers „Die 
diluvialen Kulturstätten Norddeutschlands und ihre Beziehungen zum 
Alter des Löß". Nach einer einleitend gegebenen geologischen Forschungs- 
methode innerhalb der Diluvialprähistorie bietet er eine vollständige Über- 
sicht über die altdiluvialen Fundplätze Deutschlands, behandelt Taubach 
eingehend, findet, daß es dem Chell&en oder Altacheulden zuzuweisen sei, 
behandelt dann die Lößstationen und ihre Bedeutung für die Altersfrage 
des Lößes und kommt zu dem Resultat, „daß die Lößzeit ihr Ende mit dem 
Beginn der Postglazialzeit erreicht hat, mit anderen Worten, daß der Löß 
während der Dauer der letzten Eiszeit gebildet wurde. Im nördlichen und 
mittleren Deutschland beginnt im letzten Interglazial in Taubach die mensch- 
liche Kultur mit der Industrie des Chelléen. Im Ausgang der Interglazialzeit 
entwickelt sich das Acheul&en; das Moustérien scheint nicht zur Ausbildung 
gekommen zu sein. In die Dauer der letzten Eiszeit fällt die Bildung des 
mitteldeutschen und des rheinischen jüngeren Lößes, da eine untere und 
obere Lemmingschicht, dazwischen eine Steppenschicht zu unterscheiden 
ist. Wahrscheinlich gleichalterig mit der Steppenschicht ist in Norddeutsch- 
land die Aurignacienkultur.” Diese Untersuchung, die manch neuen Ge- 
sichtspunkt enthält, ist besonders interessant und aktuell, weil die Frage 
nach dem Alter des Menschengeschlechts, d. h. die Einordnung der prä- 
historischen Funde in das geologische Schema von seiten der Geologen und 
Prähistoriker eifrig behandelt wird. — In viel jüngere Zeiten führen uns die 
Aufsätze Schuchardts über das technische Ornament in den Anfängen der 
Kunst. Ausgehend von Alexander Conzes Arbeit über den geometrischen 
alteuropäischen Stil behandelt er an der Hand von reichem ethnographischen 
und prähistorischen Material zuerst die Gefäße der jüngeren Steinzeit in 
Form und Ornamentik und zeigt, „daß in Norddeutschland ein ganz fester, 
zweckmäßig und gefällig entwickelter Korbflechtstil Form und Verzierung 
der neolithischen Tongefäße geschaffen hat, daß dagegen im Südosten Europas 
und offenbar noch weiter, von Ägypten her, die Naturformen des Kürbis 
und der Gurke den Haupteinfluß auf die Tongefäßbildnerei gehabt und damit 
auch eine weit größere Freiheit in der Ornamentik hervorgerufen haben, 
In einem zweiten folgenden Aufsatz behandelt er, von der neolithischen 
Buckelkeramik ausgehend, vor allem den Lausitzer Typus, wobei er Kossinnas 
Karpodakentheorie angreift, dieLausitzer Keramik entschieden als autochthon 
hinstellt und als ihre Träger die Semnonen anspricht, 


366 Kritiken. 


Eine interessante, für die prähistorischen Menschenrassen überaus wichtige 
anthropologische Untersuchung ist der Aufsatz von Klaatsch über den 
Homo Aurignacensis Hauseri. Durch die Tageszeitungen sattsam bekannt 
geworden war ja Hausers paläolitischer Skelettfund aus dem unteren Aurig- 
nacien der ‘Station Combe-Capelle bei Montferrand (Périgord). Klaatsch, 
wohl der erfolgreichste unter den jüngeren Anthropologen Deutschland, 
untersuchte die zum Teil außerordentlich gut erhaltenen Skelettreste und 
fand, daß der Aurignacensis Hauseri von der ältesten Menschenrasse, dem 
Neandertaltypus, vollständig verschieden ist, daß vielmehr neben oder besser 
hinter die Neandertalrasse eine Aurignacrasse zu setzen ist. Erstere zeigt 
eine Annäherung an afrikanische Menschentypen und Anthropoiden, letztere 
weist dagegen auf Verwandtschaftsbeziehungen zu asiatischen Typen von 
Menschen und Menschenaffen hin. Die beiden Diluvialrassen offenbaren 
sich als durchaus selbständige Zweige der Menschheit, die auf verschiedenen 
Wegen von der gemeinsamen Urheimat nach Mitteleuropa gelangt sind. 

Weitere Abhandlungen, auf die wir aber wegen ihrer speziellen Unter- 
suchung und des beschränkten Raumes leider nicht eingehen können, lieferten 
Seger, Ebert, H. Schmidt und andere. In der Abteilung Fundberichte, die 
viel neues und prachtvolles Material bringt, ist besonders Schuchardts 
Bericht über die Ausgrabungen auf der Römerschanze bei Potsdam wichtig. 
Auch hier hatten die Tageszeitungen und populären Schriften das ihrige 
beigetragen, die Ausgrabungen bekannt zu machen, gleichzeitig aber auch 
viel irrige Meinungen hinzuzufügen. Schuchardt gibt hier ausführlichen 
Bericht über seine Ergebnisse, von denen besonders der Urtypus des ger- 
manischen Hauses interessiert. Rudolf Henning hatte 1882 nach norwegi- 
schem Material den Typus des nordischen Hauses konstruiert, ohne jedoch 
archäologisches Beweismaterial zu haben; jetzt kommen durch die Aus- 
grabungen erst die Beweise, denn das urgermanische Haus des Nordens 
und Ostens bestand bisher nur in der Theorie und war durch Rückschlüsse 
gewonnen worden. Es ist ein nahezu quadratischer Raum in der Mitte mit 
der ebenerdigen Feuerstätte und vor der Giebelseite mit einer Verhale 
von der Breite des Hauses zum Schutze gegen Wind und Wetter. 

Eine neue Einrichtung sind die Übersichten und Notizen von verschiedenen 
Ländern und Museen. Hier erfahren wir neue Einrichtungen von Museen, 
einzelne Jahresübersichten prähistorischer Verbände, besonders aber auch 
die neuesten Ergebnisse auf fremdsprachlichem Gebiete, wie dem norwegi- 
schen, irischen, englischen, südslawischen und anderen mehr. Bücher- 
besprechungen und kleinere Mitteilungen ergänzen den in 4 Heften vorliegen- 
den L Jahrgang der Prähistorischen Zeitschrift. 

Die Einteilung des Mannus ist eine ähnliche wie die der Prähistorischen 
Zeitschrift. Wir finden folgende Rubriken: 1. Abhandlungen; 2. Mitteilungen: 
3. Aus Museen und Vereinen; 4. Bücherbesprechungen und 5. Nachrichten. 


Kritiken. 367 


Die Serie umfangreicher Abhandlungen eröffnet Kossinnas Artikel über 
den Ursprung der Urfinnen und der Urindogermanen und ihre Ausbreitung 
nach dem Osten. Leider ist diese Abhandlung, die einen erweiterten Vortrag 
darstellt, noch nicht abgeschlossen. Sie bildet aber jedenfalls eine Fort- 
setzung oder Erweiterung bez. Berichtigung des 1902 in der Zeitschrift für 
Ethnologie erschienenen Aufsatzes „Die indogermanische Frage archäologisch 
beantwortet.” Im Anfang setzt Kossinna die Grundlage indogermanischer 
Forschungen auseinander und geht dann an der Hand eines überaus reichen 
Fundmaterials auf die verschiedenen für die indogermanischen Forschungen 
in Betracht kommenden prähistorischen Epochen und Gebiete ein. Besonders 
scharf wendet er sich gegen die Resultate der vergleichenden Sprachforschung 
und greift besonders Otto Schraders Behauptung an, wonach die südrussische 
Steppe nicht nur das eigentliche Geburtsland der Indogermanen, sondern 
auch diejenige Heimat sei, von der aus sie sich über Europa und Asien ver- 
breitet hat. „Man geht nicht zu weit, wenn man alles, was die Sprachforschung 
bisher gerade über diese Urheimat ermittelt zu haben glaubte — welche 
Ansicht man auch immer hiernach prüft — in Bausch und Bogen als hinfälliges 
Kartenhaus bezeichnet.” Nach Kossinnas Resultaten erfolgte die Aus- 
wanderung der Indogermanen aus Westeuropa, von wo aus sie sich in zwei 
Gruppen als Süd- und Nordindogermanen am Schlusse der mittelneolithischen 
Epoche ziemlich gleichzeitig nach zwei Richtungen hin ausgebreitet haben. 
Peinlich berührt der gereizte Ton, mit dem sich Kossinna in der Vorbemerkung 
über gleichartige Forschungen ausbreitet, wo nicht von Aufsätzen oder 
Arbeiten, sondern Kompilationen gesprochen wird und wo er hofft, „der 
kleinen aber um so anmaßlicheren Schreiergruppe der Nichtethnologen unter 
den Vorgeschichtsforschern sei ein wohltätiger Dämpfer aufgesetzt, der 
ihnen endlich die ernste Frage nahe lege, ob ihr verständnisloses Abweisen 
der ethnologischen Gesichtspunkte auf einem eigensinnigen bloßen Nicht- 
wollen oder vielleicht auf einem durch mangelhaftes Erkennen hervor- 
gerufenen Nichtkönnen beruht.“ — Montelius, der bekannte schwedische 
Vorgeschichtsforscher, behandelt in längerer Ausführung die Zusammen- 
hänge, die zwischen dem symbolischen Sonnenrad und dem christlichen 
Kreuz bestehen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das gleicharmige Kreuz 
bereits lange vor dem Auftreten des Christentums ein Symbol der Göttlich- 
keit war. Das gleicharmige Kreuz ist aus dem heidnischen Sonnenrad hervor- 
gegangen, eine Entwicklung, die es später noch einmal genau ebenso inner- 
halb der christlichen Kirche durchgemacht hat. Das aus dem vierspeichigen 
Rad entwickelte Kreuz hat nur dadurch seine große Bedeutung erhalten, 
daß man in seiner Form das Kreuz Christi wiedergegeben sah. Die Kreuze, 
welche die Römer und andere Völker zu Christi Zeit bei der Hinrichtung 
von Sklaven und groben Missetätern anwandten, hatten nicht die Form des 
griechischen Kreuzes, sie hatten auch nicht die Form des lateinischen Kreuzes, 


368 Kritiken. 


sondern sie waren T-fürmig. Das symbolische christliche Kreuz ist also nicht 
das Sinnbild von Christi Erniedrigung und seinem Tod als Missetäter, es ist 
das Sinnbild seiner Gottheit. — Einen Beitrag zur absoluten Chronologie inner- 
halb der Prähistorie bietet Devoirs Aufsatz über urzeitliche Astronomie in 
Westeuropa. Ausgehend von den Untersuchungen, die man an der be- 
rühmten Steinsetzung von Stonehenge gemacht hat, kommt der Verfasser 
bei seinem französischen Material, den gewaltigen Steinreihen und Menhirs, 
zu gleichen Resultaten, daß nämlich die Steine die Richtung festlegen, + 
in der man den Sonnenaufgang bzw. Untergang zu Zeiten sah, die von Tag- 
und Nachtgleichen und von der einen oder der anderen Sonnenwende gleich- 
weit entfernt sind, und daß sie infolgedessen die Einteilung des Jahres in 
8 untereinander augenscheinlich gleiche Teile erlaubten. Nun sind aber 
die astronomischen Richtlinien langsamen Veränderungen unterworfen, 
die selbst die Folge von der vorrückenden Bewegung der Nachtgleichen sind. 
Diese Unterschiede können der Berechnung unterworfen werden, deren Er- 
gebnisse, verglichen mit den im Gelände gemachten Beobachtungen, wert- 
volle Abschätzungen erlauben. Sir Normann Lockyer glaubt auf Grund 
dieser Hypothese, das Alter von Stonehenge auf 36 Jahrhunderte angeben 
zu können. — In das Paläolitikum führt uns ein Aufsatz von Robert Rudolf 
Schmidt-Tübingen, der das Aurignacien in Deutschland behandelt. Diese 
erste Stufe des Jung-Paläolitikums ist zuerst in Westeuropa erkannt und nach 
längerer Diskussion anerkannt worden. Schmidt kann diesen Typus in einer 
Reihe deutscher Fundplätze auch nachweisen, sogar in 3 Stufen, dem Früh-, 
dem Hoch- und dem Spätaurignacien. — Auch die Mitteilungen enthalten 
viel neues und interessantes Material, auf das ich aber wie in der Prähistorischen 
Zeitschrift wegen der speziellen Untersuchungen nicht eingehen kann. Die 
Berichte aus den Museen und Vereinen bringen naturgemäß die Berichte 
solcher Gruppen, die sich Kossinna angegliedert haben, was Wunder, wenn 
hier der Meister und sein von anderer Seite allerdings angegriffenes chrono- 
logisches Schema (ich verweise auf die Karpodakentheorie) stark in den 
Vordergrund tritt. Bücherbesprechungen und Nachrichten von Einzel- 
funden und ausländischen Ausgrabungen sowie Berichte über Kongresse 
beenden jedesmal die beiden Doppelhefte des an Material und neuen For- 
schungen so reichen Mannus. 

Überblicken wir den Inhalt der stattlichen I. Jahrgänge der Prähistorischen 
Zeitschrift und des Mannus, so können wir sagen, daß es der jungen prähisto- 
rischen Wissenschaft großen Nutzen und Vorteil bringen wird, wenn diese 
beiden Zeitschriften in gesunder Konkurrenz tatkräftig weitergeführt 
werden, 

Leipzig. Karl Hermann Jacob, 


Kritiken. 309 


Georg Misch, Geschichte der Autobiographie L Das Altertum. 
Leipzig 1907. B. G. Teubner. VIII u. 472 S. Geh. 8,— M. 

Es war kein Philologe oder Althistoriker, der diese Geschichte der Auto- 
biographie im Altertum verfaßte, sondern ein Philosoph: Georg Misch, 
Privatdozent für Philosophie an der Universität Berlin. Ein umfangreiches 
Werk nach jeder Richtung: auf rund einem halben Tausend Druckseiten 
wird ein Zweig der Kulturentwicklung von den Formen an verfolgt, die er in 
grauer Vorzeit bei den Völkern des alten Orients erstmalig annahm, bis zu 
den Bekenntnissen Augustins „der Vollendung” hin und den Ausläufern 
im 6. Jahrhundert unserer Zeitrechnung. Dabei ist Misch sich wohl bewußt 
geblieben, daß die altorientalischen Dokumente nur „eine allgemeine Orien- 
tierung über das Auftreten der Autobiographie in einer hoch entwickelten 
Kultur” zu geben vermögen, daß die zusammenhängende innere, geistige 
Entfaltung der griechischen Kultur und der hellenistisch-römischen Welt 
vorbehalten war, in der zum ersten Male geschichtlich wirksam und faßbar 
ein volles persönliches Leben pulsiert, fortwirkend bis auf unsere Tage und 
— diese Prophezeiung darf der Historiker machen — noch auf Jahrhunderte 
über uns hinaus. Und wie reich entwickelte sich gerade auf des Autors 
Gebiete die schöpferische Kraft des Individuums: keine Form fast ist seinen 
Selbstbekenntnissen (und -beschönigungen!) fremd. „Gebet, Selbstgespräch 
und Tatenbericht, fingierte Gerichtsrede oder rhetorische Deklamation, 
wissenschaftlich oder künstlerisch beschreibende Charakteristik, Lyrik und 
Beichte und literarisches Porträt, Familienchronik und höfische Memoiren, 
Geschichtserzählung rein stofflich, pragmatisch, entwicklungsgeschichtlich 
oder romanhaft, Roman und Biographie in ihren verschiedenen Arten, Epos 
und selbst Drama.” (S. 3.) 

Das ist viel gesagt und doch, wie eine Nachprüfung beweist, nicht zu 
viel; denn auch die beiden Formen Epos und Drama, an denen offenge- 
standen Referent zuerst selbst Anstoß genommen hatte, vermag Misch 
durch „eine Autobiographie im strengen Sinne des Wortes“! zu belegen: 
König Carl IX. Rimchronika und Lopes Dorotea. 

Ebenso ist der Einwand des Vortäuschens einer „Zielstrebigkeit” des 
Werkes zurückzuweisen, der allerdings nur zu leicht erhoben zu werden 
pflegt, wenn man das Fazit jahrelangen Forschens und Denkens in der Ein- 
leitung zieht. Es hat dann, rein äußerlich betrachtet, den Anschein, als 
wenn der Autor von etwas ausgehe, zu dem er in Wirklichkeit doch schließ- 
lich erst gekommen ist.? 


! Vgl. Deutsche Literaturzeitung, 1909, Sp. 1420ff. in der Polemik 
gegen Felix Jacoby’s ausführliche Besprechung seines Buches ebenda 
Sp. 1093ff., 1157 ff. 

7 Eine Schlußübersicht fehlt dem Buche überhaupt. 


870 Kritiken. 


. Misch sucht in der Tat lediglich der unvergleichlichen Mannig- 
faltigkeit der autobiographischen Produktion gerecht zu werden; sein Be- 
griff von der Autobiographie ist abgeleitet aus der tatsächlichen Gesamt- 
entwicklung dieser variabelsten Literaturgattung von allen. Und das sollte 
eigentlich selbstverständlich sein. — Es hat auf den erwähnten Kritiker 
der deutschen Literaturzeitung den Eindruck gemacht, daB Misch viel 
weniger die Quellen selbst gelesen habe, als die Bücher über die Quellen 
und der Autor hat sich mit voller Entschiedenheit gegen diesen „schwersten 
Vorwurf, der den Historiker, auch den philosophischen, treffen kann,” ver- 
wahrt; uns scheint, etwas zu heftig; denn in Jacobys Bemerkung sind 
ersichtlich die Worte „viel weniger“ zu unterstreichen, Quellenunkenntnis 
folgt nicht daraus, aber etwas, was als ganz natürlich lieber nicht geleugnet 
werden sollte, daß nämlich der Philosoph, nicht Philologe von Fach, an 
und für sich geneigt ist und geneigt sein muß, bewährten Führern in dem 
Detail der Beurteilung der Quellen zu folgen, weil, man mag sagen, was man 
will, all und jede philologische Einzelarbeit selbständig von ihm nicht in der 
Art geleistet werden kann, als sie der Philologe bez. Althistoriker leisten’ 
würde. Der Philosoph löst seine Aufgabe anders als diese; damit ist, von 
einer höheren Warte aus gesprochen, nicht gesagt, im allgemeinen mangel- 
hafter, im einzelnen jedoch wohl. 

. An einem speziellen Fall möchte gerade Referent hier einmal exempli- 
fizieren. S.154, Anm. 2 heißt es bei Misch: „Eine sichere Aussonderung 
der aus (Hadrians) Autobiographie stammenden Stellen in Spartians Vita 
Hadriani wird zu gewinnen sein, da diese Stellen sich durch das Fehlen des 
Satzschlusses scharf abheben: v. Winterfeld, Ziele u. Aufgaben” usi. 
Referent weiß nicht, ob zu der Zeit der Drucklegung von Mischs Buch sein 
gleichfalls bei B. G. Teubner 19071 erschienenes Werk „Das Kaiserhaus der 
- Antonine und der letzte Historiker Roms” schon vorlag, sonst hätte der 
Autor allein aus S. 6, Anm. 13 und S. 160, Anm. 361 ersehen müssen, dab 
Winterfelds Satzschlußstudien so nicht für die Quellenkritik verwendet 
werden können, weil damit der Einfluß der Überarbeitung der Viten ausge- 
schaltet wird, aber das steht für ihn fest, daß diese „sichere Aussonderung" 
einer so bedeutsamen Autobiographie, wie der eines der größten Kaiser Roms, 
Philologe und Historiker sich nicht hätten entgehen lassen, statt dann 
10 Zeilen lang — und nicht einmal richtig — aus- und nachzuschreiben. 


ı Es wäre aber nicht allzu schwierig gewesen, wenigstens sich über meine 
Auffassung in dem philologisch und historisch nicht unwesentlichen Stücke 
zu vergewissern. — Ich bemerke übrigens soeben nachträglich, daß der be- 
treffende Passus (S. 154,2) auch Jacoby a. a. O. Sp. 1096 aufgefallen und 
mit dem berechtigten Tadel des in solchen Dingen gerade die höchste Instanz 
darstellenden klassischen Philologen versehen worden ist. 


Kritiken. 371 


` Doch verlieren wir uns nicht in Einzelheiten! Philosoph und Historiker- 
Philologe werden wohl nie ganz zusammenkommen; und wenn wirklich die 
Geschichte der antiken Autobiographie „doch noch einmal philologisch 
geschrieben werden” müßte, so verlangen wir jedenfalls von vornherein, 
daß dann der Philologe so viel Stilgefühl und so viel philosophische Durch- 
bildung beweise, als der Philosoph in diesem Falle philologische gezeigt hat. 
Sonst soll er nach dieser Leistung die Hände davon lassen. 

: Leipzig. | Otto Th. Schulz. 


Baumgarten- Poland- Wagner. Die hellenische Kultur. 2. Aufl. 
Leipzig 1908. B. G. Teubner. XII und 530 S. ep, Mit 7 farb. 
Tafeln, 2 Karten und über 400 Abbildungen im Text und auf 

2 Doppeltafeln. Geh. 10,— M. Geb. 12,— M. 

. Die vorliegende 2. Auflage der „Hellenischen Kultur” ist bereits zwei 

Jahre nach dem Erscheinen der ersten notwendig geworden, dies wohl ein 

deutliches Zeichen, daß die Herausgabe des populär gehaltenen und dabei 

doch stets auf streng wissenschaftlicher Grundlage beruhenden Buches 
einem wirklichen Bedürfnis entsprochen hat. Auch von der Kritik ist diese 
griechische Kulturgeschichte wohl allgemein als ein nützliches, gewissenhaft 

gearbeitetes Werk anerkannt worden (vgl. auch diese Zeitschr. IX [1906] 

S. 521ff.), und die 2. Auflage verdient diese Anerkennung in erhöhtem 

Maße. Rein äußerlich repräsentiert sich das Buch in einem vervoll- 

kommneteren Gewande. Die für ein Werk, wie es hier vorliegt, so wichtigen 

Abbildungen sind vermehrt und alte, weniger befriedigende zumeist 

durch neue gute ersetzt worden. Als ein grundsätzlicher Mangel wäre wohl 

nur die zu geringe Ausstattung mit Karten und Plänen anzumerken!; wie 


t! Die eine der gebotenen Karten, Griechenland und Kleinasien, ist leider 
vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet sehr mangelhaft; auf ihr 
sind nämlich die Gebiete der großen griechischen Dialekte noch so ein- 
getragen, wie das früher üblich war, es sind einfach jonische, dorische und 
äolisch-achäische Sprachgebiete konstruiert. Und doch hat die neuere ver- 
gleichende Sprachforschung uns gezeigt, welch ein Unding dies ist; denn es 
ist nur gestattet ein großes dorisches und jonisches Sprachgebiet auf den 
Karten einzutragen. Bei dem achäisch -äolischen hat man dagegen einmal 
schon zwischen dem nördlichen und südlichen Gebiet — das erstere die 
kleinasiatische Äolis und Lesbos, das zweite Arkadien und Kypern um- 
fassend — einen Unterschied zu machen, und vor allem darf man ihm nicht 
einfach Thessalien, den größten Teil von Mittelgriechenland und den nicht 
dorischen Peloponnes zuweisen, denn hier ist doch gerade das sog. nord- 
westgriechische Sprachelement, der Bruder des Dorischen, mehr oder weniger 
dominierend; das Achäische stellt in allen diesen Gegenden, wenn man etwa 
von der thessalischen Pelasgiotis absieht, doch nur eine sprachliche Unter- 
schicht dar. Die Beseitigung der alten irreführenden Karte ist in einer neuen 
Auflage also unbedingt erforderlich. 


372 Kritiken. 


instruktiv würde z. B. gerade in einer Geschichte der griechischen Kultur 
eine Karte der griechischen Kolonisation wirken. 

Die Anlage des Werkes ist dieselbe geblieben: neben einer Einleitung über 
Land und Leute, Sprache und Religion drei große durch die Chronologie 
bestimmte Abschnitte, griechisches Altertum, griechisches Mittelalter und 
griechische Blütezeit; die beiden letzten Abschnitte sind wieder sachlich 
gegliedert in die Teile: Staat, Leben, Götterverehrung; bildende Kunst; 
geistige Entwicklung und Schrifttum. Im einzelnen ist viel gebessert worden; 
neues Material und neue Forschungen, die seit der 1. Auflage herausgekommen 
sind, sind zumeist ausreichend verwertet. Sehr wünschenswert wäre es 
freilich, wenn in Zukunft die Einleitung weiter ausgebaut würde. Die Landes- 
und Volkskunde ist doch etwas sehr dürftig ausgefallen; hier verspürt man 
von den Postulaten und Forschungsergebnissen der modernen Geographie 
und Ethnographie nur sehr wenig, obwohl doch von ihr auch für Griechen- 
land von Neumann-Partsch an bis auf Philippson, Oberhummer und Eginitis 
sehr viel geleistet worden ist. Dem Leser wird so die Bedeutung von Land 
und Leuten als einer der wichtigsten Quellen zur Erkenntnis griechischer 
Geschichte und Kultur nicht genügend zu Bewußtsein geführt. Unlogisch 
erscheint es mir alsdann, daß in dem ersten großen Abschnitt über das 
griechische Altertum auch die sog. primitive Kultur! und die kretische Kultur 
— der eine Brennpunkt, Phaistos, wird eigenartigerweise im eigentlichen 
Text nicht einmal genannt — mitbehandelt sind, obwohl Griechen als 
Schöpfer und Träger mit Recht abgelehnt werden. Dies alles gehört in einen 
weiteren einleitenden eigenen Abschnitt; das griechische Altertum ist viel- 
mehr mit der Darstellung der sog. mykenischen Kultur zu eröffnen, wo uns 
wenigstens vorläufig das Griechentum zuerst als ein historisch greifbarer 
selbständiger Kulturfaktor entgegentritt, was freilich leider gerade in 
diesem Werke nicht genügend hervortritt, da der Verfasser dieses Ab- 
schnittes, Baumgarten, in Verkennung des wahren Charakters der mykeni- 
schen Kultur diese als zu stark orientalisch beeinflußt auffaßt. Be- 
freunden kann ich mich dann auch nicht mit der als Abschluß des Werkes 
gewählten Grenze: Alexander, Lysippos, Aristoteles, die auch äußerlich 
angedeutet wird durch das Schlußbild des Buches, das den Löwen von 
Chaironeia darstellt. Für eine Kulturgeschichte kann selbstverständlich 
nicht ein bestimmtes, etwa für die politische Geschichte fundamentales Jahr 
als Grenze unbedingt maßgebend sein, aber der Kulturhistoriker darf sich 


! Bei ihrer Schilderung muß in Zukunft auch vor allem zu den in- 
zwischen näher bekannt gewordenen wichtigen Ausgrabungsergebnissen von 
Orchomenos (H. Bulle, Orchomenos I, Abh. Bayr. Ak. 1907), Dimini und 
Sesklo (Toodvrag Al ngolsropixal drgondisıs Auunvlov sel Zéoxłov) Stellung 
genommen werden, aber auch die Ausgrabungen auf den Inseln (wie z. B, 
Melos-Phylakopi), in Böotien und Phokis wären heranzuziehen. 


Kritiken, 373 


bei seiner Einteilung auch nicht zu sehr von den Epochen der politischen 
Geschichte emanzipieren. Nun zerreißt aber die hier gewählte Zeitgrenze 
eine schon im Fluß befindliche große politische Entwicklung, die mit dem 
Aufkommen Makedoniens als griechischer Vormacht und dem Eintreten 
der vollständigen politischen Machtlosigkeit der alten griechischen Staaten 
einsetzt. Der volle Anschluß an die Epoche der politischen Geschichte er- 
scheint mir aber gerade in unserem Falle besonders empfehlenswert, weil 
sich hier wie auch sonst oft in der Weltgeschichte politische und Kultur- 
geschichte in ihren Epochen nahe berühren. Es ist natürlich zuzugeben, 
daß uns bei Annahme der mit der politischen Entwicklung zusammen- 
hängenden Grenzscheide die eine oder andere für die griechische Kultur 
der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. bedeutsame Persönlichkeit 
begegnet, welche mehr mit der Kulturentwicklung der vorhergehenden 
Periode zusammengeht, deren Darstellung sich also zweckentsprechender 
an jene angliedern würde; aber derartige Schwierigkeiten werden sich für 
Übergangszeiten stets ergeben, der einzelne muß eben gegenüber den auf die 
neue Zeit hinweisenden Zügen allgemeinen Charakters zurücktreten. Dies 
ist hier um so mehr berechtigt, als gerade bei derjenigen Persönlichkeit, 
welche der geistigen Entwicklung dieser Übergangszeit den Stempel auf- 
drückt, bei Aristoteles, ein Hinneigen auf Einreihung in die vorhergehende 
Periode nicht vorliegt. Denn ebensosehr wie sein Lehrer Platon durchaus dem 
alten Griechentum zuzuweisen ist, dessen unbedingten Höhepunkt, zugleich 
auch freilich seinen Abschluß darstellt!, ebensosehr erscheint Aristoteles 
bereits als Vertreter und Führer einer neuen Zeit, mag man nun die Gesamt- 
heit und die Art seines Schaffens oder auch nur die Sprache seiner Schriften 
ins Auge fassen. Wie gerechtfertigt der Wunsch nach der Aufgabe des 
gewählten Schlußpunktes des vorliegenden Werkes ist, ergibt sich übrigens 
zur Genüge aus seinen Schlußpartien, so etwa schon aus der einen Tat- 
sache, daß von Alexander und seiner Zeit im großen und ganzen nur an- 
deutend die Rede ist (s. z. B. S. 230 und 483/4); es ist dies eben auch nicht 
anders möglich, da Alexander als der eigentliche Inaugurator der helle- 
nistischen Zeit untrennbar mit dieser verbunden ist. Kennzeichnend ist 
es denn auch, daß z. B. in dem Lysippos gewidmeten Abschnitt dessen 
Kunst als Porträtist absichtlich übergangen wird, da sie hauptsächlich im 
Dienste Alexanders des Großen ausgeübt sei, und daß somit gerade eine 
besondere, den Künstler bezeichnende Note in seinem Bilde fehlt. ` 
Es kann selbstverständlich nicht die Aufgabe dieser Besprechung sein, 
einzelnes — sei es Falsches oder zum mindesten Unwahrscheinliches — an- 
zumerken, auch einzelne Desiderata können hier nicht begründet werden, 
! Eine so vollständige Verkennung und Verzeichnung Platons, wie sie 


sich kürzlich leider Seeck in dem 3. Bande seiner „Geschichte des Unter- 
ganges der antiken Welt“ geleistet hat, wäre besser ungeschrieben geblieben. 


374 Kritiken. 


‘jedoch einige Ausstellungen allgemeiner Natur seien wenigstens noch an- 
gefügt. Vornehmlich in dem das staatliche und private Leben schildernden 
Abschnitte treten neben Athen und Sparta das übrige Griechenland 
und sein Kolonialgebiet, obgleich das kleinasiatische sogar in den 
ersten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends v. Chr. unbedingt die Führerin 
des Griechentums gewesen ist, doch zu sehr in den Hintergrund — bei der 
Darstellung des Rechtes wird sein Heranziehen sogar ausdrücklich ab- 
gelehnt (S. 88 u. 247). Ein derartiges Verfahren ist nun in vieler Hinsicht 
schädigend und muß in Zukunft unbedingt aufgegeben werden. Die 
moderne Forschung emanzipiert sich doch vor allem dank des uns immer 
reicher zuströmenden inschriftlichen Materials immer mehr davon, die Ge- 
schichte der Griechen als die staatliche und kulturelle Entwicklung nur 
weniger griechischer Gemeinden zu fassen, man strebt danach, allgemein- 
griechische Institutionen klarzulegen, das allen Griechen Gemeinsame in 
Verfassung, Recht und wo es auch sei, festzustellen. Z. B. gerade für das 
griechische Recht hat man in den letzten Jahren auf diesem Wege sehr 
viel erreicht; H. F. Hitzigs „Griechisches Pfandrecht”, sowie der 1. Band 
des vorzüglichen „Griechischen Bürgschaftsrechts” von J. Partsch jun. 
zeigen uns besonders deutlich, wie weit man bereits gelangen kann. Bei der 
zu starken Hervorkehrung einiger weniger Staaten leidet aber nieht nur die 
Feststellung des Allgemeinen, sondern es tritt auch das den verschiedenen 
griechischen Stammesgruppen und Gemeinden Besondere nicht genügend 
hervor, der griechische Partikularismus, der für die staatliche Entwicklung 
der Griechen ebenso wichtig geworden ist wie für die ihrer Zivilisation, kommt 
dem Leser nicht genügend zum Bewußtsein. Schließlich ist auch die ständige 
besondere Hervorhebung Athens geeignet, von dessen politischer und kul- 
tureller Bedeutung für die ersten Jahrhunderte griechischer Geschichte 
unwillkürlich ein falsches Bild zu erwecken. Man überträgt immer noch 
ähnlich wie etwa bei Rom und Byzanz die spätere überragende Stellung 
zu sehr auf die Frühzeit; wir dürfen uns nicht den Blick dafür trüben lässen, 
daß Athen erst infolge des einschneidenden Wirkens seiner Medici, der 
Pisistratiden, also erst seit der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts v. Chr. 
‚eine bedeutendere Rolle innerhalb Griechenlands zu spielen beginnt, und 
daß es seine überragende Stellung überhaupt erst den Perserkriegen und der 
rastlosen Arbeit eines Mannes wie Themistokles verdankt, 


! Eine einzelne kleine neue Nachricht kann oft blitzschnell die allgemeine 
politische Situation aufhellen, wie z. B. die in einem neugefundenen Päane 
Pindars (Pap. Oxyrhynchos V. Nr. 841), uns begegnende, der zufolge noch 
in den 90er Jahren des 5. Jahrhunderts v. Chr. der saronische Meerbusen 
als das Dorische Meer bezeichnet werden konnte, eine Bezeichnung, welche 
die Machtverhältnisse in jenem Meeresteile vor der Gründung der athenischen 
Kriegsflotte durch Themistokles deutlicher als vieles andere illustriert. 


Kritiken, 375 
Für zukünftige Auflagen sollten es sich dann die Verfasser angelegen sein 


lassen, die großen Entwicklungslinien in der Ausbildung der griechischen 


Kultur, die Ursachen und die Wirkungen besser herauszuarbeiten. Dann 


werden auch die sachlichen Teilabschnitte — auch die Arbeitsteilung wirkt 
‚selbstverständlich hierauf störend ein — nicht mehr wie bisher z. T. ohne 


rechte innere Verbindung nebeneinanderstehen; die gegenseitige Bedingt- 
heit der einzelnen Zweige einer jeden Kultur und die Wirkung des Fortschrittes 


auf einem Gebiete auf die anderen werden dann deutlicher zutage treten. 
Wie wertvolle und interessante Beobachtungen sich z. B. über die Bedingt- 


heit und über Parallelerscheinungen auf dem Gebiete der bildenden Kunst 


zu der Dichtkunst, der Religion und dem allgemeinen geistigen Leben an- 
‚stellen lassen, dafür lassen sich gerade neuerdings zwei kleine Arbeiten, die 


das große Thema natürlich gar nicht erschöpfen wollen und können, als 
instruktive Beispiele anführen, die Abhandlungen von Winter, Parallel- 
‚erscheinungen in der griechischen Dichtkunst und bildenden Kunst (Neue 
‘Jahrb. f. klass. Altert. XXIV (1909) S. 681ff.) und von Reisch, Entstehung 
‚und Wandel griechischer Göttergestalten (Vortrag, Wiener Akad. 27. Mai 
1909).t Bei Berücksichtigung der hier angemerkten Desiderata allgemeiner 
Natur würde das Werk auch den antiquarischen Anstrich verlieren, den 
ep immerhin trotz der in ihm hervortretenden historischen Betrachtungs- 
weise in vieler Hinsicht trägt; das entwicklungsgeschichtlich-philosophische 
Element, das in einer Kulturgeschichte besonders zum Ausdruck zu bringen 
‚ist, würde dann erst richtig hervortreten. 

Zum Schluß sei noch eine Anregung gestattet. Wäre es nicht möglich, 
‚künftigen Auflagen ähnlich wie z. B. dem 1. das Altertum behandelnden 
Bande der Springerschen Kunstgeschichte (seit der 7. Auflage [1904]) ein 
besonderes Heftchen beizugeben oder einen Anhang anzufügen, in dem 
die wichtigste moderne Literatur — Forschungen und Quellenpublikationen 
— zu den einzelnen großen und kleinen Abschnitten zusammengestellt wäre; 
eine derartige Ausführlichkeit wie das Beiheft der Springerschen Kunst- 
geschichte brauchte gar nicht einmal erstrebt zu werden. Jedenfalls scheinen 
mir gerade derartigeLiteraturangaben wohl geeignet, zur Weiterbeschäftigung 
mit den in diesem Werke behandelten Problemen anzuregen und so zur Ver- 
‚tiefung des Wissens weiterer für das klassische Altertum interessierter Kreise 
‚viel beizutragen. Ä 

Greifswald. Walter Otto. 


1 Einen Ansatz zu der oben gewünschten Behandlungsweise findet man 
z. B. auf S. 375 u. 416. 


376 Kritiken. 


1. Heinrich Gelzer, Byzantinische Kulturgeschichte. Tübingen 
1909. Mohr. VII u. 128 S. 80%. Geh. 3,— M., geb. 4,— M. 


2. Matthias Gelzer, Studien zur byzantinischen Verwaltung 
Ägyptens (Leipziger Historische Abhandlungen, Heft XIII). Leipzig 
1909. Quelle u. Meyer. 107 S. 8%. Geh. 3,60 M. 


1. Es wird auffallen, daß eine Arbeit über „Byzantinische Kulturgeschichte“ 
uns nichts mitteilt über Kunst und Literatur, Sprache, tägliches Leben u. dgl. 
Gleichwohl wäre es verkehrt, das nachgelassene Schriftchen H. Gelzers für 
einen Torso zu halten. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß uns der Verf. 
den Text, gerade so wie er vorliegt, schenken wollte, und daß die Überarbeitung, 
von der das Vorwort des Herausgebers (des Sohnes) spricht, nur eine all- 
gemein redaktionelle gewesen sein würde. Die eigentümliche Zurückhaltung 
Gelzers erklärt sich einfach aus dem Zusammenhang, für den die Arbeit 
bestimmt war. Sie sollte in P. Hinnebergs „Kultur der Gegenwart” erscheinen. 
Natürlich mußte der Verf. hier auf die Mitarbeiter Rücksicht nehmen, und 
so hat er mit Recht Kunst, Literatur und Sprache von seiner Behandlung 
ausgeschlossen und nur das gegeben, was — ein glückliches Zusammen- 
treffen — ohnehin seinem Studiengebiet am nächsten lag. Ein Überblick 
über den Inhalt wird das klarmachen. Gelzer bespricht nach einer Ein- 
leitung (I. Kapitel), die der Bedeutung der Byzantiner für das Mittelalter 
und die jetzige Zeit gewidmet ist, im IL Kapitel den Basileus und seine 
Geltung im Staatsleben, im III. das Zeremonienwesen, im IV. die inter- 
nationalen Beziehungen und die romäische Diplomatie. Das V. Kapitel 
behandelt die Militär- und Zivilbeamten, die Agrarfrage sowie das Ver- 
hältnis zwischen Adel (Archonten) und Bauern, das VI. Kirche und Mönch- 
tum, das VII. Handel und Gewerbe. Es mag sein, daß der eine oder andere 
in dieser Übersicht manches vermissen, den Verzicht auf die Erörterung 
wichtiger (zumal wirtschaftsgeschichtlicher) prinzipieller Fragen bedauern, 
wohl gar die Disposition nicht in jeder Hinsicht glücklich geordnet finden 
wird. Gleichwohl möchte ich bei Beurteilung des Büchleins zu höchster 
Vorsicht mahnen. Wer die Arbeiten Gelzers kennt, wird im Text sehr häufig 
alte Bekannte finden. Gar manche Gedankenreihe haben wir so und ähnlich 
schon in anderen Schriften des Verf. gelesen: kein Zweifel, es wird uns hier 
die Quintessenz dessen geboten, was in einem tätigen und fruchtbaren Ge- 
lehrtenleben erarbeitet worden war. Diese Zusammenfassung früherer Studien 
war demnach von Gelzer selbst gewollt, aber sie hat nichts Rückständiges, 
nichts Greisenhaftes. Im Gegenteil: es ist ein frisches Büchlein, in dem uns 
der ganze Gelzer noch einmal lebendig entgegentritt, mit der erdrückenden 
Wissensfülle und der virtuosen Beherrschung des Stoffes, mit dem klaren 
Blick für politische und persönliche Verhältnisse und vor allem mit der 
reichen Lebenserfahrung und dem goldenen Humor. Unter diesen Umständen 


Kritiken. 877 


halte ich es für eine schöne Tat Krumbachers, den wir nun auch nicht mehr 
unter die Lebenden zählen dürfen, daß er, unbeirrt durch die Meinungs- 
äußerung anderer, der Schrift den Weg in die Öffentlichkeit gebahnt und 
so ein treffliches Zeugnis der Arbeitsweise und Lebensauffassung Gelzers 
vor dem Untergang bewahrt hat. 

2. Einer der sympathischsten Züge in der Arbeitsweise Gelzers war der 
Respekt, vor den Quellen. Theoretische Spekulationen ohne den realen 
Hintergrund quellenmäßiger Belege liebte er nicht. Auch das wird der- 
jenige beachten müssen, dem vielleicht in dem Büchlein statt weitaus- 
schauender, grundlegender Hypothesen zuviel des rein quellenmäßigen 
Mosaiks geboten scheint. Ich betone ausdrücklich das „scheint”; denn wenn 
man „das noch immer so Problematische” der byzantinischen Kultur (P. 
Marc, Byz. Zeitschrift XVIII, 270) berücksichtigt, so wird man bei genauerem 
Zusehen finden, daß auch Gelzer in mancher prinzipiellen Frage still und 
unauffällig Stellung genommen und seine eigene Meinung klar und deutlich 
formuliert hat. Ich betone das namentlich im Hinblick auf das zweite Werk, 
das uns hier zur Besprechung vorliegt. Man könnte die Arbeit von M. Gelzer 
geradezu als Probe auf das von H. Gelzer aufgestellte Exempel bezeichnen. 
Der junge Verfasser, ein Landsmann und vielleicht Verwandter unseres großen 
Byzantinisten, der seine Baseler Abstammung gern zu betonen pflegte, stellt 
sich seinem älteren Namensvetter würdig an die Seite. Fast könnte man be- 
haupten, daß die Arbeitsweise beider verwandtschaftliche Züge verrate. 
Auf jeden Fall hat die von U. Wilcken inspirierte Arbeit eine der empfind- 
lichsten Lücken auf dem Gebiete der inneren byzantinischen Geschichte in 
gründlichster Weise auszufüllen verstanden. In drei Kapiteln werden uns 
die wechselnden Phasen in der Provinzialeinteilung Ägyptens vom Jahre 
297—641, die Steuererhebung im 4. Jahrhundert und der darauf basierende 
Übergang des Landes von der Gau- zur Munizipalverfassung, schließlich die 
wirtschaftliche und politische Entwicklung des Nillandes unter den Byzan- 
tinern vorgeführt. Im ganzen genommen entrollt sich uns ein trübes Bild. 
Die Unfähigkeit der Konstantinopler Regierung, der nationalen Regungen 
Herr zu werden, ihre ohnmächtigen Versuche, durch kleinliche und häufig 
schikanöse Mittel die Reichseinheit zu erhalten, ihre alleinige Rücksicht auf 
regelmäßiges und vollständiges Eingehen des Steuersolls, schließlich die 
schwache Nachgiebigkeit gegenüber den Ansprüchen einer sich bildenden 
Aristokratie und das Ausliefern der anfangs freien Bauern in die Knecht- 
schaft dieser zuletzt allmächtigen Bevölkerungsklasse: das alles sticht gar 
merkwürdig ab gegen die späteren besseren Zeiten des byzantinischen 
Reiches, in denen wir Griechen und Armenier nebst anderen Nationalitäten 
gleichmäßig vom Reichsgedanken erfüllt finden, in denen sich machtvolle 
und rücksichtslose Herrschernaturen mit Energie und häufig sogar mit 
brutaler Härte den Ansprüchen des Adels (der Archonten) entgegenstemmten 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 26 


378 Kritiken. 


und das durch die Zuwanderung der Slawen und anderer Elemente gekräftigte 
Bauerntum zu schützen wußten. Wenn das nationale Selbstbewußtsein ein 
Zeichen der Zufriedenheit mit den bestehenden politischen Zuständen ist, 
so müssen die Byzantiner der mittleren Zeiten und selbst noch die aus den 
Tagen der untergehenden Herrlichkeit mit ihren staatlichen Verhältnissen 
ganz besonders zufrieden gewesen sein. Nach dieser Richtung läßt sich 
eine merkwürdige Wandlung gegenüber den Tagen eines Justinian I. kon- 
statieren. Auch der wirtschaftliche Zustand des Landes muß, selbst noch 
in den Zeiten der Komnenen, als man die Steuererhebung Ausländern zu 
übertragen begann, ein überaus blühender gewesen sein (vgl. Gelzer, Byz. 
Kaisergeschichte, bei Krumbacher, Byz. Literaturgeschichte?, S. 1023). 
Demnach hat sich insofern im Verlaufe der byzantinischen Kulturentwick- 
lung ein bemerkenswerter Umschwung zum Besseren vollzogen. Es war 
nun immer einer der Lieblingsgedanken H. Gelzers, nachzuweisen, in welcher 
Hinsicht das allmähliche Verdrängen der hochentwickelten antiken Kultur 
durch die mit dem Orient unauflöslich verbundene und daher mit einfacheren 
Mitteln arbeitende byzantinische Kultur als ein Fortschritt bezeichnet werden 
kann. Auf jeden Fall liegt hier der Schlüssel zu einer gerechten Würdigung 
dessen, was die Byzantiner geleistet haben, die einzige Möglichkeit, die uns 
von dem, wie es scheint, unausrottbaren Vorurteil der Greisenhaftigkeit 
und des beständigen Verfalls befreien kann. Dieser Anschauung kann doch 
nur dann ein gewisser Anspruch auf Berechtigung zuerkannt werden, wenn 
man allein die rein geistigen Seiten des Daseins, Wissenschaft, Kunst und 
eventuell auch die Technik im Auge behält. Und selbst auf diesem Gebiet 
hat uns Strzygowski gelehrt, mit ganz anderen Anschauungen an die all- 
gemeine, auf Byzanz natürlich nicht beschränkte Entwicklung der mittel- 
alterlichen Kunst heranzutreten. Sollen wir es da nicht als ein teures Ver- 
mächtnis betrachten, wenn sich Gelzer diesen neuerdings wieder auflebenden 
Anschauungen (vgl. meine Besprechung von Heisenbergs Grabeskirche und 
Apostelkirche, Berliner Philolog. Wochenschrift 1910, Nr. 17, S. 527 ff.) 
noch einmal mit der ganzen Wucht seines reichen Wissens entgegen- 
stemmt? 
Homburg v. d. H. E. Gerland. 


Ottokar Lorenz, weiland Professor an der Universität Jena, Genealo- 
gisches Handbuch der europäischen Staatengeschichte. 
Dritte vermehrte Auflage des „Genealogischen Hand- und Schul- 
atlas“, bearbeitet von Dr. Ernst Devrient. Stuttgart und Berlin 1908. 
J. G. Cottasche Buchhandlung Nachf. 

Äußerlich erscheint das Lorenzsche Handbuch trotz des Übergangs aus 
dem Verlag von Herz-Berlin in den von J. G. Cotta in der neuen Auflage 
kaum verändert, die schöne Ausstattung, die klare Einrichtung der Tafeln 


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Kritiken. 379 


mit der Scheidung der Generationen durch rote Linien und den Hilfstabellen 
in den Anmerkungen ist gleichgeblieben. Desto mehr sind die Stammtafeln 
sachlich verändert und erweitert. Neu aufgenommen wurden die wich- 
tigsten Geschlechter aus der Zeit der Völkerwanderung, ferner viele bedeutende 
und unbedeutende, meist deutsche Häuser der mittleren und Nouzeit, im 
ganzen gegen 40 Familien (12 völlig neue Tafeln, zwei Blatt davon in der 
2. Abteilung für neueste Geschichte). Gleichzeitig wurden die aus der 2. Auf- 
lage übernommenen Genealogien beträchtlich durch stärkere Berücksichtigung 
der Nebenlinien und vor allem des von Lorenz selbst mit Absicht zurück- 
gestellten weiblichen Elements erweitert, wobei Devrient auch Frauen ver- 
zeichnete, welche keine Bedeutung für die Geschichte der Staatenbildung 
hatten, sondern nur für die der Familie, günstigstenfalls für die der Politik. 
Die Väter der eingeheirateten Frauen, die in der 2. Auflage schön deutlich 
verzeichnet waren, hat Devrient fast regelmäßig fortgelassen, sonst aber 
nur in verschwindend seltenen Fällen die Tabellen durch Auslassen eines 
bedeutungsloseren Namens gekürzt. Diese starke Vermehrung erforderte 
eine gedrängtere Anordnung des Stoffes der ersten Abteilung, damit die 
bisherige Tabellenzahl nicht wesentlich überschritten würde. In der Tat 
ist es dem Herausgeber Devrient gelungen, trotz der Einfügung der bereits 
erwähnten 12 neuen Tafeln doch nur mit 6 mehr als bisher auszukommen, 
Allerdings sind die meisten Tabellen gänzlich verändert, indem andere 
Familien als bisher synchronistisch zusammengestellt, ein Teil der früher 
in den Anmerkungen gebrachten Täfelchen in die Haupttafel verarbeitet 
und die zeitliche Spannung der einzelnen Tabellen mehrfach erweitert wurde. 
Nur wenige Blätter haben ihre bisherige Gestalt so ziemlich, aber auch nicht, 
völlig beibehalten. Wohl haben einige Stammbäume, namentlich Nr. 39 
und 42, dabei wesentlich gewonnen, bei den anderen wirken die Neuerungen 
nicht immer glücklich, z. B. bei Tafel 27 (England und Schottland bis zu den 
Stuarts einschließlich), welche aus Teilen der alten Lorenzschen Tafeln 16 
und 24 und aus Schottland (neu) besteht, dessen ältere Geschichte für die 
Europas doch jedenfalls unwichtiger ist als der Gegensatz von England 
und Frankreich in der Zeit des hundertjährigen Krieges, welche Lorenz in 
der 2. Auflage zusammengestellt hatte, oder bei Tafel 31, Württemberg 
und Hohenzollern vom 14. bis 19. Jahrhundert, die in dieser Zeit nur geringen 
Zusammenhang hatten, nicht einmal direkten genealogischen, das wichtigste 
noch, der Übergang von Sigmaringen und Vehringen von Württemberg über 
Werdenberg an Hohenzollern kommt bei Devrient gar nicht zum Ausdruck; 
oder bei Tafel 30, wo die Katzenellenbogische Genealogie bei Baden irre- 
führend ist, da Katzenellenbogen eben trotz der Erbtochter Ottilia gerade 
nicht an Baden, sondern an Hessen fiel, wovon die Andeutung auf Tafel 30 
völlig fehlt, bei Hessen (24) nur unvollständig gemacht ist. Zu seinen Neue- 
rungen ist Devrient wohl durch die Seite VII erwähnten Wünsche veranlaßt 


26 * 


880 Kritiken. 


worden. Er wird gewiß vielen damit dienen, ist aber hiermit entgegen seiner 
Versicherung p. VII/VIII von dem ZweckeLorenz’s, die Staatengeschichte 
genealogisch zu beleuchten, abgegangen und hat das rein Genealogische 
mehr in den Vordergrund gestellt. — Die zweite Abteilung zur neuesten 
Geschichte ist durch 6 neue Stammtafeln über die souveränen herzoglichen 
und fürstlichen Familien des Deutschen Reichs ebenfalls stark vermehrt 
und zugleich auf den neuesten Stand gebracht worden, sogar Frau Toselli 
fehlt nicht. Nur auf Tafel 22 ist der 1904 (am 17. IIL) erfolgte Tod de 
Herzogs Georg von Cambridge nicht erwähnt. Tafel 30 (Dänemark) wurde 
beträchtlich erweitert, die Tafel Rußland (Nr. 32, früher 21) umgestellt und 
33 (Portugal)übersichtlicher gestaltet. Der begleitende Text beider Abteilungen 
ist entsprechend umgestellt und erweitert worden, letzteres in Il —. Devrient 
hat auch Literaturangaben hinzugefügt, die zwar nach der Einleitung p. VII 
die genealogische Literatur nachweisen sollen, aber diesen Zweck nicht immer 
erfüllen, z. B. wenn zu Tafel 5 statt Heycks Geschichte der Zähringer, wo- 
selbst sich auch die Stammtafeln und die genauen Nachweise dazu finden, 
der gar nicht auf genealogische Dinge abhebende Abriß zur Badischen Ge 
schichte von K. Brunner aus der Sammlung Göschen angeführt ist, oder zu 
Tafel 10 wohl Raumer, jedoch nicht Regesta Imp. V, zu Tafel 16 zwar Strahl, 
aber nicht Schiemann und vor allem nicht die allerdings russisch bzw. polnisch 
geschriebenen Stammtafeln von Exemplarski und von Balzer! genannt 
werden. Das Namenregister ist gleichfalls eine Neuerung Devrients. Es 
führt nicht alle Namen, sondern nur die der Geschlechter und ihrer haupt- 
sächlichsten Linien auf und verweist nur auf die Tabellen, welche die Stamm- 
tafeln dieser Linien enthalten. An Stelle eines derartigen Registers gab Loren? 
praktischer reichliche Verweisungen von einer Tafel zu den anderen, worin 
Devrient leider recht sparsam ist. Irrtümer und Druckfehler sind in einer 
solchen Arbeit gar nicht zu vermeiden, sie treten in der 3. Auflage etwa 
häufiger auf als in der 2., jedoch meist ohne zu stören; u. a. ist ein noch au 
der 2. Auflage übernommener Irrtum auf Tafel 39 zu verbessern. Die Töchter 
Kaiser Karls VIL hießen beide mit Hauptnamen Maria Josefa; die eine, 
die Markgräfin von Baden-Baden, wurde augenscheinlich Maria, die andere, 
die Gemahlin K. Josefs IL, sicher Josefa gerufen. Tafel 36 ist eine Klamme 
falsch, Adolf- und Gustav-Samuel sind Söhne Pfalzgraf Adolf Johanns, 
nicht Friedrichs VL von Baden-Durlach; Tafel 26 neueste Geschichte 
wäre die Angabe der Herkunft der Kaiserin Eugenie aus dem Fürsten- 
gleichen Grandenhause Guzman wertvoller, als die ihres privaten grä- 
lichen Titels. 


1 Exemplarski, die Groß- und Teilfürsten des nördlichen Rußland in der 
tartarischen Periode 1238—1505 h. v. Graf J. J. Tolstoi. Petersburg 18% 
— Oswald Balzer, Genealogia Piastöw. Krakau 189. 


Kritiken. | 381 


Es würde nützlicher und pietätvoller gewesen sein, wenn Devrient sich 
enger an die 2. Auflage angeschlossen hätte. Zweifellos aber wird trotzdem ` 
das Handbuch auch in der vorliegenden Form vielen sehr willkommen sein. 

Karlsruhe i. B. 0. K. Roller. 


R. Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel Basel, Helbing u. 
Lichtenhahn, 1907. XV, 646 S. (Mit einem Plane des mittelalterlichen 
Basel.) 

Als Mitherausgeber des Baseler Urkundenbuches und anderer wichtiger 
Quellenschriften der Baseler Geschichte, als Verf. von wertvollen Einzel- 
studien auf demselben Gebiete, als Staatsarchivar des Kantons Basel-Stadt 
(Repertorium des Baseler Staatsarchivs 1905) ist R. Wackernagel vor 
allen anderen berufen, sich der lohnenden Aufgabe zu unterziehen, die Ge- 
schichte seiner großen Vaterstadt zu schreiben. So ist der erste Vorzug des 
bis 1450 reichenden Bandes, daß die neuen Quellen zur Baseler Geschichte, 
die vornehmlich unter Wackernagels eigener Leitung erschlossen worden 
sind, eindringlich darin verwertet werden. Ingleichen öffnen sich im Ver- 
laufe der an Einzelheiten überreichen Erzählung viele Ausblicke auf die 
allgemeine Geschichte, die für das Buch teilweise einen prächtigen Hinter- 
grund schaffen. 

Dagegen erscheint es als fraglich, ob die Gesamtdisposition glücklich ge- 
troffen ist. Der Verf. sagt darüber in der Vorrede: „Der erste Band gibt die 
Erzählung der äußeren Geschichte bis zum Jahr 1450, unter Einschaltung 
eines möglichst viele Lebensgebiete treffenden Querschnittes für die 
Rudolfinische Zeit. Der zweite Band wird, die Darstellung des äußeren Ge- 
schehens bis 1529 begleitend, eine Schilderung der Stadtverwaltung, des 
geistigen, kirchlichen, künstlerischen, gewerblichen Lebens in der großen 
Periode 1300—1529 bringen.“ Es fällt auf, daß der Verf. hier den Ab- 
schnitt über die Rudolfinische Zeit, d. h. die Darstellung der inneren Ge- 
schichte Basels während des dreizehnten Jahrhunderts, eine Einschaltung 
nennt, wo doch dieser Abschnitt im Mittelpunkt der ganzen Darstellung 
stehen sollte und z. T. auch wirklich steht. Der Rahmen der ganzen 
Schilderung wird damit als ein wesentlich außerpolitischer nicht nur be- 
zeichnet, sondern im weiteren Verlaufe auch wirklich so gezogen. 

Die Folge ist, daß Wackernagel die ganze äußere Geschichte von 1300—1450 
in einem Zuge vorführt, innere Bewegungen in der Stadt nur beiläufig be- 
rücksichtigt und sich alles Weitere für den zweiten Band aufspart. 

Das ist für eine Stadtgeschichte eine unnatürliche Gruppierung des Stoffes. 
Es liegt auf der Hand, daß der Leser für die äußere Geschichte Basels in jenen 
Dé Jahrhunderten ein sehr viel geringeres Interesse an den Tag legt, wenn 
er auf eine genauere Darstellung der inneren Verhältnisse in dieser Zeit 
vergebens wartet und dafür auf den zweiten Band vertröstet wird. Das um so 


3892 Kritiken. 


mehr, wenn diese äußere Geschichte, wie der Autor selbst mehrfach gesteht, 
öfters der großen Züge ermangelt und sich in ein wenig durchsichtiges Knäuel 
kleiner und kleinster Fehden verwirrt, aus dem nur gelegentlich größere 
Zeiten herausragen. 

Wie meist in historischen Arbeiten, ist die Dispositionsfrage auch hier 
keine bloße Formfrage. Eine Stadt, über deren innere Lage seit 1300 wir 
in diesem Bande nur stoßweise und im Fluge unterrichtet werden, ist auch 
in ihrem außerpolitischen Verhalten keine recht greifbare Größe. 

Die Situation wird noch dadurch erschwert, daß diese Abhandlung der 
äußeren Geschichte von 1300—1450 fast zwei Drittel des ganzen Bandes füllt. 
Nur das noch übrige Drittel fällt auf die vorangehbende Zeit. Aber auch diese 
wird keineswegs gleichmäßig gewürdigt; denn schon auf S. 34 gelangt man 
zu Rudolf von. Habsburg. 

Diese Zahlen erwecken schon keine günstige Vorstellung von der Ökonomie 
des Ganzen. Die Ergänzungsbedürftigkeit des ersten Drittels — der Verf. 
selbst spricht von einer aphoristischen Behandlung — läßt sich denn auch 
in der Tat an einigen Beispielen nachweisen. 

Gewiß wird man Wackernagel sofort zugeben, daß die für die älteste Zeit 
zu Gebote stehenden Zeugnisse recht dürftig sind. Aber in einer Geschichte 
der Stadt Basel, die für die nächsten Jahrzehnte als abschließend zu gelten 
hat, wird man enttäuscht, wenn man so eilig durch die ganze römische und 
frühmittelalterliche Periode hindurchgeführt wird. 

Vielleicht hat sich Wackernagel durch andere Darstellungen abschrecken 
lassen, die, indem sie mit lokalpatriotischer Begeisterung ihre Stadt be- 
handelten, der willkürlichen Hypothese verfielen oder die in den Quellen 
klaffenden Lücken durch geschwätziges Hineinziehen der allgemeinen Ge- 
schichte auszufüllen bestrebt waren. Vergebens wird man in Wackernagels 
Werken derartige Entgleisungen suchen. Sein größter Ruhm ist, daß er überall, 
auch in der ältesten Zeit, nur die festesten Steine für das Fundament auswählt. 
Die Art seiner Quellenbenutzung ist vielfach ein Muster kritischer Zurück- 
haltung. Sie liegt durchaus auch darin, daß Wackernagel die Aussagen des 
vorhandenen Quellenmaterials niemals mit dem wirklichen Geschehen ver- 
wechselt. Man findet öfters die beherzigenswerte Warnung, daß man sich eben 
durch das erhaltene Quellenmaterial, welches nur zu oft ein Zufallsmaterial 
ist, nicht den Einblick in das wirkliche Geschehen versperren lasse. 

Und doch hätte sich das Fundament unbeschadet seiner Sicherheit hier 
und da noch verbreitern lassen. 

Basel ist eine Römerstadt und kann verlangen, daß man seine römische 
Periode nicht nur einleitungsweise behandle. Zunächst verdienen hier die 
äußeren Zeugnisse eine unverkürzte Wiedergabe. Das archäologische Material 
aber vollends, das auf wenigen Zeilen in einer bloßen Aufzählung abgemacht 
wird, hätte durch Berücksichtigung oberrheinischer und allgemein-rheinischer 


Kritiken. 383 


Parallelen leicht belebt werden können — zum Nutzen vor allem für die vom 
Verf. sonst so lebendig dargestellte historische Topographie der Stadt. In 
die Einleitung (12 S.) wird ferner noch fast das ganze ältere Mittelalter bis 
zum Beginne des dreizehnten Jahrhunderts hineingenommen. Wenn auch 
über die ältesten Baseler Bischöfe äußerst wenig Sicheres bekannt ist, so 
würde man doch schon in dieser alten Zeit einiges mehr über die allgemeine 
Stellung des Baseler Bistums sagen dürfen, weil das Bistum für die Stadt, 
welche rechtlich viel länger „Bischofsstadt‘‘ geblieben ist als manche ihrer 
rheinischen Schwestern, eine besonders große Bedeutung gehabt hat. 
Beim Vertrage von Meerßen ferner (870) hätte doch wohl einiges über die 
Grenzen des Baselgaus (Basalchowe) gesagt werden müssen, zumal da diese 
Grenzen kontrovers sind. Gerade weil da Nachrichten aus der späteren 
Karolingerzeit so dürftig sind, möchte man sie einigermaßen vollständig 
aufnehmen. Hier hätten Dümmlers und Parisots bekannte Werke noch mehr 
bieten können. Überhaupt hat Wackernagel das — allerdings kärgliche — 
Material, das die „Jahrbücher“ der deutschen Geschichte über Basel ver- 
zeichnen, nicht vollständig verwertet. 

Die Herrschaft der Ottonen ferner, die für die gesamtrheinische Geschichte 
so bedeutungsvoll geworden und sich namentlich um die Angliederung der 
überrheinischen Gebiete an das alte ostfränkische Reich so große Verdienste 
erworben hat, wird vollständig übergangen. Auch die Darstellung des Ver- 
hältnisses Heinrichs IL zu Basel ist noch ergänzungsbedürftig. 

Es kann hier jedoch nicht die Aufgabe sein, weiter mit Einzelheiten das 
Urteil zu begründen, daß Wackernagel die älteste Zeit bis 1200, zeitweise 
auch noch bis 1300, etwas stiefmütterlich behandelt hat. 

Abgesehen von dem schönen und überaus anschaulichen Kapitel über 
Basel als Konzilsstadt und manchen anderen geistesgeschichtlichen Exkursen 
fesselt das zweite Buch mit seiner Schilderung der inneren Zustände während 
des dreizehnten Jahrhunderts am meisten die Aufmerksamkeit. Mit sicht- 
licher Vorliebe und in plastischem Gegensatze zueinander sind vor allem die 
sehr verschiedenartigen geistlichen Institute des alten Basel charakterisiert. 
Diese Kapitel enthalten besonders wertvolle Beiträge zur oberrheinischen 
Kirchengeschichte und vor allem auch die Lösung von Fragen der kirchlichen 
Standesgeschichte, wofür besonders auf das berufene Urteil Aloys Schultes ! 
zu verweisen ist. Auch vom Standpunkte der Stadtgeschichte wird man sie 
natürlich dankbar begrüßen. Es befremdet jedoch, daß dieser Darlegung 
der kirchlichen Verhältnisse im Rahmen unseres innergeschichtlichen Ab- 
schnittes ebensoviel Raum zugemessen worden ist, wie der ganzen übrigen 
verfassungs-, wirtschafts-, sozialgeschichtlichen Schilderung zusammen- 
genommen, von Kleinbasel abgesehen. Bei näherer Betrachtung findet man 


! Literarische Beilage der Kölnischen Volkszeitung 50 (1909) S. 89. 


384 Kritiken. 


denn auch, daß der eigentlich stadtgeschichtliche Teil dieses innergeschicht- 
lichen Abschnittes ebenfalls mit ganz knappen Maßen arbeitet, abgesehen 
wieder von der Schilderung Kleinbasels, die gerade wegen ihrer größeren 
Ausführlichkeit zu den am besten gelungenen des ganzen Werkes gehört. 

Aufgabe der Baseler Lokalforschung wird es sein, zu den Anschauungen 
des Verf., der sein höchst umfassendes Quellenmaterial fast immer selbständig 
durcharbeitet, im einzelnen auch kritisch! Stellung zu nehmen. Gerade in 
ihrer grundsätzlichen und gewiß oft weisen Beschränkung werden die Ab- 
schnitte bis 1300 der Detailkritik nur wenig Anlaß zu Eingriffen geben. 
Wenn im vorstehenden das Hauptgewicht auf den Nachweis gelegt worden ist, 
daB diese ältesten Abschnitte noch Ergänzungen erlauben, so liegt darin 
keine Herabminderung der ganzen, eben in ihrer Beschränkung oft muster- 
haften Leistung. Bei allen künftigen Forschungen über die Geschichte der 
Stadt Basel wird sie vielmehr stets die sicherste Grundlage abgeben. 

Dasselbe gilt natürlich in erhöhtem Maße von den beiden letzten, freilich 
von der bisherigen Forschung z. T. auch besser vorbereiteten Dritteln der 
Darstellung, die die äußere Stadtgeschichte von 1300 (1291) bis 1450 be- 
handeln, und zwar im dritten Buche (Entwickelung der Stadt zur Herrschaft) 
das vierzehnte, im vierten (Kampf mit Österreich) die erste Hälfte des fünf- 
zehnten Jahrhunderts. Die Disposition der beiden Bücher ist aus sachlichen 
Gründen verschieden gestaltet. Während des vierzehnten Jahrhunderts 
bilden die Regierungszeiten der Bischöfe (deren Jahreszahlen aber auch im 
Inhaltsverzeichnis und in den Überschriften hätten genannt werden sollen) 
die einzelnen Kapitel. Nachher führen einzelne Ereignisse teils der lokalen, 
teils der allgemeinen Geschichte zu gewissen Ruhepunkten. Gelegentliche 
Zusammenfassungen schon während des Verlaufs all dieser z. T. recht ver- 
wickelten Kämpfe hätten das Verständnis noch befördern können. Versuche 
dazu werden nur selten gemacht. Ganz unerläßlich ist aber eine solche 
zusammenfassung doch am Schlusse eines 400 Seiten langen und sich über 
Dé Jahrhunderte erstreckenden Abschnittes. Besonders im vierten Buche 
sinkt die Darstellung, weil ihr die zusammenfassenden Rückblicke fehlen, 
zu einer bloßen Chronik der äußeren Geschehnisse herab. Auch die allmähliche 
Hinwendung Basels zu den Eidgenossen, obwohl sie schon seit dem vierzehnten 
Jahrhundert vorgebildet und an anderer Stelle von Wackernagel schon genau 
gewürdigt worden ist, wird zwar häufig berührt, aber nirgends vermittelst 
eines zusammenfassenden Kapitels in ihrer geographischen und historischen 
Bedingtheit deutlich gemacht. 

Die Durchdringung größerer Stoffmassen mit allgemeineren Gedanken 
scheint dem Verf. offenbar weniger wichtig zu sein als die anschauliche, 


ı H. Wartmann in den Göttinger Gelehrten Anzeigen 170 (1908) S. 326f., 
331f., Lenel in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 61 (1907), 
S. 549f., Boos in der Deutschen Literaturzeitung 1907 Nr. 46. 


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Kritiken. 385 


bildhafte Darstellung des einzelnen. Hier ist er in der Tat ein Meister. Oft 
erhebt sich seine Darstellung zu einer künstlerisch geschauten und für die 
Charakteristik von Persönlichkeiten besonders begabten epischen Erzählung. 
Mit dem Scharfblicke des Kenners findet er das Anschauliche, das Sinnfällige, 
das Farbige — dies Wort im eigentlichen Sinne verstanden — aus den Quellen 
heraus. So bewirkt er, daß der Leser ihm von einem Einzelbilde zum anderen 
auch dann noch mit hohem Genusse folgt, wenn ihm auch der Ausblick auf 
das Ganze nur noch schwer möglich ist. 

Jeder Leser und Benutzer des vorliegenden Werkes wird aus ihm die reichste 
Belehrung nicht nur für die Geschichte der Stadt Basel, sondern auch für 
die allgemeine Stadtgeschichte und für mittelalterliche Kulturgeschichte 
schöpfen. Er wird immer wieder von lebhaftem Danke gegen den Verf. 
erfüllt sein, der ihm in der großen Vergangenheit einer der berühmtesten 
deutschen Städte ein so freundlicher und zuverlässiger Führer geworden ist. 
Er sieht mit Spannung dem Fortgange des Werkes, das sich hoffentlich 
bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein erstrecken wird, entgegen. Für den 
Verf. ist es doch wohl das Größte, wenn der Leser sich nach der Lektüre mit 
ihm verbündet fühlt und für das Werk eine innere Teilnahme gewonnen hat. 
Die Pflicht der Kritik freilich wird nicht beseitigt; sie erhält aber dadurch 
einen positiven Hintergrund. 

Bonn. ° Justus Hashagen. 


Paul Osswald, Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Ge- 
walten in Niederösterreich. Leipziger Studien herausgeg. von 
E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken. Heft V. Leipzig, Quelle u. 
Meyer 1907. VIII u. 100 S. 


Alfons Dopsch, Zur Geschichte der patrimonialen Gewalten in 
Niederösterreich. Mitteilungen des Instituts f. österr. Geschichts- 
forsch. XXIX. B. S. 594—624. Innsbruck 1908. 


In dankenswerter Weise hat Seeliger in den letzten Jahren verschiedene 
seiner Schüler auf die Erforschung der mittelalterlichen, zumal der spät- 
mittelalterlichen Gerichtsverfassung in einzelnen deutschen Territorien 
hingewiesen. Ich erinnere an die Arbeiten Schöninghs, Rörigs und Groschs, 
die den Stand unserer Kenntnis von der Gerichtsverfassung am offenen 
Lande in wertvoller Weise bereichert haben. War es bisher der Westen 
Deutschlands, so ist es diesmal ein Territorium des Ostens, dessen Gerichts- 
verfassung untersucht wird. Von älterer Forschung, an welche Oßwald 
anknüpfen konnte, kam in erster Linie die verdienstvolle Arbeit Luschins, 
„Das Gerichtswesen Österreichs im Mittelalter“ (1879) in Betracht, sowie 
die einschlägigen Untersuchungen, die Dopsch jüngst in der Einleitung zu 
seiner Ausgabe der Urbare Ober-und Niederösterreichs (1904) veröffentlichte. 


386 Kritiken. 


Die Methode O.s, von der Darstellung des Gerichtswesens im späteren 
Mittelalter zurückzugehen auf die Zustände der älteren Zeit, ist an sich nur 
gutzuheißen. Sie ist auf dem Gebiete des mittelalterlichen Rechts- und 
Wirtschaftslebens, dessen Verfassungseinrichtungen großes Beharrung- 
vermögen zeigen, zumal dort, wo ältere Quellen nur spärlich fließen, zu emp- 
fehlen. Ich erinnere an die schönen Ergebnisse, zu welchen gerade mit Hilfe 
dieser Methode das Buch Wittichs, „Die Grundherrschaft in Nordwestdeutsch- 
land“, gelangte. Nur fordert diese Methode ausgebildetes kritisches Vermögen, 
soll der, welcher sie handhabt, nicht Gefahr laufen, die allmählichen Wand- 
lungen und Umbildungen der einzelnen Phänomene zu übersehen. Werden 
Rückschlüsse aus den Zuständen des späteren Mittelalters auf jene des früheren 
gemacht, so muß eine um so eindringendere Würdigung der wenigen vorhan- 
denen älteren Quellen hinzukommen, um den tatsächlichen Gang der Ent- 
wicklung richtig zu verfolgen. Dieser selbstverständlichen, aber schwierigen 
Anforderung entspricht meines Erachtens die Arbeit O.s nicht vol- 
kommen. 

O. hat es sich zur Aufgabe gemacht, „die Gerichtsbefugnisse der patri- 
monalen Gewalten auf dem platten Lande in Niederösterreich nach ihrem 
Ursprung, ihrer Entwicklung und dem gegenseitigen Verhältnis zu unter- 
suchen“. Er versteht unter patrimonialen Gewalten „Privatpersonen, die 
als Zwischeninstanzen zwischen Staat und Beherrschten wohlerworbene 
Rechte irgendwelcher Art ausüben” (V), eine Begriffsbestimmung, die das 
Wesen der Sache wohl kaum zureichend erkennen läßt. Als solche patri- 
moniale Gewalten kommen nun Grund-, Dorf- und Vogtobrigkeit in Betracht. 

Im ersten Hauptteil seiner Arbeit untersucht O. die gerichtlichen Be 
fugnisse der Grundherrschaft. Ihr stand die Zivilgerichtsbarkeit über ihre 
Hintersassen zu. „Diese Befugnis, die als Ausfluß der Grundherrlichkeit 
anzusehen ist, hat ein jeder Besitzer von Grund und Boden“ (9). Außerdem 
war das grundherrliche Gericht kompetent in kleinen Strafsachen (höchster 
Bußansatz 72 Pfennige) und zwar nur hinsichtlich jener Straffälle, die inner- 
halb der Häuser (genauer innerhalb der Dachtraufe) sich ereigneten. Inner- 
halb dieser Grenze erstreckte sich die Strafgewalt des Grundherrn über die 
eigenen Hintersassen hinaus auch auf fremde, die sich hier vergingen. 
die Anfänge der grundherrlichen Gerichtsbarkeit vermag O. mangels an 
Quellen keinen Aufschluß zu bieten. 

Neben dieser grundherrlichen Dachtraufengerichtsbarkeit unterscheidet 

O. noch eine zweite Art von Gerichtsrechten, die in den Quellen ebenfalls al 

Dachtraufengerichtsbarkeit bezeichnet wird und sich räumlich gleichfalls 

nur auf die Häuser der Grundherren bezieht, sachlich aber alle Straffälle 

mit Ausnahme der spezifisch landgerichtlichen (Mord, Diebstahl, Brand, 

Notzucht) in sich begreift. Diese letztere Form der Dachtraufengerichts- 

barkeit ist nach O. nicht grundherrlicher Natur, vielmehr sei im 13. Jaht- 


Kritiken. 387 


hundert die Entwicklung dahin gegangen, daß „der weltliche und geistliche 
Hochadel ganz allgemein auf seinen Besitzungen eine niedere Landgerichts- 
barkeit erlangte, ganz gleichgültig, ob die Güter! geschlossen oder zerstreut 
lagen” (17). Diese nur dem Hochadel zustehende Niedergerichtsbarkeit 
habe derselbe auf Grund landesfürstlicher Verleihung erlangt, sie ist also 

nach O. „durchaus öffentlichrechtlichen Ursprungs, d.h. sie entstammt 
den von der Staatsgewalt ausgeübten Rechten“ (21). 

Im zweiten Hauptteil seiner Arbeit sucht O. Wesen und Entstehung 
der Dorfgerichtsbarkeit darzulegen. Während sich die vorhin erwähnte 
zweite Art der Dachtraufengerichtsbarkeit nur auf die Häuser, die im Besitz 
des Hochadels sich befanden, erstreckte, bestand daneben die sogenannte 
Dorfgerichtsbarkeit, welche zuweilen ihrer räumlichen Ausdehnung nach 
nur die Dorfgasse einbezog, zuweilen aber auch die Dorfflur außerhalb des 
Dorfzaunes mit umfaßte. Ihre Kompetenz ist „die der Niedergerichtsbarkeit, 
d. h. sie umfaßt alle Vergehen mit Ausnahme der drei, beziehungsweise vier 
Malefizfälle“ (30). „Die Dorfgerichtsbarkeit kann unter verschiedenen Herr- 
schaften verteilt sein, in der Regel ist ein Herr alleiniger Inhaber” (25). 

Im Gegensatz zu Dopsch (Urbare S. CXXXII), welcher das Dorfgericht 
aus dem grundherrlichen Gericht herleitet, und im Gegensatz zu Werunsky 
(Österreich. Reichs- u. Rechtsgesch. S. 67), welcher die Wurzel des Dorfgerichts 
in der ursprünglichen Autonomie der Gemeinde zu finden glaubt, verficht 
O. ebenso, wie das bereits v. Luschin getan hatte, die Ansicht vom öffentlich- 
rechtlichen Ursprung des Dorfgerichts. „Wesentlich für das Dorfgericht 
ist . . . die vom Landesfürsten übertragene Niedergerichtsbarkeit“ 
(43). Der Besitz des Dorfgerichts setzt in der Regel voraus, daß sein Inhaber 
dem geistlichen oder weltlichen Hochadel angehört. Nach O. wäre an- 
zunehmen, daß diese Dorfgerichtsbarkeit des Hochadels wesentlich im 
13. Jahrhundert zur Ausbildung gelangte. Wünschenswert schiene es mir, 
wenn O. auch die Beziehungen zwischen Hofmark- und Dorfgerichtsbarkeit 
eingehender untersucht hätte. 

Auf Grund ihrer gerichtsherrlichen Befugnisse gelang es den Dorfgerichts- 
herren, ihre Macht auch über das Gebiet des Gerichtswesens hinaus aus- 
zudehnen. „Allgemein ist zu beobachten, daß die Dorfherrschaft auf Grund 
ihrer gerichtsrechtlichen Befugnisse eine zwingende Gewalt über alle Be- 
wohner und allen Grund und Boden des Dorfes ausübte” (60) und schließlich 
zur „Obergrundherrschaft” wurde. Hiermit ergibt sich für Österreich eine 
ähnliche Entwicklung, wie eine solche für das Gebiet des Niederrhein und der 
Mosel von Schöningh und Rörig nachgewiesen wurde. 


! O. versteht unter Gütern nur die Häuser, nicht aber den grundherrlichen 
Besitz in der Dorfflur (vgl. S. 15), eine Ausdrucksweise, die geeignet ist, 
Mißverständnisse zu verursachen. 


388 Kritiken. 


Im dritten Hauptteil befaßt sich O.s Arbeit mit der Vogtobrigkeit, die 
gleichfalls als patrimoniale Gewalt eine Zwischeninstanz zwischen Staat 
und Beherrschten bildete. Die große Masse der Vögte im späteren Mittelalter 
entbehrt nach O. der Gerichtsgewalt und ist nur mit der Aufgabe des Schutzes 
der Untertanen betraut, wofür den Vögten von den Bevogteten Abgaben 
und Dienste zu leisten sind. Daneben erscheinen allerdings auch Vögte 
mit richterlicher Gewalt als Nachfolger der alten Immunitätsvögte, ferner 
werden gelegentlich auch Dorfherren als Vögte bezeichnet; zuweilen wird 
endlich Vogt im selben Sinne verwendet wie Landrichter. 

Auch im früheren Mittelalter ist nach O. die Vogtei, wenn von den Immuni- 


tätsvögten der in Österreich begüterten Hochstifter abgesehen wird, nur als 


Schirmvogtei nachweisbar. Dieser Schirmvogt „führt ein Oberaufsichts- 
recht über die ihm anvertrauten Güter und Personen” (91). 

Das wesentliche Ergebnis der Arbeit O.s wäre demnach eine weitere Er- 
schütterung der grundherrlichen Theorie. Die richterlichen Befugnisse der 
patrimonialen Gewalten — abgesehen von einer sehr beschränkten grund- 
herrlichen Gerichtsbarkeit — haben sich nach O. ebenso wie die Schirmvogtei 
unabhängig von der Grundherrschaft entwickelt. Wenn wir an der Unter- 
scheidung von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Institutionen 
festhalten, eine Unterscheidung, die allerdings, wie schon Rietschel (Mitteil 
d. Instit. f. österr. Geschforsch. 27, 408ff.) dargetan hat, nur cum grano 
salis angewendet werden darf, so sind Dorfgericht und Vogtobrigkeit ihrem 
Ursprung nach öffentlichrechtlicher Natur. 

Zu ganz entgegengesetzten Ergebnissen gelangt nun Dopsch in seinen 
Untersuchungen. Mit Recht scheint mir D. darauf hinzuweisen, daß O. 
keinerlei stichhaltige Beweise für seine Annahme beizubringen vermag, daß 
die Niedergerichtsbarkeit des weltlichen Hochadels auf Privilegierung seitens 
des Landesfürsten beruhe und nicht aus der Grundherrlichkeit erwachsen 
sei. In der Urkunde, auf welche O. sich in dieser Hinsicht beruft (S. 17), 
werden nicht Gerichtsrechte verliehen, sondern wird nur der Besitz solcher 
bestätigt, wie denn auch O. selbst sie ganz richtig als Bestätigungsurkunde 
bezeichnet. Bei diesem Stand des Quellenmaterials ist es unmöglich, über die 
Entstehung dieser Gerichtsbarkeit der Grundherren beweisbare Behauptungen 
aufzustellen. 

Was nun das Dorfgericht betrifft, so gibt D. zu, daß‘die Urkunden, auf 
welche O. sich beruft, um den öffentlich-rechtlichen Ursprung der Dorf- 
gerichtsbarkeit zu erweisen, allerdings von einer Übertragung der Dorf- 
gerichtsbarkeit seitens des Landesfürsten an geistliche Anstalten sprechen, 
letzterer tritt aber in den von O. erwähnten Urkunden „lediglich als In- 
haber privater Rechte auf, zu welchen auch das Dorfgericht gehört‘ (603). 
Diese Urkunden können also für den Beweis eines öffentlichrechtlichen 
Ursprungs der Dorfgerichtsbarkeit nicht verwendet werden. Das Dorfgericht 


Kritiken. 389 


erscheint vielmehr als Zubehör des freien Eigens in einer Reihe von Urkunden, 
mit denen sich O. nicht genügend vertraut gemacht hat, wobei unter „freiem 
Eigen” nach D. „ein Gut, das niemand pflichtig ist”, verstanden werden 
muß. Dieses freie Eigen nahm die Genossenschaft seiner Inhaber an, so daß 
neben Herreneigen auch Ministerialeneigen und Rittereigen zu unterscheiden 
wäre. Eine ähnliche Beobachtung läßt sich ja auch hinsichtlich bäuerlicher 
Besitzformen machen. Den freien, vogtbaren und eigenbehörigen Leuten 
entsprechen Freigüter, vogtbare und eigenbehörige Güter.! 

Von der Auffassung der Dorfgerichtsbarkeit als Zubehör des freien Eigens 
ausgehend wird auch die Erklärung der Tatsache leicht, daß in einem Dorfe 
mehrere Grundherren als Inhaber der Dorfgerichtsbarkeit erscheinen. Dieser 
Zustand, der ursprünglich wohl der gewöhnliche war, ist dann in der späteren 
Zeit meist beseitigt worden, indem eine Vereinheitlichung der Dorfgerichts- 
barkeit, die Vereinigung derselben in der Person eines einzigen Grundherrn 
stattfand. | 

Wenn auch meines Erachtens von D. der Beweis grundherrschaftlichen 
Ursprungs der Dorfgerichtsbarkeit erbracht wurde, so bleiben im einzelnen 
noch mancherlei Schwierigkeiten ungelöst. Vor allem bleibt die Frage un- 
beantwortet, wie sich denn diese Dorfgerichtsbarkeit, die für Delikte auf der 
Dorfgasse kompetent war, auch auf Vergehen jener Leute ausdehnen 
konnte, die keiner der im Dorfe begüterten Grundherrschaften untertänig 
waren. ` 
Wenn endlich D. gegenüber O. die Meinung vertritt, daß mit der Vogtei 
‚auch in der älteren Zeit häufig Gerichtsbarkeit verbunden war, so scheint 
mir der Beweis hierfür nicht ausreichend erbracht zu sein. Wohl aber glaube 
ich mich der Meinung Da anschließen zu müssen, „daß auch Vogtei ebenso 
wie Dorfgericht eine regelmäßige Pertinenz des freien Eigens gewesen 
äst” (619). 

Sind auch durch D.s Ausführungen, welche auf eingehenderer Beherr- 
schung des Quellenmaterials beruhen, die Ergebnisse der Forschungen O.s 
in wichtigen Punkten als unzutreffend dargetan worden, so bleibt es doch 
ein nicht gering zu schätzendes Verdienst der O.schen Arbeit, durch neue 
Fragestellung und eindringende Untersuchung der in Betracht kommenden 
Probleme eine Vertiefung unserer Kenntnisse und eine allseitigere Würdigung 
der patrimonialen Gewalten herbeigeführt zu haben. 


Innsbruck. H. Wopfner. 


' Vgl. Wopfner, Freie und unfreie Leihen, 6f. (Sonderabdruck aus Viertel- 
Jahrsschr. f. Soz.- u. Wirtschgesch. 1905, Heft 1) und Hauptmann, Freileute, 
6f. (Sonderabdruck aus Carinthia I, Heft 1, Jg. 1910). 


390 Kritiken. 


Erich Caspar, Petrus Diaconus und die Monte Cassineser Fäl- 
schungen. Ein Beitrag zur Geschichte des italienischen Geisteslebens 
im Mittelalter. Berlin, J. Springer, 1909. XI, 284 S. Preis 12 M. 
Das interessante, auf einer eindringenden, umfangreichen und mühe- 
vollen Arbeit beruhende Buch macht zum erstenmal den Versuch, die 
literarische Tätigkeit und Erscheinung des Petrus diaconus von Monte 
Cassino in ihrer Gesamtheit kritisch zu erfassen und darzustellen. Die Per- 
sönlichkeit und die Werke dieses Mannes haben sich niemals eines ungeteilten 
Beifalls zu erfreuen gehabt. Sieht man von den Äußerungen der Selbst- 
verteidigung des Petrus gegen die Neider ab, die man nicht wie C. S. 44 
verwerten kann, weil sie sich in rein typischen und traditionellen Phrasen 
mittelalterlicher Schriftstellerei ergehen, so findet man ein deutliches Urteil 
schon bei einem Abschreiber seiner Werke des 15. Jahrhunderts, der vieles, 
quae non sunt ad rem, als einen supervacuus labor fortläßt. Gegen Er- 
zählungen des Petrus in der Klosterchronik von Monte Cassino, seinem 
historisch wichtigsten Werke, sind von Wattenbach und Bernhardi die er- 
heblichsten Bedenken geäußert worden, ohne daß man ihm Unwahrheiten 
direkt nachweisen könnte, weil kein anderes Material zur Kontrolle vor- 
handen ist. Viele Werke der Hagiographie von Monte Cassino sind von 
Männern wie Mabillon, den Bollandisten und anderen längst als Fälschungen 
erkannt, und Petrus ist von ihnen mehr oder minder bestimmt als Urheber 
der Fälschung bezeichnet worden. Alle diese zwar zahlreichen, aber stets 
einzeln vorgebrachten Beobachtungen und nicht sicher begründeten Be- 
schuldigungen faßt Caspar zum erstenmal zusammen und sucht ihnen durch 
sorgfältige und systematische Bearbeitung des gesamten Materials eine ge- 
sicherte Grundlage zu geben, auf der ein endgültiges Urteil formuliert werden 
kann. Der Hauptinhalt des Buches besteht so in einer Anzahl von kritischen 
Analysen einzelner Werke, in dem Beweis, daß sie gefälscht sind und daß 
Petrus diaconus der Fälscher ist. Es handelt sich dabei um eine so erheb- 
liche Anzahl von Fälschungen, nicht nur von literarischen Werken, sondern 
auch von Urkunden, daß die eingehende Nachprüfung aller Beweise mir 
nicht möglich ist. Es dürfte genügen, wenn ich zu der Analyse und den 
Beweisen der Fälschung einiger der wichtigeren Werke auf Grund eigener 
Nachprüfung Stellung nehme. 

Eingeleitet wird das Buch durch ein Kapitel über Monte Cassino im 11. 
und 12. Jahrhundert, das in anziehender Weise zeigt, wie das Kloster unter 
Desiderius vom Geiste der Reformer des 11. Jahrhunderts erfüllt war und 
eine leitende Rolle in den Kämpfen jener Tage spielte, wie schnell es von 
dieser geistigen und materiellen Blüte im 12. Jahrhundert herabsank. Daran 
schließt sich ein Kapitel über Petrus diaconus, in dem die nur aus seinen 
eigenen Schriften bekannten Nachrichten über sein Leben zusammengestellt _ 
werden und völlig überzeugend gezeigt wird, wie er auch hier bereits als 


| Kritiken. 39} 


Fälscher tätig gewesen ist, sich zu einem Angehörigen des großen Geschlechtes 
der Tuskulanergrafen gemacht und aus persönlicher Eitelkeit sich wichtige 
Taten und große Ehren zuerkannt hat, die mehr oder weniger nur in seiner. 
Phantasie existiert haben. Zugleich liefert dies Kapitel die Beschreibung 
der handschriftlichen Überlieferung der Werke des Petrus, die wichtigste 
Grundlage für die nun folgende Kritik derselben. Auf das erste Kapitel 
dieser Reihe, das die Heiligenleben im Ortus et vita iustorum coenobii Casi- 
nensis behandelt, gehe ich nachher ein. Die weiteren Kapitel dieser Art 
behandeln die Acta S. Placidi, die Heiligenleben des Registrum S. Placidi, 
die Benediktfälschungen und die Atineser Geschichtsquellen. Von den hier 
vorgetragenen Beweisen halte ich für schlagend diejenigen, daß Petrus 
der Fälscher des Pseudo-Gordian, der Vita Gebizonis, der Passio sanctorum 
martirum Dionisii .. Demetrii . ., und der Epitome chronicorum Casinensium 
sei; bei den Atineser Geschichtsquellen halte ich es für wahrscheinlich, daß 
Petrus den Atenulf verfaßt habe, für sicher, daß die von C. ihm zugewiesenen 
Teile der Chronik von ihm herrühren und ebenso, daß er den Leo mindestens 
in weitgehendem Maße überarbeitet hat; Leo hätte z. B. als Zeitgenosse 
schwerlich Konrad IL mm Jahre 1046 regieren lassen, während etwa Leo 
Marsicanus II, 77, S. 682 diese Zahl erklären könnte. 

Wenn ich nun gegen eine Anzahl anderer Beweise Bedenken vorbringe, 
so tue ich das in dem Bewußtsein, es an vollständiger Kenntnis und Be- 
herrschung der speziellen Materie mit dem Verfasser nicht aufnehmen zu 
können; doch kann ich jene Bedenken durch die von ihm vorgebrachten 
Gründe nicht entkräftet finden. Daß die Vita Placidi des Stephanus Ani- 
ciensis eine Fälschung des Petrus sei, scheint mir von C. nicht bewiesen zu 
sein, ich halte das für recht unwahrscheinlich. Stephan nimmt deutlich auf 
eine vorhandene, aber nicht ausreichende‘ lateinische Fassung der Acta 
Placidi Bezug, und will diese ungenügende Darstellung im Auftrag der 
Cassinesen stilistisch verbessern. Da er das in dem Brief an die Cassinesen 
ausdrücklich sagt, wird man ihm die Wendung der allgemeinen Vorrede, die 
Bezug nimmt auf ‘illud quod invenimus apud Grecos’ (in Wahrheit Pseudo- 
Gordian), die den Anschein erwecken könnte und wohl auch sollte, als habe 
er die griechischen Akten gehabt, als eine prahlerische Ungenauigkeit nicht 
allzusehr anrechnen. Er scheint mir deutlich zu sagen, daß Placidus als 
Märtyrer bei den Lateinern erst jüngst bekannt geworden sei, gibt sich also 
keineswegs den Anschein hohen Alters. Er will auch nicht dem Geschlechte 
der Anicier angehören, dann hätte er ähnlich sagen müssen, wie es im Gordian 
heißt, “ex Aniciorum sanguine stemmatis lineam ducens’, oder ‘de Octaviae 
gentis familia ducens uxorem’, ‘ex Octaviorum et Flaviorum stirpe’. Unter 
Aniciensis konnte ein mittelalterlicher Mensch nur einen Einwohner oder 
Würdenträger von Le Puy verstehen; ein Bischof brauchte das ja nicht zu 
sein. In lokalhistorischem Material von Le Puy, das mir nicht zur Verfügung 


392 Kritiken. 


steht, wären doch noch eingehendere Nachforschungen anzustellen, ehe man 
Stephan jede Existenzberechtigung abspricht. Aber selbst wenn man ihn 
dort nicht finden sollte, wäre die vorliegende Frage damit noch nicht erledigt; 
denn Ca Gründe gegen Stephan vermögen mich auch weiterhin nicht zu 
überzeugen. Er leitet sein Werk nicht mit zwei ‘völlig identischen’ Vorreden 
ein, sondern mit einem Brief an die Cassinesen und einer allgemeinen Vor- 
rede; er tut das nicht um der Nachahmung der Maurus-Vita willen, sondern 
tut dasselbe, was unzählige andere Biographen und Hagiographen des Mittel- 
alters getan haben; ich nenne beliebig aus dem Bande M. G. SS. XV als 
Beispiele die Vita Leobae, Gerardi, Deicoli, Hugonis, S. 121 f., 655 f., 675 f., 
937 f. Von großen Geschichtswerken haben Wipos Gesta Chuonradi in dieser 
Art eine epistola und einen prologus, und so ließen sich noch sehr viele Bei- 
spiele bringen. Stephans Verfahren ist in diesem Punkte ganz einwandfrei. 
Einzig die Tatsache, daß ein Satz des Prologs von Stephan mit einem der 
epistola des Adenulf annähernd identisch ist (Caspar S. 136, Anm. 6), ja 
mehr noch, daß der ganze Prolog des Stephan und die ganze epistola Adenulfs 

weitgehende stilistische und inhaltliche Anklänge aneinander aufweisen, 

könnte stark dafür sprechen, daß Petrus in Wahrheit der Stephanus Ani- 

ciensis ist; aber da bleibt auch die Möglichkeit, daB Petrus in einem späteren 

Werke den Prolog Stephans benutzt und ausgeschrieben hat. Und das möchte 

ich für das Wahrscheinlichere halten, weil Stephan stilistisch sonst nichts 

mit Petrus gemein hat. Die echten Werke des Petrus und seine erweisbaren 

Fälschungen haben eine leicht erkennbare Stileinheit und Stileigentümlich- 

keiten, von denen bei St. nichts wahrzunehmen ist. Meines Erachtens hat 

er wirklich von den Cassinesen den Pseudo-Gordian zur stilistischen Ver- 

schönerung, wie er angibt und wie Ähnliches tausendmal im Mittelalter ge- 

schehen ist, erhalten, er hat aber ganz im Gegenteil das Werk vereinfacht 

und verkürzt. Für meine Annahme scheint auch die handschriftliche Über- 

lieferung zu sprechen; Stephanus gehört nicht zum ursprünglichen Bestande 

des Placidusregisters, sondern ist dem Bande nachträglich vorgeheftet worden. 

Ich kann das Werk des St. bis auf weiteres nicht für eine Fälschung des 

Petrus halten. 

Die Vita Martini des Adelbert, die Vita s. Athanasii episcopi und die 
Translatio s. Benedicti hat Holder-Egger (N. Archiv XXXV, 596 ff.) ent- 
weder bestimmt oder höchstwahrscheinlich (Translatio) als echte Werke 
bzw. Fälschung von anderer Seite in Anspruch genommen, indem er 
zum Teil seine Gründe nur kurz andeutet; ich begründe, warum ich mich 
ihm anschließe. Bei der Vita Martini ist eine schriftliche Quelle für die 
entsprechenden Stellen des Chron. Vulturnense doch keine “künstliche 
Konstruktion’, denn das Chron. sagt (col. 389): quae de eodem monasterio 
scripta reperi. Adalbert hat manche Stellen aus älteren süditalienischen 
Quellen, die nicht aus Leo, der sonst einzigen Quelle des Petrus, in 


A nm E EE ek E es 
sy .- GR GC , A 
“ou Wi N ue ni 


Kritiken, 393 


dieser Fassung zu entnehmen waren; Petrus in der unter seinem Namen 
überlieferten Vita Martini hat solche Stellen gekürzt, daneben dann auch 
noch Leo herangezogen. Petrus hat sich sonst niemals für ein Stück 
seiner eigenen Werke eine Quelle gefälscht, wie es hier der Fall sein müßte, 
Gordian und seine Vita Placidi decken sich in höchst naiver Weise im ganzen 
und vielem einzelnen, nur ist die Fälschung das viel umfangreichere Werk. 
Das Raffinement einer stückweisen Fälschung scheint mir über Petrus’ 
Methode hinauszugehen. Die Vita et Translatio s. Athanasii ep. Neap. haben 
im Stil eine gewisse Verwandtschaft mit Petrus’ Werken, was natürlich nicht 
beweist, daß sie von ihm herrühren, aber doch noch Beachtung verdient; 
ich weise z. B. auf ‘feronymus’ hin, SS. rer. Lang. 452, L 19, bei Du Cange 
nur aus dieser Stelle belegt, ebenso bei Petrus Vita Martini, AA. SS. Okt. X, 
838. Daß aber die Fassung bei Caspar S. 220 ff. die Quelle für die in SS. rer. 
Lang. p. 439 sqq. sei, halte auch ich für unmöglich. Hauptsächlich be- 
weisend scheint mir SS. rer. Lang. p. 448, I. 1—6, verglichen mit Caspar 
S. 223, 1. 19—22 und Erchempert cap. 34, p. 247. DaB die Translatio $. 
Benedicti (Anal. Boll. I, 75 ff.) ein Werk des Petrus sei, möchte ich bestimmt 
ablehnen. Petrus nennt niemals seine wirklichen echten Quellen, wie es der 
anonymeFälschertut; daß dieser auch das Gedicht des Marcus poeta (Mabillon, 
Acta Sanctor. I, 26 und oft) benutzt, ist kein Beweis für die Autorschaft 
des Petrus, da dies Gedicht wohl jedem Cassinesen bekannt war. Vielmehr 
spricht entscheidend gegen Petrus, daß der Anonymus den Gerechten auf 
dem Mons Casinus vor Benedikt nieht mit Martin identifiziert. Petrus, der 
so oft in seinen Fälschungen an andere, frühere anknüpft und sie weiter aus- 
spinnt, hätte sich diese schöne Gelegenheit, auf seinen Martin hinzuweisen, 
wohl kaum entgehen lassen. 

C. hat gewissermaßen als Grundlage für seine Kritik eine Arbeitsmethode 
des Petrus herausgearbeitet, die in ihrer Gleichmäßigkeit in den verschiedenen 
Werken bei dem Versagen anderer Argumente oft den Beweis für die Autor- 
schaft des Petrus liefern soll. Aber ich kann schon bei der grundlegenden 
Darlegung dieser Methode im 3. Kapitel über die Heiligenleben im Ortus et 
vita iustorum coenobii Casinensis, die ersten Arbeiten des P., vielen Be- 
merkungen von C. nicht zustimmen und meine, daß diese ‘Methode’ des 
Petrus auch höchst unsichere Kriterien zum Beweise der Fälschungen liefert. 
Eine Feststellung des Sprachgebrauchs des P. scheint mir in weiterem Um- 
fange möglich und verwertbar zu sein, als C. sie unternommen hat, und eine 
rein philologische Vergleichung einzelner Textstellen würde, wie im Falle der 
Vita Athanasii, sicherere Resultate geliefert haben als das Operieren mit der 
Fälschungsmethode des Petrus. Ich kann mich nicht recht davon überzeugen, 
daß Petrus in einzelnen Stücken sich in einen fremden Stil und fremde Stand- 
punkte hineingearbeitet hat, da in einer Reihe seiner Fälschungen sein Stil und 
seine Eigenart handgreiflich nachzuweisen sind und ganz naiv zutage treten. 

Histor. Vierteljahrschrift, 1910, 8. 97 


394 Kritiken. 


Doch ist mit den bisherigen Angaben der reiche Inhalt des C.schen Buches 
noch nicht erschöpft. Es folgt noch ein umfangreiches und wichtigesKapitel 
über Petrus als Chronist, Archivar und Sachwalter von Monte Cassino und 
eine interessante, zusammenfassende Schilderung der literarischen Persör- 
lichkeit des P. Zum Schluß sind eine Anzahl bisher ungedruckte oder schlecht 
veröffentlichte Texte beigegeben, von denen ich besonders Lothars MI 
Diplom für Monte Cassino und Petri diaconi altercatio pro coenobio Casinensi 
hervorhebe. 

C. hat für die Geschichte von Unteritalien und Sizilien, der alle seine bis- 
herigen Arbeiten gewidmet sind, einen ungemein wertvollen Beitrag geliefert, 
indem er diesen interessanten Mönch aus Monte Cassino einer eingehenden 
kritischen Behandlung unterzog. 

Leipzig. B. Schmeidler. 


Jos. Schnitzer, Quellen und Forschungen zur Geschichte Savona- 
rolas I—IIL München 1902—1904. (Veröffentlichungen aus dem 
Kirchenhist. Seminar München I, 9; II, 3 und 5.) 

Zwei dieser Hefte enthalten wertvolle Quellen zur Geschichte Savonarolas: 
das erste die Aufzeichnungen des Florentiner Notars Bartolomeo Redditi 
(Breve compendio e sommario della verità predicata e profetata dal fra 
Girolamo da Ferrara), das zweite die kurzen Erinnerungen des Tommaso 
Ginori (Libro di debitori e creditori e ricordanze)— beides bisher ungedruckte 
zeitgenössische Quellen über Savonarola von hohem Interesse und — nach 
den Untersuchungen Schnitzers — von großer Zuverlässigkeit. Das dritte 
Heft enthält Teile der Schriften des Florentiner Geschichtschreibers Barto- 
lomeo Cerretani, soweit darin Savonarola behandelt ist, freilich auch diese 
Stellen noch mit gewissen notwendigen Verkürzungen, um über zwecklose 
Längen hinwegzuführen. Das zweite Heft dagegen ist eine quellenkritische 
Untersuchung über „Savonarola und die Feuerprobe‘. 

Schnitzers Arbeiten sind hervorgerufen durch die Beurteilungen, die $% 
vonarola beim 400jährigen Gedenktag seines Todes von katholischer Seite, 
insbesondere von Pastor in der „Geschichte der Päpste‘“ Bd. III gefunden 
hatte. Pastor vertrat den orthodox katholischen Standpunkt: der Ungehorsat 
gegen den Heiligen Stuhl ist das schwere Vergehen Savonarolas — obwohl 
dem Dogma treu, vertrat er doch praktisch unkirchliche Tendenzen. Schnitze! 
steht grundsätzlich auf einem anderen, Savonarola günstigeren Standpunkte; 
in viel höherem Maße als Pastor gelingt ihm die geschichtliche Würdigung d% 

‘ unvollkommenen Propheten. Er führt in einem Überblick von 72 Seiten 
in die Geschichte Savonarolas von 1493 bis zur Feuerprobe von 14% e 
dann prüft er die Quellen der Feuerprobe: die für Savonarola günstige) 
die gegnerischen und die neutralen. Sein Ergebnis ist — teilweise auch ID 
Gegensatz zu Ranke —, daß die Berichte der frateschi, der Anhänger Savons 


Kritiken. 395 


rolas, im wesentlichen das Richtige geben. Die Quellen des ersten und des 
dritten Heftes sind gewissermaßen Belege für diese Auffassung — aus allen 
drei Lagern genommen. Auch sonst hat Schnitzer handschriftliches Material 
benutzt und, abgesehen von der Hauptsache, viele nützliche Einzelfest- 
stellungen gegeben. 

Schnitzer gibt mit seiner Auffassung von Savonarola keinen Helden- 
kultus: er will ihn rechtfertigen gegenüber ungerechten Beurteilungen, 
aber Savonarolas Glauben an sein Prophetentum nennt er mit Recht einen 
Aberglauben. Ob nicht das Eingehen auf die Feuerprobe auch ein Versagen 


`- des inneren Menschen war? Daß seine Gegner ihm eine Falle stellen wollten, 


ist gewiß; daß er darauf einging, geschah nicht aus dem Wunsche, für seine 
Sache zu sterben, sondern ebenfalls aus dem Aberglauben an die Feuerprobe. 
So fällt er um des Wunders willen, an das er glaubt. Es ist in ihm eine Ver- 
bindung naiver mittelalterlicher Frömmigkeit mit einer instinktartigen 
Reaktion gegen ihre äußeren Konsequenzen. Aber damit hatte er das religiöse 
Problem noch nicht in der Tiefe ergriffen. Seine subjektive Ehrlichkeit und 
die Unehrlichkeit seiner Gegner liegen trotzdem klar zutage. 

Schnitzer hat weitere Quellenveröffentlichungen über Savonarola vor- 
bereitet; er möge sich durch ihre Herausgabe weiteren Dank der Fach- 
genossen erwerben! 

Tübingen. Walter Goetz. 


Stauber, Richard, Die Schedelsche Bibliothek. Ein Beitrag zur 
Geschichte der Ausbreitung der italienischen Renaissance, des deutschen 
Humanismus und der medizinischen Literatur. Nach dem Tode des 
Verfassers herausgegeben von Dr. Otto Hartig (Studien u. Darstellungen 
aus dem Gebiete der Geschichte herausgegeben von Hermann Grauert, 
VI. Bd., 2. u. 3. Heft). Freiburg, Herder 1908. XVI, 277 S. 

Der Verfasser dieser Schrift, die ich hier unlieb verspätet anzeige, ist kurz 
nach ihrer Vollendung in jungen Jahren gestorben. Ihre Drucklegung ver- 
danken wir Hermann Grauert, der dem Verfasser auch das Thema als Doktor- 
arbeit gegeben hatte, und Otto Hartig. Wir haben damit ein treffliches 
Hilfsmittel für das Gebiet des deutschen Frühhumanismus erhalten. Wer 
hier gearbeitet hat, der kennt die großartige Sammlung der Handschriften 
und Drucke, die aus dem Nachlaß Hartmann Schedels in die Münchner 
Hof- und Staatsbibliothek gekommen sind. Mehrfach sind auch schon die 
zahlreichen Schreib- und Erwerbsvermerke beachtet worden, die sich in 
diesen Beständen finden, aber systematisch konnte dies nur jemand ver- 
arbeiten, der selbst Bibliotheksbeamter ist. Das hat nun Stauber mit hin- 
gebendem Fleiße und trefflichem Erfolge getan. Er hat zunächst die Biblio- 
thek des älteren Vetters Hermann Schedel, soweit möglich, rekonstruiert, 
und dann gezeigt, daß wir auch die Hartmanns, wie es Knod für die des 


27* 


396 Kritiken. 


Beatus Rhenanus getan hat, in ihrer allmählichen Entstehung verfolgen 
können. Dabei sind lehrreiche Beobachtungen möglich geworden. Wir 
sehen zunächst, wie Hermann und Hartmann, obgleich sie nicht, wie man 
immer geglaubt hat, im Verhältnis von Onkel und Neffe zueinander stehen, 
doch zwei Generationen humanistischen Interesses repräsentieren. Her- 
mann, der ältere, ist in Italien noch humanistisch ganz uninteressiert, erst 
in Eichstätt und in Augsburg wird er für die neue Richtung gewonnen. 
Hartmann dagegen wird schon als Leipziger Student von Hermann dem 
Humanismus zugeführt und ist seitdem der aufmerksamste Beobachter 
und Sammler aller humanistischen Neuerscheinungen geworden, den wir in 
Deutschland kennen. Er erwirbt auch griechische und hebräische Hand- 
schriften, strebt also, wenn auch sehr bescheiden, nach dem Ruhme eines 
vir trilinguis, er tritt ferner früh in den Kreis geographisch-historischer 
Interessen, die dem Nürnberger Humanismus sein besonderes Gepräge 
geben — die Entdeckungen Staubers über Beziehungen Schedels zum Globus 
Martin Behaims und die eines Briefes des Hieronymus Münzer an König 
Johann IL von Portugal hat Grauert in einem Exkurs, der mit dieser Arbeit 
gedruckt ist, und in einer besonderen Abhandlung im Histor. Jahrbuch 
XXIX (1908), 304ff. in ihrer Bedeutung deutlich gemacht. Schedel wird 
dann aber auch gegen das Ende des Jahrhunderts von den platonisierenden 
Tendenzen der Ficinoschule ergriffen und erscheint in engen Beziehungen 
zu Conrad Celtis; im Jahre 1504 beendet er den berühmten cod. lat. 716, 
den liber antiquitatum, mit dem er als Rivale der Peutinger, Pirckheimer, 
Thomas Wolf und Beatus Rhenanus erscheint. Anderseits ist ebenso 
charakteristisch, daß ein Sammelband deutscher Lieder, den er als Leipziger 
Student besaß, keine Genossen mehr in Schedels Bibliothek gefunden hat. 
— So ist Schedel mit allen wichtigen Strömungen des Humanismus ver- 
bunden, der Schlußabschnitt Staubers läßt dies gut ersehen, auch für seine 
Beziehungen zu den Künsten hat Stauber neues Material beigebracht, das 
im Verein mit dem, was Horawitz, Muther, Bezold und besonders neuer- 
dings Giehlow geboten haben, dazu einlädt, die Stellung des deutschen 
Humanismus zur bildenden Kunst einmal zusammenhängend zu unter- 
suchen. Dagegen wird man Schedel eigene Produktion wohl völlig ab- 
zusprechen haben. Die bekannte Weltchronik ist jetzt durch die ebenfalls 
von Grauert angeregte Arbeit von M. Haitz völlig als Kompilation erwiesen, 
auch der von Stauber S.94 aus clm. 716 mitgeteilte Abschnitt Laus et prae- 
conium nobilissimae Germaniae ist ein cento aus Enea Silvio und der sog. 
Türkenrede des Bischofs Giantonio Campano von 1471. Daß Schedel die 
sog. B-Chronik des Andreas von Regensburg übersetzt und fortgesetzt hat, 
glaube ich nach dem, was Stauber S. 63 über die Scheurlhandschrift 4° 163 des 
Germanischen Museums in Nürnberg sagt, noch weniger als vorher. Schedel 
ist eben nur Sammler und gerade deshalb eine so charakteristische Figur. 


Kritiken. ` 397 


Auch über die äußeren Lebensschicksale der beiden Schedel erfahren wir 
viel Neues, z. T. auf Grund einer in Berlin von Dr. Emil Jacobs gefundenen 
und Stauber zur Verfügung gestellten Handschrift. Dieselbe Handschrift 
belehrt uns darüber, daß die Schedelsche Bibliothek weder direkt noch 
vollständig in den Besitz Herzog Albrechts V. gekommen ist, sondern nur 
etwas mehr als die Hälfte, und zwar als ein Bestandteil der Fuggerschen 
Bibliothek. Zwei ausführliche Verzeichnisse lehren uns auf Grund der alten 
Kataloge den ehemaligen und, soweit er aus den Beständen von München, 
Augsburg, Bamberg, Berlin, Hamburg, Kassel, Maihingen, Nürnberg her- 
gestellt werden kann, den jetzigen Bestand der Schedelschen Bibliothek 
kennen. 

Die im Anhang gegebenen Texte sind nicht immer ganz einwandfrei. 
Ich hätte dort gerne auch einen vollständigen Abdruck von Hartmanns 
Hauskalender (clm. 533 und 624) gefunden, ebenso wären dort die im Buche 
S. 50, 73, 92 abgedruckten, so interessanten Bücherbestellzettel mit den 
paar anderswo gedruckten Stücken zu vereinigen gewesen. Auch eine Zu- 
sammenstellung der zahlreichen Angaben über Bücher- und Einbandpreise 
hätte sich verlohnt. Aber wir haben Ursache, auch so für das Gebotene 


zu danken. 
München. Paul Joachimsen. 


P. Kalkoff. W.Capitoim Dienste Erzb. Albrechts von Mainz. Quellen 
und Forschungen zu den entscheidenden Jahren der Reformation (1519 
bis 1523). Erstes Stück der neuen Studien zur Gesch. der Theologie 
und der Kirche, herausgegeben von N. Bonwetsch und R. Seeberg. 
Berlin, Trowitzsch u. Sohn, 1907. 151 S. M. 4.80. 

P. Kalkoff hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit Albrecht von 
Mainz, und zwar speziell mit dessen kirchlicher Haltung im Beginn der 
Reformation beschäftigt. Im Vordergrund steht da die Frage, wie es ge- 
kommen ist, daß Albrecht, der Primas von Deutschland und der von Luthers 
Auftreten gegen den Ablaß zunächst Betroffene, der kirchlichen Bewegung 
in den ersten Jahren sich eher freundlich als feindlich gegenübergestellt hat, 
was dann für das schnelle und siegreiche Vordringen der Reformation in 
Mitteldeutschland ohne Zweifel nicht ohne Bedeutung gewesen ist. In den 
Rahmen dieser Untersuchungen gehört auch die vorliegende, mit gewohnter 
Stoffbeherrschung geschriebene, ergebnisreiche Schrift des nämlichen Ver- 
fassers; sie untersucht den Einfluß, den auf die Haltung des unselbständigen 
Fürsten Wolfgang Capito gehabt hat, den Albrecht 1519 als Domprediger zu 
sich berief und jahrelang in hohem Vertrauen hielt. Kalkoff zeigt, wie 
Capito, der selbst je länger desto tiefer von der Reformation berührt und er- 
griffen wurde, in dieser Stellung u. a. den Machenschaften Aleanders 
entgegenwirkte und gegen die Ausführung des Wormser Edikts im Deutschen 


398 Kritiken. 


Reiche seinen ganzen Einfluß bei Albrecht erfolgreich in die, Wagschale 
warf; andererseits sich dabei doch, durch kluges Lavieren und ohne eigent- 
lich seine evangelische Überzeugung zu verleugnen, längere Zeit in der Gunst 
der Kurie erhielt und Beweise davon entgegennahm, gleichwie er auch in 
Rom den Schein zu erwecken wußte, als tue der Primas seine Pflicht zur 
Aufrechterhaltung der bedrohten kirchlichen Ordnung Deutschlands in 
vollem Maße. 

Noch auf dem 2. Nürnberger Reichstag (1522/23) konnte Capito für die 
lutherische Sache wirken und wußte die Wiederannäherung Albrechts an 
Rom, die der Nuntius Chierigati vermitteln sollte, zu vereiteln. Auf die 
Dauer freilich ließ sich diese Stellung nicht behaupten; Capito fühlte das 
selbst und ging nach dem Reichstagsschluß nach Straßburg, von wo er dann 
seine formelle Entlassung aus Albrechts Diensten erbat; er sah ein, daß der 
„oberflächliche Genußmensch“ doch nie für das Evangelium gewonnen werden 
könne. So zog sich Capito von ihm zurück; bei dem Kardinal aber erfolgt 
fast gleichzeitig hiermit ein schroffer Systemwechsel zuungunsten des 
Luthertums, der &ber nicht mehr auslöschen konnte, was seine bisherige 
konnivierende oder freundliche Haltung der Bewegung genützt hatte. 

W. Friedensburg. 


Paul Herre: Barbara Blomberg, die Geliebte Kaiser Karls V. 
und Mutter Don Juans de Austria. Ein Kulturbild des 16. Jahr- 
hunderts. Leipzig (Quelle u. Meyer) 1909. V u. 160 S. 

Angeregt durch zufällige archivalische Funde über die Mutter Don Juans, 
des Lepantosiegers, ist der Verf. den Berichten über diese nicht gerade an- 
ziehende Frau weiter nachgegangen und bietet uns in dieser auch äußerlich 
trefflich ausgestatteten kleinen Biographie ein interessantes Bild von den 
Schicksalen der einstigen Geliebten Karls V. sowie, auf kulturgeschichtlichem 
Hintergrund fußend, eine Schilderung des durchweg recht trüben Milieus, 
innerhalb dessen Barbara Blomberg nach der kurzen entscheidenden Epoche 
ihres Lebens ihr wenig erbauliches Dasein weiter geführt hat. Man gewinnt 
das Bild einer durchaus geriebenen Person, welche mit einer Zähigkeit, 
Klugheit und Verschlagenheit, die fast Bewunderung erwecken könnte, 
die günstige Konjunktur, in die sie nun einmal durch ihre intimen Bezie- 
hungen zum Hause Habsburg gestellt ist, mit allen ihr zu Gebote stehenden 
Mitteln ausnützt; und zwar keineswegs, was noch als Entschuldigungsgrund 
dienen könnte, im Interesse ihres Sohnes, sondern eher zu dessen Schaden, 
lediglich zur Befriedigung ihrer Genußsucht und ihrer sinnlichen Triebe. 

Die Beziehungen zu ihrem Sohne sind doch noch wenig geklärt: dem 
Berichte über die einzige Begegnung muß doch das kritische Bedenken ent- 
gegengehalten werden, daß eine unmittelbare Verständigung zwischen 
beiden kaum möglich war, und daß derartige schamlose Angriffe, wie sie 


des 


E E - 


e 


Kritiken. 399 


Barbara ihrem Sohn entgegenschleuderte, kein Dolmetscher dem anerkannten 
Kaisersohn übersetzt haben würde. 

Freilich daß wirklich damals über diese Unterredung derartige Berichte 
verbreitet waren, steht fest; die Nachricht wird noch bestätigt durch eine, 
soweit ich sehe, vom Verf. nicht beachtete Notiz, die ich deshalb hier mit- 
teilen möchtel: „Onderhandelingen met Don Johan van Oostenrijk 1577”: 

Een door Jan van Hout afgeschreven register, genaamd: Cort verhael 
van den handelingen tusschen Don Johan Daustria en de Generale-Staten. 
Op. bl. 2 wordt gezegd, dat Don Johan van Oostenrijk „een bastard-zoon 
was van Keizer Karel V., verwekt bij eene Nederlandsche vrouw, zich nog 
te Brussel ophondende; doch dat de gemeene faam ging, dat zijne moeder op 
vele plaatsen verhaald heeft, dat zij dien zoon bij eenen van’s Keizers fouriers 
had gewonnen, en hem, gelie gemenelicken der hoeren aert is, Zijne Majesteit 
tot eenen vervalschten vader zonde hebben gegeven.” 

Im Anhange druckt der Verf. — in deutscher Übersetzung — ein nach dem 
Tode Barbaras aufgenommenes Inventar ihres Nachlasses ab; nach allem, 
was man von ihr weiß, fällt es ja nicht gerade auf, aber es ist doch bezeichnend 
für ihren Bildungsgrad, daß sie wohl manchen überflüssigen Tand aus den 
Niederlanden mit nach Spanien hinübergerettet hat, daß aber kein Buch 
sich in ihrem Besitze befand; und man denkt dabei unwillkürlich an die Tat- 
sache, daß ihr berühmter Sohn sich wohl einige gelehrte Werke hat widmen 
lassen, daß er aber selbst nachweisbar kaum welche gelesen hat; vgl. Stir- 
ling-Maxwell: Don John of Austria Bd. II (London 1883) S. 352. 

Zu S. 131 Anm. 1 möchte ich hinzufügen, daß nach der Zimmerschen 
Chronik, herausgeg. v. Barack, Bd. III? S. 243f. ein gewisser Hieronimus 
Laurinus, der Stiefsohn des bekannten niederländischen Rates Scepperus, 
ein natürlicher Sohn Karls V. gewesen sein soll; der Kaiser selbst habe später 
die Verheiratung seiner Mutter mit Scepper vermittelt; doch scheint mir 
aus chronologischen Gründen diese Nachricht wenig zuverlässig, da Scepper 
bereits 1520, als Karl noch in Spanien weilte, mit Elisabeth Douche verheiratet 
war. 

Halle a. S. Adolf Hasenclever. 


M.Ritter, DeutscheGeschichte imZeitalterderGegenreformation, 
Bd. ITI 2. Stuttg. u. Berlin, J. G. Cotta Nacht, 1908. 347 S. Preis 4M. 
Der erste Halbband 3. Bandes des monumentalen Ritterscheħ Werkes 
ist im 6. Bande dieser Zeitschrift (1903) von K. Wittich auf S. 417—423 
besprochen worden, der vorliegende bringt das ganze Werk zum Abschlusse 
und behandelt die Geschichte des 30jährigen Krieges von 1626—1648, vom 


! Inventaris van het Archief der Gemeente Leyden ... (1260—1644) 
opgemaakt door Ihr. W. I. C. Rammelman Elsevier Bd. II (Leyden o. J.) 
S. 9f. 


400 Kritiken. 


niedersächsisch-dänischen Kriege bis zum Westfälischen Frieden. Der Ver- 
fasser hat seine schwierige Aufgabe vortrefflich gelöst, in großen Zügen, 
die das Wesentliche aber scharf hervortreten lassen, wird die gewaltige 
Tragödie jener Jahre dem Leser vor Augen geführt. Man merkt es, hier 
schreibt ein Gelehrter Geschichte, der aus dem vollen schöpft, sei es nun, 
daß er die verwickelten Fäden der diplomatischen Verhandlungen anschau- 
lich klarlegt, sei es, daß er die militärischen Operationen in ihren Haupt- 
momenten knapp, aber für die Zwecke seines Werkes durchaus angemessen 
schildert, die Wechselwirkungen, die beide nebeneinander hergehend auf- 
einander ausgeübt haben, treten wie von selbst zutage. Hat man auf der 
einen Seite das angenehme Gefühl, daß der Verfasser das gewaltige, gedruckte 
Quellenmaterial — neben dem übrigens auch noch archivalisches unge- 
drucktes herangezogen ist — wie wohl kein zweiter in Deutschland beherrscht, 
so berührt auf der anderen Seite das Maßvolle, die Besonnenheit im Urteil 
wohltuend. Ritter ist redlich bemüht gewesen, Licht und Schatten gleich- 
mäßig zu verteilen und möglichste Unparteilichkeit den streitenden Parteien 
gegenüber walten zu lassen. Eine besondere Stärke des Verfassers sind die 
kurzen, scharfumrissenen Charakteristiken der leitenden Persönlichkeiten, 
so Gustav Adolfs mit feiner Auseinandersetzung seiner doppelten Absichten 
(S. 464—466, 469), Richelieus, dessen glänzende Politik richtig gewürdigt 
wird, ebenso wie der Unterschied zwischen diesen beiden großen Politikern, 
endlich Wallensteins, an dessen problematische Natur und Ziele Ritter 
mit kritischer Vorsicht bei der Beurteilung herangeht. Oxenstiernas hervor- 
ragende Bedeutung wird S. 548 nur mit ein paar Strichen, aber vortrefflich 
skizziert, auch die Sterne 2. Ranges, wie etwa Arnim und Bernhard von 
Weimar, werden in die richtige Beleuchtung gerückt. Das Wenige, was 
über Friedrich Wilhelm von Brandenburg und seine Anfänge gesagt wird 
S. 610—611, läßt die Bedeutung des Mannes vorausahnen. Mit Geschicklich- 
keit weiß Ritter die großen Hauptschlachten des Krieges (Breitenfeld, 
Lützen und Nördlingen) auf knappem Raum zu schildern, mit vollem Recht 
wird die große Wirkung des Prager Friedens von 1635 hervorgehoben. Ganz 
besonders verwiesen sei auf die klare Schilderung, welche die langwierigen 
und verwickelten Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück in 
ihren Hauptlinien und Schwankungen gefunden haben. 

Lebhaft zu bedauern ist es, daß Verfasser sich für die Erzählung der letzten 
13 Jahre des Krieges so außerordentliche Beschränkung hat auferlegen 
müssen; die inneren und äußeren Gründe hierfür sind auf S. 605 und in der 
Vorrede dargelegt. Ritter hat vollkommen recht, wenn er annimmt, daß 
diese Gründe schwerlich allgemeine Billigung finden werden. Der Wunsch 
der Verlagsbuchhandlung, die sich zu keinem weiteren Bande verstehen 
wollte, hat in letzter Linie den Ausschlag gegeben. Man mag diesen Entschluß 
vom buchhändlerischen Standpunkte aus vielleicht begreiflich finden, vom 


Kritiken. 401 


Standpunkte der Wissenschaft aus ist er direkt zu beklagen. Es berührt 
doch höchst sonderbar, daß ein Unternehmen von der Größe und Bedeutung 
der Cottaschen Verlagsbuchhandlung die Grenzen einem solchen Werke 
gegenüber so eng ziehen konnte! Die leidige Raumersparnis ist auch von 
entscheidendem Einfluß gewesen für die Beigabe von Anmerkungen, auf die 
der Verfasser schließlich ganz verzichtet hat; als Ersatz verweist er auf seine 
verschiedenen Einzelabhandlungen und auf die Akten und Briefe zurGeschichte 
des 30jährigen Krieges. Ein Druckfehlerverzeichnis für alle 3 Bände ist 
beigegeben, für den letzten Halbband ließe es sich wohl noch vermehren. 

Alles in allem: die Historiker sind dem Verfasser für seine hervorragende 
Leistung zu aufrichtigem Danke verpflichtet, die Historie hat ein Werk 
empfangen, auf das sie stolz sein kann, und das wohl für lange Bedeutung 
behalten wird, endlich hat Ritter den schlagenden Beweis geführt, daß 
die rein politische Geschichtschreibung im Rankeschen Sinne noch lange 
nicht abgetan und tot ist, wie ihre Gegner vielleicht vermeinen. 

Weimar. J. Trefftz. 


K. Henking, Johannes von Müller 1752—1809. Auf den hundertsten 
Gedenktag seines Todes im Auftrage des historisch-antiquarischen 
Vereins des Kantons Schaffhausen herausgegeben ... Erster Band: 1752 
bis 1780, mit sechs Abbildungen. Stuttgart und Berlin, Cotta, 1909. 
VIII, 252 S. 5,00 M. 

Der Vorzug dieser neuen Biographie Johannes von Müllers liegt in der 
umfassenden Verwertung des Müllerschen Nachlasses, der in den Bibliotheken 
seiner Vaterstadt Schaffhausen aufbewahrt wird und bisher nur teilweise 
durch den Druck bekannt geworden ist. Henking schöpft aus einer großen 
Fülle eines reichen, im strengsten Sinne primären biographischen Materials. 
Besonders die Korrespondenzen sind eine wertvolle Fundgrube. Leider 
besitzen wir davon keine einheitliche Publikation, sondern nur zerstreute, 
die großen Stoffmassen nicht annähernd bewältigende Ausgaben. Auf Grund 
- einer fleißigen Durchforschung der unveröffentlichten Bestände ist es dem 
Verf. gelungen, über die Anfänge des merkwürdigen Mannes, die in diesem 
ersten Bande bis zur Herausgabe des ersten Buches der „Geschichten der 
Schweizer” im Jahre 1780 verfolgt werden, viel neues Licht zu verbreiten. 

Das Hauptinteresse des Verf. richtet sich dabei auf die genaue Feststellung 
der schon in dieser Frühzeit vielfach verschlungenen äußeren Lebensdaten. 
Besonders die einzelnen Wandlungen, die Müller bei seinem zweiten Schweizer 
Aufenthalte seit 1771 erlebt hat, lassen sich jetzt viel genauer erkennen. 
Nur ein mit dem Schweizer Leben genau vertrauter Forscher kann überhaupt 
Müllers Schweizer Entwicklung zutreffend schildern. Müller selbst hat die 
Kenntnis der schweizerischen Gegenwart mit Recht immer als notwendige 
Vorbedingung für Abfassung einer Schweizer Geschichte hingestellt. Dasselbe 


402 Kritiken. 


gilt nun von seiner eigenen Lebensbeschreibung. Sie liefert über ihr beson- 
deres Thema hinaus manchen Beitrag zur allgemeinen schweizerischen 
Kulturgeschichte am Vorabend der französischen Revolution. Verschiedene 
interessante Persönlichkeiten, mit denen der junge Gelehrte zusammen- 
gekommen ist — Müller hat trotz aller Schwächen und Absonderlichkeiten 
auf seine Umgebung immer sehr anziehend gewirkt —, werden von Henking, 
freilich zu sehr vom Standpunkte Müllers, eingehend geschildert. In der 
sorgfältigen Ausführung des äußeren biographischen Rahmens liegt das 
Hauptverdienst des Verfassers. 

Dagegen kann die innere Seite dieser Lebensbeschreibung, wenn man sich 
so ausdrücken darf, unmöglich befriedigen. H. betont in der Vorrede, seine 
Arbeit solle keine „Ehrenrettung” sein. Derartige Beteuerungen sollten 
aus der wissenschaftlichen Biographik lieber verschwinden. Man sollte 
es als selbstverständlich betrachten, daß man nicht mehr naiv für oder gegen 
seinen Helden Partei ergreift. Hat man sich aber dazu durchgerungen, so hat 
man erst die unterste und nicht schon die oberste Stufe wissenschaftlicher 
Biographik erreicht. Keine Frage, daß H. sein Versprechen einlöst. Er hat 
sich redlich bemüht, über Müller gerecht zu urteilen: einerseits die offen- 
kundigen Verdienste dieses rastlosen, ungemein vielseitigen Forschers und 
gedankenreichen Geschichtschreibers als solche ebenso anzuerkennen, wie 
die entschiedenen Vorzüge des Menschen, anderseits die tiefen Schatten, 
die schon dies Jugendleben verdunkeln, nicht zu beschönigen. Aber diese 
Gerechtigkeit führt erst in die Vorhalle des Gebäudes. Was man bei H. 
vermißt, ist das energische, rücksichtslos vertiefte, nicht apologetische und 
nicht aggressive psychologische Interesse für seinen Helden. H. hätte Jo- 
hannes von Müller viel mehr als eine der merkwürdigsten psychologischen 
Erscheinungen der Geistesgeschichte des späteren 18. Jahrhunderts behandeln 
müssen. GewiB begegnen wir hier einer großen Flut von Zeugnissen, aus 
denen wir das Widerspruchsvolle, Unstete, Zerrissene in diesem jugendlichen 
Geiste weit besser begreifen lernen als bisher. Wie zahllos sind die bitteren 
Enttäuschungen schon in Müllers Jugend. Wie oft erlischt die anfängliche 
Begeisterung gar bald. Wie peinlich wirkt die rasche Lösung enthusiastisch 
geknüpfter Freundschaftsbande. Wie schwankend ist Müllers Verhalten 
zu den wichtigsten Problemen seiner Bernjahre: zur Theologie, zu den 
literarischen Strömungen, zur Schweiz in politischer und gesellschaftlicher 
Beziehung. Derartiges verlangt nicht nur chronologisch aufgereihte Unter- 
suchungen, mögen sie immer auf den reichsten Quellen beruhen, sondern 
auch systematisch-psychologische. Von dem Verfasser selbst hören wir oft viele 
Seiten lang gar nichts. Er liebt es, manche Belegstellen in extenso, ohne die 
nötige Verarbeitung, vorzuführen. Zu einer umfassenden wissenschaftlichen 
Analyse des Materials hat er sich nicht verstanden. Besonders bei dem be- 
rühmten Briefwechsel Müllers mit K. V. von Bonstetten wird diese Zurück- 


Kritiken. 403 


haltung fühlbar. Eine systematische psychologische Charakteristik dieser 
Korrespondenz ist in einer Müllerbiographie nicht zu umgehen. 

Ähnliches gilt von der Behandlung der Anschauungen Müllers bei Henking. 
Diese Anschauungen, welche vor allem Theologie, Philosophie, Geschichte und 
Politik umfassen, werden wohl, besonders lehrreich für die Genfer Periode, 
gelegentlich in größeren Überblicken dargestellt. Uns begegnen eine Reihe 
berühmter Namen, die auf Müllers Bildungsgeschichte nach seinen eigensten 
Zeugnissen den größten Einfluß ausgeübt haben. In erster Linie wäre da 
wohl Montesquieu zu nennen. Sein Vorbild erklärt, soweit sich derartiges 
literarisch erklären läßt, in etwa das fortgesetzte Schwanken des Publizisten 
zwischen Autorität und Freilieit. Aber der Verf. versäumt hier und an anderen 
Stellen die Gelegenheit, sich mit Müllers Lehrern eingehender auszusprechen. 
Die Einzelheiten ihres Verhältnisses zu Müller werden uns vorenthalten. 
Wir erfahren nichts Genaueres darüber, was sie ihm eigentlich gewesen sind. 
Der Verf. hat eben seiner Untersuchung auch hier zu enge Grenzen gezogen. 
Bezeichnend etwa, daß bei Johann Lorenz Mosheim, der den jungen Göttinger 
Studenten begeistert, die neuere Literatur gar nicht zitiert wird. Selbst 
eine so individuelle Tat oder besser Entgleisung, wie Müllers Brief an Joseph IL 
vom 10. Juli 1772, der dem Kaiser das Bellum Cimbricum empfehlen soll, hat 
einen größeren geistesgeschichtlichen Hintergrund. 

Aus zwei Gründen vor allem sind aber Untersuchungen über derartige, 
freilich oft nur schwer aufzudeckende Zusammenhänge für das tiefere Verständ- 
nis Müllers nicht gut zu entbehren, einmal vom Standpunkte der schweize- 
rischen und sodann vom Standpunkte der deutschen Geistesgeschichte. 

In der Schweiz gehört Müller zu jenen äußerst interessanten Figuren, 
die in einem der beiden Sprachgebiete nicht mehr ausschließlich wurzeln. 
Unter Bonstettens Einfluß geht Müller im Jahre 1774 nach Genf, befreundet 
er sich je länger, je mehr mit französischer Sprache und Literatur. Da muß 
sein Verhältnis zu Frankreich doch schon vor 1780 besonders gewürdigt 
werden. Es genügt nicht, die Äußerlichkeiten seines Besuches bei Voltaire 
zu erzählen und Müllers Urteile über die französischen Größen zusammen- 
zustellen. Auch Müllers Stellung in der deutsch-schweizerischen Entwicklung 
erfährt keine genauere Prüfung. Hier wäre besonders der schweizerischen 
Vorromantik („Helvetische Gesellschaft“) eingehend zu gedenken. 

Eben sie führt uns zu dem Platze, der dem Manne in der allgemeinen 
deutschen Geistesgeschichte anzuweisen wäre. Auch in ihr erregt Müller zu- 
nächst dadurch das höchste Interesse, daß gewisse romantische Neigungen 
schon in der Zeit vor 1780, die im übrigen noch stark mit aufklärerischen 
Mitteln arbeitet, in primitiven Formen auftreten. Sodann gehört er als 
Geschichtschreiber in die allgemein deutsche Geschichte unserer Wissenschaft 
undLiteratur. Wie wir ihn hier zu beurteilen haben, können wir aber erst sagen, 
wenn wir über seine niedere und höhere Methode und über seine allgemeinen 


404 Kritiken. 


geschichtlichen Anschauungen viel genauer unterrichtet werden, als dieser 
Biograph es für nötig hält, obwohl er doch das erste Buch der Schweizer 
Geschichten schon mit hineinzieht. Eine derartige Orientierung ist aber nur 
im Rahmen der Geschichte der Geschichtschreibung möglich. Man kann 
sich dabei unmöglich auf Müller und die Schweiz beschränken. Auch die 
deutsche und sogar die westeuropäische Entwicklung unserer Wissenschaft 
muß dabei Beachtung finden. Sonst weiß man nicht, womit man die Ge- 
schichtswerke dieses Mannes eigentlich vergleichen soll. Nur in diesem weite- 
ren Rahmen ist aber ein Gerechte Urteil über diese Arbeiten möglich. 

Der Verf. hat es an Fleiß und Sorgfalt, Genauigkeit und Umsicht in keiner 
Weise fehlen lassen, die Schwierigkeiten seiner Arbeit aber gleichwohl etwas 
unterschätzt. Es ist vielleicht überhaupt gewagt, die wissenschaftlich zu- 
sammenfassende Biographie eines Mannes zu schreiben, mit dem sich die 
bisherige Spezialforschung nur wenig beschäftigt hat. Daß man ein Recht hat, 
an ein derartiges Werk höhere Ansprüche zu stellen, liegt in der einfachen 
Tatsache begründet, daß wir gerade aus Müllers Zeit eine Anzahl großer, 
anerkannt wertvoller geistesgeschichtlich gerichteter Lebensbilder besitzen, 
die Henking als anregende und richtunggebende Beispiele nicht genügend 
verwertet hat. Oder sollte Johannes von Müller nicht verdienen, was die 
moderne biographische Wissenschaft und Kunst bei ersten Größen unter 
seinen Zeitgenossen für angemessen und erreichbar gehalten hat? 

Bonn. J. Hashagen. 


Moritz Jafle. DieStadtPosen unter preußischer Herrschaft. Ein Bei- 
trag zur Geschichte des deutschen Ostens. Leipzig, Duncker u. Humblot 1909. 
XIV, 453 S. Preis 10,20 M. 

Im Auftrage des Vereins für Sozialpolitik hat Verf. in diesem Buche eine 
Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Stadt Posen, besonders 
nach der Seite ihrer Verfassungs- und Verwaltungsorganisation, geliefert 
und dabei folgende Hauptabschnitte unterschieden: Kap. 1. Einleitung 
(Posen unter polnischer Herrschaft). — 2. Die südpreußische Zeit, 1793 bis 
1806. — 3. Herzogtum Warschau 1806—1815 und Munizipalverfassung, 
1806—1832. — 4. Von der Einführung der revidierten Städteordnung (1832) 
bis zur Städteordnung vom 30. Mai 1853. — 5. Die Leistungen des neuen 
(d. h. durch die Aufnahme der Juden verstärkten) Bürgertums, 1853—1883. 
— 6. Von 1883 bis zur Gegenwart. — 7. Schlußbetrachtungen. | 

Diese Einteilung erscheint nicht durchweg sachlich begründet. Als weitere 
Abschnitte (nach Kapitel 5) würde man wohl eher die Jahre 1891, bzw. 
1393 (die Miquelschen Steuer-Reformen!) und 1902 (die teilweise Beseitigung 


I „Wegen seines Kommunalabgaben-Gesetzes verdient Miquel neben Stein 
mit seiner Städteordnung gestellt zu werden, weil erst mit diesem Gesetz 
Miquels den Städten die Steuerautonomie zuteil wurde‘. (Stranz im Verwal- 
tungsblatt XXX, Nr. 19.) In demselben Sinne äußert sich auch Jaffe, S. 378. 


Kritiken. 405 


der inneren Umwallung und die Eingemeindung der Vororte) erwartet haben. 
Deshalb drängt sich die Frage auf: Wie kommt gerade das Jahr 1883 dazu, 
als der Beginn einer neuen kommunalen Entwickelungsperiode bezeichnet 
zu werden? Ein großer Umschwung war ja allerdings um jene Zeit eingetreten, 
aber nicht auf dem kommunalen Gebiet, sondern in der reichsdeutschen 
Wirtschaftspolitik und in der preußischen Polenpolitik. 

Daß der Übergang vom Freihandel zum Schutzzoll mit seiner Bevorzugung 
des Produzenten vor dem Händler für das gesamte Wirtschaftsleben von den 
einschneidendsten Folgen begleitet war, wird niemand in Abrede stellen. 
Auch in der Stadt Posen sind dadurch für den Großhandel die Lebensbedin- 
gungen sehr erschwert worden. An und für sich aber hat die Stadt unter der 
Veränderung materiell nicht erheblich gelitten — das beweisen u. a. die von 
J. (S. 284, Anmerkung) mitgeteilten Ergebnisse der Steuereinschätzungen. 
Daß der Umschwung sich auch der städtischen Verwaltung unangenehm 
fühlbar machte, hatte seinen Grund mehr in persönlichen Verhältnissen, 
und da kann man ja — wenn man mehr die Personen als die Sachen 
in den Vordergrund der Darstellung bringen will — das Jahr 1883 zur Not 
als eine „Epoche“ bezeichnen. Damals nämlich war der Oberbürgermeister 
Kohleis, der Schöpfer des Posener simultanen Schulwesens, gestorben. Der 
zum Nachfolger gewählte bisherige zweite Bürgermeister Herse verdankte 
seine Wahl nicht bloß seiner unzweifelhaften persönlichen Tüchtigkeit, 
sondern zum guten Teil auch dem Umstande, daß er ein entschiedener Geg- 
ner der Bismarckschen Wirtschaftspolitik war. Durch diese Wahl stellten 
sich die Vertreter der Bürgerschaft in den schroffsten Gegensatz zur Re- 
gierung, und der Schaden für die Stadt wäre sicherlich nicht ausgeblieben, 
wenn Herse bestätigt worden wäre. Aber es kam anders. Der von der Re- 
gierung eingesetzte Zwangsbürgermeister lenkte sofort ein, und auch sein 
ordnungsmäßig gewählter Nachfolger Witting, obwohl „als ein Mann von 
liberaler Gesinnung” bekannt, sah ein, daß in einer Stadt, deren wirtschaft- 
licher Aufschwung so wenig durch ihre geographische Lage begünstigt wird, 
mit bloßer Opposition gegen die Regierung nicht weiterzukommen war. 
Er kam auf den glücklichen Gedanken, den nationalen Wind in seine Segel zu 
fangen, d. h. er wußte an den leitenden Stellen das Verständnis für die 
nationalpolitische Wichtigkeit der Stadt Posen zu erwecken. Daß dies 
seinen großen und weit ausschauenden Plänen zur Hebung der Stadt die 
Wege ebnete, wird auch von J. (S. 402) zugegeben. 

Hiermit sind wir bei dem Jahre 1902 und damit bei dem Zeitpunkte an- 
gelangt, wo die Ostmarkenpolitik immer entscheidender auf die Geschicke 
der Stadt einzuwirken begann. Bezüglich der Polenpolitik im allgemeinen 
äußert der Verf. (auf S. 412) die für einen Freisinnigen etwas merkwürdige 
Ansicht, daß man „das Recht, solche Kategorien von Bürgern, die ihm feind- 
lich gesinnt sind, einer besonderen Behandlung zu unterwerfen, dem 


406 Kritiken. 


preußischen Staate nicht wird abstreiten können”, was ihn aber nicht hindert, 
an anderer Stelle (S. 319 und 320) die Ausnahmegesetze gegen die Polen zu 
verwerfen. Zwar zollt er der „grandiosen Ansiedlungspolitik” (S. 320) die 
Anerkennung, daß sie „in vielen Stücken dem Osten Segen gebracht und 
zweifellos auch mannigfach wieder auf die Städte günstig gewirkt hat”. Aber 
er schränkt diese Anerkennung nachher (S. 396) durch den Tadel ein, daß 
die Ansiedlungskommission durch ihre Begünstigung der landwirtschaft- 
lichen Genossenschaften darauf hinarbeite, den Zwischenhandel aus- 
zuschalten. Wenn nun auch J. damit keineswegs bloß den jüdischen Handel 
und seine Interessen verteidigt!, so nimmt doch im übrigen die Vertretung 
eben dieser speziellen Interessen und die Schilderung der Entwickelung des 
Posener Großhandels in seinem Buche einen sehr breiten Raum ein — was 
nicht recht im Einklang steht mit seiner eigenen Meinung von der geringen 
Bedeutung, die (im Gegensatz zur Industrie) „jedem reinen Zwischenhandel, 
und besonders auch dem Posener Großhandel, für die städtische Entwicklung 
zukommt” (S. 401, Anmerkung 1). Außerhalb Posens wird man sich überhaupt 
wundern, daß die Verhältnisse der hiesigen Juden, ihr Aufsteigen und all- 
mähliches Hineinwachsen in das deutsche Bürgertum, in dem Buche so ein- 
gehend geschildert sind. Aber die Juden sind allerdings hier ein wichtiger 
Kulturfaktor, nicht nur wegen ihrer hervorragenden Stellung in Handel 
und Gewerbe (Steuerleistungen !), sondern auch wegen ihrer regen Teilnahme 
am deutschen öffentlichen Leben und an den deutschen Bildungsbestrebungen. 
Da nun diese Tatsache auswärts nicht allgemein bekannt und sogar in Posen 
selbst mitunter noch arg verkannt wird, so ist es begreiflich, daß J. diesen 
Sachverhalt stärker hervorhebt, als es sonst vielleicht seinem eigenen Ge- 
schmack entsprochen haben würde. | 

Schließlich möchte ich noch dem Bedauern Ausdruck geben, daß man es 
unterlassen hat, dem Buche einen Lageplan der Stadt beizufügen. Mangels 
eines solchen wird der ortsfremde Leser Mühe haben, die Ausführungen über 
ihre territoriale Entwickelung zu verstehen. 

Von obigen Ausstellungen abgesehen, bekenne ich gern, daß ich der Lektüre 
dieses Buches sehr viel Anregung und Belehrung verdanke. Denn die Dar- 
stellung ist in ihrer sprachlichen Form ganz vorzüglich, und sie ist inhaltlich 
nicht nur auf sehr gewissenhafte und eingehende Quellenstudien, sondern 
auch, bezüglich der neueren Entwickelung, auf die reichen persönlichen Er- 
fahrungen des Verf. gegründet. 


Posen. Oswald Collmann. 


! Denn auch von christlichen Kaufleuten wird mehrfach der gleiche Vor- 
wurf gegen die Ansiedlungskommiss ion erhoben. 


Kritiken. 407 


Lily Braun, Im Schatten der Titanen. Ein Erinnerungsbuch an 
Baronin Jenny v. Gustedt. Braunschweig s. a. [1908]. 412 S. 

Im Jahre 1892 erschienen aus der Feder von Lily von Kretschmann „Er- 
innerungen der Baronin Jenny von Gustedt”, mit dem Untertitel „Aus 
Goethes Freundeskreise”. Das Buch, das ihrer Großmutter mütterlicher- 
seits gewidmet ist, hat unter den Kennern und Freunden Goethes viele 
fleißige und dankbare Leser gefunden. Die Verf., die inzwischen ihren 
ersten Gatten von Gizycki verloren und nunmehr mit dem Schriftsteller 
Heinrich Braun verheiratet ist, hat außer einigen Schriften über Sozialismus, 
Frauenfrage und Mutterschaftsversicherung, um die sich eine Geschichts- 
zeitschrift nicht zu kümmern braucht, vor einigen Jahren die Briefe ihres 
Vaters, des preußischen Generals von Kretschmann, veröffentlicht, die 
damals großes, teilweise sogar peinliches Aufsehen gemacht, ja zu Prozessen 
geführt haben: „Hans von Kretschmanns Kriegsbriefe aus den Jahren 
1870/71" (1903). 

Nun hat sie uns das Buch über Jenny von Gustedt von neuem geschenkt, 
aber es ist ein ganz anderes geworden. Schon der Titel deutet diese Wandlung 
an: der Name der Frau, von der es handelt, ist hier zur Nebensache ge- 
worden: zu dem Schatten Goethes ist der eines zweiten Titanen getreten, 
und das Buch hat den etwas preziösen Haupttitel bekommen: „Im Schatten 
der Titanen”. Das ernste, unerschrockene Wahrheitsgefühl der Verf., 
das vor keinerlei Familienrücksichten Scheu empfindet, hätte sie auch davor 
bewahren sollen, einen anderen Namen für dieses Buch zu wählen als den 
der Frau, deren Denkmal sich vor uns schöner und vollendeter wiederum erhebt. 

Das Werk gehört — ich darf das rückhaltlos gleich bekennen — zu dem 
Allerbesten und Feinsten, was für die Geistesgeschichte des 19. Jahrhunderts 
überhaupt erschienen ist. Aus einer großen Reihe von Briefen, biographischen 
Aufzeichnungen der Verewigten und persönlichen Erinnerungen an sie hat 
Lily Braun das äußere und vor allem das innere Leben der Großmutter 
dargestellt. Mit wärmstem Dankgefühl, mit nachlebender, stellenweise sogar 
dichterisch gehobener Phantasie hat sie es beschrieben oder vielmehr von 
ihr selbst beschreiben lassen. Leuchtet auch hier und da die sozialdemo- 
kratische Auffassung der Enkelin durch (so z. B. S. 269 und 276), so hat das 
Buch als Ganzes doch michts von der ruhigen Vornehmheit, dem Adel des 
innersten Wesens der Freundin Goethes eingebüßt. Wir erkennen vielmehr 
deutlich, wie das starke soziale Empfinden der Großmutter, die dabei zeit- 
lebens eine Aristokratin im besten Sinne geblieben ist, sozialistische Keime 
in der Enkelin genährt hat, die heute in den Reihen der Unentwegten steht, 
die Tochter eines preußischen Generals.! 


1 Aus ihren soeben (1910) erschienenen „Memoiren einer Sozialistin‘“ 
klingt übrigens etwas heraus wie das Gefühl einer schweren Enttäuschung, 
einer Vereinsamung. 


408 Kritiken. 


Die sozialen Züge, die Lily Braun natürlich stark hervorhebt und unter- 
streicht, gehören also in das Bild der geistigen Persönlichkeit Jenny von 
Gustedts unzweifelhaft hinein. Das ergibt sich völlig klar aus den mit- 
geteilten Stücken. Von ihrer sozialen Tätigkeit als Gutsfrau ganz abgesehen, 
ist ihr Briefwechsel aus den Jahren 1850—54 mit dem französischen National- 
ökonomen J. A. Blanqui, dem Bruder des bekannten Sozialisten, beweisend. 
Sie bekennt sich darin zu einem gemäßigten Sozialismus. Auch für Lassalle 
hat sie gelegentlich ein verteidigendes Wort gefunden (S. 315). Gewiß, Lily 
Braun hat damit nichts Falsches in ihr Buch hineingetragen. 

Es ist das Leben einer schönen Seele aus Alt-Weimar, die die Gattin eines 
preußischen Landjunkers wurde. Äußerlich ist es in Frieden und ohne außer- 
ordentliche Schicksale verlaufen, ein Leben zumeist fern von der Welt und 
der Geschichte. Vielleicht wäre der Name Jennys wohl nie einer Zukunft 
aufbewahrt worden, hätte nicht Goethe ein köstliches Gedicht, zum Dank 
für ein Geschenk zu seinem letzten Geburtstag, an sie gerichtet: „An Fräulein 
Jenny von Pappenheim“.! 

Jenny von Gustedt ist die Tochter Dianas von Pappenheim, einer geb. 
Gräfin von Waldner. Die Mutter stammt aus altem elsässer Adel, geb. 1788 
auf Schloß Ollweiler, südlich von Gebweiler, und war 1804 als Hofdame 
in den Dienst MariaPaulownas getreten, der jungen Erbprinzessin von Weimar, 
der Schwiegertochter Karl Augusts. „Wie sie nach Weimar kam... ., weiß 
ich nicht“, erzählt die Verf. (S. 40). Einen Anhaltspunkt für For- 
schungen in dieser Richtung gibt aber folgende Tatsache. Auch die Gattin 
Karl Augusts, Herzogin Luise, hatte als Hofdame ein Fräulein von Waldner 
aus demselben Geschlecht: Luise Adelaide Gräfin von Waldner-Freundstein, 
die bereits bei Goethes Ankunft in Weimar 1775 dort war und in seinen 
Briefen an Frau von Stein öfters genannt wird. Sie könnte, dem Altersunter- 
schiede nach, eine Tante von Diana von Waldner sein. Diana heiratete 1806 
den über 20 Jahre älteren Weimarer Kammerherrn Wilhelm Maximilian 
von Pappenheim, der bereits im nächsten Jahre, auf Befehl König Jeromes, 
auf seine in Kurhessen gelegenen Güter zurückkehren mußte. 1808 geriet 
das Paar in das Treiben des Kasseler Hoflebens auf den Schlössern des Königs 
Luschtik. Diana wurde Ehrendame der Königin Katharina. Pappenheim, 
der schon lange leidend war, wurde schließlich ganz geisteskrank. 1811 wurde 
Jenny geboren. 1813 starb der Unglückliche, der vor der Welt als ihr Vater 
galt. 

Nach dem Zusammenbruch von Jeromes Herrlichkeit kehrte in demselben 
Jahre die Mutter, die soeben einer zweiten Tochter das Leben geschenkt hatte, 
nach Weimar zurück. 1817 heiratete sie den Weimarer Minister Ernst August 
von Gersdorff. 


? Ausg. des Bibl. Instituts Band III S. 91. 


Kritiken. 409 


In Weimar also wuchs Jenny auf, im Kreise Goethes, der das reizende 
Mädchen mit der südländischen Gesichtsfarbe und den schwarzen Augen 
lieb hatte. Wir denken an Mignon, wenn er von ihr sagt: „Sie ist gar so schön, 
so unbewußt anmutig wie irgendein leuchtend Holz oder ein Glühwurm.” 
Sie wurde gemeinsam mit Augusta, der Tochter Maria Paulownas, erzogen, 
und die erste deutsche Kaiserin bewahrte ihr die in der Jugend geschlossene 
Freundschaft bis zum Tode. Leider sind Lily Braun die Briefe Jennys an 
die Kaiserin nicht zugänglich gewesen, wenn sie überhaupt noch vorhanden 
sind; auch von den vielen Briefen der Kaiserin an Jenny ist nur weniges 
erhalten. 1829 trat Jenny als Hofdame in den persönlichen Dienst der Groß- 
herzogin Maria Paulowna, bei der ihre Mutter schon in gleicher Stellung 
gewesen. | 

Zu dem Besten des Buches rechne ich die schönen Kapitel über das alte 
Weimar in Goethes letzten Jahren. Wie ergreifend ist die Charakteristik des 
unglücklichen Paares August und Ottilie von Goethe, mit der Jenny in engster 
Freundschaft lebte, wie rührend das Bild der noch tiefer unglücklichen 
Enkel des Dichters Wolf und Walther! (S. 342ff.) Nicht ohne innigstes 
Mitleid wird man die tragischen Bekenntnisse Wolfs an Jenny lesen, kurz 
vor seinem Tode geschrieben (S. 358). | 

Dieselbe zarte Freundschaft verband sie bis an ihr Lebensende mit dem 
Hüter der altweimarer Tradition, dem seelenguten und feinsinnigen, von der 
Welt aber verkannten und bespöttelten Großherzog Karl Alexander. Auf 
die schöne Darstellung seines Wesens (S. 333) mache ich besonders aufmerk- 
sam. Brief um Brief schrieb er an die Greisin, um sie zur Aufzeichnung ihrer 
Erinnerungen an die große Zeit Weimars zu veranlassen. Ihm verdanken wir 
also mittelbar ein gut Teil dieser Bilder. Als endlich das Goethe-Haus der 
Öffentlichkeit erschlossen und die Casa santa in Weimar wieder in der alten 
vornehmen Schlichtheit hergestellt werden sollte, da war Jenny die einzige 
von den damals noch Lebenden, deren Erinnerung man zu Rate ziehen 
konnte (S. 394). Die lieblichen Verse, mit denen sie 1878 ein altes Bild von 
Goethes Lily dem Großherzog zu seinem Jubiläum übersandte (S. 351), 
sind das schönste Denkmal dieser Freundschaft. So hat sie der Geist Weimars 
und Goethes bis in ihre letzten Tage umweht, „wie denn das Beste in meinem 
Leben immer in tiefer Beziehung zu dem Namen Goethe gestanden hat” 
(S. 393). 

Das äußere Leben Jennys ist, wie schon angedeutet, Familiengeschichte, 
rein menschlich betrachtet, von höchstem Reize; an dieser Stelle können 
aber nur einige Notizen darüber gegeben werden. 

1838 heiratete sie den westpreußischen Gutsbesitzer Werner von Gustedt, 
der das Weimarer Hoffräulein nach dem Gute Garden bei Marienwerder 
verpflanzte. Hier und in Rosenberg in derselben Provinz, wo sie seit 1850 
wohnte, wirkte sie als treue Gattin, als Mutter ihrer Kinder und Unter- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 298 


410 Kritiken, 


gebenen mit offenem Herzen und offener Hand für alles Elend, dessen sie 
genug und übergenug in dem halbpolnischen Lande sah. Reisen nach Paris 
oder in die Bäder brachten einige Abwechselung. 1860 siedelte die Familie 
nach Halberstadt über, wo der Gatte Landrat wurde. Er starb 1864. Die 
Witwe zog nun zu den Söhnen nach Potsdam und Berlin. Als sie 64 Jahre 
alt geworden, erfaßte sie das Heimweh nach Weimar (1875), wo Liszt damals 
das Evangelium Richard Wagners predigte, dessen begeisterte Verehrerin 
auch diese ewig Jugendliche wurde. Aber nicht hier, wo ihres Geistes Heimat 
war, sollte sie ihr Leben beschließen. Ihre letzte Station war vielmehr ein 
weltfernes ostpreußisches Gut Lablacken, wo sie im Hause ihres Sohnes 
Werner, von den Ihren unverstanden, die letzten Jahre gelebt hat. — 1890 
ist hier Jenny von Gustedt gestorben. 

Kann der Geschichtsforscher also für seine Wissenschaft aus diesem Buche 
auch keine neuen Aufschlüsse von großer historischer Bedeutung erhalten, 
so darf er doch auf einiges aufmerksam gemacht werden. 

Man kennt die herben Urteile Bismarcks in seinen „Gedanken und Erinne- 
rungen“ über Kaiserin Augusta (II, S. 170, 283). Die feinsinnige Charakteristik 
dieser Frau durch Jenny von Gustedt (S. 286) ist genau so subjektiv in Liebe, 
wie die Darstellung Bismarcks in Haß. Die eine möge also die andere ergänzen) 
Ebenso ist durch Bismarck bekannt geworden, daß Kaiserin Augusta 1870 
alles aufgeboten hat, um Paris vor der Beschießung zu bewahren. „Ver- 
trauliche Nachrichten aus Berlin ließen erkennen, daß in den sachkundigen 
Kreisen der Stillstand unserer Tätigkeit Besorgnis und Unzufriedenheit 
erregte, und daß man der Kaiserin Augusta einen brieflichen Einfluß auf 
ihren hohen Gemahl im Sinne der Humanität zuschrieb“ . . . Diese vorsichtigen 
Andeutungen Bismarcks erhalten nun volle Bestätigung durch einen Brief 
Jennys (S. 318). 

Aus einem Schreiben aus dem Jahre 1888 (S. 396) heben wir eine Stelle 
hervor, die den Inhalt eines im übrigen nicht erhaltenen oder bekannten 
Briefes der Kaiserin Augusta wiedergibt: „Den Gatten, den Solın verloren, 
den Enkel, der die erziehende Schule des Kronprinzentums nicht durch- 
machte, unter der Last einer schwer zu tragenden Krone, mit dem Ausblick 
in eine ungewisse Zukunft!” 

Für die historische Kritik kommt aus dem umfangreichen Buche eigentlich 
nur das erste Kapitel in Betracht, das ganz von Lily Braun stammt und der 
geschichtlichen Bedeutung und der Persönlichkeit Jerome Bonapartes ge- 
widmet ist. Es enthält nichts Geringeres als den Versuch einer glänzenden 
Rettung dieses, nach Ansicht von Frau Braun, in Deutschland zu Unrecht 
verlästerten Mannes. 

Die Veranlassung ist eigentümlicher, man muß sagen, familiärer Art. 
Die Verf. bekennt sich als Urenkelin des Königs von Westfalen. Das, 

‘was bisher nur die in die Familiengeschichte der Pappenheim-Gersdorff- 


Kritiken. 411 


Gustedt genau Eingeweihten gewußt haben können, wird nun aller Öffent- 
lichkeit preisgegeben. Diana von Pappenheim, von der die Zeitgenossen 
schon gemunkelt hatten, daß sie die Geliebte Jeromes gewesen, hat ihm zwei 
Kinder geboren: Jenny und eine zweite Tochter Pauline, genannt von Schön- 
feld, die alsbald nach der Geburt in das Pariser Kloster Notre Dame des 
Oiseaux gebracht wurde, wo sie bis in ihr hohes Alter — schließlich erblindet — 
als Schwester Marie de la Croix gelebt hat. Während also Jenny als eine 
Pappenheim in Weimar aufwuchs, hatte sie keine Ahnung von ihrem wahren 
` Vater, noch von dem Dasein einer Schwester. 

Die Aufklärung kam ihr erst 1847, als sie längst Frau von Gustedt war. 
Diana, die 1845 gestorben war, hatte ihrer Tochter im Pariser Kloster noch 
ans Herz gelegt, die Schwester in Westpreußen von ihrer gemeinsamen Ab- 
kunft zu unterrichten. Im Oktober 1847 hatte Jerome nach über 32jähriger 
Verbannung wieder nach Frankreich zurückkehren dürfen. Und nun hielten 
er und Pauline den Augenblick für gekommen, sich Jenny zu offenbaren. 
Die Briefe des Ex-Königs an seine deutsche Tochter sind in ihrer Natürlichkeit 
gewiß rührend; wir dürfen uns indessen durch sie nicht bestechen lassen, die 
Charakteristik, die die Verf. von ihrem Ahnherrn entwirft, unbesehen als 
echt hinzunehmen. 

Der gealterte und in der langen Verbannung geprüfte Bruder des Titanen, 
der Greis, der in den Stürmen der 48er Revolution bei der Nonne Zuflucht 
sucht und auch die ferne Tochter und seine preußischen Enkelkinder in seine 
Arme schließen möchte, ist gewiß ein ergreifender Anblick. Auch die Glanz- 
zeiten seines Neffen, Napoleons IIL, die er noch miterlebte (er starb 1860), 
haben ihn nicht wieder übermütig gemacht. Als eine „Ruine aus der großen 
napoleonischen Zeit” ragte er in das neue Empire hinein. Auch deutsche 
Besucher, wie der Herzog Ernst von Sachsen-Koburg, der ihn 1854 gesprochen 
hat, entwerfen sympathische Schilderungen von ihm.! 

Es sei ferner zugegeben, daß auch der jugendliche Jerome, der König 
„Luschtik“, im Grunde eine liebenswürdige Natur gewesen ist, wie seine 
beiden Brüder Joseph und Ludwig auch. Gewiß, es war keine leichte Sache 
für den blutjungen Menschen, ein Land zu beherrschen, dem er weltfremd 
war, dessen Volk ihn als Eindringling verabscheute. Noch schwieriger war 
es vielleicht, es in allen Stücken dem gestrengen Oberherrn recht zu machen, 
der seine Brüder zu Königen erhob, um sie wie dumme Schulbuben 
abzukanzeln. Nur soll man sich von den Sentimentalitäten der Verf. 
nicht einreden lassen, daß dieser König - Lebemann sein Königtum wesent- 
lich anders aufgefaßt habe als eine dauernde Gelegenheit, sich zu amüsieren 
und das Geld seiner Untertanen zum Fenster hinauszuwerfen. Er hat wohl 


1 Herzog Ernst von Sachsen-Koburg: „Aus meinem Leben und aus 
meiner Zeit.“ II. 133f. 


28* 


412 Kritiken. 


hier und da einmal guten Willen zeigen wollen, aber sein Ernst hat nie lange 
vorgehalten. Und die schlechte Finanzwirtschaft, die die Verf. als 
eine Folge von Napoleons fortgesetzten Geldforderungen hinstellt, ist in 
viel höherem Grade durch Jeromes Günstlingswirtschaft und wahnwitzige 
Verschwendungssucht veranlaßt worden. 

Ich empfehle der Verf., zur Berichtigung des Bildes die Korrespondenz 
Napoleons mit seinem jüngsten Bruder daraufhin durchzulesen, allerdings 
nicht die offizielle, unter Napoleon III. herausgegebene, sondern die 
Nachtragsammlungen von Lecestre und Brotonne. Hier kann sie Urteile 
über ihren Helden finden, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig- 
lassen. So schreibt Napoleon an Jerome am 4. Januar 1808: „Quelles finances 
voulez-vous avoir avec la conduite que vous tenez? Vous avez mangé trois 
millions à Paris en deux mois, vous en mangerez trente sans rime ni raison 
en moins de temps. Il ne faut point vous imaginer cependant que le royaume 
de Westphalie soit une terre!”“! Am 16. Juli desselben Jahres: „Je vous 
recommande . .. économie la plus sévère, pour ne pas faire constraster la 
misère des circonstances qui pèsent sur vos peuples avec un luxe et une dépense 
déréglés.? (Ein soziales Empfinden des Gewaltmenschen, das ich in dem 
Jerome-Kapitel der deutschen Sozialistin vergeblich gesucht habe!) Während 
des Krieges von 1809 muß er sich von Napoleon sagen lassen, er ziehe zu Felde 
mit dem schwelgerischen Pompe eines asiatischen Satrapen ! 

Um sich eine Vorstellung davon zu machen, wie es damals in Kassel zuging, 
dafür darf man sich gewiß nicht aus dem Machwerk von Moritz von Kaisenberg 
„König Jerome“ unterrichten, das auch ich ablehne, und das von Heidelbach 
im „Hessenland” seinerzeit gebührend gewürdigt worden ist. Die Verf. möge 
aber einmal die Memoiren eines gewiß unverfänglichen Zeugen lesen, eines 
französischen Beamten, Maurice Duviquet, die Masson 1905 veröffentlicht 
hat.” Napoleon hatte alle Ursache, seinem Bruder am 10. Dezember 1811 zu 
schreiben, sein Land sei „l'état le plus mal gouverné de la Conföderation”.* 

Man wird sagen: Joseph und Ludwig hatten mehr Talent, Willen und 
Lebenserfahrung als der von der Familie verzärtelte Jüngste der Bona- 
partes°, und auch ihnen wurde das Regieren von Napoleon geradezu un- 
möglich gemacht. Allein es ist ein gewaltiger Unterschied: Josephs Land 
war andauernd von allen Schrecken des fürchterlichsten Krieges heimgesucht 
und konnte im eigentlichen Sinne gar nicht regiert werden; und Ludwig hatte 
Charakter und ging, als er sah, wie der Wohlstand des ihm anvertrauten 
Volkes langsam, aber sicher vernichtet wurde. Jerome aber drohte wohl 


? Lecestre I, 134. 8 Leoestre I, 218. 
® Souvenirs de Maurice Duviquet (de Clamecy) publiés par Frederic 
Masson. Paris 1905. t Leoestre II, 185. 


5 „Vous êtes un jeune homme gåté, quoique plein de belles qualités“, 
schreibt ihm Napoleon am 25. Juli 1809 (Brotonne 188). 


Kritiken. 413 


gelegentlich, dem Beispiele Ludwigs zu folgen, wurschtelte aber fort und 
amüsierte sich weiter. Eine von den vielen Episoden aus seinen letzten 
„Regierungs”-jahren ist eben Diana von Pappenheim! 

Es liegt mir durchaus fern, nun etwa in chauvinistischer Art Jerome 
Bonaparte als das erbärmlichste Subjekt zu bezeichnen, das je auf einem 
deutschen Throne gesessen. Ich will der Verf. sogar ein Wort verraten, 
das Lynker, ein hessischer Historiker, der das beurteilen konnte, einmal 
ausgesprochen hat: Jerome sei lange nicht der schlechteste Fürst gewesen, 
den Hessen - Kassel vorher oder nachher gehabt habe. Indessen, wer die 
Geschichte dieses Landes kennt, weiß, daß dies Lob nicht groß ist. Viele der 
Vorgänger und Nachfolger König Jeromes in Kassel haben zwar auch alles 
mögliche getan, um sich unbeliebt zu machen; aber sie hatten zwei Vorzüge: 
sie waren die rechtmäßigen Herren, und sie sparten. Darum war ihre Regie- 
rung trotz alledem keine solche Schandwirtschaft als die Jeromes. 

Kurz, Jerome war weder ein Tyrann noch ein Wüterich, er hatte auch nichts 
von der unerbittlichen und kalten Härte seines kaiserlichen Bruders; dafür 
hatte er aber auch keine einzige seiner großen Eigenschaften. Er war ein 
junger Lebemann, den ein seltsames Geschick für ein paar Jahre auf einen 
künstlich zusammengezimmerten Thron gesetzt hatte, und der die Laune 
des Glückes genießen wollte, solange es ihm lächelte. 

Was insbesondere sein Verhältnis zu Diana von Pappenheim zum ge- 
meinen Ehebruch macht, ist die Tatsache, daß er von seiner Gattin, Katharina 
von Württemberg, treu und innig geliebt wurde. Halten wir uns, der Rühr- 
seligkeit Lily Brauns gegenüber, lieber an das Selbstbekenntnis des alten 
Sünders, das zufällig in einem Briefe Paulinens an Jenny vom 5. Februar 
1848 erhalten ist (S. 50): Papa sei über die Amüsements seines Sohnes Na- 
poleons (Prinz Plon - Plon 1822—1891) sehr bekümmert. „Aber, so sagt Papa, 
meine Predigten packen ihn nicht, weil das Beispiel fehlt, das ihnen Gewicht 
geben könnte! Die Sünden der Jugend, die wir an den Kindern büßen !” 

Es tut mir wirklich leid, diesen an sich ja gut gemeinten Abschnitt des 
sonst vortrefflichen Buches ablehnen zu müssen. Das übrige aber scheint 
mir so hoch über diesem ersten Kapitel zu stehen wie Jenny von Gustedt 
über ihrem Vater Jerome Bonaparte." 

Mainz. Chr. Waas. 


! Einige Kleinigkeiten möchte ich hier noch anmerken: Der S. 12 ge- 
nannte Admiral heißt Ganteaume. — Wenn im Deutschen ein Mann von 
35 Jahren „das liebe Kind“ genannt wird (S. 66), so klingt das albern. 
Es ist natürlich ein beim Übersetzen aus dem Französischen stehen- 
gebliebener Gallizismus, wie sich deren mehrere finden. — Schlimmer ist, 
wenn wir im eigenen Text der Verfasserin Aix-la-Chapelle lesen. Aber viel- 
leicht würde es die Verfasserin als Chauvinismus bezeichnen, wenn man sie 
belehrte, daß wir diese deutsche Stadt in Deutschland Aachen nennen. 


414 Kritiken. 


Adolphe de Circourt, Souvenirs d'une Mission A Berlin en 1848, 
publiés pour la Société d’Histoire contemporaine par M. Georges Bourgin, 
archiviste aux Archives Nationales. Tome IL Paris. Picard et fils Libraire 
de la Société d’Histoire contemporaine. Rue Bonaparte 82. 1909. 568 pp. 8°. 
Den ersten Teil dieses Werkes habe ich in Jahrgang XII dieser Reihe 

(XX. Jahrgang der Ganzenfolge) von 1909, S. 442f. besprochen, und indem 

ich mich für die allgemeine Charakteristik auf diese Kritik beziehe, bitte ich 

S. 444 2.13 v. o. statt pas des circonstances par d. e zu lesen. 

Der zweite Teil zeigt in zahlreichen Vorgängen, Briefen, Gesprächen und 
Schilderungen, wie eifrig sich die französische Regierung im Jahre 1848 in die 
Ostmarkenfrage Preußens mischte, und wienachgiebig man sich in Berlin diesem 
dreisten Auftreten gegenüber verhielt. Der Fürst Adam Czartoriski führte 
z. B. am 23. April die Vertreter des Polenkomitees bei dem französischen Ge- 
schäftsträger ein, der nach langen Verhandlungen mit ihnen Besprechungen 
mit dem preußischen Minister des Auswärtigen und mit dem General Willisen 
hatte und dann das Ergebnis in einem Schreiben an Lamartine und also an 
die französische Regierung zusammenfaßte, das mit folgendem Satze begann: 
„Les assurances données par le cabinet prussien et sur lesquelles se fondent 
les notes insérées au Moniteur et au National du 19 peuvent être considérées 
comme des engagements pris envers la France; M. d’Arnim accepte cette 
interpretation, lui et ses collègues et le général Willisen affirment solenne- 
ment que toutes les parties essentielles en recevront très incessament leur 
exécution. Confidentiellement et sans pouvoir se soumettre sur ce point, à 
une promesse positive, le général Willisen mia fait espérer que sous peu 
de semaines les généraux Colomb et Steinäcker, contre lesquels les Polonais 
élèvent des objections insurmontables, seraient remplacés par des hommes 
d'un caractère conciliant. J'ai beaucoup insisté sur la necessit& morale de 
mettre un Polonais àla tête de l’administration‘, p.51. Die Verhältnisse waren 
jedoch mächtiger als der Wunsch der preußischen Regierung, Frankreich 
zuliebe die Forderungen der Polen zu erfüllen und ihnen die Deutschen der 
Provinz zu überliefern. Da erdreistete sich Lamartine — wie Circourt be- 
hauptet unter dem Druck der Parteien — am 7. Mai ein lehrhaftes, aber zu- 
gleich fast drohendes Schreiben nach Berlin zu richten. „Les messures adoptées 
en Prusse pour empêcher les Polonais émigrés de rentrer dans la Grand- 
duché de Posen après la promesse qui leur avait été faite, exeitent en 
France une émotion facile à comprendre. Le gouvernement de la Répu- 
blique les a apprises avec d'autant plus d'étonnement et de regret qu’elles 


s'accordent moins avec les intentions et les déclarations d’abord ex- 


primées par le roi de Prusse.” Das Schreiben steigerte sich noch in Tiraden 
über die sympathies des peuples, die s’attachent à cette noble cause de la 
Pologne comme à tout ce qui est juste et sacré. . . Mais nulle part et en aucun 
temps ces sympathies ne se sont produites plus unanimes et plus ardentes 


Fr 


Kritiken. 415 


qu’aujourd’hui en France, p. 159s. Die Maßregeln Preußens hätten in Frank- 
reich den schlimmsten Eindruck gemacht und würden „réagir de la manière la 
plus fâcheuse sur des relations que nous tenons sincèrement à maintenir 
essentiellement et cordialement amicales entre la République Française et la 
Prusse”. Lamartine fühlte selbst, daß das zu stark sei, und mit dem Auftrag, 
das Schreiben dem preußischen Minister vorzulesen, verband er einen Wink, 
damit zu warten, indem er selbst die Absendung um eine Woche verzögerte. 
In der Zwischenzeit war der Aufstand in Posen niedergeworfen, und Circourt 
hielt es nun für richtig, die Note nicht zu verlesen. Die Haltung der franzö- 
sischen Regierung war sehr schwankend, aber sehr dreist, und die preußische 
Regierung war bemüht, dieser Regierung auf alle Weise entgegenzukommen. 
„Ce que nous faisons”, sagte der Minister v. Arnim zu Circourt Ende April, 
est tout en considération de la France et spécialement de M. de Lamartine, 
objet de nos voeux et de notre vénération: sans la France et sans lui nous 
c&derions aux tendances actuelles de notre nation allemande, qui a cessé 
de compter sur les Polonais, de les aimer et de les estimer.“ Hätte Bismarck 
das gesagt, so könnte man vermuten, er habe die Herren Franzosen einfach 
mit der Speise der Phrase bedient, deren er sie für bedürftig hielt. Für jene 
Periode werden wir leider in den Worten nur ein Geständnis sehen, daß 
Preußen seine Politik nicht nach den eigenen Bedürfnissen und Plänen 
richtete, sondern sich von den dreisten Forderungen der Nachbarn mehr 
als ziemlich beherrschen ließ. Rußland, England, Österreich gegenüber 
haben König Friedrich Wilhelm IV. und die wechselnden Ministerien eine 
ähnliche Schwäche bewiesen. 

Der Band enthält auch über Österreich und Rußland manche intime 
Nachricht, sowie über die Zustände in Dresden und den Rheinlanden, über 
Nassau und das Frankfurter Parlament. In Dresden hörte er von dem 
infolge der Revolution zum Minister des Innern ernannten v. d. Pfordten 
gar manches, was sein Bild und das der Tage der Revolution verdeutlicht. 
Mit Verehrung aber schreibt er über den Thronfolger, den späteren König 
Johann, dessen Ruhe und Sicherheit ihm starken Eindruck machten. 

Den Schluß bilden Charakteristiken bzw. Beiträge zu solchen von Radowitz 
und Bethmann-Hollweg S. 424f. und Bilder aus der Bewegung der Zeit. 
So war Circourt in Köln zugegen, als Friedrich Wilhelm IV. das Dombaufest 
besuchte und bei dem Festmahl rechts den Reichsverweser und links den 
Präsidenten des Frankfurter Parlaments Heinrich von Gagern zur Seite 
hatte. Zum letztenmal sah Herr von Circourt den König auf der Fahrt 
von Köln nach Brühl: Il avait le sourir sur les lèvres et le front chargé de 
soucis. So bieten diese Aufzeichnungen Beiträge aller Art zur Kenntnis dieser 
bewegten Tage von einem Beobachter, der zwar als Franzose urteilt, aber für 
die Lage und das Wesen des deutschen Volkes nicht ohne Verständnis war. 

Breslau. G. Kaufmann. 


416 ° Kritiken. 


1. Friedrich Schütz: Werden und Wirken des Bürgerministeriums, 
Mitteilungen aus unbenutzten Quellen und persönliche Er- 
innerungen. Leipzig 1909. Verlag von Georg Wigand. XIX u. 197 S. 


2. August Fournier, Wie wir zu Bosnien kamen. Eine historische 
Studie. Wien 1909. Verlag von Christoph Reißers Söhne. VIII u. 96 S. 


3. Richard Charmatz, Österreichs innere Geschichte von 1848 
bis 1907. IL Der Kampf der Nationen. (Aus Natur und Geistes- 
welt Nr. 243.) Leipzig 1909. BG Teubner. IV u.175S. Geb. 1,25 M. 


4. Gustav Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich. 
Sechster Band: 1895—1898. Wien und Leipzig 1910. Carl Fromme. 
XVIII u. 427 S. 


1. Die Mitteilungen und Erinnerungen Friedrich Schütz’ beruhen auf 
einer Artikelreihe, die dieser in der „Neuen Freien Presse” veröffentlicht 
hat. Sie sollten eine Vorarbeit sein für die vom Verf. geplante Schilderung 
der inneren Politik Österreichs vom Regierungsantritt Franz Josefs L bis 
1870, doch vereitelte der Tod die Ausführung des großen Projekts. „Nur 
die Ergänzung der bereits gedruckten Essays über die österreichischen Ver- 
fassungskämpfe auf Grund der nach seinem Ableben vorgefundenen Auf- 
zeichnungen und die Zusammenfassung der einzelnen Feuilletons zu einem 
Ganzen war noch möglich.“ 

In der vorliegenden Gestalt ist die Veröffentlichung von Schütz’ Tochter 
Bertha Pauli besorgt worden. Die Herausgeberin hat die Aufsätze zweck- 
mäßig in 11 Kapitel geteilt und ihnen eine Einleitung vorangestellt, die aller- 
dings zu wenig über die Persönlichkeit ihres Vaters und zu viel über den 
geschichtlichen Hintergrund der Erinnerungen bringt. Die Publikation 
selbst ist recht dankenswert. Schütz hat als Schriftsteller in Prag und später 
als Redakteur der „Neuen Freien Presse” in Wien in der ersten Reihe der 
Vorkämpfer für das Deutschtum gestanden, und zwar in engster Verbindung 
mit den Führern des liberalen Großbürgertums. Die von ihm gezeichneten 
Bürgerminister, zumal Eduard Herbst, waren seine persönlichen Freunde; 
er hat an ihrer Wirksamkeit teilweise persönlichen Anteil gehabt, teilweise 
über diese die eingehende Kenntnis des Vertrauten besessen und kann daher 
mancherlei mitteilen, was das allgemeine geschichtliche Interesse bean- 
sprucht. Mancher neue Zug kommt in schon bekannte Bilder, und manche 
Einzelheit erscheint in neuer Beleuchtung. Freilich darf nicht vergessen 
werden, daß die Erinnerungen als Äußerungen des linksliberalen deutschen 
Lagers nicht frei von Einseitigkeiten der Betrachtung und Beurteilung sind. 
Manche Übertreibung muß in Kauf genommen und richtiggestellt werden. 
Ganz verzeichnet sind die Führer des gegnerischen Lagers wie Metternich 
und Schwarzenberg. Für sie kommen die Erinnerungen auch als Quelle 


Kritiken. 417 


nicht in Betracht, und man kann von diesen Eingangskapiteln her urteilend 
kaum bedauern, daß die geplante große geschichtliche Arbeit Schütz’ das 
Licht der Welt nicht erblickt hat. 

2. Eine besondere Beachtung verdient die Schrift von August Fournier, 
behandelt sie doch einen Vorgang, der das aktuell-politische Interesse in 
gleichem Maße in Anspruch nimmt wie das geschichtswissenschaftliche. 
Die Gewinnung Bosniens und der Herzegowina bedeutet das Hineinwachsen 
der Donaumonarchie in die Entwicklung des näheren Orients und kann in 
ihrer Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft Österreich-Ungarns nicht 
so leicht überschätzt werden. Natürlich hat es etwas Mißliches, über Dinge 
zu schreiben, die kaum der Vergangenheit angehören, und für die die histo- 
rischen Quellen nur höchst kärglich und trübe fließen, aber andererseits ist 
es für den Historiker besonders reizvoll, solchen Ereignissen nachzuspüren, 
denn er ist unter diesen Voraussetzungen mehr als sonst in den Stand gesetzt, 
sich als Meister in der Benutzung des Handwerkszeugs seiner Wissenschaft 
zu erweisen. 

Es ist selbstverständlich, daß die lohnende Aufgabe durch F. die Lösung 
erfahren hat, die der Name des Verf. erwarten ließ. Mit außerordentlicher 
Vorsicht und Umsicht ist das spröde Quellenmaterial verarbeitet, und die 
gewonnenen Ergebnisse dürften die dauernde Grundlage für die Auffassung 
der hier behandelten Dinge bleiben, wenn sie auch in den Einzelheiten bald 
überholt werden. Indessen auch im einzelnen wird die Kenntnis der schwer 
übersehbaren Vorgänge durch wertvolle Mitteilungen bereichert, die dem 
Verf. „von berufener Seite geworden sind”, so daß es ihm gelungen ist, 
ein verhältnismäßig vollständiges Bild des Prozesses der Gewinnung Bos- 
niens und der Herzegowina für die Donaumonarchie zu zeichnen. Eine 
Reihe von Österreich feindlichen Angaben über die Verhandlungen der 
siebziger Jahre, die unter offiziöser Flagge segelnd in praktisch-politischem 
Interesse Wirkung üben sollten, ist überzeugend richtiggestellt; eine andere 
Reihe von Tatsachen ist solchen, die nicht daran erinnert sein wollten, 
nachdrücklich ins Gedächtnis gerufen worden. Die Schrift hat ihren Zweck, 
mit wissenschaftlichen Mitteln zum Besten der Mitlebenden Aufklärungs- 
arbeit zu leisten, in jeder Hinsicht erreicht und wird auch einen nachhaltigen 
wissenschaftlichen Wert behaupten. 

3. Richard Charmatz’ Werk ist mit dem zweiten Bande zum Abschluß 
gebracht. Der Schlußband behandelt die innere Geschichte Österreichs 
vom Rücktritt des Ministeriums Adolf Auersperg bis zur Einführung des 
allgemeinen gleichen Wahlrechts (1878—1907) und schließt sich im Charakter 
der Darstellung eng an den ersten Teil an (vgl. meine Besprechung im Jahr- 
gang XII S. 303—304 dieser Zeitschrift). Auch er wird bezeichnet durch 
eine fast chronistisch aufzählende Schilderung, zu der die scharfen, in in- 
dividuell prägnante Redewendungen gekleideten Urteile über Persönlich- 


418 Kritiken. 


keiten und Dinge in auffälligem Gegensatz stehen. Diesem Verfahren ent- 
spricht ein allzu starkes Eingehen auf die verwirrende Fülle der Einzelheiten, 
das es unmöglich macht, die großen Linien der österreichischen Entwicklung 
der letzten Generation zu erfassen. Entgegen dem Wunsche des Verf. wird 
der Leser an Hand seiner Schilderung nur ein haltloses Hin- und Herschwanken 
der österreichischen Staatspolitik feststellen können, welchen sachlich tat- 
sächlich ungerechtfertigten Eindruck eine stärkere Beobachtung der ent- 
wickelnden Methode moderner Geschichtschreibung unbedingt verhindert 
hätte. Des Verf. Verfahren ist umso mehr zu bedauern, als er sonst über 
das wesentliche Rüstzeug des Historikers in reichstem Maße verfügt; 
er dürfte in der Kenntnis der behandelten Dinge kaum von jemand über- 
troffen werden. Sein Buch bleibt deshalb trotz des dargelegten Mangels 
zweifellos ein überaus wertvolles Hilfsmittel, bietet es doch die erste zu- 
sammenfassende Darstellung der inneren Entwicklung Österreichs seit der 
Revolution von 1848, und dem vorliegenden zweiten Bande gebührt ein fast 
noch größeres Verdienst als dem ersten, denn er erstreckt sich auf einen 
Zeitraum, den auch das vielbenutzte Werk Kolmers bisher nicht erreicht 
hat. Wir schulden somit dem Verf. für seine mühevolle Arbeit aufrichtigen 
Dank und hoffen, ihm, dem erfahrenen politischen Kenner, der sich die Eigen- 
schaften des streng wissenschaftlichen Geschichtschreibers gewiß schnell 
aneignen wird, auf dem Gebiete der neuesten österreichischen Geschichte 
noch recht oft zu begegnen. 

4. Der sechste Band der bekannten und bewährten Publikation Gustav 
Kolmers ist dem fünften schnell gefolgt. Er behandelt die stürmischen 
zwei Jahre des Ministeriums Badeni sowie das dreimonatige Provisorium 
des Kabinetts Gautsch (September 1895 bis März 1898). Charakter und 
Bedeutung des Werkes sind häufig genug erörtert (von mir zuletzt im Jahr- 
gang XII S. 304—305 dieser Zeitschrift), so daß nähere Mitteilungen sich 
erübrigen. Der vorliegende Band weist die Vorzüge der früheren auf und 
wird mit diesen das unentbehrliche Handbuch für die Forscher der neuesten 
österreichischen Geschichte sein. Nach einer Richtung freilich entfernt 
sich dieser neue Teil von seinen Vorgängern. Es ist gewiß in psychologischem 
Sinne äußerst begreiflich, daß die Beschäftigung mit den unerhörten Vor- 
gängen während des Regiments Kasimir Badenis den Deutschösterreicher 
zu einer entschiedenen inneren Stellungnahme drängt. Aber sie hätte rein 
innerlich bleiben sollen. Es wäre unbedingt zum Besten dieses Werkes ge- 
wesen, das ausschließlich Stoffsammlung ist und sein will, wenn die scharfen 
Urteile über den Minister und die slawischen Parteien, wie sie vielfach be- 
gegnen, unterblieben wären. Indessen kann dieser Verstoß die Publikation 
als solche natürlich nicht schädigen. 


Leipzig. Herre. 


Kritiken. 419 


M. Philippson, Neueste Geschichte des jüdischen Volkes, Bd. 2 
(im Grundriß der Gesamtwissenschaft des Judentums). Leipzig 1910. 
G. Fock. IX u. 357 S. 8%. 6,— M. 

In dem vorliegenden zweiten Bande seiner neuesten Geschichte des jüdi- 
schen Volkes hat Ph. das schwierige Problem, zeitgenössische Verhältnisse, 
die noch zu aktuellen Tagesfragen in Beziehung stehen, zum Gegenstand 
eines Geschichtswerks zu machen, in durchaus ansprechender Weise gelöst. 
Unter der flüssigen, nur bisweilen ein wenig temperamentvollen Sprache 
läßt sich nirgends eine gründliche Sachkenntnis und zutreffende Auffassung 
der Geschehnisse vermissen. Wie begreiflich, fällt der Schwerpunkt des 
Interesses auf die in Buch 5 von etwa 1875 an behandelte judenfeindliche 
Bewegung, die mit einem modernen Schlagwort als „Antisemitismus“ be- 
zeichnet wird, in ihrem Verlauf „in West- und Mitteleuropa”, und zwar in 
Deutschland (Kap. 1), Österreich-Ungarn (Kap. 2), Frankreich und anderen 
Ländern (Kap. 3); angefügt sind Bemerkungen über „die Schächtfrage” 
(Kap. 4) und „die Judentaufen” (Kap. 5). Die mit sorgfältiger Hervorhebung 
der wesentlichen Momente durchgeführte Darstellung gibt, olıne sich in 
Einzelheiten zu verlieren, eine vollständige Übersicht der Vorgänge, wobei 
die Verknüpfung mit den Zeitströmungen im allgemeinen und auch die 
besonderen Ursachen gebührende Würdigung finden. Eine derartige Lösung 
der Aufgabe erscheint um so anerkennenswerter, als der Gegenstand über- 
haupt noch nicht zusammenfassend behandelt worden ist, sondern gleich- 
sam der Stoff aus dem Rohen zu formen war. Dabei kam es allerdings wohl 
dem Verfasser zugute, daß er nicht nur an Hand der benutzten Quellen 
berichtet, sondern zugleich als Mitlebender, der, was er schildert, an sich 
vorüberziehen sah. Den Gefahren freilich, die jeder zeitgenössischen Ge- 
schichtschreibung drohen, hat Ph. nicht ganz zu entgehen vermocht. Es 
wird doch mancherlei als bekannt vorausgesetzt, was noch erst einer Er- 
örterung bedurft hätte. Mit Recht hebt er (S. 8) die Bedeutung der „Rassen”- 
Frage für die „antisemitische” Bewegung hervor, die eben davon ihren 
Namen ableitet. Nun haben sich wohl die Juden selbst seit alters als Volk 
oder Nation bezeichnet, aber nicht in dem Sinne, der sonst mit diesen Aus- 
drücken verbunden zu werden pflegt, sondern um den Zusammenhang 
der religiösen Überlieferung festzuhalten, so wie etwa auch die Christen 
sich ursprünglich ein Volk nannten, olıne Rücksicht auf Sprache und Her- 
kunft (Harnack, Mission u. Ausbreit. d. Christent. S. 177ff.). Vom religiösen 
Standpunkte aus konnten daher die Christen als das „Wirtsvolk” der Juden 
bezeichnet werden, wie das seit Papst Innozenz III. unendlich oft geschehen 
ist. Wenn Ph. selbst das Wort anwendet, so legt er ihm wohl auch keine 
weitergehende Bedeutung bei. Da wäre es doch von Wert gewesen, fest- 
zustellen, seit wann denn eigentlich und weswegen die „Rasse” an Stelle des 
„Volkes“ getreten ist, so daß, was früher von den Juden als einer religiösen 


420 Kritiken. 


Gemeinschaft galt, ihnen nunmehr wegen ihrer Abstammung vom ältesten 
Sohn des Noah beigelegt wird. 

Rasseneigenschaften oder Volkscharakter müssen auf induktivem Wege, 
durch Abstraktion aus den Erscheinungen, in denen sie zum Ausdruck 
kommen, ermittelt werden. Läßt sich aber das Beobachtungsobjekt nicht 
anders erfassen als vermöge eines Kennzeichens, das nicht zu seiner Be- 
griffsbestimmung gehört, so bleibt die Gültigkeit der Schlußfolgerungen 
zweifelhaft. Was Ph. im fünften Kapitel des sechsten Buches (S. 2271f.) 
nach neueren statistischen Untersuchungen über die „Lebensbedingungen 
des jüdischen Stammes“ ausführt, beruht auf der Voraussetzung, daß die 
Juden, also die Anhänger des mosaischen Bekenntnisses, „seit Jahrtausenden 
zum überwiegenden Teile in strenger Inzucht sich fortpflanzend, . . . eine 
Anzahl physischer und psychischer Sondereigenschaften erworben und 
bewahrt” haben, „die auch in dem breiten und starken Strome des modernen 
Lebens nicht völlig weggeschwemmt und aufgelöst worden sind”. Indessen 
würde sich die Auffälligkeit von Erscheinungen, die Ph. hervorhebt, gewiß 
stark vermindern, wenn die Statistik immer nur wirklich Vergleichbares 
gegenübergestellt hätte. So sind z. B. in Deutschland die Juden „in der 
ungeheuren Masse der Fabrikarbeiter kaum vertreten (S. 257)“, wie das 
auch nach Maßgabe der vorangegangenen wirtschaftlichen Entwicklung 
durchaus begreiflich erscheint; dagegen sind in New York, offenbar haupt- 
sächlich infolge der Einwanderung aus Rußland, 75 000 Juden industrielle 
Arbeiter (S. 295). Wird nun der Statistik über den Schulbesuch (S. 247ff.) 
ausschließlich die konfessionelle Scheidung zugrunde gelegt, so erscheint 
der „Bildungstrieb“” der Juden als ein ganz ungeheuerlicher. Sie sind in 
Preußen in mittleren und höheren Schulen (prozentual) „beinahe achtmal 
mehr vertreten als die Christen” (S. 248). Für New York fehlt freilich eine 
vergleichbare Zahl; dort ist im wesentlichen vom Besuch der Volksschulen 
die Rede (S. 290), und für Preußen würde das Verhältnis ein ganz anderes 
Ansehen gewinnen, wenn die Statistik neben der Konfession der Kinder auch 
Beruf, Vermögen und Bildungsstand der Eltern berücksichtigt hätte. Soziale 
Momente, auf deren Bedeutung übrigens Ph. des öfteren durchaus zutreffend 
hinweist, haben so starke Einwirkungen geübt, daß binnen verhältnis- 
mäßig kurzer Frist der Umschlag angeblicher Eigentümlichkeiten in ihr Gegen- 
teil erfolgt ist, wie die gegenwärtig zu konstatierenden späten Ehen mit 
geringer Geburtenzahl zeigen (S. 230), da doch vor etwa hundert Jahren die 
umgekehrte Erscheinung als unumstößliche Regel galt. Die Voraussetzung 
selbst nachzuprüfen, von der die Annahme ausgeht, daß den Juden in ihrer 
Gesamtheit Eigentümlichkeiten zukommen müßten, die nicht unmittelbar 
mit den religiösen Überlieferungen zusammenhängen, konnte nicht Aufgabe 
einer Zeitgeschichte bilden. Es sei daher hier nur angedeutet, daß historisch 
die schwersten Bedenken entgegenstehen, wegen des im Altertum und bis 


Kritiken. 421 


tief ins Mittelalter hinein manchmal recht erfolgreich betriebenen Prose- 
lytismus. Um jedoch unzutreffenden Schlußfolgerungen vorzubeugen, 
wäre bei Darlegung der gegenwärtigen Zustände, wie sie Buch 6, „Das euro- 
päische und amerikanische Judentum an der Wende des 19. Jahrhunderts,” 
bietet, vielleicht eine kleine Änderung der Stoffverteilung angebracht ge- 
wesen. Das innere Leben des Judentums betrachtet nämlich Ph. (Buch 6, 
Kap. 3, S. 175ff.) unter dem Gesichtspunkt der „Reformbewegungen”, die 
sich im Widerstreit zwischen Liberalismus, Neu- und Altorthodoxie voll- 
ziehen. Eine vierte Richtung wird anderweitig nur beiläufig mit einigen 
abfälligen Bemerkungen abgefertigt, aus denen nicht deutlich genug zu 
erkennen ist, daß sie im Gegensatz zu dem rationalistischen Grundzug der 
drei anderen auf religiöser Mystik ältesten Ursprungs beruht. „Unterricht 
und Vernunft, nur diese können das tief eingewurzelte Ansehen der chassi- 
dischen Wundertäter beseitigen”, meint Ph. (S. 198), und gewiß durfte er ` 
so dem Chassidismus die Existenzberechtigung absprechen; aber es gibt nun 
einmal in Galizien, Nord-Ungarn und sonst im Osten Juden, die nicht zur 
Vernunft erzogen worden sind, wie die im Westen seit der Aufklärungszeit. 
Von all den Ansichten, die, „mit starkem Bewußtsein und starker Behaup- 
tung” auftretend (S. 122, Zitat aus Eucken), Geltung erlangt haben, erscheint 
kaum eine verkehrter als die, welche den Juden schlechthin zum Typus des 
nüchternen Vernunftmenschen stempelt. 

Geradezu auf Begriffsverwirrung geht „der jüdische Nationalismus” oder 
Zionismus zurück, dessen Vorgeschichte und Wirksamkeit Buch 6, Kap. 2 
schildert. Wenn Ph. der Bewegung nicht unsympathisch gegenübersteht, 
so geschieht dies offenbar hauptsächlich mit Rücksicht auf die Verhältnisse 
in Rußland, die zusammenfassend darzustellen er einem Schlußbande des 
Werkes vorbehalten hat. Auch kommt die neuerliche Umwendung zu 
humanitären Bestrebungen in Betracht, die sich wieder den von Ph. als 
„praktisches Judentum” bezeichneten (Buch 6, Kap. 1) näher anschließen. 
Die russische Auswanderung, um die es sich hierbei wesentlich handelt, ist 
unter den in Buch 6, Kap. 4 dargestellten „äußeren Erlebnissen‘ das hervor- 
stechendste. Es hängt damit wiederum eine stärkere Ausbreitung der Juden 
in den überseeischen Ländern zusammen. Vor allem in Nordamerika ist 
binnen wenigen Jahrzehnten ihre Zahl gewaltig angewachsen, wie noch des 
weiteren in Buch 6, Kap. 6 dargelegt wird (S. 287ff.). Für Deutschland war 
(Kap. 4, S. 185ff.) der ungünstige Einfluß des Antisemitismus „auf die tat- 
sächliche Durchführung der Gleichstellung“ zu konstatieren, deren gesetz- 
liche Anerkennung Ph. im ersten Bande behandelt hatte. Daß auch auf die 
Berufsgliederung nachhaltige Einwirkungen stattgefunden haben, zeigen die 
Erläuterungen zu statistischen Angaben in Kap. 6, das „Die Juden im Leben 
der Völker” unter Beifügung reichhaltiger Personalnachweise behandelt. 
Überhaupt enthält das sechste Buch mit seinem überaus mannigfaltigen 


422 Kritiken. 


Inhalt eine Fülle wertvollen Materials, wie es eben nur ein zeitgenössischer 
Beobachter zusammenbringen konnte. Nicht ganz gleichmäßig ist die 
Darstellung für den „Orient“ im siebenten Buch, das bis 1830 zurückgreift. 
Über die Juden in der Türkei wären noch einige nähere Angaben erwünscht 
gewesen. Immerhin haben selbst die erst neuerdings entstandenen Gemeinden 
in Japan wenigstens Erwähnung gefunden; und der Vollständigkeit wegen 
ist der Abschnitt zugefügt, denn, wie Ph. in der Einleitung (S. 299) bemerkt: 
Seit mehr als einem halben Jahrtausend „vegetieren die Juden des Orients, 
ohne für die Menschheit oder auch nur für die israelitische Gemeinschaft 
irgendein wesentliches Element der Kultur zu bilden”; aber „sie aus ihrem 
allseitigen Tiefstand zu erlösen und zu erheben, das ist eine der bedeutend- 
sten und wichtigsten Aufgaben ihrer westlichen Brüder und ein hervorragendes 
Element in der neuzeitlichen Geschichte des jüdischen Volkes”. Das einigende 
Band zwischen den Juden des Okzidents und Orients bildet eben das religiöse 
Bekenntnis. Hier wie dort stellen sie weder eine Rasse noch eine Nation im 
üblichen Sinne des Wortes dar, sondern eine soziale Klasse, die um so schärfer 
ausgeprägt und fester abgeschlossen erscheint, je größere Bedeutung dem 
religiösen Moment für Kultur und Staat des „Wirtsvolks” zukommt, die 
aber ihre Eigenschaft als solche einbüßen muß, wenn es dem modernen 
Staatsbegriff gelingt, die Konfession ihres Einflusses auf die soziale Klassen- 
bildung zu entkleiden. 
Zürich. G. Caro. 


Nachrichten und Notizen I. 


Der Bericht über die elfte Versammlung deutscher Historiker 
zu Straßburg, 15. bis 19. September 1909, ist erschienen (Duncker u. Humblot 
1910). Er ist von den Schriftführern der Versammlung (Prof. Dr. Holtzmann 
und Dr. Wibel) erstattet. Das Verzeichnis der Teilnehmer nennt 199 Namen, 
als Mitglieder des Verbandes deutscher Historiker werden 299 angeführt, 
Die nächste Versammlung soll Ostern 1911 in Hannover, bzw. Hildesheim 
oder Braunschweig unter dem Vorsitz von Prof. Brandi in Göttingen statt- 
finden. Dem Ausschuß gehören an außer dem Vorsitzenden Brandi, der 1909 
für drei Versammlungsperioden gewählt ist, v. Below - Freiburg, Busch - Mar- 
burg, v. Heigl - München, Meyer v. Knonau - Zürich, Seeliger - Leipzig, 1906 
gewählt; BreBlau - Straßburg, Egelhaaf - Stuttgart, Ermisch - Dresden, Lamp- 
recht -Leipzig, Meinecke - Freiburg, Ed. Meyer - Berlin, 1907 gewählt; Hansen- 
Köln, Kaufmann - Breslau, Redlich - Wien, Ulmann - Greifswald, 1909 ge- 
wählt. Kooptiert wurden vom Ausschuß für die Dauer einer Versammlungs- 
periode: Dopsch-Wien, Neumann - Straßburg, Rachfahl- Kiel, Werunsky - Prag. 


Dr. Paul Schwartz, Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem ÖOberschul- 
kollegium (1787—1806) und das Abiturientenexamen. Erster Band. 
Berlin, Weidmannsche Buchhandlung 1910. gr. 8°. XV und 516 8. 
M. 13.60. Auch unter dem Titel: Monumenta Germaniae Paedagogica. 
Begründet von Karl Kehrbach. Herausgegeben von der Gesellschaft für 
deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Band XLVI. 

Die überraschenden Ergebnisse dieses auf ausgiebigen Studien im Geheimen 
Staatsarchive zu Berlin und dem Königlichen Staatsarchive zu Breslau beruhen- 
den Bandes haben weit über das pädagogische Gebiet hinaus Bedeutung. 
Während gewöhnlich über das gesamte Preußen vor 1806 ein verdammendes 
Urteil gefällt wird, zeigt der auf schul- und heimatgeschichtlichem Gebiete 
wohlbekannte Verfasser, daß bereits zwei Jahrzehnte lang hochbegabte Männer 
in den leitenden Stellen an der Arbeit waren, den versumpften Schulboden 
wieder urbar zu machen. So wurde 1799 als Ergebnis der Beratung über das 
Mädchenschulwesen niedergeschrieben: „Da für die Bildung der Nation nichts 
Wesentliches gewonnen werden kann, wenn nicht für eine bessere Erziehung 
des weiblichen Geschlechts gesorgt wird: so wäre vornehmlich auf die Anlage 
einer Mädchenschule in jeder Stadt, oder, wo schon dergleichen vorhanden ist, 
auf Verbesserung derselben zu denken.“ Diese edlen Bestrebungen wurden 
durch die kriegerischen Ereignisse jahrelang in ihrer Weiterentwickelung 
gehemmt. 

Von besonderem Interesse sind die reichen und vielseitigen Mitteilungen 
aus den Akten über die Leistungen der Lehrer und Schüler. Wenn man neuer- 


4924 Nachrichten und Notizen III. 


dings vielfach über die Ergebnisse des Unterrichts an den höheren Schulen 
klagt und in früheren Zeiten ideale Zustände finden will, so wird hier auf Grund 
der uns erhaltenen Abiturientenarbeiten die Ungerechtigkeit dieses Urteils 
klar nachgewiesen. Gering war die Bedeutung des Griechischen für den Gesamt- 
unterricht. In den meisten Schulen gehörte es nicht einmal zu den für alle 
Schüler verbindlichen Fächern. Nur die künftigen Theologen und Mediziner 
lernten es; letztere der Vokabeln wegen, weil der größte Teil der Fremdwörter 
in der Heilkunde griechischen Ursprungs war. Auch im Latein war der Stand 
der Kenntnisse sehr niedrig, auch an den besseren Schulen. In den einzelnen 
Fächern wurde viel geistlose, mechanische Arbeit getrieben. 

Mit großer Spannung verfolgt man die Polenpolitik der preußischen Regie- 
rung, nachdem 1793 und 1795 aus der zweiten und dritten Teilung Polens 
weite Gebiete erworben worden waren. Die Polen zu Preußen zu machen, 
war die Aufgabe der Staatsbehörden. An der Jugend mußte man anfangen. 
Zwei Richtungen machten sich geltend: die eine wünschte möglichst bald, 
durch Unterdrückung der Muttersprache, gute Preußen heranzuziehen, während 
die andere aus der gut veranlagten polnischen Jugend gebildete Menschen 
machen wollte, indem sie die Muttersprache als Unterrichtssprache beibehielt. 
Eine bereits früher eingerichtete Edukationskommission wurde im Mai 1799 
wieder ins Leben gerufen. Von besonderem Interesse ist es, ihre Tätigkeit zu 
verfolgen. Wir müssen es uns versagen, auf die vielseitigen Mitteilungen 
statistischen, persönlichen und pädagogischen Inhalts einzugehen, und sehen 
den zwei noch in Aussicht gestellten Bänden mit Spannung entgegen. 

Leipzig. £ Georg Müller. 

Personalien, Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der 
a0. Professor der englischen Philologie in Leipzig Dr. Max Deutschbein 
wurde als Ordinarius nach Halle berufen. 

Der Privatdozent der Archäologie Dr. Arnold v. Salis in Bonn wurde 
zum ao. Professor ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. L. Cardauns (Geschichte) in Bonn, Dr. Franz 
Xaver Seppelt (Kirchengeschichte) in Breslau, Dr. Eberhard Frei- 
herr v.Künßberg (Deutsche Rechtsgeschichte) in Heidelberg, Dr. Theodor 
Vogelstein (Volkswirtschaftslehre) in München und Dr. Johannes Frei- 
herr v. Soden (Religionsgeschichte) in Berlin. 

Instilute: Der o. Professor der klassischen Archäologie Dr. Emil Reisch 
in Wien wurde zum Direktor des österreichischen archäologischen Institute 
und der Landbauinspektor Siebern in Hannover zum Provinzialkonservator 
der Kunstdenkmäler der Provinz Hannover ernannt. 

Todesfälle. Am 21. Juni starb in Prag im Alter von 59 Jahren der 
o. Professor der alten Geschichte Dr. Julius Jung. Als die wichtigsten 
seiner Schriften sind zu nennen: Fasten der Provinz Dacien mit Beiträgen 
zur römischen Verwaltungsgeschichte (1894); Römer und Romanen in 
den Donauländern (1837); Die romanischen Landschaften des römischen 
Reiches (1884). 


Nachrichten und Notizen II. 


Katalog der Nürnberger Stadtbibliothek. Herausgegeben im Auftrage 
des Stadtmagistrats. Erster Band. Abteilung I: Geschichte. Erster Teil. 
Nürnberg 1909. U. E. Sebald. VIII, 599 S. 

Mummenhoffs Vorwort zu dem vorliegenden Katalog sagt: „Es hat wie jedes 
Buch so auch jeder Buchtitel etwas Individuelles an sich“, dann ist es aber die 
Besonderheit des Nürnberger Katalogs, daß er den Namen seines Bearbeiters 
nicht auf dem Titel nennt. Emil Reicke, der in bisher 4387 Titeln die all- 
gemeine Abteilung der historischen Bibliothek, die Werke zu den geschicht- 
lichen Hilfswissenschaften und zur Weltgeschichte beschrieben hat, beginnt 
damit einem weiteren Benutzerkreis die bedeutendsten Bestände der Nürn- 
berger Stadtbibliothek, die historischen, zu erschließen. Der Reichtum dieser 
ersten, allgemeinen Abteilung liegt in den alten Beständen, denn moderner- 
weise muß sich die Bibliothek bei 5000 M. Jahresetat darauf beschränken, 
die Nürnberger und fränkische Geschichte sorgsam zu pflegen, um im übrigen 
jährlich weiter hinter den Neuerscheinungen zurückzubleiben — das resignierte 
Los unserer meisten Stadtbibliotheken. Dagegen ist durch reiche Vermächt- 
-nisse und großzügige Sammlung für die alte Zeit reichlich, ja für einzelne 
Kapitel wie die Gregorianische Kalenderreform S. 48ff., für die Münznot der 
Zeit der Kipper und Wipper S. 164ff. glänzend gesorgt. Besonders reich ist 
die Literatur der Prophezeiungen aus der Reformationszeit S. 322ff., darunter 
finden sich so wertvolle Stücke wie Fischarts Praktik von 1572 Nr. 2495 oder 
die Wunderliche Weissagung vom Papsttum (1527) Nr. 2418, die ihren drei 
Urhebern Osiander, Sachs und Güldenmund so schlecht bekommen ist. 

Bemerkenswert ist der Reichtum an Inkunabeln, die, sachlich eingeordnet, 
bei der chronologischen Anordnung der einzelnen Fächer meist gruppenweise 
beisammen stehen: Nr. 13f., 191, 298, 311£., 617—20, 625, 1748—50, 2078—84, 
86—89, 2299, 2404f., 2822f., 3672—79, 3681f., 3844, 3915—17 und 3997. 
Von den datierten stammen 14 aus Italien (darunter 7 aus Venedig), von den 
deutschen je 1 aus Basel, Brixen, Leipzig, je 2 aus Augsburg und Memmingen, 
3 aus Köln, 7 aus Straßburg, 9 aus Nürnberg, dieses ist also kaum mit einem 
Fünftel der Gesamtzahl vertreten. Noch mehr fällt dieses überraschende Ver- 
hältnis ins Auge bei den deutschen Drucken zwischen 1501 und 1540: es sind 
bisher 109, darunter nur 16 aus Nürnberg, also wenig mehr als ein Siebentel, 
13 ohne Angabe des Ortes, je 1 aus Bern, Hall, Pforzheim, Speier, Ulm und 
Wien, 2 aus Frankfurt, je 3 aus Hagenau und Tübingen, je 4 aus Mainz und 
Oppenheim, je 5 aus Augsburg und Köln, 6 aus Leipzig, 10 aus Wittenberg, 
15 aus Straßburg und 17 aus Basel. Man sieht: der Buchhandel hat seine 
Pflicht noch besser tun lernen, neue Druckorte wie Wittenberg sind stark 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910, 8. 29 


496 Nachrichten und Notizen II. 


ins Licht gerückt, andere wie Brixen und Memmingen ganz geschwunden. 
Zur Kenntnis der einzelnen Druckstätten bringen die Nürnberger Bestände 
manche erwünschte Bereicherung, worauf näher einzugehen hier nicht der 
Ort ist. Herausgehoben sei hier nur der Gewinn, den die Liste der Drucke 
von Cammerlander durch Reickes Nr. 313, 2135, 2421, 30, 40 erfährt, dazu 
tritt Gengenbachs Nollhart in Cammerlanders Bearbeitung Nr. 2411, deren 
Schlußschrift nicht als Magister Jacob Camerlander von Metz Form Schneider 
erkannt ist, s. Gödekes Gengenbach 8,462, Zarnckes Ausgabe von Brants 
Narrenschiff S. CXLI. 

Die Titelbeschreibungen sind so genau und ausführlich, daß sie zur ein- 
deutigen Bestimmung der alten Drucke stets ausreichen, bei neuen Drucken 
ist gleich ausführlich verfahren und das führt, um den deutlichsten Fall heraus- 
zugreifen, bei Siebmachers Wappenbuch Nr. 1134 zu einer Beschreibung von 
vollen vier Seiten, nachdem unter Nr. 994f. — die chronologische Anordnung 
trennt hier die verschiedenen Auflagen des gleichen Werkes — die beiden 
älteren Ausgaben schon fast eine Seite gekostet haben. Überlang sind auch 
die Titel Nr. 1764, 2869—72, 3546, 3623, 4013, 4036f. Eine gewisse Neigung, 
Schriften, die jetzt allein literargeschichtlichen Wert haben, trotzdem nach der 
Sache einzuordnen, wird sich bei Bibliotheken, die den Schwerpunkt in ihren 
historischen Beständen haben, leicht einstellen: ihr verdanken wir es, daß 
wir Werke von Abraham a Sta. Clara, Albertinus, Alberus, Fischart, Gengen- 
bach, Guevara, Hutten schon jetzt verzeichnet erhalten. Voll erschlossen 
wird der reiche Inhalt des vorliegenden Bandes und seiner Nachfolger erst 
durch ein alphabetisches Register werden, wie es das Vorwort bei Fertig- 
stellung des historischen Katalogs verheißt — schon darum müssen wir Be- 
nutzer die baldige Vollendung des Unternehmens herbeisehnen. Dem ver- 
dienstvollen Bearbeiter freilich wünschen wir damit entsagungsvolle Mühe 
und endlose Kleinarbeit. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Koehne, Carl, Das superficiarische Rechtsinstitut. Untersuchungen zu 
seiner Geschichte, Regelung und wirtschaftlichen Bedeutung im Altertum. 
(Rechts- und staatswissenschaftliche Studien, veröffentlicht von Dr. Ebe- 
ring. Heft 37.) Berlin 1909. E. Ebering. VIII und 87 Seiten. M. 2,50. 

Verf. behandelt zunächst die Frage nach der Entstehung der römisch- 
rechtlichen superficies. Er verneint die Frage, ob man die superficies auf ein 
griechisches Vorbild zurückführen müsse, da es an sicheren Unterlagen fehlt, 
und lehnt die Annahme ab, daß die superficies zuerst nach Wiedereroberung 
von Capua im zweiten Punischen Krieg zur Anwendung gelangt sei. Sodann 
geht K. zum Hauptpunkt der Arbeit über: der Bekämpfung der herrschenden 

Ansicht, „daß sich die superficies aus der Verpachtung des dem Staat gehörigen 

Bauterrains gebildet habe“. Er statuiert demgegenüber eine scharfe Scheidung 

der Verhältnisse an Staats- und Gemeindeland einerseits und privatem Grund- 

besitz anderseits und versucht darzutun, daß sich die superficies selbständig 
an privatem Grund und Boden entwickelt habe, wobei der Praetor sich nicht 
nur von der Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und das öffentliche 

Wohl habe leiten lassen, sondern auch den Interessen der Spekulanten ent- 


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Nachrichten und Notizen II. 497 


gegengekommen sei. — Nach Besprechung einiger Einzelheiten des Rechtes 
des superficiarischen Instituts werden die vectigalische und die emphyteutische 
Leihe namentlich mit Rücksicht auf Bauten zu Wohnzwecken betrachtet 
und in scharfen Gegensatz zu der superficies gesetzt. 

Trotz der Ausführungen des Verf. wird man an der Vermutung fest- 
halten dürfen, daß die Entwicklung der privatrechtlichen superficies durch 
ähnliche Verhältnisse bei Staats- und Gemeindeland vorbereitet wurde, die 
für spätere Zeiten belegt sind, und deren Bestehen auch für frühere Zeiten 
angenommen werden darf. Für die Beurteilung der griechischen Quellen 
wäre auch eine Berücksichtigung der Papyri von Nutzen gewesen; vgl. z B. 
Weiß im Archiv f. Papyrusforschung IV, S. 330ff. 

Basel. Eger. 


Gertrud Stockmayer, Über Naturgefühl in Deutschland im 10. und 11. Jahr- 
hundert. Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renais- 
sance. Herausgegeben von Walter Goetz. Heft 4. Leipzig und 
Berlin 1910. B. G. Teubner. V u. 86 S. M. 2,40. 

Die Verfasserin sieht ihre Arbeit als eine bloße Sammlung von Material 
an und verzichtet von vornherein darauf (Einleitung S. 5/6), durch Vergleiche 
mitanderen Epochen allgemeine, entwicklungsgeschichtliche Resultate zu ge- 
winnen, Sie teilt ihren Gegenstand in drei Abschnitte, in denen sie die 
Stellung des Menschen gegenüber den einzelnen sich unmittelbar darbieten- 
den Erscheinungsformen der Natur, sodann das Aufsuchen der Natur und 
allgemeine Naturstimmung, endlich die Natur in der “bildenden? Kunst be- 
handelt. Gegenstand ihrer Zusammenstellungen und ihres Nachweises ist, daß es 
den Deutschen des 10. und 11. Jahrhunderts an Naturgefühl nicht gefehlt habe. 

Die zeitliche und örtliche Begrenzung des Themas ist durchaus angemessen. 
Wer jemals in ähnlicher Weise gearbeitet hat, weiß, wie ungeheuer viel Material 
dabei durchzusehen ist, aus dem sich immer nur spärliche Ausbeute gewinnen 
läßt; so ist bei Beschränkung nach Zeit und Ort am ehesten zu erwarten, daß 
wirklich das ganze Quellenmaterial verwertet und keine wesentliche Stelle 
übergangen sei. Nachdrücklich sei hervorgehoben, daß die Verfasserin ein 
feines Gefühl für hübsche und anmutige Naturschilderungen beweist und in 
ihrer gutgeschriebenen Arbeit eine Anzahl wohlgelungener eigener Übersetzungen 
bezw. Übersetzungsproben darbietet. 

Leipzig. B. Schmeidler. 


Wilhelm Biereye, Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens im 10. Jahr- 
hundert. VII u. 192 S. Mit 2 Karten. Berlin 1909. Verlag Borussia. 
M. 10,—. 

Der Verf. behandelt von neuem eine Anzahl von Fragen, über die zumeist 
schon eine ziemlich bedeutende Literatur besteht. Die beiden ersten Kapitel 
beschäftigen sich mit dem schwedischen Herrschergeschlecht zu Schleswig- 
Haddeby, über das uns die zuverlässigste Kunde Runensteine geben, während 
die Angaben der Geschichtschreiber widerspruchsvoll und unsicher sind. 
B. zieht mit Recht die Nachrichten Widukinds denen Adams von Bremen vor. 
Das dritte Kapitel widerlegt überflüssigerweise nach Grund, Forschungen XI 
(nach in doppeltem Sinne) die Nachrichten über einen Dänensieg Ottos L 


29* 


428 Nachrichten und Notizen II, 


Das vierte Kapitel bietet breite, durchaus nicht schlüssige Erörterungen über 
die Entstehung der jütischen Bistümer und des Bistums Oldenburg, sowie 
über ihre ersten Bischöfe. Das fünfte Kapitel über Ottos II. Beziehungen zum 
dänischen Reich enthält nichts wesentlich Neues im Vergleich mit den Aus- 
führungen von Uhlirz in den M. J. Ö. G. Egbd. VI, 41ff. Das sechste Kapitel 
behandelt die Geschichte des Sven Tveskjaeg und sein Verhältnis zur christ- 
lichen und deutschen Kultur mit dem Ergebnis, daß fast alle Nachrichten 
Adams von Bremen über ihn unglaubwürdig und tendenziös seien, wie der Verf. 
überhaupt Adams Glaubwürdigkeit in den ersten beiden Büchern sehr gering 
einschätzt. Das siebente Kapitel gibt zusammenfassend eine Darstellung der 
Geschichte Holsteins im 10. Jahrhundert. Von den Exkursen nenne ich den 
dritten über die Fürsten der Obotriten und den vierten und fünften über den 
großen Slavenaufstand, dessen Beginn der Verf. ins Jahr 982 setzt. 

Ich kann der Arbeit im allgemeinen einen größeren Wert nicht zuerkennen. 
Der Verf. erörtert weitläufig Dinge, die vor ihm von anderen mit denselben 
Argumenten bereits behandelt worden sind (siehe oben die Bemerkung über 
das 3. Kapitel). So sind auch die Ausführungen im vierten Kapitel vielfach 
identisch mit solchen von Wigger (Mecklenb. Jahrb. Bd. 42), Bresslau (Forsch. 
z. brand. preuß. Gesch. I, Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswissensch. XI, 154ff.) 
und anderen, und hätten sich viel kürzer fassen lassen; vgl. auch N. Archiv 35, 
S. 595, nr. 217. Was der Verf. an Eigenem dazutut, sind meist haltlose Kom- 
binationen und ungegründete Vermutungen. Nicht viel anders dürfte im ganzen 
sein Verhältnis zur nordischen Literatur sein, zu den Ausführungen etwa von 
Steenstrup in Danmarks Sydgraense und Sophus Müller in Aarbeger for Nordisk 
Oldkyndighed og historie 1900, S. 240—256 u. a., die ich nicht im einzelnen 
nachprüfen konnte. Ein Verdienst bleibt immerhin die gleichmäßige Benutzung 
und Heranziehung der deutschen und der nordischen Literatur, eine Ver- 
einigung, die für den behandelten Gegenstand notwendig ist und ergiebig sein 
könnte, sich in deutschen Arbeiten aber aus mangelnder Kenntnis der nordischen 
Sprachen nicht häufig findet. 

Leipzig. B. Schmeidler. 


Richard Bock, Die Glaubwürdigkeit der Nachrichten Bonithos von Sutri 
im liber ad amicum und deren Verwendung in der neueren Geschichts- 
schreibung. Histor. Studien veröffentl. von Dr. E. Ebering. Heft 73. 
Berlin 1909. Verlag von Emil Ebering. 1958. M. 5,—. 

Der Verf. unterzieht den Inhalt des Freundbuches einer genauen Kritik 
in bezug auf seine Glaubwürdigkeit. Mit großem Fleiß werden die neun Bücher 
der Reihe nach behandelt, jede Nachricht geprüft und die Stellung der neuen 
Historiker ihr gegenüber klargelegt. Dabei kommt der Verf. zu dem Resultat, 
daß das Freundbuch als Geschichtsquelle wertlos sei, da seine Berichte tendenziös 
entstellt oder ungenau seien. Er hat das Verdienst beides an so vielen Beispielen 
dargetan zu haben, daß auch die bisherigen Anhänger des Sutriners ihn kaum 
werden verteidigen können. Für die Zeit Heinrichs III. stimmt der Verf. im 
allgemeinen der Darstellung Steindorffs zu, da dieser schon Bonitho als Quelle 
völlig ausgeschaltet hat. Anders liegt es für die Zeit Heinrichs IV., da M. von 
Knonau Bonitho noch einen gewissen Einfluß auf seine Darstellung gewährt. 


Nachrichten und Notizen IL 429 


Hier weist der Verf. verschiedentlich mit Glück die Unglaubwürdigkeit Bonithos 
nach. Ist also dem Verf. im großen und ganzen durchaus zuzustimmen, so bleibt 
es doch fraglich, ob nicht in manchen Einzelheiten sein Mißtrauen ihn etwas 
zu weit geführt hat. Denn es läßt sich nicht leugnen, und der Verf. gibt das 
selbst zu, daß im Freundbuch eine ganze Reihe von anderweitig bezeugten, also 
richtigen Nachrichten vorhanden ist. Eigene Nachrichten Bonithos, gegen die 
nichts eingewendet werden kann, abzuweisen nach dem Grundsatz: „Wer ein- 
mal lügt, dem glaubt man nicht“, wie der Verf. vorschlägt, erscheint daher 
nicht berechtigt. 
Witten. H. Kromayer. 


Fritz Vigener, Kaiser Karl IV. und der Mainzer Bistumsstreit (1373 
bis 1378) in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst, Ergän- 
zungsheft XIV. T. I. Lintz. Trier 1908. VIII u. 163 S. M. 4,—. 

Die Arbeit schildert eingehend die politische Haltung Kaiser Karls IV. im 
Mainzer Bistumsstreite. Reichspolitische Fragen, vor allem die Wahl Wenzels 
und das Verhältnis zur Kurie sind es, die des Kaisers Vorgehen in der Mainzer 
Angelegenheit jeweils bestimmen; in klarer und folgerichtiger Weise hat der 
Verf. seine Untersuchung von diesem Gesichtspunkte aus durchgeführt. Ge- 
leitet von dem Interesse der Nachfolge Wenzels, hat Kaiser Karl nach dem 
Tode seines Verwandten, des Erzbischofs Johann von Luxemburg, neuerdings 
versucht, die Mainzer Kurwürde in die Hand eines ihm nahestehenden, verläß- 
lichen Mannes zu legen; Ludwig von Wettin war diesmal sein Kandidat. Doch 
das Domkapitel wählte einstimmig den Bischof von Speier, Adolf von Nassau, 
den Neffen und ehemaligen Koadjutor Erzbischof Gerlachs zum Verweser und 
trat für ihn nachdrücklich beim Papste ein. Und als die Kurie nach einigen 
Scheinverhandlungen schließlich doch Ludwig den Wettiner nach Mainz ver- 
setzte, rüstete sich Adolf von Nassau zu energischem Widerstand, gestützt 
auf den einhelligen Willen des Domkapitels und auf den tatsächlichen Besitz 
des Mainzer Erzbistums. Sorgfältig erörtert nun die Untersuchung die Macht- 
verhältnisse Adolfs und seiner Gegner und führt im einzelnen den Nachweis, 
daß Kaiser Karl bei seiner Verbindung mit den Wettinern doch nur Ludwigs 
reichsrechtliche Stellung als Königswähler zu festigen sich bemühte; die rhei- 
nischen Kurfürsten ungeachtet ihrer Parteinahme für Adolf der Wahl Wenzels 
geneigt zu machen, war daneben des Kaisers vornehmstes Bestreben. Und so 
vermochte ihn weder der kriegerische Zusammenstoß der Parteien vor Erfurt 
noch das Drängen der Kurie in seiner ruhigen Bedachtsamkeit zu stören, er 
griff nur ein, um den für die Wettiner wenig erfolgreichen Frieden zu Tonna zu 
stiften. Auf diesem Wege erreichte er sein diplomatisches Ziel, die einstimmige 
Wahl Wenzels. Adolf war ferngeblieben, nachdem Wenzel seinen Besitzstand 
tatsächlich anerkannt hatte. Doch nach der Königswahl wendet sich Karls 
Politik. Nicht größerer Eifer für die Wettiner, wohl aber die Rücksicht, die der 
Kaiser wegen Wenzels Approbation auf die Kurie zu nehmen sich gezwungen 
sah, veranlaßten ihn zu schärferem Vorgehen gegen Adolf. Wich er auch einer 
kriegerischen Unterstützung der Wettiner grundsätzlich aus, so sollte doch vor 
allem durch die Begünstigung desPfalzgrafen Ruprecht und seiner Landfriedens- 
politik Adolf in seiner Machtstellung getroffen werden. Da trat mit Gregors X1. 


430 Nachrichten und Notizen II. 


Tode ein Umschwung an der Kurie ein: Urban VL, von Reformideen erfüllt 
und wenig geneigt, des Kaisers Bistumspolitik gegen das Domkapitel zu unter- 
stützen, versuchte auf Adolfs Bitte durch Versetzung Ludwigs (nach Cambrai) 
und Erhebung zum Patriarchen von Jerusalem die Mainzer Frage zu lösen. 
Und die Absicht scheiterte, nicht an dem Widerstand des Kaisers, sondern allein 
an der Weigerung der Wettiner. Hier bricht mit Karls Tode, dem Thema ent- 
sprechend, die Darstellung ab; der Sieg, den Adolf schließlich errang, bedeutet 
„das Scheitern des letzten Versuches der mittelalterlichen Königsmacht, in die 
Gemeinschaft der rheinischen Kurfürsten einen Mann ihrer Wahl zu drängen“. —- 
Zur Charakteristik der Untersuchung sei mit besonderer Anerkennung hervor- 
gehoben, daß sie auf Grund einer gründlichen Kenntnis eines reichen archi- 
valischen Materials, dem auch die fünf Beilagen entnommen sind, gearbeitet 
ist (eine Übersicht über die benützten ungedruckten Quellen wäre dabei sehr 
dankenswert gewesen). Daneben sind ruhige, sachliche Erwägung, scharf- 
sinniges Eindringen in den Zusammenhang und die Motive des politischen 
Geschehens und eine wirkungsvolle, an neuen Einzelergebnissen reiche Dar- 
stellung die hervorragendsten Kennzeichen des gehaltvollen Buches. 
Prag. Gustav Pirchan. 


Erich Marcks, Die Einheitlichkeit der englischen Auslandspolitik von 1500 
bis zur Gegenwart. 38 S. Stuttgart und Berlin 1910. Cotta. M. 1,—. 

Die vorliegende aus einem Vortrage hervorgegangene Schrift hat einen 
Vorläufer: im Jahre 1900 ergriff M. zum ersten Male das Wort, um unsere 
öffentliche Meinung im Hinblick auf unsere Beziehungen zu England zu klären.! 
Damals herrschte bei uns wegen des Burenkrieges eine tiefe und gefährliche 
Erbitterung gegen die englische Politik; die Gereiztheit wurde von englischer 
Seite erwidert; M. mahnte milde, aber eindrucksvoll zu gegenseitigem Ver- 
ständnis. Die Geschichte diente ihm als Werbemittel; er rief in Erinnerung, 
daß die beiden Nationen in allen größten Krisen der Neuzeit, in allen Jahr- 
hunderten seit der Reformation, niemals gegeneinander und stets nur gegen 
alle dritten miteinandergestanden hätten. Die politische Perspektive schien 
ihm damals auf ein sich erneuerndes Zusammengehen Deutschlands und Eng- 
lands gegen Rußland zur Abwehr der den beiden Mächten gleicherweise vom 
Osten her drohenden Gefahren zu weisen. Die Verbreitung, welche die Schrift in 
Deutschland und auch in England gefunden hat, darf darauf schließen lassen, daß 
ihre Wirkung nicht gering gewesen sein kann?. Heute spricht M. ebenfalls zur 
Klärung; seine ein Einvernehmen empfehlende Tendenz ist die gleiche geblieben; 
geschichtliches Material wird auch diesmal zu reiferer und tieferer Beurteilung 
der Tagespolitik herangezogen, aber wie stark hat sich die Weltlage inzwischen 
verändert: eine europäische Krisis liegt hinter uns, in der Deutschland und Eng- 
land sich zweifellos feindlich gegenübergestanden haben. Da ist Marcks’ Ton 
herber und härter geworden; er wünscht den Frieden, aber er sieht Riffe und 
Klippen auf dem Wege; sein Hauptaugenmerk richtet sich jetzt daraufhin, 


1 E. Marcks, Deutschland und England in den großen europäischen 
Krisen seit der Reformation. Stuttgart 1900. 
* Die Schrift erschien in zwei Auflagen und wurde ins Englische übersetzt. 


Nachrichten und Notizen II. 431 


das deutsche Volk zu warnen. Englands letzthin beobachtete diplomatische 
Künste, der Versuch der „Einkreisung‘‘, haben ihm zu neuem Studium der aus- 
wärtigen Politik Englands im englischen Zusammenhange Anlaß gegeben; 
dieses Studium hat zu einer merkwürdigen Beobachtung geführt: die Methode 
Englands uns gegenüber sei die gleiche, welche die englische Regierung seit 
Jahrhunderten eingeschlagen habe, sobald es gegolten, mit kontinentalen Geg- 
nern fertig zu werden: die „uralte“ Methode besteht in „deckender Kontinental- 
politik“, d. h. im Bestreben, die anderen Kontinentalmächte in seine Dienste 
zu ziehen, sich mit den Gegnern des Gegners zu verbinden, um die eigenen 
Kräfte auf die Seeherrschaft zu konzentrieren und auf dem Meere die letzte 
Entscheidung zu suchen. M. erzählt uns die Handhabung dieser Methode 
vom 16. Jahrhundert an; in ihr findet er die Einheitlichkeit der englischen 
Auslandspolitik während dieses ganzen Zeitraumes begründet. 

Die Schrift von 1900 war mir aus der Seele geschrieben; mit der vorliegenden 
stimme ich nicht so bedingungslos überein. Das politische Urteil von Marcks 
in Ehren; ich rüttle nicht daran; ich halte mich nur an den geschichtlichen Unter- 
bau und bewerte die Lehren der Geschichte etwas anders. Nach M. gewinnen 
wir den Eindruck, als ob wir jetzt an die Reihe kommen könnten, nachdem 
England mit den anderen Mächten fertig geworden sei, denn die Leitung der 
auswärtigen Politik Englands erscheint nach dem Tone seiner Darstellung 
zielbewußt und offensiv. Meine Auffassung, die ich an anderer Stelle aus- 
führlich entwickelt habe, ist eine andere: Das Leitmotiv des britischen Aus- 
wärtigen Amtes lautete zumeist Sicherheit! Politische Sicherheit des vor- 
nehmlich durch den kolonialen und wirtschaftlichen Unternchmungsgeist der 
Bevölkerung wachsenden Besitzstandes.. Der Grundzug der englischen Aus- 
landspolitik war trotz häufig aufreizender Mittel ihrer Diplomatie fast immer 
— von Indien abgesehen — defensiv. Die von M. gemachte Beobachtung 
hängt mit einer traditionell entwickelten Taktik der englischen Diplomatie 
zusammen, die vorzüglich in den Kriegen mit Frankreich Anwendung fand; 
es ist meines Erachtens im Kerne auch eine Defensivtaktik gewesen. Die 
Kräfte, die Spanien und Frankreich niedergerungen haben, finde ich in 
europäischen Kombinationen, bei denen Englands Seemacht und wirt- 
schaftliches Können eine gewaltige Rolle gespielt SS aber bei denen die 
englische Staatskunst selten führend gewesen ist. 

Ich folgere aus der Geschichte für die Gegenwart, übrigens ganz in Über- 
einstimmung mit M. die Unsicherheit solcher Folgerungen stark unterstreichend: 
Ließe es sich nachweisen, daß Deutschlands Lebensinteressen auf Ansprüche 
hinausführen, die England und das britische Weltreich als gefährlich für ihre 
politische Sicherheit erachten könnten, so sehe ich düster in die Zukunft; dann 
würde ich sagen: Die Geschichte lehrt, daß England jedes Opfer gebracht hat, 
um seine Sicherheit zu verbürgen. Kann dieser Nachweis nicht —, oder ich 
darf nach der Krisis der letzten Jahre vielleicht verbessern: nicht mehr geführt 
werden —, so bin ich dafür, in der augenblicklichen von England geschaffenen 
Lage bis auf weiteres auch nur ein defensives Verfahren zu erblicken. 

Ich formuliere meine abweichende Ansicht nicht, um Recht zu erhalten, 
sondern um mein Urteil neben demjenigen von Marcks zur Erörterung zu 
stellen; die Anregung zur Diskussion und die Vertiefung unseres Denkens 


432 Nachrichten und Notizen II. 


sind ja der sicherste Gewinn derartiger Untersuchungen. Der Wert der M.schen 
Schrift wird durch meinen Einwand nicht im mindesten berührt; ich heiße sie 
als den Gelehrten anregend, als den Politiker fördernd warm willkommen 
und möchte ihr gleich ihrem Vorläufer besonders aus patriotischem Empfinden 


weite Verbreitung wünschen. 
Leipzig. Felix Salomon. 


Geisenhof, Georg, Bibliotheca Bugenhagiana. Bibliographie der Druck- 
schriften des D. Joh. Bugenhagen. (= Quellen und Darstellungen aus 
der Geschichte des Reformationsjahrhunderts, hrsg. von Georg Berbig. 
Bd. 6). Leipzig 1908. M. Heinsius. XI, 472 S. 80.1) M.15,—. 

Geisenhof hat auf 452 Seiten 408 Drucke Bugenhagenscher Schriften be- 
schrieben — schon in diesen Zahlen liegt ausgesprochen, daß sein Buch die 
ausführlichste Bibliographie eines Reformators ist, die wir überhaupt besitzen. 
Wie G.s breite Ausführlichkeit die Gefahr der Unübersichtlichkeit mit sich 
bringt, und wieweit die Bibliographen für die weiteren Bände seines Unter- 
nehmens, zumal für die in erfreuliche Aussicht gestellte Bibliographie der 
niederdeutschen Bibel, Wünsche auf Änderung seines Verfahrens hegen müssen, 
hat O. Clemen in der Deutschen Literaturzeitung so überzeugend und er- 
schöpfend begründet, daß wir uns hier auf die erfreulichere Aufgabe beschränken 
können, das trotz allem dankenswerte und erstaunlich fleißige Buch durch 
ergänzende Teilnahme zu fördern und den Verf. zu weiterer Arbeit zu 
ermutigen. Denn man tut gut, Bibliographien im günstigen Sinn zu beein- 
flussen, solange es Zeit ist, sie aber dankbar zu benutzen, wie sie sind, sobald 
sie vorliegen. 

Neunzehn von G.s Titeln konnten an den Beständen der Freiburger Uni- 
versitäts-Bibliothek nachgeprüft werden, vier davon erlauben eine Bestimmung 
des Druckers über G. hinaus: Nr. 4 stammt von Joh. Froben in Basel (übrigens 
weist unser Exemplar kleine Druckvarianten auf), 28 von Simprecht Ruf in 
Augsburg, 165 von Jakob Fabri in Speier; bei Nr. 37 hat Heinrich Steiner in 
Augsburg, denn er ist zweifellos der Urheber, durch seine treue Nachahmung 
Wittenberger Formen G. irregeführt wie manchen vor ihm, s. meine Hoch- 
deutschen Drucker S. 9; beweisend ist schon die Titeleinfassung das. Nr. 117. 
Von anderen Titeleinfassungen ist die zu Nr.7 bemerkenswert: sie zeigt in der 
unteren Querleiste nicht drei gekreuzte Stäbe, sondern zwei Druckerhaken 
und einen Halm, das Zeichen Heinrich Grans in Hagenau, dem der Holzschnitt 
gehört hat, ehe Knoblauch in Straßburg damit druckte. In der Einfassung 
zu Nr. 215 hat G. die Symbole der Evangelisten vertauscht: rechts ist der 
Stier des Lukas, links der Löwe des Markus, oben der Adler des Johannes, 
unten der Engel des Matthäus. Auffällig ist, daß die Nrn. 4 und 33 schon im 
Jahre 1524 Seitenzählung aufweisen, die Sitte scheint sich von den Baseler 
Druckereien aus durch Deutschland verbreitet zu haben. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


1) Die Anzeige erscheint leider verspätet, weil das ursprüngliche Manuskript 
dazu auf der Post verloren gegangen ist. 


Nachrichten und Notizen II. 433 


Depeschen des Francesco Gondola, Gesandten der Republik Ragusa bei 
Pius V. und Gregor XIII. (1570—1573). Mit einer geschichtlichen Ein- 
leitung und biographischen Notizen hrsg. von L. Graf Voinovich. Wien 
1909. Alfred Hölder. (Archiv für österreichische Geschichte, 98. Band, 
II. Hälfte). (III u. S. 383/653.) M. 5,30. 

Die vorliegende Publikation bezieht sich auf die Geschichte des cyprischen 
Krieges bzw. der von Papst Pius V. inaugurierten christlichen Liga. Die De- 
peschen des ragusanischen Gesandten Francesco Gondola in Rom haben sich 
im Staatsarchiv Ragusas nicht erhalten, doch tauchte vor kurzem im Buch- 
handel ein Konvolut der Abschriften von des Gesandten eigener Hand auf, die 
für ein Memoirenwerk angefertigt zu sein scheinen und sich auf die gesamte 
diplomatische Tätigkeit Gondolas erstrecken. Diese Kopien, die auf Umwegen 
in den Besitz des Herausgebers gelangt sind, können den Originalen gleich- 
gestellt werden und sind der Edition zugrunde gelegt worden. Neben den 
Depeschen Gondolas, die bis auf wenige Stücke im Wortlaut mitgeteilt werden, 
sind die Instruktionen der ragusanischen Regierung abgedruckt worden, soweit 
sie sich im Staatsarchiv erhalten haben; dazu einige sonst in dem Kodex auf- 
bewahrte Schriftstücke. Der italienische Text ist vom Herausgeber mit bio- 
graphischen Notizen kommentiert worden, und dem Ganzen geht eine ausführ- 
liche Einleitung voran, die über die Überlieferung der Aktenstücke orientiert 
und — teilweise bereits unter Benutzung derselben — eine Darstellung des 
Zeithintergrundes und der mit den Schriftstücken im Zusammenhang stehenden 

. Vorgänge gibt. Der durch andere wichtige, leider kroatisch geschriebene 

Arbeiten zur Geschichte seiner Vaterstadt bekannte Herausgeber kann des 

Dankes der Geschichtsforschung gewiß sein, diese wertvollen Akten der Be- 

nutzung zugängig gemacht zu haben. 

Sie sind zunächst für die Jahre 1570—1573 von Bedeutung, aber sie bean- 
spruchen überdiesen engen Zeitraum hinaus noch eine allgemeine Wertschätzung. 
In den Mittelmeergegensätzen des 13. bis 18. Jahrhunderts gebührt der kleinen 
romanisch -slawischen Republik Ragusa an der dalmatinischen Küste ein beson- 
deres Interesse, denn die Schaukelpolitik, zu der sie infolge der Kleinheit und 
Schwäche ihres Staatswesens gezwungen wurde, ließ sie neben dem überragenden 
Venedig eine höchst eigenartige Rolle zwischen den Mächten des Orients und 
Okzidents spielen. Bei der Schwierigkeit der sprachlichen Verhältnisse aber wird 
es dem Westeuropäer selten ermöglicht, indas Wesen dieses allgemein- und kultur- 
geschichtlich so interessanten Mikrokosmos Einblick zu nehmen, so daß eine Ge- 
legenheit, wie sie sich im vorliegenden Falle bietet,mit Freuden zu begrüßen ist. 

Leipzig. Herre. 


Albert Scheibe, Die französische Revolution. Gotha 1909. F. A. Perthes. 
VU u. 178 S. M. 3,—. 

Eine Geschichte der französischen Revolution in elf Bogen! Eine dankbare 
und nützliche Arbeit, einem größeren Publikum die Ergebnisse der neueren 
Forschungen zusammenzufassen und kurz und bündig vorzutragen; vielleicht 
keine so leichte Aufgabe, aber gewiß eine, die einmal versucht werden sollte ! 

Wer mit solchen Erwartungen dieses Buch in die Hand nimmt, das aus 
einer von dem verewigten Erdmannsdörffer angeregten Dissertation hervor- 


434 Nachrichten und Notizen II. 


gegangen und seinem Nachfolger Dietrich Schäfer gewidmet ist, wird bald 
merken, daß man ihn kläglich getäuscht hat. Die Schrift trägt einen gänzlich 
irreführenden Titel; sie enthält gar keine Darstellung der französischen Revo- 
lution, nicht im entferntesten. Wie der Verfasser es überhaupt hat wagen 
können, sein Büchlein so zu benennen, ist mir ein Rätsel. 

Er bietet Beiträge zur Beurteilung der Politik Ludwigs XVI., der im Mittel- 
punkt steht, und verfolgt sein Verhalten der Revolution gegenüber. Dazu fügt 
er ein dürftiges Kapitel über „Die Unterbrechung der dynastischen Tradition 
und ihre Folgen“. Als Anhang lesen wir ein paar Bemerkungen über die Rolle 
des Herzogs von Orleans, über verschiedene Memoirenwerke und schließlich 
einzelne Buchstücke aus spanischen Gesandtschaftsberichten. Voilà tout! 
Und das nennt sich: „Die französische Revolution“. 

Nicht minder seltsam wirkt die Eigentümlichkeit des Verfassers, sich für 
die elementarsten Dinge auf gewichtige Autoritäten zu berufen. S. 17 er- 
fahren wir: „Nach Machiavelli, Friedrich dem Großen und Bismarck ist nun 
die erste Aufgabe eines Staatsmannes, sein Land mächtiger zu machen, ihm 
eine angesehene Stellung unter den Staaten zu verschaffen ...““ Ohne die Namen 
von Machiavelli usw. wäre das doch auch zu erstaunlich gewesen. So wagt es 
der Überängstliche kaum, die einfachsten Wahrheiten, für die er den consensus 
omnium hat, auszusprechen, ohne Verweisung auf einen Gewährsmann, 
der mit ihm derselben Ansicht sei. (Vgl. auch S. 20 und 43!) Vielfach hängen 
die Zitate aber gänzlich in der Luft, so wenn er jeden Augenblick für die ganz 
anders gearteten Verhältnisse der französischen Revolution Machiavelli, . 
Richelieu oder Bismarck anführt. Wo wir den Verfasser aber einmal in seinen 
geschichtsphilosophischen Betrachtungen ohne Führer antreffen, wirkt er 
allerdings nicht sonderlich imponierend. „Oft ist die Revolution mit einem 
Erdbeben oder dem Ausbruch eines Vulkans verglichen worden, in dessen 
Flammen viele ihren Untergang gefunden, das große Prachtbauten eingestürzt 
hat, unter deren Trümmern viele begraben worden sind. Gewiß hat ja die 
Revolution Tausende von Menschenleben gefordert, aber hat sie nicht auch 
segensreiche Folgen gehabt, während ein Erdbeben eine Kultur auf lange Zeit, 
ja auf mehr denn ein Jahrtausend — man denke an Pompeji ! — zu knicken ver- 
mag? Jedoch wir greifen vor.“ (S. 51 ohne Zitat!) — Allzu große Tiefsinnigkeit 
kann man dem Verfasser nicht vorwerfen, selbst dann nicht, wenn er an 
„Worte Hamlets (in der Friedhofsszene)“ anknüpft (S. 140). 

Auch pflegen, nach guter Gewohnheit, in wissenschaftlichen Darstellungen 
die Gefühlswallungen der Verfasser unterdrückt zu werden. Scheibe dagegen 
schenkt uns kein Ach und Oh, das sich seiner Seele entringt: „Ach, allzusehr 
von Reflexionen fortgerissen, (Es war übrigens gar nicht so schlimm! Der Re- 
zensent.) sind wir von der Besprechung des Geschickes, welches Neckers Ent- 
wurf gehabt hat, abgeirrt. Darum schnell das Versäumte nachgeholt te (S. 91.)! 

Ich möchte nicht schließen, ohne an diesem Buche wenigstens etwas Erfreu- 
liches hervorgehoben zu haben: es ist die politische Unbefangenheit des Ver- 


! Das Deutsch des Verfassers ist oft nicht ganz einwandfrei: „seine 
(Fragonards) von den Banden der Sittlichkeit losgelösten Gemälde“ (S. 11); 
„die letzteren Zustände des Reiches“ (S. 50); „deshalb willen mußte er auf 
dem Schaffott verbluten“ (S. 153). 


Nachrichten und Notizen II. 435 


fassers, sein Streben nach gerechter Abwägung und Objektivität. Bedeutsame 
neue Aufschlüsse findet man aber kaum; auch, was er aus unbenutzten spani- 
schen Archivalien bringt (Archivio historico nacional zu Madrid: Berichte des 
Pariser Gesandten Nuñez, aus den Jahren 1789—91) enthält nicht viel Neues. 
Mainz - Gonsenheim. Chr. Waas. 


Gusta v Lüders, Die demokratische Bewegung in Berlin im Oktober 1848. 
Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte. Herausgegeben 
von Geo v. Below, H. Finke und Frar. Meinecke. Heft 21. Berlin 1909. 
Dr. Walther Rothschilds Verlag. VI u. 192 S. M. 6.—. 

Bei Beginn des Jahres 1848 ist das liberale Vordringen noch durchaus ein- 
heitlich; Spaltungen zeigen sich erst nach der Bewilligung der Märzforderungen, 
zum ersten Male im Vorparlament, stärker noch in der Nationalversammlung, 
wo sich die Parteien an der Frage der Volkssouveränität scheiden (Vereinbarung 
oder nicht). Die Demokratie hat von vornherein nur das Ziel, ihr Staats- und 
Verfassungsideal extrem republikanischer Natur (Simon von Trier bezeichnet 
es einmal als „Kulturanarchismus“) durchzuführen. Die Frage der Einheit 
ist für sie von vornherein Nebensache, wie sie ja auch später für demokratische 
Konzessionen mit den Großdeutschen geht. In dem Augenblick, wo die Demo- 
kratie einsieht, daß sie im Frankfurter Parlament unterlegen ist (17. September), 
wird sie, die vorher am eifrigsten war, der Nationalversammlung ein Recht 
über die Einzelstaaten und ihre Vertretungen zu vindizieren, auf einmal parti- 
kularistisch. Sie glaubt ihr Ziel dadurch erreichen zu können, daß sie die Einzel- 
staaten in die Hand bekommt; im Oktober 1848 bestand gerade im wichtigsten, 
in Preußen, Aussicht dies als Majoritätspartei des Parlaments zu erreichen. 

Ende Oktober besprachen sich in Berlin Parlamentarier der verschiedenen 
Fraktionen der Linken; zur selben Zeit tagte dort auch ein großer Kongreß 
demokratischer Vereine. Auf beiden steht einer Partei, die mit friedlichen 
Mitteln, besonders durch ihre Wirksamkeit in der Berliner Versammlung, 
das Ziel erreichen will, eine extreme gegenüber, die die Propaganda der Tat 
vertritt. Sie scheiden sich in der Frage, wie man die Wiener Demokratie unter- 
stützen solle, durch die Mobilmachung der Zentralgewalt oder durch direkte 
Hilfe mit Geld und Zuzug. Der Antrag Waldeck, der die preußische Regierung 
zur Unterstützung Wiens auffordert, ist das resultierende Kompromiß. .Die 
Ultras, damit nicht zufrieden, organisieren unter Ruges Führung eine Volks- 
bewegung für Wien mit Versammlungen und Sturmpetition. Letztere führt 
zu dem von den Anregern nicht gewollten Krawall auf dem Gendarmenmarkt. 
Konservative agents provocateurs haben wahrscheinlich zu diesem Ende bei- 
getragen. 

Das im wesentlichen der Inhalt der vorliegenden Arbeit, die auch die Organi- 
sationsversuche der Demokratie bespricht und den Demokratenkongreß ein- 
gehend behandelt. Sie ist als wertvoller Beitrag zur Parteigeschichte des tollen 
Jahres zu begrüßen. Um ein abgerundetes Bild zu geben, hätte der Verfasser 
allerdings auf die demokratische Bewegung in der Provinz wenigstens in Stich- 
proben eingehen müssen; auch eine genauere Behandlung der Taktik der 
Frankfurter Linken bis zum September hätte sich empfohlen; sie hätte er- 
geben, daß die Demokratie von vornherein, und nicht erst im Laufe der Ver- 


436 Nachrichten und Notizen II. 


handlungen der Paulskirche, wie Lüders S. 37 meint, die republikanische vor 
die Einheitsidee stellte. Das geht auch aus den Berichten der demokratischen 
Fraktion der Nationalversammlung hervor. Einige Versehen seien noch be- 
richtigt: August Reichensperger „vertauschte” nicht seinen Sitz in Berlin 
mit dem in Frankfurt (S. 18), sondern kam nur auf kurze Zeit nach Berlin 
hinüber. Die radikale Partei des Donnersbergs zählte Ende Juni mehr als 
25 Mitglieder; der Bericht vom 1. August gibt 41 an; man darf sich nicht 
darauf beschränken, die Abgeordneten zusammenzuzählen, die sich bei der 
Wahl des Reichsverwesers der Stimme enthielten (27), da einige wie Blum 
und Hagen ihre Stimme für Itzstein abgaben. Diese Bemerkungen sollen 
das Urteil über die Arbeit nicht herabsetzen. So wichtig gerade auf dem partei- 
geschichtlichen Gebiete die Genauigkeit aller Angaben wäre, so schwer ist sie 
auch zu erreichen. 
Leipzig. Bergsträßer. 


P. Rühlmann, Politische Bildung. Ihr Wesen und ihre Bedeutung, eine 
Grundfrage unseres öffentlichen Lebens. Leipzig 1908. Quelle u. Meyer. 
VIII, 1585. 2,80 M. 

Die vorliegende fleißige Arbeit verdient auch in einer historischen Zeitschrift 
eine empfehlende Anzeige, weil sie unter Beifügung guter Literaturangaben 
mancherlei beachtenswerte historische Mitteilungen enthält, so zur Geschichte 
der Parteien, der Presse und besonders zur Geschichte der staatsbürgerlichen 
Erziehung in Theorie und Praxis. Mit Recht hebt der Verf. die Verdienste der 
Antike und des achtzehnten Jahrhunderts hervor. Bei aller Skizzenhaftigkeit 
des Gebotenen hätten aber die Philanthropen und Männer wie Schlözer und 
Möser eine genauere Erwähnung verdient. Ferner hätte der von Friedrich 
Wilhelm Dörpfeld schon 1871 aufgestellte fruchtbare Begriff der „Gesellschafts- 
kunde“ erörtert werden sollen. Für das neunzehnte Jahrhundert im allgemeinen 
bedarf es endlich einer kurzen Schilderung der Arbeit der studentischen Kor- 
porationen. Auch Rühlmanns durchweg besonnenen kritischen Bemerkungen 
liegen vielfach historische Erwägungen zugrunde. Der Hinweis auf die Debatten 
des Ersten Deutschen Historikertags (1893) über das Verhältnis von Geschichte 
und Politik zeigt, wie sehr sich die Anschauungen seitdem geändert haben. 
Aus den seit kurzem lebhaft auftretenden Bemühungen um die Begründung 
einer staatlichen Unterweisung in der Bürgerkunde könnte auch die Geschichts- 
wissenschaft Nutzen ziehen, wenn sie die Anregung geben würden, eine Gesamt- 
geschichte zunächst der Theorie der staatsbürgerlichen Erziehung zu schreiben. 
Besonders die Geschichte der Staatsanschauungen würde dadurch vertieft 
und in eine ihr durchaus förderliche nähere Verbindung mit der Geschichte 
der Pädagogik gebracht werden. 

Bonn. J. Hashagen. 


Preisaufgabe. Die Kantgesellschaft (Geschäftsführer Prof. Dr. Vai- 
hinger- Halle) schreibt eine fünfte Preisaufgabe aus mit einem 1. Preis von 
1500 Mark, den Geh. Rat Prof. Dr. Imelmann- Berlin gestiftet hat, und mit 
einem 2. Preis von 1000 Mark, dessen Stiftung Prof. Dr. Walter Simon - Königs- 
berg, Direktor A. von Gwinner- Berlin und Dr. Ludwig Jaffe-Berlin ver- 


Nachrichten und Notizen II. 437 


dankt wird. Das von Prof. Dr. Vaihinger formulierte Thema lautet: „Kants 
Begriff der Wahrheit und seine Bedeutung für die erkenntnistheo- 
retischen Fragen der Gegenwart.“ Pr£isrichter sind die Professoren 
Otto Liebmann - Jena, Richard Falckenberg-Erlangen und Paul Menzer- 
Halle. Die näheren Bestimmungen nebst einer Erläuterung des Themas sind 
gratis und franko zu beziehen durch den stellvertretenden Geschäftsführer 
der Kantgesellschaft Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanenstraße 48. 


Bericht der Kommission für neuere Geschichte Österreichs über das 
Jahr 1909. Die Vollversammlung fand im Institut für österreichische Ge- 
schichtsforschung am 30. Oktober 1909 unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht 
des Fürsten Franz von und zu Liechtenstein statt. Im Berichtsjahre wurde der 
2. Band des von Ludwig Bittner bearbeiteten ‚„‚Chronologischen Verzeichnisses 
der österreichischen Staatsverträge‘‘ (Wien, Holzhausen, 1909), der von 1763 
bis 1847 reicht, ausgegeben. Abteilung Staatsverträge: Für den zweiten Band 
der mit England geschlossenen Verträge hat Prof. Pribram bis 1791 das Wiener 
Material durchgearbeitet und die Einleitungen vollendet. Der erste Band der 
österreichisch - holländischen Staatsverträge, der mit 1724 abschließen wird, 
bearbeitet von Herrn von Srbik in Holland, wird im Frühjahre 1910 zum 
Drucke gelangen; Hans Schlitter konnte auch in diesem Jahre, durch andere 
Aufgaben abgehalten, die Bearbeitung der französischen Konventionen nicht 
fortsetzen; der Druck der siebenbürgischen Verträge (Bearbeiter Roderich 
Gooß) konnte erst im Juli 1909 begonnen werden und wird 1910 zur Beendigung 
gelangen. Die Vorarbeiten für die „Kollektiv“. oder „Kongreßverträge“, d. i. 
die seit 1813 von Österreich mit mehreren Staaten zugleich geschlossenen Kon- 
ventionen, hat Ludwig Bittner bereits in Angriff genommen. Für die Ausgabe 
der Korrespondenz Ferdinands I. hat Wilhelm Bauer die allgemeine Einleitung 
nahezu vollendet und hofft mit Ende des Jahres einen größeren Teil des 
Manuskriptes für den Druck vorlegen zu können. Viktor Bibl hat die Arbeiten 
für die Korrespondenz Maximilians II. weiter gefördert. Desgleichen Heinrich 
Kretschmayr für die zweite Abteilung der Geschichte der österreichischen 
Zentralverwaltung; es soll im Juli 1910 an die Drucklegung der beiden Akten- 
bände gegangen werden, der sich dann jene des darstellenden Teiles ohne Unter- 
brechung wird anschließen können. Das 4. Heft der Archivalien zur neueren 
Geschichte Österreichs konnte wegen Verhinderung einzelner Bearbeiter im 
Berichtsjahre nicht ausgegeben werden, wie beabsichtigt war. Die restlichen 
Berichte aus Böhmen und Mähren werden nebst den Registern noch zwei 
Hefte füllen, von denen eines im Laufe der nächsten Monate zur Ausgabe ge- 
langen dürfte. 


Am 4. Dezember 1909 fand in Leipzig die 14. Jahresversammlung der 
Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Aus dem Bericht 
über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten ist hervorzuheben: 1. Biblio- 
graphie. Die Arbeiten schreiten rüstig fort. Im Jahre 1911 wird mit dem Druck 
(2—3 Bände) begonnen werden. 2. Politische Akten, Korrespondenzen u. dgl.: 
Ständeakten, das Manuskript kann erst 1910 geliefert werden, Dr. Goerlitz 
wünscht Ausdehnung der Publikation über das Gebiet der Landtagsakten 


438 Nachrichten und Notizen II. 


hinaus. Die Kommission billigt dies. Erwünscht wäre, daß der 1. Band der 
Landtagsakten (1485—1534) bis Juni 1911 gedruckt vorliege.. Akten Herzog 
Georgs: Prof. Geß hofft bis Pfingsten 1910 das Manuskript des 2. Bandes vor- 
legen zu können. Akten zur Geschichte des Bauernkriegs: Das Manuskript 
des 1. Bandes, vielleicht noch eines zweiten liegt vor. Politische Korrespondenz 
des Kurfürsten Moritz: Der Mitarbeiter Prof. Brandenburgs Dr. Hecker hat 
in den Archiven fleißig gearbeitet. Ein Manuskript dürfte 1910 noch nicht vor- 
gelegt werden können. Geschichte des Heilbronner Bundes: Dr. Kretzschmar 
ist mit Vorarbeiten beschäftigt. Briefe König Augusts des Starken: Ein Ab- 
schluß der Arbeiten Dr. Haakes ist Ende 1910 zu erwarten. Graf Brühl und 
Heinecken: Der Bearbeiter Schmidt hofft Anfang 1911 mit dem Druck be- 
ginnen zu können. Melchior v. Ossas Schriften: Das Manuskript soll Ende 1910 
vollendet vorliegen. Bearbeiter Dr. Hecker. 3. Wirtschafts-, Rechts- und Ver- 
fassungsgeschichte. Register von 1378: Ein Zeitpunkt für Ablieferung des 
Manuskriptes ist noch nicht festzusetzen (Beschorner). Haushaltung in Vor- 
werken: Der Druck liegt vor, das Werk wird alsbald zur Ausgabe gelangen. 
4. Geschichte der Kirche und der geistigen Kultur. Beschreibung der Bistümer: 
Der Bearbeiter Dr. Becker beschäftigt sich eifrig mit den Vorarbeiten. Er 
wünscht Ausdehnung seiner Aufgabe auf Geschichte der Altäre, Die 
Kommission ist einverstanden. Kirchenvisitationsakten: Ende 1911 soll 
der 1. Band (bis 1557) druckfertig vorliegen. Hauptwerke sächsischer Bildnerei 
‚und Malerei: Im Frühjahr 1910 hofft Dr. Flechsig ein zweites Heft abschließen 
zu können. Urkundenbuch der Universität: Das Manuskript wird vom Be- 
arbeiter Prof. Erler Ende 1910 eingeliefert werden. 5. Historisch - geographische 
und statistische Arbeiten. Grundkarten: Alle Karten liegen vor. Flurkartenatlas: 
Mit der Reproduktion kann im Jahre 1910 begonnen werden, das Manuskript 
wird 1911 vollendet. Historisches Ortsverzeichnis: Im Jahre 1911 dürfte an 
die Bearbeitung des Manuskriptes gegangen werden. Flurnamensammlung: 
Zeigt im allgemeinen einen erfreulichen Fortgang der Arbeiten. Eine Organi- 
sation der Sammlung von Forstnamen ist ins Auge gefaßt. Historisch - geo- 
graphisch-statistische Arbeiten: Ein historischer Atlas soll in Angriff genommen 
werden. Ferner wird beschlossen, Einzelschriften herauszugeben unter dem 
Titel: „Aus Sachsens Vergangenheit. Einzeldarstellungen dem sächsischen 
Volke dargeboten von der Königl. Sächs. Kommission für Geschichte“. Ein 
erstes Heft von der Hand Kötzschkes liegt druckfertig vor. Ein Antrag Cle- 
men’s auf Herausgabe des Briefwechsels mit dem Humanisten Roth in Zwickau 
(t 1546) wird gutgeheißen. 


Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta Germaniae historica. 
Die 36. Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae 
historica tagte vom 21. bis 23. April d. J. in Berlin. Seit der Erstattung des 
vorjährigen Berichtes wurden ausgegeben: In der Abteilung Scriptores: Scorip- 
torum qui vernacula lingua usi sunt tomi VI pars II, ed. J. Seemüller (ent- 
haltend Vorrede, Register und Wörterverzeichnis zu der Österreichischen 
Chronik von den 95 Herrschaften). Scriptores rerum Germanicarum in usum 
scholarum separatim editi: Annales Xantenses et Vedastini rec. B. de Simson 
Helmoldi Cronica Slavorum post Joh. M. Leppenberg rec. B. Schmeidler. 


Nachrichten und Notizen II. 439 


Ed. II. Johannis abbatis Victoriensis liber certarum historiarum ed. F. Schnei- 
der. T. I. In der Abteilung Leges: Constitutiones et acta publica imperatorum 
et regum. Tomi V pars prior ed. J. Schwalm. Tomi VIII pars prior ed. K. Zeumer 
et R. Salomon. Fontes iuris Germanici in usum scholarum separatim editi: 
Determinatio compendiosa de iurisdictione imperii auctore anonymo ut videtur 
Tholomeo Lucensi O. P. ed. M. Krammer. In der Abteilung Diplomata: Diplo- 
mata regum et imperatorum Germaniae. T. IV ed. H. Breßlau. Vom Neuen 
Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde Bd. XXXIV 
Heft 3 und Bd. XXXV Heft 1 und 2. Im Druck befinden sich sieben Quart- 
und drei Oktavbände. Der V. Band der Scriptores rerum Merovingicarum 
wird binnen kurzem erscheinen. Für den Schlußband ist das Manuskript, 
soweit es durch Herrn Prof. Levison beigesteuert wird, zum größten Teile druck- 
fertig. Der Leiter dieser Serie, Herr Archivrat Krusch, ergänzte seinen unmittel- 
baren Anteil an Band VI mit Bearbeitung der Vita des Bischofs Bonitus von 
Clermont-Ferrand und der Vita des Bischofs Lambert von Maastricht. Herr 
Prof. Levison ist auch mit der Textgestaltung des Liber Pontificalis beschäftigt 
gewesen. Der Leiter der Gesamtabteilung Scriptores, Herr Geh. Regierungsrat 
Prof. Holder-Egger hat im Zusammenhange seiner Ausgabe der Chronik des 
Minoriten Salimbene de Adam eine ausführliche Darstellung des Lebens Salim- 
benes in Angriff genommen. Sein Bericht über die von der Kgl. Bibliothek 
zu Berlin erworbene, bisher völlig unbekannte Widukindhandschrift (saec. 
XIII) enthält das 3. Heft des XXXV. Bandes des Neuen Archivs. Der ständige 
Mitarbeiter Herr Privatdozent Schmeidler hat für das Neue Archiv eine weitere 
Studie zu Tholomeus von Lucca fertiggestellt, die eine Wiederherstellung 
der Gesta Florentinorum von 1080 bis 1278 bietet. Herr Dr. E. Müller prüfte 
die Handschrift des Chronicon monasterii Aldenburgensis maius (Ouden- 
burg bei Brügge). Für die Scriptores rerum Germanicarum übernahm Herr 
Dr. Schmeidler nach Erledigung der neuen Helmoldausgabe eine Neubearbeitung 
des Adam von Bremen. Herr Geh. Hofrat Prof. von Simson wird seiner Ausgabe 
der Annales Xantenses et Vedastini eine neue Auflage der Gesta Friderici I. 
Ottos von Freising folgen lassen. Die von Herrn Privatdozenten Dr. Hofmeister 
vorbereitete neue Ausgabe der Weltchronik Ottos wird im Laufe dieses Jahres 
im Druck beendet werden. Seine „Studien zu Cosmas von Prag“ setzte Herr 
Landesarchivdirektor Dr. Bretholz im XXXV. Bande des Neuen Archivs 
fort. Herr Prof. Uhlirz bearbeitet die Annales Austriae. Vom Liber certarum 
-historiarum des Abtes Johann von Victring wird Herr Dr. Schneider in Rom 
alsbald nach Fertigstellung des Registers den Schlußband folgen lassen. 
Herr Prof. Seemüller in Wien hat mit der Veröffentlichung des zweiten 
Teiles von Bd. VI seine Tätigkeit für die Serie der Deutschen Chroniken ab- 
geschlossen. Die jetzt Herrn Dr. Michel in Berlin übertragenen Arbeiten für 
die Sammlung der historischen Lieder in deutscher Sprache aus der Zeit bis 
1500 erfuhr wesentliche Förderung. Für die durch Herrn Geheimrat Prof. 
Brunner geleiteten Serien der Abteilung Leges hat Herr Prof. von Schwind dem 
Neuen Archiv einen Aufsatz über das Verhältnis der Handschriften der Lex 
Baiuwariorum eingesandt, und Herr Geh. Justizrat Prof. Seckel ebendort 
(XXXV, 2) die Ergebnisse seiner Untersuchungen über die Quellen des zweiten 
Buches des Benedictus Levita niedergelegt. Herr Prof. Tangl ließ den Druck 


440 ‚Nachrichten und Notizen II, 


der älteren fränkischen Placita beginnen. In dem unter Leitung des Herrn 
Prof. Zeumer stehenden Bereiche dieser Abteilung hat Herr Dr. Krammer die 
Grundlage für die neue Ausgabe der Lex Salica so weit hergestellt, daß der 
. Druck in absehbarer Zeit beginnen kann; zuvor sollen noch zwei Untersuchungen 
über die Entstehungsgeschichte und die Textentwickelung des Gesetzes ver- 
öffentlicht werden. Der Serie der Concilia wird sich als Supplementband eine 
Ausgabe der Streitschrift Karls des Großen gegen das zweite Konzil von Nizäa, der 
sogenannten Libri Carolini, angliedern, für deren Bearbeitung Herr D. Dr. Hubert 
Bastgen gewonnen worden ist. Von der Serie der Constitutiones et acta publica 
regum et imperatorum hat Herr Bibliothekar Dr. Schwalm in Hamburg auch in 
diesem Berichtsjahr einen Halbband (V, 1) veröffentlicht, der sich über die 
Anfänge des Doppelkönigtums Ludwigs des Bayern und Friedrichs von Öster- 
reich bis 1320 erstreckt. Der Druck des zweiten Halbbandes hat sich ohne 
Unterbrechung angeschlossen. Der von Herrn Dr. Salomon bearbeitete erste 
Halbband von Band VIII (bis gegen Ende 1347) wurde soeben ausgegeben. 
Die Sammlung der Tractatus de iure imperii saec. XIII. et XIV. selecti ist mit 
dem Erscheinen der von Herrn Krammer besorgten Ausgabe der Determinatio 
compendiosa de iurisdictione imperii nunmehr eröffnet. Herr Prof. Otto in 
Hadamar bearbeitet die Ausgabe der Schriften des Marsilius von Padua. Als 
Hilfsarbeiter unterstützten Herrn Prof. Zeumer im Betriebe der seiner Leitung 
unterstellten Serien der Leges die Herren Dr. Schotte und Referendar F. Salo- 
mon. Herr Prof. Tangl hat das Manuskript des zweiten Bandes der Diplo- 
mata Karolinorum für die Anfänge Ludwigs des Frommen der Druckerei über- 
geben. Nach dem Erscheinen des die Urkunden Konrads in sich schließenden 
Bandes IV der Diplomata regum et imperatorum Germaniae richtete sich die 
Tätigkeit des Abteilungsleiters Herrn Prof. Breßlau und seines ständigen Mit- 
arbeiters Prof. Wibel in Straßburg ganz auf die Zurüstung des Druckmanuskripts 
für den fünften Band. Für die Diplomata saec. XII wurden die systematischen 
Forschungsreisen fortgesetzt durch den Abteilungsleiter Herrn Prof. von Otten- 
thal. Die Drucklegung der Briefe des Papstes Nicolaus I. in Epistolae VI, 2 
hat Herr Dr. Perels unter Leitung des Herrn Prof. Werminghoff so weit ge- 
fördert, daß die beiden ersten Abschnitte (Briefe über die Eheirrung Lothars II. 
und über die Streitigkeiten mit Hincmar von Rheims) im Reindruck vorlagen, 
während von dem dritten Abschnitt, den sogenannten orientalischen Briefen, 
die ersten Bogen abgesetzt sind. Die Briefe Hadrians II. werden an den Schluß 
dieses Bandes treten. Den Text des für Band VII bestimmten Registers Jo- 
hanns VIII. hat Herr Privatdozent Dr. Caspar druckfertig vorgelegt. Der 
zweiten Hälfte des VII. Bandes bleiben die römischen Quellen bis zum Aus- 
gang des 9. Jahrhunderts vorbehalten, vornehmlich die Briefe des Anastasius 
Bibliothecarius, die Papstbriefe von Marinus I. bis Johann IX., die Traktate 
des Auxilius und Vulgarius. In der Abteilung Antiquitates haben sowohl der 
erzbischöfliche Bibliothekar Herr Dr. Fastlinger in München, als auch Herr 
Pfarrer Dr. A. Fuchs O. S. B. in Brunnkirchen das druckreife Manuskript der 
von ihnen bearbeiteten Nekrologien der alten Passauer Gesamtdiözese bay- 
rischen wie österreichischen Anteils eingereicht. An der Bearbeitung der Poetae 
Latini werden sich Herr Prof. Ehwald in Gotha und Bibliothekar Dr. Werner in 
Zürich, jetzt auch Herr Dr. Paul Lehmann in München beteiligen, und zwar für 


Nachrichten und Notizen II. 441 


die in Band I—IV der Poetae aevi Carolini noch fehlenden metrischen Stücke, 
während Herr Prof. Strecker in Berlin sich die Vervollständigung der Rhyth- 
mensammlung vorbehalten hat. 


August Meitzen. 

Am 19. Januar 1910 } zu Berlin im Alter von 87 Jahren der Honorarprofessor 
für Staatswissenschaften an der Berliner Universität August Meitzen, der 
sich in Historikerkreisen durch seine Arbeiten zur Geschichte des Siedelungs- 
und Agrarwesens eines weiten und angesehenen Rufes erfreute. Nach Abschluß 
seiner akademischen Studien zunächst mehrere Jahre hindurch im praktischen 
Justiz- und Verwaltungsdienst beschäftigt, wandte er sich, in seinem schle- 
sischen Heimatlande 1861 zum Kommissar für gutsherrlich-bäuerliche Aus- 
einandersetzungen bestellt, historischen Problemen zu und veröffentlichte 
im IV. Bande des Codex diplomaticus Silesiae 1863 sein erstes Werk agrar- 
geschichtlicher Art: „Urkunden schlesischer Dörfer zur Geschichte der länd- 
lichen Verhältnisse und der Flureinteilung insbesondere.“ Neben umfassender 
Benutzung archivalischen Materials von den ältesten Urkunden bis zu den 
jüngsten Akten der Agrarverwaltung wurden hier als typische Beispiele aus- 
gewählte Flurkarten mitgeteilt und für das Verständnis des älteren Agrar- 
wesens und der slavischen wie deutschen Volksart Schlesiens nutzbar gemacht. 
Damit betrat M. das Forschungsgebiet, auf dem er sich in jahrzehntelanger 
emsiger und umsichtiger Arbeit am eigenartigsten und erfolgreichsten betätigt 
hat. Anknüpfend an Studien Olufsens, Georg Hanssens und V. Jacobis baute 
er die Flurkartenforschung systematisch zu einem bedeutsamen Teile der 
Geschichtswissenschaft und Volkskunde aus, indem er lehrte, in weiträumig 
vergleichender Untersuchung die Flureinteilung, wie sie uns zu wissenschaft- 
licher Benutzung am übersichtlichsten in den Flurkarten der Katasterämter 
und Archive aufbewahrt ist, als Urkunde altertümlicher Verhältnisse der 
Bodennutzung lesen und deuten zu können. Nach verschiedenen kleineren 
Arbeiten und Abhandlungen (z. B. Über Ausbreitung der Deutschen in Deutsch- 
land und ihre Besiedelung der Slavengebiete 1879; Das deutsche Haus in seinen 
volkstümlichen Formen 1882; Hufe und Königshufe in ihren alten Maßverhält- 
nissen, 1889 in der Festgabe f. G. Hanssen) faßte er die Ergebnisse seiner Studien 
in einem großangelegten Werke über Wanderungen, Anbau und Agrarrecht 
der Völker nördlich der Alpen zusammen, dessen erste Abteilung „Siedelung 
und Agrarwesen der West- und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und 
Slaven“ in 3 Bänden nebst einem Atlasband (1896) vorliegt. Eine Fortsetzung 
dazu ist nicht erschienen. Doch dient der knappe siedelungs- und agrargeschicht- 
liche Überblick im VI. Bande seines anderen Hauptwerkes „Der Boden und die 
landwirtschaftlichen Verhältnisse des preußischen Staates“ zu willkommener 
Ergänzung, namentlich in bezug auf die Entwickelung des ostdeutschen 
Kolonialgebietes. Hingewiesen sei auch auf sein Buch „Geschichte, Theorie 
und Technik der Statistik“ (1896/1902) sowie auf seine Beiträge in A. Kirchhoffs 
Anleitung zur deutschen Landes- und Volksforschung und G. Schönbergs Hand- 
buch der politischen Ökonomie und mehrere Artikel im Handwörterbuche der 
Staatswissenschaften. Meitzens Gesamtauffassung des Siedelungs- und Agrar- 
wesens ist besonders dadurch charakterisiert, daß er die von ihm beobachteten 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 3. 30 


442 Nachrichten und Notizen II. 


typischen Unterschiede der Siedelungs- und Fluranlagen, wenn auch unter ge- 
wissenhafter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, vornehmlich aus nationa- 
len Eigentümlichkeiten, teilweise auch aus grundherrschaftlicher Einwirkung 
erklären möchte. Seine Theorie ist nicht ohne Widerspruch geblieben, und in 
der Tat werden die zurzeit in den verschiedensten Landschaften sehr lebhaft 
betriebenen siedelungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Studien festere Grund- 
lagen für die Beurteilung der von ihm behandelten Probleme schaffen und 
manche Aufstellungen Meitzens berichtigen und ergänzen. Aber seine Methode 
der Flurkartenbenutzung bleibt ein dauerndes wissenschaftliches Verdienst; 
auf lange Zeit werden seine Hauptschriften mit ihrem reichen vielseitigen 
Material und ihrer feinsinnigen Beobachtung unersetzte Werke für tiefgründige 
Belehrung über die einschlägigen Fragen bleiben, und ihr Schöpfer wird den 
großen Förderern historischer Erkenntnis in der Epoche des neuerstandenen 
Deutschen Reiches zuzuzählen sein. R. K. 


Benedictus Niese. 

„Non lucri causa neque ad vanam captandam 
gloriolam, sed quo divinae veritatis lumen latius 
propagatum effulgeat ...“ : 

l (Aus dem alten Doktoreide.) 

Wenn je ein Wort auf einen Mann und eines Mannes Streben paßte, so dieses 
auf den so überraschend schnell dem Leben Entrissenen. Denn aus Bene- 
dictus Nieses klaren Augen, aus seinem ganzen Wesen heraus strahlte dies 
innere Licht der Wahrhaftigkeit und Bescheidenheit, der Abgeklärtheit und 
Selbstlosigkeit so unverkennbar hell, daß auch der, der nur verhältnismäßig 
selten (wie Verfasser dieser Zeilen) mit ihm in persönliche Berührung kam, 
einen unvergeßlichen Eindruck mit sich forttrug. 

Benedictus Niese ist keine imponierende, hinreißende Erscheinung gewesen, 

kein glänzender Redner, kein seine Schüler gleichsam faszinierender Lehrer, aber 
seine Persönlichkeit war von den höchsten inneren Werten getragen, die keiner 
äußeren Folie bedurften, — weil sie schließlich doch durch sich selbst wirkten 
und darum vielleicht um so nachhaltiger. Kennzeichneten Schlichtheit und 
Seelengüte den Menschen, so stellten eine seltene Klarheit des Denkens und 
Empfindens im Verein mit gleich ausgebildeter historischer wie philologischer 
Urteilsfähigkeit Benedictus Niese direkt an die Seite seiner großen Landsleute 
Karl Müllenhoff und Theodor Mommsen, nur daß seine ganze Art ruhiger 
und weicher war, man möchte fast sagen entsprechend der linden Inselnatur 
seiner Heimat, des schönen, grünen Fehmarn. 
- Hier wurde er als Pfarrerssohn am 24. November 1849 in Burg, der kleinen 
Hauptstadt des Eilandes, geboren. Als guter Holsteiner studierte er zuerst 
an der Landesuniversität Kiel, wo er in die ausgezeichnete Schule von Gut- 
schmids kam, darauf in Bonn. In den Jahren 1873—1876 führten ihn Studien- 
reisen nach Italien und Paris. Schon damals gewann er sich das intime innere 
Verhältnis zu Rom und Latium, das ihn das südliche Land wie eine zweite 
Heimat nachempfinden ließ. 

1876 habilitiert sich der junge Gelehrte in Göttingen und wird schon im Folge- 
jahr zum außerordentlichen Professor ernannt. 1879 folgt er dem Rufe als 
ordentlicher Professor für klassische Philologie und alte Geschichte, eine Ver- 


u -e - 


Nachrichten und Notizen II. 443 


bindung, deren gleich trefflicher Vertreter etwas später Curt Wachsmuth in - 
Leipzig ward, nach Marburg, geht 1881 nach Breslau, um vier Jahre später wieder 
nach dem lieblichen hessischen Musenstädtchen zurückzukehren. Erst im 
Herbst 1906 siedelt er (gleichzeitig Mitglied der Berliner Akademie der Wissen- 
schaften und der Göttinger gelehrten Sozietät) dann nach Halle über, das ihm 
einen größeren Wirkungskreis bietet. Hier ist er am 1. Februar 1910 an den 
Folgen einer Operation, der er mit derselben Gefaßtheit, demselben Mute ent- 
gegenging, den er als einfacher Soldat in dem großen französischen Kriege be- 
wiesen, verschieden, ehe wir alle noch wußten, daß er in solcher Gefahr schwebte. 

Bereits die Erstlingsarbeit Nieses läßt die hohe Befähigung seines Geistes 
erkennen: es ist „Der homerische Schiffskatalog als historische Quelle“, Kiel 
1873. In der gleichen Forschungsrichtung bewegt sich „Die Entwicklung der 
homerischen Poesie“, Berlin 1882, während der Philologe Niese in den Jahren 
1885 bis 1895 die kritische Ausgabe der Werke des Flavius Josephus, eine 
gewaltige Leistung voll des unermüdlichsten Fleißes und der treuesten Einzel- 
arbeit, veröffentlichen konnte in 6 bzw. 7 Büchern. Eine mustergültige historische 
Leistung ist dann das Hauptwerk des Gelehrten, die „Geschichte der griechischen . 
und makedonischen Staaten seit der Schlacht bei Chäronea“, Gotha I 1893, 
II 1899, III 1903. Es ruht auf festem kritischen Grunde; jeder Phantasterei, 
jedem in die Dinge Hineinsehen abhold, führt es unsere Erkenntnis im ein- 
zelnen wie im ganzen weit über Johann Gustav Droysens in ihrer Art gewiß 
auch klassische Arbeit hinaus. 

Es ist bewunderungswert, wie vielseitig sich Nieses Talent besonders in den 
achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bewährte; 
denn unersetzt bis heute ist ebenso der „Grundriß der römischen Geschichte 
nebst Quellenkunde“, der im dritten Bande von I. Müllers Handbuch der klassi- 
schen Altertumswissenschaft erstmalig 1888 in München erschien und soeben 
bereits in vierter Auflage verlegt werden konnte, unstreitig ein Beweis dafür, daß 
dieser „Grundriß“, der in vielen Punkten eine Grundlage bedeutet, einem großen 
praktischen Bedürfnis in geeigneter Weise entgegenkommt. Auch die „Kritik 
der beiden Makkabäerbücher nebst Beiträgen zur Geschichte der makkabäischen 
Erhebung“ (Berlin 1900) ist von großem historischen Interesse. 

Und binnen kurzem wird uns noch ein ganz neuer „Niese“ beschieden sein, 
den eben in diesen Tagen D G. Teubner in seinen Mitteilungen 1910, Nr. 2 
ankündigt, den Abschnitt über den Staat und die Gesellschaft Roms in der 
„Kultur der Gegenwart“, Teil II, Abt. 4,1. Er ist bestimmt, in gedrängter 
Kürze den in drei Perioden „Republik, Revolution, Kaiserzeit” sich vollendenden 
Entwicklungsprozeß „der kleinen Stadtgemeinde zu dem weltbeherrschenden 
Imperium Romanum sowie dessen allmählichen Verfall und Untergang“ zu schil- 
dern mit besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. 

Dagegen ist es leider Niese nicht vergönnt gewesen, die geplante große 
kritische Ausgabe des Strabo zu vollenden, die uns bitter fehlt: viel zu früh 
schlossen sich die treuen Augen des Mannes, den Carl Robert am offenen Sarge 
mit Recht als den getreuen Eckart seiner Wissenschaft bezeichnet hat!, der 


! Benediotus Niese, Worte im Auftrage der philosophischen Fakultät 
der Universität Halle-Wittenberg gesprochen von Carl Robert, als Manu- 
skript gedruckt 1910. | 


444 Nachrichten und Notizen Il. 


ihr zur rechten Stunde mehr als einmal zurief: „So weit geht der Beweis, so 
weit geht die Möglichkeit des Beweises! Dies ist Tatsache, hier beginnt die 
Hypothese !“ 
Es ist wahr: „Die Steine, die er dem Bau der Wissenschaft eingefügt hat, 
sind von Granit.“ 
So wird sein Andenken fortdauern mit seiner Wissenschaft. 
Otto Th. Schulz. 


Hermann Größler. 

Am 4. Februar 1910 verschied Georg Paul Hermann Größler zu Eisleben. 
Als Sohn des Appellationsgerichtssekretärs Johann Gottfried Gr. und seiner 
aus Jena stammenden Gemahlin Johanna Sänger war er am 2. April 1840 zu 
Naumburg geboren. Am Domgymnasium daselbst vorgebildet, bezog er im 
Jahre 1859 die Universität Halle, um sich dem Studium der Theologie und 
Philosophie zu widmen. Nach erlangter licentia contionis war Größler von 
1863—66 als Erzieher im Hause des Konsuls G. Schiller zu Hamburg, dann 
bis 1867 als Lehrer an der Lehranstalt Andresen-Brunkhorst in Altona tätig. 
Ein zweiter Universitätsbesuch in Berlin 1867/68 galt philologisch-historischen 
und geographischen Studien, als deren Frucht im Januar 1870 seine Promotion 
in Jena erfolgte. Nach zweijähriger Probezeit am Gymnasium zu Stargard 
i. P. wurde Größler 1870 am Luisenstädtischen Gymnasium in Berlin ange- 
stellt, aber schon im folgenden Jahre nach Eisleben versetzt, wo er bis zu seinem 
Tode gewirkt hat, seit 1883 als Professor, seit 1893 mit dem Ratstitel aus- 
gezeichnet. Er war seit 1870 verheiratet und hinterläßt drei Söhne und eine 
Tochter. 

Eisleben ist für Größlers wissenschaftliche Stellung entscheidend geworden. 
Hatten ihn während seiner Stargarder Zeit Probleme der Reichsverfassungs- 
geschichte beschäftigt, so traten nun die Geschichte und Landeskunde seiner 
Heimat in den Vordergrund seiner Interessen. Das nördliche Thüringen und 
das angrenzende, einst ebenfalls thüringische Gebiet zwischen Unstrut, Harz 
und Saale wird wohl keiner besser gekannt haben. Zahlreich sind seine Auf- 
sätze zur Vor- und Frühgeschichte dieser Gegend. Für die Ortsgeschichte 
von Eisleben sind seine urkundliche Geschichte der Stadt (1875) und seine 
Ausgabe des Chronicon Islebiense (1882) von größter Bedeutung. Als Heraus- 
geber der „Mansfelder Blätter“ stand er im Mittelpunkt der heimatkundlichen 
Forschung, wovon auch sein „Führer durch das Unstruttal“ Zeugnis ablegt. 
Die seit 1888 regelmäßig erscheinende Literaturübersicht der Zeitschrift des 
Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde verzeichnet in den 
letzten 33 Jahren allein 38 Aufsätze von Größler. In weiteren Kreisen ist er 
bekannt geworden durch seine Arbeiten über den Untergang des thüringischen 
Königreiches. Bei seinen topographischen Forschungen glaubte er in Flur- 
namen und Funden von Altertümern Bestätigungen der in der sächsischen 
Überlieferung über dieses Ereignis enthaltenen Angaben entdeckt zu haben; 
sogar für alle Einzelheiten der entscheidenden Kämpfe hat er die Örtlich- 
keiten bezeichnet. Er hat sich in den Gegenstand ganz hineingelebt und ihn 
auch dramatisch behandelt. Aber gewichtige Gegner sind ihm als Historiker 
entstanden; vor allem haben Pelka und Höfer diesen Versuch, die Glaub- 


"WE Zeug 


— -o - 


Nachrichten und Notizen II. 445 


würdigkeit der Sage zu retten, bekämpft. In der Tat kann nicht geleugnet 
werden, daß Größler in der Freude über seine topographischen Entdeckungen. 
- der Quellenkritik einige Gewalt angetan hat. Einen schwerwiegenden Irrtum 
enthält z. B. seine Behauptung, daß jedes volkstümliche Heldenlied nur in der 
Zeit entstanden sein könne, deren Helden und Taten es feiert. Dagegen ist mit 
Recht das Nibelungenlied angeführt worden. Aber anderseits ist man doch 
auch in der Skepsis zu weit gegangen. Bern:Verona, Worms als Königssitz 
der Burgunder, die Etzelsburg in Pannonien sind ebenso historisch wie die 
daran geknüpften Erzählungen sagenhaft. Und wie Trojas Geschick durch 
die Ausgrabungen bestätigt wird, obgleich die historischen Quellen schweigen, 
so kann auch die thüringische Königsburg an der Unstrut nicht ohne weiteres 
in das Gebiet der Fabel verwiesen werden. Größlers Gegner haben auch nicht 
beachtet, daß die fränkischen Quellen über die Ereignisse, die nach Berthars 
Tod und der Wegführung seiner Kinder in Thüringen geschahen, weniger gut 
unterrichtet sein konnten. Die Schwierigkeiten bestehen eben darin, daß wir 
zwei Gruppen der Überlieferung vor uns haben, zwischen deren Urhebern kein 
Zusammenhang bestand, und deren eine erst lange nach den Vorgängen schrift- 
lich festgelegt wurde. Zweifellos hat Größler den historischen Wert der sächsi- 
schen Sagen überschätzt. Aber das Verdienst hat er, eine erneute Untersuchung 
dieser Fragen angeregt und eine Reihe historisch-topographischer Daten fest- 
gestellt zu haben. Seine engere Heimat verliert mit ihm ihren boston Alter- 
tumsforscher. 
Leipzig. Ernst Devrient. 


Entgegnung.! 

Die von Gustav Beidler, Wien, unterzeichnete Rezension meiner ,, Burgun- 
dischen Zentralbehörden“ in dieser Zeitschrift (oben S. 227) nötigt mich, von 
dem im allgemeinen geltenden Grundsatz, eine in unbelegten Negatiönen sich 
bewegende Besprechung unbeachtet zu lassen, abzugehen. Jede Kritik, die 
der wissenschaftlichen Klarstellung dient, wird mir willkommen sein. Darum 
benutze ich die Gelegenheit, um Gegensätze der Methode sowie gewisse 
vom Rezensenten mißverstandene wesentliche Fragestellungen, deren objek- 
tive Nachprüfung ich erhofft hatte, jetzt unmißverständlich bestimmt zu 
formulieren. 

1. Gegen die Wendung sachlicher Diskussion ins Persönliche muß ich mich 
entschieden verwahren. Der Rezensent redet von „überlegenem Absprechen 
über die (!) Forschungsergebnisse hochverdienter Gelehrter“, weil ich in dem 
Anhang „Österreich und Burgund“ in ausführlicher sachlicher Einzelbegrün- 
dung, unter sorgfältiger Ausschaltung persönlicher Schärfe, polemisiert habe 
gegen eine einzelne Ansicht in Erstlingsarbeiten von Männern, die jetzt, nach 
einem Menschenalter, zu den Führern juristischer Wissenschaft gehören. Über 
die vor aller Augen liegenden allgemeinen Verdienste jener Gelehrten hatte ich 
nicht zu handeln. 

2. Dem Vorwurf, der Arbeit fehle es an systematischer Ausgestaltung, stelle 
ich dreierlei entgegen. Zunächst: Bei voller Anerkennung juristischer Schärfe 


1 Der Referent Prof. Seidler verzichtet auf jede Äußerung zu diesen Aus- 
führungen Walthers. Die 


446 Nachrichten und Notizen II. 


der Betrachtungs- und Darstellungsweise wird der Historiker sich doch 
immer gegenwärtig halten müssen, wie sehr ein Übertreiben in dieser Rich- 
tung der nun einmal ewig fließenden und aus Urgründen wachsenden Ge- 
schichte Gewalt antun kann. Man lese z. B., wie etwa Seidler selbst (Studien 
S. 93) Maximilian sich die Aufgabe setzen läßt, nach dem französisch-nieder- 
ländischen Vorbild in den Erblanden ein landesfürstliches Behördenwesen zu 
organisieren, um einerseits gegen die Stände ein Gegengewicht zu schaffen, 
andrerseits eine kontinuierliche usw. Verwaltung zu schaffen, und zwar nach 
vierfach rubrizierten Prinzipien. So hart bewußt, gewollt, gegliedert geht nun 
einmal keine historische Entwicklung, am wenigsten noch des Mittelalters, 
vor sich. 
3. Ferner handelt es sich um Zeiten sehr wirrer Entwicklung, 1473 die plötz- 
liche Rezeption des französischen Verwaltungsorganismus unter Karl dem 
Kühnen, schon nach 4 Jahren zusammenbrechend, dann während der Revo- 
lution unter Maximilian fast anarchische Zustände, gelegentlich unterbrochen 
durch großartige Ordonnanzen ohne Kraft der Verwirklichung, unter Philipp 
dem Schönen der Versuch einer Restauration der alten national-burgundischen 
Einrichtungen, auch einige wesentliche Fortbildungen, alles aber gestört durch 
die spanischen Reisen des Herzogs, dann die zweite Regentschaft Maximilians 
und seiner Stellvertreterin Margarete, die mit unklaren Befugnissen und Be- 
dürfnis nach selbständigem Handeln zwischen dem geschäftig planenden Vater 
und den sich sträubenden niederländischen Behörden steht, der Dualismus 
zwischen diesen und den Privatbehörden der Margarete, dann beim Regierungs- 
antritt Karls V. eine völlige Umordnung, bald wieder alles im Fluß während 
der spanischen und deutschen Reisen des Kaisers, endlich 1531 ein Abschluß 
unter dem Einfluß spanischer Verwaltungsformen. | 

4. Endlich: Eine detailliert ausgeschliffene Darstellung eines wirren, zumeist 
in unkräftigen Entwürfen sich bewegenden historischen Verlaufs ist kein 
grundlegendes wissenschaftliches Bedürfnis. Ein solcher Stoff aber bietet durch 
de Fülle verschiedenartig orientierten Vergleichsmaterials Möglichkeiten des 
inneren Verständnisses, wie keine geradlinigere Entwicklung es vermöchte. 
Der Versuch, im Unterschied von. manchen anderen Darstellungen die 
lebendige Notwendigkeit der Entwicklung aufzuzeigen, steht im Vordergrund 
meiner Arbeit. Wenn die Besprechung im Gegenteil den Eindruck erweckt, 
als ob ich mich nur gelegentlich „zu Abstraktionen aus dem Aktenmatcrial 
erhebe“, so stellt sie den wirklichen Sachverhalt genau auf den Kopf. | 

5. Nur auf eine meiner Aufstellungen geht der Rezensent ein, auf das was 
ich gelegentlich „das Gesetz der Namensverschiebung und Begriffserstarrung“ 
genannt habe; aber nur um es für einigermaßen wertlos zu erklären. Vermutlich 
wegen des abstrakten Klanges jener gelegentlichen Formulierung bezeichnet 
er als „einseitig formalistischen Satz“, was vielmehr deutlich und ausgesprochen 
den Zweck verfolgt, aus dem Formalismus des Registrierens und Rubrizierens 
hinauszuführen zum Erfassen der lebendigen Notwendigkeit der Entwicklüng. 
Es ist aber die Erkenntnis dieses Vorgangs, wie sich zweimal der Name des 
Hofrates, das erstenial Grand Conseil, das zweitemal Conseil prive, in ganz 
allmählicher aber in den einzelnen Stadien nachweisbarer Entwicklung hin- 
überschiebt auf die sich bildende gelehrte Sektion des Rates, die, wenn die 


Nachrichten und Notizen II. 447 


Entwicklung reif ist, als eine selbständige Behörde abgelöst wird, nicht weniger 
als der Schlüssel für das Verständnis der burgundischen Entwicklung über- 
haupt. Wenn der Rezensent fragt, was mit dieser Erkenntnis gewonnen sei, 
so verweise ich auf die bisherige Literatur zu dem Gegenstand. 

6. Analoge Vorgänge sind in der Tat (auch hier heißt es summarisch: 
„angeblich“) von großer Bedeutung in der französischen, englischen, spani- 
schen, deutschen Behördengeschichte.e In dem organischen Wachsen der 
Behörden, wie ich es zu schildern versucht habe, liegen z. B. die lebendigen 
Gründe für die doch sonst unverständliche Aufeinanderfolge der Zentral- 
gerichtshöfe, Hofgericht, königlichem Kammergericht, Reichskammergericht, 
königlichem Hofrat, Reichshofrat. Immer wächst aus einem um eine 
Gruppe organisierter Arbeit herum sich bildenden Kern zunächst eine Sektion 
des Rates, schließlich eine selbständige, vom Hof abgelöste Behörde. 

7. In Burgund ist gelegentlich eine genaue Verfolgung des Vorgangs mög- 
lich, wie die ursprünglich fließenden und noch in voller sinnfälliger Anschaulich- 
keit gebrauchten Bezeichnungen für diese Behörden allmählich, nämlich 
nach Maßgabe jener zunehmenden Konsolidierung der Behörde, zu Termini 
technici erstarren. Schon ein flüchtiger Blick auf den ursprünglichen Sinn 
auch der deutschen Behördenbezeichnungen, Kammergericht, Hofrat, Ge- 
heimer Rat, zeigt, daß sie sämtlich ihre Bedeutung von Grund aus, und zwar 
alle in analoger Weise, verändert haben. Ein vom Hof abgelöstes ‚Conseil 
privé“, „Kammergericht‘“ usw. ist der Wortbedeutung nach eine Contradictio 
in adjecto, während der Name zur Zeit seiner Entstehung natürlich seinen 
guten Sinn hatte. Die in solchen Tatsachen gegebenen Probleme scheinen dem 
Rezensenten fernzuliegen. 

- 8. Das vorhandene Aktenmaterial soll nicht ausreichend benutzt worden 
sein, denn wie die Vorrede bekenne, sei die „sehr zeitraubende Arbeit, aus den 
in Lille aufbewahrten Rechnungen des Receveur general einzelne Notizen zu- 
sammenzusuchen‘“, zurückgestellt worden. Ich bedaure, in meinem Wunsch 
wiederholten Hinweises auf diese unerschöpfliche Quelle mich mißverständlich 
ausgedrückt zu haben. Daß ich die bisher z. B. nicht einmal für die Artikel 
der Biographie nationale de Belgique durchgesehenen Register vielfach benutzt 
habe, wäre aus meiner Arbeit leicht festzustellen gewesen. Nur für den also, der 
eine Einzelheit zu verfolgen beabsichtigt, war der Hinweis gemeint. Aus diesen 
Raitbüchern, in die der Receveur general seine einzelnen Zahlungen eintrug, 
für jedes Jahr einen Pergamentband von gewaltigen Dimensionen füllend, 
lassen sich für die Verwaltungsgeschichte freilich fast nur Beamtentitel ge- 
winnen. Doch ist auch dabei Vorsicht geboten, denn in wirren und reform- 
durstigen Zeiten werden Titel noch leichter erteilt als Ordonnanzen erlassen. 
Beispielsweise habe ich für die zweite Regentschaft Maximilians nachgewiesen, 
daß trotz vielfacher und übereinstimmender Erwähnung von koordinierten ‚„Con- 
seillers des finances“ die Organisation des Finanzwesens doch faktisch keine 
kollegiale, sondern eine bureaumäßige war. — Wird aus jener wohlbegründeten 
Unterlassung eine Wichtigkeit gemacht, so könnte ich vor allem dagegen sagen, 
daß meine Vorarbeiten mir gestatteten, auch für die Darstellung der Verwal- 
tungsorganisation die diplomatischen Korrespondenzen in einiger Vollständig- 
keit auszunutzen, und daß meine Versuche einer Vertiefung der Fragestellungen 


448 Nachrichten und Notizen II. 


mich veranlaßt haben, die ausländischen, insbesondere die direkt in Betracht. 
kommenden französischen, spanischen, österreichischen Quellen zu studieren, 
ganz zu schweigen von dem Zustand des archivalischen Materials und der 
Vorarbeiten. 

9. Was über meine Auszüge aus Ordonnanzen gesagt wird, weise ich als un- 
belegt zurück. Ich habe überhaupt nur 3 Ordonnanzen analysiert, und zwar 
weil ihre Bedeutung nicht nur für die burgundische Geschichte eine besonders 
große ist. Die als Beilage publizierte Finanzordnung Maximilians von 1487 
ist einer der wesentlichsten Beweise dafür, daB Maximilian in Burgund wie in 
Österreich nach eigenen Ideen reformierend eingriff; besonders da die Quellen 
einen genauen Vergleich mit analogen Plänen aus der zweiten Regentschaft 
des Königs ermöglichten. Die von Gattinara verfaßte, ebenfalls von mir 
publizierte lebendig-anschauliche Rats- und Kanzleiordnung der Margarete 
von 1516 ist einzig in ihrer Art, dazu von Bedeutung geworden für die Ordnung 
der deutschen Kanzlei, wie ich im Archiv für Urkundenforschung 1909, S. 3681. 
gezeigt habe. Endlich hätte der Rezensent anders geschrieben, wenn er sich 
die Mühe gemacht hätte, mit meinen Mitteilungen aus den großen burgundischen 
Finanzreglements die chaotischen Ordonnanzen selbst zu vergleichen, deren 
Anordnung und Termini technici dem Leser auf Schritt und Tritt erhebliche 
Schwierigkeiten bereiten. 

10. Daß ich das Paradoxe lieben und dem Abstrusen verfallen soll, wird 
lediglich durch eine aus dem Zusammenhang gerissene Bemerkung über Gatti- 
nara, dessen Persönlichkeit in sich in hohem Maße paradox ist, begründet! 
Mir liegt aber daran, daß durch diskutable Urteile über Personen nicht die 
wesentlichen Probleme verschleiert werden. Meine These ist die, daß die 
Entwicklung des modernen Beamtentums nicht in 2 Etappen verläuft, sondern 
in dreien, die repräsentiert. sind durch den Stand der privilegierten Adligen, 
der akademisch gebildeten Legisten und der praktisch gebildeten Finanz- 
beamten und Sekretäre, schließlich endigend mit einer scheinbaren Verschmel- 
zung, die doch den Charakter der letzten Phase festhält. An dem Zurück- 
treten der Juristen vor der eigentlich erst in vollem Sinne beamtenmäßigen 
dritten Klasse haben die idealistisch -unwirklichen Stimmungen des Humanis- 
mus einen erheblichen Anteil. Als fast bizarr gesteigerten Typus dieser Über- 
gangsphase der Entwicklung habe ich Gattinara, dessen Bedeutung für die 
Weltgeschichte es verdient, in den Vordergrund gestellt. 

11. Meine eingehenden Auseinandersetzungen über die These der Rezeption 
der burgundischen Verwaltungseinrichtungen in Österreich glaubt der Re- 
zensent mit einer nichtssagenden Bemerkung abtun zu können. Ich bekämpfe 
keineswegs, wie er glauben machen könnte, diese These als durchaus unrichtig, 
wohl aber als bisher völlig unerwiesen, auf Grund seltsamer Versehen zur 
Herrschaft gelangt, sicher stark übertrieben, einer völligen Revision der Frage- 
stellungen bedürftig. Gerade von einem Vertreter jener These glaubte ich eine 
andere Antwort erwarten zu dürfen. 

Göttingen. Andreas Walther. 


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Wilhelm Busch, Englands Kriege im Jahre 1518: 


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Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 


Von 


Ludwig Rieß. 


„Der große Freibrief kam zustande, wahrhaft die Magna Charta, 
vor welchem alle früheren nicht allein, sondern auch die späteren 
Charten in Schatten treten“, so resumiert Ranke das Diktum der 
Jahrhunderte über das Aktenstück, das die aufständischen Barone 
im Juni 1215 dem König Johann von England abtrotzten. Von den 
zahlreichen Ausfertigungen, die in der Kanzlei des Königs für die 
Grafschaften und Kathedralen Englands hergestellt wurden, sind 
uns vier bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben. Sie stimmen 
im Wortlaut genau überein, so daß die Kritik bei der Herausgabe 
dieser „Verfassungsbibel“ sich gar nicht zu betätigen braucht. Nur 
das „Datum“ des 15. Juni am Schlusse ist als auf die Handlung 
bezüglich erwiesen worden, deren Erinnerung festgehalten werden 
sollte, und nicht als Tag der Beurkundung aufzufassen. Vielmehr 
ist Freitag, der 19. Juni 1215, als der Tag nachgewiesen worden, 
an dem das Aktenstück vollendet und ausgegeben worden ist.! 

Was am 15. Juni geschah und als das vier Tage später beurkundete 
Actum aufzufassen ist, das die Datierung erklärt, war die Besiegelung 
der im Original erhaltenen Vorurkunde mit der Überschrift: 
„Ista sunt capitula quae Barones petunt et dominus Rex concedit.“ 
Wir brauchen auf die Abweichungen der Magna Charta von dieser 
Grundlage nicht einzugehen, denn so weit steht die Vorgeschichte des 
Aktenstückes längst fest. Aber neuerdings ist die Aufmerksamkeit 
auf eine im Tresor des Chartes in Paris befindliche Aufzeichnung 
gelenkt worden, deren Zusammenhang mit der Magna Charta und den 
sogenannten Artikeln der Barone unleugbar ist. Allerdings war dieses 
Dokument schon 1863 abgedruckt worden?; aber in den Mittelpunkt 


1 William Sharp Mc. Kechnie, Magna Carta, a commentary on the Great 
Charter of King John, Glasgow 1905. S. 48. 
2 In A. Teulet, Layettes du Tresor des Chartes t. I., S. 423. Paris 1863. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 3l 


450 Ludwig Rieß. 


lebhafter Kontroversen trat es erst, seit Round 1893 eine für die 
Record Commission vor langer Zeit genommene Abschrift als „eine 
unbekannte Verfassungsurkunde“ bekannt machte.! Wir müssen den 
Fund zunächst paläographisch würdigen. 

Das Ganze ist eine Abschrift, die von einem Franzosen in den 
Schriftzügen des ersten Viertels des 13. Jahrhunderts gemacht ist?, 
also eine zeitgenössische Aufzeichnung. Sie gibt auf einem Blatt 
zunächst die Krönungscharte Heinrichs I. unter der Überschrift: 
„Charta quam Henricus, communi baronum Consilio rex coronatus, 
eisdem et prelatis regni Angliae plurima privilegia concedit.“ Am 
Schlusse der vollständig wiedergegebenen Krönungscharte folgt 
dann die interessante Notiz: „Haec est carta regis Henrici, per quam 
barones querunt, et haec consequentia concedit rex Johannes.“ 
Die Ähnlichkeit mit der oben zitierten Überschrift der Artikel der 
Barone ist bemerkenswert. 

Als solche Konzessionen des Königs folgen dann zwölf Sätze, die 
als ebensoviele Einschränkungen der königlichen Willkür angesehen 
werden konnen. 3 Sie sind aber offenbar nicht hintereinander weg 
niedergeschrieben worden wie die viel zahlreicheren (48) Forderungen 
in den „Artikeln der Barone“ oder wie die 61 Willenserklärungen in 
der Magna Charta. Das Charakteristische liegt gerade darin, daß 
erst ein notizenmäßiger, von König Johann in der dritten Person 
sprechender Satz kommt, dann aber regelmäßig der König in der 
ersten Person Singularis sein Zugeständnis formuliert. So bildet 
schon rein formell betrachtet der erste Absatz einen Teil für sich. 
Er enthält den bedeutsamen, in der Krönungscharte Heinrichs I. 
nicht vorkommenden Grundsatz: „Concedit rex Johannes quod non 
capiet hominem absque judicio, nec aliquid accipiet pro justitia, 
nec injusticiam faciet.“ Darin liegt eine Sicherung gegen willkür- 
liche Verhaftung, gegen Rechtsverweigerung aus fiskalischer Ge- 
winnsucht und gegen Rechtsverletzung, wie sie als eins der Funda- 
mente germanischer Freiheit der erstarkten Fürstengewalt immer 
wieder entgegengehalten worden ist. Indem die Artikel 29 und 30 
der Capitula Baronum und Artikel 39 und 40 der Magna Charta 


1 In Bd. VIII der English Historical Review, S. 288--294. Im Anhang nach 
der verbesserten Ausgabe von Petit-Dutaillis mitgeteilt. 

3 Nach dem Urteil des besten Kenners der Schriftzüge dieser Zeit Charles 
Bemont (English Hist. Review 1894, vol. IX, S. 527). 

® Siehe Anhang. 


Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 451 


diesen Gedanken aufnahmen, erhielten sie den Charakter wichtiger 
Bollwerke der persönlichen Freiheit. 

Fragen wir, wie es zu dieser Fixierung der Grundlagen des Rechts- 
staats in England gekommen ist, so geben uns die Quellen den Auf- 
schluß, daß Stephan Langton, Erzbischof von Canterbury, im Bunde 
mit den Baronen sowohl diesen allgemeinen Grundsatz als auch den 
Inhalt der Krönungscharte Heinrichs I. dem tyrannischen Könige 
entgegengehalten hat. Als er am 20. Juli 1213 dem Könige die Auf- 
hebung der vom Papste verhängten Exkommunikation erteilte, ließ 
Langtopn ihn schwören, daß er alle seine Untertanen gemäß den ge- 
rechten Urteilen seines Gerichtshofes richten und jedermann sein 
Recht geben wollte. Mit den Baronen des Südens hielt der Erzbischof 
am 25. August 1213, während der König mit seinen Söldnern eine 
Strafexpedition gegen die großen, die Heeresfolge weigernden Va- 
sallen nach dem Norden Englands unternahm, eine Beratung, in der 
er sie auf das dem König abgenommene Versprechen einer gesetz- 
mäßigen Regierung hinwies und zugleich die Krönungscharte 
Heinrichs I. als eine geeignete Basis für die Formulierung ihrer For- 
derungen vorlegte. Dann eilte er dem nach Norden marschierenden 
König nach, erreichte ihn am 28. August in Nottingham und er- 
langte es, daß Johann seinen Strafzug aufgab und die schuldigen 
Vasallen vor das Hofgericht zu gesetzmäßiger Verhandlung laden 
ließ. Die Furcht vor dem päpstlichen Legaten, der in England er- 
wartet wurde und im September anlangte, erklärt den prinzipiellen 
Sieg des staatsmännischen Erzbischofs. So konnte das erste Zu- 
geständnis Johanns in die Liste aufgenommen werden, die der Krö- 
nungscharte Heinrichs I. angehängt ist, obwohl es aus ihr nicht 
entnommen ist. 

Gehen wir aber die weiteren Sätze der sogenannten unknown 
charter of liberties durch, so bemerken wir einen anderen formalen 
Unterschied. Von 2 bis 6 der Aufzählung konstatiert der König 
einfach seine übernommene Verpflichtung mit wiederholtem „debeo“ 
und einmaligem „concedo“. Dieser zweite Teil der Urkunde ist wie 
aus einem Guß. Dann aber folgen Paragraphen, die mit dem wieder- 
holten Eingang ,„Adhuc“ schon beweisen, daß sie nachträgliche und 
stoßweise gemachte Konzessionen darstellen, die wir als einen dritten 
Teil absondern können von dem solcher Einleitungswendung baren 
mittleren Stück. Dieser äußerliche sprachliche Unterschied bewährt 
sich auch inhaltlich. Denn die Konzessionen 2 bis 6 gehen dem 


31* 


452 Ludwig Rieß. 


Inhalt der normativen Krönungscharte Heinrichs I. parallel; von 
7 bis 12 sind es aber ganz neue Gegenstände, über die Festsetzungen 
getroffen werden. Wir kommen also zu dem Schlusse, daß die Er- 
neuerung der Zusicherungen Heinrichs I. zur Herstellung eines guten 
Einvernehmens mit König Johann noch nicht hingereicht haben, 
sondern daß noch im Laufe von Verhandlungen erhebliche Konzes- 
sionen darauf gegeben wurden. 

Wie, wo und wann diese Verhandlungen stattfanden, deren Nieder- 
schlag wir als Anhang zu seiner Abschrift der Krönungscharte Hein- 
richs I. vor uns haben, ist das eigentliche Problem der Forschung. 
Um es lösen zu können, müssen wir uns den weiteren Verlauf des 
Konfliktes zwischen König und Baronen nach der vom Erzbischof 
erreichten vorzeitigen Beendigung des Strafzuges nach dem Norden 
vergegenwärtigen. 

Im November 1213 hielt König Johann einen großen Reichsrat 
in Oxford ab. Dazu sollten nicht nur die Barone ohne Waffen erschei- 
nen, sondern der König ließ auch durch die Sheriffs aus jeder Graf- 
schaft vier angesehene Männer kommen „ad loquendum nobiscum 
de negotiis regni nostri“. Es ist die erste repräsentative Veranstal- 
tung für das ganze Land, von der wir urkundliche Belege haben. 
Was in diesem Reichsrate verhandelt worden ist, wissen wir nicht. 
Aber König Johann hielt die Angelegenheiten seines Königreichs 
für so gut geordnet, daß er im Februar 1214 persönlich eine Ex- 
pedition nach Poitou leitete, mit einem zweiten Heere unter dem 
Earl of Salisbury an der großen Koalition des Kaisers Otto IV, 
des Herzogs von Lothringen, der Grafen von Flandern, Holland, 
Brabant und Limburg gegen den König von Frankreich teilnahm 
und als Regenten Englands einen Neuling, Peter des Roches, Bischof 
von Winchester, zurückließ. Acht Monate, bis Mitte Oktober 1214, 
war Johann auf dem Festlande. Die Schlacht von Bouvines (27. Juli 
1214) entschied gegen die Koalition. Auch in Poitou konnte der sieg- 
reiche König von Frankreich am 18. September 1214 einen fünf- 
jährigen Waffenstillstand erzwingen, der das Festland in seinem 
Besitze ließ. 

Drei Monate nach Johanns Aufbruch in den Krieg erhoben sich 
aber die englischen Barone mit Protesten gegen die Erhebung eines 
Schildgeldes von 3 Mark = 2 Pfund Sterling pro Ritterhufe, das der 
Regent am 26. Mai 1214 ausschrieb. Es war bereits die elfte Aus- 
schreibung dieser Zahlung in den 14 Jahren, die der König regierte, 


Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 453 


und sie war nicht nur um 50 Prozent höher angesetzt als selbst die 
höchsten früheren, die nur 2 Mark oder gar nur 20 Schilling verlangt 
hatten, sondern durch die große Untersuchungskommission von 1212 
war auch das Kataster der pflichtigen Lehne vervollständigt worden. 
Die Barone erklärten, sie seien weder zur Heeresfolge ins Ausland 
noch zur Zahlung von Schildgeldern bei Expeditionen, die der König 
persönlich ins Ausland führte, verpflichtet.! Diese Unterscheidung 
von Lehnspflichten, je nachdem es sich um Feldzüge auf der Insel 
oder auf dem Festlande handelte, war rechtlich nicht begründet; 
aber der Regent hatte kein Mittel, die Widerstrebenden zu zwingen. 
Wir müssen annehmen, daß er versuchte, sie durch Gewährung 
anderer Wünsche in bezug auf ihre lehnsrechtliche Stellung will- 
fährig zu machen und dem König die Zubilligung der aus der Krö- 
nungscharte Heinrichs I. abgeleiteten Ansprüche anzuraten. Da der 
König auf dem Festlande die Urkunde seines Urgroßvaters vom 
Jahre 1100 nicht zur Verfügung hatte, so sandte ihm der Regent 
eine Abschrift, auf der er zugleich bemerkte, daß ein vom König 
gegebenes Versprechen, nämlich das dem Erzbischof gegebene über 
ordentliche Rechtspflege, schon in den Ausgleichsverhandlungen 
verwertet worden sei. Im Anschluß daran formulierte der König die 
jetzt von ihm übernommenen Zugeständnisse über das relevium, 
die Verwaltung der Lehnsgüter Minderjähriger, die Verheiratung 
von Witwen und die Erbschaftsregulierung. (Art. 2 bis 6 der „un- 
known Charter“.) Das ihm zugesandte Pergament behielt der König 
natürlich als Memorandum bei sich, teilte aber dem Regenten seine 
Zugeständnisse brieflich mit. Da aber die Barone von ihrem ablehnen- 
den Standpunkte nicht wichen, so machte der König zwei weitere 
Konzessionen in bezug auf die Verpflichtung zum Dienst auf dem 
Kontinent und auf das Schildgeld. Wir erkennen die Natur des 
Kompromißvorschlages aus dem Wortlaut der königlichen Aufzeich- 
nung und finden besonders wichtig die Hereinziehung einer Beratung 
mit den Baronen, um eine billige Anpassung der Leistungen an die 
Forderungen der Lage zu ermöglichen. Im allgemeinen soll sich die 
Heeresfolge nach dem Auslande nur auf die Normandie und die Bre- 
tagne erstrecken, und die Rate des Schildgeldes soll nur eine Mark 
(13 sh. 4d.) pro Ritterlehen betragen, wenn der Reichsrat der Barone 


1 Walter de Coventry, Memoriale ed. Stubbs II, 217. „dicentes se propter 
terras, quas in Anglia tenent, non debere regem extra regnum sequi nec ipsum 
euntem scutagio juvare.“ 


454 Ludwig Rieß. 


nicht einen höheren Satz bestimmt.! Aber das genügte noch nicht, 
um die Barone willfährig zu machen. Der König machte dann ein 
weiteres Zugeständnis (mit „adhuc concedo“) in bezug auf das Forst- 
recht, und, als auch das noch nicht genügte, ein zweites (ebenfalls 
mit dem Einsatz „adhuc concedo“). Aber obwohl er dann noch zwei 
weitere Konzessionen hinzufügte, eins über die Schuldzinsen an seine 
Kammerknechte, die Juden, und eins über das Jagdrecht, kam wäh- 
rend der Abwesenheit des Königs der Friede zwischen Regierung 
und Lehnsverband nicht zustande. Als der König 14 Tage nach seiner 
Heimkehr die Barone auf einem Hoftage in Bury St. Edmunds 
(4. November 1214) um das Schildgeld anging, verweigerten sie die 
Bezahlung und rüsteten sich, ihre Bedingungen dem Könige auf- 
zuzwingen. 

Wir müssen, um den weiteren Gang der Dinge und den Befund, 
wie er jetzt im Pariser Archiv vorliegt, zu erklären, folgende Ver- 
mutung aufstellen. Das Pergament mit der für König Johann ge- 
machten Abschrift der Krönungscharte Heinrichs I., der Notiz über 
das Versprechen gesetzmäßiger Rechtsprechung und den eigen- 
händigen Memoranden des Königs über weitere Zugeständnisse muß 
den Franzosen in die Hände gefallen sein. König Philipp August 
ließ davon eine Abschrift durch einen seiner Schreiber machen und 
sandte das Original an die aufständischen englischen Barone, denen 
er für ihre ablehnende Haltung bei den Kriegsrüstungen zu Dank 
verpflichtet war. Diese benutzten sie als Vorlage für ihre Liste von 
Forderungen, der sie nach der Überschrift, die in England für die 
angefangene Reihe der Bewilligungen gemacht war („barones querunt 
libertates et hec consequentia concedit rex Johannes) die Bezeichnung 
gaben: „Ista sunt capitula quae Barones petunt et dominus Rex 
concedit.“ Sie stellten die aus der Krönungscharte Heinrichs I. 
abgeleiteten Forderungen an die Spitze (1—7). Dann folgen eine lange 
Reihe verwaltungsrechtlicher Reformen spezieller Natur (8—28). 
Daran schließt sich der schon vor Johanns Abreise festgestellte 
Grundsatz ordentlicher Gerichtspflege (29—30) mit einem Zusatz 
über die Bewegungsfreiheit der das Land besuchenden Kaufleute. 
Darauf wird das Schildgeld und Hilfsgeld der Lehnspflichtigen außer 


1 Über die Heeresfolge ins Ausland ist es auch später zu keiner Verständigung 
gekommen. Dagegen ist die Mitwirkung bei Festsetzung des Schildgeldes dem 
Reichsrat der Barone durch die Magna Charta in weiterem Umfange zuteil 
geworden, als sie König Johann bereits zugestanden hatte. 


Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 455 


in den drei Fällen der Gefangenschaft des Königs, des Ritterschlages 
seines ältesten Sohnes und der Aussteuer seiner ältesten Tochter 
generell an die Zustimmung der Barone gebunden (32). Auch die Be- 
willigung über die Zinsberechnung für Schulden eines minderjährigen 
Erben an die Juden und das Versprechen des Königs über Aufgabe 
der von ihm angelegten Forsten (aber nicht der von Heinrich II. 
und Richard I. angelegten) werden übernommen. Über die Ver- 
pflichtung, dem König nach der Normandie und Bretagne in den 
Krieg zu folgen, enthalten die Artikel der Barone und Magna Charta 
nichts. Wohl aber wurden einige andere Forderungen in die Liste 
aufgenommen und im großen und ganzen durch die Magna Charta 
bewilligt. | 

Wir kommen also zu dem Resultat, daß die in Paris befindliche 
sogenannte „unknown charter of liberties eine Abschrift eines dem 
König Johann gehörigen und zum Teil von ihm eigenhändig aus- 
gefüllten Memorandums ist, das zwischen Februar und Oktober 1214 
in England vorbereitet, dann an den König nach Poitou gesandt, 
von den Franzosen erobert und, nachdem die Abschrift gemacht 
war, nach England an die Barone überliefert wurde, die es als Vor- 
lage benutzten. Damit weichen wir von allen bisherigen Hypothesen 
ab. Daß es keine Verfassungsurkunde sein kann, wie Round! annahm, 
auch keine Fälschung einer solchen, wie Hubert Hall? vermutete, 
ergibt sich aus dem Wortlaut des Schriftstückes.. Auch als einen 
Entwurf zu einer Verfassungsurkunde, wie Prothero?® will, kann 
man ein so eigenartig abgefaßtes Dokument nicht gelten lassen. 
Aber dieselbe Schwierigkeit der Form bleibt für die Versuche von 
Davis* und Petit-Dutaillis® bestehen, die darin den Bericht eines 
unbeteiligten Zeitgenossen über den Gang der Verhandlungen im 
Frühling und Sommer 1215 sehen wollen. Denn wie ist damit der 
Sprung von der dritten Person in die erste erklärlich, der nur für 
König Johann persönlich paßt? Namentlich das wiederholte „Adhuc 
concedo“ paßt in keinen Bericht eines Dritten. Ein „Agent Philipps 
Augusts“ von Frankreich konnte so nicht an seinen Auftraggeber 
schreiben. Unsere Darstellung erklärt alles: die seltsame Form, 


1 English Historical Review 1893, vol. VIII, S. 292. 

2 Jb. 1894, vol. IX, S. 326. 3 Jb. S. 120. 

* Jb. 1905, vol. XX, S. 719ff. 

8 Studies and Notes supplementary to Stubbs’ Constitutional History, 
translated by W. E. Rhodes. Manchester 1908. S. 120—123. 


456 Ludwig Rieß. 


das Vorhandensein der einzigen Abschrift im Tresor des Chartes 
in Paris und die Anklänge an die Artikel der Barone, bei deren Ab- 
fassung das Original vorgelegen hat.! Gerade dadurch wurden die 
Barone ermutigt, eine so eingehende und gründlich überlegte Fest- 
stellung aller ihrer Wünsche abzufassen, weil sie den unumstößlichen 
Beweis in der Hand hatten, daß der König im Drange der Not zu 
sehr weit gehenden Zugeständnissen vollkommen bereit war. 

Daß dieses Aktenstück in der Versammlung der Barone nach des 
Königs Rückkehr eine wichtige Rolle spielte, tritt auch in den Quellen 
deutlich hervor. „Nachdem sich die Barone lange und im geheimen 
beraten hatten, wurde eine gewisse Charte des Königs Heinrichs 1. 
hervorgezogen, die eben diese Barone, wie vorher gesagt ist, vom Erz- 
bischof Stephan von Canterbury in der Stadt London erhalten hatten.“ 
So lesen wir in dem Berichte von Rogers Wendover, eines zeitgenössi- 
schen Autors. Da das, wie wir gleich sehen werden, eine ungeheure 
Wirkung hervorbrachte, so kann es sich nicht um die Bekanntgabe 
der Krönungscharte Heinrichs I. allein handeln. Denn diese hatte 
der Erzbischof bereits in der Versammlung von St. Albans am 
25. August 1213, also 15 Monate früher, als eine geeignete Grundlage 
der Verhandlungen mit dem Könige vorgewiesen, und auch damals 
war sie, wie Blackstone mit Recht bemerkt hat, zweifellos allgemein 
bekannt und kann unmöglich „a matter of such novelty and triumph“ 
gewesen sein. Für die Szene nach Vorlage der aus London übersandten 
Urkunde halten wir uns wieder an die genannte Quelle: „Daher 
kamen sie alle bei der Kirche des Heiligen Edmund zusammen und 
schwuren mit den Mächtigeren beginnend, an dem großen Altar, 
daß, wenn der König sich der Gewährung der schon genannten 
Gesetze und Freiheiten entziehen würde, sie ihn mit Krieg überziehen 
und den Gehorsam aufkündigen würden, bis er ihnen durch eine mit 
seinem Siegel bekräftigte Urkunde alles bestätigte, was sie ver- 
langten.“ Dieses Abkommen für den Fall, daß König Johann sich 
der Konzession der Gesetze und Freiheiten entziehen (diffugere) 
sollte, bekommt einen guten Sinn, wenn wir es auf die mit den eigen- 
händigen Zugeständnissen des Königs im Anschluß an eine Abschrift 


! Petit-Dutaillis S. 123 bemerkt, daß der Wortlaut der „unknown Charter“ 
an manchen Stellen mehr mit den Articuli Baronum, an anderen mit Magna 
Charta übereinstimmt. Das ist nur bei der von mir aufgestellten Hypothese 
leicht erklärlich. Für ale anderen Vermutungen ergeben sich daraus Schwierig- 
keiten, die nur durch weitere Hypothesen oder gar nicht beseitigt werden können. 


Zur Vorgeschichte der Magna Charta. 457 


der Krönungscharte Heinrichs I. beziehen. Nur solch ein Aktenstück 
lohnte es sich noch damals der Versammlung aus London zu über- 
senden und bekannt zu geben. Der Sachverhalt wird noch klarer, 
wenn wir die weiteren Vorkehrungen, die gleich getroffen wurden, 
mit den Worten unserer Quelle darlegen. „Sie kamen endlich sämt- 
lich überein, daß sie nach Weihnachten alle zugleich zum König 
gehen und ihn bitten wollten, ihnen die vorbezeichneten Freiheiten 
zu bestätigen. Inzwischen wollten sie sich mit Pferden und Waffen 
so versehen, daß, falls der König von seinem eigenen Eid, was sie 
ihm wohl zutrauten, gemäß der ihm eigenen Doppelzüngigkeit zurück- 
springen wollte, sie ihn sofort durch Wegnahme seiner Schlösser zur 
Genugtuung zwingen könnten.“ Die Barone, die sich einmütig 
zu solchem Plane zusammenfanden, mußten also schon etwas in der 
Hand haben, was sie als eine feierliche Zusage ihnen genügender 
Freiheiten und Gesetze seitens des Königs Johann betrachteten. 
Das kann nicht die Krönungscharte seines Urgroßvaters gewesen 
sein; wohl aber die Abschrift derselben mit den eigenhändigen Auf- 
zeichnungen des Königs über Zugeständnisse, die er seinen Baronen 
machen wollte. Erst so wird der ganze Vorgang verständlich. 

Aber der König war im Januar 1215 in London nicht mehr gewillt, 
ohne weiteres die Zusagen zu erneuern, die er in der Not eines unglück- 
lichen Krieges seinen Stellvertreter bevollmächtigt hatte, zur Be- 
ruhigung der aufgeregten Barone in seinem Namen zu machen. Er 
erbat sich Bedenkzeit bis nach Ostern. Dann kam es zu Verhandlungen 
zwischen den kriegsmäßig versammelten Baronen in Brackley und 
den Abgesandten des Königs. Erst jetzt arbeiteten die Führer der 
Barone ihre Forderungen zu den 49 Artikeln aus, die sie auf einem 
„schedula“?2 dem König übersandten. An die Stelle der als Charta 
Henrici bezeichneten Aufzeichnungen des Königs traten damit „Capi- 
tula quae Barones petunt et dominus Rex concedit.“ 

Der in Paris gemachte Fund der Kopie einer Kopie der Krönungs- 
charte Heinrichs L mit 12 Konzessionen des Königs Johann dahinter 
ist also von großer Wichtigkeit zum klaren Verständnis der Vor- 


1 Roger von Wendover, Chronica sive Flores Historiarum ed. Coxe. 1841. 
vol. III, S. 292f. 

2 Mc. Kechnies Versuch (S. 40 und 204) diesen „schedula“ als die unknown 
charter aufzufassen, die dem König zur Besiegelung übersandt wurde, scheitert 
daran, daß wir die Capitula haben, die der König in Runnymede wirklich 
besiegelte. 


458 Ludwig Rieß. 


geschichte der Magna Charta. Er macht uns die in unseren Quellen 
enthaltenen Angaben über den Einfluß, der bei den Beratungen der 
Barone wiederholt einem vorgelegten Aktenstück zukam, auf dem 
sich die 115 Jahre alte Krönungscharte Heinrichs I. befand, erst 
verständlich. 


Anhang: 
Die sogenannte „Unknown Oharter of Liberties“, 


Charta [per] quam Henricus, communi baronum consilio rex coronatus, 
eisdem et praelatis regni Angliae plurima privilegia concedit. 

(Hier folgt die Krönungscharte Heinrichs I. vom Jahre 1100.) 

Haec est carta Henrici per quam barones querunt libertates, et hec conse- 
quentia concedit rex Johannes: 

1. Concedit rex Johannes quod non capiet hominem absque judicio, nec 
aliquid accipiet pro justitia, nec injustitiam faciet. 

2. Et si contingat quod meus baro vel homo meus moriatur et heres suus 
sit in etate, terram suam debeo ei reddere per rectum relevium absque magis 
capiendi. 

3. Et si ita sit quod heres sit infra etatem, debeo quatuor militibus de 
legalioribus feodi terram bajulare in custodia, et illi cum meo famulo debent 
mihi reddere exitus terrae sine venditione nemorum et sine redemptione ho- 
minum et sine destructione parci et vivarii; et tunc quando ille heres erit in 
etate, terram ei reddam quietam. 

4. Si femina sit heres terre, debeo eam maritare, consilio generis gui, ita non 
sit disparagiata. Et si una vice eam dedero, ampliua eam dare non possum, sed 
se maritabit ad libitum suum, sed non inimicis meis. ` 

5. Si contigat quod baro aut homo meus moriatur, concedo ut pecunia sua 
dividatur sicut ipse diviserit; et si preoccupatus fuerit aut armis aut infirmitate 
improvisa, uxor ejus aut liberi aut parentes et amici propinquiores pro ejus 
anima dividant. 

6. Et uxor ejus non abibit de hospitio infra XL. dies et donec dotem suam 
decenter habuerit, et maritagium habebit. 

7. Adhuc hominibus meis concedo, ne eant in exercitu extra Angliam nisi 
in Normanniam et in Britanniam et hoc decenter; quod si aliquis debet inde 
servitium decem militum, consilio baronum meorum alleviabitur. 

8. Et si scutagium evenerit in terra, una marca argenti capietur de feodo 
militis; et si gravamen exercitus contigerit, amplius caperetur consilio baronum 
regni. 

9. Adhuc concedo ut omnes forestas quas pater meus et frater meus et 
ego afforestavimus, de afforesto. 

10. Adhuc concedo ut milites qui in antiquis forestis meis suum nemus 
habent, habeant nemus amodo ad herbergagia. sua et ad ardendum; et habeant _ 
foresterium suum; et ego tantum modo unum qui servet pecudes meas. 

11. Et si aliquis hominum meorum moriatur qui Judeis debeat, debitum 
non usurabit quamdiu heres ejus sit infra etatem. 

12. Et concedo ne homo perdat pro pecude vitam neque membra. 


Englands Kriege im Jahre 1513: 
Guinegate und Flodden. 


Von 
Wilhelm Busch. 


II. 
Flodden Field. 


II. Die Überlieferung. 


In der wilden Romantik der schottischen Grenzkämpfe, die an 
sich schon geeignet waren, das Interesse und die Phantasie der 
Menschen zu fesseln, erhebt sich ein Ereignis wie die Schlacht bei 
Flodden, ähnlich wie Bannockburn in überragender Bedeutung 
über die andern, es prägte sich den beiden beteiligten Völkern tief 
ein und regte sofort die nachschaffende Phantasie an, den Vorgang 
dem eigenen Wunsche und Bedürfnis gemäß auszugestalten. Der 
Historiker steht hier nicht nur vor der Schwierigkeit, die jede kriegs- 
geschichtliche Untersuchung und besonders der Verlauf einer Schlacht- 
handlung bei den vielfach widersprechenden und unklaren Quellen- 
berichten bietet, sondern hier hat die frühzeitig einsetzende Sage 
den Vorgang schon in der nächstfolgenden Zeit wie mit einem dichten 
Rankenwerke umsponnen. Wenn es das natürliche Recht der Poesie 
bleibt, wie es Walter Scott in seinem „Marmion“ geübt, dies mit 
dichterischer Phantasie zu verwerten und künstlerisch weiter aus- 
zugestalten, so ist in unserem Falle das Eigentümliche, daß auch 
die Geschichtsschreibung zum großen Teile denselben Weg gegangen 
ist, daß sie, statt durch das Rankenwerk hindurch auf den echten 
historischen Kern zu dringen, jenes nur noch mehr verdichtet und 
die Schwierigkeit der Klarstellung erhöht hat. Besonders die neuere 
Geschichtsschreibung hat nicht etwa die von der älteren vergessene 
Kritik nachgeholt, sondern in der fast naiven Weise der ältesten 
Erzähler noch mehr Stücke einer rein poetischen und legenden- 
haften Überlieferung der historischen Darstellung einverleibt und 


460 Wilhelm Busch. 


sie mit Zutaten der eigenen Phantasie verstärkt, so daß von wirk- 
licher Geschichte in dem Bilde bisweilen nicht mehr viel übrig ge- 
blieben ist. 

Nun ist der Feldzug und die Schlacht von Flodden ein Vorgang 
von solcher Bedeutung, daß er bis in jede Einzelheit klargestellt 
werden muß, zugleich bietet er eine lockende Aufgabe, durch all 
das Gestrüpp von Legende und ihr folgender Historie zu dem histo- 
rischen Tatbestand durchzudringen, soweit dieser überhaupt fest- 
zustellen ist. Eigentümlich bleibt, daß bei einem so viel besprochenen 
und so viel behandelten Ereignis hier zum ersten Male der Versuch 
einer kritischen Prüfung der gesamten Überlieferung gemacht wird, 
während bisher eine ziemlich freie Willkür in Auswahl und Verwer- 
tung der Quellen geschaltet hat. Das letzte Wort wird mit dieser 
Untersuchung nicht gesprochen sein, aber wir können doch hoffen, 
den historischen Vorgang auf diese Weise aufzuhellen, statt ihn, 
wie es leider bisher so vielfach geschehen ist, nur noch mehr zu 
verdunkeln. 


1. Die englischen Quellen und ihre italienischen 
Ableitungen. 

Unmittelbar zeitgenössische Nachrichten haben wir leider nur 
von englischer Seite, von der Seite des Siegers, die sich in mehr 
oder weniger zusammenhängende Gruppen einordnen lassen. Der 
Originalbericht der einen Gruppe ist in französischer Sprache ver- 
faßt: „Articles envouez aux Maistres des Postes du Roy d’Angle- 
terre, par son serviteur . . . le quel serviteur estoit a la d’bataille‘“‘, 
abgedruckt bei Pinkerton „History of Scotland“ II, London 1779, 
S. 456—458; die Überschrift bei Pinkerton lautet: „Gazette of 
the battleofFlodden September 1513“ (im folgenden „Gazette“ 
zitiert). Der Schlußsatz lautet in einem etwas rätselhaften Fran- 
zösisch im Anschluß an die Aufzählung und Beschreibung der er- 
oberten schottischen Geschütze: „Signees au dessoubs des choses 
dessus d’Thomas Sr. de Howard Admiral d’Angleterre, qui estoit 
a la d’bataille avec le conte de Surrey son pere, et menoit l’avant- 
garde.“ Pinkerton vermutet unter Bezugnahme auf diesen Schluß- 
satz, daß der „serviteur“ des Königs vielleicht Lord Thomas Howard 
selbst gewesen ist; jedenfalls hat der Verfasser bei dessen Abteilung 
gestanden, da er von allem, was bei ihr oder in ihrer Nähe vorging, 
am besten unterrichtet war. Da das Schreiben an „die“ Postmeister 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 461 


gerichtet ist, so war es wohl zur Verbreitung bestimmt; oberster 
Leiter der Posten, an den es somit jedenfalls kam, war Brian Tuke, 
der gewöhnlich als Sekretär des königlichen Siegelamtes (clerk of 
the signet) bezeichnet wird; in mehreren Briefen des Jahres 1517 
wird er außerdem „Governor“ oder „Master of the King’s Posts“ 
genannt (Robert Wingfield 26. Februar, Spinelly 19. August Br. II, 
2969, 3605; s. auch den Zahlungsbefehl vom Februar 1512 Br. I, 
1454, vgl. 3496). 

Eine englische, gegen Ende kürzende Bearbeitung der „Gazette“ 
liegt vor State Papers IV, S. 1f.: „Articles of the Bataill bit- 
wix the Kinge of Scottes and the Erle of Surrey in Brank- 
stone Feld, the 9. of Sept.“ (im folgenden zitiert als „Articles“; 
Auszug Br. I, 4441); aus der kürzeren Fassung der Articles ergibt 
sich schon, daß die französische der „Gazette“ die ursprüngliche war. 
Ferner gibt Brian Tuke selbst, der im Heerlager in Frankreich 
weilte, einen Bericht über die Vorgänge in Frankreich und Eng- 
land an Richard Pace, damals Sekretär bei Heinrichs Vertreter 
in Rom, dem Kardinal Christof Bainbridge, Erzbischof von York, 
datiert Tournai den 22. September 1513, vermutlich zur geeigneten 
Verwendung in Rom gleich lateinisch abgefaßt (im engl. Auszug 
bei Brown II, S. 133—135), der in den betreffenden Vorgängen 
ganz der „Gazette“ folgt, aber außer der ausführlichen Einleitung 
und einem selbständigen Schluß noch einige andere Einzelheiten 
hinzubringt; Brian Tuke wird somit noch ähnliche, uns leider nicht 
vorliegende Berichte wie den der Gazette erhalten haben. 

Dieser ganze Bericht Brian Tukes ist nun wieder übergegangen 
in eine in Rom unter dem Datum des 26. Oktober aufgezeichnete 
Darstellung der Ereignisse von ungenanntem Verfasser, der sich 
nur als „Anglorum amicus“ bezeichnet, in der Form eines Schreibens 
an den selbst in Rom weilenden Vorgesetzten Paces, Kardinal Christof 
Bainbridge (im folgenden zitiert als „Römischer Bericht“). 
Der Verfasser nennt selbst als seine Quellen die aus Tournai an 
Bainbridge eingelaufenen Briefe, denen er genau gefolgt sei. Es 
ist eine dem Kardinal gewidmete, zur Veröffentlichung bestimmte 
Schrift zum Preise Englands und besonders des im Übermaß be- 
weihräucherten Königs Heinrich, hinter dem auch Bainbridge 
seinen Anteil am Lobe erhält. Diese im Anhang zu den nachher 
zu nennenden Gedichten „La Rotta de Francciosi“ und „Là Rotta 
de Scocesi“ von Spencer für den Roxburghe Club (London 1825) 


462 Wilhelm Busch. 


im lateinischen Wortlaut veröffentlichte Darstellung ergänzt und 
korrigiert für uns in willkommener Weise den englischen Auszug 
von Brian Tukes Bericht bei Brown. 

Neben der Gruppe der Gazette und ihrer Ableitungen und Er- 
gänzungen steht selbständig ein zweiter Bericht, bei dem zwar 
nicht ausdrücklich gesagt ist, daß er von einem Augenzeugen stammt, 
bei dem sich dies aber aus der Darstellung ergibt und der auch stets 
so angesehen worden ist. Er ist eingeleitet: „Hereafter ensue 
the trewe encountre or batayle lately don betwene Englande 
and Scotlande. In whiche batayle the Scottishe kynge was slayne“; 
zum Schluß: „Emprynted by me, Richarde Faques, dwellyng in 
Poulys churcheyerde“ (zitiert als „Trewe encountre“); ein Neu- 
druck ist von Haslewood 1809 veranstaltet. Dieser war mir nicht 
zugänglich, jedoch fand ich einen Abdruck im Appendix der ersten 
Auflage von Galt „Life of Wolsey“ London 1812, während er in der 
meist verbreiteten 3. Auflage fehlt. In der Mitte dieser gedruckten 
Fassung ist ein wichtiges Stück ausgefallen, welches nach einem 
Manuskript, dem wieder der Anfang und das Ende des Berichtes 
fehlen, ergänzt ist von David Laing, in „Proceedings of the Society 
of Antiquaries of Scotland“ Vol. VII, Edinburgh 1870, S. 143—152; 
da die fehlenden Stücke hier nach dem Druck ergänzt sind, so liegt 
uns in den Proceedings der vollständige Bericht vor, nach welchem 
im folgenden zitiert wird. (Das bei Galt fehlende Stück s. Proceed. 
S. 145—148: erster Vormarsch, Umgehung, Anmarsch und Er- 
öffnung des Kampfes.) Der Verfasser ist nicht zu erkennen; da er 
die Vorgänge beim Vormarsch und die dabei gepflogenen Verhand- 
lungen eingehend und gut zu erzählen weiß, so könnte man ihn in 
der Nähe von Surrey selbst vermuten; auf die Gleichzeitigkeit des 
Berichts mit den Ereignissen macht schon Hodgkin (Archaeologia 
Aeliana XVI, S. 2) aufmerksam, da von zwei Engländern nach der 
Schlacht gesagt wird „both wantynge and as yet not founden“. 
(Proceed. S. 150.) Die Schlacht selbst ist sehr kurz behandelt, 
am ausführlichsten noch die Kämpfe auf den Flügeln unter Edmund 
Howard und Edward Stanley. Gegenüber den anderen Berichten 
ist „Irewe encountre“ ganz selbständig, aber wo wir nachprüfen 
können, vortrefflich unterrichtet. Es ergreift nicht Partei für den 
einen oder den anderen, die von ihm an meisten gerühmten sind 
der geschlagene Edmund Howard und der siegreiche Edward Stan- 
ley. Wegen einzelner Züge ist dieser Bericht für uns unentbehrlich. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 463 


Neben diesen beiden knappen und unmittelbaren Berichten der 
Gazette und des Trewe encountre, die leider die einzigen in ihrer 
Art bisher für uns geblieben sind, stehen die ausführlichen mittel- 
baren bei Hall und Jovius, zu denen sich Stow gesellt, der im 
ganzen einen philisterhaften Auszug aus Jovius mit einigen Zutaten 
anderer Herkunft liefert. Jovius gibt uns in seinen „Historiae sui 
temporis“ (Ausgabe Venedig 1552, Bl. 183a bis 188a) eine treff- 
lich abgerundete Darstellung vom Feldzug und von der Schlacht, 
wobei allerdings der rhetorische Aufputz, wie die langen Ansprachen 
Jakobs und Surreys, abzuziehen sind. Er geht entschieden mit seiner 
Vorlage etwas selbständig um, aber bei aller Verschiedenheit im 
Charakter der Darstellung tritt doch eine Verwandtschaft mit dem 
gleichfalls sehr ausführlichen jedoch einfacheren und naiveren Berichte 
bei Hall hervor (Chronicle, Ausg. von 1809, S. 555—564); beide be- 
nutzten zum Teil wenigstens dieselbe oder eine verwandte Vorlage, 
beide aber unabhängig voneinander in selbständiger Wiedergabe ihres 
Inhalts, da sie sich, auch wo sie übereinstimmen, in Einzelheiten 
ergänzen; Hall zeigt dabei seiner ganzen Art entsprechend eine 
stärkere Abhängigkeit, wobei er die Gewähr der größeren Treue 
für sich hat, als der mit eigener Auffassung der Handlung wie dem 
Bericht gegenüberstehende Jovius, der diesen daher auch wohl 
eigenmächtig verarbeitet. Stärkere Differenzen zwischen beiden 
zeigen sich bei dem die Schlacht eröffnenden Gefecht in der Be- 
urteilung Lord Dacres, wo wir bei Hall auf eine größere Lücke stoßen, 
und dann bei dem Ende der Schlacht, wo sie völlig auseinandergehen;; 
diese Punkte sind nachher in anderen Zusammenhange zu be- 
sprechen, sonst aber besitzen wir bei Jovius und Hall die Verarbei- 
tung des eingehendsten und durchweg brauchbaren Berichtes, viel- 
leicht auch zweier Berichte. 

Nun finden wir zum Teil die gleiche Vorlage wieder in der poe- 
tischen Bearbeitung des Vorganges, die kurz nach dem Ereignis 
in Rom entstand: „La Rotta de Scocesi“ (veröffentlicht von 
Spencer für den Roxburghe Club, London 1825). Das Gedicht steht 
zusammen mit „La Rotta de Francciosi a Terroana“”, zu der das 
Datum des Druckes, 12. September 1513, zugefügt ist; der unge- 
nannte Verfasser ist augenscheinlich der gleiche. Ich habe mir 
die Ausgabe der beiden Gedichte erst verschaffen können, als mein 
erster Aufsatz über Guinegate bereits gedruckt war. Die „Rotta 
de Scocesi“ enthält neben der freien dichterischen Behandlung 


464 Wilhelm Busch. 


des Stoffes eine Reihe unzweifelhaft historischer Angaben, in denen 
der Dichter augenscheinlich getreulich seinen Vorlagen folgt, und 
die wir zum größeren Teil durch die anderen Berichte bestätigt finden, 
so daß wir dies Gedicht unter die eigentlich geschichtliche, nicht 
die poetische Überlieferung einreihen dürfen und ebenso wie Jovius 
und den römischen Bericht unter die italienischen Ableitungen der 
englischen Quellen. Wenn dem Dichter auch ein verwandter, viel- 
leicht derselbe Bericht vorgelegen hat, wie Jovius, so hat er sich 
doch nicht ganz von ihm abhängig gemacht. Er stimmt besonders 
im Anfang mit ihm überein, in der Bitte Ludwigs um die schot- 
tische Hilfe, in dem Briefwechsel zwischen Jakob und Heinrich, dem 
Ill Road, sie allein sprechen von Vorzeichen, die vor der Schlacht 
geschahen, und endlich berühren sie sich, wenn auch lockerer, bei 
Jakobs eigner Beteiligung an der Schlacht. Sonst aber weicht das 
Gedicht, z. B. in der Verteilung der schottischen Anführer, von 
Jovius ab und stimmt hier genau mit dem römischen Bericht und 
Brian Tuke überein, beruht also zum Teil, vielleicht durch des 
letzteren Vermittelung, auf der Gazette. Mit dem Bericht und Brian 
Tuke gibt es die Anzahl der Schotten, den Beginn des Krieges, 
Jakobs Vertrauen auf die zu ihm gekommenen Franzosen, die Bot- 
schaften zwischen Jakob und Thomas Howard, die Einteilung des 
Heeres, das Schweigen über das Umgehungsmanöver u. a., mit 
ihnen und der Gazette z. B. die Verteilung der schottischen An- 
führer (im Gegensatz zu Jovius), die auffallende Ansetzung des Er- 
öffnungsgefechtes zwischen Hume und Edmund Howard an den 
Schluß der Schlachtschilderung mit den Abweichungen von Jovius 
in der Darstellung dieses Gefechtes. 

So ist das Verhältnis der Quellen zueinander außerordentlich 
verwickelt, neben einander haben wir enge Berührung und starke 
Abweichung, Abhängigkeit und Selbständigkeit; immerhin dürfen 
wir, wenn wir Jovius und Hall ihrer besonderen Art und Ausführ- 
lichkeit wegen zusammennehmen und den römischen Bericht und 
Brian Tuke trotz ihrer zahlreichen selbständigen Zufügungen zur 
Gazette stellen, vier Gruppen unterscheiden: 1. Hall, Jovius, Stow; 
2. Gazette, Articles, Brian Tuke, Römischer Bericht; 3. Trewe en- 
countre; 4. die zum Teil mit der ersten, zum Teil der zweiten Gruppe 
sich berührende Rotta de Scocesi. 

Nun treten zu diesen noch cinige ergänzende Berichte hinzu. 
Polydor Vergil (S. 27f.) gibt in seinem kurzen, obendrein noch 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 465 


rhetorisch stark aufgeputzten Bericht reichlich soviel Unrichtiges 
wie Richtiges, dagegen liefert uns manches Ergänzende Ruthal, 
der Bischof von Durham, in seinem Brief an Wolsey, 20. September 
1513 (von Robert White im Wortlaut veröffentlicht in Archaeologia 
Aeliana V, 1861, S. 176—184, von Brewer Nr. 4460—4462 in drei 
verschiedenen Teilen im Auszug gegeben, Nr. 4460 ist in Arch. 
Ael. als Nachschrift bezeichnet); dazu kommen spätere Briefe Lord 
Dacres an Heinrich, 22. Oktober 1513 (Br. 4520), und an den Ge- 
heimen Rat, 17. Mai 1514 (Br. 5090, der betreffende Abschnitt im 
Wortlaut bei Pinkerton II. App. S. 460). Ruthal (Arch. Ael. S. 181) 
erklärt leider, daß er sich nicht weiter äußern wolle, da Lord Thomas 
Howard ausführlich an den König berichtet habe, während dieser 
Bericht uns fehlt; ob die Gazette ein Auszug, vielleicht ein kurzer 
Vorbericht war, wissen wir nicht; möglich ist, daß der nachfolgende 
ausführliche Bericht die Unterlage für Hall und auch für Jovius 
gebildet hat. 


2. Die schottischen Quellen. 


Es bleibt zu bedauern, daß wir gleichzeitige oder annähernd 
gleichzeitige Berichte nur von englischer Seite haben. Höchstens 
daß die über Frankreich gehenden ersten Nachrichten aus Schott- 
land stammten, die von einem großen schottischen Siege mit völliger 
Vernichtung der Engländer zu berichten wußten (Brown II Nr. 306f., 
313, 322, 354£.; vgl. Br. 4455: Kardinal Bainbridge an Heinrich über 
die in Rom umlaufenden Nachrichten). 

In der Mitte zwischen Quellenbericht und späterer Darstellung 
steht die Erzählung von Robert Lindsay of Pitscottie in seiner 
History of Scotland (Edinburg 1728 S. 112—118). Pitscottie war 
vermutlich ein Knabe, als Flodden geschlagen wurde (vielleicht 
um 1500 geboren; s. Aeneas Makay in Nat. Biogr., Reissue, XI. 
1192f.); das Werk wurde erst 1728 in Edinburg gedruckt, dann 
wiederholt 1749, 1778, 1814. Die Bedeutung Pitscotties für uns liegt 
darin, daß er am reinsten die Legende wiedergibt, wie sie sich bis 
zu seiner Zeit in Schottland durch die mündliche Tradition ausgebil- 
det hatte, auf der anderen Seite auch darin, daß gerade er die spätere 
schottische Geschichtsschreibung bis auf die neuesten Bearbeiter 
sehr stark beeinflußt hat; als geschichtliche Quelle ist er im ganzen 
wie im einzelnen völlig unbrauchbar, er gibt kaum einen Zug so wie 
er wirklich gewesen ist; sein Zweck ist der Nachweis, daß das schot- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 39 


466 Wilhelm Busch. 


tische Volk eigentlich nicht vor dem englischen erlegen ist, sondern 
nur durch die Fehler seines Königs und anderer wie des Lord Hume 
ins Unglück gestürzt wurde. 

Ein Zeitgenosse Pitscotties war George Buchanan (geb. 1506, 
gest. 1582). Seine „Rerum Scoticarum historia“ erschien in seinem 
Todesjahr 1582, ist also in seinen letzten Lebensjahren abgefaßt 
worden; im ganzen bestätigt sich auch für uns das Urteil Leopold 
Rankes, daß das Werk in seinen älteren Partien geringen Quellen- 
wert hat. Seine Darstellung ist in ihrer Herkunft kaum festzustellen, 
und wenn sie auch in Einzelpunkten mit anderen übereinstimmt, 
so erweist sie sich im ganzen doch wenig brauchbar. 

Neben diesen beiden ist noch John Lesley, Bischof von Roß, 
als ihr jüngerer Zeitgenosse zu nennen (geb. 1527, gest. 1596; s. über 
ihn T. F. Henderson in Nat. Biogr., Reissue XI, 972—978). Er hielt 
zum alten Glauben, gehörte zu den Vertrauten der Königin Maria 
und erduldete während ihrer Gefangenschaft selbst in England eine 
mehrjährige Kerkerhaft (1571—1573); er verließ dann das Land 
und kam 1574 nach Frankreich, später nach Rom, kehrte aber 
wieder nach Frankreich zurück und starb in einem Kloster bei Brüssel. 
Seine schottisch geschriebene „History of Scotland from the death 
of King James I. in the year 1436 to the year 1561“ verfaßte er 
während seines Aufenthaltes in England 1568—1570 und nahm in 
Rom eine dort 1578 gedruckte lateinische Umarbeitung vor: „De 
Origine, Moribus et Rebus Gestis Scotorum libri decem“, mit mancher- 
lei Änderungen an der früheren Fassung. Die ältere englische Redak- 
tion wurde erst 1830 mit Unterstützung des Banatyne Clubs in Edin- 
burg gedruckt (die von mir benutzte Ausgabe), eine Übersetzung 
des lateinischen Textes in der Scottish Text Society 1884—1891. 
In der 1571 verfaßten Widmung an Maria Stuart nennt er Polydor 
Vergil und Hall unter seinen Quellen und spricht nachher nur im 
allgemeinen von „foreine as Scottis wreittaris", die er in London 
für sein Werk benutzt habe. Im wesentlichen stützt er sich auf Hall, 
stellt aber auch eine über diesen hinausgehende selbständige Über- 
lieferung dar, deren Herkunft mit Ausnahme der zum Teil auch 
von Hall benutzten Aktenstücke nicht nachweisbar ist. Er ist ruhiger 
und sachlicher als Pitscottie und wenn auch bei der öfteren Unsicher- 
heit über seine Quellen Vorsicht geboten ist, bietet er doch einiges 
brauchbar Scheinende dar. Jedoch liegt im ganzen bei allen drei 
genannten schottischen Schriftstellern der Hauptwert darin, daß 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 467 


wir durch sie gegenüber den englischen Nachrichten, auf die wir 
sonst allein angewiesen sind, wenigstens ein Bild auch der schottischen 
Überlieferung und Auffassung des Ereignisses erhalten. 


3. Die poetische Überlieferung. 


Mit Vorliebe hat sich die Dichtung von den Zeitgenossen bis auf 
Walter Scott des dankbaren Gegenstands der Floddenschlacht be- 
mächtigt; die bekanntesten und ausführlichsten Balladen verherr- 
lichen das Haus der Stanleys und damit Edward Stanlevs Taten 
auf dem linken englischen Flügel, während die Familie Howard auf 
diesem Gebiet den Stanleys nichts entsprechendes gegenüberzusetzen 
hat. Der Gegensatz der diese beiden Familien betreffenden Über- 
lieferung klingt übrigens schon aus den historischen Berichten 
heraus, man kann fast von einer Howard-Überlieferung bei Hall 
und der Gazette, einer Stanley-Überlieferung bei Jovius sprechen; in 
der Stanley-Überlieferung tritt die Tendenz schärfer hervor, welche 
besonders die Balladendichtung völlig zu ihren Gunsten beherrscht. 
(Über den Stanley-Kreis in der Dichtung s. C. H. Firth „The Ballad 
History of the Reigns of Henry VII. and Henry VIII.“ Transact. 
of the Royal Hist. Soc. III. Ser., vol. II, S. 21ff.) Die meisten histo- 
rischen Elemente enthält die große (von Firth nicht herangezogene) 
Ballade „The Battle of Floddon Field“ (mit eingehenden Noten 
und einer Reihe kleinerer Dichtungen im Anhang herausgegeben von 
Henry Weber, Edinburg 1808). Im ganzen folgt der Verfasser der 
bei Hall und Jovius gegebenen Überlieferung. Für ihn steht Stanley 
im Vordergrund, der Gegensatz zwischen den Howards und Stan- 
leys hat großes Interesse für ihn, aber er folgt soweit den Quellen, 
daß er trotz aller Verherrlichung Stanleys auch den Howards gerecht 
wird, besonders der persönlichen Tapferkeit des auf dem rechten 
Flügel geschlagenen Sir Edmund. Aber die Verwertung des Gedichtes 
als Quelle, wie sie gerade durch neuere Darsteller vielfach geschehen 
ist, muß abgelehnt werden, denn überall, wo der Dichter sich von 
den auch uns bekannten historischen Quellen löst, hört jede Kon- 
trolle darüber für uns auf, ob wir vor einer poetischen Erfindung 
oder vor einer Angabe aus uns unbekannter Quelle stehen; das 
erstere ist durchweg das wahrscheinlichere und daher ist das Ge- 
dicht aus der Quellenliteratur ganz zu streichen. 

Noch mehr gilt das von den beiden in Bischof Percys Sammlung 
veröffentlichten Balladen des Stanley-Kreises: „Scotish Ffeilde“ 


32* 


468 Wilhelm Busch. 


und „Fflodden Ffeilde“ (Bischop Percys Folio Manuscript ed. by 
John W. Hales und Fred. J. Furnivall, I, S. 199 —234 und 313—340). 
Die Ausdrucksweise in „Scotish Ffeilde“ läßt es als ebenso möglich 
erscheinen, daß der Verfasser im englischen Heere bei Flodden wie 
in dem bei Thérouanne, wenigstens beim Beginn der Belagerung 
zugegen war (s. Veřs 91, 253, 314, 377); sein Gedicht ist nach 1515 
(V. 285) aber noch bei Heinrichs VIII. Lebzeiten geschrieben (V. 49); 
die Frage seiner Augenzeugenschaft ist gleichgültig, da er jedenfalls 
sehr schlecht Bescheid weiß. Der Eingang schildert Heinrichs VII. 
Landung und die Schlacht bei Bosworth, dann Heinrichs VII. 
Nachfolge, den Feldzug gegen Thérouanne, ausführlicher den gegen 
Schottland, Humes Einfall, endlich Flodden. Historisch ist das 
Gedicht gar nicht brauchbar, die wichtigsten Schlachtinomente sind 
kaum zu erkennen, alles gibt nur den Rahmen für den Ruhm der 
Stanleys und der Männer von Cheshire und Lancashire. Noch mehr 
tritt dies bei „Fflodden Ffeilde“ hervor, das nur eine Recht- 
fertigung der letzteren für ihre Flucht auf dem rechten Flügel jet 
es ist ein Stanley-Lied, in dem alle andern Ereignisse zurücktreten. 
Beide Balladen sind schon früher, aber unvollständig veröffentlicht 
worden, die erste von John Robson in Chetham Miscellanies, II, 1856, 
die zweite von Weber a. a O. S. 366f. Weber gibt unter den er- 
gänzenden Veröffentlichungen auch die poetisch schönste aller an 
' Flodden anknüpfenden älteren Dichtungen (S. 297f.), die von schot- 
tischer Seite stammt, „The Flowers of the Forest“, deren reizvolle 
deutsche Umdichtung durch Theodor Fontane, „Die Blumen des 
Waldes“ (Gedichte, S. 446), bekannt ist, der die beiden Schlußstrophen 
am Ende unserer Darstellung entnommen sind. 


4. Die historischen Bearbeitungen. 


Die Schlacht von Flodden ist bei dem Interesse, das sie fand, 
sehr oft in allgemeinen Werken wie in Monographien dargestellt 
worden, wobei wir vor der schon berührten eigentümlichen Erschei- 
nung stehen, daß gerade die neuere Geschichtsschreibung nicht etwa 
die von der älteren versäumte kritische Prüfung der Quellen nach- 
holte, sondern über sie hinaus Stücke der rein poetischen und legen- 
dären Überlieferung ihrer historischen Darstellung einverleibte und 
durch willkürliche Zufügungen ergänzte. Vor allem ist durchweg mit 
vollkommener Willkür der eine Teil der Quellen benutzt, der andere 
aber völlig übergangen worden, der eine Bearbeiter wieder stützt 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 469 


sich auf literarische Quellen ohne Kenntnis des Geländes, der andere 
rekonstruiert die Schlacht aus genauester Kenntnis der Örtlichkeit, 
aber mit Vernachlässigung dessen, was die schriftliche Überlieferung 
sagt. 

Die älteste Darstellung von Pinkerton (Hist. of Scot. II, London 
1797, S. 102—104) stützt sich im wesentlichen auf Hall und ist 
damit zuverlässig nur soweit es diese eine Quelle auch ist; John 
Lingard (Geschichte von England, deutsch von Salis, vol. VI. Frank- 
furt a. M. 1828, S. 31—34) benutzt zwar Hall, Jovius und die Gazette, 
also die wichtigsten Originalberichte, trifft aber, wo diese nicht über- 
einstimmen, seine Entscheidung nach freier Wahl. Patrick Fraser 
Tytler (Hist. of Scotl. vol. V. Edinburg 1851, S. 57ff.) zieht zwar 
originale Quellen heran, auch urkundliches Material, wählt aber 
ebenfalls seine Gewährsleute willkürlich aus und verwendet ohne 
Unterschied auch Buchanan und Pitscottie; in der Gazette und den 
Articles sieht er zwei verschiedene Quellen; die bleibenden Lücken 
ergänzt er nachschaffend mit eigener Phantasie. Immerhin geben 
diese älteren Darsteller eigentlich die besseren und anschau- 
licheren Bilder des Schlachtverlaufes. Robert White (The Battle 
of Flodden, Archaeologia Aeliana, New Ser. III, 1859, S. 197—236; 
verfaßt schon 1858) folgt in der Hauptsache Hall, zieht aber auch 
Pitscottie und die gesamte poetische Überlieferung bis auf Scotts 
„Marmion“ mit heran, so daß wir eine ziemlich freie Konstruktion 
des ganzen Verlaufes erhalten. Er druckt einen für die Gelände- 
kenntnis nicht unwichtigen Aufsatz des Vikars Robert Jones ab, 
der für mich von Interesse war, da ich leider die Arbeit von 
Jones selbst „The Battle of Flodden Field“ (Edinburg und London 
1864) nicht habe erhalten können. John Hill Burton (Hist. 
of Scotl. 2. Ed. Vol. III., Edinburg and London 1874, III, S. 76—79) 
läßt in seiner kurzen Darstellung den Gang der Handlung überhaupt 
nicht erkennen. Auch der einzige deutsche Bearbeiter, Reinhold 
Pauli („Die Anfänge Heinrichs VIII.“ in: „Aufsätze zur englischen 
Geschichte“ N. F. Leipzig 1883, S. 200—203) gibt mehr eine lebhafte 
und farbenreiche Schilderung einzelner Vorgänge, die er den verschie- 
denen Berichten entnimmt, als eine Entwicklung des ganzen Ver- 
laufs, die bei ihm gar nicht erkennbar ist. T. Hodgkin (in Arch. 
Ael. vol. XVI, 1894, S. 1—45, verfaßt schon 1891) verfährt trotz red- 
lichen Willens im ganzen recht dilettantisch in der Benutzung seiner 
Quellen, unter denen übrigens der wichtige Bericht bei Jovius ganz 


470 Wilhelm Busch. 


fehlt. Das Gelände kennt er sehr gut und macht dadurch manche 
richtige Bemerkung, läßt sich aber zu sehr durch die poetische Über- 
lieferung, besonders die große von Weber veröffentlichte Ballade 
über Flodden bestimmen. Cadwallader J. Bates (Flodden Field, 
Arch. Ael. XVI, 1894 S. 351—372, vorgelegt schon Dezember 1892 
und Februar 1893) stellt wenigstens einige der Quellen übersichtlich 
zusammen, aber ohne Vollständigkeit. Er schließt sich sonst eng an 
Hodgkin an, ohne jede Sonderung von historischer und poetischer 
Überlieferung, und gibt auf Grund dieses Materials ähnlich wie Pauli 
lediglich eine Reihe von ihm noch poetisch ausgeschmückter Einzel- 
heiten aus den Kämpfen, ohne daß wir ein Bild der Gesamthandlung 
erhalten. P. Hume Brown (Hist. of Scotl. I, Cambridge 1900, S. 334 
bis 339) nimmt über seine Vorgänger Hodgkin und Bates hinaus 
noch Pitscotties legendenhafte Züge auf, um an dessen Hand zu dem 
tröstenden Ergebnis zu kommen, daß die Schlacht bei Flodden keine 
nationale Schmach für die Schotten gewesen sei gleich der von 
Bannockburn für die Engländer. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt 
auch Andrew Lang (Hist. of Scotl., Edinburg und London 1900 
S. 376—381, 389-—391), während er sonst einige kritische Bemer- 
kungen gegen Brown macht, sich aber ohne etwas Selbständiges 
hinzubringen in der Auswahl und der Benutzung der Quellen eng 
an Bates anschließt. H. A. L. Fisher (The History of England 
1485--1547, London 1906 S. 189f.) läßt in seiner ganz kurzen Dar- 
stellung der Schlacht wenigstens die poetischen Zutaten aus dem 
Spiel und kehrt damit zu der in diesem Punkte gesunderen Auf- 
fassung der älteren Bearbeiter zurück, folgt aber gerade da dem 
Berichte des Jovius allein, wo dieser irrt und von den anderen gleich- 
zeitigen Quellen abweicht. Brewer (The Reigen of Henry VIII. 
1884) und A. F. Pollard (Henry VIII., London 1905) gehen auf den 
Verlauf der Schlacht nicht weiter ein. 

So verschieden die große Zahl der Bearbeiter im einzelnen ist, 
so stimmen sie alle mehr oder weniger in dem einen Fehler überein, 
daß sie nicht an eine möglichst vollständige Zusammenstellung 
aller erreichbaren Quellen, noch weniger an deren vergleichende 
kritische Prüfung gedacht haben, und ebenso nicht an eine 
Gegenüberstellung der gesamten schriftlichen Überlieferung und 
des Geländes. Für dies alles war eigentlich die erste Arbeit noch 
zu leisten. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 471 


II. Zur Kritik der Ereignisse. 
1. Die Vorbereitung zur Schlacht. 


Surreys Vorrücken über Wooler auf Milfield. Den aus- 
führlichsten Bericht gibt Hall S. 557—560; kürzer, aber in guter 
Übereinstimmung mit ihm Trewe encountre (Proceed. of the Soc. 
of Ant. of Scotl. VII, 1870 S. 143f.) mit der kleinen Differenz, daß 
nach ihm Surrey den Ilay-Herold drei, nach Hall zwei Meilen vor 
dem englischen Lager empfing. Erheblich kürzer ist Polydor Vergil 
S. 26f.; vgl. Stow S. 494, Brian Tuke (Brown S. 133f.) und den römi- 
schen Bericht (Anhang zu La Rotta etc S. 3. ) Lesley S. 94 gibt auch 
den Wortlaut des vom schottischen Herold überbrachten Zettels, 
den sonst nur Hall hat, mit kleinen, nicht nennenswerten Abwei- 
chungen; nur irrt er im Zeitpunkt der Überreichung. Hall sagt 
S. 560, Surrey sei in Schlachtordnung und gefechtsbereit nach Wooler 
marschiert, habe dort die Nacht (zum 7. September) verbracht, drei 
kleine Meilen von den Schotten entfernt (dieselbe Entfernung 
nennt Trewe encountre, Proceed. VII, 145), zwischen ihnen sei ein 
breites Kornfeld, genannt Milfield gewesen; am Morgen des 7. habe 
Jakob das Artilleriefeuer gegen die Engländer ohne Erfolg beginnen 
lassen. Hodgkin (Arch. Ael. S. 16 Note) weist darauf hin, daß Wooler 
sechs englische Meilen von Flodden entfernt, Halls Angabe also 
ungenau sei, und auch Andrew Lang (Hist. of Scotl. I, 378) läßt 
Surrey 6 Meilen entfernt in der Ebene bei Wooler selbst Halt machen, 
so daß nach ihm Halls Darstellung zu beseitigen wäre. Die Un- 
genauigkeit liegt darin, die schlachtbereite Aufstellung bei dem Ort 
Wooler anzunehmen, in dem Surrey nur sein Quartier gehabt haben 
wird. Trewe encountre sagt: „to a Ffelde callid Woller Haghe“, 
Hall: „too a place called Woller Hawgh“; aus der ganzen sonstigen 
Darstellung geht klar hervor, daß Surrey über den Ort Wooler hinaus 
bis zur Ebene von Milfield rückte, so nah, daß Jakob sogar die Ge- 
schütze spielen ließ. Diese Stellung wird nördlich von Ewart Park 
gewesen sein, von wo sich das Gelände eben bis Milfield erstreckt, 
um dann anzusteigen. Auch Jovius (Bl. 183b) sagt, daß Surrey sich 
in einer Ebene drei Meilen vom Feinde entfernt schlachtbereit auf- 
gestellt habe. Von Flodden bis zum Rande von Ewart Park sind 
genau drei Meilen, von Milfield zwei. 

In der Geländeschilderung läuft nun Jovius (Bl. 183a) ein größerer 
Irrtum unter, indem er zwar richtig die Sumpfdeckung zur Linken 


472 Wilhelm Busch. 


der bei Flodden stehenden Schotten erwähnt, den Tillfluß selbst aber 
als ihre rechte Flankendeckung bezeichnet; daß das nur ein äußer- 
liches Versehen von Jovius in der Benutzung seiner Vorlage an 
dieser Stelle war, beweist, daß er nachher (Bl. 184 a) bei Surreys 
Flankenmarsch die Örtlichkeit, den Tillfluß und Barmoor Wood 
ganz richtig in Übereinstimmung mit Hall schildert. Auffallend ist, 
daß Buchanan, der in der Annahme eines Angriffsplans auf Ber- 
wick schon mit Jovius übereinstimmt, auch hier (S. 451) dieselbe 
zum Teil unrichtige Geländeschilderung gibt wie dieser: Berge im 
Rücken, zur rechten in tiefem und unpassierbarem Flußbette der . 
Tilfluß. — Das Schreiben Surreys an Jakob, 7. September 1513, 
Ellis I, 1 S. 86f., Stow S. 494, Br. 4439, sonst Trewe encountre, 
Proceed. of Ant. S. 146 und Hall S. 560, der aber den durch Rouge- 
cross übermittelten Brief Surreys nicht mitteilt wie Stow; das Vor- 
treten Huntleys im schottischen Kriegsrat erwähnt allein Jovius 
(Bl. 183bf.); die Botschaft Lord Thomas Howards an Jakob s. 
außerdem bei Brian Tuke (Brown S. 133f.) und dem römischen 
Bericht S. 4. 

Der Umgehungsmarsch Surreys am 8. und 9. September. 
Die wichtigsten Berichte sind der eingehende bei Jovius (Bl. 184 af.), 
der kürzere bei Hall (S. 560f.), dazu Trewe encountre (Proceed. VII, 
146f.), die jedoch alle nur durch den Vergleich mit der Karte 
ganz verständlich werden. In der Ordnance Survey Map (Sheet 3, 
Ford, im Maßstabe 1 engl. Zoll = 1 englische Meile, d. h. 1 : 63360) 
läßt die Geländezeichnung gerade für das Schlachtfeld an Genauig- 
keit zu wünschen übrig. Aus den Berichten geht der englische 
Flankenmarsch auf dem rechten Tillufer nach Norden ganz klar 
hervor, nur stimmt nicht, daß Hall Barmoor Wood zwei Meilen 
von den Schotten entfernt sein läßt, während es von Norden bis 
Barmoor in Luftlinie sechs englische Meilen sind. Trewe encountre 
(S. 147) sagt, daß Surrey am 8. den Till überschritten, in Sicht der 
Schotten , höchstens zwei Meilen von ihnen entfernt marschiert sei 
und die Nacht bei Barmoor Wood zugebracht habe. Wenn zwei 
Meilen auch hier zu wenig gerechnet sind, so entspricht dieser Bericht 
den Verhältnissen eher; besonders geht daraus hervor, daß der Vor- 
marsch nicht schon im Schutz der Berge, also etwa über Doddington 
gegangen ist, sondern auf der östlich von Milfield über den Till 
führenden Straße, also zuerst zwischen den Bergen und dem Till, 
bis Surrey den durch die Erhebung gedeckten Lagerplatz erreichte. 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 4713 


Auffallender Weise sprechen alle drei Quellen zugleich von einer 
Deckung gegen etwaiges Artilleriefeuer, was bei der Entfernung 
gar nicht in Betracht kommen konnte. Sonst liegt der Vorgang nach 
diesen Berichten klar. 
-Hodgkin (Arch. Ael. S. 18ff.) gibt für den Vormarsch eine eingehende 
durch eine Kartenskizze belegte Erörterung, bei welcher er der An- 
sicht folgt, die Jones in einem Brief an Robert White (Arch. Ael. III, 
1859, S. 233) ausführte. Freilich können beide für ihre Annahme 
nichts anführen als ihre eigene Vermutung und auch Whites Wider- 
spruch (S. 235) ist nur auf ein „more probably“ basiert, während 
keiner von ihnen die Quellen heranzieht. Danach wären Howard 
und Surrey von Barmoor aus auf völlig getrennten Wegen, ersterer 
in nördlichem Bogen, um den Schutz der Hügel nicht zu verlieren, 
nach Twizel Bridge gerückt, was schon mit Halls Angabe, daß Jakob 
den nördlichen Vormarsch der Engländer gesehen habe, und ebenso 
mit Trewe encountre in Widerspruch steht; dann sei er wieder 
in einem weiten Bogen westlich über Cornhill nach Süden gegangen. 
Es kommt dabei auf einen konzentrischen Vormarsch von Howard 
und Surrey mit der Vereinigung vor dem Feinde heraus, ein Wagnis, 
das unter den gegebenen Verhältnissen kaum durchführbar und zu- 
gleich sehr überflüssig war; dabei aber findet diese künstliche An- 
marschkonstruktion in den Quellen nicht die geringste Stütze. 
Jovius (Bl. 184b) läßt die Engländer von ihrem Lagerplatz bei Bar- 
moor aus drei Meilen vorrücken, d. h. annähernd die Entfernung von 
Barmoor bis zum Till etwa bei Ford, und dann „bipartito binisque 
pontibus uno tempore“ über den Fluß gehen; irrig ist nur die Nennung 
einer zweiten Brücke, weil Surrey eine Furt bei Millford benutzte 
(Hall: „at Mylforde“), womit doch wohl der Übergang bei Etal ge- 
meint ist. Sonst kann, da Thomas Howard vor dem Vater marschierte, 
der Übergang ziemlich gleichzeitig begonnen worden sein; auch ist 
es natürlich, daß trotz des kürzeren Marsches Surreys Übergang durch 
die Furt sich langsamer vollzog als der Howards über die feste Brücke. 
So sagt auch die Gazette, Howard habe um 11 Uhr die Brücke 
bei Twizel überschritten, „et son pere le suyvit et passa apres 
avec l’arrieregarde; et la d’armee passee, mysdrent icelles en deux 
batailles“. Danach folgte Surrey dem Sohn auf dem gleichen Weg, 
was ebenfalls Hodgkins Annahme widerspricht. Nur hat der Schrei- 
ber nicht erwähnt, daß Surrey nur ein kleines Stück dem Sohn nach 
Norden folgte und schon bei Millford, nicht bei Twizel überging. 


474 Wilhelm Busch. 


Trewe encountre (Proceed. 147) ist hier leider wenig eingehend; 
der Bericht erzählt den Marsch bis Barmoor, den Mangel im eng- 
lischen Lager, und daß trotzdem Surrey vorgegangen sei, um sich 
zwischen Jakob und Schottland einzuschieben, indem er sich stellte 
(„countenansyng“), als ob er nach Schottland oder nach Berwick 
marschieren wollte; die Einzelheiten dieses Vormarsches werden 
leider übergangen. Brian Tuke (S. 134) und der römische Bericht 
an Bainbridge (a. a. O. S. 4) wissen von dem ganzen Umgehungs- 
manöver nichts. 

Es ergibt sich der Vormarsch so am einfachsten und natür- 
lichsten, daß Howard von Twizel direkt südlich marschierte 
und daß Surrey nach seinem Übergang durch die Furt ihm 
auf demselben Wege folgte. Auch Trewe encountre läßt nur 
die Auffassung zu, daß Vorhut und Nachhut im Anmarsch 
einander gefolgt seien. Ruthal hebt in seinem Brief an 
Wolsey (Arch. Ael. V, 177) gerade die Geländeschwierigkeiten 
beim Vormarsch hervor, den gefährlichen und schwierigen Marsch 
über Berg und Tal, wozu dann zuletzt der Ansturm gegen den 
von den Schotten besetzten hohen und steilen Hügel gekommen 
sei; das paßt ganz zu dem welligen Gelände zwischen dem Über- 
gangsort und dem Kanıpfplatz. Hodgkin gerät übrigens hier noch 
in verschiedene Widersprüche, indem er den von ihm vermuteten 
zehn Kilometer langen Marsch über Cornhill in einer Stunde zurück- 
legen und die Engländer schon um zwei Uhr bei Branxton ankommen 
läßt, während die Schlacht erst zwischen vier und fünf Uhr begann; 
die Pause füllt er durch den von Pitscottie berichteten schottischen 
Kriegsrat und die schottische Heeresbewegung aus, wobei nur ganz 
rätselhaft bleibt, daß die Engländer diese drei Stunden müßig im 
Tale hielten und nicht selbst die noch freie Höhe besetzten. Auch 
Tytler (V, 61f.) schließt sich hier mehr als gut außer an Buchanan 
an den historisch unbrauchbaren Pitscottie an. 

Der englische Aufmarsch. Vikar Jones betont in seinem Brief 
(Arch. Ael III, 232), daß der größere Teil der heute drainierten 
Niederung, welche von einem Bache durchflossen wird, früher bei 
Regen ganz morastig gewesen sei. Bates (Arch. Ael. XVI, 1894, 
S. 361—363) kommt nach einer längeren Erörterung zu dem Schluß, 
daß Howard eine gerade vor der feindlichen Front über diesen Sumpf 
führende Brücke benutzt habe, während Surrey getrennt davon 
unterhalb des Sumpfes über den Bach gegangen sei und sich dann 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 475 


Howard zur Linken angeschlossen habe. Es ist das wieder eine 
willkürliche Vermutung, zum guten Teil durch die poetische Über- 
lieferung veranlaßt. Der römische Bericht S. 4 sagt: „hic mons ita 
erat munitus et defensus tormentis bellicis, ut exercitus Anglorum 
cogeretur indagare quandam viam paludosam relictis post se tor- 
mentis“; ebenso natürlich Brian Tuke (Brown RH 134), und fast wört- 
lich übereinstimmend La Rotta de Scocesi S. 30. Die Engländer 
werden das sumpfige Gelände da überschritten haben, wo es am 
leichtesten passierbar war und wo sie nicht gerade vor der Front der 
feindlichen Geschütze in schmaler Marschkolonne überzugehen brauch- 
, ten, d. h. im Unterlauf des Baches, wie das Hall (S. 561) ausdrücklich 
sagt: er nennt ihn Sandyford- Bach, „whyche is but a mans step 
ouer“, nach Vikar Jones (Arch. Ael. III, 232) heißt er Pallinsburn. 
Erst als Thomas Howard so weit vorgerückt war, hat sich nach Hall 
der Rauch verzogen und war die Luft klar, so daß die Heere einander 
hätten bemerken können; hier im Angesicht des Feindes habe 
dann Howard seinen Vater zu schnellem Anmarsch gemahnt, der dann 
seine Nachhut „broughte egall in grounde wyth the forward on the 
left hande“ (d. h. of the forward). Auch nach der Gazette ließ 
Howard seine Vorhut plötzlich in einem kleinen Tale Halt machen, 
bis die Nachhut sich an seinen Flügel anschließen konnte, dann seien 
sie in einer Front vormarschiert. Ebenso läßt Trewe encountre 
(S. 147f.) Thomas Howard im Angesicht der gegnerischen Macht Halt 
machen und zu seinem Vater senden, er möge vorgehen und seinen 
rechten mit Howards linkem Flügel verbinden; das habe Surrey eilends 
getan „and was glad for necessite to make of two battalles oon good 
battell.“ 

Der Stellungswechsel der Schotten. Hall S. 561 und Trewe 
encountre S. 147 sagen ausdrücklich, daß König Jakob den Marsch der 
Engländer nach Schottland hin bemerkt habe, Hall gibt auch die Erzäh- 
lung von der Täuschung Jakobs durch den Engländer Giles Musgrave, 
nach ihm Lesley S. 94 und ebenso die große Ballade von Flodden Field 
(bei Weber S. 98). Nach Trewe encountre brach er sodann mit 
seiner ganzen Macht auf „out of the said great fortress towarde 
Scotlande“. Jovius und Hall berichten weiter, daß Jakob den 
nächsten Hügel besetzte, damit ihm die Engländer nicht zuvor 
kämen. Somit war ihm also auch ihre südliche Schwenkung nach dem 
Flußübergang nicht verborgen geblieben und nur zuletzt verdeckte 
ihm der von seinem in Brand gesteckten Lager aufsteigende Rauch 


476 Wilhelm Busch. 


den anrückenden Gegner, ebenso wie diesem die letzten schottischen 
Bewegungen (Hall: „the Englishemen passed .. . euer in the couert 
of the smoke“; vgl. Jovius Bl. 184 b). Nach Trewe encountre (S. 147) 
haben die Schotten „by thair crafty and subtill emaginacion” das 
Feuer angelegt, um ihre Bewegungen zu verbergen; ebenso stellt es 
Polydor Vergil (S. 27) dar. Ruthal erwähnt den Rauch nicht, aber 
nach ihm (an Wolsey Arch. Ael. V, S. 177, Br. 4461) hatten die 
Schotten „den Hügel, den Wind und die Sonne mit sich gegen unser 
Volk“. Somit hätte also nach dem bisherigen regnerischen Wetter 

am Schlachttag die Sonne geschienen, während Trewe encountre 

(Proceed. S. 150) sagt, daß die Schotten in der Schlacht manchen 

großen Vorteil hatten, „d. h. die hohen Hügel und Berge, einen 

großen ihnen günstigen Wind und plötzlichen Regen, „all contrary 

to our bowes and archers“. So berichtet der eine Augenzeuge von 

Sonne, der andere von Regen; da letzterer plötzlich gekommen sein 

soll, wird das Wetter zwischen Sonnenschein und Regen gewechselt 

haben, beides aber war den Engländern ungünstig. Der Aufbruch 

der Schotten und der Abbruch ihres Lagers muß über vier Stunden 

gedauert haben, bis sie dann das Heranrücken der Engländer zur 

Eile zwang, um vor ihnen ihre Stellung auf dem Branxtonhügel zu 

gewinnen (Hall „in greate haste“). Brian Tuke und der römische 

Bericht wissen vom schottischen Stellungswechsel ebensowenig 

wie von der englischen Umgehung. 

DieSchlachtordnung derSchotten. Daß die Schotten kampf- 
bereit auf dem Branxtonhügel standen, als die Engländer ihrer 
ansichtig wurden, wird von allen Quellen bezeugt. Nach Hall S. 561 
sah Lord Thomas Howard im Anmarsch vier „great battayles of the 
Scottes“, außer denen Hall aber nachher (S. 563) noch zwei nicht 
ins Gefecht eingreifende erwähnt. Nach der Gazette waren die ein- 
zelnen Heerhaufen viereckig oder keilförmig geordnet, jeder Haufen 
einen Bogenschuß von dem andern entfernt. Jovius (Bl. 186b) 
sagt: „quinque quadratas acies“, der römische Bericht (Anhang zu 
„La Rotta etc.“ S. 4): „exercitus Scotorum divisus fuit in quinque 
ordines et distributus in turmas quadrangulares, contorum, quos 
picas nunc vocant, similitudinem referentes“ ; genau damit stimmt 
wieder „La Rotta de Scocesi“ (ebd. S. 29) überein. Später, S. 32, 
erwähnt das Gedicht „il signor Dausi capitan francese“, der mit 
15 000 Mann „per refrescare le genti Scocese rimase alla riscossa in 
un burone“. Nach Trewe encountre (S. 147, vgl. 148) erschienen die 


ð 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 477 


Schotten vor den anmarschierenden Engländern „in IV great batells“. 
Auch Buchanan (S. 452) nennt vier Haufen, von denen einer in Reserve 
stand. Nach Halls eingehendem Bericht gingen vier schottische Heer- 
haufen getrennt zum Einzelangriff vor, und wenn auch die Gazette 
die örtliche Anordnung und zeitliche Reihenfolge für diese Einzel- 
kämpfe in ihrer kurzen Skizze nicht klarstellt, so tritt doch auch 
bei ihr der Verlauf der Schlacht in vier Einzelgefechten deutlich 
hervor, ebenso in den Articles (State Pap. IV. S. 1f.), bei Brian Tuke 
(Brown S. 134) und in dem römischen Bericht S. 4f. Auch Trewe 
encountre (S. 148) läßt die vier „battelles" getrennt angreifen, ebenso 
sind bei Jovius, wenn auch nicht so scharf voneinander getrennt 
wie bei Hall, vier schottische Einzelangriffe zu unterscheiden, und 
auch er spricht (Bl. 167b) wie Hall beim Ende der Schlacht von 
„postremis cohortibus ex ignavissimo genere militum“, die gar nicht 
mit eingegriffen hätten. Wir haben also die schottische Aufstellung 
in vier Gewalthaufen anzunehmen, die zum Angriff vorgingen, hinter 
denen noch eine Reserve stand, sei es geteilt oder einheitlich, so daß 
im ganzen entweder sechs Abteilungen nach Hall oder fünf nach der 
Gazette zu zählen sind. 

Die schottischen Anführer. Den Heerhaufen auf dem äußer- 
sten linken Flügel gegen Edmund Howard befehligte der Lord- 
Kämmerer Hume allein. An ihn schlossen sich rechts gegen Lord 
Thomas Howard nach Hall die Grafen Crawford und Montrose an, 
nach der Gazette und ihr folgend dem römischen Bericht S. 4, Brian 
Tuke S. 134, und La Rotta de Scocesi S. 31 (sie wiederholt die Namen 
bei der Schilderung des Kampfes S. 39), Huntley, Eroll und Crawford; 
dann folgte der Heerhaufen unter König Jakob selbst gegen Surrey, 
und endlich rechts gegen Sir Edward Stanley nach der Gazette 
und wieder dem römischen Bericht, Brian Tuke (der nur Lennox 
Namen ganz entstellt: „Havevves“), und La Rotta Lennox und 
Argyle, zu denen Hall hier Huntley hinzufügt. Trewe encountre 
nennt außer dem einen Lord Hume überhaupt keinen schottischen 
Anführer. Jovius Bl. 186b vertauscht bei diesem Bericht über die 
Aufstellung die Lords zur Rechten und zur Linken von Jakob, gibt 
ihnen aber bei der dann folgenden Schilderung der Schlacht genau 
dieselbe Stellung wie bei Hall, nur Huntley, den er zuerst auf die 
rechte Seite verweist, nennt er nachher im Kampf nicht. Wir haben 
es bei ihm also bei der ersten Anordnung mit einem Irrtum ähnlich 
wie bei seiner Geländeschilderung zu tun. Außer daß Hall und Jovius 


478 Wilhelm Busch. 


den Grafen Eroll nicht nennen, die Gazette mit ihren Gefolgsleuten 
nicht Montrose (wohl aber unter den Gefallenen), stimmen die maß- 
gebenden Berichte völlig überein bis auf die dem Grafen Huntley 
zugewiesene Stellung. Der Verfasser der Gazette, der hier die beste 
Kenntnis haben konnte, nennt ihn unter den Angreifern gegen 
Thomas Howard, die schottische Tradition (Lesley S. 95, Pitscottie 
S. 116) läßt Hume und Huntley zusammen die Avantgarde führen, 
worin ihr Hodgkin S. 26 und Bates S. 363f. folgen, welch letzterer 
obendrein aus“der Annahme, daß jede schottische Abteilung von 
zwei Grafen geführt sei, weiter folgert, jeder Haufen sei in zwei 
Abteilungen geteilt gewesen; er malt überhaupt Heeresordnung und 
Aufmarsch der Schotten sehr phantasievoll aus; ihm folgt Lang 
(Hist. of Scotland I, S. 379). Auch Hume, Brown und Tytler nehmen 
Hume und Huntley für den ersten Angriff zusammen, einzig und 
allein Fisher (Hist. of England S. 187) folgt der Gazette, indem er 
Huntley mit Crawford und Eroll gegen Lord Thomas Howard vor- 
gehen läßt. Sonst haben sich also in diesem Einzelpunkt die sämt- 
lichen historischen Bearbeiter von dem ganz unbrauchbaren Pits- 
cottie im Gegensatz zu allen Quellen führen lassen. Natürlich ist es 
möglich und bei dem Verlauf des Kampfes gegen Edmund und 
Thomas Howard sogar wahrscheinlich, daß die hier nebeneinander 
kämpfenden Abteilungen schließlich stark durcheinander gerieten; 
so berichtet auch Dacre später dem Geheimen Rat (17. Mai 1514, 
Pinkerton II, App. S. 460, Br. 5090), er sei mit Huntley und dem 
Kämmerer Hume zusammengetroffen, wonach man im Sinn der 
schottischen Tradition zur Annahme kommen müßte, daß Huntley 
neben Hume den linken schottischen Flügel befehligt habe, gegen den 
Dacres Flankenangriff ging, wenn nicht alle anderen Quellen dem 
widersprächen; Dacres Zusammentreffen auch mit Huntley erklärt 
sich am natürlichsten durch das Durcheinandergeraten dieser Ab- 
teilungen am Ende des Kampfes, wie ja auch die Teilnahme einer 
Abteilung von Thomas Howards Leuten am Schlußgefecht gegen 
Hume auf dem rechten englischen Flügel ausdrücklich bezeugt ist. 
Jedenfalls wird durch Dacre als ganz sicher bestätigt, daß Huntley 
auf diesem westlichen Teil des Schlachtfeldes gefochten haben muß, 
und daß Hall und ebenso Jovius irren, wenn sie ihn auf den rechten 
schottischen Flügel gegen Stanley stellen. Übrigens folgt auch hier 
die große Ballade über Flodden Hall. Wenn Bates S. 367 neben den 
Führern der zweiten schottischen Abteilung noch den Earl of Rothes 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 479 


nennt, so beruht dies nur auf einem Mißverstehen von Pinkertons 
Note zur Gazette, II, 457. — Über das Vorgehen der Schotten zu 
Fuß, seinen Anlaß, das Ablegen der Schuhe, ihre Bewaffnung s. 
Trewe encountre (Proceed. S. 150f.). 

Die englische Schlachtordnung. Die Gazette (Pink. II, 
416, mit ihren Ableitungen, Articles, State Pap. IV, 1, Brian Tuke, 
Brown 8. 134, Römischer Bericht S. 4) nennt „deux batailles avec II 
Elles (d.h. ailes) chacune bataille“. Im römischen Bericht heißt es: 
„exercitus Anglorum in duos dumtaxat ordines divisus fuit, quibus 
duae alae adhaerebant“ und La Rotta S. 28 entsprechend „in due 
ordine divisa“, letztere bringt aber nachher die Ordnung etwas durch- 
einander. Jovius Bl. 185 b läßt Surrey drei Abteilungen formieren, 
indem er wohl durch die besondere Rolle Stanleys in der Schlacht oder 
auch durch die bei ihm schon erkennbare Stanley-Tradition über- 
haupt verführt wird, diesen neben Surrey und Thomas Howard 
als Führer einer besonderen Abteilung anzusehen, während er nur 
den linken Flügel der Nachhut kommandierte. Stow S. 494 folgt 
Jovius und nimmt daher eine Vorhut, ein Zentrum und eine Nach- 
hut an. Hodgkin S.28 mutmaßt eine schräg gestaffelte Aufstellung 
der Engländer, wozu ihn nur die Aufeinanderfolge der Angriffe 
gegen sie verführt haben kann. —- Daß Lord Dacre mit seinen 
Reitern nicht in der Schlachtlinie, sondern in Reserve stand, sagt 
ausdrücklich Jovius Bl. 185 b: „Dacrum cum equitatu in subsidium 
collocat“ (nach ihm Stow S. 494). Seine Stellung außerhalb der 
Schlachtreihe geht auch aus der Gazette hervor, nach welcher Dacre 
dem bedrängten Edward Howard mit seinen Reitern Hilfe gebracht 
hat; sie nennt 1500 Mann, bei Brian Tuke sind irrtümlich nur 
50 angeführt, im römischen Bericht richtig 1500, in La Rotta S. 38 
„mille cavalli e forsi piu“. — Über die Proviantknappheit bei 
den Engländern vor der Schlacht s. Hall S. 561, Polydor Vergil 
S. 27; die schwere Entbehrung der Truppen, zwei oder drei Tage 
lang kein Bier, sondern nur Wasser trinken zu müssen, hebt außer 
Hall auch Bischof Ruthal hervor (an Wolsey Arch. Ael. V, S. 177, 
Br. 4461), und mit besonderem Nachdruck Trewe encountre S. 147. 

Der Name: „Schlacht von Flodden“ ist jetzt allgemein 
gebräuchlich und daher auch hier beibehalten worden; die frühere, 
korrektere Bezeichnung auf englischer Seite war Schlacht von Branx- 
ton; Lesley S. 96 sagt, daß sie „feild of Flowdoun“ von den Schotten 
und „Brankistoun“ von den Engländern genannt worden sei. Ale 


480 Wilhelm Busch. 


gleichzeitigen englischen Berichte, die Gazette, Hall, Trewe encountre, 
nennen Branxton, ebenso Dacre in seinem Bericht vom 17. Mai 
1514 (Br. 5090) und später 14. Oktober 1523 (Br. III, 2 Nr. 3427), 
Darcy 15. Mai 1514 (Br. 4652), die Ernennungsurkunde für Surrey 
und Thomas Howard (1. Februar 1514 Br. 4694f.), die Beleihung 
für den Rougecross-Herold (30. Januar 1514 Br. II, 1 Nr. 77). In 
einem späteren Brief aus Schottland an Wolsey 23. Juni 1525 (State 
Pap. IV, 385 Br. IV, 1 Nr. 1445) sagt Magnus „the feilde of Floddon 
or Brankeston“, und endlich Eure an Surrey (19. Oktober 1523 
Br. III, 2 Nr. 3341) hat allein, wenigstens in dem vorliegenden 
Auszug, nur den Namen Flodden. Jedenfalls kann diese Bezeich- 
nung in England nur spät allgemein gebräuchlich geworden sein. 


2. Der Kampf auf dem rechten englischen Flügel, die An- 
griffe gegen Sir Edmund und Lord Thomas Howard. 


Das englische Geschütz, das wie das schottische den Kampf er- 
öffnete, war nach Jovius nicht nur vor der Front, sondern auch in 
den Zwischenräumen der einzelnen Abteilungen aufgestellt, wäre 
also, da es beim Anmarsch hinter der Front gewesen war, vorgeholt 
worden; nach Trewe encountre hat nur ein Teil benutzt werden 
können, dieser aber mit sehr guter Wirkung. Sonst s. über den 
Geschützkampf Hall S. 561. Daß die schottischen Geschütze wenig 
Schaden taten, erwähnen Brian Tuke S. 134 und der römische Be- 
richt S. 4 („parum aut nihil damni intulerunt“), ebenso Lesley S. 94, 
der zugleich den Erfolg der englischen hervorhebt. — Daß der An- 
griff Humes auf Edmund Howard den Kampf eröffnete, ergibt 
sich schon aus der ganzen Schlachtentwicklung. Ausdrücklich 
sagen es Hall S. 562 und Polydor Vergil S. 27. Ebenso weisen ihm 
Jovius Bl. 186 und Trewe encountre S. 148 im Zusammenhang 
ihrer Berichte unzweifelhaft diese Stellung an. Die Gazette, die 
sich um keine Reihenfolge kümmert, erzählt dagegen diesen Kampf 
am Schluß, worin ihr wieder Brian Tuke S. 134, der römische Be- 
richt S. 5 und La Rotta S. 38 folgen. Daß die Engländer hier von 
Lord Hume geschlagen wurden, melden alle Berichte übereinstim- 
mend, nur Hall sucht es etwas durch die Betonung der Übermacht 
der Schotten zu entschuldigen. Das schlechte Verhalten der Mann- 
schaften aus Cheshire und Lancashire hebt vor allem die Gazette 
hervor, Hall (S. 564) weist etwas später auf die Cheshireleute als 
Ausreißer hin. Brian Tuke (Brown S. 134) erwähnt nur mit scharfem 


Englands Kriege im Jahre 1513:- Guinegate und Flodden. 481 


Tadel Howards Leute überhaupt, ebenso der römische Bericht 
S. 5; Trewe encountre S. 148 nennt die Cheshireleute „und andere“, 
Ruthal (Arch. Ael. V, S. 181, Br. 4462) fügt zu dem Sir Edward 
Stanley gespendeten Lob allgemein hinzu: „Other ther were 
that shranke a syde when most nede was“. 

Die Herstellung der Schlacht durch Dacre mit 1500 Mann 
erwähnt mit besonderem Nachdruck die Gazette, nach ihr Brian 
Tuke S. 134, der römische Bericht S. 5, La Rotta S. 38; Trewe en- 
countre sagt nur, daß er als tapferer Ritter Edmund Howard Hilfe 
gebracht habe. Jovius (Bl. 186 b), bei dem der Bastard John Heron 
eine besondere Rolle spielt (vgl. Bl. 183 a), erwähnt zuerst ebenso 
wie Hall (S. 562) die Hilfe, die der selbst verwundete Heron Edmund 
Howard persönlich brachte, und spricht dann von der „procella 
equitum“, die Dacre „ab alia parte, ad subita pugnae intentus, 
transverso cursu in latus hostium“ gelenkt habe. Stow (S. 494) 
gibt die Vorgänge nach Jovius mit etwas selbständiger Ausgestal- 
tung. Höchst auffallend ist nun, daß Hall, der doch in der Nennung 
Herons die übliche Übereinstimmung mit Jovius zeigt, von Dacre 
an dieser Stelle gar nichts sagt, dagegen beim Ende der Schlacht 
(S. 564): „The lord Dacre with hys company stode styll all day 
unfoughten with all“; überhaupt erfährt man bei ihm gar nichts 
davon, wie es gelungen ist, das Gefecht auf dem rechten englischen 
Flügel wieder herzustellen. Es ist dies das stärkste Auseinander- 
gehen von Hall und Jovius im ersten Teile der Schlachtschilderung, 
und Halls Irrtum, an dem wir hier gegenüber Jovius, Gazette und Trewe 
encountre nicht zu zweifeln haben, ist vielleicht durch eine Lücke in 
seiner Vorlage oder dadurch zu erklären, daß er von vornherein für 
Dacres Reserve eine ähnliche Haltung annahm, wie sie die schottische 
zeigte. Die Ballade Flodden Field (Weber, S. 107f.) folgt ihm hier 
in der Schilderung von Herons Hilfe und in der völligen Übergehung 
Dacres. Dacre selbst erwähnt, wie schon angeführt, später (an den 
Geheimen Rat 17. Mai 1514, Pinkerton App. II, 460, Br. 5090) 
seinen Kampf mit Hume und Huntley; an Heinrich schrieb er 22. Ok- 
tober 1513 (Br. 4520), da seine Leute nicht stark genug gewesen 
wären „to be a wing to my Lord Treasurer“, so seien ihm Mann- 
schaften von Tynemouth und Bamborough zugeteilt worden, die 
aber bei den ersten Kanonenschüssen, also ganz im Beginn der 
Schlacht, ausgerissen seien. Daher brachte er die Entscheidung 
nur mit den in die Flanke des siegreichen Gegners geführten Reitern. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 33 


482 Wilhelm Busch. 


Bischof Ruthal nennt denn auch neben den beiden Howards, Ed- 
ward Stanley und William Bulmer Dacre als einen derjenigen, die 
Heinrich durch besondere Dankesbriefe auszeichnen sollte (Arch. 
Ael. V, 183, Br. 4460). 

Außerdem erhielt Edmund Howard Hilfe von der links neben 
ihm siegreichen Abteilung seines Bruders Lord Thomas. Jovius 
sagt im Anschlusse an Dacres Attacke (Bl. 186b): „Mox succedente 
etiam Hauardo cum lectissimis militibus haud dubie restituta acies 
redditusque jam victis animis vigor“, und La Rotta de Scocesi S. 42, 
daß Thomas die von ihm Geschlagenen nicht verfolgte, „pero una 
parte de sua gente tolse e verso il corno dextro ando disteso“. Nach 
dem Auszug von Ruthals Bericht an Wolsey vom 20. September 
bei Brewer (Nr. 4462) müßte man annehmen, daß Bulmer diese 
Hilfe befehligt hätte, der zum Zentrum der Vorhut unter Lord 
Thomas Howard gehörte (Ruthal, Arch. Ael. V, S. 178, Hall S. 557). 
Aber nach dem Wortlaut von Ruthals Bericht (Arch. Ael. S. 181) 
erwähnt er hier Bulmers Sieg über Hume bei seinem Grenzeinfall, 
nicht seine Taten bei Flodden; Brewers Auszug führt hier irre, 
ebenso wie darin, daß die unter Bulmer fechtenden Durhamleute 
König Jakobs Banner gewonnen hätten, wonach sie sich also auch 
am Kampf Surreys gegen Jakob beteiligt hätten; nach dem Wort- 
laut des Berichts spricht Ruthal nur von dem Ruhm, den sie unter 
ihrem Banner des heiligen Cuthbert errungen hätten, neben dem 
nachher in der Kirche das schottische Königsbanner gestanden 
habe. | 

Der Verlauf des wichtigen Eröffnungskampfes ergibt sich somit 
mit ziemlicher Genauigkeit: Sturmangriff Humes die Höhe herunter, 
Zersprengung der Hauptmasse des rechten englischen Flügels, 
knappe Rettung Howards mit Herons Hilfe, entscheidende Unter- 
stützung durch Dacres Attacke vom äußersten Flügel und durch 
ihn und den zuletzt von der Mitte Hilfe sendenden oder selbst bringen- 
den Lord Thomas Howard die volle Vernichtung der zwischen ihnen 
eingekeilten Schotten. Das Bild, das Hodgkin S. 29f. gibt, ist in 
wichtigen Zügen unrichtig, weil er zum Teil Pitscottie folgt, weder 
Jovius noch Ruthal heranzieht, und obendrein mit großer Willkür 
von den Quellen abweicht. 

: Den Angriff auf Lord Thomas Howard nennt Hall den 
zweiten und als Führer der Schotten Crawford und Montrose, die 
auch beide auf seiner Liste der Gefallenen stehen (Hall, S. 563), 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 483 


die Gazette nennt Huntley, Eroll und Crawford; wir können die Teil- 
nahme aller vier Grafen hier annehmen. Auch Jovius (Bl. 187a) 
läßt dieses Gefecht gleich auf den Angriff gegen Edmund Howard 
folgen und bemerkt hier ausdrücklich, daß die schottische Phalanx 
auseinandergejagt worden sei „ab equite et pedite”; bei den Reitern 
dürfen wir wohl an den von Dacre selbst erwähnten Kampf auch 
mit Huntley denken. Sonst vgl. in Übereinstimmung mit Jovius 
Stow (S. 495); die Gazette S. 456 (Brian Tuke S. 134, Römischer 
Bericht S. 4) erzählt diesen Angriff zuerst. 


3. Der Kampf im Zentrum und auf dem linken englischen 
Flügel. 


Wir müssen die Kämpfe im Zentrum und auf dem östlichen Flügel 
im Zusammenhange untersuchen, da es sich bei ihnen um die Frage 
einer getrennten oder zuletzt ineinandergreifenden Durchführung 
handelt. Die Überlieferung bereitet uns hier die größten kritischen 
Schwierigkeiten, die Untersuchung gewährt aber dadurch ein be- 
sonderes Interesse, weil ihr Ergebnis für die Beurteilung dieser 
Überlieferung überhaupt und ebenso für die ihr folgende Geschichts- 
schreibung von entscheidender Bedeutung ist. Die Hauptschwierig- 
keit entsteht dadurch, daß zwei Hauptquellen, Hall und Jovius, 
hier auseinandergehen, und wenn bei ihrem früheren Widerspruch 
über Dacres Tätigkeit auf dem westlichen Flügel die Gazette und 
Trewe encountre zusammen unbedingt Jovius gegen Hall stützen, 
so stützen sie‘ jetzt ebenso Hall gegen Jovius. Das Eigentümliche 
ist nun weiter, daß wir in dem von allen anderen abweichenden 
Berichte bei Jovius die Grundlage finden, auf der sich die spätere 
Tradition aufbauen konnte, wie wir sie in der großen Ballade über 
Flodden finden, und daß die gesamte Geschichtsschreibung über 
Flodden ausschließlich dieser Überlieferung gefolgt ist. 

Den nüchternsten, rein sachlich gehaltenen Bericht geben uns 
die Gazette (S. 456f.), zu der Brian Tuke und der römische Bericht 
kleine Züge hinzubringen, Hall (S. 562f.) und, wenn auch zum 
Teil ganz kurz, Trewe encountre (S. 148). Nach der Gazette griff 
König Jakob Surrey an, der Lord Darcys Sohn bei sich hatte, „et 
eulx deux porterent tout le fes de ceste bataille“; in der „bataille“ 
wurde Jakob eine Speerlänge von Surrey entfernt getötet, mit ihm 
fielen die meisten Großen und es wurden keine Schotten zu Gefan- 
genen gemacht. Auf der Gazette wird auch Spinellys Angabe über 


33* 


484 Wilhelm Busch. 


Jakobs Tod beruhen (an Kardinal Bainbridge, 20. September 1513, 
Ellis III, 1 S. 164, Br. 4459; von Ellis irrig Knight zugeschrieben). 
Ruthal schrieb an Wolsey (Arch. Ael. V, 178 Br. 4461) wohl mit 
Beziehung auf Jakobs Heerhaufen, die Schotten seien so gepanzert 
gewesen, daß die Bogenschüsse ihnen nichts getan hätten; die eng- 
lischen Hellebardiere hätten bessere Arbeit getan als die Bogen. 
Auch Hall sagt, daß die Schüsse gegen Jakobs Mannschaften läetig 
gewesen seien, aber wenig Verletzungen gebracht hätten, und Trewe 
encountre (S. 150) erwähnt die Panzerung der Schotten, „so that 
few of them were slaine with arrowes, howbeit the billes did beat 
and hew thaim downe with some paine and daunger to englysshe- 
men“; ebenso fügt der römische Bericht S. 5 am Schluß hinzu: 
„milites, qui halabarderii nunc dicuntur, omnem rem in exercitu 
Anglico confecerunt. Nam res ad hoc deducta fuit, ut arcus et tor- 
menta in hoc proelio parum prodessent“; vgl. Brian Tuke S. 134; 
beide sind von hier an nach der Schilderung der einzelnen Gefechte 
wieder unabhängig von der Gazette. Im Gegensatz zu allen sagt 
nur Lesley S. 95 bei Jakobs Angriff, daß viele Bogenschüsse ab- 
gegeben seien, die großen Schaden getan hätten. 

Getrennt vom Kampf zwischen Jakob und Surrey berichtet Hall 
Stanleys Gefecht auf dem äußersten Flügel, wo Stanley den Hügel 
herangestiegen und mit den Schotten zusammengetroffen sei; als 
er bei der Verfolgung mit den Seinen dahingekommen wäre, „where 
the erles battaill first joyned“, hätten seine Leute von der Verfol- 
gung abgelassen und die Gefallenen geplündert. Trewe encountre 
S. 148f. meldet ganz kurz die Angriffe des zweiten und dritten 
schottischen Heerhaufens auf Lord Thomas Howard und auf Graf 
Surrey und ihre Niederlage; Sir Edward Stanley habe auf dem 
äußersten Flügel den vierten schottischen Heerhaufen bereit ge- 
sehen, dem des Königs beizuspringen, er sei dann über ihn her- 
gefallen und habe ihn in die Flucht geschlagen. Trotz aller Kürze läßt 
dieser Bericht gar keinen Zweifel, daß es sich in den Gefechten mit 
Surrey und Stanley um völlig selbständig durchgeführte Einzel- 
kämpfe handelte; ebenso trennten die Gazette S. 457 und der römische 
Bericht S. 5 beide Gefechte ganz voneinander; die Gazette betont 
aber ausdrücklich die Gleichzeitigkeit; sie erwähnt nur, daß die 
Grafen mit ihren Leuten in die Flucht geschlagen seien, nicht daß 
sie fielen, dagegen sagt der römische Bericht: „maxima pars illorum 
occisa“; vgl. Brian Tuke S. 134. Nach der freilich ganz kurzen Notiz 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 485 


im römischen Bericht und bei Brian Tuke sind die Schotten auch 
Stanley gegenüber die Angreifer gewesen, während nach Trewe 
encountre und nach Hall Stanley angegriffen hat; Hall läßt ihn den 
Hügel hinansteigen, und der Wortlaut der Gazette widerspricht 
dem wenigstens nicht, wenn man auch nach ihrer Schilderung allein 
Lennox und Argyle als Angreifer ansehen könnte. Jedenfalls stimmen 
alle diese Berichte in der völligen Trennung der Kämpfe Surreys 
und Stanleys miteinander überein, ebenso darin, daß Surreys Ab- 
teilung allein des schottischen Angriffs Herr wurde, so daß, als 
nach Hall Stanley auf den Platz ihres ersten Zusammenstoßes kam, 
das Gefecht sich schon fortgezogen hatte, wahrscheinlich in der 
Richtung der schottischen Flucht, und daß seine Leute ungestört 
plündern konnten. 

Ganz anders die Darstellung bei Jovius (Bl. 187af.). Nach seiner 
anschaulichen Schilderung müßte man annehmen, daß. Stanley die 
Schotten von der Höhe herablockte, um sie dann in der Ebene an- 
zugreifen: „Stanleius jam contracto certamine Scotos aequioribus 
locis detraxerat“, obgleich es möglich ist den Satz auch im Sinn 
von Trewe encountre zu deuten, wonach Stanley den vierten schot- 
tischen Heerhaufen durch seinen Angriff von der Unterstützung 
Jakobs abgehalten hat. Nach Jovius wurden die vorgehenden 
Schotten durch Pfeilschüsse erschüttert, und als Stanley ihr Wanken 
bemerkte, führte er drei bereitgehaltene Reserveabteilungen in ihre 
Flanke und trieb sie in die Flucht, worauf sie über die Höhe hin- 
weg in den Wäldern Zuflucht fanden; Lennox und Argyle fielen. 
Inzwischen habe Jakob, der kurz vorher den Kampf mit Surrey 
begonnen hatte, die Niederlage der Flügel und die eigene Umzinge- 
lung durch den Feind bemerkt, darauf eine Eliteabteilung und die 
ihn umgebenden Lords zur Tapferkeit ermahnt und gegen den Feind 
geführt; nun sei der Kampf aufs neue in größerer Heftigkeit 
als zuvor entbrannt, die Rüstungen hätten gegen die Pfeilschüsse 
geschützt, fast seien die Schotten zum Banner Surreys vorgedrungen ; 
der Kampf habe unentschieden hin und her gewogt, bis die auf ihren 
Flügeln siegreichen Lord Thomas Howard und Sir Edward Stanley 
dem Feind von rechts und links in die Flanken, Dacre zugleich 
mit seinen Reitern in den Rücken gefallen seien. So seien die Schotten 
„von vorn, von der Seite, vom Rücken“ gefaßt gewesen, Jakob 
und mit ihm ein Erzbischof, zwei Bischöfe, vier Äbte und 36 welt- 
liche Große im Kampf gefallen. 


486 Wilhelm Busch. 


Dieser Bericht: Anfangsgefecht Jakobs, dann, als er das Ergebnis 
der Gefechte auf den Flügeln bemerkte, Heranholen von Reserven, 
dadurch schottisches Vordringen und ein unentschieden schwankendes 
Gefecht, bis Howard, Stanley und Dacre von den Seiten und von 
hinten die Entscheidung brachten — dieser Bericht ist mit der Gazette, 
Trewe encountre, dem römischen Bericht, Brian Tuke und Hall 
schlechterdings nicht zusammenzubringen. Nur die Rotta de Sco- 
cesi folgt in ihrer Ausgestaltung der gleichen Überlieferung, vor 
allem aber sehen wir, daß sich ihr die schottische Tradition, wie wir 
sie bei Lesley finden (S. 95f.), anschließt; eine günstige Färbung 
des Vorgangs für die Schotten tritt dabei bei Pitscottie (S. 117) 
hervor, der ein wenig klares Bild des Verlaufes gibt, aber um so stärker 
die Farben aufträgt: bei Jakobs und Surreys Abteilungen seien 
fast alle Kämpfer gefallen, das Blut sei in Strömen geflossen, so daß 
Feld und Wasserläufe rot gefärbt waren, die Schlacht sei unent- 
schieden gewesen, aber auf einen Schotten seien zwei Engländer 
gefallen; er lehnt möglichst alles ab, was als Schmach für die ge- 
schlagenen Schotten erscheinen könnte. 

Auch die poetische Überlieferung, wie sie uns in der großen Ballade 
über Flodden entgegentritt, schließt sich für den Kampf Jakobs 
in der Hauptsache an Jovius’ Bericht an, während sie früher bei 
dessen Abweichung von Hall diesem folgte. Vers 2085ff. schildert 
den Angriff Jakobs auf Surrey, das wilde Handgemenge, dann 
dringt Lord Bothwell vor, auf beiden Seiten fallen Führer und Mann- 
schaften (Vers 2135 — 2138): 

„That who could win, none weet (= know) might plain, 
The victory in doubt did stand, 


Till at the last great Stanley stout 
Came marching up the mountain steep.“ 


Dabei mischt der Dichter noch beide Berichtgruppen, er schildert 
das mühsame Erklimmen des Hanges und darauf das Zusammen- 
treffen mit Lennox, Argyle und Genossen (dies alles wie Hall und 
auch Trewe encountre); der „shower of arrows shot“ habe sie stutzen 
gemacht (dies wieder wie Jovius) und als das Stanley sah, warf 
er sich in ihre Reihen, seine Leute schlugen die Gegner nieder, der 
Graf Huntley (der also hier wie bei Hall erscheint) entkam, die 
führerlose Masse floh, Stanley „pursued right sore down on the plain“ 
(Vers 2218), dann traf er auf den König. Im Gegensatz zu den andern 
Berichten wird hier, wie von Lesley, die Wirkung der Bogenschüsse 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 487 


auch gegen Jakobs Abteilung hervorgehoben, der König selbst sei von 
einem Pfeil in die Stirn getroffen worden (V. 2230), eine Menge 
der Edeln fiel, auch der König; durch wen sei ungewiß, wahrschein- 
lich durch Stanley (V. 2260); die Fliehenden wurden verfolgt, den 
König habe Dacre am andern Tage erkannt und der Leichnam sei 
nach Newcastle gebracht worden. 

Ersichtlich ist die überall hervortretende Tendenz der Verherr- 
lichung Stanleys. Es ist dieser Teil der Schlachtschilderung, bei 
dem, wie vorhin schon erwähnt, eine besondere Howard- und Stan- 
ley-Überlieferung bereits in den Quellenberichten zu erkennen ist, 
die erstere bei Hall und der Gazette, die letztere in dem bei Jovius 
vorliegenden Berichte, der dann die Grundlage für die schottische 
Tradition und die Balladendichtung abgegeben hat. Auf der Stan- 
leyseite tritt die Tendenz schärfer hervor; auf der anderen fällt 
besonders ins Gewicht, daß die für Thomas Howards Taten für uns 
maßgebende Gazette im Gegensatz zu Jovius von seiner ausschlag- 
gebenden Teilnahme gegen Jakob gar nichts meldet, sondern dessen 
Niederwerfung als Surreys und der Seinen eigenste Tat hinstellt. 
Von Bedeutung ist der unparteiische Bericht in Trewe encountre, 
der Stanleys Angriff neben dem kurz geschilderten Kampf der 
beiden Howards hervorhebt, ja ihn eigentlich die Entscheidung 
bringen läßt, aber von einem Zusammenstoß mit Jakobs Schlacht- 
haufen kein Wort sagt. Wenn er die wichtige Angabe macht, daß 
Stanley den vierten schottischen Heerhaufen angriff, als er ihn ge- 
rade zur Unterstützung König Jakobs bereit sah, so ist damit auch 
am besten erklärt, in welcher Weise Stanley dem Grafen Surrey 
Hilfe gebracht hat und wie daraus die Ansicht hat entstehen können, 
daß sie durch unmittelbaren Angriff auf Jakobs eigenen Heerhaufen 
geleistet worden sei. Sonst sucht Hall zu erklären, wie es zu dieser 
Übertreibung von Stanleys Verdienst hat kommen können, wobei 
betont werden muß, daß er ebensowenig wie Trewe encountre Partei- 
nahme gegen Stanley zeigt, vielmehr die Tapferkeit von dessen 
Flügel rühmt: es sei die Ansicht gewesen, „daß der genannte Sir 
Edward an jenem Tage nicht habe entbehrt werden können“; auch 
nachher hebt er Stanley nochmals hervor. Sonst erzählt er, daß 
Stanleys Leute bei der Plünderung auch ein Kreuz und andere Dinge 
des Königs gefunden hätten, und daß sich daraus die Meinung ge- 
bildet habe, Jakob sei durch sie erschlagen worden; das sei nicht 
richtig, denn die gefangenen Schotten hätten es bestätigt, daß 


488 Wilhelm Busch. 


„des Königs Heerhaufen allein mit dem des Grafen gefochten 
habe“, | 

Wenn wir die Übertreibungen der schon mit Jövius beginnenden 
Stanley-Tradition abziehen, so wird dem hohen Verdienst dieses 
Heerführers nichts genommen, denn ohne den seiner besonnenen 
Leitung und Tapferkeit zuzuschreibenden Sieg auf seinem Flügel 

wäre der Gesamterfolg nicht denkbar gewesen. Auch Bischof 
 Ruthal, der freilich die Howards allen voranstellt, auch Bulmer 
und Dacre hervorhebt, rühmt Stanley zweimal mit besonderem 
Nachdruck, einmal mit den Worten: „Edward Stanley marvelously. 
well acquityd hymself“ (Arch. Ael. S. 181, vgl. 183; Br. 4460 vgl. 
4462). Wie der Gegensatz der Berichte bei Heinrich wirkte, wissen 
wir nicht, immerhin ist auffallend, daß Stanley seinen Lohn in der 
Standeserhöhung zum Lord Monteagle einige Monate später erhielt 
als die andern. 

Es ist ganz unmöglich, für das entscheidende Schlußgefecht Jovius 
und der poetischen Tradition zu folgen, die Schwierigkeit besteht 
nur darin, wo wir bei Jovius die Grenzlinie zwischen der zweifellos 
guten Überlieferung, die er darstellt, und der beginnenden Legende 
zu ziehen haben. Den Beginn von Stanleys Flügelkampf werden 
wir bei der Deutung, die seine Ausdrucksweise zuläßt, noch ersterem 
zuschreiben dürfen, zumal durch das von ihm geschilderte Manöver 
Stanleys durchschlagender und überraschend schneller Erfolg erst 
voll erklärlich wird: er ließ seine Bogenschützen vorstürmen, sie 
zogen durch ihre Schüsse die Schotten vom Angriff auf Surrey ab 
und als diese dadurch erschüttert waren und stutzten, fiel er ihnen 
mit den Reserven in die Flanke und entschied den völligen Sieg. 
Aber mit dem nächsten Schritt weiter hört Jovius’ Zuverlässigkeit 
auf; die Teilnahme Lord Thomas Howards ist abzulehnen, von der 
die Gazette nichts weiß, und ganz unmöglich ist die hier angenommene 
Beteiligung Dacres aus sachlichen, örtlichen und zeitlichen Gründen, 
denn Dacre konnte nach der starken Inanspruchnahme seiner Reiter 
auf dem äußersten westlichen Flügel sie nicht, da der andere Weg 
durch die fliehenden Schotten versperrt war, Östlich um die ganze 
Schlachtaufstellung herum in den Rücken des Gegners führen, 
zumal der Abschluß der Kämpfe in kurzen Zwischenräumen auf- 
einander folgte. Da die Gazette den Mangel an Reiterei beklagt, 
wodurch die Flucht nur so kurz und für die Schotten so wenig ver- 
lustreich gewesen sei, so geht auch daraus hervor, daß Dacre 


u 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 489 


mit seinen Reitern bei der Schlußhandlung nicht zugegen gewesen 
war. 

Wir stehen hier gewiß auf keinem ganz sicheren Boden und sind 
in manchem Punkt auf Vermutung und Wahrscheinlichkeit an- 
gewiesen, aber jedenfalls weist uns die gründliche Prüfung der ge- 
samten Überlieferung zusammen mit den aus dem Gelände sich 
ergebenden Erwägungen den Weg, den wir mit leidlicher Sicherheit 
haben gehen können. 

Nun aber befinden wir uns vor der eigentümlichen Tatsache, daß 
alle bisherigen Bearbeiter ohne jede Ausnahme den anderen Weg 
gegangen sind, und zwar nicht nach einer Prüfung der Überlieferung, 
wie sie hier versucht worden ist, sondern in freiester Willkür; und 
keinem einzigen Bearbeiter der Floddenschlacht ist dabei aufge- 
fallen, daß er mit seiner Darstellung ihres Ausganges den wichtigsten 
Originalberichten, der Gazette, Hall und Trewe encountre schnur- 
stracks widersprach. Das gilt schon von den älteren Schilderungen 
bei Tytler, der Jovius noch frei ausgestaltet, und bei Reinhold Pauli, 
während von den neuen Spezialforschern Hodgkin über Jovius 
hinausgehend der poetischen Überlieferung folgt, Bates sich ganz 
ihm anschließt, ja ihn nach der poetischen Seite weiter aus- 
schmückt, während Hume Brown noch die legendenhaften Züge 
aus Pitscottie hinzuträgt, um das ganze Bild für die Schotten gün- 
stiger zu gestalten, worin ihm Lang in seiner schottischen Geschichte 
folgt. Nur Fisher in seiner Geschichte Englands läßt wenigstens 
die poetischen Teile aus dem Spiel, wenn er auch freilich die Schilde- 
rung der Schlußhandlung nur Jovius entnimmt. Firth (Trans. of 
the Royal Hist. Soc. S. 28) läßt sich von seinem Gegensatz gegen 
die einseitige Stanleyverherrlichung in der Poesie wiederum dazu 
verführen, Stanleys Leistung in der Schlacht sehr zu unterschätzen, 
wenn er ihm nur eine ganz untergeordnete Rolle zuschreibt. 


4. Der vermeintliche Verrat Humes und sonstige Einzel- 
heiten. 


Schon frühzeitig entwickelte sich eine Ansicht vom Verlauf des 
Ausganges der Schlacht, nach welcher der schottische Lord 
Kämmerer Hume, also der einzige Führer der Schotten, der im 
Anfang mit seiner Abteilung siegreich gewesen war, zuletzt eine 
geradezu böswillige Untätigkeit gezeigt habe, wonach er in der 
schottischen Tradition wie ein am ganzen Unglück zumeist mit- 


490 Wilhelm Busch. 


schuldiger Verräter hingestellt wurde. Hall nennt nur die zwei 
schottischen Schlachthaufen, die gar nicht ins Gefecht gekommen 
waren, ebenso Jovius („quae ut constabant ex ignauisimo genere 
militum“), der hinzufügt, daß mit ihnen Hume und Huntley unter 
dem Schutze der beginnenden Nacht nach Schottland geflohen 
seien. Polydor Vergil (S. 27f.) erwähnt in seiner kurzen Darstellung 
der Schlacht die Niederlage Edmund Howards, ohne aber seinen 
Besieger Hume zu nennen; vielmehr habe sich während Jakobs 
unglücklichem Entscheidungskampf der Rest des Heeres unter 
Hume ferngehalten und keine Hilfe gebracht, so daß ihm manche 
die Schuld am Untergange des Königs beigemessen hätten, ja nach- 
her heißt es, er habe weniger die Rolle eines Führers als die eines 
Feindes gespielt. Bei Polydor Vergil sehen wir somit schon die 
Grundlage der späteren schottischen Tradition, die Hume zum Ver- 
räter stempelte, um die nationale Schmach der Niederlage zu 
mildern. Pitscottie schiebt die Schuld am Unglücke überhaupt 
vom schottischen Volk auf zwei Männer, König Jakob und Hume; 
das führt er dann (S. 117f.) dahin aus, daß Hume und Huntley 
nach ihrem Siege über Edmund Howard ihre Truppen wieder zurück- 
geführt hätten, dann habe Huntley, als es im Zentrum bei Jakob 
schlimm stand, von Hume dessen Unterstützung verlangt, dieser 
aber gemeint, daß jeder seine Sache für sich durchfechten solle; 
als dann Huntley allein vorging, wäre der Kampf schon ent- 
schieden gewesen; ebenso habe Hume durch seinen Abzug den Ver- 
lust des schottischen Geschützes verschuldet. Am engsten schließt 
sich von neueren Bearbeitern Andrew Lang in seiner Geschichte 
Schottlands (I, 380) für die Rolle Humes der Tradition bei Pitscottie 
an, während er sonst den Ausgang wie Bates schildert. Nach ihm 
hat zugleich Ruthal in seinem Bericht „the legendary contempt of 
Home“ gerechtfertigt; er nennt Hume „a world’s wonder for his 
treachery“. Lang zitiert den Bericht Ruthals nur nach dem Aus- 
zug (Br. 4461), wonach die Plünderung der englischen Zelte durch 
die „borderers“ geschehen sei, wobei Lang einfach annimmt, daß 
Hume diese geführt habe, ohne das Rätsel zu lösen, wie er nun 
plötzlich im Rücken der Engländer erscheinen konnte. Nach dem 
Wortlaut des Berichtes (Arch. Ael. V, 179) schrieb Ruthal, er wisse 
nicht, ob die Plünderung „by Scotts or bordourers“ (d. h. englische) 
geschehen sei, den Grenzleuten aber würden die Übeltaten nach- 
gesagt; von Hume ist bei ihm überhaupt nicht die Rede. Höchstens 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 491 


könnte Buchanan (S. 453) zu Langs Annahme verleiten, aber auch 
er spricht nicht von Hume selbst, sondern er sagt, und zwar für 
die Nacht nach der Schlacht, daß die Leute Alexander Humes einen 
großen Teil der Beute in Ruhe aufgelesen hätten, d. h. auf dem 
Schlachtfelde selbst. Alle Vorwürfe gegen Hume entbehren jeder 
Begründung. 

Den Beginn der Schlacht geben die Gazette (S. 457) und Trewe 
encountre (S. 150) zwischen vier und fünf Uhr nachmittags an; 
sie dauerte nach Trewe encountre bis zur Nacht, wozu Polydor Ver- 
gils Angabe (S. 28) stimmt, daß die Dauer der Schlacht über drei 
Stunden gewesen sei; der römische Bericht (Anhang zu „La Rotta“ 
S. 5) sagt: „pugna incoepta fuit sub meridiem, protracta usque ad 
noctem“; (der Auszug aus Brian Tukes Brief bei Brown S. 134 sagt 
irrig „the flight commenced at noon and lasted till night“), rechnet 
aber dann den letzten Anmarsch vor dem eigentlichen Kampf mit 
ein. Nach der Gazette ging die Verfolgung „lieue et demye“ (Articles 
St. P. IV, 1 sogar „3 myles“). Hätte die Schlacht früher begonnen 
werden können, so meint Trewe encountre, so wären noch mehr 
Schotten erschlagen und gefangen genommen worden und auch 
die Gazette spricht von „merveilleusement grand tuerie“ bei dieser 
kurzen Verfolgung, fügt aber hinzu, daß man noch 10 000 Schotten 
mehr erschlagen haben würde, wenn die Engländer beritten gewesen 
wären. Über die Richtung der Flucht gibt Hall (S. 564) an, daß ein 
Teil über den Tweed bei Coldstream gegangen sei „and other by 
the dry marches“. 

Die Zahl der Kämpfer nennt die Gazette (S. 457) bei den 
Schotten 80 000 Mann, wozu Brian Tuke hinzufügt, daß sie tatsäch- 
lich nicht mehr als 60 000 gezählt hätten, obgleich sie auf 80 000 
angegeben worden seien, die Engländer seien 40 000 Mann stark 
gewesen, obgleich ihre Zahl nur auf 30 000 angegeben worden sei. 
So geben denn auch der römische Bericht (S. 3 und 5) und La Rotta 
de Scocesi S. 19 die Ausmarschstärke der Schotten auf 60 000, letztere 
S. 21 die der Engländer auf 40 000 Mann an. Trewe encountre nennt 
die Truppenzahl unter Surrey 25 000 Mann, die der Schotten min- 
destens 100 000. Der Venezianer Lorenzo Pasquaglio (18. September 
1513, bei Sanuto XVII, S. 233, Brown II, Nr. 340) gibt die Stärke 
der Schotten auf 80 000, die der Engländer insgesamt auf 50 000 an, 
von denen er aber nur 30000 als Kampfteilnehmer zu rechnen 
scheint. Für die Gesamtstärke der Schotten ist in Betracht zu ziehen, 


492 Wilhelm Busch, 


daß ihre anfängliche Ausmarschstärke durch die große Zahl der 
Ausreißer ganz erheblich vermindert worden war. 

Die Gefallenen schätzt die Gazette bei den Schotten auf 10 000, 
bei den Engländern auf nicht 400. Brian Tuke mißversteht diese 
Angabe wohl, wenn er allein auf der Flucht 10000 Schotten ge- 
tötet oder gefangen werden läßt, während auf dem Schlachtfelde 
noch viel mehr gefallen seien; für die gefallenen Engländer nimmt 
er auch die Zahl 400 an, eine im Lager vor Therouanne gemachte 
Notiz sogar nur 300, für die Schotten 11—12 000 (Galt „Life of 
Wolsus“ S. 17£.); der römische Bericht S. 5 läßt auf der Flucht 
10 000 Schotten gefangen und ebensoviel im Kampf gefallen sein, 
„ex Anglicis, quod miraculo simile est, pauciores CCCC et hii infimae 
conditionis homines“. Sowohl Hall wie die Gazette und Trewe 
encountre geben jeder für sich eine Liste der gefallenen schottischen 
Vornehmen, zwar in der Hauptsache dieselben Namen, aber doch 
in selbständiger Anordnung und Auswahl, Hall außer dem König 
45, die Gazette 32, Trewe encountre 41 Namen. Die Gazette nennt 
(außer ihr Buchanan S. 452) unter den Gefallenen den Franzosen 
de la Motte; vgl. sonst die Erwähnung der Franzosen durch Spinelly 
(an Bainbridge 20. September, Ellis ITI, 1 S. 164, Br. 4459). Trewe 
encountre sagt, daß außer den ausdrücklich Genannten von den 
Schotten gefallen seien „vewd by my lorde Dacre“ 11 oder 12 000, 
von den Engländern gefallen oder gefangen 1200. Spinelly 
(Br. 4459) gibt die Zahl der gefallenen Schotten auf 12 000 an, ebenso 
Hall, S. 563, der für die Engländer an Gefallenen und Gefangenen 
1500 rechnet, wobei er hinzufügt, „as it appeared by the boke of 
wages, when the soldiours were paid“, Ruthal (Br. 4461f.) für die 
Schotten 10 000, für die Engländer 1000. Vgl. bei Sanuto XVII, 
S. 235, Brown Nr. 341 eine Liste der Gefallenen und die Angabe 
der Gesamtsumme auf 20000. Polydor Vergil nennt im ganzen 
15 000 Gefallene, von denen ein Drittel Engländer gewesen seien, 
Pasquaglio für die Schotten 12 000, für die Engländer 4000, und 
zwar beruft er sich auf den englischen Kriegszahlmeister als Quelle, 
auf dessen Soldbuch hin Hall auf 1500 Mann kommt. Wir werden 
also zum mindesten diese Angabe für die englischen Verluste fest- 
halten müssen, für die Schotten etwa 10 000. 

Über die Auffindung der Leiche König Jakobs s. Hall S. 562, 
964, wozu Dacres eigene spätere Mitteilung genau stimmt (an den 
Geheimen Rat 17. Mai 1514, Br. 5090); vgl. Ruthal, Arch. Ael. V, 


Englands Kriege im Jahre 1513: Guinegate und Flodden. 493 


178£., Br. 4461, und die Notiz im Lager vor Therouanne, Galt S. 17 
Note. Hall erzählt, Dacre habe den König erkannt „by hys pryuie 
tookens“. — Die Korrespondenz zwischen Heinrich und Papst 
Leo über ihn: Heinrich an Leo, Tournai 12. Oktober 1513, Theiner 
S. 512, Br. 4502, Leos Antwort 29. November, Rymer XIII, 385, 
Br. 4582; Herbert „Life of Henry VIII“ S. 151 hat diese Schreiben 
vor Augen gehabt. — Über die Sage, daß Jakob gar nicht gefallen 
sei, S$. Pol. Vergil S. 28, Buchanan, S. 453f. In eigentümlicher Weise 
spielt auf sie ein späterer Bericht von Magnus an Wolsey an (23. Juni 
1525, State Pap. IV, 385, Br. IV, 1 Nr. 1445), daß Königin Margarete 
sich von ihrem zweiten Gemahl Angus scheiden lassen wolle auf 
Grund der Behauptung, daß diese Ehe noch bei Lebzeiten des ersten 
Gatten geschlossen worden sei, da Jakob noch drei Jahre nach der 
Schlacht bei Flodden gelebt habe. 

In etwas anderer Form wird die Angelegenheit in der schottischen 
Tradition bei Lesley (S. 96) behandelt: die Engländer hätten auch 
behauptet, Jakobs Leiche gefunden und nach Berwick und Rich- 
mond gebracht zu haben, aber es sei für wahr angenommen, daß es 
der Körper eines Schotten, des Laird von Bonehard gewesen sei, 
den König habe man an demselben Abend lebend zu Kelso gesehen. 
Auch nach Pitscottie (S. 118) hätten die Engländer einen wie Jakob 
gekleideten Toten irrtümlich für den König gehalten, während er 
vorher berichtet, wie die Leiche des Königs heimlich fortgeschafft 
worden sei; er will es wenigstens so hinstellen, als ob Jakob, wenn 
er auch als umgekommen angenommen wird, nicht in des Feindes 
Hand gefallen sei. Diesen Zug betont von den neueren Bearbeitern 
White (Arch. Ael. III, 1859, S. 227), denn er hebt die Zweifel, ob 
wirklich Jakobs Leiche auf dem Felde gefunden sei, so nachdrück- 
lich hervor, daß er ihnen eine erhebliche Beweiskraft beizumessen 
scheint. — Über die späteren Schicksale von Jakobs Leichnam gibt 
Stow in seinem „Survey of London“ eine merkwürdige Erzählung, 
daß nach der Aufhebung des Klosters der Bleisarg mit der Leiche 
in der Zeit Edwards VI. unter altes Gerümpel gekommen sei und 
daß den Kopf ein Privatmann an sich genommen habe, bis man 
ihn mit anderen Resten verscharrt habe. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische 
Politik von 1748-1755. 


Von 
Jakob Strieder. 


Entgegen der Ansicht von Beer, von Ranke und der meisten 
übrigen Historiker, die sich mit der Geschichte der österreichischen 
Politik nach dem Aachener Frieden beschäftigt haben, ist in meinen 
„Kritischen Forschungen“ der Standpunkt vertreten, daß Maria 
Theresia i. J. 1749 den Plan des Grafen Kaunitz zwecks Rückeroberung 
Schlesiens eine österreichisch-französisch-russische Koalition anzu- 
bahnen nicht abgelehnt, sondern in ihr künftiges politisches System 
aufgenommen hat!. Wenn es erst um die Wende des Jahres 1755 zu 
einer Österreichisch -französisch-russischen Allianz gegen Preußen 
kam, so hat das nicht darin seinen Grund, daß es erst damals Kaunitz 
gelungen wäre, seine Kaiserin für die Annahme des nahezu unver- 
ändert wieder vorgebrachten Projektes vom Frühjahr 1749 zu ge- 
winnen. Vielmehr trugen Vorgänge innerhalb der europäischen 
Politik, die zu verhindern oder in andere, dem Kaunitzschen Plane 
günstige Wege zu leiten der Wiener Diplomatie trotz eifriger Be- 
mühungen nicht gelang, die Schuld an dieser späten Verwirklichung 
des Projektes von 1749. Rußland grollte in den Jahren 1749ff. 
der österreichischen Diplomatie, weil sie sich nicht für die russischen 
Wünsche in der schwedischen Frage engagieren ließ. Besonders aber 
war Frankreich in diesen Jahren nicht für eine antipreußische 
Politik zu haben. Erst i. J. 1755, als Friedrich der Große in einer fast 
unverständlichen Verkennung der Stimmung in Frankreich mit 
England den Vertrag von Westminster abschloß, erst damals wurde 
sich die französische Diplomatie des Unwerts der preußischen Bundes- 
genossenschaft bewußt. Bis dahin hatte, seit dem Frieden von Aachen, 


1 J. Strieder, Kritische Forschungen zur österreichischen Politik vom 
Aachener Frieden bis zum Beginn des siebenjährigen Krieges. Leipzig 1906. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 495 


die Erkenntnis des Wertes der Freundschaft des Preußenkönigs sich 
fast widerspruchslos in dem politischen Denken der Franzosen fest- 
gesetzt. So widerspruchslos, daß alles Liebeswerben der Wiener 
Diplomatie in den Jahren 1749ff. erfolglos blieb. Erfolglos selbst 
dann, als Kaunitz 1750 als Gesandter nach Paris ging, um für sein 
Projekt vom Frühjahr 1749 die Wege zu ebnen. Kaunitz gab schon 
in den ersten Monaten des Jahres 1751 jede Hoffnung auf, Frankreich 
für sein antipreußisches Bündnis zu gewinnen. Auf dem Kranken- 
lager hat der Graf dann ein neues System, ein System der Resignation 
erdacht. Es gipfelte in einem endgültigen ehrlichen Verzicht auf die 
Wiedereroberung Schlesiens und in dem Vorschlage, Preußen in das 
Bündnis Österreichs, der Seemächte und Rußlands zu ziehen. Die 
Entschiedenheit, mit der Maria Theresia das Ansinnen abwies, zeigt 
am besten, um wieviel stärker noch in ihr als in ihrem Gesandten der 
Gedanke einer früheren oder späteren Wiedergewinnung der verlorenen 
Provinz Wurzel geschlagen hatte. Der Erkenntnis freilich, auf die 
Kaunitz seine neuen Vorschläge basiert hatte, daß es unmöglich sei, 
Frankreich von seinem als höchst nützlich und notwendig klar er- 
kannten System eines Zusammengehens mit Preußen abzubringen, 
konnte auch Maria Theresia sich auf die Dauer nicht verschließen. 
So kam man sich, wie es in solchen Fällen zu geschehen pflegt, auf 
halbem Wege entgegen. Kaunitz ließ den Gedanken einer Annäherung 
an Preußen fallen; Maria Theresia nahm, von Kaunitz hierzu ge- 
drängt, die Ausbesserung der im Laufe der Zeit recht schadhaft ge- 
wordenen englisch-österreichischen Allianz in ihr politisches System 
auf. Wie weit sich die Wiener Diplomatie unter der Kanzlerschaft 
und Führung des Grafen Kaunitz von dessen Projekt vom Jahre 
1749 entfernt hatte und in die Geleise des „alten Systems“ zurück- 
gekehrt war, zeigen die Vorgänge des Jahres 1755. Als sich zu Anfang 
dieses Jahres mit der nahen Aussicht eines französisch-englischen 
Krieges die Hoffnung auf eine Wiedereroberung Schlesiens von 
neuem regte, da wandte man in Wien allgemein die Blicke auf Eng- 
land. Erst als vom Hofe von St. James dem Verlangen einer Bei- 
hilfe zur Wiedererlangung der verlorenen Provinz ein unzweideutiges 
„Nein“ entgegengesetzt wurde, kam Kaunitz auf das Projekt von 
1749 zurück. Von einer irrigen Auffassung der Stellung erfüllt, die 
die Kaiserin zu dem Projekte seit seiner Entstehung einnahm, hat 
man geglaubt, es sei Kaunitz mit Mühe nur und auf Umwegen geglückt, 
Maria Theresia zu einem erneuten Anklopfen bei Frankreich zu be- 


496 Jakob Strieder. 


wegen. Es bedurfte dessen bei der Kaiserin nicht. Wenn sie nach 
der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles die Äußerung tat, 
noch nie während ihrer ganzen Regierungszeit habe sie einen Vertrag 
so vergnügten Herzens unterschrieben, so spricht daraus deutlich 
die Genugtuung über das Gelingen des ersten wichtigen Schrittes 
auf ein Ziel hin, das sie fester als irgend jemand verfolgt hatte. 

Eine Anzahl Historiker hat sich den vorgenannten Resultaten 
meiner „Kritischen Forschungen zur österreichischen Politik“ ange- 
schlossen. Gg. Küntzel hat das nur teilweise getan.! Er hat ge- 
funden, daß noch einige Schwierigkeiten zu lösen bleiben. Hans 
Schlitter, der schon früher zu Beers Ansicht hielt, ist auch in einer 
neuerlichen Publikation auf diesem Standpunkt verharrt.? Vielleicht 
gelingt es mir im folgenden, die genannten Historiker zu meiner 
Ansicht herüberzuziehen. 

I. Zum besseren Verständnis zunächst der Einwürfe von Küntzel 
sei das Folgende vorausgeschickt. Im März 1749 forderte Maria 
Theresia ihre 6 Konferenzminister auf, ihre Meinungen über Öster- 
reichs künftige äußere Politik schriftlich abzugeben. Das bedeutendste 
der so entstehenden Gutachten wurde das des Grafen Kaunitz. 
Dieser junge Konferenzminister stellte in den Mittelpunkt seiner 
politischen Leitsätze den Plan einer Wiedereroberung Schlesiens. 
Er schlug vor, die Wiener Diplomatie solle für diese kühne Tat die 
Hilfe Rußlands und die aktive Teilnahme oder doch die Konnivenz 
Frankreichs zu gewinnen suchen. Rußland würde bei Elisabeths 
und Bestushews notorischem Haß gegen Friedrich II. nicht allzu 
schwer zu gewinnen sein. Frankreich müsse durch österreichisch- 
italienische oder Österreichisch - niederländische Besitzabtretungen 
für das Unternehmen interessiert werden. Auch so erschien es 
freilich Kaunitz noch zweifelhaft, ob es gelingen werde, Frankreich 
von seiner vorteilhaften Verbindung mit dem Preußenkönig ab- 
zubringen. Auf alle Fälle müsse im Interesse einer gedeihlichen 
Fortentwicklung des österreichischen Staates der Versuch gemacht 
und das Unternehmen wenn auch mit allen erdenklichen Vorsichts- 
maßregelr so bald wie möglich eingeleitet werden. So weit in 


! In einer längeren Besprechung meines Buches in den Forschungen zur 
brandenburgischen und preußischen Geschichte. Bd. 20 (1907), S. 560—564. 

2 Aus der Zeit Maria Theresias. Tagebuch des Fürsten Johann Josef Kheven- 
hüller - Meisch, Herausgegeben von Rudolf Graf Khevenhüller - Metsch und 
Hans Schlitter. II. Bd. (1745—1749). Wien und Leipzig 1908. S. 535. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 497 


Kürze über den Kaunitzschen Plan. Es kam alles darauf an, 
wie ihn die Kaiserin aufnehmen würde. Ich habe, wie eingangs 
gesagt, den Standpunkt vertreten, daß Maria Theresia den Plan 
des Grafen Kaunitz in seinem Kerne billigte und in ihr politisches 
System aufnahm. Den besten Beweis für die Richtigkeit dieser 
Ansicht liefert die Geschichte der diplomatischen Beziehungen 
Österreichs zu Rußland und besonders zu Frankreich in den 
folgenden Jahren. Aber auch schon die Verhandlungen, die Maria 
Theresia mit Bartenstein, ihrem intimsten politischen Berater, 
und mit Kaunitz im Frühjahr 1749 im Anschluß an Kaunitzens 
Gutachten pflog, zeigen deutlich, daß die Kaiserin den Kern dieses 
Votums billigte.e Ein Wort noch zu diesen Verhandlungen! Aus 
einer Staatsauffassung heraus, die anderen Vertretern des aufgeklärten 
Absolutismus fremd war, liebte es Maria Theresia, für ihre wich- 
tigsten politischen Maßnahmen die Billigung der Majorität ihres 
Konferenzministeriums zu haben. Es kam dabei der Kaiserin vielfach 
nicht darauf an, die sanften Mittel der Überredung und selbst die 
der Täuschung in Anwendung zu bringen. So geschah es auch im 
Frühjahr 1749. Ich habe nachweisen können, daß Maria Theresia 
mit Bartenstein und mit Kaunitz geheime Unterhandlungen ge- 
pflogen haben muß, wie man der Quintessenz des Kaunitzschen 
Planes zu einer Majorität im Konferenzministerium verhelfen könne. 
Im Verlaufe dieser Unterhandlungen kam die Herrscherin zu dem 
Entschluß, den Ministern das Kaunitzsche Projekt nicht nach dem 
Originalvotum des Grafen, sondern auf Grund eines Auszuges daraus 
zur Begutachtung vorzulegen. Bartenstein mußte die Vota exzer- 
pieren. Maria Theresia hat durch einige eigenhändige Änderungen 
an denjenigen Teilen des Bartensteinschen Auszugs, die sich mit dem 
Plane Kaunitzens beschäftigten, — und nur an solchen Teilen hat 
die Kaiserin Änderungen vorgenommen — dafür gesorgt, daß „die 
Substanz von des Kaunitz Votum“ Aufnahme in den Auszug fand. 
Trotz gewaltiger Kürzungen findet sich die Quintessenz des Kaunitz- 
schen Projektes in dem Bartensteinschen Auszug wieder. Die Kon- 
ferenzminister erkannten noch immer selbst dieam weitesten gehende 
Forderung des Originalvotums daraus: die Forderung, Frankreich 
zum Zweck einer Wiedereroberung Schlesiens von Preußen zu trennen. ` 
Als 4 von den 6 Konferenzministern für einen dahin gehenden Ver- 
such stimmten, hatte Maria Theresia ihren Zweck erreicht. Unbeirrt 
von quasi-konstitutionellen Bedenken konnte sie den Kern des 
Histor, Vierteljahrschrift. 1910. 4. 34 


498 Jakob Strieder. 


Kaunitzschen Planes in das politische System Österreichs auf- 
nehmen. 

Auf Grund einer Gegenüberstellung des Kaunitzschen Original- 
votums und des Bartensteinschen Auszuges daraus hat Gg. Küntzel 
eine gewisse Abweichung der Kaiserin von dem Plane ihres Kon- 
ferenzministers erkennen wollen. Für Küntzel liegt in den zwei 
Schriftstücken ein fundamentaler Unterschied. Das Originalvotum 
ist ihm offensiv, der Auszug nicht. In ersterem findet er die „Auf- 
forderung sich für einen schleunig zu führenden Abrechnungskrieg 
gegen Preußen zu rüsten“; in letzterem den Plan, „zunächst einmal 
die Trennung Frankreichs von Preußen zu betreiben“. Von einer 
solch grundlegenden Verschiedenheit zwischen den zwei Ausferti- 
gungen kann nicht die Rede sein. Schon Küntzel selbst hat seiner 
scharfen Gegenüberstellung Abschwächungen hinzufügen müssen. 
Er kann z. B. nicht leugnen, daß der „schlesische Hintergedanke“ 
Erwähnung in dem Auszug gefunden hat. Auch das muß er zugeben, 
daß der Gedanke der Offensive im Auszug wenigstens anhangsweise, 
wenigstens „nebensächlicher Weise“ erwähnt worden ist.! Fügen 
wir dem hinzu, daß die Konferenzminister aus dem Auszuge die 
Rückeroberung Schlesiens als das Endziel der österreichischen Be- 
mühungen um Frankreich erkannten?, und daß Kaunitz offiziell 
erklärte, in dem Bartensteinschen Auszug sei die Quintessenz seines 
Votums enthalten’, so darf man wohl eine Gegenüberstellung der zwei 
Schriftstücke in dem Küntzelschen Sinne als unzutreffend ablehnen. 

Zu demselben Resultate gelangt man, wenn man das Originalvotum 
des Grafen Kaunitz näher betrachtet.* Dieses Schriftstück ist gar 


1 Küntzel l. c. S. 561, 564. Auf S. 562 spricht Küntzel von „Offensive in 
vorsichtiger Fassung“, die im Auszug geboten sei. 

2 Vgl. z. B. die Erklärung, die Colloredo nach der Lektüre des Bartenstein- 
schen Auszuges abgab. Dieser Minister meinte, es sei keine Hoffnung vorhanden, 
wie sich Kaunitz einbilde, daß Frankreich von Preußen „also getrennt werden 
könnte, daß von dieser Cron zu Vergrößerung des Ertzhauses mit 
Abbruch des Königs in Preußen man sich etwas Gedeyliches ver- 
sprechen dörffte.“ 

3 Maria Theresia ließ bei jedem Minister anfragen, ob er in Bartensteins 
Auszug sein Votum sachgemäß und sinngemäß exzerpiert fände. 

4 Das berühmte Schriftstück ist noch niemals in extenso abgedruckt worden. 
Zur Nachprüfung unserer Ausführungen oben genügt schon die ausführliche 
Inhaltsangabe, die v. Arneth in seinem Fragmente einer Kaunitz-Biographie 
(Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 88, Jahrgang 1900, S. 165ff.) ge- 
geben hat. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 499 


nicht so draufgängerisch gehalten, wie Küntzel meint. Kaunitz hat 
darin die Erfüllung einer ganzen Anzahl von Voraussetzungen ge- 
fordert, ehe an eine Offensive gegen Preußen gedacht werden könne. 
Zunächst. ist als unerläßliche Vorbedingung für die Ausführung 
seines Planes die Gewinnung Rußlands und Frankreichs hingestellt.! 
Ohne Rußlands Hilfe und ohne Frankreichs Zustimmung und aktive 
oder doch inaktive Beihilfe hält Kaunitz das Werk für undurchführ- 
bar.? Ferner hat der Graf in seinem Votum mit Nachdruck die größte 
Vorsicht bei der Einleitung seines Planes an mehreren Stellen ge- 
fordert.‘ Wenn er eine schnelle Inangriffnahme seines Projektes 
empfiehlt, weil er den gegenwärtigen Zeitpunkt für günstig hält, 
so ist diese Aufforderung zur Eile nur auf die ersten einleitenden 
Schritte, nicht etwa auf einen sofortigen Krieg zu beziehen.‘ 

So vermag ich keinen prinzipiellen Unterschied aus den zwei 
Schriftstücken herauszulesen. Im ganzen decken sie sich m. E. in 
der grundlegenden Frage. Man will hier wie dort Frankreich für einen 
Bund gewinnen, dessen Endzweck die Wiedereroberung Schlesiens 
ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht nur in der geringeren 
Ausführlichkeit, mit der Kaunitzens Plan in dem Auszuge behandelt 
wird. Aber diese geringere Ausführlichkeit findet in der Entwick- 
lungsgeschichte des Bartensteinschen Auszuges ihre einwandfreie 


1 Küntzel erwähnt diese Einschränkung wohl einmal, aber in seiner gegen- 
überstellenden Interpretation der beiden Schriftstücke beachtet er sie dann nicht. 

3 Vgl. z. B. die folgende Stelle des Kaunitzschen Votums: „Will aber der 
russische Hof seine Ideen gegen Schweden nicht aufgeben, auch im übrigen den 
Absichten gegen Preußen keinen zureichenden Vorschub leisten, so wäre es 
vergeblich, sich bei dem oben erwähnten Plane aufzuhalten.“ 

> Da heißt es beispielsweise einmal: „Man müsse nicht unmittelbar mit dem 
Plane an Frankreich, sondern mit äußerster Behutsamkeit zunächst an 
Spanien und an Sachsen herantreten, um durch die lebhafte Zuneigung, die 
Ludwig XV. für seinen Schwiegersohn Don Philipp und seine Schwiegertochter, 
die dem sächsischen Hause entsprossene Dauphine, hege, Eingang bei dem Hofe 
von Versailles zu suchen. Außerdem könne durch einen gewandten Mittels- 
mann auch auf Philipp selbst in einem dem Projekte günstigen Sinne eingewirkt 
werden.“ Am Schlusse seines Votums, in einer kurzen Zusammenfassung 
des Ganzen, betont Kaunitz noch einmal: „Daß seine Meinung keineswegs 
dahin gehe, dem bourbonischen Hause schlechthin und ohne genügsame Vor- 
bereitung eine oder die andere Provinz gegen Schlesien anzubieten, sich vor 
der Zeit bloßzustellen und Gelegenheit zu Mißbrauch zu geben.“ 

* Im Votum heißt es: Man müsse sich mit ebensoviel Eifer wie Vorsicht 
bemühen, die Sache vorzubereiten, sie je eher desto besser zur Reife zu bringen 
und die voraussichtlichen Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. 


34* 


500 Jakob Strieder. 


Erklärung. Wie auch von Küntzel anerkannt wird, war der Auszug 
hergestellt worden, um dem Konferenzministerium den Plan des 
Grafen Kaunitz nicht in seiner ganzen abschreckenden Größe vorzu- 
führen. Maria Theresia wünschte die Zustimmung der Majorität 
ihres Konferenzministeriums zu einer Politik im Sinne der Aus- 
führungen des Grafen Kaunitz. Darum bot sie dessen Projekt den 
Ministern in einer substantiierten Form. In einer Form, die wohl die 
Quintessenz des Projektes in sich enthielt, die aber das Unternehmen 

harmloser erscheinen ließ. Bestätigt wird diese Charakteristik des 

Bartensteinschen Auszugs durch das Folgende. Als am 5. Juni 1749 

Graf Harrach plötzlich aus dem Leben schied, ernannte die Kaiserin 

den Feldmarschall Batthyany an seiner Statt zum Mitglied der ge- 

heimen Konferenz. Der neue Minister erhielt alsbald den Befehl, 

ebenfalls ein Gutachten über Österreichs zukünftige äußere Politik 

abzugeben. Zu diesem Behufe wurden ihm sowohl der Auszug 

Bartensteins als auch die Originalvota der übrigen Konferenz- 

minister zur Einsicht übergeben. Auf Grund der genannten Schrift- 

stücke schrieb Batthyany: „Der Bartensteinsche Extrakt ist meines 

Erachtens ein so wohlgefaßtes Werk, welches nicht allein Ew. 

Majestät gantz kurtz alles was die verschiedenen Meinungen haupt- 

sächlichen enthalten vor Augen leget, sondern hat auch den ge- 

wünschten Effect nach sich gezogen daß die gantze Conferenz auch 

in jenen Puncten, wo sie von einander unterschieden geschienen in 

gewissem Maaß vereiniget worden.“ 


II. In einer kurzen Besprechung der oben genannten Schlitterschen 
Publikation sagt Ludwig Bittner: „Besonders möchte ich noch hervor- 
heben, daß die in den Anmerkungen 281, 296, 355, 358, 362, 364, 
384 in extenso gebrachten Aktenstücke geeignet sein dürften, die 
von J. Strieder über die österreichische Politik vor Beginn des sieben- 
jährigen Krieges verfochtene Anschauung zu widerlegen.‘! Sehen 


1 Nr. 39 (25. September) des Jahrgangs 1909 der Deutschen Literatur- 
Zeitung. Man erwartet nach diesen Worten bei Schlitter unbekanntes, ent- 
scheidendes Quellenmaterial — aus Anlagen etwa zu den Memoiren Kheven- 
hüllers — für die von mir wieder aufgerollte Streitfrage zu finden. Diese Er- 
wartung wird nicht erfüllt. Schlitter erklärt vielmehr, daß Äußerungen Kheven- 
hüllers über die von Maria Theresia im Frühjahr 1749 gutgeheißene Politik 
leider nicht erhalten sind. Was er in den genannten Anmerkungen gibt, sind 
Bruchstücke von politischen Aktenstücken aus dem Wiener Staatsarchiv, die 
mir größtenteils auch für meine kritischen Forschungen vorgelegen haben. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 501 


wir zu! Die Anmerkungen 281 und 296 beziehen sich noch auf die 
Zeit des Aachener Friedens (1748).1 Schlitter schließt aus dem darin 
gegebenen Aktenmaterial: „Nicht bloß der Gedanke an ein engeres 
Bündnis mit Rußland beschäftigte Maria Theresia, sie erwog auch 
bereits — wie aus dem an Bernes gerichteten Reskripte vom 31. Mai 
erhellt — den Plan, dereinst sogar Frankreich auf ihre Seite zu 
bringen, in der Absicht, sich eines Tages dieser Macht gegen Preußen 
bedienen zu können. Denn sie war keineswegs gesonnen, der Wieder- 
gewinnung Schlesiens auch für den Fall zu entsagen, daß Friedrich II. 
nochmals den Frieden brach.“ Also Schlitter gibt zu, daß sich Maria 
Theresia im Jahre 1748 um eine österreichisch-russisch-französische 
Koalition zum Zwecke einer Wiedereroberung Schlesiens für den 
Fall bemühte, daß Friedrich II. den Frieden brach. Die Einschrän- 
kurtg „falls Friedrich II. den Frieden brach“ läßt sich nicht halten. 
Schon aus folgendem Grunde nicht. Traut Schlitter der Wiener 
Diplomatie die naive Hoffnungsfreudigkeit zu, Frankreich würde 
sich ohne einen entsprechenden Gewinn von dem nützlichen Zu- 
sammengehen mit Preußen abziehen lassen und zu Österreich, seinem 
alten Erbfeinde, übertreten, um für den Fall, daß Friedrich II. den 
Frieden brach, den Österreichern bei der Wiedereroberung Schlesiens 
zu helfen? Man wußte in Wien, wußte es schon vor 1748 und bekam 
es seitdem immer wieder gesagt?, daß Frankreich, wenn überhaupt, 
so nur gegen österreichische Besitzabtretungen in Italien oder in den 
Niederlanden für ein Abrücken von Preußen zu gewinnen sein würde. 
Und glaubt nun Schlitter, Maria Theresia wäre bereit gewesen, 
Frankreich eine schöne Provinz zu opfern, um dann friedlich still zu 


Anmerkung 355 gibt überhaupt kein Aktenmaterial, sondern referiert über 
meine Forschungen. 

! Ich bin in meinen „Kritischen Forschungen“ auf die Bemühungen der 
österreichischen Politik, Frankreich schon während der Aachener Friedens- 
verhandlungen für ein Bündnis gegen Preußen zu gewinnen, nicht so breit ein- 
gegangen, weil in der Literatur eine gewisse Einstimmigkeit herrscht, daß 
Maria Theresia in dieser Zeit einer Allianz mit Frankreich — mit dem End- 
ziele der Rückeroberung Schlesiens — ihre wärmste Sympathie entgegen- 
gebracht hat. Der ernste Streit der Meinungen bezieht sich auf die Stellung, 
die die Kaiserin zu diesem politischen System in der nächsten Zeit nach dem 
Abschluß des Friedens einnahm. ` 

2 So 1748 in der Kauderbachaffäre, vgl. Strieder l. c. S. 4; so 1749 von 
Kaunitz in seinem Votum, vgl. v. Arneth, Biographie des Fürsten Kaunitz. 
Ein Fragment. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 88 (1900), S. 173 
und sonst. 


502 | Jakob Strieder. 


sitzen und auf einen Ersatz zu warten, bis Friedrich II. den Frieden 
brach? Das glaube wer kann! 

Die übrigen oben genannten Anmerkungen der Schlitterschen 
Publikation beziehen sich auf das Jahr 1749. Schlitter glaubt aus den 
darin gegebenen Aktenauszügen den Nachweis liefern zu können, 
daß sich Maria Theresia im Jahre 1749 mit keinem Offensivgedanken 
getragen habe. Die Kaiserin sei einzig und allein auf die Erhaltung 
des Friedens bedacht gewesen. All ihre Bemühungen, Frankreich 
von Preußen abzuziehen, hätten nur dem Zwecke gedient, Friedrich II., 
den Ruhestörer, im Interesse des Friedens zu isolieren.” Das weiter- 
gehende Projekt Kaunitzens, das eine Gewinnung Frankreichs für eine 
Rückeroberung Schlesiens zum Ziele hatte, sei von der Kaiserin abge- 
lehnt worden. 7 Da muß nun zuerst das in Anmerkung 358 von Schlitter 
herangezogene Archivmaterial als beweisuntauglich abgelehnt werden. 
Dieses Material besteht aus Bruchstücken der Protokolle der geheimen 
Konferenz vom 24. März 1749. Nun wurde aber das Votum des 
Grafen Kaunitz erst an diesem Tage eingeliefert. Maria Theresia 
kannte also am 24. März das Projekt des Grafen Kaunitz noch nicht. 
Sie konnte demnach noch mit gutem Gewissen an den Grafen Chotek, 
ihren Berliner Gesandten, schreiben lassen, sie sei nicht gewillt, „die 
Ruhe im Norden oder anderswo zu stören“. Aber selbst ohne diese 
zeitliche Discrepanz würden Äußerungen wie die genannten in einer 
Instruktion für den österreichischen Gesandten am Berliner Hofe 
nichts gegen unsere Ansicht beweisen.” Hat man im 18. Jahrhundert 
niemals von einer bewußten Täuschung in der Diplomatie gehört. 
Von einer Täuschung, die im bürgerlichen Leben als Lüge bezeichnet 
wird. Hatte nicht Graf Batthyany in seinem Votum* Maria Theresia 
geraten, sie solle, bis die Wiener Diplomatie das große Bündnis gegen 
Preußen fertig hätte, sich gegen Friedrich II. freundlich gesinnt 
zeigen und ihn dadurch in Sicherheit wiegen.” Hat nicht Maria 


1 Vgl. Anm. 362 am Ende. ? Vgl. Anm. 355. 

® Das ist besonders gegen Anmerkung 384 zu sagen, in der aus der Instruktion 
für den nach Berlin gehenden General Puebla (6. August 1749) die Weisung 
abgedruckt ist: „de répéter souvent en son (der Kaiserin) nom l'assurance 
la plus positive et la plus amiable qu’elle gardera très religieusement la paix 
conclue et ne rompera jamais la premiere.“ 

4 Siehe oben. 

° Ohne Zweifel ist es nicht zum geringsten Teile den österreichischen Be- 
mühungen zu verdanken, daß die schwedisch - russischen Differenzen seit der 
Wende des Jahres 1748 nicht zu einem großen nordischen Kriege führten. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 503 


Theresia auch i. J. 1755, als sie notorisch zum Kriege mit Preußen 
rüstete, des öfteren in Berlin ihre Friedfertigkeit versichern lassen. 
Und damals hatte die Kaiserin nicht einmal den Schein von Be- 
rechtigung, ihre Friedensliebe zu betonen, der ihr im Jahre 1749 zu- 
stand. 

So blieben noch die in der Anmerkung 362 und 364 abgedruckten 
Quellenstellen. Der Nachweis ihrer Irrelevanz für unsere Streitfrage 
ist nach dem vorangehenden nicht allzu schwer zu erbringen. Wenn 
z. B. Schlitter in Anm. 362 den Beschluß des geheimen Konferenz- 
ministeriums anführt, worin es heißt, man wolle Rußland davon ab- 
halten, sich auf Schweden zu stürzen und lieber dafür sorgen, daß 
diese Macht sich gegen Preußen „durch hierzu diensame Mittel 
verwahre“!; wenn er dann mit diesem Worte „verwahren“ be- 
weisen will, daß Maria Theresia nur an ein Defensivbündnis, nicht 
an ein Offensivbündnis mit Rußland dachte, so vermögen wir uns 
dieser einseitigen Deutungdes Wortes „verwahren“ nicht anzuschließen. 
Man kann sich ebensogut durch eine Offensive wie durch eine Defen- 
sive gegen jemanden verwahren. Ebenso verhält es sich in Anm. 
364 mit dem Worte „Sicherheit“. Gerade das Konferenzprotokoll, 
das Schlitter dort abdruckt, spricht deutlich gegen seine Ansicht.? 
Es bestand bereits ein Defensivbündnis Rußlands und Österreichs, 
das jede der beiden Mächte zur Hilfeleistung im Falle eines Angriffes 
zwang. Wenn nun Prettlack mit Rußland ein neues System gegen 
Preußen verabreden soll, so kann nur von dem Plane des Grafen 
Kaunitz hier die Rede sein.’ 


Ich habe in meinen „Kritischen Forschungen“ ausgeführt, daß gerade die An- 
nahme des Kaunitzschen Planes eine solche Friedenspolitik forderte. Deshalb 
darf man aber keineswegs die Friedensliebe Maria Theresias für unbedingt 
halten, wie es’Schlitter tut. 

1 Von Schlitter gesperrt. i 

? Es heißt darin: „Der Freiherr von Prettlack“ solle sich „auf das ehebaldste 
nach Moscau begeben, nicht umb all da für beständig zu verbleiben, sondern 
nur umb mit dortigem Hof ein nach gegenwärtigen Umbständen ausgemessenes, 
beider Höfen Anständigkeit und Sicherheit (von Schlitter gesperrt) zum 
Grund habendes und nach Ausweiß des Referats vielmehr auf Preußen als 
Schweden gerichtetes Systema zu verabreden und festzusetzen, als worzu ge- 
heime, viele Zeit erfordernde Vorbereitungen, gleich es jedesmal vor Entdeckung 
eines Vorhabens von Frankreich beschiehet, ohnumbgänglich erforderlich 
seind, anstatt daß von gähen Entschließungen Schaden zu gewarten ist und 
anmit diensamere Maßnehmungen im voraus vereitlet werden . . D 

s Vgl. auch Strieder a. a. O. S. 30f. 


504 Jakob Strieder. 


III. Ich habe, wie oben ausgeführt ist, die Absicht vertreten, daß 
` Kaunitz im Jahre 1751 die Unmöglichkeit erkannte, Frankreich 
für ein Bündnis gegen Preußen zu gewinnen, und daß er von Paris 
aus seiner Kaiserin eine Schwenkung der österreichischen Politik zu 
suggerieren versuchte, die auf einen ehrlichen Verzicht auf Schlesien 
und eine Annäherung Österreichs an Preußen hinauslief. Kaunitz 
wagte es nicht, Maria Theresia offen zu diesem bedeutungsvollen 
Schritt zu raten, er wendete das im Zeitalter des Absolutismus be- 
sonders häufig beliebte Mittel des versteckten Ratschlages an.! 
Indem Kaunitz in seiner Staatsschrift vom 12. April 1751 zeigen zu 
wollen vorgab, wie man das spröde Frankreich vielleicht durch 
die Drohung gewinnen könne, Österreich würde sich mit Preußen 
versöhnen und auf Schlesien verzichten?, richtete er m.. E. damit 
indirekt einen dahingehenden versteckten Ratschlag an Maria 
Theresia. Den Beweis für die Richtigkeit dieser Interpretation 
der Kaunitzschen Staatsschrift fand ich einmal in einer Anzahl nur 
so restlos zu erklärender Unstimmigkeiten des Schriftstückes, dann 
aber besonders in der Tatsache, daß Maria Theresia die Staatsschrift 
durchaus in diesem Sinne auffaßte. Die Kaiserin war entrüstet über 
die Änderung in der Denkensart ihres Gesandten. Lange ließ sie 
ihn ohne jede Antwort, dann schrieb sie ihm unwillig: Kaunitz kenne 
ihre Absichten besser als irgend jemand; er wisse, daß sie keine 
Vorliebe für Frankreich habe, er müsse aber einsehen, daß ihr nichts 
mehr Überwindung kosten würde, als eine Aussöhnung mit dem 
Könige von Preußen und ein damit zusammenhängender unbe- 
dingter Verzicht auf Schlesien, wie ihn Kaunitz ihr in seiner 
Denkschrift zu suggerieren versuche.’ Sie wünsche die 


! Neuerdings hat Krauel in der Historischen Zeitschrift (Jahrgang 1909, 
S. 564ff.) ein hübsches Beispiel dafür gebracht, wie der Freiherr von Stein 
im Jahre 1806 unter dem Deckmantel hypothetischer Erörterungen Friedrich 
Wilhelm III. von einem Zusammengehen mit Napoleon abzubringen versuchte, 

3 Vgl. besonders Abschnitt 4ff. des 2. Teiles der Staatsschrift (Reflexionen 
usw. betitelt). Die Staatsschrift ist im Anhang zu meinen „Kritischen For- 
schungen zur österreichischen Politik“, S. 79ff., abgedruckt. Sie ist im Konzept 
vom 12. April 1751 datiert, in der Reinschrift vom 5. Mai 1751. Erst am 14. Juni 
sandte Kaunitz sie an Maria Theresia ab. 

8 „Selon ce qu'il a suggéré A la fin de sa ditte relation.“ Die Antwort Maria 
Theresias ist in dem Briefwechsel abgedruckt, den die Kaiserin durch ihren 
Geheimsekretär Koch mit Kaunitz während dessen Pariser Gesandtschaftszeit 
führte: Correspondance secrète entre le comte A. W. Kaunitz - Rietberg, 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 505 


Wiedereroberung Schlesiens nicht aus Ehrgeiz oder aus Vergrößerungs- 
begierde, sondern deshalb, weil sie sich je länger desto mehr überzeugt 
halte, daß das Glück ihres Hauses von dem Besitze dieser Provinz 
abhänge, und daß alle Unzuträglichkeiten, die dem Hause Habsburg 
im Reiche und im Norden jetzt und in Zukunft begegneten, ihren 
Grund in dem Verluste Schlesiens hätten. Sie schmeichle sich zwar 
nicht mit der Hoffnung, daß während ihrer Regierung die verlorene 
Provinz zurückerobert werden könne, und wünsche deshalb mehr 
als irgend jemand den Frieden!, aber sie wolle wenigstens ihren 
Nachfolgern den Weg zu einer Wiedereroberung Schlesiens nicht 
versperren. Das müsse aber notwendigerweise durch die Annahme 
des von Kaunitz in seinem Gutachten vorgeschlagenen Systems ge- 
schehen, 

Küntzel glaubt sich meiner Interpretation nicht anschließen zu 
können. Er nimmt die Staatsschrift des Grafen Kaunitz durch- 
aus für das, für was sie sich ausgibt: für eine nicht ernst ge- 
meinte Drohung an die Adresse der französischen Diplomatie, 
Kaunitz, meint Küntzel, habe im Frühjahr 1751 den Moment für 
günstig gehalten, um seine bisherige Taktik — den französischen 
Diplomaten gegenüber nur mit verdeckten Anwürfen vorzugehen 
— aufzugeben, offener mit ihnen zu sprechen und als Pression 
den Gedanken auszuspielen, daß Österreich, wenn Frankreich 
spröde bleibe, sich endgültig mit England und Preußen gegen 
Frankreich vereinigen könne. Zu einem solchen Schritte aber 
habe, nach Küntzels Meinung, Kaunitz einer besonderen Ermäch- 
tigung der Kaiserin bedurft, denn er wäre ja „nicht sowohl an sein 
eigenes Votum von 1749 als an den Bartensteinschen Auszug als 
Instruktion gewiesen worden, über den er jetzt hinauszuschreiten 


ambassadeur impérial à Paris et le baron Ignaz de Koch, secrétaire de l’impera- 
trice Marie-Thérèse 1750—52. Herausgegeben von Hans Schlitter. Paris 1899. 
S, 147. 

1 Küntzel hat gemeint, dieses Bekenntnis stimme nicht recht mit meiner 
Annahme überein, daß Maria Theresia im Frühjahr 1749 den Kaunitzschen 
Plan „schlechthin gebilligt habe.“ Ich kann mich dieser Ansicht nicht an- 
schließen. Jetzt wo es um die einzige Aussicht an einen aussichtsvollen Krieg 
gegen Preußen — die aktive oder doch wenigstens inaktive Teilnahme Frank- 
reichs — so trostlos aussah, mochte Maria Theresia leicht von Frieden sprechen. 
Deshalb konnte sie 1749 ganz anders gedacht haben. Sie konnte — und hat es ja 
bekanntlich im Jahre 1755 getan — wenn Frankreich „bekehrt“ sein würde, 
wieder anders denken, 


506 Jakob Strieder 


gedachte, indem er keineswegs von der harmlosen Friedfertigkeit 
Österreichs allein die Franzosen zu überzeugen entschlossen war.“ 
Diesen Ausführungen ist zunächst das Folgende entgegenzuhalten. 
Der Auszug Bartensteins enthielt durchaus nicht den Plan, Frank- 
reich „nur von der harmlosen Friedfertigkeit Österreichs zu über- 
zeugen.“ Wir haben oben nachgewiesen, daß er die Quintessenz von 
Kaunitzens Projekt zum Inhalt hatte. Und Küntzel selbst gesteht 
— wie ebenfalls oben gezeigt — zu, daß der schlesische Hinter- 
gedanke in den Bartensteinschen Auszug aufgenommen worden 
war. Tatsächlich gibt auch Kaunitz in seiner Staatsschrift eine 
ganz andere Erklärung als die Gebundenheit an den Auszug für die 
Tatsache an, daß er sich bisher auf „verdeckte Anwürffe“ habe be- 
schränken müssen. Lediglich die Verschlossenheit der französischen 
Minister sei daran schuld, schreibt Kaunitz dort, wenn er bisher 
keine deutliche Sprache hätte führen können.! Beweist schon diese 
Stelle der Kaunitzschen Staatsschrift, daß der Graf von Anfang an 
die Absicht, folglich auch den Auftrag hatte, bei passender Gelegen- 
heit deutlich mit den französischen Ministern über den Plan 
einer französisch-österreichischen Allianz zum Zwecke der Wieder- 
eroberung Schlesiens zu reden, so kommt das Folgende als Beweis 
dafür hinzu. Die Korrespondenz Maria Theresias und Kaunitzens 
während dessen Pariser Botschafterzeit zeigt die Kaiserin von dem 
sehnlichsten Wunsche erfüllt, Kaunitz möchte so bald wie möglich 
das französisch-österreichische Bündnis gegen Preußen seinem 
Abschluß näher bringen. Anderseits ist die Korrespondenz in ihrer 


1 Marquis Puysieux sei „biss hiehin allen Öffnungen, welche eine deutliche 
Sprache veranlassen können, auf das sorgfältigste ausgewichen und habe solche 
durch den beständigen Gebrauch weit hergeholter Vorwürffen zu entfernen 
getrachtet. Wie dann Fw K. K. Mayestät“, fährt der Graf fort, „ohnedem schon 
aus denen geheimen Nachrichten allergnädigst bekannt ist wie weniges Gehör 
des Blondels und Marquis d’Hautefort wohlgemeinte Erinnerungen gefunden, 
auf was für eine Art solche abgefertiget worden und daß der hiesige Hof ein 
größeres Vertrauen nicht an der Zeit zu seyn glaube. Bey solchen Umständen 
auch meinerseits mich zu Beobachtung des allerhöchsten Dienstes nur in ver- 
deckte Anwürffe beschränken und in Erwägung ziehen müssen, daB noch so ge- 
gründete Vorstellungen, wann sie zur Unzeit und bey Leuten, die nicht hören 
wollen, angebracht werden, nicht nur keinen Eindruck, sondern ehender eine 
schäd- als nützliche Würkung zu verursachen pflegen, zumahlen das hiesige 
Ministerium kein Bedenken getragen hat, sogar Ew. K.K. Mayst. freundschaft- 
lichen Äußerungen einen ungleichen Verstand beyzulegen.“ Aus der Staats- 
schrift des Grafen Kaunitz vom Frühjahr 1751. Vgl. Strieder a. a. O. S. 84f. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 507 


ersten Zeit voll von Bitten und Ermahnungen des Grafen Kaunitz, 
nichts zu überstürzen.! Maria Theresia möchte, so läßt er sich einmal 
vernehmen, an die Kauderbachaffäre in Aachen denken. Damals 
hätten die wenigen ihm von Wien aufgenötigten Worte genügt, um 
Frankreich stutzig zu machen und es enger noch mit Preußen zu 
verbinden. Die Kaiserin möge, durch solche Erfahrungen gewitzigt, 
langsam vorgehen und seine, des Grafen Kaunitz, Wege nicht kreuzen.? 
So konnte nur ein Mann sprechen, der die Erlaubnis seiner Kaiserin 
besaß, über „verdeckte Anwürfe“ hinauszugehen. Was gegen Küntzel 
zu beweisen war! 

So dürfte es bei der oben gegebenen Interpretation der Kaunitz- 
schen Staatsschrift vom 12. April 1751 bleiben. Auch aus folgendem 
Grunde neben den bereits erwähnten. Setzen wir den Fall, Maria 
Theresia hätte ihren Minister nur falsch verstanden, Kaunitz habe 
wirklich in seiner Staatsschrift nur Argumente geben wollen, deren 
man sich mit Nutzen bei dem französischen Hofe bedienen könne. 
Dann würde Kaunitz, von dem Mißverständnis unterrichtet, sicherlich 
nicht versäumt haben, durch doppelt angestrengtes Arbeiten für 
die Idee eines österreichisch-französischen Bündnisses Maria Theresia 
von ihrer falschen Anschauung über seine Denkweise abzubringen. 
Das Gegenteil geschieht. Zwar machte Kaunitz nach der oben ge- 
schilderten deutlichen Abweisung keine weiteren Versuche, seine 
Kaiserin für eine Aussöhnung mit Preußen zu gewinnen. Ebenso- 
wenig aber kehrte er zu der Hoffnung zurück, Frankreich könne 
vielleicht doch noch für eine Rückeroberung Schlesiens durch Öster- 
reich interessiert werden. . Ein vollendeter Pessimismus charakterisiert 
die Berichte des Grafen Kaunitz nach dieser Richtung hin in der letzten 
Zeit seines Pariser Aufenthaltes.” Dabei blieb es noch nicht. Kaunitz 
begann, seit er die Unmöglichkeit der Durchführung seines Projektes 


I Schlitter a. a. O. S. 49, 52, 59. 

2 Was es mit der sog. Kauderbachaffäre auf sich hatte, ist aus meinen 
„Kritischen Forschungen“, S. 4ff. zu ersehen. Hier genüge es zu erwähnen, 
daß die Verhandlungen, die Kaunitz von Aachen aus mit Maria Theresia über 
diese Angelegenheit pflog, deutlich beweisen, daß damals die Kaiserin für einen 
Plan, Schlesien mit Hilfe Frankreichswie der zu erobern, auf das heftigste ein- 
genommen war. 

3 Vgl. das Schreiben an Maria Theresia vom 12. Februar 1752. Schlitter 
a. a. O. S. 167. Je vous demontrerai un jour au doigt et à l'œil les raisons pour 
lesquelles nous n’avons point pü faire certains progres & cette cour. Je suis 
trop heureux d’avoir fait en sorte que l’on ne nous hait pas. 


508 Jakob Strieder. 


vom 24, März 1749 erkannt hatte, auf die Erhaltung der Allianz mit 
den Seemächten einen erheblich größeren Wert zu legen als bisher. 
Hatte ihn ehedem sein Plan einer engeren Verbindung Österreichs 
mit Frankreich und die Erinnerung an Englands Untreue! auf die 
Seite derjenigen Wiener Diplomaten gewiesen, welche meinten, die 
englische Allianz habe Österreich so wenig genützt, daß man sich 
nicht sonderlich um ihre Erhaltung zu mühen brauche, — Bartenstein 
war der extremste Verfechter dieser Meinung im geheimen Konferenz- 
ministerium — so kehrte er sich jetzt deutlich von dieser Anschauung 
ab. Da von Frankreich für Österreich nichts Ersprießliches zu 
erwarten sei, so müsse man der Allianz mit den Seemächten ihre 
Schwächen nehmen und sie in einer der österreichischen Monarchie 
nützlichen Weise ausbauen, so faßt Kaunitz nunmehr sein politisches 
System zusammen.? Auf Maria Theresia blieben die Veränderungen 
in Kaunitzens politischer Sinnesart nicht völlig ohne Eindruck. 
Sie kam ihnen wenigstens in etwa entgegen. Wenn auch mit weniger 
Eifer als ihr Gesandter begann die Kaiserin auch ihrerseits Schritte 
für eine Besserung der österreichisch-englischen Beziehungen zu 
tun.? Es ist oben schon angedeutet worden, wie weit man auf dieser 
Bahn bis zum Jahre 1755 gelangt war. 

Wenn ich mich im vorausgehenden noch einmal über die Inter- 
pretation der Kaunitzschen Staatsschrift vom 12, April 1751 aus- 
gelassen habe, so geschah das besonders aus folgendem Grunde. 
Der Vorschlag einer Versöhnung Österreichs mit Preußen darin ist 
von ebenso großer Bedeutung für die Beurteilung des Grafen Kaunitz 
als Staatsmann, wie seine Ablehnung wertvoll ist für eine richtige Ein- 
schätzung der politischen Tätigkeit Maria Theresias. Man hat die 


1 Auf dem Aachener Friedenskongreß besonders. Vgl. Strieder a. a. O. 
8. 1ff. 

2 Vgl. außer vielen anderen Beweisstellen dafür aus der Korrespondenz 
des Grafen Kaunitz mit Maria Theresia besonders das Schreiben vom 20. März 
1752. Schlitter a. a. O. S. 195ff.: „Si au risque presque certain de ne rien tenir 
du côté de la France, il convient de s’exposer à tout perdre du coté des Puissan- 
ces maritimes, qui sont & bout du compte, malgrez tous leurs defauts, notre 
unique ressource.“ Vgl. auch den Brief des Grafen vom 20. August 1752. 
Schlitter a. a. O. S. 264. 

® Vgl. den Brief Maria Theresias an Kaunitz vom 8. April 1752. Schlitter 
Leg 210; ferner den vom 12. August desselben Jahres, ebendort S. 257. Außer 
vielen anderen Stellen der Korrespondenz endlich Schlitter l. c. S. 268f. und 
S. 278. 


Maria Theresia, Kaunitz und die österreichische Politik von 1748—1755. 509 


‚staatsmännische Begabung des Grafen Kaunitz vielfach überschätzt. 
Er erschien der Geschichtsschreibung als ein Staatsmann, der unbeirrt 
von Erfolg oder Mißerfolg auf ein klar erkanntes Ziel politischer 
Lebensnotwendigkeit seines Staates — auf die Wiedergewinnung 
‚Schlesiens — lossteuert. Eine solche große, starke Persönlichkeit, 
‚ein solcher Politiker des Beharrens war Graf Kaunitz nicht. In 
Paris schlug er in das Gegenteil seiner politischen Ideale von 1749 um. 
Mit seinem Plan, Preußen in ein österreichisches Bündnis zu ziehen, 
‚charakterisiert er sich als einen Probierer in politischen Dingen. 
So weit auch die Perspektiven sind, die sich aus dem Projekte eines 
‚österreichisch - preußischen Zusammengehens in jener Zeit für die 
deutsche ‘Geschichte ergeben, so wenig dürfen Kaunitz tiefere Ge- 
‚danken bei seinem neuen Plane unterschoben werden. Er hat im 
Frühjahr 1751 nicht so sehr auf Grund einer neuen tieferen Erkennt- 
nis der österreichischen politischen Notwendigkeiten! zu einer Ver- 
söhnung mit Preußen geraten, als vielmehr deshalb, weil er die Mit- 
wirkung Frankreichs für eine Vernichtung Preußens nicht erlangen 
konnte. | 

Auf der anderen Seite gewinnt Maria Theresia durch die energische, 
konsequente Art, mit der sie die große Schwenkung Kaunitzens 
im Jahre 1751 ablehnt. Damit hielt sie der österreichischen Politik 
‚den Weg offen im Jahre 1755 noch einmal im Bunde mit Frankreich 
und Rußland die Wiedergewinnung von Schlesien zu versuchen. 
Es verschlägt nichts gegen eine derartige Einschätzung der poli- 
tischen Energie der Kaiserin, daß dieser Versuch fehlschlug. Niemand 
konnte ahnen, daß Friedrich II. und sein Staat sieben Jahre lang 
dem vereinigten Ansturm von halb Europa widerstehen würde. 


1 Obwohl er in seiner Staatsschrift vom 12. April 1751 auch diese zur Be- 
gründung einer Abkehr von seinem Plan von 1749 anführt. 


Kleine Mitteilungen. 


Friedrich Rotbart und Eskil von Lund. 

Das Schreiben Papst Hadrians IV. von 1157, worin er das Kaisertum 
für ein päpstliches Lehen erklärte, knüpft an an den Fall des Erzbischofs 
Eskil von Lund, der auf der Heimreise von der Kurie im Gebiete des Deut- 
schen Reiches überfallen und in Gefangenschaft geführt worden war. Der 
Papst macht dem Kaiser die heftigsten Vorwürfe darüber, daß er trotz einer 
an ihn ergangenen päpstlichen Aufforderung nichts zur Befreiung des Ge- 
fangenen getan habe. Für diese Untätigkeit Friedrichs in der Sache erblickt 
man den Grund, soweit er in der Person des Dänen selbst und nicht in Ver- 
stimmung gegen den Papst zu suchen ist, gewöhnlich in der Kirchenpolitik 
Eskils, die die Interessen der Bremischen Kirche und dadurch mittelbar 
auch diejenigen des Kaisers als ihres Oberherrn geschädigt habe; so zuletzt 
noch nach manchen Vorgängern, unter denen Giesebrecht (V, 122), Ribbeck 
(S. 21), Dehio (II, 59) und Jastrow-Winter (I, 456) genannt seien, Simons- 
feld (Jahrbücher I, 497). 

Dieser Auffassung habe ich eine andere entgegenzustellen, die näher 
liegt und deshalb mindestens stark vor ihr in den Vordergrund gerückt, 
wofern nicht einfach an ihre Stelle gesetzt werden muß. 

Wenn bekanntlich Friedrich bald nach seinem Regierungsantritte, näm- 
lich im Mai 1152 auf dem Hoftage von Merseburg, die beiden dänischen 
Thronrivalen Sven und Knud empfing, die er, auch in diesem Punkte zu- 
nächst unmittelbar in das politische Erbe seines Vorgängers eintretend, 
vor sich entboten hatte, um ihren Streit endgültig zu entscheiden, und wenn 
er hierbei den ersten feierlich mit dem Königreiche belehnte und Mann- 
schaft und Treueid von ihm entgegennahm, so war hiermit nach den An- 
schauungen der Zeit Dänemark auf dem Wege der Lehensverbindung ein 
Teil seines Reiches geworden. Wenn aber dann sein Lehensmann Sven 
im Jahre 1154 die Herrschaft wieder einbüßte, und zwar unter entscheidender 
Mitwirkung des Erzbischofs Eskil von Lund, der schmählichen Verrat an 
ihm beging (vgl. hierüber Simonsfeld selbst a a O. S. 280284), so wird 
man doch wohl wissen, worauf man es zu beziehen hat, wenn Friedrich nach 
der eigenen Angabe des gefangenen Eskil (Brief aus der Gefangenschaft 
in die Heimat, abgedruckt bei Münter, Kirchengeschichte Dänemarks II, 
LS 314 Anm.) diesen beschuldigte, ihm Krone und Reich gemindert zu 


Kleine Mitteilungen. 511 


haben (nos sui regni et suae coronae diminutionem fecisse causatur a. a. O.; 
bei Simonsfeld 499 Anm. 255 findet sich der unberichtigte Druckfehler 
conatur). Wer da zunächst an die Hamburgisch-Bremischen Primats- 
ansprüche denkt, sieht eben den Wald vor Bäumen nicht. , 

Daß Friedrich sich im Zusammenhange mit der ganzen Angelegenheit 
bereit finden ließ, in einem Privileg für die Bremer Kirche auch ihrer einst- 
maligen Bestimmung zur Metropole des Nordens durch Kaiser Ludwig 
zu gedenken, ist noch lange kein Beweis dafür, daß er die Interessen dieser 
Kirche unmittelbar mit den seinigen gleichgesetzt habe. Als eine umgäng- 
liche und entgegenkommende Natur, die er war, war er den Einflüssen 
anderer sehr zugänglich und stets zu Zugeständnissen bereit, wo er das 
Opfer seines Rechtsbewußtseins nicht zu bringen hatte. 

Und daß es sich gerade bei dieser Kundgebung für die Bremer Kirche 
um Anbequemung an fremde Wünsche, nämlich die des Erzbischofs Hart- 
wich von Bremen handelte, dafür spricht schon das bleße Zeitverhältnis. 

Sie erfolgte erst im März 1158 (St. 3802, Frankfurt, März 16); d. h. zu 
einer Zeit, in der die Eskilsche Angelegenheit schon alt war. Man müßte sich 
also wundern, daß sie nicht schon früher erfolgte, wenn es ein lebendiges 
eigenes Interesse war, das Friedrich mit ihr wahrnahm. Anders, wenn man 
sich auf den Standpunkt stellt, daß sie nur den Zwecken Hartwichs dienen 
sollte, Dann kann man sich ohne jeglichen Zwang denken, daß erst der 
Zwischenfall von Besancon, der, vom Papste an die Person Eskils ange- 
knüpft, natürlich auch Friedrichs Zorn gegen diesen unwillkürlich noch hatte 
steigern müssen, die Zeit für Hartwichs Zwecke reifen ließ, sei es nun, daß 
er früher mit seinem Anliegen dem Kaiser noch gar nicht zu nahen wagte, 
oder, daß er früher noch kein williges Gehör dafür fand. 

Weiter aber läßt sich auch mit gutem Grunde einfach bestreiten, daß 
Friedrichs Interessen mit denen der Bremer Kirche gleichbedeutend waren. 

Ich kann bei diesem Einwande einen anderen für mich reden lassen. Dehio, 
der eigentliche Geschichtschreiber der Bremer Kirche, der im ganzen noch 
auf dem Boden der hier bekämpften Meinung steht, muß doch bekennen, 
dab für die Aufgabe, die Friedrich nach ihr in seinem politischen Systeme 
der Bremer Kirche zugedacht hätte, nämlich ein „Regulator der deutsch- 
dänischen Beziehungen“ zu sein, in Wahrheit ja bereits eine andere Gewalt 
bestimmt war, die sie jedenfalls besser zu lösen vermochte: die Herzogs- 
gewalt Heinrichs d. L., und er kann deshalb sein abschließendes Urteil auch 
nicht anders als dahin abgeben, daß es „eine rasch verflüchtigte Teilnahme“ 
gewesen, die dem Kaiser ‚die in der Elbmetropole gepflegten Intentionen 
abgewonnen hatten“. Hier ist also ein Standpunkt wie beispielsweise der 
Simonsfeldsche, daß, wenn Eskil von Lund den Papst Hadrian in Rom 
besuchte und dabei von ihm den nordischen Primat bestätigt erhielt, dies 
„gewiß nicht dazu beitrug, das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst zu 


512 Kleine Mitteilungen. 


verbessern“, sondern es bet dem bekannten Streben Friedrichs, die Rechte 
des Reiches nach jeder Richtung hin zu wahren und zu vermehren, nur 
verschlechtern‘ mußte, schon längst nicht mehr eingenommen, und die aus 
der zufälligen Verquickung der Eskilschen Angelegenheit mit den Zerwürf- 
nissen zwischen Kaiser und Papst entsprungene lediglich kirchenpolitische 
Auffassung des Verhältnisses Friedrichs zu Eskil kann sich allein darin noch 
fehlerhaft geltend machen, daß es auch schon auf den Antrieb des Bremers 
zurückgeführt wird, wenn Friedrich, statt möglichst rasch Schritte zur Be- 
freiung des Überfallenen und Ahndung des an ihm begangenen Verbrechens 

zu tun, sich mindestens den Überfall willkommen sein ließ. In den Rahmen 

einer solchen Anschauung aber passen die angeführten Worte Friedrichs, 

daß sich Eskil schwer an ihm versündigt und ihm Krone und Reich gemindert 

habe, wenn anders man sie für den Ausdruck innerer Überzeugung hält, 

bereits nicht mehr hinein. Und so macht sich hier, gerade weil Dehio gründ- 

lich verfahren ist, bereits eine Lücke fühlbar, die eben ausgefüllt wird, so- 

bald man einsieht, daß der Kaiser noch ein gewichtiges Interesse rein welt- 

licher Natur gegen den dänischen Prälaten hatte, nämlich seine Lehens- 

hoheit über Dänemark, zu deren so rasch erfolgter einstweiliger Wieder- 

beseitigung Eskil an erster Stelle mitgeholfen hatte. 

Es wird also jetzt kaum noch jemand behaupten wollen, daß der Grund 
der Mißstimmung Friedrichs gegen Eskil in kirchlichen Verhältnissen ge- 
legen habe. 

Damit gewinnt aber auch die Frage ein ganz anderes Gesicht, ob der 
Kaiser nicht vielleicht schon von vornherein bei dem Überfalle seine Hand 
im Spiele gehabt habe; Ribbeck hat eine derartige Vermutung ausgesprochen. 
Die Frage ist aus dem unmittelbaren Quellenbefund heraus nicht zu ent- 
scheiden. Daß das Schreiben von Besancon auch nicht die leiseste Hin- 
deutung auf eine Mitschuld des Kaisers an dem Überfalle selbst enthält, 
beweist noch nichts, da das Schreiben sichtlich darauf angelegt ist, den 
Kaiser selbst unangetastet zu lassen und nur seine Ratgeber (d. h. vor allem 
Reinald v. Dassel) anzuklagen. Wenn also Alexander IIL 1160 an Bischof 
Arnold von Lisieux schreibt, Friedrich habe Erzbischöfe und Bischöfe, 
die von der Kurie zurückkamen, zu Schimpf und Schaden der Kirche 
gewöhnlich aufgreifen und gefangen halten lassen, so braucht das noch nicht 
gänzliche Verleumdung zu sein; es könnte auch so sein, daß hinsichtlich 
des Falles Eskil, auf den die Worte offenbar zunächst zu beziehen sind, 
lediglich eine in dem Schreiben von Besancon noch geübte Rücksicht fallen 
gelassen wäre, und daß das Verleumderische nur in der unberechtigten 
Verallgemeinerung dieses vereinzelten Falles läge. Muß folglich die Frage 
tunlichst aus allgemeinen Erwägungen heraus beantwortet werden, so läßt 
sich jetzt mit dem von Hauck (Kirchengeschichte IV, 210 Anm. 1) vorge- 
brachten Hinweis auf den honor imperii, den Friedrich immer so betone, 


Kleine Mitteilungen. 513 


nicht mehr kommen; denn Eskil war nach der hier gegebenen Darstellung 
der Sachlage ein erklärter Landesfeind für Friedrich, wo nicht ein Hoch- 
verräter. 

Und dabei ist noch ein Weiteres zu bedenken. Die Reise Eskils steht 
bis zurzeit ohne vernünftigen Sinn in unserer Geschichtschreibung da. 
Giesebrecht ist es, der dieser Tatsache sozusagen die klassische Fassung 
gegeben hat mit dem Bemerken, daß Eskil die Reise unternommen habe, 
um Hadrian IV., mit dem er von dessen nordischer Missionsreise her be- 
kannt war, „als Papst zu begrüßen“. — Eskil war also doch entschieden 
ein höflicher Mann gegen seine Freunde, wenn er auch gegenüber seinen 
Feinden schmählichen Verrat nicht scheute. — Nichts anderes aber im Grunde 
ist es, wenn Simonsfeld (S. 492) ausführt, daß Eskils Zweck gewesen sein 
dürfte, vom Papste „auch in dessen neuer höheren Würde eine Bestätigung 
seines Primates zu erhalten“. 

Mich dünkt, daß sich wohl eine deutlichere Vorstellung von dem Sinne 
der Reise aus unserer Überlieferung gewinnen läßt. Nach den so für sie ge- 
gebenen Begründungen müßte es schon auffallen, daß Eskil mit ihr noch 
Jahr und Tag nach der Stuhlbesteigung Hadrians gewartet hätte. Noch 
auffälliger aber ist, daß sie zeitlich zusammentrifft mit einem von deutscher 
Seite unternommenen Versuche, Sven, den vertriebenen Lehensmann des 
Reiches, mit Gewalt zurückzuführen. Ahnt man da nicht einen Zusammen- 
hang, und besonders, wenn man hört, daß unter den sächsischen Fürsten, 
die diesen Versuch unternahmen, nächst Heinrich d. L. besonders Hartwich 
von Bremen Eifer dafür entwickelte? Auch Simonsfeld ahnt bei diesem 
Namen etwas; er meint, wenn anders diese hervorragende Bemühung des 
Bremer Erzbischofs, wie sie Saxo Grammatikus meldet, wirklich stattge- 
funden habe, so könnte das neue Trachten nach dem nordischen Primat, 
das sich darin ausspräche, eine Folge der Reise Eskils gewesen sein (S. 492). 
Ein seltsamer Kausalnexus, der sich damit vor unseren Augen vollendet! 
Weil Hadrian, sein guter Bekannter, Papst wird, macht Eskil — als der 
höfliche Mann nach Giesebrecht, als der vorsichtige nach Simonsfeld — 
sich auf, um sich in persönlicher Vorstellung an der Kurie seines Wohlwollens 
auch für die Zukunft zu versichern. Weil aber dann der wichtigste Punkt, 
um dessentwillen er sich so das Wohlwollen seines Papst gewordenen 
Gönners zu erhalten wünschte, nur die unlängst durch diesen neugefestigte 
Metropolitangewalt über Dänemark und Schweden sein konnte, deshalb 
fühlt sich durch seine Reise der Erzbischof von Bremen veranlaßt, den 
alten Ansprüchen seiner Bremer Kirche auf dieselbe Sache wieder einmal 
nachzugehen, und — jetzt kommt die Hauptsache — sich zu dem Zwecke 
einem Unternehmen anzuschließen, das — zufällig! — um die nämliche 
Zeit, wo Eskil zum Papste reist, auf deutscher Seite veranstaltet wird, um 
dem Lehensmanne des Reiches und persönlichem Gegner Eskils, Sven, die 

Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 35 


514 Kleine Mitteilungen. 


Krone Dänemarks aufs neue zu verschaffen! Ich habe einen anderen Vor- 
schlag. Könnte man sich den Kausalnexus nicht so vorstellen? „Als man 
im Deutschen Reiche Ernst damit machte, dem vertriebenen Sven die Herr- 
schaft zurückzugeben, fühlte sich hierdurch der Erzbischof Eskil von Lund 
aufs äußerste bedroht. Er mußte das einmal schon, weil sich der Erzbischof 
von Bremen besonders rührig für die Sache erwies, und offenbar in der Hoff- 
nung, eine Machterweiterung seiner Kirche im Sinne der alten Ansprüche 
und mithin auf Kosten der Lundischen Kirche zu erlangen. Er mußte es 
aber mehr noch deshalb, weil er von dem etwa wiederhergestellten Sven 
eine Vergeltung seines Verrates zu gewärtigen hatte, die in kirchlichen Zu- 
geständnissen an den Bremer Erzbischof vielleicht noch lange nicht er- 
schöpft war. Daher machte er sich zu dem ihm persönlich bekannten und 
wohlgesinnten Papste auf, um sich zum mindesten dessen Rückhalt für seine 
eigene Person und seine Kirche zu sichern, wenn nicht gar zu versuchen, 
ihn zu einem unmittelbaren Eintreten für Knud, den bedrohten Gegner 
Svens, zu bewegen.“ 

Der Leser hat die Wahl. Wer aber meinen Vorschlag gutheißt, der zieht 
dann auch mit mir die Folgerung, daß Eskil durch seine Reise dem berech- 
tigten Groll des Kaisers gegen sich, sobald dieser davon erfuhr, neue Nahrung 
gab. Und wollte man gar annehmen, daß er, wie es bei seinem Charakter 
ziemlich wahrscheinlich wäre, seine Bemühungen beim Papste nicht darauf 
beschränkt hätte, sich den Behalt seiner eigenen kirchlichen Stellung zu 
sichern, sondern darüber hinaus noch etwas in der oben angedeuteten Rich- 
tung zu erreichen versucht hätte, so würde seine Festnehmung auf der 
Heimreise von deutschem Standpunkte aus geradezu einer Ergreifung auf 
handhafter Tat gleichgekommen sein. Im einen wie dem anderen Falle 
wird man unter der neuen Auffassung von dem Zwecke der Reise die Mög- 
lichkeit jetzt doppelt schwer nehmen müssen, daß der Kaiser schon bei der 
Gefangennahme des Erzbischofs die Hand im Spiele gehabt. 

Die Tatsache ist hiermit freilich so wenig als früher bewiesen. Und nichts 
liegt mir ferner als das behaupten zu wollen, worüber nun einmal keine 
Gewißheit mehr zu erlangen ist. Betont werden muß aber dafür jetzt, 
nachdem erwiesen ist, daB Eskil ein viel greifbareres Interesse verletzt 
hatte als die überlebten Ansprüche der Bremer Kirche auf den Primat des 
europäischen Nordens, mit aller Schärfe, daß Friedrich, mag er nun von 
vornherein an der Gefangennahme des Dänen beteiligt gewesen sein oder 
nicht, jedenfalls ein rühimliches Beispiel politischer Mäßigung damit ab- 
gelegt hat, daß er, nachdem er den Widersacher einmal in seine Hand be- 
kommen, ihn überhaupt noch wieder freigab und nicht mit ihm verfuhr, 
wie beispielsweise die Kurie mit einem Arnold von Brescia. 

Heidelberg. Carl Schambach. 


Kritiken. 


Allgemeine Geschichte der Philosophie von Wilhelm Wundt, 
Hermann Oldenberg, Ignaz Goldziher, Wilhelm Grube, 
Tetsujiro Inouye, Hans von Arnim, Clemens Baeumker, 
Wilhelm Windelband (Die Kultur der Gegenwart, Teil I, Abt. V). 
Berlin u. Leipzig, B. G. Teubner. 1909. VIII u. 572 S. br. M. 12.—, 
geb. M. 14.—. å 

Die Kultur der Gegenwart ist innerlich tief zerrissen, und es wäre darum 
ein Fehler, wenn das Sammelwerk, das diesen Namen trägt, Einheitlichkeit 
hätte. Die Männer, die zum Zustandekommen des vorliegenden Bandes 
beigetragen haben, gehören in ganz besonders fühlbarem Maße höchst ver- 
schiedenen Kultursphären an, aber jeder Beitrag darf auf lebhaftes Interesse 
rechnen, und mehrere von ihnen sind hochbedeutsame Bereicherungen unserer 
wissenschaftlichen Literatur. 

Der erste Abschnitt ist überschrieben: „Die Anfänge der Philosophie 
und die Philosophie der primitiven Völker”. Hier führt Wilhelm Wundt 
von seinem psychologistischen Standpunkte aus durch die „vorwissen- 
schaftlichen Anfänge der philosophischen Entwicklung” hindurch. Er selbst 
rechnet dieses Gebiet zur Philosophie; freilich bemerkt er sofort, ein besonders 
charakteristischer Unterschied jener „ursprünglichen von der späteren Philo- 
sophie“ bestehe darin, „daß jene überhaupt keine Probleme sieht, wo dieser 
alles von ihnen erfüllt scheint“. Es soll also für den Begriff der Philosophie 
unwesentlich sein, ob sie Probleme sieht oder nicht. Diese Erweiterung 
ihres Umfanges ist nicht unbedenklich, und Wundt selbst ist außerstande, 
seinen Begriff klar festzuhalten. Er redet z. B. des näheren von einer „primi- 
tiven Logik”. Nach seiner Einleitung würde man erwarten müssen, hier 
ein Anfangsstadium der logischen Probleme aufgewiesen zu bekommen 
— ein Stadium, in dem sich die Phantasie um die logischen Probleme annimmt, 
ohne deren problematischen Charakter zu ahnen. Die primitive Philosophie 
„stellt keine Fragen; aber auf jede Frage, die ein späteres wißbegieriges 
Zeitalter stellen kann, hat sie eine Antwort bereit”. Allein indem Wundt 
von solchen abstrakten Vorbemerkungen aus übergeht zur Behandlung 
der „primitiven Logik“, verschiebt sich ihm der beherrschende Gesichts- 
punkt: denn nun ist in Wahrheit gar nicht von einer wenig entwickelten 
Logik, sondern vielmehr von einem wenig entwickelten Denken die Rede. 
Eine primitive, vorwissenschaftliche Logik müßte, wenn sie den von Wundt 


35* 


516 Kritiken, 


selbst angegebenen Merkmalen der primitiven Philosophie entsprechen 
sollte, aus phantastischen Behauptungen über die Normen des Denkens, 
z. B. über den Satz des Widerspruchs, über deduktive und induktive Schlüsse 
oder dgl. bestehen. Aber es ist den primitiven Völkern niemals eingefallen, 
über solcherlei Themata etwas zu behaupten: denn um ein Bewußtsein eines 
solchen Themas zu haben, muß man den primitiven Standpunkt bereits 
verlassen haben. Es sind nun zwei Möglichkeiten:, entweder soll bei Wundt 
„primitive Logik“ nichts anderes heißen als „primitives Denken“; in diesem 
Falle repräsentiert sie kein vorwissenschaftliches Stadium der wissen- 
schaftlichen Logik. Oder aber die „primitive Logik“ soll die wissenschaft- 
liche Abstraktion der Formen des primitiven Denkens sein; in diesem Falle 
ist wohl ihr Gegenstand primitiv, aber nicht sie selbst. In keinem von beiden 
Fällen kann sie dazu helfen, den Gegner einer „Philosophie der primitiven 
Völker“ zu bekehren. Wenn es der Leser indessen einmal über sich gewonnen 
hat, solche und ähnliche Fragen nicht zu stellen, so wird er mit lebhaftem 
Vergnügen den mit reicher Tatsachenkenntnis geschriebenen Ausführungen 
des großen Psychologen folgen. 

Der zweite Teil des Bandes behandelt die indische Philosophie. Her- 
mann Oldenberg hat ihn verfaßt. Auch wer hier nicht als Fachmann 
urteilen darf, merkt an den gedrängten, inhaltvollen Sätzen und an der 
Feinfühligkeit, mit der sie formuliert sind, daß hier ein ausgezeichneter 
Kenner redet. Ähnliches ist von dem nächsten Abschnitt zu rühmen, in dem 
Ignaz Goldziher die islamische und die jüdische Philosophie bespricht. 
Hier ist alles anschaulich, lebendig, klar und gründlich. Es ist eine Freude, 
der ganz hervorragenden Darstellungskunst des Verf. zu folgen. Auch der 
nunmehr folgende Abschnitt über die chinesische Philosophie von Wilhelm 
Grube, die erste zusammenfassende Behandlung dieses Gebietes, ist eine 
glänzende Leistung. Auf knappem Raum ist eine Fülle von Material dem 
Abendländer nahegebracht. 

Die japanische Philosophie hat der Herausgeber einem Japaner, Tetsu- 
jiro Inouye, anvertraut, und er hat wohl daran getan. In der disharmoni- 
schen Kultur der gegenwärtigen Zeit machen sich die Japaner als mit- 
konzertierende Subjekte bemerklich; sie sind nicht bloße Objekte für die 
Kulturvölker. Der Abschnitt bietet eine sehr vergnügliche Lektüre, die nie- 
manden überanstrengen wird. Dem Europäer sind die Japaner vornehmlich 
aus ihrer Kunstgeschichte näher bekannt; er hat sie schätzen gelernt als das 
Volk, das den raffiniertesten Geschmack mit einem erstaunlichen Mangel 
an Tiefe vereinigt. Ganz ebenso erscheinen sie hier. Die Darstellung umfaßt 
nur etwa 13.Seiten; denn die Philosophie hat nur eine ganz kleine Rolle 
in Japan gespielt, und auch dieses wenige ist lediglich durch fremde An- 
regung entstanden: so kommt es, daß manche Sätze aus ihrer indischen oder 
chinesischen Heimat noch etwas Gehalt bewahrt haben, wenn auch 


Kritiken, 517 


die japanische Form dem Gehalt nicht günstig ist. „Da er ungemein viel- 
seitige Kenntnisse gehabt hat, so hat er zahlreiche Werke, . . . im ganzen 
etwa 600 Bände, verfaßt" — sagt der Verf. von einem seiner Helden. Einem 
Europäer wird die Begründung dieser literarischen Fruchtbarkeit etwas 
auffallend sein: dem betriebsamen Japaner ist sie gewiß völlig verständlich. 
Der Verf. erfreut den Leser mit mehreren Zitaten, und immer wieder wird 
man staunen über den feinen Geschmack, mit dem die Japaner ihre Platt- 
heiten vorbringen. „Die Welt erzeugt alles und liebt alles, was sie erzeugt, 
geradeso wie die Eltern sich zu ihren Kindern verhalten. Die Menschen 
werden von der Welt. am meisten geliebt. Das. wissen wir daraus, daß die 
besten Materialien dem Menschen als Lebensmittel geliefert werden. Des- 
halb heißt die Mitmenschen lieben den Willen der Welt befolgen.” Ach, 
wenn doch die seichten Schwätzer in Deutschland und England ebenso 
graziös schreiben wollten! Man kann den Japanern nicht gram sein; sie 
sind zu liebenswürdig. Man kann auch dem Verf. nicht gram sein, wenn 
er bei den banalsten Dingen Ähnlichkeiten mit Spinoza oder Kant entdeckt. 
An einer Stelle zwar (S. 111) wird der Leser fast erschreckt durch den Satz, 
ein japanischer Philosoph habe die menschliche Natur für ursprünglich böse 
erklärt: aber schnell erkennt man zu seiner Beruhigung, daß jener Mann ein 
ganz gewöhnlicher Utilitarier gewesen ist, der nur fand, daß die Menschen 
einander gerne gegenseitig das Brot wegnehmen, also einander ursprünglich 
sehr wenig nützlich sind. Das „radikale Böse” liegt nicht im Gesichtsfeld 
der japanischen Philosophie, und von jenem Satze bleibt nichts übrig als 
die originelle, aber um Himmels willen nicht zu ernst zu nehmende Formu- 
lierung. Selbstverständlich schließt der Verf. seinen Beitrag mit dem Aus- 
druck der Hoffnung auf einen baldigen großen Aufschwung der Philosophie 
in Japan. 

Von ganz anderer Art ist die nun folgende Darstellung der europäischen 
Philosophie des Altertums von Hans von Arnim. Sie gehört wieder zu 
den wissenschaftlich hervorragenden Teilen des Werkes. Ganz besonders 
sei auf die Besprechung des Stoizismus hingewiesen, die, indem sie von 
vornherein den Gesichtspunkt beträchtlich höher nimmt, als das gerade 
hier zu geschehen pflegt, aus gründlichster Quellenkenntnis heraus eine 
Fülle neuer Einsichten in überzeugender Weise entwickelt. — Wiederum 
von ganz anderer Art ist der von Clemens Baeumker verfaßte Abschnitt 
über die europäische Philosophie des Mittelalters. Der Standpunkt ist der 
offizielle thomistische, und mancher große Denker, selbst unter den ortho- 
doxen (z. B. Anselm), hat darunter zu leiden. Übrigens muß man es an 
Baeumkers Arbeit hoch rühmen, daß der Verf. seine Stellung in einer so 
weltgewandten Art zu vertreten weiß, daß der nichtkatholische Leser nur 
verhältnismäßig selten daran erinnert wird, daß B. über eine tiefe Kluft 
hinweg zu ihm spricht. Hoffentlich wird diese Darstellung den Erfolg haben, 


518 Kritiken. 


daß mancher Leser neues Interesse für das Mittelalter gewinnt, über das 
heute mehr finstere Urteile im Schwange sind, als alle die Finsternis zu- 
sammengenommen ausmacht, die im Mittelalter wirklich dagewesen ist. 
Zu bedauern ist, daß B. nicht auch die patristische Philosophie in seinen 
Rahmen einbezogen hat. Er hat sie nur einleitungsweise gestreift und wenig- 
stens Augustinus etwas eingehender besprochen; manche großen Denker 
aber, z. B. Origenes, die Kappadozier, fallen ganz aus; auch Pseudodionysius 
erhält nur ein paar Worte, aus denen niemand eine Anschauung seiner Eigen- 
art gewinnen kann. | 

Den letzten Abschnitt, die neuere Philosophie (bis zur Gegenwart), hat 
Wilhelm Windelband übernommen. Eingehende Würdigung der kultur- 
geschichtlichen Zusammenhänge, in denen die philosophischen Theorien 
leben, und von denen sie Förderung und Hemmung erfahren, gibt der groß 
angelegten Darstellung in allen Teilen innere Fülle und Anschaulichkeit. 
Dabei geht doch die Philosophie nirgends in Kulturgeschichte unter, sondern 
das reiche kulturhistorische Wissen erweist sich vielmehr dem Verf. als 
wirksames Mittel, feinsinnig in die höchst komplizierten Prozesse des Werdens 
und Wachsens der philosophischen Probleme einzudringen. 

Alles in allem: der Band ist eine sehr erfreuliche Leistung. Auch von 
den wenigen Beiträgen, deren Lektüre öfteres Kopfschütteln notwendig 
macht, muß doch anerkannt werden, daß sie für die Kultur der gegenwärtigen 
Zeit charakteristisch sind, und daß der Herausgeber für ihre Behandlung 
kaum einen besseren Bearbeiter hätte finden können. 

Halle a. S. Fritz Medicus. 


Friedrich Kluge, Bunte Blätter. Kulturgeschichtliche Vorträge 
und Aufsätze. Freiburg (Baden). J. Bielefelds Verlag. 1908. VIII, 
213 S. br. 6 M., geb. 7 M. 

Friedrich Kluges vornehmstes Forschungsgebiet: die Geschichte und 
Etymologie der deutschen Sprache führt ihn vielfach zur Beschäftigung 
mit kulturhistorischen und sagengeschichtlichen Problemen. Der vorliegende 
Sammelband faßt 23 ältere Aufsätze und Notizen solchen Inhalts zusammen, 
überarbeitet, auf Grund neuer Forschungen vermehrt und berichtigt. 

So erscheint gleich der erste Aufsatz „Vom geschichtlichen Dr. Faust”, 
der zuerst 1896 gedruckt wurde, stark umgearbeitet. Allerdings entschließt 
sich Kluge nur schwer, frühere Aufstellungen zu opfern: er will noch immer 
die Möglichkeit festhalten, der Erzzauberer könne mit jenem Heidelberger 
Joannes Fust de Symmern, Moguntinensis dioecesis identisch sein, obwohl 
ich in dieser Zeitschrift, Jahrgang 1896/97, S. 306 gezeigt habe, daß diese 
Annahme hinfällig ist. So bleibt er auch auf Grund des englischen Faust- 
buchs von 1594 bei der Behauptung, Faust könne in Wittenberg sein 
schmähliches Ende genommen haben, und wir wüßten darüber nichts 


Kritiken. 519 


Sicheres. Man vergleiche damit die von mir (a. a. O. S. 338—342) zu- 
sammengestellten Zeugnisse über Ort und Art von Fausts Lebensende. 

Verwandten Inhalts ist die hübsche Abhandlung über die fahrenden 
Schüler. Sie hießen in Italien „Ceretani“, wovon vielleicht das Wort Charlatan 
herkommt. Denn vielfach waren sie Schwindler, die sich übernatürlicher 
Künste rühmten. Das Wort Schwindler leitet Kluge aus England her; 
andere wertvolle Etymologien gibt er für den studentischen „Salamander“, 
den er als Parodie alchymistischen Unfugs deutet, zum Worte „Ostern“, fest- 
haltend an der germanischen Frühlingsgöttin Ostara, zu Germania, Kap. 2 
„Juisco deus et filius Mannus“. 

Vom „Venusberg“ handelt eins der umfangreichsten Stücke auf Grund 
der Forschungen von Gaston Paris und Söderhjelm. Statt des Hörselberges, 
der erst im 19. Jahrhundert Sitz der Frau Venus geworden ist, Kommen vier 
andere deutsche- Venusberge in Betracht, aber an keinen knüpft sich eine 
Sage. Denn was Schreiber 1839 von dem Schönberg im Breisgau erzählte, 
verdient als offenkundig späte Erfindung nicht einmal den geringen Glauben 
Kluges. 

Der echte Venusberg des ausgehenden Mittelalters lag in Italien, in der 
Nähe von Norcia, in dem von alters her durch Zauberei berühmten Sabiner- 
lande. Dort wohnte nach allgemeinem Glauben die Regina Sibilla, und noch 
1420 lebte in Montemonaco am Monte della Sibilla die Sage von einem deut- 
schen Ritter, der fast ein Jahr im Paradiso della Regina Sibilla gewesen sei, 
von Reue über die schwere Sünde getrieben es wieder verlassen, in Rom bei 
dem Papst vergebens Absolution nachgesucht habe und dann verzweifelt in 
die Sibyllengrotte zurückgekehrt sei. Ein noch älteres Zeugnis bietet ein um 
1400 entstandener italienischer Prosaroman. In beiden ist aber nicht von 
dem ergrünenden Stab und vom getreuen Eckart die Rede, und ebensowenig 
ist der deutsche Minnesänger dort Held der Sage. 

Sprachgeschichtlicher Art sind dann die den Band beschließenden größeren 
Aufsätze, sämtlich Festvorträge wiedergebend: „Das Schweizerische Idiotikon”, 
„Uber die Sprache Shakespeares” und „Die sprachgeschichtliche Stellung 
Schillers”. 

Reiche Belehrung ist aus diesen und den hier nicht erwähnten kleineren 
Beiträgen des Bandes zu schöpfen. Sie würde noch leichter zugänglich sein, 
wenn der Verfasser ein Register beigefügt hätte. 

Der Preis des Buches erscheint unverhältnismäßig hoch. 

Leipzig. Georg Witkowski. 


R. Schmitz-Kallenberg, Monasticon Westfaliae. Verzeichnis der im 
Gebiet der Provinz Westfalen bis zum Jahre 1815 gegründeten Stifter, 
Klöster und sonstigen Ordensniederlassungen. Münster (Westfalen). 
Universitätsbuchhandlung Franz Coppenrath. 1909. VIII u. 108S. 4,50M. 


520 Kritiken. 


Als eine Nebenfrucht seiner Arbeit an der Inventarisierung der kleinen 
Archive Westfalens schenkt uns L. Schmitz-Kallenberg ein Monasticon 
Westfaliae, ein schmaler Band nur, aber ein inhaltreiches Buch. Über den 
Wert und die Bedeutung solcher provinzieller Klosterverzeichnisse wird 
niemand im Zweifel sein, der je erfahren hat, wie schwierig oft selbst für den, 
der mit der Geschichte einer Landschaft leidlicb vertraut ist, die Identifikation 
irgendeines Klosters ist, wie viel schwerer noch, genau festzustellen, welche 
Klosterstiftungen an irgendeinem Orte bestanden haben (Irrtümer der lo- 
kalen Tradition und der Lokalforschung!), und wie es schließlich am aller- 
schwierigsten ist, die zersplitterte Literatur aufzufinden. Für das Bereich 
der heutigen Provinz Westfalen ist man dieser Sorgen nun ledig. 

Das vorliegende Klosterverzeichnis ist sehr zweckmäßig angelegt. Den 
Hauptteil bildet ein alphabetisches Verzeichnis der einzelnen Klöster und 
Stifter nach den Namen der Orte, in denen sie liegen. Fingeschoben aber 
sind, wo vorhanden, auch die selbständigen — lateinischen — Klosternamen. 
Unter jedem Orte folgen nun die zu ihm gehörigen Klöster. Bei kleineren 
Orten handelt es sich in der Regel ja nur um ein Kloster, in den Städten aber 
kommen auf diese Weise mehr oder weniger umfangreiche Listen von Stif- 
tungen zusammen, so daß bei der Hauptstadt des Landes, Münster, die 
stattliche Zahl von 32 Nummern erreicht wird. Hier geht der Verf. 
des Verzeichnisses mit der denkbar größten Genauigkeit vor, und nimmt — 
sehr dankenswert — auch solche Stiftungen auf, die nur geplant waren 
(vgl. z. B. S. 51 Versuch zur Gründung eines Franziskanerklosters in Minden), 
die nur ganz vorübergehend bestanden oder deren Vorhandensein am Ende 
gar nur eine Fälschung bezeugt (S.23: Kollegiatstift St. Pantaleon in Dort- 
mund). Für jede einzelne Stiftung folgen die Angaben nach einem durch- 
gehenden Schema, beginnend mit Namen, Ordenszugehörigkeit, Schutzpatron, 
Zeit der Gründung, eventueller Verlegung, Schließung, Wiederaufrichtung 
usw. Der nächste Abschnitt bietet sehr reichliche Angaben über die — zu- 
meist archivalischen — Quellen zur Geschichte des Klosters. Zum Beschluß 
stellt ein Absatz die Literatur über jede einzelne Stiftung zusammen. Dem 
Hauptregister folgen noch 4 weitere Verzeichnisse, die die westfälischen 
Klöster und Stifter ordnen: 1. in chronologischer Reihe nach der Zeit ihrer 
Entstehung, 2. nach ihrer Diözesanangehörigkeit, 3. nach der Ordenszugehörig- 
keit und 4. nach den Kirchenpatronen. Kurz und gut, wie man sieht, liegt 
eine Arbeit vor, die so leicht keinen Benutzer im Stiche lassen wird. Wenn 
ich doch noch einige Wünsche äußern möchte, so geschieht dies im Hin- 
blicke darauf, daß, wie man hört, im benachbarten Hessen von der dortigen 
Historischen Kommission ein Monasticon Hassiae geplant wird. Das 
Hauptdesiderium betrifft nähere Angaben über die Lage der Klöster in 
den Städten. Jeder Historiker weiß, daß innerhalb der alten Stadtmauern 
in der Regel die Niederlassungen der Bettelorden lagen, die anderen Klöster 


Kritiken, 521 


und Kollegiatstifte aber zumeist vor den Toren, auf einem Boden, der heute 
und zumeist schon seit langer Zeit der Stadt zugewachsen ist. Auf der 
Karte kann man die Lage solcher Stiftungen fast nie bestimmen, öfter aller- 
dings auf dem Stadtplan — aber wer hat den gleich zur Hand? Hier hätte 
sich der Verf. durch kurze Angaben, wie z. B. östlich der Altstadt, vor dem 
Mauritztor (Kollegiatstift St. Mauritz zu Münster) den Dank der Fach- 
genossen erworben. Weiter wären vielleicht, wo vorhanden, kurze ausdrück- 
liche Hinweise auf Listen- von Äbten, Äbtissinnen oder sonstigen Kloster- 
vorstehern erwünscht gewesen. Schließlich — eine Kleinigkeit — vermisse 
ich auf der beigegebenen Karte eine Eintragung der Diözesangrenzen. 
Greifswald. F. Curschmann. 


Dr.iur. F. Beyerle, Untersuchungen zur Geschichte des älteren 
Stadtrechts von Freiburg i. Br. und Villingen a. Schw. 
Deutschrechtliche Beiträge. Bd. V. H. 1. M. 5,80. Heidelberg, 
C. Winter, 1910. 224 S. 

Seitdem sich in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Forschung 
mit den ältesten Rechtsdenkmälern Freiburgs eingehender zu beschäftigen 
begann, sah sie sich bei dem mißlichen Stande der Freiburger Quellen- 
beschaffenheit genötigt, zur Rekonstruktion die Rechtsaufzeichnungen von 
Städten der Freiburger Stadtrechtsfamilie heranzuziehen. Schon Maurer 
benutzte zu diesem Zwecke den Gründerbrief des Marktes Kenzingen; Hegel 
zog namentlich die Rechte von Freiburg i. Ü. und Diessenhofen im Turgau 
in den Kreis seiner Untersuchung, Rietschel wies auf die besondere Be- 
deutung des Bremgartener Rechtes hin; und Welti hat den Rechten von 
Freiburg i. Ü., Flumet und Diessenhofen in ihrem Verhältnis zum Freiburger 
Rechte eine eingehende quellenkritische Untersuchung gewidmet. An die 
letztgenannte Arbeit, ihr im wesentlichen zustimmend und ihre Anregungen 
weiter ausbauend, knüpft die vorliegende Arbeit an. 

Dem Verhältnis der verschiedenen Quellen des Freiburger Stadtrechts 
geht das erste Kapitel nach. Zur Verdeutlichung dieser oft komplizierten 
Beziehungen seien diese Ergebnisse in Form eines Stammbaumes wieder- 
gegeben! Von der Betrachtung der Tennenbacher Niederschrift des Frei- 
burger Stadtrechts geht der Verfasser aus. Die Annahme, daß der Tennen- 
bacher Mönch im Jahre 1341 diese Konipilatorenarbeit begangen habe, 
weist B. von sich und kommt durch Heranziehen der Berner Rechtsquellen 
zu dem Ergebnis, daß, als die Berner „vor der Mitte des 13. Jahrhunderts“ 
in Freiburg das damals dort gültige Recht einholten, in Freiburg dort der 
Urtext von Tennenbach als offizielle Rechtsaufzeichnung galt. Formell 
— aber auch nur formell — ist dieser Urtext, der in gleicher Weise Tennen- 
bach, als auch der späteren Fälschung des Berner Stadtrechtes vorgelegen 


ı S. 522. 


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Kritiken. 


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522 


Kritiken. 523 


haben muß, als eine Fälschung anzusehen, da er spätere Rechtssätze mit 
Bestimmungen des Gründerbriefes umkleidet. So einleuchtend die Annahme 
dieser offiziellen Rechtsaufzeichnung als Vorlage für Tennenbach und Bern 
auch ist, in ihrer Datierung wird sie früher angesetzt werden müssen, da es 
sehr unwahrscheinlich ist, daß die Einwohner des 1191 gegründeten Berns 
erst „vor der Mitte des 13. Jahrhunderts“ in Freiburg ihr Recht eingeholt 
hätten.! 

Wie bei Bern, so bleibt auch im Vergleich zu den Quellen der übrigen mit 
Freiburger Recht bewidmeten Städte für Beyerle der Gesichtspunkt maß- 
gebend, daß die Tochterstädte das Freiburger Recht jedesmal in der Form 
erhielten, in welcher es zu Freiburg gerade anerkannt war. Unter Beobach- 
tung dieses Gesichtspunktes kommt B. bei Besprechung der Stadtrechte 
von Freiburg i. Ü. und Diessenhofen, die er in Übereinstimmung mit Hegel 
und Welti, trotz der Einwände Rietschels, in die 70er Jahre des 12. Jahr- 
hunderts ansetzt, zu dem Ergebnis, daß es um diese Zeit in Freiburg einen 
durch unpersönliche Zusätze erweiterten Gründerbrief Konrads von Zäh- 
ringen gab; und daß in den Rechtsaufzeichnungen, welche das savoyische 
Städtchen Flumet 1228 als Tochterstadt Freiburgs i. Ü. erhielt, sich dieser 
erweiterte Gründerbrief am besten erhalten hat. (S. 23.) — Als dagegen 
im Jahre 1249 Rudolf von Usenburg seinen Markt Kenzingen mit Freiburger 
Recht bewidmete, lag das Exzerpt des Urtextes von Gesamttennenbach 
aus der Gründungsurkunde bereits vor: denn alle Auslassungen aus dem 
Gründungsprivileg enthält die Kenzinger Urkunde ebenso, wie sie die T. I ent- 
hält. Die Motivierung allerdings, die B. dem Weglassen von T. Il in der Ken- 
zinger Urkunde gibt, erscheint mir zweifelhaft und mit dem sonst von ihm 
bei Übernahme Freiburger Rechtes auf die Tochterstädte befolgten Prinzip 
(„Übernahme in Bausch und Bogen“) nicht vereinbar. 

Mit dem Rechte von Kenzingen verlassen wir jene Reihe von Stadt- 
rechtsdenkmälern, in denen das älteste Freiburger Stadtrecht seinen 
Niederschlag gefunden hat. In Freiburg selbst geraten diese älteren Stadt- 
rechtssätze, soweit sie nicht von dem neuen Stadtrecht des beginnenden 
13. Jahrhunderts aufgenommen wurden, in Vergessenheit. Ein großer Teil 
dieses jüngeren Freiburger Stadtrechts ist in der Tennenbacher Handschrift 
Art. 16—55 erhalten; aber nur ein Teil. Eine ursprünglichere, zuverlässigere 
Vorlage von T. II hat Rietschel in der Bewidmung von Bremgarten erkannt, 
die wir in einer Niederschrift von 1258 erhalten haben. Diese Vorlage von 
T. II setzt B. auf Grund innerer Merkmale und ihrer Stellung zu der jüngeren 
Aufzeichnung des Stadtrechts in die 20er Jahre des 13. Jahrhunderts. 


1 Auf die Frage der Datierung der Freiburger Stadtrechtsquellen — nament- 
lich des Rodels — hoffe ich in Kürze gelegentlich der diplomatischen Unter- 
suchung des Stadtrodels zurückkommen zu können. 


524 Kritiken. 


Dem Stadtrodel, der ersten Freiburger Stadtrechtsurkunde, die im Original 
vorliegt, ist der letzte Paragraph des ersten Kapitels gewidmet. Die Riet- 
schelsche Hypothese, daß nämlich der Stadtrodel eine gegen den Stadtherrn 
gerichtete Fälschung der Freiburger Bürger gewesen sei, weist B. mit guten 
Gründen zurück.! Dabei erhalten zwei Paragraphen des Stadtrodels, welche 
der Forschung bisher besonderen Widerstand entgegensetzten, und darum 
auch von Rietschel als unmöglich echt beanstandet waren, durch neue 
Interpunktion eine sehr einleuchtende Deutung (S. 30f.). Aber auch die 
anderen Bedenken Rietschels wurden entkräftet. Für den Satz: „Stadt- 
luft macht frei‘ weist B. nach, daß dieser sowohl in der Handfeste von 
Flumet als auch im Rechte von Diessenhofen begegnet, die beide auf das in 
Freiburg zirka 1170 gültige Recht zurückgehen; daß also bereits damals 
ein ähnlicher Satz in Freiburg gegolten haben muß. Die Bestimmungen 
des Rodels über das Majorat in der Erbfolge über Freiburg und des Rechts- 
zuges nach Köln sprechen nach B.’s Ansicht weder für noch gegen die Echt- 
heit des Rodels. Diesen selbst spricht er als echte Urkunde, als eine auto- 
nome Aufzeichnung der Freiburger Bürgerschaft an und verlegt sie in die 
20er oder 30er Jahre des 13. Jahrhunderts. 

Der Quellenkritik waren so die Ausführungen des ersten Kapitels gewidmet. 
Aber der Verfasser bleibt hierbei nicht stehen. Während sich die gewiß zahl- 
reiche bisherige Literatur über das Freiburger Stadtrecht in quellenkritischen 
Erörterungen erschöpft hatte”, und höchstens einige Probleme auch in- 
haltlich zu erörtern versuchte, wie etwa die Bedeutung der coniuratio der 
Gründungsurkunde, bringen die nächsten beiden Kapitel der Beyerleschen 
Arbeit einen eingehenden Kommentar zu sämtlichen Bestimmungen der 
älteren Freiburger Rechtsaufzeichnungen bis zum Jahre 1248. Wie weit 
diese inhaltliche Interpretation nun wieder Mittel an die Hand gibt, um in 
der Frage der Quellenkritik weiter zu kommen, wird sich noch zeigen. Da- 
bei ist grundlegend für die Ausführungen des zweiten Kapitels die von dem 
Verfasser mit guten Gründen vertretene These, daß Tennenbach I, Diessen- 
hofen I und Klumet I als gemeinsame Vorlage eine in Freiburg vor 1170 
befindliche amtliche Aufzeichnung gehabt haben; und diese kann bei dem 
Vorwiegen des stadtherrlichen Einflusses in dieser Zeit eben nur eine herzog- 
liche Bestätigung der Gründerhandfeste vom Jahre 1120, vermutlich von 
Berthold IV. von Zähringen, gewesen sein. Beyerle geht nun so vor, daß er 
die Bestimmungen, welche er in Tennenbach I, Diessenhofen I und Flumet I 
vorfindet, nach sachlichen Gesichtspunkten gruppiert, und nun bei jeder 


1 Näheres darüber gelegentlich der diplomatischen Untersuchung des Rodels. 

? Ausgenommen die eingehende Darstellung, welche Gothein in seiner 
Wirtschaftsgeschiehte des Schwarzwaldes der Freiburger Rechtsgeschichte ge- 
widmet hat. 


Kritiken. 525 


Gruppe nachprüft, was von diesen Bestimmungen bereits in der Frei- 
burger Gründungsurkunde gestanden haben muß, was erst der Er- 
neuerungsurkunde zuzuschreiben ist, und was endlich lokale Zutaten ge- 
wesen sind. 

Allen einzelnen Interpretationen nachzugehen, ist hier unmöglich; es 
mag genügen, das Endergebnis hervorzuheben. Dieses besteht in einem 
wesentlich neuen Bilde, welches wir von der ältesten Gründungsurkunde 
gewinnen. Der bisherige Absatz 2 wird als erst der Bestätigungsurkunde 
angehörig ausgeschieden. Aus den bisher als frühere Reihe von Zusätzen 
(bis 1178) bezeichneten Bestimmungen werden dagegen 10 und 11 für die 
Gründungsurkunde in Anspruch genommen. Aus Flumet I bzw. Diessen- 
hofen I treten ferner hinzu: Zwei Bestimmungen über das Recht an dem 
zu Erbleihe ausgeliehenen Areal. Ferner eine Bestimmung über das 
Marktgericht des Stadtherrn; eine weitere über Befreiung des Marktes von 
den Lasten der Einquartierung; eine andere über Allmendegenuß der Bürger; 
endlich eine Bestimmung über Steuerfreiheit der Bürger, mit Ausnahme des 
Falles eines Romzuges. — Wie wesentlich diese neue Fassung der Gründer- 
urkunde von dem abweicht, was man bisher als Gründungsurkunde an- 
sprechen zu können glaubte, leuchtet ohne weiteres ein, wenn man den 
Druck bei Keutgen mit dem neuen Drucke vergleicht, den Beyerle am Schlusse 
dieses Kapitels gibt (S. 75ff.). Für die Reihenfolge der Einzelsätze des Neu- 
druckes läßt sich, wie der Verfasser betont, kein zwingender Anspruch auf 
Ursprünglichkeit erheben. — Im ganzen macht die Rekonstruktion der 
Gründungsurkunde, wie sie uns nun vorliegt, einen durchaus ansprechenden 
Eindruck. Allerdings kann für die Einreihung oder Ausschaltung der ein- 
zelnen Sätze der Beweis nur bis zu einem gewissen Grade der Wahrschein- 
lichkeit erbracht werden; und vielleicht wird der eine oder andere der für 
die Gründungsurkunde neu in Anspruch genommenen Sätze wieder aus- 
scheiden müssen. Ein Heranziehen der Rechte von Bern und Kenzingen, 
die ja ihrer Ableitung nach mit Tennenbach auf einer Stufe stehen, hätte 
für die Rekonstruktion vielleicht noch diesen oder jenen nützlichen Ge- 
sichtspunkt ergeben. 

Das nächste Kapitel ist einer eingehenden Interpretation der Freiburger 
Rechtsaufzeichnungen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewidmet. 
Die gemeinsame Vorlage, welche B. für Bremgarten, Stadtrodel und Tennen- 
bach II annimmt, hat, wie B. glaubt, in zwei Aufzeichnungen bestanden, 
von denen die eine Sätze enthielt, die sich auf das gerichtliche Verfahren 
bezogen, während die andere vorwiegend Bestimmungen der Markt- und 
Stadtverfassung enthielt. Diese Vermutung löst allerdings in ansprechender 
Weise die Schwierigkeit, daß der Stadtrodel die Artikel 1—35 des Brem- 
gartener Textes hinter Artikel 36—53 desselben anreiht; hat aber doch aus 
diplomatischen Gründen ihre Bedenken. Auf jeden Fall reicht der bisherige 


526 Kritiken, 


Erklärungsversuch dieses auffallenden Wechsels aus. Bei der Besprechung 
der einzelnen Gruppen der Rechtsbestimmungen dieser Zeit legt B. be- 
sonderen Nachdruck darauf, nachzuweisen, was für eine erhebliche Weiter- 
entwicklung des Rechtslebens in Freiburg sich in dem Bewidmungstexte 
des beginnenden 13. Jahrhunderts gegenüber den Rechtsaufzeichnungen 
des 12. Jahrhunderts nachweisen läßt. Als Probe hierfür sei auf die zu- 
sammenfassenden Sätze über das Weichbildstrafrecht hingewiesen (S. 101). 
Eine Ausstellung scheint mir allerdings hier gemacht werden zu müssen. 
Es geht nicht an, daß B. Nr. 6 und 8 der Bestimmungen des Weichbild- 
strafrechtes (S. 88f.) als gleichwertig aneinanderreiht. Denn bei 6 liegt ein 
Delikt innerhalb der Stadt vor, bei 8 aber ein, vielleicht vor langer Frist 
geschehenes Delikt außerhalb der Stadt, das für den dabei beteiligten 
extraneus Rechtsfolgen erst dann nach sich zieht, wenn er später einmal 
in den Bereich der Stadt und damit der städtischen Rechtssphäre kommt. 
Wenn der Stadtrodel noch zwei Bestimmungen über Weichbildstrafrecht 
mehr bringt als Bremgarten, so nimmt B. an, daß diese jüngeren Datums 
sein müssen, und eine noch weitere Entwicklung des Rechtslebens zur Vor- 
aussetzung haben. Tritt doch z. B. hier an Stelle des Nachbargerüftes 
bei Fällen des blutenden Schlages das Eingreifen der städtischen Behörden. 
— Bei dem Verfahren um Huldeverlust des Stadtherren hebt B. hier mit 
Nachdruck hervor, daß dieses Verfahren ganz unabhängig neben dem ordent- 
lichen Gerichtsverfahren vor dem Stadtgericht hergeht (S. 111). Der ganze 
Gedanke des Huldeverlusts basiert auf der Verletzung der Genossentreue 
als Grundlage des Stadtfriedens; und da die Gründung der Stadt mit einer 
coniuratio gegenüber dem Stadtherren begann, so folgert B., liegt in ihr 
die unmittelbare Quelle vor, aus der sich ein besonderes Verfahren bei Hulde- 
verlust ableiten läßt.? 

Einen Glanzpunkt der B.schen Untersuchung dürfte die nun folgende 
Besprechung des städtischen Zolltarifs und dann der Stellung der Vierund- 
zwanzig in der Verfassung des mittelalterlichen Freiburg bilden. Die Inter- 
pretation des städtischen Zolltarifs namentlich deshalb, weil sie der von B. 
befolgten Methode das beste Zeugnis ausstellt. Denn allein aus der Inter- 
pretation der Freiburger Quellen heraus kommt B. hier zu Ergebnissen, die 
sich mit den Resultaten der dem Verfasser ferner stehenden allgemeineren 
wirtschaftsgeschichtlichen Literatur aufs beste vereinbaren lassen. B. weist 
nämlich nach, daß der Zolltarif, welcher im Stadtrechte des 13. Jahrhunderts 


1 Vgl. Maurer, Z. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. I, 184 und Rietschel, 
Vtjschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. V, 428. 

2 Von diesen Erwägungen aus scheint mir die Annahme eines besonderen 
echten Dings des Stadtherrn, mithin die Übernahme des Satzes: „Ego mihi 
faciam pretorium“ in die Gründungsurkunde, immerhin entbehrlich zu sein. 


"o 


Kritiken. 527 


auftritt, kein stadtherrlicher — wie bisher angenommen —, sondern ein städ- 
tischer ist, daß um 1200 Freiburg einen neuen städtischen Umschlagszoll 
ausbildet, der neben den alten stadtherrlichen Zöllen erhoben wird und in 
der Form einer Abgabe von 4 d auf das Pfund, also als Pfundzoll in der Höhe 
von 1°?/,°/., die auf dem Markte umgesetzte Ware trifft — besondere Be- 
stimmungen im einzelnen vorbehalten. Dieses neue theloneum ist eben das 
theloneum indebitum, das „Ungeld‘“, das in den deutschen Städten überall 
als Steuer des „Stadtstaates“‘ aufkommt und den Charakter einer Verkehrs- 
steuer trägt. Bemerkenswert ist dabei übrigens für die weitere Entwicklung 
des Ungeldes in Freiburg, daß es hier nicht, wie etwa in den schwäbischen 
Städten, in Köln und Nürnberg, im Laufe des 14. Jahrhunderts den Charakter 
des Verkehrsungeldes verliert und zu einer Verbrauchsabgabe wird, 
sondern reine Verkehrssteuer bleibt, hierin mehr den Verhältnissen in 
den französischen Städten und Metz gleichend.! — Den größten Fort- 
schritt in dem Verständnis der Freiburger Verfassungsverhältnisse dürften 
aber die Ausführungen B.’s über den Charakter der 24 conjuratores fori 
bringen. Zwischen den conjuratores fori der Gründungsurkunde, den 24 
conjuratores fori der Erneuerungsurkunde und den 24 consules der Rechts- 
aufzeichnungen des 13. Jahrhunderts besteht, so führt B. aus, ein ununter- 
brochener Zusammenhang. Im Gegensatz zu Joachim muß mit Gothein un- 
bedingt daran festgehalten werden, daß auch für die Gründungsurkunde 
24 conjuratores fori angenommen werden müssen; und diese 24 conjuratores 
fori sind nicht etwa die Gesamtheit der damals sich bei der Neugründung 
niederlassenden Kaufleute, sondern nur ein Ausschuß, es sind Kaufleute 
von Ruf, renommierte Kaufherrn, mercatores personati, wie sie die Gründungs- 
urkunde nennt. Aber was für ein Ausschuß? Hier gibt nun B. eine meines 
Erachtens nach endgültige Lösung: In glücklicher Verwertung einer Stelle 
der Handfeste von Freiburg i. Ü. aus dem Jahre 1249 kommt er zu dem 
Ergebnisse, daß wir in den conjuratores fori der Gründungsurkunde 
eine Gilde von 24 kapitalistischen Unternehmern vor uns haben, mit 
denen der Stadtherr zum Zwecke einer Marktgründung Vereinbarungen 
trifft. Ausübung der Gerichtsbarkeit, Funktion der Marktpolizei und Zins- 
freiheit ihrer areae wurden ihnen zuerkannt. Aus dieser Gilde wird nun bald 
eine Behörde, aus den conjuratores werden consules — aber ihre Zahl bleibt; 
und erst die Verfassungsänderung des Jahres 1248 stellt den 24 der alten 
Geschlechter neue 24 aus den Zünften an die Seite. Eine Ableitung der 
Marktgemeinde aus der conjuratio, der Gilde, weist B. aber mit Ent- 
schiedenheit zurück.? 


! Vgl. Rörig, Jb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumskde. XXI, S. 153f.t Dort 
auch weitere Literaturangaben. 

? In vielen wesentlichen Punkten seiner Ausführungen über die „con- 
juratores“ berührt sich Beyerle mitdervon Oppermann in der Westd. Ze XXV 


528 Kritiken. 


Die Betrachtungen über das lateinische Stadtrecht des 13. Jahrhunderts 
finden ihren Abschluß in einer Besprechung der Sätze des Familien- und 
Erbrechts. Gegenüber der Gründungsurkunde läßt sich eine Befreiung 
des Verkehrs mit Liegenschaften hier beobachten; das Erbenbeispruchs- 
recht erfährt eine eingehende Umgestaltung. Mit einem bemerkenswerten 
Überblick der Rechtsentwicklung Freiburgs von 1120 bis zum Ende des 
13. Jahrhunderts enden die Ausführungen über Freiburg. 

Ein letztes Kapitel ist noch der Rechtgeschichte einer anderen badischen 
Stadt gewidmet, von Villingen, die auch in engen Beziehungen zu Freiburg 
steht, und deren Entwicklung so wieder neue Mittel zur Erkenntnis der Frei- 
burger Verhältnisse an die Hand gibt. Von einer wörtlichen Herübernahme 


275ff. gegebenen Darstellung. Dieser Aufsatz scheint B. allerdings nicht be- 
kannt gewesen zu sein. Wenigstens ist er weder im Literaturverzeichnis noch 
in den Noten des Abschnittes über die Vierundzwanzig angeführt. Schon 
Oppermann hat erfolgreich gegen Joachims Versuch, die Zahl 24 aus der Grün- 
dungsurkunde von 1120 hinauszuinterpretieren, Stellung genommen (a. a. O. 
278); und Oppermann hat auch bereits den Satz formuliert: „Die conjuratores 
fori sind nicht eine Kaufmannsgemeinde im landläufigen Sinne, sondern ein 
Konsortium von Unternehmern, die der Krämer- und Handwerker- 
bevölkerung gegenüber in entscheidender Weise privilegiert sind“ (a. a. O. 
280). — Allerdings verwischt O. selbst diese Erkenntnis, wenn er unter dem 
neu angelegten forum zunächst „eine Kolonie von 24 curtes“ erblickt (a. a. O. 
279). — Wie sehr O. dennoch von dem exemten Charakter der 24 conjuratores 
als einer „Unternehmergilde“ durchdrungen ist, zeigt sein sehr glücklicher 
Hinweis auf die Urkunde des Erzbischofs Friedrich von Bremen-Hamburg 
von 1106, die bei Altmann Bernheim? Nr. 80 unter dem nicht sehr zutreffend 
gewählten Namen „Kolonistenrecht“ abgedruckt ist. — Anderseits hat Fla m m 
(Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsfg. XXVIII, 431, Anm. 6 
und 435), gleichfalls unter Ablehnung des Joachimschen Versuches, den Zu- 
sammenhang der conjuratores und consules betont und den Charakter der 
Vierundzwanzig als Ratskollegium hervorgehoben. — Das Verdienst der vor- 
liegenden Arbeit, ein umfassendes Bild der gesamten auf die Freiburger con- 
juratio bezüglichen Fragen gegeben zu haben, soll darum nicht vermindert 
werden. und wenn Beyerle selbst meint, die von ihm vorgetragene Darstellung 
läge in der Mitte der verschiedenartigen Auffassungen (S. 145), so hat er hier 
wirklich den goldenen Mittelweg gefunden. — Auch dürften jetzt keine Be- 
denken mehr bestehen, diese Freiburger „coniuratio“ als Gilde anzusprechen; 
die Einwendungen G. v. Belows (Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsgesch. VII, 
432f.) richten sich doch nur gegen die Joachinische Annahme einer allge- 
meinen conjuratio. Daß dagegen bei der Unternehmergilde der Freiburger 
Vierundzwanzig außer dem Eidschwure auch die übrigen Postulate, welche 
G. v. Below für das Wesen einer Gilde voraussetzt (gesellige Seite, soziale 
Abschließung, Freiwilligkeit der Aufnahme), vorhanden gewesen sind, dürfte 
keinen Bedenken unterliegen. 


Kritiken, 529 


von Freiburger Recht, wie wir es etwa bei Bremgarten, Flumet, Diessen- 
hofen oder Kenzingen gefunden haben, ist hier nichts zu bemerken; für eine 
Bewidmung mit Freiburger Recht spricht abes namentlich die Rolle, welche 
das Institut der Vierundzwanzig in Villingen spielt; und ein eingehender 
Überblick der Geschichte Villingens macht die Übernahme Freiburger 
Rechts in früher Zeit, im 12. Jahrhundert, sehr wahrscheinlich. Im einzelnen 
diesem für die Stadtgeschichte sehr lehrreichen Überblick der Villinger 
Geschichte nachzugehen ist hier nicht möglich; aus der sich anschließenden 
Interpretation der auf die Villinger Rechtsentwicklung bezüglichen Ur- 
kunden sei folgendes kurz hervorgehoben. Die spätere Exenmtion der Vil- 
linger Bürger von fremder Gerichtsfolge leitet B. aus der 999 durch das Otto- 
nische Marktprivileg verliehenen Marktimmunität in der Weise ab, daß 
sich einmal für den Marktbezirk als solchen eine generelle Exemtion seiner 
Einwohner von fremder Gerichtsbarkeit herausbildete, und daß anderseits 
der exemte Zustand der Marktfahrer im ganzen Bereiche des Bargaues 
von der Grafengerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Exekution!) später auf 
das Verhältnis der Bürger zu fremden Gerichten überhaupt übertragen wurde. 
— Die Handfeste der Grafen von Fürstenberg, aus dem Jahre 1284, die 
nächste große Urkunde über Villingen, die von Artikel zu Artikel eingehend 
besprochen wird, bestätigt die oben angedeutete Vermutung, daß altes 
Freiburger Recht bereits frühzeitig — im 12. Jahrhundert — nach Villingen 
gekommen ist, sich etwa dann selbständig weiter entwickelt hat. Nament- 
lich die Bestimmungen über die Ernennung des Schultheißen, das Verfahren 
bei Huldeverlust und die Zinspflicht der Hofstätten verraten den inneren 
Zusammenhang mit dem Rechte der Freiburger Gründungsurkunde. Wenn 
allerdings Beyerle aus dem Umstande, daß der Satz über das Hirtenamt 
nicht an die Sätze über das Schultheißen- und Büttelamt angereiht ist, 
sondern an lêtzter Stelle genannt wird, auf ein höheres Alter der vorhergehenden 
Bestimmungen schließt, denen nach Erwerbung der Weidetrift die Bestim- 
mung über das Hirtenamt angefügt sei, so ist er hier doch wohl zu sehr 
von dem Gedanken beeinflußt, daß die Anordnung der einzelnen Sätze 
einer mittelalterlichen Urkunde notwendigerweise eine logische gewesen 
sein müsse. War das Marktprivileg von 999 eine kaiserliche Urkunde, die 
Handfeste von 1284 ein stadtherrlicher Akt, so ist die nächste Urkunde, 
das Stadtrecht von 1294, eine bürgerliche Rechtsaufzeichnung. Wertvolle 
Ergänzungen bietet es zu den Bestimmungen des Freiburger Stadtrechts 
über Verfahren bei Huldeverlust.! Für den Fortschritt der Rechtsentwick- 


! Den Schlüssen, welche B. aus der Erwähnung eines Geleites des Stadtherrn 
bis mitten auf den Rhein im Stadtrechte von 1294 zieht, möchte ich mich nicht 
anschließen. In badischen Weistümern des 14. Jahrhunderts kommt die 
Erwähnung einer Geleitpflicht der Gerichtsherrn für den fortziehenden Mann 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. 36 


530 Kritiken. 


lung zeugt auf dem Gebiete der Strafjustiz die allgemeine Zeugnis- und 
Rügepflicht, die das Stadtrecht kennt. Bedeutungsvoll ist weiter die durch 
das Stadtrecht statuierte Ratszuständigkeit für Rechtsgeschäfte des Im- 
mobiliarsachenrechts, eingeführt nach des Verfassers ansprechender Ver- 
mutung zum Zwecke der Steuerkontrolle. Wertvoll für die Geschichte des 
Satzes „Stadtluft macht frei“ ist endlich die neue Interpretation, welche B. 
den hierher gehörigen Sätzen des Stadtrechts von 1294 gibt. Einmal ergibt 
sich aus ihnen, daß die Städter sich dem nachjagenden Herrn gegenüber 
untätig verhielten; und aus der Androhung mit der Todesstrafe gegen jeden 
unterliegenden Kläger bei Ansprache um Hörigkeit spricht die Erbitterung 
der Bürgerschaft gegen nachjagende Herrn. — Eine willkommene Bestäti- 
gung für seine Ausführungen über den Freiburger Zoll findet B. in der Vil- 
linger Zollordnung von 1296, aus welcher sich der Charakter des Pfund- 
zolles als städtischer, nicht stadtherrlicher Steuer mit voller Deutlichkeit 
ergibt. — Den Abschluß der ganzen Arbeit bildet die Erläuterung des Vil- 
linger Zunftbriefes von 1324. Der autonome Charakter des Stadtstaates, 
aber auch die erfolgreiche demokratische Zunftbewegung gegenüber den 


bis „inmitten uf den Rin“ so häufig vor, daß die Erwähnung des Rheins hier 
etwas formelhaftes haben dürfte, einen tatkräftigen herrschaftlichen Schutz 
für den fortziebenden Mann veranschaulichen will, ohne ein wirkliches Ge- 
leitsrecht dieser oft sehr bescheidenen Lokalgerichtsherrn vorauszusetzen. 
Vgl. z. B. Grimm, Weistümer L 330 (1344); 333 (1395); 339 (1397) usw. — 
Sehr an die Fassung des Villinger Stadtrechtes klingt es an, wenn es in dem 
Weistum von Hachberg (Gr. W. I, 366; vor 1341) im Hinblick auf den flüch- 
tigen Mann, der Jahr und Tag im Schirm der Gerichtsherrn geblieben ist, 
heißt: „Mag er oder wil er nut me da sin, so sol er (der Herr) in geleiten uf 
den Rin inmitten oder aber in den Swarzwalde.“ — In späteren .Weistümern 
von Orten, die dem Rheine sehr entfernt liegen (OÖbermosel, Saar, Lothringen) 
tritt an Stelle des „Geleites" des Lokalgerichtsherrn sein Versprechen, sich 
für die Gerichtseingesessenen, wenn sie gefangen sind, oder ihnen anderes Un- 
recht zugefügt ist, vor fremden Gerichtsherrn zu verwenden: „so ferr jhensyt 
des Ryns, als hyesyt des Ryns“ (Wiltingen, Gr. W. II, 76, 1504. Ähnlich: 
Lampaden II, 113; Pellinger II, 115; Crettnach II, 119; alle 16. Jahrhundert). 
— Die rein symbolische Bedeutung der Nennung des Rheinstromes tritt klar 
hervor, wenn es im Weistum von Tholey (Gr. W. II, 759; 1450) vom Herzog 
von Lothringen heißt, seine Verwendungspflicht für des Klosters „arme Leute“ 
erstrecke sich: „also fern, bitz daß sein pferdt mit den forderfüssen stehet 
in dem Rhein“. Die Möglichkeit, daß auch im Villinger Stadtrecht einmal 
die Nennung des Rheines keine rechtliche, sondern symbolische Bedeutung 
hat, und daß anderseits das „Geleiten“ sich auf Verwendung für den Fort- 
ziehenden vor fremden Gerichtsherrn beschränkt haben kann, dürfte es nicht 
notwendig machen, nach einer Zeit zu suchen, wo ein einheitliches Geleite- 
recht durch Breisgau und Bar möglich war. 


Kritiken. 531 


städtischen Geschlechtern finden in ihm ihren Niederschlag. In dem seit Be- 
ginn des 14. Jahrhunderts anerkannten Amte des Bürgermeisters, dem 
die Gemeinde jährlich einen Treuschwur leistet, findet die Autonomie der 
Bürgerschaft ihren deutlichsten Ausdruck. Von besonderem Interesse 


. sind die Angaben, welche der Verf. über die Entwicklung des Zunftwesens 


in Villingen gibt. Im Stadtrecht von 1294 finden wir Pfleger der einzelnen 
Handwerke, unter deren Führung die einzelnen Handwerke, sei es zur Fehde, 
sei es für Friede und Ordnung, auszogen. Ähnliches gilt aber auch für Frei- 
burg. An die militärische Organisation knüpft hier also die Zunftverfassung 
an. Im Zunftbriefe von 1324 treten an Stelle der Pfleger die Zunftmeister; 
und diese Zunftmeister erhalten in der städtischen Verfassung von 1324 
weitgehenden Einfluß zugesichert. Mit je 4 Mitgliedern ihrer Zunft gehören 
sie zum städtischen Rate, und die Zunftmeister allein bilden mit dem Bürger- 
meister einen engeren Ausschuß mit weitgehenden Kompetenzen. Es ist 
leicht einzusehen, daß unter diesem Vordringen des demokratischen Ele- 
ments in die Villinger Stadtverfassung die Macht der alten Vierundzwanziger 
zurückgehen mußte, zumal sie hier nicht, wie in Freiburg, so wesentliche 
Aufgaben zu lösen hatten. Zur Zeit des Zunftbriefes ist den alten Vierund- 
zwanzig das Richteramt bereits entrissen, und mit seiner Führung ein neues 
Kollegium von 24 Richtern beauftragt. Damit war aber den alten Vierund- 
zwanzig der städtischen Geschlechter der Boden bereits entzogen. Das 
Stadtrecht von 1371 kannte sie nicht mehr; die neue Richterzunft hat 
sie völlig verdrängt und nur in der Herrenstube haben die alten Vierund- 
zwanzig eine Fortsetzung gefunden. 

Wenn dieses Referat eine ungewöhnliche Länge angenommen hat, so darf 
ich vielleicht zur Entschuldigung auf die große Bedeutung hinweisen, welche 
in den letzten Jahren die Freiburger Stadtrechtsforschung in der rechts- 
geschichtlichen Literatur gespielt hat. So schien es um so gebotener, gerade 
über diese Arbeit eingehender zu referieren, da sich ihr Verf. bestrebt hat, 
über die große Zahl der umstrittenen Einzelprobleme hinweg zu einer 
abgerundeten, zusammenfassenden Darstellung fortzuschreiten. Und wenn 
ihm das im großen und ganzen gelungen ist, so ist das für ein Erstlingswerk 
gewiß ein schöner Erfolg. 

Aeschi (Berner Oberland). Fritz Rörig. 


B. Schmeidler, Italienische Geschichtsschreiber des XII. und 
XIII. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte. Leipziger 
Hist. Abhandlungen Heft XI. Leipzig, Quelle u. Meyer 1909. (87 S.) 
2,75 M. 

Der Übergang des mittelalterlichen italienischen Lebens zur Renaissance 
ist auch in dieser Arbeit das Ziel der Forschung, und die Dankbarkeit dieser 

Untersuchungen steht ja ebenso außer Frage wie ihre Schwierigkeit. Schmeid- 


Sch 


532 Kritiken, 


ler nimmt an, daß in Italien auf eine kurze Periode eluniazensisch beeinflußter 
Geschichtsschreibung seit der Mitte etwa des 12. Jahrhunderts eine neue 
Richtung sich entwickle, die schließlich zur Renaissance hinleite. S. wählt 
aus dem 12. Jahrhundert Acerbus Morena, Hugo Falcandus, Gottfried von 
Viterbo und Petrus von Ebulo, aus dem 13. Jahrhundert Orlandi de’Rossi, 
Codagnellus, Sanzanome, Rolandin von Padua, Thomas von Pavia, Salimbene 
und Ricobaldo von Ferrara als Beispiel aus, um das Auftreten neuer Absichten 
der Geschichtsschreibung darzulegen. Wie am Anfang der Schrift allgemeine 
— wie mir scheint nicht durchweg zutreffende — Bemerkungen über die 
Geschichtsschreibung des Mittelalters gegeben sind, so am Schluß eine Zu- 
sammenfassung über das Neue: an Stelle erbaulich-pädagogischer Zwecke 
sind unterhaltende getreten, die in der Geschichte handelnden Persönlichkeiten 
treten ebenso wie die Personen der Geschichtsschreiber stärker, schon mit 
der Absicht auf Nachruhm, hervor — also ein individualistisches Moment; 
die Rücksicht auf ein besonderes Laienpublikum wird sichtbar und bestim- 
mend, Regellosigkeit tritt an Stelle des strengen Stils mittelalterlicher Ge- 
schichtserzählung; am Ende des 13. Jahrhunderts beginnt der Einfluß des 
Altertums zuerst hervorzutreten. 

Alle diese Ergebnisse sind im einzelnen durchaus annehmbar. Aber es 
fragt sich, ob damit alles gesagt ist, was über den Gegenstand gesagt werden 
muß. S. hat seine Schrift nicht „Die italienischen Geschichtsschreiber” usw. 
genannt, sondern nur „Italienische Geschichtsschreiber” — er kann für sich 
in Anspruch nehmen, nichts anderes als unabgeschlossene Beiträge zu dem 
Thema geben zu wollen. Aber die Arbeit verriete doch einen geringen Grad 
von ordnender Schärfe, wenn diese Beiträge nicht alles Wesentliche hervor- 
heben wollten, wenn die behandelten Geschichtsschreiber nicht Typen 
der Entwicklung sein sollten. Bis zu einem gewissen Grade sind sie es, ist 
auch das Wesentliche richtig hervorgehoben — aber in beiderlei Hinsicht 
könnte man doch vielleicht zu noch größerer Vollständigkeit gelangen. 

S. hat mit einer ganz bestimmten Kategorie die Darstellung begonnen: 
er findet, daß bei den Geschichtsschreibern der zweiten Hälfte des 12. Jahr- 
hunderts scharf gesehene Persönlichkeitsschilderungen auftreten; bei Gott- 
fried von Viterbo erscheint dann eine neue Kategorie: die popularisierende 
Rücksicht auf weitere Kreise; bei Riecobaldo von Ferrara endlich antiker Ein- 
fluß usw. Aber keiner dieser Gesichtspunkte trifft durchgängig zu; was 
für den und jenen Geschichtsschreiber gilt, wird im Schlußergebnis zu stark 
als Gemeingut der Entwicklung angesprochen. Ich halte es für völlig richtig, 
solche Kategorien aufzustellen; aber sie müssen erschöpfend sein und dürfen 
nicht allzu rasch in der etwas modischen Formel von der Zunahme des In- 
dividualismus enden. Das Verhältnis zum geschichtlichen Stoffe, die Wertung 
politischer Anschauungen, die Zunahme nationaler Kulturkräfte, der Über- 
gang vom Universalen zum Nationalen und Lokalen, die Einwirkung des 


Kritiken. 533 


Wirklichen auf die Anschauung des Geschichtsschreibers — dies und anderes 
müßte neben den Gesichtspunkten Schmeidlers untersucht werden, wenn 
das Ergebnis abschließend werden soll. Dann aber reichen die wenigen von 
S. herausgegriffenen Geschichtsschreiber (zu denen übrigens Bernardo Or- 
landi de’ Rossi nicht einmal gerechnet werden kann) nicht aus — dann 
müßten entweder wirkliche Typen aufgestellt werden (die man aber schwer- 
lich finden wird) oder der Kreis der Beispiele muß erweitert werden, ehe 
man von allgemeinen Erscheinungen der Entwicklung sprechen kann. Gerade. 
die charakteristischen Beispiele sind z. B. nicht vollständig; den Venezianer 
Martino da Canale sollte man sich nicht entgehen lassen, wenn man neue 
Erscheinungen in der Geschichtsschreibung des 13. Jahrhunderts feststellen 
will. Codagnellus dagegen (samt allen nicht recht zugehörigen Analekten!) 
hätte vielleicht wegbleiben können. i 

An diesen zwei Punkten also: Vollständigkeit der Kategorien und Voll- 
ständigkeit der notwendigen Beispiele, scheint mir Schmeidlers Arbeit nicht 
alle Erwartungen zu erfüllen. Aber er hat freilich Neuland bearbeitet, und 
im ganzen doch mit einem Erfolg, der zu weiteren Forschungen anreizen wird. 
Vieles in der Arbeit ist vortrefflich, und meine Kritik soll vor allem dem 
Interesse Ausdruck geben, das der Gegenstand in dieser Behandlung erregen 
muß. 

Tübingen. Walter Goetz. 


Hans Niese, Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert. 
Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte. Innsbruck, Wagner, 
1905. XII, 346 S. 8%. M. 9,—. 

Mancherlei Umstände ermöglichen es mir erst jetzt, diese aus einer Mar- 
burger Preisarbeit erwachsene Erstlingsschrift anzuzeigen, die die mittel- 
alterliche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte an einem zentralen 
Problem angefaßt und um ein tüchtiges Stück gefördert hat: an der Unter- 
suchung von historischer Entwicklung, Bestand und Schicksal, rechtlicher 
Zusammensetzung und rechtlichem Charakter, vor allem von dem wirtschaft- 
lichen Wert und der administrativen Organisation des Reichsgutes von 
1198—1313. Der Verfasser kann (S. IV) mit Recht darauf hinweisen, daß 
zwar für die staufische Reichsgüterpolitik und für einzelne Seiten der Reichs- 
gutsverwaltung (Steuerwesen und Pfandschaften, Burggrafschaften und 
Landvogteien) im ganzen oder in lokal und zeitlich begrenzten Ausschnitten 
einzelne Spezialuntersuchungen existieren, daß aber die Reichsgutsverwaltung 
der staufischen und nachstaufischen Periode im Zusammenhang noch nicht 
bearbeitet sei. Unzweifelhaft bedeutet der von ihm umschriebene Zeitraum 
einen Höhepunkt in der Geschichte des unmittelbar königlichen Gutsbesitzes 
im Reiche, und es ist schwerlich Zufall, daß gerade er uns eine Reihe von 
wichtigen Quellen zur Geschichte der Reichsgutsverwaltung hinterlassen hat, 


534 Kritiken. 


die der Verfasser auf S. V aufzählt; zu den bisher schon bekannten kommt 
da noch die ungedruckte Abrechnung des Burggrafen von Rheinfelden für 
die Jahre 1303—06, die hier zum erstenmal ausgeschöpft wird. Aber ebenso 
natürlich war es, daß N. die Grenzen 1198 und 1313 nirgends strikte inne- 
zuhalten vermocht hat. Nicht nur im 1. Kapitel, in dem er das Reichsgut 
des 13. Jahrhunderts nach seinen historischen Bestandteilen auseinanderlegt 
und das Verhältnis von Reichsgut und Hausgut einer wohlerwogenen und 
vorsichtigen Untersuchung unterwirft, sondern auch sonst mußte er oft 
genug auf die für die Bildungsgeschichte des königlichen Territoriums so 
wichtige Zeit vor 1198 zurückgreifen: so oft, daß man glauben möchte, es 
wäre rationeller gewesen, wenn er hier die Grundlage überhaupt etwas 
breiter gelegt und als Ausgangspunkt lieber die Zeit des Wechsels von der 
salischen zur staufischen Dynastie genommen hätte. Seltener ist das Jahr 
1313 überschritten worden. Es ist auch wieder richtig, daß bereits unter 
Heinrich VII. der Höhepunkt der Reichslandvogteien als unmittelbar könig- 
licher administrativer, jurisdiktioneller und militärischer Hauptbeamtungen 
in der Reichsgutsverwaltung wenn auch vielleicht noch nicht überschritten, 
so doch jedenfalls drauf und dran ist, überschritten zu werden, und daß in den 
beiden letzten Jahrhunderten des Mittelalters mit Ausnahme der elsässischen 
Vogteil überall der Verfall dieses Reichsamtes im Sinne seiner Auslieferung 
an die Landesherren eingetreten ist. Aber einerseits wirken die von Rudolf L 
und seinen Nachfolgern zweifellos in Anlehnung an die staufischen Ordnungen, 
besonders des „Verwaltungskönigs" (S. 52) Friedrich II., geschaffenen 
administrativen Grundlagen, soweit ich sehen kann, doch auch noch bis in 
die Zeit Karls IV. hinein deutlich weiter, so daß man zur vollen Aufhellung 
des Wesens ‘jener Institutionen? auch die Urkunden des 14. Jahrhunderts 
heranziehen muß; andererseits bietet die allerdings im 14. Jahrhundert ein- 
setzende Verfallszeit gerade in der zunehmenden, aber doch nicht ausnahms- 
‚ losen? Minderung des Reichsgutes und Verquickung der Reichsgutsverwaltung 


! Darüber erschien gleichzeitig mit Nieses Buch die Arbeit von Jos. Becker, 
Geschichte der Reichslandvogtei Elsaß von ihrer Einrichtung bis zu ihrem 
Übergang an Frankreich, 1273—1648. Straßb. 1905. 

® Natürlich auch mancher Personalfragen. So hat Graf Georg v. Veldenz 
(S. 304) die Landvogtei im Speyergau nicht bloß bis 1313, sondern mindestens 
bis 1315 (Hilgard 291) verwaltet; erst 1318 (Hilgard 316 und 318) ist Otto 
v. Ochsenstein d. J. als sein Nachfolger nachweisbar. Eberhard v. Breuberg 
(S. 312) war noch unter Ludwig d. B. 1321 Febr. 24 (Reimer 2, 221) Landvogt 
und starb erst zwischen 1321 Aug. 9 und 1323 Apr. 19 (Reimer 2, 234 und 245). 
Übrigens zeigt Hilgard 285 und 286 (1315), daß auch im Speyergau der Land- 
vogt zugleich Landrichter seines Bezirks einschließlich der Stadt Speyer war. 

3 Vgl. darüber jetzt S. Grotefend, Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV. 
Berl. 1909. (T. I Absch. 3 Diss. Halle 1909.) 


Kritiken, 535 


mit territorialen Mächten, unter denen im Süden (Schwaben, später auch 
Elsaß) das Haus Österreich, am Ober- und Mittelrhein und Main die Pfälzer! 
am aggressivsten hervortreten, aber auch in anderer Hinsicht, z. B. in der 
Verwendung der Landvogteien für die Zwecke der Landfriedensorganisationen, 
noch zahlreiche Probleme, die es bedauern lassen, daß der in seinem Material 
so trefflich bewanderte Verfasser sich seine Grenzen auch nach unten hin 
nicht noch um ein paar Jahrzehnte weiter gesteckt hat. Freilich verkenne 
ich nicht, daß er, um diese Nachlese zu halten, mit einem überaus stark an- 
schwellenden Urkundenmaterial zu tun gehabt haben würde.? Insofern 
mag sich die Wahl des Grenzjahres 1313 mehr aus äußeren als aus inneren 
Gründen rechtfertigen. 

Was nun N. für seinen Zeitraum geleistet hat, ist allen Lobes wert. Sein 
Buch bietet eine solche Menge von Einzeluntersuchungen und -beobachtungen, 
daß es schwer wäre, mit wenigen Worten die neuen Ergebnisse zusammen- 
zufassen, die wir ihm verdanken. Sie beziehen sich einmal auf die Struktur 
des Reichsgutes und dessen wechselndes, von der Mitte des 12. bis zur Mitte 
des 13. Jahrhunderts als Verschmelzungsprozeß sich entwickelndes (S. 22 ff.) 
Verhältnis zum Hausgut, auf seine bereits seit der Salierzeit erkennbare 
(S. 5öff.) Entwickelung von der königlichen Grund- zur königlichen Landes- 
herrschaft, wobei auch die königlichen Gerichts- und Grundherrschaften 
keineswegs immer zusammenfallen, endlich seine Erweiterung dank der 
Arrondierungspolitik Friedrichs I. und seiner Nachfolger und besonders aus 
den Reichskirchenvogteien im 13. Jahrhundert. Eine zweite Reihe von 
Untersuchungen legt die finanzwirtschaftliche Seite der Reichsgutsverwaltung 
.dar, unter deren teils auf privaten, teils auf öffentlichen Rechtstiteln be- 
ruhenden, sehr verschiedenartig zusammengesetzten Einkünften die Bede 
weitaus die größte Verbreitung und Bedeutung beansprucht (vgl. dazu S. 57). 
Seit dem letzten Jahrzehnt des 12. oder dem ersten des 13. Jahrhunderts 
zunächst bei den Städten, ein paar Jahrzehnte später auch in den bis dahin 
der Natural- und Einzelbesteuerung unterworfenen ländlichen Bezirken in 
der Form der Gesamtgeldsteuer? eingeführt, war sie infolge ihrer Steigerungs- 
fähigkeit das Rückgrat der Reichsfinanzverwaltung; erst an zweiter Stelle 
stehen die Zölle, Münzen und Bergwerke. Eine interessante Zusammen- 
stellung der verschiedenen Gruppen von Einkünften auf Grund des Steuer- 


1 Sie gewannen durch Verpfändung dauernd 1349 die Landvogtei im Speyer- 
gau (darüber vgl. H. Schreibmüller, Progr. Kaiserslautern 1905), vorüber- 
gehend 1378 die in der Wetterau (Pfälz. Reg. 4206) und 1408 die im Elsaß 
(Becker a. a. O.). 

2 Über manche Punkte vgl. s. Besprechung der Schriften von Becker und 
Schreibmüller in der Ztschr. f. dtsche. RG. Germ. Abt. 18, S. 456ff. 

7 Nur das Land entrichtete auch die Gesamtsteuer bisweilen noch in Natu- 
ralien (S. 108£.). 


536 Kıitiken. 


verzeichnisses von 1241, der Amtmannsrechnung von Sinzig von 1242, des 
Salbuchs der Nürnberger Landvogtei und der Rheinfeldener Burggrafen- 
rechnung vom Anfang des 14. Jahrhunderts (S. 113ff.) läßt die starke Diffe- 
renzierung der Einnahmearten und das Überwiegen der städtischen Geld- 
steuern deutlich hervortreten.! Daraus erklärt sich dann auch ohne weiteres 
die Städtegründungspolitik der Staufer. Aber nicht daraus allein, wie das 
letzte (5.) Kapitel zeigt, das der Organisation der Reichsgutsverwaltung 
gewidmet ist und fast zwei Drittel des ganzen Buches (S. 126—322) umfaßt. 
Die Zentralstelle der Verwaltung war bekanntlich die Kammer; daneben 
treten seit Heinrich VII. Hofmeister und Kanzler auf. Ihre Wirtschaft war 
(S. 132ff.) zwar unentwickelt, aber keineswegs unordentlich und systemlos. 
Den Gegenpol bilden die Lokalbeamten (Schultheißen, Burggrafen, Vögte, 
Amtmänner) mit ihren Hilfsbeamten und Schreibern; dazwischen stehen die 
höheren Gutsverbände und Beamtungen (die Prokurationen der staufischen 
und die zweifellos daraus erwachsenen Landvogteien der nachstaufischen 
Zeit). Alle Ämter werden nach ihrer historischen Entwicklung und Zu- 
sammensetzung und ihrem personen- und sachenrechtlichen Charakter? 
vorgeführt. Dabei ergibt sich z. B., daß die Burggrafen nicht bloß, wie 
Rietschel (Burggrafenamt S. 4 und 196) gleichzeitig darzutun suchte, Burg- 
kommandanten und Verwaltungsbeamte, sondern auch Inhaber der hohen 
Gerichtsbarkeit über ihre Stadt- (Burg-) und Landbezirke (wie die Schultheißen 
in den burgenlosen Fiskalbezirken) waren (S. 175ff.)? Ebenso halte ich es 
für richtig, wenn N. die Landvogtei und das Landrichteramt wenigstens 
für die Regel gleich setzt (S. 289 ff... Hinweisen möchte ich auch auf die 
Erörterungen (S. 223 und 243 ff.) über das Verhältnis zwischen Bürgern, 
Reichsministerialen (milites) und Reichsburgmannen (castrenses). Dieser 
ganze 4. Abschnitt (Burgen und Burgenverfassungen) zeigt nun weiter auch, 
wie die in der Verbindung von Burg und Stadt für das mittelalterliche 
Festungssystem des Reiches charakteristischen Neugründungen insbesondere 
Friedrichs IL und Rudolfs I. außer den finanzpolitischen auch militärischen 


1 Die Berechnungen auf S. 115 und 118 sind falsch: Dort ergibt 6926 
— (370 + 745 =) 1115 nicht 5666, sondern 5811 mr.; hier 20 mr. + 20 & hl 
nicht 70 & hl, sondern 80 ££ hl (nach N. 6 war um 1320 am Rhein 1 mr. = 
3 hl). 

2 In dem Abschnitt S. 225 ff.über die Burglehnsverträge hätte m. E. „die 
persönliche Seite“ vor der sachrechtlichen vorausgenommen und $ 4 mit $ 2, 
dagegen § 5 mit $ 1 verbunden werden sollen. Denn, wie der Verf. selbst mit 
Recht an die Spitze von § 1 stellt: „Das eigentliche Wesen des Burglehns 
liegt in der genauen Spezialisierung der geforderten Pflicht“. Das wird dann 
aber erst in $ 2 ausgeführt. 

3 Für den Friedberger Burggrafen kürzlich bestätigt durch H. Menz, Burg 
und Stadt Friedberg — 1410. Diss. Marb. 1909, S. 10ff. 


Kritiken. e 537 


Zwecken dienten: dem Schutz des dabei liegenden Reichsgutes und der 
Aufrechterhaltung der königlichen Macht. 

Im einzelnen ließe sich natürlich oft genug Widerspruch anmelden: zu- 
nächst gegen die bisweilen recht ungenaue oder unvollständige Art des 
Zitierens (so wird), z. B. S. 7 N. 3,S.8 N. 5 und 6, S. 12 N. 5 und 8 Giese- 
brecht stets falsch zitiert: IV S. 420 statt II 477 und 673; IV 1197 statt 
Ill 869 und 1220; IV 1208 statt III 928 und 1235; IV statt V 1, 560 und 904f.! 
S. 58 N. 4 und 64 N. 1 wird das Bornheimer Weistum von 1303 nur nach 
dem Druck im Cod. dipl. Moenofrane. 1, 833 zitiert; es steht aber auch bei 
Reimer 2, 33 und bei Altmann und Bernheim Urkk. ? 139 (3 170), was bei 
der Wichtigkeit des Stückes doch hätte ebenso vermerkt werden sollen, 
wie daß das Verzeichnis der königlichen Tafelgüter vom Jahre 1164/65 
(S. 133) auch in den MG. LL. Sect. IV Const. 1 Nr. 440 und bei Zeumer, 
Quellens. Nr. 1 gedruckt ist. S.61 wird mit dem Begriff „officium” operiert, 
dessen Erläuterung erst auf S. 65 folgt. S. 77 (Basel) vermisse ich den 
Hinweis auf L. Stouff, Le pouvoir temporel et le régime municipal dans 
un évêché de l’empire germanique jusqu’à la Reforme. (L’&vöche de Bâle.) 
2 Bde., Paris, 1890, bes. Bd. 1, S. 33ff. (Rapports du pouvoir temporel 
avec l’empire). Zu der Absetzung des Vogtes Grafen Werner v. Honberg 
(zwischen 1184 und 1191) wäre zu der Hofgerichtssentenz Friedrichs I. v. 
1180 Apr. (MG. Const. I Nr. 280, S. 386 f.) Stellung zu nehmen gewesen. 
S. 79 ist nicht erwähnt die auf Anfrage der Augsburger Domherren er- 
gangene Regensburger Sententia de iure advocatorum von 1104 (MG. Const. I 
Nr. 75, S. 128 f.). Zu S. 53£. ist zu bemerken, daß der Bischof von Würz- 
burg nicht erst während des 12. Jahrhunderts die alten Gaugrafen im Bezirk 
des Herzogtums Ostfranken beseitigte, sondern schon im 11. Jahrhundert 
„Omnes comitatus suae parochiae, ducatum etiam provinciae” (Adam v. 
Brem. Gesta Hamm. 3, 45) besaß; das Privileg von 1168, an das N. wohl 
denkt, bestätigt nur den bestehenden Zustand, vgl. Mayer, Deutsche Ztschr. 
f. GW., N. F. 1, 221. Umgekehrt fällt der „letzte” Versuch des Bischofs 
gegen das königliche Gericht in Schweinfurt nicht ins Jahr 1388 (S. 54 N. 4) 
als Folge der Schlacht von Döffingen (Stein, Gesch. Frankens 1, 373), sondern 
erst in 1572, wo es ihm gelang, die Schutzherrlichkeit über die beiden letzten 
damals noch zur Reichsvogtei Schwaben gehörigen Reichsdörfer Gochsheim 
und Sennfeld zu erwerben (Stein 2, 63). S. 136 N. 1' (Goslar): der ministe- 
rialische Stand der Vögte ist doch bereits von Anno (v. Helmenburg?) ab 
sicher (Bode, UB. 1 Nr. 219, 222, 229, 1152/54), nicht erst von Folkmar an. 
Der Wechsel tritt also mit Friedrichs I. Regierungsantritt ein. Der auf 
Folkmar nächstfolgende Vogt ist nicht Ulrich (1216), sondern schon Dietrich 
(Bode 1 Nr. 354, 1200); die Urkunde ist zwar unecht, die Zeugenreihe aber 


! Nur S. 35 N. 4 steht richtig Giesebrecht IV, S. 349. 


538 Kritiken. 


wohl richtig. Giselbert erscheint schon 1220 (nicht erst 1227) als Vogt (Bode 1 
Nr. 410). Nach S. 146 N. 4 ist der Zeitpunkt der Ummauerung Kolmars nicht 
näher bestimmbar; nach Gengler, Cod. iur. munic. I S. 615 fällt sie in die 
Jahre 1214—20, wäre also gleichzeitig mit der von Schlettstadt (S. 146 
N. 5). S. 11 ff. fehlt unter den staufischen Reichsgütern in Schwaben das 
„regnum et advocatia Scafhusen“, das Philipp dem Herzog Berthold v. Zäh- 
ringen als Preis für dessen Rücktritt von der Thronkandidatur leihen mußte 
(Ann. Marb. z. J. 1198); es wird nur S. 25 und 40 N. 10 nebenbei erwähnt 
(nach Winkelmann, Friedrich IL). Ebenso fehlen S. 191 die Reichsdörfer 
im Rangau, von denen Ober- und Unternesselbach nebst den Dörfern unter 
den Bergen um Rotenburg und Uffenheim 1310 durch Heinrich VII. an die 
Herren v. Hohenlohe verpfändet wurden (Stein 1, 331). Das Freigericht 
Motten (S. 309) wurde schon 1277 von Graf Ludwig von Ziegenhain dem 
König Rudolf resigniert und von diesem an Reinhard von Hanau und dessen 
Sohn weiter verliehen (Reimer 1, 542): aber wohl nicht als Reichslandvögte, 
sondern wel sie ihm und dem Reiche dienten „da wir furen gen Österrich“ 
(Reimer 1, 544, 546, 578); in Nr. 578 wird Reinhard überdies nur „castellanus 
noster” genannt, man könnte daher bei den Aktionen von 1275/76 auch an 
königlichen Spezialauftrag denken. Daß endlich Eberhard von Katzenellen- 
bogen nicht schon am 5. Oktober 1303 an Ulrichs von Hanau Stelle als 
Landvogt der Wetterau getreten sein kann, ergibt Reimer 2, 11 (1303 Okt. 11), 
wo Ulrich noch als „advocatus provincialis” der Wetterau fungiert. 

Mit diesen Bemerkungen nehme ich Abschied von dem anregenden Buche, 
das, wenn es auch keine grundstürzenden neuen Erkenntnisse im ganzen 
verbreitet hat, doch wegen seiner sorgfältigen und kritischen Aufarbeitung 
des vorhandenen Materials und der mannigfachen und zum Teil recht erheb- 
lichen Bereicherung unseres Wissens im einzelnen als ein wirkliches „specimen 
eruditionis“ (S. V) einen bleibenden Wert für die Verfassungs- und Ver- 
waltungsgeschichte des 13. Jahrhunderts behalten wird. 

Halle a. S. K. Heldmann. 


H. Prutz, Die geistlichen Ritterorden. Ihre Stellung zur kirch- 
lichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen 
Entwicklung des Mittelalters. Berlin, E.S. Mittler u. Sohn, 1908. 
XVIII u. 549 S. br. M. 14,—. geb. M. 15,50. 


H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens. 1. Bd.: 
Darstellung. 2. Bd.: Quellen. (Vorreformationsgeschichtliche For- 
schungen, herausgegeben von H. Finke, Bd. 4 u. 5.) Münster i. W. 
Druck und Verlag der Aschendorffschen Buchhandlung, 1907. XI u. 
397 u. 399 S. M. 8—. M. 123, —. 

Die beiden Bücher, die fast gleichzeitig erschienen sind (das Vorwort von 

Prutz ist vom September 1907, das Finkes vom Oktober 1907 datiert), stehen 


Kritiken, 539 


inhaltlich in so nahen Beziehungen zu einander, daß ein gemeinsames Referat 
darüber sich wohl rechtfertigt. Allerdings steckt sich Prutz, abgesehen 
von dem weiteren Umfang seines Themas, ein anderes Ziel als Finke. Ihm 
kommt es auf eine abgerundete Zusammenfassung eines reichen, kulturge- 
schichtlichen Stoffs an, ohne Vertiefung in die Einzelheiten wissenschaft- 
licher Kontroversen. Finke behandelt dagegen das eine Problem des Unter- 
gangs des Templerordens ganz im einzelnen unter Heranziehung einer Fülle 
neuen Quellenstoffs. , 

Aber eben dieses Templerproblem ist für die Geschichte der Ritterorden 
überhaupt von so allgemeiner Bedeutung, daß auch Prutz, der ja seit langen 
Jahren diese Frage immer wieder behandelt hat, ihr eine verhältnismäßig 
eingehende Darstellung widmen mußte. Sein Standpunkt ist der alte ge- 
blieben: die Verurteilung des Ordens, die Überzeugung von der Templer- 
schuld. Die Katastrophe des Templerordens ist aber nach Prutz entscheidend 
für alle geistliche Ritterorden, ihre ganze kulturelle Entwicklung gipfelt 
gewissermaßen in der Blüte und der Entartung des Templerordens. Die 
geistlichen Ritterorden erscheinen als eines der vornehmsten Elemente 
der Zersetzung der mittelalterlichen Kultur: auf wirtschaftlichem, sozialen 
und politischen Gebiete sucht Prutz das zu erweisen. Nicht nur ihre kulturelle 
Rolle als Vermittler zwischen Morgen- und Abendland, sondern insbesondere 
auch die Wirkung dieser großen, internationalen Korporationen auf die 
sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, auf Kirche und Staat in Europa 
wird verfolgt. Besonders ausführlich wird Ausbreitung und Bedeutung 
der Hospitaliter und Templer in den europäischen Staaten dargestellt, 
das Gemeinsame und das Unterscheidende hervorgehoben. Interessant ist 
besonders das zehnte Kapitel, das sich mit der wirtschaftlichen Rolle der 
Ritterorden beschäftigt. Während die Hospitaliter immer Agrarier, Groß- 
grundbesitzer bleiben, der Deutsche Orden in Preußen aber zu einer Handels- 
macht wird, sind die Templer von Anfang an die Großbankiers für ganz 
Europa, die Staatsbankiers für Frankreich und England, deren schon im 
13. Jahrhundert erstaunlich hochentwickelter Geschäftsverkehr vorbild- 
lich geworden ist für das Bankwesen der romanischen Länder. Für den 
Hospitaliterorden bietet das monumentale Urkundenwerk von Delaville- 
Le-Roulx für diese Dinge eine reiche Fundgrube; für die Templer hat ein 
französischer Forscher begonnen, eine ähnliche Urkundensammlung zu 
bearbeiten; außer der bekannten Arbeit L. Delisles über die Finanzoperationen 
der Templer, fehlen sonst noch genaue Untersuchungen. Es ist deshalb auch 
kein Wunder, wenn die Ansichten Prutz’ und Finkes über die Größe und 
den Umfang der Geldgeschäfte der Templer auseinandergehen; Prutz schlägt 
sie bei weitem höher an als Finke. Auch die Gesamtzahl der Templer gibt 
Finke bedeutend niedriger an, vgl. dazu Prutz, S. 317 u. 422 und Beilage 
zur Münch. Allg. Zeitg. 1908, Nr. 36, S. 283. Nach Prutz soll nun die über- 


540 «Kritiken, 


legene „Konzentration der Machtmittel‘‘ die Ritterorden im 13. Jahrhundert 
zu einer Gefahr für Staat und Kirche gemacht haben. Sie seien in 
offenen Gegensatz zu den staatlichen und kirchlichen Gewalten geraten 
und hätten moralisch zersetzend auf die Gesellschaft gewirkt. Freilich 
hebt Prutz selbst die Unterschiede hervor, die hier zwischen den Hospita- 
litern, den Templern und dem Deutschen Orden bestehen. Eigentlich nur 
bei dem Templerorden glaubt Prutz die moralisch zersetzenden Wirkungen 
nachweisen zu können, gestützt auf seine Beurteilung des Templerprozesses. 
Daß diese Beurteilung aber eine einseitige und unzutreffende ist, ergibt sich 
meines Erachtens aus Finkes Buch zur Evidenz. Eine starke Überschätzung 
des politischen, wie des sozialen Einflusses der Ritterorden, insbesondere 
der Templer, liegt bei Prutz vor. Von einer Gefahr für die Staaten und gar 
für das Papsttum im 13. Jahrhundert, von ernsten Konflikten zwischen den 
Templern und der Kirche, als Vorläufern der Katastrophe am Anfang des 
14. Jahrhunderts, kann nach den Untersuchungen Finkes I, S. 6ff. und 41—54 
nicht die Rede sein, wenn auch die wichtigen Unterscheidungsmerkmale in 
der Organisation des Templerordens im Unterschiede von den Hospitalitern 
(Prutz S. 197 ff.), die Ausbildung des Ordensklerikats, das Fehlen einer vom 
Papste gegebenen Regel usw. zu beachten sind. Die von Prutz (Kap. 6) 
als entscheidend hervorgehobene Entwicklung der Beichtpraxis im Templer- 
orden, die er nach den veralteten Ausführungen Leas darstellt, ist keines- 
wegs beweiskräftig, vgl. Finke I 69 u. 396f. Die kontinuierliche Entwick- 
lung, die Prutz konstruiert, die zunehmende Entartung des Ordens, die zur 
Katastrophe führen mußte, hat nach allem, was wir wissen, nicht statt- 
gefunden. Gewiß befanden die Templer und die anderen Ritterorden am 
Anfang des 14. Jahrhunderts sich bereits in einer Epoche des Verfalls, des 
politischen und moralischen Niedergangs, ihren ursprünglichen Aufgaben 
entfremdet, an überlebte Ideale gebunden. Aber ähnliche Zeichen von 
Verfall finden wir gleichzeitig auch in anderen Orden; die Reformbestrebungen, 
die schon 1274 in Lyon laut werden, treffen nicht allein die Ritterorden, 
und die Katastrophe der Templer vollends wäre nicht allein aus dem innern 
Verfall des Ordens zu erklären. | 

In diesem Punkte haben die Forschungen Finkes meines Erachtens die 
alte Streitfrage zu einem gewissen Abschluß gebracht. Wenn man unter 
der „Schuld‘ des Templerordens die fünf in den Anklageakten immer 
wiederkehrenden Punkte über unsittliche und irreligiöse Ordensgebräuche 
versteht, so kann von einem Erweis der Templerschuld durch den Templer- 
prozeß nicht die Rede sein. Eine allgemeine Entartung des Ordens als Kor- 
poration ist in keiner Weise nachweisbar, mochten auch einzelne Ausschrei- 
tungen, Mißbrauch der militärischen Disziplin, der Pflicht des Gehorsams 
usw. vorkommen; mochte der Orden auch als habsüchtig und prozeßsüchtig 
gelten, die Ritter wegen ihres herrischen Auftretens und der Geheimnis- 


Kritiken. 541 


tuerei bei den Ordensversammlungen im Volke vielfach unbeliebt geworden 
und ins Gerede gekommen sein. Der Sturz des Ordens erfolgte doch erst 
durch ein Zusammenwirken sehr verschiedenartiger Umstände, wie sie nur 
in Frankreich vorhanden waren: Verrat durch einen uns jetzt durch 
Finke genauer bekannt gewordenen Denunzianten; die persönliche Eigen- 
art des religiös orthodoxen und politisch skrupellosen Königs Philipp des 
Schönen und des schwächlichen und abhängigen Papstes Clemens V.; poli- 
tisches Interesse, religiöser Wahn und Fanatismus und materielle Gewinn- 
sucht, keines dieser Motive für sich allein, aber alle zusammen führten für 
den unglücklichen Orden die Katastrophe herbei. Die französische und die 
kuriale Politik hat Finke auf diese Motive hin genau untersucht, von den 
Persönlichkeiten des Papstes und (nach Wencks Vorbild) des Königs treff- 
liche Charakterbilder entworfen. Noch keineswegs alles ist völlig klargestellt; 
bei der Abwägung der Motive der Politik fehlt oft der Maßstab. Wir kennen 
die materielle Lage Frankreichs in jenen Jahren nicht so genau, um sagen 
zu können, wie weit sie die Politik beeinflußt habe. Aber mit Recht warnt 
Finke vor einer allzu starken Betonung der Habsucht beim König, wie bei 
Clemens V. Auch die französische Weltmachtpolitik spielte eine große 
Rolle: Philipps Plan einer französischen Unterwerfung des Orients, einer 
Union und Reform der Ritterorden, einer dauernden Beherrschung des 
Papsttums. Und daß der Aberglaube der Zeit, der Glaube an die sittliche 
Schuld der Templer, schließlich nicht nur auf den König, sondern auch auf 
den Papst eingewirkt habe, daß sie persönlich von der Schuld der Templer 
überzeugt waren, hat Finke glaubhaft gemacht. Man kann also weder 
schlechthin von einer großen politischen Intrige, einer bewußten Hin- 
opferung des schuldlosen Ordens sprechen, noch von einer erwiesenen Templer- 
schuld. Der Templerprozeß war weder ein Verbrechen, noch eine gerechte 
Sühne; der Orden ist nicht völlig schuldlos, aber doch schließlich ein Opfer 
der Politik und des Aberglaubens, nicht seiner inneren Entartung geworden. 

Eingehend hat Finke zum erstenmal das Inquisitionsverfahren gegen die 
Templer untersucht und dabei festgestellt, daß vor der kirchlichen Inquisition 
eine eigenmächtige königliche Untersuchung vorausging, und Philipp der 
Schöne die Inquisition zu seinem Werkzeug zu machen wußte. Verhängnis- 
voll und keineswegs heldenhaft war das Benehmen des Großmeisters Jakob 
von Molay. Über seine Verhöre handelt jetzt P. Viollet, M&m. de l’acad. 
des inscriptions et belles-lettres 38, 2, der versucht, das harte Urteil Finkes 
abzuschwächen. Ihm hat sich G. Schnürer, Deutsche Litt. Zeitg. 1910, Nr. 37, 
angeschlossen, ohne m. E. völlig zu überzeugen. Später hat dann das Neben- 
einander von zwei Untersuchungskommissionen, einer päpstlichen, die nur die 
Schuld des Ordens zu untersuchen hatte, und einer bischöflichen, die gegen 
einzelne Templer einschritt, großeVerwirrung angerichtet, da der übermächtige 
Einfluß des Königs bei der bischöflichen Inquisition die Zeugenaussagen 


542 Kritiken. 


wertlos machte. Einer der verhängnisvollsten Fehler Clemens V. war es, 
daß er den bischöflichen Provinzialkonzilien die Exekution der Urteile 
überließ, ehe noch das Generalkonzil die letzte Entscheidung über die Schuld 
des Ordens gefällt hatte. So wurden die einzelnen Templer verbrannt, der 
Orden aber als Ganzes vom Konzil in Vienne zwar aufgehoben, aber nicht 
als schuldig erklärt. Nur in den mit Frankreich politisch eng verbundenen 
Ländern endete der Prozeß mit der Verurteilung; in Spanien, England, 
Deutschland mit dem Erweise der Unschuld des Ordens. Also bleiben als 
Beweis für die Templerschuld nur die französischen Prozeßakten, diese aber 
sind als historische Quellen unbrauchbar, eine Templerschuld im Sinne der 
Akten mithin nicht nachweisbar. 

Diese Resultate hat Finke gewonnen vor allem mit Hilfe einer Fülle neuen 
Urkundenmaterials aus dem ganz einzigartigen Schatze des Archivs von 
Barcelona. Den größeren Teil der dort gemachten Funde zur Geschichte 
des 13. und 14. Jahrhunderts hat Finke ja in der großen zweibändigen Publi- 
kation der Acta Aragonensia veröffentlicht. In dem vorliegenden Werke 
sind nur die auf die Templersgche bezüglichen Briefe, Gesandtenberichte 
und Prozeßakten vereinigt, 158 Nummern, darunter eine Menge höchst 
wertvoller Dokumente, wie die Rede W.von Plaisians in Poitiers, mit dem 
Entwurfe Nogarets; die auch psychologisch und kulturhistorisch höchst 
interessanten Berichte der aragonesischen Gesandten, wie z. B. des Johannes 
Burgundi, Schriften des bekannten Publizisten Arnald von Villanova. Einen 
besonderen Abschnitt bilden die Gesandtenberichte vom Konzil von Vienne 
1311/12, ferner Templerprozesse (9 neue Protokolle zu den schon von 
Schottmüller gesammelten), auch die allerdings inhaltlich wenig bietenden 
Protokolle des Verhörs der Großwürdenträger des Ordens in Chinon u. a. m. 
Ein ausführliches Namensverzeichnis schließt den Band. Nur eine Bemerkung 
möchte ich nicht unterdrücken, die sich auch auf die Acta Aragonensia 
bezieht: die Benutzung der zum Teil recht schwierigen altkatalanischen Texte 
hätte durch umfänglichere Erklärungen und Übersetzungen wesentlich erleich- 
tert werden können ; selbst die Wörterbücher reichen ja oft nicht aus. Dankens- 
wert für rasche Orientierung ist die ausführliche Inhaltsangabe der Titel. 

Leipzig. R. Scholz. 


Die österreichische Zentralverwaltung. I. Abteilung. Von Maxi- 
milian I. bis zur Vereinigung der österreichischen und böh- 
mischen Hofkanzlei (1749). 1. Band. Geschichtliche Über- 
sicht. XII. 288 S. M. 5,—. 2. Band. Aktenstücke 1491—1681. 
VIII. 664 S. M. 14,—. 3. Band. Aktenstücke 1683—1749. Von 
Thomas Fellner. Nach dessen Tode bearbeitet und vollendet von 
Heinrich Kretschmayr. (Veröffentlichungen der Kommission für 
neuere Geschichte Österreichs. Wien. A. Holzhausen. 1907.) 


Kritiken. 543 


Eine Geschichte der österreichischen Verwaltung — gewiß ein Ziel, aufs 
innigste zu wünschen, eine beneidenswerte Aufgabe für den Historiker, im 
einzelnen nachzuweisen, wie die Habsburgischen Herrscher seit Maximilian I. 
bemüht sind, durch administrative Zusammenfassung der verschiedenen 
Länder und Ländergruppen den österreichischen Einheitsstaat zu schaffen. 
Für die Lösung dieser Aufgabe sind durch die vorliegende Publikation in 
der Hauptsache die Fundamente bereitet, und man darf der Kommission 
für neuere Geschichte Österreichs dankbar sein, daß sie sich an das große 
Unternehmen gewagt hat. Über den Anteil der beiden Bearbeiter an dem 
umfangreichen Werke orientiert das Vorwort (S. VII). 

Ich möchte mich hier in keinerlei Kritik einlassen. Es fehlt mir dazu 
der Raum, und es wäre auch unbillig, mit den verdienten Bearbeitern über 
diesen oder jenen einzelnen Punkt zu rechten. Ich möchte nur einige Ein- 
drücke verzeichnen, die sich mir aus dem Studium des Werkes ergeben 
haben. Für die Zeit Maximilians I. und Ferdinands I. standen die Bearbeiter 
auf bebautem Terrain. Die Reorganisation der Zentralverwaltung unter diesen 
beiden Herrschern kennen wir namentlich aus den Untersuchungen Adlers 
und Rosenthals, die auch schon einen Teil ihres Quellenmaterials veröffent- 
licht haben. F. und K. haben sich den Ergebnissen ihrer Vorgänger im ganzen 
angeschlossen, sie in manchen Einzelheiten berichtigt. Schwieriger wurde 
die Aufgabe für die Zeit seit dem Tode Ferdinands I., wo umfassende Vor- 
arbeiten noch fehlen, das Material zum allergrößten Teil erst herbeizu- 
schaffen war. 

Einige Stichproben aus dem reichen Stoff müssen hier genügen. Ich ver- 
weise vor allem auf den Abschnitt über die Finanzverwaltung, wo die zu 
Beginn des 18. Jahrhunderts rasch nacheinander auftauchenden und manch- 
mal ebensoschnell wieder verschwindenden Organisationen und ihr Verhältnis 
zur älteren Finanzbehörde, der Hofkammer eingehend erörtert werden. Dieser 
Abschnitt zeigt, ebenso wie die Darstellung des Geheimen Rats, wie überaus 
kompliziert der Mechanismus der österreichischen Zentralverwaltung war. 
Man wird fast schwindelig angesichts der vielen Kollegien, Konferenzen und 
Kommissionen, die nebeneinander, noch häufiger gegeneinander arbeiteten, 
den Geschäftsgang nicht beschleunigten, sondern verlangsamten. Der Öster- 
reicher hatte im 18. Jahrhundert schon ebensoviel Grund als im 20., über 
die Unmenge von Beamten, über die Kostspieligkeit der Verwaltung und 
über bureaukratischen Schlendrian zu klagen. Am unheilvollsten machten 
sich diese Zustände in der Kriegsverwaltung geltend. Kr. entwirft ein an- 
schauliches Bild, wie die Autorität des Hofkriegsrats von allen Seiten ein- 
geengt und durchkreuzt wurde. Man weiß, welch bittere Klagen diese trau- 
rigen Verhältnisse dem Prinzen Eugen auspreßten. Kr. betont übrigens 
nach Gebühr die Bedeutung des Hofkriegsrats als eines Bindemittels für 
die habsburgischen Länder und spricht der traditionellen Verurteilung 


544 Kritiken. 


dieser Behörde die volle Berechtigung ab. Nachdem einmal das Prinzip der 
Arbeitsteilung und der kollegialen Behördenbildung als heilsam erkannt 
war, trieb man die Anwendung bis aufs äußerste, schuf man ein Übermaß 
von Behörden, die sich gegenseitig die Kreise störten. Man zerlegte die ver- 
schiedenen Verwaltungsgebiete wieder in sachliche oder provinzielle Spezial- 
ressorts — so im Finanz- und Kriegsdepartement — oder man suchte eine 
Behörde durch Ausscheidung besonderer Kommissionen nach verschiedenen 
Richtungen hin nutzbar zu machen — so den Geheimen Rat für Zwecke der 
auswärtigen Politik, der Justiz, der Finanzen. 

Schon Maria Theresia ging darauf aus, wieder einfachere Verhältnisse zu 
schaffen, namentlich in der Kriegs- und Finanzverwaltung. Sie reformierte 
den Hofkriegsrat, beseitigte die Finanzkonferenz und die Bancalität. Aller- 
dings fand sich die Herrscherin auch zur Schaffung neuer Behörden veranlaßt. 
Aber schon unter ihrem Regiment zeigt sich die Tendenz zur Vereinfachung 
des Behördenwesens, die unter Josef II. noch mächtiger hervortritt, in der 
preußischen Verwaltungspolitik bereits unter Friedrich Wilhelm I. sich 
durchsetzt. 

Die Fortsetzung der Publikation wird das Material zur Geschichte der 
österreichischen Zentralverwaltung bis 1848 bringen. Wir werden dann die 
Entwicklung des altösterreichischen Beamtenstaates in einem wichtigen 
Teil klar übersehen und ein Werk besitzen, das jedem Erforscher der neueren 
Geschichte Österreichs ein unentbehrlicher Führer sein und zu den Acta 
Borussica kein unwürdiges Seitenstück bilden wird. 


Graz. Kurt Kaser. 
8 


Mentz, Georg, Johann Friedrich der Großmütige 1503-1554. 2. Teil: 

Vom Regierungsantritt bis zum Beginn des Schmalkaldischen Krieges. 

. XXVI und 562S. M.15,—. 3. Teil: Vom Beginn des Schmalkaldischen 

Krieges bis zum Tode des Kurfürsten. Der Landesherr. Aktenstücke. 

X und 602S. Gr.8°. M.15,—. Namens des Vereins für thüringische 

Geschichte und Altertumskunde herausgegeben von der thüringischen 
Kommission. Jena. Verlag von Gustav Fischer. 1908. 

Über den 1. Teil, welcher nach Inhalt und Umfang den Charakter einer 
kurzen Einleitung trug, habe ich mich in dieser Zeitschrift (1904, S. 424ff.) 
ausgesprochen. Wic ich damals hervorhob, bot derselbe schon einige Gewähr, 
daß wir eine durch gründliches Quellenstudium und eingehende Literatur- 
kenntnis ausgezeichnete Biographie Johann Friedrichs erhalten würden. 
Diese Voraussage ist durch die beiden vorliegenden, das Ganze abschließenden 
Bände voll bestätigt. Ja, es hat Mentz sich nicht mit dem bereits großen 
kursächsischen Material begnügt, sondern auch z. B. das Marburger Archiv 
ausgebeutet, letzteres natürlich, ohne auch den Versuch einer selbst nur 
relativ vollständigen Benutzung zu machen. 


Kritiken. 545 


Wenn nun auch in den ersten 3 Kapiteln des 2. Teiles das Streben nach 
einer möglichst erschöpfenden Behandlung und Erörterung ein gewisses 
Überwuchern der Einzelheiten bewirkt hat und das Studium eine größere 
geistige, vor Ermüdung nicht zurückschreckende Arbeit erfordert, so bleibt 
doch die Darstellung niemals aın Stoffe kleben. Vielmehr hat sich Mentz 
zu einer selbständigen Auffassung der Persönlichkeit und Wirksamkeit 
Johann Friedrichs durchgerungen. Hierzu war bereits im ersten Bande der 
Anlauf da. Denn die dortige Schilderung vom vorwärtsstrebenden jungen 
Mann paßte nicht zum herkömmlichen Bild des schwerfälligen Pedanten. 
In der Tat wird letzteres Schlagwort weder der inneren noch der auswärtigen 
Regententätigkeit gerecht. Nicht nur hat sich Johann Friedrich, was man 
schon bisher wußte, was aber Mentz dank seiner großen Aktenkenntnis viel 
besser und teilweise nach eigenem Augenschein ausführen konnte, den 
laufenden Regierungsgeschäften mit unermüdlichem Fleiße gewidmet. Er 
hat auch in vielen Stücken der kursächsischen Politik persönlich die Richtung 
vorgezeichnet, und zwar keineswegs in einem Sinne, welcher die landläufige 
Ansicht von einem kurzsichtigen phlegmatischen Regenten rechtfertigt. 
Vielmehr hat er in vielen Stücken einen gegenüber seinen Vorgängern leb- 
hafteren Kurs eingeschlagen. Die größten Ergebnisse hat Johann Friedrich 
in der inneren Verwaltung erzielt und die bezüglichen Ausführungen rechnen 
zu den wertvollsten Partien des Mentzschen Werkes. In erster Linie steht 
die unablässige Fürsorge des Kurfürsten für die Vermehrung der Ämter- 
einkünfte. Hier lag 1532 vieles im Argen und die Resultate waren, daß bei 
Johann Friedrichs Tode der wesentlich verkleinerte ernestinische Besitz 
immer noch mehr abwarf als bei seinem Regierungsantritt. Dabei muß 
berücksichtigt werden, daß der Kurfürst verschiedene ihm gesetzte Ziele 
nicht erreichen konnte, weil die allgemeinen politischen Verhältnisse ihn 
wiederholt zu größeren Aufwänden, namentlich zu umfassenden kost- 
spieligen Verteidigungsmaßregeln, nötigten. Wenn Johann Friedrich trotzdem 
für den Schmalkaldischen Krieg finanziell schlecht ausgerüstet war, so war 
das weniger eine Folge mangelnder Vorsicht als einer Gewissenhaftigkeit 
und des Bedenkens, nicht für den provozierenden Teil zu gelten. Außerdem 
haben damals die niedersächsischen Stände wenig zur Verteidigung des 
Schmalkaldischen Bundes beigetragen. Die im allgemeinen günstigen Er- 
gebnisse der kurfürstlichen Finanzpolitik bewirkten, daß die Landstände 
unter Johann Friedrich keine große Rolle spielten. Am bedeutungsvollsten 
waren sie durch den Ausschuß, der die Kirchengüter verwaltete. 

Mit der ganzen Verwaltungs- und Finanzpolitik steht das Streben des 
Kurfürsten nach einem geschlossenen Gebiete und seine energische Stellung- 
nahme bei den nachbarlichen Streitigkeiten in engem Zusammenhange. 
Mentz zeigt, daß der Kurfürst hier vielfach der energischere gewesen ist, 
während seine Räte zur Nachgiebigkeit neigten. Unzweifelhaft mutet uns 

Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 4. 37 


546 Kritiken. 


diese Beharrlichkeit und Zielbewußtheit in der Verfolgung bisweilen recht 
zweifelhafter Ansprüche als Rechthaberei an und hat auch besonders die 
Gegensätze zwischen Ernestinern und Albertinern verschärft. Anderseits 
verdankten erstere der Zähigkeit des Kurfürsten, daß sie nach dem Tode 
von Moritz wenigstens einige verlorene Ämter zurückerwarben. 

Die auswärtige Politik Johann Friedrichs beurteilt man zumeist nach seinem 
Verhalten kurz vor und im Schmalkaldischen Kriege. Tatsächlich muß man 
aber verschiedene Epochen unterscheiden und das ist mit eines der wichtigsten 
Mentzschen Forschungsergebnisse. Die ersten Jahre 1532—1536 stehen unter 
dem Zeichen weitgehenden Vertrauens in die friedliche Weiterentwicklung. 
Ihm ist vor allem zuzuschreiben, daß die Verbindungen mit den Königen 
von Frankreich und England nicht fester geknüpft wurden. Mentz schreibt 
also die Abneigung Johann Friedrichs gegen eine energischere Ausnutzung 
des status quo für den deutschen Protestantismus, wie sie besonders vom 
Landgrafen Philipp gewünscht wurde, weniger dem persönlichen Tempera- 
ment Johann Friedrichs als seiner Auffassung der konkreten Lage zu. In 
den Jahren 1537—1541 konstatiert er dagegen bei Johann Friedrich eine 
pessimistische Beurteilung der Situation, demnach auch eine gesteigerte 
Fürsorge für Verteidigungsmaßregeln und eine vermehrte Unternehmungs- 
lust. Den Beweis sucht er durch eine große Anzahl von Schachzügen in der 
inneren und auswärtigen Politik Kursachsens zu erbringen. Das Hauptstück 
in dieser Kette von Argumenten ist ein großer antihabsburgischer Bundes- 
plan (II, 252ff.) im Jahre 1540, der dann besonders durch die Doppelehe 
des Landgrafen zu Falle gebracht wurde. Daß dieser Schritt Philipps und 
dessen dadurch bewirkte Hintansetzung der gesamtevangelischen Interessen 
hinter persönliche Rücksichten dem deutschen Protestantismus unendlich 
geschadet hat, ist eine sehr bekannte Tatsache. Es ist ein interessantes 
Ergebnis der Mentzschen Forschung und paßt sich durchaus in diesen Zu- 
sammenhang ein, daß Johann Friedrich durch Philipps Haltung im ferneren 
Vorwärtsstreben stutzig geworden und wieder mehr in die bis 1537 betretenen 
Bahnen zurückgelenkt ist. Auch hier ist also nach Mentz besonnene, durch 
gegebene Voraussetzungen bedingte Überlegung, was man früher prinzipiellen 
Charaktereigenschaften zugeschrieben hat. 

Weniger fundamental Neues konnte Mentz in den Abschnitten „Das 
Verhältnis Johann Friedrichs zu den Albertinern und zum Kurfürsten von 
Mainz" und „im Schmalkaldischen Kriege“ bieten. Aber einerseits ist es 
wichtig, z. B. das erstgenannte Kapitel, welches sich eng mit Brandenburgs 
Moritzbiographie berührt, einmal von der anderen Seite zu betrachten; 
zweitens hat Mentz hier bewußt auf die schon früher genügend ausführliche 
nochmalige Einzeldarstellung vielfach verzichtet und dadurch ist die Schilde- 
rung in beiden Kapiteln straffer mit Hervorhebung des Wichtigsten zusammen- 
gefaßt. 


Kritiken. 547 


Mentz bemüht sich sichtlich, besonders in den zu Anfang und Ende der 
einzelnen Abschnitte häufig beliebten allgemeinen Würdigungen des Ver- 
haltens von Johann Friedrich dem Vorwurf zu entgehen, als ob er nach Art 
vieler Biographen schönfärbe. Seine Kritiken machen den Eindruck vor- 
sichtiger Abwägung von Licht- und Schattenseiten. Ob er freilich unter 
dem Einflusse des kursächsischen Materials nicht doch bisweilen Johann 
Friedrich zu günstig gezeichnet hat, das wird die weitere Forschung zu 
zeigen haben. Zunächst wäre es jedoch eine Aufgabe der Geschichtschreibung, 
auf Grund des großen bei Mentz ausgebreiteten Stoffes ein knappes, auch 
für weitere Interessentenkreise geeignetes Bild Johann Friedrichs zu ent- 
werfen, etwa in den Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Und 
ich meine, dieser Aufgabe sollte sich Mentz selbst unterziehen und dadurch 
zugleich seine Forschungsergebnisse einem größeren Publikum zugänglich 
machen. 

Freiburg i. Br. Gustav Wolf. 


Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen Kriegs. Neue 
Folge: Die Politik Maximilians L von Bayern und seiner 
Verbündeten. II. Teil. 1. Band 1623, 1624. Bearbeitet von 
Walter Goetz. Leipzig. In Kommission bei B. G. Teubner. 
1907. XVII und 680 S., brosch. M. 20,—.! 


Die seit 1870 erschienenen „Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen 
Kriegs in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher“ hatten 
im Laufe der Jahre eine beträchtliche Erweiterung über die ursprünglichen 
Ziele hinaus erfahren. Zur Geschichte der kurpfälzischen Wittelsbacher 
war die Schilderung der politischen Tätigkeit ihrer Gesinnungsgenossen, 
zur Geschichte des jüngeren Zweigs die Darstellung der Politik des Kaisers, 
der katholischen Fürsten, schließlich die Aufnahme der spanischen Gesandt- 
schaftsberichte aus Brüssel und Madrid getreten. Als Moriz Ritter nach 
Stieves Tode 1901 die Herausgabe des Werkes übernahm, war es nach mehr 
als 30 Jahren mit einer Reihe umfangreicher Bände noch weit vom An- 
fange des Krieges entfernt, und es war ihm klar, daß diese Erweiterung des 
anfänglichen Planes trotz des damit verbundenen „außerordentlichen Zu- 
wachses unserer geschichtlichen Kenntnisse nach Zeit und Umfang ein Ende 
des Werkes nicht erkennen lasse“. Deshalb schlug er der Historischen Kom- 
mission vor, zunächst den bayrischen Teil des Unternehmens weiter zu 
führen; neben Professor Mayr, der die Akten für die ersten Jahre des Kriegs 
gesammelt hat und sie selbständig bearbeiten wird, ging W. Goetz nach dem 
neuen Plane an die Herausgabe des zweiten zunächst die Jahre 1623—1624 


1 Infolge wiederholter schwerer Erkrankung des Referenten verspätet ein- 
gesandt. 


37” 


548 Kritiken. 


umfassenden Teiles. Das wichtigste, auch durch die Zahl der darüber mit- 
geteilten Schreiben hervorragendste Ereignis des Jahres 1623 ist der Regens- 
burger Reichstag. Ein großer Teil der bayrischen Korrespondenz betrifft 
die Sorge Maximilians um die ihm nur unvollkommen übertragene Kur und 
die ihr von Spanien, Frankreich und England drohenden Gefahren. Dann 
erfahren wir für dieses Jahr Neues über die Erstarkung der Liga, die Velt- 
liner Frage, die Brüsseler und die Aschaffenburger Konferenz, die Versuche 
zu einer Tagung in Frankfurt oder Cöln zu gelangen, die Verhandlungen über 
die Restitution des Pfalzgrafen und die Regelung der Kurfrage, wobei schon 
Vorschläge zur Rückgabe der Rheinpfalz an des Winterkönigs ältesten Sohn 
und zur Errichtung einer achten Kur auftauchen, und über den Eintritt eines 
Teils der Ligatruppen in den Dienst der Spanier. Wir erhalten ferner die 
erste authentische Aufklärung über die Sendung des Pater Alexander von 
Hales (pseudon. Francesco della Rota) nach England und über die Gründe 
der Abneigung Maximilians gegen ein Eingreifen in den spanisch-hollän- 
dischen Krieg. Der Hauptteil der Akten von 1624 bezieht sich auf den 
Ligatag von Augsburg; ferner wird über die Zusammenkunft von Schleu- 
singen, wobei Goetz zum ersten Male das eigenhändige Protokoll des Kur- 
fürsten Johann Schweickard von Mainz wiedergibt, und über die vergeb- 
lichen Versuche zum Zustandebringen eines Kurfürsten- oder Reichstages 
berichtet; ein Teil des Briefwechsels behandelt die Maßnahmen, die einen 
neuen von England und den Staaten unterstützten Einfall Mansfelds ver- 
hindern sollten. Für beide Jahre tritt als Haupt der katholischen Politik 
der neue Kurfürst von Bayern breit hervor. Maximilian entfaltete eine be- 
wunderungswürdige Tätigkeit bei Überwindung der Schwierigkeiten, die 
ihm Spanien, Mainz und Sachsen in Regensburg bereiteten und unterhielt 
daneben einen starken schriftlichen Verkehr mit seinen Gesandten an fremden 
Höfen, sowie eine ununterbrochene briefliche Aussprache mit Tilly. Sein 
Verdienst um die katholische Sache ist um so größer, je mehr ihm Schwie- 
rigkeiten im eigenen Lager (146, 237) erwuchsen. Unterstützt wurde er durch 
eine Reihe tüchtiger meist aus seiner Schule hervorgegangener Diplomaten, 
wie Jocher, Donnersberg, Mändl, Leuker, Richel, Tanner, Kütner, und durch 
geschickte politisch veranlagte Mitglieder geistlicher Orden, wie die patres 
Valeriano und Hyacinth. Klüger und weltgewandter als der erstgenannte, 
den Maximilian „einen empfindlichen Mann und eigensinnigen Kopf“ nennt, 
war Pater Hyacinth, von dem der vorliegende Band zahlreiche wichtige 
Gesandtschaftsberichte zum Abdruck bringt. Er verstand seinem ehrgeizigen 
Herrn gegenüber die richtigen Töne anzuschlagen: Die von Gott geschenkten 
Siege, schrieb er ihm, haben für alle Jahrhunderte das Haus Bayern be- 
rühmter als die Kaiser und den Namen des Kurfürsten ruhmreicher gemacht, 
als wenn er Kaiser geworden wäre. Der Kapuziner war temperamentsvoll, 
glaubenseifrig und selbstlos: Ich suche keinen Vorteil in dieser Welt, ver- 


Kritiken. 549 


sichert er von sich, mir genügt wenig. Sein rasches, bewegliches Wesen 
wird im Satzbau, in den vielen Fragen und Ausrufen seiner Schreiben deut- 
lich erkennbar; es darf auch nicht wundernehmen, daß er ohne jeden Skrupel 
die Ermordung seines Feindes Mansfeld vorschlug, dessen Person die Staats- 
männer in München und Brüssel das ganze Jahr 1523 hindurch beschäftigte, 
denn der Kanzler des Erzbischofs von Mainz stimmte ihm ohne weiteres 
zu. Der stattliche Band bringt besonders wertvolle Beiträge über das Ver- 
hältnis Maximilians zum Wiener Hofe. Obwohl sich beide in den Maßnahmen 
zur Ausbreitung des Katholizismus zu überbieten suchten, geriet die Sonder- 
politik der Liga doch bisweilen mit den Zielen der kaiserlichen Staatsmänner 
in Konflikt. Der Kurfürst rechtfertigte dann seine Übergriffe wohl mit 
den Worten, der Kaiser werde es sich nicht zuwider sein lassen, Mainz be- 
lehrte ihn jedoch, daß die Direktion „in solchen Sachen“ dem Kaiser ge- 
bühre, und er mußte sich wegen seiner Verhandlungen mit London und 
dem Haag bei dem darüber erregt gewordenen Kaiserhofe entschuldigen. 
Dann klagte er wohl gereizt über Undank uud Zurücksetzung, die er vom 
Hause Österreich erfahren, und stieß Drohungen aus. Mißtrauisch empfahl 
er seinen Räten Vorsicht in bezug auf die Abrechnung mit Wien, nahm 
keinen Anstand, den dem Kaiser gehörenden Anteil an eroberten schweren 
Geschützen für sich zu behalten, und erklärte, Tillys principal mira sei Be- 
schützung des bayrischen Landes, der Liga-Feldherr (der, wenn es ihm sonst 
paßte, sein Volk als kaiserliches bezeichnete) habe nur von ihm, nicht von 
Kaiser Befehle zu empfangen; in gleichem Sinne meinte ein bayrischer Rat, 
der fromme Kaiser sei in seiner Diener Händ’ und Gewalt. Wien zahlte natür- 
lich mit gleicher Münze. Der vornehniste Minister des Kaisers war trotz 
seiner nach München gesandten devoten Äußerungen scharf antibayrisch 
gesinnt, und Ferdinand II. urteilte, es sei nit unbewußt, wie schwer das, 
was er einmal bekommen, wiederum aus Maximilians Hand zu bringen 
sei; die kaiserlichen Räte schrieben, wenn Maximilians Erklärung, den 
Frieden keineswegs hindern zu wollen, ehender erfolgt wäre, würde es zu 
vorgesetztem End des Friedens etwan ersprießlicher gewesen sein. Wie mußte 
es die Wiener Staatsmänner, die den Kurfürsten doch genauer kannten, 
berühren, wenn er ihnen schreiben ließ, er habe das allgemeine Interesse 
seinem eigenen jederzeit vorangestellt! Der Kaiser und seine Räte sind zwar 
manchmal bequemer, dafür aber leidenschaftsloser, sie weisen, in ihrem Ver- 
halten der erprobten Tradition des suaviter in modo folgend, z. B. Maxi- 
milians und Tillys Rat, den Landgrafen Moritz von Hessen festnehmen zu 
lassen, zurück. Die erste Hälfte des Jahres 1623 tritt uns der Kurfürst in 
seinen nach Wien gerichteten politischen und militärischen Vorschlägen 
als der Voraussehende, Führende, jedoch auch als der Verhetzende entgegen. 
Er besaß eine wahre Kunst zu übertreiben und bei anderen Fürsten Be- 
fürchtungen hervorzurufen, so z. B. wenn er die Anhänger Mansfelds den 


550 Kritiken. 


französischen Hugenotten gleichstellt. Wenn er verdächtigt, sucht er sich 
den Rücken zu decken, will unbekannt bleiben, seine Mitteilung nur münd- 
lich, nicht schriftlich anbringen lassen. Sachsen behandelt er mit offenbarer 
Falschheit oder spielt gleichsam Komödie mit ihm (28, 94). Den Franzosen 
stellt er im Oktober 1623 den Rückmarsch Tillys in die Winterquartiere 
ganz verschlagen dar: Die Spanier hätten gebeten, den General in Ostfries- 
land zu lassen, Maximilian habe dies aber den Franzosen zuliebe abgeschlagen. 
Häufig bricht seine Neigung zu sarkastischen Bemerkungen durch: Der 
Infantin der spanischen Niederlande, schreibt er einmal, liegt mehr daran, 
eine Nunn in ein Kloster führen als in Spania schreiben, dem jagdlustigen 
Kaiser mehr an einem schäbigen Hunde als an Rücksichten auf Bayern. 
Maximilian war der erste weltliche Kurfürst und besaß mit seiner Um- 
gebung eine hohe Meinung von sich und seiner Stellung; wehe dem, der seinem 
überstarken Autoritätsgefühle mit dem „Unfug“ der Disziplinlosigkeit 
und des Eigenwillens zu nahe trat! Die hohen und niederen Offiziere der 
Liga mußten sich vor unbedachten Reden hüten, Verdächtige schützte in 
solchen Fällen nicht einmal das Lob Tillys. Seinem Feldherrn gab der Kur- 
fürst offenbar nach dem Studium der Karte bis ins kleinste gehende Vor- 
schriften; Tilly frägt daher vorsichtig um Verhaltungsmaßregeln an, wird 
aber in schw erigen Fällen doch im Stich gelassen und muß dann um kat- 
egorische Resolution bitten, anderseits muckt er wiederholt auf, wenn ihm der 
Kurfürst zu viel dreinredet. Den „unsterblichen“ Ruhm Tillys ändert Maxi- 
milian in einem Schreiben in einen „besonderen“ um. Kein Wunder, daß mit 
der Zeit der lockere und mehr Gewinn bringende kaiserliche Dienst die Obersten 
der Liga stärker anzog, daß sich Maximilian allmählich selbst für einen 
guten Feldherrn hielt und, an die Fügsamkeit Tillys gewöhnt, später mit 
dem ganz anders gearteten Herzoge von Friedland arg zusammengeriet. 
Mitunter fällt uns in seinem Wesen ein harter und auch wieder kleinlicher 
Zug auf: Knechte, die ihrem Eide zuwider gekämpft hatten, sollten nach 
ihm ohne Gnade aufgehängt werden; er bittet den Kaiser, gegen solche 
Gefangene nicht zu gütig zu sein. Bestechungen waren an seinem Hofe ganz 
unzulässig, zwei Goldgulden mußten von bayrischen Beamten an den Rat 
von Kelheim zurückgegeben werden. Über das immerwährende Essen und 
Trinken der Kanzlisten auf dem Ligatage zu Augsburg, wie über ihre Schnörkel 
in seinen Handschreiben spricht er sein Mißfallen aus, einmal meint er, 
ein Konzipist, der etwas versehen hatte, verdiene „eine gute Sau“. Von be- 
sonderenı Interesse sind die Aufschlüsse des Buches über die Rückwirkung 
der Ereignisse im Auslande auf den Verlauf der Dinge in Deutschland und 
umgekehrt. Der Gegensatz zwischen Spanien und Frankreich und die lavie- 
rende Doppelpolitik Frankreichs spielen immer wieder in die Verhandlungen 
des Regensburger Tages hinein, der Sieg von Stadtlohn erleichtert den 
Spaniern zum Verdruß der Franzosen den Kampf gegen Holland, und die 


Kritiken. 551 


Wiedereinsetzung des Pfalzgrafen oder Maximilians Weigerung, Heidelberg 
und Mannheim an Spanien auszuliefern, hängen mit dem Abschluß der 
englisch-spanischen Heirat eng zusammen. Angeblich vom Auslande oder 
von Mansfeld drohende Gefahren, an deren Wahrheit selbst Tilly zweifelte, 
oder „Zeitungen“ über Rüstungen der Gegner bewirkten, daß die Liga- 
stände trotz ihres sonst betonten Unvermögens die Abdankung ihrer Truppen 
in dem friedlich verlaufenden Jahre 1624 mit Leichtigkeit ablehnten; den 
wahren Grund dafür erfahren wir aus den Verhandlungen des Augsburger 
Tages. Dort hieß es, die Liga müsse auch nach Erlangung des Friedens 
weiter bestehen, es gebe aber kein anderes Mittel zum Frieden, als daß ein 
Teil den anderen unter sich bringe. ‚Selbst wenn die Gegenpartei still sitzt 
und nichts Verdächtiges mit Werbungen oder sonst vornimmt, wird an- 
genommen, daß sie damit die Katholischen ohne Schwertstreich durch ihre 
eigene Verfassung zugrunde richten will.“ Bei solchem Übermute war ein 
friedliches Nebeneinanderleben der beiden Konfessionen ausgeschlossen, 
die Schärfe der Gegensätze hatte eine kaum glaubliche Stärke erreicht. 
Maximilian schwankte, ob man einem neuen Obersten, wie dem Pechmann, 
„so wideriger Religion“, eine für die Armee bestimmte große Geldsumme 
anvertrauen dürfe, und Ferdinand II. wies Nürnberg als Ort für den Kur- 
fürstentag ab, weil dort auf Rat und Bürgerschaft kein Verlaß se. und man 
den katholischen Gottesdienst gar nicht oder nur unvollkommen haben 
könne; er trage Bedenken, sich und Maximilian, um deren Personen es 
ihren Widersachern am meisten zu tun, dort einsperren zu lassen. 

M. Ritter nennt die von Goetz auf sein schönes und verdienstvolles Buch 
verwandte Arbeit „mühevoll und selbstlos‘“, und jeder Kenner derartiger 
Veröffentlichungen wird ihm beipflichten. Der Verf. gibt die den Kern 
der Sache behandelnden Schreiben oben in größerem Drucke, in kleinerem 
darunter die sich daran schließenden Korrespondenzen gekürzt und oft bis 
zu ihrem Erlöschen, mit gleichzeitiger Heranziehung der gedruckten Literatur, 
worin eine sehr große Arbeitsleistung verborgen liegt. Nicht leicht mag ihm 
auch die Zusammensuchung der zerstreut im Erzkanzlerarchiv zu Wien 
liegenden eigenhändigen Aufzeichnungen des Kurfürsten von Mainz über den 
Regensburger Reichstag geworden sein. In geschickter und raumsparender 
Weise versteht er es ferner, aus verschiedenen Archiven stammende, aber 
zusammengehörige Auszüge ineinander zu verweben, und sicher stellt er 
Abfassungs- oder Absendungszeit von Schreiben fest, die von anderen Autoren 
vorher benutzt und falsch datiert worden sind. Zum Schluß noch einige Be- 
merkungen: Statt Tsestich muß es Ludwig von Sestich heißen; der Name 
des an verschiedenen Textstellen genannten Franz Wilhelm von Warten- 
berg fehlt im Register. Zweimal sind Fragezeichen überflüssig, nach dem 
bekannten „die Kommiß“ (478) und nach „Siel“ (= Durchlaß, Kanal, S. 328). 
Von dem [!] ist ein überreicher Gebrauch gemacht worden (manchmal bei 


552 Kritiken. 


offenbaren Schreibfehlern, wie geschniten, darab), ebenso von der in den 
Anmerkungen öfters ganz nahe beieinander stehenden Anführung der- 
selben Geschichtswerke. 

Breslau. J. Krebs. 


Heinrich Müller: Der letzte Kampf der Reichsritterschaft um 
ihre Selbständigkeit (1790—1815). Historische Studien, veröffent- 
licht von E. Ebering, Heft 77. Berlin, E. Ebering. 1910. 2138. M. 6,—. 

Als die erste vollständige, auf ausgedehnte archivalische Studien auf- 
gebaute Geschichte des Unterganges der Reichsritterschaft bringt die Arbeit 
selbstverständlich viel Neues im einzelnen; dagegen kann und will sie das 
Gesamturteil über die Reichsritterschaft nicht ändern. Ihre eindringende 
Untersuchung über die Verhältnisse der Reichsritter und ihrer Hintersassen 
während des 18. Jahrhunderts bestätigt immer wieder (vgl. z. B. S. 29f.), 
daß es sich um ein verrottetes, entwicklungsunfähiges Überbleibsel des 
Mittelalters’ handelte, daß die Territorialfürsten in ihrem steten Kampf 
gegen die Reichsritter, deren unmittelbare Besitzungen die Geschlossenheit 
der territorialen Verwaltungsbezirke störend durchbrachen, das Recht des 
Fortschritts vertraten; und wenn die Ritterschaft trotz dieser Feindschaft 
gegen die Territorialstaaten doch nicht auf den Fürstendienst verzichten 
konnte, wenn fast in allen Staaten, in denen nach 17% der Kampf gegen 
die Reichsritterschaft ausbrach, ritterschaftliche Beamte tätig waren und 
häufig als Reichstagsgesandte die Schritte ihrer Landesherrn gegen ihre 
Standesgenossen verteidigen mußten, so- beweist das eben die innere Unhalt- 
barkeit der reichsunmittelbaren Stellung der Reichsritter. Es ist daher 
begreiflich, daß die allgemeine Stinımung schon in den letzten Zeiten des 
alten Reiches für die Ritterschaft durchaus ungünstig war und unter der 
Einwirkung der französischen Revolution seit 1790 noch ungünstiger wurde 
(vgl. S. 42). 

Zwei Momente sind es, durch die der Untergang der Ritterschaft von 
1790 an allmählich herbeigeführt wurde: die französische Revolution und 
der moderne Staatsgedanke; sie sind aber nicht, wie der Verf. (S. 55) meint, ein- 
ander entgegengesetzt, sondern hängen, wie ich in meiner Arbeit über Harden- 
berg und die preußische Verwaltung in Ansbach-Bayreuth (1906) nach- 
gewiesen habe, innerlich eng zusammen. 1790 wurden durch die französische 
Nationalversammlung alle ritterschaftlichen Privilegien im Elsaß aufge- 
hoben, in den folgenden Jahren verlor mit dem Fortschreiten der französischen 
Waffen die gesamte linksrheinische Reichsritterschaft ihre Besitzungen. 
Gleichzeitig ging der preußische Staat in Ansbach-Bayreuth gegen die Reichs- 
ritterschaft mit Energie vor und machte sie landsässig; die grundherrlichen 
Rechte ließ er freilich unangetastet. In den Jahren von 1803 bis 1806 brach 
dann die Katastrophe über die Reichsritterschaft herein. Zwar gehörte 


Kritiken. 553 


sie nicht wie die geistlichen Fürstentümer und die Mehrzahl der Reichsstädte 
zur Entschädigungsmasse; aber die Säkularisation der Stifter beraubte sie 
einer unentbehrlichen Versorgungsanstalt und wohlwollender Nachbarschaft, 
und dieser Verlust war umso empfindlicher, als gleichzeitig in den ver- 
größerten weltlichen Staaten der für die Ritterschaft schon in Ansbach- 
Bayreuth verhängnisvoll gewordene Souveränitätsgedanke des modernen 
Staates durchdrang. Analog dem preußischen Vorgehen von 1796 (vgl. 
S. 122 und 135) unterwarf zunächst Bayern die inmitten oder an den Grenzen 
seines Gebietes gelegenen Rittergüter, und diesem Beispiele folgten mit 
alleiniger Ausnahme Badens und des Erzkanzlers alle Staaten, in deren 
Territorium noch reichsunmittelbare Ritter wohnten. Vergeblich rief die 
Ritterschaft Kaiser und Reich zu Hilfe. Was schon vor einigen Jahren 
G. Weicker in einer Spezialuntersuchung über die Haltung Kursachsens im 
Streite um die unmittelbare Reichsritterschaft in den Jahren 1803—1806 
(Leipzig 1906) bewiesen hat, das zeigt auch Müllers Darstellung: nicht vom 
Reiche, sondern von Frankreich hing das Schicksal der Reichsritterschaft 
ab. Der erneute Krieg zwischen Frankreich und dem Kaiser im Jahre 1805 
machte ihr für immer ein Ende, weil Napoleon in ihr eine Stütze der kaiser- 
lichen Macht im Reiche erblickte; die Rheinbundsakte überlieferte alle 
reichsritterschaftlichen Gebiete den Fürsten „en toute souveraineté“, die 
Bundesakte vom Jahre 1815 hat es dabei belassen. 

M. hat es geschickt verstanden, aus der Fülle der Einzelheiten die Haupt- 
tendenzen herauszuheben. Er ist des Wustes der Akten vollständig Herr 
geworden, und nur selten erinnern stilistische Unebenheiten oder kleine 
Versehen daran, daß wir es mit einer Erstlingsarbeit zu tun haben; z. B. 
handelt Luthers Schrift „an den christlichen Adel deutscher Nation” nicht 
von der Freiheit eines Christenmenschen, sondern von des christlichen 
Standes Besserung, und „Treibhausluft“ ist schwerlich eine treffende Be- 
zeichnung für die Atmosphäre, die im heiligen römischen Reiche deutscher 
Nation herrschte. 

Halle a. S. Fritz Hartung. 


Michael Strich, Marschall Alexander Berthier und sein Ende. 
Nach archivalischen Quellen. München, A. Reusch. 1908. 127 S. M. 3,—. 
Diese tüchtige Monographie aus der Schule Heigels über Marschall Berthier 
und sein mysteriöses Ende gründet sich in ihrem zweiten und wichtigeren 
Teile auf neu aufgefundene bayrische Archivalien. Mit ihrer Hilfe ist Strich 
in der Lage gewesen, zum ersten Male mit urkundlicher Gewißheit die Kata- 
strophe von Napoleons Generalstabschef aufzuhellen. 
Dem Verfasser kam es, — und zwar, wie mir scheint, mit Recht — nicht 
darauf an, eine Geschichte von Berthiers Lebenslauf zu geben. Er hätte dann 
eine Darstellung sämtlicher Feldzüge Napoleons, von der glänzenden Erobe. 


554 Kritiken. 


rung Italiens von 1796 an bis zu dem verzweifelten Ringen in der Cham- 
pagne im Frühjahr 1814, geben müssen; denn überall stand Berthier neben 
dem großen Herrn und Meister als der allezeit bereite Interpret von dessen 
strategischen und taktischen Ideen. Und überall wäre wohl dasselbe zu sagen 
gewesen: Berthier war als Feldherr, ja auch als Truppenführer eine Null. 
Er hat zwar gelegentlich (so bei Lodi und Wagram) Proben persönlicher 
Tapferkeit abgelegt, nie aber verstanden, die Soldaten fortzureißen, noch 
auch eine Armee zu führen. Wo er vor eine selbständige Aufgabe gestellt 
wurde, da versagte er in der allerkläglichsten Weise. Als er 1798 mit der 
Besetzung von Rom beauftragt wurde, bat er flehentlich, ihn abzuberufen, 
er habe das Bedürfnis nach Ruhe. 1800, vor dem Feldzug von Marengo, kam 
er in Verzweiflung, bis Bonaparte endlich erschien. Noch einmal wagte es 
Napoleon, ihm ein Heer anzuvertrauen. Es war 1809 bei Eröffnung des Feld- 
zugs in Süddeutschland. Das Wagnis hätte zur Niederlage führen müssen, 
wenn Erzherzog Karl rasch zugestoßen hätte, wofür er aber der Mann auch 
nicht war. Fünf Tage dauerte diese jammervolle Herrlichkeit Berthiers, 
es war für ihn eine Zeit der Verzweiflung. Man hat Napoleon den Vorwurf 
gemacht, er habe seine Marschälle derart an Unselbständigkeit gewöhnt, 
daß sie notwendigerweise versagten, wenn sie auf sich selbst angewiesen 
waren. Für Berthier trifft das ganz und gar nicht zu. Alle Versuche, ihn 
selbständig handeln zu lassen, hatten klägliche Ergebnisse. 

Dieser selbe Mann, der ein Nichts war, auf sich allein gestellt, war ein 
vortreffliches Werkzeug in der Hand Napoleons. Keiner verstand wie er, 
aus einigen schnell hingeworfenen Worten des großen Schlachtengottes 
die genauen militärischen Befehle sorgfältig, rasch und mit tadelloser 
Sicherheit auszuarbeiten. Dazu war er Tag und Nacht unermüdlich bereit; 
er war für den Kaiser darum einfach unentbehrlich. Den Verlust von Waterloo 
hat Napoleon einınal dem Umstand zugeschrieben, daß ihm Berthier gefehlt 
habe. „Si javais eu Berthier, je n’aurais pas subi ce malheur.” Es ist eine 
von jenen grotesken Behauptungen des gestürzten Napoleon, an denen aber 
immer ein Körnchen Wahrheit ist. 

Durchaus zutreffend und auf Grund eines reichen Materials von wissen- 
schaftlicher Literatur und von Memoiren hat der Verfasser das Charakter- 
bild seines Helden — wenn man Berthier so nennen darf — entworfen. 
Auf die psychologische Analyse, die mir vorzüglich gelungen erscheint, ist 
dabei besonderer Nachdruck gelegt. Wir begreifen, wie dieser selbe Berthier, 
den Napoleon mit Ehren, Würden und Geschenken überhäuft hatte, sich 
schließlich in Fontainebleau 1814 auf die Seite der rebellischen Marschälle 
stellte und auch nicht mit nach Elba ging. 

„Seine Seele ist gebrochen“, sagte Napoleon selber entschuldigend. Als 
dann die neue Krisis von 1815 kam, wurde sie für den 62jährigen, geistig 
zermürbten, von Reue und Zweifeln gequälten Mann zur Katastrophe, ehe 


Kritiken 555 


noch die große Katastrophe eintrat. Er begleitete zunächst den König 
Ludwig XVIII, zu dessen militärischem Hofstaat er gehörte, mit seiner 
Kompagnie Gardes du Corps nach Ostende, bat aber alsbald um seinen Ab- 
schied. Er eilte nach Bamberg, wo sich seine Familie aufhielt. (Er war mit 
einer Tochter des Herzogs Wilheln von Bayern verheiratet, die ihm Napoleon 
gefreit hatte.) Am 30. März 1815 traf er hier ein. Er faßte nun den Ent- 
schluß, zu seinem alten Herrn doch noch zurückzukehren, der ihn für den 
neuen Feldzug sehnlichst erwartete und ihm seine Stelle wochenlang freihielt. 
Er reichte bei der bayrischen Regierung ein Gesuch nach dem andern um 
Pässe nach Frankreich ein, die natürlich abgeschlagen wurden, da der Aus- 
bruch der Feindseligkeiten von Tag zu Tag erwartet wurde. Die Tatkraft, zu 
entfliehen und sich durchzuschlagen, hatte er aber nicht. Als er nun als politisch 
verdächtig im königlichen Schlosse zu Bamberg Tag und Nacht polizeilich 
überwacht wurde, geriet erin melancholische Verzweiflung. Schließlich keimte 
in ihm der Gedanke des Selbstmordes. Den letzten Anlaß gab wahrschein- 
lich eine taktlose Bemerkung des russischen Generals Sacken bei der Hof- 
tafel anı 31. Mai. Berthiers Zustand und sein Verhalten war bereits derart, 
daß die Dienerschaft beauftragt war, ihn nicht mehr aus dem Auge zu lassen. 
Am nächsten Tage, beim Abmarsch der Russen, die nach der französischen 
Grenze abrückten, stürzte sich Berthier aus einem Fenster des dritten Stockes 
der königlichen Residenz. Sein Kopf zerschmetterte auf dem Straßenpflaster. 
Wenn auch bisher schon die Annahme eines Selbstmordes die natürlichste 
schien, so waren doch vielfach ganz unsinnige Gerüchte verbreitet (z. B. 
Berthier sei von Freunden des 1806 erschossenen Palm ermordet worden 
u. &.). Von der bayrischen Regierung und der herzoglichen Familie wurde 
begreiflicherweise ein unglücklicher Zufall verantwortlich gemacht. Nach 
den von Strich entdeckten und veröffentlichten Archivalien ist aber keine 
andere Deutung als die oben angeführte mehr möglich. Von entscheidendem 
Werte sind die Zeugenaussagen der französischen (Gouvernante der 
Kinder Berthiers, namens Gallien, auf die sich auch der Immediatbericht 
der Untersuchungskommission an den König gründet. 
Leider wird der günstige Eindruck des Buches etwas abgeschwächt durch 
die überaus nachlässige Korrektur, die dem Drucke widerfahren ist. Nicht 
nur, daß die französischen Textstellen ganz und gar verwahrlost sind, auch 
deutsche Namen recht bekannter Forscher wie Yorck von Wartenburg und 
W. Oncken sind ärgerlich entstellt. Über den französischen Pfarrer Henry 
von Jena, der 1806 als Verräter eine Rolle gespielt haben soll (S. 83) und 
wenige Tage vor der Katastrophe vom 1. Juni 1815 Berthier hatte sprechen 
wollen, hätte sich unschwer für einen so belesenen Mann, wie der Verfasser 
ist, etwas ermitteln lassen. Er läßt es (S. 84) dahingestellt, ob die Verdäch- 
tigungen der bayrischen Polizei gegen diesen Mann begründet waren. Bei 
Lettow-Vorbeck: „Der Krieg von 1806 und 07” (Bd. I S. 345 Anm.) hätte 


556 Kritiken. 


er sich vergewissern können, wer jener Pfarrer gewesen ist, der den Fran- 
zosen bei Jena den Weg zeigte; und über Henry hätte ihm die Biographie 
vénérale (Bd. XXIV S. 222) alle nur wünschenswerten Angaben liefern 
können. 

Mainz. Waas. 


Kurt Schottmüller, DerPolenAufstand1806/07. Urkunden und Akten- 
stücke aus der Zeit zwischen Jena und Tilsit. (Sonderveröffentlichungen 
der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen IV.) Posen. Kom- 
missionsverlag von Friedr. Ebbecke, Lissa i. P. 1907. VIII u.210S. M.5,—. 

Begreiflicherweise hat bei der historischen Betrachtung der Ereignisse 
von 1806/07 der Zusammenbruch Altpreußens stets beherrschend im Vorder- 
grunde gestanden, sodaß Verhalten und Schicksal der erst durch die zweite 
und dritte Teilung Polens dem preußischen Staate zugewachsenen Landes- 
teile meist nur kurz behandelt wurden. Die Tatsache, daß ein großer Teil 
derselben 1815 nicht wieder an Preußen zurückfiel, wirkte ebenfalls nicht 
dazu, die deutsche Forschung anzuspornen, zu untersuchen, wie sie verloren 
wurden. Erst das aktuelle Interesse an der Polenfrage hat das zuwege 
gebracht, und der historischen Gesellschaft für Posen gebührt lebhafter 
Dank dafür, daß sie ihrer Publikation über die Organisation Südpreußens 
im Jahre 1793 die vorliegende folgen ließ; beider Studium ist den ostmär- 
kischen Verwaltungsbeamten und den Trägern der Polenpolitik an der Spitze 
angelegentlich zu empfehlen. 

Der Herausgeber, dem seine unter den Historikern leider nur allzu seltene 
Kenntnis der polnischen Sprache dabei zustatten kam, sendet den Akten- 
stücken eine sorgfältige Einleitung vorauf. Er schildert die Umtriebe vor 
dem Kriegsjahre, die hauptsächlich von den polnischen Emigranten, den 
Legionen Dombrowskis, getragen waren, die Stimmung Südpreußens vom 
Herbst 1806, die eine solche war, daß die preußischen Behörden wenn auch 
nicht unmittelbare Sorge hegten, so doch für den Fall der französischen 
Invasion eine Erhebung nicht für unwahrscheinlich hielten und davor 
warnten, das Land ganz von Truppen zu entblößen. Diese Auffassung der 
Behörden war zu optimistisch, wie überhaupt die Beamten in den polnischen 
Landesteilen die allgemeinen Schäden der preußischen Bureaukratie getreu- 
lich wiederspiegelten und beim Herannahen der Franzosen den Kopf gründ- 
lich verloren. Die energische und umsichtige Haltung einzelner Persönlich- 
keiten wie des Posener Kammerdirektors Justus Gruner und des Grafen 
Hoym in Warschau, der damit manche frühere Sünde in etwa sühnte, ändert 
an dem Gesamtbild nicht viel. 

Das Kapitel über den Aufstand zeigt uns, wie er im Posenschen überaus 
schnell ausbrach, gefördert durch das rasche Vordringen der Franzosen 
und vor allem dadurch, daß Napoleon, höchst geschickt, den allgemein be- 


Kritiken. 557 


liebten Freiheitskämpfer Dombrowski zur Organisation der Erhebung nach 
Posen sandte. Auch die Überschätzung der absichtlich stets sehr unbe- 
stimmt gehaltenen Versprechungen Napoleons trug dann nicht wenig dazu 
bei, die nationale Begeisterung der Polen hoch aufflammen zu lassen. Der 
Anschluß des Kalischer Departements an die Erhebung erfolgte, hier unter 
starker Mitwirkung des Klerus, rasch; im Warschauer Bezirk dagegen ging 
es langsamer, weil der Adel etwas zurückhaltender war. Die Resultate der 
Rekrutierung waren aber nirgends überwältigend. Nur der Zwang trieb die 
Mannschaften häufig zusammen, und als die französische Einquartierung 
schwer auf dem Lande lastete, und Napoleon seinen vagen Worten über 
die Wiederherstellung Polens keine Taten folgen ließ, flaute die Begeisterung 
überall erheblich ab. Aber die Hoffnung auf eine Gegeninsurrektion war 
dadurch nicht gerechtfertigt. 

Eine solche hat jedoch, wie uns Sch. in dem besonders interessanten 
5. Kapitel mitteilt, der dem preußischen Königshause verwandte Fürst 
Anton Radziwill allen Ernstes vorgeschlagen. 

Er knüpfte an seine bereits im Herbst 1806 entwickelte Idee an, die Fried- 
rich Wilhelm III. nahegelegt hatte, die Polen zur Bildung von National- 
korps aufzufordern und durch Annahme des polnischen Königstitels zu ge- 
winnen, wenn er jetzt den sehr utopischen Vorschlag machte, die Polen, 
die sich für Napoleon erhoben hatten, zu einer Aktion gegen ihn zu gewinnen. 
Gleichwohl trat man Radziwills Plan ernstlich näher und einige Vorberei- 
tungen zu seiner Verwirklichung waren bereits getroffen, als der ungünstige 
Verlauf des Feldzuges ihn illusorisch machte. 

Aus der Reihe der mitgeteilten Aktenstücke nehmen weitaus das größte 
Interesse gerade jene in Anspruch, die sich auf den Vorschlag Radziwills 
(Nr. 44, 47ff., 61) beziehen. Er hat programmatische Bedeutung; R. ist 
der Vertreter jener Versölinungspolitik, die nach 1815 von der preußischen 
Regierung eingeschlagen worden ist und die Sch. mit Recht als verfehlt 
betrachtet. Neben Radziwills Plan, der bekanntlich auch Steins Beurteilung 
der Polenfrage in der Nassauer Denkschrift beeinflußt hat, verdienen die 
größte Beachtung drei umfängliche Denkschriften Gruners (Nr. 28, 09, 
60), die im Gegensatz zu Radziwill, im Geiste Flottwells und Bismarcks, 
der Strenge das Wort reden und nur in einer planmäßigen und energischen 
Germanisierung das Mittel sehen, zu einer wirklichen Verschmelzung pol- 
nischer und altpreußischer Provinzen zu gelangen. Gerade aus Gruners 
Denkschriften lassen sich für die heutige Polenpolitik Stützen und An- 
regungen in Fülle entnehmen. Gewissermaßen als Obergutachten über die 
Vorschläge Radziwills und Gruners ist eine Hardenberg zuzuschreibende 
Denkschrift aus dem März 1807 anzusehen (Nr. 63), die von Gruners Vor- 
schlägen zwar einige billigt, sich aber im wesentlichen auf den Standpunkt 
Radziwills stellt und bereits die Hauptzüge jener Statthaltereiverfassung 


958 Kritiken. 


zeigt, die 1815 im „Großherzogtum Posen“ mit Radziwill als Träger ein- 


geführt wurde. 
Alfred Herrmann. 


0. Krägelin, Heinrich Leo. Teil L Sein Leben und die Entwiekelung 
seiner religiösen, politischen und historischen Anschauungen bis zur 
Höhe seines Mannesalters (1799—1844). Beiträge zur Kultur- und 
Universalgeschichte, herausgegeben von Karl Lamprecht, Heft 7. 
Leipzig, Voigtländer, 1908. VIII, 196 S. M. 6,20. 


Der wissenschaftliche Wert von Arbeiten, wie der vorliegenden, welche sich 
mit der Geschichte unserer Wissenschaft beschäftigen, ist um so größer, je 
mehr es ihnen gelingt, den betreffenden Historiker in die allgemeine Ent- 
wickelung der deutschen Geistesgeschichte einzuordnen, also wirklich Ge- 
schichte der Geschichtsschreibung zu treiben und nicht sog. Quellenkunde, 
was ja gar keine Wissenschaft ist. Von diesen Standpunkte aus darf Krägelins 
Versuch über Leo als im allgemeinen gelungen bezeichnet werden. Innerhalb 
des 19. Jahrhunderts hat sich das Interesse lange Zeit zu sehr auf Ranke 
gerichtet. Man ist geneigt gewesen, Gegner Rankes stiefmütterlich zu be- 
handeln. Zu diesen Gegnern, und zwar zu den hitzigsten, hat auch Heinrich 
Leo gehört. In einer seiner vielen schwachen Stunden hat er Ranke als ‚ein 
gelehrtes Weib” bezeichnet, „ohne philosophische Bildung und ohne eigent- 
liche Wissenschaft überhaupt“ (1828), hat er von Rankes „saft- und kraft- 
loser Menschenfurcht und Unmännlichkeit” gesprochen (1853), während 
Ranke ihn als „einen verruchten Schwätzer” ablehnte. 

Daß Leo nicht zur herrschenden Richtung Rankes und der Monumenta 
schwört, hat ihn früh in Vergessenheit gebracht, durchaus mit Unrecht, wenn 
man allgemeinere geistesgeschichtliche Gesichtspunkte verfolgt. Leos Ver- ` 
dienste um die Weiterbildung der Geschichte als Wissenschaft mögen zweifel- 
haft sein. Allein ein Urteil über seine geistesgeschichtliche Bedeutung liegt 
darin noch nicht ausgesprochen. 

Krägelin hat deshalb recht getan, daß er uns Charakter, Leben und 
Anschauungen dieser trotz aller Absonderlichkeiten doch eindrucksvollen 
Persönlichkeit weit sorgfältiger, als die bisherige Leoliteratur, geschildert 
hat. 

Es wird schwerlich gelingen, die zahlreichen Widersprüche in Leos „irratio- 
nalem‘“ Charakter aufzuklären. Der Verf. hat im allgemeinen nichts ver- 
schleiert und das Gegensätzliche klar hervorgehoben. Auf viele Genossen und 
Schüler hat Leo auf der einen Seite eine große Anziehungskraft ausgeübt, 
dank seiner hervorragenden Lehrbegabung und dank entschiedenen Vor- 
zügen des Charakters, die den Menschen Leo, wie er selbst einmal betont hat, 
in besserem Lichte erscheinen lassen, „als alle seine Bücher zusammen- 
genommen“. Der Verf. empfindet in dieser Richtong lebhafte Sympathie 


Kritiken. 559 


für seinen Helden und treibt seine Verteidigung öfters zu weit, obwohl er 
einmal sagt, der Historiker müsse über den Parteien stehen. Aber andrerseits 
treten bei ihm doch auch die tiefen Schatten in Leos Art deutlich hervor: 
auf wissenschaftlichem Gebiete der Mangel an Treue im Kleinen, an Achtung 
vor der Quelle als solcher, die fortgesetzte Hingabe an die leidige Tendenz. 
Aber die Schäden sitzen noch tiefer. Es liegt oft etwas Zügelloses, um nicht 
zu sagen Direktionsloses in Leos Auftreten und Arbeitsweise. „Das Hallische 
Löwengebrüll” verrät bisweilen einen krankhaften Seelenzustand, wobei 
man sich erinnert, daß Leo sich als sechsjähriger Knabe bei einem Unglücks- 
falle eine gefährliche Gehirnverletzung zugezogen hat, daß er auch nach 
Überwindung der nächsten Folgen bei Gemütsbewegungen sein inneres Gleich- 
gewicht gefährdet, wie er denn im Jahre 1827 sein hoffnungsvolles Berliner 
Lehramt offenbar nur deshalb im Stiche gelassen hat, weil er von einer schwe- 
ren seelischen Krise erschüttert wird. Man weiß, daß er die letzten zehn Jahre 
seines Lebens als Paralytiker in geistiger Umnachtung zugebracht hat, 
Ebensoschwer, wie bei Nietzsche, wird es bei Leo möglich sein, zu sagen, 
wo schon in früherer Zeit geistige Abnormitäten hervortreten. Leo selbst 
hat bei sich einen „Zug zum Hazardspiel” beobachten wollen. 

Die weiteren Ausführungen Krägelins verbreiten vor allem Licht über Leos 
politische, geschichtswissenschaftliche und religiöse Überzeugungen. Der 
Radikalismus der Jugend, der Leo zuzeiten auf die äußerste Linke der 
Burschenschaft getrieben hat, wird rasch überwunden. Schon vor der Juli- 
revolution beginnt bei ihm die Arbeit der rückläufigen Strömungen. 
Jedoch macht der Verf. sehr richtig darauf aufmerksam, daß zu Leos frühestem 
Bildungsmotive außer jenem Radikalisnıuus und dem Pietismus des Eltern- 
hauses doch auch die Aufklärung zu rechnen ist, wie Leo sie in Gesenius und 
Wegscheider anfänglich verteidigt hat. Seine religiösen Anschauungen sind 
zunächst pantheistisch, und es hat noch lange gedauert, bis Leo, von Hegel 
ausgehend, beim Theismus und beim Kirchentume geendet hat. Auch die 
politischen Anschauungen der Zeit vor 1830 sind, was bestimmter hätte ge- 
sagt werden sollen, noch aufklärerisch beeinflußt. Ganz wie ein Aufklärer hat 
Leo damals noch Absolutismus und Hierarchie zugleich bekämpft, allerdings 
auch die Demokratie als erklärter, zuweilen an Nietzsche erinnernder Aristo- 
krat verworfen, wobei es aber wieder ein dem 18. Jahrhundert geläufiger 
Gedanke ist, wenn Leo meint, daß der Mensch (in der Demokratie) „von der 
sinnlichen Natur unterjocht” würde. Freilich hat sich in politischer Beziehung, 
ein deutlicher Beweis für die Stärke der praktischen Interessen, bei Leo auch 
am frühesten die Wendung zur bedingungslosen Reaktion angebahnt. Der 
ständische Staat und die „organische“ Staatslehre werden seine positiven 
Ideale. Und er sieht sie bald nicht mehr mit den Augen der Aufklärung, 
sondern als Romantiker. Edmund Burke und der später von ihm 
kritisierte K. L. von Haller haben auf ihn eingewirkt. 


560 Kritiken 


Auch Leos Geschichtsschreibung macht in dieser Frühzeit noch einen 
zwiespältigen Eindruck. Die kirchliche und die konservative Tendenz be- 
herrschen sie damals noch keineswegs. Vielmehr bestimmt Hegels Triade 
oder die Kreislaufidee der Renaissance beim jungen Leo den Geschichtsverlauf. 

Erst nach der Julirevolution, durch welche Leo, ähnlich wie Niebuhr, 
krankhaft erschüttert wird, entwickeln sich jene ausgesprochenen Partei- 
anschauungen der Reaktion, als deren eifrigster Verfechter er zu gelten hat. 
Unter dem Einflusse des epigonischen Hallischen Pietismus werden vor 
allem die Religionsbegriffe energisch nach rechts revidiert. Höchstens in 
einem gewissen Universalismus, der Neigung zur katholischen Kirche nicht 
ausschließt, könnte man Nachwirkungen älterer Gedanken erblicken. Leos 
Staatslehre aber gerät jetzt ebenfalls unter den Bann der neuen ihm durch 
eine förmliche Bekehrung vermittelten religiösen Überzeugungen. Höchste 
Aufgabe des Staates ist die Entfaltung „der einem Volke eigentümlichen 
sittlich -religiösen Anlagen“: daher die Empfehlung des christlichen Staates. 
Der dabei zutage tretende Moralismus der Staatsanschauung ist freilich 
immer noch ein Erbstück aus der Zeit der Aufklärung. Im Zeitalter der 
Freiheitskriege geht er dann mit dem nationalen Gedanken jene von Mei- 
necke so anziehend geschilderte Verbindung ein, die auch auf Leo ihres Ein- 
drucks nicht verfehlt hat. Leos positive Einzellehren, auf die hier nicht mehr 
eingegangen werden kann, entnehmen für die Verfassungstheorie dem schroff 
aristokratisch gefaßten Ständetum, für die kirchenpolitischen Grundsätze 
dem Augustinismus, wenn nicht dem Gregorianismus die meisten Anregungen. 
Der volkswirtschaftliche Standpunkt ist agrarisch und zünftlerisch. Auch 
die rein aristokratische ältere griechische Staatslehre wird als Eideshelferin 
verwandt worden sein. Die Quellenuntersuchung hätte hier und an anderen 
Stellen der Arbeit noch erweitert werden dürfen. 

Am deutlichsten wird die innere Umwandlung des Mannes in seiner Ge- 
schichtsschreibung seit 1830. Wenn auch die vom Verf. hier unterschätzten 
Hegelschen Erinnerungen noch nachklingen, so sind nicht sie, sondern die 
aus den religiösen und politischen Grundanschauungen hergeleiteten Sätze 
fir die Charakteristik Leos als Geschichtsschreibers fortan entscheidend. 
Jetzt findet man jene bezeichnenden Hymnen auf die Gegenreformation, 
den Herzog von Alba nicht ausgenommen, und die völlig verständnislose 
Beurteilung des 18. Jahrhunderts und der französischen Revolution. Über 
die historische Methode Leos erfahren wir leider so gut wie nichts. Hier werden 
künftige Untersuchungen einzusetzen haben. 

Als notwendiges Ergebnis der allgemeinen Anschauungen erscheint der 
publizistische Kampf Leos gegen Goerres und die „Hegelinge“ seit 1838. 
Krägelin hat für beide Phasen dieses oft sehr unerfreulichen Gefechtes die 
publizistischen Materialien mit Fleiß zusammengestellt. Die größeren geistigen 
Zusammenhänge werden aber dabei nicht immer beachtet. Leos Quellen 


Kritiken. 561 


hätte dieUntersuchung auch hier nocheifriger nachspüren sollen. Im allgemeinen 
aber bringt Krägelins Buch, dem hoffentlich bald ein vollständiges Lebens- 
und Charakterbild folgt, eine dankenswerte Bereicherung unserer Kenntnis. 
-~ Bonn. J. Hashagen. 


E. Marcks, Bismarck. Eine Biographie. I. Band. Bismarcks Jugend. 
1815—1848. Stuttgart und Berlin 1909. J. G. Cotta’sche Buchhand- 
lung Nachf. 476 S. br. M. 7,50, gebd. M. 9,50. 

Im Jahrbuch des freien deutschen Hochstifts für das Jahr 1905 hat uns 
M. einen kurzen, aber ganz vortrefflichen Abriß über Bismarck bis zum Jahre 
1862 gegeben. Auf dem internationalen Historikerkongreß zu Berlin im 
August 1908 hat er uns dann in dem schönen Vortrag „Aus Bismarcks Jugend“ 
ein Bild von den Studentenjahren entworfen. Diese beiden kleinen Vorläufer 
des vorliegenden ersten Bandes des Bismarck waren durchaus geeignet, 
von der bewährten biographischen Kunst M.’s hier das Höchste erwarten 
zu lassen; die Fülle neuen Stoffes aber, dessen Sammlung ihm gelungen 
ist, war danach nicht im entferntesten zu ahnen. Zwar bleibt das Material 
auch jetzt noch und damit wohl für immer — namentlich für die frühere 
Jugendzeit bis in die ersten Kniephöfer Jahre hinein — lückenhaft, aber 
überraschend ist dennoch der Reichtum des Neuen, das der Verf. in den 
mit dankenswertestem Entgegenkommen ihm geöffneten Archiven der Bis- 
marckischen und anderer Familien und auch staatlicher Behörden mit un- 
ermüdlichem Fleiße gesammelt hat. Dazu kommen noch wertvolle münd- 
liche Mitteilungen des allzufrüh verstorbenen Fürsten Herbert Bismarck, 
der Frau v. Arnim, des Herrn v. Thadden. Die Art, wie M. dieses neue und 
das gesamte gedruckte Material zu einem lebensvollen und künstlerischen 
Gesamtbilde verarbeitet hat, ist — mit einem Worte — meisterhaft. Die 
höchste Aufgabe der Biographie, ein Bild von der inneren Entwicklung 
des Helden zu geben, sein Werden und Handeln im Zusammenhang mit den 
persönlichen Voraussetzungen von Herkunft und Umgebung im engeren 
Sinne und im Verhältnis zu den allgemeinen Zuständen und Bewegungen 
seiner Zeit zu zeichnen, immer aber ihn selbst in den Mittelpunkt stellend, 
diese Aufgabe, die wenige Biographien ganz erfassen, noch wenigere, teil- 
weise schon, weil das Material so oft nicht ausreicht, erfüllen können und er- 
füllen, M. hat sie glänzend gelöst, dank der feinen, und doch nie überfeinen 
Kunst psychologischer Durchdringung, dank der liebevollen Erfassung 
der Persönlichkeit des Helden in ihrer Ganzheit, dank dem weiten Gesichts- 
kreis und dem freien Blick, dem feinen Verständnis für geistige Bewegungen 


1 Vgl. die Essays von Bailleu, Deutsche Rundschau 1910 Aprilheft. Meinecke, 
Neue Rundschau 1909, Dezemberheft. Gothein, Historische Zeitschrift 104, 
S. 322 ff. 


Histor. Vierteljjahrschrift. 1910. 4. 38 


562 Kritiken. 


und dem gesunden Sinn für Realitäten. Wie nach der Seite des Stofflichen 
so kann man auch nach der Seite der künstlerischen und kritischen Ver- 
arbeitung den vorliegenden Band als eine abschließende Leistung bezeichnen, 

Gleich der erste Abschnitt ist meines Erachtens einer der am besten ge- 
lungenen. Wie hier die allgemeine Entwicklung des preußischen Staats- 
lebens, Wesen und Geschichte seiner grundlegenden Elemente — König- 
tum, Adel und Beamtentum — in großen Linien zusammengefaßt ist, wie 
die in vielem typische und für den gemeinsamen Sproß so bedeutungsvolle 
Geschichte der Bismarck und Mencken in den großen Zusammenhang ein- 
geordnet wird, wie aus diesem breiten Rahmen die lebensvollen Bilder der 
wichtigsten Mitglieder der beiden Familien hervortreten, das ist ein wahres 
Kabinettstück reifster historischer Kunst. Der zweite Abschnitt behandelt 
Elternhaus und Schuljahr. Die Charakteristik von Bismarcks Eltern, 
die hier auf Grund wertvollen neuen Materials und der eigenen Äußerungen 
Bismarcks entworfen wird, ist gewiß zutreffend. Es ist nicht die Schuld des 
Künstlers!, sondern des Modells, wenn die Gestalt der schönen, feingebil- 
deten, klugen und ehrgeizigen, aber kalten Mutter so viel weniger ansprechend 
erscheint als die warıne Vollnatur des geistig nicht eben bedeutenden Vaters 
mit seinem behaglichen Humor, seinem gesunden Gefühl und tiefen Gemüt, 
und man begreift, daß Bismarck mit größerer Liebe an dem Vater hing, 
während das Verhältnis zur Mutter ein kühles war. 

Auch M.’s Fragestellung und die Antwort darauf, was die das Elternhaus er- 
füllenden Gegensätze von Charakteren, Traditionen, Lebensweise und Lebens- 
zielen für Bismarck bedeuten, erscheint mir unanfechtbar. Die kühnen 
atavistischen Hypothesen und Rassespekulationen von Genealogen und 
Naturwissenschaftlern lehnt er mit Recht ab. Auf die Züge der Familienähn- 
lichkeit und die greifbaren Zusammenhänge weist er hin, aber er hebt dabei 
hervor und verliert es nie aus dem Auge, daß Bismarck keine Mischung 
und seine Grüße zuletzt doch etwas Eigenes und Neues ist. Er betont nach- 
drücklich — und das ist ganz unbestreitbar —, wie sich Bismarck durchaus 
eben als ein Bismarck fühlt, nicht als ein Mencken, aber er verkennt oder 
unterschätzt doch auch keineswegs die allerdings geringere Bedeutung des 
Menckenschen Elements.? 

Durch die unmittelbaren, in seiner Herkunft und engeren Umgebung 
liegenden Voraussetzungen erscheint Bismarcks Wesen naturgemäß und 
zwar dauernd nach mancher Richtung hin bestimmt: stark sind in ihm die 


1 Das ist besonders gegenüber der wenig glücklichen Polemik C. Müllers, 
Bismarcks Mutter und ihre Ahnen S. 264f. Anm. zu betonen. 

1 Vgl. dazu die Ausführungen von C. Müller, a. a. O. S. 307ff., auch 298 
Anm., wo trotz der Vorbehalte S. 307f. doch tatsächlich das Prinzip der Ver- 
erbung m. E. überspannt und im Gegensatz zu Marcks der mütterliche und 
Menckensche Einschlag überschätzt wird (vgl. z. B. S. 316 Anm.). 


Kritiken. 563 


Traditionen der väterlichen Familie mit ihrem ländlichen Zug und ihrer 
Offiziersgesinnung, das Standesgefühl des Aristokraten und Gutsherrn, 
die Vorliebe für das Land, der Heimatssinn. Auf seinem natürlichen Boden 
aber, aus dem er sich nun einmal nicht loslösen läßt, wächst er dann — das 
ist doch das eigentliche Fazit des vorliegenden Bandes — ganz aus eigener 
Wurzel, von innen heraus; die Einwirkungen, die ihm von außen kommen, 
sind weder zahlreich noch stark, und auch wo ihn nachhaltigere Einflüsse, 
wie etwa auf religiüsem Gebiet die der pommerischen Pietisten, ergreifen, 
bewahrt er doch immer seine Selbständigkeit und nimmt nur das auf, was 
seinem eigenen Wesen entspricht. Weder das humanistische Gymnasium 
noch der Konfirmationsunterricht Schleiermachers haben ihn tief berührt. 
Auch in den Studien- und Beamtenjahren, die das zweite Buch schildert, 
haben ihn die geistigen Mächte und Bewegungen der Zeit nicht eigentlich 
erfaßt. Unter seinen akademischen Lehrern ist nur Heeren von einigem Ein- 
fluß auf ihn gewesen !, aber im ganzen hat die Universität, die Wissenschaft 
wenig für seine Entwicklung zu bedeuten. Den allgemeinen Mächten des 
Staates und der Religion steht er noch etwas kühl gegenüber, ein eigent- 
lich persönliches Verhältnis zu seinem Staate — ich möchte hinzufügen: 
das ihm bewußt wäre — hat er noch nicht, wie das M. namentlich an den 
Referendararbeiten zeigt, in denen er wohl schon einige persönliche Züge 
Bismarcks findet, die sich aber doch im ganzen eng an ihre Vorlagen an- 
schließen (die Arbeit über die Sparsamkeit im Staatshaushalt an Say, die 
über den Eid, wie M. jetzt nachweist, an Bayer). Indessen neben der von 
dem Einundzwanzigjährigen doch mehr oberflächlich übernommenen 
kühlen rationalistisch-liberalen Betrachtungsweise bricht bisweilen schon 
der echte Bismarck durch, mit seiner Leidenschaft und Wärme. Die präch- 
tige Szene, wie er dem Studienfreund Oldekop gegenüber den Ruhm der 
preußischen Waffen bei Waterloo verficht und ihm das Preußenlied vorsingt, 
bekundet die elementare Stärke seines politischen Temperaments, die doch 
schon in dieser Frühzeit gelegentlich hervortritt.? Sie zeigt sich doch auch 
wohl in den allerdings nicht ganz durchsichtigen Forderungen und dem 
Duell wegen beleidigender Äußerungen über den König von Preußen, in der 
bekannten Wette mit Coffin über die Einheit Deutschlands, in dem Ärger 
über den französischen Besitz von Straßburg beim Blick auf die Landkarte 
und in der rachsüchtigen und kriegslustigen Stimmung bei dem etwas späteren 
Besuch der Pfalz — alles Züge eines ganz elementaren, ungemein warmen, 


! Vgl. dazu v. Caemmerer in Studien und Versuche z. n. Gesch., M. Lenz gc- 
widmet, S. 299 Anm. 1. 

2 Eine Parallele dazu bildet die weltmännische, bisweilen etwas gesuchte 
Kühle der Briefe an Bruder und Freunde und auf der anderen Seite die doch 
gelegentlich durchbrechende Wärme des Gefühls (vgl. S. 116). 


39* 


564 Kritiken. 


mehr in.die Sphäre des Temperaments fallenden preußischen und deutschen 
Gefühls. Und auch die Worte, an die Keyserling später erinnert, „Konsti- 
tution unvermeidlich, auf diesem Wege zu äußeren Ehren‘, beweisen zwar, 
daß Bismarck damals an das alte Preußen nicht eigentlich glaubte, aber 
sie sprechen nicht gegen den Glauben an eine preußische Zukunft und jeden- 
falls für ein gewisses politisches Interesse und den Wunsch öffentlicher 
Tätigkeit, wie Bismarck ja denn auch 1835 an dem freilich zunächst von der 
Mutter gewiesenen Ziel der diplomatischen Laufbahn trotz des abweichenden 
Wunsches der Eltern festgehalten hat. Vielleicht hätte M. diesen Zug, be- 
sonders auch in der Zusammenfassung (S. 129), die allerdings in erster Linie 
die Referendararbeiten!' im Auge hat, doch schon etwas stärker unterstreichen 
dürfen’. Er erscheint mir deutlicher als der religiöse (S. 116f.); denn der 
Ausspruch „man muß innerlich fromm senz: muß doch nicht nur als ein 
religiöses, sondern kann auch als ein rein sittliches Postulat gedeutet werden. 
Obwohl es für diese früheren Partien vorwiegend M.s Aufgabe ist, ungenügend 
beglaubigte und ex post in das Bild des jungen Bismarck hineingetragene 
Züge wieder auszuscheiden und Übertreibungen auf ihr richtiges Maß zurück- 
zuführen, so holt er doch auch schon hier aus bekanntem Material Neues 
heraus und bringt bisher unbekannten Stoff bei. Es sei nur auf die fein- 
sinnige Verwertung des Rabenınark, des Helden in dem Roman Mortons 
Hope von Bismarcks Jugendfreund Motley, und auf die ersten Briefe Bis- 
marcks hingewiesen, die hoffentlich einer künftigen neuen Auflage der Bis- 
marckbriefe eingefügt werden. Ganz neue Details erfahren wir aus der 
Aachener und Wiesbadener Zeit des Sturms und Drangs. Ich kann es nicht 
gerechtfertigt finden, wenn man behauptet hat, die Darstellung dieser Zeit 
sei bei Marcks etwas zu matt?, und es scheint mir dabei auch übersehen zu 
sein, daß gerade hier trotz der neuen Quellen das Material sehr lückenhaft 
ist. Für die Motive des Berufswechsels bleibt das Hauptzeugnis der be- 
kannte prächtige Brief? an die Kusine, neben den Marcks nun noch eine 
briefliche Äußerung des Vaters reiht (S. 153) und den er meisterhaft analy- 
siert. Nur betont er die Bedeutung der wirtschaftlichen Verhältnisse der 
Familie für den Entschluß (S. 155, 163) vielleicht doch etwas zu stark®. 
Der Brief des Vaters redet nur von Ottos „Ekel für die ganze Beschäftigung bei 
der Regierung“, die 3'/, Monate, von Mitte Dezember bis Ende März 
gedauert hatte. Daß sie ihn wirklich befriedigt hätte, erscheint doch 


1 Die doch — wie M. sehr richtig hervorhebt. (S. 130) — nicht in den Mittel- 
punkt der Persönlichkeit hineinführen. 

2 Wie er es erst weiter unten 8.239 und 406 tut, wo die Linie gewissermaßen 
nach rückwärts verlängert wird. 

` Gothein a. a. O. S. 329. 

* Daß das Original nicht erhalten zu sein scheint, ist höchst bedauerlich. 

° Vgl. auch Bailleu a. a. O. S. 21ff. 


Kritiken. | 565 


zweifelhaft. Keinenfalls war diese Befriedigung von Dauer. Entscheidend 
war eben doch, daß Bismarck nicht als kleines Rad sich der bureaukratischen 
Maschinerie einfügen wollte und konnte, daß er im natürlichen Gefühl seiner 
Kraft nach Selbstbehauptung und Selbstentfaltung seiner Persönlichkeit 
drängte. 

Das dritte Buch schildert zunächst höchst anschaulich das Leben des 
Gutsherrn auf Kniephof, den Landwirt, den Kavalier, den tollen Bismarck, 
hinter dessen Übermut seit der vergeblichen Bewerbung um Ottilie von 
Puttkamer auf Pansin und seit „der schöne blaue Dunst ferner Berge“ 
nicht mehr für ihn auf dem Beruf des Landwirts lag, ein heißes, aber un- 
befriedigtes Herz, das echt deutsche? Sehnen nach einer Häuslichkeit, 
nach Weib und Kind, und ein ungestillter Betätigungsdrang sich verbarg. 
Sodann werden die Reisen und Reisepläne und — sehr fein — das Verhältnis 
Bismarcks zu seiner Schwester Malwine behandelt. Ein zweiter Abschnitt 
stellt Bismarcks Tätigkeit als Kreisdeputierter und den kurzen Versuch 
der Rückkehr zum Beamtenberuf dar, gibt eine vortreffliche Skizze der 
politischen Bewegung in Deutschland und des politischen Lebens in Pom- 
mern, unter besonderer Würdigung Bülow-Cummerows und Thadden-Trieg- 
laffs und ihrer Berührung mit Bismarck und zeigt endlich an dem ersten 
Zeitungsaufsatz und anderen: neuen Material, wie Bismarck ganz und be- 
wußt, auch politisch, in seinen Stand hineinwächst, sich zum Junker ent- 
wickelt, wie er ganz und bewußt zum Preußen — und zwar im Sinne eines 
größeren Preußens — wird. Der prächtig-zornige Ausspruch über die Kapi- 
tulationen von 1806 (S. 239) setzt die früheren Äußerungen seines poli- 
tischen Temperaments in gerader Linie fort, einer Linie, die durch die kühlen 
Reflexionen der Referendararbeiten nicht unterbrochen wird und die sich 
nun gewissermaßen verdichtet zu einem bewußten Sinn für staatliche Macht, 
zu einem vorwärtsdrängenden Staatsehrgeiz, wie er sich in den Worten, 
über das „Hauptziel der Gewaltigen, ihr Herrschaftsgebiet auszudehnen‘“, 
und über das Wachsen Preußens ausspricht.? 


1 Was M. aus dem Brief Bismarcks vom 25. Januar wiedergibt (S. 152), 
beweist es nicht eigentlich, und das positive Zeugnis des Vaters spricht -— wenig- 
stens für den letzten Teil dieser Zeit — entschieden dagegen. 

* Das hebt Bailleu a. a. O. S. 23 sehr richtig hervor. Doch will es mir scheinen, 
daß M. mit gutem Grunde diesen Zug nicht stärker hervortreten läßt. 

3 Auch diese Formulierung ist bezeichnend: vom Standpunkt des Regieren- 
den betrachtet er den Staat, eine Illustration zu Meineckes Bemerkung 
a. a. O. S. 1780f. Es erscheint hier greifbar, daß der Sinn für staatliche Macht 
bei Bismarck aufs engste zusammenhängt mit seinem Herrscherinstinkt. 
Wenn freilich Meinecke a. a. O. sagen will, daß Bismarck erst durch 
das Regieren in den Staat hineingewachsen sei, so geht das m. E. zu weit. 
„vgl. unten. 


566 Kritiken. 


Der ganze Strom neuer Quellen eröffnet sich für den dritten Abschnitt 
des dritten Buches (Weltanschauungskämpfe, die Pietisten) und für das 
vierte Buch, und in diesen Partien erhebt sich auch die Kunst der Dar- 
stellung auf den Höhepunkt der Vollendung. 

Wir empfangen hier (III, 4 und IV, 2 Verlobung und Bekehrung) ein in 
seiner Rundheit, Lebendigkeit und Farbenpracht ganz neues und höchst 
fesselndes Bild von den Persönlichkeiten der pommerischen Pietisten, von 
ihrem religiösen, Gefühls- und geistigen Leben, von Bismarcks Beziehungen 
zu ihnen. Über den Frauengestalten dieses Kreises, namentlich über der 
wunderbaren Erscheinung Marie von Thaddens, liegt der ganze Zauber 
und Duft der Romantik, und er hat auch den jungen Bismarck umspielt. 
Bis ins einzelne erhalten wir Einblick in das Werben der Pietisten um Bis- 
marck, in sein sprödes Widerstreben und in den starken Eindruck, den es 
doch auf ihn machte, in das heiße Sehnen seines ungemein starken religiösen 
Triebes, in seine schließliche Bekehrung. Seine eigene Darstellung im Werbe- 
brief wird in allem bestätigt, in vielem noch ergänzt. Schließlich war es doch 
so: Andere konnten ihm nicht seinen Gott geben, und er selber konnte es 
nicht, er mußte ihn sich erleben. Welchen Anteil der Bismarck bis ins innerste 
Mark treffende Tod der geliebten Freundin, Marie von Blanckenburg, an 
der Bekehrung hatte, welchen die sein ganzes Wesen erwärmende, die ganze 
Wärme seines Gefühlslebens auslösende und sie völlig konzentrierende 
Liebe zu Johanna von Puttkamer, wie die religiöse Wandlung sich zugleich 
von innen heraus vorbereitet und vollzieht — das hat M. außerordentlich 
fein und schön herausgearbeitet. Auch der Gedankengang Ma, daß man 
sich kaum denken könne, wie sich Bismarck bei etwas minder Elementarem 
hätte beruhigen können als bei dem persönlichen Gott, zu dem er ein un- 
mittelbares Verhältnis gewonnen, scheint mir überzeugend. Man hat die 
Frage aufgeworfen, ob Bismarck unter anderen geistigen Konstellationen, 
etwa in der Blütezeit des deutschen Idealismus, in ein anderes Verhältnis 
zu den Ideen einer freieren Weltanschauung hätte gelangen können, und 
— in einem gewissen Gegensatz zu M. — das zeitgeschichtliche Moment 
neben dem singulären in Bismarcks religiöser Entwicklung betonen zu 
müssen geglaubt.! l 

Und gewiß ist in’jeder Individualität der eigenste Kern der Persönlichkeit 
mit dem, was durch die individuelle Umwelt (Nationalität, Staat, Heimat, 
soziale Schicht, Familie) bedingt ist, und mit den Einflüssen der allgemeinen 
Zeitverhältnisse eng verwachsen, so eng, daß man beides kaum trennen kann. 
Auch bei Bismarck. Und eben darum werden es immer unlösbare Fragen 
bleiben, wie sich Bismarck entwickelt hätte, wenn er 40 oder 50 Jahre früher, 
wenn er als Franzose oder Engländer, wenn er als Rheinländer, wenn er als 


1 Meinecke a. a. O. S. 1779. 


Kritiken. 567 


Sproß einer Kaufmannsfamilie zur Welt gekommen wäre. Es ist aber die 
Eigentümlichkeit des Genies, daß jener innerste Kern der Persönlichkeit 
unendlich viel stärker ist als jene Bedingungen und als die von außen kom- 
menden Einflüsse der Zeitmächte. Und das wird doch auch für Bismarck 
zutreffen. Wenn er sich dem politischen Liberalismus, der doch eben da- 
mals auch auf manche unter seinen Standesgenossen eine starke, werbende 
Kraft ausübte, schon vor seiner religiösen Wandlung und also ohne Zu- 
sammenhang mit dieser völlig entzogen und ihn dann bekämpft hat, so war 
diese feindliche Reaktion gewiß vorwiegend ein Ausfluß seines eigensten 
Wesens. Und auch auf religiösem Gebiete war doch wohl das Persönliche 
stärker als die Einflüsse, die ja zweifellos — aber nicht entscheidend — auf 
ihn gewirkt haben. Darüber besteht ja keine Meinungsverschiedenheit, 
daß Bismarcks Gott nicht der der Pietisten war. Mag man auch zugeben, 
daß er aus ihrem Lager stammte, daß er ihre Parteifarbe trug, so ist das 
doch immer nur etwas Akzidentielles: Es war eben Bismarcks Gott, wie er 
ihn brauchte, wie er ihn erlebt rte 

Über Bismarcks Eintritt in die ritterschaftlich-politische Wirksamkeit, 
seinen Anteil an der Deichverwaltung und an den Plänen für Patrimonial- 
gerichtsreformen haben wir bisher sehr wenig gewußt. M. behandelt 
diese Tätigkeit zum ersten Male auf Grund reichen Materials — und mit 
Recht — sehr eingehend! (IV, 1 und 3). Ihre große biographische Be- 
deutung liegt darin, daß Bismarck hier zum ersten Male politisch arbeitet 
und dabei bald ganz selbständig Stellung nimmt, ständischer als Bülow- 
Cummerow und selbst als Ludwig von Gerlach. 

Für den wunderbar schönen und feinen Abschnitt über die Brautzeit bis 
zum Mai 1847 (IV, 3) konnte M. auch die Briefe der Braut benutzen, deren 
Aufnahme in eine neue Auflage von Bismarcks Briefen an sie man in der Tat 
wünschen möchte. Man gewinnt doch erst jetzt ein ganz richtiges Bild 
von ihr. Sehr fein herausgearbeitet ist dann auch Bismarcks Stellung im 
Vereinigten Landtage (IV, 4). 

Dieser selbst wird knapp, aber treffend skizziert. Bismarck erscheint als 
entschiedener Parteimann, als altpreußischer Junker und Bekenner der 
christlichen Staatslehre, die bei ihm freilich wenig doktrinär ist, leiden- 
schaftlich bei der Sache, ein geborener Redner und Kämpfer, ein Mann der 
Partei, aber doch auch des Königtums, der Regierung, des Staates, mit dem 
Blick für das Ganze, mit dem Realismus des handelnden Staatsmannes, 
mit jenem elementaren Staatsgefühl, das sich bis in die Studentenzeit zurück- 
ver/olgen läßt, das in den großen Fragen alle Parteifesseln zerbricht, das 


1 Hätte aber dieser spröde Stoff nicht doch vielleicht etwas mehr kompri- 
miert werden ‘dürfen? — es ist die einzige Partie im Buche, bei der sich diese 
Frage aufdrängt. 


568 Kritiken. 


ihn emporhebt, das ihn den Staat von oben und von außen sehen läßt, das 
ihm den instinktiven Sinn für staatliche Macht, für auswärtige Beziehungen 
gibt‘! — Mit der anziehenden Schilderung des Endes der Brautzeit, der 
Vermählung, der Hochzeitsreise und des Winters 1847/48 schließt der Band. 
Die Anhänge geben die ungemein dankenswerten und willkommenen 
Literatur- und Quellennachweise, den ersten Zeitungsaufsatz, ein köstliches 
Scherzgedicht an Marie von Blanckenburg, zwei Briefe an Bernhard von Bis- 
marck und Senfft-Pilsach und Redeentwürfe. Auch sehr gute Reproduk- 
tionen von zwei Jugendbildnissen bringt der vortrefflich ausgestattete 
Band.” Vivant sequentes! 

Charlottenburg. Ernst Salzer. 

1 Insofern ist er doch schon jetzt gewiß nicht ein Mann der Beeler, 
Ge desStaates, nicht bloß der Regierung und des Regierens, wie Meipecke a, a. O. 

. 1780f. will. Wohl zeigt er sich in den Fragen der Expropriation und der 
a abwehrend gegen den Staat (d. h. im Grunde mehr 
gegen die Bureaukratie) und gleichgültig für dessen allgemeine Bedürfnisse, 
als Vertreter einer Partei, eines Standes. In den großen Macht- und Inter- 
essenfragen aber erscheint er als der geborene Staatsmann, frei von den Dok- 
trinen einer Partei. Vgl. übrigens auch die Rede vom 15. Juni 1847: „die 
Freudigkeit und das aufrechte Ehrgefühl, mit welchen ich jetzt meine Pflichten 
gegen den Staat zu erfüllen bemüht bin.“ 

2 Vgl. meine für einen weiteren Leserkreis bestimmte, in manchem aus- 
führlichere Besprechung in der Kreuzzeitung 1910, Nr. 355 und 357. 


Nachrichten und Notizen I. 


In den Süddeutschen Monatsheften Juli 1910 S. 104ff. ergreift Henry 
Simonsfeld das Wort zu $ 11 des Reichspreßgesetzes. Zwei Fälle, in denen 
er sich durch den Herausgeber der Historischen Zeitschrift, Meinecke, be- 
nachteiligt fühlt, sind ihm Veranlassung, die Aufmerksamkeit auf diese Frage 
zu lenken. Simonsfeld ist der Meinung, daß $ 11 die wissenschaftlichen und 
literarischen Leistungen vor ungerechten Kritiken zu wenig schütze, daß 
dem Angegriffenen auch unbedingt das Recht zustehen müsse, gegen sub- 
jektive Werturteile des Kritikers Widerspruch zu erheben. Da aber die Ände- 
rung des Gesetzes nicht alsbald zu erwarten sei, so regt S. die Gründung einer 
„Zeitschrift für wissenschaftliche und literarische Polemik“ an, eines Organs 
der „Zurückgewiesenen‘“. — Gewiß erleben wir ungerechte und irreführende 
Kritiken, gewiß steht der wahre wissenschaftliche Wert mancher Werke im 
schroffen Gegensatz zu Aussagen von Kritiken, gewiß bilden sich auch in 
gelehrten Kreisen schädliche Cliquen. Der Herausgeber einer wissenschaft- 
lichen Zeitschrift hat stets die Augen offen zu halten und muß von Zeit zu 
Zeit den Stab der Mitarbeiter revidieren. Auch bin ich der Ansicht, daß eine 
wissenschaftliche Zeitschrift dem Angegriffenen das Wort nicht versagen 
sollte, wenn es sich um eine ernste wissenschaftliche Persönlichkeit und um 
einen erheblichen Widerspruch der Meinungen handelt. Aber wenn das 
auch nicht immer geschieht — Simonsfelds Vorschläge erscheinen mir doch 
bedenklich. Welche Ausführungen müßten wir über uns ergehen lassen, wenn 
jeder gegen die subjektive Bewertung seiner Arbeit polemisieren dürfte. Und 
gar die Zeitschrift der Zurückgewiesenen: sie würde eine merkwürdige bunte 
Gesellschaft zusammenführen. So muß es denn, wie mir scheinen will, bei 
den geltenden Bestimmungen sein Bewenden haben. Takt und Unparteilich- 
keit der Herausgeber werden meist dem Gekränkten zum Recht verhelfen. 
Trifft das nicht zu, dann ist noch immer Gelegenheit zur Aussprache an 
anderer Stelle vorhanden. G. $S. 


Die zweite Gesamtausgabe der Geschichtschreiber der deutschen 
Vorzeit, die unter der Leitung Wattenbachs mit Band 90 zum Abschluß ge- 
langt war, wird nunmehr unter der Oberleitung Holder- Eggers fortgesetzt. 
Die vergriffenen Hefte sollen in neuer Bearbeitung, andere historische Schriften 
neu zur Ausgabe gelangen. Bisher erschienen Isidors Geschichte der Goten, 
Vandalen, Sueven, bearbeitet von D. Corte und Helmolds Chronik der Slaven, 
übersetzt von Laurent und Wattenbach, in dritter Bearbeitung von B. Schmeid- 
ler. Als Band 91 und 92 soll demnächst Salimbene, im Auszug bearbeitet von 
A. Doren, ausgegeben werden: Verlag der Dykschen Buchhandlung in Leipzig. 

G. S. 


Schwarz, Iran im Mittelalter nach den arabischen Geographen. Bd. II. — 
Quellen und Forschungen zur Erd- und Kulturkunde, herausgeg. 


570 Nachrichten und Notizen I. 


unter Mitwirkung hervorragender Fachgelehrter von Dr. R. Stübe-Leipzig 
Bd. III. Leipzig. Otto Wigand m. b. H. 1910. VI. S. 43—109. M. 4,50. 
Nach 14jähriger Unterbrechung ist es P. Schwarz vergönnt gewesen, seine 
in der Habilitationsschrift vom Jahre 1896 begonnenen Studien wieder auf- 
zunehmen. Das erste Heft schilderte die beiden ersten Provinzen von Färs 
nach der sasanidischen Verwaltungsgeographie, Istachr und Säbür, daran 
schließen sich jetzt Ardesir Churre und Daräbgird. Schwarz stellt die Nach- 
richten der arabischen Geographen bis herunter auf Ibn Batüta in manchmal 
etwas zu wörtlicher Übersetzung zusammen und sucht ihre topographischen 
Angaben mit Hilfe neuerer Reise- und Kartenwerke festzulegen. Dem Orien- 
talisten wird seine Arbeit, wenn sie einmal vollendet ist und mit guten Indices 
versehen sein wird — es sollen bis 1915 noch drei weitere Teile folgen — als 
Ersatz für Barbier de Meynards veraltetes Dict. gcogr. sehr willkommen sein. 
Den größten Nutzen aber werden Geographen und allgemeine Historiker, 
denen die Quellen nicht zugänglich sind, aus seinen mühevollen Zusammen- 
stellungen ziehen. Auf die Bedürfnisse dieses seines voraussichtlich größten 
Leserkreises hätte der Verfasser in den Anmerkungen vielleicht noch etwas 
mehr Rücksicht nehmen können. Er betont mit Recht, daß seiner Arbeit eine 
inzwischen ihm möglich gewordene eingehende Beschäftigung mit den ara- 
bischen Historikern sehr zugute gekommen sei, doch hätte er die Früchte dieser 
Beschäftigung auch dem general reader seiner Arbeit nicht vorenthalten sollen. 
Diesem reicht er doch z. BG 76 N.8) mit seiner durch ein Tabarizitat gestützten 
Angabe, daß Gulanda zum (süd)arabischen Stamme Azd gehöre, und daß die 
arabischen Grammatiker die Form Galanda bevorzugten, einen Stein statt 
des Brotes, das er ihnen mit einem Verweis auf Wellhausen Skizzen und Vor- 
arbeiten VI 25 leicht hätte bieten können. Diesen würde es vermutlich auch 
mehr interessiert haben, zu erfahren, wer die Ibäditen sind, als zu lernen, 
daß sie selbst (d. h. jetzt) sich Abäditen nennen (S. 83 N. 4). Unter den 
Literaturnachweisen, die auch die europäischen Reisebeschreibungen mit auf- 
führen sollen, vermißt man das Journal der Reis van den Gezant der O. I. 
Compagnie Joan Cunaeus naar Perzie in 1651—1652 gehouden door Cornelis 
Speelmann uitg. d. A. Hotz (Werken uitg. d. het Hist. Genootschap 3. Ser. 
Nr. 26) Amsterdam 1908. 
Halle a. S. Brockelmann. 


Die sechsunddreißigste Sitzung der Historischen Kommission für die 
Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt fand am 7. und 8. Mai in Halber- 
stadt statt. Dem Berichte über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten 
ist folgendes zu entnehmen: I. Geschichtsquellen. Von dem „Urkundenbuch 
des Klosters Pforte“ ist der erste Teil des zweiten Bandes von Prof. Dr. Böhme 
in Weimar erschienen; der Verfasser arbeitet an dem zweiten Teil weiter. 
Für die „Paurgedinge“ nebst anderen Quellen der Stadtverfassung von Quedlin- 
burg hat Oberrealschuldirektor Dr. Lorenz in Quedlinburg das Manuskript 
fertiggestellt. Von den Kirchenvisitationsprotokollen des Kurkreises, heraus- 
gegeben von Archidiakonus Pallas in Herzberg a. E., befindet sich der vierte 
Band, die Ephorien Torgau uni Belgern umfassend, in Druck. Weil Herr 
Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig verstorben ist, wird Prof. Dr. 


Nachrichten und Notizen L 571 


Hölscher in Goslar das Urkundenbuch der Stadt Goslar fortsetzen und zu- 
nächst den fünften Band vollenden. — Von dem Urkundenbuch der Stadt 
Halle hofft Prof. Dr. Kohlmann in Elberfeld den ersten Teil, bis 1403 reichend. 
in einiger Zeit abzuschließen. — Die Regesten der Wittenberger Kurfürsten 
Anhaltischen Geschlechts hat Dr. Hinze in Naumburg wesentlich gefördert. 
— Das Urkundenbuch des Stiftes Naumburg hat Dr. Rosenfeld in Marburg 
weitergeführt. —- Das Eichsfeldische Urkundenbuch hofft Gymnasialdirektor 
Dr. Jäger in Duderstadt bald abschließen zu können. — Die Bearbeitung des 
dritten Bandes des Urkundenbuches der Stadt Erfurt ist durch Erkrankung 
des Oberlehrers Dr. Eitner in Erfurt verzögert worden, ebenso die des Ur- 
kundenbuches von Neuhaldensleben durch Prof. Dr. Sorgenfrey in Leipzig. 
— Die sehr umfangreiche Erfurter Studentenmatrikel von 1635 bis 1816 ist 
von Prof. Dr. Stange in Erfurt bis 1800 in Abschrift fertiggestellt. — Die Kom- 
mission beschließt, dem Archivar Dr. Heinemann in Magdeburg die Heraus- 
gabe des Urkundenbuches des Bistums Merseburg und dem Archivar Dr. Israel 
in Magdeburg die des Urkundenbuches des Erzbistums Magdeburg zu über- 
tragen. — Das Urkundenbuch der Stadt Aschersleben muß einstweilen zurück- 
gestellt werden, da ein geeigneter Bearbeiter zurzeit nicht vorhanden ist. — 
Von Anhaltischen Mitgliedern der Kommission ist angeregt, die Kirchen- 
visitationsprotokolle in Anhalt in ähnlicher Weise zu veröffentlichen wie die 
des Kurkreises Sachsen. Der verstorbene Pastor Becker in Lindau hat die An- 
haltischen Kirchenvisitationsprotokolle für die Herausgabe vorbereitet. Der 
Sohn, Oberlehrer Dr. Becker in Zerbst, ist bereit, den Text zu bearbeiten. 
Die Kommission erklärt ihr Einverständnis. — II. Neujahrsblatt: Das Neu- 
jahrsblatt Nr. 34, von Prof. Dr. Größler in Eisleben, brachte „Vom Einzel- 
hof zum Stadtkreis. Ein Blick auf die Entwicklung der Stadt Eisleben.“ — 
Das diesjährige Neujahrsblatt wird Herr Archivrat Dr. Liebe verfassen. — 
III. Beschreibende Darstellungen der Bau- und Kunstdenkmäler: Heraus- 
gegeben ist Kreis Heiligenstadt von Bauinspektor Rassow in Greifenberg i. P. 
— Bereits gedruckt ist Kreis Liebenwerda durch Pastor Dr. Bergner und wird 
demnächst ausgegeben werden. — Der Kreis Worbis wird von Kreisbauinspektor 
Rassow in Greifenberg bearbeitet. — Die Kreise Wanzleben, Stendal und Neu- 
haldensleben, bearbeitet von Pastor Dr. Bergner, ferner Kreis Quedlinburg 
von Prof. Dr. Brinkmann in Burg und Wernigerode von Archivrat Dr. Jacobs 
daselbst und Pastor Dr. Bergner, sind dem Abschluß nahe. — IV. Provinzial- 
museum: Von der Jahresschrift für die Vorgeschichte der sächsisch-thüringi- 
schen Länder ist der 8. Band erschienen. — V. Karten. a) Geschichte und vor- 
geschichtliche Karten, b) Grundkarten, c) Flurkarten. Prof. Dr. Reischel in 
Hannover gibt einen kurzen Überblick über die Kartenarbeiten. a) Die ersten 
von der Kommission veröffentlichten Karten sind 1897 die „Baugeschichtliche 
und Wüstungskarte des Kreises Gardelegen“ (Maßstab 1 : 133 333) in vier- 
farbigen Höhenstufen und 1898 die „Übersichtskarte der Baudenkmäler in 
den Kreisen Jerichow I und II (Maßstab 1 : 200 000), die auch die Grenzen 
der Bistümer Havelberg und Brandenburg und der Sedes im Bistum Branden- 
burg enthält. Von 1901 ab sind auf Beschluß der Kommission geschichtliche 
Karten im einheitlichen Maßstabe von 1 : 100 000 mit vier- und fünffarbigen 
Höhenstufen den Bau- und Kunstdenkmälern beigegeben, zuerst 1901 die 


572 Nachrichten und Notizen 1. 


beiden Karten zu den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück, 1902 die Karte 
zum Stadt- und Landkreise Halberstadt, 1905 zum Landkreise Naumburg. 
1909 zu den Kreisen Querfurt und Heiligenstadt. Im Druck wird demnächst 
fertig Kreis Liebenwerda. Dem Abschluß nahe ist Kreis Quedlinburg- Aschers- 
leben. In Arbeit befinden sich die Karten zu den Kreisen Wanzleben, Wolmir- 
stedt, Stendal, Wernigerode und Worbis. — b) Im verflossenen Jahre sind 
fertig geworden die Grundkarten Belzig-Wittenberg (Blatt 316/340) und 
Sömmerda-Erfurt (Blatt 412/438). Im ganzen sind nun 13 Grundkarten fertig, 
außer diesen folgende Blätter: Gardelegen-Neuhaldensleben, Stendal-Burg, 
Magdeburg-Berburg, Loburg-Dessau, Ballenstedt-Sondershausen, Eisleben- 
Querfurt, Zörbig-Halle, Düben-Leipzig, Torgau-Oschatz, Finsterwalde-Großen- 
hain, Zeitz-Gera. — An der Östgrenze fehlen noch Luckenwalde-Schweinitz 
(Blatt 317/341) und Baruth-Schlieben (Blatt 318,342), deren Bearbeitung noch 
nicht in Angriff genommen ist. Von folgenden Blättern im Westen der Provinz 
ist die Situation fertig: Klötze-Öbisfelde, Wolfenbüttel-Goslar, Oschersleben- 
Halberstadt, Göttingen-Heiligenstadt, Nordhausen-Bleicherode. Davon sind 
in Arbeit und werden in diesem Jahre fertig: Nordhausen-Bleicherode und 

Öschersleben-Halberstadt. Noch nicht in Angriff genommen sind Eschwege, 

Mühlhausen und Naumburg. — Durch Vertrag mit der Buchhändlerfirma 

Tausch u. Grosse zu Halle a. S. wird dieser der Vertrieb der Grundkarten zu 

einem Verkaufspreise von 50 Pf. übergeben gegen einen Übernahmepreis von 

25 Pf., wofür die Firma alle Porti und Spesen zu tragen hat. — VI. Wüstungs- 

verzeichnisse: Oberpfarrer Zahn in Tangermünde ist mit den Wüstungen 

der Kreise Jerichow, Zivilingenieur Bode in Blasewitz bei Dresden mit den 

Wüstungen der Kreise Bitterfeld und Delitzsch beschäftigt. 


Dem neununddreißigsten Jahresbericht des Hansischen Geschichts- 
vereins vom 17. Mai 1910 entnehmen wir folgendes: Die Erforschung der deutsch- 
spanischen Handelsbeziehungen im 16. und 17. Jahrhundert wurde Dr. Bern- 
hard Hagedorn aus Aurich übertragen. — Beendet hat Dr. Häpke die aus- 
ländische Archivarbeit für das Niederländische Inventar. — Von dem 8. Bande 
der 3. Abteilung der Hanserezesse sind bereits 91 Bogen gedruckt. Die Aus- 
gabe des Bandes wird noch vor Jahresschluß erfolgen. — Über seine Arbeiten 
am Danziger Inventar berichtet Prof. Dr. Simson, daß die Archivtätigkeit 
beendet sei. Das druckfertige Manuskript wird voraussichtlich zum Herbst 
abgeliefert werden. — Die Arbeit am 7. Bande des Urkundenbuches ist nach 
dem Berichte des Prof. Dr. Kunze gefördert worden. — Von den „Abhandlungen 
zur Verkehrs- und Seegeschichte“ wird als 4. Band eine Arbeit von Dr. Alfred 
Püschel „Das Wachstum der deutschen Städte in der mittelalterlichen Kolonial- 
zeit“ gleich nach Pfingsten ausgegeben werden. — von den Hansischen Ge- 
schichtsblättern erschien das zweite Heft des Jahrganges 1909 im Dezember v. J., 
das erste Heft des Jahrganges 1910 zu Anfang Mai. — Das diesjährige Pfingst- 
blatt enthält eine Schrift des Ratsarchivars Dr. Techen „Das mittelalterliche 
Wismar“. — Die vom Generalkonsul Goßmann in Lübeck dem Verein für einen 
wissenschaftlichen Zweck geschenkte Summe von 3000 M. hat der Vorstand 
als Honorar für eine Darstellung der Geschichte der lübischen Schonenfahrer 
zu verwenden beschlossen. Dr. Ernst Baasch, der Leiter der Kommerzbibliothek 


Nachrichten und Notizen I. 573 


zu Hamburg, soll diese Geschichte schreiben. Sie wird als selbständiger Band 
der „Geschichtsquellen“ erscheinen. 


Die einundfünfzigste Plenarversammlung der Historischen Kom- 
mission bei der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften tagte vom 18. 
bis 20. Mai unter dem Vorsitze ihres Vorstandes, Geh. Regierungsrates Prof. 
Moritz Ritter aus Bonn. Seit der letzten Plenarversammlung sind folgende 
Publikationen erschienen: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 55 (Schluß- 
band des Textes). — Quellen und Erörterungen der bayerischen und deutschen 
Geschichte, N. F., Abteilung Chroniken: die zweite Hälfte des 2. Bandes, ent- 
haltend die bayerische Chronik des Ulrich Füetrer, bearbeitet von Prof. Spiller 
in Frauenfeld. — Der 2. Band der mit Unterstützung der Kommission von 
Oberbibliothekar August Hartmann in München herausgegebenen „Histo- 
rischen Volkslieder und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahrhundert“. — Im Drucke 
befinden sich: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft von Prof. Lands- 
berg in Bonn, zweite Hälfte des 3. Bandes, Textband; — Deutsche Städte- 
chroniken: Lübecker Chroniken, 4. Band, bearbeitet von Dr. Bruns; — Quellen 
und Erörterungen, Chroniken: Die Werke Veit Arnpecks, bearbeitet von Ober- 
bibliothekar Leidinger in München; Reichstagsakten ältere Reihe, Band 13, 
zweite Hälfte (König Albrecht II.), bearbeitet von Prof. Beckmann in Erlangen. 
—- An Stelle des verstorbenen Prof. Gerland in Clausthal, der für die Geschichte 
der Wissenschaften die der Physik übernommen hatte, wird Dr. von Stein- 
wehr die Drucklegung des hinterlassenen Manuskripte, das den Umfang eines 
starken Bandes hat, besorgen. Von der Geschichte der deutschen Rechts- 
wissenschaft befindet sich die zweite Hälfte des 3. Textbandes (Schlußband 
des Textes), verfaßt von Prof. Landsberg in Bonn, im Drucke. — Von den unter 
Leitung von Belows stehenden deutschen Städtechroniken hat Stadtarchivar 
Dr. Reinecke die Lüneburger Chroniken weiter gefördert, Dr. Bruns mit dem 
Drucke des 4. Bandes der Lübecker Chroniken begonnen. Dieser Band wird 
voraussichtlich im Juli gedruckt vorliegen. Im Herbst wird der Druck des 
5. Bandes beginnen. dem Personen- und Ortsregister für Band 4 und 5, sowie 
Glossar und Sachregister für die Bände 1—5 beigegeben werden sollen. Im 
Herbst wird Prof. Walther Stein in Göttingen mit der Arbeit an den Chroniken 
von Bremen beginnen. Weiter ist eine Edition der Konstanzer Chroniken in 
Aussicht genommen. — Von den Jahrbüchern des Deutschen Reiches stehen 
noch aus die Jahrbücher Ottos III. und die Fortsetzungen Friedrichs I. und 
Friedrichs II. Die Jahrbücher Ottos III. in Angriff zu nehmen war Prof. Uhlirz 
in Graz verhindert. Prof. Simonsfeld in München arbeitet am 2. Bande 
der Jahrbücher K. Friedrichs I. Die Fortsetzung der Jahrbücher K. Fried- 
richs II. hat Prof. Hampe in Heidelberg wieder übernommen, nachdem sich 
ergeben hatte, daß die von ihm gewünschte freiere Behandlung von der Kom- 
mission gebilligt werde. — Von den Reichstagsakten ältere Reihe hat Prof. 
Beckmann in Erlangen mit dem Drucke der zweiten Hälfte des 13. Bandes 
(K. Albrecht II.) begonnen. Sie wird, voraussichtlich zirka 55 Bogen stark, 
um die Jahreswende erscheinen, worauf sich sogleich der Druck des 14. Bandes, 
den ebenfallsProf. Beckmann bearbeitete, anschließen kann. Dr. Herre hat sich 
mit den Einleitungen zum 15. Bande (Friedrich III.) beschäftigt. Mit dem Drucke 


574 Nachrichten und Notizen I. 


dieses Bandes wird vielleicht schon im Herbst begonnen werden können. 
Eine wichtige Vorarbeit für die von Dr. Herre bearbeiteten Teile der Reichs- 
tagsakten bildet die von ihm besorgte Ausgabe der Protokolle des Basler Kon- 
zils aus den Jahren -1440—1443. — Prof. Quidde war im letzten Jahre ver- 
hindert, an dem Supplementbande zu arbeiten. Die durch den Tod Prof. 
Wredes seit zwei Jahren verwaiste Fortführung der jüngeren Reihe der Reichs- 
tagsakten hat Prof. Brandenburg in Leipzig übernommen. — Der Text der 
Allgemeinen Deutschen Biographie hat mit dem unter Redaktion des Geh. 
Hofrates Dove erschienenen 55. Bande, für den Dr. Bettelheim in Wien noch 
vorbereitende Arbeiten gemacht hatte, seinen Abschluß erreicht. Reichsarchiv- 
praktikant Dr. Fritz Gerlich in München arbeitet an dem Generalregister, 
dessen Druck etwa Ostern 1911 beginnen kann. — Für die unter Leitung von 
Bezulds stehenden Humanistenbriefe haben Kustos Dr. Reicke in Nürnberg 
und Stadtschulinspektor Dr. Reimann in Berlin die Arbeiten zur Herausgabe 
der Korrespondenz Pirkheimers fortgesetzt. — Über die Briefe und Akten 
zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges berichtete als Leiter dieser Ab- 
teilung der Vorstand, daß Dr. Fritz Endres in München das von ihm und Prof. 
Walther Götz in Tübingen gesammelte Material für die Jahre 1625—1627 
vervollständigte. Die Kommission beschloß, zur rascheren Förderung dieses 
Unternehmens Dr. Karl Alexander von Müller in München als neuen Mit- 
arbeiter einzustellen. Prof. Karl Mayr, Syndikus der Akademie der Wissen- 
schaften in München, konnte mit dem Drucke des 1. Bandes der Neuen Folge, 
1. Abteilung, 1618—1619 noch nicht beginnen. — Für die Neue Folge der 
Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte. Ab- 
teilung Chroniken, die unter Leitung von Heigels steht, hat Prof. Reinhold 
Spiller in Frauenfeld als zweite Abteilung des 2. Bandes die bayerische Chronik 
des Ulrich Füetrer mit eingehenden Kommentar herausgegeben. Durch die 
Vollendung dieser Edition wurde Oberbibliothekar Leidinger in München in 
den Stand gesetzt, nun auch mit dem Drucke der Chroniken des bayerischen 
Chronisten Veit Arnpeck zu beginnen. — In der Abteilung: Urkunden, unter 
Leitung von Prof. S. Riezler, hat Prof. Bitterauf in München die Bearbeitung 
der Traditionen des Hochstifts Passau weiter gefördert und von den Traditionen 
des Domkapitels das erste Drittel bearbeitet. Obwohl er wegen Antritt eines 
neuen Amtes aus dem Dienste der Kommission ausscheidet, hat er zugesagt, 
den Band mit den Passauer Traditionen noch fertigzustellen. Für die Heraus- 
gabe der Traditionen des Hochstifts Regensburg, welche die Traditionen der 
bayerischen Bistümer abschließen soll, ist ein neuer Bearbeiter ins Auge gefaßt. 


Die dreizehnte Jahresversammlung der Historischen Kommission 
für Hessen und Waldeck hat statutengemäß am 4. Juni im Senatssaale der 
Universität Marburg stattgefunden. Dem Bericht über die wissenschaftlichen 
Unternehmungen entnehmen wir folgendes: Fuldaer Urkundenbuch: Herr 
Dr. Stengel hat in der ersten Hälfte des letzten Geschäftsjahres die Arbeiten er- 
heblich zu fördern vermocht und hofft im Geschäftsjahr 1911/12 mit dem Drucke 
zu beginnen. — Landtagsakten: Durch den kürzlich am 26. Mai 1910 erfolgten 
Heimgang des Herrn Prof. Diemar, der die Weiterführung der Arbeit über- 
nommen hatte, ist diese aufs neue in Frage gestellt. Der Ausschuß wird sich be- 


Nachrichten und Notizen I. | 575 


mühen, einen anderen Bearbeiter zu gewinnen. — Chroniken von Hessen und 
Waldeck: Für die Fortsetzung der hessischen Chroniken (Johannes Nuhn) 
hat sich bisher kein Bearbeiter gefunden. Die waldeckische Chronik von Klüppel 
hat Herr Dr. Jürges nunmehr in den Druck gegeben, während Herr Dr. Dersch 
die Bearbeitung der Flechtdorfer Chronik so weit vollendet hat, daß sich der 
Druck unmittelbar an den der Klüppelschen Chronik wird anschließen können. 
— Landgrafenregesten: Herr Dr. Rosenfeld hat mit der Fortsetzung der Land- 
grafenregesten begonnen und zunächst die Zeit der Landgrafen Johann und 
Otto in Angriff genommen. — Urkundenbuch der Wetterauer Reichsstädte: 
Der Druck des ersten Bandes des Wetzlarer Urkundenbuches ist von Herrn 
Dr. Wiese bis zum 28. Bogen fortgeführt worden. Für den zweiten Band des 
Friedberger Urkundenbuches hat Herr Dreher in Friedberg das von Dr. Foltz 
gesammelte Material vollständig aufgearbeitet. — Hessische Münzgeschichte: 
Herr Konservator Dr. Buchenau erklärt, vor 1911 an die Wiederaufnahme der 
Arbeit nicht denken zu können. — Quellen zur Geschichte des geistigen und 
kirchlichen Lebens: Herr Prof. Köhler in Zürich hat im Herbste 1909 einen Teil 
des noch rückständigen archivalischen Materials in Marburg erledigt, ist aber 
durch andere Verpflichtungen verhindert, die Arbeit weiterzuführen. Es ist 
noch kein Hilfsarbeiter dafür als Ersatz gewonnen. — Quellen zur Geschichte 
der Landschaften an der Werra: Die Drucklegung des die Werraklöster be- 
treffenden Bandes ist bis zum 29. Bogen gediehen. Herr Dr. Huyskens hofft 
den Band bis zum Herbste abschließen zu können. — Sturios Jahrbücher der 
Neustadt Hanau: Der Tod des Herrn Oberlehrer Becker am 22. Mai 1910 hat 
die Edition ins Stocken geraten lassen. Herr Becker hatte seine archivalischen 
Arbeiten abgeschlossen und hoffte im Herbste mit dem Druck beginnen zu 
können. Der Ausschuß wird sich bemühen, einen neuen Bearbeiter zu ge- 
winnen. — Hessische Behördenorganisation: Herr Stadtarchivar Dr. Gundlach 
in Kiel hofft bestimmt, im Laufe dieses Jahres zum Abschluß zu gelangen. — 
Beiträge zur Vorgeschichte der Reformation in Hessen und Waldeck: Herr 
Dr. Dersch in Münster hat im vergangenen Jahr vornehmlich die in Fritzlar 
liegenden Archivalien aufgearbeitet. — Hessischer Lehnsstaat: Herr Dr. Knetsch 
hat bis jetzt die Lehenreverse von etwa 650 Familien erledigt. — Klosterlexikon: 
Herr Dr. Dersch hat die Durchsicht der gedruckten Literatur vollendet, gedenkt 
jedoch noch einzelne wetterauische Archive aufzusuchen und hofft, die Arbeit 
im kommenden Jahre beenden zu können. — Klosterarchive: Herr Dr. Schultze 
hat die Urkunden des Klosters Ahnaberg und des Karmeliterklosters in Kassel 
erledigt und gedenkt die Bearbeitung der Bestände der übrigen Stifter, Kirchen 
und Klöster so weit zu fördern, daß er mit dem Druck im nächsten Jahre be- 
ginnen kann. — Als weitere Aufgaben wurden schließlich vom Vorstande ins 
Auge gefaßt die Publikation von Quellen zur Verfassungs- und Verwaltungs- 
geschichte der hessischen Städte sowie der Urbare und Weistümer. Herr 
Archivrat Dr. Küch erklärte sich bereit, dem Vorstande im nächsten Jahre 
die Grundzüge eines Arbeitsplanes in Gestalt einer Denkschrift vorzulegen. 


Personalien, Ernennungen und Beförderungen: Der o. Professor der 
englischen Sprache und Literatur Dr. Max Förster in Halle wurde_ nach 
Leipzig berufen. 


576 Nachrichten und Notizen I. 


Der Privatdozent für englische Philologie Dr. Friedrich Brie in Marburg 
wurde als ao. Professor nach Freiburg i. B. und der Privatdozent Dr. Karl Haff 
in Würzburg als Prof. für deutsche Rechtsgeschichte nach Lausanne berufen. 

Der Privatdozent der Kunstgeschichte an der Universität Leipzig Dr. Georg 
Graf Vitzthum von Eckstädt wurde zum ao. Professor mit dem Lehr- 
auftrag für mittelalterliche Kunstgeschichte ernannt. 


Albrecht Stanffer +. In München starb am 5. Dezember der Professor 
der Geschichte an der Kriegsakademie Dr. Albrecht Stauffer. Unter den 
Fachgenossen oder gar nun darüber hinaus wenig bekannt, war er doch eine. 
seltene und stark ausgeprägte Persönlichkeit, die in ihrem engeren Wirkungs- 
kreise die reichsten Erfolge erzielt hat. Nur selten wird man eine so völlige 
Hingabe an die Arbeit und an historische Anschauung finden können, wie 
sie Stauffer besaß. Sein Leben gelangte schließlich dadurch zu einer scharfen 
Einseitigkeit, daß ihm nur das am Schreibtisch Erarbeitete und das geschicht- 
lich Verfolgbare wertvoll erschien. Freilich war es ein schwerer Werdegang 
gewesen, der mit einer gewissen Notwendigkeit zu unbeweglichen Über- 
zeugungen geführt hatte: aus dem Schüler von Joh. Janssen auf dem Frank. ` 
furter Gymnasium war ein Historiker von freiestem Blick, aus dem Katholiken 
ein Protestant geworden. Er dankte als Münchner Student vor allem Cornelius 
Wandlung und Festigung seiner Überzeugungen; daneben ist ihm Stieve 
innerlich und äußerlich ein Helfer gewesen. Dieser erwirkte es auch, daß 
Stauffer bald nach seiner Promotion (über „Christoph Graf von Rusworm“, 
1884) als Lehrer für Geschichte an der Münchner Kriegsakademie angestellt 
wurde. Hier hat er beinahe 25 Jahre gewirkt und die Elite der bayerischen 
Offiziere auf das stärkste beeinflußt — er wußte in ihnen historischen Sinn 
und Lebensanschauung überhaupt zu wecken. Wie er selber völlig aufging in 
der Hingabe an das geschichtlich und menschlich Große, so zog er andere nach 
sich — wie oft haben die Offiziere der Akademie bekannt, daß sie ihm ihr Bestes 
verdankten. Das Ziel Stauffers war es aber ursprünglich keineswegs, in solchen 
Lehrerfolgen aufzugehen; er richtete im Gegenteil den Blick auf eine Geschicht- 
schreibung großen Stils. Hier ist ihm der Erfolg versagt geblieben. Sein Buch 
„Zwölf Gestalten aus der Glanzzeit Athens im Zusammenhange der Kultur- 
entwicklung“ (1896) fand die Aufnahme nicht, die er in seltsamem Übermaß 
der Hoffnung erwartet hatte; es blieb seitdem ein Stück Verbitterung in ihm 
zurück und seine Neigung zur Produktivität war einigermaßen erkaltet. Er 
hat seitdem neben einigen Aufsätzen in der Beilage der „Allgemeinen Zeitung“ 
nur noch den Briefwechsel Karolinen von Humboldts mit Alexander von Rennen- 
kampf herausgegeben (1904). Aber seine Natur neigte zudem in gewissenhaftester 
Forschung zu jenem Übermaß, das aller regen Produktivität im Wege steht. 
Der volle Erfolg des Historikers, den man einst für ihn erhoffte, blieb ihm 
versagt; aber die kernige, tief arbeitende Persönlichkeit war allen, die ihn 
kannten, jederzeit ein Gegenstand der Verehrung. 

Tübingen. Walter Goetz. 


Nachrichten und Notizen I. 


Dr. Ferdinand Friedensburg Die Münze in der Kulturgeschichte. 
Berlin 1909 (Weidmannsche Buchhandlung). 241 S. 6 M. 

Der Verfasser hat sich, wie er auch in dem Vorwort zu seinem der Breslauer 
Universität zugeeigneten Werke hervorhebt, nicht zum Ziele gesetzt, der 
Münzforschung, der Erörterung von Problemen zu dienen, er wollte nicht 
ein systematisches Handbuch der Numismatik schreiben, sondern die Münzen 
in ihren Bestrebungen zur Wissenschaft, zum Staat, zur Religion, zum Verkehr, 
zur Kunst, zur öffentlichen Meinung und zum Volksleben beleuchten. Die 
Lösung dieser Aufgabe ist dem durch seine Bearbeitung der schlesischen Münz- 
geschichte rühmlich bekannten Verfasser wohl gelungen. 

München. M. Bernhart. 


Hirschy, Noah Calvin: Artaxerxes IIL Ochus and his reign with special 
consideration of the old testament sources bearing upon the period. Berner 
Dissertation. Chicago (The University of Chicago Press) 1909. VI. 858. 8°. 

Die gut ausgestattete Dissertation Hirschys verspricht äußerlich mehr, als 
sie bei näherer Prüfung hält, vielleicht ohne Schuld des Verfassers, der hier 
nur nicht gut beraten war. Es fehlt das einheitliche wissenschaftliche Niveau. 
Ein ganz flott geschriebener Überblick über die gesamte persische Geschichte 
(S. 1—20) eröffnet die Arbeit, doch darin steht von einzelnen kleinen Irrtümern 
abgesehen nichts Neues. Unnötig war dabei auch ein Quellen- und Literatur- 
verzeichnis, aber wenn es gegeben wurde, mußte es genauer und vollständiger 
sein. Z. B. fehlen Prascks Geschichte der Meder und Perser und Swobodas 
sorgfältige Dareios-Artikel bei Pauly-Wissowa. Und sonderbar mutet einen die 
Quellenaufzählung an: ‚Herodotus, ca. 555 (!)— ca. 424. Xenophon ca. 430 
— ca. 354. Ktesias, between 500 (!) and 400 (!). Isocrates, 436—338“ eto. 
Für wen ist das berechnet? 

Im zweiten Kapitel schildert der Verf. nach den Quellen selbst die Regierung 
des dritten Artaxerxes, wieder ohne irgendwie Neues von Bedeutung zu bieten. 
Der Schwerpunkt der Abhandlung liegt, wie auch schon im Titel angegeben 
wird, in dem dritten Abschnitt, der Untersuchung der alttestamentlichen 
Quellen für Ochos’ Regierung, d.h. aller der Teile des Alten Testaments, die 
einmal mit Ochos’ Zügen nach Syrien, Palästina und Ägypten in Zusammen- 
hang gebracht. worden sind. Diese Nachprüfung ist ganz verdienstlich, der 
unmittelbare historische Gewinn allerdings verschwindend gering. Außerdem 
wird man sich nicht immer Hirschys Ansichten anschließen können. Gleich 
die zuerst besprochene (S. 48ff.) Jesaiastelle 23, 1—14, die H. auf die Zerstörung 
Sidons durch Ochos (348) deutet, erweckt Bedenken, da der Name ‚Sidon 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. A. 39 


578 Nachrichten und Notizen II. 


in dem entscheidenden Zusammenhang (V.1und 8) erst durch Konjektur hinein- 
gebracht ist. Die Erwähnung Sidons in den anderen Versen (2, 4, 12) läßt sich 
auch verstehen, wenn man V. 1 und 8 „Tyros“ liest und in der Prophezeihung 
eine Anspielung auf Tyros’ Vernichtung durch Alexander d. Gr. (332) sieht. 
Ob Jes. 19, 1—15 auf die Eroberung Ägyptens durch Ochos (346) bezogen werden 
kann, hängt von der Abfassungszeit des Stückes ab, die sehr umstritten ist. 
Die übrigen Stellen aus Jesaia, den Psalmen, den kleinen Propheten usw. 
sind in ihrem historischen Hintergrunde vollends unsicher, und werden auch 
von H. meist so gewertet, nur den „Trito Jesaia“ e 55—66 sucht er, wie ich 
glaube ohne Glück, Ochos’ Zeit zuzuweisen. 
Jena. Judeich. 


History of the Langobards by Paul the Deacon, translated by William 
Dudley Foulke. New York, Longmans, Green & Co. (Publ. by the 
dep. of history, univ. of Pennsylvania Philadelphia 1907.) 8°. 

Von der Langobardengeschichte des Paulus Diaconus, die bisher nur 
ins Deutsche, Französische und Italienische übersetzt worden ist, wird hier 
zum ersten Male eine Übertragung in englischer Sprache geboten. Die 
Einleitung behandelt Leben und Schriften des Paulus; Appendix I erörtert 
die Frage nach der ethnographischen Stellung der Langobarden, Appendix II 
die Quellen der Langobardengeschichte des Paulus mit Beifügung einer 
Übersetzung der Origo gentis Langobardorum. Die Arbeit ist durch Sorg- 
falt und genaue Sach- und Literaturkenntnis ausgezeichnet. Auf die Frage 
nach der Herkunft der Langobarden aus Skandinavien geht der Verf. nicht 
näher ein; ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß die Urheimat des 
Volkes in Gotland zu suchen ist: darauf weisen sowohl die nationale 
Überlieferung als die Übereinstimmungen zwischen dem langobardischen 
Rechte und den skandinavischen Rechten, insbesondere dem gotländischen 
Rechte, worauf namentlich Ficker hingewiesen hat (die Gegenbemerkungen 
Brunners, Deutsche Rechtsgeschichte I?, 538, haben mich nicht zu über- 
zeugen vermocht). Bei der Behandlung der Quellen, die Paulus benutzte, 
wäre der Aufsatz E. Bernheims, Über die Origo gentis Langobardorum im 
Neuen Archiv XXI, 875ff. zu berücksichtigen gewesen. Die Übersetzung 
selbst ist gut lesbar und mit zahlreichen Erläuterungen ausgestattet. Von 
den beigegebenen Kärtchen sind drei aus Hodgkins bekanntem Buche Italy 
and her invaders, das vierte aus dem Neuen Archiv Bd. V übernommen. 
Ein ausführlicher Index am Schlusse erhöht die Brauchbarkeit außer- 
ordentlich. 

Dresden. Ludwig Schmidt. 


Friedrich M. Kircheisen, Die Geschichte des literarischen Porträts. I. Bd. 
(170 S.) Leipzig 1904. Hiersemann. M. 5,—. 

Eine auf vier Bände berechnete Geschichte des sog. literarischen Porträts 
in Deutschland sollte mit dieser Schrift begonnen werden. Zum Glück sind die 
weiteren Bände bisher nicht erschienen, wodurch der Gegenstand vor einer 
völlig unzureichenden Behandlung bewahrt geblieben ist. Die Schrift ist ein 
Beispiel, wie heutzutage in einer gewissen Schule geistesgeschichtliche Themen 


Nachrichten und Notizen II. 579 


behandelt werden. Kircheisen prüft die Persönlichkeitsschilderung bei den 
Geschichtschreibern von Gregor von Tours bis zum Beginn des 12. Jahr- 
hunderts, unter Heranziehung des volkstümlichen Epos und des Heldenlieds. 
Zugrunde gelegt sind die „Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit" — 
wegen „Überfülle des vorhandenen Stoffes“ hat K. andere Quellen nicht 
„berücksichtigen“ können. Bei der Prüfung des Epos hat K. „nur die beiden 
wichtigsten Literaturdenkmäler, das Nibelungenlied und die Gudrun, heran- 
gezogen“. Schon nach dieser freiwilligen Materialbeschränkung zeigt es sich, 
daß K. vom Wesen einer gewissenhaften Untersuchung nicht hinreichend 
unterrichtet worden ist. Die Durchführung der Aufgabe ist dementsprechend 
ausgefallen. K. stellt für jede Periode die einschlägigen Stellen aus den „Ge- 
schichtschreibern der deutschen Vorzeit“ in wörtlicher Wiedergabe nebenein- 
ander; nach dieser mechanischen Operation folgt das „Ergebnis“. Natürlich 
stimmt dieses Ergebnis jederzeit zu dem Schema der Schule: die Zeit vermag 
nur „typische“ Personenschilderungen zu geben; was nicht dazu paßt, ist eine 
„Ausnahme“, die „nichts an dem Gesamturteil zu ändern vermag“. Keine von 
den Fragen, auf die jede wirkliche Untersuchung hinlenken müßte, ist beant- 
wortet: ob der Durchschnittsschriftsteller jener Zeiten das geistige Leben 
mehr repräsentiert als die sog. Ausnahme, ob das Lebensideal des Mittel- 
alters einen Einfluß ausübt auf die Absichten der Schriftsteller und damit 
auf die Gleichartigkeit vieler Personenschilderungen, ob das starke Lebens- 
ideal die Persönlichkeiten selber einander ähnlicher gemacht hat usw. 
Ob die Schriftsteller die Unterschiede der Persönlichkeiten noch nicht zu 
sehen vermochten, ist dabei nur eine Frage neben andern mindestens ebenso 
wichtigen. 

Aber wie kann man sich überhaupt vermessen, einen solchen Gegenstand 
zu behandeln, wenn man weder das ganze, noch das notwendigste Material 
kennt! So ist Norberts Vita des hl. Benno, da sie in den Geschichtschreibern 
der deutschen Vorzeit nicht steht, übersehen worden; gerade sie enthält aber 
vielleicht die wertvollste und durch das Einfließen von Kritik lehrreichste 
Persönlichkeitsschilderung des ganzen 11. Jahrhunderts. Es verlohnt sich nicht, 
auf alle Irrtümer und Halbheiten dieser Schrift einzugehen; auf eine Reihe 
von unglaublichen Schnitzern K.s hat bereits Holder-Egger im N. Archiv 30, 
S. 496 hingewiesen. Mit Holder-Egger ist zu sagen, daß hier ein Werk voll- 
kommenen Dilettantismus vorliegt. 

Tübingen. Walter Goetz. 


Regesta Chartarum Italiae. RBRegestum Volaterranum von Fedor 
Schneider. Roma 1907. 

Dem ersten Bande der Regesta chartarum Italiae hat der Bearbeiter eine 
allgemeine Einleitung 1. über die Regesta, d. h. die Grundsätze ihrer Zusammen- 
stellung und die Methode ihrer Bearbeitung, und 2. über das Volterraner 
Urkundenwesen vorausgeschickt. Der erste Teil enthält vor allem die Dar- 
legung des für das ganze Unternehmen gültigen Grundplans, als dessen Haupt- 
prinzip die Verteilung des Urkundenmaterials auf die einzelnen Bände nach 
geographischen Gesichtspunkten und nach Archivprovenienz hervorzuheben 
ist. So enthält der vorliegende Band die Regesten der auf das Gebiet der Graf- 


207 


580 Nachrichten und Notizen II. 


schaft Volterra bezüglichen Urkunden, soweit dieselben in den Archiven von 
Volterra sich ehemals befanden oder noch dort sind; „dagegen blieben alle die 
Urkunden grundsätzlich unberücksichtigt, die nicht in diesen Provenienzen 
enthalten waren, mochten sie an sich noch so wichtig für die Geschichte sein“. 
Denn die Regesten sollen außer als Quellenmaterial für ein bestimmtes Gebiet 
auch als bequeme Übersicht über die wichtigeren Schätze der Archive dienen, 
also eine Art von Archiv-Indices sein. Es ist notwendig, auf diese Sätze der 
Vorrede nachdrücklich hinzuweisen, damit der Benutzer nicht glaube, hier 
das Material zur Geschichte von Volterra vollständig, oder auch nur in einer 
Bearbeitung und Auswahl aus dem vollständigen Material vor sich zu haben, 
sondern nur eine vollständige Bearbeitung von ganzen Fonds, die sich ehemals 
im Volterranischen befanden oder noch dort sind. Den weitergehenden Zwecken 
von Benutzern oder Bearbeitern des Materials dienen Anmerkungen über nicht 
aufgenommene Urkunden und vor allem das am Schluß beigegebene, aus- 
führliche Literaturverzeichnis. Weiteres auf Volterra bezügliches Material, 
das in andere Archive versprengt ist, wird nach diesen Archiven in den weiteren 
Bänden der Regesten verzeichnet werden, die also, wenigstens soweit sie die 
Urkunden benachbarter Gebiete enthalten, grundsätzlich stets gemeinsam 

für weitere Arbeiten zu benutzen sind. Strenge Auswahl nach mannigfachen 

Gesichtspunkten mußte ja bei der fast unerschöpflichen Fülle der Chartae 

Italiae erste Vorbedingung für die Möglichkeit ihrer Veröffentlichung sein, 

und man wird zu der Erfahrung und dem ÖOrganisationstalent der Männer. 

die das Unternehmen ins Werk gesetzt und sich auf einen Grundplan dafür 

geeinigt haben, ohne weiteres das Zutrauen haben können, daß die kürzeste 

und zweckmäßigste Form der Anordnung gewählt worden ist. 

Abgesehen von diesen allgemeinen Grundsätzen der Bearbeitung und Aus- 
wahl, die dem Grundplan des gesamten Unternehmens angehören, entwickelt 
Schneider seine besonderen Gesichtspunkte für die Auswahl gerade aus dem 
Volterraner Material, wobei er, wie die Bearbeiter aller anderen Bände, mit 
voller Freiheit und Selbständigkeit verfahren konnte. Man wird es nur billigen 
können, wenn er alle Urkunden bis zum Jahre 1000 verzeichnet, nachher eine 
Auswahl des Wichtigeren trifft, und neben den selbstverständlichen Diplomen 
und Reichssachen — eine Anzahl hier nur kurz registrierter Inedita hat er in- 
zwischen in seinen toscanischen Studien mitgeteilt — sich auf Gerichts- und 
andere öffentliche Urkunden, Grafen- und Bischofsurkunden, Stücke zur Ent- 
stehung des Kommune usw. beschränkt. Quellenmaterial von rein lokalem 
Charakter, das bei monographischer Behandlung eines speziellen, bedeutenderen 
Gegenstandes, wie etwa Davidsohns Geschichte von Florenz, noch Beachtung 
beanspruchen darf, ist in derSammlung der Regesta, die das allgemeiner Wichtige 
herausheben will, auszuschließen und mit Recht hier ausgeschlossen. 

Die Regesten selbst stellen sich als möglichst genaue Auszüge aus den Ori- 
ginalen in ihrer eigenen Sprache — mittelalterlichem Latein! — dar, wie selbst- 
verständlich mit Fortlassung aller rein formelhaften Bestandteile, über die 
der zweite Teil der Einleitung nähere Aufklärung gibt, und dem Bestreben 


! Andere Bände, wie z. B. das Regesto di Camaldoli von L. Schiaparelli 
und F. Baldasseroni, sind in diesem Punkte nach etwas anderen Grund- 
sätzen gearbeitet. 


Nachrichten und Notizen Il. 581 


nach vollständiger Wiedergabe alles sachlich in irgendeiner Beziehung Wichtigen. 

Es ist zu wünschen, daß die einzelnen Bearbeiter des ungeheuren Materials, 
das in den Regesta chartarum Italiae auszugsweise mitgeteilt wird, sofern 
wichtigere historische Resultate daraus zu gewinnen sind, diese selbst ziehen 
und mitteilen mögen, wie dies Schneider z. T. in Bistum und Geldwirtschaft 
schon getan hat und weiter durch Ankündigung eines Abrisses der Geschichte 
Volterras in Aussicht stellt. Vor allem darf man erwarten, daß sich die Er- 
gebnisse der umfangreichen und mühevollen Arbeit, von der das Regestum 
Volaterranum Zeugnis ablegt, künftig in seiner Arbeit über die Verwaltung 
Toskanas finden werden. 

Leipzig. B. Schmeidler. 


Eine umfangreiche und wichtige Abhandlung von Th. Ilgen, Zum Sied- 
lungswesen im Klevischen (Westdeutsche Zeitschr. 20, 1—82) verdient all- 
gemeine Beachtung. Der Vf. gelangt zum Schlusse, daß wir es im nieder- 
rheinischen Gebiet ausschließlich mit ursprünglicher Hofsiedelung zu tun haben, 
daß Gewannteilung der Flur nicht existierte, daß ursprüngliche Dorfsiedelung 
nicht vorhanden gewesen sein könne, „Wo uns Markenverbände erhalten 
sind‘, bemerkt er zusammenfassend, „konnten wir ermitteln, daß die Be- 
rechtigung in der Mark nicht ÖOrtsgemeinden, nicht Kirchspielen oder 
Dörfern als solchen ursprünglich eingeräumt war, sondern den Salhöfen und 
den ihnen angegliederten Hufen“. „Die in der Literatur so viel mißbrauchte 
Landgemeinde“ ist nach seiner Meinung eine spätere Bildung. „Wohnungs- 
zentren, Dörfer. entstehen erst in verhältnismäßig junger Zeit und werden 
anfänglich von der untergeordneten Klasse der Landbewohner bevölkert“. 
Die zu einem Salhof gehörenden Hufenbauer wohnten nach Ilgens 
Forschungen einzeln zerstreut im Kirchspiel, dagegen pflegte man in der 
Nähe des Salhofes die Wohnungen der Kötter aufzuschlagen, der „enlopigen“, 
die als Knechte und Handwerker auf dem Hofe arbeiteten. So entstanden 
um die Kirche geschlossene Siedelungen. Diese erhielten naturgemäß schr 
„Spät eine eigene Vertretung ihrer Interessen; die Ortsgemeinde, Dorf oder 
Bauernschaft mit den Bauermeistern an der Spitze entwickelt sich im 
Klevischen nicht vor der zweiten Hälfte des Mittelalters“. Eine Kirchspiel- 
gemeinde konnte jahrhundertelang ohne kommunale Organisation existieren. 
Als älteste Gemeinheit, die im Besitz einer klevischen Ortsgemeinde zu 
finden sei, habe die der Stadt Xanten nach einer Urkunde von 1234 zu 
gelten. — Im Zusammenhang mit den skizzierten Ansichten steht es, daß 
Ilgen in der Hufenfrage sich der Meinung Caros anschließt. ‚Die Hufe be- 
deutet am Niederrhein nicht das Normalmaß an der in Feldgemeinschaft 
stehenden Ackerfläche, sondern den Losanteil am Grundbesitz, der ab- 
hängigen Leuten verschiedenen Grades zur Bewirtschaftung übergeben war“. 
— Auch der städtischen Siedelung wandte Ilgen seine Aufmerksamkeit zu, 
er besprach besonders Werden, Xanten, Wesel und betonte den historischen 
Zusammenhang der späteren städtischen mit der älteren Hofsiedelung. — 
Mag auch manche Ausführung Ilgens nur hypothetischen Wert haben, mag 
auch später das eine oder andere als nicht ganz zutreffend erwiesen werden 
oder der Modifikation und Ergänzung bedürfen — das Wesentliche der 


582 Nachrichten und Notizen II. 


neuen Anschauungen über älteres Siedelungswesen wird, meine ich, zur An- 
erkennung gelangen. Wo Hofsiedelung nachgewiesen wird, da ist weder 
Gemengelage der individuellen Ackerteile noch Ortsgemeindeverfassung vor- 
auszusetzen: Ilgen lieferte einen schönen Beitrag zur Lehre von der Hufen- 
verfassung und zu der neuestens stark hervorgekehrten Frage, ob im 
früheren Mittelalter neben der staatlichen Gliederung eine allgemein durch- 
geführte Organisation in Land-(Orts-)genieinden zu beobachten sei (vgl. die 
Polemik G. v. Belows, Vierteljahrsh. f. Sozial- u. Wirtschaftsp. 1909 S. 418ff. 
gegen die von mir wiederholt geäußerte Ansicht, daß Ortsgemeindever- 
bände nicht unerläßlich gewesen seien). Ilgens Ausführungen berühren 
sich in manchen Punkten mit Ergebnissen von Forschungen, die in den 
letzten Jahren von verschiedenen Seiten versucht wurden. Die Überein- 
stimmung ist naturgemäß da am lehrreichsten, wo Ugen den Vorgänger 
nicht berücksichtigte oder vielleicht nicht kannte. So haben wir es mit einer 
wertvollen Abhandlung zu tun, die wohl geeignet ist, an der Beseitigung 
alter und neuer Irrtümer bedeutsam mitzuwirken. G. 8. 


Heuwieser, Dr. Max, Die stadtrechtliche Entwicklung der Stadt Passau 
bis zur Stadtherrschaft der Bischöfe. Ein Beitrag zur Geschichte des 
Städtewesens in Deutschland. Passau 1910. Kommissionsverlag G. Kleit- 
ner. 1048. M. 1,50. 

Die spärlichen Nachrichten über die ältesten Verfassungszustände Passaus 
sind neuerdings schon wiederholt untersucht worden, so daß wesentlich neue 
Aufschlüsse, wie es schien, kaum noch aus ihnen zu erhoffen waren. Um so 
mehr ist anzuerkennen, was Heuwieser hier geleistet hat. Einer Anregung 
Riezlers folgend, versucht er die urkundliche Überlieferung aus den eigenartigen 
topographischen Verhältnissen der Stadt heraus zu erläutern; und dabei ge- 
langt er zu Folgerungen, die nicht nur auf die älteste Geschichte Passaus, 
sondern auch auf die Reichsgeschichte im Zeitalter der Ottonen ein unerwartetes 
Licht werfen. Wir sehen jetzt, daß die alte civitas oder urbs Passau nicht, 
wie man gemeint hat, mit der Domburg identisch war, sondern außer dieser 
noch zwei andere Stadtteile, die Niederburg und als eigentlichen Kern der 
bürgerlichen Ansiedlung die urbs media umfaßte, während das suburbium, 
der vermeintliche erste Keim bürgerlichen Lebens, sichals eine jüngere Vorstadt 
entpuppt. Grundherrn der Landzunge zwischen Donau und Inn, auf der sich 
das mittelalterliche Passau erhebt, waren nach H.s Vermutung ursprünglich 
die Agilolfinger. Sie überweisen den westlichen, hochgelegenen Teil mit 
den Trümmern des römischen Kastells dem Bischof, und sie sind es wahr- 
scheinlich auch, die im östlichen Teil das Kloster Niederburg stiften und 
mit Besitzrechten ausstatten, die noch bis 1807 in gewissen Grundzinsen, die 
das Kloster von den Häusern des Stadtteils Niederburg bezog, fortlebten. 
Nach dem Sturz der Agilolfinger traten an ihre Stelle die Karolinger. Nach 
deren Aussterben bemächtigt sich das neu entstehende bayerische Herzogtum 
zusammen mit dem übrigen Krongut in Bayern auch des Passauer Besitzes. 
Die Ottonen suchen das Verlorene wieder zu gewinnen; der Kampf um das 
Krongut bildet einen wesentlichen Punkt ihrer bayerischenPolitik. Dabei stützen 
sie sich in Passau auf die Bischöfe, die nunmehr mit Hilfe des Königtums die 


Nachrichten und Notizen II. 583 


Stadtherrschaft für sich zu gewinnen trachten. Unter Otto III. scheint ihr Ziel 
bereits erreicht; denn schon damals erstreckte sich die bischöfliche Gewalt 
über alle Teile der Stadt. Aber Heinrich II. gibt dem Kloster Niederburg die 
Selbständigkeit zurück und stärkt seine herrschaftliche Stellung in dem gleich- 
namigen Stadtbezirk. So blieb die Stadtherrschaft geteilt, bis in der Staufer- 
zeit die Bischöfe das Kloster endgültig erwarben. —- Das sind die Grundzüge 
der Entwicklung, wie sie sich nach Heuwiesers scharfsinnigen und im allge- 
meinen wohlbegründeten Vermutungen darstellt. Sie finden ihre Bestätigung 
bis zu einem gewissen Grade darin, daß an ihrer Hand sich auch die auf den 
ersten Blick so widerspruchsvoll erscheinenden Nachrichten über die Be- 
völkerungselemente Alt-Passaus befriedigend erklären lassen. Die familia 
des Bischofs, die familia St. Mariae, die possessores civitatis und die suburbani, 
die da genannt werden, waren bisher kaum recht voneinander zu unterscheiden. 
Nach H.s Darlegungen dürfen wir in den possessores die Bewohner der urbs 
media und in der familia St. Mariae die Bewohner von Niederburg erblicken, 
während die familia des Bischofs und die suburbani gleichbedeutend sind mit 
den Bewohnern der Domburg und den Bischofsleuten in der Vorstadt. Das 
alles läßt sich nicht streng beweisen, erscheint aber, so wie es H. begründet, 
recht einleuchtend, und auch was wir sonst noch über die mercatores und über 
kaiserliche und bischöfliche Goldschmiede in Passau erfahren, läßt sich gut 
damit vereinigen. Selbst da, wo H. seine Vermutungen weiter ausspinnt, als 
unbedingt nötig ist, folgt man ihm mit Interesse; denn überall macht sich ein 
gesundes Urteil geltend. Er hält sich im allgemeinen von überscharfsinnigen 
Künsteleien fern und versucht auch nicht übereifrig das Ergebnis seiner Kom- 
binationen dem Leser als absolute Wahrheit aufzudrängen. — Die allgemeinen 
verfassungsgeschichtlichen Anschauungen, mit denen er an sein Thema heran- 
tritt, sind dem Bilde entnommen, das Seeliger von der Entwicklung der Im- 
munität entworfen hat. Im einzelnen begegnen Fragen, über die Verfasser 
sich wohl nicht ganz klar geworden ist. So z. B. wenn er das Fehlen von Nieder- 
burger Immunitätsurkunden aus der unmittelbaren Gewalt des Kaisers über 
dieses Kloster erklären will (S. 35), oder wenn er meint, die Hintersassen dieses 
Klosters seien durch herzogliche Sekularisation den schon früher vom Herzog 
abhängigen possessores rechtlich gleich gestellt und demgemäß mit diesen 
zusammen vom Grundzins befreit worden (S. 65ff.).. Auch die Anschauungen, 
die sich S. 68 über das Marktrecht der Grundherrn finden, sind zum mindesten 
schief, und den Passus über die Vogteigerichtsbarkeit im falschen Arnulfinum 
scheint mir Lahusen (S. 20) bereits zutreffender interpretiert zu haben. Aber 
diese und ähnliche Bedenken, die man geltend machen könnte, lassen die 
Hauptergebnisse der Untersuchung unberührt. 
Steglitz. Paul Sander. 


Joh. Drehmann, Papst Leo IX. und die Simonie, ein Beitrag zur Unter- 
suchung der Vorgeschichte des Investiturstreites.. Druck u. Verlag von 
B. G. Teubner. Preis 3 M. 
Der Verf. behandelt in seiner mit Beherrschung der gesamten Lite- 
ratur geschriebenen Abhandlung Leos IX. Vorgehen gegen die Simonie, 
das er auf zwei Wurzeln zurückführt: seine echte Frömmigkeit und clunia- 


584 Nachrichten und Notizen II. 


zensische Gewissenhaftigkeit einerseits, sein kirchlich-rechtliches Bewußt- 
sein andererseits. Während sich ersteres vor allem innerhalb der Geistlich- 
keit äußert und in der strengen Forderung gipfelt, daB von Simonisten 
auch ohne Simonie erteilte Weihen ungültig sind, tritt letzteres besonders 
in Leos Verhältnis zur weltlichen Macht hervor, zu der er durch seine 
Forderungen in Gegensatz tritt. Hier zeigt der Verf. entgegen anderen 
Forschern in überzeugender Weise, daß sich Leo dieses Gegensatzes wohl 
bewußt war, daß dieser dem Könige von Frankreich gegenüber offen zutage 
tritt und auch gegen Heinrich III. vorhanden ist, hier aber durch Leos po- 
litische Klugkeit und seine persönliche Zuneigung zu dem reformfreund- 
lichen, ihm verwandten Kaiser ein Bruch vermieden wird. Auch Leos Ver- 
halten bei seiner Ernennung zum Papst zeigt, daß er im Prinzip auf dem 
kirchlichen Standpunkt steht, in der Praxis aber auf halbem Wege stehen 
geblieben ist: die geforderte Wahl ist keine leere Form, sein Pilgerzug ge- 
wissermaßen ein Protest gegen die kaiserliche Ernennung, die er aber doch 
nicht zurückweist, wie vielleicht ein Wazo getan haben würde. Er geht 
über die Forderungen der Cluniazenser hinaus, steht prinzipiell auf dem 
Boden der weit radıkaleren Gregorianischen Zeit, überläßt aber die konse- 
quente Durchführung der Zukunft. Daß Leo in diesem Punkte von der von 
Cluny unabhängigen lothringischen Reformbewegung beeinflußt ist, wird 
vom Verfasser nicht deutlich genug betont. Schließlich erscheint Leo in 
seiner unteritalienischen Politik, die ihn von seiner Reformtätigkeit ablenkt, 
ebenfalls als Vorläufer späterer Päpste. Ob er sich der Bedeutung jedoch 
wirklich bewußt gewesen ist, erscheint nicht als genügend erwiesen. 

Der Stil ist vielfach schwerfällig und unübersichtlich, was besonders 
in der Einleitung hervortritt. 

S. 89 Anm. 4 muß statt Jan. 1050 Jan. 1054 stehen. 

H. Kromayer. 


Lettres de Jean XXII (1316—34) Textes et analyses publiés par Arnold 
Fayen, membre de linstitut historique Belge de Rome (= Analecta 
Vaticano-Belgica publiés par l'institut historique Belge de Rome vol. II 
et 111) Tome I (1316—24), Tome II, 1 (1325—30) LXIX et 755 pp. in 8°, 
444 pp. in 8°. Rome Bretschneider, Bruxelles Dewit, Paris Champion 
1908 et 1909. Frcs. 10 et 5. | 

Das belgische historische Institut zu Rom schenkt uns in ziemlich rascher 

Folge seine Veröffentlichungen aus dem vatikanischen Archiv für die Avigno- 

neser Periode. Das Pontifikat Johannes XXII. liegt bei Arnold Fayen in guten 

Händen. Er hatte ungefähr 120 000 registrierte päpstliche Schreiben ein- 

zusehen, da er die Papierregister von Avignon (46 Bde.) und die Pergament- 

register des Vatikans (56 Bde.), daneben die Literae secretae durchgehen mußte, 
und doch boten alle diese Bände zusammen die Reihe der aus der päpstlichen 

Kanzlei ausgegangenen Stücke noch nicht vollzählig: die Archive von Brüssel, 

Gent, Mons, von Paris und Lille lieferten Originale zur Ergänzung. — Die 

Sammlung erstreckte sich über die Diözesen Cambrai, Lüttich, Therouanne 

und Tournai. Im 1. Bande sind auf 599 Seiten 1630 Stück auszugsweise ver- 

zeichnet oder im vollen Wortlaut wiedergegeben. Natürlich spielen die Pfründen- 


Nachrichten und Notizen II. 585 


verleihungen die allergrößte Rolle, und unendlich ist die Schar der Aus- 
länder, der Günstlinge des Papstes und der Kardinäle unter den Providierten. 
Auch die in den französischen Registerpublikationen von Coulon und Mollat 
registrierten Stücke wurden verzeichnet bzw. wiedergegeben. Den vatikanischen 
Akten zur Geschichte Ludwigs des Bayern dienen F.s Bände bisweilen zur 
Ergänzung, einen Hinweis auf die schon dort veröffentlichten Stücke habe 
ich, obwohl F. die vatikanischen Akten Riezlers und Grauerts unter den ab- 
gekürzt zitierten Werken anführt, vermißt. In einzelnen Fällen dient der 
Vergleich, z. B. I Nr. 1529, II Nr. 1681/2 mit vat. Akt. Nr. 480, 612—13, zur 
Kontrolle von F.s Arbeit, die wohl noch weiter durch Weglassung von Formel- 
haftem etwas Raum gewinnen kann, Mit Hilfe des vortrefflichen und zuver- 
lässigen Index personarum et locorum (153 Seiten zu Bd. I) mag man unschwer 
die für deutsche Geschichte interessanten Stücke finden. Der Kirchen- 
historiker und der Kirchenrechtler wird ein Sachregister vermissen, Vielleicht 
schenkt uns dies F., von dessen Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit man den 
günstigsten Eindruck erhält, am Schluß des 2. Bandes. Eine inhaltreiche 
Anzeige des 1. Bandes von H. Nelis erschien in der Löwener Revue d’histoire 
ecclésiastique t. 10 (09) p. 133—31. 
Marburg a. L. K. Wenck. 


PaulViollet, Les interrogatoires de Jacques de Molai grand maitre du Temple. 
Conjectures. Extrait des Mémoires de l’academie des inscriptions et belles- 
lettres Tome XXXVIII. 2e partie. Paris, Librairie Klincksieck 1909. 
16 pp. 4° 80 c. 

V. sucht die persönliche Haltung und die Schicksale des Großmeisters 
Jakob Molay im Templerprozeß aufzuklären. Ausgangspunkt war für ihn 
eine Studie über den Kardinal Berengar Frédol, die im 34. Bd. der „Histoire 
littéraire de la France“ erscheinen wird. V. stellt die Vermutung auf, daß 
dieser Kardinal, ein trefflicher Jurist, den er als wohlwollend vielfältig erkannt 
hat, in dem von ihm geleiteten Verhör der Großwürdenträger des Templerordens 
zu Chinon (Aug. 1305) das Schuldbekenntnis der Verhörten erdichtet habe, um 
sie vor dem Schicksal der Rückfälligen, dem Feuertod, den sie sich zu bereiten 
im Begriffe standen, zu bewahren. Im Zusammenhang mit dieser „kühnen 
Hypothese‘ eines mendacium officiosum schätzt V. die Quellen, welche Folterung 
oder Nichtfolterung (Finke) Molays behaupten, aus denen er Rücknahme des 
Schuldbekenntnisses und entsprechende Weisung an ÖOrdensgenossen ge- 
schlossen hat, zum Teil anders ein als Finke. Diese Fragen, welche Molays nur 
allzu menschliche Persönlichkeit betreffen, begegnen in Frankreich lebhafterem 
Interesse als bei uns. Finke hatte, so sehr er das Material vermehrte, für sie 
meines Erachtens eine völlig befriedigende Lösung nicht zu finden vermocht. 
Aber, wenn mich auch V.s Versuch lebhaft interessiert hat, so erscheint mir 
doch sein Ergebnis noch weniger einwandfrei, sowohl im Hauptbau als in den 
Unterbauten, und ich glaube, daß man dies Urteil fällen kann, auch ohne V.s 
Abhandlung über Berengar Frédol schon zu kennen. Nicht nur die beiden 
anderen Kardinäle, sondern auch die drei königlichen Räte, welche dem Ver- 
hör beiwohnten (Baluze, Vitae II, 123 oben), hätten ebenso „menschlich und 
gut” sein müssen, die Erfindung des Schuldbekenntnisses zu bezeugen, Eine 


586 Nachrichten und Notizen II. 


vollständige Klärung der von V. erörterten Frage wird vielleicht nie gefunden 
werden können. 
Marburg a. L. K. Wenck. 


Eckert, Heinrich: Die Krämer in süddeutschen Städten bis zum Ausgang 
des Mittelalters (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte, 
Heft 16). Berlin und Leipzig. Rothschild. 1910. XI und 89 S. 3,30 M. 

Die Arbeit wählt als Untersuchungsgebiet die Städte Augsburg, Ulm, Straß- 
burg und Worms. Sie stellt in ihrem I. Kapitel das früheste Vorkommen von 

Krämern fest, das in keiner der vier Städte über das erste Viertel des 13. Jahr- 

hunderts zurückreicht, und untersucht, inwieweit die Krämer zu den Kauf- 

leuten im allgemeinen oder zu den Handwerkern gerechnet wurden. Den 

„rechten‘‘ Krämern des Augsburger Stadtrechtes werden nach Straßburger 

Analogie die „armen“ Krämer gegenübergestellt, in denen Verf. nicht 

sowohl Hausierer als vielmehr gelegentliche Kleinhändler sehen möchte. Das 

II. Kapitel behandelt die Zunftorganisation der Krämer, die seit dem 14., in 

Ulm sogar erst seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts bezeugt ist und, soweit 

sich feststellen läßt, durchweg den Charakter der politischen Zunft trägt. Sie 

umfaßt als solche sehr verschiedenartige Bevölkerungselemente. Im all- 
gemeinen glaubt Verf. feststellen zu können, daß die Krämer dahin strebten, 
alle neu aufkommenden Gewerbezweige, die der Erzeugung bisheriger Krämer- 

Importartikel dienten, der Krämerzunft zu unterwerfen. — Bei weitem den 

wertvollsten Bestandteil der Arbeit bilden das III. und IV. Kapitel. Das hier 

unter den Überschriften „Die Kramergerechtigkeit“ und „Die Kramertechnik“ 
zusammengetragene Material gewährt uns in höchst erwünschter Weise einen 
lebendigen Einblick in das Wesen und die Organisation des stadtwirtschaft- 
lichen Detailhandels und bildet, da wir über diese Verhältnisse bisher noch 
wenig unterrichtet sind, einen beachtenswerten Beitrag zur Erkenntnis der 
mittelalterlichen Stadtwirtschaft überhaupt. In bunter Reihe werden uns 
zunächst die in jeder Stadt als Kramartikel begegnenden Warengattungen 
vorgeführt. Es sind an erster Stelle Gewürze, Spezereien, Textilwaren, dann 
aber auch allerhand Genußmittel und Gewerbeerzeugnisse. Im Anschluß an 
dieses Warenverzeichnis wird die Zuständigkeit der Krämer im Handel mit 

Textilwaren (Kramgewand) gegenüber den Gewandschneidern, in der Nah- 

rungsmittelbranche gegenüber den Detailhändlern niederer Art (Höker, Gremp- 

ler usw.) und im Vertrieb der für den Kleinverkehr bestimmten Gewerbeartikel 

(Rosenkränze, Schlösser, Nadeln, Beutel, Gürtel, Glassachen u. ä.) gegenüber 

den betr. Handwerkern abgegrenzt. Im Krämergewerbe selbst fand nach 

Eckert eine Arbeitsteilung in doppelter Hinsicht statt. Einmal sonderten 

sich aus dem Kreis der Krämer die mit der Zubereitung von Spezereien un 

Mixturen Befaßten als Apotheker aus, und zweitens entwickelten sich gewisse 

Handwerker zu Spezialisten in der Krämerei dadurch, daß sie sich auf die 

Herstellung der in ihr Gewerbe einschlagenden Kramartikel warfen und diese 

selbst im Kleinhandel vertrieben. — Das Kapitel über die Krämertechnik 

bringt neben Aufschlüssen über die Einrichtung der Verkaufstätten eine Wider- 
legung der von Keutgen aufgestellten Behauptung, in Augsburg habe ein 

Krämerzunfthaus, in dem der Verkauf der Krämerwaren an die Krämer vor 


Nachrichten und Notizen II. 587 


sich ging, bestanden. Vor allem aber wird eingehend das Verhältnis der Krämer 
zum Großhandel erörtert, wobei Verf. zu dem Ergebnis kommt, daß die Krämer 
vielfach als Importeure wesentliche Funktionen des Großhandels auf sich 
nahmen. Das gibt ihm Gelegenheit, den von Keutgen auf Grund des Augsburger 
Stadtrechts versuchten Nachweis, es habe in Deutschland schon im 13. Jahr- 
hundert Männer gegeben, die sich zum reinen Großhandel bekannten, einer 
genauen Prüfung zu unterziehen, welche zeigt, daß Keutgen seine Quelle falsch 
verstanden hat. So muß dieser Angriff auf die von Belowsche These, daß ein 
vom Kramhandel getrennter Großhandel für das eigentliche Mittelalter nicht 
nachzuweisen sei, fortan als abgeschlagen gelten. 
Steglitz. Paul Sander. 


Karl Brandi, Die Renaissance in Florenz und Rom. Acht Vorträge. Dritte 
Auflage. Leipzig, B. G. Teubner. 1909. M. 6,—. 

Von dem vortrefflich eingeführten Werke Brandis ist nach sieben Jahren 
eine neue, die dritte Auflage notwendig geworden. Man nimmt von dieser 
Tatsache gern Kenntnis, beweist sie doch, wofür sich leider nicht immer Bei- 
spiele bieten: daß gute und schöne Bücher sich durchzusetzen wissen. Über 
die Vorträge ausführlich zu sprechen, erübrigt sich; sie sind den Lesern der 
Zeitschrift wohl bekannt, und es braucht ihrer auch kaum wieder empfehlend 
gedacht zu werden, da man sich in ihrer Wertschätzung durchaus einig ist. 
Die neue Bearbeitung hat stärker umgestaltet als die vorangehende, wenngleich 
Stoff und Rahmen im wesentlichen unverändert geblieben sind. Die umfang- 
reiche neue Literatur über die italienische Renaissance ist hineingearbeitet, 
die Darstellung in einzelnen Ausdrücken wie in größeren Partien korrigiert 
worden. Namentlich der zweite Abschnitt des ersten Hauptteils, der sich mit 
der Florentiner Gesellschaft und dem Humanismus beschäftigt, hat zweck- 
mäßige Ergänzung erfahren: das neu hergerichtete Buch wird in demselben 
Maße anregen und unterrichten wie seine Vorgänger und hoffentlich einer 
vierten Auflage zu schneller Nachfolge den Weg ebnen. 

Leipzig. Herre. 


Urkunden zur Geschichte des Bauernkrieges und der Wieder- 
täufer herausgegeben von H. Böhmer (=Kleine Texte für theologische 
und philologische Vorlesungen und Übungen, herausgegeben von Lietz- 
mann 50/51). Bonn, Marcus und Weber 1910. 35 S. 0,80 M. 

Eine Auswahl der entscheidenden Dokumente des Bauernkrieges zu Lehr- 
zwecken erfüllt so viele Wünsche, daß auch der sie freudig begrüßen muß, 
dem sie einen eigenen Lieblingsplan vorwegnehmen. Wer dabei mit dem 
engen Raum von Lietzmanns praktischen Texten auskommen wollte, konnte 
kaum mehr bieten, als Böhmer: die Zwölf Artikel und, in besonders glück- 
licher Übersicht, die Zeugnisse zu ihrer Entstehung, sodann die Memminger 
Eingabe und die Bundesordnung vom 7. März. Böhmer bleibt mit dieser 
Auswahl notwendig auf oberschwäbischem Boden und im Frühling 1525, 
er greift in spätere Zeit hinaus allein mit Sattlers Brüderlicher Vereinigung 
von 1527, die in seiner Sammlung das Täufertum vertritt. So erhält das 
Bändchen eine glückliche Geschlossenheit, es wird ohne Zweifel seinen Weg 


588 Nachrichten und Notizen II. 


gehen. Historische Übungen zur Geschichte des Bauernkrieges sind schon 
bisher, trotzdem die Texte schwer zu beschaffen waren, vielfach gehalten 
worden, wegen Luthers Eingreifen beschäftigen diese Dinge auch die 
Theologen, und da es sich um sprachlich einzigartige Quellen handelt, 
empfehlen sie sich auch für philologische Übungen. So wird zumal Böhmers 
Ausgabe der Zwölf Artikel viel gelesen werden, seine Stellung zu den Schwierig- 
keiten dieses Textes wird voraussichtlich manchen Leser entscheidend be- 
stimmen. Das mag den Versuch rechtfertigen, die Gestaltung seines Textes 
für künftige Auflagen in einigen prinzipiellen Punkten zu beeinflussen. 
Böhmer will die vielerörterte Frage, ob Druck M oder DI der Zwölf 
Artikel der ältere ist, offen lassen. Dieser Standpunkt, den er mit Möllen- 
berg, Weim. Lutherausgabe 18, 280 teilt, ist seit dem Erscheinen seines 
Heftes objektiv veraltet: Alfred Peter hat Hist. Zs. 105, 568 meinem Be- 
weis für die Priorität von M Hist. Viert. 7, 53 ein Argument hinzugefügt, 
dem sich niemand entziehen kann: am Rande des dritten Artikels in B’ 
werden Gedanken glossiert, die nur in M vorhanden, in B’ gestrichen sind, 
d. h. Redaktor B’ hat den Text von M stark gekürzt, die Bibelzitate am 
Rande nicht entsprechend. Zwischen beiden Drucken besteht ein enges 
philologisches Verhältnis, M ist die Vorlage!) und damit die älteste für uns 
erreichbare Fassung der Zwölf Artikel. Von M hat jede weitere Bemühung 
um den Text auszugehen — mit richtigem Griff hat B. diesen Druck zu 
Grunde gelegt — und zwar von M allein: hier weicht seine Auffassung ab, 
Nirgends ist nachgewiesen und nie wird der Beweis gelingen, daß einer der 
jüngeren Drucke vom Verfasser bearbeitet oder durchgesehen oder auch 
nur gutgeheißen wäre: was in ihnen geglättet oder verderbt, zugesetzt oder 
gekürzt ist, haben sorgsame oder schlechte Drucker gut zu machen ge- 
sucht oder gesündigt, gewissenhaft oder in begreiflicher Eile, mit richtigem 
Gefühl oder verständnislos, aber alle ohne Ermäghtigung und Verantwortung 
des Verfassers, ohne Gewähr seinen Sinn zu treffen, in Gefahr sich von ihm 
zu entfernen. Es sind Nachdrucke ohne Autorität. Für den kritischen 
Herausgeber können die Varianten der 23 zeitgenössischen Artikeldrucke 
höchstens den Wert alter Konjekturen haben, die im günstigen Falle zeigen, 
woran in dem übereilten, selbst schon fern vom Verfasser entstandenen, 
vielfach entstellten Urdruck ein denkender Zeitgenosse AnstoB nahm, 
welche Abhilfe seinem Sprachgefühl und seiner Kenntnis der Sache möglich 
schien. Nun soll sich ein kritischer Herausgeber Sprachgefühl und Sach- 
kenntnis eben auch erwerben, und keine Schranke hindert ihn in unserem 
Falle, es in beiden Tugenden den alten Druckern gleich zu tun. In allem 
übrigen hat er dagegen Möglichkeit und Pflicht, es weiter zu bringen als 
jene, das ist die sorgsame kritische Vertiefung in den Text, die vollendete 
Kenntnis seiner Eigenart, seines Stils, seiner Vorzüge und Schwächen, die 
allseitige Erwägung der !!esserungsmöglichkeiten. Mit philologischen 
Mitteln kann dergestalt der Text der Zwölf Artikel von sich aus seiner 


! Nicht von B’ sondern von CO, das dann B’, dem auch in diesem 
Punkte zu viel Ehre geschehen ist, mit einigen Besserungsversuchen nach- 
gedruckt hat. 


Nachrichten und Notizen II. 589 


Verderbnis enthoben werden, das Verhalten der Nachdrucke kann dabei 
wohl anregend und richtungweisend mitwirken, aber nie bindend und maß- 
gebend. Der Herausgeber soll bei M bleiben, wo sich dessen Lesung retten läßt, 
trotzdem die Nachdrucke Anstoß nehmen; er soll den Nachdrucken zum Trotz 
abweichen, wo es Sprache, Sache, Sinn verlangen und rechtfertigen. 

Nach diesen Grundsätzen ist mein kritischer Text Hist. Viert. 5, 9—15 
gern in der Richtung der Nachdrucke, doch wo nötig auch ohne sie von 
M abgewichen. Es sind, von simplen, unbestrittenen Druckfehlern und 
Interpunktionen abgesehen, 24 Stellen, leichte Eingriffe, die meist nur 
einen Buchstaben ändern. In neun dieser Fälle stimmt B. zu, weil einer 
der Nachdrucke mit der Änderung vorangegangen ist, an zwei weiteren 
Stellen ändert er im gleichen Sinne, nur mit anderem Verfahren: 3, 15f. 
streicht er, wohl mit Recht, das zweite nit statt des ersten, 4, 16 möchte 
ich nach wie vor in (den Bauern) wyssenlych also erkaufft für sach- 
gemäßer und schonender halten als B.s jm wyssenlich also verkaufft. Die 
Änderung von 5, 2 beholtzung, Glosse zu 2,12 Deutro. 25 und 3, 12 
Math. 5 gebe ich als nicht unbedingt nötig preis, dagegen scheinen mir 
die seinerzeit begründeten Änderungen 2, 17 man legen, 2, 23 der sach, 
2, 32 herr hat dz, 4,4 fliessende, 4, 8 wir (B.s Auffassung des überlieferten 
wil als ‘weil’ ist sprachlich unmöglich, das hieße in einem Augsburger 
Druck jener Zeit die weil), 7,9 dem, 11,6 dē, 11,9 siß, 12, 3 alhie nach 
wie vor geboten, auch wenn keiner der Nachdrucke sie bietet. Darüber 
hinaus setzt B. an neun Stellen Besserungsversuche aus Nachdrucken in 
den Text: Einl. 31. 1,5. 2,29. 4,10. 8,2. 8,5. 10,2. 11,10. 12,12. Hier 
überall bin ich überzeugt, wir fänden die verworfenen Lesarten, die nicht 
glatt aber möglich und gut im Ton und Stil des Ganzen sind, im Ur- 
manuskript der Zwölf Artikel, wenn es uns das Glück wiederschenken 
wollte, was es nicht tun wird. Endlich ist Böhmers Ausgabe belastet mit 
vielen unbeabsichtigten kleinen Abweichungen (leider sind es gegen 50, die 
stärksten 2,2 recht fehlt, 7,5 bauern statt bauren, 10,3 gemein statt gemain, 
seltsam die 19 Auflösungen des vn zu vnnd, von rerhandn, entgelin usw. 
zu verhandnn, entgelinn): dies alles wird gewiß eine neue Auflage be- 
seitigen, wie sie dem praktischen Büchlein lebhaft zu wünschen ist. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Vor zwei Jahren war eine gegen Loserth gerichtete Schrift erschienen: 
„Kurze Darstellung der sogenannten Reformation und Gegenreformation in 
Steiermark. Von einem Freund der Wahrheit.“ Wien und Graz, Styria. 
Loserth unterzieht (Mitth. d. Instit. für österr. Gesch. 31 S. 480—494) 
diese Schrift des ,, Freundes der Wahrheit“ — als Verfasser ergab sich ein 
Kollege Loserths Anton Weiß, Mitglied der histor. Landeskommission — 
einer vernichtenden Kritik. Von allgemeinem Interesse sind Loserths 
statistische Zusammenstellungen über den wechselvollen Stand des Kirchen- 
guts: während in der Periode der Reformation (1528—1580) die Verände- 
rungen nur sehr gering waren und jedenfalls von beträchtlichen Verlusten 
keine Rede sein darf, ist von 1620 zu 1670 eine überaus bedeutende Ver- 
mehrung nachzuweisen. G. S. 


590 Nachrichten und Notizen II. 


Die Kirchenbücher der vor 1874 aufgenommenen und konzessionierten 
Kirchengemeinschaften im Bezirke der General-Superintendentur 
Berlin (Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Rixdorf, Schöneberg und 
Teile der Kreise Nieder-Barnim, Ost-Havelland und Teltow) und in den 
Kreisen Lebus und Stadt Frankfurt a. O. (General-Superintendentur 
der Neumark), bearbeitet von Georg Vorberg, Dr. phil. Leipzig, 
Verlag von Duncker & Humblot 1905. VII und 272 S. gr. 8°. Preis: 
M. 7. [Auch unter dem Titel: Veröffentlichungen des Vereins für Ge- 
schichte der Mark Brandenburg. Die Kirchenbücher der Mark Branden- 
burg. 2. Abteilung, 1. Heft.] 

Seitdem die deutschen Geschichts- und Altertumsvereine der Bedeutung 
der Kirchenbücher als Geschichtsquelle ihre Aufmerksamkeit zugewendet 
und auf den Generalversammlungen des Gesamtvereins einheitliche Grund- 
sätze für die Bearbeitung aufgestellt haben, ist für die Ausnutzung und 
Veröffentlichung des kulturgeschichtlich wichtigen Inhalts der bis dahin 
wenig beachteten Bände mit ihren mannigfaltigen Angaben manches ge- 
schehen. Aus der Literatur sei nur Gmelin, Die Verwertung der Kirchen- 
bücher (Deutsche Geschichtsblätter, hrsg. von Tille, I [1900], S. 157 ff.) und 
Blanckmeister, Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (Beiträge z. sächs 
Kirchengeschichte. 15. Heft [1901], S. 27—210) hervorgehoben. In die 
große Reihe dieser Veröffentlichungen gehört auch das vorliegende stattliche 
Heft, das die Arbeit von Paul Schwarz, Die Kirchenbücher der Neumark 
Landsberg a. W. 1900) weiterführt. Auffällig ist, wie spät die Kirchen- 
bücher in diesen Gebieten auftreten. Während in anderen Gegenden, z. B. 
in Sachsen, die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts mit einer stattlichen 
Anzahl vertreten ist (Blanckmeister a. a. O., S. 49. 50), kann Vorberg das 
erste im Jahre 1580 verzeichnen; kaum ein Dutzend gehört ins 16. Jahr- 
hundert. Seit dem Anfange der 40°" Jahre des vorigen Jahrhunderte ist 
augenscheinlich manches Stück verloren gegangen, wie Verfasser S. 112 
1563, 162, 166, 169, 192, 216 nachweist. Der Stoff ist in drei Teile ein- 
geteilt: der umfangreichste ist der zweite, S. 61—281, in dem die Gemeinden 
mit ihren Kirchen und Aufzeichnungen aufgezählt werden. In dem ersten 
werden die Kirchenkörper mit ihren Kirchenkreisen und Kirchspielen ver- 
zeichnet (S. 31—60), während im dritten Teile (S. 233—270) die Kirchen- 
bücher nach ihrem mannigfaltigen kulturgeschichtlichen Inhalte aufgeführt 
werden. Die Fundorte werden nur verzeichnet, der Inhalt selbst wird jeden- 
falls mit Rücksicht auf die Raumersparnis, nicht wiedergegeben. Aus der 
Einleitung sei der „Fragebogen“ S. 22—29 hervorgehoben (vgl. dazu die 
wesentlich knappere Fassung bei Blanckmeister a. a. O., S. 29f.). 

Leipzig. Georg Müller. 


Emil Knaake, Leben und Wirken der Königin Luise im Lichte der Ge- 
schichte. Halle a. d. 8. 1909. Buchhandlung des Waisenhauses. IV. und 
3728. M. 6,—. 

Aus der Hochflut der Literatur über die Königin Luise, die uns das Hundert- 
jahrgedächtnis ihres Todes und die vorangehenden Jahre beschert, ragt Paul 

Bailleus Lebensbild der Königin turmhoch empor; es dürfte die Biographie 


— -— — 


Nachrichten und Notizen II. 591 


Luisens bleiben, da eine Erweiterung des Quellenbestandes kaum zu erwarten 
ist und das Bild, das Bailleu uns auf Grund desselben zeichnet, m. E. in den 
Hauptzügen unverändert bleiben darf, mag es auch da und dort eine Ver- 
änderung im einzelnen nötig haben. Wer nicht geflissentlich populär schreiben 
will, sondern wie der Autor des über diesen Zeilen genannten Buches auf wissen- 
schaftlichen Charakter Anspruch macht, hat neben Bailleu begreiflicherweise 
einen schweren Stand. 

Die vier Programmabhandlungen des Tilsiter Realgymnasiums von 1906/09, 
die Knaake jetzt gesammelt vorlegt, sind gewiß nicht wertlos, und wer an Bailleu 
den wissenschaftlichen Apparat vermißt, wird einen großen Vorzug von Knaakes 
Arbeit darin erblicken, daß sie über die reichlich benutzten Quellen und Literatur 
— auch manche weniger bekannte lokalgeschichtliche Arbeit ist darunter — 
treu berichtet. Aber damit ist auch das Beste über Knaake gesagt. 

Trotz seiner großen, mitunter sogar etwas kritiklosen Begeisterung für seine 
Heldin wird Verfasser ihr nicht gerecht. Es ist doch, vor allem im Hinblick 
auf die Persönlichkeit Friedrich Wilhelm III., eine arg philisterhafte Auf- 
fassung, die der Königin das höchste Lob zu spenden meint mit der Anerken- 
nung, daß sie „als echte deutsche Frau ihre Wünsche denen ihres Gemahls 
unterordnete“. Dem leuchtenden Bilde des Weibes, der Gattin und Mutter 
Luise ist nichts genommen worden durch die auf Grund von Bailleus Forschungen 
immer deutlicher gewordene Erkenntnis, die auch Knaake stärker hätte eingehen 
sollen, daß Luisens aktiver Anteil an der Politik seit dem Herbst 1805 und an 
dem Werke der preußischen Wiedergeburt ein sehr bedeutender gewesen ist, 
daß sie mithin nicht nur durch ihre weiblichen Tugenden, sondern auch durch 
ihren Intellekt zu den hervorragendsten Frauengestalten auf dem Thron 
gehört. 

So ist Knaake wohl ein sorgfältiger und meist zuverlässiger Chronist seiner 
Heldin und er hat ein nüchternes und schwungloses Hausbuch geschaffen, 
aber von einer tieferen Durchdringung seines herrlichen Stoffes kann keine 
Rede sein; die Probleme im Charakter Luisens und in der vom Verfasser als 
Hintergrund breit geschilderten Zeitgeschichte werden kaum gestreift. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


H.A.L. Fisher, Frederick William Maitland. Cambridge University Press. 1910. 

Im Jahre 1906 wurde einer der gewaltigsten Rechtsforscher Englands und 
Europas im Alter von kaum 56 Jahren vom Tode hingerafft. Das vorliegende 
kleine Buch ist ein Versuch, die Bedeutung des merkwürdigen Mannes zu 
würdigen und seinen Entwicklungsgang zu schildern. Die Arbeit ist von 
Bewunderung und Hingebung durchdrungen und bietet, namentlich als 
Charakterskizze und Biographie, ein anschauliches Bild. Die Hauptmomente 
der wissenschaftlichen Wirksamkeit sind auch angegeben, aberin dieser Be- 
ziehung wäre ein gründlicher Bericht von einer sachlich - kritischen Analyse 
unzertrennlich, und darauf ist Mr. Fishers „Mémoire“ nicht angelegt. Alle 
diejenigen aber, welche mit der Geschichte des Rechts, der Verfassung, der 
Wirtschaft, der gesellschaftlichen Zustände Englands zu tun haben, begegnen 
den erstaunlichen Leistungen Maitlands auf Schritt und Tritt. Ich habe das 
Glück gehabt, mit ihm in Beziehungen enger Freundschaft gestanden zu haben, 


592 Nachrichten und Notizen II. 


und es ist mir oft bei Maitland, wie auch bei Mommsen, aufgefallen, wie ein 
schöpferischer Geist aus der alltäglichen Umgebung in eine andere, voll- 
kommen reale und lebendige Welt gleichsam verreisen und sich leidenschaftlich 
versenken kann. Der Maitlands Schriften eigentümliche literarische Zauber 
beruht zum Teil auf der geistvoll ironischen Manier, die mit der Unbefangen- 
heit und Überlegenheit seiner Betrachtungsweise zusammenhängt. Freilich 
führt dieses originelle Wesen gelegentlich zu paradoxen Aufstellungen und zu 
Übertreibungen, aber wo viel Licht ist. muß auch Schatten fallen. Jedenfalls 
ist Mr. Fishers Büchlein wohl geeignet. das Interesse an der Persönlichkeit 
eines hervorragenden Vertreters moderner Wissenschaft zu wecken. 
Oxford. Paul Vinogradoff. 


Dr. Otto Georgi, Geh. Rat und Oberbürgermeister a. D.: Der sächsische 
Entwurf eines Wassergesetzes. Ein Beitrag zu seiner Beurteilung. Leipzig, 
Dunker & Humblot 1907. 142 S. M. 2,80. 

Das Königreich Sachsen hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe 
schöner Gesetze bekommen, durch die verschiedene Gegenstände innerer 
Verwaltung in geradezu musterhafter Weise geregelt worden sind. Ich 
nenne nur Enteignungsgesetz, Baugesetz, Gesetz über die Verwaltungs- 
rechtspflege. Zurzeit liegt den Ständen der Entwurf eines Wassergesetzes 
vor, der wieder große Vorzüge bietet und in vielem eine geschickte Hand 
verrät. Freilich hat er auch zu starkem Widerspruch herausgefordert. Der 
bedenklichste Punkt ist jedenfalls der Bruch mit der bisherigen Einteilung 
der Wasserläufe in öffentliche und private. Alle natürlich fließenden Ge- 
wässer sollen schlechthin für öffentlich erklärt werden. Das bedeutet, daß 
sie der Staatsverwaltung zur Verfügung gestellt sind. Die einzelnen ge- 
nießen daran nur einen von dieser geregelten Gemeingebrauch und solche 
besonderen Rechte, welche diese ihnen durch Verleihung zuweisen will, 
und unter den Bedingnngen, welche sie dabei vorsieht. 

Diesen Vorschlag zu bekämpfen, ist auch der Hauptzweck, den der 
Verfasser in dieser Schrift verfolgt. Er schildert zunächst den bestehenden 
Rechtszustand, um auch für Sachsen das Überwiegen des Privatrechts an 
allen dem Staate nicht besonders überwiesenen Gewässern festzustellen. 
Sodann werden „die wirtschaftlichem Bedürfnisse“ geprüft. Der Verfasser 
ist der Ansicht, daB dem allerwichtigstem Bedürfnisse, dem der Rechts- 
sicherheit der den Wasserlauf Benutzenden, durch die Bestimmungen des 
Entwurfs nicht genügt werde Den Schluß bilden Verbesserungsvorschläge: 
„Richtlinien für ein neues sächsisches Wassergesetz“. 

Von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist naturgemäß die erste 
Abteilung. Der Verfasser stellt hier ein reiches Material zusammen aus 
Literatur und Praxis. In der ersteren spielt Baron eine größere Rolle, als 
man sie ihm sonst wohl für diese Dinge zuerkennt. Die allgemeine deutsche 
Auffassung, welche nur die schiffbaren Flüsse, die natürlichen Wasser- 
straßen, als öffentliche Wasserläufe ansah, ist ja einfach und einleuchtend. 
In Sachsen haben Gesetzgebung und Theorie die Sache etwas verwirrt. 
Der „Befehl“ vom 2. Oktober 1800 erklärt außer der eigentlich allein in 
Betracht kommenden Elbe auch die Mulde und die Elster für öffentliche 


Nachrichten und Notizen II. 593 


Flüsse; dadurch müßte das sachliche Unterscheidungsmerkmal sich ver- 
wischen. Die neuere Theorie hat aber gar dreierlei Arten fließender Ge- 
wässer aufzuweisen gesucht: fiskalische, herrenlose und private. Kein Wun- 
der, daß der moderne Gesetzgeber sich stark versucht fühlt, hier durch 
gründliche Vereinfachung aufzuräumen. Die überzeugenden Ausführungen 
des Verfassers hinterlassen aber doch den Eindruck, daß man damit zu 
weit gehen dürfte. O. M. 


Am 21. und 22. Oktober 1910 fand in Karlsruhe die 29. Plenar- 
versammlung der Badischen Historischen Kommission unter dem 
Vorsitz von Professor Dr. Dove aus Freiburg statt. Nachstehende 
Übersicht zeigt den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. 
Der 3. Band der Regesten der Bischöfe von Konstanz (Pfarrer 
Dr. Rieder) wird voraussichtlich bis zum Schlusse des nächsten Jahrs 
druckfertig vorliegen. Geh. Archivrat Dr. Krieger hat im vergangenen 
Jahre die Arbeit für den 4. Band der Regesten der Markgrafen von Baden 
(Regesten des Markgrafen Karl 1453—75) soweit gefördert, daß noch im 
Jahre 1911 mit dem Druck begonnen werden kann. In gleicher Weise wird 
im nächsten Jahre der Druck der ersten Lieferung des zweiten Bandes der 
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, bearbeitet von Dr. Graf von Oberndorff, 
beginnen können. Diese Lieferung wird die Regesten der beiden ersten 
Regierungsjahre König Ruprechts (1401—02) enthalten. Professor Dr. Wille 
ist zunächst noch mit der Sammlung des Materials für seine Geschichte 
der rheinischen Pfalz beschäftigt. — Für die Herausgabe eines Nachtrag- 
bandes zur Politischen Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden und eines 
zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden 
war Archivdirektor Dr. Obser auch im vergangenen Jahre tätig. Professor 
Dr. Pfeilschifter hat die Sammlung von Briefen für die Korrespondenz des 
Fürstabts Martin Gerbert von St. Blasien fortgesetzt. Von dem Briefwechsel 
der Brüder Blaurer (Archivar Dr. Schieß in St. Gallen) ist der zweite Band 
erschienen; mit dem Druck des dritten Bandes wird im kommenden Jahre 
begonnen werden. — Die Herstellung der historischen Grundkarten des 
Großherzogtums Baden unter der Leitung des Vorstandes des Statistischen 
Landesamtes, Oberregierungsrats Dr. Lange, geht ihrem Abschluß entgegen. 
Die letzte Sektion (Pforzheim) wird im nächsten Jahre ausgegeben werden. 
Professor Dr. Gothein hat die Arbeiten für den zweiten Band seiner Wirt- 
schaftsgeschichte des Schwarzwaldes weiter gefördert. Für die Geschichte 
der badischen Verwaltungsorganissation von 1802—18 hat Dr. Andreas die 
Drucklegung des 1. Bandes für Ende des nächsten Jahres in Aussicht ge- 
stellt. Vom Oberbadischen Geschlechterbuch (Freiherr von Stotzingen) 
ist das 3. Heft des 3. Bandes erschienen, das 4. Heft wird noch in diesem 
Jahr, das 5. 1911 zur Ausgabe gelangen. Mit der Ausarbeitung neuer Ent- 
würfe für die Siegel und Wappen der badischen Gemeinden war Fr. Held 
beschäftigt. Ein 4. Heft der Badischen Städtesiegel ist in Vorbereitung. — 
Dr. Cahn in Frankfurt a.M. hat das Manuskript für das 1. Heft der Münz- 
und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Gebiete vor- 
gelegt. Die von Dr. Stamm begonnene Arbeit an der Bibliographie der 

Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 4. 40 


594 Nachrichten und Notizen II. 


badischen Geschichte wird Dr. Westermann an der Universitätsbibliothek 
in Heidelberg fortsetzen. Von den Bearbeitern der Oberrheinischen Stadt- 
rechte hat Professor Dr. Koehne an dem Register für die fränkische Ab- 
teilung weiter gearbeitet; dieses wie auch in der schwäbischen Abteilung 
die Stadtrechte von Neuenburg (Gerichtsassessor Merk) und von Konstanz 
(Professor Dr. Beyerle) werden voraussichtlich bis Ende 1911 druckfertig 
vorliegen. In diesem Jahre soll ferner auch das Register zum Überlinger- 
Stadtrecht (Dr. Geier) erscheinen. Am Freiburger Stadtrecht hat Dr. Lahusen 
weiter gearbeitet. — Die Pfleger der Kommission unter Leitung der Ober- 
pfleger Hofrat Prof. Dr. Roder, Stadtarchivrat Prof. Dr. Albert, Universitäts- 
bibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser und Professor 
Dr. Walter waren wie bisher für die Gemeinde- und Pfarrarchive tätig; die 
Verzeichnung der grundherrlichen Archive nähert sich dem Abschluß. Die 
Neuordnung der Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken weiter bzw. 

durchgeführt. — Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist 
der 25. Band erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 32 der Mit- 

teilungen der Badischen Historischen Kommission herausgegeben. Das 

Neujahrsblatt für 1910, ‚Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahr- 

hundert‘, von Professor Dr. Gothein gelangte anfangs des Jahres zur Aus- 

gabe. Das Neujahrsblatt für 1911 wird eine Arbeit von Professor Dr. Sauer 

in Freiburg über die Anfänge des Christentums im heutigen Baden bringen. 

Neu in ihr Programm aufgenommen hat die Kommission die Herausgabe 

der Weistümer des badischen Gebietes einschließlich der Dorfrechte. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Prof. 
Dr. Robert Davidson in Florenz wurde zum korrespondierenden Mit- 
glied der Münchner Akademie der Wissenschaften und zum Mitglied der 
Accademia dei Lincei in Rom gewählt. 

Todesfälle. Am 26. Mai 1910 starb der a o Drot der Geschichte Dr. 
Hermann Diemar in Marburg im Alter von 45 Jahren. Von seinen 
Schriften ist zu nennen seine Dissertation: Untersuchungen über die 
Schlacht bei Lützen (1890). Sonst bewegten sich seine Arbeiten zumeist 
auf dem Gebiet der rheinischen und hessischen Geschichte: Entstehung des 
deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund 
(1896); Hessen und die Reichsstadt Köln im 15. Jahrhundert, Regesten zur 
Hessischen und Deutschen Geschichte (1898) und die Ausgabe der Chroniken 
des Wigand Gerstenberg von Frankenberg (1909). 

Am 22. Juli 1910 starb in Chantilly im Alter von fast 84 Jahren 
Leopold Victor Delisle, der ehemalige Direktor der Pariser National- 
bibliothek. Über 30 Jahre hat er dieses Amtes gewaltet und hat durch 
seine Organisationstätigkeit der gelehrten Welt die ungeheueren Schätze 
dieses Institutes erst erschlossen und in vollem Maße zugänglich gemacht. 
Er war von Haus aus Paläograph und einer der Begründer unserer Hand- 
chriftenkunde. Es würde zu weit führen, hier auch nur die bedeutendsten 
seiner Schriften namhaft zu machen, es sei dafür auf die Jubiläumsga be 
hingewiesen: „Bibliographie des travaux de M. Léopold Delisle“, die ihm 
Paul Lacombe 1902 dargebracht hat. Mit Jourdain und de Wailly leitete 


Nachrichten und Notizen II. 595 


er die Herausgabe des „Recueil des historiens des Gaules et de la France“‘ 
und hatte als Mitglied der Société de l’histoire de France und der Société 
de l’École des chartes auch sonst bestimmenden Einfluß auf die geschicht- 
lichen Studien in Frankreich. Er selbst war einer der sorgsamsten und 
gewissenhaftesten Herausgeber mittelalterlicher Quellenschriften. Nachdem er 
im Jahre 1904 von der Regierung veranlaßt wurde sein Amt niederzulegen, 
übertrug ihm die Akademie von Frankreich, deren Mitglied er war, die 
Verwaltung der Bibliothek von Schloß Chantilly, welche er bis zu seinem 
Tode führte. 

Am 7. September starb in Leipzig im Alter von fast 73 Jahren der 
o. Prof. des Kirchen-, Staats- und deutschen Rechtes Geh. Hofrat Prof. 
Dr. Emil Albert Friedberg. Er war am 22. Dezember 1837 in Konitz 
geboren, studierte in Berlin und Heidelberg, habilitierte sich 1862 in Berlin, 
wurde 1865 ao. Prof. in Halle, 1868 als Ordinar nach Freiburg und 1869 
nach Leipzig berufen. Sein Hauptstudium war das Verhältnis zwischen 
Staat und Kirche. In zahlreichen Aufsätzen und Einzelschriften hat er 
diese Frage erörtert, so schon in seiner Dissertation De finium inter 
ecclesiam et civitatem regundorum iudicio (1861). Von anderen Schriften 
kommen hierfür vor allem noch in Betracht: Die evangelische und katho- 
lische Kirche der neu einverleibten Länder in ihren Beziehungen zur 
preußischen Landeskirche und zum Staat (1867); Das Veto der Regierungen 
bei Bischofswahlen (1869); Der Staat und die katholische Kirche im Groß- 
herzogtum Baden (1871, 2. Aufl. 1873); Das Deutsche Reich und die katho- 
lische Kirche (1872); Die Grenzen zwischen Staat und Kirche (1872); Die 
preußischen Gesetzentwürfe über die Stellung der Kirche zum Staat (1873); 
Der Staat und die Bischofswahlen in Deutschland (1874) und das geltend. 
Verfassungsrecht der evangelischen Landeskirchen in Deutschland und Öster- 
reich (1888). Dazu gesellen sich die Materialsammlungen: Sammlung der 
Aktenstücke zum ersten vatikanischen Konzil (1872), Aktenstücke die alt- 
katholische Bewegung betreffend (1876) und die geltenden Verfassungs- 
gesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen (4 Bde. 1885—92). Von 
seinen übrigen Arbeiten seien hier noch genannt: Aus deutschen Bußbüchern 
(1868); Geschichte der Zivilehe (1870, 2. Aufl. 1877) und dann vor allem 
seine Ausgabe des Corpus iuris canonici (2 Bde. 1879—81). Friedberg war 
seit 1864 Mitherausgeber der Zeitschrift für Kirchenrecht und seit 1892 
ihrer Nachfolgerin der Deutschen Zeitschrift für Kirchenrecht. 


Karl Krumbacher. 


Obwohl schon ein Jahr verflossen ist seit dem Hingang des Organisators 
der byzantinischen Studien, und obwohl ihm in den verschiedensten Zeit- 
schriften fachwissenschaftlichen wie allgemeinen Charakters zahlreiche Nach- 
rufe gewidmet worden sind, verdient doch gerade in einer historischen Zeit- 
schrift auf die weitgreifende Bedeutung seines Lebenswerkes um so mehr hin- 
gewiesen zu werden, als gerade von seiten der Historiker wenig für seine Wür- 
digung geschehen ist, wenn man von dem ausführlichen Nekrolog C. Wey- 
manns in den historisch-politischen Blättern 145 (1910) 161—176 absieht. 
Und doch, wenn auch Krumbacher kein eigentlicher Historiker war, so hat 


596 Nachrichten und Notizen Il. 


doch auch die Geschichtswissenschaft Grund, seiner dankbar zu gedenken. 
Nicht, weil er eine neue Spezialität, eine neue Disziplin in den Kreis der histo- 
risch-philologischen Wissenschaften eingeführt hat, sondern weil er durch die 
weitblickende Art und Weise, wie er es tat, den historischen Horizont erweitert, 
weil er die östliche Hemisphäre Europas für die methodische Geschichtsfor- 
schung erschlossen hat. Nicht als ob vor ihm nicht auch über byzantinische 
Geschichte viel gearbeitet worden wäre — man denke nur an Forscher wie 
Hirsch und Gelzer in Deutschland, Rambaud und Schlumberger in Frankreich, 
Wassilieff und Uspenskij in Rußland und Lambros in Griechenland —, aber das 
Bild dessen, was schon geleistet, und dessen was noch zu leisten ist, überblickt 
man doch erst völlig, nachdem Kr. in seiner Byzantinischen Literaturgeschichte 
auch die Historiker und Chronisten in der Totalität wie im Detail charakteri- 
siert und das Handwerkszeug für ihre weitere Bearbeitung zurechtgelegt 
hat. Wer dann mit der hinzugewachsenen Literatur sich vertraut machen 
will, der findet in der Bibliographie der Byzantinischen Zeitschrift eigene 
Abteilungen für die äußere und innere Geschichte von Byzanz, und wem auch 
dies zu mühevoll und zeitraubend ist, der braucht nur nach dem Generalindex 
der ersten zwölf Bände dieser Zeitschrift zu greifen und das Stichwort „Ge- 
schichte“ aufzuschlagen, um dort alles zu finden, was in jenen zwölf Bänden 
darüber erschienen ist. Auf Grund dieser drei Hilfsmittel gewinnt man jetzt 
eine viel lebendigere, umfassendere und vor allem richtigere Vorstellung über 
byzantinische Geschichte und ihre Probleme als es vorher möglich war, und 
wie sie sich jetzt auch in Werken, die der allgemeinen Belehrung dienen, wie 
in den Weltgeschichten von Lindner, Helmolt und Pflug-Hartungk, schon 
völlig durchgesetzt hat, was ohne Krumbachers rastlose Pionierarbeit nicht 
möglich gewesen wäre. Wenn schließlich noch daran erinnert wird, daß soeben 
das Erscheinen einer eigenen Zeitschrift für osteuropäische Geschichte an- 
gekündigt wird, so ist das nur eine direkte Konsequenz der Belebung, die die 
byzantinischen Studien durch Kr. erfahren haben; denn sie bilden ja die un- 
entbehrliche Grundlage für das Verständnis der osteuropäischen Geschichte 
überhaupt. Kr. selbst hatte ja auch schon hierin vorgearbeitet, wenn er in 
seinem programmatischen Aufsatz über den Kulturwert des Slawischen auf 
die immer gebieterischer sich aufdrängende Bedeutung des Slawentums, seiner 
Sprachen, Literaturen und seine Geschichte nachdrücklich hingewiesen hat. 

Zwanzig Jahre sind es gerade her, daß die Byzantinische Literaturgeschichte 
zum ersten Mal in die Welt ging, und im nächsten Jahre soll sie zum dritten 
Mal diesen Weg antreten. Der sie geschaffen, wird sie nun nicht mehr geleiten, 
aber der Weg selbst wird breiter, geebneter, gangbarer sein, und die Schar 
derer, die darauf wandeln, wird zunehmen. Mögen sie nicht des Mannes ver- 
gessen, der ihn einst mühsam gebahnt hat! 

Leipzig. Karl Dieterich. 


Erwiderung. 


Zur Frage der Jahrbücher magesmir, als einem der Hauptbeteiligten, 
erlaubt sein, mich zu den von B. Schmeidler hier (1910 Hft. 2, S. 168ff.) 
vorgebrachten Bemerkungen kurz zu äußern. 


‚Nachrichten und Notizen II. 597 


Ich muß mit etwas Persönlichem beginnen. Schmeidler hat es für nötig 
erachtet, zuerst auf die bekannten ungünstigen Besprechungen meines ersten 
Bandes der Jahrbücher unter Friedrich I. von Güterbock und Hampe hinzuwei- 
sen. Die letzteren habe ich in meiner Abhandlung „Zur Geschichte Friedrich 
Rotbarts“ zurückgewiesen, die ersteren waren so allgemein gehalten, daß dies 
mit einer Ausnahme nicht möglich war. Herr Schmeidler hat aber verschwiegen, 
daß daneben auch andere, günstige Besprechungen erschienen sind, und ich darf 
hier insbesondere auf eine sehr günstige hinweisen, welche inzwischen im „All- 
gemeinen Literaturblatt“ (1910 Nr. 10) von Juritsch veröffentlicht worden 
ist. Behauptet Schmeidler, daß nach den Ansichten jener Kritiker meine Arbeit 
„hinter berechtigten Anforderungen zurückbleibe“, so bezeichnet sie Juritsch 
als eine „geradezu mustergültige“, und Juritsch, der Verfasser der „Ge- 
schichte der Babenberger“ darf doch wohl auch als ein guter Kenner der Zeit 
betrachtet werden. Überhaupt: wäre es nicht so traurig, es wäre fast zum 
Lachen, wie sich die verschiedenen Kritiker auch sonst widersprechen. Wirft 
Hampe mir (und Meyer von Knonau) vor, „aus übertriebener Scheu vor jeder 
subjektiven Verarbeitung des Stoffes zum geistlosen Kompilator herab- 
zusinken“, so tadelt mich im (Leidener) „Museum“ (1910 Nr. 8) Bussemaker 
und in der „English Historical Review“ (1909 Okt.) Davis geradezu, daß ich 
hierin, in subjektiver Kritik, zu weit gegangen sei. Die eigentliche Aufgabe 
der Bearbeiter der Jahrbücher sei, die Quellen zu sammeln, zu vergleichen 
und zu interpretieren (his proper busines is to collect, to compare and to inter- 
pret the sources)! Schließt Davis seine Besprechung mit dem Lobe, meine Arbeit 
sei ehrenvoll für mich und für die Akademie, auf deren Kosten sie veröffentlicht 
worden, so liegt darin ein neuer erfreulicher Beweis, wie man im Ausland 
solche „Materialsammlungen“ gerechter beurteilt und einschätzt als bei uns. 

Was aber nun weiter den von Schmeidler berührten generellen Vorwurf 
betrifft, der gegen Meyer von Knonaus Jahrbücher und meinen ersten Band 
erhoben wurde, daß sie „nach falschen, auf die Dauer nicht durchführbaren 
Prinzipien gearbeitet seien“, so hat dagegen Meyer von Knonau im Vorwort 
zum letzten Band seines Heinrich V. mit Recht darauf hingewiesen (s. auch 
meine Abhandlung „Zur Geschichte Friedrich Rotbarts“ S. 22), daB wir uns 
an das (von Ranke aufgestellte, von Sybel wiederholte) ursprüngliche Programm 
der Historischen Kommission zu halten hatten. Für mich kam bei der Frage 
der Behandlung und Anlage der Jahrbücher unter Friedrich I. als ausschlag- 
gebend noch die Erwägung hinzu, daß dieselben die fehlende Neuauflage 
der Böhmerschen Regesten und die fehlenden Diplomata in den Mon. Germ. 
Histor. zu ersetzen hatten. Wenn ich sie in der äußeren Form am besten an die 
von Bernhardi anschließen zu sollen glaubte, geschah es, weil sie in mancher 
Beziehung am Ende einer Entwicklung stehen. Mit Toeches Heinrich VI. hätte 
dann eine andere Reihe begonnen, die über Winkelmann ins 13. Jahrh. führt, 
wo die Sache, wie ich selbst betont habe, ja ganz anders liegt, ähnlich wie bei den 
Jahrbüchern unter Otto II. und III., deren erster Band von einer beneidens- 
werten Knappheit sein konnte. 

Und damit komme ich von selbst auf den Einwand, den Schmeidler als den 
wichtigsten von allen gegen unsere Jahrbücher bezeichnet: „die Raumfrage“. 
Mit Verdruß sehe der Benutzer, der doch bisweilen auch Käufer sein solle, 


598 Nachrichten und Notizen I. 


einen dickleibigen Band nach dem andern erscheinen und frage sich, ob nicht 
dieselben Resultate auf weniger Raum, mit geringeren Kosten für Hersteller 
und Käufer, dargeboten werden könnten. Als oberster Zweck der Jahrbücher 
sei zweifellos ein reir wissenschaftlicher, als Benutzerpublikum ein rein wissen- 
schaftliches anzunehmen. Dann müsse aber jede Belastung der Jahrbücher 
durch Edition (Schmeidler versteht darunter Mitteilung von Quellenstellen) 
„als unberechtigt“ abgelehnt werden. Dem wissenschaftlichen Benutzer 
sei auch mit den längsten Zitaten nicht gedient, er müsse selbst an das Material 
herantreten, wolle er sich eine eigene, begründete Überzeugung bilden. „An Stelle 
der wörtlichen Quellenzitate (selbst aus entlegeneren Werken) sollte grundsätz- 
lich überall der Hinweis auf die Quelle und den Druckort, eventuell bis auf die 
Zeile, treten.“ Das ist nun freilich eine Ansicht, der ich für meinen Teil nicht 
scharf genug entgegentreten kann. Und zwar zunächst im Hinblick auf das, 
was früher von autoritativer Seite als Zweck und Aufgabe der „Jahrbücher“ 
hingestellt worden ist. Nach Sybel (s. Denkschrift S. 25ff.) sollten die „Jahr- 
bücher“ ein „Nachschlagebuch für den historischen Forscher und Lehrer 
sein, wo er den geschichtlichen Stoff aus den Quellen gesammelt, kritisch ge- 
sichtet und nach den bisherigen Ergebnissen der Forschung verarbeitet fände.“ 
Domm ler aber bemerkt in der „Geschichte des ostfränkischen Reiches“ Bd. I 
S. VII: „Die Nachweise aus den Quellen sollen die Möglichkeit gewähren, 
überall und durchweg den Behauptungen des Textes nachzugehen und ihren 
Grund zu prüfen.“ Es wäre traurig, wenn jeder wissenschaftliche Benutzer 
wirklich (aus einer Art Mißtrauen) immer seıbst auf die Quellen zurückgreifen 
müßte, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Vollends dem historischen 
Lehrer — die Kommission dachte hierbei gewiß nicht bloß an den Hochschul-, 
sondern vor allem auch an den Mittelschullehrer — zuzumuten, an der Hand 
der Zitate selbst die verschiedenen Monumentenbände und sonstigen Drucke 
nachzuschlagen?, erscheint mir geradezu als ein ungeheuerliches Verlangen, 
zumal wenn man bedenkt, mit wie viel Schwierigkeiten und — Ausgaben dies 
oft für den Forscher und Lehrer in einer kleineren Stadt verbunden ist. Welche 
Arbeit würde hier verschwendet, während der Bearbeiter das ganze Material 
säuberlich zusammengestellt in seinen Kästen verwahrt und nicht veröffent- 
lichen darf — aus Rücksicht auf den Hersteller und den Käufer! Der Hersteller, 
meine ich, kommt gar nicht in Betracht. Denn wieder ist es Ranke, der da sagte, 
(Werke Bd. 51/52, S. 488), derartige Werke, die sonst nicht leicht auf Privat- 
kosten gedruckt werden könnten, sollte eben die Historische Kommission über- 
nehmen! Was aber den Käufer betrifft, so getraue ich mir wohl jede Wette 
einzugehen, daß unter 100 Benutzern 99 lieber einige Mark mehr ausgeben 
würden, wenn sie das Quellenmaterial vollständig mitgeteilt vorfänden, als daß 


1 Cf. Ranke, Werke Bd. 51/52 S. 488: „eine Arbeit nicht zur Lektüre für 
das große Publikum, sondern zur Orientierung und zum Unterrichte für die, 
welche sich mit der Geschichte eingehend beschäftigen“. 

3 Wenn Schmeidler meint, es werde Sache der so vielfach tätigen Editions- 
unternehmungen secin, entlegenere Quellen (um mich kurz so auszudrücken), 
sofern sie wichtig seien, neu zu drucken, so darf man dagegen an die 
„Monumenta“ erinnern, bei denen wir es ja sehen, wie rasch solche Gesell- 
schaften arbeiten, um entlegenere Quellen neu zu publizieren. Und der 
neue „Muratori“ z. B., wird auch nicht überall zu finden sein. 


ur 


Nachrichten und Notizen II, 599 


sie es selbst an der Hand der Zitate — auch nur für einzelne Fälle — sich müh- 
selig beschaffen müßten. 

Weshalb, frage ich mich, denn überhaupt dieser ganze 6Lärm; da wir doch 
nicht am Anfang, sondern fast am Ende der Jahrbücher, wenigstens der älteren 
Zeit stehen? Wenn wir von der Fortsetzung der Jahrbücher unter Otto JI. 
und Otto III. absehen!, handelt es sich doch eigentlich nur mehr um 3—4 Bände 
Jahrbücher unter Friedrich I. Es wäre freilich auch mein Ideal gewesen, wenn 
ich bei meiner Arbeit die Neubearbeitung der Böhmerschen Regesten, die 
Ausgabe der Urkunden in den „Monumenten“ hätte benutzen und, wie Uhlirz, 
einfach hätte zitieren können und nur die anderen Quellenstellen hätte hin- 
zuzufügen brauchen. Es ist nicht meine Schuld, daß dies bisher nicht der Fall 
war. Dementsprechend habe ich mich bei meiner Bearbeitung verhalten zu 
müssen geglaubt, wenn ich dem ursprünglichen Zweck der Jahrbücher ent- 
sprechen wollte. Daß ich bei dem zweiten und den folgenden Bänden am 
leichtesten Kürzungen durch Beschränkung in der Mitteilung der Urkunden- 
texte vornehmen kann, ist unschwer einzusehen®?; auf die von Schmeidler 
angeregte Verringerung durch prinzipielle Weglassung aller chronikalischen 
Quellenstellen kann ich unmöglich eingehen. Ich müßte gewärtig sein, daß 
dann ein anderer aus den oben angegebenen Gründen (um anderen Forschern 
die Mühe zu ersparen) zur Ergänzung meiner Arbeit einmal das ganze Quellen- 
material veröffentlichen würde, da es der Regierung Friedrich Rotbarts an 
einer neueren derartigen kritischen Bearbeitung mit den Quellenbelegen (seit 
Giesebrecht) gebricht. 


München, Oktober 1910. H. Simonsfeld. 


Antwort. 


Prof. Simonsfeld beklagt sich, daß ich auf die bekannten ungünstigen Be- 
sprechungen seines ersten Bandes der Jahrbücher unter Friedrich I. hingewiesen 
und verschwiegen habe, daß daneben auch andere, günstige Besprechungen 
erschienen sind. Ich habe zu der Einzelausführung der Jahrbücher, speziell der 
Simonsfeldschen, und dem Wert derselben überhaupt nicht Stellung genommen 
und daher gar keine Veranlassung gehabt, lobende und tadelnde Be- 
sprechungen zusammenzustellen. Ich wollte einige prinzipielle Gesichts- 
punkte gegen die jetzige Gestaltung der Jahrbücher vorbringen und konnte 
dieselben naturgemäß nur an gleichfalls ablehnende Besprechungen an- 
knüpfen, habe dabei aber auch auf Simonsfelds Erwiderungen hingewiesen, 
also durchaus nichts verschweigen wollen. 

Die Jahrbücher Heinrichs IV. und V. und Friedrichs I. in der ihnen von 
ihren Bearbeitern gegebenen Gestalt stellen gewiß eine mögliche, nicht die 


! Die des 13, Jahrh. kommen, wie schon oben EE ebenfalls nicht 
in „Betracht. 
2 Übrigens ist es gerade Schmeidler gewesen, der bei Besprechung des 
4. Bandes der Meyer von Knonauschen Jahrbücher an dieser Stelle (Bd. VIII, 
1904 S. 150) „Untersuchungen über die Urkunden und das Urkundenwesen 
unter Heinrich IV.“ vermißt hat. 


600 . Nachrichten und Notizen II. 


einzig mögliche, Art der Ausführung des Programms der Histor. Kommission 
dar; aber die von S. zitierten Sybelschen Worte von der Sammlung des 
historischen Stoffes aus den Quellen sind durchaus nicht notwendig als Auf- 
forderung zum Textabdruck aufzufassen, und die ursprüngliche Formulierung 
bei Ranke S. W. 51/52, S. .88f. lautet doch auch anders als die bei Sybel, 
Vorträge und Abhandlungen S. 354f. Jedenfalls ist die Berechtigung 
der Anwendung der Sybelschen Grundsätze (in Simonsfelds Auffassung) 
auf die Jahrbücher Friedrichs I. in heutiger Zeit durchaus zu bestreiten. 
Heute wird kein Lehrer zu Zwecken des Vortrags und der Stoffmitteilung 
die Jahrbücher durcharbeiten; wer aber selbständig wissenschaftlich forschen 
will, für den kann in der Tat nur das’äußerste „Mißtrauen“, d. h. eigene 
Durchforschung der Quellen, oberstes Prinzip sein, wie jeder selbständige 
Forscher aus Erfahrung wissen wird. Diesen also allein in Frage kommenden 
Benutzern der Jahrbücher, die sie — zumal in der von S. verteidigten Gestalt — 
lediglich als Arbeitsmittel gebrauchen, kann der Abdruck der Quellenzitate 
bisweilen aus Bequemlichkeitsrücksichten willkommen sein, er darf ihnen aber 
niemals das eigene Quellenstudium ersetzen. Dann aber ist die Frage, wie weit 
man in Mitteilung der wörtlichen Zitate gehen soll, eine solche der Zweck- 
mäßigkeit. 

Simonsfeld stellt bei seiner Scheidung zweier Arten der Jahrbücher die 
Friedrichs I. zu der älteren Reihe, in Gegensatz zu denen des 13. Jahrh. W. Bern- 
hardi an der von mir a. a. O. angeführten Stelle zieht den Einschnitt wohl mit 
mehr Recht hinter Konrad III. bei Friedrich I. Das Fehlen der Regesten und 
Diplomata kann nicht den Abdruck literarischer Quellenstellen rechtfertigen, 
und daß die Mitteilung von Urkundentexten etwas anderes ist als Unter- 
suchungen über die Urkunden und das Urkundenwesen, ist wohl auch von 
selbst einleuchtend. Mag man den Abdruck von Stellen aus entlegenen Drucken, 
so relativ sein Wert für Forschungszwecke ist, als berechtigt zugestehen, so 
bleibt doch meines Erachtens die Forderung zu Recht bestehen: weniger Ab- 
druck von allgemein zugänglichem Material. 

Simonsfelds Bemerkungen über die Belanglosigkeit der Raum- und Preis- 
frage wären als richtig anzuerkennen, wenn er die Notwendigkeit und Berech- 
tigung der Zitate erwiesen hätte. Da dies nicht der Fall ist, so treffen diese und 
andere Ausführungen nicht den prinzipiellen Gehalt meiner Darlegungen, 
und ich brauche nicht im einzelnen darauf einzugehen. 


Leipzig. B. Scohmeidler. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Bac, De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


— 
~e e a e e e 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1909/1910 


BEARBEITET VON 


Dr. OSKAR MASSLOW 


ORBERBIBLIOTNIEKAR IN BONN 


o 


1910 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, 
EINSOHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften: Seite 
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2. 22.2.2... BIL. *78 
er ee 
8. Sprachkunde. . ... . be Bi en en ec > ee, A 
4. Paläographie; Diplomatik; KE EE DEE EENG, at, 
6. Sphragistik und Heraldik. . . . 2... 2 2 2 2 nn nn... #4. *76 
6. Numismatik . . . .. . een "Së FT65 
7. Genealogie, Einiliengeschichte ind Beete ch Br: rb RT 
I. Quellen: 
1. Allgemeine Sammlungen . . . . 2.22 ernennen. #7. #77 
2. Geschichtschreiber . . . » >: 2 2 2 2 m m nennen. #7. #77 
8. Urkunden und Akten. . .. . ee Sg *78 
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. soroa ee "O. 80 
II. Bearbeitungen: 
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . 222 22.2... . #10. *81 
2. Territorial-Geschichte . . . . . Kë E ee ra Me Se an ir Bl 
8. Geschichte einzelner Verhite. GE EE E VT 

a) Verfassung. b) Wirtschafts- u. Sustelgeschichie, et Recht und Gericht. 

d) Kriegswesen. œ) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst. 

g) Volksleben. 

4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . . . . . *25. *92 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 
Begebenheiten. 

1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . .. . . +30. *96 

a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutsaheit: in der Geschichte. 
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 
2. Fränkische Zeit bis 918... .. Ba e rer EE "E 
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit, c) Innere Verhältnisse. ; 
8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *36. *100 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
c) Innere Verhältnisse. 
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . *39. *102 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls 1V., 1254—1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


IV Inhalt. 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30,jährigen 


Krieges, 1517—1648 . 2 2 oaa a e l 
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555—1648. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche). 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 

Wilhelms I., 1648—1740 2 2. Corn 
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740-1789 . . . . 2 2 2 2 20. 
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789 1815. . 
9. Re, e Zeit seit 1815 ... 2: oe Co onen 


Seite 


*46. *106 


Soita 


16. TI 


8. *113 
8. *116 
2. 118 
i. *123 
127 


Teil I.* 


e aa” 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


41. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Jahresberichte d. G.-wias. etc. s. bei d. Zeit- 
schriften. [1 


Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges. 


f. Erdkde. zu Berlin. Bearb. v. O. 
Baschin (s. ’09, 2). XIV: `05. 
546 S. 8 M. [2 


Schrötter, F.„ Frhr. v, Dt. Münzkde. 
(Jahresberr. üb. d. num. Lit. '05 u. "oe Beig. 
z. Zt. f. Num. Bd. 26, 81-116.) — J. Menadier, 
Medaillenkunde. (Ebd. 120-41.) [3 


Unterkircher, K., Tirolisch - vorarlberg. 
Bibliogr.: 21, IIL 09-15. IX. "up (Forschgn. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 6, 306-12; 394- 
400.) [4 

Bibliographie d. schweiz. Ldkde. (s. ’09, 
6). III, 2. A. Wäber, Landes- u. Reise- 
beschreibgn. (Schluß v. III.) Beitr. z. Bibliogr. 
d. schweiz. Reiselit., 1891-1900, m. Nachtrr. 
a. d. Zeit vor 1891. xvj, 172 8. 2 M. — 
V, 9f. E. Boos-Jegher, Gewerbe u. In- 
dustrie. III. Gewerbl.-industr. Berufsbildg. 
Fachbll. u. Kataloge. 164 S. 1908. 2 M. — 
V,10c. Erziehgs.- u. Unterrichtewesen. Red. 
v. A. Bichler Bd. 3. Lehrmittel. xjv, 
329 S. 1908 2 M. 50. [5 


Hoppeler, R., Publikationen v. E. Egli. 
(Zwingliana ’09, Nr. 1, Bd. II, 261-69.) [5a 


Büchi, J.. Thurgauische Lit: oi (Thurg. 


Beitrr. z. vaterl. G. 48, 210-18.) (6 
Leidinger, G., Lit. Jahresrundschau: ’08. 
(Oberbayer. Arch. 54, 290-311.) (7 


Schön, Th. Württb. G.-Lit.: ’08, m. Nach- 
trr. v. ’05-’07. (Württb. Viertelj.hfte. 18, 482- 
519.) — Steiff, Württb. Lit.: ui. (Württb. 
Jahrbb. f. Stat. etc. ’08, v-xjx.) [8 


Baier, H., Bad. G.-Lit.: op (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 34, 479-552.) [9 
Teichmann, W. Elsäss. G.-Lit.: ’08. (Ebd. 
673-705.) [10 
Ingold, A. M. P., Autobibliographie. (In- 
gold, Miscell. Alsat. 5, 31-38. 109.) [11 


M Stee 15. Nov. 1909. 


merkt, 1909. 


Volts, Neue hess. Lit.: ’07 u.’08. (Quartalbli. 

d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. N.F. 4, 300 
-24.) , , , [13 
Marx, J., Trevirensia, Lit.kde. z. 
G. d. Trierer Lande. (Erg.-Hft. X v. 
Trier. Arch.) 154 S. 6 M. Abonn.- 
Pr.: 6 M. [13 
Visscher, R., Friesche Bibliographie: ’05- 
’08. (De Vrije Fries 21, 151-69.) [14 
Stechele, W. u. O. Dobenecker , Übers. üb. 
d. neuerdings erschienene Lit. z. thür. G. 
u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 
519-42.) t5 
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings er- 
schienene Schrr. u. Aufsätze f. sächs. G. u. 
Altertkde. (N. Arch. f. süchs. G. 30, 373-94.) [16 
Fischer-Benzon, R., v. Literaturber.: ’08,09, 
betr. Schlesw.- Holst. (Zt. d. G. f, schlesw.- 
holst. G. 39, 514-63.) (17 
Prochnow, G., Geschichtl. u. landeskundl. 
Lit. Pommerns: ’08. Mit Nachtrr. f. oi 
(Pomm. Jalırbb. 10, 223-52.) [18 
Nentwich, H. Lit. z. schles. G.: ’08. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schles. 43, 883-427.) [19 
Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: ’05 
u. ’06. Nebst Nachrr. (s. ’09, 2103). Schluß. 
(Altpr. Monatsschr. 46, 636-61.) Sep. Königsb.: 
Beyer. 1088. 3 M. — E. Machhols, Masuren 
im Evangel. Gemeindeblatt, Beitr. z. altpreuß. 


Bibliogr.: 1. X. 1845-31. XIT. 1907. (Mitt. d. 
Lit. Ges. Masovia 14, 152-93.) [20 

Feuereisen, A., Livländ. G.-Lit.: "oe Riga: 
Kymmel. 74 S. 2 M. CD 


Mühlbrecht, H., Übers. d. ges. staats- 
u. rechtswiss. Lit. (e op, 1908). Jg.41: 
’08. ZG, 390 S. 7 M. [22 

Kippenberg, O., Bibliographie d. kirchen- 
geschichtl. Lit.: 1. I.— 30. VI. ’09. (Zt. f. 
Kirch.-G. 30, Anhg. 51-166.) [23 

Loesche, G. u. G. A. Skalsky, Lit. Rund- 
schau üb. d. a Protestant. in Österr. betr. 
Veröffentlichgn.: 08. (Jahrb. d Ges. f. G. d. 
Protest. in Öst. 30, 192-243.) [24 

Srnekeruell. J. E„ Lit. üb. d. Volkslied. 
(Anz. f. dt. Altert. 38, 186-213.) [25 


— Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 1. Bibliographie. | 1 


*2 


2. Geographie. 

Atlas, Hist, d. öst. Alpenländer, s. ’09, 26. 
Rez. (v. Lfg. 1, d. Erläutergn. I, 1 u. d. Ab- 
hdlgn. I-VII): Gött. gel. Anz. ’09, 706 -28 
Ublirz. — H. Pirchegger, Steiermark im 
hist. Atl. d. öst. Alpenländer. (Zt. f. öst. 
Gymn. 60, 393-405.) [26 

Kißling, B., Topogr. u. G. Klein- 
fells am Hallbach (Nied.-Öst.). Wien: 


Kirsch. xı1j,3068. ; Abbildgn. 6M. [27 
Maier, Drei abgegangene Dörfer auf d. 
Markgn. Einsingen u. Eggingen, O.-A. Ulm 
bezw. Blaubeuren. (Schwäb. Arch. 27, 79f.) [28 
Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgte. 
Baden. 2. Aufl., s. '09, 29. Rez.: Hist. Jahrb. 


30, 339-41 Beyerle. [29 

Fabricius, W., Pfälz. Oberamt 
Simmern. (Westdt. Zt. 28, 70-131; 
Kte.) [30 


Martiny, R., Kulturgeogr. d. Kob- 
lenzer Verkehrsgebietes. Mit 2 Bei- 
lagen. (Forschgn. f. dt. Landes- u. 
Volkskde. XVIII, 5.) Stuttg.: Engel- 
horn. 90 S. 5 M. 50. [31 

Voigt, J. F., Elbkarten d. Heinr. Brandt 
v. 1638 u. 1698. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 
Jg. 28, Bd. 10, E (32 

Oldekop, H., Topogr. d. Herzogt. 
Holstein einschl. Kreis Herzogt. Lauen- 
burg, Fürstent. Lübeck, Enklaven (8) 
d. freien u. Hansest. Lübeck, En- 
klaven (4) d. fr. u. Hansest. Ham- 
burg. 2 Bde. Kiel: Lipsius & T. 


1908. 24 M. [33 

Wieries, R., Wüstungen Winetherode u. 
T'huringerode auf d. rechten Okerufer b. 
Harlingerode. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 280-91.) [34 

Bode, F., Bemerkgn. zu d. 1834 aufgest. 
Verzeichn. d. wüsten Marken d. Reg.-Bez. 
Merseburg. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. 
Forschgn. 23, 331-41.) — Ders., Wüstung 
Sornizk b. Bitterfeld. (Arch. f. Ldkde. d. 
Prov. Sachs. 18, 117-20.) — Ders., Üb. einige 
m. d. Petersberger Kloster in Beziehg. sto- 
hende Ortschaften u. Ortsnamen. (Ebd. 110- 
17.) — H. Größler, Forschgn. z. Gaugeogr. 
u. Ortsnamenkde. d. Bistümer Merseburg, 
Zeitz-Naumburg u. Meißen. (N. Arch. f. sächs. 
G. 30, 291-334.) [35 

Markgraf, Slawisch oder Dt.? in Leipzigs 
Umgebg. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
5, 71-83.) — O.Richter, Zur ältest. Ansicht d. 
St. Dresden. (Dresdner G.bll.’09,Jg.18,15£.) [36 

Martiny, Geschichtl. Atlas d. östl. Pro- 
vinzen d. preuß. Staates, (Korr.bl. d. Gesamt- 
Ver. ’09, Nr. 9/10.) (Vgl. ’09, 2125.) [37 

Drolshagen, 0., Neuvorpommern 
im Rahmen d. älteren Kartographie 
u. Landesaufnahme. Tl.Im. 5 Karten- 
ausschnitten. (Pomm. Jahrbb. 10, 
168-216.) [38 

Gemeindelexikon f. d. Kgr. Preußen 
(s. ’09, 2126). VII: Prov. Sachsen. 
221 S. 3 M. 20; XII: Rheinprovinz. 
244 S. 8 M. 80; Generalregister. 


2 Bde. xvj, 460; 497 S. 10 M. 80. [39 


Bibliographie Nr. 26—82. 


Graesse, J. G. Th., Orbis latinus. 
2. Aufl., m. besond. Berücks. d. 
mittelalterl. u. neuer. Latinität neu 
bearb. v. F. Benedict. Berl.: R. C. 


Schmidt. 348 S. 10 M. [40 
Hintner, V., Die Gsiesser Namen. Orts-, 
Flur- u. Personennamen. Wien: Hölder 
91 8. 3 M. 40. Rez.: Forsch. eto. z. G. Ti- 
rols etc. 6, 373-76 Noggler. — 
Ortsnamen im südl. u. südwestl. Böhmen. I. 
(s. "09, 2127). Sep. Prag: Calve. 1778. 2M. [41 
Skutsch - Dorff, 8., Basel u. Wesel. (Basler 
Zt. f. G. 9, 168-73.) — O. Ringholz, Geschicht!. 
Ortsnamen im Bez. Einsiedeln. (Mitt. d. Hist. 
Ver. d. Kant. Schwyz H. 17.) [42 
Gruber, K., Vordt. Ortsnamen im südl. 
Bayern. (Philol. u. volkskundl. Arbeiten, 
K.Vollmöller dargebr. S. 295-870.)— A. Kübler, 
Dt. Berg-, Fiur- u. Ortsnamen d. alpinen 
Iller-, Lech- u. Sannengebietes. Amberg: 
Pustet. 213 S.; Kartenrkizze 10 M. — Ch. 
Beck, Ortsnamen d. Pegnitztales u. d. Gräfen- 
berg-Erlanger Landes. M. Kte. a. d. Pfinzing- 
Atlas v. 1594. Nürnberg: Sebald. 3 M. 60. — 
Frhr. v. Guttenberg, Peunten in Oberfranken, 
im Algäu u. in Steiermark. (Korr.-Bl. d. Dt. 
Ges. f. Anthropol. 39, 25-33.) [43 
Beho, W., Hessische Ortsnamen in 
mundartl. Gestalt. (Zt. f. dt. Mundarten ’09, 
869-72.) — Ders., Schwälmer Ansiedign. u. 
Ortsnamen. (Hess. Bil. f. Volkskde.8,17-48.) [44 
Feise, W., Einbeck oder Eimbeck? Unter- 
suchg. üb. d. Namen d. Stadt u. s. Bedeutg. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.’09, 113-30.) [45 
Steenstrup, J., Do danske Stednavne. 
Deres Tolkning og hvad de oplyser om vort 
Lands Bebyggelse og Folkets Kultur gennom 
Tiderne. København: Gad 1908. 1 Kr. (48 
Größler, H., Sprachl. Zugehörigkeit d. 
Namens Pforts, m. Nachwort v. Heldmann. 
(N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23, 
342-56.) Vgl. ’08, 1922. — Erwiderg. v. P. 
Boehme u. Entgegng. Größlers. (Ebd. 
34, 84-96.) (47 
Mucke, E.. Wüstgn., Gewässer u. Holzgn. 
d. Neumark m. slav. Bonenngn. Nachtr. zu 
d. „Slav. Ortsnamen d Neumark“. H 7. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 33, 77-93.) — 
Ders., Slav. Orts- u. Fiurnamen a. d. Kreisen 
Lebus, Krossen u. Züllichau. (Ebd. 98-100.) [48 
Treblin, M., Zur Kunde v. d. schles. 
Ortsnamen. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 
20, 78-85.) (49 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (8.'09, 2182). 
II, 5: Cesso-cito.. Sp. 961-1200. 
IV, 6-7: Criminosus-cyulus. Sp. 1201 
-1594. à 7 M. 20. [50 


Grundriß d. german. Philol. (e. 
'08, 1924). Bd. II, Abtlg. 1. Lfg. 6. 
2. verb. u. verm. Aufl. xvj, S. 1135- 
1297; ıxvı] S 5 M. [51 


Wilmanns, W., Dt. Grammatik. 
Gotisch, Alt-, Mittel- u. Neuhoch- 
deutsch. Abtlg. III: Flexion. 2. Hälfte 


Geographie. — Sprachkunde. 


Nomenu. Pronomen. Straßh.: Trübner. 
S. 817-772. 9 M. [52 


Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb. 
5. neu bearb. Aufl.; hrsg. v. H Hirt 
(8. '09, 2135). Lfg. 7 u. 8. (II, 1-320.) 
à 1 M. 60. [53 

Kluge, F., Etymol. Wörterb. d. 
dt. Sprache. 7. Aufl. (8. '09, 2136). 
Lie 2-8. S. 145-519. 6 M. 50. [54 

Feist, 8., Etymol. Wörterb. d. 
gothisch. Sprache m. Einschl. d. sog. 
Krimgotischen (s. '09, 49). TIl. 
M-Z. Wortverzeichnisse. xvj, S. 193- 
380. 6 M. [55 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr.33 Aug. Gebhardt. 

Falk, H. 8. u. A. Torp, Norweg. - dänisch 
etymol. Wörterb. Dt. Bearb. v. H. Davidsen 
(8. '09, 2137). Lfg. 13-14. S. 881-1120. (Subskr.- 
Pr.: à 1 M. 50.) [56 


— e ue 


Moser, V., Hist.- grammat. Einführg. in d. 
frühneuhochdt. Schriftdialekte, s. ’09, 3138. 
Rez.: Ana, f. dt. Altert. 33, 147-67 Jellinek. [57 

» P., Beitrr. z. Dialektgeogr. d. 
österr. Alpenländer. (Zt. f. dt. Mundarten 
Ou, 1-24.) — G. Kisch, Zur Wortforschg. 
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ’09, Nr. 9.) 
— A. Scheiner, Die Schenker Herrenmund- 
" art. (Arch. desselb. Ver. N.F., 36, 269-308.) [58 


Idiotikon, Schweiz. (s. '09, 2142). 
H.64. Bd. VI, Sp. 1889-1938. 2 M. [59 


ertaog, G., Stud. üb. d. Kemptener 
Kanzlei- u. Literatursprache bis 1600. Progr. 
88. 


Burghausen ’08. 3 [60 
Fischer, Herm., Schwib. Wörterb 


(8. '09, 2145). Lfg. 26 u. 27. (Bd. II, 


481-800.) à 3 M. [61 

Rez. v. I u. II: Anz. f. dt. Altert. 33, 26- 
43 Teuchert. 

Dietzel, Frs., Mundart d Dorfes Wach- 
bach im O -A. Mergentheim. (Aus: Alemannia 
N. F. 9, 33-64; 109-36.) Würzb. Diss. '08. 64 9. 
Rez.: 7t. f. dt. Mundarten '09, 90-93 Veit. [62 

Koehnlein, M. u. F. W. Ande, Zum Wor. 
terb. d. elsäss. Mundarten. (Jahrb. f. G. ete. 
Els.-Lothr. 35, 214-37.) [63 

Follmann, M. F., Wörterb. d. dt.- 
lothr. Mundarten, (= Nr. 206.) Lpz.: 


Quelle & M. xvj, 571 S. 82 M. [64 
Rez.: Dt. Lit.-2tg. ’09, Nr. 45 Martin. 
Reis, H., Mundarten d. Großherzogtums 

Hessen. (Zt. f. dt. Mundarten ’08, 302-16. 

'09, 97-117 etc. 389-384.) Sep. Halle: Waisen- 

haus. 131 S. 8 M. [65 
Schönhoff, H., Emsländ. Gram- 

matik. Laut- u. Formenlehre d. ems- 

länd. Mundarten. M. Karte. (Germ. 

Biblioth.) Heidelb.: Winter. 

7 M. 


228 S. 

Mensing, O., Schleswig - Holst. Wörterb, 
Bericht üb. d. J. ’08-8, (Zt. d. Ges. f. schlesw..- 
holst. G. 38, 483-85.) [67 

B » R., Idiotikon v. Filsdorf bei 
Halberstadt. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 34, 45-103.) [68 


66 


' arten (s. ’09, 58). 
3 M. 60. 


— 1 


-- Paläographie; Di plomatik. 


“3 


Müller- Fraureuth, K., Wörterb. 
d. obersächs. u. erzgebirg. Mund- 
Lfg. 2. S. 113-256. 

[69 

Philipp, O., Nachlese zum Wortschatz d. 
Zwickauer Mundart. (Zt. f. dt. Mundarten 
'09, 351-63.) 

en, W., 
Dubraucke. (Mitt. 


3M 


[70 
Wortschatz d. Mundart v. 
d Schles. Ges. f. Volks- 


kde. 20, 43-70.) [71 
Reichert, Herm., Breslauer Personennamen 
d. 13. u. 14. Jb. Bresl. Diss. 37 5. [72 


Ortsnamen-Lit. s. Nr. 40ff. 


4. Paldographie; Diplomatik ; 
Chronologie. 

Traube, Zur Paläogr. u. Handschriftenkde., 

8. '09, 2161. Rez.: Hist. Zt. 103, 567-69 Brandi; 


Anz. f. dt. Altert. 33, 227-29 trocker; Engl. 
bist. rev. 24, 546 f. Kenyon. [73 
. V. A. 


Monumenta palaeogr., hrsg 
Chroust (s. ’09, 2152). Abt.I, Ser. II, 
Lie 2. 10 Taf.; 34S Text. 20M. [74 

Steffens, F., Lat. Paläogr. (s. ’09, 
67). Suppl. z. 1. Aufl. 2. Abt. Taf 24- 
47 m. Text auf d. Rückseite u. 2 S. 
Text. 12 M. -- 2, verm. Aufl. Schl.- 
Abt. III. Taf. 87-125 nebst Texthft. 
(kplt. 40 M.) [75 

Ihm, M., Palaeogr. lat. Exempla 
cod. lat. photot. expressa scholarum 
maxime in usum. Series I. Lpz.: 


Teubner. Fol. 18 Taf. ; 16 S. 5 M. [76 

Bonelli, Codice paleogr. Lombardo, s. ’09, 
70. Rez.: N. Arch. 34, bunt H. Br.; Dt. Lit.- 
Ztg. ’09, Nr. 11 Tangl; Arch. stor. it. 48, 


163-68 Schiaparelli. 77 

v P. M, Entwicklig 
d. neuzeitlichen Bullenschrift. (Röm. 
Quartalschr. 23, II, 16-34.) [78 


Nelis, H., Études de diplomat. médiéval] 
(8. °07, 2035). II: L’authenticité de la donation 
du comte Robert à l’abbaye de Saint-Trond, 


741. (Anal. p. s. à l'hist. eccl. de la Belg. 
35, 1-15.) [79 

Tangl, M., Forschen. zu Karolinger- 
Diplomen. (Arch. f. rkundenforschg. 
2, 167-326.) 80 

Schiaparelli, L., I diplomi dei 
Re d'Italia. Ricerche stor.-dipl. (s. 


'09, 80). Parte I: 
ined. di Rodolfo II. 


Pavia. sui diplomi 


(Bull. d. Ist. 

(e! 
duplice rela- 
italiano nel 


Rez.: N. Arch. 35, 311 f. H. Br. 
1* 


"4 


Mitis, v., Stud. z. älter. österr. Urkunden- 


wesen, 8. ’09, 83. Rez.: N. Arch. 34, 279f. 
Tangl. , [83 
Acta regum Bohemiae selecta 


photot. expressa. Codicis a 
Bohemiae appendix. Fasc. 
Kivnät 1908. Fol. 14 Taf. 20 M. Gi 
Pirenne, Album Belge de dipl, s. ’09, 2160. 
Rez.: N. Arch. 35, 326-28 Br. [85 
Weemaes, R., Les actes privés on Belg. 
depuis le 10. jusqu’au commenc. du 12. siècle. 
Etude dipl. (s. '09, 81). Sep. Louvain: Bureaux 
des Analectes. 106 8. 6 fr. ! [86 
Die 


Curschmann, F., älteren 
Papsturkk. d. Erzbistums Hamburg. 


Dipl. Untersuchg. Hamb.: Voß. 1295., 


10 Taf. 12 M. [87 
hillmann, Beitrr. z. Urkk.-wesen d. 
älter. Bischöfe v. Camin, s. ’08, 1951. Rez.: 


Hist. Vierteljschr. 11, 403f. Salis; Pomm. 
e 9, 189-91; Monatsbll. d. Ges. f. WE 
, 108, Nr. 4 Wehrmann. 


Heinemann, B., Beitrr. z. a 
wesen d Bischöfe v. Konstanz im 
13. Jh. (Abhh. z. mittl. u. neuer. G. 
XIV.) Berl.-Wilmersdorf: Rothschild. 
112 S. 15 Urkk.-Fksm. als Beil. 
5 M. [89 


Loew, Dio ältest. Kalendarien a. Monte 
Cassino, 8. ’09, 91. Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 6 
Levison; Arch. stor. it. 5. Ser., 42,169 Amelli; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Kubitschek. [90 

Hintner, V., Bemerkenswerte Ausdrücke 
in mhd. Urkk. bei Bezeichng. d. Zeit, d. 
Tages u. d. Feste. (Zt. f. dt. Wortforschg. 
10, 38-44.) [91 

Callewaert, 0., Nouv. recherches sur la 
chronol. mêdiév. en Flandre. L (Ann. de 
Soc. d'émul. de Bruges 59, 41-62.) — Ders., 
Le Style de Noël et l'indiction impér. dans 
les chartes de Philippe d'Alsace. (Ebd. 57, 
150-58.) [92 

Ei Th.. Die Datierg. in G.schreibg. 
d. Dt. Reiches währ. d 1. Hälfte d 13. Jh. 
1200-1254. Greifswald. Diss. 125 S. [93 

Krieger, A., Einführg. d. gregor. Kalen- 
ders in d. Markgrafsch. Baden. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 24, 365-68.) [94 


ö. Sphragistik und Heraldik. 


Wibel, H., Die Siegel d. Dt. Kaiser 
u. Könige. (N. Arch. 35, 246-62.) 
Vgl. ’09, 2165. [95 

Schweizer, P., Siegelabbildgn. z. 
Urkk.buch d. Stadt u. Landsch. Zürich 
(s. '08, 224). Lfg. VO. S. 111-28; 
9 Taf. 3 M. [96 

Reinecke, W., Eine Siegelfälschg. (Lüne- 
burg. Museumsbll. 6, 189f) — P. Zimmer- 
mann, Sicegelstempel d Grafen Siegfrieds II. 
u. V. v. Blankenburg. (Braunschw. Magasa. 
'09, 99-101.) — H. Siebert, Sigillum com- 
mendatoris in Burowe. (Mitt. d. Ver. f. 
anhalt, G. 11, 227-29.) [97 


Bibliographie Nr. 83—140. 


Davies, A. ©. F., A complete 
guide to heraldry. Lond. 660 S. 
14 M. 20. [98 


Khull- Kholwald, F., Vom Wappenrechte 
„Bürgerlicher‘‘. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols 


etc. 6, 165-69.) — E. Jacobs, Heraldik u. 
Siegelkunde. Zur G. d. Bürgersiegel. (Zt. 
d. Harz-Ver. 41, 207-47.) [99 


Siebmachers Wappenbuch (s. '09, 
104). Lfg. 583-536. à 6 M. [100 
Inh.: Die: 533 = Bd. IV, A H. 13 (Nieder- 
öst. Adel). 1-36; Taf. 1- 12. — Lfg. 54 = 
Bd. V, 8. E 4 (Borger), Geschlechter). $S. 57 
-14; Taf. 61-80. — Lfg. 535 = Bd. VI, 1. 
H. 24 (Abgestorb. bayer. Adel). S. 133-56; 
Taf. 94-108. — Lfg. 536 = Bd. I, m. H. 8 
(Die dt. Bouveraine u. Lande). S. 117-42; 
Taf. 127-44. Í 
Hauptmann, F., Wappen in d. 
Historia minor d. Matthäus Pari- 
siensis. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“ 
N.F. 19, 20-56.) [101 
Fischnaler, 0., Vigil Rabers „Wappen- 
buch d. Arlberg Bruderschaft in Weimar“. 
(Dt. Herold ’09, Nr. 8. [102 
Pösinger, B., Die ältest. Stammbücher d. 
Stiftes Kremsmünster. (Jahrb. d. herald. Ges. 
„Adlor“ N.F. 19, 91-97.) — E. Razehak, 
appen d. Städte Troppau u. Jägerndorf. 
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Österr.- Schles. 3, 
(108 
P., Das Zugerwappen im 
G. Mit 2 Taf. (Zuger Neujahrsbl. 
’09.) (104 
Roth, F., Aufkommen d. neuen Augs- 
burger Statpir m. d. Capitäl u. d. Cisa- oder 
Cybelekopf um 1540. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Schwaben u. Neub. 35, 115-27.) (105 
Hagen, v„ Wappen d. Fam. v. Hagen in 
Angeln. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) — F. Schacht, 
Die Hofmarken d. Kirchspiels Herzhorn. 
(Ebd. Nr. 2.) [106 
Ghyczy v. Ghyoz zu Assakürth u. Ablancs- 
kürth, P., Stammbuch d Stephan Jeszenszky 
v. Nagyjeszen. (Jahrb. d. herald. Ges. „Adler“ 
N.F. 19, 76-90.) [107 


6. Numismatik. 


Friedensburg, Die Münze in d. Kultur-G., 
s. ’09, 2174. Rez.: Zt. f. Num. 27, 405-7 
Menadier; Dt. Lit.-Ztg. "og, Nr 42 
Schwinkowski. [108 

Haike, Handwörterb. d Münzkde., s. ’09, 
2175. Rez.: Zt. f£. Num. 27, 403-5 Menadier; 
Hist. Zt. 103, 646f. Edw. Schröder. (109 


Lichte d. 


Engel, A. et R. Serrure, Traité de num. 


du moy. Age. T. III, ». mi, 97. Rez.: Hist. 
Ste, 103, 173-78 E. Schröder. [110 


Dessi, V., I tremessi langob. a proposito 
di un piccolo ripostiglio di monete d’oro di 
Liutprando, rinvenuto presso il villaggio di 
Ossi, Sassari. (Riv. ital di num. ’08, 295 
-311.) 

Schrötter, F. Frhr. v., 
Ernstrode, Kr. Thorn. (Mitt. d Coppernicus- 
Ver. 14, 53f.) — A. Luschin v. Ebengreuth, 
Steirische Münzfunde, Fundtabellen u. Er- 
gebnisse. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 161-215.) — 
8. Wigersma, Muntvonsten van vroeg- 
13 eeuwsche halbe obolen in Friesland. (De 
Vrije Fries 21, 79-181; 4 Taf) — P. Gößler, 
Neue Münzfunde a. Württemb.: ’07-'09. 


Chronologie — Sphragist.u.Heraldik.— Numism.— Genealogie, Familiengesch. *5 


(Württb. Vierteljhfte. 18, 408-17.) — L. Schuch, 
Münzenfund v. Jakobsdorf. (Mitt. d. G.- u. 
Alt. - Ver. Liegnitz 3, 187f.) — Fr. Wiegand, 
Münzfund in Greifswald. (Pomm. Jabrbb. 
10, 221.) o [112 

Luschin v. Ebengreuth, A., Um- 
risse e. Münz-G. d. altösterr. Lande 
vor 1500. (Num. Zt. N.F. 2, 137-90.) 
Sep. Graz: Leuschner & L. 2 M. 
— K. Schalk, Zur G. d. öst. Münz- 
wesens unt. Leopold I. (s. "og, 114). 


Forts. (Ebd. 229-62.) [113 
, E., Beitrr. z. schles. Münzwesen. 
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Österr.-Schles. 3, 31- 


41 ) — Ders., Jügerndorf als Münzstätte d. 
Markgrafen v. Brandenb. im 16. u. 17. Jh. 
(Ebd. 4, 118-25.) [114 
, E.. La collezione numis. della 

città di Basilea. (Bollet. di numismat. ’08, 
97.) — J. M. Weber - Strebel, Münzwesen 
v. Zug u. d. beabsichtigte Geldprügen in 
Baar. (Zuger Neujahrsbl, '09.) — M. de 
Palésieux -du Pan Num. de l'évėchė de Sion 
(Rev. suisse de num. 14, 265-352. 15, 1-37.) [115 
. J. Ra Das alte Geld in Bayern 
(Altbayer. Monatsschr. 8, 60-67.) — Ders, 
Die Münzgewichte m. besond. Bücks. auf 
Bayern. (Ebd. 7, 45-47.) — Ders., Münzfuß 
in Bayern u. s. Wandlgn. bis z. neuen dt. 
Reichswährg. (Ebd. 9, 37-40.) [116 
Schöttle, G., Münz- u. Geldwesen 
d. Bodenseegegenden, d. Allgüus u. 
d. übrigen Oberschwabens im 13. Jh. 


(Num. Zt. N.F. 2, 191-228) [117 
Binder, Württb. Münz- u. Medaillenkunde; 
neu bearb. v. Ebner, s. ’08, 88. Rez. v. 
H. 1-5: Hist. Zt. 102, 649-51 Edw. Schröder. [118 
Joseph, P., Münzen v. Worms, s. ’09, 121. 
Rez.: Zt. f. Num. 27, 407-11 Menadier. [119 
Klein, J. H., Alte Münznamen v. d. Nieder- 
wupper. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. "09. 
175 f.) [120 


Bordeaux, P., Docc. monét. con- 
cern. les quatre départements réunis 
de la rive gauche du Rhin de 1799 
à 1813. (Aus: Rev. belge de num. ’08.) 


Brux.: Goemaere. 63S.; Taf. 2fr. [121 
Gosses, J. H., Utrechtsch en Friesch- 
Groningsch geld van de 11de tot d. aanvang 
d. 14de eeuw. (Tijdschr. van het Ned. Ge- 
nootsch. v. munt en penningkde. ’08, 158; 
E (122 
einmeistee, P. Nachtrr. z. Mona OG. d. 
Grafschaft Holstein - - Schauenburg. (Zt. f. 
Num. 37, 378-83.) Vgl. ’09, 123.) [123 
Jeep, W. Die unter Hrzg. Wilhelms Re- 
gierg. (1831-84) ausgemünzten Braunschw. 
Gulden u. Couranttaler. (Braunschw. Magaz. 
’09, 43-48; 57-60.) [124 


Schröter, Ernst, Münzen u. Me- 
daillen d. Weißenfelser Herzogs- 


hauses. Tl. I. Progr. Weißenf. 4°. 
82 S. [126 
Schmidt, Berth. u. Knab, Beußische 


Münz-G., bearb. unt. Mitwirkg. v. J. Erb- 
stein, s. ’08, 1977. Res.: Zt. d. Ver. f. thür. 
G. 18, 418f. Dobenecker; N. Arch. f. sächs. 
@. 80, 371f. Friederich. — @. Francke, Die 
Münze in Weida. (In: Reus. Forschgn.) [126 


Schrötter, F., Frhr. v., 2 Entwürfe zu 
preud. Talerstempeln m. eigenhänd. Bemerkgıı. 
d. Könige Friedr. Wiih. L u. Friedr. d. Gr. 
(Zt. f. Num. 27, 884-88; 2 Taf.) [127 

Friedensburg, F., Oborschles. Anteil an d. 
Münz-G. Schles. (Oberschles. 6, 567-73.) [128 


Schwinkowski, W., Geldwesen in 
Preußen ont Herzog Albrecht, 1525 
-69. (Zt. f. Num. 27, 185-377.) [129 


Semrau, A., Beitrr. z. Münz-G. d. St. 
Thorn. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 14, 5-9.) [130 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Heydenreich,E., Familiengeschicht!. 
Quellenkde. Lpz.: Degener. jx, xvj, 


617 S. 15 M. [131 

Rez.: Dt. Herold '09, Nr. 6; Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 24, 531 f. Obser; Zt. f. Bozialwisn, 
13, 771 v. Below. — A. Tille, Gencal. Quellen 
(Dt. G.bll. 10, 53 f. D 


Hofkalender, Gothaisch. geneal. 
(s. '09, 2187). Jg. 147: '10. 8M. [132 

Schenk zu Schweinsberg, G., Frhr. v., 
Genealog. Stud. z. Reichs-G. (Arch. f. 
hess. G. N. F. 6, 465-93.) [183 

Herlitz, G., G. d. Herzöge v. Meran 
&. d. Hause Andechs. Hall. Diss. 
95 S. — L. Schönach, Geneal. Aut- 
zeichngn. üb. d. Görzer Grafen in d. 
ehem. Karthause Schnals. (Forsch. 
etc. z. G. Tirols etc. 6, 159-61.) -- 
©. Trotter, Zur Frage d. Herkunft 
d. Kärntner Grafen v. Ortenburg. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 


601 f) [184 
Roth, C. Grafen v. Saugern. (Basler Zt. 
f. G. 9, 44-65.) [135 


Walter, F.. Wittelsbachergrab in d. Mann- 
heim. Trinitatiekirche. (Mannh. G.bll. ’09, 
Nr. 4.) [136 

Morneweg, K., Stammtaf. d. mediat. 
Hauses Erbach. 2. Aufl Stuttgart 
1908. [187 

Vocheser, J., G. d. fürstl. Hauses Wald- 
buch in Schwaben, s. ’08, 1985. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 80 Tumbült; Lit. Zbl. "ou, 
Nr. 48; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 28, 581-83 -r; 
Schwäb. Arch. 37, 91 Beck. [188 


Suble, Beitrr. f. Geneal. d. Grafen 
v. Stolberg (8. "09, 134). Schluß. (Zt. 
d. Harz-Ver. 42, 1-25.) — ©. Köhler, 
Stammtaf. d. Grafen v. Honstein. 
(Ebd. 143-656.) [189 

Taschenbuch, Gothaisch. geneal., 
d. gräfl. Häuser (s. og, 2195). Jg. 83: 
"0 8 M. — Dass. d. freiherrl. 
Häuser. Jg. 60: '10. 8 M. — Dass. 
d. uradel. Häuser. Jg. 11: ’10. 8 M. 
— Dass d. briefadel. Häuser. 
Jg. 4: '10. 8 M. [140 


"6 


Haan, Fr., Frhr. v., Geneal. Auszüge a. d. 
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. K. K. u. ö. Land- 
rechtes 1762-1859 (s. "Ou, 106). Forts. (Jahrb. 
d. Herald. Ges. „Adler“ N. F. 19, 106-44.) — 
H. W. Hölllinger, Offiz. Verzeichn. d. Stadt- 
adels v. St. Pölten a. d. J. 1643. (Ebd. 98-105.) 
-- A. v. Bosizio - Thurnberg, Goritiensia. 
(Ebd. 56-75.) [141 


Schiviz v. Schivizhoffen, L., Der 
Adel in d. Matriken d. St. Graz. 


Graz: Moser. 650 S. 20 M. [142 
Kießkalt, ER, Bildwerke d. ehemal. Cister- 
cienserinnen-Klosters Himmelkron. (Arch. f. 
G. etc. v. Oberfraunk. 24, Hft. 1, 113-237.) [148 
Schöu, Th, Nachrr. üb. adel. Geschlechter 

a. d. Kirchenbüchern, Chroniken u. Rats- 
protokollen d. Reichsst. Reutlingen seit 1500. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 87, 177 
-87.) [144 
Familiengeschichtl. Notizen. (Hessen- 

land ’09, Nr. 20f.) [145 
Lorme, Ed. de, Auszüge a. d. Kirchen- 
büchern d. franz.-ref. Gemeinde v. Carlshafen 
a. d. Weser 1699-1835. (G.bll. d Dt. Huge- 
notten-Ver XIII, 9.) Magdeb.: Heinrichs- 
hofen. 38 S. 80 Pf. [146 
Index alphab. Fasciculorum, in quibus 
Nobilium ac Patriciaruım Familiarum, quae 
in terris Brunsvico-Luneburgicis et Finitimis 
olim floruerunt, atque etiamnum florent. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. ctc. 37, 145-61.) — 
J. P. Manecke, Inhalts- Verz. d in d. Kgl. 
Bibl. zu Hannover befindl. Handschr. „Go- 
nealog. Schauplatz d in d. Chur- u. Hertzogl. 
Braunsw.-Lüneb. Ländern befindl. Adels." 
(Ebd. 162-76.) [147 
Wollesen, E., Geneal. Ausbeute a. Wer- 
bener Kircheubüchern. (Dt. Herold ’09, 
Nr. 11.) [148 
Thiem, P., Geschlechtsnamen in Urkk. d. 
}Hledwigsstiftes zu Brieg. (Ebd. Nr. 9) — 
O. v. Dassel, Auszüge a. Kirchenbüchern d. 
kath. Kirche zu Endersdorf in Schles. (Fa- 
ıniliengeschichtl. Bl1. 8, 15; 37.) [149 
Koerner, B., Beitrr. z. Stammkunde d. 
Geschlechter d Dt.-Kroner Landes. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. etc. 87, 109-44.) [150 


Hübner, O., Stammb. d. Freiberg. Patrizier- 
fam. Alnpeck. (Mitt. d. Freiberg. Altert.- 


ver. 44.) [151 

Fircks, Frhr. Ed. v., Descendenz d. 
Jakob Anderson. (Jahrb. f. Geneal. otc. 
‘05 u. ’06, 328.) [152 


Bassermann, E. u. K., Bassermann’- 
xche Familien-Nachrr. (s. ’08, 113). M. D. 
1908. 109 8. [153 

Biedermann, v., Aus d. Fam.-Arch. 
d. Reichsfreiherrn v. Biedermann. 
H. 1: Erzgebirg. Urkk. u. Nachırr. a. 
d. 16.-18. Jh. Leipz.: Hesse. 4°. 
48 S. [154 

Boie, K. u. R. Fam. Boie, Brunsbütteler 
Linie. Bilder a. d. Thundertj. G. e. Dith- 
marschen Geschlechtes. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 


holst. G. 39, 1-132.) [155 
Braun, H., Aus d. Chronik d. Fam. 
Rraun. (Hessenland ’09, Nr. 18.) [156 


Jahnel, 0. Die von Bünau auf Blanken- 
stein. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs 
31, 177-202.) (157 

Daubenspeck, H., Hof u. Familien 
Daubenspeck Als Hs. gedr. Papier- 
mühle S.-A.: Vogt. vi, 114 8. 4°. [158 


Bibliographie Nr. 141—216. 


Günther, F., Dörrefeld. (Zt. d. Harz- 
Ver. 42, 25-39.) [159 
Heydenreich, E., Zur G. d. Fam. v. Do- 


marus. (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [160 

Stackelberg, O. M. Frhr. v., Stammtaf. 
d. Fam. v. Dücker in Estland. (Jahrb. f. 
Geneal. etc. ’05 u. '06, 237) (161 


Schön, Th., Fam. Duvernoy. Stuttg.: 
Wittwer. 197 8.; Stammtaf. 4M. [162 
Stotsingen, O. Frhr. v., Gedenkbll. d. 
Echter v. Mespelbruunn u. d. Grafen v. 
Ingelheim, gen. Echter v. Mespelbrunn. (Arch. 
d. Hist. Ver. f. Unterfrank. 50, 179-200.) [163 
Gersdorff, Geschlecht v. Gersdorff. 
Dresden 1906: National-Dr. 32 8. [164 
Gerstmann, B. E. H., Ahnentaf. d. 
Gerstmann-Mentzel (Schlesien). Lpz.: 
Selbstverl. 1908. 1 Bl. Fol. [165 
Jahnel, C., Zur Fam.-G. derer v. Haug- 
witz. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs 


31, 278-80.) [166 

Rahden, Frhr. v., Beitr. z. Frage d. Her- 
kunft d. Fam. v. Heyking. (Jahrb. f. 
Gencal. otc. ’05 u. ’06, 288.) [167 


Wernicke, E., Genealogisches u. Herald. 
üb. d. Schles.-Ostpreuß. Geschlecht „(v.) Jach- 
mann“ (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [168 

Klingelhöfler, Th., G. d. Fam. Klingel- 
höffer. Frankf. a. M.: Knauer. 244 S. 
15 M. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 886f. 
Diemar. [19 

Wartmann, W., Zur G. d. Geschl. Knob- 
loch in d Schweiz. (Schweiz. Arch. f. 
Herald. 22, Hft. 3/4.) (170 

Dobeneck, A. Frhr. v., G. d. ausgestorh. 
Geschlechts v. Kotzau. (Arch. f. G. etc. v. 
Oberfrank. 24, Hft. 1, 1-111.) [171 

Buchholts, Arend: Fam. Lessing. 3 Bde. 
Berl.: Dr. v. O. v. Holten. Fol. 593 8. [172 

Brunner, H., Herren v. Lippa (s. "ou, 
2224). Forte. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schles. 13, 372-86.) [173 

Velden, A. v. den, Fam. v. Loen in Köln 
u. Frankfurt a. M. (e ’09, 2225). (Dt. Herold 
09, Nr. 10, 206f. — Vgl.: Ebd. 208.) [174 

Lutteroth, A. W., Zur Ahnentaf. d. 
A. W. Lutteroth zu Hamburg. Die 8. Ge- 
neration. (Familiengeschichtl. B11. 2,191.) [175 

Lützow, Frhr. v., v.Manstein-v.8tein- 
mann. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) [176 


Schmidt, Geo., Fam. v. Man- 
teuffel. Abt. 2: Freiherrl. Kurländ. 
Linie. Berl : Stargardt. 106 S.; Ab- 
bildgn.; 6 Stammtaf. 8 M. [177 


(Abt. 1: Freiherrl. Sächs.-Niederlaus. Linie 
ersch. 1905.) 

Borries, E. v., Geschlecht v. Müllen- 
heim, Aufsteigen, Entwicklig. u. Ausbreitung. 
(Zt. LO d. Oberrh. N.F. 24, 445-71.) [178 

Haensch, L., Fam. Nesen. (Mitt. d. Ges. 


f. Zittauer G. Nr. 6.) [179 
Stammbaumblätter d. Fam. v Nida. 
Nr. 1-4. 8. 1-24. [180 


Oesterwits, H., Fam.Oesterwitz. Auf- 
zeichngn. nach Akten u. Mitt. Gießen: Oester- 
witz. 31 8. 1 M. 50. Dat 

Oppenheim, A., Stammb. d. e Lemle 
Moses abstammend. Fam. Oppenheim. Mit 


hist. Einleitg. v. Loewenstein. Mannlı. 
1908. 38 S. [182 
Pelser - Berensberg, v., Zur G. d. Ge- 


schlechter v. Pelser-Beəerensborg. Zu- 
sammengest. d. M, W. A.O. v. Pelser-Berens- 
berg. I. II. Als Mskr. gedr. Aachen 1908: 
Drieven. 2. Bd. 4°. [183 


Familiengesch. u. Biogr. — Allgem. Quellensammlgn. — Geschichtschreiber. *7 


Rode, H. M. W., Gendal. d. Fam. Rode. 
Hamb.: Rode. (Nicht im Handel.) [184 


Oblendort, H., Beitrr. z. G. d. Grafen 
v. Roden. (Hannov. G.-bll. 12, 298-343.) [185 
Velden, A. v. den, Fam. Roeder in 
Frankenthal (e. ’08, 137). Forts. (Monatsschr. 
d. Frankenth. Altert.-Ver. ’08 u. ’09.) [186 


Familiennachrichten d. Fam. Sachs d 
Junghanns u. verwandter Fam. Nr. 34. 
1908. 5 8. [187 


Schönhoft, H., Die Schatte zur Schwaken- 
burg, Burgmannen zu Haselünne. (Dt. Herold 
’09, Nr. 7.) [188 

Langer, E., Mittelalterl. Haus-G@. 
d. edlen Fam. Thun 2 ’09, 2240). 
H. 6: Jakob IJ. u. s. Fam. Ergänzt 


u. hrsg v. R. Rich. M. Beilagen 
CXIH-CXXV. 101 S.; S. 281*-858*. 
5 M. [189 


Rez. v. H. 3-5: Forsch. etc. z. G. Tirols 
eto. 6, 379-81 Neugebauer. 

Sommerfeldt, G., Troningen-Truhen- 
dingen. (Dt. Herold ’09, Nr. 7.) [190 

Unbescheid, W. H., Chron. d. Fam. Un- 
bescheid. Hft. 4. Dresd.: Rauchhaus. 
1908. 8. 137-60, 7 u. 8 8. [191 

Heldmann, A., Niederrhein. Adelsgeschlecht 
Virmont. (Allg. dt. Biogr. 55, 832-41.) [199 

Wagner, A., Die zehn Geschwister Wa ner 
Hamburg. Familien-G., a. alt. Briefen u. Über- 
liefergn. Hamb. : Seitz. 4028.; Taf. 15M. [198 


Ried, E. H. v., Untersuchgn. üb. d. Her- 
kunft d. tirol. Edelgeschlechts v. Wanga. 
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 
6, 22-34; 197-40; 250-68; 348-58.) [194 

Weißker, M. A., Beitrr. f. G. u. Geneal. 
d. Fam. Weißker. JI. Dresd.: Gärtner. 
XxXxX, 693 RB: Taff. u. Abb. [195 

Sommerteldt, G., Zur G. d. Geschlechts 
v. WeyBel. (Dt. Herold ’09, Nr. 9.) [196 

Wrangel, R. Frhr. v., Fam. 
v. Wrangel 1887-1908 als Nachtr. 
zu E. v. Maltitz’ G. d. Fam. v. Wrangel. 
Görlitz: Starke. vonj, 54 S. 4°. 
12 M. [197 

Wrochem, V. v., Famil.-G. d. Geschl. 
v. Wrochem. I. Nebst Stammb. Ratibor. 
1908. Fol. (Dag 

Velden, A. v. d Zur Ahlınentaf. d. Grafen 
Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold "og Nr. 
10.) a [199 

Biographie, Allg. dt. (s. '09, 2244). 
Bd. LV, 1—8 (Lfg. 271-73). S. 1-480. 
7 M. 20. [200 


Sitzmann, E., Dictionn. de biogr. 
des hommes célèbres de l'Alsace 
depuis les temps les plus reculés 
jusqu’à nos jours. I. A-J Rixheim: 
Sutter. 874 S. [201 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F., 24, 717-19 
H. Kaiser. 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Katalog d. dt. Handschrr. d. K. K. 
öff, u. Univ.-Bibl. zu Prag. I: Hss. bis 


etwa 1550. Prag :Calve. 156S.4 M. [202 
Binz, G., Handschrr. d. öffentl. Bibl. d. 
Univ. Basel. Abtie.1. Dt. Handschrr. s. og, 
2039. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 83, 125-29 
Strauch. [203 
Quellen u. Erörterungen z. bayer. u. dt. 
G. N.F. (s. ug 191). I, 2. (Ulr. Fütrer, 
Bayer. Chronik). V, 2 s. Nr. 252. [204 
Handwerker, O. Zur G.d. Handschriften- 
samımlg. d. Würzburg. Univ.-Biblioth. (Zbl. 
f. Bibliothw. 36, 485-516.) [205 
Quellen z. lothr. G. (s. "09. 2219). Bd. XII 
8. Nr. 64. [206 
Verzeichnis d. Handschrr. d. Hist. Archivs 
d. 8t. Trier (s. 09, 185). Bog. 13 u. 14: 
Nr. 385-432. (Trier. Arch. 14 u. 15, Beil. 
S. 193-224). [207 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. 109. 
2256. XXXIV, 2 s. Nr. 241. [208 
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats- 
archiven (s. ’09, 190). 82 (Friedr. 1. Gr. Brief- 
wechsel m. Voltaire. ID. 83 u. 84 ( Bär, 
Westpreuß. unt. Friedr. d. Gr. I u. II). [209 
Geschichtsquellen Mecklenburg., s. Nr. 216. 


[210 

Günther, O., Katal. d Handschrr. 
d. Danzig. Stadtbibl. (s. '05, 191). 
TI. II. 424 S. 10 M. [211 


2. Geschichtschreiber. 


Scriptores rorum Germ. in usum scholarum : 
Annales Xantenses et Annales Vedastini. 
Helmoldi cron. Slavorum. Johannis abb. 
Victoriens. liber certarum hist. [312 


Schulz, M., Lehre v. d. hist. Me- 
thode bei d. G.-schreibern d. Mittel- 
alters, 6.-13. Jh. (Abhälgn. z. mittl. 
u. neuer. G. XIII.) Berl.-Wilmersd.: 


Rothschild. 148 8 5 M. [218 
Rez.: N. Arch. 35, 269f. B. Schm. 
Meister, A. u. A. Ruppel, Die 


Straßb. Chronik d. Joh. Geo. Sa- 
ladin (s. °09, 194). Forts. (Mitt. d. 
Ges. f. Erhaltg. d. Geschicht). Denk- 
mäler im Elsaß 28, 182-281) [214 
Mechtel’s, J., Limburg. Chronik (1409- 
1610) in ibr. Beziehgn. z. G. d. Stadt u. 
Grafsch. Diez. Hrsg. v. H. Heck jun. (Ver- 
öffentl. d. Ortsgruppe Diez d. Ver. f. nass. 
Altertkde. u. G.forschg. 6.) Diez: Meckel 
28 9.; Taf. 50 Pf. (315 
Chroniken d. Klosters Ribnitz. 
Bearb. v. Fr. Dechen. (= Nr. 210.) 
Schwerin: Bärensprung. 18, 279 S. 
8 M. [216 
Rez : N. "Arch. 35, 286 f. A. H. 


- ln. 


*8 Bibliographie Nr. 217—263. 


3. Urkunden und Akten. 


Lippert, W., Archivliteratur. (Hist. 
Vierteljschr. 12, 457-62.) (817 


Regesta Habsburgica. Abt. 1, bearb. v. 
Steinacker, s. ’06, 316. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 21, 849-51 Fueter; Hist. Vier- 
teljachr. 12, 316-18 Steinherz. [218 

Fontes rer. Austr. 3. Abt.: Diplomata et 
Acta (s.’09, 2269). Bd. 62 (Briefwechs. d. Eneas 
Silvius Piccolomini. Abt. 1, Bd. II). (219 


Gebauer, J., Sammlg. v. Originalen 
u. Akten fremder Provenienz im k. 
böhm. Landesarch. (Mitt. a.d. Landes- 


arch. d. Kgr. Böhmen 2, 77-179.) [220 

Hausotter, A., Das Arch. d. Ortsmuseums 
in Kunewald (Kuhländchen). (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mähr. u. Schles.10,417-235. 13, 433-39.) (221 


Urkundenbuch d. St. Basel (s. ’08, 
2062). XI: 1602-1797. Beach e 
A. Huber. 472 S. 82 M. [222 

Urkundenbuch d. Stadt u. Land- 
schaft Zürich; bearb. v. J. Escher 
u. P. Schweizer (s. ’09, 206). VII, 
Hälfte 1: 1804-1308. S. 1-200. 
(Subskr.-Pr.: 6 M. 25.) — Siegel- 
abbildgn. Lfg. 7T s. Nr. 96. [223 

Materislien z. Standes- u. Landes- 
G. Graubündens 1464-1803; hrsg. v. 
F. Jecklin fe '07, 2171). II: Texte. 


571 S. 12 M. [224 
Rez. v. I: Forsch. etc. z. G. Tirols u. 
Vorarlb. 6, 381-85 Wieser. 


Urkundenbuch, Wirtemberg. (s. 
"Ou, 2178). X: 1292-1296. 1, 616 S. 
4°. 10M. [225 

Res : Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 4091 
Rietschel. 

Roder, Chr., Freiherrl. Roth v. 
Schreckensteinsches Arch. zu Billa- 
fingen. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 81, 
110-85.) — W. Frhr. v. Ow- Wachen- 
dorf, Freiherrl. v. Mentzingensches 
Arch. zu Hugstetten b. Freiburg. 
Nachtr. (Ebd. 136f.) — Ders., Set 
v. Kagenecksches Arch. zu Weiler- 
Stegen b. Kirchzarten. (Ebd. 138f.) 
— Bened. Schwarz, Archivalien d. 
Gemeinde Rust, Bez.amt Ettenheim. 
(Ebd. 140-42.) [226 


Reegel, X. u. 0. A. Hanauer, Invent.- 
somm. des archives communales de 
la ville de Haguenau. Ant£rieures 
a 1790. Haguenau: Ulrich. 1865[!] 
[1908]. 270 S. [227 

Scherien, A., Summar. Inventar 
d. alten Archivs d. St. Ammersch- 
weier, Kr. Rappoltsweiler, Ob.-Elsaß. 


Colmar: Straßb. Dr.- u. Verl.-Anst. 
x, 42 S. 8 M. [228 
Urkundenbuch z. rhein. Kirch.-G. : 8. 


(239 

J., Übersicht üb. d. 
Inhalt d. kleiner. Arch. d. Rhein- 
rovinz (s. '06, 288). III, 2: Kreise 

ochem u. Prüm. S. 89-186. Kae 

z. 26. Jahresber. d Ges. f. rhein. G.kde.) 
II, 3: Kreise Enpen, Montjoie u. 
Malmedy. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrhein. Beihft.e IX.) Köln: 
Boisseree. jx u. S. 187-315. 8 M. 60. 
(Auch Anhg. z. 28. Jahresber. d. 


Ges.) 230 
Rez. v. I u. II: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 30, 369-78 Richter. 
Urkundenbuch d. Abtei Heisterbach, bearb. 
v. Ford. Schmitz,s.’08,178. Rez.: Westdt. 
Zt. 28, 329-38 Kisky. (231 


Analecta Vnticano-belg. (s. ’09, 2291). 
IH, 1 (Jean XXII, Lettres II, 1). [232 

Brom, Gisb., Archivalia in Italie 
belangr. v. d. gesch. v. Nederland. 
D. I: Rome. Vaticaansch Archief (s. 
’09, 220). St. 2. (Rijks geschiedk. 
Publicatiön. KLS VI.) S.465-1116.[233 

Kernkamp, G. W., Baltische archi- 
valia. Onderzoek naar archivalia, 
belangr. voor de gesch. van Neder- 
land in Stockholm, Kopenhag. en de 
Duitsche Oostzeesteden. uka ge- 
schiedkund. Publicatiön. Kl Ser. W) 
’s Gravenh.: Nijhof. 22; 863 S. 
8 fl. [234 

Vannerus, J., Inventaire des ar- 
chives de l'abbaye de Tongerloo 
reposant aux archives de l'état à 
Anvers. (Analectes de l’ordre de 
Prémontré IV u. V.) [235 


Urkunden- Buch, Westfäl. (s. '09, 
228). VIII: Urkk. d. Bist. Münster 
v. 1301-25. Abtlg.2: 1310-16. Beach, 
v. R. Krumbholtz. S. 201-400. 
7 M. 50. 236 

Inventare d. nichtstaatl. ive 
d. Prov. Hannov. 1: H. Hoogeweg, 
Kreis Alfeld. (Forschgn. z. G. Nieder- 
sachsens II, 8.) Hannov.: Hahn. 78 S. 
2 M. 50. 2: A. Peters, Kr. Gronau. 
(Forschgn. II, 4.) Ebd. 808.2M.75.[237 

Gundlach, F., Zur G. d. Kieler Stadt- 
archivs. Zugleich 1. Bericht üb. d. Stadt- 
arch.: 1. I. ’07 bis 31. IIL a Kiel: Dr. v. 
Jensen. 60 8. [238 

Andresen, L., Acta Tunderensia. 
Mitt. a. e tondern. Kopiensammlig. 
(e. ’09, 2297). TI. II. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 89, 174-232.) — 


Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. *9 


K. Seitz, Aktenstücke z. G. d. Elb- 
marschen. (Ebd. 344-81.) —W. Jessen, 
Übers. üb. d. Eckernförder Kirchen- 
arch. (Ebd. 8382-98.) [239 


Codex diplom. Saxoniae regiae. 
Hrsg. v. O. Posse u. H. Ermisch. 
Hauptabtlg. I. Abtlg. B. Bd. III: 
Urkk. d. Markgrafen v. Meißen u. 
Landgrafen v. Thüringen. 3. Bd. I: 


1407-18. Hrsg. v. H. Ermisch. 
Lpz.: Giesecke & D. xvj, 564 S. 
25 M. [240 


Rez. v. II u. III: N. Arch. f. sächs. G. 
30, 349-53 Kötzechke. v. III: Dt. Lit. -Ztg. 
n9, Nr. 46 D Schäfer. 


Urkundenbuch d. Klosters Pforte 
(s. "05. 234). II, Halbbd. 1, 1351-1500; 
bearb. v. P. Boehme. (= Nr. 208.) 


xıj, 868 S. 9 M. [241 
Koch, H., Das Schloßarchiv zu Brandis. 
(Dt. Herold '09, Nr. 6.) [242 
Codex dipl. Silesiae (s. ’09, 237). XXV. 


(Bauch, Breslauer Schulwesen vor d. Ref.) 
Rez. v. XXIV: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09, 
Nr. 7 Kern. [243 

Wutke, K., Silesiaca im Brit. Mus. zu 
London. (Schles. G.bll. ’09, 61-64.) — Unter 
laufi, Neisser Urkk. im Diözesan - Arch. zu 
Breslau (s. ’08, 190). Schluß. (Ber. d. wiss. 
Ges. „Philomathie“ in Neisse 34, 1-52.) [244 


Urkundenbuch, Preußisches. Polit. 
Abtlg. 1, 2; bearb. v. Seraphim. 
Mit Heike zu Bd. I. Königeb.: 
Hartung. 60 M. (Subskr.-Pr. bis 
1. Jan. '10: 40 M.) [245 

Akten u. Becesse d. livländ. 
Ständetage. Hrsg. v. O. Staven- 
hagen (s. ’09, 2304). II: 1494-1535. 
Beach v. Arbusow. Lfg. 8-4 
S. 321-640. [246 


Altmann, W. u. E. Bernheim, 
Ausgewählte Urkk. z. Erläuterg. d. 
Vert OG Dtlds. im Mittelalter. 4. verb. 
Aufl. Berl.: Weidmann. xjv, 463 S. 
7 M. 40. [247 

Recueil, Nouv., génér. de traités 
etc. relat. aux rapports de droit 
intern. de G. F. de Martens, cont. 


p. F. Stoerk (s. '09, 2306). 3. BS. 
I, 3 u. II, 1. S. 641-975; 320 S. 
30 M. [248 


Kallina, Frhr. e A., Die nieder- 
österr. Fideikommißurkk. (Jurist. DU. 


Jg. 34, Nr. 15-18, 28, 29.) [249 

Rez.: Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhm. 
47, Lit. Beil., 22-24 Horcicka. 

Adá A V., Auszüge a. d. Urbarien 
d. Herrschaft Chroustovic v. d. J. 1675 u. 
1777. (Czech.) (Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. 
Wiss. ’08, Nr. 12.) 26 8. [250 


Sammlung schweiz. Rechtsquellen. 
Abtlg. XVI: Rechtsquellen d. Kantons 
Argau. TI. I: Stadtrechte, Bd. IV: 
Stadtrechte v. Bremgarten u. Lenz- 
burg. Bearb. u. hreg. v. W. Merz. 
Aarau: Sauerländer. xvj, 424 8: 
2 Taf. 12M. [251 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 80, Germ.-Abt,., 
467-70 Stutz. 

Bitterauf, Th., Die Traditionen 
d. Hochstifts Freising (s. '07, 2901). 
I: 926-1283. (V v. Nr. 204.) ıxı), 
944 S.; 1 Taf. 19 M. [252 

Stadtrechte, Oberrhein. (s. ’06, 
2113 u. ’09, 2312). Fränk. Rechte. 
Hft. 8: Grünsfeld, Neidenau, Oster- 
burken. Beach v. C. Koehne. 
S. 989-1063. 2 M. 50. [253 

Landtagsakten v. Jülich- Berg, II: 1400- 
1610, hrsg. v. G. v. Below, 8.’09, 2314. Rez.: 
Westdt. Zt. 28, 343-48 O. R. Redlich. [254 

Cartulaire de l'anc. grand Tonlien 
de Bruges, p. p. L. Gilliodts van 
Severen (s. '09, 2315). S. VI. 5208. 
16 fr. [255 


Rechtsquellen, Die niederdt., Ostfries- 
lands, hrsg. v. C. Borchling, s. ’09, 246 
Rez.: Hans. G bll. 86, 211-18 Frensdorff.;, Zt. 
d.Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 327-31 Hie [256 


Regesta chartarum Italiae (s. "og, 
200). IV: Regesto di Coltibuono a 
cura di L. Pagliai. xj, 311 S. 
& M. 80. V: Regesto di Camaldoli 
a cura di L. Schiaparelli e F. 
Baldasseroni. Vol. II. 837 8S. 
9 M. 20. [257 

esta pontificum romanorum, 
ed. P. F. Kehr (s. '09, 2321). IV: 
Umbria; Picenum; Marsia. xxxjv, 
336 S. 12 M. [258 

Rez. v. IIT (Etruria): Lit. Zbl. ’09, Nr. 44 
Pflugk-Harttung; Hist. Zt. 104, 147f. Uhlirz. 

Otto, H., D. Avignoneser Inventar 
d. päpstl. Archivs v. 1366 u. d. Pri- 
vilegiensammig. d. Fieschi u. d. Pla- 
tina. (Qu. u. Forsch. 12, 132-88.) [259 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Vierling, A., Die Bußbücherhandschrr. d. 
K. B. Hof- u. Staatsbibl. in München. (Ober- 
bayer. Arch. 54, 247-82.) [260 

R.. Alter u. Bestand d. Kirchen- 
bücher im Großhrzgt. Hessen. (Mitt.d. Zentral- 
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 4, 9-34. [261 

Veder, W. R., Nogmaals de oude Doop-,Trouw- 
en Begrafnisregisters op het archief te Amster- 
dam. (Nederl. Archievenblad 17, 116-24.) [262 

Gemmeke, A., Über Ursprung u. Entwickig. 
d. Kirchenbücherim allgem. u. d. Kirchenbücher 
im Bist. Paderborn im besond. (Der kathol. 
Seelsorger, Jg. 20 HI 7-12.) (263 


*10 Bibliographie Nr. 264—317. 


Obst, E., Stadt Bitterfeld im Spiegel ihrer 
Kirchenbücher. M. Anh. üb. d. G. d. Kirchen- 
bücher. Bitterfeld: Böhme. 68 S. 1 M. 10. [264 

Mehring, @., Das Vaterunser als polit. 
Kampfmittel. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 
129-42.) [265 


Kemmerich, M., Dt. Kaiser u. Könige im 
Bilde. Lpz.: Klinkhardt & B. 60 S. 4°. 2 M. 50. 
Eez.: Hist. Zt. 104, 618-21 S. Riezler. [266 

Philippi, Zu d. Porträts dt. Herrscher s. 
’09, 2326. Bez.: N. Arch. 35, 297. H. Br. (267 


Bergner, H., Staatl. Denkmalpflege 1906-08. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 'U9, Nr. 7.) [268 


Kunsttopographie, Österr. (s. ’09, 
2328). III: H. Tietze, Polit. Bez. 
Melk. M. Beitrr. v. E. Katsch- 
thaler, H. Obermaier u. H. Sitte. 
480 8.; Kte. u. 28 Taf. 36 M. 80. [269 

Topographie d. hist. u. Kunst- 
Denkmale im Rer Böhmen (s. ’09 
2329). XXIV: A. Podlaha, Polit. 
Bez. Böhm.-Brod. 238 S., 3 Taf. 
13 M. 50. [270 

Rahn, J. R., Zur Statist. schweiz. Kunst- 
denkmäler (s. "02. 227). Forsch.: Th. Durrer, 
Unterwalden. S. 401-464. (Beil. z. Anz. f. 
schw. Altertkde. N.F. X, 4 u. X], 1-2.) Sep. 
Zürich: Beer. 50 Pf. [271 


Denkmale u. Erinnerungen d. Hau- 
ses Wittelsbach im bayer. National- 
museum. Hrgb. v. d. Kgl. Direkt. d. 


bayer. Nationalmuseums. Münch. 
Nationalmus. 4°. 268 S., 42 Taf. 
An. 35 M. [272 


(Kataloge d. Baver. National-Museums in 
München.) 


Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s. 
’09, 262). II. Reg.-Bez. Oberpfalz u. 
Regensburg. Hft. 11. G. Hager, 
Bez.-Amt Eschenbach. 1728.; 10 Taf.; 
Kte.7M. H.16: F. Mader, Stadt 
Amberg. 2078.; 11 Taf. 9 M. [273 


Woltt, F., Einrichtgn. u. Tätigkeit d. staatl. 


Denkmalpflege im Elsaß 1889-1909. (Ver- 
öffentlichen. d. Kais. Denkmal-Archivs zu 
Straßburg.) Strßb.: Beust. 164 S. 6 M. [274 
Berichte üb. d. Tätigkeit d. Dro. Komm. 
f. d. Denkmalpflege in d. Rheinprov. u. d. 
Prov.-Mus. z. Bonn u. ne Ei ’09, 264). XIII: 
1908. 143 8.; 21 Taf. M. (275 
Inventaire Ge de Gand (e ’08, 
222). Fasc. 43-49. & 3 fr. 50. [276 
Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg.- 
Bez. Cassel (°07, 2244). II: C. A. 


v. Drach, Kreis Fritzlar. 215 H 


Nebst Atlas v. 244 Taf. 30 M. [277. 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 382-85 
P.Weber. — Rez.v.III (Grafsch. Schaumburg): 
Ebd. 41, 294-97 Chr. Rauch. 


Bau- u. Kunstdenkmäler v. West- 
falen (s. ’08, 2114). Hrsg. v. A. 
Ludorff. Mit geschichtl. Einleitg. 
v. Darpe, 28: Kreis Gelsenkirchen 
Land. 43 S.; 3 Ktn. u. 3 Taf. 29: 
Kreis Gelsenkirchen Stadt. 40 S.; 
4 Ktn. u. 8 Taf. à 1 M. 20. [278 

Darstellung, Beschreib. d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Sachsen (s. °09, 2334).  Hft. 28: 
W. Rassow, Kreis Heiligenstadt. Ge- 
schichtl. Einleitg. u. Orts-G. nach d. 
Entwurfe v. Karl Meyer bearb. v. 
Reischel. Geschichtl. Karte v. 
Reischel. 404 S.; 3 Taf. 14 M. [279 

Bau- u. Kunst-Denkmäler Thü- 
ringens (s. ’07, 2246). H 35: G. 
Voß. Hirzgt. Sachs.-Meining, Kr. 
Meiningen. Amtsgerichtsbez. Sal- 
zungen. 130 8.; 26 Taf. 6 M. 60. [280 

Kunstdenkmäler d. Prov. Branden- 
burg (s. ’09, 268). 1, 1: Kreis West- 
priegnitz. Bearb. v. P. Eichholz. 
F. Solger, W. Spatz. LXXXJX, 
369 S.; 4 Ktn. u. 49 Taf. 20 M. [281 

Bau- und Kunstdenkmäler d. Prov. 
Pommern (s. ’09, 269) TI. II: Hft. 14, 
Abt. 1: H. Lemcke, Reg.-Bez. 
Stettin. Hft. 14, Abt. 1: Kgl. Schloß 
in Stettin. 128 S.; 10 Taf. SCH [282 

Graef, P., Wichtigste Baudenk- 
mäler d. Prov. Posen. 42 Lichtdr.-Taf. 
M. Vorw. d. Hrsg. u. erl. Text v. 
L. Kaemmerer. Berl.: Bl. f. 
Architekt. u. Kunsthandwerk. 24 §.; 
Abbildgn. Fol. 24 M. [283 
e Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Westpreußen. Bd. III: Pomeranien; 
Hi 3: Kreis Stuhm, bearb. v. 
Bernh. Schmid. Danzig: Saunier. 
dAn. 384 S.; 24 Taf. [284 


Bericht d. Konservators d. Kunstdenkmäler 
d. Prov. Ostpreuß. (s. "00. 269). VII: 1908. 
42 S.; Taf. IM. 1285 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 
Lamprecht, K., Dt. G. (s. ’09, 272). 
Bd. XI (3. Abt. Neueste Zeit. Zeit- 
alter d. subjekt. Seelenlebens. Bd. IV), 


| Hälfte 2. jx S., S. 361-749. 6 M. 


Schluß-Bd. XII: Anhang; Bibliogr.; 


Register. 439 S. 6 M. [286 
Rez. d. ganz. Werkes: Dt. Lit.-Ztg. '10, 
Nr.10 v. Krotschmayr; v. 8. Abt., IV, 1u.2: 


| Lit. Zbl. ’09, Nr. 28 u. '10, Nr.3. F. Fdch. 


And. schrift]. Quell. u. Denkm. — Allg. dtsche. Gesch. — Territorial-Gesch. * 11 


Jäger, O., Dt. G. I. Bis z. westfäl. 
Frieden. II: Vom westfäl. Frieden 
bis z. Gegenw. Münch.: Beck vu. 
668; xj, 690 S. 12 M. [287 

Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr.4 Fdch.; Hist. 
Jahrb. 31, (ost. Haug. 

Einhart, Dt. G. Lpz.: Dieterich x, 
420 S.; 3M. (2. verb. u. verm. Aufl. 
ebd. xj, 426 S. 3 M.) 

Weltgeschichte., Hrsg. v. J. v. 
Pflugk-Harttung. II: Mittelalter. 


Berl.: Ullstein. xırj, 662 S. 16 M. [289 

Inh.: v. Pflugk-Harttung, Välker- 
wanderg. u. Frankenreich; G. Kau fmann, 
Kaisertum u. Papsttum bis z. Ende d. 13. Jh.: 
W. Friedensbu rg, Ausgang d. Mittel- 
alters: A. Brückne r, Eintritt d. Slaven in 
d. Welt-G. 

Jorga, N., Der latein. Westen u. d. byzantin. 
Osten in ihren Wechselbeziehgn. währ. d. 
Mittelalters. (Studium Lipsiense 89-99.) [290 

Schäfer, D., Welt-G.d. Neuzeit (s. '09, 275). 
Rez.: Hist. Zt. 103, 115-21 Wiegand, [291 


2. Territorial - Geschichte. 


Kastner, A., Zur Orte 0 (Dt. Ou. 10 
237-48.) — A. Tille, Nachwort. (Ebd. 249-57.) 
[292 


Mayer, Frz. Mart., G. Österr. m. 
auf d. Kulturleben. 
; , °09, 2343). Lfg. 3-10. 
(Bd. I, 321-670. II Bd. II. 861 S.) 
à 2 M. [293 
Bunzel, J., Österr. u. Ungarn. Sozialhist. 
Studie. (Jahrb. f. Gesetzgeb. 33, 1039-91.) [294 
Gubo, A., G. d. St. Cilli v. Ur- 
sprung bis auf d. Gegenw. Graz.: 


t. d. Inst. 


mark 6, 113-18 Vučnik; Vierteljschr. 1. Son. 


[296 
Grabherr, J., Reichsunmittelbare Herrschaft 
Blumenegg (s. '08, 2127). Rez.: Zt. d. Ferdi- 
nandeums 3. F., 53, 248-56 Zösmair. [297 
er-Lusenderg, W., Markt St. Ulrich 
im Grödentale (s. ’00, 2348). ; 
Ferdinandeums 3. F., 53, 257-63 Zösmair. [298 
ed, E. H. v., Burg Brunnenberg b. Schloß 
Tirol, ihre Erbauer u. ersten Besitzer. S 
Ferdinandeums 3. F., 53, 129-45.) [299 
Berger, K., G. d. St. Römerstadt 
(s. ’09, 2352). Schluß. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens u. Schlesiens 13, 
227-96). [300 
(Gorge, S., Aus d. 
Herrschaft Bielitz. (Zt. f. G. ; x 
Österr.-Schles. 4, 29-34.) — R. Rzehak, Zur 
alt. G. d. ehemal. Burg u. St. Grätz a d. 
Mohre v. 1031 bis 1500. (Ebd. 3, 65-83.) (301 


Beschreibg. 


Kaindl, G. d. Dt. in d. Karpathenländern 
8. ’09, 2353. Rez.: Hist. Zt. 103, 605-9 Uhlirz; 
Korr.-Bi. d. Gesamt-Ver. ‘09, Nr. 9/10 Paez. 
kowski: Vierteljschr. f._Soz.- u. Wirtsch.-@. T, 
378f. v. Below. [302 


Hürbin, J., Handb. d. Schweiz. G. 
(s. '09, 290). Lfg. 18. (II, 577-647) 
80 Pf. 


[303 


Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 3, 154-56 
Büchi. 


Kreis, H., Grafschaft Baden i. 18. Jh. 
(Schweiz. Stud. f. G.-wiss. I, 2). 
Zürich: Leemann 159 S.; Kte. 3M. 50 

[304 

Merz, W., Die Burgen d. Sisgaus. 
I, 1-4. Aarau: Sauerländer. XIj S. u. 
1-360; 46 Taf. à 5 M. [305 

Chronik d. Burg Wildegg (s. "09. 293). 
4. (Schluß-)Hft. S. 247.369. 2 M. 50. 


Dändliker, K., G. d St. u. d. 
Kantons Zürich (s. °09, 2357). II: 
Stadt u. Landschaft als Gemeinwesen 


1400-1712, Machthöhe u. beginn. 
Niedergang d. alten Zürich. 503 S. 
10 M. [307 


Rez.: Hist. Zt. 103, 615-17 M. v. K.; Viertel- 
jschr. f. Soz.. u. Wirtsch.-G. 7, 540 v. Below. 
Hegi, F.. Burg u. Herren v. Lägern. (Anz. 
f. schweiz. Altkde. N. F. 1, 141-52.) [308 


Reidelbach, Bayerns G. in Bild u. 
Wort (s. ’08, 2136). 9. (Schluß-)Lfg. 
S. 145-160. 2 M. 50. [309 


Ebner, E., Bilder-Atlas zur G. 
Bayerns. 240 Bilder m. kurzen Tex- 
ten. 2. Aufl., völlig neu bearb. 


Nürnberg: Koch 144 S. 3 M. 50. [310 

Englmann, H., Geschichtliches üb. Salz- 
burghofen. a. s. 1000j. Vergangenh. Regensh.: 
Manz. 848. ı M. [311 
Graf, M., Willing (bei Bad Aibling) in Ver- 
gangenh. u. Gegenw., Kulturgeschicht}. dargest. 
(Dt. Gaue '08. Sonderhft. 183 8.) — J. Schmid. 
G. d. Marktes u. d. Pfarrei Au in d. Hollerdau, 
(Dt. Gaue, Sonderhft, ° [312 

Lommer, F, X., 
Oberpfalz (s. ’08, 
2 M. [313 

Meyer, Ch., G. Frankens. (Siz. Göschen 434.) 
Lpz.: Göschen. 153 S. 80 Pfg. [314 
J. L., Steigerwald in 
d. Vergangenh. Beitr. z. fränk. Landes- 
kde. 2. Aufl. Gerolzhofen: Teutsch 


u. V. xīj, 229 S. 3 M. 20. [315 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 921f. 


Bauer, Hnr., G. d. Stadt Pegnitz 


u. d. Pegnitzer Bezirks. Pegnitz. [316 
Rez.: Hist.-pol. pu. 144, 809-11 Tooshorn. 
Heßler, A., 296 Burgen u. 

Unterfranken u. d. angrenz. Gebieten v. 

Mittelfrank,., Württemb. u. Baden. G. u. 

M. e. Einleitg. üb, Rittertum u. 


Schlösser in 


"Lë Bibliographie Nr. 317— 389. 


Burgenkunde, Übers. üb. d. territ. Verhältnisse 
Unterfrank. in d. Vergangenh. u. Anhg. üb. d. 
Bauernkrieg u. d. Grumbachschen Händel. 
Würzb.: Perschmann. 252 8. 3 M. 20. [317 


Schneider, Franz, Heidingsfeld, e. altfränk. 
Städtebild. Heidingsfeld: Selbstver. 1908. 
67 S. (318 


Schrötter, G., G. d. Stadt Nürn. 
berg bis z. Gegenw. Nürnb.: Koch. 
4°. 391 S. 6 M. 50. 319 

Meyer, Jul, Onoldina (Sig. v. 
Abhdlgn. z. G. v. Ansbach.) I u. II 
Ansbach: Brügel u. S. 1908f. 167; 


155 S. 2 M. 40. [320 
Heß, J., Orts-G. v. Altmannshausen. Neu- 
stadt a. A.: Schmidt. 1907. 228. [321 


Koeberlin, S., Langenfeld einst u. jetrt. 
Lokalgeschichtl. Versuch auf Grund v. Joh. 
Geo. Sigling geschrieb. Ortschronik. Neu- 
stadt a. A.: Schmidt 1908. 59 8. [322 

Ried, K., G. v. Pfraunfeld bei Weißenburg 
i. B. (Dt. Gaue ’08. Sonderhft. 164 S.) [323 

Steichele, A. v., Bistum Augsburg, 
hist. u. statist. beschrieben, (VII, 
481-560). Fortges. v. A. Schröder 
(s. ’09, 2363). Hft. 57. [324 

Miller, L., Geschichtl. v. ehemal. Markte 
Niederraunen bei Krumbach. (Dt. Gaue ’08. 


Sonderhft. 128 8.) [325 
Müller, Woltg.. Chron. d. Dorfes Dickenreis- 
hausen. Memmingen: Otto. 1326 


Rückert, G., Herren v. Faimingen u. ihr 
Besitz. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 21, 
48-77.) [327 

Weller, K., Württb. G. (Sig. Göschen 462.) 
Lpz.: Göschen. 176 S. 80 Pig. 328 

Fehleisen, Limpurgisches (s. '09, 299). III. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 235.) — Derse., 
Zur ăltest. G. v. Schwäb.-Hall. (Ebd. 237-40.) 
G. Mehring, Weilderstadt u. Württemb. im 
18. Jh. (Ebd. 335-39.) — Th. Schön, G. v. 
Hohentübingen (s. ’07, 276.) Forts. (Tübing. 
Bl. 9, 46-58. 10, 12-32.) — Schliz, Entstehg. 
d. mittelalterl. Heilbronn. (Ber. d. Hist. Ver. 
Heilbronn 9, 24-31.) (329 


Mack, R. K., G. d. württb. Ober- 
amtsstadt Saulgau i. ihr. Bezirkes. 
Stuttg.: Schwarenberg 1908. 213 S. 
1 M. 50. [330 

Belschner, ©., Die St. Ludwigs- 
burg. Festschr. z. Feier ihr. 200jähr. 
Bestehens. Ludwigsb.: Aigner. 106 8.; 
5 Taf. 3 M. [331 

Eyth, L., Bezirk Künzelsau in 
alt. u. neuer Zeit. Beitr. z. Volks- u. 
Heimatkde. Schwäb. Hall: German. 
x, 2228. 3 M. 20. [332 

Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens 
(s. "090. 300). Forts. (Mitt. d. Ver. f. 
G. etc. in Hohenzoll. 32, 96-142.) [333 

Woltart, K., G. d St. Lindau im 
Bodensee (s. ’09, 2368). Bd. II. 


470 S.; 2 Taf. 7 M. 50. [334 

Rez.: Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 
133-35 Meyer. v.I: Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 
15, 287-91 Kolde. 


Strohmeyer, W.. G. d. Dorfes u. d. Pfarrei 
Mundelfingen. (Freiburg. Diözesenarch. N. F. 
9, 166-224.) (335 


Städte u. Burgen in Els.-Lothr. (s. '08, 257.) 
XIII: Ortenburg u. Ramstein. 708. 1 M. 20. 
(336 

Clauß, J. M. B., Elsäss. Städtebilder. (Aus: 
Hist. topogr. Wörterb. d. Elsaß.) Hft. 3: 
Oberehnheim. Landkapitel, Kanton u. Stadt. 
— Odilienberg. Berg u. Kloster. 2. verb. u. 
verm. Aufl. Zabern: Fuchs. 53 8. 50 Pie, (337 

Borries, v., G. d. St. Straßburg, s. "00. 2370. 
Rez.: Hist. Zt. 103, 689 K. J.; Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’09, Nr. 8 Holländer. — F. 
Kiener, Zur G. Straßburgs. Betrachtgn. u. 
Vorbemerkgn. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 
430-44.) [338 

Knobloch., Teritorium d. St. Straßburg 
bis z. Mitte d. 16. Jh. s. '09, 311. (Stra Bßb. 
Diss. '08.) Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertskd.e 20, 472f. Rörig. [339 

Winckelmann, 0., Zur G. d. Badisch. u. d. 
Nassauisch. Hofs in Straßburg. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 24, 575-600.) (340 

Walter, Th., Die Edilen v. Reinach in d. 
alten Bischofsstadt Rufach. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 25, 33-38.) [341 

Adam, A., Bischöfl. Schloß Hohbarr. 
(Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk- 
mäler im Elsaß 2. F., 23, 1-124.) (342 

Ortsgeschichten, Lothring. Hft. 1: H. 
Fichelmann, Lixhein. Metz: Scriba. 
75 S. 1 M. 60. [343 

Pfister, 0., Histoire de Nancy (s. 
’08, 2154). II, 1101 8. [344 

Bez v. IIT: Ann. de l'Est et du Nord 5. 
112-16 Parisot. 

Mayer, Lorenz, Heimatkunde. Beitr. z. G. d. 
Dörfer d. Schifferstadt u. Otterstadt m.Umgebg. 
Otterst.: Selbstverl. 1908. 53 8. [345 

Brandstettner, L., Versuch e. Orts-G. v. 
Katzenbach. (Nordpfälz. G.-bll. Jg. V.) [346 

Wenck, K., Stelle, d. Erzstiftes 
Mainz im Gange d. dt. G. (Aus 
Zt.d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. XLIII.) 


Cassel: Dufayel. 43 S. 1 M. [347 
Falk, F., Moguntina. (Quartalbll. d. Hist. 
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen. N. F. 4, 294-98: 


340-50. [348 
Waas, Chr., Friedberger Chroniken. (Fried- 
berg. Q.-Bll. 1, 61-81.) (348 


Schlickum, W.. Merxheim (Nahe). Zur G. 
d. Ortes. Merxheim: Ev. Gemeinde. 60 Pfg. [350 
Schütz, E., Trarbach in alter Zeit. Bilder 
a. d. G. d. Stadt v. d. Ref. bis zur Niederlegx. 
d. Grevenburg. Traben-Trarbach: Balmer. 


176 S. 1 M. 60. (351 
Hauptmann, F., Die Reichsherrschaft Gels- 
dorf. (Rhein. G.-Bll. 9, 10-17 etc.). [352 


Schell, O., Hist. Wanderen. durchs bergische 
Land (s. '08, 2164). Forts. (Monatsschr. d. 
Berg. G.-Ver. '09.) — C. vom Berg, Alte Auf- 
zeichngn. z. G. v. Elberfeld. (Ebd. '08, 1071f.) 
— J. Holtmanns, Zur G. d St. Cronenberg. 
(Ebd. 141-59.) [353 

Beiträge z. G. d. Herzgt. Kleve. 
Hagb. v. A. Herrmann. (Veröffent!l. 
d. Hist.-Ver. f. d. Niederrhein II.) 
Köln: Boisseree. 447 S.; Kte. u. Taf. 


8M. [354 
Mestwerdt, G., Das clev. Land seit d. Ver- 
einigg. m. Brandenb.-Preußen. I: Die Zeit bis 


Territorial- Geschichte. WE 


1740. Cleve: Char. 48 S. 50 Pig. — W. Eicker Kühnhold, H., Basse, Gohgrafschaft-Vogtei- 
u. A. Holdschmidt, Aus d. G. d. Hzgt. Cleve. Kirchspiel. Beitr. z. G. u. Heimatkde, d. 
Ebd. 1878. 1 M. 50. (355 | Kreises Neustadt a. Rbge. Neustadt: Sicius. 


- | 246 3.; Kte. 3 M. 50. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. 

Werveke, N. v., Kurze G. d. Luxem f. Niedersachs. '09, 417-19, Soltmann. {331 
burg. Landes m. bes. Berücks. d. Kirchhoff, H., Kieler Bucht als Kriegaschau- 
Kultur-G., Ur-G. b. Ende d. 14. Jh. | platz.d. Vergangenheit. (Zt. d. Ges. t. schlesw.- 
Luxemb.: Worre Mertens 359 S. [356 | holst. G. 39, 320-43.) [372/3 


Blok, P. J., G. d. Niederlande. Bode, Geo., Die Heimburg am Harz 


Verdeutscht durch O. G. Houtrouw. | u. ihr erstes Herrengeschlecht, d. 


e , R: Herren v. Heimburg. (Forsch. z. 

Y SCH 268). IV: Bis 1648. 562 8. G. d. Harzgebietes. I.) Wermige- 

Rez. V. VII u. VIII d. Orig.-Ausg., s. 'o9, | rode: Harz-Ver. u. Quedlinburg; Huch. 
2170: Hist. Zt. 103, 147-50 Brugmans. 


252 S.; Stammtaf. 4 M. [374 

Meerdink, Oo J, A., Roermond in de Straßburger, Alte Namen d. Straßen, Plätze 

S . Gebäude, - Quelle z. G. uns. Stadt A hers- 

middeleeuwen. (Acad.proefschr.) Roer- leben. a er. 42, 101-189) on 

mond: Romen. 16, 120 S. 1fl. [358 Größler, H., Werden d. St. Eisleben. Beitr. 

ermaas d enraad, | z. Heimatkde. (Aus: Mansfelder B]l.) (s. ‘09, 

Dä e ZE CN I: Het 2404). V. Eisleben: Selbstverl. 8, 205-62 
tijdperk 1795 tot en met 1813. 
Schevening.: Koek. 2 fl. 50. [359 


1 M. 25. [376 

Foertsch, W., Bilder a. Vergangenh. u. 
Schwarzkopf, K., „Alt Kassel“. Ges. Vor- 
träge u. Aufsätze. Hrsg. v. V. Sch warz- 


Gegenw. d. St. Ostheim a. d. Rhön. Ostheim: 
S 
kopf. Cassel: Scheel. 1998. 2 M. 50. [360 


Schönewald, K., Heimatsklänge a. d. Kreise 
Kirchhain. Chronik d. St. Kirchhain u. d. 
umlieg. Ortschaften. Kirchhain: Schröder 1908. 
94 $.; Abb. [361 


Mark, Die Grafschaft. Festschr. z. 
Gedächtnis d. 300). Vereinigg. m. 
Brandenb.-Preußen. Hrsg. v. A. 
Meister. Dortmund: Ruhfus vu. 
744 S.; 21 Taf. u. 1 Kte. XXIIj, 4428. 
30 M. [362 

Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 3—en. 

Minden-Ravensberg unter d. Herr- 
schaft d. Hohenzollern. Im Auftrag 

minden-ravensberg. Hauptvereins 
f. Heimatschutz usw. hrsg. v. H. 
Tümpel. Bielefeld: Velhagen u. K. 


379 S.; 2 Ktn. 4M. [363 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 

7, 5761. v. Below. 
K., Better z. G. d. Stadt u. 


burg-Sondershausen im 17. bis 19. Jh. mr 
Arnstadt. Progr. 21 S. [378 


Wustmann, S., Aus Leipzigs Ver- 
gangen h. Ges.Aufsätze Reihe II. 


Lpz.: Grunow. 459 S. 6 M. [379 

Zimmermann, Chronik v. Regis m. Blum- 
roda. Zugl. Beitr. z. G. d. Zeitzer Stiftes. 
Borna: Veit. 144 S. [380 

Knebel, K., Münzbachtal. Heimatkund!. 
Forschgn. (Mitt. d. Freiberg. Alt.-Ver. 44, 
7-46.) [381 


— 


Beyer u. Grotefend, Werden u. Wachsen d. 
Fleckens Dargun. (Jahrbb. etc. d. Ver. f. 
mecklenb. G. 74, 181-99.) [382 


Wille, E., Neue Bausteine zur 
Lokal-G. v. Neustettin. Neustettin: 
Eckstein. 215 S. 2 M. 50. [383 

Burkhardt, Rob., Chron. d. Insel 
Usedom. Abschn. 1 u. 2. Swinemünde: 


Fritzsche. 112; 188 8. 3 M. 50. [384 
Dittrich, P., Beitrr. Z. G. d. Breslauer 
Fürstentums. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 


Grafsch. Steinfurt (e. ’08, 274). IV, 2. Progr. 243-65.) , [385 
Burgsteinfurt. S. 45-106. [364 Schirrmann, W., Chronik d. St. 
Schmitz, B., G. Glandorfs m. Borücksichtigg. Schweidnitz (s. "09. 361). Lfg. 3-4. 
d. Dekanats Iburg. Osnabrück. 1904. as S. 129-272. 2 M. l [386 
Wagner, aa Aus Varels Vergangenh. Varel: Zumwinkel, A., St. Liegnitz ım 
Bültmann & G. 1608. 2 M. 40. [366 i , M. ; itt. d 
Ueckermann, Barntrup. Zur G. d. St. u. d. Mittelalter M Stadtp lan (Mitt. d 


G.- u. Alt.-Ver. Liegnitz 2, 1-78.) [387 

Sauermann, F., G. d. Malteserkommende 
Glatz 1183-1627. TL I: Von d. Gründg. bis z. 
Hussitenzeit. Glatz. Progr. u. Bresl. Diss. 
57 S. (387a 


Rathauses. Detmold 1908: Meyer. [367 
Lotze, W., G. d. St. Münden nebst 
Umgegend m. besond. ‚Hervorhebg. d. 


9 ; > Jaenicke, H., Die Geschichte Polens. Beitr. 
é. Aufl. Münden: Werther Xv z. Verständn. d. Polnisch. Frage. Berl.: Weid- 
358 S. 6 M mann. 78 S. 1 M, 50. [288 


, [368 

Reitemeyer, Th., Kulturgeschichtsbild e. 
Weserortes. Kemnade u. 8. Kloster m. Berück- 
sicht. d. St. Bodenwerder. Wolfenbüttel: 
Zwißler 2708.:28. Abbild. u. Taf. 2 M. 50. [369 
Riemer, A., Entstehg., Umfang u. Wachstum 

d. ältest. städt. Siedig. Hannover. (Hannov. 
G.-Bil. 12, 382-97.) [370 


Lohmeyer, K., G. v. Ost- u. Westpreußen. 
I: bis 1411. 3. Aufl. 8. '09, 364. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 138f. P. Simson; Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 22, 260f. o H.; Hist. 
Zt. 103, 406-8 Wehrmann:; Hist. Jahrb. 30, 
695 Löffler: Vierteljschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 
7, 379f. v. Below. [389 


”14 Bibliographie 


Alexy, J., G. d. Dorfes Rauden, Kr. Marien- 
werder, u. d. G. d. Kirchengemeinde Rauden. 
(Beil. zu Hft. 47 d. Zt. d. Hist. Ver. Marien- 


werder.) Marienw.: Verein. 53 8. [390 
Leitner, W., Beitrr. z. Ältest. G. u. Gründg. 
Tilsite. Tilsit. Progr. 4°. 17 8. [391 


Löwis of Menar, K. v., Überreste d. Burg 
Salis in Livland. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. 
ete. d. Ostseeprov. Rußl. "og, 57-60.) — Ders.. 
Üb. zwei heidn. Burgberge im Üxküllschen 
Kirchspiele. (Ebd. '07, 77-80.) [392 


3. Geschichte einzelner 


Verhülinisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 

Bruckauft, Fahnlehn u. Fahnenbelehnung 
im alt. dt. Reiche, s. ’07, 2339. (Leipz. Diss. ’06.) 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 v. Voltelini; 
Hist. Jahrb. 30, 834-36 Riedner. {393 
Hofmeister, A., Die heilige Lanze, s. "08. 
2921. Rez.: N. Arch. 34, 2541. MT: Dt. Lit.- 
Ztg. ’09, Nr. 17 Zeumer; Zt. d. Sav.-Stiftg, 30, 
(term. Abt., 334-37 Pischek. (394 
Philippi, F., Forst u. Zehnte. (Arch. f. 
Urkundenforschg.2, 327-34.) Vgl.’09, 2435. [395 
Lameire, J., Les dernières survivances de 
la souveraineté du St. Empire sur les états de 
la monarchie piémont. (N. Rev. hist. du droit 
franç. ete. 33.) [396 


Wopfner, Almendregal d. Tiroler Landes- 
fürsten s. '08, 2225. Rez.: Mitt. d. Inst.f. öst. 
G.-forschg. 30, 189-92 Kogler; Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 372-75 Fehr. [397 

Voltelini, v., Immunität, grund- u. leib- 
herrliche Gerichtsbarkeit in Südtirol, s. ’08, 305. 
Rez.: Hist. Vierteljachr. 11, 379-83 Rörig; 
Forsch. etc. z. G. Tirols 6, 287-90 Stolz; Zt. d. 
Ferdinandeums 3. F., 53, 220-25 Wopfner. [398 

Fajkmajer, K., Studien z. Ver- 
waltgs.-G. d. Hochstiftes Brixen im 
Mittelalter (s. ’09, 2443). Schluß. 
(Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs 6, 209-49; 314-47). Sep.: 
Innsbr.: Wagner. 107 S. [399 

Rez.: Hist. Jahrb. 30, 934 Wieser. 

Rosenthal, G. d. Gerichtswesens u. d. Ver- 
waltungsorganisation Bayerns, s. ’08, 2228, 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 747-52 O. Hintze; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 359-63 Wopfner. [400 

Fester, Franken u. d. Kreisverfg., s. ’06, 
2240. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
290f. Hartung; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 
192f. Mentz. [401 

Stohrer, E. v., Reichsverwesg. Beitr. z. G. 
d. württb. Verfassungsrechts. (Württb. Viertel- 
jhfte. 18, 418-33.) — K. Weller, Centgerichts- 
verfassg. im Gebiet d. heut. württb. Franken. 
(Beil. d. Staatsanz. f. Württb., "09. 1-14.) [402 

Gothein, Die Landstände am Ober- 
rhein. (25 Jahre d. Bad. Hist. Komm. 


S. 29-50.) [403 

Müller, F. W., Die elsüss. Landstände, 8. 
’08, 310. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 
514f. v. K.; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24. 
191f. v. Below; Hist. Vierteljschr. 12, 577f. 
v. Borries. [404 

Schwarz, H., Zur G. d. rhein. 
Pfalzgrafschaft (s. ’08, 2231). Forts. 


(Westdt. Zt. 28, 270-329). [405 


Nr. 390—449. 


Zentgrat, Otto, Zuständigkeits- 
wesen u. Zuständigkeitsstreit in d. 
Landgrafsch. Hessen-Darmst., 1567 
bis 1803. Beitr. z. G. d. hess. Behörden, 
insbes. d. Gerichtsbehörden. (Arch. f. 
hess. G. N. F. 6, 207-358). [406 


Goldschmidt, H, Zentralbehörden u. Be- 
amtentum im Kurfürstent. Mainz v. 16. bis 
18. Jh., s. '09, 380. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
Germ.-Abt., 372-78 Pischek; Hist. Zt. 103, 
594-968 Rosenthal; Westdt. Zt. 28, 144-47 
Schottimüller: Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirt- 
sch.-G. 7, 375-78 Ziekursch; Zt. f. G. d. Oberrlı. 
24, 538f. Wild; Quartalbll. d. Hist. Ver. f. 
Grhzgt. Hessen N. F. 4, 354f. F.Herrmann; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 263-65 Petsch; 
Lit. Zbl. ’09, Nr. 18 O. R.; Jahrb. f. Gesetzgebg. 
33, 358-60 Darmstädter; Jahrbb.f. Nationalök. 
93, 544f. Hasenclever. [407 


Hashagen, J., Die preuß. Herr- 
schaft u. d. Stände am Niederrhein. 
(Westdt. Zt. 28, 1-29.) [408 

Meier, Wilh., Brandenburg u. d. Kölner 
Erzbistum, sowie s. Verhältnis zu d. Religions- 
parteien in Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. 
Kleve. 344-86.) [409 

Plönes, H., Direkte Staatssteuern 
unter d. Grafen u. Herzögen von 
Geldern bis z. Zeit d. Venloer Trak- 
tats, 1543. (Münster. Beitr. z. G.- 
Forschg. N. F. 25.) Münster: Coppen- 
rath. 83 S. 1 M. 70. [410 

Schotte, H., Stud. z. G. d. westf. Mark u- 
Markgenossenschaft, s. ’08, 2234. (71 5. 
Münst. Diss. '07.) Rez.: Hist. Jahrb. 29, 962; 
Hist. Zt. 102, 463 Brandi; Beitrr. z. G. v. Essen 
30, 228-230 Ribbeck. (411 

Korte, J., Das westfäl. Marschall- 
amt. (Münster. Beitr. z. G.-forschg. 
N. F. 21.) Münst.: Coppenrath. 114 S. 
2 M. 40. [412 


Marré, W., Entwicklig. d. Landeshoheit in 
d. Grafsch. Mark bis zum Ende d. 13. Jh., e. 
09, 381. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 422-26 
Rörig; Beitrr. z. G. v. Essen 30, 229-31 Ribbeck. 

[418 

Tigges, Entwickig. d. Landeshoheit d. 
Mindener Bischöfe, s. "09. 2455. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Ugen, (414 


Müller, Otto, Entstehg. d. Landes- 
hoheit d. Bischöfe v. Hildesheim. 


Freiburg. Diss. ’08. 114 S. [415 
Rez.: Westd. Zt. 27, 514-16 Ugen, 
Rüther, E., Verfassg. u. Rechtsentwicklg. d. 


Landes Hadeln im Mittelalter. (Aus: Jahresber. 
d. Männer v. Morgenstern.) Hannov.: Geibel. 


23S. IM. [416 

Liebegott, Der brandenburg. Landvogt bis 
zum 16. Jh., s. ’08, 2240. Rez: Forscbgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 22, 261-63 Spangenberg: 
Dt. Lit.- Ztg. op. Nr. 32 Curschmann. [417 

Tancre, J., Anfänge d. Akzise in d. 
Kurmark Brandenburg. Götting. Diss. 
xj, 69 S. [418 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 
654-57 Rachel. 


Verfassung. — Wirtschafts- 


Schrötter, F. Frhr. v., Preuß. Münz- 
politik im 18. Jh. (Forschgn. z. brandb. 
u. preuß. G. 22, 135-42.) [419 

Pistor, Mor., Grundzüge e. G. d 
preuß. Medizinalverwaltg. bis Ende 
1907. (Aus: Dt. Vierteljschr. f. öffentl. 
Gesundheitspflege) Braunschw.: Vie- 
weg. Xj, 2748. 6M. [420 

» O., Immunität d. Kirchendiener u. d. 


Raspe 
Kirchengutsin Mecklenbg. (8.08, 2241). (Jahrbb. 
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 74, 151-77.) [421 


Pivano, S., Sistema curtense. (Bull. 


d. Ist. Stor. It. 30, 91-145.) [422 

Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richter- 
bilder oder Königsbilder?, s. '07, 357. Rez.: 
Hist. Zt. 101, 621f. (auch v. '06, 2252) Below. 
Mollenhauer, Weichbild u. Roland. 
(Braunschw. Magaz. ’09, 54 f.) — P. Puntschart, 
Roland v. Ragusa. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
Germ.Abt., 299-304.) — Hoede, Die sächs. 
Rolande, s. '07, 2363. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 281 f. Werminghoff. [423 

Kuske, Schuldenwesen d. dt. Städte in 
Mittelalter, s. ‘06, 408. Rez.: Zt. f. Volks- 
wirtschaft ete. 14, 4281. Inama; Vierteljschr, 
t. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 5781. Pirenne. [424 


mn 


Hecke, W., Zur oO d. Wiener Gemeinde- 
verfassg. (Mitt. d. wiss. Sekt. d. Klubs d. 
rechtskund. Beamten d. St. Wien. H. 2.) 
Wien: Gerlach & W. 7 8. 50 Pf. [425 

usen, J., Zur Entstehg. d. Verfassg. 
bairisch-österr. Städte, Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 286-89 Ilwof; Vierteljschr. f. 802.- u. 
Wirtsch.-G. 7, 3711. Kogler; Dt.Lit.-Ztg. "op. 
Nr. 47 Vancsa: Hist. Zt. 104, 166f. Uhlirz; Hist. 
Jahrb. 31, 2021. Knöptler. [426 

Sulger Büel, Verfassungs-G. d. St. Stein 
am Rhein 1005-1457, s. '08, 391. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 30, Germ.-Abt., 471f. Stutz; Hist. 
Jahrb. 31, 202f. Knöptler. [427 

Keller, S., Pätriziat u. Geschlechterherrschaft 
in d. Reichsstadt Lindau, s. ’08, 2246. Rez.: 
bt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ'-Abt. 401f. 8. 
Rietschel. [428 

Menz, H. Burg u. Stadt Friedberg 
bis 1410. Marburg. Diss. 1158. [429 

Kreuter, J.L., Nanıen derVögte, Schultheißen, 
Amtleute u. Bürgermeister d. St. Gelnhausen. 
(Gelnhusana ‘08/09, 137-43.) [430 

Liesegang, E., Zur G. d Klev. 
Städtewesens unt. d. ältest. Herrscher- 
hause. (Beitr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 
64-109.) [431 

Brugmans, H. u. 0. H. Peters, 
Oud-Nederland. steden in haar ont- 
staan, groen en ontwikkeling. Deel I: 
C. H. Peters, De Nederland. steden- 
bouw. De stad als veste, woon-en 
handelsplaats. Leiden: Sijthoff 327 S. 
8 fl. 25. [432 
d., Bauerschaften d. St. Geseke, s. 
'09, 397. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 4661. 
Knapp. — Ders, Sondergemeinden d. St. 
Lünen, s. '09, 2464. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
Germ.-Abt., 355 f. Glitsch. — H, dellinghaus, 


Der Ti. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. Osnabr. 33, 
322-24.) [433 


' 99-130.) — K, Siegel, Zur G. 


und Sozialgeschichte. *15 

Mack, H., D. Sacksche Bild d. Hagenrat- 
hauses zn Braunschweig u. s. Quellen. (Braun- 
schw. Magaz. ’09, 127-31.) [434 
Keber, P., Die N aumburger Freiheit. 


(Leipz. hist. Abhdlen. 12.) Lpz.: 
Quelle u. M. 918. ; Plan. Subskr.- 
Pr. 2M. 60. Einzelpr. 3M. 25. [435 


Janetzki, A., Grundsätzl. Unterschiede d. 
Preuß. Städteordngn. v. 1808, 1831 u. 1853. 
Leipzig. Diss. 52 $8. [436 

Jatfé, Die Stadt Posen unt. preuß. Herrschaft, 


a. ’09, 2465. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
22, 687-91 Laubert; Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 
1263-70 Hötzsch. [437 


Siegl, K., Egerer Zunftordngn. 
Beitr. z. G. d. Zunftwesens. Prag: 


Calve. 167 S. 3 M. 30. [438 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48, 
Lit. Beil. 17-20 Horcicka. 
Dirr, P., Kaufleutezuntt u. Kaufleutestube 
in Augsburg z. Zeit d. Zunftregiments, 1368 bis 
1548. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 35, 


[439 
rmandung, Das Zunftwesen d. St. Aachen 
bis 1681, s. ’08, 337. (Münst. Diss. "OX 
Rez.: Vierteljschr. f, Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 
363-68 v. Loesch. [440 

Sommer, Jak., Westfäl. Gildenwesen m. 
Ausschluß d. geistl. Brüderschaften u. Gewerbs- 
gilden. (Arch. f. Kultur-G. 7, 393-476.) [441 


Krawczynski, ŒE., Alte Groß-Strehlitzer 
Handwerkerinnungen. TI. 1. Groß-Strehlitz. 
Progr. 4°. S. 3-16. [442 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Croon, G., Zunftzwang u. Industrie im Kreise 
Reichenbach. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 
d. Neumarkter 


(Ebd. 266-73.) [443 


Züchnerinnung. 


Th. v., Dt. Wirt- 
Schluß d. Karo- 
2. verb. u. verm. Aufl. 
Lpz.: Duncker u. H. xXxvuj, 755 8. 


20 M. [444 
Rez.: Hist. Zt. 104, 361-64 u. Zt. f. Sozialwiss. 
12, 764-68 v. Below. 


Inama-Sternegg, 
schafts-G. I. Bis z. 


lingerperiode. 


j Sill, M., Zur Agrar-G. a. Probstdorf am 


Harbach. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
32, 97-102.) [445 
Zingel, J., Beitr. z. Agrar-G. d. 
Westerwaldes. Tüb.: Fues. 70 S. 
1 M. 80. [446 
Meisterernst, B., Grundbesitzver- 


hältnisse in d. St. Münster im Mittel- 
alter. (Münster, Beitrr. z. G.-forschg. 
N. F. 24.)  Münst.: Coppenrath. 


59 S. 2 Taf. 1 M. 50. 447 
Woerth, O., Vogelhorst. (Mitt. a. d. lippisch. 


G. 6, 1-56.) [448 
Rachfahl, Schleswig-Holstein in d. dt. 
Agrar-G. (Jahrbb. f, dt. Nationalök. 93, 


433-70.) P Hedemann-Hoespen, Schlesw.. 


*16 Bibliographie 
Holst. Erbrecht u. Agrarverfassg. (Ebd. 
301-19.) Rez. v. '09, 2471 (Sering): Zt. 


d. Sav.-Stiftg. 30, Germ.-Abt., 429-36 Pappen- 
heim. — P. Petersen, Beitr. z. G. d. ehemal. 
Gutes Lindewitt. (Ebd. 411-47.) [449 

Kehri, K., Dorf Schlalach (Kr. 
Zauch-Belzig), s. Büdner u. ihre 
landwirtschaftl. Verhältnisse. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. 134). Lpz.: 
Duncker u. H. 1908. vu, 154 S.; 
7 Ktn.; 15 Anlagen; Tabellen. 5 M. 


[450 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 
685-87 Skaiweit. 

Deßmann, G. d. schles. Agrarverfassg., 8. 
’08, 353. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. 
G. 22, 304-6 Skalweit. [451 

Roedder, H., Zur G. d. Vermessungs- 
wesens Preußens, insbes. Altpreuß., 
a. d. ältest. Zeit bis in d. 19. Jh. 
Stuttg.: Wittwer. 1908. 191 S.; Kte. 


4 M. 50. [452 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 434-36 Cursoh- 

mann. 
[{Sommerteldt, G., Aus d. Güterleben d. 16. u. 
17. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14, 194-202.) 
[453 


Hausrath, H., Der dt. Wald. (Aus Natur u. 
Geisteswelt. Bdchen 153.) Lpz.: Teubner 1907. 
1 M. 25. [454 

Töpfer, H., Zur G. d. Weinbaus u. Wein- 
verbrauchs in Thüringen. Sondershausen: 
Eupel. 132 S. 1 M. 50. [455 


Csallner, R., Alte dt. Bergwerkskolonien im 
Norden Siebenbürgens. (Studium Lipsiense 
55-72.) — W. Grevel, Zur G. d. Kohlenberg- 
baues bei Essen. (Beitr. z. G. v. Essen 30, 
205-9.) — K. Pflug, Zur G. d. Bergbaues im 
Waldenburg. Berglande. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 43, 75-98.) , f [456 

Jacobi, G., Steinkohlenbergbau in d. 
Grafschaften Tecklenburg u. Lingen 
im 1. Jh. preuß. Herrschaft. (Münster. 
Beitr. z. G.-Forsch. N. F. 23.) Münster: 


Coppenrath. 1008. 2 M. 50. [457 


' Pribram, G. d. österr. Gewerbepolitik, s. ’07, 
2387. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 438 Loewe; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 548f. v. Srbik; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 46, 41f. 
O. Weber; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 97-101 
Koehne; Verwaltungsarch. 17, 156-60 Rohmer. 

[458 


Deutsch, H., Entwicklg. d. Seiden- 
industrie in Österr. 1660-1840. Wien: 
Konegen. 2108. 5 M. — O. Hecht, 
Die k. k. Spiegelfabrik zu Neuhaus 


in Nieder-Österr. 1701-1844. Beitr. 
z. G. d. Merkantilismus. Ebd. jx, 
166 S. 4 M. [459 


(Stud. z. Soz.-, Wirtsch.- u. Verwaltgs.-G. 
3 u. 4.) 


Cramer, F. Th., Gewerbe, Handel 
u. Verkehrswesen d. Freiheit Mülheim 


Nr. 449—502. 


a. Rh. im 18. Jh. Münst. Diss. ’08. 


100 S. [460 

(Aus: Beitrr. z. G. d. Niederrheins. Jahrb. 
d. Düsseld. G.-Ver. XXII.) 

Mews, K., G. d. Essener Gewehr- Industrie. 
Beitr. z. G. d. rhein.-westf. Industrie. (Beitrr. 
7. G. v. Essen 31, 3-95.) — H. Wiedemann, 
Zur G. d. Textilindustrie im Stifte Essen. 
(Ebd. 219-23.) — Max Schmidt, Entwicklig. d. 
Solinger Industrie. (Monatsschr. d. Berg. 
G.-Ver. ’09, 187-94. [461 

Beiträge z. Wirtschafts-G. d. Sieger- 
landes. Hrgb. u. eingel. v. F. Philippi 
I. K. Ley, Zur G. d. ältest. Entwicklg. 
d. Siegerländer Stahl- u. Eisen-In- 
dustrie. — II. H. Kruse, Forstwirt- 
schaft u. Industrie im ehemal. Fürsten- 
tum Nassau-Siegen (Holzköhlerei u. 
Löherei). Münster: Coppenrath. 
xvj, 8, 176 S. 3 M. 80. [462 

(Beide Arbeiten erschienen teilweise als 
Münster. Diss.) 

Diemar, J., Der Agathof b. Bettenhausen u. 
d. ehemal. Kattunfabrik „Ahnesorge Ge- 
brüder”. (Hessenland ’09, Nr. 13-17.) (463 

Hirsch, F., G. d. St. Petri-Ziegelei in Lübeck. 
(Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. 9, 20-34.) [464 

Knebel, K., Gewerken d. Schmiedehand- 
werke besond. d. Waffenzünfte Freibergs. 
9. Beitrag z. G. d. Kunst u. d. Handwerks. 
(Mitt. d. Freiberg. Alt.-Ver. 44, 83-128.) [465 


Goeje, M. J. de, Internat. handels- 
verkeer in de middeleuwen. (Vers- 
lagen en meded. d. Akad. Amsterd. 
4 R., 9, 245-69.) [466 

Barthold, F. W., G. d. dt. Hanse. 
Nebst 1 Kte. d. Hanse-Gebietes. N. 
Ausg. 2 Bde. Magdeb.: Deubach & 


L. 426, 499 S., 10 M. [467 

Kießelbach, Die wirtschaft. Grundlagen d. 
dt. Hanse, s. ’09, 431. Rez.: Hist. Zt. 102, 
618-20 Sieveking; Jahrbb. f. Nationalök. 93, 
115 f. Hasenclever. [468 


Schlüter, W., Zur G. d Dt. auf 
Gotland. (Hans. G.-bll. Jg. 36, Bd. 15, 
455-73). [469 

Mayer, Theodor, Auswärt. Handeld. 
Hrzgts. Österreich. im Mittelalter. 
(Forschgn. z. inner. G. Österr. 6.) 
Innsbruck: Wagner. x, 200 8. 8 M. 
(Subskr.-Pr.: 7 M.) [470 

Brunner, J., Handels-G. d. St. 
Cham. (Dt. Gaue ’08. Sonderheft. 
83 S.) [471 

Kuske, B., Handel u. Handels- 
politik am Niederrhein v. 13. bis 
16. Jh. (Hans. G.-bll. Jg. 36, Bd. 15, 
301-27.) [472 

Häpke, Brügges Entwicklig. z. mittelalt. 
Weltmarkt, s. '09, 432. Selbstanz.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 33, 761f. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 431-34 Girgensohn; Vierteljschr. f. 


Soz.- u. Wirtschafts.-G. 7, 340-42 v. Below; 
Westdt. Zt. 28, 338-43 Kuske; Engl. hist. rov. 


Wirtschafts- und Sozislgeschichte. — Recht und Gericht. 


24, 774f. Unwin; Hist. Zt. 104, 398-400 Nirrn- 
heim. Entgegng. v. H. (auf d. Rez. in Bd. 13) 
„Zur Genesis d. mittelalterl. Weltmarkts‘‘, u. 
Erwiderg. v. Kießelbach ‚Zur Entstehg. 
d. Weltmarktes v. Brügge‘: Zt. d. Ver. f. 
hamb. G. 14, 169-82.) (473 

Baasch, E., Einfluß d. Handels auf d. 
Geistesleben Hamburgs. (Pfingstbll. d. Hans. 
G.-Ver. V.) Lpz.: Duncker & H. 578. 1M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op Nr. 45 Sieveking. [474 


Ilgenstein, E., Handels- u. Ge- 
werbe-G. d. St. Magdeb. im Mittel- 
alter bis z. Beginn d. Zunftherrschaft 
1330 (s. ’09, 440). Schluß. (G.-bll. f. 
Magdeb. 44, 48-83.) [475 

Rachel, H., Handel u. Handelsrecht 
v. Königsberg in Preußen im 16. bis 


18. Jh. (Forschgn. z. brandb. u. 
preuß. G. 22, 95-134.) [476 
Stolz, O., Mittelalterl. Zollwesen 


Tirols bis zur Erwerbg. d. Landes durch 
d. Herzoge v. Österr. 1363. (Arch. f. 
österr. G. 97, 539-806.) Sep. Wien: 
Holder. 6 M. 20. [477 

Fliedner, H., Die Rheinzölle am 
Mittelrhein, in Bacharach u. Kaub. 


Münst. Diss. ’08. xv, 44 S. [478 

Spahn, K., Stud. z. G. d. Ander- 
nacher Rheinzolls. Bonn: Röhr- 
scheid, 90 S. 1 M. 50. [479 


Obmann, F., Postgeschichte. 
261-78.) [480 
Ferber, K., Der Turm u. d. Leuchtfeuer auf 
Neuwerk. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 1%, 1-36.) [481 


1Blau, J., Ein Kapitel v. Getreidepreis. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 277-83.) 
[482 


(Dt. G.-bll. 10, 


Kaulla, R., Organisation d. Bank- 
wesens im Königreich Württemb. in 
ihr. geschichtl. Entwicklg. Stuttgart: 


Enke 1908. 60 S. 2 M. [483 
Rez.: Württd. TASTE CILE: 18, 266-68 F.W. 


Geyer, K., Die öffentl. Armenpflege 
im Kaiserl. Hochstift Bamberg m. 
besond. Berücks. d. Stadt Bamberg. 
Erlang. Diss. 60 8. [484 

Goldberg, M., Armen- u. Kranken- 
wesen d. mittelalterl. Straßburg. 
(Straßburg. Diss. u. Jahrb. f. G. eto. 
Els.-Lothr. 25, 241-96.) [485 


Köchl, K., Bauernaufstände u. Unruhen in 
Steiermark. Graz: Progr. 1908. 19 S. [486 


Memminger, A., Zur G. d. Bauern- 
lasten m. bes. Beziehg. auf Franken 
u. Bayern. 3. völlig umgearb. u. 


*17 


verm. Aufl. (Fränk. Bibl. 3.) Würzb., 
Memmingen 1908. 254 S. [487 

Werveke, N. van, Les villes luxembourg. et 
leurs affranchissements. Luxemb. 1908. 52. 8. 
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde. 
20, 475f. Rörig. [488 

Schulten, A., Hodegerechtigkeit im 
Fürstbist. Osnabrück. (Münster. 
Diss. u. Beitrr. f. d. G. Niedersachs. 
u. Westf. 19.) Hildesh.: Lax. 878. 
2 M. 60. [489 


Bücher, K., Frauenfrage im Mittelalter. 
2. verb. Aufl. Tüb.: Laupp. 928. 1 M. 50. [490. 


Kiener, F., Die elsässische Bour- 
eoisie. Aus: Ill. els. Rundschau XI, 
’09, Hp 2 u. 3.) Straßb.: Ill. Elsäss. 


Rundschau. 36 S. 1 M. 20. [491 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 25, 206-9 Wiegand. 


Freimann u. Tykocinski, Vorarbeiten 
zur „Germania judaica“: Speyer, Regensburg, 
Prag. (Monatsschr. f. G. etc. d. Judentums 53, 
90-107; 344-59.) — H. Heidenheimer, Zur G. 
u. Beurteilg. d. Juden v. 15. bis 19. Jh. (e, °09, 
2519). Schluß. (Ebd. 257-68.) — M., Grunwald, 
Aus d. Nachlaß Augusts v. Hennings. 
80-89.) 

Caro, G., Sozial- u. Wirtschafts-G. d. Juden 
im Mittelalter u. d. Neuzeit, s. '09, 462. Rer.: 
Monatsschr. f. G. etc. d. Judentums 53, 108-13 
Lucas; Rev. hist. 101, 398-400 Philippson; 
Hist. Vierteljschr. 12, 408-10 Puntechart; 


Lit. Zbl. "og, Nr. 48 v. Below. [493 
Quellen u. Forschungen z. G. d. 
Juden in Österr. (s. jw "up 2322). 


II.: Ign. Schwarz, Das Wiener Ghetto. 


sn, 3148. 6 M. [494 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09. Nr. 39 u. Entgegng. 
v. Schw. ebd. Nr. 49. 


Ginsburger, M., Juden in Basel. 
(Basler Zt. f. G. eto. 8, 315-436.) [495 


Löwenstein, L., Zur G. d. Juden in Fürth. 
TI. 1. Das Rabbinat. un Jahrb. d. d. jüd.- 
it. Ges.). Frankf. M.: Sänger AF 81 8. 
2 M. [496 


Löwenstein, Licht- u. Schattenseiten a. d. 
G. d. Juden in Wertheim. (Jahresber. d. Hist. 
Ver. „Alt-Wertheim ’07.) [497 

Kohn, A. J., Niederlassg. d. Juden in Dieden- 
hofen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde. 
20, 261-82.) [498 

vu 8., Stud. z. G. d. Juden In Belgien 
bis z. 18. Jh.. Antwerp.: Kahan. 56 8. 1 fr. 26. 


[499 
Horwits, L., Hofjuden in Kurhessen. 
(Hessenland VH Nr. 20-22.) [500 


c) Recht und Gericht. 


Amira, K. v. Stab in d germ. Rechts. 
symbolik, s. ’09, 2528. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg- 
30, G.A., 436-51 Rich. Schröder. (501 

Rudorff, Zur Rechtsstelig. d. Gäste im 
mittelalterl. Prozeß, s. '09, 2529. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 48 Herb. Meyer. [502 


Histor. Vierteljahrachrift. 1910. 1. Bibliographie. 2 


WE 


Moeller, E. v., Der heil. Ivo als Schutz- 
patron d. Juristen u. d. Ivo-Brüderschaften. 
(Hist. Vierteljschr. 12, 321-53.) [503 


Strnadt, J., Materialien z. G. d. 
Entwicklg. d. Gerichtsverfg. u. d. 
Verfahrens in d. alt. Vierteln d. 
Landes ob. d. Enns bis z. Unter- 
gange d. Patrimonialgerichtsbarkeit. 
(Arch. f. öst. G. 97, 161-520.) Sep.: 


Wien: Hölder. 9 M. [504 

Voltelini, v., Entstehg. d. Landgerichte im 
bayr.-österr. Rechtsgebiete, 8. ’08, 2333. Rez.: 
Gött. gel. Anz. '09, 691-706 G. Caro; Forsch. ete. 
z. G. Tirols etc. 6, 286f. Stolz, Zt. d. Ferdi- 
nandeums 3. F. 53, 218-20 Wopfner. [505 


Carlebach, R., Badische Rechts-G. 
(s. ’08, 406). II: Zeitalter d. 30j. 
Krieges unter Mitt. einiger bisher 
ungedr. Aktenstücke. 1998. 5 M. 20. 


[506 
Rez.: Zt.f.@.d. Oberrh. 25, 200-2 O.Schreiber. 


Richard, L., Coutumes, usages locaux 
u. modern. Recht in Lothr. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 21, 164-229.) [507 
Kentenich, Beitrr. z. Erläuterg. d. 


alt. Trier. Stadtrechts. (Trier. Arch. 
15, 85-95.) [508 
Oppenhoff, J., Gerichtswesen in 


d. St. Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgt. 
Kleve 110-211.) [509 

Joostings, J. G. C., De kerkelijke 
rechtspraak in het bisdom Utrecht 
voor het concilie v. Trente. (Bijdr. 
en meded. v. h. Hist. Genootsch. te 
Utrecht 30, LXXXVI-CXI.) [510 


Borchling, C., Poesie u. Humor im frics. 
Recht, a. "08. 2531a. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
30, G.A., 332-34 His. [511 

Heck, Die friesisch. Standesverhältnisse in 
nachfränk. Zeit, s. '08, 2339. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
09, Nr. 41 Ernst Mayer; Vierteljschr. f. S07.- u. 
Wirtsch.-G. 7, 338f. Höfflinger u. Erwiderg. 
v. Heck ebd. 577-81; Hist. Zt. 103, 404-6 
Klinkenborg. [512 

Jaekel, H., Münzmetrologische An- 
haltspunkte f. d. Erkenntnis d. alt- 
fries. Ständeverfassg. (Zt. d. Sav.- 


Stftg. 30, G.A., 49-102.) [513 
Wiebalck, R., Zur G. d. Wurster Gerichts- 
verfassg. im Mittelalter. (Aus: Jahresber. d. 
Männer v. Morgenstern). Hannov.: Geibel 
88. 60 Pf. (514 
z, J., Das Dreiding in d. Herrschaft 

Moschen, umfassend d. Dörfer Dt.- u. Polnisch 
Müllmen, Czartowitz, Legelsdorf, Charlotten- 
dorf u. Moschen. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 
274-90.) [515 


Stolz, O., Tirol. Geleits- u. Rechts- 
hilfe-Verträge bis 1363, nach ihr. 
rechts- u. verkehrsgeschichtl. Inhalt. 
(Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 53, 
31-128.) [516 


Bibliographie Nr. 503—556. 


Hauser, K., Üb. d. Abzug in d. 
Schwciz. (Jahrb. f. schweiz. G. 34, 
1-162.) [517 

Varrentrapp, F., Rechts-G. u. Recht 
d. gemeinen Marken in Hessen. TI. I. 
Die hess.Markgenossenschaft d. später. 


Mittelalters. Marb.: Elwert. 260 S. 
5 M. [518 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 387-89 


Schotte; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, GA. 386-94 Haff. 

Heintze, T., Frhr. v., Lauenburgi- 
sches Sonderrecht. Sonderstellg. d. 
Kreises Hrzgt. Lauenburg auf d. 
Gebiet d. öffentl. Rechts unt. spez. 
Berücks. d. geschichtl. Entwicklg. 
Ratzeburg: Schmidt. xv, 376 8. 
6 M. [519 


Bär, Das Kadukrecht d. Stadt Danzig. 
(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 51, 21-52.) [520 


Hasenöhrl, V., Beitr. z. G. d. dt. 
Privatrechts in d. öst. Alpenländern. 
(Arch. f. öst. G. 97, 1-160.) [521 

Schulte, Eduard, Gewerberecht d. 
dt. Weistümer. (Deutschrechtl. Beitrr. 
III, 4.) Heidelb.: Winter. 151 8. 
3 M. 80. [522 

Freytagh-Loringhoven, V., Sukzessionsmodus 
d. dt. Erbrechts, s. '09, 488. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 30, G.A., 426-29 Gierke. 

Klatt, Das Hecrgewäte, s. '09, 489. Ges 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-@. 7, 362f. 
v. Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A., 499. 
Rintelen. [524 

Bloch, F., Entwicklg. d. Kgl. Heim- 
fallrechts im böhm.-mähr. Landrecht. 
(Prager Studien a. d. Geb. d. G.-wiss. 
14.) Prag: Rohlicek. 75 S. 1 M. [525 

Kapras, Pfandrecht im böhm.-mähr. Stadt- 
u. Bergrechte, s. ’07, 430. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stifte. 29, G.A., 354-57 u. Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 23 Peterka. [526 

Mutzner, P., G. d. Grundpfandrechts 
in Graubünden. Beitr. z. G. d. 
schweiz. Privatrechts. Chur: Schuler. 
155 S. 3 M. e [527 

Hellmann, F., Zur G. d. Konkurs- 
rechts d. Reichsst. Ulm. M. e. Anh. 


v. z. T. ungedr. Quell. (Dt.-rechtl. 
Beitr. IV, 1.) Heidelb.: Winter. 
46 S. 1 M. 10. [528 


— 


Binding, K., Entstehg. d. öffentl. 
Strafe im germ.-dt. Recht. Rektor.- 
Rede. Lpz.: Duncker u. H. 52 S. 
1 M. [529 

Eichmann, E., Acht u. Bann im 
Reichsrecht d. Mittelalters. Paderb.: 
Schöningh. xvj. 160 S: 4 M. 40. [530 

Künßberg. v., Üb. d. Strafe d. Steintragens, 


s. ’09, 2549. Rez.: Hess. BI. f. Volkskde. 8, 
144-486 A. B. Schmidt. [581 


tn ee, 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


Aus Recht u. G. d. kath. Kirche 
ind. Innerschweiz. I.: A. Henggeler, 
Wiedereinführg. d. kanon. Rechts in 
Luzern zur Zeit d. Gegenref. (Das 
Kommissariat Luzern v. 1605-1798.) 
Luzern: Räber. 224 S. 2 M. 50. 
Vgl. °09, 506. [532 

Doeberl, M., Die geschichti. Entwicklig d. 
bayer. Staatskirchenrechts bezügl. d. Orts- 
kirchenvermüögens. (Beil. z. Allgem. Ztg. '08, 
Nr. 4.) [533 

Hotfet, F., Das reform. Kirchenrecht in 
Elsaß-Lothr. u. a. wichtigsten Urkk. Straßb.: 
Buchhandlg. d. Evang. Ges. 588. 2 M. [534 


d) Kriegswesen. 

Beck, W., Die ältest. Artikelsbriefe für d. 
dt. Fußvolk, s. '08. 2360. Rez.: Hist. Zt. 102, 
368-72 Erben; Arch. f. Kultur-@G. 7, 238%. 
Steinhausen. [535 

R., Landmiliz u. stehend. 
Heer in Kurmainz nament!l. im 18. Jh. 
(Arch. f. hess. G. N. F. 6, 359-420.) 
Auch Götting. Diss. 59 S. [536 

Muhsfeldt, Th., Das hamburg. Mili- 
tär. Übers. üb. seine Organisation u. 
seine Offiziere v. Beginn d. 30jähr. 
Krieges bis zu sein. Auflösung. 1811. 
(Zt. d. Ver. f. hamb. G. 14, 37-149.) 

[537 

Verlohren, H. A., Stammregister 
u. Chronik d. Kur- u. Kgl. Sächs. 
Armee v. 1670 bis z. Beginn d. 


20. Jh. Hrsg. v. M. Barthold u. 


F. Verlohren. Lef. 1. 
4%. 1128. 8 M. [538 

Westrup, ©. W., Studies over preussisk 
krigsret i det. 18. og 19. aarhundrede. (Sep. a.: 
Milit. Tidsskrift. Jg. 38.) Kopenhagen: Tryde. 
62 8. 1 Kr. 50 Ö. (539 

Polmann, Die militär. Anstrenggn. Preußens 
unter Friedr. d. Gr. u. diejenigen d. Dt. Reiches. 
(Jahrb. f. d. dt. Armee u. Marine, Heft 
443/49.) [540 


Regimentsgeschichten: [541 


Dalwigk zu Lichtenfels, Frhr. v., Waldeck 
u. Kurhess. Stammtruppen d. Infant.-Rgts. 
v. Wittich (3. kurhess.) Nr. 83. 1681-1866. 
Oldenb.: Bültmann & G. xiii, 5838. 7 M. 50. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 405-7 Simon. 

Geschichte d. Kgl. sächs. 3. Inf.-Rgts. Nr. 102 
„Prinz-Regent Luitpold v. Bayern" 1709-1909. 
Berl.: Mittler & 8. xij, 346 S. 2 M. 

Lommatzsch, C., t. Inf.-Rg. Nr. 103. Dresd.- 
Neust.: Heinrich. 525 S. 9 M. 

Hagen, Frhr. e, Kgl. sächs. 1. Jäger-Bat. 
Nr. 12: 1809-1909. Freiberg‘ Craz u. G. 3 M. 
— He, Winckler, Jubiläums-Rangliste desselb. 
Bat.: 1809-1909. Ebd. 2 M. 
Einsiedel, v.. 2. Kgl. sächs. Jäger-Bat. 
Nr, 13. 1809-1909. Dresd.: Höckner. 84 9. 
2M.50. — Ders., Jubiläumsstammliste desselb. 
Bat. Dresd.: Heinrich. 52 S. 90 Pf. 

Wilhelmi, Kgl. preuß. 1 nassau. Feldartill.- 


Lpz.: Beck. 


Ret. Nr. 27 Oranien v. 1833-1909. Neu 
ar Wiesbaden: Staadt. xij, 187, 79 8. 
6 M. 50. 


"19 


Gleich, Die erst. 100 Jahre d. Ulanen-Rg». 
König Wilh. I. (2. württb.) Nr. 20. Ludwigs- 
burg: Aigner. 290 8. 6 M. 50. 

Bray, Graf v., 1. bad. Leib-Dragon.-Rgt. 
Nr. 20 u. dessen Stammreg. d. bad. Drag.-Regt. 
v. Freystedt v. 1803 bis z. Gegenw. Berl.: 
Mittler & S. 361 8. 5 M. 50. 

Dachler, A., Dorf- u. Kirchenbefestigg. in 
Niederösterr. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. zu 


Wien 41, 53-91.) — E. Wenzel, Beifestigte 
Kirchhöfe in Hessen. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
42, 12-30.) [542 


e) Religion und Kirche. 


Ehrhard, A.. Das Mittelalter u. s. kirchl. 
Entwicklig. a '09, 524. Rez.: Hist. Zt. 102, 
586-38 Troeltsch. (543 


Gromer, G., Laienbeicht im Mittel- 
alter. Beitr. z. ihr. G. (Veröffent!. 
a. d. Kirch.-hist. Sem. München 
3. R. 7.) Münch.: Lentner. 95 S. 
Subskr.-Pr.: 2 M. Einzelpr. 2 M. 40. 


[544 
(Zt. 
(545 


Paulus, N., Die Anfänge d. Ablasses. 
f. kath. Theol. 33, 281-319.) 

Scherer, St. Leonhard u. d. Teonhards- 
ketten. (Hist.-pol. Bill. 143, 586-02.) [516 


Lulves, J., Päpstl. Wahlkapitulatio- 
nen. Beitr. z. Entwicklgs.-G. d. 
Kardinalats. (Aus: Quellen etc. a. 
ital. Archiven u. Bibl. XII, 1.) Rom: 
Loescher. 24 8. [547 


Wolfsgruber, 0., Kirch.-G. Österr.- 
Ungarns. Wien: Kirsch. 215 S. 


4 M. 80. [548 

Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschichten, 
hrsg. v. W. Vorbrod (s. '09, 2563). VIII: 
H. Zunker, Pommersche Kirch.-G. 63 8. 
1 M. (549 

Scheibe, K., Die Marktkirche zu Hannover. 
Beschreibg. u. G. Hannov.‘ Sponholtz. 158 8. 
m. 1 Abbildg. 1 M. 20. (550 

Wentzel, H., Entwickig. d. Bekenntnisfrei- 
heit in Brandenb.-Preuß. u. ihr heutig. Stand. 
Münster. Diss. 144 S. (551 

Tuckermann, W., Lage d. Weseler Luthec- 
raner u. Katholiken im 17. u. 18. Jh. (Beitrr. 
z. G. d. Hrzgts. Kleve 387-402.) [552 

Toll, M., Die dt. Nationalkirche 8. Maria 
dell’ Anima in Neapel. Beitrr. z. ihr. G. Frei- 
burg: Herder. x, 1268. 8M. [653 


Leistle, Österr. Benediktineräbte a. d. All- 
gäu. (Stud.. u. Mitt. a. d. Bened. u. Cist. Orden 
30, 390-95.) [1554 

Lindner, P., Monasticon metropolis Salzburg. 
antiquae, s. "00. 535. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 30, 527-32 Martin; N. Arch. 
35, 264-66 M. T.; Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 
53, 212-18 Wieser. (555 

Kinter, M., Vitae monachorum, qui 
ab a. 1613 in monasterio O. S. B. 
Raihradensi in Moravia professi in 
Domino obierunt. Cum 3 append. 
Brunae 1908. fol. 172, xxj. S. [556 


* 20 Bibliographie Nr, 557—621. 


Mayer, Joh. Geo., G. d. Bist. Chur. 
(s. °09, 2584). Lfg. 9. Bd. I, 513-64; 


2 Taf. IM. [557 
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 53, 236-48 
Zösmair; Zt. f. kath. Theol. 39, 293-5 Kröß. 
[557 

Ringhols, O., G. d. Benediktinerinnenklosters 

zu Allen Heiligen in d. Au b. Einsiedeln. Ein- 
sied.: Benziger. 142 S. 1 M. [558 


Necrologium, d., d. Cluniacenser 
Priorates Münchenwiler (Villars-les 
Moines). Hrgb. v. G. Schnürer. 
(Collect. Friburg. N. F. 10, d. ganz. 
Reihe 19). Freib. (Schw.): Gschwend. 
159 S.; 2 Taf. 4M [559 

Lindner, P., 5 Professbücher süddt. 
Bened.-Abteien. Beitrr. zu e. Monasti- 
con-benedict. Germaniae. I: Wesso- 
brunn. II: Weingarten. Kempten u. 
Münch.: Kösel. xıj, 89, X, 153 8. 
2 M. bzw. 3 M. 30. [560 


Spirkner, B., Exzerpte a. d. Pfarregistratur 
Kirchberg, B. A. Vilsbiburg. (Vhdign. d. Hist. 
Ver. Niederbayern 45, 249-85. [561 

Räbel, H., Ehemal. Bened.-AdelsstiftWeißen- 
ohe, 8. '09, 543. (Bamb.: Selbstverl. xxj, 
5868. 5M. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 332-35 Hartl. 

[562 

Hirschmann, A., Die St. Anna-Wallfahrt in 
Mettendorf, Pfarrei Greding. Eichstädt: 
Brönner. 1328. 3 Taf. 1 M. 60. [563 

Wieland, M., Kloster St. Marla in Kitzingen. 
Würzb.: Fränk. Gesellschaftsdr. 178. [564 

S., G. d. ehemal. Franziskanerinnenklosters 
zu Unlingen (s. ’07, 459). Schluß. (8chwäb. 
Arch. 27, 17-23 usw. 153-60.) — Zierler, Das 
Kapuzinerkloster in Ravensburg. (Ebd. 33-39 
usw. 141-44.) — Pfarter v. Einsingen bzw. 
seine Kapläne (Ebd. 123-28.) [565 

Ober, Üb. d. Einteilg. d. Diözese Straßburg 
in 7 Archidiakonate im Mittelalter. (Straßb. 
Diözesanbl. 3. F., 6, 152-62.) [566 

Hertzog, A., Bruderschaften am Minoriten- 
kloster zu Colmar. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 
25, 39-53.) [567 

Bour, Die Bened. Abtei St. Arnulf vor d. 
Metzer Stadtmauern (s. "09. 551). Forts. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertskde. 20, 
20-120.) [568 

, P., Zur G. d. Franziskanerklöster 
in Sierck u. Oberhomburg. (Ebd. 442-50.) [569 

Halter, O., Klösterlein St. Ilgen, Amt Heidel- 
berg. (Mannheim, G. Bil. 10. Sp. 110—13.) 1570 

Bodewig, R., Wenzelskapelle b. Oberlahn- 
stein. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 4-11; 
42-47.) (571 

Schüller, A., Pfarrvisitationen in d. Erz- 
diözese Trier. Burdecanat St. Petri minoris 
zu Trier (Trier. Arch. 14, 26-73.) [572 

Müller, A., Kölner Bürger Sodalität. 1608 
bis 1908. Paderb.: Junfermann. 207 8.; Abbild. 
4 M. [573 

Paas, Th., Das Cellitinnenkloster zur Hl. 
Maria ind. Kupfergasse zu Cöln. Cöln: Bachem. 
150 8. 1 M. 50. [574 

Disselnkötter, H., Aachens große Heilig- 
tümer u. ihre geschichtl. Beglaubigg. Bonn: 
Qeorgi. 95 S. 1 M. 20 (576 


Oppermann, O., Noord-Nederland 
in de geestelijke geschiedenis d. 


middeleeuwen. Utrecht: Oosthoek. 
26 S. 0,60 fl. [576 

Warichez, J., L'abbaye de Lobbes 
depuis les origines jusqu’en 1200. 
(Univ. de Louvain. Recueil des tra- 
vaux 24.) Tournai: Casterman. 


xxx, 360 S. 5 fr. [577 
Rez.: Analectes p. s. à T'hist. eccl. de la 
Belg. 35, 406 f. Demenedre. 
Coenegracht, Th., Gesch. v. het 
Klooster en het college der minder- 
broeders te Reckheim. Maastricht: 


Leiter-Nypels 307 S. 3 fr. [578 

Poncelet, A., Nécrologue des Jésuites de 
la province Hallo-Belge (s.’08, 2396). Schluß. 
(An. p. 8. à Il'hist. eccl. de la Belg. 34, 225-32; 
441-56. 35, 36-52; 327-60.) [579 

Brunner, Hugo, G. d. St. Cyriakus-Kirche 
in d. Altstadt Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
43, 50-70.) [580 

Schmitz-Kallenberg, L., Monasticon 
Westfaliae. Verz. d. im Gebiet d. 
Prov. Westf. bis z. J. 1815 gegründ. 
Klöster u. sonst. Ordensniederlassgn. 
Münst.: Coppenrath. 108 S., 1 Kte. 


4 M. 50. [581 

Hoogeweg, Verz. d. Stifter u. Klöster Nieder- 
sachs. vor d. Reform. s. "00, 557. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 131 Mack; Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. "00. 77-79 G. H. Müller; Mitt. 
d. Ver. f. G. usw. v. Osnab. 33, 340-43 Krusch: 
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 14, 152-55 Spitzer. [682 


Heineken, J., Die Anfänge d. 
sächs. Frauenklöster. Gött. Diss. 
128 S. [583 


Lòfiler, K., Der Hülfensberg im Eichsfelde. 


S. falschen Ansprüche u. s. wirkl. Bedeutg. 
(N. Mitt. a. d. Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24, 
1-46.) — Ph. Knieb, Zur G. d. Klosters Zella. 
(Uns. Eichsfeld ’09, 13f.; 58f.) — Ant. Peters, 
Beitr. z. Q. d. Klosters Uns. Lieben Frauen in 
Magdeburg. Progr. Magdeb. 38 S. [584 
Clemen, O., Zwei ehemal. Wallfahrtsorte in 
d. Nähe Leipzigs. (Studium Lipsiense ee: 
585 

Behlau, J., Anlage u. Güterbestand d. 
Klostera Neuencamp u. dess. Filiale auf d. 
Insel Hiddensoie. M. kartograph. Beil. 
Greifswald. Diss. "08. 39 S. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 37, 4161. Hirsch. [586 
Jungnits, J., Breslauer Germaniker. Bres- 
lau: Aderholz. 1906. xij, 409 8. [587 
Schedowitz, W., Chronik d. kath. Gemeinde 
zu Reichenbach in Schles. Festschr. zu ihr. 
750j. Bestehen. Reichenbach: Heege u. G. 
778. 65 Pf. 688 
Paech, J., G. d. ohemal. Bened.-Abtei Lubin 

v. ihr. Gründg. bis z. ihr. erst. Zerstörg. 1. J. 
1383. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 29, 16-57; 355-404; 535-61. 30, rt 
(589 


Breining, Die Hausbibliothek d. gemein. 
Mannes vor 100 u. mehr Jahren. (Bl. f. württb. 
Kirch.-G. N. F. 13, 48-63.) (590 

Müller, A., G.d. ev. Gemeinde Winningen. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 225-86.) [691 

Spicker, F., 350 Jahre d. ev. Kirchen- 
gemeinde Waldbräl im Oberbergischen. Dort- 
mund. 478. 1M. [592 


Religion und Kirche. — Bildung. *21 


Bresson, L., L'église Wallonne de Rotter- | Zt. f. Handels-, Konkurs- u. Versicherungs- 
dam, sa vie intérieure, son développement et recht 3, 577-90.) — R. Kötzschke, Bedeutg. 
son influence. (Bull. de la Comm. de I’hist. des | d. Univ. Leipz. in d. G. d. sächs. Bildungs- 
Denk Wallonnes. 2 8., 4, 355-98.) — E. Hubert, wesens. (Leipz. Lehrerztg. 16, "00. 887-95.) — 

otice sur l'église Wall. de Namur au 18. Offiz. Erinner ungs-Gabe d. Univ. 
siècle. (Ebd. 309-54.) [59 Leipz. z. Jubil. Lpz.: Quelle & M. 2. M. 50. — 

Busé, H. J., Voor en na de Reformatie te W. Bruchmüller, Der Leipz. Student 1409-1909. 
Jjist. (Le Vrije Fries 21, 45-70.) (594 | (Aus Natur u. Geisteswelt 273.) Lpz.: Teubner. 


Smend, H., Kirchenverfassg. d. | 142 S. 1 M. l _ [607 
Grafsch. Bentheim in ihr. geschichtl. Festschrift z. Feier d. 500j. Be- 


Entwicklg. Leipz.: Diss.’08. 788. 595 | stehens d. Univ. Leipz. Hrgb. v. 
Hiecke, yi Dis theol. Fakultät d. e Rektor u. Senat. Lpz.: Hirzel. 
Leipzig u. d. sächs. Landeskirche. Rückblick. 32 M. 608 


[ 

(N. Sächs. Kirchenbl. 16, 465-72.) [596 1.0.Kirn, Die Leipz. theolog. Fakultät in 
fünf Jhtn. 1409-1909. 232 S. 9 Tat. (Sep. 
7 M. 50.) 2. E. Friedberg, Die Leipz. 
Juristenfak., ihre Doktoren u. ihr Heim. 
236 S. 11 Taf. (Sep. 7 M. 60.) 3. Die Institute 
d. mediz. Fak. 322 8, Abbildgn.; 21 Taf. 


Stud.: Ref. in Frankfurt a. d. O., G. d. Ge. 
orgengemeinde. Dorf Cliestow. Frankt. a. O.: 
Harnecker. 168 $S. 2 M. 25. [597 
` I Wotschke, Th., Das ev. Provinzialgymnas. 
zu Bojanowo. Beitr. z. Posener Kirchen., 
Schul- u. Lit.-G. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 24, 
93-190.) [598 

Sembritski, J., Nachrr. üb. d. ehemal. 
Pomesan. Konsistorium ‚(Oberländ. Ob. 10, 
61-67.) [599 

Braun, E., Entstehg. d. ev. Gemeinden in 
Ermland seit 1772. Rostock. Diss. 68 S. 


u. philosoph.-hist. Sektion 246 8.; 19 Taf. 
(Sep. 8 M.) 4, 2. Dasselbe, T]. 2: Math.-nat. 
Sektion. 168 8.; Abbildgn.; 15 Taf. 1 PI. 
(Sep. 6 M. 50.) 

Rabi, C., G. d. Anatomie an d. Univ. Leipz. 
(Stud. z. G. d. Medizin VIL) Lpz.: Barth. 
126 S; 10 Taf. 7 M. [609 


— 


Clausnitzer, E., Entwicklg. d. dt. Volks- 
schule. (Pädagog. BI. f. Lehrerbildg. ’09, H. 8.) 
(610 

Wetzstein, Geschicht. Entwicklig. d. Real- 
schulwesens in Dtid. (s. oe 496). III u. IV. 
Neustrelitz. Progr. ’08 u. og 42; 60 8. [611 
Hübl, A., Gymnas. b. St. Anna in Wien 
(1775-1807) Wien: Fromme. 52 S. 1M. [612 


Geistlichen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 
37, 212-78.) [601 


Í) Bildung, Literatur, Kunst. 


Scheuer, O., Geschicht. Entwicklg. 
d. dt. Studententums in Österr. m. 
bes. Berücks. d. Wien. Univ. e d 
Gründg. ders. bis auf d. Gegenwart. 
Wien: Beyer. Xvj, 4268. 7 M. 50. [602 

Borgeaud, Ch., Hist. de D Univ. de 
Genève. II: L’acad. de Calvin dans 
l Univ. de Napoleon 1798-1814. Basel: 


Georg. 4°. 264 8. 20 M. [603 
hmeyer, K., Studenten a. Zweibrücken 

an d. Univ. Straßburg 1621-1793. (Westpfälz. 
G.-bll. 12.) — K. Dotter, Studierende a. Als- 
feld vor 1700. (Beitrr. z. hess. Schul- u. Univ.- 
G. 2, 1-74) J. L. Kreuter, Aus verschied. 
Univ.-Matrikeln. (Gelnhusana ’08/09, 143.) — 
J. Wils, L’illustre nation german. à l’univ. 
de Louvain. (Anal. p. s. à l'hist. ecel, de la 
Belg. 34, 457-508. 35, 53-260. (604 
Orterer, G. v., Schriften z. 3. Jahrhundert- 
feier d. Univ. Gießen 1907. Hist. Jahrb. 30, 
842-48.) : , [605 
Matrikel, Die jüngere, d. Univ. 
Leipzig 1559-1809. Als Personen- u. 
Ortsregister bearb. u. durch Nachtrr. 
a. d. Promotionslisten ergänzt. Im 
Auftr. d. Kgl. Sächs. Staatsregierg. 
hreg. v. G. Erler. 3 Bde. Lpz.: 


Giesecke & D. à 40 M. [606 
I: 1569 — 9.9, 1634. cxj, 713 8. II:W.8. 
1634. — 8.8.1709. LXX. 6958. III: W.g8. 1709. — 
. 8. 1809. XLvij. 666 8. 
‚ Die Universität, 1409-1909. (Hrsg. 
v. Preß-Ausschuß d. Jubil.-Komm.) Lpz.: 
Quelle A M. 868. 2 M. 50. — Gerh. Seeliger, 
Die Leip». Univ. in früher. Jahrhh. (Leipz. 


€ 


[613 
Lors, G., Mittelschulgeschicht!. Dokumente 
Altbayerns, a. ’08 2423. Rez.: Hist. Zt. 103, 
396-401 Riezler. [613 


Walter, Th., Schulwesen in d. St. 
Rufach (1287-1 909). Gebweiler: 
Boltze. 151 S., 20 Taf. 5 M. [615 


ungs, J., G. d. Gymn. Thomaeum zu 
Kempen, Rhein (8. ’08, 503). T. IV: Zeit der 
franz. Fremdherrschaftt, Forts. Progr. Kempen. 
"OR u. og 8. 33-96. [616 
t, Th., Ältere G. d. Kgl. Gymn. in 

Hamm 1781-1836. (Progr.) Hamm i. W.: 
Dietrich. 86 8, 1 M. 25. (617 
8 G. d. Gymn. u. Realgymn. zu 
Bieteleld. (Festschr. z. 350j. Jubil. d. Anstalt 
‘08, Abt. I.) 110 8. [618 
Wehr K., Bektoren d. Blomberger 
Rektorsehule in d. letzten 3 Jahrhunderten. 
(Mitt. a. d. lippisch. G. 6, 67-81.) [619 
Geith, O., Geschichtl. Entwicklig. d. lat. 
Unterrichts am Realgymnas. d. Johanneums 
in Hamburg. (Progr.) Hamb.: Herold 52 a 
1 M. 50. [820 


Veröffentlichungen f. G. d. gelehrt. 

hulwesens im albert. Sachsen (s. 
’09, 2630.) TI. d E. Schwabe, 
Beitrr. z. G. d. sächs. Gelehrtenschul- 
wesens 1760-1820. Beigegeben: Die 
Pförtner Schulordnung v. 1808. 283 8. 
10 M. [621 


*22 


Kaemmel, O., G. d. Leipz. Schul- 
wesens v. Anfang d. 13. bis gegen d. 
Mitte d. 19. Jh. (1214—1846). (Tl. v, 
Nr. 635.) Lpz.: Teubner. XXV, 634 S.; 


6 Bildn. 14 M. [622 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 24, 
517-20. Schwabe; Dt. Lit.-Zt. 10, Nr. 12 Geo. 
Müller. 
Böttcher, K., Beitrr. z. G. d. Landesschule 
Pforta 1630-1672. Progr. Pforta. 4°, 34 S. [623 
Heyden, G. d. Unterrichts in d. Lateinschule 
zu Meißen. Progr. Meißen. 44 8. [624 


Lewin, H., G. d. Entwicklig. d. 
preuß. Volksschule u. d. Förderg. d. 
Volksbildg. durch d. Hohenzollern, 
nebst d. wichtigst. Schul-Ordngn., 
Schul-Gesetzen ete. Lpz.: Dürr. 
483 S. 8 M. 75. [625 

Clausnitzer, L., G. d. preuß. Unter- 
richtsgesetzes. M. besond. Berück- 
sicht. d. Volksschule. Bis auf d. 
neueste Zeit fortgeführt v. H. Rosin. 
o Tle. T. 1: Bis 1892. Von C. 5. Aufl. 
TI. 2: Von 1892-1909 v. R. 2. Aufl. 
Hamb.: Grand. 0, 339; xj, 164 S. 
7 M. [626 

Jentsch, H., G. d. Gymn. zu Guben (8. 
"08, 508). TI. 1708-1772. Progr. '08 488. [627 

Kurz, Aug., G. d. Stargarder Gymnasiums 
v. sein. Begründg. bis zu sein. Erhebg. z. 
Collegium Illustre 1633-1714 (s. "OH, 602). 
Tl. IT: Starg. Progr. 4°. 42 S. [628 

Pfindel, G. d. Kgl. Ritterakademie zu Lieg- 
nitz. (Mitt. d. G. u. Altert.-Ver. Liegnitz 2, 
79-122.) [629 

Meth, B., Schulgeschichten a. d. Alten 
Görlitzer Kloster. Berl.: Trowitzsch & S. 
xj, 189 S. 4 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09,. 
Nr. 48 Morsch. [630 

Muth, F., G. d. Kgl. Ev. Gymn. zu Glogau 
1708-1908. Progr. Glogau. 74 8. (631 


Baumann, R., Beitr. z. G. d. solothurn. 
Buchdruckerei u. d. solothurn. Zeitgn. bis 
1848. Solothurn: Lüthy. 135 u.48. 2M. [632 

Specht, Th., Zur G. d. Dillinger Buchdruckerei 
im 17. u. 18. Jh. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 
21, 36-45.) [633 

Runge, H., G. d. Osnabrücker Buchdrucks. 
Ti. II: (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33, 
67-166.) (634 


Geschichte d. geist. Lebens in Leipzig. 
Hrsg. durch d. Königl. Sächs. Komm. f. G. 
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Komm. f. G. 
s. Nr. 622; 640 u. 674.) [635 

Könnecke, Anteil d. Prov. Sachsen an d. 


Lit. d. Mittelalters. (Jahresber. d. Thür.- 
Sächs. Ver. f. Erforschg. d. Vaterl. Altert. 
‚08/9, 56-67.) [636 


Schickele, G., Beitrr. z. G. d. Chirurgie im 
alt. Straßb. (Jahresb. f. G. usw. Els.-Lothr. 
25, 154-202.) [637 


Goedeke, K., Grundriß z. G. d. dt. 
Dichtg. 2. Aufl. (s. ’09, 616). Hft. 26, 
(Bd. IX, 161-320.) 4 M. 20. [638 


Bibliographie 


Nr. 622—685. 


Nagl, J. W., u. J. Zeidler, Dt.-österr. 
Lit.-G. (s. ’09, 2637). Lfg. 32. (Bd. II, 
673-720). 1 M. [639 

Witkowski, G., G. d. lit. Lebens in 
Leipzig. (Tl. v. N. 635.) Lpz.: Teubner. 
xxvj, 483 S. 12 M. [640 

Hettner, H., Dt. Lit. im 18. Jh. 
(Lit.-G. d. 18. Jh. III.) 5. verb. Aufl. 
3 Bücher. Braunschw.: Vieweg. 
35 M. 50. [641 

Reynold de Cressier, G. de, Hist. 
littér. de la Suisse au 18° sièele. 
T. I. Lausanne. xx, 552, LjX S. 
8 M. [642 

Mielke, H., G. d. dt. Romans. 2. verb. 
u. verm. Autl. (Sammlg. Göschen 229.) T,pz.: 
Göschen. 147 8. 80 P. [643 

Wilhelm, Frdr., Antike u. Mittelalter. 
Stud. z. Lit.-G. I: Üb. fabulistische Quellen- 


angaben. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
33, 286-339.) [644 
Michael, E.. Dt. Kunst-G. u. dt. G. (Zt. f. 
kath. Theol. 33, 273-80.) Vgl. '09, 630. [645 
Stätten d. Kultur. Hrsg. v. G. 
Biermann (s. ’09, 2647). à 3 M. [646 
20: P. Dirr, Augsburg. 2688. 21: W alt. 
Behrend, 2 Ostseestädte Rostock u. 
Wismar. 1428. 23: W. Bruckner, Her- 
mannstadt in Siebenb. 107 8. 
Kunststätten, Berühmte (s. 09 
2648). [647 
46: Paul Schumann, Dresden. 351 S. 
AM. Rez.: Dresdner G. bll. "09. 47f. O. Richter. 
47: H.Bergner, Naumburg u. Merseburg. 
180 S. 3 M. 48: v. Schleinitz, Trier, 
260 S. 4 M. 


Abels, L. W., Alt-Wien. 
Kunst. Berl.: Marquardt. 170 S.; 
40 Bilder. 6 M. [648 

Prokop, A., Markgrafsch. Mähren 
in Kunstgeschichtl. Beziehg. Grund- 
züge e. Kunst-G. d. Landes m. bes. 


G. sein. 


Berücks. d. Baukunst. Volks.-Ausg. 
Wien: Schroll. 4 Bde. 1492 S. 
70 M. [649 


Riehl, B., Kunst an d. Brenner- 


straße. 2. verb. u. verm. Aufl. 
Lpz.: Breitkopf & H. 1908. Xx, 
272 S. 5 M. [650 


Künstler-Lexikon, Schweiz. (s. °09 
633). Lfg. 9: Ritz-Schreck. (Bd. H. 


641-711 u. III, 1-80.) 3 M. 20. [651 

Schuls, F. T., Die Kirche in Kraftshof u. 
ihre Kunstdenkmäler. (Jahresber. d. Ver. f. 
G. d. St. Nürnb. 31, 12-14.) (692 

Dehio, G., Hist. Betrachtgn. üb. d. Kunst 
im Elsaß. (Hist. Zt. 104, 38-52.) 8p. Münch.’ 
Oldenbourg: 15 S. 60 Pf. — Leitschuh, Kleine 
Beitrr. z. O. d. Kunstentwicklg. u. d. Kunst- 
lebens im Elsaß. (2. Ver.-Schr. d. Görrer- 
Ges. f. '09.) Köln: Bachem. 1118. 1 M. 80. [658 


Wurzbach, A. v, N iederländisch. 
Künstler-Lex. (s. ’09, 2651). II, 
10-12. S. 689-910 u. 1-16. à 4M. [654 


Bildung, Literatur, Kunst. — Volksleben. WEI 


Hedicke, R., Beiträge z. niederländ. Kunst-G. 
(Rep. f. Kunstwiss. 32, 436-44.) [655 
Wernicke, E., Zur Freiberger Künstler-G. 
Mitt.d. Freiberger Alt.-Ver. 44, 47-63.) [656 


Roth, V., G. d. dt. Kunstgewerbes in Sieben- 
bürgen, s. mp. 656. Re. Korr.-Bl. d. Ver. f. 
sicbnb. Ldkde. "09. Nr. 3, Kühlbrandt. 
n. Berichtig. durch K. ebd. Nr. 4/5; Rep. f. 
Kunstw. 32, 551-53. Leisching. 


[672 

Rats-Silber d. St. Frankfurt a. M. 
Hrzb. v. Magistrat. Frankf.: Keller. 
12 Taf., 3 S. Text. Fol. 24 M. [673 


Braun, J., Kirchenbauten d. dt. 
Jesuiten. Beitr. z. Kultur - u. Kunst. 
G. d. 16., 17. u. 18. Jh. (s. 09, 637). 
2. (Schluß)-Tl.: Kirchen d. ober-dt. 
u. oberrhein. Ordensprovinz (Stimmen 
a. Maria-Laach, Erghft. 103f.). eu. 
390 S.; 18 Taf. 7 M. 60. [657 

Anheißer, R., Altschweiz. Bau- 
kunst (s. ’07, 2540. N. F. 54 S.; 


Wustmann, R., Musik-G. Leipzigs. 
I: Bis zur Mitte des 17. Jh. (TL v. 
Nr. 635) Lpz.: Teubner. XXIIJ, 
507 S. 12 M. [674 


Wallaschek, R., G. d. Wien. Hof. 


100 Taf. Fol. 28 M. 658 a 
Baur, K., Stadtkirche zu SE Oper (s. ’08, 546). Hft. 5-10. (Theater 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 186-95.) [659 | Wiens. (H. 46-51. Fol. xjv, S. u. 


Kutzbach, P Nachrr. z. Bau- u. Kunst-G. 
Triers u. d. Trierer Abtei St. Matthias f.d. J. 
1565-1773. (Trier. Arch. 15, 95-100.) [660 


Heiligenthal, R.. Bau-G. d. St. 
Bruchsal v. 13. bis 17. Jh. (Zt. f. 
G. d. Archit. Beiheft 2.) Heidelb.: 


Winter. 192 S. 16 M. 1 

Heinz, W., Stud. üb. d.ehemal. freie Reichs- 
stadt Wetzlar u. ihre Bauten. Hannover, Diss, 
59 S. 


[662 
Gurlitt, €C., Hist. Städtebilder X. 
(II. Ser., 5.): Potsdam. Berl.: Was- 


S. 105-295; Taff., à 6 M. [675 
Schacht, W., Zur G. d. Rostocker Theaters 
1756-1791. Rost. Diss. 76 H. Vgl. '09, 2682. 


Borcherdt, H. H., Beitrr. z. G. d. Oper u. 
d. Schauspiels in Schlesien bis 1740. (Zt. d. 
Ver, f. @. Schles. 43, 217-42, [677/78 


9) Volksleben. 


Bindel, R., Kulturgeschichtliches 
aus Schriften d 16. u. 17. Jh. Progr 
Quakenbrück, 4° 23 8. 79 

Wort u. Brauch. Volkskundl. Ar- 
beiten, hrsg. v. Th. Siebs u. M. 
Hippe (s. ’09, 668. H. V u. VI 
à 5 M. 60. [680 

V: K. de Wyl, Rübezahl-Forschgn. Die 
Schriften d. Mag. Joh. Prätorius. 159 a VI: 


V. Jürgensen, Martinslieder. Unter- 
suchungen u. Texte. 176 $. 


Freybe, A., Dt. Haus u. s. Sitte. 
TI. I. Aufl. 2. 163 S. TI. II. x, 293 S. 


5 M. [681 

Ders, Züge dt. Sitte u. Gesinnung im dt. 
Volksrecht alt. Zeit. (Konserv. Monatsschr. 
Jg. 66, H. 5/6.) 


l I. 1664 

Nova, M., Stadttore d. Mark Bran- 

denburg im Mittelalter. Berl. Diss. 

(Beitrr. z. Baukunst, hrsg. v. Gurlitt. 

H. 15.) Berl.: Wasmuth. 88 S 
T. 


Gentzen, Fel., Die Kanzelhäuser u. Ähnliche 
Miethäuser Alt-Danzigs. Danzig. Diss. 4°, 
44 S.; 10 Taf. Rez.: Mitt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 9, 17-20. Bernh. Schmid. [666 

Betr 

Piper, Burgenkunde. 2. Aufl., s. ’08, 530. 
Rez.: Arch. f. Kultur-G.6, 362-65. Steinhausen: 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘08, Nr. 3, Bergner. 

[667 


Piper, O., Österr. Burgen (s. ’09, 
646 ). TI. VII. 228 S. 7 M. 20. [668 

Jänecke, W., Bau-G. d. Schlosses 
burg insbes. d. „Rittersaales“. 
(Beitrr. z. westf. Kunst-G. 4.) Münster 
Coppenrath. 87 S.; 13 Taf. 5 M. [669 


Kemmerich, M., Die erste Ent- 
wicklungsstufe d. dt. Porträts. (Stu- 
dium Lipsiense 374-86.) [670 

Bez.: v. '’09, 650 (Frühmittelalt. Porträt- 


malerei): Kunstgeschicht!]. Anzeigen ’09, 3-8 
Haberditzl. 


Kehrer, H., Die hl. drei Könige in 
Lit. u. Kunst. 2 Bde. Lpz.: Seemann. 


xvj, 114; xv, 327 S.; Taf. 30 M. [671 
Rez.: Lit. Zbl. "08. Nr. 36 Br. 


Hörmann, L, V., Tiroler Volksleben. 
Beitr. z. dt. Volks- u. Sittenkde. 
Stuttg.: Bonz. xjv, 498 S. 5 M. [682 

Beiträge z. dt.- böhm. Volkskde. 
(s. ’09, 669). IX, 2 u. X. [683 

IX,2:K.Huß ‚ Schrift vom Aberglauben“ . 
Nach d. in d. Tratt. Metternichschen Bibl. zu 
Königswart befindl. Ms. Hrsg. v. A.J ohn. 
xxxij, 48 S.; 6 Tat. 8 M. — X: J, Endt, 
Sagen u. Schwänke a. d. Erzgebirge. xj, 247 S. 
3 M. 50. 


Friedli, Bärndütsch als Spiegel bernisch. 
Volkstums, e. '08, 2479. Rez.: Hess. DU. 1. 
Volkskde. 8, 59-65 O. v. Greyerz, [684 


Wittich, W., Kultur u. National- 
bewußtsein im Elsaß. (Aus: Ill, Els. 
Rundschau XI, 27#f.). Straßb.: 11. 


els. Rundschau. 19 S. 1 M. 20. [685 
Rez.: Zt. f. G. a. Oberrh. 25, 204-6 Wiegand, 
— L'Alsace pays d'empire. A propos de 


"24 


„Civilisation et patriot. en Alsace“ du prof. 
W. Wittich. (Aus: Rev. d'Alsace.) Colmar: 
Hüflel. 24 S. 80 Pf. 

Waldschmidt, W., Altheidelberg u. 
sein Schloß. Kulturbilder a. d. Leben 
der Pfalzgrafen b. Rhein. Jena: 
Diederichs. 289 S. u. 113 Abbildgn. 
5 M. [686 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 537 Billib. 

Pegler, W., Richtlinien zu e. Volkstums- 
Atlas v. Niedersachs. Ethno-geogr. Programm. 
(Hannover. G.-bll. 12, 257-68.) [687 

Wortmann, Allerlei, besonders Volkskund- 
liches, vom alt. Klosterplatze in Bieleteld (s. 
'08, 2483). Nachtrr. (Ravensberg. G.-bll. ’09, 
Nr. 3, 4/5.) [688 

Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks 
Minden (s. '09, 672). Forts. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 6, 183-96; 258-66). [689 


Wustmann, G., Aus Leipzigs Ver- 
gangenheit. 3. R. Lpz.: Grunow. 
1909. 458 S. 6 M. [690 


Wossidio, Mecklenburg. Volksüberliefergn. 
ITT, 8. 09, 572. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 259-66 
Petsch. [691 


Überlieferungen, Schlesiens volks- 
tüml. (s. 06,’ 661). III, 1:R.Kühnau, 
Schles. Sagen. xxxvuij, 618 S. 9 M. 

[692 

Gerstmann, B. E. H., Beitrr. z. 
Kultur-G. Schlesiens, 14. bis 20. Jh. 
Lpz.: Selbstverl. xıj, 298 S. 20 M. 

693 

Schnippel, E., Volkskundliches a. d. ee 


Werder. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 158-70.) 
(694 


Volkssage. 
262.) 
[695 


Böckel, O., Die dt. 


(Aus Natur u. Geisteswelt. 
Lpz.: Teubner. 126 S. 1 M. 
Rez.: Hist. Zt. 104, 359 Panzer. 

Jegerlehner, J., Sagen a. d. Unter- 
wallis. Unt. Mitwirkg. v. Walliser 
Sagenfreunden gesammelt. (Schrr. d. 
Schweiz. Ges. f. Volkskde. II.) Basel: 
Schw. Ges. f. Volkskde. 196 S. 
4 fr. 50. [696 

Lachmann, Th., Überlinger Sagen, 
Bräuche u. Sitten m. geschichtl. Er- 
läutergn. Beitr. z. Volkkde. d. bad. 
Seegegend. Konstanz: Ackermann. 
xjx, 537 S. 3 M. 50. [697 

Rez.: Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensces 
38, 141f. Roder. 

Birlinger, A., Badische Sagen; mitg. v. 
F. Pfaff, (s. '09, 679). I Forts. (Alemannia 
3. F. 1, 123-28.) — A. Jacoby, Sagen u. 
Gebräuche a. Weitersweiler u. Umgegend. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 25, 95-105. — 
P. Drechsler, Märchen u. Sagen a. Oberschlealen. 
(Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 11, 1, 94-98.) 
— 0. Knoop, Posener Märchen. KRogassen. 
Progr. 4°. 298. Rez.: Hess. Bil. f. Volkskde. 
R, 1501. Hepding. [608 


Bibliographie Nr. 685—742. 


Bolte, J., Neuere Arbeiten üb. d. dt. Volks- 
lied. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 219-34.) [699 


John, E. H. H., Volkslieder u. 
volkstüml. Lieder a. d. sächs. Erz- 
gebirge. Annaberg: Graser. 239 S. 
4 M. 80. [700 


Koller, A., Die Schwaben in d. G. d. Volks- 
humors, s. '09, 692. Rez.: Alemannia 8. F., 
1, 59-63 Baas. — R. Kapif, Schwäbische Orts- 
neckereien. (Alemannia 3. F. 1, 139-47.) — 
O. Haffner, Alemann. Ortsneckereien a. Baden 
(8. ’08, 570). Forts. (Ebd. 129-38.) — Jul. 
Schmidt, Weitere Ortsneckereien im Mark- 
gräflerland (Ebd. 23-35.) Vgl. '08, 2500. (701 


Quanter, R., Sittlichkeit u. Moral 
im hl. röm. Reich dt. Nation. Berl.: 
Bermühler. 403 S. 10 M. [702 


Brouwers, D. D., Les fötes publ. 
à Dinant du 15. au 18. siècle. Namur: 


Wesmael-Charlier. 160 S. 5 fr. [703 

Bolte, J., Zeugnisse z. G. uns. Kinderspiele. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 381-413.) — P. 
Frauenstädt, Altdt. Durst im Spiegel d. Aus- 
landes. (Arch. f. Kultur-G. 7, 257-71.) — Abt, 
Von d. Himmelsbriefen. (Hess. Bll. f. Volks- 
kde. 8, 81-100.) — M. Hötler, Gebildbrote bei 
Geburts-, Wochenbett- u. Tauffeier, Geburts- 
u. Namenstag. (Zt. d. Ver. t. öst. Volkskde. 
15, 81-111.) — J. Hottenrott, Namen alter 
Zechen in d. Umgebg. v. Brand b. Freiberg. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5, 5-12.) [704 


Heyne, W., Altdt. Handwerk, s. "09. 700. 
Rez.: Hans. G.bli. Jg. 36, Bd. 15, 525-36 
Frensdorff; Anz. f. dt. Altert. 33, 233 f. Otto. 

(705 

Henne am Rhyn, O., Freimaurer, deren 

Ursprung, G., Verfassg., Beligion u. Politik. 


5. Autl. Lpz.: Spohr. 998. 1 M. 50. [706 
Prümers, R., G. d. Posener Loge. (Zt. d. 
Hist. Ges. Posen 24, 1-92.) [707 


Freybe, A., Das Memento mori in 
dt. Sitte, bad, Darstellung u. Volks- 
glauben, dt. Sprache, Dichtg. u. Seel- 
sorge. Gotha: Perthes. 256 8. 
4 M. [708 

Kemmerich, M., Lebensdauer u. 
Todesursachen innerh. d. dt. Kaiser- 
u. Königsfamilien. Wien: Denticke. 


106 S. 3 M. 50. “ {709 

Rez.: Lit. Zbi. '09, Nr. 32; Hist. Zt. 104, 
615-17 8. Riezler. 

Dreher, F., Aus d. G. d. Badewesens, zwang- 
lose Skizzen m. bes. Rücksicht auf d. mittel- 
alterl. Friedberg. Friedberg: Geschichtaverein. 
32 S. 80 Pf. (710 

Rosenthal, W., Beguinenhaus 8t. Antonii u. 
Christophori auf d. Werder u. d. „Pockenhaus‘‘ 
zu St. Leonhard. (Braunschw. Magas. ’09, 
117-19; 132.) (711 


Lauffer, O., Neue Forschgn. üb. d. äußer. 
Denkmäler d. dt. Volkskde. Volkstüml. Haus- 
bau u. Gerăt, Tracht u. Bauernkunst. (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde. 18, 109-13; 196-203.) (712 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Dachler, A., Karte d. österr. Bauernhaus- 
formen. M. text]. Erläuterungen. Suppl.-Hit. 
VI v. Nr. 785.) Wien: Gerold. 4°. Karte u. 
10 8. Text. 2 M. 50. Rez.: Mitt. d. Anthrop. 
Ges. Wien 39, 294-99. — v. Geramb, Betrachtg. 
d. ostalpinen Bauernhaustypen nach d. Grund- 
rissen d. Wolhnraumanlage. (Zt. d. Ver. f. 
österr. Volkskde. 15, 138-40.) — Dachler, 
Replik. (Ebd. 140-44.) — P. Pfaff, Zum ländl. 
Hausbau. (Alemannia 3. F., 1, 52-56.) Vgl. 
’08, 573a. — C. Rustige, Das alenıann. Haus 
im Rheintal, d. Bodenseegegend u. d. Bre- 
genzer Wald. (Ebd. 151-54.) — H. E. Heppe, 


Handwerkerhäuser d. 17. u. 18. Jh. an d. 
Seille zu Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20, 
1-19.) [713 


Peßler, W., Volkstüml. Wohnbau 
an d. Niederelbe, vornehml. im Ham- 


burg. Amte Ritzebüttel. Hamburg: 
Gräfe & S. 107 S.; 4 Taf.; 12 Ktn. 
10 M. [714 


(Mitt. a. d. Museum f. hamb. G. Nr.1 = 
Beibft. 5 z. Jahrb. d. Hamb. wiss. Anstalten: 
’08.) 

Carius, A., Ornamentik am oberhess. 
Bauernhause. 32 Taf. u. Text. 


Frankf.: Keller. 20 S. 4°. 10 M. [715 

Geisler, K., Hausinschrr. a. Dörfern d. Amtes 
Herborn. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 25-29 
usw. 124-26.) — J. Zimmermann, Hausinschrr. 
im Kr. Wetzlar. (Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 2, 
34-53.) — A. Schmidt, Haus- u. Familien- 
marken nebst Hausinschrr. a. Vlotho. (Ravens- 
berg. G.bll. ’08, Nr. 8ff.) (716 


Bredt, F. W., u. R. Reiche, Mobiliar 
berg. Bürgerhäuser a. d. Zeit v. 1700 
bis 1830. Düsseld.: Schwann. 31 
Taf.; 13 S. Text. 4 M. [717 


Schaefer, Hnr., G. d. Freiwill. Feuerwehr d. 
Residenzst. Cassel. Cassel. 708. [718 


Knott, R., Trachten u. Kleiderpreise in d. 
Teplitzer Gegend im 16.-18. Jh. (Tätigkeits- 
ber. d. Museums-Ges. in Teplitz-Schönau '07/8.) 
— J. Beier Berner Trachten v. d. Mitte d. 
18. Jh. bis z. Neuzeit. (Heimatschutz H. 12. Dez. 
’08.) — M. Hellmich, Volkstrachten in d. Gegend 
v. Boyadel. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 
Bd. 11, 203-8.) [719 

Häberlin, Volkstrachten d. nord- 
fries. Inseln v. Anfang d. 18. bis 
Anfang d. 19. Jh. Lpz.: Mohr & D. 


25 farb. Taf. 4°. 4 M. [720 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Grundriß d. G.-Wiss., a og 2520. Rez. 
v. I, 1u. 2: Hist. Zt. 101, 361- 68 Uhlirz. [721 

Bibliothek, Hist., hrsg. v. d. Red. d. Hist. 
Zt. (s. ’06, 692). XX: v. Müller, Bayern 
1866 s. in Abt. B, Gruppe 9. [722 

Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s. 
’09, 2709). H. 69-74. 69: Israel, Adami u. 
8. Arcana pacis Wertt.s. in Abt. B, Gruppe 5, b. 
70: Dukmeyer, Korb’s Diarium itineris 
in Moscoviam s. ebd. Gruppe 6. 71: Jordan, 
Frdr. Wilh. IV. u. d. preuß. Adel. 8. ebd. 


Hi-tor. Viert:ljahrschrift. 1910. 2. Bibliographie. 


*25 


Gruppe 9. 72: Martini, Trier. Bischofs- 
wahlen, 10.-12. Jh. s. ebd. Gruppe 3. 73:Bock, 
Bonitho v. Sutri s. ebd. 74: Wolff, Reichs- 
polit. Bisch. Wilhelms IJI. v. Straßb. s. Aa 
Gruppe 5, a. [72 
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. a 
(s. ’098, 710). VII, 1/2: Meyer, Lupold 
v. Bebenburg a in Abt. B, Gruppe 4, a. [724 
Publikationen d. Österr. Hist. Instituts in 
Rom. Lpz.: Freytag. I: Bliemetzrieder, 
Lit. Polemik z. Beginn d. Schismas s. in Abt. B, 
Gruppe 4. [725 
Studien, Prager a. d. Geb. d. G.-wiss. (s. op. 
590). XIV s8. Nr. 525.) [726 
Studien, Schweizer, z. G.-wiss., hrsg. v. 
Baumgartner, G. Meyer v. Kno- 
nau u W. Oechsli. I, 1 s. ’09, 3685. 
I, 28.Nr.304. 1,3: Mantel, 2. Vilmerger- 


krieg a in Abt. B, Gruppe 6, [727 
Forschungen, Frankfurt. Histor. Hrsg. 
v.G. Küntzel Frankf.: Baer. I:Schiff, 


Kg. Sigmunds It. Polit. s. in Abt. B., Gruppe 4b. 
[728 

Beiträge, Münsterache, z. G.forschg. (s. ’09 
2710). N. F. XXI, XXII-XXV a Nr. 410; 
412: 447; 457. [729 
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Komm. f. 


G. e. Nr. 635. | [730 
Abhandlungen, Leipz. hist. (s. ’09, 2711) 
XJI s. Nr. 435. [731 
Untersuchungen, Geschichtl, hreg. v. 


Lamprecht (s. ’09, 713). V, 4: Essers, 
Kurköln. Landtag 1790-97 s.in Abt. B, Gruppe 8. 


[732 

Studien, Breslauer, z. G. (s. ’08, 589). III: 
Teuber, Eroberg. Britanniens durch d. 
Römer s. in Abt. B, Gruppe 1b. [733 
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (s. ’09, 
2711). XIIL u. XIV s. Nr. 89; 213. [734 
Abhandlungen, Heidelb., f. mittl. u. neuer. G. 

(s. ’08, 2712). XXIV: Graefe, Publizistik 
in d. letzt. Epoche Friedrichs II. s. in Abt. B, 
Gruppe 3. [735 
Studium Lipsiense. Ehrengabe, K. 
Lamprecht dargebr. Berl.: Weid- 


mann. 409 S.; Taf. 14 M. [736 

Pflugk-Harttung, J. v., Splitter u. 
Späne a. G. u. Gegenwart. 2. Aufl. 
Berl.: Allg. Ver. f. dt. Lit. 1908. 
328 S. 5 M. Desgl. N. F. 2. Aufl. 
Ebd. 306 S. 5 M. 50. [737 

Hintze, O., Hist. u. polit. Aufsätze. 


4 Bde. (Dt. Bücherei. Bd. 94-101.) 
Berl.: Dt. Bücherei 1908. 4 M. 80. 
[738 


Zeitschrift, Hist. (s. 
Bd. CIII (3. F. VII). 
Bd. CIV, 1. S. 1-236. [739 

Jahrbuch, Hist. (s. ’09, 2719). 
XXX, 3.-4. S. 491-989; xLvj S. [740 


09. 2718). 
jx, 700 8. 


Mitteilungen d. Inst. f. österr. 
Gforschg. (s. ’09, 2720). XXX, 2-3. 
S. 225-560. [741 

Abhandlungen d. Hist. Klasse d. 
Bayer. Akad. d. Wiss. Hist. KI. 
(s. ’08, 596). XXIV, 3. S. 461-625, 


39* S. [742 


3 


*26 


Geschichtsblätter, Deutsche (s. ’09 
2722). X, 8-12 u. XI, 1-2. S. 187-330; 
1-60. [743 

Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver. 
(o. ’09,2723). LVII, 7-12. Sp. 273-516. 

[744 

Archiv, neues, d. Ges. f. ältere dt. 
G.kde. (s. ’09, 2721). XXXIV, 3 u. 
XXXV, 1. S. 599-804; 329 S. [745 

Zeitschrift, Prähist. I, 1-2. Berl.: 
Präh. Zt. 272 S.; 24 Taf. (Bd.: 
12 M.). [746 

Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibl. (s. ’09, 2724). 
XII, xj, 467 S. — Jahresbericht 
d. Hist. Instituts: 1908/09. Rom: 
Loescher & Co. [747 


Jahresberichte d. Geschichtswiss. 
(s. ’09, 728). Jg. XXX: 1907. 2 Tle. 
x1j, 410, 574 u. 468, 322 S. 56 M. [748 

Rez. v. Jg. 27-29: Hist. Zt. 103, 565-67 v. 
Below. 

Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. ’09, 
2725). XXXVII, 3-4. S. 257-502. [749 

Jahresbericht üb. d. Eracheing. auf d. Geb. 
d. german. Philol. (s. "00. 730). XXIX: 1007. 
218; 247 S. 10 M. [750 

Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. "00, 
2726). XVII/XVIII: 1906/07 I, Bibliographie 
Bearb. v.O.Arnstein. xnj, 484 5p. 16 > 

175 


Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. '09, 27 Get 
XI, 2/3. S. 81-240. (732 
Zeitschrift f. dt. Mundarten (B. "00. 731). 
Jg. 1009. 384 S. [753 


Archiv f. Urkundenforschg. (s. °09, 
2729). II, 2. S. 167-334. [754 
Zeitschrift f. Numism. (s. ’09, 2732). 
XXVII, 3/4 S. 185-426; 141 u. 
26 S. [755 
Zeitschrift, Num. (s. °09, 735). 
N. F. II. vm, 316S.; 20Taf. 12M. [756 
Revue suisse de num. (s. ’09, 2733). 
XV, 2-3. S. 257-422. [757 
Vierteljahrschrift f. Wappen-, Siegel- 
u.Familienkde.(s.’09,2735). XXXVII, 


3-4. S. 177-392. [758 
Herold, Deutscher (s. '09, 2735a). XL 6-12 S. 
111-248. [758a 
Jahrbuch d. k. k. herald. Ges. 
„Adler“ (s. °09, 738). N. F. XIX. 
144 S.; 7 Taf. 16 M. [759 


Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog. 
(s. °09, 739). XI: 1906. XII: 1907. 
318 S., 74 Sp.; 325 S., 98 Sp. à 12 M. 

[760 


Archiv f. Kultur-G. (s. ’09, 2737). 
VII, 3-4. S. 257-486. [761 
Quellen u. Studien z. Verf.-G.d. Dt. Reiches 
in Mittelalter u. Neuzeit. (s. ’09, 2738). III, 3: 


Bibliographie Nr. 743—824. 


Siemsen, Kurbrandenburgs Anteil an d. Wahl- 
Kapitulationen v. 1689-1742 s. in Abt. B, 
Gruppe 6. 

Beiträge, Deutschrechtl. (s. 
III, 4 u. IV, 1. Nr. 522; 528. 


Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. Wirt- 


schafts-G. (s. ’09, 2743). VII, 2. 
S. 213-390. [764 

Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden 
(s. 09, 748). 1,2. S. 49-116. 1 M. 20. [765 

Zeitschrift f. Kirchen-G. (s. ’09, 
2745). XXX, 2-3. S. 181-397; 
51-166). [766 


Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
(s. "Ou, 2746). XXX, 1—3. S. 1—504. [767 
Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver. 
(s. '09, 751). XLII, 9s. Nr. 146. (768 
Zeitschrift f. Brüder-G. (s. ’08, 2549). 
Jg. Il u. ill. 1908f. [769 
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. (s. ’09, 2747). XIX, 3-4. 
S. 193-348. [770 
Beihft. 18 (Beitrr. z. G. d. Erz. etc. in Bayern) 
Radlmaier, J. M. Sailer als Pädagog., 


s. in Abt. B., Gruppe 8. 
Euphorion, Zt. f. Lit.-G. (s. "00, 2748). 
XVI, 1-3. S. 1-672. — Erg.-hit. VIII a Si 
4 M. 


Zeitschrift f. dt. Philol. (s. "09. 156). 
XLI, 1-3. S. 1-418. [772 

Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’09, 
2749). LI, 1-3. S. 1-300. — An- 
zeiger. XXXIII, 1-3. S. 1-252. [773 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. 
Lit. (s. ’09, 2750). XXXV, 2-3. S. 
209-578. [774 

Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’09, 2751). H. 
112-118. (112: Zottmann, Kunst v. 
Elias Greither d. A. 113: Reimers, Rhein. 
Chorgestühle d. Frühgotik. 114: Molsdorf, 
Bedeutg. Kölns f. d. Metallschnitt d. 15. Jh. 
115: Büchler, Römerbad Badenweiler. 
116: Hinrichs, C. X. Langhans. 117: 
Fröhlicher, Porträtkunst H. Holbeins 
d. J.) [775 

Jahrbuch d. kunsthist. Samnlgn. 
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’09, 761). 
XXVIII, 1-4. S. 1-199; 33 Taf. [776 

Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. (s. ’09, 2752). XXX, 3-4. 
S. 155-314; Taff. Beiheft zu 
Bd. XXX. 180S. 14M. [777 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(s. °09, 763). Jg. XIX. 480 S. [778 


Blätter, Hessische, f. Volkskde. 
(s. °09, 2753). VIII, 2-3. S. 81-216. 
3 M. 60. [779 

Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. '09, 2754). Bd. XI. 
224 S. 4M. [780 


Archiv, f. österr. G. (s. 
Bd. XCVII. 806 S. 
XCVIII, 2. 


’09, 767). 
17 M. 50. Bd. 
S. 383-653. 5 M. 30. [781 


U 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *927 


Forschungen z. inner. G. Österr. (s. 09, 
2756). VIs. Nr. 470. y 


[782 
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. (s. "09. 769). Jg. XXX. 


Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G. 
Bayerns (s. OU, 785). XVII, 3/4. 
S. 41-128, [802 


244 S. 9 M. 60. 783 Darstellungen a. d. bayer. Kriegs- 
Jahrbuch f. Altertkde. (s, °09, #40, | u. Heeres-G (009, nao i XVIII. 
II, 4 8. 161-224. [784 | 188 S. 4M. [803 
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s, | , Beiträge z. bayer. Risch o (s. 


09, 2774). XV, 5-6 u. XVI, 1. 
S. 201-94; 1-48. [804 

Archiv, Oberbayer. Zugleich. 
Forschgn. z. G. Bayerns (s. ’09, 2775). 
LIV, 1-2. Münch: Franz. 325 S.; 
14 Taf. 4 M. [805 


Monatsschrift, Altbayer. (3. °’09, 2775). 
VII, 5/6 u. IX, 1/2. 8. 97-144; 1-40 [806 


Verhandlungen d. Hist. Ver. f. 
Niederbayern (s. ’09, 788). Bd. 
XLV. 2938, 4M. [807 

Archiv f. G. ete. v. Oberfranken 


(s. °09, 790). XXIV, 1. 188 S. [808 
Bericht d. Histor. Ver. Bamberg (s. '09, 2782). 
67 : 1909. 32 $. IM [809 


Quellen u. Forschungen z. dt. 
insbes. hohenzoll. G. (s. ’08, 653). 
V, 2. S. 237-396. [810 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. 
Mittelfrank. (s. OU, 791). LVI. 
188 S. 4 M. 20. [811 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben 
u. Neuburg (s. "09. 2786). Jg. XXXV. 
180 S. 6 M. [812 

Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen 
(s. ’08, 2588). Jg. XXI. 2578. [813 

Vierteljahrshefte, Württb., f. Lan- 
des-G. (s. ‘09, 793). N. F. XVIII. 
549 S. 


(0. 2759). XV, 3.6. S. 81-223, — 
Suppl.-Heft VI s. Nr. 113. [785 
Archiv f. d. G. d. Diözese Linz 
(s. °09, 2557). V, 1-2. 151; Xvj, 
130 S. à 2 M. 70. [786 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark (s. °09, 2761 a) VI, 4 u. VII. 
S. 83-138; 202 8. [787 
Carinthia I (s. "00. 772). Jg. 99. 
250 S. [788/89 
Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs (s. °09, 2762). VI, 3-4. 
S. 209-400. [790 
Zeitschrift d. Ferdinandeums f. Tirol 
u. Vorarlberg (s. "00. 775). 3. F., 
LIII. 306. LXXXjx 8 [791 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen (s. OU, 2764). XLVII, 4 
u. XLVIII, 1. a 433-544 u. 53.76. 
S. 1-132 u. 1-16. [792 
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. ’09, 2765). XIII, 
3/4. S. 227-414. [793 
Archiv d. Ver. f., siebenbürg. 
Ldkde. (s. ’09, 2766). N. F. XXXVI, 
2 u. 4. S. 179.308 u. 49 S. — Korre- 
spondenzblatt. XXXII, 6-12. a 
81-152. 


[794 [814 
= Darstellungen a. d. württb. G. III, s. Nr. 
3456. 815 


[ 
Jahrbücher, Württb., f. Statist. u. 
Ldkde. (s. ‘09, 794). Jg. 1908. 181, 
xXvj, 211 S. [816 
Fund-Berichte a. Schwaben (s. ‘09, 795). 
XVI: ’08. 108 8.; 7 Taf. ı M. 60. [817 
Archiv, Schwäbisches (s. ’09, 796). XXVII, 
1-11. $S. 1-176. [818 
Blätter f. württb. Kunst-G@. (s. ’09, 
2789). N. F. XIII, 1/2. a 1-96. [819 
Geschichtsblätter, Ludwigsburger (s. 
Op. 774). Bd. V. 115 8.; 2 Bilder. 


Jahrbuch f. schweiz. G. (s. °09, 778). 
Jg. XXXIV. XXv, 162, 237* ga 
6 M. 


[795 
Anzeiger f. schweiz. G. (s. ’09, 770). 
1908, 4 u. ’09, 1-3, (Bd. X, 337-544.) 


[796 

Änzeiger f. schweiz. Altertkde. (s. 
‘09, 2767). N. F. X, 4 u. XI, 1-2. 
S. 273-368; 1-192, [797 
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 


(s. °09, 780). II, 4 u. II. S. 241-320; | 2 M. [820 
320 S. [798 Bericht d. Hist. Ver. Heilbronn. 
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altertkde. | IX: 1906-09. 120 S. [821 


Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. in 
Ulm u. Oberschwaben (s. '09, 2790). H. XVI. 
68 5. [822 

Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern (s. 09, 798). XXXII: 
1908/09. Xvj, 142 S. [823 

Zeitschrift f. d. G. d. Oberrheins 
(s. ’09, 2791. N. F. XXIV, 3-4. 
S. 391-726. [824 


3* 


(s. ’09, 781). VII, 2 u. IX, 1. a 
315-485; 1-175, xjv S. [799 

Geschichtsblätter, Freiburger (s. ’09, 
183). Jg. XV, xjv, 201 S. 3 M. 20. [800 

Archives de la Société d’hist. du 
canton de Fribourg (s. ’06, 756). 
VIII, 3 u. IX, 1. 285-420; 1-299. 
(à 2 fr. 50.) [801 


WEI Bibliographie Nr. 824a—906. 


Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s. 
’09, 2791a). Nr. 31, S. 65-142. (Verbund. m. 
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [824a 


Alemannia (s. ’09, 2792). 3. F., I, 
1-3. S. 1-160. [825 


Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. 
(s. °09, 801). Jg. XXV. 323 8. 
2 M. 50. [826 

Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d. 
geschichtl. Denkmäler im Elsaß (s. 
’09, 802). 2. F., XXIII, 1. 281, 51 S. 

[827 

Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertkde. (s. °09, 804). XX: 1908. 
jx, 567 S.; 10 Taf. — Jg. XXI: 
1909. H. 1. 244 S.; 5 Taf. u. 2 Ktn. 
(Jg. 12 M.). [828 

Ingold, A. M. P., Miscellanea Alsa- 
tica. Ser. V. Colmar: Hüffel. 112 S. 

[829 

Geschichtsblätter, Mannheim (s. ’09, 2799). 
X, 6-12. Sp. 121-272. 830 

Monstsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver. 
(s. '09. 2800). XVII, 5-12. S. 21-48. [831 

Mitteilungen d. Hist. Ver. d Mediomatriker 


t. d. Westpfalz in Zweibrücken (a, '09, 2802). 
H. V. 1128.;2 Pläne. 1 M. 80. [832 


Archiv f. hess. G. u. Altertkde. 
(s. ’08, 673). N. F. VI. 5208. — 
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch.- 
G. (s. ’09, 2806). IV, 2 S. 89-170. [833 


Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
Hessen (s. ’09, 2805). N. F. IV, 12-13. S. 239 
bis 362. [834 

Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G. 
(s. ’09, 809). II, 1. S. 1-112. 2 M. [835 

Alt- Frankfurt. Vierteljschr. Te G. u. Kunst. 
Jg. I: 1909. (4 Hfte.) H. 1 Frankf.: Minjon. 
36 S. à 1 M. 20. [836 

Mitteilungen d. Ver. f. nass. Altertkde. Ge 
’08, 2608). Jg. XII: 1908/09. 132 8. [83 

Veröfientlichungen d. Ortsgruppe Diez A 
Ver. f. nass. Altertkde. (s. ’09, 811). VI sa. 
Nr. 215. [838 

Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. ’00, 
812). XXVHII: 08. 48 S. u. Anhg. 8. A 

[83 

Zeitschrift, Westdt, f. G. u. 
Kunst (s. ’09, 2809). XXVIII, 1-3. 
S. 1-368. — Röm.-germ. Korr.-Bl. 
II, 4-6. S. 49-96. [840 

Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. 
(s. ’09, 2812). III, 7-12. S. 193-376 

[841 

Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. 
westfäl. Volkskde. (s. °09, 2814). VI 
3-4. S. 161-324. [842 

Archiv, Trierisches (s. ’09, 817), 
H. XIV u. XV. 104; 112 S. u. Beil. 
S. 193-224. à 3 M. 50. Erg.-Hft. 
X, s. Nr. 13. [843 


Chronik, Trier. (s. ’09, 2816). V, 9-12 u. VI, 
1-2. S. 129-94; 1-32. [844 


Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. (s. "OS, 


682). H. II. 83 8. [8 45 
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 
(s. ’09, 2817). Beihft. IX, s. Nr. 230. ` [846 
Veröttentlichungen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein. II s. Nr. 354. [847 
Monatsschrift d. Berg. Q.-Ver. (s. ’00, 2818). 
XV1, Nr. 6-12. S. 97-216. [848 
Beiträge 7. G. d. Stiftes Werden (s. ’08, 685). 
H. Xlil. 62 8. 1M. [849 


Beiträge z. o v. Stadt u. Stift 
Essen (s. ’08, 686). H. XXX u. XXXI. 
216; 314 S. 8 M. 50. [850 


Publications de la Sect. hist. de 
l Institut G.-D. d. Luxemb. (s. ’08, 


2635). Vol. LIV. ıxxxıj, 253 S. 
Vol. LVI. S. 256-812. Vol. LVII. 
135 8. [851 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de Acad. R. de Belg. (s. °09, 2821). 
LXXVIII, 2-3. S. jx-Ljv; 45-244. 


[852 
Archievenblad, Nederl. (s. ’09, 824). 
XVII, 2-4. S. 83-302. [853 


Bijdragen v. vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. ’09, 2822. 4. R. 
VIII, 1-3. S. 1-348. [854 

Analectes p. s. à l’hist. eccl. de la 
Belg. (s. ’09, 2824). XXXV, 3-4. 
S. 305-508. jx-XV. [855 

Bijdragen en meded. v. h. Hist. 
Genootsch. te Utrecht (s. °09, 827). 


D. XXX. cxj, 400 8. [856 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (s. ’09, 2826). Bd. XLIII. 
450 S. 10 M. — Mitteilungen 
dess. Ver. Jg. °08/9. 116 S.; Taf. 


2 M. 40. [857 
Hessenland (s. ’09, 2827). Jg. XXIII, 12-24. 
S. 165-3668. [858 


Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. 
(s. ’08, 695). N. F. XVI. 118 S. [859 

Geschichtsblätter,Friedberger. Beitrr. 
z. G. v. Friedberg u. d. Wetterau. 
Hrsg. im Auftr. d. G.- u. Altert.-Ver. 
Friedberg (Hessen) v. F. Dreher. 
Hft. I. Friedb.: Seriba. 134 S.; 
4 Taf. 2 M. 50. [860 

Mitteilungen d. Altertums-Kom- 
mission f. Westf. (s. ’06, 808). H. V. 
x, 428 S.; 41 Taf. 10 M. [861 

Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. in 
d. Grafsch. Mark (s. ’07, 2751). XX u. XXI. 
223; 181 S. &3 M. (862 

Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. 
v. Osnabr. (s. ’09, 830). XXXIII. 
xjx, 3638. GM [863 

Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altertskde. 
d. Hasegaues. (s. ’07, 2753.) Hit. XVI. 60 S. 
75 Pf. (864 


md" 7 weg 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. #29 


Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. 
Ravensberg zu Bielefeld (s. ’08, 2631). XXII u. 
XXIII xjv, 113; xj, 124 S. à 2 M. [865 

Blätter, Ravensberger (s. '09, 2831). IX, 
6-11. 8. 37-84. [866 

Beiträge z. G. Niedersachsens u. Westfalens 
(s. ’09, 2839). XVII: Re gelmeier, Polit. 
Beziehgn. d. Fürsten Nordwest-Dtlds. zu 
Frankr. etc. 1674-76. XVIII: Verspohl ; 
Heerwesen d. Münst. Fürstbischofs Ch. E. 
v. Galen 1650-78. XIX 8. Nr. 489. [867 

Quellen u. Darstellungen z. G. Niedersachs, 
(8. '09, 832). XXVII: Ha tzig, Just. Möser 
als Staatsmann u. Publizist. [868 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. ’09, 2835). 1909. Hft. 3-4. 
S. 173-450. [869 


Forschungen z. G. N iedersachs. (sg. ’08, 
2630). II, 2: Günthe r, Erste Kommunion 
auf d. Oberharz. II, 3u.4s. Nr. 237. [870 


Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch OG (s. ’09, 833). Jg. XIII. 
335 S. [871 

Mitteilungen a. d. lippisch. G. 
(s. OS. 2631). VI: 1908. 219 S. [872 

Geschichtsblätter, Hannoy. (s. ’09, 
2836). XII, 3-4. S. 193-400; 78 S. [873 

Jahresbericht d. Männer v. Morgenstern: 


Heimatbund an Elbe- u. Wesermündg. (s. 
'09, 836). X: 1907/8. 187 $S. 2 M. [874 


Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ’09, 2852). 
XXIV, 1. 128S. 3M. — Jahres- 
bericht 1907/8 u. 1908/9. 116; 111 S. 
à 2 M. [886 

Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. zu 
Kahla u. Roda (s. ’09, 2855). VII, 1 112 8.: 
6 Taf. 1 M. 25. [987 

Mitteilungen d. Geschichte, u. Alterts- 
forsch. Ges.d. Osterlandes (s. '08, 716). X1J, 1. 
96 S. [888 

Schriften d. Ver. f. sachs.-meining. 
-G. u. Ldkde. (s. ‘09, 852). H. LVIII. 
S. 711-870. 2 M. [889 

Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. ’09, 
2858). XXX, 3/4. S. 209-416. [890 

Bibliothek d. sächs. G. u. Ldskde. (s. ’09, 


2859). II, 1: Sche er, Annaberger Posa- 
mentenindustrie im 19. Jh. [891 


Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s. ’09, 
2860). H. XXIII. 2008. 4M. [892 
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volks- 
kde. (s. ’09, 2861). V, 2-4. -S. 33-100. 
[893 

Schriften d. Ver. f. G. Leipzigs. 
Bd. IX. Lpz.: Wörner. 188 8. 
5 M. [894 


Geschichtsblätter, Hansische (s. 09, | , Geschichtablätter, Dresdner (s. ’09, 2867). 
2838). Jg. 36, 2 (Bd. 15), S. 301-611. RE Bautzener. (s. "09 e 
1 M. 60. — Pfingstblätter d. I, N. 4-7. j "Tage 


Hans. OG Mer V s. Nr. 474. [875 
Zeitschrift d. Ver. f. hamb. G. 
(s. "00. 2840). XIV, La 1-207; 
4 Taf. 3 M. [876 
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. (s. "09. 841). Bd. XXXIX. 
563 S. 8 M. [877 
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. R. II: Beitrr. u. Mitt. 
(s. °09, 841). IV, 5. a 415-590. 
2 M. Titel u. Reg.: °06-°09. Xj S. 
60 Pfg. [878 
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s. °09 


2843). XLII, 1-2. S. 1-108. [879 
Magazin, Braunschw. (s. ‘09, 2844). 1909, 
Nr. 6-11. S. 61-132. [880 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. 
d. Prov. Sachs. (s. ’09, 2845). XIX: 
09. 5 M. 80. [881 

Geschichtsblätter f. Magdeb. (s. 
’09, 847). XLIV, 1-2. 3448. [882 

Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s. '09, 848). XI, 2. 
S. 105-240. 4 M. [883 

Beiträge z. anhalt. G. (s. '09, 2846). XIII: 


Grimmert, Dorf Thießen 1593-1653. XIV: 
Heine, Fürstin Gisa Agnes. [884 


Zeitschrift d. Ver. f, thüring. G. u. 
Altertkde. (s. ’09, 2850) N. F. 
XIX, 2. 8. 317-542. AM 50. [885 


[ 
Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. (s. *09, 
2869). Nr. VI. 36 8. 


[897 
Magazin, N. lausitz. (s. °09, 858). 
LXXXV. 353, [898 


Forschungen z. brandb. u. preuß. 
G. (s. ’09, 2871). XXII, 1. 320 $. 
6 M. [899 

Beiträge u. Forschungen, Urkdl. z. G. d. 
preuß. Heeres (s. ’09, 2873). XII, XIII: Fr. 
K. v. Schmidt, Erinnergn. a. d. Leben. 
Tl. 2: 1805-13. — XIV/XV: Die preuß. Ar- 
tillerie 1809-16. [900 

Alt-Berlin (s. og. 2874). °09, Nr. 7-11. 
S. 139-238. — R. e Schöler, Register 
zu d. Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1884-1908. 
Berl.: Mittler. 4°, 928. 3 M. [901 


Jahresbericht d. Hist. Ver. zu 
Brandenburg a. d. H. (s. 07, 764). 
Nr. 38/40. 1808. 4 M. 50. [902 

Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams. Potsd.: 
daeckel N.F. IV, 3. 214 8. 1 M. 50. 


V, 1: Haeckel, Einführg. d. Städteordng. 
in Potsdam. V, 28. Nr. 664, [903 
d. 


Jahrbücher u. Jahresberichte 
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde. 
(s. °09, 865). Jg. LXXIV. 202; 
56 S. 8 M. [904 

Jahrbücher, Pommersche (s. ’09, 
2878). Bd. X. 2658. 6 M. 50. [905 

Zeitschrift d. Ver, f. G. Schlesiens 
(s. ’09, 867). Bd. XLIII. 436 S. 
5 M. [906 


*30 


Geschichtsblätter, Schlesische (s. "00. 868). 
’09, 1-3. S. 1-72. [907 

Darstellungen u. Quellen z. schles. G. (8. 
"00, 869). VIIL: Meinardus, Halle- 
Neumarkter Recht v. 1181. IX: Bruch- 
mann, Huldigungsfahrt Kg. Friedr. I. v. 
Böhmen (d. „Winterkönig‘‘) nach Mähren u. 
Schlesien. [908 


Mitteilungen d. G.- u. Alterts.-Ver. 
f. Stadt u. Fürstent. Liegnitz (s. ’07, 
773). II. 1906-08. 2098. [909 
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. 
Prov. Posen (s. ’09, 2880). XXIV, 1. 
190 S. [910 
Monatsschrift, Altpreuß. (s. ’09, 
2881). XLVI, 3-4. S. 349-661. [911 
Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver. 
(s.°07, 2796). Hft. Lu. LI. 171; 898. — 
Mitteilungen dess. Ver. (s. ’09, 
872). Jg. VIII. 86 8. [912 


Bibliographie Nr. 907—949. 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (s. ’09, 873). 
XLVII. 56 S. Nebst Beilage. 2 M. 


[913 
Zeitschrift f. d. G. u. Altkde. 
Ermslands. XVI, 2. S. 345-672. 


XVII, 1-2. 482 S. à 4 M. 50. [914 
Geschichtsblätter, Oberländ. (s. ’06, 
851). H. VIII-XI. à 3 M. 50. [915 
Mitteilungen d. Lit. G. Masovia 
(s. °09, 874). H. XIV. 3708. 4M.[916 
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster- 
burg (s. ’08, 2658). Hft. XI. 118 S. 


2 M. [917 
Monatsschritt, Baltische (s. ’09, 2863). 
LXVII, 5-LXVIII, 10. [918 


Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u. 
Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands (s. ’09, 2884). ’08. 1448. [919 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes 
Auftreten der Deutschen in der 
Geschichte. 


Schmidt, Ludw., Allg. G. d. german. 
Völker bis z. Mitte d. 6. Jh. (Handb. 
d. mittelalterl. u. neuer. G. Abtlg. II: 
Polit. G.) Münch.: Oldenbourg. xjv, 


247 S. 7 M. 50. [920 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 46; Vierteljschr. f. 
Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 532 Kern. 

Müllenhoff, Dt. Altertumakde., s. '09, 879. 
Rez. v. Il! u. V?: Anz. f. dt. Altertkde. 33, 
1-14 Much. [921 

Kötzschke, R., Über Aufgaben ver- 
gleichender Siedelungs-G. d. dt. Volks- 
stämme. (Studium Lipsiense 23-54.) 

[922 

List, G. v., Die Namen d. Völkerstämme 
Germaniens u. deren Deutg. Wien: v. List-Ges. 
1188. 2 M. 50. — H. Jellinghaus, Vor- u. 
frühgeschichtl. Spuren in nordwestdt. Orts- u. 
Flurnamen. (Korr.bl. d. Gesamt - Ver. "00, 
Nr. 8/10 [923 

Vanderkindere, L.,Les origines de la population 
flamande. La question des Suèves et des Saxons, 
(Vanderkindere, Choix d’études hist. 65-92.) 

(924 


Götze, A. Vorgeschichtl. Forschgn. u. Funde. 
(Korr. Bl. d. Gesamt-Ver.'09, Nr.7.)— G. Wilke, 
Neolith. Keramik u. Arierproblem (Arch. f. 
Anthrop. ’09, Bd. 7, 298-344.) — K. Schu- 
macher, Ueb. neuer. archl. Inventarisations- 
werke u. Karten. (Prähist. Zt. 1, 252-58.) — 
H. Seger, Zur Chronol. d. ostdt. Ösennadeln. 
(Ebd. 55-64.) — O. Schoetensack, Die ältere 


Steinzeit m. beaond. Berücks. d. Funde in Süd- 
westdtld. (Ber. d. Röm.-Germ. Komm. ’06/7, 
4-11.) — Ed. Anthes, Zur Ringwalliorschg. 
(Ebd. 32-52.) (925 

Krahulietz, Joh., Bronzedepotfundin Neudorf 
b. Staatz, N. Ö. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 220-22; 
2 Taf.) — Walt. Smid, Die Bronzezeit in Krain. 
(Carniola '09, Hft.3 u. 4, 112-39.)— A. Rzehak, 


Zur Kenntn. d. neolith. Keramik Mährens. 


(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
13, 392-400.) — M. Scheiner, Neue Fundorte 


alt. Siedelgn. im Harbachtale. (Korr.bl.d. Ver. 


f. siebenb. Ldkde. 33, 14-18.) [926 
Scherer, Em., Beitrr. z. Kenntn. d. Ur-G. 
d. Ur-Schweiz. I.: Urgeschichtl. Stätten u. 
Funde in Unterwalden. Progr. Sarnen ’08/9. — 
J. v. Bure u. B. Schultheiß, Tumuli am Gaisberg 
b. Kreuzlingen. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 
11, 1-8.) — F, A. Forel, Le cimetière du Boiron 
de Morges (s. "00. 884). Schluß. (Ebd. 302-17.) 
[927 

Weber, Franz, Vorgeschichtl. Denk- 
male d. Kgr. Bayern. I.: Oberbayern. 
M.5 Übersichtskten.v.H.Wild.Münch.: 
Generalkonservatorium d. Kunstdenk- 
male u. Altert. Bayerns. 182 S., 5 Taf. 
[928 

Reinecke, P., Zu älter. vor- u. frühgeschicht!. 
Funden a. Altbayern. (Altbayer. Monatsschr. 
8, 97-103.) — J. Wenzl, Hügelgräberfeld b. 
Eching u.Dietersheim, Bez. Amt Freising. (Ebd. 
104-110.) — H. Dietl, Hüge!gräber im Alz- u. 
Traungeb. (Ebd. 111-15.) — Rob. Rud. Schmidt, 
Vorgzeschichtl. Kulturen d. Ofnet. (Bericht d. 
Naturwiss, Ver. f. Schwab. u. Neuburg ’08, 
87-105.) Rez.: Prähist. Zt. 1, 261f. Wernert. 
(929 

Reinecke, P., Späthallstätt. Grabfund v. 
Kicklingen im Donauried. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Dillingen 21, 117-32.) — F. Kolb, Ber. üb. d. 
Öffng. e. Grabhügels b. Aufheim, B.-A. Neu-Ulm. 
(Ebd. 154-56.) — J. Demleitnet, Untersuchg. v. 


ERT 


un * 


Deutsches Altertum bis oe 500. 


Grabhügeln im Ried zu Dilling. u. Aislingen, 
Herbst ’08. (Ebd. 174-80.) [930 


Schliz, A., Ur-G. Württembergs. 
Kurzgefaßte Darstelg.. M. erd- 
geschichtl. Einleitg. v. E Fraas. 
Stuttg.: Strecker u. Sch. 151 S. 
2 M. 50. [931 

Paret, O., Neolith. Siedlen. b. Heutingsheim. 
(Fundberr. a. Schwaben 16, 6-8.) — Ders., 
Neolith. Siedig. im Täle b. Hoheneck. (Ebd. 
9-12.) — Hertlein, F., Graben. auf d. Ipt b. 
Boptingen. (Ebd. 28-33.) — Goessler, Priähist. 
Betestiggn. auf d. Lemberg b. Feuerbach. (Ebd. 
34-41.) — Ders., Steinzeit]. Siedig. in Vaihingen. 
(Röm.-germ. Korr.bl. on Nr. 6.) — A. Schliz, 
Heilbronner Urgeschichtsforschg. u. ihre Er- 
gebnisse f. d. Hist. Museum. (Ber. d. Hist. Ver. 
Heilbr. 9, 1-23.) [932 

Forrer, Keltische Numismat. d. Rhein- u. 
Donaulande, s. '09, 888. Rez.: Röm.-germ. 
Korr.bl. 2, 27-31 Regling; Rev. suisse de num. 
15. 349-51 E. L.; Num. Zt. N. F. 2, 267-73 
Kubitschek; Lit. Zbi. '10, Nr.5 F.F. [933 

Huber, E., Le Hérapel, les fouilles de 1881-1904 
(2. ’08, 768). Fasc. Iu. Il. Strasb.: Impr. alsace. 
1907 f. 70 Taf. Rez.: Jahrb. d. Gea. f. lothr. G. 
u. Altertkde. 20, 458-61 K.; Ann. de l'Est et du 
Nord 4, 597 ff. Grenier. [934 

Anthes, E., Fundberichte. (Quartalbll.d. Hist. 
Ver. f.d. Grhzgt.. Hessen N.F.4, 298-300; 350-53.) 
— Ders., Ringwälleu. Verwandtes 1.Oberhessen. 
(Korr.bl. d. Gesamt -Ver. '09, Nr. 9/10.) — 
F. Kofler, Neue Funde in d. Hügelgräber-Gruppe 
b. d. Baierseich. (Arch. f. hess. G. N. F., 6, 
495-507.) [935 

Ritterling, E., Bronzezeitl. Gräber b. Wies- 
baden. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 1-3.)— 
Ders., Ansiedelgn. d.jüng.Steinzeit in Wiesbad. 
u. nächster Umgebg. (Ebd. 33-38; 65-71.) — 
Ch. L. Thomas, Unsere Taunus-Ringwälle. (Ebd. 
97-105.) — C. e, dem Hagen, Öffnung e. Hügel- 
grabea in d. Steuerhecke b. Schwalbach. (Mitt. 
d. Wetzlar. G.-Ver. 2, 9—12.) (936 

Boehlau, J., G. Eisentraut, H. Hofmeister, 
W. Lange, Die Ausgrabgn. auf d. Altenburg b. 
Niedenstein. 1. vorläuf. Ber. M. Beitr. v. 
E. Schröder. (A.: Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. 
Bd. 43.) Cassel: Dufayel. 418S.; 2. Pl.u. 4 Taf. 
1 M. 20. — Lange, Neolith. Grab b Ellenberg. 
{Korrbl. d. Gesamt-Ver. '08, Nr. 9/10). [937 

Biermann u. G. Kropatscheck, Hügelgrüber 
in Westfalen. Ausgrabungsberr. (Mitt.d. Altert.- 
Komm. Westfalen 5, 403-24.) — Kooke, Gräber- 
funde In Holste b. Salzbergen. (Mitt. d. Ver. f. 
G. ete. v. Osnabr. 33, 319-21.) — Wellpott, 
Veltheimer Funde. (Ravensberg. G.bll. '09, 
Nr.1/5.) — Hartwig, Ausgrabgn. b.Zweischlingen. 
(Ebd. Nr. 7. Vgl. Nr. 8.) 1938 

Lienau, M. M., Graben. d. Museumsvereins 
"08. (Lüneburg. Museuinsbll. 6, 1419-57.) — 
G. Schwantes, Gräber d. ältest.. Eisenzeit im östl. 
Hannover. (Prähist. Zt. 1, 140-62.) — Schübeler, 
Der Langenberg b. Langen, Kr. Geestemünde. 
(Ebd. 200-203.) — P. Wiegers, Diluviale Kultur- 
‚stätten Nord-Dtlds. (Ebd. 1-36.) [939 


Kayser, R., Die Kelten d. Barden- 
gaus, nachgewiesen an Ortsnamen. 
annover: Meyer. 87 S.; 2 Ktn. 
3M. [940 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "00, 


409-11 Bückmann; Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 5 
Linschmann. 


*31 


Götze, A. Neolith. Gräber bei Poserna, Kr. 
Weißentels. (Prähist. Zt., 1, 188-95). — Hub. 
Schmidt, Bronzefund v. Canena, Bez. Halle. 
(Ebd. 113-39.) [941 

Amende, E., Steinzeitl. Grabstätte b. Zipsen- 
dorf. (Blätt. d. Gesch. u. Alt. Forsch. Ges. 
d. Osterlandes 12, 67-76.) — Ders., Urnen- 
friedhof b. Meuselwitz. (Ebd. 76-85). — Ders., 
Bronzezeitl. Depotfund b. Kriebitzsch. (Ebd. 
85-96.) [942 

Schmidt, H., Vorgeschichtl. Rundwälle in d. 
Amtshauptmannschaft Löbau i. S. (Jahreshefte 
d. Ges. f. Anthropol. u. Ur-G. d. Oberlaus. 2, 
165-241.) Sep. Löbau: Oliva. 1 M. on — 
Th. Stock, Älteste Steinzeitfunde a. d. Oberlaus. 
(Ebd. 256-59.) — L. Feyerabend, Gräberfeld b. 
Groß-Särchen, Kr. Hoyerswerda. (Ebd. 279-92.) 
— Ders, Gegenwärt. Stand d. vorgeschichtl. 
Forschg. in d. Oberlaus. (Ebd. 292-98.) — 
R. Needon, Rundwälle d. Bautzener Gegend. 
(Ebd. 242-51.) [943 

Grosse, H., Vorgeschichtliches vom Rande d. 
Spreewaldes. (Niederlaus. Mitt. '09, 10, 263-323.) 
— H. Busse, Hügelgrab b. Diensdorf am Schar- 
mützelsee, Kr. Beeskow-Storkow. (Zt. f. Ethnol. 
41, 690-97.) — C. Schuchhardt, Die Römer- 
schanze b. Potsdam. (Prähist. Zt. 1, 209-38.) — 
H. Seger, 3 schles. Bronzefunde. (Ebd. 196-99.) 

[944 

Lilie, Urnenfund zu Grumbkow, Kr. Stolp. 
(Mitt. d. Coppernicus-Ver. 15, 20-22.) — R. Dorr, 
Verziergn. auf neolith. Scherben d. Elbinger 
Umgegend. (Ebd. 2-10.) — A. Semrau, Fund 
a. d. jünger. Steinzeit in d. Prov. Posen. (Ebd. 
62-85.) — M. Schultze, Aus d. Zeit d. ostgerm. 
Gesichtsurnen. Nach einig. Funden d. Hist. 
Ges. zu Bromberg. (Aus d. Posener Lande ’09, 
Bd. 4, Nr. 15£.) [945 


b) Einwirkungen Roms. 


Schulz, Otto Th., Das Kaiserhaus d. Antonine 
u. d. letzte Historiker Roms, s. ‘08, 2678. Rez.: 
Gött. gel. Anz. up, 945-1004 W. Weber; Hist. 
Vierteljechr. 11, 5051. Mau; Berl. philolog. 
Wochenschr. "op. Nr. 25 Peter; Hist. Jalırb. 30, 
3721. C. W. [946 


463-77.) [947 
Stuhl, K., Das altröm. Arvallied, e. urdt. 
Bittganggebet. Würzb.: Kellner. 78 S. 3 M. 
(948 


Bericht d. Röm.-Germ. Kommission 
d. Kaiserl. Archl. Inst. üb. d. Fort- 
schritte d. röm.-germ. Forschg. (s ’07, 


2823): 1906/07. 2298. [949 

Inh.: 1) S.1-4 u. 197-200. H.Dragendortt, 
Bericht üb. d. Tätigkeit d. Komm. 06 u. 07. 
2)O.Schoetensack, Steinzeit 8.Nr.925. 3)S. 
11-32. K.Schumacher, Eriorschg. d. rëm. u. 
vorröm.Straßennetzesin Westdtld. 4) Anthes, 
Ringwallforschg. s. Nr. 925. 5) S. 53-120. 
A. v. Domaszewski u. H. Finke, Neue In- 
schrr. 5) S. 121-150. Aus d. Nachbargebieten: 
a) J. H. Holwerda, Holland. b) Ed, No- 
wotny, Oesterreich. c) Dragendorff, 
Schweiz. 6) S. 151-92. Neues z. G. d. röm. 
Occupation Germaniens. a) Dragendorff, 
Frühzeit. b) W. Barthel, Erforschg. d. ober- 
germ. -raet. Limes 1906-07/08. 7) O. Schuch- 
hard, Sächsisches u. Fränkisches 8. Nr. 1034. 


*32 


Howorth, H. H., The Germans of 
Caesar (s. °09, 903). III. (Engl. hist. 
rev. 24. 625-58.) [950 


Knoke, F., Neue Beitrr. zu e. G. d. Römer- 
kriege in Dt!d., s. '08, 2679. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 462f. Nöthe. [951 


Dörrenberg, 0O., Römerspuren und 
Römerkriege im nordwestl. Dtld, 
nebst e. Anh.: Stämme d. Germanen. 
Lpz.: Dieterich. xj, 258 S.; 13 Taf. 


u. 1 Tab. 12 M. 50. [952 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Schuchhardt. 


Beneke, A., Siegfried u. d. Varus- 
schlacht im Arnsberger Walde. Lpz.- 
Gohlis: Volger. 118 S 3 M. — 
F. Dahn, Armin d. Cherusker. Er- 
innergn. a. d. Varusschlacht. 2. Aufl. 
Münch - Lehmann. 46 S. IM — 
F. Knoke, Armin d. Befreier Dtlds. 
Quellenmäß Darstellg. Berl.: Weid- 


mann. 80S. 1M 20. [953 

Rez. d. Buches v. Knoke: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 48 Ed. Wolff. 

Wilisoh, Der Kampf um d. Schlachtfeld im 
Teutoburger Wald (s. "ug, 2912). Sep. Lpz.: 
Teubner. 338. 1 M. — H. Delbrück, Schlacht 
im Teutob. Wald. (Preuß. Jahrbb. 137, 
381-96.) — O. Kämmel, Desgl. (Grenzboten '09, 
UL. 493-502.) (954 

Teuber, G., Beitrr. z. OG. d Eroberg. 
Britanniens durch d.Römer.(=Nr 733.) 
Breslau: Trewendt u. G. 88 8.; Kte. 


2 M. 50. [955 


Limes, Derröm.,inÖsterr (s.’09, 907) 
H. X. 170 Sp. u. 4 S. m. 65 Be 
3 Taf. 12 M. [956 


Inh.: M.v.Grolleru.F.v. Kenner, 1) Die 
Graben. in Carnuntum: 2) Desgl. im Lager 
Lauriacum. 3) M. Nistler u. F. v. Kenner, 
Desgl. in Mauer-Öhling. 

Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien (8. ’08, 
2886): Für 1906 u.1907. xx, 200 8.;6 Taf. [957 

Naegele, Alb u. Römerreich. (Bll. d. schwät, 
Albvereins 21, 11ff.) [958 


Anthes, Römisch-germ. Funde u. Forschgn. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 8.) [959 

Klose, O.. Rom. Gebäudereste b. Kuchl 
nächst Hallein. (Jahrb. f. Altertkde. 2, 223f.) 
— Harald Hoimann, Roum. Grabsteine b. 
Waldersdorf b. Ödenburg. (Jahreshfte.d. Österr. 
Archl. Instituts 12, 224-42.) — M. Simböck, 
2 wahrscheinl. gefälschte röm. Inschrr.a.Mähren. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mührens u. Schle3. 13, 
408-10.) [960 

Stehlin, K.. Über d. Rundbau im Rheine bei 
Augst. (Basler Zt. f. G. 9, 66-76.) — F. La 
Roche, Röm. Villa in Ormalingen. (Ebd. 77-94.) 
— Bericht üb. d. rom. Warte im Sternenfeld, 
Gemeinde Birstelden, Basel- Land, (Anz. f. 
schweiz. Altkde. N. F. 11, 105-10.) — Th. Burck- 
hardt-Biedermann, Wohnsitze d. Rauriker u. 
Gründg. ihr. Kolonie. (Zt. f. G.d. Oberrh. N. 
F. 29, 391-429.) 1961 

Frank, Via Claudia Augusta insonderheit d. 
röm. Lech-Weststraße. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Schwaben u. Neub. 35, 157-76.) [962 


Bibliographie Nr. 950—1004. 


Ortner, Das rom, Regensburg. Begensb.: 
Bauhof. 60 S.; 8 Taf. 1 M. 1983 

Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver, 
Günzburg "ug. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 
21, 133-48.) — J. M. Harbauer, Rom. Gräber 
b. Binswangen. (Ebd. 157-63.) — Ders., Rom, 
Grabfunde v. Ellerbach. (Ebd. 164-67.) — 
M. Scheller, Ausgrabgn. u. Funde in Fai- 
mingen ’09. (Ebd. 168-73.) [964 

Knorr, R. A. Neue Sigillatafunde v. Cann- 
statt. (Fundberr. a. Schwaben 16, 46-57.) — 
F. Hertlein, Heidenheim. (Ebd. 57.) — Schliz, 
Rom. Straßenstück in d. Neckarniederung beim 
Kastell Böckingen. (Ebd. 57-50.) — Ders., 
Rom, Gräber a. Jagsthausen. (Ebd. 59-68.) 
— Paradeis, Neue rom. Funde a. Rottenburg. 
(Ebd. 73-86.) — L. Sontheimer, Rom. Funde 
b. Winterlingen O. A. Balingen. (Ebd. 89-91.) 
— Goeßler, Funde antik. Münzen im ker, 
Württemb, 16. Nachtrag. (Ebd. 92-94.) [965 


Büchler, K., Römerbad Badenweiler. 
Erläut. Studie. (115 v. Nr. 775.) 


Straßb.: Heitz. 112 S. 3M. [966 

Gutmann, K.S., Köstlach. Röm.Villa u. prä- 
hist. Ringwall. (Mut d Gest Erhalt. d geschicht), 
Denkmäler im Elsaß N. F. 23,138-81; 4 Pläne u. 
3 Taf.) Sep. Gebweiler: Boltze,. 3 M. 80. [967 

Grenier, Habitations gauloizes et villas la- 
tines dans la cité des Mediornatrices, s. "07, 
828. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 3, 415-20 
Perdrizet; Röm.-germ. Korr.-Bl. '08, Nr. 2 
Jungk, Moyen-Age. 21, 165-67 de Pachtcere. [968 

Keune, J. B., Die Flur Sablon in röm. Zeit. 
TI. I1. (Jahresber. d. Ver. f. Erdkde. zu Metz 
26, 1-98.) — T. Welter u. H. E. Heppe, Die 
galloröm. Villen bei Lörchingen u. Saaraltdorf 
in Lothring. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altkde. 20, 152-76.) Vgl. ’08, 766. (969 

Helmke, P., Röm. Töpferöfen in Friedberg. 
(Friedberg. G.bl!. 1, 7-17.) — Ders., Röm. Ge- 
bäude b. Bad Nauheim. (Röm.-germ. Korr.bl. 
"00, Nr. 5.) [970 

Behr, v., Die röm. Baudenkmäler in u. um 
Trier. (Ges. f. nützl. Forschgn. zu Trier. Jahres- 
ber. 1, 25-85.) — E. Krüger, Zum Hauptbilde 
d. Igeler Säule. (Röm.-germ. Korr.bl. '09, 
Nr. 4.) — Ders., Arenakeller d. Anıphitheaters 
in Trier. (Ebd. Nr. 6.) — A. Günther, Rom, 
Töpferofen zu Niederberg b. Ehrenbreitstein. 
(Ebd. Nr.5.) — v. Domaszewski, Neue Inschrr. 
Das Vivarium v. Köln. (Ebd. Nr. 5.) — 
H. Lehner, Xanten. Ausgrabgn. v. Vetera ’08. 
(Ebd. Nr. 4.) i (971 

Mestwerdt, G., Älteste Bovölkerg. d. Klev. 
Landes. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 1-17.) 
— P. Steiner, Vorbemerkgn. z. Besirdelung:.G. 
d. Gaues Kleve im Altert. (Ebd. 18-37.) [972 

Stroobaut, L. Découverte d'une villa rom. 
A Grobbendonck (Anvers). Anvers: Van Hille. 
10 S.; 3 Tar. u. Kte. 1 fr. (973 

Ausgrabungen b. Haltero. 1: F. Koepp, 
Die rom, Lager. (Mitt. d. Alt. - Komm. f. 
Westfal.5, 1-85; Taf. 1-9.) 2: Biermann, Be- 
richt üb. d. Wiederherstellung d. Umwallung 
an d. Nord-Ost-Ecke d. groß. Lagers. (S. 87- 
100.)3: S. Loeschcke, Die keramisch. Funde.. 
Beitr. z. G. d. augusteisch. Kultur in Dtid. 
($.101-322; Taf. 10-23.,4:G.Kropatscheck, 
Die Fundstücke d. Jahre 1905-1907 m. Aus- 
nahme der keram. Funde. (S. 323-75: Taf. 
34-41.) 5: H. Schmedding, Das Museum d. 
Altert.-Ver. (8. 377-82.) — 6: Biermann, 
Grabung im Osten d. Stadt. (S. 353-90.) 
7: F. Koepp, Schlußwort. (S. 391-402.) [974 

Koepp, F., Ausgrabgn. in Haltern Sommer "08. 
(Röm.-germ. Korr.-bl. '09, Nr. 6.) — Ders.. 


Deutsches Altertum bis c. 500. +33 


Ende d. Ausgrabgn. b. Haltern. (Westfalen 1, 
3-8.) — Kooke, Funde v. Altertümern im 
Habichtwalde. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. 
Osnabr. 33, 316-18.) — Ders., Münzfunde b. 
Barenau. (Ebd. 321f.) — F. Langewiesche, 
Veltheimer Funde. (Prähist. Zt. 1, 204-9.) [975 


Rietschel, S., Entstehungszeit d. 
Lex Salica. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 


Germ. Abt. 117-41.) [989 

Hilliger, Alter u. Münzrechng. d. Lex Salica, 
s. ’09, 2939a. Rez.: N. Arch. 35, 288f. Kram- 
mer. {990 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Ausonius, Vernautius Fortunatus, Mosel- 
gedichte. Zum 2. Male hrgb. u.erkl.v.C.Hosius 
Marb.: Elwert. 118 S. 1 M. 80. [976 


Allard, P., La retraite de Sidoine 
Apollinaire. (Rev. des questions hist. 
86, 49-66) Vgl ’08, 775. [977 


Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord. 
Rechts-G, (s. ’09, 946). IV: Staats- 
recht d. isländ. Freistaates. 525 S. 


17 M. [991 

Rez.: v. I, Iu. 2: Gött. gel. Anz. ’09, 779-844 
v. Schwerin v. IV: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 9 
K. Lehmann. 

Boden, F , Isländ. Regierungsgewalt in d. 
freistaatl. Zeit, s. '07, 2875. Rez.: Anz. f. dt. 
Altert. 32, 165-67 Neckel, [992 

Dopsch, Ältere Sozial- u.Wirtsch.-Verfg. d. 
Alpenslaven, s. ‘09, 2945. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
‘09, Nr. 45 Curschmann; Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 7, 326-37 (auch sep. Stuttg., Kohl- 
hammer. 60 Pf.) Peisker u. Entggng. v. D. ebd. 
581-90 Dopsch; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 7, 534-38 Grund; Jahrb. f. Gesetzgebg. 
33, 1281-87 Rachtahl. [993 

Peisker, Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu 
Turkotataren u. Germanen u. ihre sozial- 
geschichtl. Bedeutg,, s. ‘08, 804. Rez.: Anz. f. 
dt. Altert. 33, 14-26 Janko u. Entgegng. v. 
P. m. Antw, v, J. ebd. 245-49. — E. Gold- 
mann, Premysl-Samo. (Mitt. d. Zt. f. öst. 
G. 30, 326-37.) — Peisker, Desgl. (Ebd. 
712£.). (994 


Heusler, A., Geschichtliches und 
Mythisches in d. german. Heldensage. 
(Aus: Sitzgsberr. d. Berl. Akad. '09) 


Berl.: Reimer. S. 920-45. IM. [978 

Rez.: Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. '09, 
140-43. Bleyer. 

Boer, H., C., De liederen van Hildebrand en 
Hadubrand. (Verslagen en Meded. d. Akad. 
Amsterd. 4, R., 9, 186-219.) [979 

Voretzsch, K., Zur G. d. Nibelungensage in 
Frankr. u. Did. (Zt. f. dt. Altert. 51, 39-58.) 
— K. Droege, Vorstufe uns. Nibelungenliedes. 
(Ebd. 177-218). Vgl. Röthe (Ebd. 2901.). 
G. Brockstedt, Üb. Entstehungszeit u. Ver- 
fasser d. Huenschen Chronik. (Ebd. 287-90.) 
— M. Rieger, Zu Müllenhoffs Kritik d. Kudrun. 
(Ebd. 80-101.) [980 

Bugge, S., Heimat d. altnord. Lieder v. d. 
Welsungen u. d. Nibelungen. (Beitrr. z. G.d. 
dt. Sprache u. Lit. 35, 240-71; 465-93.) — 
G. Roethe, Nibelungias u. Waltharius. (Aus: 


Henning, R., Der Helm v. Baldenheim u. d. 
verwandten Helme d. frühen Mittelalters, s, 
‘07, 2867. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 464-67. 
Fr. Kauffmann. — M. Ebert, Frühmittelalterl. 
Spangenhelme v. Baldenheimer Typus. (Prä- 


Sitzungsber. d. Berl. Akad.) Berl.: Reimer. hist. Zt. 1, 65-77.) [995 
8. 649-91. 2 M. — W. Treu, Entstehg. d. Orts- Neckel, G., Barditus. (Zt. f. dt. Altert. 51, 
namen „Bern“ d. dt. Heldensage „Dietrich | 110-12.) [996 


Much, R., Die german. Frauen in d. Schlacht. 
(Mitt. d. Anthrop. Ges, Wien 39, 156-62.) [997 


Golther, W., Religion u. Mythus d. 
Germanen. Lpz.: Dt. Zukunft. 115 S. 
4 M. [998 

Leyen, Frdr. v. der, Die Götter u. 
Göttersagen d. Germanen. (Dt. Sagen- 
buch I.) Münch.: Beck. 253 8. 


2 M. 50. [999 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "OH, Nr. 31 Mogk. 
Siebs, Th., Der Gott Fos(e)te u. sein Land, 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 35, E 


Mogk, E., Die Menschenopfer bei 
d. Germanen (Abhdlgn. d. Sächs. Ges. 
d. Wiss. Bd. 27, Nr. 17.) Lpz.: 
Teubner. 43S. 1 M. 80. - [1001 


v. Bern“. Radebeul-Dresden: Friedrich 1908. 
32 S. Rez.: Hist. Zt. 103, 436. [981 


Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis z. 
Ausgange d. Völkerwanderg. I, s. "04. 2868 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 253ff. Loewe. [982 


Dahn, F., Die Könige d. Germanen 
(s. ’09, 937). XII: Die Langobarden. 


x, 2728. 8 M. [983 
Rez.: v. XI (Burgunden): Beil. d. Münch. 
Neuest. Nachrr. '09, Nr. 65 Du Moulin- Eckart. 
e, Genseric, s. '07, 2869. Rez.: Engl. 

hist. rev. 23, 114f. Brooks. Moy.- Age 12, 
109-11 de Lessert; Arch. stor. it. 5. Ser., 42, 
153-57. Roberti. ; [984 
Blasel, Wanderzüge d. Langobarden, s. "09. 
2935. Rez.: Gött. gel. Anz. 00. 844-66 P. Höfer; 
Arch. stor. it. Ser. 5, T. 45, 150-58 Tamassia. [985 
Viollier, Le cimetière barbare de Kaiser- 
Augst, Argovie. (Anz. f. schweiz. Alterkde. 
N.F. 11, 130-40.) ` [986 
Schreiber, J., Recherches concern. la „Civi- 
tas Tungrorum“ après l'invasion des Barbares 
et la Thuringie Franque. I. Tongres: Impr. 
Vranken. 51 8. (987 


d) Innere Verhältnisse. 


Fischer, Hermann, Grundzüge d. dt. Altkde., 
8. ’09, 2938. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 2241. 
Kauffmann; Hist. Zt. 104. 360 f. Kluge. [988 


Riedner, O. u. Th. Hornung, Zur Afralegende. 
(Lit. Beil. d. Augsburg. Postzeitg. ’09, Nr. 2 
u.11.)— Vgl.B.Krusch(N. Arch. 35, 2718). 

[1002 

Levison, Entwicklig. d. Legende Severins 
v. Köln, s. ’09, 2954. Rez.: N. Arch. 35, 272f. 
Krusch., [1003 

Schaus, E., Leben d. heil. Lubentius, in dt. 
Übersetzg. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. 12, 
38-42.) Vgl. '08, 2726. [1004 


+ 


WE 


Schubert, H. v., Ältestes germ. 
Christentum od. d. sogen. ‚Arianis- 
mus" d. Germanen. Tüb.: Mohr. 36 S. 
BU Pf. — U. Stutz, Arianismus u. 
Germanismus. (Intern. Wochenschr. 
09, 1561-82; 1615-22; 1633-45.) [1005 

Ehrismann, G., Religionsgeschicht!. 
Beitrr. z. german. Frühchristentum. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 35, 
209-39.) [1006 

Ficker, J., Altchristl. Denkmäler 
u. Anfänge d. Christentums im Rhein- 
gebiet. (Univ. - Rede.) Straßh.: 


Heitz. 36 S. 1 M. 20. [1007 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 41 Leitzmann. 


Olrik, A., Nord. Geistesleben in 
heidn. u. frühchristl. Zeit. UÜbertr. 
v. W. Ranisch. (Germ. Bibl.) 
Heidelb.: Winter 1908. XIII, 230 S. 
5 M. [1008 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 136-43 Niedner; 
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 6 R. Meißner. 

Haupt, A., Älteste Kunst insbes. d. Baukunst 
d. Germanen, s. ’09, 2950. Rez.: Westdt. Zt. 
23, 131-39 Rahtgens; Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 
’09, Nr. 9/10 Bergner, Prähist. Zt. I, 258f. 
Schumacher; Zt. f. dt. Philol. 45, 359-61 
Kauffmann; Gegenwart '09, II, 279-84. [1009 

Rhamm, Urzeitl. Bauernhöfe in germ.-slav. 
Waldgebiet, s. ’09, 962. Rez.: Zt. f. öst. Volks- 
kde. 14, 220ff. Dachler, Entgegng. v. R. ebd. 15, 
45-51, Erwiderg. v. D. ebd. 144-46; Dansk 
hist. Tidsskrift 8. R., 2, 90-101 Steenstrup; 
Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 10/11 Held- 
mann. — Vgl. Nr. 713. — Rhamn, Talken 
u. Geislitz (russisch toloknö u. kiselj), 2 alte 
slawische Hafergerichte. (Carinthia 1, Jg. 99, 
209-22.) [1010 


2. Fränkische Zeit bis 918. 


a) Merowingische Zeit. 


Depoin, J., Études méroving. 
I: La légende de Saint-Goar et les 
rois francs de Cologne. II: L’infor- 
mateur de Gregoire de Tours sur la 
vie privée des premiers rois francs. 
(Rev. des études hist. Juli-August 
’09). [1011 

Vgl. W. Levison (N. Arch. 35, 592-94). 

Ussani, V., Il cod. Torinese Lat. 
A. 216, contributo alla critica di 
Gregorio da Tours e di Venanzio 
Fortunato (Studj romanzi ed. A 
cura di E. Monaci 6, ’09, 177-93.) [1012 


Dreves, G. M., Hymnol. Stud. zu Venantius 
Fortunatus u. Rabanus Maurus, 8. 'U9, 970. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 43-60 Strecker; Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.-forschg. 81, 125f. Schön- 
bach. [1013 


Levison, W., Das Necrologium v. 
Dom Racine u. d. Chronologie d. 
Merovinger. (N. Arch. 35, 15-53.) [1014 


Bibliographie Nr. 1005—1064. 


Strecker, K., Der Rhythmus ‚De 
Asia et de universi mundi rota.“ 
Gymn.-Progr. Berl.: Weidmann. 4°. 


27 S.. IM. [1015 
Rez.: N. Arch. 35, 318-20 Krusch. 


Gengel, A., G. d. fräïnk. Reiches im besond. 
Hinblick auf d. Entstehg. d. Feudalismus, 
s. Ou. 976. Rez.: Hist. Zt. 103, 105 f. v. Simson; 
Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 8 A. W.; 
Lit. Zbl. ’09, Nr. 37; Mitt. a. d. hist. Lit. 38. 
141-44 Hahn. [1016 

Goeßler, P., Alamannische Grabfunde a. 
ObereBlingen. (Fundberr. a. Schwaben 16, 
98-104.) [1017 


b) Karolingische Zeit. 
Poncelet, A., La Vie de S. Gombert 


d’Ansbach (Analecta Bolland. 28, 
272-80.) [1018 


Annales Xantenses et annales Ve- 


dastini. ` Becopn B. de Simson. 
(Tl. v. Nr. 212.) Hannov.: Hahn. 
xvj, 96 S. 1 M. 80. [1019 


Rez.: Westdt. Zt. 28, 358f. Levison; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 38, 53-55 Hahn. 


Müller, Ernst, Die Nithard-Inter- 
polation u.d. Urk.-u.Legendenfälschgn. 
im St. Medardus-Kloster b. Soissons 
(N. Arch. 34, 681-722.) [1020 


Böhmer, JF., Regesta Imperii I (Karolinger) 
Neu bearb. v. E. Mühlbacher bzw. 
J.Lechner,s.’08, 830. Rez.: Mitt. d.Inst. 
f. öst. G. 30, 345-51 v. Jaksch; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 36, 272-74 Hahn; Lit. Zbl. '08, Nr. 28 u. 
Bericht. v. Lechner ebd. Nr. 47. (1021 

Urkunden d. Karolinger I, s. "08. 831. 
Rez.: Moy.-Age. 22, 123-31 Levillain, Biblioth. 
de l’Ecole des chartes 70, 523-27 Prou. (1022 

Concilia aevi Karolini Rec. Werming- 
hoff 1, 2s. ’09, 2980. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 404-6 Hahn; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
Germ. Abt., 477f. Stutz. [1023 


Schiaparelli, L., Le carte longob. 
dell’ Archivio Capitolare di Piacenza. 
(Ricerche e studi sulle carte longo- 
barde. I.) (Bull. d. Ist. Stor. It. 30, 


49-73.) [1024 

Duvernoy, E., Les diplômes de Charle- 
magne pour église de Toul. (Bull. mensuel 
de la soc. d’archeol. lorraine '07.) [1025 

Vanderkindere, L., Le capitulaire de Servais 
et les origines du comté de Flandre. (Vander- 
kindere, Choix d'études hist. 93-140.) [1026 


Strecker, K., Zu d. Karoling. Rhyth- 
men (N. Arch. 34, 599-652). [1027 
Schulte, A., Zum Gelübdebuch v. St. Gallen 
(Ebd. 763f.) [1028 
Crivelluceci, A., Una poesia di Paolo diacono 
attrib. a Paolino d’Aquileia. (Studi stor. 18, 
201-7.) [1029 


Hartmann, Italien u. d. fränk. Herrschaft, 
s. "Ou. 2865. Rez.: N. Arch. Veneto 17, 482-88 
Luzzatto; Hist. Zt. 104, 175f. Schaube. [1030 


Fränkische Zeit bis 918. *35 


Vanderkindere, L., La condition de la fem me 
et le mariage A l'époque méroving. (Vander- 
kindere, Choix d'études hist. S. 23-64.) [1048 

Pirenne, H., Draps de Frise ou draps de 
Flandre? Un petit problème d’hist. écon. à 
l'époque caroling. (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 7, 308-15.) [1049 


Kirsch, J. B., Heimat d. Konstantinischen 
Schenkung. (Rom. Quartalsschr. 23, II, 
110-114.) [1031 

Haller, J., Reich Karls d. Gr. (Jahrb. 


d.Freien Dt.Hochstifts’09.11 -30).[1032 
Hellmann, Desiderata, s. ‘09, 2968. Rez.: 
Boll. d. Soc. Pavese di storia patria 9, 120. [1033 
Schuchhardt, C., Sächsisches u. Fränkisches 
in Nordwestdtid. (Ber. d. Röm.-Germ. Konm. 


Grotetend, Fest d. hl. Brandanus. (Korr.bl. 


d. Gesanıt-Ver. ’09 Nr. 9/10.) [1050 
'06 7, 1903-96.) — A. Frhr. e Schele-Schelen- : ën 
burg, Zur Sachsenforschg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Levison, W., Sigolena. (N. Arch. 35, 
Niedersachs. "09. 286-305.) Vgl. ug 836. — 219-31.) [1051 


H. Hofmeister, Grabgn. auf d. Pipinsburg ’07 
u. ’08. Mit Beitr. v. C. Schuc hhardt. 
(Aus: Jahresber. d. Männer v. Morgenstern.) 
Hannov.: Geibel. 27 8.;7 Taf. 1 M. 20. Vgl. 
’09, 986. [1034 
Reuter, Ch., Nordelbische Politik 
d Karolinger. (Zt. d. Ges. f. schlesw.. 
holst. G. 39, 233-52.) [1035 
k, M., Karl d. Gr. ist sitzend auf e. 

golden. Throne begraben worden. (Zt. f. 
christl. Kunst. 21, 75-83; 105-17.) [1036 
Lot, F. et L. Halphen, Le règne de 
Charles le Chauve I: 840-877: 840-851. 
Paris: Champion. 231 $. [1037 


Schnürer, G., Bonifatius. Die 
Bekehrg. d. Dt. zum Christentum. 
(Welt-G. in Charakterbildern) Mainz: 
Kirchheim. 1108. 4M. [1052 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 392 f, Wenck. 

Schmitt, Chr., Der hl. Bonifatius, Apostel 
d. Dt. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 30, 80-97; 373-89; 551-61.) [1053 

Zehetbauer, I., Kirchenrecht bei 
Bonifatius, d. Apostel d. Dt. Wien: 
Kirsch. 1408. 3 M. 60. 


Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 90, 182-84 
Rösch. [1054 


Besson, M., Contribution à hist. 
du diocèse de Lausanne sous la 
domination franque 534-888. Frei- 
burg i. Schw. : Fragnière "09. 6 fr. [1055 

Rez.: N. Arch. 341, 549, B. Krusch; Moyen 


Age 23, 54f. R. P: Zt. ft. schweiz. Kirch.-G. 3. 
239 f. Kirsch. 


Kieser, F., Beitrr. z. G. d Klosters 
Lorch (s. ’09, 1009). TI. 11. Progr. 


Schmidt, Jul., Grabungenu. Funde in Kirchen. 
(Alemannia N.F. 1, 95-122.) Vgl. ’08, 841. [1038 
Hürten, K., Die wiedergefund. „Alte Burg“ 
b. Münstereifel. (Rhein. G.bll. 9, 97-103.) [1039 
Knoke, E Karoling. Wohnstätte. (Mitt. d. 
Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33, 318 f.) [1040 


c) Innere Verhältnisse. 


8 SE Bensheim. 50 S. [1056 
Ureña, R. de, Una edicion ined. de Hief, Lorscher Ausgrabgn. *07-'08. (Vom 
las leges Gothorum regum preparada | Rhein 7, 51-54.) (1057 


Scherg, Th. J., Grafengeschlecht d. Mattonen 
u. 8. religiös. Stiftgn. in Franken, vornehml. 
Megingaudshausen im Steigerwald u. Schwar- 
zach a. M. (8. "op. 1010). Forts. (Stud.u.Mitt.a.d. 
Bened.- u. Cist.-Orden 30, 162-79; 438-50.) [1058 


por Diego y Antonio de Covarruvias 
en la segunda mitad del siglo XVI. 
(Discursos leidos ante la Real Acad. 
de la hist. en la recepción publ. de 
Raf. de Ureña y Smenyand. Madrid 
’09.) [1041 

Seckel, E., Studien zu Benedictus 
Levita (s. ’09, 2979). VII, 2. (N. 
Arch. 35, 105-91.) [1042 


Manitius, M., Zu Johannes Scottus 
und zur Bibliothek Fuldas (N. Arch. 
34, 759-762.) [1059 

Grau, G., Quell. u. Verwandtschaf- 
ten d. älter. germ. Darstellgn. d. 
jüngsten Gerichts. Halle: Niemeyer 


1908. xırj, 288 S. 10 M. [1060 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 401-15 Gunter- 
mann. 
Uhl, Winiliod, s. ’09, 622. Rez.: N. Arch. 
35, 607 f. E. St.; Lit. Zbl. '10, Nr. 19-tz-. [1061 


Stückelberg, E. A., Langobard. 
Plastik. 2. verm. Aufl. Kempten 
u. Münch.: Kösel. 96 S.; 7 Taf. 
5 M. 50. [1062 

Stückelberg, E. A., Ausgrabgn. v. 
Disentis. (s. "og, 2763). Schluß. 
(Basler Zt. f. G. 9, 36-43.) [1063 


Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im 
9. u. 10. Jh., 8. ’08, 2765. Rez.: Röm. Quartal- 
schr. 22, I, out. Witte. [1064 


Poupardin, R., Les institutions polit. et 
administrat. des Principaut&s Lombardes de 
l'Italie merid 9.-11 siecle, 8. ’09, 2986. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 12, 411-13 Caspar. [1043 

Vanderkindere, L., La Feodalite. (Vander- 
kidnere, Choix, d’&tudes 186-205.) [1044 

Luschin v. Ebengreuth, A., Il sistema 
monet. degli aurei ital. di Carlo- 
magno. (Riv. ital. di num. ’08, 89-96.) 

[1045 


Vormoor, Soziale Gliederg. im Frankenreich, 
8. "08, 2744. (50 8.: Leipz.: Diss. ’'07,) Rez.: 
Lit.Zbl.’08, Nr. 41, Hist. Vierteljschr. 12, 313 f. 
Spangenberg. [1046 

Gutmann, Soziale Gliederg. d. Bayern zur 
Zeit.d. Volksrechtes, s. ‘08, 848. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 10, Nr. 1 Luschin v. Ebengreuth; Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 34, 788-91 Sander. [1047 


*36 


3. Zeit der süchsischen, frän- 
kischen und staufischen Kaiser, 
919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 


Bretholz, Berthold, Studien zu 
Cosmas v. Prag. (N. Arch. 34, 653 
bis 679.) [1065 

Inh.: I. Über K. Heinrichs I. Feldzug nach 
Böhmen 929. II. Die 'urbs Businc’ b. Thiet- 
mar, 1. VILI, c. 19. 


Besta, E., Nuove ricerche sul 
Chronicon Altinate. (N. Arch. Veneto 
N. S. 15, 5-71.) [1066 

Holtzmann, R., Wipo u. d. Schwäb. 
Weltchronik.(N.Arch.35,55-104.)[1067 

Kohlmann, Ph., Kleine Beitrr. zu d. 
Quellen d. Annoliedes. (Beitrr. z. G. 
d. dt. Sprache u. Lit. 35, 554-67.) [1068 

Chronique, La, de Morigny, 1095 
bis 1152) publ. p. L. Mirot (Coll. de 
textes p. s. à l'étude etc. de P’hist. 41). 
Paris: Picard xx, 100 S. [1069 


Rez.: N. Arch. 35, 278-80 Holder- Egger; 
Hist. Vierteljschr. 13, 134 Schmeidler. 


Partischh K., Über die Glaub- 
würdigkeit d. Historia Hierosolymi- 
tana d. Albert. Aquensis (s. ’09, 1022). 
Tl. III. Wien. Progr. ’08, 18 S. [1070 

Caspar, E., Petrus Diaconus u. d. 
Monte Cassineser Fälschgn. Berlin: 
Springer. Xj, 284 S. 12 M. [1071 

Rez.: N. Arch. 35, 596-600 Holder-Egger; 
Anal. Bolland. 29, 168-70 Moretus. 


Giese, R., Üb. d. Essener Urk. König Ottos I. 

v. 15. 1. 947. (Beitrr. z. G. v. Essen 30, 93-108). 
[1072 

Gautier, P., Étude sur un diplôme de Robert 

le Pieux pour l'abhaye de St.-Bénigne de Dijon. 
(Moyen-Age 22, 225-85.) [1073 
Bütow, A., Entwicklg. d. mittel- 
alterl. Briefsteller bis z. Mitte d. 
12. Jh., m. besond. Berücks. d. 
Theorien d. ars dictandi. Greifswald. 
Diss. °08. 73 S. [1074 


Breßlau, Exkurse zud. Diplomen Konrads IT., 
s. '09, 3007. Vgl: Friedl (Zt. d. Ferdinan- 
deums 3. F., 53, 210-12) — D. Reich, 
I diplomi dell’ istituzione del principato 
vescovile di Trento. (Arch. Trentino '09, 
H. 1.) OG Suster, Quando e da chi fu 
fondato il principato di Trento. (Arch. per 
PAlto Adige 3/4 001 [1075 

Breßlau, H., Ungedr. Urk. d. Kaiserin Agnes. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 21, 91-96.) {1076 


Priest, G. M., Drei ungedr. Bruchstücke d. 
Legenden d. Hig. Heinrich u. d. Hig. Kuni- 
gunde. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 
197-214.) [1077 


Bock, R., Glaubwürdigkeit d. Nach- 
richten Bonithos v. Sutri im liber ad 
amicum u. deren Verwertg. in d. neuer. 


Biographie Nr. 1065—1127. 


Geschichtsschreibg. (H. 73 v. Nr. 723.) 
Berl.: Ebering. 195 S. 5 M. [1078 

Gaudenzi, A., Il codice Vaticano 
del monastero di Acereta. (Studi 
medievali 3, 301-12.) [1079 


Biereye, W., Beitrr. z. G. Nord- 
albingiens im 10. Jh. Berl.: Borrussia. 


VII, 192 S. 10 M. [1080 

Rez.: N. Arch. 35, 595 B. Schm. 

Parisot, R., Les origines de la Haute Lorraine 
etsa prem. maison ducale, 950-1033, s. "00. 3013. 
Rez.: N. Arch. 35, 5891. H. Br.; Zt. f. G. d. 
Oberrh. 25, 195-97 Holtzmann; Rev. hist. 103, 
155-58 Pfister; Rev. d’hist. eccl. 11, 95-97 
Warichez. [1081 

Depoin, E. Wicman II., comte du Hama- 
land, bienfaiteur de Saint-Pierre de Gandau 
10 siècle. (Ann. du 20. congrès de la fédération 
archéol. et hist. de Belg. 2, 315-51.) Rez.: 
Ann. de F Est et du Nord 5, 457-60 Parisot. [1082 

Hauck, Wolfgang, Bisch. v. Regensburg 
972-974. (Realenzyklopädie f. protest. Theol. 
u. Kirche. 3. Aufl. 21, 464-66.) [1083 

Koch, Hugo, Ehe Heinrichs II. m. Kuni- 
gunde, 8.’09, 3015. Rez.: Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 89, 772-74 Gillmann. [1084 

Renaur, C., Le marquis Odon de Savoie, 
fils d’Humbert I.; l’affaire du mariage 1034. 
(Sep. a.: Mémoires de l'Acad. de Savoie 4. Sér., 
T. XL) Chambéry: Impr. génér. Savois. 
91 8. [1085 


Haise, C. B., Aufstand d. Ost- 
sachsen 1073. Prog. Boxhagen-Rum- 
melsburg. 4°. 24 S. [1086 

Duff, N., Matilda of Tuscany, la 
Gran Donna d’Italia. London. 334 S. 


14 M. 20. [1087 

Raty, L., Les papes Pascal et Gélase dans la 
Querelle des investitures. Bruxelles: Soc. 
belge de librairie 31 S. 0,50 fr. [1088 

Monod, Essai sur les rapports de Pascal II. 
avec Philippe IT. 1099-1108, s. ’08, 2782. 
Rez.: Gött. gel, Anz. ’09, 760-78 Vigener. [1089 

Kopfermann, Wormser Konkordat im dt. 
Strafrecht, e '09, 1041. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
12, 141f. Hofmeister; Zt. f. Kirch.-G. 30, 372f. 
K. v. Kauffungen. [1090 


Zierler, P. B., Die Herren v. Tarasp u. ihre 
Gründgn., 1042-1220 (s. '08, 2784). Forts. 
(Forschen. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 
5, 101-32; 189-202. 6, 35-51. 7, 17-37.) [1091 

Seyler, E., Die Houbirg u. d. Riegwälle d. 
böhm. Mark. Nürnb.: Willmy. 518. 1M.5. [1092 

Häberle, D., Mark v. Sippersfeld im J. 1019; 
Beitr. z. mittelaltert.Topogr.d.Pfalz. (Aus: Pfälz. 
Mus. 26.) Heidelb.: Carlebach. 118. 50 Pf. [1093 

Henrichs, L., Irmgardis, Gräfin v. Aspel. 
(Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 38-63.) [1094 

Vanderkindere, L., Richilde et Hermann de 
Hainaut. (Vanderkindere, Choix d'études hist. 
141-65.) [1095 

Grosse, H., Rundwall v. Möllendorf im Kreise 
Luckau. (Zt. f. Ethnol. 41, 948-40.) [1096 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Bloch, Die elsäss. Annalen d. Stauferzeit 
s. '09, 3022, Rez.: Hist. Jahrb. 30, 818-21 
Pfleger. Vgl. zur Rez. Hampes: N. Arch. 35, 
280 f. A. H. [1097 


Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254. *37 


Helmoldi presbyteri Bozoviensis | G. d. J. 1239-50. (=Nr. 735.) Heidelb.: ` 
cronica Slavorum. ` Ed. II. Post | Winter. 275 S. 7M.20. [1112 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 10, Nr.5 K ; Hist. 

SE Gd ee aa, ER Viertelischr. 13, 1377. CHE SS S 
vita Vicelini et Sidonis epistola. 
(TI. v. Nr. 212.) Hannov.: Hahn XXX, 
273 S. 4 M. 80. [1098 

Rez.: Zt. d. Ver. f.10b.G. 11,394 ff. F. Bruns. 
— B. Schmeidler, Die Lage v. Dubin. 
(N. Arch. 34, 765-770.) . 

Siragusa, G. B., Giunte, chiari- 
menti e correzioni all’ edizione del 
»Liber ad honorem Augusti“ di 
Petro da Eboli. (Bull. d. Istit. stor. 
ital. 30, 41-48.) [1099 

Rolandinus Patavinus, Cronica in 
factis et circa facta MarchieTrivixane 
(1200-1262), a cura di Ant. Bonardi 
Città di Castello: Lapi. 4°, 383 a 
36 L. [1100 

Schönbach, A. E., Üb. Cäsarius v. 
Heisterbach (s. ’09, 1049). III. 
(Sitzungsberr.d. Wien. Ak. CLXII, 1.) 
Wien: Hölder. 90 S. 2M. 50 [1101 

Huyskens, Des Caesar v. Heisterb. Schrr. 
üb. d. hl. Elisabeth, s. ‘09, 1049. Rez.: N. Arch. 
35, 281-83 O. H.-G. [1102 

Enikel, Fürstenbuch, hrsg. v.Ph.Strauch 
8. '02, 2740. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 
667-71 Uhlirz. [1103 


(G.bll. f. Magdeb. 44, 38-47.) [1113 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 14 Simonsfeld; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 638 Krabbo. » 

Fliedner, F., Zur Lage Roncaglias. 
(Hist. Vierteljschr. 12, 395-405.) [1114 

Güterbock, Prozeß Heinrichs d. Löwen, s. 
'08, 3036. Rez.: Gött. gel. Anz. ’09, 744-53 
Bernheim.; Hist. Vierteljschr. 13, 87-95 Scham- 
bach; N. Arch. 35, 291 f. H. Br.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 30, Germ. Abt., 339-47 Puntschart, 
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 60-62 Taube. [1115 

Kirmse, E., Reichspolitik Her- 
manns I., Landgrafen v. Thüring. 
u. Pfalzgrafen v. Sachs., 1190-1217. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 
317-48). Auch Jen. Diss. 32 8. [1116 

Wutke, K., Angebl. ital. Heerfahrt Hrzg. 
Boleslaws I. d. Langen v. Schlesien 1195-1198. 
(Oberschles. Heimat 5, 121-29.) [1117 

Luchaire, Innocent III. a) La papauté et 
l'empire, s. ’08, 909. Rez.: N. Rev. hist. de 
droit 32, 430-32 Dumas; Rev. hist. 98, 175-77, 
Pfister. — b) Les royautés, vassales du St. Siège 
c) Le Concile de Latran. Rez.: Hist. Zt. 103, 
670-73, Hampe; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 42, 
Deutsch. [1118 

Blech, E., Preußenbischof Christian 
u. seine Zeit. Säkular-Erinnerg. v. 
1209. (Zt. d Hist. Ver. Marien- 
werder 47, 40-56.) [1119 

Caemmerer, E., Konrad, Landgraf 
v. Thürng, Hochmeister d. Dt. 
Ordens } 1240. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 19, 349-94.) Auch Jen. Diss. 
46 S. [1120 

Stieve, Fr., Ezzelino v. Romano. 


Lpz.: Quelle u. M. 133S. 4 M. 50. [1121 
Rez.: N. Arch. 35, 590 f. Holder-Egger. 


Schneider, Fedor, Toskan. Studien 
(s. ’09, 1026). TI. III. ( Quellen etc. 
a. ital. Archiven u. Bibl. 12, 43-111; 
271-320), Sep. Rom: Loescher. 
4 M. [1104 

Pijnacker Hordijk, C., Twaalf onuit- 
gegeven oorkonden uit de 12. eeuw. 
(Bijdragen ete. v. h. Hist. Genootsch. 
te Utrecht 30, 198-230.) [1105 

Simonsfeld, H., Zur G. Friedrich 
Rotbarts. (Sitzungsber. d. Münch. 
Akad. ’09, IV.) Münch.: Franz. 29 S. 


60 Pf. [1106 Btückelberg, E. A. Die DS a. 
. hintern Krypta d. asler Münsters. asler 
Zeumer, K., Par litterarum. (N. | Ze. f. a. 8 287-97.) — W. Pfister, Be- 


schreibg. d. Textilfunde. (Ebd. 298-314.) [1122 

Krenzer, O., Heinrich I. e Bilvers- 
heim, Bisch. v. Bamberg 1242-1257 
(s. °09, 1078). TI. IIL Bamberg. 
Prog. 77 S. [1123 


Wentzoke, P., Zur G. Bischof Theodorichs III. 
v. Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20, 450-54). 


Arch. 35, 232-45.) [1107 

Vlaminck, A, A propos de la charte de 
Saint-Omer dite de 1168, (Ann. de l'Est et 
du Nord 5, 426-31.) [1108 


Genuardi, L., Docc. ined. di Fe- 
derico II. (Quellen etc. a. ital. Archiven 
u. Bibl. 12, 236-43.) [1109 

che, A., Der Burgwart Schilani — ein 


m: (N.lausitz. Magaz. 85, 3141.) Vgl. ’09, Reimer, H., Zur G. d. Coblenzer Sal 
59. (1110 tie 14, 9. 
Bastgen, Beschwerdeschrift d. Trier. Dom- N gi EE ee SC 
kapitels an d. Gräfin Ermesinde v. Luxemb. lippisch. G. 6, 193-203.) i ` [1126 


1242. Beitr. zu d. Volksstreitigkeiten v. 1242 


(Trier. Arch. 15, 75-85.) [1111 | „„uälverstedt, v., Ein (v. Plothoscher) Grab- . 


stein a. d. letzt. Drittel d. 12. Jh. in d. Kirche 
zu Alten-Plathow, Reg.-Bez. Magdeb. (N. 
Mitt. a. d. Gebiet bat ant. Forschgn. 24, 
47-83.) (1127 


Graefe, F., Publizistik in d. letzt. 
Epoche Kaiser Friedrichs II. Beitrr. z. 


*38 Bibliographie Nr. 1128—1187. 


c) Innere Verhältnisse. 


Philippi, F., Ist d. Sachsenspiegel 
ursprüngl. in latein. Sprache verfaßt? 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 


401-11). [1128 
Rez.: N. Arch. 35, 611 f. K.Z. — Rez. v. 
08, 2805 (Philippi, Sachsenspiegel u. 
Sachsenrecht): N. Arch. 34, 256f. K. Z. 
Rietschel, Neue Stud. übd. älter. Stadtrechte 
v. Freiburg i. B., s. ’08, 929. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. ’09, Nr. 29 Smend; Zt. d. Sav.-Stiitg. 30, 
Germ. Abt., 408-26 Beyerle. [1129 


Eggers, A., Königl. Grundbesitz im 10. u. 
beginnend. 11. Jh., 8. '09, 3048. Bez.: Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 43, 3903-95 Stengel; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 30, Germ. Abt., 478-82, Stutz., Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 34, 791-93 Sander. [1130 

Fischer, Eugen, Patriziat Heinrichs III. u. 
Heinrichs IV., s. '09, 1084. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 37, 413 f. Matthaei; Hist. Vierteljschr. 
12, 576f. Kromayer; Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 
’10, Nr. 2 v. Pflugk-Harttung. [1131 


Bloch, H., Kaiserwahlen d. Staufer- 
zeit. (Hist. Vierteljahrsschr. 12, 212 
bis 64; 481-535.) [1132 

Krammer, M., Reichsgedanke d. stauf. 


Kaiserhauses, 8. '09, 3048. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 30, 662-67, Kern. [1133 


Hauck, A., Entstehg. d. geistl. 
Territorien. (Abhdgn. d. Sächs. Ges. 
d. Wiss. XXVII, 18.) Lpz.: Teubner. 


288. 1 M. 20. [1134 

Seeliger, G., Stud. z. älter. Verfassgs. G. Kölns, 
8.’09, 3053. Vgl.:a)8.Rietschel, Zur Ab- 
wehr. Antwort auf d. Angriffe v. G. S. Tübing.: 
Mohr. 26 S. 60 Pf. b)G. Seeliger, Zur Ab- 
wehr. (Lpz.: Dr. v. A. Edelmann.) 12 S. [1135 

Kentenich, G., Ein dt. Parteigänger Arnolds 
v. Brescia. (Hist. Vierteljschr. 12, 536f.) [1136 

Vanderkindere, L., La premiere phase de 
Y’evolution constitutionnelle des communes 
flamandes. (Vanderkindere, Choix d'études hist. 
251-304.) Ders., La politique commun. de Phi- 
lippe d’Als. (Ebd. 305-41.) Vgl. '07, 998. [1137 

Kretzschmar, Entstehg. v. Stadt u. Stadt- 
recht in d. Gebieten zw. d. mittler. Saale u. d. 
Lausitzer Neiße, s. ’07, 999. Bez.: Gött. 
gel. Anz. '09. 733-44 Beyerle. [1138 

Thoms, H. E., Entstehg. d. Zünfte in 
Hildesh., s. "08. 2811 (Leipz. Diss.). Rez.: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 368-70 
v. Loesch. [1139 

Werunsky, Landrechtł. Reformen König 
Ottokars H. in Böhmen u. Österr., s. ’08, 2509. 
Rez.: N. Arch. 34, 258 f. K. Z. [1140 

Pischek, Vogtgerichtsbarkeit süddt. Klöster, 
s. ’08, 2813. Rez.: Würth, Vierteljhite. N. F. 
17, 148-50 F. W.; Hist. Zt. 102, 229 Voltelini; 
Westdt. Zt. 27, 5l4f. ligen. [1141 

Heilmann, A., Klostervogtei im rechtsrhein. 
Teil d. Diöz. Konstanz bis z. Mitte d. 13. Jh., 
s. 00. 1093. Rez.: Hist. Zt. 103, 140-42 G. C., 
Württb. Vierteljhfte. 18, 263 f. A. P: Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 142 f. Roder; Frei- 
burg. Diözesanarch. 9, 386-89. [1142 

Ober, Entstehg. d. bischöfl. Hofrichter- 
amtes in Straßburg. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., 
6, 314-29.) [1143 


Meinardus, 0., Das Halle Neu. 
markter Recht v. 1181. (VIII v. Nr. 
908.) Bresl.: Hirt. 82 S. 2M. [1144 


Kober, Anfänge d. dt. Wollgewerbes, s. ’09 
1091. Rez.: Westd. Zt. 27, 512-14 Tuckermann; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 76-79 Koehne; Hans. 
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 549-54 Hashagen. [1145 

Epstein, A., Der Pardes als Quelle f. d. 
Lit.-G. d. Juden im Dtld. (Monatschr. f. G. 
usw. d. Judentums 52, 710-38.) [1146 


Schippers, A., Stiftungsurk. Pfalzgraf Hein- 
richs II. f. Laach, 1093. (Trier. Arch. 15, 53-75.) 
(1147 

Rieder, K., Berthold v. Begensburg u. 
dessen Predigtsammlungen. (3. Vereinsschr. d. 
Görres-Ges. f. "Uu, S. 21-31.) {1148 
Regel, D. hl., f. e. vollkommenes 
Leben, e. Cisterzienserarbeit d. 13. Jh., 
a. d. Hs. Additional 9048 d. Brit. 
Museum hrgb. v. R. Priebsch. 
(Dt. Texte d. Mittelalters XVI.) 
Berl.: Weidmann. xx1j, 104 S.; Taf. 


5 M. [1149 


Zoepf, L., Heiligenleben im 10. Jh., s. ’09, 
3064. Rez.: Hist. Vierteljachr. 12, 570f. 
Schmeidler; Rev. d’hist. ecclés. 10, 808-14 
Van der Essen, Engl. hist. rev. 25, 147 f. [1150 

Brennich, Besetzg. d. Reichsabteien 1138- 
1209, s. '09, 3065. Rez.: N. Arch. 35, 621 
Holder-Egger. [1151 

Peters, U., Charakterist. d. inner. 
Kirchenpolitik Friedr. Barbarossas. 
Hamb. Progr. u. Greifsw. Diss. Ham- 
burg: Herold. 87 S. 1 M. 50. [1152 

Braun, P., Beichtvater d. hl. Elisa- 
beth u. dt. Inquisitor Konrad v. Mar- 


burg (t 1233). Jen. Diss. 58 S. [1153 


Kallbrunner, J., Zur älter. G. d. Pfarre Krems. 
(Jahrb. f. Läkde. v. Nicderöst. ’09, 1 ff. [1154 
Lütolt, K., Anfänge christl. Kultur im Ge- 
biete Luzerns, c. 900-1000. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 3, 227-33.) [1155 
Martini, R., Trier. Bischofswahlen 
v. Beginn d. 10. bis z. Ausgang d. 


12. Jh. (H. 72 v. Nr. 723.) Berlin: 


Ebering 102 S. 2 M. 80. [1156 
Reimer, H., Zur G. d. Abtei Tholey. (Trier. 
Arch. 14, 951.) (1157 


Huyskens, A., Hospitalbau d. hl. Elisabeth 
u. d. erste Wallfahrtskirche zu Marburg. 
(Aus: Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. XLIII.) 
Cassel: Dufayel. S. 129-43. 50 Pf. [1158 
Hansen, R., Gründg. d. Klosters zu Itzehoe. 
(td. Ges. f.schlesw.-holst.@. 39, 253-62.) [1159 
Devrient, E., Anfänge d. Kreuzklosters u. 
d. Pfarrkirchen zu Gotha. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 19, 423-34.) {1160 


Habel, E., Dt. Cornutus (s. ’09, 
3072). TI. II: Novus Cornutus d. 
Otto v. Lüneburg. In d. dt. Über- 
setzgn. d. Mittelalt. zum ersten 
Male hrsg. 51 S. 1 M. 20. [1161 


Liederhandschrift, D. große Heidel- 
berg.; hrgb. v. F. Pfaff. Tl. I: Text- 
abdruck. Heidelb.: Winter. 1444 Sp. 
23 M. [1162 


-w 


Zeit d. sächs., fränk. u. stauf. Kaiser. — Vom Interregn. b. z. Reformat. 


Wechssler, E., Das Kulturproblem ` 
Stud. z. Vor-G. d. | 
Minnesang und 


d. Minnesangs. 
Renaissance. I: 
Christentum. Halle: Niemeyer. xij, 


503 S. 15 M. [1163 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "0 Nr. 7 Brandi. 
Lüderitz, Liebestheorie d. Provençalen bei d. 

Minnesingern d. Stauferzeit, s. ’06, 2838. Rez: 

Zt. f. dt. Philol. 40, 478-84 Wechssler. [1164 
Schönbach, A, E., Walther v. d. 

Vogelweide. 3. Aufl. (Geistes- 

helden 1.) Berl.: Hofmann. 241 S. 

2 M. 40. [1165 
Platt, F., Minnesang im Lande Baden, s, '08, 

2833. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 976 u. Erwiderg. 

v. Pf. ebd. 31, 246f. [1166 

der, Edw., Zur Chronologie d. höfischen 

Epik. (Zt. f. dt. Altert. 51, 106-9.) — Ders, 

Erfurter Dichter d. 13. Jh. (Ebd. 143-56.) — 

G. Baesecke, Datierung Abrechts v. Halberstadt 

(Ebd. 163-74.) K. Helm, Wolframs Grab 

u. d. Heimattrage., (Beitrr. z. G. 

u. Lit. 35, 323-29.) — 

v. Dürne. (Ebd. 360-83.) — 0. Mauger, Wernher 

v. Tegernsee. (Allg. dt. Biogr. 55, 48-53.) [1167 


Michael, E., Sind d. Baumeister d. roman. 
Kunst in Dtid. „fast ausnahmslos‘ Laien ge- 
wesen? (Zt. f. kath. Theol. 33, 373-83.) — 
M. Hasak, Berichtigung u. Antw. v. M. 
(Ebd. 573-82.) [1168 

Rosenfeld, F., Vom Magdeb. Dombau. Zum 
700j. Jubil. d. Domgründg. (G. bll. f. Magdeb. 44, 
1-22.) — Burkhardt, Inschrift liches z. älter. Bau- 
G. d. Magdeb. Domanlage (Ebd. 23-37.) — 
P. J. Meier, Neue Veröftfentlichgn. z. Bau-G. 

Magdeb. Doms. (Ebd, 296-315.) — R. 
e Die Kapitelle im Magdeb. Dom 
(s. '09, 3082). Schluß. (Jahrb. d. Kgl. Pr. Kunst- 
sammilgn. 30, 193-218: 236-70; Taff.) [1169 


Rademacher, Der Dom zu Merse- 
burg. Nach geschicht]. u. bearb. 
. Vorwort v. Bithorn. Merseb.: 
Stollberg. 108 S. 1 M. 50. 
Reiners, H., Die rhein. Chorgestühle 
d. Frühgotik. E Kapitel d. Re- 
zeption d. Gotik in Did. 
v. Nr. 775). Straßb.: Heitz. x, 90 S. ; 


29 Taf. 8M. V gl. 09, 3086. [1171 

Gasser, O., Gerbert v. Aurillac, nachmal. Papst 

Sylvester II., u. d. v. ihm in Magdeb. aufge- 

stellte Uhr. (G.bll. Magdeb. 44, 98-111.) [1172 
een 


Richter, Hans, Blick ind. städt. Leben West- 


fal. im 13. Jh. nach d. Palpanista. (Hans. 
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 475-81.) [1173 
Plath, K., Zur o Wiesbadens u. s. Bade- 


12, 52-58; 74f.) [1174 


wesens im 13, Jh. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altkde. | 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1375. | 


| 

Schmeidler, B., Studien zu Tholo- 
meus von Lucca (s. ’08, 2844). Forts. 
(N. Arch. 34, 723-756.) [1175 


d. dt. Sprache 
F. Wilhelm, Reinbot 


[1170 ; 


(Hft. 113 ` 


*39 


Rez.: N. Arch. 35, 602f. H. Br. 
Jensen, W., Graf Gerhard d. Große in Rends- 
burg. Zu Presbyter Bremensis oe NX, Ed. 
Lappenberg S. oi u. 63. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 39, 508 f.) [1177 
Johannis abbatis Victoriensis liber 
certarum historiarum, ed F. Schnei- 
der. I, Libri 1-3. (= Nr. 212.) Hannov.: 
ahn. zent, 387 S. 7M. [1178 


Acta Aragonensia, hrgb. v. H. Finke, 


8. ’09, 3094. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 30, 532-37 Samanek. [1179 
Starzer, A., Verzeichn. d Original- 


urkk. d. K. K. Arch. f. N ieder- Österr. 
v. 1351-1400. (Mitt. d. K. K. Arch. f. 


Niederösterr. II, 13f.) [1180 

Urkunden u. Regesten z. G. d. Rheinlande 
a. d. Vatik. Archive, hrsg. v. Sa uerland, 
8. '08, 978. Rez.: v, HI u. IV: Dt. Lit.-Ztg. '09, 
Nr. 28 Kisky. .Schäfe r, Zur Krit, 
mittelalt. kirchl. Zustände (s. ‘07, 3027). II. 
(Rom. Quartalschr. 23, II, 35-64.) [1181 


Salomon, R., Akten d. Wahl Erz. 
bisch. Boemunds II, v. Trier. (Trier. 
Arch. 14, 10-25.) [1182 


Determinatio compend. de juris- 
dictione imperii. Auct. anon. ut vide- 
tur Tholomeo Lucensi. Ed. M. 
Krammer. Acced.: Tractatus anon. 
de origine ac transl. et statu rom. 
imperii (Fontes jur. germ. antiqui 
in us. schol. ex Mon. Germ. Hist. separ. 


— 


ed.) Hannov.: Hahn. XLjv, 84 S. 
2 M. [1183 
Kampers, F., Dantes Kaisertraum. 


(Aus: 86. Jahresber. d. Schles. Ges. 
f. vaterl. Kultur.) Breslau, Aderholz, 
80 Pf. 


36 S. [1184 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op. Nr. 30 Voßler. 


Wirth, L., Vorspiel d. Morgarten- 
schlacht. Der Marchenstreit in d. 
Urschweiz. Rud. v. Radeggs Ge- 
dicht „Capella Heremitarum“ in d. 
Uhrschen bersetzg. m. hist. Ein- 
leitg. u. Anmerkgn. Aarau: Sauer- 


länder. 1148. 2 M. 80. [1185 
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch-G. 3, 312f. 


Büchi. 

Meyer, Herm., Lupold v. Bebenburg 
Stud. zu s. Schrr. Beitr. z. G. d. staats. 
rechtl. u. kirchenpol. Ideen u. d. Publi- 
zistik im 14. Jh. (= N. 724.) Freib.: 
Herder. xjv, 240 S. 5 M. 60. [1186 
Rez.: N. Arch. 35, 294f. K. Z. 


Hampe, K., Urban IV. u. Manfred, 1261-64, 
8. '07, 1053. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 578f. 
Sternfeld. [1187 


*40 


Jahn, Rich, Die Schlacht b. 
Worringen 5. Juni 1288. $$ 1 u. 2: 
Polit. Einleitg. u. Quellenuntersuchg. 
Berl. Diss. 47 S. [1188 

Kern, F., Analekten z. G. d 13. u. 
14.Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 


30, 412-43.) [1189 
Inh.: 1. Eduard I. v. England u. Peter v. 
Aragon. 2. Die Bestechung K. Adolfs v. Nassau. 


Davidsohn, R., G. v. Flo:enz II: 
Guelfen u. Ghibellinen. Tl. 2: 
Guelfenherrschaft u. Sieg d. Volkes. 


Berl.: Mittler 1908. 634 S. 13 M. [1190 

Eitel, A., Der Kirchenstaat unter KlemensV., 
8. '07, 3038. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 25 
Huyskens; Arch. stor. it. 5 8., 42, 184-86 
Fortini; Arch. d. Soc. Romana di storia patr. 
31, 504f. Egidi; Hist. Vierteljschr. 11, 602f. 
R. Scholz. [1191 

Haller, J., Verschwörg. v. Segewold, 1316, 
8. ’08, 2858. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 422 Haug. — 
C.Mettig, Verschwörg. v. Segew. (Sitzungs- 
ber. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. v. Rußl. ’08 
30-32.) [1192 


Stechele, W., Die polit. Beziehgn. 
zw. England u. Dtld. währ. d. ersten 
Jahre d. Regierg. König Eduards IIl., 


1327-1337. Tl. I. Jen. Diss. 32 S. [1193 

Groteiend, 8., Erwerbungspolit. Kaiser 
Karls IV., s. °09, 3117. (TIL. I, Abschn.3: Karls 
Erwerbgn. im heutig. Süddtld. Hall. Diss. 
64 S.) Rez.: Hist. Zt. 104, 201 Vigener; Mitt. 
a. d. Hist. Lit. 38, 155-57 Taube. [1194 

Vigener, Karl Di u. d. Mainzer Bistums- 
streit, s. ’09, 1153. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
43, 396f. Wenck; N. Arch. 35, 614 Ra [1195 


Schönach, L., Ein vornehmer Gast am 
Tiroler Hofe 1347. (Forsch. u. Mitt. f. G. Tirðfs 
u. Vorarlbergs 6, 269-72.) — E. H. v. Ried, 
Welchem Geschlechte entstammte Volkmar 
v. Burgstall? (Zt. d. Ferdinandeums 52, 
193-205.) [1196 

Roder, Ch., Zum Übergang d. St. 
Villingen vom Hause Fürstenberg an 
Österr. 1326, hauptsächl. nach e. neu 
aufgef. gleichzeit. Bericht. (Schrr. d. 


Ver. f. G. d. Baar 12, 65-80.) [1197 
Schmidt, Ulr., Otto v. Lonsdorf, Bisch. v. 
Passau 1254-1265. (Walhalla 5, 81-154.) [1198 
Roth, K., Todesjahr d. Markgräfin Adelheid 


v. Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 
515f.) [1199 
Maurer, H., Hennel Streife v. Ladenburg. 


(Mannheim, G.bll. '09, 199-203.) [1200 
Huyskens, A., Otto d. Schütz u. s. Gemahlin 
Elisab. v. Kleve. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 
212-53.) [1201 
Obreen, Floris V., Graf van Holland usw.; 
1256-96, s. ’08, 2863. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 11 Gosses. — O. Oppermann, Holland unt. 
Graf Florus V. (Stud. Lips. 100-21.) [1202 
Vogt, E.. Zur G. Heinrichs I. v. Hessen. 
(Zt. d Ver. f. bess. G. 43, 319-34.) [1203 
Erichsen, J., 1. Landesteilungd.Schaumburger 
in Holstein. Prog. Sondershaus. 32 S. [1204 
Röhrich, V., Streit umd. Ermländ. Kathedra 
nach d. Tode d. Bischofs Wogenap (1334-39). 
Braunsberg. Progr. "ug, [1205 


Bibliographie Nr. 1188—1249. 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Dybeck, E., Geschichtschreiber Joh. 
Froben a. Namslau. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 43, 1-42.) Auch Bresl. Diss. 
42 S. [1206 
- Füetrer, U., Bayer. Chronik. Hrgb. 
v. R. Spiller (= N. 204.) Münch.: 


Rieger Lxxxv, 383 S5.. 9 M. [1207 
Kentenich, G., Vergessene Schrift Gerts 
van der Schuren, 8. '09, 3120. Rez.: Westdt. 
Zt. 28, 360f. Hashagen. [1208 
Fittig, E., Levold v. 'Northof, s. (07, 1030 
Witten: Pott. 1 M. 50. [1209 


Dürr v. Pratteln, E., Die Quellen d. 
Aegid. Tschudi in d. Darstellg. d. alt. 
Zürichkrieges (Buch XI-XIU d. Eid- 
genöss. Chronik) quellenkrit. unters. 
Basel. Diss. ’08. 60 S. [1210 

Dürr, E., Chronik d. Rud. Mad, 
Landschreiber v. Glarus. 3. Forts. d. 
Chronik d St. Zürich. (Basler Zt. f. 
G. 9, 95-110.) [1211 

Schröder, A., Quellen z. G. d. Bi- 
schofs Friedr. v. Zollern, 1486-1505. 
(Arch. f. d G. d. Hochstifts Augsburg, 
1, 91£f.) [1212 

Prenzel, W., Krit. Untersuchg. u. 
Würdigg. v. Seb. Francks Chronicon 


Germ. Marb. Diss.’08. 116 S. [1213 

Bütler, P., Schlachtfeld v. Murten nach e. 
Reisebericht a. d. J. 1494. (Anz. f. Schweiz. 
G. ug 453-56.) (1214 


Sthamer, E., Beitrr. z. Kritik d. Dt. 
Reichstagsakten im Anfang d. 15. Jh. 
(N. Arch. 35, 193-215.) [1215 

Wäschke, Regesten d. Urkk. d. 
Hrzgl. Haus- u. Staatsarch. zu Zerbst 
1401-1500 (s. °09, 1164). Hft. 13. S. 
577-624. 1 M. [1216 

Philipp,’ A., Überlieferg. u. Datierg. 
d. Grottkauer Einung. (Quellenstud. 
a. d. hist. Sem. Innsbr. 1, 59-161.) [1217 

Odescalchi, Fürst A., Königinnen 
Briefe a. d. Arch. e. oberungar. Berg- 
stadt. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“ 
N. F. 19, 1-19.) [1218 

Piccolomini, Eneas Silvius, Brief- 
wechsel; hrsgb. v. R. Wolkan (s. ’09, 
3124). Abtig. 1: Briefe a. d. Laienzeit 
(1431-45). Bd. II: Amtliche Briefe. 


(= Nr. 219). 216 S. 4 M. 20. [1219 

Rez.: I u. II: Dt. Lit.-Ztg. "0 Nr. 14 
Bertalot; v. I: N. Arch. 35, 315 A. W. 

Kovač, K., Notschrei einiger vorarlberg. 
Gerichte nach d. Züricher Kriege 1446/47. 
(Forsch. z. G. Tirols u. Vorarlb.6, 363.) [1220 

Büchi, A., Freiburger Akten zur G. 
d. Burgunderkriege 1474-81. (Freiburg. 
G.bll. 16, 1-141.) [1221 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254— 517. 


Ohr, W., Miszellen (Akten) Z. würt- . 


temb. G.am Vorabend 
269-81.) 


d. Ref. (Württb. 
Vicrteljhfte. 18, [1222 

Küch, F., Quelle z. G. d. Landgrafen 
Ludwig I. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 
144-277.) [1223 

Auszabe-Rezister d. Kammerschreibers 
Siegfr. Schrunter 4. Aug. 1430. — 31. Juli 1431. 


Pirenne, H., Entstehg. u. Verfassg. 
d Burgund. Reiches im 15. u. 16. Jh. 
(Jahrb. f. Gese tzgebg.33,895-925.)[1224 

Owen, L. V. D., The connection bet- 
ween England and Burgundy 
tho first half of the 
Stanhope essay '09.) Oxford: Black- 
well. 90 8. 

Sthamer, E., Erzbisch. Johann II. v. 
Mainz u. d. Absetzg. König Wenzels. 
Jena: Schmidt. x1),718. 1M.75. [1226 

Chilian, H., Barbara v. Cilli. Leipz. Diss. 
’08. 74 8. [1227 

Schiff, 0., König Sigmunds ital. 
Politik bis z. Romfahrt, 1410-31. 
(= N. 728). Frankf.: Baer. 155 S, 
5 M. 

Krollmann, Ch., Schlacht b. Tannenberg. 
(Oberländ. G.bll. 10, 12-27.) G. Sommerfeldt 
Lage d. Dt. Ordens nach d. Schlacht b. Tannen- 
berg u. d. Anfänge d. „Verschwörung“ d. Georg 


V. Wirsberg. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 51, 
53-71.) [1229 


Maere, R. v., Le comté de Hollande 
sous Philippe le Bon (1428-67). La 
Haye: Nijhoff 12, 161, 175 S. 5 f1. [1230 

Eckardt, J., Zur Vor-G. d. Romfahrt 
Kaiser Siegmunds. Brünn. Progr. ’08. 
15 S. [1231 

Meyer, S., Paul v. Rußdorf u. d. 

onvente v. Königsberg, Balga u. 
Brandenb. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 
363-417; 543-91.) [1232 

Koser, R., Politik der Kurfürsten 
Friedr. II. u. Albrecht v. Brandenb. 
Vergleich. Charakteristik. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 13, 101-24.) [1233 

Koch, Herb., Der sächs. Bruderkrieg 
(1445-51). I: Bis zum Erfurter Frie- 
den. 1445 bis ap IX. 1447. (Jen. 
Diss.) Halle a. S.: Kaemmerer. 1098. 
1 M. 50. [1234 

Janeschitz, R., Hrzg. Sigmund verpfändet 


im Vertrag v. St. Omer d. österr. Vorlande 
im Elsaß an Karld. Kühnen v. Burgund. Wien. 


19 S. [1235 
Vannerus, J., Nic. Ruter (Biogr. nat. de 


Belg. 20, 465-82.) [1236 

Hartung, F., Berthold v. Henneberg, 
Kurfürst v. Mainz. (Hist. Zt. 103, 
527-51.) [1237 


| 


during ` 
15. century. (The 


[1225 ` 


[1228 | 


*41 


Wolff, Max Frhr. Ve Beziehgn. Kaiser 
Maximilians I. zu Italien 1495-1508, e '09, 3133. 
Rez.: Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols usw. 7, 59-62 
Kraft. 


[1238 
Wolff, R., Reichspolitik Bischof Wil- 
helms III. v. Straßb., Grafen v. Hon- 
stein, 1506-41. Beitr. z. Reichs-G. im 
Zeitalter Maximilians I. u. Karls V. 
(H. 74 v. Nr. 723.) Berl.: Ebering. 
395 S. 10 M. [1239 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 370-72 
Kalkoff. 


Harkensee, H., Schlacht bei Ma- 
rignano. Gött. Diss. 123 $S, [1240 


Bliemetzrieder, F., Lit. Polemik zu 
Beginn d. groß. abendländ. Schismas 
(Kardinal Petrus Flandrin, Kard. 
Petrus Amelii, Konrad v. Gelnhausen.) 
Ungedr. Texte u. Untersuchgn. (= 
Nr. 125.) Lpz.: Freytag. x1j, 98,1468.; 
2 Taf. 10 M. [1241 

Bliemetzrieder, Fr., Fragment d. Epistola 
concordiae Konrads v. Gelnhausen d. Prager 
Univ.-Bibliothek. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 48, 18-27.) — D ers. Bericht d. Mat- 
thäus Clementis an Urban VI. (ca. 1381) üb. 
s. Arbeiten zu dess. Gunsten in Aragonien. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
29, 580-86.) [1242 

Janov, Matthiae de, Regulae veteris 
et novi testamenti; primum in lucem 
ed. Vl. Kybal. Vol. I. Oeniponte: 
Wagner ’08. xxjv, 347 8 [1243 

g Der Prager Kanonikus 
Grund sein. jüngst veröft. 
„Begulae vet. et novi testamenti“. 
Böhmen 48, 1-17.) 


Vidal, J. M., Un recueil manuscrit 
de sermons prononcés aux conciles de 
Constance et de Bäle. (Rev. d’hist. 
eccl. 10, 493-520.) [1244 


Bliemetzrieder, F., Das abendländ. 
Schisma in d. Mainzer Erzdiözese. 
(Mitt. d Inst. f. öst. G.forschg. 30, 
502-10.) [1245 

Lützow, Count, The life and times 
of master Johs. Hus. Lond.: Dent & 
Co. jx, 398 S. 12 sh. 6 d. [1246 

Rez.: Rev. crit. ‘09, Nr. 42 Denis. 

Hollerbach, J., Die gregorianische 
Partei, Sigismund u. d Konstanzer 
Konzil. (Röm. Quartalschr. 23, II, 
129-165.) [1247 

Valois, N., Le Pape et le Concile 
1418-1450. Paris: Picard. XXjx, 408; 
426 S. 20 fr. [1248 

Celier, L., L'idée de réforme à la 
cour pontificale du concile de Bâle au 
concile de Latran. (Rev. des questions 
hist. 86, 418-35.) [1249 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 2. Bibliographie. 4 


* 42 


Baumgarten, P. M., Die beiden erst. 
Kardinalskonsistorien d. Gegenpapstes 
Felix V. (Röm. Quartalschr. 22, II, 
153-57.) [1250 

Schweitzer, V., Zur Wahl Alexan- 
ders VI. (Hist. Jahrb.30, 809-14.) [1251 

Celier, L., Alexandre VI. et la ré- 
forme de l'église. (Mélanges d’archl. 
et d’hist. 27, 65-124.) [1252 


Bernt, A., Die Urfehde Friedr. v. Schön- 
burg mit d. Saazer Kreise, 1451. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 46, 392-94.) [1253 

Buchner, M., Zur Biogr. d. erst. Herzogs 
v. Württb. Eberhard im Bart, t 1496. (Württb. 
Vierteljhfte. 18, 173-79.) — G. Sommerfeldt, 
Nachtr. z. O. d. Grafen v. Tübingen. (Ebd. 
229f.) Vgl. ’08, 1027. [1254 

Sommerfeldt, G., Zur G. d. Grafen Heinr. 
XXIV. (t 1444) u. Heinr. XXVI (t 1488) v. 
Schwarzb.-Sondershausen. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 19, 506-12.) . [1255 

Kentenich, Werner v. Falkenstein, Erz- 
biechof u. Kurf. v. Trier. (Allgem. dt. Biogr. 55, 


47 f.) [1256 
Killmer, W., Landgräfin Margarete. (Hessen- 
land 09. Nr. Lt 11257 


Mandelsloh, W. Frhr. V., Aus d. 
Regierungszeit d. Hrzgs. Albrecht v. 
Sachs. u. Lüneburg, 1371-85. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 173-262; 
353-97.) E 

Uhlig, @. Die Herren v. Ponickau auf 
Elstra u. Prietitz usw. u. d. Stadt Kamenz am 
Anfange d. 16. Jh. (N.lausitz. Magaz. 85, 291- 
313.) [1259 

Wutke, K., Über d. Todesdatum d. Herzogin 
Margaretha v. Öls, Äbtissin v. Trebnitz. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schles. 43, 336-39.) [1260 

Panske, P., Zur G. e. alt. dt. Ansiedig. in 
Westpreuß. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 16, 35- 
48.) b [1261 

Mettig, K., Notiz üb. d. Schloßbau zu Düna- 
münde. ($itzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. 
Ostsecprovinzen Rußlands ’07, 106f.) [1262 


c) Innere Verhältnisse. 


œ) Verfassungsgeschichte; Wirt- 
schafts- und Sozialgeschichte; Rechts- 
geschichte; Kriegswesen. 

Jung, R., Akten üb. d. Erhebg. d. 
gemeinen Pfennigs v. 1495 ff. im Stadt- 
arch. z. Frankf. a. M. (Korr.-Bl. d. Ge- 
samt-Ver. ’09, Nr. 8.) [1263 

Enthoven, L., Üb. d. Institutio prin- 
cipis christiani d. Erasmus. (N. J ahrbb. 
f. d. klass. Altert. etc. 24, 312-29.) [1264 

Auener, W., Die Kurvereine unt. d. 
Regierg. König Sigmunds. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G. 30, 225-57.) [1265 


Spangenberg, H., Landesherrl. Ver- 
waltg., Feudalismus u. Ständetum in 
d. dt. Territorien d. 13.-15. Jh. (Hist. 
Zt. 103, 473-526.) [1266 


Í 


Bibliographie Nr. 1250—1312. 


Schwarzweber, Landstände Vorderösterr. 
im 15. Jh., s. '09, 1216. Rez.: Zt. d. Sav.-Stftg. 
30, G. A., 381-84 Fehr. [1267 

Fellner, Die fränk. Ritterschaft 1495-1524, 
8. °06, 1146. Recz.: Hist. Zt. 104, 148-51 Har- 
tung. [1268 

Hamburger, H., Staatsbankrott d. 
Hrzgts. Wirtemberg nach Hrzg. 
Ulrichs Vertreibg. u. d. Reorganisation 
d. Finanzwesens. Beitr. z. württb. 
Finanz-G. 1503-31. Schw. - Hall: 
German. 78 S. 2 M. [1269 

Rez.: Württb. Vierteljshfte. 18, 479-81 F. W. 

Schulze, Rud., Landstände d. Grafsch. Mark 
bis z. J. 1510, s. 08. 2906. (Tl. I, S. 181-246: 
Gött. Diss.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 
490-983 Heymann. {1270 

Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d. 
Mark Brandenb., 8. ’09, 1220. Rez.: Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 22, 642-50 Haß. [1271 


Küster, R., Verwaltungsorganisa- 
tion v. Mecklenburg im 13. u. 14. Jh. 
(Jahrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 
74, 115-50.) [1272 


Harms, B., Stadthaushalt Basels im 
ausgehend. Mittelalter. Quellen u. 
Stud. z. Basler Finanz-G. Abtlg. 1: 
Jahresrechngn. 1360-1535. Bd. 1: 
Einnahmen. Tüb.: Laupp. xxuj, 
532 S. 25 M. [1273 

Rörig, F., Die Bullette v. Metz. 
Beitr. z. G. d. Verkehrssteuern u. d. 
Enregistrements. (Jahrb. d. Ges. f. 


lothr. G. 21, 132-63.) [1274 

Des Marez, G., Deux fragments de comptes 
communaux de Bruxelles du 15 siècle. (Aus: 
Annales de la soc. d'archl. de Brux.) Brux.: 


Vromant 22 S. 1 fr. [1275 
Reinecke, W., Die 3 ältest. Lüne- 
burg. Kämmereirechngn. (Lüneb. 


Museumsbll. 6, 159-82.) [1276 
Bulmerineq, A. v., Kämmerei-Re- 
gister d. St. Riga 1348-61 u. 1405-74. 
Bd. I. Lpz.: Duncker & H. 336 S. 
13 M. [1277 
Rez.: Hans. G.bll. ’10, 309f. Spangenberg. 


Kraus, Ch., Entwickig. d. Weseler Stadt- 
haushaltes 1343-90, s. "00. 1221. Res: Hans. 
G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 554-57, Kuske. [1278 

Hölscher, U., Beitrr. z. goslar. Ver- 
waltungs-G. im 15. Jh. (Zt. d. Harz- 


Ver. 42, 39-99; 118-43; 229-60.) [1279 


Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H. 
v.Loesch, a ’09, 3151. Rez.: Vierteljschr. 
f. Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 541-45 Kober. [1280 


Techen, F., Morgensprachen d. 
Wismarschen Bäcker. (Hans. G.bll. 
Jg. 36, Bd. 15, 509-21.) [1281 


Thal, P., Dritte Nowgorodische Skra 
(ca. 1325). Text u. russ. rsetzg. 
Ausg. d. Ges. f. russ. G. u. Altertümer 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


bei d. Moskauer Universität. Moskau 


05. 42 S [1282 
Rez.: Hans. @.bll. Jg. 36, Bd. 15, 536-42 
Schlüter. 


Kunze, K., Hans. Gesandtschafts- ` 
(Hans. G.bll. Jg. 36, | 


rechng. v. 1425. 
Bd. 15, 431-54.) [1283 

Mayer, Theodor, 2 Passauer Maut- 
bücher 1400-01 u. 1401-02 (s. °09, 
1227). Forts. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. 
Niederbayern 45, 1-190.) [1284 

Gnirs, A., 2 Rechnungsbücher d. Bischöfe | 
v. Pola a. d. 14. u. 15. Jh. (Quell. z. SoZ. u. 
Wirtsch.-G. d. Polesana I.) 
Schrinner, '08. S. 7-66. 2 M. 

Lehmann, Paul, Haushaltungsaufzeichngn. e. 
München. Arztes a. d.15. Jh. (Sitzungsberr.d. 
Münch. Akad. ‘09, V.) 47 8. [1286 
Testament d. Angelus v., Sassin, 
in Fricdeberg, vom 1. Juni 
(Friedberg. G.bil. 1, 35-57.) 


e 


Hofgut Rheinhausen im 15. Jh. (Mannheim. | 
G.bll. ’09, 180-83.) [1288 
Jansen, M., Anfänge d. Fugger, s. ’09, 1234. | 
Vgl.: Chr.Me yer, In eigner Sache. (Qu. u. 
Forsch. z. dt., insbes. hohenz. G. 5, 384-87.) [1289 


Jansen, M., Jak. Fugger d. Reiche. | 
S. Eintritt in d. Kaufmannschaft u. s. 
erst. Unternehmgn. (Hist. Jahrb. 30, 
491-536.) 

Müller, Joh., Handelspolitik Nürn- 
bergs im Spätmittelalter. (Jahrbb. f. 
Nationalökonomie ete. 3. F., 38, 
597-628.) [1291 

Kuske, B., Die Kölner Handels- 
beziehgn. im 15. Jh. (Vierteljschr. f, 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 1, 296-308.) [1292 


„ Les marchands-batteurs 
15. siècle. 


Progr. Pola; ` 


(Bull. de la 
[1293 
Eng, B., Anfänge d. Bier-Zeise unt. d. Dt. 


Orden. Beitr. z. G. d. preuß. Akzise. Königsb. 
Diss. '08, 87 a [12 
Stolz, O., Leihbank zu Lienz im 14. Jh. (Zt. 


A: Sautter; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. Köstler, 


Gilliodts van Severen, L., Le service 
des postes à Bruges, 1280-1344. (Ann. 
de la Soc. d’&mulat. de Bruges 58, 


22-64.) [1297 
Petersen, J., Das Rittertum in d. 
Darstellg. d. Joh. Rothe. (Quellen u. 


germ. Völker 
184 S. 5M. [1298 
ber, A., Rechtl. Lage d. Juden im Rhein- 
land währ. d. 14. Jh. im Hinblick auf d. kirchl. 
Zinsverbot (Westdt. Zt. 28, 243-69.) [1299 | 


[1285 | 


*43 


Besitze d. St.Luditz 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm, 47. 262f.) [1300 

Müller, Karl Otto, Beziehgn. d. 
Ravensburg. z. Ulmer Stadtrecht im 
14. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 18, 
434-54.) [1301 

Gritzner, E., Drei lothr. Weistümer 
a. d. 14. u. 16. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 10, 423-41.) [1302 

Bannrollen, Die Metzer, d. 13. Jh. TI. I be 
arb. v. Wichman n (8. '09, 1245). 

Rez.: Jahrb, d. Ges. f. Jothr. G. 20, 464-66 
Rörig: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 371f. 
Rehme. — K. Wichmann ‚ Bedeutg. d. 
Metzer Bannrollen als G.-quelle. (Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. 21, 28-85.) [1303 

Arras, P., Bautzner Bekenntnisse 
in d. J. 1457-1479. Aus d. Gerichts- 
buche 1430 im Bautzner Stadtarch. 
mitg. (N. Laus. Magaz. 85, 1-26.) Vgl. 
'07, 3123. — E. A. Seeliger, Görlitzer 
Bekenntnisbuch 1466-1489. (Ebd. 
27-108.) — R. Jecht, Görlitzer Achel- 
demach a. d. J. 1498-1513. (Ebd. 108- 
216.) — E. A. Seeliger, Orts- u. 
Personen-Verzeichn. zu dies. 3 Ver- 


Hille, J., Die älteste im 
befindl. Urk. 1375. 


öffentlichgn. (Ebd. 217-54.) [1304 
Blum P., Landgericht u. gräfl. Hoch- 


erT, 
gerichtsbarkeit d. Landgrafsch. im Thurgau, 
8. '09, 3181. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 
472-74 Stutz. [1305 
Grosch, Spätmittelalterl. Niedergericht auf 
d. platten Lande am Mittelrhein, s, '08, 1090. 
Rez.: Trier. Arch. 15, 110-12. [1306 


Peterka, O., Gewerberecht Böhmens 
im 14. Jh. Wien: Braumüller. 1108, 
3 M. 40. [1307 

Löhr, J., Verwaltg. d. Köln. Groß- 
archidiakonates Xanten am Ausgang 
d. Mittelalters. (Kirchenrecht]. Ab- 
halgn. 59/60.) Stuttg.: Enke. XVj, 


292 S. 10 M. 60. [1308 
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 89, 
118-24 F. X. Barth. 


Mbyr, J. K., Linzer Hs. d. dt. Vegez. 
( Quellenstud. a. d. hist. Sem. Inns- 
bruck 1, 3-58.) [1309 


eege 


f) Religion und Kirche. 


Schoolmeesters, E, Les statuts 
synodaux de Jean de Flandre, &v&que 
de Liege, 16 fevr. 1288. Liege: Cor- 
maux. XxXxvj, 177 S. 15 fr. [1310 

Herzberg- Fränkel, S., N iederaltaich. 
Formelbuch. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 30, 337-44.) [1311 

Ruegg, F., Vatikan. Aktenstücke z. 
Schweiz. Kirch.-G. a. d Zeit Clemens’V. 
(Zt. f. schweiz, Kirch.-G. 3, 50-54; 
305-09.) [1312 


*44 


Schillmann, F., 2 Provisionsurkk. f. Basler 
Klöster a. d. 14. Jh. (Anz. f. schweiz. G. ’09, 
473-76.) — J. Müller, 2 Installationsformulare 
f. geistl. Pfründen a. d. 15. Jh. (Zt. f. schweiz. 
Kirch-G. 3, 151-53.) [1313 

Jean XXII, Lettres 1316-1334. 
Textes et analyses p. A. Fayen (s. 


’09. 1258). II, 1: 1325-30. (= Nr. 232.) 


448 S. 5 fr. [1314 
Rez.: v. I.: Röm. Quartalschr. 23, Il, 206 
Ehses. 


Berliöre, U., Trois traités inéd. sur les Flagel- 
lants de 1349. (Rev. bénéd. 25, 334-57.) [1315 

Bliemetzrieder, F., L'appellation du 
clergé de Flandre contre les vexations 
de lantipape Clement VII. 1379. 
(Analectes p. s. à lhist. eccl. de la 
Belg. 35, 377-88.) Sep. Louvain: 
Bureaux des Analectes. 1 fr. [1316 


Kehr, Gregor XI. verleiht d. reparatur- 
bedürftigen Kirche S. Jakobi in Göttingen e- 
20 Jahre gültigen Ablaßbrief 4. VIIL. 1372. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 13, 303 f.) 
— H. Reimers, Martin V. regelt Loccumer 
Streitigkeiten 27. II. 1424. (Ebd. 304-06.) 
Pers., Martin V. regelt Loccumer Verhält- 
nisse 6. XII. 1427. (Ebd. 306-10.) — J. Schlecht, 
Dispensbulle Martins V. f. Dr. Joh. Grünwalder. 
(Hist. Jahrb. 30, 806-09.) (1317 

Frederieg, P., Rekeningen en andere 
stukken van den pauselijken aflaat- 
handel te Mechelen in’t midden d. 15. 
eeuw., 1443-1472. Uittreksel d. Ver- 
handelingen uitg. door d. Kgl. Akad. 
d. Wetensch. van België. 2. R., D. V.) 
Brux-: Hayez. 1758. 3 fr. [1318 

Schäfer, K. Heinr., Ablaßprivileg Papst 
Nikolaus’ V. f. d. Antoniuskirche zu Hau b. 
Kleve 1450. (Beitrr. z. G. d. Hrzgts. Kleve 
254-56.) [1319 

Zibermayr, J., Joh. Schlitpachers Auf- 
zeichnungen als Visitator d. Benediktinerklöster 
in d. Salzburg. Kirch.-Provinz. Beitrr. z. G. d. 
Cusanischen Klosterreformen 1451-52. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 258-79.) [1320 

Berger, Frz.„ Das St. Sebastians-Bruder- 
schaftsbuch d. Marktes Ried 1503. Ried. 
Progr. '08, 33 8. [1321 

Schornbaum, Ein altes Gedenkbuch d. 
Kapitelsbruderschaft zu Langenzenn. (Jahres- 
ber. d. Hist. Ver. Mittelfrank. 56, 168-81.) [1322 


Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kurfürsten 
in ihr. persönl. Zusammensetzg.. 8. 'U8, 2941. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.6, 2801. 


v. Below; Arch. stor. it. 5. Ser., 41, 194 f. 
Fortini. [1323 
Hennig, E., Päpstl. Zehnten a. 


Dtld. im Zeitalter d avignon. Papst- 
tums u. währ. d. groß. Schismas. 
Halle: Niemeyer, x1j, 91 S. 2 M. 80. 
(45 S.: Rostock. Diss.) [1324 

Siebert, Beitrr. z. vorreformat. Heiligen- u 
Reliquienvercehrg., 8. '08, 1104. Rez.: Hist. 
Zt. 101, 657, O. CL; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 
2, 234 Stückelberg; Theol. Lit.-Ztg. "08, Nr. 25 
Köhler; Dt. Lit.-Zte. ’09, Nr. 4 Koeniger; 
Arch. f. Kultur-G. 7, 232 f. O. Clemen. [1325 


Bibliographie Nr. 1313—1373. 


Fritz, J., Sündenverzeichnis d. 15. Jh. 
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
35, 44 f.) [1326 


Kentenich, G., Eingreifen Kaiser 
Maximilians I. in d. Ablaßhandel s. 
Zeit. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 
3, 216-18.) [1327 


Rüegg. F., Basler Bischofsstreit v. 1309-11 
auf Grund d. Vatikan. Akten. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 3, 198-209.) — Ed. Wymann, Die 
Stiftg. d. St. Antoniuspfründe an d. Wasser- 
kirche zu Zürich 1467. (Ebd. 2, 289-93.) — 
J. Müller, Fürstl. Sühnwallfahrt nach Ein- 
sjedeln. (Ebd. 55f.) Ders., gallischer Joseph- 
verehrer d. 15. Jh. (Ebd. 161-74; 275-93.) [1328 

Plüß, A., Zur Herkunft d. Bischofs Johann II. 
v. Chur. 1376-88. (Anz. f. schweiz. G. '09, 476 f.) 
— Gabr. Meier, Johs. Heynlin aus Stein. e. 
Prediger v. Ende d. Mittelalters. (Hist.-pol. 
BI). 144, 657-72.) [1329 

Widemann, J., Besitzgn. d. Klosters Raiten- 
haslach in München. (Altbaver. Monatsschr. 
9, 33-36.) — H. Ring, Neues Forschungsergeb- 
nis z. Gründungs-G. d. Klosters Etal. (Hist.- 
pol. BI. 143, 903-20.) — Gertrudis, Mitt. a d. 
G.d. Klosters Frauenchiensee. (Stud. u. Mitt. 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 451 f.) [1330 

Rauscher, J., Die Prädikaturen in W ürttemb. 
vor d. Reform. Beitr. z. Predigt- u. Pfründen-G. 
am Ausgang d. Mittelalters. (Württb. Jahrbb. 
f. Stat. usw., '08, II, 152-211.) — J. Zeller, 
Beitrr. z. G. 'd. Bened. Klosters Ellwangen in 
d. Zeit sein. Verfalls. (Schwäb. Arch. 27, 81-88; 
105-07.) — G. Mehring, Anfänge d. Spitals in 
Gmünd. (Württb. Vierteljhite. 18, 253.) [1331 

Grimme, F., Trier. Erzbisch. Jacob v. Sirk 
u. 8. Beziehen. z. Metzer Kirche. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. 21, 108-31.) [1332 

Sauerland, H. V., Ehemal. Pfarrei St. Me- 
dard u.d. Pfarrei Ospern. (Trier. Arch. 15, 104 f.) 
Kentenich, Ein vergessenes Ave Maria. 
(Trier. Chronik 5, 14-16.) [1333 

Fairon, E., Un projet de démembrement du 
diocèse de Liège proposé par les Brabancons en 
1332 et 1336. (Bull. de la Comm. Roy. d’hist. 
78, 142-92.) [1334 

Reimers, H., San Michele, die Friesen- 
kirche in Rom. (De Vrije Fries 21, 71-78.) [1335 

Dubrulle, H., Les bénćficiers des diocèses 
d’Arras, Cambrai, Therouanne, Tournai sous 
le pontificat d’Eugene IV. (s. '09, 3164). 
Schluß. (Anal. p. serv. à l'hist. eccl. de la Belg. 
33, 432-48. 34, 233-96.) Sep. Louvain: Bureaux 
des Analectes. 140 S. 9 fr. [1336 

Frommelt, J., Bernhard Witte. S. Leben u. 
d. Handschr. s. westfäl. G. Progr. Arnsberg, 
"OR, 24 S. [1337 

Löffler, Cl, Heinrich v. Ahaus u. d. Brüder: 
vom gemeinsamen Leben in Did. (Hist. Jahrb. 


30, 762-98.) [1338 
Heldmann, K., Päpstl. Ehrenkapläne d. 
14. Jh. a. d. thüring.-sächs. Ländern. (N. Mitt.. 


a. d. Gebiet hist.-ant. Forschen. 24, 97-99.) — 
Berth. Schmidt, Nochmals d. Ausgrabg. im 
Kloster Cronschwitz. Verteidigg. (Zt. d. Ver. 
f.thür. G. 19, 435-60.) Vgl. '08, 2951. [1339 


Zieschang, R., Die Anfänge e. lan- 
desherrl. Kirchenregiments in Sachsen 
am Ausgange d. Mittelalters. (Beitrr. 


z. sächs. Kirch.-G. 23. 1-156.) [1340 

Tubesing, Deutg. d. Buchstaben an d. Mutter 
Anna im alt. Schloßkirchenportale zu Chemnitz. 
(Ebd. 22, 158-609.) — W. Hoppe, Ein Domherr 


u. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


am Ausgange d. 13. Jh. in Meißen. (Dt. G.bil. 
10, 312-206.) [1341 

Jungnitz, J., Todestag d. Bischofs Preezlaw 
v.Pogarell. (Zt.d.Ver.1.G.Schles.43, 3331 ) [1342 

Bruiningk, H. v., Geburtsstandsverhältnisse 
in d. livländgd. Domkapiteln u. Klöstern. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete. d. Ostseeprov. 
Rußl. "ue, 72-90.) (1343 


y) Bildung. Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Novotny, W., F. Krofta, J. Suster, u. 
G. Friedrich, Das Kuttenberger Dekret 
(in tschech. Sprache). Prag. 72 S. [1344 

Beiträge z. G. d. Univ. Leipzig im 
15. Jh. Zur Feier d. 500j. Jubil. ge- 
widm. v. d. Univ.-Bibl. Lpz.: Har- 


rassowitz. 93 8.; 1 Taf. 4 M. [1345 
Inh.: 1. D. älteste Statutenbuch d. 
kleinen Fürstenkellegs d. Univ. Lpz.; hrg. v. 
K. Boysen. 2. H. HelBig, Die wissen- 
schaftl. Vorbedingungen f. Baccalaureat in 
artibus u. Magisterium im 1. Jh. d. Univ. 


Sudhoff, K., Mediz. Fakultät zu 
Leipz. im 1. Jh. d. Univ. (Stud. z. G. 
d. Medizin VIII.) Lpz.: Barth. 212 S.; 
16 Taf. 16 M. [1346 

'Rez.: Gött. gel. Anz. '10, 240-43 Pagel. 

Beutler, E., Centonen in Konr. Wimpinas 
almae universitatis studii Lipsiensis et urbis 
Liptzg descriptio. (N. Jahrbb. f. d. Klass. 
Altert. ete. 24, 263-79.) [1347 

Hermelink, Die theol. Fakultät in Tübing. 
vor d. Reform., a "us. 1117. Rez.: Gött. gel. 
Anz. "00. 508-22 Tröltsch; Hist. Vierteljschr. 
11, 283 Ernst u. 12, 467 f. Grützmacher. [1348 

Roth, F. W. E., Aus d. Leben einiger Theo- 
logieprofessoren zu Mainz im 15. u. 16. Jh. 
(Katholik A F., 410, 422-31.) [1349 


Kraft, J., Yon e. Haller Schulmeisterin. 
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 
5, 317-19.) [1350 

Henrici, E., Henning Hagens, d. Helm- 
stedters Schülerheft v. 1453. (Funde in Braun- 
schw. Biblioth. u. Arch. VIIL.) (Braunschw. 
Magaz. ’UV, 66-69.) [1351 

Bauch, G., G. d. Breslauer Schul- 
wesens vor d. Reform, (= Nr. 243). 


Bresl.: Hirth. 4°. vu, 3138. 9M. [1352 


Resener, J., Kardinal Nikol. v. Cues,e. Pionier 


d. Wissensch. Progr. Brixen. 54 8. [1353 
Herzog, H., Nicol. v. Wyle. (Allgem. dt. 
Biogr. 55, 140-45.) [1354 


 Ankeieg, H., Das Tagebuch Cuspinians. 
Nach d. Orig. hrsg. u. m. Erläut. versehen. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 280-326.) [1355 


Wolkenhauer, A., Seb. Münsters 
handschr. Kollegienbuch a. d. J. 1515- 
1518 u. s. Karten. (Cod. lat. 1069 d. 
Kgl. Hof- u. Staatsbibl. zu München.) 
(Abhdlgn. d. Kgl. Ges. d. Wiss. zu 
Gött. N. F. XI, 3.) Berl.: Weidmann. 


68 S.; 8 Taf. (14 Kten.). 7 M. [1356 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 09, Nr. 41 Hantzsch. 


Brill, Schule Neidharta, a ’09, 1292. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 33, 167-79 Wießner. [1357 


*45 


Heinrich v. Freiburg. Hrsg. v.Al.Berndt, 
s. "um. 1129. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 228-40 
Rosenhagen. (1358 
Leitzmann, A., Zur Abfassungszeit v. 
Boners Edelstein. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Lit. 35, 374-77.) [1359 
Henrici, E., Dietrich v. Watzum. Schrift- 
steller d. 14. Jh. (Henr., Funde in Braunschw. 
Bibliotheken IX). (Braunschw. Magaz. '09, 
81-54.) [1360 
Stehmann, W., Mittelhochdt. No- 
velle v. Studentenabenteuer. ` (Dn. 
laestra 67.) Berl.: Mayer & M. jX, 
242 S. 7 M. (T. II, Kap. 4: Berl. 
Diss. ’07. 68 8.) [1361 
Hirsch, BR. Alexanderbuch Joh. 
Hartliebs. (Palaestra 82.) Ebd. 136 5. 
3 M. 60. (74 S.: Berl. Diss. ’08.) [1362 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’10, Nr. 13 Hnr. Becker. 
Zilcken, D., Grätin Elisabeth v. Saarbrücken, 
d. erste dt. Romanschriftstellerin. (Mitt. d. 
Hist. Ver. f. d. Saargegend 9, 15-36.) [1363 
Lemcke, H., Der hochdt. Eulen- 
spiegel. Freiburg. Diss. ’08. 79 S. [1364 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 23, 
525 f. Götze. 


Doutrepont, G., La littérature franç. 
à la cour des Ducs de Bourgogne, 
Philippe le Hardi, Jean sans Peur, 
Philippe le Bon, Charles le Téméraire. 
(Biblioth. du 15. siècle VIII.) Paris: 
Champion. LXxvIIj, 544 S. 12 fr. [1365 

Rez.: R. d’hist. eccl. 10, 839-42. Liégeois. 


Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrsg. v. P.H eitz, 
(8. ’09, 3225): Pfeiffer, W., Einzel-Formschnitte 
d. 15. Jh. in d. Kgl. Bibl. Bamberg. m. erläut. 
Text. I. M. 28 Handkolor. u. 7 unkolor. Nach- 
bilden. 19 S. 60 M. — Molsdort, Bedcutg. Kölns 
f.d. Metallschnitt. (H. 114 v. Nr.775.) Straßb.: 


Heitz. 57 8.;15 Taf. 7 M. [1366 
Mitius, O. Fränk. Lederschnittbände d. 
15. Jhs. Buchgeschichtl.Versuch. (Bibliotheks- 


wiss. Arbeiten H.28.) Lpz.: Haupt.445.; 13 Tat. 
6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 11 Zedier; 
Zbl. f. Bibliothw. 27, 124. Loubier. [1367 

Bernoulli, C. Ch., Inkunabeln d. Basler 
Staatsarch. (Basler Zt. f. G. 9, 1-35.) [1368 

Günther, O., Wiegendrucke d. Leipz. Samm- 
len. u.d. Hrzgl. Bibl. in Altenburg. Verzeichnis. 


(Zentralbl. f. Bibl.wesen. Beihft. 35.) Lpz.: 
Harrassowitz xj, 352 S. 12 M. [1369 


Klaiber, H., Zur Bau-G. d. Ulmer Münsters. 
(Rep. f. Kunstw.32, 471-79.) — Ferd. Wagner, 
Bau-G. d. Götting. Rathauses. (Jahrb. d. Ver. 
f. G. v. Götting. 1, 1-42.) [1370 

Réau, L., Peter Vischer et la sculp- 
ture franconienne du 14° au 16° siècle 


Paris: Plon. 1905. ; 24Taf. 3 fr. 50.[1371 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 v. Bezold. 
Tietze, H., Zwei dt. Bronzefiguren d. 16. Jh. 

im Stifte Heiligenkreuz. (Kunsthist. Jahrb. 

d. k. k. Zentral-kKonm. ’08, 133-38.) [1372 
Fischer, Otto, Aitdt. Malerei in Salzburg, 

s. "00. 3231. Rez.: Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 

49, 558-63 Widmann. [1373 
Quitt, J., Zwei Flügelaltäre d. Lavanttales 

a. d. J. 1513. (Carinthia I. Jg. 99, 1-13.) — 


*46 


M. Wingenroth u. Gröber, Grabkapelle Ottos III. 
v. Hachberg, Bischofs v. Konstanz u.d. Malerei 
währ. d. Konstanz. Konzils. (s. '09, 1307). 
Schluß (Schauinsland 36, 17-46). Sep. Freiburg: 
Bielefeld. 4°. 58 S.; 3Taf. 6 M. — J. Gramm, 
Kaiser Sigismund als Stifter der Wandgemälde 
in d. Augustinerkirche zu Konstanz. (Rep. f. 
Kunstwiss. 32, 391-406.) [1374 

Back, F., Mittelrhein. Kunst. Beitrr. 
z. G. d. Malerei u. Plastik im 14. u. 
15. Jh. Frankf. a. M.: Baer. 4°. 1168. 


69 Taf. 40 M. [1375 
Vgl.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 58, 39-41. 
Clemen, P., Aufnahme gotisch. Wand- 

malereien d. Rheinlande. (Bonner Jahrbb. 

117, 353-55.) [1376 
Le Tavernier, Jean, Cronicges et con- 

questes de Charlemaine; reproduction 

des 105 miniatures. Brux.: Vromant 

et Co. 105 Taf.; 24 S. 20 fr. [1377 
Bossert, H. Th., Eine gereimte Erzählg. 

auf d. Maler Konr. Witz. (Rep. f. Kunstw. 

32, 497-500.) — Konr. Lange, Werke Multschers 

u. d. Meisters v. Meßkirch im Kloster Heilig- 

kreuztal. (Württb. Vierteljhfte. 18, 455-75.) — 

W. v. Seidlitz, Mich. Wolgemut. (Allg. dt. 

Biogr. 55, 118-22.) — Max Bach, Angebl. 

Malername Hans Peurl auf Nürnberg. Tafel- 

gemälden d. 15. Jh. (Rep. f. Kunstw. 32, 407 


bis 411.) [1378 
Bock, F., Matthias Grünewald. 


Tl. 1 (Ruhm, Werke u. Bedeutg.) 
Münch.: Callwey. 126 S.; 29 Abbild. 
u. 19 Vollbilder. 4 M. [1379 

Rez.: Zt. f. G. d.Oberrh. N. F. 25, 379-81 
Escher. 

Speculum human. salvationis. Über- 
setzt v. J. Mielot 1448. Von J. Lutz 
u. P. Perdrizet (s. ’09, 1318). 8. 
149-351; 49 Taf. (Vollst. 120 M.) [1380 


Lutz, J. u. P. Perdrizet, Die elsäss. typolog. 
Glasmalereien Mühlhausen, Weißenburg, Col- 
mar. (Aus: Speculum human. salvat.) Lpz.: 
Beck. 27 S.; 27 Taf. 20 M. [1381 

Roosval, J., Bened. Dreyer, e Lübecker 
Bildschnitzer im Anfang d. 16. Jh. (Jahrb. 
d. Kgl. Preuß. Kunstsamnılan. 30, 271-82.) [1382 


Batka, R., Stud. z. G. d. Musik in Böhmen 
(o ’03, 1154). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 48, 144-49.) [1383 


Zimmermann, E., Alsfelder Pas- 
sionsspiel u. d. Wetterauer Spiel- 
gruppe. (Arch. f. hess. G. N. F. 6, 
1-206.) [1384 


Inventare, Mittelalterliche a. Tirol 
u. Vorarlberg; m. Sacherklärgn. hrsg. 
v. Osw. v. Zingerle. Innsbr.: 
Wagner. jx, 401 S. 14 M. [1385 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 285-89 Edw. 


Schröder; Lit.-Zbl. "00. Nr. 43 Schillmann. 
Klapper, J., Eine Weltchronik d. ausgehend. 


Mittelalters. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 


11, 119-41.) [1386 

Zuylen van Nyevelt, A. van, Joyeuse entrée 
de Charles le Téméraire à Bruges, 1468. (Ann. 
de la soc. d’&mul. de Bruges 57, 380-92.) [1387 


Bibliographie Nr. 1374—1422. 


Weser, Schützenfest zu Gmünd 1480. 
(Schwäb. Arch. 27, 113-17.) eat [1388 
Bardeleben, C. v., Reise e. Hohenzollern- 
fürsten geg. Ende d. 15. Jh. (Dt. Herold ’09, 
Nr. 6.) wi WS [1389 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30jäühr. 
Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-1555. 


Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. ’09, 3242). Nr. 23 u. 24 
(Jg. VI, 3-4). S. 261-472. (10 M. 70. 
Subskr.-Pr. 6 M. 35.) [1390 

Quellen u. Darstellungen a. d. G. d. 
Ref.-Jahrh. (s. ’09, 3243). X s. Nr. 
1573. XI: P. Scherffig, Frdr. Mekum 


v. Lichtenfels. 167 S. 5 M. 50. [1391 
Rez.: v. VII (Albert, Briefwechsel 
Heinrichs v. Einsiedel m. Luther): Hist. 
Vierteljschr. 12, 583 u. v. XI: Zt. f. Kirch.-G. 
31, 133 Clemen. 
Studien u. Texte, Reformationsge- 


schichtl., hrsg. v. J. Greving (s. ’09, 


1329). VI: Kilian Leibs Brief- 
wechsel u. Diarien, hrsg. v. J. 
Schlecht. xxvj, 156 S. 4 M. 80. 
(Tl. I: Bonn. Diss. 55 S.) [1392 


Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 31, 135 f. Clemen; 
Hist.-pol. DU. 144, 572- 74 Paulus. — E. 
Reicke, Neues v. Kilian Leib, s. Beziehgn. 
zu Pirckheimer u. Luthers Aufenthalt in Nürn- 
berg 1518. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 
122-37.) Vgl. Nr. 1419. 


Flugschriften a d. ersten Jahren d. 
Ref. Hrgb. v. O. Clemen (s. ; 
1330). III, 6-7. 42 S. 1 M. 60; 136 S. 


4 M. [1393 

Inh. III, 6: „Das Kegelspiel“ (1522) 
Hrgb. v. A Götze. 429. — III, 7: Mich. 
Stifel, „Von d. christförmigen Lehre 
Luthers, e. überaus schön künstlich Lied samt 
S. Ncebenauslegung““ (1522). hrgb.v.W.Lucke. 
— À bsa goder Fehdschrift Luzifers an Luther 
(1524). Das meisterliche Gedinge d. Abts 
v. Chemnitz (1522). Thom. Stör, Christl. 
Vermahnung an Ant. Thurler (1524). Hrsg. 
v. O Clemen. 


Luther, M., Werke. Krit. Gesamt- 


ausg. (s. °09, 3244). Bd. XXVI u. 
XXAVL 656 S. 20 M.; xxxvj, 700 8. 
22 M. [1394 

Inh.: 1. Vorlesung üb. d. 1. Timotheus- 
brief 1528, hrgb. v. A. Freitag. — 2. Vor- 
rede zu Komment. in Apocalypsin ante Centum 
annos aeditus [!} 1528, hrgb. v. E. Thiele. 
3. Ein Gesichte Bruder Clausen in d. Schweiz 
u. s. Deutunge 1528. 4. Von d. Wiedertaufe 
an 2 Piarrherrn 1528. 5. Vorrede zum ‚„Unter- 
richt d. Visitatoren an d. Pfarrherrn‘ im Kur- 
fürstent. zu Sachs. 1528, in Hrzg. Heinrichs 
zu Sachsen Fürstentum 1538. 1539, im Bist. 
Naumburg 1545 nebst Abdruck des „Unter- 
richts". 6. Vom Abendmahl Christi, Bekennt- 
nis 1528. Hrgb. v. E.Thieleu. O. Bren- 
ner. 7. De Digamia Episcoporum Propo- 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. #47 


sitiones 1528 v, G. Kawerau. 8. Vorrrede | Pupper v. Goch en Corn. Gra- 
zu „Von Pricsterehe d. würdigen Herrn Licen- ’ b : 8 en 
tiaten Steph. Klingebeil‘‘ 1528. 9, Neu pheus; ‚Confutatio determinationis 
von Leipzig. Eine neue Fabel Äsopi neulich | I afısıensis contra M, Z. Bewerkt door 
verdeutscht gefunden: Vom Löwen und Esel F. Pijpe r. 6228, an [1406 


Bez. xv I-VI: Theol. Stud. u. Krit.’10, 481-90 
Goeters. v, V: Rev. d'hist. ecel, 11, 109-15 
van Oppenraaij. 


Pijper, F., De belijdenisschriften d. 
Luthersche en Anglikaansche Kerken. 
(Theol. tijdschr. XLII.) [1407 


Ablaßvisitationsprotokolle, Mainz- 
Magdeburg. ; e F. Herrmann. (Arch. 
f. Ref.-G. Nr. 24, Jg. 6, 359-84.) [1408 


Buschbell, G., Unbekannt. Brief v. Coch- 
läus. (Hist. Jahrh. 30, 8114-17.) [1409 
FERNE Dh 


Meißen Mandat 1528. 11. Vorrede zu Brenz, 
Der Prediger Salomo 1528. 12. Nachwort zu 
„Der durchleuchtigen, hochgebornen Frau 
Ursula, Hrzgin. Zu Mönsterberg usw., Christ- 
liche Ursach des verlass. Klosters zu Freiberg“ 
1528. 13, Vorrede zu „von der falschen 
Bettler Büberci“ 1528. Hıgb. vE.T hiele 
u. O. Brenner. Abdruck des „Liber vaga- 
torum". 14. Nachträge u. Berichtiggn. — 
XXXVI; Predigten d. J. 1532, hsgeb. v. 
G. Buch wald u. O. Brenner ( Biblio- 
graphie v. J. Luther). 

Kolde, Th., Zur G. d. Liedes ‚Erhalt uns 
Herr bei deinem Wort“. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 15, 227-40.) Vgl. ’09 1341. [1395 

Supplementa Melanchthoniana; 
Werke Phil. M., die im Corpus Re- 
format. vermißt werden. Abtig. I: 
Dogmat. Schrr. M. hrgb. v. O. Cle- 
men. TI. 1. Lpz.: Haupt. xxxvj, 
250 S. (Subskr.-Pr. 12 M. Einzelpr. 
14 M.) [1396 

Wotschke, Th., Zum Briefwechsel Melanch- 
thons m. Polen (Arch. f. Ref.-G. 6, 350-57.) [1397 

Franck, Seb., Paradoxa; eingel. v. 

Lehmann, hrgb. v. H. Ziegler. 


Jena: Diederichs. 38, 371S. [1398 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 493 f. O. Clemen, 
Bode, F., Brief Joh. Bugenhagens an d. 

Kurfürsten zu Sachs. Joh. Friedr. (N. Mitt. 


Hauser, H., Les sources de l’histoire 
de France. 16. siècle: 1494-1610. II: 
Francois I. et Henri II., 1515-1559. 


Paris: Picard. Xvj, 202 S. 5 fr. [1410 
Rez.: Bibl. de l'Ecole des chartes 70, 589-91. 
Keußen, H., Herm. v. Weinsberg (Allg. dt. 

Biogr. 55, 18 f.) [1411 
Pomerania. Pomm. Chronik a. d. 16. Jh., 

hrsg. v. Gacbel, s. '09, 1353. Rez.: Dt. 

Lit.-Ztg. ’09, Nr. 23 Perlbach, Hist. Vierteljschr. 

12, 584f. Simson. [1412 
Werner, H., Die sog. „Reformation 

d. Kaisers Friedrich III“, e. Reichs- 

reformplan d. westdt. Reichsrittersch. 

(Westdt. Zt. 28, 29-70.) [1413 
Quellen z. G. 

Tirol, hrsg. v. W opfner. TL I, s. '08, 3028, 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 554-59 Götze; 

Forsch. usw. z. G. Tirols 7, 62-65 Stolz; Mitt. 


&. d. hist. Lit. 37, 299-301 Ilwof; Hist. Jahrb. 
30, 831-33 Wieser. [1414 


Eitner, Th., Ausgewählte Urkk. u. 
Aktenstücke z. G. d. Erfurter Bauern- 


aufruhrs 1525, Erf. Progr. 4°, 378. [1415 

Mayer, Jul., Zwei Belege (Schreiben Ferdi- 
nands I.) für d, Ausbreitg. d. luth. Lehre in 
Steiermark 1526. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 
6, 98-101.) [1416 

Ausfeld, Lehnbuch d. Magdeh. Kanzlers 
Dr. Türck 1497-1547. (G.bll. f. Magdeb. 44, 
161-77.) [1417 


Clemen, Aus H. ve Dolzigs Nachlaß, 


(Arch. f. Ref.-G. 6, 326-49.) [1418 

Baumgartner, E., E. ausländ. Stimme üb, 
d. Kappelerkrieg. &. d. Annalen d. Augustiner- 
Priors Kilian Leib 1471-1553. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 3, 216-26.) Vgl. Nr. 1392. [1419 

Soyer, J., Lettres de rémission accordéeg 
par l'empereur Charles- Quint lors de son 
Passage à Orléans, 20. dec. 1539. (Bull. hist. et 
philolog. du comité des travaux hist. ete.’ 08 
344-53.) [1420 

Expilatio Monasterii Ettalensis per Schmal- 
caldicos anno 1552 regnante Placido]. Abbate. 
Descripta ex codice lat. 27189 Bibl. Reg. 
Monacensis, (Stud. u. Mitt. a. d. Bened. u, Cist.- 
Orden 30, 158-62.) [1421 

El 


Kawerau, Ref. u. Gegenref. 3. Aufl., s. '08, 
1196. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 436 Heussi: 
Gött. gel. Anz. ’09, 942-44 Aug. Baur. [1422 


Corpus reformatorum (s. '09, 1346). 
94, 1-3: Zwinglis sämtl. Werke, hrsg. 
v. E. Egli u. a. VII, 1-3. S. 1-240. 
à 3 M. (Subskr.-Pr. 2 M, 40). [1400 


studien (s. ’09, 1349). (Theol. Stud. 
u. Krit. ’09, 592-618.) [1402 
V: Die Luther zugeschrieb. Fragstücke 
für die, so zum Sakrament gehen wollen. 
Clemen, Otto, Zur süddt. Katechismuslit. 
1530-1600, (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 
283-86.) [1403 
Trautmann, R., Die Quellen d. 3. altpreuß. 
Katechismen u. d. Enchiridions v. Barth. Willent. 
(Altpr. Monatsschr. 16, 217-79.) [1404 
Sehling, E., Evang. Kirchenordnen. 
d. 16. Jh. (s. ’09, 3023). Bd. III: Mark 
Brandenb. — Markgrafentümer Ober- 
Lausitz u. Nieder-L, — Schlesien. 


xjv, 501 S. 26 M. [1405 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 8 Cohrs. 


Bibliotheca reform. Neerlandica (s. 
(9. 3254). VI: Geschrr. e Joann 


vk 

Thudichum, F., Die dt. Refor- 
mation 1517-37. (s. °09, 3269.) II: 
1525-37. xv, 663 S. 5M. [1423 


Heyck, E., Luther. (Monographien 
z. Welt-G. XXIX.) Bielef.: Velhagen 
& Kl. 1568. 4 M. [1424 
Boehmer, H., Luther im Lichte d. neuer. 
Forschg. 2. völlig umgearb. Aufl. (Aus Natur 
u. Geisteswelt 113). Lpz. Teubner, 1768. IM. 
[1425 
Schmidlin, J., Der Weg zum histor. Verständn. 
d. Luthertums. (3. Vereinsschr. d. Görres-Ges. 
f. ug, S. 32-45.) [1426 
Ziekendraht, K., Streit zw. Erasmus 
u. Luther üb. d. Willensfreiheit. Lpz.: 
Hinrichs. x1j, 205 S. 4 M. 50. [1427 
Barge, H., Streit üb. d. Grundlagen 
d. relig. Erneuerg. in d. Kontroverse 
zw. Luther u. Karlstadt 1524/25. 
(Stud. Lipsiense 192-213.) [1428 
Barge, H., Frühprotest. Gemeinde- 
christentum in Wittenb. u. Orla- 
münde. Zugleich e. Abwehr geg. Karl 
Müllers „Luther u. Karlstadt“. Lpz.: 
Heinsius. xxvj, 366 S. 10 M. Vgl. "um, 
3275. [1429 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 158-62 Lösch- 
horn. — Rez.: v. '08, 1205 (Barge, Karl- 
stadt I): Rev. d’hist. eccl. 9, 131-33 M. Le- 
grand. 


Schulthess-Rechberg, G. v., Luther, 
Zwingli u. Calvin in ihr. Ansichten üb. 
d. Verhältnis v.Staatu. Kirche. (Zürich. 
Beitrr. z. Rechtswiss. 24.) Aarau: 
Sauerländer. x, 185 S. 2 M. 80. [1430 


Zeller, J., Nachlese zu Paulus Speratus. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 180-835.) Vgl. '08, 
1207. [1431 

Kalkofft, W. Capito im Dienste Erzbischof 
Albr. v. Mainz, s. '08, 3052. Rez.: Hist. Zt. 
102, 127 f. W. Köhler; Bev. d’hist. eccl. 
589-91 Dumortier. 

Loesche, G., Joh. Mathesius. (Aus: 
Wunderstadt St. Joachimsthal.) Weipert: 
Sonnenwirbel. 80 S.; Abb. 5 Taf. 1 M. [1433 


Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. °09, 1388). °09, Nr. 1 
(Bd. II, Nr. 9). S. 257-88. 75 Pf.)[1434 


Inh.: Meyer v. Knonau, Em. Egli. 
(8. 257-61.) — R. Hoppeler, Publikationen 
v. E. Egli. (Ebd. 261-69.) — E. Egli, Die 
Neuausgabe d. Zwinglischen Werke. (S. 269-79.) 
— Ders., Biographien: Hans Gebentinger; 
Hnr. Hässi v. Glarus. (Ebd. 279-83.) — Bc- 
richt d. Zwingli-Ver.: "ug, (Ebd. 284-88.) 


Kreutzer, J., Zwinglis Lehre v. d. 
Obrigkeit. (Kirchenrechtl. Abhh. 57.) 


Stuttg.: Enke. xjv, 1008.4 M. [1435 

Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 32; Theol. Lit.-Ztg. 
"10. Nr.4 Cohrs; Hist. Jahrb. 31, 429 f. Eich- 
mann. 

Paulus, N., Hexenwahn bei d. Zwinglianern 
d.16.Jh. (Hist.-pol. Bll. 144, 577-06.) [1436 

Paulus, N., Ökolampad u. d. Glaubens- 
freiheit (Hist. pol. BIL 143, 805-26.) Rez.: 
Hist. Zt. 103, 445 R. H. (1437 


Bibliographie Nr. 1423—1474. 


Calvinstudien. Festschr. Unt. Re- 
dakt. v. Bohatec hrsg. v. d. ref. Ge- 
meinde Elberfeld m. Beitrr. v. J. 
Bohatec, W. Hollweg, W. Kolf- 
haus, J. Neuenhaus, H. Strath- 
mann, Th. Werdermann. Lpz.: 
Haupt. 441 S. 5 M. [1438 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 7 Lobstein. 

Penning, L., Leven van Calvijn en 


zijn tijd. (In 20 Afl.) Rotterd.: 
Bredée. (2 fl. 40.) [1439 


Doumergue, E., and others, Calvin 
and the reformation. Four studies. 
London: Revell. 270 S. 5 sh. [1440 


Doumergue, E., Iconographie Cal- 
vinienne. Ouvrage dédié à l université 
de Genève. Lausanne: Bridel & Co. 
280 S. 30 fr. [1441 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 4 Lobstein. 

Kleinere Abhdlgn. z. G. Calvins 
von: [1442 

1.Arnold. Breslau: Korn. 34 S. 60 Pf. — 
2. K. H. Cornill. Halle: Ev. Bund. 20 8. 
40 Pf. — 3. H. Dalton. Berl.: Warneck. 
328.50 Pf. — 4. S. Eck. Tüb.: Mohr. 38 $. 
80 Pf. — 5. H. F. Hendersen. Lond.: 
Dent. 132 S. 1 sh. 6. — 6. K. Holt (Erweit. 
u. m. Anm. vers. Ausg.). Tüb,: Mohr. 59 S. 
80 Pf. — 7. Knodt (s. '’09, 3280). Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7 Lobstein. — 8. 
Kornmann. Straßb.: Ev. Ges. 267 S. 2 M. 
— 9. Fr. Loofs. (Theol. Stud. u. Krit. ’10, 
110-37.) — 10. C. Mirbt. Halle: Ev. Bund. 
19S. 40 Pf. — 11. H.v.Schubert. Tüb.: Mohr. 
398. 80 Pf. 12.P. Wernle. Ebd. 358. 80 Pf, 


Ferner von: [1443 


L F. Barth, Calvins Persönlichkeit u. 
ihre Wirkgn. auf d. geist. Leben d. Neuzelt. 
Bern: Francke. 24 S. 50 Pf. — 2. Ders, 
C. u. Servet. Ebd. 24 S. 50 Pt. — 3. W. Bu- 
der. Ca Beziehgn. zu Tübing. (Tüb. Bil. 11, 
11-18). — 4. Lobstein, C. u. Montaigne. 
Straßhb.: van Hauten. 20 S. 60 Pf. — 5. W. 
Lüttge, Rechtfertigungslehre C.s u. ihre 
Bedeutg. f. s. Frömmigkeit Berl.: Reuther u. R. 
109 S. 3 M. — 6. G. Reichel, C. als Unions- 
mann. Tübing.: Mohr. 42 8. 80 Pf. — 7. W. 
Rotscheidt, C. im Spiegel d. Dichtg. 
Elberf.: Ref. Schriftenverein. 164 8. 2 M. — 
8. A. Rüegg, Bezichgn. C.s zu Bullinger. (In: 
Festschr. d. Hochschule Zürich f. Genf. '09.) — 
9.F.Sieffert, C.s relig. Entwicklig. u. sittl. 
Grundrichtg. Lpz.: Haupt. 44 8. 80 Pf. — 10. E. 
Simons, E. Vermächtnis C.s an d. dt.-ev. 
Kirchen. Tübing.: Mohr. 26 S. 80 Pf. — 12/13 N. 
Weiß, C., Servet etc. et le tribunal de Vienne. 
(Bull. de la Soc. de l’hist. du protest. franc. 57, 
387-404.) Vgl: N. Paulus, C. als Hand- 
langer d. päpstl. Inquisition. (Hist.-pol. DI. 
143, 329-45.) — 14. R. Will, Ca Bedeutg. 
f. uns. Zeit. Straßb.: Heitz. 38 S. 40 Pf. — 
15. Wotschke, C.s Beziehgn. z. Posener 
Lande. (Hist. Monatsbll. f. Posen 10, 101-11.) 


Heidrich, E., Dürer u. d. Ref. Lpz.: 
Klinkhardt & B. xj, 82 S. 2 M. [1444 


Rez.: Beitrr.z. bayer. Kirch.-G. 16, 192 Kolde; 
Preuß. Jahrb. 139, 533-37 Schubring. 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. *49 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 51-52 Elkan; 
Hist. Zt. 104, 364 f.Stählin; Arch. f. Kultur-G.8, 
106 Steinhausen; Hist. Jahrb. 31, 404-6 Lill, 


Wolfram, G., Die Salvagardia d. 
Fürstenbundes v. 1552. (Jahrb. d, 
Ges. f. lothr. G. 21, 230-35.) [1459 


 Regeer, J., Konrad Wampina. E. 
kath. Theol. a. d. Reform. Zeit. (Kir- 
chengeschichtl. Abh. hrgb. v. Sdralek, 
VIL) Breslau: Aderholz. ZE, 2708. 
5 M. [1445 
Eez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘09, Nr. ago Clemen; 
Röm. Quartalschr. 23, II, 122 f. Schweizer; 
Zt. f. Kirch.-G. 30, 391f. O. Clemen. 
Jörgensen, Th., Was verstand man in d. 
Beform.-Zeit unter Pelagianismus? (Theol. 
Stud. u. Krit. "10. 63-82.) [1448 


Kern, A. 
Gegenref. in Innerösterr. Die Werke v. Loserth. 
(Zt.d. Hist. Ver. f. Steiermark 6, 83-97.) [1460 
Scheuffler, H. d Die in Wittenberg v. 1539 
bis 72 ordinierten österr. ev. Geistlichen. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr, 30, 1-20.) [1461 
| » Siebenbürg. G, im 
Zeitalter d. Ref. (s. ’09, 1407). Schluß, 
(Arch. £.siebenb. G. 36, 179-239.) [1462 


Häbler, G. Spaniens unt. d. Habsburgern, 
8. '07, 3264. Rez.: Hist. Vierteljschr, 12, 121-25 
Herre; Gött.gel. Anz. ‘09,729 ff, Schäfer. [1447 


Müller, Nikol, Die Wittenberg. 
Bewegg. 1521 u. 1522 (s. ’09, 3286). 
Forts. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 24, Jg. 6, 
385-469.) [1448 

Wolff, Rich., Dt. Bauernkrieg e 
1525, s. Ursachen u. Veranlassgn. 
Skizze. (Dt. Ob 11, 61-72.) [1449 

Jordan, Zur Schlacht b. Frankenhausen. 
(Jahresber. d, Thür.-Sächs. Ver. f. Erforschg. 
d. vaterl. Altert. ’08/09, 16-24.) [1450 

Brieger, Th., Speirer Reichstag v. 
1526 u. d. relig. Frage d. Zeit. - 
schichtl. Umriß, Lpz.: Edelmann. 
719S. 2 M. ap [1451 

Rez.: Arch. f. Ref.-G. Nr. 25, Jg. 7, 93-95 F.W. 

Sch G., Die „große“ Dis. 
Putation zu Bern. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 3, 81-101 ete. ; 241-75.) [1452 

Schubert, H. V., Beitrr. z. G. d. ev. 
Bekenntnis- u. Bündnisbildg. 1529/30 
(s. ’09, 1399). Forts. (Zt. f. Kirch.-G. 
30, 228-315.) 


b. v. G. Finsle r. Zürich: Zürcher 


& F. xvj, 424 S. 6 M. 50. [1463 
Rez.: Zwingliana 2, 3171. W. EK 
R. Die Basler Ref. 1528-29. 
Basel: Reinhardt. 30 8. 85 Pre, [1464 
üller, F., Wahl d. Papstes Paul IV, o 
d. Obedienzgesandtschaft d. Eidgenossen. 
(Zt. f. schweiz, Kirch.-G. 3, 1-29; 131-50.) — 
J. Müller, Zu Valent Compar. (Anz. f. schweiz, 
G. ’09, 460-64.) — A. Büchi, Propst Sim. 
Schibenhart. (Freib. G. bll. 14, 1611.) [1466 
Pfleger, Mart. Eisengrein, 1535-1578, s. '08, 
3142. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 Ernst; 
Forschgn. z. G. Bayerns 16, 310f, Reinhardts- 
toettner; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 149 f, 
Kolde; Zt, f. Kirch.-@. 30, 134 f. O. Clemen; 
Hist. Zt. 103, 401-4 Vigener; Dt. Lit. Ztg. 
"IO. N r.6 Roth; Zt.f, schweiz. Kirch.-G. 2, 310f. 
Schuhmann; Hist. Jahrb. 31, 397 f. Dr. [1466 


tale. (Ebd. 16, 1-27. A Zur G. d. 
Zensur in Augsburg 1538. (Ebd.15, 209-13.) [1467 
Streit, Fel., Christ. Scheurl, d. Ratsherr v. 
Nürnberg, u. seine Stellg. z. Ref. Erlang. Diss. 
4°. 508, Vgl. ‘09, 1410. [1468 
Greiner, Ulm u. Umgebung im 
Bauernkriege (= Nr. 822.) Auch Ulm. 
Progr. 40, 68 S. [1 
Metzger, Schillingspfründe in Neuffen. 
(Würtb. Vierteljhfte. 18, 196-210.) [1470 


Rez.: Zt. f. kath. Theol. 34, 170-79 Michael, 
— Rez. v. ’09, 1394 (Pastor, Adrian VI. 
u. Klemens VII): Hisl. Jahrb. 30, 588-98 
8chmidlin. 


[1471 

Hege, Oh., Die Täufer in d. Kurpfalz, s. ’09, 
3302. Rez.: Zt. f. o d. Oberrh. N.F, 24, 545-49 
Bossert. [1472 


[1456 
Rozet, A. et J, F, Lembey, L’inva- 
‚Sion de la France et le siège de Saint- 


Herre, P., Barbara Blomberg, die 
Geliebte Kaiser Karls V. u. Mutter 
Don Juans de Austria. Kulturbild d. 
16. Jh. Lpz.: Quelle & M. 160 8. 
3 M. 60. [1458 


Histor. Vierteljahrsschrift. 1910. 3. Bibliographie. 5 


» %, Herm. Schwan v. Mar. 
burg. Beitr. z. G. Philipps d. Groß. 
mütigen. Marburg: Elwert. 330 8. 
6 M. [1474 


*50 
Harraeus, Ref. u. Gegenref. in Rhens (8. 
09, 3304). Schluß. (Monatsschr. f. rhein. 


Kirch.-G. 3, 321-69.) (1475 
Schlager, P.,G.d. Köln. Franziskaner- 
Ordensprovinz währ.d.Ref.-Zeitalters. 
Regensb.: Manz. 3198. 4M. 50. [1476 
Rez.: Hist. Jahrb. 31, 160 Eubel. 
Ribbeck, K., Kath. v. Tecklenburg, e. Essener 
Äbtissin am Vorabend d. Ref. (Beitrr. z. G. v. 
Essen 30, 165-89.) [1477 
Jacobs, P., Inthronisation d. Abtes Johann v. 
24. IV. 1520. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 13, 
23-43.) [1478 
= Sohelven, A. A. van, De Neder- 
duitsche vluchtelingenkerken d. 16. 
eeuw in Engeland en Duitschl. in hunne 
beteekenis voor de reform. in de 
Nederl. (Amsterdam. Diss.) 8’Gra- 
venh.: Nijhoff 32, 455 S. 5 fl. [1479 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 1 Bossert. 
Tmeißen, J. S., Het Leeuwarder Blokhuis in 
de 16. eeuw. (De Vrije Fries 21, 3-43.) [1480 
Jacobs, E., Dorothea, Engela u. Elisabeth, 
vermählte Gräfinnen zu Stolberg. (Zt. d. Harz- 
Ver. 41, 254-56.) [1481 
Einicke, @., 20 Jahre schwarzburg. 
Ref.-G. 1521-41 (s. ’08, 3095). 2. 
(Schluß-)Tl.: 1531-41. 2218. GM [1482 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 10 Bossert. 
Brückner, H., Vom Bischof zum 
Konsistorium in Kursachsen. (Zt. f. 
wiss. Theol. 52, 147-80.) [1483 
Wappler, Inquisition u. Ketzerprozeß in 
Zwickau zur Ref.-Zeit, s. ’09, 1424. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. "00. Nr. 19 Schillmann, Hist. Viertel- 
jechr. 12, 683 f. Geo. Müller. (1484 
Jacobi, R. V., Flucht d. Kur- 
fürstin Elisabeth v. Brandenb. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 13, 155-96.) [1485 
Dumrese, Miscellanea Freystadensia. 1. Ist 
in Freystadt v. 1524-40 Gottesdienst gehalten 
worden? 2. Wieviel ev. Geistliche waren um 
1550 in Freystadt? 3. Beitr. z. Beurteilg. d. 
Försterschen Chronik. (Korr.bl. d. Ver. f. G. 
d. ev. Kirche Schles. II, 40-47.) [1486 
Krollmann, C., Entwicklg. d preuß. 
Landeskirche im 16. Jh. (Monatshfte. 
d. Comen.-Ges. N. F. 1, 237-60.) [1487 
B , W., Zur G. Elbings im Reiterkriege 
1519-1521. (Behr., Beitrr. z. G. d. St. Elbing 
II.) Elb. Progr. 34 8. (1488 


b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555-1648. 

Marcks, Fr., Zur Chronologie v. 
Busbecks Legationis Turcicae episto- 
lae IV. Progr. Putbus. 4°. 11 S. [1489 

Häpke, R., Deux lettres du vice-chancelier 
Seld à Viglius. (Bull de la Comm. Roy. d’hist. 
78, 103-12.) Vgl. ’09, 3313. [1490 

Wolfram, G., Ausgewählte Akten- 
stücke z. G. d. Gründg. v. Pfalzburg, 
m. e. Einleitg.: Pfalzgraf Geo. Hans 
v. Veldenz-Lützelstein u. s. Lebens- 
tragödie. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
u. Altertskde. 20, 177-260.) [1491 


Bibliographie Nr. 1475—1533. 


Voinovich, L. Graf, Depeschen d. 
Francesco Gondola, Gesandten d. 
Republik Ragusa bei Pius V. u. Gre- 
gor XIIL, 1570-1573; m. geschichtl. 
Einleitg. u. biogr. Notizen hrsg. (Arch. 
f. öst. G. 98, 495-653.) Sep. Wien: 
Hölder. 3 M. 70. [1492 

Wymann, E., Vergessener Abschied v. 3. März 
1572. (Anz. f. schweiz. G. ’09, 478.) (1493 

Kesper, L. A., Brief over een op den 7. Nov. 
1572 te Delft gehouden vergadering v. de staten 
v. Holland. (Bijdragen en meded. v. h. Hist. 
Genootsch. te Utrecht 30, 231-54.) [1494 

Liebe, G., Schmähgedicht v. 1580. (G.bll. f. 
Magdeb. 44, 245-62.) (1495 

Bockmühl, P., Brief a. Köln nach d. 2. Pre- 
digt b. Mechtern. (Theol. Arbeiten a. d. rhein. 
wiss. Prediger-Ver. N. F. 11, 118-21.) [1496 

Cauchie, A., Rapport sur la Correspondance 
d’Ottavio Mirto Frangipani, premier nonce de la 
Flandre (1596-1606), conserv6e & la Bibl. Nat. 
de Naples. Brux.: Weißenbruch '08. 208. [1497 


Recueil des anc. ordonnances de la 
Belgique, publ. par ordre du roi. 
Recueil des ordonnances desPays-Bas. 
Règne d’Albert et Isabelle, 1597-1621. 
I: Les actes du 10. Sept. 1597 au 
30.april1609. P.p.V.Brants. Brux.: 
Goemare. 431 S. 2°. 25 fr. [1498 

Levinson, Zwei Gedanensia a. d. Bibliotheca 


Borghese. (Mitt. d. Westpreuß. G. Ver. 8, 
67-60.) 1499 


L 
Benrath, K., Neue Briefe v. Paolo 
Sarpi (1608-1616), nach d. im Fürstl. 
Dohnaschen Arch. aufgefund. Origi- 
nalen hrgb. M. e. Faks. Lpz.: Haupt. 


104 S. 6 M. [1500 
Selbstanz: Altpreuß. Monatsschr. 47, 184-87 
Benrath. — Bez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7 
Tschackert. 
chmann, K., Archivalia ined. z. 
G. d. Winterkönigs. Gymn.-Progr. 
Breslau. 4°. 16. S. [1501 
Clauß, H., Album d. Herrn v. Brand zu 
Gneisenau. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Österr. 30, 175-85.) [1502 


Oxenstierna, Axel, Skriften och 
brefvexling. Afd. 1, Bd. IV: Bref 
1628-1629. Stockholm:Norstedt & S. 
xxıj, 868 S. 13 M. 80. [1503 

Van Dam van Isselt, W. E., Onuit- 
gegeven bescheiden nopens de beren- 
ning en de overgave v. Amersfoort in 
1629. (Bijdragen en meded. v. h. Hist. 
Genootsch. te Utrecht 30, 1-74.) [1504 

Tungel, Lars Nilsson (Svenske Resi- 
dent), Efterlämnade papper, utg. af 
Kgl. Samfundet för utgifvande af 
handskrifter, rör. Skandinaviens histo- 
ria genom Per Sonden. (Hist. Hand- 
lingar XXII.) Stockholm ’07-9: Nor- 


stedt. 499 S. [1505 
Tischer, F.,. Uber d. Briefe d. Sylvia Katha- 
rina Gräfin Cernin an ihr. Gemahl Hermann 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1 648. #51 


Grafen Oernin v. Chudenic a. d, J. 1635-51. Gtrörer, Straßburger Kapitelstreit o. bischöfl, 
(Czech.) ra d. Böhm. Ges. d. Wiss. Krieg, o, '07, 1352. Rez.: Hist. Zs, 101, 398-400 


08, Nr. 3. 108 [1506 | (auch d. Arbeiten v, Clausing u. Ziegler): Hist, 
Pappenheim, M., Korrespond. zw, 7 101, 398-400 O. Winckelmann; DE 


König Christian IV, y. Dänemark u. | '08, Nr. 4 Meister. ‚ 121 
Herzog Friedr. III. (Zt. d. Ges. f Daville, L., Les prétentions de 
schlesw.-holst. G. 39, 399.410.) [1507 | Charles IL, duc de Lorraine, à la 

Israel, F., Adam Adami u. s. Arcana couronne de France. Paris: Alcan. 
pacis Westphalicae. (H. 69 v. Nr. 723.) | XVJ, 320 S. 6 fr. 50, 1522 


5 

. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 6, 460-64 

Berl.: xvj, 2798. 7 M. 50. [1508 Pfister; Rev. d’hist. dipl. 23, 6177. Baguenault 
ee 


de Puchesse. 


Kern, A., Matriken d protestant. 
Stiftskirche in Graz als Quelle f. d. 
G. d. Protestantismus in Steiermark. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Österr. 30, 65-82.) — F, Selle, Be. 
kenntnisschr. d. St. Steyr v. 1597 (8. 
’08, 1270). Forts. (Ebd. 21-28.) [1509 

Runge, Jak., Bedenken e. Gebrechen 
in d. Kirchen u. Schulen in Pommern 
1556. E. Quelle Z. Kirchenkde. d. 
Ref.-Zeit, hrsg. v. A. c i 
(Pomm. Jahrb. 10, 25-73.) [1510 

Kayser, K,, Herzberger Synodus v. 
1594. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 13, 268-86.) [1511 

enberg, L., 2 Briefe Rheydter 


tz- Kall 
Prediger 1595 u. 1596. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 3, 307-11.) [1512 
Arnold, Ungedr. Briefe d. Christoph 
Pelargus an Martin Weindrich. (Korr.- 
Bl. d. Ver. f. G. d. ee Kirche Schles. 9, 
47-76.) [1513 
Spindler, J., Dekans- Ansprache beim Früh- 
jahrskapitel Agawang 1619. (Jahrb. d. Hist. 
Ver. Dillingen 21, 23-35.) [1514 
Gieseke, G., Protokolle tb. Kirchenvisi- 
tation, Konfirmation, Einführg. e Predigern 
in Dransfeld 1642, 1643, 1644. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 13, 286-94.) [1515 
ee Deg 


tter, M., Dt. G. im Zeitalter" d. Gegen- 
reformation u. d. 30j. Krieges III, s. ’09, 1457. 
Rez.: Hist. Zt. 103, 348-52 Rachfahl. [1516 


Schaefer, K. H., Plünderungszüge d. span. 
Soldateska ins Kirchspiel Steele 1586 on 1587. 
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 191-95.) [1523 


Schweizer, Jos., Antonio Possevino 
S. J. u. d. polnische Sukzessionsfrage 
1587. (Röm. Quartalschr. 23, II, 
173-98.) [1524 

Mayer, Rob,, Kaiser Rudolf I. u. d. 
Nachfolgerfrage (s. ’08, 3129). TI. II. 
Brüx. Progr. 29 S, — A. Pilz, Erzhrzg 
Maximilian d. Deutschmeister u. seine 
Beteiligung an d. Nachfolgefrage unt. 
Kaiser Rudolf II. Progr. Mähr.. 
Neustadt. [1525 

Negri, P., La politica veneta contro 
gli Uscocchi in relazione alla congiura 
1618. (N. Arch. Veneto 17, 338 ff.) [1526 

Bruchmann, K., Huldigungsfahr 
Kg. Friedrichs I. y Böhmen (d. Win. 


[1527 

Boöthius, B., N yare undersökningar 
rörande Gustaf II Adolfs planer i 
Tyskland. (Svensk Hist. Tidskr, 08, 
67-104.) [1528 
Rammelt, Frage nach d. Urheber d, 
Zerstörg. Magdeburgs 1631. (Jahres. 
ber. d. Thür.-Sächs, Ver. f. Erforschg. 
d. vaterl. Altert. ‘08/9, 49-55.) [1529 
Pò D, Reinhold v. Rosen, Herr 
v. Bollweiler u. Herrenstein, d. Verteidiger 


Zweibrückens 1635, Zweibrücken: Lehmann. 
36 S. 80 Pf. 


[1530 

Salz, A., Wallenstein als Merkantilist.' (Mitt. 

d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 47, 433-61.) — 

8. Zur G. d. Smirickyschen Güter, 

(Ebd. 48, 60-66.) [1531 
SE 


Krauter, J., Gutachten d. Stände Nieder- 
österr. auf d. General-Konvent in Linz 1614. 
Waidhofen Progr. op 9 8, [1532 


Loserth, J., Zur Ref. u. Gegenref. 
im Markte Ligist. Beitr. z. steier- 
märk. Ref.-G. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 30, 29-64.) — W, A 
Schmidt, G. d. Gegenref. in St. Can- 
zian in Krain. Episode d. slowen. Ref.- 
G. (Ebd. 94-120.) — Arth, Schmidt, 
Beitrr. z. G. dt. Gegenref. in Bielitz. 


5% 


Ztg. '09, Nr. 47 W. Koch; Hist. Jahrb. 30, 
828-31 Lauchert; Theol. Lit.-Ztg. °09, Nr. 26 
Tschackert. — E h 808. Zur Trienter Konzils- 
Korrespondenz. (Röm. Quartalsschr. 23, II, 
200-204. il 


d. Rechtfertigung. (Ebd. 1-18.) [1517 
| R., L’activite reformatrice 
de Paul IV. (Rev. des questions hist. 
86, 67-103.) [1518 

Herre, Papsttum n. Papstwahl im Zeitalter 
Philipps II., 8. oe 1285. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
‘08, Nr. 24 Haebler; Zt. f, Kirch.-G. 30, 142-44 
Schellhaß; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 539-47 
Susta; Hist. Zt. 104, 151-59 Marcks; Hist, 
Jahrb. 31, 162f. Ehses; Anal. Boll. 29, 230-33 
Hist.Vierteljschr. 13, 2311. Friedensburg. [1519 

Hol R., Kaiser Maximilian II. bis zu 
8. Thronbesteigg., 8. ’07, 1345. Rez.: Hist. Zt. 
103, 573-77 W., Goetz. [1520 


*52 Bibliographie Nr. 1533—-1608. 


Nach Akten d. Bresl. Stadtarch. 
(Ebd. 133-37.) [1533 
- Widmann, H., Kathol. Erzbischof u. d. 
Protest. Kurfürst. (Mitt. d. Ges. f. salzburg. 
Läkde. 49, 175-78.) [1534 

Kamshoft, O., Eine Geißlerbruderschaft in 
Prag. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 48, 


64-59.) (1535 
Proteld, Fr., Nachod v. letech 1620-23. 
Progr. Nachod ’09 [1536 


Rille, A., Nikolsburg u. Umgebg. zur Zeit 
d. mähr. Rebellion v. Juli 1619 bis Jänner 1620. 
Nach Briefen an d. Kardinal Franz Fürst v. 
Dietrichstein in Wien. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens u. Schlesiens 13, 400-6.) (1537 

Feller, R., Nuntius Bonomio. Charakter- 
stud. a. d. Gegenreformat. (Schweiz. Bund- 
schau 7, 451-58.) (1538 

Feller, R., Ritter Melchior Lussy v. 
Unterwalden, s. Beziehgn. zu Italien 
u. s. Anteil an d. Gegenref. (s. '07, 


3366). II. 155 S. 2 M. [1539 
Wymann, E., Ritter Jak. Schriber, e. alter 
Pilger a. Uri (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 3, 
233-36.) (1540 
Gümbel, Exulantenverzeichnisse a. d. Rech- 
nungen u. Almosenregistern d. Kloster Heiden- 
heim u. Heilsbronn. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
15, 193-99; 240-46; 268-75.) [1541 
Rückert, G., Aufstelig. e. neuen Hochaltars 
in d. Pfarrkirche zu Gundelfingen 1625. (Jahrb. 
d. Hist. Ver. Dillingen 21, 184-87.) (1542 
Bossert, G., Dichter Christ. Pierius. (BIL. f. 
württb. Kirch.-G. 12, 105-29. 13, 37-48.) [1543 
Baier, Herm., Zur Konstanz. Diözesansynode 
1567. (Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 553 fl.) [1544 
Schickeló, M., Translation du Grand Chapitre 
de Strasbourg à Molsheim au commencement du 
17. siècle. (Revue cathol. d'Alsace N. 8. 27, 
166-79.) [1545 


Hanauer, A., La guerre de trente 
ans A Haguenau d'après des docce. 
ined. Publ. par A. M. P. Ingold. 


Colmar: Hüffel. 400 S. 6 M. [1546 

Rotscheidt, W., Wiedertäufer in Bacherach. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3, 218f.) — 
H. Rodewalä u. W. Rotscheidt, Johs. 
Porta. (Ebd. 3691.) — W. Rotscheidt, Zur G. 
d. ref. Gemeinde Calcar. (Ebd. 220f.) — P. 
Bookmühl, Zur Vor-G. d. Essener Reformators 
Hnr. Berenbroch v. Kempen. (Ebd. 301-7.) — 
A. Heldmann, Johs. Strackius. (Ebd. 370.) — 
F. Nippold, Zur Bet OG. d. St. Emmerich. Ebd. 
289-300.) [1547 

Scholten, R., Beitrr. z. d. Kämpfen 
zw. Kathol. u. Protest. am Niederrhein 
u. Joh. Stalenus a. Calcar. (Beitrr. zZ. 
G. d. Hrzgts. Kleve 294-343.) —E. 
Pauls, Geisteskrankheit, Ableben u. 
Beerdigg. Johann Wilh., d. letzten 
Herzogs v. Jülich-Kleve-Berg. (Ebd. 
257-75.) Vgl: L. Schmitz - Kal- 
lenberg, Ein Wunderdoktor d. 16. Jh. 
(Rhein. G.bll. 9, 145-50). [1548 


Sardemann, G., G. d. 1. Weseler Klasse oder 


d. ref. Gemeinden d. ehemal. Hrzgts. Cleve, 
besond. ihr. presbyterial. Leben geg, d. Ende d. 
16. Jh. Verm. u. bericht.; hreg. v. P. Müller. 


Rees: Bonert. 928. 75 Pf. [1649 


Goebel, M., Beitrr. z. G. d. ref. Gemeinde 
Wülfrath im 16. Jh. (Theol. Arbeiten a. d. 


rhein.-wiss. Prediger-Ver. 11, 122-39.) (1550 


Hartmann, W., Aus Kettwigs Vergangenheit. 
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 13, 3-22.) [1551 


Geest, T. J., Amalia van Solms en de 
Nederlandsche politick van 1625- 
1648. Bijdrage tot de kennis van den 
tijdvak van Frederik Hendrik. (A kad. 
proefschrift.) Baarn: Hollandia- 


drukkerij. 448 S. 2 fl. 75. [1552 
K , W., Marburg i. J. 1645. Marb. 
Schulprogr. 48 8. (1553 
Piatt, F., Hofgeismar in u. nach d. 30]. Krieg. 
(Hofgeismar Ztg.'08, Dez. 22-’09, Febr. 6.) [1554 
Schultze, Victor, Philipp Nicolai. Mengering- 
hausen: Weigel 1908. 78 S. 60 Pig. [1555 
Krusch, B., Die Wahlen protest. 
Bischöfe v. Osnabrück vor d. westfäl. 
Frieden. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. 
Osnabr. 33, 217-74.) [1556 


Hassebrauk, G., Zum letzten Male: Jürgen 

v. d. Schulenburg. (Braunschw. Magaz. "OM, 
Nr. 8.) — Meier, Jürgen v. d. Schulenburg. 
(Ebd. Nr. 9.) (1657 
Günther, F., Kriegsschaden d. Amtes Lutter 
am Barenberge 1552. (Zt. d. Harz- Ver. 4, 
252.) (1568 
Heine, E., Bild a. d. Magdeburg. Leben v. 
1562. (G.bll. f. Magdeb. 44, 238-44.) [1559 
J., 60 Jahre a. d. G. d. Dorfes 

Thießen 1593-1653. (XIII v. Nr. 884.) Cöthen: 
Schettler. 28 S. 75 Pf. [1560 
Suhle, H., Die Stadt Bernburg im 
30j. Kr. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 
11, 105-221.) [1561 
Rachel, P., Fürstenbesuche in Dresden (8. ’08, 


3150). Forts. (Dresdner, G.bll. "08, 17-30; 
37-47.) (1562 


Koch, Ernst, Moskowiter in d. Ober- 
lausitz u. M. Barthol. Scultetus in 
Görlitz (s. ’09, 1509). Forte. (N. laus. 


Magaz. 85, 255-90.) [1563 
Graefe, F., Petrus Fritze.] (Alt-Berlin ’09, 
Nr. 10.) [1564 


Konrad, Schles. Majestätsbrief. Kaiser 
Rudolfs II. v. J. 1609 in s. Bedeutg. f. d. städt. 
Konsistorium u. d. evang. Kirchengemeinden 
Breslaus. Breslau: Kauffmann. 115 8.; 9 Portr. 
1 M. [1565 

Wotschke, Th., Unitarier in Posen. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 10, 33-36.) [1566 


Wotschke, Th., Herzog Albrecht u. 
d. Übergriffe d. kath. Geistlichkeit Erm- 
lands. (Altpr. Monatsschr. 46, 459-64.) 
— Ders., Herz. Albrecht u. Graf 
Raph. v. Lissa. (Ebd. 480-89.) [1567 


c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß 
von Religion und Kirche). 
Hoeniger, R., Der 30j. Krieg u. d. 
dt. Kultur. (Preuß. Jahrbb. 138, 
402-50.) [1568 


Rauch, K., Zum Traktat üb. d. 
Reichstag im 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f. 


un 


Zeit d Reformation, Gegenreformation u. d. 30 jähr. Krieges, 1517—1648. *53 


ö S P ch Liegnitz, 26. Mai -2, J j A 
31ga, 8: 30, 510.24) Vgl 108, | Treg magh Ziogas, 28, Mal- 2. Juni 1587. ite 


f Geier Schapiro, J. 8., Social reform, and 
Walther, A., Kanzleiordng. Maximi- the Reformation. (Studies in hist. etc. 


lians I., Karls V. u. Ferdinands I. (Arch. by the fac. of polit. science of Columbia 


; e chg. 2, 355-406.) [1570 e 

` Kee d Se u. a v. | Univ. 34, 2.) New York. 160 S. [1589 
A.Kern, s.’09, 1515. Rez.: Hist.Zt. 108. Riemer, M., Einkünfte d. Klosters Meyendort 
677-81 Haß; Vierteljschr. f. 802.- u. Wirtsch.G. | &. d. umliegenden Dörfern in d. Ref.-Zeit, 
7, 548-50 V. Ernst. (1571 | (@.bll. f. Magdeb. 44, 112-25.) [1690 


x | ünther, F., Die Oberbe e 
na konoi EE 
3381). Forts. Progr. Walach. Mese. | (Ebd. 25261 Sar um lgo] 
ritsch. "09. [1572 Brants, V., La politique industr. aux 

Neukirch, A., Der niedersächs. Kreis | Pays-Bas sous Albert et Isabelle. 
u. d. Kreisverfassg. bis 1542. (X v. 


(Bull. del’Ac. R. d. Belg. ’09, 177.222.) 
Nr. 1391.) Lpz.: Heinsius. xj, 226 S. | Sep. Brux.: Hayez. 2 fr. [1592 
7 M. [1573 


s Fri a u v. Buchbinder- 

gesellen, die in Danzig, Leczycza u. Riga zu 

Tümpel, H., Privilegienbestätigg.t.d.Grafsch. Schelmen geworden sind. (Hans. G.bll. Jg. 36, 

Ravensberg vom 6./16. VII. 1609 Ravensb. Bil. Bd. 15, 521-23.) [1598 

’09, Nr. 7.) [1574 Wätjen,H., Niederländer im Mittelmeergebiet 
Eilentrop, P., Verfassg., Recht u 
Wirtschaft in Rothenburg o. T. zur 

Zeit d. Bauernkrieges. Marb. Diss. 


zur Zeit ihrer höchsten Machtstellg., s. '09, 2498. 

Rez.: Engl. hist. rev. 24, 800-2. Brinkmann; 
91 S [1575 
Merk, G., Ordngn. d. ehem. Ravensburg. 


Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 82-87 Kohl; Zt. d. Ver. 

f. hamb. G. 24, 372-74 Baasch; Jahrb. f. Ge- 
` 8 
VogteiZußdorf. (Schwäb. Arch. 27,134 ff.) [1576 
Über Rechte u. Lasten d. Stadt Naun- 


setzgebg. 34, 374-83 Norden. [1594 

edorn, B., Betriebsformen u 
hof im 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
6, 41-45.) [1577 


Einrichtgn. d. Emder Seehandelsver- 
Gebauer, J., Die Städte Alt- u. Neu- 


kehrs in d. letzten 3 Jahrzehnten d. 
16. Jh. (Hans. G.bll. Jg. 36, Bd. 15, 
stadt Brandenburg u. ihre Landschaft 
zur Zeit d. 30j. Krieges. Beitr. z. polit. 


329-429.) [1595 

Rachfahl, F., Kalvinismus u. Kapi- 
Verfassgs.- u. Wi tsch.-G. d. Mark. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 22, 


talismus. (Intern. Wochenschr. f. Wiss. 

Kunst u. Technik ’09, Nr. 39-43.) [1596 
1-93.) [1578 
Rothenberg, J., Zur Reorganisation d. Wiener 


Roth, F., Zum Bankerott d. Firma Melch. 

Manlich in Augsburg 1574. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Zunftwesens um d. J. 1600. Realgymn. Progr. 
Wien. 24 8. [1579 


Schwab. u. Neuburg 34, 160-64.) [1597 

Schwinkowsky, W., Geldwesen in 

Preußen unt. Hrzg. Albrecht 1525-69. 
Roth, K., Schönauer Tuchmacherordng. 1584. 
(Mannheim. G.bll. '09, 204-10; 256-63.) [1580 
» A., Gesellen-Bellebung d. Amtes 


Berl. Diss. 191 $. [1598 
d. Nagelschmiede zu Magdeb. Montag nach 


Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 1278-80 
i v. Schrötter. 

Cantate (12. Mai) 16544. (G.bll. f. Magdeb. 44, 

178-84.) [1581 


Grat, Fred, Soziale u. wirtsch. Lage d. 
Bauern im Nürnberger Gebiet z. Zeit 
Paldus, J., Schätzungsberr. üb. d. Warten- 
berg. Herrschaften Friedstein, Böhm.-Aicha, 


. Bauernkrieges. (Jahresber. d. Hist. 
Ver. Mittelfrank. 56, 1-162.) [1599 
Rohosetz u. Kleinskal. (Sitzungsberr. d. Böhm. 50 
Ges. d. Wiss. '08, Nr. 9. 12 8.) [1582 


Bez.: Hist. Jahrb. 31, 435 O. R. 
C 
K. v., Ältest. Forst- u. Holz- 


Kauffungen, Byloff, Land- u. peinl. Gerichtsordng. 
ordngn. d. Reichsstadt Mühlhausen 1. Th. 1566 Erzherzog Karls II. f. Steiermark 24. 12. 1574, 
E EN (Zt. f. Forst- u. Jagdwesen '08, ee s. „07, 3414. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 


447-49 Ilwot. [1600 
ıBehöppe, K., Kursächs. Weinbergsordngn. 2 
V. 1588 u. 1627. (N. Mitt. a. d. Gebiet hist. -ant. O. Y. Gerichtedienstpflichtige Höfe 


Zt.d KA österr. Volkskde. 15, 1491.) [1601 
Forschgn. 24, 103-11.) t1584 | (t.d. Ver. f. österr. Vo ©. 15, 1491.) [1601 


e H. Frhr. v., Eine d. Wappenrecht 

Brakel, 8. e Vroedschapsreso- | betr. Entscheidg. d. livländ. Hofgerichts 1644. 

lutiön, sententiön en notarieele acten | (Jahrb. f. Geneal. etc. '05 u. 09. 263-65.) [1602 
betr. de Noordsche Compagnie. (Bij- 


dragen en meded v. h. Hist. Genootsch Bote at, eege, "ue ien, Den 
te Utrecht 30, 255-400.) [1585 


Wochenbl. ’09, en PERES e 
Schlecht, C., Rechnungsbücher d. Liebfrauen- Soldatenwerbung in Livland währ. d. 30jähr. 
kirche zu Ingolstadt 1519-23 (s. ’09, 3397). | Krieges. (Balt. Monatsschr. 68, 230 fl.) [1604 
Forts. (Altbayer. Monatsschr. 8, 116-33.) [1586 i 
Borbig, Propsteirechnung f. Coburg 1535. 
der Ver. £. ar = N. F. 19, e [1587 
mmerfeldt, G., ostenrechng. e. Reise d. 
Landgrafen Geo. Ludw. zu Leuchtenberg v. 


ne 


Kallmeyer, R., Gg Bornerins.Be- 
dente. (d. Bet, u.) f. Leipz. Universit. 
Lpz.: Bredt. 79 S.; Taf. 1 M, [1605 


*54 


Ludwig, F., Dr. Simon Simonius 
in Leipz. Beitr. z. G. d. Univ. v. 
1570-80. (N. Arch. f. sächs. G. 30, 


209-90.) [1606 
Grotetend, O., Studierende Hessen In Königs- 
berg. (Hessenland "09. Nr. 12.) (1607 
Bauch, G., Satyrvorspiel z. Gründg. d. 
Ludoviciana. (Arch. f. hess. G. N. F. 6, 
421-64.) [1608 


Bauch, G., Petr. Vincentius d. 
Schöpfer d. Görlitzer Gymn. u. erste 
Breslauer Schuleninspektor. (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 
269-330.) — Kvačala, J., Casp. Sciop- 
pius (Schoppe) als Pädagog. (Ebd. 
193-213.) [1609 

Ockel, H., Über d. Anfänge d. St. Anna- 
Gymnas. in Augsburg. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
8chwaben u. Neub. 35, 128-32.) [1610 

Roth, J., Aus d. Schulchronik v. Dambach 


Schulverhältn. währ. d. 30j. Krieges. (Els.- 
Lothr. Schulblatt 38, 245-49.) [1611 


Ammann, H., Beitr. z. G. d. Donatus Faetius, 
Chorherrn zu U. L. Frau im Kreuzgang t. ersten 
Buchdruckers in Brixen (Zt. d. Ferdinandeums 
3. F., 63, 147-75.) [1612 

Schornbaum, Die Bibliothek d. letzten kathol. 
Pfarrers v. Ansbach Joh. Mendlein. (Jahresber. 
d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 56, 163-67.) [1618 


. Bossert, G., Reuchlins Übergang nach Ingol- 
stadt u. e. bayer. Reuchlinlegende. (Beil. d. 
Btaatsanzeigers f. Württb. "ug, Nr. 11.) [1614 

Roth, F. W. E., Theob. Spengel, Humanist 
u. Verleger zu Mainz 1534-1562. (Zbl. f. Bi- 
bliothw. 26, 445-51.) (1615 

Merker, Simon Lemnius, 8. ’00, 3418. Rez.: 
Zt. f. Kirch.-G. 30, 386-88 O. Clemen. [1616 

Zeller, J., Andreas Büttel a. Rottenburg. 
Beitr. z. G. d. Erforschg. d. rëm, Altertümer 
Württembergs. (Württb. Vierteljhfte. 18, 
241-52.) (1617 


Pontanus, J. J., Brieven, 1595-1639, 
uitg. door P. N. van Doorninck en 
P.C.Molhuysen. Haarlem : Brederode 


12, 128 S. 2 fl. 90. [1618 

‚Roth, SF., Zur Lebens-G. d. Matth. Brot- 
beihl. (Oberbayr. Arch. 54, 286-89.) ` [1619 

Tetzner, F., Tarquin. Schnellenberg (s. ’09, 
1550). II. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. 
Volkskde. 6, 241-58.) [1620 
` Clemen, O., Georg Pylander. (N. Arch. f. 
sächs. G. 30, 335-48.) [1621 


Schaer, A., Die dramat. Bearbeitgn. d. 
Pyramus-Thisbe-Sage in Dtld. im 16. u. 17. Jh. 
Schkenditz: Schäfer ug. 1288. 2 M., 40. [1622 

Spina, F., Unbekanntes Spruchgedicht Hans 
Sachsens: ‚Die zehen alten Ertzucter Christi d. 
alt. Testaments.“ (Euphorion. Erg.hft. 8, 


1-5.) [1623 
Ehlen, L., Faustbuch v. c. 1530. (Euphorion 
16, 1-6.) [1624 


Cunze, F., Heinrich d. Jüngere In e. zeit- 
genöss. Drama. (Braunschw. Magaz. ’09, 
69-71.) [1625 
` Wegener, F. ‚Die ‚Christl. Warnung d. treuen 
Eckarts“ d. Barthol. Ringwaldt. (German. 
Abh. 32). Breslau: Marcus. 3 M. 60. [1626 


Bibliographie Nr. 1606—1674. 


Bastian, L., Sam. Isreals Glückwünsch. z, 
Vermählg. Walt. Rettichs v. Dachstein, gewes. 
Ratsherrn zu Freiburg i. B. u. Kapuziners. 
(Alemannia N. F. 9, 293-305.) [1627 


Opitz, J. F., Autobiographie. A. s. 
„Literar. Chronik v. Böheim‘“ ge- 
zogen u. m. Anmerkgn. begleitet 
v. E. Kraus. (Aus: Sitzungsberr. 
d. böhm. Ges. d. Wiss.) Prag: 
Rivnač. 88 S. 1 M. 20. [1628 


Rausseo, H., La novela picaresca u. d. Gegen- 
ref. (Euphorion Erg.-Hft. 8, 6-10.) (1629 
Lowak, A., 3 Dramen (v. Mart. Böhme) m. 
Verwendg. d. schles. Mundart 1618. (Mitt. d. 
Schles. Ges. f. Volkskde. 11, 141-73.) (1630 
Mayno, H., Paul Fleming 1609-1640. (Dt. 
Rundschau ’09, Okt., 56-70.) [1631 


Hampe, Th., Üb. e. Fortsetzg. v. Neudörfer 
„Nachrichten“ u. ihr. mutmaßlich. Verf. d. 
Maler Leonh. Heberlein 1584-1656. (Mitt. a. d. 
Germ. Nationalmus. "08. 146-61.) [1632 

Grisebach, A., Das dt. Rathaus d. Renais- 
sance, 8. '07, 2537. Rez.: Rep. f. Kunstwiss. 
82, 266-71 Hoeber. [1633 

Beschorner, H., Ezech. Eckhart, d. Erbauer 
à. Hoflößnitz. (Dresdner G.bil. ’09, 30-35.) [1634 

Brunner, Hugo, Über Wilh. Vernukens bild- 
hauerische Tätigkeit in Kassel. (Zt. d. Ver. f. 
hess. G. 43, 71-74.) (1635 

Meier, K. E., Fortleben d. religiös-dogmat. 
Kompositionen Cranachs in d. Kunst d. Pro- 
test. (Rep. f. Kunstw. 32, 415-35.) [1636 


Fröhlicher, E., Porträtkunst H. 
Holbeins d. J. u. ihr Einfluß auf d. 
schweiz. Bildnismalerei im 16. Jh. 
(H. 117 v. Nr. 775.) Straßb.: Heitz 


x1j, 85 S.; 27 Taf. 8 M. [1637 
Rauch, M. v., Zur G. d. Malers Jörg Batgeb. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 211-14.) (1638 
Richter, Geo. Mart., Melcher Feselein. Beitr. 
z. G. d. ober-dt. Kunst im 16. Jh. (Oberbayer. 
Arch. 54, 191-246.) (1639 
Diez, E., Hofmaler Barth. Spranger. (Jahrb. 
d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kaiserhauses 
28, 93-151.) (1640 
Schellhaß, K., Michelangelos Christus u. d. 
Wittelsbacher 1577. (Quellen usw. a. ital. 
Archiven u. Bibl. 12, 244-46.) (1641 
Bardeleben, C. v., Zwei bisher unbekannte 
Briefe v. Lucas Cranach d. Jüng. 1579. (Bep. 
f. Kunstw. 32, 260-65.) [1642 


Becker, W., Rembrandt als Dichter. 
Untersuchg. üb. d. Poetische in d. 
bibl. Darstellgn. Rembrandts. Mit 
55 Abbild. auf 20 Taf. (Bücher d. 
Kunst 4.) Lpz.: Klinkhardt u. B. 
x, 162 S. 5 M. [1643 

Zottmann, L., Zur Kunst v. Elias 
Greither d. A., s. Söhnen u. Mit- 
arbeitern. Beitr. z. G. d. Bayer. Lokal- 
kunst. (Hft. 112 v. Nr. 775.) Straßb.: 
Heitz. 77 S.; 32 Taf. 10 M. [1644 

Rooses, M., Correspondance de 
Rubens et docc. épistol. cono. 
sa vie et ses œuvres (s. ’08, 1374). 
VI: 1. I. 1632 au 25. IX. 1649. xvj, 
382 S. 25 fr. [1645 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. *55 


Geltroy, G., Rubens Biogr. critique, illustrée. Elisabeth Charlottens Briefe an Karoline v. 
Paris: Laurens. 127 8. [1646 Wales u. Ant. Ulr. zu Braunschw.-Wolfenbüttel; 
Habich, G., Studien z. dt. Renaissance- hrsg. v. H. Helmolt ‚8. ’09, 3451. — Rez.: 
medaille (a. ’06, 3212). Forts. (Jahrb. d. Kgl. Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 532-34 Wille; Mitt. 
Preuß. Kunstsammign. 27, 13-69, 4 Taf.; 28, a. d. hist. Lit. 38, 170f. Ködderitz. [1662 
nn an 8 a e [1047 Brants, V., Le mémoire polit. sur le 
er, A 8 erec u 

Meister Jos. Tibaldi in Altdorf 1611-1628. gouvernement des P ays Bas de Ch. 
(Anz. f. schweiz. Altkde. N.F. 11, 92-97.) [1648 | d’Hovyne, chef-présid. du Conseil 
Behncke, W., Albert v. Soest. (Hannov. privé 1653-1671. Liége: Poncelet. 
18 S. 1 Fr. 25. [1663 


G.bll. 13, 59-70.) [1649 
i Sommerfeldt, G., Aus d. Korrespondenz d. 
Krabbe, W., Joh. Rist. u. d. dt. | 3 Städte Königsberg währ. d. Schwedenjahres 


i itr. Z. . d. Vokalmusik 1656. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 490-94.) [1664 
en ae ne 1910. 215, | _ Witt, Joh de, Brieven, benn) 1004 
48 S. [1650 | R. Fruin, uitg. d. G. W. Kernkamp 


(s. °07, 3464). II: (1657) 1658-64 
Götze, A., Volkskundliches bei | (Werken uitg. d. h. Hist. Genootsch. 
Luther. Weimar: Böhlau. 35 $. 


te Utrecht. III, 25.) 20, 652 S. 
1 M. [1651 | 6 Fl. e EEN [1665 
c Zu. G. o Rez. v. I: Hist. Vierte jschr. 12, 469f. Mentz. 
Ginte. 6. KR Beim” e "ga a. Van der Goes, Gebroeders, Brief- 
SE Hss. (Mitt. d. Westpr. = wisseling 1659-1673; uitg. door C. J. 
Se Gonnet. (Werkend. Hist. Genootsch. 
, W., S buch e. Marburg. 

Studenten 1978: Keen GE te Utrecht. 3, S, Nr. 11.) Amsterd. 

` 6; al. ZS Ü D D D . 
ar Zn EE AE | | Doener, R, Breie d Hille 

é z S & -eL U. e ? 

u ZEN “rn Geo. Friedr. v. Waldeck. (G.bll. 


Els.-Lothr. 25, 143-53.) [1654 
Jacobs, E., Trauschein f. e. Harzer Kriegs- | f, Waldeck u. Pyrmont. 8, 140 bis 
214.) [1667 


mann zu Eulenberg in Mähren z. Zeit d. 30j. 
Krieges. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 256-60.) [1655 
ernli, F. .d. . Brei Jordan, Zwei Kameralberr. üb. d. St. Wetzlar 
F. erordng. d. Rates v. Breisach 1683 u. 1689. (Mitt. a. d. Stadtarch. zu Mühl, 
haus. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 2,13-33.) [1668 


L d Ertrag (Zt. f. G. d. Reie 
"Zwanziger, Bedekt d. Spitalpredigers Gast, Archives ou correspond. inéd. de 
Zimmermann üb. d. Pest 1602 zu Bayreuth. la maison d'Orange Nassau. 3. S. 
180.805 UY- V- Oberfranken 24, "Tess | publ. p. F. J. L. Krämer (s. gp 1398). 
ITI: 1700-1702. 32, 709S. 6 F1. 75. [1669 
Klein, M., Aktenmäßige Beitrr. z. 
G. Siebenbürg. im 18. Jh. IV: Aus 
d. Korrespondenz u. d. Aufzeichngn. 
Joh. Kleins v. Straußenburg. 
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. 
F. 36, 240-68.) [1670 
Bussemaker, Th., Een memorie 
over de republiek uit 1728. (Bijdragen 
en meded. v. h. Hist. Genootsch. te 
Utrecht 30, 96-197.) [1671 


Hille, G., Außerordentl. Lasten d. 
St. Husum in d. Kriegs- u. Friedens- 
zeiten 1681-1723. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 39, 263-300.) Rech- 
nungen. [1672 

Beck, P., Süddt. polit. Bauern- Quartett a. d. 
span. Erbfolgekriege, s. ’09, 1596. (Auch in: 
Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 6, 272-76.) — A. 
Mannheimer, Bauerngespräch a. d. J. 1738 in 
schwäb. Mundart. (Alemannia N. F. 9, 238-42.) 
— Ders., Schwäb. Bauernrede a. d. J. 1737. 
Ebd. 306f.) [1673 


Kolkert, W. J, jr., Nederland en het 
Zweedsche imperialisme. Amsterd. 
Diss. ’08. xxvj, 248 8. [1674 


6. Vom Westfül. Frieden 
bis zum Tode Karls VI. und 
Friedr. Wilhelms I, 
1648—1740. 


Grove, Gerh. L., Til Orlogs under de 
Ruyter Dagbogsoptegnelser af Hans 
Svendsen 1665-1667. Köbenh.: Grove. 
178 8. [1658 

Schilderungen, Zeitgenössische u. spätere, a. 
d. J. d. Zerstörung Frankenthals 1688/89. 
(Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’09, 
Nr. 11f.) [1659 


Dukmeyer, F., Korbs Diarium 
itineris in Moscoviam u. Quell., die es 
ergänzen. Beitrr. z. moskowit.-russ., 
österr.-kaiserl. u. brandenburg.-preuß. 
G. a. d. Zeit Peters d. Gr. Bd. I. 
(H. 70 v. Nr. 123.) Berl.: Ebering. 
462 S. 12 M. 1660 


[ 
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 16 Andreae; Hist. 
Jahrb. 31, 416f. Löffler. 


Zenetti, P., Bericht üb. d. Schlacht 
b. Höchstädt ( 1704) v. e. Mitkämpfer. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 21, 
78-102.) [1661 


* 56 


Sommerfeldt, G., Konflikt d. Frhrn. 
Jonas Kasimir zu Eulenburg m. d. 
prona Ständen v. Mai 1656, u. Eulen- 

urgs Berichte üb. d. Gesandtschafts- 
reise zum Zaren Alexei nach Riga. 
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14, 


1-139.) [1675 
Rößel, V., Vor 250 Jahren (s.’09, 3459). Forts. 
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 71-73; 85; 86; 
(117; 127.) [1676 
Klaje, H., Des Gr. Kurfürsten 
Stürme auf Greifswald 1659. (Pomm. 


Jahrbb. 10, 75-148.) [1677 

Schempp, v., Der Feldzug 1664 in Ungarn, 
s. "00. 3456. Rez.: Hist. Zt. 104, 365-68 
Pribram. [1678 


Lundqvist, K. G., Sveriges förbund 
med Kur-Sachsen r 1666. (Hist. 
Studier tillägnade H. Hjärne 353 bis 
382.) [1679 

Pribram, A. F., Franz v. Lisola u. 
d. Ausbau d. Tripleliga 1670 u. 1671. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 
444-500.) [1680 

Regelmeier, H., Polit. Beziehgn. d. 
Fürsten Nordwest-Dtlds. zu Frankr. 
u. d. nordisch. Seemächten 1674-1676. 
(H. 17 v. Nr. 867.) Hildesh.: Lax. 
xj, 152 S. 3 M. Vgl. ’09, 3463. [1681 


Heuser, E., Raubzug d. Franzosen 1689 in d. 
rechtsrhein. Pfalz u.d. badisch.Markgrafschaften 
(Mannheim. G.bll. 10, 155-61.) (1682 


Förster, F., Friedr. August II. „der 
Starke‘, Kurf. v. Sachsen u. König v. 


Polen, geschildert als Regent u. 
Mensch. Lpz.: Hartmann. 438 S. 
5 M. [1683 


Hora Siccama, J. H., De vrede v. 
Carlowitz en wat daaraan voorafging. 
(Bijdragen v. vaderl. gesch. 4. R., 8, 


43-185.) [1684 
Zur Geschichte d. Schlacht auf der Spilve. 
(Balt. Monatsschr. 68, 17-21.) (1685 


Campagne, Le, di guerra in Pie- 
monte, 1703-8, e l’assedio di Torino, 
1706 (s. ’09, 1610). Vol. VIII. u. IX. 


531; 561 S. [1686. 
Jordan, Zum ‚‚Schwedenschreck‘“ im J. 1706. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 461-79.) [1687 


Melville, L., The first George in 
Hanover and England. London: 


Pitman ’08. 268; 259 S. 24 M. [1688 . 


Chance, J. F., George I. and the 
Northern war, a study of British- 
Hanoverian policy in the north of 
Europe in the years 1709 to 1721. 
Lond.: Smith, Edler & Co. ’09. 


516 S. [1689 

Jungnitz, J., Gefangennehmg. d. Breslauer 
Bischofs Franz Ludwig, 17. Juli 1709. (Schles. 
G.bll. ’09, 60f.) [1890 


Bibliographie Nr. 1675—1774. 


SchAnaich, Frhr. v., Zur Schlacht b. Mal- 
plaquet 11. IX. 1709. (Milit.-Wochenbl. ’09, 
Nr. 115/116.) [1691 

Rehtmeyer, V., Das polit. Testa- 
ment Frdr. Wilhelms I. v. Preuß. v. 
J. 1722 im Verhältn. zu d. Erfahrgn 
sein. auswärt. Politik v. 1713-1722. 
Greifsw. Diss. 95 S. [1692 

Wahl, J. O., Norske regimenter i 
Holsten og Nordtyskland 1713-15. 
Bidrag til den store nord. Krigs hist. 
(Norsk Milit. Tidsskr. °08, Bd. 71, 
433-61.) [1693 


Peter, G. J., Zürichs Anteil am Bauern- 
krieg 1653 (s. ’09, 1617). TI. II. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 34, 1*-237*.) [1694 

siger, A., Erste Schlacht bei Villmergen 
14./24. Jan. 1656. (Anz. f. schweiz. G. ’09, 
464-72; 478-90.) l (1695 

Burckhardt, P., Oberstzunftmeister Christof 
Burckhardt, Basler Staatsmann d. 17. Jh. 
(Basler Zt. f. G. 9, 111-67.) [1696 

Mantel, A., Üb. d. Veranlassg. d. Zwölfer- 
od. 2. Vilmergerkrieges. Toggenburgerwirren 
1706-12. ( = Nr. 727.) Zür.: Leemann. 256 8. 
5 M. 50. (1697 

Schempp, A. v., Beziehgn. d. schwäb.Kreises 
u. Hrzgt. Württemberg zu d. Reichsfeste Kehl 
wăhr. d. 1. Hälfte d. 18. Jh. (Württb. Viertel- 


jhíte. 18, 295-334.) (1698 
Echtrac, P d’, La jeunesse du maréchal de 
Belle - Isle ee Paris 1908. XVI, 


214 8. (1690 
Kraus, Joh., Kriegsunruhen in Franken- 
thal unt. d. Regierg. v. Carl Ludwig. (Monats- 
schr. d. Frankenth. Alt.-Ver. ’09, Nr. 8.) [1700 
Schrohe, H., Edm. Bokoch E. Mainzer 
Kaufmann d. 17. Jh. (s. ’09, 1622). TI. III: 
Mainz. Progr. 8. 163-224. (1701 
Schmitz, A., Das Innere u. d. Umgebg. d. 


Liebfrauenkirche vor 200 Jahren. (Trier. 
Arch. 14, 74-89.) (1702 
Meyer, Kuno, Herford i. J. 1650. (Bep. a.: 


23. Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. 
Ravensberg zu A Bielef. 1908: Vel- 
hagen & Kl. 46 8 (1703. 

Beschorner, H., Über d. Wiederaufbau der 
meisten im 201. Kriege zerstört. Dörfer. Beitr. 
z. G. d. Wüstgn. in Did. (Stud. Lipsiense 
73-88.) (1704 

Wagner, R., Stud. z. G. d. Hrzgs.' Christian 
(Louis), 1658-92 (s. ’09, 1502). II. (Jahrbb. usw. 
d. Ver. f. mecklenb. G. 74, 1-70.) [1705 

Lewin L., Aus d. Nordisch. Kriege. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 10, 185-91.) [1706 

Zernecke, W., Jak. Hnr. Zernecke, Bürger- 
meister u. Chronist v. Thorn, 1672-1741. Biesen- 
burg Westpr.: Engel. xv, 186 8. 6 M. (In 500 
Exempli. gedr.) {1707 

Sommerfeldt, G., Aus E. v. Wallenrodts Amts- 
tätigkeit zu Osterode 1686-1702. (Oberländ. 
G.bll. 10, 52-60.) [1708 

Feuereisen, A. Russenfurcht in Livland u. 
Schweden vor Ausbruch d. groß. Nordischen 
Krieges. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. 
Ostseeprov. Rußl. ’08, 9-19.) (1709 


Innere Verhältnisse. 


Siemsen, A., Kur-Brandenburgs An- 
teil an d. Kaiserl. Wahl- Kapitulatio- 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


nen v. 1689-1742 (= Nr. 762). Wei- 
mar: Böhlau. xv, 126 S. 4 M. 60. 


Subskr.-Pr. 3 M. 80. [1710 
Br., R., Amtseinkünfte d. Sachsengrafen in 

d. 1. Hälfte d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 32, 122-24.) [1711 
Merx, Otto, Aus e. westfäl. Kleinstaate. 
Kulturbild d. 18. Jh. (Westfalen 1, 9-24.) [1712 
» K., Wie e. Steuerreform vor 200 J. 

in Preußen aussah. (Sonntagsbeil. d. National- 
ztg. ’09, Nr. 30.) [1713 
Meyer, Kuno, Beitrr. z. Verfassgs.- u. Ver- 
waltgs.-G. Herfords unter d. Kurt. Friedr. Wilh. 
u. Friedr. III. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. 
Ravensberg 23, 1-124.) Vgl. ’09, 3482. [1714 
Dierteld, G., Rat u. Gemeinde in Breslau vor 

d. preuß. Besitzergreifung. Bresl. Diss. 85/8.[1715 
Blecher, G., Zunitwesen in Ober-Rosbach. 
(Friedberg. Ob. 1, 99-116.) [1716 


Maire, 8., Die erst. Schweizerkolonisten in 
Litauen. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 418-58.) — 
Ders., Franz. Ackerbauer a. d. Pfalz u. d. 
Uckermark in Litauen.(Zt.d. Altert. Ges. Inster- 
burg 11, 1-28.) — De r8., Stand d. Schweizer 
Seidenkultur u. Seidenindustrie 1731. (Bil. f. 
Bern. G. usw. 5, 1-26.) (1717 

Grevel, W., Zur G. d. Gewehrfabrikation in 
Essen. (Beitrr. z. G. v. Essen 30, 197-204.) [1718 

Bölsche, L., Joh. Kunckel d. Glasmacher u. 
Alchymist d. Gr. Kurfürsten. (Alt-Berlin ‘09, 
163-69; 184-94.) — St. Kekule v. Stradonitz, Der 
Goldmacher König Friedrichs 1. 
(Dt. Revue 34, UL, 368-72.) 


Lerch, E., Der bernische K 
zienrat im 18. Jh. 


Staatswiss, : 

(Für Abonn. 
3 M. 40.) 80 S.: Berner Diss. [1720 
Gesetzgebg. 33, 12871. 


Weyhmann, A,, Herzogl. Lothring. 
Handelskompagnie, 1720-25. Beite 
z. G. d. Finanzwiss. u. d. Börsen- 
wesens im Zeitalter John Laws. 


(Jahrb. d Ges f.lothr. G.21, 1-27.) [1721 
achermayr, A., Die Pläne Christ. Jul. v. 
Schierendorffs üb. d. Einrichtg. d. Handels u. d. 
Anlage v. Handelsstraßen in Schlesien. (Zt. f. 
G. u. Kultur-@. Österr.-Schlesiens 3,1-11.) [1722 
R., Rechng. Op. e. Reise v. Mühl- 

hausen i. Th. nach Dresden 1653. (Dresdner 
G.bll. °09, 66-68.) [1723 
» H. Arme u. Exulanten nach d. 30 jähr. 
Kriege. (Braunschw. Magaz. ’09, 101f.) [1724 
H., Ausd. Statutenbuch d. jüdisch. 

Gemeinde v. 1664. (Friedberg. Ob. 1, 82-93.) 
— B. Potthoff, Zur G. d. Juden in Ravensberg 
« (Ravensb. Bu. ’09, Nr. 9.) 


Domarus, M., Schickaale e. Schnorrers. Beitr. 
z. G. d. Kurmainz. Kriminaljurisdiktion in d. 
15 hess. Dörfern im Einrich. (Mitt. d. Ver. f. 
nass. Altkde. 12, 103-13.) [1726 


Becker, P., Die Armee d. Gr. Kurfürsten, ihre 
hist. Entwicklig. u. ihre polit. Bedeutg. Meseritz. 
Progr. 1908/09. 64 8. 

Bardeleben, C. v., 3 Ranglisten d. Kgl. Preuß. 
Armee 1701, 1703 u. 1707. (Beihft. z. Milit.- 
Wochenbl. ’09, Hft. 11.) Berl.: Mittler. 8.395 
bis 444. 80 Pt. [1728 


*57 


Verspohl, Th., Heerwesen d Münster. 
Fürstbischofs Christoph Bernhard e 
Galen 1650-78. (H. 18 v. Nr. 867.) 
Hildesh.: Lax. 132 S. 3 M. (Kap. I: 
Organisation d. Heeres. Münst. Diss. 
08. 73 S.) [1729 


Dupras, E., Conflit relig. au 17. siècle entre 
Berne et Fribourg au sujet de la chapelle de 
Saint-Barthélemy- Brétigny district d’Echallens. 
(Zt. f. schweiz. Kirch-.G. 3, 175-97.) [1730 


Clauß, H., Österr. u. salzburg. Emigranten 
in d. Grafschaft Oettingen. Nördling.: Beck. 
84 S. 1 M. 20. [1732 

Schön, Th., Q.d. Pietismus, Separatismus u. 
Chillasmus in d. Reichsst. Reutlingen. (Bil. t. 
württb. Kirch.-G. N. F. 13, 63-81.) [1733 

Schian, M., Joh. Jak. Rambach als Prediger u. 
Predigttheoretiker. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 4, 
89-149.) [1734 

Schwencker, F., Über d. Wohlauer Fürsten- 
tumskonsistorium 1708-1742. (Zt.d. Ver. f. G. 
Schles. 43, 43-74.) [1735 


Beißwänger, G., Comeniana. Beitr. zu s. 
Briefwechsel. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. 30, 121-132.) — W. Bickerich, 
Lissaer Seher Stephan Melisch u. s. Verhältnis 
zu Comenius. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 24, 
249-313.) [1736 


Vollmer, F., Friedr. Wilh. I. u. d 


Volksschule. Götting.: Vandenhoeck 
& R. 200 S. 3 M. 60. ung, Gött. 
j 1737 


(Abhandlgn. z. Philos. u. ihr. G. 32.) Halle: 
Niemeyer. xj, 152 S. 4 M. 
Diss.) — Re 
baum. 
Peter, A., Zur G. d. Volksschulwesens im 


Nürnberg. Landgebiet 1737-38. (Beitrr. z 
bayer. Kirch.-G. 15, 275-83.) 11739 


Ruck, E., Leibniz’sche Staatsidee. 
A. d. Quell. dargest. Tüb.: Mohr. 


109 S. 3 M. [1740 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 Gierke. 
Daville, L., Leibniz historien. Essai 

sur l'activité et la methode hist. de 

Leibniz. (T h&se.) Paris: Alcan. XIJ, 

803 S. [1741 
Rez.: Rev. d'hist. mod. 13, 208-11 Morizet; 

Rev. hist. 103, 391-93 Baruzi. 

Hoeg, J., 2 Briefe 8. Pufendorfs an Joh. Fr. 

Gronov. (Hist. Vierteljschr. 12, 537-40.) [1742 
Hantzsch, V., Anteil d. dt. Jesuiten an d. 

wissenschaft]. Erforschg. Amerikas. (Stud. 

Lipsiense 270-85.) [1743 

» H., Joh. Friedr. Bachstrom. Ge- 
lehrtenleben a. d. 1. Hälfte d. 18.Jh. (Euphorion 

16, 28-58; 320-49.) (1744 


*58 


Vetter, F., Der junge Haller. Nach sein. 
Briefwechsel m. Johs. Geßner 1728-38. Bern: 
Francke. 104 S. 1 M. 80. (1745 


Köhler, A., Der kulturgeschichtl. 
Gehalt d. Simplicianischen Schriften. 
Beitr. z. Geistes-G. d. erst. Jahrzehnte 


d.17.Jh. (Stud.Lipsiense 225-69.) [1746 

Bertsche, Abraham a Santa Clara u. d. 
Wissenschaft. (Hist.-pol. DI, 144, 934-47.) [1747 

Deiter, H., Niederdt. Gedichte a. d. Han- 
növersch-Braunschweig. Landen v. 1684-1726. 
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 35, 
65-123.) [1748 

Lühr, G., Noch 3 Jesuitendramen a. Brauns- 
berg u. Rössel. (Mitt.d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 19, 214-24.) [1749 

Heyer, A., Joh. Christ. Günthers 
Leben auf Grund s. hs. Nachlasses. 
1., unverkürzte Ausg. s. Taschen- 
bücher m. ergänz. Einführg. u. An- 
merkgn. v. Adalb. Hoffmann. 


Lpz.: Dieterich. Xv, 273 S. 6 M. [1750 

Halm, H., Beitrr. z. Kenntn. Joh. Gottfr. 
Schnabels. (Euphorion Erg.hft. 8, 27-49.) [1751 

Belouin, @., De Gottsched à Lessing. 
Etude sur les commencements du 
théâtre moderne en Allemagne 1724 
bis 1760. Paris: Hachette. 0. 346 S. 


7 Fr. 50. [1752 
Rez.: Lit. Zbl. 10, Nr. 20 M. K. 
List, S., Friedr. v. Hagedorn u. d. antike 

Literatur. (Diss.) Lpz.: Fock. 100 S.2 M. [1753 
Kammerer, F., Zur G. d. Landschafts- 

gefühls im frühen 18. Jh. Berl.: Calvary. 265 3. 

6 M. Rez.: Arch. f. Kultur-G. 8, 110-12 

Liebe. (1754 


Hashagen, F., Joh. Seb. Bach als 
Sänger u. Musiker d. Evangeliums u. 
d. luth. Reformation. Wismar: 
Bertholdi. 163 S. 2 M. 60. [1755 


Bruck, R., Andreas Schlüter. 
Biogr. 55, 184-94.) 

Schnittger, D., Jürgen Ovens, e. Schlesw. 
Rembrandt-Schüler. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 38, 415-32.) [1757 

Redslob, E., J. C. Steinbacher, e. Münchener 
Goldschmied d. 18. Jh. (Mitt. a. d. Germ. 
Nationalmus. '08, 137-39; Taf. 12.) [1758 


(Dt. allgem. 
[1756 


Diehl, Amt), Berichte üb. d. Kirchweihfeiern 
in d. Obergrafschaft a. d. J. 1737-40. (Hess. 
BU. f. Volkskde. 8, 100-111.) [1759 

Schütte, O., 4 Liebesbriefee. Braunschweigerin 
v. J. 1642 u. 1643. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 19, 
423-26.) [1760 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740—1789. 


Lehndorft, E. A. H. v., 30 Jahre am 
Hofe Friedr. d. Gr. Von K. E. 
Schmidt - Lötzen (s. ’08, 3313 u. 
09, 3513). Nachtrr. I. Gotha: 
Perthes. 449 S. 10 M. [1761 


Bibliographie Nr. 1745—1801. 


Himmelreich, 
1759 u. 1797. 
70-72.) 


F., Kriegsdrangsale an d. Lahn 
(Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 2, 
[1762 

Hahne, O., Bericht d. Proviantschreibers 
Möhle üb. d. Schlacht b. Minden (1. Aug. 1759). 
(Braunschw. Magar, "00. 85-89.) (1763 
Mannlich, J. Ch. v., Ein dt. Maler u. 
Hofmann. Lebenserinnergn. 1741 bis 
1822. Nach d. franz. Orig.-Hs. hrgb. v. 
E. Stollreither. Berl.: Mittler & 8. 


sten, 568 S. 10 M. 50. [1764 
Rez.: Hist.-pol. Bll. 145, 190-201; Hist. 
Vierteljschr. 13, 148 f. Hub. Richter. 


Korrespondenz, Polit., Friedrichs 
d Gr. (s. ’08, 1474), XXXIII: 
1772/73. 688 S. 20 M. [1765 

Friedrichs d. Gr. Briefwechsel m. 
Voltaire. Hrgb. v. R. Koser u. 


1740-53. 


13 M. 

R ez.:Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 667-74 
v. Petersdorff; Zt. f. Kirch.-G. 31, 149f. Zechar- 
nack; Dt. Lit.-Ztg. 10, Nr. 20 Mangold. — 
Koser, Voltaires Besuche bei Frdr. d. Gr. 
(Unterhaltungsbeil. d. Tägl. Rundschau "OM. 
Nr. 130-32.) 

Luise Ulrike, d. schwed. Schwester 
Friedr. d. Gr. Ungedr. Briefe an 
Mitgl. d. preuß. Königshauses. Hrgb. 
v. F. Arnheim (s. ’09, 1682). II: 
1747-1758. xxxj, 519 S. 10 M. [1767 

Rez. I: v. Enel. hist. rev. 24, 577-80 Ward; 
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 663-65 v. 
Petersdorff; Lit.-Zbl. ’10, Nr. 6. 

Maria Theresia u. Kurfürstin Maria An- 
tonia v.Sachs., Briefwechsel1747-72, hreg. 
v. W. Lippert, s. ’09, 3519. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 559-61 Ziekursch; N. Arch. f. 
sächs. G. 30, 355-57 Große; Hist. Jahrb. 31, 
172f. Schröder; Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 25. 
Pribram. [1768 
Archives ou correspondance inéd. de 
lamaisond’Orange-Nassau (8.’09,1683). 
4. Serie, publ. p. Th. Bussemaker. 
II: Sept. 1749 bis Sept. 1751. (Affaires 
ötrang.) XLI, 671 8.6 F1. 75. [1769 

Karg-Bebenburg, Th. v., Akten- 
stück üb. d. Nymphenburg. Vertrag 


(Hist. Zt. 103, 302-21.) [1770 


Schüller, A., Saarbrücker Hofgedichte. (Trier. 
Chron. N. F. V.) (1771 
Volz, B., Satir. Bild auf d. Versailler Allianz 
v. 1756. (Hobenzoll.-Jahrb. 13, 289-91.) [1772 


Wiegand, W., Friedr. d. Gr. 2., 
durchges. u. verb. Aufl. (Mono- 
graph. z. Welt-G. 15.) Bielef.: Vel- 


hagen & K. 1718. 4M. [1773 

Bi uf, Friedr. d. Gr., s3. '09, 3525. Rez.: 
Hist. Zt. 103, 581f. Haß. [1774 

Schartow, W., Friedrichs d. Gr. Leibarzt Dr. 
Friedr. Ludw. Herm. Mutzel u. dessen Bruder 
Baron Wilh. Mutzel-Stosch. (Alt-Berlin ’09, 
Nr. 11.) (1775 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Kriege Friedrichs d. Gr., hrgb. v. Gr. 
Generalstabe. TI. 3 (D. 7j. Krieg): 
1756-63. Bd. VII. Olmütz u. Crefeld. 
Berl.: Mittler. 234 u. 40 S.; 10 Ktn.; 
Pläne u. Skizzen. 12 M. 50. [1776 

Sautai, M., Les débuts de la guerre 
de la succession d’Autriche. I.: L’en- 
tree en Baviere et en Haute-Autriche. 
(Publ. sous la direct. de la Sect. hist. 


de l'état-major de l’armee.) Paris: 
Chapelot. 421 S. 10 fr. Vgl. ’08, 
1491. [1777 


Rez. v.’07, 3550 (Sautai, Les préliminaires 
de la guerre de la succession d'Autriche); Rev. 


d'’hist. mod. 13, 212-16 Muret. 
Guerre, La, de la Succession d’Au- 

triche 1740-1748. Operations milit. 

en Bavière du traité de Nieder- 

Schönenfeld j 

(juill. 1743-1745; par le major Z***, 

Ct. M. Weil). Paris: Chapelot. 


1338. 2 Fr. 50. (Vgl.’09, 1687.) [1778 

Bataille, La, de Mollwitz d’apr. le 
marechal de Belle-Isle et le marquis 
réd. à 
l’Etat-Major de l’armée 35, 177 bis 


de Valory. (Rev. d’hist. 
209.) [1779 

Schier, O., Zernierung v. Brünn 
durch d. Preußen u. Sachsen 1742. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. 
&chlesiens 13, 297-354.) 

Zingeler, K. Th., Die Tätigkeit d. 
Grafen Ferdinand v. Hohenzoll.- Sig- 


maringen als Oberst-Landhofmeister 


u. erster Staatsminister d. Kurf. 
Klemens August v. Köln in d. Bei- 
legung d. österr. Erbfolgestreites u. 
d. Wahl Franz’ I. zum Kaiser. (Mitt. 
d Ver. f. G. usw. in Hohenzoll. 32, 
1—62.) [1781 
. Pichat, H., La Campagne du maré- 
chal de Saxe dans leg Flandres. 
De Fontenoy (mai 1745) à la prise de 
Bruxelles (févr. 1746), suivie d'une 
correspond. inéd. de Maurice de 
Saxe pend. cette campagne. (Publ. 
sous la direct. de la Sect. hist. de l Etat- 
Major de l'armée.) Paris: Chapelot 
xxjv, 462 S.; 10 Ktn. 15 Fr. Vgl. "090. 
1688. [1782 
- Peracca, L. F., La valle di Oulx e le 
guerro per la successione d’Austria 
(1740-50). La battaglia dell’ Assietta 
(1747). La pace. Torino: Massaro. 
120 S. 1 L. 50. [1783 

Haupt, Herm., Voltaire in Frank- 
furt 1753. Mit Benutzg. ungedr. Akten 
u. Briefe d. Dichters. (Aus: Zt. f, 


wà la paix de Füssen 


[1780 


*59 


franz. Sprache u. Lit.) Chemnitz u. 


Lpz.: W. Gronau. 1138, [1784 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 
6741. Droysen. 
alz, R., Kriegs- u. Friedensbilder a. d. 
Jahren 1754-1759. Nach d. Tagebuche d. Leut- 
nants Jak. Frdr. v. Lemcke 1738-1810. (Preuß. 
Jahrbb. 138, 19-43.) [1785 
Waddington, La guerre de sept ans, 8. ’09, 
3533. Rez. vn (1904): Mitt. d. Inst. f. ëst. G. 
31, 136-47 Ferd. Wagner; v. IV: Rev. d’hist. 
dipl. 13, 78-83 Muret. [1786 


Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff 
(s. °07, 3555). TI. IIu. III. Progr. 
Wohlau ’08 f. 40, 4238. [1787 


Eisentraut, G., Tapfere Hessen bei Roermond 
1758. (Zt.d. Ver. f. hess. G. 43, 111-28.) [1788 
Duvernoy, v., Vor 150 Jahren (s. "00. 3539). 
Forts. (Milit.-Wochenbl. '09, Nr. 92; 93; 96; 
97; 101-103.) [1789 
e, F., Schlacht b. Minden im Zu- 


wiesch 
sammenhang d. Ereignisse auf d. nordwestd. 
Kriegsschauplatze d. J. 1759. (Ravensberg. 
Bil. "op Nr. 101.) [1790 


wig, Th., Hessen u. Preußen 
im Frühjahr 1787. (Forschen. z. 
brandb. u. preuß. G. 22, 143-67.)[1791 


Schindler, J., Statist. u. geschicht]. Mitt. üb. 
Böhmen, insbes. Nordböhmen, a.d.2. Hälfte d. 
18. Jh. Aussig 1908: Selbstverl. 21 8. [1792 

Ingold, A. M. P., Un ami du roi de Prusse à 
St.-Marie-aux-Mines en 1758 (encore deux 
lettres inéd. de Schoepflin). (Ingold, Miscell. 
Alsat. 5, 59-63.) (1793 

Kurfürst Joh. Phil. v. Walderdorf (1756-68) 
u. s. Zeit. (Trier. Chron. N. F. 5, 17-32.) — 
Lager, Die ehemal. Domdechanei in Trier. 
(Ebd. 7-10.) 


G. v. Essen 30, 135-47.) [1795 

Unverzagt, K., Oberhessen u. 8. Nachbar- 
kebiete im 7j. Kriege. Unter besond. Berück- 
sicht.d. St. Alsfeld. (Mitt. d. G. u. Altver. d. St. 
Alsfeld 2, 153-75.) [1796 

Stotzingen, O. Frhr. v., Beitrr. z. Jugend-G. 
d. Herzogs Karl August v, Sachs.-Weimar. 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts '09, 311-71.) [1797 


Bär, M., Westpreußen unter Friedr. 
d. Gr. I. (Darstellung), II. ( Quellen). 
(83 u. 84 v. Nr. 209.) Lpz.: Hirzel, 
x, 6248. 15 M.; 7789. 18 M. [1798 

Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 81-85; 
u Zbl. ’10, Nr. 5 Skalweit. 


tephan, W., Ansprüche Preußens auf Hela 
im J. 1772. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8, 
60-62.) [1799 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmäler d. preuß. Staats- 
verwaltg.:Münzgeschicht].T!]. Bd. IT, s.’09, 1708. 
Rez.: Num. Zt. N. F. 2, 283-85 Ernst; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 22, 658-60 Wuttke. [1800 

Ziekursch, Ergebnis d. friderizian. Städte- 
verwaltg., s. ’09, 3554. Rez.: Hist. Jahrb. 31, 
204f. Knöpfler; Hist. Monatebll. f. d. Prov. 
Posen 10, 11-13 Hötzsch. — Ziekurs ch, 
Erwiderg. auf Hintzes Besprechung m. Schluß- 
wort v. Hintze: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
692-95. [1801 


+60 Bibliographie Nr. 1802—1867. 


Ziekursch, J., Zur Charakterist. d. 
schles. Steuerräte, 1742-1809. (Zt. 


d. Ver. f. G. Schles. 43, 131-82.) [1802 

Dorschel, G., Maria Theresias Staats- u. 
Lebensanschauung, 8. ’09, 1711. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. 37, 324-26 Ilwof; Zt. f. öst. 
Gymn. ’09, HI. 7 Zweybrück. [1803 

Rauch, M. v., Heilbronn in d. 2. Hälfte d. 
18. Jh. (Ber. d. Hist. Ver. Heilbr. 9, 32-73.)[1804 

Ehret, L., Vorrevolution in Gebweiler 1788/89, 
oder d. Widerstreit zweier Rechts- u. Welt- 
anschauungen. (Jahrb. f. G. usw. Ela.-Lothr. 
25, 54-30.) [1805 

Wesenberg, Vizekanzler Dav. Geo. Strube, 
s. ’08, 3358. (Tl. I: Gött. Diss. '07. 39 S.) 
Rez.: Hist. Zt. 104,159f. Landsberg; Dt. Lit.- 
Ztg. '10, Nr. 4 G. H. Müller. [1806 


Hatzig, O., Just. Möser als Staats- 
mannu.Publizist. (=Nr.868.) Hannov.: 
Hahn. xj, 2008. 5 M. 40. (57 S.: 
Heidelb. Diss. unt. d. Tit. „Bäuerl. 
Gesetzgebg. in Osnábr. 1764-83. J. 


Möser u. d. Osnabr. Bauer.) [1807 

Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’10, 
145-47 Mollenhauer; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 
172-74 E. Klein. 

Obst, A., Des Fischer-Ambts Buch unter d. 
Patronage d. wohlseel. Herrn Senatoris N. 
Hinsche, 1744-1760. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
12, 437-62.) KEE (1808 


Gürtler, A., Volkszählgn. Maria 
Theresias u. Josef II. 1753-90. Innsbr.: 
Wagner. xv, 152 8.; 2 Tab. 6 M. [1809 

Krebs, A., J. A. Schlettwein u. d. 
physiokratisch. Versuche in Baden. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 601-27.) [1810 

Hofmann, Frär. H., Das Arcanum d. 
Nymphenburg. Porzellanfabrik. (Ober- 
bayer. Archiv 54, 89-190; 8 Taf.) [1811 

Fechner, H., Die Wirkgn. d. preuß. 
Merkantilismus in Schlesien. (Viertel- 
jschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 7, 315-23.) 
Vgl. ’09, 1718. — Ders., Nochmals: 
Wirken. . . . (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
43, 304-7.) G. Croon, Erwiderg. 


(Ebd. 308-32.) | [1812 

Goldtriedrich, J., Grundzüge d. Entwicklg. d. 
dt. Buchhandels in d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Ge- 
schichtsmethodolog. Studie. (Stud. Lipsiense 
286-94.) (1813 

Dwot, F., Flußreguliergn. u. Wasserbauten 
1772-74. (Arch. f. öst. G. 97, 521-38.) Sep. 
Wien: Hölder. 55 Pf. (1814 

Beitrag z. Beurteilg. d. wirtschaftl. Ver- 
mögenslage Insterburgs im letzt. Drittel d. 
18. Jh. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterburg 11, 
85-99.) [1815 

Wutke, K., Gründg. d. landschaftl. Pensions- 
fonds f. arme adlige Witwen u. Waisen durch 
Friedr. d. Gr. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 
183-216.) j [1816 


Neugebauer, H., Kriminelle Behandig. v. 
Häresie 1751. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 6, 276 f.) [1817 

Rosenfeld, E., Unveröffentl. Aktenmaterial 
zur Strafverbrenunung d. Höpner in Berlin, 1786. 
(Alt-Berlin ’09, Nr. 8.) [1818 


Paldus, Das 1. Feldmanöver Kaiser JosephslIT. 
in Böhmen 1766. (Streffleurs milit. Zt. ’09, II, 
1311-34.) [1819 

Hoftmann, Friedr. d. Gr. u. d. Artillerie s. 
Feldheeres. (Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 104.) — 
v.Janson, Wie Friedr. d. Gr. d. Hazardspiel zu 
steuern suchte. (Ebd. Nr. 86.) — Chr. Freder- 
king, Entlassungsschein e. Soldaten am Ende d. 
7j. Krieges. (Ravensberg. DU. ’09, Nr 7.) [1820 


Chotkowski, v., Maria Theresias Korrespon- 
denz m. Klemens XIV. u. Pius VI. (Hist. pol. 
Bil. 145, 31-48; 81-99.) [1321 

Hittmair, R., Der Josephinische Kloster- 
sturm im Land ob der Enns, s. "08, 3365. Rez.: 
Zt. 1. Kirch.-G. 30, 151f. Zscharnack; Hist. Zt. 
103, 600-5 Uhlirz; Hist. Vierteljschr. 13, 107 
Hashagen. ® e [1822 

Vavek, F., O nekterych reformách církve 
katol. v. zemích korung ceské za císare Josefa II. 
(Üb. einige Reformen d. kath. Kirche in d. 
Ländernd.böhm.Krone zur ZeitKais. JosephslI.) 
Progr. Aderkosteletz "09. (1823 

Haug, F., Aufhebg. d. Jesuitenordens in d. 
Pfalz u. ihre Folgen. (Mannheim. G. bll. ’0P. 
171-80.) ae [1824 


Frensdorfi, F., Bericht [d. dänisch. Studenten 
J. G. Bärens) üb. Göttingen Stadt u. Univ.a.d. 
J.1754. (Jahrb.d. G.-Ver. f. Götting. u.Umgeb. 
1, 43-117.) — Edw. Schröder, Mitt. a. alt. 
Götting. Stammpbüchern. (Ebd. 125-38.) [1825 

Renaud, Th., 12 Briefe v. 1753-1787 a. d. 
Nachi. d. Pfarrers Phil. Hnr. Patrick in Romans- 
weiler. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 25, 81-94.) 
Nachtr. zu "09. 1730. [1826 

Günther, L., Der „Kanzler Koch“. Beitr. z. 
G. d. Gießen. Juristenfakultät. (Mitt. d. Ober- 
hess. G.-Ver. N. F. 16, 23-85.) [1827 

Jugler, J. H., Leipzig u. s. Univ. im 18. Jh. 
Aufzeichnungen d. Leipz. Studenten J. a. d. J. 
1779, hrsgb. v.Zarncke. 2. (Tit.-) Ausg. 
(v.: Leipz. u. s. Univ. vor 100 Jahr.). Leipz.: 
Breitkopf & H. xij, 1308. 1M. [1828 


Günther, Fel, Wissenechaft v. Menschen s. 
°09, 1739). Rez.: Hist. Zt. 103, 122-27 Troeltsch. 
Vgl.:F.Günther ‚Troeltsch-Heidelberg u. d. 
Lamprechtsche Richtg.; e. Entgegng. Lpz.: 
Seele & Co. 238. 50 Pf. Vgl.auch: Lamp- 
recht (Lit. Zbl. '09, Nr. 45 u. Dt. Lit.-Ztg. 
’09, Nr. 48). [1829 

Freude, F., Die Kaiserl. Franciscische Akad. 
d. fr. Künste u. Wiss. in Augsburg. (Zt.d. Hist. 
Ver. f. Schwab. u. Neub. 34, 1-132.) Sep. 
Augsb.: Schlosser. 3 M. [1830 

Dürr, Errichtg. d. Akad. d. Wiss. u. Künste 
durch d. Grafen Tourouvres in Heilbronn 1777 
u. 1778, nach d. Akten d. Heilbronner Arch. 
(Ber. d. Hist. Ver. Heilbr. ®, 74-107.) [1831 


Rörig, F., Zwei Skizzen aus d. 
geistig. Leben v. Metz unt. d. „anc. 
regime“. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
u. Altertskde 20, 283-301.) [1832 

Frensdorft, F., Eine Musterung dt. 
Historiker a. d. J. 1776. (Nachrr. d. 
Götting. Ges. d. Wiss. ’09, 351 bis 
372.) [1833 

Henking, K., Joh. v. Müller 1752 
bis 1809. I. 1852-80. Stuttg.: Cotta. 


252 S.; 6 Taf. 5M. [1834 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 2 Oechsli; Hist. 
Zt. 104, 370-75 Fueter; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 
174-76 E. Klein. 


EI 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Biesten, W., Canonicus Biesten. (Beitrr. z. 
G. v. Essen 30, 211-18.) [1835 
K., Hnr. Lindenborn, d. Köln. 

Diogener, s. "09. 1744. Rez.: Westdt. Zt. 28, 
248-57 Hashagen. [1836 
d. Gr. Korrespondenz mit Ärzten, 

hrsg. v. Mamloc k, s. ’08, 1551. Rez.: Hist. 
Zt. 101, 132f. Volz; Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 21, 2831. Wiegand; Hist. Vierteljschr. 12, 
149f. O. Weber. [1837 


Baum, E., Phil. Hafners „Reisende Komö- 
dianten“ u. d. Wiener Gottschedianer. (Eupho- 
rion Erg.hft. 8, 49-75.) [1838 

Hering, R., Hnr. Wilh. v. Gerstenberg u. sein 
Freundeskreis. (Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifta ’09, 
372-407.) [1839 
A. G., Selbstbiogr. u. Verzeichnis 8. 
Schrr. nebst Heynes Lobrede auf Kästner, 
hragb. v. Bud. Eckart. Hannov.: 
40S. 1M 


[1840 
Morris, M., Goethe-Literatur. (Euphorion 16, 


518-54.) [1841 

Goethe-Jahrbuch (s. 08, 3386). 
XXX u. XXXI. à 10M. [1842 

Goethe’s Briefe (s. ’09, 3584). XLIV: 
März-Sept. 1828. x1j, 498 S. 7 M. 40. 
XLVII: April-Okt. 1830. XIIj, 448 S. 
6 M. 80. XLVIII: Nov. 1830 bis 


Juni 1831. ZU, 376 S. 5 M. en [1843 
H. G. Gräf, Neue Goethe-Briefe. Bd. 45. 
(Grenzboten '09, II, 534-40; 580-89.) 


Goethe u. s. Freunde im Brief- 
wechsel. Hrgeg. u. eingel. v. R. M. 
Meyer. I. Berl.: Bondi. 581 S. 
6 M. [1844 


Gambs, K. 
(1759-83). M. e. 
v. Sesenheim. Von Joh. Froitzheim. 


Straßb.: Singer. 
E. Mar Sté 
(Jahrb. f. G. usw. 


(Aus: Univ. of Cali- 
fornia publ. in mod. philology.) Lpz.: 
Harrassowitz. 67 S. 2 M. 25. [1847 

Röhl, H., Die ältere Romantik u 
d. Kunst d. jungen Goethe. (Forschgn. 
z. neuer. Lit.-G. 36.) Berl.: Duncker. 


Xj, 164 S. 4 M. 80. [1848 

Wolff, E., Mignon. Beitr. z. G. 
Wilh. Meisters. Münch.: Beck. 
ix, 328 8.; 2 Bildn. 6 M. [1849 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 16 Petersen. 


Müller, Gust. Adolf, Goethe-Erinnerngn. in 
Emmendingen. Neues u. Altes in kurz. Zu- 
8ammenfassg. Lpz.: Volger. xv, 112 8.; 12 Ab- 
bild.; 1 Urk. in Fksm. 3M. [1850 


Uhle, P., Schiller im Urteil Goethes. 
Zeugnisse Goethes in Wort u. Schrift, 
ges. u ‚ergänzt durch d. Zeugnisse Mit- 
lebender. Lpz.: Teubner 154 8 
2 M. 40. [1851 


*61 


Harnack, O., Schiller. 3. Aufl. 
Berl.: Hofmann. 4598, 7M. [1852 

Berger, K., Schiller, s. ’09, 1759. (Bd. I 
ersch. in 5., durchges. Aufl. 633 8. 5 M.). 
Rez. v. IT: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 40 O. Harnack; 
Dt. Rundschau '09, Nov., 200-206. [1853 

Ziegler, Th., Schiller. 2. Aufl. (Aus Natur u. 
Geisteswelt Nr. 74.) Lpz.: Teubner. 117 8. 
1 M. 


[1854 
Schillerbuch, Marbacher (s. 08, 
3392). Bd. III; hrgb. v. O. Günther. 
(Veröffentl. d. schwäb. Schillerver, 
III.) 442 S. 7 M. 50. [1855 
Friedrich, P., Schiller u. d. Neuidealismus. 
Lpz.: Xenien-Verl. 207 8, 3 M. 50. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 49 Matthias. [1856 
Maier, Gottfr., Neues zur Schillergenealogie. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 282-94.) [1857 
Steig, R., Vict. v. Schauroth e. Jugendfreund 
Schillers. (Euphorion Erg.hft. 8, 82-103.) — 
Läw. Keller, Schiller u. Albr. Frdr. Lempp. 
Monatshefte d.Comen.-Ges.N. F.1,214-20.)[1858 
Walter, F., Beziehgn. Schillers zu d. Mann- 
heimer Kupferstecher Hnr, Sintzenich. (Mannh. 
G. bil. 10, 219-224) — Der 8., Operettendichtg. 
Schillers? (Ebd, 224-35.) — Ders., Auf- 
führungsrecht u. Nachdruck zur Zeit Schillers. 
(Ebd. 235-45.) [1859 
Klob, K. M., Schubart. Dt. Dich- 
ter- u. Kulturbild. Ulm: Kerler ’08. 
4238. 4M. [1860 
A. Wohlwill, Zur Schubart-Biographie. 
(Euphorion 16, 349-60.) 

Kasch, F., Leop. F. G. v. Goeckingk. 
(Beitrr. z. dt. Lit.-wiss. 5.) Marb.: 
Elwert. 139 S. 3 M. 20. [1861 

Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 3 Suchier. 

Eybisch, H., Anton Reiser. Unter- 
suchgn. z. Lebens-G. v. K. Ph. Moritz 
u. zur Kritik s. Autobiogr. (Probe- 
fahrten 14.) Lpz.: Voigtländer. 
338 S. 9M. [1862 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 18 Sexau. 


Kliopfleisch-Klandius, d., Franz. Schuch. 
(Allg. dt. Biogr. 54, 234-38.) [1863 
Mentzel, E., Zur erst. Aufführg. v. „Kabale 
u. Liebe“ in Frankf. a. M. 13. Apr. 1784. 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts ’09, 296-310.) (1864 


Hinrichs, W. Th., C. H. Langhans, 
e. schles. Baumeister 1733-1808. (H. 
116 v. Nr. 775.) Straßb.: Heitz. 
88 S.; 32 Taf. 8 M [1865 


4, 222-26. [1866 

Kammerer, F., Die Reise auf d. Gebürge, 

1761. (Zt.d. Harz-Ver. 41, 260-80.) [1867 
ee 


*62 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789—1815. 


Cabiers de doléances des communautés en 
1789. I. Publ. p. N. Dorveaux et L. 
Lesprand,s.’09, 3615. Rez.: Hist. Jahrb. 
30, 918-20 Kirch; Hist. Zt. 104, 169-72 Müse- 
beck; Hist. Vierteljschr. 12, 593f. Wahl; 
Biblioth. de PEcole des chartes 70, 560f. 
Weivert; Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 16 Rörig. [1868 

Ingold, A. M. P., Un doc. inéd. sur V’hist. 
de la révolut. en Alsace: St.-Marie-aux Mines. 
(Ingold, Miscell. Alsat. 5, 25-30.) [1868 

ufzeichnungen e. Heßheimer Bürgers. 
(Monatsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. '09 
Nr. 4f.) [1869 


Eisenhart, F. v., Denkwürdigkeiten 


1769-1839. Hrsb. v. E. Salzer. 
Berl.: Mittler u. S. vm, 296 S. 
5 M. 50. [1870 


Gulat-Wellenburg, M. v., Franzosen in Offen- 
burg Juni 1796. (Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 706-10.) 
Journal d. ritterschaftl. Consulenten Chr. Fr. 
Sa hler. — Frhr. v. Hertling, Zum Feldzug d. 
J. 1796 in Schwaben. (Hist.-pol. BIL 144, 
294-309; 358-69.) Tagebuch. [1871 


Sardagna, F., Operazioni militari 
nel Trentino 1796-97. Modena: Soc. 


tipogr. Modenese ’08. [1872 
Rez.: Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 7, 65-67 
Neugebauer. 
Hoche, Mémoire sur l'état de l'armée en 
l'an V. (Rev. d’hist. réd. à l'Etat-major de 
l’armće 36, 489-97.) 11873 


Grupe, Ed., [Akten:] Zur G. d. 


Krieges in Helvetien 1798. Progr. 
Buchsweiler ’09. 108. [1874 


Diesbach, M. de, La contre-rövo- 
lution dans le canton de Fribourg en 
1802. Documents. (Archives de la 
Soc. d’hist. du canton de Fribourg 8, 
381-420.) [1875 

Schulge, Fr., Die Franzosenzeit in dt. Landen, 
1806-15, 3. "00. 3622. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 45 Luckwaldt; Hist. Vierteljschr. 12, 470f. 
Adf. Herrmann. [1876 

Schwerin, Gräfin S., geb. v. Dönhoff, Vor 
100 Jahren. Erinnergn. Hrgb. v. A.v.Rom- 
berg. 2. (Volks-]Ausgabe. Berl.: Stargardt. 
6498. 6 M. Vgl. "Ou, 3624. [1877 


Correspondance inéd. de Napoleon 
aux Archivesde la guerre (s. ’09, 3620). 
Forts. (Revue d’hist. red. à l’ Etat- 
Major de l’armée. T. 35 bis 38.) [1878 

Baumann, M., Theod. v. Schön, 8. G.- 
schreibg. u. s. Glaubwürdigkeit. Berl.: 


Mittler & S. 196 S. 3 M. 75. [1879 

Bergér, Aus Briefen d. Prinzessin Marianne 
v. Preußen, geb. Prinzessin v. Hessen-Homburg, 
u. d. Königin Luise. Noch nicbt veröffentl. 
Briefe v. 1804-10. (Hessenland ’09, Nr. 23.){1880 


Feldzugserinnerungen a. d. Kriegs- 
jahre 1809, bearb. v. Fr. M. Kirch- 
eisen. (Biblioth. wertvoller Memoiren 
X.) Hamb.: Gutenberg-Verl. 387 S. 
6 M. [1881 


Bibliographie Nr. 1868—1923. 


Daney, Jos., Der Tiroler Volks- 
aufstand d. J. 1809. Erinnergn. Bearb. 
v. Jos. Steiner. (Bibl. wertvoller 
Memoiren. XI.) Ebd. 400 S. 6 M. [1882 

Fr. Otto, Schrr. z. Tirol. Volksaufstand. 
(Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 13.) 

„Aus vergilbten Blättern“. Zeitgenöss. 
Beitrr. z. G. v. anno Neun. Akten zu Tirols. 


Jahrhundertfeier. Nach Originalaufschreibgn. 
hrgb. v. H. Wörndle. Innsbr.: Wagner. 
114 S. 3 M. [1883. 


Zech, K. v. u. F. v. Probeck, G. d. 
bad. Truppen 1809 im Feldzug d. 
franz. Hauptarmee geg. Österr. Hrgb. 
v. R. v. Freydorf. Heidelb.: Winter. 
xj, 289 S. `10 M. [1884 

Publikationen v. noch nicht in Druck ge- 
legten alten Orig.-Hss. v. u. üb. Andr. Hofer 
u. 8. Zeitgenossen. Nr. 1. A. Ilmer, Scitze 
üb. d. Getangennähmung A. Hofer, Sandwirths 
in Passeier. Veröffentl. v. F. Steiner- 
Hauenstein. Untermais: Schaade. 15 8. 
60 Pf. (1885 

Jeep, W., Ein pseudon. Schreiben d. Herzogs 
Friedr. Wilh. (31. XII. 1811.) (Braunschw. 
Magaz. '09, 42 f.) [1886 


Elsner v. Gronow, K., Briefe a. d. 
Kriegsj. 1812-15. (Jahrbb. usw. d. Ver. 
f. mecklenb. G. 74, 71-114.) [1887 

Löwenstern, E. v., Mit Graf Pahlens 
Reiterei geg. Napoleon. Denkwürdig- 
keiten d. russ. Generals L. Hreb. v. 
G. Wrangell. Berl.: Mittler & S. 
xx, 3388. 6 M. [1888 

Berthier, Registre d’ordres du maré- 
chal Berthier pend. la campagne de 
1813. I.: Du 29 mars au 31 juillet. 
Paris: Chapelot. 313 8. [1889 


Litzmann, K., Aus d. schriftl. Nachlaß e. 
Kolberger Veteranen. Freiwilliger Jäger bei d. 


Totenkopfhusaren. 17 Jahre Leutnant im 
Blücherhusaren-Rgt. Berl.: Eisenschmidt. 
217 S. 3 M. [1890 


Huftschmid, O., Der Dichter Graf v. Platen 
in Mannheim. (Mannh. G.bll. 10, 51-61.) [1891 


Beck, P., Fluglied auf Erzhrzg. Karls Siege 
1796. (Schwäb. Arch. 27, 111f.) [1892 
Bitterauf, Th., Verfasser d. Schrift „Dtld. in 
s. tiefen Erniedrigung‘. (Börsenbl. f. d. dt. 
Buchhandel ’09, Nr. 184, 0188.) [1893 


Lyrik, Polit., d. Kriegsj. 1809. Hrgb. 
v. R.T. Arnold u. K. Wagner. (Schrr. 
d.Lit.Ver. in Wien X].) Wien: Fromme. 
xxx, 4828. 17M. [1894 

Dreyhaus, H., Preuß. Correspondent 
v. 1813/14 u. d. Anteil sein. Gründer 
Niebuhr u. Schleiermacher. (Aus: 
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 
375-446.) Marburg. Diss. 76 S. [1895 

Ulmann, H., L. G. Kosegarten, u. E. M. 
Arndt als literar.-polit. Gegenfüßler i. J. 1813. 
(Pomm. Jahrbb. 10, 1-23.) [1896 


Meisinger, O., Ein badisches Kriegslied a. d. 
J. 1815. (Alemannia N. F. 1, 148-50.) [1897 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815. 


Hann, F. G., Entstehg. d. Kriege zw. Frank- 
reich u. Österr. 1792-1809. (Carinthia I. Jg. 99, 
35-57.) — Aufrufd. Landesadministration v. 
1797. (Ebd. 57-62.) — M. Wu tte, Erster 
Einfall d. Franzosen in Kärnten 1797 (Ebd. 
62-67.) — Der 8., Peter II. Graf v. Goeß u. e 
Beziehgn. zu Kärnten 1795-1806. (Ebd. 68-102.) 
— F. Strobl v. Ravelsberg, Kärnt. 
Landwehr. (Ebd. 102-12.) — 3 Flug- 
schriften: 1. Argumentum ad hominem. 
Von Fr. Jos. Graf Enzenberg. 2. Landwehrslied 
d. Kärntner. 3. Anrede d. Fürstbischofs v. Gurk 
an d. Kärtner Landwehr. (Ebd. 113-19.) — 
A.Veltze, Malborghet, Tarvis, Predil. (Ebd. 
119-46.) — H. Salla gar, Kämpfe um 
Sachsenburg, am Plöckenpasse, im Drautale u. 
bei Klagenfurt 1809. (Ebd. 146-76.) — M. 
Wutte, Joh. Frenner, e. vierzehnjähr. Vater- 
landsverteidiger, u. d. Belagerg. d. Feste. 
Sachsenburg durch d. Kärtner Landesaufgebot 
1309. (Ebd. 177-81.) — Besitzergr ei- 
fung v. Villacher Kreise durch N apoleon. 
(Ebd. 182.) — K. Sommeregger, Ge- 


körper. [1398 
Rose, J. H., Pitt and the Compaign of 1793 
in Flanders. (Engl. hist. rev. 24, 744-49.) [1809 


Hennequin, L., La campagne de 
1794 entre Rhin et Moselle. Paris: 
Chapelot. 632 S.; 7 Ktn. 20 Fr. [1900 


(Publ. de la Sect. hist. de V’Etat-Major de 
l’armée.) 


Bourdeau, 8. Pichegru a-t-il trahi 
Mannheim? (sept. 1795). Paris: 
Chapelot 68 8. Kte. — Ders., Le 
rôle de Pichegru A Mannheim, sept. 
1795. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major 


de l’armée 34, 369-93. 35, 1-38.) [1901 
Schulze, F., Beurteilg. Frdr. Wilh. III. in d. 
G.schreibg. d. 19. Jh. (Stud. Lips. 339-43.) [1901a 


Pingaud, L., Jean de Bry 1760-1835. 
Le Congrès de Rastatt. Paris: Plon. 
401 S. p [1902 

Azan, P., La campagne de 1800 en 
Allemagne. II.: du Rhin à Ulm. 
Paris: Chapelot. 395 S. 15 Fr. [1903 

Picard, E., Hohenlinden. (Publ. 
de la section hist. de l’Etat-Major 
de l’armée.) Limoges et Paris: Lavau. 
zelle. xjx, 412 S.; 12 Ktn. 12 Fr. 
Vgl. ’09, 3647. [1904 

Rez.: Rev. hist. 103 396-98 Dreyfus. 

E E., Le passage de (fon 9. déc. 
1800. (Rev. d’hist. red. à l'Etat- 
Major de l’armée 35, 39-56.) [1905 
Wilh., Karl e Dalbergs relig. Ent- 
(3. Vereinsschr. d. Görres- Ges. SE 

Ballauff, M., Des Königs dt. Legion 
bis z. Schlacht bei Talavera, 28. VII. 
1809. Hannor.: Feesche. 175 8. 
1 M. 50. [1907 


*63 


Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 
420 f. Thimme. 

Hertel, Die engl.-deutsche Legion. Progr. 
Hamm. ’09. 4°. 28 S. — Rez.: v. "og (Schwert- 
feger): Engl. hist. rev. 23, 382-85 Atkinson; 
Lit. Zbl. ‘08, Nr. 20. [1908 

Brühl, Graf V.» Napoleon 1805 in 
Süddtld. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. in 


Hohenzoll. 32, 63-95.) [1909 
Windelband, Anfall d. Breisgaus an Baden, 
8. '08, 3441. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. NP 23, 
580 f. Obser; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 187fť. 
Martens; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 23 Albert. — 
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Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 22 Frdr. Schulze; Dt. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 36 Kraemer; Hist. Zt. 103, 
mann. 


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+64 


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velsberg, F., Landwehr anno neun. 
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à 1 M. 80. [1926 
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insbes. Tirols 1809. M. Anh.: Aus 


Dtlds. trübsten Tagen. (Aus: Quellen 
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3 M. [1927 

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Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31, 148f. Criste; Forsch. 
usw. z. G. Tirols 6, 290-92 Klaar; Zt. d. Ferdi. 
nandeums 3. F., 53, 264ff. Bitterauf; Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 566-68 Wopfner; 
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 
234-37 Keim. — Hirn, Zu Hormayrs Tätig- 
keit in Tirol 1809. (Hist. Jahrb. 30, 537-70.) — 
Jos. Weiß, Deportierg. d. Grafen Khuen. 
(Hist. Jahrb. 30, 571-83.) [1928 

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G. 18, 1-28.) [1932 

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19. April 1809. (Ebd. 191-206.) [1933 

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(Ebd. 420-70.) [1936 

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b. Dt.-Wagram 5. u. 6. VII. 1809. 
Wien: Fromme 96 S.; Taf. 2 M. [1937 

Otto, Emanuel, Ereignisse d. Kriegsjahres 
1809 m. Bezug auf d. landesfürstl. St. Fürsten- 
feld. (Zt. d. Hist. Ver. t. Steiermark 7, 3—23.) — 
K. Hafner, J.F. Graf v. Saurau. Mitt. zu 
s. Biographie u. zur G. d. Krieges 1809. (Ebd. 
24—94.) — J. H. Joherl, Franzosen vor 
Graz 1809. (Ebd. 95—114.) — A. Gubo, 
Cillium 1809. (Ebd. 115—18.) — J. Wall- 
ner, Aufzeichnungen d. städt. Kanoniers 
Anton Sigl üb. d. Grazer Schloßbergbelagerung. 
1809. (Ebd. 119—60.) — J. Schmut, 
Mürzzuschlag. Ausd. J. 1809. (Ebd. 1681—90.) — 
D e rs., Scharmützel bei Kindberg 4. Juli 100: 
(Ebd. 191—93.) — V. Thiel, Beziehen. d 
Grafen Saurau zur Grazer Landesstelle 1209. 
(Ebd. 194—202.) (1938 

Jeßen, Zug d. Generalmajors v. Ewald m. e, 
dänisch. Korps durch d. Amt Trittau geg. Schill 
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Hahn, R., Heinr. v. Wedel d. „Zwölfte‘“. 
(Mitt. d. G. u. Altert.-Ver. t. d. St. u. d. Fürsten- 
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(Braunsrhw. Magaz. ’09, 61-66.) [1941 

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schwarze Korps d. Herzogs Friedrich Wilhelm 
v. Braunschw. — Oels 29. Juli 1809. Progr. 
Rathenow. 4°. 8. [1942 

Wohlwill, A., Karl v. Villers u. d. Hanse» 
städte, insbes. währ. d. Hamburg. Konferenzen 
Vë Herbst 1809. (Hans. Bb Jg. 36, Bd. 15, 
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Hartwich, Jul. v., 1812. Feldzug in 
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Fave, Campagne de 1814 (s. ’09, 
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27. janv. au 6. févr. 1814. III. Les 
Opérations milit. dans la Brie cham- 
penoise (du 8 au 16 févr. 1814), Cham- 
paubert, Montmirail, Château-Thierry, 
Vauchamps. x, 116; 958. [1946 

Foch, E., La bataille de Laon, 
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Perrin ’08. 497 S. 7 Fr. 50. [1948 


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Weil, H., Joach. Murat, roi de 
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mai 1814-mai 1815 (s. ’09, 1838). 


II u. III 684; 620 S. [1949 

Rez. v. I u. II: Arch. stor. it. Ser. 5, 44, 

444—51 Lemmi. [1949 
H., Frhr. 


Egloffstei v. Maria 
Ludovica v. Österr. u. Maria Paulowna 
Lpz.: Insel-Verl. X, 60 S.; 4 Tat. 
3 M. 


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Poten, L. v., Halkett u. Cambronne. (Milit.- 
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Kiaar, K., Das Kanonendepot im Inn b. 
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g. G. Tirols usw, 5, SE [1955 

Waldentels, W. Frhr. Y., Einquartierungen u. 
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Hr. 1, 128-38.) [1956 

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Scheer 1796. (Schwäb. Arch.26, 173 ff.) [1957 
- Obser, K., Aug. Danican am Oberrhein. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 24, 710-14.) 

Renaud, 
Simons v. Straßburg. (Zt. f. 
F. 24, 472-78.) Vgl. '09, 1853. 

Merker, Beziehgn. d. Frhr. v. Stein zu Tn 
. (Mitt. 
76-79.) — C. Spiel- 
(Ebd. 122-24.) [1960 


La domination franç. 
fin du 18. et au 


commenc. du 19. siècle (s. '09, 1856). 


III: Le Directoire. 434 S. 3 Fr. 
50. [1961 
Naber, J. W, A., Overheerschi 


en vrijwording. Geschied. v. Nederl. 
' tijdens de inlijving bij Frankrijk 
Juli - Haarlem: 


1813 (Klass. Letterk. 
Zutphen: Thieme. X, 


08. [1962 
Linke, Frdr. Th. e Merckel im Dienste fürs 
Vaterland. I: Bis Sept.1810, s. '08, 1677. Rez.: 
Dt. Lit. Zt. ‘09, Nr. 8 Thimme. [1963 
Meyer, Geo., Die Franzosen im Kloster 
Ilfeld nach d. Schlacht b. Jena. Progr. llfeld. 
4°. 28 8, [1964 
. Lüdecke, O., Beisetzg. Herzog Ferdinands. 
(Braunschw, Magaz. ’09, 97-99.) [1965 
Hille, G., Vom Grafen Woldem. Frar. v, 
Schmettow. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 39, 
e [1966 
tenzel, H., Gneisenau u. d. Unruhen im 
Kreise Hirschberg 1798. (Schles. G. bil. ’ ; 
49-60.) — 0 Linke, Königin Luise in Fürsten- 
stein. (Ebd. ’08, 30-33.) 2 ` [1967 


Histor. Vierteljahrschrift, 1910. 3. Bibliogra 


1789—1815. *65 


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rendärs Herzog üb. d. Regierg. 
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bergang d. rechtsrhein. - speyer. 
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Oberrh. N. F. 24, 519-25.) [1969 

Colenbrander, H. T., Ontstaan der 
grondwet. Bronnenverzameling (s. 09, 
1864). Deel II.: 1815. (Rijks 
geschiedkund. Publicatiën. K1. Ser. 7.) 
cxx1j, 602 S. [1970 


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3485. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 461-64 
Recht 23, 601t. 
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Vierteljschr. 13, 125 O. Mayer; Hist. Jahrb, 31, 
4071. Turba. — G. Küntzel, Üb. d. Ver. 
hältn. Steins z. franz. Revol. (Jahrb. f. Gesetz- 
gebg. 34, 69-90.) [1971 

Andreas, W., Frdr. Brauer u. d. 
Entstehg. d. 1. badisch. Organisations- 
ediktes v. 4. Febr. 1803. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 24, 628-72.) [1972 

Essers, K., Zur G. d. Kurköln. 
Landtage im Zeitalter d. franz. 
Revolut., 1790-97 Nr. 732). 


Gotha: Perthes. XVII), 1648S. 4M. [1973 

Bastgen - Wittlich, Municipal-Verwaltg. d. 
Kantons Witlich. Verbal-Prozeß des am 
16. Germinal (1798) gehalt. Einsetzungsfestes 
d. Municipalverwaltg. d. Kantons Witlich, zu 
Wittlich. (Trier. Chron. 6, 13-16.) [1974 


— 
— 


Riedner, J., Bedeutg. d. städt. Selbstver- 
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793-806; 851-56; 869-76.) [1975 

K., Geschicht]. Entwicklig. d. 
bayer. Cemeindeverfg. v, Ende d. 18. Jh. bis 
Zz. J. 1818, Erlang. Diss. 46 8. [1976 

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19. XI. 1808 in Potsdam. Nach amtl. Quell. 
bearb. (V, 1 u. Nr. 903.) Potsd.: Jaeckel. 63 8.; 
8 Taf. 1 M. 50. [1977 

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Wendt. 848. 2 M. 


am Ende d. 18. Jh. unt. bes. Berücks. d. stădt. 
Wacht- 

4°, 268 [1980 
v.J. 


{1981 


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1805. (Balt. Monatsschr. 66, 91-106.) 


Vollmer, A. Ph., Handel, Industrie 
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phie. 6 


*66 


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schafts-G. d. Großhzgtums Berg. 
(Beitrr. z. G. v. Essen 31, 97-314.) [1982 

Kiewning, H., Lippe u. Napoleons 
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138-92.) [1983 


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4708. 14 M. [1984 
G. L Les soldats de la Révolution et de 
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Luxembourgeois, soldats de la France. 
(Publications de la Sect. Hist. de 
l’Institut G.-D. de Luxemb. T. 57.) 
735 S. [1985 

Ziekursch, J., Die preuß. Landes- 
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form vor d. Reform? (Hist. Zt. 103, 
85-94.) [1986 

L., V., L'armée prussienne après 
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-d’hist. réd. à l’ Etat-Major de l’armée 
36, 87-117; 240ff.) [1987 

Artillerie, D. preuß., v. ihr. Neu- 
formation 1809 bis 1816. M. Stamm- 
taf. bis zur Gegenw. u. Gefechts- 
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J. M. Sailer u. Kurfürst Karl Theodor. (Hist.- 
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Hormayr. Lee d. Ferdinandeums 3. F. 53, 
183-89.) 2007 


Grevel, W., 4 Briefe v. Nic. Kindlinger and. 
Pfarrer Joh. Frdr. Möller in Elsey. (Beitrr. z. G. 
v. Essen 30, 109-33.) [2008 


Benz, Märchen-Dichtg. d. BRomantiker, s. 
’09, Nr. 1885, Rez.: Anz. f.dt. Altert. 83, 68-85 
Walzel. [2009 

Gugler, J., Die nationalpolit. Dichtg. in 
Schlesien, von d. Thronbesteigung Friedr. 
Wilhelms TII. bis 1815. TI. I: Bis z. Tilsiter 
Frieden. Beuthen. Progr. 408. [2010 

Behrens, C., Hnr. v. Kleist. Bidrag 
til Belysning af hans Liv og Digtning. 
Kjøbenb. 272 8. 7 M. 50. [2011 

Hellmann, H., Heinr. v. Kleist. Problem 8. 
Lebens u. a Dichtg. Heidelb. ` Winter1908. 30 Pfg. 
Rez.: Euphorion 16, 200-02 O. Fischer. [2012 

Lei A. Briefe Zach. Werners an 
Karol. v. Humboldt. (Euphorion 16, 93-100; 
425-34.) [2013 

Richter, O., Lieblingsvorstellgn. d. Dichter 
d. dt. Befreiungskrieges. Leipz. Diss. XII, 
98 8. [2014 

Körner, Th., Briefwechsel m. d. 
Seinen. Hrgb. v. A. Weldler- 
Steinberg. Lpz.: Quelle & M. xiij, 


286 S. 3 M. 80. [2015 


Neueste Zeit seit 1815. 


Baath-Holmberg, 0., Vater u. Sohn 
(Gottfr. u. Theod. Körner. G. e. 
Heims. Übers. v. G. Hamdorf. 
Dresd. : Reißner 1908. xj, 231 S. [2016 


Haydn, J.. Handschriftl. Tagebuch a. d. 
Zeit s. 2. Aufenthalts in London 1794 u. 95. 
Hrgb. v. Joh. Ev. Engl. Lpz.: Breitkopf & 
Härtel. 60 8. 3 M. (2017 


Stämcke, H., A. W. Iffland u. d. Berliner 
Hof- u. Nationaltheater. (Alt-Berlin "09. 
Nr. 11.) — E. Frensdorff, Verschollenes u. 
Unbekanntes üb. Jul. v. Voß. Beitr. z. Berl. 
Theat.-G. (Ebd.) [2018 

Laubert, M., Konflikt Adalbert v. Boguslaw- 
skis m. d. südpreuß. Behörden. (Hist. Monatebil. 
f. d. Prov. Posen 9, 75-81.) [2019 


— 


Altenburg, O., Vaterlandsliebe u. dt. Sprache 
im Spiegel volkstüml. Dichtg. vor 100 Jahren. 
(Konservat. Monatsschr. 66, II, 887-94.) [2020 

Bruchmüller, W., Ein Propatriaskandal zw. 
Leipziger u. Hallenser Studenten a. d. J. 1808 
u. 8. Untersuchungsergebnisse f. d. damalige 
student. Verbindungswesen in Leipzig. (Stud. 
Lipsiense 322-38.) [2021 


9. Neueste Zeit seit 1818. 
Geiger, L., 2 Berichte Adam Müllers 
an Metternich. Aus d. Wiener Haus-, Hof- u. 
Staatsarchiv. (Dt. Revue 34, III, 114-18.) [2022 
Meusel, F., Zwei Briefe Gneise- 
naus an Hardenberg. (Hist. Zt. 103, 
559-64.) [2023 
Prokesch v. Osten, Aus d. Tage- 
büchern 1830-1834. Wien: Reißer. 
252 S. 4 M. 20. [2024 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 44 Geo. Kauf- 
mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 182-84 v. Gruner. 
Ptister, A., Aus d. Berichten der 
preuß. Gesandten in d. Schweiz 
1833-39. (Basler Zt. f. G. 8, 437 


bis 485.) [2025 
Fournier, Aug., Lola Montez u. d. Regie- 
rungswechselin Bayern 1847. Neue Dokumente. 
(Dt. Revue 34, IV, 34-57.) (2026 
Circourt, A. de, Souvenirs d'une mission à 
Berlin en 1848, p. p, G. Bourgin, s. "00, 
1905. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 442-45 G. 
Kaufmann; Hist. Zt. 103, 371-73 Meinecke. (2027 
Aus Preußens trübsten Tagen nach unveröff. 
Hamburger Quellen. (Dt. Revue ’09, lII, 216 
bis 220.) [2028 
Aus d. Memoiten d. K. u. K. Feldzeug- 
meisters Baron Ziemiecki. (Ebd. 84, II, 321 b 
340.) Februarrevolution in Frankr. 1848; Krö- 
nung d. Kaisers Alexander II., 1856; Fürsten- 
zusammenkunft in Baden-Baden 
1860. [2029 
Hinnenburg, A., Briefe d. Feldmarschalls 
Grafen Radetzky an s. Gattin, 1848-51. 
(Österr. Rundschau XVIII, 1.) [2030 


Albert, P. P., Th. Moeglings 
Tagebuch v. 10.-23. April 1848. 
Beitr. z. G. d. republ, Aufstands in 
Baden. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. 
G. usw. v. Freiburg 25, 125-46.) [203i 


+67 


Egelhaaf, 18 Briefe Frdr. Th. Vischers 
a. d. Paulskirche. (Dt. Revue 34, IV, 212-25; 
360-68. 35, 1, 115-20; 368-71.) [2032 


Schubert, G. v., "Lebenserinnergn., s. ’09, 
1909. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 30, 358-65 
Richter. [2033 


Veltze, A., Mortara-Novara: (Öster. 
Rundschau XVII, 6.) Original- 
relationen d. Feldmarschalls Ra- 
detzky. [2034 

Veltze, A., Brescia 1849. (Ebd. 
XIX, 2.) Bericht Haynaus üb. d. 
Niederwerfung der Stadt 2. Apr. 


1849. [2035 
Valentin, V., Prinzessin v. Preußen (Kaiserin 
u. Königin Augusta) üb. d. dt. Einheit. (Dt. 
Bevue 34, IV, 20-24.) [2036 
Erinnerungsblätter an d. J. 1849. (Monats- 
schr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’09, Nr. 8.) [2037 


Poschinger, H. v., Aus d Frank- 
furter Privatkorrespondenz Bis- 
marcks 1851 bis 1858. (Dt. Revue 
09, III, 169-82; 295-309; IV, 172 
bis 188.) [2038 

Preibram, L. v., Erinnerungen e 
alt. Österreichers. Stuttg.: Dt. Ver- 
lagsanstalt. 411 S. 8 M. Vgl.: Dt. 
Revue. Jg. 34. [2039 

Müller, H. e, Kriegerisches u. 
Friedliches a. d. Feldzügen v. 1864,’66 


u. ’70/71. A. d. Nachl. hreb. v. d. 
Familie. Berl.: Mittler. 222 8. 
5M. [2040 


Rosens, Optegnelser fra Flensborg, 
1864. (Sonderjydske Aarbøger ’08, 
271-302.) [2041 

Sukow, A. v., Rückschau d Kgl. 
württb. Generals d. Inf. u. Kriegs- 
ministers v. S., hrgb. u. bearb. v. 
W. Busch. Tüb.: Mohr. 243 8. 


4 M. [2042 
Rez.: Lit. Zbl, ’10, Nr. 4 H. R.: Schwăb, 
Arch. 28, 79f. Beck; Hist. Vierteljschr. 13, 
2461. Brandenburg. 
Niemann, Aug., Lebenserinnergn. 
Dresd.: Pierson. 348 S. 3 M. 50. [2043 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "10. 
147 f. Thimme. 
Ta , d., Als Kaiser-Husar b. Custozza 
1866. (Streffleurs milit. Zt. ’09, I, 889 bis 
912.) [2044 
Devaureix, Souvenirs et observations 
sur la campagne de 1870. Limoges et 
Paris: Lavauzelle. 746 S. 10 Fr. [2045 
Tied H.. Erinnergn. a. d. Kriege geg. 
Frankreich 1870/71. Bergedorf: Wobbe. 
102 8.; Bild., Kartenskizzen; 12 Taf.; 3 Ktn. 
6 M. [2046 
Eberts, G. W. v., Das 2. schles. Grenad.-Bgt. 
Nr. 11, jetziges Grenad.-Rgt. König Fried- 
rich IIl., im Feldzuge 1870/71. Nach kriegs- 


geschicht), Aufzeichngn., Mitt. v. Kriegs- 
kameraden u. eigen. Erlebnissen. Breslau: 
Hirt. 1448. 1 M. 50. [2047 


6* 


*68 


- Müller, v., Persönl. Erlebnisse, Gedanken u. 
Wahrnehmungen in d. Schlacht v. Spichern. 
(Konservat. Monatsschr. 66, II, 911-20; 985 
bis 993.) 2048 

Parent, Souvenirs d'un officier du 13. de la 
ligne à l'armée de Metz. (Le spectateur milit. 
76, Nr. 454.) , [2049 
` Bapst, G., Aus bisher ungedr. Aufzeichngn. 
å. Marschalls Canrobert. Eine Episode 
8. d. Schlacht v. Vionville - Mars-la-Tour. 
(Dt. Revue 34, IV, 225-35.) — Schweppe, 
Nochmals d. Braunschw. Husaren-Regiment 
in d. Schlacht b. Mars-la-Tour. (Braunschw. 
Magaz. ’09, 1411.) [2050 

B., F. v., Erinnergn. an d. Schlacht v. Sedan 
` u. d. letzten Tag d. Kommunekampfes in Paris 
1870/71. Aus d. Tageb. e. dt. Husaren-Offi- 
ziers. (Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 102.) [2051 


Hahn, P., Varzin., Persönl. Er- 
innergn. an d. Fürsten Otto v. Bis- 
marck. M. e. Beitr. „Johanna Bis- 
marck“ v. M. Harden. Berl.: Schall. 
293 S. 12 Taf. 3 M. 30. [2052 

Bülow, Reden nebst urkundl. Beitrr. 
f. s. Politik (s. ’07, 3772). III: 1907-09. 
Hrgb. v. O. Hötzsch. M. Bild u. 
Register. xj, 412 S. 7 M. [2053 


 Schwemer, R., Restauration u. Revolution. 
Skizzen z. Entwicklgs-G.d. dt. Einheit. 2. Aufl. 
(Aus Natur u. Geisteswelt 37.) Lpz.: Teubner. 
134 8. ı M. (2054 

Gruner, J. v., .Ordensverleihg. an d. Geh. 
Rat Prof. Schmalz 1815. (Forschgn. z. brandb. 
u. preuß. G. 22, 169-82.) i (2055 
. Müsebeck, E., Immediateingabe E. M. 
Arndts an Friedr. Wilh. III. (Sonntagsbeil. 
d. Voss. Ztg. ’09, Nr. 23.) [2056 
* Meißner, M., Altenburger September-Auf- 
ruhr 1830. (Mitt. d. Gesch. u. Alt.forsch. Ges. 
d. Osterlandes 12, 42-67.) [2057 


Laubert, M., Zum Kampf d. preuß. Regierg. 


geg. d. „Dt.-Franz. Jahrbücher“ u. Hnr. 
Börnsteins „Vorwärts“. (Euphorion 16, 131 
bis 135.) (2058 


Weber, O., 1848. Sechs Vorträge. 2. Aufl. 
(Aus Natur u. Geisteswelt 53.) Leipz.: Teubner. 
1 M.. (2059 
, Newald, J., Der Sturz Metternichs im Lichte 
d. neuer. Lit. (Hist.-pol. Bli. 143, 840-51; 
921-32.) [2060 
‚ Hansen, H., Nächste Vor-G. d. schlesw.- 
holst. Erhebg. im März 1348. Nach dänisch. u. 
dt. Quell. (Heimat, Jg. 19, ’09, Nr.3 u.4.) [2061 

Hansen, H., Geborene Schleswiger in d. 
dänisch. u. in d. schlesw.-holst. Feldarmee 
währ. d. Krieges v. 1848-51. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 39, 443-505.) (2062 

v. D., Gefecht bei Düppel-Nübel 28. V. 1848. 
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 70/71.) (2063 


Scheyrer, F., G. d. Revolution in 
Baden 1848/49 in übersichtl. u. un- 
arteiisch. Darstellg.. M. Übersichts- 
ite. Darmst.: Bergstraeßer. 136 S. 
2 M. [2064 
` Relazioni e rapporti finali sulla 
campagna del 1848 nell’ Alta Italia. 
(Comando del Corpo di Stato Maggiore. 
Ufficio stor.) Roma: ’08. 378 S. [2065 


Bibliographie Nr. 2048—2113. 


Hödl, R. v., Garibaldis Kämpfe 
geg. Österreich. (Streffleurs milit. 
Zt. ’09, II, 1475-1500.) [2066 

Heinemann, F., Die Politik d. 
Grafen Brandenburg. (Berl. Diss.) 
Berl.: Nauck. 718. 1M.20. [2067 

Enax,Karl, Otto v. Manteuffel u. d. Reaktion 
in Preußen, s.’08, Nr. 1768. Rez.: Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 21, 304f. Thimme. [2068 

Oncken, H., Bennigsen und die 
Epochen d. parlamentar. Liberalismus 
in Dtld. u. Preußen. (Hist. Zt. 104, 
53-79.) [2069 

Friedjung, Der Krimkrieg u. d. Get Politik 
s.'08, 1770. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31, 
157f. Kretschmayer; Grenzboten °08, I, 264 
bis 269 Pürschel. l [2070 

Aulneau, J., .M. de Bismarck à 
la diète de Francfort et la politique 
de la Prusse pendant la guerre de 
Crimée. (Rev. d’hist. dipl. 23, 403 
bis 438.) [2071 

Witte, K., Diplomat. Vorspiel d. ital. Feld- 
zuges 1859. (Sonntagsbeil. d. Voss. Ztg., ’09, 
Nr. 15/16.) [2072 

Mittelstaedt, Der Krieg v. 1859. Bismarck 
u. d. öffentl. Meinung in Dtld., s. ’06, 3498. 
Rez.: Hist. Zt. 104, 625-28 G. Kaufmann. [2073 

Silvestre, G. F., Etude sur la cam- 
pagne de 1859 en Italie. Nancy-Paris: 
Berger-Levrault. 111 S. 3fr. 50. [2074 

P., E, Les combats de Palestro, 
30 et 31 mai 1859. (Rev. d’hist. réd. 
à l’ Etat-Major de l’armée 34, 177 bis 
200.) [2075 

Denis, La fondation de l'Empire allem. 
1859-71, s. ’08, 1769. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 31, 160-63 Kretschmayr; Rev. de 
synth. hist. 15, H. 2 Pagès. (2076 

Le Mang, R., Dt. Nationalverein (1859-1909.) 
Gedenkblatt. Berl.: Nationalliberal. Ver. 1158. 
2 M. EK [2077 

Goldner, H., Vor 50 Jahren. Zur Entste hgs- 
Gesch. d. Dt. National-Ver. Eisenach: Kahle. 
62 S. 75 Pf. [2078 

Simon, K., Beitrr. z. Entstehg. u. 
G. d. Verfassungskonfliktes in Preu- 
Ben. F.: 1860-62. Heidelb.: Diss. ’08. 
76 S. [2079 

Samwer, K., Zur Erinnerg. an Franz 
v. Roggenbach. Wiesbad.: Bergmann. 
199 S. 3M. [2080 

Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 15, H. R. 

Kobt, Stellung Norwegens u. Schwedens 
im dt.-dänisch. Konflikt, s. ’09, 1940. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 46 Friis., Svensk hist. 
tidskr. "09. Öfversikt., 25-34 Söderberg; Rev. 
d’hist. mod. 13, 234-37. [2081 

Gasselin, L., La question du Schles- 
wig-Holstein. Contribution à la 
théorie de l'annexion. (Thèse.) Paris: 
Rousseau. 212 8. [2082 

Vorgeschichte, Die, v. 1866 u. 19**. Von e. 
alt. kaiserl. Soldaten. Wien: Stern. 178 8. 
3 M. [2083 


Neueste Zeit seit 1815. +69 


ehem. EE re 
III, 7-17; 71-78.) [2084 

Müller, Karl Alex. v., Bayern im 
J. 1866 u. d. Berufung d. Fürsten 
Hohenlohe. (= Nr. 722.) Münch. u. 
Berl.: Oldenbourg. xvj, 292 S. [2085 

Lutz, L., Einteilg. u. Verwendg. 
d. bayer. Truppen währ. d. Feldzuges 
1866. (Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- 
u. Heeres-G. 18, 154-88.) [2086 

Complemento alla storia della cam- 
pagna del 1866 in Italia. I. II. 
(Comando del corpo di stato maggiore: 
ufficio stor.) Roma: tip. della soc. ed. 
Laziale. 123; 219 8. [2087 


bruch d. Kaiserreichs. Kampf um 
d Festungen. Abt. 6, S. 257-382, 
jX S.; 2 Ktn. 2 M. en [2095 
Dufay, P., Bibliogr. somm. de la première 

et de la deuxième armée de la Loire. Paris: 
Champion. 24 8. [2096 
R.. R., Le général v. Goeben en 1870 d’apr. sa 
correspondance. (Rev. d'hist. réd. à l'Etat- 
Major de l'armée 35, 57-96.) (2097 
Moser, Lage am 1. VIII. 1870. (Vierteljhfte. 

f. Truppenführg. u. Heereskde. 6, H. 2.) — 
v. Görtz, Metz-Paris; Paris-Tours ; vor, während 
u. nach Coulmiers: d. linke franz. Flügel an d, 
Lisaine 15.-17. I. 1871. (Milit.-Wochenbi. ‘09, 

9 


Nr. 105/7.) (2098 

Bapst, G., Zwischen 2 Schlachten (Colombey- 
Nouilly— Vionville-Mars-la-Tour. (Dt. Revue 
34, II, 1—32; 129-53.) [2099 

Canonge, F., Etudes sur la journée 
du 16. août 1870. Paris: Berger- 
Levrault. 249 S. [2100 

Nudant, La journée du 29 aoùt 1870 à 
l’armte de la Meuse. (Journal des sciences 
milit. 85, Nr. 38/40.) Sep. Paris: Chapelot. 
1 Fr. 25. (2101 


Lehautcourt, P., La capitulation de 
Laon 9. sept. 1870. (Rev. hist. 102, 
17-34; 265-99.) [2103 

Otto, Frdr., Bayer. Belagerungs- 
artillerie vor Belfort 1870/71. (Dar- 
stellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. Heeres- 
G. 18, 29-153.) [2103 

May, G., Le traité de Francfort. 
Nancy et Paris: Berger-Levrault. 
ZU, 339 S. 6 Fr. [2104 


Singer, A., Bismarck in d. Lit. 
Bibliogr. Versuch. Würzb.: Kabitzsch. 


252 S. 10M. [2088 
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 27, 273-76 Walth. 
Schultze. 


Marcks, E., Bismarck. Biographie. 
I: Jugend. 1815-48. Stuttg.: Cotta. 
xvj, 476 S.; 2 Bild. 7 M. 50. [2089 

Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 1/2 F. Fach. — 


I. Ahnen u. Jugendzeit. Berl.: Warneck xv, 
343 8.; 30 Taf. ; Stammtaf.; 2 Fksms. 7M. (2090 


Ollivier, E., la Guerre. Explosion 
du complot Hohenzollern. Déclaration 
du 6. juillet. Retrait de la candidature 
Hohenzollern. Demande de garantie. 
Soufflet de Bismarck. Notre réponse 
au soufflet de Bismarck. La Décla- 
ration de guerre. (L’empire libéral. 
XIV.) Paris: Garnier. 664 S. 3 Fr. 
50. [2091 

Rez.: v. XI-XIV: Preuß. Jahrbb. 137, 
305-34 Delbrück, v. XIV: Rev. des questiong 
hist. 87, 167-73 Boutard. 

Fester, R., Bismarck u. d. hohenzoll. Thron- 
pandidatur. (Dt. Rundschau Jg. 35, ’09, Juli, 
24-59.) [2092 
Guerre, La, de 1870/71 (s. ’09, 1948). 
La defense nation, en Province. (Rev. 
d’hist. red. A l’Etat-Major de l’armée. 
T. 34-38) — F. R., Le canon à balles 
en 1870. (Ebd. T. 35-38.) [2093 

Schmid, E. v., Das franz. Generalstabswerk 
üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches. 
Fortges. v. P. Kolbe (s. '07, 37985). H. 8: 
Armee v. Chälons. TI. I: Zusammensetzg, d. 
Armee, Operationspläne, sowie Ereignisse bis 
Z. Abend d. 30. Aug. M. 3 Kartenskizzen u. 
8 Kartenbeil. 332 8. 10 M. Rez.: Lit. Zbl. °09, 
Nr. 47 v. Janson. [2094 

Regensberg, F., 1870/71 (s. ’09, 
1950), II: Trilogie v. Metz, Zusammen. 


Charmatz, R., Franz 8. Graf v. Stadion. 
(Allg. dt. Biogr. 55, 228-34.) — A. Fischel, 
Ed. Graf Taaffe. (Ebd. 234-55.) [2105 

Altrichter, A., Iglau 1848. (Zt. d. Dt. Ver- 
f. G. Mährens u. Schles. 13, 355-71.) [2106 

Dwot, F., Rede in d. Festversammig. d. 
Hist. Ver. f. Steiermark 26, Nov. ’08 z. Feier 
d. 60Jähr. Reg.-Jub. d. Kaisers Franz Josef I. 
Graz: Verein. 24 8. [2107 

Net, W., Regenerationszeit im Kanton 
Appenzell - Außerrhoden 1830-40, (Appenz, 
Jahrbb. 36.) — A Tobler, Pfarrer Joh. 
Ulr. Walser; Lebensbild a. d. appenz. Re- 
generationszeit. (Ebd.) [2108 

W., Frdr. Em. Welti. (Allg. dt. 
Biogr. 65, 376-84.) [2109 
Chroust, A., Ludw., Weis. (Ebd. 19-24.) [2110 


Imm, E., Nationale u. freiheitl. 
Bewegg. in Baden 1830-35. (Diss.) 
Freib.: Borst. 145 S. 1 M. 20. [2111 

Hebeisen, G., ämpfe d. polit. 
Parteien in Baden am Vorabend d. 
Frühjahrsaufstandes 1848. (Zt. d. 
Ges. f. Beförderg. d. G. usw. y. Freib.. 
25, 1-50.) [2112 


Dor, F., Jakob Lindau. E. bed. Politiker 
u. Volksmann. Freib.: Herder. 1608. 1 M. 50. 
Rez.: Hist.-pol. Bil. 144, 882-88 R. [2113 


#70 


Visscher, R., Leeuwarden 1846-1906. Een 
vervolg op Eekhoff’s Geschiedkund. Beschrij- 
ving van Leeuwarden. 8’ Gravenhage: Nijhoff 
1908 x, 241 8. [2114 

Grevel, W., Trauung d. Kurprinzen Friedr. 
Wilh. v. Hessen in Rellinghausen Juni 1831. 
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 149-64.) — Woringer, 
Heirat d. letzten Kurfürsten. (Hessenland 
’09, Nr. 22.) [2115 

Merr, O., Rundreise d. Königs Ernst August 
im Landdrosteibezirk Osnabrück, Juni 1838. 
(Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 33, 275 
bis 315.) [2116 

Weidner, Gotha in d. Bewegung v. 1848, s. 
‘08, 3591. (W., Beitrr. z. polit. G. Gothas 
1815-34: Heidelb. Diss. 84 S.) Rez.: Lit. Zbl. 
°08, Nr. 42; Hist. Vierteljschr. 12, 565f. G. Kauf- 
mann; Hist. Zt. 105, 157 f. Gust. Mayer. [2117 

Sigismund, Fr., Das tolle Jahr 1848 in 
Schwarzburg-Rudolstadt. Weimar. Progr. 
4°. 88. [2118 

Cramer, Untergang e.dt.Kleinstaates: An- 
halt-Köthen. (Jahresber. d. Thür.-Sächs. Ver. 
f. Erforschg. d. vaterl. Altert. ’09/9, 32-34.) 12119 


Innere Verhältnisse. 


Dombrowsky, A., Adam Müller, d. 
hist. Weltanschauung u. d. polit. 
Romantik. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. 
65, 377-403.) [2120 

Heyderhoft, J., Joh. Fr. Benzenberg, 
d. erste rhein. Liberale. Düsseld.: 


Lintz. 190 S. 4 M. 20. [2121 
(Vereinsgabe d. Düsseldorf. G.-Ver. ’09.) 
Andres, Einführg. d. konstitutionell. Systems 

im Ghzgt. Hessen, 8. ’09, 1983. Bez.: Hist. 

Vierteljschr. 13, 112-14 A. Herrmann. [2122 


. Klawitter, W., Der 1. schles. Pro- 
vinziallandtag 1825. Bresl. Diss. 


106 8. [2123 

Kotrzynski, W.. Kleine Beitrr. z. G. d. letzt. 
Posener Landtages 1845. (Poln.) Lemberg 
1908. 20 8. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 10, 82-84 Skladny. (2123 a 


Simon, Mart., Ursprg. u. Entwicklg. 
d. Staatenhauses in d. dt. Reichs- 
verfg. v. 28. III. 1849. Greifsw. Diss. 
78 S. [2124 

Jordan, E., Friedr. Wilh. IV. u. d. 
preuß. Adel bei Umwandlung d. 
1. Kammer in d. Herrenhaus 1850-54. 


(H. 71 v. Nr. 723.) Berl.: Ebering. 
322 S. 8 M. 40. (S. 69-158: Berl. 
Diss.) [2125 


Kosch, W., Die Deutschen in Österr. u. ihr 
Ausgleich m. d. Tschechen. Lpz.: Gracklauer. 
928. 2 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 48 O. 
Weber. [2126 

Trautmann, Neuzeitl. Entwicklig. d. Kieler 
Stadtwirtschaft. (Jahrbb. f. Nationalökon. 93, 
191-210.) (2127 


Stillich, O., Die polit. Parteien in 
Dtld. I.: Die Konservativen. Wissen- 
schaftl. Darlegung ihrer Grundsätze 
u. ihr. geschichtl. Entwicklg. Lpz.: 


Klinkhardt "08. xjv, 264 S. 5 M. [2128 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 Küntzel. 


Bibliographie Nr. 2114—2182. 


Losch, Ph., Die Abgeordneten d. Kurhess. 
Ständeversammig. v. 1830-66. Marb.: Elwert, 
638. 1 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43. 
414f. Wenck. [2129 

Donner, H., Kathol. Fraktion in Preußen 
1852-58. Leipz. Diss. 80 8. [2130 


Meusel, F., Marwitz: Von d. Zustande 
d. Vermögens d. Grundbesitzer d. platten Landes 
d. Mark Brandenburg u. v. d. Verhältnis d. 
ihnen jetzt auferlegten Abgaben zu d. ehe- 
maligen. Nov. 1820. (Forsch. z. brandb. u. 
preuß. G. 22, 192-210.) (2131 


Stengel, K., Frhr. v., 25 Jahre dt. Kolonial- 
politik. Vortrag. Münch.: Oldenbourg. 34 8. 
30 Pf. [2132 

Skalweit, A., Zwanzig Jahre dt. Kultur- 
arbeit. Dentschr. d. kgl. Ansiedlungskomm. 
(Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 211-15.) 
Vgl. '08, 1817. (2133 

Hamm, F., Hunsrücker Wirtschafteleben 
heutzutage. Die ehemal. Markgenossensch. 
Rhaunen um d. Jahrhundertwende. Nationalök. 
Studie (Aus: Trier. Arch. XV,). Trier: Lintz. 
52 S. 1 M. 20. [2134 

Croner, J., G. d. agrar. Bewegg. in Did. 
Berl.: Reimer 269 S. 5 M, (2135 

Vanselow, K., Die ökonom. Entwicklig. d. 
bayer. Spessartstaatswaldgn. 1814-1905. Lpz.: 
Deichert X, 224 S. 1 Kte. 3 Taf. 7 M. [2136 

W Kurhessens Bergbau zur Zeit d. 
Einverleibung in d. Kgr. Preußen. (Hessenland 
09, Nr. 21.) [2137 

Luther, G., Die techn. u. wirtschaftl. Ent- 
wicklig. d. dt. Mühlengewerbes im 19. Jh. (M. 
Berücksichtigg. d. früher. Entwicklg. u. unt. 
Fortführg. bis auf d. neueste Zeit.) (Staats- 
u. sozialwiss. Forsch. XXIV, 4.) Lpz.: Duncker 
u. H. ol, jx, 1638. 4 M. (2188 

Bovensiepen, Rud., Die kurhess. Gewerbe- 
politik u. d. wirtschaftl. Lage d. zünftigen 
Handwerks in Kurhessen 1816-1867. Marb.: 
Elwert. 2068. 4 M. (45 8.: Hall. Diss.) Rez.: 
Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 412-14 Wenck. [2139 

Möslein, P., Die Gewerbegesetzgebg. d. 
Thüringer Herzogtümer im 19. Jh. bis z. 
Einführg. d. Gewerbefreiheit. Erlang. Diss. 
93 8. (2140 

Scheer, R., Entwicklig. d. Annaberger Po- 
samentenindustrie im 19. Jh. M. Anhg.: Polit. 
Gesinnungswandel d. Bevölkerg. im Annaberger 
Industriebezirk seit d. Notstandsjahren um 
d. Mitte d. 19. Jh. (=Nr. 891.) Lpz.: Hirzel. 
118 S. 4 M. [2141 

Ebner, G., Der dt. Kohlenhandel in s. Ent- 
wickl. v. 1880 bis 1907. Erlang. Diss. 116 8. 
2 Taf. (2142 

Watrain, P., Das Postamt in Trier als Ver- 
mittlungsstelle f. d. Befördg. d. Postsendgn. d. 
preuß. Besatzg. in d. ehemal. dt. Bundesfestg. 
Luxemburg. (Trier. Chron. 6, 26-31.) — 
Pfingstrei se auf d. Mosel 1843. (Ebd. 5, 


113 1f.) [2143 
Biermann, W. E., Karl Geo. 
Winkelblech (Karl Marlo). S. Leben 


u. s. Werk. I: Bis z. J. 1849. II: Dt. 
Handwerker- u. Arbeiterbewegg. 1848. 
W’s Leben u. Wirken bis zu s. Tode 
1865. Lpz.: Deichert, xjv, 387; 
511 S.; Bild. 17 M. 80. [2144 


Rez.: Zt. f. Ver. f. hess. G. 43, 416-18 Wenck; 
Hist. Vierteljschr. 13, 254 f. Bergsträßer. 


Neueste Zeit seit 1815. - “71 


` Harms, B., Ferd. Lasalle u. a 
Bedeutg. f. d. dt. Sozialdemokratie. 


Jena: Fischer. 1288, 1 M.50. [2145 
Rez.: Jahrbb. f, Nationalökonomie 94, 
557-60 Warschauer. 
Poschinger, H. v., Bismarcks Beteiligung an 
d. Gesetzgebg. z. Schutze d. wirtschaftlich. 
Schwachen. (Dt. Revue 34, II, 363-70.) [2146 


Meyer, Ph., Vortrag d. Abtes Ehrenfeuchter 
üb. d. christl. Vereinstătigkeit im Konsistorial- 
bezirke Hannover a d. J. 1858, (Zt. d. Ges. 
f. niedersächs. Kirch.-G. 13, 1-24.) (2162 


meinde. Hannov.: Feesche. 928. 1 M.50. [2163 
, d m ae Hille. (Braunschw. 


[2164 

ofi, H., Festschr. z. Jahrhundertfeier 

d. ev.-Juth. Gem. zu Duderstadt 20. IX. 1908. 
59 8. [2165 

Buchwald, G., Gust. Adf. Fricke (s. ’09, 3850). 


P.Flade, Entwickig. d. kirchl. Lebens in Dresden 
währ. d. letzt. 25 Jahre. (Ebd. 188-98.) [2166 


Eulenburg, F., Entwicklg. d. Univ. 
Leipzig in d. letzt. 100 Jahren. Statist. 
Untersuchg. Lpz.: Hirzel 216 S.; 


2 Taf.; 9 graph. Darstellgn. 6M. [2167 
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10 452-56 G.Kaufmann. 
Fi » K., Aus Briefen e. Leipz. Studenten 
an seine Eltern 1819-1824. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. usw. 24, 380-93.) [2168 


Btieda, W., Die Univ. Leipzig in 
ihr. 1000. Semester. Lpz.: Hirzel. 


xj, 169 8. 2 M. 40. [2169 
Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 323f. G. Kaufmann. 
Münch, W., Frdr. Althoff. (Grenzboten ’09, 

IV, 97-110.) Ce [2170 


Schlichting, G., Claus Harms als Volks- 
erzieher. Beitr. z. G. d. Bildungswesens in 
Schlesw.-Holstein. Erlang. Diss. 72 8, [2171 

Joh. Karl Hecker, (Beitrr. 
z. G. d. Stiftes Werden, 13, 44-47.) [2172 

Prüfer, J., 
Fröbels 1836-42. 

d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 331 
bis 336.) [2173 

Hafner, Th., Die Realschule in Höchst a. M. 

1817-1884. Progr. Höchst. 38 8, [2174 

‚L., Die Schleswiger Domschule 

im 19. Jh. (s. UR, 1849). IV, Schlesw. Progr. 4°, 
68 


86 8. EN [2175 


Bitter, M., Über Gründg., Leistgn. u. Auf- 
gaben d. Hist. Kommission. (Hist. Zt. 103, 
274-301.) [2176 

Lamprecht, K., Moderne G.-wiss. 2, Aufl. 
Berl.: Weidmann. 130 8. 2 M. — Ders, 
Das Kgl. Sächs. Institut £t. Kultur- u. Universal- 
G. bei d. Univ. Leipzig. Leipz.: Röder & Sch. 
23 S. 60 Pt. [2177 

Ludwig, V. O., Franz Kurz im Spiegel s. 
Briefe an Max Fischer. (Jahrb. d. Stiftes 
Klosterneuburg 2, 231-58.) [2178 

Krägelin, P., Heinrich Leo. TI. I, s. ’09, 2046. 
Bez.: Hist. Zt. 103, 373-78 R. M. Meyer; N. 
Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forsch. 24, 125-27 
Liebe; Engl. hist. rev. 24, 818f. Gardner. [2179 

H Karl, 3 Briefe Theod. v. Sickels. 
(Hist. Zt. 104, 114-38.) [2180 

n F., Joh. Bapt. Weiß. (Allg. dt. Biogr, 
55, 24—26). — W. Wiegand, Herm. Baum- 
garten. (Ebd. 437-51.) — Fra. Deco, Hnr. 
Ritter v. Zeißberg. (Ebd. 411-14.) — 0. E 
mann, E. Steindorft. (Ebd. 54, 464-66.) — 
H. v. Petersdorff, Hnr. e Treitschke. (Ebd. 55, 
263-326.) [2181 

Schurig, E. L., Entwicklig. d. polit. An- 
schauungen Hnr. vy. Treitschkes. I.: Aus- 
gestaltg. s. theoret. Staatsideals u. Ausbau d 
innerstaatlichen Institutionen f. d. Konstitut, 


Neundörter, K., Der ältere dt. Liberalismus 
u. d. Forderg. d. Trennung v. Staat u. Kirche. 
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 89, 270-99; 393 
bis 418.) [2147 


Blume, W. v., Kaiser Wilhelm d. Gr. u. s. 
Kriegsminister Roon als Bildner d. Preuß.- 
dt. Heeres. 2. [Tit.] — Aufl. Oldenb.: Stalling. 
295 S. 4 M. [2148 
Schroetter, Frhr. v., G. d. 7. rhein. Inf.-Rgts. 
Nr. 69, 1860-1909. Vom Feldzug 1870/71 an 
fortgeführt v. Coste r. 2. Aufl. Berlin: 
Mittler & 8., 152S. AM. [2149 

= 


Hoensbroech, P. v., 14 Jahre Tesuit. Per- 
sönliches u. Grundsätzliches. I.: Das Vorlieben. 
Die ultramontane kath. Welt, in der ich auf- 
wuchs. Lpz.: Breitkopf & H., xxjv, 311 8.; 
ee Geer R., Wo blieben d. wear) 

o » Wo blieben d. letzten 
Pelpliner Mönche nach d. Aufhebg. d. Klosters? 
Danzig: Boenig. 31 8. (2151 


kens. Linz a. D.: Preßverein. 186 8. ı M. 
70 Pf. [2152 

Oesch, J., Dr. Joh. Petrus Mirer, erster 
Bischof von St. Gallen. Biogr.-hist. Studie. 
St. Gallen: Röppel. 173 $. 1M. (2153 


Wendland, W., Religiosität u. kir- 
chenpolit. GrundsätzeFriedr.Wilh. III. 
in ihr. Bedeutg. f. d. G. d. kirchl. 
Restauration. (Stud. z. G. d. neuer. 
Protestantismus. H. V.) Gießen: 
Töpelmann. 188 S. 5 M. [2154 

Eez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 13/14 ge: Dt. Lit.- 
Ztg. '10, Nr. 16 Giese. 

Schleiermacher, Ungedr. Predigten Schi. 
a. d. J. 1820-28. M, Einleitg. u. e. Anhg. un- 
gedr. Briefe v. Schl. u. Henriette Herz; hrsg. v. 
Joh. Bauer. Lpz.: Heinsius. 12883. 4 M. [2155 

Fliedner, G., Theod. Fliedner, Erneuerer d. 
apostol. Diakonissenamts in d. ev. Kirche. 
Bd. I. Kaiserswerth: Diakonissen-Anstalt 1908. 
X, 296 3. 2 M. 80. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10, 
Nr. 5 Achelis. [2156 

Krauß, R., D Fr. Strauß im J. 1848. (Württb. 
Vierteljhfte. 18, 161-72.) [2157 

Mühler, H. v., Kgl.-preuß. Staats- u. Kultur- 
minister, geb. 1813 — gest. 1874. Berl.: Bo- 
russia jx, 255 S. 3 M. [2158 

Fabricius, C., Entwi - in A. Ritschls 
Theologie 1874-89 nach a Auflagen s, 
Hauptwerke dargest. u. beurt. Tüb.: Mohr. 
140 S. 4 M. Rez.: Preuß, Jahrbb, 139, 510-16 
Ferd. Joh. Schmidt. [2159 

Bunzel, J., Die Protestanten Innerösterr. im 
Vormärz. Nach archival. Quell. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 30, 83-93.) [2160 

Pickel, o. Entstehgs.-G. d. ev. Gemeinde 
u. Pfarrei Karlshuld. (Beitrr. z. bayer, Kirch.- 
G. 15, 249-68.) [2161 


*72 
Preußen. (Heidelb. Diss.) Dresd.: Leh- 
mann. 115 S. 2 M. [2182 


, EB. k Th. von Jnama-Sternegg. 

(Jahrb. f, Gesetzgebg. 383, 1129-59.) [2183 
Wahl, A., F. Karl Wittichen. (Hist. Viertel- 
jschr. 12, 455 f.) [2184 
Gasser, M. A. u. M. A. Waltz, Arm. Ingold. 
Notice nécrolog. (Ingold, Misc. Alsat. 5, 3-11.) 
— J. Gaß, Elsäss. Historiker A. Adam. (Mitt. 
d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im 
Els. 2. E., 23, 125-37.) [2185 
Heemstede, L. v., Paul Alberdingk Thijm 
1827-1904. Lebensbild. Freib.: Herder. 243 8. 
Bild. 2 M. 70. Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 17 
V. D. [2186 
Woringer, A., Verein f. hess. G. u. Landes- 


kde. 1884-1909. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 
335-72.) [2187 
Warschauer, A. Andr. Skladny. (Hist. 


Monatsbll. f. d. Prov. Posen '10, 65-74.) [2188 
Weber, E., Carl Otfr. Müller nach d. Briefen 
an s. Eltern geschildert. (N. Jahrbb. f.d. klass. 
Altert. usw. 23, 373-81.) Rez. v.’09, 2051: 
Gött. gel. Anz. '10, 325-62 Reiter. [2189 
Hartmann, L. M., Th. Mommsen, ga "00. 2052. 
Rez.: Dt. Lit. Ce '09, Nr. 46 Kübler. [2190 
re „ Briefe Karl Müllenhoffs an 
ae (Anz. f. deutsche Altert. 33, 
10010 [2191 
Piafi, F., Elard Hugo Meyer 1837-1908. 
(Alemannia 3. F., 1, 65-94.) (2192 
ausm Weerth, E., Kaiser Napoleon III. 
u. d. Talisman Karls d. Gr. Ungedr. Lebens- 
erinnerungen. (Dt. Revue 34, II, 260-71.) [2193 
Schlosser, J. v., Franz Wickhoff. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 554-60.) [2194 


Zeller, E., Erinnergn. e. Neunzigjährigen. 
Stuttg. ’08: Uhland. 1968. Als Ms. gedr. [2195 
Nietzsche, F., Briefe an Mutter u. Schwester. 
Hrgb. v. Elis. Förster-Nietzsche. 
Lpz.: Insel-Verl. x, 832 8. 12 M. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. '09, Nr. 32 Oehler. [2196 
Paulsen, F. Aus mein. Leben. Jena: Diede- 
richs. 209 8. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 36 Kaftan. [2197 


Friedrich, Hans, Die religionsphilos., soziolog. 
und polit. Rlemente in d. Prosadichten. d. 
jungen Did. Beitr. z. Geistes-G. d. 19. Jh. 
Leipz. Disa. '07, 101 8. [2198 
e Pineau, L., L'évolution du roman en Alle- 
magne au 19. siècle. Paris: Hachette 1908. 


xij, 328 S8. 3 Fr. 50. [2199 
Elster, E., Grillparzer. (Jahrb. d. Freien 
Dt. Hochstifts, '09, 158-228.) [2200 


Schmidtborn, O., Chr. E. Frhr. v. Houwald 
als Dramatiker. (Beitrr. Z. dt. Lit.-wirs. 8.) 
Marb.: Elwert. 1178. 2 M. 40. 12201 

Heyderhoff, J., Immermanns polit. An- 
schauungen. (Preuß. Jahrbb. 137, 245-67.) [2202 

Boucke, E. A., Heine im Dienste d. „Idee“. 
(Euphorion 16, 116-31, 434-60.) — Eug. Moos, 
Heine u. Düsseldorf. (Marb. Diss.) Düsseld.: 
Schmitz u. Olbertz. 70, X S. 2M. Rez.: Beitrr. 
z. G.d. Niederrhein 22, 241-43 Willemsen. [2203 

Zincke, P., Frär. Hebbel e. Mystiker? (Eu- 
phorion 16, 147-66.) [2204 
- Minor, Neuere Mörike-Literatur. (Ebd. 
580-88.) H. Mayno, Desgl. (Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 48.) [2205 

Schwetschke, E., Gustav Schwetschke, e. dt. 
Humanist u. Humorist d. 19. Jh. I. Halle: 
Gebauer-Sch. 1908. 336 S., 7 Taf.; 1 Fksm. 
6M. Rez.: Mitt. a. d. Geb. bet ant. Forschen. 
24, 259f. Ruville. [2206 

Hann, F. G., Adolf Ritter v. Tschabuschnigg. 
(Carinthia I, Jg. 90, 223-48.) (2207 


Bibliographie Nr. 2182—2257. 


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(Mitt. d. Ver. $. G. d. Dt. in Böhmen 47, 461 
bis 532.) . [2208 

Wiens, L., Aus Ferd. Freiligraths Familien- 
briefen. (Dt. Rundschau "09, Okt., 71-89.) [2209 

Müsebeck, E., Carl Candidus. Lebensbild 
z. G. d. religiös-spekulat. Idealismus u. d. elsăsa. 
Geisteslebens vor 1870. Münch.: Lehmann. 
868. 1M.80. Rez.: Hist. Zt. 105, 161-63 E.W. 
Mayer. [2210 

Mulert, 8. G., Scheffels Ekkehard als hist. 
Roman. Ästhet.-krit. Studie. Münster: Schö- 


ningh. 112 8. 2 M. [2211 
Frey, A., Konr. Ferd. Meyer. 2., durchges. 
Aufl. Stuttg.: Cotta. 4108. 6 M. — A. Schaer, 


Betty Paoli u. Conr. Ferd. Meyer. Zeugnisse e. 
Dichterfreundschaft in 11 Briefen 1877-1886. 
(Euphorion 16, 497-510.) [2212 
Aus Paul Lindaus Flegeljahren. (Grenzbnten 
09, II, 473-82.) [2213 
ildenbruch, E. v., Briefe a. d. J. 1878-80, 
hrgb. v. B. Litzmann. (Mitt. d. Literar- 
hist. Ges. Bonn IV, 6.) Dortmund: Ruhfus. 
75 Pf. [2214 
Meyer, Alex., Ans guter alter Zeit. Berliner 
Bilder u. Erinnergn. Mit Vorw.v.R.M. Meyer. 
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. 2178. 8 M. [2215 


Frensdorff, Ernst, Zur Bau-G. d. Kgl. Schau- 
spielhauses in Berlin. (Alt-Berlin "00 139-44.) 
[2216 

Kronthal, A., Graf Eduard Racayaskl u. d. 
Posener Brunnen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 9, 33-52.) (2217 
Bach, W. C., Ernst v. Bandel, d. Erbauer d. 
Hermanns-Denkmals. (Pädagog. "Abhdlgn. 114.) 


Bielef.: Helmich. 15 S. 40 Pt. [2218 
erei, Dt., d. 19. Jh. (e, '08 89672). H. 
10-20. (Vollst. 50 M.) (2219 


Richter, L., Lebenserinnergn. e dt. Malers. 
Selbstbiogr. nach Tagebuchniederschrr. u. Brie- 
fen. Hrsb. u. ergänztv.Hnr. Richter. Lpz.: 
Hesse. 750 3. 2 M. 50. [2220 

Schapire, R., Zu Friedr. v. Nerly. A. unveröff. 


Briefen. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Erfurt 29, 
1-9.) (2221 
Heyck, E., Feuerbach. (Künstler-Mono- 


graphien 76.) 2. Aufl. Bielef.: Velhagen & Kl. 
159 8. 4M. — (2222 


Bauer, Mor., Frz. Schubert. (Jahrb. d. Freien 
Dt. Hochstifts ’09 67-126.) 12223 
Hütter, Ed., Ant. Felix Schindler, d. Bio- 
graph Beethovens. (Leipzig Diss.) Münst.: 
Aschendorff. 788. 1 M. 50. [2224 
Spohr, Louis, u. Braunschweig. (Braunschw. 


Magar, "00 109-117.) (2225 

Schmidt, Heinr. u. U. Rich. 
Wagner in Bayreuth. Lpz.: Klinner. 139 S. 
3 M. (2226 


Krosigk, H. v., Karl Graf v. Brühl, General- 
Intendant d. Kgl. Schauspiele, später d. Museen 
in Berlin, u. s. Eltern. Lebensbilder auf Grund 
d. Has. d. Arch. zu Seifersdorf. Berl.: Mittler. 
xilj, 305 8. 8 M. 50. [2227 

Devrient, E. u. Th. Devrient, Briefwechsel. 
Hrgb. v. H. Devrient. Stuttg.: Krabbe. 
4568. 7 M. (2228 


Camerer, J. W., G. d. Burschenschaft Ger- 
mania zu Tübingen 1816-1906. Tüb.: Fues. 
247 S. 8 M. (2229 

Kahle, B., Hexenwesen u. allerlei Aberglaube 
d. Gegenwart. (Alemannia 3. F. 1, 3-22.) [2230 

Christ, QG., Die letzte öffentl. Hinrichtg. in 
Mannheim. (Mannh. G.bll. ’09, N. 7.) [2231 


Bibliographien u. Literaturberichte. — Geographie. *73 


Teil IL* 
A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften. 


dÉ Bibliographien 
und Literaturberichte. 

Unterkircher, K., Tirol.-vorarlberg. Bibliogr.: 
16. IX.-30. XI. og (Forsch. uaw. z. G, Tirols 7, 
81-86.) [2232 

Zibrt, Bibl. české hist. (s. ’09, 5). 

‚3. S. 481-720. 3M. 40. [2233 

Rez.: v. IV: Mitt. d. Öst. Ver. f. Biblw. 13, 
201-04 Wolkan. 

Literatur, Hist., d. Sehweiz betr.: ’08. (Anz. 
f. schweiz. G. mg 502-08; 523-44.) [2234 

Marckwald, E. u. L. Wilhelm, 
Katal. d. Els.-Lothr. Abtlg. d. Univ.- 
u. Landesbibl. Straßb. (s. ’09, 2096). 
Lig. 3. S. 347-502, 2 M. [2235 

Häberle, D., Pfälz. Bibliogr. II: 
Landeskdl. Lit. d. Rheinpfalz, chronol. 
geordnet. M. Autoren-, Namen-, 
Orts- u. Sachregister (Aus: Mitt. d. 
Pollichia, Jg. 65.) Heidelb.: Carle- 

3M. 


bach. 240 8. [2236 
Voltz, Neue hess. Lit.: "08. (Qnartalbll. d. 
Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hess. 4, 426-29.) [2237 
Storck, W. F., Mainzer G.-forschg. im letzt. 
Jahrzehnt. (Dt. G.bll. 11, 72-85.) [2238 
Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. X. 08 bis 
1. X. ’09 nebst Nachtrr. (Zt.d. Berg. G.-Ver. 
42, 229-34.) [2239 
Löwe, V., Bibliogr. d. hannov. u. braunschw. 
G., 8. Nr. 14. Rez.: Korr.-bl. d. Gesamt-Ver. 


Van der Essen, Bibliogr. de hiet. eccl. de 
Belg. (Anal. de hiet. eccl. de la Belg. 85, 
Anh., jx-xv.) [2247 

Literaturbericht, Hist.-pädagog.: ’08. (Mitt. 


arten ‚10, 48-110.) [2249 

Arnold, R. F., Bibliogr. d. dt. Bühnen seit 
1830. 2. verb. u. verm. Aufl. Straßb.: Trübner. 
57 S. » [2250 


Erben, W., Stud. z. hist. Atlas d. 
öst. Alpenländer. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 30, 561-606.) [2251 


4.Inst. t. öst.G.forschg 30,688-94Giannoni. (2255 

Gerster, J. J., Hist.-geogr. Atlas 
d. Schweiz. a) 10 Geschichtsktn. d. 
Hauptperioden m. Nebenktn. f. d. 
Zwischenereignisse, b) 8 kulturhist. 
u. geogr. BIL, nebst erläuternd. Text. 
Aarau: Wirz "09 4 Fr. (Die hist. 
Ktn. allein: 2 Fr. 60.) [2253 

Schulze, Gust., Beitrr. z. Landes- 
u. Siedelungskde. d. Fichtelgebirges. 


58, 55. 2240 s ; Dese, 
Jecht, R., Lausitz. Lit. (Laus. Ma 8, | (Leipz. Diss.) Hof: Lion ’09. 127 S. 
321-29.) 2241 | 2 M. 20. [2254 


[ 
Minde- Pouet, G., Übers. d. Erscheingn. auf . 
d. Gebiet d. Posen. Provinz.-G.: '08, nebst Wörterbuch, Ortsbeschreibendes u. 


Beitrr. z. ’07. (Hist. Monatsbll, 1 d Prov. | Geschichtlich., aller in ElsaßB-Lothr. 
Posen 10, 129-45; 157-64.) [2242 | vorkommenden Denkmäler, Städte, 
Dörfer, Höfe, Bäche, Fl üsse, Seen 

Zitterhofer, K., Die literar. Tätigkeit d. g . ege SC 4 
Kriegsarchivs 1784-1909. (Streffleurs milit. zt, | Berge usw. (Aus: Das Reichsland 


I, 11720.) ae. [2248 Elsaß-Lothr. Ill.) Straßb.: Heitz. 
‘og. erscheinungen z. G. d. Juden in tld: 1258 S. 15 M. [2255 
08. (Mitt. A , d. ; 

97-110.) © © Oesamtarch. d. dt mA Beschreibung d. Oberamtes Urach, 


Besch liographie d. kirchengeschichtl. e ‘08 | hreb. v. K. Württemberg. Statist. 
arb. v.Preusc enu.a (Aus: ogr. N 8 
d. theol. Lit. t. '08.) Lpz.: Heinsius. S. 98-351. | Landesamt. 2. Bearbeitg. Stuttg.: 
3 M. — O. Kippenberg, Bibliogr. d. kirchen- | Kohlhammer 09. 7888. 7 M. [2256 
geschichtl. Lit.: 1. VII.-30. IX. mg (Zt. f. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 
Kirch.G. 30, Anh., 167-258.) [2245 576 v. Below; Hist. Vierteljschr. 13, 85-87 
er, di Kirch.geschicht!. Lit. Badens: Walt. Goetz. 
’04-'07. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 7, Bossert, G., Topographisches. (Württb. 
266-314. 9, 323-71.) [2246 | Vierteljbite. 18, 399-407.) [2257 
em 


° Abgeschlossen 1. Mai 1910. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1910. 


*74 


Atlas, Geschicht, d. Rheinprov. 
(= 2390). a) Karte: W. Fabricius, 
Kirchl. Organisation im Bereich d. 
heut. Rheinprov. am Ende d. Mittel- 
alters um d. J. 1450; 1 : 500 000. 
Bonn: Behrend. Fol. 4 M. 50. b) Er- 
läuterungen V, 1: W. Fabricius, 
Die beiden Karten d. Kirch), Organi- 
sationen, 1450 u. 1610. Hälfte 1: 
Kölnische Kirchenprov. Ebd. eer, 
441 S. 12 M. [2258 

Schultze, Vikt., Waldeckische Ldkde. 
Mengeringhausen: Weigel ’09. 419 S.; 
6 Taf. [2259 

Brandi, Grundfragen hist. Geographie u. d. 
Plan d. hist. Atlas. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
Sacha "00 329-52.) — W. Fabricius, Geschicht, 
Atlasfragen. (Westdt. Zt. 28, 521—23.) — 
Jürgens, Name u. Grenze Niedersachsens. 
(Hannov. G.bll. 13, 163-66.) [2260/61 

Koblischke, J., Randglossen z. neuest. 
„Wendenfrage“. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. '09, 398-408.) Vgl. ’08, 1919. [2262 


Olbrecht, K., Grundlinien e. Ldkde. 
d. Lüneburg. Heide (Forsch. z. dt. 


Landes- u. Volkskde. XVIII, 6.). 
Stuttg.: Engelhorn ’09. 647 S.; 
8 Taf. 7 M. [2263 


Häußler, G., G. d. Kartographie 
Lübecks. (Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. 


11, 293-338.) [2264 

Martin, J., Zur Klärung d. Senkungsfrage. 
Entgegng. u. Schlußwort. (Jahrb. f. G. d. 
Hrzgts. Oldenb. 18, 155-90.) Vgl. ’09,2117. [2266 


Eichhorn, E., Die Grafschaft Cam- 
burg (s. ’08, 131). VIII. (= Nr. 3009.) 
167 S.; 3 Taf. 3 M. [2266 

Scmpert, J., Siedelgn. in d. Ober- 
herrschaft v. Schwarzb.-Rudolstadt. 
Beitr. z. Siedelgs.-G. Thüring. (Leipz. 
Diss.) Rudolst.: Mänicke & J. ’09. 


199 S. 4 M. [2267 

Ruppersberg, O., Hist. Ortslexikon f. d. 
Prov. Posen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 
10, 17-23.) [2268 


Klimesch, M., Ortsnamen im südl. u. süd- 
westl. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 48, 149-80.) Vgl. Nr. 41. [2269 

turmfels, W., Ortsnamen Hessens. Ety- 
molog. Wörterb. d. Orts-, Berg- u. Flußnamen 
d. Grhrzgt. Hessen. 2. verb. u. verm. Aufl. 
Weinheim: Ackermann. 958. 1M 75. (2270 

Imme, Th., Fiurnamenstudien auf d. Gebiete 
d. alt. Stifts Essen. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. 
westf. Volkskde. 6, 161-83. 7, 8-31.) [2271 

Brandstăter, E., Märkisch-westf. Ortsnamen 
a. d. Urlauten erklärt. (Progr.) Witten: 
Pott. '09. 201 S. 2 M. Rez.: Zt. f. dt. Mund- 
arten "10, 178-80 Miedel. [2272 

Ohnesorge, W., Deutung d. Namens Lübeck. 
Beitr. z. dt. u. slaw.Ortanamenforschg. (Aus: 
Festschr. z. Begrüßg. d. 17. dt. Geographentags.) 
Lübeck '09. 98 S. (Auch Progr. d Katharineums 
zu Lüb. ’10. 104 S.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 48, Lit.-Beil., 25-27 Klimesch; 
Schles. G.bll. 10, 461. Feit. [2273 


Bibliographie Nr. 2258—2325. 


Größler, H., Über einige Ortsnamenerklärgn. 
in Weyhes Landeskde. d. Herzogt. Anhalt. 
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 19, 
90-100.) [2274 

Schlüter, W., Über d. Sammig. u. Herausgabe 

. baltisch. Ortsnamenbuches. (Arbeiten d. 1. 
baltisch. Historikertages 53-70.) H. v. Brui- 

Üb. Archivalien z. E livländ. 
Ortsnamen. (Ebd. 71-79.) — H. Biel 
Einige Gedanken üb. d. v. Pastor Dr. A. Bielen- 
stein gesammelte onomast. Material. (Ebd. 
115-22.) [2275 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 50). 
II, 6: cito-coetus. Sp. 1201-1440. V, 
1: d-decus. Sp. 1-240. à 7 M. 20. [2276 


Btreitberg, W., Gotisches Elementar- 
buch. 3. u. 4. verb. Aufl. (Germ. 
Bibl.) Heidelb.: Winter xıj, 313 S.; 
Taf. 3 M. 40. [2277 

Gutjahr, E. A., e d. neu- 
hochdt. Schriftsprache vor Luther. 
Streifzüge durch d. dt. Siedelungs-, 
Rechts- u. Sprach-G. auf Grund d. 
Urkk. dt. Sprache. Halle: Waisen- 
haus. 240 S. 7 M. 50. [2278 


Grimm, Dt. Wörterb. (s. ’09, 2134). 
IV, 1. 3, Lfg. 10: Gewirken-Gewissen. 
Sp. 6117-6276. 2 M. [2279 

Sanders, D., Handwörterb. d. dt. 
Sprache. Neu bearb., erg. u. verm. v. 
J. E. Wülfing. 8. Aufl. Lpz.: Wi- 


gand. Lie 1-5. S. 1-528. à 1 M. [2280 
Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’10, 166 f. O. Weise. 
Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen- 

wörterb. 10. Aufl. Lpz.: Hirzel. 

4138. 5 M. [2281 
Brunner, H. u. R.Schröder, Bericht d. Komm. 

f. d. Wb. d. dt. Rechtssprache f. '08. (Zt. d. 

Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt., 508-12.) [2282 i 


Weise, O., Unsere Mundarten, ihr 
Werden u. ihr Wesen. Lpz.: Teubner. 
0, 2798. 3M. [2283 

. Wörterbuch, Siebenbürg.-sächs. (s. 
’09, 2141). Lfg. 3. Bearb. v. A. 
Schullerus. S. 257-416. 4 M. [2284 


G. Kisch, Zur Wortforschg. (Korr.bl. d. 
Ver. f. riebenb. Ldkde. ’09, 147.) 
Idiotikon, Schweiz. (s. Nr. 59). 
Fischer, H., Schwäb. Wörterb. 
(s. Nr. 61). Lfg. 28. B. III, Sp. 801 
bis 960. 3 M. [2286 
Schumann, Colmar, Lübisches Wörterb. d. 
Jacob v. Melle. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 35, 17-43.) (2287 
Siebs, Th., Helgoland u. seine Sprache. 
Kuxhaven, Helgoland: Rauschenplat’09. 3198. 
3 M. Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’10, 161-64 
Feit.. [2288 


Sprachkde. Paläogr. ; Diplom.; Chronol. Sphragist,, Heraldik. Numism. +75 


Queitsch A., Etwas v. d. Oberlausitzer Mund- 
art. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5, 
116-21.) [2289 

Seelmann, E., Mundart v, Prenden, Kr. 
Niederbarnim. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 34, 1-39.) [2290 

Teuchert, H., Aus d. neumärkisch. Wort- 
schatze. (Zt. f. dt. Mundarten '09, 55-87; 
117-69. 10, 3-47.) [2291 

Trautmann, R., Altpreuß. Sprachdenkmäl. 
(s. ’09, 2149). 2, (Schluß-)T].: Grammatik, 
Wörterbb. xxxij 8. u. S. 97-470. 12 M.20. [2292 

e 


d. Sphragistik und Heraldik. 


Hauviller, Erhaltg.d. Siegel; ihre Bedeutg. f. 
d. hist. Hilfswissenschaft: ihr Kunst- u. Kultur- 
geschicht). Wert. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 
usw. 38, 39-52.) Sep. Metz: Scriba. 23 8. 
Taf. 1 M. [2309 


Siegel d. bad. Städte in chronol. 
Reihenfolge. Hsgb. v. d. bad. hist. 
Kommission. M. erl. Text v. F. 
Frankhauser u. A. Krieger. Hft. 3: 
Siegel d. Städte in d. Kreisen Frei- 
burg, Villingen u. Lörrach. Heidelb.: 
Winter 09. 67 Taf. S. 49.75, 
12 M. [2310 

Ewald, W., Die Siegel d. Grafen u. 
Herzöge v. Kleve. (Beitrr. z. G. d. 


Vilmar, A. P, C., Dt. Namenbüchlein. Ent- 
stehg. u. Bedeutg. d. dt. Familiennamen. 7. Aufl. 
Marb.: Elwert. 111 S. 1 M. 20. 

b, A, Dt. Personennamen. (Aus 

Natur u. Geisteswelt 296.) Lpz.: Teubner 09. 
140 S. ıM. [2294 
Saake, H., Über german. Personennamen in 


Italien. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprach- 

forschg. 35, 124.36) Zeen (2205 Hrzgts. Kleve 276-95.) [2311 
Schotsch, G., Dt. amiliennamen a. d. e 
Matrikeln d. ev. Kirche A. B. in Schäßburg Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 
Schäßburg. Progr. ’08/09 [2296 | 100), Lfg. 537 u. 538. [2312 
a an Lig. 537 = Bd. V, 8, H. 5. (Bürger), 
A : eschlechter.) g, 74-94; Taf. 81-100. — Lig. 
4. P aldogr aphie V Diplomatik ’ 38 = Bd. VI, 1. H. 25. (Abgestorb. bayer. 
Chronologie, Adel.) 8. 157-76; Taf. 109-26. 


tschmar, v., Turnierteppich im 
useum zu Valenciennes. (Viertel- 
jschr. f, Wappenkde. usw. 38, 19 
bis 38.) [2313 


Monumenta palaeogr., hrsg. v. 
A. Chroust (s. Nr. 73), Abt. I, Ser. II, 
Lie 3-4. 20 Taf. ; 63 S. Text. 40M. [2297 

ni, G., Atlante stor.-paleograf. 
del duomo di Modena. 40, 101. [2298 
Schubert, Eine Lütticher Schriftprovinz, 8. 


Z 
‘09, 72. Rez.: Lit. Zbl. "op. Nr. 20; Hist. Herold wé appo 12.) 


(2315 
Vierteljschr. 12, 3121. Bretholz; Hist. Zt. 104, twitz, A. Frhr. V., Wappen sächs. Adels- 
194-96 Steinacker. i [2299 | familien. (Dresdner Residenz-Kalender a. d. 
„und, Palaeogr. Atlas, s. '09, 73. Rez.: | 7, 1910. TI. II, 73-75; Taf.) [2316 
Gött. gel. Anz. 10, 195-225 Burg. [2300 Engel, B., Mittelalterl. Wappenfenster in 

— Thorn. (Dt. Herold ‘09, Nr. 12.) [2317 


©. Numismatik. 


Friedensburg, F., Die Münze ind. Kultur-G,, 
8. Nr. 108. Rez.: Vierteljschr. f.Soz.-u. Wirtsch. 
G. 7, 575 e Below; Hist. Zt. 104, 640-42 Edw., 
Schröder; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 2021. W, 
Martens. [2318 


Cahn, Jul., Die dt. Mittelaltermünzen, ihre 
Bedeutg. t. Kunst- u. Kultur-G. (Korr.bl. d. 
Gesamt-Ver. 58, Nr. 4.) [2319 


Luschin e Ebengreuth, Zur G. d. 
Denars d. Lex Salica. (Hist. Auf- 


sätze Zeumer dargebr.S. 201-07.) [2320 
Rzehak, E., Mährische Denare d. Mark- 
grafen Wladislaw I. (1197-1222) im Münzfunde 
v. Tremles in Böhmen. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
rens u. Schles. 14, 161-65.) [2321 
manig, Münzfunde. (Jahrb. f. Altertkde. 

3, Beibl. 126-28.) [2322 
Gößler, P., Neue Münzfunde a. Württemberg 
’07-’09. (Württb. Vierteljhfte. 18, 408-17.) [2323 


Altherr, H., Das Münzwesen d. 


0. A., Alcuni nuovi orizzonti 
di diplomatica dell’Italia meridio- 
nale. (Arch. stor. Sicil. N. S. 34, 163 
bis 179.) i [2302 
Salis, Fr., Untersuc gn. z. pomm. 
Urkundenwesen im 12. u. 13. Jh. 
(Balt. Studien N. F, 13, 129-93.) [2303 
Schmi 


tē- Kallenberg, Umhüllg. e. päpstl. 
Breves v. 1458, (Arch. f. Urkundenforschg. 2, 
5131.) 


[2304 

Huggenberger, Gericht) Kraftloserklärg. e. 

verlorenen Siegelstempelas. (Archival. Zt. 
‚ 223-25.) 


N. F. 16 [2305 
— 

Fruin, R., Chronolog. aanteekeningen. I. 
Over het gebruik d. jaarstijlen in Zeeland doot 
particulieren. II. De indictie in de oorkonden, 
uitgaande van de bisschoppen van Lnik. III. 


bisdom L (Nederl. Archievenblad 17, SE e S 
271-80.) [2306 | Schweiz bis z. J, 1798. Bern: Stämpfli 
C., Nouv. recherches sur ja 


Callewaert, 
chronol. médiév. en Flandre. (Ann. de la Soc. 
d’&mulat. de Bruges 59, 153 ff.) [2307 
olz, O., rT Kalender d, ehemal. 
fürstabteilich. Kanzlei in Einsiedeln. (Mitt. d. 
Hist. Ver. d. Kant. Schwyz. H. 19.) [2308 
EIER HE 


& Co. zu. 4328. 10M. [2324 

N H., Beitrr. z. Münz-G. d. 
Elsaß, besonders d. Hohenstaufenzeit. 
(Aus: Frankf. Münzztg.) Frkf. a. M. 
"OD. 174 8, [2325 


*76 


Joseph, P., Abriß d. worms. Münz-G. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 10, Nr. 4.) [2326 
Th., Die Alteato Düsseldorfer Münze. 

(Beitrr. 2. G. d. Niederrh. 22, 187-92.) — H. 
Eschbach, Die bergische Münzstättein Ratingen. 
(Ebd. 193-95.) [2327 
Fiala, E., Münzen u. Medaillen d. 
welfisch. Lande (s. ’08, 90). TIl: 
Das neue Haus Braunschw. zu Wolfen- 
büttel. II. (Bevern.) S. 295-466; 


10 Taf. 15 M. [2328 
Jeep, W., Probestücke v. braunschw. Rin- 
gutegroschen u. Pfennigen a. d. J. 1846 u. 1847. 
(Braunschw. Magaz. ’09, 1191.) [2329 
H F., Paphahne als Münznahme. 
(Jahrb. d Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 35, 
461.) Vgl. '08, 1980. (2330 
Schrötter, F. Frhr. v., Beschreibg. 
d. neuzeitl. Münzen d. Erzstiftes u. 
d. Stadt Magdeburg 1400-1682. Mag- 
deburg: Baensch’ 09, A9 x, 171 S.; 
36 Taf. 20 M. [2331 
Rez.: Gött. gel. Anz. '10, 456-59 Edw. 
Schröder. 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Dungern, O. Frhr. v., Ahnen Dt. 
Fürsten. I: Haus Zollern. Ahnen 
d. dt. Kaiser, Könige u. Herzöge v. 
Preußen, Kurfürsten v. Brandenb. a. 
d. Hause Zollern u. ihr. Gemahlinnen. 
Papiermühle: Vogt "00. 53 Taf. fol. 
30 M. [2332 

Schuster, Geo., Verwandtschaft d. 
Häuser Hohenzollern u. Hessen. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 13, 125-54.) [2333 

Knetsch, K., Üb. d. heutig. Stand d. geneal. 
Forschg. in Hessen. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 
N. F. 17, 73-82.) [2334 

Bastian, H., Dynastengeschlecht d. Herren 
v. Hatzfeld. (Mitt. a. G. u. Heimatkde. d. Kr. 
Biedenkopf. 3, Nr. 2/3.) [2335 

Oidtman, E. v., Letzte lebend. direkte Nach- 
kommen d. Hrzgs. Wilh. v. Jülich u. Berg, 
+ 1511. (Dt. Herold '09, Nr. 12.) [2336 

Weerth, O., Zur Geneal. d. lippisch. 
Fürstenhauses. (Mitt. a. d. lipp. G. 
6, 81-98.) [2337 

Erichsen, J., Anfänge d. Hauses Schwarz- 
burg-Sonderhaus.: Eupel1909. 249.60 Pf. [2338 


Heydenreich, E., Familiengeschichtl. Fäl- 
schungen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 
38, 1-18.) [2339 

Schäter, R., Dt. Ritter u. Edelknechte in 
Italien. (Ebd. 37, 348-59.) [2340 

Lehmann, Findlinge auf versch. Reisen, bei 
denen ich Kirchenbücher usw. durchgesehen. 
(Ebd. 338-47.) [2341 

Handbuch, Geneal., bürgerl. Fa- 
milien (s. ’09, 2196). Bd. XVI. XXV, 
659 S. 10 M. [2342 

‚ Taschenbuch, Geneal., d. adelig. 
Häuser Österr. (s. ’08, 105). Jg. III: 


1908/09. [2343/44 


Bibliographie Nr. 2326—2401. 


Handbuch, Geneal., z. Schweizer G. 
Hrsg. v. d. Schweiz. Herald-Ges. 
Bd. I: Hoher Adel. Zürich: Schultheß 
& Co. 1900-08. 415 S.; 36 geneal. 


u. 31 Siegel-Taf. [2345 
Rez.: Gött. gel. Anz. "10. 2431. Meyer 
v. Knonau. 


Geschlechterbuoh,schweiz. Almanach 
geneal. suisse: ’10. 736 S. 12M.50. [2346 


Kindler v. Knobloch, J. u. O. Frhr. 


v. Sto Oberbadisches Ge- 
schlechterbuch (s. ’08, 107). IO, 3. 
S. 161-240. 6 M. [2347 


Gulat, M. v., Erhebgn. in d. Adelsstand u. 
Adels- Anerkenngn. im Grhrzgt. Baden 1880 
bis 1908. (Vierteljschr. f. Wappenkde usw. 37, 
332-37.) [2348 

Schott, 8., Alte Mannheim. Familien. 
Mannh.: Bensheimer. 96 8. 3 M. [2349 

Diehl, W., Beitrr. z. G. hess. Pfarrerfamilien. 
(Frankfurt. Bl. f. Fam.-G. I.) — Has, Familien- 
geschichtl. Notizen. (Hessenland 24,Nr.1.) [2350 

Koerner, B., Beitrr. z. Stammkunde d. Ge- 
schlechter d. Dt.-Kroner Landes (s. Nr. 150). 
Forts. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 38, 
53-98.) [2351 


Pettenegg, E. G. v., Die Ainkürn. (Dt. 
Herold '10, Nr. 3.) [2352 
, Ferd., 400 Jahre d. Fam. Bach, 
Buchholzer Linie. Dresd.: Gärtner. "09. xj, 
172 8. [2353 
Bauser, F., Die Besserer in Württemb. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 215-25.) (2354 
Brück, F. u. H., Berg. Geschlecht B r ü gge. 
Düsseld.’08: Schwann. 79 8. Als Ms.gedr. [2355 
Gritzner, E., Urkundl. Ahnenaufschwörung 

L de Entzenberg v. 1493. (Dt. Herold 
'10, Nr. 4.) [2356 
Geisser, Stammb. d. Fam. Geisser v. 
Altstätten (St. Gallen), 1731-1907. Torino: 


Bona '07. 4°. 278. (2357 
Has, Fam. (von) Grunelius. (Hessen- 
land 24, Nr. 1.) (2358 


Bode, Herrengeschlecht v. Heimburg 
(s. Nr. 374.) (2359 

Jassoy, A., Unsere Hugenott. Vorfahren u. a. 
Beitr. z. Stammes-G. d. Fam. Jassoy. Als 
Ms. gedr. Frankf. ’08. 364 8. [2360 

Blätter, Familiengeschichtl., f. d. Fam. 
Knab. Nr. 2. Regensb. u. Plauen '09. 4°. 


20 8. (2361 
Kneer, A., Zur G. d. Fam. Kneer. Trier 
’09. 50 S. 9 Taf. [2362 


- Broeckaert, J., Généalogie de la famille 
van Langenhove. Gand: Siffer. 4°. 
47 S.; 3 Taf. 4 fr. (2363 

Langwerth v. Simmern, H. Frhr., Fam.-G. d. 
Frhr. Langwerth v.Simmern. Hannov.: 
Küster "00 390, jx S. Rez.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. "00. 421-23 Thimme. [2364 

Linkge, J. Fr. A. u. O. F. J. Lingke, Chron. d. 
Familie Lingke 1470-1909. : 
O. Lingke. 285 S.; 48 Taf. 30 M. [2365 

Brunner, Hnr., ` Die Herren v. Lippa 
(e Nr. 173). Forts. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens u. Schles. 14, 115-46.) [2366 

Manstein, E. v., G. d. Fam. Mansteın. 
2. A. o O. u. Dm. 1478. (2367 

Marklowski, A. v., Urkk. u. Nachrr. üb. d. 
Fam. derer v. Marklowski, Pernstein 


Genealogie, Familiengesch., Biogr. 


v. Marklowski, Freiherr Marklowski v. Zebracz 
u. Pernstein. Wien: Hölzl. 223 8. 20 M. [2368 
Mülverstedt, v., Von den v. Milow. (Dt. 
Herold ’10, Nr. 2f.) [2369 
Molineus, M. A. G. à. Bm: Annan 


Barmen: Wandt 08. 4°. (2370 
Eickhoff, Zur G. d. Fam. ae 
(Ravensberg. Bil '10, 4.) [2371 


Schöffmann, J B., Die Osterholzer. 
Alte Bauersfamilie im Botttale b. Pocking. 
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. Niederbayern 45, 
225-47.) (2372 

Rauchfuß, H., Name Rauchfuß u. a 
Entstehg. er? Herold "10. Nr. 4.) [2373 
. Büchel, J , G. d. Herren vV. Schellen- 
berg (s. TH 2231). T1. II. (Jahrb. d. Hist. 
Ver. f. d. Fürstent. Liechtenstein 8, 1-98.) [2374 


Schiller, R., Schiller - Geschlech- 
ter Dtlds.. m. besond. Berücks. d. 
schwäb. Schiller u. d. Stammbaums d. 
Dichter F. v. Sch. Stuttg.: Hoffmann 
’09. 4°. 366 S.; 86 Taf., 5 Stammtaf. 


100 M. [2375 
* Rez.: Dt. Herold ’10, Nr. 3 Macco. 

Schoenermarck, v. Familienverbindgn. inner- 
halb e. Ahnentafel. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 
usw. 37, 279-331.) [2376 
, Leuprecht, A., G. d. Familien v. Seeger 
in Vorarlberg. (Jahresber. d. Landes-Museums- 
Ver. f. Vorarlb. 46, 1-164.) [2377 

Teuttel, P., Zur G. d. Tuttlinger Teuffel. 
(Württb. Vierteljhfte. 18, 226-28.) [2378 

Maske, R., Nachrichten üb. d. Fam. Titel 
in Polzin. (Monatsbll. d. Ges. f. 
'09, 9-12.) 


Meininghaus, A. Zur G. d. Dortmunder 


Geschlechter v. Wickede. (Aus: Beitrr. z. 
G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark). Dortm.: 
Ruhfus. S. 251-82. 75 Pf. [2380 


Merian-Mesmer, W., Schweizer Vorfahren d. 


Grafen Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold 
'09, Nr. 12.), [2381 
Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 200). 


Bd. LV, 4-6 (Lfg. 574- 76). S. 481-904. 
6 M. 40. [2382 

Biographie nation. de Belg. (s. °09 
2245). XX, 2: Ruelens-Rythovius. 
Sp. 417-764. 3 Fr. [2383 


II. Quellen. 


. 1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist.: Diplomatum 
regum et imperatorum Germ. T. IV: Conradi II. 
dipl. — Legum sectio IV, Constit. et acta 


publ. V, 1. — Scriptorum qui vernacula 
lingua usi sunt. Dt. Chroniken. VJ. s. Nr. 
2400. [2384 


Levison, englisch. Bibliotheken 
(s. 07, 2134). Wd N Arch. 35, 331-431.) [2385 


Quellenstudien a. d. hist. Sem. d. 
Univ. Innsbruck I. Hrsg. v. W. 
Erben. Innsbr.: Wagner. 161 S. 
(Subskr.-Pr. 5 M. Einzelpr. 6 M.)[2386 
- Wentscke, P., Chronik u. Urkunden- 
fälschgn. d. Klosters Ebersheim. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 35-75.) [2387 


Allg. Quellen-Samml. Geschichtschr. *77 


Mettensia. VI: Chronique et chartes 
de l’abbaye de 8.-Mihiel, publ. p. A. 
Lesort. Faso. I. (Mémoires et doco. 
Bun p. la Soc. Nat. des Antiquaires de 

rance. Fondation Aug. Prost.) 
Paris: C. Kincksieck ’09. S. 1-144. 
Vgl. ’09, 214. [2388 

Veröttentlichungen d. Hist. Kommission f. 
Nassau (s. 09. 2251). VIs. Nr. 2403. [2389 


Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (a. ’09, 
2252). XII s. Nr. 2258. (2390 


Van den Gheyn, J., Catalogue des 
mss. de la Bibl. Roy. de Belgique (s. 
’09, 2253). IX: Hist. de Belg. (hist. 
particul.): Flandre, Hainaut, Liege, 
Limbourg, Luxemb. et Namur. jx, 
446 S. 12 Fr. [2391 

Catalogus codicum manuscripto- 
rum bibliothecae universitatis Rheno- 
Traiectinae. II. Traiecti ad Rhen.: 


Oosthoeck ’09. 49% xx, 378 S. [2392 
Quellen u. Abhdien. z. G. d. Abtei u. Diözese 
Fulda (s. ’08, 153). V. x, 1238. 2 M. 50. [2393 
Bömer, A. Handaschriftenschätze westfäl. 
Bibliotheken. (Zbl.f.Bibliothw.28, 338-58.) [2394 
Geschichtsquellen, Thüring. N.F. VI (Ganze 
Folge IX) s. Nr. 2460. [2395 


Jecht, R., Quellen z. G. d. Stadt 
Görlitz bis 1600. Görl.: Magistrat 
(u. Buchh. Worbs & Co. in Comm.) ’09. 


2488. 3 M. [2396 
Rez.: N. Arch. 35, 2871. p: Kr.; Lit. Zbl. ’09, 
Nr. 50 Doehler. 


. Seraphim, A. u. P. Rhode, Hand- 
schriften-Katalog d. Stadtbibliothek 
Königsberg i. Pr. (Mitt. a. d. Stadt- 
bibl. zu Königsb. I.) Königsb.: Beyer, 


"00. 411 S. 6 M. 50. [2397 

Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 27, 74-76 Perlbach; 
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 9, 20-24 O. 
Günther. rn 


2. Geschichtschreiber. 


@eschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Ge- 
samtausg. X: Isidor. Aufl. 3. [2398 


Levison, W., Engl. Hss. d. Liber 
Pontificalis. (N. Arch. 35, 331-431.) — 
Giovanni Mercati, Nuove iscrizioni 
crist. di Roma in un codice di Cam- 
bridge. (Rassegna Gregoriana IX, ’10, 
47-50.) Se [2399 

Chronik, Österr., v. d. 95 Herr- 
schaften, hrsg. v. J. Seemüller (s. 
’07, 1071). Tl. II. (Tl. v. N. 2384.) 
Hannov.: Hahn. 4°. xjv, ccovij S.; 
S. 243-76. 15 M. [2400 
~ Quellen z. Schweizer G. N.F. 1. Abt. 
Chroniken (s. ’08, 2049). Bd. II: H. 
Brennwalds Schweizerchronik. II. 
Hrsg. v. R. Luginbühl. 778 8. 


16 M. [2401 
Rez. v. I.: Lit. Zbl. '09, Nr. 29 -ch-. . 


*78 


Füetrer, Bayer. Chronik s. Nr. 1207. [2402 
Mechtel, J., Limburger Chronik. 
Hrsg. v. C. Knetsch (= Nr. 2389). 
Wiesbad.: Bergmann ’09. xxvj, 254 S. 


6 M. [2403 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 25 Reimer. 
Obreen, H., Bijdragen tot de kennis d. 

middeleeuwsche kronicken. I: Theod. Pauli. 

(Bijdragen v. vaderl. gesch. etc. 4. B., 8, 

373-81.) [2404 


Bruns, F., 3. Teil d. Chronicon 
Sclavicum u. s. Verfasser. (Hans. 


G.bll. Jg. ’10, H. 1, 103-27.) [2405 
Jürgens, O., Geschichtswerk d. 8yndikus 
Ph. Manecke. (Hannov. G.b!l. 13, 248-55.) [2406 


2. Urkunden und Akten. 


Wolf, Gust., Archivliteratur. (Dt. G.bll. 10, 
285-312.) [2407 

Kreuter, J. L., Die in Gelnhausen ausgestellt. 
Königsurkk. (Gelnhusana "09. 144-58.) [2408 


Inventare österr. staatl. Arch. I: 
Inventar d. allgem. Arch. d. Ministe- 
riums d. Innern. Bearb. e d. Beamten 
d. Arch. Wien: Hof- u. Staatsdr. ’09. 
95 S. 2 M. [2409 

Urkundenbuch, Salzburg. I: Tra- 
ditionscodices, Ges. u. bearb. v. W. 
Hauthaler. Hft. 6. Salzb.: Höllrigl. 


S. 889-1211. 5 M. [2410 
Ottenthal, F. v., u. O. Redlich, 
Archivberichte a. Tirol. H. 3 u. 4: 


Gerichtsbez. Kitzbühel u. Kufstein; 
bearb. v. F. Kogler. S. 199-370. 
(Mitt.d. 3. Arch.-Sekt.VII,3u.4.) [2411 

Kleiner, V., Regesten z. vorarlberg. 
Landes-G. (Jahresber. d. Landes- 
Museums-Ver. f. Vorarlb. 46, 165 


bis 291.) [2412 

Urkundenbuch d. Stadt Krummau in 
Böhmen. I, s. ’09, 199. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 31, 129-31 u. Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. i. Böhm. 47, Lit.-Beil., 19-22 Klimesch; 
Hist. Jahrb. 31, 198 f. Knöpfler; Dt. Lit.-Ztg. 
’09, Nr. 41 Bachmann. [2413 

Treixler, G., u. O. Donath, Gödinger Urkk. 
TL III. Progr. Göding. ’09. [2414 


Segmüller, F., Die päpstl. Archive u. deren 
Benützung durch d. Schweiz. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 4, 1-11.) [2415 
buch d. 


Urkunden Stiftes Bero-Münster 
(8. '09 2278). II, 193-224: 1328-34. (Beil. zu 


Geschichtsfreund LXIV.) [2416 


Mitterwieser, A., Regesten d. Frauen- 
klosters Altenhohenau am Inn. (Ober- 
bayer. Arch. 54, 399-446.) [2417 

Geiger, O., Stadtarchiv zu Wemding. 
(Archival. Zt. N. F. 16, 157-220.)[2418 

Schwarz, B., Frhrl. Böcklin v. Böck- 
linsauisches Arch. in Rust, Bez.-Amt 


Bibliographie Nr. 2402—2459. 


Ettenheim. (Mitt. d. Bad. Hist. 
Komm. 32, 14 ff.) [2419 

Joetze, Urkk. z. G. d. Stadt Lindau 
im Mittelalter. (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Bodensees 38, 63-105.) [2420 


Weckerling, Archiv d. St. Worms. (Korr.bl. 
d. Gesamt-Ver. 09 Nr. 11/12.) (2421 


Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz 
1289-1396 (s. ’09, 217). L£. 5-6. ’09. 
Bd. I: 1289-1353; bearb. v. Ernst 
Vogt. S. 161-240. Bd. II: 1354-96; 
bearb. v. F. Vigener. S. 161-240. 


A 4 M. 50. [2423 
Jung, Frankfurter Stadtarchiv, s. ’09 2284. 
Rez.: Gött. gel. Anz. 10, 162-64 Ugen, [2423 


Kentenich, Schicksale Trier. Ar- 
chive. (Trier. Arch. 15, 100-03.) — 
Bastgen, Archiv d. Erzstifts u. d. 
Domkapitels zu Trier im 14. Jh. 
(Ebd. 14, 1-10.) Vgl. ’09, 218. [2424 

Kuske, Erich, Wichtiger Fund (v. 
Archivalien d. Hrzgts. Cleve u. d. 
Grafsch. Mark). (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh. 22, 221-30.) [2425 

Recueil d’actes et docc. concern. 
les freres-mineurs dans l’ancien duché 
de Luxembourg et comté de Chiny, 
précédé d'une notice hist. par Jacques 
Grob. (Publications de la Soc. Hist. 
de l'Institut G.-D. de Luxemb. t. 54 
et56.) Luxemb.’09. Lxxx1j, 812S. [2426 


Cauchie, A. u. L. Van der Essen, 
Les sources de l’hist. nat. conserv. A 
l’&tranger dans les arch. privées. 
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. 78, 
45-102.) [2427 

Schoengen, M., Nederlandica in 
Belg. archieven. (Nederl. Archieven- 
blad 17, 177-226.) — H. E. v. Gelder, 
De Gemeentearchieven in ’07. (Ebd. 
157-65.) [2428 

Hulshof, A., Verslag van een onder- 
zoek te Rostock naar handschriften, 
drukwerken en bescheiden, belangr. 
voor de gesch. van Nederland op last 
der regeering ingesteld. s’Gravenh.: 
Nijhoff 10, 90 S. 4 Taf. 1 fl. 25. [2429 

Relazioni Veneziane. Venetiaansche 
berichten over de Vereenigde Nederl. 
v. 1600-1795, verz. en uitgeg. door 


P.J. Blok. Ebd. 30, 4198S. AT 25. [2430 
(Rijksgeechiedk. Publicatien VII.). 


Fruin, R., Rijks archief-depôt in de 
provincie Zeeland. De rekeningen en 
andere stukken in 1607 uit de Holland. 
rekenkamer naar de Zeeuwsche over- 


Urkunden und Akten, 


gebracht. Het Bourgondisch-Oosten- 
rijksche tijdvak 1433-1584. Ebd. 
509 S. 6 fl. [2431 

Dalen, J. L. v., Inventaris v. het 
archief d. gemeente Dordrecht. I. 
De grafelijke tijd, 1200-1572. Dord- 
recht: Revers. 272, 318.1 fl. 50. [2432 

Cartulaire de commune de Dinant, 


p. Brouwers (s. ’08, 2079). VIII: 
Annexes et extraits. ’08. 292 S. 
5 Fr. [2433 


Oorkondenboek d. stad Aelst; uitg. 
d. O. Reyhtens. I. Aelst: Spitaels- 
Schuermans. 228 S. 10 Fr. [2434 


Block, J., Beitrr. a. Arch. d. In- u. Aus- 
landes z. Waldeck. Landes- u. Regenten-G. 
mit Berücks. d. Grenzgebietes. (G.bll. f.Waldeck 
u. Pyrmont 8, 226-40.) [2435 

Inventare d. nichtstaatl. Archive d. Prov. 
Westfal. T, 8. ’09, 229. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 30, 373-80 Richter. [2436 

Rübel, K., Zur Kennzeichng. d. Fahneschen 
Veröffentl. üb. Dortmunds G. (Beitrr. z. G. 
Dortmunds 18, 2833-99.) [2437 

Jürgens, O., Das Urkundenbuch d. St. 
Hannover. (Hannov. G.bll. 13, 244-47.) [2438 

Tielking, L., Urkunden d. Kirche zu Alten- 
hagen b. Hagenburg. (Zt. d. Ges. f. niedersăchs. 
Kirch.-G. 14, 222-27.) [2439 


Kauffungen, K. v., Misnensia im Arch. d. St. 
Mühlhausen i. Th. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 8t. 
Meißen 7, 490 ff.) [2440 

Codex diplom. Lusatiae super. (R.’09, 2298). 
III, 5: ‚Görlitzer Ratsrechnungen. Nr. 5: 
1413-19. (2441 


Krabbo, H., Regesten d. Mark- 
grafen v. Brandenburg a. askan. 
Hause. Lfg. 1. (= Nr. 3017.) Lpz.: 


Duncker & H. 80 S. 4M. 40. [2442 

Seitfeet, Bernh., Aus alt. Akten d. Straus- 
berger Stadtarchivs. Kurfürst]. u. 
Edikte a. d. 16. bis 18. Jh. Progr. Krotoschin. 
’09. 39 8. [2443 


Urkundenbuch, Liv-, Est-, Kurlän- 
disches. Abt. I, Bd. 12: 1460-1472; 
hrsg. v. Phil. Schwartz u. A. v. 
Bulmerincg. 542 S. 23 M. [2444 

Akten u. Rezesse d. livländ. Stände- 


tage; hrsg. v. O. Stavenhagen (s. 
Nr. 246). III: 1494-1535; bearb. v. 
L. Arbusow. Lfg. 5. S. 641-800. 
5 M. 60. [2445 


Feuereisen, A. Über d. baltisch. Archiv- 
wesen. (Arbeiten d. 1. baltisch. Historikertages 
219-73.) — O. Stavenhagen, Kurländ. Landes- 
arch. in Mitau. (Ebd. 286-99.) — R. Winkler, 
Über d. Scheed. Gouvernementsarch. in Reval. 
(Ebd. 300-02.) P Baerent- Arrasch, Überreste 
d. ehemal. Ratsarch. in Wenden u. Lemsal. 
(Ebd. 303 f.) [2446 

C. Mettig, Archiv d. Schwarzen Häupter in 
Riga. (Ebd. 305-14.) — A. v. Foelkersam, Über 
d. fürstl. Radziwillsche Familienarch. zu Schloß 
Nieswiez. (Ebd. 315-19.) [2447 


Königl. 


*79 


Katalog d. Schwedisch. General- 
gouverneur-Archivs zu Riga. Riga ’08: 
Häcker. 708. [2448 


Beyerle, K., Die dt. Stadtbücher. 
(Dt. G.bll. 11, 145-200.) — Geo. Caro, 
Zur Quellenkdc. d. Wirtsch.G. (Ebd. 
113-25.) [2449 

Teige, J., Zprávy o statcich a pfech 
venkovských z archivn města Prah 
(Arch. Český XXVI.) Prag: Bursi 
& K. ’09. 4°. xıj, 6348. [2450 

Urkk. üb. ländl. Güter im Archiv d. Stadt 
Prag. A-K. 

Sammlung schweiz. Rechtsquellen 
(s. Nr. 251). Abtlg. I. Rechtsquell. d. 
Kantons Zürich. Tl. 1. Öffnungen u. 
Hofrechte. Bd. I: Adlikon bis Ber- 
tschikon. Bearb. v. R. Hoppeler. 
xjx, 570 S. 13 M. 60. [2451 

Knapp, H., Frhr. Cl. v. Schwerin u. d. 
Zenten d. Hochstifts Würzburg. (Zur Abwehr.) 
Berl.: Guttentag °00. 35 S. 30 Pf. — Cl. Frhr. 
v. Schwerin, Zur Gegenwehr. Münch.: Rieger 
10. 8 S. Vgl. ’09 2313. [2452 

Schrötter, G., Dorf- u. Gemeindeordngn. im 
Nürnb. Gebiet. (Jahresber d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnb. 31, 16-18.) [2453 

Stadtrechte, Oberrhein. (s. Nr. 253). 
Elsäss. Stadtrechte II: Reichen- 
weier; bearb. v. A. Hund. 1: Das 
Ratsbuch. ’09. 100 8. [2454 

Rez. v. ’09, 241 (Schwäb. Rechte. 
2: Geier, Überlingen): Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
G.A. 404-08 Rietschel. 

Land ten v. Jülich-Berg 1400-1610, 
hrg. v. G. v. Below, s. ’10, 254. Rez.: 
Forsch. z. brandb. u. preuß.G.22, 650-54 Hötzsch; 
Hist. Zt. 104, 628-34 Haß; Beltrr. z. G. d. 
Niederrh. 22, 234-39 Mosler. (2455 


Joosting, J. OO. De Archieven der 
elkander vóór 1814 opgevolgde ge- 
westelijke besturen vanDrente. Leiden: 
Brill ’09. 817, cvj S. [2456 

Rez.: Nederl. Archievenblad 17, 2902-97 Bos. 

Werken d. Ver. tot uitg. d. bronnen 
v. h. oude vaderl. recht. R. II, Nr. 8: 
J. G. C. Joosting, Bronnen v. d. 
gesch. d. Kerk. rechtspraak in h. 
bisdom Utrecht in de middeleeuwen. 
III, 2. s Gravenh.: Nijhoff. 12, 
806 S. 14 fl. 50. [2457 


Wiersum, E. u. B. M. de Jonge van Ellemeet, 
Rechten van Schouwen en Duiveland. (Vers- 
lagen en meded. d. Vereeniging tot uitg. d. 
bronnen v. h. oude vaderl. recht 5, 443-660.) [2458 


Recueil de documents relat. à 
l’histoire de l'industrie drapière en 
Flandre, publ. p. G. Espinas et H. 
Pirenne. Partie 1: Des origines à 
l'époque bourguignonne (s. ’07, 219). 
T. II: Deynze-Hulst. (Publ. de la 
Comm. roy. d’hist. de l’Acad. roy. de 


*80 


- Belg.) Brux.: Imbreghts "09. 4°. 
x, 714 S. 15 Fr. [2459 
Rez.: Hans. G.bll. Jg. '10, 301-03 Häpke. 
Stadtrechte v. Eisenach, Gotha u. 

Waltershausen. Hrsg. v. K. Fr. v. 

Strenge u. E. Devrient (= Nr. 

2395). Jena: Fischer ’09. vıj, 106 u’ 

442 S. 18 M. 2460 
Rehme, P., Üb. d. Breslauer Stadt- 

bücher. Beitr. z. G. d. Urkunden- 

wesens usw. Mit e. Urkundenbuche. 

(Rehme, Stadtrechtsforschgn. TI. 2.) 

Halle: Waisenhaus ’09. xvj, 227 8. 


6 M. [2461 
Rez.: Schles. Q.bll. "10. 19-21 Wendt. 


Archivi di storia d'Italia; publ. 
fond. dal prof. G. Mazzatinti, dir. d. 
G. Degli Azzi (s. ’09, 2320). Ser. II. 
Vol. I (VI d. racc.). xıj, 356 8. 
10L. . [2462 

Inh.: L'Archivio di Reggio. 
. Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk. 
Italiens (s. ’09, 251). III. (Nachrr. d. 
Gött. Ges. d. Wiss. ’09, 435-517.) [2463 


4. Andere schriftliche Quellen 


und Denkmäler. 


` Necrologia Germaniae. T. III, ed. Fr. 
Ludov. Baumann, a. "08, 203. Rez.: 
Gött. gel. Anz. "10. 318-23 Edw. Schröder. [2464 

Wilhelm, F., Dt. Legenden u. Legendare, 8. 
mag 206. Rez.: Anal. Boll. 27, 453 Poncelet; 
Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 35 Strauch; Zt. f. dt. 
Philol. 42, 257 f. Ehrismann. (2465 

Poncelet, A., Le legendier de Pierre 


Calo. (Anal. Bolland. 29, 5-116.) [2466 


Hagedorn, Archive u. geneal. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 
Vgl. ’09, 2324. [2467 

Lohmeyer, K., Bearbeitg. v. Birkenfelder 
Kirchenbüchern. I. Birkenfeld: Fillmann ’09. 
123 S. 1 M. 00. [2468 

Priegel, F., Die Kirchenbücher in Reuß ält. 
Linie. (Mitt. d. Ver. f. Greizer G. Bd. IV. 
09.) [2469 


Zimmermann, Hnr. u. V. Loga, Zur 
Ikonographie d. Hauses Habsburg. 
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammilgn. d. 
Allerh. Kaiserhauses XXVIII, 4.) 
Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag ’09. 
S. 156-99; 10 Taf. 24 M. [2470 


Schwars, F., Verzeichn. d. in d. Stadtbiblio- 
thek Danzig vorhand. Porträts Danziger Per- 


Forschg. 


sönlichkeiten. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50, 
131-71.) (2471 
Topographie d. hist. u. Kunst- 


Denkmale im Kgr. Böhmen (s. Nr. 
270) XXVII: M. Dvořáku. B. 
Matějka, Polit. Bez. Raudnitz. 
Ti. II: Raudnitzer Schloß. 336 S.; 
15 Taf. 17 M. [2472 


Bibliographie Nr. 2459—2519. 


Martinek, A., Soupis památek hist. a ume- 
leckych v politickém okresu jičinském. (Verz. 
d. G.- u. Kunstdenkmäler im polit. Bez. Git- 
schin). Progr. Gitschin. ’09. [2473 


Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s. 
Nr. 273). II: Reg.-Bez. Oberpfalz u. 
Regensb. Hrsb. v. G. Hager. H 
17 u. 18: F. H. Hoffmann u. F. 
Mader, Stadt u. Bez.-Amt Neumarkt. 
Bez.-Amt Nabburg. 314 S.; 13 Taf. 
u. Kte. 11 M. 156 S.; 8 Taf. u. Kte. 
7 M. [2474 

Kunst- u. Altertums-Denkmale im 
Kgr. Württemb. (s. ’08, 2111 u. ’09, 


2331). Erg.-Atlas. Lfg. 25/26 (Lfg. 
59/60 d. Gesamtwerkes). 10 Taf. 
a 1 M. 60. [2475 


Kunstdenkmäler d. Großhzgts. Ba- 
den (s. ’09, 2111). VII, 1: A. v. 
Oechelhaeuser, Amtsbez. Sinsheim, 
Eppingen u. Wiesloch (Kr. Heidelb.). 
>09. 255 S.; 21 Taf. u. Kte. 7 M. [2476 

Altertümer, Elsässische, in Burg u. 
Haus, in Kloster u. Kirche. Inventare 
v. Ausgang d. Mittelalters bis z. 30j. 
Kriege. Hrsg. v. E. Ungerer. Mit 
Vorw. v. J. Ficker. Straßb.: Trübner. 
’09 


[2477 
Bericht d. Provinzialkommission f. Denkmal- 
pflege u. d. Altertums- u. Geschichtsvereine 
innerh. d. Rheinprovinz v. 1. Apr. ’07 bis 
91. März’08. (Beil. zu Bonner Jahrbb. CXVIII.) 
191 S.; 21 Taf. 2478 


[ 
Inventaire arch&olog. de Gand (s. 


Nr. 276). Fasc. 1. 3 Fr. 50. [2479 

Wrede, H., Die Glocken d. Landkreises 
Lüneburg (s. ’09, 271). Schluß. (Lüneb. 
Museumsbll. 6, 101-47.) [2480 


Bau- u. Kunstdenkmäler d. Hrzgts. 
Oldenburg (s. ’09, 224). V: Ämter 
Brake, Butjadingen, Varel, Jever u. 
Rüstringen. jx, 321 S.; 8 M. [2481 

Bau- u. Kunstdenkmäler Thüringens 
(s. Nr. 280). XXXIV: G. Voß, 
Hrzgt. Sachs.-Meining. Kr. Meining. 
Amtsgerichtsbez. Meining. (Stadt 
Meining. u. Landorte.) x, 584 H: 
74 Taf. 20 M. [2482 

Kunstdenkmäler d. Prov. Branden- 
burg (s. Nr. 281). Bd. VI, Tl. 1: W. 
Jung, Fr. Solger u. W. Spatz, 
Kreis Lebus. Let, 325 S.; 3 Ktn. u. 
32 Taf. 20 M. [2483 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Pommern (s. Nr. 282). Tl. II. H. 
Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. H. 9: 


Kreis Naugard. 163 S. 8 M. [2484 

Schmid, Bernh., Die Denkmalpflege in d. 
Prov. Westpreuß.: '09. Bericht. Danz.: Kafe- 
mann. 26 S.; 4 Taf. 1 M. [2485 


Allgemeine deutsche Geschichte. Territorial-Geschichte. 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Gebhardt, B., Handbuch d. dt. G. 


Neu hrgb. v. F. Hirsch. 4. Aufl. 
Stuttg.: Union. xıj, 776; 986 S. 
17 M. 50. [2486 


Lamprecht, K., Dt. G. (s. Nr. 286). II, 1: 
Urzeit u. Mittelalter. Zeitalt. d. symbol. 


typol. u. konvention. Seelenlebens.. Bd. 2. 
4. durchges. Aufl. 1909. xvij, 411 S. 
6 M. [2437 


Lamprecht, K., Porträtgalerie a. L.s dt. G. 
M. Einleitg. v. H. F. Helmolt. (Reclams 
Univ.-Bibl. 5181/82.) Lpz. Reclam. 222 8. 
40 Pf. (2487 a 

Brotherus, K. R., Sind Kant u. Lamprecht 
unvereinbare Gegensätze? (Stud. Lipsiense 
1-22.) [2488 

Hartung, Johs., Die Lehre v. d. Weltherr- 
schaft im Mittelalter. Ihr Werden u. ihre 
Begründg. Hall. Diss. "00. 708. [2489 


Wolf, Gust., Einführg. ind. Studium 
d. neuer. G. Berl.: Weidmann. xxvj, 
793 S. 16 M. [2490 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 23 W. Bauer; 


Rev. hist. 104, 409f. Darmstaedter; Mitt. a, d. 
hist. Lit. 38, 257-65 Bloch. 


Ulbricht, E., Weltmacht u. National- 
staat. Polit. G. d. neuer. Zeit. v. 
1500-1815. Vollendet u. hrsb. v. G. 
Rosenhagen. Lpz.: Dieterich. 1, 


685 S. 9M. [2491 

Marcks, E., Dtid. u. England in d. groß. 
europ. Krisen seit d. Reform. 2. Aufl. Stuttg. 
u. Berl.: Cotta. 1 M. (2492 


2. Territorial-Geschichte. 


Österreichs Hort. G. u. Kultur a. d. 
Habsburg. Erbländern (s. ’09, 280). 
2. verm. Aufl. 2 Bde. Wien: Patriot. 
Volksbuchh. ’09f. 4°. xjv, 352 u. 
x1j, 418 S; Taff. 34 M. [2493 


Silva, F. J. v., Austria. Unser Wer- 
den v. J. 803 bis zum heutig. Tage. 
Wien: Frick. 1158. 4M. [2494 


Uebersberger, Österr. u. Rußland seit d. 
Ende d. 15. Jh. Bd. I, 8.'08, 232. Rez.: Mitt. 
a.d. hist. Lit. 36, 298-302 Landwehr v.Pragenau; 
Grenzboten ’07, IV, 286-93 Egelhaaf; Arch. stor. 
it. 5. Ser., 41, 203-05. Giorgetti. [2495 

Radics, P. v., Alte Häuser in Laibach. 
Geschichtserinnergn. Serie I u. II. Laibach: 
v. Kleinmayr & B. 1009. 85; 898S. 4M. (2496 

Bühler, A., Salzburg u. s. Fürsten. Rund- 
gang durch d. Stadt u. ihre G, 3. Aufl. Reichen- 
hall: Bühler. 292 S. 4 M. [2497 

Simon, Gust., Schwaz u. Umgebung. Beitr. 
z3. G. uns. Heimat. Schwaz: Selbstverl. 1909. 
40 8.. [2408 

Pic, J., Böhmen zur Fürstenzeit. (Böhm.) 
(StaroZ zeme ceske.) DI. III, Bd.1. Archl. Tl. 
Prag: Verl. d. Landesmus. ’09. 14 Kr. [2499 

Altrichter, A., Materialien z. G. Iglaus in d. 
Cerronisch. Sammig. d. mähr. Landesarch. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 14, 


*81 
147-53.) — Kuz, Die landesfürstl. Burg zu 
Olmütz. (Ebd. 67-98.) [2500 


Linhart, Frz , Dejiny Paskova (G. v. Paskau). 
Progr. Mistek ’09. [2501 
Strauch, B., Hermannstadt In d. magyar. 
Lit. (Ungar.) Hermannstadt. Progr. ’09. 
41 8. [2502 


Dändliker, K., Auszug a. d. Schweizer-G. 
Zürich: Schultheß. 172 S. 1 M. 80. [2509 


Rüeger, J. J., Chronik d St. u. Land- 
schaft Schaffhausen. Register; bearb. 
v. G. Wanner. Schaffhaus.: Hist.- 
antiq. Ver. 227 S. 8 M. (Für frühere 
Abnehmer d. Chronik 4 M. 50.) [2504 

Burkart, 8. G. d. St. Rheinfelden 
bis zu ihr. Vereinigg. m. d. Kanton 
Aargau. Aarau: Sauerländer. 777 S.; 
8 Taf. 10 M. [2505 


Stauber, E., Schloß Widen. I. Zürich: 
Beer 1909. 76 S.; 2 Taf., Stammtaf. 2 M. 50. [2506 


Rodt, E. v., Bernische Burgen. 
Beitr. z. ihr. G. Bern: Francke. 
161 S.; Kte. 6 fr. [2507 


Böck - Ernst, M. A., Alt-Landsberger Merk- 
büchlein. Hist. Skizzen nach alt. Aufzeichngn. 


Landsberg a. L.: Neumeyer 1909. 48 8. 
1 M. [2508 
Walderdorft, H. v., Zur G. d. Burg Wolfsegg 


(Bez.-Amt Stadtamhof) und d. Gesch. d. Wolf 
zu Wolfsegg, Schönleiten, Gögglbach, Nabeck, 
Nabburg, Lengenfeld, Bocksberg, Bruckberg, 
Au. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. 
Regensb. 60, 11-124.) [2509 

Weller, G. d. Hauses Hohenlohe, s. ’09, 131. 
Rez.: v. II: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 48 Tumbült; 
Gött. gel. Anz. "10, 280-91 Mehring; Hist. 
Jahrb. 31, 421. (2510 

Meyer, Christ., G. d. Burggrafsch. Nürnberg 
u. d. spät. Markgrafsch. Ansbach u. Bayreuth 
8. '08, 2142. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnb. 18, 296f. u. Erklärg. Meyers: Quellen 
u. Forsch. z. dt. insbes. hohenz. G. 5, 387f.; 
Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 43 Skalweit; Hist, Viertel- 
jschr. 13, 218-21 Mummenhoff. [2511 

Mummenbhoft, Nürnbergs Ursprung u. Alter 
in d. Darstellgn.’d. Geschichtschreiber u. im 
Licht d. G., 8. ’09, 2362. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 31 Knapp; Lit. Zbl. "og, Nr. 35; Arch. f. 
Kultur-G. 7, 361f. Fuhse. (2512 


Böhner, K., G. d. St. Creußen. 
Creuß.: Magistrat. 400 S.; 2 Kten. 


3 M. [2513 
Braun, G., Markt Weiltingen an d. Wörnitz. 
Lokalgeschichtl. Studie. Ansbach: Seibold 
1909. 1108. 1 M. 50. [2514 
Grät,F.,G.d.Marktes Eschenau. (Aus: Jahres- 
ber. d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 57.) Münch.: 


Selbstverl. 95 S.; Stammtaf. 1 M. 60. [2515 
Häcker, O. Hillerische u. Schillerische 
Chronik. (Schwäb. Arch. 27, 177-84.) [2516 


Tumbült, Fürstent. Fürstenberg v. s. An- 
fången bis z. Mediatisierg. 1806, s. "OR, 2146. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 772-74 
Roder; Dt.Lit.-Ztg.’09,Nr.44 Frankhauser.|2517 

Albert, P. P., Die Schneeburg ob Ebringen. 
Zur G. d. Burg u. ihr. Besitzer. (Zt. d. Ges. f. 
Beförderg. d. G. etc. v. Freiburg 25, 51-90.) 
Rez.: Alemannia N. F. 1, 156-58 Pfaff. [2518 

Beyerle, K. u. A. Maurer, Konstanz. Häuser- 
buch. s. ’09, 2367. Rez.: Hist. Zt. 103, 592-94 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 7 


82*+ Bibliographie Nr. 2519—2584. 


v. Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 363ff- 
Rehme; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 212-15; 
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 38, 135-39 
Meyer; Lit. Zbl. '10, Nr. 26 Markull. [2519 

Strohmeyer, W., G. d. Dorfes u. d. Pfarrei 
Mundelfingen (s. Nr. 335). Forts. (Freiburg. 
Diözesanarch. N.F. 10, 65-116.) (2520 


Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18. siècle, s. ’08, 
256. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 4, 435-37 
J. J.; Rev. d’hist. mod. et contemp. 10, 215-18 
Guyot. [2521 


Tschaeche, E., Chronik v. Huna- 
weier. Elsäss. Kulturbild a. vergang. 
Tagen. Nach d. Urkk. hrsb. (38 v. 
Nr. 2957). Straßb.: Heitz. 115 S.; 
Taf. 3 M. [2522 

Postina, A., G. d. Dorfes Münch- 
hausen a. Rh. Beitr. z. polit., relig. u. 
Wirtsch.-G. d. Selzer Gegend. Straßb. 
Le Roux ’09. 326 S.; 11 Abb. [2523 

Zink, Th., Dt. G. auf heimatl. 
(pfälz.) Grundlage. Kaiserslaut.: 
Kayser UV. 5758. 6 M. [2524 

Baumann, J., Zur G. v. Hördt. 
Speyer: Jäger. 130 S.; 2 Taf. 
1 M. 20. [2525 

Börckel, A., Hessens Fürstenfrauen 
v. d. hl. Elisabeth bis z. Gegenw. 2. bis 
OS erg. Aufl. Gieß.: Roth ’08. jx, 
154 S. 3 M. — Ders. Hessisch. Helden- 
buch. Hess. Fürstensöhne als Helden 
u. Heerführer in ihr. Leben u. Wirken. 


Ebd. xvj, 223 S. 5 M. [2526 
Weckerling, Aus d. G. d. St. Worms. (Eon bl. 
d. Gesamt-Ver. 58, 26-39.) [2527 


Höler, G. J., Das goldne Mainz u. s8. 
G. v. d. ültest. Zeiten bis z. Gegenw. I. 
Mainz: Höler. 4°. xıj, 157 S.; 


24 Taf. 5 M. [2528 
Menz, H., Burg u. Stadt Friedberg bis 1410. 
Marb. Diss. ’09, 115 8. [2529 


Spielmann, 0., G. v. Nassau (Land 
u. Haus) v. d. ältest. Zeiten bis zur 
Gegenw. in 3 Tin. TI. I: Polit. G. 
Wiesbad.: Plaum. SU, 525 S. 
7 M. 50. [2530 

Wagner, dJ., Urkundl. G. d. Ort- 
schaften, Klöster u. Burgen d. Kreises 
Kreuznach bis 1300. Kreuzn.: Eicke- 
meyer "00. 387 S. 3 M. [2531 

Klein, J., Geschichte v. Boppard. 
Boppard: Keil ’09. 351 S. [2532 

Bastgen, F. J., Einiges üb. d. „Neuerburg“ 
bei Wittlich. (Trier. Chron. N.F. 6, 110-12.)2533 

Mestwerdt, G., Das clev. Land seit. d. Ver- 
einig. m. Brandenb.-Preuß. (s. Nr. 355). II: 
Zeit v. 1740 bis z. Fremdherrschaft. 8. 49-94. 
9 Pf. [2534 

Böhmer, E., Sprach- u. Gründungs-G. d. 
pfälz. Kolonie am Niederrhein (s. '09, 2139). 
Marb. Diss. '09. 91 8. [2535 

Weyersberg, A., Aus Solingens vergang. 
Tagen. (Berg. Monatsschr. "10. 21-31: 101 
bis 112.) (2536 


Van der Linden, H. Manuel d’hist. 
de Belgique, avec une preface de H. 
Pirenne. I: Moyen âge. Il: Temps 
mod. Brux.: Lamertin. 187; 220 S. 
4 fr. [2537 

Van der Linden, H. et H. Obreen, 
Album hist. de la Belgique. (In 12 
fasc.) Fasc. 1-2. Brux.: Van Oest 
& Co. 4°. 16 S; 37 Taf. (cplt. 
21 fr.) [2538 

Boulger, D. C., History of Belgium. 
II: 1815-65. Waterloo to the death of 
Leopold I. Lond.: Selbstver. `09. 
456 S. 18 sh. (I: Caesar to Waterloo 
ersch. ’02.) [2539 

Werner, H. M.,Geldersche Kasteelen. 
Hist., oudheidkund. en geneal. studiën. 
Zutphen: van Someren `08. 14, 4588.; 
37 Taf.; 478 S.; 39 Taf. 35 fl. [2540 

Vorsterman van Oijen, A. A., Het Kasteel 
de Ehze van d. vroegst. tijd tot op heden. Met 
bijlagen en afbeeld. Arnhem: Geneal. en herald. 
Arch. 1909. 80 8., 10 Taf. (Nicht im Han- 
del.) (2541 

Post, B. J., Gesch. v. Maasland v. 
de vroegste tijden tot heden. Maas- 
land: Post ’09. 272 S. [2542 

Wittert van Hoogland, E. B. F. F., 
Bijdragen tot de gesch. d. Utrechtsche 
ridderhofsteden en heerlijksheden. D.I. 
8’.Gravenh.: Central Bureau v. geneal. 
en herald. 709, 25 S. ; 63 Taf. 15 f1. [2543 

Marle, R. v., Hoorn au moyen âge. 
Son hist. et ses institutions jusqu’au 
début du 16. siècle. La Haye: Nijhoff. 
149, 10 S.; 2 Ktn. 5 fl. [2544 

Tamboryn, G., Geschiedenis van 
Elverdinghe. Yper: Callewaert-De 
Meulenaere "08. 247 S. [2545 

Kurth, G., La cité de Liége au moy. 
âge. Brux.: Dewit. 323; 346; 418 S. 


15 fr. [2546 

Th. Gobert, La cité de Liége au moyen 
âge. L’enceinte 'notgérienne et M. Kurth. 
Liége: Demarteau. 28 S. fr. 0,75. 


Heidelbach, G. d. Wilhelmshöhe, s8. '09, 322. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 378f. Wenck; 
Dt. Lit.-Ztg.'10, Nr. 10 Woringer. (2547 

Meier, Ant, G. u. Urk.buch d. 
Amtes Breckerfeld im Landkreise 
Hagen, Westfal. (s. ’09, 2391). Tl. I. 
OUR. 410 S. 5 M. 50. [2548 

Baehr, P., Chronik v. Bad Oeyn- 
hausen. Oeynh.: Ibershoff ’09. 292 8. 


2 M. 50. [2549 
Engelke, Lindener Dorfchronik. (Hannov. 
G.bll. 13, 81-162.) [2550 


Hoops, H., G. d. Börde Lesum. 
Bremen: Winter. 344 S.; Taf. 
4M. [2551 


Territorial-Geschichte. Geschichte einzelner Verhältnisse. +93 


Deoken-Offen, W. e, d., Vom Lande Keh- ` Bd, I: Von d Urzeit bis z. ausgeh. 


dingen. (Aus: Jahresber. . Männer v. Morgen- . A . S 
stern). Hannov.: Geibel 1909. 24 8.; Tat. ` Mittelalter. Wismar: Hinstorff ‘09. 
1 M. 6 M. [2570 


[2552 | 301 $. 

Hoffmann, Max, Die Straßen d. Stadt Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 251 

Lübeck. GL d. Ver. f. lüb. G. 11, 215-92.) [2553 W. v. Sommerfeld. á : 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 24 Wehrmann. 
i A. Gründg. d. dt. Stadt Treptow 
& R. Progr. Treptow 00. 4 °. 278. [2571 
Schmi Schles.-polnische Grenz- 
fehden. Beitr. z, G. d. Ostmark. Progr. Ra- 
witsch. ’09. 4%. 38 8. [2572 
Jentsch, C., Breslau. (Grenzboten ‘09, IV, 
164-76; 214-25; 301-11.) [2573 


stadt 5S. Andreasberg u. ihre Frei- 
heiten. (Zt. d. Harz-Ver. 42, 191 bis 
213). 


[2555 

Lemcke, P., G. d. freien Reichsstifts u.d. 
Klosterschule Walkenried. 2. Aufl. (G. d. 
Burgen u. Klöster d. Harzes I.) Lpz.: Francke 
S. 1 M. [2556 


ERR 

Schmidt, Ernst, Aus d. Vor.-G. d. Altmark 
(s. "08. 2189). Tl. III u. IV. Progr. Seehausen. 
‘08 u. '09. 4°, 16; 19 8. [2557 
Bolle, M., Beitrr. z. Siedelungskde. d. Havel- 
winkels. J, (Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachs. 19, 1-71.) Auch Hall. Diss. 146 8. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 246-48 


im Kreise Neumarkt: Breslau: Müller u. a 
1909. 130 S. 2 M. [2574 
Tscherney, A., Beitr. z. G. d. St. 
Türmitz. Türm.: Selbstverl. ’09. 
276 S. [2575 
Pflug, Chronik d. St. Waldenburg in Schles. 

s. ’09, 2429. Rez.: Schles. G.bll. "og. 69-71 
Meinardus. [2576 
oenborn, H., G. a St. u. d. Fürstent. 
Brieg, s. ‘09, 2430. Rez.: Hist. Monatsbl). d. 
Prov. Posen 10, 60-63 Rummler. [2577 


Tschirch. [2558 —_ 

Zahn, W., Besitzgn., Lehen u. Vasallen d. 
Mustiftes Magdeb. in d. Altmark. allen t. | d Geschichte einzelner Ver- 
Magdeb. 44, 127-60.) [2559 Unisse. 


F., Chronik d. Dorfes Alten- 


e, 
plathow. Münch: Bruckmann 1909. jx, 118 8.: a) Verf assung. 
6 M. 


16 Tat. [2560 ; Ze 8 
Bemmann, R., Mühlhäuser Landgraben (Reich, Territorien, Städte.) 
(Mühlhäuser G.bll. 10, 14-36.) [2561 0., Staatenbildg. u. Verfassungs- 


Hintze, ung 
entwicklg. Hist.-polit. Studie. (Hintze, Hist, 
u. polit. Aufsätze 4, 13-34.) — De r8., Roschers 
polit. Entwicklungstheorie. (Ebd. 35-86 a: 
Jahrb. f, Gesetzgebg. '97, H. 3.) — Ders., 
Imperialismus u. Weltpolitik. (Ebd. 144 bis 
159.) 2 

Hugelmann, K. G. Dt. Königswahl im 
Corpus juris canonici, s. ’09, 367. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 30, G. A. 338 E. Mayer; N. Arch. 
35, 6095. M. Kr.; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 144 
bis 146 Taube; Hist. Jahrb. 31, 430-32 Eich- 
mann. [2579 

Stengel, E. E., Den Kaiser macht d. 
Heer. Stud. z. G. e. polit. Gedankens. 
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebracht 
S. 247-310.) — R. Smend, Zur G.d. 
Formel „Kaiser u. Reich“ in d. letzt. 
Jahrhh. d. alt. Reichs. (Ebd. 439-49.) 
— 0. Hintze, Commissarius u. a. Be- 
deutg. in d. allg. Verwaltungsgesch. 
Vergleich. Studie. (Ebd. 493-528.) — 
Tangl, Zum Osnabrück. Zehntstreit. 
(Ebd. 637-50.) Vgl. Nr. 395. [2580 


» Staat u. Grundherrschaft s. Nr. 

2687. [2581 

Lotz, G. d. dt. Beamtentums, 8. ’09, 2438. 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 

569 v. Below; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 
L On. 


chmidt, Berth., G. d. St. Schleiz 
(s. ’09, 352). II: Bis z. Aussterben d. 
Herren v. Gera 1550. 165 S.; Kte. u. 
2 Taf. 3 M. [2562 
Sturmhöfel, K., DL G. d sächs,. 
Lande u. ihr. Herrscher. II. (Schluß-) 
Bd.: Albert. Sachs. Abt. 1: 1500-1815; 
2: 1815-1904. Lpz.: Hübel & D. ’09. 
55; 832 S. 17 M. [2563 
(Bd. I, 1.2 ersch. 1897/98. 13 M. 50.) 
orf, Paul, 100 Bilder z. G. yeipzigs, 


Hrgb. u. erläut. Lpz.: Schmidt 1909. 
71 BI. 3 M. [2564 
Neupert, A., Kleine Chronik d. Stadt Plauen 
L Vogtl. v. 1122 bis z. Ausg. d. 19. Jh.; Das- 
Selbe N.F.: 1901-1908. (Beihfte. zu d. Mitt. 
d. Alt.-Ver. Plauen. XX) Plauen: R. Neupert 
1908. 84; 67 S. — De r8., Desgl.: 1909 (Mitt. 
d. Ver. 20, 249-55.) Vgl. ’09, 2417. [2565 


Hintze, O., Geist u. Epochen d. preuß. G. 
(Hintze, ist. u. polit. Aufsätze I, 1-41.) 
(Aus: Hohenzoll. Jahrb, 1903.) [2566 


Goldschmidt, P., Berlin in G. u. 
Gegenwart, Berl.: Springer. 414 S.; 


bersichtspläne. & M. 2567 
Rez.: Forsch. z, brandb, u. pr. G. 23, 3121, 


Beier, F., G. v. Pankow. Berl.: Zillessen. 
160 8. 2 M. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. 
G. 23, 248 Tschirch. [2568 

Spatz, Bilder a. d. Vergangenheit d. Kreises 
Teltow. I, a. ‘06, 2220. Rez.: Forschgn. z. 


Witte, Hans, Mecklenburg. G. In 


Buchner, M., Reichslehnstaxen vor 
üpfg. an Ernst Voll neu bearb. 


Erlaß d. gold. Bulle. Ihre Entstehg. 
7* 


84* 


u. Verteilg. unter d. Reichshofbeamten 
(Hist. Jahrb. 31, 1-38.) [2584 

Schrader, E., Befestigungsrecht in 
Dud. v. d. Anfängen bis z. Beginn d, 
14. Jh. Götting.: Vandenhoeck & R. 


:09. 1238. 4M. [2585 

Mayer, Gust., Ital. Verfassgs.-@., 8. ’09, 2439. 
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 40 v. Below; Arch. stor. 
p. l. prov. Napol. 34, 581-84 Schipa; Rev. bist. 
103, 152-55 Poupardin; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 
55-58 Schillmann; Engl. hist. rev. 25, 144f. 
Brooks. [2586 


Holtzmann, R., Franz. Verfassgs.-G. 
v. d. Mitte d. 9. Jh. bis z, Revol. 
(Handb. d. mittelalterl. u. neuer. G.) 
Münch.: Oldenbourg. xj, 543 8. 
12 M. 50. [2587 


Fellner u. Kretschmayr, Österr. Zentral- 
verwaltg., 8. '08, 301. Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 
165-95 v. Voltelini; N. Rev. hist. de droit 32, 
627-31 Eisenmann; Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 26 
Luschin v. Ebengreuth. 2588 

Mayer, Ant., Österr. Erzherzogshut. Ge- 
schichtl. Studie. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. 
Wien 42, 1-22.) [2589 

Strobl v. Albeg, E., Obersthofmarschallamt 
Br kuk Apost. Majestät,s.’08, 2223. Rez.: Zt. 
d. Savigny-Stiftg. 29, G. A. 367-71 Pischek. [2590 


Mensi, F. Frhr. v., G. d. direkt. 
Steuern in Steiermark bis z. Regie- 


rungsantritt Maria Theresias. I 
(= Nr. 2925.) Graz: Styria. XV, 
516 S. 6 M. 80. [2591 


Grimm, A., Burggrafenamt in Tirol, s. ’09, 
2412. Rez.: Forsch. etc. z. G. Tirols 7, 57-59 
Wieser. [2592 

Barblan, P. J., Staatshaushalt d. Kantons 
Graubünden seit d. Beitritt z. eidgenöss. 
Bund bis z. Einführg. d. direkt. Steuern 1856. 
(Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges. Graubünden 
39, 59-199.) (2593 

Ferchl, Bayer. Behörden u. Beamte 1550 
bis 1804, s. "08, 2447. Bes: Hist.-pol. BU. 
144, 806-09 Werner. (2594 

S ,  Wahlkapitulationen d. Erz- 
bischöfe u. Kurfürsten v. Mainz, s. '09, 2452. 
Rez.: Hist. Zt. 104, 198f. Vigener; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 30, G. A., 3781. Pischek; Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 90, 188-91 Rieder. [2595 

Richter, Kurtrier. Kanzlei bis z. 16. Jh. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '09, Nr. 11/12.) [2596 


Junker, A., Zur Verfgs-, Verwaltgs.- 
u. Wirtsch.-G. d. Herrsch. Broich b. 


Mülheim a. d. Ruhr. Münst. Diss. 
69 8. [2597 
Hüsgen, K., Militär-Vertretg. d. Stiftes 


Essen durch Brandenb.-Preuß. im 17. u. 18. Jh. 
(Beitrr. z. G. v. Essen 30, 1-92.) Vgl. "08, 
2453. (2598 

Wakker, W. R. H., Overzicht betr. de „Staten 
van Oorlog‘‘ van de Republ. de Vereen. Neder- 
landen. (Nederl. Archievenbl. 17, 125-31. [2599 

Simon, Kurhess. Wahl- u. Parlamentsrecht. 
(Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. ’08/09, 
63-66.) (2600 

Hücker, W., Entstehg. d. Amts- 
verfg. im Hırzgt. Westfalen. Leipz. 


Diss. ’09. 128 S. [2601 


Bibliographie Nr. 2584—2653. 


Kalisch, H. K., Geleitsregalim Köln. Herzogt. 
Westfalen. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 
8. 591-609.) [2602 

Weber, Chr. L., Anfänge d. Statist. in d. 
ehemal. Grafsch. Mark bis 1609. Beitr. z. Finanz- 
u. Bevölkerungs-G. d. Grafsch. Mark. Witten: 
Pott. 107 8. 1 M. 50. [2603 

Köster, K., Zur Vermögensverwaltg. d. 
Stiftes Meschede im Mittelalter. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 67, I, 49-167.) [2604 

Beste, F., Beitrr. z. G. d. Grundherrtschaft, 
insbes. z. Entstehg.- u. Verfassgs.-G. d. grund- 
herr}. Dörfer Meerhof u. Oesdorf. (Ebd. II, 
70-114.) ; [2605 

Schrecker, U., Landesfürstl. Beamtentum 
in Anhalt s. "08, 2236. Rez.: Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 546 f. v. Below. [2606 

Perels, Die allg. Appellations-Privilegien f. 
Brandenb.-Preuß., s. "00. 386. Rez.: Forsch. 
z. brandb. u. preuß. G. 22, 660-63 Haß; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 38, 104-06 Vorberg. [2607 

Klank, W., Entwickig. d. Grundsatzes d. 
Unteilbarkeit u. Primogenitur im Kurfürstent. 
Brandenb. Erlang. Dise. ’08. 34 8. (2608 

Ernst, Albr., Zur Entstehg. d. Guts- 
herrschaft in Brandenb. (Forsch. z. 
brandb. u. preuß. G. 22, 493-520.) — 
M. Haß, Über d. Aktenwesen u. d. 
Kanzleistil im alt. Preußen. (Ebd. 
521-75.) [2609 

Hintze, O., Der preuß. Militär- u. 
Beamtenstaat im 18. Jh. (Hintze, 
Hist. u. polit. Aufsätze 1, 179-91.)[2610 


Mehlis, C., Beitrr. z. G. d. Mark- 
genossenschaften u. d. Haingeraiden 
im Mittelrheingebiete. Abtlg. I (37 
v. Nr. 2957.) Straßb.: Heitz. 90 S. 
3 M. 50. [2611 

Varrentrapp, F., Zur G. d. Mark- 
genossenschaft vornehml. nach hess. 
Quellen. Marb. Diss. "08 71 S. 
Vgl. Nr. 518. [2612 

Hatt, K., Markgenossensch. u. 
Stadtgemeinde in Westf. (Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 8, 17-55.) [2613 

Delius, W., Hauberge u. Haubergs- 
genossenschaften d. Siegerlandes. (H. 
101 v. Nr. 2902.) Breslau: Marcus. 
124S. ANM. [2614 


Gnann, A., Beitrr. z. Verfassgs.-G. d. Dom- 
kapitels v. Basel bis z. Ende d. 15. Jh. (Freiburg. 
Diözesanarch. N. F. 7, 120-166.) — Ders, 
Desgl. v. Speyer. (Ebd. 167-206.) (Vgl. ’08, 
448.) (2615 

Lenze, O., Augsburg. Domkapitel im Mittel- 
alt. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 35, 
1-113. Tüb. Diss. ’09, 113 8. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 8, 157-59 Billing; 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 236 f. [2616 

Nottarp, H., Vermögensverwaltg. d. münster. 
Domkapitels im Mittelalter. (Zt. f. vaterl. G. 
etc. Westfal. 67, I, 1-48.) Münster. Diss. ’09. 
48 8. [2617 

Müller, Adalb., Das Bremische Domkapitel 
im Mittelalter. Greifswald. Diss.’08. 1038. Bez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 290 f. K. v. e 


— 


Geschichte einzelner Verhältnisse. +85 


Rietschel, 8., Untersuchgn. z. dt. Stadtverfg. Wustmann, G., Aus d. G. d. Leipz. Schorn- 
I, 8. '08, 322. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 70 steinfegerinnung. Festschr. z. 200jähr. Jubil. 
bis 82. Sander. [2619 Lpz.: Verl. d. Innung 1909. 160 8.; Taf. [2636 


Below, G. v., Stadtgemeinde, Land- 
gemeinde u. Gilde. (Vierteljschr. f, 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 411-45.) [2620 

Merz, W., Stadt Aarau als Beispiel 
e. landesherrl. Stadtgründg. Aarau: 
Sauerländer. °09. 4%, 42 S.; Taf. 


3 M. 20. [2621 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 4691. 


Stutz. 
Merz, W., Bürgerrecht u. Hausbesitz in den 
argau. Städten. (Argovia 33, 1-14.) [2622 


Schnapper- Arndt, G., Beitrr. z. 
Frankfurt. Finanz-G. Aus d. Nacht, 
hrsg. v. K. Bräuer. (Arch. f. Frankf, 


G. u. Kunst, 3. F., 10, 29-76.) [2623 
Rez. v. ’09, 393 (Bothe, Entwickig. d. 


bd) Wirtschafts- und Sozialgeschichte, 
(Ländl. Verhältnisse, Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Bücher, C., Entstehg. d. Volkswirtschaft. 
7. Aufl. Tüb.: Laupp. 4648. 7M.20. [2637 
Inama - Sternegg, Dt. Wirtsch.-G.1I. a Aufl., 
8. Nr. 444. Rez.: Vierteljschr. f. Bos. u. 
Wirtsch.-G. 8, 143-51 Haff. [2368 


Woltf, Emil, Grundriß d. preuß.-dt. 
sozialpolit. u. Volkswirtschafts-G. v. 
1640 bis z. Gegenw. 3. verb. u. verm. 
Aufl.“ Berl.: Weidmann 00. 296 S. 


4 M. 50 [2639 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 4 Haß. 


Ruhlmann, F., Der Freihof „Eberbach b. 
Niederrödern. Beitr. z. G. d. Kirchengüter im 
Elsaß. Straßb.: Le Roux 1908. 60; 7 8. 
60 Pf. [2640 

Bünker, J. R., Dorffluren u. Bauernhäuser 
im Lungau, Hrzgtum. Salzburg (s. 09, 2470). 
Forts. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 39, 178 
bis 209.) [2641 

Wrede, A., Klostergut Sülz b. Köln. Mit 
Kte. Köln: Stauff 1909. 828. 1 M. 60. Rez.: 
St d. Sav.-Stiftg. 30, G. A. 357 Glitsch. [2842 

Schäfer, Karl Heinr., G. d. Oberhofes 
Eickenscheidt im Gebiete d. gefürst. Reichs- 
abtei Essen m. besond. Rücks. auf d. rechtl. 
u. wirtschaftl. Verhältnisse. Essen: Frede- 
beul u. K. 123 8.; Taf. u. Plan. AM [2643 

Bode, F., Ehemal. Weinbau im östl. Teile 
des Rgbz. Merseburg u. angrenz. Bezirken. 
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 
19, 83-90.) ” [2644 

Trautmann, O., G. d. Plantagenguts zu 
Hosterwitz, (Dresdn. oO but. ‘09, 49-66.) [2645 

v. S Chr. Frhr. V., Bäuerliche 
Wirtschaftsverhältn. in e. neumärk. Dorfe 
(Land Sternberg) vor d. Regulierg. d. guts- 
herrl.-bäuer}. Verhältnisse u. d. erste dortige 
Regulierungsversuch. Wirtschaftsgeschichtl. 
Skizze. (Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 
447-91.) [2646 

Mauer, H. Das Landschaftl. Kreditwesen 
Preußens, agrargeschicht|l. u. volkswirtschatt!. 
betrachtet, s. '08, 2269. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. preuß. G. 22, 298-301 Skalweit. [2647 


gebg. 33, 753-56 P. Sander; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 304-08 Girgensohn. 


Vanderkindere,L., N otic sur l’origine 
des magistrats communaux et sur 
l'organisation de la marke dans nog 
contrées aumoy.-äge. (Vanderkindere, 
Choix d’études hist. 206-50.) [2624 

Ohlendorf, L., N iedersächs. Patriziat 
u. 8. Ursprung (= Nr., 2993.) Hannov.: 
Hahn. 1248. 3 M. [2625 

Trautmann, P., Kiels Ratsverfassg. 
u. Ratswirtschaft v. Beginn d. 17. Jh. 
bis z. Beginn d. Selbstverwaltg. 
Beitr. z. dt. Städte-G. (= Nr. 2999.) 
Kiel: Lipsius & T. °09. Zei, 798 S. 


Größler, H., Vom Einzelhof zum 
Stadtkreis. Blick auf d. Entwicklg. 
d. St. Eisleben (= Nr. 3003.) Halle: 
Hendel. 348, 1 M. [2627 

Kleeberg, E., Stadtschreiber u. 
Stadtbücher in Mühlhausen i. Th. v. 
14.-16. Jh., nebst Übers. üb.d. Editionen . 
mittelalterl. Stadtbücher. (Archiv. f. 


Urkundenforschung. 2, 407-90.) [2628 

Simson, P., Die Schifferbank d. Danziger 
Artushofes. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50, 
101-30.) [2629, 


Chadt, J. E., G. d. Jagd u. d. Jagdwesens 
in Böhmen, Mähren u. Schles. (Böhmisch.) 
Laun. 416 S. 8 M. 50. [2648 
Amedick, B., Forst- u. Jagdwesen im Hoch- 
stift Paderborn währ. d. 17. u. 18. Jh. (Zt. f. 
vaterl. G. etc. Westfal. 67, II, 1-69.) Münst. 
Diss. ’09. 70 8. [2649 
Liebe, G., Aus d. Jagd-G. d. Letzlinger 
Heide. (G.bl. f. Magdeb. 44, 185-92.) [2650 
the, F., Falknerei unter d. Hohen- 
zollern. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 283-87.) [2651 


Fecht, O., Gewerbe d. St. Zürich im Mittel- 
alter. (Diss.) Zürich: Beer. 87 8. 2 M. (2630 
Haas - Zumbühl, d. G. d. Ges. zu Safran 
in Luzern bis 1850. (Geschichtsfreund 64, 
135-274.) [2631 
Blecher, G., Zunftwesen in Ober-Rosbach. 
(Friedberg, G.bll. 1, 99-116. 2, 135-54.) [2632 
Mö A., Gewerbl. Verbände d. St. War- 
burg bis z. Mitte d. 17. Jh. Münster. Diss. "OS. 
60 Vgl. ’09, 2466. [2633 
emmen, H., Zünfte d. St. Oldenburg im 
Mittelalter. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 
18, 191-304.) [2634 
Reinecke, W., Bäckermatsrecesse d. Wen- 
disch. Städte. (Lüneburg. Museumsbll. H. 7, 
263-91.) [2635 


Pantz, A. v. Innerberger Hauptgewerk- 
schaft 1625-1783, s. '06, 2276. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 696-703 Bittner. [2652 

Föhrenbach, o Badischer Bergbau in 8. 
wirtschaft!. Bedeutg. v. Ausgang d. Mittelalters 

is z. Gegenw. Freiburg: Ragoczy. 64 8, 

20 


M. 20. [2653 


*86 


Jahn, Geo., Zur Gewerbepolitik d. 
dt. Landesfürsten v. 16. bis 18. Jh. 
Leipz. Diss. 175 S. [2654 

Tandler, E. F., Industrielle Ent- 
wicklg. Siebenbürgens. (Tüb. Diss.) 
Kronstadt: Zeidner ’09. 153 S. 


1 M. 70. [2655 
Metzger, H., G. d. Papiermühle zu Fried- 
land in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 48, 302-45.) [2656 
Großmann, O., Erzeugnisse d. Frankfurt. 
Fayence-Fabrik. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst. 
3. F., '10, 319-34.) [2657 
A., Entwicklig. d. Leinen-, Woll- 

u. Baumwollindustrie in d. ehemal. Grafsch. 
Mark, a '09, 2488. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 7, 563-65 Tuckermann. [2658 
Mews, G. d. Essener Gewehr-Industrie, 8. 
’09, 461. (Münst. Diss. '09.) [2659 
Bing, W., Hamburgs Bierbrauerei vom 14. bis 
zum 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. haınb. G. 14, 209 
bis 332). [2660 


Stieda, W., Porzellanfabrik zu Volk- 
stedt im 18. Jh. Lpz.: Hirzel. x, 
204 S. 6 M. [2661 


Nolte, P., Der Kaufmann in d. dt. 
Sprache u. Lit. d. Mittelalters. Gött. 


Diss. °09. 100 S. [2662 
Rez.: Hans. Ob. Jg.’10, 310-21 W. Stein. 
Gallois, @., Hansabund. Ruhmesblatt dt. 

Handels-G. a. Dtids. Mittelalter. Lpz.: Borg- 

gold 1909. 331 S. 2 M. [2663 
Keutgen, F., Hansische Handelsgesellschaf- 

ten. (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 

505-11.) Vgl. ’00, 434. [2664 
Agats, Hans. Baienhandel, 8.’06, 450. Rez.: 

Hist. Vierteljschr. 12, 579f. Daenell. [2665 
Hartmeyer, H., Weinhandel im Gebiet d. 

Hanse im Mittelalter, s. ’09, 446. Rez.: Hist. 

Vierteljschr. 12, 579f. Daenell. [2666 
Arup, E., Studier in engelsk og tysk handels 

historie 8. 08°, 2287. [2667 
Rez.: Hans. Ob. Jg. 36, Bd. 15, 543-49 

Pappenheim. 

Mayer, Th., Auswärt. Handel d. Hrzgte. 
Österreich im Mittelalt., s. Nr. 470. Rez.: 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 34, 347-50 Bittner. [2668 

Bruder, H., Der Weinhandel v. Basel 
(Jahrbb. f. Nationalökon. 94, 333-52.) [2669 

Heuschmid, H., Lebensmittelpolitik d.Reiche- 
stadt Überlingen bis z. Anfall an Baden. Frei- 
burg. Diss. ’09. 1118. Rez.: Zt. 1. G. d. Oberrh. 
N. F. 25, 2021. H. B. [2670 


Schöttle, G., Ravensburgs Handel u. 
Verkehr im Mittelalter. (Schrr. d. 
Ver. f. G. d. Bodensees 38, 37-62.) [2671 


Baasch, E., Der Kampf d. Hauses Braunschw. 
Lüneburg m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18. 
Jh., 8. ’08, 376. Rez.: Hans. G.bil. ’09, 265-68 
Kretzschmar; Hist. Vierteljschr. 13, 143 f. 
Daenell. (2672 

Bemmann, R., Zur G. d. Mühlhäuser Handels 
u. Gewerbes. (Mühlhäus. G.bll. 10, 75-94.) [2673 

Dressel, Entwicklg. v. Handel u. Industrie 
in Sonneberg, s. ’09, 441 (Lpz. Diss. ’08.) [2674 

Grabski, P., Geschicht), Entwicklg. d. Han- 
delskammern in Preußen bis z. Königl. Verordng 
v. 11. Febr. 1848. Tl. 1 u. 2. Berl. Diss. ’07. 


39 8. [2675 


Bibliographie Nr. 2654 —2719. 


Eckardt, J. H., Berliner Buchhandel in alt. 
Zeit. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’09, Nr 
302 f.) [2676 


Fliedner, H., Rheinzölled. Kurpfalz 
am Mittelrhein, in Bacherach u. Kaub. 
(Erghft. 15 v. Nr. 2965.) Trier: 
Lintz. xv, 189 S. 6 M. (Für Abonn. 
5 M.) Vgl. Nr. 478. [2677 


Siegtried, F.,Schiffergenossenschaft d. ,‚Stüd- 
ler“in Koblenz. (Argovia 33, 179-245.) [2678 
Rehder, P., Bauliche u. wirtschaftl. Ent- 
wicklg. d. lübeck. Schiffahrtestraßen u. Hafen- 
anlagen. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 11, 339-73.) [2679 


Rotach, A., Postwesen d. Stadt St. 
Gallen v. s. Anfängen bis 1798. St. 
Gall.: Fehr "09. 98 S. 2 M. 40. [2680 

Koehler, M. u. R. Goldmann, G. d. 
Postwesens im Grhzgt. Hessen. Darm- 
stadt: Wittich ’09. x, 155 S. 2M. [2681 

Rensing, F. J., G. d. Postwesens im 


Fürstbist. Münster (= Nr. 2991). 
Hildesh.: Lax ’09. 88 S.; Kte 
2 M. 60. [2682 


Möller, Elendenbrüderschaften, s. ’09, 2513. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.@. 7, 
547 f. v. Below. (2683 

Zechlin, Lüneburg. Hospitäler im Mittel- 
alter, s. ’09, 456. Rez.: Hans. G.bll. '09, 296- 
300 Bruns; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 28 Mönke- 
möller. [2684 

Lempp, E. G. d. Stuttgart. Waisenhauses 
1710-1910. Stuttg.: Ev. Ges. 1598. 2 M. 50. [2685 


O. Frhr. v., Herrenstand im Mittel- 
alter, s. '09, 2514. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
G.A., 348-54 Aloys Schulte; Lit. Zbl. ’09, Nr. 
51/52 Fed. Schneider. — K. v. Strantz, 
Dynast. Frage (Dt. Herold "09. Nr. 12.) [2686 

Seeliger, G., Staat u. Grundherr- 
schaft in d. älter. dt. G. (Progr.). 
Ders., The state and seignorial 
authority in early rman hist. 
(Amer. hist. rev. XIV, Nr. 2.) [2687 

Rez. v. '08, 300 (Seeliger. Soz. u. polit. 
Bedeutg. d. Grundherrsch.): Rev. hist. 96, 
137-39 Pirenne. 

Cohen, Arth., Verschuldg. d. bäuerl. Grund- 
besitzer in Bayern, 1598-1745, 8. ’08, 393. Rez.: 
Rev. hist. 96, 225-27 Blondel; Arch. f. öff. Recht 
22, 322-24 Rothenbücher; Hist. Vierteljschr. 13, 
99-106 Wopfner. (2688 

Thomas, A., Beitrr. z. G. d. Bauernbefreiung 
u. d. Entlastg. d. ländl. Grundbesitzes im 
Gröhrgt. Hessen. Mainz: Diemer. 132 8. 
3 M. (2689 

Vanderkindere, L., Liberté et propriété en 
Flandre du 9. au 12. siècle. (Vanderkindere, 
Choix d'études hist. 342-63.) [2690 

Hauptmann, L., Die Freileute. (Carinthia I, 
12-34.) EE [2691 


Akten-Inventar d. israelit.Religionsgemeinde 
Offenbach a. M. (Mitt. d. Gesamtarch. d. dt. 
Juden, I 49-66.) — Desgl. in Bürgel a. M. 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


'Ebd. 86-89.) — Desgl. in Seligenstadt a. M. 
(Ebd. 69-71.) — Desgl. in Märkisch-Fried- 
land. (Ebd. 71-90.) — Desgl.in Deutsch- 
Krone. (Ebd. 90-97.) — Desgl. in Thorn. 
(Ebd. 2, 1-11.) — Desg l. in Bromberg. (Ebd. 
12-28.) — D e 8 g l. in Krotoschin. (Ebd. 29-48.) 
— Desgl. in Aurich. (Ebd. 48-57.) — 
Statistik d. Juden in den preuß. Staaten 
1728 u. 1749. (Ebd. 58-62.) [2692 


Lewin, A., G. d. badisch. Juden seit 
d. Regierg. Karl Friedrichs 1738-1909. 
Karlsruhe: Braun ’09. 508 S. 


6 M. [2693 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 377 f. 
Eschelbacher; Zt. f. Kirch.G. 31, 151-53 
v. Kauffungen; Lit. Zbl. 10, Nr. 16. 

No A., Israelit. Friedhof in Hegen- 
heim in geschicht), Darstellg. Basel: Wacker- 
nagel. Lpz.: Beck. xvj, 205 8.; 6 Taf., 1 Bl. 
Erki. 4 M. [2694 


c) Recht und Gericht. 


-~ Amira, K. v., Stab in d. german. Rechts- 
symbolik, s. Nr. 501. Rez.: Hist. Zt. 105, 
132-42 Schultze. [2695 


Stölzel, A., Entwicklg. d. gelehrt. 
Rechtsprechg. II:Billigkeits-u. Rechts- 
pflege d. Rezeptionszeit in Jülich- 
Berg, Bayern, Sachs. u. Brandenb. 
Berl.: Vahlen. xırj, 870 S. 18 M. [2696 


Kaindl, Stud. z. G. d. dt. Rechtes in Ungarn 
u. dess. Nebenländern, 8. ’09, 2532. Rez. v. 
I-III: Mitt. a.d.hist. Lit. 38, 101-03 Ilwof. [2697 


Fockema Andreae, Üb. d. Ursprung 
d. niederländ. Rechte m. Rücks. auf 
ihre Stammeszugehörigkeit. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 30, G.-A, 1-17.) [2698 

Goldhardt, O., Gerichtsbarkeit in d. 
Dörfern d. mittelalterl. Hennegaus. 
(XIV v. Nr. 2876.) Lpz.: Quelle & M. 
62 S. (Subskr.-Pr. 1 M. 80, Einzelpr. 
2 M. 20.) [2699 

Lappe, J., Recht d. Hofes zu Gah- 
men. Zur G. d. Hofverfassg. d. Mittel- 
alters. M. Kte, Regesten u. Urkk. 


Dortmund: Ruhfus. xīj, 81 S. 
2 M. 80. [2700 
Rez.: Beitrr. z. G. d. St. Dortm. 18, 311-17 
Rübel. 
Engelke, Alte Gerichte im Gau 


Dersi. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 
18, 1-103.) [2701 


Gierke, O., Schuld u. Haftg. im 
älter. dt. Recht, insbes. d. Form d. 
Schuld- u. Haftungsgeschäfte. (H. 
100 v. Nr. 2902.) Bresl.: Marcus. 
xxvıij, 388 S. 12 M. [2702 

Lindner, L., Das bürgerl. Recht d. 
Reichsstadt Regensburg. Erlang. 
Diss. 718. [2703 


Hradil, P., Beitrr. z. G. d. süd-dt. Ehegüter- 
rechts. (Zt.d.Sav.-Stiftg. 30,G.A., 304-10.) [2704 


*87 


Sautier, A., Familienfideikommisse 
d. St. u. Republ. Luzern. (Abhdlgn. z. 
schweiz. Recht 39.) Bern: Stämpfli. 
566 S. 10 M. [2705 

Kunsemüller, E., Zur Entstehg. d. 
westfäl. Familienfideikommisse (Bon- 
ner Diss.) Münst.: Aschendorff ’09. 
79 S. 2 M. [2706 

Kaphahn, Ein mehr als 100jähr. Prozeß 
zwisch. d. Nonnenkloster u. d. Magistrat zu 


Graudenz. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 47, 
5-20.) [2707 


Casparis, H., Der Bischof v. Chur 
als Grundherr im Mittelalter. (Ab- 
hdign. z. schweiz. Recht 38). Bern: 
Stämpfli. 172 S. 3 M. 20. [2708 

Schreiber, O., G. d. Erbleihe in d. St. Straß- 
burg i. E., s. '09, 2544. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
30, G. A., 370-72 Rehme. [2709 

Dyckerhoff, Entstehg. d. Grundeigentums u. 
Entwicklg. d. gerichtl. Eigentumsübertragg. 
an Grundstücken in d. Reichsstadt Dortmund, 
s. ’09, 2545. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 
368-70 Rehme; Beitrr. z. G. Dortmunds 18, 
300-310 Rübel. (2710 

Rehme, Üb. d. älteste bremische Grundbuch 
(1438-1558) u. s. Stellg. im Liegenschaftsrechte, 
s. ’09, 2546. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A., 
359-63 Herb. Meyer. [2711 


Beyerle, K., Von d. Gnade im dt. Recht. 
Götting.: Vandenhoeck & R. 228. 40 Pf. [2712 


Scherer, H., Klage gegen d. toten 
Mann. Rechtsgeschichtl. Stud. nach 
nord- u. südgerman. Rechten. (IV, 
2 v. Nr. 2904.) Heidelb.: Winter ’09. 


146 S; 2 Taf. 4 M. [2713 

Breithaupt, R., Die Zigeuner u. d. dt. Staat; 
e. Beitr. z. dt. Rechts- u. Kultur-G. Würzb. 
Diss. "07. 87 8. [2714 


Weitzel, K., Diebstahl u. Frevel u. 
ihre Beziehgn. zu Hoch- u. Nieder- 
gerichtsbarkeit in d. alamann. Rechts- 
quellen d. Mittelalters. Leipz. Diss. 
09. 79 S. [2715 

Stahm, G., Strafrecht d. St. Dort- 
mund bis zur Mitte d. 16. Jh. (IV, 
3 v. Nr. 2904.) Heidelb.: Winter. 
182 S. 4 M. 60. [2716 

Meininghaus, A., Dortmunder Frei- 
stühle u. ihre Freigrafen. (XIX v. 
Nr. 2986.) Dortm.: Ruhfus. xjv, 
322 S.; 2 Abb. 4 M. [2717 


Königer, A. M., Quellen z. G. d. 
Sendgerichte. Münch.: Leutner. "ei, 


331 Š. 7 M. 60. [2718 

Rez. v. '08, 423: Hist. Vierteljschr. 13, 210-13 
Pöschl; Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 85, 
183-85 Hilliger; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 10 Cursch- 
mann; Rev. d’hist. ecel. 9, 103 f. van der Essen. 

Stutz, Der neueste Stand d. dt. Bischofs- 
wahlrechtes, s. '09, 2551. Rez.: Lit.-Zbl. ’09, 
Nr. 35; Hist. Zt. 105, 169-74 Loening; Hist. 
Vierteljschr. 13, 250-52 Sehling. [2719 


*88 


(Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten’pro 
foro externo, s. ’08, 504. Rez.: Ann. d. Hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 87, 174-77 Unkel; Hist. 
Vierteljschr. 12, 586 f. Sehling; Rev. d’hist. 
eccl. 10, 851-55 Soenen. [2720 

Schweizer, E., Basler Kirchen- u. 
Schulgut in s. Entwicklg. bisz. Gegenw. 


(Basler Zt. f. G. 9, 177-346.) [2721 


d) Kriegswesen. 


Vedel, V., Mittelalterl. Kulturideale. I: 
Heldenleben. (Aus Natur u. Geisteswelt 292.) 
Lpz.: Teubner. 138 8. 1 M. [2722 

Pelissier, E., Der gegenwärt. Stand d. Land- 
wehrforschg. (Dt. G.bll. 11, 11-21.) — H. 
Beschorner, Lit. z. Landwehrforschg. (Ebd. 
125-41.) — W. Hoppe, Zur Landwehrforschg. 
(Ebd. 224.) — H. Kirchhoff, Seekriegs-G. 
(Ebd. 33-49.) [2723 


Kaisenberg, M. v. u. E. Buxbaum, 
Der dt. Reiter-Regimenter Ehrentage. 
G. sämtl. dt. Kavallerie-Rgtr. in Um- 
rissen. Oldenb.: Stalling ’09. 371 S. 
71M. [2724 

Georgi, Fr. v., Die kommandierenden Gene- 
rale v. J. 1621 bis auf d. Jetztzeit. (Streffleurs 
milit. Zt. ’10, 1-18; 181-94; 313-34; 481-94; 
665 ff.; 855-71.) [2725 

Fahrmbacher, Hans, Vor-G. u. Anfänge d. 
Kurpfälz. Armee in Jülich-Berg. 1609-1685. 
(Zt. d. Berg. G.Ver. 42, 35-94.) [2726 

Beck, F., G. d alt. Hessen-Darmst. 
Reiterregimenter bis z. Errichtg. d. 
1. großherzogl. hess. Dragoner-Rgts. 
(Garde-Dragoner-Rgt.) Nr. 23. (1609- 
1790.) Auf Grund offiz. Aktenstücke. 
Darmst.: Schlapp. 76 S.; 2 Taf. 
2 M. [2727 

Verlohren, Stammregister u. Chron. 
d. Kur- u. kgl. Sächs. Armee v. 1671 
bis z. Beginn d. 20. Jh. (s. Nr. 538). 


Lfg. 2-3. S. 113-384. à 8 M. [2728 

Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 19 -en. 

Erzieher d. preuß. Heeres. Hrgb.vonv.Pe- 
let-Narbonne. Neue [Titel-]Aufl. "08. 
12 Bde. à 1 M. 50. [2729 

Regimentsgeschichten: [2730 
Zechokke, E., G. d. Kadettenkorps d. Aargau. 
Kantonsschule. Aarau: Sauerländer. 119 8.; 
16 Abb. 2 M. 80. 

Berger, v. u. Arndt v. Kirchbach, G. d. kgl. 
Sächs. Schützen-Rgts. Prinz Georg, Nr. 108. 
Dresd.: Heinze '09. 199 S. 3 M. 

Cramer, Alfr., G. d. Inf.-Rgts. Prinz Friedrich 
d. Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15. Berl.: 
Eisenschmidt. 442 8.; Bilder, 8 Beilagen, 
13 Ktn. 14 M. 

Pretzell, G., Vincere aut mori! G. d. Blücher- 
husaren-Rgts. Berl.; Mittler. 770 S.; 8 Bildn., 
46 Skizzen u. Anhg. 22 M. 


e) Religion und Kirche. 


Jacob, K., Dtld. im Mittelalter. 
(Die Religion in G. u. Gegenw. 
Tübing. ’09. Sp. 2062 ff.) [2731 


Stückelberg, E. A. 


Arch. f. Kultur-G. 8, 42-51.) [2732 


Heiligengeographie. 


Bibliographie Nr. 2720—2787. 


Lazzareschi, E., I! Culto del Volto Santo di 
Lucca in Germania. (Arch. stor. It. 8.5, T. 45, 
94-104.) (2733 

Perels, E., Päpstl. Patrimonien in Dtid. zur 


Karolinger- u. Sachsenzeit. (Hist. Aufsätze 
Zeumer dargebr. 8. 483-92.) [2734 
Werminghoft, A., Nationalkichl. 


Bestrebungen im deutsch. Mittelalter. 
(Kirchenrechtl. Abbhdlen H. 61.) 
Stuttg.: Enke. xviij, 180 S. 7M.[2735 

Literatur z. G. der Domkapitel 
B. Nr. 2615 ff. 


Schneiderwirth, M., Das kathol. dt. Kirchen- 
lied unt. d. Einflusse Gellerts u. Klopstocks. 
(Forschgn. u. Funde I, 1.) Münst.: Aschendorff 
’09. jx, 1928. 5 M. [2736 


Kirchengalerie, Neue sächs. (s. ’09, 
2566). Ephorie Glauchau. Lfg. 37-50 
(Schluß). Sp. 865-1194. Ephorie 
Grimma (links d. Mulde). Lfg. 21-24. 
Sp. 449-544. [2737 

Wentzel, H., Entwicklung d. Pe- 
kenntnisfreiheit in Brandenb.-Preußen 
u. ihr heutig. Stand. Münst. Diss. ’09. 
144 S. [2738 


Chrzaszos, J., Kirch.-G. Schlesiens, s. "09. 523. 
Bez.: Hist. Jahrb. 31, 89-107 W. Schulte. [2739 


Albert, P. P., Wer ist d. Verfasser d. Chroni- 
con Gotwicense? Zur Richtigstellg. (Hist. 
Jahrb. 31, 66-74.) (2740 

Grassl, B., G. u. Beschreibg. d. Stiftes Tepl. 
Pilsen: Maasch. 678. 1 M. 20. (2731 

Hrdy, J., Aussiger Marienkirche v. 1426-1538 
(8. ’08, 448). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 48, 180-208.) [2742 

Meier, Seraphin, Waldbruderei zur Emaus bei 
Bremgarten. (Argovia 33, 87-114.) — EF. 
Speiser, Investitur d. Stiftspropstes v. Bero- 
münster. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 4, 38-42.) — 
R. Hoppeler, Geist, Frauen in Rheinau. (Ebd. 
3, 297-99.) (2743 

Gschwend, F., Errichtg. d. Bistums 
St. Gallen. Stans: v. Matt ’09. xvj, 
506 S. 9 fr. [2744 

Gschwend, F., Doppelbistum Chur- 
St. Gallen. Hist. Grundlagen u. 
rechtl. Bestand. 1798-1836. Freiburg 
i. Schw. ’09: Werk v. hl. Paulus. x, 
270 S. [2745 

Wind, P. S., G. d. Kapuziner- 
klosters Dornach. Beitr. z. G. d. 
schweiz. Kapuzinerprovinz. Stans: 
Matt ’09. 150 S. 2 fr. 50. [2746 

Ders., Zur G.d. Dornacher Schlachtkapelle. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 4, 42-50.) 

Gertrudis, M., Kleine Mitt. a.d. G. d. Klosters 
Fraucnchiemsee in Bayern. (Stud. u. Mitt. a. 
d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 625-30.) [2747 

Döser, Frauenklöster in Horb. (Schwäb. 
Arch. 28, 33-36.) — G. Merk, Verzeichn. d. 
Karmeliter-Prioren in Ravensburg. (Ebd. 27, 
189f.) — 8lg., Die Bruderschaften d. Dekanats 
Riedlingen. (Ebd. 145-52. 28, 23-27; 63 f.) [2748 


Baier, H., Beitr. z. G. u. Bedeutg. d. Exem- 
tion. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 25, 158-80.) [2749 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Reinfried, K., Anniversarstiften. d. Land- 
kapitels Ottersweier. (Freiburg. Diözesanarch. 
N. F. 7, 207-26.) — Ders., Zur G. d. kath. 
Stadtpfarrei Achern. (Ebd. 10, 117-48.) [2750 

Levy, Jos., Die Wallfahrten d. lieben Mutter 
Gottes im Elsaß. Rixheim: Butler "00. xv, 
365 S. Vgl. ’08, 2390. [2751 

Halter, O., Kloster-Kirche in St. Ilgen b. 
Heidelb. (Mannheim. G.bll. 11, 13-21.) [2752 

Kalbtuß, H., Augustinerchorherrenstift Schif- 
fenberg. (Mitt. d. Oberhess. G.Ver. N. F. 17, 
1-72.) [2753 

Neuhaus, W., Gründg.d. Abtei Hersfeld u. ihre 
Vor-G. Hersfeld: Westphal "ug 418.50 Pf.[2754 

Schenk, Ehemal. St. Georgenkloster u. 
Augustinerinnenhaus zuFrankenberg in Hessen. 
Frankenb.: Kahm ’09. 35 S. 50 Pf. [2755 


Pelster, W., Stand u. Herkunft d. 
Bischöfe d. Kölner Kirchenprovinz im 
Mittelalter. Weimar: Böhlau. 109 S. 
3M.20. (648.: Bonner Diss. ’09.)[2756 


Höfer, H., Die Kirche zur heilig. Ursula in 
Köln, ihr alt. Retabulum u. d. Pflege d. Gold- 
schmiedekunst in d. Bened.-Abtei St. Pantaleon 
in Köln. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 30, 150-58.) (2757 

Bendel, F. J., Bestand in Werden ein 
Kollegialkapitel? (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 
13, 48-52.) [2758 

Scheins, M., Beitrr. z. G. d. ehemal. Domini- 
kanerklosters zu Aachen. (Zt. d. Aachen. G.- 
Ver. 31, 1-49. Vgl. ebd. 198f.) [2759 

Linneborn, Kleine Beitrr. z. G. d. Bursfelder 
Kongregation. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 67, 
II, 238-49.) (2760 

Henniges, D., Zur Lit. üb. d. Bielefeld. 
Franziskanerkloster. (Ravensberg. Bil. ’09, 
Nr. 9f.) — Ders., Zur Gründungs-G. d.Fran- 
ziskaner-Klosters Bielefeld. (Ebd. Nr. 11.) — 
W. Berte Quelle z. G. Bielefelds. 
(Ebd.) 


(2761 

Deiter, H., Zur mittelalterl. Bonifgciuafeier 
in Hameln. (Zt.d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
14, 227-41.) [2762 
Benecke, Th., G. d. Klosters u. d. Dorfes 
Scharnebeck b. Lüneburg. Nachtr. ( Quell.) 


(Aus: Lüneb. Tagebl.) Harburg: Benecke ’09. 


36 S. 50 Pf. [2763 

Steinacker, K., Stift Gandersheim. (Aus: 
Braunschw. Jahrb.) Wolfenb.: Zwißler. 32, 
xij S. 1 M. 50. [2764 


Heine, E., Aus d. G. d. Klosters Gröningen. 
(Zt. d. Harz-Ver. 42, 213-28.)eVgl.: Jahresber. d. 
Thür.-Sächs. Ver. ’09/10, 19-22. [2765 

Bönhotf, Was gehörte in Sachsen ehedem 
zum Bistum Bamberg? (Mitt. d. Altert.-Ver. 
Plauen 20, 52-77.) — Ders., Dass. für Regens- 
burg. (Ebd. 78-94.)— D ers., Parochien d. alt. 
Herrschaften Münhltroff u. Pausa. (Ebd. 95-112.) 
Ders., Parochien d. Herrschaft Schönfels. 
(Ebd. 113-20.) — Jul. Vogel, Dominikaner- 
kloster u. Nonnenhaus zu Plauen i. V. (Ebd. 
121-52.) — Ders. Alt-Plauens kathol. 
Kapellen. (Ebd. 153-60.) [2766 

Müller, Gregor, Beitr. z. G. d Frauen- 
klosters Königsbrück. (Zisterzienser-Chron. 21, 
321-24.) [2767 

Sauermann, F.. G. d. Malteserkommende 
Glatz. Progr. Glatz u. Bresl. Diss. ’09.57 S. [2768 

W , R., Fürstentitel d. Erzbischofs v. 
Gnesen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 10, 
1-8.) (2769 

Schonebohm, F., Besetzg. d. livländ. Bis- 
tümer bis z. Ausgang d. 14. Jh. Riga: Haecker 
09. 718. [2770 


*89 


Ritschl, O., Dogmen-G. d. Protestantismus. 
I, s. '09, 565. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 147 
Grützmacher; Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 1 
Kattenbusch; Lit. Zbl. ’10, N. 16 Beth. [2771 


Richard, J. W., The confessional 
history of the Lutheran Church. 
Philad.: Luth. Publ. Soc. ’09. 637 S. 
3 Doll. [2772 

Nelle, W., G. d. dt. evang. Kirchen- 
liedes. 2. erweit. u. verb. Aufl. 
Hamb.: Schloeßmann ’09. xıj, 317 S. 
3 M. [2773 

Fischer, Alb., Dt. evang. Kirchen- 
lied d. 17. Jh. Hrsb. v. W. Tümpel 
(s. °08, 2401). Lfg. 24-27. 08/10 
à 2 M. [2774 

Heyer, H., L’Eglise de Genève, 
1535-1909. Esquisse hist. de son 
organisation, suivie de ses diverses 
constitutions, de la liste de ses 
pasteurs et professeurs, et d'une table 
bibliogr. Genève: Jullien ’09. xvj, 


554 S. 7 fr. 50. [2775 

Heer, G., Die evang. Geistlichkeit d. Landes 
Glarus, 1530—1900. (Kap. 8 d. glarner. Kirch.- 
G.). Schwanden: Aebly-Streiff. ’08. 67 8. 
1 fr. (2776 


Götz, K. G., Die G. d. Basler Liturgie seit d. 
Reform. (Schweiz. theol. Zt. ’08, 113-32; 
153-70.) [2777 

Jungk, Die sogen. Conventus ministeriales 
in’d. Synode Saarbrücken. Beitr. z. Kirch.-G. 
d. ehemal. nassau-saarbrück. Lande. (Monats- 
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 4, 147-54.) [2778 

Nieden, H. W. zur, Religöse Bewegg. 
im 18. Jh. u. d. ev. Kirche in Westfalen 
u. am Niederrhein. Gütersloh: 
Bertelsmann. x1j, 156 S. 2 M. [2779 

Steinmetz, R., Generalsuperinten- 
denten v. Calenberg. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 13, 25-267; 


14, 248f.) [2780 
Issendorff, W. v., Kirch), G. d. Gemeinde 
Krummendeich, Inspektion Kehdingen. (Ebd. 
14, 107-35.) [2781 
Hintze, 0., Epochen d. evang. 
Kirchenregiments in Preußen. (Hintze, 


Hist. u. polit.Aufsätze 3, 109-59.) [2782 
Hering, H., Der akad. Gottesdienst u. d. 
Kampf um d. Schulkirche in Halle a. S. Balle: 
Niemeyer ’09. x, 264; 109 S. 8 M. (2783 
Müller, J. Th., Bekenntnis in d. Brüder- 
gemeinde. Geschichtl. Daretellg. (Zt. f. Brüder- 
G. 3, 1-61.) [2784 
Fliegel, B., G. d. Gemeine Kleinwelka. '08. 
Pf. [2785 


f) Bildung, Literatur u. Kunst. 


Borgeaud, Ch., Hist. de l’Univ. de Genève, 
s. Nr. 603. Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 107-10 
A. Kaufmann. [2786 


Matrikel d. Univ. Dillingen. Bearb. 
v.Th.Specht. Lfg. 1, 2. 1551-97. (II, 
1/2 v. Nr. 2947.) Dilling.: Schröder. 
240 S (Einzelpr.: 5 M. 25.) [2787 


*90 


Matrikeln d. Univ. Tübingen, hrsg. v. 
Hermelink,s.’09, 582. Rez.: Hist. Jahrb. 
31, 114-20 v. Orterer. [2788 

Schleich, G., Stück a. d. G. d. med. Fak. d. 
Univ. Tübing. Tübing.: Schnürlen. 47 S. 
1 M. 20. [2789 


Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br. v. 
1460-1656. Bearb. u. hrsb. v. Herm. 
Mayer (s. ’09, 483). II. (Schlußb.) 
Tabellen, Personen- u. Ortsregister. 


362 S. 20 M. [2790 
Rez. v. I: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 40 H. Finke; 
Freiburg. Diözesanarch. 9, 377-79 Albert; 
Hist. Jahrb. 31, 108-14 v. Orterer; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 38, 79-82 Haff. 
Lohmeyer, Karl, Bergische Studenten an d. 
Univ. Heidelb., 1382-1662. (Monatsschr. d. 


Berg.-G.-Ver. 16, 117-27.) [2791 
Birt, Th., Catalogi studiosorum 
Marpurg. (s. °09, 2614). Fasc. 7: 


1741-1769. Marb. Univ.-Progr. ’09. 
S. 283-338. [2792 

Matrikel d. Hohen Schule u. d. Pädagogiums 
zu Herborn, hrsg. v. Zedleru. Sommer, 
8. '09, 2615. Rez.: Hist. Zt. 104, 160-62 Knod; 
Zt. d. Ver f. hess. G. 43, 401-03 Wenck; Hist. 
Vierteljschr. 12, 585f. Kenßen. [2793 


Kötzschke, R., Kulturgeschicht), 
Stellg. d. Univ. Leipzig. (N. Arch. f. 


sächs. G. 31, 29-85.) [2794 

Warschauer, A., Epochen d. Hochschul- 
gedankens in d. Prov. Posen. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Pos. 10, 165-84.) [2795 


Münch, W., Gedanken üb. Fürsten- 
erziehung a. alt. u. neuer Zeit. Münch. : 
Beck ’09. 325 S. 6 M. 50. Vgl. ’09, 


2618. [2796 
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 22 K. 
Eckart, R., Fürstl. Pädagogik. 


Papiermühle b. Roda (Sachs.-Altenb.): 
Vogt 09. 1008. 2 M. [2797 


[Ordnungen u. Instruktionen z. Erziehg. 
welfisch. Prinzen.) 


Averdunk, H., G. d Duisburg. 
Gymn. bis z. Errichtg. d. Kgl. Kom- 
patronats 1303-1822 u. Liste d. seit 
1824 entlass. Abiturienten. Duisburg: 


Eurich ’09. 132 S. [2798 
Niemann, F. J., Schulwesen d. St. Brilon. 
Düsseld.: Belbstverl. '08. 1788. 2 M. [2799 
Schneider, Max, Themata d. v. d. Schülern 
Gymn. Illustre zu Gotha 1728-65 öffentl. 
gehalt. Reden (s. '09, 3292). Schluß. (Mitt. d. 
Ges.f.dt. Erziehgs.- u.Schul-G.19, 234-48.) [2800 


Krebs, E., St. Märgen u. s. Bibliothek. Frei- 
burg. Diözesanarch. N. F. 9, 316-22.) [2801 


Schottenloher, K., Entwickig. d. Buch- 
druckerkunst in Franken bis 1530 ( = Nr. 2944.) 
Würzb.: Stürtz. 97 S.; 5 Taf. 2 M. 50. [2802 
0., Noord-Nederland in de 
geestelijke gesch. d. Middeleeuwen. Utrecht: 
Oosthoek ’09. 26 S. [2803 

Krieg, C., Hist. Studien zu St. Blasien auf d. 
Schwarzwalde im 18. Jh. (Freiburg. Diözesan- 
arch. N. F. 9, 274-90.) [2804 


Oppermann, 


Bibliographie Nr. 2788—2858. 


Rieger, C., Beitrr. z. G. Unterfrankens, z. 
Lit.-G. u. G. d. Medizin a. d. Arch. d. Psychiatr. 
Klinik zu Würzburg. Würzb.: Kabitzsch. 
115 8. 3 M. 50. [2805 

Wehrmann, M., Von Stettiner Ärzten älter 
Zeit. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. son, 
114-21.) [2806 


Vogt, Fr., u. Mar Koch, G. d. dt. Lit. 3. 
neubearb. u. verm. Aufl. Lpz.: Bibliogr. Inst 
(Meyer). x, 373; x, 675 8. 20 M. [2807 

Leixner, O. v., G. d. dt. Lit. 8. Aufl., neu 
bearb. u. bis z. Gegenw. fortges. v. E.Fried- 
länder. Lpz.:Spamer. xj, 10988. 16 M.[2808 

Koenig, R. Dt. Lit.-G. 32. Aufl., hrgb. u. 
bearb. v. K.K in zel. 2 Bde. Bielef.: Velhagen 
& Kl. 382; 476 S. 20 M. [2809 

Thomas, Calv., A history of German literature. 
Lond.: Heinemann ’09. 400 8. 6 sh. [2810 

Chuquet, Arth., Littérature allem. Paris: 
Colin ’09. 485 8. 6fr.50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’10, 


Nr. 26 Silbermann. [2811 
Geiger, L.. Dt. Lit. u. d. Juden. Berl.: 
Reimer. x, 304 S. 6 M. [2812 


Witkop, Ph., Die neuere dt. Lyrik. I: Von 
Frdr. v. Spee bis Hölderlin. Lpz. u. Berl.: 
Teubner. 366 S. 5 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10. 
Nr. 21 R. M. Werner. (2813 

Reinhard, E., Beitr. z. G. d. Jesuitenbühne. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 6. 
111-24.) (2814 

Schullerus, A., Kleine Stud. z. siebenbürg.-dt. 
Lit. u. Geistes-G. (Korrbl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 33, 33-42.) (2815 

Fiala, F., Die Solothurner Schriftsteller v. d. 
ältest. Zeiten bis z. Ende d. 16. Jh.; hrsg. v. 
L. R. Schmidlin (s. ’09, 619). Schluß. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 266-75.) [2816 


Schönach, L., Beitrr. z. Geschlechterkunde 
tirol. Künstler a. d. 16.-19. Jh. Innsbr.: Wagner 
"Op. 125 8. 1 M. 50. (2817 


Ec R., Welfische Fürsten als Pfleger d. 


Künste ®. Wiss. Beitr. z. Kult.-G. Niedersachs 
2. Aufl. Braunschw.: Goebel ’09. 110 S. 
2 M. [2818 


Frans, W., Bilder a. d. G. d. dt. Städtebaues. 
(Städtebauliche Vortrr. III.) Berl.: Ernst '09 
28 S. 1 M. 80. [2819 

Pinder, W., Dt. Dome d. Mittelalters. Düssel- 
dorf: Langewiesche. xvj, 96, x S. 1 M. 80. [2820 


Laske, F., Der ostasiatische Einfluß auf d. 
Baukunst d. Abendlandes vornehml. Dtlds., im 
18. Jh. (Bedeutende Erweiterg. e. Aufsatzes a, 
d. Zt. f. Bauwesen). Berl.: Ernst ou 116 S. 
4 M. 50. [2821 


Folnesics, H., Die herzogl. Burg zu 
Wien im Mittelalter. (Kunstgeschichtl. 
Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. ’09, 
Beibl. f. Denkmalpfl., Sp. 27-96.) [2822 

Sigerus, E., Siebenbürg.-Sächs. Kir- 
chenburgen. 4. veränd. u. verm. Aufl. 
Hermannst.: Drotleff "00. 52 Taf.; 
16 S. Text. 20 M. [2823 

Schulz, F. Traugott, Nürnbergs 
Bürgerhäuser in ihr. Ausstattg. M. 
zahlr. Abbildgn. (In ca. 25 Lien: 
Lfg. 1-4. Wien: Gerlach & W. ’09f. 


S. 1-192. à 5 M. [2824 
Rez.: Lit. Zbl. ’10, Nr. 17 Mummenbott, 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Vogts, H., Mainzer Wohnhaus im 
18. Jh. (= Nr. 2961.) Mainz: Wilckens 
144 S.; 3 Taf. 5 M. [2825 

Smits, C. F. X., De kathedraal 
van’s Hertogenbrosch. Brussel: Vro- 
mant "08. 4° xjv, 237 S.; Taff. 
10 fr. [2826 


(Recueil de travaux publ. par les membres 
des conferencesd’hist.etc.de I’ Univ.de Louvain. 
Fasc. 19.) E 
Brunner, Hugo, G. d. Casseler Rathäuser. 
Cassel: "00. Schlemming 98 S. [2827 

-Riemer, A., Zur stadthannover. Bau-G. 
(Hannov. G.bll. 13, 35-58.) [2828 


Scheerer, F., Kirchen u. Klöster. d. 
Franziskaner u. Dominikaner in Thü- 
ringen. Beitrr. z. Kenntnis d. Ordens- 
bauweise ( = Nr. 3007). Jena: Fischer. 
148 S.; 96 Abb., 3 Taf. 4 M. [2829 

Scheibe, W., Baugeschichtl. Entwicklig. v. 
Kamenz (Diss.) Görlitz: Tzschaschel ’09. 
94 S. 3 M. 60. [2830 

Sleumer, H. J., Ursprüngl. Gestalt d. Zister- 
zienser-Abtei-Kirche Oliva. (Zt. f. G. d. Archi- 
tektur. ae 1.) Heidelb.: Winter ’09. 
4 3. [2831 

Gurlitt, C., Hist. Städtebilder. x: 
Danzig. Berl.: Wasmuth. Fol. 30Taf.; 
24 S. Text. (Subskr.-Pr. 25 M. Einzel- 


pr. 35 M.) [2832 


Sauerlandt, M., Dt. Plastik d. Mittelalters 
Düsseld.: Langewiesche. xxxij, 96, x 8. 
1 M. 80. [2833 


Gerlach, M., Alte Grabmalkunst. 
Sig. Künstl., charakt. Grabmäler 
Dtlds. u. Österr. a. d. Zeit Anfang d. 
15. bis Ant d. 19. Jh. Photogr. 
Naturaufnahmen. M. Vorwort v. 
J. Dernjad. Wien: Gerlach u. W. 
1909. 4°. 58.,52 Taf. 36 M. [2834 

Bosschere, J., La sculpture anver- 
soise aux 15. et 16. siecles. Brux.: 
Van Oert & Co. 1909. 194 S.; Taff. 
3 fr. 50. [2835 

Schuchhardt, C., Hannov. Bildhauer 
d. Renaissance. Hannov.: Hahn. 


1908, 175 S.; 50 Taf. 12 M. [2836 
Rez.: Hannov. G.bll. 13, 71-77 Brinckmann. 


Lemberger, E., Bildnis-Miniatur in 
Dtld., 1550-1850. Münch.: Bruck- 
mann. 4°. xxj, 396 S.; 65 Taf. Subskr.- 
pr. 200 M. [2837 

Bassermann-Jordan, Unveröff. Ge- 
mälde alt. Meister a. d. Besitz. d. 
bayer. Staates (s. ’08, 2463). III: 
Gemäldegalerie im Kgl. Schlosse 
Schleißheim. 50Taf. ; 24S. 120M. [2838 


Beck, P., Über alte Glasmalerei vornehm. 
in Schwaben. (Schwäb. Arch. 27, 97-105; 
117-21.) [2839 


*9] 


Seidel, Paul, Kunst u. Kunstgewerbe in d. 
Kgl. Schlössern. (Hohenzoll. Jahrb. 13, 
246-74.) (2840 

Graul, R. u. A. Kurzwelly, Alt- 
thüring. Porzellan. Beitrr. z. G. d. 
Porzellankunst im 18. Jb. Lpz.: 
Seemann. fol. 110 S.; 61 Taf., 3 Mar- 
kentaf., 60 Bl. Erklärgn. 70 M. [2841 


Cuny, G., Danziger Kleinplastik im 17. u. 18. 
Jh. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 9, 10-16.) [2842 


Sachs, C., Musik u. O 
brandenb. Hof. Berl.: Bard. 229 S. 


10 M. [2843 
Stolz, H., Entwicklig. d. Bühnenverhältnisse 
Westfalens v. 1700-1850. Münst. Diss. 803. [2844 


g) Volksleben. 


Götz, W., G. u. Kultur-G. (Arch. f. Kultur-G. 
8, 4-19.) — Lamprecht, Erwiderg. (Ebd. 225-29.) 
— Götz, Schlußwort. (Ebd. 230-32.) [2845 
Steinhausen, G., Die Deutschen im Urteile 
d. Auslandes. (Dt. Rundschau ’09, Dez., 
434-52; ’10, Jan., 55-71.) [2846 
Cronau, R., Drei Jahrhunderte dt. Lebens in 
Amerika, G. d. Dt. in d. Ver. Staaten. Berl.: 
Reimer "Ou. xiij, 640 8. 12 M. [2847 


per am Kur- 


Schmidt, Valent., Kulturelle Bedeutg. d. St. 
Krummau. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
48, 135-44.) [2848 

Andree- Eysen, M., Vol kekundliches. 
Aub d. bayr. “österr. Alpengebiet. 
Braunschw.: Vieweg xjv, 274 8. 
14 M. [2849 

Messikommer, H., Aus alt. Zeit. 
Sitten u. Gebräuche im Zürcher Ober- 
lande. Beitr. z. Volkskde. Zür.: 
Füßli 1909. 200 S. 4 M. [2850 

Peßler, W., Beitrr. z. vergleich. 
Volkskde.Niedersachs. (Hannov.G.bll. 
13, 1-34; 167-210; 340/49.) [2851 

Worms, G., Über dt. Volkskde. in d. Ostsee- 


provinzen. (Arbeiten d. 1. baltisch. Historiker- 
tages 141-50.) [2852 


Müntzer, D., Elsäß. Sagenbuch. 


Straßb.: Beust 310 S. 4 M. [2853 
P., Des Münsterlandes Sang u. 

Brauch. I: Münsterländ. Märchen u. Sagen. 
2. bericht. u. verm. Aufl. Vreden: Gescher ’09 
216 S. 2 M. 25. (2854 
Müller, Paul, Sagenschatz d. Landes Friede- 
berg. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 23, 
1-48.) [2855 
Knoop, O., Ostmärk. Sagen, Märchen u. 
Erzählgn. I. Lissa : Eulitz’09. 193 S. 1M.80. [2856 


Grolimund, 8., Volkslieder a. d. Kant. Solo- 
thurn. (Schrr. d. Schweiz. Ges. f. Volkskde. 
VII.) Basel: Ges. f. Volkskde. 11198. 3 fr. [2857 


Freybe, A. Der dt. Volksaberglaube ` 
im s. Verhältn. zum Christentum u. in 
Unterschiede v. d. Zauberei. Gotha: 
Perthes. xv, 194 S. 3 M. 60. [2858 


*92 


Landau, M., Hölle u. Fegfeuer in 
Volksglaube, Dichtg. u. Kirchenlehre. 
Heidelb.: Winter 1909. xjx, 296 S. 
4 M. [2859 


Stoll, Zur Kenntn. d. Zauberglaubens, d. 
Volksmagie u. Volksmedizin in d. Schweiz. 
(Jahresber. d. Geogr.-Ethnogr. Ges. in Zürich 
’08/09. 172 S.; 6 Taf.) [2860 

Beemelmans, Hexenwesen u. Hexenprozesse. 
(Bulletin du Musée hist. de Mulhouse 32, 
82-106.) (2861 


Blesch, E., Überlinger Nachbarschaften 
(Schrr.d.Ver. f. G.d. Bodensees'38, 106-26.) [2862 
Lappe, J., G. d. Schützengesellschaft zu 
Geseke. (Zt. f. vateri. G. Westfal. 67, II, 
201-37.) [2863 


Wehrhan, K., Hess. Sagen u. Geschichten üb 
d. Freimaurer. (Hess. Bll. f. Volkskde. 8 
153-68.) [2864 


e 


Menghin, Hausschmuck, Kreuze u. Bild- 
stöcke im Ultentale, Südtirol. (Zt. f. öst. 
Volkskde. 16, 1-28.) [2885 

Lauffer, O., Volkstüml. Wohnbau im alt. 
Frankfurt a. M. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
3. F., 10, 213-317.) Sep. Frankf.: Völcker. 
2 M. 80. [2866 

Lindner, L., Altsachsenhaus auf d. Grenze v. 
Bergu. Mark. (Zt. d. Berg. G.-Ver. Bd. 42.) [2867 

Peßler, W., Die Abarten d. altsächs. Bauern- 
hauses. (Arch. f. Anthrop. N.F. 8, 157-82.) [2868 

Scheibner, R., Städt. Bürgerhaus Niedersachs. 
Duderstadt - Einbeck - Gandersheim. Dread.: 
Kuhtmann. 159 S.; 131 Abb. 10 M. [2869 

Neupert, A., Hausinschrr. in Plauen sowie d. 
näher. u. weiter. Umgegend. (Mitt. d. Altert. 
Ver. Plauen 20, 233-43.) [2870 


Peiser-Berensberg, v., Mitt. üb. Trachten, 
Hausrat, Wohn- u. Lebensweise im Rheinland. 
3. Aufl. Düsseld.: Schwann. 4°. 71 S.; 12 Taf. 
6 M. [2871 


Kern, G., Histoire de l'éclairage à Stras- 
bourg depuis son origine jusqu’ A nos jours. 
Straßb.: Noiriel. A8. 316 S.; 6 Taf. 24 M. [2872 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s. Nr 
723). H. 75; 77; 79-81. (75: Knetsch 
Landständ. Verf. ctc. in Trier a. in Abt. B, 
Gruppe 5. 77: Müller, Kampf d. Reichs- 
ritterschaft um ihre Selbständigkeit s. ebd. 
Gruppe 8. 79: Kirchner, Dt. Kaiserinnen 
g. ebd. Gruppe 3, a. 80:Dukmeyer, Korbs 
Diarium. Bd. II s. ebd. Gruppe 6. 81: Lieb- 
mann, Dt. Land u. Volk d. Ref.-Zeit s. ebd. 
Gruppe 5, c.) [2873 

Studien, Schweiz., z. G.-wias. (s. Nr. 727). 
II, 1: Zinsli, Polit. Gedichte a. d. Zeit d. 
Bündner Wirren a. in Abt. B, Gruppe 5, b. [2874 

Forschungen, Frankfurt. hist. (s. Nr. 728). 
I: Küntzel, Bismarck u. Bayern in d. 
Zeit d. Reichsgründg. s. in Abt. B. [2875 

‘Abhandlungen, Leipz. hist. (s. Nr. 731). 
XIV 8. Nr. 2699. XV: Bandmann, Dt. 
Presse 1864-66 s. in Abt. B, Gruppe 9. [2876 

Abhandlungen z. mut), u. neuer. G. (s. Nr. 
734). H. XVI-XX. (XVI: Eckert, Dt. 
Krämer s. in Abt. B, Gruppe 4. XVIL:Wilt- 


Bibliographie Nr. 2859—2935. 


berger, Polit. Flüchtlinge in Straßb. s. ebd. 
Gruppe 9. XVIII s. Nr. 2583. XIX: Müür- 
mann, Preuß. Wehrgesetz s. ebd. Gruppe 8, b, 
XX: Asal, Wahl Johanns XXII. s. ebd. 
Gruppe 4, a.) [2877 
Abhandlungen, Heidelb., z. mittler. u. neuer. 
G. (s. Nr. 735). XXV: Westermann, 
Türkenhilfe 1532 s. in Abt. B, Gruppe 5. XXVI: 
Schraub, Jordan v. Osnabrück s. ebd. 
Gruppe 4, a. (2878 
Studium Lipsiense. Ehrengabe f. K. Lamp- 
recht, s. Nr. 736. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "10. 


Nr. 14 H. Herre. [2879 

Aufsätze, hist, Karl Zeumer z. 
60. Geburtstage dargebr. Weimar: 
Böhlau. 651 S. 20M. [2880 


Arbeiten d. 1. baltisch. Historiker- 
Tages zu Riga 1908. Riga: Löffler 


1909. xxx, 322 S. 7 M. [2881 
Meinecke, F., Von Stein zu Bismarck. Hist. 


Aufsätze. (Dt. Bücherei 98.) Berl.: Verl. Dt. 
Bücherei. 101 8. «e: (2882 
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 739). 


Bd. CIV (3. F. VIII), 2-3. S. 237 bis 


700. [2883 
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 740). XXXI, 
1. 248 8. [2884 


Mitteilungen d. Inst. f. österr. G.- 
forschg. (s. Nr. 741) XXX, 4 u 
XXXI, 1. S. 561-720; 1-192. — 
Inhaltsverz. z. Bd. 21-30 u. Erzbd. 


V, 3-VIII, 1; bearb. v. Kasp. 
Schwarz. LXXxIj S. 2 M. — Beil: 
Kunstgeschichtl. Anz. ’09, 2. 
S. 33-66. [2885 


Geschichtsblätter, Deutsche (s. Nr. 
743). XI, 3-7. S. 61-200. [2886 
Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver. 
(s. Nr. 744). Gem, 1-4. Sp.1-212. [2887 
Mannus. Zt. f. Vor-G. Organ d. 
Dt. Ges. f. Vor. G. Hrsg. v. G. Kos- 
sinna. Bd. I. Würzb.: Kabitzsch. 
327 S.; 38 Taf. 16 M. [2888 
Archiv, Neues, d. Ges. f. ält. dt. 
G. kde. (s. Nr. 745). XXXV, 2. 
S. 331-660. [2889 


Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. Nr. 


749). XXXVIII, 1-2. S. 1-256. [2890 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. Nr. 
750). Bd. XVII/XVIII: '’06/07. II: Text u. 
Register. 8. 485-1001. 36 M. [2891 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. Nr. 752) 
XI, 4 u. XII, 1/2. 8. 241-323; 1-144. [2892 
Zeitschrift f. dt. Mundarten (s. Nr. 753). 
’10, 1-2. 8. 1-192. [2893 
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
(8. ’08, 2728). XXXV:’09. 1538.— Korre- 


spondenzblatt (s. ’09, 732) XXIX: 
oe 1138. 2 M. [2894 

Archiv f. Urkundenforschg. (s. 
Nr. 754). II, 3. S. 335-514. [2895 


Zeitschrift, Archival. (s. °09, 2730). 
N. F. XVI. 314 S. 12 M. [2896 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Mitteilungen d. K. Preuß. Archivverwaltg. 
(s. '09, 2731), Tu XV. 288. 1 M. 40. [2897 
Jahrbuch d. Numismat. Ver. zu Dresden 
a. d. J. '08. Dresd.: Selbstverl. ’09. 61 S. (2898 
Vierteljahrsschriftf.Wappen-, Siegel- 
u. Familienkde. (s. Nr.758). XXXVIII, 
1. S. 1-80. [2899 
Herold, Deutscher (s. Nr. 758 a). XLI, 1-4. 


S. 1-86. [2899 a 

Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 761). 
VIII, 1. Lpz.: Teubner. S. 1bis 
128 [2900 


Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. Reiches 
(s. Nr. 762). III, 4: Pufendorf, De statu 
imp. Germ. s. in Abt. B, Gruppe 6. [2901 

Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(s. ’09, 2739). H. 100-102. (H. 100 s. Nr. 2702. 
H. 101 8. Nr. 2614. H. 102: Gál, Prozeß- 
beilegung s. in Abt. B, Gruppe 2.) [2902 

Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. (s. ’09, 2740). XXX, Germ. 
Abt. 512 S. 13 M. [2903 

Beiträge, Deutschrechtl. (s. Nr. 763). IV, 2 
u. 3 s. Nr. 2713 u. 2716. IV, 4: v. Corn- 
berg, Privatrecht d. St. Götting. s. in Abt. B, 
Gruppe 4. [2904 

Vierteljahrschrift f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. Nr. 764). VII, 3/4 u. 
VIII, 1. S. 391-592; 1-168. [2905 

Ab en z. Verkehrs u. See-G. (s8. ’09, 
2744). IUI: Hagedorn, Ostfrieslands 
Handelu. Schiffahrt s.in Abt. B, Gruppe 5. (2906 

Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden 
(8. Nr. 765). II, 1. 628. 1 M. 20. 


[2907 

Zeitschrift f. Kirch.-G G. (s. Nr. 766). 
XXX, 4 u. XXX, 1. S. 399-508, 
167-258; 1-160. [2908 


Studien u. Mitteilungen a. d. Bened. u. Cist.- 
Orden (8. Nr. 767). XXX, 4. S. 507-695. [2909 


Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.. 
u. Schul-G. (s. Nr. 770. XX, 1. 
S. 1-54. — Beiheft XIX s. Nr. 


2248. [2910 
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr. 771). XVI, 

4. B. 673-862. [2911 
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 772). 
XLI, 4 u. XLII, 1-2. S. 419-550; 
1-260. [2912 
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr. 
773). LI, 4 S. 301-420. — An- 
zeiger. XXXIII, 4. S. 253-324 [2913 
Studien z. dt. Kunst-G. (o Nr. 7756). H. 
119-122 u. 124. (118: Killermann, 
Dürers Pflanzen- u. Tierzeichngn. 120: Hu- 
mann, Karol. Baukunst. 121: Grill: 
Jörg Syrlin d. A. 122: Fortlage, Ant. de 
Peters, Kölner Künstler d.18.Jh. 123:v.May, 
Hans Blum v. Lohr.) [2914 
Jahrbuch d. kunsthist. Sammlungen 
d. Allerh. Kaiserhauses (s. Nr. 776). 
XXVIII, 5. S. 201-288; 13 Taf. [2915 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. (s. Nr. 777). XXXI, 1-2. 
S. 1-138; Taff. [2916 


*93 


Veröffentlichungen d. Ges. f. neuere 
G. Österr. I u. II. Wien u. Leipz.: 
Stern. 24 M. [2917 

(I: Fleischer, Fürst K. E. v. Liechten- 
stein als Bauherr. II: Fuchs, Briefe an 
Montecuccoli.) 

Mitteilungen d. 3. (Arch.)-Sektion d. K. K. 
EE (s. '09, 768). VII, 3 Ki = e 

Jahrbuch f. Altertkde. (s. Nr. 18). 
HI, 1/2. 128 S. [2919 

Jahrbuch, Kunstgeschichtl. d. K. K. 
Zentral-Komm. (s. ’09, 2758). 1909, 
1/2. 98 8.; 114 Sp. [2920 

Zeitschrift f. öst. Volkskde. (s. Nr. 
785). XVI, 1/2. S. 1-80. [2921 

Berichte u. Mitteilungen d. Altert.- 
Ver. zu Wien (s. ’09, 2760). Bd. 
XLII. zem, 119 S.; 7 Taf. 15 M. [2922 

Archiv f. d. G. d. Diözese Linz. (s. 
Nr. 786) Jg. VI/VII. 429 8. 
7 M. 20. [2923 

Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg. 
(s. ’09, 771). II. Wien: Braumüller. 
395 S.; 37 Taf. 6 M. 80. [2924 


Forschungen z. Verf.- u. Verwaltungs-G. d. 
Steiermark. VII s. Nr. 2591. [2925 


Ldkde (s. ’09, 773). 5 
630 S. [2926 
Forschungen u. Mitteilungen z. G. 
Tirols etc. (s. Nr. 790. VII, 1, S. 
1-86. [2927 
Jahresbericht d. Landes-Museums- 
Vereins f. Vorarlberg (s. ’09, 2763.) 
XLVI: 1908 u. ’09. 368 8. [2928 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen (s. Nr. 79). XLVIII, 
2-3. S. 133-360; 17-50. [2929 
Zeitschrift d. Dt Ver f. G. Mährens 


u. Schles. (s. Nr. 793). XIV, 1-2. 
179 S. [2930 
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. 


Ldkde. (s. Nr. 794). N. F. XXXVI, 3. 
S. 311-426. — Korrespondenz- 
blatt. XXXIII, 1-5. S. 1-84. [2931 

Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altkde. 
(s. Nr. 799). IX, 2. S. 177-390. 
5 M. 20. [2932 

Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kan- 
tons Solothurn. H. IV. Soloth. 
Petri 1909. 128 S. 3 M. 60. [2933 

Argovia, Jahresschrift d. Hist. Ges. 
d. Kantons Aargau. (s. ’08, 643). 
Bd. XXXIII. 367 S.; 32 Taf., 4 Pläne. 
9M. 60. [2934 

Taschenbuch, Zürcher (s. ’09, 2769). 
N. F. XXXIII: ’10. 290 S. 5M. [2935 


+94 


Mitteilungen z. vaterl. G. hrsg. v. 
Hist. Ver. St. Gallen (s. ’09, 782). 
XXXI (4. F., I.) Lj, 440 S. 15 M. [2936 

Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. 
Ver. d. 5 Orte (s. ’09, 2770). Bd. 
LXIV. xxvıj, 292 S. u. S. 193-224; 
2 Taf. 5 M. 60. [2937 


Taschenbuch, Neues Berner, (e "00. . 


2771a):°10. 347 S.; 8Taf. 4 M. [2938 
Geschichtsblätter, Freiburger (s. Nr. 
800). Jg. XVI. xvj, 1665S. 3M. 20. [2939 


Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. 
Nr. 804). XVI, 2-4. S. 49-192. [2940 
Archiv, Oberbayer. f. vaterl. G. 
(s. Nr. 805). LIV, 3. S. 325-452. 
4 M. [2941 
Verhandlungen d. Hist. Ver. v, 
Oberpfalz u. Regensb. (s. "00. 789). 


Bd. LX. 295 S. AM [2942 
Veröffentlichungen d. Ges. f. fränkische 
Geschichte. Reihe II. Lpz.: Quelle & M. 
Bd.I: Hartung, O d fränk. Kr. v. 1521-59 
8. in Abt. B, Gruppe 5. [2943 
+ Neujahrsblätter. Hrgb. v.d. Ges. f. fränk. G. 
(s. "08. 2781). V. s. Nr. 2802. [2944 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. 
Mittelfrank. (s. Nr. 811) LVII. 
136 S. 4 M. 50. [2945 


elblatt d. Hist. Ver. Eichstätt (s. ’09, 


Samm 
2785). XXIII: og 162 S.; Tab., 16 Taf. 
5 


M. [2946 
Archiv f. d. G. d. Hochstifts Augs- 
burg. Hrgb. v. A. Schröder. I, 
Lfg. 1, Dilling.: Prof. A. Schröder. 
138 8.; 5 Taf. u. Kte. (Einzelpr. 4 M.) 
II, 1/2 s. Nr. 2787. (Subskr.-Pr. f. 
I, 1 u. II, 1/2: 9 M. 25.) [2947 
Kollektaneen-Blatt, Neuburger (s. 
‘09, 2787). Jahrg. 71/72: 07/08. 
174 8. [2948 
Vierteljahrshefte, Württemb. (s. ’09, 
733). N. F. XIX, 1/2. S. 1-266. [2949 


Archiv, Schwäb. (s. Nr. 818). XXVII, 12 
u. XXVII, 1-4. 8. 177-92; 1-64. [2950 
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. 
Nr. 824). N. F. XXV 1-2. S. 1 bis 
382. [2951 
Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. (8. Nr. 
824a). Nr. XXXII, S. 1-80. (Verbund. m. d. 
Zt. f. G. d. Oberrh.) [2951a 
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (s. ’09, 
2793). N. F. XIII: Gothein ‚Bad. Mark- 
grafschaften s. in Abt. B, Gruppe 6. [2952 


Diözesan- Archiv, Freiburg. (s. ’06, 
2587). N. F. VII-X. à 6 M. [2953 
Schau-ins-Land (s. ’09, 2795). XXXVI. [2954 
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees 
(s. ’09, 2794). H. XXXVIII. 1618. 
4 M. [2955 


Monatsschrift, Elsäss., f. G. u. 
Volkskde. Hrsg. v. A. Fuchs. I: 


Bibliographie Nr. 2936—3022. 


Apr. ’10-März "11. 12 Hfte. (H. 1: 


64S ) Zabern: Fuchs. (8 M.) [2956 
Bei Z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß- 
Lothr. (s. '09, 2796). XXXVII s. Nr. 2611. 
XXXVIII s. Nr. 2522. (2957 
Bausteine z. els.-lothr. G.- u. Ldkde. (s. '08, 
665) IX. xij, 185 S. 4M. Inh.:Aug. Herr - 
mann, Lage d. Waldarbeiter in d. d. Forst- 
ordnung unterworf. Waldgn. [2958 
Geschichtsblätter, Mannheimer (s. Nr. 830). 
XI, 1-5. Sp. 1-120. (2959 
lätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 

Hessen (s. Nr. 834). N. F. IV, 14-16. 8. 
363-434. [2960 
Beiträge z. G. d. St. Mainz. Hrsg. m. Unter- 
stützg. d. St. Mainz. I s. Nr. 2825. [2961 
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst 
(s. 08, 675). 3. F., X. 334 S. [2962 


Veröftentlichungen d. Hist. Ver. zu Dillen- 
burg. Nr. V. Dillenb.: Seel. 229 8.; 6 Taf. 
3 M. 


2963 
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. D (8. 
Nr. 839). XXIX: '09. 488. [2964 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(s. Nr. 840). XXVIII, 4. S. 369-545. 
Ergänzgshft. XV s. Nr. 2677. [2965 
Geschichtsblätter, Rhein. (s. ’09, 2810). IX, 
5-7. S. 97-168. [20966 
Monatshefte f. rhein. Kirch CG 
(s. Nr. 841). IV, 1-5. S. 1-160. [2967 
Beiträge z. Lit.-G. u. Kultur-G. d. Rhein- 
landes (s. '09, 2813). II: Stahl, Martin v. 
Cochem u. d. Leben Christi, s. in Abt. B, 
Gruppe 6. [2968 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. westf. 


Volkskde (s. Nr. 842. VII, 1-2. 
S. 1-160. | [2969 

Chronik, Trier (s. Nr. 844). VI, 3-7. 8. 
33-112. [2970 


Jahrbücher, Bonner (s. "00. 2811). 
CXVIII, 2/3. S. 177-430; Taf. 10-36 
u. Beilage 191 S.; 21 Taf. [2971 

Zeitschrift d. Bergisch. G.-Ver. (s. 
’09, 2818). Bd. XLII (N. F. XXXIIL.) 
240 S 6 M. — Monatsschrift 
(s. Nr. 848). XVII, 1-6. S. 1-116. [2972 

Beiträge z. G. d. Niederrheins. 
Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. (s. ’08 684). 
XXII: ’08/09. 286 S. 5M. [2973 

Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s. 
UH, 2820. Bd. XXXI. 274 S. 
6 M. [2974 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de l’Acad. R. de Belg. (s. Nr. 852). 
LXVIII, 4 u. LXIX, 1. S. LXV-CLIN u. 
245-80; S. tem u. 1-217. [2975 

Bijdragen v. vaderl. gesch. en 
oudheidkde (s. Nr. 854). 4. R., VIIL, 
4. S. 349-456. [2976 

Verslagen en meded. d. Vereeniging 
tot uitg. d. bronnen v. h. oude vaderł. 
recht (s. ’09, 2823). V, 6. S. 431 bis 
660. [2977 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Fries, De Vrije (s. ’07, 2739). 
XXI 1. 1698.) [2978 
Gelre. Bijdragen en Mededeelingen. 
XII. Arnhem: Gouda Quint 1909. 
xxvj, 476 H [2979 
Bijdragen tot de gesch. bijzonderl. v. het 
oude hertogd. Brabant (s. ’09, 2825). IX, 


1-240. [2980 
Hessenland (s. ’09, 858). XXIV, 1-9. 
a. 1-132. [2981 
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. 
(s. Nr. 859. N. F. XVII. 102 S.; 
2 Taf. 2 M. 50. [2982 


Geschichtsblätter, Friedberger. (s. 
Nr. 860) H. II. 183 S.; 12 Taf., 
2 Pläne 5 M. [2983 

Zeitschrift f. vaterl. G. u. Altkde. 


Westfal. (s. ’09, 2828). Bd. LXVII. 
256, 2608 9 M. [2984 

Westfalen. Mitt. d. Ver. f. G. u. 
Altertskde. Westf. u. d. Landes- 


museums d. Prov. Westf. Jg. I. 
d Hfte. (Hft. 1: 32 S.; 4 Taf. Münst.: 
Coppenrath. 4 M. [2985 

Beiträge z. G. Dortmunds u. d. 
Grafsch. Mark (s. ’09, 2829). XVIII 
u. XIX. 316; xjv, 322 S. à 4 M. [2986 


Blätter, Ravensberger (s. Nr. 866). IX, 
12-X, 1. S. 85-92; 1-8. [2987 

Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. 
Börde (s. '09, 2830). Hft. XXVI. 130 3. [2988 


Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst u. 
vaterl. Altertümer zu Emden (s. ’07, 
2756). XVII, 1/2. 451 8. [2989 

Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgt. Olden- 
burg (s. ’09, 2833). XVIII. 306 S.; 
3 Taf. 3 M. [2990 


Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfalens 
(s. Nr. 867). XX s. Nr. 2682. [2991 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. Nr. 869). Jg. 1910, H. 1. 
148 S. [2992 


Forschungen z. G. Niedersachs. (s. Nr. 870). 
II, 5 8. Nr. 2625. [2993 


Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. (s. Nr. 871) Jg. XIV. 
266 S. [2994 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr. 


373). XIII, 1-2. S. 1-256. [2995 
Museumsblätter, Lüneburg. (s. '00, 835). 
H. VI u. VII. 8. 101-306. [2996 


Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G. 
(s. Nr. 876). XIV, 2. S. 209-395. [2997 

Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. u. 
Altertkde. (s. ’09 2841). XI, 3. 
S. 215-410. 3 M. — Inhaltsverz. 
z. I-IX u. Mitt. des Ver. 1-12. Tl. I 
568. 1 M. [2998 


Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. (8. 
‘09, 842). XXV/XXVI s. Nr. 2626. (2999 


*95 


Zeitschrift d. Harz-Vereins (s. Nr. 
879). XLII, 3-4. S. 169-364. [3000 
Forschungen z. G. d. Harzgebietes. Hrsg. v. 
Harz-Ver. f. G. u. Altertkde. I s. Nr. 374. [3001 
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. 
Braunschw. (s. ’09, 2844). Jg. VIII. 
183, xıj S. 3 M. [3002 
Magazin, Braunschw. (s. Nr. 880). 00. Nr. 12 
u. ’10, 1-5. 8. 133-44; 1-64. [3002 a 


Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm. d. 
Prov. Sachsen (s. ’09, 846). XXXIV a. Nr. 
2627. [3003 

Veröffentlichungen d. Alt.-Ver. zu Torgau 
(8. '08, 708). H. XXI. 76 8. 80 Pf. [3004 
Jahrbuch, Zerbster (s. '09, 2847). Jg. V. 
S. 1 M. [3005 

Mitteilungen, Neue, a. d. Gebiet 
hist.-ant. Forschen. (s. Nr. 886). 
XXIV, ER S. 129-260. b Jahres- 
bericht: ’09/10. 91 S. 2 M. [3006 

Beiträge z. Kunst-G. Thüringens (e. ’07, 
750). Il a. Nr. 2829. [3007 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser. (s. 
D. 851). Jg. X. 1428. 4M. [3008 

Sc d. Ver. f. sachs.-meining. G. u. 
Läkde. (s. Nr. 889). LX s. Nr. 2266. [3009 

us Sachsens Vergangenheit. Einzel- 
darstellgn. d. sächs. Volk dargeb. v. d. Kgl. 
Sächs. Komm. f. @. I: Kötzschke, 
Staat u. Kultur im Zeitalt. d. ostdt. Koloni- 
sation, 8. in Abt. B, Gruppe 3, e (3010 

Mitteilungen d. Ver. f. scha Volkskde. 
(s. Nr. 803). V,5. 8. 101-132. — 12. Jahres- 
bericht d. Ver.: ’09. 42 8. (3011 

Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu 
Plauen (s. ’09, 2862). XX. 255 S. (u. 
Beilagen s. Nr. 2565.) 5 M. 75. [3012 

Geschichtsblätter, Bautzener (s. Nr. 896). 
I, Nr. 8-12. II, Nr. 1ft. [3013 

Jahreshefte d. Ges. f. Anthropologie 


74 


u. Ur-G. d. Oberlausitz. Hrsg. v. 
L. Feyerabend. II, 3/4. Görlitz: 
Tzschaschel. S. 163-351; 6 Taf. 
8 M. [3014 


Forschungen f. brandb. u. preuß. G. 
(s. Nr. 899). XXII, 2. S. 321-696 


6 M. [3015 

Hohenzollern - Jahrbuch (s. ’09, 
2872). XIII: ’09. 291 S.; 44 Voll- 
bilder u. Beilagen. 20 M. [3016 


Veröftentlichungen d. Ver. f. G. d. Mark 
Brandenb. s. Nr. 2442. [3017 
Alt-Berlin (s. Nr. 2874). °09, Nr. 12 u. ’10, 
Nr. 1-5. S. 239-66; 1-80. — Verz. d. Mit- 
glieder d. Ver. f. G. Berlins: Mai ’10. 508. (3018 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams (s. 
Nr. 903). V, 3u. A. 24 S.; 34 S. à 1 M. [3019 


Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark 
(s. °09, 2875). H. XXIII. 164 $. 
2 M. 50. [3020 

Studien, Baltische, (s. "090. 2877). 
N. F. XIII. 212, ug 6 M. [3021 

Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. 
ete. (s. °09, 866). 1909. 188 8. [3022 


*96 


Geschichtsblätter, Schlesische (s. Nr. 907.) 
10, 1-2. S. 1-48. [3023 


Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. Nr. 910). XXIV, 2. S. 193 
bis 313. — Hist. Monatsblätter. 
Jg. X: ’09 200 S. [3024 


Bibliographie Nr. 3023—3074. 


Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr. 
911). XLVII, 1/2 S. 1-361. [3025 
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia 
(s. Nr. 916). XV. 2928. 4M. [3026 


Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 918). LXVIII, 
11-LXIX, 4. [3027 


— 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 
a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 
Kossinna, Ursprung d. Urfinnen u. 
d. Urindogermanen u. ihre Ausbreitg, 
nach d. Osten. (Mannus 1, 17-52; 
225-45.) [3028 
Feist, S., Europa im Lichte d. Vor-G. 
u.d. Ergebnissed. vergleich. indogerm. 
Sprachwiss. Beitr. z. Frage nach d. Ur- 
sitzen d. Indogermanen. (Quell. u. 
Forsch. f. alt. G. u. Geogr. 19.) Berl.: 
Weidmann jx, 708. 2 M. 40. [3029 
Detlefsen, D., Entdeckg. d. germ. 
Nordensim Altert.(s.’09,880). Nachtr. : 
Bemerkgn. zur alt. G. d. cimbrischen 
Halbinsel. (Quellen u. Forsch. z. alt. G. 


u.Geogr.8.) Ebd. 1909.18 S. 60 Pf. [3030 
Bugge, A., DieWikinger, 8. "08, 736. Rez.: Anz. 
f. dt. Altert. 32, 220-22 Neckel. [3031 
Langewiesche. F., German. Siedelgn. im 
nordwestl. Did. Progr. Bünde. ’09/10. [3032 
Králičeck, A., Die Anartes d. Jul. Caesar u. d. 
Anartoi u. Anartophraktoi d. Cl. Ptolomaeus. 
Brünn. Progr. '08. 108. [3033 
Hekler, A., Neue Bronzebüste e. Germanen. 
(Mannus 1, 277-79.) [3034 


Altertümer, Die, unser. heidn. Vor- 
zeit. (s. ’09,2888). V,11. 8. 353-86; 


Taf. 61-6. 6 M. [3035 

Inh.:K.Schumacher, Fundea.d. Periode 
d.neolith. Zonenkeramik. (S.353-58; Taf.61.)— 
P. Reinecke, Jüngerbronzezeitl. Grabfunde 
a. Nord- u. Süddtld. (8. 359-63; Taf. 62.) — 
Ders., Funde vom Ende der La-Tenezeit aus 
Wohnstätten b. Karlstein unweit Reichenhall, 
Oberbayern. (S. 364-69; Taf. 63.) — Vgl.Nr.3069. 

Weinzierl, R. R. v., Übersicht üb. d For- 
schungsergebnisse in Nordböhmen. (Mannusl, 
187-210.) [3036 

Burckhardt- Biedermann, Th., Statist. kel- 
tisch - röm.- frühgerm. Altertümer im Kant. 
Basel. Mit Ausschl. d. Gebiete v. Stadt Basel 
u.v. Augst. (Berlin Zt. f. G. 9, 347-90.) [3037 

Arx. M. v., Vor-G. d. St. Olten. Geolog - 
prähist. Skizze (= Nr. 2933.) {3038 

Weber, Frs., Ausgrabgn. u. Funde in Ober- 
bayern: '08. (Altbayer. Monatsschr. 9, 54-68.) 
— Ders., Münchener Stadt- u. Landgebiet in 
vorgeschichti. Zeit. (Ebd. 20-32.) [3039 

Steinmetz, G., Prähist. Forschgn.ind. U mgeg. 
v. Regensburg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober- 
pfalz u. Regensb. 60, 125-46.) — Th. Wagner, 


Bericht üb. prähist. Funde. (Jahresber. d. Hist. 
Ver. f. Mittelfrank. 57, 127-30.) — Wöltle, 
a ältere Berichte üb. prähist. u. röm. Funde a. 
Neuburgs Umgebg. (Neuburg. Kollektaneenbl. 
71/72, 61-70.) (3040 
Anthes, Wissenschaftl. Untersuchg. im Gebiet 

d. südwestdt. Verbandes f. Altertumsforschg. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.’10, Nr.2.) — Kochi, 
Sogenannte Großgartacher Keramik u. ihre 
Stellg. innerh. d. übrig. neolith. Kulturperioden. 
(Ebd. (3041 
Welcker, R., Neolith. Siedelg. in Frankf. a.M. 
(Ebd.) — Kramer, Ausgrabgn. b. Gießen. 
(Ebd.) — Dragendorft, Untersuchgn. .neolith. 
Brandgräber in d. südl. Wetterau. (Ebd.) — 
Schaub, Brandgräber a. d. jünger. Steinzeit 
in d. südl. Wetterau. (Daheim ’09, Nr. 47.) — 
P. Steiner, Neolith. Brandgräber im Kilian- 
städter Wald, Wetterau. (Festschr. z. 39. Ver- 
sammig. d. Anthrop. Ges. in Frankf. a. M. *08, 
13-20; Taf.) [3042 
Lienau, M. M., Grabgn. des Museumsvereins. 
re Museumsbll. Hft. 7, 201-09.) — 
, Müller-Brauel, „Hexenberg‘‘amWegeBrauel- 
Offensen, Kr. Zeven. Steinzeit]. Grabhügel. 
Fundbericht v. 1891. (Mannus 1. 262-72.) [3043 
Knorr, F., Friedhöfe d. älter. Eisenzeit in 
Schlesw.- Holstein. Tl.I. Kiel: Lipsius u. T. 
39 S.; 6Taf. 2M. [3044 
Voges, Th., Vor- G. d.Dor'es Beierstedt b.Jerx- 
heim. (Mannus 1, 288-93.) [3045 
Lüders, C., Grabaltertümer. Aufdeckg. e. 
Steinkistengrabesin Thale. (Zt.d.Harz-Ver.41l, 
2481.) — O 'Schönermark, orgeschichtl. Fund 
v. Warnstedt b. Thale. (Ebd. 42, 1561.) [3046 
Kossinna, Vergessener Bericht üb.e. Urnen- 
gräberfeld d. Lat@ne-Zeit (?)in Ermsleben, Mans- 
felder Gebirgskreis, vom J. 1710. (Mannus 1, 
1271.) — Karl Herrmann, Grabhügel b. Lissdorf 
nahe Eckartaberga, Kr. Naumburg. (Ebd. 318f.). 
— K. gaang, Möritzscher Funde. Urnengräber- 
funde a.d.LeipzigerTieflandbucht.(Ebd.273-76.) 
— E. Rieken, 3 Holzbrand plätze m. Steinkern 8. 
d. Bronzezeit. (Ebd. 211-24.) [3047 


Eichhorn,@.,Tafelnz.Vor- u.Früh-G. 
Thüringens m. 224 photogr. Aufnahm. 
Jena: Schmidt. Fol 6Taf., 9 Bl. Er- 
klärgn. 8M. [3048 

Rez.:Zt.d.Ver. f.thür.G. N.F.20,2341.Kropp. 
— Rez. v.’09, 2900 (Götze etc., Vorgeschicht!. 
Altertümer Thüringens): Mannus 1, 154-56 Kos- 
sinna; Dt. Lit.-Ztg.’10,Nr.11 Anthes; Lit.Zbi.’10, 
Nr. 29. A. R.; Zt. d. Ver. f. Thür. G. N.F. 20, 
232-34 Kropp. 

Eichhorn, G., Paläolith.Funde v.Tau- 
bach in d. Museen zu Jena u. Weimar. 
Jena: Fischer 1909. 84S. ; 39 Taf. 18 M. 

[3049 

Rez.: Zt. d.Ver. f. thür. G.20, 231 f. A. Möller. 


Deutsches Altertum. 


Sellmann, K., Skelettgrab a. d. älter. Bronze- 
zeit. (Mühlhäuser G. bll. 10, 05-97.) (3050 


Beltz, R., Vorgeschichtl. Altertümer 
d. Großhrzgt. Mecklenburg-Schwerin. 
Vollständ. Verz. d. im Großhrzgl. Mu- 
seum zu Schwerin bewahrten Funde. 
Berl.: Reimer. fol. X1), 415 S. 70 Taf. 


Kte. 25 M. [3051 
Ders., Einige steinzeitl. Funde a. Mecklenb. 
(Mannus 1, 258-61.) 
Walter, E., Uber Altertümer u. Ausgrabgn. 
in Pommern. '08.(Balt.Studien N.F.13, 198-212.) 
— A.Stubenrauch, Die Samnılg.d. wissenschaft!. 
Ver. in Köslin. (Monatsbl. d. Ges. f. pomm. G. 
09, 97-107.) — Ders., Zerstörtes Grüberield 
in Dammhoff, Kr. Cammin. (Ebd. 129-34.) — 
Ders., Bronzezeltl. Gräberfeld m. wendisch. 
Gräbern u. Einzeliunde in Gültz, Kr. Demmin. 
(Ebd. 150-56; 180.) [3052 
Alterfümer, Vor- und rühgeschichtl., a. d. 
Gebiet d. Prov. Posen. Pœ.: J, Jolowicz. 
179 8.; 21 Taf. 3M. [3053 
Hausmann, R., Übersicht üb.d.archl.Forschg. 
in d. Ostseeprov. im letzt. Jahrzehnt. (Arbeiten 
d. 1. baltisch. Historikertages 1-52.) [3054 


b) Einwirkungen Roms. 
Jullian, C., La conquête rom. et les 
premières invasions german. (Hist. de 
la Gaule III.) Paris: Hachette & Co. 


1909. 613 S. 10 fr. [3055 

Henke, O. u. B.Lehmann, Die neuer. Forachgn. 
üb. die Varusschlacht. (Gymn.-Bibl. N. 52.) 
Gütersloh: Bertelsmann. 103 8.; Kte. u. Taf. 
1 M. 50. Rez.: Ravensb. Bll. 10, Nr. 5. [3056 

Nase, Ortsbestimmg. f. Aliso u. Teutoburg, 
s. 00. 2912. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 10 
Schuchhardt, Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 275f. 
Winkelsesser. [3057 

Wilms, A., Hauptfeldzug d. Germanicus im 
J. 15 n. Chr. Teutoburg. Schlacht. Kampf auf 
d. „Langen Brücken“ (Aus: Hamburg. Nachrr.) 
Hamb.: Herold. 838.; Kte. 1M.25 Bez.: 
Hist. Vierteljschr. 13, 131 Nöthe. [3058 


Limes, Obergerm.-raet. (s.’09, 2914). 
Lie 32. 215,62, 18 S.; 36 Taf. Kte. 


28 M. [3059 
Inh.: L. Jacobi, Kastell Zugmantel. 
Einzelfde. v. W. Barthel. (Sep. 30 M.) — 


A. Mettler, Kast. Jagsthausen. Einzelfde. 
bearb. v. F. Drexel(Sep. 8M. 80). — Kast. 
Mainhardt. Einzelide. bearb. v. F. Drexel. 
(Sep. 3 M. 40.) 

‚Anthes, E., Kastell Alzei. (Quartalbli. d. 
Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 417-26.) [3060 


Eder, R., Zur röm. Siedelg. in Mödling. 
(Berr. etc. d. Altert.-Ver. Wien, 42, 113-17.) 
— Fr. v. Kenner, Forschgn. in Vindobona. 
(Jahrb. f. Altertkde. 3, Beibl, 35-87.) — 
M. Abramic, Reste vonWandmalereien a. Vindo- 
bona. (Ebd. 88-90.) — E. Riedel u. O. Cunts, 
Uranje in Steiermark, röm. Bauten u. Grab- 
mäler. (Jahrb. 3, 1-34.) — Lorger, Neue 
röm. Funde nächst St. Marein bei Erlachstein 
in Steiermark. (Ebd. Beibl. 110-16.) — 
K. v. Schwerzenbach, Gräberfeld v. Brigantium. 
(Ebd. 98-110.) — Harald Hofmann, Röm. Grab- 
steine a.Walbersdorf bei Ödenburg. (Jahreshfte. 
d. Österr. Archl. Instit. in Wien, 12, 224-42, 
u. Beibl. 8p. 219-22.) [3061 


*97 


Meyer, A.B.u.Untertorcher, Römerstadt Agunt 
b. Lienz in Tirol. 8. '08, 2689. Rez.: Zt. d. 
Ferdinandeums 3. F., 53, 203-8. J. Jung. [3062 

Schultheß, O., Bericht üb. die röm.-germ. 
Forschgn. in d. Schweiz: ’08. (Jahrb. d. 
Kais. Dt. Archl. Inst., Archl. Anz. ’09,2.) — 
Th. Burckhardt-Biedermann, Röm. Zimmer m. 
Hypokausten in Baselaugst. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. N. F. 11, 200-14.) — J. Wiedmer, 
Die rëm, Überreste auf d. Engelhalbinsel b. 
Bern. (Ebd. 9-30.) — P. Wolters, Ein Apotro- 
paion a. Baden i. Aargau. (Bonn. Jahrbb. 118, 
257-74.) [3063 

Jahresbericht d. Ges. Pro Vindonissa Juli ’08 
bis Apr. '09. Brugg 1999: Eitingerhof. — 
C. Fels, Grabgn. d. Ges. Pro Vindonissa ’08. 
(Anz. f.schweiz. Altertkde. N.F. 11, 31-56.) [3064 


Heuberger, S., Aus d. Bau-G. Vin- 
donissas u. vom Verlaufe ihr. Er- 
forschg. (Argovia 33, 263-367. 28 Taf. 
u.2 Pläne.) Sep. Aarau: Sauerländer. 


3M. 60. [3065 
Th. Eckinger, Lämpchenbilder a. Vindo- 
nissa. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 11, 247-61). 
— Ders., Töpferstempel etc. d. Sammig. d. 
Ges. Pro Vindonissa. (Ebd. 10, 318-25.) — 
V. Jahn, Röm. Dachziegel v. Windisch. 
(Ebd. 11, 111-29; 308-13.) 
acobs, J.. Röm. Terrasigillatascherben vV. 
Feldmühl, Bez.-Amt Neuburg a. D., Schwaben. 
(Neub.: Kollektaneen-Bl. 71/72, 1-8.) — Wöllfle, 
Ornament. Terra Sigillata in d. Sig. d. Hist. 
Ver. Neuenburg. (Ebd. 9-60.) [3066 
Gößler, P., Neue Forschgn. a. Cannstatt. 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. ’10, Nr. 2.) — 
Ders., Jagsthausen. Neue röm. Grabfunde 
(Röm.-germ. Korr, bl. "09. Nr. 4.) (3067 
Knorr, R., Die verzierten Terra-sigillata- 
Gefäße v. Rottenburg-Sumelocenna. Stuttg.: 
Kohlhammer. x, 72 S.; 22 Taf. 65M. Rez.: 
v. 08. 2605: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr.10 Kro- 
patscheck. [3068 
Schumacher, K., Grabfunde d. 1. Jahrh. d. 
Buebi Nicretes. (Altertümer uns. heidn. Vor- 
zeit 5, 370-76; Taf. 64.) — Ders. Böm. 
Terracottenfigürchen a. Dtld. (Ebd. 377. 82; 
Taf. 65.) — Fr. Behn, Seltene Sigillata-Formen. 
(Ebd. 383-86; Taf. 66.) [3069 
E., Trier. Römerbauten. Kurz. 
Führer durch d. rm. Bauten Triers. Trier: 
Stephanus, 27 S. 50 Pig. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
"10, Nr.8 v. Behr. (3070 
Steiner, P., Ziegelatempel v. Vetera castra. 
(Bonner Jahrbb. 118. 246-56.) [3071 
Loss, Découvertes rom. faites à Arlon en '07. 
(Ann. du 21. Congrès hist. et archl. de Belg., 
Liège ’09, 253-68.) — P. Lohest, Une ville 
beigo-romaine, place Saint-Lambert à Liège. 
(Ebd. 411-28.) [3072 
Fredrich, C., Funde antik. Münzen in d. 
Prov. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Pos. 24, 
193-247.) [3073 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Hayes, C. H., An introduction to 
the sources relating to the Germanic 
invasions. (Studies in hist., econ eto. 
ed. by the faculty of polit. science 
of Columbia Univ. XXXIII, 3.) New 


York "00. 229 S. 1 Dol. 50. [3074 
Rez.: Mitt. a. d. hist.-Lit. 38, 138 f. Kem. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 8 


"Op 


Isidor, G. d. Goten, Vandalen, 
Sueven. Nebst Auszügena. d. Kirch.-G. 
d. Beda Venerabilis. Über. v. 
Coste. 3. verb. Aufl. (= Nr. 2398.) 
Lpz.: Dyk Xj, 60 S. 3 M. [3075 

Glaue, P., Aus e. verloren. Hs. d. 
Goten. (Dt. Rundschau ’10. Mai, 
240-53.) [3076 

Allard, P., Saint Sidoine Apolli- 
naire (431-89). Paris: Gabalda. Xij, 
213 S. 2 fr. [3077 


Panzer, F., Stud. z. german. Sagen- 
geschichte. I. Beowulf, Münch.: Beck. 
x, 410 S. 12 M. [3078 

Beowulf nebst d.kleiner. Denkmälern d. Hel- 
densage. M. Einleitg., Glossar u. Anm. hrsg. 
v.Holthausen. 2. verb. Aufl. Tl. II: Einl., 
Glossar u. Anm. (Alt- u. mittelengl. Texte 3.) 
Heidelb.: Winter 1909 xxxj, 176 8.; 2 Taf. 
2 M. 80. [3079 

Neckel, G., Beitrr. z. Eddaforschg., s. ’09, 
932. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 17 Heydenreich, 
Zt. f. dt. Philol. 41, 381- 88 Jonsson. [3080 

Hering, H., Glossar zu d. Liedern d. Edda. 
3. Aufl., 08. 779. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 
157-59 Ba. [3081 


Corves, K., Studien üb. d. Nibe. 
lungenhandschr. A. (Zt. f. dt. Philol. 
41, 271-319; 437-70; 42, 61-97.) [3082 


Götze, A., Ostgotische Helme u. symbol. 
Zeichen. (Mannus 1, 121-23.) — L. de Campi, 
Tombe Longobarde d. necropoli barbar. di 
Civezzano. (Jahreshfte. d. Öst. Archl. Inst. 12, 
Beibl. Sp. 119-38.) [3083 


Maurer, H., Kaiser Valentinians 
Aufenth. am Rhein im Sommer 369. (Zt. 


f. G. d Oberrh. N. F. 25, 7-34.) [3084 
Brate, Hünen. (Zt. f. dt. Wortforschg. 12, 
108-15.) [3085 


Riezler, 8., Die bayer. u. schwäb. 
Ortsnamen auf -ing u. -ingen als hist. 
Zeugnisse.‘ (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. ’09, II.) Münch.: Franz 1909. 


60 S. 1 M. 20. [3086 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 
122-25 v. Grienberger. 


d) Innere Verhältnisse. 


Steinhausen, G., German. Kultur in 
d. Urzeit. 2. umgearb. Aufl. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 75.) Lpz.: Teub- 
ner. 1368. 1 M. [3087 


Jaekel, H., Chunnas u. twalepti. 
(Zt. d. Sav. -Stiftg. 30, G. A., 251-64.) 
Vgl. ’09, 2939a. [3088 

Schiller, F., Erstes Fragment d. 
Codex Euricianus. (Ebd. 18-36.) [3089 


Bibliographie Nr. 3075—3134. 


Claparede, H. de, Les Burgondes 
jusqu’en 443. Contributions à l’hist. 
externe de droit germ., avec 2 cartes 
et 1 table généal. Mémoire publ. à 
locc. du Jubilé de l Univ. Genève: 
Georg. 75 S. [3090 


g Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 476f. 
tutz. 
Lehmann, Karl, Grabhügel und 


Königshügel in nordisch. Heidenzeit. 
(Zt. f. dt. Philol. 42, 1-15.) [3091 

Rintelen, M., Urteilsfindg. im angel- 
sächs. Recht. (Hist. Aufsätze Zeumer 
dargebr. 557-77.) [3092 

Rietschel, 8., Zur Hundertschafts- 
frage. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 
193-223.) Vgl. ’09, 951. [3093 

Gradmann, H., Der Getreidebau im 
dt. u. rom. Altertum. Beitır. z. Ver- 
breitungs-G. d. Kulturgewächse. Jena: 


Costenoble 1909. 111 S. 3 M. [3094 
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 267t. v. Below; 
Mannus 2, 254f. Krause. 


Meyer, Rich. M., Altgerman. Re- 
ligions-G. Lpz.: Quelle u. M. xx, 


645 S. 16 M. [3095 
Mogk, E., Altgerman. Kultfeuer. (Mitt. 
[3096 


d. Ver. f. sächs. Volkskde. 5, 107-16.) 


Glaue, P., u. K. Helm, Gotisch-la- 
tein. Bibelfragment d. Univ.-Bibl. zu 
Gießen. (Aus: Zt. f. d. neutest. Wiss.) 
Gieß.: Töpelmann. 36 S.; Taf. 
1 M. 50. [3097 

Riese, A., Die Inschrift d. Clematius 
u. d. Köln. Martyrien. (Bonner Jahrbb. 
118, 236-45.) [3098 

Wilhelm, Sanct Servatius s. Nr. 3187. [3099 

Paquay, J., Les origines chrét. dans 
le diocèse de Tongres. Tongres: Collée 
1909. 148 S. 2 fr. 50. [3100 


Grienberger, Th. v., 3 westgerm. Runen- 
inschriften (Zt. f. dt. Philol. 41, 419-37.) [3101 


Rhamm, K., Urzeitl. Bauernhöfe 
in germ.-slaw. Waldgebiet (s. Nr. 1010). 
TI. II: Germ. Altertümer a. d. slaw.- 
finn. Urheimat. Buch 1.: Die altslaw. 
Wohnung. (Rhamm, Ethnogr. Beitrr. 
Abt. IL) 434 S. 15 M. [3102 


Rademacher, C., German. Dorfanlage d. 
Kaiserzeit am Fliegenberge b. Troisdorf, Sieg- 
kreis, Reg.-Bez. Köln. (Mannus 1, 83-95.) [3103 

Besson, M., L’Art barbare dans 
l’ancien diocèse de Lausanne. Lau- 
sanne: Rouge. 4°. 241 S.; Taff. (Subskr.- 
Preis 12 fr. Einzelpr. 20 fr.) [3104 

Schultze, Rud., Römische Stadttore. (Bonner 
Jahrbb. 118, 280-352.) [3105 


= . Fränkische Zeit bis 918. 


Durm, J., Nochmals d. Grabmal d. Theo- 
derich zu Ravenna. (Zt. f. bild. Kunst N. F. 19, 
211-15.) Vgl. ’08, 2728. — Albr. Haupt, Das 
Theoderichgrabmal zu Ravenna. (Ebd. 238 
bis 240.) [3106 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


Hefner, J., Würzburg. Legendarfragmente 
a. d. 11. Jh. (Hist. Jahrb. 31, 56-85.) {3107 


Boulanger, M. C., Le cimetière franco- 
méroving. et Caroling. de Marchélepot (Somme). 
Paris: Impr. nat. 1909. 4°. 188 S.; 40 Taf. [3108 

G., H., Fränk. Gräberfunde in Weinheim. 
(Mannheim. GDL 11, 21f.) — Kramer, Frink. 
Grab auf d. Exerzierplatz zu Gießen. (Röm.- 
germ. Korr.-bl. ’10, Nr. 1.) (3109 


Krusch, B., Staatsstreich d. fränk. 
Hausmeiers Grimoald I. (Hist. Auf- 
sätze Zeumer dargebr. 411-38.) [3110 

Martin, P. E., Etudes critiques sur 
la Suisse à l’époque méroving. (534- 
715). Genève: Jullien. Paris: Fonte- 
moing. 0, 470 S.; Kte. [3111 

Hotmann, Karl, Zwangssiedelungen in Baden 
a. d. Zeit d. Merowinger u. Karolinger. Progr. 
Karlsruhe, "00. 4°. 22 3. Rez.: Zt. f. dt. Mund- 
arten, "IO, 182f. Micdel u. Entgegng. v. H. m. 
Antw. v. M. ebd. 183-87. [3112 


b). Karolingische Zeit. 
Müller, Königsurkk.-Verz. d. Bistums Hildes- 
heim s. Nr. 3143. [3113 
Knapp, E., Die älteste Buchhorner 
Urkunde. Stud. z. G. d. Bodensee- 
gebietes. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 
19, 155-265.) Sep. Stuttg.: Kohl- 
hammer. 1 M. 50. [3114 


Bedier, Les légendes épiques. Recherches sur 
la formation des chansons de geste, 8. '09, 981. 
Rez.: Moyen Age 21, 339-43 Huet. [3115 
Settegast, Die Sachsenkriege d. franz. Volks- 
epor, s. 'U9, 982. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 39 
Stengel. [3116 


Lienau, M. M., Karoling. Funde auf d. Oster- 
berge bei Ashausen, Kr. Winsen. (Lüneburg. 
Museumsbll. H. 7, 211-32.) [3117 


Schrörs, H., Zur Bestattung Karls 
d. Gr. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein 89, 109-14.) [3118 

Lot, F. u. L. Halphen, Annales de 
l’hist. de France à l’époque caroling. 
Le regne de Charles le Chauve, 840- 
877. Partie 1: 840-851. (Bibl. de 
l’école des hautes études. Fase. 175.) 
Paris: Champion 1909. 229S. [3119 

Knauer, K., Karls d. Kahlen Kaiser- 
krönung u. s. Schenkg. an d. röm. 
Kurie. Leipz. Diss. "00. 748. [3120 


*99 


Hofmeister, A., Angebl. Norman- 
nenzug ins Mittelmeer um 825. (Hist. 
Aufs. Zeumer dargebr. 85-100). [3121 


c) Innere Verhältnisse. 


Stouff, L., L’interpretatio de la loi 
romaine des Wisigoths dans les for- 
mules et les chartes du 6. au 11. siecle. 
(In.: Mélanges Fitting. T. II, ’09.)[3122 

Schelling, W., Die Anfangsklage d. 
Volksrechte u. d. Bestimmgn. d. Lex 
Baiuvariorum üb. d. Mobilienvindi- 
kation. Münst. Diss. ’09, 73 S. [3123 

Conrat (Cohn), M., E. Traktat üb. röm.-frünk. 
Ämterwesen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A. 326.) 
Vgl. '09, 2977. (3124 

Seckel, E., Ältest. Canones v. Rouen 
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 611- 
35.) [3125 

Seckel, E., Stud. zu Benedictus Le- 
vita (s. Nr. 1042). VII: Studie VII, 
Schlußtl. III. (N. Arch. 35, 433- 
539.) [3126 

Liebermann, F., Eideshufen bei d. 
Angelsachsen. (Hist. Aufsätze Zeu- 
mer dargebr. 1-8.) [3127 

Rauch, K., Gewährschaftsverhältnis 
u. Erbgang nach älter. dt. Recht. 
(Ebd. 529-55.) [3128 

Gál, A., Prozeßbeilegg. nach d. 
fränkisch. Urkk. d. 7-10. Jh. (H. 102 
v. Nr. 2902.) Breslau: Marcus Xij, 
106 S. 4 M. [3129 

Stutz, U., Karls d. Gr. divisio v. 
Bistum u. Grafsch. Chur. Beitr. z. G. 
d. Reichs- u. Kirch.-Verf. d. fränk. 
Zeit im allgem. u. z. G. Churrätiens 
sowie d. Eigenkirchenrechts im: be- 
sond. (Aus: Hist. Aufsätze. Fest- 
gabe f. Zeumer.) Weimar: Böhlau 


1909. 54 S. 2 M. [3130 
Selbstanz.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 476f. 


Werminghoff, A., Wirtschaftstheo- 
ret. Anschauungen d. Regula S. Bene- 
dicti. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 
31-50.) [3131 

Warichez, Jos., Une ‚‚Descriptio vil- 
larum“ de labbaye de Lobbes à 
l'époque caroling. (Bull. de la Comm. 
Roy. d’hist. de l’ Acad. R. de Belg. 68, 
245-67.) [3132 

Zimmer, H., Handelsverbindgn. Irlands m. 
Westgallien, s. "00. 2987. Rez.: N. Arch. 35, 
274f. Krusch. [3133 

Poelmann, Gesch. v. d. handel v. Noord- 
Nederland gedur. het Merov. en Karol. tijdperk, 
8.'09, 997. Rez.: Moy. Age 22,301-3Huet. [313% 


H? 


*100 


P., Ludgerus-Legenden a. d. 
Münsterlande. M. Iebensbeschreibg. d. erst. 
Münst. Bischofs. Münst. Mitsdörffer 1909. 
768. 1 M. [3135 

Konen, W., Die Heidenpredigt in d. Ger- 
manenbekehrung. Bonn. Diss. '09, 59 S. [3136 


Morin, G., Le Conflictus d’Ambroise Aut- 
pert et ses points d'attache avec la Bavière 
(Revue Bénédict. 27, 204-12.) [3137 

Michel, H., Kaiser Lothar I. u. d. Schule. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 


20, 41f.). [3138 
A., Jeztiger Stand d. Heliand- 
forschg. Hadamar Progr. ’09, 20 8. {3139 


Humann, G@., Zur G. d. Karoling. 
Baukunst. (H. 120 v. Nr. 2914.) 
57 S.; 34 Fig. 4 M. 50. [3140 


3. Zeit der sächsischen, frän- 
kischen und staufischen Kaiser, 
919—1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919—1125. 

Schulz, Marie, Zur Arbeitsweise 
Sigeberts v. Gembloux im Liber de 
scriptoribus ecclesiast. (N. Arch. 35, 
563-71.) [3141 


, Petrus Diaconus u. d. Monte Cassi- 
neser Fälschgn., s. Nr. 1071. Rez.: Arch. stor. 
per le province Napol. 35, 181-84 Schipa. 
Hist. Zt. 105, 195f. A. W.; Rev. bénéd. 27, 
250f. Morin; Moy. Age 23, 119-21, Poupar- 
din. [3142 


Müller, Ernst, Königsurkk.-Verz. 
d. Bistums Hildesheim u. Gründungs- 
jahr d Klosters Steterburg. (Arch. f. 
Urkundenforschg. 2, 491-512.) [3143 

Hofmeister, A., Die Gründungsurk. 
v. Peterlingen. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 25, 217-38.) [3144 

Lechner, J., Wormser Kaiserurkk. 
Ottos II. üb. d. Abtei Mosbach. (Ebd. 
151-57.) — P. P. Albert, Noch einmal 
die Wormser Kaiserurkk. (Ebd. 355- 
57.) [3145 

Conradi II. diplomata. Mit Nachtrr. 
zu d. Urkk. Heinrichs II. Unt. Mit- 
wirkg. v. H. Wibel u. A. Hessel 
hrsg. v. H. Bresslau. (Mon. Germ. 
hist. Dipl. T. IV.) Hannov.: Hahn. 


4°. xxvj, 554 S. 25 M. [3146 

Recueil des actes de Philippe I., roi de France 
1059-1108, publ. p. M. Prou, s. "00, 3008. 
Rez.: Moyen Age 22, 354-59 Merlet; Bibl. de 
Ecole des chartes 70, 527-30 Ledos; Engl. hist. 
rev. 25, 151-54 Powicke. [3147 


Poupardin, Le royaume de Bourgogne R88- 
1038, s8. ’07, 2947. Rez.: Rev. hist. 94, 3841. 
Pfister; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 66-69 Rey- 


Bibliographie Nr. 3135—3187 a. 


mond; Hist. Vierteljschr. 11, 599f. Meyer v. 
Knonau; Ann. de l'Est et du Nord 5, 260f. 
Parisot; Engl. hist. rev. 24, 763-65 Poole. [3148 


Kirchner, M., Dt. Kaiserinnen in d. 
Zeit v. Konrad I. bis z. Tode Lothars 
v. Supplinburg (H. 79 v. Nr. 2873.) 
Berl.: Ebering. 198 S. 5 M. 50. [3149 

Hampe, K., Berufung Ottos d. Gr. 
nach Rom durch Papst Johann XIL 
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 153- 


67.) [3150 

Plischke, E., Die Heiratspolitik d. 
Ludolfinger. Greifswald. Diss. ’09. 
111 S. [3151 


Kippenberger, J., Beitrr. z. G. d. 
Erzbischofs Aribo v. Mainz 1021-31. 


Leipzig. Diss. 60 8. [3152 
Sach, A., Zur Wendenschlacht auf d. Lür- 
schauheide. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 11, 383 
bis 387.) [3153 
Drehmana, J., Papst Leo IX. u. d. Simonie, 8. 
'09, 3016. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 664-66 Schar- 
nagl. [3154 
Meyer v. Knonau, Jahrbb.d. Dt. Reiches unt. 
Heinrich IV. u. Heinr. V. Bd. VII, s. op. 3017. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 147-51 Matthaei. — 
— B.Schmeidler, Zur Frage d. Jahrbb. 
(Hist. Vierteljschr. 13, 168-71.) [3155 
twald, P., Erzbisch. Adalgoz v. Magdeb. 
1107-19, s. '09, 1040. Rez.: N. Mitt. a. d. 
Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24, 116-19 Held- 
mann. [3156 


Poelman, H. A., De veroevering van het 
Merwede-gebied door Graaf Dirk III. (Bijdragen 
v. vaderl. gesch. etc. 4. R., 8, 349-72.) — H. Toll, 


Sicco et Sicconides. (Ebd. 283-318.) [3157 


b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
Annales Marbacenses qui dicuntur ed. Bloch, 


s. '08, 890. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 421 
Simonsfeld; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 415f. 
Hirsch. [3158 


Biscaro, G., Note biogr. di due 
antichi cronisti. (Arch. stor. Lomb. 
Ser. 4, A. 34, Vol. 7, 387-93.) [3159 

Rez.: N. Arch. 34, 244 Holder Egger. 

Obrik, J., Studier over tilblivelsen 
af Sakses vaerk. (Dansk hist. tidsakr. 
4. R., 5, 211-63.) [3160 

Sommerfeldt, G., Zu d. Lebens- 
beschreibgn. d. Hildegard v. Bingen, 
Äbtissin zu Rupertsberg. (N. Arch. 35, 
572-81.) [3161 

Holder-Egger, Salimbene u. Albert 
Milioli. (Hist. Aufsätze Zeumer dar- 
gebr. 451-82.) [3162 

Funk, Ph., Jakob v. Vitry, Leben u. 
Werke. Lpz. u. Berl.: Teubner ’09. 


1868. 5M. (68 S.: Tüb. Diss.) [3163 
Rez.: Arch. f. Kultur-G. 8, 217-24 Hampe; 
Hist. Vierteljschr. 13, 221f. Huyskens. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254. *101 


Kern, Fr., Neue Stauferdiplome. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 
70-76.) Vgl.: H. Simonsfeld, (Ebd. 
359.) [3164 

Simonsteld, H., Urkk. Friedrich 
Rotbarts in Italien (s. ’09, 1055). 
5. Folge (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. ’09, Nr. 7). Münch.: Franz. 
29 S. 50 Pf. [3165 

Mitis, O. Frhr. v., Fine Urkunde d. 
Grafen Konrad v. Raabs a. d. J. 1175 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 
112-14.) [3166 


Mardus, A., Die Eheschließungen in 
d. dt. Königsfamilien v. Lothar III. 
bis Friedr. II. Greifsw. Diss. ’09. 
71 8. [3167 

Schäfer, Dietr., Lothars III. Heeres- 
zug nach Böhmen 1126. (Hist. Auf- 
sätze Zeumer dargebr. 61-80.) [3168 

Biscaro, G., La battaglia di Carcano 
e i privilegi concessi dal comune di 
Milano agli abitanti di Erba e di 
Orsenigo nell’ agosto 1160. (Arch. 
stor. Lomb. 4. S., 11, 297-314.) [3169 

Kreiner, J., Teilnahme d. erst. Böh- 
menkönigs an d. dt. Hof- u. Reichstage 
(s. ’09, 3039). Forts. u. Schl. Progr. 
Prag ’09. [3170 

Ballhausen, C., Schlacht: b. Bouvines 
27. Juli 1214. (Quellenkritik.) Jen. 


Diss. ’09. 36 S. [3171 

Obert, F., Hermann v. Salza u. d. Besiedelg. d. 
Burzenlandes. Neustadt a. Hdt.: Meininger. 
66 S.; Abb. 60 Pf. [3172 


Herlitz, G., G. d. Herzöge v. Meran 
a. d. Hause Andechs. Hall. Diss. 
94 S. [3173 


c) Innere Verhältnisse. 


Müller, Ernst, Unbekannte westfäl. 
Sachsenspiegelhandschr. (Hist. Auf- 
sätze Zeumer dargebr. 329-47.) — 
H. Fehr, Grundherrschaft im Sachsen- 
spiegel. (Zt. d Sav.-Stiftg. 30, G.A., 
264-89.) -— R. Sohm, Üb. d. Hand- 
gemal. (Ebd. 103-16.) Vgl. ’08, 925: 
Schönhoff. — 8. Keller, Handmahal u. 
Anthmallus. 2 Beitrr. z. Lehre v. 
Hantgemal. (Ebd. 224-51.) [3174 

Diederich, E., Dekret d. Bischofs Burchard 
v. Worms, s. ’09, 1087. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 
314-18 Koeniger. — P. Fournier, Études 
crit. sur le décret de Burchard de Worms. 
(Nouv. rev. hist. de droit 34, 41-112; 213-21; 
289-331.) — K. Rodenberg, 8t. Worms 
in d. Dekret d. Bisch. Burchard, um 1024. 
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 237-46.) [3175 


Breßlau, H., Angebl. Brief d. Erz» 
bischofs Hatto v. Mainz an Papst 
Johann IX. (Hist. Aufsätze Zeumer 


dargebr. S, 9—30.) [3176 

Rieder, O., Angebl. Donauwörther Stadt- 
rechtsprivileg Kaiser Heinrichs VI. (Archival. 
Zt. N. F. 16, 227-56.) — J. Lahusen, Angebl. 
Diplom Heinrichs VI. für Donauwörth. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 114-21.) [3176a 


Schreuer, H., Üb. altfranz. Krö- 
nungsordngn. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, 
G.A., 142-92.) Sep. Weimar: Böhlau. 
1 M. 60. [3177 

Güterbock, F., Neubildg. d. Reichs- 
fürstenstandes u. d. Prozeß Heinrichs 
d. Löwen. (Hist. Aufsätze Zeumer 
dargebr. 579-90.) [3178 

Krammer, M., Kurrecht u. Erz- 
kanzleramti. 13. Jh. (Ebd. 349 £f.)[3179 

Keussen, Entwicklg. d. älter. Kölner 
Verfassg. u. ihre topogr. Grundlage. 
(Westdt. Zt. 28, 465-520.) Vgl. Nr. 
1135. [3180 

Oppermann, O., Untersuchgn. z. G. 
v. St. u. Stift Utrecht, vornehml. im 
12. u. 13. Jh. (s. ’09, 1089). II. (Ebd. 
155-243.) [3181 

Biscaro, G., Gli appelli ai giuridici 
imperiali dalle sentenze dei consoli di 
giustizia di Milano sotto Federico I ed 
Enrico VI. (Arch. stor. lomb. 4. S., 


9, 215-48.) [3182 

Riedner, Das Speierer Offizialatsgericht im 
13. Jh., 8. '08, 935. (Auch Erl. Diss. ’07.) Rez.: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G.f. 31, 1281. [3183 


Kötzschke, R., Staat u. Kultur im 
Zeitalter d. ostdt. Kolonisation (= 
Nr. 3010). Lpz.: Wörner. 85 S. 


80 Pf. [3184 

Aue, R., Zur Entstehg. d. altmärk. Städte. 
Greifsw. Diss. 72 S. (Auch 37. Jahresber. d. 
Altmärk. Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel.). Rez.: 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 245f. (3185 


Schrörs, H., Hat Joh. Gelenius e. 
päpstl. Kanonisationsbulle f. d. hl. 
Heribert erfunden? (Ann. d. Hist. Ver. 
f. d. Niederrhein 89, 30-45.) Vgl. ’08, 
840. [3186 


Wilhelm, Fr., Sanct Servatius od. 
wie d. erste Reis in deutscher Zunge 
geimpft wurde. Beitr. z. Kenntnis d. 
religiös. u. lit. Lebens in Dtld. im 11. 
u. 12. Jh. Münch.: Beck. xv, xcvj, 
321 S.; 2 Taf. 12 M. [3187 

Laehns, E., Die Bischofswahlen in 
Dtld. v. 936 bis 1056 unt. besond. 


*102 


Berücke. d kgl. Wahlprivilegien u. d. 
Teilnahme d. Laienelements. Diss. 
Greifsw. ’09. 938. [3187a 
Tomek, E., Stud. z. Reform d. dt. 
Klöster im 11. Jh. Tl. 1: Frühreform. 
(Stud. etc. a. d. kirchengeschichtl. Sem. 
d. theol. Fak. zu Wien IV.) Wien: 
Mayer. vi, 3638. 5 M. [3188 
Fleig, E., Handschriftl., wirtschafts- 
u. verfassungsgeschichtl. Studien z. 
G. d. Klosters St. Peter auf d. Schwarz- 
wald. Gymn. Progr. Freiburg. ’08. 
128 S.; Kte. [3189 
Rez.: Zt. d. Ges. f. Beförd. d. G.kde. v. 
Freiburg 25, 210f. 
Lehmann, P., Altert de Siegburg. (Rev. 
benedict. 27, 119-21; 235f.) [3190 
Burandt, R., Die polit. Stellung d. Breslauer 
Bistums unt. Bisch. Thomas I., 1232-1268. 
(Oberschles. Heimat V, 4.) (3191 
Krieger, A., Zur Gründungs-G. d. Klosters 
Frauenalb. (Zt. f£. G. d. Oberrh. N. F. 25, 
358-60.) [3192 
Anspach, A. E., Die Kirche Sancta Maria 
de Berge d. Abtei Altenberg. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh. 22, 231-33.) [3193 
Steffen, St., Der sel. Karl, achter Abt v. Vil- 
lers in Brabant. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened. 
u. Cist. Orden 30, 327-45; 520-41.) Rez. v. ’09, 
3070 (Moreau, L'abbaye de Villers en 
Brabant): N. Arch. 35, 601f. Holder- Egger [3194 
Pirenne, H., Guill. de Ryckel. (Biogr. nat. 
de Belg. 20, 627-32.) [3195 


Groche, B., Beitrr. z. G. e. Renais- 
sancebewegg. bei dt. Schriftstellern im 


12. Jh. Hall. Diss. 77 S. [3196 

Birkenmajer, A., Zu Konrad v. Mure. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 31, 121.) Vgl. ’09, 
3073. [3197 


Ekkehart IV., Liber benedictiorum 
nebst d. kleinen Dichtgn. a. d. Codex 
Sangalleuris 393. Zum erst. Mal voll- 
ständ. hrsg. u. erläut. v. Joh. Egli 
(= Nr. 2936.) [3198 

Sterzenbach, Th., Ursprg. u. Entwicklig. d. 
Sage v. hl. Gral. (Forschgn. u. Funde I, 2 
u. Münst. Diss. '08.) Münster: Aschendorff 
1909, 46 S. 1 M. 25. [3199 

Golther, W., Gralssage bei Wolfram v. 
Eschenbach. Rostock: Leopold. 248. 40 Pf.[3200 


Erzählungen, Fabeln u. Lehrgedichte 
kleinere mittelhochdt. (s. ’09, 3071). 
III: Heidelberg. Hs. cod. Pal. germ. 
341; hrgb. v. G. Rosenhagen. (Dt. 
Texte d. Mittelalters XVII.) ui, 
251 S.; 2 Taf. 10 M. 60. [3201 

Lilie, Die, e. mittelfränk. Dichtg. in 
Reimprosa u. and. geistl. Gedichte a. d. 
Wiesbad. Hs., hrsg. v. P. Wüst. (Dt. 
Texted. Mittelalters. XV.) Berl.: Weid- 
mann. Xxx, 91 S.; Taf. 4 M. 60. [3202 


Bibliographie Nr. 3187 a—3250. 


Michael, E., Baubetrieb in d. roman. Kunst- 
periode. Die Bauhütte (Zt. f. kath. Theol. 34, 
241-56.) [3203 

Buberl, P., Roman. Wandmalereien 
im Kloster Nonnberg in Salzburg u. 
ihre Beziehgn. z. Salzb. Buchmalerei u. 
z. byzantin. Kunst. (Aus: Kunst- 
geschicht, Jahrb. ’09.) Wien: Schroll. 
4°. "AR: 14 Taf. 12 M. [3204 

Rohe, M. K., Die figürl. Grab- 
plastik d. bayer. Untermaingaus v. 
12. bis z. Ende d. 14. Jh. Münch. Diss. 
"04 43 8. [3205 

Stockmayer, G., Über Naturgefühl 
in Dtld. im 10. u. 11. Jh. (Beitrr. z. 
Kultur-G. d. Mittelalt. u. d. Renais- 
sance H. IV.) Lpz.: Teubner. 86 S. 
2 M. 40. [3206 


4 Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254—1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254—1378. 


Tschudi, A. Bericht üb. d. Be- 
freiung d. Waldstätte. Neu hrgb. v. 
Paul Meyer. Münch.: Beck. 53 S. 
1 M. 20. [3207 

Hoppeler, R., Ercignisse im Bündner. Ober- 
lande in d. 1. Hälfte d. 14. Jh. u. ihre Über- 
lieferung. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges. 
Graubünden 39, 201-21.) [3208 


Beiträge z. G. d. letzten Staufer. 
Ungedr. Briefe a. d. Sammilg. d. 
Magisters Hnr. v. Isernia. Mit Ein- 
leitg. v. K. Hampe. Lpz.: Quelle & 
M. 161 S. 4 M. 40. [3209 

Cipolla, L., Atti diplomatici riguard. 
le relazioni tra Venezia e Firenze. 
(Arch. stor. it. Ser. 5, 43, 332-50.) [3210 

Constitutiones et acta publ. impera- 
torum et regum (s. ’09, 3092). V, 1: 
1313-1320; hrsg. v. J. Schwalm. 
S. 1-460. 20 M. (Tl. v. Nr. 2384.) [3211 

Erben, Oberpfälz. Register a. d. 
Zeit Kaiser Ludwigs d. Bayern, s. ’09, 3098. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 7 Bretholz; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 31, 131-34 Redlich. [3212 

Dobeneck, A. Frhr. v., Randbemerkgn. zu 
einer verschollen. Urk. (Mitt. d. Altert.-Ver. 
Plauen 20, 1-51.) [3213 

Köhler, C., 2 Schuld- u. Pfandverschreibgn. 
d. Grafen v. Honstein an Nordhäuser Bürger 
v. 1344 u. 1370, nebst einig. andern Urkk. u. 
1 Karte d. Herrschaft Lohra. (Zt. d. Harz- 
Ver. 42, 261-360.) [3214 

Pischek, A., Nachtrr. zu d. Regesten 
Karls IV. a. d. Stuttgart. Staatsarch. 
(N. Arch. 35, 541-60.) [3215 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


Schraub, W., Jordan v. Osnabrück 
u. Alexander v. Roes. Beitr. z. G. d. 
Publizistik im 13. Jh. (XXVI v. Nr. 
9878.) Heidelb.: Winter. 126 S. 
3 M. 40. [3216 

Chiapelli, L., Sulla età del „Monar- 
chia“. (Arch. stor. ital. Ser. 5. 43, 
237-56.) [3217 

Finke, H., Dante als Historiker. 
(Hist. Zt. 104, 473-503.) [3218 


Lemcke, Beitrr. z. G. König Richards v. 
Cornwall, s. '09, 3107. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
13, 222-25 Caro; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 153-55 
Taube. [3219 

Kern, Fr., Analekten z. G. d. 13. u. 
14. Jh. (s. Nr. 1189). III-V. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 31, 54-87.) [3220 

Inh.: III. Die auswărtige Polit. Rudolfs v. 
Habsburg. IV.s. Nr. 3164. V. Frankreich u. d. 
Friesen. 

Günther, Arth., Beziehgn. zw. Habsburgern 
u. Zollern v. ihr. Anfängen bis z. Tode Al- 
brechts I., 1308. Progr. Mährisch-Schönberg 
"00 22 8. [3221 

Ho Leon, Die Bezichgn. d. Königs 
Przemysl Ottokars II. v. Böhm. zu Schlesien 
u. Polen. II. Progr. Czernowitz ’09. [3222 


Sternfeld, R., Konklave v. 1280 u. 
Wahl Martins IV. 1281. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 31, 1-53.) [3223 

Renken, W., Angebl. Lehnseid 
Albrecht I. Halle: Kaemmerer. 1028. 
1 M. 20. [3224 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "10, Nr. 20 Kern. 

Bosdech, W., Volební jednání roku 1306 
(Der Wahlakt d. J. 1306). Progr. Freiberg 
°09. (3225 

Biscaro, @., Benzo da Alessandria e i 
giudizi contro Í. ribelli dell’ impero a Milano 
nel 1311. (Arch. stor. lomb. 4 S., 7, 281 bis 
316.) [3226 

Sidler, W., Schlacht am Morgarten. 
Zürich: Füßli. sn, 248, 44 S. 7M.[3227 

Asal, J., Wahl Johanns XXII. 
Beitr. z. G. d. avignones. Papsttums. 
(XX v. Nr. 2877.) Berl.: Rothschild. 
82 S. Subskr.-Pr. 2 M. 50. Einzelpr. 
3 M. [3228 

Kern, F., Karls IV. „Kaiserlager“ 
vor Rom. (Hist. Aufsätze Zeumer 
dargebr. 385-95.) [3229 

Salomon, R., Zur G. d. engl. Politik 
Karls IV. (Ebd. 397-409.) [3230 


Benzerath, M., Treffen b. Ins, 23. Dez. 1375. 
(Freiburger G.bll. 16, 149-65.) [3231 


Weber, Graf Engelbert III. v. d. 
Mark 1347-1391. (Beitrr. z. G. Dort- 
munds 18, 69-250.) [3232 

H., Das Danziger Werder im An- 


Freytag, 
fange d. 14. Jahrh. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
50, 49-79.) [3233 


*103 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. 


Chronik, Oesterr., v. d. 95 Herrschaften, 
Tl. II, s. Nr. 2400. (3234 


Roth, F. W. E., Brief d. Gabriel 
Biel 1462. (N. Arch. 35, 582-86.) [3235 


Wäschke, Regesten d. Urkk. d. 
Hrzgl. Haus- u. Staatsarch. zu Zerbst: 
1401-1500 (s. Nr. 1216). H. 14-16. 
S. 625-751. à 1 M. [3236 

Büchi, A., Ungekannte Eidgen. Ab- 
schiede a. d. 15. Jh. (Anz. f. schweiz. 
G. ’09, 441-53.) [3237 

Scherg, Th. J., Franconia a. d. Vati- 
kan 1464-92. (Archival. Zt. N. F. 16, 
1-156.) [3238 

Gümbel, A., Berichte Dr. Erasm. 
Topplers, Propsts v. St. Sebald zu 
Nürnberg, v. Kaiserl. Hofe 1507-12. 
(Ebd. 257-314.) [3239 


Kentenich, G., Ein Handschr. a. St. Jacob 
in Mainz in d. Stadtbibl. Trier. (Zbl. f. Bibliothw. 
27, 218f.). Mit 3 Gedichten Wimphelings auf 
d. Vorgehen Karls VIII. geg. Maximilian 
1491. [3240 


Fischer, Paul, Tannenberg, 15. 7. 1410. 
Schlacht bei Tannenberg-Grünfelde. Graudenz: 
Röthe. 62 S. 80 Pf. (324 

Schiff, König Sigmunds ital. Politik bis zZ. 
Romfahrt 1410-31, s. Nr. 1228. Rez.: Hist. 
Zt. 105, 203-05 G. C. (3242 
Dreher, F., König Siegmund in Friedberg, 
1414, Dez. 7 bis 9. (Friedberg. G.bll.. 2, 57 
bis 63.) [3243 
Kybal, V., Etude sur les origines du 
mouvement hussite en Bohême. Mat- 
thias de Janow. (Rev. hist. 103, 
1-31.) [3244 


Sladký, W., Opavsko za válek husitskych 
(Die Troppauer Gegend zur Zeit d. Hussiten- 
kriege). Progr. Troppau ’09. [3245 
Koch, Herb., Der sächs. Bruderkrieg 1446 
bis 1451. (Jahrbp. d. Kgl. Akad. Erfurt. 
N. F. 35, 1-262.) Vgl. Nr. 1234. (3246 
Fuchs, K., Maximilian I. u. Maria v. Bur- 
gund. (Hist.-pol. DIL 145, 509-27.) [3247 


Hegi, F., Die geächteten Räte d. 
Erzhrzgs. Sigmund v. Österr. u. ihre 
Beziehgn. zur Schweiz 1487-99. Innsbr. 
Wagner. xxj, 668 S. 22 M. [3248 

Rez.: Gött. gel. Anz. "0, 448-52 Meyer 
v. Knonau. 

Busch, W., Englands Kriege im 
Jahre 1513: Guinegate u. Flodden. 
(Hist. Vierteljschr. 13, 1-69.) [3249 


Bliemetzrieder, F., Traktat d. Lodovicus de 
Placentia üb. Urbans VI. Wahl, Sept. 1378. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 30, 
541-50.) — Ders., Traktat d. Johannes de 
Florencia üb. Urbans V1. Wahl (Sommer 1378) 
m. Glossen e. Klementisten. (Ebd. 561 bis 
566.) [3250 


*104 


Ehlen, L., Das Schisma im Metzer Sprengel 
his z. Tode d. Bischofs Theod. Beyer v. Boppard. 
Bonn. Diss. '09. 69 S. [3251 

Haller, J., Kirchenreform auf d. Konzil zu 
Basel. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 58, 9-26.) [3252 


Obrist, W., Appenzells Befreiung. Beitr. z. 
G. d. später. Mittelalters. Tl. I. Laibach. 
Progr. '08. 48 S. [3253 

Baier, H., Zur Vor-G. d. Reichenauer In- 
korporation. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 
239-45.) [3254 

Kirchhoff, P., Die Dortmunder Fehde v. 
1388/89. (Beitrr. z. G. Dortmunds 18, 1-68.) 
Auch Marb. Diss. ’09. [3255 

Pauls, Th., Beitrr. z. G. d. ostfries. Häupt- 
linge. — (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst u. vaterl. 
Altertümer zu Emden 17, 1-72; 197-232.) 
Kap. 1: Berl. Diss. 32 S. — F. Ritter, 3 Urkk. 
z. Häuptlings-G. d. Norder-, Harlinger- u. d. 
Jeverlandes, 1409, 17 u. 21. (Ebd. 233-54.) — 
C. Borchling, Der Name d. ostfries. Fürsten- 
hauses. (Ebd. 255-78.) [3256 

Koch, Herb., Alexander, Herzog v. Sachsen, 
1440-46. (N. Arch. f. sächs. G. 31, 132-34.) [3257 

Siegl, K., Vermählg. d. Stammeltern d. sächs. 
Königshauses, Albrecht d. Beherzten v. Sachs. 
m. Sidonia v. Böhmen, zu Eger 1459. (Sep.a.: 
Egerer Jahrb. ’10, 91-113.) Eger: Selbstverl. 
25 S. [3258 


c) Innere Verhältnisse. 


el Verfassungsgeschichte; Wirt- 
schafts- u. Sozialgeschichte; Rechts- 
geschichte; Kriegswesen. 
Zeumer, Goldene Bulle Kaiser Karls IV., s. 
'09, 1207. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 33, 97-99 
Brandi. [3259 
Quellen, Vatikan., z. G. d. päpstl. 
Hof- u. Finanzverwaltg. 1316-78. I.: 
E. Göller, Einnahmen d. apostol. 
Kammer unt. Johann XXII. TI. i: 
Darstellg. Tl. 2: Quellen. Paderb.: 
Schöningh. xvj, 134, 782 S.34M. [3260 
Kogler, Stadtrechtsquellen v. Kitzbühel, s. 
’09, 1208. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, G.A., 
354 f. Glitsch. [3261 
Comptes de la ville d’Ypres de 1267 
a 1329, publ. p. G. des Marez et E. de 
Sagher. T. I. (Publ. de la Comm. 
Roy. d’hist. de l’ Acad. roy. de Belg.) 
Brux.: Imbreghts "09. 4° xxuj, 
627 S. 15 fr. [3262 
Stengel, Mitt. a. d. neu aufgefundenen mittel- 
alterl. Stadtbuch v. Amöncburg. (Mitt. an d. 
Mitglieder d. Ver. f. hess. G. '08/9, 70-72.) (3263 
Meister, A., Uned. Urk. v. 21. Juni 1312 üb. 
Westernkotten u. Bemerkgn. üb. d. Anfănge d. 
dortig. Salzwerkes. (Zt. f. vaterl. G. usw. 
Westfal. 67, I, 227-32.) [3264 


Ratsrechnungen, Die ältest. Gör- 
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht 
(s. ’09, 1212). H. 5: 1413-19. (= Nr. 
2441). S. 665-786. 3 M. 60. [3265 


Bemmann, Zur G. d. Reichstages im 15. Jh. 
s. '09, 3152. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
31, 134-36 Hartung; Engl. hist. rev. 24, 567 f. 
Armstrong. [3266 


Bibliographie Nr. 3251—3316. 


Kende, O., Üb. Vorstufen d. ständisch, 
Gesandtschaften in einig. dt. Städten am Aus- 
gange d. Mittelalters. Progr. Prag ’09. (3267 


Wretschko, A. v., Skizzen z. bam- 
berg. Zentralverwaltg. in Kärnten im 
14. Jh. (Aus: Hist. Aufsätze. Festgabe 
f. Zeumer.) Weimar: Böhlau. 27 S. 
1 M. 20. [3268 

Kolb, A. G., Die Kraichgauer Ritter- 
schaft unt. d. Regierg. d. Kurf. 
Philipp v. d. Pfalz. (Württb. Viertel- 
jhfte. N. F. 19, 1-154.) Auch Freib. 
Diss. °09. 154 8. [3269 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 368-70 
v. Oberndorff. 
Nabholz, H., Argau nach d. Habs- 
burg. Urbar. (Argovia 33, 115-77.) 
[3270 
Lallemand, A., La lutte des États 
de Liége contre la maison de Bour- 
gogne, 1390-1492. Brux.: De Boeck. 
160 S.; Ktn. 2 fr. 50. [3271 
Völke, H., Die staatsrechtl. Verhältnisse d. 
Mark Brandenb. unt. Ludwig d. Römer, 1351- 
1365. Beitr. z. polit. G. d. Wittelsbacher in d. 
Mark Brandenb. Hall. Diss. 99 S. Rez.: Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 23, 250 f. Hoppe. [3272 
Schmid, Bernh., Die Neustadt zu Elbing u. 
ihr Rathaus. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 50, 
81-100.) [3273 
Schultz, F., Zunftstreitigkeiten im Tuch- 
gewerbe zw. d. Altstadt Magdeb. u. Fudenburg 
unt. d. Regierg. d. Erzbischöfe Ernst u. Al- 
brecht. (G.bll. f. Magdeb. 44, 84-97.) [3274 


Lehmann, Karl, Hansische Handels- 
gesellschaften. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 8, 128-36.) [3275 

Bemmann, R., Die Hanse u. Mühl- 
hausen i. Thür. 1423-32. (Hans. G.bll. 
Jg. ’10, H. 1, 285-92.) [3276 

Eckert, Hnr., Die Krämer in süddt. 
Städten bis z. Ausgang d. Mittelalters 
(XVI v. Nr. 2877). Berl.: Rothschild. 
Xj, 89 S. (Subskr.-Pr. 3 M., Einzelpr. 


3 M. 30.) [3277 

Kentenich, Handel u. Verkehr in d. St. Trier 
im 14. Jh. (Trier. Chron. N. F. 6, 109 f.) [3278 

Heinecken, H., Salzhandel Lüneburgs m. 
Lübeck bis z. Anfang d. 15. Jh., s. '09, 1237. 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. Niedersachs. ’09, 415f. 
Kretzschmar; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 196-98 
Girgensohn. [3279 

Biergans, J., Die Wohlfahrtspflege d. 
St. Aachen in d. letzt. Jahrhunderten 
d. Mittelalters. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 


31, 74-148.) [3280 


Loening, O., Gerichtstermine im 
Magdeburg. Stadtrecht. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 30, G.A., 37-48.) — Amira, 
Dingzeitend. Schultheißen zu Magdeb. 
(Ebd. 310-13.) — 8. Rietschel, Noch- 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


mals d. Dingzeit d. Magdeb. Schultheiß. 
(Ebd. 313-15.) [3281 

Hoppeler, R., Hand- u. Erblehen. (Anz. f. 
schweiz. G. '09, 456 f.) [3282 

Cornberg, H. v., Beitrr. vornehnml. 
zum Privatrecht d. St. Göttingen am 
Ausgang d. Mittelalters. (IV, 4 v. Nr. 
Heidelb.: Winter. 80 8. 
2 M. 20. [3283 

Müller, Karl Otto, Ellwanger Ur- 
gichten a. d. 2. Hälfte d. 15. Jh. 
(Schwäb. Arch. 28, 17-23; 36-45; 
69-75.) [3284 


Jacobs, K., Aufkommen d. Feuer- 
waffen am Niederrhein bis 1400. 
Bonn: Hanstein. 137 S. 2 M. (64 8S.: 
Bonn. Diss.) [3285 


EI Religion und Kirche. 


Kovač, K., Zehentverzeichnis a. d. 
Diözese Aquileja v. 1296. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 607-37. )[3286 

Rüegg, F., Vatikan. Aktenstücke a. 
d. Zeit Johanns XXII. (s. Nr. 1312). 
Forts. (Zt. f. schweiz. Kirch.G. 4, 


53-61.) [3287 

Acta Salsburg. Aquileiensia I, s. "00. 2932. 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 824-28 Baumgarten; 
Gött. gel. Anz. '10, 236-39 Uhlirz. [3288 

Schmits-Kallenberg, E. gefälschte Papsturk. 
d. Klosters Liesborn. (M. Karte.) (Zt. f. vaterl. 
G. usw. Westfal. 67, I, 212-20.) [3289 

Rieder, K., Wichtige u. interessante Urkk. 
1. Entschuldigungsschreiben d. Hrzgs. Friedrich 
v. Österr. üb. d. Flucht d. Papstes JohannX XIII 
a. Konstanz. 2. Bittschrift d. Konstanz. 
Bischofs Otto (v. Waldburg) an d. Papst, um 
Abstellg. e. v. d. weltl. Gewalt unterstützten 
ungeheuerl. Aberglaubens. 3. Bittschrift dess. 
üb. Auffindg. vermeintl. Reliquien d. Genossen 
d. hl. Mauritius zu Hallau. (Freiburg. Diözesan- 
arch. N. F. 9, 304-08.) [3290 

Eichler, Die dt. Bibel d. Erasmus Stratter, a. 
’09, 3191. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 13 Cohrs; 
Kunstgeschichtl. Anz. '09, 50-52 Tietze. [3291 


Maier, Aug. Rich., Seltenes Brevia- 
rium Constantiense v. c. 1490. (Freib. 


Diözesanarch. N. F. 9, 312-16.) [3292 
Allen, P. 8., A dispensation of Julius II. for 
Erasmus. (Engl. hist. rev. 25, 123-25.) [3293 


Théremin, W., Beitr. z. öffentl. Meinung üb. 
Kirche u. Staat in d. städt. G.schreibg. Dtlds. 
v. 1349-1415, s. '09, 3197. (70 S.: Hall. Diss.) 
Rez.: Hist. Zt. 105, 202 Fueter; Hist. Viertelj- 
schr. 13, 139-41 Loserth; Mitt. a. d. hist. Lit. 


38, 292 f. Kern. (3294 

Rieder, K., Der sogen. Schwarzwälder 
Prediger. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 10, 
235 f.) [3295 


Klapper, J., Das Märchen v. d. Mädchen ohne 
Hände als Predigtexempel. (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. 19, 29-45.) [3296 

Falk, F., Ehe am Ausgang d. Mittelalt., s. 
’09, 1269. Rez.: Zt. f. Kirch.G. 30, 492 f. Drews; 


*105 


Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 4 Köhler; Westdt. Zt‘ 
28, 531 ft. Hashagen; Hist. Vierteljschr. 13» 
266 Sehling; Hist. Zt.105, 360f. Kawerau. [3297 


Schmidt, Val, Die kirchl. Verhältnisse in 
Südböhmen 1436-1466. Progr. Budweis’09.[3298 
Rüegg, F., Hnr. Gundelfingen, e. zeitgenöss. 
Biograph d. sel. Nikolaus v. Flüe. (Zt. f. 
Kirch.G. 4, 21-34.) [3299 
Albert, P. P., Zur Kirch.-G. Freiburgs im 
Jubeljahr 1500. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 
9, 253-73.) [3300 
Becker, Karl, Zur kirchl. Feier d. Aachener 
Heiligtumsfahrt währ. d. Mittelalters. (Zt. d. 
Aach. G.-Ver. 31, 169-74.) {3301 
Juten, G. C. A., De collegiale Kerk van o. l. 
v. te Breda. (Analectes p. s. à lhist. eccl. 
de la Belg. 35, 289-326.) (3302 
Reuter, H., Balduin v. Wenden u. Dahlum, 
Abt zu St. Michaelis in Lüneburg u. Erzbisch. 
v. Bremen, t 1441. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.G. 14, 1-106.) (3303 


Pallas, K., Entstehg. d. Landesherr!. 
Kirchenregiments in Kursachs. vor d. 


Ref. Nach Weimar. Akten. (Neue 
Mitt.'a. d. Geb. hist.-antiquar. Forsch. 


24, 129-71.) [3304 
Bihl, M., Beitr. z. Predigt-G. d. Dominikaner 
u. Barfüßer in Mühlhaus. i. Th. währ. d. 14. Jh. 
(Mühlhäuser G.bll. 10, 37-46.) (3305 
Jungnits, J., Ein Schlesier auf d. Bischofs- 
stuhl v. Trient. (Schles. G.bl. 10, 25-28.) [3306 
Arbusow, L., Beziehgn. d. Dt. Ordens z. 
Ablaßhandel seit d. 15. Jh. Götting. Diss. 
(1128, (3307 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Sommerfeldt, G., Aus d. Zeit d 
Begründg. d. Univ. Wien (s. ’08, 
2958). II. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 30, 638-50.) [3308 


Diehl, A., Speculum grammaticae u. Forma 
discendi d. Hugo Spechtshart v. Reutlingen. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 20, 
1-26.) [3309 

Bömer, A., Ein verschollenes lat.-dt. Sen- 
tenzenbüchlein: Johs. Murmellius, Enchiridion 
nominariorum. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
usw. 26, 83-94.) [3310 

i e, W., Zur ältest. G. d. Johanneums. 
Lüneburg. Museumsbll. H. 7, 298-302). [3311 


Müller, G. H., Die erst. Besitzer d. Götting. 
42zeiligen Gutenberg-Bibel. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. "10. 135-43.) (3312 

Siegl, K., Johs. Sensenschmid, e. berühmter 
Buchdrucker aus Eger, u. seine Werke. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48. 38-53.) [3313 


Schulte, W., Zur Biographie d. $Sigism. 
Rosicz. (td. Ver. f. G.Schlea. 43, 334-36.)[3314 
Becker, Klemens, Liesborner Chronist Bernh. 
Witte. (Zt. f. vaterl. Q. usw. Westfal. 67, I. 
232-35.) [3315 
P., P. Zur Lebens-G. d. Reichenauer 
Chronisten Gallus Oheim. (Freiburg. Diözesan- 
arch. N. F. 7, 259-65.) [3316 


*106 - Bibliographie Nr. 3317—3368. 


Gundackers v. Judenburg Christi 
Hort, a. d. Wiener Hs. hreb. v. J. 
Jaksche. (Dt. Texte d. Mittelalters 
XVIII.) Berl.: Weidmann. xvmj, 
92 S.,; Taf. 4 M. [3317 

Beeler, Hnr. v., Apokalypse, hrsg. v. K. 


Helm, a ’08, 1132. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 
33, 61-68 Baesecke. [3318 


Waga, F., Die Welsch-Gattung. 
(German. Abhdlgn. XXXIV.) Bres- 
lau: Marcus. 272 S. 10 M. [3319 


Dehio, @., Über einige Künstlerinschriften 
d.dt.15. Jh. (Rep. f. Kunstwiss. 33, 55-64. )[3320 


Schmid, H. A., Oberdt. Kunst im 
Zeitalter Maximilians. (Kunstge- 
schichtl. Jahrb. "00. 1-23.) [3321 


Schuster, K., Über Erw. v. Steinbachs Be- 
zichgn. zum Freiburger Münster. (Freib. 
Münsterbll. 5, 45-52.) [3322 


Weegmann, O. C. v., Architektur u. 
Plastik d. Frührenaissance in Regens- 
burg. Beitr. z. Kunst-G. d. beginn. 
16. Jh. (Diss.) Münch.: Hans Sachs. 
133 S.; 6 Taf. 2M. [3323 

Grill, E., Ulmer Bildschnitzer Jörg 
Syrlin d. Ä. u. s. Schule. Beitr. z. G. 
d. schwäb. Plastik am Ausgang d. 
Mittelalters (H. 121 v. Nr. 2914.) 
Straßb.: Heitz. 88 S.; 13 Taf. 
4 M. 50. [3324 


Voll, Die altniederländ. Malerei v. Jan van 
Eyck bis Memling, s. '06, 2995. Rez.: Kunst- 
geschicht!. Anz. ’09, 8-21 Dvoràk. — F.R upp, 
Die angefochten. Bilder d. Jan van Eyck. 
(Rep. f. Kunstw. 32, 480-96.) [3325 


Wurzbach, A. v., Roger van der 
Weyden. (Ergänzter Sep.-Abdr. aus 
d. Niederl. Künstlerlex.) Wien u. 
Lpz.: Halm & G. un 76 S. 6 M. [3326 

Wallerstein, V., Raumbehandlg. in 
d. oberdt. u. niederländ. Tafelmalerei 
d. 1. Hälfte d. 15. Jh. Stilgeschichtl. 
Studie. (H. 118 v. Nr. 775.) Straßb.: 


Heitz ’09. 109 S.; 20 Taf. 8 M. [3327 

Nüchter, F., Dürer. Leben u. Auswahl s. 
Werke. M. Erläut. Ansbach: Seybold ’09. Fol. 
81 S.; 50 Taf. 3 M. 60. Rez.: Hist. Jahrb. 31, 
456-58. (3328 

Weisbach, W., Der junge Dürer, s. ’06. 2997. 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 
285-90 Fr. Traug. Schulz. (3329 


Killermann, 8., Dürers Pflanzen- u. 
Tierzeichgn. u. ihre Bedeutg. f. d. 
Natur-G. (H. 119 v. Nr. 2914.) 
Straßb.: Heitz. x, 121 S.; 22 Taf. 
10 M. [3330 


Geisberg, M., Anfänge d. dt. Kupfer- 
stiches u. d. Meister E. S. (Meister d. 


Graphik II.) Lpz.: Klinkhardt & B. 


’09. 132 S.; 70 at. 16 M. [3331 
Bez.: Rep. f Kunstwiss. 33, 191-96 Bossert. 


Steinhausen, Dt. Privatbriefe d. 
Mittelalters, s. ’09, 1322. Rez.: Gött. gel. Anz. 
"10, 231-35 Ehrismann; Hist. Zt. 105, 142-45 
Ellinger. (3332 

Schultz, F., Inventare d. Erzbischöfe 
Friedr. III. u. Friedr. IV. v. Magdeb. (Gbll. f. 
Magdeb. 44, 193-237.) [3333 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30jähr. 
Krieges, 1517—1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Archiv, f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. Nr. 1390). Nr. 25 (Jg. 7, 1). 
S. 1-120. (5 M. 40. Subskr.-Pr.: 
3 M. 50.) [3334 

Clemen, O., Briefe a. d. Refor- 
mationszeit.e. (Zt. f. Kirch.G. 31, 
81-105; 300-23.) [3335 

Quellen u. Darstellungen a. d. G. d. 
Ref.-Jahrh. (s. Nr. 1391, wo falsch XI 
statt XII. XIII: Joh. Bugen- 
hagens ungedr. Predigten 1524-29; 
zumeist a. Hss. d Univ.-Bibl. Jena 
veröff. v. G. Buchwald. Ze, 350 S. 
11 M. 50. — XIV: St. Isaak, e. 
Kölner Pfarrer u. hess. Superintendent 
im Ref.-Jahrh. Sein Leben, v. ihm 
selbst erzählt u. a. gleichzeit. Quellen 
ergänzt v. W. Rotscheidt. ` 
178 S. 6 M. [3336 

Rez. v. IX u. XII: Theol. Lit.-Ztg. '10, 
Nr. 12 Bossert. 

Studien u. Texte, Reformationsge- 
schichtl., hrsg. v. J. Greving (s. Nr. 
1392). VILX: K. Schottenloher, 
Jak. Ziegler a. Landau a. d. Isar. E. 
Gelehrtenleben a. d. Zeit d. Humanis- 
mus u. d. Ref. xjv, 415 S.; 6 Taf. 
11 M. 25.— XI-XII: Jos. Schweizer, 
Ambros. Catharinus Politus (1484 bis 
1553), e. Theologe d. Ref.-Zeitalters. 
Sein Leben u. seine Schrr. xvj, 308 S. 
8 M. 50. [3337 

Flugschriften a. d. ersten Jahren d. 
Ref., hrsg. v. O. Cle men (s. Nr. 1393). 
IV, 1-3. 133 S. 3 M. 60. 41 S. 1 M. 20. 


42 S. 1 M. 20. [3338 
Inh. IV, 1: r Hrsg. v. 
H. Burckhardt. — IV M. Byn- 


walth, Das Vaterunser. Hrsg. z H.Frey- 
tag. Haushaltungsbüchlein. Hrsg. 
v. O Clemen. — IV, 3: Colloquium 
Cochlaei cum Luthero Wormatise olim 
habitum. Hrsg. v. J. Greving. 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. * 107 


Luther, Werke. Krit. Gesamtaus- 
gabe (8. Nr. 1394). Dt. Bibel. Bd. II. 
vm, 7278. 23 M. — Bd. XXXVII. 
XLV. 6758. 22 M. [3339 

Inh. v. Bd. 37: Predigten d. J. J. 1533 u. 
1534, hrsg. v. G. Buchwald u. O. Bren- 
ner (d. Bibliogr. v. J. Lu ther). — Rez. v. 
Dt. Bibel I: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 13 Köhler. 

Lutherbriefe. Luther als Mensch in s. Briefen. 
M. 2 bisher unbekannten u. unveröff. Bild- 
nissen v. Luther u. Melanchthon. 2. Aufl. 
Berl.: Curtius. 202 S. 3 M. [3340 

Uckeley, A., Originaltext d. Luther- 
briefes v. 6. Apr. 1537. (Zt. f. Kirch.G. 
31, 75-80.) [3341 

Braun, W., Neuentdeckt. Römerbriefkom- 
mentar Luthers a. d. J. 1515/16. (Neue Kirch!. 
Zt. 20, 730-54.) Vgl. ’'09, 1337. [3342 

Smith, Luthers Table Talk, s. '08, 1165. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 287 Kroker; Hist. 
Zt. 100, 608 f. Götze. [3343 

Kroker, E., Rörers Handschriften- 
bände u. Luthers Tischreden (s. ’09, 
1338). IL (Arch. f. Ref.-G. 7, 
56 ff.) [3344 

Vogt, Nachweis v. Melanchthon- 
briefen. (Theol. Stud. u. Krit. '10, 
195-243; 375-417.) [3345 

Clemen, O., Zum Briefwechsel Veit Diet- 
richs m. Melanchthon. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 16, 180-82.) [3346 

Wecken, F., 2 Briefe d. Gräfin Barbara v. 
Wertheim an Camerarius u. Melanchthon. (Zt. 
f. Kirch.G. 30, 444-47.) (3347 

Berbig, Spalatiniana a. d. auf Hrzel. 
Hofbiblioth. Friedenstein zu Gotha 
befindl. Neudeckerschen Nachlasse. 
(N. kirchl. Zt. ’10, 156-68.) [3348 

Blaurer, Ambros. u. Thom. (Brüder), 
Briefwechsel 1509-1548, bearb. v. T. 
Schief (s. ’09, 1343). II: Aug. 1538- 
Ende 1548. ven, 917S. 30 M. [3349 

‚Rez. v. I u. TI: Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 12 
u. '10, Nr. 14 Bossert; Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 22 
u. '10, Nr. 29 O. Clemen. — G. Bossert, 
Württembergisches a. d. Briefwechs. (Bl. f. 
württb. Kirch.G. N. F. 13, 1-37;154-77.) 

Schornbaum, K., Aus d. Briefwechsel Geo. 
Kargs.(Beitrr.z.bayer.Kirch.-G.16.79-84.)[3350 

Corpus reformatorum (s. Nr. 1400). 
94, 4: Zwinglis sämtl. Werke, hrsg. 


v. E. Egli u. a Bd. VII, 4 S. 
241-320. [3351 
Schwarz, R., Zum Briefwechsel Calvins. 


(Zt. f. Kirch.-G. 31, 106-12.) [3352 
Corpus Schwenckfeldianorum T. s. ’08, 3015. 
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 4 Hermelink. — C. F. 
Arnold, Zur G. u. Lit. d. Schwenckfelder. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 291-303.) [3353 
Allen, P. 8., Opus epistolarum 
Erasmi Rotterdami (s. ’08, 3017). 
Vol. II. Lond.: Frowde. 18 sh. [3354 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 26 Brecht. 
Erasmus Roterdamus: De libero 
arbitrio Jıareißn sive collatio. Hrsg. 
v. J. v. Walter. (Quellenschriften z. 


G. d. Protestant. VIIl.) Lpz.: Deichert. 
XXXIIj, 92 S. 2 M. 80. [3355 


Neve, J. L., Artikel XX1 d. Augs- 
burg. Konfession. (N. kirchl. Zt. ’10, 
137-55; 169-98.) [3356 

Naunin, Kirchenordngn. d. Joh. 


Laski. (Aus: Dt. Zt. f. Kirchenrecht 
XIX.) Lissa: Eulitz. S. 23-40; 
195-236; 347-75. 1 M. [3357 


Spitta, F., Beiträge z. Frage nach 
d. geistl. Dichtg. d. Herzogs Albrecht 
v. Preußen (s. ’09, 3252). Forts. 
(Altpreuß. Monatsschr. 47, 49-112.) 
Sep. 60 Pf. — Ders., Die ältest. ev. 
Liederbücher a. Königsberg. I. (Zt. 
f. Kirch.-G. 31, 249-78.) — P. Seidel, 
Bildnis Hrzg. Albrechts v. Preuß. 
(Hohenzoll.- Jahrb. 13, 282f.) [3358 


Aleandre, J., Lettres famil.(1510-40); 
p. p. J. Paquier. (Aus: Rev. des 
etudes hist.) Paris: Picard ’09. 
191 S. 5 fr. [3359 
Rez.: Hist. Zt. 105, 207 f. Kalkoff. 
Jordan, R., 2 Verteidigungsschrr. d. 
St. Mühlhausen betr. d. Ereignisse in 
d. J. 1523-25. (Neue Mitt. a. d. Geb. 
hist.-ant. Forsch. 24, 172-213.) [3360 
Schornbaum, Protokolld. Ansbacher 
Landtages 1524. (Jahresber. d. Hist. 


Ver. f. Mittelfrank. 57, 98-107.) [3361 
Böhmer, H., Urkk. z. G. d. Bauernkrieges 
u. d. Wiedertäufer. (Kleine Texte f. theol. u. 


philol. Vorlesgn. 50/51.) Bonn: Marcus E 
Weber. 35 8. 80 Pf. [3362 

Jordan, Aus d. J. 1525. (Mühlhäus. G.bll. 
10, 98-103.) [3363 


Lebensbeschreibung d. Ritters Götz 
v. Berlichingen, zugenannt mit der 
Eisernen Hand. Aufs neu zum Druck 
befördert u. m. e. Index versehen von 
E. Hegaur. Münch.: Langen ’09. 
168 S. 2 M. 50. [3364 

Leben, Fehden u. Händel d. Ritters 
Götz v. Berlichingen. Durch ihn selbst 
beschrieben. Neu hrgb. v. R. Kohl- 


rausch. Stuttg.: Lutz. 188 S.; 
Bild. 2 M. 50. [3365 
(Württb. 


W. Nestle, Götz v. Berlich. 
Vierteljhfte. 18, 373-97.) 

Jo Vergessene Schrift üb. Thom. 
Münzer. (Mühlhäus. G.bll. 10, 133 f.) [3366 

Lilienoron, A. M. v., Mitt. üb. e. aufgefund. 
Ha v. Hans Stockars „Heimfahrt v. Jeru- 
salem“ u. Tagebuch v. 1520-29. (Anz. f. 
schweiz. G. ’09, 490 f.) (3367 

Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst 
ergänz. Aktenstücken. Abt. I: 1533- 
1559, hrsg. durch d. Kgl. Pr. Hist. Inst. 
in Rom (s. ’07, 3238). Bd. V u. VI, 


bearb. v. L. Cardauns: Nuntiaturen 


*108 


Morones u. Poggios; Legationen 
Farneses u. Cervinis 1539-40; Ge- 
sandtschaft Campeggios; Nuntia- 
turen Morones. (1540-41.) cj, 489; 


416 8. 40 M. [3368 

Rez. v. X (Legat. d. Kard. Sfondrato 1547-48, 
bearb. v. W.Friedensburg): Mitt. a. d. 
hist. Lit. 36, 313-17 G. Wolf; Hist. Jahrb. 29, 
676 f. Ehses; Rev. d'hist. eccl. 9, 592-96 Richard. 


Freytag, H., Autographensammig. a. d. 
Reformationszeit in d. Stadtbibl. zu Danzig. 
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8, 2-12.) [3369 

Bösken, W., Lied a. d. Zeit d. geldrisch. 
Krieges. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42, 163-73.) [3370 

Waldeck, O., Publizistik d. Schmal- 
kald. Krieges I. (Arch. f. Ref.-G. 


Nr. 25, Jg. 7, 1-55.) [3371 


Tschackert, P., Entstehg. d. luth. 
u. d. reform. Kirchenlehre samt ihr. 
innerprotestant. Gegensätzen. Götting. 


Vandenhoeck. x, 645 S.16 M. [3372 
Rez.: Lit. Zbl. "10. Nr. 26 ßs. 
Lang, A., Die Reformation u. d. Naturrecht. 
(Beitrr. z. Förderg. christl. Theol. XIII, 4.) 
Gütersloh: Bertelsmann. 51 $ [3373 


Braun, W., Lutherstudien in ihr. Bedeutg. 
f.d. Gegenw, (Neue kirchl. Zt. 20, 329-60.) (3374 


Kalkoff, P., Zu Luthers römisch, 
Prozeß: Verfahren d. Erzbischofs v. 
Mainz geg. Luther. (Zt. f. Kirch.G. 
31, 48-65.) [3375 

Walther, W., Die christl. Sittlich- 
keit nach Luther. Lpz.: Deichert ’09. 
137 S. 2 M. 80. [3376 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 9 W. Köhler. 

Tiling, M. v., Kampf geg. d. missa 
privata in Wittenberg im Herbst 
1521. In Auseinandersetzg. mit H. 
Barge u. K. Müller. (Neue kirchl. Zt. 
20, 85-130.) [3377 

Meyer, André, Étude crit. sur les 
relations d’Erasme et de Luther. 


Paris: Alcan ’09. xv, 103 S. 4 fr. [3378 
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 23, 620 Baguenault 
de Puchesse. 


Humbertclaude, H., Erasme et 
Luther. Leur polemique sur le libre 
arbitre. Paris: Bloud. vm, 297 S. 
3 fr. 50. [3379 

Müller, Nikol., Melanchthons letzte 
Lebenstage, Heimgang u. Bestattung 
nach d. gleichzeit. Berichten d. 
Wittenb. Professoren. Lpz.: Heinsius. 
x, 157 S.; 2 Taf. 5 M. [3380 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u. 
d. Ref. (s. Nr. 1434). °09, Nr. 2 u. 
’10, Nr. 1 (Bd. II, Nr. 10u. 11). S. 


289-354. à 75 Pf. [3381 
Inh.: G. v. Schultheß-Rechberg, 
Johs. Calvins Gedankenwelt. (S. 290-309.) — 


Bibliographie Nr. 3368—3422. 


H. Escher, Eine Karikatur auf Calvin. 
(S. 309-16.) — Meyerv.Knonsau, „Roter 
Uoli“. (8. 316.) — W. Köhler, Ein hess. 
Pfarrer üb. Zwingli in Marburg. (8. 321-25.) 
Vgl. Meyer v. Knonau, Zu d. Ansicht 
v. Marburg (S. 343 f.) — E. Egli, Joh. Jak. 
Zurgilgen (S. 325-29.) Ders., Fridol. Brunner 
v. Glarus. (Ebd. 329-35.) — Ders., Die alt. 
BRechenrödel d. Kirche Dinhard. (Ebd. 335-42.) 
— Ders., Chronikal. Notizen. (Ebd. 345-48.) 
Schlachter, F., Evangelium d. Re- 
form. am Berner Religionsgespräch 
1528. Bern: Wyß.: 64 S. 1 M. [3382 
Arbenz, E., Joach. Vadians Wirk- 
samkeit v. d. Schlacht b. Kappel bis 
zu sein. Tode 1531-1551. Hrsg. v. 
Hist. Ver. St. Gallen. St. G.: Fehr. 
4. 68 S. 2 M. [3383 


Klein. Abhdlgn. z. G. Calvins: [3384 

Baum, S.C als Organisator. (N. kirchl. 
Zt. 20, 501-24.) — F.W.Brepohl,C.u.s. 
Bedeutg. f. uns. heutige Kultur. Falkenhagen- 
Seegefeld: „Havelland“ '09, 37 8. 60 Pf. — 
A. Dorner, C. Königsb.: Aderjahn. 
75 Pf. — E. Doumergue, C., de prediker 
van Genève. Rede, vertaald door J. C. Rutgers. 
Kempen: Kok. 38 8. fl. 0,40. — Ders., 
L'ascétisme de C. (Rev. de th. et d. quest. 
rel. '10, 1, 6-28.) — C.A. Witz-Oberlin, 
C., d. Unionsmann. Heidelb.: Ev. Verl. 43 3. 
50 Pf. 

Wernle, P., Calvin u. Basel bis zum 
Tode d. Myconius 1535-52. (Basel. 
Univ. -Progr.) Tüb.: Mohr. ’09, 4°, 
108 S. 5 M. [3385 

Wäschke, Emser als KritikerLuthers. 
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov. 


Sachs. 6, 81-90.) [3386 

Dobeneck, Frh. v., Üb. d. Herkunft d. 
Luthergegners D. Johs. Cochläus u. der An- 
verwandten sein. Namens. (Jahresber. d. Hist. 


Ver. f. Mittelfrank. 57, 70-97.) (3387 
Laiglesia, F. de, Estudios hist. 
1515-55. Madrid ’08: Impr. del 


Asilo de Huérfanos. xuj, 743 S. [3388 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 96 f. Herre. 
Stolze, W., Dt. Bauernkrieg, s. ’08, 1213. 

Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 100-02 

Kolde; Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 162-65 R. 

Schmidt. (3389 


Merx, O., Zur G. Bernh. Rothmanns 
u. d. Wiedertäuferunruhen in Münster. 
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westtfal. 67, I, 
221-26.) [3390 

Luzio, A., Isabella d’Este e il sacco 
di Roma. (Arch. stor. lomb. 4. S., 10, 
5-107; 361-425.) [3391 

Ursu, J., Auswärtige Politik d. Peter 
Rares, Fürst v. Moldau, 1527-38. I. 
Wien: Konegen. ’08. 177 S. 5 M. [3392 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 123-25 Mangold. 

Schubert, v., Bekenntnisbild u. 
Religionspolit. 1529/30 (1524-34). Un- 
tersuchgn. u. Texte. Gotha: Perthes. 
280 S. 6 M. Vgl. Nr. 1453. [3393 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. * 109 


Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 10 Schorn- 
baum. 


Westermann, A., Türkenhilfe u. d. 
polit.-kirchl. Parteien auf d. Reichstag 
zu Regensburg 1532. (XXV v. Nr. 


2878.) Heidelb.: Winter. 237 S. 
6 M. 20. [3394 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 270-73 G. 
Sommerfeldt. 


Pacheco y de Leyva, E., Estudio hist. 
Carlos V. y los turcos en 1532; la 
jornada de Viena, regun an manu- 
scrito`inéd. del siglo XVI existente 
en la Bibl. del El Escorial. Madrid: 
Asilo de Huérfanos ’09. 788S. 3 fr. [3395 

Heins, A., A propos du mot de Charles- 
Quint: „Je mettrai Paris dans mon Gand.“ 
(Aus: Bull. de la Soc. d'hist. etc. de Gand ’09, 
Nr.2.) Gand: Siffer ’09. 118.; 2 Taf. fr.0,75.[3396 

Walderdorft, H. v., Zur G. v. Bar- 
bara Blomberg (Blumberger), d Mutter 

zu Regensburg geborenen Don 
Juan de Austria. (Vhdlgn. d. Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 60, 
147-212.) [3397 

Rozet et Lembey, L'invasion de la France et 
le siège de St.-Dizier par Charles-Quint en 
1544, s. Nr. 1457. Rez.: Rev. d’hist. mod. 13, 
345 f. Bourrilly. (3398 

Leupold, E., Schweizertruppen in d. Schlacht 
bei Ceresole. (105. Neujahrsbl. d. Feuerwerker- 
Gesellsch. ’10.) Zürich: Beer. 55 8. 3M.60. [3399 

Hasenclever, A, Kurfürst Joh. 
Friedrich d. Großmütige v. Sachs. u. 
d. Katastrophe v. Mühlberg. (Neue 
Mitt. a. d. Geb. hist.-antiquar. Forsch. 


24, 214-39.) [3400 

Rez. v. ’09, 1400 (Mentz): Zt. f. Kirch.G. 
31, 133-35 Hasenclever; Lit. Zbl. "o, Nr. 26 
Beschorner. 


Fleischlin, Schweiz. Ref.G., s. ’09, 1408. 
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.G. 4, 62-68 Büchi; 
Zt. f. kath. Theol. 34, 200-203 Kröß. [3401 

Erhard, O., Bauernkrieg in d. gefürst. 
Grafsch. Kempten, s. ’09, 3297. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 581-83 Götze. [3402 


Roth, F., Bayern u. Augsburg im 
schmalkald. Kriege u. d. „Ausgleich“ 
zwischen ihnen nach demselben. (Ober. 


bayer. Arch. 54, 364-98.) [3403 

Schorndbaum, K., Säkularisation d. Klosters 
Wülzburg. (Unterhaltungsbl. z. Fränk. Ztg., 
Ansbacher Morgenblatt, "00. Nr. 64-66.) (3404 

Schornbaum, K., Die Geistlichen d. Mark- 
grafschaft Brandenb.-Ansbach v. ca. 1520-78, 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 85-92; 137-39; 
182-91; 231-36.) — Fr. Roth, Maßregelg. d. 
Augsburger Schulmeister weg. d. Interims 31. 
VILL 1551. (Ebd. 15, 217-27.) (3405 

Gothein, E., Die badisch. Markgraf- 
schaften im 16. Jh. (= Nr. 2952). 
Heidelb.: Winter. 91 S. 1 M. 20. [3406 

Wetterer, A., Geistl. Verlassenschaften in 
Bruchsal im 16. Jh. (Freiburg. Diözesanarch. 
N. F. 10, 204-18.) — H. Baier, Markdorfer 
Diözesansynode v. 1549. (Ebd. 218-24.) [3407 


Jung, F., Joh. Schwebel, d. Refor- 
mator v. Zweibrücken. Kaiserslautern: 
Kayser. xrj, 224 S.; Taf. 3 M. [3408 

Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.G. 16, 174-80 
Ney; Theol. Lit.-Ztg. '10, Nr. 14 Schornbaum. 

Wintzingerode, W. C. Frhr. v., Barthold 
v. Wintzingerode, s. ’08, 3081. Rez.: Mitt. a. 
d. hist. Lit. 37, 301 f. Barge; N. Mitt. a. d. 
Geb. hist.-ant. Forschgn. 24, 122 f. Hasen- 
clever, [3409 

Euler, K., Beitrr. z. Ref.-G. d. St. 
Frankfurt a. M. (s. ’08, 1233). II. 
(Arch. f. Frankf. G. u. Kunst, 3. F., 
10, 77-134.) [3410 

Wolf, Gust., Aus Kurköln im 16. Jh., s. ’08, 
3084. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, 
Nr. 11/12 Redlich; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 
441-44 R. Schmidt. [3411 

Kooperberg, Margaretha v. Oostenrijk, s. 
"09, 1416. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 549-54 
Walther; Lit. Zbl. ’10, Nr. 20 Japiske. [3412 

Gossart, E., Espagnols et Flamands 
au 16. siècle. Charles-Quint, roi 
d’Espagne. Suivi d'une étude sur 
l'apprentissage polit. de l'empereur. 
Brux.: Lamertin. 277 S. 4 fr. [3413 


Rez. v. '07, 3343: Hist. Zt. 102, 404 f. Häbler; 
Rev. d’hist. eccl. 9, 135-41 van der Essen. 
Brom, G., De houding v. d. H. Stoel bij de 
secularisatie v. h. sticht, 1528-32. (Bijdragen ` 
v. vaderl. gesch. 4 R., 8, 319-40.) (3414 
Kalkoff, Anfänge d. Gegenref. in d. Nieder- 
landen, a, '07, 1300. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 31, 177 u. Entgegng. v. K. m. Antw. v. B. 
ebd. 359 f. [3415 


Leineweber, L., Paderborn. Fürst- 
bischöfe im Zeitalter d. Glaubens- 
erneuerung. Beitr. z. Ref.-G. d. Stiftes 
Paderborn (s. ’09, 3305). TI. II. (Zt. 
f. vaterl. G. etc. Westfal. 67, II, 
115-200.) 82 S.: Münst. Diss. [3416 


Meyer, J., Zur Ref.G. d. Klosters 
Lüne (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.G. 14, 162-221.) [3417 

Knieb, Ph., G. d. Ref. u. Gegenref. 
auf d. Eichsfelde. 2. erweit. Aufl. 
Heiligenstadt: Cordier. xxxıj, 416 S. 


5M [3418 
Stück Mühlhäuser 


Jordan, Diplomatie. 
(Mühlhäus. Q.bll. 10, 129-31.) [3419 


Clemen, O., Joh. Voit, Franziskaner zu 
Weimar, erst. evang. Pfarrer zu Ronneburg. 
(Zt. f. Kirch.G. 30, 434-43.) [3420 


Pallas, K., Visitationsreise d. Bi- 
schofs Johann VII. v. Meißen im Kur- 
fürstent. Sachsen 1522. Auf Grund d. 
erhalt. urkundl. Nachrr. (Zt. d. Ver. 
f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachs. 6, 
25-80.) [3421 

Weise, P., Hrzg. Erich v. Braun- 
schweig, d. letzte Komtur d. Deutsch- 
ordens zu Memel. Königsb. Progr. "08. 
224 S. [3422 


*110 


Völker, Karl, Der Protestantismus 
in Polen auf Grund d. einheimisch. 
G.schreibg. Lpz.: Hinrichs. 240 S. 
6 M. [3423 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "10. Nr. 13 Tschackert. 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555—1648. 


Lauchert, Fr., Der Franziskaner 
Johs. Antonius Delphinus u. d. Be- 
ziehgn. sein. literar. Tätigkeit zum 
Konzil v. Trient. (Zt. f. kath. Theol. 
34, 39-70.) [3424 

Wymann, E., Aktenstücke z. G. d. 
Römerkrieges v. 1557. (Geschichts- 
freund 64, 275-92.) [3425 

Vogeler, Noch allerhand a. d. alt. Soester 
Chronik. (Zt. d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. 
Börde 26, 112-28.) [3426 

Liebisch, R., Aus d. Arch. v. Olmütz. (Zt. 


d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 14, 165-71.) 
Vier d. Stadt Neutischein betr. Urkk. [3427 


Redlich, O. R., Zur Kirchenpolitik 
d. Herzogs Wilhelm V. Verordngn. a. 
d. J. 1562-74. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
42, 174-90.) [3428 

Steinherz, Briefe d. Prager Erzbischofs Ant. 
Brus v. Müglitz, s. ’08, 1262. Rez.: Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, Lit. Beil., 39 f. 
O. Weber; Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 36 Friedens- 
burg. [3429 

Pasture, A., Inventaire du Fonds 
Borghöse au point de vue de l’hist. des 
Pays-Bas. (Bull. de la Comm. Roy. 
d’hist. de l’Acad. R. de Belg. 69, 
1-217.) [3430 

Nuntisaturberichte a. Dtld. nebst 
ergänz. Aktenstücken. Abt. 3: 1572- 
15865. Bd. V: Süddt. Nuntiatur d. 
Grafen Bartholomäus v. Portia. 
(Schlußjahre 1575. 1576); bearb. v. 


K. Schellhaß. Berl.: Bath. "00. 
cxvılj, 648 S. 36 M. [3431 
Wymann, E., Brief d. Kardinals Karl 


Borromeo an d. Regierg. v. Uri. (Zt. f. schweiz, 
Kirch.G. 3, 300-302.) — Rez. v. '08, 3108 
(Nuntiaturberr. a. d. Schweiz. I: Bon- 
homini): Zt.f. Kirch.G. 30, 139-42 Herre. [3432 

Baumgarten, P. M., Dt. Schriftstellerei u. 
Buchdruckerei d. röm. Stuhle empfohlen. 
Denkschr. a. d. 80er Jahren d. 16. Jh. (Hist. 
Jahrb. 31, 88 f.) [3433 


Van der Essen, L., Note sur un 
fragment des archives de la Nonciature 
de Flandre, conservé parmi les mss. 
Barberini à la Biblioth. Vaticane. 
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. de 
l’Acad. R. de Belg. 68, 268-75.) [3434 

Nouaillac, J., Un envoyé holland. 
à la cour de Henri IV. Lettres inéd. 
de François d’Aerssen à Jacques 


Bibliographie Nr. 3423—3482. 


Valcke, trésorier de Zélande (1599- 
1603). Paris: Champion ’’08. 2158. [3435 

Reimers, H., Eine Landesbeschreibg. 
v. Ostfriesland a. d. Zeit um 1600. 
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu 


Emden 17, 279-331.) [3436 

Briefe u. Akten z. G. d. 30jähr. Krieges, a. 
’08, 1275. Rez. v. VIII: Mitt. a. d. hist. Lit. 
38, 167-69 Th. Preuß; v. N. F. TI. II, 1: Dt. 
Lit.-Ztg. '09, Nr. 28 G. F. Preuß. [3437 


Elkan, A., Eine angebl. Flugschrift v. 
Marnix. (Oud-Holland 27, 189-95.) [3438 
Lutz, La prise de Mulhouse par les Suisses 
en 1587. (Bulletin du Musée hist. de Mulhouse 
32, 107 f.) [3439 
Metzner, E., Stammbuch d. Herzogin Erd- 
muth zu Stettin-Pommern. (Balt. Studien 
N. F. 13, 1-29.) [3440 
Kelter, E., Stammbuch d. Andreas 
Chemnitius 1597-1626. (6. Beihft. z. 
Jahrb. d. hamburg. wiss. Anstalten 
XXVII. ’09.) Hamb.: Gräfe & Sillem. 


4°. 119 S.; 5 Taf. 20 M. [3441 

Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 526-28 Edw. 
Schröder. 

Zinsli, Ph., Polit. Gedichte a. d. 
Zeit d. Bündner Wirren (1603-39.) 
(IL, 1 v. Nr. 2874.) Zürich: Leemann. 
253 S. 4 M. [3442 

Görges, W., Ältest. Zeitgn. d. Stadt- 
bibl. (Lüneburg. Museumsbll. H. 7, 
233-46.) [3443 

Elkan, A., Campanellas Abhdlg. üb. 
d. Unterwerfg. d. Niederlande unter 
Span. (Oud Holland 27, 25-32.) [3444 


Albrecht, Katechismusschätze in d. Stadt- 
bibl. zu Weißenburg i. B. (Beitrr. z. bayer. 


Kirch.G. 16, 72-79; 168-73.) [3445 
Lucke, W. Schmähgedicht gegen Jak. 
Andreae. (Zt. f. Kirch.G. 30, 447-51.) [3446 


Bockmühl, „Wahrhafter bericht vom letzigen 
zustand d. pfarkirchen im Bergisch. lande“. 
(Mon.hefte f. rhein. K.G. 4, 15-30; 143-46.) [3447 

Rotscheidt, W., Hülfegesuch d. Jülichschen 
u. Bergisch. Synode a. d. J. 1644. (Ebd. 123 
bis 125.) [3448 

Goeman, Das Emder Gesangbuch (En- 
chiridion) a. d. J. 1630. (Jahrb. d. Ges. f. bild. 
Kunst usw. zu Emden 17, 73-196.) [3449 


Schmidlin, J., Kirchl. Zustände in 
Dtld. vor d. 30j. Kriege nach d. 
bischöfl. Diözesanberr. an d. Hl. 
Stuhl (s. "00. 3343). Tl. II: Bayern 
(einschl. Schwaben, Franken, Ober- u. 


Niederöst.). (Erläutergn. etc. zu 
Janssens G. d. dt. Volkes. VII, 3, 4.) 
166 S. 4 M. 60. [3450 


Rez. v. T: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 44 Loserth 
u. Entgegng. v. Schm. m. Antw. v. L. ebd. 
Nr. 51/52; Zt. f. Kirch.G. 31, 140f. Zscharnak; 
Zt. f. kath. Theol. 33, 749-51 Kröß; Hist. Zt. 
105, 211f. M. R.; Arch. f. KulturG. 8, 103f. 
Clemen; Rev. d'hist. eccl. 11, 125-30 Pasture. 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648. *111 


— Schmidlin, Die inneröst. Gegenref. u. 
d. bischöfl. Romberichte. Zugleich e. Replik 
auf d. Angriffe v. Loserth. (Hist.-pol. BI. 
145, 375-92.) 

Prumbs, A., Stellg. d. Trienter Kon- 
zils zu d. Frage nach d. Wesen d. 
heiligmachend. Gnade. Dogmen- 
geschichtl. Abhdlg. (Forsch. z. christl. 
Lt. u. Dogmen-G. IX, 4.) Paderb.: 
Schöningh. 127 S. (Subskr.-Pr. 3 M.20 
Einzelpr. 4 M.) [3451 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 29 Paulus; 
Theol. Lit.-Ztg. "10, Nr. 15 Tschackert. — 
Rez. v. ’07, 1344 (Kassowitz, Reform- 
vorschläge Ferd. I.): Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 
170-74 G. Wolf. 


Stoeckius, H., Forschgn. z. Lebens- 
ordng. d. Ges. Jesu im 16. Jh. Stück 1: 
Ordensangehörige u. Externe. Münch. 
Beck. 588. 2M. [3452 

Dönges, C., Wilhelm d. Schweiger v. 
Nassau-Dillenburg. Beitrr. z. d. Be- 
ziehgn. d. Oraniers zu s. Stamm- 
landen (= Nr. 2963). Dillenb.: Seel. 


229 S.; 6 Taf. 3 M. [3453 
Blok, P. J., Aanteckeningen over „De 
Zwijger“ en over het Wilhelmus. (Bijdragen 


v. vaderl. gesch. etc. 4. R., 8, 440-47.) [3454 

Fournier, A., Kaiser Ferdinand I., d. Kar- 
dinal v. Lothringen u. Maria Stuart. (Four- 
nier, Hist. Stud. u. Skizzen, R. 11.) [3455 


Hagedorn, H., Das erste Erscheinen 
d. Geusen auf d. Wasser. (Jahrb. d. 
Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 17, 


394-403.) [3456 
Lubenow, 3 Propheten a. d. Zeit d. 30j. 


Krieges. Nach Comenius „Lux in Tenebris‘“ 
geschildert. (Neue kirchl. Zt. 20, 60-83; 
155-63; 198-230.) (3457 


Bodisco, A. v., Graf Matthias v. Thurn u. 
acine Nachkommen. (Balt. Monatsschr. 69, 
268-83.) (3458 

Banke, L. v., G. Wallensteins. 6. durchges. 
Aufl. Lpz.: Duncker & H. 37138. 7 M. 20. [3459 

Wiens, G., Fancan u. d. franz. Politik 1624 
bis 1627, s. ’09, 1471. Rez.: Hist. Zt. 103, 
618-20 Elkan. [3460 

Günter, Hnr., Die Habsburger-Liga 1625 bis 
1635, s. '09, 1443. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’10, 
Nr. 6 Pribram: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 322-27 
G. Wolf; Hist. Zt. 105, 372 Ritter. [3461 


Rott, E., Hist. de la représentation 
dipl. de la France aupres des cantons 
suisses etc. (9. ’07, 3346). IV: L’affaire 
de la Valteline. Partie 2: 1626-1636. 
(°09.) 707 S. 15 fr. [3462 

Krebs, J., Aus dem Leben d. Kaiser), 
Feldmarschalls Grafen Melchior von 
Hatzfeldt (1593-1631.) Breslau: Korn. 
324 S. 7 M. [3463 

Schöppl, H., Kaiserl. Feldmarschall- 
Leutnant Wolf Rud. v. Ossa in Regens- 
burg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober- 
pfalz u. Regensb. 60, 213-24.) [3464 


Jordan, R., Weitere Notiz z. Frage nach d. 
Urheberid. Zerstörg. Magdeburgs 1631. (Jahres- 
ber. d. Thür.-Sächs. Ver. f. ’09/10, 17f.) (3465 

Fox, Schwedenkrieg um Weißenburg. 
(Schwäb. Arch. 27, 167 ff.) 13466 


Kende, O., Vorarbeiten zu e. G. d. 
öffentl. Meinung in Dtld. i. J. 1638 
auf Grund d. in dies. Jahre erschien. 
Flugschriftenlit. Prop. Prag. ’09. [3467 

Mowat, R. B., The Mission of Sir 
Thomas Roe to Vienna 1641-2. (Engl. 
hist. rev. 25, 264-75.) [3468 

Gaede, Feldzug um Freiburg 1644. 


Kriegsgeschichtl. Studie. Freib.: 
Bielefeld. 43 S.; Bild, 6 Skizzen. 
2 M. [3469 


Grolig, M., Buchdruckerei d. Jesu- 
itenkollegiums in Wien 1559-65. (Aus: 
Mitt. d. Öst. Ver. f. Bibl.wesen.) 
Wien: Hölder. 18 S. 40 Pf. [3470 


Loserth, J., Der Unglückselige. Ein Mitglied 
d. Fruchtbringenden Gesellach. a. d. Hause 
Stubenberg. (Hans Wilh. v. Stubenb.) Skizzen 
a. d. Tagen d. böhm. Aufstandes v. 1618 u. 
seiner Nachwehen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 48, 247-91.) (3471 

Rille, A., Nikolsburg u. Umgebg. z. Zeit d. 
mähr. Rebellion v. Juli 1619 bis Jänner 1620 
(s. Nr. 1537). Schluß. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens u. Schles. 14, 154-61.) [3472 

Olgiati, @.„ Elenco delle contribuzioni 
estere per la fabbrica delle Chiese appartenente 
alla Corporazione Riformata di Poschiavo 
1644-48. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges. 
Graubünden 39, 223-40.) [3473 

Pileger, Martin Eisengrein, s. Nr. 1466. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 229-31 Loserth; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 322-27 Gust.Wolf. [3474 

Roth, Prät, Zum Aufenthalt d. Benedik- 
tiners Wolfg. Sedelius in Augsburg 1550/51. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 33-38.) [3475 

Pfatt, Geo. Wegelin, Abt zu Weingarten, 
1587-1627. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 
38, 11-17.) (3476 


Fischer, Alois, Die literar. Tätigkeit 
d. Joh. Hnr. v. Pflaumern 1584-1671. 


Bonn. Diss. "00. 128 S. [3477 

Bihlmeyer, P., Augustinerin Paula Merend 
(11627), e. myst. Blüte a. d. Klostergarten Vv. 
Inzigkofen. (Freiburg. Diözesanarch. N.F.10, 
180-203.) (3478 

Beck, Sel. Margaretha v. Luxemburg, A. 
Stuttgart. (Schwäb. Arch. 28, 45-48.) [3479 


Hahn, K., Aufkommen d. Jesuiten 
in d. Diözese Straßburg u. d. Gründg. 
d. Jesuitenkollegs in Molsheim. (Zt. 


f. G. d. Oberrh. N. F. 25, 246-94.) [3480 

Hollweg, W., Stand d. Konfessionen in 
Cöln im J. 1590. (Monatshite. f. rhein. Kirch. O. 
4, 31 f.) — W. BRotscheidt, Rückkehr d. Kon- 
vertiten Jean Haren zur ev. Kirche. Nach 
sein. eig. Darstellg. (Ebd. 65-88.) — F. Nippold, 
Begründg. d. Jesuitenkollegs in Emmerich u. 
d. Glaubenskrieg. (Ebd. 97-122.) (3481 

Goebel, M., Beitrr. z. G. d. ref. Gemeinde 
Wülfrath im 16. Jh. (Theolog. Arbeiten a. d. 
rhein.-westfäl. Predigerverein. N. F. 11, 
122-39.) [3483 


"112 
Elkan, A, Phil. Marnix v. St. 


Aldegonde. Tl. 1: Die Jugend Jo- 
hanns u. Philipps v. Marnix. I;pz.: 
Dyk. x, 143 S. 8M. [3483 


Brants, V., La Belgique au 17. siècle: 
Albert et Isabelle. Etudes d’hist. 
polit. et sociale. Louvain: Peeters. 
x, 224 S. 5 fr. [3484 

Hoogeweg, H., Restitutionsversuche 


im Erzstift Bremen 1617-29. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’10, 73- 
134.) [3485 


Vollert, W., Heinr. Posthumus, Thüring. 
Graf ala Bekenner zu Gottes Wort u. Luthers 
Lehr’. (Neue kirchl. Zt. 20, 821-35; 837-68.) 
Vgl. '09, 3370. [3486 

Jordan, Hrrg. Wilh. v. Welmar, d. St. Mühl- 
hausen u. d. Eichsfeld (s. ’09, 1474): II. 
(Mühlh. G.bll. 10, 109-27.) [3487 

Zezschwitz, v., Zur G. d. Konsistoriums zu 
Plauen i. V. im 16. Jh. (Mitt. d. Altert.-Ver. 
Plauen 20, 244-48.) [3488 

Jäkel, M., Magister Haugsdorff, Pfarrherr v. 
Hirschfelde in d. Oberlausitz währ. d. 30j. 
Krieges. Beitr. z. Heimats-G. Zittau: Fiedler. 
438. 1 M. [3489 

Schwetschke, E., Ein Hallischer Hohen- 
zoller. Joh. Sigismund. (Jahresber. d. Thür.- 
Sächs. Ver. f. ’09/10, 34-37.) [3490 

Noël, Aus d. Regierungszeit d. Gr. Kur- 
fürsten 1646-53. (Alt-Berlin "10. Nr. 2.) [3491 

Duncker, G., Die 2. mecklenb. Hauptlandes- 
teilung 1621. Marb. Diss. ’09. 116 8. Vgl. ’09, 
1510. (3492 

Burkhardt, Zur G. d. Geistlichen d. Synode 
Usedom. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. usw. 
’09, 5-9.) [3493 

Scheliha, ©. v., Hans Scheliha v. Rzuchow. 
E. Zeitbild a. d. Anfang d. 17. Jh. (Schles. 
G.bll. ’10, 28-37.) [3494 

Winkler, R., Estländ. Landkirchenvisitator 
Dav. Dubberch u. s. Zeit (1584-1603). Beitr. 


z. estländ. Kirch.-G. Reval: Wassermann. 
54 S. 80 Pf. [3405 
Christiani, T., Über Jakob Godemann, 


Vizesyndikus d. Rigaschen Rats. (Arbeiten 
d. 1. baltisch. Historikertages 320-22.) [3496 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Liebmann, H., Dt. Land u. Volk 
nach ital. Berichterstattern d. Ref.- 


zeit. (H. 81 v. Nr. 2873.) Berl. 
Ebering. 243 S. 6 M. 50. [3497 


Hartung, F., G. d. fränk. Kreises v, 
1521-59. (= Nr. 2943.) Lpz.: Quelle 


& M. xxxvrj, 462 S. 18 M. [3498 
Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr. 10 v. Below. 
Hensler, E., Verfassg. u. Verwaltg. v. Kur- 

mainz um d. J. 1600, s. '00, 3382. Rez.: Zt. 

f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 539f. Wild: Zt. d. 

Sav.-Stiftg. 30, Germ.Abt., 379-81 Pischek; 

Dt. Lit.-Ztg. "10. Nr. 18 u. Hist. Vierteljschr. 

13, 239-41 Wild. [3499 
Knetsch, G., Landständische Ver- 


fassg. u. reichsritterschaftl. Bewegg. 


Bibliographie Nr. 3483—3555. 


im Kurstaate Trier, vornehml. im 
16. Jh. (H. 75 v. Nr. 2873.) Berl.: 
Ebering ’09. 1848. 4 M. 80. (103 S.: 


Bonn. Diss. ’09.) [3500 
Rez.: Trier. Arch. 16, 109-11. ` 
Hintze, 0., Hof- u. Landesverwaltg. in d. 

Mark Brandenb. unt. Joachim II. (Hintze. 

Hist. u. polit. Aufsätze 2, 1-68. Aus: Hohenzoll.- 

Jahrb. ’06.) [3501 
Kott, L., Der Gemeindehaushalt d. Stadt 

Leipnik i. J. 1612. T1. I. Progr. Leipnik. ’09.[3502 
Geiger, Polizeiverordng. d. St. Wemding 

i. R. v. J. 1567 a. Anlaß e. Besuches d. Hrzgs. 

Albrecht V. im Wildbade Wemding. (Neuburg. 

Kollektanen-Bl. 71/72, 71-73.) [3503 
Jordan, Rezess zw. Rat u. Bürgerschaft 

1523. (Mühlhäus. G.bll. 10, 1-13.) — R. Bem- 

mann, Aus d. Ediktbuch d. Rats v. Mühl- 

hausen. (Ebd. 131-33.) [3504 


Zimmerlin, F., Zünfte d. St. 
Zofingen im 16. Jh. : (Argovia 33, 
15-73.) [3505 


Hindrichson, Henr. Stanges Einkunfts- 
register d. Hauses Ritzebüttel 1577, s. ’08, 
1327. Rez.: Zt.d. Ver. f. hamb. G. 13, 152-58 
Joachim. [3506 

Goldschmidt, H., Reise d. ständisch. Ge- 
sandten v. Kleve, Berg u. Mark an d. Kaiser]. 
Hof nach Prag 1593, (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42, 
95-113.) (3507 

Liebe, G., Testament d, Bürgermeisters Seb. 
Birckner zu Mühlhausen 1602 u. s. Folgen. 
(Mühlh. G.bll. 10, 47-54.) [3508 

Tetzner, F., Thüring. Tranksteuerregister d. 
Ämter Kamburg u. Dornburg 1632-37. (Zt. 


d. Ver. f. thür. G. N. F. 19, 489-97.) [3509 
Henkel, Saline Sooden, s. '08, 3179. (Auch 
Marb. Diss. '08.) [3510 


Stuhr, F., Zur älter. G. d. Saline zu Conow. 
(Jahrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 74, 
200-02.) (3511 

Hagedorn, Ostfrieslands Handel u. 
Schiffahrt im 16. Jh. (= Nr. 2906.) 
Ber.: Curtius. xxjv, 370 S. 9 M. 
(TI. I: Berl. Diss. ’08. 47 S.) [3512 

Hagedorn, B., , Betriebsformen u. 
Einrichtgn. d. Emder Seehandelsver- 
kehrs in d. letzt. 3 Jahrzehnten d. 
16. Jh. (s. Nr. 1595). Forts. (Hans. 


G.bll. Jg. ’10, 187-284.) [3513 

Zur Geschichte d. Schiffbaues in Stettin, 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G, etc. ’09. 
21-283.) (3514 

Feuchtwanger, G. d. sozial. Polit. u. d. 
Armenwesens im Zeitalter d. Ref., s. "op. 1529. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’10, Nr. 4 Köhler. [3515 

Bothe, Frankfurt. Patriziervermögen im 
16. Jh., s. '08, 3180. Rez.: Gött. gel. Anz. ’09, 
422-29 v. Loesch; Vierteljschr. f. Soz. u. 
Wirtsch.G. 7, 380-83 Jansen; Jahrbb. f. Natio- 
nalökon. 93, 266-68 Hasenclever. [3516 

Ramsauer, W., Inventar e. dt. Marschbauern- 
hofes a.d. letzt. J. d. 30j. Krieges. (Vierteljschr. 
i. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 511-31.) [3517 


Vogeler, Aus alt. Ratsprotokollen. 
(Zt. d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. 
Börde 26, 7-43.) Strafrecht! [3518 


- 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Berbig, @., Kriegsartikel u. Soldateneid v. 
8. Juli 1546. Beitr. z. Kriegstechnik d. 16. Jh. 
(Milit.-Wochenbl. ’09, 3581-85.) [3519 
Beck, Wilh., Reiterwerbung im J. 1546. 
(Arch. f. KulturG. 8, 89-97.) [3520 


Bode, F., Drei fürstl. Befehle, a. d. J. 1547, 
betr. Zinsen an d. Univ. Wittenberg. (N. 
Mitt. a. d. Gebiet hist.-ant. Forschgn. 24, 
100-02.) (3521 

Webrmann, M., Pommern auf d. Univ. 
Königsberg i. Pr. 1544-1630. (Monatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. etc. '09, 391.) [3522 

Schornbaum, Die Heidenheimer Kloster- 
bibliothek. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel- 
frank. 57, 108-13.) [3523 


Klatt, D., David Chytraeus als G.-Iehrer u. 
G.-schreiber, s. ’09, 1544. Rez.: Hist. Zt. 103, 
209 Fucter; Hist. Jahrb. 30, 943 Löffler. [3524 

Hennig, K., Die geistl. Kontra- 
faktur im Jahrhundert der Ref. 
Beitr. z. G. d. dt. Volks- u. Kirchen- 
liedes im 16. Jh. Halle: Niemeyer ’09. 
xj, 322 S. 8 M. (123 S.: Königsb. 
Diss.) [3525 

Springer, J., Seb. Brants Bildnisse, s. ’08, 
1356. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 104-06 
Götze. [3526 

Hauften, Neuc Fischartstudien, s8. "08, 1554. 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 536-39 Götze. (3527 

Vogt, Carl, Joh. Balth. Schupp. Neue Beitrr. 
zu sein. Würdigung. (Euphorion 16, 6-27 etc. 
673-704. 17, 1-47.) — Ders., J. B. Schupp. 
(Hessenland, "10 Nr. 5ff.). (3528 

Lerche, Otto, J. B. Schupp an Herzog 
August d. J. v. Braunschw.-Wolfenb. (Eupho- 
rion Erg.hft. 8, 16-27.) — Berichtigung v. C. 
Vogt u. Entgegng. v. Lerche (Euphorion 16, 
670-72.) (3529 

Windel, Üb. e dt. Rhetorik a. d. J. 1634. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. 24, 330-34.) [3530 


Lil, Hans Fugger (1531-98) u. d. Kunst, 8- 
°09, 1557. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 848-51 
Feigel. [3531 

Fleischer, V., Fürst Karl Euseb. v. 
Liechtenstein als Bauherr u. Kunst- 
samml. 1611-84. (I v. Nr. 2917.) Wien: 
Stern ’09. 245 S.; Taf. 15 M. [3532 

May, E. v., Hans Blum v. Lohr am 
Main. Bautheoretiker d. dt. Renais- 
sance. (H. 123 v. Nr. 2914.) StraBb.: 


Heitz. 85 S. 3 M. [3533 
Ritter, F., Zur G. d. Emder Rathaus-Baues. 
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emd. 17, 
340-77.) [3534 
Schüller, A., Ein vergessen. Werk d. Btein- 
metzmeisters Hans Ruprich Hoffman in d. 
Pfarrkirche St. Gangolf zu Tyer, (Trier. 
Chronik. N. F. 5, 129-44.) (3535 
Haack, F., Tilmann Riemenschneider. 
(Allgem. Dt. Biogr. 55, 872-79.) (3536 
Beck, C., Stimme a. d. 16. Jh. üb. d. dt. 
Malerei. (Ichwäb. Arch. 28, 1-8.) (3537 
Knackfuß, H., Rembrandt. 11. Aufl. 
(Künstler-Monographien 3). Bielef.: Velhagen 
& K. "og 3 M. (3538 
‚ Lautner, M., Rembrandt. Hist. Problem. 
Berl.: Walther. 109 8.; 6 Taf. 1 M. 50. [3539 


"113 


Knacktuß, H., Rubens. M. 135 Abb. 9. Aufl. 
(Künstler-Monogr. 2.) Bielef.: Velhagen & K. 
09. 164 8. 3 M. x (3540 

Bredius, A., J. M. Molenaer. Nieuwe ge- 
gevens omtrent zijn leven en zijn werk. (Oud- 
Holland XXVI.) (3541 

Pfiugk-Harttung, J. v., Kunstgewerbe d. 
Renaissance I: Rahmen dt. Buchtitel im 16. Jh. 
Stuttg.: Lehmann. 32 8.; 102 Taf. 10 M. (3542 

Sitte, A., Beitrr. z. G. d. Kunstgewerbes in 
Amberg a. d. Türkenstener-Begistern. (Vhdlgn. 
d. Hist. Vereins von Oberpialz u. Begensb. 
60, 1-9.) [3543 


Zelle, F., Singweisen d. ältest. evang. 
Lieder. III: Melodien a. d. J. 1526-45.(Progr.) 
Berl.: Weidmann. S. 45-68. 1 M. (I u. I ersch. 
1899 u. 1900.) (3544 

Staiger, R., Bened. v. Watt. Beitr. z. 
Kenntn. d. bürgerl. Meistergesanges um d. 
Wende d. 16. Jh. Berl. Diss. '08. 38 S. [3545 


Spindler, J., Hofordng. d. Bischofs v. Augs- 
burg, Heinrich V. v. Knöringen. Dillingen, 
14. Juni 1611. (Jahrb. d. hist. Ver. Dill. 21, 
1-22.) [3546 

Andree, R., Welfisches Schiffsvotiv zu Alt- 
ötting in Bayern. (Braunschw. Magaz. '10, 
45-48.) [3547 

Clemen, O., Wunderbarliche G., welche sich 
bei Speyer am Rhein 18., 19. u. 20. Juli 1530 
begeben hat. (Arch. f. KulturG. 8, 86-89.) [3548 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelm I., 1648—1740. 


Buch, D. 8. v., Tagebuch 1674-1683, hrsg. 
v.Ferd. Hirsch, s. ’06, 1494. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 12, 5891. Haake; Hist. Jahrb. 28, 
194 Steinberger. (3549 

Dukmeyer, F., Korbs Diarium 
itineris in Moscoviam (s. Nr. 1660). 
Bd. II. (H. 80 v. Nr. 2873.) 356 S. 
9M. 20. [3550 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 261-64 
Andreae; Hist. Jahrb. 31, 6341. Löffler. 


Briefe d. Kinder d. Winterkönigs, hrsg. v. 
K.Hauck, a '08, 3237. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 11, 606 u. Hist. Jahrb. 29, 992 Helmolt; 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 7 Lorentzen. 

[3561 

Mengden, O. V. Schreiben an d. livländ. 
Generalgouverneur Grafen Magnus Gabriel 
De la Gardie v. J. 1652. (Balt. Monatsschr. 
68, 379-82.) [3552 

Protokollo u. Relationen d. brandb. Geh. 
Rates. V: 1655-59, hrsg. v. Meinardus, 
s. '09, 3448. Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 397-404 
Mollwo. [3553 

Sommerfeldt, G., Aus Kurbranden- 
burgs Beziehgn. zu Rußland im J. 
1656: Rigaer Staatsvertrag v. 4. X. 
1656. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
587-93.) [3554 

Briefe an d. Feldmarschall Raimund 
Grafen Montecuccoli. Beitrr. z. G. 
d. nord. Krieges in d. J. 1659-60. 


Bearb. v. A. F. Fuchs. (U v. Nr. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 9 


"UA 


2917.) Wien: Stern ’09. XXVIJ. 


290 S. 9 M. [3555 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 327-29 F. 
Hirsch. 

Frödsrique Sophie Wilhelmine, Margrave de 
Bareith, soeur de Frederic le Grand; Mémoires 
depuis l'année 1706 jusqu’ à 1742; 5. éd., 
contin. jusqu’ & 1758. I. Berl.: Barsdorf. 
618 S. 8 M. [3556 

Arnold, R., Kondolenzbrief Friedr. d. Gr. 
a. d. Kronprinzenzeit. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 
288f.) [3557 


Schmidt, Paul, Die dt. Publizistik 1667-1671, 
s. ’08, 1400. (Jen. Diss. ’07.) [3558 
Haß, M., Älteste Berlin. Adreßkalender. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 577-79.) Vgl. 
’08, 1402. (3559 
Weckerling, F., Durchzug d. Salzburg. 
Emigranten durch Friedberg 1732. (Friedberg. 
G.bll. 1, 94-98.) (3560 


Zimmermann, A., Karl II. u. d 
Vorspiel zu d. 2. Krieg mit Holland. 
(Hist.-pol. Bll. 145, 7123-31.) [3561 

Fehling, F., Europ. Politik d. Gr. 
Kurfürsten 1667-88. Lpz.: Quelle & 
M. 32 S. 1M. [3562 

Tschamber, Der dt.-franz. Krieg v. 1674-75, 
s. ’06, 3243. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 


22, 181-83 K. Engel; Lit. Zbl. ’08, Nr. 27 


v. Janson; Hist. 12, 589 O. 


Weber. [3563 
Legrand-Girarde, Turenne en Alsace. 
Campagne de 1674-1675. Nancy u. 
Paris: Berger-Levrault. xjx, 163 S. 
4 fr. [3564 
Rez.: Rev. d'hist. red. à l’Etat-Major de 
l'armée 38, 171-73. , 

P., H., Les armées de Louis XIV. 
en 1674. (Rev. d’hist. red. à l'État- 
Major de l’armée 37, 1-28; 177-209; 
353-85. 38, 1-33; 178-216.) [3565 

Rößel, Vor 250 Jahren (s. Nr. 1676). Forts. 


(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 128; 141; 149/50. 
’10, Nr. 17-19.) (3566 


Hahne, O., Die Schlacht bei Fleurus 
1. Juli 1690. (Bijdragen v. vaderl. 
gesch. etc. 4. R., 8, 403-18.) [3567 
Brulin, H., Österrike och det stora 
nordiska kriget före Karl XII s 
infall 3 Sachsen 1700-1706. (Svensk 
hist. tidskr. "09. 141-66; 197-242.) [3568 
Ward, A. W., The Electress Sophia 
and the Hanoverian Succession 2. ed. 
revis. and enlarg. London: Longmans 
mg xxj, 575 S. 10 sh. Gd [3569 
Rez.: Hist. Zt. 105, 213 O. Weber. 
Baignol, H., La campagne de 1704 
en Allemagne. Nancy u. Paris: 
Berger-Levrault. (Sep. a.: Rev. milit. 
gener.) 39 S. 2 fr. [3570 
Engel, K., Elsäss. Regiment zu Fuß 
(Regiment d’Alsace) in d. Schlacht bei 


Viertelschr. 


Bibliographie Nr. 3555—3621. 


Ramillies am 23. Mai 1706. (Zt. f. 


G. d. Oberrh. N. F. 25, 76-101.) [3571 
Heuser, E., Feldzug 1709 am Oberrhein. 
(Mannheim. G.bll. 10, Sp. 113-16.) (3572 
A. W., Theod. Neuhoff. (Allgem. Dt. Biogr. 


65, 848-51.) [3573 


Boye, P., Les châteaux du roi 
Stanislas en Lorraine. Nancy: Berger-- 


Levrault. 146 S.; 11 Taf. [3574 
Boch, L. v., Jean-Christophe de Galhau. 
(Trier. Chron. 6, 33-46.) [3575 
Reinke, Einfall d. Osnabrücker in Steinfeld 
1718. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 18, 
104-11.) [3576 
Strecker, G. F. A., Besuch d. Königs Friedr. 
Wilh. I. in Kerstin, Kr. Kolberg-Köslin. (Balt. 
Studien N. F. 13, 115-27.) (3577 


Zernecke, W. F. H., Jak. Heinr. 
Zernecke, Bürgermeister u. Chronist 
v. Thorn, 1672-1741. (G. d Fam. 
Zernecke. 11.) Stangenberg b. 
Nikolaiken (Westpr.): Selbstverl. ’09. 


xv, 186 S. 6 M. [3578 
Rez: Altpreuß. Monatsschr. 47, 625—290 
F. Jacobi. 


Innere Verhältnisse. 


Hahne, O., Beschreibg. d. Fürstent. 
Blankenburg u. d. Grafsch. Regen- 
stein a. d. J. 1717. (Zt. d. Harz-Ver. 
42, 169-90.) [3579 


Severinus de Monzambano (Sam. 
v. Pufendorf), De statu imperii Ger- 
manici; nach d. erst. Druck m. 
Berücks. d. Ausg. letzt. Hand hrsg. v. 
Fritz Salomon (= Nr. 2901.) 
Weimar: Böhlau. 172 S. 5 M. 60. 
(Subskr.-Pr.: 4 M. 60.) ` [3580 
Acta Borussica. Behördenorgani- 
sation u. allgem. Staatsverwaltg. 
Preußens im 18. Jh. (s. ’09, 3481). V, 
1: 3. Jan. 1730 bis Ende Dez. 1735; 
bearb. v. G. Schmoller u. W. 


Stolze. 928 S. 23 M. [3581 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 264-68 
Haß; v. IV, 1 u. 2: Jahrb. f. Gesetzgebg. 34, 
352f. Loewe. 


Baumgarten, E., Kampf d. Pfalz- 
grafen Phil. Wilh. m. d. jül.-bergisch. 
Ständen 1669-1672 (s. 06, 3264). 
Forts. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 22, 
101-86.) [3582 

Srbik, H. v., Wilh. v. Schröder. 
Beitr. z. G. d. Staatswiss. (Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. 164, 1.) Wien: 


Hölder. 161 S. 3 M. 70. [3583 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 34, 1365f. 
Bittner. 


Hintze, O., Staat u. Gesellschaft unter d. 
erst. König. (Hintze, Hist. u. polit. Aufsätze 1, 
42-178. Aus: Hohenzoll. Jahrb. 1900.) [3584 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Turba, G., Zur pragmat. Sanktion. 
(Zt. f. d. Privat- u. öffentl. Recht 37, 
319-22.) [3585 

Conrad, G., Rathäusl. Regiment d. 
St. Königsberg i. Pr. vom 13. VI. 1724. 
Beitr. z. G. d. Rats- u. Gerichtsver- 
waltg. v. Königsb. (Mitt. a. d. Stadt- 
e Königsb. II.) Königsb.: Beyer. 


231 S.; Taf. 4 M. [3586 
WS Geo., Handwerksordng. d. Maurer- 
zunft in Neumarkt 1690. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 48, 209-20.) [3587 


Löwis of Menar, K. v., Livländ. Gutskarten 
a. schwed. Zeit. (Arbeiten d. 1. baltisch. 
Historikertages 80-114.) [3588 

Flakowski, C., Beiträge z. G. d. 
Erbpacht unt. König Friedrich I. 


(Altpreuß. Monatsschr. 47, 1-49; 
195-261.) Auch Königsb. Diss. 
116 8. [3589 


Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 260f. 
Skalweit. 


Skalweit, A., Entlassg. d. Plusmachers 
Eckhart. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
594-602.) [3590 


Srbik, H. v., Abenteurer am Hofe Kaiser 
Leopolds I.: Alchemie, Technik u. Merkan- 
tilismus. (Arch. f. KulturG. 8, 52-71.) [3591 

Weyhmann, 2 Bcitrr. z. G. d. Gewerberechts 
im Hrzgt. Lothr. (Vierteljschr. f. 8oz.- u. 
Wirtsch.-G. 8, 136-42.) [3592 

Srbik, v., Staatl. Exporthandel Österreichs 
v. Leop. I. bis Maria Theresia, s. "09. 3486. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 
558-63 Fechner. [3593 

Fajkmajer, K., Zur G. d. erst. oriental. 
Kompagnie. (Mitt.d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 
654-58.) [3594 

Rachel, H., Ein Handelsstreit zw. Lübeck 
u. Preußen im Anfang d. 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. 
lüb. G. 11, 374-82.) [3595 


Maintrieu, J., Le Traité d Utrecht 
et les polémiques du commerce anglais. 
(These.) Paris: Pichon & D ’09. 
x, 156 S. [3596 


Beck, P., Allgäuer Jurist. Andr. Christ. 
Schneyders. (Schwäb. Arch. 28, 15f.) [3597 
Biutgerichtsexekution in Mannheim 1703. 
(Mannheim. O DU. 09, 266.) (3598 


Linnebach, König Frdr. Wilh. I. u. Fürst 
Leopold I. zu Anhalt-Dessau, s. ’08, 1441. 
Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. G. 21, 281-83 
Haß. [3599 

Beck, F., Zur G. d. Besatzg. v. Mainz in d. 
1. Hälfte d. 18. Jh. (Quartalbll. d. Hist. Ver. 
f. d. Grhzgt. Hessen, 4, 384-98.) [3600 


Merx, O., Zur G. d. bischöfl. Münster. 
Militärs in d. 1. Hälfte d. 18. Jh. 
(Zt. f. vater. G. etc. Westfal. 67, I, 


168-211.) [3601 

Tümpel, K., Kurfürstl. Milizfahne v. Neu- 
Stettin. 1697. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 
te. "09. 49-56.) 


[3602 


"115 


Richardson, O. H., Relig. toleration 
under the Great Flector and its 
material results. (Engl. hist. rev. 25, 
93-110.) [3603 

‘Steinel, L., Pfarreien-Austausch zw. Würz- 
burg u. Mainz 1656. (Freiburg. Diözesanarch. 
N. F. 10, 224-31.) — A. Wetterer, Vergebg. e. 
Präbende am Kollegiatritterstift Odenheim in 


Bruchsal. Zeit- u. Sittenbild a. d. 1. Hälfte 
d. 18. Jh. (Ebd. 9, 225-52.) [3604 
Nestle, E., Bengeliana e ’09, 3494). Forts. 


(BIL f. württb. Kirch.-G. N. F. 13, 81-89.) [3605 

Thimme, K., Joh. SE Schmidt a. Rudol- 
stadt, e. Vertreter d. Pietismus in Hannover 
u. seine Amitsführungsordnung. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 14, 1386-61.) [3606 

Stargard, E., Leben d. Pfarrers Magister 
Justus Mertz. A. d. Kirchenbuch St. Nikolai. 
(Mühlhäus. G.bll. 10, 55-58.) [3607 

Müller, Franz, Papismus u. Calvinismus in 
Schwedisch-Pommern. (Monatssbll. d. Ges. f. 
pomm. G. etc. '09, 74-78; 88-90.) [3608 

Müller, Franz, Liber Synodicus d. Demminer 
Präpositus M. Petrus Michaelis. Beitr. Z. geist. 
u. bürgerl. Leben in Schwed.-Pommern v. 
1679-1711. (Balt. Studien N. F. 13, 30-66.) [3609 

Moldaenke, Chr. Dreier u. d. synkretist. 
Streit in Hrzgt. Preußen, s. '09, 3498. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. "10. 212f. Tschackert; Dt. 
Lit.-Ztg. '10, Nr. 28 Br. Schumacher. [3610 


Fleischmann, M., Christ. Thomasius 
u. d. akad. Vorles. in dt. Sprache. (Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 30, G. A., 315-18.) [3611 
Hartwig, Th., Instruktiön f. Erzichg. d. 
Landgrafen Friedr. 11. v. Hessen-Kassel. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 75-89.) [3612 


Radics, P. v., Joh. Weikhard Frhr. 
v. Valvasor (geb. 1641, gest. 1693). 
Laibach: Kleinmayr & B. ’09. xj, 


350 S. u. 15 BI. 4 M. [3613 
Schmid, Bernh., Zur Biogr. Abrah. Hart- 
wichs. (Mitt.d.Westpreuß. G.-Ver. 9, 3-10.)[3614 
Deichert, H., Einführg. d. Schutzpocken- 
impfg. im Hannoverschen. (Hannov. G.bll. 12, 
355-81.) Sep.: Hannov.: Geibel. 1 M. [3016 


Harring, W., Andr. Gryphius u. d. 
Drama, d. Jesuiten. (Hermaea V.) 
Halle: Niemeyer 07. xv, 148 8. 
5 M. [3616 

Rez.: Gött. gel. Anz. ’10, 376-87 Diesch. 

Stahl, H., P. Martin v. Cochem u. 
„Das Leben Christi“. Beitr. z. G. d. 
relig. Volkslit. (= Nr. 2968.) Bonn: 
Hanstein. ’09. 200 S. 4 M. 50. [3617 

Neubaur, L., Zur G. d. Elbschwanen: 
ordens. (Altpreuß. Monatsschr. 47; 
113-83.) (3618 


Pauker, W., Bildhauer u. Ingenieur Matth. 
Stein. Kulturhist. Studie. (Jahrb. d. Stiftes 
Klosterneuburg 2, 275-395.) [3619 


Hahne, O., Winterl. Vergnüggn. am Hofe 
Augusts d. Starken 1695. (Neue Mitt. a. d. 
Geb. hist.-antiquar. Forsch. 24, 243-47.) [3620 

Schoeler, v., Brandenburg.-preuß. Kleider- 
ordngn. auf Grund von altem Aktenmaterial. 
(Alt-Berlin "10. Nr. 1.) (3621. 


dh 


*116 

Winkler, R., Zur G.d. Pest v. 1657 in Reval 
u. Estland. Reval: Wassermann. 12. 8. 
30 Pf. [3622 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740—1789. 


Schmidt, Karl Ed., Nachtrr. z. 30 
Jahre am Hofe Friedr. d. Gr. Aus d. 
Tagebüchern d. Reichsgrafen E. A. H. 
v. Lehndorff. (Mitt. d. Lit.Ges. 
Masovia 15, 28-160.) Vgl. °09, 
3513. [3623 

Rez. v. Nr. 1761: Forsch. z. brandb. u. pr. 


G. 23, 273f. Meusel. 
Khevenhüller-Metsch, J. J., Aus d. 
Zeit Maria Theresias. Tagebuch 
1742-76. Hrsb. v. R. Khevenhüller- 
Metsch u. H. Schlitter (s. ’09, 
3514). IIl: 1752-55. 6398. 14 M. [3624 
Briefe e. Kaiserin. MariaTheresia 
an ihre Kinder u. Freunde. Berl.: 
Curtius. ` "00. 175 S.; 12 Bildn. 
3M. [3625 
Hintze, O., Das polit. Testament 
Friedrichs d. Gr. v. 1752. (Hintze, 
Hist. u. polit. Aufsätze 3, 1-28.) [3626 
Berner, E. u. G. B. Volz, Aus d. Zeit d. 7j. 
Krieges. Tagebuchbll. u. Briefe d. Prin- 
zessin Heinrich u. d. Kgl. Hauses, s. 
’09, 1680. Rez.: Forschgn. z, brandb. u. pr. G. 
22, 273-75 v. Caemmerer. — O.Krauske, 
Skizzen vom preuß. Hofe am Anfange d. 7jähr. 
Krieges. (Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 
311-27.) [3627 
Rennenkampf, J. D. v., Zu d. letzt. Feld- 
zügen im 7jähr. Kriege. Aufzeichnungen. 
(Balt. Monatsschr. 68, 423-43.) [3628 


Droysen, H., Aus d. Briefen d. 
Herzogin Charlotte v. Braunschweig. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
603-16). [3629 


Eyssenhardt, F., Friedrich d. Gr. 
Denkwürdigkeiten a. s. Leben, nach 
8. Schrr., s. Briefwechsel u. d. Be- 
richten 8. Zeitgenossen zusammengest. 
2. Aufl. Neubearb. u. ergänzt v. G. 
Winter. Lpz.: Grunow. vm. 560; 


619 S. 9 M. [3630 

Hintze, O., Friedrich d. Gr. u. s. neueste 
Biographie v. Koser. (Hintze, Hist. u. polit. 
Aufsätze 2, 69-106. Aus: Dt. Monatsschr. Okt. 
1903.) (3631 

Vols, G. B., Aus d. Zeit Friedr. d. Gr., s. '08, 
1485. Bez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
665f. v. Petersdorff. (3632 


Volz, G. B., Friedr. d. Gr. am 
Schreibtisch. (Hohenzoll. Jahrb. 13, 


1-56.) [3633 

Adliersteld-Ballestrem, E. v., Elisabeth 
Christine, Königin v. Preuß., Herzogin v. 
Braunschw.-Lüneb., s. ’08, 3328. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Tit. 37, 318-22 Preuß.; Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 23, 277-83 Volz. [3634 


Bibliographie Nr. 3622—3684. 


Olivier, J. J., u. W. Norbert, Barberina Cam- 
panini. Geliebte Friedrichs d. Gr. Berl.: Mar- 
quardt 1909. 148 S. 4 M. 50. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 38, 332f. Ködderitz. — W. Berg, 
Die Barberina. (Grenzboten '10, I, 25-32; 
67-75; 121-29.) (3635 


Dickhuth, G. Friedr. d. Gr. u. Napoleon 
Bonaparte in ihr. erst. Feldzügen. (Dt. Rund- 
schau 142, 37-54; 143, 356-80.) (3636 


Koser, R., Preuß.-engl. Verhandlg. 
v. 1743 wegen d. Reichsneutralität. 
(Hist. Aufsätze Zeumer dargebr. 


367-83.) [3637 
Karl Eugen, Herzog v. Württemberg, u. s. 
Zeit, s. ’09. 3529. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 24, 534f. K. Obser; Korr.bl. d. Gesamt- 
Ver. 58, 209-12 Bossert; Lit. Zbl. '10, Nr. 
28. [3638 
Strieder, Öst. Politik v. Aachener Frieden bis 
Zz. Beginne d. 7j. Krieges, s. ’08, 1495. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 336-38 Ilwof. [3639 
Quandt, Schlacht. b. Lobositz, s. "09. 3536. 
Rez.: Dt. Lit.-Zte. '10, Nr.2 Hadank; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 23, 274-77 Granier; Korr.bl. 
d. Gesamt-Ver. '10, Nr. 7 P. B. [3640 
Vogeler, Joh. Remb. Rode, s. '00, 3535. 
(Auch Soester Progr. '09.) [3641 
Langewiesche, Herzog Ferdinand v. Braun- 
schw, in d. Gegend zw.Lippstadt u. d. Ravens- 
berg Juni u. Juli 1759. (Ravensberg. Bil. 10, 
3f.) — Ders. Schlacht b. Minden im Zu- 
samınenhang d. Ereignisse auf d. nordwestdt. 
Kriegsschauplatz d. J. 1759 (s. Nr. 1790.) 
Schluß. (Ebd. 9, 85-88.) [3642 
Angriff, Preußisch. auf schwedische Winter- 
quartiere: Winter 1759/60. (Milit.-Wochenbl. 
’09, Nr. 153.) [3643 
Duvernoy, Vor 150 Jahren (3: Nr. 1780). 
Forts. (Ebd. "oo Nr. 147. '10, Nr. 12-13.) [3644 
Petry, J., Widerhall d. Hubertusburger 
Friedens am Niederrhein. Beitr. 3. G. Fried- 
richs d. Gr. u. d. Stadt Emmerich. Progr. 
Ratingen qu. fol. 308. ` (3645 


Schön, Th., Herzogin Maria Augusta v. 
Württemb. (s. '08, 1418). Forts. (Schwäb. 
Arch. 27, 61-63 etc.) (3646 

Obser, K., Karoline Luise, Markgräfin v. 
Baden-Durlach. (Allgem. Dt. Biogr. 55, 
5610-13.) (3647 

Noack, F., Reise durch d. Großhrzgt. Hessen 
Frühling 1760. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 
N. F. 16, 1-22.) (3648 

Naber, J. W. A., Carolina v. Oranje, vorstin 
v. Nassau-Weilburg, 1743-87. Haarlem: 
Tjeenk, W. u. S. 163 S.; 5 Portr., 5 Taf., 1 Fksm. 
1 fl. 90. [3649 

Huppertz, Münster im 7j. Kriege, s. '09, 1703. 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 607-09 Löffler; Westdt. 
Zt. 28, 539-41 Hashagen. [3650 

Meier, P. J., Bildnisse d. Herzogin Philippine- 
Charlotte v. Braunschw., Schwester Friedr. d. 
Gr., insbes. d. Familienbild J. H. Tischbeins 
v. 1762 auf Schloß Wilhelmshöhe. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 13, 197-215.) (3651 

Consentius, E., Al Bern, Anno 1740, s. 
"OR, 1513. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
21, 61211. Haß. (3652 

Sabler, L., Princes et Princesses en voyage. 
Les fils du prince Frederic-Eugöne de Wurtem- 
berg Montbéliard aux cours de Berlin et de 
St. Petersburg et en campagne. D'après les 
lettres du philosophe Holland, leur précepteur. 
Paris. Champion ’09. [3653 


Zeitalter Friedrichs d Gr., 1740—1789. 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Behördenorgani- 
sation u. allg. Staatsverwaltg. Preu- 
Bens im 18. Jh. (s. ’09, 1708 u. Nr. 
3581). X: Akten v. Jan. 1754 bis Aug. 
1756; bearb. v. G. Schmoller u. O. 
Hintze. xj, 6748. 17M. [3654 
an Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 268-72 

Steinecke, O., Des Ministers v. Hey- 
nitz mémoire sur ma gestion du Je et 
5e département. (Forsch. z. brandb. 


u. pr. G. 22, 183-91.) [3655 

Arnold, R., Anfänge d. preuß. 
Militärkabinetts. (Hist. Aufsätze 
Zeumer dargebr. 169-200.) [3656 


Schill, A., Einführg. d. Landrats- 
amtes in Cleve-Mark. (Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 22, 321-74.) Berl. 
Diss. "00. 54 8. [3657 

Rez.: Westdt. Zt. 28, 538f. Hashagen. 

Carstenn, E., Elbings Verfg. zu Aus- 
gang d. polnisch. Zeit. Mit e Anlıg.: 
Joh. Sam. Kienast, e Fortsetzerd.Rup- 


son - Dewitzschen Annalen. Königs- 
berger Diss. 74 S. (Auch in: Zt. d. 
Westpr. G.-Ver. 52, 1-74.) [3658 


Rez.: 521-24 


Neubaur. 


Stieda, W., Zur G. d. Hohen Kame- 


Altpreuß. Monatsschr. 47, 


ralschule in Kaiserslautern. (Zt. f. 
G. d Oberrheins. N. F. 25, 340- 
54.) [3659 


Hintze, O., Industrialisierungspolitik Fried- 
richs d. Gr.,. verglich. m. d. v. Goßlerschen 
Plänen f. Westpreußen. (Hintze, Hist. u. polit. 
Aufsätze 2, 131-73.) — Ders, Ein Berliner 
Kaufmann a. d. Zeit Friedrichs d. Gr.: J. E. 
Gotzkowsky. (Ebd. 107-30.) — Audienz v. 
Kaufleuten bei Friedr. d. G. 1764. (Monatsbl. 
d. Ges. f. pomm. G. ’09, 40-44.) [3660 

Rehmann, Die Schicksale d. Bren- 
kenhoffschen Güter in d. Neumark. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 23, 
97-143.) [3661 

Kovač, K., Schürfversuche in Vorarlberg 
durch tirol. Bergknappen 1772-73. (Forschgn. 
u. Mitt. z. G.Tirols u. Vorarlbergs 6. 277-79. )[3662 

Maurer, J., Wiens erste Maulbeerbaum- 
schule u. Fabrik leonischer Waren in Margare- 
ten. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. Wien 42, 87 
bis 95.) [3663 

Blau, J., Alt-Eisensteiner Bauernhabe. 
Beitr. z. Kenntnis bäuerl. Hausrates u. Ver- 
mögens u. d. Arbeitslebens im Eisensteiner 
Hochtale um 1760. (Zt. d. Ver. f. österr. 
Volkskde. 15, 117-27.) (3664 

Stieda, W., Jenaische Studentenrechnung d. 
18. Jh. (Arch. f. Kultur.G. 8, 72-85.) [3665 

Rhotert, Tontinenprojekt d. Osnabr. Rates 
v. 1768 m. e. Rückblick auf einige andere 
Magistrats-Verordngn. aus d. 18. Jh. (Mitt. d. 
Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 33, 325-30.) [3686 


*117 


Kracauer, J., Die Kulp-Kannschen 
Wirren. Beitr. 2. G. d. jüd. Gemeinde 
in Frankfurt a. M. im 18. Jh. (Arch. 
f. Frankf. G. u. Kunst 3. F., 10, 


135-212.) [3667 
Kauffungen, K. v., Peinliches Gerichta- 


verfahren geg. d. Dieb Wilh. Kriesing zu 
Tretturt 1755. (Mühlhäus. G.bll. ’10, 59 bis 
70.) [3668 


Innerkofler, A., Ein österr. Reformator. 
Lebensbild d. hl. P. Klemens Maria Hoffbauer, 
d. Verbreiters d. Redemptoristen-Kongregation. 
Regensb.: Pustet. xxij, 914 8. 5M. [3669 

Finke, H., Kapuziner P. Romuald v. Frei- 
burg u.d. Gemeinschaft d. Heiligen v. Amaltern. 
(Zt. f. G.d. Oberrh. N. F. 25, 295-339.) [3670 

Pick, R., Die letzte außerordent!l. Zeigung d. 
großen Heiligtümer in d. reichsstädt. Zeit. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 31, 175-79.) 13671 


Fliedner, G., Briefwechsel zw. Lavater u. 
Pfarrer Sigel m. Obrist Rieger. (Zt. f. Kirch.-G. 
30, 452-67.) [3672 

Schorndbaum, Relig. Bewegungen im Mark- 
grafentum Brandenb.-Ansbach im 18. Jh. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 16, 145-68; 193 
bis 216.) [3673 

Thiele, G., Pfarrerjubiläum in alter Zeit. 
(Mühlhäus. G.bll. ’10, 104-08.) [3674 


Vorbrodt, W., Christ. Gotth. Salzmann. 
Lpz.: Dürr 1909. 245 S. 2 M. 80. 13675 

Moser, M., Der Schulmeister d. vorderöst. 
Breisgaus um d. Mitte d. 18. Jh. Freiburg. Diss. 
‘07. 718. (Abschn. 1 v. '08, 2424.) — Rez. 
v.'08, 2424: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
7, 385f. Hürbin; Hist. Vierteljschr. 12, 592 
Geo. Müller. [3676 

Stech, E., Schul- u. Lehrerelend in Merseburg 
u. Braunschweig Ende d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges. 
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 225-33.) [3677 

Machholz, E., Altpreußens lat. Stadtschulen 
1788. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 15, 211 
bis 244.) [3678 


Frensdorff, F., Von u. über Schlözer. 
(Abhdingn. d Kgl. Ges. d. Wiss. zu 
Göttingen. N. F. 11, Nr. 4). Berl.: 


Weidmann 1148. 7M. [3679 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 276f. Hashagen; 
Hist. Zt. 105, 380-82 R. M. Meyer. 


Albert, P P., Wormser Weihbischof 
St. A. Würdtwein u. s. Verdienste um 
d. dt. G.-forschg. (Freiburg. Diözesan- 
arch. N. F. 7, 77-119.) [3680 


Weitbrecht, C., Dt. Lit.-G. d. Klassikerzeit. 
2. durchges. u. ergänzte Aufl. v. K. Berger. 
(Sig. Göschen 161.) Lpz.: Göschen. 186 8. 
80 Pf. [3681 

Eckardt, J. H., Berliner Buchhändler d. 
Klassikerzeit. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel 
’10, Nr. 42, 44, 49; 176; 178: 208; 212.) [3682 

Schmidt, A., Ungedr. Briefe v. Klopstock 
u. Meta Moller. (Preuß. Jahrbb. 139, 225 
bis 258.) [3683 

Schmidt, Erich, Lessing. G. s. Lebens u. s. 
Schrr. 2 Bde. 3. durchges. Aufl. Berl.: Weid- 
mann 1909. 734, 6688. 20 M. Rez.: Zt. f. öst. 
Gymn. 61, 432-38 v, Wellen, [3684 


WA 

Goethes Briefe (s. Nr. 1843). XLIX: 
Juli 1831-März 1832. xj, 463 8. 
6 M. 80. [3685 


Damm, R. v., Verwandtschaft niedersächs. 
Adelsgeschlechter m. Goethe. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde. etc. 37, 188-211.) — Ders., 
Verwandtsch. braunschw. Adelsgeschlechter m. 
G. (Braunschw. Magaz. ’09, Nr. 11.) (3686 

Vogel, J., Goethes Leipziger Studentenjahre. 
Bilder u. Erläutergn. zu Dichtg. u. Wahrheit. 
8. neubearb. u. verm. Aufl. Lpz.: Klinkhardt 
u. B. 1909. 147 S. 4 M. [3687 

Menke-Glückert, Goethe als Geschichts- 
philosoph, a. ’07, 3595. Rez.: Arch. f. Kultur-G. 
6, 248f. R. M. Meyer u. Erwiderg. v. M.-G. 
m. Antwort v. M. ebd. 497-501. (3688 

Morris, M., Goethes u. Herders Anteil an d. 
Jg. 1772 d. Frankf. Gelehrt. Anzeigen. Stuttg.: 
Cotta 1909. 502 S. 10 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
10, Nr. 28 Witkowski u. Antw. v. M. m. Entg. 
v. W. ebd. Nr. 32. [3689 

Muthesius, K., Goethe e. Kinderfreund. 
2. neubearb. Aufl. Berl.: Mittler 1909. 245 8. 
a M. [3690 

Nebe, A., Goethes Erziehungsideen u. Bil- 
dungsideale. (Preuß. Jahrbb. 137, 193-215.) — 
Goethe u. d. Boisscerée. (Grenzboten 66, IV.) — 
A. Wieruszowski, Goethe als Rechtsanwalt. 
Köln: Neubner 1909. 32 S. 1 M. — A. Fournier, 
Goethe u. Napoleon. (Fournier, Hist. Stud. etc. 
R. II.) (3691 

Eckermann, J. P., Gespräche m. Goethe in 
d. letzten Jahren s. Lebens. 10. Orig.-Aufl. 
Neu hrsg. v. H. H. Houben. Lpz.: Brock- 
haus 806 S.; 28 Taf., Fksm. 8 M. (3692 

Bode, Charl. v. Stein. Berl.: Mittler 
1909. xxvj, 628 S. 7 M. 50. [3693 

Leitzmann, A., Schiller-Lit. d. Säkularjahres 
1905 (a. ’09, 3593.) II. (Euphorion 17, 160 
bis 173.) [3694 

Keller, L., Schillers Weltanschauung u. 8. 
Stellung in d. Entwicklungs-G. d. Humanismus. 
2.Aufl. Jena: Diederich 1909. 878. 1M.50.[3695 

Sadóe, L., Schiller als Realist. Lit.-psychol. 
Studie. Lpz.: Schneider 1909. xj, 190 8. 
2 M. 50. (3696 


Janentzky, Chr., G. A. Bürgers 
Ästhetik. (Forsch. z. neuer. Lit.-G. 
37.) Berl.: A. Duncker 1909. Xj, 


2508. 8M. (Subskr. Pr.: 6 M. 65. [3697 
Kasch, F., Leop. F. G. v. Goeckingk. Marb. 
Diss. '09. 139 8. [3698 
Hönes, Th., Th. Gottl. v. Hippel. Persönlich- 
keit u. Werke in ihr. Zusammenhang. Bonn: 
Georgi 1909. 808. 1 M. 20. [3699 
Janssen, Joh., Fr. Leop. Graf zu Stolberg. 
Sein Entwicklungsgang u. s. Wirken im Geiste 
d. Kirche. 4. Aufl. besorgt v. L. v. Pastor. 
Freiburg: Herder xvj, 512 S.; Bild. 5M.40. [3700 
Eisentraut, G., Joh. Gottfr. Seumes Rekru- 
tenzeit 1781/83. (Hessenland "10, Nr. 5-9.) [3701 


Rupp, F., H. A. O. Reichardt, sein Leben 
u. seine Werke. Marb. Diss. ’08. 1468. [3702 


Wind, A., Bildhauer Franz Ludw. Wind v. 
Kaiserstuhl. (Argovia 33, 75-86.) [3703 
Drach, 0. A. v., Von der Grotte In Wil- 
helmsthal. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 43, 97-110. 
Tat. 9.) [3704 
Schmitz, Herm., Baumeister David u. Friedr. 
Gilly in ihr. Bezichgn. zu Pommern. (Monatebll. 
d. Gea. f. pomm. G. ’09, 81-87; 108-11.) [3705 


Bibliographie Nr. 3685—3747. 


Fortlage, A., Anton de Peters, Köl- 
ner Künstler d. 18. Jh. (H. 122 v. 
Nr. 2914.) Straßb.: Heitz jx, 69 S.; 
33 Taf. 6 M. (69 S.: Bonn. Diss.) [3706 


, J. A., Ferd. Kobell. Studie üb. s. 
Mannheim: Nemnich. 


Beringer 
Leben u. Schaffen. 
778. 1 M. 50. (3707 
Braun, Edm. Wilh., Die Vorbilder „tür- 
kischer‘‘ Darstellungen im dt. Kunstgewerbe 
d. 18. Jh. Mit 12 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl. 
Preuß. Sammilgn. 29, 252-63.) (3703 


Gilow, H., Alt-Berlinisches a. Meister Chodo- 
wieckis ungedr. Tagebuch. (Alt-Berlin °09. 
Nr. 12.) [3709 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789—1815. 


Briefe v. u. an Fr. v. Gentz, hrgb- 
v. F. K. Wittichen. I.: Briefe an 
Elisab. Graun, Christ. Garve, K. A. 
Böttiger u. a. II.: Briefe an u. v. 
K. G. v. Brinkmann u. Adam Müller. 
Münch. u. Berl.: Oldenbourg 1909. 


x, 365; x, 456 S. 22 M. [3710 

Rez.: Mitt. a. d. Mist. Lit. 38, 341-44 Pflüger; 
Arch. f. Kultur-G. 8, 254-56 R. M. Meyer; 
Altpr. Monatsschr. 47, 520f. A. 8. 

Lager, Notizen u. Bilder a. d. G. d. Kurtrier. 
Militäre währ. d. franz. Revolutionskriege 
(8. °09, 3617). Forts. (Trier. Chron. 6, a ne 

3711 


naux. 1: 1793-1797. Siège de Mayence, 
Armée de Rhin et Moselle, Armées 
du Danube et du Rhin, publ. p. 
E. Picard et V. Paulier. Paris: Plon. 


459 S. 7 fr. 50. [3713 
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de 
l’Etat-Major de l'armée.) 


Lettres et documents p. s. à l’hist. 
de Joach. Murat 1767-1815. Publ. p. 
S. A. le prince Murat. Avec une 
introd. et des notes p. Paul Le 
Brethon. I: Lettres de jeunesse. 
Campagnes d’Italie et d’Egypte. Corps 
et armée d'observation du Midi. 
2e éd. II: Armée d'observation du 
Midi (Suite). République Cisalpine. 
Républ. Ital. 1801-1803. III: Gou- 
vernement de Paris 1804-1805. IV: 
Campagne d’Autriche (1805). Duchés 
de Clève et de Berg. Grand-duché de 
Berg. Campagne de Prusse. Paris: 
Plon 1908£.. xxxjx, 511; 500; 485; 517 


S. à 7 fr. 50. - [3714 
Luise, Königin v. Preußen: 50 ausgewählte 
Briefe. M. verbind. geschicht, Texte hrsg. 


a 


— — = ml 


Ze 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815. 


v.L. Wülker. Hannov.: Hahn 1909. 135 8. 
3 M. 50. (3715 

Berg, v., Luise, Königin v. Preuß. Hrgb. v. 
F. Zurbonsen. (Schwannsche Sig. ge- 
schichti. Quellenschrr. IL.) Düsseld.; Schwann 
1909. xij, 978. 1 M. [3716 

Briefwechsel d. Herzogs Friedr. Christian 
zuSchleswig-Holstein-Sonderb.- 
Augustenb. m. König Friedr. VI. v. 
Dänem. etc, hrsg. v. Hans Schulz, 
s. '08, 1579. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 299f. 
R. Kayser; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 4811. 
F. Holtze. [3717 

Tagebücher d. Stiftes Klosterneu- 
burg üb. d. Invasionen d. Franzosen in 
Österr. 1805 u. 1809; mitg. v. B. Cer- 
nik. (Jahrb. d. Stiftes Klosterneuburg 
2, 155-230.) [3718 

Schmidt, Frdr. Karl v., Erinnergn. 
a. d. Leben (s. "09. 3618). Tl. Il: Von 
d. Mobilmachg. am 15. IX. 1805 bis 
7. April 1813. (H. 12/13 v. Nr. 900.) 
150 S. 3 M. 50. [3719 

Chlapowski, D., Als Ordonnanzoffi- 
zier Napoleons in d. Kriegen 1806-13. 
Aus d Umgebg. Bonapartes. Aus d. 
Poln. v. C. v. d. Osten - Sacken. 
Berl.: Siegismund. 248 S. 3 M. 60. 
Vgl. ’09, 1780. [3720 

Perthes, Wilh. u. Agnes, Aus d. Franzosen- 
zeit in Hamburg. Hamb.: Janssen. 96 8. 
70 Pt. (3721 

Schissel v. Fleschenberg, O., Zwei Huldigungs- 
gedichte J. F. Primissiers an König Maximilian 
a. d. J. 1808. (Forsch. etc. z. G. Tirols etc. 7, 
38-45.) (3722 

Gents u. Wessenberg, Briefe d. Ersten an d. 
Zweiten; mitg.v.A.Fournier, s. ’08, 3422. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 479f. Pflüger; 
Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 46 Thimme; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 30, 550f. Luckwaldt. [3723 

Fournier, A., Gentzens Übertritt v. Berlin 
nach Wien. (Hist. Stud. u. Skizzen. B. IIl.) 
— Ders., Gentz u. Goetzen. (Ebd.)— Ders, 
Stadion über Gentz. (Ebd.) — Ders., Gentz 
u. d. Friede v. Schönbrunn. (Ebd.) [3724 

Widmann, H., Vor hundert Jahren! 
Zeitgenöss. Berr. üb. Ereignisse im J. 
1809 in Stadt u. Land Salzburg. (Mitt. 
d Ges. f. Salzburg. Ldkde. 49, 
1-86.) [3725 

Kortzfleisch, v., Aus Herzog Friedr. Wilh. 
Briefwechsel währ. s. Londoner Exils. (Braun- 
schw. Magaz. '10, 41-45.) [3726 

Arndt, E. M., Meine Wanderen. u. Wandelgn. 


m. d. Reichsfreiherrn v. Stein. (1812-14). 
Im Auszug bearb. v. A. Otto. Düsseld.: 
Schwann 1909. xij, 858. 1 M. [3727 


Wehrmann, M., Tagebuch üb. d. 
Belagerung Stettins 1813. (Balt. 


Studien N. F. 13, 67-113.) [3728 

Reimer, Diarium vor u. seit d. Einmarsch d. 
Kgl. Preuß. Truppen in die St. Trier. (Trier. 
Chron. N. F. 6, 97-106.) (3729 


Golts, ©. Frhr. v. d., Kriegs-G. 
Dtlds. im 19. Jb. TI. I: Im Zeitalter 
Napoleons. (Das 19. Jh. in Dtlds. 


*119 


Entwicklg. 8.) Berl.: Bondi 1909, xxx, 


516S. 10 M. [3730 
Rez.: Dt. Rundschau ’10, Mai, 311-15 
v. Petersdorff; Konserv. Monatsschr. 67, I, 
72 v. 362-Unger. [3730 
Heidrich, K., Preußen im Kampfe geg. d. 
franz. Revolution, s. '09, 3638. Rez.: Forsch. 
Z. brandb.u. preuß. G.22, 376-80Wittichen.[3731 
Schäfer, W., Carl Caspar Jos. v. Hohenstein. 
(Trier. Chronik 6, 78-80.) [3732 
Hopf, Die Wilhelmsbader Konferenz im J. 
1794. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. 
08/09, 21-25.) (3733 
Schwarz, G., Die Vor-G.d. Feldzuges 
v. 1796 in Italien u. d. Gefechte v. 
10.-15. April. Bonn. Diss. 106 S. [3734 
Nedopil. J., G. d. 3. Entsatzversuches v. 
Mantua 1796. Progr. Olmütz "ug. (3736 
Grupe, Ed., Zur G. d. Krieges in Helvetien 
1798. Progr. Buchsweiler. 108. (3736 


Precis de la guerre en Suisse 
1799. Avertissement et notes p. Ed. 
Gachot. Paris: Fournier 1909. 


280 S. 6 fr. [3737 

H., ©. v., Der Rastatter Gesandtenmord 
28. Apr. 1799. (Grenzboten "Ou, II, 420-25.) — 
M. Spahn, Österr. u. d. Rastatter Gesandten- 
mord. (Dt. Rundschau ’09, Dez. 408-33.) [3738 


Driault, E., Napoléon et l’Europe. 
La Politique extér. du premier Consul, 
1800-1803. Paris: Elcan. 486 8. 
7 fr. [3739 

Lalubin, Considerations stratég. sur 
la campagne de 1800 en Italie. (Sep. a.: 
Spectateur milit.) Limoges u. Paris: 
Lavauzelle. 188 S. 3 fr. [3740 

L., A., Le chef des partisans: le capitaine 
Mier. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée 
35, 353-74.) [3741 

Pergler, A., Fr. Ant. Berchtold-Sonnenburg. 
Erinnerungsbl. f. 100j. Wiederkehr s. Todes- 


tages, 14. III. 1809. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. 49, 97-120.) [3742 


Schaeben, L. P., Der Feldzug um 
Ulm i. J. 1805. Bonn. Diss. 146 S. [3743 

Sauzey, Les Allemands sous les 
aigles franç. (s. ’09, 1807). V: Nos 
alliés les Bavarois. Avec préface de 
M. A. Chuquet. x, 423 S. 10 fr. [3744 

Landmann, K. v., Krieg v. 1806 u. 
1807. Auf Grund urkdl. Mat. sowie d. 
neuest. Forschgn. u. Quell. (Preußen- 
Dtlds. Kriege v. d. Zeit Friedr. d. 
Gr. bis auf die Gegenwart III.) Berl.: 
Voß 1909, xv, 467 S. 10 M. [3745 

Lechartier, GO. Les services de 
l’arriere à la Grande Armée en 1806- 
1807. (Publ. sous la direct. de la Sect. 
hist. de l’Etat-Major de l’armee.) 
Paris: Chapelot. xx, 664 8. 15 fr. 
Vgl. ’09, 3651. [3746 

Schwertfeger, Festung Hameln u. 
ihre Kapitulation am 20. Nov. 1806. 
Nach d. Untersuchungsakten. M. 


»120 


2 Plänen. (Zt. d Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 10, 1-72.) [3747 

L., La manoeuvre de Pultusk. 
(Rev. d. "hiet, réd., A 1’Etat-Major de 
larmée. T. 38 u. 39.) [3748 

Picard, L., Le siège de Dantzig il y a 
cent ans. (Rev. des questions hist. 87, 
491-519. 88, 180-212.) [3749 

Michel, Etude sur la periode du 5 au 
14 juin de la campagne de 1807. 
Nancy-Paris: Berger-Levrault 1909. 


45 S. 2 fr. [3750 
` Meinecke, F., Vaterländ. u. relig. Erhebung 
am Anfang d. 19. Jh. (Meinecke, Von Stein zu 
-Bismarck 8. 5-42.) — D ers., Heinr. u. Amalie 
v. Beguelin. (Ebd. 43-49.) — Ders., Boyen 
u. Roon. (Ebd. 50-76.) (3751 

Hintze, O., Stein u. d. Preuß. Staat. (Hintze, 
Hist. u. polit. Aufsätze 3, 69-108.) [3752 


Krieg 1809 (s. ’09, 3657). IV: M. v. 
Hoen u. H. Kerchnawe, Aspern. 
(G. d. Kämpfe Österr.) xj 803 S.; 


12 Beil. 11 Skizzen. 25 M. [3753 
-© Rez. v. III: Gött. gel. Anz. ’10, 132-48 v. 
Janson. 

Voltelini, H. v., Forschgn. u. Beitrr. z. G. d. 
Tirol. Aufstandes 1809, s. "00. 3659. Rez.: Zt. 
d. Ferdinandeums. 3. F., 53, 264-68 Bitterauf; 
Hist. Vierteljschr. 13, 110-12 O. Weber. [3754 

Festschrift z. Jahrhundertfeier d. Kärntner 
Landesverteidigung. 1797-1809-1813. Klagen- 
furt: Leon 173 S. 3 M. [3755 

Mankowski, H., Kriegsbesteuerg. d. Edel- 
metalle 1809. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 8, 
65-67.) — R. Klaar, Anzeichen d. Sturmes. 
(Forsch. etc. z. G. Tirols 6, 279£.)— B.Schnirle, 
Schlacht v. Eggmühl. Regensb.: Coppenrath 
1909. 20 S. 20 Pf. BR Gerster, Napoleon u. 
Regensburg 1809. Regensb.: Habbel 1909. 
26 S. 20 Pf. — H. Schöppl, Öst.-ung. Inf.-Reg. 
„Erzhrzg. Karl“ Nr. 3 vor Regensburg 1809. 
Regensb.: Habbel 1909. 16 S. 20 Pf. — 
K. Pfund, Rückwirkg. d. Erhebg. Tirols auf d. 
Isarwinkel.(Altbayer.Monatsschr.9,41-44.)[3756 


Buat, E., Étude crit. d’hist. milit. 
1809. De Ratisbonne à Znaim. T. I: 
De Ratisbonne à EßBling. T. II: D’ 
EBling à Wagram et à Znaim. Paris: 
Chapelot 1909. 334; 422 S. u. 32 Ktn. 


24 fr. Vgl. Nr. 1936. [3757 
Sallinger, R., Graz im J. 1809. 
Graz: Moser 1909. 568 S. 5M. [3758 


Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 38, 360-62 Ilwof. 
Dreyer, O., Erinnerg. an d. Gefecht bei 
Ölper. (Braunschw. Magaz. ’09, Nr. 8.) [3759 
Ferchl, G., Gefecht bei Melleck 17. X. 1809. 
(Altbayer. Monatsschr. 9, 45-49.) [3760 


Guerre, La, nation. de 1812. Publ. 
du Comité scient. du grand Etat- 
Major russe. Sect. 1 (s. ’09 3628). 
T. VI: Préparation à la guerre en 1811 
(nov.). Trad. du capit. E. Cazalas. 
416 S. 10 fr. [3761 
 Seraphim, E., Der Feldzug in Kur- 
land 1812. (Balt. Monatsschr. 69 
173-93.) [3762 


Bibliographie Nr. 3747—3816. 


Beiträge z. G. d. Befreiungskriege.. 
I: H. Vitzthum v. Eckstädt, Die 
Hauptquartiere im Herbstfeldzuge 
1813 auf d. dt. Kriegsschauplatze. 
Berl.: Mittler 101 S. 2 M. 50. [3763 

Windelband, W., Badens Austritt 
a. d. Rheinbund 1813. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 25, 102-50.) [3764 

Rez. v. '08, 1640 (Döberli, Bayern u. d. 


dt. Erhebg. wider Napoleon Li Hist. Zt. 102, 
143-47 S. Riezler u. ebd. 103, 457f. P. B. 


Borrey, Un Episode de la campagne 
de France: Le blocus de Besançon 
par les Autrichiens 1814. Limoges 
u. Paris: Lavauzelle 1909. 109 S. 
2 fr. [3765 

Navez, L., La campagne de 1815. 
Les Quatre Bras, Ligny, Waterloo et 
Wavre. Brux: Lebégue 2 Vol. 402 u. 
211 S.; 70 photogr.; 5 plans.; 2 cart. 
10 fr. [3766 

Müller, P., Wellingtons Schuld an d. Nieder- 
lage v. Ligny. (Jahrbb. f. d. dt. Armee ’10, 
H. 460. Jan.) Vgl. ’08, 1841. [3767 

Bleibtreu, K., Die englische Waterloo-Legende 
(Unterhaltungsbeil. d. Tägi. Rundschau ’09, 
Nr. 251.) (3768 

Zepelin, C. v., Const. v. Zepelin, Kgl. preuß. 
General d. Inf. Beitr. z. G. d. preuß. Offiziers- 
korps d. Befreiungskriege. (Milit.-Wochenbl. 
’10, Beihft.2.) Berl.: Mittler, 8.21-60. 70Pf.(3769 

Bailleu, Königin Luise, s. ’09, 3678. Rez.: 


Hist. Zt. 105, 146-57 Thimme. — Buissau, 
König. Luise. Hamb.: Schloeßmann 1909. 
188 S. 4 M. (3770 


Hintse, O., Königin Luise u. d. Wiedergeburt 
d. Preuß. Staates. (Hintze, Hist. u. polit. Auf- 
sätze 3, 60-68.) [3771 
Buß, G., Dezember-Erinnerg. an König. 
Luise. (Alt-Berlin ’09, Nr. 12.) (3772 
Bailleu, P., Königin Luisens letzte 
Tage. Nebst e. Anhg.: König. Luisens 
letzte Briefe. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 


228-45.) [3773 

Scherr, J., Blücher. S. Zeit u. s. Leben. 
3 Bde. 6. Aufl. Lpz.: Hesse 1909. 458, 539, 
590 S. 5 M. (3774 


Bülow, H. v., Generalfeldmarschall 
Graf Bülow v. Dennewitz. Wien: 
Lechner. 82 S.; 6 Taf. 2 M. 50. [3775 


Langer, O., Breisach vor 100 Jahren. (Schau- 
ins-Land 36, 53-70.) [3776 
Keiper, J., Sir Benjam. Thompson, Reichs- 
graf v. Rumford. (Mannheim. GDL 11, 4-10; 
27-30.) [3777 
Otto, Heinr., Hadamar in d. Franzosenzeit. 
Limburg: Vereinsdr. 1909. 95 S. 1 M. (3778 
Hashagen, Das Rheinland u. d. franz. 
Herrschaft? s. "00. 3688. Rez.: Zt. d. Aach. G.- 
Ver. 31, 203-05 A. Fritz; Gött. gel. Anz. ’10, 
431-38 Ilgen; Lit. Zbl. ’10, Nr. 26. [3779 


Delhaize, J., La domination franç. 
en Belgique à la fin du 18. et au 
commenc. du 19. siècle (s. Nr. 1961). 
IV.: Le consulat. 362 S. 3 fr. 50. [3780 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815. *121 


Glass, P. J., Dr. Bernardus Blok. (Bijdragen 
v. vaderl. gesch. 4. R., 8, 229-82.) [3781 
Vogeler, Vor 100 Jahren. (Zt. d. Ver. f.d. G. 
v. Soest u. d. Börde 26, 98-111.) [3782 
Wohlwill, A., Weitere Mitt. üb. d. Beziehen. 


v. Charles de Villers zu d. Hansestädten. ` 


(Hans. G.bll. Jg. '10, H. 1, 292-99.) Vgl. Nr. 
1943. [3783 

Stüven, H. Landschaft Moorburg in d. 
Franzosenzeit u. d. Kämpfe um d. Moorburger 


Schanze. Nebst Beigabe v. A. Peters. 
Hamburg: Weitbrecht u. M. 1900. 63 8. 
1M [3784 


Kortzfleisch, v., Preuß. Besitzen. d. Herzogs 
Friedr. Wilh. v. Braunschweig-Öls. (Braunschw. 
Magaz. ’10, 1-11.) [3785 

Backschat, F., Rrand d. St. Nikolaikirche 
in Potsdam am 3. Sept. 1795 u. König Friedr. 
Wilh. II. (Hohenzoll.-Jahrb. 13, 2375-81.) [3786 

Meusel, F., Chr. Fr. Scharnweber. (Allgem. 
Dt. Biogr. 55, 595-98.) [3787 

Sietart, E. v., Aus Berlin um d. J. 1806. 
M. Bezug auf e. Stadtplan a. jener Zeit. (Alt- 
Berlin "10, Nr. 5.) [3788 

Meinardus, O., Stimmung d. Finwohner 
Schlesiens im Anfang d. Frühjahrs 1810. 
(Schles. G.bll. ’10, 1-12.) [3789 

Krollmann, Chr., König Friedr. Wilh. II. 
u. Königin Luise in Schlobitten 1802. (Oberländ. 
G.bit. 11, 37-49.) [3790 


Innere Verhältnisse. 


Müller, Heinr., Der letzte Kampf 
d. Reichsritterschaft um ihre Selb- 
ständigkeit 1790-1815. (H. 77 v. 
Nr. 2873.) Berl.: Ebering. 214 8. 
6 M. [3791 

Hintze, Ov, Preuß. Reformbestrebgn. 
vor 1806. (Hintze, Hist. u. polit. 
Aufsätze 3, 29-59.) [3792 

Steffens, Hardenberg u. d. ständ. Opposition 
1810/1811, s. '08, 1631. Rez.: Preuß. Jahrbb. 
132, 351f.; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 349f. P. 
Goldschmidt; Lit. Zbl. ’08, Nr. 26 Frdr. Schulze; 
Hist. Vierteljschr. 12, 594f. Herrmann; Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 34, 1361-65 Hartung. [3793 

Gruner, J. v., Abgrenzg. d. Amtsbez. 
d. Berg. Generalgouverneurs geg. d. 
Zivilgouvernement Westfalen. Beitr. 
z. G. beider Gouvernements u. d. 
Tätigkeit Steins als Chef d. Zentral- 
verwaltg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 42, 
114-62.) [3794 

Wohlwill, A., Zur G. d. Justizwesens in 
Hamburg währ. d. Franzosenzeit, mit besond. 
Berücksichtigg. d. Präsidenten de Serre. (Zt. 
d. Ver. f. hamb. G. 14, 333-54.) (3795 

Haeckel, J., 100. Geburtstag d. Kgl. Polizei- 
direktion zu Potsdam. (V, 4 v. Nr. 3019.) 
Potsd.: Jaeckel. 34 S. IM. [3796 

Gebhard, W., Organisation d. Reichsstadt 
Nürnberg in d. letzt. Jahrzehnten ihr. Selb- 
ständigkeit bis zu ihr. Einverleibg. m. Bayern. 
Erlang. Diss. ’10. [3797 

Rehmann, Ausschnitt a. d. kommunalen 
Leben e. kleinen neumärk. Stadt. 1812. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Neumark 23, 145-63.) [3798 


Schwertfeger, Neugestaltg. d. preuß. 
Armee 1807-12. (Milit.-Wochenbl. ’09 


Nr. 12.) Berl.: Mittier. 8. 445-76. 


50 Pf. [3799 

Mürmann, A., Öffentl. Meinung in 
Dtld. üb. d. preuß. Wehrgesetz v. 
1814-19. XIX v. Nr. 2877.) Berl.: 
Rothschild. xvij 104 8. (Subskr.-Pr. 
3M. Einzelpr. 3 M. 50.) [3800 


Ochsner, M., Kirchl. Verhältnisse in Ein- 
siedeln zur Zeit d. Helvetik. (Geschichts- 
freund 64, 1-133.) (3801 

Roder, Chr., Württemb. Bericht üb. d. Auf- 
hebg. d. Klosters St. Georgen zu Villingen 
1806. (Freiburg. Diözesanarch. 8, 278-81.) [3302 

„Separatisten‘‘, Die Trierer, im J. 1800. 
(Trier. Arch. 15, 107f.) [3503 

Schwoerbel, L., Aus d. letzt. Tagen d. Abtei 
Altenberg (1796-1803.) Geschildert nach d. 
Tagebuch d. letzt. Abtes. (Jahresber. d. 
Altenb. Dom-Ver. f. ’04-07, 31-56.) [3304 


Buder, W., Eine Predigt z. Einführg. d. neuen 
württ. Gesangbuchs 1791. (Bill. f. wörtt. 
Kirch.-G. N. F. 11, 167-74.) [3805 


Stieda, W., Zur sächs. Gelehrten-G. 
(Ber. üb. d. Vhdlgn. d Kgl. Sächs. 
Ges. d. Wiss. zu Leipz. 62, 3.) Lpz.: 


Teubner, S. 27-59. 80 Pf. [3806 
Riehl, A., Fichtes Universitätsplan. (Int. 
Wochensch. f. Wiss. etc. 4, 161-77.) [3807 


Reuß, R., Notes sur l'instruction 
rimaire en Alsace pend. la Revol. 
ancy: Berger-L. 334 S. 6 fr. Vgl. 


Nr. 2001. [3808 

Rez.: Rev. crit. ’10, Nr. 29 Pfister. 

Meiners, W., Das Volksschullehrerseminar 
in Emmerich. Beitr. z. G. d. kath. Volks- 
schulwesens im Hrzgt. Cleve u. in d. Grafschaft 
Mark um d. Wende d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges. 
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 20, 34-40.) — 
F. Tetzner, Schulbildg. d. Philipponen zur Zeit 
d. Einwanderg. in Ostpreußen. (Ebd. 42 bis 
43.) (3809 

Spranger, E., Philosophie u. Päda- 
gogik d. preuß. Reformzeit. (Hist. Zt. 


104, 278-321.) [3810 

Roller, K., Gesundheitskatechismus Dr. B. 
Ch. Fausts. Beitr. z. G. d. Unterrichtswesens 
in Did. um d. Wende d. 18. u. 19. Jh. I.pz. 
u. Berl.: Teubner 1909. 204 S. 3 M. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 13, 149f. Geo. Müller. [3811 


Keufter, M., Zum Schicksal d. Trier. Stadt- 
bibl. in franz. Zeit. (Trier. Chronik 6, 73 
bis 78.) [3812 

Richter, Gr., Französischer Besuch in d. 
Landesbibliothek zu Fulda 1796. (Fuldaer 
G.bll. 8, 84.) [3813 


Lang, W., Aus d. Reisetagebuch d. Magisters 
J. W. Camerer, 1794/95. (Württb. Vierteljhfte. 
18, 340-72.) [3814 


Kreisler, E., Kotzebue-Briefe. (Euphorion 
Erg.hft. 8, 115-19.) (3815 


Meinhold, P., Arndt. (Geisteshelden 
58.) Berl.: Hofmann 1909. 253 S. 
2 M. 40. > [3816 


"122 


Rez.: Lit.-Zbl. '10, Nr. 25; Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 23, 286-88 Müsebeck. 


Lange, G., Der Dichter Arndt. 
(Berl. Beitrr. z. germ. u. rom. Philol., 
Germ. Abt. Nr.24.) Berl.: Ebering. 


163 S. 4 M. 20. [3817 
Loevenich, J., E. M. Arndt. Gedenkbl. dt. 
Dichter z. 50. Todestage. Bonn: Georgi. 
1 M. 50. : [3818 
Warda, A., Aus d. Leben d. Pfarrers Chr. 
Frdr. Puttlich. (Altpreuß. Monatsschr. 42, 
253-304; 47, 262-303; 499-506.) [3819 
Beck, P., Bodenseepoesie v. Ende d. 18. Jh. 
(Alemannia N. F. 9, 144-49.) [3820 


Markus, S., G. d. schweiz. Zeitungs- 
presse zur Zeit d. Helvetik 1798-1803. 
M. Vorwort v. C. Bleibtreu. Zürich: 


Rascher. xxj, 358 S. 8 M. [3821 
Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. Ausg. m. 
Erläut. v. A. Chr. Kalischer. 2. Aufl. 


Neu bearb.v.Th.v.Frimmel. I: 1783-1810. 
II: 1811-15. Berl.: Schuster u. L. xvj, 310 S. 
A 4 M. 20. (3322 

Beethoven, L. v., Briefe. In Ausw. hrgb. 
v.A. Leitzmann. Lpz.: Insel-Verl. 1909. 
xx, 2998. 2 M. [3823 

Thayer, A. W., L. van Beethovens Leben. 
Nach d. Orig.-Ms. dt. bearb. v. H. Deiters 
(s. '09, 3745). Bd. IT. 2. Aufl. M. Benutzg. v. 
hinterlass. Materialien d. Verf. u. Vorarbeiten 
v. H. Deiters ncu bearb. u. ergänzt v. H. 
Riemann. xj, 646 S. 12 M. [3824 

Kalischer, A. Ch., Beethoven u. 8. Zeit- 
genossen (s. ’00, 1896). II. B. Frauenkreis. 
Tl. 1. Berl.: 3218. 5 M. [3825 

Nef, A., Das Lied in d. dt. Schweiz Ende d. 
18. u. Anfang d. 19. Jh. Lpz.: Hug 1909. 167 S. 
2 M. [3826 


Heuser, E., Frankenthaler Porzellan zur 
Kaiserwahl in Frankf. a. M. 1780. (Monatsschr. 


d Frankenth. Altert.-Ver. "09. Nr. 12.) [3827 
Sittenzustände in Mannheim 1791. (Mannh. 
G.bll. ’09, 266f.) [3828 


Y. Neueste Zeit seit 1815. 


Rochow, Carol. v., (geb.v.derMarwitz) 
etc., Vom Leben am preuß. Hofe 1815-52, s. 
’09, 3750. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
23, 299-301 Granier. (3829 

Granier, H., Aquareli-Sammig. Kaiser Wil- 
helms I. Beitr. zu s. Lebens-G. (a. ’09, 3751). 
II. Hohenzoll.-Jahrb. 13, 57-100.) [3830 

Metternich, Prince, de, Lettres à la comtesse 
de Lieven 1818-19, publ. p. J. Hanoteau, 
s. "Ou, 1900. Rez.: Engl. hist. rev. 22, 383-85 
Willert; Rev. d’hist. mod.13, 368-71 Muret (3931 

Woringer, Erinnergn. e. Kasseler Bürgers 
(Hnr. Escherich, geb. 1778, gest. 1853). (Mitt. 
an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. '08/09, 98 
bis 116.) (3832 


Meinecke, F., Zur Kritik d. Rado- 
witzschen Fragmente. (Hist. Aufsätze 
Zeumer dargebr. 51-59.) [3833 

Müsebeck, E., Neue BriefeSchleier- 
machers u. Niebuhrs an Geo. Rei- 


Bibliographie Nr. 3817—3878. 


mer u, Schleiermachers an E. M. 
Arndt. (Forsch. z. brandb. u. preuß,. 
G. 22, 216-39.) [3834 


Metternich u. Kübeck. Briefwechsel. 
Suppl.-Bd. d. „Tagebücher d. C. Fr. 
Frhr. v. Kübeck v. Kübau.“ 
Hrgb. u. eingel.v. M. Frhr. v. Kü beck. 
Wien: Gerold, 227 S. 4 M. [3835 

Rez. v. '09, 1903: Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 


458-63 v. Gruner; Dt. Rundschau ’09, Okt., 
152-54 Mell. 

Nesselrode, Chancelier Comte de, 
Lettres et papiers (s. °09, 1901). 
T. VIII: 1840-46. 370 S. 7 fr. 50. [3836 

Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. '10, Nr. 7 
Hasenclever. 

Rittmeyer, G., Erinnergn. e. braunschweig. 
Offiziers a. d. J. 1848 u. 1849. Bearb. u. hrgb. 
v. H. Mack Aus: Braunschw. Jahrb.) 
Wolfenbüttel: Zwißler. 55 8. 1 M. [3837 


Schlossar, A., Ungedr. Briefe Erzherzog 
Johanns a. Frankf. a M. v. 1848 u. 1849. 
(Dt. Revue 35, I, 96-102; 354-58. II, 87-95.) — 
Egelhaaf, 18 Briefe Frdr. Th. Vischers 
a. d. Paulskirche (s. Nr. 2032). Schluß. (Ebd. 
II, 106-21.) [3838 

Förster, W., Prinz Friedrich 
Karl v. Preußen. Denkwürdigkeiten 
a. 8. Leben. Vornehnml. auf Grund d 
schriftl. Nachlasses d. Prinzen bearb. 
u. hrsb. I.: 1828-64. M. 4 Bildn, 
2 Fksms., 6 Kartenskizzen. Stuttg.: 
Dt. Verlags-Anstalt. 377 S. 10 M. 
(Vgl. Dt. Revue 35, I u. II.) [3839 

Frhr. v. d. Goltz, Prinz Friedr. Karl als 
Erzieher. (Dt. Rundschau 143, 321-35.) — 


Rez.: Lit. Zbl. '10, Nr.22 H. R.; Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 23, 816-20 v. Caemmerer. 


Poschinger, H. v., Aus d. unveröff. Korre- 
spondenz d. Königs Friedrich Wilhelm IV. 


(Konserv. Monatsschr. 67, I, 117-20.) — 
Ders., Vor 50 Jahren, Diplomatisches aus 
allen Welten. (Ebd. 227-34.) [3840 


Haeseler, v., 10 Jahre im Stabe d. 
Prinzen Friedrich Karl. Erinnergn. I: 
1860-64. Berl.: Mittler. 300 S.; 
3 Skizzen, Taf., 3 Ktn. 5M. [3841 


Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke. 
4. teilweise geänderte u. erweit. Aufl. 
Stuttg.: Cotta. 175 S. 2 M. 50. Vgl. 


09. 3759. [3842 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 245f. Branden- 
burg; Forsch. z. brandb u. pr. G. 23, 215ff. 
Petersdorff. 

Sukow, A. v., Rückschau, s. Nr. 2042. Rer.: 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 215-23 Peters- 
dorff. [3843 

Deditius, Auf Vorposten im Park v. St. 
Cloud 1870-71. Berl.: Wedekind 35 8.; 15 Bilder, 
Kte. 2 M. [3844 


Tiedemann, Ch. v., Aus 7 Jahrzehn- 
ten. Erinnergn. II: 6 Jahre Chef d. 
Reichskanzlei unt. Bismarck (s. ’09, 
3767). 2. verm. Aufl. x, 504 8: Bild. 
9 M. [3845 


Neueste Zeit seit 1815. 


Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 23, 307-12 
Granier. 

Tiedemann, Christ. v., Erinnergn. an d. 
letzte Lebensjahr Kaiser Wilhelms I. (Dt. 
Revue 35, I, 344-48.) [3846 


Meinecke, F., Die Gedanken u. Erinnergn. 
Bismarcks. (Meinecke, Von Stein zu Bismarck 
S. 77-90.) [3847 

Poschinger, H. v., Stunden bei Bis- 
marck. Wien: Konegen, 1909. 


xxx], 319 S. 4 M. 50. [3848 

Poschinger, H. v., Eine ungehaltene Reichs- 
tagsrede d. Fürsten Bismarck. (Dt. Revue 
35, 1, 83-91.) [3849 


Meinecke, Weltbürgertum u. Nationalstaat, 
s. ’09, 3769. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 31, 
154-57 Kretschmayr; Engl. hist. rev. 26, 374-78 
Ward. [3850 
Stern, A., G. Europas 1815-1871, 8. ’06, 3486. 
Rez.: Hist. Zt. 103, 367-70 G. Kaufmann. [3851 


Kraemer, W., Die polit. Wirk- 
samkeit Karl Theodor Welckers 1813- 
19. Freib. Diss. 172, jx S. [3852 

Wittichen, Fr. C., Gentz u. Metter- 
nich. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
31, 88-111.) [3853 

Wiltberger, O., Dt. polit. Flüchtlinge 
in Straßburg v. 1830-49. (XVII v. 
Nr. 2877.) Berl.: Rothschild. xıj, 
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hinterlass. Pap. 2 Bde. Stuttg.: 
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Hilgert, gt. Lenfert, A., Finanzen d. 
St. Münster i. W. ‚1816-1908. (Ab. 
hdlgn. a. d. staatsyiss. Sem. zu Mün- 


Fournier, 


Neueste Zeit seit 1815. *125 


Beit 8. Errichtg. nebst e. Rückblick auf d. seit 
d. 1. I. 1860 verfloss. 50 Jahre. Abgeschlossen 
am 4. XI. 1909. Darmstadt: Bergsträßer. 
WS. 4 M. [3930 

Blume, v., G. d. Int Beta Herwarth v. 
Bittenteld (1. Westf.) Nr. 13 im 19. Jh. Neu- 
abdr. Berl. : Mittler. x, 452, 358.; Taf., Ktn.u. 
PI. 14 M. [3931 
Rothmaler, G. d. Kgl. Kriegaschule Glogan 
(Erfurt). Z. Jubelfeier ihr. 50j. Bestehens 1909. 
Glogau: Hellmann, 92 S. 4 M. 25 [3932 


c 


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jx, 128 S., Bild. 2 M. [3934 
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5 M. 20. [3915 
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Diss. "og 76 8. [3936 
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Poschinger, H, Y. Wie Bismarck Schutz- 


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Diss. og 94 8. 


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a 


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SE 


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» ©. Frhr. v., Offizier-Stammliste d. 
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Jung, R., Vereinigen. z. heimisch. G.- 
torschg. vor d. Gründg. unser. Ver. (Arch. f. 
Frankf. G. u. Kunst. 3. F. 10, 1-27.) (3963 

Reimers, H., Rud. Chr. Gittermann. (Jahrb. 
d. Ges. f. bild. Kunst ete. zu Emden 17, 378 
bis 393.) (3964 

Heldmann, K., 90 Jahre wiss. Vereinslebens. 
(Jahresber. d. Thür. Sächs. Ver. f. ’09/10, 
1-16.) [3965 

Niese, B., Jos. Rubino. (Allgem. Dt. Biogr. 
55, 591-95.) [3966 

Hartmann, L. M., Th. Mommsen, s. Nr. 2190. 
Rez.: Hist. Vierteljachr. 13, 243-45 Schulz. [3967 

Wolters, P., A. Furtwängler. Gedächtnis- 
rede. Münch.: Franz. 40 S. 1 M. 50. 13968 

Schridde, G., Gust. Freytags Kultur- u. G.- 


Psychologie. Beitr. z. G. d. G.-Philosopbie. . 


Lpz.: Dürr jx, 95 S. 3 M. [3989 


Grünhagen, O., Schles. Erinnergn. an G 
Freytag. (2. Veröffentl. d. G. Freytag-Ges” 
zu Kreuzberg.) Lpz.: Hirzel. 40 S.; Taf. 
1 M. [3970 

Creisenach, W., Herm. Hettner. (Allg. Dt. 
Biogr. 55, 776-82.) [3971 


Meyer, R. M., Dt. Lit. d. 19. Jh. 
4. umgearb. Aufl. 2 Tle. Berl.: Bondi 


1909. xvj, 504; 430 S. 10 M. [3972 
(Das 19. Jh. in Dtlds. Entwicklig. III.) 
Witkowski, G., Dt. Drama d. 19. Jh. in s. 

Entwicklg. 3. durchges. Aufl. (Aus Natur u. 

Geisteswelt 51.) Lpz.: Teubner. 1668. 1M.[3973 
Poethen, W., Lit. Leben im Wuppertale 

währ. d. 19.Jh. Tl. I. Elberfeld: Martini u. G. 

127 S. 2M. [3974 
Strzemcha, P., Die Olmützer Dichterschule 

(s. ’08, 3656). Forts. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 

Mährens u. Schles. }4, 50-66.) (3975 
Stahl, E. L., Jos. v. Auffenberg u. d. Schau- 

spiel d. Schillerepigonen. (Theatergeschicht!. 

Forschgn. 21.) Hamburg: Voß x, 235 8. 

7 M. (3076 
Gutskow, K., Lebenserinnergn. 3 Tle. in 

1 Bd. Hrsb.v.H.H.Houben. Lpz.: Hesse. 

317, 394 u. 240 8. 2 M. (3977 
Houben, H. H., Vom Verleger d. „Jungen 

Dtlds“. (Börsenbl. f. d. dt. Buchh. '10, Nr. 

54.) [3978 

Freiligrath’s Briefe, hrgb. v. L. Wiens. 

Stuttg.: Cotta 1909. jx, 277 S. 3M.50. [3979 
Maußer, O., Gottir. Kinkel. (Allgem. Dt. 

Biogr. 55, 515-28.) [3980 
Küchler, K., Fr. Hebbel. Leben u. Werk. 

Jena: Costenoble. 334 S.; 3 Taf. 4 M. Rez.: 

Lit. Zbl. ’10, Nr. 22 A. M. Wagner. [3981 
Fontane, Th., Briefe. 2. Sammig. Hrsg. 

v. D Pniower u. P. Schlenther. 

(2 Bde.) Bd. I. Berl.: Fontane 1909. xij, 4208. 

(Cplt. 10 M.) — B. v. Lepel, Briefe an Th. 

Fontane. 1843-83. Hrsg. v. E. A. v. Ar nim. 

Ebd. 436 S. 6 M. (3982 
Storm, Th. u. @. Keller, Briefwechsel. Hrsg. 

u.erl.v. A. Köster. 3. Aufl. Berlin: Paetel 

1909. 2758. 5 M. [3983 
Berts, E., Th. Storm in Potsdam. Aus d. 

Verbannungsjahren e. schlesw.-holst. Dichters. 

(V, 3 v. Nr. 3019.) Potsdam: Jaeckel 24 8. 

1 M. (3984 
Henning, H., Fr. Spielhagen. M. 2 Portr. 

u. 2 Handschr.-Proben. Lpz.: Staackmann. 

2488. 3 M. 50. (3985 
Hohenlohe, Fürstin Maria zu u. F. v. Saar, 

Briefwechsel. Hrag. v. A. Bettelheim. 

Wien: Reißer 1909. xxxjv, 2478. 4M. 50. [3986 
Schollen, M., Gust. Vossen u. seine Dichtgn. 

(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 31, 50-73.) Sep. Aachen: 

Cremer. 1 M. [3987 
Volkmann, O. F., Wilh. Busch der Poet, 

8, Motive u. s. Quell. (Untersuch. z. neuer. 

Sprach- u. Lit.-G. N. F. 5.) Lpz.: Haessel, 

85 S. 2 M. (3988 
Doell, O., Entwicklig. d. naturalist. Form 

im jüngstdt. Drama (1880-1890). Halle: 

Gesenius. 185 S. 3 M. [3989 


Obst, A., Beobachter an d. Alster. (Zt. d. 
Ver. f. hamb. G. 14, 354-65.) (3990 


Cardauns, H., 50 Jahre Kölnische Volks 
zeitung. Köln: Bachem. 4°. 788. 1M. (399: 


—— de — 


*127 


Alphabetisches Register. 


Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *25—*30 und *92—*96 verzeichneten 
„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften‘, ferner anonyme Aufsätze und die 


Abels 648 

Ablaßvisitationsproto- 
kolle 1408 

Abramic 3061 

Absag Luzifers 1393 
Abt 704 

Acta Aragonensia 1179; 
Borussica 1800. 3581. 
3654; regum Bohemiae 
84; Salzburg. Aquilei- 
ensia I 3288 

Adam 342 

Adámek 250 

Adlersfeld-Ballestrem 
3634 

Agats 2665 

Akten u. Recesse d. liv- 
länd. Ständetage 246. 
2445 

Akten Inventar d. israe- 
lit. Religionsgemeinde 
Offenbach 2692 
Albert 1391. 2031. 2518. 
2740. 3145. 3300. 3316. 
Albertini 947 [3680 
Albiousse 1456 
Albrecht 1402. 3445 
Aleandre 3359 

Alexy 390 

Allard 977. 3077 

Allen 3293. 3354 
Altenburg 2020 
Altertümer: Elsässische 
2477; Vor- und frühge- 
schichtl. 3053; heidn. 
Vorzeit 3035 

Altherr 2324 

Altmann 247 
Altrichter 2106. 2500 
Amedick 2649 

Amende 942 

Amira 501. 2695. 3281 
Ammann 1612 


Rezensenten-Namen. 


Analecta Vaticano-belg. 

Ancel 1518 [232 

Ande 63 

Andreas 1969. 1972 

Andree 3547 

Andree-Eysen 2849 

Andres 2122 

Andresen 239 

Andriessen 597 

Anheißer 658 

Ankert 3958 

Ankwiez 1355 

Annales: Marbacenses 
3158; Vedastini 1019; 
Xantenses 1019 

Anno Neun 1929 
Anspach 3193 

Anthes 925. 935. 949. 
959. 3041. 3060 
Arbenz 3383 

Arbusow 246. 2445. 3307 
Archiv Ref.-G. 1390. 
3334 

Archives: ÖOrange-Nas- 
sau 1669. 1769 
Archivi storia d’Italia 


Arndt 3727 [2462 
Arndt v. Kirchbach 2730 
Arnheim 1767 

Arnim 3982 


Arnold, C. 1442. 1513. 
3353 

Arnold, R. 3557. 3656 
Arnold, R. F. 1894. 2250 
Arras 1304 

Artillerie, preuß, 1988 
Arup 2667 

Arx 3038 

Asal 3228 

Atlas: Geschichtl., d. 
Rheinprov. 2258; Hist., 
d. öst. Alpenländer 26 

Aue 3185 


Auener 1265 

Aufsätze, Zeumer dar- 
gebr. 2880 

Aulneau 2071 

Aus: „vergilbten Blät- 
tern" 1883; Recht u. G. 
d. kath. Kirche 532 
Ausfeld 1417 
Ausgrabungen b. Hal- 
tern 974 

ausm Weerth 2193 
Ausonius 976 
Averdunk 2798 

Azan 1903 


Baasch 474. 2672 
Baath-Holmberg 2016 
Bach, F. 2353 

Bach, M. 1378 

Bach, W. 2218 
Bachem 3937 

Back 1375 

Backschat 3786 
Bähnisch 2294 

Baehr 2549 

Bär 520. 1798 
Baerent-Arrasch 2446 
Baesecke 1167 
Bahlmann 2854. 3135 
Baier 9. 1544. 2749. 3254. 
Baignol 3570 [3407 
Bailleu 2089. 3770. 3773 
Baldasseroni 257 
Ballauff 1907 
Ballhausen 3171 
Bandmann 3871 
Bannrollen, Metzer 1303 
Bapst 2050. 2099 
Barblan 2593 
Bardeleben 1389. 1642. 
1728 

Barge 1428. 1429 
Barth 1443 


”128 


Barthel 949. 3059 
Barthold, F. 467 
Barthold, M. 538 
Baschin 2 

Bassermann 153 
Bassermann-Jordan 
2838 

Bastgen 1111. 2424. 
2533 

Bastgen-Wittlich 1974 
Bastian, H. 2335 
Bastian, L. 1627 
Bataille de Mollwitz 
1779 

Batka 1383 

Bauch 1352. 1608. 1609 
Bau- u. Kunstdenk- 
mäler: Cassel 277; Ol- 
denburg 2481; Pom- 
mern 282. 2484; Thü- 
ringen 280. 2482; West- 
falen 278; Westpreu- 
Ben 284 

Baudouin 3882 

Bauer, H. 316 

Bauer, J. 199%. 2155. 
Bauer, M. 2223 [3941 
Baum, E. 1838 

Baum, X. 3389 
Baumann, J. 2525. 3934 
Baumann, M. 1879 
Baumann, R. 632 
Baumgarten, E. 3582 

Baumgarten, P.78. 1250. 
3433 

Baumgartner 1419 
Baur 659 

Bauser 2354 

Bebel 3921 

Beck, C. 3479. 3537 
Beck, Ch. 43 

Beck, F. 2727. 3600 

Beck, P. 1673. 1892. 
2839. 3597. 3820 

Beck, W. 535. 3520 

Becker, Karl 3301 
Becker, Klemens 3315 

Becker, P. 1727 

Becker, W. 1643 

Beckmann 1836 

Bedier 3115 

Beemelmans 2861 

Beethoven 3822. 3823 
Behlau 586 

Behn 3069 

Behncke 1649 

Behr 971 

Behrend 646 


Alphabetisches Register. 


Behrens 2011 
Behring 1488 
, Beier 2568 

Beißwänger 1736 
Beiträge z. G. usw.: 
Befreiungskriege 3763; 
Herzgt. Kleve 354; 
Staufer 3209; Univ. 


Leipzig 1345; dt.-böhm. 
Volkskde. 683; Wirt- 
schafts-G. d. Sieger- 
landes 462 
Belgard 1713 
Belouin 1752 
Below 254. 2455. 2620 
Belschner 331 
Beltz 3051 
Bemmann 1723. 2561. 
2673. 3266. 3276. 3504 
Bendel 2758 
Benecke 2763 
Benedict 40 
Beneke 953 
Benndorf 2564 
Benrath 1500 
Benz 2009 
Benzerath 3231 
Beowulf 3079 
Berbig 1587. 3348 
Berbig, G. 1603. 3519 
Berg, v. 3716 
Berg, K. 1978 
Berg, W. 3635 
Berger, v. 2730 
Bergér 1880 
Berger, F. 1321 
Berger, K. 300. 1853. 
3681 
Bergner 268. 647 
Bericht: Carnuntum 957; 
Röm.-Germ. Kommis- 
sion 949; Provinzial- 
kommission f. Denk- 
malpflege d. Rhein- 
provinz 2478 
Berichte, Denkmalpflege 
in d. Rheinprov. 275 
Beringer 3707 
Berlichingen 3364. 3365 
Berlière 1315 
Berndt, A. 1358 
Berndt, Th. 617 
Berner 3627 
Bernheim 247 
Bernoulli 1368 
Bernstein 3919 
Bernt 1253 
Berolzheimer 3905 


Bertelsmann 2761 
Berthier 1889 
Bertoni 2298 
Bertsche 1747 
Bertz 3984 


Beschorner 1634. 1704. 


2723 


Beschreibung d. Ober- 


amtes Urach 2256 
Besson 1055. 3104 
Besta 1066 
Beste, F. 2605 
Beste, J. 2164 
Bettelheim 3986 
Beutler 1347 
Beyer 382 
Beyerle 2449. 2519.2712 
Bibliographie: d. kir- 
chengeschichtl. Literat. 
2245; schweiz. Ldkde. 5 
Bibliotheca: geogr. 2; 
reform. Neerlandica 

1406 
Bickerich 1736 
Biedermann 154 
Bielenstein 2275 
Biereye 1080 
Biergans 3280 
Biermann 938. 974 
Biermann, G. 646 
Biermann, W. 2144 
Biesten 1835 
Bihl 3305 
Bihlmeyer 3478 
Bindel 679 
Binder 119 
Binding 529 
Bing 2660 
Binz 203 
Biographie: Allg. dt. 
200; 2382. nation. de 
Belg. 2383 
Birkenmajer 3197 
Birlinger 698 
Birt 2792 
Biscaro 3159. 3169.3182. 
Bismarck 2038 [3226 
Bismarck, G. v. 2084 
Bithorn 1170 
Bitterauf 252. 1774. 

1893. 1915. 3894 
Blätter, Familienge- 
schichtl. 2361 
Blasel 985 
Blau 482. 3664 
Blaurer 3349 
Blech 1119 
Blecher 1716. 2632 


D Leen EE Ee? 


u. 


re en daf m ` më, 


Bleibtreu 1925, 3768, 
Blesch 2862 [3821 
liemetzrieder 1241. 
1242, 1245, 1316. 3250 

Bloch, F. 825 

Bloch, H. 1097, 1132, 
Block, J. 2435 [3158 
Block, R. 68 

Blok, P. 357. 2430. 3454 
Blume, v. 3931 
Blume, W. v, 2148 
Blumer 1305 


Boch 3575 räuer 2623 
Bock, F. 1379 Brakel 1585 
Bock, R. 1078 Brandi 2260/61 
Bockmühl 1496. 1547. Brandstäter 2272 
Bode 3693 [3447 Brandstettner 346 

de, F, 35, 1399. 2644. Brants 1498. 1599, 1663. 
3521 Brate 3085 [3484 
Bode, G. 374. 2359 raun 492 
Boden 992 Braun, E. 600 
Bodewig 571 Braun, E W. 3708 
Bodisco 3458 Braun, G. 2514 
Böck-Ernst 2508 Braun, H, 156 
Böckel 695 Braun, J. 657 
Boehlau 937 Braun, L. 3898 
Boehme 47. 241 Braun, P. 1153 
Böhmer, E. 2535 raun, W 3349, 3374 
Boehmer, H. 1425. 3362 Bray 541 
Böhmer, J. 1021 Bredius 3541 

öhner 2513 Bredt 717 


Bömer 2394. 3310 
Bönhoff 2766 
Boer 979 

Örckel 2526 
Bösken 3370 


Alphabetisches Register, 


Bossert, H. 1378 
Bothe 2623. 3516 
Boucke 2203 
Boulanger 3108 
ulger 2539 
Bour 568 
Bourdeau 1901 
ourgin 2027 
Ovensiepen 2139 
Boye 3574 
Boysen 1345 


Bozd&ch 3225 


Breining 590 
Breithaupt 2714 ` 
Brenner 1394. 3339 
Brennich 1151 
Brennwald 2401 
Brepohl 3384 


Boöthius 1528 reBlau 1075. 1076. 
Böttcher 623 3146. 3176 
hatee 1438 resson 593 
Boie 155 Tessonnet 1916 
Bolle 2558 Bretel 1919 
Bolte 699. 704 Bretholz 1065 
Bonardi 1100 Brie 2004 
Bonelli 77 riefe: v, o an Fr. e 
Bonwetsch 3944 Gentz 3710: d. Kinder 
008-Jegher 5 d Winterkönigs 3551; 
Borcherdt 677/78 an Montecuccoli 3555 
Borchling 256. 511. 3256 Briefe u. Akten z. G. d. 
rdeaux 121 30 jähr. Krieges 3437 
Tgeaud 603. 2786 rieger 1451 
rrey 3765 Brill 1357 
Mies, v, 3879 Brockstedt 980] 
rries, E, y, 178. 338 Broeckaert 2363 
Bosizio-Thurnberg 141 Brom 233, 3414 
osschere 2835 Brotherus 2488 
sert, G. 1467. 1543. Brouwers 703. 1293, 
1614, 2257, 3349 2433 
Histor, Vlerteljahrachritt, 1910. 4, Bibliographie, 


p” 


*129 

Bruchmann 1501. 1527 
Bruchmüller 2021 
Bruck 1756 
Bruckauf 393 

Tuckner 646 
Brück 2355 
Brückner, A. 289 
Brückner, H. 1483 
Bruder 2669 
Brugmanns 432 
Brühl 1909 


runner 3860 
Brunner, H. 173. 2366 
runner, Hnr, 2282 
runner, Hugo 580. 

1635. 2827 

runner, J, 471 
Bruns 2405 
Buat 3757 
Buber] 3204 
Buch 3549 
Buchholtz 172 
Buchner 1254. 2584 
Buchwald 1394. 2166. 
3336. 3339 


1221. 1465. 
[3237 


Bülow, H. 3775 
Bünker 2641 
Bütler 1214 
Bütow 1074 
Büttner 1998 
Bugenhagen 3336 
Bugge, A 3031 
Bugge, sS. 981 
Buissau 3370 
Bulmerineg 1277. 
Bunzel 294. 2160 
Burandt 3191 
Burckhardt, H. 3338 
Burckhardt, P. 1696 
Burckhardt - Bieder. 
Mann, Th. 961. 3037. 
Burger 1866 [3063 
Burkart 2505 
Burkhardt 1169 
Burkhardt, R. 38 


2444 


4. 3493 


Busch 2042, 3249 » 
Buschbell 1409 


10 


*130 


Buse 594 

Buß 3772 

Busse 944 
Bussemaker 1671. 1769 
Buxbaun 2724 

Byloff 1600 

Bynwalth 3338 


Caemmerer 1120 
Cahiers de dolcances 


Cahn 2319 [1868 
Callewaert 92. 2307 
Calvin 1442 


Calvinstudien 1438 
Camerer 2229 
Campagne: de 1813 
1945; di guerra in Pie- 
monte, 1703-8, 1686 
Campeggios 3368 
Campi 3083 
Canonge 2100 
Canrobert 2050 
Cardauns, H. 3991 
Cardauns, L. 1455. 3368 
Carius 715 
Carlebach 506 
Caro 493. 2449 
Carstenn 3658 
Cartulaire: Dinant 2433; 
Tonlieu de Bruges 255 
Caspar 1071. 3142 
Casparis 2708 
Catalogus: cod. ms. bibl. 
univ. Rheno - Traiecti- 
nae 2392; stud. Mar- 
purg 2792 
Cauchie 1497. 2427. 3061 
Cazalas 3761 
Celier 1249. 1252 
Cernik 3718 
Cervini 3368 
Chadt 2648 
Chance 1689 
Charmatz 2105 
Chemnitius 3441 
Chiappelli 3217 
Chilian 1227 
Chlapowski 3720 
Chotkowski 1821 
Christ 2231 
Christiani 3496 
Christoph 1933 
Chronik: Burg Wildegg 
306; Österr. 2400 
Chroniken d. Klosters 
Ribnitz 216 
Chronique de Morigny 
1069 


Alphabetisches Register. 


Chroust 74. 2110. 2297 
Chrzaszez 515. 2739 
Chuquet, A. 2811 
Chuquet, M. 3744 
Cipolla 3210 
Circourt 2027 
Claparède 3090 
Clausnitzer, E. 610 
Clausnitzer, L. 626 
Clauß, H. 1502. 1732 
Clauß, J. 337 
Clemen, O. 585. 1393. 
1396. 1403. 1418. 1621. 
3335. 3338. 3346. 3420. 
Clemen, P. 1376 [3548 


Codex dipl.: Bohemiae | 


84;  Lusatiae 2441; 
Saxoniae 240; Silesiae 
Coenegracht 578 [243 
Cohen 2688 
Cohn 3124 
Colenbrander 1970 
Colloquium, Cochlaei 
3338 
Complemento alla storia 
della campagna del 
1866 in Italia 2087 
Comptes de la ville 
d’ Ypres 3262 
Concilia aevi Karolini 
Conrad II. 3146 [1023 
Conrad, G. 3586 
Conradi 3139 
Conrat 3124 
Consentius 3652 
Constitutiones et acta 
publ. imperator. 3211 
Cornberg 3283 
Cornill 1442 
Cornutus 1161 
Corpus: reformat. 1400. 
3351; Schwenckfeld. 
3353 
Correspondance de Na- 
poléon 1878 
Corves 3082 
Cosse 3873 
Coster 2149 
Cramer 2119 
Cramer, A. 2730 
Cramer, F. 460 
Creizenach 3971 
Crivellucci 1029 
Cronau 2847 
Croner 2135 
Croon 443 
Csallner 456 
Cuntz 3061 


Cuny 2842 
Cunze 1625 
Curschmann 87 


Dachler 542. 713 
Dändliker 307. 2503 
Dahn 953. 983 

Dalen 2432 

Dalton 1442 

Dalwigk zu Lichtenfels 
Damm 3686 [541 
Daney 1882 

Darpe 278 


Darstellung, Bau- u. 


` Kunstdenkmäler Sach- 


sens 279 

Dassel 149 
Daubenspeck 158 
Davidsen 56 
Davidsohn 1190 
Davies 98 

Davillé 1522. 1741 
Decaen 3713 
Decken-Offen 255? 
Deditius 3844 

Degli Azzi 2462 

Dehio 653. 3320 
Deichert 3615 

De Jonge van Ellemeet 
2458 

Deiter 1748. 2762 
Deiters 3824 

Delbrück 954. 1954 
Delhaize 1961. 3780 
Delius 2614 
Demleitner 930 
Denis 2076 
Denkmale u. 
rungen 272 
Depoin, E. 1082 
Depoin, J. 1011 
Dernjač 2834 

Des Marez 1275 

Dessi 111 

Deßmann 451 
Determinatio de juris- 
dictione imperii 1183 
Detlefsen 3030 
Deutsch 459 
Devaureix 2045 
Devrient, E. 1160. 2228. 
2460 

Devrient, H. 2228 
Devrient, Th. 2228 
d’Hovyne 1663 
Dickhuth 3636 
Diebolder 104 
Diederich 3175 


Erinne- 


Alphabetisches Register, *131 


Eitner 1415 
Ekkehart IV. 3198 
Elisabeth Charlotte 1662 
Elkan 3439. 3444. 3483 


Diehl 1759 

Diehl, A. 3309 

Diehl, W. 2350 
iemar 463 


Dukmeyer 1660. 3550 
umrese 1486 

Duncker 3493 

Dungern 2332. 2686 


Dierfeld 1715 Dupraz 1730 Isner v., Gronow 1887 
Diesbach 1875 Durm 3106 Elster 2200 

Dietl 929 Durrer 271 Elter 947 

Dietzel 62 Duvernoy, V. 1789. 3644 Enax 2068 

Diez 1640 Duvernoy, E. 1025 Endt 683 

Dirr 439, 646 ofak 2472 Engel, A. 110 


Engel, B. 2317 
Engel, K. 3571 
Engelke 2550. 2701 


Disselnkötter 575 
Dittrich 385 
Dobeneck 171. 3213. 


Dobenecker 15 [3387 | Ebert 995 Engl 2017 
Doeberl 533, 3764 Ebertz 2047 Englmann 311 
Doebner 1667 Ebner, E, 310 Enikel 1103 

Öhmann 364 Ebner, G. 2142 Enß 1294 
Doell 3989 Ebner, J, 118 Enthoven 1264 
Dönges 3453 Echerac 1699 Epstein 1146 
Dörrenber 952 Eck 1442 rasmus vy, Rotterdam 


Döser 2748 Eckardt, J. 1231 3354/5 
omanig 23292 Eckardt, J. H. 2676. Erben 2251. 2386. 3212 
Domarus 1726 3682 Erbkam 3903 


Domaszewsk;j 949. 971 Eckart 1840. 2797. 2818 Erbstein 126 


Dombrowsky 2120 kermann 3699 Erhard 3402 
onner 2130 Eckert 3277 Erichsen 1204, 2338 
Doorninck 1618 Eckinger 3066 Erler 606 
Dopsch 993 Eder 3061 Ermisch 240 
Dor 2113 Egelhaaf 2032. 3838. Ernst 2609 
Dorner 3384 Eggers 1130 [3888 Erzählungen, mittel- 
Dorr 945 Egli, E. 1400. 1434. 1463, hochdt. 3201 
Dorschel 1803 3351. 3381 Erzieher d preuß,. 
Tveaux 1868 Egli, J. 3198 Heeres 2729 
Dotter 604 Egloffstejn 1950 Eschbach 2327 


Doumergue 1440, 1441. hlen 1624, 3251 Escher, H. 3381 


Doutrepont 1365 [3384 Ehret 1805 Escher, J, 223 
Drach 277. 3704 Ehrhard 543 Espinas 2459 
Dragendorff, E. 1593 hrismann 1006 Essers 1973 
Dragendorft. H. 949, mann 1725 Eulenburg 2167 
Drechsler 698 Ehses 1517 Euler 3410 


Ewald 2311 
Expilatio 1421 
Eybisch 1862 


0 
Dreher 710. 1287. 3243 
Drehmann 3154 
Dressel 2674 


Drexel 3059 Eichhorn, G. 3048. 3049 Eyssenhardt 3630 
yer 3759 Eichler 329] Eyth 332 
reves 1013 ichmann, E. 530 


Dreyhaus 1895 

Driault 3739 

Droege 980 

Drolshagen 38 
Droysen, G. 3951 
Droysen, H. 1766, 3629 
Dubrulle 1336 


Fabricius, C. 2159 
Fabricius, W. 30. 2258. 
2260/1 

Fahrmbacher 2726 
Fajkmajer 399. 3594 
Fairon 1334 
Falckenheiner 1653 


Einsiedel 541 
Eilentrop 1575 


Dürr 1831 Einhart 288 Falk, F 348. 3297 
Dürr, E, 1211 Eisele 333 Falk, H, 56 

Dürr e Pratteln 1210 Eisenhart 1870 Familienn hrichten, 
Dufay 2096 Eisentraut 937. 1788. Sachs 187 

Duff 1087 Eitel 1191 [3701 Farnese 3368 


10° 


*132 


Fave 1946 

Fayen 1314 

Fechner 1812 

Fecht 2630 
Fehleisen 329 
Fehling 3562 

Fehr 3174 

Feise 45 

Feist 55. 3029 
Feldzugserinnerungen 
Feller 1538. 1539 [1881 
Fellner 1268. 2588 
Fels 3064 

e Ferber 481 

Ferchl 2594. 3760 


Ferry 1934 

Fester 401 

Fester, R. 2092 
Festschrift: Kärntner 


Landesverteidig. 3755; 
Univ. Leipz. 608 
Feuchtwanger 3515 
Feuereisen 21. 1709.2446 
Feyerabend 943 

Fiala, E. 2328 

Fiala, F. 2816 

Ficker 1007. 2477 
Finke 949. 1179. 3218. 
Finsler 1463 [3670 
Fircks 152 

Fischer, Alb. 2774 

Fischer, Alois 3477 

Fischer, Eugen 1131 
Fischer, Herm. 61. 988. 
2286 

Fischer, Kuno 2003 

Fischer, Otto 1373 

Fischer, Paul 3241 

Fischer-Benzon 17 

Fischnaler 102 

Fittig 1209 

Flade 2166 

Flakowski 3589 

Fleig 3189 

Fleischer, K. 2168 

Fleischer, V. 3532 

Fleischlin 3401 

Fleischmann 3611 

Flemming 1467 

Fliedner, F. 1114 

Fliedner, G. 2156. 3672. 
3940 

Fliedner, H. 478. 2677 
Fliegel 2785 

Flugschriften d. Ref. 
1393. 3338 

Foch 1947 

Fockema 2698 


Alphabetisches Register. 


Föhrenbach 2653 
Foelkersam 2447 
Förster, F. 1683 
Förster, W. 3839 
Förster-Nietzsche 2196 
Foertsch 377 

Follmann 64 

Folnesics 2822 

Fontane 3982 

Fontes: jur. germ. 1183; 
rer. Austr. 219 

Forel 927 

Forrer 933 

Fortlage 3706 
Fournier, A. 2026. 3455. 
3691. 3723. 3724. 3907 
Fournier, P. 3175 

Fraas 931 

Franck 1398 

Francke 126 

Frank 962 

Franke 1979 
Frankhauser 2310 
Franz 2819 

Franzosen in Friedberg 
Frauenstädt 704 [1957 
Frederieg 1318 
Frederique Sophie Wil- 
helmine 3556 
Frederking 1820 
Fredrich 3073 

Freiligrath 3979 

Freitag 1394 
Frensdorff, E. 2018. 2216 

Frensdorff, F. 1825. 
1833. 3679 

Freude 1830 

Frey 2212 

Freybe 681. 708. 2858 

Freydorf 1884 

Freytag 3233. 3338. 3369 

Freytagh-Loringhoven 
523. 1984 

Friedberg 608 

Friedensburg, 
128. 2318 

Friedensburg, W. 289. 
3368 

Friedjung 2070. 3856. 
Friedl 1075 [3867 
Friedländer 2808 
Friedli 684 

Friedrich d. Gr. 1765. 
1766. 1837 

Friedrich VI. v. Däne- 
mark 3717 

Friedrich Christian zu 
Schlesw.-Holst. 3717 


F. 108. 


Friedrich, G. 1344 
Friedrich, H. 2198 
Friedrich, P. 1856 
Frimmel 3822 
Fritz 1326 
Froboese 1913 
Fröhlicher 1637 
Froitzheim 1845 
Frommelt 1337 
Fruin 1665. 2306. 2431 
Frydrychwicz 2151 
Fuchs, A. 3555 
Fuchs, K. 3247 
Füetrer 1207. 2402 
Funk 3163 


Gachot 3737 
Gaebel 1412 
Gaede 3469 

Gäl 3129 

Gallois 2663 
Gambs 1845 
Garufi 2302 

Gass 2185 
Gasselin 2082 
Gasser, M. 2185 
Gasser, O. 1172 
Gaudenzi 82. 1079 
Gautier 1073 
Gebauer 220. 1578. 3855 
Gebhard 3797 
Gebhardt 2486 


Gedinge, meisterliches 
Geest 1552 [1393 
Geffroy 1646 

Geier 2454 


Geiger, L. 2022. 2812 
Geiger, O. 2418. 3503 
Geisberg 3331 

Geisler 716 

Geisser 2357 

Geith 620 

Gelder 2428 
Gemeindelexikon Preu- 
Gemmeke 263 [Ben 39 
Gengel 1016 

Genthe 2651 

Gentz 3710. 3723 
Gentzen 666 

Genuardi 1109 

Georgi 2725 

Geramb 713 

Gering 3081 

Gerlach 2834 
Gersdorff 164 

Gerster, J. 2253 
Gerster., R. 3756 
Gerstmann 165. 693 


Gertrudis 1330. 2747 
Geschichte: d. Inf.-Rgt. 
Nr. 102 541; d. geist. 
Lebens in Leipzig 635 
Geschichtsquellen: 
Mecklenburg210; Prov. 
Sachsen 208; Thüring. 
2395 
Geschichtschreiber 2398 
Geschlechterbuch 2346 
Geyer 484 

Gfrörer 1521 

Ghyczy 107 

Gierke 2702 

Giese 1072 

Gieseke 1515 

Gieß 1057 

Gigalski 1917 

Gilliodts van Severen 
Gilow 3709 [255. 1297 
Gilsa 3895 

Ginsburger 495 

Glasz 3781 

Glaue 3076. 3097 
Gleich 541 

Gnann 2615 

Gnecchi 116 
Gneisenau 2023 

Gnirs 1285 

Gobert 2546 

Goebel 1550. 3482 
Goedeke 638 

Göe 1724 

Goeje 466 

Göller 3260 

Goeman 3449 

Görges 3443 

Görtz 2098. 3881 
Goessgen 71 

Goeßler 112. 932. 965. 
1017. 2323. 3067 
Goethe 1842 ff. 3685 
Götz, K. 2777 

Götz, W. 2845 

Götze 925. 941. 3048. 
3083 

Götze, A. 1393. 1651 
Goldberg 485 
Goldfriedrich 1813 
Goldhardt 2699 
Goldmann, E. 994 
Goldmann, R. 2681 
Goldner 2078 
Goldschmidt, D. 3910 
Goldschmidt, H. 407. 
3507 

Goldschmidt, P. 2567 
Golther 998. 3200 


Alphabetisches Register. 


Goltz, v. d. 3730. 3839 
Gonnet 1666 

Gorge 301. 1531 
Goriäinow 1922 
Gossart 3413 

Gosses 122 

Gothein 403. 2089. 3406 
Grabherr 297 

Grabski 2675 
Gradmann 3094 

Gräf, F. 2515 

Gräf, H. 1843 

Graef, P. 283 

Graefe 1112. 1564 
Graesse 40 

Graf, F. 1599 

Graf, M. 312 

Gramm 1374 

Granier 3830 

Grapheus 1406 
Grashoff 2165 

Grassl 2741 

Grau 1060 

Graul 2841 

Greiner 1469 

Grenier 968 

Greve 2163 

Grevel 456. 1718. 2008. 
2115 

Greving 1392. 3337.3338 
Grienberger 3101 

Grill 3324 

Grimm 2279 

Grimm, A. 2592 
Grimme 1332 
Grimmert 1560 
Grisebach 1633 
Gritzner 1302. 2356 
Grob 2426 

Groche 3196 

Größler 35. 47. 376. 
2274. 2627 

Groeteken 3935 

Grolig 3470 

Grolimund 2857 
Groller 956 

Gromer 544 

Grosch 1306 

Grosse 944. 1096 
Großmann 2657 
Grotefend 1050 
Grotefend, O. 1607 
Grotefend, S. 1194 
Grove 1658 

Gruber 43 

Grünhagen 3970 
GrundriB d. german. 
Philol. 51 


*133 


Gruner 2055. 3794 
Grunwald 492 

Grupe 1874. 3736 
Gschwend 2744. 2745 
Gubo, A. 295 

Gubo, J. 1938 

Gümbel 1541. 3239 
Günter 3461 

Günther, A. 971 
Günther, Arth. 3221 
Günther, F. 159. 1558. 
1591 

Günther, Fel. 1829 
Günther, Fr. 2555 
Günther, L. 1827 
Günther, O. 211. 1369. 
1652. 1855 

Guerre: de 1812 3761; 
de 1870/71 2093. 3876; 
de la Succession 1778 
Gürtler 1809 
Güterbock 1115. 3178 
Gugler 2010 
Gulat-Wellenburg 1871. 
2348 

Gundacker v. Juden- 
burg 3317 

Gundlach 238 

Gurlitt 663. 2832 
Gutjahr 2278 
Gutmann 1047 
Gutmann, K. 967 
Guttenberg 43 
Gutzkow 3977 


Haack, E. 3943 
Haack, F. 3536 
Haan 141 
Haas-Zumbühl 2631 
Habel 1161 
Habich 1647 
Häberle 1093. 2236 
Häberlin 720 
Häbler 1447 
Haeckel 1977. 3796 
Häcker 2516 
Haensch 179 
Häpke 473. 1490 
Haese 3901 
Haeseler 3841 
Häußler 2264 
Haff 2613 
Haffner 701 
Hafner, K. 1938 
Hafner, Th. 2174 
Hagedorn 2467 
Hagedorn, B. 1595.3512. 
3513 


*134 


Hagedorn, H. 3456 
Hagen, v. 106. 541 
Hagen, v. dem 936 
Hager 273. 2474 
Hahn, K. 3480 

Hahn, P. 2052 

, R. 1940 

Hahne 1763. 3567. 3579. 
Haise 1086 [3620 
Halke 109 

Haller 1032. 1192. 3252 
Halm 1751 

Halphen 1037. 3119 
Halter 570. 2752 
Hamann 1169 
Hamburger 1269 
Hamelmann 1401 
Hamm 2134 

Hampe, K. 1187. 3150. 
Hampe, Th. 1632 [3209 
Hanauer 227. 1546 
Handbuch, Geneal.: 
bürgerl. Familien 2342; 
z. Schweizer G. 2345 
Handelsman 1921 
Handwerker 205 

Hann 1898. 2207 
Hanoteau 3831 
Hansay 3061 

Hansen, H. 2061. 2062 
Hansen, J. 3864 
Hansen, R. 1159. 2554 
Hantzsch 16. 1743 
Harbauer 964 

Harden 2052 
Harkensee 1240 
Harms 536. 1273. 2145 
Harnack 1852 
Harraeus 1475 

Harring 3616 
Hartmann 1030 
Hartmann, L. 2190. 3967 
Hartmann, U. 2226 
Hartmann, W. 1551 
Hartmeyer 2666 
Hartung, F. 1237. 3498 
Hartung, J. 2489 
Hartwich 1944 
Hartwig 938 

Hartwig, Th. 1791. 3612 
Has 145. 2350. 2358 
Hasack 1036. 1168 
Hasenclever 3400 
Hasenöhrl 521 
Hashagen, F. 1755 
Hashagen, J. 408. 1992. 
Hass 2609. 3559 [3779 
Hassebrauk 1557 


Alphabetisches Register. 


Hatzig 1807 

Hauck, A. 1083. 1134 
Hauck, K. 3551 
Hauffen 3527 

Haug 1824 

Haupt, A. 1009. 3106 
Haupt, H. 1784 
Hauptmann, F. 101. 352 
Hauptmann, L. 2691 
Hauser, H. 1410 
Hauser, K. 517 
Haushaltungsbüchlein 
Hausmann 3054 [3338 
Hausotter 221 
Hausrath 454 
Hauthaler 2410 
Hauviller 2309 

Haydn 2017 

Hayes 3074 

Hebeisen 2112 

Hecht 459 

Heck 512 

Heck, H. 215 

Hecke 425 
Hedemann-Heespen 449 
Hedicke 655 

Heeg 1742 

Heemstede 2186 

Heer 2776 

Hefner 1517. 3107 
Hegaur 3364 

Hege 1472 

Hegi 308. 3248 
Heidelbach 2547 
Heidenheimer 492 
Heidrich, E. 1444 S 
Heidrich, K. 3731 
Heierli 719 
Heiligenthal 661 
Heilmann 1142 
Heimann 2330 

Heine 1559. 2765 
Heinecken, H. 3279 
Heineken 583 
Heinemann, B. 89 
Heinemann, F. 2067 
Heinemann, O. 2181 
Heinrich v. Freiburg 
Heins 3396 [1358 
Heintze 519 

Heinz 662 

Heitz 1366 

Hekler 3034 
Heldmann, A. 192. 1547 
Heldmann, K. 47. 424. 
2180. 3965 

Helfert 3857 
Hellmann, F. 528 


Hellmann, H. 2012 
Hellmann, S. 1033 
Hellmich 719 

Helm 1167. 3097. 3318 
Helmke 970 
Helmold 1098 
Helmolt 1662. 2487 
Helmreich 1976 
Helssig 1345 
Hemmen 2634 
Hendersen 1442 
Henggeler 532 
Henke 3056 

Henkel 3510 
Henking 1834 

Henne am Rhyn 706 
Hennequin 1900 
Hennig, E. 1324 
Hennig, K. 3525 
Henniges 2761 
Henning, H. 3985 
Henning, R. 995 
Henrichs 1094 
Henrici 1351. 1360 
Hensler 3499 

Heppe 713. 969 
Hering, H. 2783 
Hering, R. 1839 
Herlitz 134. 3173 
Hermandung 440 
Hermelink 1348. 2788 
Herre 1458. 1519 
Herrmann, A. 354 
Herrmann, F. 1408 
Herrmann, K. 3047 
Hertel 1908 
Hertlein 932. 965 
Hertling 1871 
Hertzog, A. 567 
Hertzog, G. 60 
Herwig 618 

Herz 3923 
Herzberg-Fränkel 1311 
Herzog 1354 

Hesler 3318 

Heß 321 

Hessel 3146 
Hesselbarth 3874 
Heßler 317 

Hettner 641 
Heuberger 3065 
Heuschmid 2670 
Heuser 1682. 3572. 3827 
Heusler 978 

Heyck 1424. 2222 
Heyden 624 
Heydenreich 131. 160. 
2339 


Alphabetisches Register, WER 


Heyderhoff 2121. 2202. Hofordnungen 1571 Imm 2111 

Heyer, A. 1750 (3909 | Hohenlohe 3986 Imme 2271 

Heyer, H. 2775 Holder-Egger 3162 Inama-Sternegg 444. 
Heyne 705 Holdschmidt 355 2368 

Hiecke 596 Holl 1442 Index alphab. Nobilium 


Hilgert 3915 

Hille, G. 1672. 1966 
Hille, J. 1300 
Hilliger 990 
Himmelreich 1762 
Hindrichson 3506 
Hinnenburg 2030 
Hinrichs 1865 
Hinrichsen 2175 
Hintner 41. 91 


Hollerbach 1247 
Hollweg 1438. 3481 
Holthausen 3079 
Holtmanns 353 
Holtzmann 1067. 1520. 
Holwerda 949 [2587 
Holzhausen 1866 
Hoogenraad 359 
Hoogeweg 237. 582. 3485 
Hoops 2551 


amiliarum 147 
Ingold 11. 1793. 1868 
Innerkofler 3669 
Inventaire archéol. de 
Gand 276. 2479 
Inventare: Mittelalter- 
liche a. Tirol 1385; 
nichtstaatl. Archive 
Hannov. 237; nicht- 
staatl. Westfal. 2436; 


Hintze 2566. 2578. 2580. Hopf 3733 österr. 2409 
2610. 2782. 3501. 3584. Hoppe 1113. 1341. 2723 | Isaak 3336 
3626. 3631. 3654, 3660. Hoppeler 5. 1434. 2451. | Isernia 3209 


3752. 3771. 3792. 3952 2743. 3208. 3282 Isidor 3075 


Hippe 680 Hora Siccama 1684 Israël 1508 
Hirn 1928. 1931 Hornung 1002 Issendorff 2781 
Hirsch 464 Horwitz 500 


Hirsch, F. 2486. 3549 
Hirsch, S, 1362 
Hirschmann 563 


Hosius 976 
Hottenrott 704 
Houben 3693. 3977. 3978 


Jackowski 2301 
Jacob 2731 
Jacobi, G. 457 


Hirt 53 Houtrouw 357 Jacobi, L. 3059 
Hittmair 1822 Howorth 950 Jacobi, R. 1485 
Hoche 1873 Hradil 2704 Jacobs, E. 99, 1481. 1655 
Höchsmann 1462 Hrdy 2742 Jacobs, J. 3066 

Hoede 423 Huber, A. 229 Jacobs, K. 3285 

Hödl 2066 Huber, E 934 Jacobs, P. 1478 

Höfer 2757 Hubert 593 Jacoby 698 

Höfflinger 141 Hübl 612 Jäger 287 


Höfler 704 
Höler 2528 
Hölscher 1279 


Hübner 151 
Hücker 2601 
Hüffer 2224 


Jaekel, H. 513, 3088 
Jäkel, M. 3489 
Jänecke 669 


Ge WEN. gege... 


Hoen 3753 Hürbin 303 Jaenicke 388 
Hönes 3699 Hürten 1039 Jaffe 437 
Hoeniger 1568 Hüsgen 2598 Jahn, G. 2654 
oensbroech 2150 Huffschmid 1891 Jahn, R. 1188 
Hörmann 682 Hugelmann 2579 Jahn, V. 3066 


Hötzsch 2053 
Hoewel 2098 

Hoffet 534 
Hoffmann 1820 
Hoffmann, A. 1750 
Hoffmann, Ch. 2521 
Hoffmann, F. 2474 


Huggenberger 2305 
Hulshof 2429 

Humann 3140 
Humbertelaude 3379 
Humboldt, C. v. 2006 
Humboldt, W., v. 2005. 
Hund 2454 [2006 


Jahnel 157. 166 
Jahresbericht d. Ges. 
Pro Vindonissa 3064 

Jaksche 3317 
Janentzky 3697 
Janeschitz 1235 
Janetzki 436 


Hoffmann, L. 3229 Huppertz 3650 Jannasch 1731 
Hoffmann, M. 25 3 Huss 683 Janov 1243 
Hofgut Rheinhausen Huyskens 1102, 1158. | Jansen 1289. 1290 
Hofkalender 132 [1288 1201 Janson 1820 
Hofmann, Frdr, H. 1811 Janssen 3700 
Hofmann, H. 960. 3061 ! Idiotikon, Schweiz 59, Jassoy 2360 
Hofmann, K. 3112 Ihm 76 [2285 | Jaurès 3877 
Hofmeister, A. 394, 1581. | Ilgenstein 475 Jean XXII. 1314 


3121. 3144 Ilmer 1885 


Jecht 1304. 2241. 2396, 
Hofmeister, H. 937.1034 Ilwof 1814. 2107. 2181 


Jecklin 224 [3265 


*136 


Jeep 124. 1886. 2329 

Jegerlehner 696 

Jelinek 2208 

Jellinghaus 433. 923 

Jensen 1177 

Jentsch, C. 2573 

Jentsch, H. 627 

Jeßen 1939 

Jessen, W. 239 

Jörgensen 1446 

Joetze 2420 

Johann, Erzherzog 3838 
Johannes abbas Vic- 
toriensis 1178 

Joherl 1938 

John, A. 683 

John, E. 700 

Joostings 510. 2456. 
2457 

Jordan, E. 2125. 3913 
Jordan, R. 1450. 1668. 
1687. 3360. 3363. 3366. 
3419. 3466. 3487. 3504 
Jorga 290 

Joseph 119. 2326 
Jürgens 2260/61. 2406. 
Jürgensen 680 [2438 
Jugler 1828 

Jullian 3055 

Jung, F. 3408 

Jung, R. 1263. 2423. 
Jung, W. 2483 [3963 
Jungk 2778 

Jungnitz 587. 1342.1690. 
Junker 2597 [3306 
Juten 3302 


Kaemmel 622. 954 
Kämmerei-Register1277 
Kacemmerer 283 
Kästner 1840 

Kahle 2230 

Kaindl 302. 2697 
Kaisenberg 2724 
Kaiser 1993 

Kalbfuß 2753 
Kalisch 2602 
Kalischer 3822. 3825 
Kalkoff 1432. 3375. 3415 
Kallbrunner 1154 
Kallina 249 
Kallmeyer 1605 
Kälund 2300 
Kammerer 1754. 1867 
Kampers 1184 
Kamshoff 1535 
Kania 664 

Kapff 701 


Alphabetisches Register. 


Kaphahn 2707 

Kapp 3906 

Kapras 526 

Karg-Bebenburg 1770 

Karl Eugen 3638 

Karsthans 3338 

Kasch 1861. 3698 

Kassowitz 3451 

Kastner 292 

Katalog: d. dt. Hand- 
schrr. d. K. K. öff. u. 
Univ.-Bibl.zu Prag 202; 
d. Schwedisch. Archivs 
zu Riga 2448 
Katschthaler 269 
Kauffungen 1583. 2440. 
Kaufmann 289 [3668 
Kaulla 483 

Kawerau 1394. 1422 
Kayser, K. 1511 
Kayser, R. 940 

Keber 435 

Kegelspiel 1393 

Kehr 1317. 2463 
Kehrer 671 

Kehrl 450 

Keiper 3777 

Kekule v. Stradonitz 
Keller, A. 701 [1719 
Keller, G. 3983 
Keller, L. 1858. 3695 
Keller, S. 428. 3174 
Kelter 3441 
Kemmerich 266. 670.709 
Kende 3267. 3467 
Kenner 956. 3061 
Kentenich 508. 1136. 
1208. 1256. 1327. 1333. 
2424. 3240. 3278 
Kerchnawe 3753 

Kern, A. 1460. 1509. 1571 
Kern, F. 1189.3164.3220. 
Kern, G. 2872 [3229 
Kernkamp 234. 1665 
Kesper 1494 
Ketrzynski 2123a 
Keuffer 3812 

Keune 969 

Keußen 1411. 3180 

Keutgen 2664 

Keyßer 3899 

Khevenhüller-Metsch 
3624 

Khull-Kholwald 99 

Kiener 338. 491 

Kieser 1056 

Kießelbach 468. 473 

Kießkalt 143 


Kiewning 1983 
Killernann 3330 
Killmer 1257 
Kindler 2574 


Kindler v. Knobloch 
Kinter 556 [2347 
Kinzel 2809 


Kippenberg 23. 2245 
Kippenberger 3152 
Kircheisen 1881 
Kirchengalerie 2737 
Kirchenordnungen 1405 
Kirchhoff 372/3. 2723 
Kirchhoff 3255 
Kirchner 3149 
Kirmse 1116 

Kirn 608 

Kirsch, J. 1031 
Kirsch, Th. 2327 
Kisch 58. 2284 
Kisky 1323 

Kißling 27 

Klaar, K. 1955 
Klaar, R. 3756 
Klaiber 1370 

Klaje 1677 

Klank 2608 
Klapper 1386, 3296 
Klarmann 315 
Klatt 524. 3524 
Klawitter 2123 
Kleeberg 2628 


Klein, J. 2532 


Klein, J. H. 120 
Klein, M. 1670 
Kleiner 2412 

Kleins v. Straußenburg 
Klimesch 41. 2269 [1670 
Klingelhöffer 169 

Klob 1860 
Klopfleisch-Klaudius 
Klose 960 [1863 
Kluge 54 

Knaake 1953 

Knab 126 

Knackfuß 3538. 3540 
Knapp, E. 3114 
Knapp, H. 2452 
Knauer 3120 

Knebel 381. 465 

Kneer 2362 

Knetsch, G. 3500 
Knetsch, K. 2334. 2403 
Knieb 584. 3418 
Knobloch 339 

Knodt 1442 

Knoke 938. 951. 953. 
975. 1040 


Alphabetisches Register. 


Knoop 698. 2856 
Knorr, F. 3044 

Knorr, R. 965. 3068 
Knott 719 

Kober 1143. 1299 
Koblischke 2262 

Koch, E. 1563 

Koch, F. 2172 

Koch, H. 242 

Koch, Herb. 1234. 3246, 
Koch, Hugo 1084 [3257 
Koch, M. 2807 

Kochl 3041 

Koeberlin 322 

Köchl 486 

Köhler, A. 1746 
Köhler, C. 139. 3214 
Koehler, M. 2681 
Köhler, W. 3381 


Kost 1471 
Kott 3502 


Krabbe 1650 
Krabbo 2449 
Kracauer 3667 
Krägelin 2179 
Krämer, F, 1669 
Kraemer, W. 3852 
Kraft 1350 
Krahulietz 926 
Králičeck 3033 
Kramer 3042. 3109 


Kraus, Ch. 1278 
Kraus, E 1628 
Kraus, J. 1700 
Krauske 3627 


Koehne 253 Krauß 2157 
Koehnlein 63 Krauter 1532 
oenig 2809 Tawczynski 442 


Krebs, A. 1810 
Krebs, E, 2801 
Krebs, J. 3463 
reiner 3170 
Kreis 304 
Kreisler 3815 
renzer 1123 
Kretschmar 2313 
Kretschmayr 2588 
Kretzschmar 1138 


Öniger 2718 

Könnecke 636 

Koepp 974. 975 

Koerner, B, 150. 2351 

Körner, E, 1473 

Körner, Th. 2015 

Köster, A. 3983 

Köster, K. 2604 

Kötzschke 922. 2794. 

Kofler 935 [3184 

Kogler 2411. 3261 

Kohlmann 1068 

Kohlrausch 3365 

Kohn 498 

Koht 2081 

Kolb, A. 3269 

Kolb, D. 1997 

Kolb, F, 930 

Kolde 1395 

Kolfhaus 1438 

Kolkert 1674 

Kolmer 3914 

Konen 3136 

Konrad 1565 

Konschel 3942 

Kooperberg 3412 
opfermann 1090 

Korb 1660. 3550 
ommann 1442 
orrespondenz Fried- 
richs d. Gr. 1765 

Korte 412 

Kortzfleisch 1941. 3726. 
osch 2126 3785 
Koser 1233. 1766. 3637 
Kossinna 3028. 3047 


Kreutzer 1435 

Krieg 1809 3753 
Krieg, C 2804 

Krieg, R. 261 

Kriege Friedrichs d. Gr. 
1776 


Krieger29, 94, 2310.3192 
Kriegsjahr 1809 1928 
Krofta 1344 
Kroker 3344 
Krollmann 1229, 1487. 
Kronthal 2217 [3790 
Kropatscheck 938. 974 
Krosigk 2227 
rudewig 230 
Krüger 971. 3070 
Krumbholtz 236 
Krusch 1556. 3110 
ruse 462 
Kubicek 1572 
Kübeck 3835 
Kübler 43 
Küch 1223, 2314 
Küchler 3981 
'Kühnau 692 


Kovač 1220, 3286. 3662 


mmer 1133. 1183, 
Krauel 1914 [3179 


Kreuter 430. 604. 2408 


*137 


Kühnholq 371 
Künßberg 531 
Künstle 1064 
Künstler Lexikon 651 
Küntzel 1971. 3883 


urschner 1553 
üster 1979 


Kull 116 
Kunsemüller 2706 
Kunstdenkmäler: Baden 


2476; Bayern 273, 
2474; Prov. Branden- 
burg 281. 2483 

unst- u. Altertums- 
Denkmale Württemb, 


Kunststätten 647 [2475 


unstfopographie, 
sterr. 269 
unze 1283 


Kurfürst Joh. Phil. e 


Walderdorf 1794 


Kurth 2546 

Kurz 628 

Kurzwelly 2841 

Kuske, B. 424. 472. 1292 
Kuske, E. 2425 
Kutzbach 660 

Kux 2500 

Kvačala 1609 

Kybal 1243. 3244 


Lachmann 697 
Laelıns 3187a 
Lager 1791, 3711 
Lahusen 426. 3176a 
Laiglesia 3388 
Lallemand 3271 
Lalubin 3740 


meire 396 


Lamprecht 286. 738 


1829. 2177. 2487.9487,, 


2845. 3886 
Landau 2859 


ndmann 3745 


Landsberger 1968 
Landtagsakten 254.2455 
Lang, A. 3373 

Lang, W. 3814. 3866 
Lange, G. 3817 
Lange, K. 1378 
Lange, W. 937 

Langel 1738 

Langer, E. 189 
Langer, O. 3776 
Langewiesche 975, 1790. 
3032. 3642 


ngwerth v, Simmern 


2364 


*138 


Lappe 433. 2700. 2863 
Lappenberg, E. 1177 
Lappenberg, J. 1098 

La Roche 961 

Laske 2821 

Laubert 2019. 2058.3927 
Lauchert 3424. 3960 
Lauffer 712. 2866 

Laukhard 1866 

Lautner 3539 

Lazius 2252 

Lazzareschi 2733 

Lebensbeschreibung 
Götz v. Berlichingens 
3304 

Le Brethon 3714 

Lechartier 3746 
Lechner 1021. 3145 

Legrand-Girarde 3564 
Lehautcourt 2102 

Lehmann 2341 

Lehmann, Karl 3275 

Lehmann, Karl 3091 

Lehmann, P. 3190 
Lehmann, Paul 1286 
Lehmann, W. 1398 
Lelindorff 1761. 3623 
Lehner 971 

Leib 1392 

Leidinger 7 
Leineweber 3416 

Leipzig, Universität 607 

Leistle 554 

Leitner 391 

Leitschuh 653 

Leitzmann 1359. 2013. 
3694. 3823 

Leixner 2808 

Le Mang 2077 
Lemberger 2837 

Lembey 1457 

Lemcke, G. 3219 
Lemcke, H. 282. 1364. 
Lemcke, P. 2556 [2484 
Lempp 2685 

Lenze 2616 

Lepel 3982 

Lerch 1720 

Lerche 3529 

Lesort 2388 

Lesprand 1868 

Lessiak 58 

Le Tavernier 1377 
Lettow-Vorbeck 3872 
Lettres et documents de 
Joach. Murat 3714 
Leupold 3399 
Leuprecht 2377 


Alphabetisches Register. 


Levison 1003. 1011. 1014. 
1051. 1499. 2385. 2399 
Levy 2751 

Lewin, A. 2693 

Lewin, H. 625 

Lewin, L. 1706 

Leyen, v. der 999 
Lexer 2281 

Liebe 1495. 2650. 3508 
Liebegott 417 
Liebermann 3127 
Liebisch 3427 
Liebmann 3497 
Liederhandschrift, Hei- 
delberg. 1162 

Lienau 939. 3043. 3117 
Liesegang 431 

Lilie, Die 3202 

Lilie 945 

Liliencron 3367 

Lill 3531 

Limes: Obergerm.-raet. 
3059; röm., in Österr. 
956 

Lindner, L. 2703. 2867 
Lindner, P. 555. 560 
Lingke, O. F. 2365 
Linhart 2501 

Linke 1963 

Linke, O. 1967 
Linkge, J. 2365 
Linnebach 3599 
Linneborn 2760 
Lippert 217. 1768 
List, G. v. 923 

List, S. 1753 
Literaturbericht, Hist.- 
pädagog. 2248 
Litzmann, B. 2214 
Litzmann, K. 1890 
Lobstein 1443 

Löffler 584. 1338 

Löhr 1308 

Loening, E. 2004. 3950 
Loening, O. 3281 

Loès 3072 

Loesch 1280 

Loesche 24. 1433 
Loeschke 974 
Loevenich 3818 

Loew 90 

Löwe 2240 

Löwenstein 496. 497 
Löwenstern 1888 
Löwis of Menar 39. 
3588 

Loga 2470 

Lohest 3072 


Lohmeyer389. 604. 2468. 
Lommatzsch 541 [2791 

Lommer 313 

Loofs 1443 

Lorger 3061 

Lorme 146 

Losch 2129 $ 
Loserth 1533. 3471 
Lot 1037. 3119 

Lotz 2582. 3904 
Lotze 368 

Lowak 1630 
Lubenow 3457 
Luchaire 1118 

Lucke 1393. 3446 
Ludewig 613 

Ludorff 278 

Ludwig, F. 1606 
Ludwig, V. 2178 
Lüdecke 1965 
Lüderitz 1164 

Lüders, C. 3046 

Lüders, G. 3861 
Lühr 1749 

Lüneburg 1161 
Lütolf 1155 

Lüttge 1443 

Lützow 1246 
Lützow, v. 176 
Luginbühl 1464. 2401 
Luise, Königin 3715 
Luise Ulrike 1767 
Lulvès 547 
Lundgvist 1679 

Lurz 614 

Luschin v. Ebengreuth 
112. 113. 1045. 2320 
Luther, G. 2138 
Luther, J. 3339 
Luther, M. 1394. 3339 
Lutherbriefe 3340 
Lutteroth 175 


wi ee ee ` 


Lutz, J. 1380. 1381. 
Lutz, L. 2086 [3439 
Luzio 3391 


Lyrik, Polit. 1894 


Machholz 20. 601. 3678 

Mack, H. 434. 3837 

Mack, R. 330 

Mader 273. 2474 
Mähl 3912 

Maere 1230 | 
Maier 28 

Maier, A. 3292 

Maier, G. 1857 

Maintrieu 3596 

Maire 1717 


Malerei, Dt. 2219 
Mamlock 1837 
Mandelsloh 1258 


Alphabetisches Register. *139 


Mayer, Ant. 2589 Merx 1712, 2116. 3390. 
ayer, Frz. 293 3601 


Mayer, Gust. 2586. 3920 


Manecke 147 
anitius 1059 
Mankowski 3756 
Mannheimer 1673 

Mannlich 1764 


Mayer, Herm. 2790 
Mayer, Joh. 557 
Mayer, Jul. 1416 
Mayer, Lorenz 345 
Mayer, Rob. 1525 


Manstein 2367 Mayer, Theodor 470. 
Mantel 1697 1284. 2668 
Marcks, E, 2089. 2492 Mayne 1631. 2205 
Marcks, F. 1489 Maze 3880 
Marckwald 2235 Mazzatintj 2462 

arcus 1787 Mbyr 1309 
Mardus 3167 Mechtel 215. 2403 
Marès 3737 Meerdink 358 


Marez 3262 
Maria Antonia 1768 


Mehlis 2611 
Mehring 329, 1331 


Maria Theresia 1768. | Meiche 1110 

3625 Meier 1557 

Mark, Die Grafschaft Meier, Ant. 2548 
Markgraf 36 [362 Meier, E, v, 1971. 3928 


Marklowski 2368 
Markus 3821 


Meier, Gabr. 1329 
Meier, K. 1636 


Marle 2544 Meier, P. 1169. 3651 
Marquart 1990 Meier, Seraphin 2743 

arré 413 Meier, Wilh. 409 
Martens 248 Meinardus 1144. 3553, 
Martin, E. 1845 3789 


Martin, J. 2205 
Martin, P. E. 3111 
Martin, Paul 1951 
Martinek 2473 
Martini 1156 
Martiny 31. 37 
Martroye 984 
Marwitz, v. d. 3829 
Marx 13 

Maske 2379 
Matějka 2472 
Materialien z. G. Gran. 


Meinecke 2882. 3751. 
3833. 3847. 3850. 3954 
Meiners 2002. 3809 
Meinhold 3816 
Meininghaus 2380. 2717 
Meisinger 1897 
Meißner 2057 
Meister, A. 214. 362, 
3264 
Meister, J. 1471 
Meisterernst 447 
Melville 1688 


bündens 224 emminger 487 
. Matrikel d. Univ.: Dil- enadier 3 

lingen 2787; Freiburg Mengden 3552 

L Br. 2790; Herborn Menghin 2865 


2793; Leipzig 606; Tü. Menke-Glückert 3688 


bingen 2788 Mensi 2591 
Matter 3863 Mensing 67 
Maude 1918 Mentz 3400 
Mauer 2647 Mentz, F. 2249 


Maurer, A. 2519 Mentz, G. 3956 
Mentzel 1864 
Menz 429, 2529 


Maurer, K. 991 Mercati 2399 


urice de Saxe 1782 Mergentheim 2720 
Maußer 1167. 3980 erian-Mesmer 2381 
May, E v. 3533 Merk 1576. 2748 
May, G. 2104 Merker 1616, 1960 


Merz 251.305. 2621.2622 
Messikommer 2850 
Mestwerdt 355, 972. 2534 
Meth 630 
Mettensia 2388 
Metternich 3831. 3835 
Mettig 1192, 1262. 2447 
Mettler 3059 
Metzger 1470 
Metzger, H. 2656 
Metzner 3440 
Meusel 2023, 2131. 3787 
Mews 461. 2659 
Meyer, A. B. 3062 
Meyer, Alex. 2215 
Meyer, André 3378 
Meyer, Ch. 314. 1289. 
1920. 1927. 2511 
Meyer, Geo. 1964 
Meyer, Herm. 1186 
Meyer, J. 3417 
Meyer, Jul. 320 
Meyer, Karl 279 
Meyer, Kuno 1703. 1714 
Meyer, Paul 3207 
Meyer, Ph. 2169 
Meyer, Rich. M. 1844. 
2215. 3095. 3972 
Meyer, S. 1232 
Meyer v. Knonau 1434. 
3155. 3381 
Michael 645. 1168. 3203 
Michaelis 3926 
Michel 3750 
Michel, H. 3138 
Mielke 643 
Mielot 1380 
Miller 325 
Minde-Pouet 2242 
inden-Ravensbe 
unter d. Hohenzollern 
Minor 2205 [363 
Mirbt 1442 
Mirot 1069 
Mischler 2183 
Mitis 83, 3166 
Mitius 1367 
Mittelstaedt 2073 
Mitterwieser 2417 
Mittnacht 3849 
Mockeprang 3900 
Moegling 2031 
Moeller 503. 2683 
Mönks 2633 
Möslein 2140 
Mogk 1001. 3096 


*140 


Moldaenke 3610 
Molhuysen 1618 
Molineus 2370 
Mollenhauer 423 
Molsdorf 1366 

Monod 1089 
Monumenta: Germ. hist. 
2384; palaeogr. 74.2297 
Moos 2203 

Moreau 3194 

Morin 3137 

Morneweg 137 
Moroder-Lusenberg 298 
Morone 3368 

Morris 1841. 3689 
Moser 2098 

Moser, M. 3676 

Moser, V. 57 

Mowat 3468 

Much 997 

Mucke 49 

Mühlbacher 1021 
Mühlbrecht 22 

Mühler 2158 
Müllenhoff 921 

Moller 1942. 3113 
Müller, v. 2048 

Müller, A. 591 

Müller, Adalb. 2618 
Müller, Andr. 573 
Müller, Ernst 1020. 3143. 
Müller, F. W. 404 [3174 
Müller, Franz 3608.3609 
Müller, G. H. 3312 
Müller, Gregor 2767 
Müller, Gust. 1850 

Müller, H. v. 2040 

Müller, Heinr. 3791 

Müller, J. 1313. 1328. 
1465 

Müller, J. Th. 1731. 2784 

Müller, Joh. 1291 
Müller, Josef 1648 

Müller, Karl Alex. v. 
2085 

Müller, Karl Otto 1301. 
3284 

Müller, Konr. 2090 

Müller, Nikol. 1448.3380 

Müller, Otto 415 
Müller, P. 3767 

Müller, Paul 2855 
Müller, Wolfg. 325 
Müller-Brauel 3043 
Müller-Fraureuth 69 
Mülverstedt 1271. 2369 
Münch 2170. 2796. 3955 
Münster 1356 


Alphabetisches Register. 


Müntzer 2853 
Mürmann 3800 
Müsebeck 2056. 2210. 
Mulert 1995. 2211 [3834 
Muhsfeldt 537 
Mummenhoff 2512 
Murat, prince 3714 
Muret 3875 

Muth 631 

Muthesius 3690 
Mutzner 527 


Naber 1962. 3649 
Nabholz 3270 
Naegele 958 
Naegle 1243 

Nagl 639 
Napolcon 1878 
Nase 3057 
Naunin 3357 
Navez 3766 

Nebe 3691 
Neckel 996. 3080 
Necrologia Germaniae 
2464 
Necrologium, München- 
wiler 559 
Nedopil 3735 
Needon 943 

Nef, A. 3826 
Nef, W. 2108 
Negri 1526 
Negwer 1445 
Nelis 79 

Nelle 2773 
Nentwich 19 
Nessel, H. 2325 
Nessel, X. 227 
Nesselrode 3836 
Nestle, E. 3605 
Nestle, W. 3365 
Neubauer 1912 
Neubaur 3618 
Neuenhaus 1438 
Neugebauer 1817 
Neuhaus 2754 
Neukirch 1573 
Neundörfer 2147 
Neupert 2565. 2870 
Neve 3356 
Newald 2060 
Niebuhr 3834 
Nieden 2779 
Niedner 1975 
Niemann, A. 2043 
Niemann, F. 2799 
Niese 3966 
Nietzsche 2196 


Nippold 1547. 3481 

Nistler 956 

Noack 3648 

Noel, 3491 

Nolte 2662 

Norbert 3635 
Nordmann 2694 
Nottarp 2617 

Nouaillac 3435 

Nova 665 

Novotny 1344 
Nowotny 949 

Nudant 2101 

Nüchter 3328 

Nuntiaturberichte: a, 
Dtld. 3368. 3431; a. d. 
Schweiz 3432 


Ober 566 1143. 
Oberhummer 2252 
Obermaier 269 
Oberndorfer 964 
Obert 3172 

Obreen 1202. 2404. 2538 
Obrik 3160 

Obrist 3253 

Obser 1958. 3647 
Obst, A. 1808. 3990 
Obst, E. 264 
Ochsner 3801 

Ockel 1610 
Odescalchi 1218 
Oechelhiaeuser 2476 
Oechsli 2109 

Oesch 2153 

Österreichs Hort 2493 
OÖesterwitz 181 
Ohlendorf, H. 185 
Ohlendorf, L. 2625 
Ohmann 480. 1296 
Ohnesorge 2273 

Ohr 1222 

Oidtman 2336 
Olbrecht 2263 
Oldekop 33 

Olgiati 3473 

Olivier 3635 

Ollivier 2091 

Olrik 1008 

Oncken 2069. 3868 
Oorkondenboek 2434 ` 
Oppenheim 182 
Oppenhoff 509 

Opitz 1628 
Oppermann 576. 1202. 
2503. 3181. 3864 
Orterer 605 

Ortner 963 


Ortsgeschich ten, 
ring. 343 


Osten-Sacken, C. v. d 
[3720 


Ostwald 3156 
Ottenthal 2411 
Otto, A. 3727 
E. 1938 
F. 2103 
H. 259 


Loth- 


Otto, Heinr. 3778 


Otto, J. 1933 
vermann 2658 
Ow-Wachendorf 2 

Owen 1225 
Oxenstierna 1503 


Paas 574 
Pacheco de Leyva 
Paech 589 [3395 
Pagliai 257 

Paldus 1819 


Paldus, J. 1582 
Palézieux-du Pan 
Pallas 3304, 3421 
Panske 1261 
Pantz 2652 
Panzer 3078 
Pape 3925 
Pappenheim 1507 
Paquay 3100 
aquier 3359 
Paradeis 965 
arent 2049 
Paret 932 
Parisot 1081 
Partisch 1070 
Pastor 1454. 3790 
Pasture 3430 
Pauker 3619 
Paulier 3713 


26 


116 


Pauls, E, 1548. 3712 


Pauls, Th. 3256 
Paulsen 2197 
Paulus 545. 1436. 
Pedrotti 1930 
Peisker 994 
Pelet-Narbonne 1 
Pelissier 2723 


eracca 1783 


1437. 
[1438 


924. 


Perdrizet 1380. 1381 


Perels 2607. 
Pergler 3742 
Perthes 3721 
Peßler 687. 


2734 


114. 


Peter, A 1739 


2851. 
[2868 


Alphabetisches Register., 


Peter, Q. 1694 
Peterka 1307 


Peters, A. 237. 584. 3784 
Peters, C. 


432 


Peters, U. 1152 
Petersdorff 2181 
Petersen, J. 1298 
Petersen, P. 449 
Petersen, V. 1566 
Petry 3645. 3897 
Pettenegg 2352 


Pez 3466 
Pfaff 698. 


1166. 1554. 


Pfeiffer 1366 
Pfister, A. 2025 
Pfister, C, 344 
Pfister, W., 1122 
Pfleger 1466. 3474 


lug 456. 2576 


Pflugk - Harttung 289. 


Pfudel 629 


[3542 


Pfund 3756 
Philipp, A. 1217 
Philipp, O. 70 


Philippi 267. 395. 462, 


Philippovich 3916 [1128 
Pic 2499 

Picard, E 1904. 3713 
Picard, L. 3749 
Piccolomini 1219 


Pichat 1782 
Pick 3671 
Pickel 2161. 3933 


ijnacker 


Hordijk 1105 


Pijper 1406. 1407 


ilz 1525 


Pinder 2820 
Pineau 2199 
Pingaud 1902 
Pinger 1847 
Piper 667. 668 


Pirchegger 26 
Pirenne 85. 


Pischek 11 41. 


1049. 1224, 
3195 
3215 


2459. 2537. 


Pistor 420 


ivano 422 


Planer 378 
Plath 1174 
Plischke 3151 


Plönes 410 
Ploy 1911 
Plüß 1329 
Pniower 3982 
Podlaha 270 
Pöhlmann 1530 


P 


oelmann 3134. 3157 


113. 1162, 
2192. 3476 


*141 


Pösinger 103 

Poethen 3974 

Poggio 3368 

Polmann 540 

Pomerania 1412 

Poncelet 579. 1018, 2466 
ontanus 1618 

Portia, Bartholomäus v. 
3431 


Poschinger 2038. 2146. 
3840. 3848. 3849. 3869, 
3855. 3922 

Posse 240 

Post 2542 

Postina 2523 

Poten 1959 

Potthoff 1725 

Poupardin 1043. 3148 

Prem 1935 

Prenzel 1213 

Pretzell 2730 

Pribram 458. 1680 

Priebsch 1149 

Priegel 2469 

Priest 1077 

Privatbriefe, 

Probeck 1884 
rochnow 18 

Profeld 1536 

Prokesch v. 

Prokop 649 

Protokolle u. Relationen 
d. brandb. Geh. Rates 

Prou 3147 [3553 

Prüfer 2173 
rümers 707 

Prumbs 3451 

Przibram 2039 

Publikationen: d. Ges. 
f. rhein. G.kde. 2390; 
üb. Andr. Hofer 1885; 
a.d. Kgl. preuß, Staats- 
archiven 209 


Deutsche 
[3332 


Osten 2024 


Pufendorf 3580 


Puntschart 423 
Pupper v. Goch 1406 


Ren 3640 
uanter 702 


zer G. 2401 ; 
Vatikan. 


Quellen u. Abhdign. z. 
G. d. Abtei Fulda 2393 


*142 


Quellen u. Darstel- 
lungen a. d. G. d. Bet. 
Jahrh. 1391. 3336 
Quellen u. Erörterungen 
z. bayer. u. dt. G. 204 
Quellen u. Forschungen 
z. G. d. Juden 494 
Quellenstudien 2386 
Quitt 1374 


Rabl 609 
Rachel, H. 476. 3595 
Rachel, P. 1562 
Rachfahl 449. 1596 
Radegg 1185 
Rademacher 1170 
Rademacher, C. 3103 
Radetzky 2030 
Radics 2496. 3613 
Radlmaier 2000 
Räbel 562 
Rahden 167 
Rahn 271 
Rain 1948 
Rammelt 1529 
Ramsauer 3517 
Ranisch 1008 
Ranke 3459 
Raspe 421 
Ratsrechnungen, Gör- 
litzer 3265 
Rats-Silber d. St. Frank- 
Raty 1088 [furt 673 
Rauch, K. 1569. 3128 
Rauch, M. 1638. 1804 
Rauchfuß 2373 
Rausch, G. 1846 
Rausch, H. 1654 
Rauscher 1331 
Rausse 1629 
Reau 1371 
Rechtsquellen, Ostfries- 
lands 256 
Recueil: d’actes con- 
cern. les freres-mineurs 
de Luxembourg 2426; 
des actes de Philippe I. 
3147; de documents 
relat. à l’histoire de 
l'industrie drapiere en 
Flandre 2459; Nouv. 
génér. de traités 248; 
des anc. ordonnances 
de la Belgique 1498 
Redlich 2411. 3428 
Redslob 1758 
Regel f. e. vollkom- 
menes Leben 1149 


Alphabetisches Register. 


Regelmeier 1681 
Regensberg 2095. 3878 
Regesta: chartarum Ita- 
liae 257; Habsburgica 
218; pontif. Roman. 258 
Regesten d. Erzbischöfe 
v. Mainz 2422 
Register, Oberpfälz. 3212 
Rehder 2679 

Rehmann 3661. 3798 
Rehme 2461. 2711 
Rehtmeyer 1692 

Reich 1075 

Reiche 717 

Reichel 1443 

Reichert 72 

Reicke 1392 
Reidelbach 309 
Reimer 1125. 1157. 3729 
Reimers 1317. 1335. 
3436. 3964 

Reiners 1171 

Reinecke, P. 929. 930. 
3035 

Reinecke, W. 97. 1276. 
2635. 3311 

Reinfried 2750 
Reinhard 2814 


Reischel 279 
Reitemeyer 369 
Relazioni: sulla cam- 
pagna del 1848 2065; 
Veneziane 2430 
Remling 3934 

Renaud 1826. 1959 
Renaux 1085 

Renken 3221 
Rennenkampf 3628 
Rensing 2682 

Resener 1353 

Reuss 2001. 3808 
Reuter, Ch. 1035 
Reuter, H. 3303 
Reyhtens 2434 
Reynold de Cressier 642 
Rhamm 1010. 3102 
Rhotert 3666 

Ribbeck 1477 

Richard, J. 2772 
Richard, L. 507 
Richardson 3603 
Richter 2596 

Richter, G. 1994. 3813 
Richter, Geo. Mart. 1639 
Richter, Hans 1173 
Richter, Hnr. 2220 


Richter, L. 2220 
Richter, O. 36. 2014 
Ried, E. H. v. 194. 299. 
Ried, K. 323 [1196 
Riedel 3061 

Rieder, K. 1148. 2246. 
3290. 3295 

Rieder, O. 3176 a 
Riedner 3183 

Riedner, O. 1002 
Rieger, C. 2805 
Rieger, M. 980 

Riehl, A. 3807 

Riehl, B. 650 

Rieken 3047 

Riemann 3824 

Riemer, A. 370. 2828 
Riemer, M. 1590 

Riese 3098 

Rietschel 989. 1129. 
1135. 2619. 3093. 3281 
Riezler 3086 

Rille 1537. 3472 
Rindfleisch 20 

Ring 1330 

Ringholz 42. 558. 2308 
Rintelen 3092 

Ritschl 2771 

Ritter, C. 1991 

Ritter, F. 3256. 3534 
Ritter, M. 1516. 2176 
Ritterling 936 
Rittmeyer 3837 

Rixius 1980 

Rochow 3829 

Rode 184 

Rodenberg 3175 

Roder 226. 1197. 3802 
Rodewald 1547 

Rodt 2507 

Roedder 452 

Röhl 1848 

Röhrich 1205 * 
Rörig 1274. 1832 
Rößel 1676. 3566 
Röthe 980. 981 

Rohe 3205 

Rolandinus Patavinus 
Roller 3811 [1100 
Romberg 1877 

Rompel 3924 

Rooses 1645 

Roosval 1382 

Rose 1899 

Rosenfeld, E. 1818 
Rosenfeld, F. 1169 
Rosenhagen 2491. 3201 
Rosens 2041 


eg 


Rosenthal 400 
Rosenthal, W. 711 
Rosin 626 

Rotach 2680 
Roth, C, 135 


Roth, F. 105. 1349.1597. 
1615. 1619. 3235, 3403. 


Roth, V. 672 
Rothenberg 1579 
Rothmaler 3932 


Rotscheidt 1401. 1443. 
1547. 3336. 3448. 3481 
tt 3462 


Rozet 1457. 3398 
ubens 1645 
Ruck 1740 
Rudorff 502 
Rübel 2437 
Rückert 327, 1542 
Rüeger 2504 


Ruegg 1312, 1328. 3287. 
[3299 


üther 416 
Ruffert 1923 
Ruhlmann 2640 
Runge, H. 634 
Ronse J. 1510 
Rupp 3325, 3702 
Ruppel 214 
Ruppersberg 2268 
Rustige 713 
Ruville 3883 
Rzehak, A. 926 


Rzehak, E 103. 114. 


301. 2321 


Saake 2995 
Saar 3986 
Sabler 3653 
Sach 3153 
Sachs 2843 
Sadee 3696 
Sagher 3269 
Saladin 214 
Salis 2303 
Sallagar 1898 
llinger 3758 
Salomon 3908 
Salomon, F. 3588. 3884 
Salomon, R. 1182. 3230 
Salz 1531 
Salzer 1870 
Samanek 2583 
mmlung: Provinzial- 
Kirchengeschichten 
; Schweiz, Rechts- 


quellen 251. 2451 


Scherer 546 
Scherer, E. 927 
Scherer, H. 2713 
Scherer, W. 1906 
Scherffig 1391 
Scherg 1058. 3238 
Scherlen 228 
Scherr 3774 


Alphabetisches Register. #143 
Samwer 2080 Scheuer 602 

Sanders 2280 Scheuffler 1461 
Sardagna 1872 heyrer 2064 
Sardemann 1549 Schian 1734 


Sarpi 1500 

Sartori 689 

Sauerland, H. 1181. 1333 
Sauerlandt, M. 2833 
Sauermann 387 a. 2768 
Sautai 1777 

Sautier 2705 

Sauzey 3744 

Schaack 1985 
Schachermayr 1722 
Schacht, F, 106 
Schacht, W, 676 
Schaeben 3743 


Schiaparelli81. 257.1024 
Schickele, G. 637 
Schickele, M. 1545 
Schiemann 3890 
Schier 1780 ` ` 
Schieß 3349 

Schiff 1228, 3242 
Schill 3657 

Schiller, F. 3089 
Schiller, R, 2375 
Schillerbuch 1855 
Schillmann 88. 1313 
Schindler 1792 


Schäfer, D, 291. 3168 hippers 1147 
Schaefer, Hnr. 718 hirrmann 386 l 
Schaefer, K. 1181. 1319. issel v, Fleschen- 


1523. 2643 
Schäfer, R. 2340 
Schäfer, W, 3732 
Schaer 1622, 2212 
Schalk 113 
Schapire 2221 
Schapiro 1589 
Schartow 1775 


berg 2007. 3722 
Schiviz v. Schivizhoffen 
142 


Schlachter 3382 
Schlager 569. 1476 
Schlecht, C, 1586 
Schlecht, J, 1317. 1392 
Schleich 2789 


Schaub 3042 hleiermacher 2155. 
Schaus 1004 Schleinitz 647 [3834 
Schedowitz 588 Schlenther 3982 
Scheer 2141 Schlichting 2171 
Scheerer 2829 Schlickum 350 


Scheibe, K. 550 
Scheibe, W. 2830 
Scheibner 2869 
Scheiner, A. 58 
Scheiner, M. 926 
Scheins 2759 

Schele- Schelenburg 1034 
Scheliha 3494 

Schell 353 

Scheller 964 

Schellhaß 1641. 3431 
Schelling 3123 
Schelven 1479 
Schempp 1678. 1698 
Schenk 2755 

henk zu Schweins- 
berg 133 


Schlitter 3624 
Schliz 329, 931. 932, 965 
Schlossar 3838 
chlosser 2194 
Schlüter 469. 2275 
Schmedding 974 
Schmeidler 1098. 1175. 
3155 


Schmid, Bernh. 284 
2485. 3273. 3614 
Schmid, E. v. 2094 
Schmid, H, 3321 
Schmid, J, 312 
Schmidlin, J. 1426, 3450 
Schmidlin, L. 2816 
Schmidt, A. ‘16. 3683 
Schmidt, Arth. 1533 
Schmidt, Berth. 126. 
1339. 2562 

Schmidt, Erich 3684 
Schmidt, Ernst 2557 
Schmidt, Frar. Karl Ves 
3719 


Schmidt, Geo. 177. 3587 
Schmidt, Gottfr. 1731 


* 144 


Schmidt, Heinr. 2226 
Schmidt, Hub. 941. 943. 
3957 
Schmidt, Jul. 701. 1038 
Schmidt, Karl Ed. 3623 
Schmidt, Ludw. 920. 982 
Schmidt, Max 461 
Schmidt, Paul 3558 
Schmidt, Rob. 929 
Schmidt, Ulr. 1198 
Schmidt, Valent. 2848. 
3298 
Schmidt, W. A. 1533 
Schmidt, Walter 3865 
Schmidt-Lötzen 1761 
Schmidtborn 2201 
Schmitt, Chr. 1053 
Schmitt, Karl Rud. 1866 
Schmitz, A. 1702 
Schmitz, B. 365 
Schmitz, Ferd. v. 231 
Schmitz, Hans 2572 
Schmitz, Herm. 3705 
Schmitz-Kallenberg 581. 
1512. 1548. 2304. 3289 
Schmoller 3581. 3654 
Schmut 1938 
Schnapper-Arndt 2623 
Schneider, Fedor 1104. 
1178 
Schneider, Franz 318 
Schneider, Max 2800 
Schneiderwirth 2736 
Schnippel 694 
Schnirle 3756 
Schnittger 1757 
Schnürer 559. 1052 
Schöffmann 2372 
Schoeler 3621 
Schön 8. 144. 162. 329. 
1733. 3646 
Schönach 134. 1196. 2817 
Schönaich 1691 
Schönbach 1101. 1165 
Schoenborn 2577 
Schoenermarck, v. 2376. 
Schönewald 361 [3046 
Schoengen 2428 
Schönhoff 66. 188 
Schöppe 1584 
Schöppl 3464. 3756 
Schoetensack 925. 949 
Schöttle 117. 2671 
Schollen 3987 
Scholten 1548 
Schonebohm 2770 
Schoof 44 
Schoolmeesters 1310 


Alphabetisches Register. 


Schornbaum 1322. 1613. 
3350. 3361. 3404. 3405. 
3523. 3673 

Schotsch 2296 

Schott 2349 

Schotte 411 

Schottenloher 2802.3337 

Schrader 2585 

Schraub 3216 

Schrecker 2606 

Schreiber, J. 987 

Schreiber, O. 2709 

Schreuer 3177 

Schridde 3969 

Schröder, A. 324. 1212 

Schröder, Edw. 1167. 
1825. 1866 

Schröder, O. 2191 

Schröder, R. 2282 

Schrörs 3118. 3186 

Schröter, C. 3936 

Schröter, E. 125 

Schrötter, F. 3. 112. 127. 
419. 2149. 2331 

Schrötter, G. 319. 2453 

Schrohe 1701. 3962 

Schubert 2299 

Schubert, G. v. 2033 

Schubert, H. 1005. 1442. 
1453. 3393 

Schuch 112 

Schuchhardt 944. 949. 
1034. 2836 

Schübeler 939 

Schüller 572. 1771. 3535 

Schütte 1760 

Schütz 351 

Schuhmann 1452 

Schullerus 2284. 2815. 
3891 

Schulte, A. 1028 

Schulte, Ed. 522 

Schulte, Joh. Fr. v. 3938 

Schulte, W. 3314 

Schulten 489 

Schultheiss 927 

Schultheß 3063 

Schulthess-Rechberg 

-1430. 3381 

Schultz 3274. 3333 

Schultze, M. 945 

Schultze, R. 3105 

Schultze, V. 1555. 2259 

Schulz, F. 652. 2824 

Schulz, H. 3717 

Schulz, M.: 213. 3141 

Schulz, O. 946 

Schulze, Fr. 1876. 1901a 


Schulze, Gust. 2254 
Schulze, Rud. 1270 
Schumacher 925. 949. 
3035. 3069 
Schumann, C. 2287 
Schumann, P. 647 
Schurig 2182 

Schuster, G. 2333 
Schuster, J. 3893 
Schuster, K. 3322 
Schwabe 621 
Schwalm 3211 
Schwantes 939 
Schwartz 2444 
Schwarz, B. 226. 2419 
Schwarz, F. 2471 
Schwarz, G. 3734 
Schwarz, H. 405 
Schwarz, R. 3352 
Schwarzkopf, K. 360 
Schwarzkopf, V. 360 
Schwarzweber 1267 
Schweitzer, V. 1251 
Schweizer, E. 2721 
Schweizer, J. 1524. 3337 
Schweizer, P. 96. 223 
Schwemer 2054 
Schwencker 1735 
Schweppe 2050 
Schwerin, Cl. 2452 
Schwerin, S. 1877 
Schwertfeger 3747. 3799 
Schwerzenbach 3061 
Schwetschke 2206. 3490 
Schwinkowski 129. 1598 
Schwoerbel 3804 
Scriptores rerum Germ. 
212 

Seckel 1042. 3125. 3126 
Seeberg 3939 

Seeliger, E. 1304 
Seeliger, G. 1135. 2581. 
Seelmann, 2290 [2687 
Seemüller 2400 

Segall 3927 a 

Seger 925. 944 
Segmüller 1465. 2415 
Sehling 1405 

Seidel 2840. 3358 
Seidlitz 1378 

Seiffert 2443 

Seitz 2239 

Seitz, K. 239 

Sell 2005 

Selle 1509 

Sellmann 3050 
Sembritzki 599 
Sempert 2267 


Semrau 130. 945 
Senfft v. Pilsach 2646 
Seraphim 245. 2397. 
Sering 449 [3762 
Serrure 110 

Settegast 3116 
Severinus de Monzam- 
bano 3580 

Sevin 3917 

Seyler 1092 

Sichler 5 

Sidler 3227 

Siebert 1325 
Siebert, H. 97 
Siebmacher 100. 231 
Siebs 680. 1000. 22 
Siefart 3788 

Sieffert 1443 

Siegel d. bad. Städte 
Siegel, K. 443 [2310 
Siegfried 2678 

Siegl 438. 3258. 3313 
Siemsen 1710 

Sigerus 2823 
Sigismund 2118 

Sill 445 

Silva 2494 

Silvestre 2074 

Simböck 960 

Simon 2600 

Simon, G. 2498 
Simon, K. 2079 
Simon, M. 2124 
Simonis 2571 

Simons 1443 
Simonsfeld 1106. 3164. 
Simson, B. 1019 [3165 
Simson, P. 2629 
Singer 2088 

Sinz 1577 

Siragusa 1099 

Nitte, A. 3543 

Sitte, H. 269 
Sitzmann 201 

Skalsky 24 

Skalweit 2133. 3590 
Sladky 3245 
Skutsch-Dorff 42 
Sleumer 2831 

Sinend, H. 59 
Smend, R. 2580 

Smets 1176 

Smid 926 

Smith 3343 

Smits 2826 

Sohm 3174 

Solger 281. 2483 
Sombart 3918 


3 
Hi 


Alphabetisches Register. 


Sommer 2793 

Sommer, J. 441 
Sommeregger 1895 
Sommerfeldt 190. 196. 
453. 1229. 1254. 1255. 
1588. 1664. 1675. 1708. 
3161. 3308. 3554 
Sontheimer 965 

Soyer 1420 

Spahn, K. 479 

Spahn, M. 3738 
Spangenberg 1266. 1271 
Spatz 281. 2483. 2569 
Specht 633. 2787 
Speculum human. sal- 
vationis 1380 

Speiser 2743 

Spicker 592 

Spiegel 3858 
Spielmann 1960. 2530 
Spiller 1207 

Spina 1623 

Spindler 1514. 3546 
Spirkner 561 

Spitta 3358 

Spohr 2225 

Spranger 3810 
Springer 3526 

Srbik 3583. 3591. 3593 
Stackelberg 161 
Stadtrechte: Eisenach 
2460; Oberrhein. 253. 
2454 

Städte u. Burgen in 
Els.-Lothr. 336 
Stätten d. Kultur 646 
Stahl, E. 3976 

Stahl, H. 3617 

Stahm 2716 

Staiger 3545 
Stammbaumblätter d. 
Fam. v. Nida 180 
Starck 3930 

Stargard 3607 

Starzer 1180 

Stauber 2506 
Stavenhagen 246. 2445. 
Stech 3677 [2446 
Stechele 15. 1193 
Steenstrup 47 

Steffen 3194 

Steffens 3793 

Steffens, F. 75 

Stehlin 961 

Stehmann 1361 
Steichele 324 

Steiff 8 


| Steig 1858 


Histor. Vierteljahrschrift. 1910. 4. Bibliographie. 


*145 


Steinacker 218 
Steinacker, K. 2764 
Steinecke 3655 

Steinel 3604 

Steiner, J. 1882 
Steiner, P. 972. 3042. 
3071 
Steiner-Hauenstein 1885 
Steinhart 1898 
Steinhausen 2846. 3087. 
Steinherz 3429 [3332 
Steinmetz, G. 3040 
Steinmetz, R. 2780 
Stengel, E. 2580. 3263. 
Stengel, K. 2132 [3953 
Stenzel 1967 

Stephan 1799 

Stern 3851 

Sternfeld 3223 
Sterzenbach 3199 
Sthamer 1215. 1226 
Stibitz 3949 

Stieda 2169. 2661. 3659. 
3665. 3806 

Stieve 1121 

Stifel 1393 

Stillich 2128 

Stimming 2595 

Stock 943 

Stockmayer 3206 
Stoeckius 3452 

Stölzel 2696 

Stölzle 1989 

Stör 1393 

Stoerk 248 

Stohrer 402 

Stoll 2860 

Stollreither 1764 

Stolz, H. 2844 

Stolz, O. 477. 516. 1295 
Stolze 3389. 3581 
Storck 2238 
Storm 3983 
Stotzingen 163. 
Stouff 3122 
Strantz 2686 
Straßburger 375 
Strathmann 1438 
Strauch, B. 2502 
Strauch, Ph. 1103 
Strecker, G. 3577 
Strecker, K. 1015. 1027 
Streit 1468 

Streitberg 2277 
Strenge 2460 

Strieder 3639 

Strnadt 504 

Strobl v. Albeg 2590 


11 


1797. 
[2347 


* 146 


Strobl v. 
1898. 1926 
Strohmeyer 335. 2520 
Stroobaut 973 

Strutz 3911 

Strzemcha 3975 
Stubenrauch 3052 
Studien u. Texte, Refor- 
mationsgeschichtl. 
1392. 3337 

Studium Lipsiense 736 
Stückelberg 1062. 1063. 
1122. 2732 

Stümcke 2018 

Stüven 3784 

Stuhl 948 

Stuhr 3511 

Sturmfels 2270 
Sturmhöfel 2563. 3859 
Stutz 1005. 2719. 3130 
Sudhoff 1346 

Suhle 139. 1561 ° 

-Sukow 2042. 3843 
Sulger Büel 427 
Supplementa Melanch- 
thoniana 1396 

Sury 927 

Suster, G. 1075 
Suster, J. 1344 
Szombathy 3957 


Ravelsberg 


Tagebücher d. Stiftes 
Klosterneuburg 3718 
Tamboryn 2545 
Tancre 418 
Tandler 2655 
Tangl 80. 2580 
Tardieu 3887 
Taschenbuch, 
140. 2343/44 
Tatartzki 2044 
Techen 216. 1281 
Teichmann 10 

Teige 2450 

Tetzner 1620. 3509. 3509 
Teuber 955 

Teuchert 2291 

Teuffel 2378 

Thal 1282 

Thayer 3824 

Theißen 1480 
Theremin 3294 
Thesaurus linguae lat. 
DO, 2276 

Thiel 1938 

Thiele, E. 1394 

Thiele, G. 3674 

Thiem 149 


geneal. 


Alphabetisches Register. 


Thimme 3606 
Tholomeus Lucensis 
1183 
Thomas, A. 2689 
Thomas, Calv. 2810 
Thomas, Ch. 936 
Thoms, H. 1139 
Thudichum 1423 
Tiedemann, Ch. v. 3845. 
3846 
Tiedemann, H. 2046 
Tielking 2439 
Tietze 269. 1372 
Tigges 414 
Tiling 3377 
Tille 131. 292 
Tischer 1506 
Tobler 2108 
Töpfer 455 
Toll, H. 3157 
Toll, M. 553 
Tomek 3188 
Topographie: d. hist. u. 
Kunst-Denkmale im 
Kgr. Böhmen 270. 2472 
Torp 56 
Traube 73 
Trautmann, O. 2645 
Trautmann, P. 2127. 
2626 
Trautmann, R. 
Treblin 49 
Treixler 2414 
Treu 981 
Trotter 134 
Tschackert 3372 
Tschaeche 2522 
Tschamber 3563 
Tscherney 2575 
Tschirch 3902 
Tschudi 3207 
Tubesing 1341 
Tuckermann 552 
Tümpel, H. 363. 
Tümpel, K. 3602 
Tumbült 2517 
Tungel 1505 
Turba 3585 


1404. 
[2292 


Uckeley 1510. 3341 
Überlieferungen, Schle- 
siens 692 
Uebersberger 2495 
Ueckermann 367 

Uhl 1061 

Uhle 1851 


` Uhlig 1259 
‚ Ulbricht 2491 


Ullmann 499 

Ullrich 1744 

Ulmann 1896 
Unbescheid 191 

Unger 2477 
Unterforcher 3062 
Unterkircher 4. 2232 
Unterlauff 244 
Unverzagt 1796 

Urena 1041 

Urkunden: Gödinger 
2414; d. Karolinger 
1022 

Urkunden u. Regesten 
z. G. d. Rheinlande 
1181 

Urkundenbuch: d. St. 
Basel 222; Bero-Mün- 
ster 2416; Heisterbach 
231; z. rhein. Kirch.-G. 
229; Krummau 2413; 
Liv-, Est-, Kurlän- 
disches 2444; Pforte 
241; Preußisches 245; 
Salzburg 2410; West- 
fäl. 236; Wirtemberg 
225; Zürich 223 

Ursu 3392 ' 

Ussani 1012 


Valentin2036. 3862.3896 
Valois 1248 

Van Dam van Isselt 
1504 

Van den Gheyn 2391 
Van der Essen 2247. 
2427. 3434 

Van der Goes 1666 
Vanderkindere 924.1026 
1044. 1048. 1095. 1137. 
2624. 2690 

Van der Linden 2537. 
2538 

Van der Palm 1962 
Vannérus 235. 1236 
Vanselow 2136 
Varnhagen v. Ense 1937 
Varrentrapp 518. 2612 
Vavek 1823 

Vedel 2722 

Veder 262 

Velden, A. v. den 174. 
186. 199 

Veltzé 1898. 1926. 2034. 
2035 

Verlohren, F. 538 

Verlohren, H. 538. 2728 

Vermaas 359 


Veröffentlichungen: f. 
G. d. gelehrt. Schul- 
wesens im albert. Sach- 
sen 621; d. Hist. Kom- 
mission f. Nassau 2389 
Verspohl 1729 
Verzeichnis d. Hand- 
schrr. Trier 207 
Vetter 1745 
Vidal 1244 
Vidal de la Blanche 3870 
Vierling 260 
Vigener 1195. 2422 
Vilmar 2293 
Viollier 986 
Vischer 2032. 3838 
Visscher 14. 2114 
Vitzthum v. Eckstädt 
Vlaminck 1108 [3763 
Vochezer 138 
Völke 3272 
Völker 3423 
Vogel, J. 3687 
Vogel, Jul. 2766 
Vogeler 3426. 3518.3641. 
Voges 3045 [3782 
Vogt 3345 
Vogt, C. 3528. 3529 
Vogt, E. 1203. 2422 
Vogt, F. 2807 
Vogts 2825 
Voigt 32 
Voinovich 1492 
Volkmann 3988 
Voll 3325 
Vollert 3486 
Vollmer, A. 1982 
Vollmer, F. 1737 
Voltaire 1766 
Voltelini, v. 398. 505. 
Voltz 12. 2237 [3754 
Volz, G. 1772. 3627. 
3632. 3633 
vom Berg 353 
Vorbrodt 549. 3675 
Voretzsch 980 
Vorgeschichte v. 1866 
Vormoor 1046 [2083 
Vorsterman van Oijen 
Voss 280 [2541 


Waas 349 

Waase 3047 
Wackernell 25 
Waddington 1786 
Wäber 5 
Wäschke 1216. 
Wätjen 1594 


3236. 
[3386 


Alphabetisches Register. 


Waga 3319 

Wagner, A. 193 
Wagner, E. 366 
Wagner, F. 1370 
Wagner, J. 2531 
Wagner, K. 1894 
Wagner, R. 1705 
Wagner, Th. 3040 
Wahl, A. 2184. 3908 
Wahl, J. 1693 . ; 
Wakker 2599 

Waldeck, G. 1667 
Waldeck, O. 3371 
Waldenfels 1956 
Walderdorff 2509. 3397 
Waldschmidt 686 
Wallaschek 675 
Wallerstein 3327 
Wallner 1938 

Walter, E. 3052 
Walter, F. 136. 1859 
Walter, J. v. 3355 
Walter, Th. 341. 615 
Walther, A. 1570 
Walther, W. 3376 
Waltz 2185 

Walz 1785 

Wanner 2504 

Wappler 1484 

Ward 3569 

Warda 3819 

Warichez 577. 3132 
Warschauer 2188. 2795 
Wartmann 170 
Watrain 2143 

Weber, Chr. 2603. 3232 
Weber, E. 2189 
Weber, Fr. 928. 3039 
Weber, O. 2059 
Weber-Strebel 115 
Wechssler 1163 
Wecken 3347 
Weckerling 2421. 2527 
Weckerling, F. 3560 
Weegmann 3323 
Weemaes 86 

Weerth 448. 1126. 2337 
Wegener 1626 
Wehrhan 619. 2864 
Wehrmann 2806. 3522. 
3728 

Weidner 2117 

Weigand 53 

Weil, H. 1949 

Weil, M. 1778 
Weimann 2769 
Weinmeister 123 
Weinzierl 3036 


*147 


Weisbach 3329 
Weise, O. 2283 
Weise, P. 3422 
Weiss, J. 1928 

Weiß, N. 1443 
Weißker 19 
Weitbrecht 3681 
Weitzel 2715 
Welcker 3042 
Weldler-Steinberg 2015 
Weller 328. 402. 2510 
Wellpott 938 

Welter 969 
Weltgeschichte v. 
Pflugk-Harttung 289 
Wenck 347 
Wendebourg 3945 
Wendland 2154 
Wentzel 551. 2738 
Wentzcke 1124. 2387 
Wenzel 542 


Wenzl 929 


Werdermann 1438 
Werken d. Ver. tot uitg. 
v. h. oude vaderl. recht. 
2457 

Werminghoff 2735. 3131 
Werner, H. 1413 
Werner, H. M. 2540 
Wernicke, E. 168. 656 
Wernicke, F. 2560 
Wernle 1442. 3385 
Wermli 1656 

Werunsky 1140 
Werveke 356. 488 
Wesenberg 1806 

Weser 1388 
Wessenberg 3723 
Westermann 3394 
Westrup 539 

Wetterer 3407. 3604 
Wettstein 3892 
Wetzstein 611 
Weyersberg 2536 
Weyhmann 1721. 3592 
Wibel 95. 3146 
Wichmann 1303 
Widemann 1330 
Widmann 296. 
3725 

Wiebalck 514 
Wiedemann 461. 1795 
Wiedmer 3063 
Wiegand, F. 112 
Wiegand, W. 1773. 2181. 
3961 

Wiegers 939 

Wieland 564 


1534. 


* 148 


Wiens, G. 3460 
Wiens, L. 2209. 3979 
Wieries 34 

Wiersum 2458 
Wieruszowski 3691 
Wieser 2252 

Wigand 2137 
Wigersma 112 
Wildenbruch 2214 
Wilhelm, F. 644. 1167. 
2465. 3187 

Wilhelm, L. 2235 
Wilhelmi 541 

Wilke 925 

Will 1443 

Wille 383 

Wilisch 954 

Wilmanns 52 

Wilms 3058 

Wils 604 

Wiltberger 3854 
Winckelmann 340 
Winckler 541 

Wind, A. 3703 

Wind, P. 2746 

Windel 3530 
Windelband 1910. 3764 
Windelband, W. 3947 
Wingenroth 1374 
Winkler 2446. 3495. 
Winter 3630 [3622 
Wintzer 1474 
Wintzingerode 3409 
Wippermann 3889 
Wirth 1185 
Wischnitzer 1999 
Witkop 2813 
Witkowski 640. 3973 
Witt 1665 

Witte, Hans 2570 
Witte, Herm. 3929 
Witte, K. 2072 
Wittert van Hoogland 
Wittich 685 [2543 
Wittichen 3710. 3853 
Witz-Oberlin 3384 
Wölfle 3040. 3066 
Wörndle 1883 
Wörterbuch: Elsaß- 
Lothr. 2255; Sieben- 
bürg.-sächs. 2234 


Alphabetisches Register. 


Wohlwill 1860. 
3783. 3795 
Wolf 2407. 2490. 3411 
Wolfart 334 
Wolff, E. 1849 
Wolff, Emil 2639 
Wolff, F. 274 
Wolff, M. 1238 
Wolff, R. 1239. 1449 
Wolfram 1459. 1491 
Wolfsgruber 548 
Wolkau 1219 
Wolkenhauer 1356 
Wollesen 148 
Wolters 3063. 3968 
Wopfner 397. 1414 
Woringer 2115. 2187. 
3832 
Worms 2852 
Wort u. Brauch 680 
Wortmann 688 
Wossidlo 691 
Wotschke 598. 
1443. 1566. 1567 
Wrangel 197 
Wrangell 1888 
Wrede, A. 2642 
Wrede, H. 2480 
Wretschko 3268 
Wrochem 198 
Wülfing 2280 
Wülker 3715 
Wüst 3202 


1943. 


1397. 


Wurzbach 654. 3326 -7 


Wustmann, G. 690. 2636 
Wustmann, R. 674 

Wustmann, S. 379 

Wutke 244. 1117. 1260. 
1816 

Wutte 1898 

Wyl 680 
Wymann 1328. 
1540. 3425. 3432 


1493. 


Xylander 1932 


Zahn 2559 
Zarncke 1823 
Zech 1554 
Zechlin 2684 
Zedler 2793 


Zedtwitz 2316 
Zehetbauer 1054 
Zeidler 639 

Zelle 3544 

Zeller, E. 2195 

Zeller, J. 1331. 1431. 
Zenetti 1661 [1617 
Zentgraf 406 

Zepelin 3769 

Zernecke 1707. 3578 
Zesiger 1695 

Zeumer 1107. 3259 
Zezschwitz 3488 
Zibermayr 1320 

Zibrt 2233 
Zickendraht 1427 
Ziegler, H. 1398 
Ziegler, Th. 1854. 3946 
Ziekursch 1801. 1802. 
Ziemiecki 2029 [1986 
Zierler 565. 1091 
Zieschang 1340 
Zilcken 1363 

Zimmer 3133 
Zimmerlin 3505 
Zimmermann 380 
Zimmermann, A. 3561. 
3938 , 
Zimmermann, E. 1384 
Zimmermann, H. 2470 
Zimmermann, J. 716 
Zimmermann, P. 97 
Zincke 2204 

Zingel 446 

Zingeler 1781. 3948 
Zingerle 1385. 1601 
Zink 2524 

Zinsli 3442 

Zitterhofer 2243 
Zöchbaur 2152 

Zoepf 1150 

Zottmann 1644 
Zschokke 2730 
Zumwinkel 387 
Zunfturkunden, Kölner 
Zunker 549 [1280 
Zurbonsen 3716 
Zuylen van Nyevelt 1387 
Zwanziger 1657 
Zwingli 1400. 3351 
Zwingliana 1434. 3381 


wils 
His 


IO 


| 


1951