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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 17.1914 15m"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 
XVII. JAHRGANG 1914/15 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE FÜNFUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


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DRUCK UND VERLAG VON B. G.TEUBNER IN LEIPZIG 1916 


ALLE RECHTE, BINSCHLIKS8ßLICH DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN, 


J303 
H623 


Inhalt 


des siebzehnten Jahrgangs 1914— 1915. 


Aufsätse. 


Beite 
Hagenbring, Paul, Iselins Geschichtsphilosophie i ; . . 465 
Soltau, Wilhelm, Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 821 
Haller, Johannes, Zu den Marbacher Annalen ie A 848 
Stölzel, Adolf, Zur ältesten Anlage Cassels . . . 3 161 
Barge, Hermann, Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in 
Wittenberg . . 1 
Winckelmann, Otto, Über die ältesten Armenordnungen der Re- 
formationsseit (1522—1525) . . . 187, 861 
Pflugk-Harttung, Julius von, Warschau zur Preußischen Zeit 
1795 - 18080 489 
Laubert, Manfred, Metternich und: die Kritik der deutschen Presse 
an der Revolution in Krakau und Galizien 1846 . . 84 
Bergsträsser, SENE Neue zur Geschichte der Berliner 
Märztage . 2 A i | 
Kleine Mitteilungen. 
Seeliger, Gerhard, Das historische und besonders das hilfswissen- 
schaftliche Studium an deutschen Universitäten 280 
Oßwald, Paul, Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von 
Landtagsakten . . . 401 
Adam, Bemerkungen über die Res us abe von Landtsgeskten 518 
Srbik, Heinrich R. v., Die dreizehnte Versammlung deutscher Histo- 
riker in Wien . 147 
Gerlach, Walter, Zur Frage der Grundrißbildung der Jontsähen Stadt 508 
Lechner, Johannes, Die Reichsacht . . . . . 518 
Lehmann, Paul, Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu Se 86 
Hesselbarth, Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein . . 229 
Salzer, Ernst, Nachruf für Reinhold Koser 595 
Neumann, K. J., Nachruf für Wilhelm Wiegand 598 
Besprechungen. 
Acta, Borussica, Behördenorganisation. Bd. 5. (Seidler). . . 457 
Alberti, Wilhelm, Kriegsbriefe aus den nn Bearb. 
von R. Brieger. (Schmitt) . p i . 277 
Allshorn, L., Stupor mundi. (Hampe) su A aY 688 
Askenasy, Simon, Fürst Joseph Poniatowski. (Herrmann) . 274 


N 28 1 


IV Inhalt 


Bandmann, O., Die deutsche Presse und die Entwicklung der 
deutschen Frage 1864—66. (Kaeber). 

Bannrollen, Die Metzer, hrsg. von K. Wichmann (Könisen) 

Below, G.v., Handwerk und Hofrecht. (Seeliger) 

Bendel, J., Vita sancti Burkardi. (Levison). m e eoa 

Bender, F., Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. (Thimme) 

Biehringer, Fr. J., Kaiser Friedrich II. (Hampe) e 

Böhtlingk, A., Bismarck und das päpstliche Rom. (Zuchardt) . 

Brabant, A., Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im 
Kampf mit Friedrich dem Großen. Bd. 2. (Ziekursch) . . 

Bruns, Fontes juris romani antiqui. Additamentum ed O. Graden- 
witz. (Rabel) * 

Buschbell, G., Reformation aia iiano in Italien. (Lulvös) 

Buwinchausen- Wallmerode, v., Tagebuch über die Landreisen 
des Herzogs Karl Eugen von Württemberg. (O. Weber) i 

Caro, G., Neue Beiträge zur deutschen Wirtschafts- und Verfassungs- 
geschichte. (Rörig) ) 

Calvin, Excuse de Noble Seigneur de Bourgogne: Signour de Valais 
et de Bredam. publ. p. A. Cartiers. (Loserth) 

Chroniken zur Geschichte des Bauernkrieges und der Markgrafen- 
fehde in Bamberg. Hrsg. von A. Chroust. (L. v. Winterfeld). 

Cramer, F., Römisch-germanische Studien. (L. Schmidt) 

Croon, G., Die landständische Verfassung von Schweidnitz und Jauer. 
(OBwald) . : 

Cuvelier,J., Les e de foyeri en Brabant. (L. v. Winterfeld) 

Darmstädter, P., Geschichte der en: und Kolonisation 
Afrikas. (Hadank) be er 0 8 

Delbrück, Richard, Antike Porträts (Koepp) 

Dieterich, A., Mutter Erde. 2. Aufl. (Mogk) T E 

Dilthey, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Bd. 2. (Metzger) . 

Döberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns Bd. 2. (Vancsa) 

Dopsch, A., Die F der Karolingerzeit. Teil 1—2. 
(v. Dungern). ` 

Duhr, B., Geschichte der Jesartan in des Bänder deude Zunge; 
Bd. 2 (Loserth) . ; „ 

Eigenbrodt, A., Bismarck and seine Zeit. (Ludicke). 

Einleitung in die Altertums wissenschaft, hrsg. von A. Gercke and 
E. Norden. Bd. 1—3. (O. Th. Schulz) : 

Entzelt, Christoph, Altmärkische Chronik. Blangenberp)': A 

Fabricius, W., Die Grafschaft Veldenz. (G. H. Müller). 

Freytag- Loringhoven, v., Die Macht der Persönlichkeit im kriege. 
2. Aufl. (Schmitt) . 

Freytag-Loringhoven, v., Die Führung in den Henesten Kaa. 
Heft 1. (Schmitt). 

Gaffron-Kunern, . Denkwürdigkeiten. Beach; von F. Àn: 
dreae. (Schmitt) 


— 


Inhalt 


Geerds, R., Die Mutter der Könige von Preußen und England. (Helmolt) 


Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. B. 1. 


(G. Müller) 
Glawe, W., Die Hellenisierung des Christentums. (Windisch) . i 
Goetz-Bernstein, H. A., La diplomatie de la Gironde. (Wahl). 
Goetz, W., König Robert von Neapel. (Huyskens) . : 
Goldhardt, O., Die Gerichtsbarkeit in den Dörfern des mittelalter- 
lichen Hennegaues. (Wopfner) . 
Guyot, R., Documents biographiques sur J. F. Reubell. (Waas) . T 
Hallwich, H., Briefe und Akten zur Geschichte; Wallensteins. (Krebs) 
Hashagen, J „ Das Rheinland und die französische Herrschaft. 
(O. Weber) 
Haß, M., Die kurmärkischen Stände im letzten Drittel des 16. Jahr- 
hunderts (OBwald) . 
Heidrich, E., Dürer und die Reiden og nene 
Heldmann, S., Wie studiert man Geschichte. (Herre) ; 
Hobohm, M., Machiavellis Renaissance der Kriegskunst. (v. Liebenso) 
Hohenzollern, Prinz Carl von, Meine Erlebnisse während des russisch- 
japanischen Krieges. (Schmitt) . ; 
Holländer, F., Studien zum Aufkommen städtischer Alison am 
Niederrhein. (Oppermann) ; 
Holtzmann, R., Französische Varlaanmngsgoschichte. (Finke) . š 
Huges, J., Het leven en bedrijf van Mr. Franchois Vranck. (Mentz) 
Jecht, R., Der Oberlausitzer Hussitenkrieg. 1. (Wostry). 
Jorga, N., Geschichte des osmanischen Reiches. Bd. 6. (SäBheim) 
Kauffmann, F., Deutsche Altertumskunde 1. (Ludwig Schmidt) . 
Kaufmann, G., Universität Breslau. Festschrift. (Keussen) 
Kiener, F., Studien zur Verfassung des Territoriums der Bischöfe von 
Straßburg. 1. (Seeliger) . 
Könnecke, O., Rechtsgeschichte den: Gesinden: in West- ad Sad- 
deutschland. (Th. Knapp). ; TE E 
Koepp, W., Johann Arndt. (Heinrich Hoffmann) TE s a 
Kornemann, E., Der Priesterkodex in der Regia. (Man) 
Kossinna, G., Der germanische Goldreichtum in der Bronzezeit. 1. 
(Hoernes) . ; 
Krüger, Gustav, Handbuch der Kirchengeschichte. (Grützmacher) ; 
Kybal, V., Über die Bedeutung des Generalarchivs zu Simancas. (Herre) 
Besrned, M. D., Guide to the Manuscript materials relating to 
American History in the German State Archivs. (Daenell). 
Lehmann, Max, Historische Aufsätze und Reden. (O. Weber) 
Lenz, F., und Unholtz, O., Die Geschichte des Bankhauses Gebrüder 
Schickler (Gritzner) . ' ee a 
Libri citationum et sontentiarum jóm: 1. ed. B. Bretholz. (Kaindl) 
Liebmann, H., Deutsches Land und Volk nach italienischen Bericht- 
erstattern. (Joachimsen) . . . . 
Malsch, R., Heinrich Raspe. (Stieve) 


VI Inhalt 


Maltsahn, A. A. v., Die 4096 Ahnen Seiner 8 Kaiser Wilhelms II. 
(O. Forst- Battaglia) . 

Matrikel der Universität Altdorf. Hreg. von E. v. e 
Teil 1—2. (Keussen) . . . í 8 
Matrikel der Universität Rostock pep von 4 Hofmeister and 

E. Schäfer. (Keussen) TE 
Meister, A., Grundriß der Geschichtswissenschaft. (Seeliger) 3 
Mentz, G., Handschriften der Reformationszeit. (Bretholz) . 
Mettig, C., Geschichte Rußlands bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. 

Bd. 2. (Hoetzsch) . . . á 
Meyer, A. O., England und die katholische Kirche nier Elisabeth, 

Bd. 1. (Friedensburg) 

Meyer-Steinegg, Th., Chirurgische e des: Altertums 

(Sudhoff) . l . ne 
Mims, St. L., Colberta West India Policy. (Darmstaedter) . ; 8 
Mitteis und Wilcken, 5 und Chrestomathie der Papyrus- 

kunde. (Eger). T l r 
Moltke, Helmut v., Briefe über Zustände ana Begebenheiten in ie 

Türkei. 7. Aufl. (Schmitt) ken Say zieht Ale Sao er zur nah, Mi 
Müller, Ernst, Cäsarenporträts. (Schulz) TE ; 
Müller, G., Die ursprüngliche Rechtslage der Rumänen im eben 

bürger Zachsanlande. (Kaindl) . . . 2... e a ne 
Nissen, H., Orientation. (v. Scala) . . E 
Nistor, J., "Handel und Wandel in der Moldau, (Kaind)). : 
Oech ali, W. Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert. (Steiner) 
Pastor, L. v., Allgemeine Dekrete der Römischen Inquisition. (Frie- 

densburg) asi BE er E E E 
Pastor, L. v., Geschichte dr Päpste. Band 6. (Friedensburg) 
Philipps on, M., Die äußere Politik Napoleons I. (Fridrichowicz) 
Pierron, J. B., Die katholischen Armen. (Heussi) . 
Platzhoff, W., Frankreich und die deutschen Protestanten 1570—1618. 

(Loserth) . 

Proben der Territorialkarte von 1802 des hibtörischen Atlasesı von 

Bayern. (G. H. Müller). ; 

Quellen zur Geschichte der ontdentachen Kolonien.‘ im 12. bie 
14. Jahrhundert, hrsg. v. R. Kötzschke. (Curschmann) ; 

Radowitz, Ausgewählte Schriften, hreg. v. W. Corvinus. dae 

Reu, M., Mitteldeutsche Katechismen. (G. Müller) 

Reinhold, P., Die Empörung König Heinrichs (VII.) gegen seinen 

Vater. (Stieve) ; 
Riepl, W., Das Nachrichten eisen des: EN (H. Philipp) 
Rosenberg: A., Untersuchungen zur römischen Zenturienverfas- 

sung. (Mau) 
Rupertsberger, M. „Ebelsberg einst und jetzt. Gances) 
Schmiedel, H., Nikolaus Lubich. (Scholz) 


Seite 


114 


458 


458 
184 
450 


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575 


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665 


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426 
429 
189 


452 
276 
298 
807 
301 


294 
242 


186 
444 
142 


Inhalt VII 


Scholz, R., Unbekannte kirchenpolitische Streitschriften aus der Zeit 

Ludwigs des Bayern. (Heusi) . . . 579 
Schrecker, A., Das land wirtschaftliche Ba in Anhalt. (Kaser) 577 
Schwartz, Edu., Kaiser Constantin und die christliche Kirche. (Mau) 448 
Schwartz, P., Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschul- 

kollegium. Bd. 8. (G. Müller). . . 146 
Show, A. L., Die Kulturgeschichtschreibung Karl Lamprechts (Seeliger) 288 
Sophie, Kurfürstin von Hannover, Memoiren und Briefe, a von 

R. Geerds. (Helmolt) . . . . . 454 
Spangenberg, H., Vom Lehnstaat zum Ständestaat. (Croon) . 1 
Staatsverträge, Preußische, aus der Regierungszeit König Friedrich 


Wilhelms I., hrsg. von V. Loewe. (O. Weber). . . . 456 
Sturm, J., Der e (Schmeid ler) . 106 
Survey of the Honour of Denbigh 1884 ed. by P. Vinogradoft 

(Liebermann) . 6417 
Thenius, W., Die Anfänge des stehenden NN in Kürkschsen, 

(Schmitt). . . a e a 802 
Treitschke, H. v., Briefe, Bd. 1—2. (Salzer) e e 435, 571 
Uhlmann, Joh., Joseph Görres und die deutsche Einheits- und Ver- 

Tassungsfrage. (Wentzcke) . . . . 5867 


Ulbricht, W., Bunsen und die deutsche Einheitsbewegung. (Valentin) 568 
Urkundenbuch der Stadt , Bd. 4 bearb. von J. Ma ck. 


(Keussenn )) . e e e 
Urkundenbuch, Hansisches. Bd. 10. (Daenell77. 142 
Urkundenbuch, Mecklenburgisches. Bd. 28. (Daenell). . . . . 298 


Volkslieder, Historische, und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahr- 
hundert, hrsg. v. A. Hartmann und H. Abele. Bd. 1—8. (Götze) 582 


Waddington, A., Histoire de Prusse. 1. (Ziekur sch) l . 120 
Wahl, A., Geschichte des europäischen Staatensystems im Zeitalter 

der französischen Revolution. (Salomon) . . 568 
Wichmann, K., Die Metzer Bannrollen Teil 1—8. (Keussen) . . . 444 
Woods, F. A. The influence of monarchs. (Metzger). . . . . . 245 
Zeck, E., Der Publizist Pierre Dubois. (Scholz). . . 0. 14 


Zilli kon, G., Untersuchung über den Kölner Festkalender. (Keussen) 442 


Nachrichten und Notisen. 


Kommissionen: Kommission für neuere Geschichte Österreichs 151. — 
Königl. Sächsische Kommission für Geschichte 151. — Badische Histo- 


rische Kommission 152. — Historische Kommission für die Provinz 
Sachsen und das Herzogtum Anhalt 461. — Monumenta Germaniae 
historica 482. 


Tagungen: Versammlung deutscher Historiker in Wien 1918 147. — Ver- 
band deutscher Geschichtslehrer 150. — Waitzfeier 150. 

Erwiderungen und Erklärungen: Fritz Rörig 154. — W. Ohnesorge 
— B. Schmeidler 818. — Seeliger, Kritik und Polemik (Max Weber — 
Paul Sander) 468. 


VIII Inhalt 


Ernennungen und Beförderungen: 158, 311, 462, 586. 

Bibliographie zur Fremdländischen Geschichte: 159, 819. 

Todesfälle: A. Bachmann 590. — W. Barthel 589. — F. L. v. Baumann 
594. — E. v. Böhm-Bawerk 598. — P. v. Bojanowski 598. — Th. Brieger 
692. — H. Brunner 598. — H. v. Caemmerer 590. — L. Cardauns 589. 
— J. Conrad 592. — G. Croon 589. — O. Dähnhardt 589. — F. H. 
Dunckelmann 6598. — F. Foltz 589. — H. Geffcken 594. — F. Glase- 
napp 592. — A. Grund 588. — B. Hagedorn 589. — P. Hagenbring 
588. — H. Hagenmeier 592. — O. Harnack 812. — E. Heidrich 588. 
— K. Th. v. Heigel 591. — H. Heineken 590. — Herzberg-Fränkel 168. 
— E. Heydenreich 592. — E. Holm 6592. — L. Keller 591. — Kolde 
154. — R. Koser 595. — Krosta 818. — F. Kurze 589. — K. Lam- 
precht 592. — F. Leo 812. — Lichtwark 312. — Th. v. Liebenau 463. 
— J. Luntz 589 — Meili 312. — Eckard Meister 587. — R. M. Meyer 
594. — H. Niese 589. — H. Planer 591. — A. v. Pöhlmann 598. — 
A. Poetzsch 589. — O. Pollak 589. — F. Preuß 588. — L. v. Rockinger 
691. — E. Salzer 590. — A. Schnütgen 591. — J. F. v. Schulte 590. 
— G. Schwartz 588. — K. Sell 591. — B. v. Simson 593. — W. Sohm 
587. — W. v. Sommerfeld 594. — J. Springer 589. — Stäbler 587. — 
Stegmann 812. — M. L. Strack 588. — E. Strohal 468. — H. Thimme 
588. — Uhlirz 818. — W. Wiegand 598. — H. Willers 598. — R. 
Wuttke 598. — Zeumer 463. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge 
in Wittenberg. 


Von 
Hermann Barge. 


Obgleich bereits acht Jahre seit dem Erscheinen meines Buches 
über Karlstadt verflossen sind, ist die Debatte, die sich daran knüpfte, 
noch nicht zur Ruhe gekommen.! Würde es sich in der Kontroverse 
ausschließlich oder nur vornehmlich um den höheren oder geringeren 
Grad der persönlichen Wertung Karlstadts handeln, so stünde es 
seinem Biographen, nachdem er wiederholt zur Sache das Wort er- 
griffen hat, wohl an, das Endergebnis der Diskussion dem Urteil der 
Historiker zu überlassen. Indessen was einem Außenstehenden, der 
nicht mit allen Details der Quellenzeugnisse genau vertraut ist, 
gegenwärtig eine abschließende Stellungnahme zu den diskutierten 
Streitfragen aufs äußerste erschwert, ist der Umstand, daß über die 
geschichtlichen Tatsachen selbst, die die Grundlage für ein zusammen- 
fassendes Gesamturteil abgeben müssen, noch keineswegs eine Eini- 
gung erzielt ist. Denn gegen fast alle wichtigen tatsächlichen Auf- 
stellungen, zu denen ich bei meinen Forschungen gelangt bin, wird 
noch immer der Widerspruch aufrecht erhalten. Insbesondere ist 
ihnen gegenüber Walter Köhler in einer ausführlichen kritischen 
Prüfung der ganzen Streitfrage“ zu einem ablehnenden Ergebnis ge- 


langt. 


1 Eine Zusammenstellung der gesamten den Gegenstand betreffenden Lite- 
ratur im 1. Ergänzungsbande von Haucks Realenzyklopädie, 3. Aufl., S. 738. 
Dazu kommen noch — als Ergänzungen zur vorliegenden Abhandlung — 
meine Ausführungen in Theol. Stud. u. Krit., Jg. 1913, S. 461 ff. (‚Die Ent- 
stehungszeit der Wittenberger Beutelordnung“) und in Z. f. Thüringische Ge- 
schichte u. Altertumskunde, Bd. 29 (1913), S. 338ff. (, Die Übersiedlung Karl- 
stadts von Wittenberg nach Orlamünde “). 

In den Göttingischen gelehrten Anzeigen, Jg. 1912, S. 505—550. Die 
Ansichten Köhlers hat inzwischen G. Mentz, Deutsche Gesch. im Zeitalter der 
Reformation, der Gegenreform. u. des dreißigj. Krieges (1913), S. 127f., unver- 
andert übernommen, als ob Köhlers Ausführungen die Quintessenz der penen 
Karlstadt-Kontroverse darstellten. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914 1 1 


— 


2 Hermann Barge 


In Köhlers Ausführungen handelt es sich nun keineswegs nur um 
Dinge, die die Persönlichkeit Karlstadts betreffen, sondern um Fragen, 
von deren Beantwortung die Beurteilung der gesamten frührefor- 
matorischen Ereignisse zum guten Teil mit abhängt. So wird es ge- 
rechtfertigt erscheinen, wenn ich — nach reiflicher Prüfung zu der 
Überzeugung gelangt, daß alle wesentlichen Einwände Köhlers sich 
nicht als stichhaltig erweisen — zu seinen Ausführungen in der fol- 
genden Abhandlung Stellung nehme. 


I. Der Kampf um die Messe. 


Im Mittelpunkt der Kontroverse steht noch immer die Witten- 
berger Bewegung, die während Luthers Abwesenheit auf der Wart- 
burg einsetzte. Diese Bewegung ging aus vondem Kampfe gegen die 
Messe, in dessen Verlaufe erstmalig reformatorische Grundsätze in 
die kirchliche Praxis übergeführt wurden. Eine große Rolle spielt 
in diesem Kampfe die durch Zwillings Vorgehen eingeleitete Beseiti- 
gung der Privatmesse. Der Definition, die Köhler von der missa 
privata gibt, kann ich zustimmen: „Die missa privata bleibt stets 
die auf Stiftung beruhende Messe und ist nicht etwa sans phrase 
jede Messe ohne Kommunikanten“ (S. 511). Doch muß nachdrück- 
lich betont werden, daß der Charakter der Privatmesse als Einzel- 
messe, also das Fehlen der Kommunikanten, für Luther, der sich in 
jenen Tagen darüber in Briefen an die Wittenberger äußerte, den ent- 
scheidenden Anstoß gab, sie zu bekämpfen. Schreibt er doch am 
7. Oktober 15211: Injuria missae est privatam esse, cum nomen eius 
sit Synaxis (= Zusammenkunft) et communio. 

Im übrigen ist meine Auffassung von der Stellung Luthers und 
Karlstadts, die sie in den Kämpfen gegen die Messe eingenommen 
haben, der Ansicht Köhlers diametral entgegengesetzt. Dieser be- 
streitet, daß in der Beurteilung der Privatmessen Karlstadt irgendwie 
von Luther abgewichen sei (S. 514f.). Beide hätten die Privatmessen 
„umdeuten, nicht abschaffen wollen“, d.h. Karlstadt sei in dieser 
Frage völlig von Luther abhängig gewesen. 

Demgegenüber ist zu betonen: 1. Zwar hat auch Karlstadt in 
der 64. seiner 138 Thesen vom 17. Oktober 1521 (Karlstadt 1, 487) 
dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möge die Privatmesse mög- 
lichst bald durch eine evangelische Abendmahlsfeier, bei der der zele- 


Enders III, 237. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 3 


brierende Priester socios mensae habe, ersetzt werden. In der 
Praxis aber hat er gleichwohl die Beibehaltung der Privatmesse 
bis auf weiteres befürwortet. 2. Dieses Festhalten Karlstadts an der 
Privatmesse entspringt völlig andern Motiven, als sie Luther im Jahre 
1520 in De Captivitate babylonica bestimmten, die Umdeutung der 
Privatmesse zu befürworten. Damals dachte Luther noch nicht daran, 
den herkömmlichen Ritus der Abendmahlsfeier dem im Neuen Testa- 
ment überlieferten anzupassen. Karlstadt legt in seiner Stellung zu 
den Privatmessen auf diese Reform des Meßritus das Hauptgewicht 
und tritt für Beibehaltung der Privatmessen geradezu aus dem 
Grunde ein, weil in ihnen sich am ehesten die Forderung nach dem 
Laienkelch verwirklichen ließ. Vgl. die These 107 der erwähnten The- 
sen (Karlstadt 1,489): ... illi, qui per tyrannidem non possunt utrum- 
que signum accipere, privatim celebrent missas, ut capiant utrumque. 

Bezüglich Luthers Stellung zur Privatmesse ist zu bemerken: 
1. Luther wünscht zwar bezüglich der Messe im allgemeinen eine Re- 
form des äußeren Meßritus, legt aber auf Einzelheiten, so auch auf 
Austeilung sub utraque specie, kein Gewicht — darin ist er konser- 
vativer als Karlstadt. 2. Dagegen hat Luther bezüglich der Privat- 
messe den 1520 in De Captivitate babylonica vertretenen Standpunkt 
aufgegeben und verwirft die Privatmessen seit Oktober 1521 unbe- 
dingt — darin ist er entschiedener als Karlstadt. 

Also bei Luther im Jahre 1520 die Forderung der Ge d 
1521 die Forderung der Beseitigung, bei Karlstadt 1521 die der 
Reform der Privatmessen. Wenn man diese grundsätzlichen Unter- 
schiede nicht festhält, kann man zu einem vollen Verständnis der 
Vorgänge, die sich beim Kampf um die Messe abspielten, nicht ge- 
langen. Während Luther die Einstellung der Privatmessen gutheißt, 
weil ihr Wesen als auf Stiftung beruhender Messen dem Wesen der 
Abendmahlsfeier grundsätzlich widerspricht, hält Karlstadt ge- 
rade an den im Ritus den Vorschriften des Neuen Testamentes sorg- 
fältig angepaßten Privatmessen mit einer gewissen Beharrlichkeit 
fest, weil sie vorläufig allein den Genuß des Abendmahls in einer 
Form, die den Weisungen der Heiligen Schrift entspricht, gewähr- 
leisten.! Umgekehrt: während Luther kein grundsätzliches Bedenken 


1 Vgl. über die von Karlstadt befürworteten Laienkommunionen, die der 
einzelne Laie ohne Priester vornehmen könne, das in meinem „Frühprotesten- 
tischen Gemeindechristentum“ S. 22 Gesagte. Die dort gemachten Aus- 
führungen erkennt Köhler S. 513 als richtig an. 


1° 


4 Hermann Barge 


gegen die vorläufige Teilnahme an öffentlichen Messen hegt, weil für 
ihn die Fragen des Ritus von mehr untergeordneter Bedeutung sind, 
und in den öffentlichen Messen doch immerhin der Gemeinschafts- 
charakter der Abendmahlsfeier ihm zum Ausdruck zu gelangen schien, 
steht Karlstadt den öffentlichen Messen, solange sie nicht in einer 
der Heiligen Schrift gemäßen Form abgehalten werden, mißtrauisch 
gegenüber. Folgerichtig hat darum Karlstadt im Kampfe gegen die 
Messen nicht — wie der unter Luthers Einfluß stehende Zwilling — 
bei der Privatmesse eingesetzt, sondern seinem Protest gegen das 
herrschende Meßwesen erstmalig durch Nichtabhaltung einer auf ihn 
als Stiftsherrn fallenden öffentlichen. Messe Ausdruck gegeben, 
um dann bald die evangelische Reformierung der öffentlichen Messe 
folgen zu lassen. 

Der Gegensatz zwischen beiden Männern kommt deutlich in zwei 
ziemlich gleichzeitigen Äußerungen zum Ausdruck. In dem unter 
Karlstadts Einfluß entstandenen Gutachten des Universitätsaus- 
schusses vom 20. Oktober heißt es: , So viel aber betrifft die Augu- 


stiner, ist unsers Bedünkens nicht Sünde, allein Messe halten, so man. 


sonst der Messe nicht mißbraucht. Man soll auch niemand wehren, 
allein und privatim Messe halten.! Dagegen hatte Luther an der 
schon oben angezogenen Stelle des Briefes vom 7. Oktober an Spala- 
tin gesagt: das Unrecht der Messe sei, daß sie eine private wäre.? 
Den Sinn der Worte Luthers abzuschwächen, liegt nicht nur kein 
Anlaß, sondern — ungeachtet der von Köhler S. 515 aufgestellten 
Behauptung, es sei ein Irrtum von mir, wenn ich Luther seit Oktober 
die Privatmesse unbedingt verwerfen ließe — auch keine Möglich- 
keit vor. Denn alle Äußerungen Luthers aus jener Zeit liegen in der 
Richtung, daß er den Kampf gegen die Privatmesse gutheißt. 
Dies gilt besonders von Luthers Schrift De abroganda missa. Ich 
bestreite durchaus, daß ich „die Lutherschrift mißverstanden‘‘ habe 
(Köhler S. 520). Gewiß ist der weitaus überwiegende Teil dieser 
Schrift theoretischer Natur. Darum lag ihrer Veröffentlichung ‚aber 
doch, wie ihr Eingang und ihr Schluß beweist, die Absicht zugrunde, 
zu den Vorgängen in Wittenberg Stellung zu nehmen, und zwar in 
dem Sinne, daß er den Augustinern zu ihrer Abschaffung der Privat- 
messen ausdrücklich seine Sanktion erteilte, so wie Kawerau richtig 


0 


1 Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung. 1911. S. 40. 
t Enders III, 237. 


vo 


Zur Genesis der frähreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 5 


die Schrift charakterisiert hat!: „Die Augustiner stellten das tägliche 
Messelesen ein. Luther unterstützte sie hierin durch seine Schrift 
Vom Mißbrauch der Messe. Keine einzige der von Köhler S. 520 
angeführten Stellen besagt, daß Luther den Augustinern, soweit er 
ihr bisheriges Verhalten in den Kreis seiner Betrachtung zieht, „ vor- 
sichtig und zurückhaltend gegenübersteht“. Indem er sie firmare 
und consolari will, ist er doch weit entfernt davon, Kritik an der Ab- 
schaffung der Privatmessen zu üben! Er will vielmehr die Witten- 
berger stärken gegen Anfechtungen, die in der Form von Bedenken 
angesichts der übernommenen Verantwortung ihnen kommen können. 
Vor allem ist nicht einzusehen, wie die Stelle in Luthers Schrift?: 
da die Messen durch Satans List in Opfer verkehrt seien, so müßten 
sie allesamt mit voller Zuversicht abgeschafft werden, und zwar ohne 
Rücksicht auf wenige Schwache — wie diese Stelle mit Köhlers 
Deutung in Einklang gebracht werden soll, Luther stehe den Witten- 
bergern „vorsichtig und zurückhaltend gegenüber“ 

Die folgenden Streitpunkte liegen weniger kompliziert als die 
Frage nach der Privatmesse. 

Bei der von Karlstadt unterlassenen Abhaltung der Festmesse 
vom 21. November 1521 erkennt Köhler (S. 522) einerseits an, daß 
die dabei von mir hervorgehobenen Momente Beachtung verdienten, 
anderseits sollen meine Schlußfolgerungen (Gemeindechristentum 
S. 63) zu weitgehend sein. Indessen mag es sich zunächst auch nur 
um eine Unterlassung Karlstadts handeln, so wird doch nichts anderes 
übrig bleiben, als in ihr einen Protest gegen den herrschenden Meß- 
ritus zu sehen, einen Protest, der — wie ja die folgenden Ereignisse 
bestätigen — in der Reformierung der Messe durch Karlstadt seine 
naturgemäße Fortsetzung fand. 


e 


In Möllers Handbuch III S.38. ? Sie ist auch von Köhler S. 518f. angeführt. 

3 Köhler ist völlig entgangen, daß Luther, wo er in De abroganda missa 
vorsichtig abwägend spricht, die evangelische Reform der Messe überhaupt 
im Auge hat — ohne daß er doch auch sie aufhalten will! —, daB dagegen, wo 
er auf die bereits erfolgte Einstellung der Privatmessen zu sprechen 
kommt (die doch alle Opfermessen sans phrase waren !), seine Zustimmung nir- 
gends an Entschiedenheit zu wünschen übrig läßt. Köhlers Meinung (S. 520) 
„irgendein Vorstoß praktisch greifbarer Art für die Wittenberger Verhältnisse‘ 
werde von Luther in seiner Schrift nicht gemacht, wird schon hinfällig durch 
seine Äußerung in dem an Spalatin gleichzeitig mit der Schrift De abroganda 
missa übersandten Begleitschreiben vom 11. November 1521 (Enders III, 247): 
Abrogationem missarum confirmo hoc, quem mitto, libro. 


6 Hermann Barge 


Den Vorgängen in Wittenberg um die Wende des Jahres 1521/22 


gingen tumultuarische Szenen in Eilenburg parallel, bei denen Zwil- 


ling die führende Rolle spielte. Ihre Ähnlichkeit mit den gleichzei- 
tigen Vorkommnissen in Wittenberg soll von mir vergeblich erschüttert 
worden sein.! Indessen ich selbst habe „die Übereinstimmung im 
laienchristlichen Grundcharakter der Wittenberger und Eilenburger 
Bewegung“ ausdrücklich hervorgehoben.“ Nur freilich ergibt sich, 
daß in Eilenburg gewisse Ausschreitungen stattfanden, die uns von 
den gleichzeitigen Vorgängen in Wittenberg eben nicht berichtet 
werden. Wir hören nur aus Eilenburg, daß Kinder von 10 und 11 
Jahren an der Kommunion teilgenommen haben; und den aufrühre- 
rischen Reden Zwillings, die — mag er auch später die Verantwortung 
dafür von sich abzuwälzen suchen? — kurze Zeit darauf den Sturm 
auf die Eilenburger Pfarre entfacht haben, sind ähnliche Äußerungen 
Karlstadts aus diesen Tagen nicht an die Seite zu stellen.“ 


II. Das Eingreifen Kurfürst Friedrichs in die Witten- 
berger Bewegung auf Grund des Nürnberger Mandats 
vom 20. Januar 1522. 


Karlstadts Schuld an dem „Bildersturm“ ist nun auch von Köhler 
in grellen Farben gezeichnet. Daß er in der Bilderfrage grundsätz- 
lich einen von Luther verschiedenen Standpunkt eingenommen hat, 
soll natürlich nicht bestritten werden. Zweifellos betont auch® das 
Gutachten Melanchthons® einen Gegensatz seines Verfassers zu Karl- 
stadt in dieser Frage. Aber das Entscheidende scheint mir doch zu 
sein, daß auch Melanchthon in diesem Gutachten (das wohl gleich- 
zeitig mit seinem Briefe an Einsiedel vom 5. Februar anzusetzen ist) 
die Notwendigkeit der Beseitigung der Bilder aus den Kirchen be- 
tont: eo quod a vulgo coluntur. Demgemäß hatte er auch vorher 


1 Köhler S. 523. 11 g 

? Gemeindechristentum S. 67, unter Verweisung auf die frühere Stelle Karl- 
stadt 1. 363. 

Vgl. den von F. Geß im Neuen Sächs. Archiv 1911 S. 372 f. abgedruckten 
Brief Zwillings. Wieder abgedruckt in meinen „Aktenstücken zur Wittenberger 
Bewegung“ (1912) S. 16, Anm. 1. 

In anderem Zusammenhange sagt Köhler selbst (S. 527): „Zugeben kann 
man Barge, daß Zwilling etwas stürmischer gewesen ist als Karlstadt.“ 

5 Worauf Köhler S. 526f. hinweist. 

6 Gedruckt bei Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung Nr. 85 S. 183. 


PP) 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 7 


dem die Beseitigung der Bilder betreffenden Passus der Stadtordnung 
zugestimmt. 

Über den bei der Bilderabnahme erfolgten Exzeß aber heißt es 
in der solidarischen Erklärung des Jonas, Karlstadt, Melanch- 
thon und Amsdorf!: ‚Daß aber etliche ungeschickt damit sein um- 
gegangen, ist ohne unser Schuld und Zutun“. Diese Worte offen- 
baren, daß auch Karlstadt die Ausschreitungen nicht gutgeheißen 
hat. Somit trifft doch nicht zu, was Köhler ihm (S. 527) zuschiebt: 
er habe die „heilige“ Tat gebilligt und nur subjektiv als religiöser 
Enthusiast in ihr keinen Aufruhr gesehen. Karlstadt hat im Erlaß 
der Stadtordnung und der darin durch den Wittenberger Rat ange- 
ordneten Bilderbeseitigung einen genügenden Erfolg seiner — an sich 
radikalen — Agitation gegen den Bilderdienst gesehen. Seitens der 
kurfürstlichen Räte mochte man Karlstadt immerhin moralisch für 
den Exzeß verantwortlich machen: das ist aber nicht gleichbedeutend 
mit Köhlers Behauptung, daß jene Ausschreitung für Karlstadt eine 
„heilige Tat gewesen sei.? 

Bevor wir uns zu dem Kernpunkt der ganzen Diskussion — dem 
Eingreifen der Nürnberger Fürstenversammlung in den Gang der 
Dinge und der Rückkehr Luthers nach Wittenberg — wenden, schicke 
ich einige Bemerkungen über die Vorgänge voraus, die sich unmittel- 
bar, bevor Friedrich der Weise aus seiner bisher innegehaltenen 
Reserve heraustrat, in Wittenberg abspielten. 

Durch Nik. Müller ist der Inhalt einiger Briefe aus diesen Tagen — 
die Schreiben selbst sind verloren gegangen — bekannt geworden.? 
Was wir hierdurch erfahren, bestätigt einige früher von mir aufgestellte 
Kombinationen‘, macht aber anderseits Ergänzungen und Korrek- 
turen notwendig, die inzwischen in meinen „Aktenstücken“ an ver- 
schiedenen Stellen gegeben sind. Seine Briefe an Karlstadt und (in 
betreff Zwillings) an Melanchthon vom 3. Februar 1522 hat der kur- 


1 Nik. Müller, a. a. O. Nr. 93 I, S. 194. 

2? Köhler läßt S. 526 (gegen meine Behauptung Gemeindechristentum 
S. 191) die Möglichkeit offen, daß , der Tumult beim Abtun der Bilder vor dem 
vom Rate festgesetzten Termin“ (also in unmittelbarer Nachwirkung der „auf- 
rührerischen“ Predigt Karlstadts) erfolgt sei. Jedenfalls hat er nach dem Er- 
laß der Stadtordnung vom 24. Januar stattgefunden. Denn erst Anfang Fe- 
bruar schickte der Rat einen Boten „der Bilder halben“ zum Kurfürsten. Vgl. 
Nik. Müller, S. 185. 

3 Vgl. meine Aktenstücke Nr. 4 und das dort in den Anmerkungen Gesagte. 

1 Vgl. das, was Aktenstücke S. 21f., Anm. 5 ausgeführt ist. 


R Hermann Barge 


fürstliche Rat Einsiedel nicht im Auftrage oder auf Veranlassung 
Friedrichs des Weisen geschrieben.! Und da wir jetzt wissen, daß 
das Nürnberger Mandat am 2. Februar beim Kurfürsten eintraf?, so 
kann Einsiedel es von ihm noch nicht erhalten haben, als er am 
3. Februar an Karlstadt und Melanchthon schrieb.“ Darum lasse 
ich es zweifelhaft‘, ob die immerhin auffällige’ Übereinstimmung 
an einer Stelle des Briefes Einsiedels an Karlstadt mit einer Stelle 
des Mandats die — von dritter Seite übermittelte — Kenntnis des 
Mandats seitens Einsiedels voraussetzt oder zufällig ist.® 

Gegenüber der von mir aufgestellten These, das Mandat des katho- 
lischen Reichsregiments vom 20. Januar 1522 habe Friedrich den 
Weisen zu seiner schroffen Ablehnung der Wittenberger Neuerungen 
veranlaßt, wird immer wieder geltend gemacht: die Eindrücke, die 
der Kurfürst von den Wittenberger Vorgängen selbst erhalten habe, 
reichten völlig zur Erklärung dafür aus, daß er der zu Ausschreitungen 
führenden Bewegung Halt geboten habe. Und es liegt ja in der Tat 
das Bemühen nahe, aus der Genesis der Wittenberger Ereignisse her- 
aus Friedrichs Verhalten erläutern zu wollen. 

Geht man indessen von dieser Voraussetzung her an das Quellen- 
material heran, so gelangt man an einer Stelle nicht über den toten 
Punkt hinaus. Über alles nämlich, was im weitesten Sinne des Wortes 


1 Köhler schreibt S. 528: „Barge (Gemeindechristentum S. 107. 288) läßt 
diese Briefe (scil. Einsiedels) durch den Kurfürsten veranlaßt sein. Das ist 
aber ausgeschlossen.“ Er hat übersehen, daß ich — dem neuen Quellenmaterial 
Rechnung tragend — selbst bereits in den Aktenstücken S. 9, Anm. 1 (die Akten- 
stücke gehören mit zu den von Köhler besprochenen Schriften und Abhand- 
lungen) schrieb: „Vom Kurfürsten kann das Vorgehen Einsiedels nicht anbe- 
fohlen worden sein“ usw. 

3 Nicht am 3. Februar, wie Köhler S. 528 versehentlich behauptet. Vgl. 
Aktenstücke S. 10, Anm. 5. l 

3 Aktenstücke Nr. 6 und 7. Vgl. Aktenstücke S. 11, Anm. 3. 

5 Trotz des von Köhler S. 528 dagegen Gesagten. Köhler bekämpft a. a. O. 
auf Grund des neuen Materials bei N. Müller meine früheren Ausführungen im 
„Gemeindechristentum“, ohne zu sehen, daß durch das, was ich in meinen 
„Aktenstücken“ geschrieben habe, seinem Angriffe im voraus der Boden ent- 
zogen wird. 

6 Ich bemerke noch, daß die von Köhler S. 528 vertretene Ansicht, es sei 
nach dem Schreiben des Kurfürsten vom 6. Februar um den 13. Februar eine 
zweite Instruktion an Einsiedel geschickt worden, nicht haltbar ist. Nik. Müller, 
auf den sich Köhler beruft, behauptet S. 190, Anm. 3 jedenfalls etwas ganz 
anderes: nämlich, daß die Instruktion vom 13. Februar auf Grund der kur- 
fürstlichen Weisungen vom 6. Februar von Einsiedel entworfen ist. 


— — — 
11 


— a 


* di 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 9 


unter den Begriff der Störung der öffentlichen Ordnung fällt, ist 
eine volle Verständigung zwischen den evangelischen Vorkämpfern 
und den kurfürstlichen Räten erzielt worden. Von Karlstadt, der 
in der Bilderfrage den entschiedensten Standpunkt vertreten hatte, 
waren die übrigen Vertreter der Universität im Verlaufe der Unter- 
handlungen abgerückt.! Karlstadt hatte gelobt, „sich hinfurder 
dergleichen predigens zu enthalten‘.?2 Über die Beibehaltung der in 
der Stadtordnung beschlossenen Reformen? hatten sich Räte und 
Ausschuß geeinigt. Und gleichwohl lehnte Kurfürst Friedrich im 
Schreiben an Einsiedel vom 17. Februar die getroffene Vereinbarung 
ab!“ Daß „sie sich unterstanden, eine Ordnung zu machen“, hat er 
mit beschwertem Gemüt gehört. Er erwartet, die Räte haben sich 
so vernehmen lassen, daß es nicht den Anschein gewönne, als hätten 
er — der Kurfürst — oder in seinem Namen „die Räte“ in solche 
Vereinbarung gewilligt. „Dan du hast zu bedenken, zu was Auf- 
legung solchs uns gereichen möcht.“ Wie man sieht, ist in dem kur- 
fürstlichen Schreiben von den Ausschreitungen der Wittenberger 
Bewegung gar nicht mehr die Rede: sie sind längst erledigt, und der 
Kurfürst verwirft jede kirchliche Neuerung überhaupt. 

Diese zu der zaudernden Zurückhaltung Friedrichs des Weisen 
auffallend kontrastierende Entschiedenheit ist so ungewöhnlich, daß 
sie einen ungewöhnlichen Erklärungsgrund erheischt. Ich fand ihn 
lediglich in der Tatsache, daß der Kurfürst bei seinem ablehnenden 
Verhalten dem Mandat des Reichsregiments vom 20. Januar Rech- 
nung trug, das kirchliche Neuerungen aufs strengste verbot.“ Eine 
Bekräftigung für diese Annahme schien die Tatsache zu ergeben, daß 
der Kurfürst dem Bischof von Meißen sein auf Grund des Mandats 
gestelltes Ansuchen, eine Visitation in den zu Kursachsen gehörigen 
Teilen seines Sprengels vorzunehmen, zustimmend beantwortete.‘ 


1 Vgl. jetzt Aktenstücke S. 39, Anm. 3. 2 Aktenstücke S. 44. 

3 Oder wenn man will — was ich indessen nicht für richtig halte — über den 
von Beyer und den kurfürstlichen Räten ausgehenden Kompromißvorschlag 
Aktenstücke Nr. 18, S. 40f. 4 Aktenstücke Nr. 20, S. 44 ff. 

5 Über den diesen Worten folgenden, erst jüngst publizierten Satz vgl. 
unten. 6 Jetzt gedruckt Aktenstücke Nr. 2. 

1 Diese von niir erkannten Zusammenhänge wurden Karlstadt I, 427 und 
429 unrichtig damit begründet: der Brief Herzog Georgs an Friedrich den 
Weisen vom 2. Februar habe diesen über die Stimmung beim Nürnberger Reichs- 
regiment unterrichtet und zu seinem am 6. Februar einsetzenden Vorgehen ver- 
anlaßt. Dieser Brief traf in Wahrheit erst am 24. Februar in Wittenberg ein. 


10 Hermann Barge 


Eine quellenkritische Nachprüfung dieser zunächst mehr hypo- 
thetisch gewonnenen Erkenntnis bestätigte ihre Richtigkeit. Es hat 
in der Tat Friedrich der Weise, bevor er in die Wittenberger Ver- 
hältnisse eingriff, das Mandat des Reichsregiments zugestellt erhal- 
ten: am 2. Februar ist es bei ihm eingetroffen.“ Sodann nimmt die 
Instruktion vom 13. Februar‘, die Einsiedel als Unterlage der Ver- 
handlungen mit dem Ausschuß auf Grund des verloren gegangenen 
kurfürstlichen Briefes vom 6. Februar? aufsetzte, in der einleitenden 
Partie, wo die Motive für das Vorgehen des Kurfürsten erläutert 
werden, sehr nachdrücklich auf das Mandat Bezug: „Die Neuerung 
und etwa ein unbedächtig Zulaufen zum Sakrament neben andern 
bisher ungehaltenen Formen und Gebrauch“ sind „schier im ganzen 
Reich erschollen. Daraus erfolgt, daß man gleich schimpflich von 
denen von Wittenberg redet.“ 

Weiterhin ergab sich, daß Kurfürst Friedrich, als der Bischof 
von Meißen mit seinem oben erwähnten Ansuchen an ihn herantrat, 
sich der Tragweite dieser Forderung voll bewußt war und lebhaft 
durch sie beunruhigt wurde.“ 

Schließlich kam, nachdem die Diskussion über die ganze Frage 
bereits zu einem vorläufigen Abschluß gelangt war, ein neues Zeugnis 
hinzu, das schwerer wiegt als alle bisher bekannten. Der Brief des 
Kurfürsten vom 17. Februar an Einsiedel® war im Corp. Ref. I, 559 
nur teilweise abgedruckt worden, weil sein Schluß fernerliegende 
Dinge betraf. Nik. Müller läßt in seiner Neupublikation des Briefes“ 
diesen Schluß gleichfalls weg, druckt aber nach seiner Vorlage hinter 
den oben angeführten Worten des Kurfürsten (vgl. oben S. 9) noch 
die Worte ab: „Dan du sihest, wie das Regiment vnd bischoff bev 
vns suchen (= Ansuchen) thun.“ Durch diese bislang unbekannte 
Äußerung ‚gerade in dem für seine endgültige Stellungnahme zu den 
Verhandlungen entscheidenden Schreiben‘ erfährt die von mir auf- 


Vgl. Frühprotestantisches Gemeindechristentum S. 148f. H. Böhmer, Luther 
im Lichte der neueren Forschung, 2. Aufl. S. 92, verwirrt erneut durch eine 
Unachtsamkeit den Tatbestand, indem er Herzog Georgs Brief vom 2. Februar 
fälschlich auf den 6. Februar datiert. 1 Aktenstücke S. 10, Anm. 5. 

* Aktenstücke Nr. 15. 3 Vgl. Aktenstücke Nr. 10. 

4 Auch Köhler S. 528 hat sich davon überzeugt, daß in diesen Worten cine 
Bezugnahme auf das Mandat vom 20. Januar vorliege. 

vgl. den eigenhändigen Brief des Kurfürsten an seinen Rat Einsiedel vom 
12. Februar 1522, Aktenstücke Nr. 14. 6 Aktenstücke Nr. 20. S. oben S. 9. 

Die Wittenberger Bewegung Nr. 99, vgl. S. 208. 8 Aktenstücke S. 46. 


Bi, 


Zur Genesis der frübreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 11 


gestellte These eine auffallende — sich sowohl auf das „Reichsregi- 
ment“ als auf den „ Bischof erstreckende — Bestätigung. 

Köhler vermag das Gewicht der angeführten Argumente schon 
um deswillen nicht zu entkräften, weil er sich mit ihnen überhaupt 
nicht auseinandersetzt. Er behauptet kategorisch: ‚Barge hat die 
Bedeutung des Reichsregiments irrig gezeichnet“ (S. 529), ohne jene 
zuletzt angeführte, neu gefundene Stelle im Briefe des Kurfürsten 
vom 17. Februar, ja ohne dies ganze Schreiben, das zum Angelpunkt 
der Untersuchung gemacht werden muß, nur mit einem Worte zu er- 
wähnen. Köhler behauptet: der Ausschuß (dem die Führer der evan- 
gelischen Bewegung in Wittenberg angehörten) habe ganz nach den 
Intentionen des Kurfürsten gehandelt (allerdings mit dem Zusatz 
„wenn anders wir die Instruktion richtig beurteilten“), wo doch ge- 
rade der Wortlaut des kurfürstlichen Briefes vom 17. Februar die 
unverhohlene Zurückweisung der zwischen dem Ausschuß und den 
Räten getroffenen Vereinbarung ausspricht, und wo doch schon vor- 
her die in der Instruktion vom 13. Februar! niedergelegten Forde- 
rungen des Kurfürsten mit den dagegen vom Ausschuß in der Erwide- 
rung geltend gemachten Gegengründen? hart aufeinander platzen. 

Seine eigene Ansicht über die Frage charakterisiert Köhler in 
dem Sinne: bestenfalls könne von einem mittelbaren Einfluß des 
Mandats gesprochen werden; Barges Schlußfolgerungen seien über- 
trieben; es handle sich ‚überhaupt nicht um Unterdrückung, sondern 
um Rückführung auf das rechte Maß im Interesse der obrigkeitlichen 
Ordnung“. Aber wir deuteten schon oben an, daß für diese ver- 
mittelnde Stellungnahme bei näherem Zusehen kein Raum übrig 
bleibt. Auch für mich ist es selbstverständlich, daß Friedrich der 
Weise auch ohne das Mandat auf die Aufrechterhaltung der obrig- 
keitlichen Ordnung in Wittenberg gehalten haben würde —- wie er 
Ja schon früher gelegentlich der Unruhen im Dezember 1521 einge- 
schritten war. Und zweifellos bot ihm der Bildersturm — muß man 
sich auch hüten, seine Tragweite zu übertreiben — Anlaß genug zum 
Einschreiten. Und der Passus, der in der Instruktion vom 13. Februar 
über die Bilder handelt?, geht natürlich nicht auf das Mandat vom 
20. Januar zurück, da in ihm von den Ausschreitungen in der Bilder- 
frage noch gar nicht die Rede sein konnte. 


1 Aktenstücke Nr. 15. 2 Aktenstücke Nr. 16. 
3 Aktenstücke 8. 27. 


12 i Hermann Barge 


Und doch führt eine einseitige Betonung des Motivs der Aufrecht- 
erhaltung der obrigkeitlichen Ordnung auf den bewußten toten Punkt! 
Denn in der Bilderfrage wurde, wie wir schon oben (S. 9) andeuteten, 
eine Einigung erzielt, bei der sich der Kurfürst beruhigt haben würde, 
wenn für ihn ausschließlich der Gesichtspunkt der öffentlichen Ord- 
nung in Betracht gekommen wäre. Seine ablehnende Haltung gegen- 
über jeglichen kirchlichen Reformen begründet der Kurfürst viel- 
mehr selbst mit dem Hinweis auf Mandat und Bischof. Nur wenn 
man des Kurfürsten eigene Argumentation respektiert, kann man die 
wahren Beweggründe seines Handelns würdigen. 

Betreffs der Visitationsreise des Meißner Bischofs gibt Köhler 
(S. 529) zu, daß das bischöfliche Ansuchen ein aus dem Scharfmachen 
des Reichsregiments zu erklärendes novum sei. Aber es habe sich 
doch immerhin um ein Recht des Bischofs gehandelt. Erscheint 
schon dies Recht an sich bei der Entwickelung des landesherrlichen 
Kirchenregiments im ausgehenden Mittelalter! vom Standpunkt des 
Landesfürsten aus mehr als zweifelhaft, so kann der kirchenrechtliche 
Gesichtspunkt für die Beurteilung der frühreformatorischen Vor- 
gänge überhaupt nicht entscheidend sein. Jedenfalls können nur 
schwerwiegende Gründe Friedrich den Weisen veranlaßt haben, ein 
Visitationsverfahren gegen Geistliche seines Landes, die der neuen 
Lehre anhingen — darunter den Geistlichen seines Residenzortes 
Lochau Franz Günther, dem er wohlgesinnt war? —, zuzulassen. 
Er hat es getan mit Rücksicht auf die durch das Mandat herbei- 
geführte gespannte Sachlage. 

Daß er dabei durch geschicktes Diplomatisieren nach Möglich- 
keit schlimme Folgen der Visitation von den davon betroffenen Geist- 
lichen abzuwenden suchte?, ist ja selbstverständlich, und ich ver- 
stehe nicht, inwiefern sich dieses Bemühen mit meiner Auffassung 
nicht vereinbaren lassen soll. Zum Überfluß wird Köhlers Behaup- 
tung, „von einer ‚lebhaften Beunruhigung‘ des Kurfürsten sei keine 
Rede“, durch eine Äußerung Friedrichs des Weisen im Briefe vom 
12. Februar widerlegt, durch den er den Empfang des Gesuchs des 
Bischofs Einsiedel mitteilen will: „Den wir besorgen, man were uns 
gerne zu [= man wolle uns zu Leibe rücken]. Der man zu Nüren- 


1 Auch nach K. Müller, Kirchengeschichte, Bd. 2, S. 148. 
Vgl. Frühprotestantisches Gemeindechristentum S. 140. 
Worauf Köhler S. 530 hinweist. 


+ 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 13 


| berg [= Herzog Georg] feihert nicht. Got gebe, das er es treulichen 
und wol maine.“ 


III. Luthers Rückkehr von der Wartburg. 


Der von uns erwiesene Zusammenhang zwischen der Aktion des 
Kurfürsten und dem Mandat des Reichsregiments bedingt natur- 
gemäß auch eine von der herkömmlichen Meinung abweichende Be- 
urteilung der Rückkehr Luthers von der Wartburg nach Wittenberg. 

Köhler schreibt (S. 531): „Barges noörov weüdog ist die falsche 
Analyse der Schrift Luthers de abroganda missa; dadurch verschiebt 
sich sein ganzes Bild. Wir erwidern darauf: Köhlers irrige Annahme, 
daß Luther sich in der Schrift de abroganda missa zur Einstellung 
der Privatmessen in Wittenberg „ vorsichtig und zurückhaltend“ ge- 
stellt habe, versperrt ihm den Weg zu einer richtigen Beurteilung der 
Stellung Luthers gegenüber den Wittenberger Vorgängen vom No- 
vember 1521 bis Januar 1522. In Wahrheit hat Luther, wie er die 
Abschaffung der Privatmessen in de abroganda missa gutgeheißen 
hat, so auch den weiteren Fortgang der Ereignisse in Wittenberg 
mit seiner Zustimmung begleitet.? 

Gleichwohl lagen natürlich in der religiösen Grundauffassung 
zwischen Luther und Karlstadt Differenzen vor. Sie waren schon 
früher gelegentlich zum Ausdruck gekommen: in der Frage des Ja- 
kobusbriefes, in der Frage der Mönchsgelübde, der Privatmessen, 
des Laienkelchs. Meinungsverschiedenheiten bestanden ja, wie wir 
sahen, in der Bilderfrage auch zwischen Melanchthon und Karlstadt. 
Wie aber diese Differenz nicht verhindert hat, daß die Führer der 
evangelischen Bewegung einhellig die Wittenberger Stadtordnung 
angenommen haben, so vermag auch die Annahme, daß Luther und 
Karlstadt in manchen Fragen nicht einig waren, mit nichten den 
jähen Umschwung zu erklären, der in Luthers Gesamthaltung gegen- 
über den Wittenberger Vorgängen in der Zeit zwischen Ende Januar 
und Ende Februar eingetreten ist. 

Was konnte Luther bestimmen, daß er gegen die Reformen, die 
mit der Stadtordnung zur Durchführung gelangt waren, Sturm lief 


1 Aktenstücke Nr. 14 8. 24. 

Ich verweise für die zustimmende Haltung Luthers auf die zahlreichen 
Briefstellen, die ich Historische Zeitschrift Bd. 99 (1907), S. 306—311 zusam- 
mengestellt habe. Meine dort gemachten Ausführungen werden von meinen 
Gegnern — auch von Köhler — hartnäckig ignoriert. 


14 | Hermann Barge 


und sie über den Haufen warf, obgleich nach Köhlers eigenem Urteil 
(S. 523) „es nicht bestritten werden kann, daß ihre (d. h. der Stadt- 
ordnung) Hauptgedanken die Luthers sind?“! 

Köhler ist wie ich der Meinung, daß „die Aktion des Kurfürsten 
den Stein ins Rollen gebracht hat“, d. h. daß erst nach dem Einsetzen 
dieser Aktion, also verhältnismäßig spät, Luther beunruhigende Be- 
richte über die Wittenberger Zustände von seinen Freunden erhalten 
hat. Aber während ich die Meinung vertrete, daß jedenfalls bis zum 
13. Februar, dem Tage der Verhandlungen zwischen Ausschuß und 
kurfürstlichen Räten, die Führer der evangelischen Bewegung soli- 
darisch aufgetreten seien, und Karlstadt den maßgebenden Einfluß 
in Wittenberg besessen habe, behauptet Köhler, es sei „nicht richtig, 
daß noch am 13. Februar die führenden evangelischen Männer sich 
auf Karlstadts Standpunkt stellten“ (S. 531). Indessen durch nichts 
sind die zum Teil wörtlichen Übereinstimmungen entkräftet, die schon 
früher von mir? zwischen dem von Amsdorf entworfenen Verantwor- 
tungsschreiben vom 13. Februar? und gleichzeitigen Äußerungen in 
Karlstadtschen Schriften, namentlich seiner Schrift „Von Abtuhung 
der Bilder“, nachgewiesen worden sind. Das Abrücken der übrigen 
von Karlstadt erfolgte — ungeachtet schon vorher bestehender Mei- 
nungsverschiedenheiten im einzelnen —, wie wir jetzt aus dem von 
Johann v. Dolzig nachgeschriebenen Protokoll wissen“, erst im Ver- 
laufe der Verhandlungen des 13. Februar, und kritisch vollends wurde 
die Situation in Wittenberg erst, als der Kurfürst am 17. Februar 
den vorgenommenen Reformen seine Genehmigung versagte. Diese 
Weigerung des Kurfürsten hat die Mehrzahl der evangelischen Führer 
Wittenbergs außer Fassung gebracht und bestimmt, Luther zur Rück- 
kehr zu bewegen. Die Ratlosigkeit der Wittenberger aber erzeugte 


1 Schon Gemeindechristentum S. 93, Anm. 2 hatte ich auf den inneren 
Widerspruch aufmerksam gemacht, der darin besteht, daß man einerseits beim 
Zustandekommen der Wittenberger Stadtordnung einen möglichst großen An- 
teil an ihr für Luther und seinen Anhängerkreis in Anspruch nimmt, dann aber 
später — wo sich Luther gegen die mit der Stadtordnungdurchgeführten Reformen 
wendet — unvermittelt in eine unfreundliche Beurteilung des Reformwerkes 
umschlägt und die ganze Verantwortung Karlstadt aufbürdet. So vgl. man 
mit Köhlers oben im Texte angeführter Äußerung den Satz auf S. 531: „Die 
Verantwortlichmachung Karlstadts war auch nicht ungerecht; er war der 
Schuldige (natürlich bona fide).“ 

2 Gemeindechristentum S. 118ff. Aktenstücke Nr. 16, 1. 

4 Aktenstücke Nr. 17, vgl. besonders S. 38 u. 39. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 15 


bei dem auf der Wartburg weilenden Reformator die Meinung, daß 
die Wittenberger Reformen in falschem Geiste vorgenommen und des- 
halb rückgängig zu machen seien. 

Von diesem Umschlag der Stimmung Luthers erhielt der Kurfürst 
Kenntnis durch einen Brief, den jener an ihn richtete.! Der Kurfürst 
beantwortete ihn in einer an den Eisenacher Amtmann Johann Os- 
wald gerichteten Instruktion.“ Köhler sieht (S. 531) — übereinstim- 
mend mit der herkömmlichen Meinung — die ausschließliche Tendenz 
dieser Instruktion in der Absicht des Kurfürsten gegeben, die Rück- 
kehr Luthers nach Wittenberg zu verhüten. Damit wird aber ihr 
Inhalt einseitig gekennzeichnet.“ Sie stellt vielmehr eine Erwide- 
rung auf den ganzen Brief Luthers dar, und die Rekapitulation des- 
selben in der Einleitung der Instruktion zeigt in Verbindung mit 
dem Folgenden deutlich, daß der Kurfürst auf zwei Äußerungen 
Luthers in seinem Briefe, die miteinander in keiner unmittelbaren Be- 
ziehung stehen, des näheren eingehen will: 1. auf Luthers Aufforde- 
rung an den Kurfürsten, er möge „klug und weise sein und nicht 
nach Vernunft und Ansehen des Wesens richten“.“ Hierauf antwortet 
der Kurfürst damit, daß er ihn in die Schwierigkeiten der Lage in 
Wittenberg und in seine politischen Besorgnisse einweiht und sich 
durch den Hinweis darauf indirekt rechtfertigt. Wie wir nach allem, 
was wir wissen, nicht anders erwarten, spielen dabei das Nürnberger 
Reichsregiment und der Meißner Bischof eine wichtige Rolle: nach- 
drücklich hebt der Kurfürst deren Eingreifen hervor.“ 

Köhler kann (S. 531) das Nachdrückliche dieser Hervorhebung 
an unserer Stelle nicht bestreiten. Aber er meint, nur deshalb „male 
die Instruktion die politische Situation stark aus, träte die Erwähnung 
des Reichsregimentes deutlicher heraus, als es seiner Bedeutsamkeit 
entspräche“ (!), damit der Kurfürst Luther von der Rückkehr nach 
Wittenberg dadurch zurückhalte. Erscheint es schon an sich bedenk- 


! De Wette II, 136f. ? Enders III, Nr. 484. N 

` Auch Th. Lockemann, Technische Studien zu Luthers Briefen an Fried- 
rich den Weisen (Probefahrten aus A. Kösters Seminar 22. Band, 1913) S. 112f., 
hat — obschon er sonst auf die Analyse der von ihm behandelten Stücke das 
Hauptgewicht legt — die Zweiteilung der kurfürstlichen Instruktion, die an 
Luthers Februarbrief anschließt, nicht erkannt. Übrigens weiß Locke mann 
nichts von der ganzen Karlstadt-Kontroverse und davon, daß sie eine reiche 
Literatur über die von ihm S. 109—127 behandelten Lutherbriefe gezeitigt hat. 

De Wette II, 136, rekapituliert in der Instruktion Enders III, S. 292. 

5 Vergleiche die Stelle Enders III. S. 293, Zeile 40ff. 


16 Hermann Barge 


lich — damit dem Reichstag und Bischof kein maßgebender Einfluß 
auf die Entschließungen des Kurfürsten zugestanden werde —, den 
Sinn seiner Worte abzuschwächen, so spricht gegen Köhlers Deutung 
einfach der Umstand, daß im ersten Teile der Instruktion von Luthers 
Rückkehr überhaupt noch nicht die Rede ist. 

Darüber spricht sich der Kurfürst erst aus: 

2. von den Worten an!: „Und als er auch am Ende seines Schrei- 
bens anzeigte, als wollt er selbst, so Gott walt, bald da sein“ usw. 
Im folgenden? erwägt der Kurfürst die Möglichkeit, daß Luther 
„seine schriftliche Erinnerung und Bedenken, was in diesen Sachen 
sollte vorgenommen werden“, dem bevorstehenden Reichstage über- 
sende. Er konnte mit dieser Möglichkeit rechnen, weil er wußte, 
daß Luther die Vorgänge in Wittenberg jetzt schroff verurteilte, 
und darum die Beleuchtung, die er ihnen geben würde, beim Reichs- 
tag keinen Anstoß erregen würde. Wenn Köhler (in Übereinstim- 
mung mit K. Müller) sagt: der Kurfürst habe die ‚schriftliche Er- 
innerung nur für sich erbeten, so widerspricht diese Annahme 
durchaus dem Wortlaut der Instruktion. Köhlers Argument: ‚Wie 
hätte der Geächtete durch eine Zuschrift an den Reichstag als öffent- 
licher Gutachter über die Wittenberger Verhältnisse auftreten kön- 
nen?“ verschlägt nichts. Natürlich sollte diese ‚schriftliche Erinne- 
rung“ nicht eine tatsächliche Belehrung des Reichstags bezwecken. 
sondern einen günstigen Eindruck von Luthers gemäßigter Haltung 
hervorrufen. Übrigens ist ja Luther nach seiner Rückkehr tatsäch- 
lich vom Kurfürsten bestimmt worden, einen Brief zu schreiben, 
der von vornherein dazu bestimmt war, zur Kenntnis des Reichs- 
regiments zu gelangen. Der Umstand, daß dieses Schreiben formell 
an Friedrich den Weisen adressiert war, ist von untergeordneter Be- 
deutung und zwingt nicht dazu, an unserer Stelle den Wortlaut der 
Instruktion umzudeuten. 

Ich verzichte darauf, ausführlich die Streitfragen wieder auf- 
zurollen, die mit Luthers Schreiben an den Kurfürsten vom 5. und 7. 
bez. 12. März zusammenhängen, und verweise hierfür auf das Hist. 
Zeitschr., Bd. 99 (1907), S. 315ff. und Gemeindechristentum S. 175ff. 
Gesagte. Wer, wie Köhler, der Meinung ist, daß der Kurfürst dem 
Mandat des Nürnberger Reichsregiments eine untergeordnete Bedeu- 


1 Bei Enders III, S. 294, Zeile 65 ff. 
2? Enders III, S. 295, Zeile 12 bff. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 17 


tung beigemessen habe, wird natürlich nicht zugeben können, daß 
die Rücksicht auf das Eingreifen des Reichsregiments den Tenor der 
Briefe vom 7. und 12. März bestimmt hat. Aber wir sahen, daß diese 
Prämisse unzutreffend ist. In Wahrheit hat der Kurfürst den größten 
Wert darauf gelegt, daß Luthers Wirken nach seiner Rückkehr nicht 
als im Widerspruch stehend mit der im Mandat ausgesprochenen 
Willenskundgebung des Reichsregiments aufgefaßt werde. Dem- 
gemäß ist die opportunistische Ausdrucksweise in dem Briefe Luthers 
vom 7. bzw. 12. März auf diese Intentionen des Kurfürsten zurückzu- 
führen. | 

Daß Luther dabei durch die Rücksicht auf das Reichsregiment be- 
stimmt gewesen sei, ist nie von mir behauptet worden: er hat, wie er 
an Spalatin schreibt (Enders 3, 306), die Schwachheit des Kurfürsten 
schonen wollen. Aber darum ist er sich doch dessen bewußt gewesen, 
was sein Brief bezweckte. Köhler sieht (S. 532) in der absichtlich 
aufs äußerste abgeschwächten Wendung: ‚denn das soll E. K. 
F. G. wissen und gewiß drauf sich verlassen, daß es ist im Himmel 
viel anders denn auf Erden beschlossen‘ ‚eine sehr energische Be- 
tonung der Lutherschen Gewissenspflicht, unbekümmert um die 
ganze Welt! und meint, beide Briefe, der vom 7. und der vom 
12. März, könnten ‚den wahren Luther nicht verleugnen“. Aber 
in Wahrheit rührt ja die Wendung im Briefe vom 12. März, die die 
„sehr energische Betonung der Lutherschen Gewissenspflicht“ be- 
kunden soll, gar nicht von Luther her! Sie ist aus diplomatischen 
Erwägungen heraus ‚‚von dem fürstlichen Geheimsekretär ihm hinein- 
korrigiert‘‘ worden!, an Stelle einer wirklichen Freimut bekundenden 
Äußerung Luthers im Briefe vom 7. März. Und Luther urteilt im 
Briefe an Spalatin vom 13. März selbst über sein Schreiben vom 
12. März: alle würden über die Anrede, die er dem Kaiser zuteil werden 
lasse ‚Mein allergnädigster Herr!‘ lachen; er habe genug mit Schmin- 
ke, die er hasse, gearbeitet; es gälte nun auch einmal Freimut zu be- 
währen.? 


1 Worte Lockemanns a. a. O. S. 126. Von Lockemann wird der Nachweis 
geführt, daß alle Retuschen, die im Briefe vom 12. März gegenüber dem vom 
7. März angebracht sind, nicht von Luther, sondern von Schurf herrühren. 
Luther hat dann den retuschierten Text am 12. März nochmals abgeschrieben. 

2 Enders 3, 306: Nam ego fucos mire odio, et satis multum eis concessi 
hactenus, aliquando et ragenolav praestare oportet. eis bezieht sich auf 
fucos. Danach ist meine Übersetzung der Stelle Hist. Z. a. a. O. S. 320 zu ver- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 2 


18 Hermann Barge 


Wollte sich der Kurfürst vor dem Reichsregiment salvieren, so 
genügte jener Brief vom 12. März allein freilich nicht; es galt auch 
tatsächlich die nach der Stadtordnung vom 24. Januar durchgeführ- 
ten evangelischen Reformen rückgängig zu machen. Wenigstens dies 
räumt Köhler (S. 533) ein, .‚Barge habe darin recht, daß die Luther- 
schen Maßnahmen in Wittenberg stark reaktionär waren, äußerlich 
der reichsregimentlichen Reaktion glichen. Mehr besagte meine 
Wendung, Luther „erscheine fast als Mandatar des Reichsregiments“ 
(Karlstadt 1, 438) auch nicht.! 

Daß Luthers Vorgehen gegen Karlstadt andere Motive zugrunde 
lagen, als sie das Reichsregiment bei Erlaß seines Mandates leiteten, 
ist ja selbstverständlich. Er rechtfertigte die Aufhebung der evange- 
tischen Reformen mit der Berufung auf den Grundsatz der ‚Schonung 
der Schwachen‘. Freilich habe ich schon an anderer Stelle? geltend 
machen müssen, daß die Bezugnahme auf diesen Grundsatz, ange- 
sichts der besonderen Umstände, unter denen sie erfolgte, als sach- 
lich unangebracht bezeichnet werden muß. Die Wittenberger Evan- 
gelischen verlangte es gar nicht nach jenem Schutz der Schwachen, 
der ihnen in der Wiederherstellung des katholischen Gottesdienstes 
präsentiert wurde, sondern nach Schutz gegen die katholischen 
Machthaber, die ihnen das Recht verkümmerten, ihr Kirchenwesen 
ihrem evangelischen Gewissen gemäß zu gestalten. Indem Luther 
unter der Devise der „Schonung der Schwachen‘ die evangelischen 
Reformen über den Haufen warf, liefen tatsächlich seine Maßnahmen, 
obschon er optima fide handelte, auf das hinaus, was die katholischen 


bessern. -— Richtig urteilt Lockemann S. 127 über das Schreiben vom 12. März: 
es habe .‚so eine Gestalt bekommen, in der es vom Hofe mit Erfolg als poli- 
tisches Aktenstück verwandt werden konnte“. — Wenn Köhler meint. ich hätte 
nicht bewiesen, daß der Brief Luthers beim Reichsiegiment gewirkt habe. so 
bleiben doch die Gemeindechristentum S. 182 angeführten Wahrscheinlichkeits- 
argumente — direkte Zeugnisse fehlen — nach wie vor bestehen. Vor dem 
Erscheinen meiner Arbeiten hat schon Kawerau, Luthers Rückkehr 8. 54 
ganz richtig geurteilt, daß sich infolge des Bekanntwerdens jenes Briefes „f die 
Aufregung in Nürnberg über Luthers Rückkehr schon in den nächsten Wochen“ 
legte. 
1 Ich habe nie gesagt, daß Luther sich als Mandatar gefühlt habe. Daher 
stimmt die von Köhler S. 532 gewählte Wendung ‚Wie kann der ‘Mandatar 
des Reichsregiments', der alles getan hatte, sich bei diesem in Gunst zu setzen, 
jetzt auf einmal, wo er doch den besten Beweis seiner Mandatartätigkeit hätte 
geben können, die Rücksicht nicht nehmen ?!“ nicht zu der von mir gewählten 
Ausdrucksweise. 2 Karlstadt 1. 444. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 19 


Reaktionäre wünschten, denen natürlich vor allem an einer Wieder- 
herstellung des katholischen Kultus gelegen sein mußte. Nichts 
anderes als dies besagte der von Köhler (S. 533) beanstandete Satz 
in Karlstadt 1, 445: „Die Schwachen, für die Luther Schonung heischte, 
waren die katholischen Reichsstände, die Bischöfe und Prälaten, die 
Georg von Sachsen und Johann von Meißen“ usw. 

Nun meint Köhler immerhin, mein Zugeständnis, daß Luthers 
Maßnahmen nur „tatsächlich“, also nicht absichtlich sich „völlig mit 
dem deckten, was das Reichsregiment vom Kurfürsten gefordert 
hatte“, berge eine Unklarheit in sich; es mangle meiner Auffassung 
die Konsequenz, und meine „ganze Darstellung der Verhältnisse 
nach Luthers Rückkehr“ sei „nicht klar“. Zugrunde liegt diesem 
Bedenken offenbar die Erwägung: wenn Luther für sich persönlich 
auf das Reichsregiment keine Rücksicht genommen hätte, könne 
doch auch dem reichsregimentlichen Mandat keinerlei Bedeutung für 
sein Handeln und für das, was sich als endgültiges Ergebnis bei 
Luthers Vorgehen gegen Karlstadt ergab, zukommen; vielmehr sei 
die ungefähre tatsächliche Übereinstimmung der an sich reaktio- 
nären Maßnahmen Luthers mit den Forderungen des Reichsregi- 
ments — weil beide auf ganz entgegengesetzte Motive zurückgingen 
— mit Notwendigkeit als rein zufällig anzusehen. Ä 

Aber mit diesem Einwurfe wird der eigentümlichen Verschlungen- 
heit der Situation in Wittenberg bei Luthers Rückkehr von der Wart- 
burg nicht genügend Rechnung getragen. Beeinflußt worden ist 
nämlich Luthers Wirken durch das Mandat vom 20. Januar doch in 
sehr hohem, ja in entscheidendem Maße, obschon er es für sich per- 
sönlich nicht zum Ausgangspunkt seiner Maßnahmen machte. Schon 
bei dem Umschwunge in der Beurteilung der Wittenberger Zustände 
durch Luther erkannten wir, daß sie durch die Wirkungen, die das 
Mandat in Wittenberg erzeugte, mittelbar hervorgerufen war, ohne 
daß Luther darum zu seinem den Wittenberger Vorgängen gegenüber 
plötzlich zur Schau getragenen Pessimismus aus der Lektüre des 
reichsregimentlichen Mandats gelangt wäre. Ähnliches gilt für die 
Maßnahmen, die er nach seiner Rückkehr von der Wartburg ergriff. 

Das Mandat übte unmittelbar eine starke Wirkung auf Kur- 
fürst Friedrich aus; dieser wollte unter keinen Umständen dulden, 
daß die Bestimmungen der Stadtordnung vom 24. Januar im Wider- 
spruch zum Nürnberger Mandat aufrecht erhalten blieben. Und er 
war der Mann, der letzten Endes über die Maßnahmen zu bestimmen 


99 


20 | Hermaun Barge 


hatte, die an Stelle der eingeführten Neuerungen zu treten hätten. 
Luther aber konnte — da er den Glauben an die Güte der Beweggründe, 
denen die Reformen entsprungen seien, verloren hatte — den Wün- 
schen des Kurfürsten bis zu dem Grade entgegenkommen, daß er — 
von Einzelheiten abgesehen — den katholischen Ritus wieder her- 
stellte, ohne dabei in Gewissenskonflikte zu geraten. So konnte 
ich Karlstadt 1, 448 sagen: „Diplomatischen Rücksichten auf Kur- 
fürst Friedrich und das Reichsregiment hat Luther dabei wohl nicht 
Raum gegeben“, und kann gleichwohl die Behauptung aufrecht er- 
halten, daß die treibende Kraft bei den Vorgängen in Wittenberg 
nach Luthers Rückkehr die Haltung des katholischen Reichsregiments 
gewesen ist. Luther handelte bona fide: aber er war in Wahrheit der 
Geschobene. Der, der darüber wachte, daß die tatsächlichen Maß- 
nahmen nicht im Widerspruch mit dem Willen des Reichsregiments 
standen, war Kurfürst Friedrich. 

Wir glauben, daß es auch für den, dem bei der Geschichtsbetrach- 
tung mehr apologetische und konfessionelle Gesichtspunkte im Vor- 
dergrund des Interesses stehen, möglich sein wird, sich mit dem durch 
die neueren Forschungen veränderten Bilde der Ereignisse in Witten- 
berg 1521/22 irgendwie abzufinden. Man mag ruhig die Tatsache 
betonen, daß auch in meiner Darstellung die persönliche Integrität 
Luthers bei seinem Eingreifen in die Wittenberger Verhältnisse nicht 
in Zweifel gezogen worden ist. In dem einzigen Falle, wo er bewußt 
den opportunistischen Erwägungen Friedrichs des Weisen Raum 
gibt — beim Entwurf des Briefes vom 7. März und der Übernahme 
seiner veränderten Redaktion vom 12. März 1522 —, hat ihn ein 
ehrenwerter Beweggrund geleitet: die persönliche Rücksicht auf den 
von ihm verehrten Kurfürsten. 

Aber mag man nun gegenüber dem verschobenen Tatsachenbilde 
die alten Beurteilungsmaßstäbe beibehalten oder mag man — wie 
es bei mir der Fall ist — zu neuen gelangen und die Meinung vertreten, 
daß die Unterdrückung der frühprotestantischen Bewegung in Witten- 
berg dem inneren Leben des Protestantismus schwere Einbuße ge- 
bracht hat: die Verschiebung des Tatsachenbildes als solche anzu- 
erkennen, sollte man sich nicht länger sträuben. Und indem der 
Historiker darüber wacht, daß keinem noch so starken Überzeugungs- 
bedürfnis zuliebe die Objektivität der geschichtlichen Forschung be- 
einträchtigt werde, ist doch auch ihm — was Köhler im Eingang 
seiner Ausführungen S. 506 für den Theologen geltend macht — „die 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 21 


Geschichte mehr als die Leiche, die zu sezieren und deren ehemaliges 
Leben mit einer gewissen inneren Anteilnahme zu rekonstruieren ist“. 
Wem die Gesamtheit der geschichtlichen Vorgänge gleichsam als der 
Mantel erscheint, der die Gottheit umwallt, der wird das Bemühen, 
die Flecken zu tilgen, durch die sein Bild in der Vorstellung des Be- 
schauers entstellt wird, den hohen Betätigungen des Menschengeistes 
zurechnen. So begriffen, als Ausfluß der geschichtlichen Wahrheits- 
liebe, sollte „ein Angriff auf die historische Position“ einer theo- 
logischen Richtung nie zugleich „als ein Angriff auf die eigene, ja 
im letzten Grunde auf Gott, der in der Geschichte N ist“ ver- 
standen werden. 


IV. Die Vorgänge in Wittenberg nach Luthers Rückkehr. 


Von der Schrift Karlstadts über die Messe, die er nach der durch 
Luthers Rückkehr erfolgten Katastrophe ausarbeitete, sind fragmen- 
tarische Auszüge vorhanden!, welche eine Rekonstruktion ihres In- 
halts ermöglichen. Den Gegenstand des zweiten Teiles dieser kon- 
fiszierten Schrift, der zunächst nicht festgestellt werden konnte, 
habe ich? als den von Karlstadt geführten Nachweis der Schrift- 
gemäßheit seiner Ansichten über die Messe charakterisiert. Es läuft 
auf einen Streit der Worte hinaus, wenn Köhler S. 533 sagt, daß der 
Zusammenhang des zweiten Teiles „zwar nicht in dem Nachweis der 
Schriftgemäßheit der Karlstadtschen Ansichten liegt, wohl aber 
in dem der Christusgemäßheit“‘. Denn die Christus gemäße An- 
sicht über das Abendmahl ist doch wohl — im Sinne jener Zeit — 
zugleich die der Schrift gemäße. Der Ausdruck „schriftgemäß'' 
empfiehlt sich aber mehr als die Bezeichnung ‚‚christusgemäß‘, weil 
unter den erhaltenen Belegen von Schriftstellen auch eine Berufung 
auf Moses vorhanden ist.“ 

Was die Tendenz dieser konfiszierten Schrift Karlstadts betrifft, 
so kann man nicht sagen, daß sie „gegen Luther und nicht etwa 
gegen den Leipziger Professor Ochsenfart sich wende.“ Da es Karl- 
stadt aus guet nicht für geraten hielt, seine Opposition gegen die 


1 Gedruckt Karlstadt 2, S. 563 fl. 3 Gemeindechristentum S. 213ff. 
3 Es hätte von Köhler einfach betont werden müssen, daß ich den Zusam- 
menhang zuerst richtig erkannt habe. Diese Unterlassung erklärt sich bei ihm 
aus seinem generell in seiner Abhandlung durchgeführten Verfahren, auch bei 
keiner Einzelheit eine Richtigstellung meinerseits vorbehaltlos anzuerkennen. 
480 Köhler S. 533. 


22 Hermann Barge 


Wiederherstellung des katholischen Meßritus durch Luther! in einer 
gegen diesen persönlich gerichteten Polemik zum Ausdruck zu bringen, 
so nahm er das Auftreten des Leipziger Theologieprofessors Ochsen- 
fart, der in Begleitung des Meißner Bischofs auf dessen Visitations- 
reise in Kursachsen den katholischen Kultus wiederherstellen half, 
zum Anlaß, die katholische Messe zu bekämpfen. Und er hat sich 
in seiner Schrift auch im einzelnen mit Ochsenfart auseinander- 
gesetzt.? Nach der ganzen Situation war freilich die von Karlstadt 
geübte Kritik auch gegen Luthers Vorgehen gerichtet, und es lag 
nahe, daß man dies in Wittenberg als ihre eigentliche Tendenz be- 
trachtete. 

Nicht darin, daß sich Luther durch sie getroffen fühlte, sondern 
darin, daß um der von Karlstadt geübten Kritik willen seine Schrift 
gewaltsam unterdrückt wurde, wird man etwas Befreindliches sehen 
müssen. Dies Vorgehen widersprach selbst dem Grundsatze, den der 
gemäßigte Kurfürst Friedrich der Weise bislang vertreten hatte, der 
am 19. Dezember 1521 im Schreiben an Beyer dem evangelisch ge- 
sinnten Ausschuß zwar gebot, es bei dem alten Brauch bleiben zu 
lassen, aber es freistellte, „die Sache in weiter und mehr Bedenken 
zu nehmen, auch davon zu disputieren, schreiben, lesen und pre- 
digen“.“ Darum wurde auch der Gerechtigkeitssinn des Kurfürsten 
durch die Karlstadt widerfahrene Vergewaltigung verletzt.“ 


V. Verhältnis der frühreformatorischen Theologie 
Karlstadts zu der Luthers. 


Es erübrigt noch, das Verhältnis der religiösen Gesamtanschauung 
Karlstadts zu der Luthers, und zwar zunächst das Maß der Abhängig- 
keit jenes von diesem und die selbständigen Momente der Karlstadt- 
schen Theologie festzustellen. Der Vorwurf’, es sei in den Ausfüh- 
rungen meines „Karlstadt“ „die rechte Relationsbestimmung zwi- 
schen Luther und Karlstadt vermißt worden, Karlstadt. werde zu viel 


1 Nur Kanon und Opfergebete ließ Luther auch für die Zukunft in Wegfall 
kommen. 

? Vgl. die dafür Gemeindechristentum S. 209, sowie ebenda S. 313ff. ge- 
lieferten Nachweise, ferner die Stelle (ebenda S. 216), an der Karlstadt seine 
Übereinstimmung mit Luther gegen Ochsenfart zum Ausdruck bringt. 

> Vgl. Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung S. 124. 

Vgl. das Gemeindechristentum S. 216f., sowie S. 317f. sub Nr. 16 darüber 
Gesagte. Ein Hinweis auf diese Vorgänge wäre in Köhlers Anzeige wohl am 
Platze gewesen. 5 Bei Köhler S. 541. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 23 


Originalität zugewiesen gegenüber Luther, von dem er viel stärker 
abhängig sei“, ist ebenso wie die folgenden Ausführungen Köhlers 
(S. 541— 545) geeignet, eine irreführende Vorstellung von dem Wesen 
der Schilderung zu erwecken, die ich über das gegenseitige Verhält- 
nis der beiden Reformatoren in den Jahren 1517 — 1521 gegeben habe. 
Wenigstens in diesem Punkte sollte eine Verständigung zu erzielen 
sein, da ich für die genannten Jahre Luthers geistige Führerrolle nie 
bestritten, die weltgeschichtliche Bedeutung seines Kampfes gegen 
die Papstkirche vorbehaltlos anerkannt und nur auf der Grundlage 
dieser Voraussetzungen das Verhältnis beider Männer zueinander 
untersucht habe.! 

. Zu dem obigen Vorwurfe, Karlstadt werde von mir gegenüber 
Luther zu viel Originalität zugewiesen, bemerkt Köhler: „Das ist 
richtig und läßt sich in verschiedenster Weise belegen; z. B. wird die 
entscheidende Bedeutung Augustins für Karlstadt (Karlstadt 1, 76ff.) 
auf Luther zurückgehen.“ Aber ich selbst habe doch in aller Deut- 
lichkeit — auf Grund des Selbstzeugnisses Karlstadts in der Vor- 
rede seiner wiedergefundenen Schrift über Augustins De spiritu et 
litera — zur Darstellung gebracht, daß Karlstadt ausschließlich 
durch Luther auf Augustin hingeführt worden ist.? 

Köhler mahnt (S. 541), ich „hätte energisch die Abhängigkeit be- 
tonen“ sollen; „vor allem der Gegensatz: Buchstabe — Geist ist 
typisch für Luther“. Ihm ist dabei entgangen, daß ich Luthers Priori- 
tät in dieser Frage mit aller Entschiedenheit festgestellt habe. Denn 
Karlstadt 1, 85 schreibe ich: „Auch Einzelausführungen der Karl- 
stadtschen Thesen finden wir schon früher in Lutherschen Äuße- 
rungen, so besonders den der Augustinschen Schrift De spiritu 
et litera entnommenen Parallelismus von Gesetz und Evange- 
lium, Buchstabe und Geist“. 


1 Daß dabei in einer Monographie Karlstadts — angesichts der Verwahr- 
losung, die in der Behandlung der ganzen Karlstadtmaterie eingerissen war — 
seine Schriften und Gedanken ausführlich behandelt werden, sollte doch nicht 
als eine Spitze gegen Luther gedeutet werden. ' 

2 Karlstadt 1, 72. Vgl. ebenda den Satz: „Daß Luthers Auftreten den un- 
mittelbaren Anstoß zu seiner Sinnesänderung gegeben habe, erkennt Karl- 
stadt später selbst unumwunden an.“ 

3 Diese Äußerung hat Köhler überlesen. Auch sonst ist es mir öfters wider- 
fahren, daß in meinem „Karlstadt“ die ausdrückliche Anerkenntnis der Priori- 
tät Luthers vor Karlstadt übersehen und mir dann die angebliche Unterlassung 
dieser Konstatierung zum Vorwurf gemacht worden ist. Vgl. z. B. Frühprote- _ 


24 | Hermann Barge 


Was sodann von Köhler S. 542 unter Berufung auf den neuer- 
dings von Ficker veröffentlichten Römerbriefkommentar gegen meine 
angebliche Überschätzung der Originalität Karlstadts vorgebracht 
ist, hat doch, weil diese Publikation, als ich mein Buch schrieb, noch 
nicht erschienen war, bei der Beurteilung der Objektivität meiner 
Arbeitsweise auszuscheiden.“ 

Köhler schreibt: „Daß in der Beurteilung der Makkabäerbücher 
als apokryph Luther Karlstadt voraufging, hat die Kritik (vgl. z. B. 
Kawerau in D. L. Z. 1906, Nr. 2) mit Recht gegen Karlstadt 1, 192 
behauptet.“ Er erwähnt nicht, daß ich diese Berichtigung mir längst 
zu eigen gemacht und Hist. Zeitschrift, Jg. 1907, S. 281, Anm. 1 — 
unter Berufung auf Köstlin—Kawerau 1, 256 — geschrieben habe: 
„Die Echtheit der Makkabäerbücher hatte Luther bereits in seinen 
Resolutionen bestritten.“? Daß Karlstadts „Appellation“ eine origi- 
nale Tat gewesen sei, habe ich nirgends behauptet.“ — Köhler sagt 
S. 544: „Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß Karlstadt in seinem 
Abendmahlstraktate von 1521 nicht nur ‘wahrscheinlich’, sondern 
ganz sicher von Luther beeinflußt ist.“ Ich akzeptiere Köhlers Mei- 
nung, vermisse aber bei ihm den Hinweis darauf, daß an der Stelle 
meines „Karlstadt“, wo ich die vorsichtigere Wendung „wahrschein- 


stantisches Gemeindechristentum S. 82 f. — Meine nachträglichen Proteste ver- 
hallen alsdann bei den Theologen ungehört. 

1 Köhler S. 542 konstatiert, daß der Römerbriefkommentar mir „allerdings 
noch nicht bekannt war“, führt aber die angeblich aus ihm fließenden neuen Er- 
kenntnisse ganz auf einer Linie mit seinen übrigen Ausstellungen an. Eine Nach- 
prüfung der betreffenden Stellen des Römerbriefkommentars behalte ich mir 
für später vor. Solange er nicht bekannt war, bestand für den Historiker unter 
allen Umständen die Pflicht, auf die — nach dem damaligen Quellenbestand 
zu urteilen grundlegenden — Ausführungen Karlstadts über Gesetz und 
Evangelium in seiner wiedergefundenen Schrift über Augustins De spiritu et 
litera nachdrücklich hinzuweisen. — Sachlich unwesentlich ist das von Köhler 
S. 543 über die „merkwürdigen Sätze“ Karlstadts Gesagte, von denen ich Karl- 
stadt 1, 117 handelte. Richtig ist, daß man dazu die Stelle im Briefe Luthers 
vom 21. März 1518 bei Enders 1, 170 heranzuziehen hat (auf die ganze Trag- 
weite ihrer Bedeutung hat P. Kalkoff inzwischen hingewiesen; vgl. seine For- 
schungen zu Luthers römischem Prozeß, 1905, die daselbst S. 43—46 zusammen- 
gestellten Quellenzeugnisse). Indessen mit der zur Diskussion stehenden Ab- 
hängigkeit Karlstadts von Luther hat diese Frage nichts zu tun. 

3 Die Ignorierung solcher von mir gegebenen Berichtigungen kann doch 
nur die sachliche Vertiefung der Diskussion aufhalten. 

3 Vgl. Karlstadt 1, 229ff. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 25 


lich“ gebrauchte, ich selbst! die Belege aus Luthers De captivitate 
Babylonica angeführt habe, aus denen auf die Abhängigkeit Karl- 
stadts zu schließen ist und daß ich jüngst? erneut mit Sperrdruck 
hervorgehoben habe: ‚Nie ist mir in den Sinn gekommen, die Priori- 
tät Luthers im Vorgehen gegen die katholische Messe zu bestreiten.“ 

So vermag ich keinen Widerspruch zu entdecken zwischen der 
in meinem „Karlstadt“ über die Zeit von 1517—1521 gegebenen Dar- 
stellung und der von Köhler (S. 544) geltend gemachten Meinung: 
„Karlstadt hat die entscheidenden Anregungen für seine Theologie 
von Luther erhalten“, und bestreite gleichzeitig die Richtigkeit des 
von Köhler hinzugefügten Nachsatzes: „und ist viel stärker von ihm 
beeinflußt, als Barge annimmt“. 

Umgekehrt bleibt nun freilich in Köhlers Darstellung von der 
Eigenart und Selbständigkeit, mit der Karlstadt — von Luther ein- 
mal auf reformatorische Grundüberzeugungen hingeführt — die neuen 
Probleme schon während der ersten Jahre der Reformation in Angriff 
genommen hat, so gut wie nichts übrig. Von den für die Entwickelung 
der frühreformatorischen Anschauungen bedeutungsvollen Thesen 
Karlstadts vom 26. April 15175, die Luthers freudige Bewunderung 
erregten, wird nur konstatiert, „daß die Konsequenz Karlstadts 
Luthers angeborenen Konservativismus weiter getrieben hat‘‘, daß 
aber „die Wirkung der Thesen Karlstadts auf Luther etwas herab- 
gestimmt werden müsse‘. Karlstadts Einfluß auf Luthers Anschau- 
ungen in der Frage des Heiligenwesens wird grundsätzlich bestritten, 
trotzdem Luther ausdrücklich im Jahre 1525 Schwenckfeld gegen- 
über bezeugt hat, er sei „Karlstadt und andern gewichen, als in der 
Fürbitte der Heiligen und andern Artikeln“.“ — Mit dem in der 
Schrift Verba Dei quanto candore etc. gerichteten Appell an die Masse, 
der ein Jahr vor Luthers Schrift „An den Adel“ fällt, hätte ich über- 
trieben; „Karlstadt will nicht mehr verlangen als die öffentliche 
Predigt des Gotteswortes vor allem Volke, die hatte Luther sowohl 


1 Karlstadt 1, 283, Anm. 100. 2 Gemeindechristentum S. 12, Anm. 2. 

> Vgl. Karlstadt 1, 75—84. 

4 Vgl. Hist. Zeitschrift 1907 S. 278. Köhler S. 543 sagt trotz dieses Be- 
kenntnisses Luthers: in der Heiligenfrage sei Luther ‚jedenfalls nicht von Karl- 
stadt abhängig, vielmehr liegt die Sache umgekehrt“. Das Selbstzeugnis Luthers 
ist doch zum Ausgangspunkt der Untersuchung zu nehmen! Durch die von 
Köhler S. 542 f. angeführten Stellen aus Luthers Römerbriefkommentar wird 
es in keiner Weise entkräftet, da diese als ein grundsätzlicher Protest gegen das 
Heiligenwcesen nicht verstanden werden können. 


26 Hermann Barge 


gefordert als vor allen Dingen auch praktisch ausgeübt“; aber der 
Wortlaut der Schrift besagt mehr: die Laien sollen sich durch das 
Studium der Heiligen Schrift von den Priestern unabhängig machen.“ 

Es tritt ferner bei Köhler die Tatsache nicht heraus, daß Karl- 
stadt in der Bekämpfung des Mönchswesens die Priorität gebührt: 
Luthers Schrift De votis monasticis ist vom November, Karlstadts 
Super coelibatu, monachatu et viduitate vom Juni 1521. 

Endlich hat Köhler zwar den Nachweis erbracht, daß Luther 
schon am 13. Januar 1522 den von Karlstadt 1523 in der Schrift 
„Sermon vom Stand der christgläubigen Seelen“ ausgeführten Ge- 
danken ausgesprochen hat, daß die Seelen bis zum jüngsten Tage 
schlafen; aber er hat aus dieser vereinzelten Übereinstimmung zu 
allgemeine Schlüsse gezogen, wenn er sagt: „ Abhängigkeit von der 
Mystik’ liegt also hier (in Karlstadts Schrift) nicht vor, sondern von 
Luther.“ Die Schrift als Ganzes ist von Lutherschem Geiste unbe- 
rührt und mystisch beeinflußt. Oder will man die folgenden Aus- 
führungen als Luthersches Gedankengut in Anspruch nehmens: Die 
Seelen stehen „in Gelassenheit und geschwinder Langweiligkeit und 
werden in langweiliger Sehnlichkeit wie die versengten oder verbrann- 
ten Bäume, von welchen die Blätter mosig werden und die Rinden 
sich abschälen““ 


1 Vgl. z. B. Bl. Eij: Vae, quod (Subjekt: die Priester) parvulos et simplices 
et. nudos et vaouos et ob id dei verbo praeparatos sacrarum literarum noticia 
spoliatis atque impeditis. 

® Köhler schreibt S. 544: „Es tritt bei Barge nicht heraus, de B auf Luther 
alle sachlichen Beweisgründe keinen Eindruck machen konnten, solange er 
keine Schriftstelle für sich hatte“ (also hier Luther der Vertreter des bei Karl- 
stadt gerügten Bibelbuchstabenprinzips!). „Denn die Karlstadtsche Schrift- 
interpretation befriedigte ihn nicht.“ Dem halte ich entgegen. was ich über 
die Gründe der ablehnenden Haltung Luthers gegen Karlstadts Schrift über 
die Mönchsgelübde Karlstadt 1, 295 ausgeführt habe: „Luther entgingen die 
Schwächen der Karlstadtschen Beweisführung nicht. Sie beruhten vor allem 
auf dessen biblizistischer Argumentationsweise. Mit Recht konnte Luther 
mancher gewagten Deutung gegenüber Bedenken geltend machen“ usw. Wenn 
ich 8. 299 sage. Luther sei in der Beurteilung des Mönchswesens später zu der 
konsequenten Betrachtungsweise Karlstadta gedrängt worden, so habe ich da- 
für S. 300 Belege angeführt, die nicht ohne weiteres als,, Außenpunkte“ gekenn- 
zeichnet werden können. 3 Vgl. Karlstadt 2, 9. 

1 Daß Luther „sich in gleichem Sinne über das Fegfeuer ausgesprochen“ 
habe wie Karlstadt (Köhler S. 544), ist nicht zutreffend, wie ein Vergleich der 
Ausführungen Luthers im Briefe an Amsdorf bei Enders 3, 270 mit Karlstadts 
Ausführungen Karlstadt 2, 8 ergibt. 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 927 


VI. Bedeutung des Gegensatzes zwischen Luther und Karl- 
stadt für die Beurteilung der Reformation. 


Mit der Zunahme der persönlichen Differenzen zwischen Luther 
und Karlstadt wurde auch ihr theologischer Gegensatz schroffer. 
Köhler hat am Ende seiner Ausführungen (S. 545—550) noch die 
Ansichten beider Männer einer vergleichenden Prüfung unterzogen, 
die, von einem Zugeständnis abgesehen (S. 547: „Es wird ein Ver- 
dienst Karlstadts bleiben, in der Wittenberger Bewegung die prak- 
tische Ausgestaltung der Reformation über den toten Punkt hinüber- 
gehoben zu haben, auf den Luthers Idealismus sie festzulegen drohte“), 
zu Luthers Gunsten ausfällt. Auf alle Einzelheiten seiner Einwände 
gehe ich hier nicht ein, da ich schon an anderer Stelle — in der Dis- 
kussion mit Scheel — mich zu dem Thema geäußert habe. Bei dieser 
Gelegenheit ist bereits von mir ausgeführt worden, daß bei Karlstadt 
der Glaube an die Autorität des Wortlauts der Schrift durch seinen 
Spiritualismus von Anfang an erweicht ist. Als ein Trotzen auf den 
„Bibelbuchstaben“, der „zum allerschlimmsten Stockmeister“ wird, 
die Freiheit untergräbt und eine religiöse Gesetzlichkeit herauf - 
beschwört (Köhler S. 547), kann Karlstadts Theologie daher nicht 
charakterisiert werden, obschon das gelegentliche starke Betonen des 
Schriftbuchstaben nicht zu den Stärken seiner theologischen Position 
gehört.“ 

Darum darf auch nicht ohne weiteres Karlstadt in seinem Be- 
streben, dem laienchristlichen Puritanismus in Wittenberg zum Siege 


1 Dor Streit über die Grundlagen der religiösen Erneuerung in der Kontro- 
verse zwischen Luther und Karlstadt 1524/25 in Studium Lipsiense für K. 
Lamprecht (1909) S. 192 ff. 

? Troeltsch hat jüngst in „Die Soziallehren der christlichen Kirchen und 
Gruppen“ (1912) S. 879 in diesem Punkte richtig über Karlstadt geurteilt: 
„Auch er wollte den rein innerlichen Vorgang an seinen praktischen Wirkungen. 
an der durch die Gottförmigkeit ermöglichten Selbstverleugnungs- und Liebes- 
moral, erkennbar wissen. Daraus ergab sich ihm mit der ganzen Mystik eine 
Höherstellung des Geistes über den Buchstaben. Köhler hat den spiritualisti- 
schen Charakter der Karlstadtschen Theologie S. 549 selbst betont, aber daraus 
nicht die Folgerungen bei Beurteilung der Stellung Karlstadts zur heiligen 
Schrift gezogen. — Nicht aufrecht zu erhalten ist die herkömmliche, nun auch 
wieder von Köhler S. 546 vorgebrachte Gegenüberstellung: für Luther sei der 
Ausgangspunkt die innere Heilserfahrung, Karlstadts Erkenntnis, der das Prius 
der inneren Heilserfahrung fehle, sei von außen gekommen. Die „innere Heils- 
erfahrung“ ist auch für Karlstadt durchaus das Primäre. Vgl. sein Selbstzeugnis 
Karlstadt 1, 74 (über seine Bekehrung zu Luthers Anschauungen im Jahre 1517). 


28 Hermann Barge 


zu verhelfen, als Vertreter eines sektiererischen Prinzips ange- 
sprochen werden, insofern er — nach Art der späteren Sekten — ledig- 
lich eine, „ Repristination der urchristlichen Idealgemeinde“ auf Grund 
der buchstäblich verstandenen Vorschriften der Bibel erstrebt hätte. 
Vielmehr ist es ihın dabei allgemein um eine Durchdringung des Ge- 
meindelebens mit einer aus dem Geiste christlicher Liebe fließenden 
ethischen Gesinnung zu tun gewesen. Zweifellos haben später — nach 
Konsolidierung der lutherischen Staatskirchen — ähnliche Bemü- 
hungen zu sektiererischen Absplitterungen geführt, und man mag 
von vornherein Reformversuchen dieser Art für das absolutistische 
Deutschland jener Zeit eine nicht allzu günstige Prognose stellen.! 
Aber jedenfalls hat Karlstadt im Verein mit den Freunden Luthers, 
auf der Basis der von Luther in seiner Schrift „An den Adel“ nieder- 
gelegten Grundsätze, seine Reformen in Wittenberg anerstrebt, ohne 
nur an die Möglichkeit zu denken, daß sie zu der evangelischen Ge- 
samtentwickelung in Gegensatz treten könnten. 

Durchaus nicht sektiererisch ist jedenfalls, daß er mit dem 
Magistrat bei seinen Maßnahmen aufs engste Hand in Hand geht. 
Karlstadts Gemeindechristentum in Wittenberg ist dem von Calvin 
in Genf zur Durchführung gelangten nahe verwandt — und das 
Genfer Beispiel zeigt zugleich, daß an sich Karlstadts gemeinde- 
christliche Bestrebungen nicht utopischer Art waren. Übrigens 


hätte sich auch in Deutschland für ihre Verwirklichung ein Boden 


auf dem Umwege finden lassen, daß den evangelischen Fürsten, als 
den Trägern der politischen Macht in ihren Territorien, die Aner- 
kenntnis eines weitgehenden Selbstbestimmungsrechtes der Ge- 
meinden in kirchlichen Dingen und in Fragen sozialer Wohlfahrts- 
pflege von den Reformatoren zur christlichen Pflicht gemacht worden 
wäre. Ohne anfängliche Reibungen und schließliche Kompromisse 
wäre es wohl nicht abgegangen, auch war eine ganz einheitliche 
Regelung der kirchlichen Organisation in den verschiedenen Terri- 
torien kaum zu erwarten. Eine schließliche Überbrückung der wider- 
strebenden landesfürstlich-absolutistischen und gemeindechristlich- 
evangelischen Tendenzen war aber um deswillen nicht ausgeschlossen, 
weil — bei besonnener Scheidung zwischen der Sphäre des Religiösen 
und Staatlichen — die Fürsten eine Beeinträchtigung ihrer politi- 


! Was natürlich für den Gesinnungswert ihrer Träger keinen UrteilsmnB- 
stab abgeben würde! Dies bemerke ich u. a. in Ergänzung zu Tröltsch, a. a. O. 
8. 435f., Anm. | 


- EA o tg 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 29 


schen Machtbefugnisse von einer kirchlichen Verselbständigung der 
Gemeinden kaum zu besorgen gehabt hätten.! Indessen Luther, auf 
dessen aktives Eintreten für die Rechte der Gemeinden alles ankam, 
hat, nachdem er anfangs zu einem solchen geneigt schien, bei Auf- 
richtung der Organisation seiner Kirche in Kursachsen darauf ver- 
zichtet, den Gemeinden auch nur ein geringes Maß von Selbständig- 
keit zu sichern. | 

Den Kern meiner Anschauung über das frühprotestantische Ge- 
meindechristentum trifft Köhler jedenfalls nicht, wenn er schreibt 
(S. 547): „Barge hat den Puritänismus idealisiert, d. h. in Wirklich- 
keit gründlich mig verstanden, wenn er in das Prädikat laienchrist- 
lich’ etwas von modern freiheitlichen Gemeindeidealen hineinbringt.“ 
Denn diesen modernen Gemeindeidealen stehe ich seit je skeptisch 
gegenüber, insofern als ich die Ansicht vertrete, daß auf der Basis 
der Lutherkirche sich ein wurzelechtes Gemeindechristentum über- 
haupt nicht entwickeln läßt, und daß in der Niederhaltung der dahin 
führenden Bestrebungen und ihrer freimütigen Vertreter das histo- 
rische Recht auf seiten der kirchlichen Oberbehörden steht, so- 
lange als die heutigen evangelischen Landeskirchen theologisch und 
organisatorisch ausschließlich in den von Luther vertretenen Grund- 
sätzen verankert sind.? 


1 Dies bemerke ich gegen Tröltsch S. 435, Anm. 682. Tröltsch hat recht, 
wenn er geltend macht, daß ohne ein Eingreifen der Landesfürsten, wie nun 
einmal die politischen Verhältnisse in Deutschland lagen, sich „eine umfassende 
und einheitliche Neugestaltung der Kirche“ nicht denken ließ, aber dies Ein- 
greifen brauchte nicht mit innerer Notwendigkeit zu einer Vernichtung der 
Gemeindeselbständigkeit zu führen. Der Einschlag einer ‚„radikal-antisakra- 
mentalen Theologie“ in die Ortsobrigkeiten und Gemeindevertretungen, mit dem 
nach Tröltsch der Untergang dieser Bestrebungen besiegelt war, kommt bei 
dem ersten bedeutsamen Versuche in Wittenberg noch nicht in Betracht. 

2? Dazu steht nicht im Widerspruch, daB Karlstadts Gemeindechristentum 
durch Luthers Vorschläge in der Schrift „An den Adel“ mit beeinflußt worden 
ist. Ein Ferment bei der Bildung seiner Kirche haben sie für Luther nicht ab- 
gegeben. — Zuzugeben ist, daß ich bei Behandlung der sozial-christlichen Maß- 
nahmen während der Wittenberger Bewegung einige Lichter aufgesetzt habe, 
durch die sie zu den christlich-sozialen Bestrebungen der Gegenwart in Parallele 
gesetzt werden sollten. Darin kommt eine zeitliche Bedingtheit und cin Tribut 
an die optimistisch gestimmte christlich-soziale Anschauungswelt, die damals 
Friedrich Naumann vertrat, zum Ausdruck. Dieser Optimismus ist inzwischen, 
soweit deutsche Verhältnisse in Betracht kommen, bei mir geschwunden, wo- 
durch freilich generell mein Urteil über die Tragfähigkeit dieser Gedankenrich- 
tung nicht berührt wird. — Wenn übrigens Tröltsch a. a. O. S. 880. Anm. 482 


30 Hermann Barge 


So wird man kaum sagen können, daß der Durchführung jener als 
„frühprotestantisches Gemeindechristentum“ gekennzeichneter Ten- 
denzen, in der Fortführung der durch Luthers Schrift „An den Adel“ 
gezeichneten Linie, von vornherein unüberwindliche grundsätzliche 
Hindernisse im Wege gestanden hätten. Weit schwierigere und fol- 
genschwerere Probleme ergaben sich aus der seit 1523 erfolgten Hin- 
wendung Karlstadts zu mystischem Spiritualismus.!“ Unmittelbar 
war sie die Folge davon, daB Karlstadt durch Luther kaltgestellt 
und von der ferneren Mitwirkung am Aufbau der neuen Glaubens- 
gemeinschaft ausgeschlossen war. Da die von Luther aufgerichtete 
dogmatische Zwangsordnung — mit starken Konzessionen an den 
katholischen Kultus — ihn nicht befriedigen konnte und eine Rück- 
kehr in den Schoß der allein seligmachenden Kirche vollends aus- 
geschlossen war, so blieb ihm gar nichts anderes übrig, als die Ge- 
wißheit seiner inneren Glaubenserfahrungen zu behaupten, ja aufs 
neue sich zu erobern, indem er sich rein persönlich, um alle kirchlichen 
— Katholische wie lutherische — Bindungen unbekümmert, in Be— 
ziehung zum Absoluten setzte.? 

Es ist fraglich, ob Karlstadt überhaupt Spiritualist und Mystiker 
— in merklich höherem Grade, als man beides auch für Luther gel- 
tend machen kann — geworden wäre, wenn ihm ein Weiterwirken 
in der jungen evangelischen Gemeinschaft verstattet gewesen wäre. 
Ein starkes Bedürfnis, über die persönliche Spekulation hinaus den 
Anschluß an eine größere religiöse Gemeinschaft zu finden, ist ihm 
zeit seines Lebens geblieben. In bewußtem Gegensatze zu dem sub- 
jektiven Separatismus Münzers mahnt er in seinem mystischen 
Traktate „Was gesagt ist sich gelassen“ (April 1523), den Namen 


meine Parteinahme für Karlstadt aus ‚der doch auch für Karlstadt an der Peri- 
pherie liegenden politisch-sozialen Stellungnahme“ erklärt, so darf ich bemerken, 
daß auch für mich diese Dinge nicht im Zentrum der Betrachtung gestanden 
haben, daß ich vielmehr das Schwergewicht auf die Herausarbeitung der reli- 
giösen Gedankenwelt Karlstadts von Anfang an gelegt habe, aus der freilich 
ein religiös-sozinler Demokratismus praktisch resultiert. 

1 Daß es sich dabei um evangelische Mystik handelt, braucht in diesem 
Zusammenhange nicht des näheren ausgeführt zu werden. 

3 Tröltsch bemerkt S. 940, Anm. 507, obgleich er an dieser Stelle sagt, daß 
„meine Gesamtanschauung vom Verlaufe der Reformation in den Hauptzügen 
richtig“ sei, daß ich nur „wenig Verständnis für den Kirchentypus‘ zeige. In- 
dessen eine der Hauptaufgaben bei der Biographie Karlstadts war es, darzu- 
legen, aus welchen inneren Anlässen Karlstadt folgerichtig zur Fee des 
Lutherschen Kirchentypus gelangen mußte. 


* 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 31 


Gottes zu offenbaren ‚und den Namen Gottes unseren Brüdern zu 
verkündigen, nicht in einem Winkel, sondern im Mittel der Ge- 
meine Gottes. 1 Als sich die Aussicht eröffnet — vor dem Marburger 
Religionsgespräch —, daß die Lutheraner und Zwinglianer sich zu 
einer Gemeinschaft vereinigen, bittet er Philipp von Hessen in einem 
Schreiben, diese Einigungsbestrebungen zu fördern, damit die „arme 
bedrängte Christenheit“ in eine rechte Einigkeit komme ewig, wie 
sich denn wahrlich geziemt.?2 Und als er seine Bemühungen endgültig 
gescheitert sieht, Einfluß auf die Gestaltung der kirchlichen Ent- 
wickelung in Deutschland zu gewinnen, wird er nicht Sektierer, son- 
dern sucht und findet den Anschluß an die schweizerische Kirche 
Zwinglis.“ Vor diesem Schritte bewirkte der Zwang der Verhältnisse, 
daß er religiös einsam stand. 

Aber wie dem auch sei: zweifellos geriet das sich religiös auf eigene 
Füße Stellen Karlstadts mit dem Kirchenbegriff Luthers in einen 
unvereinbaren Widerspruch; darum hatte dieser nicht unrecht, in 
dem bisherigen Genossen einen höchst gefährlichen Gegner zu sehen. 
Karlstadts Spiritualismus gewährleistete — wie zugestanden sein 
soll — weit weniger „das gute Recht der Geschichte und damit des 
objektiven Anknüpfungspunktes der Religiosität“ als der massive 
Kirchenbegriff Luthers. Diese Anknüpfung fehlte bei seiner Theo- 
logie zwar nicht völlig, sie war aber in dem Bekenntnis zu einer christ- 
förmigen Gesinnung, deren Normen der subjektiven religiösen Spe- 
kulation Grenzen steckten, nur lose gegeben. Karlstadts Spiritualis- 
mus konnte nur in einer kirchlichen Organisation von lockerem Ge- 
füge, unter weitgehender Duldung von Lehrmeinungen, die mit der 
offiziellen Kirchenlehre nicht zusammenstimmten, ja bei der Mög- 
lichkeit einer fortdauernden Weitergestaltung der kirchlichen Lehre 
eine Stätte finden. Da in Deutschland für ein so weitmaschiges kirch- 
liches Gebilde vorerst die Voraussetzungen fehlten, drängte schließ- 
lich der Spiritualismus auf Absonderung in sektiererische Bildungen. ô 


1 Vgl. Karlstadt 2, 93f. 7 Schon zitiert Gemeindechristentum S. 279f. 

8 Diese Momente läßt Köhler S. 548 außer acht, wenn er Karlstadt zum 
Vertreter des „soziologischen Sektentypus“ macht. 

4 Worte Köhlers S. 550. 

5 Wir lassen hier den an sich bedeutungsvollen, von Tröltsch hervorgehobe- 
nen Unterschied zwischen Sekten und spiritualistisch- mystischen Konventikeln 
beiseite. In Karlstadts Theologie sind beide vorbereitet: sein Puritanismus ent- 
hält — obschon, wie wir sahen, nicht von vornherein — sektenhafte, sein Spiri- 
tualismus konventikelhafte Momente. 


32 Hermann Barge 


Die innere Notwendigkeit dieser Absonderung der Vertreter einer 
spiritualistischen Religiosität wirft nun aber auf der anderen Seite 
ein Schlaglicht auf das eigentliche Wesen der Lutherkirche; sie offen- 
bart, daß die Lutherkirche so, wie sie geschichtlich geworden war, 
ihren Gliedern ein religiöses Selbstbestimmungsrecht nicht gestatten 
konnte, daß sie von ihnen den Gebrauch der äußeren Gnadenmittel 
in Wort und Sakrament fordern mußte, daß sie denen, die auf der 
Grundlage einer erlebten Religiosität mit dem Rechtfertigungs- 
dogma nicht ins reine kamen, Gewissenszwang auferlegen, insbeson- 
dere auch ihren Geistlichen, denen die Vermittelung des Wortes und 
der Sakramente oblag, die Unterwerfung unter die offizielle Kirchen- 
lehre ungeachtet persönlicher Zweifel und Vorbehalte zumuten mußte. 
Alle diese kirchlichen Grundsätze sind offensichtlich gut lutherisch. 

Damit wird aber klar, daß der Auseinandersetzung zwischen 
Luther und Karlstadt — gleichgültig ob man der Theologie des letz- 
teren einen höheren oder geringeren Wert beimißt — eine weit über 
ihre persönliche und unmittelbare Veranlassung hinausreichende Be- 
deutung zukommt. Erstmalig stießen hier Gegensätze aufeinander, 
die bis in die Gegenwart hinein noch nicht überbrückt sind, und deren 
Unausgeglichenheit dem Historiker noch heute eine Beantwortung 
der primären Frage, was das religiöse Wesen der Reformation — 
von Gegensatz gegen den Katholizismus abgesehen — ausmache, 
aufs äußerste erschwert: ob dies Wesenhafte sich darstelle in der 
durch Luthers Rechtfertigungslehre gewonnenen und alsdann kirch- 
lich sanktionierten neuen religiösen Erkenntnis — oder in dem Rechte 
der Persönlichkeit, autonom und unabhängig von aller Zwangsauto- 
rität auf allgemeinchristlicher Grundlage ihre religiösen Überzeu- 
gungen zu gestalten und in einer Überzeugungsgemeinschaft zu 
bewähren. 

In ersterem Falle würde formell und materiell die Bedeutung 
der Reformation klar bestimmt sein, und man wüßte, woran man sich 
zu halten hätte; im zweiten Falle würde auf ein reformatorisches 
„Materialprinzip“ im voraus verzichtet und das Wesen der Refor- 
mation — von der religiös-christgemäßen Bindung der Spekulation 
abgesehen — lediglich durch das formale Prinzip der religiösen Auto- 
nomie der Persönlichkeit zu bestimmen sein. 

Wer der ersteren Annahme zuneigt und im Verlauf der Geschichte 
der Lutherkirche bestätigt zu finden glaubt, daß dem spezifischen 
Luthertum eine unerschöpfliche Fülle religiöser Kräfte eigne, deren 


Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 33 


Keimkraft auch heute noch die Ablehnung aller auf anderem Boden, 
als dem des Luthertums, gewachsener religiöser Gedanken geraten er- 
scheinen lasse, dem werden jene Dissenter, die, um ihrer persönlichen 
religiösen Überzeugung leben zu können, Vereinsamung und Ver- 
folgung auf sich nahmen, nur als eigensinnige Querköpfe erscheinen. 
Indessen ist, ohne daß man dabei den Boden einer streng historischen 
Betrachtungsweise verläßt, auch eine andere Beurteilung denkbar. 
Der Historiker kann auf die scheinbare Anomalie hinweisen, daß die 
kirchliche und religiöse Indifferenz in den heutigen Lutherkirchen 
Deutschlands, obschon gerade sie mit dem Anspruch auftreten, Volks- 
kirchen zu sein, ungleich größer ist als in den religiösen Gemeinschaf- 
ten der protestantischen Länder, die vom Luthertum nicht berührt 
worden sind; daß insbesondere in den Vereinigten Staaten von Ame- 
rika, in denen ein reiches Sektenleben zu einer äußerlich gespaltenen 
Entwickelung führte, das Nebeneinander der Überzeugungs- 
gemeinschaften eine starke und in den wesentlichen Zügen einheit- 
liche religiöse Gesamtstimmung erzeugt hat. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 3 


34 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse 


an der Revolution in Krakau und Galizien 1846. 


Von 
Manfred Laubert. 


Das Verhalten Österreichs gegenüber den Unruhen in Krakau und 
Galizien 1846 rief eine höchst abfällige Kritik in der deutschen Presse 
hervor, die in Wien sehr unangenehm empfunden wurde. Das be- 
kamen zuerst die Hansestädte zu fühlen. Am 9. Mai richtete Met- 
ternich an den K. K. bevollmächtigten Minister v. Kaisersfeld in 
Hamburg eine Depesche, worin ihm seine Berufung auf den seit länge- 
rer Zeit erledigten Posten eines außerordentlichen Gesandten und be- 
vollmächtigten Ministers bei der schweizerischen Eidgenossenschaft 
angekündigt wird.! Indessen sollte Kaisersfeld keinen Nachfolger er- 
halten und in Hamburg nur das österreichische Generalkonsulat zur 
Besorgung der Handels- und sonstigen Geschäfte bestehen bleiben. 
Über den Anlaß hierzu heißt es in dem Schreiben: 


„S. Majestät wollen kein Geheimniß aus den Gründen gemacht wissen, 
welche Allerhöchstdieselben zu vorliegender Verfügung bewogen haben, und 
werden Ew. pp. hierüber insbesondere dem H. Syndikus Sieveking die nach- 
stehenden Erläuterungen unter Vorlesung gegenwärtiger Depesche geben. 

Die Gesinnungen Sr. Majestät des Kaisers und dero Hauses gegen die 
freien und Hanse-Städte sind zu lange schon bekannt und erprobt, um rück- 
sichtlich der Richtung derselben hier eine besondere Auseinandersetzung 
nöthig zu machen. Von Alters her und so lange noch das Reich bestand, fanden 
jene freien Städte unter der aus dem Österreichischen Hause hervorgegangenen 
langen Kaiserreihe stets wohlwollende Freunde und treue Schirmherren. 

Später, im Jahr 1814, als diese Städte als Staaten verschwunden, und aus 
den Trümmern der alten Zeit das neue Gebäude des heutigen Deutschlands 
aufzuführen war, sprach abermals Österreich ein gewichtiges Wort zu Gunsten 
der Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Freiheit der Städte und sie 
traten als geehrte Glieder in den neu begründeten Fürstenverein. 

Auch seitdem hat sich — dieses Zeugniß wird uns jedermann geben — 
bei keiner Gelegenheit das aufrichtige Wohlwollen des Kaiserl. Hofes für die 
Städte und ihre Bevölkerung verläugnet, und es hat sich thätig erwiesen, so oft 
hierzu die Zeit und Gelegenheit geboten war. 


1 Nach Rep. 77. D III. 14. Bd. VI und Rep. 89 C. 75. Bd. I im Geh. Staats- 
archiv z u Berlin und Oberpräsidialakten X 8 Bd. IV im Staatsarchiv zu Posen. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 35 


Wir haben hingegen nichts verlangt als die Beobachtung der allgemeinen 
völkerrechtlichen Rücksichten, die sich Staaten überhaupt schuldig sind, und 
jene der speciellen Pflichten, die in dem Bundesverein, dem die freien Städte 
ebenmäßig wie Österreich W dessen Mitglieder wechselseitig gegen 
einander eingegangen sind. 

Wie haben aber in jüngster Zeit, unter den freien Städten, Hamburg und 
Bremen diesen Verpflichtungen genügt ? 

Eine künstlich herbeigeführte Bewegung brach aus in einem Theile unseres 
Staates, sowie in dem benachbarten Krakau. Sie bot in ihren ersten Anfängen 
einen ebenso dunklen als drohenden Anschein; und wir hielten uns im Interesse 
unserer Ehre und eigenen Sicherheit; im Interesse der Ruhe unserer und der 
benachbarten Länder; ja selbst im Interesse der Menschlichkeit für verpflichtet, 
unsere Freunde und Verbündete dringend zu bitten, darauf zu sehen, daß nicht 
durch die Licenz ihrer Zeitungen die Aufregung vermehrt, die Wahrheit entstellt, 
daß, mit einem Worte nicht in einem Momente wahrer Krisis Oel in das Feuer 
gegossen werde. Was selbst bei freistehenden Staaten schon Pflicht der Freund- 
schaft und guten Nachbarschaft gewesen wäre, war zudem bei den deutschen 
Bundesstaaten S Nhe der streng vorgezeichneten Bundespflicht. 

Weit entfernt jedoch, unseren Warnungen und unseren Winken Gehör zu 
geben, hat man während der ganzen Dauer der polnischen Bewegung zu Ham- 
burg wie zu Bremen in den Zeitungen es sich zum Geschäft gemacht, die Sache 
der Insurrektion mit den glänzendsten, jene der Regierung mit möglichst 
dunklen Farben zu malen; — Lügen zu verbreiten, wenn sie nur der Sache des 
Rechts nachtheilig, so viel man konnte und mochte, und deren Widerlegung 
in den Schatten zu stellen — überhaupt, was uns das empfindlichste seyn mußte, 
die moralischen Grundlagen, auf denen unser Reich beruht und welche sich 
in dem Wahlspruch des jetzigen, wie des vorigen Kaisers bezeichnet Anden 
anzugreifen und in ihrem Bestand zu läugnen. 

. Sämtliche. Zeitungen Hamburgs und Bremens sind censirt, sollen und 
müssen censirt sein; und es haben sonach die Regierungen der beiden Städte 
die Unbilden, denen unser Reich in denselben ausgesetzt ist, zu vertreten. 

Bei diesen Regierungen können S. M. der Kaiser unter so gehaltenen Um- 
ständen einen diplomatischen Repräsentanten nicht beglaubigt erhalten. 

Allerhöchst dero persönliche Würde macht dieses unmöglich und die 
Ehre unseres Staates erheischt, daß nicht ferner ein K. K. Minister zu Hamburg 
fortfahre, ohne Mittel der Abhülfe wie der Genugthuung, täglich Zeuge der 
Angriffe zu seyn, denen sein Monarch und sein Land in den öffentlichen Blättern 
der gedachten, wie der Schwesterstadt ausgesetzt ist. 

Eine österreichische Gesandtschaft wird daher für jetzt, — und so lange in 
Hamburg nicht bestehen, bis nicht nur die Erinnerung an die Verunglimpfungen, 
die man sich gegen den K. K. Hof in letzter Zeit daselbst und zu Bremen erlaubt 
hat, genügend getilgt, sondern auch volle Bürgschaft dafür gegeben ist, daß 
die Senate der freien Städte entschlossen sind, gegen den Kaiserstaat ein Be- 
nehmen zu beobachten, welches den allgemeinen Völker- und bundesrechtlichen 
Pflichten, sowie der wechselseitigen und natürlichen Stellung Österreichs und 
der freien Städte a einander entsprechend seyn wird. 

Empfangen usw.‘ 


8° 


36 Manfred Laubert 


Als Metternich im Begriff war, diese „für den Syndikus der Stadt 
Hamburg ostensible Depesche“ dem österreichischen Vertreter in 
Berlin, Grafen v. Trauttmansdorff zur Mitteilung an den preußischen 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, General Frhrn. v. Canitz, 
zuzustellen, kam ihm die Breslauer Zeitung vom 6. Mai (Nr. 105) 
zu Gesicht. In der schlesischen Metropole hatte man wegen der engen 
Handelsbeziehungen zu Krakau! die dortigen Vorgänge mit gespann- 
tester Aufmerksamkeit verfolgt. Das genannte Organ brachte wohl auch 
als erste deutsche Zeitung eine nicht offizielle nähere Schilderung des 
Krakauer Aufstandes. Jetzt wurde zu deren Ergänzung in einem 
Bericht: Krakau, d. d. 11. April, ausführlich gegen die Augsburger All- 
gemeine Zeitung polemisiert, die den Kommentar zu den amtlichen 
Berichten der österreichischen Presse zu liefern pflegte und seit Jahren 
mit Seitenhieben auf die Provinz Posen und Russisch-Polen die ga- 
lizischen Zustände als ein Paradies geschildert hatte. Europa war 
deshalb daran gewöhnt worden, die dortige Lage durch das Prisma 
des Augsburger Blattes zu betrachten. Krakau entbehrte dagegen 
der gleichen Empfehlung. Sein politisches Leben reduzierte sich 
unter dem wirksamen Schutz der drei Teilungsmächte auf klein- 
städtische Kämpfe einer sog. Demokratie, die ihre Rechte und Pflich- 
ten nicht einmal kannte, geschweige denn auszuüben die Kraft 
hatte. Der Ort war deshalb in Europa vergessen. Da stellte plötzlich 
die Augsburger Zeitung Krakau in einer Reihe von Aufsätzen als 
einen Herd der Anarchie dar. Berichtigenden Zuschriften aus der 
Stadt begegnete die Redaktion mit der Erklärung, sie dürfe nur 
drucken, was ihr von offizieller Seite zukomme (Schreiben vom 
14. Dez. 1835). Drei Monate später löste sich das Rätsel auf. Nachdem 
die öffentliche Meinung überzeugt worden war, daß Krakau eine euro- 


ı Vgl. Treitschke: Deutsche Geschichte usw. V 547. 

: Nr. 63 vom 16. März, nicht vom 5. März, wie Szarota: Die letzten Tage 
der Republik Krakau. Breslau 1911, 85f. will. Die Krakauer Nachrichten in 
Nr. 53/5 vom 4.—6. März sind ziemlich belanglos. Sz., dessen Darstellung 
zwar den polnischen Standpunkt wahrt, aber ruhig und sachlich und auf reiches 
archivalisches Material gestützt ist, irrt auch, wenn er den Notizen der Bres- 
lauer Zeitung eine „polenfeindliche, tendenziöse Absicht“ unterschiebt. Das 
seit 1838 von Hermann Barth in konservativem Sinne geleitete Blatt (Salomon: 
Geschichte des deutschen Zeitungswesens III. Oldenburg und Leipzig 1906. 
347) versucht zwar die Insurgenten möglichst abzuschütteln, um die Ein- 
wohnerschaft Krakaus reinzuwaschen, wälzt aber die Hauptschuld auf das 
kopflose Verhalten der österreichischen Behörden und Militärs ab. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 37 


päische Frage bilde und die Ruhe des Erdteils gebieterisch ihre Lö- 
sung erheische, marschierten Truppen der drei Schutzmächte in 
den Freistaat ein, wo die österreichischen vier Jahre verblieben. 
Unter ihren Bajonetten erfolgte eine politische und administrative 
Reorganisation. (Diese neue Organisation, die man bis heute fort- 
während durch Gelegenheitsgesetze aus Wien ergänzte, hat zwar un- 
längst ein erlauchter Staatsmann in einer dem diplomatischen Korps 
in Deutschland zugesandten Note fehlerhaft genannt, und ihr die 
ganze Schuld an den neuesten Ereignissen in Krakau zugeschrieben, 
aber ohne Zweifel aus Versehen, da man unmöglich zugeben kann, 
daß er vergessen haben sollte, wie sie sein eigenes Werk gewesen, 
er sich also selbst auf diese Weise öffentlich anklagt.)! 

Diese (fehlerhafte) Organisation brachte der Stadt österreichische 
Gesetze und Beamte; Polizei und Militär wurde auf österreichischen 
Fuß gesetzt und Krakau unterstand fortab dem seit 70 Jahren in 
Galizien befolgten System (und wenn man dem erwähnten Staats- 
mann Glauben schenkend diese Einrichtung fehlerhaft nennen wollte, 
so tragen die Krakauer an ihr keine andere Schuld als etwa die, 
daß sie ihr ein Jahrzehnt hindurch gutwillig gehorchten). Als jetzt 
die Augsburger Allgemeine Zeitung zum Schrecken der Bürgerschaft 
in den früheren Ton verfiel, täuschte sich niemand darüber, daß ihr 
Wiener Korrespondent die traurige Aufgabe habe, die österreichischen 
Militärbehörden zu rechtfertigen, die Schuld an den Unruhen auf 
die Einwohner abzuwälzen und damit künftige Beschränkungen 
vor ganz Europa zu rechtfertigen. Er berichtete deshalb eine Reihe 
von Unwahrheiten über die Kämpfe und den Rückzug der von Pod- 
górze? nach Krakau eingerückten Truppen. Die rein sachliche Wider- 
legung dieser Entstellung in Nr. 63 der Breslauer Zeitung nannte 
das Augsburger Blatt „wahrhaft schändlich“ und behauptete: 
1. dieser Aufsatz sei eine Schmähschrift gegen die österreichische Re- 
gierung und Armee, 2. die eine Prozession in Podgörze anführenden 
Krakauer Priester hätten die Aufrührer zum Kampf getrieben und 


! Den eingeklammerten Stellen war vom Oberzensurgericht das Im- 
primatur versagt worden. — Es wird hier auf Metternich selbst angespielt, der 
die Unhaltbarkeit der Zustände in Krakau als Vorwand benutzte für die ge- 
plante Einverleibung. 

2 Galizische Stadt am rechten Weichselufer, mit Krakau durch die 
Franz-Josephbrücke verbunden. Seit 1832 mit einer österreichischen Brigade 
belegt. 


38 Manfred Laubert 


selbst in heiligen Gefäßen Gift bereitet, 3. die Erzählung, daß den 
Bauern in Bochnia’ und Tarnów! von den Behörden Blutgeld für 
eingebrachte Edelleute gezahlt wurde, sei erfunden und demnach 
eine Verleumdung des österreichischen Staates. Demgegenüber sei 
bemerkt: ad.1. Es stände schlecht um die Ehre einer Regierung 
und die Tapferkeit einer Armee, wenn man die eine nach den Fehlern 
ihrer Unterbeamten, die andere nach der Unfähigkeit ihrer Befehls- 
haber beurteilen wollte. Die „Milde, Weisheit und Gerechtigkeit“ 
der österreichischen Regierung sind zu bekannt, um durch eine Zei— 
tungspolemik in den Augen aller Verständigen und Gutgesinnten 
erschüttert zu werden. Es handelt sich nur um die Aufdeckung des 
wahren Tatbestandes, der die Regierung überzeugen soll, daß ihre 
Organe durch übertriebenen Diensteifer viel Unglück anrichteten 
und daß ein Offizier durch Untauglichkeit den Ruf des Heeres stark 
kompromittierte. In Galizien waren leider an der Spitze von zwei 
Kreisämtern (bornierte oder besser gesagt: wahnsinnige) Beamte?, 
die in ihrer Not viel zu weit gingen und unschuldige Opfer ver- 
anlaßten. In Krakau sah, nachdem der erste Angriff der wahren 
Insurgenten abgeschlagen (Nacht vom 20./21. Febr.) und der Auf- 
stand ziemlich unterdrückt war, ein abgelebter General? noch zwei 
Tage hinterher Gespenster und zog sich endlich nicht vor einem 
Feind, sondern vor falschen Nachrichten zurück, die die Furcht gebar 
und nur die Furcht glauben konnte. Dieser Rückzug hat den Auf- 
stand erst eigentlich hervorgerufen. Liegt es da nicht im Interesse 
der Regierung, die Wahrheit kennen zu lernen ? Ist ihre Ehre dabei 
nicht auf das höchste beteiligt? Soll ein ganzer Staat dafür büßen, 
daß der Führer der zu seinem Schutz geschickten Truppen schlecht 
gewählt war und durch seine und der Behörden Flucht einigen Un- 
ruhestiftern Gelegenheit gab, sich der Gewalt in der Hauptstadt zu 
bemächtigen? Das wäre ein Attentat auf die Ehre der österreichi- 
schen Regierung, wenn man ihr zumuten wollte, ein solches Verfahren 
ungeahndet zu lassen und die Katastrophe in Dunkel zu hüllen. 
ad. 2. Nie gab das Verhalten des Krakauer Klerus Anlaß zu einer 
derartigen Behauptung. Die Grausamkeit, womit am 27. Februar 


1 Städte an der Krakau-Lemberger Bahn. 

2 Die Kreishauptleute v. Bernd und Ritter Breinl v. Wallerstern in Bochnia 
und Tarnów. | 

3 Generalmajor Collin; vgl. über ihn Springer: Geschichte Österreichs 
usw. I. Leipzig 1863. 583. 2 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 39. 


einige. Geistliche getötet, andere fortgeschleppt wurden, sollte durch- 
aus gerechtfertigt werden. Darum verwandelte sich unter der Feder 
des Korrespondenten die einfache Überrumpelung von Podgörze zu 
einer Schlacht mit den Insurgenten, darum drückte man den die 
Prozession führenden Priestern Waffen in die Hand und stellte sie 
dar als fanatisierte, mit Dolch und Gift arbeitende Hetzer nach dem 
Beispiel des spanischen Unabhängigkeitskrieges. In Wahrheit war 
die Prozession durchaus friedlicher Natur. Kein Priester trug Waffen. 
und niemand wehrte sich. Alles fiel auf die Knie und flehte um Gnade. 
Die anwesenden bewaffneten Leute gehörten zur Krakauer Sicher- 
heitswache und dachten gar nicht an einen unsinnigen Kampf gegen 
Kartätschen und Kavallerie. Insurgenten waren überhaupt nicht 
in der Nähe: ad. 3. Es ist eine unbezweifelbare Tatsache, daß dem- 
Bauern der Kreise Bochnia und Tarnów Geld von den Behörden ge- 
zahlt wurde, um sie zu Gewalttätigkeiten gegen die Edelleute auf- 
zustacheln. Aber ebenso gewiß war diese Maßregel nicht von der 
Staatsregierung befohlen, sondern entsprang dem Übereifer einiger 
Unterbeamter. Die Regierung rechnete auf die Landbevölkerung 
und wandte sich auch direkt an sie, setzte aber keinen Blutlohn für 
die Köpfe der ihr noch unbekannten Ruhestörer aus. Schon im April: 
und Dezember 1845 hatten die Kreisämter auf Befehl des Landes- 
guberniums mit Umgehung der Dominien polnische Zirkulare direkt 
an die Vorsteher der Dorfgemeinden adressiert, was noch nie in Ga- 
lizien geschehen war. In diesen Rundschreiben wurden die Ge- 
meinden auf die Pläne etlicher Revolutionäre aufmerksam gemacht, 
die nach dem Sturz der Regierung die älteren polnischen Verhält- 
nisse, namentlich die bäuerlichen, wieder herstellen wollten. Sie 
befahlen den Einwohnern, ein wachsames Auge auf diese Empörer 
zu haben, ihre Zusammenkünfte zu hindern, Tag und Nacht Wachen 
auszustellen, jeden Verdächtigen einzufangen und ihn den Kreis- 
ämtern einzuliefern „gegen angemessene Belohnung —“, wie in 
den Kreisen Bochnia und Tarnów ausdrücklich eingeschaltet war. 
Es ist nicht bekannt geworden, welche Erläuterungen den Dorf- 
vorstehern auf den Ämtern bei Abholung der Erlasse gegeben wur- 
den, aber es liegen traurige Beweise dafür vor, wie sie diese Erläute- 
rungen ausgelegt haben. Hinterher haben die Kreishauptleute beider 
Städte wirklich den Bauern für jeden Kopf eines Aufrührers unter der 
Bezeichnung: Vorspannentschädigung oder verlorener en 

angemessene Entschädigungen ausgezahlt. 


40 Manfred Laubert 


Demgegenüber sei kategorisch festgestellt: 1. Es gab in Krakau 
höchstens 20 Mitwisser oder Teilnehmer an dem Aufstand. 2. Der 
Senat hat niemals die Sendung österreichischer Truppen erbeten, 
vielmehr den Residenten der Schutzmächte nur überlassen, ob und 
welche Maßregeln zur Abwehr etwaiger äußerer Gefahren sie treffen 
wollten ?! 3. Weder eine Deputation des Senats noch der Bürgerschaft 
hat Collin für die Besetzung der Stadt gedankt.“ 4. Während der 
Anwesenheit der österreichischen Truppen (18.— 22. Febr.) hat außer 
einer am 20. an den Straßenecken angeschlagenen Bekanntmachung 
keine amtliche Proklamation den Einwohnern ihr Benehmen vor- 
geschrieben noch auf die Gefährdung der Straßen hingewiesen. 
5. Außer den Angriffen der wahren Insurgenten auf Krakau, Chrza- 
nów? und Krzeszowice® am 21. Februar hat an diesem und den folgen- 
den Tagen kein Angriff im ganzen Freistaat stattgefunden. 6. Die am 
21. gegen Mittag und am 22. in den Straßen Krakaus getöteten oder 
verwundeten Personen gingen ohne Kenntnis der militärischen 
Sperre ihren Geschäften nach, müssen also als Opfer des Irrtums 
betrachtet werden, aus dem heraus Collin überall Insurgenten witterte, 
obwohl er diese am 21. bis 8 Uhr früh gänzlich zersprengt hatte. 
7. Am Abend des 22., als sich die Österreicher auf die Nachricht vom 
Anrücken 10 000 Aufständischer unter Patelski? nach Podgórze 
zurückzogen, befand sich dieser mit seinen Anhängern, die nie über 
80 Berittene zählten, schon als Flüchtling in Preußen. 8. Die angeb- 
lich im Bielanyer® Wald gesehenen 10 000 Krakusen waren 400 
dorthin vor Patelskis gewaltsamem Aufgebot geflüchtete Bauern. 
9. Collin nahm aus Krakau alle zum Schutz der Stadt verpflichteten 
Behörden mit; keine einzige Wache blieb bei dem Kriminalgefängnis 
und den öffentlichen Kassen zurück und die Bewohner wurden ihrem 


1 Da sich der österreichische Resident Liehmann v. Palmrode mit dieser Ant- 
wort nicht zufrieden gab, mußte sich der Senat am 18. Februar zur Abänderung 
seines Beschlusses bequemen und formell um eine Truppensendung ersuchen; 
vgl. Szarota 47/48 und Stern: Geschichte Europas usw. VI. Stuttgart und Ber- 
lin 1911. 367; Springer 583. 

Die gegenteilige Behauptung der Augsburger Allgemeinen Zeitung 
Nr. 78 entkräftet Szarota (S. 49 Anm. 1) durch Liehmanns eigenen Bericht 
vom 18. Februar. 3 Stadt an der Oderberg- Krakauer Bahn. 

Badeort, 25 km westlich von Krakau. 

5 Gutsbesitzer und Bandenführer; über seine Tätigkeit vgl. v. Sala: Ge- 
schichte des polnischen Aufstandes vom Jahre 1846. Wien 1867. 215 und 220. 

Bielany, Dorf an der Weichsel, westlich Krakau. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 41 


Schicksal überlassen. 10. Der einzige Zweck des von den Bürgern ge- 
bildeten Sicherheitskomitees bestand in der Aufrechterhaltung der 
öffentlichen Ordnung und der Verständigung mit der jeden Augen- 
blick erwarteten Macht Patelskis. 11. Dieses Sicherheitskomitee löste 
sich erst auf, als die sog. Nationalregierung bewaffnet in seinem 
Sitzungslokal erschien und die Auflösung erzwang. 12. Collins 
Rückzug aus Podgörze und Wieliczka erfolgte wie der aus Krakau 
lediglich infolge falscher Nachrichten. 13. Dieser Rückzug war das 
Signal zu den vorgefallenen Greueltaten und er lieferte erst den 
Aufständischen Geld, Waffen, Munition. — Der Aufsatz schließt 
mit der Aufforderung an den Korrespondenten des Augsburger 
Blattes, die Feststellungen zu widerlegen. Geschah das auch nur in 
einem Fall, so war die Redaktion der Breslauer Zeitung ermächtigt, 
den Namen ihres Gewährsmannes zu veröffentlichen, der sich dann 
jeder Verantwortlichkeit zu unterwerfen versprach. ! 


t Über den wirklichen Tatbestand vgl. außer Szarota und der ganz öster- 
reichisch gefärbten Darstellung Salas Stern VI 367ff., Treitschke V. 544ff., 
Springer 583 ff. und die übrige von Szarota 174/5 aufgeführte Literatur. Jeden- 
falls schlug Collin die Insurgenten entscheidend in der Nacht vom 20. /21. Februar, 
glaubte sich aber, wie es oft in ähnlichen Fällen ergeht — man denke an die 
Russen in Warschau 1794 und 1830 — einem ermüdenden Ortsgefecht nicht auf 
die Dauer gewachsen und eilte nach Podgörze zurück, als ihm die Zersprengung 
seiner drei Patrouillen und das Herannahen neuer Insurgentenhaufen gemeldet 
wurde. Vollständig kopflos setzte er diesen Rückzug am 24. ohne jede Not 
fluchtartig unter Preisgabe der Magazine, Waffen- und Kassenbestände zu 
Podgórze und Wieliczka bis Wadowice halbwegs zwischen Krakau und Bielitz 
fort. Da sich die rechtmäßigen Behörden seinem Zuge anschlossen, war die 
Krakauer Bürgerschaft in der Tat auf Selbsthilfe angewiesen und organisierte 
einen Sicherheitsdienst ohne aggressive Absichten. Wie die polnische Revo- 
lution von 1846 überhaupt, so war auch ihr Ableger in Krakau in der Hauptsache 
ein Werk des Adels und der Emigration, dem die Masse der Bürger und Bauern 
fern stand. Aber auch hier wurden sie von der radikalen Minderheit terrorisiert 
und mußten die Gewalt dieser überlassen. Das wurde durch den Rückzug der 
Österreicher ermöglicht, der den Aufständischen dann auch wirklich erst die 
Mittel zu emer militärischen Organisation in größerem Umfang gewährte. 
Ebenso ist anscheinend die zur Fanatisierung des Landvolks mit großem kirch- 
lichen Prunk von Podgörze nach Wieliczka ziehende Prozession von den wieder 
einrückenden Österreichern ohne zureichenden Grund mit einem Kugelregen 
begrüßt worden, der manche unschuldige Opfer erforderte. Über die viel umstrit- 
tene Anschuldigung wegen der berüchtigten Blutprämien, die übrigens sogar 
Bismarck für wahr erachtete (Gedanken und Erinnerungen, Volksausg. II 263), 
vgl. besonders Szarota 36 und 68. Jedenfalls fällt den betreffenden Beamten 
zum mindesten eine grobe Unvorsichtigkeit zur Last, und es ist durchaus be- 


42 Manfred Laubert 


Diesem Artikel war auf eine Beschwerde Barths vom Ober— 
zensurgericht durch Erkennt nis vom 28. April unter Aufhebung 
des entgegenstehenden Zensurverbots mit unbedeutenden Streichungen 
die Druckerlaubnis erteilt worden. In der Urteilsbegründung 
heißt es: Der Artikel hat den Zweck, die Bevölkerung Krakaus 
gegen die Angriffe in der Korrespondenz aus Wien vom 23. März 
der Augsburger Allgemeinen Zeitung Nr. 86 durch Anführung an- 
geblicher Tatsachen zu verteidigen. Er verstößt im allgemeinen 
nicht gegen die Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843, da, auch 
wenn darin das Verfahren einzelner Beamter und Befehlshaber 
einem strengen Tadel unterworfen wird, dies doch unter Berufung 
auf Tatsachen geschieht, die, ihre Wahrheit vorausgesetzt, die An- 
sicht des Verfassers rechtfertigen würden. Die Erörterung ist ruhig 
gehalten und stellt sich die Aufgabe, im eigenen Interesse der beteilig- 
ten Regierung zur Aufklärung des wahren Hergangs beizutragen. 
Es würde daher, auch wenn es sich um die Kritik preußischer Beamter 
handelte, dem Aufsatz im ganzen nach der ausdrücklichen Vorschrift 
von Art. IV der Zensurinstruktion das Imprimatur nicht versagt 
werden können. Nur einige Stellen machen hiervon eine Ausnahme, 
indem sie teils die Absichten der drei Schutzmächte gegen Krakau ver- 
dächtigen, teils eine befreundete Regierung und ihre Mitglieder, teils 
deutlich bezeichnete österreichische Beamte verunglimpfen. In bezug 
auf diese Stellen mußte daher die Beschwerde zurückgewiesen werden. 


greiflich. daß sich in ganz Europa ein Sturm der Entrüstung erhob. Der von 
Szarota aufgeführten Literatur sind seitdem noch folgende, mir erst nach 
Fertigstellung meines Manuskriptes zu Gesicht gelangte Arbeiten hinzugetreten: 
Schiemann: Geschichte Rußlands unter Kaiser Nikolaus I. III. Berlin 1913 
(für die der Einverleibung Krakaus voraufgegangenen Vorverhandlungen der 
30er Jahre); Hoetzsch: Aktenstücke zur polnischen Geschichte 1846 und 1863 
(Zeitschr. f. osteuropäische Gesch. III. 530 ff. enthält Briefe Metternichs usw.); 
von polnischer Seite B. Limanowski: Historya ruchu rewolucyjnego w Polsce 
w 1846 r. (Gesch. d. revolut. Bewegung in Polen in Jahre 1846 bringt. so- 
weit ich sehe, wenig neues) Krakau 1913 und B. Lozinski: Szkice 2 historyi 
Galicyi w XIX. wieku (Skizzen aus der Gesch. Galiziens im 19. Jahrh.) 
Lemberg 1913. Loz. versucht in dem Abschnitt: Galizien im Jahre 1846 
2. T. (dwa upiory historyczne — 2 geschichtl. Vampyre — Benedek, dem 
die entscheidenden militärischen Erfolge der österreichischen Waffen zu ver- 
danken waren und Breinl S. 213ff.) mit unbarmherziger Zerpflückung der 
Breinlschen Selbstverteidigung die wirklich erfolgte Aussetzurg der Blut- 
prämien in sehr gründlicher und wohl auch überzeugender Weise darzutun; 
vgl. besonders S. 241 u. 248. 


7 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 43 


Dieser Aufsatz brachte auf Metternich eine geradezu erschüttern- 
de Wirkung hervor. Mit Zustellung der Depesche an Kaisersfeld 
forderte er Trauttmansdorff am 10. Mai auf, von dem Artikel 
Kenntnis zu nehmen und daraus zu ermessen, welchen Eindruck 
diese Koinzidenz auf den österreichischen Staatskanzler machen 
mußte. Eines Auszuges, meinte der Fürst, ist die Diatribe nicht 
fähig und es genüge zu sagen, daß der lange Artikel von Anfang bis 
zu Ende nur eine fortlaufende, auf falsche und gänzlich entstellte 
Tatsachen gegründete Anklage gegen das Benehmen Österreichs 
in Krakau und Galizien bildet und das Gefühl der kaiserlichen 
Staatsmänner um so mehr empören muß, weil er gleißnerischer 
Weise die Sache der Regierung von der ihrer Organe und Diener zu 
trennen versucht und unter geheuchelter Achtung für erstere um so 
zügelloser das Walten der letzteren angreift, eine Scheidung, die man 
in Wien zurückweist, weil wir nicht zugeben können, daß in einem, 
wohlgeordneten Staatsorganismus die oberste Gewalt nicht für das 
verantwortlich sei, was in den tieferen Schichten der amtlichen 
Hierarchie sich zuträgt. Was sollen wir Sieveking, was dem Bürger- 
meister Smidt zu Bremen antworten, wenn sie der Ankündigung: 
„der Kaiser setze seine diplomatischen Verhältnisse mit den freien 
Städten der maßlosen Angriffe auf sein Reich in ihren Blättern halber 
für das erste nicht fort“, mit der Breslauer Zeitung in der Hand ent- 
gegentreten und uns daran erinnern, daß es wohl nicht billig sei, 
an ihnen, den republikanischen Behörden kleiner, unbedeutender 
Städte so scharf zu rügen, was in den Ländern des innig verbündeten 
mächtigen Freundes und Alliierten des Kaisers und des zweiten 
Fürsten im deutschen Bund tagtäglich in noch grellerer Weise und 
als wenn es sich von selbst verstünde, geübt wird? 


„Es ist wahrlich die aus solchen Verhältnissen hervorgehende Stellung eine 
ganz und gar anormale, und sie ist um so abnormer, als die Monarchen Öster- 
reichs und Preußens nicht nur als Theilnehmer an der seit 1812 bestehenden, 
dem Erhaltungsprincip gewidmeten Großen Allianz, nicht nur als die ersten 
Begründer und hauptsächlichsten Stützen des Deutschen Bundes, sondern noch 
ganz speciell durch ihr gemeinschaftliches Interesse an Behauptung: ihrer 

*respectiven ehemals polnischen Provinzen an einander gewiesen und gekettet 
eind; und sonach die aus den Staaten des Einen dieser hohen Monarchen gegen 
die Staaten des Andern täglich geschleuderten Brandfackeln einen Charaoter 
der Inconsequenz und Unerklärlichkeit an sich tragen, der sicher dem Euro- 
päischen Publicum ein Räthsel bleibt und es irre führen muß, wenn sogar ich 
in der Lage bin zu gestehen, daß mir zu selbem der Schlüssel völlig fehlt. 

Daß wenige Wochen nachdem die drei Mächte eben in Bezug auf Krakau 


44 Manfred Laubert 


ihre Solidarität durch neue Bande verstärkt hatten!, eine Preußische Zeitung 
es wagen konnte, den ganzen Thatbestand, auf den diese Solidarität aber- 
mals begründet ward, als erdichtet, und die Stadt rein als ein unschuldiges 
Opfer böswilliger Machinationen darzustellen — ist ein Zusammentreffen der 
Umstände, welches freilich der Königl. Preuß. Regierung selbst nicht weniger 
unangenehm als der unsrigen fallen muß, welches aber eben dadurch unsere 
Verlegenheit, hier eine Erklärung und einen Ausweg zu finden, nicht anders 
als vermehren kann. 

Ersuchen Ew. Exc. den H. Freiherrn von Canitz, mit seiner erprobten 
correcten Gesinnung und seiner nicht bezweifelten Anhänglichkeit an die allein 
Heil bringenden Grundsätze unserer Allianz, sich in die Lage, in die sich der 
Oesterreichische Cabinetschef einer solchen Gestaltung der Dinge gegenüber 
versetzt sieht, hineinzudenken, und ihm, soviel von ihm abhängt, die Mittel 
zu gewähren, den Schwierigkeiten so ganz verkehrter Stellungen dennoch ein 
gutes Ende abzugewinnen. 

Empfangen usw.“ 

Noch weit unverhüllter kommt die Stimmung Metternichs in 
einem am gleichen Tage an den ihm von seiner Wiener Gesandten- 
zeit her befreundeten Canitz gerichteten Privatschreiben zum 
Ausdruck: 


„Mein lieber General! 

Der Fall, welcher mir die Veranlassung zu einem Erlasse an den Grafen 
v. Trauttmansdorff giebt, gehört zu den seltenen, in denen (um mich eines höchst 
gemeinen Ausdrucks zu bedienen) mir der Verstand still stehen bleibt!? 

Was soll ich in der Sache thun oder rathen ? Ich weiß es nicht! In allen 
Richtungen entdecke ich eine moralische Beschwerniß. 

Der Artikel. .. ist von dem Öber-Censur-Gericht zum Druck geeignet 
befunden worden. DaB der Censor dessen Gelichter besser beurtheilt als das 
Gericht es gethan hat, ist sicher, verändert aber nichts in der Lage. Der Artikel 
. . stellt die Kaiserl. Österr. Regierung an den Pranger, denn wir huldigen dem 
Thiers’schen Satze: Le Roi règne et ne gouverne pas, nicht. Wir leben noch im 
Gefühle, welches der Hochselige Kaiser Franz als ein Lebensprincip aus- 
gesprochen hat: „„Ich stehe für meine Regierung!“ Mit dem Vorbehalt, 
welcher in dem Artikel vorkommt, daß die Rügen die Regierung nichts 
angchen, ist also für uns wenigstens, nichts gesagt, und auf denselben nehmen 
wir keine Rücksicht. 

Der Artikel strotzt von Lügen und Verdrehungen. Zu den letzteren gehört 
die veranlassende Ursache der ersten Besetzung von Krakau. Es ist richtig, 
daß der Senat die Bitte der Hilfe nicht in der Form einer schriftlichen Re- 
quisition machte, weil er sich vor der Rache der Verschworenen, unter denen er 


— = — 


1 Durch die gemeinsame Besetzung Krakaus durch die Truppen der drei 
Schutzmächte Anfang März. 

2 Als Gegenstück hierzu standen damals über die Artikel der französischen 
Presse seiner Frau „wirklich die Haare zu Berge“. Aus dem Tagebuch der Für- 
stin Melanie. Aus Metternichs nachgelassenen Papieren. V. Wien 1883. 145. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 45 


stak, fürchtend — sich diese Form nicht erlaubte, und die Residenten deshalb 
die Form der Anfrage an den Senat wählten. 

Das weiß man zu Berlin ebenso gut als wir es wissen; und es der Bericht- 
erstatter . . wohl selbst weiß. Er hatte einen böswilligen Artikel vorausge- 
schiokt;! wir haben ihn unbeantwortet gelassen, weil es nicht unser Geschäft ist, 
uns in die Arena der Klopffechter mit Feder und Faustschlägen zu werfen. 
Ein Correspondent der Allgemeinen Zeitung hat die Lügen, lügen gestraft. 
Nun tritt der Verbreiter der ersten Lügen mit doppelter Ladung auf den Kampf- 
platz. Wir betreten denselben nie und nimmermehr; hiermit könnte man 
sagen, ist die Sache also von selbst abgethan ! 

Kann dem so seyn, nachdem der Erlaß, den ich gestern nach Hamburg 
gerichtet habe, zu dem unvermeidlichen Schlusse führt, daß wir auf die Klei- 
nen fallen, und gegen Andere schweigen ? Nun ist der in Rede stehende Andere, 
aber eben unser Bundesgenosse, nicht allein auf dem Bundes- sondern auch 
auf dem gesamten Felde des heut so arg bedrängten Staatslebens. Wie hier 
handeln, wo das Schweigen nicht möglich ist? 

Sie sehen, daß ich Ihnen aufrichtig beichte, und daß ich bei Ihnen selbst 
Rath suche. Wissen Sie mir welchen zu geben, so thun Sie es ebenso gerade 
und unbefangen, wie ich mich an Sie wende. Wir wollen dieselbe Sache; der 
Sache kann gedient oder sie kann in Grund und Boden verdorben werden; 
weloher Weg dünkt Ihnen der beste? 

Dem Breslau-Krakauer Spektakel muß in jedem Falle ein Ende Sn 
denn unter dessen Fortbestehen hilft die klügste Klugheit nichts; sie versagt ihre 
Dienste wie das Leben unter der Räucherung mit giftigen Dämpfen erlischt. 

Empfangen Sie die Versicherung meiner Freundschaft. Metternich.“ 

Unmittelbar darauf fand der Fürst Anlaß zu einer neuen Klage. 
In der Spenerschen Zeitung vom 2. Mai wurde eine Bittschrift 
der galizischen Adelsfamilie Bogusz an Kaiser Ferdinand 
abgedruckt, die ein um so größeres Ärgernis bildete, als ihre Über- 
reichung in Wien erst am 10. Mai erfolgte.“ Am 12. schrieb Metter- 
nich darüber an Trauttmansdorff: „Es ist dies der deutlichste 
Beweis, wenn es dessen für die Kenner der Verhältnisse überhaupt 
bedurft hätte, daß die Bittsteller nicht das einfache Recht, das ihnen 
übrigens auch jetzt nicht versagt werden wird, sondern vor allem 
Aufsehen und Aufreizung bezweckt haben. Was der Kaiser auf die 
uns zuerst durch die Haude und Spenersche Zeitung bekannt geworde- 
ne Eingabe beschließen wird, wird den Tatbeständen das Siegel der 
Wahrheit aufdrücken. Was ich Ew. Exzellenz über den Fall mit der 
Breslauer Zeitung schrieb, daß mir nämlich der Schlüssel zu solchen 
Rätseln fehlt, paßt vollkommen auch auf den heutigen. 


t In Nr. 63. 
? Mehrere Mitglieder dieser im Kreis Tarnów ansässigen Familie waren von 
den Bauern grausam ermordet worden; vgl. Sala 270ff. 


46 Manfred Laubert 


Der König hat kürzlich erst im Großherzogtum Posen strenge 
Maßregeln zur Zügelung der polnischen Presse ergriffen! und wir wa- 
ren die ersten, die hohe Weisheit und Zweckmäßigkeit der getroffe- 
nen Verfügungen anzuerkennen. ‚Sie flossen aus dem richtigen 
Gefühle, daß bei der allgemeinen Aufregung der Gemüther in Bezug 
auf die polnischen Angelegenheiten die öffentliche Meinung besänf- 
tigt und nicht durch täglich wiederkehrende Erdichtungen und 
Aufreizungen noch mehr aufgestachelt werden müsse und daß es 
daher Recht und Pflicht der Regierung sey, zu solchem Behufe die 
Zügel des Preßregiments in Bezug auf diese Verhältnisse fest in die 
Hand zu nehmen.“ 

Was aber auf das Großherzogtum Posen und die dortigen pol- 
nischen Zeitungen paßt, sollte wohl auch für die anderwärts in Preu- 
Ben erscheinenden Blätter gelten, sofern sie polnische Angelegenheiten 
besprechen, denn sie werden in Polen gelesen so gut wie in Berlin 
und das Gift, das sie verbreiten können, wirkt sicher auf die Be- 
wohner des Großherzogtums nicht minder zerstörend, wenn es von 
jenseits der Provinzialgrenzen kommt, als wenn es innerhalb der- 
selben bereitet wird. 

Welchen anderen Eindruck sollen derartige Aufsätze auf die 
Bewohner aller ehemals polnischen Länder — Posen eingeschlossen — 
machen, als den, „daß ein großer Theil ihrer Stanımesgenossen eben 
seiner polnischen Nationalität halber die Opfer der schändlichsten 
Attentate und eines beispiellosen Machiavellismus geworden sind? 

Mit solcher Nahrung reizbare polnische Gemüther zu nähren, 
stimmt wohl wenig mit den eine Pacifikation bezweckenden Maß- 
regeln überein, welche Sr. Majestät der König es unter dem 20. März 
für Ihre Regentenpflicht hielten, Ihren Posenschen Unterthanen gegen- 
über in das Leben treten zu lassen.“ 

Am 16. Mai teilte Canitz den Hamburger Zwischenfall dem preu- 
Bischen Minister des Innern v. Bodelschwingh mit. Er bemerkte 


1 Insbesondere wurde durch eine Kabinettsorder vom 20. März 1846 be- 
fohlen, daß auch die nach einer Verordnung vom 30. Juni 1843 von der Ein- 
holung einer Konzession und den für Zeitungen und Zeitschriften geltenden 
Zensurbestimmungen befreiter, in monatlichen oder längeren Zwischenräumen 
erscheinenden Blätter, soweit sie in polnischer Sprache gedruckt wurden, 
wieder an die Erteilung einer Konzession gebunden sein sollten; vgl. für alles 
Nähere Laubert: Studien zur Geschichte der Provinz Posen usw. Posen 1908. 
204 ff. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 47 


dazu: „Das Kaiserlich-Oesterreichische Kabinett ist von jeher sehr 
empfindlich gegen alle Angriffe der Presse gewesen.“ Nunmehr war 
Trauttmansdorff beauftragt worden, auch in Berlin „die dringendsten 
Vorstellungen zu machen, um eine schärfere Censur, hauptsächlich 
betreffs der polnischen und Krakauer Vorgänge zu bewirken‘. Die 
über einen unlängst in der Allgemeinen Preußischen Zeitung aufge- 
nommenen Bericht aus Galizien in Wien entstandene ‚große Be- 
wegung war noch bei weitem durch den Eindruck des Aufsatzes 
der Breslauer Zeitung übertroffen worden. Die allerdings sehr un- 
gehörige Veröffentlichung des Spenerschen Blattes fiel nicht der 
Zensur, sondern dem Bittsteller zur Last, der offenbar dabei Sym- 
pathien und Aufsehen erregen und seine umgekommenen Angehörigen 
als unschuldig hinstellen wollte. 

Die Absicht, den langgehegten, weitverzweigten Empörungsplan 
jetzt nach seinem Scheitern zu verleugnen oder wenigstens als ein 
unbedeutendes Spiel einiger unruhiger Köpfe darzustellen, liegt un- 
verkennbar den meisten Artikeln zugrunde, die in unseren, wie in 
den Bremer und einigen anderen Zeitungen jetzt sehr häufig erschei- 
nen. Nächstdem kann den Freunden und Teilnehmern an der pol- 
nischen Verschwörung nichts erwünschter sein als die Stiftung von 
Unfrieden zwischen den Kabinetten, deren Einigkeit die Ausführung 
ihrer Pläne unmöglich macht. Diesen Eindruck zu erhalten und 
jeden Schein eines Zerwürfnisses zu vermeiden ist in den gegen- 
wärtigen Verhältnissen von sehr ernster politischer Bedeutung. 
Wenn nun (mit Recht oder Unrecht) der Presse ein Gewicht beigelegt 
wird, das das gute Vernehmen zu stören imstande wäre, so scheint 
es ratsaın, diesem Übel zuvorzukommen, was am sichersten durch 
einen Befehl des Königs geschehen würde, bis zur Beendigung der 
jetzt schwebenden Angelegenheiten über die ehemals polnischen 
Provinzen durchaus keine Artikel in den Zeitungen zuzulassen, die 
Anklagen oder Vorwürfe gegen die Regierungen enthalten oder 
dahin zielen, die stattgehabten Rebellionsversuche zu beschönigen. 
Um jeden Vorwand zu dergleichen Notizen, insbesondere den der 
Widerlegung ungerechter Anklagen, abzuschneiden, dürfte zweck- 
mäßig den Zensoren im allgemeinen anzuempfehlen sein, über Vor- 


1 Vgl. die wutschäumende Strafpredigt der Augsburger Allgemeinen Zei- 
tung Nr. 74 vom 15. März über dieses „, unpatriotische Vorgehen, abgedruckt 
Szarota 86. Über die Klagen Trauttmansdorffs wegen der Unbotmäßigkeit 
der preußischen Zeitungen vgl. Stern. 370/1. 


48 Moaufred Laubert 


fälle in den polnischen Landesteilen überhaupt „alle raisonnirenden 
Artikel zurückzuweisen“ und sich lediglich auf die nächste Bestim- 
mung der Zeitungen, auf Tagesneuigkeiten, zu beschränken. 

Der praktische Nutzen einer zeit weisen Suspension der Besprechung 
politischer Angelegenheiten hat sich bereits bei mehreren Veranlas- 
sungen bewährt; kaum möchte in neuerer Zeit eine wichtigere und 
dringendere vorgekommen sein als diese, wo es sich darum handelt, 
der Welt durch die Tat zu beweisen, daß die gemeinsamen Feinde 
der konservativen Mächte vergebens auf den Moment lauern, wo 
deren Solidarität sich auflösen und eine gegen die andere Partei 
nehmen sollte. 

Canitz hatte sich vorläufig auf die Zusage beschränken müssen, 
den Fall Allerhöchsten Ortes zur Sprache bringen zu wollen. Um die 
österreichische Depesche endgültig beantworten zu können, ersuchte 
er Bodelschwingh um einen Immediatvortrag und um Mitteilung 
des königlichen Beschlusses. Am 22. Mai erinnerte er seinen Kol- 
legen in einem eigenhändigen Privatschreiben dringend an diese 
Pflicht: 

„Die Sache leidet keinen Aufschub. Wir müssen entweder geradezu er- 
klären, daß wir keine Änderung im status quo der Presse in Bezug auf die Pol- 
nischen Angelegenheiten wollen oder es muß eine Remedur erfolgen. Ein aus 
der Breslauer in die Spenersche Zeitung übergegangener Artikel wird neuen 
Allarm in Wien machen; das Ober-Zensurgericht hat den famosen Artikel kor- 
rigirt und dann gut geheißen. Was würde man von einem Richter sagen, der in 
einem Prozeß die vorgekommenen Injurien weglöscht und seinen Spruch fällt, 
als ob keine Injurien vorgekommen wären. 

Der König hat unzweifelhaft das Recht zu befehlen, daß die Zeitungen im 
gegenwärtigen Moment sich aller raisonnierenden Artikel über die polnischen 
Angelegenheiten enthalten. In der Heimat der Preßfreiheit, in England, hat 
der Redakteur des letzten Winkelblättchens so viel nationalen Sinn und Takt, 
um zu begreifen, daß es Momente gibt, wo man über gewisse Dinge schweigen 
muß, eben weil das Geklatsch darüber die Sache verdirbt und die Regierung 
kompromittirt. Unsere sogenannten „Litteraten“ haben diesen Takt nicht!; 
die Polen, die unsere Zeitungen zum Tummelplatz ihrer heuchlerischen Recht- 
fertigungen machen, haben ihn noch weniger, ihnen ist vielmehr nichts er- 
wünschter als Preußen mit Österreich und Rußland zu brouillieren.“ 

Der König wird gewiß kein Bedenken gegen eine solche Weisung 
finden. Der Ausfall der nächsten Sitzung des Staatsministeriums, 


1 Vgl. Bismarcks Rede vom 26. Februar 1863 im preußischen Abgeordneten- 
haus anläßlich der Poleninterpellation Schulze-v. Carlowitz, wo er ganz ähnlich 
über die Taktlosigkeit der preußischen Kammer bemerkt: Geben Sie uns ein 
englisches Unterhaus und dann fordern Sie englische Institutionen. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 49 


in der Sie die Sache zur Sprache bringen wollten, und die bevor- 
stehende Reise des Monarchen machen es dringend notwendig, vor- 
her einen Beschluß zu fassen und auszuführen. Deshalb bitte ich 
„so dringend als ergebenst: Nehmen Sie sich der Sache an, sonst 
muß ich trotz meines Fiebers morgen Seiner Majestät Vortrag halten. 
Ohne Antwort kann ich den österreichischen Gesandten nicht lassen. 

„Daß das Benehmen in Krakau miserabel gewesen, bin ich weit 
entfernt zu bestreiten!, daß aber die gute Republik als ein unschuldig 
harmloses Geschöpf erscheine, ist eine handgreifliche Lüge; übrigens 
möge dem sein wie ihm wolle, die Frage ist die: Wollen wir uns mit 
Österreich und Rußland brouillieren oder nicht? — Daß Se. Majestät 
der Kaiser Nicolaus und der Fürst Metternich ein übertriebenes Ge- 
wicht auf Zeitungs-Artikel legen?, ist leider nur allzu wahr, und ist 
aber nicht in meiner Macht, die Ansichten in Petersburg und Wien 
zu ändern; wie sie und meine Pflicht mir auf das entschiedenste ge- 
bietet, auf die Lage der Dinge aufmerksam zu machen ().“ Unter- 
richten Sie mich gütigst durch einige Worte, ob Sie meine Bitte 
erfüllt haben. Trauttmansdorff war heut schon wieder bei mir; es 
ist „eine unwürdige Stellung für einen preußischen Minister der 
auswärtigen Angelegenheiten, in so einfacher und zugleich so wich- 
tiger Sache eine schüchterne und weichende Rolle zu spielen 

Auf Canitz’ Drängen erließ Bodelschwingh zunächst noch am 
22. Mai ein Rundschreiben an sämtliche Ober präsidenten 
des Inhalts: In den wegen der Zensur von Mitteilungen über die pol- 


1 Noch weit offenherziger enthüllt Canitz seine Ansichten über die Krakauer 
Ereignisse in den Bemerkungen, womit er am 12. April den ihm von den Unter- 
händlern Rußlands und Österreichs, General v. Berg und Graf Ficquelmont, 
vorgelegten Protokollentwurf der Berliner Konferenz über das künftige Schick- 
sal der Stadt begleitete. Da heißt es: Le peuple de Cracovie n’a pas pris spon- 
. tanöment les armes contre les puissances proteotrioes, il faut le dire parce qu'il 
faut être juste pour tout le monde; les troupes impériales sont entrées dans la 
ville sana rencontrer de résistance; après leur départ l’insurrection s'est emparde 
de la ville; oe serait donc trop dire, si l'on voulait déclarer les Cracoviens indignes 
d'un gouvernement indépendant parce qu’ils n’ont pu se défendre contre une 
emeute tramee par un conspiration.“ Szarota 130. Hier bekennt sich der Mi- 
nister zu Ansichten, die denen des fraglichen Aufsatzes in seinem Hauptpunkt 
entsprechen. 

2? Bei der Einverleibung Krakaus in die österreichische Monarchie legte 
Metternich eine gewisse Gleichgültigkeit Preßangriffen gegenüber an den Tag 
und erklärte geradezu: „mir ist der Tadel in solchen Gelegenheiten lieber als 
das Lob.“ (An Canitz 14. November 1846, abgedruckt bei Szarota 154.) 


Histor. Vierteljahrsohrift. 1914. 1 4 


50 Manfred Laubert 


nischen Vorgänge erlassenen Zirkularverfügungen vom 23. Nov. 1845, 
26. Febr. und 20. März 18461 habe ich Sie insbesondere ersucht, 
die Zensoren auf die Unzulässigkeit solcher Artikel aufmerksam zu 
machen, die störend in den Gang der Untersuchungen eingreifen könn- 
ten oder darauf berechnet sind, jene revolutionären Umtriebe als ge- 
rechtfertigt darzustellen und Sympathien für sie zu erwecken. Meh- 
rere Zeitungsartikel lassen es jedoch notwendig erscheinen, für 
die Behandlung dieser Angelegenheit noch einen andern Gesichtspunkt 
hervorzuheben. | 

Einige ausländische Blätter sind nämlich besonders bestrebt, 
das Verfahren der mit Preußen gleich beteiligten Mächte Rußland 
und Österreich gegen die polnischen Untertanen in den eigenen und 
Nachbarländern sowohl vor als nach den letzten Ereignissen anzugrei- 
fen und im „gehüssigsten Licht“ darzustellen. Das unmittelbare 
Interesse der preußischen Regierung macht es dieser aber nicht 
minder wie ihre freundschaftlichen Beziehungen zu den genannten 
Staaten zur unerläßlichen Pflicht, jenen Bestrebungen auf das ent- 
schiedenste entgegenzutreten und insbesondere alle durch das Gesetz 
gebotenen Mittel anzuwenden, um die diesseitige Presse von einem 
ähnlichen Vorwurf rein zu erhalten. Hierzu bietet aber das Gesetz 
auch hinreichende Handhaben durch das Verbot solcher Schriften 
(Art. IV der Zensurinstruktion), die Verunglimpfungen der mit dem 
preußischen Staat in freundschaftlicher Verbindung stehenden Re- 
gierungen und der sie konstituierenden Personen enthalten. Danach 
ist also jeder Artikel, der die Politik und Verwaltungsgrundsätze 
der russischen und österreichischen Regierung in betreff der vormals 
polnischen Landesteile durch Verdächtigung ihrer Motive und Mittel 
oder sonst durch eine feindliche Kritik schmäht, schlechthin vom 
Druck auszuschließen. Es kann dabei selbstredend keinen Unter- 
schied machen, ob die Angriffe direkt gegen die Regierung oder ein- 
zelne ihrer Organe gerichtet sind, mit der verhüllten, aber unverkenn- 
baren Tendenz, die Regierung für die Handlung der letzteren ver- 
antwortlich zu machen. Ferner wird die Presse zu ganz gleicher 
Rücksicht gegen die innere Sicherheit der deutschen Bundes- 
staaten wie gegen die des preußischen Staates selbst verpflichtet. 
Es gilt also in bezug hierauf alles in den obigen Zirkularen zunächst 
in betreff Preußens Gesagte. Endlich erklärt Art. IV auch solche 


1 Vgl. über alle vier Verfügungen Laubert a. a. O. 207/8. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 51 


Mitteilungen für zensurwidrig, die die äußere Sicherheit des preu- 
Bischen Staates verletzen. Hieraus folgt für die Zensoren im vor- 
liegenden Fall die Pflicht, zu erwägen, ob ein Artikel durch Ver- 
letzung der genannten Mächte mittel- oder unmittelbar eine Störung 
des guten Einvernehmens zwischen beiden Staaten befürchten lasse. 
Glaubt der Zensor diese Frage bejahen zu müssen, so darf er einem 
Aufsatz die Druckerlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn die 
übrigen Zensurbestimmungen ihm nicht entgegenstehen sollten. 

Diesen Andeutungen gemäß waren die Beamten zu instruieren 
und ihnen bei deren Befolgung diejenige Sorgfalt und Strenge zur 
besonderen Pflicht zu machen, über deren Notwendigkeit bei den ob- 
waltenden Umständen der Oberpräsident gewiß mit dem Minister 
einverstanden sein würde. 

Abschrift dieses Runderlasses fertigte Bodelschwingh dem Staats- 
anwalt am Oberzensurgericht, Geh. Justizrat Lüderitz, mit der 
Bemerkung zu, daß seine nächste Ursache in einer sehr lebhaften 
Reklamation der österreichischen Regierung wegen des Aufsatzes 
der Breslauer Zeitung zu suchen war, der bei seiner unverkennbaren 
Tendenz nach des Ministers Ansicht zensurwidrig erschien. „Im 
höheren politischen Interesse“ war es bei den Beziehungen zwischen 
den beteiligten Staaten ‚von der äußersten Wichtigkeit, Beschwerden 
der gedachten Art gänzlich zu vermeiden“, und Bodelschwingh be- 
zweifelte nicht, daß das Obèrzensurgericht diesen Gesichtspunkt 
nötigenfalls zur Geltung bringen werde. 

Er hoffte, daß Canitz aus diesen Maßnahmen, sowie aus der 
Tatsache, daß jeder Übertretung der früheren Verfügungen stets 
die ernste Rüge unmittelbar gefolgt war, die Überzeugung entnehmen 
werde, wie seitens der preußischen Verwaltung alles geschah, was 
sich nach den geltenden Zensurgesetzen tun ließ, um die österreichi- 
sche wie die eigene Regierung gegen die boshaften Angriffe einer 
übelgesinnten Presse zu sichern. Daß trotzdem jener gerügte Aufsatz 
durchgeschlüpft war, bedauerte Bodelschwingh aufrichtig, und wenn 
auch bei der Stellung des Oberzensurgerichts sich in diesem Falle 
keine Abhilfe schaffen ließ, so war durch die Verfügung an Lüderitz 
doch für die Zukunft in dieser Beziehung ebenfalls möglichste Für- 
sorge getroffen. 

Hiernach blieb bloß die von Canitz angeregte Frage zu erörtern, 
ob hinlängliche Veranlassung vorlag, durch eine besondere Kabinetts- 
order der Presse für die Behandlung der polnischen Angelegenheiten 


4* 


52 Manfred Laubert 


engere Grenzen als die durch die allgemeine Preßgesetzgebung ge- 
botenen zu stecken? Diesen Punkt erachtete Bodelschwingh für so 
erheblich, daß ihm darüber eine Beratung im Staatsministerium 
notwendig erschien (an Canitz 22. Mai). Offenbar griff jedoch Fried- 
rich Wilhelm IV. aus eigenem Entschluß ein, denn am 24. Mai erließ 
er an den Justizminister folgende Order: Ich habe von den Ver- 
fügungen des Ministeriums des Innern von 22. Mai Kenntnis ge- 
nommen. „Bei dem großen Gewicht, welches Ich auf die Erhaltung 
des guten Einvernehmens mit Meinen Alliirten üerhaupt, insbeson- 
dere aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen darauf legen muß, 
daß in der bezeichneten Angelegenheit jeder Schein einer Trennung 
vermieden werde, während eine in der periodischen Presse geschäftige 
Partei bemüht ist, den Glauben einer solchen Trennung hervorzu- 
rufen, habe Ich die in der bezeichneten Verfügung enthaltenen 
Andeutungen nur vollkommen billigen können und glaube erwarten 
zu dürfen, daß das Oberzensurgericht bei etwaigen Berufungen dem- 
gemäß verfahren werde.“ Um aber diesen Erfolg zu sichern, beauf- 
trage Ich Sie, dem genannten Gericht den Inhalt der Instruktion 
mitzuteilen und ihm zu eröffnen, daß sie Meine Bestätigung erhalten 
habe und daher bis auf weiteres als eine nach $ 13 der Verordnung 
vom 23. Februar 1843! erlassene Anweisung zu beachten sei. 
Wieder einmal hatte Preußen sich beeilt, den Wünschen der Wie- 
ner Hofburg nachzugeben und seiner damaligen schmählichen 
Politik entsprechend den eigenen Vorteil geopfert, um äußerlich das 
gute Einvernehmen mit den beiden anderen Teilungsmächten zu 
wahren und das künstliche Gebilde der heiligen Allianz zu stützen, 
während in Wirklichkeit die ursprüngliche Interessengemeinschaft 
längst in die Brüche gegangen war. Gerade in der Krakauer Frage 
traten die Gegensätze mit aller Schärfe hervor, aber weder Friedrich 
Wilhelm IV. noch seine Minister besaßen Energie und Scharfsinnig- 
keit genug, um den gestellten Schlingen zu entgehen. Nach dem 
gänzlichen Zurückweichen Preußens auf der die Einverleibung des 
Freistaates in die österreichische Monarchie vorbereitenden Berliner 
Konferenz vom April 1846? war es allerdings nur folgerichtig, wenn 


1 Gesetz-Sammlung S. 31ff. — Über Anweisungen zur Knebelung der 
gesamtdeutschen Presse, denen Preußen seine Zustimmung nicht versagte, 
vgl. das Schreiben Metternichs an Canitz vom 16. April. Aus Metternichs 
nachgelussenen Papieren VII 215ff. 

? Die Verhandlungen sehr ausführlich bei Szarota 93—133. 


Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 53 


man den Tadel der öffentlichen Meinung im eigenen Lande möglichst 
abzuschwächen versuchte. Man war eben bereits auf dem besten Weg 
nach Olmütz. Die oft — auch heute noch — beklagte Vernachlässi- 
gung der handelspolitischen Gesichtspunkte seitens einer unfähigen 
preußischen Diplomatie ließ dann im Herbst die fast bedingungslose 
Angliederung Krakaus an den Kaiserstaat geschehen!, deren Vorteile 
lediglich Österreich zugute kamen, deren Odium aber in gleicher 
Weise auf Preußen fiel. Zu spät erkannte Canitz den begangenen 
Fehler, der ihm Worte der Verzweiflung in die Feder gab? und wohl 
die Erkenntnis in ihm aufdämmern ließ, daß die Tage des Metternich- 
schen Regimentes gezählt waren und das zähe Festhalten an dem 
System der heiligen Allianz zu einer Katastrophe führen mußte. 


1 Vgl. die vernichtenden Urteile bei Treitschke V. 548 und 550ff. und 
Szarota 131f. und 148ff. 

2 Szarota 169. — In einem Brief an Bunsen vom 8. Mai 1848 nennt Christian 
Friedrich v. Stockmar die Krakauer Angelegenheit geradezu „die zweite 
Jenaische Schlacht“, die man in Berlin , mit unbegreiflicher Blindheit“ annahm 
und verlor. Denk würdigkeiten. Braunschweig 1872. 498. 


54 


Neue Beiträge 
zur Geschichte der Berliner Märztage. 


Von 
Ludwig Bergsträsser. 


In der bisherigen Literatur über die Märztage werden an zwei 
Stellen Aufzeichnungen eines Oberstleutnants a. D. Freiherrn 
v.d. Goltz erwähnt. Perthes führt ihn (Preußische Jahrbücher 63 
S. 538) an als seinen Gewährsmann für die Erzählung des Hofpredigers 
Strauß; dann hat Meinecke in dem Aufsatze: Friedrich Wilhelm IV. 
und Deutschland (Hist. Zeitschrift Bd. 89) einige Stellen aus Goltz- 
schen Aufzeichnungen benutzt (S. 47f.). Sie sind ihm aus dem Nach- 
lasse Bodelschwinghs in Abschrift mitgeteilt worden. Meinecke legt den 
Aufzeichnungen wenig Bedeutung bei. Er bemerkt: „Goltz war da- 
mals in Koblenz, schöpft also aus zweiter Hand.“ Noch weniger gut 
kommt Goltz bei Rachfahl weg, der es für unwahrscheinlich hält, 
daß Sybels Gründe, die Mitteilung des Oberstleutnants für völlig 
wahr zu halten, sich „über das Niveau des Klatsches erheben“. 
(Rachfabl, Deutschland, König Friedrich Wilhelm IV. und die Ber- 
liner Märzrevolution S. 194 Anm. 1.) 

Beide kennen allerdings die Goltzschen Aufzeichnungen ihrerseits 
nur aus zweiter Hand und nur kleine Bruchstücke, während mir durch 
die Güte von Herrn Professor Eduard Freiherrn v. d. Goltz in 
Greifswald die ganzen Aufzeichnungen seines Großvaters zugänglich 
geworden sind. | 

Aus dem Zusammenhang ergibt sich zunächst, daß Goltz überall 
aus erster Hand schöpft. Er hat seinen Erinnerungen Erzählungen 
eingefügt, die beteiligte Personen ihm nicht lange nach den Ereig- 
nissen mitgeteilt haben. 

Alexander Freiherr v. d. Goltz war damals Rittmeister und 
dem Generalkonımando der achten Armee in Coblenz zugeteilt; ge- 
boren 1800, war er 1816 in das damals siebente, dann vierte Dragoner- 
regiment eingetreten und schon seit längeren Jahren erst als Ritt- 
meister, dann als Major in seiner Stellung; er hatte 1822—1825 die 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 55 


Kriegsakademie in Berlin besucht und da die streng kirchliche Über- 
zeugung gewonnen, die er fürs Leben festgehalten hat.! 1850 nahm 
er krankheitshalber den Abschied, nachdem er schon 1848 aus dem- 
selben Grunde einen dreimonatlichen Urlaub nachgesucht und er- 
halten hatte. Einen Teil dieses Urlaubs verbrachte er in Ostende; 
hier hat er die bei Perthes erwähnten Gespräche mit dem Hofpre- 
diger Strauß gehabt. 

Politisch war v. d. Goltz im Jahre 1848 — liberal, im 
Gegensatz zu den meisten Männern seiner näheren Umgebung und 
seines Verkehrs; er billigte Camphausens Politik, hielt gleich zu Be- 
ginn der Märztage Konzessionen und ein Entgegenkommen gegen- 
über den Forderungen der öffentlichen Meinung für nötig, vor allem, 
daß Preußen auf der Bahn zum Konstitutionalismus weiter schreite. 
Die deutsche Frage wollte er gelöst sehen dadurch, daß ein konsti- 
tutionell gewordenes Preußen die Führung übernehme; er war sich 
klar darüber, daß das zu einer kriegerischen Auseinandersetzung 
mit Österreich führen werde, schrieb wenigstens in diesem Sinne im 
März 1849 einen Brief an den General v. Thile“, aus dem etwa noch 
zu erwähnen wäre, daß er damals das Gagernsche Programm ganz 
billigte und zu seiner Durchführung die Übernahme Gagerns in den 
preußischen Staatsdienst, ja selbst die Übertragung des Minister- 
präsidiums in Preußen an ihn für richtig hielt.“ 

Nach seiner Verabschiedung hat sich Goltz vielfach mit geschicht- 
lichen Studien befaßt, er hat Beiträge zur Geschichte der evangeli- 
schen Gemeinde Elberfeld geschrieben, auch ein Lebensbild von 
Thomas Witzenmann verfaßt, das 1859 im Verlag Perthes in Gotha 
erschienen ist. Ä 

Seine Erinnerungen umfassen acht große Manuskriptbände, viel- 
fach ist sein Tagebuch, oft auch sind Briefe eingearbeitet. Alle Auf- 
zeichnungen, die Goltz sich machte, sind gleichzeitig und offenbar 
sehr genau. Wir haben dafür eine Kontrolle darin, daß sich in seinen 


1 Vgl. E. Frh. von der Goltz, Ein Erinnerungsbild aus der Berliner reli- 
giösen Erweckung von 1822 in „Deutsch-Evangelisch, Monatsblätter für den 
gesamten deutschen Protestantismus. 1910, Heft 5, S. 272 ff. 

? Thile bis März 1848 kommandierender General in Koblenz. 

Der Entwurf des Briefes findet sich in Goltzens Kollektaneen, die übrigen 
Äußerungen in den handschriftlichen Lebenserinnerungen; die Lebensdaten in 
der Familiengeschichte: Nachrichten über die Familie der Grafen u. Freiherrn 
v. d. Goltz. Straßburg (Els.) 1885. S. 148/49. 


56 Ludwig Bergsträsser 


Kollektaneen ein Auszug aus dem Briefe Bodelschwinghs an Fallen- 
stein befindet, eine Niederschrift, die Goltz machte, nachdem ihm 
Landfermann am 24. April 1848 diesen Brief vorgelesen hatte; es ist 
bewundernswürdig, wie Goltz es verstanden hat alles Wichtige aus 
diesem langen Briefe festzuhalten und aufzuzeichnen; das ergibt ein 
Vergleich mit dem Briefe selbst. So können wir annehmen, daß auch 
die übrigen Aufzeichnungen mit gleicher Gewissenhaftigkeit gemacht 
sind. 

Diese Aufzeichnungen erstrecken sich im wesentlichen einmal 
auf den Anteil Eichmanns an der Entstehung des Patentes vom 
18. März und dann auf die Rolle, die Strauß und Wussow am 19. März 
im Schlosse spielten ; was sonst aus den Aufzeichnungen zu entnehmen 
ist, sind Bruchstücke. 


I. Eichmanns Anteil an den Ereignissen. 


Über den Anteil Eichmanns an dem Zustandekommen des Patents 
wußten wir bisher nichts. Meinecke (a. a. O. S. 35) stellt wenigstens 
die Tatsache von Eichmanns Anteil aus Gerlach fest. 

Raveaux, ein Mitglied der rheinischen Deputation, erzählt nur, 
daß diese am zweiten Tage ihrer Reise, zwischen Hannover und Berlin, 
den Oberpräsidenten Eichmann getroffen habe, der, „als ihm die 
Entsendung der Deputation bekannt geworden war, sich veranlaßt 
fand, zu gleicher Zeit mit ihr die Reise nach Berlin anzutreten. Er 
erbot sich, uns dem Minister v. Bodelschwingh vorzustellen, um 
durch diesen Audienz beim Könige zu erhalten.“! 

Goltz schreibt über die Reise in sein Tagebuch: „Zu meiner Freude 
ist am 14. März der Oberpräsident dahin [nach Berlin] abgegangen, 
um über die Stimmung der Provinz Bericht zu erstatten, und hat 
Delius mitgenommen.“ In den Erinnerungen wird dann das Fol- 
gende eingeschoben: „Im Februar 1849 erzählte mir Eichmann von 
dieser Reise und ihren Folgen. Er sei den 17. März nachmittags um 
6 Uhr etwa mit den rheinischen Deputierten in Berlin angekommen 
und mit Delius gleich bei Bodelschwingh vorgefahren, welchem er 
vorgehalten, daß ohne allen Verzug ausgedehnte Konzessionen ge- 
macht werden müßten. Er habe diesen hiermit ganz einverstanden 
gefunden. Von Bodelschwingh sei er zum Könige gefahren, wo er 


1 Ra veaux, Rückblicke und Erlebnisse in Kolatscheks Deutscher Monats- 
schrift I. 1850. S. 403 ff. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 57 


den Minister v. Thile traf. Dem Könige sagte er das Nämliche mit 
dem Hinzufügen, daß es die höchste Zeit sei, eine eigentlich kon- 
stitutionelle Verfassung dem Volke zu geben und in bezug auf die 
deutschen Verhältnisse sich bestimmt zu erklären. Aber noch ein 
Drittes sei nötig, nur wisse er nicht, ob er's aussprechen dürfe. Als 
der König dies verlangte, sagte er, der König müsse das Ministerium 
wechseln. Bodelschwingh hatte schon tags vorher sein Abschieds- 
gesuch eingereicht, der König wußte aber nichts davon, Thile mußte 
es wohl zurückgehalten haben. Es wurde nun über die Sache weiter 
beraten. Bodelschwingh war unterdes dazugekommen. Die Frucht 
davon war das Patent vom 18. März, welches Bodelschwingh in der 
Nacht niederschrieb. Den anderen Morgen, am 18. März, um 6 Uhr 
war Eichmann wieder bei Bodelschwingh, welcher ihn hatte rufen 
lassen und ihm das Patent mitteilte. Es wurden noch einige stilisti- 
. sche Veränderungen vorgenommen. Dann fuhr Eichmann zum Mini- 
ster v. Canitz, welcher den Passus in bezug auf Deutschland Österreichs 
wegen für unmöglich hielt. Thile war einverstanden.” Um 8 Uhr, 
so meine ich, war Konferenz beim Könige. Das Patent wurde unter- 
schrieben und in die Druckerei geschickt. Es war davon die Rede 
gewesen, wie wünschenswert es sein würde, wenn ein neues Ministerium 
das Patent in die Öffentlichkeit bringen könnte; das ging aber so 


1 Diese Angabe stimmt nicht, Bodelschwingh hatte bereits am 16. März die 
Zusicherung seiner Entlassung erhalten. Brief Bodelschwinghs an Fallenstein 
bei Diest, Meine Erlebnisse S. 18. 

3 Auch Gerlach, Denkwürdigkeiten I, 133 berichtet, Canitz habe ihm er- 
zählt, er habe gegen den Bundesstaat gesprochen. Gerlach verlegt diesen Wider- 
spruch aber in eine Beratung, die am 17. März zwischen Eichmann, Bodel- 
schwingh, Canitz und Thile stattgefunden habe. Bodelschwingh erzählt in dem 
Briefe an Fallenstein, er habe den Entwurf selbst zu Canitz gebracht. Gerlach 
erwähnt an derselben Stelle einen Widerspruch von Thile gegen den Konsti- 
tutionalismus; er wird nach dem Folgenden unwahrscheinlich; Bodelschwin gh 
bestreitet ihn in seiner Erklärung gegen die Signatura temporis. 

Diese Erklärung Bodelschwinghs gegen die Signatura temporis gibt Diest 
S. 27 ff. Sie ging Leo etwa Ende November oder Anfang Dezember 1848 zu 
mit der ausdrücklichen Bevorwortung, daß es ihm freistehen solle, ob und in 
welcher Weise er die darin angegebenen Unrichtigkeiten beriohtigen wolle. Leo 
wählte die Form, die Erklärung wortgetreu in Nr. 15 der Kreuzzeitung vom 
19. Januar 1849 zu veröffentlichen. Er sagt selbst, er habe nicht Korrektur 
lesen können, deshalb könnten Unrichtigkeiten vorkommen. Ein Vergleich 
mit Diest ergibt einige Fehler von Leos Abdruck. Der Vergleich ergibt aber 
vor allem auch, daß Diest verschiedentlich falsch gelesen hat. Einige Sätze sind 


58 | Ludwig Bergsträsser 


rasch nicht. Eichmann sagte, nur Bodelschwingh und Thile hätten 
die bestehende Gefahr und die Notwendigkeit ihres Rücktritts er- 
kannt, alle anderen Minister hätten keine Ahnung davon gehabt, 
wie die Sachen eigentlich standen. Alle hätten gemeint, die hervor- 
tretenden Erscheinungen seien nur vereinzelte Aufregungen, nament- 
lich sei Eichhorn ganz blind gewesen und ebenso Savigny. Noch be- 
merkte Eichmann: Bodelschwingh habe immer schon die Lage der 
Dinge richtig erkannt gehabt, sei aber durch die geistige Übermacht 
des Königs zu abhängig von ihm gewesen. Als er, Eichmann, nach 
dem Landtage mit General v. Thile bei ihm auf Haus Heyde ge- 
wesen sei, habe Bodelschwingh aufs bestimmteste erklärt, auf die 
Periodizität sei, nachdem der König sich in der Thronrede so aus- 
gesprochen, wie es geschehen, für jetzt nicht einzugehen, es würde 
das seinem Ansehen zu viel vergeben; und doch sei Bodelschwingh 
im Prinzip für die Periodizität gewesen. 

Bei einer anderen Gelegenheit sagte mir Eichmann noch: Am 
18. März morgens, als er die rheinische Deputation dem Könige 


in seiner Fassung unverständlich und erhalten erst durch den Leoschen Ab- 
druck einen Sinn. 
Diest S. 29. | Leo [offenbar richtige Fassung). 
Die Ausführung der Mission des Die Umstände unterstützten die 
Generals von Radowitz ging langsam Mission des v. Radowitz; langsam 
genug. Aber immer wohl [I] viel | zwar, aber doch immer viel schneller, 
schneller, als dies unter ... al 


Diest S. 31. | Die übrigen Minister ... abge- 

Die übrigen Minister hatten Seiner | geben, daß sie sich unbedingt zur 
Majestät nur die Erklärung abge- Disposition stellten, damit in ihren 
geben, daß in ihren Personen kein | Personen kein Hinderniß liege, eine 
Hinderniß liege eine etwa für nötig | etwa nötig erscheinende durchgrei- 
zu erachtende durchgreifende Umge- | fende Umgestaltung so auszuführen, 
staltung so anzusehen [CI]. wie das | wie dies am räthlichsten erscheinen 
| 


am rätlichsten erscheinen möchte. möchte. 


DieVollziehungsgewalt (Regierung 
aber dem Könige verbleibt, um sie 
durch ein der Krone und den Stän- 
den für die Handhabung der Ge- 
setze verantwortliches Ministerium 
auszuüben. 

[In diesen Satz hat der Zeitungs- 
druck eine leicht zu hebende, bei 
mir aufgelöste Verwirrung gebracht.] 


Diest S. 28. 

Die Regierung (Vollziehungsge- 
walt) aber dem Könige unter der 
Verpflichtung verbleibt, ein der 
Krone und den Ständen für die | 
Handhabung der Gesetze verant- | 
wortliches Ministerium anzustellen. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 59 


auf dem Schlosse vorstellte, habe er dort Graf Arnim gesehen. Der 
König hatte die Proklamation bereits unterzeichnet, seine an die 
Deputation gerichteten Worte seien aber sehr verworren gewesen, 
er habe von dem in Dresden abzuhaltenden Fürstentage gesprochen, 
von welchem nach der Proklamation nicht mehr die Rede hätte sein 
können. Als Eichmann am Nachmittag des 18. März das Schloß ver- 
ließ, wurde schon gefeuert. Er wollte nach dem Rheine zurückreisen, 
sein Sohn war bei ihm. Sie konnten keinen Wagen bekommen und 
mußten ihr Gepäck selbst tragen, bis sie am Brandenburger Tor 
einen Charlottenburger trafen, der sie an die Eisenbahn brachte.! 

Als ich später Delius? nach dieser Reise fragte, erzählte er mir die 
Sache ebenso; doch will ich aus seinem Berichte noch ergänzend hin- 
zufügen: Das Patent vom 18. März hatten die Minister Canitz, Eich- 
horn und Thile? unterzeichnet; von ersterem holte Eichmann die Unter- 
schrift, von den anderen Bodelschwingh, die der übrigen scheint 
gefehlt zu haben.“ Vollzogen wurde dasselbe im Konzept nicht nur 
vom Könige, sondern auch vom Prinzen von Preußen. Delius hatte 
unterdessen alles zum Drucke vorbereiten lassen, der ungesäumt be- 
wirkt wurde.“ Die rheinische Städtedeputation hatte unterdes 

1 Diest S. 8 erzählt dies auch mit dem Bemerken, er habe beiden geholfen 
zur Bahn zu kommen. 

? Delius, Eduard, geb. 1809, seit 1836 Regierungsassessor, seit 1841 Regie- 
rungsrat in Coblenz, war mit Goltz befreundet. Er wurde 1848 mehrfach zu 
Sendungen nach Frankfurt und Berlin verwandt, seit Juni 1848 als Hilfsarbeiter 
im Ministerium des Inneren mit Vorbereitung verschiedeuer Gesetzentwürfe 
beschäftigt. Herbst 1849 bis Februar 1851 war er Mitglied der ersten Kammer, 
wo er zur gemäßigt-liberalen Opposition gehörte. Als er sich 1853 um die Vize- 
präsidenteustelle bei der Regierung in Coblenz bewarb, schnitt ihm Kleist- 
Retzow die Hoffnungen ab wegen seines Anteils an der Gemeindeordnung des 
Jahres 1850. Vgl.: „Zur Erinnerung an Eduard Heinrich Carl Delius, Coblenz 
1862.“ Dieser Lebensabriß ist von dem Schulrat Dietrich Wilhelm Land- 
fermann auf Wunsch der Familie Delius verfaßt worden [D. F. L. Erinnerungen 
aus seinem Leben, Leipzig 1890, S. 316]. L. war damals in Coblenz und 
mit Eichmann, Goltz und Delius befreundet. 

Deswegen konnte auch Bodelschwingh in seiner Erklärung auf die Sig- 
natura sagen, daß von einem Widerspruch des Staatsministers v. Thile niohts 
bekannt geworden sei. Nach dem Wortlaut bei Gerlach I. 133 scheint Gerlach 


such nur durch Canitz von Thiles Widerspruch gehört zu haben, also nicht aua 
direkter Quelle. 


Doch wohl nur, als der Entwurf Bodelschwinghs im Konseil vorgelegt 
wurde. 


5 Der bei Raveaux S. 407 Anm. erwähnte Regierungsrat, dr die Prokla- 
mation in die Druckerei besorgte, ist natürlich Delius. 


60 Ludwig Bergsträsser 


Audienz beim Könige, Eichmann war zugegen. Delius brachte ihnen 
nachher Abdrücke des Patents in ihr Hotel. Alle waren höchlich 
befriedigt und wollten anfangs sogleich eine Dankadresse an den König 
richten, wozu sie sich aber, bei weiterer Überlegung, nicht für bevoll- 
mächtigt hielten. Für 2 Uhr war eine Massendeputation der Schutz- 
wehren an den König angekündigt worden, 10 000 Menschen hatten 
sich in Bewegung gesetzt, Plakate hatten das im Druck befindliche 
Patent schon angekündigt. Dankende Bürger drängten zum Schlosse, 
mit ihnen der Zug. Bald hieß es: Soldaten sind da; es ist nicht 
Ernst; gleich werden sie schießen. So ging der Lärm los. Raveaux 
und D’Ester selbst wollten beruhigen; ihre Bemühungen waren ver- 
geblich.! Delius aß bei Bodelschwingh, der Minister kam erst nach 
4 Uhr nach Hause und ging bald wieder fort. Die Frau war in Sorge, 
deswegen begleitete ihn Delius. Unter den Linden hörte Delius 
Pelotonfeuer, Bodelschwingh wollte es nicht glauben, bis die Sache 
sich dreimal wiederholte. Am Schlosse angekommen, fanden sie den 
Schloßplatz und die Breite Straße frei, der Kampf war in der König- 
straße. Es wurde aus den Häusern geschossen. Bodelschwingh 
meinte, es seien die Soldaten, welche in die Luft schössen. Auf der 
Kurfürstenbrücke stießen sie auf einen Transport Gefangener, gegen 
welche die Soldaten sehr erbittert waren. Bodelschwingh, um diese 
zu beruhigen, sagte, sie möchten sie nur ins Schloß bringen, morgen 
sollten sie alle erschossen werden. Dann ging er zum Könige, Delius 
aber nach Hause und den nämlichen Abend reiste er mit Eichmann 
nach dem Rheine zurück. 

Nach dieser Erzählung von. Eichmann läßt sich die bei Diest 
S. 8 mitgeteilte Äußerung Bodelschwinghs, man habe auf dem 
Schlosse nichts vom Schießen gehört, vielleicht einordnen. Sie 
kann nur gefallen sein, als Bodelschwingh um 4 Uhr nach 
Hause kam; dann müßte er vor dem Ausbruch des Barrikaden- 
kampfes vom Schloß gegangen sein; das wäre auch insofern wahr- 
scheinlich, als man kurz vorher durch die Ovationen der Meinung 
gewesen ist, nun werde alles gut ablaufen: in diesem Augenblick 
kann Bodelschwingh, dessen Optimismus in dieser Hinsicht bezeugt 
ist, das Schloß verlassen haben. Diest selbst gibt S. 6 an, daß Bodel- 
schwingh nachmittags zu Hause war. Er wäre dann eben bald fort- 
gegangen, als er zu Hause das Schießen hörte. 


! Über die Beruhigungsversuche Raveaux’ vgl. dessen Bericht a. a. O. S. 410. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 61 


Zur Ergänzung teile ich noch zwei Eintragungen aus Goltz’ Tage- 
buch mit, die sich auch auf die Reise von Eichmann und Delius 
beziehen: 

„Den 20. [März] auf dem Bureau erzählte der General [v. Thile], 
Delius sei eben bei ihm gewesen und habe die Nachricht gebracht, 
daß alles bewilligt. Nach dem Vortrage suchte ich Delius auf, er 
war aber beschäftigt, so daß ich ihn nicht stören durfte. Nur das eine 
Wort fragte ich ihm ab: Ob er zufrieden sei? was er mit „ganz“ be- 
antwortete. Patent... Darauf der Krawall, die Menschen sind 
wie unsinnig gewesen und darunter ganz ordentlich gekleidete Leute.“ 

Die ausgelassenen Stücke entsprechen durchaus der schon ge- 
gebenen Erzählung. 

Als Goltz im Sommer 1848 in Ostende war, traf er dort mit dem 
Sohne Eichmanns! zusammen, der ihm noch einiges an Ich 
teile daraus zweierlei mit: 

„Eichmann ist vor der verhängnisvollen Nacht auch vom Könige 
ein Ministerium angeboten worden; er hielt sich aber mit Recht da- 
mals für unmöglich und außerdem für nötig in der Rheinprovinz.“ 

In der Nacht sei Herr v. Vincke aufs Schloß gekommen und 
[habe] verlangt, dem Könige gemeldet zu werden. Der Minister 
v. Thile habe ihn empfangen und ihm gesagt, das ginge jetzt nicht; 
er aber habe Spektakel gemacht und gefordert, daß der König darüber 
entscheide. Dieser sei über dem Lärm herausgetreten und habe Vincke 
in sein Kabinett genommen, wo der ihm vorgestellt, daß das Blut- 
vergießen ein ganz zweckloses sei. Siege das Volk, so sei die Krone 
gefährdet, siege das Militär, so sei der König verhaßt; daher müsse 
er das Schießen einstellen lassen.? 

Beide Stücke sind wörtlich entnommen einem Brief, den Goltz 
am 20. August 1848, sofort nach der Unterredung mit Eichmann jr., 
an seine Frau schreibt. — Die erste Notiz ist als auf Eichmann sen. 
zurückgehend sicher richtig; die zweite Quelle, aus der Eichmann jr. 


1 Eichmann jr., Friedr. Chr., seit 1860 v. Eichmann, geb. 1826, war später 
im diplomatischen Dienst. Er hat 1848 eine Flugschrift, Preußen und Deutsch- 
land“ verfaßt, die entschieden darauf hinweist, daß die wahre Kraft augen- 
blicklich in Preußen ruhe. (Vgl. Wentzcke, Kritische Bibliographie, S. 110.) 

® Bodelschwingh sagt in seiner Erklärung gegen die Signatura, daB Graf 
Arnim berufen wurde, nachdem die Unterhandlungen mit einem anderen hoch- 
gestellten Manne zu keinem Resultat geführt; das wäre also Eichmann. Graf 
Arnim selbst hat dann am 18. März — nach seiner Erklärung — Eichmann eine 
Portefeuille in seinem Ministerium angeboten, das dieser aber auch ausschlug. 


62 | Ludwig Bergstrüsser 


E 


seine Wissenschaft über die Audienz Vinckes hatte, kennen wir 
nicht. Ich glaubte die Erzählung trotzdem mitteilen zu sollen, da 
schließlich auch indirekte Quellenzeugnisse von Wert sein können. 

Wir haben uns zu fragen, ob mit dem neuen Material vielleicht 
ein festerer Standpunkt gegenüber der wichtigsten Streitfrage zu 
gewinnen ist, ob das Patent und die ganze Politik des Königs ein 
Ausfluß preußischer Machtpolitik gewesen sei oder mehr eine inner- 
politische Aktion, um die Revolution zu besänftigen, ihr den Wind 
aus den Segeln zu nehmen. 

Die Rheinländer wollten konstitutionelle Zusicherungen, aber sch 
nationale. Letztere lagen in der Richtung der Heidelberger Beschlüsse 
vom 5. März; sie hatten keine Tendenz gegen Osterreich; man wollte 
nur, daß Preußen seinen vollen Einfluß geltend mache; als Vorbe- 
dingung sah man an, daß Preußen den Konstitutionalismus annehme. 
All das geht aus verschiedenen Stellen von Raveaux’ Bericht! deut- 
lich hervor. Í 

Eichmann hält Bodelschwingh vor, daß ohne allen Verzug aus- 
gedehnte Konzessionen gemacht werden müssen; offenbar meint er 
sie in demselben Sinne wie die rheinische Deputation, also nach beiden 
Seiten hin. Beim König spricht er erstens für eine eigentlich kon- 
stitutionelle Verfassung, woraus zu schließen ist, was ja mit allen 
anderen Zeugnissen übereinstimmt, daß der König wohl eine Ver- 
fassung, aber keine Konstitution geben wollte; unter einer Verfassung 
dachte der König sich eben eine ständische Vertretung, während unter 
einer Konstitution nur eine Volksvertretung im naturrechtlichen 
Sinne gemeint sein konnte. Eichmann will beim Könige auch, daß 
man sich in bezug auf die deutschen Verhältnisse bestimmt erkläre. 
Das ist doch wohl so aufzufassen: Eichmann hat von Bodelschwingh 
Mitteilungen über den bisherigen Stand der preußischen Initiative 
in der deutschen Frage erhalten (Sendung von Radowitz, Projekt 
eines Fürstenkongresses in Dresden). Er findet das nicht ausreichend 
gegenüber der öffentlichen Meinung in Süddeutschland, die schon ein 
fertiges Programm hat, nämlich Bundesstaat und deutsches Parla- 
ment. In dieser Hinsicht wünscht Eichmann eine bestimmtere Er- 


.' Rachfahl nennt diesen Bericht „ziemlich tendenziös gefärbt“ (Deutsch- 
land S. 118, Anm. 1); er ist ja gewiß einseitig und parteiisch in seinen Urteilen, 
aber wo wir ihn nachprüfen können, stimmen die tatsächlichen Angaben, so 
daß wir ihn als in dieser Beziehung zuverlässig ansehen müssen. Wir werden 
ihn darum auch im folgenden mehr benutzen, als Rachfahl es getan hat. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 63 


klärung; sie erfolgt denn auch in dem Patent, in dem vom Bundes- 
staate die Rede ist. Unterhalb der Forderungen der rheinisch-süd- 
deutschen öffentlichen Meinung bleibt das Patent nur insofern, als 
nichts von einem deutschen Parlament gesagt ist, sondern nur von 
einer Repräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder.. Diesen 
Gedanken hat man in Preußen noch festgehalten, als man den zweiten 
vereinigten Landtag Wahlen für die Bundesrepräsentation vornehmen 
ließ; erst unter dem Druck der Beschlüsse des Vorparlaments gab 
man diese Idee auf. — Wenn Eichmann noch am 17. März eine bestimm- 
tere Erklärung in bezug auf die deutsche Frage zu verlangen für nötig 
hielt, so geht allein daraus schon hervor, daB man sich in Berlin da- 
mals darüber noch im unklaren war, was alles der Kongreß beraten 
und wieweit die preußische Regierung in ihren Vorschlägen gehen 
sollte. Auch das ist anderweit bezeugt, die Antwort, die Canitz an 
Gagern erteilt, zeigt dieselbe ausweichende Unklarheit, Diese selbst 
hat einen doppelten Grund: man weiß nicht recht, wie weit man der 
Volksmeinung entgegenkommen müsse, man weiß aber auch nicht 
recht, was man vorschlagen könne, ohne bei den anderen Regierungen 
anzustoßen und dadurch das ganze Projekt zu gefährden, denn aus- 
drücklich soll ja die Weiterentwickelung der deutschen Zustände er- 
folgen mit den anderen Regierungen, unter ihrem Einverständnis, 
also auch unter Zustimmung Österreichs. All das spricht der König 
selbst der rheinischen Deputation gegenüber ganz klar aus. Raveaux 
berichtet darüber und wir haben gar keinen Grund anzunehmen, 
daß er dem König irgend etwas zuschiebe, was er nicht gesagt 
hat. Nach Raveaux’ Bericht (a. a. O. S. 406 f.) antwortet der. König 
auf die Ansprache des Sprechers der Deputation: Als er bei der Grund- 
steinlegung des Kölner Doms auf die Einheit Deutschlands hinge- 
wiesen, sei das keine Redefloskel gewesen. Wenn man aber verlange, 
daß er sich an die Spitze Deutschlands stellen solle, so möge man 
bedenken, daß er nicht der Erste in Deutschland sei, auch nicht der 
Dritte, er sei der Zweite; Österreich gebühre der Vorrang, und für 
alles in der Welt wolle er nicht den Schein auf sich laden, als usur- 
piere er etwas, was ihm rechtlich nicht zustehe; er habe den Fürsten- 
kongreß zusammenberufen. Im Laufe des Gesprächs hebt der König 
noch einmal hervor, er habe den Fürsten nichts zu befehlen, er könne 
den deutschen Fürsten nicht befehlen ; ihm stehe nur zu sie einzuladen. 
Diese Äußerungen sind meines Erachtens so klar, dgBß sie nicht 
umgedeutet und umgebogen werden können. Der König will eine 


64 Ludwig Bergsträsser 


Reform des Bundes, er will sie aber nur mit den Fürsten und unter 
Wahrung des österreichischen Vorranges. „Er wiegt sich also immer 
noch in der Illusion, eine Reform des Bundes mit Österreich durch- 
führen zu können.““ (Meinecke, Hist. Zeitschrift, Bd. 89, S. 40.) 
Eine Unklarheit des Königs ist auch Eichmann aufgefallen; er er- 
zählt Goltz, die Antwort des Königs an die Deputation sei verworren 
gewesen, er habe von dem in Dresden abzuhaltenden Fürstentag ge- 
sprochen, von welchem nach der Proklamation nicht mehr die, Rede 
hätte sein können. In dieser Äußerung ist zunächst der kleine Irr- 
tum zu berichtigen, daß damals die Verlegung des Kongresses nach 
Potsdam schon beschlossen war. Im übrigen sieht Eichmann aber 
offenbar die Sache so an: Durch das Patent hat man sich der rheinisch- 
süddeutschen öffentlichen Meinung bezüglich der deutschen Frage 
genähert, man hat sich zugleich von Österreich entfernt (Eichmann 
kannte den Widerspruch von Canitz, er hatte doch wohl die Sache 
mit diesem durchgesprochen und seine Ansicht dahin ausgesprochen, 
daß es der öffentlichen Meinung wegen nötig sei, dieses Programm auf- 
zustellen). Nachdem also das Patent ergangen, sieht Eichmann die 
Verworrenheit des Königs darin, daß er die nötigen und ihm klaren 
Konsequenzen aus dem Patent nicht zieht. Jetzt, aber erst jetzt, 
muß Preußen eine von seinen Interessen ausgehende deutsche Poli- 
tik initiieren; jetzt, aber erst jetzt, usurpiert Preußen die Führung: 
jetzt, aber erst jetzt, ergibt sich ein Gegensatz zu anderen Regie- 
rungen, wenigstens zu Österreich. Der König aber zieht diese Folge- 
rungen in seiner Antwort noch nicht, obwohl es gerade dieser Depu- 
tation gegenüber richtig gewesen wäre, sie zu ziehen, denn sie will 
ja, daß Preußen sich in der deutschen Frage an die Spitze stellt. 
Ein Wunsch übrigens, den die rheinisch-süddeutsche öffentliche Mei- 
nung überhaupt Anfang März hatte, ein Wunsch, der erst nach den 
Barrikadenkämpfen in Berlin erlischt!, derselbe Wunsch und poli- 
tische Gedanke, auf denen Gagerns Sendung beruht. 

Das Ergebnis ist also, daß zwar die Berliner Minister 
im Laufe des 17. und 18. März einer Politik zustimmen, 
die zum Gegensatz gegen Österreich führen muß; einer 
der Minister gibt seine Zustimmung nur nach lebhaften 
Bedenken. Der König aber zieht an demselben 18. März 

1 Vgl. Bergsträsser, Die parteipolitische Lage beim Zusammentritt des 
Vorparlaments in Zeitschrift für Politik Band VIS. 594 ff., besonders S. 618—620. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 65 


noch nicht die den Ministern selbstverständliche Fol- 
gerung aus dem Patent. Es kann also keine Rede davon 
sein, daß der Königin diesen Tagen von einer preußiscoh- 
hegemonischen Politik in der deutschen Frage absorbiert 
gewesen wäre. Alle Zeugnisse, auch die hier neu er- 
schlossenen Quellen, widersprechen dieser Annahme. 


II. Der Anteil des Hofpredigers Strauß. 


Über seinen Anteil haben wir verschiedene Nachrichten. Völlig 
wertlos ist die bei Diest S. 11, obwohl sie mit späteren Darstellungen 
von Strauß selbst zusammenstimmt. In seinen allerdings in überaus 
salbadrigem Tone geschriebenen Erinnerungen (Abendglockentöne, 
Berlin 1868) verlegt Strauß seine Anwesenheit auf dem Schloß auf 
den Sonnabend, den 18. März; was er von Einzelheiten gibt, ist ver- 
zerrt, (S. 329 ff.). Eine zweite Version bringt Varnhagen, Tagebücher 
IV, 313 ff. Es ist nicht angegeben, wann Strauß diese Mitteilungen 
gemacht hat; ihrem Inhalt nach sind sie zwischen die Erzählung zu 
Goltz und die Erinnerungen zu setzen; sie enthalten schon manches 
Unrichtige, aber doch noch mehr zutreffende Anga ben als die Erinne- 
rungen. Falsch ist, daß Strauß die Nacht hindurch auf dem Schlosse 
gewesen sei; auch die Erzählung von den Fluchtversuchen, die Rach- 
fahl, Deutschland S. 195 Anm. 1 abdruckt, um die Unglaubwürdig- 
keit des ganzen Berichtes darzutun, ist spätere Zutat. Wir haben 
durch Vergleich der drei Versionen jetzt die Geschichte der Trübung 
dieser Erinnerungen sehr schön vor Augen. Richtig in der Erzählung 
bei Varnhagen ist, daß der König am 19. März in der Schloßkapelle 
einen Gottesdienst unter Mitwirkung des Domchores haben wollte; 
aber auch sie, meines Erachtens das psychologisch wichtigste Stück 
dieser ganzen Episode, ist bei Varnhagen in einen falschen Zusammen- 
hang eingeordnet; den richtigen ergibt erst die dritte Version. Diese 
ist bekannt aus Perthes, S. 538 f. (vgl. dazu Rachfahl, Deutschland 
S. 194). Der Oberstleutnant a. D. Freiherr v. * der Perthesschen 
Aufzeichnungen ist Goltz. Was bei Perthes steht, stimmt mit Goltz- 
schen Aufzeichnungen vollständig und wörtlich überein, allerdings 
nicht mit denen, die er sich von dem Gespräch mit Strauß machte. 
Goltz hat, nachdem er ziemlich viel Material über die Märztage ge- 
sammelt hatte (er kannte z. B. die im Manuskript gedruckten Er- 
klärungen von Graf Arnim und von Prittwitz, Abschriften beider 
sind in seinen Kollektaneen erhalten), die Resultate seiner Nachfor- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 5 


66 Ludwig Bergsträsser 


schungen punktweise zusammengefaßt. Den Punkt 8 dieser Zu- 
sammenfassung finden wir bei Perthes abgedruckt. Von seiner Unter- 
redung mit Strauß hat Goltz aber auch seiner Frau am 25. August 
brieflich Mitteilung gemacht. Ich gebe sie im Wortlaut, da sie einige 
Einzelheiten enthält, die neu sind und mir beachtenswert erscheinen. 
Die Unterredung fand am Abend vorher statt, am Morgen früh hat 
Goltz gleich geschrieben: 

„Ich mußte nun fortfahren von den Märzvorfällen in Coblenz 
zu erzählen. Daran knüpfte dann Strauß die Erzählung von dem, 
was er am 18. und 19. März in Berlin erlebt hat. Es ist dies freilich 
weniger, als ich vermutet hatte. Am 18. März nachmittags 3 Uhr 
hat er eine Trauung im Dom zu halten gehabt, bei welcher sich, wie 
gewöhnlich, ein paar hundert Menschen eingefunden hatten. Mitten 
in der Handlung bemerkt er unter den hinteren Zuhörern große Un- 
ruhe, einige Knaben lachen und lärmen, plötzlich verschwindet alles 
aus der Kirche. In der Sakristei findet er die Küster, welche er wegen 
des Lärms für die Zukunft instruieren wollte, die ihm voll Angst er- 
zählen, daß das Volk am Schlosse im Aufstand sei. Er wollte so- 
gleich zum Könige eilen, begegnete aber dicht vor dem Schlosse 
einem Major vom Generalstabe, der ihm sagte, er möge sich beruhigen 
und still nach Hause gehen, er mache esauch so; eben kommeer vom 
Schlosse, den Soldaten seien ein paar Schüsse zufällig losgegangen, 
das habe einige Bewegung verursacht, jetzt sei aber alles wieder in 
Ordnung. Daraufhin ging Strauß wirklich nach Hause und legte 
sich 4,10 Uhr ruhig zu Bette. Den andern Morgen hört er, daß 
die ganze Nacht geschossen worden sei. Er zieht sich an, treibt mit 
Mühe, zu hohem Preise, eine Droschke auf, nimmt von der Frau Ab- 
schied, jetzt sei sein Posten beim Könige, und fährt auf einem Um- 
wege zuerst nach dem Dome, wo er die Liturgie zu lesen hatte, und 
als er die Kirche verschlossen fand, zum Könige. Die Offiziere woll- 
ten ihn anfangs nicht durchlassen; er sagte aber, er müsse von Amts 
wegen beim Könige sein, und so kommt er in dessen Zimmer, wo 
fast die ganze königliche Familie versammelt war. Graf Keller! kam 
ihm entgegen und fragte, wo die Chorsänger seien? Strauß wußte 
nicht, was das bedeuten sollte. Es klärte sich auf, daß er ein Billet 
des Grafen nicht bekommen, welches ihn benachrichtigen sollte, 
daß der König die Abhaltung eines Gottesdienstes im Schlosse 


1 Graf Keller war Hofmarschall. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 67 


wünsche. An Chorsänger war natürlich nicht zu denken, den Talar 
hatte Strauß auch nicht, nur Bäffchen, und so versammelte sich die 
königliche Familie mit den Hofstaaten in einem der Zimmer; in den 
vorliegenden war eine Menge Menschen, meist solche, die sonst nie 
in die königlichen Zimmer gekommen waren. Strauß fühlte, daß der 
Moment nicht angetan war, der Versammlung zu predigen. Er nahm 
die Heilige Schrift, las den 25. Psalm, betete dann das Vaterunser 
und sprach schließlich den Segen. In diesem Momente warf der König 
sich auf die Knie, die ganze königliche Familie und alles, was zu ihr 
gehörte, folgte, während die Menschen in den Vorzimmern stehen 
blieben. Der König kniete lange. Nachdem er sich erhoben, standen 
auch die andern auf, Strauß scheint zu meinen, dieser Moment habe 
über den König bestimmt, indem er seitdem entschlossen gewesen 
sei, sich allem, was Gott über ihn verhängte, zu unterwerfen. Strauß 
hat mit ihm in der Zeit! auch speziell als Seelsorger gesprochen, ist 
darüber aber zurückhaltend und hat uns dringend gebeten, diese 
Mitteilungen, als vertrauliche, für uns zu behalten. Ich bitte Dich 
daher, obschon sie eigentlich nichts enthalten, doch niemand davon 
Kenntnis zu geben. Der entscheidende Befehl zum Zurückziehen der 
Truppen war längst gegeben, ehe Strauß aufs Schloß kam. Mir kommt 
vor, daß ihm selbst dies unbekannt gewesen sei, und daß er sich ein- 
bildet, den Befehl durch seinen Gottesdienst erwirkt zu haben. 
Den 26. August morgens 1,9 Uhr.? Gelegentlich machte ich die 
Bemerkung, daß des Königs überlegener Geist eine Gewalt über die 
charaktervollsten Männer seiner Umgebung ausübe, und daß dies 
mir ein Hindernis scheine, daß guter Rat sich bei ihm geltend machen 
könne; ich wolle nur geradezu das Verhältnis von Bodelschwingh 
zum Könige als Beispiel anführen. Strauß fand diese Bemerkung 
außerordentlich treffend. Öfter akzentuierte er sehr stark, daß er 
kein Politiker sei, daß ihm an jenem Tage nur des Königs Seelenheil 
vor Augen gestanden habe; daß dieses unter allen Umständen ge- 
wahrt sei, habe ihn allein beschäftigt, und dafür zu sorgen, wäre seines 
Amtes gewesen. Diese stark betonte Äußerung in Verbindung mit 
anderem läßt mich jetzt doch für wahrscheinlich halten, daß wirk- 


! Anm. von Goltz: Gleich nach dem Gottesdienste nahm der König ihn 
in ein Kabinett besonders und besprach sich mit ihm. Strauß sagte wieder- 
holentlich: Er sei kein Staatsmann und habe nur als Seelsorger sprechen 
können. 

Unmittelbare Fortsetzung des Briefes. Anm. d. B. 

5 0 


68 Ludwig Bergsträsser 


lich dieser Gottesdienst und die Einwirkung von Strauß wesentlich 
dazu beigetragen haben, den König zu bestimmen, den Befehl zum 
Rückzuge der Truppen zu geben, um so mehr, als auch nach einer 
späteren Erzählung des Polizeidirektors Duncker, den ich gestern 
durch Strauß kennen lernte, dieser Befehl erst nach dem Gottes- 
dienste gegeben worden ist, worüber ich eine unrichtige Ansicht ge- 
habt habe. Dieser Duncker hat auch gegen Sommerfeld! geradezu 
gesagt: Die Pfaffen hätten es getan und dabei speziell auf Strauß 
angespielt.“ 

Das wichtigste Ergebnis dieser offenbar zuverlässigen Erzählung 
von Strauß ist dies, daß der König am 19. März einen Gottesdienst 
wünschte, daß schon Schritte geschehen waren ihn abhalten zu lassen, 
ehe Strauß kam, daß ferner der König aus eigener Initiative mit 
dem Hofprediger nach dem Gottesdienst eine geistliche Unterhaltung 
hatte. Daraus muß meines Erachtens geschlossen werden, daß der 
König seelisch stark erschüttert war. Offenbar hat er den Hofpre- 
diger gefragt, ob er, der König, nach dessen Urteil bestimmte Hand- 
lungen vor seinem Gotte verantworten könne; das paßt sehr gut 
zu dem ganz persönlich zugespitzten Begriffe von Gottesgnadentum, 
der den König beherrscht. Nach Lage der Dinge ist es wahrschein- 
lich, fast zwingend, daß der König dem Hofprediger die Frage vor- 
legte, ob er seinem Volke gegenüber nicht erst alle Wege der Güte 
beschreiten müsse, ehe er Gewalt anwenden dürfe; daß Strauß dies 
vom geistlichen Standpunkte aus bejaht hätte, wäre wiederum nur 
natürlich. Aber auch wenn wir diesen psychologischen Möglichkeiten 
nicht nachgehen, sie vielmehr ganz ausschalten, so bleibt immerhin, 
daß der König am 19. März morgens ein starkes Bedürfnis nach geist- 
lichem Zuspruch gehabt hat, und das hätte er nicht gehabt, wenn er 
mit sich im reinen und ganz entschieden gewesen wäre, sondern es 
läßt eben auf eine innere Unsicherheit schließen. Das scheint mir das 
Ergebnis zu sein, das wir unter allen Umständen dieser Straußischen 
Erzählung als gesichert entnehmen müssen. 

Eine Erzählung eines Augenzeugen, denn das ist Strauß doch, 
einfach damit abzutun, daß man eine offenbar unglaubwürdige 
spätere Zutat allein zu ihrer Kritik heranzieht, wie es Rachfahl ge- 
tan hat, geht doch wohl nicht an. 


! Sommerfeld, Oberst v. S. als Führer der drei von Halle nach Berlin 
gezogenen Bataillone am Kampf beteiligt. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 69 


III. General von Wussow am 19. März. 


Die weiteren Aufzeichnungen von Goltz zur Geschichte der März- 
tage stehen zerstreut in den Kollektaneen oder als Einschiebungen 
in der von ihm versuchten Gesamtdarstellung; sie sind aber auch 
hier nicht überarbeitet, sondern in Klammern beigefügt, oder es ist 
ausdrücklich bemerkt: NN erzählt mir. Die Mehrzahl dieser Erzäh- 
lungen geht auf Wussow zurück, so daß die Aufzeichnungen über die 
Tätigkeit wenigstens eines der unverantwortlichen Ratgeber etwas 
von der näheren Aufklärung geben, die Thimme (Forschungen, 
Bd. 16, S. 570) mit Recht für notwendig hält. 

„General von Wussow, welcher die Zeit über [am 18. März] im 
Schlosse war, erzählte mir, daß die Barrikaden direkt eigentlich nicht 
verteidigt worden seien, sondern aus den Häusern zur Seite, so daß 
diese zuerst durch Tirailleure genommen werden mußten, dann seien 
jene von selbst gefallen. Wussow ist übrigens für die Entfernung des 
Militärs gewesen und rühmt sich seines Einflusses in diesen entschei- 
denden Stunden. Er will darüber ein Memoire für die Nachwelt 
aufsetzen.“ l 

„General Wussow erzählte mir zwei Jahre später: In der Nacht 
vom 18. auf den 19. März sei er bis 3 Uhr morgens auf dem Schlosse 
gewesen. Der König habe am 18. März Berlin verlassen wollen. Alles 
sei schon vorbereitet gewesen, als der Plan wieder aufgegeben und 
so der Zweck vereitelt wurde, ihn aus dem Spiele zu bringen und alle 
Verantwortlichkeit auf den General v. Pritt witz zu legen. Nach- 
dem der König sich zur Ruhe gelegt, habe auch er (Wussow) das 
Schloß verlassen und sei nach Hause gegangen. Den anderen Morgen 
um 10 Uhr ins Schloß zurückkehrend, in Zivil, habe er die Truppen 
in den Straßen in keinem guten Zustande gefunden, schon am Nach- 
mittage vorher, als er durch ihre Reihen gegangen, sei ihm dieser 
Eindruck geworden.” Auf dem Schlosse habe er gehört, daß der König 
ihren Rückzug befohlen. Minister v. Bodelschwingh und v. Arnim 
hätten über die Art gestritten, wie dieser Befehl zur Ausführung kom- 
men solle, und Bodelschwingh das Gespräch mit einer heftigen Äuße- 
rung abgebrochen. Wussow machte damals die Bemerkung, daß, 


1 Diese Notiz ist ohne Angabe, wann Wussow es erzählt habe. 

Demgegenüber teilt Goltz folgende Notiz mit: General Jänichen, welcher 
die Artillerie kommandierte, hat Sommerfeld versichert, das Militär würde bis 
8 Uhr nachmittags der ganzen Stadt Herr gewesen sein, wenn es den Kampf 
nicht morgens 7 Uhr hätte einstellen müssen. 


70 Ludwig Bergsträsser 


wenn die Sache geschehen solle, nach dem Zustande, in welchem er die 
Truppen gesehen habe, kein Augenblick damit zu säumen sei. Es 
wurde besprochen, wohin die Truppen gehen sollten, und General 
von Wussow überbrachte selbst einen solchen Befehl. Zu seiner Über- 
raschung waren nachher aber, außer den wenigen Kompagnien im 
Schlosse, gar keine Truppen mehr da. Im Zeughause, wo er selbst 
war, fand er nichts als den gewöhnlichen Posten. Auch er legte die 
Schuld an dem traurigen Ausgang dieser Verfügung der Verstimmung 
des Generals von Prittwitz bei.“ — — 

Das folgende, Eichmanns Urteil, hat Meinecke aus einer Bodel- 
schwinghschen Abschrift veröffentlicht (Hist. Zeitschrift 89, S. 48, 
Anm. 2). Die Bemerkung: Auch muß man . . . usw. folgt allerdings 
nicht direkt hierauf, sie steht später; dazwischen noch die von Mei- 
necke S. 47 Anm. 2 mitgeteilte Notiz, bei der auch Quellenangabe 
fehlt. Es ist möglich, daß diese Erzählung wie die folgende durch 
v. Oriolla über Roon an Goltz kam: „Roon erzählte mir, Oriolla!, 
der damals beim Könige war, habe gesagt: Der König, als er die 
Ansprache an seine lieben Berliner aufgesetzt und sie Bodelschwingh 
übergeben, habe hinzugefügt, was Oriolla mit angehört haben soll: 
„Lesen Sie es und geben Sie es Prittwitz, und wenn Sie einverstanden 
damit sind, lassen Sie es drucken.‘ — In dieser Fassung ist die Erzäh- 
lung falsch, schon weil Bodelschwingh der Entwurf nicht vom König 
übergeben, sondern nıit dem bei Perthes S. 535 mitgeteilten Schreiben 
übersandt wurde. Die Möglichkeit besteht allerdings, daß der König 
dem Uberbringer noch mündlich aufgetragen, er oder Bodelschwingh 
sollten die Proklamation auch Prittwitz zeigen; der König hätte 
dann das durchaus richtige Empfinden gehabt, daß Prittwitz um seine 
Meinung gefragt werden müsse. Nehmen wir das an, so kann Bodel- 
schwingh nicht nach dem Befehl gehandelt haben, was unwahrschein- 
lich ist; es kann eher der Überbringer des Briefes diesen mündlichen 
Zusatz auszurichten vergessen haben. In den Goltzschen Kollek- 
taneen findet sich noch zu der Erklärung von Prittwitz, da wo er 
bemerkt, die Proklamation an die Berliner sei ihm erst morgeus 
übergeben worden, die Anmerkung: „Roon erzählte mir am 5. Januar 
1849 von einem Briefe, den General v. Hirschfeld vom General 
v. Prittwitz über die Ereignisse vom 18./19. März 1848 damals erhalten 


1 Eduard Oriolla, Graf, Kammerherr seit 1842, damals Major im Großen 
Generalstab. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 71 


habe, in welchem Prittwitz die Schuld derselben Bodelschwingh bei- 
mißt. Pritt witz war mit diesem, wie Roon mir schon früher erzählte, 
gespannt, eben weil Bodelschwingh den Aufruf ohne Mitwissen von 
Prittwitz hatte drucken lassen, während Pritt witz glaubte, als Kom- 
mandant auf eine vorhergehende Mitteilung Anspruch gehabt zu 
haben.“ — — 

Die Erzählung Wussows geht dann zu dem Umritt am 21. über, 
sie ist in den Punkt 15 von Goltz eingearbeitet: 

„Der Wunsch, den König zu rehabilitieren, indem man ihn be- 
stimmte, die deutschen Farben anzunehmen, einen Umzug zu halten, 
die Studenten zu haranguieren und sich an die Spitze Deutschlands 
zu stellen, zu welchem auch Wussow, Oriolla und Vetter August! 
das ihrige beigetragen haben, war wohl verfehlt. Wussow sagte mir 
2 Jahre später, daß er damals auf dem Schlosse die Äußerung gemacht, 
die Revolte würde am besten zu überwinden sein, wenn der König 
das von ihr errichtete Zeichen als das eigene adoptierte. Der Vor- 
schlag wurde in der Umgebung des Königs in Erwägung gezogen. 
Graf Arnim meinte, die Sache sei nicht ohne Gefahr, doch schloß 
auch er sich an und wurde dem Könige darüber Vortrag gemacht, 
bei welcher Gelegenheit Wussow den Vorschlag lebhaft vertrat. — 
So kam, bemerke ich [Goltz], der famose Umzug mit der deutschen 
Fahne zustande! August, der mit Oriolla auch auf dem Schlosse 
war, hat Blanka? bald darauf erzählt, daß er gleich in die Stadt ge- 
gangen sei, um deutsches Band zu holen. Wussow erzählte mir weiter: 
Bei der Ausführung des Umrittes habe Graf Arnim die von ihm 
(Wussow) für passend gehaltene Grenze überschritten, seinerseits sei 
gewünscht worden, daß der König bald wieder nach dem Schlosse 
zurückkehrte. Graf Arnim habe ihn aber durch die Breite Straße 


1 Vetter August: August Freih. von der Goltz, geb. 25. Sept. 1802, gest. in 
Bonn als Generalleutnant z. D. am 23. Sept. 1873, 1848 Adjutant der 
Generalinspektion, Major u. Mitglied der allgem. Militärstudienkommission, 
später persönlicher Adjutant des Prinzen Adalbert von Preußen, seit 1860 Direk- 
tor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegsministerium; seine Schwester 
war Blanka v. d. G., die Stiefmutter des Verfassers der Lebenserinnerungen. 
Sein Vater, Ferdinand, war der Bruder des Generals Alexander Wilhelm, N 
Sohn die hier benutzten Memoiren hinterließ. 

Blanka, geb. 3. Mai 1799 in Königsberg, Tochter von Ferdinand v. d. 0. 
sie heiratete ihren Onkel Alexander Wilh. v. d. Goltz und starb am 7. Mai 
1883 in Stift Heiligengrabe. Sie lebte zur Zeit der Abfassung der Aufzeichnungen 
häufig im Hause ihres Stiefsohnes, des Oberstit. v. d. G. in Koblenz. 


12 Ludwig Bergsträsser 


bis an das Kölnische Rathaus geführt und dann noch durch die Königs- 
straße, bis die Aufgrabungen das Weiterreiten verhindert hätten. 
Wussow glaubte, auf diese Weise des Königs Freiheit bewirkt und 
für die deutsche Sache beim Könige den Grund gelegt zu haben. Er 
eilte dann nach Potsdam, um auch auf dem dortigen Schlosse die 
deutsche Fahne aufziehen zu lassen! und so beim Volke neues Ver- 
trauen zum Könige hervorzurufen. Wussow sagte mir, daß er all 
diese Ereignisse niedergeschrieben habe, doch könne er sie nicht mit- 
teilen. Von vielen und besonders in der Armee wurde ihm die Rolle, 
die er hierbei gespielt, sehr verdacht und nachgetragen.“ 

Aus diesen Aufzeichnungen nach der Erzählung Wussows geht 
zunächst hervor, daß Wussow der General von * ist, aus dessen Er- 
innerungen Perthes S. 537 einiges mitteilt. v. Petersdorff hat das 
schon richtig vermutet (König Friedrich Wilhelm IV., S. 84). Über- 
einstimmend in beiden Aufzeichnungen die Behauptung, daß Bodel- 
schwingh und Arnim sich um die Auslegung gestritten hätten, ebensodaß 
der Erzähler die Uberbringung eines Befehls übernahm. Mit den Per- 
thesschen Aufzeichnungen stimmt fast wörtlich überein eine Mitteilung 
in der Kreuzzeitung vom 16. März 1889. Ein bei Perthes fehlendes 
Stück, nach dem der Verfasser am Morgen des 19. März in Zivil 
nach dem Schlosse ging, stimmt wieder mit Wussows Erzählung 
überein, so daß kein Zweifel ist, daB die Aufzeichnungen bei 
Perthes und in der Kreuzzeitung den schon von Goltz erwähnten 
Aufzeichnungen Wussows wörtlich entnommen sind. Für die 
Perthessche Publikation bezeichnend ist dabei erstens, daß der 
Satz: „daß zwischen Bodelschwingh und Graf Arnim eine ver- 
schiedenartige Ansicht stattfand, welcher letztere das Abziehen 
der Truppen — — als das entscheidende Mittel vertrat“ — daß dieser 
Satz verstümmelt ist. Wo Perthes zwei Striche macht, gehört ein- 
gefügt: „nach den diesen Morgen von dem Könige den Deputationen 
ausgesprochenen Zusagen“. Zweitens hat Perthes den schon von 
Rachfahl (Deutschland S. 314) als unorganisch empfundenen Satz: 
„Unterdessen .. einfach eingeschoben. Diese Einschiebung ist durch 
je zwei Striche am Anfang und Ende des Satzes nur ungenügend an- 
gedeutet; Wussows Bericht geht sofort mit dem Satze: ‚Se. Majestät 
...“ weiter, wie der Druck in der Kreuzzeitung zeigt, den Rachfahl 


1 Übereinstimmend die Prittwitz-Nobilingschen-Papiere, ed. Rachfahl, Preuß 
Jahrbücher, Bd. 110, S. 458, da auf den 22. März gelegt. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 73 


offenbar nur in dem unvollständigen und ungenauen Abdruck Sy bels 
(Vorträge und Abhandlungen S. 251 f.) benutzt hat. Die Einschie- 
bung bei Perthes gehört sachlich allerdings an diese Stelle, sie stammt 
aber von anderer Seite. Uber den kritischen Wert von Wussows Dar- 
stellungen werde ich weiterhin noch einiges zu sagen haben; natür- 
lich kann er nicht, wie Rachfahl meint, so ununterrichtet gewesen sein, 
daß er die Konferenz, an der der König am 19. März teilnimmt, zu 
einer solchen macht, in der die Proklamation an die lieben Berliner 
beraten worden sei; die Proklamation hatte er (vgl. Kreuzzeitung) 
schon auf dem Wege ins Schloß gelesen. (Kreuzzeitung: ‚Am 19. März 
früh auf dem Wege, in Zivil, zum Schloß, las ich an der Schloß- 
freiheitecke die Proklamation, deren Inhalt so ganz aus der Per- 
sönlichkeit des Königs selbst hervorgegangen war, die Se. Majestät 
noch in der Nacht, nach unserer gestrigen Verabschiedung aus dem 
Schlosse Allerhöchst geschrieben haben muß.“) Wenn Rachfahl ge- 
rade aus der Kritik der unorganischen Einschiebung den geringen 
Quellenwert von Wussows Erzählung folgert, so ist dieses Argument 
wenigstens nicht zutreffend. 

Was uns Wussows Erzählung außer diesen kritischen Momenten 
Neues bietet, bezieht sich auf die folgenden Tage. Im übrigen ver- 
gleiche man Abschnitt V, wo auch Wussows Erzählung in die neue 
Auffassung des Verfassers eingearbeitet ist. 


IV. Fluchtversuche. 


Bei Goltz steht darüber das Folgende: 

„Tümpling erzählte mir, der König habe am 19. März zweimal 
zu fliehen versucht. Das erste Mal gleich nach dem Abzuge des Mili- 
tärs. Der sechsspännige Wagen stand schon vor dem Tore und er 
selbst war mit der Königin auf der Treppe; General v. Tümpling 
ging ihnen vor. Als dieser an den Wagen trat, war eben das Volk 
mit den Leichen der Gefallenen in den Schloßhof gekommen, die sie, 
als sie den Wagen sahen, den Pferden vor die Füße warfen und in 
großer Erbitterung in die Zimmer des Schlosses dringen wollten. 
General Tümpling ging sogleich zurück und zwang den König, 
eiligst wieder hinauf zu gehen, er lasse ihn nicht weiter. Oben wolle 
er ihm alles sagen. Demnächst erschien der König mit der Königin 
auf dem Balkon. Spät abends wurde der zweite Versuch zur Flucht 
gemacht. An der kleinen Treppe bei der Apotheke stand ein kleiner 
zweispänniger Wagen bereit. Der König und die Königin gingen 


14 Ludwig Bergsträsser 


schon hinunter, da schreckte letztere ein Schatten, den sie für eine 
Volksmenge hielt. Sie kehrte plötzlich um, und so unterblieb aber- 
mals die Ausführung, welche wahrscheinlich sehr unglückliche Folgen 
gehabt haben würde.“ 

Der Erzähler ist der spätere General der Kavallerie Wilhelm 
v. Tümpling, damals Major im Großen Generalstab, vorher im Stabe 
des achten Armeekorps in Coblenz. Der General ist sein Vater 
Adam v. Tümpling, damals Kommandeur der Garde-Kavallerie 
und ihr Führer im Märzaufstand. In der Geschichte der Geschlechts 
v. Tümpling (Weimar 1892, Verf. Wolf v. T.) sind Bd. II, S. 509 
einige leider stark gekürzte Tagebuchnotizen des Generals mitgeteilt, 
darunter auch eine, die sich auf den oben erwähnten Fluchtversuch 
bezieht.. Aufzüge mit den Leichen .. „Der König wollte in den Wagen 
steigen. um nach Potsdam zu reisen, ich beeilte mich, als er die Treppe 
herunterkam, ihn davon abzuhalten, weil sein Leben auf dem Spiel 
stand, wäre er in den Wagen gestiegen; auch wurden Leichen vor die 
Pferde hingelegt.“ (S. 520 ebenda die Notiz: „Ohne daß etwas von 
Erheblichkeit vorgefallen wäre [seit dem 18. abends], bekam ich nach 
12 Uhr [am 19.] durch den Leutnant v. Cosel des Garde-Dragoner- 
regiments von dem General v. Prittwitz den Befehl, daß die Regi- 
menter sogleich nach ihren Garnisonen zurückkehren und ich nach 
dem Schloß kommen sollte. Es mochte gegen 1 Uhr sein, als ich dort. 
angekommen war.“) Der Fluchtplan ist derselbe, von dem auch 
Stillfried erzählt (Deutsche Rundschau Bd. 62, S. 415). Stillfried 
erwähnt auch den zweiten Fluchtversuch am Abend des 19. März, 
der durch eine plötzliche Erscheinung auf der Treppe (bei Still- 
fried eines Soldaten, den man da nicht vermutet habe) vereitelt wor- 
den sei. 

Aus einer Tagebucheintragung der Freifrau v. d. Goltz ist zu 
entnehmen, daß Tümpling dies am 16. April 1848 Goltz erzählte. 
Goltz fügt in seinen Erinnerungen noch hinzu: „General v.Wussow be- 
stätigte mir, daß es mit diesen Fluchtversuchen des Königs am 
19. März seine Richtigkeit habe; den zweiten Wagen am Abend spät 
habe er sich selbst besorgt, den Weg bis zum Tore rekognosziert und 
für seine Person auf dem Bocke gesessen; nur die Ängstlichkeit und 
Kurzsichtigkeit der Königin habe die Ausführung vereitelt. Seit 
dieser Zeit sei der König als der Gefangene des Volkes anzusehen ge- 
wesen. Überall seien die preußischen Adler heruntergerissen und 
deutsche Fahnen aufgesteckt worden.‘ 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 75 


Hervorzuheben wäre, daß Wussow am 19. März für die Flucht 
des Königs tätig ist, und erst, als sie gescheitert, den Gedanken 
ventiliert, des Königs Position in Berlin durch Anerkennung des 
Volkswunsches zu stärken. 


V. Die sogenannte Naunynsche Deputation 
und der Befehl zum Rückzug der Truppen. 


Hierzu habe ich kaum neues Material vorzulegen, ich glaube aber, 
daß eine genaue Nachprüfung der ganzen Vorgänge zu einer wesent- 
lich anderen Auffassung führen muß, als man sie bisher gehabt hat. 
Allgemein gehe ich dabei in der Kritik und damit auch in der Be- 
nutzung der Quellen von der Annahme aus, daß die zunächst Betei- 
ligten die jeweiligen Einzelheiten der Vorgänge, an denen sie eben be- 
teiligt waren, auch am genauesten werden behalten haben. Das ist 
eine Erfahrungstatsache, die fast selbstverständlich klingt, die aber 
doch bei Beurteilung der an die Naunynsche Deputation sich an- 
schließenden Vorgänge nicht immer beachtet worden ist. 

Zunächst hat man genau wie dem Berichte Raevaux’ für den 
18. März so auch dem des nächstbeteiligten Bürgermeisters Naunyn 
für den 19. März nicht genügend Beachtung geschenkt.! 

Naunyn geht auf das Schloß, um „bei dem Könige das sofortige 
Zurückziehen sämtlicher Truppen von allen Straßen und Plätzen 
Berlins zu erwirken‘.” Er wendet sich im Schloßhofe an Prittwitz, 
der ihm den Weg zum Sternensaal zeigt, ohne aber in ihn einzutreten.? 
Im Sternensaal verhandelt Naunyn nunmehr mit Bodelschwingh, 
denn dieser ist ja noch Minister. „Er stellte ihm in der eindringendsten 
Weise die unabweisbare Notwendigkeit des augenblicklichen Zurück- 
ziehens sämtlicher Truppen von allen Straßen und Plätzen Berlins 
vor, wenn ein neues Blutbad und Folgen vermieden werden sollten, 
die hier vom Schlosse aus unübersehbar sein möchten.“ [Danach be- 
steht die Möglichkeit, daß Naunyn auf die gefährdete Lage der Trup- 


1 Er ist bei Wolff I, S. 219 abgedruckt nach einem vor dem 17. Juli er- 
schienenen Hefte: Amtliche Berichte und Mitteilungen über die Berliner Barri- 
kadenkämpfe. Berlin 1848, Verlag von Gustav Hempel. Wolff gibt selbst 
dieses Heft als Quelle des Naunynschen Berichtes an. Da auf dem Umschlag 
des Heftes die Porträts der neuen Minister angezeigt werden und unter ihnen 
auch das von Graf Schwerin, der am 17. Juli zurücktrat, ergibt sich der terminus 
ante quem. Vermutlich ist das Heft aber noch wesentlich früher erschienen. 

? Amtliche Berichte S. 37. 

Nobiling-Prittwitzsches Manuskript, Preuß. Jahrb. 110, S. 421. 


76 Ludwig Bergsträsser 


pen oder darauf aufmerksam gemacht hat, daß ein Fraternisieren 
der Truppen mit dem Volke zu befürchten sei; sie besteht um so 
mehr, als Naunyn ja nicht zu den Aufständischen, sondern zu der 
Partei der Bürger gehört, denen an der Wiederkehr der Ruhe viel 
liegt, die also auch einen Sieg der Barrikadenkämpfer gefürchtet 
haben.] ‚Alles wäre zu fürchten, wenn er ohne den Befehl zum Zu- 
rückgehen des Militärs, das Beste aber zu hoffen, wenn er mit diesem 
Befehl zurückkäme.“ 1 Auf Naunyns Ausführungen hin „sagte Bodel- 
schwingh sofort seine Verwendung für eine Audienz bei dem Könige 
zu; er erkannte das Gewicht der vorgetragenen Gründe und erklärte 
sich zur Entwerfung eines schriftlichen Erlasses, welcher Sr. Majestät 
vorzulegen sein möchte, bereit“. (wörtlich aus dem amtlichen Be- 
richt). Bodelschwingh hat dann auch sofort einen solchen Ent- 
wurf skizziert. Für diese Annahme stützen wir uns wieder auf 
Naunyns Bericht. Er fährt an der oben abgebrochenen Stelle fort: 
„Der Bürgermeister Naunyn erklärte, daß er diesen Erlaß, der ja. 
auch schon in der soeben gedruckt verteilten Ansprache Sr. Majestät 
von der vergangenen Nacht enthalten sei, weder für rätlich noch 
für so schnell wirksam erachte, als der Drang der Umstände es er- 
fordere.“ Naunyn muß also den Entwurf gesehen haben, sonst 
stünde nicht „diesen“, sondern etwa: einen solchen. Bodelschwingh 
hat ihm eben die sofort entworfene Skizze zur Begutachtung über- 
reicht. Naunyn hat von dem Entwurf den Eindruck, daß seine 
Konzessionen in der Ansprache des Königs schon enthalten seien; 
dies trifft nun durchaus zu für eine Fassung, die Bodelschwingh in 
seinem Brief an Fallenstein (Diest S. 25) anführt als den endgültigen, 
der Deputation übermittelten Bescheid. Diese Antwort nimmt als Tat- 
sache an, was der König als Bedingung stellte, daß mit dem Ab- 


1 Amtliche Berichte S. 37. [Schulz] Die Berliner Märztage, 2. Aufl., S. 99 
behauptet, und die bisherigen Darstellungen haben das übernommen, diese 
Naunynsche Deputation habe gemeldet, in der Königsstadt habe man mit Weg- 
räumen der Barrikaden begonnen; das kann nicht stimmen, denn Naunyn kam 
aus der Friedrichstadt, wo er sich längere Zeit um die friedliche Vermittelung 
bemüht hatte, konnte also von der Königsstadt nichts aussagen. Dagegen wird 
sich Naunyn wohl des Arguments bedient haben, das Schulz auch erwähnt: 
„Mit der Entfernung der Truppen werde der Einfluß der guten Bürger über- 
wiegen, und das irregeleitete Volk zur Besinnung zurückkehren.“ Das paßt. 
schr gut zu dem oben in der Einschiebung unterstrichenen Gesichtspunkte. 
Von der Königsstadt können nur andere Bürger — Stieber oder Duncker — be- 
richtet haben. | 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 177 


bruch der Barrikaden angefangen sei; die Antwort verklausuliert 
die Zurückziehung der Truppen sogar noch, indem sie mit dieser 
ersten als Tatsache genommenen Bedingung eine zweite Tatsachen- 
annahme koordiniert, nämlich, daß gleichzeitig mit der Zurückziehung 
der Truppen jede Widersetzlichkeit aufhöre. Damit ist implicite 
gesagt, als eine reservatio: wenn es nicht der Fall sein wird, werden 
die Truppen nicht weiter zurückgezogen, wir haben vielmehr dann 
freie Hand. Auch der Schluß stimmt mit der Ansprache wieder über- 
ein. Wir werden also nicht fehl gehen, wenn wir in dem von Bodel- 
schwingh mitgeteilten Dokument nicht den endgültigen Bescheid, 
sondern Bodelschwinghs Entwurf sehen. Naunyn lehnt diese Art 
einer Konzession ab und stellt nunmehr seinerseits eine Forderung 
auf: „Nur die Beiordnung eines von Sr. Majestät mit dem erforder- 
lichen, bestimmten und ganz unbedingten Befehle an die Truppen 
versehenen Adjutanten lasse den gewünschten Erfolg hoffen. 
Naunyn teilt nichts mit von einer zusichernden Antwort, die er 
auf diese Forderung hin von Bodelschwingh bekommen hätte, 
ich vermag darum nicht einzusehen, wie Rachfahl (Deutsch- 
land S. 206, Anm. 1) aus Naunyns Bericht folgern kann, Bodel- 
schwingh habe Naunyn vor der Audienz beim Könige ‚sehr entgegen- 
kommende Erklärungen abgegeben“. Das Gegenteil ist der Fall. 
Bodelschwingh wollte zunächst dieser Deputation so gut wie gar 
keine Konzessionen machen; er blieb bei dem, was die Proklamation 
gewährt hatte. Und sein späteres Verhalten in der Behandlung der 
Deputation entspricht dem vollständig. 

Bodelschwingh selbst sagt, daß erst nach vielen Debatten die 
Deputation einen endgültigen Bescheid bekommen habe. Diesen 
Debatten und Beratungen müssen wir uns nun zunächst zuwenden. 
Vorweg ist dabei zu bemerken, daß solche Debatten stattfanden 
sowohl ehe der König persönlich mit der Deputation sprach, als auch 
nachher. Das geht klar hervor aus zwei Auslassungen des Ministers 
Grafen Arnim-Boytzenburg.” In beiden Auslassungen schildert 


1 Schon Gerlach und nach ihm Petersdorff, Friedrich Wilhelm IV., S. 86, 
Anm. 1 machen auf diese Übereinstimmung aufmerksam. 

? Die eine — statt Handschrift gedruckt — ist datiert: Berlin, den 1. Ok- 
tober; sie ist die kürzere. Die längere, „berichtigende Erklärung“ Boytzen- 
burg, den 31. Januar 1849 ist eine Antwort auf die Berichtigung, die Bodel- 
schwingh Leo zukommen ließ, und die dieser in der Kreuzzeitung vom 19. Ja- 
nuar abdruckte. 


78 Ludwig Bergstrüsser 


Arnim in derselben Weise, wie er indem Augenblick aufs Schloß kam, 
als der König eben die Naunynsche Deputation selbst ansprach und 
verabschiedete; während dieser Rede des Königs an die Deputation 
fanden Diskussionen nicht statt; dagegen hörte Arnim, daß vor 
seinem Eintreffen von mehreren Seiten gegen die Maßregeln [d.h. 
die der Deputation zu erteilende Zusage betr. Rückzug der Truppen] 
Gegenvorstellungen erhoben wurden. Sofort nachdem der König 
mit der Deputation gesprochen hatte, ging er mit Graf Arnim in sein 
Kabinett, und zwar, wie beide Erklärungen Arnims ausdrücklich 
bezeugen, zogen nur der König und Graf Arnim sich dahin zurück; 
alle anderen Personen blieben in dem Zimmer, in dem der König 
mit der Deputation gesprochen hatte. Im Kabinett erklärt Arnim, 
daß er es für seine Pflicht halte, dem Rufe des Königs zu folgen und 
das Ministerium zu übernehmen. „Darauf schlug ich Allerhöchstdem- 
selben die Männer vor, mit denen ich vorläufig das Werk zu beginnen 
wünschte, und motivierte diese Vorschläge. Diese Unterredung wurde 
auf einen Augenblick durch den Minister Bodelschwingh und einige 
Personen aus der Umgebung Sr. Majestät unterbrochen, unter der 
eine Verschiedenheit der Ansicht darüber hervorgetreten war, in- 
wieweit jener Befehl buchstäblich zu nehmen und damit ein Zurück- 
ziehen aller Truppen von den Straßen und von allen Plätzen gemeint 
sei, und welche dahin entschieden wurde, daß die königliche Ver- 
heißung ganz und ungeschmälert erfüllt werden müsse.“ Soweit Graf 
Arnim. Er gibt uns einen klaren und sicher zutreffenden Überblick 
über das äußere Geschehen seit dem Augenblicke, wo der König 
mit der Deputation spricht. Diese Schilderung ist auch durchaus 
glaubhaft, sie ist bald nach den Ereignissen niedergeschrieben, früher 
wie manche andere Quelle; Arnim war handelnd bei der Deputations- 
angelegenheit nicht beteiligt; er mußte sie aber in ihrem äußeren Ver- 
lauf mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgen, da er den dringenden 
Wunsch hatte, sobald als möglich mit dem König zu konferieren. 
Sofort nachdem der König seine Ansprache beendigt hatte, fragte 
Arnim den noch im Amt befindlichen Minister Bodelschwingh, ob er 
etwa dem König noch einen Vortrag zu halten habe; dieser hat die 
Frage augenscheinlich verneint, worauf der König sich mit Arnim 
zurückzog.! Während nun Arnim mit dem König berät, ergibt sich 


! So wäre wohl aufzufassen, was Manteuffel (Rachfahl, Preuß. Jahrb. 110, 
S. 423) über diesen Vorgang berichtet. Ähnlich auch bei Schulz, 2. Aufl., 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 79 


eine Auseinandersetzung über die Tragweite der Zusicherungen, die 
der König der Deputation gemacht hat. Wie konnte sie entstehen? 
Um uns das klar zu machen, müssen wir zunächst wieder auf den 
ganzen inneren Verlauf der Deputationsbescheidung zurückgreifen. 
Wir haben diese Linie oben in dem Augenblick verlassen, wo Naunyn 
die erste von Bodelschwingh skizzierte Art der Konzession als un- 
wirksam verwirft, seinerseits eine Forderung aufstellt. Darauf, das 
hat uns Bodelschwingh schon mitgeteilt, finden lange Debatten 
statt. Uber ihren Verlauf sagt Bodelschwingh nichts; er erwähnt 
nur eine in Gegenwart mehrerer hoher Militär- und Zivilbeamter 
abgehaltene Beratung. Auch Naunyn gibt keine Aufschlüsse, denn 
er ist nicht dabei gewesen; auch Graf Arnim nicht, denn er kam erst, 
als das Ergebnis dieser Beratungen vom König der Deputation ver- 
kündet wurde. Dagegen haben wir einige andere Quellen, aus denen 
diese Beratungen und Debatten wenigstens insoweit rekonstruiert 
werden können, daß wir wissen, um welchen Gegensatz man ge- 
stritten hat. 

Wir haben oben gesehen, daß Bodelschwingh zunächst Naunyn 
vorschlug, einen schriftlichen Erlaß des Königs hinauszugeben, 
dessen Inhalt ich erwähnt habe. An diesem Gedanken hielt Bodel- 
schwingh zunächst in der nunmehr stattfindenden Beratung fest. 
General v. Wussow erzählt: „Ich trat in den Vorsaal der Königin 
in dem Moment ein, als der König mit den Ministern v. Bodel- 
schwingh und Graf Arnim in Gegenwart des Prinzen von Preußen, 
anderer Prinzen, des Generals v. Neumann über die Abfassung einer 
gedruckten Bekanntmachung beriet, welche den Abzug der Truppen 
aus ihren gegenwärtigen Stellungen dem Volke verkünden sollte.“ 
Das einzige, was wir an dieser Darstellung als unrichtig erweisen 
können, ist die Anwesenheit Arnims; er kam erst später hinzu, wie 
er selbst sagt; unrichtig ist auch die weitere Erzählung, daß eine Aus- 
einandersetzung zwischen Arnim und Bodelschwingh bei dieser Kon- 
ferenz stattgefunden habe. Das übrige können wir aber für durch- 
aus zutreffend halten (vgl. die oben gegebene kritische Wertung des 
Berichtes von Wussow). Indem Bodelschwingh dies vorschlug, d.h. 


S. 100; doch gibt die Darstellung da keinen Sinn, wenn es heißt: Bodelschwingh 
habe Arnim gefragt, ob er Arnim noch einen Vortrag zu halten habe; nach Lage 
der Dinge kann nur umgekehrt Arnim diese Frage an Bodelschwingh gestellt 
haben, da ja Bodelschwingh nur noch kurze Zeit hatte als Minister Vortrag zu 
halten. 


80 Ludwig Bergsträsser 


den Erlaß eines schriftlichen, wohl durch Maueranschlag zu ver- 
breitenden Befehles, hat er doch wohl auch erwähnt, daß Naunyn 
darin keine wirksame Maßregel sehe, sondern andere, oben erwähnte 
Forderungen stelle. Es ist dann über die Frage diskutiert worden, 
ob und wie die Truppen zurückzuziehen seien; dabei machte der Prinz 
von Preußen darauf aufmerksam, daß man ja noch gar nicht aus 
zuverlässiger Quelle wisse, ob denn auch nur die Voraussetzung, von 
der auch Bodelschwinghs Entwurf ausging, zutreffe, nämlich daß 
mit der Aufräumung der Barrikaden freiwillig der Anfang gemacht 
sei. Er schlug vor, das durch Offiziere feststellen zu lassen, man 
ging aber nicht darauf ein.! Vielmehr nahm man an, daß diese Mit- 
teilung zuverlässig sei, und diskutierte weiter über die Art der Zu- 
rückziehung der Truppen. Beschlossen wurde dann, daß mit dem 
Rückzug der Truppen von den Straßen und Plätzen der Anfang ge- 
macht und damit in dem Maße fortgefahren werden sollte, als das 
gegebene Wort auch von der anderen Seite erfüllt werde, mit der 
ausdrücklichen Ausnahme jedoch einer Sicherung des Schlosses und 
anderer öffentlicher Gebäude. Es ist als sicher anzunehmen, daß auch 
ein Beschluß gefaßt wurde, wie dieser Befehl den einzelnen Truppen- 
teilen übermittelt werden sollte; anzunehmen ist aus einem später zu er- 
örternden Grunde, daß beschlossen wurde, es sollten sogleich Offiziere 
mit den Mitgliedern der Deputation nach den verschiedenen Kampf- 
plätzen gehen und diesen neuen Befehl überbringen. Nachdem dieser 
Beschluß gefaßt worden war, wurde der Bürgermeister Naunyn vor den 
König geführt (amtlicher Bericht S. 38). Der König erteilte ihm eine 
Antwort auf seine an Bodelschwingh vorgetragenen Wünsche. Von 
dieser Antwort nun sagt Naunyn aus, daß er mit ihr die unbedingte? 
Gewährung seiner Bitte erhalten habe. Er sagt weiter: „Ein General, 
wenn wir nicht irren Herr v. Pritt witz, erhielt von Sr. Majestät 
selbst den Befehl, dem Bürgermeister Naunyn, dem Dr. Stieber und 
Stadtrat Duncker die erforderlichen Adjutanten mit dem Befehl zum 
Zurückziehen der Truppen zuzuweisen.“ Das ist nachher geschehen ; 
wir haben auch keinen Grund anzunehmen, daß Naunyn Falsches be- 
richtet, wenn er den König diesen Befehl selbst einem General er- 


1 Auch hier folgen wir dem Bericht des Nächstbeteiligten, nämlich des Prin- 
zen selbst, wie er sich in dem Briefe an die Kaiserin von Rußland findet. Peters- 
dorff, Friedrich Wilhelm IV., S. 231. 

Amtliche Berichte S. 38. Schon hier ist das Wort „unbedingte“ durch 
Fettdruck hervorgehoben. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 81 


teilen läßt. Allerdings dürfte es nach Naunyns eigener Darstellung 
der späteren Vorgänge nicht Prittwitz gewesen sein, vielmehr wäre 
nach Wussows Bericht (Preuß. Jahrb. 63, S. 328) anzunehmen, daß 
General v. Neumann den Befehl erhalten habe, die Adjutanten 
beizugeben. Wenn wir annehmen, daß Naunyn diesen Vorgang rich- 
tig schildert, so müssen wir auch annehmen, daß der König diesen 
Befehl gab in Verfolg eines Beschlusses der Konferenz. Ein klaffender 
Widerspruch besteht nur zwischen dem Beschluß der Konferenz 
über die Zurückziehung der Truppen und dem Bescheid, den Naunyn 
vom Könige erhalten haben will. Wie ist er zu lösen? Meines Er- 
achtens durch die einfache und sehr naheliegende Annahme, daß 
Naunyn aus der Rede des Königs, ihrem Wortlaute nach, etwas 
anderes entnehmen mußte, als der König hatte sagen wollen. Wir er- 
innern uns, daß der König schon beim Empfang der rheinischen De- 
putation gesagt hat, er habe ja alle! Forderungen schon gewährt; er 
verwies dabei auf das im Druck befindliche Patent, dieses aber ent- 
hielt nur einen Teil dessen, was die Deputation als ihre Bitten vor- 
getragen hatte, und ging von ganz anderen Gesichtspunkten aus. 
Ähnlich mag auch dieses Mal der König, zu dessen Eigenschaften 
Exaktheit des Ausdruckes sicher nicht gehörte, der vielmehr alles 
leicht ins Allgemeine zog, eben allgemein von der Zurückziehung der 
Truppen gesprochen und des gemachten Vorbehaltes nicht erwähnt: 
haben. Eine Unterredung mit Naunyn hat nicht stattgefunden, 
das bezeugt Arnim. Eine Richtigstellung eines Mißverständnisses, 
das darauf beruhte, daß beide Teile unter ungefähr denselben Worten 
doch etwas Verschiedenes verstanden, jeder aus seinem Gedanken- 
kreis heraus, konnte also nicht direkt stattfinden. Daß aber ein Miß- 
verständnis über die Worte des Königs zu Naunyn bestanden hat, ist 
mehrfach bezeugt. Arnim sagt in seiner berichtigenden Erklärung, 
daß, als er nach Verabschiedung der Deputation mit dem Könige 
in dessen Kabinett gewesen sei, der Minister v. Bodelschwingh und 


Das Wort „aller“ wurde damals allgemein in einem unbestimmten 
Sinne gebraucht. Z. B. Varnhagen IV S. 315: „Staatszeitung brachte eine 
Proklamation [vom 18 ten] die alles bewilligte.“ IV S. 320 bei der Erzählung 
von der rheinischen Deputation: „darauf verhieß der König alles.“ Ebenso 
erzählt Ra vaux (aa. O. S. 408), der Prinz von Preußen habe zu der Depu- 
tation gesagt: „er habe gehört, daß der König all ihren Wünschen zuvor- 
gekommen sei.“ Die Beispiele ließen sich aus der gleichzeitigen Literatur, 
besonders aus den Zeitungen, beliebig vermehren; dieser Gebrauch des Wortes 
ist auch nicht auf Berlin beschränkt, sondern überall derselbe. f 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 6 


82 Ludwig Bergetrüsrer 


einige Personen aus der Umgebung des Königs sie unterbrochen 
hätten, unter der eine Verschiedenheit der Ansicht darüber hervor- 
getreten war, inwieweit jener Befehl buchstäblich zu nehmen sei. 
Ähnlich eine Notiz in Varnhagens Tagebüchern IV, 323, die offenbar 
gleichzeitig und wahrscheinlich von einem Mitglied der Deputation 
ist (Personenverwechselungen machen es wahrscheinlich, daß die 
Nachrichten nicht auf ein Mitglied der Hofgesellschaft zurückgehen). 
Hier heißt es: „Rürgermeister Naunyn.... beim Könige, der versprach 
die Truppen zurückzuziehen; Herr von Arnim (der Pariser Gesandte, 
Arnim-Strick) wiederholte die Äußerungen des Königs so, daß etwas 
ganz anderes daraus wurde, auch andere redeten ein und die Ver- 
heißungen des Königs wurden beschnitten, verdreht.“ Diese ver- 
schiedene Ansicht über den Sinn der Antwort des Königs kann nur 
dadurch entstanden sein, daß der König eben den Beschluß der Kon- 
ferenz nicht wörtlich, sondern allgemein wiederholte; offenbar unter 
Auslassung der oben erwähnten Restriktion. Um nun eine authen- 
tische Interpretation der königlichen Worte zu erlangen, gingen 
Bodelschwingh und, wie Arnim sagt, einige andere Personen aus der 
Umgebung des Königs in das königliche Kabinett, unterbrachen da 
auf einen Augenblick die Unterredung zwischen dem König und Arnim 
über die Ministerliste und fragten um Bescheid. Nach einer Notiz 
bei Perthes (Preuß. Jahrb. 63, S. 536 unten) scheint Graf Oriolla 
dabei gewesen zu sein. Und hier nun, im Kabinett des Königs ist 
es offenbar zu der Auseinandersetzung zwischen Arnim und Bodel- 
schwingh gekommen, von der wir verschiedentlich in den Quellen lesen. 

Diese Annahme ist um so wahrscheinlicher, als Arnim und Bodel- 
schwingh über die Zurückziehung der Truppen verschiedener Mei- 
nung waren. Bodelschwingh wollte sie nur unter Reservationen, 
Arnim dagegen erzählt selbst, er sei zwar zu der Konferenz zu spät 
gekommen, habe aber nach Schluß der Debatte seine Privat mei- 
nung (Arnim legt auf den privaten Charakter großen Wert) dahin 
geäußert, der König möge den Zusicherungen der Bürgerschaft Ver- 
trauen schenken. Er hatte sich ferner dafür ausgesprochen, man solle 
die Truppen zunächst zurückziehen, ehe die Barrikaden geräumt 
seien, da eine Wegräumung derselben sich als unmöglich ergebe, so 
lange die mit Erbitterung Kämpfenden in den Straßen und Häusern 
einander gegenüberständen.! Ein weiterer Grund zu einer Differenz 


— 


1 Aus Arnims Erklärung im Wortlaut übernommen. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 83 


lag aber darin, daß Arnim, dem der Beschluß der Konferenz wenn über- 
haupt nur nachträglich mitgeteilt wurde, der aber die Antwort des 
Königs an die Deputation nach allen Zeugnissen mit anhörte, aus 
dieser Antwort, ebenso wie Naunyn, entnahm, daß die Räumung 
der Plätze und Straßen schlechtweg vom Könige verheißen sei.“ 
Als nunmehr Bodelschwingh und andere eine authentische Inter- 
pretation der Worte des Königs verlangten, hat Arnim „das unver- 
zügliche Abziehen der Truppen nach der am Morgen vom Könige 
den Deputationen ausgesprochenen Zusage als das entscheidende 
und einzige Mittel vertreten, um Frieden und Ruhe und das gestörte 
Vertrauen wieder herzustellen“. Diese Auseinandersetzung, während 
der Bodelschwingh an der Bedingung der Wegräumung der Barri- 
kaden festhält, muß in diesem Augenblick der ganzen Kette der Er- 
eignisse stattgefunden haben, denn Wussow sagt ausdrücklich, daß 
„über die Ausführung der bereits stattgefundenen königlichen Zu- 
sage eine ernste verschiedenartige Ansicht zwischen dem bereits 
zurückgetretenen Minister von Bodelschwingh und dem dann zum 
Minister ernannten Grafen Arnim stattfand“ (ebda.). Die, Ausein- 
andersetzung zwischen beiden Ministern war überaus heftig, Bodel- 
schwingh kam in die größte Aufregung, verließ das königliche Zimmer, 
indem er die Tür mit einem lauten Krach zuwarf.“ Mit rotem Kopf 


——— — 


! Darauf hat schon Rachfahl, Deutschland, S. 206, Anm. 2 aufmerksam 
gemacht; er löst den Widerspruch des sonst auch von ihm hochgewerteten 
Berichtes Arnims dahin, daß dieser, ganz von seiner Ministerliste absorbiert, 
bei der Konferenz nicht ordentlich zugehört habe; ich glaube vielmehr, 
daß er, bei der Konferenz nicht mehr zugegen, den Beschluß nur in der 
Formulierung hörte, die der König ihm gab, und daß er so gut wie Naunyn 
— und beide wohl mit Recht — aus ihm etwas anderes heraushörten, als 
der Beschluß hatte sagen wollen. So löst sich der scheinbare Fehler des 
Arnimschen Berichtes ungezwungen auf und der Bericht dient zur Stütze 
der oben entwickelten Annahme. 

Wortlaut in dem Berichte Wussows, allerdings nur in dem vollständigen 
Abdruck der Kreuzzeitung vom 18. März 1889; in dem Abdruck bei Perthes, 
Preuß. Jahrb. 63, S. 537 ist die entscheidende Stelle: „nach — Zusagen“ ausge- 
lassen, bei Sybel fehlt ‚den Deputationen“ (Sybel, Vorträge u. Abhandlungen, 
S. 252), wodurch Rachfahl, der den Abdruck der Kreuzzeitung offenbar nicht 
verglichen hat, zu der Annahme verleitet wird, Wussow meine die Proklamation. 
Das dient auch wieder der vernichtenden Kritik, die Rachfahl, wie wir sehen 
zu Unrecht, in einem eigenen Exkurs (Deutschland S. 313—316) an diesem Be- 
richt übt, zur vermeintlichen Stütze. 

3 So die oben schon erwähnte Einschiebung, die Perthes in deu Wussow- 
schen Bericht ganz an der richtigen Stelle gemacht hat. 


6° 


84 Ludwig Bergsträsser 


und lauter Stimme rief er nun den Befehl des Königs, die Truppen 
bedingungslos zurückzuziehen, in den Saal. Als der Prinz von Preußen 
an diesem Befehl Ausstellungen machen wollte, „donnerte er ihn 
an“. ! Bodelschwingh war in ungeheurer Aufregung, offenbar doch, weil 
er den Befehl in dieser Form nicht billigte, was nach seiner bisherigen 
Haltung selbstverständlich ist, und weil in ihm die Erregung über 
die Auseinandersetzung mit Arnim noch kochte. Er hatte, um ja 
ganz sicher zu gehen, dem Könige den Befehl verbotenus wiederholt, 
jetzt, nachdem er ihm so erteilt worden war, nach einem langen Hin 
und Her, nachdem er selbst vergebens gekämpft hatte, befiel ihn eine 
Art verbissener Wut, als der Prinz nochmals diese Frage aufrühren 
wollte; er war einfach fertig, verließ darum auch sofort das Schloß. 
Daraufhin hat dann der Generaladjutant v. Neumann den Befehl an 
die Truppen ausgefertigt, dessen Original in dem Tagebuche Wussows 
enthalten ist.” Das Weitere gehört nicht in diesen Zusammenhang. 

Es ergibt sich also aus unserer Untersuchung: Der 
Minister v. Bodelschwingh hat bis zum letzten Au- 
genblick sich gegen das bedingungslose Zurückziehen 
der Truppen ausgesprochen; die Konferenz, in der 
die Antwort des Königs an die vierte Deputation 
beraten wurde, sprach sich im selben Sinne aus; sie 
machte nur die Konzession, daß Adjutanten direkt 
den eventuellen Befehl zum eventuellen Rückzug 
überbringen sollten. Der König hat dann in seiner 
Antwort nur allgemein von der Zurückziehung der 
Truppen gesprochen, die Bedingung nicht erwähnt. 
Daraus ergab sich ein Streit um die Auslegung der 
Worte des Königs, indem Arnim, da er nur diese ge- 
hört hatte, an der seiner Meinung nach einmal ge- 
machten Konzession festhielt und sich deshalb für 
die bedingungslose Zurückziehung der Truppen aus- 
sprach. Der König schließt sich Arnim an, Bodel- 
schwingh überbringt voll Wut den endgültigen Be- 
fehl, den er für falsch ansieht und bis zuletzt aufs 
heftigste bekämpft hat. 


1 Bericht des Prinzer, Petersdorff 232. 
1 Schon bei Perthes, Preuß. Jahrb. Bd. 63 S. 538. 


Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 8 


Nachschrift. 


Als meine Arbeit schon abgeschlossen war, erschien neues Material 
zur Geschichte der Märztage unter dem Titel „Die Flucht des Prinzen 
von Preußen. Nach Aufzeichnungen des Majors O., im Stabe des 
Prinzen“, im Oktober- und Novemberheft des „Türmers“ Warum 
der Herausgeber den Namen abkürzte, ist nicht ersichtlich. Wenn 
die übrigen Angaben stimmen, muß der Major August Oelrichs der 
Verfasser sein. Aus eigener Kenntnis schildert Oelrichs nur den 
äußeren Verlauf; für den inneren gibt er den Brief des Prinzen 
von Preußen an die Kaiserin von Rußland. Dagegen gibt er An- 
haltspunkte, den Verfasser eines anderen anonymen Berichts fest- 
zustellen. Friedrich Curtius druckt in der zweiten Auflage des 
Lebensbildes seines Vaters Ernst Curtius (Berlin 1913) Bd. I S. 297ff. 
einen „authentischen Bericht über die Erlebnisse der Familie des 
Prinzen von Preußen“ ab. Er ist allem Anscheine nach von der 
Erzieherin der damaligen Prinzessin Luise, einem Fräulein von May, 
verfaßt. Innere Anzeichen lassen darauf schließen, da von der 
Prinzessin vielfach die Rede ist, einzelne Äußerungen derselben 
genau angegeben werden, da überdies aus dem Bericht hervorgeht, 
daß die Verfasserin immer um die Königin oder die Prinzessin von 
Preußen war. Sie erzählt auch, ziemlich übereinstimmend mit Oel- 
richs, wie die beiden kronprinzlichen Kinder am 19. nach Potsdam 
gebracht wurden. Nach Einzelheiten, so bemerkt der Bericht, daß 
in der Wohnung, in die die Kinder gebracht wurden, die Familie 
nicht anwesend war (nur ist Oelrichs mit Brauchtisch verwechselt), 
kann nur Fräulein von May, die hierbei allein außer Oelrichs zu- 
gegen war, das alles so genau gewußt haben. Über die inneren 
Vorgänge bringt auch dieser Bericht nichts, was wir nicht schon 
wüßten. | 


1 Oelrichs, geb. Bremen 8. 3. 1801, gest. als Generalleutnant z. D. in 
Berlin ani 15. 3. 1868, 1858 geadelt. Vgl. Briefadliges Taschenbuch 1910 
8. 559. 


Kleine Mitteilungen. 
Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae. 


Non raro accidit, ut... ., quum auctor aliquis libris a se in formam dia- 
logorum aut alio simili modo scriptis nomina colloquentium indidisset Cice- 
ronis morem secutus, librarii imperiti postea illa nomina tamquam aucto- 
rum inscriberent.” Was hier von C. de Smedt in seiner noch immer lesens- 
werten “Introductio generalis ad historiam ecclesiasticam critice tractandam’! 
als methodischer Erfahrungssatz ausgesprochen ist, läßt sich von neuem 
stützen durch die Geschichte eines Carmen de statu curiae Romanae’, auf 
das jüngst H. Grauert? die Blicke der Forscher von neuem gelenkt hat. 

Fast immer und überall inı Mittelalter wie in der Neuzeit hat man im 
Namen des Hauptsprechers, Ganfredus, den Namen des Verfassers gesucht 
und oftmals dahinter den Engländer Ganfridus de Vino Salvo (um 1200) 
gesehen. Nun hat H. Grauert das Gedicht auf Grund verschiedener Hand- 
schriften neu herausgegeben, vortrefflich erläutert und in weitgreifender 
sicherer Untersuchung einem Deutschen die Dichterehre zurückerobert, der 
nicht Ganfredus hieß. Der schwäbische Chorherr des Würzburger 
Neumünsterstiftes Magister Henricus, dem schon die Zeitgenossen 
den Ruhmestitel des Dichters gaben, hat außer poetischen Werken über 
den Apostel Johannes und über das Kurfürstenkolleg, die leider verschollen 
sind, in der Zeit zwischen 1261 und 1265 jenes einem Ganfredus 
zugeschriebene Kuriengedicht verfaßt. In gewandten lateinischen 
Distichen ist da mit viel Witz und guter Kenntnis der Verhältnisse das Leben 
am päpstlichen Hofe zu Rom geschildert. 

Es ist schwer, dem Grauertschen Werke voll gerecht zu werden. Nicht 
weil es störende Fehler und Lücken hätte, sondern im Gegenteil, weil es fast 
zu viel des Guten birgt, — oft verbirgt. Mit bewundernswürdigem Forscher- 
triebe hat er auf jede der großen und kleinen Fragen, die ihm bei der Arbeit 
an dem Gedichte gekommen sind, eine Antwort zu geben versucht. Gewissen- 
haft hat er zu allen Einzelheiten des poetischen Berichts Erklärungen gelie- 


1 Gent 1876, p. 118. 

Magister Heinrich der Poet in Würzburg und die römische Kurie, Mün- 
chen 1912: Abhandl. d. K. B. Akad. d. Wiss. Philos.-philol. und hist. Kl. 
XXVII. Bd. 1. u. 2. Abt. 528 S. und 2 Tafeln. 


Paul Lehmann: Zur Disputatio Uanfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 87 


fert — leider nicht in der Form eines knappen Kommentars unter dem Text —, 
hat die Gelegenheit ergriffen, über die Stellung Papst Urbans IV. zur Philo- 
sophie, über die Nachtischgespräche an der Kurie, über Albertus Magnus und 
Thomas von Aquino und über etliche römische Würdenträger wie den Kar- 
dinal Gaietanus, wie Petrus von Assisi und über das Kardinalkollegium u. a. 
zu sprechen. Im Verein mit R. v. Heckel! hat G. die Gestalt und die Tätig- 
keit kurialer Behörden untersucht, weiterhin ist er Kleinigkeiten wie dem 
vom Dichter erwähnten Vorkommen der Bienen am Atna gründlich nach- 
gegangen usw. Die Frage nach dem Verfasser des Kuriengedichtes führte 
ihn auf das Carmen satiricum des Nicolaus von Bibra; der, wie er meint, 
halb ironische, halb apologetische Charakter des Dialogs ließ ihn die Begriffe 
von Komödie und Tragödie im Mittelalter erörtern. Das Grab Heinrichs 
im Kreuzgange des Neumünsterstifts gab ihm Anlaß zu einem gelehrten Ex- 
kurse über die Gräber Walters von der Vogelweide und Reinmars von Zweter. 

All das und vieles andere ist mit viel Scharfsinn und reichem Wissen 80 
ausführlich behandelt worden, daß es eines Führers durch die reichen Schatz- 
kammern des Buches in der Gestalt eines genauen planvollen Registers be- 
durft hätte. Nicht ohne Grund muß man befürchten, daß die Ausschöpfung 
des Werkes allzu lange dauern oder gar manches übersehen werden wird, 
was für Geschichte und Literatur des Mittelalters von lebendigem Wert ist. 

Anderseits ist es durch die Eigenart der Abhandlung gegeben, daß allerlei 
Ergänzungen und Berichtigungen im kleinen zu machen sein werden. 

Obwohl ich an der Arbeit selbst hie und da teilnehmen, ihren Gang von 
Anfang bis zu Ende beobachten durfte, kann auch ich bereits einige Nach- 
träge geben. 

Den Ausgangspunkt und die sichere Grundlage für Grauerts Beweis, 
daß ein anderer als Ganfredus das Kuriengedicht verfaßt hat, bot das Zeug- 
nis des Hugo von Trimberg. Dieser Bamberger Schulmeister bezeichnet 
1280 in seinem Registrum multorum auctorum’ mit Bestimmtheit einen 
Kanonikeram Würzburger Neumünsterstift, Magister Henricus, als den Urheber 
dreier poetischer Werke, unter denen sich das Carmen de statu Curiae Roma- 
nae befindet.“ Da die in Frage kommende Stelle eine Lücke aufwies in der 
einzigen Gesamtausgabe des Hugonischen Registers, mußte Grauert auf 
dessen Überlieferung eingehen und konnte nun feststellen, daß bloß zwei 
Handschriften des merkwürdigen bibliographisch-pädagogischen Leitfadens 
bekannt geworden sind: 1. ein Grazer Kodex (G), den zuerst (1854) Moritz 
Haupt benutzte und auf Grund dessen dann im Jahre 1888 J. Huemer da: 
ganze Werk in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie der Wissenschaf- 
ten veröffentlichte; 2. eine Handschrift des Kapitels zur Alten Kapelle in 

1 8. 162, 207—229, 487—493 stammen ganz von ihm. 

! Vgl. Grauert S. 54ff. 


88 Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Április de statu curiae Romanae 


Regensburg (R). A. Ebner war es, der 1890 im Historischen Jahrbuch Näheres 
über sie mitteilte und feststellte, daß sie in mancher Hinsicht den Wortlaut 
getreuer überliefert als G und auch die Lücke in dem Abschnitt über Magister 
Henricus ergänzt. Andere Handschriften sind bisher nicht aufgetaucht, 
das Registrum gehört zweifelsohne zu den Seltenheiten unserer Bibliotheken. 
Bei dieser Sachlage dürfte die Ermittelung eines dritten Exemplars von eini- 
gem Werte sein. 

Der neue Textzeuge, von dem im folgenden die Rede sein soll, bringt 
allerdings nur Bruchstücke des Gedichtes, neben vielen anderen fehlen die 
Henricusverse. Ich stieß auf ihn dank der ‘Bibliotheca latina mediae et 
infimae aetatis’ des Joh. Alb. Fabricius, die einen kurzen Artikel über einen 
Hugo Bambergensis’ enthält: H. B. tempore Rudolphi Habspurgici serip- 
sit Historiam poetarum, quae citatur a Theodorico Engelhusio.“ Diese Notiz 
ist auch für U. Chevaliers Bio-Bibliographie verwertet worden. Beide Ge- 
lehrte haben nichts Rechtes damit anzufangen gewußt. Selbst Chevalier er- 
kannte nicht, daß Hugo von Bamberg und Hugo von Trimberg ein und die- 
selbe Person sind, er handelt an getrennten Stellen! über beide. So ist es 
wohl gekommen, daß Grauert, der wahrscheinlich unter Hugo von Trimberg 
in Chevaliers trefflicher Kompilation nachgesehen hat, die von Hugo von 
Bamberg handelnde Notiz nicht heranzog. Die fragliche Angabe der Biblio- 
theca des Fabricius geht zurück auf die Weltchronik des Theodericus 
Engelhusius, die Leibniz im zweiten Bande (Hannover 1710) seiner Seri p- 
tores Brunsvicensia illustrantes’ abgedruckt hat. Hoc tempore, sagt Engelhus 
bei Behandlung der Regierungszeit Kaiser Rudolfs von Habsburg (S. 1121), 
floret Bambergae poeta modernior dictus Hugo, qui omnes poelas in unum rede- 
git, sub pulchra prosa tempus et materiam ipsorum pertractans.? Cuius hoc est 
epitaphium 

Mille sımul cum ducentis annis copulatıs 
Octoginta simul praesens fit arte registrum. 


Es ist klar, daß hiermit Hugo von Trimberg, der Schulmeister an St. 
Gangolf bei Bamberg, gemeint ist. Bei näherem Nachsehen ergab sich eine 
ziemlich häufige Benutzung des Registrums durch Engelhus. 

Zur Charakteristik des Horatius Flaccus ist ‘Hugo poeta Bambergensis’ 
(p. 1013) mit den Versen 66—68, 70—75 zitiert. Ferner werden für Ovidius 
(p. 1017) v. 80—81, 84—85, 96—97 angeführt. Bei der ersten Erwähnung 
des Sedulius und Prudentius (p. 1038) dürften die v. 393ff. und 449—450, 
463, 464, 452—454 verarbeitet sein. Für Avianus (p. 1040) sind v. 707, 712 


2. Ausgabe col. 2195 und 2219sq. 

Eine andere Engelhushandschrift hat nach Leibniz: . . omnes poetas in 
unum collegit, tempus et maleriam eorum breviter quasi duobus versibus compre- 
hendene. 


Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 89 


bis 713, für Prosper (p. 1042) v. 443—444 herangezogen. Sedulius, Iuvencus, 
Prosper, Arator, Prudentius, Amartius, Petrus Riga (p. 1107sq.) sind zu- 
sammen durch v. 374—380, 392—398, 404—407, 410—415 behandelt; Ala- 
nus, Matthaeus, Ganfredus, Anticlaudianus und Gualtherus (p. 1110) durch 
v. 287—290, 293, 294, 290—304, 307, 308, 331—333 und 353—354. In den 
meisten Fällen handelt es sich um wörtliche Herübernahme der Verse Hugos; 
der verschiedentlich genannt wird. Hie und da scheint Engelhus absicht- 
lich die eine oder andere Wortform geändert zu haben, um die aus dem Zu- 
sammenhang gerissenen Zitate dem Leser der Chronik (E) verständlich zu 
machen, doch ist das nur ausnahmsweise geschehen. Anderseits bringt E 
mehrere interessante Lesarten. 

v. 378 schreibt E mit R descripsit, während Huemers Text auf Grund von 
G fälschlich dispers hat. v. 380 lautet bei E: Hunc Iuvencus sequitur 
Prosper et Aralor. Statt Iuvencus soll G iniunctus, R inventus haben. Daß 
Iuvencus zu lesen ist, war mir schon klar, bevor ich E kannte. Vielleicht 
ist auch in v. 405 Et diversas haereses verbo scriplo necans mit E verbo statt 
vero zu schreiben. v. 293 und 294 hat E mit R mellifluus und liber nobilis 
statt melliflorus und libro nobili in G. 

Allem Anschein nach ist die Engelhusische Handschrift des Registers 
ebenso gut wie R, besser als der jüngste Textzeuge G, schließlich wohl beiden 
an Alter überlegen gewesen, da die zweite lateinische Fassung der Chronik 
1426 entstanden ist. Woher Engelhus den Text hatte, der sonst im Mittel- 
alter unbekannt gewesen zu sein scheint, läßt sich einstweilen nicht sagen. 
Da er einstmals Lehrer in Bamberg gewesen sein soll, ist es nicht ausge- 
schlossen, daß er das Gedicht da kennen gelernt hat, wo Hugo es für den 
Unterricht verfaßt hatte. 

Daß die von Leibniz veranstaltete Ausgabe textkritisch unsern Ansprüchen 
nicht vollauf genügt, darf nicht übersehen werden. Ich möchte hier den 
Wunsch aussprechen, daß bald einmal jemand, wenn nicht eine neue Aus- 
gabe macht, so doch die Überlieferung genau prüft und — die trefflichen For- 
schungen von L. von Heinemann! und K. Grube? fortsetzend — eine Quellen- 
untersuchung der mir in mehr als einer Hinsicht beachtenswert scheinenden 
Chronik und der übrigen Werke des Einbecker Dietrich Engelhus liefert. 

Mit einem Beitrag zur Symbolik des Hundes im Mittelalter kehre 
ich zu Heinrichs Gedicht zurück, mit einer Bemerkung zu v. 559, wo die 
kurialen Advokaten canes genannt werden. 

1 Über die Deutsche Chronik und andere Schriften des Magister Dietrich 
Engelhus: Neues Archiv XIH, S. 171—187; Zur Lebensgeschichte des Chro- 
nisten Dietrich Engelhus: a. a. O. XIV, S. 1961. 

! Beiträge zu dem ke und den Schriften des D. ns Hist. Jahrbuch 
III, S. 49—66. 


90 Paul Lehmann: Zur Dieputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 


G. bietet im Anschluß an diese Stelle auf S. 180 ff. und 493 f. wichtige Er- 
örterungen über die Symbolik des Hundes im Altertum und namentlich 
im Mittelalter, er bringt manchen Beleg für den Gebrauch des Bildes zu Lob 
und Tadel. Daß man mit dem Begriff des bellenden Hundes die Vorstellung 
der Wachsamkeit und des Pflichteifers, vorzüglich im Dienste der Kirche. 
verband, führt er auf die Deutung von Is. 56, 10 zurück. Aber auch die ent- 
gegengcsetzte Verwendung, die im Mittelalter häufiger ist, hängt mit der 
allegorischen Erklärung der Bibel zusammen. Es ist dafür besonders zu ver- 
weisen auf Melitos Clavis scripturae. In dieser gewaltigen Enzyklopädie der 
Allegorese finden sich nicht weniger als zehn Erklärungen biblischer, Hunde“ 
zusammengestellt!: 

1. Apostoli (Cod. A hat dafür praedicatores): Lingua canum tuorum e.c 

inimicis.’ (Ps. 67, 24.) 
. Sacerdotes mali: Canes muti, non valentes latrare. (Is. 56, 10.) ‘Ei 
canes impudentissimi nescierunt saturilalem.’ (IS. 56, 11.) 

3. Judaei: Quoniam circumdederunt me canes. (Ps. 21, 17.) 

4. Gentiles: Non est bonum, sumere panem filiorum et dare canihus. (Marc. 
7, 27.) 

5. Haerelici. ‘Videte canes, videte malas operarios, videte concistones.’ (Phil. 
3, 2.) “Non inferes pretium canis in domo Dei tui. (Deuter. 23, 18.) “Forts 
canes.? (Apoc. 22, 15.) 

6. Peccator: ‘Melior est canis vivens leone mortuo. (Eccle. 9, 4.) 

7. Rizosi vel detractores: ‘Quod si invicem mordetis el comedelis. (Galat. 
5, 15.) 

8. Adulatores: Sed et canes venicbant et lingebant ulcera.’ (Luc. 16, 21.) 

9. Apostata: Sicut canis reverlilur ad vomitum, sie stultus ad stullitiam.“ 
(Prov. 26, 11.) 

10. Catelli. Gentiles: Htiam Domine; nam ei Catelli edunt de micis, quae 
cadunt de mensa domi, norum suorum.’ (Matth. 15, 27.) 

Wir wissen leider noch nicht, wann und wo diese merkwürdige Kompi- 
lation entstanden ist. Daß sie nicht, wie Pitra meinte, auf den alten Melito 
von Sardes saec. II zurückgeht, scheint mir P. Odilo Rottmanner, O. S. B., 
schlagend nachgewiesen zu haben.“ Jedenfalls aber war das Werk um die 
Wende des 8. zum 9. Jahrhundert bereits bekannt und wurde dann nicht 
selten benutzt. Ich möchte glauben, daß es nicht zuletzt der Clavis' zu ver- 
danken ist, wenn der Hund in der mittelalterlichen Symbolik von Kunst 


18 


1 Pitra, Spicilegium Solesmense IB 2) p. 75 und Analecta sacra II 

: Melito zebrant die Tsätasstelle ale nicht wie Grauert, der sie S. 493 für 
die Grundlage der Deutung von canis im guten Sinne erklärt. 

Theol. Quartalschrift LXXVIII (1896) S. 612—629. 


Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 91 


und Literatur eine große Rolle spielt. Nachdem mir P. Mandonnet! kürzlich 
darin zuvorgekommen ist, daß er, Pitra folgend, Gregor den Großen als den 
frühesten uns bekannten Gewährsmann für die Gleichsetzung von ‘Canes’ 
und “praedicatores boni’ festgestellt hat, seien hier von den zahlreichen 
mittelalterlichen Werken, die Pitra benutzt hat zur Erläuterung der Clavis, 
nur noch die vermutlich von einem Engländer des 12./13. Jahrhunderts 
stammenden ‘Distinctiones monasticae et morales’ erwähnt.“ Die Deutung 
der ‘Canes’ beginnt in den Distinctiones mit den Sancti doctores’: 

Notandum, quod omnia quae superius in cane esse commendabilia memo- 
ravi, spiritualiter intellecta, sanctis doctoribus ecclesiae conveniunt, et quae- 
dam ex illis cunctis fidelibus sunt communia. ... Per canem significantur doc- 
tores sancti, qui verbo curant vulnera peccatorum. Besonders interessant ist 
der Schluß: 

Canes eliam dici possuni qut lites amant et iurgia usw. Da haben wir die 
Prozeßjäger, die unser Kuriengedicht geißelt. 

Nun zur Überlieferung des Carmen de statu curiae Romanae! Es ist 
zum ersten Male von Mathias Flacius Illyricus 1557 zu Basel in den ‘Varia 
doctorum piorumque virorum de corrupto ecclesiae statu Poemata’ ver- 
öffentlicht worden. Grauert hat sich, wie zu erwarten war, sorgsam mit 
dieser Ausgabe befaßt. Es ist ihm aber entgangen, daß Flacius schon vor 
Drucklegung des Gedichtes in seinem ‘Catalogus tertium veritatis’ p. 986 
von Ganfredus gesprochen hat: Gamfredus, vir sane non indoctus, ut ex serip- 
tis eius apparet, scripsit versu poeticam ei Romanae curiae laudes antiphrastico 
vel ironico polius praeconio, in quo prolize omnes Romanistarum virtutes de- 
pingi. Vixi, ut opinor, ante annos 70. Scripti eius utriusque exemplaria 
habeo; nondum arbitror edita esse. Darin ist vor allem der Datierungsversuch 
interessant, obwohl oder weil er ganz falsch ist. Wie kam Flacius dazu, hier 
die Satire ans Ende des 15. Jahrhunderts zu setzen? Die Erklärung wird 
im Alter, d. h. in der Jugend, der ihm vorliegenden Handschrift zu suchen 
sein. Auch die Poetria, die tatsächlich ja von Galfridus de Vino Salvo 
stamnıt, schreibt Flacius dem Verfasser des Kuriengedichtes zu. Von der 
Poetria aber liegt in Wolfenbüttel als Cod. Aug. 37, 34 fol. ein Kodex aus 
der Flacianischen Bibliothek, der im Jahre 1480 geschrieben ist.“ Dieses 
Datum wird Flacius verleitet haben, 1556 von Ganfredus zu sagen, er hätte 
vor 70 Jahren gelebt. Die Schriftzüge seines Exemplares des Dialogs dürften 
den Fehlschluß erleichtert haben. 


1 Note de Symbolique médiévale Domini canes: Revue de Fribourg No. 
d’Octobre 1912. Die Benutzung eines Sonderabzuges verdanke ich H. Grauerta 
Güte. 

? Pitra, Spio. III, p. 4598. 

Vgl. O. v. Heinemann, Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek 
zu Wolfenbüttel II. 3, S. 155ff. 


92 Paul Lehmann: Zur Disputatio Gunfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 


Leider ist es weder Grauerts noch meinen Bemühungen bisher gelungen, 
diese handschriftliche Grundlage für den Erstdruck des Kuriengedichts aus- 
findig zu machen. Ich habe sie anderswo ebenso vergeblich gesucht wie in 
Wolfenbüttel. Eine Zeitlang glaubte ich sie in der von H. Grauert nur neben- 
bei (vgl. S. 13f.) benutzten Handschrift 3529 der Wiener Hofbibliothek 
entdeckt zu haben. Bibliotheksgeschichtlich hatte diese Annahme etwas 
für sich: Die Wiener Bibliothek besitzt viele Bücher aus der Sammlung des 
Kaspar von Nidbruck. Der aber war ein Freund des Flacius, ein Helfer ge- 
rade auch bei der Sammlung der antikirchlichen Gedichte. Am 15. Januar 
1557 schrieb er an Flacius!: Hog etiam, ut ex aliis libris eos remillatıs, quibus 
usi eslis, ea ipsa de causa, ut ego fide data me liberem .... scripsit d. Wissen- 
burgius Oporinum evulgalurum antiquos versus collectos et alia nonnulla quae 
ipsi miss, te praefalionem praefigere velle etc. Nidbruck fürchtete, sich Unan- 
nehmlichkeiten zuzuziehen, wenn sein Name in der Ausgabe der romfeind- 
lichen Verse genannt werden würde. — Weiterhin war mir bekannt, 1 daß 
Nidbruck in den Besitz von Kölner Handschriften gekommen ist. Nach 
einem Briefes vom 23. Aug. 1554 sah er auch in bihliolheca Coloniensi den 
Traktat des Matthaeus de Cracovia De squaloribus curiae Romanae. Aus 
einer Kölner Bibliothek stammte auch, wie Grauert bereits mitgeteilt hatte, 
jener Vindobonensis 3529. So gut alles zueinander stimmte, meine Vermu- 
tung erwies sich als falsch, sobald ich den Kodex einer genauen Prüfung 
unterzog. Er ist keinesfalls die Vorlage für den Flacianischen Druck gewesen. 
Sicherer als viele einzelne Abweichungen in den Lesarten bewies das die 
Beobachtung, daß dein Vindob. nicht wenige Verse, z. B. 211—224, 269 bis 
272, 748—750 vollständig fehlen, die Flacius veröffentlicht und nach Aus- 
weis der anderen Handschriften nicht erfunden hat. Immerhin war die Kol- 
lation, die ich in München vornehmen konnte, nicht nutzlos. 

Textverbesserungen bringt der Vindobonensis, den ich seiner Kölner Her- 
kunft wegen K nenne, freilich durchwegs nicht. Es fehlen ihm viele Verse des 
Gedichtes vollständig, nämlich: 1—48 (Prolog), 61—64, 87—88, 129—130, 
153—154, 181—182, 207—224, 251—252, 261—262, 269—272, 277—290, 
305—306, 325—326, 337—342, 344, 360—363, 367—368, 381—382, 389—390, 
413—414, 423—431, 433, 449—450, 459—460, 463—464, 481—482, 489— 490, 
497—498, 507—508, 515—516, 522—524, 533—534, 546—548, 551—552, 
641—642, 647—648, 654, 658—660, 675—678, 693—694, 728—730, 740, 742, 
748—750, 769—770, 782, 787—788, 790, 811—812, 819, 843—844, 867—868, 
883—886, 895—896, . 906, 923—924, 937—938, 941—943, 951—952, 958, 969 


Veröffentlicht im Jahrbuch der Gesellschaft f. d. Geschichte des Protestan- 
tismus in Österreich XX, S. 111; vgl. auch XVII, S. 24. 

? Vgl. meine Abhandlung Franciscus Modius als Handsc hriftenforscher. 
München 1908, S. 87f. 

Im vorhergenannten Jahrbuch XVIIL S. 215. 


Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 63 


bis 972, 979—980, 1019—1020 und 1027. Nicht selten sind ferner, wo es: das 
Metrum gestattete, die Wörtchen est und et fortgelassen, z. B. v. 35, 148, 163, 
177, 345, 380, 535, 652, 684, 1013. Auch Umstellungen sind fälschlich vorge- 
nommen, es folgen aufeinander v. 825, 827—830, 795—810, 845—848, 813. bis 
818, 839—842, 849—850, 820ff. Obwohl Grauert ziemlich viele Textzeugen 
sorgfältig herangezogen hat, fehlen in seinem Apparat viele Lesarten von K. 
Es würde zu weit führen, wollte ich alle Sonderlesarten anführen. Einige Bei- 
spiele werden genügen. v. 65 liest K beneficia statt stipendia, 90 vini statt 
bom, 175 superna statt sincera oder fraterna, 343 qualis statt comes, 346 manu 
statt parte, 349 iuste statt Marte, 354 servat statt fervet, 355 taliter statt sic sic, 438 
in talibus statt inutilibus, 461 tale statt visum, 586 Slavos statt flavos, 657 de- 
clara statt perora, 810 Pro eo quod statt ex equo. In vielen Fällen handelt es sich 
nicht um die Anderung eines einzelnen Wortes, oft haben ganze Vershälften 
und Verse ein anderes Aussehen bekommen. So bietet K | 

v. 97 Cuncta preoptata trunsmittunt regna propinqui 

für Omnia de circum veniunt regione iacenti; 

v. 100 Transmittit mare succos olive satis en 

für  Transmittit fetua pinguis oliva sacros; Be 

v. 205 Ecce velud mare terrarum 

für Nonne velut pontus terrarum; 

v. 351 Huius et officium cum regula certa legendi 

für Huius et hoc opus est et regula certa, legendas; 

v. 411 Currite velociter investigate prophanum 

für Ite, ait, et subito hunc investigate prophanum; 

v. 575 Disco nunc sancta tua me solacia docent 

für Disto. Sed astantem tua me solatia reddunt; 

v. 716 Cernere qui sedeat in al o throno terrarum 

für Cernere et in mediis finge sedere feris; 

v. 878 Omnibus est clarus articulus iste thronus 

für Omnibus armata est artibus illa domus usw. 

Diese großen und kleinen Abweichungen, von denen ich nur einen Teil 
hier angemerkt habe, sind teils Verlesungen teils bezeugen sie Eindringen von 
Glossen und willkürliche Veränderungen. Jedoch stammen die Korruptelen 
nicht sämtlich erst von dem Schreiber der Hs. K. Mehrfach stimmt K in den 
Fehlern überein mit A. Z. B. lesen beide v. 67 una für orta, 239 petitum für 
petendum est, 302 tua für tibi, 399 suo deprenso für sue deprensa, 496 credit für 
credat, 555 Gaytanum für Casertanum, 593 prophete für Johanni, 733 quamris 
für quamquam, 849 causa für racıo. 

Größer an Zahl sind noch die Fehlerübereinstimmungen mit F: v. 99 gran- 
dia für Bachia, 108 tristis für Tuscus, 131 Non trahet für auferet, 139 virorem 
für Pelorum. 156 ferant für trahant, 292 fortassis perdam quis für Dic lacerum 
digito quis, 492 magis für niger, 557 Causa super mansis centum für Causa 
super pratis dotem, 558 utputa prata duo für utpote rure, domo, 559 comes (was 
außerdem auch M hat) für canes, 638 apponant timor est apposuisse für timidas 
apposuisse manus, 670 mundus ubique für arcus uterque, 731 determinat für 
diffibulas, 989 Ex quibus insidie fierent für Ex quibus insidiis Roma u. a. 


94 Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 


Mancherlei hat K auch mit beiden Hss., A und F, gemeinsam, nicht nur das 
Fehlen des Prologs (v. 1—48), sondern auch Einzelheiten wie v. 76 valeat statt 
faciat, 126 gressus statt ingressus, 157 Frigida mendaces compescat passio 
linguas statt Frigida mendacem confundat passio linguam, 165 tractant statt 
pugnant, 359 odore statt honore, 505 petre statt terre, 594 fulguris Yaspidis, 
613 placebit statt licebit. 625 tantum statt verum. 876 pudore statt parore 986 
plumbea bulla statt plumbea forma. 

Mich hat diese Vergleichung einmal gelehrt, daß Flacius — denn die Les- 
arten seines Druckes sind mit F bezeichnet — seine Hs. ziemlich getreu abge- 
druckt hat, daß aber anderseits Grauert recht tat, ihm nur selten zu folgen; 
dann, daß A, F, K nahe verwandt sind, ohne daß die eine von der andern 
unmittelbar abstammte. Grauert hates nicht versucht., seine Hss. in ein Stemma 
zu zwängen. In der Tat läßt sich das anscheinend einstweilen nicht fertig 
bringen, wohl aber kann man zum mindesten einen Überlieferungszweig von 
den andern abtrennen, eben A, F,K. Vielleicht ist diese Handschriftengruppe 
in der Gegend von Köln zu Hause. Denn K stammt aus dem Kölner Frater- 
herrenhause und A aus der Bibliothek des Amplonius Ratinck, die viele kölnische 
oder doch niederrheinische Bestandteile hat. Und vielleicht hatte auch Flacius 
seine Vorlage aus der Amploniana, deren Katalog von 1412 (vgl. Grauert S. 11) 
noch ein zweites Exemplar des Gedichtes verzeichnet. 

Ist aus A, F, K allerdings so gut wie nichts für die Textkritik zu gewinnen, 
so lehren doch gerade ihre zahlreichen starken Veränderungen, daß man in 
deutschen Landen das Kuriengedicht mit großem Eifer gelesen und auch mund- 
gerecht gemacht hat. 


München. Paul Lehmann. 


95 


Kritiken. 

L. Mitteis und U. Wilcken, Grundzüge und Chrestomathie der 
Papyruskunde. Erster Band: Historischer Teil von U. Wilcken, 
erste Hälfte: Grundzüge (LXXII u. 437 S.), M. 14,—, zweite Hälfte: 
Chrestomathie (VIII u. 579 S.), M. 16,—, zweiter Band: Juristischer 
Teil von L. Mitteis, erste Hälfte: Grundzüge (VIII u. 298 S.), M. 10,—, 
zweite Hälfte: Chrestomathie (VI u. 430 S.), M.14,—. Leipzig-Berlin 
1912, B. G. Teubner. 


In der Entwicklung der Papyruskunde inauguriert dieses Werk einen neuen 
Abschnitt. Denn während diese seither sozusagen eine Geheimwissenschaft 
war, nur denen zugänglich, welche die mühevolle, fast führerlose Einarbei- 
tung nicht scheuten ist jetzt weiten Kreisen hier die Möglichkeit geboten, 
sich mühelos über die wichtigsten derzeitigen Ergebnisse der Papyrusfor- 
schung zu informieren und auf dieser Grundlage und unter sachkundigster 
Anleitung in die Papyrusschätze einzudringen. Sind doch die Herausgeber 
die berufensten Isagogen auf diesem Gebiete: Mitteis, der zuerst die Bedeu- 
tung der Papyri für den Rechtshistoriker voll erkannt hat und seit seinem bahn- 
brechenden Reichsrecht und Volksrecht, in dem er, auch unter Verwertung 
der Papyri, den Romanisten neue Bahnen wies, und seinen Aufsätzen im 
Hermes der anerkannte Führer auf dem Gebiet der juristischen Papyrus- 
forschung ist; Wilcken, der in Droysens Bahnen die Zeit des Hellenismus- 
erforscht, der bereits in seiner Dissertation Papyri in mustergültiger Weise 
verwertete und der seither rastlos das Ziel verfolgt, die ganze Fülle des Papy- 
rusmaterials, das er in eminenter Weise beherrscht, der Wissenschaft, und zwar 
allen ihren Zweigen, dienstbar zu machen, wovon vor allem auch sein jedem 
mit der Papyrusforschung sich Beschäftigenden unentbehrliches Archiv für 
Papyrusforschung beredtes Zeugnis ablegt. Mit freudiger Genugtuung mag 
es sie beide erfüllen, das Reis, das sie gepflanzt und gepflegt, zu einem solch, 
stattlichen Stamm heranwachsen zu sehen und die erste reiche Ernte halten 
zu können. Möge auch ihr Wunsch in Erfüllung gehen, mit ihrem vorliegenden. 
Werk der Papyruskunde neue Jünger zu gewinnen, deren Mitarbeit es drin- 
gend bedarf. Bleibt doch trotz der bedeutenden, gesicherten Ergebnisse, 
von denen ein beträchtlicher Teil gerade durch dieses Werk neu zutage ge- 
fördert wurde, auch schon für das bis jetzt der Forschung zugängliche Material 
noch viel zu tun übrig, wie die große Zahl der noch ungelösten Probleme 
beweist, auf welche auf Schritt und Tritt von den Verff. hingewiesen wird. 


96 Kritiken 


Das Werk zerfällt in zwei Teile, von denen der historische von Wilcken, 
der juristische von Mitteis stammt. Beide Teile sind wieder in der Weise ge- 
gliedert, daß jeweils in den Grundzügen die wesentlichen allgemeinen 
historischen bzw. rechtshistorischen Ergebnisse des ganzen Papyrusmaterials 
mit reichen Literaturangaben dargelegt sind, während in den Chrestoma- 
thien zur Illustration eine vortreffliche Auswahl von Texten (hauptsäch- 
lich Papyri, aber auch Ostraka und Inschriften) unter Angabe der Literatur 
und — soweit notwendig — unter Beigabe eines Kommentars mitgeteilt ist, 
die an 900 Stücke enthält, worunter einige zum erstenmal edierte, viele neu 
revidierte mit wichtigen Neulesungen sind. 

Die Einleitung, mit der Wilcken seine Grundzüge beginnt, ist eine solche 
für das ganze Werk. Hier findet u. a. die schwierige Frage der Begrenzung 
des Begriffs der griechischen Papyruskunde, die sich vor allem mit den nicht- 
literarischen, griechisch und lateinisch geschriebenen Papyruskunden beschäf- 
tigt, ihre Beantwortung dahin, daß diese zu betrachten ist als eine „histo- 
rische IIilfsdisziplin“, die den Wissenschaften, welche die Geschichte des Al- 
tertums, gleichviel von welchen Gesichtspunkten aus, zu erforschen haben 
(namentlich der Philologie, der alten Geschichte, der Rechtsgeschichte, der 
Theologie, aber auch der Medizin) zu dienen hat. — Als Hauptpunkte der 
allgemeinen Papyruskunde, über welche jeder, der sich mit den Papyri be- 
schäftigt, einigermaßen informiert sein muß, werden kurz, aber ausgezeichnet 
orientierend behandelt: die Funde und Fundstätten (schon hier macht sich 
der auch später hie und da auftauchende Wunsch rege, die Darlegungen 
durch eine Karte unterstützt zu schen), Sammlungen und Editionen!, Schreib- 
materialien, Schrift (wobei Wilcken aus dem reichen Schatz seiner Erfahrung 
sehr wertvolle Winke für das selbständige Einlesen gibt), Sprache. Von be- 
sonderer Wichtigkeit sind die Abschnitte über die Chronologie, vor allem- 
die Bemerkungen über den fünfzehnjährigen Indiktionenzyklus, dessen Be- 
ginn im Jahr 297 nunmehr feststeht, und die definitive Beseitigung der an- 
geblichen Nilindiktion, sowie über numismatische und metrologische Fragen. 

Der Inhalt der nun folgenden zwölf Kapitel gehört der speziellen oder 
angewandten Papyruskunde an: hier werden die Ergebnisse der Papyri spe- 
ziell für den Historiker dargelegt. Zwar gewähren sie für die äußere Geschichte 
eine verhältnismäßig geringe Ausbeute; dafür geben sie um so ausführlichere 
und lebensvollere Nachrichten über die innere Politik, über die Verwaltung 
des Landes, über kulturhistorische und wirtschaftsgeschichtliche Fragen. 


1 Unter den inzwischen erfolgten Publikationen nehmen die Dikaiomata, 
Auszüge aus alexandrinischen Gesetzen und Verordnungen. herausgegeben von 
der Graeca Halensis, einen hervorragenden Platz ein. Im übrigen sei hier auf 
das bald zu erwartende neue Heft des Archivs für Papyrusforschung verwiesen, 
das wohl über die Neuerscheinungen berichten wird. Ä 


Kritiken 97 


— Bei den Untersuchungen werden im allgemeinen vier Perioden unter- 
schieden: 1. Die griechische Periode, umfassend die Zeit der absoluten 
Monarchie der Ptolemäer, 2. die römische Periode bis zu Diocletian, in wel- 
cher der Princeps an die Stelle der Ptolemäer getreten ist, wobei aber schon 
unter Augustus oder doch in früher römischer Zeit wichtige Änderungen 
erfolgten, wie z. B. die Einführung des ägyptischen Provinzialzensus mit 
seiner vierzehnjährigen Periode, einschneidende Eingriffe in die Tempelver- 
waltung, verbunden mit großen Konfiskationen, Dreiteilung des Landes, 
Einführung der Konventsordnung, Veränderung der Verteilung des Grund 
und Bodens (wobei vielleicht erst in römischer Zeit ein [provinzielles] Privat- 
eigentum an demselben anerkannt wurde), Ausbildung des Amtsliturgie- 
wesens; 3. die byzantinische Periode, die tiefgreifende Veränderungen auf 
allen Gebieten bringt, während welcher die Sonderstellung Ägyptens im Reich 
ihr Ende findet und als deren wichtigstes Merkmal die Bildung der großen 
Grundherrschaften mit ihren üblen Folgeerscheinungen zutage tritt, eine Pe- 
riode, für die erst in letzter Zeit die Papyri uns nähere Kunde gebracht haben, 
so daß es Wilcken — abgesehen namentlich von der vortrefflichen Arbeit 
M. Gelzers — an Vorarbeiten fehlte; 4. die arabische Periode, für welche 
das Material, dessen Hauptteil auch erst in allerletzter Zeit (namentlich im 
IV. Band der Londoner Papyri) bekannt geworden ist, noch wenig durch- 
gearbeitet ist. 

In dem ersten Kapitel werden hauptsächlich Fragen des öffentlichen 
Rechts, wie die nach der Verfassung und der Organisation der Landesver- 
waltung, erörtert und die Entwicklung in den eben bezeichneten Perioden 
verfolgt. Von den vielen wichtigen Ausführungen, welche dieser Abschnitt 
enthält, können hier nur diejenigen hervorgehoben werden, welche die Stel- 
lung des Epistrategen in ptolemäischer und römischer Zeit behandeln, wobei 
Wilcken im Anschluß an die Ergebnisse einer neuen Untersuchung von 
Martin! darlegt, daß es in ptolemäischer Zeit — und zwar seit dem 2. Jahr- 
hundert — nur einen Epistrategen (für die Thebais) gegeben hat, während wir 
in römischer Zeit in den drei Teilen des Landes Epistrategen finden, die 
(im Gegensatze zu dem ptolemäischen Epistrategen) nur rein zivile Funktio- 
nen haben. — Die Untersuchung über die Verhältnisse in den Gemeinden 
(Dörfern, Metropolen, Gricchenstädten) hat inzwischen weitere Förderung 
erfahren durch das gründliche Werk von P. Jouguet, La vie municipale dans 
l'Égypte romaine, Paris 1911. — Eine Fülle feiner Beobachtungen enthalten 
die Abschnitte über Bevölkerung und Bevölkerungspolitik in ptolemäischer, 
römischer und byzantinischer Zeit; so über das Aufkommen und Überhand- 
nehmen ger ägyptisch-nationalistischen Bewegung unter den schwächlichen 

ì Vgl. jetzt V. Martin, Les Epistratöges dans l'Égypte greco-romaine, 
Genèves 1911. 
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 1 7 


98 Kritiken 


Ptolemäern, die allmähliche Bildung einer gräko-ägyptischen Mischrasse, 
das Wiedererstarken des Agyptertums in christlicher Zeit, die Stellung der 
Juden und ihre Kämpfe mit den Hellenen, die Beschränkung der Verleihung 
des Bürgerrechts durch die Constitutio Antonina im wesentlichen auf die 
hellenistischen Elemente infolge des Ausschlusses der dediticiil, das sind haupt- 
sächlich die (voll) kopfsteuerpflichtigen Ägypter. — Die Richtigkeit der von 
Wilcken vorgeschlagenen Gleichung: dediticii = 6u0loyos läßt sich auch aus 
dem inzwischen bekannt gewordenen Material noch nicht sicher beweisen. 

Das zweite Kapitel ist der Religion und dem Kultus gewidmet, wobei 
wieder die Entwicklung durch die verschiedenen Perioden verfolgt wird. 
Scharf wird dabei geschieden zwischen der Religionspolitik des Staats, die 
sich in ptolemäischer und im allgemeinen auch in römischer Zeit durch weit- 
gehende Toleranz auszeichnet, und den kirchenpolitischen Maßnahmen, wo- 
durch die kräftigen Ptolemäer und ebenso wieder die Römer die Macht der 
Priester brachen und dem Staat den maßgebenden Einfluß auf die Ver- 
waltung des Tempelguts sicherten, wofür namentlich in römischer Zeit der 
Umstand charakteristisch ist, daß hier der Idiologus zugleich als @eyıegeug 
an der Spitze der Tempelverwaltung von ganz Ägypten steht. Neben den Aus- 
führungen über den hellenistischen Herrscherkult erwecken besonderes Inter- 
esse die Bemerkungen zum Sarapisproblem, wobei man sich aber eine defini- 
tive Stellungnahme bis zu dem — hoffentlich recht baldigen — Erscheinen 
der „Urkunden der Ptolemäerzeit“ von Wilcken vorbehalten muß, die eine 
ausführliche Darstellung bringen sollen; auch der hier in Aussicht gestellten 
Äußerung zu der Frage der x«royos sicht man mit großer Spannung entgegen. 
— Die auffallende und bedauerliche, bis jetzt bestehende Dürftigkeit der 
Nachrichten über die christliche Religion in der römischen Periode führt 
Wilcken wohl mit Recht auf einen Zufall zurück. 

Während der nun folgende Abschnitt über das Erziehungswesen, in wel- 
chem auf diesem noch wenig bearbeiteten Gebiet ein Überblick über die Nach- 
richten über den Elementarunterricht und die gymnasiale Ausbildung ge- 
geben wird, vorzüglich kulturhistorisches Interesse hat, wenden sich die 
weiteren Kapitel dem Finanzwesen zu, ein Gebiet, als dessen hervorragend- 
ster Kenner sich Wilcken ja bereits in seinen Ostraka erwiesen hat, für welches 
aberinzwischen vielneues Material hinzugekommen ist, von welchem noch vieles 
der detaillierten Bearbeitung harrt. Die Abschnitte über die Finanzressorts, 
ihre Organe und Kassen geben in knappen, klaren Ausführungen das zur Orien- 


Trotz Jouguet, la vie municipale S. 355 ist im P. Giss. 40 an der Lesung 
und Ergänzung: Öeölexlov festzuhalten. Die Vorschläge des Herausgebers 
des P. Gss 40, P. M. Meyer, haben im übrigen meist Zustimmung gefunden, 
außer bei Girard, Text de droit romain 4. Aufl. S. 201. S. auch neuestens 
P. Krüger, Geschichte der Quellen des röm. Rechts. 2. Aufl. S. 130. 


Kritiken 99 


tierung Nötige, insbesondere auch für die römische Periode, in welcher die 
Verhältnisse dadurch kompliziert werden, daß hier neben dem in dieser Zeit 
an die Stelle des ptolemäischen ßaoılıxov tretenden Fiskus (Ploxog, dnuocıov, 
tauıeiov) und dem von den Ptolemäern übernommenen ?dsos Aoyog noch als 
Neubildung der oVoıaxög Aoyog erscheint. Dabei sucht Wilcken die Schwierig- 
keiten, die sich daraus ergeben, daß in manchen Urkunden ovola: als rauıaxal, 
also wohl Patrimonialgüter als fiskale bezeichnet werden, durch die Ver- 
mutung zu beseitigen, daß hier eine Neuordnung des Septimius Severus zu- 
tage trete, da keine der seither bekannt gewordenen, einschlägigen Urkunden 
vor dessen Zeit fällt; ob diese Hypothese durch das kommende Material 
bestätigt wird, bleibt abzuwarten. — Bei der Behandlung des Steuerwesens 
wird für die verschiedenen Perioden ein ausgezeichneter Uberblick gegeben 
über die verschiedenen Arten der Steuern (direkte, wie Grund-, Gewerbe-, 
Vieh-, Sklaven-, Kopfsteuer [letztere ptolemäisch ovvra&ıs, römisch Anoygapic] 
und indirekte, als Verkehrssteuern und Zölle), die Steuerveranlagung (ver- 
schiedenartige Deklarationen [&rroygagel] in den einzelnen Perioden, Bedeu- 
tung des Katasters, indictio), Steuerberechnung und -erhebung (Regie und 
Pacht). Eins der schwierigsten hier auftauchenden Probleme ist die Frage 
nach der Bedeutung der wohl zugleich mit dem Provinzialzensus (also in 
römischer Zeit) eingeführten sog. nichtmilitärischen, fiskalischen Epikrise, 
die zurzeit noch nicht in allen Einzelheiten sicher beantwortet werden kann, 
bei der es sich jedoch, wie ınan nun erkennt, hauptsächlich um Prüfung der 
Voraussetzungen für die völlige oder teilweise Befreiung von der Kopfsteuer 
handelt, so daß die Erıxexgiuevor, die sich vorzüglich aus hellenistischen 
Elementen rekrutieren, als Privilegierte in scharfem Gegensatz stehen zu 
den Axoypapovusvor, den (voll) kopfsteuerpflichtigen, den dediticii, was darin 
zutage tritt, daß nur die ersteren zum Heeresdienst qualifiziert und nur 
sie durch die constitutio Antonina mit dem Bürgerrecht bedacht wurden. 

In dem Kapitel über Industrie und Handel betreten wir wieder ein Ge- 
biet, das trotz seiner großen wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung noch keine 
intensive Bearbeitung gefunden hat und wo deshalb noch wichtige Probleme 
zu lösen sind. Doch zeigen Wilckens Ausführungen z. B. schon jetzt, wie in 
ptolemäischer Zeit Industrie und Handel sich zum großen Teil in den Hän- 
den des Königs befanden und wie in dieser Zeit und später zahlreiche Mono 
pole bestanden, von denen uns zurzeit das Ölmonopol (ein Verkaufs- und Pro- 
duktionsmonopol, verschärft durch Einfuhrverbot bzw. Schutzzoll) am ge- 
nauesten bekannt ist. 

Bei der Darstellung der Entwicklung der Agrarverhältnisse konnte 
Wilcken Rostowzews ausgezeichnete Studien zur Geschichte des Kolonats 
verwerten, mit denen er in den Hauptfragen übereinstimmt. So auch darin, 
daß er annimmt, daß sich privates Eigentum am Grund und Boden erst in 
römischer Zeit entwickelt habe. Doch handelt es sich in diesem Punkt vor- 

78% 


100 Kritiken 


läufig angesichts des dürftigen Materials aus ptolemäischer Zeit um eine 
nicht sicher zu beweisende Annahme und manches bleibt noch unaufgeklärt, 
wie z. B. die Frage, ob nicht wenigstens am Hausland schon in ptolemäischer 
Zeit privates Eigentum bestand!, sowie weiter wie im einzelnen die rechtliche 
Lage der Inhaber von sdıoxtnrog yr in ptolemäischer Zeit war und ob und even- 
tuell in welcher Weise hier eine Änderung in römischer Zeit eingetreten ist. 
Im übrigen muß auf eine Aufzählung der zum großen Teil hochbedeutsamen 
Ergebnisse dieses agrargeschichtlichen Kapitels hier verzichtet und auf das 
Werk selbst verwiesen werden. Hervorgehoben seien nur die Feststellung, 
daß angesichts neuer Urkunden nun mit Sicherheit zwischen ßaoılıxn y 
und dnuoola yij in römischer Zeit zu scheiden ist, sowie die weitere, daß die in 
römischer Zeit begegnende g000dov yij, für die man die Erklärung gefunden zu 
haben glaubte, nunmehr wieder von neuem in rätselhaftes Dunkel gehüllt 
ist; ferner die Ausführungen über die Entstehung des Kolonats und seine 
Vorläufer, sowie über die Zwangsverpachtung als Vorbote der &mıßoAn. 

Weitere Zwangsleistungen für den Staat werden im folgenden (VIII.) 
Kapitel behandelt, in welchem die Fronarbeiten (d. h. körperliche Zwangs- 
leistungen, wie Damm- und Kanalarbeiten) und die Liturgien besprochen 
werden. Dabei wird unter Liturgie im Anschluß an neue Untersuchungen 
von Oertel die „gesetzmäbig erzwungene Amtsführung“ verstanden und zum 
erstenmal betont, daß hier eine wichtige Veränderung gegenüber der ptole- 
mäischen Zeit vorliegt. Denn während in dicser die Beamtenschaft sich 
grundsätzlich aus freiwilligen Bewerbern rekrutiert, finden wir erst in der 
Kaiserzeit die allgemeine Üburg, daß hinreicherd begüterte Persoren auf 
Vorschlag von Korporationen, die wieder ihrerseits für die von ihnen Vorge- 
schlagenen haften, zur Führung öffentlicher Ämter gezwungen werden, und 
dieser Amtszwang war so drückend und die dadurch aufgebürdete ſinanzielle 
Last so schwer, daß Wilcken mit Recht für die spätere Zeit das Liturgiesystem 
als den „Totengräber des bürgerlichen Wohlstandes“ bezeichnet. 

Auch in den nächsten Abschnitten über das Verpflegungswesen (Natural- 
verpflegung des Hofs, der Beamten [auf Risen] und der Truppen [Zwangs- 
käufe, annona militaris], Verpllegungswesen der Gemeinden, Roms und 
Konstantinopels) und das Post- und Transportwesen (Posteinrichtungen, 
Transportrequisition für Beamte und Truppen, Korntransport) lernen wir 
u. a. weitere Lasten kennen, welche die ägyptische Bevölkerung bedrückten. 

Zu dem XI. Kapitel (Militär und Polizei) iet jetzt auch die tüchtige Schrift 
von Lesquier? zu vergleichen, die Wilcken bereits angekündigt hat und die 
eine ae Darstellung des Heerwesens und der damit zusammenhängeı.den 

' S. Ztschr. d. Sav. Stift., Rom. Abt. XXXII (1°11) 8. 429. 
? Lesquier, J., Les institutions militaires de l’Egypte sous les Lagides. 
Paris 1911. 


Kritiken 101 


agrarischen Verhältnisse in ptolemäischer Zeit gibt. In Friedenszeiten waren 
damals neben der Gendarmerie nur wenige stehende Truppen vorhanden; 
im Ernstfall konnte ein Heer gebildet werden aus Söldnern und auch aus ein- 
heimischen Ägyptern, vor allem aber aus den regulären (griechischen) Trup- 
pen, die mit Land belehnt und zum militärischen Dienst verpflichtet waren. 
Dabei ist es von hohem Interesse, zu sehen, wie das Recht der Inhaber dieses 
Lehnslandes am Grund und Boden ganz allmählich erstarkt und schließlich 
in römischer Zeit zu privatem Eigentum wird, wobei manche Phasen dieser 
Entwicklung auf Grund neuen, von Wilcken verwerteten Materials deutlicher 
hervortreten. — Für die römische Zeit geben uns die Papyri Kunde von den 
in Ägypten garnisonierenden Legionen und Auxilien; auch gewähren sie Ein- 
blicke in den inneren Dienst und geben Nachricht von der militärischen Epi- 
krise, bei welcher eine Untersuchung auf die Tauglichkeit zum Militärdienst 
stattfand, die von der bereits erwähnten fiskalischen Epikrise wohl zu scheiden 
ist, wenn auch das Verhältnis der letzteren zur ersteren noch der näheren 
Aufklärung bedarf. 

Das Schlußkapitel des historischen Teils mit den zugehörigen Stücken 
der Chrestomathie eröffnet einen Blick in das ägyptische Volksleben. Ist es 
auch nur eine kleine Auswahl aus dem reichen, kulturhistorisch unschätz- 
baren Material, so ist sie doch wohl geeignet, erkennen zu lassen, was mit 
das reizvollste an den Papyri ist, daß sie uns nämlich die Menschen, die vor 
hunderten von Jahren gelebt, geliebt, gelacht und gelitten haben, rein mensch- 
lich so nahe bringen. Schubarts „Ein Jahrtausend am Nil“ bietet hier 
eine schöne Ergänzung zu den notgedrungen knappen Andeutungen Wilckens. 

In dem von ihm bearbeiteten Teil behandelt Mitteis in den Grund- 
zügen die Hauptergebnisse der Papyri auf juristischem Gebiet. Aber es ist 
durchaus nicht nur ein Werk für Juristen, das er geschaffen hat. Die meister- 
hafte Klarheit der Ausführungen, wie sie eben nur bei so souveräner Beherr- 
schung des Stoffs möglich ist, gestattet es auch dem Nichtjuristen, ihnen zu 
folgen, namentlich bei Behandlung derjenigen Probleme, die geeignet sind, auch 
über den Kreis der Juristen hinaus Interesse zu erwecken. Dahin gehören 
schon die in der Einleitung behandelten Fragen nach dem Verhältnis des 
einheimischen, ägyptischen Rechts zu den eindringenden fremden Rechten 
(namentlich dem griechischen Recht), das Nebeneinanderstehen und die gegen- 
seitige Beeinflussung der verschiedenen Rechtsordnungen. Weiter das (zum 
Teil damit in engem Zusammenhang stehende) Proze Brecht der ptolemäi- 
schen Zeit (Kap. I)!, wo uns z. B. die kollegialen Gerichtshöfe der Laokriten 
und der Chrematisten begegnen, erstere für die Prozesse der Agypter, letz- 
tere für die Griechen untereinander, sowie ein weiterer Gerichtshof (xosvodl- 
xıov) für Prozesse, an welchen Parteien verschiedener Nationalität beteiligt 


! Neuestens handelt darüber: Semeka, Ptolemäisches Prozeßrecht. Heft I. 
München 1913. 


102 Kritiken 


sind. Später wird der letztere Gerichtshof nicht mehr erwähnt und statt 
dessen in einem königlichen Dekret bestimmt, daß bei Prozessen unter Par- 
teien verschiedener Nationalität die Sprache der dem Prozeß zugrunde lie- 
genden Urkunde entscheiden soll: bei Streitigkeiten auf Grund von Urkunden, 
die in griechischer Sprache abgefaßt sind, sollen die Chrematisten, im gegen- 
teiligen Fall die Laokriten zuständig sein. 

Weiter seien hervorgehoben die Darlegungen über das Urkundenwesen 
(Kap. III), welche einen ausgezeichneten Überblick über den erstaunlichen 
Reichtum an Formen der Beurkundung von Rechtsgeschäften bieten. Es 
begegnen unter den griechisch geschriebenen Urkunden einerseits private 
(wie die bei dem ovyyoapopvie deponierte Syngraphophylaxurkunde der 
ptolemäischen Zeit, das yergóyoagov [dasinrömischerZeitu. U. der Einregistrie- 
rung (Önuooiwcıs) bei den beiden alexandrinischen Archiven bedarf], das 
drrouvnue), anderseits öffentliche (so notarielle, vor dem Agoranomen errich- 
tete) Urkunden, die bei Gericht errichtete ovyyoenoıs-Urkunde und — als 
interessanteste Urkundenform — die vor der Bank errichteten dınypapal 
ron dns, die auch zu den öffentlichen Urkunden zu stellen sind, da die Ban- 
ken wenigstens in römischer Zeit notarielle Funktionen haben — ein Zeichen 
des großen in sie gesetzten Vertrauens. 

Die überraschendste Kunde, welche uns die Papyri auf juristischem 
Gebiet brachten, war die von der Existenz eines Grundbuchs in Ägypten in 
römischer Zeit, d.h. einer staatlichen Verbuchung der Rechtsverhältnisse 
am privaten Grund und Boden zu dem deutlich erkennbaren Zweck, u. a. 
damit eine sichere Grundlage für den privaten Verkehr mit Grundstücken 
und deren Belastung zu schaffen. Mitteis, der zuerst auf diese Verbuchung 
hingewiesen und ihre Bedeutung erkannt hat, gibt im IV. Kapitel eine ein- 
gehende Schilderung des Geschäftsgangs bei dem Grundbuchamt (Bıßluodjxn 
Eyaııccewv), 

Von besonderer Bedeutung sind dabei seine Bemerkungen über die 
rechtliche Bedeutung der Eintragung bei der BBU Eyarıjocor. 

Überraschend sind z. B. auch die Einblicke, die wir in das an das moderne 
Mahnverfahren erinnernde Verfahren gewinnen, welches in römischer Zeit 
auf Grund der Exekutivurkunden (d. h. Urkunden mit der xadarseg Èx d- 
Klausel, nach welcher Vollstreckung wie auf Grund eines rechtskräftigen 
Urteils erfolgen soll) stattfand (Kap. V S. 119ff.). 

Auch in dem das Eherecht behandelnden VIII. Kapitel begegnen Fragen, 
die allgemeines Interesse beanspruchen, wie z. B. die nach dem Unterschied 
zwischen der Schriftehe (y&uog yyoagpoş) und der schriftlosen Ehe (y&uoç 
dye) 

Schließlich sei noch hingewiesen auf die Auswahl der in den Papyri er- 
haltenen Uberreste von Gesetzen hauptsächlich privatrechtlichen Inhalts, 
die sich im Schlußkapitel findet. 


Kritiken 103 


Überblickt man das in dem Werk Gebotene, so drängt es einem, den Ver- 
fassern Dank zu sagen für die große und mühevolle Arbeit, die sie im Inter- 
esse aller geleistet haben. Möge sie durch reiche, freudige und fruchtbare Mit- 
arbeit auf der von ihnen geschaffenen, soliden Basis belohnt werden. 


Basel. Eger. 


Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 1. Hälfte. München 
1913, Beck. (A. u. d. T.: Handbuch des deutschen Unterrichts für höhere 
Schulen, herausgeg. v. A. Matthias. Bd. V, 1.) 508 S. 35 Tafeln. M. 11,—. 


Im Vorwort zu seinem Buche: Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer 
(Leipzig 1899) sagt schon Moriz Heyne mit Recht, die deutschen Philo- 
logen hätten in jüngerer Zeit vorzugsweise ihre Teilnahme der sprachlichen 
und literarhistorischen Forschung zugewandt, die deutschen Altertümer aber 
über Gebühr vernachlässigt. Der deutsche Philologe aber solle sich seine Stel- 
lung gerade in dieser Forschung nicht nehmen lassen. „Denn nur er ist im- 
stande, eines der wichtigsten Zeugnisse methodisch zu verwerten: nur ihm 
sagt die Sprache, und nicht zum wenigsten nach der etymologischen Seite 
hin, was sie den anderen Forschern, wie man sieht, hartnäckig verweigert. 
Die Darstellung auch äußeren deutschen Lebens von einem Germanisten 
und mit germanistischen Mitteln ist eine Notwendigkeit, und er müßte so- 
gar hier an die erste Stelle rücken.“ Daß diese Mahnung auf fruchtbaren Bo- 
den gefallen ist, zeigt das vorliegende Werk. Eine wissenschaftliche Gesamt- 
darstellung der deutschen Altertumskunde fehlte bis jetzt, obwohl ein drin- 
gendes Bedürfnis dazu vorlag. Das groß angelegte Buch Müllenhoffs ist be- 
kanntlich ein Torso geblieben. Von den lebenden Germanisten konnte keiner 
berufener erscheinen, die Lösung der dankbaren, aber außerordentlich 
schwierigen Aufgabe in die Hand zu nehmen, als der Vertreter der deutschen 
Philologie an der Universität Kiel, Friedrich Kauffmann. Die jetzt erschie- 
nene erste Hälfte seines Handbuches behandelt die Urzeit bis zur Völker- 
wanderung und läßt die vollständige Beherrschung des gewaltigen Stoffes 
durch den gelehrten Verfasser erkennen. Die zweite Hälfte soll 1915 heraus- 
kommen. Ein einleitender Abschnitt gibt eine Übersicht über die bisherigen 
Forschungen auf dem Gebiete der deutschen Altertumswissenschaft, die an 
das Studium der Werke des Tacitus anknüpften. Ergänzend sei hier darauf 
hingewiesen, daß schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts sich auch das Inter- 
esse für die leider verschollenen Bücher des Plinius über die germanischen 
Kriege regte, vgl. Lehnerdt im Hermes 48 (1913) S. 274ff. — Weitere 
Kapitel behandeln die nordeuropäische Urzeit, die Indogermanen, die Ur- 
germanen, die Germanen, die West- und Ostgermanen. Bemerkenswert und 
verdienstvoll ist die ausgiebige Verwertung des archäologischen Materiales. 
Der Verf. hat sich den Dank namentlich der Historiker erworben, indem er die 
in unzähligen Publikationen beschriebenen Funde zusammengestellt und be- 


104 Kritiken 


sprochen hat. Freilich ist das Problematische, das bis jetzt den Ergebnissen 
der deutschen Archäologie noch anhaftet, nicht scharf genug hervorgehoben 
worden. Die Uneinigkeit der Vertreter dieser Disziplin in fundamentalen 
Fragen läßt eine weitgehende Skepsis wohl berechtigt erscheinen. Daß die 
Frage nach der Urheimat der Indogermanen durch die Archäologie nicht 
gelöst werden kann, dürfte ein feststehendes Ergebnis sein. (Nach K. ist die 
Wiege der Indogermanen in einem Streifen zu suchen, der zwischen Süden 
und Norden sich von Asien bis nach Mitteleuropa erstreckt, nicht in Nord- 
europa, wie die Archäologen wollen.) Nach Kossinna ist die Lausitzer Bronze- 
zeit illyrisch, nach der Ansicht anderer Archäologen (auch K.s) germanisch. 
Die Datierung des berühmten Silberkessels von Gundestrup durch die Archäo- 
logen bewegt sich in einem Zeitraum von nicht weniger als 600 Jahren (!). 
Unstreitig von der größten Wichtigkeit ist die Archäologie für die Ergänzung 
und Erläuterung literarischer Zeugnisse, also für die geschichtliche Zeit; wo 
solche fehlen, sind die aus ihr gezogenen Schlußfolgerungen zur Ethnographie 
stets mit einem Fragezeichen zu versehen. 

Ausführlich auf Einzelheiten des groß angelegten Werkes einzugehen, 
würde den Rahmen einer gewöhnlichen Besprechung weit überschreiten. 
Verf. behauptet, die Sweben Ariowists seien von der Ostsee hergekommen, 
ich weiß nicht, auf Grund welcher Zeugnisse. Die an die Küste Germaniens 
verschlagenen Inder, die Ariowist nach Cornelius Nepos dem Prokonsul von 
Gallien im J. 59 v. Chr. zum Geschenk machte, können doch durch den 
Zwischenhandel in seine Gewalt gekommen sein. Uber Ariowist als Fürst 
der Triboker vgl. meine Ausführungen Hermes 42 (1907) S. 509 f. Völlig un- 
haltbar ist die Behauptung (S. 236), Cäsars Politik sei darauf gerichtet gc- 
wesen, die swebischen Eindringlinge unbehindert bis an den Rhein und bis 
an die Donau herankommen zu lassen, um sie hier festzuhalten und den römi- 
schen Interessen dienstbar zu machen. Es versteht sich von selbst, daß Cäsar 
erst nach dem Siege über Ariowist auf den Gedanken gekommen ist, die über 
den Rhein gegangenen Sweben zum Schutze der Grenze zu verwenden. Sehr 
unpassend wird S. 237 das spätrömische Quartierreglement (vom J. 398, 
vgl. Brunner, Rechtsgeschichte I?, 73), nach dem der Soldat von seinem 
Wirt ein Drittel des Hauses zu beanspruchen hatte, mit der Ansiedlung 
der Germanen auf dem Boden Galliens in Verbindung gebracht. Kaum 
richtig dürfte die Ansicht sein, daß die Chatten aus der nach Hessen vorge- 
drungenen Abteilung der Sweben hervorgegangen seien (S. 245 f.). Man wird 
vielmehr dieChatten von den Sweben zu sondern und ihre Heimat in dem Lande 
der Chattuarier, dem späteren Gau Hatterun an der mittleren und unteren 
Ruhr, zu suchen haben. Der oft widerlegte Irrtum, daß Arminius den Namen 
einer römischen Familie geführt habe (S. 341), hätte nicht wiederholt werden 
sollen. — S. 290 ist Feudenheim statt Freudenheim zu lesen. 


Dresden. Ludwig Schmidt, 


Kritiken 105 


Joseph Sturm, Der Ligurinus. Ein deutsches Heldengedicht zum Lobe 
Kaiser Friedrich Rotbarts. (Studien und Darstellungen aus dem Ge- 
biete der Geschichte VIII. Bd., 1. u. 2. Heft.) Freiburg i. Br. 1911, 
Herdersche Verlagsbuchhandlung. VII u. 235 S. M. 5.—. 


Sturm spricht dem Zisterziensermönch Gunther von Pairis (im Elsaß) 
die seit der letzten Abhandlung von A. Pannenborg über den Gegenstand 
(„Der Verfasser des Ligurinus, Studien zu den Schriften des Magister Gunther. 
Göttinger Gymnasialprogramın“ 1883) allgemein als bewiesen angesehene 
Verfasserschaft am Ligurinus wieder ab, mit beachtenswerten Gründen, 
ohne daß man aber seine Ansicht als endgültige Lösung der Frage hin- 
nehmen kann. Zwar daß die Ebracher Hs. den Namen Gunther enthalten 
habe, was Pannenborg zuletzt beweisen zu können meinte, wird man mit 
dem Verf. ablehnen können, wie die ersten Herausgeber auf den Namen ver- 
fielen, läßt sich nicht strikt beweisen. Aber die inneren Gründe Sturms gegen 
Gunthers Verfasserschaft sind zunächst nicht zwingend. Unter den sprach- 
lichen Parallelen, die er im Anschluß an Pannenborg behandelt, befinden sich 
doch nicht wenige recht singuläre, die mir einigen Eindruck machen, z. B. 
blando spiramine solis (Sturm S. 28), einige Wendungen bei Sturm S. 35, 
um nur die wichtigsten zu nennen. Und sodann ist die Methode Sturms im 
Prinzip nicht geeignet, die Frage einer endgültigen Lösung zuzuführen. 
Er erörtert die von Pannenborg namhaft gemachten sprachlichen Parallelen 
zwischen den verschiedenen .von Pannenborg für Gunther in Anspruch ge- 
nommenen Werken und meint die Schlußfolgerung zu erschüttern, indem er 
weitere Parallelen aus anderen, sicher nicht von Gunther herrührenden Wer- 
ken beibringt. Damit ist aber gar nichts-bewiesen oder widerlegt. Beweisend 
ist allein eine Methode — wie sie Pannenborg hat üben wollen, die Sturm S. 35 
ganz mit Unrecht im Prinzip anficht —, die den konstanten, häufigen Sprach- 
gebrauch erst des einen Werkes, dann den des anderen oder der anderen Werke, 
die zu vergleichen sind, feststellt und dann erst aus dem Vergleich dieser bei- 
den Größen, die gar nicht willkürlich gewonnen sind, ihre Schlüsse zieht. 
Gewiß hat Pannenborg in anderen Fällen (Carmen de bello Saxonico) sich 
nicht als sicheren, zuverlässigen Stilkritiker erwiesen. Man kann darum Sturm 
zugeben, daß die Frage der Autorschaft am Ligurinus als eine offene an- 
zusehen ist, aber sie ist auch durch Sturm nicht im negativen Sinne ent- 
schieden und wird offen bleiben, bis ein wirklich erfahrener Stilkritiker, 
was Sturm als Anfänger nicht sein kann, die Frage in der oben angedeuteten 
Art systematisch und methodisch behandelt haben wird. | 

Der Hauptteil des Buches ist der zweite über den Ligurinus und die Gesta 
Friderici, S. 46— 206. Hier steckt eine Fülle fleißiger Arbeit zur Kommentie- 
rung des Gedichtes im einzelnen, zur Herausarbeitung der selbständigen Be- 
merkungen und Nachrichten des Dichters. Es finden sich da Ergebnisse 
und Bemerkungen zur Geschichte der Jahre 1152—1160, die hier nicht im 


106 Kritiken 


einzelnen aufgezählt werden können. Nur eine allgemeinere Bemerkung sei 
gemacht; Sturm verwertet öfters (S. 53ff., 57) zur Charakteristik des Dich- 
ters, seiner Ansichten und Gefühle, Aussprüche, die sich in Reden finden, 
die der Dichter anderen Personen in den Mund legt (z. B. in der großen Wahl- 
rede I, 233—343). Das ist so ohne jeden Vorbehalt natürlich nicht zulässig, 
man muß doch stets die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß der Dichter An- 
sichten anderer wiedergibt, die darum durchaus noch nicht seine eigenen 
sein müssen. 

Der dritte Teil (S. 207—233) gibt zusammenfassend eine Charakteristik 
des Dichters und seines Werkes, besonders auch seiner Ansichten über Kaiser- 
tum und Papsttum. Auch hier ist stets sorgsame Nachprüfung der Ausfüh- 
rungen Sturms notwendig; daß seine Erörterungen über die Abfassungszeit 
des Solimarius S. 209 f. unhaltbar sind, hat A. Hofmeister N. Archiv 38, 342 
mit Recht bemerkt. Die Kenntnisse des Dichters an Land und Leuten er- 
strecken sich nach Sturm ziemlich gleichmäßig über Italien (vor allem die 
Umgegend Roms und die mittlere und westliche Lombardei) und Deutsch- 
land (besonders den Lauf des Rheins), die Heimat des Dichters sucht Sturm 
in der Diözese Basel. Ein Exkurs S. 234 f. behandelt die nicht von den ersten 
Herausgebern verfaßten Argumente des Gedichtes und weist sie als zumeist 
wörtlich dem Gedicht selbst entlehnt nach; sie rühren nach (Pannenborg 
und) Sturm von einem dem Dichter zeitlich nicht sehr fernstehenden Leser 
und Benutzer her, der aber schon eine an manchen Stellen verderbte Hs. 
hatte. 

Die fleißige Arbeit bietet mancherlei Anregung und Resultate im einzel- 
nen und ist im ganzen mit Dank zu begrüßen. 


Leipzig. B. Schmeidler. 


Otto Könnecke, Rechtsgeschichte des Gesindes in West- und 
Süddeutschland. (Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirt- 
schaftsrecht. Herausgegeben von Prof. Dr. Ernst Heymann, Marburg. 
Nr. 12.) Marburg i. H. 1912. XXXVII u. 938 S. M. 21.—. 


Einem Buch von fast 1000 Seiten über die Rechtsgeschichte des Gesindes 
in der einen Hälfte Deutschlands — Österreich ist nur gelegentlich beigezogen 
— wird man sich von vornherein mit einer Empfindung argwöhnischen Grau- 
ens nähern. Wer steht uns dafür, daß nicht im nächsten Jahr ein ebenso 
dickes Buch über die östliche Hälfte des alten Deutschen Reichs erscheint?, 
im übernächsten eines über die Rechtsgeschichte des Hirtenwesens, wofür 
die Quellen recht reichlich fließen ? — in der Tat eröffnet der Verf. S. 883 
eine solche Aussicht — oder etwa über die verwaltungsrechtlichen Bestim- 
mungen für den Hausbau, insbesondere das Feuerungswesen ? Und all das 
soll man lesen ? Woher die Zeit bekommen ? — Man kann nicht sagen, daß 
diese Bedenken durch die nähere Beschäftigung mit dem Buch beseitigt 


Kritiken 107 


würden. Gewiß ist die Liebe und Hingebung erfreulich, die der Verf. seinem 
Gegenstand widmet, ist der Riesenfleiß zu bewundern, mit dem er alles durch- 
stöbert hat, was irgendeine Ausbeute versprach. Aber sein Verdienst wäre 
größer, wenn er die Selbstüberwindung gebabt hätte, nach dem Abschluß 
seiner Saınmeltätigkeit alles Entbehrliche auszuscheiden und das Wesentliche 
kurz und gut zusammenzufassen. Hört man vollends (S. IV), daß er den prak- 
tischen Zweck verfolgt, auf die künftige Gestaltung des Gesinderechts ein- 
zuwirken, also beim Gesetzgeber Gehör zu finden wünscht, so wird man sagen 
müssen, daß er sich diese Aufgabe durch den unförmlichen Umfang seines Buchs 
sehr erschwert hat. In der wörtlichen Mitteilung seiner Belegstellen kennt 
der Verf. kein Maß. Nur ein Beispiel: S. 127f. ist auf zwei vollen Seiten eine 
Verordnung abgedruckt, in der, wie Verf. selbst S. 129 sagt, „das einzige an 
fester Regel“ das Verbot der Viehhaltung für das Gesinde ist. In seiner Er- 
zählung des geschichtlichen Verlaufs wird dem Leser auch das Unwichtigste 
nicht erspart (Beispiele: S. 110: Die Vota bis festzustellen; 112: Ein Vor- 
schlag bis gedruckt übergab). Die Form der Darstellung läßt Kürze und Ein- 
fachheit schmerzlich vermissen; vgl. S.29: „Die anfangs wenigstens in An- 
sätzen vorhandenen Abweichungen der Gutsgrößen vom Volksbesitz erfuhren 
eine immer weiter greifende Verschärfung durch fortgesetzte Vergrößerungen 
des herrschaftlichen Privatlandes.“ So ist es dem Leser sehr schwer gemacht, 
den wertvollen Inhalt herauszuschälen, der zweifellos in dem Buche vorhan- 
den ist, und es wird ihm der Seufzer ausgepreßt: „Gott behüte uns vor dieser 
überdeutschen Ubergründlichkeit!“ 

Der erste Teil behandelt, was Verf. die Quellengeschichte nennt, die all- 
gemeine Geschichte des Gesinderechts, zunächst in Hessen (gemeint ist Kur- 
hessen): die Zeit der Rechtsbücher und Stadtrechte, die der Polizeiordnungen, 
die der Gesindeordnungen, die französische Zeit, das 19. Jahrhundert (von 
der Wiederherstellung Kurhessens bis zur Einverleibung in Preußen); S. 3 
bis 169. Daran schließen sich S. 170—236 die außerhessischen Länder West- 
und Süddeutschlands. Der zweite Teil S. 237—881 enthält die „Systema- 
tische Darstellung der Rechtsentwicklung“, und zwar Begriff des Gesindes, 
Beschaffung des Gesindes, Vertragsschluß, Dienstantritt, Pflichten des Ge- 
sindes, Pflichten der Herrschaft, Beendigung des Dienstes auf friedlichem Weg, 
Vertragsbruch, Abwendigmachen, Gesindezeugnis. Ein Anhang S. 882—909 
bespricht das besondere Recht der Müllerknechte und Hirten in Hessen und das 
Sonderrecht des hessischen Hofgesindes. Verdienstlich ist, zumal bei dem großen 
Umfang des Buchs, das sehr genaue Inhaltsverzeichnis S. VI bis XXIII. er- 
gänzt durch ein Sach-, ein geographisches, ein Personenregister S. 911—938. — 
Was die Entwicklung im ganzen betrifft, so zeigt der Verf., daß die Rechts- 
bücher das Gesinde verhältnismäßigbilligbehandeln, dann aberdie Regierungen 
wie die öffentliche Meinung entschieden für die Herrschaften gegen die 
Dienstboten Stellung nehmen, die weder dort noch hier zu Worte kommen 


108 Kritiken 


können, bis erst unter dem Einfluß der französischen Revolution wieder eine 
Wendung zugunsten des Hofgesindes eintritt. Übrigens ist der Verf. nicht ganz 
der Versuchung entgangen, nun seinerseits vom Standpunkt des Gesindes 
aus auch harmlose Äußerungen und Anordnungen als Ausfluß ungerechter, 
parteiischer Gesinnung zu deuten und Bestimmungen zugunsten der Dienst- 
boten zu gering einzuschätzen. — Einem seltsamen Mißverständnis verdankt 
„der garntz lon“ S. 589 Anm. sein Dasein. Garntz ist nichts anderes als will- 
kürliche Schreibung für garnts d. h. ge-arn-tes; Lohn ist wie so oft in älterer 
Sprache als Neutrum gebraucht; geamtes Lohn = verdienter Lohn; vgl. 
im Text S. 589: seins gearnten lons; ebenso S. 591. In die Harr S. 437 heißt 
auf die Länge. Wehnenheller S. 8% ist Heller für die Angewöhnung. 


Tübingen. Theodor Knapp. 


Wilhelm Fabricius, Die Grafschaft Veldenz. Ein Beitrag zur ge- 
schichtlichen Landeskunde des ehemaligen Nahegaus. (in: Mitt. d. Hist. 
V.d. Pfalz Bd. 33.) Buchhandlung Nimtz, Speyer. 


Mit dieser Abhandlung eröffnet der unermüdliche und konsequente Führer 
der Arbeit am Rheinischen Atlas die Ausgabe der speziellen grenzgeschicht- 
lichen Vorarbeiten für die territorialen und administrativen Karten der älteren 
Zeit. Der 12. Bd. der Gesellsch. f. rhein. Geschichtskunde kündigt schon 
(S. 12) das Erscheinen eines 6. Erläuterungsbandes zum Atlas an, er soll den 
vorderen Nahegau mit Kreuznach umfassen und 3 Karten bringen: 1. eine 
Gaukarte ca. 1000, in 1: 500000, 2. eine Territorienkarte ca. 1250, in dem- 
selben Mabstabe. 3. eine Karte um 1430 mit den Gemarkungen, in 1: 250000.. 
Zu den einleitenden Vorstudien zu diesem Bande gehört vorerst die genannte 
Abhandlung, welche auf ihre vorbildlichen Ergebnisse zu prüfen ist. Fabricius 
hat bereits durch den 2. Erläuterungsband (zur Karte von 1789, Einteilung 
und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794) die Grundlage für die 
Inangriffnahme der einzelnen Territorien geschaffen. Über alle (gegen 150 
große und kleine) eine derartige Untersuchung zu bringen, wird nicht beab- 
sichtigt sein, und F. hat offenbar bereits einige feste Zeiten (1000, 1250, 1430) 
für das Ganze im Auge. Das sofort deutliche Problem ist nur, inwieweit 
schon die hier für das Beispiel der Grafschaft Veldenz wiedergegebenen grenz- 
geschichtlichen Daten direkt darauf führen, wenn nicht dazu zwingen, von 
der, wie es scheint, wiederum festgehaltenen modernen Gemarkungs-Grund- 
lage abzugehen. 

Die in der Teilungsurkunde vom 23. April 1387 aufgezählten Gebiete 
und Rechte waren zum großen Teil Lehen, ebenfalls ein großer Teil Pfand-- 
schaften, zum kleinen Teil Allod. Zum Teil waren die Stücke selbst wieder 
als Lehen vergeben. Scheiden wir genauer nach dem Ineinandergreifen der- 
staatsrechtlichen, auf die territoriale Abschließung hinzielenden, und den 


Kritiken 109 


grundrechtlichen, nur mehr oder weniger von jener Abschließung ergriffenen 
Momenten, so ergibt sich, daß F. eine Fixierung dieses Ineinandergreifens, 
event. als Grenzlinie gedacht, nicht ins Auge gefaßt hat. Vielleicht „noch 
nicht“. Es fehlt wenigstens jede Andeutung. Die in extenso wiedergegebenen 
Rent- und Bederegister vom Amt Lichtenberg 1477 und 1480, ferner die 
ausführliche Amtsbeschreibung des Amtes Baumholder von 1570/71 zeigen 
aber klar die Möglichkeit und, meiner Ansicht nach, die Notwendigkeit, 
diese präzisierten Einzelangaben auch zu verwerten. Nur müßte eine erste 
Feststellung der Zehnt-, Fron-, Zins-Rechte der verschiedenen Grundherrn 
bzw. nur Lehnträger, ferner vor allem die durchaus nicht seltene Gemenglage 
der Rechte — sowohl der Grund- wie der Gerichtsrechte — in statistisch- 
tabellarischer Weise etwa auf den sog. Grundkarten oder auf Meßtischblättern 
notiert werden, ehe sie als eine lineare Grenzwiedergabe oder innerhalb eine 
solche übertragen werden kann. l 

Als die Grundlinie einer solchen Grenze erscheint auch nach F. die Amts- 
bzw. Gericbtsgrenze in ihrer ältesten kartographisch greifbaren Form 
ebenso beim Niedersächsischen Atlas; auch im Königreich Sachsen wird man 
nach einer mündlichen Äußerung Herrn Professor Kötzschkes wohl ebenfalls 
diese Grenzen zu den entscheidenden für die Atlaskarten machen —, also 
die sich im 15./16. Jahrhundert als Ergebnis darstellenden Obergerichts- 
grenzen. Die voraufgehenden Zustände der Rechtskreuzung, z. B. Vogtei 
ohne Blutbann und ohne Grundrechte, dann mit sämtlichen grundherrlichen 
Rechten, schließlich mit höherer ‚Gerichtsbarkeit nach Trennung des Burg- 
friedens aus dem umfassenderen Hochgerichtsverband (so im Burgfrieden, 
späteren Amte Veldenz, — 1327, 1327, 1539), oder die verwickelteren Ver- 
hältnisse, sobald eine besondere Weiterbelehnung erfolgt ist, aber Gerichts- 
und Grundrechte vorbehalten oder in anderer Hand waren (so z.B. im 
Ostertal), — werden jedoch in einer bewertenden Unterscheidung darzustellen 
sein. Es fragt sich in der Tat, ob der Besitz der Hochgerichtsbarkeit allein 
ausschlaggebend zu einer territorialen Charakteristik sein soll. Danach wäre 
z. B. der Burgfrieden Veldenz nicht vom Hochgericht Bernkastel in Trier zu 
trennen, bis ca. 15391 In dem von F. als Musterbeispiel gewahrter Einheit 
der Verfassung beschriebenen Eßweiler Tal war der Rheingraf Herr des Blut- 
bannes, neben einem gemeinschaftlichen Hufengericht der 14 Lehnsherren, 
der alleinigen Grund- und Zehntherren, und neben der Bedepflicht fast sämt- 
licher Eingesessenen in die Veldenzer Pflege zu Hundheim oder Nerzweiler. 
Allein durch den ersten Punkt sind doch die Verhältnisse nicht genügend 
bestimmt beschrieben. Man lese z. B. auch die Urkunde von 1387 daraufhin, 
was alles zu einer erschöpfenden Inhaltsangabe des territorialen Besitzes 
gehört. Und fassen wir die Aufgabe ganz bestimmt, so kann doch eine 
historische Territorialkarte die territorialpolitischen Zustände an den 
Grenzgebieten in ihrer Auseinandersetzung nicht unbeachtet lassen. So daß 


110 Kritiken 


also eine solche Karte nicht ein Hilfsmittel zu solchen historischen Unter- 
suchungen, sondern deren schließliches Ergebnis in sich begreifen wird. 
Sobald man genauer auf die Rechtskreuzungen eingeht, genügen nicht die 
Gemarkungsgrenzen als Hilfslinien. Ganz abgesehen davon, daß die im all- 
gemeinen geltende Auffassung der Gemarkung als durchlaufender Linie 
in F.’s Arbeit stark korrigiert wird. F. gibt die Burgfriedens-, bzw. Gerichts- 
und Amtsgrenzen ausführlich wieder. (Amt Veldenz: 15. Jahrhundert, 1558, 
1777. Amt Lichtenberg 1585/88 eine Gesamtbeschreibung, unter Bezug 
auf ein Exemplar von 1600. Von den Teilen: Remigiusland (1330, 1357), 
1541; aus dem Ostertal das Gericht zum Saal 1487, derer zum Lewenstein 
1538, das „Königreich“ 1491, das Gericht Baumholder 1570/71 aus „eim 
alten Gerichtsbüchlin“, das Rohrbacher Gericht 1581. Ferner das Eßweiler 
Tal 1515.) Er projiziert die Angaben auf die modernen Gemarkungsgrenzen, 
und zwar, da er nur die Grenzen der eben genannten Gerichte verfolgt, kommt 
nur ein Teil der Gemarkungen in Betracht. Doch handelt z. B. die Baum- 
holder Amtsbeschreibung (1570/71) von allen einzelnen Ortschaften und 
ihrer Zubehör. Für eine präzisere Erfassung des Begriffs „Gemarkung“ 
springt genügend heraus. Das Wichtigste — diese Warnung kommt für die 
Arbeit am niedersächsischen Atlas nur zurecht!! —: etwa zu versuchen, auf 
Gemarkungslinien Gerichts- oder Amtsgebiete zusammenzusetzen, ist 
durchaus verfehlt, verwirrt nur und führt von dem eigentlichen Problem ab, 
Im Gericht Baumholder waren nur der Flecken und 5 Ortschaften mit rein 
landesfürstlichen Untersassen innerhalb des, Gerichts B.; 5 Ortschaften hatten 
eine Mischung der fronpflichtigen Hintersassen, 1 war nur adlig, doch ge- 
hörten sie vollzählig zuın Gericht B.; bei 3 dagegen trennte die Gerichtsgrenze 
die Ortschaft selbst, so daß sie zu 2 Gerichten gehörte. Daß sie trotzdem 
„eine Gemein“ bildeten, wird betont und der beschriebene „Bezirk des 
Zehenden“ und der „Weidgang“ umfassen das Ganze. 1x 3 und 2 x 2 der 
Ortschaften gehören ferner ebenfalls als Gemeinde und nach diesen Grenzen 
zusammen. Es sind also 11 Gemeinden, davon 3 zweiherrisch bzw. in 2 Ge- 
richten. Von F. wird als „Gemarkung“ der „Weidgang“ angesprochen. 
Dieser und der Zehntbezirk sind zumeist als identisch beschrieben. Nicht 
immer: einmal 2 Beschreibungen (Rulsberg) und einmal sehr zersplitterte 
Zehntgrenzungen neben dem Weidgang (Thal Lichtenberg). Die Zugehörigkeit 
der Waldungen ist nicht einwandfrei erkennbar. Sie werden bei jedem Orte 
einzeln mit Besitzer beschrieben. Es fragt sich: sind sie — was wahrschein- 
licher ist — in den Weidgang einbezogen, so auch dann die nicht als Ge- 
meinde-, sondern auch in Einzelbesitz (der „Erben“) oder dem auswärtiger 
Besitzer, so daß also keine einheitliche Gemarkung besteht? Oder sind sie 
nicht einbezogen, dann würde der betr. Gemeindebesitz eben an der Ge- 


1 3. Jahresbericht der Histor. Kommission S. 12. 


Kritiken 111 


markung fehlen, sie also auch so nicht einheitlich sein. Sehen wir zum Schluß 
kurz auf die oben genannten Gerichts-Grenzbeschreibungen — einzelnes zu 
bringen würde zu weit führen —, so bestätigen sie nicht nur häufig das Ab- 
weichen der jetzigen Gemarkungen von jenen Grenzen und deren Kreuzung 
durch damalige Ortszugehörigkeiten, sondern die Tatsache tritt besonders 
hervor, daß das mit wenigen Ausnahmen durchgängige Fehlen einer Bezug- 
nahme auf die Ortschaften und deren , Gemarke“ die damalige Unmöglichkeit 
einer solchen linearen Auffassung der Gemarkung beweist. Terrainangaben, 
FluBläufe, die Straßenzüge und die Strecken, welche event. „vermarkt“ sind, 
diese waren anzugeben. 

Die „Marcke“ oder das „Gemarke‘ wird doch wohl ursprünglich ein 
Begriff der Zugehörigkeit ohne strenge Lokalisierung gewesen sein. Erst 
durch die nach und nach erfolgende Vermarkung und Besteinigung der Gren- 
zen kam es zur jetzigen Gemarkung. Darauf stoßen die Quellenangaben in 
F.'s Untersuchung. Und die in der Territorienbearbeitung vorwärts- 
führende methodische Linie geht trotz Ed. Richters ursprünglichem Bedenken 
(M. I. ö. G. Erg.-Bd. 1,1885, S. 594) nur durch die Aufklärung aller ein- 
zelnen Besitzverhältnisse, soweit es die Quellen gestatten. 


Göttingen. G. H. Müller. 


Hans Spangenberg, Vom Lehnstaat zum Ständestaat. Ein. Bei- 
trag zur Entstehung der landständischen Verfassung (Historische Biblio- 
thek, herausg. von der Redaktion der Hist. Zeitschr. Bd. 29). München 
und Berlin 1912, R. Oldenbourg. XII u. 207 S. 80. M. 6.—. 


Studien vornehmlich zur älteren Verwaltungsgeschichte der deutschen 
Territorien, insbesondere der Mark Brandenburg und des Fürstentums 
Osnabrück, haben den Verf. dazu angeregt, in der vorliegenden Darstellung 
ein anschauliches Bild des geschichtlichen Werdegangs der landständischen 
Verfassung zu entwerfen. Das Wesentliche der Aufgabe bestand darin, die 
Ubersichtlichkeit nicht verloren gehen zu lassen, und die Lösung in diesem 
Sinne ist gelungen. Der Verf. betont mit Recht, daß der noch immer sehr 
fühlbare Mangel an einer genügenden Zahl von Monographien einzelner 
Territorialverfassungen noch nicht die Inangriffnahme einer umfassenden 
Geschichte der deutschen Landstände ermöglicht, die das recht umfangreiche 
818 Seiten umfassende Werk Fr. Wilh. Ungers aus dem Jahre 1844 ersetzen 
könnte. Immerhin aber hat sich die einschlägige Literatur seit dieser Zeit 
derartig vermehrt, und die grundlegenden Anschauungen haben sich in dem 
Maße gefestigt, daß Spangenbergs zusamınenfassende Darstellung als Einfüh- 
rung in den Stand der heutigen Forschung einem Bedürfnis abhilft. Indem 
der Verf. daneben eigene ausgiebige Untersuchungen zugrunde legt, entwirft 
er etwa folgendes Bild: Die Emanzipation der Stände von der landesherr- 
lichen Gewalt vollzieht sich in der Zeit vom Ende des 13, bis ins 14. Jahr- 


112 Kritiken 


hundert. Die den Lehnstaat vernichtende privatrechtliche Behandlung der 
Staatsinteressen und die Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind 
die Ursache der landesherrlichen Niederlage. Das Mittel, dessen sich die 
Stände zur Erwerbung der Macht bedienen, ist vornehmlich das Steuer- 
bewilligungsrecht. Während aber im 14. Jahrhundert der Landesherr nur 
mit einzelnen Gruppen zur Bewilligung von Steuern verhandelt, legt er im 
15. Jahrhundert bei immer steigenden finanziellen Bedürfnissen dadurch das 
Fundament für die Wiederherstellung seiner Gewalt, daß er ständisebe Be- 
willigungen „in korporativem Verein“, d.h. durch Landtage herbeiführt. 
Sobald der Landtag eine dauernde Einrichtung geworden ist, ein Zustand, der 
im Laufe des 15, und 16. Jahrhunderts eintritt, ist die landständische Ver- 
fassung vollendet. Zur verfassungsmäßigen Wirksamkeit der Landtage muß 
von seiten des Landesherrn die Durchführung des Mehrheitsgrundsatzes 
und der Vertretungskompetenz erfolgen. Die Vertretungskompetenz weniger 
Stände für das ganze Land führt also ihren rechtlichen Ursprung auf die 
landesherrliche Gewalt zurück und ist von dieser vornehmlich im Interesse 
der Steuerbewilligung geschaffen worden. Die landständische Verfassung 
ist ein Erfolg des Fürsten gewesen, der die Stände zwang, zugunsten der 
Allgemeinheit ihren Freiheiten und Privilegien zum Teil zu entsagen, und 
sie so zu staatlicher Gesinnung erzogen hat. Die Zeit, in der die Verfas- 
sung entstand, ist die Übergangszeit zwischen der Ständeherrschaft und der 
Entstehung des absoluten Staates, und zwar gilt als terminus post quem die 
Bewilligung allgemeiner Landessteuern. 

Die leitenden Sätze Spangenbergs gipfeln demnach in der Feststellung, 
daß die landständische Korporation als rechtlich anerkannte Vertretung des 
Landes eine Schöpfung des Landesherrn gewesen ist, daß diese Schöpfung 
erst zum Zwecke der regelmäßigen Steuerbewilligung erfolgte (S. 148) und 
daß das Kriterium der vollendeten Verfassung die dauernde Einrichtung des 
Landtages ist. Aber einmal kann cine Verfassung, auch ohne daß sich schon 
feste Geschäftsformen wie periodische Berufung des Landtags ausgebildet 
haben, tatsächlich vorhanden sein, d. h. es kommt, jedenfalls für den Histo- 
riker, nur auf die faktisch bestehende Beschränkung der Rechte des Landes- 
herrn an. Auch die Erzielung der gemeinschaftlichen Bewilligung allgemeiner 
Landessteuern durch die Stände kann nicht als sicherer Termin der Voll- 
endung der Verfassung gelten, denn in den Territorien von Trier und Württem- 
berg haben gerade die vom Landesherrn geforderten allgemeinen Landes- 
steuern, statt einigend zu wirken, einen so wichtigen Träger der Verfassung, wie 
die Ritterschaft, zu völligem Austritt aus dem Territorialverband geführt. Was 
sodann die Initiative des Landesherrn angeht, so ist in vielen Fällen statt förm- 
licher Verleihung von Korporationsrechten durch den Landesherrn nur ein 
passives Sich-Fügen des Landesherrn in eine gewohnheitsrechtliche Entwick- 
lung festzustellen. In den schlesischen Erbfürstentümern sind es im 15. Jahr- 


Kritiken 113 


hundert zuerst die Stände gewesen, die vor die Notwendigkeit gestellt, sich selber 
und damit das ganze Land ohne Hilfe des Landesherrn zu schützen, zur Ab- 
haltung periodischer Versammlungen und zur Erhebung allgemeiner Landes- 
steuern geführt worden sind. Die rauhe Not hat hier dasselbe bewirkt, was 
anderswo der Landesherr vollbrachte. Daß nur die an militärischer und fi- 
nanzieller Kraft starken Stände sich versammelten, führte dort schon damals 
zu einer vom Landesherrn weder bestrittenen noch sanktionierten Ver- 
tretungskompetenz. Die Fülle des geschichtlichen Lebens läßt nun einmal 
die allgemeine Gültigkeit weniger scharf formulierter Leitsätze nicht zu. 
Die Zeit, in die Sp. die Vollendung der landständischen Verfassung setzt, 
kann mit größerem Recht als die den absoluten Staat einleitende Periode, 
d.h. als die Zeit des beginnenden Niedergangs der ständischen Verfassung 
bezeichnet werden. Die Verfassung macht nur in ihrer inneren Ausgestaltung 
noch bedeutsame Fortschritte, von denen namentlich die Ausbildung des 
Landesältestenamts künftiger Würdigung harrt. Man wird deshalb daran 
festhalten müssen, daß eine landständische Verfassung tatsächlich, wenn auch 
vielleicht hoch nicht schematisch staatsrechtlich in dem Augenblick eintritt, 
sobald die Rechte des Landesherrn durch die Initiative der Stände eine 
dauernde Beschränkung erleiden, mag auch eine festere Geschäftspraxis noch 
nicht nachweisbar sein.! 

Im einzelnen ist zu S. 136 zu bemerken, daß Karl IV. doch wohl ständische 
Einungen in der Goldenen Bulle verboten wissen wollte, denn im gleichen 
Jahre, am 4. April 1356, ordnet er in einer zu Prag ausgestellten Urkunde 
als künftiger Erbherr von Schweidnitz-Jauer an: „daz die man, ritter und 
knechte und burger derselben lande, stete und weichpilde keine eynunge an 
urloup, rate und wizzen ires erbherren hoher machen sullen noch mugen, denne 
zu dreizzig schillingen“. 

1 Dieser Unterschied in unserer Auffassung erklärt es auch, warum Sp. in 
seiner Besprechung meines Buchs über die landständische Verfassung von 
Schweidnitz-Jauer (Histor. Zeitschr. Bd. 111, S. 249) die Schilderung der 
Entwicklung dieser Verfassung im Kampf zwischen Fürstentum und Ständen 
vermißt. Nach meinen Quellen ist die Verfassung schon im 14. Jahrhundert 
vollendet, und der zu Ende des 15. Jahrhunderts neu einsetzende Kampf wird 
von mir nur als Zeichen ihres Niedergangs behandelt. Sp. dagegen sieht in 
diesen neuen Kämpfen nur die Periode der Vollendung der Verfassung, ist aber 
damit offenbar durch moderne staatsrechtliche Anschauungen beeinflußt. Die 
Geschichte der allgemeinen Landessteuern ist für Schweidnitz-Jauer während 
des 15. und 16. Jahrhunderts gemeinsam mit der von Gesamtschlesien, und 
diese Geschichte hat Rachfahl in seiner Organisation der Gesamtstaatsverwal- 
tung Schlesiens vor dem Dreißigjährigen Kriege ausreichend behandelt. Die 
von mir aus Rachfahls sowohl, wie aus eigenen Untersuchungen (S. 12, 21, 
127.) gezogenen Schlußfolgerungenen hat Sp., soweit er sie gelesen hat, nioht 
bestritten, und er hätte sie, soweit er sie vermißt, auf S. 127 lesen können. 

Histor. Vierteljabrschrift. 1914. 1 8 


114 Kritiken 


Ferner würde es (vgl.. S. 144) von hohem Interesse sein, zu untersuchen, 
ob im Osten während des Mittelalters die Bevölkerung des flachen Landes in 
der Tat regelmäßig im Hintersassenverhältnis gestanden hat. Nach Bei- 
spielen aus Schweidnitz-Jauer, Oppeln- Ratibor und Steiermark zu schließen, 
hat es im Mittelalter zahlreiche Besitzer von Schützenlehen gegeben, die 
weder ritterlich noch auch einer lokalen Obrigkeit untergeben, direkt dem 
Gericht des Landesherrn unterstanden haben. Daß diese wenigstens in 
Schweidnitz-Jauer ursprünglich ihrer unmittelbaren Stellung wegen land- 
tagsfähig gewesen sind, ist ein Beweis für die alte militärische Grundlage der 
Landstandschaft. 

Ein mit Dank zu begrüßendes umfassendes Literaturverzeichnis und ein 
Ortsnamenregister beschließen die vortreffliche durch Scharfsinn und Fleiß 
sich auszeichnende Darbietung. 


Düsseldorf. G. Croon. 


Axel Albrecht Freiherr von Maltzahn, Die 4096 Ahnen Seiner 
Majestät Kaiser Wilhelms II. Berlin 1911, Vossische Buehh. M. 80. 


Während noch vor wenigen Jahren ein Dornröschenschlaf die praktische 
Genealogie gefangen hielt und speziell die Ahnentafeln ganz vernachlässigt 
schienen, ist seit der Jahrhundertwende eine fast unheimliche Produktivität 
zu bemerken. Große Ahnentafelwerke entstanden. Rollers badner Tafeln, 
die, obzwar gelegentlich anfechtbar, dennoch das Verdienst eines Bahn- 
brechers beanspruchen, Kekules und Dungerns prächtige Sammelwerke, um 
nur die wichtigsten zu nennen, die Ahnentafel des österreichischen Thron- 
folgers und das nachgelassene Werk des Grafen Jan Drohojowski dürften 
wohl die markantesten Erscheinungen dieser Art sein. 

Leider scheint die erfreuliche genealogische Renaissance, die allenthalben 
zu bemerken ist, auch unberufene Elemente zu veranlassen, ihre Elaborate 
einem Laienpublikum zu unterbreiten, das noch lange nicht in genealogischen 
Angelegenheiten genug Erfahrung besitzt, um die Spreu vom Weizen zu son- 
dern. 

Zu den Unberufenen gehört, trotz seiner Berufung ins Heroldsamt zu 
Berlin, der Freiherr Axel Albrecht von Maltzahn. Sein vorliegendes Werk 
bildet eine schwere Kompromittierung der genealogischen Wissenschaft 
unserer Tage. Energisch muß daher auf rechtzeitige Kritik der jüngsten 
Riesenahnentafel gedrungen werden, um zu verhindern, daß eine so gänz- 
lich mißglückte dilettantische Arbeit von Nichtgenealogen als Orakel zu Rate 
gezogen werde und zu falschem Nimbus gelange. 

Die Ahnentafel Kaiser Wilhelms gehört zu den schwersten Aufgaben, 
die einem Genealogen gestellt werden können, ohne gründliche historische 
und archivalische Studien, ohne Kenntnis des Russischen ist sie überhaupt 
nicht zu bewältigen. 


Kritiken 115 


Wenn der Autor dennoch den Mut fand, sein Werk zu veröffentlichen 
und mit einer stolzen Vorrede zu versehen, verliert er das Recht auf Scho- 
nung, das man sonst gutgemeinten Dilettanten zubilligt. 

Maltzahns Buch ist nun leider gleichfalls nur eine vollständig wertlose 
Dilettantenarbeit, die von jedem Fachgenealogen binnen acht Tagen aus 
den gebräuchlichsten Handbüchern zusammengeschrieben werden könnte, 
sie bringt nichts Neues, kennt viele standard works der Genealogie über- 
haupt nicht, von Durcharbeitung der Spezialliteratur ist ebensowenig die 
Rede als von archivalischen Studien. Notorische Fakten aus der Genealogie 
hochberühmter russischer Familien sind Maltzahn unbekannt. In seiner Ein- 
leitung verrät er das völlige Fehlen jeder theoretischen Kenntnisse über 
Ahnenverlust usw., eine Übersicht über seine Resultate ist nicht einmal 
versucht, das Werk entbehrt jeden Quellenbelegs, den heute eine ernst zu 
nehmende Arbeit aufweisen muß, ausländische Namen sind meist falsch ge- 
schrieben, nicht einmal das Ahnenbezifferungssystem Kekules hat sich der 
Autor zu eigen machen können. Nimmt man noch dazu, daß der Druck 
ungewöhnlich fehlerhaft ist, daß es von Druckfehlern wimmelt, ja daß sogar 
Filiationen falsch sind, so wird man wohl als Gesamturteil über das Werk 
des Freiherrn von Maltzahn feststellen können: Eine ungewöhnlich schlechte 
Dilettantenarbeit. 

Dieser für den Autor nicht sehr schmeichelhaften These sollen nun im 
folgenden die Beweise geliefert werden. Nur der Umstand, daß so schwere 
Anwürfe felsenfest begründet werden müssen, zwingt mich, dadurch die 
Besprechung in eine sonst dem Werke gar nicht zukommende Länge zu ziehen, 
zugleich aber auch die Hoffnung, daß mehrere meiner Korrekturen den Lesern 
von Nutzen sein können. 

Dennoch lege ich mir Beschränkung auf, und habe nur erstens überhaupt 
jene Personen durchgeprüft, die auch in der Ahnentafel des Erzherzog Franz 
Ferdinand vorkommen, zweitens die Filiationen untersucht, soweit ich dies 
ohne archivalische Studien konnte; ein Mehr hätte fast eine Neuherausgabe 
der Tafel bedeutet. Und von dem Gefundenen begnüge ich mich einen Ex- 
trakt vorzuführen, bemerke jedoch, daß weitere ale und Omissa in 
meinem Besitz sind. 

Einleitung: Absatz 5: Titulaturen wegzulassen ist mit Einfachheit nicht 
zu entschuldigen. Durch das ganze Werk weiß man, ohne über die gründ- 
lichen Kenntnisse des Freiherrn von Maltzahn zu verfügen, nie, ob die be- 
treffende Person Herzog, Fürst, Graf oder sonst etwas ist. 

Absatz 6: Wenn die Daten wirklich im neuen Kalender gegeben wären, 
wäre dies sehr erfreulich, leider stehen im unen WIFTDATEH Durcheinander 
alter und neuer Kalender nebeneinander. 

Absatz 8. Hier verstummt nn der stupenden Unbelesenheit des 
Autors jede Kritik. 


116 Kritiken 


Absatz 11: Die Berechnung des Ahnenverlusts ist, wie schon erwähnt, 
ganz unrichtig. 

Die folgenden Absätze sind überflüssig. Fehlend werden Übersichten 
über die rationale Zusammensetzung empfunden. 

Register: Infolge der ungeschickten Ahnenbezifferung sehr umständ- 
lich und mit Doppelzahlen (Tafel und Nummer) überlastet. 

Literaturverzeichnis: Zeigt die allzugroße Bescheidenheit des Autors 
in der Benutzung der Literatur. Für ein Werk wie dieses 80 benützte Vor- 
arbeiten! (Für meinen zweiten Band der Thronfolgerahnentafel mußte ich 
bis jetzt etwa 1400 Publikationen zu Rate ziehen.) 

Quellenbeleg: fehlt, ein Hauptfehler des Werks, das dadurch jedes 
wissenschaftlichen Wertes entbehren muß. 

Nun möge ein Auszug aus der Liste jener Filiationen und Daten folgen, 
die ich bei der im oben erwähnten Umfang vorgenommenen Prüfung als un- 
richtig oder unentschuldbar fehlend feststellen konnte. (X = geboren, 
oo = vermählt.) 

Tafeln: II. 43 f 3. März 1568. — 49 x vor 12. April 1508. — 51 oo 29. Ok- 
tober 1525. — 60 x 7. Dezember 1541. — 61 x 5. Dezember 1542, o 
29. April 1565. — 65 x Mitte 1526, f 27. Jänner 1546. — 79 o August 
1538. — 81 x Ende Mai 1466. — 84 f 24. August 1522. — 85 x 1489/1496, 
00 1. Dezember 1514. — 87 oo nach 9. Juni 1526. — 89 oo 26. September 
1534. — 93 t nach 21. Juli 1563. — 94 x 5. Oktober 1521. — 95 0013. Juli 
1545. — 96 x 15. September 1468. — 103 x Anfang 1488, oo 21. Novem- 
ber 1509. — 120 x 21. September 1516, f 4. September 1571. — 121 
x 8. Oktober 1515, f 7. März 1578, oo 6. August 1544. — 123 oo 16. Juni 
1538. — III. 29, 58, 116 Belle ville, nicht Belleyeuille. — 590010. März 1576. 
— 31, 62, 124 Gaillard, nicht Goulard. — 118 Tarquez, nicht Tarquesse. —- 
119 dieses Maltzahn unbekannte Quartier hat zu lauten: Susanne von Midy.— 
124, 125 wohl fal che Quartiere, richtig Wilhelm Gaillard und Leonie von 
Pompadour. — IV. 9 œ 30. März 1569. — 75 oo Ende August 1486. — 
91x vor 24. Juli 1485. — 97 x 14. September 1485. — 106 x 1500. — 108 
+ 28. Mai 1513. — 109 oo 14. August 1492. --- 1110011. September 1497, 
t 1539. — 117 oo 6. Oktober 1510. — 121 x November 1475, f 1521. 
— 123 oo 18. Jänner 1512 (sonst wäre Margarethe Lewenhaupt ein Ba- 
stard!). — V. 21 x 20. März 1550. — 43 x (nach 27. Mai) 1518. — 60 
t 17. Juni 1607. — 62 x 29. August 1600. — 63 f 30. Juni 1606, co 7. De- 
zember 1572. — 73 x 28. September 1511, t nach 3. Juli 1577. —- 
87 Margarethe von Brandenburg: falsches Quartier! Soll richtig heißen: Ama- 
lie von der Pfalz, X 25. Juli 1490, f 6. Jänner 1525, oo 12. Juni 
1513. — 97 x 14. März 1523. — 99 x nach 6. September 1533. — 105 
x zwischen November 1522 und 14. Jänner 1523. — 120 f Oktober 
1548. — 121 f 17. März 1594. — 127 f 21. August 1572. — VI. 31 x 1600. — 
63 oo 24. Juni 1592. — 111 x 1506, f nach 5. Oktober 1554. — 124 
x 18. August 1522, f 18. Juli 1586. — 125 als Mutter Wilhelms von Mans- 
feld ist wohl Katharina von Gleichen X 21. Dezember 1548, f 19. Februar 1601, 


Kritiken 117 


oo 30. August 1570 anzusehen, doch steht dies nicht fest.— VII. 47 x 22. Sep- 
tember 1555, oo 10. September 1575. — 92 x 1517. — 93 x 1516. — 94 
x 1. September 1566. — 95 t 1583. — VIII. 7 x 14. März 1615, oo 10. De- 
zember 1637. — 13 x 1571, f 27. August 1608, oo 1. Dezember 1589. — 
49 oo 10. Juli 1522. — 65 X 30. Juni 1480. — 89 f März 1529, oo 27. Sep- 
tember 1517. — 90 x 1471, f 17. Juni 1516. — 91 x 1470, f 12. Februar 
1517. — 92 f Ende 1512. — 93 f Sommer 1549, oo 19. Jänner 1507. —- 
94 f 22. September 1555. — 96 x 22. August 1468, oo (vor 20. Februar) 
1490. — 97 f 17. Mai 1505. — 108 x Dezember 1466. — 109 x 9. August 
1487. — KX. 73 oo vor 19. Juli 1520. — 75 x (nach 9. Oktober) 1515. — 
77 + 12. November 1559 (kann doch nicht gut vor der Geburt ihres Kindes 
sterben); oo 22. Mai 1539. — 78 f 15. März 1549. — 79 f Ende Mai 1586, 
00 5. September 1528; richtige Schreibweise: Stainville. — X. 67 x 1435, 
7 24. August 1497, oo (nach 11.) November 1451. — 80 0023. November 
1423. — 119 f nach 9. Juli 1513, wohl noch in diesem Jahre, O 9. Juli 
1453. — 120 oo 15. Jänner 1475, f 1528. — 121 f 6. April 1477. — 123 
oo 1457. — 125 oo 30. Juni 1471, f Jänner 1512. — 126 f 13. März 1491. 
— 127 f nach 1531, O0 29. Juni 1488. — XL 48 x 13. Jänner 1482, oo 
20. September 1505. — 51 oo vor 29. März 1506. — 64 x 30. Novem- 
ber 1473. — 67 Rieneck, nicht Rheineck. — 96 + 29. November 1493. — 
97 x 1415/22, f 20. Jänner 1455. — 98 zwischen 26. Mai und 20. Au- 
gust 1466. — 99 oo nach 4. September 1452. — 102 f 17. Oktober 1495. 
— XII. 25 x 8. April 1563, oo 8. März 1582. — 72 x August 1461. — 97 
oo 22. Mai 1503. Zu den Pallant 27, 54, 108 wäre zu vergleichen Schotel: 
Floris I en II von Pallant, Arnheim 1846. — XIII. 66 x 1442, f 24. März 1531. 
— 67x 1452, f 1. August 1529, oo um 1480. — 70 x 1442/48, f nach 
21. Mai 1520. — 71 f vor 1523, oo 26. Jänner 149. — 81 x 12. Oktober 
1514. — 82 x 1492/1500, f 5. Februar 1570. — 83 x 10. Juni 1517, oo 
6. Dezember 1532. — 92 x 18. Juni 1480. — 93 +4. Februar 1559. — XIV. 32 
x 15. Dezember 1540, } 13. März 1593. — 64 x 25. Februar 1498. — 65 
t 30. Jänner 1553. — 66 f 1553. — 67 t 1595, oo 17. Februar 1539 (auch 
diese Dame kann nicht gut 14 Jahre vor der Geburt ihrer Tochter Ursula ge- 
storben sein). — 68 } 1572, Vermählungsjahr kann nicht stimmen, sonst wäre 
sein Sohn 14 Jahre vor der Trauung geboren! — 69 f 1573. — 82 x 14. No- 
vember 1500. — XV. 12 f 4. April 1657, 13 f 30. Juni 1632 (hier reduziert 
Maltzahn nicht, wie auch sonst öfter). — 26 f 1626. — 27 oo Februar 1600. 
— 54 x 15. Jänner 1538. — 107 oo 13. August 1553. — 113 x 7. Jänner 
1547. — Die höchst unvollständige Ahnentafel von 5 wäre mit reichlichen Daten 
aus folgenden Arbeiten zu versehen: Schannat, Eiflia illustrata II, 2, 31ff.; 
499 ff.; Seiffert: 24 florierende Familien 14ff.; Hormayrs Archiv 1826 (Schlik) 
und Jahrbuch Adler 1886. — XVI. 72 x 1504. — XVII. 43, 86 reichliche 
Angaben in Hormayrs Taschenbuch 1829, 19ff. 

XXL Maltzahn kennt den Geburtsnamen, Rabe, Katharinas nicht, ebenso- 
wenig deren Eltern. Über diese Fragen existiert eine reiche Literatur, aus 
der einiges bei Ungeiop". S. 222 angeführt ist. Überhaupt hat Maltzahn keine 
Idee von russischer Geschichte und deren Literatur. 


118 Kritiken 


Daher nimmt es uns nicht wunder, daß er die ganzen Vorfahren der Carin 
Natalie Narischkin nicht kennt. Die gioße Zahl von Monographien über diese 
berühmte russische Familie findet sich bei Ca Bea01% S. 182 auszugsweise ver- 
zeichnet. 

Nicht minder rätselhaft bleiben dem Autor die Streschnew, ebenso die Sche- 
stow (die Chestof genannt werden), sogar die Gorbatij-Schuiskij sind für Mal- 
tzahn nicht näher bestimmbar. Die ganzen russischen Romanowgenealogien 
sind ihm fremd. Die Ahnentafel Annas hätte aus jedem russischen Konver- 
sationslexikon schon erheblich ergänzt werden können, und unter Hinzu- 
ziehung einiger standard works, etwa Xarcı.ıi. npeakn n NOTONETBO On 
Pounuunn vb. Moskau 1864; Ionanonsm-Pocroneriä; Preckaa PogOchon- 
Han Runra. endlich Herponn: IIcropig phon, peeraro MRopa"eTna 
wäre es möglich gewesen, von den 111 Lücken der Tafel ca. 40—50 zu füllen. 
XXIII. Ein ähnliches Mißgeschick wie über den Ahnen Annas von Rußland, 
waltet über denen der großen Katharina II. aus dem Hause Anhalt, ihre Groß- 
mutter, die zur Reichsfürstin erhobene Christiane Elconore von Zeutt ch bildet 
für den Freiherrn von Maltzahn ein schweres Hirdernis. Ihm fehlen drei Ahnen 
der 32er und 30 der 64er Reihe. Auch hier hätte dif Spczialliteratur viel 
Neues geboten, unbedingt wäre aber das Dresdner Archiv, anstatt des An- 
halter zu Rate zu ziehen gewesen, aus dessen reichhaltigen Personalakten ohne 
Zweifel alle Lücken zu füllen wären. Daß der Autor sogar König, Mans- 
berg und Peccenstein, die wichtigsten Sammelwerke über sächsischen Adel 
nicht kennt oder nicht benutzt hat, ist einfach. unbegreiflich. 

XXV. Hier wäre für die Daten der Ahnentafel von 4 reiche monographische 
Literatur heranzuziehen gewesen, so statt vieler: Plancher (für die Rye): 
Richette, Histoire de la maison de Tournon; Richardson (für Merode); 
Goethals, Histoire de la maison de Hornes. Brüssel 1848; Scohier, Genealogie 
de Croy. Brüssel 1589 (Exemplar in München, wohl Unikum in Deutschland); 
Leroy, Chronologie des ducs de Croy 1790, sogar Bödicker, Haus Arenberg bleibt 
unbenutzt. Über die Helfenstein wären Kerler und vor allem Gabelkhovers 
Stuttgarter Manuskripte zu vergleichen. 

Gänzlich unzureichend sind die böhmischen Ahnen von 12. Hier kann ich 
mich auf Einzelkritik nicht einlassen. Das reiche Material findet sich ja bei 
Fibrts Bibliographie. Über die Berka die schöne Abhandlung in den Mit- 
teilungen des Vereins für Gesch. der Deutschen in Böhmen 1886—1888. 

Bei den bisherigen Erratis und Omissis konnte ich wegen ihrer großen 
Zahl nur auf die Quellen hinweisen, aus denen ihre Beseitigung leicht möglich 
ist; nun wieder einige Detailkorrekturen. 

21 x 8. Scptember 1603 (zeigt, daß von Maltzahn sogar Behrs Supplement 
nicht kennt!). — 41 x 9. März 1563. — 123 x April 1512, f 23. Oktober 1579. 

XXIX. Die Angaben über die schlesischen Ahnen sird natürlich ohne Ver- 
wertung der Spezialliteratur, besorders der Leichenpredigten verfaft. Sehr 
störend wirkt hier, wie auf anderen Tifeln, daß v. Maltzehn das Werk des 
Sagittarius über die Grafen von Gleichen nicht kennt, aus dem zrhlreiche 
Lücken zu ergänzen wären. Auf dieser Tafel kommt dies bei 43 und 86 zum 
Ausdruck. Ferner macht sich hier (87) wie anderwärts die Unkenntnis der 


Kritiken 119 


berühmten hessischen Landergeschichte von Wenok bemerkbar, wo über die 
zahlreichen Ahnen des Kaisers aus dem Edelherrngeschlecht der Plesse reiches 
Material zu finden ist. 

Einzelheiten: 41 x April 1580. — 59. oo Mai 1568 (Wutke also auch un- 
bekannt!). — 66 f 7. Mai 1531 (Francke, Mansfeld gleichfalls nicht benutzt!). 
— 67 1 8. September 1511, oo Anfang 1500. — 82 + nach 26. Februar 
1534. — 103 falsches Quartier statt Dorothea von Colditz richtig Amalie 
von Mansfeld x 1506, f nach 5. Oktober 1554, oo 1522. : 

XXX. Diese Tafel ist wohl neben der russischen die schwächs‘e des ganzen 
Werkes. Trotz der fa t unübersehbaren Literatur über die berühmten Ge- 
schlechtern entstammenden österreichischen Ahnen des deutschen Kaisers hat 
der Verfasser eine Ahnentafel der Dorothea Renate von Zinzendorff zusammen- 
gestellt, die in der 32er Reihe vier falsche Quartiere enthält, wäh end die 
leicht ermittelbaren Daten fast überall fehlen. Bei der Prüfung dieser Tafel 
fand ich, daß v. Multzahn sogar „Wurzbechs“ 60 bänd'ges Hauptwerk über 
österreichische Berühmtheiten nicht kennt! Im folgenden eine Auswahl von 
ergänzten Lücken und Irrtümern. 

12 x 1605, f 28. III. 1665 (nicht 1713). — 13 f 1646. — 24 x 27. De- 
zember 1570, f 29. Jänner 1626. — 26 x 1570, f (vor 1. Juli) 1630. 
—27tvor 1613, oo 15. Jänner 1596. — 48 x 9. Jänner 1541, 1 1577. 
— 49 x 1551.— 52 x 9. Juli 1531, + 25. Oktober 1580. — 53 œ 10. Juni 
1563. — 54 f 22. August 1584. — 96 x 1507, } 1552. — 98 falsches Quar- 
tier. Statt Andreas Volchra richt'g Joachim von Volckra. — 99 falsches 
Quartier. Statt Katharina von Liechtenstein richt g: Anna von Lappitz, 
ou 1548. — 104 Xx 4. August 1482, f 18. August 1541. — 105 x (nach 
25. M.i) 1493, 00 23. Jänner 1511, (nach 11. März) 1549. — 106 x 1514, 
t 1569. — 107 f 1567, oo 1540. — 108 f nach 25. Jänner 1558. — 109 
oo 26. Mai 1530. — 117 falsches Quartier. Statt Dorothea R’dler richt'g: 
Apollonia Scheller. — 119 falsches Quartier. Statt Afra von Messenpeck 
richtig: Clara von M:ssenbach. — 126 x um 1493, f 1. Juni 1540 
(verrät Unkenntnis von Pichlers Aufsatz in der Vierteljahrsschrift des Herold !). 
— 127 x 4. Juli 1500, f 17. Februar 1543, oo 1513. 

Für die Ergänzung der übr'gen sehr umfarg”eichen Lücken in den Daten 
verweise ich unter anderm auf folgende Werke: Feyfar, Herrn auf Nikolsburg. 
1879. Czerwenka, Die Khevenhüller. Archiv für österr. Geschichte, XXIV. 
33ff. Loserths Beiträge zur steir. Genealogie. 

XXXL 119 das fehlende Quartier ist auszufüllen: Margarethe von Lai- 
ming:n. 

Auch hier müßte natürlich mehr Spezialliteratur herangezogen werden, so 
die Aufsätze in der Carinthia 1852, im g’ornale araldico 1892; Rollers Mono- 
graphie der Werdenberg im schweizer Handbuch, endlich das oberbayerische 
Archiv 1871, S. 85ff. (Scala). 

XXXIL 39 falsches Quartier. Richtig Katharina, nicht Anna von Hohn- 
stein (zeigt die Unkenntnis von Hoches Geschichte von Hohnstein). — 64 
1 17. November 1511. — 65 f zwischen 23. Juni und 2. September 
1468, oo (vor 21.) Februar 1454. — 66 f 21. Dezember 1480. — 67 


120 Kritiken 


t vor 24. September 1524 (hier wie mehrfach Chestret de Haneffe unbe- 
kannt). — 68 f 1525 (verrät Unbekanntschaft mit Posse, Siegel des Adels der 
Wettiner Lande!). — 116, 117 vgl. Weidenbach, Grafen von Are 1845. Hier 
wie anderwärts über die Grafen von Reinstein zu vergleichen Zeitschrift des 
Harzvereins 25, 132ff. 

XXXVIL 86 vgl. Dresser, Ungnadische Chronika 1607 und Carinthia 1836. 

XXXIX. Hier fehlt besonders die Benutzung folgender Arbeiten: Kumar, 
Geschichte der Familie Herberstein, 1816; Oberbayrisches Archiv 1888, S. 1ff.; 
Verhdlgn. d. hist. Vereins für Niederbayern, 1892, S. 29ff.; (Preysing) sogar 
Gebhardi ist Maltzahn unbekannt. 

Eine Reihe von Unvollkommenheiten macht sich schließlich fast auf allen 
Tafeln bemerkbar, so die vollständige Unkenntnis der landesgeschichtlichen 
Spezialliteratur. Die thüringischen Grafen- und Dynastengeschlechter sind 
höchst ungenau behandelt. Wahrscheinlich finden sich hier gleichfalls mehrere 
Filiationsirrtümer; denn wenn ich auch aus der Literatur Maltzahn nichts Der- 
artiges nachweisen kann, stimmen doch manche Daten bedenklich und lassen 
vermuten, daß eine archivalische Forschung Maltzahns Angaben über 
thüringische Filiationen vielfach umstoßen dürfte. Zum Schluß natürlich, wie 
schon bemerkt: Polonica, Bohemica, Russica ignorantur et non leguntur! 

So ließen sich der Errata und Omissa eine große Anzahl aufführen, 
eine weitere Serie halte ich zurück, um meine schon allzu lange Rezension 
nicht zu überlasten. Ich glaube aber wohl den Beweis für meine These ge- 
liefert zu haben: v. Maltzahns Werk ist eine Dilettantenarbeit, vor dessen 
Benutzung nachdrücklichst gewarnt werden muß. 


Wien. Otto Forst-Battaglia. 


Albert Waddington, Histoire de Prusse. T. I: Des origines à la 
mort du Grand Electeur (1688). Paris 1911, Plon-Nourrit et Comp. 
XII u. 594 S. 12 fr. 


Für eine Erscheinung, die sich schon öfters in der deutschen Historio- 
graphie gezeigt hat — ich erinnere nur an die Loyolabiographie des Prote- 
stanten Gothein und die Calvinbiographie des Katholiken Kampschulte —, 
dürfte das vorliegende Werk nach seiner Vollendung einen neuen Beleg lie- 
fern: in diesem Fall ist es der Ausländer, der von persönlichen oder familiären, 
sozialen oder religiösen Sympathien und Antipathien zu seinem Stoff freie 
und ihm daher völlig unbefangen gegenübertretende Franzose, der die beste 
preußische Geschichte verfaßt. 

Wer die früheren Arbeiten Waddingtons nicht kennt und in der Einleitung 
S. VI den Satz liest: „C'est par un travail incessant, par la ruse ou la violence, 
par une conduite que les scrupules ne genaient guère, qu’ils (les Hohenzollern) 
se sont peu à peu levés à la super&matie“, erwartet vielleicht ein Buch voll 
gallischen Witzes und geistreicher Pointen gegen die sich mühselig empor- 
arbeitenden märkischen Kurfürsten; das Gegenteil trifft zu. Frei von jeder 


Kritiken 121 


nationalen oder gar chauvinistischen Befangenheit, hat sich W. in liebevoll- 
ster Weise in die dem modernen Franzosen doch wahrlich schwer verständ- 
lichen Zustände und Bestrebungen der spätmittelalterlichen Jahrhunderte 
und des Übergangs zur Neuzeit hineingearbeitet; er hat, was die Farben- 
frische und Anschaulichkeit seiner Schilderung verrät, den Schauplatz der 
von ihm behandelten Ereignisse aufgesucht, so vermag er charakteristische 
Landschaftsbilder aus Ostpreußen und der Mark, aus Bayreuth und Ansbach 
zu geben, er führt den Leser auf die Burg Zollern, die Plassenburg, die Cadolz- 
burg, nach der Stadt Nürnberg usw.! In feinsinniger Weise nützt er die Por- 
träts auf Geinälden und Grabplatten zur lebensvollen Charakteristik der Per- 
sönlichkeiten aus. Die Quellen und die Literatur sind gründlich ausgeschöpft 
worden, für die letzten drei Fünftel des Bandes, die Zeit des großen Kur- 
fürsten, besonders für die Darstellung der inneren Zustände, hat W. bisher 
unveröffentlichtes Aktenmaterial aus dem Berliner Staatsarchiv verarbeitet. 
Daß er sich öfters kritisch gegen Droysen und andere preußische Historiker 
wenden muß, ist selbstverständlich ; wie vorsichtig und unbefangen er verfährt, 
beweist seine Stellungnahme zum Schwarzenbergproblem, sein relativ un- 
günstiges Urteil über diesen Mann S. 235. Gegen W.s Darstellung ließe sich 
im allgemeinen höchstens einwenden, daß sie etwas zu sehr nach alter Art 
die Regenten in den Vordergrund schiebt und die Geschichte des Landes 
zurücktreten läßt, mindestens bis 1640 hin. So liefert er für das 15. und 
16. Jahrhundert eine Reihe vorzüglicher Biographien, aber, um nur ein Beispiel 
herauszuheben, über die Geschichte der märkischen Städte in diesen beiden 
Jahrhunderten ließe sich etwas mehr sagen, als er bringt. 

Es ist nun an sich leicht, Einzelausstellungen an einem sechs Jahrhunderte 
umspannenden Werke zu machen, ich tue es nur zum Vorteil einer Neuauf- 
lage, die sicher nicht ausbleiben wird, und der wünschenswerten Übersetzung 
des Buches ins Deutsche. 

Die ersten 20 Seiten, die Schilderung der slawischen Zeit, der Germani- 
sation und der Herrschaft der Askanier, bilden den bei weitem schwächsten 
Teil des Werkes. Helmold (S. 4) schrieb seine Slavenchronik nicht um die 
Mitte des 13. Jahrhunderts, sondern um 1170. Von wendischen Städten in 
der Mark zu Beginn der Germanisation (S. 9) zu sprechen, geht nicht an. 
S. 9/10 teilt W. die übliche Überschätzung der Bedeutung des Zisterzienser- 
ordens für die ostdeutsche Kolonisation; das der völligen Welt flucht dieses 
Ordens gemäße und im 12. Jahrhundert auch beachtete Verbot der An- 
lage und Annahme von Zinsdörfern verhinderte diese Mönche, über die von 


Den zur kursächsischen Niederlausitz gehörenden, erst 1815 an Preußen 
gekommenen und zur Provinz Brandenburg geschlagenen Spreewald hätte W. 
8. 3 deshalb nicht zur Zeichnung der märkischen Landschaft ohne weiteres 
verwenden dürfen. 


122 Kritiken 


ihnen selbst bewirtschafteten Vorwerke hinaus einen großen Einfluß auf das 
Wirtschaftsleben ihrer neuen Heimat auszuüben oder gar deutsche Bauern 
nach dem Osten zu führen; im 13. Jahrhundert kauften sie zur Ausdehnung 
ihres Großgrundbesitzes gelegentlich sogar deutsche Bauerndörfer aus. S. 13 
ist die Charakteristik des Kurfürstenkollegs: vaguement constitué dè; le 
12. siècle zum mindesten irreführend. S. 18 gibt W. eine falsche Erklärung 
der Rolande. S. 26 wird Franken für die Zeit der Salier und Staufen als la 
terre du roi par excellence et le foyer de l'esprit gibelin bezeichnet, die daran 
anknüpfende Charakteristik des Nürnberger Burggraſenanits ist ebenso schief 
wie dieser Ausdruck. Daß die Joachimica noch heute für gewisse Erbrechts- 
fragen gilt (S. 83), trifft seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht 
mehr recht zu. Der S. 95 erwähnte Friedrich II. von Liegnitz, der 1537 den 
bekannten Erbvertrag mit den Hohenzollern schloß, war kein Säufer; W. 
verwechselt ihn mit seinem Nachfolger Friedrich III. Die Begründung des 
Geheimen Rats 1604 erfolgte nicht, wie S. 139 W. behauptet, aus einer stände- 
feindlichen Tendenz; vgl. darüber jetzt Koser in der Hist. Zeitschr. Bd. 109 
S. 88. Die S. 139 auf 60000 Köpfe angegebene Zahl der von König Ottokar 
von Böhmen gegen die Preußen geführten Kreuzfahrer mag in den Quellen 
genannt sein, ist aber sicher viel zu hoch gegriffen, dasselbe gilt von den Polen- 
heer in der Schlacht bei Tannenberg S. 155. Für die Schilderung dieser 
Schlacht hätten benützt werden müssen: Delbrück, Gesch. d. Kriegskunst, 
Bd. III, S. 539 ff., Lohmeyer, Gesch. v. Ost- u. Westpreußen, Bd. 1, 3. Aufl., 
S. 352 (dieses Buch scheint W. überhaupt entgangen zu sein) und Werming- 
hoff, Die Schlacht bei Tannenberg, Berlin, 1910. — S. 227 wird m. E. die 
Bedeutung des holländischen Aufenthalts für den 15 —18 jährigen Großen 
Kurfürsten in üblicher Weise überschätzt; als Maßstab für seine geistige Ent- 
wicklung in jener Zeit kann sein Brief in den Forsch. z. brandenb. u. preuß. 
Gesch. Bd. 16, S. 523/4 dienen. S. 253 beurteilt W. die Verhandlungen über 
eine Ehe des Groben Kurfürsten mit der Schwedenkönigin Christine zu gün- 
stig. S. 358/9 gibt er eine teils schiefe, teils falsche Darstellung über die 
Entstehung des Landratsamts, die Bedeutung der Landreiter und die mär- 
kische Stadtverfassung unter dem Großen Kurfürsten. Uberhaupt hätten 
die Abschnitte über die inneren Verhältnisse durchsichtiger gestaltet werden 
können, wenn die Entwicklung des Heeres an die Spitze gestellt und dann 
die Rückwirkung der neuen Heeresorganisation auf die Verwaltung, das Steuer- 
wesen usw. geschildert worden wäre. Die Darstellung der bäuerlichen Ver- 
hältnisse S. 432 [f. weist mancherlei Irrtümer auf, sie ‚müßte ausführlicher 
gehalten sein, vor allem hätte W. hier unbedingt die verschiedenen Terri— 
torien scharf voneinander trennen müssen. Über die Persönlichkeit des Großen 
Kurfürsten denke ich ein wenig anders als W.; ich gehe von der Auffassung 
E. v. Meiers aus in seinem Buch: Französische Einflüsse auf die Staats- und 
Rechtsentwicklung Preußens iin 19. Jahrhundert, Bd. II, S. 4: „Nicht Mili- 


Kritiken 123 


tär und Finar zen, sondern die alten territorialen Staatszwecke, Kirchen- 
regiment und Justiz, haben, wie sich aus dem Testamente von 1667 ergibt, 
bei ihm im Vordergrurde gestanden.“ Friedrich Wilhelm ist der Vertreter 
eines Ubergar gszeitalters; den Reiz seiner politischen Persönlichkeit bildet 
das Auſtauchen moderner realpolitischer Tendenzen, aber auch phantasti- 
scher Zukunſtsträume neben den alten territorialstaatlichen Bestrebungen. 

Die Darstellurg der äußeren Politik des Großen Kurfürsten wiederholt 
natürlich, was W. wenige Jahre früher in seineni zweibändigen Werk: Le 
Grand Elccteur Frédéric Guillaume de Brandebourg. Sa politique extérieure. 
gesagt hat. | 

Breslau. Ziekursch. 


Martin Hobohm, Machiavellis Renaissance der Kriegskunst, 
Erster Band: Machiavellis florentinisches Staatsheer, 436 S., gr. 8°. 
Zweiter Band: Machiavellis Kriegskunst, 596 S. Berlin 1913. 


Das vorliegende Werk verdankt seine Entstehurg dem Preisausschreiben 
der Universität Berlin, das also lautet: „Die Angaben Machiavellis über das 
Kriegswesen seiner Zeit, insbesondere das schweizerische, sind systematisch 
zusammenzustcllen und auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen.“ 

Auf breitester Grundlage suchte der Verfasser dieses Thema zu bewältigen, 
so daß zwei umfangreiche Bände dieser, für die Kriegsgeschichte wichtigen 
Darstellung entstanden sind. Der erste dieser Bände behandelt: Die floren- 
tinische Heeresgründung, der zweite: Machiavellis Kriegskunst, so daß jeder 
dieser Bände cin abgeschlossenes Ganzes bildet. 

Die Werke des geistreichen, humanistisch gebildeten Staatsmannes der 
Republik Florenz haben seit alten Zeiten die Aufmerksamkeit der Gebildeten 
auf sich gelenkt, doch ist von den Forschern über die Kriegsgeschichte die 
kritische Würdigurg nicht mit der wünschenswerten Schärfe bis ins Detail 
durchgeführt worden. Dies ist erst jetzt in den vorliegenden zwei Bänden, 
die auch die früheren Forschungen sorgfältig berücksichtigen, der Fall. 

Im ersten Band bespricht der Verfasser die florentinische Verfas- 
sung, Entstehungsgeschichte der Miliz, Machiavellis Militär- 
denkschrift; sodann die Zentralbehörden, Heer und Volk, Befehlshaber im 
Krieg und Frieden, Justiz und Politik, Schulung und Taktik der Infanterie, 
Kavallerie und Felddienst. Einläßlich wird die Katastrophe von Prato 
(1512) behandelt. 

Das Hauptverdienst des florentinischen Staatskanzlers bestand — wie 
Martin Hobohm richtig ausführt — darin, unter den denkbar schwierigsten 
Verhältnissen das Söldnerheer, auf das sich bis 1494 die Regierung gestützt 
hatte, durch eine Landwehr zu ersetzen. In Parteien zerrissen, von revo- 
lutionär gesinnten Untertanen bedroht, in mißlicher Finanzlage lebend, sogar 
von den Bundesgenossen zur Zeit der Not fast ganz verlassen, hatte Machia- 


124 Kritiken 


velli seine Reformen eingeführt. Hiebei konnte er sich nicht auf eine ziel- 
bewußte starke Regierung stützen, da bei dem Mißtrauen und der Scheelsucht 
der Florentiner dafür gesorgt war, daB kein geistig hervorragender Mann an 
die Spitze des Staates treten durfte. 

Sehr bezeichnend versichert in dieser Hinsicht Capponi: „Sie verstanden 
wohl die Freiheit zu geben, aber nicht sie zu formen.“ — Dieses gegenseitige 
Mißtrauen aller gegen alle war auch die Ursache, daß den Behörden, denen 
die Lösung und Bewältigung schwieriger Aufgaben nur bei längerer Erfah- 
rung möglich wird, eine ganz unglaublich kurze Frist der Wirksamkeit ein- 
geräumt blieb, die jedes erfolgreiche Resultat vereitelte. So kamen auch un- 
praktische Verordnungen zustande, die nur Verwirrung anrichteten. Während 
anderwärts in Zeiten der Gefahr jeder Bürger zu den Waffen gerufen wurde, 
sollten jene von Florenz sich nicht einmal auf den Straßen zeigen dürfen; 
sie hatten ruhig zu Hause zu bleiben. Und als im Jahre 1512 ein schwaches, 
von einem wenig berühmten Spanier geführtes Heer heranrückte, hielt der 
Rat von Florenz in knauserigster Weise mit der Besoldung und ausreichenden 
„Unterstützung der im hochwichtigen Punkte Prato gelegenen Truppen 
zurück. So kam alles zu Fall. 

Es ist begreiflich, daß die wieder zur Herrschaft gelangenden Medici die 
erbärmliche Form der Republik änderten und so auch die von Machiavelli 
eingeführte Militärorganisation beseitigten. 

Der zweite Band ist der kritischen Würdigung des Militärschriftstellers 
Machiavelli gewidmet. Dessen erstes Buch behandelt: Machiavelli 
und Rom, das zweite: Die Soldaten der Renaissance, und zwar 
mit Bezug auf das Reich, die Schweiz, England, Spanien, Italien und Frank- 
reich; auch auf Türken und Mamelucken, wie auf Einrichtung des Lands- 
knechtswesens und auf Soldatenschulung im allgemeinen. Das dritte Buch 
ist der Kriegskunst der Renaissance gewidmet mit besonderer Berück- 
sichtigung der Reform der Taktik durch Machiavelli. 

Dieser sonst gewandte Schriftsteller nimmt in formeller Beziehung unter 
den Humanisten Italiens nicht eine der hervorragendsten Stellen ein, obwohl 
seine Originalität und sein Geist den Leser fesseln. Er ist auch nicht eine 
durchaus kritisch veranlagte Natur, oder ein erprobter Krieger, vielmehr hat 
edler Patriotismus seine rührige Feder beherrscht. Machiavelli ist gewisser- 
maßen der Vorläufer Cavours, da seine Schriften durch den Hinweis auf die 
Größe und den Rulım der alten Römer schon seine Zeitgenossen zur Gründung 
eines einigen Italiens aufwecken sollten. Wie den meisten dieser Zeitgenossen, 
so erschienen auch ihm die Volkstraditionen und die Erzählungen der alten 
Klassiker durchaus unanfechtbar. Mit gleicher Leichtgläubigkeit nahm 
Machiavelli beispielsweise die haltlosesten Angaben über die Bevölkerungs- 
zahl Frankreichs und das Einkommen des deutschen Kaisers in seine Werke 
auf. Bedenklicher noch ist, wie Hobohm ausführt, die Tatsache, daß Machia- 


Kritiken 125 


velli die ihm wohlbekannten Vorgänge auf den Kriegsschauplätzen Italiens 
aus der allerjüngsten Zeit — zuweilen falsch darstellte, nur um damit seine 
Theorien zu stützen. 

Es kann hier nicht der Ort sein, diese verdienstliche Studie eingehend oder 
‚auch nur näher zu würdigen und auch nur die wichtigsten Ergebnisse dieser 
gründlichen Forschung hervorzuheben. Ich beschränke mich auf einige 
kritische Bemerkungen, welche dem Werke nicht irgendwelchen Vorwurf 
machen sollen. 

Manche Verstöße Machiavellis über Schweizer Verhältnisse rühren wohl 
daher, daß er nur in ganz kurzer Zeit durch einen Teil der Westschweiz über 
Zürich nach Deutschland reiste und schwerlich mit Magistraten der Zentral- 
schweiz in persönlichen Verkehr trat. 

Wenn Machiavelli die Schweizer als ein armes Volk bezeichnet, so ist das 
:zum Teil unrichtig. Schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts hatte sich der 
‚schweizerische Wohlstand so gehoben, daß die Gotteshausleute von Uri, 
Unterwalden und Luzern sich von den Verpflichtungen gegen ihre geistlichen 
Herrschaften loskaufen konnten. — Handel und Industrie blühten damals 
sehr schön in Bern, Zürich, St. Gallen, Freiburg und Basel. 

Die Bemerkung über den Mangel an Pferden und Geschützen, den Machia- 
velli in der Schweiz wahrnehmen wollte, ist ebenfalls unzutreffend. Schon um 
die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde in der Schweiz Pferdezucht gepflegt, so 
von den Stiften St. Gallen, Einsiedeln und Engelberg im großen. Schweizerische 
Pferdehändler besuchten namentlich die mailändischen Märkte. Der Trans- 
port über die Alpenpässe mit Saumpferden bildete eine Haupteinnahmequelle 
der verschiedensten Grenzkantone; diese sehr alte Erwerbsart hatte früh die 
sog. Portensverbände ins Leben gerufen, die in Graubünden noch bestehen. 

Nicht nur vermögliche Schweizer Bürger, sondern selbst einfachere Land- 
'bewohner übten sich in Turnieren; so beispielsweise der Vater des Chronisten 
:Salat in Sursee (Kt. Luzern), der das Turnier in Anspach besuchte. 

Was den angeblichen Mangel der Schweizer an Geschützen betrifft, kann 
er leicht widerlegt werden. Schon 1425 zogen die St. Galler mit Kanonen 
‘ins Eschenthal; zu Anfang des 16. Jahrhunderts führten die Solothurner 
beim Feldzug nach Mailand ihre Kanonen über den St. Gotthardpaß. 
‚Auch beim Feldzug nach Dijon beschossen die Schweizer diese Stadt mit 
Kanonen. Die Zeughäuser von Bern, Zürich, Solothurn und Basel waren seit 
‚den Burgunderkriegen reich mit Geschützen versehen. Machiavelli erblickte 
ferner in der deutschen Heeresorganisation das verhältnismäßig besto Sy- 
stem; er verschwieg dabei, daß im sog. Schwabenkrieg (1499) die Deutschen 
von den Schweizern in fast all den zahlreichen Treffen geschlagen wurden. 

Die Werke Machiavellis über Kriegskunst sind — nach Hobohm — zwar 
geistreich, aber unklar und unpraktisch. 

Luzern. Dr. Th. v. Liebenau. 


126 Kritiken 


Gottfried Buschbell, Reformation und Inquisition in Italien 
um die Mitte des XVI. Jahrhunderts. Paderborn 1910, F. Schö- 
ningh (XXIII u. 344 S. gr. 8°). M. 16,—. Quellen und Forschungen auf 
dem Gebiete der Geschichte, herausgb. von der Görres-Gesellschaft. 
XIII. Band. 


G. Buschbell ist in früheren Jahren als Mitglied der Görres-Gesellschaft 
mit der Sammlung der Konzilsbriefe aus der ersten Tagung des Tridentiner 
Konzils in italienischen und anderen Archiven und Bibliotheken beschäftigt 
gewesen für die große Publikation der Gesellschaft „Concilium Tridentinum“. 
Bei dieser Sammlung ist er nicht engherzig vorgegangen, er hat noch weiteres 
Material mit herangezogen, das für die Publikation sclbst, wenigstens im 
strengen Sinne, nicht in Betracht kommt, sie aber in willkommener Weise 
ergänzt, gewissermaßen den Hintergrund und den Boden für die Tätigkeit des 
Konzils erläutert und erkennen läßt. 

Aus dem derartig nebenbei — vornehmlich aus den „Carte Cerviniane“ 
des Florentiner Staatsarchivs und den „Carte Farnesiane“ in Parma, Neapel 
und Rom — gewonnenen Material, das in der Darstellung reichlich ergänzt 
wird, ist Buschbells Buch entstanden. 97 korrekt und mit erschöpfenden An- 
merkungen abgedruckte Aktenstücke, von denen nur eins bekannt, d. h. 
anderswo gleichzeitig publiziert worden ist, bilden die archivalischen Beilagen. 
Die mehr als das Doppelte des Raumes jener einnehmende Darstellung be- 
handelt Reformation und Inquisition hauptsächlich in Venedig, im Reiche der 
Republik, — die bei ihren regen, für ihr Staatsleben bedeutungsvollen Handels- 
bezichungen, vornehmlich mit England, leicht ein Hauptsitz des Protestantis- 
mus für Italien werden konnte, — und in den benachbarten Gegenden des 
Kirchenstaates (besonders Romagna und Bologna), im großen und ganzen 
für die 1%, Jahrzehnte 1541—1554, speziell für die vier Jahre 1546—1549. 

Der Verfasser dieser Publikation der Görres- Gesellschaft proklamiert bei 
Bearbeitung des nicht ganz einfachen und leichten Themas „Inquisition“ 
seine vollständige Unparteilichkeit, unter Annahme der Ansicht Albert Ehr- 
hards: „Innere Überzeugung soll nicht durch Gewaltmittel unterdrückt 
werden“ usw., und unter Berücksichtigung der Zeitverhältnisse und des Zeit- 
geistes. Er verlangt für die Beurteilung der Inquisition und ihrer Organe 
dieselbe historische Gerechtigkeit, welche man den römischen Christenverfol- 
gern zuteil werden läßt (S. 21). In der Tat fällt sein Urteil über die Hand- 
habung der römischen Inquisition, welche Papst Paul III. am 21. Juli 1542 
durch die Bulle „Licet ab initio“ als obersten Gerichtshof eingesetzt hatte, 
für die hier behandelte kurze Anfangsperiode ziemlich milde, vielleicht zu 
milde, aus. Er betont an der Hand seiner Quellen, daß in keinem Falle die 
Gebote der Menschlichkeit den Gefangenen gegenüber verletzt worden seien; 
eine ausnehmend rücksichtsvolle Behandlung wurde Kranken gegenüber 
beobachtet. Auf diese Weise bot sich den in Klöstern Inhaftierten leicht 


Kritiken 127 


die willkommene Gelegenheit zur Flucht. Auch bei dem sonst so gefürchteten 
römischen Inquisitionstribunal selbst hebt B. in den von ihm behandelten 
Fällen die Langmut und die strenge Innehaltung der juristischen Formen hervor, 
ferner das wohl verständliche Bestreben, die Begabten der Kirche zu erhalten, 
da diese sich von ihnen Nutzen versprechen konnte, er bestreitet persönliche 
Härte bei den Ketzerrichtern, — kurz, zu Anfang der Institution ein Maß- 
halten und eine Milde, die der Natur Pauls III. entsprochen habe, der sich 
1547 einmal über den allzu großen Eifer der Inquisitoren im Aufspüren von 
Irrtümern beklagt hat. Die Rückfälligen und Hartnäckigen verfielen schon 
damals härteren Strafen, der Folter und auch dem Henker (S. 221). 

B. gibt zur Charakteristik der römischen Inquisition nur Einzelbeiträge. 
Nach dem Material zu urteilen, das Pastor jetzt — angesichts der noch 
andauernden, im eigenen Interesse beklagenswerten Unzugänglichkeit des 
Inquisitionsarchivs — an anderen Stellen aufgespürt.und von dem er bereits 
eine Sammlung allgemeiner Dekrete aus den Jahren 1555—1597 publiziert 
hat (Histor. Jahrbuch XXXIII, 479ff.), wird sich eine wirklich sichere An- 
sicht über die römische Inquisition erst nach der Öffnung ihres Archivs 
ermöglichen lassen. 

Das Auftreten der Reformation in Italien wird von B. sachgemäß be- 
gründet durch die vorhandenen schweren Schäden im Klerus und in der Ver- 
waltung der kirchlichen Aniter. Er beleuchtet den Tiefstand des damaligen 
Klerus in Italien hinsichtlich seiner Ausbildung und seines moralischen 
Wertes und gibt daran der Leichtfertigkeit, mit der Weihen, unter Umgehung 
der lokalen Instanzen, in Rom oder in Venedig, zume ist gegen Geld erteilt 
wurden, mit Recht die Schuld; der ärgste Vorwurf ward in dieser Hin- 
sicht dem päpstlichen Legaten von Avignon gemacht, der selbst Analphabeten 
geweiht haben soll. Proteste der zuständigen Bischöfe waren gegen Indulte 
vom apostolischen Stuhle machtlos. Verschlimmert wurden derartige Zu- 
stände durch die große Zahl der Prälaten, welche sich über ihre Residenzpflicht 
hinwegsetzten, besonders in Rücksicht auf ihre Dienste an der Kurie. 

Dementsprechend war die Unwissenheit und .der moralische Tiefstand 
im Volke. 

Gegen diejenigen Bischöfe, welche energisch gegen die verfahrenen Zu- 
stände in ihren Diözesen eingeschritten sind, wurde dann von seiten der Be- 
troffenen mit Vorliebe die Beschuldigung häretischer Gesinnung erhoben. 
Das bekannteste Beispiel bietet dafür Vergerio, Bischof von Capodistria und 
ehemaliger päpstlicher Nuntius. 

Seinem berübmt gewordenen Prozeß widmet B. eine gründliche Neu- 
untersuchung, die gegen Sixt’s 1855, L. A. Ferral's (Archivio Storico Italiano 
1885) und besonders gegen des antiklerikal tendenziösen L. Campana (, Gio- 
- vanni della Casa“, 1908) Arbeiten gerichtet sind. Bei allen drei rügt B. als 
Hauptfehler die Unkenntnis des gewöhnlichen ProzeB verfahrens. Die rö- 


198 Kritiken 


mische Inquisition beanspruchte die Oberhoheit über die Tribunale der Bi- 
schöfe und die Inquisitionen örtlichen Charakters, in deren Verfahren sie 
eingriff. Die natürliche Folge war, daß sich die Bischöfe in ihren Rechten be- 
einträchtigt fühlten, daß ebenso die Staatsgewalt dem Einschreiten der rö- 
mischen Inquisition Widerstand entgegensetzte, ihr zum mindesten zu An- 
fang, wie in Venedig, abgeneigt war, ihren Eifer zu mäßigen suchte. Das 
Volk verhielt sich ebenfalls häufig genug den Inquisitoren gegenüber gänzlich 
passiv, erschwerte ihre Tätigkeit aus Teilnahme für die Verfolgten, deren Pre- 
digten sich nicht selten gerade eines großen Zulaufs zu erfreuen gehabt hatten. 

Es ist zu bedauern, daß Verfasser bei der Neubehandlung des Vergerio- 
Prozesses, der fast ein Viertel seiner Gesamtdarstellung einnimmt, äußer- 
licher Hinderungsgründe wegen nicht das von Ferral benutzte handschrift- 
liche Material in Venedig heranziehen konnte, dessen Nachprüfung er selbst 
für notwendig erachtet. 

Aus dem glücklichen Verlaufe des hier gleichfalls vorgetragenen Prozesses 
gegen den Bischof Nacchianti einen Analogieschluß auf den wahrscheinlichen 
Ausgang des Vergerio-Prozesses für den Fall zu machen, daß der ehemalige 
Nuntius, statt zu fliehen, nach Rom gegangen wäre, — wie es der Verf. 
(S. 173) mit einem starken Sicherheitsgefühl tut, — erscheint doch zu ge- 
wagt! 

Die örtliche und zeitliche Beschränkung des interessanten Themas in der 
oben angegebenen Weise verschuldet es leider, daB des weiteren die von 
Buschbell erörterten Fälle und Prozesse zum Teil nicht vollständig behandelt 
werden. Mehrere lokale italienische Publikationen können gewissermaßen 
als Ergänzung zu dem vom Verfasser angeschlagenen, überaus wichtigen und 
ergiebigen Gegenstande betrachtet werden, darunter in erster Linie die von 
Battistella (Il S. Officio e la Riforma religiosa in Bologna, 1905), La Mantia 
(L’Inquisizione in Sicilia, 1904), und besonders eingehend von Fumi (L Inqui- 
sizione Romana e la stato di Milano, 1910). Uber die Schicksale des Archivs 
der Florentiner Inquisition hat übrigens R. Davidsohn im „Convegno degli 
Amici dei Monumenti“ zu Florenz bereits im April 1908 wertvolle Mitteilungen 
gemacht. 

Die von mir in Anbetracht des mehr versprechenden Titels des Buches heraus- 
gehobene, zu enge Abgegrenztheit der Darstellung und des Materials ist be- 
gründet in den schwierigen Umständen, unter welchen diese Arbeit — für den 
Verfasser in Wahrheit nur eine Nebenarbeit — zustande gekommen ist. 
Die in dem Buche steckende, wissenschaftliche Leistung ist in jedem Falle 
gebührend anzuerkennen als ein wertvoller, unsere Kenntnis erweiternder 
Beitrag zu dem Thema; sie ist doppelt hoch einzuschätzen, da sie nicht etwa 
von einem Mitgliede einer Hochschule oder eines wissenschaftlichen Instituts, 
das jahrelang seine Tätigkeit ausschließlich gelehrter Arbeit, womöglich 
einem wissenschaftlichen Werke, widmen kann, sondern von einem durch 


Kritiken 129 


eine andere Berufstätigkeit in Anspruch genommenen Beamten, einem Ober- 
lehrer, verfaßt ist, dessen Hauptbeschäftigung tagsüber der anderen, 
zumeist weniger gelehrten Tätigkeit gewidmet ist und der gemeinhin nur 
einzelne müde Abendstunden, wie sich einmal P. Franz Ehrle ausgedrückt 
hat, für sein wissenschaftliches Werk zu erübrigen vermag. 


Hannover. J. Lulvès. 


Hermann Hallwich, Briefe und Akten zur Geschichte Wallen- 
steins (1630—1634). Wien 1912, in Kommission bei Alfred Hölder. 
4 Bände in gr. 8°. Zugleich Fontes Rerum Austriacarum, österreichische 
Geschichtsquellen, herausg. von der Historischen Kommission der Kai- 
serlichen Akademie der Wissenschaften in Wien, 2. Abteilung Diplo- 
mata et Acta, 63. bis 66. Band. Mit der Nachbildung eines vom 4. De- 
zember 1633 datierten Waldsteinschen Briefes. M. 15,30. 


Seinen vor kurzem erschienenen „Fünf Büchern zur Geschichte Wallen- 
steins“ hat der Verf. rasch die vorliegenden stattlichen vier Bände folgen 
lassen, die neben einigen schon früher gedruckten Briefen auf mehr als 3000 
Seiten unter Festhaltung der chronologischen Ordnung in rund 2500 Num- 
mern und in vier Abschnitten (Entlassung und Wiederberufung, Von Znaim 
bis Nürnberg, Von Nürnberg bis Lützen, Von Lützen bis zum Ende) eine Aus- 
lese aus seiner Sammlung von Urkunden zur Geschichte der letzten Lebens- 
jahre des kaiserlichen Feldherrn bringen. In ähnlicher Art wie in den „Fünf 
Büchern“ wollte H. ursprünglich eine bis ins einzelne gehende Geschichte 
Waldsteins für die Jahre 1630 bis 1634 liefern, die im Anhange sämtliche 
wichtigeren Briefe und Akten enthalten sollte. Da dies jedoch einen großen 
Umfang des Werkes erfordert haben würde und bei den Verhältnissen unseres 
Buchverlags schwer ausführbar gewesen wäre, so begrüßte es der Verf. mit 
Freuden, als die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien auf Emp- 
fehlung ihres damaligen Präsidenten Prof. Dr. Sueß die Herausgabe in der 
allen ihren Veröffentlichungen eigenen würdigen und schönen Form übernahm. 
Zur Vervollständigung seiner gesammelten Briefschaften stellte H. neue 
Forschungen im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchive, in welchem allein 
16000 Nummern in Betracht kamen, und unter vielfacher Richtigstellung 
dor von Dudik daraus in Druck gebrachten Akten im Kriegsarchive an. Dazu 
traten einige Privatarchive, wie das Trautmannsdorfsche, die von Friedland, 
Töplitz, Nachod, das Archiv Waldstein in Prag und die Harrachschen Archive 
in Bruck und Wien. Die Herausgabe ist mit peinlichster Sorgfalt und Ge- 
wissenhaftigkeit erfolgt, schwer lesbare Briefe, wie die von Marradas, sind 
geschickt entziffert, fremdsprachliche Schriftstücke wiederholt von Sach- 
verständigen nachgeprüft, der Text ist bis auf jeden Buchstaben und jedes 
Satzzeichen herab genau wiedergegeben worden. In den Noten erhält der 
Leser zuverlässige Auskunft über Personen- und Ortsnamen, oder er wird auf 

Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 9 


130 Kritiken 


schon Gedrucktes verwiesen, das mit dem Neugebrachten in Verbindung 
steht; nicht nur über die Literatur, auch über die kaiserlichen Regimenter, 
ihre Inhaber, Kommandeure und Standorte weiß der Verf. besten Bescheid. 
Scharfsinnig führt er, zum Teil (wie III 681) auf mühsamem Umwege, schwer 
erklärbare Namen auf ihre wahre Bedeutung zurück. Welche Stoffmenge 
ihm zu Gebote steht, ersieht man aus der Mitteilung, daß die neuen vier 
starken Bände nur etwa den zehnten Teil des ungedruckten Materials bilden, 
das über die behandelte Zeit noch in seinen Händen ist. Aus der Fülle des 
Gebotenen hebt Ref. folgendes heraus: Die Gutachten der sog. Deputierten 
Räte, d. h. des kaiserlichen Geheimen Rats, lassen erkennen, welche Summe 
politischen und staatsrechtlichen Wissens in diesen Persönlichkeiten, unter 
denen Stralendorf und Trautmannsdorf voranstehen, vereinigt war; diese 
Protokolle bilden auch willkommene Ergänzungen zu unserem Wissen über 
den Verlauf des Regensburger Reichstags, über das Verhältnis des Kaisers zu 
den Kurfürsten und den immer schärfer hervortretenden Gegensatz zwischen 
dem Wiener und dem Münchener Hofe. Maximilian von Bayern, der katho- 
lische Vertreter deutscher Fürstenlibertät, schloß trotz seines Versprechens, 
sich in keine Partikulartraktate einzulassen, Verträge mit dem Auslande, 
stellte sich als völlig gleiche Macht selbstbewußt neben den Kaiser und trotzte 
dessen Befehlen offen. Für ihn war Hingebung an das Kaiserhaus meist 
gleichbedeutend mit Nutzen und Gewinn; blieb der gehoffte Vorteil aus, 80 
klagte er laut: Da sehen E. Lbd., wie es mir geht und daß daran nichts als 
meine beständige Treue gegen I. Kais. Maj. schuld ist, oder: Der Kaiser 
muß auch den Reichsständen an die Hand gehen, damit sie nicht Ursache 
haben, sich durch andere Mittel in Sicherheit zu setzen. Zahlreiche Schrift- 
stücke verbreiten sich für die genannten Jahre über den Kriegsverlauf 
(bezeichnend für die Dialektik Arnims, der nicht aus Schlesien fort will, 
ist III 284), über die Vorgänge vor und bei Lützen, über Pappenheims Tod 
und die Auffassung Kaiser Ferdinands, der in dem Falle Gustav Adolfs ein 
Gottesgericht erblickte. Ein fesselndes Schreiben berichtet über die während 
der sächsischen Okkupation in Prag herrschenden Zustände, ein anderes 
führt uus den Schwedenkönig in seinem Gespräch mit den Bürgern von Hirsau 
deutlich vor Augen. Wir erfahren ferner von der Verpflichtung der Obersten 
zur Beschaffung „des Gewehrs“, von der bei Requisitionen schon üblichen 
Ausstellung von Gutscheinen, von Werbungsunkosten u. a. Wichtige Bei- 
träge behandeln das Wesen des Kaisers und der vornehmsten höheren Offi- 
ziere. Ferdinand erscheint weniger unselbständig, als man gewöhnlich an- 
nimmt, Tilly fällt durch die selbstbewußte Sprache auf, die er nach der 
Eroberung Magdeburgs gebraucht, Pappenheim gewinnt durch kluges Urteil 
und weiten politischen Blick, Aldringen klagt über seine unglückliche Stel- 
lung zwischen zwei so unversöhnlichen Gegnern wie Maximilian und Wald- 
stein und schreibt: Man hat mich nicht gern hier oben, weil ich E. Kais. 


Kritiken 131 


Maj. Dienste wegen etwa zuviel rede. Tiefenbach erhebt seine geringen 
Verdienste über alles Maß hinaus, überschüttet den Kaiser und den Thron» 
folger mit niedrigen Schmeicheleien und verleumdet, wie und wo er kann, 
Über die Nervosität des Kurfürsten von Bayern schreibt Fugger: Läßt sich 
ein feindlicher Reiter eine Stunde von Ingolstadt sehen, so ist diese Festung 
verloren. Das schärfste Licht fällt natürlich auf den Herzog von Friedland. 
Mit seinem böhmischen Besitz ist er eng verwachsen, die Sorge um die schrei- 
enden Schwäne, die roten Forellen oder den „saufenden“ Gärtner verläßt 
ihn selbst in den kritischen Augenblicken seiner Feldzüge nicht. Mit Zähigkeit 
unterstützt er die Ansprüche der Witwe Pappenheims (seine eigene mußte 
wenig später „mit ihrer elenden Tochter die größte Not leiden“). Bald stößt 
er uns ab, wenn er sich freut, daß neun Soldaten aufgehängt worden sind, bald 
findet er unsere volle Zustimmung, wenn er dem Kaiser, der rebellische ober- 
österreichische Bauern unter die Truppen stecken will, antwortet: In die 
Armada gehören keine Sträflinge, sondern Leute, die allein aus Ehre und 
lauterem Eifer zu E. M. Dienst freiwillig ihr Leben einzusetzen begehren. 
Waldstein empfiehlt „das Prävalieren“ der höheren Offiziere nach dem 
Dienstalter, er weist ihm unpassend erscheinende Selbständigkeitsgelüste 
seiner Generäle (Wilhelms v. Baden, Pappenheims) schroff zurück und 
zeigt sich in seiner Voraussage über die Wege, die Gustav Adolf nach den 
Kämpfen vor Nürnberg einschlagen müßte, und an anderen Stellen als ein- 
sichtiger Prophet. Einmal muß er eingestehen, daß der Verdacht vorhanden: 
sei, als beabsichtige man mit der Einführung kaiserlichen Volkes in die 
Reichsstädte „das Reich in eine Monarchie zu reduzieren“. Sein größtes Ver- 
dienst um den Kaiser bleiben die noch nicht völlig gewürdigten Tage von 
Znaim, über die wir manches Neue erfahren. Niemals verläßt ihn das Miß-. 
trauen gewisser Hofkreise; Stralendorf, der nicht zu seinen Freunden gehörte, 
urteilte im Herbst 1632: Es hat auch die große Kriegsmacht, die LK M. 
ins Reich geschickt, bis Dato den gewünschten scopum nicht erreicht. 
Viel unbekannten Stoff bringt d. W. über die Friedensverhandlungen. 
von 1633. Dabei fällt der Gegensatz in der Stellung auf, die der Gencral 
dazu einnahm. Im April bittet er, ihm keine Traktaten aufzuhalsen, er. 
will nichts damit zu tun haben und einzig und allein seinen (militärischen) 
Beruf abwarten; bald danach kommt er aus den Friedensverhandlungen fast: 
nicht mehr heraus. Als die letzten Abmachungen mit Amim fruchtlos. 
blieben, schrieben beide gleichzeitig: Gott wird diese Falschheit nicht un- 
gestraft lassen! Sehr wichtig ist die umfangreiche kaiserliche Instruktion 
zum Breslauer Friedenskongresse; ihr geringes Entgegenkommen gegen die 
Evangelischen rechtfertigt den Spott, den Oxenstierna für diese vorzeitigen 
Friedensabsichten hatte. Mit seiner Annahme, der General werde „als kaiser 
licher devotionierter Fürst“ bei der Rückgabe Mecklenburgs sich also be-. 
zeigen, daß der Friede ohne weitere Beschwerung der kaiserlichen Lande. 


9° z 


132 Kritiken 


d. h. ohne Entschädigung durch ein Stück kaiserlichen Gebiets, geschlossen 
werden könnte, befand sich Ferdinand II., der Waldstein doch von ganz an- 
derer Seite kennen gelernt hatte, in einem schwerverständlichen Irrtum. 
Am Hofe verlor der General (abgesehen von seinem Zerwürfnis mit Maximilian 
von Bayern) vornehmlich aus zwei Ursachen den Boden unter den Füßen, 
einmal durch die namentlich nach dem Treffen bei Oldendorf infolge des 
schlesischen Stillstands immer trostloser werdenden Zustände in West- 
deutschland. Die Bischöfe von Mainz, Osnabrück und Würzburg waren aus 
ihren Diözesen vertrieben, in Trier, urteilten die Reichshofräte, sieht es so aus, 
als ob sich Frankreich durch Anmaßung der Judikatur wie vormals in Metz, 
Toul und Verdun Eingang verschaffen wolle. Der Pfalzgraf Wolfgang Wil- 
helm sollte mit Frankreich Neutralität geschlossen haben, der von derselben 
Macht umworbene, von den Niederländern bedrängte Kurfürst von Köln be- 
teuerte, er werde von schwermütigen Gedanken heimgesucht und habe in 
Wahrheit nicht mehr zu leben. Schon besorgte man in Wien, diese Kurfürsten 
könnten sich bei äußerster Gefahr des Hauses Osterreich zusammentun, 
noch einen oder zwei Weltliche auf ihre Seite bringen und eine Neuwahl ver- 
anstalten. Das andere war die ungeheure Last der Einquartierung, welche die 
Erbländer drei Winter hindurch zu tragen hatten; man staunt über die auf- 
gebrachten hohen Summen und versteht, daß selbst der Kaiser darüber 
(III 671, IV 529) in Erregung geriet. Nun bekamen Stralendorf, Traut- 
mannsdorf, Bischof Anton die Einquartierung auch auf ihren Gütern und die 
Not am eigenen Leibe zu spüren; ich werde, schrieb Kardinal Harrach an den 
General, noch ganz aus Böhmen weichen und mir das Brot anderswo betteln 
müssen. Mit den schlesischen Verhandlungen, „daraus doch einiger ersprieß- 
licher effectus nicht zu hoffen“, war zuletzt alle Welt unzufrieden, man be- 
dauerte die damit unnützlich und jammerlich verlorene edle, gute Zeit. Schließ- 
lich wurden auch die Generäle unwillig. Aldringen verwünscht das Still- 
liegen in einem Briefe an Gallas (, Der Feind tut, was er will, und wir ver- 
lieren Zeit und Gelegenheit“) und bedankt sich für dessen vertrauliche Nach- 
richten über die Verhandlungen mit Sachsen und Brandenburg. Vom Sommer 
1633 an wird beider Briefwechsel mit Piccolomini zahlreicher und offenherzi- 
ger, viele italienische und spanische Briefe ergänzen ihre von Irmer, Huber 
und Parnemann bearbeitete Korrespondenz. Ununterbrochen eilen Boten 
zwischen ihnen hin und her, und sie halten die Ziffernschrift in ihrem Brief- 
austausch für nötig. Einer der Hauptbeteiligten in der Mordnacht von Eger, 
Leslie, führt eine sehr eingehende Korrespondenz mit Piecolomini und dem 
Reichshofrate Ferdinand Sigismund Kurz von Senftenau, dessen Bruder der 
Verfasser des Perduellionis Chaos, der bekannten Anklageschrift war, die 
Waldsteins Andenken am meisten belastet hat. Auf die früh begonnene 
Einkreisung des Generals deutet, was Bischof Anton (25. Januar 1634) an 
Aldringen schrieb: „Ihro Maj. haben mir befohlen, dem Herrn in Ver- 


Kritiken 133 


trauen zu schreiben, daß auf den Fall (daß) der Herr Generalissimus den 
Herrn etwa persönlich zu sich erfordern sollte, der Herr aus gewissen Ur- 
sachen dessen Ihro Maj. vorher erinnern und außer Dero Resolution sich 
dorthin nit begeben solle.“ Lehrreich für den Zweifel der großen Menge an 
Waldsteins Schuld sind die Schreiben des P. Basilio; man hatte den bis zum 
Ungehorsam gebenden Eigenwillen des Generals seit Jahren miterlebt und 
war nun überrascht, daß dieser Trotz mit einem Male zum Verbrechen ge- 
stempelt wurde. Die Verdächtigungen der deutschen Offiziere, Hatzfelds, 
Bredows, Webels u. a., mit denen die Betreiber des Verrats rasch an der Hand 
waren, wurden schwer geglaubt, man schob die Schuld auf „die Fremden, die 
Ausländer“, und Piccolomini verfaßte eine vom Kaiser mit Ungeduld er- 
wartete Rechtfertigungsschrift, die dann vielleicht mit in den „Ausführlichen 
und Gründlichen Bericht“ übergegangen ist. Hierzu mag noch auf ein Schrei- 
ben Fabio Diodatis vom Januar 1635, worin die Verdienste der drei vornehm- 
sten Gegner Waldsteins in Gulden und Hellern gegeneinander abgewogen 
werden, auf die vielen „soll“ in Schlieffs Aussage (IV 788) und auf die merk- 
würdigen Nemesis-Worte von Gallas hingewiesen werden, als diesen der Hof 
mitten im Feldzuge von 1639 schmachvoll vom Heere abberufen wollte: 
Man wird ja auch die Leute zuvor hören, ebe man sie verurteilen wird. Von 
auffälligen Einzelheiten erwähnt Ref. noch: Arnim nimmt im April 1632 
die Farben grün-weiß zu den sächsischen Fahnen; Waldstein spricht von sei- 
nem Herzogtum Glogau vier Wochen vor der Zeit, wo ihm Eggenberg die 
Verleihung desselben durch den Kaiser ankündigt. Wiederholt muß den 
Waldsteinschen Obersten, die ärgerliche Reden über den Kaiser oder den 
Kurfürsten von Bayern geführt hatten, mit kaiserlicher Ungnade oder 
exemplarischen Strafen gedroht werden; man begreift schwer, daß der Gene- 
ral im November 1633 seinem Landeshauptmann in Sagan die Aufnahme 
und Unterstützung von böhmischen ihrer Religion wegen vertriebenen Edel- 
leuten befehlen konnte oder daß er und Gallas sich durch grobe Reden des 
Bürgermeisters von Pilsen verletzt fühlten. Den Schluß dieses Werkes bildet 
ein ausführliches, von Dr. Teichl sehr sorgfältig angefertigtes Register der 
Personen- und Ortsnamen. Das neue Werk reiht sich den beiden vorher 
erschienenen größeren Veröffentlichungen Hallwichs würdig an. Alle drei 
stellen das Ergebnis eines entsagungsvollen, opferreichen, ein ganzes Leben 
lang mit Begeisterung für das Thema durchgeführten Studiums dar, sie bilden 
zusammen ein wirkliches Monumentum aere perennius, ein herrliches Ge- 
schenk für alle Bearbeiter der Zeit des großen Krieges, für das dem hoch- 
verdienten Forscher reichster Dank gebührt. 


Reichenstein (Schlesien. J. Krebs. 


134 


Nachrichten und Notizen. 


Der von Aloys Meister herausgegebene Grundriß der Geschichts- 
wissenschaft Leipzig, B. G. Teubner, 1906 ff.) hat rasch Anerkennung gu- 
funden. Er dient, wie es im Titel heißt, zur Einführung in das Studium der 
deutschen Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit. Nicht allein dem 
Studierenden, sondern auch dem Gelehrten wird er als Hand- und Nuch- 
schlagebuch beste Dienste leisten. Zwei Reihen einzelner Hefte, die den ein- 
zelnen historischen Wissenszweigen gewidmet sind, gelangten zur Ausgabe. Die 
erste Reihe betrifft Historische Hilfswissenschaften und Propädeutik, die zweite 
Historische Sonderwissenschaften. Innerhalb der ersten Reihe ist behandelt: 
Lateinische Palüographie von Bretholz, Kaiserdiplomatik von Thommen, Päpst- 
liches Urkundenwesen von Schmitz-Kallenberg, Privaturkunden von Steinacker, 
Chronologie von Grotefend, Sphragistik von Ilgen, Heraldik von Gritzner, 
Numiswatik von Friedensburg, Genealogie von Fo:st-Battaglia, Historische 
Geographie von Kötzschke, Methodenlehre von Meister, Geschichtsphilosophie 
von Braun, Historiographie des Mittelalters von Jansen und Schmitz-Kallen- 
berg. Nur die Historiographie der Neuzeit, die Herm. Oncken übernommen 
hat, ist bisher nicht erschienen, die meisten anderen Hefte haben bereits eine 
zweite Auflage erlebt, und dabei wurden auch minder gelungene Teile, wie 
die Kaiserdiplomatik, von der Gunst getragen, die anderen treff lichen Be- 
arbeitungen galt. Auch die Sonderteile der zweiten Reihe: Wirtschalts- 
geschichte bis zum 17. Jahrhundert von Kötzschke, Wirtschaftsgeschichte der 
späteren Zeit von Sieveking, Deutsche Verfassungsgeschichte bis ins 19. Jabr- 
hundert von Meister, Rechtsgeschichte von Frhr. v. Schwerin, Verfassungs- 
geschichte der deutschen Kirche im Mittelalter von Werminghoff, Geschichte 
der protestantischen Kirchenverfassung von Sehling — liegen zum Teil schon 
in zweiter Bearbeitung vor. Die deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit, 
die vor Jahren Erler übernommen batte, wird demnächst Fritz Hartung publi- 
zieren, ebenso steht die Verfassungsgeschichte der katbolischen Kirche in der 
Neuzeit von Joseph Freisen in naher Aussicht. 


Siegmund Hellmann, Wie studiert man Geschichte? Vortrag, gehalten 
im freistudentischen Ortsverband München. Mit einem Anhang: Biblio- 

graphisches zum Studium der deutschen Geschichte. Leipzig, Duncker 
u. Humblot, 1911. M. 1,50. 

Man darf diese Anleitung zum Studium der Geschichte unseren Studieren- 
den wärmstens empfehlen. Auf dem knappen Raum von 27 Druckseiten wird 
übersichtlich über den Begriff der Geschichts wissenschaft, ihre Einzeldisziplinen, 
Studienmittel, Methode, Hilfs wissenschaften und über Geschichtsphilosophie ge- 
sprochen, während auf neun weiteren Seiten zweckmäßige Literaturangaben 
und Notizen diese Ausführungen ergänzen. Man muß rückhaltlos anerkennen, 
daß es dem Verf. mit seinen klaren und besonnenen Formulierungen gelungen 
ist, die Dinge richtig abzugrenzen und zugleich dem Anfänger verständlich zu 
machen. Es spielt demgegenüber keine Rolle, daß ein oder das andere Urteil 
etwas subjektiven Klang hat: so, wenn der Verf. vor einer Überschätzung der 


Nachrichten und Notizen 135 


Seminare warnt oder einen eigenen neuen Begriff „Kulturgeschichte“ prägt 
oder die staatliche Tätigkeit mit der Aufstellung einer Rechtsordnung im 
Innern und dem Sichabfinden mit den anderen Mächten nach außen um- 
schreibt. | 

Den zweiten Teil bildet eine Bibliographie zur deutschen Geschichte (S. 37 
bis 68). Neben Hilfsmitteln und Zeitschriften sowie den grundlegenden Quel- 
lenwerken werden hier die wichtigeren Darstellungen aufgeführt, nacheinander 
die Gesamtdarstellungen und die für die einzelnen zeitlichen Abschnitte, während 
von aller territorialgeschichtlichen Literatur abgesehen wird. In der gleichen 
Anordnung folgen knappere Angaben für die geschichtlichen Einzelgebiete: 
Recht und Verfassung, Wirtschaft, Kirche, Sprache und Literatur, Wissenschaf- 
ten, bildende Kunst, Musik und Privatleben, und den Beschluß machen einige 
kurze Hinweise auf die weltgeschichtliche Literatur. Man wird der Auswahl 
im ganzen wohl zustimmen dürfen, aber die beigefügten kritischen Bemerkun- 
gen, die sich durch Schärfe und Einseitigkeit auszeichnen, fordern manchen 
Widerspruch heraus. Man schwankt zwischen den Gefühlen der Hochachtung 
vor der subjektiven Wahrhaftigkeit und Unbestechlichkeit dieser Werturteile 
und dem Bedauern über die Störung der sonst so pädagogischen Grundsätze 
des nutzbringenden Buches. | 

| Leipzig. | Herre. 


Meyer -Steineg, Theodor (Prof. Jena). Chirurgische Instrumente des 
Altertums. Ein Beitrag zur antiken Chirurgie. Jenaer medizin- historische 
Beiträge. Herausg. von Theod. Meyer-Steineg. Heft 1. Jena, Gustav 
Fischer 1912. 52 S. Gr. 8%. Mit 7 einf. und einer Doppeltafel Instrumen- 

tenabbildungen. M. 5,—. 

Die hie und da immer wieder im ganzen weiten Bereich römischen Imperi- 
ums gefundenen zierlichen Bronzeinstrumente, denen ihr medizinisch - chirur- 
gischer Zweck mit geringerer oder größerer Deutlichkeit in ihrer ganzen Er- 
scheinung eingegraben schien, haben schon seit lange Wißbegierde und Scharf- 
sinn der chirurgischen und medizinisch- historischen Fachleute gereizt. Seit 
den vortrefflichen Spezialarbeiten von Deneffe, die vor allem gallorömischen 
Sammelfunden ihr Interesse gewidmet hatten, ist nur der Gesamtdarstellung 
Milnes eine Erwähnung zu schenken, die aber etwas zu eilig auf kaum 
genügendem Material weniger Museen aufgebaut ist. Alles übrige in den 
letzten zwei Jahrzehnten ist nur kleine Detailarbeit. Vorliegende Arbeit 
Meyer-Steinegs bedeutet nun wieder einen rüstigen Schritt vorwärts. An 
einer Kollektion eigenen Besitzes, die auf einer Reise nach Griechenland und 
namentlich nach Kos und der Küste Kleinasiens und Kreta erworben und 
durch die Sammelhilfe gefälliger Freunde weiter ergänzt wurde, prüft der 
wohlunterrichtete Verfasser Herkunft, Material und technische Herstellung 
der antiken Instrumente, die Zusammensetzung des Instrumentariums und 
eine Reihe von Einzelgruppen in monographischer Darstellung unter Abbil- 
dung einiger 50 Instrumente, deren Identifizierung seinem fachmännischen 
Scharfsinn vortrefflich gelingt. Es ist eine ganze Reihe von Instrumenten 
der griechischen Chirurgen darunter, die keiner seiner Vorgänger so zweifellos 
sicher festzulegen vermochte. Als solche seien beispielsweise genannt: der 


136 Nachrichten und Notizen 


Löffel des Diokles zum Ausziehen von Pfeilspitzen, „Pfahlmesser“, „Unter- 
minierer‘‘. Hohlsonde, Koparion, Embryotom, Aderlaßlanzette, Nahtmesser, 
Katias, Kranioklast, Unterbindungsnadel, Lidhalter und Ankylotom. Einem 
zweiten in Aussicht gestellten Bändchen, das die geburtshilflichen Instrumente 
umfassen soll, sehen wir nach den reichen Ergebnissen dieses ersten Buches 
mit Spannung entgegen. Sudhoff. 


Arthur Rosenberg, Untersuchungen zur römischen Zenturienverfassung. 
Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1911. M. 2,40. 


Der Verf. hat in dem vorliegenden Buche mehrere Untersuchungen ver- 
einigt, die zu verschiedenen Zeiten entstanden sind, die sich aber alle mit dem 
Problem der Zenturienverfassung beschäftigen. Daß dieses Problem zu den 
verwickeltsten der altrömischen Geschichte gehört, ist bekannt; und alle 
Schwierigkeiten sind auch durch die vorliegenden Untersuchungen sicher noch 
nicht beseitigt; immerhin scheinen viele Fragen ihrer endgültigen Lösung näher 
gerückt zu sein. 

Mit Reoht legt der Verf. überall Mommsens Darlegungen zugrunde, geht aber 
in allem über ihn hinaus. Ich stimme ihm vollkommen bei, wenn er Mommsens 
Ansicht, daß die Servianische Verfassung eine Militärordnung gewesen sei, 
zurückweist. Diese Annahme führt tatsächlich zu „Ungeheuerlichkeiten“, wie 
eingehend nachgewiesen wird. Die Zenturienverfassung ist nicht die Heeres- 
ordnung, sie beruht nur auf ihr. Am besten scheint das Kapitel über die 
Stärke der einzelnen Klassen gelungen zu sein; die Heranziehung der modernen 
Agrarstatistik, die hier in weitestem Maße vorgenommen wird, hilft in der Tat 
die Frage wesentlich klären und zeigt, daß die Ansichten Mommsens und auch 
neuerer Forscher über die Stärke besonders der ersten Klasse unhaltbar sind. 
Die Ausführungen über die accensi velati, die allerdings von dem großen Scharf- 
sinn und der glänzenden Kombinationsgabe des Verf. Zeugnis ablegen, können 
mich nicht überzeugen, wenn sie auch auf den ersten Augenblick bestechen. 
Die Quellen sind hier m. E. ganz unzureichend. Ich möchte bei dieser Gelegen- 
heit erwähnen, daß der Verf. dem Dionysios und auch dem Livius überhaupt 
allzu großes Vertrauen entgegenbringt. Freilich gebe ich gern zu, daß auch 
mir die allzugroße Skepsis Mommsens und neuerer Forscher diesen Quellen 
gegenüber ungerechtfertigt erscheint; aber vor einseitiger Uberschätzung — 
und diese findet sich bei Rosenberg nicht selten — sollten wir uns doch auch 
hüten. Ein ganz neuer Versuch, das Wesen und die Bedeutung der Zenturiat- 
und der Kuriatkomitien zu bestimmen, wird in dem zweiten Abschnitt des 
zweiten Kapitels gemacht. Es wird die Methode des Rückschlusses angewandt. 
Das Ergebnis ist überraschend und wirkt überzeugend. 

Im allgemeinen möchte ich bemerken, daß die wichtigen und die altrömische 
Geschichte auf völlig neue Grundlage stellenden Untersuchungen K. J. Neu- 
manns zu wenig beachtet worden sind; ich bin der festen Überzeugung, daß 
eine wirklich abschließende Untersuchung auch über das Problem der Zen- 
turienverfassung nur auf Grund der hochbedeutenden Forschungen Neumanns 
gegeben werden kann. 


Liegnitz. G. Mau. 


Nachrichten und Notizen 137 


‚Illustrierte Geschichte der Stadt Köln von Dr. Franz Bender. Mit 
171 Abbildungen und einem Stadtplan aus dem Jahre 1571. Köln 1912. 
Verlag und Druck von J. P. Bachem. 302 S. M. 5,—. 

Wer zu dem vorliegenden Werkchen greift, erfreut etwa über die er- 
wünschte Beseitigung einer vorhandenen Lücke, mag sich auf eine gewisse 
Enttäuschung gefaßt machen. Ein „zuverlässiger Führer“ beansprucht der 
Verfasser zu sein. Ohne Einschränkung kann man ihm das leider nicht zu- 
billigen. An mehr als einer Stelle versagt seine Führung. Einiges sei hervor- 
gehoben. Die Ausführungen über die Zünfte sind mit ihrer Gleichsetzung 
von Gaffel und Zunft ebenso irreführend wie die Bemerkungen über den 
Stapel, dessen Wesen und Bedeutung nicht erfaßt ist. Sollte man es für 
möglich halten, daß in dem Abschnitt über die Hanse eine so bedeutende 
Kölner Persönlichkeit wie der Hansesyndikus Heinrich Suderman mit keinem 
Wort erwähnt wird?! Der Krieg der Hanse gegen Dänemark und Norwegen 
wurde 1367 nicht im Saale des Gürzenich, dessen Bau erst ca. 80 Jahre später 
begann, sondern im Rathaus beschlossen. Derartige Versehen können schließ- 
lich bei einer neuen Auflage ausgemerzt werden. Freilich auch dann wird 
das Niveau des Buches kaum hochstehend genannt werden dürfen. Wenn sich 
beispielsweise sein Verfasser zur Kennzeichnung der Persönlichkeit Rainalds von 
Dassel damit begnügt, die Worte der Chronik wiederzugeben, ‚ein durch Recht- 
schaffenheit in jeder Hinsicht bewunderungswürdiger Mann“, so ist ein solcher 
Verzicht auf wirkliche Charakteristik gerade bei einer volkstümlichen Darstel- 
lung recht bedauerlich. — Dankenswert, das wird man gern anerkennen, ist die 
Ausführlichkeit, mit der die kulturgeschichtliche Seite des Stoffes behandelt 
wird. Die zahlreichen Illustrationen sind mit Geschick ausgewählt, ebenso die 
Proben der Kölner Mundart im Anhang. Erwünschte Beigaben sind die Kapitel 
„Köln als Pflegestätteder Kunst“ von Regierungsbaumeister Dr. ing. Hans Vogts 
und „Verzeichnis der wichtigsten Nachschlage- und Orientierungs-Werke zur 
kölnischen Geschichte“, bearbeitet in Verbindung mit Dr. Johannes Krudewig. 

Köln. ö Hermann Thimme. 


Vita sancti Burkardi. Die jüngere Lebensbesclireibung des hl. Burkard, 
ersten Bischofs zu Würzburg. Mit einer Untersuchung über den Verfasser 
herausgegeben von Dr. Franz J. Bendel, Paderborn, F. Schöningh, 
1912, 8%, XXII u. 58 S. M. 4.—. 

Es gab bisher keine vollständige Ausgabe der zweiten Lebens beschreibung 
Burchards von Würzburg, da der letzte Herausgeber, Holder-Egger, der 
allein auf Grund seiner Handschriften den ganzen Text hätte geben können, 
große Stücke wegen ihres geringen Wertes weggelassen hat (MG. SS. XV, 
50—62), und so ist es recht dankenswert, daß Bendel die trotz ihrer späten 
Entstehungszeit und der nicht eben hohen Glaubwürdigkeit interessante Quelle 
in handlicher Gestalt neu herausgegeben hat, um so mehr, als es ihm 
geglückt ist, eine lange verschollene Handschrift von St. Stephan in Würz- 
burg, deren Abschrift einst Schannat den Bollandisten besorgt hatte, in der 
Würzburger Universitätsbibliothek wieder aufzufinden. So kann er sich für 
seinen Text auf vier Abschriften des 15. bis 18. Jahrhunderts stützen, während 
seinem letzten Vorgänger nur drei zur Verfügung standen; denn es ist eine 


138 Nachrichten und Notizen 


irrtümliche Annahme Bendels (S. IV und VIII), daß auch für die MG. nur zwei 
Würzburger Handschriften, noch niemals aber die Oxforder verwertet worden 
sei: diese ist von Holder-Egger benutzt und an erster Stelle genannt worden 
(a. a. O. S. 47). Das Verhältnis der Handschriften ist richtig bestimmt (dooh 
kommt der S. XV als möglich aufgestellte zweite Stammbaum neben dem 
ersten nach Ausweis der mitgeteilten Lesarten nicht in Betracht), und der 
Text ist im allgemeinen einwandfrei, wenn auch an wenigen Stellen der Ox- 
forder Handschrift (A) im Hinblick auf die Verwandtschaftsverhältnisse zu 
Unrecht der Vorzug gegeben ist (S. 10, 19, 22. 13, 3. 19, 1); S. 5, 20 ist „ pro 
meritorum diversitate haut equipollencia‘ zu schreiben, S. 15, 3 ist die Zahl 
LIII dem Urtext vermutlich ebenso fremd gewesen wie S. 8, 28 der Orts- 
name und erst in der Vorlage von E ergänzt worden. Bei den Versen 8. 6 
hätts auf das Akrostichon hingewiesen werden sollen. Leider hat Bendel sich in 
der Hauptsache darauf beschränkt, den Text herzustellen, aber im übrigen 
wenig dafür getan, seine Benutzung (etwa nach dem Vorbild der Scriptores 
rerum Germanicarum) zu erleichtern. Die zahlreichen biblischen Wendungen 
sind nur zum kleinen Teil nachgewiesen, nicht einmal alle, die bereits von 
den Vorgängern angemerkt waren, und so hätte der Herausgeber schon aus 
Holder-Egger erschen können, daß die Stelle S. 35, 26 keineswegs verderbt 
ist, wie er meint, sondern ihren Sinn bekommt, wenn die darin enthaltene 
Bibelstelle (Psalm 76, 11) als solche erkannt ist und abgetrennt wird: ut — -— 
cunctorum sonarent ora ubique: „Hec mutatio dexterae excelsi“. Auch die 
Quellen der Vita sind nur in der Einleitung kurz behandelt; dagegen sind ab- 
geleitete Stellen im Text weder durch verschiedenen Druck noch durch An- 
merkungen kenntlich gemacht, und der Benutzer ist so genöt'gt, nebenbei 
die Ausgabe der SS. zur Hand zu nehmen, wenn er die entlehnten Stellen 
nicht selbst aus den Quellen ermitteln will. Die Heranziehung der S. 46, 7 
benutzten Vorlage hätte auch die Ergänzung,, Vide tur nobis, [his] qui sua“ 
ergeben; vgl. den falschen Gregor-Kanon bei H. Boehmer, Die Fälschungen 
Lanfranks von Canterbury (Bonwetsch und Seeberg, Studien zur Geschichte 
der Theologie und der Kirche VIII, 1), 1902, S. 164. Bei Buch II, 10 (S. 35f.) 
oder in der Einleitung wäre zu dem Aufsatz von A. Poncelet, La Vie de 
S. Gombert d’Ansbach (Analecta Bollandiana XXVIII, 1909, S.272—280) Stel- 
lung zu nehmen gewesen. Daß der Verfasser der Vita „bereits“ die Ableitung 
des Namens Bonifatius von bonum und facere kennt (S. XIX), kann man doch 
wohl nicht sagen, da sie lange vorher begegnet (vgl. meine Vitae Bonifatii 
S. LVI Anm. 1 und S. 82; Neues Archiv XXXVII, 287 Anm. 7), ebensowenig 
es als feststehend bezeichnen, daß Burchard im Jahre 753 noch lebte (S. XX), 
da das dieser Annahme zugrundeliegende Diplom Pippins MG. Dipl. Karol. I 
n. 32 doch längst als Fälschung erwiesen ist. Daß die dritte Lebensbeschreibung 
Burchards auch von Böhmer herausgegeben ist (S. VII Anm.5), trifft nicht zu. 

Den Verfasser der 2. Vita, die dem Abt Pilgrim von St. Burchard (1130—46) 
gewidmet ist (die Verschiebung seines Todesjahres auf 1156 S. XV Anm. 1 
geht bei der Art der Quelle kaum an), bezeichnete man bisher meist nach dem 
zweifelhaften Zeugnis des Trithemius als Egilwardus, oder man bemühte sich, 
aus der entstellt als Eggithdius überlieferten Randbemerkung der verschollenen 
Handschrift von St. Stephan den wirklichen Namen zu erraten. Durch deren 


Nachrichten und Notizen 139 


Wiederauffindung kann Bendel die richtige Lösung geben; der Name des Ver- 
fassers E. ist dort zu „Eingilhardus“ ergänzt, und dieser undeutlich geschrie- 
bene und einst verlesene Name erweist sich als richtig durch den die Beziehung 
zu den Engeln bescheiden ablehnenden Zusatz „E. neo nomine dignus“. Ben- 
del erkennt in ihm den Würzburger Abt Engelhard von St. Burchard, der 1168 
in dem Privileg Friedrichs I. für Würzburg als Zeuge genannt wird, und ver- 
mutet, dieser sei Mönch zu St. Stephan gewesen, als er die Vita dem Abt von 
St. Burchard widmete. Dagegen habe ich das Bedenken, daß der Verfasser, 
wie schon Hefner bemerkt hat (Archiv des Historischen Vereins von Unter- 
franken XLV, 1903, S. 11), damals anscheinend bereits selbst Abt gewesen 
ist, wie man wohl aus einer Stelle des Widmungsbriefes schließen muß, die 
schwerlich ein anderer als der Leiter eines Klosters so einem Abt schreiben 
konnte: „Sit preterea presens opusculum inter utriusque nostrum congrega- 
tiones sicuti presentibus probatio fraternae dilectionis, ita etiam apud posteros 
utrobique monumentum vel testamentum perpetuae societatis,“ und man darf 
für die Zeitbestimmung wohl auch berücksichtigen, daß es noch einen anderen 
Abt Pilgrim von St. Burchard in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts 
gegeben hat (J. B. Stamminger, Franconia Sacra I, 1889, S. 16), dem die Vita 
gewidmet sein könnte — die Richtigkeit der Tatsache vorausgesetzt. Frei- 
lich an den namentlich als Biograph der Mathilde von Dießen bekannten 
-Zisterzienser Engelhard, der Abt in Österreich gewesen war, dann als Mönch 
in Franken lebte (vgl. die Literatur bei Wattenbach IIC, S. 374 f.), möchte 
ich nicht als Verfasser denken, da der Stil seiner Schriften mir von dem der 
Vita Burkardi stark abzuweichen scheint, und zugunsten eines anderen Abtes 
Engelhard, der um 1170 das im Würzburger Sprengel gelegene Kloster Komburg 
bei Schwäbisch-Hall geleitet ha ben soll(Ussermann, EpiscopatusWirceburgensis 
S. 203; Hefner a. a. O. S. 16), vermag ich nichts als den Namen beizubringen. 
-Jedenfalls scheint mir die Frage nach dem Verfasser noch offen, wenn Bendel 
auch durch den Nachweis des richtigen Namens sich das Verdienst erworben 
“hat, eine Voraussetzung der Lösung geschaffen zu haben. Wilh. Levison. 


Johann Ba pt. Pierron, Die Katholischen Armen. Ein Beitrag zur Ent- 
stehungsgeschichte der Bettelorden mit Berücksichtigung der Humiliaten 
und der Wieder vereinigten Lombarden. Freiburg i. B., Herder, 1911. XV 
u. 182 S. M. 4,—, geb. M. 5,—. 

Ein sehr dankenswerter Beitrag zur katholischen Ordensgeschichte! Der 
Verfasser zeigt, wie der römische Stuhl in sehr geschickter Politik den Katharern 
und den Waldensern dadurch ihre gefährlichsten Waffen zu entwinden suchte, 
daß er ihre Grundgedanken: apostolische Armut, Studium und Predigt, in die 
Kirche herübernahm. Nicht weniger als dreimal hat die Kurie den Versuch ge- 
macht, aus rekatholisierten Waldensern Konkurrenzorden gegen die Sekten zu 
-schaffen; von diesen drei Gründungen ist die der Humiliaten lebensfähig ge- 
wesen, die der Katholischen Armen (Pauperes catholici) und der Wiedervereinig- 
ten Lombarden dagegen mißglückt. Der Verf. gibt von diesen drei Gründungen 
ein anschauliches Bild, am eingehendsten von den Katholischen Armen. Ein 
interessantes Schlußkapitel zeigt, daß die Katholischen Armen und die Wieder- 
vereinigten Lombarden unmittelbare Vorläufer der beiden großen Bettelorden 


140 Nacbrichten und Notizen 


gewesen sind, bei deren Ausbau die Kurie die Erfahrungen verwertete, die sie 
bei jenen beiden ersten Gründungen gesammelt hatte. Der Wert des Buchs be- 
steht darin, daß es die Geschichte der Katholischen Armen in einem größeren 
geschichtlichen Zusammenhang uns vorführt und die Motive verdeutlicht, von 
denen die päpstliche Politik gegenüber Franziskus und Dominikus geleitet 
wurde. Ist der Grundgedanke des Buches, worauf der Verfasser übrigens selbst 
hinweist (z. B. S. 1471), nicht neu, so ist doch seine Durchführung an einem grö- 
Beren Quellenmaterial sehr lehrreich. — Zu S. 24: Dominikus stammte nicht 
aus der Familie der Guzman, so verbreitet auch diese Angabe ist. Nicht durch- 
weg präzis sind die Angaben über die Waldenser; der Verf. hätte H. Böhmers 
Artikel „Waldenser“ in Haucks Realenzyklopädie (Bd. XX, S. 799 ff.) nicht 
außer acht lassen dürfen. 
Leipzig. Karl Heussi. 


Dr. Rudolf Malsch, Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen und Deutscher 
König. Forsch. z. Thüring.-Sächs. Gesch. 1.H. Halle a. S., Gebauer- 
Schwetschke, 1911. M. 2,—. 

Der Verfasser hat durch den Untertitel seiner Abhandlung: „Versuch einer 
historisch-psychologischen Würdigung“ wie auch durch die Worte seiner Ein- 
leitung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ihm das Charakterproblem bei 
seiner Arbeit die Hauptsache war. Er findet, daß alle bisherigen Historiker, 
die sich mit dem Gegenkönig Friedrichs II. beschäftigten, zu ungerecht über 
ihn aburteilen und unternimmt es nun, den Thüringer Landgrafen gegen die 
Vorwürfe des Ehrgeizes und der Herrschsucht, die noch zuletzt Wenck in 
seinem großen Wartburgwerk ausgesprochen hat, zu verteidigen. Seine Lebens- 
beschreibung teilt das Los vieler anderer: sie ist eine Ehrenrettung des Helden. 
Durch neue Deutung der bekannten Tatsachen kommt Malsch zu dem Schluß, 
daß Heinrich Raspe als „der Sohn einer frommen Mutter“ selbst ganz beseelt 
gewesen sei von dem Geiste „jener franziskanisch-asketischen Strömung“, die fast 
alle seine Verwandten erfaßte“ (S. 64). Er nennt (S. 62) ihn noch deutlicher 
einen „Mönch im Kleide eines Reichsfürsten“ und glaubt, sein Abfall von 
Friedrich II. sei aus seiner Frömmigkeit zu erklären, die es ihm verbot, länger 
beim exkommunizierten und abgesetzten Kaiser auszuharren und den Aufforde- 
rungen des Papstes zu widerstehen, die von ihm die Führungder kirchlichen Sache 
in Deutschland verlangten. Als Hauptbeweis für Heinrichs tiefreligiöse Gesin- 
nung gilt ihm neben einigen Briefstellen dessen Gründung einer großen Buß- 
brüdergemeinschaft im Jahre 1239 (S. 39, Urkunde S. 75). Die Ansicht, Hein- 
rich habe in Thüringen seinen Neffen Hermann II. aus der Herrschaft verdrängt, 
sucht er teils durch die Behauptung von Hermanns Kränklichkeit zu ent- 
kräften, teils durch den Hinweis, daß 1231 schon die Gesamtbelehnung in der 
Landgrafschaft Thüringen stattgefunden habe. Ebenso erklärt er Raspes Ver- 
halten gegen die heilige Elisabeth nur als „das eines sorgsamen Hausvaters, 
der der frommen Verschwendungssucht der Schwägerin Schranken setzen muß“, 

Mir will es jedoch scheinen, als lasse diese ganze Auffassungsart, die bei 
Heinrich nur eitel Gutes und Edles sieht, große Widersprüche ungedeutet. Wie 
kommt es, daß dieser Mann, „der von Haus aus zweifellos keine aktive Herr- 
schernatur ist, sondern wie alle stark religiösen Naturen mehr kontemplative 


Nachrichten und Notizen 141 


Neigungen hat“ (S. 65), auf der andern Seite so energisch und einwandfrei alles 
tut, was sein Land fördert ? Auch entsprechen seine Handlungen, die alle nur 
dem Pflichtbewußtsein und der Gewissenhaftigkeit entspringen sollen, ganz un- 
leugbar zugleich den Forderungen seines persönlichen Vorteils. Denn er hat 
doch bei all seiner Buß- und Weltfluchtstimmung von Kaiser Friedrich den 
Reichsverwesertitel angenommen und dann kurz darauf sich von Rom aus 
zum Gegenkönig gegen den gleichen Friedrich machen lassen, um sich von da ab 
„durchaus nicht schwächlich“ mit allen seinen Kräften für die Sache der Kirche 
einzusetzen. Geschah das alles wirklich nur aus Frömmigkeit ? 

Malsch geht zweifellos in der Verherrlichung seines Helden zu weit. Er hat 
in Einzelheiten, wo er alte Vorwürfe al; unberechtigt nachweist, sicher recht, 
aber im großen und ganzen hat er über Heinrich Raspes Wesen, gerade weil 
er restlos zu loben sucht, noch nicht das letzte, entscheidende Wort gefunden. 
Die Rätsel mittelalterlicher Charaktere lassen sich nicht mit so modernen Be- 
griffen wie „erhabenes Rechtlichkeitsgefühl“ oder „ Festhalten an der Sittlich- 
keit des Staatsgedankens“ erklären. Doch ist es natürlich ein Verdienst, daß 
Malsch versucht, dem „Pfaffenkönig“ besser gerecht zu werden, als es bisher 
geschehen, und seine Arbeit wird, so sehr sie auch über das Ziel hinausschießt, 
doch durch die Wärme ihrer Anteilnahme und die Richtigstellung mehrerer Punkte 
zu einer Revision des historischen Urteils über diesen Mann den Anstoß geben. 

München. Friedrich Stie ve. 


E. Zeok, Der Publizist Pierre Dubois, seine Bedeutung im Rahmen der 
Politik Philipps IV. des Schönen und seine literarische Denk- und Arbeits- 
weise im Traktat De recuperatione terre sancte. Berlin, Weidmannsche 
Buchhandlung 1911. XIX u. 218 S. M.7,—. 

Naohdem bereits so viel über Peter Dubois, den bekannten französischen 
politischen Projektenmacher des angehenden 14. Jahrhunderts geschrieben 
worden ist, bedarf eine so umfängliche Monographie, wie die vorliegende, im- 
merhin wohl einiger Rechtfertigung. Der Verfasser, der sich nach S. V. seit 
1891 mit den Schriften seines Helden beschäftigt und in zwei Programmen des 
Berliner Leibniz-Gymnasiums 1905—06 schon vorgearbeitet hatte, hat mit 
Fleiß, Gründlichkeit und etwas umständlicher Gelehrsamkeit versucht, 
durch Heranziehung des ganzen kultur- und geistesgeschichtlichen Hinter- 
grundes der Epoche die oft ja verblüffenden Ideengänge Dubois’ verständlich 
zu machen. Folgt er dabei vielfach den von mir selbst seinerzeit in meiner 
Publizistik (1903) gegebenen Anregungen, so fördert er doch auch unsere 
Kenntnis in manchen guten Einzelbeobachtungen. Seiner Gesamtbeurteilung 
Dubois’, die sioh gleiohweit von moderner Über- wie Unterschätzung hält, 
kann ich völlig beistimmen. Zu S. 114 n. ist zu bemerken, daß es sich um die 
Alexandreis des Walter von Lille (Chätillon) handelt. Auffallend ist die Ver- 
wendung des Wortes „Canon“ für kanonisches Rechtsbuch; man versteht 
darunter sonst die biblischen Bücher. Zu bedauern ist es, daß der Verfasser 
sich nicht zur Herausgabe des noch immer ungedruckten zweiten Hauptwerks 
Dubois’ De abbreviatione guerrarum et litium entschlossen hat. Das wäre 
ein entschiedenes Bedürfnis und Verfasser wohl durchaus dazu berufen gewesen. 

Leipzig. R. Scholz. 


142 Nachrichten und Notizen 


Hans Schmiedel, Nikolaus Lubich (1360—1431), ein deutscher Kleriker 
im Zeitalter des Großen Schismas und der Konzilien, Bischof von Merse- 
burg 1411—1431. Berlin, Verlag von Emil Ebering 1911 (Historische 
Studien Heft 88). 158 S. M. 4,50. 

Die frisch und mit Liebe für ihren Gegenstand geschriebene Arbeit gibt 
ein recht anschauliches Bild von dem vielbewegten Leben und Treiben eines 
deutschen Prälaten der Konzilsepoche. Nikolaus Lubich gehört allerdings 
durchaus zu den Geistern zweiten Ranges, nicht zu den Führern, aber seine 
Vielgeschäftigkeit, die Gewandtheit, mit der der einfache Eisenacher Bürger- 
sohn sich bis zum Bischof emporarbeitete und in dem Treiben der Welt, an 
der Kurie, am Hofe der Wettiner und auf dem Konstanzer Konzil eine Rolle 
zu spielen suchte, macht auch dieses Leben interessant genug für eine histori- 
sche Betrachtung. Als gesuchter Prokurator in Rom, als Geistlicher in Erfurt 
und am thüringischen Fürstenhofe tätig, schließlich als Merseburger Bischof 
Vertreter der Universität Leipzig und der Wettiner Fürsten im Konzil, Re- 
ferendar des Papstes und Deputierter im Generalausschuß der Nationen des 
Konzils, überall verstand er, sich zur Geltung zu bringen und auch — seinen 
materiellen Vorteil zu wahren. Ein anziehendes Charakterbild ist es nicht, 
das die leider nur zu dürftigen Quellen mehr ahnen lassen, als enthüllen. Ad- 
vokatenschlauheit, skrupelloser Ehrgeiz, der ihn sein Bistum arg vernach- 
lässigen läßt, ja auch offene Bestechlichkeit treten hervor. Der bekannte 
Straßburger Elektenprozeß, in den er verwickelt wurde, hat seinem Namen 
ein wenig rühmliches Andenken verschafft. Der Verfasser hat aus dem etwas 
spröden Material durch fleißige archivalische Studien einen interessanten und 
lesenswerten Beitrag zur Personengeschichte des 15. Jahrhunderts zu machen 
verstanden. Der Anhang enthält Regesten und Urkunden aus verschiedenen 
Archiven und Hss. Ich bemerke, daß die Hs. der Leipziger Universitäts- 
bibliothek nr. 922 eine Sentenz des Bischofs Nikolaus v. J. 1414 in Sachen 
der Appellation Nendorp contra Gerlach enthält. 


Leipzig. R. Scholz. 


Hansisches Urkundenbuch, 10. Bd. 1471—1485, bearbeitet von W. Stein. 
Leipzig, 1907. XIV u. 7% S. 

Der 15 jährige Zeitraum dieses Bandes bietet vornehmlich wichtiges Material 
zur Geschichte der westlichen Beziehungen der Hanse bis hinab nach Spanien. 

Für die Geschichte des Kampfes mit England, der die ersten Jahre dieses 
Zeitraums erfüllt, ergibt das Material viel Neues. Auf verschiedenes, was be- 
sondere Beachtung verdient, hat der Bearbeiter bereits im Vorwort hingewiesen. 
Der für die Hanse günstige Friede zu Utrecht gibt ihr ein größeres Gewicht 
im ganzen Westen. Die Unterwerfung des abtrünnig gewordenen Köln unter 
die Gesamtheit der Städte kräftigt den Bund innerlich und gibt der von Lübeck 
geführten Bundespolitik verstärktes Ansehen. Diese Führerrolle Lübecks auch 
im Westen kommt selbst in Worten des französischen Privilegs 1483 zum 
Ausdruck: Obtinet principatum (Nr. 1098 $ 7). Das Kontor zu Brügge be- 
festigt seine Stellung in Antwerpen und Bergen op Zoom durch neue Privi- 
legien. Zum Herzogtum Bretagne gewinnt die Hanse ein festes Friedensverhält- 
nis. Kölner Handelsbeziehungen sehen wir nach Coruna und Messina reichen. 


Nachrichten und Notizen 143 


Der Wille Hollands zur Freundschaft mit der Hanse tritt wiederholt unzwei- 
deutig zutage. Zu den nordischen Reichen unterhält Amsterdam eifrige Be- 
ziehungen politischen Charakters. Zu ihnen und den Ostseegebieten und Hanse- 
städten der Ostsee stehen die holländischen und seeländischen Städte in mannig- 
fachen Verbindungen, in hartem Konkurrenzkampf mit den Hansen, die ihnen das 
Vorrücken ihres Handels im Norden ebenso erschweren wie das Eindringen in das 
deutsche Binnenland und die direkte Verbindung mit den dortigen Produzenten. 

Im Osten des hansischen Handelsgebiets fällt zum erstenmal Licht auf 
das deutsche Kontor in Kowno, seine Stellung zum Orte selbst und zu Danzig, 
das den Hauptanteil am Handel mit Kowno hatte. Auch für den Verkehr mit 
den Russen in Narwa und Nowgorod bieten die Akten dieses Bandes mancherlei. 

Eine Fülle wertvoller Einzelnachrichten findet sich durch den Band ver- 
streut über Handelsbeziehungen, Stapelzwang und Gästehandel, den Herings- 
handel in den Niederlanden, über Bergwerksunternehmungen hansischer Kauf- 
leute in England und den Karpathen, über den Bau eines Schiffahrtskanals 
von der Ems nach Groningen und vieles andere. 

Erhöht wird der Wert und die Benutzbarkeit dieses wie schon des vorigen 
Bandes durch die umfangreichen Zusätze, die der Bearbeiter dankenswerter- 
weise zahlreichen Urkunden beigegeben hat durch Mitteilung weiterer erläu- 
ternder Quellen und Verweise auf deutsche wie fremde Literatur. 

Bei den Registern habe ich nur eine Anzahl Stichproben im Sachregister 
gemacht, die teilweise nicht befriedigend waren. Banneria kommt nicht Nr. 576 
$ 8, sondern Nr. 579 $ 8 vor. Bei „englisches Blei“ war auch auf Nr. 634 zu 
verweisen. Unter, Holz“ hätte auch auf die an anderer Stelle erwähnten Speirer 
Bretter verwiesen werden sollen; ebenso unter „Leinen“ auf die anderswo ge- 
nannten buckeranen. Auch unter „Fisch“ sind durchaus nicht alle vorkommen- 
den Fischarten zusammenfassend erwähnt. Die Schiffsart carracques ist ander an- 
gegebenen Stelle nicht zufinden. „Silveroure purificatum“ ist gereinigtes Silbererz 
und hätte unter , Silber“ miterwähnt sein sollen. „Tzarter“ Nr. 123 ist nirgends 
aufgeführt. Im ganzen, das Sachregister ist nicht selten willkürlich und ungenau. 

Kiel. Daenell. 


Max Lehmann, Historische Aufsätze und Reden. Leipzig, S. Hirzel, 1911. 
384 S. M. 8,—. 

Der Göttinger Historiker und Biograph Scharnhorsts und Steins hat in 
vorliegendem Bande eine Reihe von Aufsätzen und Reden gesammelt, kurz 
revidiert und mit Anmerkungen versehen. Sie sind naturgemäß ungleicher 
Natur. Während einige, das gilt besonders für die Reden, in einer Frage den 
Standpunkt, auf den bei dem betreffenden Gegenstande eben die Historie 
angelangt ist, feststellen sollen, sind andere kritische Untersuchungen, in denen 
der Verf. selbst zu neuen Ergebnissen kommt. Die ersten zwei Beiträge be- 
handeln Luther, Lehmann schildert ihn als Deutschen und Christen und 
untersucht dessen Haltung in Worms mit den vorausgegangenen diesbezüg- 
lichen Verhandlungen. Dann wird uns Gustav Adolf wiederum als „Retter 
des deutschen Protestantismus“ vorgeführt. Es wird die Stellung der pro- 
testantischen Kirche in Schlesien vor der Besitzergreifung durch Preußen ge- 
schildert, wobei besonders auf das Kolowratsche Edikt von 1504 und den 


144 Nachrichten und Notizen 


Altranstädter Vertrag von 1707 Bezug genommen wird. Ein weiterer Auf- 
satz erörtert die Beziehungen zwischen Preußen und Polen; ein anderer die 
Entstehung von Kontribution und Akzise in Brandenburg-Preußen. Zwei 
Artikel beschäftigen sich mit der Tätigkeit Friedrich Wilhelms I. in Schule 
und Heer, wobei in beiden Fällen gewarnt wird vor einer Überschätzung der 
Bestrebungen des genannten Königs. Auf denselben Monarchen wird der Ur- 
sprung des preußischen Kabinetts zurückgeführt. Zwei Aufsätze beleuchten 
kritisch Memoiren: die Denkwürdigkeiten Hardenbergs und Boyens. Der 
Friede von Tilsit wird an der Hand neuer Publikationen von Handelsmann 
und Delbrück erörtert und dem Zaren Alexander das Verdienst, Preußen ge- 
rettet zu haben, vindiziert. Interessant ist die Haltung der offiziellen und der 
dazu eigens herangezogenen Zensur über Fichtes Reden an die deutsche 
Nation; es berührt eigen, zu sehen, wie manche dieser Reden nur passieren 
gelassen worden waren infolge von Nichtachtung und Unterschätzung seitens 
ihrer Kritiker. Die preußische Städteordnung von 1808 wird untersucht, 
und wer wäre berechtigter, über sie ein Urteil zu fällen, als der Kenner von 
Steins Wirksamkeit? Eine kritische, schön geschriebene Würdigung erfährt 
auch Tirols Erhebung von 1809, angeregt durch das große Werk von Hirn; 
Gneisenaus „Exil“ in England und Schweden i. J. 1812, das aber von Harden- 
berg beeinflußt wurde, sehen wir in einer Reihe von Briefen zwischen beiden 
Männern Gewicht und Bedeutung erhalten. Des Major von Wrangels nach- 
träglichen Versuch, sich das Verdienst an Tauroggen anzumaßen, wird ge- 
bührend zurückgewiesen, Borstells eigenmächtiger Zug an die Elbe als Par- 
allelaktion zur Konvention von Tauroggen gekennzeichnet, Den Abschluß 
macht ein polemischer Artikel gegen die päpstliche Zensur, gestützt auf die 
Konstitution von Leo XIII. aus dem Jahre 1897, die aber wohl durch die 
tatsächlichen Verhältnisse wesentlich gemildert wird. 

Es ist eine Fülle von Wissen, Fleiß und Gedankenarbeit, die in diesen ver- 
schiedenartigen Aufsätzen und Reden zusammengetragen ist; alle lesen sich 
leicht und flüssig und gewinnen durch die freimütige Art, mit der L. seine 
Meinung vertritt. Er ist ja dafür bekannt, energisch für das einzutreten, 
was er für richtig ansieht. Allen Seiten dieses Buches gemeinsam ist das Be- 
streben, den Gedanken des Deutschtums in der Geschichte der letzten vier 
Jahrhunderte zu verfolgen. Reiche Anregung und Belehrung sind jedenfalls 
aus diesem Buche zu schöpfen, auch wenn man nicht mit allen ausgesproche- 
nen Ansichten einverstanden sein sollte. 

Prag. O. Weber. 


Ernst Heidrich. Dürer und die Reformation. Leipzig, Klinkhardt u. 
Biermann 1909. 82 S. M. 2,75. 

Der Verfasser beschäftigt sich in dieser kleinen Schrift, von kunsthistori- 
scher Arbeit über Dürer herkommend, mit den berühmten Vier Aposteln 
und den Unterschriften des Bildes. Er spricht die Bilder als Bekenntnis-, 
nicht bloße Andachtsbilder an und sieht in ihnen ein Bekenntnis Dürers zum 
Luthertum, das durch die Unterschriften bekräftigt wird. Diese Unter- 
schriften sollen sich sämtlich gegen das Täufertum richten. Für die ersten 
beiden Unterschriften (die aus Petrus und Johannes) ist das schon lange an- 


Nachrichten und Notizen 145 


genommen und wohl nur durch Zuckers einseitige Aufstellungen verdunkelt 
worden, für die beiden letzten (aus Paulus und Marcus) vermag auch H. nicht 
mehr als die Möglichkeit solcher Berechnung zu erweisen. Alle Versuche, 
weiter vorzudringen, insbesondere etwa besondere Anspielungen auf den 
Führer der Täufer, Hans Denk, nachzuweisen, müssen nach der Lage der 
Dinge erfolglos bleiben. Auch die von H. herangezogenen Schriften Alt- 
hamers fördern nicht; ich bemerke, daß Althamers Tacituskommentar, der 
soviel zeitgeschichtliche und persönliche Erwähnungen bietet, auch da 
Dürer nicht nennt, wo es nahe läge. Glaublich, ja wahrscheinlich ist es ja, 
daß Dürer vor allem von dem Prozeß gegen die „gottlosen Maler“ berührt 
wurde. In diesem Sinne mögen die Bilder auch persönliche „Bekenntnis- 
bilder“ Dürers sein. Aber wenn er sich damit, wie H. meint, gleichsam wegen 
seiner eigenen Hinneigung zu Zwingli, die er eben überwunden hatte, 
rechtfertigen wollte, so paßt doch in den Mund eines solchen Mannes schlecht 
die Warnung an die weltlichen Regenten, die die Unterschriften einleitet. 
Es bleibt schließlich wohl bei dem, was Springer von Dürer gesagt hat: „Er 
hat kein protestantisches Bekenntnis abgelegt, aber frühzeitig reformatorische 
Gedanken gehegt und immer kräftiger entwickelt. Nicht allein als private 
Person, sondern auch als Künstler.“ 
München. Paul Joachimsen. 


Im Verlag von A. Jullien ist (1911) die in ihrer originalen Gestalt lange ver- 
loren gewesene Schrift Calvins „Excuse de Noble Seigneur de Bour- 
gogne Seigneur de Falais et de Bredam“ in der trefflichen Ausgabe 
Alfred Cartiers in neu durchgesehener und vermehrter Auflage erschienen. 
Die Edition ist — genau nach dem einzigen Exemplar der Genfer Ausgabe 
von 1548 veranstaltet. Eine gut geschriebene und knapp gehaltene Einleitung 
schildert in 9 Kapiteln die Jugend Jaques’ de Bourgogne, eines Enkels Philipps 
des Guten aus dessen Verhältnis mit Catherine de Tiesferies, berichtet dann 
von seinem Beitritt zur neuen Lehre, seinen Beziehungen zu Calvin, seinem Auf- 
enthalt in Köln und Straßburg, den Verwicklungen und Leiden, in die er als 
Anhänger Calvins Karl V. gegenüber geriet. Sich vor dem Kaiser zu rechtfer- 
tigen, ließ er seine Excuse — ein Memorandum, bestimmt, sein Verhalten und 
seinen Wegzug aus Belgien zu verteidigen — durch Calvin redigieren. In wenigen 
Wochen ausgeführt, wurde sie am 16. April 1546 an Falais geschickt und 1547 
in den Druck gegeben. Die letzten drei Kapitel behandeln Falais’ Aufenthalt 
in Basel, wo er am 22. Februar 1547 das Bürgerrecht erhielt, dann in Veigy und 
Genf, seinen Bruch mit Calvin und seine letzten Lebensjahre. Was die Excuse 
selbst betrifft, ist sie, wie Cartier mit Recht bemerkt (S. XXXV) un chef 
d'œuvre du genre et renferme des pages dignes de cette admirable épitre à 
François I% qui forme l’imposant frontispice du traité de l'Institution chré- 
tienne. Sie ist die beredte Verteidigung der Rechte eines unschuldig Verfolgten. 
Verurteilt und proskribiert sei Falais bereit, sein Leben im Dienste des Kaisers 
aufzuopfern, es müsse aber gestattet sein, auch Gott zu geben, was Gottes ist. 
Eine Notice bibliographique beschreibt genau die Originalausgabe der Excuse 
und gibt die notwendigen Erläuterungen dazu. 

Graz. J. Loserth. 


Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 1 10 


146 Nachrichten und Notizen 


J. Huges, Het leven en bedrijf van Mr. Franchois Vranck. ’sGravenhage, Mar- 
tinus Nijhoff, 1909. XV u. 119 8. 

In dieser gut geschriebenen Leidener Doktordissertation stellt H. zusammen, 
was er in der gedruckten Literatur und in den Archiven über Leben und Tätig- 
keit des Pensionärs der Stadt Gouda und späteren Mitgliedes des hohen Rates 
Franchois Vranck (1555—1617) hat in Erfahrung bringen können. Das Material 
ist sehr spärlich, das Gebotene aber doch interessant, da Vrancks Wirken aufs 
engste verbunden ist mit einem der wichtigsten Wendepunkte in der Geschichte 
des jungen niederländischen Staates, mit dem Siege des föderalistisch-repu- 
blikanischen Gedankens über den monarchischen. Vranck war von vorn- 
herein ein Vertreter des ersten und hat vor allem auch publizistisch für ihn ge- 
kämpft. Gute Gelegenheit dazu bot sich ihm besonders in der Leicesterschen 
Periode, in der er an der Seite Oldenbarnevelts die größte historische Wirksam- 
keit entfaltet hat. 

Außer über die Tätigkeit Vrancks unterrichtet uns das Buch über die Poli- 
tik Goudas, das vielfach seine eigenen partikularistischen Wege ging, vor allem 
von dem Wunsche nach Frieden, verbunden mit Religionsfreiheit, geleitet. 
Nicht in jeder Beziehung war Vranck mit dieser Politik einverstanden. 

Der Verf. bringt wohl nicht gerade viel Neues, aber er vertieft unsere Kennt- 
nisse und stellt Einzelheiten richtig. Sein Urteil ist vorsichtig, seine Quellen- 
benutzung zeugt von gutem kritischen Sinn. 

Jena. G. Mentz. 


Christoph Entzelts Altmärkische Chronik. Neu herausgegeben von Her- 
mann Bohm. Leipzig, Duncker und Humblot, 1911 S. 258 (Veröf- 
fentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg). 

Es ist eine entsagungs- und mühevolle Aufgabe gewesen, die um 1578 nieder- 
geschriebene, als historische Quelle nicht gerade wertvolle altmärkische Chro- 
nik Chr. Entzelts ( 1583) neu herauszugeben. Dem Text der Chronik sind 
einleitende Abschnitte über Entzelts Leben, die Abfassung der Chronik, die 
Quellen derselben, den geschichtlichen Wert des Werkes, die alten und neuen 
Ausgaben vorausgeschickt. Die Edition selbst macht durchweg einen zuver- 
lässigen Eindruck. H. Spangenberg. 


Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium 
(1787—1806) und das Abiturientenexamen. Von Professor Dr. 
Paul Schwartz in Berlin-Friedenau. Dritter Band. Berlin, Weid- 
mannsche Buchhandlung, 1912. gr. 8. XII und 648 S. M. 16,80. Auch 
u. d. T.: Monumenta Germaniae Paedagogica. Herausgegeben 
von der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. 
Band L. 

Mit diesem umfangreichen Bande findet das Werk, auf dessen Bedeutung 
wir bereits mehrfach hingewiesen haben, seinen Abschluß. Die nicht weniger 
als 50 enggedruckte, dreispaltige Seiten umfassenden Sach-, Personen- und 
Ortsregister schließen bequem den vielseitigen Reichtum von Material zur 
Schul-, Kultur-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Preußens, ja, man 
kann sagen, Deutschlands auf. Denn auch außerpreußische Gebiete werden 
vielfach berührt. Aufmerksam gemacht sei nur auf den Einfluß, den 


Nachrichten und Notizen 147 


die Universität Leipzig auf die Heranbildung der in dem Werke genannten 
Lehrer gehabt hat. Aus der Darstellung des Bandes fesselt besonders Kapitel 
XIX mit seinen mehr als 100 Regesten von Urkunden und Verfügungen über 
das Abiturientenexamen, die gegen 80 Seiten einnehmen. Was wir bereits 
bei der Besprechung des ersten Bandes hervorgehoben haben, die zielbewußte 
organisatorische Tätigkeit auf dem Gebiete des preußischen höheren Schul- 
wesens, die durch die Kriegsereignisse unterbrochen wurde, das tritt auch hier 
mit anschaulicher Klarheit zutage, namentlich der unermüdliche Eifer Gedikes 
und Meierottos. Ein fesselndes Stück Kulturgeschichte bietet dasXX. Kapitel 
mit seinen Mitteilungen über die Prüfung der Kantonpflichtigen. Verwiesen 
sei z. B. auf den Erlaubnisschein zum Studieren auf S. 556 oder auf den Streit 
zwischen Militär- und Schulbehörde wegen eines Stargarder kantonspflich- 
tigen Schülers S.557f. Aus den einzelnen Gebieten sei besonders das Herzog- 
tum Magdeburg erwähnt, in dem die „Schulstadt‘‘ Halle, Magdeburg und 
Kloster Berge viel Stoff bieten. — Zur Geschichte der Verbreitung der Schul- 
bücher finden sich zahlreiche Notizen, die das Verzeichnis S. 609—620 über- 
sichtlich zusammenfaßt. Beinahe 600 Namen sind vertreten. — In dem 
Schlußworte spricht sich der Verfasser gegenüber falschen Auffassungen eines 
Rezensenten über seine Stellung zum jetzigen Abiturientenexamen aus 
(S. VI-VIM). 


Leipzig. Georg Müller. 


Die dreizehnte Versammlung deutscher Historiker in Wien. Kann 
ein österreichischer Berichterstatter der Historikertagung, die vom 16.—20. 
September 1913 in Wien stattfand, freigebig Lob spenden? Es würde fast 
wie eine oratio pro domo klingen, wenn auch der Unterzeichnete selbst 
gar kein Verdienst an dem Gelingen der ganzen Veranstaltung hat. So mag 
denn besser auf den liebenswürdigen und von herzlichem Humor gewürzten Be- 
richt Sebastian Merkles hingewiesen werden, dessen Persönlichkeit selbst einen 
der anziehendsten Mittelpunkte des Kongresses bildete. Die Schilderung, die 
er in den Süddeutschen Monatsheften gegeben hat, drückt, so hoffen wir, das 
Urteil aller Teilnehmer aus: der uneingeschränkten Anerkennung für die Unter- 
richtsverwaltung, den Vorsitzenden Emil v. Ottenthal, den Leiter des Ortsaus- 
schusses Alfons Dopsch und alle die anderen Herren, die sich um die Vorberei- 
tung und Durchführung verdient gemacht haben; die jungen Fachgenossen, 
die im stillen eine wirklich aufopfernde Tätigkeit entfaltet haben, werden sich 
gerne mit dem allgemeinen Danke begnügen. Und mit Merkle werden wohl 
alle darin übereinstimmen, daß Wien die Erwartungen erfüllt, ja übertroffen 
hat; alle wissenschaftlichen Vorträge, die reichen literarischen Festgeschenke, 
die Führungen im Staatsarchive, der einzigartigen Ausstellung der Hofbiblio- 
thek, dem kunsthistorischen Hofmuseum, der kaiserlichen Schatzkammer und 
dem Stephansdome und schließlich die wundervolle Donaufahrt durch die 
Wachau, der Besuch der alten Städtlein Krems und Dürenstein — all das hat 
hoffentlich jedem Teilnehmer einen bleibenden Eindruck hinterlassen und die 
Worte, die Felix Rachfahl, Georg Brandi und Hubert Ermisch bei dem Schluß- 
festmahle im Namen der Auswärtigen sprachen, sind sicherlich vom Herzen 
gekommen. Es gab eigentlich nur zwei Enttäuschungen: Man hätte wohl 

10° 


148 Nachrichten und Notizen 


eine noch stärkere Beteiligung der Herren aus dem Reiche gewünscht; ihre Zahl 
betrug kaum mehr als ein Viertel der dreihundert Teilnehmer und mancher 
wurde sehr vermißt, der sonst bei Historikertagen fast nie fehlte oder auf dessen 
Erscheinen man doch diesmal mit Sicherheit gehofft hatte. Und dann die Tat- 
sache, daß zwei von den Vorträgen, die das erste Programm versprach, ent- 
fielen: Fritz Kern (Kiel) wollte über „Gottesgnadentum, Volkssouveränität 
und Widerstandsrecht im früheren Mittelalter”, Harold Steinacker (Innsbruck) 
über „Die Eigenart der geschichtlichen Entwicklung Ungarns“ sprechen, beide 
Herren wurden durch unvorhergesehene Zwischenfälle an der Ausführung 
ihres Vorhabens gehindert. Um so anerkennenswerter, daß Hans Uebers- 
berger (Wien) sich in die Bresche stellte. 

Und nun ein kurzes Referat über die wissenschaftlichen Darbietungen — ohne 
Kritik. Alexander Cartellieri (Jena) eröffnete die Reihe mit dem Vortrage 
„Die Schlacht bei Bouvines im Rahmen der europäischen Politik”. Nicht wie 
noch Scheffer-Boichorst und Julius Ficker meinten, den Gipfelpunkt einer 
alten gegen Deutschland gerichteten Politik Frankreichs bedeutet der Sieg 
Philipps II. August vom 27. Juli 1214; er war vielmehr geboren aus der Geg- 
nerschaft zweier Bündnisse, des französischen Königtums, das mit den Anjou 
rang, und des staufischen Deutschlands gegenüber England und dem Welfen 
Otto IV., und die Schlacht bewirkte keine Vertiefung des Gegensatzes Frank- 
reichs und Deutschlands, ihre Folgen waren tiefgreifende in erster Linie für 
das Kapetingerreich und für England. Dann sprach Josef Hansen (Köln) 
über „Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und das liberale Märzministerium 
1848”. Trotz seiner andersgerichteten Überzeugung hat sich Friedrich Wilhelm 
auf den Rat von Radowitz, den wieder die rheinischen und Heidelberger Libe- 
ralen drängten, durch das Patent vom 10. März dem konstitutionellen System 
zugewendet, um Preußen nicht Deutschland zu entfremden. Im Widerstreite 
mit der Gerlachschen Partei und allen altpreußisch Gesinnten sucht der König 
die Verfassung mit einem Beamtenministerium ins Leben zu rufen; der Sturm 
des 18. März reißt Friedrich Wilhelm ins gemeindeutsche Fahrwasser hinein, 
er müht sich durch den vereinigten Landtag die Frage des Wahlrechts zu lösen, 
die revolutionären Strömungen greifen immer mehr um sich und fassen an die 
Wurzeln des Königtums selbst; um ihnen die Spitze zu nehmen, entschließt 
sich der König zur Bildung des Ministeriums Camphausen-Hansemann, nach- 
dem die rheinländischen Führer sich seinen Grundsätzen bezüglich des Wahl- 
rechts gefügt haben, — dann kommt doch gleich wieder Gerlach und die Hof- 
partei zur Macht, die monarchischen Prinzipien des Königs, seine Abneigung 
gegen den Parlamentarismus siegen in ihm über die konstitutionelle Idee. 
Den altgeschichtlichen Vortrag hielt diesmal Adolf Bauer (Graz): „Hippo- 
lytos von Rom, der Heilige und Geschichtschreiber”. Wie der heilige Hippolyt 
der Legende und der häretische Fanatiker und Gegenpapst der Geschichte, so 
steht der Ruhm seiner Chronik im Gegensatze zu ihrem quellenmäßigen Werte. 
Nach Bauers Forschungen, der die Ausgabe für die Berliner Sammlung der 
Kirchenväter besorgt, läßt sich diese Chronik keineswegs an Wert mit der des 
Julius Africanus oder des Eusebius gleichstellen, sie ist eine Kompilation, die 
auf einer geringen Zahl von Quellen beruht und die chiliastischen Sorgen ent- 
gegentreten will, zugleich doch selbst dem Chiliasmus entsprungen ist. Sie 


Nachrichten und Notizen 149 


will nachweisen, daß seit der Schöpfung der Welt 5738 Jahre verstrichen sind 
bis zu ihrer Veröffentlichung 234/35 p. Ch.; die Menschheit kann also bis zum 
Jahre 6000 der Erschaffung noch geraume Zeit in Sicherheit leben. Hans 
Hirsch (Wien) ging in „Kaiserurkunde und Kaisergeschichte im 12. Jahrhun- 
dert” von diplomatischen Forschungen aus, um dann allgemeine Fragen der 
deutschen Reichs- und Territorialgeschichte zu untersuchen. Der würzburgi- 
sche Einfluß in der kaiserlichen Kanzlei, der etwa von 1156—1168 nachzuweisen 
ist, leitete ihn zu den gerichtlichen Befugnissen des Bischofs von Würzburg 
und des Herzogs von Österreich über, dessen privilegium minus in diesem Punkte 
eine neue Interpretation erfuhr. Das deutsche Königtum ist sich nach Hirschs 
Auffassung unter Heinrich V. zum ersten Male klar bewußt geworden, daß seine 
wesentlichste Aufgabe in der Kräftigung der Reichsgewalt liege und daß zu 
diesem Zwecke einmal die materielle Grundlage, das Haus- und Reichsgut, 
gefestigt und die Ministerialen begünstigt werden müssen, daß ferner die „Dy- 
nasten” durch Förderung ihres Machtwillens zu Werkzeugen der neuen Reichs- 
politik gemacht werden müssen. Deshalb hat ihnen der König die gräflichen 
Rechte, namentlich die hohe Gerichtsbarkeit überlassen, die sie zur Bildung 
einheitlicher Territorialstaaten ausnutzten. — Den Gegensatz der monarchi- 
schen Tendenzen des Papsttums und der oligarchischen Gegenströmungen der 
Kardinäle schilderte in eingehendster Weise durch die Jahrhunderte Jean 
Lulvès (Hannover) in „Machtbestrebungen des Kardinalkollegs gegenüber 
dem Papsttume'; eine umfassende Ausgestaltung jener wichtigen, die zentrale 
Kirchenverfassung berührenden Untersuchungen, die aus des Vortragenden 
Arbeiten in den „Quellen u. Forschungen aus italien. Archiven” 12 und 13 be- 
kannt sind. In das Rußland Nikolaus’ I. und Alexanders II. führte endlich 
Hans Uebersberger (Wien) mit den „Theorien der russischen Slavophilen”. 
Es handelt sich um jene Gruppe, die nach dem Aufstande des Jahres 1825 
im Gegensatze zum Kaisertum und der offiziellen, konservativen russischen 
Welt, im Gegensatze ferner zu den Westeuropa nacheifernden, den Westen be- 
wundernden Kreisen des geistigen Rußland an Hegelsche Ideen anknüpfte und 
das russische Volk, sein Alter, seine eigenberechtigte Kultur der höchsten 
Schätzung wert erklärte, die Westkultur abwies und der nationalen und reli- 
giösen Eigenart Rußlands zum Durchbruche verhelfen wollte. Diese Strömung 
hat praktisch für das Los der Bauern Bedeutendes gewirkt, seit Danilevsky 
wandelte sich der Slavophilismus allmählich zum Panslavismus um. 

Den ersten öffentlichen Vortrag bot Heinrich Friedjung .Wien) über den 
Imperialismus in England. Er zeigte, wie England nach dem Verklingen des 
Manchestertums auf Grund der Theorien Dilkes und Seeleys und durch die 
Imperial federation league von 1884 die festere Einheit mit seinen Kolonien: 
zu erzielen suchte und unter Disraelis und Chamberlains Antrieb aus der splen- 
did isolation heraustrat, das Allianzsystem der Koalitionskriege wieder auf- 
nahm und namentlich auf afrikanischem Boden eine ungeheure Ausdehnung: 
seines Machtbereiches erzielte. Schließlich schilderte Moritz Dreger, unter- 
stützt von vielen schönen Lichtbildern, Wiens Stellung in der Kunstgeschichte. 
Von der Römerzeit bis an die Gegenwart trat der Wandel der fremden Kultur- 
einflüsse und die Wirkung der bodenständigen Elemente im Wiener Kunst- 
schaffen, den Baulichkeiten und Bildwerken der Stadt lebendig, vor Augen. 


150 Nachrichten und Notizen 


Die gleichzeitig tagende 11. Konferenz der Vertreter landesgeschichtlicher 
Publikationsinstitute führte zu eingehenden Erörterungen der Sammlung von 
Nachrichten über Elementarereignisse, der historischen Atlanten und der Samm- 
lung handelsgeschichtlicher Quellen. Oswald Redlich (Wien), Hans Pirch- 
egger (Graz), Baron Karg-Bebenburg (München) und Jakob Strieder 
(Leipzig) sind als Referenten rühmend zu nennen. 

Die nächste Versammlung deutscher Historiker findet zu Ostern 1915 in 
Köln unter Vorsitz J. Hansens statt. 

Graz. Heinrich R. v. Srbik. 

Auf der letzten Philologentagung in Marburg ist am 29. September ein 
„Verband deutscher Geschichtslehrer“ gegründet worden. Die Begrüßungs- 
ansprache hielt Gymnasiuldirektor Friedrich Neubauer über „Die Aufgaben 
des Verbandes deutscher Geschichtslehrer“. Nach Wahl des Vorstandes 
und nach Erledigung geschäftlicher Fragen sprach E. Bernheim-Greifswald 
über „Die Vorbildung der Geschichtslehrer“. Es wurden überdies Vorträge 
von W. Soltau-Zabern „Über den Geschbichtsunterricht in der Prima und 
die Forderungen der Reifeprüfung‘ und von A. Dobritzsch-Leipzig über „Das 
Anschaulichkeitsprinrip im Geschichtsvortrag“ gehalten. Die Vorträge und die 
Berichte über die Debatten sind al gediuckt im 1. Ergänzungsheft der Zeit- 
schrift „Vergangenheit und Gegenwart“ (B G. Teubner, M. 1,50), die als 
publizistisches Organ des Verbandes zu gelten bat. Die Gründung des 
Verbandes ging von der Anschauung aus, daß die historische Unterweisung 
der Jugend, auf der sich die stautsl:ürgerliche auf baut, eine der wichtigsten 
Aufgaben der deutschen Schule sei, un, daß an der Vervollkommnung dieses 
Unterrichts kräftig mitgearbeitet werden müsse. Lehrer aller Schularten 
sind als Mitglieder willkommen. Zum 1. Vorsitzenden wurde Gymnasial- 
direktor Dr. Friedr. Neubauer in Frankfurt a. Main gewählt. Stellvertreter 
ist Universitätsprofessor Dr. E. Bernheim in Greifswald. Anmeldungen sind 
an den 1. Schriftführer, Lehrer Walter Behrendt, Leipzig-Schönefeld, 
Stöckelstr 6, zu richten, der Jahresbeitiag von 2M. an den 1. Schatzmeister, 
Herrn Oberlehrer Dr. P. Rühlmann, Leipzig, Lampestr. 7, zu senden. Alle 
2 Jahre soll ein Verbandstag stattfinden, u. z. im Anschluß an geeignete 
andere Versammlungen, z. B an die der deutschen Philologen und Schul- 
münner, an die Tagung des Verbandes deutscher Historiker oder den 
Kongreß fir Schulreform. Ob nicht zweckmübiger die ganze Gründung im 
organischen Zusammenhang mit e.ner bestehenden Einrichtung, etwa mit 
dem Verband deutscher Historiker erfolgt wäre? 

Waitz-Feier. Am 9. Oktober waren 100 Jahre seit der Geburt des 
Meisters deutscher Geschichtsforschung Georg Waitz verflossen. Mit 
Rücksicht auf die akademischen Ferien kamen in Göttingen erst am 
25. Oktober ehemalige Schüler, Kinder und Enkel des 1886 verstorbenen 
Gelehrten mit Dozenten und Studierenden der Universität zusammen, um 
an der Stätte des langjührigen und ruhmvollen akademischen Wirkens von 
Waitz eine Erinnerungsleier zu begehen. Der Direktor der Kgl. Bibliothek 
zu Dresden, Hubert Ermisch, hielt die von Wärme und Dankbarkeit ge- 
tragene Festrede, in der er Waitz als Mann der Wissenschaft und als 
Lehrer pries, in der er besonders der Treue gedachte, die nach Waitz 


Nachrichten und Notizen 151 


Auffassung die altgermanischen Verhältnisse beherrschte und die in der 
Persönlichkeit des Gelehrten selbst einen Grundton angab. Die Rede 
ist im Druck erschienen: Zur Erinnerung an Georg Waitz. Von Dr. H. Ermisch, 
Dresden, C. Heinrich, 1913 — Bei dieser Gelegenheit sei einer Schrift gedacht, 
die wir einem Sohne Waitz’ verdanken: Georg Waitz. Ein Lebens- und 
Charakterbild zu seinem hundertjährigen Geburtstag. Von Eberhurd Waitz. 
Berlin, Weidmann, 1913. 100 S. Pr. 1,80 M. 

Die diesjährige Vollversammlung der Kommission für neuere de- 
schichte Österreichs fand am 31. Oktober 1913 statt, wobei über den 
Stand der Arbeiten wie folgt berichtet wurde: Abteilung Staatsverträge: 
Der zweite Band der englischen Staatsverträge von 1748 bis 1813 und mit 
einem Anhang bis 1847 reichend (bearb von Prof. Pribram) ist erschienen. 
Die Bearbeitung der österreichischen Staatsverträge mit der Türkei wurde 
Dr. Roderich Gooß, der mit Frankreich Dr. Ernst Molden und des zweiten 
Bandes der österreichische niederländischen Staatsverträge Dr. Paul Heigl 
übertragen. Das „chronologische Verzeichnis der österreichischen Staats- 
vertrüge! (Prof. Bittner) wird demnächst druckreif. Abteilung Korre- 
s pondenzen: Der erste Band der Familienkorrespondenz Ferdinands I. 
(bearb. von Dr. Wilhelm Bauer) wurde ausgegeben, der Band von Prof. 
Bibl wird 1914 druckfertig Das vierte Heft der „Archivalien zur 
neueren Geschichte Österreichs“ ist ausgegeben und damit der erste 
Band derselben, das Material der buhmisch-mährischen hochadeligen Privat- 
archive umfassend, abgeschlossen. 

Die Königl. Sächsische Kommission für Geschlehte bielt am 20. De- 
zember 1913 ihre 18. Jahresveraammlung ab. Über den Stand der 
wissenschaftlichen Unternehmungen der Kommission ist das Folgende zu 
berichten. Im vergangenen Jahre sind erschienen: M. Stübel-Dresden J. A. 
Thiele und seine sächsischen Prospekte, E. Schwabe-Leipzig Das Gelehrten- 
schulwesen Kursachsens von seinen Anfängen bis zur Schulordnung von 
1580. Im Druck nahezu abgeschlossen ist Band II der Akten und Briefe 
Herzog Georgs (Geß- Dresden), sowie die Ausgabe der Schriften Melchiors 
von Ossa (Hecker- Dresden), Akten des l’auernkriegs in Mitteldeutschland 
(Merx-Münster i. W.), Musikgeschichte Leipzigs Bd. II, 1 (Rudolf Wustmann), 
Sächsische Bildnerei und Malerei vom 14. Jahrhundert bis zur Reforma- 
tionszeit (Eduard Flechsig). Der Abschluß des Manuskriptes ist im Laufe 
des nächsten Jahres zu erwarten bei Geschichte des Heilbronner Bundes 
(Kretzschmar-Lübeck), Briefe und Aufzeichnungen Augusts des Starken 
(Haake-Berlin), I'riefwechsel zwischen dem Grafen Brühl und von Heinecken 
(O. E. Schmidt-Freiberg), Band I der Kirchenvisitationsakten (G. Müller- 
Leipzig), Bibliographie der sächsischen Geschichte (Bemmann- Dresden), 
Historisches Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen (Meich- -Dresden), 
sowie Register der Einkünfte und Gerechtsame der Markgrafen von 
Meißen vom Jahre 1378 (Bescbhorner-Dresden). Fortgang genommen hat 
die Ausgabe der sächsischen Ständeakten (Görlitz Niesky, Oßwald-Leipzig 
und Kaphuhn- Dresden). Weitere Förderung erfahren haben: Politische 
Korrespondenz des Kurfürsten Moritz, Eand III (Brandenburg-Leipzig und 
Hecker-Dresden), Briefe und Denkschriften des Grafen Manteuffel (Philipp- 


152 Nachrichten und Notizen 


Borna), Denkschriften der Restaurationskommission 1762/68 (Schmidt-Breitung- 
Leipzig), Beschreibung des Bistums Meißen (Becker-Dresden), Briefe des 
Humanisten Stephan Roth (Clemen-Zwickau), Geschichte des kirchlichen 
Lebens in Leipzig (Hermelink-Thekla), Geschichte der bildenden Kunst in 
Leipzig (Kurzwelly-Leipzig), Flurkartenatlas (Kötzschke-Leipzig). Die von 
Beschorner-Dresden geleitete Flur- und Forstortsnamensammlung bat eine 
weitere Ausdehnung erfahren. In der Reihe der kleinen Schriften ist das 
von Philipp-Borna vorbereitete Heft über Brühl und Sulkowski, die Entstehung 
des Premierministeramts in Sachsen, dem Abschluß nahe. Neu beschlossen ist 
die Aufnahme einer Veröffentlichung von Pfarrer D. Buchwald-Leipzig, be- 
treffend die für die Reformationsgeschichte und auch die Geschichte der Leip- 
ziger Universität wichtigen Matricula Ordinatorum des Bistums Merseburg von 
1469 bis 1543, sowie eines Heftes von O. E. Schmidt-Freiberg: Aus der Zeit der 
Freiheitskriege und des Wiener Kongresses 1818—1816 mit Briefen und anderen 
unmittelbaren Zeugnissen der damaligen Stimmungen in Sachsens Bevölkerung. 


Am 7. und 8. November d. J. fand in Karlsruhe die 82. Plenar- 
versammlung der Badischen Historischen Kommission statt. Nach- 
stehende Übersicht zeigt den Stand der Arbeiten: Der dritte Band der 
Regesten der Bischöfe vun Konstanz (Dr. Rieder) liegt gedruckt vor. 
Das Register ist in Vorbereitung. — Von dem vierten Bande der 
Regesten der Markgrafen von Baden, (Dr. Krieger), erschien die 
3. Lieferung, die 4. wird demnächst folgen. Mit dem Druck des Re- 
gisters wird im nächsten Jahre begonnen werden. Auch der Druck des 
2. Bandes der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein (Dr. Graf von Oberndorf) 
ist bis zur 3. Lieferung erschienen, die drei folgenden sollen im nächsten 
Jahre ausgegeben werden. Mit dem Druck der Politischen Korrespondenz 
Karl Friedrichs (Dr. Obser) soll 1914 begonnen werden. Professor Dr. Pfeil- 
schifter hat die Sammlung von Briefen für die Korrespondenz des Fürst- 
abts Martin Gerbert von St. Blasien fortgesetzt. Der 1. Band der Geschichte 
der badischen Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren 
1802—1818 (Dr. Andreas) ist erschienen. Vom Oberbadiscbhen Geschlechter- 
buch (Freiherr O. von Stotzingen) erschien das 6. und 7. Heft des 3. Bandes, 
das 8. folgt im nächsten Jahre. Ein 4. Heft der Badischen Städtesiegel 
ist in Vorbereitung. Von den Oberrheinischen Stadtrechten steht das Er- 
scheinen des Stadtrechts von Neuenburg (Dr. Merk) unmittelbar bevor. Mit 
der Drucklegung der Stadtrechte von Konstanz (Professor Dr. Beyerle) und 
Freiburg (Dr. Lahusen) wird im nächsten Jahre begonnen werden, das 
Register zum Stadtrecht von Überlingen noch in diesem Jahre ausgegeben. 
Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 28. Band und 
von den Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission Heft 85 er- 
schienen. Das Neujahrsblatt für 1913, August Graf von Limburg-Stirum, 
Fürstbischof von Speier, Miniaturbilder aus einem geistlichen Staate im 
18. Jahrhundert (Professor Dr. Wille), gelangte 1912 zur Ausgabe. Das 
Neujahrsblatt für 1914, Schloß Favorite und die Eremitagen der Markgräfin 
Franziska Sibylla Augusta von Baden-Baden (Dr. Sillib) wird noch vor 
Schluß des Jahres erscheinen. Die Ausgabe der Historischen Grundkarten 
des Großherzogtums Baden (Dr. Lange) wird nach Fertigstellung der vier 


Nachrichten und Notizen 153 


letzten Sektionen demnächst abgeschlossen werden. Neu aufgenommen 
wurden in das Programm der Kommission: Die Herausgabe der badischen 
Weistümer und Dorfordnungen, von denen ein 1. Heft, bearbeitet von Privat- 
dozent Dr. Brinkmann in Freiburg, im nächsten Jahre erscheinen soll, sowie 
eine Geschichte der badischen Landstände, für die Dr. Schnabel in Karls- 
ruhe als Bearbeiter gewonnen wurde. Mit der Vorbereitung eines 6. Bandes 
der Badischen Biographien wurde Geh. Archivrat Dr. Krieger betraut. 


Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch- 
schulen. Der Professor der Geschichte und Kultur des Orients Dr. Karl 
Heinrich Becker in Hamburg wurde als Ordinarius nach Bonn, der ao. 
Prof. der Geschichte Dr. Ernst Daenell in Kiel als Ordinarius nach Münster 
und der ao. Prof. der historischen Hilfswissenschaften Dr. Albert Brack- 
mann in Marburg wurde als Ordinarius nach Königsberg berufen. 

Der Direktor des Statistischen Landesamtes in München Dr. Friedrich 
Zahn wurde zum Honorarprofessor für Statistik und Sozialpolitik ernannt. 

Prof. Dr. Otto Hötzsch in Posen wurde als ao. Professor der „osteuro- 
päischen Geschichte nach Berlin berufen. 

Pfarrer D. Hans Haas wurde zum ao. Professor der allgemeinen Reli- 
gionsgeschichte und vergleichenden Religionswissenschaften in Jena ernannt. 

Privatdozent Dr. Rudolf Köstler in Czernowitz wurde als ao. Professor 
für Kirchenrecht und deutsches Recht nach Wien, Privatdozent Dr. W. Jelli- 
nek in Leipzig als ao. Professor des öffentlichen Rechts nach Kiel, Privatdozent 
der Kirchen- und Dogmengeschichte Dr. H. Hermelink in Leipzig als ao. 
Professor nach Kiel, Privatdozent der Geschichte Dr. Alfred Herrmann 
in Bonn als Professor an der Akademie in Posen berufen. 

Es habilitierten sich: Dr. Arthur Hübner (Deutsche Literaturgeschichte) 
in Berlin, Dr. Ernst Robert Curtius (Romanische Philologie) in Bonn, 
Dr. Manfred Stimming (mittlere und neuere Gesehichte) in Breslau, Dr. 
Karl Weimann (Geschichte) in Leipzig, Dr. Paul Lehmann (Geographie) 
in Leipzig, D. Wilhelm Neuß (Kirchengeschichte) in Bonn, Dr. Friedrich 
Klausing (Deutsche Rechtsgeschichte) in Marburg. 

Archive. Im k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv traten folgende 
Veränderungen ein: Sektionsrat und Vizedirektor Dr. Hans Schlitter wurde 
an Stelle des in den Ruhestand tretenden bisherigen Direktors Dr. Arpad 
von Karolyi zum Direktor, Alfred Anthony v. Siegenfeld zum Vize- 
direktor, Archivar Dr. Tankred Stokka zum Sektionsrat, Vizearchivar 
Dr. Karl Hönel zum Archivar ernannt. Dem Archivar Dr. Artur Gold- 
mann wurde Titel und Charaktar eines Sektionsrates und dem Vizearchivar 
Dr. Roderich Gooß Titel und Charakter eines Archivars verlieben. 
Dr. Joseph Malota wurde zum Haus-, Hof- und Staatsarchivar und Dr. Jo- 
seph Mayr zum Archivkonzipisten ernannt. 

Bibliotheken. Der Bibliothekar an der Stadtbibliothek in Hannover 
Dr. Friedrich Thimme wurde zum Bibliothekar des Preußischen Herren- 
hauses in Berlin gewählt. 

Todesfälle: Mitte September 1913 starb Dr. Sigmund Herzberg- 
Fränkel o. Prof. der Geschichte in Czernowitz im 56. Lebensjahr. Von 
seinen Schriften sei genannt: Die ältesten Land- und Gottesfrieden (1883); 


154 Nachrichten und Notizen 


Geschichte der deutschen Reichskanzlei 1216—1308 (1885); Moderne Ge- 
schichtsauffassung (1906). Dann seine Ausgaben: Joh. Wyclifs Tractatus 
de simonia mit Dziewicki (London 1897); Bd. II der Necrologia in den MG. 
und Hft. VIII der Kaiserurkunden in Abbildungen mit grundlegenden spezial- 
diplomatischen Erläuterungen. Mit H. F. ist ein ausgezeichneter Gelebrter 
aus Sickels Schule allzufrüh verstorben, ein Gelehrter, der, scharfsinnig und 
geistvoll, streng philologisch-bistorische Forschungen auf das trefflichste 
ausführte und daneben eine lebhafte publizistische Tätigkeit entfaltete. 

Am 22. Oktober 1918 starb der o. Professor der Kirchengeschichte 
D. Theodor v. Kolde in Erlangen im Alter von 68 Jahren. Er war ge- 
borener Oberschlesier, hatte in Breslau und Leipzig studiert, sich 1876 in 
Marburg habilitiert, wurde 1879 zum ao. Professor ernannt und folgte 1881 
einem Rufe nach Erlangen. Er war vorwiegend Reſormat ionshistoriker und 
die Person Luthers stand ihm im Mittelpunkt. Dies zeigt vor allen sein 
großes zweibän iges Werk Martin Luther (1884 — 93). Von seinen zahlreichen 
sonstigen Schriften verweisen wir hier nur auf: Der Kanzler Brück und 
seine Fedeutung für die Entwickelung der Reformation (1874), seine Erst- 
lingsschrift; Luthers Stellung zu Konzil und Kirche (1876); Friedrich der 
Weise und die Anfänge der Reformation (1881); Luther und der Reichstag 
zu Worms (1882); Luthers Selbstmord eine Geschichtslüge P. Majunkes (1890); 
Andreas Althamer (1895); Die kirchlichen Bruderschaſten und dus religiöse 
Leben im modernen Katholizismus (1895); P. Deuif le. Unterarchivar des 
Papstes, seine Beschimpfung Luthers und der evangelischen Kirche; Das 
bayerische Religionsedikt vom 10. Januar 1803 und di» Anfänge der pro- 
testantischen Landeskirche in Bayern (1903); Die Universität Erlangen unter 
dem Hause Wit elsbach 1810—1910 (1910). Auch als Herausgeber war er 
tätig, so der: Analecta Lutherana (1883); der symbolischen Bücher der evn- 
gelisch-lutherischen Kirche; Der Loci communes Philipp Melanchthons (1890) 
und der Sammlung Beiträge zur bayerischen Kirchengeschichte, die seit 1895 
erschienen sind. 

Erklärung. 

In der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. XI. 
S. 448—452 (als Anmerkung 1 zu S. 448) kommt Lahusen nochmals auf die 
Freiburger Stadtrodelkontroverse? zurück. Wenn ich auch mit der von mir 


1 Der neuen Literatur über die Entstehungszeit des Freiburger Stadirodels ist 
zweimal in dieser Zeitschrift gedacht worden (1911 S. 320f. und 1912 S. 437}.). 
Die Frage wur insofern von allgemeinerem methodischen Interessc, weil es sich zeigte, 
auf wie schwachen Füßen mitunter selbstgewiß geäußerte Ansichten standen und 
wie manche mit apodiktischer Sicherheit vorgetragenen rechishistorischen Argu- 
mente vor einer nüchtern und sorgfältig geführten paläographischen Untersuchung 
in nichts zerflatterten. Eine weitere Erörterung schien mir wenig ersprießlich zu 
sein, ich habe deshalb die Fortsetzung der Polemik zur Rodelfrage nicht verfulgt. 
Wenn jetzt Herrn Dr. Rörig Raum für eine, Erklarung gegeben wird, an geschieht 
es, weil er Gelegenheit zur Verteidigung erhalten soll und weil seine Bemerkungen 
am Schluß die Streitfrage auch sachlich fördern, eine Streitfrage, die sich allerdings 
bereits in Nichtigkeiten aufzulösen begonnen hat. Gerhurd Seeliger. 

3 Vgl. über sie Seeliger in dieser Zeitschrift 1911, 320f. und 1912, 437f. 


Nachrichten und Notizen 155 


in den Mitteilungen des Instituts für österreichische: Geschichtsforschung. 
Bd. XXXIV, S. 197ff. versuchten kurzen zusammenfassenden Behandlung der 
strittig gewordenen Fragen die sachliche Auseinandersetzung meinerseits für 
abgeschlossen halte, so veranlaßt mich doch der letzte Angriff Lahusens, wie 
er rein persönlich gehalten ist, zu einem persönlichen Worte der Abwehr. 

1. Einleitend nennt L. seine Ausführungen eine Sammlung von „einigen 
Lesefrüchten aus dem Rörigschen Aufsatz” (gemeint der obengenannte). Bei 
genauerer Durchsicht von L.s letzten Bemerkungen ergibt sich aber, daß von 
meinen letzten Ausführungen so gut wie ausschließlich die Anmerkung 3 von 
8. 199 den Stoff zu L.s „Lesefrüchten” geliefert hat. Zu diesem Teil seiner 
Ausführungen habe ich hier vor allem Stellung zu nehmen; was L. dann noch 
an Zitaten aus den verschiedenen Stadien der Kontroverse zusammengetragen 
hat, wird in zweiter Linie zu berücksichtigen sein. 

2. Nochmals muß meine’ Interpretation der Urkunde von 1217 als Zeugnis 
dafür dienen, daß mir eine für den Diplomatiker besonders wichtige Eigenschaft, 
die peinliche Genauigkeit, abgeht, da ich den Freiburger Conrad Snewelin für 
das Jahr 1217 irrig als Schultheiß bezeichnet hätte. Demgegenüber beschränke 
ich mich auf folgende Feststellung. Auf S. 24 meines zweiten Rodelaufsatzes! 
hatte ich eine weitere Urkunde des Jahres 1217 von der Hand des Rodelschreibers 
festgestellt, „laut deren die Äbtissin des Margaretenklosters Waldkirch dem 
Freiburger Ratsherrn (nicht Schultheiß!!) Conrad Snewelin den Rottzehnten 
auf dem Schlierberg . .. verleiht“. Ich hatte dann diese Tatsache gegen L. a 
Annahme, daß die vier weiteren von der Hand des Rodelschreibers herrührenden 
Tennenbacher Urkunden einfach Empfängerausfertigungen des Tennenbacher 
Klosters seien, verwendet und dann 8.25f. ausgeführt: „Conrad Snewelin ist 
aber für die Jahre 1220—1223 als Freiburger Schultheiß festge- 
stellt, und da war für ihn der Stadtschreiber? der gegebene Mann für die Nie- 
derschrift der ihn betreffenden Urkunde.” Indem nun L. ganz übersah, daß auch 
ich Conrad Snewelin für das Jahr 1217 nur als Ratsherrn anspreche, daß also 
in diesem Punkte gar kein Gegensatz besteht, entdeckte er beim Nach- 
blättern des von mir gegebenen Zitats aus Kriegers Topographischem Wörter- 
buch, daß für 1219 ein anderer Freiburger Schultheiß belegt ist — und schon 
war der Stab über mich, den zur Diplomatik Untauglichen, gebrochen. Der 
weitere Verlauf der Kontroverse erhellt aus folgendem Abdruck. 

Rörig: Mitt. d. Inst., Bd. XXXIV, Lahusen: Vtjschr. f. S. u. Wg. XI, 
S. 200f. Anm. 3. S. 451 Anm. 

Mir schienen die Zusammenhänge, Ich hatte geantwortet: „Schon mit 
auf die es ankam, so einfach und durch- seiner Angabe über die Lage des Klo- 
sichtig zu sein, daß eine breite Aus- sters Tennenbach bewies er (sc. Rörig), 
einandersetzung von Einzelheiten sich daß ihm eine für den Diplomatiker 
erübrigte. Daß meine Darstellung trotz besonders wichtige Eigenschaft: die 


1 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins XXVII, S. 16—32. 

2 Nach dem, was ich in den Mitt. d. Inst., Bd. XX XIV, S. 201 unter Abs. 4 
ausgeführt habe, würde ich jetzt für „Stadtschreiber setzen: „der dauernd 
— oder wiederholt — in städtischen Schreibgeschäften beschäftigte Tennen- 
bacher Mönch der Freiburger Niederlassung“. 


156 


ihrer Kürze verständlich war, beweist 
ihre Wiedergabe in der Anzeige von 
Seeliger H. V-. 1912, S. 437). Doch 
gewiß: Ich hätte mich breiter fassen 
können, dann wäre Lahusens Mißver- 
ständnis unterblieben. Um also 
alles ganz ausführlich zu berichten: 
Als im Jahre 1217 eine Urkunde aus- 
zustellen war, in welcher der do min us 
Conrad Snewelin als Partei auftritt, 
lag es für diesen Mann, der wenige 
Jahre später Freiburger Schultheiß 
ist, und als Glied der in Freiburg füh- 
renden Familie Snewelin auch schon 
1217 eine hervorragende Rolle (Rats- 
herr!) spielte — warum wäre er sonst 
Schultheiß geworden?! — nahe, sich 
für diese, seine Privatperson betref- 
fende Urkunde der Hilfe des Schrei- 
bers zu bedienen, der durch seine Tä- 
tigkeit in städtischen Geschäften ihm 
nahe stand. 


Nachrichten und Notizen 


peinliche Genauigkeit abgeht. Wir 
haben hier nun ein zweites Zeugnis”, 
und hatte dann ausgeführt, daß 1219 
ein Otto scultetus de Friburch als 
Schultheiß belegt sei, wie in der von 
Rörig benutzten Schultheißenliste des 
topographischen Wörterbuches von 
Krieger zu lesen sei, mithin 1217 Con- 
rad Snewelin bestimmt nicht Schult- 
heiß war. Daß ich recht habe, kann 
selbst Rörig nicht in Abrede stellen. 
Sehr niedlich ist nun aber die Argu- 
mentierung, die Kürze seiner Darstel- 
lung habe mich zu einem „MiBver- 
ständnis’’ veranlaßt, das Seeliger in 
der Hist. Vtjschr. 1912, S. 437, nicht 
passiert sei. Weil also Konrad Sne- 
welin 1220—1223 Schultheiß war, so 
muß für ihn 1217 der Stadtschreiber 
„der gegebene Mann für die Nieder- 
schrift der ihn betreffenden Urkunde“ 
gewesen sein, obwohl er 1217 sicher 
noch nicht Schultheiß war. Seeliger 
aber hatte keine Quellenstudie, son- 
dern lediglich ein Referat über Rörigs 
Aufsatz gegeben und er gab dieses Re- 
ferat — was Rörig wiederum „ver- 
gessen” hat hinzuzufügen —, bevor 
meine Entgegnung vorlag. 


Ich stelle also fest: Das ganze Gerede von meiner angeblichen Un- 
genauigkeit in der Charakterisierung des Conrad Snewelin für 
das Jahr 1217 erledigt sich durch die einfache Tatsache, daß ich 
selbst ihn von vornherein für das Jahr 1217 nicht als Schultheiß, 
sondern als Ratsherrn angesprochen habe — eine Tatsache, die L. 
auch diesmal wieder entgangen ist. Dieser ganze Angriff stellt sich also im besten 
Falle als eine flüchtige Übereilung heraus, die einem Autor, der es so sehr mit 
der „peinlichen Genauigkeit” hält, eigentlich nicht hätte passieren dürfen. 

3. Auch diesmal weist L. auf den von mir 1911 in der Lage des Klosters 
Tennenbach — die im Anfang des 19. Jahrhunderts nach Freiburg transpor- 
tierte Tennenbacher Kirche hatte mich verleitet, das Kloster selbst nach Frei- 
burg zu verlegen — begangenen Irrtum nachdrücklich hin. Inzwischen hat mir 
L. so oft Gelegenheit gegeben, meinen Irrtum offen zuzugeben, daß diese Frage 
erledigt sein könnte. Immerhin gibt L. der Sache diesmal eine pikante Wen- 
dung durch die Bemerkung, „daß das Wörterbuch von Krieger über Badens 
Grenzen hinaus bekannt und verbreitet ist“. Damit soll doch wohl der An- 
schein erweckt werden, daß dieses allerdings grundlegende topographische Werk 
mir bei Abfassung meines ersten Aufsatzes unbekannt gewesen sei. Wie unzu- 


Nachrichten und Notizen 157 


treffend dieser Anschein ist, beweisen die wiederholten Zitate aus Kriegers 
Wörterbuch in meinem ersten Aufsatz.! Ich begnüge mich mit dieser Feststel- 
lung. Was sich nun bei L. anschließt, ist in mehr als einer Beziehung merk- 
würdig. Da wird tapfer gegen die Unhaltbarkeit meiner Stadtschreiberhypo- 
these zu Felde gezogen, die ich in den Mitt. d. Inst. Bd. XXXIV, S. 201, Abs. 4 
wesentlich modifiziert habe. Ich schrieb dort: „Die Frage, ob die Bezeichnung 
„Stadtschreiber für einen Schreiber dieser Art zulässig ist, wird allerdings zu 
verneinen sein, wenn man das vollentwickelte Amt der spätmittelalterlichen 
Stadtschreiber im Auge hat. Für die Anfänge des Freiburger Stadtschreiber- 
amtes dürfte aber dieses Vertrauensverhältnis der Stadt zum Tennenbacher 
Kloster, das eine dauernde Beschäftigung eines vertrauenswürdigen Tennen- 
bacher Mönches in städtischen Schreibgeschäften zur Folge hatte und auch sonst 
seine Spuren hinterlassen hat (Belege), von nicht geringer Bedeutung gewesen 
sein.” Anstatt zu versichern, daß ich weder neues Material noch neue Gesichts- 
punkte in meinem letzten Aufsatze vorbringe, hätte L. besser daran getan, 
von den oben wiedergegebenen Sätzen Kenntnis zu nehmen. Allerdings wäre 
dann wenig Anlaß mehr zur Fortsetzung einer Polemik gewesen, die, nachdem 
L. meine Ausführungen über die Tätigkeit eines Bruders der Niederlassung des 
Tennenbacher Klosters in Freiburg im städtischen Schreiberdienste übernommen 
hat“, und ich die Stadtschreiberannahme in der oben mitgeteilten Form modifi- 
ziert habe, keinen rechten Grund mehr hat. Weder die zahlreichen Zitate 
aus dem letzten Aufsatze Rietschels noch die witzige Bemerkung vom städti- 
schen Viehhirten als vielleicht in Betracht zu ziehenden Rodelschreiber können 
daran etwas ändern, daß L. hier eine durch meine letzten Ausführungen erledigte 
Kontroverse weiterführt, dabei aber doch nur gegen Windmühlen kämpft. 


4. Der mir von L. gemachte und neuerdings wiederholte Vorwurf des „Ver- 
schweigens” ist mir nicht nur „sehr unbequem”, sondern ich meine, solche auf 
das moralische Gebiet hinüberspielende Vorwürfe sollten unbedingt ausschei- 
den, wenn nicht ganz gewichtige Gründe zu ihrer Geltendmachung vorliegen. 
Bei dem Abdruck meiner Entgegnung hat L. übrigens vor den entscheidenden 
Sätzen haltgemacht. Sie lauten: „Dabei ist auch diesmal der ganze Zwist sach- 
lich vollkommen nebensächlich. Denn wenn Lahusen den Rodel eine „formelle 
Fälschung” nennt, so bedeutet das doch wohl: der Rodel bemüht sich, zu der 
Zeit seiner Entstehung zu Recht bestehende Sätze als vom vermutlichen Stadt- 
gründer herrührend hinzustellen. Dagegen habe ich Front gemacht; und dabei 
ist es an sioh ganz gleichgültig, ob die Bürgerschaft oder sonst Jemand seine 


1 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins, Neue Folge, Bd. XXVI, S. 51, Anm. 1; 
52, Anm. 1 und Anm. 2. 

2 Über die sonderbare en in der diese Übernahme erfolgte, vgl. Mitt. d. 
Inst. XXXIV, S. 201, Anm. 1. — L. hat es vermieden, diese Anmerkung 
unter seine „Lesefrũc hte“ aufzunehmen, ebenso wie er auf seine verletzenden 
Ausführungen in den Mitt. d. Inst. S. 358, Z. 2—5 nicht mehr zurückkommt. 
Jene Vorwürfe als durchaus ungerechtfertigt zurückzuweisen, war mir aller- 
dings ein Leichtes. Vgl. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins, Bd. XXVII, 8. 335, 
Abs. 1. 

Aus der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins, Neue Folge, XXVII, S. 336. 


158 Nachrichten und Notizen 


Entstehung veranlaßt hat.“! Gegen die erste Begründung, die L. seinem schweren 
Vorwurf geben zu können glaubte, beschränke ich mich auf die Wiederholung 
dieser Sätze, meine aber, nach den L. von verschiedenen Seiten gemachten wohl- 
wollenden Vorschlägen, doch nun endlich einmal die unglückliche Fälschungs- 
hypothese für den Rodel aufzugeben“, hätte L. erst recht wenig Veranlassung. 
nochmals auf diesen Punkt zurückzukommen. — Weiter glaubte L. den Vor- 
wurf des Verschweigens damit begründen zu können, daß ich seine Äußerungen 
über das Stadtsiegel nicht mitgeteilt habe. Demgegenüber bemerke ich nur, 
daß für mich bei Abfassung meines zweiten Aufsatzes weder eine Veranlassung 
noch eine Verpflichtung vorlag, die auf das Siegel bezüglichen ergänzenden Be- 
merkungen L.s anzuführen. Schon aus diesem Grunde ist der auf dieser Basis 
abermals erhobene Vorwurf des Verschweigens völlig unangebracht. Wieweit 
nun L.s Mitteilungen über das Siegel wirklich Neues enthalten, mag der Leser 
durch einen Vergleich mit dem, was Krieger in den Siegeln der badischen 
Städte, Heft III, S. 54 anführt?, feststellen: Aus den dort mitgeteilten bisher 
nachweisbaren Gebrauchszeiten der einzelnen Siegel der Stadt — das zweit- 
älteste findet sich an Urkunden der Jahre 1234—1253, das drittälteste der Jahre 
1245—1663 — schließt L., daB das älteste Siegel nach 1245 nicht mehr im Ge- 
brauch gewesen sein könnte, weil sonst gleichzeitig drei Siegel nebeneinander 
benutzt worden wären. Wenn ich auch diesen sehr hypothetischen Schluß 
durchaus nicht „als das wichtigste Argument für eine Datierung des Rodels 
nicht nach 1245” anerkennen kann“, so mag mein Urteil über L.s auf das Siegel 


1 Da ich die „formelle Fälschung“ überhaupt ablehnte, konnte damals von 
einer Veranlassung oder gar Verpflichtung für mich, auf den von L. ver- 
muteten Fälscher einzugehen, nicht die Rede sein. 

3? Seeliger, Hist. Vtjschr. 1912, S. 438, und Schultze, Zeitschr. f. Gesch. 
d. Oberrheins XXVIII, S. 189, Anm. 3. 

s Da mir bei Abfassung meiner Entgegnung dieses Heft nicht zur Verfügung 
stand, mußte ich mich damals mit dem allgemein gehaltenen Zitat: „z. B. 
Rietschel und F. Beyerle“ begnügen. — Über die Befestigung des Siegels und 
die Farbe der Siegelschnur hat sich bereits Schreiber, Urkundenbuch der 
Stadt Freiburg I, S. 2 geäußert. 

Das tut übrigens — trotz L.s entgegengesetzter Behauptung — auch Schultze 
nicht, der L.s Siegelhypothese nur einen „gewissen Wahrscheinlichkeitswert“ 
beimißt, und erst das Jahr 1248 als vollkommen gesicherten Endtermin für den 
Rodel anerkennen will. (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins XXVIII, S. 191 und 
ebd. Anm. 2.) — Als das wichtigste Ergebnis dieses Aufsatzes von Schultze 
möchte ich hervorheben, daß durch ihn für die Freiburger Vorlage der Brem- 
gartner Text, in dem Schultze mit Rietschel die Vorlage des Rodels erblickt, 
die Möglichkeit, daß wenigstens diese noch vor 1218 entstanden sein kann, 
zugegeben ist. — Den Schlüssen, die Schultze für die Entstehungszeit des 
Rodels zieht, kann ich nicht folgen. Ich vermag nicht einzusehen, daß nicht 
schon etwa im Jahre 1220, in welchem bereits der neue Freiburger Stadtherr 
als „comes Egeno de Friburg” belegt ist (Fla mm, Mitt. d. Inst. f. österr. Gfg. 
XXVIII, 426) die Bezeichnung „comitatus suus” in dem unbestimmteren Sinne 
der zusammenfassenden Bezeichnung der gräflichen Herrschaftsgebiete — ein- 


Nachrichten und Notizen 159 


bezügliche Bemerkungen immerhin etwas scharf ausgefallen sein. Daß sie das 
aber taten, geschah unter dem frischen Eindruck des zwiefach erhobenen Vor- 
wurfs des Verschweigens. Aufs nachdrücklichste verwahre ich mich auf Grund 
der vorstehenden Ausführungen nochmals gegen diese schweren Vorwürfe, die, 
unbegründet, auf keinen Fall zu dulden sind. 

Lübeck. Fritz Rörig. 


Fremdländische Geschichte. 


Literatur eingegangen bei derRedaktion. (Besprechung vorbehalten.) 


Neapolis. Rivista di archeologia Boll, F., Die Lebensalter. Ein Bei- 
epigrafia e numismatica Publicazione | trag zur antiken Ethol gie und zur 
trimestrale Anno I. Perrella, Napoli | Geschichte der Zahlen. Teubner, 
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Sgansini, C., Die Fortschritte der Wirth, A., Der Gang der Weltge- 
Völkerpsychologie von Lazarus bis | schichte. Gotha, Perthes. 9 M 
Wundt. Francke, Bern. 


schließlich der Niedergerichtsherrschaften — (so Schultze a. a. O. S. 194) mög- 
lich gewesen wäre. Zum mindesten kann ich die einzige Begründung, die 
Schultze für die Ansetzung des Rodels nicht vor 1235 gibt, daß nämlich ein so 
großer Zeitraum nötig gewesen sei, bis der Grafentitel auf die verschiedenen 
Herrschaftsgebiete abgefärbt habe, und die Freiburger Bürger sich an diesen 
Begriff hätten gewöhnen können, den durch Rietschels Einwände nicht er- 
schütterten Ergebnissen der Schriftanalyse gegenüber als durchschlagend an- 
erkennen. Nur gegen die Entstehung in der Zähringerzeit würde Schultzes 
Argumentation zwingend sprechen; doch scheint mir durch die isolierte Inter- 
pretation des comitatus kein hinreichender Beweisgrund zu gewinnen zu sein. Was 
Schultze gegen die Altersbestimmung auf Grund des Schriftbefundes vorbringt 
— für die Einwände Rietschels verweise ich auf meine Ausführungen in den 
Mitt. d. Inst. XXXIV, 202f. — bedarf einer Richtigstellung. Eine methodisch 
richtig geführte paläographische Untersuchung ist doch wohl auch in ihren 
speziellen Ergebnissen kein „zweifelhaft Ding”, sondern dem Operieren mit ein- 
zelnen Gründen der inneren Kritik, das gerade auf dem Gebiete der Freiburger 
Stadtrechtsforschung schon manchen Trugschluß gezeitigt hat, zum mindesten 
an Beweiskraft ebenbürtig. Sodann ist zu betonen, daß der Rodel wegen seiner 
„feierlichen Schriftform” sich durchaus nicht außerhalb der Reihe stellt. Der 
Zeilenabstand ist etwas größer, die Schäfte sind infolgedessen etwas länger, ein 
Pergamentstreifen am Rand ist frei geblieben, und Abkürzungen sind seltener; 
das ist aber auch alles. Unumstößlich bleibt dagegen die Tatsache be- 
stehen, daß schon bei flüchtiger Betrachtung die Schrift des Rodels 
in ihrem gesamten Duktus den Stücken der Jahre 1217 und 1223 weit 
näher steht, als dem von 1231 oder gar 1237 und 1246/47. Die ein- 
gehende Untersuchung im einzelnen bestätigt diesen ersten Eindruck auf das 
beste, und demgegenüber ist die schriftpsychologisch interessante, auch sonst 
(Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 18%, S. 54) belegte Tatsache, 
daß der alternde Schreiber bei einzelnen, übrigens ganz wenigen Fällen, in sonder- 
bare Archaismen zurückfällt, ganz belanglos. — Daß demnach, wie Lahusen will, 
die Frage der Datierung des Rodels durch Rietschel und Schultze , endgültig“ 
eu meinen Ungunsten entschieden sei, vermag ich durchaus nicht zuzugeben. 


160 


Gercke und Norden, Einleitung 
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161 


Zur ältesten Anlage Cassels. 
Von 
Adolf Stölzel. 
I. 

Es wäre wohl keine undankbare Aufgabe gewesen, für die Jahr- 
tausendfeier, die im verflossenen Jahre die Stadt Cassel beging, 
einige Reliefkarten herzustellen, und dadurch eine plastische An- 
schauung zu bieten, wie sich geschichtlich die Stadt in ihren Haupt- 
perioden entwickelt habe, oder wenigstens eine solche Karte vor Au- 
gen zu führen, um sichtbar zu machen, wie der Grund und Boden 
des am frühesten erstandenen Stadtteiles (der am linken Fuldaufer 
gelegenen „Altstadt“ Cassels) vor jeder dort begonnenen Bebauung 
gestaltet gewesen sei und damit auf die Art der Bebauung seinen 
Einfluß geübt habe. Zur Grundlage für eine solche Karte mußte 
dabei einerseits die ursprüngliche Gestaltung des linken Fuldaufers 
und des an den Grenzen der Altstadt in die Fulda einmündenden 
Nebenflüßchens, der „kleinen Fulda“ oder, was dasselbe ist, der 
„Drusel‘“ und der nicht unweit des Altmarktes in den Hauptfluß 
sich ergießenden „Ane“ oder „Ahna“, anderseits die Gestaltung 
des welligen Landes mit seinen Erhöhungen dienen, das sich von Wil- 
helmshöhe her bis zum Fuldaufer allmählich herabsenkte. Wo 
die Terrainbildung, wie sie noch heute vor jedem Beschauer der 
Casseler Gegend liegt, nicht ausreichte, waren die ältesten örtlichen 
Bezeichnungen aus dem vorhandenen Sprachschatze heranzuziehen. 
Sie sind heute zwar vielfach außer Gebrauch und darum unbekannt, 
lassen sich aber doch aus urkundlichen Resten oder aus noch leben- 
digen, aber etymologisch oft nicht leicht zu enträtselnden Worten der 
Volkssprache ermitteln. In welchem Maße derartige Ausgrabungen aus 
der Volkssprache Licht in manchen kulturgeschichtlichen Vorgang ver- 
breiten können, ist ohnlängst an zahlreichen Beispielen nachzuweisen 
versucht worden!; den Anlaß dazu gab ein Wort der Casseler Mundart, 
das freilich mit der Geschichte der Stadtentwicklung nichts zu schaffen 


1 A. Stölzel, Streifzug in die Volksetymologie (Grenzboten 1913 Nr. 40, 
47, 49; 1914 Nr. 2, 8, 9.) 
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 p 11 


162 Adolf Stölzel 


hat. Aber auf diesem Gebiete spielen doch zwei andere Casseler 
Worte eine große Rolle, von denen das eine längst vergessen, das an- 
dere noch in Cassel geläufig ist, jedoch seiner Bedeutung nach selbst 
alten Einwohnern Cassels ein Rätsel aufgibt. 

Es sind das die beiden Worte „Schüttelitte“ und „Schlagd“ 
(oder „F Schlacht“). Gerade in diesen Worten markiert sich die Zäsur 
zwischen der Zeit, in der Cassel nichts als eine wirtschaftliche Guts- 
anlage, eine Art Dorf, eine Farm, ein Hof (curtis) oder, wie der 
meistgebräuchliche technische Ausdruck ist, eine villa war, und der- 
jenigen Zeit, in der es sich zur Stadt (civitas), zu einem befestigten 
Burgsitz erhob. 

Die Villenzeit währte nachweisbar mindestens zwei Jahrhun- 
derte, ehe die Stadtzeit Cassels mit Ende des 12. Jahrhunderts be- 
ginnen konnte. Die Tausendjahrfeier galt, wie wohl jedermann 
erfahren haben wird, der Anteil daran nahm, nicht der Geburts- 
zeit der „Stadt“ Cassel, sondern derjenigen Zeit, in welcher die 
Ausstellung zweier Urkunden erfolgte, die als Ortsangabe das Wort 
Chassella und Chasalla enthielten. Ein Beiwort, wie villa oder curtis, 
fehlt. Dies sind die beiden Urkunden des Jahres 913, mit deren Er- 
wähnung die Festschrift zur Tausendjahrfeier beginnt.! Eine andere 
Urkunde von 940, laut deren König Otto den Ort Mörsch (locum 
Meriske) der bischöflichen Kirche zu Speier schenkt, ist datiert 
actum in Cassella, ebenfalls ohne weiteres Beiwort?; sie bleibt in der 
Festschrift unberührt, besprochen ist aber darin eine Urkunde von 
945, die dartun soll, daß „in Cassel“ ein Tag zum Vergleiche streiten- 
der Parteien von jenem Könige abgehalten sei. Wo diese Urkunde 
sich befindet, sagt die Festschrift nicht. Die Tatsache des Vergleichs- 
abschlusses „in Cassella“ bekundet die in der zweiten Hälfte des 
10. Jahrhunderts von einem Mönche des Klosters Maximin zu Trier 
fortgesetzte Chronik des 915 gestorbenen Abtes Regino.? 

Von einer villa Cassalla redet sodann eine in den Monumentis 
mitgeteilte, von der Festschrift unerwähnt gelassene Urkunde des 
Jahres 947, welche den König Otto sagen läßt, daß „duas villas 


1 Geschichte der Residenzstadt Cassel. Zur Feier des tausendjährigen 
Bestehens der Stadt im Auftrage des Magistrats verfaßt von Prof. Dr. H. 
Brunner, Cassel 1913. Die Urkunden Mon. Germ. hist. Dipl. Konrad I 15. 16. 

2 Otto I. 23. 

3 Contin. Regin. 945. SS. I. Der neue Herausgeber F. Kurze, S. 163, be- 
zieht die Stelle nicht auf Cassel, sondern auf Castell Mainz. 


Zur ältesten Anlage Cassels 163 


Hohemberg et Chassella a Lothario rege et a Ludovico“ dem Kloster. 
Essen gespendet worden seien.! Wenn nun auch Sickel, der Herausgeber 
dieser im Stadtarchiv Düsseldorf befindlichen Urkunde, die Einzel- 
aufzählung der in dieser Urkunde als geschenkt bezeichneten Ob- 
jekte für interpoliert erklärt, so hält er den Inhalt der Interpolation 
doch für richtig. Villen Hohemberg und Chassalla existierten also 
bereits unter Lothar, der 855 starb, oder unter einem der drei Lud- 
wige, deren erster 840, deren zweiter 875 und deren dritter 882 starb. 
Inwiefern die in diesen verschiedenen Urkunden gebrauchte Orts- 
bezeichnung auf das heutige Cassel sich bezieht, oder ob es irgendwie 
Zweifeln unterliegt, daß dies der Fall, soll nicht Gegenstand unserer 
Erörterung sein. Soviel wird als unbestritten gelten dürfen, daß 
Cassalla als villa im 10., vielleicht sogar schon im 9. Jahrhundert 
vorkommt. Dem tritt hinzu, daß im Jahre 1008 Kaiser Heinrich II. 
über die curtis Cassella zugunsten des von seiner Gemahlin gestif- 
teten unweit des heutigen Cassel gelegenen Klosters Kaufungen 
verfügt hat.? Mit dieser curtis wird unzweifelhaft auf die am linken 
Fuldaufer gelegene villa gleichen Namens hingewiesen, aus der die 
heutige Residenzstadt Cassel erwuchs. Hier ist die Beziehung des 
Namens Cassella auf eine an der Fulda gelegene Örtlichkeit unbedingt 
sicher. Auch scheint sie sicher zu sein für die beiden im Jahre 913 
ausgestellten Urkunden. Da aber das Wort Cassella oder Chassala 
wohl mit Recht als Lehnwort des Wortes castellum gilt und ebenso 
mit Recht in einer germanischen cassella jener Zeit nicht etwa ein 
römisches Kastell, sondern nur ein fester Holzbau gesehen wird, 
so liegt bei den lokalen vielen Kämpfen jener Zeit nahe, als Vor- 
gänger der heutigen Stadt Cassel die Existenz eines solchen 
Kastells anzunehmen, wenn sie urkundlich auch nicht verbrieft ist. 
So durchzieht beispielsweise den Bericht, den Ranke? über die 
Kämpfe des im Jahre 939 unter dem Schutze des Mainzer Erz- 
bischofs gekrönten Königs Otto mit den Magnaten der 940er Jahre 
gibt, der Gedanke, daß es sich wesentlich um die Entreißung oder 
Verteidigung von „Kastellen“ der Beteiligten handelte. 

Aus der einstigen Cassala an der Fulda wurde im Laufe der Jahr- 
hunderte zunächst die „Burg, und dann das „Schloß“ zu Cassel. 
Nachdem letzteres unter König Jerome abgebrannt, aber der vom 

1 Dipl. Otto I. 85. 


2 H. v. Roques, Urk.-B. des Klosters Kau fungen S. 7. (Dipl. Heinrich II. 182.) 
3 Weltgeschichte I, 489, 497 (1910). 


11* 


164 Adolf Stölzel 


zurückgekehrten hessischen Kurfürsten begonnene Bau einer Katten- 
burg“ an der Stelle des ehemaligen Schlosses seit 1821 liegengeblieben 
war, verwendete man den Bauplatz in preußischer Zeit, darauf das 
heutige Regierungs- und Justizgebäude zu errichten. 

Cassel war längst Stadt geworden, als im Jahre 1468 die erste 
Stadtrechnung von der Stadtkämmerei aufgestellt wurde. Unter 
den hier aufgeführten von der Stadt zu zahlenden Neujahrsgeldern 
werden diejenigen genannt, die „auf die Burg“ und diejenigen, die 
„in des Schultheysen haeb“ (Hof) zu leisten sind!, und es werden 
unter den als Empfangsberechtigte bezeichneten Personen der Schult- 
heiß, der Rentmeister und der Rentschreiber namhaft gemacht, ohne 
Angabe, ob sie auf der Burg oder im Schultheißenhof wohnen; ein 
„Hofmann“ wird als „in des Schultheisen Hof“ sitzend bezeichnet. 
Ein „Renthof“, wo der Rentmeister und der Rentschreiber seßhaft 
gewesen, wird nicht genannt. Sie hatten also damals ihren Sitz ent- 
weder auf der Burg oder im Schultheißenhof. Der landesherrliche 
Schultheiß hatte sich aus dem einstigen villicus entwickelt, wie die 
Burg aus der einstigen cassala.. Burg und Schultheißenhof sind die 
für die erste Anlage der Stadt maßgebenden Örtlichkeiten, die Burg 
auf der steilen Höhe dicht an der Fulda, der Schultheißenhof auf 
dem breitgestreckten sanften Abhang, der am Fuße des Burgbergs 
sich zur Fulda herabsenkt. Der Schultheißenhof war der Nachfolger 
des einstigen Zentralpunktes der Verwaltung, welcher die villa unter- 
stand. Jener ganze Abhang hieß „die Schüttelitte“. 

Mit diesem Zentralpunkt konnte das feste Haus auf der Höhe 
im 10. Jahrhundert nicht in einer Weise verbunden sein, wie sie später 
durch die Anlage der sog. , Schlagd' und dem dadurch erst geschaffe- 
nen Terrain entstand, auf welchem jetzt der „Renthof“ mit seinem 
geräumigen Vorhof zu sehen ist. Es fehlte damals dafür der Bau- 
grund. 

Der Sohn des Kasseler Oberbürgermeisters aus der Zeit von 1842 
bis 1848, Wilhelm Arnold, dessen rechts- und kulturgeschichtliche 
Forschungen in der Wissenschaft volle Anerkennung fanden“, und 
der seine akademische Laufbahn 1850 in Marburg begann, wählte 
sich zu seiner ersten Vorlesung die Entwicklung der deutschen 
Stadtverfassung als eine neue Entwicklungsstufe des Volkes, dem 

1 Zeitschr. des Vereins f. hess. Gesch. N. F., drittes Supplement 1871 S. 9. 


2 S. darüber besonders E. Landsberg. Gesch. der deutschen Rechts wiss. 
Bd. 2 (1910) S. 765ff. u. Noten S. 327, 328. 


Zur ältesten Anlage Cassels 165 


es Bedürfnis wurde, seine zerstreuten offenen Wohnungen enger 
aneinander zu schließen und zu befestigen, seit Handel und Gewerbe 
zur Herrschaft gelangten neben dem bisher ausschließlichen Acker- 
baubetrieb. Aus dem Munde Arnolds, zu dessen damaligen Zu- 
hörern ich gehörte, schrieb ich nieder: ‚‚Diejenigen Orte, in denen sich 
später städtische Einrichtungen finden, hießen civitates, wenn sie 
in römischen Provinzen liegen und befestigt sind, sonst hießen sie 
villae. Villa heißt jede Niederlassung, die einen offenen Ort bildet; 
dazu gehört einmal das Dorf selbst und dann eine Feldmark als 
Teil der Centen; marca und villa sind gleichbedeutend.“ Erklärlicher- 
weise berührte Arnold auch die hessischen Städte. Er lehrte: „Sämt- 
liche hessischen Städte gehören zu denen, die erst später entstanden, 
als sich im übrigen Deutschland eine besondere städtische Verfassung 
gebildet. Einige wenige durch Bonifacius gegründete sind allerdings 
sehr alt; die übrigen entstanden erst im 13. Jahrhundert.“ Dabei 
erwähnte Arnold als erstes Casseler Stadtrecht das von 1239.“ Es 
war dies aber die durch den Regierungswechsel des Jahres 1238 nötig 
gewordene Erneuerung eines früheren Stadtrechtes. Die älteste Ur- 
kunde, in der eine ‚civitas‘‘ Cassels auftritt, brachten (1896) Dobe- 
neckers thüringische Regesten Nr. 334. Sie gehört dem Ende des 
12. Jahrhunderts an. Als älteste Urkunde, die ein „sigillum villici 
et consulum civitatis in Casla“ kannte, ging mir im Jahre 1872 
eine Ausfertigung von 1225 durch die Hand, die das damalige Cas- 
seler Staatsarchiv in Zelle 115, Waldolfeshausen, aufbewahrte. Die 
Vorzeit gehört der Periode an, während der Cassel eine Villa war. 

Das Wort Villa hat in unserem heutigen Sprachgebrauch seine 
Bedeutung wesentlich verändert, indem man darunter ein Landhaus 
im Gegensatz zu einem Stadthause versteht. Ja sogar ein niedrig 
gebautes Stadthaus, umgeben von möglicherweise sehr spärlichen Gar- 
tenanlagen, nennen wir heute eine Villa. Der Italiener hat sich mehr 
von der alten Bedeutung erhalten, wenn er unter seinen vielfach 
berühmten Villen (wie villa Borghese, villa Pamfili, villa d’Este 
usw.) stets nur parkartige Komplexe versteht, die ein Landhaus ein- 
schließen; das Landhaus, für sich allein genommen, ist ihm keine 
villa, sondern es ist ihm ein casino (= Häuschen) in der villa. Der 
Franzose hat für die aus der Villenzeit erwachsene Stadt einfach 
seine ville als Bezeichnung der Stadt herübergenommen. Dem 
Engländer ist villa der Landsitz, zugleich aber vill ein Weiler oder ein 


1 Dem Inhalte nach in der Festschrift S. 15 mitgeteilt. 


166 Adolf Stölzel 


Dörfchen, und dem Spanier ist villa sowohl das Landhaus wie der 
Marktflecken oder die kleine Stadt. 

Es wird erzählt, daß einst ein Lehrer seinen Schülern die Einrich- 
tung der bewohnten Erde um deswillen besonders gepriesen habe, 
weil die Weisheit des Schöpfers es zuwege brachte, daß an jeder 
Stadt her ein Fluß geführt worden sei. Auf diesem Standpunkt 
stehen wir heute nicht mehr. Auch stehen wir nicht mehr auf den 
Standpunkte, daß Anhöhen irgendwelcher Art, die sich an Flußufern 
finden, Land seien, das der Fluß aufgeschüttet oder angeschwemmt 
hätte, als wäre er bergauf geflossen, oder als hätte er sich landaufwärts 
durch seine Strömung von eingeführten Erdmassen befreit. So wenig es 
Flüsse gibt, deren Entstehungszeit eine spätere wäre als die der anliegen- 
den Städte, so wenig gibt es Bergabhänge, die ihre Entstehung dem 
Flusse verdankten, an dessen Ufer sie liegen. Vielmehr ist von der Hydro- 
graphie anerkannt, daß da, wo Flüsse einen Bogen aufweisen, die 
Außenseite desselben sich zufolge der Stoßkraft des fließenden Was- 
sers stets als diejenige Seite darstellt, die an Steilheit allmählich 
dadurch zunimmt, daß die Wasserkraft Teile der Erdmasse, gegen 
welche sie anstößt, mit sich fortschwemmt. Die Uferböschungen wer- 
den deshalb an den Außenbögen der Flüsse, soweit die Wasserkraft 
nicht durch Natur oder Kunst bezwungen wird, immer steiler, und sie 
verflachen sich immer mehr an den gegenüberliegenden Innenbögen. 
Wenn daher alte Urkunden einstige Wald- oder Flurstrecken, die 
heute eine geebnete Fläche bilden, als Bergabhänge mit dem dafür 
technischen Namen Lite, Litte, Lith oder Leite bezeichnen, auch ein 
erhöhtes Flußufer, als wäre es durch das Flußwasser „aufgeschüttet“, 
Schütte-Litte nennen, so ist das ein Beleg dafür, daß ein solches Fluß- 
ufer einst ein Bergabhang war, der dicht am Flusse später durch 
künstliche Anlagen seinen Charakter als Bergabhang verlor und am 
Uferrande zu einem Flachlandsegment geebnet wurde. 

Zwei Bergabhänge oder Anhöhen wiesen der Bebauung des 
Casseler linken Fuldaufers ihre Wege. Sie liegen beide unmittelbar 
nebeneinander, stehen jedoch ihrer äußeren Erscheinung nach in 
einem wesentlichen Gegensatze. Die westliche Anhöhe erreicht ihren 
Höhepunkt erst dicht am Wasser; sie besteht aus festem Gestein, 
das steil, fast senkrecht abfällt und das Wasser, das unten fließt, 
zum Ausweichen nötigt, so daß die Fulda ihren Lauf nur in gerader 
Linie fortsetzen kann. Die östliche Anhöhe dagegen folgt mit ihrer 
langgestreckten First dem Laufe der jetzigen Brüderstraße und fällt 


Zur ältesten Anlage Cassels 167 


von deren südlicher Seite allmählich nach dem Flusse hin ab, so 
daß man glauben könnte, sie sei von deren Wasser „aufgeschüttet“. 
Sie trug einst den Namen „Schüttelitte“. Vom Marställerplatz ge- 
langt man zur Spitze der ersteren (steilen) Anhöhe in schwachem 
Steigen, zum Fuße der letzteren (sanften) Anhöhe in schwachem Fallen. 
Vom Burgberg aus konnte der Wanderer nur, wenn er sich herab- 
stürzte, in die Fulda gelangen, von der Schüttelitte aber führte ihn 
ein bequemer Weg direkt an das Wasser. Je höher der Wasserstand 
war, um so kürzer war der Weg. Die Natur hatte der Fulda am 
Burgberg ein senkrecht abfallendes (linkes) Ufer gegeben, an der 
Schüttelitte aber ein schräg abfallendes. An dem hier auf natürlichem 
Wege gebildeten Außenbogen bedurfte es künstlicher Bauten, um 
ein ebenes Stück Landes am Ufer entstehen zu lassen. Nur wenn 
dem Laufe des Flusses felsiges Gestade Halt gebietet und sein Gewässer 
von einer Stelle zurückdrängt, die er überfluten würde, wenn sie ebenes 
Terrain wäre, erfährt die Bildung des Außenbogens eine Störung. 
Eine solche natürliche Störung brachte unfern des Einflusses der sog. 
kleinen Fulda die in schroffem Gesteine einerseits nach der (großen) 
Fulda, anderseits nach dem spätern Renthof zu steil abfallende Höhe 
mit sich, auf der heute das Casseler Justiz- und Regierungsgebäude 
steht. Der Schüttelitte gebrach es, wie ihr Name sagt, an solchem 
Gesteine. Nach Vilmar? ist Lite ein „äußerst häufig, vorkommender 
Eigenname von Flur- und Waldgegenden; „Kornschütten“ findet sich 
in seiner ursprünglichen Bedeutung: das ausgedroschene Getreide 
aufschütten, nicht mehr; als einziger Rest hat sich in Niederhessen 
das Wort „Schüttekreppeln“ erhalten für das Gebäck, das am Tage 
des Getreideausdreschens und -aufschüttens gebacken zu werden pflegt. 
Nicht jeder Bergabhang ist danach eine Schüttelitte, sondern nur der- 
jenige, der den Anschein erweckt, als sei er durch Aufschaufeln von 
loser Erde (Gerölle, Lehm, Sand) in derselben Weise entstanden, 
wie der Bergabhang, der durch Aufschaufeln ausgedroschenen Kornes 
entsteht. Von diesem Bilde her stammt der Name Schüttelitte für 
einen dem Bilde entsprechend von der Natur geformten Bergabhang. 
Auch die steile Höhe des Bergkopfes, auf dem die Burg Cassels er- 
stand, hatte nach zwei Seiten hin ihre „Litte“ (ihren Abhang), aber 
keine dieser Litten war eine ‚Schütte“-Litte.e Und das Terrain, 
wie es jetzt um den Renthof herum jedermann vor Augen liegt, hätte 
niemals sich die Bezeichnung ‚Schüttelitte‘‘ erwerben können, wenn 


1 Kurhess. Idiotikon S. 251, 375. 


168 Adolf Stölzel 


es ursprünglich so gestaltet gewesen wäre, wie es jetzt gestaltet ist. 
Die Schüttelitte war ein Bergabhang, der an seinem östlichen der 
Ahne sich nähernden Teile seinen Namen sogar auf die Straße 
übertrug, die dort erbaut wurde. Denn das Straßenverzeichnis 
Cassels von 1605 nennt zwischen der mit M bezeichneten ‚Marckt- 
gasse und der mit ff bezeichneten „Underen Fuldagasse als U 
die „Schüttelitte“. Welche der heutigen Straßen damit gemeint ist, 
läßt sich aus dem Verzeichnisse von 1605 nicht erkennen, möglicher- 
weise die im Straßen- und Häuserverzeichnisse von 1623 genannte 
„Schlachtgasse“, die wohl identisch ist mit der heutigen Straße 
„vor der Schlacht“. 

Im wesentlichen unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte 
veröffentlichte ich vor 40 Jahren einen Aufsatz über ein Stück Häuser- 
und Familiengeschichte Cassels und dann einen Aufsatz über die 
älteste Anlage der Stadt.! 

Als Resultat wurde verteidigt, daß die Geschichte der Städte- 
gründungen überhaupt, sowie das für die Flußläufe unwandelbare 
Naturgesetz im Zusammenhalte mit der sehr charakteristischen 
Bezeichnung der ältesten Flurbezeichnung der betreffenden Gegend 
und mit ihrem heutigen Befunde den unumstößlichen Beweis liefere, 
es sei die als ältester Teil der späteren Stadt Cassel bekannte (der 
Stadtgründung jedenfalls lange vorangegangene) Ansiedelung des 
villicus anderswo als an der Stelle des heutigen Renthofs zu suchen. 
Der villicus hätte hier seine Behausung auf einem der Überschwem- 
mung ausgesetzten Boden dicht an demjenigen Punkte eines Außen- 
bogens des ansteigenden Fuldaufers gehabt, welcher am meisten 
landeinwärts lag, ja vielleicht sogar hätte die Behausung mindestens 
teilweise im Wasser gestanden, nach jeder Seite hin entfernt von den 
Ländereien und ebenso entfernt von der einzigen Fähre, die in früher 
Zeit von der damaligen Ahnemündung zum jenseitigen Ufer führte. 
Über die Schüttelitte bemerkt der Aufsatz von 1872 S. 8: „Zur Zeit, 
als solche niederdeutsche Bezeichnungen . . gebildet wurden, 
war man in der Hydrographie noch nicht so weit zu wissen, daß 
Flüsse vermöge eines klaren Naturgesetzes nie an den Außenbögen 
Bergabhänge aufschwemmen, sondern im Gegenteil, daß ansteigende 
Flußufer stets allmählich durch Aushöhlung entstanden sind und fort- 
während entstehen. Mag daher der Name Schüttelitte ein sachlich 
unrichtiger sein, er beweist, daß einst die Fulda vom Einfluß der 


1 Zeitschr. f. hess. Gesch. 1872 S. 1ff.; 1873 S. 88 ff. 


Zur ältesten Anlage Cassels 169 


kleinen Fulda bis etwa zum jetzigen Wehre hin einen viel stärkeren 
Bogen machte als heutzutage, daß also nicht bloß die ganze Schlagd, 
sondern auch wahrscheinlich ein Theil des Areals, auf welchem 
dermalen der Renthof und andere angrenzende Gebäude stehen, 
dem Wasser abgewonnen sind; denn schwerlich würde man sonst 
dies flache, längs des jetzigen Flußufers sich erstreckende Areal 
einen Bergabhang haben nennen können.“ 

Wer die Frage untersuchen will, wo sich die erste bauliche Anlage 
Cassels befand, muß sich nach dem Ausgeführten zunächst ein Bild 
von dem Terrain machen, auf welchem vor dessen Bebauung der äl-- 
teste Teil der heutigen Stadt sich erhob. Bei Cassel ist dies die sog. 
Altstadt, die auf dem linken Fuldaufer bis dicht an dieses heranreicht. 
Nimmt man seinen Weg von der Oberstadt über den Marställer- 
platz abwärts zum Renthof und geht dann weiter zu der über die 
Fulda geführten Drahtbrücke, so muß jedermann, der auf der Brücke 
stehend, seinen Blick der Strecke vom Einfluß der kleinen Fulda hin 
nach den Eisbrechern (den Resten der alten Fuldabrücke) und 
weiter nach der neueren Fuldabrücke zuwendet, alsbald erkennen, 
daß von dem riesigen in die Fulda gestellten alten Turme der ein- 
stigen Burg bis über den einstigen Einfluß des Ahnebaches hinaus. 
das Fuldabett durch gewaltiges Gemäuer eingeengt ist. | 

So wandelte sich der vor Regulierung des linken Ufers sicher ur- 
sprünglich vorhanden gewesene Außenbogen der Fulda in eine ge- 
rade, an ihren Enden sogar etwas nach innen gebogene Linie künstlich 
um. Der Außenbogen wurde mittels eines Gemäuers abgeschnitten. 
Erst damit eröffnete sich die Möglichkeit, am linken Fuldaufer 
ebenes, zum Bebauen geeignetes Gelände zu gewinnen, wie es sich 
vom Fuße des Burgturmes bis nach der Fuldabrücke und noch über 
sie hinaus erstreckt. Dies Gelände setzte sich zusammen teils aus 
demjenigen Stück des Fuldabettes, dessen Wasser durch das gezogene 
Gemäuer zurückgedrängt war, teils aus demjenigen Stücke der Schütte- 
litte, das dem ursprünglichen Fuldaufer zunächst lag. Ein unteres 
erhebliches Stück der Schüttelitte wurde abgegraben; sie verlor da- 
durch an ihrem dem Wasser bis dahin zunächstgelegenen Teile den 
Charakter eines sich langsam verflachenden Abhanges und wurde ein 
horizontales Stück Land, das eine starke senkrechte Stützmauer vom 
Flusse trennt. Daß eine solche Abgrabung stattgefunden hat, wird be- 
wiesen durch die Beschaffenheit des heute noch vom Marställerplatz zur 
Fulda führenden gepflasterten abschüssigen Weges. In ihm haben wir 


170 Adolf Stölzel 


den westlichsten nicht abgegrabenen Teil der Schüttelitte vor uns. Er 
wurde in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten, um eine Wegeverbin- 
dung zwischen dem Marställerplatz und dem Renthof zu schaffen. Der 
Zweck konnte nur dadurch erreicht werden, daß man da, wo die Schütte- 
litte abgegraben wurde, die angelegte Straße durch eine Seitenmauer 
vor den Abstürzen schützte. Die der Straße zugekehrte Seite dieser 
Mauer überragt, wie der heutige Augenschein lehrt, wenig das Straßen- 
niveau, die andere Mauerseite aber geht in die Tiefe hinab und läßt 
so ermessen, um wieviel hier die Schüttelitte abgegraben ist, damit 
der ebene Vorplatz vor dem Renthof entstehen konnte. 

Das Terrain, auf dem der Renthof errichtet ist, kann sich nicht etwa 
dadurch gebildet haben, daß durch die Stoßkraft der kurz vor dem 
Burgturm in die große Fulda einmündenden kleinen Fulda lehmiger 
Boden in die große Fulda geführt worden sei, der am Außenbogen 
der Fulda Land angeschwemmt hätte. Dazu reichte die Stoßkraft 
der kleinen Fulda im Verhältnis zur Stoßkraft des Hauptflusses nicht 
aus, und die Stoßkraft der Ahne konnte überhaupt nicht gegen den 
Lauf des Hauptflusses nach der Burg hin wirken. 

Zu der im Jahre 1903 stattgehabten Naturforscherversammlung 
erschien als Teil der veröffentlichten Festschrift „Die Residenzstadt 
Cassel am Anfang des 20. Jahrhunderts‘ ein Aufsatz über 
„die Geologie und Topographie Cassels“. Der Verfasser geht auf die 
Fuldaregulierung durch Anlage der „Schlagd“ nicht ein und gibt 
einen geologisch-topographischen Situationsplan, in welchem der 
Lauf der Fulda so dargestellt ist, wie wir ihn heute sehen. Darin tritt 
besonders deutlich hervor, daß dieser Lauf ein künstlich herbeige- 
führter sein muß. Wie der Lauf früher gestaltet gewesen sei, damit 
sich zu befassen, scheint außerhalb des Zweckes der Abhandlung ge- 
legen zu haben. Auf S. 57 wird aber hervorgehoben, daß der Vor- 
sprung der paarigen Höhenzüge, die von der Fulda und ehemals auch 
von der Ahne unmittelbar bespülte prächtige Anhöhe, auf der sich 
heute der Justizpalast erhebe, „schon frühzeitig. . . zur Anlage des 
Burgsitzes herausforderte‘‘, und weiter bemerkt (S. 135), daß im Haupt- 
tal der Ahnelehmen, der ausgezeichnete Ackerböden bedecke, als feiner 
lehmiger oder auch rein toniger Schlamm bei Überschwemmungen 
an der der Strömung abgekehrten Seite zum Ansatz gekommen sei. 
Aber diese Worte beschäftigen sich nirgends mit der Frage, wie das 
vom Turme des Burgberges bis zur Ahnemündung ebene Terrain 
entstand, und sie bestätigen in ihrem Schlusse, daß die Strömung des 


Zur ältesten Anlage Cassels 171 


Hauptflusses den Ansatz des Ahnelehms an der Außenseite ver- 
hindere, den Ansatz vielmehr an der andern dieser Strömung abge- 
kehrten Seite herbeiführe. Der Situationsplan stellt denn auch 
das Fuldaufer zwischen Turm und Ahnemündung in seiner jetzigen 
Gestalt sogar als nach innen gebogen dar. Besonders macht aber der 
Meriansche Stadtplan Cassels für das Jahr 16451 deutlich, daß das 
Profil des linken Fuldaufers vom Turm nach der alten Ahnemündung 
hin auf einer durch menschliche Tätigkeit herbeigeführten Korrektur 
des natürlichen Flußlaufes beruhen muß. 

Nach den Karten und den dazugehörigen Begleitworten der Ber- 
liner geologischen Landesanstalt steht, wie aus denselben erhellt, 
die Altstadt Cassel auf diluvialen Lehmen, die unterlagert werden 
von „Schottern“ . Die Fulda sei in diluvialer Zeit über das Gebiet 
des heutigen östlichen Cassels geflossen. Unter den Schottern liege 
Buntsandstein, sog. Röth, der schuld sei an der breiten Talaue zwischen 
einerseits Wolfsanger-Bergshausen und anderseits Rengshausen; die 
Fulda bespüle also zwischen dem Schloßberg und dem Sandwerder 
Lehmen, den sie westwärts zu benagen und dadurch zu gefährden be- 
strebt gewesen. Deshalb hat es hier eines Gemäuers zur Uferbefestigung 
bedurft. Den Raum zwischen dem Gemäuer und dem Ufer hat man 
dann durch aufgeschüttetes Material geebnet. Darin liegt die Bestäti- 
gung des oben Dargelegten und zugleich noch eine Erläuterung des 
Namens Schüttelitte. „Schotter“ ist nach Grimm zerbröckeltes, 
zerriebenes Gestein, Geröll, verwandt mit Schutt, Schütten und Schott, 
welch letzteres auch gebraucht werde für die aus einem Graben zur 
Deichbefestigung angeworfene Erde. 

Die Korrektur des Fuldaufers vollzog sich mit der Anlage der 
„Schlagd“. Damit hörte die „Schüttelitte“ auf, bis an das Fluß- 
ufer zu reichen; sie verlor ihre bisherige Aufgabe, dem Flusse seinen 
Weg zu weisen. Diese Aufgabe übernahm nunmehr die Schlagd. 
Die Zeit der „Villa“ Cassel hatte ihre Endschaft erreicht, und die 
„Stadt‘-Zeit hatte begonnen. 

Die Festschrift zu Cassels Tausendjahrfeier geht weder auf die 
in der Zeitschr. für hess. Gesch. a. a. O. entwickelte Ansicht über die 
älteste Anlage der Stadt ein, noch erwähnt sie irgendwo die Schütte- 
litte; von der „sogenannten Schlagd“ berichtet sie lediglich (S. 6), 
daß deren ganzes „Gelände an der Fulda allezeit herrschaftlich war“. 


1 Abgedruckt in der Casseler Festschrift von 1913 S. 48. 


172 Adolf Stölzel 


Was eine „Schlagd“ ist, und was sie für Cassel bedeutete, bleibt. 
unerörtert. 

Die Schlagd oder Schlacht, ein von schlagen abgeleitetes Substan- 
tiv, dessen Casseler Schreibweise Schlagd sich aus dem Casseler- 
Sprachidiom erklärt, welches ch in g und t in d zu verwandeln liebt, 
ist der im 13. Jahrhundert auftauchende bautechnische Ausdruck 
für „einen großen starken Deich oder Damm, der bestimmt ist, das. 
Wasser von gewissen Teilen des Flußufers abzuhalten, eine moles. 
palis maximis contra vim fluminum“ (Frisch, Teutsch-latein. Wb. 
1741 II, 186), ein „in das Wasser geschlagener Damm als Uferbe- 
festigung oder zur Abwehr des Stromes“ (Weigand, Deutsches Wör- 
terbuch), „eine aus Pfählen, Gitterwerk, Mauerung usw. hergestellte 
Befestigung der Flußufer, ein Buhnenwerk, eigentlich das Eingeschla- 
gene, Hineingetriebene“ (Woeste, Wörterbuch der westphäl. Mund- 
art 2, 238), „ein Holzdamm am oder im Wasser, besonders an der 
Weser gebräuchlicher Ausdruck. Deshalb „heißt das von Quader- 
steinen aufgemauerte Weserufer in der Altstadt Bremen die Schlachte‘“ 
(Grimm, D. Wb.) und das zu Burghausen an der Schlacht auszu- 
ladende Salzschiff das Schlachtschiff (Sanders, Wörterbuch). „Rei- 
Bende Wasser werden durch starke Fürsatz und Schlachten im Zaume 
gehalten“ (Hohberg, Aus dem Landleben 1, 67). 

Rechtfertigt hiernach schon der heutige Anblick der Casseler: 
Schlacht den Schluß, daß ihre Herstellung kein Werk derjenigen Zeit 
war, während deren es noch keine „Stadt“ Cassel gab, so ist nach den 
eben mitgeteilten Daten die Anlage dieser Schlacht sicher nicht vor 
dem 13. Jahrhundert erfolgt. Wahrscheinlich steht sie mit dem Burg- 
bau oder dem Bau der ältesten Fuldabrücke im Zusammenhang, 
welche direkt auf die Schlacht führte. Vor Anlage der Schlacht stieß 
die Schüttelitte in langsamer Senkung an das Wasser der Fulda. 
Die Schlacht aber drängte dies Wasser nach dem jenseitigen Ufer 
hin, und nahm dadurch für sich einen Teil des bisherigen Fuldagrundes 
als Baugrund in Anspruch. Wurde der Außenbogen der Fulda durch 
das Pfahlwerk oder Gemäuer der Schlacht in eine gerade Linie ver- 
wandelt, so erwuchs, um das Landen und Ausladen der Schiffe zu 
fördern, die Notwendigkeit, den tiefstgelegenen Teil der Schüttelitte 
bis zum oberen Rande des Schlachtdammes zuzuwerfen und zu einem 
ebenen Terrain umzuändern. Das ebene Terrain von jenem oberen 
Rande des Dammes an bis in die Schüttelitte hinein entstand auf 
sehr natürlichem Wege, sobald man ein Stück derselben abgrub und 


Zur ältesten Anlage Cassels 173 


das dadurch gewonnene Material zur Ausfüllung des Winkels ver- 
wendete, den der untere Teil der Litte mit dem eingefügten Damme 
bildete. 

So wurde das Wort Schlacht und die Entstehung der Schlacht 
in Cassel zum „schlagenden“ Beweise, daß der Grund und Boden, 
auf dem der jetzige „Renthof“ oder irgendwelches sonstige Haus an 
der Schlacht erbaut wurde, vor Errichtung der Schlacht noch nicht 
existierte, daß vielmehr dieser ebene Boden einst abschüssiges Terrain 
war, welches mindestens teilweise dem Flusse angehörte. Der Platz 
des Renthofs kann deshalb, solange Cassel Villa war, nicht mit 
Wirtschaftsgebäuden für den Villicus besetzt gewesen sein. 

Eine Untersuchung über das Terrain, auf welchem der Renthof 
steht, ist darum für die Geschichte Cassels wesentlich. Diese Unter- 
suchung hätte in der Festschrift zur Casseler Tausendjahrfeier 
nicht fehlen dürfen. Dann wären auch vielleicht einige Mißverständ- 
nisse vermieden worden, deren sich die Festschrift hinsichtlich 
zweier Namen ältester Straßen Cassels schuldig macht. Diese Miß- 
verständnisse betreffen die einstige Mar- oder Markgasse, die einstige 
Zeitengasse und die einstigen beiden Zentengassen der Stadt. Jeder 
dieser Namen ist von sprach- wie kulturgeschichtlichem Interesse, 
jeder ist auch urkundlich verbürgt. Ein arger Fehlgriff der Festschrift 
ist sowohl die Bemängelung der Existenz der „Mar- oder „Mark- 
gasse als eines Vorgängers der heutigen „Marktstraße“, wie der 
Existenz der beiden „Zentengassen“ als der Vorgänger der heutigen 
„Thomas“ und „ZFranziskusstragßee. Dies soll jetzt des Näheren 
nachgewiesen werden, 


U $ 

Den Hof des Villicus sucht die Festschrift (S. 6) mit Recht (in 
Übereinstimmung mit den Ausführungen in der Zeitschr. des Ge- 
schichtsvereins Bd. 5 S. 88ff.) nicht auf der Anhöhe, auf der später 
die Burg erstand, sondern „vom Markte abwärts zur Fulda“. Als 
Beleg dafür unter den fünf Punkten, welche nach der Darstellung 
in der Zeitschrift in Betracht kamen, daß in der bezeichneten Gegend 
die älteste bauliche Anlage der villa Cassella gelegen haben müsse, 
ist dort die Anlage und der Lauf der „Margasse“, wie der ihr später 
parallel laufenden beiden „Zentengassen“ (der jetzigen Thomas- und 
der jetzigen Franziskusstraße) hervorgehoben (S. 106). 

Hiergegen bemerkt die Festschrift (S. 34): 


174 Adolf Stölzel 


„Die Ausführungen Stölzels (Z. H. G. Bd. 15 S. 104ff.) über die Mark- 
gasse, die in die ‚Mark‘, d. h. in die Cent nach Kirchditmold geführt haben, 
sind unhaltbar. Mark und Cent war überall; und Mark für Markt findet sich in 
hiesiger Mundart auch oft genug in Mark- statt Marktmeister. Ebenso steht es 
mit der Behauptung S. 105 ff. über die ‚Centengassen‘ (Franziskus- und Thomas - 
straße). Was er als Zentengasse gelesen, heißt in alten Rechnungen ganz deut- 
lich Zeutengasse, nach einem daselbst befindlichen Wasserauslauf, einer Zeute 
oder Zaite.“ 


1. 

Die Namen einerseits der Margasse, anderseits der Zentengassen 
weisen darauf hin, daß der Zentralpunkt der Villa Kassel nicht an 
der Stelle des jetzigen Renthofes, sondern abseits davon nahe dem 
Einfluß der Ahna in die Fulda zu suchen ist. Um von dem linken 
Flußufer in das Land und auch um aus dem Lande zum linken Fluß- 
ufer einen geeigneten Weg für den auf dem Flusse stattfindenden 
Verkehr zu erlangen, wurde erst für die Altstadt eine Markgasse 
nach dem Mühlhäusertor, dann wurden nach des letzteren Abbruch 
und der Neuanlage des Hohentors zwei Zentengäßchen nach diesem 
neuen Tore hin angelegt. Die alte Margasse übernahm nunmehr die 
Verbindung der inneren Stadt mit dem am Margassenende entstande- 
nen Markte und modernisierte sich damit zur Mark t gasse, behielt 
aber bis zur Stunde im Volke ihren Namen Margasse bei. Ihre frühere 
Funktion, den Verkehr zu oder von der Fulda zu fördern, übernahmen 
die beiden Zentengassen. Daß das Müllertor fiel und damit der Aus- 
gang der Margasse nach einem Tore hin verschwand, war nicht, wie 
die Festschrift sagt, etwas Merkwürdiges, sondern etwas durchaus 
Natürliches. Alte Städte, d.h. mit Mauern befestigte Plätze, lieben 
möglichst wenige, nicht möglichst viele Zu- oder Ausgänge. Ebenso 
natürlich wie der Ersatz des Müllertores durch das Hohetor war 
es, den Ersatz, den die Margasse als Verbindungsweg in den beiden 
Zentengäßchen und der sie fortsetzenden Hohentorstraße fand, nicht 
wiederum etwa Markgäßchen, sondern Zentengäßchen zu nennen; 
denn Zent ist, wie ich a. a. O. S. 89 hervorhob, „dasselbe wie die 
Mark mit einem späteren lateinischen Namen“. Damit erledigt sich die 
nichtssagende Bemerkung der Festschrift: „Mark und Zent war überall.“ 

Mehrere dreißig Jahre wohnte ich in Cassel. Währenddes habe ich 
die vom Martinsplatz nach der Fulda hin führende Straße nie anders 
nennen hören und selbst nie anders genannt als Märgasse. In der 
Zeitschr. des Casseler Geschichtsvereins! ist betont, daß die neun 


1 Bd. 5 S. 98. 


Zur ältesten Anlage Cassels 175 


ältesten Casseler Stadtrechnungen aus der Zeit von 1468 bis 1553, 
die ich 1870 veröffentlichte!, nur einmal den Namen jener Gasse 
aufführen, und zwar im Jahre 1520 als „Marggasse. Das städtische 
„Bauregister vber das Arbeitersvolk“‘ von 15902 berichtet: „den 
kumpff in der ‚markgassen‘ gesäubert“ und „eine fure mist von dem 
kump in der marckgasse“, ferner auch ‚in der marckgassen gearwei- 
det“ und ‚dem Johan in der marckgassen bezalt“. Das sichtliche Stre- 
ben, marckgasse nicht als von marckt hergeleitet gelten zu lassen, 
beweisen Einträge (das. S. 35, 51), wie die: ‚3 Fuder steine vffs markt 
vnd in die marckgasse‘‘ oder „vf dem marckte vnd in der marck- 
gassen . . gearweidet‘‘. Das analoge Register von 1591 spricht von 
Arbeiten am Brunnen , in der Marckgasse“.? Mit der Wende des Jahr- 
hunderts scheint die offizielle Schreibweise „Marcktgasse“ Platz 
gegriffen zu haben. So schreiben das dem amtlichen Einwohnerver- 
zeichnisse von 1605 zugefügte Straßenverzeichnis? und das Verzeich- 
nis der Schmiedarbeit vom April, Juni, Juli, Oktober 1697°, desgleichen 
die Kämmereyrechnung von 1710° und Belege der Kämmereirechnung 
von 1758. 

Einen Beleg für die angeblich in Cassel gebräuchliche Mundart 
„Markmeister' für Marktmeister hat die Festschrift nicht beigebracht. 
Daß beim Sprechen der mit Markt zusammengesetzten Wörter das 
t oft nicht hörbar ist, versteht sich von selbst und beweist nichts, 
ist auch keine Eigentümlichkeit Cassels, kommt vielmehr überall 
vor. Cassel hat aber die ganz besondere Eigentümlichkeit, den Markt 
als Neutrum zu behandeln und das Wort (mit kurzem a) auszusprechen, 
als würde es „Marchd“ geschrieben; man geht „uffs (oder „offs“) 
Marchd“. Das d oder t am Schlusse wird niemals verschluckt. Diese 
Sprechweise erklärt sich durch die für k und t in Cassel wie in Thürin- 
gen übliche Weichheit dieser Konsonanten. Während Mark altdeut- 
schen Ursprungs ist und zunächst nichts anderes als Grenze (limes) 
bezeichnet’, entstand Markt aus dem lateinischen mercatus.“ Neben 
dem „Marktmeister“ gibt es einen , Markmeister“ als magister mar- 
chiae. Den Marktmeister schreibt die Casseler Rechnung von 1553 

! Suppl. 3 der Zeitschr. 2 Im Stadtarchiv D. 956 S. 18, 34, 51, 74. 

3 Das. D. 956 S. 4 (zweimal), 29 (zweimal), 30, 31, 38 (viermal), 52, 59 
(zweimal). 36, 60, 62—64, 70, 71 (achtmal). 

4 Stadtarchiv Bl. 17. 5 Das. 6 Das. S. 213. 

7 Das. Geschoßregister Nr. 202 Zettul 45. 


8 Vilmar, Kurhess. Idiotikon S. 262. ° Grimm, Deutsches Wörterbuch. 
10 Grimm, Rechtsaltertümer, 4. Aufl. 2. 19. 


176 Adolf Stölzel 


S. 110 „Margtmeyster‘‘. Spuren, daß Markt aus mercatus entstand, 
liefern die ältesten vorhandenen Casseler Rechnungen, wenn sie für 
Markt 1468 (S. 3) zweimal „Margkte“, zweimal (S. 31) „Markede“, 
1471 (S. 13) wie 1491 (S. 14) zweimal „Marketgefälle“ schreiben. 
Dem entspricht, daß urkundlich die in Cassel dem Kloster Kaufungen 
1489 gehörige Behausung als „an dem margkede gelegen“ bezeich- 
net wird.! So wenig das bald als Titel, bald als Familienname vor- 
kommende Wort Margraf, Marggraf oder Markgraf einen Markt- 
grafen bedeutet, so wenig bedeutet ursprünglich die Casseler „Mar- 
gasse eine Marktgasse. Höchstens könnte sie in ältester Zeit eine 
- Markgasse im Sinne von Grenzgasse bedeutet haben, weil sie auf 
der Grenze der im Beginn des 14. Jahrhunderts neugeschaffenen 
dritten Stadt, der Freiheit, herführte.? 

Um glaublich erscheinen zu lassen, die Margasse sei bereits in 
ihrer ältesten Zeit eine „Marktgasse gewesen, wäre der Nachweis 
einer Market- oder „Margt! oder Marcktgasse erforderlich; statt- 
dessen ist die älteste Schreibweise „Marggasse oder „Marckgasse“. 


2. 


Noch übler steht es mit der Behauptung, was Stölzel als Zenten- 
gasse gelesen habe, heiße in alten Rechnungen ganz deutlich Zeuten- 
gasse nach einem daselbst befindlich gewesenen Wasserauslauf, einer 
Zeute oder Zaite. | 

Allerdings gab es in Cassel eine Zeuten- oder Zeitengasse. Das 
war aber die heutige untere Druselgasse. Daneben gab es in ganz 
anderem Stadtteile die meinerseits 1872 aufgefundenen beiden 
Zentengassen (jetzt die Thomas- und die Franziskusstraße). Beides 
verwechselt die Festschrift. Das hätte ein Blick in das Verzeichnis 
von 1605 und in den Plan von ca.1700 unmöglich machen müssen. 

Zunächst läßt der Verfasser der Festschrift ungesagt, ob er die 
meinerseits auszugsweis wörtlich mitgeteilten Urkunden, die der 
„Zentengassen“ Erwähnung tun, nachgeprüft und wie er sie gelesen 
hat. Die Urkunden sind das im Stadtarchiv jetzt noch befindliche 
offizielle Einwohner- und Häuserverzeichnis Cassels von 1605 nebst 
angeschriebenem Straßenverzeichnis und ein jetzt in der Casseler 
Murhard-Bibliothek befindlicher Casseler Stadtplan ohne Jahr, 
etwa aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts. Die Bemerkung der 


1 S. die Festschrift S. 450. 
2 Bd. 5 der Zeitschr. f. hess. Gesch. S. 102. 


Zur ältesten Anlage Cassels 177 


Festschrift muß die Meinung erwecken, es werde mir ein Lesefehler 
in einem für die Sache sehr erheblichen Punkte schuldgegeben. Das 
Versehen liegt aber auf ganz anderer Seite. Der Verfasser der Fest- 
schrift hat entweder jene Urkunden überhaupt nicht eingesehen, 
oder er hat sie nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gelesen. 
Sie ergeben als durchaus zweifellos, daß ihre Autoren, die der 
deutschen Lettern sich bedienen und dem Vokal u stets den U-Deckel 
geben, an der entscheidenden Stelle „Zentengassen“ schrieben 
und sich dabei keineswegs verschrieben. Selbst wenn aber ‚in alten 
Rechnungen ganz deutlich“ das, was ich Zentengassen gelesen, 
„Zeutengasse hieße, weshalb wären die (der Zeit nach nicht namhaft 
gemachten) „Rechnungen“ ein dem offiziellen Straßenverzeichnis von 
1605 und dem Stadtplan aus dem Anfang des folgenden Jahrhun- 
derts vorzuziehendes Beweismittel? In den sechs von mir veröffent- 
lichten Casseler ältesten Stadtrechnungen von 1468 bis 1553 kommt 
weder das Wort Zentengasse, noch das Wort Zeutengasse, auch nicht 
das Wort Zeute oder Zaite vor. Fände sich demgegenüber in alten 
Rechnungen für eine Casseler Gasse das Wort ‚„Zeutengasse‘, so 
wäre weiter zu beweisen, daß unter diesem Worte eine und welche 
der beiden in den anderen Urkunden als Zentengasse benannten 
Gassen gemeint sei. Nun nennt aber sowohl der Stadtplan wie das 
Straßenverzeichnis übereinstimmend eine ganz andere Gasse 
„Zeuten“- bzw. „Zeitengasse‘“ als die heutige Franziskus- oder 
die heutige Thomasstraße, nämlich die heutige untere Drusel- 
gasse, d. h. eine mit jenen beiden in der „Freiheit“ gelegenen 
Gassen parallel laufende, in der „Altstadt“ gelegene, kaum 
ein paar hundert Schritt entfernte Gasse, die für meine Unter- 
suchung von 1873 gar nicht in Betracht kam und deshalb davon 
unberührt blieb. l 

Das mir jetzt wieder vorliegende Verzeichnis der Häuser und 
Einwohner Cassels von 1605 nennt zunächst keine Straßennamen, 
sondern teilt die Häuserquartiere mit fortlaufenden Buchstaben ab, 
unter welche die fortlaufenden Häusernummern eingereiht sind. An 
seinem Schlusse erklärt es aber die einzelnen Buchstaben durch die 
bezüglichen Straßennamen. Dies Straßenverzeichnis ist mit blaß 
gewordener roter Tinte und kleinen, aber selbst ohne Lupe bestens 
erkennbaren deutschen Buchstaben sehr korrekt (wohl einige Jahre 
nach 1605) geschrieben. Die für gegenwärtige Erörterung wesent- 
lichen Stellen lauten: 

Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 12 


178 Adolf Stölzel 


O Entengasse, AA Hinterm Rahdthause, 

P Zeutengasse, BB Hinter der Wage, 

Q Trausselgasse, CC Die Judengasse, 

R Leder-Marckt, DD Fliegengasse oder Bevergasse, 
S Aufm Platze, EE Auf der Ane, 

T Ober Fuldagasse, FF Herr- (oder Heer- ?)gasse, 

V Mittel Fuldagasse, GG Zentengassen, 

X Der Marckdt, HH Auf dem Princke, 

Y Marckdtgasse, II Vorm Aneberge, 

U Schüttelitte, KK Die Weiße- oder Newegasse, 
ff (?) Under Fuldagasse, LL Princkgasse, 

Z Hinterm Rüsthause, MM Die Freiheit, 


NN Die Scheefergasse. 

Damit ist für Beginn des 17. Jahrhunderts die Existenz einer 
„Zeutengasse“ dicht bei der Druselgasse und die Existenz mebr als 
einer Zentengasse beim Brinke voll bewiesen. Übereinstimmend 
nennt der in der Murhard-Bibliothek vorhandene, dort auf die Zeit 
um 1700 eingeschätzte Stadtplan bei den beiden Nummern 47, die 
zur Bezeichnung der Thomas- und der Franziskusstraße verwendet 
sind, jedesmal ganz deutlich 

„Die Zentengassen“, 
während es weiter heißt: 


„26 Trausselgasse, 
19 Mittelgasse, 
27 Zeitengasse, auf den Graben mündend.“ 
Jeder Zweifel an der Existenz der Zentengassen ist damit beseitigt, 
zugleich aber auch die etwaige Annahme als irrig dargetan, statt 
Zentengassen sei für die Thomas- und die Franziskusgasse im Häuser- 
verzeichnisse wie im Stadtplan Zeutengasse zu lesen. 

Zur Unterstützung der Behauptung, daß die mehrgenannten 
Sträßchen Zeutengassen geheißen hätten, beruft sich neuerdings! 
der Verfasser der Festschrift auf einen Originalkaufbrief des Jahres 
1637 des Stadtarchivs, worin der Bürgermeister lic. jur. Christoph 
Ungefug nebst seinen zwölf Schöffen bekundet, daß ein Verordneter 
der Kinder des verstorbenen Frdr. Martin an die Witwe des Hans 
Willer verkauft habe 

„eine Behausung bey uns in der Zeutengassen zwischen H. W. und 
H. Chr. Witwen vor... 320 Taler“. 

Sollte damit der Verkauf eines Hauses in der Thomas- oder der Fran- 


1 S. unten Note 1 S. 184. 


Zur ältesten Anlage Cassels 179 


ziekusstraße verlautbart sein, so würde der Bürgermeister, der zu- 
gleich nicht bloß Lizentiat der Rechte, sondern auch Anwalt war, 
sehr schlecht seines Amtes gewaltet haben, wenn er das in einer 
der vermeintlichen beiden Zeutengassen gelegene Haus als ‚in der 
Zeutengassen gelegen“ bezeichnet hätte. Außerdem ergibt das Häuser- 
verzeichnis von 16051, daß in der Zeutengasse Ungefug selbst zu- 
sammen mit seinem Schwager Eigentümer der Behausung Nr. 325, zu- 
gleich aber, daß er daselbst für sich allein Eigentümer der,, Mietheuslein 
Nr. 327. 328°, und daß Eckhardt Ungefugs Haußfrauw — also eine 
weitere Angehörige der Familie Ungefug, deren Glieder schon seit Ende 
des 15. Jahrhunderts dem Gelehrtenstande angehörten? — ebendort 
Eigentümerin des Hauses Nr. 329 waren. In dieser Gasse scheint 
danach die Familie Ungefug ihren Stammsitz gehabt zu haben. 
Schwerlich wird doch dieser Sitz einer Gelehrten- und Bürgermeister- 
familie in der Thomas- oder Franziskusgasse, einem der elendesten 
Stadtteile Cassels, zu suchen sein. Der Kaufbrief spricht also nicht 
etwa für die Annahme, daß die Thomas- oder die Franziskusstraße 
1637 Zeutengasse hieß, sondern er spricht gerade dafür, daß nicht eine 
der letzteren beiden Gassen, sondern daß eine ganz andere Gasse Cassels 
den NamenZeutengasseführte. Möglicherweise wollteder Bürgermeister, 
der den Kaufbrief als einziger unterzeichnete, schon durch dessen Fas- 
sung seiner persönlichen Beziehung zur Zeutengasse als Besitzer 
mehrerer ihrer Häuser Ausdruck geben, indem er das Kaufobjekt eine 
„bei uns (nämlich in unserer, d.h. der Ungefugs Nachbarschaft) ge- 
legene Behausung der Zeutengasse zwischen „x und y“ bezeichnete. 
So liefert der Kaufbrief allein schon — ganz abgesehen vom Häuser- 
und Straßenverzeichnis des Jahres 1605 — den unwiderleglichen Be- 
weis, daß die Zeutengasse nicht identisch sein kann mit der 
Thomas- oder der Franziskusgasse. Der Kaufbrief tut hiernach 
die Unrichtigkeit der Behauptung der Festschrift dar, daß die Thomas- 
oder daß die Franziskusstraße oder gar die eine wie die andere Zeuten- 
gasse geheißen habe. 

Mit den Häuserverzeichnissen des alten Cassel hat sich weiland 
dessen Oberbürgermeister Nebelthau zwischen den Jahren 1864 
und 1875 sehr eingehend beschäftigt. Von seiner mir wohlbekannten 
Hand befinden sich Abschriften, die 80 Folioseiten füllen und den 

1 Unter P. 


3 A. Stölzel, Studierende der Jahre 1368—1600 aus dem Gebiete des sp. 
Kurf. Hessen 1875 (Suppl.-Heft der Zeitschr. f. hess. Gesch.) S. 105. 


12* 


180 Adolf Stölzel 


Verzeichnissen von 1605 und 1623 entlehnt sind, im Stadtarchive, 
aus welchem sie mir gegenwärtig zugänglich wurden. Die S. 75 gibt 
eine Abschrift des Straßenverzeichnisses von 1605. Darin steht zwi- 
schen Enten- und Trusselgasse „Zeutengasse“, zwischen Herrgasse 
und Auf dem Princke aber — übereinstimmend mit unseren obigen An- 
gaben S. 178 — „Zentengassen“. Letzterem Worte fügte Nebelthau (in 
Parenthese) ein Fragezeichen bei; denn der Name Zentengasse fiel ihm 
erklärlicherweise auf; niemand in Kassel wird in den 1860er Jahren 
den Namen gekannt oder versucht haben, sich ihn zu enträtseln. 
Der meinerseits im Jahre 1873 vertretenen Auffassung ist abgesehen 
von der Festschrift niemand entgegengetreten. Seit 1906 oder 1907 
gibt das Casseler Adreßbuch Nachrichten über die älteren Straßen- 
namen. Diese Nachrichten beruhen auf Mitteilungen des Casseler 
Geschichtsvereins; bei der Thomasstraße ist darin bemerkt: „alte 
Centgasse 

Für die untere Druselgasse ist aber der Name Zeutengasse oder 
Zeitengasse noch leichter zu erklären, als für die Franziskus- und 
für die Thomasstraße der ihnen gemeinsame Name Zentengassen. 

Das Wort Zeite oder — wie auch geschrieben wurde — Zaite 
kennt wahrscheinlich kaum die Hälfte der jetzigen Bewohner Cassels, 
und die älteren Bewohner erinnern sich seiner nur noch aus ver- 
klungenen Tagen. Es hängt zusammen mit der Art, wie einst Cassel 
gleich anderen älteren Städten mit Wasser versorgt wurde. Den haupt- 
sächlichen Wasserbedarf deckten in offene Straßenrinnen geleitete 
Bäche der Umgegend, den minder großen Bedarf deckten artesische 
Brunnen, aus denen das Wasser gepumpt wurde. Das letztere Wasser 
war naturgemäß das frischere und reinere, aber auch härtere. Das flie- 
Bende Bachwasser war zum Trinken nicht tauglich, wohl aber als das 
weichere zum Kochen und Waschen. Abzweigungen des auf Wil- 
helmshöhe entspringenden Trausel-! oder Druselbaches führten dessen 
Wasser in und durch die Straßen Cassels; die Casseler Rinnen oder 
Gossen nahmen deshalb den Namen Druseln an, der Druselbach 
selbst aber mündete als „kleine Fulda“ in den Hauptfluß. Manche 
seiner Verzweigungen nahmen auch ihren Weg unterirdisch, indem 
sie offen durch die Keller der Häuser flossen, oder sie wurden da, 
wo sie die Gossen der Straßen durchzogen, mit Bohlen bedeckt. 
Solcher Bohlen erinnere ich mich noch in den 1850er Jahren durch 


1 Die Schreibweise Trausel findet sich in dem Verzeichnis von 1605 (s. 
S. 178). 


Zur ältesten Anlage Cassels 181 


die obere Königstraße auf der Seite des damaligen Kriegsministeriums 
hergeführt. Die vom Druselturm und dem dort gebildeten Drusel- 
reservoir abwärts nach dem Graben angelegte Gasse heißt noch heute 
die Druselgasse, Sie wird etwa in ihrer Mitte rechtwinklig von der 
(größeren) Mittelgasse durchschnitten. Letztere bezeichnet, wie wir 
S.178 sahen, der dort besprochene Plan mit Nr. 19, die obere Dru- 
selgasse aber mit Nr. 26 und die jetzige untere Druselgasse mit Nr. 27 
als „Zeitengasse. Wahrscheinlich um nicht quer über diese Haupt“ 
straße die Drusel offen oder unter einem Bohlenbelag fließen zu 
lassen, faßte man das Wasser in eine unterirdische Röhre bis zu 
den Kellern des unteren Teiles der Druselgasse, wo es unbedeckt 
durch die Keller floß, legte aber zugleich in diesem Teile der Gasse 
zur Bequemlichkeit ihrer Bewohner einen sog. , Zeitenstock“ an, d. h. 
einen Brunnen, in dessen Röhre das Druselwasser durch den Druck 
seines Gefälles hinaufgetrieben wurde, so daß es beim Aufdrehen 
eines Hahnes von selbst ausfloB im Gegensatz zu denjenigen Brunnen, 
deren Wasser aus der Tiefe herausgepumpt werden mußte. Der Aus- 
guß für das Druselwasser hieß in Casseler Mundart die Zeite oder 
Zaite. Dieser Name ging dann auf die ganze betreffende Röhren- 
brunnenanlage über; ihren Gegensatz bildete der Pumpbrunnen. 
Nähere Angaben, wie demgemäß sich die Versorgung Cassels mit 
Wasser gestaltete, finden sich in H. Schmidtmanns Erinnerungs- 
bildern (1910 S.5) und unabhängig davon, aber übereinstimmend, 
in Jeannette Bramers Artikel ‚Pumpen und Zaiten Altcassels‘‘ (Cass. 
Tagebl. vom 4. Mai 1913). Vilmars kurhessisches Idiotikon (1868) 
lehrt: „Zeite (wol eher Zeute) hervorragende Mündung der Brun- 
nenrohre, die ausgebogene Mündung eines Gefäßes; in den Städten 
Röhrbrunnen, die Zeite genannt, im Fuldaschen, Hanauischen und 
Schmalkaldischen Zott gesprochen.“ Dem wird noch hinzugefügt, 
daB das Zeitenwasser das schlechteste Wasser ist, weil es lange in der 
Röhre gestanden habe, und daß das Wort dasselbe wie Teute (Bier- 
kanne), holländisch Tuyt bedeute. Im Nassauischen, z. B. in Monta- 
baur, ist noch heute für jeden Ausguß eines Gefäßes, das für Aufnahme 
von Flüssigkeiten bestimmt ist, der Name „Zutt“ üblich. Zufolge 
der Neigung, eu als ei auszusprechen, verwandelte sich die Casseler 
einst schriftgemäße „Zeute in eine „Zeite“; darum schreibt das 
Straßen verzeichnis von 1605 und der Kaufbrief von 1637 noch „Zeu- 
tengasse‘‘, der Stadtplan von ca. 1700 „Zeitengasse . Die in der unteren 
Druselgasse angelegte Zeute brachte diesem Teile der heutigen Drusel- 


182 Adolf Stölzel 


gasse vor 1605 den Namen Zeutengasse ein. „Zeiten“ oder „Zaiten‘ stan- 
den noch über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus viele in 
Cassel. Ich erinnere mich einer am Eckhaus der Wilhelm- und König- 
straße und einer am Marställerplatz angebrachten. Die ältere Periode 
Cassels zog es vor, für jedes Häuserquartier besondere Straßennamen 
zu wählen. Eine obere und eine untere Druselgasse, von der Mittel- 
gasse durchschnitten, kannte sie nicht. Ebensowenig kannte sie 
noch in den 1860er, vielleicht sogar in den 1870er Jahren z. B. 
eine durch die Hauptstraße der Oberneustadt (die Königstraße) 
durchschnittene obere und untere Wilhelmstraße. Die letztere 
Straße hieß vielmehr Amalienstraße. Jetzt ist sie als solche ver- 
schwunden und in die untere Wilhelmstraße verwandelt. In Nebel- 
thaus Abschrift des Einwohnerverzeichnisses von 1623 kommt 
weder eine Zeuten- noch eine Zeitengasse vor, wohl aber ‚die untere 
Druselgasse und „die oberste Druselgasse (Bl. 60 v. 65). Gleichwohl 
hielt der Bürgermeister Ungefug, dessen Familie in der „ Zeutengasse“ 
ansässig war, diesen alten ihm von seiner vor 1605 gelegenen Jugend- 
zeit her wahrscheinlich geläufigen Namen noch in dem von ihm 
ausgestellten Kaufbrief von 1637 fest, und ebenso tat das der Stadt- 
plan von ca.1700, der sich nur der Casseler Sprachweise mehr an- 
schloß, als jener Bürgermeister; denn der Plan schreibt statt,, Zeuten- 
gasse Zeitengasse. 

Je mehr in den Städten die Neuerung um sich griff, gutes filtriertes 
Wasser mittels einer künstlichen Leitung in jedes Haus zu führen, 
desto überflüssiger wurden die „Zeiten“, und es kehrte sich ihr Ver- 
hältnis zu den Pumpbrunnen geradezu um: die Zeiten, d.h. die 
mit einem Hahn zum Aufdrehen versehenen Ausgüsse der Wasser- 
leitungsröhren, lieferten nunmehr das bessere, die Pumpbrunnen das 
aus dem Grundwasser heraufgezogene schlechtere Wasser. 

Wahrscheinlich wurde die erste Zeite Cassels in der unteren Dru- 
selgasse gesetzt und verhalf deshalb diesem Teile der genannten 
Gasse zum Namen ‚Zeutengasse‘“‘. Der Name verlor seine eigentliche 
Bedeutung, seit Zeuten auch an anderen Stellen der Stadt angelegt. 
wurden. Man taufte nun die Zeutengasse in „untere Druselgasse‘“ 
und die bisherige Druselgasse in die ‚obere Druselgasse um. Nebel- 
thaus Abschrift des Häuser- und Straßenverzeichnisses von 1623 
verzeichnet noch andere obere und untere Gassen, z. B. oberste 
Entengasse, untere Ziegengasse, obere Marcktgasse! usw. Dabei fehlt 
Bl. 59, 59. 60 v. 


Zur ältesten Anlage Cassels 183 


in diesem Verzeichnis die Zeutengasse; sie führt bereite den Namen 
untere Druselgasse (Bl. 60v.). 

Ähnlich erging es im Verzeichnis von 1623 den EN 
aber aus einem wesentlich anderen Grunde. Fremdwörter finden im 
Volksmunde immer nur schwierig Aufnahme, vor allem tritt das Stre- 
ben hervor, das Fremdwort einem heimischen Worte zu assimilieren, 
wenn nicht überhaupt die Aufnahme abgelehnt wird. So verwandelt 
sich der Cent- oder Zentgraf in den Zehntgraf, den Zinkgraf, den 
Zengraf, einen Familiennamen, wie er noch heute vorkommt. Als ich 
in den 1870er Jahren bei alten Bewohnern der „Zentengassen“ 
mich erkundigte, wie sie die Gäßchen zu benennen pflegten, erhielt 
ich die Antwort: „Die Gäßchen haben eigentlich keinen Namen, 
wir nennen jede ‚das Enggäßchen‘, die eine das erste Enggäßchen, 
die andere das zweite. Der Name ‚das Enggäßchen‘“ kann sich sehr 
wohl aus der Bezeichnung „das Zenggäßchen“ gebildet haben. Die Ab- 
schrift des Verzeichnisses von 1623 bezeichnet (Bl. 33 v.) das eine Gäß- 
lein als „Gäßlein gegen den Wilden Mann“, d. h. gegenüber dem 
Gasthaus zum Wilden Mann, das der noch heute bekannten „Wilde- 
mannsgasse den Namen gegeben hat. Dies , Gäßlein“ entspricht einer 
der beiden Zentengassen. Das andere GäBlein heißt ebenda „Gäßlein 
gegen Dr. Egelings Haus“. Der Name Zentengasse war also bereits dem 
Häuser- und Straßenverzeichnisse von 1623 fremd; die Zentengassen 
waren namenlos geworden. Das kam auch bei anderen kleinen 
Gassen Cassels damals vor; denn die Abschrift des Verzeichnisses 
von 1623 redet auch von einem „Gäßlein nach dem Zeughaus“, einem 
„Gäßlein hinter der Entenbrücke“ (Bl. 29), einer „Eng-Gasse (Bl. 33), 
was Nebelthau als „obere Kettengasse erläutert, ferner von einem 
„Gäßlein gegen den Fisch“ (Bl. 35). 

Ein langes Leben im Volksmunde haben daher die Zentengassen 
sicher nicht gehabt, wohl aber hatte es die Mark- oder Margasse. 

Von „Zentengassen“ wie von „Zeutengasse redet nicht bloß keine 
der veröffentlichten ältesten Casseler Stadtrechnungen, sondern such 
keine der oben zitierten noch unveröffentlichten, auch keiner der dazu 
vorhandenen Belege. Wohl aber werden in den noch unveröffentliehten 
Archivalien mannigfach Arbeiten an „Zeutenstöcken“ erwähnt. 
So heißt es (1590 S. 17 des Bauregisters): „Draußelmans Arbeit. 
an dem Zeutte stock bei Hertingshausen 18 alb. 9 heller“, oder (das. 
S. 19): „im Breule ... . den stock gesetzet‘‘ oder (S. 22) „im Breul 
den zeutenstock gesatzet oder (S. 35): „ein zeuttenstook vor Jorge 


184 Adolf Stölzel 


Hassen haus vffgebau“ oder (1591 S. 34): „43 Fuder mist bei die 
kumpp vnd Zeuttenstock“. 

Auch die Kämmereirechnung von 1639 handelt von „Ausgaben 
an der Trausel“ und nennt darunter (S. 124—127) Ausgaben an 
„Zeutenstöcken“. Mit dem Ende des Jahrhunderts werden die 
Zeutenstöcke zu Zeitenstöcken. Im März 1697 wird angeschafft: 
„auf dem Pferdemarkte ein eigen an den Zeitenstock“, im Mai wird 
„das Blech auf dem Zeitenstock reparirt“ und „ein new eißen an den 
Zeitenstock berechnet; auf die Randfrage: ‚an was vor einen Zeiten- 
stock?“ wird eingeschaltet: ‚in der Druselgasse“. Auch im Oktober 
1706 ist von Arbeiten an einem Zeitenstock bei der Schule und einem 
in der Trauselgasse die Rede. Die Kämmereirechnung von 1710 no- 
tiert indes eine Ausgabe für „Zeutenstöcke“, und die Belege der 
Kämmereirechnung von 1758 wechseln zwischen der Schreibart 
Zeuten- und Zeitenstock. 

Wenn die Festschrift S. 34 sagt, „was Stölzel als Zentengasse ge- 
lesen, heißt in alten Rechnungen ganz deutlich Zeutengasse nach einem 
daselbst befindlichen Wasserauslauf, einer Zeute oder Zaite“, so ist 
das völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe nicht in alten Rechnungen, 
wohl aber im Originalstraßenverzeichnis von 1605 und im Stadtplan 
aus der ersten Zeit des 18. Jahrhunderts „Zentengassen gefunden. 
Das steht zweifellos im Häuserverzeichnisse neben der darin verzeich- 
neten „Zeutengasse‘“ und im Stadtplan neben der darin verzeichneten 
„Zeitengasse. Als „Zentengasse“, wie die Festschrift behauptet, 
habe ich überhaupt nichts gelesen. Die weitere Behauptung, daß 
in alten Rechnungen der Plural ‚Zeutengassen‘‘ mannigfach eine Rolle 
spiele, trägt schon von vornherein den Stempel der Unwahrschein- 
lichkeit an sich; denn der einzelne Rechnungsposten betrifft doch 
regelmäßig einen Vorgang, der sich in einer Gasse, nicht einen Vor- 
gang, der sich in einer Mehrheit von Gassen ereignete. In den mir zur 
Benutzung mitgeteilten Stadtrechnungen und Belegen findet sich, 
soviel ich ersehen konnte, weder das ‘Wort Zentengasse, noch das 
Wort Zeutengasse, noch die Pluralform eines dieser Worte, wohl aber 
finden sich im Häuserverzeichnis von 1605 die Worte Zentengassen 
und Zeutengasse, ebenso finden sich die Worte „Zeitengasse und „Zen- 
tengassen“ im Stadtplan. Weiter findet sich im Kaufbrief von 1637 
— völlig korrekt — das Wort „Zeutengasse‘.! 


1 Daß es keine alten Rechnungen Cassels gebe, aus denen die Nichtexistenz 
der alten Zentengassen herausgelesen werden könne, war mir nach Einsicht 


Zur ältesten Anlage Cassels 185 


Der Schluß der Casseler Festschrift, daß es keine Zentengassen 
in Kassel gegeben habe, weil es dort Zeutenstöcke und auch eine 
Zeutengasse gab, ist an Wert dem anderen Schlusse etwa gleich, weil es 
irgendwo Zeuten gegeben habe, habe es dort keine Zenten gegeben. 

Einen Beweis, daß die Casseler Marktgasse nicht ursprünglich 
Markgasse geheißen habe, und daß sie nicht daher noch heute Margasse 
heiße, hat die Festschrift zu führen überhaupt unterlassen. Ebenso 
den Beweis, daß Markmeister „oft genug statt ‚„Marktmeister‘‘ in 
Casseler Mundart gebraucht werde. 

Der Glaube daran aber, daß König Otto 945 einen Vergleichstag 
laut der Nachricht: „Herimanus et Chuonradus duces quasdam inter 
se inimicitias habentes in praesentia piissimi regis in Cassella sunt 
replicati“, im „eigentlichen Hofe“ des heutigen Cassels abhielt, 
„wo er den heutigen Renthof, den Wirtschaftshof der landgräflichen 
Zeit (im Gelände der sog. Schlagd an der Fulda hinauf) mit einbegriff‘‘, 
wird nicht bloß stark erschüttert um deswillen, weil der Grund und 
Boden der Schlagd im Jahre 945 noch nicht existierte, sondern weil 
der König jenen Tag nach den Ermittlungen der neueren Geschichts- 
schreiber?, die dem Verfasser der Festschrift unbekannt geblieben 
zu sein scheinen, gar nicht im heutigen Cassel, sondern im heutigen 
Kastel (bei Mainz) zubrachte. Dafür spricht das Itinerar des Königs 
und die Heimat des Chronisten.“ 


III. 

Als Resultat stellt sich heraus: 
Der S. 34 der Festschrift gegenüber dem Aufsatz der Zeitschr. 
f. hess. Gesch. Bd. 15 erhobene Widerspruch spitzt sich auf die Frage 


der Festschrift von vornherein klar. Auf die Anfrage beim Herrn Verf., welche 
Rechnungen und welche Stellen darin er als Beweisstücke im Auge habe, erfolgte 
die Antwort: bei der Kürze der für Ausarbeitung der Stadtgeschichte ihm 
gelassenen Zeit habe er die genaue Fundstelle nicht mehr festzustellen ver- 
mocht; aber durch die mir vorliegende Urkunde von 1630 — damit ist offen- 
bar der Kaufbrief von 1637 gemeint — hätte ich den Beweis in Händen, daß 
der Name Zeuten- und nicht Zentengasse laute. Wie es sich mit diesem ver- 
meintlichen ,F Beweise verhält, darüber s. oben S. 176 ff. 

1 Continustor Reginonis. 

2 Köpke-Dümmler, Jahrb. der deutschen Gesch. (Otto d. Gr. 1876) S. 145. 
Österley, Hist.-geogr. Wörterbuch 1883 S. 334 unter Kastel. Für die Gegen- 
ansicht der älteren (hessischen) Autoren (Wenck, Rommel, Pidgerit) fehlt die 
nötige Grundlage. 

3 S. oben S. 162, vgl. auch L. Ranke, Jhrb. des deutschen Reichs I 2. S. 89 
(1838) und Weltgesch. III, S. 485 1910). 


186 Adolf Stölzel. Zur ältesten Anlage Cassels 


zu, ob an den maßgebenden Urkundenstellen ein U-Deckel oder kein 
U-Deckel steht. So unbedeutend das zu sein scheint, so erheblich ist 
es für das Verständnis der Geschichte Altcassels. Unbestreitbar fehlt 
der U-Deckel, während die Festschrift sein Vorhandensein und dar- 
aufhin annimmt, es habe in Cassel nie Zentengassen gegeben. Damit 
zusammen hängt der andere Irrtum, es habe nie eine Markgasse, 
sondern nur eine Marktgasse gegeben, und der weitere Irrtum, im 
Jahre 945 habe König Otto in Cassel einen Zwist streitender Fürsten 
geschlichtet. 
Was die Festschrift zu diesen Punkten behauptet, scheitert: 


1. an der Nichtbeachtung der in der Zeitschr. f. hess. Gesch. 
besonders betonten beiden Urkunden (des städtischen Straßen- 
verzeichnisses, das dem Häuserverzeichnis von 1605 angefügt 
ist, und des Stadtplanes aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts), 

2. an der Nichtbeachtung der urkundlich ältesten Bezeichnung 
der heutigen Marktgasse als Markgasse, 

3. an der Nichtbeachtung der aus den lokalen Bezeichnungen der 
Schüttelitte und der Schlagd für die Gegend beim jetzigen 
sog. Renthof folgenden topographischen Beschaffenheit der 
dortigen Gegend, 

4. an der Nichtbeachtung der aus Häuserverzeichnis, Stadtplan 
(s. zu 1) und Kaufbrief von 1637 sich klar ergebenden Exi- 
stenz einer „Zeutengasse“ (der heutigen unteren Drusel- 
gasse) und daneben der Existenz von zwei „Zentengassen 
(der heutigen Thomas- und der heutigen Franziskusstraße), 

5. an der Nichtbeachtung der neueren Geschichtaliteratur, 
die im Jahre 945 König Otto einen Vergleichstag nicht in der 
Cassella an der Fulda, sondern in der am Rhein (bei Mainz) 
abhalten läßt. 


187 


Über die ältesten Armenordnungen 
der Reformationszeit (1522—1525). 


Von 
Otto Winckelmann. 


Die ersten erfolgreichen Versuche einer geordneten öffentlichen 
Armenpflege fallen, wie allgemein anerkannt wird, zeitlich mit den 
Anfängen der Kirchenreformation des 16. Jahrhunderts zusammen 
und sind städtischen Ursprungs. Ob und inwieweit sie aber durch die 
große religiöse Bewegung angeregt und beeinflußt worden sind, 
darüber gehen heute die Meinungen noch sehr auseinander, und auch 
die Frage, welche Städte als die Bahnbrecher auf diesem Gebiete 
anzusehen sind, wird noch verschieden beantwortet, wobei in der 
Regel der konfessionelle Standpunkt mehr oder weniger sich geltend 
macht.! Zu dem Entschluß, in dieser Kontroverse das Wort zu er- 
greifen, hat mich zweierlei bewogen: einmal das Ergebnis meiner ein- 
gehenden Beschäftigung mit der noch wenig bekannten und dabei 
äußerst wichtigen Reform des Armenwesens, die sich seit 1523 in 
Straßburg vollzog?, und zweitens die Tatsache, daß die zuletzt er- 
schienene, von einem Nationalökonomen herrührende Abhandlung? 


1 Als wichtigste Schriften sind zu nennen: Franz Ehrle, Beiträge zur Ge- 
schichte und Reform der Armenpflege (1881), Georg Ratzinger, Geschichte der 
kirchlichen Armenpflege 2. Aufl. 1884 (dazu die Kritiken von Löning in der 
Beilage zur Allgemeinen Zeitung (1884) Nr. 325 u. Uhlhorn in Theol. Literatur- 
zeitung (1885) Nr. 6), G. Ratzinger in Hist.-Pol. Blätter 95 (1885) 413ff. (neu 
abgedruckt mit einigen Ergänzungen: Ratzinger, Forschungen z. bayr. Ge- 
schichte (1898) 595ff.), Löning in Schönbergs Handbuch der politischen Öko- 
nomie 2. Aufl. III (Artikel „Armenwesen‘), F. Ehrle, Die Armenordnungen 
von Nürnberg u. von Ypern I in Hist. Jahrbuch IX (1888) 450ff., G. Uhlhorn, 
Die christliche Liebestätigkeit II (1884), III (1890), Joh. Janssen, Geschichte 
des deutschen Volkes VIII (1894), ergänzt u. herausg. v. L. Pastor, 283ff. 

3 Die Veröffentlichung der im Straßb. Hospitalarchiv (Stadtarchiv) be- 
findliohen Akten über diese Reform ist in Aussicht genommen. Gegenwärtig 
kommen nur in Betracht die kurzen Angaben von T. W. Röhrich, Mitteil. 
a. d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsasses I (1855) 156 ff. u. besonders Ad. Baum. 
Magistrat u. Reformation in Straßburg bis 1529 (1887) 56—61. 

2 L. Feuchtwanger, Geschichte der sozialen Politik u. des Armenwesens im 
Zeitalter der Reformation, im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung u. Volks- 
wirtschaft Jahrg. 32 (1908) II, 167—204 u. Jahrg. 33 (1909) I, 191—228. 


188 Otto Winckelmann 


über die soziale Politik des 16. Jahrhunderts bis jetzt von den Histo- 
rikern und Theologen kaum beachtet worden ist, obwohl sie in der 
Gesamtauffassung wie in Einzelheiten sehr zur Kritik reizt. 

Um die Neugestaltung der Armenpflege in der Reformationszeit 
richtig würdigen zu können, müssen wir uns zunächst die mittelalter- 
liche Entwicklung kurz vergegenwärtigen, auf die Gefahr hin, dabei 
oft Gesagtes noch einmal zu wiederholen. 

Barmherzigkeit und brüderliche Nächstenliebe haben stets zu 
den vornehmsten Christenpflichten gezählt. Niemals aber sind sie 
wohl in so idealer Weise tatsächlich ausgeübt worden, wie in den 
altchristlichen Gemeinden, wo Bischöfe und Diakonen die Armen 
und Kranken persönlich aufzusuchen pflegten, sich liebevoll nach 
den Bedürfnissen eines jeden erkundigten und Hilfe spendeten, 
noch ehe sie begehrt wurde. Diese in einfachen patriarchalischen 
Verhältnissen und in kleinen Gemeinschaften mögliche und ange- 
messene Art der Fürsorge versagte natürlich, als das Christentum 
Staatsreligion wurde und ganze Reiche und Völker umfaßte. Hie 
und da gelang es zwar selbst noch im 11. Jahrhundert einzelnen 
besonders eifrigen und frommen Bischöfen, die Armenpflege in der 
alten Art erfolgreich zu betätigen.“ Später aber kann von einem plan- 
mäßig geordneten Unterstützungswesen nirgends mehr die Rede 
sein. Die Kirche, der das ganze Gebiet der Liebestätigkeit nach wie 
vor überlassen blieb, zeigte sich außerstande, eine den veränderten 
Verhältnissen entsprechende Neuorganisation zu schaffen; das 
war um so schlimmer, als der Kirche aus allen Schichten des Volkes 
eine unendliche Fülle von milden Gaben, Stiftungen und Vermächt- 
nissen für die Armen zufloß, dank der inzwischen aufgekommenen 
Lehre, daß man sich durch „gute Werke“, vor allem durch Almosen- 
spenden, Vergebung der Sünden und ewige Seligkeit sichern könne. 
Nicht einmal für einzelne Städte, geschweige denn für große Terri- 
torien, wurden die zahllosen Wohltätigkeitsanstalten und Stiftungen 
organisch verbunden, einer gemeinsamen Oberaufsicht unterstellt 
und nach einheitlichen Grundsätzen verwaltet; es fehlte vielmehr 
jeder Zusammenhang, jede gegenseitige Rücksichtnahme. Über- 
dies achtete man beim Austeilen der Almosen viel zu wenig auf die 
Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bewerber. Zwar ist es nicht richtig, 


1 Vgl. das kurze Referat von R. H. in Hist. Zeitschr. Bd. 102, 440 u. Bd. 103, 
205. 
2 Ratzinger, Armenpflege 250ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 189 


was mehrfach von protestantischer Seite behauptet wurde!, daß die 
Kirche das „kritiklose Almosengeben grundsätzlich gebilligt und 
die Gläubigen in der Meinung bestärkt habe, daß es weniger darauf 
ankomme, den Armen zu helfen, als sich selbst durch Weggabe 
von Geld und Gut himmlischen Lohn zu verdienen. Allein, daß tat- 
sächlich die Kritik nur zu oft vernachlässigt wurde, weil die Spender 
zu leichtsinnig und bequem waren und mehr an die Förderung des 
eigenen Seelenheils als an die Armen dachten, können selbst katho- 
lische Forscher, wie Ratzinger und Ehrle, nicht bestreiten.? 

Dieses ebenso reichliche wie unsystematische und gedankenlose 
Almosengeben leistete natürlich der gewerbsmäßigen Bettelei außer- 
ordentlichen Vorschub. Arbeitsscheue, in allen Schlichen und Knif- 
fen des Bettelns erfahrene Gauner und Vagabunden wußten die 
wohltätigen Einrichtungen und die Leichtgläubigkeit und Hilfs- 
bereitschaft der Begüterten gründlich auszubeuten, während die 
wirklich Armen und Erwerbsunfähigen, besonders, wenn sie sich 
zu betteln schämten, vielfach hilflos zugrunde gingen. 

Seit dem 13. Jahrhundert wurden diese Mißstände einerseits 
durch den zunehmenden Verfall des religiösen und sittlichen Lebens, 
andererseits dur:h die damals beginnende soziale und wirtschaftliche 
Umwälzung immer schlimmer. Der schöne altchristliche Grund- 
satz, das Kirchengut in erster Linie als Armengut zu betrachten und 
zu verwenden, geriet mehr und mehr in Vergessenheit; die Diener 
der Kirche suchten aus der Opferfreudigkeit der Besitzenden vor al- 
lem für sich selbst, für ihre Stifter und Klöster, Vorteil zu ziehen“, 
und gleichzeitig wurde durch den allmählichen Übergang von der 
Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft, durch den Aufschwung von 
Gewerbe, Handel und Verkehr, durch die steigende Wohlhabenheit 
einzelner die Entstehung eines Proletariats begünstigt, wie es das 
frühere Mittelalter nicht gekannt hatte. Der Mangel einer geord- 


1 Vgl. Ehrle, Armenpflege, Kap. I, wo er sich besonders gegen A. Emming- 
haus wendet. 

? Ratzinger a. a. O. 369. Ehrle a. a. O. 25. 

3 Das wird auch von katholischen Forschern nicht in Abrede gestellt. Vgl. 
z. B. Ratzinger a. a. O. 376ff., der freilich in seinem späteren Aufsatz (Hist.- 
Pol. Blätter (1885) 413ff.) die im Hauptwerke zugegebenen Mißbräuche mit 
Stillschweigen übergeht und die kirchliche Armenpflege des späteren Mittel- 
alters nicht bloß in der Theorie, sondern auch in der Praxis als musterhaft 
hinzustellen sucht, „wenn auch einzelne (!) Mißbräuche sich einschlichen, 
wie dies ja bei allen Institutionen und in allen Zeitaltern vorkömmt“ (415). 


190 Otto Winckelmann 


neten Armenpflege machte sich daher immer fühlbarer und die Bette- 
lei nahm einen unerträglichen Umfang an. Die ersten nachdrücklichen 
Versuche, Abhilfe zu schaffen, treten uns in den großen unabhängigen 
Städten entgegen, die begreiflicherweise wegen ihrer zahlreichen 
Wohlfahrtseinrichtungen unter dem Andrang fremder Bettler am 
meisten zu leiden hatten, aber auch am ehesten berufen und im- 
stande waren, eine Besserung herbeizuführen. Denn nachdem sie sich, 
zum Teil in blutigen Kämpfen, das Recht freier Selbstverwaltung 
ertrotzt und die meisten Gebiete des Rechts- und Wirtschaftslebens 
durch musterhafte Gesetze und Ordnungen geregelt hatten, konn- 
ten sie einer so brennenden sozialen Frage, wie der Armenfürsorge, 
gegenüber nicht gleichgültig und untätig bleiben, zumal sich immer 
deutlicher zeigte, daß die Kirche zu deren Lösung unfähig war. 
Nur sehr langsam freilich und Schritt für Schritt gelang es ihnen, 
in diesem Wirkungskreise festen Fuß zu fassen, denn der Klerus 
leistete natürlich zähen Widerstand, und auch im Volke selbst war 
dio alte Anschauung, daß die Kirche allein die berufene Vermittlerin 
der Liebestätigkeit sei, nicht so leicht zu erschüttern. 

An frühesten kamen in den meisten Städten die Spitäler unter 
bürgerliche Verwaltung. So hat Straßburg schon 1263, als es die bi- 
schöfliche Oberhoheit abschüttelte, das große Hospital an sich ge- 
rissen.! In anderen Städten, wo dies nicht glückte oder den Bedürf- 
nissen nicht genügte, gründeten die Bürger neue Spitäler, Fremden- 
herbergen, Waisenhäuser usw. und gaben sie in die Obhut des Magi- 
strates. Auf diese Weise wurde die „geschlossene“ Armenpflege 
mehr und mehr, ja überwiegend, der Kirche entzogen und den städti- 
schen Behörden unterstellt. Anders stand es mit der „offenen“ Ar- 
menpflege, die für gerechte Almosenverteilung und namentlich für 
die Hausarmen zu sorgen hat. Sie verblieb größtenteils der Kirche 
und der privaten Fürsorge, so dringend gerade sie einer einheitlichen 
und festen Regelung durch die bürgerliche Obrigkeit bedurft hätte. 
Es fehlte eben an jeder Handhabe, um den kirchlichen Organen alle 
die zahllosen Legate, Vermächtnisse, Stiftungen und Schenkungen, die 
ihnen im Laufe der Jahrhunderte für die Armenunterstützung über- 
wiesen waren, zu entwinden. Doch wurden hin und wieder von den 
Bürgern neue Almosenstiftungen für Hausarme dem Magistrat 
anstatt der Kirche anvertraut, in der Erwartung, daß dieser die Spen- 


1 Martha Goldberg, Das Armen- und Krankenwesen des mittelalterlichen 
Straßburg im Jahrbuch f. Geschichte usw. Elsaß-Lothringens XXV (1909) 249. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (15 22— 1525) 191 


den gewissenhafter und gerechter verteilen werde als die Geistlichkeit; 
und da sich diese Hoffnung in der Tat erfüllte, wie wir u. a. an der 
.Wiesebederschen Stiftung in Frankfurt! und an dem sog. „Reichen 
Almosen“ in Nürnberg? sehen, so erfreuten sich derartige städtische 
Einrichtungen wachsender Gunst bei der Bürgerschaft und wurden 
häufig durch Schenkungen erweitert. Immerhin trat damit die kom- 
munale Tätigkeit der kirchlichen nur wetteifernd und ergänzend zur 
Seite“, ohne auch nur den Versuch zu wagen, sie ganz aufzusaugen 
oder zu verdrängen. Ahnlich ist es mit der genossenschaftlichen Für- 
sorge, wie sie sich bei dem Emporkommen der Städte besonders 
in den Zünften, Gesellenbrüderschaften usw. entwickelte. Wenn sie 
auch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung erlangte, so konnte 
sie doch das kirchliche Unterstützungswesen keines wegs ersetzen oder 
überflüssig machen; denn die große Masse der dem Hunger und Elend 
am meisten preisgegebenen, heimatlos umherirrenden Menschen stand 
ja außerhalb jener genossenschaftlichen Verbände. 

Im großen und ganzen kann man sagen, daß die Tätigkeit der 
Städte in der offenen Armenpflege sich wesentlich noch auf polizei- 
liche Abwehrmaßregeln gegen die Bettelei beschränkte. Dem frühe- 
ren Mittelalter hatte der Gedanke, das Betteln irgendwie zu verbieten 
oder einzuschränken, ganz ferngelegen; Betteln galt als Kennzeichen 
der Armut, die ja für jeden Christen etwas Verdienstliches und 
Erstrebenswertes war. Der wahrhaft Arme, der mühsam und kärg- 
lich von Almosen sein Leben fristete, war selbst dann, wenn er nichts 
tat, um durch Arbeit seine Lage zu verbessern und seinen Unterhalt 
zu erwerben, ein Gegenstand der Verehrung seiner Mitmenschen; 
denn er stand kraft seiner Armut dem Himmelreich und der ewigen 
Seligkeit viel näher als der Begüterte. Durch sein Betteln machte er 
sich um die Wohlhabenden geradezu verdient, weil er ihnen Ge- 
legenheit verschaffte, sich durch Almosengeben dem vollkommeneren 
Stande der Armut ihrerseits zu nähern. An dieser Auffassung hielt 
die Kirche auch im späteren Mittelalter fest; nur konnte sie ange- 
sichts des furchtbaren Mißbrauches der Bettelfreiheit schließlich doch 


1 Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter I, 163. Ratzinger a. a. O. 
353 u. Forschungen z. bayr. Geschichte 601. Uhlhorn II, 453. 

3 Dasselbe ging hervor aus der Stiftung des Bürgers Burkhard Sailer von 
1388. Vgl. Waldau, Beiträge z. Gesch. Nürnbergs IV, 162 u. 381. Janssen- 
Pastor VIII, 289. 

® Ratzinger a.a. O. hat ihren Umfang bedeutend überschätzt. 


192 | Otto Winckelmann 


nicht umhin, gewisse Einschränkungen zu machen. So erklärte 
schon im 13. Jahrhundert der heilige Thomas von Aquino!, es komme 
sehr darauf an, aus welchen Beweggründen gebettelt werde. Ge- . 
schehe es aus wirklicher Not, aus wahrer Demut, für wohltätige 
Zwecke, oder um Mittel zum Studium zu erlangen, so sei nichts 
dagegen einzuwenden; ja, es sei sogar lobenswert. Wer hingegen aus 
Habsucht oder Faulheit bettele, begehe eine Sünde und sei nicht zu 
unterstützen. Tatsächlich wurde aber, wie schon hervorgehoben, 
von den Almosenspendern, Geistlichen wie Laien, nur selten gehörig 
geprüft, wes Geistes Kind der Bettler sei, und so gerieten nach wie 
vor die Spenden häufig in unwürdige Hände und richteten mehr 
Schaden als Nutzen an. Dazu kam noch, daß fremde Bettler häufig 
den eingesessenen Armen das Brot vor dem Munde wegnahmen. Kein 
Wunder, wenn sich hiergegen, besonders in den gut verwalteten Städten, 
der gesunde Sinn der Bürgerschaft empörte und auf Abhilfe drängte. 

Bereits im 14. Jahrhundert begegnen uns in den Städten die ersten, 
zum Teil noch unsicher tastenden Versuche, der überhandnehmenden 
Bettelei Herr zu werden. So hat Straßburg schon in dem zu Anfang 
des Jahrhunderts erlassenen fünften Stadtrecht” angeordnet, daß 
alle Beutelschneider, Wegelagerer, Wucherer, Kuppler, kurz alles 
arbeitsscheue, liederliche Gesindel, bei Strafe der Blendung die Stadt 
meiden sollten. Gewöhnliche Bettler wurden dadurch noch nicht 
betroffen. Gegen sie ging man zunächst nur in außerordentlichen 
Fällen, wie im Jahre 1391, als der Stadt eine feindliche Belagerung 
drohte, mit Ausweisung vor. Auch die Straßburger Dekrete von 1409 
und 1411 waren noch sehr allgemein gehalten? und fruchteten deshalb 
wenig. In dem einen heißt es, man solle Leute, die sich mit Lug und 
Trug Almosen erschleichen und dadurch die wahrhaft Armen schä- 
digen, „bitter zur Rede setzen“; in der zweiten, man solle alle Müßig- 
gänger, die kein Vermögen hätten und, statt um Lohn zu arbeiten, 
sich der Bettelei, dem Spiel, der Hurerei und anderen Lastern er- 
gäben, an ihrem Leibe strafen. Aus Colmar und Eßlingen kennen wir 
Ratsmandate von 1363 und 1389, wonach nur diejenigen betteln durf- 
ten, denen es der Rat ausdrücklich erlaubte.“ Keine deutsche Stadt 


1 Vgl. Ratzinger, Armenpflege 393. 

2 Straßb. Urkundenbuch IV, 2, S. 24. Vgl. Goldberg a. a. O. XXVI, 27. 

3 C. Hegel, Die Chroniken der oberrheinischen Städte. Straßburg II, 1028 
u. 1029. Vgl. Goldberg a. a. O. 

t Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 19, 160. Uhlhorn II, 455. 


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hat aber, soweit wir bis jetzt wissen, das Bettelwesen so frühzeitig 
und mit solcher Genauigkeit geregelt wie Nürnberg.! Schon um die 
Mitte des 14. Jahrhunderts, spätestens um 1370, wurde hier verfügt, 
das Almosenheischen solle nur nachweislich armen, arbeitsunfähigen 
Einwohnern gestattet sein, die zur Erleichterung der Aufsicht ein 
bestimmtes Abzeichen an ihrer Kleidung tragen mußten. Zweimal 
im Jahre sollte die Bedürftigkeit der Bettler von neuem geprüft 
werden, um festzustellen, wer das Zeichen behalten und wer es zurück- 
geben sollte. Fremde Bettler sollten keinesfalls länger als 3 Tage 
in der Stadt bleiben. Erst 1442 finden wir einen ähnlich ausführlichen 
und strengen Erlaß in Wien.? Nürnberg selbst erneuerte seine Ord- 
nung 1478 mit einigen näheren Bestimmungen?, wie und wo gebettelt 
werden durfte. So sollten die Almosenempfänger nur im Gehen, 
nicht aber beim Sitzen singen dürfen. Auch sollten sie keine Leibes- 
schäden zur Schau tragen, sich nur vor, aber nicht in den Kirchen auf- 
halten, ferner nicht müßig dasitzen, sondern spinnen oder andere 
Arbeiten verrichten und keine Kinder, die über 8 Jahre alt seien, 
bei sich haben. Solchen Kindern sollte vielmehr durch die Almosen- 
herren ein Dienst verschafft werden: ein anerkennenswerter Versuch, 
die negativen Maßnahmen durch positive Fürsorge zu ergänzen. 

Wann es in Straßburg zum Erlaß der ersten richtigen Bettelord- 
nung kam, ist nicht genau zu sagen; es scheint ziemlich spät, etwa um 
1460, gewesen zu sein. Es folgten dann bis 1506 mehrere Abänderungen 
der ursprünglichen Fassung.* Danach stand die Oberaufsicht und die 
Strafgewalt über die Bettler 3 Herren vom Magistrat zu, von denen 
einer (wahrscheinlich der Reihe nach wechselnd) als Obervogt die 
Leitung hatte. Ihm unterstanden der anfangs ehrenamtliche, seit 
1473 aber besoldete Bettelvogt und 2 Knechte, deren Zahl 1506 ver- 

1 Waldau, Beiträge IV, 328. Vgl. Janssen-Pastor VIII, 288. Da der in 
der undatierten Ordnung genannte Bettelvogt nach Waldau a. a. O. 329 Anm. 
im J. 1373 starb, so muß die Ordnung früher erlassen sein. Uhlhorn sowohl wie 
Ratzinger haben sie übersehen, obwohl schon Kriegk I, 145 sie erwähnt hatte. 

3 Uhlhorn II, 456. 3 Kriegk I, 145. Uhlhorn II. 457. 

4 Vgl. Brucker, Straßburger Zunft- u. Polizeiverordnungen (1889) 11 u. 
134. Vgl. Goldberg a. a. O. XXVI, 28ff. Die bei Brucker S. 134 gedruckte 
Ordnung ist die älteste, die S. 11 gedruckte eine jüngere, die wahrscheinlich ins 
Jahr 1473 zu setzen ist. Weitere Ergänzungen vom Jahre 1506 sind in einer 
Handschrift des Straßb. Hospitalarchivs nr. 1193 III, 2—5 enthalten. Die bei 
Brucker S.3 mit der Angabe „15. Jahrhundert“ gedruckte Armenordnung 


ist in Wirklichkeit vom Jahr 1523, wie schon Goldberg a. a. O. 60 Anm. 54 
richtig bemerkt hat. Wir kommen auf sie später ausführlich zurück. 


Histor, Vierteljahrschrift. 1914. 2 18 


194 Otto Winckelmann 


doppelt wurde. Wie in Nürnberg wurde nur wirklich armen und 
zum Arbeiten untauglichen Bürgern zu betteln gestattet.! Wer ohne 
Erlaubnis beim Almosenheischen betroffen wurde, verfiel einer Buße 
von 6, später 12 Pf., wovon der die Anzeige erstattende Knecht 
die Hälfte als Belohnung erhielt. Fremde Bettler wurden, ohne Unter- 
schied, höchstens 3 Tage in der Stadt geduldet; blieben sie länger, 
so strafte man sie zunächst mit 1 Schilling und verbot ihnen ein 
Vierteljahr lang das Wiederbetreten der Stadt. Ließen sie sich trotz- 
dem abermals beim Betteln erwischen, so kamen sie in den Turm. 
Bürger, die fremde Bettler länger als 3 Tage beherbergten, hatten 
eine Buße von 5 Schilling zu zahlen oder wurden für ein halbes Jahr 
verbannt. Da es häufig vorkam, daß arme Leute das sog. Schult- 
heißenbürgerrecht?, dessen Erwerb nur geringe Kosten verursachte, 
kauften, um unter seinem Schutze der Bettelei obzuliegen, so wurde 
der Schultheiß ermahnt, bei der Erteilung des Bürgerrechts vorsichtig 
zu sein. Als dies nichts half, beschloß der Rat, daß die Schultheißen- 
bürger im Falle des Bettelns wie die Fremden behandelt, also aus- 
gewiesen werden sollten. Wie in Nürnberg, so durften auch in Straß- 
burg die autorisierten Bettler keine arbeitsfähigen Kinder bei sich 
haben; das Leihen fremder Kinder zur Unterstützung beim Betteln 
war verboten. Diese im ganzen schon recht strenge Ordnung wurde 
1506 noch weiter verschärft, indem die Aufenthaltsfrist für fremde 
Almosenempfänger auf 1 Tag beschränkt wurde. 

Bei dieser Armenpolitik ist vor allem merkwürdig, wie entschieden 
die Städte die Arbeitspflicht jedes einzelnen betonen, im Gegensatz 
zu der frühmittelalterlichen Anschauung, die in der weltlichen 
Berufserfüllung gewissermaßen nur ein notwendiges Übel oder allen- 
falls ein zweckmäßiges Mittel zur Kasteiung frommer Christen er- 
blickt und niemals verhehlt hatte, daß es von höherem Wert sei, 
sich mit Inbrunst religiöser Andacht und Beschaulichkeit hinzu- 
geben. Dieser Wandel der Ansichten vollzog sich unter dem unwider- 
stehlichen Einfluß der völlig veränderten Lebens- und Erwerbsver- 
hältnisse, die durch den mächtig aufblühenden Handel und Ver- 
kehr sowie durch das immer mehr um sich greifende Geld- und Kredit- 
wesen bedingt waren. Nur zögernd und widerwillig bequemte sich 
die Kirche dem neuen Zeitgeist und den neuen wirtschaftlichen Ver- 


1 Vgl. Ad. Baum a. a. O. 59 Anm. 2, wonach dieser Grundsatz schon um 


1400 gegolten hätte. Mir ist das von Baum benutzte Aktenstück nicht bekannt. 
2 Vgl. Winckelmann in der Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 18, 505. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 195 


hältnissen an. Für fleißige bürgerliche Berufstätigkeit fehlte ihr noch 
lange die volle sittliche Wertschätzung; ja, das Streben, sich durch 
Arbeit mehr an äußeren Gütern zu erringen, als zum Leben genügte, 
galt ihr geradezu als sündhaft, und gar das Zinsnehmen von dargeliehe- 
nem Kapital erklärte sie, selbst wenn es sich in bescheidenen Grenzen 
hielt, für unerlaubten Wucher.? Trotzdem kam im Volke und bei den 
Regierenden die Überzeugung von der sittlichen und wirtschaftlichen 
Notwendigkeit der Arbeit immer entschiedener zum Durchbruch, 
und der Grundsatz, daß nur arbeitsunfähige Arme betteln durften, 
wurde sogar im Reichsabschied von Lindau 1497 und später noch oft 
reichsgesetzlich anerkannt. 

Eine andere bemerkenswerte Art der Bettelbeschränkung zeigt 
sich in dem spätmittelalterlichen Verfahren der Städte gegen die 
fremden Bettler. Daß man diese, ohne auf ihre Notlage zu achten, 
nur 3 Tage oder sogar nur 1 Tag im Weichbilde duldete und dann aus- 
wies, stand eigentlich im grellen Widerspruch zu der Kirchenlehre, 
nach der kein wirklich Bedürftiger, mochte er einheimisch oder 
fremd sein, am Almosenheischen verhindert werden durfte. Es war 
reine Notwehr, wenn sich die Städte hierüber hinwegsetzten. Zur 
Entschuldigung gaben sie an, sie hätten mit ihren eigenen Armen der- 
art zu schaffen, daß sie nicht noch fremde unterhalten könnten, 
zumal deren Zahl um so mehr wachse, je mehr Duldung man ihnen 
gewähre, ganz abgesehen davon, daß sich unter dem Vorwande 
der Armut nichtsnutziges Gesindel in Menge einschleiche und die 
Gutmütigkeit der Bürger ausbeute. Indem man also das Betteln 
möglichst einschränkte, wollte man es für die En ne, 
licher machen. 

Viel genutzt haben die Bettelordnungen nirgends. Der Klerus 
setzte ihnen zwar in der Regel keinen offenen Widerstand entgegen, 
störte aber doch ihre strenge Durchführung, indem er seine Al- 
mosen wie bisher ganz nach Gutdünken verteilte, ohne nach dem 
vorgeschriebenen Bettlerabzeichen oder nach Herkunft und Heimat 
der Bittenden zu fragen. Auch die Bürger fügten sich nicht immer 
den Anordnungen des Rates, erschwerten vielmehr häufig den Bettel- 


1 Vgl. Ratzinger 399ff. Uhlhorn II, 325; III, 22ff. Was das Zinsnehmen 
angeht, so wurde es sogar noch von Luther mißbilligt, während in der katho- 
lischen Kirche bereits manche Stimmen dafür laut wurden. 

2 Sammlung der Reichsabschiede II, 32, 48, 80. Vgl. Janssen-Pastor a. a. O. 
VIII, 299. 


13 * 


196 Otto Winckelmann 


vögten und Knechten ihr undankbares Amt, indem sie die Bett- 
ler gegen Strafe und Ausweisung in Schutz nahmen.! Gewiß war 
das Mitleid, das dabei im Spiel war, manchmal recht wenig am 
Platze; oft aber war es auch begreiflich und berechtigt, namentlich 
wenn es sich um arme Fremde handelte. Daß der Magistrat diese 
unter allen Umständen unbarmherzig fortjagte, während er die Schar 
von Mendikanten, Stationierern, Ablaßkrämern und anderen geist- 
lichen Bettlern ruhig gewähren ließ, mußte in der Tat auf jeden billig 
Denkenden einen sehr ungünstigen Eindruck machen. Hier lag ein 
Hauptmangel aller Bettelordnungen jener Zeit. Es ist über den 
Krebsschaden der geistlichen Bettelei schon so viel geschrieben wor- 
den?, auch von katholischer Seite, daß ich nicht näher darauf einzu- 
gehen brauche. Das aber muß doch nachdrücklicher als bisher her- 
vorgehoben werden, daß alle im 15. Jahrhundert erlassenen Bettel- 
ordnungen, auch die strengsten, keinerlei Handhabe boten, um diesem 
Unfug entgegenzutreten. Nur Betrüger, die sich als Priester ausgaben, 
um mit besserem Erfolge betteln zu können, konnte man allenfalls 
bestrafen und austreiben. Die wirklichen Diener der Kirche da- 
gegen waren durch ihr geistliches Gewand geschützt und konnten dem 
Volke unbehelligt, unter allerhand Vorwänden, das Geld aus der 
Tasche locken. Wie schwer Bürger und Bauern darunter zu leiden 
hatten und welcher Ingrimm sich infolgedessen gegen den Klerus 
ansammelte, das zeigen höchst anschaulich zahlreiche seit dem 
Ende des 15. Jahrhunderts erschienene Flugschriften.“ Als um 1500 
ein Theologe der nominalistischen Richtung, Johann Major in Paris, 
dem Staat ausdrücklich das Recht zusprach*, die Bettelei vollständig 


1 Für Straßburg ersieht man das aus der Ordnung von 1506, die alle die- 
jenigen mit hohen Strafen bedroht, die den Bettelvögten und Knechten „ in ihr 
Sach reden oder tragen mit Worten oder Werken“ (Straßb. Hospitalarchiv 
1193 III. 2—5). 

2 Ratzinger 397ff. Uhlhorn II, 431 ff.; III, 37ff. Janssen-Pastor VIII. 283. 

3 Vgl. im allgemeinen Uhlhorn III, 37ff. In Straßburg haben außer Wimp- 
feling und Geiler besonders der Ritter Eckard zum Drübel und der Münsterpfarrer 
Mattheus Zell ihrem Unwillen über die Habsucht und Zuchtlosigkeit des Klerus 
beredten Ausdruck gegeben. Vgl. Dacheux, Jean Geiler (1876) 110ff. Röhrich, 
Mitteil. a. d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsasses III, 19 u. 115. Sehr bezeich- 
nend ist auch eine Predigt Wickgrams, des Neffen Geilers, vom Jahre 1518. 
Vgl. A. Jung, Beiträge z. d. Gesch. d. Reformation II, 22ff. 

t Ehrle, Armenpflege 39. Der Satz lautet bei Major wörtlich: Si princeps 
vel communitas statuat, ne sit mendicus in sua patria, et provideatur impoten- 
tibus, probe agit et quod quidem licet. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 197 


zu unterdrücken, falls in anderer Weise für den Armenunterhalt 
gesorgt werde, hatte er offenbar die geistliche Bettelei nicht mit im 
Auge, ebensowenig wie der Straßburger Münsterprediger Geiler von 
Kaysersberg, der noch einen Schritt weiter ging, indem er der welt- 
lichen Obrigkeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu- 
erkannte, das Armenwesen ganz und gar in die Hand zu nehmen 
und gründlich zu ordnen. Es ist der Mühe wert, Geilers Stellung in 
dieser Frage etwas genauer zu prüfen, zumal dies bis jetzt nicht hin- 
reichend geschehen ist.! 

Sehen wir zunächst zu, wie er über Armut und Reichtum im 
allgemeinen denkt. Entscheidend für seine Auffassung ist das Wort 
Christi: „Selig sind die Armen im Geist, denn ihrer ist das Himmel- 
reich. Demgemäß betont er wiederholt, daß Armut an sich keine 
Tugend sei?; wer sie mit Ungeduld und Murren trägt, darf auf himm- 
lischen Lohn nicht rechnen, sondern nur, wer die Güter dieser Welt 
gering achtet, sie um Gottes willen freiwillig und fröhlich aufgibt und 
sich gerne mit dem Allernotdürftigsten begnügt; andrerseits ist Reich- 
tum an sich keine Sünde?, wenn man nur sein Herz nicht an ihn 
hängt und den Armen gerne und reichlich von seinem Überflusse 
mitteilt. Nicht in der Hoffnung auf Vergeltung im Jenseits, oder um 
sich den Dank des Armen zu verdienen, soll man wohltätig sein, 
sondern aus Liebe zu Gott.“ Bei dringender Not muß dem Armen, 
der da hungert, friert oder krank ist, schnell geholfen werden.“ Wie- 
derholt schilt Geiler auf solche, die viel Fragen an die Bettler richten 
und ihnen Vorhaltungen machen. „Wie ungerecht bist Du doch,“ 
ruft er aus, „irgendeinem Pfeifer, Vogler oder Gaukler ohne Zögern 
zu geben, was er begehrt, dem gewöhnlichen Bettler dagegen Lüge 
und Müßiggang vorzuwerfen, da Du doch selbst mit diesen und 
noch schlimmeren Lastern befleckt bist, und Gott Dir trotzdem 


1 Die ausführlichsten Angaben hat Janssen-Pastor a. a. O. 292 ff. Was Uhl- 
horn II, 448, 449 darüber bringt, ist ganz unzureichend. l 
3 Vgl. besonders Geiler, Seelenparadies (Straßb. 1510) 29ff. l 2 
3 Vgl. Geilers ausgewählte Schriften, herausg. von Ph. de Lorenzi (1881 ff.) 
III, 177; IV, 180. Die Übersetzungen Lorenzis sind im allgemeinen zuver- 
lässig und haben den Vorzug, leichter zugänglich zu sein als die alten Original- 
ausgaben. 4 Lorenzi a. a. O. III, 385. 1 E= 
s Vgl. Geilers Predigt über das „Narrenschiff“ Abschnitt 95 betr. die 
„Schenknarren“. Ferner die Schrift „De gemmis spiritualibus“, herausg. 
von Wickgram (1518) £. 37: „noli multum deliberare frater in eventibus re- 
pentinis. “‘ 


— Doré IE 't er u N Er Ko 2 : — a 


198 | Otto Winckelmann 


Licht, Luft und Wasser nicht entzieht! Während Du also Ursache 
hättest, Dich des Armen um so mehr zu erbarmen, wirfst Du ihm 
Zudringlichkeit vor, weil er zweimal heischt, unverschämt heischt 
usw.“ 1 

Ahnlich warnt er in einer anderen Predigt? davor, einen Bettler, 
der wie Lazarus nur ein Stückchen Brot, kein Schloß, Landhaus oder 
Geld begehrt, abzuweisen oder erst sein ganzes Leben auszuforschen. 
„Gesetzt den Fall, er würde dabei wirklich als sündhaft erfunden, 
soll man ihn deshalb eines Bissens Brotes für unwürdig erachten? 
Ge währt ihm doch Gott trotzdem Sonnenschein, Leben, Luft und Was- 
ser, und Dir, der Du noch sündhafter als der Arme bist, gibt Gott 
auch noch Nahrung.“ Freilich mahnt Geiler gelegentlich auch, 
sich vor denen zu hüten, die durch erheuchelte Demut, durch Schmei- 
chelei und Unterwürfigkeit vieles zu erlangen suchen, was sie gar nicht 
nötig haben. Ihnen sowohl wie den Gebern selbst schade das Almosen, 
weil es zur Sünde verleite?; nur die wirklich Armen solle man unter- 
stützen. 

Also das eine Mal Ware vor allzu kritischem Verhalten, das 
andere Mal Mahnung zur Vorsicht gegenüber den Bettlern. Darin 
scheint ein gewisser Widerspruch zu liegen, der aber bei näherem 
Zusehen nicht so wesentlich ist, wie Uhlhorn meint“; denn in dem einen 
Falle denkt Geiler an Bettler, deren Wünsche über die einfachsten 
Lebensbedürfnisse hinausgehen, in dem anderen an solche, denen 
man ihr Elend sofort ansieht, und die verhungern oder erfrieren wür- 
den, wenn man ihnen nicht schnell Brot oder Obdach verschafft. 

Wie Geiler vom Standpunkt des Hilfsbedürftigen aus das Betteln 
beurteilt, zeigt uns am besten seine Predigt über Brants Narren- 
schiff.° Er ist hier weit davon entfernt, das Almosenheischen unter 
allen Umständen zu verdammen; vielmehr gesteht er den freiwillig 


1 Wiedergegeben nach der zuverlässigeren lateinischen Ausgabe des 
Narrenschiffs: Navicula sive speculum fatuorum, ed. J. Otther, Argent. 1513. 

3 De XII fructibus spiritus sancti (Argent. 1514) f. 64 b. Vgl. Lorenzi I, 415. 
\ 3 Peregrinus, ed. Otther (1513), Abschnitt 10: „‚Nocet eis elemosina oblata 
sed et tibi, cum des eis peccandi occasionem.“ Vgl. die freie, aber sinnent- 
sprechende Übertragung bei Lorenzi III, 179. 

A. a. O. II, 448. Uhlhorn stützt sich übrigens auf die späte, wenig vorläß- 
iche Ausgabe des Narrenschiffs von Nic. Höniger (Basel 1574), die bei J. Scheible, 
Das Kloster I, neu abgedruckt ist (Stuttg. 1845). 

Ich benutze auch hier die lateinische Ausgabe (vgl. oben), da die deutsche un- 
genau ist. Bei Lorenzi fehlt dieser Abschnitt ganz. Vgl. Janssen-Pastor a. a. O. 297. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 199 


Armen, die Geld und Gut absichtlich preisgegeben haben, um unter 
Entbehrungen ein gottseliges Leben zu führen, wie Lazarus, Alexius 
Benediktus, Dominikus und Franziskus, das Recht des Bettelns 
unbedingt zu, genau so, wie es vor ihm Thomas von Aquino getan 
hatte. Freilich muß der Lebenswandel solcher Menschen auch wirk- 
lich musterhaft sein und zur Erbauung dienen; wer bloß Müßiggang 
auf diese Weise sucht, ist nicht befugt zu betteln. Das gilt auch für 
die Angehörigen der Mendikantenorden. Ferner ist das Almosenhei- 
schen aus wirklicher Not nach Geiler keine Sünde. Den Begriff der 
Not faßt er dabei nicht allzu eng; denn auch dem armen Studenten 
will er das Betteln zur Erlangung von Büchern und sonstigen Lehr- 
mitteln gerne gestatten. Sündhaft ist dagegen alles Betteln ohne Not 
oder gar aus Habsucht, um Geld anzuhäufen. Auch Stationierer und 
Quästionierer, die gefälschten Ablaß und falsche Heiligenreliquien 
zu verkaufen suchen, sowie alle, die Leibschäden, Beinbrüche, Wun- 
den usw. simulieren, sind selbstverständlich zu verdammen. 

Geiler gab sich nicht dem Wahne hin, durch bloße Predigten 
und Ermahnungen an das Volk die unerträglichen Mißstände im 
Armenwesen beseitigen oder auch nur merklich bessern zu können; 
er forderte vielmehr tatkräftiges Eingreifen der Obrigkeit, und zwar 
der weltlichen, nicht etwa der ihm näherstehenden kirchlichen. 
Sehen wir uns seine Äußerungen über diesen wichtigen Punkt etwas 
näher an. Die erste findet sich, noch ziemlich unbestimmt gehalten, 
in einer Predigt! vom Jahre 1497, wo es heißt: „Glücklich die Stadt, 
die so geordnet ist, daß in ihr kein Bettler ist, wie es in Straßburg 
sein könnte, wenn man nur wollte.“ Im folgenden Jahre macht er den 
Rat der Stadt für die übergroße Bettelei schon direkt verantwortlich, 
indem er sagt, es fehle durchaus nicht etwa an den erforderlichen 
Mitteln, wohl aber an ihrer richtigen Verwendung; denn einer erhalte 
oft, was für zehn genügen würde; die Stadt solle sich durch geeignete 
Vertreter der Sache annehmen. 

Als er 1501 alle seine mannigfachen Reformwünsche in den be- 
rühmten 21 Artikeln nochmals zusammenfaßte, bemerkte er im 
13. Artikel über Armenpflege folgendes“: Es sei nicht bloß in Straß- 

1 Sermones et varii traotatus, ed. P. Wickgram (1518), f. 87b: Felix oivitas 
et polioia sic ordinata, ut in e a nemo sit mendious, qualis utique esse posset 
Argentinensium, si vellent. Vgl. Dacheux a. a. O. 91, Anm. 2 u. Janssen-Pa- 
stor 297. 


2 Dacheux a. a. O. Pièces justificatives 32. Im Text seiner Biographie 
hat Dacheux über Geilers Stellung zum Armenwesen nichts Näheres mitgeteilt. 


200 Otto Winckelmann 


burg, sondern in der ganzen Christenheit ein dringendes Bedürfnis, 
für ordentliche Verteilung der Almosen zu sorgen, damit sie nicht den 
Unwürdigsten zukämen. Eigentlich sei es Pflicht von Kaiser und 
Reich, diese Angelegenheit zu regeln; man habe sich deswegen auch 
„an etliche“ (Fürsten?) gewendet, aber ohne Erfolg. Deshalb bleibe 
nichts anderes übrig, als daß jede Gemeinde selbständig vorgehe. 
In Straßburg seien reichliche Mittel vorhanden; der Magistrat müsse 
aber eine Ordnung erlassen, wonach die gesunden Bettler und ihre 
erwerbsfähigen Kinder zur Arbeit angehalten und nur die wirklich 
Bedürftigen und Arbeitsunfähigen unterstützt würden. Zu diesem 
Zweck sei die Stadt in 6 oder 7 Bezirke zu teilen, mit je einem Ver- 
trauensmann, der das Wesen der Armen zu erforschen hätte. 

Das Neue und Bedeutsame in den Geilerschen Ausführungen ist, 
wie schon bemerkt, daß er es der weltlichen Obrigkeit zur Pflicht 
macht, das Armenwesen zu ordnen und zu überwachen, während Jo- 
hann Major nur von einer Berechtigung dazu gesprochen hatte. 
Es ist das äußerst bezeichnend sowohl für Geilers Zweifel an der 
Fähigkeit und dem guten Willen der geistlichen Behörden, wie für 
das wachsende Ansehen und Zutrauen, das sich der Magistrat trotz 
mancher gerade von Geiler eifrig getadelten Fehler und Unvollkom- 
menheiten, durch sein geschicktes Organisieren. und kraftvolles 
Wirken auf den verschiedensten Gebieten des staatlichen und wirt- 
schaftlichen Lebens errungen hatte. Auch die Tatsache, daß die ein- 
zelnen bereits in städtischer Regie befindlichen Almosenstiftungen 
in Straßburg sowohl wie in anderen Städten zweckmäßiger und 
besser verwaltet waren als die in geistlichen Händen befindlichen, 
hat jedenfalls Eindruck auf Geiler gemacht. Überdies lag es ja auf 
der Hand, daß eine gute positive Armenfürsorge immer nur von der- 
jenigen Stelle ausgeübt werden konnte, die gleichzeitig imstande war, 
das Bettelunwesen erfolgreich zu bekämpfen, und das traf einzig 
und allein auf die staatliche Obrigkeit zu. 

Wie sich unser Münsterprediger die praktische Durchführung 
seiner Vorschläge dachte, ist nirgends recht ersichtlich. Sein Rat, 
in den verschiedenen Bezirken durch städtische Abgeordnete die 
Bedürfnisse der einzelnen Armen untersuchen zu lassen und danach 
die Gabenverteilung einzurichten, ist ja an sich gewiß sehr verstän- 
dig; allein, solange die tatsächliche Verfügung über die große Mehr- 
zahl der gestifteten Spenden noch den verschiedenen kirchlichen Or- 
den und Klöstern zustand, konnte der Magistrat wenig ausrichten. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 201 


Oder glaubte Geiler etwa, daß die Kirche diese ihr durch Schenkung 
und Vermächtnis überkommenen Mittel der Stadt gutwillig zur Ver- 
teilung abtreten würde, oder daß sie sich auch nur Vorschriften über 
die Art der Verwaltung würde gefallen lassen ? Den Klerus zur Nach- 
giebigkeit zu nötigen, daran konnte damals, vor Luthers Auftreten, 
noch keine Obrigkeit denken. Dafür waren die alten Überlieferungen 
und Überzeugungen noch viel zu mächtig. Zwar würde der Magistrat, 
wenn er Geilers Rat zu befolgen versucht hätte, aus der Bürgerschaft 
gewiß manche neue Gabe für die Armen erhalten haben; aber eine 
geordnete, zentralisierte Fürsorge wäre durch das Fortbestehen der 
unkontrollierten und ungeordneten kirchlichen Almosenspenden immer 
wieder gestört und behindert worden. 

Unklar und unentschlossen ist auch Geilers Stellung zur Armen- 
polizei und Bettelei. Was in dieser Hinsicht bereits vom Magistrat 
angeordnet war, übergeht er merkwürdigerweise vollkommen mit 
Stillschweigen; vermutlich, weil von einer Wirkung wenig oder nichts 
zu spüren war. Sein pathetischer Ausruf: „Glücklich die Stadt, 
wo das Armenwesen so geordnet ist, daß es keine Bettler gibt“, darf 
weder so verstanden werden, daß bei guter Fürsorge die Bettelei 
von selbst verschwinden werde, noch auch in dem Sinne, daß sie ganz 
verboten sein sollte; denn in der Denkschrift von 1501 verlangt er 
ja ausdrücklich, die gesunden Bettler und ihre erwerbsfähigen Kinder 
sollten zur Arbeit angehalten werden, und anderseits geht aus seinen 
sonstigen Äußerungen deutlich genug hervor, daß er das Betteln durch- 
aus nicht unter allen Umständen verwarf. Es lag ihm sicherlich fern, 
ein Vorgehen der Obrigkeit gegen Bettelmönche, Kirchenbitter, 
Wallfahrer usw. zu verlangen, soweit sich diese bescheiden hielten; 
und ebenso ist das unnachsichtige Ausweisen aller fremden Bettler, 
auch solcher, die sich wirklich in Not befanden, schwerlich nach 
seinem Sinne gewesen, trotz seines Grundsatzes, daß jede Gemeinde 
ihre Armen selbst versorgen sollte. Bezeichnend in dieser Hinsicht 
ist, wie er gegen das Wegschicken kranker Fremder, insbesondere 
syphilitischer, eifert und auf ihre Unterbringung im Blatternhause 
drängt.! l 

Alles in allem können wir Geilers Ansicht über das Betteln kurz 
dahin zusammenfassen, daß es durch geordnete öffentliche Armen- 
pflege und durch Arbeitszwang für alle Gesunden tunlichst einge- 
schränkt, aber nicht unbedingt und allgemein verboten sein sollte. 

1 Dacheux a. a. O. 522. 


202 Otto Winckelmann 


Ohne Zweifel entsprachen derartige Anregungen den Wünschen 
zahlreicher, und zwar der einsichtsvollsten Staatsmänner Straß- 
burgs!; allein an eine Verwirklichung war aus den schon angedeuteten 
Gründen nicht zu denken. Die obenerwähnte, im Jahre 1506 vorge- 
nommene Verschärfung der Bettelordnung gegen die Fremden hatte 
mit Geilers Bestrebungen gar nichts zu tun, hielt sich vielmehr durch- 
aus im Rahmen der alten verfehlten Politik, die der Bettelplage 
allein durch drakonische Strafen Herr zu werden hoffte.? 

Erst durch Luther wurden zwei Jahrzehnte später die Grundlagen 
geschaffen, auf denen die Reform des Armenwesens, wie sie Geiler 
schon angestrebt hatte, aufgebaut werden konnte. Daß Luthers Lehre 
von der Rechtfertigung allein durch den Glauben und von der Ver- 
- dienstlosigkeit der guten Werke eine ganz neue Auffassung der 
Liebestätigkeit begründet hat, darf ich hier wohl als bekannt voraus- 
setzen. Von katholischer Seite pflegt sehr einseitig betont zu werdens, 
daß überall da, wo diese Lehre Eingang gefunden habe, die Barm- 
herzigkeit und praktische Nächstenliebe bedenklich zurückgegangen 
seien. Das ist, wie schon hier bemerkt sei, für die Privatwohltätigkeit 
im großen und ganzen richtig“, für die öffentliche Armenpflege aber 


1 Der bedeutendste unter ihnen war Geilers Gönner und Freund Peter Schott. 
Vgl. Dacheux 29, 284 ff. Charles Schmidt, Histoire . de l’Alsace I, 340 ff.; 
II, 3ff. 

2 Dacheux hat zwar a. a. O. 91 Anm. 3 und in „ Die ältesten Schriften Geilers“ 
I, 67 von einer Ordnung gesprochen, durch die der Rat schon im Jahre 1500 die 
Armen „mit ziemlicher Notdurft versehen“ und alles Betteln, von Fremden 
sowohl wie von Eingesessenen, verboten habe; allein diese Ordnung ist — wie 
schon Baum a. a. O. 58 Nr. 1 richtig bemerkt hat — nicht vom Jahre 1500, 
sondern erst von 1523. Offenbar hat sich Dacheux dadurch irreführen lassen, 
daß die von ihm benutzte undatierte Handschrift der Ordnung (Straßb. 
St.-Arch. MO 30f. 92) in einem Archivrepertorium mit dem Vermerk „A. 1500“ 
aufgeführt wird. Der Verfasser dieses Vermerks, ein Archivar des 18. Jahrhun- 
derts, will damit nicht behaupten, daß die Ordnung im Jahre 1500 erlassen 
sei, sondern er will lediglich das Jahrhundert andeuten, in das sie nach seiner 
Ansicht zu setzen sei. Andere Beispiele derselben Bezeichnung undatierter 
Stücke finden sich in Menge. Den gleichen Fehler wie Dacheux hat übrigens 
auch K. Engel, Das Schulwesen in Straßburg vor 1538 (Straßb. 1886) 8. 28 
u. 41 begangen. Sehr verhängnisvoll ist dieser Irrtum für die Darstellung 
bei Janssen-Pastor a. a. O. 297 geworden, der sich auf Dacheux stützt, ohne 
die Berichtigung bei Baum (vgl.oben) zu beachten. Pastor ist dadurch zu 
ganz irrigen Folgerungen hinsichtlich des Straßburger Armenwesens gelangt. 

-3 Vgl. u.a. Janssen II, 302 ff. Ratzinger, e 457. 

* Auch Uhlhorn III. 33ff. gibt es zu. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 203 


trifft es durchaus nicht allgemein zu. Hier hat Luther im Gegenteil 
neue, sehr fruchtbare Anregungen gegeben, deren Ausführung aller- 
dings mit mannigfachen Schwierigkeiten verknüpft war. Trotzdem 
haben sie in einer Reihe von Städten sehr bemerkenswerte Erfolge 
gehabt. 

Zuerst sprach sich Luther über öffentliche Armenpflege 1519 
in seinem Sermon vom Wucher! aus. Er sagt hier, Bettelei sollte in 
der Christenheit gar nicht vorkommen. Geistliche und weltliche Obrig- 
keiten würden „ihrem Amte nicht unförmlich handeln, so sie alle 
Bettelsäcke abtäten“. Gegenwärtig kämen die Almosen statt den 
armen Leuten größtenteils den Kirchen, Klöstern, Altären, Türmen, 
Glocken, Orgeln, Bildern, Kleinodien, Gewändern, ferner den Messen, 
Vigilien, Brüderschaften usw. zugute. Geistliche und weltliche Fürsten 
sollten entweder direkt oder in einem Konzil anordnen, daß jeder 
Ort seine Kirchen und was dazu gehöre, selbst baue, und ebenso für 
seine armen Leute sorge, damit der Bettel aufhöre, oder wenigstens 
nicht also zunehme. Ähnlich, nur noch ausführlicher und entschie- 
dener, äußerte sich der Reformator 1521 in der berühmten, weit ver- 
breiteten und viel gelesenen Flugschrift „An den Adel‘. Jede 
Stadt — sagt er hier — solle ihre eigenen Armen versorgen und keine 
fremden Bettler, „sie hießen, wie sie wollten, es wären Wallbrüder 
oder Bettelorden“, zulassen. Es ist wenig wahrscheinlich, daß Luther 
mit Geilers Ansichten über die Fürsorgepflicht der Gemeinden ver- 
traut war; denn die einzige Schrift, in der Geiler die Frage eingehender 
behandelt hat, die 21 Artikel, ist bis zur Neuzeit ungedruckt geblie- 
ben und daher außerhalb Straßburgs wohl kaum bekannt geworden. 
Trotz vieler Berührungspunkte zeichnet sich Luthers Auffassung 
vor der Geilerschen durch weit größere Klarheit und Entschiedenheit 
aus. Einig sind beide in dem Verlangen, daß die Armenpflege dem 
Klerus entzogen und den einzelnen Gemeinden übertragen werden 
müsse; einig auch darin, daß nur die wirklich Notleidenden und Ar- 
beitsunfähigen zu unterstützen seien. Während aber Geiler der Bet- 
telei gegenüber noch eine schwankende und unentschlossene Haltung 
einnimmt, fordert Luther mit voller Bestimmtheit ihre gänzliche Un- 
terdrückung, allerdings immer unter der Voraussetzung, daß die Obrig- 
keit aus freien Stücken ihre armen Untertanen vor dem Äußersten, 


1 Luthers Werke. (Erlanger Ausgabe) „Bd. 20, 8. 97, 99, 101. 
. Luthers Werke Bd. 21, S. 318 u. 335ff. Ahnliche Äußerungen auch in 
anderen Schriften, vgl. Bd. 8, S. 298; 13, S. 232; 43, 8. 146 u. 163; 63, S. 269. 


204 Otto Winckelmann 


vor dem Verhungern und Erfrieren, bewahre. Mehr zu tun, sei die 
Gemeinde nicht verpflichtet, denn „wer arm will sein, sollt nit reich 
sein, will er aber reich sein, so greif er mit der Hand an den Pflug 
und suchs ihm selbs aus der Erde“. Das klingt hart, namentlich wenn 
man es allgemein auf die Pflicht der Nächstenliebe und Wohltätig- 
keit bezieht. So ist es aber auch nicht gemeint. Nur die öffentliche 
Armenpflege will Luther so eng begrenzt wissen; für die private Mild - 
tätigkeit zieht er die Grenze sehr viel weiter und erklärt eine Liebe, 
die dem Nächsten nur in äußerster Not zur Hilfe kommt, für eine 
„träge Liebe“, ja für gar keine.“ 

Es ist bisher noch viel zu wenig beachtet und gewürdigt worden, 
welch gewaltigen Fortschritt dieses kraftvolle Auftreten des Refor- 
mators gegen jede Art von Bettelei für die Entwicklung des Armen- 
wesens bedeutete.“ Wurde doch jetzt zum ersten Male auch die bis 
dahin immer geschonte Bettelei der Mönche, Stationierer, Kirchen- 
bitter usw. rückhaltlos verurteilt! Gerade diese, unter religiösem 
Deckmantel betriebene Aussaugung des Volkes war aber, wie schon 
hervorgehoben, ganz unerträglich geworden, so daß man in weiten 
Schichten des Volkes Luthers unerschrockenes Vorgehen mit unver- 
hohlener Genugtuung und Erleichterung begrüßte. Namentlich in 
den großen Städten, wo das Bedürfnis nach einer Reform des Armen- 
wesens am stärksten empfunden wurde, erkannten die Obrigkeiten 
sehr bald die große grundsätzliche Bedeutung der von Luther auf- 
gestellten Sätze. Erst durch sein allgemeines, strenges Bettelverbot 
war die Möglichkeit, zugleich aber auch die Pflicht zur Einrichtung 
einer geordneten Fürsorge gegeben. Beides bedingte sich gegenseitig; 
denn wie der Staat das Betteln nur dann allgemein verbieten kann, 
wenn er für alle Bedürftigen ausreichend sorgt, so wird umgekehrt 
eine geordnete, positive Armenpflege nur dann zu rechter Wirksam- 
keit kommen, wenn keinerlei Bettelei geduldet wird. 

Dem Streben der Städte, Luthers Ideen über Armenpflege zu 
verwirklichen, kam auch die ganze sonstige Lehre und Tätigkeit 
des Reformators hilfreich entgegen. Seine niederschmetternden An- 
klagen gegen den Klerus, der das Kirchengut unerhört mißbrauche 
und zu eigenem Wohlleben vergeude, statt für die Armen zu sorgen, 
machte gewaltigen Eindruck und bewog nach und nach die Stände 


1 Luthers Briefe ed. De Wette XIX, 1, 33. Vgl. Uhlhorn III, 24. 


% Auch Feuchtwanger a. a. O. (vgl. besonders Bd. 33, S. 220) hat dies gar 
nicht erkannt. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1625) 205 


und Städte, energisch vorzugehen und das in kirchlicher Obhut be- 
findliche Armengut auch gegen den Willen des Klerus seinem ur- 
sprünglichen Zweck wieder dienstbar zu machen. An vielen Orten 
wurde durch die große religiöse Bewegung die Widerstandskraft der 
Geistlichkeit gegen die Sekularisierung der Armenpflege völlig ge- 
brochen, an anderen wenigstens stark gelähmt und erschüttert. 
Dank der lutherischen Lehre, daß die wahre Liebe zu Gott sich nicht 
in Stiftung von Seelenmessen, Vigilien, Klöstern, Kapellen, Altären 
und Kirchenschmuck aller Art betätige, sondern vor allem in Unter- 
stützung der notleidenden Mitmenschen, ging die Zahl der Schen- 
kungen und Vermächtnisse an Kirchen und Klöster allenthalben 
bedeutend zurück, ohne daß freilich die Barmherzigkeit gegenüber 
den Armen und Bedrückten überall in entsprechendem Maße zuge- 
nommen hätte; denn für viele Menschen — wenn auch durchaus 
nicht für alle — trifft Ratzingers Bemerkung zu!, daß die lutherische 
Rechtfertigungslehre „den Nerv der Opferwilligkeit durchschnitten 
habe. 

Im engen Anschluß an Luther drangen namentlich noch Eberlin 
von Günzburg und Karlstadt auf Organisierung der öffentlichen Ar- 
menpflege durch die weltliche Obrigkeit: Eberlin, ohne ein unbedingtes 
Bettelverbot zu fordern?, Karlstadt, indem er einzelnes noch genauer 
als Luther ausführte und begründete. 

Die ersten Früchte von Luthers Anregungen sehen wir, was ja 
nicht zu verwundern ist, in seinem Wohnsitz Wittenberg. Ein von 
dort ausgegangener Brief des Studenten Ulscenius an Capito“ vom 


1 A. a. O. 457. 

2 Vgl. B. Riggenbach, Joh. Eberlin v. Günzburg (1874) 71—74. Eberlins 
Schriften sind neu herausg. von L. Enders in den „Flugschriften aus der Refor - 
mationszeit XI, XV, XVIII. Die hier hauptsächlich in Betracht kommenden 
erschienen zuerst 1521 u. 1523. Vgl. auch W. Lucke, Die Entstehung der 15 
Bundesgenossen des Joh. Eberlin (1902). 

3 Vgl. seine Schrift „Von Abtuhung der Bilder“ usw. (1522) u. dazu die 
Ausführungen von Barge, Andreas Bodenstein von Karlstadt I (1905) 386 ff., 
gegen die sich Karl Müller meines Erachtens mit Recht wendet. Vgl. dessen 
Schriften: Luther und Karlstadt S. 157 u. Kirche, Gemeinde und Obrigkeit nach 
Luther S. 135. — Auch der Schweizer Ulrich Hugwald ist, wie O. Schiff in 
Hist. Zeitschr. Bd. 110 (1913) 83 zeigt, schon 1520 in einer Schrift für obrigkeit- 
liche Armenpflege unter Verwendung der Kirchengüter eingetreten. 

Gedruckt bei Hartfelder, Melanchthoniana paedagogica 119 u. im Archiv 
f. Ref.-Gesch. VI, 266. Die uns hier interessierende Stelle lautet: Videas fiscum 
consilio d. Martini per magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus 


206 Otto Winckelmann 


30. November 1521 spricht von einer städtischen Armenkasse, die 
der Wittenberger Magistrat auf Luthers Rat begründet habe, und die 
von Tag zu Tag wohlhabender werde, weil man ihr jetzt zuwende, 
was man früher zur Stiftung von Altären und Vigilien verschwendet 
habe. Meines Erachtens kann kaum ein Zweifel darüber herrschen, 
daß die von H. Barge vor einigen Jahren gefundene und veröffent- 
lichte „Ordnung des gemeinen Beutels zu Wittenberg“ ! sich auf die 
von Ulscenius erwähnte Kasse bezieht, obwohl der Herausgeber selbst 
dies lebhaft bestreitet. In der über diese und andere Fragen zwischen 
ihm und Karl Müller entbrannten Polemik stehe ich, wie fast sämt- 
liche Kritiker, die dazu Stellung genommen haben, auf seiten Mül- 
lers.“ Nur Feuchtwanger ist wie Barge der Ansicht, daß die Beutel- 
ordnung nichts mit dem auf Luthers Rat begründeten „Fiskus“ zu 
tun habe. Während aber Barge sie als eine Ausführungsbestimmung 
der erst im Januar 1522 erlassenen Wittenberger Ordnung ausgibt, 
verfällt Feuchtwanger in den entgegengesetzten Fehler, sie bereits 
dem Anfang des 16. Jahrhunderts zuzuweisen. Das ist schon allein 
deswegen unzulässig, weil in der von Barge benutzten Handschrift 
des Wittenberger Ratsarchivs zwei Zusätze Luthers enthalten sinds, 
aus denen hervorgeht, daß diesem das Manuskript zur Begutachtung 
vorgelegen hat; und zwar sind seine Anmerkungen derart, daß man 
nicht annehmen kann, es handle sich um eine schon längere Zeit be- 
stehende Ordnung. Überdies zeigt meines Erachtens der ganze In- 


pauperes juvari solent. Nam que olim pro aris, vigiliis instituendis profuderant, 
hodie illi immittunt. K. Müller, Luther und Karlstadt 35, faßt den letzten Satz 
so auf, als ob das früher für Vigilien usw. gestiftete Geld jetzt diesem Zweck 
entzogen und dem Fiskus zugeführt worden sei. Meines Erachtens will jedoch 
Ulscenius nur sagen, daß die Bürger, durch Luther eines Besseren belehrt, 
ihre Frömmigkeit nicht mehr wie früher durch Stiftung von Altären und Vigilien 
betätigten, sondern durch Unterstützung der neuen Armenkasse. 

1 Barge a. a. O. II, 559. 

3 Näheres in dem Exkurs am Schlusse dieses Aufsatzes. Vgl. K. Müller 
in Hist. Zeitschr. 96 S. 471; Barge ebenda 99 S. 256; K. Müller, Luther und Karl- 
stadt (1907) 202 ff.; Barge in Histor. Viertel jahrsschr. XI (1908) 193. Ferner 
Hermelink ebenda (1907) 442, Barges Erwiderung u. Hermelinks Replik ebenda 
(1908) 120 u. 126; R. H. in Hist. Zeitschr. 101 S. 443; Brieger in Zeitschr. f. 
Kirchengesch. (1908) 490; Feuchtwanger a. a. O. Bd. 32, S. 172; Kawerau 
in Deutsche Lit.-Zeitung (1910) 2889 u. Barges Antwort ebenda 3210; W. Köhler 
in Götting. Gel. Anz. (1912) 505. 

3 Barge, Karlstadt II, 561. Daß die Zusätze von Luthers Hand seien, hat 
zuerst Nicolaus Müller bemerkt. Vgl. Hist. Vierteljahrschr. XI, 127 u. 220 A. 1. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1526) 207 


halt der Ordnung so deutliche Spuren lutherischen Geistes, daß wir 
dem Reformator zum mindesten einen erheblichen Anteil an der Ur- 
heberschaft zuschreiben müssen, wenn auch das Schriftstück selbst 
vermutlich im Schoße des Magistrats entworfen worden ist.“ 

Eine andere Frage ist es, ob die Beutelordnung in der uns vor- 
liegenden Fassung denn auch wirklich in Kraft trat. Es wäre sehr wohl 
denkbar, daß sie nur Entwurf geblieben ist; dafür scheint namentlich 
der Umstand zu sprechen, daß in der späteren Ordnung vom Januar 
1522 dieser Vorgängerin gar nicht gedacht wird, und daß auch Karl- 
stadt in seiner Schrift von „Abtuung der Bilder“ nichts von ihr er- 
wähnt.“ Auf jeden Fall hat die Beutelordnung, wenn sie wirklich 
Gesetz geworden ist, kaum Zeit gehabt, sich fest einzubürgern, weil 
sie sehr bald von der gleich zu besprechenden, viel radikaleren Kirchen- 
ordnung vom Januar 1522 überholt wurde. Trotzdem verlohnt es 
sich, etwas bei ihr zu verweilen und namentlich zu prüfen, worin sie 
sich von den früheren und späteren Armenordnungen unterscheidet. 
Sie erscheint mir als ein charakteristisches Produkt der Übergangs- 
zeit, da sie unsicher tastend zwar neue Wege beschreitet, im ganzen 
aber doch noch von mittelalterlichem Geiste erfüllt ist. Sie weiß 
noch nichts von der Pflicht, für alle Armen der Gemeinde zu sorgen, 
und kennt auch dementsprechend noch kein völliges Bettelverbot. 
Sie will hauptsächlich den verschämten Hausarmen, die sich nicht an 
ihre Mitmenschen herandrängen mögen, zu Hilfe kommen? und der 
äußersten Not bei ihnen vorbeugen. Darin gleicht sie älteren städti- 
schen Ordnungen, wie der Wiesebederschen in Frankfurt und dem 
Reichen Almosen in Nürnberg. Während aber diese auf Stiftungen 
beruhen, die von einzelnen reichen Bürgern herrühren und der Stadt 
zur Verwaltung übertragen sind, handelt es sich in Wittenberg — so- 
viel ich sehe, zum erstenmal in Deutschland — um eine vom Magi- 
strat aus eigenem Antriebe hervorgerufene Einrichtung, die ihre Mittel 


1 Nicolaus Müller hatte beabsichtigt, über die Entstehung der Ordnung, 
von der er noch eine zweite, „fast ganz“ von Luther herrührende Handschrift 
gefunden hatte, Näheres mitzuteilen (vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 163). Nach- 
dem er nun gestorben, wäre es sehr erwünscht, daß das von ihm gesammelte 
Material von einem Freunde oder Schüler veröffentlicht würde. 

2 Vgl. auch den Exkurs am Schlusse. 

8 Unrichtig ist die Angabe bei Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 172, daß so- 
wohl „anpochende Bettler“ wie Hausarme unterstützt werden, und daß unbe- 
mittelte Mitbürger Darlehen zu niedrigerem Zinsfuß als dem üblichen erhalten 
sollten. Letztere Bestimmung steht erst in der Ordnung vom Januar 1522. 


208 Otto Winckelmann 


durch wöchentliche Sammlungen beim Gottesdienst und durch frei- 
willige Gaben aufbringt. Alle diese Spenden sollen in einen vor oder 
in der Pfarrkirche aufgestellten, mit drei Schlössern verwahrten Kasten 
getan werden. Von irgendwelchem Eingriff in die kirchliche Almosen- 
verwaltung oder von Aneignung geistlicher Einkünfte für die Zwecke 
der Armenpflege ist noch nicbt die Rede. Die ortseingesessenen Bett- 
ler läßt man noch ruhig gewähren; wenigstens ist gegen sie im allge- 
meinen nichts gesagt. Die Terminierer der Bettelklöster, ‚die unsere 
Einfältigen zu Testament erweichen und sonst das Volk mit Betteln 
beschweren“, soll man „wenigern und mäßigen“, die „Jakobsbrüder, 
Ternisten (?)! und andere Streicher“ dagegen gar nicht in die Stadt 
lassen. Dieses Ausschließen der fremden Bettler und Landstreicher 
war ja fast überall längst üblich. Neu und bezeichnend ist nur, daß 
man offenbar auch die geistlichen Bettler zurückwies, was man bis- 
her nirgends gewagt hatte.? Ich sehe darin einen deutlichen Beweis, 
daß die Beutelordnung schon unter lutherischem Einfluß entstanden 
ist. Dafür spricht übrigens auch die Anordnung, daß beim Gottes- 
dienst für die Armen gesammelt werden soll; denn hier muß eine Ver- 
ständigung mit dem Stiftskapitel, dem die Pfarrkirche unterstand, 
vorangegangen sein. Die Stiftsgeistlichkeit aber hätte sich vor der 
lutherischen Zeit schwerlich zu solchem Zugeständnis gegenüber dem 
Magistrat bereitfinden lassen. 

Was die Beutelordnung im einzelnen über die Verwaltung des Al- 
mosenkastens bestimmt, ist etwas unklar und verworren. Immerhin 
ist so viel ersichtlich, daß entsprechend den 4 Stadtvierteln 4 vom 
Magistrat gewählte und ihm zur Rechenschaft verpflichtete Bürger 
die Verwaltung führen, die Armen aufsuchen und je nach ihrer Ar- 
beitsfähigkeit, sittlichen Führung und Notlage unterstützen sollten. 
Wenn die Mittel dazu reichen, soll auch ein Korn- und Holzvorrat 
angekauft werden, um in Zeiten der Teuerung helfen zu können. 
Ferner wird der Krankenfürsorge bei Epidemien kurz gedacht. 

Weit über das in der Beutelordnung Geplante hinaus geht die 
am 24. Januar 1522 vom Wittenberger Rat erlassene, das ganze 


1 Vgl. Exkurs. Es ist fraglich, ob mit den „Ternisten“ etwa die Terminierer 
auswärtiger Klöster gemeint sind im Gegensatz zu den vorher erwähnten 
einheimischen, oder ob das offenbar verschriebene Wort sich auf eine andere 
Art von fremden Bettlern bezieht. 

2 Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 172 meint zwar, daß es schon im 15. Jahr- 
hundert üblich gewesen sei, führt aber keine Belege dafür an. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 209 


Kirchenwesen zusammen mit der Armenpflege regelnde Ordnung.! 
Barge hält sie zwar für ein Werk Karlstadts?; allein es läßt sich, wie 
Karl Müller mit Recht betont hat?, unmöglich verkennen, daß sie sich 
in ihren auf Armenwesen und Bettelei gerichteten Artikeln vollkom- 
men mit den Forderungen deckt, die wir aus Luthers Flugschriften 
kennen. Nur die überraschend schnelle, ja, man darf sagen, überstürzte 
Durchführung der lutherischen Gedanken ist auf Rechnung des stür- 
misch vorwärts drängenden Karlstadt zu setzen, der während Luthers 
unfreiwilligen Verweilens auf der Wartburg die Wittenberger zu 
kirchlich-revolutionären Schritten fortzureißen wußte. 

Im engen Zusammenhange mit tiefgreifenden Änderungen des 
Gottesdienstes, namentlich der Messe, sowie mit Abschaffung der 
Privatmessen und Vigilien, sollten nach der neuen Ordnung die Zin- 
sen der Gotteshäuser, der Brüderschaften und Gewerke sofort ein- 
gezogen und einem „Gemeinen Kasten einverleibt werden, desglei- 
chen, nach Absterben der bisherigen Inhaber, die Zinsen der geist- 
lichen Lehen oder Pfründen.“ Auch das Vermögen der Klöster wird 
inventiert, in der Absicht, es später ebenfalls einzuziehen. Aus diesem 
„Gemeinen Kasten“ sollten alle wirklich Armen versorgt, ferner un- 
verzinsliche Darlehen an bedürftige Handwerker sowie mäßig zu ver- 
zinsende an sonstige Bürger gegeben werden. Auch Unterstützung 
armer Waisen, besonders Mädchen und begabter Knaben, denen die 
Mittel zum Studium fehlen, wird vorgesehen. Falls die Einnahme des 
Kastens für diesen guten Zweck nicht reiche, solle jeder, ob Priester 
oder Bürger, nach seinem Vermögen jährlich eine Summe zuschießen ; 
mit anderen Worten: es sollte eine ergänzende Armensteuer erhoben 
werden. Dieser umfassenden, positiven Fürsorge trat zum ersten 
Male ein völliges Bettelverbot ergänzend zur Seite, und zwar wurde 
mit besonderem Nachdruck auch den Bettelmönchen, fremden Schü- 
lern, Stationierern und Kirchenbittern alles Betteln strengstens 
untersagt. 

Zur Verwaltung des Kastens waren zwei vom Rat und zwei von der 
Gemeinde nebst einem Schreiber verordnet. Es lag ihnen wohl nur die 


1 Gedruckt bei E. Sehling, Die evang. Kirchenordnungen des 16. Jahrhun- 
derts I, 697. Dort sind auch die älteren Drucke erwähnt. Vgl. K. Muller, Luther 
und Karlstadt 49 A. 1. 

2 Barge, Karlstadt I, 385. 3 A. a. O. 56ff. 

In dieser Frage stimme ich der Ausführung Barges in Hist. Vierteljahr- 
“schrift XI, 195 gegen K. Müller a. a. O. 53 bei. 


Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 2 14 


210 Otto Winckelmann 


Einziehung der Gelder sowie die Rechnungs- und Kassenführung ob; 
denn bei der Größe und Mannigfaltigkeit der dem Kasten zugedachten 
Einnahmen konnten sich diese Beamten schwerlich auch noch um 
die Verwendung derselben und um die Prüfung und Auswahl der zu 
Unterstützenden kümmern. Dafür standen ihnen vermutlich noch 
eigentliche Armenpfleger zur Seite. Nun sagt freilich die Ordnung 
selbst gar nichts über deren Einsetzung; aus einer gleichzeitigen 
Äußerung des Bürgermeisters Beyer wissen wir aber, daß in jeder 
Gasse ein frommer Mann als Armenverweser vorgesehen war, und da- 
mit läßt sich sehr gut vereinbaren, was eine andere Quelle meldet, 
daß nämlich 14 Personen für diesen Zweck bestimmt worden seien.! 
Die Verfügung des Rats, die diese und vermutlich noch andere Einzel- 
heiten genauer regelte, scheint verloren gegangen zu sein. Jedenfalls 
ist sie bis jetzt nicht bekannt geworden.? 

Feuchtwanger behauptet?, Karlstadts Ordnung vom Januar 1522 
habe zum ersten Male einen „Gemeinen Kasten“ nicht bloß für 
die Armen, sondern für allgemeine Zwecke, auch für die Besoldung 
der Kirchenbeamten, begründet. Das ist nicht richtig. Im Gegenteil, 
es ist nirgends ein Wort davon gesagt, daß von den eingezogenen 
Kirchengütern und den Almosen auch der Unterhalt der Prediger, 
der Schulen usw. bestritten werden soll, wie man das bei einer so 
radikalen Reform eigentlich erwarten sollte; vielmehr sind alle Mittel 
nur für die oben schon angeführten sozialen Aufgaben bestimmt. 
Man sieht schon daraus, wie mangelhaft durchdacht und flüchtig 
redigiert das Ganze war. Kein Wunder, wenn diese Saat nur küm- 
merliche Früchte trug. Zwar scheint Luther, der auf die Kunde des 
Geschehenen von der Wartburg nach Wittenberg eilte und die alten 
kirchlichen Einrichtungen und Zeremonien zum Teil wiederherstellte, 
die Bestimmungen über die Armenfürsorge nicht völlig umgestoßen 
zu haben“; indessen ihre Durchführung mußte notwendigerweise 
durch sein Einschreiten sehr gehemmt und beeinträchtigt werden, 
da die Beschaffung der Mittel für den „Gemeinen Kasten“ ja aufs 
I Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 429 u. 465 sowie den Exkurs am Schlusse 
des vorliegenden Aufsatzes. 

3 Barges Ansicht, daß diese Vollzugsbestimmungen eben in der „Beutelord- 
nung“ zu erblicken seien, ist jedenfalls irrig. Vgl. Exkurs. 

3 A. a. O. 32 S. 173. 

Vgl. Barge, Karlstadt I, 447 u. K. Müller a. a. O. 105. Feuchtwanger 


a. a. O. 175 ist im Irrtum mit der Behauptung, nur die Beutelordnung sei 
nach Luthers Rückkehr bestehen geblieben. i 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522— 1525) 211 


engste mit der von Karlstadt geplanten und jetzt von Luther gestörten 
Sekularisierung der Kirchengüter zusammenhing. Überdies war in- 
zwischen der durch Karlstadts Reden und Predigten geschürte, 
schwärmerische Reformeifer des Magistrats offenbar sehr abgekühlt 
worden durch die aufdämmernde Erkenntnis, daß für so umfassende 
religiöse und sozialökonomische Neuerungen der Boden in Witten- 
berg noch viel zu wenig vorbereitet, auch die Autorität des Rats nicht 
ausreichend sei. So schreckte man vor den sich auftürmenden Schwie- 
rigkeiten zurück und blieb unentschlossen auf halbem Wege stehen. 
Selbst im weiteren Verlauf der Reformation hat es die Lutherstadt 
nicht zu einer einigermaßen befriedigenden Armenordnung gebracht, 
einmal wegen der später noch zu erörternden, vielen evangelischen 
Städten verhängnisvoll gewordenen finanziellen Verquickung von 
Kirchenreform und Armenunterhalt und zweitens wegen der Un- 
selbständigkeit und Schwäche der Stadtobrigkeit. 

Nach der überraschenden Behauptung eines neueren Forschers! 
soll die Reichsstadt Nördlingen genau zu derselben Zeit wie Witten- 
berg eine geordnete bürgerliche Armenpflege eingeführt haben. 
Diese Angabe beruht auf einem Irrtum. Die Nördlinger Ordnung 
datiert nämlich vom 24. Tage des „Wintermonats 15222, d. h. vom 
24. November und nicht, wie Bisle meint, vom 24. Januar 1522. 
Sie zeigt übrigens inhaltlich geringe Selbständigkeit, da sie sich im 
wesentlichen an das Vorbild anlehnt, das die benachbarte Reichsstadt 
Augsburg am 27. März 1522 gegeben hatte. 

Diese Augsburger Ordnung hat mich bei näherer Betrachtung. 
sehr enttäuscht, insofern sie keineswegs einen so bedeutsamen Fort- 
schritt darstellt und so vom Geiste der neuen Lehre erfüllt ist, wie dies 
bisher wiederholt behauptet worden ist?; freilich lagen bis in die 
neueste Zeit auch nur unvollständige Auszüge und Inhaltsangaben vor, 
während jetzt die ganze Ordnung im Wortlaut gedruckt ist.* Der 

1 M. Bisle, Armenpflege der Reichsstadt Augsburg S. 6. 

2 Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Stadtarchivars von Nördlingen. 

3 Vgl. besonders F. Roth, Augsburgs Reformationsgeschichte, 2. Aufl. I 
(1901) 116 u. Uhlhorn III. 54. Dagegen hat schon Löning (Beilage z. Allg. 
Zeitung 1884 S. 4803 Anm.) richtig hervorgehoben, daß die Augsburger Ord- 
nung von der Reformation noch wenig berührt sei. 

* Bisle a. a. O. 168 nach dem Originaldruck von 1522. Ein Exemplar von 
letzterem liegt auch im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316. Danach mögen hier zwei 
sinnentstellende Druckfehler bei Bisle berichtigt werden: S. 171 Z. 10 von oben 


lies: „zu vergünnen“ statt „zu mergrünen“ u. Z. 7 von unten „überfaren“ statt 
„übersaren“, 


14° 


212 Otto Winckelmann 


Herausgeber M. Bisle hat es merkwürdigerweise versäumt, sie einer 
näheren kritischen Würdigung zu unterziehen, obwohl er dazu in sei- 
ner Monographie allen Anlaß gehabt hätte. Außerdem erschwert 
er noch durch die sonderbare Einteilung seines Stoffes einen klaren 
Einblick in das Wesen der neuen Ordnung. Anstatt diese nämlich 
als Ganzes im Zusammenhange zu betrachten, schildert er die Elemente 
und Organe der städtischen Armenpflege nacheinander einzeln, 
vom Mittelalter an bis auf die neueste Zeit. Infolgedessen erhält man 
in dem Werke auf die wichtige Frage, ob und inwieweit die lutherische 
Lehre auf den Erlaß von 1522 eingewirkt habe, gar keine Antwort. 
Sehen wir nun selbst näher zu, so finden wir in der Ordnung zwar einen 
ganz anerkennenswerten Ausbau des bereits Bestehenden, aber durch- 
aus keinen Bruch mit den herkömmlichen Anschauungen und keinen 
neuen Grundsatz von einschneidender Bedeutung. Das Neue be- 
stand bloß darin, daß 4—6 Almosenherren mit ebensoviel Knechten 
Sonn- und Feiertags von Haus zu Haus, auch bei den Klöstern, Gaben 
sammeln und diese dann an würdige Hausarme, die sich zu betteln 
schämten, unter sorgsamer Abwägung des Bedarfs verteilen sollten. 
Den zahlreichen Armen, die durch Bettel ihren Unterhalt suchten, 
gestattete man dies auch fernerhin und verbot ihnen lediglich, im 
Innern der Kirchen zu heischen. Auch gegen fremde Bettler war 
man noch sehr nachsichtig; sie durften in Augsburg 3 Tage hindurch 
ihrem Gewerbe obliegen. Demnach war der Magistrat noch sehr weit 
davon entfernt, den lutherischen Grundsätzen gemäß die Bettelei 
vollständig abzuschaffen und eine einheitliche Zusammenfassung 
der verschiedenen Almosenspenden und Stiftungen unter städtischer 
Regie zu erstreben. Es ist dies leicht begreiflich, wenn man bedenkt, 
daß die neuen religiösen Ideen damals in Augsburg noch nicht so durch- 
gedrungen waren wie in anderen oberdeutschen Reichsstädten, 
trotz der zeitweiligen Lehrtätigkeit eines Ökolampad. Ich stimme 
daher der Ansicht Feuchtwangers! vollkommen bei, daß die Augs- 
burger Ordnung sich im alten Geleise der Armengesetzgebung bewegt 
und von lutherischem Geiste noch unberührt ist. 

Ganz anders steht es mit der bald hernach, am 23. Juli 1522, 
erlassenen Nürnberger Ordnung, die Ehrle und Feuchtwanger? eben- 
falls als ein „Beispiel humanistisch katholischer Sozialreform“ in 
Anspruch nehmen möchten. Hier liegt in Wirklichkeit der erste 


1 A. 2. C. 32 S. 182ff. | p | | 
3 Ehrle im Hist. Jahrbuch IX (1888) 450ff.; Feuchtwanger a. a. O. 184ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 213 


von Erfolg gekrönte Versuch vor, in bewußter und deutlicher Anleh- 
nung an Luther eine geordnete öffentliche Armenpflege einzuführen. 
Gewiß hat Ehrle recht, wenn er behauptet, daß Nürnberg 1521 
noch „offiziel!“ eine katholische Stadt gewesen sei; ja, man wird 
dies sogar noch für das Jahr 1522, in das der Erlaß der Armenord- 
nung fällt, getrost zugeben dürfen, da an einen offenen und völligen 
Bruch mit Rom damals noch keine Obrigkeit dachte. Anderseits 
ist aber doch nicht zu verkennen — und darauf allein kommt es 
hier an —, daß der Magistrat sich nur aus diplomatischer Klugheit 
noch einer gewissen Zurückhaltung befleißigte, und daß die maß- 
gebenden Persönlichkeiten sowie ein beträchtlicher Teil der Bürger- 
schaft der neuen Lehre von Anfang an sehr zugetan waren. Hiero- 
nymus Ebner, einer der angesehensten Männer der Stadt, war vom 
ersten Auftreten Luthers an dessen größter Bewunderer; der berühmte 
Humanist Pirckheimer nahm sich bis zum Bauernkriege hin ebenfalls 
des Reformators mit großer Wärme an, und Lazarus Spengler, der 
als Ratsschreiber vermöge seiner hohen Begabung und Tatkraft 
einen großen politischen Einfluß ausübte, wurde nicht müde, sich bei 
jeder Gelegenheit als Luthers begeisterten Anhänger zu bekennen 
und zu betätigen.“ Im Augustinerkloster, wo der Lutheraner Wenzel 
Linck bis 1520 wirkte, pflegten die Gesinnungsgenossen zusammen- 
zukommen, um alles sofort zu lesen und zu besprechen, was der Refor- 
mator veröffentlichte, darunter natürlich auch seine Schrift „An den 
Adel“, die der in Wittenberg studierende, spätere Propst von St. Lo- 
renz, H. Pömer, übersandt hatte.? Im übrigen sei, um Nürnbergs 
religiöse Haltung zu kennzeichnen, nur kurz auf folgende Tatsachen 
hingewiesen: Seit 1520 bereits stand St. Lorenz, seit 1521 auch St. Se- 
bald unter einem durchaus lutherisch gesinnten Propst, und beide 
Hauptkirchen waren demgemäß mit evangelischen Seelsorgern ver- 
sehen, die unter gewaltigem Andrange des Volkes predigten.“ W. Vol- 
precht, der Prior des Augustinerklosters, hielt sich gleichfalls un- 
bedingt zu Luther. In Rom wußte man darüber sehr wohl Bescheid; 
das ersieht man sowohl aus dem Breve des Papstes vom 30. November 
1522, wie aus der im Januar 1523 folgenden vergeblichen Mahnung 
an den Nürnberger Rat, die Ketzerei zu unterdrücken und die lutheri- 


1 F. Roth, Die Einführung der Reformation in Nürnberg (1885) 58. 63ff., 70. 

2 Roth a. a. O. 59, 98. 

8 Ebenda 98, 100, 109. In St. Lorenz predigte Osiander, in St. Sebald 
Schleupner. 


214 Otto Winckelmann 


schen Prädikanten auszuweisen. Somit war es doch schon mehr als 
„eine kleine, aber rührige und einflußreiche protestantische Minder- 
heit“ !, die in Nürnberg die Neuerungen begünstigte. Im Stadtrat 
gab sie ohne Zweifel bereits den Ton an, und die Neuordnung der 
Armenpflege war nichts anderes als ihr erster Schritt auf dem Wege 
zur kirchlichen Reform. 

Wie schon früher dargelegt, hatte sich Nürnberg bisher, gleich an- 
deren Reichsstädten, erfolglos bemüht, der unerträglichen Bettelei 
einigermaßen Herr zu werden. Alle Versuche, sie einzuschränken?, 
mußten schon an der Schwierigkeit einer wirksamen Kontrolle 
scheitern; denn die Bestimmung, daß nur solche Arme betteln durf- 
ten, die ein gewisses, ihnen von der Behörde gegebenes Abzeichen 
trugen, galt nur für die Ortsansässigen, nicht aber für die zahllosen 
fremden Landstreicher, denen es nach der Ordnung erlaubt war, 
sich 3 Tage lang bettelnd in der Stadt aufzuhalten. Wie sollten da 
die Polizeiorgane zwischen Fremden und Einheimischen mit Sicher- 
heit unterscheiden und außerdem die Einhaltung der dreitägigen Frist 
kontrollieren ? Noch im Februar 1520 und Juli 1521 hatte der Rat 
die alte Bettelordnung von neuem eingeschärft und an den Pfarr- 
kirchen anschlagen lassen?, schwerlich mit besserem Nutzen als früher. 
Als im Frühjahr 1522 der Reichstag in Nürnberg zusammentrat, 
mußte der Rat den Bettelrichtern bezeichnenderweise nochmals ein- 
schärfen, sie sollten doch dieBettler davon abhalten, die anwesenden 
Fürsten und fremden Herrschaften außerhalb der Kirche „anzu- 
laufen‘‘.* 

Bald nachher, am 20. Mai, tauchte dann im Rat der bedeutsame 
Antrag auf, man solle auf Mittel und Wege denken, wie die Bettelei 
vollständig unterdrückt und für geregelten Unterhalt der Armen ge- 
sorgt werden könnte. Sigmund Fürer und Hans Haller wurden er- 
sucht, Vorschläge in diesem Sinne auszuarbeiten.® Schon 4 Tage 


1 Ehrle a. a. O. 477. Feuchtwanger a. a. O. 184. 

2 Ehrle a. a. O. u. Ratzinger (Forschungen 601) behaupten mit Unrecht, 
Nürnberg habe die Bettelei schon 1478 schlechthin verboten. In Wirklichkeit 
wurde sie damals nur auf die wirklich Bedürftigen — die ein Abzeichen erhiel- 
ten — eingeschränkt. S. oben S. 193. 

® Ehrle a. a. O. 454 nach Auszügen aus den Nürnberger Ratsbüchern. 

Nürnberger Kreisarchiv, Ratsverlässe d. d. 1522 April 24. 

Ebenda Mai 20: „Beratschlagen, wie vorkommen mocht werden, daß 
niemand alhie offentlich petlet und doch die onvermochlichen mochten unter- 
halten werden, und herwiderpringen: S. Furer, H. Haller.“ 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 215 


später legten sie ihren Ratschlag vor und erhielten darauf zunächst 
den Befehl, von Hause zu Hause eine genaue Liste aller wirklich 
Unterstützungsbedürftigen aufzunehmen und dabei auch die Zahl 
der Kinder zu berücksichtigen.! Nachdem dies geschehen, beschloß 
der Rat am 7. Juli, die vorgeschlagene Ordnung versuchsweise ein- 
zuführen, und ernannte am 16. Juli die beiden erwähnten Herren 
zu Oberpflegern der neuen Einrichtung.” Am 23. Juli endlich wurde 
mit Bewilligung der lutherisch gesinnten Pröpste verfügt, daß in den 
beiden Pfarrkirchen und in Unserer Frauen Kapelle je eine Truhe 
zur Sammlung von Almosen aufgestellt werde und die Ordnung am 
1. September ihren Anfang nehmen sollte.“ 

Ehrle und Feuchtwanger haben die große grundsätzliche Be- 
deutung dieses mit dem 20. Mai einsetzenden Vorgehens kaum er- 
kannt und den evangelischen Charakter desselben mit Unrecht 
abgeleugnet. Ehrle schreibt“, die sozialpolitische Bewegung sei in 
Nürnberg schon am Ende des 15. Jahrhunderts so weit gediehen ge- 
wesen, „daß der nächste Schritt durch Aufhebung der letzten be- 
deutenderen Ausnahmen zum allgemeinen Bettelverbot und infolge- 
dessen zur anderweitigen Versorgung der Armen führen mußte. 
Es war also die Nürnberger Armenordnung die letzte Phase eines schon 
längst in noch echt katholischen Zeiten im Gange befindlichen sozialen 
Prozesses, den ihm fremdartige Momente unwesentlich beschleunigen, 
verzögern und modifizieren konnten, den aber nur eine wesentliche 
Änderung der sozialen Lage zum Stillstand zu bringen vermocht 
hätte.. Und Feuchtwanger läßt sogar den epochemachenden Fort- 
schritt Nürnbergs von der bisherigen Regelung des Bettelns zum 
völligen Bettelverbot ganz unbeachtet und meint, die neue Ordnung 
von 1522 habe lediglich „alle bisherigen charitativen, polizeilichen 
und sozialpolitischen Maßnahmen kodifiziert‘‘.° Das Außerordent- 
liche, daß hier zum erstenmal, dem Beispiel Wittenbergs folgend, 
eine große deutsche Reichsstadt die Verpflichtung auf sich nimmt, 
durch eine zentralisierte umfassende Fürsorge alle Armen in ihrem 
Gebiet ausreichend zu unterstützen und so das Betteln ganz über- 
flüssig zu machen, ist dabei völlig übersehen. Wenn Feuchtwanger 
schreibt', der Stadtrat als Träger der Fürsorgepflicht sei nichts 


? Ehrle a. a. O. 455 Nr. 3. 2 Ebenda Nr. 4 u. b. 

3 Ebenda Nr. 6. 4 A. a. O. 476. 

6 A. a. O. 32 S. 185. Vgl. auch Ratzinger, Forschungen 601 ff. u. Janssen - 
Pastor a. a. O. VIII, 303. 6 A. a. O. 32 S. 172. 


216 Otto Winckelmann 


Neues und nichts Evangelisches, so ist das nur insofern richtig, als 
manche Städte allerdings schon lange einen großen Teil der geschlos- 

senen Armenpflege an sich gebracht und auch in der offenen sich hie 
und da durch Verwaltung einzelner Stiftungen verdient gemacht 
hatten. Allein das bedeutete doch immer nur eine Art fakulta- 
tiver Armenpflege, deren Umfang sich nach dem Willen des Stif- 
ters und vor allem nach den vorhandenen Mitteln richtete, während 
die von Luther angeregte und jetzt von Nürnberg eingeführte obli- 
gatorische Fürsorge grundsätzlich jeden bedürftigen Mitbürger 
vor der äußersten Not und damit vor dem Betteln bewahren sollte. 
Die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen, galt für eine unbedingte 
Pflicht der Gemeinde und ihrer Obrigkeit. 

Daß der Nürnberger Rat die Neuordnung des Armenwesens viel 
besonnener, gründlicher und deshalb auch erfolgreicher in Angriff 
nahm als der Wittenberger, kann bei seiner viel größeren Unab- 
hängigkeit, Autorität und sozialpolitischen Erfahrung nicht über- 
raschen. Mit kluger Vorsicht schonte er anfangs noch gewisse kirch- 
liche Einrichtungen und Anschauungen, um den Klerus und den noch 
im alten Glauben verharrenden Teil der Bürgerschaft nicht unnötig 
zu reizen, und erst nach und nach bemächtigte er sich der alten 
kirchlichen Almosenstiftungen und sonstiger für die Armen bestimm- 
ter Kirchengüter. 

An der Spitze der Armenpflege sollten nach der N hinbarger Ord- 
nung! 2 Oberpfleger stehen, die dem Rat angehörten. Ihnen waren 
10 Pfleger aus der Bürgerschaft unterstellt, von denen immer je 2 
abwechselnd ein halbes Jahr lang die laufenden Geschäfte zu besorgen 
hatten, und zwar ehrenamtlich und unentgeltlich; nur in wichtigeren 
Fragen sollten sie die anderen Kollegen mit zu Rate ziehen. Diesen 
Pflegern war für jeden der 4 Stadtbezirke ein besoldeter Knecht 
zugeordnet, der die Armen in seinem Viertel aufsuchen, sich über 
ihren Leumund erkundigen, die Zahl ihrer Kinder und das Maß der 
erforderlichen Unterstützung feststellen mußte. Soweit die Kinder 
schon erwerbsfähig waren, sollte ihnen Arbeit verschafft werden. 


1 Die Ordnung ist in verschiedenen Fassungen überliefert, die ich im Archiv 
f. Ref.-Gesch. X 242 ff, nebeneinander abgedruckt und kritisch besprochen habe. 
Die früher von Ehrle im Hist. Jahrbuch 1888 S. 456ff. über die Entstehung 
und das gegenseitige Verhältnis der Fassungen ausgesprochenen Ansichten, 
die bisher allgemein als zutreffend betrachtet worden sind, glaube ich dabei 
als irrig erwiesen zu haben. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 217 


Brauchte ein Armer mehr Hilfe, als ihm zuerst zugebilligt worden, 
so war den Pflegern die Entscheidung vorbehalten. Anfangs hatten 
sich „zwei fromme Priester“ erboten, die Knechte bei ihren Rund- 
gängen zu begleiten und den Pflegern über die Lage der Armen zu 
berichten; davon ist bezeichnenderweise in den späteren Redaktionen 
der Ordnung nicht mehr die Rede. Um die Redlichkeit und Unpartei- 
lichkeit der Knechte besser kontrollieren zu können, sollte ihnen jede 
Woche ein anderer Stadtbezirk zugewiesen werden. Wie früher die 
Bettler, so sollten jetzt die regelmäßig Unterstützten ein Kennzeichen 
an ihrer Kleidung haben; in Wirtshäusern und an ‚anderen unziem- 
lichen Orten“ durften sie sich nicht sehen lassen. Indessen sollten 
brave verschämte Arme von dem Tragen des Abzeichens befreit sein, 
in einer besonderen Liste geführt und unauffällig unterstützt werden. 

Sehr interessant ist die Haltung, die armen Priestern gegenüber 
beobachtet wird. Sie sollen vom Almosen ausgeschlossen bleiben 
„aus Ursach, daß sie solcher Ordnung sehr zuwider und zu Nachteil 
reden und hindern, besorgen, ihnen gehe durch dieses Almosen ihre 
Präsenz ab“. Diese schon in der ältesten Fassung des Erlasses ent- 
haltenen Worte zeigen, daß auch in Nürnberg, wie überall, der Klerus 
von der neuen Armenfürsorge Nachteile für sich selbst befürchtete 
und ihr deshalb widerstrebte; und in der Tat ließen ja auch die guten 
Werke der Bürger für die Kirche und ihre Diener infolge der Begrün- 
dung des Stadtalmosens bedeutend nach. In den neueren Redaktionen 
des Dekrets hat der Magistrat noch hinzugefügt, die Unterstützung 
bedürftiger Priester könne und müsse ihren besser gestellten Kollegen 
überlassen bleiben, und in der letzten endgültigen Fassung heißt es 
sogar geradezu, es sei schmählich für Geistliche, öffentlich zu bet- 
teln; man dürfe sie durch Almosen nicht im Müßiggang bestärken. 
Sie sollten entweder das Wort Gottes predigen und dafür unter- 
halten werden, oder ‚außerhalb des priesterlichen Standes durch 
andere ehrbare Wege ihre Nahrung suchen“. Ich glaube, nachdrück- 
licher, als es hier geschieht, kann sich die protestantische Auffassung 
kaum kundtun. Es ist mir daher unbegreiflich, wie Ehrle und 
Feuchtwanger behaupten können, die Ordnung sei vom evangelischen 
Geist nicht maßgebend befruchtet. An die Wittenberger Ordnung, 
die den Nürnbergern sehr wahrscheinlich bekannt war, gemahnt deut- 
lich der Gedanke, aus der Almosenkasse auch brave Handwerker, 
die sich mühsam durchschlagen, mit unverzinslichen Darlehen und 
Vorschüssen auf fertige Waren zu unterstützen; ferner der Plan, 


218 Otto Winckelmann 


wenn es die Mittel erlaubten, einen Kornvorrat anzuschaffen, um 
den Bürgern in Teuerungsjahren billiges Brot liefern zu können. 
Dies die wichtigsten Vorschriften für die positive Fürsorgetätig- 
keit. Über die ihr ergänzend zur Seite tretenden Maßnahmen gegen 
das Bettelwesen ist folgendes zu bemerken: In denersten drei Redak- 
tionen der Ordnung ist ein scharfes Bettelverbot mit Strafandrohun- 
gen nur gegen die Fremden, nicht gegen die Ortsansässigen ausge- 
sprochen; erstere sollten an den Toren der Stadt verwarnt oder direkt 
abgewiesen werden; betreffs der letzteren gab man sich wohl anfangs 
noch der Hoffnung hin, daß sie infolge der Neuordnung ihre Bettelei 
von selbst einstellen oder wenigstens sehr einschränken würden. 
Als sich diese Erwartung nicht erfüllte, dehnte man in der letzten end- 
gültigen Redaktion, die spätestens Anfang 1523 zu setzen ist, wahr- 
scheinlich aber noch in den Herbst 1522 fällt!, das Verbot auch auf 
die Einheimischen aus. Jeder, der in den Kirchen, auf der Straße oder 
in den Häusern bettelte, wurde mit Ausweisung oder sonstiger Strafe 
bedroht. Nur eine gewisse Zahl armer Schüler, die ein besonderes 
Kennzeichen erhielten, durfte wie bisher, alter Gewohnheit nach, 
vor den Häusern singen und Almosen dafür erbitten; und außerdem 
war, ebenfalls einem alten Ortsbrauch zuliebe, das Betteln am Aller- 
heiligen- und Allerseelentage (1. und 2. November) ganz allgemein 
für jedermann?, „er sei Bürger oder Gast“, gestattet. Das Vorgehen 
gegen die Landplage der geistlichen Bettelei war anfangs, der kirchen- 
politischen Lage entsprechend, noch etwas zaghaft. Am 23. Juli, 
als der Rat die neue Armenordnung in den Grundzügen feststellte, 
beschloß er, die wöchentlichen Hauskollekten der einheimischen Domi- 
nikaner und Karmeliter mit ihren Sammelbüchsen auch weiterhin zu 
dulden?, ebenso wie die Sammlungen der vier Siechenhäuser, des neuen 
Spitals, des Findelhauses usw. Indessen wurden letztere Kollekten 


1 Archiv f. Ref.-Gesch. X, 249. 

2 Nicht bloß für die gekennzeichneten Armen, wie Ehrle a. a. O. 476 meint. 
Ehrle hat auch behauptet (S. 458), die Bettelfreiheit für die genannten Tage sei 
nur in den älteren Fassungen der Ordnung zugestanden, später aber zurück- 
gezogen worden. Daß gerade das Gegenteil richtig ist, habe ich im Archiv f. 
Ref.-Gesch. X, 252 nachgewiesen. Erst in der vorletzten Redaktion kam der 
Rat auf den Gedanken, an jenen Tagen das Betteln ausnahmsweise zu ge- 
statten. Wann dies wieder aufgehoben wurde, vermochte ich nicht festzu- 
stellen; wahrscheinlich aber geschah es bald nach der vollen Einführung der 
Reformation. 

3 Ehrle a. a. O. 455—456 nach dem Nürnberger Ratsbuch. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 219 


schon am 22. September ausdrücklich aufgehoben.! Wie lange man 
die Bettelmönche noch gewähren ließ, bleibt unklar, da der Text der 
Ordnung sie überhaupt nicht erwähnt. Deutlich verboten war 
dagegen das Sammeln für Kirchenbauten, Altäre, Glocken, Bilder 
und sonstigen Kirchenschmuck. 

Die nötigen Mittel für die Armenpflege hoffte der Rat hauptsäch- 
lich durch Gaben, Stiftungen und Legate der Bürger zu erhalten. 
Die Prediger sollten von der Kanzel herab unablässig zum Wohltun 
und zur Unterstützung der Armenkasse ermahnen. In den Kirchen 
waren Opferstöcke aufgestellt und beim Gottesdienst wurden Über- 
dies auf Tafeln, später mit dem Klingelbeutel Gaben gesammelt. 
Das eigentliche Kirchengut blieb zunächst unangetastet; ja, es scheint 
nicht einmal, daß der Magistrat sich sonderlich bemühte, die seither 
von dem Klerus verwalteten und verteilten Almosengelder sofort an 
sich zu bringen. Er sprach nur die Hoffnung aus, daß sie mit der 
Zeit an das städtische Almosen fallen würden. Bloß die 13. bei 
St. Sebald bestehenden alten Spendenstiftungen wurden schon am 
25. September eingezogen?, und betreffs neu gestifteter Spenden an 
die Kirchen bestimmte man, daß sie ohne weiteres der städtischen 
Armenkasse einverleibt werden sollten. 

Man erkennt in alledem die schon lobend hervorgehobene kluge 
Mäßigung des Rats, der das Gelingen der Reform nicht, wie in Witten- 
berg, durch übereilte Schritte gefährden wollte. Ihren lutherischen 
Ursprung und ihre evangelische Tendenz kann die Ordnung trotzdem 
nirgends verleugnen. Bezeichnend dafür ist namentlich das Vorwort 
der letzten endgültigen Redaktion.“ Es rührt vermutlich von dem 
Ratsschreiber Lazarus Spengler her, der überhaupt wohl der Haupt- 
urheber der Ordnung war; denn die klare und bestimmte Art, in der 
hier die lutherische Rechtfertigungslehre vorgetragen und aus ihr die 
Pflicht abgeleitet wird, dem Nächsten zu helfen, erinnert lebhaft an 
eine von Spengler im gleichen Jahre zu Wittenberg veröffentlichte 
Schrift.* Am jüngsten Tage — heißt es in der Einleitung unserer Ord- 
nung — wird jeder Christ Rechenschaft darüber ablegen müssen, 


1 Ratserlaß vom 22. Sept. im Nürnb. Kreisarchiv. Vgl. Archiv f. Ref.- 
Gesch. a. a. O. 248 u. ebenda 272 den Text der Ordnung $ 13. 

1 Ehrle 456. Vgl. Text der Ordnung 5 14. Archiv a. a. O. S. 273. 

® Archiv f. Ref.-Gesch. X, 258. Ehrle 459. 

1 „Die Hauptartikel, durch welche gemeine Christenheit bißhere verfüret 
worden ist. Wittenberg 1522. 


220 Otto Winckelmann 


ob er seinen notleidenden Mitmenschen Hilfe erzeigt hat, nicht aber, 
ob er viel Messen gestiftet, Kirchen gebaut, Wallfahrten getan und 
andere dergleichen „von Christo ungebotene Werk geübt hat“. Wie 
Ehrle und Feuchtwanger dieser durch und durch von Luthers Geist 
erfüllten Einleitung gegenüber sagen können, es handle sich bei Nürn- 
bergs Vorgehen um eine „rein sozialökonomische Maßregel‘, bei der 
die evangelische Lehre gar keine Rolle gespielt habe, ist mir ganz un- 
verständlich, zumal der Inhalt der Ordnung, wie wir gesehen haben, 
ganz den Anregungen des Reformators entspricht. 

Außer den bereits zur Kennzeichnung der evangelischen Gesin- 
nung des Rats angeführten Stellen möge hier noch auf den Artikel 
der letzten Redaktion über die bettelnden Schüler hingewiesen 
werden. Es heißt da ($ 8), daß viele von ihnen derart im Betteln und 
Müßiggang ‚‚erstarken und alt werden“, daß ihnen später nichts übrig- 
bleibt, als „ ungelehrte Mönch und Pfaffen zu werden und als unver- 
ständige Blindenleiter andere neben ihnen zu verführen“. Alles 
in allem kann kein Zweifel darüber herrschen, daß diese Nürnberger 
Ordnung ein Vorläufer der eigentlichen Kirchenreform gewesen ist. 
Der Magistrat selbst hat sie 1525 in einem Bericht an Straßburg als 
wichtigen Bestandteil des religiösen Reformwerks ausdrücklich mit 
aufgezählt.“ Um so auffälliger ist es, daß Friedrich Roth in seiner 
Geschichte der Nürnberger Reformation die Neugestaltung des 
Armenwesens fast ganz mit Stillschweigen übergeht.“ 

Schon in der dritten Woche nach Beginn der Armenordnung konnte 
der Nürnberger Magistrat mit Genugtuung feststellen“, daß alte und 
junge Leute, die früher den ganzen Tag über nur gebettelt hatten, sich 
jetzt zu Hause hielten und nach Möglichkeit arbeiteten, was manchen 
Gewerben, die bisher über Arbeitermangel klagten, sehr zustatten 
komme, „und finden sich jetzt die Kirchen und Straßen sauber und 
rein von dem armen umlaufenden Volk, das einem jeden wohlgefällt‘‘.5 
So glänzend, wie man es wohl anfangs gehofft hatte, war freilich 
der Erfolg, namentlich auf die Dauer, nicht. Zum Teil lag das an dem 
offenen oder versteckten Widerstande, den die Altgläubigen und na- 


1 Ehrle 477. Feuchtwanger 184. 

3 Straßb. Thom. Arch. 54, 1 a. Kürzlich veröffentlicht von Kolde in Beiträge 
z. bayr. Kirchengesch. XIX, 2, 57ff. Vgl. besonders S. 72. 

3 Nur auf S. 207 findet sich ein sehr flüchtiger Hinweis. Man vergleiche 
damit das oben S. 211 Anm. 3 über Augsburg Gesagte. Archiv a. a. O. 277. 

5 Schlußsatz der älteren Fassungen. Archiv a. a. O. 279. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 221 


mentlich der Klerus, wie schon früher beiläufig erwähnt, der Ord- 
nung entgegensetzten!, zum Teil auch daran, daß die Gaben und 
Vermächtnisse der Bürger weniger reichlich ausfielen, als man er- 
wartet hatte. Immerhin sind nach dem Zeugnis des zuverlässigen Chro- 
nisten Müllner? in den ersten drei Jahren über 13000 fl. freiwilliger 
Spenden und Legate eingegangen, also eine recht ansehnliche Summe. 
Als dann aber von 1525 ab die volle kirchliche Reformation eingeführt 
und die Kirchengüter eingezogen wurden, beging der Magistrat den- 
selben verhängnisvollen Fehler wie die meisten anderen evangelischen 
Obrigkeiten: er bildete eine gemeinsame Kasse für das gesamte 
Kirchen-, Schulen- und Armenwesen, worunter das letztere natur- 
gemäß litt. So kostete um 1530 allein die Besoldung der Prediger 
1600 £l.?; auch die Pension für die aus den Klöstern ausgetretenen 
Mönche wurde aus dieser Kasse bestritten, was viel Unzufriedenheit 
erregte, zumal es nicht an verleumderischen Übertreibungen dieser 
Tatsache fehlte.“ Trotzdem war nach einem sachverständigen und 
unparteiischen Urteil® aus dem Jahre 1531 Nürnbergs Armenfürsorge 
noch damals ziemlich gut, jedenfalls unvergleichlich viel besser als 
vor der neuen Ordnung. Etwa 400— 500 Personen erhielten, auf Grund 
sorgfältiger Prüfung ihrer Notlage, dauernde Unterstützung. Daneben 
blieb noch das sog. „Reiche Almosen“, eine Stiftung Burkhart Sai- 
lers vom Jahre 13886, bestehen, das wöchentlich an etwa 500 Per- 
sonen Fleisch- und Brotspenden verteilte“, und zwar zumeist an ver- 
schämte Arme. Wer aus dieser Stiftung etwas erhielt, bekam aus 
dem großen Almosen nichts und umgekehrt. 

Die Nürnberger Ordnung erregte als erster reichsstädtischer Ver- 
such, eine obligatorische weltliche Armenpflege aufzurichten und die 
Bettelei abzuschaffen, in ganz Deutschland, insbesondere bei den 
In der letzten Redaktion (Archiv a. a. O. 271) ist, nochmals "darauf 
hingedeutet mit den Worten: „Dieweil der Teufel nit feiert, dises und andere 
dergleichen gute Werke durch sich selbst und andere sondere Personen, denen 
von ihres Geizes, Genusses und Vorteils wegen solch Almosen ganz wider und 
entgegen ist, zum höchsten zu verhindern.“ 

2 Vgl. G. E. Waldau. Beyträge z. Gesch. d. Stadt Nürnberg IV, 420. 

3 Nach A. Berners Bericht. Vgl. die folgende Anm. 5. 

Nürnberger St.-Archiv. Amb 459 f. 18. 

Von Alex. Berner, dem Gehilfen Hackfurts, der 1531 eine Rundreise durch 
die süddeutschen und schweizerischen Städte unternahm, um überall den Stand 
des Armenwesens zu studieren. Sein Reisebericht liegt im Straßb. St. N 


Hosp. 1316 II. Vgl. oben S. 191. 
7 Nach Berners Bericht waren es jede Woche 13 Zentner Fleisch. 


222 Otto Winckelmann 


Städten, großes Aufsehen. Dafür zeugt schon die einfache Tatsache, 
daß sie noch vor ihrer letzten, endgültigen Fassung in den verschie- 
densten Gegenden durch den Druck verbreitet wurde, so in Leipzig, 
in Breslau, in Basel und wiederholt in Straßburg.! Die Baseler Aus- 
gabe bezeichnet die Ordnung auf dem Titelblatt ausdrücklich als 
eine solche, „welche würdig und fast nützlich wäre, einem jeden Land, 
Stadt oder Gemeinde mit allem Fleiß anzunehmen und nachzufol- 
gen“. Und daß sie tatsächlich Nachahmung fand, werden wir so- 
gleich an mehreren Beispielen sehen. 

Für das sächsische Städtchen Altenburg, das zunächst mit einer 
Reform seines Armenwesens folgte, läßt sich freilich die Benutzung 
des Nürnberger Vorbildes nicht mit unbedingter Sicherheit nach- 
weisen, weil die getroffenen Maßnahmen nur in schwachen Um- 
rissen bekannt sind.“ Wir wissen nur, daß „eine gemeine Kollekte 
zu Unterhaltung der Armen“ eingerichtet, ‚dazu auch zwei Kasten 
vor die Kirchen gesetzt und hernachmals fremder Bettler und Schüler 
Umlaufen untersagt wurde“. Wahrscheinlich ist dies den Bemühun- 
gen des Lutheraners Wenzel Linck zu danken, der im Sommer 1522 
vom Kurfürsten von Sachsen als Prediger nach Altenburg geschickt 
wurde. Trifft diese Annahme zu, so liegt weiter die Vermutung 


1 Näheres im Archiv f. Ref.-Gesch. X, 243 ff. 

2 Uhlhorn III, 57 schreibt diese Titelworte irrtümlicherweise der Leip- 
ziger Ausgabe zu. 

3 Daß die Altenburger Ordnung nicht, wie Uhlhorn III, 64 meint, durch 
die Leisniger Ordnung (vgl. weiter unten) beeinflußt sein kann, ergibt sich ohne 
weiteres aus ihrer früheren Entstehungszeit. 

4 Nach dem Brief, mit dem der Prediger Wenzel Linck im Herbst 1523 
die Widmung seiner Schrift,, Von Arbeit und Betteln“ an den Rat von Altenburg 
begleitete. Gedruckt bei W. Reindell, W. Lincks Werke I (1894) 150. Ehrle 
im Hist. Jahrbuch (1888) 474 hat Bendixens Aufsatz über Lincks Schrift 
in der Zeitschr. f. kirchl. Wissenschaft (1885) 584 ff. übersehen. Näheres über 
den Inhalt der Altenburger Ordnung ist bis jetzt nicht bekannt. Da Linck 
1523 schreibt, sie sei „vor einem Jahre“ erlassen worden, so gehört sie noch ins 
Jahr 1522. 

$ Nach W. Reindell, Doktor Wenzeslaus Linck I (1892) 185 f. scheint ee ziem- 
lich sicher, daß Linck schon im Juli 1522 nach Altenburg gekommen ist, wenn er 
auch sein geistliches Amt erst im folgenden Januar angetreten hat. Vgl. Bene- 
dixens Artikel in Realencyclopädie f. prot. Theol. XI, 505ff. Immerhin könnte 
auch Gabriel Zwilling (Didymus), der vor Linck einige Monate in Altenburg 
predigte, den Anstoß zu der Armenordnung gegeben haben. Vgl. Mitteil. d. 
Gesch. Gesellsch. d. Osterlandes VI, 11 ff. u. besonders K. Müller, Kirche, Ge- 
meinde und Obrigkeit nach Luther (1910) 103ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 223 


sehr nahe, daß sich Linck wesentlich durch Nürnbergs Vorbild hat 
beeinflussen lassen; denn er stand ja noch von seinem früheren Auf- 
enthalt her mit den Führern der Nürnberger Reformbewegung in 
engem Verkehr und war offenbar über alle Vorgänge in der Reichs- 
stadt sehr gut unterrichtet.! Ähnlich wie in Wittenberg kam aber 
auch in Altenburg die Neuerung schon ins Stocken, bevor sie sich noch 
recht eingebürgert hatte. Dem Magistrat fehlte es eben auch hier 
an der nötigen Kraft und Entschlossenheit zur Überwindung der man- 
nigfachen Bedenken und Schwierigkeiten.? Lincks Versuch, ihn durch 
die temperamentvolle Schrift über „Arbeit und Betteln‘“? zu größerer 
Energie aufzurütteln, scheint fehlgeschlagen zu sein. Über den In- 
halt dieses Büchleins kann ich mich hier kurz fassen. Es zeichnet 
sich namentlich durch den großen Nachdruck und die Ausführlichkeit 
aus, mit der der Verfasser die Pflicht der Menschen zur Arbeit betont 
und begründet, sowie durch die ungewöhnliche Schärfe, mit der er 
jegliche Art von Bettelei, namentlich auch die geistliche, sowohl vom 
Standpunkte des Gebers wie von dem des Empfängers, unbedingt 
verdammt. Über die Pflicht der Gemeinde, den Armen zu helfen, 
äußert er sich dagegen auffallend kurz und ohne irgend etwas vorzu- 
bringen, was über die bekannten lutherischen Ideen hinausginge. Zu 
erwähnen ist höchstens, daß er die Fürsorgepflicht in erster Linie den 
Verwandten und Hausgenossen der Armen zuschieben möchte und 
erst dann, wenn es deren Kräfte übersteigt, der Gemeinde auferlegen 
will: ein an sich ganz vernünftiger Gedanke, der sich aber schwer in 
Gesetzesform fassen läßt. | 

Nach Altenburg war es das ebenfalls in Kursachsen gelegene Städt- 
chen Leisnig, das sich 1523 eine moderne Armenordnung gab.“ Sie 
erregt dadurch besonderes Interesse, daß sie unter Luthers eigener 
Mitwirkung entstanden ist, und von ihm ausdrücklich gutgeheißen 
und zur Nachahmung empfohlen wurde. Wir finden in ihr deutlich 
ausgesprochen die wiederholt hervorgehobenen Grundgedanken 
Luthers: obligatorische Gemeindearmenpflege und allgemeines stren- 

1 Reindell, Lincks Werke I, 149, vermutet sogar, daß Linck an der Abfas- 
sung der Nürnberger Ordnung beteiligt gewesen sei. Einen sicheren Anhalts- 
punkt dafür gibt es indessen nicht. 

2 Über die noch wenig geklärte kirchliche Lage in Altenburg vgl. K. Müller 
a. a. O. 3 Vgl. Reindell, Lincks Werke I, 150. 

Gedruckt in Luthers Werke, Weimarer Ausgabe XII. 1 u. bei Sehling, 


Evangel. Kirchenordnungen I, 1, S. 596, wo auch die ältere Literatur verzeich- 
net ist. Vgl. Uhlhorn III, 62 ff., Feuchtwanger a. a. O. 32, S. 175ff. 


294 Otto Winckelmann 


ges Bettelverbot; daneben zahlreiche Einzelvorschriften, die uns 
schon in den vorangegangenen Ordnungen von Wittenberg und Nürn- 
berg begegnet sind, u. a. über zinsfreie Darlehen an arme Handwerker 
und über Ankauf von Getreidevorräten für Zeiten der Teuerung. 
In dem Verhalten gegen die fremden Armen bekundet Leisnig etwas 
größere Milde als die eben genannten Städte. Es will sie nicht unbe- 
dingt ausweisen, sondern unter Umständen, wenn sie redlich und 
fleißig sind, doch etwas unterstützen. Reichen die Kirchengüter und 
freiwilligen Almosen nicht aus, um alle wirklich bedürftigen Gemeinde- 
glieder zu versorgen, so ist, wie in Wittenberg, eine ergänzende Steuer 
zugunsten der Armen geplant; ein Vorhaben, das angesichts der un- 
bedingten Fürsorgepflicht der Gemeinde als durchaus folgerichtig, 
ja notwendig erscheint. Denn wie sollte man sich anders helfen, 
falls die freiwilligen Gaben nicht genug zusammenbrachten ? Wenn 
trotzdem weder die Nürnberger noch die späteren deutschen Armen- 
ordnungen die Steuer einführen, so liegt dies teils an einem gewissen 
Optimismus, der an die Möglichkeit unzureichender freiwilliger Spen- 
den nicht glauben will, teils an der eingewurzelten Abneigung gegen 
jeden Zwang auf dem Gebiete der Liebestätigkeit. Zur tatsächlichen 
Erhebung der Armensteuer kam es denn auch in Leisnig nicht, 
wie denn überhaupt der Erfolg der neuen Ordnung hier ziemlich 
kläglich war.!“ Die Gründe dafür sind nicht schwer zu erkennen; sie 
liegen größtenteils schon in der ganzen Art des Entstehens der Ord- 
nung, die nicht als Erlaß einer unabhängigen, selbstbewußten Obrig- 
keit erscheint, wie in Nürnberg, sondern als das Ergebnis einer,, brü- 
derlichen Vereinbarung‘ der ganzen Leisniger Bürgerschaft, offenbar 
nach dem Vorbilde der altchristlichen Gemeinden. Die neuerdings 
wiederholt aufgeworfene Frage“, ob und inwieweit Luther in Leisnig 
sein Ideal einer wahrhaft christlichen Gemeinde erfüllt gesehen 
habe, kann hier unerörtert bleiben. An den guten Willen der Leis- 
niger und an die Möglichkeit eines Erfolges hat er jedenfalls geglaubt, 
wenn er sich auch schwerlich übertriebenen Hoffnungen hingegeben 
hat. Um von vornherein das Utopische dieses ganzen Verfahrens 

I Ganz gescheitert ist sie zwar nicht, wie Sehling a. a. O. gegen Uhlhorn 
III, 64 hervorhebt; aber daß sie namentlich für die Armenpflege wenig fruch- 
tete, wird von niemand bestritten. 

2 Vgl. P. Drews, Entsprach das Staatskirchentum dem Ideale Luthers! 
(Erg.-Heft der Zeitschr. f. Theologie u. Kirche 1908), Hermelink in Zeitschr. f. 


Kirchengesch. XXIX, 267 u. 479ff., Karl Müller, Kirche, Gemeinde usw. 119. 
Im allgemeinen stimme ich mit letzterem überein. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1526) 225 


einzusehen, war er viel zu wenig Staatsmann; er konnte nur immer 
wieder die Notwendigkeit der obligatorischen Gemeindefürsorge und 
des gänzlichen Bettelverbots betonen und mußte es der Einsicht, 
dem Geschick und der Autorität der einzelnen Städte überlassen, 
diese Grundsätze in geeigneter Weise zu verwirklichen. Daß ein so 
kleines, unselbständiges Städtchen wie Leisnig dazu nicht in der 
Lage war, kann nicht überraschen; stand doch die Bürgerschaft 
einerseits unter der Hoheit des Kurfürsten, anderseits unter dem 
— wenn auch bestrittenen — Patronat des Klosters Buch. Dazu 
kam, daß der Stadtrat mit den durch die Neuordnung geschaffenen 
Kastenvorstehern der Gemeinde wegen des Kirchenvermögens un- 
eins wurde.! Sehr bedenklich war es endlich, daß hier die Armenord- 
nung lediglich einen Teil der allgemeinen Kirchenordnung ausmachte, 
die das gesamte Kirchen- und Schulwesen auf lutherischer Grund- 
lage reformieren sollte. Alle kirchlichen Einkünfte und freiwilligen 
Spenden ohne Unterschied flossen demgemäß in einen „ Gemeinen 
Kasten“, wodurch jede Hoffnung, für die Armenpflege hinreichende 
Mittel zu erhalten, von vornherein abgeschnitten war; denn Kirchen- 
dienst und Schule gingen natürlich vor und verbrauchten fast alles für 
sich. Leisnig ist das erste von zahlreichen Beispielen solcher verhängnis- 
vollen finanziellen Abhängigkeit der Armenpflege von Kirchen- und 
Unterrichtsverwaltung.? Feuchtwanger hat vollkommen recht?, wenn 
er die „Ungeschiedenheit des Kassenwesens“ als einen Grundfehler 
der meisten evangelischen Kirchenordnungen jener Zeit bezeichnet. 
Erst der kluge Bugenhagen hat seit 1528 in den von ihm verfaßten 
oder angeregten norddeutschen Armenordnungen diesen Fehler ver- 
mieden, indem er den Armenkassen bestimmte gesonderte Einkünfte 
überwies“; dadurch ist es ihm in manchen Fällen wenigstens 
vorübergehend gelungen, die Fürsorge leistungsfähig zu ge- 
stalten. 

Ungefähr gleichzeitig mit Leisnig hat die fränkische Mainstadt 
Kitzingen ihr Armenwesen reformiert.“ Barge ist überzeugt, daß da- 

1 Sehling a. a. O. 596. Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 176. 

2 Der „Gemeine Kasten“ in Wittenberg war, wie schon oben betont wurde, 
(S. 210), wenigstens während der ersten Zeit noch ausschließlich für Not- 
leidende bestimmt. 3 A. a. O. 177. 

4 Uhlhorn III, 76. Feuchtwanger a. a. O. 33 S. 200ff. 

5 Die Armenordnung wurde in Kitzingen am 30. August 1523 von der Kan- 


zel herab verkündigt und zu Martini (Nov. 11) in Kraft gesetzt. Der alte Druck 
von 1523 ist selten geworden. Ein von mir besorgter Neudruck im Archiv f. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 15 


226 | Otto Winckelmann 


für die, nach seiner Ansicht bekanntlich von Karlstadt herrührende, 
Wittenberger Beutelordnung als Muster gedient habe. Indessen kann 
dies nur für die nebensächliche Einrichtung des dreifach verschlos- 
senen Almosenkastens allenfalls als richtig zugegeben werden; denn 
im übrigen ergibt ein Vergleich mit der Nürnberger Ordnung aufs 
schlagendste, daß diese das Vorbild für Kitzingen geliefert hat. Stim- 
men doch ganze Abschnitte wörtlich überein, sogar in solchen Punk- 
ten, wo Barge Anklänge an die Beutelordnung zu finden glaubt: 
Der Umstand, daß das offenkundig evangelische Kitzingen sich der- 
art an Nürnberg angelehnt hat, spricht jedenfalls nicht für Ehrles 
und Feuchtwangers Behauptung, daß der Nürnberger Erlaß noch 
wesentlich in katholischen Anschauungen wurzele. Für das Verhalten 
gegen die Bettelei fußt Kitzingen noch auf den älteren Nürnberger 
Fassungen, d.h. es verzichtet auf Strafbestimmungen gegen den 
Bettel in der optimistischen Hoffnung, daß bei geordneter Armen- 
pflege das Betteln der Einheimischen von selbst aufhören werde. 
Die Fremden sollen, wie in Nürnberg, an den Toren abgewiesen wer- 
den und nur ausnahmsweise einen Zehrpfennig erhalten. Eine be- 
merkenswerte Abweichung von der Nürnberger Organisation besteht 
darin, daß Kitzingen statt der Bettelknechte einen Bettelrichter auf- 
stellt, der nicht wie jene die Almosen zu verteilen, sondern das sitt- 
liche und ordentliche Verhalten der Armen zu überwachen und alle 
Verstöße den Pflegern zur Bestrafung anzuzeigen hat Wie sich die 
Kitzinger Ordnung bewährt hat, und ob sie später der Gefahr einer 
Verschmelzung von Armen- und Kirchenvermögen entgangen ist, 
vermag ich nicht anzugeben. 

Uhlhorn meint’, auch die Stadt Breslau habe bereits 1523 ihre 
Armenpflege reorganisiert. Das ist ein Irrtum: es geschah erst 1525, 
und zwar im engen Zusammenhang mit der kirchlichen Reformation.* 

Sehr beachtenswert ist dagegen noch die im Frühjahr 1523 be- 
schlossene Neuordnung in Regensburg.“ Hier war ein großer Teil 


Ref.-Gesch. XL1. Vgl. G. Buchwald, Gesch. d. evang. Gemeinde zu Kitzingen 
(1898) 25—30, Barge, Karl:tadt I. 499. 1 Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. X 255. 

2 Einen solchen Zensor bringt auch Vives in seinem später zu erörternden 
Gutachten in Vorschlag. 

3 A. a. O. III, 59. 1 Vgl. Ebers, Armenwesen von Breslau 8ff. 

6 Uhlhorn III, 59 erwähnt sie nur flüchtig unter Berufung auf die ungenaue 
Notiz in den Chroniken der deutschen Städte XV, 53, obwohl schon K. Th. 
Gemeiner, Regensb. Chronik IV, 489 ff. (Regensb. 1824) ausführlich und akten- 
mäßig darüber berichtet hat. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 227 


der Bürgerschaft der neuen Lehre von Anfang an eifrig zugetan; an 
ihrer Spitze der Reichshauptmann Thomas Fuchs und der Kämmerer 
Hans Portner, die im Magistrat den Vorsitz führten und schon seit 
1519 mit Luther in freundschaftlichem Briefwechsel standen.! Auch 
der 1522 berufene Ratskonsulent Dr. Johann Hiltner war ein ent- 
schiedener Anhänger der Reformation. Diesen Männern ist es unzwei- 
felhaft zu danken, daß die Stadt 1523 die Armenpflege nach dem 
Beispiele des benachbarten Nürnberg einrichtete. Von ihrer am 1. Mai 
erlassenen Almosenordnung liegen zwei gleichzeitige Redaktionen 
vor. Die eine enthält das vollständige Gesetz mit allen Einzelheiten 
der neuen Organisation?, die andere, für die Öffentlichkeit bestimmte, 
nur einen Auszug der wichtigsten, von den Einwohnern und Fremden 
zu beachtenden Regeln.? Für diese kürzere Fassung hat der Magi- 
strat die Einleitung und den Schluß wörtlich aus der vorletzten 
Nürnberger Redaktion? übernommen, einschließlich der lutherischen 
Äußerung, ‚daß alles christlich Wesen allein steht in einem rechten 
wahrhaften Vertrauen und Glauben gegen Gott und brüderlicher 
Lieb gegen den Nächsten“. Das Betteln wird für jedermann, Ein- 
heimische wie Fremde, von Pfingsten 1523 ab streng untersagt, 
noch strenger und entschiedener sogar als in Nürnberg.? Wer das 
Verbot übertritt, dem soll zum mindesten die Stadt ‚ein Jahr lang 
verboten sein“. Nur für die Tage Allerheiligen und Allerseelen ist, 
wie in Nürnberg, das Betteln ausnahmsweise allgemein freigegeben.“ 
Von den Mendikanten, Stationierern und anderen geistlichen Bettlern 
ist nicht ausdrücklich die Rede. 

In der ausführlicheren Redaktion stimmt die lange Einleitung 
genau mit der Nürnberger Fassung A”? überein, hat also ebenfalls 
durchaus evangelisches Gepräge. Auch der eigentliche Inhalt deckt 
sich fast durchweg mit dem Nürnberger Vorbilde. Nur über einige 
Punkte, wie die Überweisung armer Kinder an Handwerker zur 


1 K. Th. Gemeiner, Kirchenreform in Regensburg (1792) 8 ff. 

2 Gedruckt im Archiv f. Ref.-Gesch. XI, 8. 

Gedruckt bei Gemeiner, Regensb. Chronik IV, 490—492. Vgl. Archiv 
f. Ref.-Gesch. X, 256. 

Archiv f. Ref.-Gesch. X 245, 258, 279. 

6 Die Regensburger Ordnung spricht sich schon in der Einleitung sehr deut- 
lich in diesem Sinne aus. 

Genau mit denselben Worten wie in der vorletzten Nürnberger 
Fassung. 

Archiv f. Ref.-Gesch. X 258 ff., Ehrle im Hist. Jahrbuch (1888) 459. 


15* 


228 Otto Winckelmann Über d.ältest. Armenordn.d. Reformationsz. (1522—25) 


Lehre! und die Unterstützung armer Kleriker, enthält der Regens- 
burger Erlaß gewisse Einzelheiten, die offenbar nicht von Nürnberg 
stammen. Darunter möge hier nur folgende hervorgehoben wer- 
den“: „Item der frommen armen Priester halben, so ihres Amts be- 
raubt und nicht sich des Almosens des Altars teilhaftig mögen machen, 
sofern die Bürgerskind dergleichen in Armut fielen, sollen nicht 
destominder wie ander von solchem Almosen ziemlichermaßen 
unterhalten werden.“ Das kann sich nur auf die Geistlichen beziehen, 
die vom Bischof als lutherische Ketzer ihrer Ämter und Einkünfte 
entsetzt worden waren.” Daß man sie aus dem Almosen unterstützen 
wollte, zeigt deutlich genug, welchen Sinnes die Urheber der Ordnung 
waren. Die Mittel für eine geordnete Armenpflege hoffte man in 
Regensburg ebenso wie in Nürnberg zunächst ohne Eingriffe in kirch- 
liche Einkünfte und Vermögensverhältnisse zu erlangen. Nur was 
künftig „von Spenden geschafft und fürgenommen“, sollte statt 
der Kirche dem neuen Almosen zufließen. Während aber in Nürnberg 
mit dem Fortschreiten der Reformation die Bedenken gegen die Ein- 
ziehung der Kirchengüter allmählich schwanden, blieben sie in 
Regensburg, wo man auf die mächtigen katholischen Nachbarn, 
Bayern und Österreich, Rücksicht nehmen mußte, notgedrungen be- 
stehen; ja selbst der eben erwähnte Versuch, wenigstens die neu ge- 
stifteten Spenden dem Stadtalmosen einzuverleiben, wurde von der 
Geistlichkeit heftig bekämpft.“ 


1 Gemeiner a. a. O. 494 hat hier die Ordnung (vgl. den Wortlaut) falsch ver- 
standen, wenn er behauptet, nur „geschickte und gelernige Knaben hätten 
das Bettelzeichen erhalten; „die größere Anzahl mußte sich des Singens vor 
den Häusern behelfen.“ In Wirklichkeit ist es so, daß nur die ersteren durch 
das Bettelzeichen die Erlaubnis erhielten, sich durch Singen vor den Häu- 
sern etwas zu erbetteln; den übrigen, unbegabten oder faulen, Schülern sollte 
dagegen das Singen verboten sein. Auch sollte man sie womöglich ganz von der 
Schule entfernen und ein Handwerk lernen lassen. 

3 Archiv f. Ref.-Gesch. XI, 11 nr. 15. 

8 Gemeiner, Reform. in Regensburg 17. Aus Akten im Regensb. Stadtarchiv 
(Ia Nr. 12) ergibt sich, daß das Almosenamt in der Mitte des 16. Jahrhunderts 
aus 7 Unterämtern bestand, denen 1556 noch ein achtes angefügt wurde, 
und zwar zur Aussteuer armer Bürger bei der Heirat, zur Unterstützung Stu- 
dierender und solcher, „die um des Evangeliums willen vertrieben 
worden“, ferner zur Hilfe für Witwen von „Kirchendienern‘“. Die 
Akten zeigen ferner, daß damals dem Rat eine ganze Reihe bürgerlicher Stif- 
tungen für solche wohltätigen Zwecke zur Verfügung stand. 

1 Gemeiner a. a. O. 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 229 


Kleine Mitteilungen. 
Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein. 


Wenn auch Bismarcks ganze Laufbahn reich an überraschenden Wen- 
dungen ist, so hat doch kaum eine seinerzeit so allgemeines Staunen hervor- 
gerufen, wie die Übereinkunft von Gastein vom 14. August 1865, ratifiziert 
von den beiden Monarchen am 20. zu Salzburg. Seit Monaten schien er’s 
sich zur Aufgabe gesetzt zu haben, die schleswig-holsteinsche Frage zur Lö- 
sung zu treiben, ja Österreich zu reizen, und kürzlich war es sogar zu einem 
preußischen Ultimatum gekommen. Durch die Februarbedingungen hatte 
Preußen ferner seine Ansprüche festgelegt dahin, daß ihm, als dem zu- 
künftigen gegebenen Beschützer der Dänemark entrissenen Lande, die voll- 
kommene Verfügung über deren militärische Kräfte zustehen, strategische 
Punkte, wie Sonderburg, Friedrichsort und die Endpunkte des Nordostsee- 
kanals, abgetreten werden müßten. Ja, es war kein Geheimnis, daß darüber 
hinaus von ihm die Annexion angestrebt wurde. Jetzt schloß es einen Ver- 
trag, der — abgesehen von Lauenburg, welches allerdings in den alleinigen 
Besitz des Königs von Preußen überging — doch nur eine Teilung, und zwar 
lediglich der Verwaltung brachte. Auch wenn man in Rechnung zog, daß 
jene Februarbedingungen allgemein als überkühn beurteilt worden waren, 
mußte das befremden. 

Noch viel mehr hat man freilich über das Eingehen Österreichs auf den 
Vertrag den Kopf geschüttelt und die Erklärung nur in der trostlosen inneren 
Lage dieses Staates gefunden, in welche hinein das preußische Ultimatum 
vom 21. Juli gefahren war, das unter Androhung gewaltsamer Selbsthilfe 
die Unterdrückung der Augustenburgschen Agitation in den Herzogtümern 
verlangt hatte. Der Vertrag schlug Österreichs noch soeben verfochtenen 
Grundsätzen: Zuständigkeit des Deutschen Bundes in der schleswig-holstein- 
schen Frage, und Erbrecht des Herzogs von Augustenburg, geradezu ins Ge- 
sicht. Friedrich VIII. war beiseite geschoben, und seinen Anhängern mußte 
das unaufhaltsame Herannahen der Annexion sich aufdrängen. Schlimmer 
noch war es, daß Österreich seine guten Freunde, die deutschen Mittel- 
staaten, schnöde im Stich ließ. Von Dresden war Beust nach Wien geeilt, 
voll froher Hoffnung, an der Spitze der kleinen Staaten (des „dritten Deutsch- 
landa ei eine führende Rollet bei der Entscheidung zu spielen. Nun erfuhr 


1 Beust eine mit dem Krieg und natürlich mit dem Siege Österreichs, 
das ihm nie schneidig genug war. Nach einem amüsanten Bericht des fran- 


230 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


er noch nicht einmal einen Augenblick früher als jeder andere, wie die Würfel 
gefallen waren. Und das zum Lohn dafür, daß er und die anderen Österreich 
bereitwilligst in die Hände gearbeitet hatten; mit Verfechtung des Satzes 
namentlich, daß es gegen das Bundesrecht verstoßen würde, einem Herzog 
von Holstein (Schleswig gehörte nicht zum Deutschen Bunde) die Februar- 
bedingungen aufzuerlegen. Österreich war eben einfach auf den preußischen 
Standpunkt übergetreten, daß die Regelung der schleswig-holsteinschen Frage 
den beiden Großmächten als Besitznachfolgern Dänemarks allein zustehe. 

Beide Teile hatten etwas nachgegeben, und beide rechtfertigten das Über- 
einkommen nur als letztes Mittel, den Frieden zu erhalten. Das jedoch war 
sofort jedem klar, daß auf Preußens Seite der Vorteil war, den Gegner kom- 
promittiert und auf ein Gebiet gelockt zu haben, wo ihm weitere Nieder- 
lagen drohten. Für unsere Beurteilung kommt hinzu der Gesichtspunkt, 
den Bismarck in den Gedanken und Erinnerungen hervorhebt, daß der 
König durch die Genugtuung über das Errungene fester an die Bismarcksche 
Politik gefesselt wurde, und noch ein anderer, den er nicht berührt hat. Der 
Vertrag ist für Frankreichs Kaiser, der den Bruch zwischen den deutscheu 
Großmächten wünschte, sowie für Italien eine Lektion gewesen, daß sie 
nicht genug Entgegenkommen in den Verhandlungen mit Preußen geübt 
hatten. Sie sollten fühlen, daß Bismarck ihrer auch entraten könnte, 

Wenn man also auch nicht alle die vernichtenden Urteile über Österreichs 
Ungeschick unterschreiben wird, welche in den Kleinstaaten und in Paris 
gefällt wurden — die „betrübten Lohgerber, denen die Felle weggeschwon- 
men waren“, urteilten übertrieben bitter — einen großen Schritt vorwärts, 
seinem Ziele zu, hatte der preußische Staatsmann gemacht. Und in dem 
Raffinement, mit welchem bei scheinbarer Parität dennoch Österreich tat- 
sächlich verkürzt war und weiter in die Enge getrieben wurde, möchte man ei- 
nen charakteristischen Zug seiner Staatskunst erkennen. 

Nach der Darstellung aber in Sybels „Gründung des Deutschen Reiches“ 
wäre die ganze Idee der Abmachung von einem sonst kaum hervorgetretenen 
österreichischen Diplomaten ausgegangen und sozusagen fast zufällig zur Gel- 
tung gekommen. Der kluge und einflußreiche Minister ohne Portefeuille 
Esterhazy habe auf ein Mittel zur Verständigung gesonnen und habe sich ge- 
freut, als ihm Graf Blome, österreichischer Gesandter in München, ein sol- 
ches entgegenbrachte. Als geborener Holsteiner und in der Überzeugung, 
daß Österreich den Krieg nicht führen könne, sei dieser auf den Einfall 
gekommen, daß einfach Preußen Schleswig, Österreich Holstein annektieren 
möge (B). Die Teilung, allerdings nur als Provisorium (A), bis ein Äquivalent 
an Holsteins Stelle für Österreich gefunden werde, habe Esterhazys Beifall 
zösischen Gesandten in Dresden bewunderte man ihn in Wien, doch sei es in 


Sachsen manchem unheimlich, auf einem so kleinen Wagen zu sitzen mit eine m 
so großen Pferde davor. 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 231 


gefunden und auch die vorläufige Billigung des Kaisers. Blome sei also mit 
der Ermächtigung, über diese Möglichkeit (A) die Stimmung des preußischen 
Kabinetts zu sondieren, wenn sonst keine Einigung zu erzielen sei, am 26. Juli 
von Wien zu den Verhandlungen abgereist (im übrigen lief der diplomatische 
Verkehr in Wien zwischen dem Ministerpräsidenten Grafen Mensdorf und 
dem preußischen Gesandten v. Werther weiter). In Gastein habe Blome vom 
27. ab, und selbst noch in seiner Audienz bei König Wilhelm am 30., nur im 
Sinne der Anerkennung des Herzogs von Augustenburg, freilich vergeblich, 
verhandelt. Erst nach diesen, in einigen Einzelheiten von Sybel wieder- 
gegebenen, Verhandlungen sei Blome auf die Teilung „wenn nicht 
der Souveränität (B), so doch der Verwaltung“ (A) gekommen, 
wofür. er die Geneigtheit seiner Regierung in Aussicht gestellt habe. Auch 
Bismarck habe sogleich seine Geneigtheit zu erkennen gegeben; mit ge- 
wissen Vorbehalten freilich wegen Holsteins. Mit Verschiebung des Wei- 
teren auf die bevorstehende Monarchenzusammenkunft ist er einverstan- 
den; strengste Verschwiegenheit indessen macht er sich für die Zwischen- 
zeit aus. 

° Blome reist am 31. Juli zurück, und am 5. August sprechen in einem Mi- 
nisterrat, zu dem der Kaiser nach Wien kommt, andere gegen, er aber 
und Esterhazy eifrig für den Ausweg (A), zu welchem sich dann auch Franz 
Josef in einem Schreiben vom 7. an König Wilhelm bekennt. Am 8. eilt 
Blome mit dem Schreiben nach Gastein, wo am 10. die Verhandlungen wieder 
beginnen. 

Bismarck hat inzwischen einen Entwurf! „ im ursprünglichen Blomeschen 
Sinne‘ ausgearbeitet (also einen Entwurf zu B): Teilung der Souveränität, 
Preußen annektiert Schleswig und Lauenburg, Österreich erhält Holstein mit 
den und den Einschränkungen und darf es nur unter denselben Bedingungen 
weitergeben. (Die Voraussetzung ist offenbar, wovon jedoch in dem „ur- 
sprünglichen Blomeschen Vorschlag“ nicht im geringsten die Rede gewesen ist, 
daß Österreich baldigst dort den Augustenburger einsetzen würde.) Bismarck 
muß aber seinen Entwurf alsbald fallen lassen, weil die Vollmacht des Unter- 
händlers nur auf Teilung der Verwaltung (A) lautet, und sich begnügen, 
dabei noch möglichst viel von jenen Punkten in bezug auf Holstein durch- 
zusetzen. So Sybel. 


1 Sybel hat offenbar ebendenselben Text vor Augen gehabt, der von Horst 
Kohl, Bismarck Jahrbuch IV, S. 196 als „Erster eigenhändiger Entwurf der 
Konvention von Gastein“ gedruckt ist. Nichts hat aber mit diesem Entwurf 
zu tun; der „Geheime Artikel“ am Schluß: „In Anbetracht, daß bei der gegen- 
wärtigen Realteilung beider Herzogtümer .. Eine bloße Realteilung ist viel- 
mehr die nachherige Konvention selbst, und zu ihr ist der geheime Artikel ge- 
dacht gewesen; darüber s. unten. 


939 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


Bekanntlich ist Sybel für uns sowohl Darstellung als Quelle, und zwar eine 
vorläufig unersetzbare Quelle; denn hinter ihm haben sich die Pforten des 
Auswärtigen Amtes und seines Archivs für Forschungen geschlossen. Der Jubel, 
mit dem sein Werk begrüßt worden ist, setzte sich aus Bewunderung der 
lebendigen Darstellung und aus Respekt vor dem kostbaren darin enthaltenen 
Material zusammen. Kein Wunder, daß gegen Sybel sich so leicht keine ab- 
weichende Meinung hervorwagte. Lenz z. B. in seiner Geschichte Bismarcks 
kürzt das Kapitel über Schleswig-Holstein in diesem Teile sehr, weil Sybel 
„gerade das diplomatische Spiel, das zwischen Berlin und Wien geführt wurde, 
mit Meisterschaft geschildert habe“. Leider kann das Lob Sybels heute nicht 
in vollem Umfange aufrecht erhalten werden. Zuweilen ist doch seine beste- 
chende Sicherheit nicht ganz stichhaltig. So hat er von der spanischen 
Thronkandidatur Leopolds 1870 eine Schilderung gegeben, welche sich durch- 
aus nicht bewährt hat, und zwar weil er einem zweifachen Fehler! verfallen 
ist: er hat dort auf ungenügendem Material aufgebaut, ohne den Mangel auch 
nur durch einen Vorbehalt anzudeuten, und hat der offiziellen Darstellung, 
welche Bismarck im Beginn des Krieges von dem Streitfall gab, ein viel zu 
großes Vertrauen entgegengebracht. Auch in unserem Falle wird sich etwas“ 
Ahnliches herausstellen. 

Bedenken gegen die Sybelsche Darstellung ergeben sich teils aus anderen 
bekannten Tatsachen, teils sogar aus ihr selbst. Es muß so scheinen, als ob 
Blome eigens wegen seiner Idee mit der Verhandlung betraut wird. Er ist 
jedoch einfach als nächster Diplomat von Rang in Vertretung des beurlaubten 
Karolyi zum Dienst bei König Wilhelm kommandiert gewesen. Es würde 
also ein zufälliges Zusammentreffen von Umständen vorliegen. Er hütte, 
in Wien angekommen, seine Idee B geäußert und es wäre dann in Eile und ohne 
viel Umstände durch Esterhazy die vorläufige Zustimmung des Kaisers, 
aber nur zu A, erwirkt. Merkwürdiger noch ist, daß er in Gastein erst im 
allerletzten Augenblick auf diesen Vorschlag A kommt, dann aber auch 
seine ursprüngliche, doch abgelehnte Idee B anbringt. Daß Bismarck neben 
dem Hauptakteur Blome in einer uns etwas ungewohnten Nebenrolle er- 
scheint, nur nebenher. Aber daß er auf Blomes bloße Erwähnung seiner 
„ursprünglichen Idee“ hin ein ausgeführtes Programm, tatsächlich für den 
Papierkorb, entwirft, ist befremdlich. 

Die Hauptsache aber ist, daß seit Sybel durch die Gedanken und Er- 
innerungen der schöne Brief Bismareks an den König vom 1. August nebst 
Randbescheid desselben bekannt geworden ist, und daß dieser ein ganz ab- 
weichendes Bild ergibt. Danach hatte der König soeben die Unvorsichtig- 
keit begangen, seiner Gemahlin brieflich Mitteilungen aus den Verhandlungen 
zu machen, und Bismarck will ihn bewegen, durch Telegramm an den Feld- 


1 Das Nähere: Hesselbarth, Drei psychologische Fragen zur spanischen 
Thronkandidatur Leopolds v. Hohenzollern, Leipzig 1913, S. 51 Anm. 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 233 


jäger den Brief zurückzuziehen. Wie wunderbar er den Ton getroffen hat, der 
zum Herzen seines Herrn dringt, das muß man selbst lesen. Er führt nicht 
die üble Wirkung an, welche eine Indiskretion der Königin in Deutschland 
oder Paris auslösen könnte. Dergleichen Schädigungen verschwinden gegen- 
über der einen großen Frage, welche den Monarchen jetzt bewegt. Dieser 
ist nämlich zum Bruch mit Österreich entschlossen, wenn die jetzige Ver- 
handlung nicht gelingt, trägt aber schwer an der Verantwortung. Bismarck 
malt deshalb nur dies aus, wie Franz Josefs Mißtrauen durch den Bruch des 
Geheimnisses erregt werden könnte, welches er Blome „auf dessen Verlangen“ 
zugesagt habe, und wie darüber die Verhandlung scheitern könnte. Genug, Wil- 
helm willigt ein, rechtfertigt aber dabei seine Handlungsweise nach Möglichkeit: 

„Einverstanden. Ich tat der Sache (administrative Teilung, also A) des- 
halb Erwähnung, weil in den letzten 24 Stunden ihrer nicht mehr Erwähnung 
geschah, und ich sie als ganz aus der Combination fallen gelassen ansah, nach- 
dem die wirkliche Trennung und Besitzergreifung (B) an die Stelle getreten 
war. Durch meine Mitteilung an die Königin wollte ich den Übergang dereinst 
anbahnen zur Besitzergreifung (d. h. Augusta darauf vorbereiten), die sich 
nach und nach aus der Administrationsteilung entwickelt hätte (so will er 
ihr die überraschende Tatsache erklären). Indessen kann ich dies auch später 
so darstellen, wenn die Eigentumsteilung wirklich erfolgt, an die ich noch 
immer nicht glaube, da Österreich zu stark zurückstecken muß, nachdem 
es sich für Augustenburg und gegen Besitznahme, wenn freilich die ein- 
seitige (d. h. durch Preußen allein), zu sehr avancierte.‘ 

Diese Urkunde, nach Vergleichung mit dem Original von Horst Kohl in 
seinem „Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen“ Bd. I oder „Kaiser 
Wilhelm und Bismarck“ nochmals abgedruckt, wirft die Darstellung Sybels 
einfach um. Es kann festgestellt werden: 

1. A ist nicht erst in letzter Stunde (vielmehr da gerade nicht mehr 
sondern nur B noch) verhandelt worden. Tagelang muß es besprochen sein, 
allerdings nur in zweiter Linie, unter der Hand, und es wurde deshalb — was 
sicherlich auch sonst Bismarck willkommen war — des Gegenstandes in der 
Audienz beim Könige nach Sybel nicht gedacht. 

2. Kurz vor Blomes Abreise ist allerdings ein Novum vorgebracht worden; 
das war aber eben B. 

3. Mindestens dieser Vorschlag (der als ein großer Gewinn erscheint, den 
der König kaum erhofft, wohl aber sein Minister) rührt sicher von diesem 
selbst her. Seine Präexistenz im Kopfe Blomes können wir ruhig strei- 
chen, wenn auch Bismarck ihn seinem Partner unterzuschieben, zu sugge- 

rieren versucht haben mag. Vielleicht hat er ihn auch dem König als von 
Blome ausgegangen hingestellt; wenigstens behauptet er, diesem „auf sein 
Verlangen“ die Geheimhaltung zugesagt zu haben, während bei Sybel viel 
wahrscheinlicher Bismarck sie zur Hauptbedingung macht. 


934 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


4. Daß Bismarck in der nun folgenden Pause der Verhandlung ein aus- 
führliches Programm ausarbeitet „im ursprünglich Blomeschen Sinn“ (B), 
klingt zwar jetzt etwas weniger unwahrscheinlich, wo er selbst der Vater des 
Gedankens ist. Immerhin muß auch dieses B nach dem Ausdruck des 
Königs „an die Stelle getreten war“ schon vor Blomes Abreise eine greifbare 
Gestalt angenommen haben. Die voraussichtliche Abtretung Holsteins an 
Augustenburg muß ein wichtiger Punkt dabei gewesen und dem Kaiser als 
vorteilhaft für Österreich hingestellt worden sein, während von erschweren- 
den Bedingungen noch nicht allzuviel die Rede gewesen sein dürfte; die 
arbeitet ja Bismarck in der Pause der Verhandlungen aus. 

Glücklicherweise setzen uns nun die von der französischen Regierung 
herausgegebenen Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870/71 in die Lage, 
die ziemlich kurze, aber interessante Lebensgeschichte sozusagen von B ge- 
nauer zu verfolgen. In 1496 teilt der französische Minister des Äußeren, 
Drouyn de Lhuys, unterm 16. August den Vertretern in Wien und Berlin 
mit, daß in den letzten Tagen Fürst Metternich, Österreichs Gesandter in Paris, 
ihm davon gesprochen habe, als von seinem eigenen Einfall (natürlich!), ob 
nicht etwa die Herzogtümer geteilt werden könnten, so daß Preußen Schles- 
wig annektiere, Österreich aber Holstein erhielte und dem Herzog gäbe. 
Zur Empfehlung habe er hinzugefügt, daß Österreich dann in Deutschland 
als das uneigennützige dastehen würde. Natürlich hat Drouyn vermutet, 
daß dies nicht bloße Meinung Metternichs, sondern (hierin geht er zu weit) 
die Instruktion Blomes sei; er hat die Gefahren ausgemalt, welche von seiten 
Preußens deın neuen Herzog und damit auch Österreich selbst drohen 
würden, das ihn nicht würde im Stich lassen können, und hat den Gegenvor- 
schlag gemacht, dieses möge das dänischredende Nordschleswig wählen und 
es an Dänemark zurückgeben, was ein Hauptwunsch Napoleons war. Es geht 
aus diesem interessanten Zwischenfall hervor, daß der Vorschlag B in Wien 
durchaus nicht aussichtslos gewesen ist, daß man sich aber vergewissern 
wollte, wie die Sache in Paris aufgenommen werden würde. 

Auch Sybel weiß ein wenig davon, daß „Blomes Vorschläge“ von Mens- 
dorf an Metternich, von diesem an Drouyn mitgeteilt worden sind; Bismarck 
hat sich darüber bei Mensdorf nachher beschwert. Es ist uns erwünscht, 
daß Sybel dabei das Datum der Mitteilung an Metternich nennt. „Schon 
am 10. August“, sagt er, weil er es für ein bloßes Ausplaudern hält. Wir wer- 
den uns gerade umgekehrt wundern, daß, wenn man einmal in Paris sondierte, 
es nicht eher geschah als am 10,, also an dem Tage, wo schon die neue Ver- 
handlung in Gastein begann! 

Wieder bieten uns die Origines Diplomatiques Aufklärung. Abgesehen 
von dem Schritt in Paris hat nämlich Mensdorf auch wirklich einfach ausge- 
plaudert, z. T. sogar noch mehr; und zwar — ganz vertraulich selbstver- 
ständlich — an den badischen Gesandten v. Edelsheim, von dem die Kunde 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 235 


alsbald an den badischen Minister v. Roggenbach und weiter an den französi- 
schen Gesandten in Karlsruhe flog. S. dessen Bericht an Drouyn 1497 vom 16. 
Es wird also am 13., 14. oder 15. gewesen sein, als Mensdorf sich so ausließ: 
„Die Idee der Übereinkunft sei von Bismarck ausgegangen, der sie in einem 
Gespräch mit Blome bei dessen im übrigen gescheiterter Sendung angeregt 
habe. Blome habe aber keinen Wert darauf gelegt und ihm gar nichts davon 
gesagt. Daher habe Bismarck selbst nachher durch Werther ihm, und er dem 
Kaiser die Sache unterbreitet, der nach Anhörung einiger Ratgeber sie ge- 
nehmigt habe.“ Festzuhalten ist dabei, daß Mensdorf jetzt naturgemäß 
nur von einem Modus spricht, denn B ist inzwischen ja erledigt. 

Mensdorf will offenbar zeigen, daß er an der Übereinkunft ziemlich un- 
schuldig sei, und schweigt schon deshalb davon, daß ganz kürzlich ein noch 
viel weitergehender Vorschlag B Gegenstand der Verhandlung und sogar 
einer Anfrage in Paris gewesen war. Dabei ist ihm jedoch die Entstehungs- 
geschichte von B willkommen gewesen, weil man den großen Ministerrat vom 5. 
natürlich den Wißbegierigen anderweitig erklärt hatte; so brauchte er nicht 
zu widerrufen. Mensdorf hat also die Entstehung von B auf A oder die Über- 
einkunft überhaupt übertragen. Es bestätigt sich somit abermals, daß B von 
Bismarck herrührt. Wichtiger aber noch ist, daß sich uns nun enthüllt, warum 
erst am 10. Metternich mit der Anfrage in Paris beauftragt worden ist. Dem 
Ministerrat vom 5. hatte B gar nicht vorgelegen, weil Blome „keinen Wert 
darauf gelegt“ hatte; und Bismarck hatte erst Werther vorschicken müssen, 
als er in Gastein das erfuhr oder aus irgendeinem Umstand ersah. Das 
mag nicht lange vor dem 10,, immerhin doch wohl vor Blomes Wiedereintreffen 
am 8., gewesen sein. 

Die Entstehungsgeschichte von A beleuchtet uns zwar keine Urkunde; 
sie dürfte sich aber einfach genug gestalten. Mit der Präexistenz von B in 
Blomes Kopf fällt wohl auch die von A und die durch Esterhazy erwirkte 
Billigung des Kaisers weg. Blome hatte bei der ersten Unterbandlung nur 
Vollmacht in bezug auf Augustenburg und wird eben von Bismarck erst nach 
und nach mit Idee A vertraut gemacht sein, und die hat er ja auch dann 
in Wien verfochten, während er den weitergehenden Plan Bismarcks B fallen 
ließ. Sybels ganze Darstellung halte ich für eine offizielle Lesart, die hinter- 
her von beiden Teilen verbreitet wurde, übrigens gewiß auch von Bismarck 
herrührt. Als nämlich die Lüftung des im allgemeinen gutgewahrten Geheim- 
nisses mit der Veröffentlichung des Vertrages bevorstand, war es notwendig, 
sich zu verständigen!, was man dem Publikum von der Vorgeschichte des- 
selben zu wissen geben wollte. Wie schon Mensdorf sich bemüht hatte, in 
seinem Gespräche mit Edelsheim der Sache einen möglichst zufälligen Ur- 


1 Auch hierzu bietet die spanische Thronkandidatur eine Parallele; der sog. 
Instruktionsbrief Bismarcks verfolgt denselben Zweck; a. a. O. S. 35. 


936 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


sprung beizulegen, so spielte auch in dieser offiziellen Darstellung das Un- 
wahrscheinliche eine ziemlich große, daneben Bismarck eine ziemlich naive 
Rolle. 

Noch eine Nachlese, zu welcher die Origines Diplomatiques Stoff geben. 
Nach Ollivier Empire Liberal VII S. 451 hielt Bismarck später für nötig, 
in Paris darzulegen, warum Preußen nicht Holstein, sondern Schleswig er- 
halten habe! Erst durch Drouyns Gegenvorschlag, über den also die Öster- 
reicher wieder geplaudert hatten, wird dies verständlich. Auch ein anderer 
wenig klarer Vorgang könnte mit ihm zusanımenhängen. Der Stellvertreter 
des auf Urlaub gegangenen Gramont in Wien war Graf Mosbourg. In seinen 
Berichten nach Paris übermittelt er natürlich offizielle Auslassungen (so 
am 17. die Mensdorfs, wo dieser die Übereinkunft als günstig für Österreich 
hinstellte und „alles Verdienst dem Grafen Blome zuschrieb‘‘) und außerdem 
war er, wie alle seinesgleichen, auf der Jagd nach Neuigkeiten, die aber ber 
ihm etwas dürftig ausfallen. Erst 1503, unterm 20., notiert er von den um- 
laufenden Gerüchten als beständigstes, daß in Gastein eine endgültige 
Teilung vereinbart worden sei, wobei Österreich Schleswig, Preußen Holstein 
erhalten werde; was er später (recht post festum) berichtigen muß. Man 
könnte, wie gesagt, auch hierbei an Drouyns Vorschlag denken, doch ist wohl 
nur etwas von B durchgesickert und liegt im übrigen eine Verwechselung der 
beiden Ländernamen durch Mosbourg vor. 

Nun aber noch ein sehr merkwürdiges Stück der diplomatischen Korre- 
spondenz dieser Tage. Verblüffend geradezu ist 1516, wo der französische 
Gesandte beim Bunde, Reculot, am 23., also nur einen Tag bevor der öster- 
reichische und der preußische Gesandte den Text des Übereinkommens in 
Frankfurt überreichen, einen gänzlich abweichenden Text nach Paris meldet, 
den er zweimal ausdrücklich bezeichnet als einem „heute früh“ an seinen 
preußischen Kollegen eingegangenen Einlauf (dépêche) entstammend! Also 
eine Falschmeldung, aber vom preußischen Ge:andten selbst herrührend. 
Es sind erstens, gegenüber den 11 Paragraphen des echten Textes, nur drei 
„öffentliche“, wozu jedoch Reculot selbst bemerkt, daß außerdem Preußen 
verschiedenes andere, ihm nicht gemeldete durchgesetzt haben dürfte. Dann 
kommen aber noch fünf „geheimen Paragraphen“. Schließlich versichert 
Reculot bestimmt zu wissen, daß über Abtretung aller Rechte an Preußen oder 
den von diesem begünstigten Oldenburger für 12 Millionen Taler und über 
einen gemeinsamen Antrag beider Großmächte beim Bunde auf Garantierung 
von Venetien noch verhandelt werde. A 

Wenn wir auch von den letzten törichten Meldungen, für welche Reculot 
nicht denselben authentischen Ursprung in Anspruch nimmt, absehen, so 
bleibt das Übrige sonderbar genug. Ich meine nicht, daß Savigny Dienst- 
geheimnisse an Reculot preisgibt; er hat z. B. eine noch viel größere Pflicht- 
widrigkeit begangen 1407. Aber ist es wohl denkbar, daß dergleichen Falsch- 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 237 


meldungen so unmittelbar vor dem echten Text dem preußischen Gesandten 
amtlich von Gastein oder Salzburg zugegangen sein sollten ? Nein. Absicht- 
liche Irreführung Savignys oder Lanzierung durch ihn sind ebenfalls aus- 
geschlossen. Also was sonst? Sieht man sich nun zuerst die fünf „geheimen 
Paragraphen“ an, so erweisen sie sich als lauter einseitig preußische, noch un- 
abgeschwächte Wünsche, die überdies nur leicht hingeworfen sind. 8 1 besagt, 
daß Kiel nur durch die preußische Marine besetzt werden soll jusqu’& nouvel 
ordre (soll heißen: bis zur Neuordnung, also bis es durch den Bund als Kriegs- 
hafen eingerichtet wird); $ 2, daß Rendsburg nur durch preußische Truppen 
besetzt werden soll (hier fehlt ein entsprechender Zusatz). $ 5, betreffend 
das Verfahren mit dem Augustenburger, ist nach Sybel mündlich in Salzburg 
abgemacht worden, und der fast selbstverständliche $ 3, wonach die Stände, 
von denen ja doch nur Widerspruch zu erwarten wäre, nun vorläufig nicht 
einzuberufen sind, sicher ebenso. $ 5 endlich, Anwendung der strengeren 
dänischen Preß- und Vereinsgesetze, ist wohl fallen gelassen. Kurz, das 
könnte alles ganz wohl von Bismarck als preußischer Standpunkt im Laufe 
der Verhandlung zum Handgebrauch skizziert worden sein. 

Davon unterscheiden sich die drei „öffentlichen“ Paragraphen auf den 
ersten Blick dadurch, daß sie schon in diplomatische Form gegossen sind: 
„Die beiden Regierungen, sich stützend auf..... haben bestimint.“ Aber 
die Formeln sind nachher in dem Vertragstext freilich ganz abweichend 
gewählt: „Ihre Majestäten .. haben sich überzeugt.. . Dieselben sind über 
folgende Artikel übereingekommen.“ Also, daß es eine unvollständige und 
flüchtige Abschrift der Ubereinkunft wäre, erklärt allein das Rätsel nicht. 
Auch hier haben wir nur einen Entwurf, aber von Vorschlägen, die dem anderen 
Teile wirklich vorgelegt werden und ihm die Sache mundgerecht machen 
sollen. Und — fügen wir es gleich hinzu — sie gehören offenbar an den ersten 
Anfang der Verhandlung über A. $ 1 umfaßt gleich den ganzen Kern des 
Vorschlags A (und damit der nachherigen Übereinkunft selbst): provisorische 
Teilung von Schleswig- Holstein, Abtretung von Lauenburg, über dessen 
Größe, Bevölkerung und Einkünfte Angaben zur Erläuterung gemacht werden. 
Dieser Paragraph ist eben etwas verhältnismäßig Neues, während für die 
folgenden schon eine gewisse Bereitwilligkeit vorausgesetzt werden konnte. 
$ 2 bringt die Erklärung Kiels und Rendsburgs zum Bundeskriegshafen 
bzw. Bundesfestung, aber ohne Vorzugsrechte Preußens zu erwähnen. § 3 
verlangt zweierlei für Preußen, die Erbauung einer Eisenbahn Lübeck- 
Kiel und die Posten und Telegraphen. Ich halte diesen Drei-Paragrapben- 
Text, so wie er ist, für den Blome mitgegebenen und von ihm in Wien 
vertretenen Vorschlag A selbst. Eine Stelle spricht m. E. sehr deutlich für 
diese Vermutung. Nach 8 1 teilen sich die beiden Vertragschließenden 
„du moins provisoirement“. Man erkennt schon den dahinter steckenden 
Plan B. 


938 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


Doch wie man auch über die beiden Bestandteile des merkwürdigen 
Schriftstückes denken mag, sie sind aus verschiedenen Zeitpunkten der 
Verhandlungen herausgerissene Augenblicksbilder, die nicht mit rechten 
Dingen nach Frankfurt gewandert sind. Savigny hat mittels Hintertreppe 
sich Abschriften oder Konzepte aus Bismarcks Umgebung verschafft, die ihm, 
oder von ihm, nun irrtümlich als öffentliche und geheime Paragraphen der 
Übereinkunft bezeichnet wurden. So, gingen sie eiligst, ungeprüft, nach 
Paris, wo sie natürlich nicht geringes Staunen hervorriefen und Nachfragen 
veranlaßten. Man gönnt den beiden Frankfurter Freunden den Reinfall von 
Herzen, obwohl man als Historiker Grund hätte, ihnen für ihre Indiskretion 
dankbar zu sein. 

Damit ist die Sichtung des Materials beendigt. Unser Bild von der Ent- 
stehung der Gasteiner Übereinkunft ist einigermaßen anders geworden, als 
es bei Sybel aussieht. Bis einmal unsere Archive sich erschließen und größere 
Gewißheit schaffen, möchte ich den Hergang so auffassen. P. 

Bismarcks Streben in der schleswig-holsteinschen Sache, den König scharf 
zu machen, Österreich auf Schritt und Tritt zu bekämpfen und ihm seinen 
Mitbesitz gründlich zu verleiden, wie es Sybel so schön geschildert hat, fand 
seinen Höhepunkt in dem Regensburger Ultimatum, welches unter Androhung 
der Selbsthilfe die Unterdrückung der Agitation für den Augustenburger 
verlangte. Den Zwecken Bismarcks war es aufs beste angepaßt. König Wil- 
helms Rechtsbewußtsein entsprach es so sehr, daß er im Falle der Verweige- 
rung zum Äußersten entschlossen war; und doch hätte es nach allem Vorher- 
gegangenen etwas Demütigendes für Franz Josef gehabt, das Verlangte zu 
gewähren. Es stand also auf des Messers Schneide. 

Aber in diesem Zeitpunkt faßte Bismarck eine Möglichkeit der Verständi- 
gung ins Auge, und zwar gleich die endgültige Teilung B; eine goldene Brücke 
für den Gegner, golden namentlich aber für Preußen, welches im Fall des vollen 
Gelingens dem Endziel seiner Wünsche ohne Krieg außerordentlich nahe ge- 
kommen wäre. Alles kam darauf an, den Kaiser, der damals noch sehr selb- 
ständig sich zu entschließen pflegte, dem Plane willig zu machen. Es durfte 
bei ihm kein Mißtrauen aufkommen und mußten also alle Einflüsse, die 
störend dazwischentreten konnten, ferngehalten werden. Daher war strengstes 
Geheimnis im Kreis der nächsten Ratgeber beider Monarchen erste Bedin- 
gung. Sodann mußte das Auskunftsmittel den Österreiehern vorerst in harm- 
losem Gewande erscheinen, zunächst also als ein bloßer Modus vivendi A. 

Diesen Gesichtspunkten entsprechend wurde Graf Blome in Gastein trotz 
seinen ganz ungenügenden Aufträgen, die noch auf die Einsetzung des Her- 
zogs abzielten, von Bismarck keineswegs kurz abgefertigt. Nur wurden 
ihnen in tagelanger geduldiger Arbeit soviel Schwierigkeiten aus dem reichen 
Arsenal der Februarforderungen entgegengetürmt (wobei sich Bismarck natür- 
lich hinter seinen „eigenwilligen Herrn“ verschanzte), daß Blome an dem 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 239 


Gelingen in der Richtung seines Auftrages zu verzweifeln begann. Was an 
diesem Eindruck etwa noch fehlte, fügte die Audienz bei Wilhelm, am 30., 
hinzu, wo er auf die ganze Zähigkeit und Entschlossenheit stieß, deren dieser 
fähig war, wenn seine Überzeugung für eine Sache feststand. F 

Inzwischen jedoch hatte Bismarck seinem Partner eben den Gedanken 
einer vorläufigen Teilung A nahe gebracht. Im Besitz von Lauenburg und 
mit der alleinigen Verwaltung Schleswigs in Händen, könne Preußen auf 
die militärische Unterordnung Holsteins im übrigen verzichten; nur müsse 
man Rendsburg und Kiel in Form von Bundesfestung und Kriegshafen 
zur Verfügung haben und daneben Post und Telegraphen des Landes be- 
halten. Namentlich aber hatte er Blome überzeugt, daß „er mit voller Auf- 
richtigkeit eine Verständigung mit Österreich jeder anderen Kombination 
und Eventualität vorziehen werde“. Diese Worte hat nachher Blome im 
Ministerrat zu Wien von Bismarck gebraucht. (Sybel.) 

Bevor aber der Unterhändler den Rückweg dahin antrat, hatte Bismarck den 
Hauptpfeil seines Köchers abgeschnellt, indem er hinwarf, als eine für Öster- 
reich noch annehmbarere Idee: Endgültige Annexion Schleswigs durch 
Preußen und ebenso endgültige Überlassung Holsteins an Österreich, das 
dadurch freie Hand erhielte, statt in Maßregeln gegen den Augustenburger 
zu willigen, diesen dort glatt einzusetzen. Eingehend müssen in den „letzten 
34 Stunden“ die Vorteile für Österreich erörtert worden sein: die Befriedi- 
gung der über ganz Deutschland verbreiteten augustenburgischen Partei, vor 
allem aber der auf das Bundesrecht pochenden deutschen Fürsten. Auch 
die Perspektive auf Bundeskriegshafen und -flotte machte sich ja immer vor 
dem Publikum ganz gut. Vielleicht wurde irgendeine frühere Äußerung 
Blomes benutzt, um ihm selbst die Ehre der ersten Erfindung zuzuschreiben, 
oder er wurde bewogen, zugunsten der Sache diese Rolle in Wien zu über- 
nehmen. Die spätere offizielle Bemäntelung der Tatsache, daß die ganze 
Übereinkunft Bismarcks Werk war, hat sich dann daran kristallisieren können. 

Genug, Blome kehrte am 31. zurück, gewonnen für A, das er in Gestalt 
des Drei-Paragraphen-Textes mit sich nahm, und einigermaßen auch für B, 
das er außerdem, mündlich, als seine Idee vorzubringen bereit war. Ob nun 
Blome unterwegs die letztere Lösung doch unzuträglich fand, oder ob er erst 
zuletzt damit hervorzukommen beabsichtigt hatte, und wegen der Gegner- 
schaft, welche schon A fand, darauf ganz verzichtete, jedenfalls wurde Bismarck 
erst mehrere Tage später inne, daß in Wien B leider gar nicht zur Sprache 
gekommen war. Obgleich das übel genug war, und nun eine Aufmachung 
des Projektes als „made in Austria“ ausgeschlossen war, ließ er doch nicht 
locker und regte dasselbe nachträglich durch Werther drüben an. Wie sehr 
es dort Anklang gefunden, läßt die Anfrage Metternichs bei Drouyn de Lhuys 
erkennen. Franz Josef, der schon auf A ohne Ministerrat hatte eingehen 
wollen, war wahrscheinlich jetzt auch für B. Es entfiel damit für ihn das 


940 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 


drückende Gefühl der Wortbrüchigkeit an seinen fürstlichen Anhängern. Beide 
aber, ihn sowohl wie die wenigen Räte, die er befragte, lockte mehr noch, als 
die erhoffte Popularität, die Aussicht, endgültig aus der leidigen Frage auf 
eine gute Manier herauszukommen. Aber gerade diese Hoffnung sollte schwer 
erschüttert werden, als man sicherheitshalber jene Anfrage in Paris stellte 
und von dort her eine scharfe Warnung kam. Das Mißtrauen Franz Josefs 
ward wieder rege, und es blieb bei der Vollmacht Blomes über A. 

Bismarck mußte es dabei bewenden lassen. Die lockende Aussicht, 
Schleswig unwiderruflich einzuverleiben und statt der Großmacht Osterreich 
in Holstein einen ohnmächtigen Herzog zum Nachbar zu haben, war ge- 
scheitert; ganz begraben hatte er sie, vielleicht von österreichischer Seite 
vertröstet, noch nicht, als er den geheimen Artikel zu dem Ubereinkommen 
(vgl. Anmerkung 2) entwarf: „In Betracht, daß bei der gegenwärtigen Real- 
teilung beider Herzogtümer der von Preußen übernommene schleswigsche 
Anteil an Bevölkerung und an Wohlhabenheit dem holsteinischen nicht 
gleichkommt, soll bei definitiver Lösung des Verhältnisses die Benachteili- 
gung Preußens, welche alsdann darin liegen würde, vollständig ausgeglichen 
werden.“ 

Im ganzen wird es keine Verstellung gewesen sein, wenn er an Eulenburg 
Origines Diplomatiques 1505 telegraphierte: man werde sehr erstaunt sein, 
er sei sehr zufrieden. Daß er aber Blome sofort nach der Unterzeich- 
nung ins Gesicht gesagt haben soll, er habe nie gedacht, daß ibm ein Öster- 
reicher so etwas unterschreiben werde, ist mir wenig wahrscheinlich. 

Wenn aber über das Gesamtergebnis Bismarcks Freude nicht ganz un- 
gemischt sein konnte, gern hat er sich stets der gelungenen Einwicklung 
des Grafen erinnert, und öfters erzählt, wie er im Quinzespiel mit ihm (dem 
letzten, das er mitgemacht) absichtlich leichtsinnig gesetzt und einige hundert 
Taler verloren habe. „Aber ich machte ihn irre und kriegte ihn dann 
richtig dahin, wohin ich ihn haben wollte. Er hielt mich für wagehalsig 
und gab nach.“ Ich habe früher den Eindruck gehabt, daß die Anekdote 
wohl eine Selbsttröstung darstelle über einen großen Spielverlust. Das ist 
nun doch nicht richtig; es lag ganz in der Linie seines Verfahrens mit Blome, 
wenn er damals in Gastein sich den Anschein großer Wurstigkeit gegeben und 
den „tollen Bismarck“ gespielt hat. 

Bei der von ihm festgestellten offiziellen Lesart über die Verhandlung 
(in einem zusammenfassenden Berichte oder Denkschrift mag sie Sybel so, 
wie er sie unbedenklich wiedergibt, gefunden haben) fühlt man psycholo- 
gische Beziehungen hindurch. Es hätte ja wohl nicht bloß dem Publikum, 
sondern auch diplomatischen Kreisen gegenüber genügt, wenn es hieß: Graf 
Blome sei es gewesen, der schon vorher in Wien die Teilung der Verwaltung 
angeregt gehabt und auch die Ermächtigung erhalten habe, im Notfall darüber 
zu sondieren. Wenn nun in der offiziellen Version eigentlich überflüssiger- 


Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 241 


weise Blome gar gleich zuerst an endgültige Teilung gedacht haben soll, so 
spielt dabei mit, daß für Bismarck selbst diese Idee B der eigentliche Aus- 
gangs- und Zielpunkt gewesen ist, so daß er seinen Partner nur zu seinem 
Spiegelbild gemacht hat. Und wenn Blome nachher in Gastein, als er mit A 
seinem Auftrag gemäß herauskommt, auch B, so unglaubhaft, soll haben 
miteinfließen lassen: „wenn nicht der Souveränität, so doch usw.“, so hat 
auch diese fingierte Szene ihr Urbild; Bismarck schwebten die Worte aus 
seinem eigenen Drei-Paragraphen-Entwurf vor, aus denen sozusagen der 
Pferdehuf herausschaut: „wenigstens der Verwaltung“. 

Nicht wesentlich verschiebt sich also nach unseren Feststellungen das 
Werturteil über die Gasteiner Übereinkunft, wenngleich der Abstand zwischen 
dem Erreichten und dem Erstrebten etwas fühlbarer wurde, als er bei Sybel 
ist. Äußerst lehrreich sind dagegen die Einblicke in die diplomatische 
Werkstatt unseres großen Staatsmanns. 

Beschämend für uns, doch sehr dankenswert ist Frankreichs Vorai: 
gehen mit Veröffentlichung der diplomatischen Aktenstücke. Sind sie auch 
nicht überall so reich an Aufschlüssen, wie in unserem Falle, so bergen sie 
doch, wenn man sich in sie hineingelebt hat, des Neuen die Fülle, wie man 
aus einer Schrift ersehen wird, die ich demnächst erscheinen lassen werde: 
Blicke hinter die Kulissen der europäischen Diplomatie im Jahre 1864. 


Lippstadt. Hesselbarth. 


Histor. Vierteljabrschrift. 1914 3 16 


242 Kritiken 


Kritiken. 

Wolfgang Riepl, Das Nachrichtenwesen des Altertums. Mit be- 
sonderer Rücksicht auf die Römer. Leipzig u. Berlin 1913, B. G. Teubner. 
XIV u. 478 S. 8%. M. 16,—. 

R. hat trotz seiner Tätigkeit als vielbeschäftigter Zeitungsredakteur 
in Süddeutschland die Zeit gefunden, ein Werk zu schreiben, für das man 
ihm dankbar sein muß. Die Grundlage seiner Arbeit ist gediegen, die Kenntnis 
der einschlägigen Literatur im allgemeinen ausreichend. Mit Ausnahme 
der postalischen Einrichtung der Römer, des cursus publicus (über den 
der Artikel im Pauli-Wissowa am besten orientiert), der genügend behandelt 
und geklärt ist, bemüht sich der Verfasser, das gesamte Nachrichtenwesen 
des Altertums zu behandeln. Er definiert den Begriff Nachrichtenwesen so: 
„Unter den Begriff Nachrichtenwesen im weitesten Sinne fällt jede (eigene 
oder fremde) Tätigkeit, welche durch Wort oder Schrift, Bild oder Zeichen 
dem menschlichen Bewußtsein irgendeine Vorstellung aus dem Bereiche der 
Außenwelt vermittelt, sei es eine Weisung und überhaupt ein Willensakt 
oder eine Tatsache, Begebenheit, Meinung usw. aus der Vergangenheit, 
Gegenwart oder Zukunft.“ Dementsprechend sind seine Hauptteile: Nach- 
richtenübermittlung (Zeichen und Signale; Telegraphie: Polybius X, 45—47); 
Mittel und Schnelligkeit der Nachrichtenbeförderung (Marschgeschwindig- 
keit; Schiffahrt; Kuriere; Gerüchte); besondere Bedingungen der Nach- 
richtenübermittlung (Briefwesen; Geheimschriften); Nachrichtenverbrei- 
tung (mündlich oder schriftlich und bildlich); Zeitungswesen; Nachrichten- 
ermittlung (Gesandtschaftswesen; Erkundung durch Emissäre, Kaufleute 
oder Sklaven und Angestellte; Geheimpolizei; Beschlagnahme von Korre- 
spondenz; militärisches Erkundungswesen). Man sieht also, daB eine Fülle 
von Material auf den 476 Seiten zusammengetragen ist, das R. durch geschickte 
Analogien aus dem Mittelalter und der modernen Zeit zu beleben weiß. Da 
bisher ein derartiges Handbuch ganz fehlte, so ist der Fleiß des Verfassers 
um so mehr anzuerkennen, aber auf den Leser, der hier zum erstenmal die vielen 
zerstreuten Nachrichten vereinigt sieht, ist der Eindruck um so gewaltiger. 
Interessant sind z. B. die Zusammenstellungen über Marschgeschwindigkeit: 
Durchschnittsleistung der römischen Soldaten: 30 km; werden magna itinera 
verlangt: 36 km; dann haben wir aber Nachrichten über weit größere Lei- 
stungen: Polybius III, 68: Lilybäum-Ariminum, 180 Meilen, in 40 Tagen, 
also bei 4—5 Rasttagen täglich 38 km; Claudius Nero eilt von Hannibal gegen 


Kritiken 243 


Hasdrubal und zurück: 420—450 km in 6 Tagen, also 70—75 km; nach 
2 Rasttagen wird dieselbe Strecke zurückgelegt; Scipios Marsch vom 
Ebro gegen Kartagena in 7 Tagen, täglich 63—64 km; Cäsars Gewalt- 
marsch von Gergovia gegen die Haedui mit 4 legiones expeditae: 75 km 
in 24 Stunden mit dreistündiger Ruhe; Alexander verfolgt den Darius- 
mörder mit berittener Infanterie und legt in 11 Tagen 82 Meilen zurück, 
täglich 7¼ Meilen. Das Höchstmaß wird von Philipp III. berichtet, der ein- 
mal in 24 Stunden 90 km zurücklegt (Liv. XXVIII, 7, 3). Vergleichen wir 
damit moderne Leistungen: Die Bayern unter Wrede legten auf Napoleons 
Betreiben nach Aspern vom 1.—4. Juli 1809 etwa 170 km (Linz-Wagram) 
zurück, täglich also 42,5 km im Durchschnitt (am 4. Juli 58 km [St. Pölten- 
Burkersdorf] mit 26,5 kg Gepäck pro Mann und 36 Geschützen; beim Ein- 
greifen in den Kampf anı 6. Juli waren sie freilich erschöpft); in Marokko hat 
die Kolonne Aubert im Juni 1910 in Erwartung feindlicher Angriffe in einem 
Tage 75 km zurückgelegt. Besonders interessant sind aber die Belege, die R. 
über die Leistungen der modernen Japaner gibt: bei Marschübungen mit 
wechselndem Dauerlauf und gewöhnlichem Schritt sind am ersten Tag in 
6 Stunden 20 Minuten 39 km zurückgelegt worden, beim zweitenmal in 9 Stun- 
den mit einstündlicher Pause 53 km, das drittemal beim strömenden Regen 
in 15 Stunden und zweistündlicher Pause sogar über 85 km, 11'/, Meile, 
so daß in der Tat die antiken Angaben viel von ihrem abenteuerlichen Schim- 
mer verlieren. Interessant ist auch eine Zusammenstellung der antiken Nach- 
richten über Fußgänger- und Eilbotengeschwindigkeit mit den Ergebnissen 
der Olympischen Spiele (ich benutze das Album der Olympischen Spiele 1912, 
Verlag IIlustrierter Sport, Berlin-Schöneberg): Rekord für die klassische 
Marathonstrecke (40, 200 m) steht auf 2036’ 54¼“, für die volle Marathon- 
strecke (41,843 m) auf 2055’ 18 ¼“ ; 160 km sind in 13026’ durchlaufen worden; 
320 km (43 Meilen) sind 1882 in 35° 10’ zurückgelegt. Die Höchstleistung 
aus dem Altertum weist Euchidas auf, der in einem Tage 25 Meilen 2. T. berg- 
auf und bergab durchläuft, aber die Anstrengung mit seinem Leben bezahlte. 
Bei den Schiffsgeschwindigkeiten wäre noch auf eine sekundäre Folge auf- 
merksam zu machen: die griechischen Seeleute pflegten in ihren neolnAoı 
die Entfernung von dem einen nach dem anderen Hafen durch die Zeit aus- 
zudrücken, die sie gebrauchten. Dabei bildete es sich für die Umrechnung 
der Zeit- in Entfernungsangaben als Usus heraus, die Tagesfahrt auf 500 
Stadien, also Tag- und Nachtfahrt auf 1000 Stadien anzunehmen, weil dies 
als die Durchschnittsgeschwindigkeit der griechischen Schiffe in der Ägäis 
erschien. Als nun nach Besetzung der provenzalischen Küste die Griechen 
auch von Italien nach Spanien fuhren, bekamen sie auch bald Maße für die 
Berechnung der direkten Entfernung Süditaliens von Südspanien. Als nun die 
Kartographen Karten der bekannten Welt entwarfen, benutzten sie die An- 
gaben der Schiffer über die Zeitdauer ihrer Fahrten. Da der Grieche aber 


16° 


244 Kritiken 


in den ihm nicht vertrauten Gewässern des Westens langsamer als in der 
Agäis fuhr und auch sowieso dem Karthager im Segeln unterlegen war, um- 
gekehrt aber der Karthager im Westen und auch sonst schneller als der Grieche 
fuhr, so kam es immer darauf an, ob der Kartograph eine griechische oder pu- 
nische Zeitangabe zur Berechnung der Ost-West-Entfernung Spaniens von 
Italien verwertete. So entstanden die verzerrten Zeichnungen auf den an- 
tiken Karten: entweder hat Italien, um näher an Spanien heranzurücken, 
übertriebene Nord-Süd -Richtung, oder aber es verläuft fast von Ost nach West. 
Noch schlimmer wurde es bei den griechischen Fahrten im Ozean, wo noch 
dazu die im Mittelmeer fast unbekannte Ebbe die Fahrt verlangsamte. Als 
daher Eratosthenes nach dem Schiffsbuch des Pytheas Britannien zeich- 
nete, mußte er die Zeit verwerten, die Pytheas für die Umsegelung angab. 
Diese war aus den angegebenen Gründen, und auch weil Pytheas die Buchten 
aussegelte (antike Schiffahrt ist Küstenschiffahrt), weit übertrieben. Astro- 
nomisch berechnet waren nur die geographischen Breiten, in die jetzt das 
viel zu lange Britannien eingezeichnet wurde. Es reichte daher viel mehr nach 
Osten (fast bis Skandinavien), als es in Wahrheit der Fall ist. Daraus entstand 
dann weiter der Irrtum, daß das Thule des Pytheas Skandinavien sei und daß 
er selbst, wozu auch R. noch neigt, in die Ostsee gekommen sei. R. kommt 
also in diesem Kapitel, wenn er aus Zeitangaben und Entfernungsangaben 
die Geschwindigkeit berechnen will, nicht immer zu einwandfreien Ergebnis- 
sen. Dieselbe Fehlerquelle macht sich übrigens auch bei Entfernungsangaben 
auf dem Lande bemerkbar: Polybius findet beispielsweise in seiner Quelle, 
Hannibal marschierte 500 Stadien vom Punkt A zum Punkt B; er setzt dies 
nach dem Schema der Landmarschleistungen (250 Stadien pro Tag) in die Zeit 
um und behauptet, daß im Alpengebiet die Entfernung von A nach B in zwei 
Tagen zurückgelegt sei, ja, wenn er nach dem Schema des 24-Stunden-Tages 
(500 Stadien pro Tag + Nacht) umrechnet, so sagt er flüchtig, die Strecke 
sei in einem Tage erledigt worden, woraus dann wieder eine dritte Quelle 
— ich denke hier an tatsächliche Belege aus den Angaben des Ptolemäus — 
schließt, Punkt A läge von B 250 resp. 500 Stadien weit. So bergen also die 
Angaben der Antiken, sowohl die Zeit- als auch die Entfernungsangaben, 
nicht selten Versehen der Schriftsteller in sich, sind also, wie dies übrigens 
bei R. meist der Fall ist, mit Vorsicht zu verwerten. 

Zu dem Kapitel der Nachrichtenbeförderung usw. möchte ich zum Vergleich 
auf eine Dissertation von Wilhelm Mummenhoff, Der Nachrichtendienst 
zwischen Deutschland und Italien im 16. Jahrhundert (Berlin 1911), hinweisen. 
Zu den Nachrichten über die Schnelligkeit der Briefbeförderung in der Cicero- 
korrespondenz vgl. auch Sternkopf, N. J. f. Philol. u. Päd. 1909, 646ff. 
Brieftaubenpost im Altertum: Hans Fischl, Gymnas.-Progr., Schweinfurt 
1908/09; — Kluge, Heimat der Brieftaube, „Bunte Blätter“, Kulturgeschicht- 
liche Vorträge und Aufsätze, Freiburg i. B. 1908, 145—54; — Lorentz, Die 


Kritiken 245 


Taube im Altertum, Gymnas. Progr., Wurzen 1886; — F. Schwally, Noch ein- 
mal die Brieftaube, Frkf. Ztg. 26. Januar 1906 (vgl. J. Möller, Berl. Philol. 
Woch. 1910). Gezähmte Schwalben im Altertum: Plin. n. h. X, 71; Chryso- 
stomus 35. homil. ad Matth. X, 42 (dazu Dieterich, Archiv f. Relig. VIII, 
Beiheft 1905, 104ff.): Möller, Berl. Philol. Woch. 1910, 701). — Zu dem Ab- 
schnitt über kaiserliche Geheimpolizei S. 459 (Druckfehler 495) ist die Berliner 
Akademieabhandlung von O. Hirschfeld über die agentes in rebus zu benutzen. 
Die Ansicht, die R. unter Benutzung des Pauli-Wissowa-Artikels „acta“ 
von Kubitschek über den Staatsanzeiger entwickelt, ist nicht einleuchtend, 
auch hier ist Hirschfelds Akademieschrift „Die acta diurna“ einzusehen. 
Diese Ausstellungen gebe ich nur, um dem Leser zu zeigen, eine welche Fülle 
von Material von R. verarbeitet ist, wie sein glänzendes Buch unter dem 
Titel „Nachrichtenwesen“ auch die fernsten Randgebiete dieses Begriffes 
erkundet. Stets geht der Verfasser auf die Quellen selbst ein, so daß der In- 
halt sehr gediegen ist. Gewiß, nicht alle Gebiete sind gleichmäßig ausführlich 
behandelt, nicht alle Resultate sind mir persönlich als unumstößlich erschienen, 
sicherlich wird man im einzelnen noch weiter kommen können, aber der Ge- 
samteindruck ist entscheidend. Der Verfasser verdient den besten Dank 
für sein fleißiges, ergebnisreiches und im Quellenmaterial fast lückenloses 
Buch. 

Nur einen dringenden Wunsch habe ich: Das Buch ist seinem Charakter 
entsprechend zum Nachschlagewerk geschaffen, leider aber zu diesem Zweck 
fast unbrauchbar: es fehlt ein Wortindex und, was noch wichtiger ist, ein Ver- 
zeichnis der behandelten antiken Schriftquellen. Möge also bald die neue 
Auflage erscheinen. 

Friedenau, Hans Philipp. 


Frederick Adams Woods, The Influence of Monarchs. Steps in 
a New Science of History. New York 1913. 

Es ist ein sonderbares Buch, welches dem Ref. von der Redaktion zur 
Besprechung überwiesen wurde. Der Verf. ist,, Lektor der Biologie“ irgendwo 
in Amerika, scheint sich aber mit Vorliebe mit den Problemen der „historio- 
metry“, einer von ihm neuerfundenen Wissenschaft, abzugeben. So hat er 
ein Buch über „geistige und moralische Vererbung bei Königen“ geschrieben, 
das ich nicht kenne; dessen Fortsetzung aber ist das vorliegende Werk über 
„Den Einfluß der Monarchen“ auf die Zustände ihrer Länder. Da der Verf. 
mit den denkbar größten Ansprüchen auftritt und seine „historiometry“ 
für das einzige Mittel ausgibt, um „Geschichte wissenschaftlich“! zu machen: 
so wird er sich nicht beklagen können, wenn ihm — wie dies nach seinen An- 


1 scientific: im Engl. bekanntlich speziell: naturwissenschaftlich. 


246 Kritiken 


gaben im angelsächsischen Kulturgebiet auch schon geschehen ist! — auch die 
Kritik nicht eben sanftmütig entgegentritt. Aber fangen wir damit an, was 
an seinen Behauptungen und Theorien noch das haltbarste scheint: es ist das, 
was er offenbar aus seinem früheren Buche übernommen hat. Nicht mit Un- 
recht erkennt er, daß sich unter den Monarchen? aller Zeiten eine überdurch- 
schnittlich große Zahl bedeutender Männer befindet; „der Stammbaum 
der königlichen Geschlechter ist mit genialen Namen gepfeffert (peppered)“: 
einer auf vierzig verdient hier immer das Prädikat „groß“, was das Mittel 
„einige hundert tausendmal“ (S. 264) übertrifft. Aber mag an diesen Zahlen 
(die der Verf. selbst nur mehr hypothetisch ansetzt) etwas sein oder nicht: 
soviel ist sicher, daß die Angehörigen fürstlicher Familien — im ganzen 
genommen — als überwertig gelten können; eine Tatsache, die übrigens erst 
dann in die richtige Beleuchtung rücken würde, wenn man einmal die Rela- 
tionen zwischen sozialer Stellung und geistiger Begabung überhaupt 
„exakt“ untersuchen würde.“ Nun aber die „causation“ dieses Tatbestandes! 
Hier beginnt der Verf. sein Steckenpferd zu reiten; geistige Bedeutung soll 
durchaus nicht „erworben“ (environmental — durch die Umgebung bewirkt), 
sondern jederzeit „angeboren“ (gametie — vererbt) sein. Der große Mon- 
arch verdankt also seine Größe nicht seiner günstigen äußeren Stellung, 
nicht der Erziehung, nicht dem belebenden Ansporn, den große geschicht- 
liche Aufgaben ausüben, sondern (wenn ich recht verstehe) allein der „prä- 
determinierten“ (S. 270) Struktur seiner Keimzellen (gametes). Die könig- 
liehen Geschlechter sind einfach eine „biologically isolated caste“ (S. 271), 
seit unvordenklichen Zeiten herangezüchtet, eine „sub-variety of the human 
race“ (S. 272), deren „superiority“ über alle Einflüsse von außen erhaben 
ist! Dieser biologischen Weisheit bekenne ich als Nichtbiologe nicht ganz 
gewachsen zu sein, kann aber meine schwersten Bedenken dagegen nicht 
unterdrücken. Ich glaube nicht, daß die Biologie heute schon in der Lage ist, 
dieses tiefste und zentralste Problem der Geistes wissenschaft (ob die geistigen 
Fähigkeiten „erworben“ oder „angeboren“ seien) mit ihren Mitteln zu lösen; 
und ich hege den allerstärksten Zweifel, ob dieser gänzliche Ausschluß der 
„circumstances“ seine Berechtigung hat, ob „heredity‘ hier wirklich die „all- 
beherrschende Kraft“ ist. Aber auch diese „gametie interpretation of history“ 


1 Allerdings: , exclusively in literary or historical reviews, or in the daily 
press, not in journals devoted to science“ (Natur wissenschaft) (S. 24). 

? Und ihren Angehörigen; beides faßt der Verf. immer zusammen. 

3 Vom Adel, von der sozialen Schichtung überhaupt spricht der Verf. nie; 
er kennt nur königliche Geschlechter und „general population“. Auch die häu- 
fige „insanity“ bei Königen soll übrigens deren Genialität beweisen! (S. 264). 
Wie schwer es ist, geistige „Größe, Bedeutung, Wertigkeit“, die noch etwas an- 
deres ist als die ihr gewöhnlich (auch vom Verf.) untergeschobene „ Berühmt- 
heit“, präzise oder gar numerisch zu fixieren, liegt auf der Hand. 


Kritiken 247 


(die man ja schon bei Gobineau finden könnte!), ist nur die Voraussetzung zu 
derjenigen weiteren Argumentation, der das vorliegende Buch eigentlich ge- 
widmet ist. Die Könige werden nicht nur von den Umständen nicht geformt; 
sondern sie sind es, die die Umstände formen. Der Satz ist ja nicht ganz 
neu; aber fassen wir hier nicht seine inhaltliche Bedeutung, sondern die Be- 
weismethode des Verf. ins Auge. Derselbe geht nun nicht mehr biologisch, 
sondern — historisch vor, aber was ist das für eine Historie! Er zählt die Mon- 
archen auf, die vom 10.—18. Jahrhundert in 14 europäischen Ländern ge- 
herrscht haben, und bezeichnet sie je nach der Quantität ihres „Genius“ 
mit +, + und -; und ebenso zählt er die „conditions“ auf, die während die- 
ser Regierungszeiten in diesen Ländern bestanden haben, und diese werden 
nach ihrer größeren oder geringeren „prosperity‘‘ wieder mit den Noten +, 
+ und — bedacht. Diese Zusammenstellung und Klassifizierung, die natür- 
lich nirgends auf eigener Forschung, sondern überall auf Kompilation beruht, 
diese „historiometry“ nimmt den Hauptteil des Buches ein. Dann aber kommt 
die „interpretation of the results!“ Es zeigt sich das wunderbare Resultat, 
daß in 70%, der Fälle Herrscher und Zustände gleiches Vorzeichen, in 10% 
ganz ungleiches und in 20%, halb ungleiches haben?; ein Ergebnis, das der 
Verf. in seiner Weise so ausdrückt, es bestehe zwischen Herrscher und Zustand 
eine Korrelation r = 0,60.° Ich glaube, jeder Historiker wird mir zugeben, 
daß das keine Messung, sondern Spielerei ist. Gewiß sucht die heutige Wissen- 
schaft derartige „ Korrelationen“ nicht nur zwischen körperlichen Merkmalen 
(z. B. der Augenfarbe von Zwillingen), sondern auch zwischen geistigen 
Eigenschaften, die sich gegenseitig bedingen, aufzustellen ; aber diese Formeln 
werden eben um so ungewisser, je schwerer die verglichenen Tatbestände 
exakt bestimmbar sind. Ich möchte durchaus nicht leugnen, daß auch die 
geschichtlichen Wissenschaften von solchen Zahlwerten (die natürlich niemals 
„Gesetze“ heißen dürfen, aber doch ein Analogon zu Gesetzen darstellen) 
zuweilen Gebrauch machen könnten; vielleicht könnten z. B. gewisse Bezie- 
hungen zwischen geographischen Faktoren und wirtschaftlichen Verhält- 
nissen, die man bisher in Sätzen mit dem Wörtchen „meist“ aussprach, 
auf diese Weise etwas schärfer präzisiert werden.“ Mag dieses Verfahren als 

1 In Deutschland vertritt der Zoologe Weismann bekanntlich eine Lehre, 
die alle organische Entwicklung unter Ausschluß jeder äußeren Beeinflussung 
lediglich auf „ä innere“ Ursachen, auf die Entwicklung des unsterblichen Keim- 
plasmas zurückführt. Der Verf. ist davon nicht berührt. 

3 D. h. + Herrscher bei +- oder —-Zuständen; + -Zustände bei +- oder 
— Herrschern. ä 

3 r= 0 würde Beziehungslosigkeit (d. h. gegenseitige Aufhebung, 50 % 
gleich, 50 % ungleich); r = 1,00 würde „ perfect correlation“, „Identität“ in 
allen Fällen bedeuten. 

t Was der Verf. alles auf solohe Weise „messen“ will: s. S. 246. 


248 Kritiken 


solches mithin einen gewissen Wert haben: der wenigst geeignete Schauplatz 
für seine Anwendung ist sicherlich das Tatsachengebiet, mit dem der Verf. 
operiert. Wie kann man ein so kompliziertes, ungreifbares Etwas wie die 
geistige „Bedeutung“ eines Mannes — die jedem Beschauer nach seinen sub- 
jektiven Wertgefühlen in anderem Lichte erscheint — in ein so äußerliches 
Schema pressen; und wie kann man die unendliche Fülle der Lebensäußerun- 
gen einer Kulturgemeinschaft mit den drei kahlen Begriffszeichen „plus, 
mittel und minus“ erschöpfen wollen 11 Aber wir sind noch nicht am Ende. 
Bis jetzt kennen wir ja nur eine „Korrelation“, d. h. eine ziemlich häufige 
Vorzeichengleichheit zwischen „rulers“ und „conditions“. Dies aber deutet, 
wie der Verf. ohne weiteres annimmt, auf eine Kausalbeziehung, und es fragt 
sich nur, in welcher Richtung diese verläuft, ob die Herrscher die Zustände 
oder die Zustände die Herrscher „gemacht“ haben. Um nun die erstere These 
„exakt zu beweisen“, führt der Verf. eine dreifache Argumentation ins Feld. 
Erstens die Beobachtung, daß oftmals bei einem Regierungswechsel eine ent- 
sprechende „abrupt change“ der Zustände stattfindet; zweitens die Tatsache, 
daß in solchen Zeiten, wo für einen minorennen König ein Regent am Ruder 
steht, die Länder oft „Minusperioden“ haben; und drittens — folgende 
indirekte, eben deshalb aber „endgültige“ Schlußfölgerung. I. Die Kausalrela- 
tion zwischen Königen und Zuständen besteht. II. Die psychophysische 
Eigenart des Königs ist aber nicht durch die Zustände bestimmt, sondern wur- 
zelt in seinem „Stammbaum“ — ist (wie der Verf. ja bestimmt annimmt) „an- 
geboren“, nicht „erworben“. III. Also bleibt nur die umgekehrte Richtung 
der Kausalität übrig: die Eigenart der Zustände ist durch den jeweiligen 
Monarchen bedingt. „By this triangulation of reasoning the question is settled 
once and for all. No other explanation will suffice“ (S. 256). Die „Große- 
Männer-Theorie“ (S. 294) ist also jetzt mathematisch bewiesen. „The men 
moulded tue circumstances, and not the reverse.“ Carlyle müßte sich noch im 
Grabe dafür bedanken! 

Aus dem ganzen Buche wird übrigens nicht klar, ob dieses „ Gesetz“ für 
die ganze „Weltgeschichte“ oder vielleicht nur für den örtlich-zeitlichen Be- 
rei n gelten soll, den der Verf. behandelt. Warum schließt er gerade mit der 
französis hien Revolution? Und höchst merkwürdig ist es, daß er für das 
neuere England selbst eine Ausnahmestellung anerkennt; trotz andauernder 
Minus"ön.ge (im 18. Jahrhundert) hat er hier eine unzweifelhafte intensive 

t U ter „Conditions“ scheint der Verf. freilich lediglich wirtschaftliche und 
politische Verhältnisse zu verstehen. Bei Elisabeth von England und Louis XIV. 
von Frankreich erwähnt er nicht den Hochstand der Literatur, bei Hein- 
rich VIII. nicht seine Einführung der Reformation. „ Plus“ ist also Ordnung, 
Frieden und gute Geschäfte — „peace, prosperity, progress —, „Minus“ das 
Gegenteil. 


Kritiken 249 


und dauernde Plusperiode zu statuieren; das macht, England ist eben „a 
type of organic structure new to the history of the world“ (S. 196). War 
es vielleicht nur das erste Beispiel dieses „neuen Typs“? Liegt vielleicht 
gerade darin das Spezifische der Hochkultur, daß hier die soziale und politische 
Lage eines Landes von der Persönlichkeit des Herrschers weniger abhängig ist 
als in primitiven Zeiten, wo ja diese Abhängigkeit kein ernster Historiker 
je geleugnet hat?! Auch dies läßt sich aus dem Buche nicht klar erkennen, 
ob der entscheidende Einfluß des „Mannes“ auf die „Zeit“ eben nur von 
stammbaumbegünstigten Königen — oder auch von sonstigen „großen 
Männern“ behauptet wird. Wie steht es mit Cäsar, Napoleon, mit republi- 
kanischen Diktatoren, mit allen nichtköniglichen Staatsmännern — vor allem 
auch mit Priestern und Päpsten? um von den genialen Gelehrten, Künst- 
lern, Religionsstiftern ganz zu schweigen. Und schließlich: hat es über- 
haupt einen Sinn, „Männer“ und „Umstände“ so wie Billardkugeln einander 
gegenüberzustellen und aufeinander „wirken“ zu lassen? Ist dasjenige, 
was man im Bereiche geschichtlichen Lebens mit dem sehr dehnbaren Namen 
„Kausalität“ bezeichnet, nicht ein Ineinandergreifen ganz anderer Art als 
jenes mechanische „Wirken“? Freilich dürfen wir nicht in den alten schroffen 
Dualismus verfallen, der in der „Natur“ alles „more geometrico“ mit abso- 
luter logischer Konsequenz geschehen ließ, den „ Geist“ aber als das Reich der 
„Freiheit“, der völligen Gesetzlosigkeit ansah. Dies aber dürfte zu verlangen 
sein, daß einer, der in den Geisteswissenschaften arbeitet, sich die eigentüm- 
liche Vielfältigkeit alles geistig-geschichtlichen Geschehens, die fortwährende 
Verschiebung aller Verhältnisse, die ungeheure Fülle der ineinander verfloch- 
tenen Faktoren, und vor allem die — vom Verf. gänzlich übersehene — psy- 
chische Motivation? dieses ganzen Getriebes zum Bewußtsein bringe. So- 
lange die „neue Wissenschaft“ der „historiometry“ diese spezifische Einstel- 
lung auf die Eigenart geistigen Lebens und geistiger Entwicklungsprozesse 
gänzlich vermissen läßt, wird man auf Seite der Geistes wissenschaften so frei 
sein, sie abzulehnen. 


Leipzig. Wilhelm Metzger. 


1 Merkwürdigerweise hat der Verf. die deutsche Kaisergeschichte des Mittel- 
alters (mit Ausnahme der Habsburger) nicht herangezogen, aus der er doch für 
seine These manche „Beweise“ hätte entnehmen können. 

3 Der Verf. sagt, Geschichte sei nichts anderes als „Psychologie der Vergan- 
genheit‘ (292). So gesagt, ist dies methodisch falsch, sogar ein Unsinn — aber 
gerade für das Richtige, was diese Behauptung meinen kann, daß nämlich 
der Historiker alle geschichtlichen Vorgänge psychologisch zu deuten hat, 
fehlt dem Verf. alles Verständnis. — Daß übrigens auch physiologische Fak- 
toren in der Geschichte eine große Rolle spielen, darf nicht geleugnet werden. 


250 Kritiken 


Fritz Kiener, Studien zur Verfassung des Territoriums der 
Bischöfe von Straßburg. I. Die Entstehung der Gebietsherrschaft. 
Leipzig, Quelle u. Meyer, 1912. VIII u. 149 S. M.5,—. 

Nicht die Geschichte des bischöflichen Territoriums mit seinen Wand- 
lungen, seinen Gewinnen und Verlusten will Kiener erforschen — das hat be- 
reits J. Fritz in seinem Buch, Das Territorium des Bistums Straßburg 1885, 
getan, sondern die Herrschaft über dieses Territorium, nicht die Entstehung 
des Gebietes, sondern die Entstehung seiner Beherrschung klarlegen, 
die Elemente, aus denen die Gebietsherrschaft sich zusammensetzt. Er fragt 
deshalb nach der obersten Gebietsgewalt, die den geographischen Bereich des 
Staatsgebildes bestimmt. Die Gebietsherrschaft bilde den Kern der bischöf- 
lichen Territorialverfassung. Sie werde im Mittelalter „twing und ban“ ge- 
nannt, soweit der Bischof „twing und ban“ besitze, reiche seine Landeshoheit. 
Noch im Urbar des Bischofs Berthold aus der Mitte des 14. Jahrhunderts ist 
der Begriff des Zwing und Bann nicht überall reinlich herausgearbeitet, 
sondern in einigen Fällen mit der Gerichtsgewalt zusammengeworfen, er 
schwankt noch. und ist nicht völlig auf sich gestellt (S. 6). Aber ein Jahrzehnt 
später, in einem Urbar des Jahres 1362, ist er bereits zur völligen Klarheit 
durchgebildet. Zwing und Bann und Gericht werden auseinandergehalten, 
man ist sich klar geworden, daß es diese Gerechtsame sind, denen eine grund- 
legende Bedeutung zukommt. Twing und Ban ist das Recht, sich unter An- 
wendung von Zwang und Strafe Gehorsam zu verschaffen. Sein Ursprung 
liege im Dunkeln. Man habe Zwing und Bann als eine Befugnis gedeutet, 
die für den land wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Gebote und Verbote 
zu erlassen. Das sei unrichtig. Zwing und Bann ist als staatliche Herrschaft 
zu fassen, auf den Twingherrschaften beruht der Territorialstaat, aus ihnen 
setzt or sich zusammen (S. 8). Aber er ist eine späte Bildung, man muß nach 
den Herrschaftsorganisationen fragen, die vor ihm gewesen sind. Das sind 
zwei: Öffentliche und private Herrschaft. Aus diesen zwei zunächst getrenn- 
ten Elementen ist die bischöfliche Territorialherrschaft zusammengeschweißt 
worden, sie nahm ihren Ausgang von der Privatgewalt, verdankt aber in den 
maßgebenden Einrichtungen der Herrschaft und des Gerichts ihr Gepräge 
ausschließlich der hinzuerworbenen öffentlichen Gewalt (S. 8). 

Diesen Grundgedanken, die in einem $ 1 ausgeführt werden, entspricht 
der Aufbau der weiteren Untersuchung. Zuerst wird der karolingische Staat 
und die oberrheinische Lokalverwaltung behandelt ($ 2, S. 10—21), ganz 
im Sinne der von Sohm scharf zugespitzten und konstruierten Ansicht. Dann 
erörtert Kiener „Die Privatherrschaft der Bischöfe von Straßburg“ 
($ 3, S. 22—53) und unterscheidet eine dreifache Machtstellung in dieser Hin- 
sicht: Leibherrschaft, Großgrundbesitz und Lehnsherrlichkeit. Die Leib- 
herrschaft hat nach Kieners Meinung in ihrer eigenständigen Gestalt keine 
Dauer besessen, sie verachmolz mit staatlicher Herrschaftsgewalt, was im 


Kritiken 251 


10. und 11. Jahrhundert eingeleitet wurde, sie ging in der Territorialherrschaft 
auf (S.25). Der Grundbesitz, vielfach zerstückelt im Gemenge mit dem 
Grundeigen anderer Groß- und Kleinbesitzer, ist größtenteils vom Grundherrn 
nicht selbst bewirtschaftet, sondern als Leihegut an Einzelwirtschaften ge- 
geben worden, und zwar entweder in freier Leihe, die „den Empfänger in Un- 
abhängigkeit vom Leiheherrn“ ließ und, „wenn sie strittig wird, zur Kompe- 
tenz des öffentlichen Gerichts“ gehörte; oder in unfreier Leihe, die „den Be- 
dachten in Sachen des Gutes dem engeren Gutsverband und der privaten 
Gerichtsbarkeit des Leiheherrn“ unterwirft (S. 32 f.). Nur das zu unfreier 
Leihe gehende Gut des Grundherrn und das hieraus sich ergebende Abhängig- 
keitsverhältnis der Huber gehörte zur Kompetenz der zu Dinghöfen gewor- 
denen Fronhöfe (S. 43f.). In den bischöflichen Dinghofgerichten haben wir 
„vor uns eine grundherrliche Selbstgerichtsbarkeit, die in keiner Beziehung 
oder Abhängigkeit zu den staatlichen Gerichten steht und keine Berufung 
an eine übergeordnete Instanz kennt“ (S. 43). Zu diesem Ergebnis gelangt 
Kiener, obschon er wohl bemerkt, daß der vom Fronhof geforderte Leibfall 
nicht nur von den privatherrlich Unterworfenen, sondern mitunter von allen 
Ortseingesessenen geleistet und daß Dienste von allen Ortsbewohnern bzw. 
allen Hausbesitzern eines Gerichtsbezirks begehrt wurden (S. 35f., 44 N. 3). 
Er sieht darin „eine Anleihe bei einer fremden Gewalt“, nämlich bei der Orts- 
herrschaft (S. 35 f.). Schließlich wendet sich Kiener der dritten Art von 
bischöflicher Privatherrschaft zu, der Lehnsherrlichkeit (S. 48—53). Sie 
hat dem Bischof tüchtige Berufskrieger gebracht. Aber die Lehnsbeziehungen 
sind „nicht im umfassenden Sinne eines obrigkeitlichen Verhältnisses zu deuten, 
sondern erscheinen im wesentlichen auf das Militärkommando beschränkt. Die 
Lehnsherrlichkeit ist also nicht wie die Privatherrschaft [die Leibherrschaft] 
imstande, einen außerstaatlichen Herrschaftskreis zu bilden“. Das Lelingericht 
betrifft nur die rechtlichen Beziehungen, die sich aus dem Lehnsvertrage er- 
geben. „Weder die Grundherrlichkeit noch die Lehnsherrlichkeit sind obrig- 
keitliche Herrschaftsgebilde‘ (S. 53). Und so kommt Kiener wieder zur Frage, 
wie obrigkeitliche Gewalt begründet wurde, und beantwortet sie dahin: 
nur durch die öffentliche und die private Herrschaft. „Auch die territoriale 
Obrigkeit der Bischöfe von Straßburg kann nicht anders entstanden sein, 
als aus der einen oder aus der Verschmelzung dieser beiden Herrschaften“ 
(S. 53). | | 
Folgerichtig schließt sich der Betrachtung der bischöflichen Privatherr- 
schaft die der öffentlichen Gewalt an: $4. Die Immunität der Bischöfe 
von Straßburg (S. 54—92). Die öffentliche und die private Herrschaft 
bilden Personalverbände, so führt Kiener aus, während die Territorialherrschaft 
ein territorialer Verband ist. „Einer der Wege, der vom personalen zum terri- 
torialen Prinzip hinüberführt, dürfte die Immunität sein.“ „Durch die Immuni- 
tät erhalten die damit Beliehenen zu ihrer Privatherrschaft noch öffentliche 


952 Kritiken 


Herrschaft hinzu.“ Kiener erklärt zwar, zur Streitfrage über die Entwick- 
lung der Immunität in nachkarolingischer Zeit nicht Stellung nehmen zu wol- 
len, aber er muß das natürlich gleichwohl für das Straßburger Gebiet tun. 
Und er kommt zu dem Ergebnis, zu dem m. W. jede sorgfältige Einzel- 
untersuchung bisher immer gelangt ist, nämlich einmal, daß die durch die 
Immunität zur Entwieklung gelangte Gerichtsgewalt „in einem von Mun- 
dat zu Mundat verschiedenen Grade“ gesteigert ward, sodann daß der Im- 
munitätsherr vielfach seine Gerechtsame über den eigenen Splitterbesitz 
hinaus in einem räumlich geschlossenen Bezirk ausbreitet, daß die erweiterte 
Immunität oder Bannherrschaft begründet wird (S. 55, 57f.). Nur von Im- 
munität im letzteren Sinne handelt Kiener; die dem Kirchengut als solchem 
zukommende allgemeine Immunität bleibt ganz unbeachtet — naturgemäß, 
weil sie nicht territorialbildend zu wirken vermocht hat. Die in größeren oder 
kleineren geschlossenen Bezirken entstandene Herrschaftsgewalt bezeich- 
net Kiener als Immunität oder Mundate, obschon dieses Wort für diese Herr- 
schaftsgebiete meist nicht in den Quellen Anwendung findet — nur das 
Rufacher Gebiet wird als districtus superior qui vulgariter dicitur die Ober- 
mundat oder schlechthin als Mundat bezeichnet. So behandelt Kiener unter 
dem Gesichtspunkt der Mundate drei größere Straßburger territoriale Gebiete: 
1. das Rufacher im Süden, das jedenfalls bereits längst vorhanden war, als 
darüber im 10. Jahrhundert berichtet wurde, das allem Anschein nach seit 
jeher einen geschlossenen und nur nachträglich (im 13. Jahrhundert) um den 
nördlichen Egisheimer Teil vergrößerten Bezirk der bischöflichen Herrschaft 
bildete; 2. das Land zwischen den Flüßchen Breusch, Still und Wichahe, 
der nordwestliche Teil des später ausgedehnten bischöflichen Distrikts Molles- 
heim; 3. den Straßburger Stadtbezirk, der 982 dem Bischof überwiesen 
wurde.! Nicht das Grundeigentum dieser Gebiete hat der Straßburger 
Bischof erworben, nie war er Grundeigentümer schlechthin, ja nachweislich 
ist das bischöfliche Eigentum an Grund und Boden im Breuschtal- und 
Rufachgebiet zu allen Zeiten nur gering gewesen — esist ein vom Staat stam- 
mendes Herrschaftsrecht, das hier Straßburg gehörte: erweiterte Immunität, 
Bannherrschaft. 

Kiener untersucht näher die Handhabung der öffentlichen Gewalt in 
diesen Bezirken und findet, daß der grafschaftliche Charakter der Mundate 
über allem Zweifel feststehe, daß der Bischof Herr dieser Mundat-Grafschaften 
sei, der Vogt als Hochrichter fungiere, aber vom Schultheißen, d. i. von dem 
vom Bischof bestellten Unterrichter vielfach verdrängt wurde, und daß — so 
in Rufach und in Straßburg — dem Vogt nur die Leibesexekution vorbehalten 
bleiben mußte. „Die Verwaltungsorganisation der drei bedeutendsten Im- 
munitäten“ offenbare, sagt Kiener (S. 66), in ihrer „Linienbildung in unver- 


ı Eine Karte ist dem Werk Kieners leider nicht beigegeben. Man muß die 
vortreffliche Skizze bei Fritz vergleichen. 


Kritiken 253 


kennbarer Reinheit den Charakter der Grafschaft“. Nun besaß aber Straß- 
burg auch zahlreiche kleine Dorfmundate (S. 66) — und hier war wirtschaft- 
liche und immunitätsherrliche Administration, Grundherrlichkeit und Dorf- 
herrschaft vielfach ineinander verschmolzen, hier gab es nicht, wie in den 
großen Mundaten, eine Doppelorganisation, die den beiden Machtsphären 
des Bischofs entsprach. Der grafschaftliche Charakter aber der Immuni- 
täten zeigt sich darin, daß der Bischof die ihm überwiesenen Distrikte im 
Auftrag des Reiches als Grafschaften verwalten ließ, daß daher die Reichs- 
untertanen auch im Verbande der Immunitäten bleiben, was sie waren, 
und nicht zu Untertanen des Bischofs werden (S. 74). Aber die Mundatreviere 
waren nicht nur Grafschaften und Reichsbezirke wie diese, in ihnen konnte die 
territoriale Herrschaft weit besser zur Durchführung gelangen. Denn da die 
Grafschaften in ihrer Tätigkeit „auf die freien Leute beschränkt blieben‘, 
so konnten sie nicht das werden, was sie anstrebten: Territorialverbände zu 
sein, sondern sie waren nur Personalverbände innerhalb der Grenzen ihres 
Bezirks. Die Mundate dagegen konnten die Vollendung dessen sein, was die 
Grafschaften vergebens angestrebt hatten, nämlich Territorialverbände zu 
werden. Sie konnten das, weil innerhalb ihrer Grenzen kein anderes Gericht 
von Obrigkeits wegen zuständig war als das Immunitätsgericht (S. 76). Und 
dieses erstreckte sich über alle Bewohner des ganzen Bezirks ohne Ansehen des 
Standes, gleichviel ob frei oder unfrei, allerdings zunächst unter Wahrung ihres 
verschiedenen Rechts. Dadurch aber, daß Staatsuntertanen der bischöflichen 
Immunität unterworfen wurden, ist eine bischöfliche Freienherrschaft empor- 
gekommen, die gemäß ihrem staatlichen Ursprung einen freiheitlichen Cha- 
rakter bewahrte (S. 83). Und sie „blieb nicht ohne sänftigenden Einfluß auf 
das hörige Herrschaftssystem, das in die Mundat mit eingespannt war und seine 
bisher knechtischen Formen durch menschenwürdigere ersetzte“ (S. 83). 
„Die bischöfliche Hörigenherrschaft war deshalb im 11. Jahrhundert keine 
Gewalt- und Willkürherrschaft mehr, sondern eine Rechtsordnung mit Nor- 
men ähnlich denen des staatlichen Systems“ (S. 84). „Dieser Fortschritt ist der 
Immunität zu verdanken, die den Hörigen und den Freien der Herrschaft 
desselben Herrn unterwarf und, was dem Freien recht war, nun auch dem 
Hörigen billig sein ließ.“ „Die Verschmelzung der beiden Systeme war nur 
eine Frage der Zeit. Wann sie geschah, wissen wir nicht: im 14. Jahrhundert 
war sie eine längst vollendete Tatsache“, „Freie und Unfreie haben sich in 
einer gemeinsamen Untertänigkeit mit gleichen Rechten und Pflichten zusam- 
mengefunden“, „der Gegensatz von Freiheit und Unfreiheit verlor die alte 
Bedeutung und wich einer Gliederung der Bevölkerung nach der Gleichheit 
des Berufes“ (S. 84). 

Naturgemäß ist Kiener auch der Frage nähergetreten, wie denn die Im- 
munitätsherrschaft die Privatunterworfenen anderer Herrschaften im Im- 
munitätsbezirk hat umschließen können. Kiener erklärt das als „ein zurzeit 


254 Kritiken 


unlösbares Problem“ (S. 77). Er vermutet, „daß diese Territorialität, welche 
die fremden Privatherrschaften aufsog, auf jurisdiktionellem Gebiet einge- 
setzt und sich von da aus zur Obrigkeit fortgebildet hat“. 

Die Immunitätsherrschaft besteht „aus privater und öffentlicher Gewalt 
und erstreckt sich dementsprechend über freie und unfreie Leute, worunter 
hier die Vasallen dort die Ministerialen zu höheren Rechten und Würden 
emporstreben. Sie war in Wesen und Struktur eine ziemlich treue Nachbil- 
dung der staatlichen Herrschaft, erwies sich aber, gewissermaßen auf ein neues 
Holz gepfropft, lebenskräftiger als diese“ (S. 89). 

Den bischöflichen Immunitätserwerb veranschlagt Kiener auf ein gutes 
Viertel des späteren Territoriums. Aber das reichsverfassungsmäßige Institut 
der Immunität kam zugleich mit dem Verfall der alten Reichsverfassung 
außer Gebrauch (S. 94). In späterer Zeit, besonders im 13. und 14. Jahrhundert, 
ist die neugewonnene bischöfliche Gebietsherrschaft nicht wie die Immuni- 
tätsherrschaft aus eximierten Bezirken entstanden, sondern unmittelbar aus 
dem Grafschaftsgau hervorgegangen (S. 95). Mit diesen Fragen beschäftigt sich 
ein $5 „Übergang grafschaftlicher Unterbezirke an den Bischof“ 
(S. 93—127). 

Kiener geht von folgenden Vorstellungen über die Aufteilung der alten 
karolingischen Provinzialgewalten aus. Die karolingische Ordnung habe eine 
klare und unmißverständliche Aufteilung der Geschäfte unter Graf und Cen- 
tenar dadurch geboten, daß sie dem Grafen, der die einzelnen Hundertschafts- 
gemeinden im echten Ding zusammenberief, die wichtigen, dem Hundertschafts- 
schultheißen, der sich mit dem gebotenen Ding begnügte, die kleinen Pro- 
zesse zuwies (S. 96). Bei zunehmender Bevölkerung und stärkerer Inan- 
spruchnahme des Gerichts ist die Grafschaft mit der Hundertschaft nicht 
mehr ausgekommen, sie hat einen neuen Unterbezirk angesetzt, der manchmal 
zwei und auch mehr Ortschaften, in der Regel aber nur ein Dorf umschließt. 
Damit wurde die Ortschaft gleich dem Gau und der Hundertschaft öffentlicher 
Verband und Glied der Staatsverfassung. Die gräfliche Tätigkeit war unbe- 
quem und teuer, und als die anderen Beamten, d. i. die der Hundertschaft und 
eventuell der Dorfschaft, mit ihr zu konkurrieren begannen, wurde sie über- 
flüssig, veraltet und lästig (S.96). Nur jene Immunitätsgerichte, die es nicht bis 
zur gräflichen Kompetenz gebracht hatten, konnten die gräfliche Unter- 
stützung noch nicht entbehren. Sonst wurden die Schultheißengerichte als 
lokalisierte Dorf- und Hundertschaftsgerichte allein maßgebend, während 
die Grafengerichte verödeten und ihre Existenz nur retten konnten, indem sie 
adlige Standesgerichte wurden (S. 98). Wohl suchen die Gaugrafen, unbe- 
kümmert um die Territorialgewalten, nach altem Brauch im ganzen Grau juris- 
diktionelle Gewalt auszuüben und sogar den eximierten Herrschaften ihres 
Distrikts ihr Gericht aufzuzwingen (S. 99). Aber das gelingt nicht: die Terri- 
torialherren nehmen seit dem 12. Jahrhundert vielfach den Grafentitel an, die 


Kritiken 255 


Gaugrafen nennen sich fortan Landgrafen, ohne Bedeutung für die Territorial- 
bildung zu gewinnen. 

Kiener will nun näher untersuchen, inwieweit gräfliche Unterbezirke an 
der Bildung der Territorialherrschaften mitgewirkt haben (S. 101 ff.). In 
welcher Weise sich die gräflichen Unterbezirke zu Landesherrschaften ent- 
wickelt haben, das zu erkennen hält er allerdings zurzeit für un ausführbar. 
Er will daher nur zeigen, welcher Art die Hundertschaften und die Orts- 
distrikte waren, die im Territorium der Straßburger Bischöfe Aufnahme 
fanden (S. 104 ff.). Die Beispiele, die Kiener für die Entstehung des Terri- 
toriums aus Hundertschaften anführt, sind allerdings meist nicht zwingend, 
es kann sich oft um Neubildungen handeln, die durch Gewinnung der Bann- 
gewalt veranlaßt wurden. Aber daß auch alte Hundertschaften in den Besitz 
der Straßburger Kirche übergegangen sind, ist zweifellos und m. E. besonders 
deutlich S. 115 erwiesen. Den Übergang grafschaftlicher Unterbezirke an 
den Bischof zu veranschaulichen, ist dem Verf. nicht gelungen; dagegen hat 
er ein lehrreiches Bild der mannigfaltigen und komplizierten Gerichts- und 
Herrschaftsverhältnisse im späteren Mittelalter entworfen. Es ist in der Tat 
für das Verständnis der öffentlichen Gewalt interessant zu hören, daß die 
Orte Blienschweiler, Nothalten und Zell eine Dorfgerichtsgemeinde bilden 
und in der Hinsicht dem Reich unterstehen, daß aber in die Bannherrschaft 
über sie sich das Reich, der Bischof, die Herren von Andlau und die Habs- 
burger teilen mußten, daß die Dorfjurisdiktion von einem Reichsschultheißen, 
die Hochgerichtsbarkeit aber in Oberehnheim wahrgenommen wurde, daß 
der Straßburger Bischof seine eigenen Untertanen der Dorfjurisdiktion des 
Reiches zu entwinden vermocht hat, während die anderen Herren Amtleute 
ohne richterliche Gewalt bestellten und zur Wahrung obrigkeitlicher Gewalt 
nur Gefängniszwang ausüben durften. Weitere Beispiele zeigen, daB mit- 
unter „Immunität, Hundertschaftsgericht und Privatherrlichkeit zu einem 
bunten Knäuel“ verschlungen sind. 

In einem 6. Paragraphen behandelt schließlich Kiener „Die Immuni- 
tätsvogtei, ein Ausgangspunkt bischöflicher Obrigkeit“. Erst in 
später Zeit, im 15. und im 17. und 18. Jahrhundert hat der Bischof aus der 
Immunitätsvogtei der Klöster Honau und Ettenheimmünster ansehnliche 
Gebietshoheit und landesherrliche Gewalt erworben. Eine ganz besondere 
und geradezu mißbräuchliche Entwicklung, denn gewöhnlich hat nicht der 
Schutzvogt, sondern die Immunitätsherrschaft die Gebietsherrschaft bewirkt. 
Der Vogtei fehlt im Grunde die verfassungbildende Bedeutung, meint Kie- 
ner; sie ist „weniger eine Wurzel bischöflicher Herrschaft als vielmehr nur 
ein Mittel, um dieselbe auszudehnen“ (S. 128). Die drei Elemente, welche das 
bischöfliche Territorium und die bischöfliche Herrschaft geschaffen haben, 
sind Privatherrschaft, Immunität und Amtslehen; auf ihrer Vereinigung und 
Fortentwicklung beruht der Charakter des Neugebildes (S. 128). 


* * 
%* 


256 Kritiken 


Kieners Gedankengänge sind eingehend wiedergegeben worden, weil sie 
große Beachtung verdienen, weil sie einen ersten bedeutsamen Versuch bil- 
den, die Entstehung der landesherrlichen Gewalt in einem geistlichen Terri- 
torium nach den verschiedenen Seiten vollständig aufzuhellen. Wir haben 
es mit einer vortrefflichen Arbeit zu tun: volle Beherrschung der allgemeinen 
verfassungsgeschichtlichen Probleme, Beherrschung des Quellenmaterials 
und der Literatur, zugleich des Topographischen zeichnen das Buch aus. 
Mit ruhiger Sicherheit werden die tatsächlichen Zusammenhänge entwickelt 
und die maßgebenden Bildungselemente charakterisiert. 

Nicht immer vermag ich allerdings derMeinung desVerf. zuzustimmen. Das, 
was er über den Gegensatz von freien und unfreien Leihen, das, was er über die 
Verschmelzung von Freien und Unfreien durch die Immunitäten sagt, über 
die erst im 11. Jahrhundert erfolgte Erhebung der Herrschaftsleute aus wirk- 
licher Knechtschaft und über das Aufhören der Willkürherrschaft, halte ich 
nicht für zutreffend. Ebensowenig halte ich die Charakterisierung der auf 
Dagobert gefälschten Urkunde, die bisher als Hof-und Dienstrecht des 12. Jahr- 
hunderts angesehen wurde, als Freien- und Immunitätsrecht des 11. bzw. des 
10. Jahrhunderts für richtig. 

Indessen sollen diese und andere Bedenken nicht näher erörtert werden. 
Hier ist vielmehr nur dessen zu gedenken, was für die Behandlung des Gesamt- 
problems in Betracht kommt. Und da habe ich einen Umstand hervorzu- 
heben, der, wie ich glaube, etwas Schwankendes und Widerspruchsvolles in 
die Darlegungen Kieners hineingetragen hat. Der Verf. hat sich nicht voll- 
ständig von jener Ansicht freizumachen gewußt, die in der Grafschaft den 
eigentlichen Kern aller landesherrlichen Gewalt sieht; er hat überdies nicht 
bestimmt genug Stellung zu den über die Entwicklung der Immunität vorge- 
brachten Ansichten genommen. 

Auf der einen Seite stellt Kiener fortgesetzt die Territorialgewalt der gau- 
gräflichen Kompetenz entgegen: „Territorialgewalt und gaugräfliche Kompe- 
tenz sind auseinanderzuhalten“, „die Territorialbildung im Elsaß läßt die 
Grafschaft außerhalb ihres Bereichs stehen“; „die Gaugrafschaft hat am Ober- 
rhein keine verfassungbildende Triebkraft entwickelt“ (S. 99, 101 usw.). 
Auf der anderen Seite aber betont er den gräflichen Charakter der neuen 
territorialen Bildungen: es „steht der gräfliche Charakter der Mundate über 
allen Zweifel“ (S. 59); „ihre Linienbildung offenbart in unverkennbarer Rein- 
heit den Charakter der Grafschaft“ (S. 66) usw. Soll damit gemeint sein — 
und das ist offenbar der Fall —, daß die neuen territorialen Gebilde im wesent- 
lichen jene öffentlichen Funktionen besitzen, die den fränkischen Gaugraf- 
schaften eigentümlich waren, so ist eine Einwendung nicht zu erheben. Denn 
das karolingische Grafenamt schloß die höchsten öffentlichen partikularen 
Befugnisse in sich. Aber diese Art von Zusammenhang zwischen Landeshoheit 
und Grafschaft ist bisher nicht geleugnet worden, kann nicht geleugnet wer - 


Kritiken 257 


den, auch nicht von den extremsten Anhängern einer „grundherrlichen 
Theorie“. Jede provinziale Gewalt, die zur Landeshoheit führt, wird in einem 
gewissen Stadium ihrer Entwicklung große Ähnlichkeit mit der Gewalt eines 
karolingischen Grafen zeigen. Das muß als unbestreitbar gelten, das kann 
nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Streitfrage sein. Sondern nur die 
Frage, in welchem Maße die karolingische Grafschaft und das nachkarolin- 
gische Grafenamt an der Bildung der späteren Territorien mitgewirkt haben. 

Kieners konkrete Ausführungen zeigen mit aller wünschenswerten Deut- 
lichkeit, daß weder die Gaugrafschaft topographisch den Rahmen für die Bil- 
dung der bischöflichen Landeshoheit abgegeben hat, noch daß generell durch 
Übertragung gaugräflicher Gerechtsame auf neue territoriale Bezirke die 
Straßburger Landesherrschaft entstanden ist. Gewiß haben wir das Privileg 
von 982, das dem Bischof im Bereich der Stadt die gesamten öffentlichen 
Rechte gewährte, als Übertragung der Grafengewalt aufzufassen, aber in 
dem allergrößten Teil des späteren Straßburger Territoriums ist auch nach 
Kieners Annahme Analoges nicht erfolgt. Vielmehr sind hier innerhalb der 
fortbestehenden Gaugrafschaft neue Gewaltbezirke aufgetreten, die nach 
und nach, in einem ganz allmählichen Prozeß, die gaugräflichen Funktionen 
beiseite schoben. 

Kieners Untersuchungen bedeuten im Grunde eine Widerlegung der 
Grafschaftstheorie. Weil aber Kiener gleichwohl sich von dieser Theorie 
nicht völlig freimachen konnte, deshalb hat er, wie ich glaube, einerseits 
manche Zusammenhänge verwischt, anderseits scharfe Unterscheidungslinien 
mitunter da gezogen, wo sie nicht zu ziehen waren. Auf der einen Seite hebt 
er wiederholt und nachdrücklich die völlige Verschmelzung der ihrem Ur- 
sprung nach Öffentlichen und privaten Gerechtsame hervor, auf der anderen 
will er sie scharf sondern. Er sieht daher in den Frondiensten, die ein Hofherr 
von allen Ortsbewohnern, nicht allein von seinen Hintersassen und Unfreien, 
verlangt, „eine Anleihe bei einer fremden Gewalt, in der wir die Ortsherrschaft 
erkennen“ (S. 35) — obschon kein Zweifel bestehen kann: nachweislich haben 
Grundherren seit der Karolingerzeit ihre Gewalt über das Gebiet ihres Grund- 
eigentums hinaus erweitert und kraft der gewonnenen obrigkeitlichen Gewalt 
Dienste und Zinse in Anspruch genommen. Er spricht von „Zwitterbildungen“ 
da, wo sich „ Dorfmundate“ gebildet und die bischöfliche Grundherrlichkeit 
mit der Dorfherrschaft (d. i. der Bannherrschaft) verbunden hatten (S. 68) 
— er muß dabei allerdings selbst zugeben, daß Nachrichten über ‚die reine 
Form der Immunitas“ fehlen. Die „Zwitterbildungen“ sind eben etwas ganz 
Normales und Typisches. 

Kiener hat infolge dieser teilweisen Abhängigkeit von der „Grafschafts- 
theorie“ nicht nur oft vergeblich versucht, die späteren landeshoheitlichen 
Bezirke aus alten Hundertschaften abzuleiten, er hat auch zu wenig das 
Herauswachsen der gesamten landesherrlichen Organisation aus der der ur- 

Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 2 17 


258 Kritiken 


sprünglichenPrivatherrschaftgewürdigt. Fronhöfesind zu Dinghöfen geworden, 
und zwar zu Dinghöfen der Bannbezirke mit Nieder- und Hochgerichts- 
barkeit. Man betrachte diedem Buch von Fritz beigegebene Karte der bischöf- 
lichen Landesherrschaft und lese die historischen Erläuterungen — man 
wird nur selten überhaupt die Möglichkeit haben, die landesfürstliche Organi- 
sation auf die der alten Provinzialverwaltung zurückführen zu können. 
Mag sein, daß da und dort eine alte Volksdingstätte erhalten blieb — im 
großen und ganzen ist die Verfassung des Straßburger Landes aus anderen 
Momenten herausgewachsen. 

Mit Kieners Verhältnis zur Grafschaftstheorie, besonders aber mit seiner 
allzu zurückhaltenden Meinung über die Immunitätsentwicklung im allge- 
meinen hängt es zusammen, daß diesen Ausführungen mitunter die erwünschte 
sichere Bestimmtheit fehlt, daß Wendungen gebraucht werden, die zu Mißver- 
ständnissen Anlaß bieten. Ich hatte mich vor 11 Jahren gegen die verbreitete 
Meinung gewendet, daß die Entwicklung der dem Kirchengut als solchem zu- 
kommenden Immunität vom karolingischen zum ottonischen Zeitalter in einer 
allgemeinen Steigerung von Nieder- zu Hochgerichtsbarkeit zu sehen sei; ich 
hatte auf zwei neue Momente in der Immunitätsentwicklung des 10. Jahr- 
hunderts hingewiesen: einmal, daß das Immunitätsgut nicht allgemein graf- 
schaftsfrei wurde, daß vielmehr die Steigerung der Immunitätsherrschaft bis 
zur Grafschaftsfreiheit sich nur auf Teile des Kirchenguts beschränkte; so- 
dann daß eine Ausdehnung der ehemaligen Privatherrschaft über das eigene 
Gut hinweg in geschlossenen Gebieten gelang, daß eine Begründung von 
Bannherrschaften erfolgte.“ 

Kiener geht — so scheint es — auch von diesen Grundanschauungen aus, 
denn er nimmt eine Differenzierung des Immunitätsrechtes an (S. 55, 57ff., 
oben S. 252), er spricht auch einmal von Immunitäten, die es nicht bis zur 
gräflichen Kompetenz gebracht hatten (S. 97, vgl. oben S. 254), er führt ins- 
besondere die Bannherrschaften auf Immunität zurück. Aber er hat sich 
leider nicht über die Verschiedenheit der Immunität, über den Wandel und 
Wechsel ausgesprochen — er operiert einfach mit „Immunität“ im Sinne von 
Bannherrschaft. Darin sehe ich einen gewissen Mangel der Arbeit. Ohne eine 
ganz bestimmte Stellungnahme zu den allgemeinen Fragen der Immunitäts- 
entwicklung war naturgemäß nicht eine klare und Mißverständnisse ausschlie- 
Bende Darstellung des Verhältnisses von Immunität und Landesherrschaft zu 
gewinnen. Ja, so wenig ich selbst dagegen einwenden möchte, daß Kiener 
die Bannherrschaft mit der Immunität in Verbindung bringt,“ eine Identi- 
fizierung halte ich nicht für angebracht. 


1 Soziale u. polit. Bedeutung der Grundherrschaft, 1903. S. 96ff., 16 7ff. 
Ich verweise auf meine Ausführungen Ebd. S. 109ff. und Staat u. Grund- 
herrschaft 1909, S. 26f. 


Kritiken 259 


Das führt mich zu einigen Bemerkungen über Kieners Auffassung der 
Bannherrschaften überhaupt. 

Zwei Bedenken habe ich hervorzuheben. Einmal, daß Kiener die Bann- 
herrschaften ausschließlich auf die Immunität zurückführt. Dann, daß er 
die Banngewalt als eine stets vom König unmittelbar und persönlich zu ver- 
gebende Zwangsgewalt ansieht, die bis zur Verfügung der Todesstrafe reicht. 

Beide Annahmen halte ich für unrichtig. 

Die eine deshalb, weil die aus der Immunität entstandene Bannherrschaft 
nur eine Art der Bannherrschaften ist, weil es Bannherrschaften gab, die 
ohne Anschluß an Grundeigentum und Fronhofsverfassung, ohne Anschluß 
an Immunität, offenbar durch Gewinnung von Beamtenrechten in geschlos- 
senen Bezirken erlangt worden sind. Die andere deshalb, weil mit dem Ortsbann 
keineswegs Hochgerichtsbarkeit verbunden zu sein braucht, und weil der Bann, 
der eine behördliche zwingende Gewalt bedeutet,nichtmitdemBlutbann,d. i. mit 
der vom König verliehenen Gewalt über Tod und Leben, verwechselt werden darf. 

Der Ortsbann ist offenbar auf recht verschiedene Weise gewonnen worden. 
Da zeigen uns königliche Privilege, daß einem Stift der Ortsbann, d. i. die 
zwingende behördliche Gewalt in bestimmtem Gebiet, vom König gewährt wurde 
— zuerst im Jahre 946.1 Da zeigt uns eine oft besprochene Wormser Fälschung 
des ausgehenden 10. Jahrhunderts, daß von einem Stift überall da, wo es 
einigen Grundbesitz hatte, die volle Ortsherrschaft beansprucht wurde.? 
Aber die Frage nach der Entstehung der Bannherrschaften führt uns in die 
karolingische Zeit hinauf, und wir sehen, daß schon damals eine vom Grund- 
eigentum ausgehende, aber über die Grenzen des Grundeigentums hinausgrei- 
fende Herrschaft in zwiefacher Art geschaffen wurde: einmal durch eine Terri- 
torialisierung der Mithio im kleinen (Begründung einzelner Ortsherrschaften), 
dann durch Erwerb einer Markherrschaft vom König (Gewinnung eines 
über mehrere Ortschaften reichenden Banngebiets).“ Obschon über Zeit 
und Art der Entstehung von Bannherrschaften Sonderforschungen erst an- 
zustellen sind, so ist doch schon jetzt soviel klar, daß hier teils ein Aufbau im 
kleinen, nämlich die Schaffung einzelner Ortsherrschaften, teils von Anfang 
an eine Bildung im großen, nämlich die Gewinnung der Herrschaft in weiteren 
Gebieten, stattfand. Im Elsaß bilden neben der Straßburger oberen Mundat 
die Mark Mauersmünster und die Mundat Weißenburg Beispiele von charak- 
teristischen Herrschaftsbildungen der fränkischen Periode.* Daß aber Bann- 


1 Vgl. Bedeutung der Grundherrschaft S. 109ff., 119. Dipl. Otto I., 77. 

3 Ebd. S. 110flf. 

s Vgl. meine Ausführungen in Histor. Viertelj. 1907, S. 320. 

* Über die Mark Mauersmünster vgl. Nieschlag, Beitr. z. Gesch. d. Mark 
Mauersmünster 1913 S. 58 ff. Über die Mark Weißenburg s. Herr, Bemerkens- 
werte mittelalterliche Schenkungen im Elsaß 1908, S. 1 ff., wo freilich der 
Charakter der Mundat nicht näher gewürdigt wird. 


17* 


960 Kritiken 


herrschaften auch ohne Anlehnung an Grundeigentum begründet werden 
konnten, dafür legen die Nachrichten des habsburgischen Urbars Zeugnis 
ab, die wiederholt von Zwing und Bann in Orten berichten, in denen Habs- 
burg niemals begütert war. i 

Für nicht richtig halte ich ferner Kieners Charakterisierung der Bannherr- 
schaften bzw. der Immunitäten, wie er sie nennt, als Hochgerichtsbezirke und 
Grafschaften schlechthin. Ob die Straßburger Kirche wirklich nur Zwing und 
Bann da hatte, wo ihr auch die volle Hochgerichtsbarkeit und die volle Frei- 
heit von landgräflicher Gewalt zustand, möchte ich dahingestellt sein lassen.! 
Jedenfalls steht das fest, daß es im Elsaß, wie überall sonst, Bannherrschaften 
ohne volle Hochgerichtsgewalt gab. Bannherrschaft allein vermag nicht, so 
ist nachdrücklich hervorzuheben, jene Gebietsherrschaft zu begründen, die 
zur Landeshoheit hinüberleitet, sie vermag das nur dann, wenn Hochgerichts- 
barkeit und volle Emanzipation von höherem Provinzialbeamtentum hinzu- 
gekommen sind. Viele Bannherrschaften verblieben auf dem niederen Sta- 
dium und wurden nur zu Patrimonialherrschaften. 

Aus diesen Bemerkungen ergibt sich ein weiteres. Zur Ausübung der Ge- 
bietsherrschaft an sich ist keineswegs persönliche königliche Bevollmächtigung 
nötig. Die Bannherrschaft hat staatlichen Charakter, auch wenn sie nicht auf 
königliche Privilegierung, sondern auf andere Momente zurückgeht. Aber 
sie ist weder das Recht, bei Androhung einer Strafe von 60 Schillingen (Kö- 
nigsbann i. e. S.) zu gebieten und zu verbieten, noch schließt sie die Blut- 
gerichtsbarkeit (Blutbann) in sich. Nur der Blutrichter muß im früheren 
Mittelalter vom König selbst die unmittelbare Vollmacht erhalten. Bannge- 
walt darf weder mit Handhabung des Königsbannes noch mit Handhabung 
des Blutbannes verwechselt oder vermischt werden. 

Was lehren uns Kieners eingehende Untersuchungen ? 

Der Straßburger Bischof ist nicht wie andere geistliche Fürsten mit Graf- 
schaften beschenkt worden, um mit Hilfe dieses Besitzes landesherrliche 
Rechte auszubauen. Das Immunitätsprivileg, das 982 Stadt und Stadtgebiet 
von der Grafschaft eximierte und dem Bischof allein unterstellte, darf zwar in 
seiner tatsächlichen Wirkung der Übertragung einer kleinen Grafschaft gleich- 
gestellt werden. Ähnliches ist aber sonst im Straßburger Gebiet nicht unmittel- 
bar bezeugt. Die Straßburger Landeshoheit hat sich von unten aus entwickelt, 
ist aus Ortsherrschaften und aus Centherrschaften zusammengefügt worden, 
und manche der später bekannten größeren geschlossenen Landesgebiete 
können in diesem ihrem allmählichen Zusammenschluß beobachtet werden. 

Die Gebietsgewalt des Bischofs, jedenfalls in sehr verschiedener Weise 
entstanden, hat erst nach und nach die Gaufgraschaft, d. i. die spätere Land- 

1 Auch Wohltmann will für die Prümer Bannbezirke Hochgerichtebar- 


keit als das charakteristische Recht gelten lassen. Westd. Zeitschr. 28 (1909), 
S. 451, 455, 462. 


Kritiken 261 


grafschaft, zurückgedrängt. Sie hat das vermocht, da sie die volle Macht über 
alle der kirchlichen Herrschaft Unterworfenen besaß und den Grafen auf die 
von der kirchlichen Herrschaft Freien beschränkte. Und so bestand die 
Grafschaft weiter, gleichsam als schwächlicher Rahmen, der die in ihr ent- 
standenen selbständigen Territorialgewalten umspannte und vergebens da und 
dort die verlorene Herrschaft zu erneuern suchte. Sie bestand in dieser kraft- 
losen Art fort, bis sie im 17. Jahrhundert einen neuen mächtigen Besitzer 
fand, den französischen König, der die seit vielen Jahrhunderten verlorene 
Stellung wiederzugewinnen und die Landgrafschaft als Grundlage einer vol- 
len staatlichen Herrschaft auszubauen vermochte, 

Straßburgs Territorialbildung ist nicht auf Grund gräflicher Gerechtsame, 
sondern im Gegensatz zu ihnen entstanden. Das ist unbestreitbar. Hüten 
wir uns aber, diese Tatsache zu verallgemeinern. Die Besprechung eines 
anderen trefflichen territorialgeschichtlichen Werkes wird demnächst zeigen, 
daß auch ganz andere Wege bei Begründung der landesherrlichen Gewalt 
beschritten werden konnten. 

Leipzig. Gerhard Seeliger. 


Paul Darmstaedter, Geschichte der Aufteilung und Kolonisa- 
tion Afrikas seit dem Zeitalter der Entdeckungen. 1415 bis 
1870. Berlin 1913, G. J. Göschen. 

In einem auf zwei Bände berechneten Werke unternimmt es Paul Darm- 
staedter, die Aufteilung Afrikas unter die europäischen Völker zu schildern 
und die Kolonisation, Verwaltung und Ausnutzung der von den europäischen 
Nationen in Besitz genommenen Gebiete darzustellen. So hat der Verfasser, 
abweichend von dem allgemeiner gehaltenen Buchtitel, seine Absicht im 
Vorwort kundgetan. Er betont mit Recht die Verschiedenheit seiner Auf- 
gabe einerseits von einer Schilderung der Entdeckungsgeschichte und anderer- 
seits von einer Darstellung der Geschichte des europäischen Handels mit 
Afrika. Ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit den Ansichten einzu- 
lassen, die hinsichtlich der Abgrenzung Afrikas in der neueren, nach der 
physischen Seite gerichteten Geographie hervorgetreten sind, will er unter 
dem Worte Afrika den „gesamten Erdteil nebst den umliegenden Inseln“ 
verstanden wissen. Er bleibt also bei der vulgären, herkömmlichen Auf- 
fassung. Ich muß freilich gestehen, daß mir die Ausschließung der Azoren, 
Madeiras und der Kanarischen Inseln nicht genügend motiviert erscheint. 
Den Stoff hat D. auf die beiden Bände in der Weise verteilt, daß der erste 
Band vom Zeitalter der Entdeckungen an bis 1870 reicht, während der zweite 
die eigentlich zeitgenössische Geschichte bringen soll. Schon aus dieser Zu- 
weisung des Raumes an die verschiedenen Epochen ist ersichtlich, daß die 
Darstellung mit der fortschreitenden Zeit erheblich ausführlicher wird. Diesen 
Grundsatz hat der Verfasser auch innerhalb des ersten Bandes befolgt. Mir scheint 


962 Kritiken 


erindessen darin etwas weitgegangen zu sein. Den einzelnen Abschnittensind Be- 
merkungen über die wichtigsten Quellen und Literaturangaben vorausgeschickt. 

Bei der zunehmenden Wichtigkeit Afrikas für den Gang der allgemeinen 
Geschichte dürfte es gerechtfertigt sein, wenn ich auf einige Einzelheiten näher 
eingehe; außerdem möchte ich bei dieser Gelegenheit meine von derjenigen 
des Verfassers stark abweichende Auffassung von der Methodik der Ge- 
schichtschreibung über Afrika darlegen, zumal das zu besprechende Buch 
in Deutschland ein Novum darstellt und von vielen als maßgebendes Vor- 
bild angesehen werden dürfte. 

Unzweifelhaft bezeichnet Darmstaedters mit großem Fleiß unternomme- 
ner Versuch einen wesentlichen Fortschritt gegenüber etwa dem Buche 
von Alexander Supan, Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolo- 
nien; denn dieser kümmert sich um die Fragestellung des Historikers recht 
wenig. Nur in einer Hinsicht steht das vorliegende Werk hinter dem von 
Supan zurück: es fehlt ihm an zureichenden kartographischen Beilagen; 
die spärlichen, kleinen und rohen Skizzen können kaum befriedigen. D. 
hätte sie ebensogut weglassen können. 

Vielfach auch geographischer, vor allem aber philologischer Art ist ein 
Mangel, der namentlich im ersten Teil des Buches sehr hervortritt: die 
Nachlässigkeit, mit der Orts- und Personennamen behandelt werden. Rein 
arabische Formen, solche des marokkanischen Dialekts, spanische, portu- 
giesische, französische und deutsche Umschreibungen gehen bunt durchein- 
ander. Der Laie wird in manchen Fällen gar nicht merken, daß bei der wech- 
selnden Transkription ein und dasselbe arabische Wort vorliegt. Was hat es 
ferner für einen Sinn, dem deutschen Leser die Umschreibung z. B. des 
Franzosen zu bieten, da doch dieser zu den Buchstaben andere Lautbilder vor- 
stellt als der Deutsche! Der vielgebrauchte arabische Personenname Mo- 
hammed lautet in türkischer Verunstaltung nicht Mehmet, sondern Mehemed. 
Bei den Namen der beiden bekanntesten Korsaren des Mittelmeeres aus der 
Zeit Karls V. ist dem Verfasser gleichzeitig ein sprachlicher Irrtum und eine 
Verwechslung der Personen passiert. „Barbarossa“ ist nicht etwa abend- 
ländische Volksetymologie für den türkisch-arabischen Namen Bäbä Urũg, 
wie D. zu glauben scheint (S. 15), sondern der italienische Ausdruck, der als 
Beiname des staufischen Kaisers bekannt ist; er wird in diesem Falle von neu- 
em gebraucht, jedoch nicht dem ältesten der vier Brüder beigelegt, sondern 
dem jüngsten, Hair ed-din. (Vgl. H.-D. de Grammont, Histoire d’Alger sous 
la domination turque, 1515—1830, Paris 1887, S. 29f. Anm.) Die Veröffent- 
lichungen der französischen Hochschule in Algier hätten Beachtung verdient, 
denn sie enthalten auch einige tüchtige Arbeiten zur Geschichte Algiers 
wie überhaupt Nordafrikas. Unter dem Titel „Publications de l’École des 
Lettres d' Alger. Bulletin de Correspondance Africaine“ erscheinen sie in Paris 
im Verlage von E. Leroux. 


Kritiken 263 


Dem so häufig vorkommenden Fehler, daß der Historiker die Wichtigkeit 
des speziellen, von ihm behandelten Gegenstandes überschätzt, ist auch D. 
nicht entgangen. Er übertreibt den Einfluß kolonialer Fragen auf die euro- 
päische Geschichte mit der Behauptung (S. 40), daß der Krieg zwischen 
England und den Niederlanden in den Jahren 1664—1667 seinen Ausgang 
von der Goldküste genommen habe. Diese entscheidende Bedeutung hatte 
damals der westafrikanische Kolonialbesitz für die Engländer noch nicht. 
Neuniederland in Nordamerika galt ihnen mehr als Guinea, und der Streit um 
die Bandainsel Polaron war älter. Aber noch wichtiger als diese dreifachen 
kolonialen Differenzen waren die Gegensätze zwischen beiden Staaten in Europa: 
die große Handelseifersucht, die gegenseitige Bekämpfung der Verfassungs- 
prinzipien (Monarchie und Republik) und der persönliche Groll Karls II., da 
er zur Zeit seiner Verbannung von den Niederländern ausgewiesen worden war. 

Von einem „halb sagenhaften Timbuktu“ vor dem 19. Jabrhundert 
(S. 59) kann nur jemand reden, der weder spanische noch arabische Histo- 
riker näher kennt. In ihrer nationalen Eitelkeit haben die Franzosen der 
Wanderung des René Caillié nach Timbuktu einen unverdienten Ruhm 
verschafft. Vor seiner Reise haben Bewohner der nördlich gelegenen Länder 
diese Stadt so häufig kennen gelernt und geschildert — wußte man doch 
bereits im späten Mittelalter in Europa von ihr —, daß der spanische Gelehrte 
Francisco Fernändez y Gonzälez sich geradezu für berechtigt hielt, zu behaup- 
ten, Timbuktu sei fast eine spanische Stadt, sowohl wegen ihrer zweiten 
Gründung als auch wegen der großen Zahl spanischer Reisender, die sie vor 
dem französischen Forscher aufgesucht und beschrieben haben. (Vgl. den 
Aufsatz „Influencia de los españoles en la historia y civilización de Tombucto. 
Establecimientos castellanos y portugueses en las comarcas occidentales de 
Africa“ in der „Revista de Espana“, tomo 105, Madrid 1885.) 

Was der Verfasser S. 32 und namentlich S. 37 über den Gegensatz der bei- 
den Arten der Sklaverei sagt, ist an und für sich richtig, nur ihre kontinentale 
Abgrenzung und Gegenüberstellung als „die Sklaverei in Afrika“ und „die 
Sklaverei in Amerika“ ist verkehrt. Es handelt sich vielmehr um eine Frage 
der Religion und Weltanschauung, die in rechtlicher und sozialer Beziehung 
im Islam viel humaner gelöst worden ist als in den Kreisen einerseits der Hei- 
den, anderseits der Christen. Die milde Haussklaverei findet man daher nicht 
nur in Afrika, sondern ebensogut in Asien, eben überall dort, wo Mohammeda- 
ner leben. In Afrika lagen die Verhältnisse außerdem zu verschiedenartig, 
als daß man die mildere Behandlung der Sklaven als die Eigentümlichkeit 
dieses Erdteiles ansehen dürfte. 

Wer da erwartet, kriegsgeschichtliche Abschnitte in dem Buch zu finden, 
wird sie vergeblich suchen. Warum die militärischen Vorgänge nicht in den 
Rahmen des Buches fallen, hat D. bei seiner ablehnenden Stellungnahme 
S. 113 nicht angegeben. Die ungebührliche Bevorzugung von Einzelheiten 


264 Kritiken 


der Verfassungen ist sachlich durchaus nicht begründet, vielmehr eine bloße 
Mode, die Hand in Hand geht mit der breiten Erörterung von historisch 
bedeutungslosen Plänen und Träumen. Wenn Geschichtschreiber sich 
weniger um papierne Bestimmungen und mehr um die realen Vorgänge 
kümmerten, die den Lauf der Geschichte bestimmen, so würden sie ihrer Auf- 
gabe besser genügen. Die militärische Eroberung und Behauptung von Kolonien 
ist die allererste und notwendigste, fürdiefolgende Entwicklung entscheidendste 
Maßregel; ohne sie gäbe es überhaupt keine Kolonien, wenn auch die Diplo- 
maten in den europäischen Hauptstädten noch soviel Verträge abschließen. 

In einem Werke zusammenfassender Art, wie es D. geliefert hat, kann na- 
turgemäß nur eine beschränkte Zahl von Werken der historischen Literatur 
genannt werden als vorläufiger Anhalt für solche Leser, die sich über be- 
stimmte Kapitel näher zu unterrichten wünschen. Darin stimme ich also mit 
dem Verfasser durchaus überein; jedoch mit der Art der Auswahl, die er ge- 
troffen hat, namentlich für die ersten Jahrhunderte der neueren Zeit und für 
die portugiesische und spanische Kolonialgeschichte überhaupt, kann man 
nicht zufrieden sein. Was er dort bietet, gehört überwiegend der früheren 
Literatur an und ist vielfach stark veraltet. Während D. die englische und 
französische Literatur gut kennt, hat er für Portugal und Spanien weder eine 
Anzahl großer Zentenarwerke noch Akademieabhandlungen oder Aufsätze 
in historischen Zeitschriften der betreffenden Länder herangezogen. Darunter 
hat begreiflicherweise die Darstellung des Verfassers gelitten. Beispielsweise 
ist das Kap Bojador nicht erst, wie nach alter Weise auf S. 9 zu lesen steht, 
im Jahre 1434 von Gil Eanes umfahren worden, sondern schon 1416 ist Frei 
Gonçalo Velho darüber hinaus bis zur Terra Alta gelangt. Dieser zeitlich erste 
und in gewissem Sinne wichtigste Entdecker aus dem Kreise des Prinzen 
Heinrich von Portugal ist bezeichnenderweise ein Mönch. (Vgl. das zweibän- 
dige Werk, das Ayres de Sä nach diesem Pionier der portugiesischen Seefahrten 
benannt hat [Lisboa 1899—1900], obgleich es in der Hauptsache einen an- 
deren Inhalt hat; denn den weitaus größten Umfang nehmen in dem Buche 
752 Dokumente und Regesten des 12.—19. Jahrhunderts aus dem Archivo 
da Torre do Tombo ein.) Den Azurara wird man nicht mehr so unbedingt 
als „die wichtigste Quelle für die ältesten portugiesischen Entdeckungen“ 
(S. 5) bezeichnen dürfen, seitdem Ernesto do Canto im „Archivo dos Acores“ 
vol. XII, 449ff. auf seine Unzuverlässigkeit aufmerksam gemacht hat. Wenn 
auch D. mit gewissem Recht das nicht gerade bedeutende siebenbändige 
Werk Os Portuguezes em Africa, Asia, America e Oceania (Lisboa 1848—1850) 
unerwähnt gelassen hat, so hätte er doch wenigstens dessen späte Fortsetzung 
durch einen neueren Autor nicht übergehen sollen — denn als solche hat Pin- 
heiro Chagas sein allerdings ungleich wertvolleres Buch ausdrücklich bezeich- 
net, das er in Lissabon im Jahre 18% unter dem Titel As colonias portuguezes 
no seculo XIX (1811—18%) herausgab. 


Kritiken 265 


Was aber viel schwerer wiegt als Irrtümer in Einzelheiten, ist die verkehrte 
Gesamtauffassung von den Motiven der portugiesischen und spanischen Kolo- 
nialpolitik. In der Theorie gibt D. wohl hier und da zu, daß bei Portugiesen 
und Spaniern bei ihren Unternehmungen der religiöse Antrieb stark gewesen 
ist, in der Praxis der Darstellung aber hat er diese Tatsache viel zu sehr aus 
den Augen verloren und daher wichtige historische Vorgänge außer acht ge- 
lassen. Lange Zeit war — wovon man bei D. so gut wie nichts erfährt — die 
Herstellung möglichst enger Beziehungen zu Abessinien ein Hauptziel welt- 
licher wie geistlicher Machthaber in Portugal und auch in Spanien; ja, auf 
diesem Grunde gedachten sie bisweilen eine weitgreifende afrikanische Poli- 
tik aufzubauen. Bis tief in das 17. Jahrhundert hinein dauerten die immer 
wieder von neuem mit großer Geduld unternommenen Versuche der Ge- 
winnung Abessiniens zu einer gemeinsamen Aktion gegen die mohammedani- 
schen Mächte und der Verpflanzung der abendländisch-katholischen Ideen 
nach jenem Reich im Osten Afrikas. Wie bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts 
in der europäischen Geschichte die Politik der Staaten hauptsächlich kirch- 
lichen Fragen zugewandt war, so haben die abendländischen Staaten, vor 
allem Spanien und Portugal, natürlich auch außerhalb des eigenen Erdteils 
diese Richtung innegehalten. 

Für die ungeheure Bedeutung der Religion für die Geschichte Afrikas 
geht dem Verfasser das nachfühlende Verständnis ab, wie er denn auch der 
Tätigkeit der christlichen Missionen nicht die gebührende Beachtung ge- 
schenkt hat. Selbst abgesehen von der religiösen Seite, kommt die große 
zivilisatorische Leistung der Missionare, bei allen Fehlgriffen im einzelnen, 
in seinem Buche nicht zur Geltung. Er hat die Aufteilung und Kolonisation 
des Erdteiles viel zu einseitig unter dem Gesichtswinkel des gegenwärtig in 
Europa vorherrschenden kaufmännisch-bureaukratischen Interesses ange- 
sehen. Der Grund für diese unhistorische Betrachtungsweise scheint mir 
wenigstens teilweise darin zu liegen, daß er sich zu eng an englische Werke, 
namentlich Theal anlehnt.!) Es ist ein Grundfehler vieler englischer Histo- 
riker, wie z. B. auch von Martin Hume in seinen Arbeiten zur spanischen 
Geschichte, den kommerziellen Maßstab auch dort anzulegen, wo er nicht hin- 
gehört. Anderseits ist das von mir bekämpfte Verfahren des Verfassers die 
Konsequenz des prinzipiell verkehrten Standpunktes, den er zu der Geschichte 
der einheimischen Gewalten Afrikas einnimmt. Unmöglich kann man die 
politischen Gebilde dieses Erdteiles gleichsam als tote Objekte ansehen 
noch meinen, daß sich um deren Beherrschung eigentlich nur europäische 
Staaten gestritten hätten. Leo Frobenius hat bereits gewagt, die Umrisse 


1 Um so mehr muß man sich wundern, daß D. nirgends die große Quellen- 
sammlung nennt, die derselbe englische Autor zur Geschichte Südafrikas her- 
ausgegeben hat. 


266 Kritiken 


einer Geschichte Afrikas vor der islamischen Zeit zu zeichnen, wieweit mit 
Erfolg, ist eine Frage, die ich hier unerörtert lassen muß. Jedenfalls wird man 
um so mehr von einem historisch faßbaren Eigenleben in diesem Erdteil in 
der Neuzeit sprechen dürfen. Die stärksten und hartnäckigsten Rivalen 
und Widersacher der Europäer in Afrika waren und sind die Träger des Islam. 
Sie haben dort eine erfolgreiche religiöse Propaganda entfaltet, nicht un- 
bedeutende kommerzielle Leistungen vollbracht und beachtenswerte staat- 
liche Gebilde geschaffen. Eine unabweisbare Aufgabe jeder Geschichte Afri- 
kas und seiner Kolonisation ist demnach die Darstellung der Geschichte des 
Vordringens der Araber in diesem Erdteil. Wenigstens einen Überblick 
über dieses wichtige Kapitel, wie man ihn nach dem allgemein gehaltenen 
Titel des Werkes bei D. hätte erwarten müssen, vermißt man bei ihm. Aber 
auch wenn dort der einschränkende Zusatz „europäisch“ nur versehentlich 
oder aus sonst einem Grunde weggeblieben sein sollte, so wäre doch wegen 
der vielfachen engen Berührungen und des schroffen Gegensatzes zu den 
Europäern die Geschichte der Araber zu berücksichtigen gewesen. Die Aus- 
dehnung ihres Einflusses bis auf weite Strecken südlich des Äquators ist eine 
Tatsache, die geschichtlich ungeheuer viel folgenreicher geworden ist als die 
kurzlebigen kolonialen Versuche, welche Dänen, Schweden, Kurländer und 
Österreicher in Afrika unternommen haben. Es gibt viel Quellenmaterial 
über diese Frage, aber man muß auch das Arabische verstehen. Und damit 
komme ich am Ende meiner Ausführungen ausdrücklich auf eine grundsätz- 
liche Frage der wissenschaftlichen Ausrüstung des Historikers zu sprechen, 
die implicite im bisher Gesagten schon enthalten war. Der Leser wird sich 
inzwischen, so hoffe ich, bereits überzeugt haben, daß man an eine Darstellung 
der Geschichte Afrikas oder auch nur seiner Kolonisation nicht mit derselben 
Vorbildung und denselben Voraussetzungen herangehen darf wie etwa bei 
der Geschichte Nordamerikas. Nach allgemeiner Übereinstimmung hat 
der Historiker die Kenntnis des Lateinischen nötig, um auf dem Felde unserer 
mittelalterlichen Geschichte arbeiten zu können. Ich vermag nicht einzu- 
sehen, warum das analoge Prinzip für die Beschäftigung mit der afrikanischen 
Geschichte keine Geltung haben soll. Was der Sinologe de Groot für die Ge- 
schichtschreibung über China und der Keltist Kuno Meyer für die Geschicht- 
schreibung über Irland gefordert haben, das verlange ich für die Darstellung 
der Geschichte Afrikas. Natürlich meine ich nicht, daß man beliebig viel 
Negersprachen lernen solle, denn brauchbare historische Nachrichten würde 
man auf diesem Wege in kaum nennenswerter Menge erhalten. Vielmehr 
handelt es sich der Hauptsache nach um eine einzige Sprache, die für den Histo- 
riker vor allen anderen weit voransteht, weil sie in allen mohammedanischen 
Ländern als die vornehmste betrachtet wird und in ihr sehr viele historische 
Werke abgefaßt sind, die Sprache Mohammeds. In erster Linie also Studium 
des Arabischen in enger Verbindung mit der Islamforschung — denn beides 


Kritiken 967 


kann nur in gegenseitiger Durchdringung recht betrieben werden —, aber 
auch Kenntnis der portugiesischen und spanischen Sprache und Litera- 
tur, nicht nur vom englischen Gesichtswinkel aus, ist für unser Thema un- 
erläßlich. 

Lissabon. Karl Hadank. 


L. von Pastor, Allgemeine Dekrete der Römischen Inquisition 
aus den Jahren 1555—1597. Nach dem Notariatsprotokoll des 
S. Uffizio zum ersten Mal veröffentlicht. Freiburg 1912, Herder, 71 8. 

Pastor bietet hier eine Nebenfrucht zu seiner „Papstgeschichte“, deren 
Fortgang ihn veranlassen mußte, über die unter Paul III. erneuerte Inqui- 
sition, diese furchtbare Waffe der Gegenreformation, besonders über die noch 
sehr dunkle Entwicklung des zentralen römischen Glaubenstribunals, nach 
authentischem Material zu suchen. Allein auch diesem so gut empfohlenen 
katholischen Autor öffnete sich die Tür des Archivs der Inquisitions-Kongre- 
gation in Rom nicht. So blieb P. auf gelegentliche Funde angewiesen. Seinem 
Spürsinn aber glückte es, in fünf noch von keinem Forscher herangezogenen 
Handschriften der (jetzt bekanntlich im Vatikan befindlichen) Biblioteca 
Barbariniana zahlreiche Notariatsprotokolle von Dekreten des römischen Tri- 
bunals aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1555—1597) aufzufinden. 
Sie sind es, die er uns hier vorlegt, bereichert um einen Anhang, der das, was 
P. sonst noch an einschlägigem Material ausfindig gemacht hat, hinzufügt. 
Pastor hat diese Akten mit Anmerkungen versehen, die besonders die vor- 
kommenden Namen erklären; die eigentliche Verwendung des neu erschlosse- 
nen Materials zur Geschichte der päpstlichen Inquisition behält er seiner 
„Papstgeschichte“ vor (vgl. für die Zeit Pauls IV. den inzwischen erschienenen 
6. Band, S. 508ff.). 

Was nun den Inhalt der kleinen Publikation betrifft, so lehren uns die 
Dekrete die Mitglieder des Tribunals, sowohl die ständigen wie die jeweils 
hinzugezogenen kennen und geben mannigfachen Aufschluß über die Or- 
ganisation und die Kompetenz der gefürchteten Behörde. Ihrer Aburteilung 
unterlagen neben Ketzerei auch schwere Sittenvergehen, Blasphemie, Zau- 
berei, Nekromantie usw.; ebenso hat sie teil an der Bücherzensur. Zahlreiche 
Dekrete betreffen die Behandlung der Angeklagten und Gefangenen; es fehlt 
nicht an einigen vergleichsweise humanen Verfügungen (so das Absehen von 
der rasura capillorum der Frauen und die Versorgung der Gefangenen mit 
wöchentlich zu wechselnden linteoli, mappae et mappulae); auf der anderen 
Seite spielt die Folter eine bedeutsame Rolle. Schon 1569 dekretiert der „hei- 
lige“ Pius V.: „omnes et quoscumque reos, convictos vel conflexos de haeresi 
pro ulteriori veritate habenda et super complicibus torquendos fore et esse 
arbitrio dominorum judicum“, wodurch augenscheinlich Mißbräuchen und 
Grausamkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet wurden. Andere Dekrete be- 


268 Kritiken 


schäftigen sich mit dem Rang und den Vorrechten der Inquisitoren, mit der 
Heimlichkeit des Verfahrens und der Akten, mit der Abgrenzung der Wir- 
kungssphäre der römischen Inquisition gegen die lokalen Inquisitionen wie 
gegen die Camera apostolica und die Privilegien der Jesuiten usw.; noch 
andere betreffen Einzelheiten mancher Art. So erhalten wir dankenswerte 
Einblicke in das Wesen des geheimnisvollen Tribunals; daß sie jedoch die 
von Pastor S. 3 übernommene Behauptung, „die Enthüllung des Seins der 
Inquisition sei ihre beste Verteidigung“, rechtfertigten, vermag Referent nicht 
einzusehen. 
Magdeburg. Friedensburg. 


Bernhard Duhr S. J., Geschichte der Jesuiten in den Ländern 
deutscher Zunge. Zweiter Band. Geschichte der Jesuiten in den Län- 
dern deutscher Zunge in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. 
1. u. 2. Teil. Freiburg i. B. 1913, Herdersche Verlagsbuchhandlung. 
XVII u. 703, X u. 786 S. gr. 8°. 

Wie der vor sechs Jahren erschienene erste, so umfaßt auch der zweite 
Band den Zeitraum eines halben Jahrhunderts deutscher Jesuitengeschichte; 
während aber der erste gleichfalls etwas dick geratene Band mit 876 Seiten 
sein Auslangen gefunden hat, ist der zweite fast auf den doppelten Umfang an- 
gewachsen. Das ist begreiflich, denn zu den alten Ordensniederlassungen 
waren ebenso viele neue hinzugekommen; außerdem mußten einige Länder 
einbezogen werden, die strenge genommen nicht in den Rahmen der Arbeit 
fallen, so die Gebiete von Wälschtirol, Kärnten, Krain, das Küstenland und 
Istrien, dann das ehemalige polnische Preußen, Ost- und Westpreußen. Der 
erheblich größere Umfang erklärt sich zweitens auch durch die Wichtigkeit 
der behandelten Periode und der sie bewegenden Fragen. Sieht man den In- 
halt durch, so schildert der erste von den beiden Teilen in 10 Kapiteln die po- 
litische und religiöse Lage Deutschlands, die Entwicklung des Ordens in den 
vier deutschen Ordensprovinzen, die Einwirkungen des Krieges, die Friedens- 
bestrebungen und Gegenströmungen, Erziehung und Unterricht und die 
Schulkomödien, der zweite in 15 Kapiteln die Seelsorge, die marianischen 
Kongregationen, die Liebestätigkeit, die Klosterfrage und Klosterreform, die 
Wirksamkeit der Jesuiten als Hofbeichtväter, die Lagermission, die Wiederher- 
stellung der katholischen Religion in den protestantischen Gebieten, Schrift- 
stellerei und Schriftsteller, den Kampf gegen nationale Unsitten und MiB- 
stände, die Hexenprozesse, die innere Geschichte des Ordens, und gibt eine 
Charakteristik hervorragender Ordensmitglieder. Es ist ein außerordentlich 
reicher Inhalt, der hier geboten wird und der das Buch in einer Reihe von 
Kapiteln zu einer förmlichen Kulturgeschichte der genannten Zeitperiode ge- 
staltet. Nicht über jedes einzelne Kapitel kann hier kritisch referiert werden; 
hierfür würde der zur Verfügung stehende Raum nicht ausreichen ; nur einige 


Kritiken 269 


Bemerkungen allgemeiner Natur mögen zunächst gemacht und sodann auf 
das Bedeutsame des ganzen Werkes hingewiesen werden. 

Über die Quellen erstattet das Vorwort einen eingehenden Bericht, in 
welchem zunächst die großen archivalischen Verluste an Denkschriften und 
Briefen beklagt werden, die im Laufe der Zeit eingetreten sind. Um so höher 
wird, was übrig blieb, gewertet, jene Briefe und Schriften vor allem, die als 
„Soli“ bezeichnet werden. Daß man es bei den Quellen freilich auch mit 
sehr minderwertigen zu tun hat, hätte vielleicht betont werden müssen. 
Wer z.B. in den Klagenfurter Jesuitenannalen etwas zu finden hofft, was 
für die Geschichte der Jesuiten in Kärnten belangreich ist, der wird sich sehr 
enttäuscht sehen und in ihnen eine wenig brauchbare Kompilation aus anderen 
Quellen finden. 

Die Behandlung des Stoffes ist eine kritische. Es macht von vornherein 
einen wohltuenden Eindruck, daß der Verf. auch dem gegnerischen Stand- 
punkt gerecht zu werden bestrebt ist und die auf der eigenen Seite vorkom- 
menden Mängel nicht bestreitet, wenngleich hier der Farbenton mitunter 
etwas blässer wird. Nicht immer ist es die Schuld des Autors, sondern seiner 
Quellen, die die Dinge in jener Beleuchtung zeigen, in der sie gesehen sein wol- 
len. Nicht zu vergessen ist, daß Anordnungen, die getroffen werden, in ihren 
Absichten und an sich betrachtet sehr gut sind, aber nicht immer befolgt wer- 
den. Von dem vordringlichen Wesen der Jesuiten findet sich in den von 
mir gesammelten Akten ein reiches Material, es ist nicht ganz in diesem 
Werk übersehen, hätte aber doch etwas stärker hervorgehoben werden müs- 
sen. Zu den Ausführungen über die Ursachen und den Anlaß zum Dreißig- 
jährigen Krieg hätte auch auf die Methode hingewiesen werden dürfen, mit 
der die Gegenreformation seit 1579 in den österreichischen Ländern arbeitet 
und, indem sie von einem Erfolg zum andern schreitet, die Gegner unter die 
Waffen ruft. So erhebt sich zuerst 1590 in Innerösterreich eine ständische 
Opposition, die nicht gebeugt werden kann und deren Vorgehen für die Hor- 
ner später auch für die Böhmen vorbildlich geworden ist. Es würde sich bei 
genauerer Untersuchung wohl finden, daß nicht bloß um irdische Güter, 
sondern, um mit dem Verf. zu reden, auch um „Ideen“ gekämpft wurde. 
Daß auch die Jesuiten nicht immer um ideale Güter kämpfen, muß doch deut- 
lich gesagt werden. An Beispielen hierfür fehlt es nicht. Wenn sie 1604 be- 
gehren, daß die von der Krainer Landschaft erkauften Häuser der evangeli- 
schen Geistlichkeit eingezogen werden, so ist die Sache selbst dem Dompropst 
zu stark; dieser sagt, die Häuser seien frei erkauft, er wisse nicht, was die Pa- 
tres für einen Anspruch darauf haben. Noch mehr kommt ihre Tendenz in 
Kärnten zur Geltung. Die Wirksamkeit der Jesuiten daselbst wird — gestützt 
auf Norbert Lebingers Gegenreformation in Steiermark — zu gut eingeschätzt, 
eine sorgsame Prüfung des von Lebinger benützten Materials hat nicht ein 
derartiges Resultat ergeben, daß man ein Gesamturteil in der Fassung zu 


970 Kritiken 


schreiben berechtigt ist, wie es sich hier II 344/5 findet. Was die Krainer Ver- 
hältnisse betrifft, so ist die Persönlichkeit Kröns, wie man selbst aus Original- 
akten geistlicher Provenienz erweisen kann, keine einwandfreie, und hat 
sein gewalttätiges Vorgehen in der Sache der Gegenreformation selbst den Ta- 
del des Landesfürsten hervorgerufen. Nicht anders als in den Landstuben 
liegen die Dinge in den Rathausstuben der Bürger. Auch hier ist es den 
Jesuiten nicht immer um „ideale“, sondern meist um sehr reale Dinge zu 
tun, wie man, um nur einen Fall herauszuheben, schon aus ihrem Vorgehen in 
Leoben ersehen kann. Trotzdem sie hier wie anderwärts versichern, sie würden 
mit den Bürgern nicht rechten, sondern alle gute Freundschaft, Nachbarschaft 
und Friedsamkeit halten, kommt es gleich im ersten Jahr ihrer Anwesenheit 
zu Irrungen — eben um dieses irdischen Besitzes wegen. Können sie diesen 
auf dem Weg des Rechtes nicht erhalten, so bekommen sie ihn durch die 
Verwendung des Landesfürsten. Es handelt sich ja nur um den Baumgarten, 
der an der Ringmauer bei der Burg gelegen ist, aber die Sache ist doch immer- 
hin bezeichnend. Auch was da und dort von der „raschen“ Bekehrung der 
Protestanten gesagt wird, ist großentcils in das Reich der Fabel zu verweisen. 
Noch 20 Jahre nach der „sogenannten“ Durchführung der Gegenreformation 
liegen die Dinge nicht viel anders als 1598—1600, nur daß den Protestanten 
die geistlichen Führer und die Schulen genommen sind. Gelingt es einem 
evangelischen Prediger ins Land zu kommen, so strömt ihm noch in den 
30er Jahren das Volk in hellen Haufen zu. Man lasse sich da nicht etwa 
durch -die bischöflichen Diözesanberichte täuschen, die, wie ich anderwärts 
erwiesen habe (D. L. Z. 1909), großenteils ad usum Delphini verfaßte Stim- 
mungsbilder enthalten. Auch die Briefe des Stobäus, so geschätzt sie werden, 
sind erwiesenermaßen nicht ganz einwandfrei. Kann ich sonach in den 
Partien, welche die äußere Geschichte der deutschen Ordensprovinzen ent- 
halten, wenigstens was Osterreich betrifft, dem Verf. nicht in allen Punkten 
zustimmen, so verdient die Darstellung der folgenden Abschnitte alle An- 
erkennung. Sehr ansprechend ist sie in den Partien, welche die Kriegsnöte 
und die Friedensbestrebungen und Gegenströmungen schildern, und das gilt 
denn auch von den sachgemäßen Ausführungen über die Friedens verhand- 
lungen zu Münster. Auch die Charakteristik der aus jesuitischen Federn ge- 
flossenen Schriftstücke jener Zeit und jener Verhandlungen muß als eine 
zutreffende bezeichnet werden. Diese Teile des Buches werden den Forschern 
auf diesem Gebiete viel Neues bieten: die Arbeit der Jesuiten bei allen wich- 
tigen politischen Ereignissen dieser Zeit ist gut herausgearbeitet. Als die ge- 
lungensten und lehrreichsten Abschnitte des Werkes und die, welche auch durch 
reichliches Bildwerk verziert sind, wird man jene bezeichnen müssen, die 
sich mit dem Schulwesen der Jesuiten nach allen seinen Richtungen — von 
der Volksschule bis zur Universität — beschäftigen. Es ist da eine ungeheure 
Fülle von Materialien zusammengetragen, so daß an einzelnen Stellen etwas 


Kritiken 971 


weniger besser gewirkt hätte. Beachtenswert sind vor allem die guten Zusam- 
menstellungen über die Schuldramen. Wenn da ein und derselbe Stoff — 
nehmen wir z. B. die Geschichte von Jephta — in einer protestantischen 
Schule wie in der berühmten Stiftsschule zu Graz und in einer Jesuitenschule 
wie in Ingolstadt — behandelt wird, wäre ein Vergleich beider Arbeiten 
gewiß erwünscht gewesen. 

Aus den gehaltvollen Partien des zweiten Teiles verdienen die Kapitel b, 
7 und 8 eine nähere Beleuchtung. Man weiß, wie der Ordensstifter über die 
Verwendung der Jesuiten als Beichtväter an den Höfen gedacht hat. In der 
Folge sind mitunter andere Gesichtspunkte maßgebend gewesen und die Be- 
trachtungen, die der Verf. hierüber anstellt, sind in hohem Grade lehrreich 
und beachtenswert; man sucht sich der älteren Praxis wieder zu nähern, 
aber die Instruktionen, die ein Aquaviva deswegen an die Beichtväter der 
Fürsten in die Provinzen sendet, sind schon von Anfang an nicht immer 
beachtet worden. Man wird auch hier eben wieder bemerken, daß die Er- 
lässe gut, die Ausführung oft eine sehr lässige oder mangelhafte ist. Das 
Wirken der Jesuiten als Beichtväter in Graz, Wien, Innsbruck, München 
u. a. O. wird sachgemäß und unter Hervorhebung der Mißstände, die mit dem 
Hofbeichtvateramt verbunden waren, erzählt und die dagegen laut gewordenen 
Klagen untersucht. Auch den Charakteristiken der von Jesuiten erzogenen 
Fürsten, wie Ferdinand II. und III. usw. wird man zustimmen können. 
Die Schäden, die die Befolgung des Grundsatzes Cuius regio, eius religio 
(der übrigens an sich vom Verf. schwer, aber mit Recht getadelt wird) im Ge- 
folge hatte, werden im einzelnen dargelegt. Hier und da wird man freilich 
gegen einen und den anderen Satz Einspruch erheben müssen. Es gab wohl 
auch im Reiche damals schon Fürsten, die sich zum Grundsatz der Toleranz 
bekannten. Wenn sich die sogenannte katholische Reformation (Gegenrefor- 
mation) gern auf die Augsburgische bzw. Calvinische beruft, so bringt der Ge- 
sandte der österreichischen Stände Wolfgang von Hofkirchen eine Äußerung 
Christians von Anhalt über den Kurfürsten von der Pfalz in Erinnerung. 
Als Hofkirchen dem Fürsten sagte, weil die Pfalz reformiere, haben die katho- 
lischen Fürsten einen Grund, es auch zu tun. „Aber“, sagte der Fürst, „es 
ist nicht so. Pfalz leide an Orten, wo er es hindern könnte, die katholische 
Religion und ebenso die Augsburgische Konfession.“ So tolerant waren frei- 
lich nicht viele — auch nicht in der Pfalz. Die Schilderung, die der Verf. 
auf Grund des heute ganz obsolet gewordenen Buches von Majläth über die 
Protestanten und ihre Bestrebungen gibt, ist in ihrer Allgemeinheit irreführend. 
Nur der in den österreichischen Ländern ganz unbedeutende Bruchteil von 
Protestanten, der etwa zu den Calvinern neigte, zeigte eine unter Umständen 
auch gegen die Dynastie gerichtete Tendenz; das war aber in den Erblanden 
nicht der Fall, wo der Calvinismus ja auch von den der Augsburgischen Kon- 
fession angehörigen Ständen keine Duldung fand, am wenigsten in den inner- 


272 Kritiken 


österreichischen Ländern, in denen solche Anschuldigung mit Entrüstung 
zurückgewiesen wurde. Sehr viel Lehrreiches enthalten die Ausführungen 
über Schriftstellerei und Schriftsteller, über die Zensur, Drucklegung und Ver- 
lag, endlich über Jesuiten, die sich in der Wissenschaft einen Namen gemacht. 
Von allgemein kulturhistorischem Interesse sind die Kapitel über die natio- 
nalen Unsitten und Mißstände, Gastereien und Trinkgelage, das Verprassen 
des Kirchengutes, die schlechte Behandlung der Untertanen, die Fremdsucht 
und Ausländerei, die Hexenprozesse, deren Grauenhaftigkeit auf Grund rei- 
cher Quellenbelege geschildert wird. Diese Kapitel verdienen vermöge ihrer 
kritischen, umsichtigen Behandlung und ansprechenden Darstellung alles 
Lob. Den Schluß machen sorgfältige Erörterungen über die Aufnahme, 
Ausbildung und Entlassung, über die Lebensweise der Jesuiten, über die Gũ- 
terverwaltung, über die Polemik mit Glaubensgenossen und Protestanten 
und eine warm gehaltene Darstellung des Lebenslaufes von Wilhelm Lamor- 
maini, Andreas Brunner und Friedrich Spe. Einige Uberschwenglichkeiten, 
wie die Charakteristik Leopold Wilhelms (II, 325), oder Sprachunrichtigkei- 
ten, wie „Siebtes“ Kapitel, und falsche Schreibungen wie Kanissa mögen noch 
nebenher vermerkt werden. Der Wert des Buches und seine Bedeutung in 
der Wissenschaft ist jedenfalls hoch anzuschlagen. 
Graz. J. Loserth. 


A. O. Meyer, England und die katholische Kirche unter Elisa- 
beth und den Stuarts. Bd. I. Unter Elisabeth (= Bibl. d. K. Preuß. 
Histor. Instituts in Rom, Bd. 6). Rom 1911, Loescher & Co. XXV u. 
489 S. 

In der vorliegenden Arbeit erhalten wir den ersten Teil eines auf drei 
Bände berechneten Werkes über England und die katholische Kirche von 
1558—1689. Ein mehrjähriger Aufenthalt in Rom gab dem Verf. die Mög- 
lichkeit, das einschlägige Material des Vatikanischen und der übrigen päpst- 
lichen Archive usw. kennen zu lernen und durchzuarbeiten; Ergänzungen 
brachte ein Besuch englischer Archive. 

Der vorliegende Band umfaßt ausschließlich die Regierungszeit Elisa- 
beths, er bietet einen Beitrag zur Geschichte jener so großen wie glücklichen 
Periode, da auf der Grundlage des Protestantismus England seine Welt- 
stellung erstritt. Wie hat sich da — das ist das Problem, das das Buch behan- 
delt — der einheimische Katholizismus handelnd und leidend verhalten? 

Eine wichtige Vorfrage ist: Wann und wodurch ist der Katholizismus, 
der beim Ausgang der blutigen Maria wohl noch die Hälfte der Bevölkerung 
Englands umfaßte, zur winzigen Minorität geworden? Man wird — vorbe- 
haltlich der Ergebnisse von Einzeluntersuchungen — die Lösung, die Verf. 
bietet, annehmen dürfen: diese Umwandlung gehört etwa den ersten 12 Jah- 
ren der Regierung Elisabeths an, wo der englische Katholizismus sich von der 


Kritiken 273 


Verbindung mit dem Festlande so gut wie völlig abgeschnitten und auf sich 
selbst gestellt sah, ohne Organe und Zusammenhalt. Er hat sich damals zu- 
erst äußerlich der Staatskirche konformiert, ihren Gottesdienst zunächst 
noch mit allerlei Mentalreservationen besucht, mit der Zeit ist er dann aber 
für die neue Form der Gottesverehrung, die ihm — ein unendlicher Vorzug! — 
in der Muttersprache entgegengebracht wurde, auch innerlich gewonnen wor- 
den. Unter diesen Umständen hat die katholische Mission, die um das Jahr 
1570 — zunächst von den Seminaren des Festlandes aus — einsetzt, nur noch 
die Trümmer der alten Kirche aufsuchen und um sich sammeln können. 
Meyer macht glaubhaft, daß die 100—140000 englischen Katholiken, von denen 
in katholischen Berichten von 1575 als neu gewonnenen die Rede ist, vielmehr 
diese alten, nunmehr organisierten Reste des englischen Katholizismus seien. 

Gegen sie richten sich nun die schwersten Verfolgungen, zu denen die 
Regierung seit Ende der 60er Jahre nach und nach übergeht. Zuerst hat 
wohl die schottische Krise Anlaß gegeben, im Nachbarlande die Zügel straf- 
fer anzuziehen; dann hat der feudale Katholikenaufstand in Nordengland von 
1569 die englische Regierung herausgefordert. So gehen zeitlich die Verfol- 
gungen dem Einsetzen der katholischen Mission und der durch die gegen 
Elisabeth geschleuderte Bannbulle Pius’ V. vom Jahre 1570 herbeigeführten 
Kriegserklärung Roms und seiner Partei gegen das Elisabethanische Regi- 
ment vorauf; aber durch die Exkommunikation und die Mission erhielt die 
Glaubensverfolgung neue und verstärkte Antriebe und immer unlöslicher 
verquicken sich Aufrechterhaltung der Staatskirche und Aufrechterhaltung 
der Macht und Selbständigkeit Englands überhaupt. Unleugbar findet die 
freilich in den grausamen Formen der Zeit betriebene Verfolgung der Katho- 
liken in dem Interesse der Selbsterhaltung des bestehenden Regiments ihre 
Rechtfertigung, selbst wenn die einzelnen Opfer, zumal die Missionen (die 
Meyer allerdings unter dem Eindruck der katholischen Berichte wohl etwas 
idealisiert) lediglich von religiösem Eifer getrieben wurden. Ganz sicher 
aber sind doch politische Ziele bei den Drahtziehern der Bewegung vorhanden, 
und wenn Meyer die Bedeutung der katholischen Verschwörungen gegen die 
Königin nicht hoch anschlägt, so hat es sicher nicht an der Kurie, die Elisa- 
beths Ermordung offen als ein hochverdienstliches Werk bezeichnet (Meyer 
S. 428, Beilage 18 B), gelegen, wenn die Monarchin nicht als Opfer der vom 
Auslande aus geschürten Leidenschaften gefallen ist. 

Sehr beachtenswert ist der Nachweis des Verf., wie sich unter den Katho- 
liken Englands schon seit den 70er Jahren eine Scheidung einleitet zwischen 
— sozusagen — politischen und religiösen Katholiken, zwischen solchen, 
die die gewaltsame Rekatholisierung Englands durch das Ausland wünschen, 
und solchen, die ihren Glauben mit ihrem Nationalgefühl als Engländer in 
Einklang zu halten suchen (S. 208 ff.). Die Entscheidung bringt dann auch 
hier der Ausgang des Unternehmens der unüberwindlichen Armada. Verf. 

Histor. Vierteljalirschrift. 1914. 2 18 


274 Kritiken 


hat diese Episode mit einer Ausführlichkeit behandelt, wie man sie — trotz 
der Anmerkung S. X der Vorrede — kaum erwarten sollte: ein gutes 
Drittel der Darstellung ist ihr gewidmet. Die Nachwirkungen der großen krie- 
gerischen Entscheidung, des „Gottesurteils“, werden dann in den Schluß- 
kapiteln behandelt: der Sieg der patriotischen Richtung bei den englischen 
Katholiken und die Veränderung, die sich — gefördert durch die einsetzende 
Entfremdung zwischen Rom und Spanien — in der Haltung der katholischen 
Mächte gegen England vollzieht, wo andererseits die Katholikenverfolgung 
entsprechend nachläßt, 

Den Schluß der gehaltvollen, gründlichen und gut geschriebenen Arbeit 
bilden eine Auswahl von Belegen, ein chronologisches Verzeichnis der an- 
geführten handschriftlichen Stücke und ein Namen- und Sachregister. Man 
darf der Fortsetzung mit Spannung entgegensehen. 

Magdeburg. Friedensburg. 


Askenazy Simon, Fürst Joseph Poniatowski 1763—1813. Mit 
1 Titelbild und 20 Vollbildern. Autorisierte deutsche Ausgabe. Gotha 
1912, Friedrich Andreas Perthes. VIII u. 373 S. M. 9—. 

Zu den am meisten vom Zauber der Romantik umflossenen Gestalten 
aus der langen Reihe der Napoleonischen Heerführer gehört der schöne und 
tapfere Fürst Joseph Anton Poniatowski. Eine nennenswerte deutsche Biogra- 
phie P.s fehlte bisher, so daß die vorliegende, im allgemeinen wohlgelungene, 
ja stellenweise elegante Übersetzung eines polnischen Werkes eine Lücke aus- 
füllt. Julius Tenner hat sie nach dem Original des Lemberger Historikers A. 
(letzte Auflage 1910) besorgt. Auf Grund eines reichen urkundlichen Materials 
und umfassender Benutzung der einschlägigen, auch der deutschen, Literatur, 
hat A.s Werk unsere Kenntnis zweifellos erheblich gefördert. Gleichwohl 
sind einige Vorbehalte gegen das Werk am Platze. Vor allem ist es A., trotz 
offenkundigen Bemühens, nicht immer gelungen, die bewegten Schicksale 
Polens, von denen das Leben seines Helden sich abhebt, mit voller Unbefan- 
genheit zu schildern. Besonders der Untergang Polens scheint für polnische 
Autoren dauernd eine ebensolche Klippe zu bilden wie für Franzosen die 
elsaß-lothringische Frage, und doch kann man selbst aus A.s sehr vorsichtiger 
Darstellung nur aufs neue die ganze geschichtliche Notwendigkeit von Polens 
Untergang erkennen. Erwähnung verdient besonders, daß A. von den Tei- 
lungsmächten Preußen mit ganz anderem und zwar schärferem Maßstabe 
mißt als Rußland und Österreich. 

Das Leben P.s ist ein Abbild der großen polnischen Tragödie im kleinen. 
Auch seinem Helden gegenüber läßt A. sich mitunter von Sympathien und 
Antipathien fortreißen. Wenn seine erheblichen menschlichen Schwächen 
nur vorsichtig angedeutet werden, läßt sich das vielleicht aus Gründen des 
Geschmackes rechtfertigen. Aber auch über die Grenzen der Begabung 


Kritiken 275 


P.s und seine Leistungen ist A.s Urteil mitunter allzu günstig und wohl nicht 
unbeeinflußt von der Bedeutung, die P. am Ausgang seines Lebens für die 
nationale Sache Polens erlangt hat. 

Gewiß hat P. schon in österreichischen Diensten bis 1789 gute Soldaten- 
eigenschaften bewährt, und in dem Feldzuge, der der zweiten Teilung Polens 
vorausging, hat er mit kläglichstem Material sich leidlich aus der Affäre ge- 
zogen, und vor allem war er aus ganz anderem Holze als sein charakterloser 
königlicher Oheim, aber Feldherrnqualitäten vermag ich in P. wenigstens bis 
dahin ebensowenig zu entdecken, wie er freizusprechen ist von Mitschuld 
an der gänzlichen Unzulänglichkeit der polnischen „Armeereform“ seit 1789. 
Wenn 1794 nicht Joseph P., sondern die Potocki und Kosciuszko die Träger 
des Aufstandes wurden, so war der Fluch, der auf dem Namen P. lastete, 
gewiß daran nicht unschuldig, aber auch an der soldatischen Überlegenheit 
Koseiuszkos ist nicht zu zweifeln, P.s Leistungen von 1794 vermochten ihn 
nicht zu rehabilitieren, und erst im Großherzogtum Warschau ging sein 
Stern auf, nachdem er 1795—1806 in einer Muße gelebt, die er nicht immer 
ganz würdig ausfüllte. Daß er der chronique scandaleuse namentlich des 
sittenlosen Warschau reiche Beiträge lieferte, ist bekannt, aber auch seine 
wechselvollen politischen Beziehungen, bis er sich 1806 entschloß, Napoleons 
Gnaden sein und Polens Schicksal anzuvertrauen, erscheinen mir nicht im- 
mer ganz einwandfrei. Es paßt zu der sinnlichen Weichheit und der starken 
Sensibilität seines Charakters, daß energische Entschlußkraft und entschie- 
denes Festhalten nicht P.s Stärke sind, und es entspricht doch recht wenig 
seinem bisherigen Anteil an der Politik, wenn A. sein schließliches Ausharren 
bei Napoleon auch gegen fortdauernde Versuchungen Rußlands und Preu- 
Bens über alle Maßen lobt. A.s Urteil über die Leistungen P.s als Warschauer 
Kriegsminister werden wir einigermaßen messen müssen an den weitgehen- 
den Hoffnungen, die auch noch heute dem zurückschauenden Polen in der 
bloßen Tatsache des Großherzogtums Warschau und dem Protektorat Napo- 
leons liegen. Nach A. sind allein die Gegner P.s schuld, daß Polen innerlich 
so wenig gesundete in jenen Jahren, die den Vergleich mit der preußischen Ge- 
schichte förmlich herausfordern! Vergeblich sucht man dabei in Polen nach 
jenen ethischen und geistigen Mächten und Kräften, die die Wiedergeburt 
Preußens so maßgebend befördert haben. 

So ist denn auch P.s Popularität wesentlich nur durch die kriegerischen 
Erfolge gerechtfertigt, die ihm an der Spitze polnischer Truppen 1804 und 1812 
— namentlich bei Smolensk und Borodino — vergönnt waren. Wie P. 
in schwieriger Lage sich vor dem russischen Feldzug rückhaltlos zu Napoleon 
bekannte, blieb er ihm auch nach Moskau treu, als die Polen bereits zahlreich 
den Lockungen des Zaren folgten. Daß diese Entscheidung P.s den Grundstein 
für „Kongreß-Polen“ bilden soll, ist m. E. von A. nicht genügend begründet. 
Wie immer man aber auch über P. denken mag, sein ritterlicher Heldentod 

18* 


276 Kritiken 


bei Leipzig löscht vieles aus, und wir begreifen die Sympathie seines jüngsten 
Biographen für einen Nationalhelden seines Volkes. 
Bonn. Alfr. Herrmann. 


Proben der Territorienkarte von 1802 des historischen At- 
lasses von Bayern. I. Zur Einführung von Th. v. Karg-Beben- 
burg. II. Kartenprobe aus Schwaben. Von Herm. Hefele. III. Kar- 
tenprobe aus der Oberpfalz. Von J. Frz. Knöpfler. (In: Oberbayr. 
Archiv f. vaterländ. Gesch. Bd. 57. 1913. S. 322—411.) Mit 2 Karten. 

In sehr instruktiver Weise wird hier in die Arbeit an den Bayerischen Atlas 
eingeführt. Zwei Beispiele aus den zwei Ländergruppen mit verschiedener 
staatlicher Entwicklung: dem alten Bayern, dessen Gerichtsverfassung einen 
den österreichischen Ländern gleichen geschlossenen Verlauf durchmachte, 
— den westlichen und nördlichen, schwäbisch-fränkisch-pfälzischen Teilen, 
mit ihrer westdeutschen territorialen Zersplitterung. Beide auf die politisch- 
administrative Zustandskarte vom J. 1802 bezogen. Hier ist eine Vereini- 
gung der beiden verschiedenartigen Komplexe noch möglich. Das bayerische 
Landgericht (Waldeck-Kemnath) der nördlichen Oberpfalz ist in einem nur 
selten vorkommenden Maße von niederen Gerichten des Adels und der Kirche 
durchsetzt, es wurde aus diesem Grunde als methodisches Beispiel gewählt. 
An der Kartenprobe aus Oberschwaben (Memmingen-Ottobeuren usw.) soll 
sich zeigen, wie jenem analog vorgegangen werden kann, um die notwendige 
beabsichtigte Einheitlichkeit der Karte zu erreichen. Das — gegenüber dem 
österreichischen und dem rheinischen Atlas — Neue, in welchem diese Ein- 
heitlichkeit zum Ausdruck kommt, liegt in dem Versuche, sowohl die juris- 
diktionelle als auch die territoriale Mischung der Gerechtsame bis in die ein- 
zelnen Ortschaften hinein darzustellen. Es wird das durch verschiedene 
Farbe der Signaturen und Unterstreichungen erreicht und m. A. wird auch 
erreicht, was nach v. K.-B.s Worten (S. 326) als Grundsatz vorschwebte: 
„gesteigerte Ausdrucksmöglichkeit der Karte bei sparsamster Anwendung 
der Mittel.“ Es bleibt selbstverständlich eine Aufgabe, sich in die plastische 
Anschaulichkeit und Übersicht einzulesen — NB.! wie in Österreich ist der 
braune Gelände- und blaue Gewässerstein der österreichischen Generalkarte 
von Mitteleuropa verwandt —, aber man kann mit den Karten selbst so weit 
kommen, der Text bleibt Erläuterung der Einzelheiten und Beleg der Ent- 
scheidungen über die kritischen Fragen, z. B. über den wirklichen Besitz 
der Landeshoheit. 

Glücklich vermieden ist die gefährliche Grundkartenklippe. „Die Ermitt- 
lung des Grenzverlaufes beruht grundsätzlich auf archivalischer Forschung“, 
ein regelmäßig wiederkehrender Teil des Textes bringt die Nachweise. Nie 
ungeprüft wurde auf die modernen Gemeindegrenzen zurückgegangen, son- 
dern die Kontinuität erst nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht. Denn 


Kritiken 277 


die Untersuchungen zeigten: „Man dürfe in keinem Falle von vornherein an- 
nehmen, sie reichten noch unverändert ins 18. Jahrhundert zurück.“ (S. 327.) 

Während für die Schreibweise der Namen als allein möglicher Ausweg 
die moderne offizielle gewählt ist, wurde die Auswahl der Namen (mit Be- 
schränkung in Hinsicht der Anschaulichkeit) nach historischem Gesichts- 
punkt vorgenommen, nur nach den Texten selbst. — Über das Straßennetz 
des 18. Jahrhunderts ist noch keine Entscheidung getroffen. 

Die Knappheit der (noch nicht endgültigen) Textbeigaben ist vorbildlich: 
sie umfassen 1. Allgemeine Quellen, besonders die gedruckten, 2. Die staats- 
rechtlichen Verhältnisse nach Grundherrschaft und Gericht mit Überblick 
über die Entwicklung 1650—1802, 3. Die Grenz-Nachweise, 4. Haus- und Be- 
völkerungsstatistik für die Zeit um 1802, 5. Die kirchlichen Verhältnisse. 
4. und 5. waren nicht erforderlich, doch haben offenbar die statistischen 
Quellen direkt darauf geführt, auch diese Angaben sofort zu vermerken; 
5. bereitet für die kirchlichen Karten vor. 

v. K.-B. bemerkt zunächst über den weiteren Arbeitsplan, daß nach dem 
Abschlusse der Territorienkarte von 1802 eine Entwicklungskarte der baye- 
rischen Landgerichte und die monographische Behandlung der meisten an- 
deren Territorien folgen soll. So wird chronologisch aufwärts in „festumschrie- 
benem Gesamtplan“ mit der Absicht „systematischer und möglichst gleich- 
förmiger“ Durchführung aufgebaut. So selbstverständlich dies klingt, so 
wertvoll ist die klare Betonung von vornherein. Zumal das andere hinzu- 
kommt: „Bei allen geschichtlichen Angaben gingen wir von dem Grundsatze 
aus, daß nur ganz bestimmte Verhältnisse für ganz bestimmte Perioden, 
diese aber, nach Maßgabe der Quellen, in gewissem Sinne erschöpfend be- 
handelt werden sollen.“ 

Man kann diesen Eintritt des bayerischen Atlasunternehmens in die 
Reihe der übrigen nur freudig begrüßen. So offenbar diese in manchem 
negativ vorbildlich waren und jeder neue Plan aus der Vermeidung vorheriger 
Fehler gewinnt, ebenso sicher kann nur eine zielbewußte und überlegte 
Leitung, wie sie hier am Werke ist, einen Erfolg verbürgen. 

Dresden. G. H. Müller. 


Denk würdigkeiten des Freiherrn Hermann von Gaffron-Kunern. 
Festgabe des Vereins für Geschichte Schlesiens zur Jahrhundertfeier der Be- 
freiungskriege. Bearbeitet von Friedrich Andreae. Mit zwei Bildnissen 
H. von Gaffrons. Breslau 1913, Ferdinand Hirt. XVIu. 244 S. M. 5,—. 

Kriegs briefe des Leutnant Wilhelm Alberti aus den Befreiungs- 
kriegen. Nebst Reiseberichten aus Holland und Belgien vom Sommer 
1814. Festgabe des Vereins für Geschichte Schlesiens zur Jahrhundertfeier 
der Befreiungskriege. Bearbeitet von Rudolf Brieger. Mit zwei Bild- 
nissen Albertis. Breslau 1913, Ferdinand Hirt. XXXVII u. 234 S. M. 5,—. 


278 Kritiken 


Zwei junge Mitkämpfer der Befreiungskriege lernen wir in obigen Fest- 
gaben kennen. Der eine aus altem adeligen Geschlechte entstammte einer 
Familie, die schon manchen Offizier in ihren Reihen gehabt hat. Die Nei- 
gung zum Soldatenstand war ihm gewissermaßen angeboren, so hat er sich 
auch sehr schnell in den Dienst eingelebt. Im Juli 1813 erhielt der erst 16 Jahre 
alte Jüngling die lang ersehnte Erlaubnis des Vaters, sich zum Kriegsdienst 
melden zu dürfen. Er trat beim schlesischen Kürassierregiment ein, nahm 
schon am 26. August an der Schlacht bei Dresden teil, wurde im September 
Unteroffizier, am 8. Oktober Fähnrich. Eine Woche später zeichnete er sich 
bei Liebertwolkwitz aus, ebenso 1814 bei Etoges und Athies. Seine Schilde- 
rungen der betreffenden Gefechte zeigen, daß er trotz seiner Jugend und 
trotz seiner Kurzsichtigkeit, die ihm oft hinderlich war, einen guten militäri- 
schen Blick hatte, darum verdienen seine Mitteilungen über die betreffenden 
Gefechte Beachtung. Auch seine Erzählungen vom Lagerleben, von seinen 
Begegnungen mit Blücher, Kleist, dem Prinzen August und anderen Persön- 
lichkeiten erwecken Interesse. Die Gaffronschen Erinnerungen sind also wohl 
geeignet, dem Historiker Material zu liefern. 

Weniger dürfte das von den Kriegsbriefen Albertis gelten, die sein Ur- 
enkel mit Liebe und Geschick herausgegeben hat. Alberti entstammte einer 
bürgerlichen Familie, der der militärische Beruf bisher fremd geblieben war. 
Der Urgroßvater war Jurist, der Großvater Theologe, der Vater Kaufmann 
und Fabrikant. Die Neigungen des Sohnes wandten sich teils dem väterlichen 
Geschäfte, teils gelehrten Studien zu. Als Hirschberger Gymnasiast saß er 
unter den Ersten seiner Klasse. Als 1813 der König die gebildete Jugend zu 
den Waffen rief, trat Alberti freiwillig bei den ostpreußischen Kürassieren ein. 
Im November wurde er unter Beförderung zum Leutnant zum 6. Reserve- 
infanterieregiment versetzt. Wohl ist er, getrieben von edler Vaterlandsliebe, 
gern Soldat geworden, wohl finden sich auch gelegentlich in seinen Briefen 
Äußerungen, aus denen hervorgeht, daß ihm manchmal Stimmungen kamen, 
in denen ihm der Soldatenstand gefiel, aber daneben sehr viele andere Be- 
merkungen, in denen er diesen Beruf verwünscht. 

Während Gaffron, der erst im Frühjahr 1814 Offizier geworden war, 
1815 bei der Depoteskadron bleiben mußte, zog Alberti wieder ins Feld und 
wurde bei Belle-Alliance zweimal verwundet. Schon vorher hatte er den Ent- 
schluß gefaßt, in das väterliche Geschäft einzutreten, was er 1817 ausführte. 
Er ist 1869 als Kommerzienrat gestorben. 

Seine Briefe sind als Zeichen der herrschenden Stimmung gewiß interes- 
sant, aber für das Studium der Ereignisse, für die Kenntnis der Schlachten, 
an denen er teilgenommen, bieten sie sehr wenig. 

Alberti hat seinen Aufenthalt in Frankreich und in den Niederlanden 
benutzt, um die dortigen Spinnereien kennen zu lernen, aber da er direkt 
vom Gymnasium in die Armee eingetreten war, fehlte es ihm natürlich an 


Kritiken 279 


den nötigen Vorkenntnissen. Er hat deshalb, als er 1816 als Leutnant in Mainz 
stand, Stunden in der technischen Mechanik und Chemie genommen. Was er 
ohne diese Vorkenntnisse 1814 und 1815 über die französische und nieder- 
ländische Industrie schreibt, dürfte Fachkreise wohl nur wenig interessieren, 

Daß auch in den Zeiten der großen Begeisterung sich mancher Unmut 
regte, dafür finden sich in beiden Werken manche Beweise. Gaffron wie Al- 
berti waren wiederholt erbittert über die Ungerechtigkeiten, die bei Ver- 
leihung der Eisernen Kreuze stattfanden. 

Der Herausgeber der Gaffronschen Erinnerungen hat eine Stelle falsch 
verstanden. S. 86 und 87 erzählt Gaffron, wie er seine Schüleruniform der 
Liegnitzer Ritterakademie angezogen, um von den Russen als ein Offizier 
eines schlesischen Regiments gehalten zu werden, der schlesischen Farben 
Blau-Gelb wegen. Andreae macht an der Stelle ein Fragezeichen, die schlesi- 
schen Landesfarben seien Weiß-Gelb. Es handelt sich aber gar nicht um die 
Landesfarben, sondern um die Uniform der schlesischen Infanterie. Diese 
trug blaue Röcke mit gelben Kragen, ähnlich wie die Schüler der Liegnitzer 
Ritterakademie, es war also wohl möglich, die Russen zu täuschen, um so 
mehr, als diese im Juni 1813 die preußischen Abzeichen wohl kaum schon 
genau kannten. Übrigens erwähnt Gaffron die gelben Kragen der schlesischen 
Infanterie als Kennzeichen später noch einmal S. 157. 


Charlottenburg. Richard Schmitt, 


280 


Nachrichten und Notizen. 


Das historische und besonders das hilfswissenschaftliche 
Studium an deutschen Universitäten. 

Im Novemberheft der Internationalen Wochenschrift für Wissenschaft, 
Kunst und Technik (Jahrg. 8) hat Paul Kehr, seit zehn Jahren Leiter des 
Kgl. Preußischen Historischen Instituts in Rom, aus Anlaß des 25 jährigen 
Bestehens dieses Instituts einen Rückblick auf dessen Geschichte und Lei- 
stungen geworfen. Im Anschluß an diese lehrreichen Ausführungen erhob er 
Klage darüber, daß die Ergänzung seiner römischen Mitarbeiter jetzt schwerer 
sei als je, denn „unsere jungen Historiker verlassen die Universität fast ausnahms- 
los in absolut unzureichender Vorbildung für wissenschaftliche Forschung“, 
sie seien insbesondere in den historischen Hilfswissenschaften, vor allem 
in Paläographie und Handschriftenkunde, ganz ungenügend ausgebildet. 
„Unerträglich“ sei „die Spezialisierung auf die neuere und neueste Geschichte 
hin mit bewußter Abkehrung von der Geschichte des Mittelalters und ihren 
Hilfsdisziplinen: mit solcher für Mädchenlyzeen passenden Ausbildung läßt sich 
keine gelehrte Forschung größeren Stils treiben.“ Kehr weist auf den Vorzug 
der Franzosen und der Österreicher hin, die in der Ecole des chartes und im In- 
stitut für österreichische Geschichtsforschung höhere Schulen besitzen, in denen 
die jungen Historiker mit der vollen Technik der Forschung ausgerüstet und 
für Arbeiten, wie sie das Römische Institut betreibt, tüchtig gemacht werden. 
Kehr führt weiterhin aus, daß deshalb das Römische Institut für die Fortbil- 
dung der von den Universitäten übernommenen Gelehrten selbst hat sorgen 
und das hat nachholen müssen, „was an der Universität versäumt worden ist, 
oft mit Zeitverlust und manchem Verdruß‘“. Nachdem aber die jungen Gelehr- 
ten im Römischen Institut zu fleißigen, exakten, gewissenhaften Arbeitern 
ausgebildet worden sind, „gediehen wohl die mechanischen Arbeiten, aber 
das Letzte und Höchste, was ein Institut erreichen soll, selbständige Gelehrte 
und Forscher heranzubilden, steht noch aus“. Es galt, den jungen Gelehrten 
die Möglichkeit zu eigenen und selbständigen Arbeiten zu verschaffen. Auch 
das sei schließlich gelungen, und Kehr weist auf die wichtigen Arbeiten hin, 
die vom Institut aus Göller, Cardauns, A. O. Meyer, Schneider, Hiltebrandt, 
Sthamer, Kalkhoff, Scholz u. a. veröffentlichen konnten. Die Ziele des In- 
stituts umfassen Mittelalter und Neuzeit, Kirchengeschichte und kanonisches 
Recht, Politik, Recht und Verfassung, Reformationsgeschichte, Literaturge- 
schichte, sie greifen über Rom und Italien, über Deutschland und Preußen 
nach Frankreich, England und Spanien hinüber. „So geht das Institut mit 
voller Absicht darauf hinaus, nicht nur wie früher ein Publikationsinstitut zu 
sein, sondern zugleich eine Stätte selbständiger Arbeit und wissenschaftlicher 
Fortbildung.“ Und Kehr fordert die ehemaligen Institutsmitglieder, die jetzt 
als Universitätslehrer wirken, auf, „mit dankbarem Stolze die Erinnerung an 
die frohen Arbeitsjahre in Rom trotz der herben Strenge ihreg ehemaligen 
Direktors bis in ihre alten Tage festzuhalten“. 

Mit den Vorwürfen, die Kehrs Ausführungen mittelbar und unmittelbar gegen 


Nachrichten und Notizen 281 


den an deutschen Universitäten betriebenen historischen Unterricht erheben, 
beschäftigt sich im Januarheft derselben Zeitschrift Dietrieh Schäfer. 
Seiner Meinung nach besteht eine Überlegenheit deutscher Geschichtsarbeit 
und deutscher Geschichtsinteressen, die mit charakteristischen Beispielen belegt 
wird. Die glänzende Bilanz, die Kehr dem von ihm geleiteten Institut gestellt 
hat, will Schäfer nicht bemängeln, ja, er entnimmt dem Verzeichnis der Insti- 
tutsarbeiten das höchste Lob, das einem Lehrer zuteil werden kann, nämlich 
das, daß die Schüler den Direktor übertreffen. Aber er erhebt entschiedenen 
Einspruch „gegen das helle Licht, das Kehr auf der einen Seite (Römisches In- 
stitut) erstrahlen läßt, gegen den dunklen Schatten, den er der anderen (deutsche 
Universitäten) gibt“. Schäfer leugnet die Überlegenheit der geschichtswissen- 
schaftlichen Ausbildung in Frankreich und Österreich, er leugnet, daß das be- 
rühmte Wiener Institut eine besonders ergiebige Pflanzschule von Geschichts- 
schreibern geworden wäre, ja, er meint, daß hier selbst bei Quelleneditionen 
einseitig und nachteilig das diplomatische Moment gegenüber dem historischen 
betont worden sei. Von der Errichtung eines deutschen Instituts nach dem 
Muster des Pariser oder des Wiener verspricht er sich nichts. Ein solches würde 
das von Kehr bekämpfte Spezialistentum nur befördern. Es sei nicht leicht, 
sich aus den historischen Hilfswissenschaften zu geschichtlicher Auffassung 
und Darstellung zu erheben; Kehr selbst habe diesen Schritt bisher nicht voll- 
zogen. Obschon Schäfer den methodischen Wert des mittelalterlichen Geschichts- 
studiums besonders hoch einschätzen will, erklärt er doch: „wenn ein Entweder- 
Oder vorläge, müßte man sich für neuere Geschichte entscheiden; ihre gründ- 
liche Erfassung ist doch das wichtigste Ziel. „Von den sämtlichen Koryphäen 
der Geschichtschreibung aller Nationen hat kaum einer dieses Handwerk 
fachmäßig erlernt, obgleich sie ihr Material in weitestem Umfange aus dem Staub 
der Archive heraussuchten. Historische Hilfswissenschaften und neuzeitliche 
Geschichtschreibung stehen nicht zueinander in dem Verhältnis von Hand- 
werk und Kunstübung. Es ist eine ‚Ressortenge‘, wenn man die neuzeitlichen 
Historiker ihren Bildungsgang nicht nehmen läßt, wie ihr Geist sie treibt.‘“ 
Kräftigsten Widerspruch erhebt Schäfer gegen Kehrs Meinung, daß die deut- 
schen Geschichtsprofessoren hinter ihren Büchern, am komfortablen Schreib- 
tisch sitzen und von den Schwierigkeiten archivalischer Forschung, vom 
Erfordernis verschiedener Sprachkenntnisse, der geistigen Beweglichkeit und 
der Fähigkeit, auch zu entbehren, so gar nichts wüßten. Er weist demgegenüber 
nachdrücklichst darauf hin, daß so manche neueren Geschichtschreiber, die nicht 
hilfswissenschaftlich vorgebildet waren, eine erstaunlich ausgedehnte Sprach- 
kenntnis besitzen und eine bewunderungswürdig reiche Archivbenutzung in 
ihren Werken dartun. Am Schlusse zieht Schäfer einen Vergleich zwischen den 
Leistungen des preußischen Historischen Instituts und denen anderer Publi- 
kationsinstitute Deutschlands und stellt bei aller Anerkennung des Römischen 
Instituts mit Entschiedenheit in Abrede, „daß hier etwas ganz Besonderes 
geleistet, daß vor allem hier wissenschaftlich gearbeitet, hier besonders wissen- 
schaftlich geschult werde“. Und „darin, daß von den nahezu hundert Privat- 
dozenten, die sich im letzten Jahrzehnt an deutschen Universitäten für ge- 
schichtliche Fächer habilitierten, sechs am Institut in Rom beschäftigt waren, 
liegt wirklich nichts Auszeichnendes“. 


282 Nachrichten und Notizen 


In einer gleichzeitig mit Schäfers Aufsatz erschienenen Erwiderung Kehrs 
wird die Klage nachdrücklich wiederholt, „daß es trotz der massenhaften Pro- 
duktion von jungen Historikern immer Ausnahmen waren, wenn sich unter 
ihnen jüngere Gelehrte fanden, die sich für die Arbeiten des Instituts geeignet 
erwiesen; gerade die Begabten waren bereits fertige Spezialisten, d. h. sie 
waren einseitig vorgebildet, als sie an das Institut kamen“. Mit Spezialisten- 
tum meine er, so hebt Kehr gegen Schäfer, der ihn mißverstanden habe, aus- 
drücklich hervor, nicht jenes Spezialistentum, das das Wesen jeder wissen- 
schaftlichen Arbeit sei, sondern die ganz einseitige nur für das Verständnis 
gewisser Seiten und gewisser Zeiträume des geschichtlichen Lebens ausreichende 
geschichtswissenschaftliche Vorbildung. Kehr sieht als, Spezialisten“ insbeson- 
dere diejenigen an, denen die hilfsw issenschaftliche Bildung fehle, die jungen 
Gelehrten, die nicht mit Handschriften und Urkunden umzugehen wissen. 
Das Schwinden philologischer Schulung werde allgemein beklagt, die frühere 
einheitliche humanistische Vorbildung fehle, die Seminarübungen, die früher 
die Studierenden zu gelehrter Forschung anregten, seien zu einer notwendigen 
Ergänzung der akademischen Vorträge geworden. Die historische Ausbildung 
auf den Universitäten sei ungleichartig und zufällig. Vor allem aber — und das 
ist doch wohl das Wesentliche von Kehrs Bedenken, das ist die Grundlage 
seiner positiven Forderungen —, es fehle an einer gründlichen Ausbildung in 
philologicis und technicis. Dietrich Schäfer finde die historischen Hilfs wissen- 
schaften hinreichend vertreten, er aber halte deren Betrieb, „so wie er jetzt an 
den deutschen Universitäten herrscht, für ganz ungenügend und geradezu un- 
nütz“. Er verspricht sich Besserung allein vom „Ausbau eines historischen In- 
stituts in Berlin oder Göttingen, wo ältere Traditionen dazu einladen, ausge- 
zeichnete Lehrer wirken, stattliche Materialiensammlungen vorhanden sind 
und die großen Bibliotheken den nötigen literarischen Hintergrund bieten“. 


Kehrs Ausführungen, und zwar gerade seine letzten an Dietrich Schäfer 
gerichteten Worte, enthalten schwere Anklagen gegen viele Geschichtslehrer 
an deutschen Universitäten. Denn wenn der „Betrieb der historischen Hilfs- 
wissenschaften .. so wie er jetzt an den deutschen Universitäten herrscht, für 
ganz ungenügend und geradezu unnütz“ erklärt wird, dann wird all denen, die 
FHilfs wissenschaften lehren, Unfähigkeit oder Nachlässigkeit vorgeworfen. 
Aber diese ins Persönliche hinüberragenden Dinge mögen auf sich beruhen. 
Suchen wir vielmehr nur zu erwägen, was wir aus der Diskussion Kehr- Schäfer 
lernen können, ob und wie der Geschichtsunterricht an unseren Hochschulen 
zu bessern sei. 

Manche der allgemeinen Klagen Kehrs sind gewiß zutreffend. Einmal, die klas- 
sisch-philologische Vorbildung der Studierenden ist zweifellos geringer, sie ist 
insbesondere ungleicher geworden. Dadurch ist die Leitung der historischen 
Übungskurse wesentlich erschwert: mit den Abiturienten der humanistischen 
Gymnasien ist anders zu arbeiten als mit denen der Realgymnasien und vol- 
lends mit denen der lateinlosen Oberrealschulen. Sodann, eine Flucht der 
historischen Interessen von älteren Perioden in die neuere und neueste Zeit 
ist sicherlich zu beobachten. Die altgeschichtlichen und mittelalterlichen Vor- 
lesungen erfreuen sich nicht immer des gleich regen Besuches, den die Kollegs 


Nachrichten und Notizen 283 


über neuere und neueste Geschichte genießen, der Andrang zu Übungen über 
Themen der jüngsten Vergangenheit findet den meisten Anklang. Das liegt 
nicht allein in einer Verschiebung der Sprachkenntnisse, im Zurücktreten 
der Kenntnis des Lateinischen und Griechischen und in einer steigenden 
Bekanntschaft der Studierenden mit neueren Sprachen, das liegt zum guten 
Teil in einem gewissen Erlahmen des rein historischen Interesses. Das Ge- 
schichtsstudium wird jetzt vielfach nur als Mittel benutzt, um ein Verständnis 
der die Gegenwart beherrschenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen 
Kräfte zu ermöglichen. Zu dem Zwecke glaubt man nicht allzuweit zurückgehen 
zu sollen, jedenfalls nicht bis ins Mittelalter, kaum über das 19. Jahrhundert 
hinauf. Es hängt das mit Momenten unserer allgemeinen Entwicklung zu- 
sammen. Ist es auch begreiflich, daß der Unterrichtsbetrieb sich dem äußer- 
lichen Bedürfnis anzuschmiegen sucht, daß er diese Entwicklung berücksichtigt 
und daß Vorlesungen und Übungen in steigendem Umfang sich der neuesten 
und allerneuesten Zeit zuwenden, so darf doch die Konzession an solche 
außerhalb wissenschaftlicher Interessen entstandenen Bildungsbedürfnisse nicht 
zu weit gehen: historische Vorlesungen sollten nicht nach der „Gegenwart“ 
benannt, Kollegs über „Geschichte der Gegenwart“ nicht angekündigt werden. 

Aber nicht nur das. In der Beschränkung auf neueste Geschichte liegt 
die große Gefahr, daß die soliden Grundlagen der historischen Ausbildung 
überhaupt verlassen werden, ja daß das Studium eine Verflachung erfährt. 
Allerdings scheint mir Kehr kaum erfüllbare Anforderungen an die Leistungs- 
kraft junger Gelehrten, die eben die Universität verlassen haben, zu stellen. 
Wenn er darüber klagt, daß die vom Römischen Institut zu erledigenden amt- 
lichen Recherchen und Gelehrtenanfragen, die sich auf verschiedene Bibliotheken 
und Archive Roms beziehen und sich über Themen vom ältesten Mittelalter bis 
zu den neuesten Zeiten erstrecken, von den jüngeren Herren nicht ohne weiteres 
besorgt werden können, so will mir das ganz selbstverständlich und naturgemäß 
erscheinen —die volle Vorbereitungdafürkann und sollihnen einetwa vierjähriges 
Universitätsstudium gar nicht bieten. Daß etwa ein mehrjähriger ausschließlich 
hilfswissenschaftlicher Drill diese Vorbereitung schaffen würde, bezweifle ich. 
Ich erinnere mich an die Erzählung eines älteren Archivars, der übrigens zu- 
gleich ein trefflicher Gelehrter ist, daß er, nach Absolvierung des Wiener Insti- 
tuts in ein Archiv versetzt, sich merkwürdig hilflos vorkam, weil er wohl die 
merowingischen Urkunden und die römischen Wachstafeln leicht zu lesen ver- 
mochte, weil ihm aber die Schriften des ausgehenden Mittelalters und der Refor- 
mationszeit große Schwierigkeiten bereiteten. Wahrlich, das Universitätsstu- 
dium vermag dem angehenden Gelehrten nicht jene Beherrschung weiter histo- 
rischer und hilfswissenschaftlicher Disziplinen zu verschaffen, die Kehr ver- 
langt. Ein Einarbeiten in die besonderen Aufgaben wird für den jungen Doktor 
immer unerläßlich sein, ob er als Lehrer am Gymnasium, als Archivar, als Biblio- 
thekar oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Kommissionsaufgaben u. dergl. 
Verwendung findet. Was allein zu verlangen ist, betrifft die allgemeine ge- 
schichtswissenschaftlich-methodische Voraussetzung für ein Sicheinarbeiten in 
die Sondergebiete. Gewiß ist zuzugeben, daß nicht jeder, der als „geprüfter“ 
Historiker die Universität verläßt, diese Voraussetzungen erfüllt, daß die oben 
hervorgehobenen Momente in der Tat manche Mißstände geschaffen haben. Ein 


284 Nachrichten und Notizen 


gewisses Maß von historischer Allgemeinkenntnis und dazu von philologischer und 
hilfswissenschaftlicher Schulung müßte allgemein von jedem Historiker gefordert 
werden. Solche Elemente, denen das fehlt, sollten von der Promotion und der 
Staatsprüfung in Geschichte als Hauptfach ausgeschlossen bleiben. Leider gibt 
es wirklich Historiker, die auf einen offiziell beglaubigten erfolgreichen Abschluß 
ihrer historischen Studien an einer Universität hinweisen können, ohne über das 
volle wissenschaftliche Rüstzeug zu verfügen. Hier liegen Mängel vor, die 
dringend eine Beseitigung begehren. Aber wie ? Sind die unleugbaren Mißstände 
dadurch erzeugt worden, daß die an den Universitäten abgehaltenen Vorlesungen 
und Ubungen nicht mehr die volle wissenschaftliche Ausbildung zu geben ver- 
mögen, oder vielleicht nur dadurch, daß zwar die Möglichkeit der vollen Ausbil- 
dung besteht, daß sie aber von den inakademischer Freiheitlebenden Studierenden 
nicht immer benutzt wird ? In dem einen Falle würde es sich um tiefe Mängel des 
akademischen Unterrichtsbetriebes handeln, im anderen lediglich um Fragen des 
Prüfungswesens. Kehr ist der ersten Meinung, ich dagegen halte die darauf zielen- 
den Äußerungen teils für stark übertrieben, teils für ungerechtfertigt, ich glaube, 
daß der Unterrichtsbetrieb nicht wesentlich zuändern, daßdagegen das Prüfungs- 
wesen zu reformieren sei. Wie das zu geschehen hat, welche verschiedenen Mög- 
lichkeiten bestehen, das soll hier nicht erörtert werden. Hier bleibe die Betrach- 
tung auf die Fragen beschränkt, ob der Geschichtsunterricht an unseren Univer- 
sitäten, besonders während der letzten zehn Jahre, einen Rückschritterfahren hat, 
ob eine Reform im Sinne der Vorschläge Kehrs nötig sei. 


Daß sich im Betrieb des geschichtswissenschaftlichen Unterrichts an unseren 
Universitäten bedeutsame Wandlungen vollzogen haben, dürfte nicht zu 
leugnen sein. Denken wir an die Übungen, wie sie vor mehreren Generationen 
Ranke oder wie sie Rankes Schüler Giesebrecht und Meister Waitz geleitet 
haben, und betrachten wir die jetzt in den historischen Instituten und Seminaren 
üblichen Kurse. Damals ist die kritische Schulung an mittelalterlichen Quellen 
allein vorgenomm£n worden: Übungen, die der Edition der Quellen oder deren 
Interpretation und Verwertung galten. Fast unbestritten herrschte die Ansicht, 
daß historische Kritik an mittelalterlichen, nicht an neuzeitlichen Quellen zu 
erlernen sei. Nur vereinzelt sind Übungen auf neuzeitlichem Gebiet versucht 
und erst allmählich allgemeiner verbreitet worden. Dabei gab es nur einen 
kleinen Kreis von Teilnehmern, denn fast nur diejenigen, welche wissenschaft- 
lich selbständig arbeiten wollten, wurden Mitglieder des historischen Seminars, 
während die Masse der Geschichte Studierenden sich mit dem Hören von 
Vorlesungen begnügten. Und jetzt beziehen sich die Übungen auf alle Gebiete 
und auf alle Perioden des geschichtlichen Lebens: Geschichte der Politik, des 
Rechts, der Kirche, der Kunst, des geistigen Lebens, der materiellen Kultur, 
der Verfassungen usw. werden in besonderen Kursen behandelt. Dabei begegnet 
überall ein eifriges Streben der Studierenden, Aufnahme zu finden, eine Auf- 
wärtsbewegung der Teilnehmerzahlen, die mitunter nicht viel hinter denen der 
Hörer von Vorlesungen zurückbleiben. 

Diese Entwicklung hat gewiß manche Schwierigkeiten geschaffen. 

Einmal ist zu beobachten, daß die Menge der Teilnehmer den intimen Cha- 
rakter der Übungen früherer Zeiten oft stark beeinträchtigt hat. Aber durch Ein- 


Nachrichten und Notizen 285 


richtung von Parallelkursen und durch eine zweckmäßige Abstufung der Übun- 
gen nach Gruppierung der Fortgeschrittenen kann dem Ubel meist abgeholfen 
werden. Jedenfalls besteht für den eifrigen Studenten auch an einer großen Uni- 
versität noch durchaus die volle Möglichkeit, persönlichen Anschluß an einen 
Dozenten zu finden. 

Sodann ist wohl zweifellos die frühere Einheitlichkeit und Geschlossenheit 
des seminaristischen Unterrichts gewichen. Aber es ist hervorzuheben: die 
frühere Einheitlichkeit war zugleich Einfachheit, ja Einseitigkeit. Eine Man- 
nigfaltigkeit und ein Reichtum ist an ihre Stelle getreten, von dem man früher 
keine Ahnung hatte. Und dazu verfügt das akademische Studium über litera- 
rische Hilfsmittel und über ein Anschauungsmaterial, nach welchem der Stu- 
dierende früherer Zeiten sich vergebens gesehnt hatte. Wenn ich an meine eigene 
Berliner Studienzeit Anfang der achtziger Jahre zurückdenke! Keine Arbeits- 
räume, keine historische Handbibliothek; Buch für Buch mußte erst vorher 
auf der Bibliothek schriftlich bestellt werden. Und vollends der hilfs wissenschaft- 
liche Apparat einst und jetzt! Welches reiche und mannigfaltige Anschauungs- 
und Arbeitsmaterial steht dem Studierenden der Paläographie und Diplo- 
matik zur Verfügung, wie gewinnt es von Jahr zu Jahr an Ausdehnung. Die 
Institute, die den Studierenden zur Benutzung all dieser Hilfsmittel einladen, 
üben an sich eine umfassende Lehrwirksamkeit aus. Das Dasein der Institute 
allein bedeutet einen Fortschritt im Unterrichtsbetrieb von kaum zu über- 
schätzender Bedeutung. Was aber die Anleitung zur wissenschaftlichen Benut- 
zung und zur wissenschaftlichen Arbeit überhaupt betrifft, so ist jedenfalls 
Reichtum und Mannigfaltigkeit der jüngeren Unterrichtsentwicklung eigen- 
tümlich. Wohl war es einst für den Studierenden einfacher zu wählen, von 
vornherein war der Weg fest vorgeschrieben, weil die mannigfaltige Auswahl 
fehlte. Aber eine Organisation ist doch auch jetzt überall vorhanden. Meines 
Wissens ist der seminaristische Betrieb der Geschichte selbst an kleinen und 
kleinsten Universitäten so geordnet, daß obligatorische Vor- und Einführungs- 
kurse den Hauptkursen vorangehen, die sich mit wissenschaftlichen Problemen 
mannigfacher Art befassen, die keineswegs, wie Kehr behauptet, nur einer not- 
wendigen Ergänzung der akademischen Vorlesungen, die vielmehr in erster Linie 
der Einführung in selbständiges Forschen dienen. Im Leipziger Historischen In- 
stitut hat sich in den letzten Jahren tatsächlich eine dreifache Abstufung herausge- 
bildet. Gewiß gilt es hier weiter ordnend vorzugehen, manche bessere Organisation 
zu versuchen und besonders durch klare Anweisungen dem Studierenden den rich- 
tigen Weg zu zeigen. Aber allzu weitgehende Einzelvorschriften und allzu strenge 
Schematisierungen wären vom Ubel. Selbststudium und Selbstdisziplin sollen 
auf der Universität die Hauptsache bleiben, der Lehrer biete Anregungen und 
weise die allgemeine Richtung, der Jünger der Wissenschaft suche sich den 
Weg im einzelnen selbst. Wir wünschen keinen Drill, sondern Erziehung und 
in kräftiger Art Selbsterziehung. Wir sollen, so will mir scheinen, besonders 
keine allseitige Uniformierung in der Ausbildung wissenschaftlicher Historiker 
an den Universitäten begehren. 

Kehr wendet sich gegen die,, Spezialisten“. Ich meine, die Spezialisten, die in 
einer Periode und auf einem Gebiete gründlich Bescheid wissen, sind überall 
brauchbarer als die Universalisten, die nirgends ordentlich zu Hause sind. Nur 


286 Nachrichten und Notizen 


der kann mit den Urkunden des 12. Jahrhunderts — um an eine Redewendung 
Kehrs anzuknüpfen — selbständig wissenschaftlich umgehen, der den Um- 
gang mit Urkunden überhaupt gelernt hat, d.h. der diplomatisch wirklich 
gebildet ist; aber eine gleich gründliche Bekanntschaft mit den Urkunden aller 
Jahrhunderte kann allgemein nicht verlangt werden, besonders nicht von einem 
wissenschaftlichen Anfänger. Und nicht nur das. Ich halte eine durchgehends 
einheitliche und gleichartige Ausbildung der Historiker, die wissenschaftlich 
produktiv arbeiten wollen, nicht nur für undurchführbar, sondern geradezu 
für unerwünscht. 

Die Aufgaben der Geschichtswissenschaft sind so überaus mannigfaltig 
und ausgebreitet, sie erstrecken sich auf so verschiedenartige Völker, Zeiten 
und Verhältnisse, daß eine verschiedene wissenschaftliche Ausrüstung in Sprach- 
und in Sachkenntnissen ganz unerläßlich ist. Selbst wenn wir in der Frage der 
akademischen Ausbildung nur von Historikern sprechen, die ihre wissenschaft- 
liche Arbeit im wesentlichen auf Europa und auf Mittelalter und Neuzeit beschrän- 
ken wollen, wird sich das Einheitliche und Gleichmäßige der Vorbildung auf die 
Methode des Forschens und auf eine Allgemeinkenntnis der abendländischen 
Kulturentwicklung zu beziehen haben, im übrigen aber wird naturgemäß da 
und dort. die Erwerbung von ganz verschiedenen Sonderkenntnissen die un- 
erläßBliche Voraussetzung der selbständigen wissenschaftlichen Arbeit bilden. 
Verschiedene Sprachkenntnisse je nach der Völkergruppe, die im Mittelpunkt 
des Forscherinteresses steht, verschiedene Durchbildung in jenen systemati- 
schen Wissenschaften, deren genauere Bekanntschaft die Behandlung der 
entsprechenden Sondergebiete des geschichtlichen Lebens ermöglicht. Nicht daß 
der Wirtschaftshistoriker von Recht, Politik, Kirche und Kunst nichts zu wis- 
sen braucht. Im Gegenteil. Ohne Kenntnis der allgemeinen Entwicklungslinien 
ist kein tiefes und sicheres Verständnis der Sonderfragen zu gewinnen. Aber doch 
wird je nach Neigung, Begabung und mannigfachen individuellen Umständen 
ein gewisses Auseinandergehen des geschichtlichen Studiums von Anfang an 
stattfinden. Ein Spezialistentum in diesem Sinne soll sich ausbilden. Vor Ein- 
seitigkeit wird derjenige, der seine Aufgabe tief erfaßt, von selbst bewahrt wer- 
den, weil ein Spezialistentum im Grunde nur auf dem Boden allgemeiner histo- 
rischer Bildung erblühen kann. Nur bei einem Spezialistentum ist eine Gefahr 
wirklicher Einseitigkeit und wissenschaftlicher Enge vorhanden, bei jenen 
Spezialisten, die sich auf Sammlung und kritische Bearbeitung des geschicht- 
lichen Quellenmaterials beschränken. Hier ist, im großen und ganzen wenig- 
stens, auch ohne nähere Bekanntschaft mit der Kulturentwicklung, lediglich 
auf Grund einer rein technischen Vorbildung eine ersprie Bliche wissenschaftliche 
Tätigkeit möglich. 

Vertrautheit mit der grundsätzlich gleichartigen historischen Forschungs- 
methode, dazu Bekanntschaft mit der Entwicklung des abendländischen Kul- 
turkreises nach den verschiedenen Seiten des Gemeinschaftslebens hin, des Kul- 
turkreises, der in seinen Anfängen und im neuzeitlichen Geltungsbereich weit 
nach dem Osten und Westen hinausgreift — das ist als allgemeine Grundlage 
der wissenschaftlichen Bildung des Historikers zu fordern. Daneben muß aber 
die Möglichkeit gegeben sein, eine Ausbildung auf besonderen historischen Ge- 
bieten bzw. auf Nachbargebieten der Geschichtswissenschaft zu gewinnen, in 


Nachrichten und Notizen 287 


Vorlesungen und in Übungen. Dem selbständig Strebenden bleibe es über- 
lassen, in einer ihm erwünschten Kombination sein Studium einzurichten und 
auf einer gewissen allgemeinen geschichtswissenschaftlichen Basis seine Sonder- 
richtung des historischen Interesses zu pflegen. Daß zu der allgemeinen Basis, die 
gefordert werden soll, die Hilfswissenschaften mit gehören, ergibt sich von selbst. 
Aber in welchem Umfang ? 


So sehr ich die Wichtigkeit des Studiums von Paläographie und Diplo- 
matik betonen und so sehr ich jedem, der auf dem Gebiet der mittleren und der 
neueren Geschichte wissenschaftlich arbeiten will, eine nähere Beschäftigung 
mit diesen Hilfsdisziplinen empfehlen möchte, so wenig vermag ich hier die 
Forderung der Gleichmäßigkeit für gerechtfertigt zu erachten. Daß jeder Histo- 
riker mehrere Vorlesungen und Übungen über lateinische Paläographie, 
mehrere mehrstündige Vorlesungen und Übungen über Diplomatik, dazu 
eigene Kurse über Genealogie, Heraldik, Sphragistik, Archiv- und Bibliotheks- 
kunde, Münzwesen und etwa eine vierstündige Privatvorlesung über Chrono- 
logie absolvieren soll, halte ich für wenig angezeigt, ja für ganz unerwünscht. 
Das würde die meisten Studierenden allzu stark belasten und von weit Wich- 
tigerem fernhalten. Das hilfswissenschaftliche Studium ist mit Maß zu pflegen, 
es ist ihm in verschiedenem Grade zu huldigen, je nach den wissenschaft- 
lichen Sonderinteressen, denen sich der junge Gelehrte zuzuwenden beginnt. Das 
ist meines Erachtens ganz unerläßlich und unbedingt geboten. Die hilfswissen- 
schaftlichen Vorlesungen und Übungskurse können aber wohl so eingerichtet 
werden, daß sie von der einen Gruppe von Studierenden in ganzer Folge absol- 
viert werden, von einer anderen aber nur in einzelnen Teilen. Ein drei- bis 
vierstündiges Kolleg über Paläographie, ein vierstündiges über allgemeine 
Urkundenlehre und Kaiserdiplomatik, zwei zwei- bis dreistündige Vorlesungen 
über Papst- und Privaturkunden, ferner einige kleinere über Genealogie, Heral- 
dik, Sphragistik, über Chronologie, über Bibliotheks- und Archivkunde, dazu 
womöglich auch über Münzwesen — solche Kurse, in regelmäßiger Reihe abge- 
halten und mit entsprechenden nachfolgenden Seminarübungen verbunden, 
genügen durchaus, um einerseits in entsprechender Auswahl dem Historiker 
schlechthin jene allgemeine hilfswissenschaftliche Vorbildung zu bieten, die 
für erwünscht oder für unerläßlich zu halten ist, um anderseits zugleich auch 
denen die volle fachmännische Durchbildung zu ermöglichen, die sich der 
Erforschung der mittelalterlichen Geschichte im besonderen zu widmen, ja 
die die Hilfswissenschaften selbst als eigenes Arbeitsgebiet zu wählen wün- 
schen. Ob alle unsere deutschen Universitäten diese Forderungen in vollem Maße 
zu erfüllen in der Lage sind, mag wohl bezweifelt werden. Daß aber die großen 
diese Wünsche entweder bereits im wesentlichen befriedigen oder wenigstens 
leicht befriedigen können, darf ohne weiteres als feststehend gelten. Mit größtem 
Nachdruck muß hervorgehoben werden: ein wissenschaftliches oder pädagogi- 
sches Bedürfnis für die Errichtung eines hilfswissenschaftlichen Großinstituts 
in Berlin oder Göttingen als Zentralstelle für die wahre wissenschaftliche Aus- 
bildung von Historikern ist nicht vorhanden. Niemals würden die anderen deut- 
schen Universitäten, besonders die nichtpreußischen, die doch in unserer geisti- 
gen Entwicklung auch eine gewisse Rolle gespielt haben und spielen, eine solche 


288 Nachrichten und Notizen 


Zentralisierung als berechtigt anerkennen, sie würden es sich vermutlich nicht 
nehmen lassen, für den wissenschaftlichen Nachwuchs der historischen Forscher 
wie bisher selbst zu sorgen. Sie vermögen es. 

Leipzig. Gerhard Seeliger. 


Über die Kulturgeschichtschreibung Karl Lamprechts handelt Arley 
Barthlow Show, der — wie ich den Angaben seines Ubersetzers entnehme — 
1900, 1901 und 1909 in Leipzig studierte und gegenwärtig als Professor an der 
Leland Stanford Junior University bei Paolo Alto in Kalifornien wirkt. Der Auf- 
satz ist zuerst unter dem Titel „The New Culture-History in Germany“ in „The 
History Teacher's Magazine“ IV Nr. 8 Okt. 1913 erschienen und hierauf in deut- 
scher Übersetzung, mit einigen Anmerkungen von Fritz Friedrich bereichert, in 
„Vergangenheit und Gegenwart“ 1914 Heft 2 S. 65—87 veröffentlicht worden. 

Show skizziert zuerst mit starker Sympathie das Leben, die Persönlichkeit 
und das wissenschaftliche und akademische Wirken Lamprechts. Er findet, 
daß L. „den Geist des Apostels hat, der die Wahrheit zu gelegener und zu 
ungelegener Zeit verkündet“, der „von Anfang bis zu Ende keinen Wechsel 
der Überzeugung“ kennt, er gedenkt der älteren Werke L.s, er bespricht 
dessen Deutsche Geschichte und ihre wissenschaftliche Wirkung, er hebt 
auch die Gründung des „Kulturhistorischen Instituts“ hervor. Dabei werden 
manche Worte warmer Anerkennung gesprochen: „bisweilen erhebt sich 
sein Tiefblick, seine Intuition fast bis zur wirklichen Genialität“. Aber 
Show steht gleichwohl nicht auf der Seite der „neuen Richtung“. Er ana- 
lysiert in vornehmer, obschon bestimmter Weise, was in den Grund- 
forderungen des Reformators neu und was alt und längst bekannt, 
er erörtert sodann, inwieweit das wirklich Neue brauchbar sei. In erster 
Hinsicht kommt er zum Schluß, daß vieles von dem, was als neu ge- 
boten wird, so beispielsweise über den Entwicklungsgedanken, nur Alt- 
bekanntes wiederholt. „L. sagt die Wahrheit mit der Miene eines Mannes, 
der ein gewaltiges Geheimnis verrät; wenn es heraus ist, erweist es sich 
als eine große Wahrheit, aber eine längst bekannte.“ In zweiter Hinsicht 
erörtert Show eingehend die theoretischen Grundlagen der „neuen Richtung“ 
und lehnt sie in ihrer Einseitigkeit ab, die Ansichten L.s über die Be- 
ziehungen zwischen Individuum und Masse, über die Gesetzlichkeit des 
geschichtlichen Verlaufs, über das Verhältnis des Historikers zur Psycho- 
logie. Was Show hier an positiven Bemerkungen bietet, klug und fein, 
entspricht wohl den im allgemeinen unter den Fachhistorikern vorherrschenden 
Meinungen. „Reiner Individualismus geht soweit fehl wie reiner Kollekti- 
vismus; die Wahrheit liegt in der Mitte“ „Wenn Geschichte bloße Biologie 
und Psychologie und Soziologie ist, sind alle wissenschaftlichen Grenz- 
bestimmungen abgeschafft.“ 

Show wendet sich auch der „Deutschen Geschichte“ L.s zu, in der 
die Probe auf die Theorien gemacht wurde. Er bespricht die 6 Kultur- 
zeitalter, die nach L.s Meinung nicht allein der deutschen, sondern jeder 
geschichtlichen Entwicklung charakteristisch sind. „Wenn diese Auffassung 
von geschichtlicher Entwicklung richtig ist,“ bemerkt Sh., „dann ist sie die 
größte Entdeckung, die unserer Wissenschaft jemals gelungen ist. Sie ist 


Nachrichten und Notizen 289 


einer unendlichen Anwendung fähig, ein wahrhaftes Novum Organum. Aber 
mit Trauer muß man anerkennen, daß sie nicht richtig ist; ja sie ist nicht 
weit davon entfernt, absurd zu sein.“ 

Auch der „Methode der neuen Geschichtschreibung“ widmet Sh. ein- 
gehende Betrachtungen. „Mehr als die meisten anderen wissenschaftlichen 
Arbeiter hat es der Historiker nötig, ein Gefühl der Zuverlässigkeit, der 
Glaubwürdigkeit, der strengen, gewissenhaften Selbstzucht einzuflößen. In 
dieser Hinsicht versagt L. Man könnte denken, die Kritik habe ihn un- 
gerecht beurteilt; doch das kann schwerlich der Fall sein.“ Sh. führt des 
weiteren aus, daß L.s Doktrinen nicht aus den Tatsachen der Geschichte ab- 
geleitet, sondern den Tatsachen auferlegt seien. „Dogmatische Voraus- 
setzungen, Konstruktionen dem System zuliebe, gezwungene Interpretationen 
treten uns allenthalben entgegen.“ Und schließlich wirft er einen Blick auf 
das neue Kulturhistorische Institut, das eine hochorganisierte Propaganda 
für die neue Kulturgeschichte sei, und das alle möglichen Wissenschaften in 
ibren Bereich zu ziehen begonnen habe. „Warum nicht noch ein paar 
Wissenschaften hinzunehmen und das ganze eine Universität nennen“, so 
fragt nicht ohne Ironie der Verfasser und läßt L. einen Universitätskollegen, 
den Vertretern der einzelnen Wissenschaften zurufen: „Ihr wollt nicht die 
Psychologie, die Soziologie, die Volkswirtschaft lehren, die ich brauche; 
daher muß ich sie selbst lehren.“ „Wenn die Geschichtswissenschaft ihrer 
eignen Überlieferung getreu sein soll, so kann sie dem von der neuen 
Kulturgeschichte vorgezeichneten Gang nicht folgen.“ Das ist die eigentliche 
Schlußfolgerung, zu der Sh. gelangt. Ihm gilt L. als der erste und zugleich 
als der letzte Apostel des neuen Evangeliums der historischen Wissenschaft. 

Diese Stimme aus dem Ausland und aus der neuen Welt, wo die 
„neue Richtung“ den vollen Erfolg gewonnen zu haben schien, verdient 
eine ganz besondere Beachtung. Sie wird gehört werden müssen sowohl von 
denjenigen, die Shows Charakterisierung zustimmen, als auch von denen, 
die ihr widersprechen. Jedenfalls ist Shows Äußerung bemerkenswert: 
„wenn neuerdings der Widerspruch gegen L.s Ansichten nachgelassen zu 
haben scheint, so liegt der Grund darin, daß seine Kritiker ihn bereite als 
abgetan betrachten oder ihn als hoffnungslos aufgegeben haben.‘ Shows 
Äußerung weist aber auch zugleich auf einen Fehler hin, den die Vertreter 
deutscher Geschichtswissenschaft — und Show sieht fast alle als Gegner der 
„neuen Richtung“ schlechthin an — begangen haben. Es war ein großes 
Unrecht, sich während der letzten anderthalb Jahrzehnte in ein vornehmes 
Schweigen zu hüllen. Es wäre Pflicht gewesen, die Stimme zu erheben und 
Kritik zu üben. Pflicht gegenüber der „neuen Richtung“, die vielleicht unter 
solcher Einwirkung gemäßigtere Bahnen eingeschlagen hätte, Pflicht besonders 
gegenüber der historischen Wissenschaft und ibrer Wirkung unter den „Ge- 
bildeten“. Nicht daß ein Kampf in der Tagespresse erwünscht gewesen wäre. 
Die Wissenschaft in ihrer entsagungsvollen Strenge soll auf flüchtige Tages- 
erfolge und auf Reklamewirkung verzichten. Aber es muß ausdrücklich gesagt 
werden: die Tagespresse war kaum in der Lage, hier den wahren wissen- 
schaftlichen Stand zu erkennen; sie wurde nur von der einen Seite instruiert, sie 
hörte von der anderen kaum ein Wort, ja sie konnte nicht einmal in den rein 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 19 


290 Nachrichten und Notizen 


fachwissenschaftlichen Zeitschriften die nötige Aufklärung finden. So kam 
es, daß die „neue Richtung“, die in Fachkreisen kaum Anklang gefunden 
hatte, zu einem scheinbar mächtigen Erfolg emporgehoben wurde, so geschah 
es, daß ein merkwürdiges Auseinandergehen in der Wertschätzung des 
„Neuen“ stattfand: einer stillschweigenden Ablehnung im fachwissen- 
schaftlichen Bereich stand eine überaus hohe Wertung im Kreis der 
„Gebildeten“ gegenüber. Die persönlichen Momente dürfen dabei als gleich- 
gültig gelten. Die Wissenschaft selbst wird nicht beunruhigt, wenn diesem 
oder jenem vorzeitig der Lorbeer gereicht wird. Aber da die fachwissenschaft- 
liche Belehrung versagte, so mußte die einseitig orientierte Tagespresse steigen- 
den Einfluß auch aufjene Kreise gewinnen, die zwar mit der Geschichtswissen- 
schaft in Verbindung stehen, aber nicht selbst inmitten der geschichts- 
wissenschaftlichen Forschung leben, die zugleich berufen sind, die Fortschritte 
der Wissenschaft zu verbreiten und zu lehren. Ihnen fehlte beim Schweigen 
der Fachleute die sichere Orientierung. Möchte die vornehme, leiden- 
schaftslose und rein sachliche Ausfübrung des Amerikaners Show eine für 
das Gedeihen der Wissenschaft nötige sachliche Aussprache einleiten. Nicht 
so sehr die Betonung dessen, was an der „neuen Richtung“ alt ist, soll 
vor allem gefordert werden, als vielmehr die scharfe Beleuchtung dessen, 
was wirklich neu ist, aber zu Bedenken Anlaß bietet. Schon Show deutet 
an, daß der „neuen Richtung“ ein weites Hinausgreifen über die wahren 
Aufgaben der Geschichtswissenschaft, ein Hinübergleiten auf fremde Wissens- 
gebiete eigentümlich sei. Diese Wissenschaften werden sich selbst zu 
schützen wissen, die Geschichtswissenschaft aber muß ihr eigenes Gebiet 
hüten und muß dafür sorgen, daß ihre Aufgaben durch eine Ausdehnung 
ins Ungemessene nicht ins Schwanken geraten und daß bei dieser Gelegen- 
heit ihre fest ausgebildeten Methoden nicht erschüttert werden. 


Leipzig. Gerhard Seeliger. 


Tabulae in usum scholarum editae sub cura Johannis Lietz- 
mann. 6. Antike Porträts. Bearbeitet von Richard Delbrück. 
Bonn, Marcus u. Weber, 1912. LXX S. Text u. 62 Tafeln. Geb. M. 12. 

In der Reihe der Tabulae in usum scholarum, mit denen der jenaische 

Theologe, wie mit seinen „Kleinen Texten für Vorlesungen und Ubungen“, 

auch Philologie und Geschichtswissenschaft beschenkt und beschämt, ist als 

sechster Band eine Sammlung von ägyptischen, griechischen und römischen 

Bildnissen erschienen, die auf 62 vortrefflichen Lichtdrucktafeln eine Fülle 

des Wertvollen auch für den Historiker bietet, indem sie zugleich die Erscheinung 

vieler hervorragender Menschen uns vor Augen stellt und die Entwicklung der 

Bildkunst des Altertums überblicken läßt. Neben allbekannten Bildnissen 

sieht man manche, die selbst dem Archäologen nicht so geläufig und nicht so 

leicht zugänglich sind, als sie es verdienen. Weit mehr noch wird der Ferner- 
stehende des Neuen kennen lernen, wenn er den gerade auf dem Gebiet der 

„Ikonographie“ in der letzten Zeit sehr regen Forschungen nicht zu folgen 

vermochte. Dankbar wird er die knappen und anregenden Einleitungen lesen, 

durch die der Weg der antiken Bildniskunst beleuchtet wird, ebenso dankbar 
erwünschte Belehrung über jedes einzelne der abgebildeten Porträts in den 


Nachrichten und Notizen. 291 


vielfach durch Textbilder belebten Erläuterungen zu den Tafeln finden und an 
die Literaturangaben sich hier und dort weiter leiten lassen. 

Unter jedem der beiden Gesichtspunkte, die für die Auswahl der Bildnisse 
maßgebend gewesen zu sein scheinen, wird man freilich ein oder das andere 
vermissen, wie unter dem historischen das Bild Alexanders, das nur durch 
die Münze des Lysimachos (Taf. 61, 5), die Goldmedaillons aus Abukir (Taf. 60, 
1. 2) und eine Gemme (Taf. 58, 2) vertreten ist, unter dem kunst geschichtlichen 
das des Homer, doch zweifellos eine der hervorragendsten Leistungen antiker 
Bildniskunst, das als erfundenes Bildnis trotzdem ausgeschlossen blieb, 
wie anderseits auch die für die Bildniskunst oft besonders wertvollen Original- 
bildnisse obskurer Persönlichkeiten keine Aufnahme gefunden haben, mit ganz 
wenigen Ausnahmen, von denen drei als Beispiele gemalter Bildnisse durch 
solche illustrer Personen nicht zu ersetzen waren: der pompeianische Bäcker- 
meister P. Paquius Proculus mit seiner Gattin, das Mumienbildnis der Aline 
aus Hawara und die Turtura aus der Katakombe der Commodilla; unter den 
plastischen Bildnissen wohl nur die vortreffliche Terrakottabüste in Boston 
(Taf. 31), ein anderer unbekannter Römer im Kapitolinischen Museum (Taf. 45) 
und der namenlose Konsul der Spätzeit im Konservatorenpalast (Taf. 56), 
dann die alte Frau im Britischen Museum, der eine kunstgeschichtliche Hypo- 
these Zutritt verschaffte (Taf. 21). die vornehme römische Dame aus dem 
Kapitolinischen Museum (Taf. 40) und zwei Kinderbildnisse der Kaiserzeit 
(Taf. 37). Freilich steht auch unter mehr als einem Bildnis der Name nur mit 
einem Fragezeichen und mancher Name darf, auch wenn er ein Königsname 
ist und durch die Vergleichung mit einem Münzbild gesichert zu sein scheint, 
dennoch als obskur bezeichnet werden, wofür vielleicht um so eher das Bild- 
nis, dem er gegeben wurde, als Originalbildnis angesehen werden darf. 

Doch wer nicht die leidige Gabe hat, mehr das zu sehen, was nicht da ist, 
als das, was da ist, und nicht verkennt, daß gewisse Inkonsequenzen bei jeder 
Auswahl unterlaufen werden, durch persönliche Vorliebe oder zufällige Hervor- 
hebung in neuester Literatur veranlaßt, der wird die Freude über das, was hier 
geboten wird, gewiß vorherrschen lassen. Wie es aber geboten wird, darüber 
kann, zumal in Erwägung des niedrigen Preises des Buches, nur ein einziges 
Urteil sein. 

Münster i. W. F. Koepp. 


Bruns, Fontes juris romani antiqui. Additamentum. Indicem ad fontium 
partem priorem per Regiomontanas et Ruperto-Carolenses conficiendum 
cura vit et cum simulacris edidit Otto Gradenwitz. I. Index. II. Simu- 
lacra. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1912. X u. 183 S. 8°; 
X S. u. 36 Taf. 4%. Geb. M. 12,— u. 6,—. 


Eine sehr erfreuliche Überraschung hat Gradenwitz hier geboten: ganz wun- 
dervolle Lichtbildertafeln zu den wichtigsten römisch-rechtlichen Denkmälern 
und eine Reihe erschöpfender Indices zum ersten Teil der „Fontes“. Es ist ein 
prächtiges Anschauungs- und Studiumsmaterial, den gelehrten und lernenden 
Juristen hochwillkommen, aber sicherlich auch für den historisch-philologi- 
schen Unterricht wichtig; und die Simulacra sind von sachverständigster 
Seite (P. Krüger, D. L. Z. 1913, 376) „zugleich als eine hervorragende Samm- 


19* 


292 Nachrichten und Notizen 


lung von Schriftproben aus den letzten Jahrhunderten v. Chr. und den ersten 
drei n. Chr.“ bezeichnet worden. 

Die Zusammenstellung dürfte wenig Ungenaues enthalten, etwa daß der 
Index S. 167 die rationales zwar unter „reditus publici“, aber nicht unter den 
Beamten aufführt, und dergleichen Kleinigkeiten. Leider aber ist die Gelegen- 
heit nicht wahrgenommen, um ein Verzeichnis der in der siebenten Ausgabe 
des Brunsschen Werks unterlaufenen Druckfehler und Versehen zu veröffent- 
lichen (nach Berichtigung rief doch z. B. der zweimalige Abdruck derselben 
Stelle aus Serv. ad Verg. im zweiten Teil S. 79 unter verschiedenen Überschrif- 
ten „in Bucolica 4, 43“ und „in Eclogas 4, 43“, in verschiedenen Versionen 
und mit einem Druckfehler). Ja bei der fiduziarischen Manzipation der Pop- 
paea Note Nr. 134, wo die wichtige Neuentzifferung Zangemeisters C. J. L. IV 
Suppl. S. 416 übersehen war, ist noch in den Indices der unberichtigte Text 
zugrunde gelegt, vgl. S. 90, 123 usf. Auch sind die der Edition noch nicht zu- 
gänglich gewesenen Lesungen von Schubart bei Grenfell-Hunt P. Oxy VI 
(1908) S. 252 zu B. G. U. 326 (Fontes Nr. 119) und von Wilcken, Arch. f. Pap.-F. 
V (1909) 217, N.1 zu P. Paris 17 (Nr. 161) nicht berücksichtigt. 

Hingegen erscheinen nunmehr in den Faksimilien die Kaufpapyri B. G. U. 
887 und P. Lond. 229 — eine Aufmerksamkeit, für die derjenige besonders zu 
danken hat, der über das Fehlen der beiden Urkunden in der Ausgabe ge- 
legentlich „valde questus est“ und nun „nach Möglichkeit befriedigt werden“ 
sollte (praemonenda S. VIII). Beinahe hätte der durch so liebenswürdige Zuvor- 
kommenheit halbentwaffnete „collega isque papyrologus“ des Mutes erman- 
gelt, neue noch „heftigere“ Beschwerden zu erheben. Gut nur, daß die Pflicht, 
die hierzu zwingt, ihn zugleich angenehm nötigt, für die glänzende Bereiche- 
rung unserer Hilfsmittel, die aus den Additamenta erwächst, dem verdienten 
Herausgeber und den von ihm herangeführten Mitarbeitern wärmstens zu danken ! 


Göttingen. E. Rabel. 


G. v. Below hat in der Historischen Zeitschrift 112 (1914) S. 429 
meinen Aufsatz „Handwerk und Hofrecht“ (Hist. Vierteljahrschr. 1913 
8. 307—354) als eine „Erwiderung“ auf seinen in der Histor. Zeitschr. 106 
S. 268ff. erschienenen Artikel charakterisiert. Das ist ein Irrtum. 
In den Aufsatz G. v. Belows habe ich zwar nach dessen Erscheinen 1911 
einen Blick geworfen, ihn aber nicht beantworten zu sollen gemeint, 
weil ich von der Fortsetzung einer Polemik, wie sie G. v. Below er- 
öffnete, keine sachliche Förderung erwarten zu dürfen glaubte In 
meinem Aufsatz 1918 ist mit keinem Wort und in keinem ein- 
zigen Punkt weder unmittelbar noch mittelbar auf G. v. Belows 
Artikel von 1911 Bezug genommen, dagegen deutlich und bestimmt 
hervorgehoben worden, woher die Anregung der Veröffentlichung stammt. 
Erst jetzt, 1914, durch G. v. Belows Notiz veranlaßt, nahm ich den Auf- 
satz von 1911 wieder zur Hand und überzeugte mich, daß ich mit 
meinem stillschweigenden Hinwegsehen recht batte. Wurden mir doch 
Ansichten zugemutet, die ich nie vertreten habe und nie zu ver- 
treten gedenke. Nie habe ich den hofrechtlichen Ursprung der 
Zünfte zu retten gesucht, weder ganz noch teilweise, stets vielmehr die 


Nachrichten und Notizen 293 


Fragestellung in der langjährigen Zunftpolemik als irrig bezeichnet, Es 
geht nicht an, Äußerungen von Leipziger Dissertationen, bei denen auch 
ich als Referent fungiert babe, als meine Ansicht hinzustellen, vollends 
nicht die solcher Dissertationen, die nicht einmal von mir angeregt waren. 
Ich sehe meine Aufgabe als Referent bei Dissertationen lediglich darin, 
zu prüfen, ob die Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, ich frage 
nicht, ob die dort vorgetragenen Ansichten den meinigen entsprechen. 
G. v. Below bezeichnet meine Ausführungen von 1918 als „Rückzugs- 
gefecht“. Ich hebe bervor, daß ein Gefecht gegen G. v. Below über- 
baupt nicht bezweckt war und daß ich einen Rückzug nicht ange- 
treten habe. In keinem einzigen Punkt. Einen Kampf aber, wie er 
etwa in Prozessen von Advokaten ausgefochten wird, wollen wir in der 
Wissenschaft vermeiden, wir wollen auch nicht die „Beweislast“ dem 
Gegner zuzuschieben suchen und dergl. mehr. Wir haben in erster 
Linie die Pflicht, die Ansicht des Gegners zu verstehen. Ist das versucht 
worden, dann wollen wir unsere Gründe für und wider ohne persönliche 
Spitzen vortragen — und das weitere der Zukunft überlassen. 
Leipzig, März 1914. G. Seeliger 


Quellen zur Geschichte der ostdeutschen Kolonisation im 12. bis 
14. Jahrhundert. Herausgegeben von Rudolf Kötzschke, a. o. Pro- 
fessor der Landesgeschichte und Siedelungskunde. Mit 4 Flurkarten (Teil 
von: Quellensammlung zur deutschen Geschichte, herausgegeben von 
E. Brandenburg und G. Seeliger). Leipzig u. Berlin, B. G. Teubner, 1912. 
VIII u. 142 S. M. 2,.—. 


Unter den Herausgebern der Sammlung, in der die Quellen zur Geschichte 
der Kolonisation des deutschen Ostens erschienen sind, ist Kötzschke einer 
der wenigen, der mit einem Hefte ausgekommen ist. Daß ihm diese Beschrän- 
kung möglich war, mag zum guten Teile an seinem Gegenstande liegen, der 
nicht so umfangreiches Material vorzuführen gebot wie die Sammlungen sei- 
ner Vorgänger, die entweder zentrale Probleme der deutschen Geschichte über- 
haupt (Investiturstreit, Königswahl) behandelten oder aus dem an sich um- 
fangreicheren Aktenmateriale der Neuzeit schöpften. Als erfreulich darf der 
verhältnismäßig geringe Umfang von K.s Sammlung aber doch bemerkt wer- 
den, um so mehr, als was sie bringt, doch noch so reichhaltig ist, daB man ihren 
Inhalt in historischen Ubungen eines Semesters nicht wird erschöpfen können. 
86 Nummern bietet die Sammlung, wobei unter mancher von ihnen mehrere 
Stücke vereinigt sind, so daß das Bändchen noch mehr enthält, als das Inhalts- 
verzeichnis auf den ersten Blick erkennen läßt. 

An der Spitze steht, wie billig, der berühmte Ansiedelungsvertrag, den 
Erzbischof Friedrich von Hamburg-Bremen 1106 mit den holländischen An- 
siedlern schloß, die im Begriff waren, sich an der unteren Weser niederzulassen. 
Es folgen die älteren Urkunden aus dem 12. Jahrh. über die Kolonisation 
im Bereiche der mittleren Elbe (wichtig die fünf Urkunden Erzbischof Wich- 
manns von Magdeburg über seine Ansiedelungen im Jerichowschen), der Mulde 
und im Waldgebiete gegen das Erzgebirge hin, den Beschluß macht die Fülle 
der Urkunden, zumeist aus dem 13. Jahrh., über die deutsche Kolonisation 


294 Nachrichten und Notizen 


in den weiter östlich gelegenen Landschaften bis ins Ordensland, Polen und 
Siebenbürgen. Die Mehrzahl der Urkunden handelt, wie begreiflich, von der 
Anlage deutscher Dörfer, daneben aber stehen auch einige Verleihungen von 
Burgen (in Preußen) und eine Anzahl interessanter Städteprivilege. Zwischen 
die Urkunden hat K., zu ihrer Ergänzung, eine Reihe von Stücken aus dar- 
stellenden Quellen eingeschoben : hier findet man die prächtig anschauliche 
Erzählung der Pegauer Annalen, wie Wiprecht von Groitzsch die ersten deut- 
schen Kolonisten an der Mulde ansetzte, die bekannten Helmoldkapitel über 
die Kolonisation in der Mark Brandenburg, in Wagrien und Mecklenburg, 
den Bericht des Heinrichauer Gründungsbuches über die Kolonisation in Mit- 
telschlesien, Stücke aus Peter von Dusburgs Chronik über die Eroberung 
Preußens durch den Deutschen Orden und anderes. Kurz und gut, die Samm- 
lung ist so vielseitig und reichhaltig, daß man kaum irgend etwas vermissen 
wird. Wünschenswert wäre mir höchstens noch die Aufnahme von ein oder 
zwei Gründungsurkunden adeliger Mediatstädte erschienen; eine Reihe guter 
Beispiele sind uns besonders aus Hinterpommern erhalten, z. B. für Regen- 
walde (Gründung der Borcke, ca. 1282) und Freienwalde (Wedelsche Grün- 
dung, vor 1335). Zur Marktrechtsurkunde für Stendal sollte man nicht mehr 
— auch wenn sie durch ein Fragezeichen wieder abgeschwächt wird — die 
Riedelsche Datierung 1151 setzen; das erweckt den Anschein, als sei der Markt 
schon um die Mitte des 12. Jahrh. gegründet, während er in Wirklichkeit 
erst gegen Ende von Albrechts des Bären Regierung ( 1170) entstand (vgl. 
R. Aue im 37. Jahresber. d. Altmärk. Vereins f. vaterländ. Gesch. S. 14ff.). 
Nr. 81 die lateinische Gründungsurkunde für Frankfurt a. O. ist, nachdem schon 
mehrfach ihre Echtheit angezweifelt worden war, nach den neuesten Ausfüh- 
rungen von H. Krabbo (nach K.s Sammlung erschienen) unbedingt als stark 
verfälscht zu verwerfen (vgl. Archiv f. Urkundenforschung IV, 273 ff.). Den 
echten ursprünglichen Text bewahrt — in Übersetzung — die deutsche Fas- 
sung der Gründungsurkunde (Riedel, Cod. dipl. Brand. A XXIII, 2 Nr. 2). 
Bürgert sich K.s Quellensammlung. wie sie es verdient, in unseren Seminaren 
ein und erlebt sie, wie vor ihr schon ein anderes Werk der Reihe, eine zweite 
Auflage, so hätte ich noch einen besonderen Wunsch: ein Sachverzeichnis ähn- 
lich dem, das Keutgen seinen Urkunden zur städtischen Verfassung (Bd. I 
der Ausgewählten Urkunden zur deutsch. Verfassungsgesch., herausgegeben 
von G. v. Below und F. Keutgen) beigegeben hat, ein Index also aller für die 
Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte bemerkenswerten Ausdrücke, 
der es erlaubt, zu Wörtern und Wendungen, die in ihrer Bedeutung zweifelhaft 
sind, schnell Parallelstellen aufzufinden und sie dadurch zu erklären. Die be- 
kannten großen lateinischen Lexika versagen begreiflicherweise gerade für 
Ausdrücke, die dem Orden eigen sind, besonders oft. 
Greifswald. F. Curschmann. 


Dr. Peter Reinhold, Die Empörung König Heinrichs (VII.) gegen seinen 
Vater. Leipziger histor.Abhandlungen. Heft 35. Quelle u. Meyer1911. M. 2, 40. 
Diese Arbeit faßt alles Material, das uns über die Auflehnung des jugend - 
lichen Heinrich gegen Friedrich II. vorliegt, sichtend und urteilend zusammen. 
Das Neue, das sie zu der ganzen, schon früher mehrfach behandelten Frage 


Nachrichten und Notizen 295 


bringt, besteht in der Art ihrer inneren Erklärung des gesamten Vorgangs. 
Sie wendet mit Recht das Augenmerk auf den psychologischen Untergrund 
allen äußeren Geschehens, auf das Wesen des Königs. Auf diesem Wege sind 
zweifellos viel mehr, als es bisher geschah, letzte Aufschlüsse über Ereignisse der 
mittelalterlichen Geschichte zu finden. In unserem Falle leuchtet das sogleich 
ein. Die schwankende, unbestimmte und doch kindisch trotzige Art Heinrichs, 
die bald rückhaltlos gefügig, bald unüberlegt rebellisch sich geberdet, erklärt 
am besten seine zweideutigen, jäh wechselnden Handlungen. Wir müssen 
beistimmen, wenn R. zu dem Schlusse kommt, daß seine „Empörung weder 
von den Freiheitsideen eines Volkes, noch von dem Aufwärtsstreben eines be- 
stimmten Standes getragen war“. Dann fährt der Verf. fort: „Nicht zwei 
Weltanschauungen standen sich hier gegenüber, sondern lediglich zwei Men- 
schen rangen miteinander um die Macht.“ Von diesen zwei Menschen aber 
war der eine Friedrich IL, der andere ein halbes Kind, das, zu früh vor eine 
zu schwere Aufgabe gestellt und von seinem Vater mehr gezwungen als bera- 
ten, leicht verleitet werden konnte, die Mittel seiner Macht zu überschätzen. 

R.s Untersuchung ist klar, umsichtig und dabei zielbewußt genug, um zu 
einem sicheren, wohlbegründeten Ergebnis zu gelangen. 

München. Friedrich Stieve., 


Heinr. Mack, Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Vierter Band 
MCCCXLE-MCCCL und Nachträge MLXVII—MCCCXL. Braunschweig, 
E. Appelhans & Comp. (Rud. Stolle & Gust. Roselieb) MDCCCCXIL 4°. 
XIIII u. 818 S. M. 12,—. 


Mit dem vorliegenden IV. Bande erreicht das Braunschweiger Urkundenbuch 
seinen vorläufigen Abschluß. Wie der Herausgeber im Vorwort mitteilt, soll es 
nach Beschluß der städtischen Behörden einstweilen nicht fortgesetzt werden. 
Die Gründe für diesen Beschluß werden nicht mitgeteilt. Aber der unübersehbare 
Umfang, den dieses Urkundenbuch annehmen würde, wenn es in der bisherigen 
zwar gründlichen, aber überaus weitläufigen Weise seine Weiterführung fände, 
mag doch wohl mitbestimmend gewirkt haben. Denn dieser vorliegende Band 
umfaßt 818 Seiten, wovon 380 auf die 10 Jahre 1340—1350, 202 Seiten auf Nach- 
träge und Ergänzungen zu den 3 ersten Bänden und über 230 Seiten auf die 
Register entfallen. Schon bei der Besprechung des III. Bandes (in dieser Zeit- 
schrift 10, S. 428/9) hat der Ref. darauf hingewiesen, daß versucht werden 
müsse, in anderer Weise den so stark anschwellenden Stoff zu meistern. Angesichts 
des mitgeteilten Beschlusses erübrigen sich darauf hinzielende Vorschläge. Der 
Herausgeber wird jetzt andere Wege einschlagen müssen, um den reichen Inhalt 
des ihm anvertrauten Archivs der wissenschaftlichen Forschung zu erschließen. 

Das Urkundenbuch der Stadt Br. gibt, wie ausdrücklich betont werden 
soll, nicht nur die Urkunden der Stadtverwaltung selbst, sondern auch die der 
geistlichen Korporationen und Privatleute nicht nur in der eigentlichen Stadt, 
sondern auch in einem weiteren Umkreise, so von den Klöstern Wienhausen 
und Riddagshausen, gelegentlich z. B. auch eine Stiftung eines Braunschweiger 
Bürgers für ein auswärtiges Kloster, so daß man keinen ganz sicheren Grund- 
satz für die Begrenzung des Inhalts wahrnehmen kann. 

Mit großem Fleiße hat der Herausgeber außer dem Stadtarchive noch eine 


+ 


296 Nachrichten und Notizen 


ganze Anzahl von anderen Archiven, namentlich die zu Wolfenbüttel und 
Hannover, herangezogen. Die Nachträge geben eine sehr erwünschte Nachlese 
von Braunschweiger Urkunden und Erwähnungen aus sehr zerstreuten Quellen; 
die erste bisher noch ungedruckte Urkunde (n. 75) stammt aus dem Jahre 1246. 
Wenn der Herausgeber auch die seither befolgte, vom Ref. nicht gebilligte Zer- 
stückelung der Stadtbücher nach Jahren festgehalten hat, so hat er doch durch 
Wiedergabe der stehend gewordenen Formeln verschiedener Rechtsgeschäfte 
in Regestenform eine annehmbare Kürzung dieser wichtigen, aber einen zu 
großen Umfang annehmenden Quellengruppe erzielt. 

Dem Inhalte nach betreffen die Urkunden ganz durchweg Vorgänge wirt- 
schaftlicher Natur. Ein besonders interessantes Stück handelt von der Teilung 
des großen Hofes des Blasius-Stiftes in 18 Baustellen zugunsten der Stifts- 
herren. S. 338 wird ein Bericht des Braunschweiger Back-Amtes an die Hanno- 
verschen Bäcker mitgeteilt über die Vorkehrungen gegen die Schädigung der 
Meister durch die Gesellen. Eine Sülzrente wird 1290 verkauft (Nachtr. n. 176). 
Natürlich werden kirchliche Dinge öfter behandelt: die Exkommunikation der 
Stadt durch Albrecht von Braunschweig, Bischof von Halberstadt (n. 19 und 
20), die Verhaftung eines Mönchs wegen Diebstahls (S. 106). Weiterhin heben 
sich von dem gleichmäßigen Inhalt ab eine militärische Urkunde (S. 108) und 
der Bundesvertrag mit Helmstedt gegen Herzog Magnus 1349 (S. 333). Einen 
wichtigen Bestandteil des Bandes bilden auch die Rechtsbescheide für Hannover 
(S. 336ff.) und für Einbeck, sowie die Supplemente zum Stadtrecht im Anhang. 

Nicht verständlich ist dem Ref., warum der Herausgeber die Hänselmannsche 
Eigenart einer gesuchten altertümelnden Sprache bei den Regesten beibehalten 
hat, zumal die Ausdrücke vielfach nicht in den Quellen stehen und dadurch 
etwa sich rechtfertigen ließen. Dem, der die Ausdrücke zu deuten weiß, erschei-- 
nen sie sonderbar; manche sind zudem nicht ohne weiteres klar. An solchen 
Sonderbarkeiten bemerke ich: kontumaziert die Beklagten (S. 39 n. 19), be- 
leibzüchtigt (S. 103), der oben gezackte Pergamentzerter (S. 187), die Überset- 
zung von resignare mit aufsenden (S. 143/4), von anniversarium mit Jahrzeit 
(S. 181), ferto mit Vierding (Nachtr. n. 246). Bei n. 201 wird von Begräbnis- 
Entziehung gesprochen, muß heißen Begräbnisrecht-E., n. 218 Stiftung der Lich - 
ter für Christi Leichnam, d. i. am Fronleichnamtage. Oft wird das veraltete 
wasmaßen im Regest angewandt, z. B. S. 289, 295, 380, 383. Entgegen dem 
wohl allgemein durchgeführten selbstverständlichen Brauche werden noch die 
Bruchzahlen in der Originalform wiedergegeben, z. B. ij statt 1%, für den nicht 
geschulten Benutzer eine unnütze Quelle von Miß verständnissen. 

So sehr der Ref. den Nutzen gut gearbeiteter und eingehender Register 
anerkennt, so wenig kann er sich mit dem Übermaß einverstanden erklären, 
das bei diesem Urkundenbuche die Register zu einem unheimlichen Umfange 
hat anschwellen lassen und sie trotz der anerkennenswerten Disposition unüber- 
sichtlich macht. Das Register ist doch zum raschen Nachschlagen da, aber 
nicht dazu, den Stoff des Buches in alphabetischer Folge nochmals zu wieder- 
holen. Als bezeichnendes Beispiel setze ich das Stichwort Basard hierher: 
Basard, Berneke, Anbauer eines Gartens 1345 (n. 1345), in der Altstadt verhaf- 
tet 1347: 1571. 22, 25422; es hätte reichlich genügt: Basard, Berneke 1345/7 
und die Belegstellen. Das Stichwort de Bedersche umfaßt 4 Zeilen, wäre aber 


Nachrichten und Notizen 297 


in 1 Zeile zu erledigen gewesen. Bei dem Stichwort Braunschweig S. 603 sind 
fast alle Stellen überflüssig, ins besondere aber die Stellen, wo es als Ausstellungs- 
ort bezeichnet wird; wer wird jemals diese Stellen aufschlagen, und zu welchem 
Zwecke? S.623/4 sind in der weitläufigsten Form alle Nachrichten über das 
Marienspital zusammengestellt, S. 607 alle Erwähnungen der Gördelingerstraße, 
z. T. in förmlichen Regesten. Der Artikel Johannes mit 3 Spalten wird kaum 
von einem Benutzer nachgeschlagen werden; aus ihm führe ich z. B. die Stelle 
an: Johann, Knappe, Bruder Ritter Brunos, vormals mit diesem Lehnsmann 
der Grafen von Wohldenberg wegen einer Wurt zu Eilsleben, 1305: 458°. Wem 
mag wohl mit einer solchen Anführung gedient sein? Aus langjähriger Erfah- 
rung heraus möchte Ref. betonen, daß diese Art von Registern für den prak- 
tischen Gebrauch sehr unbequem ist, daß die Kunst des Registers gerade in der 
knappen Übersicht über den dargebotenen Stoff besteht, daß das Register 
nur das enthalten soll, was wirklich nachgeschlagen wird. Schon die Rücksicht 
auf die hohen Druckkosten der Register und die dadurch bedingte Verteuerung 
der Werke sollte die Bearbeiter von Registern zum Maßhalten veranlassen. 
Köln. Herm. Keussen. 


J. Nistor, Handel und Wandel in der Moldau bis zum Ende des 16. Jahrhun- 
derts. Czernowitz, K. K. Univ.-Buchh. H. Parolini, 1912. 200 S. K. 4, 80. 


Nistor hat in rascher Aufeinanderfolge drei Schriften erscheinen lassen, 
welche, auf reicher Literatur- und Quellenkenntnis aufgebaut, unser Wissen 
über den Handel und Verkehr in der Moldau überaus gefördert haben. Zunächst 
veröffentlichte er „Die auswärtigen Handelsbeziehungen der Moldau im 14., 
15. und 16. Jahrh.“ (Gotha 1911); sodann die kleinere Studie „Das moldauische 
Zollwesen des 15. und 16. Jahrh.“ (Schmollers Jahrb. f. Gesetzgebung usw. 
Bd. 36, 1), endlich das vorliegende Buch. In diesem schildert der Verf. ausführ- 
lich die handelspolitischen Verhältnisse des Landes, das moldauische Verkehrs- 
wesen (Land- und Wasserstraßen, Sachgüter-, Personen- und Nachrichtenver- 
kehr), die Kaufleute, die Arten und die Technik des Warenumsatzes, die Han- 
delsgerichtsbarkeit, das Geldwesen, Maße und Gewichte, Handelsgegenstände 
und Warenpreise. 

Die Darstellung Nistors bedeutet in jeder Hinsicht eine wesentliche Be- 
reicherung der bisherigen Literatur. Dem Werte des Buches kann es keinen Ab- 
bruch tun, wenn im folgenden einige Bemerkungen hinzugefügt werden. Zur 
Charakteristik der schlechten Beschaffenheit der Wege hätte die Stelle aus 
Wapowski (Kaindl, Gesch. d. Buk. II, 23) zitiert werden können; ferner der Be- 
richt zweier Jesuiten aus 1689 (ebenda S. 100). Die Bistritzer Straße wurde 
noch 1408 mit Saumtieren begangen (ebenda S. 98), ihre Fahrbarmachung 
bis Kimpoburg und weiter ins Gebirge erfolgte also erst später. Über die Be- 
schaffenheit der Fähre bei Czernowitz gibt der Bericht über die Reise des eng- 
lischen Gesandten Porter von 1762 willkommene Auskunft (Kaindl, Gesch. v. 
Czernowitz S. 33). Es hätte hier wohl etwas über die Gebühr für die Überfahrt 
gesagt werden können. Über die Unsicherheit der Straßen durch Raubanfälle 
vgl. man noch die schon zitierte Stelle aus der Gesch. d. Buk. S. 100. Zur 
Haftpflicht der Gemeinden für Mordtaten auf ihrem Gebiet vgl. man Gesch. 
v. Czernowitz S. 21. Das wichtige Handelsprivileg für die Lemberger deutschen 


998 Nachrichten und Notizen 


und armenischen Kaufleute wird mit Recht nicht ins Jahr 1407, sondern ins 
Jahr 1408 gesetzt (vgl. Gesch. v. Czernowitz S. 211). Wenn Nistor S. 97 be- 
merkt: „Die deutschen Niederlassungen in der Moldau konnten schwerlich auf 
Grund eines landesfürstlichen Privilegiums entstanden sein, wie Kaindl ver- 
mutet“, so übersieht er, daß an der zitierten Stelle meiner , Gesch. d. Deutschen 
in den Karpathenländern“ im allgemeinen von Bestiftungsurkunden die Rede 
ist, also nicht von Urkunden, mit denen die deutschen Ansiedlungen ins Leben 
gerufen wurden, sondern gewisse Freiheiten erhielten. Er selbst bemerkt gleich 
S. 98, daß die Wojewoden deutschen Ansiedlungen das Marktrecht verliehen. 
Aus dem 18. Jahrh. sind übrigens auch Gründungsbriefe erhalten (Gesch. d. 
Deutschen II, 380). Aus meiner ganzen Darstellung ebenda S. 353ff. ergibt 
sich, daB ich vor allem an spontane Einwanderung und Niederlassung der Deut- 
schen denke. Zum Import von Silberwaren vgl. man die Nachrichten über 
die Verarbeitung von 480 Mark Silber durch den Lemberger Goldschmied Rollen- 
dorff für den Wojewoden Jankul (Gesch. d. Deutschen I, 344). Aus Acta grod. 
i ziem. X Regest Nr. 4036 geht hervor, daB man in Lemberg auch Glocken und 
Kanonen für die Moldau gegossen hat. 
Czernowitz. Raimund Friedr. Kaindl. 


Mecklenburgisches Urkundenbuch, herausgegeben vom Verein für meck- 
lenburgische Geschichte u. Altertumskunde, 23. Bd. 1396—99. Schwerin, 
Bärensprung, 1911. 682 u. 198 S. M. 16,—. 


Dieser Band bringt für die Jahre 1396—99 681 Urkunden und Regesten 
(die Nummern 12 881-13 561), von denen 473 hier zum erstenmal mitgeteilt 
sind. Das Jahr 1400, das nach dem ursprünglichen Plan mit einbezogen werden 
und so mit diesem Bande die dritte Abteilung des Werkes zum Abschluß bringen 
sollte, ist, um den Band nicht zu sehr anschwellen zu lassen, dem Nachtragsband 
vorbehalten worden. 19 Abbildungen geistlicher, fürstlicher, städtischer und 
privater Siegel sind dem Text eingefügt. Das Ortsregister hat Grotefend, das 
Personenregister Stuhr, das Sach- und Wortregister Voß mit nn Zu- 
verlässigkeit bearbeitet. 

Auf politischem Gebiet zeigen diese Jahre die nach Schluß des Kampfes 
um Schweden eintretende Ruhe. Die hier mitgeteilten Urkunden, die sich auf 
den Abschluß dieser Bewegung beziehen, waren bereits aus den Hanserezessen 
bekannt, haben aber teilweise durch nochmaliges Vergleichen mit den Ori- 
ginalen im Staatsarchiv Königsberg textliche Verbesserungen erfahren. Her- 
vorzuheben wäre sonst etwa auf S. 319 (vgl. S. 502, 506) das Bündnis des 
Domkapitels Schwerin mit König Albrecht und Herzog Johann und auf S. 329 
das Bündnis desselben mit den Herren v. Werle, sowie S. 679 das Bündnis 
der Herren v. Mecklenburg-Schwerin und Stargard untereinander. 

Der von mir (Geschichte der deutschen Hanse S. 185) dem Februar 1399 
zugewiesene Entwurf eines Bündnisses der wendischen Städte ist hier (Nr. 13411) 
entsprechend abgedruckt, während der Text des im Hansischen Urkunden- 
buch zu diesem Zeitpunkte mitgeteilten Entwurfs im Einklang mit einer An- 
nahme von Techen dem Jahre 1411 zugewiesen ist. 

Es sind ganz vorwiegend innere Verhältnisse, Veräußerungen von Landbe- 
sitz und nutzbaren Rechten, kirchliche und fürstliche Angelegenheiten, die den 


.Nachrichten und Notizen 999 


Hauptinhalt des Materials bilden. Auch über städtische Verhältnisse finden 
eich Nachrichten, z. B. über Beziehungen zu Tönsberg, Oslo, Skjelskör, Bergen, 
Brügge, Danzig und anderen Hansestädten der Ostsee, auch zur Lüneburger 
Sülzfrage eine bisher nicht bekannte Urkunde. 

Kiel. Daenell. 


Libri eitationum et sententiarum. Tomus VII, 1490—1503. Edidit 
Dr. Bertoldus Bretholz. Brünn, Mährischer Landesausschuß, 1911. 
8. XLIX u. 315 S. M.4,—. 

Die Libri citationum et sententiarum des Brünner und Olmützer Landrechts 
umfassen in 98 Bänden gerichtliche Aufzeichnungen aus den Jahren 1405 bis 
1641. Sie werden gegenwärtig im mährischen Landesarchiv aufbewahrt. Da 
diese Gerichtsbücher für die Kenntnis des Rechtes, der Topographie, Adels- 
geschichte, Kulturgeschichte usw. eine unerschöpfliche Fundgrube bilden, wie 
sie nicht bald einem Lande aus dieser Periode zur Verfügung stehen, wurden die 
ersten Bände (Jahre 1374—1398 und 1405—1490) schon 1872—1895 vom frühe- 
ren Archivar Brand l ediert. Zufolge eines Beschlusses des mährischen Landes- 
ausschusses wird jetzt mit der weiteren Publizierung fortgefahren werden. Der 
vorliegende 7. Band, herausgegeben von dem durch seine Arbeiten über mäh- 
rische Geschichte bekannten Landesarchivdirektor Prof. Bretholz, umfaßt 
zunächst eine ausführliche Einleitung, ferner den Text der Gerichtsaufzeichnungen 
von 1490—1503 (zusammen 1389 Nummern), endlich ein Namens verzeichnis. 

In der Einleitung (in tschechischer und deutscher Sprache) charakterisiert 
Bretholz die „libri“, ihre frühere Ausgabe und die jetzt in Angriff genommene 
Fortsetzung. Der Zweck der „libri citationum‘ war, die vor das Brünner Land- 
recht gebrachten Zitationen oder Klagzettel, die auf eigenen Blättern geschrieben 
sein mußten, gesammelt einzutragen. Das Gericht, welches diese Zitationen 
entgegennahm, war nicht ständig, sondern wurde ein- oder zweimal im Jahre 
zu diesem Behufe eigens zusammengestellt. Der Herausgeber handelt ausführ- 
lich über die Termine und die Zusammensetzung des Gerichtes, schildert den 
Prozeßgang sehr eingehend und charakterisiert den Inhalt der Klage. Dieser 
ist überaus mannigfaltig und bietet für den Kulturforscher eine reiche Aus- 
beute. Die Zitationen bieten ein Bild der rechtlichen Zustände ihrer Zeit (es 
kommen auch gewaltsame Besitzergreifungen von Dörfern, Ausraubungen von 
Bürgern u. dgl. vor), beleuchten die Untertänigkeits verhältnisse, erzählen uns 
über Verpfändungen von Kleinodien an einen Juden, von der Fahrt einer Frau 
zu einem Arzt nach Prag u. dgl. Wir lernen aus ihnen Münzen und Geldrela- 
tionen, Schmuck, Kleidung, Einrichtungsgegenstände u. dgl. kennen. Die 
Klagsummen sind in der Regel gering, in einzelnen Fällen erreichen sie aber 
immerhin die Höhe von 20000—60000 Gulden. Einzelne Eintragungen be- 
rühren politische Ereignisse, so die im Juli 1479 in Olmütz stattgefundenen 
Friedens verhandlungen zwischen Matthias und Wladislaw, ebenso die zwischen 
diesen Königen 1486 geschlossenen Iglauer Verträge. 

Wie schon aus diesen knappen Bemerkungen zu ersehen ist, sind die „libri 
oitationum“ vor allem für die Landesgeschichte eine Quelle ersten nr 
Ihre sorgfältige Ausgabe ist daher mit Freuden zu begrüßen. 

Czernowitz (Bukowina). R. F. Kaindl. 


300 Nachrichten und Notizen 


W. Glawe, Lic. Dr., Privatdozent an der Universität Rostock, Die Hellenisie- 
rung des Christentums in der Geschichte der Theologie von Luther bis auf 
die Gegenwart. Neue Studien zur Geschichte der Theologie und der Kirche, 
herausgeg. v. Bonwetsch u. Seeberg. Bd. 15. Berlin, Trowitzsch, 1912. 
340 S. M. 19,—. 


Die Frage, seit wann und in welchem-Maße der Hellenismus das Christentum 
beeinflußt hat, steht heute wieder im Vordergrund des Interesses. Da ist es 
zeitgemäß, daß Glawe die Geschichte dieses Problems aufzeigt und uns belehrt, 
wie die Problemstellungen und Lösungen von heute zum Teil schon seit Jahrhun- 
derten eine Rolle spielen. Das erste Aufblühen des Hellenisierungsbegriffs ist 
bei Erasmus und Melanchthon, dann bei Casaubonus und den Katholiken Crispus, 
-Petavius und Huetius zu finden. Wie die Annahme hellenischer Einflüsse 
vielfach auf dogmatische Interessen zurückgeht, zeigen die Auseinandersetzun- 
gen zwischen Antitrinitariern und Trinitariern. Den quantitativen Höhepunkt 
des Hellenisierungsbegriffs findet Glawe in Souverains Buch, Le Platonisme 
dévoilé; gesicherter erscheint ihm der Standpunkt Mosheims, weil hier das pro- 
testantische Dogma nicht tangiert wird. Von Mosheim wird die Entwicklung 
bis zur Gegenwart fortgeführt; doch wird die neueste Zeit sehr kurz behandelt, 
A. Harnack z. B. auf 14 Zeilen abgetan. Auch sonst weist die Darstellung 
und namentlich die Beurteilung manche Mängel auf. Das Werk ist dennoch 
ein wertvolles Nachschlagebuch für die Geschichte der Forschung vom 16. 
bis ins 19. Jahrh. hinein. 

Leipzig. Hans Windisch. 


Vlastimil Kybal, Über die Bedeutung des General-Archivs zu Simancas 
für die neuere Geschichte Österreichs. Wien, Gesellschaft für neuere Ge- 
schichte Österreichs, 1910. 65 S. Kr. 4,—. 

Die Bedeutung des Simancas-Archivs für die deutsche Geschichte des 
16. und 17. Jahrh. ist längst bekannt, und man muß in hohem Maße bedauern, 
daß es so selten benutzt wird. Es ist deshalb mit Freuden zu begrüßen, daß in 
Österreich jetzt die planvolle Ausschöpfung der zumal für die habsburgischen 
Länder so wichtigen Bestände in Angriff genommen wird. Die Inventarisierungs- 
arbeit Kybals, der namens der Gesellschaft für neuere Geschichte Österreichs 
die für die deutsch-österreichische Geschichte in Betracht kommenden Mate- 
rialien in Augenschein genommen hat, leistet für alle künftige Forschung 
gute Dienste. Der Verf. behandelt in seiner orientierenden Schrift zunächst in 
kurzem (nicht unbedingt zuverlässigem) Überblick die bisherige Forschung 
in Simancas und verbreitet sich dann über die äußere Einteilung der Archiv- 
bestände in Rücksicht auf die deutsch-österreichische Abteilung sowie über die 
innere Zusammensetzung, die durch die Organisation des Staatsrats bestimmt 
ist, um schließlich den Wert der Papiere für die österreichische Geschichte 
darzulegen. In den Beilagen A und B werden zwei Archivinventare von 1660 
. und 1819 abgedruckt, soweit sie sich auf Deutschland und Österreich erstrecken; 
nach meinem Urteil freilich wäre eine Aufführung der Bestände nach der heuti- 
gen Aufstellung für den Benutzer wertvoller gewesen. 

Übrigens sei bemerkt, daß auch von anderer Seite dieser Zeit ein Bericht, 
über das Simancas-Archiv erschienen ist. J. Borovička veröffentlichte in 


Nachrichten und Notizen 301 


den Mitteilungen aus dem Landesarchive des Königreichs Böhmen (Bd. 3 
S. 184—215) einen Aufsatz: „Das Archiv zu Simancas. Beitrag zur Kritik 
der Berichte der spanischen Gesandten“, der ähnlich allgemein unterrichtet, 
in den tatsächlichen Angaben freilich sich mehr auf die Zeit Philipps II. und 
Philipps III. beschränkt. 


Leipzig. ` Herre. 


Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts. Zweiter Band: 
Mitteldeutsche Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. Von Johann 
Michael Reu. Gütersloh, Druck und Verlag von C. Bertelsmann, 1911. 
gr. 8°. VII u. 1126 S. M. 22,—. — (Auch unter dem Titel: Quellen zur Ge- 
schichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche Deutsch- 
lands zwischen 1530 und 1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammen- 
fassend dargestellt. I, 2, II.) 


Der sachkundige, gründliche und betriebsame Verfasser hatte im ersten 
Bande 1904 Süddeutsche Katechismen veröffentlicht und damit die ergebnis- 
reichen Studien von Ferdinand Cohrs fortgesetzt. Hier bietet er in 89 Nummern 
wertvolles Material zur Katechismusgeschichte Mitteldeutschlands. Den Löwen- 
anteil hat das erste Kapitel, das auf 709 Seiten 62 Stücke aus der sächsisch- 
thüringischen Entwicklung bringt, in dem übrigens Nordböhmen mit der Joa- 
chimsthaler Katechismuserklärung von 1574 Berücksichtigung findet. Erwäh- 
nung, wenn nicht Abdruck, hätte hier ein sehr seltenes Büchlein verdient, das 
sich in der Pannachschen Bibliothek der Michaeliskirche zu Bautzen befindet: 
Der kleine Katechismus, Tauf- und Traubüchlein D. Martini Lutheri, wendisch 
und deutsch in Druck verfertiget, durch Wenceslaum Warichium, Groedicensem, 
Pfarren (sic!) zu Gödau. Samt einer Vorrede, Herrn M. Alberti Lyttichii, 
Pfarrherrs und Superintendens zu Bischofswerda. MDXCVII. Vgl. darüber 
G. Jacob, Der erste wendische Katechismus, S. 65—91 in der Festschrift für 
Herrn Geheimen Kirchenrat Domherrn Prof. D. Fricke zur Feier seines 50jäh- 
rigen Präsidiums. Leipzig, Fr. Richter, 1897. — Auch das Güldene Kleinot von 
Tetelbach, das der Herausgeber bereits im ersten Bande S. 1667 abgedruckt 
und im zweiten Teile, den Quellen zur Geschichte des biblischen Unterrichts, 
S. VII, erwähnt hat, konnte genannt werden, da sein Verfasser ein Dutzend 
Jahre, von 1554—1566, Superintendent in Chemnitz war und sich dort des kate- 
chetischen Unterrichts angenommen hat. 

Von den 16 Stücken des zweiten Abschnittes, der die schlesischen Katechis- 
men enthält, ist von besonderem Interesse der von Kaspar Schwenckfeld aus 
dem Jahre 1531. Er beginnt mit der Frage: Warinn (sic!) der recht grund der 
seligkeit stee? Eine Bezugnahme auf die katechetischen Stücke: Dekalog, 
Kredo usw. findet nirgends statt. Der Druckort ist nicht angegeben. Ihn zu 
kennen ist von um so größerem Interesse, als Kaspar Schwenckfeld 1529 in die 
Verbannung gegangen war, um niemals wieder nach Schlesien zurückzukehren 
(Hauck?, Bd. XVIII, S. 74). 

Im dritten Teile werden 12 hessische Katechismen abgedruckt. Der Frank- 
furter Katechismus ist in Ermangelung eines gedruckten Exemplars nach der 
im Frankfurter Stadtarchiv erhaltenen Handschrift mitgeteilt. Eine zweite 


202 Nachrichten und Notizen 


ebendort aufbewahrte Handschrift und ein in polemischem Interesse veranstal- 
teter Druck aus dem 17. Jahrhundert wird damit verglichen. 

Der stattliche Band ist nicht nur ein wertvolles Hilfsmittel für den Forscher, 
sondern auch ein praktisches Lehrmittel für katechetische und pädagogische 
Seminare. 


Leipzig. Georg Müller. 


Walther Thenius, Die Anfänge des stehenden Heerwesens in Kursachsen 
unter Johann Georg III. und Johann Georg IV. (Leipziger Historische 
Abhandlungen, herausgegeben von Brandenburg, Seeliger und Wilcken, 
Heft XXXI.) Leipzig, Quelle u. Meyer, 1912. XII u. 148 S. M.5,—. 


Im vorliegenden Buche wird die Entstehung des stehenden Heeres in Kur- 
sachsen geschildert, ein Vorgang, der auch in Sachsen eng mit dem Sinken 
der ständischen Macht und dem Aufkommen des Absolutismus verknüpft ist. 
Die Unterstützung, die die Albertiner dem Kaiser gegen die Türken und gegen 
die Franzosen gewährten, begünstigte die Entwicklung der militärischen Re- 
form. Wohl regte sich bei den Untertanen gelegentlich Unzufriedenheit über 
die Ausschreitungen, die sich die Soldaten erlaubten, aber trotzdem setzten die 
Landesherren ihren Zweck durch. 

Die Mitteilungen über die Gehaltsverhältnisse zeigen, daB die unteren Char- 
gen schlecht bezahlt waren, dagegen war die Generalität recht gut gestellt. 

Die Strafen waren sehr hart. So wurde ein Fourier zum Tode verurteilt, 
weil er sich unehrerbietig über den Kurfürsten geäußert hatte. 

Sehr schlecht war das Sanitätswesen, infolgedessen waren die Verluste 
durch Krankheit während der Feldzüge groß. 

Charlottenburg. Richard Sohmitt. 


Stewart L. Mims, Colbert's West India Policy (Yale Historical Studies I). 
New Haven, Yale University Press, 1912. XIV u. 385 S. Dollars 2,—, 


Es ist immer noch nicht hinreichend bekannt, daß die französischen Kolo- 
nien in Westindien, insbesondere St. Domingo, Martinique und Guadeloupe im 
18. Jahrhundert nicht nur in der französischen Volkswirtschaft, sondern in der 
Weltwirtschaft von ganz hervorragender Bedeutung gewesen sind. Der Zucker, 
den Mitteleuropa konsumierte, stammte zum größten Teil von diesen Inseln, 
ihre Produkte gingen nach Osten bis in die Levante, während im Westen die 
Blüte der neuenglischen Hafenstädte nicht zum wenigsten auf dem gewinnreichen 
Handelsverkehr mit den französischen Kolonien beruhte. Hauptsächlich durch 
diese vielerörterten, aber noch immer nicht völlig aufgeklärten Beziehungen 
zwischen Neuengland und Französisch-Westindien angeregt, beabsichtigte Mims 
(von der Yale-Universität) die Zustände der Inseln im 18. Jahrhundert möglichst 
eingehend darzustellen. Bei seinen Studien in den französischen Archiven fand 
er aber über die ältere Zeit so viel Material, daß er zunächst einen Band den An- 
füngen der Kolonien (bis 1683) gewidmet hat. Mims schildert die Festsetzung 
der Franzosen auf den Antillen und geht dann ausführlich auf die Maßregeln 
Colberts ein. Die allgemeinen Prinzipien der Handels- und Kolonialpolitik des 
großen Ministers sind ja hinreichend bekannt; Mims zeigt aber an der Hand der 
Akten, wie Colbert und seine Gehilfen ihre Grundsätze in Westindien im einzel- 


Nachrichten und Notizen 303 


nen durchgeführt und wie sie ihr Hauptziel, die Verdrängung der Holländer, 
erreicht haben. Verf. erzählt u. a. auch die Geschichte der französischen west- 
indischen Kompagnie und gibt einen Überblick über den Ein- und Ausfuhr- 
handel der Inseln. Mit vollem Recht betont er, daß die Colbertsche Politik 
nicht ausschließlich nach ökonomischen Prinzipien gewertet werden darf, da 
die nationalen Gesichtspunkte in ihr ebenso stark vertreten sind wie die wirt- 
schaftlichen. Es ist zu hoffen, daß der Verf. seine Absicht bald ausführt, und 
uns eine Geschichte der Blütezeit der französischen Antillen schenkt. 
Göttingen. Paul Darmstaedter. 


Artur Brabant, Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im Kampf 
mit Friedrich dem Großen. Bd. II.: Die Reichspolitik und der Feldzug 
in Kursachsen. 1758. Berlin, Gebr. Paetel, 1911. VIII u. 439 S. M 10,—. 


Wie der Untertitel besagt, schildert Brabant in diesem zweiten Bande seines 
Werkes den völlig ergebnislosen Feldzug der Reichsarmee unter dem Kommando 
des Pfalzgrafen Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld in Böhmen und 
Sachsen im Jahre 1758 und die politischen Ereignisse, die sich in Süddeutsch- 
land, in der Hauptsache am Regensburger Reichstage, abspielten, vor allem 
die vergeblichen, an den inneren Schwierigkeiten und den Gegenmaßnahmen 
der preußischen Partei gescheiterten Versuche, das Achtsverfahren gegen Fried- 
rich den Großen und seine norddeutschen Bundesgenossen zum Abschluß zu 
bringen. Wenn es also an sich keine allzu bedeutenden Ereignisse sind, die 
hier behandelt werden im Gegensatz zum ersten Bande, der den Feldzug von 1757 
mit der Schlacht bei Roßbach darstellte, und wenn es anfangs vielleicht Bedenken 
erregt, daß den unwichtigen Vorgängen eineseinzigen Jahres 376 Druckseiten Text 
gewidmet sind, so kann doch das Lesen dieses Buches einem jeden dringend 
empfohlen werden; es wird ihm viel Vergnügen und Belehrung verschaffen. 

Der Wert des Buches liegt in der Schilderung der unglaublichen Schwierig- 
keiten, die bei der Verpflegung, Rekrutierung, Bewaffnung, sonstigen Aus- 
rüstung und Beschaffung der Winterquartiere für die Reichsarmee zu über- 
winden waren, Schwierigkeiten, deren Rückwirkung auf die Operationen im 
Felde bisher bei der Beurteilung der Tätigkeit der Reichsarmee nicht genügend 
berücksichtigt wurden; dazu gesellen sich tiefe Einblicke in das Getriebe am 
Reichstage und den Kreistagen. Das Elend der deutschen Kleinstaaterei im 
18. Jahrhundert offenbart sich hier in aller Deutlichkeit, wirkt aber durch 
seine Krähwinkelei in zahllosen Fällen überaus belustigend. Wer an grotesker 
Komik Freude findet, lese zum mindesten die Verhandlungen (S. 366ff.) nach 
dem Tode der Lieblingsschwester Friedrichs des Großen über eine neue Heirat 
des Bayreuther Markgrafen, um den Heimfall der beiden süddeutschen Mark- 
grafschaften an Preußen durch schleunige Erzeugung der nötigen Nachkommen- 
schaft zu verhindern; der Markgraf rechnete darauf, daß seine Ehewilligkeit 
zur Bezahlung seiner Schulden seitens der Gegner Preußens führen würde, er 
war aber leichtsinnig genug, vor der Verwirklichung dieser Hoffnung das Ehejoch 
wieder auf sich zu nehmen. Bald sah er sich enttäuscht, aber auch seine Ehe er- 
füllte nicht ihren Zweck. Das Gegenstück auf militärischem Gebiet bildet der 
Anschlag auf Pirna S. 124ff. Der Verfasser hat den Stoff überaus geschickt 
verarbeitet, wenn ihn auch gelegentlich das fürchterliche Aktendeutsch des 


304 Nachrichten und Notizen 


18.Jahrhundertszum Gebrauch von Worten wie: „Wegfangungen“, „in die Kassen 

einweisen“, „undienstbar“, „ ungewichtig“, „Engnisse“ oder zu Sätzen wie: „der 

fränkische Kreis war ohne Arzte und Apotheker ausmarschiert“ verführt hat. 
Breslau. Ziekursch. 


Tagebuch des herz. württembergischen Generaladjutanten 
Freiherrn von Buwinghausen-Wallmerode über die Land- 
reisen des Herzogs Karl Eugen von Württemberg in der Zeit von 1767 
bis 1773. Im Auftrage des Württemb. Gesch.- u. Altert.-Ver. herausg. 
von Freiherr Ernst von Ziegesar. Stuttgart, 1911. 313 S. M. 5,—. 


Der Herausgeber hat das Manuskript seines Urgroßvaters durch Zufall 
in die Hand bekommen und es für interessant genug befunden, um es in 
extenso herauszugeben. Ref. bedauert, darin anderer Ansicht sein zu müssen. 
Es ist keine Frage, daB manche der in diesem sehr ausführlichen Journale be- 
rührten Dinge von allgemeinem Interesse sind, so die angeführten Preise der 
Lebensmittel, des Getreides, die Namen der am württembergischen Hofe 
verkehrenden Personen, ebenso Bemerkungen über Trachten, Gebräuche 
jener Tage. Ref. gibt ferner zu, daß in kleinen Zügen auch das Charakterbild 
des Herzogs selbst Ergänzung findet. Jagd, Gestüt, Ballett, das sind die drei 
Zerstreuungen, über die hier berichtet wird; seine Maitresse en titre scheint 
Fräulein Bonafina gewesen zu sein, aber im Verhinderungsfalle waren auch 
andere Damen so gefällig, in die Wochen zu kommen. Auch die kleinliche, soll 
man sagen Bosheit oder Lust an Neckerei ? des Herzogs wird in einem drasti- 
schen Beispiele erläutert, die Karlsschule findet Erwähnung und die jährliche 
Rektorswahl in Tübingen nimmt des Herzogs Regentenpflichten in Anspruch. 
Er hält dabei Reden, „daß vielen Anwesenden das Herz brach und die Tränen 
in den Augen stunden“ (S. 234). Aber für solch kurze und wenig häufige 
Bemerkungen den ganzen Wust der Aufzeichnungen über geschossenes Wild, 
über die eingeladenen Gäste in Solitude, über die Stuten der herzoglichen 
Gestüte in den Kauf nehmen zu müssen, ist hart. Werden uns ja einmal auf 
nahezu vier Seiten (41 bis 44) sämtliche in dem Marstall sich befindlichen 
Pferde mit Namen vorgeführt. Wenn der alte Hofmann vor 140 Jahren solches 
in seinem Tagebuch verzeichnet hat, weil er,, allerhand Sachen zueiner künftigen 
Nachricht“ hier eintrage, ist das ganz verständlich; weniger verständlich 
aber, warum sein Urenkel uns damit behelligt. Gegen eine solche Überfüllung 
des wissenschaftlichen Büchermarktes muß doch Einspruch erhoben werden. 

Prag. O. Weber. 


Freiherr v. Freytag-Loringhoven, Die Macht der Persönlichkeit im 
Kriege. Zweite durchgesehene und erweiterte Auflage. Mit 24 Skizzen 
im Text. Berlin, E. S. Mittler und Sohn, 1911. X und 232 S. M. 3,50. 


Der Verfasser hält sich in vorliegendem Werke eng an Clausewitz, dessen 
Gedanken er näher ausführt und durch Beispiele erläutert. Diese Beispiele 
sind überwiegend den Kriegen Friedrichs des Großen und Napoleons I. ent- 
nommen, zum Teil auch den Kriegen von 1866 und 1870, den amerikanischen 
Sezessionskämpfen, den russisch-türkischen Kriegen des 19. Jahrhunderts, 
dem russisch -japanischen und dem Burenkriege. 


Nachrichten und Notizen 305 


Manche Beispiele dürften Widerspruch hervorrufen. So lagen für König 
Friedrich durchaus keine zwingenden Gründe vor, bei Kolin Daun anzugreifen, 
im Gegenteil, da Daun ihn nicht angriff, so hätten die Preußen warten können, 
bis Prag gefallen war, das Daun nicht zu entsetzen wagte. Übrigens gibt 
Freytag S. 4 zu, daß Daun nicht daran dachte, aus seiner Stellung heraus- 
zugehen und zum Angriff zu schreiten, und S. 5, daß es Daun nur darum 
gelang, Prag zu entsetzen, weil Friedrich ihn bei Kolin mit Unglück an- 
gegriffen hatte. Die zwingenden Gründe zur Schlacht bestanden eben nicht. 
S. 144 nennt er als Beispiel für Männer, die in niederen Regionen die größte 
Entschlossenheit gezeigt, in höheren sie verloren, den General von Steinmetz. 
Nun ist aber der Sieger von Nachod und Skalitz nicht wegen seiner Unent- 
schlossenheit 1870 gescheitert, sondern wegen seines Ungehorsams gegen die 
oberste Heeresleitung. Dagegen stimme ich Freytag völlig bei, wenn er 
S. 199 sagt, daß ohne Bülow die Siege von Großbeeren und Dennewitz den 
Preußen bei der Hcerführung Bernadottes nicht beschieden gewesen wären. 
Angesichts der Überschätzung Rernadottes und der Angriffe gegen Bülow, 
die sich in dem Buche von Klaeber, das ich auch in der Historischen Viertel- 
jahrschrift bespreche, finden, ist diese Feststellung recht dankenswert. Eben- 
so erfreulich ist, was Freytag über die Schädlichkeit und den Unverstand 
jener angeblichen Friedensfreunde, S. 228—230 sagt, welche meinen, durch 
ihre Propaganda einen ewigen Frieden herbeiführen zu können. Wie sehr 
derartige weichliche Anschauungen die Schmach von 1806 mitverschuldet haben, 
wird S. 230 mit vollem Recht erwähnt. 

Das vorliegende Buch wird allen, die in der Kriegsgeschichte der letzten 
beiden Jahrhunderte bewandert sind, viel Anregung bieten. Aber eine gründ- 
liche Kenntnis dieser Dinge muß der Leser mitbringen, sonst findet er nicht 
seinen Weg durch die lose aneinander gereihten Beispiele. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Universität Breslau. Festschrift zur Feier des hundertjährigen Bestehens, 
herausgegeben im Auftrage von Rektor und Senat von Georg Kaufmann. 
Breslau, Ferd. Hirt, 1911. Erster Teil. Geschichte der Universität Breslau 
1811—1911 von Georg Kaufmann. Zweiter Teil. Geschichte der Fächer, 
Institute und Ämter der Universität Breslau 1811—1911. 


Die vorliegende Festschrift zerfällt in zwei innerlich und äußerlich sehr 
verschiedenartige Teile. Wie es in der Natur der Sache liegt, sind die Aus- 
führungen des umfangreicheren II. Teiles, die von einer großen Anzahl von 
Verfassern, den Inhabern der einzelnen Professuren und Ämter, herrühren, 
recht ungleich ausgefallen. Vielfach bieten die Einzelstücke nur eine trockene 
Aufzählung der äußeren Daten; eine größere Zahl der Darstellungen trägt 
dagegen das Gepräge der Eigenart ihrer Verfasser. Besonders eingehend ist 
die Geschichte der Universitätsbibliothek gehalten, die von der sonst so häufig 
bei Festschriften beliebten Schonung der Personen und der von ihnen gemach- 
ten Fehler absieht, vielmehr allerdings in rein sachlichem Interesse offenherzig 
den Finger auf wunde Stellen legt. Sympathisch berührt die persönliche 
Note in Rich. Försters Bericht über die Pflege der klassischen Altertums- 
wissenschaften und die Schilderung von Ferd. Cohns stiller und erfolgreicher 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 20 


306 Nachrichten und Notizen 


Tätigkeit durch Fel. Rosen. Fast unglaublich erscheinen uns namentlich im 
Vergleich zu der glänzenden Gegenwart die traurigen Zustände der medizini- 
schen Fakultät bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Mehrfach berühren 
sich die Ausführungen des II. Teiles mit denen des I. Teiles oder ergänzen die- 
sen, so namentlich das von Walter Schauenburg herrührende interessante 
Kapitel über den Universitätsrichter hinsichtlich der Geschichte der studen- 
tischen Verbindungen. Als Ganzes genommen, geben die Ausführungen des 
II. Teiles ein oft bis in die kleinsten Einzelheiten gehendes systematisches Bild 
von der wissenschaftlichenTätigkeitderBreslauerUniversität und ihrenErfolgen. 

Dagegen stellt der von Georg Kaufmann verfaßte I. Teil die Universität 
hinein in die geistige und politische Entwicklung Preußens und Deutschlands 
im 19. Jahrhundert. Als Geschichtsschreiber der deutschen Universitäten 
des Mittelalters und zugleich als Verfasser der politischen Geschichte Deutsch- 
lands im 19. Jahrhundert war K. der berufene Bearbeiter für die ihm vom 
Breslauer Senat gestellte Aufgabe. Er bietet uns eine vortreffliche Darstel- 
lung aus einheitlichem Guß, auch der Form nach eine fesselnde Lektüre. 
K. geht davon aus, daß die preußische Universität Breslau des 19. Jahrhunderts 
trotz der äußeren Anlehnung nicht als eine Erweiterung der alten Leopoldina 
anzusehen sei, sondern als eine neue Anstalt mit anderer Verfassung und an- 
deren Zielen als Frankfurt a. O. und das alte Breslau, und daß diese neue 
Universität im Jahre 1911 mit Recht ihr erst hundertjähriges Bestehen feiert. 
Ein stolzes Kapitel bildet die Darstellung der Erhebung von 1813. Die 
mutige Tat von Steffens hebt sich strahlend ab auf dem Untergrunde des eng- 
herzigen Verhaltens von Rektor und Senat. Weiterhin geht der Verf. ein auf 
das Reformationsfest vom Jahre 1817, an dessen Vorbereitung sich auch, be- 
zeichnend für den friedliebenden Geist jener Zeit, die katholisch-theologische 
Fakultät durch Deputierte beteiligte. Es reiht sich daran an die Schilderung 
des betrübenden Breslauer Turnstreites und der Folgen der Karlsbader Be- 
schlüsse, die ausgeführt wurden durch außerordentliche Regierungsbevoll- 
mächtigte zur Beaufsichtigung der Universität. Aus der weiteren Darstellung 
sei hingewiesen auf die Stellung des Kurators zur Hochschule, der sich manch- 
mal ungehörige Einmischung in den Lehrbetrieb erlaubte. Wohl begründet 
klingt dagegen das Lob des Ministers Altenstein, der die geistige Freiheit 
gewahrt hat, soweit es ihm möglich war. Von Interesse sind weiterhin die Aus- 
führungen über die häufigen Schwierigkeiten bei der Besetzung der konfes- 
sionellen Professuren, die Schilderung der politischen Tätigkeit von Pro- 
fessoren und Dozenten, eines Hoffmann von Fallersleben, eines Gustav Frey- 
tag und Friedrich Haase u. a. Auch auf das politische Leben der Breslauer 
Bürgerschaft haben die Professoren Einfluß geübt; in die Vorgänge des Jahres 
1848 haben sie meist mäßigend eingegriffen. In dem Kapitel: Aus dem Leben 
der späteren Dezennien behandelt K. liebevoll einzelne hervorragende Mit- 
glieder der Universität, mit besonderer Wärme Theodor Mommsen und Richard 
Roepell. Während K. bei seinen Ausführungen über die Entwicklung der 
evangelisch-theologischen Fakultät seine persönliche Stellungnahme offen 
vertritt, referiert er über die mehrfachen schwerwiegenden Konflikte in der 
katholisch-theologischen Fakultät, über ihr Verhalten in den hermesianischen 
Streitigkeiten und zum Unfehlbarkeitsdogma nur knapp und mit fast ängst- 


Nachrichten und Notizen 307 


licher Objektivität, während der offizielle Vertreter der Fakultät diese Fra- 
gen im II. Teil von seinem Standpunkte aus mit auffallender Mäßigung be- 
handelt, wobei die freundliche Würdigung von Baltzers älterer Wirksamkeit 
erfreulich anmutet. 

In den Schlußkapiteln: Probleme der Gegenwart und Rückblick und Aus- 
blick erörtert der Verf. mit anerkennenswertem Freimut viele allgemeine 
Fragen des heutigen Hochschulwesens, die aus langjähriger Erfahrung schöp- 
fen und nicht für die Breslauer Universität allein von Interesse und Wichtig- 
keit sind. 

Zu S. 8 wäre zu berichtigen, daß die Universität Köln nicht 1794, sondern 
erst 1798 aufgehoben worden ist. 

Köln. Herm. Keussen. 


Radowitz’ Ausgewählte Schriften, herausg. v. W. Corvinus, 3 Bde., Regens- 
burg, Habbel o. J. M. 8.—. 


Die Auswahl enthält folgende Schriften von R.: im 1. Bd. die „Gespräche 
aus der Gegenwart über Staat u. Kirche“ (abgedruckt nach der 4. [und letzten] 
Originalausgabe von 1851) und den Aufsatz „Frankfurt a. Main“; im 2. Bd. 
R.s berühmteste Schrift: „Deutschland u. Friedrich Wilhelm IV.“, einige 
seiner hervorragendsten Reden und den 1. Teil der „Fragmente“ (Zur Politik 
u. Rechtslehre); und schließlich im 3. Bd. den 2. u. 3. Teil der „Fragmente“ 
(Zur Religion u. Philosophie u. Zur Literatur u. Kunst). Mit Ausnahme der 
„Gespräche“ sind sämtliche Schriften u. Reden nach der Ausgabe in R.s 
„Gesammelten Schriften“ 1852/53 abgedruckt. 

Die Auswahl bringt allerdings das Wichtigste, denn zum Wiederabdi uck 
der erst 1905 in Hassels Werk über R. veröffentlichten Memoiren (‚Zur 
Geschichte meines Lebens“) lag kein Anlaß vor. Für den wissenschaftlichen 
Gebrauch kommt die Auswahl jedoch nicht in Betracht. Mit der besonders 
bei den Fragmenten nötigen Textkritik — wovon Meinecke in der Festschrift 
für K. Zeumer Beispiele gibt — befaßt sich der Herausg. nicht. Seine 
Absicht ist offenbar nur, zur Popularisierung von R., vor allem in katho- 
lischen Kreisen, beizutragen. Dieser Versuch dürfte aber ebenso wie der jüngst 
in bezug auf Görres unternommene wenig Aussicht auf Erfolg haben. 

Die Anmerkungen, die der Herausg. am reichlichsten den „Gesprächen“ 
beigibt, von denen er vor allem eine Verbreitung in weiteren Kreisen erwartet, 
sind auf die „einfachste Bildung“ berechnet, zur schnellen Orientierung gut, 
aber ohne wissenschaftliche Bedeutung. 

Der Auswahl geht eine 37 kleine Seiten lange Einleitung des Herausg. vor- 
an, die sich auf das Werk von Hassel stützen soll, aber viel enger an den Auf- 
satz in der A. D. B. über R. anschließt. Selbstständigen Wert kann dieser 
orientierende Lebensabriß nicht beanspruchen, man muß aber der Überschät- 
zung von R. durch den Herausg. (R. „der Führer nach Deutschlands Zukunft, 
der theoretische Begründer des Deutschen Reichs“) entgegentreten, ohne da- 
durch die große Bedeutung von R. einschränken zu wollen. Sehr verfehlt 
ist die Konstruktion der Entwicklungsreihe: Fr. Schlegel-Radowitz-Nie tzsche. 
Um sich die Glorifizierung seines Helden zu vereinfachen, hat der Herausg. 
die bekannten absprechenden Urteile Bismarcks über R., zu denen in dem 


20* 


308 Nachrichten und Notizen 


kürzlich veröffentlichten Briefwechsel mit Scharlach (S. 112ff.) noch neue 


gekommen sind, ganz ignoriert. 
Leipzig. Karl Zuchardt. 


A. Eigenbrodt, „Bismarck und seine Zeit. Streifzüge, Betrachtungen und 
Untersuchungen“. Leipzig, Dieterich (Theod. Weicher), 1912. VII u. 375 8. 
M. 5.—. 

Weder sachlich noch in der Auffassung dürfte unsere Kenntnis der Dinge 
und Persönlichkeiten durch das vorliegende Buch wesentlich gefördert sein. 
Ungedrucktes Material hat der Verf. anscheinend nirgends benutzt, und was er 
uns über die Zeit um 1815, über Friedrich Wilhelm III. und seine Nachfolger, 
über Napoleon III., über deutsche und preußische politische Zustände im 19. 
Jahrhundert zu sagen hat, ist weder neu noch eigenartig. Seine Meinungen, 
die in allgemeiner Heldenverehrung wie in den Anschauungen der bekannten 
Bismarckorthodoxie wurzeln, werden, ganz abgesehen vom Stil, in nicht immer 
sehr geschmackvoller Weise vertreten. Insbesondere muß der Ton zurückge- 
wiesen werden, den der Verf. M. Lenz und E. Marcks gegenüber anschlägt 
(vgl. S. 287 ff. bezw. S. 310). 

Berlin-Steglitz. R. Lüdicke. 
Otto Bandmann, Die deutsche Presse und die Entwicklung der deutschen 

Frage 1864—66. (= Leipziger historische Abhandlungen Bd. XV.) Leip- 
zig 1910. XI u. 193 S. M. 4.—. 

Die Abhandlung zeigt Vorzüge, die gerade bei Erstlingsarbeiten, noch dazu 
auf dem methodisch so unsicheren Boden der historischen Verwertung der flüch- 
tigen Erzeugnisse der öffentlichen Meinung, besondere Anerkennung verdienen: 
reichen Inhalt in gut disponierter und das Wesentliche vom Bedeutungslosen 
scheidender Verarbeitung. Dabei ist die Sprache lebendig und dem Gegenstande 
angemessen. 

Bandmann gliedert die Untersuchung in drei Hauptabschnitte. Der erste 
verfolgt den Niederschlag, den die Entwicklung der schleswig-holsteinschen 
Frage durch den Wiener Frieden und nach ihm bis zur Gasteiner Konvention 
in der politischen Presse fand, der zweite verfolgt die Beurteilung der preußisch- 
österreichischen Beziehungen in der Periode des Zusammengehens der beiden 
Mächte, der dritte und umfangreichste behandelt den Ausbruch und den Ver- 
lauf der erneuten und diesmal entscheidenden Spannung zwischen den deutschen 
Großmächten bis zum Beginn des Krieges. 

Die Unklarheit über die künftige Gestaltung Deutschlands, die seit dem 
Mißlingen des Werkes der Frankfurter Nationalversammlung und seit dem Tage 
von Olmütz sich wieder der Gemüter bemächtigte, findet in den bewegten Jahren 
zwischen der Wiedergewinnung der Nordmark und dem Ausbruch des „Bruder- 
krieges“ beredten Ausdruck in der deutschen Presse. Bandmann ist mit Sorg- 
falt den Äußerungen der preußischen Konservativen, Altliberalen und extremen 
Fortschrittler in ihren wichtigsten Organen nachgegangen, er hat für die Stim- 
mung in den norddeutschen kleineren Bundesstaaten mit besonderer Vorliebe 
die Hamburger und Kieler Presse, für die Süddeutschen die Neue Frankfurter 
Zeitung, den Stuttgarter Beobachter und den Schwäbischen Merkur, für die 
Klerikalen die Kölnischen und die Historisch-politischen Blätter herangezogen. 


Nachrichten und Notizen 309 


Für Österreich stand ihm nur ein Exemplar der „Presse“ zur Verfügung, doch 
ist es ihm gelungen, mehrfach umfangreiche Zitate aus anderen österreichischen 
Zeitungen in reichsdeutschen Blättern aufzufinden und zu verwerten. 

Bedenken wird man einmal dagegen hegen dürfen, ob die drei von Bandmann 
benutzten süddeutschen Zeitungen wirklich genügen, die Stimmung in Süd- 
deutschland zu charakterisieren und so allgemeine Urteile zu fällen, wie er es 
tut. Noch stärkere Zweifel aber möchte ich gegen die Berechtigung der vielen 
politischen und moralischen Zensuren erheben, mit denen B. seine Auszüge 
aus den Preßartikeln zu begleiten liebt. Sie sind nicht nur häufig schief und ein- 
seitig, sondern widersprechen sich auch hin und wieder. Als Beispiele führe ich 
an S. 15 (gegen die Kölnische Zeitung und das übertriebene Nationalitätsprinzip; 
vgl. dagegen B. selbst auf S. 27); S. 19 (das „ohnmächtige Geschwätz“ der 
Wochenschrift des Nationalvereins; vgl. auch S. 35); S. 36 über die „Kölnischen 
Blätter“; S. 84 über den „ Bruderkrieg“; S. 117 über das Problem von Staat 
und Kirche. S. 99 ff. wird die Vossische Zeitung als kriegerisch gestimmt ge- 
schildert; damit ist die Äußerung B.s auf S. 166 schwer vereinbar. 

Hervorheben möchte ich noch den von B. mit Recht nachdrücklich konsta- 
tierten Gegensatz zwischen den „Kölnischen Blättern“ und Jörgs Artikeln in 
den Hist.-polit. Blättern sowie die zusammenfassende Würdigung dieser Zeit- 
schrift auf S. 158. Sehr nützlich sind die im Anhang mitgeteilten Notizen über 
die einzelnen Zeitungen, ihre Leiter und Mitarbeiter. 

Die Bedeutung des Jahres 1848 für die Presse und namentlich für die libe- 
ralen Organe wird m. E. von B. überschätzt. Es gab schon in dem Jahrzehnt 
vorher, seit 1840 auch in Preußen, sehr selbständige politische Zeitungen, und 
zwar fast ausschließlich liberaler Richtung. Die Herrschaft der liberalen Presse 
war in Preußen schon vor 1848 entschieden und ein Gegenstand beständiger 
Sorge für die Regierung. 

Berlin. E. Kaeber. 
Böhtlingk, Arthur, Bismarck und das päpstliche Rom. Berlin Putk. 

u. M. 1911. M. 10.—. 

Die drei umfänglichen Werke über den Kulturkampf, die das Jahr 1911 ge- 
bracht hat, sind sämtlich Tendenzschriften. Von den beiden katholischen 
Werken wird das von Johannes B. Kissling an dieser Stelle besonders angezeigt 
werden. G. Goyau, Bismarck et le culturkampf, 2 Bde., ist sachlich das 
wertvollste, während das dritte Werk, das dem protestantischen Lager ent- 
stammt, zweifellos das schwächste ist. 

Wie Böhtlingk selbst im Vorwort sagt, war seine Absicht eigentlich nur, ein 
protestantisches Gegenstück zu Majunkes Kulturkampfgeschichte zu schreiben. 
Damit setzt er den Wert seines Buches von vornherein herab. 

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, charakterisiere ich hier nur die allge- 
meine Tendenz des Werkes. Der sehr entschieden, ja aufdringlich betonte 
Standpunkt des Verf. ist der des Bismarokverehrers im nationalistischen 
Sinne. Daraus ergibt sich auch, daß er die Haltung Bismarcks in den achtziger 
Jahren, bei der sogenannten Friedensgesetzgebung, nicht mehr recht ver- 
stehen kann. Die einseitige Tendenz des Verf. zeigt sich schon am Stil: Aus- 
drücke wie „Römlinge“ kehren mit der größten Beharrlichkeit immer wieder, 
während „katholisch“ usw. auf dem Index verbotener Worte steht. 


310 Nachrichten und Notizen 


Literatur- und Quellenangaben sind ganz spärlich gemacht. Das benutzte 
Material scheint auch nicht allzu umfangreich gewesen zu sein. Anzuerkennen 
ist, daß der Verf. wenigstens den Versuch macht, die Beziehungen zwischen 
auswärtiger Politik und Kulturkampf mit darzustellen. Bequem ist das aus- 
führliche Inhaltsverzeichnis, das ein Register einigermaßen ersetzt. 

Leipzig. Karl Zuchardt. 


Freiherr v. Freytag-Loringhoven, Die Führung in den neuestenKriegen, 
1. Heft: Das russische Oberkommando in der europäischen Türkei im 
Kriege 1877—1878. Mit 7 Skizzen als Anlagen. Berlin, E. S. Mittler 
und Sohn, 1912. VIII und 110 S. M. 5.75. 


Die vorliegende Schrift des Generals von Freytag - Loringhoven wird allen, 
welche die Geschichte des russisch - türkischen Krieges eingehender studieren 
wollen, von Nutzen sein. Der Verfasser zeigt uns, wie die Russen mit ganz 
ungenügenden Streitkräften den Krieg begonnen haben, wie ihr großer Op- 
timismus bald schwand, als die ersten unerwarteten Rückschläge eintraten, 
und nun ein ganz unberechtigter Pessimismus sich einstellte. Wir sehen, wie 
der weiche Charakter des Zaren Alexander 1]. ihn nicht geeignet machte, die 
schwere Bürde zu tragen, die auf seinem Haupte ruhte. Auch seinen Bruder, 
den Großfürsten Nikolaus, lernen wir in seinen Vorzügen und Schwächen 
näher kennen, und ich muß sagen, daß Freytags Untersuchungen doch eine 
Reihe von Verdiensten des Großfürsten hervorgehoben haben, die seine Heer- 
führung günstiger beurteilen lassen, als es bisher geschah. Natürlich tritt 
auch Skobelew in den Vordergrund, und besonders sympathisch erscheint uns 
Totleben, der einst der Verteidiger Sewastopols gewesen und nun der Bezwinger 
Tlevnas geworden war. 

Mit Recht macht Freytag darauf aufmerksam, wie wenig die Russen aus 
diesem Krieg gelernt und wie sich das in den Kämpfen gegen die Japaner 
ein Vierteljahrhundert später gerächt hat. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Prinz Carl von Hohenzollern: Meine Erlebnisse während des russisch- 
japanischen Krieges 1904—1905. Mit 55 Abbildungen und 6 Skizzen 
im Text. Berlin, E. S. Mittler und Sohn, 1912. VI. und 159 S. M. 2.50. 


Bekanntlich sandte während des russisch- japanischen Krieges unser Kai- 
ser zwei Prinzen nach dem Kriegsschauplatz: zu den Russen den Prinzen Fried- 
rich Leopold von Preußen, zu den Japanern den Prinzen Carl von Hohenzol- 
lern. Letzterer hat seine Erlebnisse im Jahre 1908 niedergeschrieben und 
hierbei sein Tagebuch benutzt, gegen Ende des Jahres 1911 hat er das 
Werk der Öffentlichkeit übergeben. 

Der Prinz ist von den Japanern mit der allergrößten Liebenswürdigkeit 
aufgenommen worden. Er hat das Glück gehabt, der Schlacht bei Mukden 
beiwohnen zu können. Er hat die Leiden und Anstrengungen, die grimmige 
Winterkälte, die Staubstürme und manche andere Unannehmlichkeiten mit 
durchgemacht. Er zollt der Tapferkeit sowohl der Japaner, als auch der 
Russen volle Anerkennung. Die Ursachen der russischen Niederlagen sieht 
auch er, wie ja wohl alle namhaften Beurteiler, in der mangelnden Offensiv- 


Nachrichten und Notizen 311 


kraft; auch heute noch, wie im Zeitalter Friedrichs des Großen, ist der Russe 
sehr tapfer in der Defensive, zur Offensive aber weniger geeignet. Dagegen 
lebte bei den Japanern der feste Wille zum Siege, die mutige Entschlußkraft. 
Freilich würden sie, wie der Prinz S. 145 sehr treffend bemerkt, einem anderen 
Gegner gegenüber, der Offensivgeist gehabt hätte, nicht so große Erfolge da- 
vongetragen haben. Die Schwerfälligkeit der Russen machte es nicht nötig, 
daß die Japaner schnelle Entschlüsse fassen mußten. In einem Punkte haben 
die Sieger nicht verstanden, das Errungene auszunutzen: sie haben nicht ge- 
nügend den geschlagenen Feind verfolgt. 

Ein kleiner Vorgang, den der Prinz S. 60 erwähnt, ist nicht ohne Bedeutung 
für die Sittengeschichte jener Tage. In Port Arthur erschienen angebliche 
Krankenschwestern mit der Roten-Kreuz-Binde am Arm und stellten sich 
nach der Kapitulation unter den Schutz der Japaner. Sie wurden aber an den 
französischen Konsul abgeschoben, da sich ergab, daß es Dirnen waren. Da 
Kriegsberichterstatter von Unsittlichkeiten, die Krankenschwestern begangen 
hatten, zuerzählen wußten, dürfte die Beobachtung des Prinzen von Wert sein; 
offenbar ist die Tracht des Roten Kreuzes wiederholt gemißbraucht 
worden. 


Charlottenburg. Richard Schmitt 


Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch- 
schulen. Der o. Prof. für neuere Geschichte Dr. Friedrich Meinecke in 
Freiburg wurde als Nachfolger für Max Lenz, der nach Hamburg geht, 
nach Berlin berufen. Die Frage der Nachfolgerschaft für Erich Schmidt 
wurde so geordnet, daß der ao. Prof. Dr. Andreas Heusler in Berlin zum 
Ordinarius ernannt wurde, und daß Prof. Dr, Gustav Roethe auch die 
Vertretung für neuere deutsche Literatur erhielt. Als Nachfolger Minors 
wurde Prof. Dr. Walter Brecht in Posen nach Wien berufen. Der o. Prof. 
der griechischen Sprache und Literatur Dr. Rudolf Herzog in Basel wurde 
nach Gießen, der o. Prof. der Nationalökonomie Dr. Karl Oldenberg in 
Greifswald nach Göttingen und der o. Prof. für Neues Testament Dr. 
Rudolf Knopf in Wien nach Bonn berufen. 

Der ao. Prof. für deutsches bürgerliches Recht Dr. Martin Wolf in 
Berlin wurde als Ordinarius nach Marburg und an seiner Stelle der Privat- 
dozent Dr. Claudius Freiherr von Schwerin in München als ao. Prof. 
nach Berlin berufen. 

Zu Ordinarien wurden ernannt der ao. Prof. der Kirchengeschichte 
Dr. Gustav Anrich in Straßburg, der ao. Prof. der Kirchengeschichte 
Dr. Hans Achelis in Halle und der ao. Prof. der Germanistik Dr. Georg 
Baesecke in Königsberg. 

Der ao. Prof. der Kirchengeschichte D.Dr. Heinrich Voigt in Halle 
wurde zum o. Honorarprofessor ernannt. 

Der Privatdozent für Staats- und Verwaltungsrecht Dr. Karl Kormann 
in Berlin wurde als ao. Prof. nach Leipzig berufen. 

Zu ao. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Franz 
Zinkernagel (neuere deutsche Literaturgeschichte) in Tübingen, Dr. Horst 


312 Nachrichten und Notizen 


Stephan (Kirchengeschichte) in Marburg, Dr. Edmund Stengel (mittel- 
alterliche und neue Geschichte) in Marburg, Dr. Karl Wild neuere Ge- 
schichte) in Heidelberg und Dr. Fritz Vigener (mittelalterliche Geschichte) 
in Freiburg i. B. 

Den Titel Professor erhielten die Privatdozenten Dr. Fritz Kern (Ge- 
schichte) in Kiel, Dr. Adolf Hofmeister (Geschichte) in Berlin und 
Dr. Manfred Laubert (Geschichte) in Breslau. 

Es habilitierten sich: Dr. Arthur Rosenberg (alte Geschichte) in 
Berlin, Dr. Herbert Koch (Kunstgeschichte) in Bonn, Dr. Werner 
Richter (Germanistik) in Greifswald, Dr. Walter Friedländer (Kunst- 
geschichte) in Freiburg i. B. und Walter Behrmann (Geographie) in Berlin. 

Archive: Es wurden die Archivassistenten Dr. Hermann Bier (Marburg) 
nach Schleswig, Dr Rudolf Brieger (Breslau) nach Aurich, Dr. Wilhelm 
Smidt (Hannover) nach Marburg und Dr. Hans Schubert (Düsseldorf) 
nach Wiesbaden und der Hilfsarbeiter Dr. Schotte (Danzig) als Archiv- 
assistent nach Marburg versetzt. 

Bibliotheken: Der Oberbibliothekar an der Königlichen Bibliothek in 
Berlin Prof. Dr. Konrad Haebler wurde zum Abteilungsdirektor, der 
Kustos Dr. Hanno Martens an der Universitätsbibliothek zu Leipzig und 
der Assistent Dr. Hubert Richter an der Königlichen Öffentlichen 
Bibliothek in Dresden wurden zu Bibliothekaren ernannt. 

Museen: Der Direktor der Kunsthalle in Bremen Dr. Gustav Pauli 
wurde als Nachfolger Lichtwarks nach Hamburg und der Hilfsarbeiter am 
Germanischen Museum in Nürnberg Dr. Heinrich Reifferscheid als 
Konservator an das Großherzogliche Museum nach Schwerin berufen. 


Todesfälle. Mitte Januar starb der o. Prof. der klassischen Philologie 
Geh. Regierungsrat Dr. Friedrich Leo in Göttingen im Alter von 
63 Jahren. Sein Forschungsgebiet war die Geschichte der römischen 
Literatur, und wir verdanken ihm zahlreiche Untersuchungen zu römischen 
Dichtern, auch eine Ausgabe des Venantius Fortunatus und vor allem eine 
Römische Literaturgeschichte, von der aber leider nur der erste Band (1913) 
veröffentlicht wurde. 

Am 14.Januar starb in Hamburg der Direktor der Kunsthalle Prof. 
Dr. Alfred Lichtwark im Alter von 62 Jahren. 

Am 14. Januar starb Dr. Friedrich Meili, o. Prof. des internationalen 
Privatrechts und Völkerrechts sowie Prüses des Kassationsgerichtshofes in 
Zürich im Alter von 66 Jahren. Von seinen zahlreichen Schriften sei hier 
nur auf seine Geschichte und System des internationalen Privatrechts im 
Grundriß (1892) hingewiesen. 

Am 15. Februar starb im Alter von 54 Jahren der Direktor des Bayri- 
schen Nationalmuseums Dr. Hans Stegmann. 

Mitte März starb der o. Prof. der deutschen Literatur und Ästhetik an 
der Technischen Hochschule in Stuttgart Dr. Otto Harnack im Alter von 
57 Jahren. Ohne hier seiner zahlreichen Studien auf literarischem und 
kunstwissenschaftlichem Gebiet über Schiller, Goethe, Humboldt zu ge- 
denken, wollen wir bier nur auf seine geschichtlichen Untersuchungen hin- 
weisen, auf: Die Beziehungen des fränkisch-italienischen zu dem byzantini- 


Nachrichten und Notizen 313 


schen Reiche unter der Regierung Karls des Großen (1880) und Das Kur- 
fürstenkollegium bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (1888). 

Am 22. März starb der o. Prof. für österreichische Geschichte Dr. Karl 
Uhlirz in Graz im Alter von 59 Jabren. Er war ein Schüler Arneths und 
Sickels, war 1882 Kustos der Wiener Stadtbibliothek und des Stadtarchivs, 
1889 Vorsteher dieser Institute und 1903 Ordinarius für österreichische Ge- 
schichte an der Universität Graz geworden. Von seinen Schriften nennen 
wir die Geschichte des Erzbistums Magdeburg unter den Kaisern aus 
sächsischem Hause (1887), Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Otto XII. 
und Otto XIII., Bd. 1 (1902), Österreichische Geschichte, 2 Bde (1906/7). Auch 
war er Mitarbeiter an den Monumenta Germaniae historica. | 

Anfang Februar 1914 starb zu Friedenau der Historiker Dr. Friedrich 
Krosta. Er war längere Jahre Oberlehrer am Kneiphöfischen Gymnasium 
zu Königsberg und zuletzt Stadtschulrat. Von seinen Schriften sind außer 
der Dissertation De donationibus a Pippino et Carolo Magno sedi apostolicae 
factis (1862) besonders noch zu erwühnen Wilhelm von Modena als Legat 
von Preußen (1867) und Masurische Studien, Land und Leute in Masuren. 
2 Teile, Königsberg 1875 und 1876. 


Entgegnung. 


Die in dieser Zeitschrift 1913, S. 265—268 veröffentlichte, als ein Ergebnis 
wissenschaftlicher Kritik auftretende Besprechung meiner Arbeit „Ausbreitung 
und Ende der Slawen zwischen Nieder-Elbe und Oder“ durch Schmeidler 
erweist sich als eine so ununterbrochene Reihe von Unterstellungen, daß ich 
mich gezwungen sehe, das eigentümliche Vorgehen Schmeidlers zu beleuchten, 
um so mehr, als der Rezensent bei dem leichten Zugang, den er dank seiner 
Eigenschaft als Mitarbeiter der M. G. bei den fachwissenschaftlichen Zeitungen 
findet, es offenbar in seiner Hand zu haben glaubt, den wissenschaftlichen Ruf 
ihm mißliebiger Autoren zu untergraben. 

Leider ist eine sachliche Widerlegung, auf die ich mich gern beschränkt 
haben würde, unmöglich, da Schmeidlers Räsonnement an Stelle sachlicher Aus- 
einandersetzungen nichts als eine Kette von Vorwürfen und Anschuldigungen 
enthält. Beweise oder auch nur Beispiele für seine Behauptungen sucht man ver- 
gebens, für Behauptungen, denen zufolge ich beispielsweise „es an jeder sorg- 
fältigen Durcharbeitung des Stoffes“ habe fehlen lassen, mir eine „so große 
Fülle von Mißverständnissen und Oberflächlichkeiten“, „Nichtberücksichtigung 
wichtiger Stellen“, „fortwährende willkürliche und falsche Interpretationen 
und Auffassungen“ unterlaufen, Vorwürfe von solcher Allgemeinheit, daß man 
ihnen wehrlos gegenübersteht, wenn ihr Urheber eine Begründung sich zu er- 
sparen beliebt, obwohl sie so schwerwiegend sind, daß sie eine sorgfältige und 
umfassende Begründung unbedingt erfordern, wenn sie ernst genommen sein 
wollen. Nur eins sei gesagt: es ist nicht richtig, wenn Schmeidler behauptet, daß 
ich die „der Ausrottungstheorie zur Stütze dienenden Nachrichten Helmolds aus 
dem Wege zu räumen suche (I)“, indem ich „sie z. T. einfach (sic!) ignoriere“. 
Genau das Gegenteil ist der Fall: ich habe die Helmoldstellen, die in dieser Be- 
ziehung ernstlich in Frage kommen können, zusammengestellt und eingehend 


314 Nachrichten und Notizen 


besprochen, ihnen sogar ein besonderes Kapitel, das fünfte des zweiten Abschnit- 
tes, gewidmet. 

Schmeidler unterstellt mir folgendes Vorgehen: „O. hat hier, wie es scheint, 
seine Untersuchungen während der Arbeit sogleich drucken lassen und die 
Nachträge, wie sie ihm eben kamen (!), dann hinzugefügt.“ Auch diese Behaup- 
tung Schmeidlers entspricht nicht der Wahrheit. Vielmehr hat die ganze, 404 
Druckseiten umfassende Arbeit entsprechend der Gepflogenheit, der damals 
alle für die Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alter- 
tumskunde bestimmten Beiträge unterworfen waren, der Kommission des 
Vereins vorgelegen, die diese Beiträge zu begutachten hatte: Gymnasial- 
direktor Prof. Dr. Reuter, der mich gelegentlich dieser Durchsicht auf eine 
Notiz aufmerksam machte, für die ich ihm in Anmerkung 507 gedankt habe, 
und Dr. Friedrich Bruns, dem verdienstvollen Herausgeber der Lübecker Chro- 
niken, von dem ich bei der gleichen Veranlassung die Notiz über Rademyn 
erhielt, für die ich in Anmerkung 150 dankend quittiert habe. Zwar fügt Schmeid- 
ler hinzu, „ wie es scheint“, aber diese scheinbare Abschwächung hält ihn keines- 
wegs davon ab, auf Grund dieser seiner phantasievoll:n Vorstellung fortzufahren: 
„ein Verfahren, mit dem er (d. h. ich) in der wissenschaftlichen Literatur wohl 
einzig dastehen dürfte“. 

Auch an anderen Stellen tritt diese persönliche Gehässigkeit des Rezensenten 
unverkennbar hervor: „Eine kartographische Darstellung der Resultate wäre 
sehr erwünscht, fast notwendig gewesen; auch sie (was denn noch 7) ist wohl 
mehr infolge der Hast des Verfassers als etwa um finanzieller Gründe willen — 
der Verf. streift den Gedanken und die Möglichkeit nirgends — unausgeführt ge- 
blieben. Diese neue Unterstellung soll offenbar den Leser glauben machen, 
es wäre mir ein leichtes gewesen („als etwa um finanzieller Gründe willen“), 
die Mittel für solche Karte bewilligt zu erhalten, trotzdem hätte ich es versäumt, 
auch nur den Versuch zu machen, die Bewilligung einer Karte durchzusetzen. 
Auch hier liegt ein Verkennen der nichts weniger als undurchsichtigen Sach- 
lage vor. Habe ich doch nicht einmal die völlige Übernahme der Druckkosten 
für die Arbeit durchsetzen können: einen nicht unerheblichen Beitrag zu den 
Druckkosten habe ich aus meiner Tasche zahlen müssen. Und da behauptet 
Schmeidler in einer anderen seiner Kritiken über diese Arbeit von mir (N. Archiv 
B. 37, S. 318) frisch und fröhlich, ich hätte sie „auf den Markt geworfen“, d. h. 
doch, wenn dieser Begriff nicht widersinnig gebraucht werden soll, ich hätte 
mit dieser Arbeit Geld verdienen wollen! 

Auch mein Verhältnis zu Hauck wird in einer entstellten Art zu zeichnen ge- 
sucht. Daß es mir gar nicht eingefallen ist, einen so ausgezeichneten, vorsichtigen 
und objektiven Gelehrten wie Hauck als „Anhänger einer Theorie und überhaupt 
eines Dogmas“ hinzustellen, hätte Schmeidler schon daraus erkennen müssen, 
daß ich mich bezüglich Brandenburgs und Mecklenburgs gerade auf Hauck 
als Zeugen für die Tatsache beziehe, daß auch für Mecklenburg und die Mark 
die Ausrottungstheorie nicht gelten könne. Aber es läßt sich nun einmal nicht 
bestreiten, trotz des nicht geringen Aufgebots von Dialektik, mit dem Schmeid- 
ler den Anschein zu erwecken sucht, als habe meine Arbeit offene Türen einge- 
rannt, daß selbst ein so ausgezeichneter Kenner wie Hauck bezüglich Wagriens 
irrt, wenn er sagt: „Das Heidentum hörte auf, indem die Slawen aus dem 


Nachrichten und Notizen 315 


Lande entwichen, und wo sie nicht wichen, wurden sie vertrieben.“ Bezüglich 
Wagriens war eben immer noch die Meinung verbreitet, auch unter den ange- 
sehensten Forschern, wie ich S. 126—130 nachgewiesen habe, daß durch die Züge 
Heinrichs v. Badewide und der Holzaten in den Jahren 1138 und 1139 eine Ver- 
treibung bzw. Ausrottung der Holzaten stattgefunden habe. Hauck, der dar- 
über doch wohl ein begründeteres Urteil besitzt als Schmeidler, ob ich recht 
habe, wenn ich ihn selber als Beispiel dafür anführe, daß selbst ein Forscher 
von seiner Bedeutung bezüglich der Behandlung der Slawen in Wagrien sich 
geirrt habe, schreibt mir am 16. August 1911: „Ich habe mich Ihres Buches 
über die Slawen an der Niederelbe sehr gefreut; bringt es uns doch die sehr er- 
wünschte Klärung über eine viel besprochene Frage. Ihren Nachweisen gegen- 
über ist auch die Wendung „kleine Reste“, die ich IV, S. 609 gebraucht, nicht 
- mehr aufrecht zu erhalten. Ich werde sie bei der Neubearbeitung des Bandes 
abzuändern haben.“ 

Es zeugt von wenig Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, wenn Schmeid- 
ler ausruft: „Der Verfasser tritt der alten Ausrottungstheorie entgegen und 
erhebt den Anspruch, damit eine neue Erkenntnis auszusprechen und mit 
solchem Kampfe sich ein eigenes wissenschaftliches Verdienst zu erwerben. 
Nach den Arbeiten von Witte ist in der wissenschaftlichen Literatur für die 
Erwerbung eines solchen Verdienstes kein Raum mehr.“ Auch diese Behaup- 
tung Schmeidlers ist nicht stichhaltig. 

Wittes Untersuchungen haben sich auf Mecklenburg, aber nicht auf Wagrien 
bezogen; bezüglich der früher herrschenden Ausrottungstheorie, die für kein 
zweites Gebiet derartig als Dogma hingestellt wurde, wie gerade für Wagrien, 
hat sich durch Wittes Arbeiten für Wagrien nichts geändert: es ist unbegreif- 
lich, wie Schmeidler behaupten kann, infolge von Wittes Arbeiten sei „kein Raum 
mehr für die Erwerbung eines solchen Verdienstes“ für Wagrien. Die von mir 
zitierten Äußerungen Lamprechts von 1893, Gloys von 1894, Kühnels von 1907, 
Hans v. Schuberts von 1907 und Reuters von 1910 beweisen das Gegenteil. 
Ich habe die vortrefflichen Arbeiten Wittes, deren Verdienst ich voll und gern 
anerkenne, erst nach Beendigung meiner Arbeit gelesen: nur die dankenswerte 
Karte, die eine graphische Zusammenstellung seiner Ergebnisse enthält, habe 
ich noch benutzt und zitiert. 

Wittes und meine Arbeiten ergänzen sich aufs beste: was Witte durch eine 
von ihm selbst ausgesonnene Methode für Mecklenburg vollgültig beweist, habe 
ich durch eine andere Methode, die ich mir gleichfalls selber ausgebildet habe, für 
Wagrien nachgewiesen. So ist auch der Beginn von Schmeidlers Kritik hinfällig. 

Niemand ist sich über die Mängel der von Schmeidler besprochenen Arbeit 
klarer als ich selbst: sie liegen aber auf formalem, besser gesagt, auf redaktio- 
nellem Gebiete. Vom Vorstand des V. f. L. G. wiederholt angetrieben und ge- 
fragt, ob meine Arbeit nicht bald fertig sei, das neue Heft müsse nun bald 
erscheinen, stand ich in stetem Konflikt zwischen dem Bestreben, diesem 
Wunsche gerecht zu werden, und dem Eifer, so gewissenhaft wie möglich zu ar- 
beiten und nichts Wesentliches zu übergehen. In diesem Konflikt ist, wie 
ich hoffe, nicht die sachliche Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit, sondern die 
Redaktion und teilweise die Übersichtlichkeit meiner Arbeit der unterliegende 
Teil gewesen, und so ist es zwischen S. 140—190 zu den von Schmeidler ange- 


316 Nachrichten und Notizen 


führten Ergänzungen gekommen, die, wie ich hoffe, nicht unwichtiges Material 
und dessen Verarbeitung bringen, in redaktioneller Hinsicht allerdings 
eine Umarbeitung als wünschenswert erscheinen ließen, wozu es aber mfolge 
der angedeuteten Umstände an der Zeit gebrach. So weist die Arbeit formale 
Gebrechen auf, die ich nicht nur kenne, sondern auf die ich gleich zu Beginn 
des Buches selber hingewiesen habe. Wie kommt es, daß Schmeidler, statt diese 
Erklärung zu respektieren, sich die größte Mühe gibt, die Arbeit auch in sach- 
licher Beziehung völlig herunterzureißen und ihr einen wissenschaftlichen Wert 
abzusprechen, wiewohl er trotz aller Verunglimpfung am Schlusse seiner Kritik 
von meinen Darlegungen behauptet, „sie stimmen ja im ganzen aufs beste zu 
Helmold“ ? 

Seit 1911 ist aus dem „V. Cl. Ohnesorge, qui — primus post Schirren novas 
quaestiones ad Helmoldum pertinentes aggredi et nova indicia afferre conatus 
est“ der praefatio zu Schmeidlers Helmoldausgabe von 1909; aus dem Verfasser. 
von dem Schmeidler 1909 im Neuen Archiv schreibt: „Des Verf. allgemeine An- 
sicht über Helmold, seine Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit, scheint mir 
durchaus richtig und annehmbar“ und über dessen Arbeit von 1909 er im 
N. A. 1910 urteilt: „Sie zeichnet sich wie alle Arbeiten des Verf. durch um- 
fassende Literaturkenntnis und sehr eingehende Erörterung der behandelten 
Probleme aus“, ein unzuverlässiger Skribent geworden, bei dem „die 
Fülle der Mißverständnisse und Oberflächlichkeiten so groß ist, daß — man 
nirgends eine Behauptung und ein Ergebnis des Verf. ohne genaue Nachprüfung 
annehmen darf“. — Von einer Anzahl Fachzeitschriften ersucht, die Schmeid- 
lersche Helmoldausgabe zu besprechen, habe ich versucht, diesen Wünschen so 
gewissenhaft, als es mir möglich war. zu entsprechen, und Schmeidlers Leistung 
ebenso eingehenden wie überaus warm anerkennenden Besprechungen unter- 
zogen, jedenfalls mich ungleich günstiger ausgesprochen als etwa Hellmann 
in dieser Zeitschrift (Jg. 15 u. 16) in seinen beachtenswerten Ausführungen. 
Es konnte mir aber unmöglich entgehen, daß die literaturgeschichtlichen . 
Fragen in dieser Helmoldausgabe nicht gefördert waren, und daß sich Schmeid- 
ler bei dem wenigen, was er in dieser Beziehung gebracht hat, von Willkür nicht 
ferngehalten hat. Daß ich diese Wahrnehmungen nicht unterdrückt, insonder- 
heit aber, daß ich Schmeidler eine Anzahl von Irrtümern in der historischen 
Geographie nachgewiesen habe, hat aus dem Autor, der mir am 26. Juni 19009 
seine Helmoldausgabe mit freundlicher Widmung verehrte, meinen erbitterten 
Feind gemacht. Seit 1911 hat Schmeidler ein wahres Kesseltreiben gegen mich 
veranstaltet. In nicht weniger als drei Zeitschriften ist er persönlich gegen mich 
zu Felde gezogen, in anderen Fachblättern hat er den einen oder anderen seiner 
Schüler veranlaßt, gegen mich loszugehen. Bei seinen zahlreichen literarischen 
Beziehungen ist es ihm ein leichtes gewesen, auch innerhalb seines großen 
Bekanntenkreises gegen mich zu wirken. So blieb mir zu meinem lebhaften Be- 
dauern nichts übrig, als die Art seines Vorgehens an der Stelle zu charakteri- 
sieren, wo sein letzter Angriff gegen mich erfolgt ist, ein Angriff, für dessen 
richtige Charakterisierung ich einen parlamentarischen Ausdruck zu finden 
nicht vermag. 


Lübeck, Juni 1913. Wilhelm Ohnesorge. 


Nachrichten und Notizen 317 


Schlußwort. 

1. Auf die persönlichen Ausführungen von Ohnesorge erwidere ich in 
Kürze: O. führt meine ablehnende Kritik auf persönliche Gehässigkeit wegen 
seiner Anzeigen meiner Helmoldausgabe zurück; er überschätzt damit die Wir- 
kung seines Auftretens gewaltig. Mein Urteil über O. ist von Anfang an bis 
jetzt ziemlich das gleiche geblieben. Das oben von ihm angeführte Zitat aus 
meiner Helmoldausgabe von 1909, S. XV, lautet richtig: „Ohnesorge, etsi con- 
iecturis saepius errasse videtur, tamen primus — conatus est.“ Ich billige ihm 
also einen richtigen Blick für Probleme zu (aber nur: „conatus est“), was sage 
ich von seinen Lösungen! S. IV, N. 6: „Pleraque, quae de aetate, patria, vita 
Helmoldi coniecit W. Ohnesorge, probare non possum.“ Für eine Anerkennung 
halte ich das nicht, habe es jedenfalls nicht als solche gemeint. Im N. Archiv 34, 
554 (1909) billige ich O.s allgemeine Ansicht über Helmold, denn worauf läuft 
sie hinaus? Auf ein Zitat aus einem Briefe von mir. Diese Ansicht stammt 
weder von mir noch von O., sondern von Wigger und seiner Widerlegung der 
Helmoldkritik Schirrens. O.s spezielle Ansichten lehne ich bis auf eine auch 
dort deutlich ab. Meine Äußerung N. Archiv 36, 252: „umfassende Literatur- 
kenntnis und sehr eingehende Erörterung der behandelten Probleme“ vermeidet 
jede positive Zustimmung zu O.s Darlegungen auf einem mir fremden Gebiet, 
sie enthält nach meiner Absicht gar kein Lob, ist nur oberflächliche freundliche 
Quittung für fortwährende Zuschickungen und Widmungen, mit denen O. 
mich damals bombardierte. Dagegen enthält noch meine Anzeige N. Archiv 37, 
317f. (1912) neben deutlicher Ablehnung die Anerkennung von den „Arbeiten 
des Verf., die sich stets durch umfangreiche Quellenbenutzung auszeichnen“. 
Ich habe von Anfang an in meinem Urteil über O. Anerkennung für eifriges 
Bemühen mit Bedauern und Ablehnung gemischt, nur sind Bedauern und Ab- 
lehnung im Laufe der Zeit schärfer geworden, seit ich ihn und seine Arbeiten 
genauer kennen gelernt habe. Mit seinen Kritiken hat das nichts zu tun. — 
Mein „Kesseltreiben“ gegen O. besteht darin, daß ich pflichtgemäß seine Ar- 
beiten (vom quellenkritischen Standpunkt aus) im N. Archiv angezeigt habe, 
daß ich seine letzte Arbeit in dieser Zeitschrift (unter anderen Gesichtspunkten) 
besprochen habe, und daß ich in einem eigenen Aufsatz über Helmold zu seinen 
vorhergegangenen Ausführungen über dasselbe Thema Stellung genommen 
habe. Hätte ich das letztere etwa unterlassen und seine Arbeit totschweigen sol- 
len? Und worin besteht sonst das Kesseltreiben ? „Der eine oder andere“ 
meiner Schüler ist nur der eine, der auf meine Veranlassung in seiner Arbeit 
(über Arnold von Lübeck) unter anderem eine These von O. untersucht und ab- 
gelehnt hat. O.s weitere persönliche Ausführungen über meinen großen Einfluß 
usw. sind nur humoristisch zu nehmen. 

2. Zur Sache will ich folgendes sagen. O. sucht für die Unfertigkeit seiner 
Arbeit den damaligen Vorstand des V. f. L. G. verantwortlich zu machen, 
der ihn so getrieben habe. O.s Darlegungen über seinen Beitrag zu den Druck- 
kosten — daß dergleichen heute beim Verein nicht üblich ist, kann ich aus 
eigener Kenntnis versichern, auch früher wird ein solches Verfabren wohl be- 
sondere Gründe gehabt haben —, über das Antreiben des früheren Vorstandes 
sind sehr merkwürdig und undurchsichtig, aber darüber mögen sich vielleicht 
diejenigen äußern, die O. hier beschuldigt, um sich zu entlasten. Aber entlastet 


318 Nachrichten und Notizen 


er sich denn? Welcher gewissenhafte wissenschaftliche Autor gibt denn eine 
unfertige Arbeit aus der Hand oder bringt sich in die Lage, sie aus der Hand geben 
zu müssen ? O.s Nachträge sind doch nur ein Zeichen für die von mir gerügte 
und allgemein belegte (S. 267£.) Unfertigkeit und Voreiligkeit seiner Publikation. 
O.s Arbeiten haben alle diesen Charakter, ich habe ihnı das schon N. Archiv 37, 
318 gesagt. Wer mich dabei etwa für persönlich befangen hält, der vergleiche 
folgende Besprechungen von O.s Buch mit seinen häufigen Erwiderungen und 
Polemiken: A. Rudloff, Hansische Geschichtsblätter 18 (1912), 304—319, dazu 
O.s Ausführungen ebenda 19 (1913), 577—594 und Rudloffs Erwiderung S. 595 
bis 601. O. in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 1912, 
427—-450 über die Arbeit von Mey und dazu H. Hofmeister ebenda 1913, Heft 
2/3, S. 295—297. J. Koblischke, Berichtigende Beiträge zur Ortsenamenskunde 
und historischen Nationalitätsforschung. Deutsche Erde, 12. Jahrg. 1913, 
164—172. Wer dies alles liest, besonders O.s gereizte Erwiderungen, wird fin- 
den, daß ich ihn sehr milde behandelt habe. 

3. Die bisherigen Ausführungen von O. und mir lassen nur die Zeitschrift 
bedauern, deren Raum so überflüssig belastet wird; was ich jetzt zu sagen habe, ist 
sehr ernsthaft. O. hat in seinem Buche (1911) behauptet, als erster die Ausrottungs- 
theorie widerlegt zu haben. Das steht in seinem Abschnitt II: „Untersuchung 
der Theorie von der systematischen Ausrottung der Slawen zwischen Elbe und 
Oder“, insbesondere Kapitel 6: „Übersicht über das Schicksal der von der Eider 
bis zur Peene wohnhaften Slawen von 1138 bis zur Dänenherrschaft“, ebenso 
in dem , Ergebnis“ (S. 348—362). Es ist nicht wahr, daß O., wie er jetzt behaup- 
tet, eine spezielle Untersuchung nur für Wagrien zu liefern beansprucht hat; 
eben daß er diese tatsächliche Beschränktheit seiner Arbeit nicht zum Ausdruck 
gebracht hat, sondern überall beansprucht, als erster das ganze Problem in seinem 
gesamten Gehalt zu behandeln, habe ich ihm zum Vorwurf gemacht. Wie steht 
es mit diesem Anspruch? Allbekannt ist, daß H. Witte in zahlreichen Arbeiten 
als erster das Problem gestellt und vorzügliche Beiträge zu seiner Lösung ge- 
bracht hat (vgl. zuletzt seine Übersicht in den Geisteswissenschaften I, Heft 23). 
O. nennt auf S. 28 seines Buches einen kleinen Aufsatz von Witte (Hansische 
Geschichtsblätter Bd. 14, 1908, daselbst referiert Witte über seine früheren For- 
schungen), seine entscheidenden Untersuchungen nennt er nirgends, weist 
nirgends auf die Bedeutung hin, die sie haben. Er hat in den Hansischen Ge- 
schichtsblättern 19, 581,590 (1913) und jetzt wieder hier behauptet, er habe Wittes 
Forschungen bei Ausarbeitung seines Buches noch nicht gelesen (obwohl Witte 
sie in dem von O. S. 28 zitierten Aufsatz nennt; und Unkenntnis ist in der Wis- 
senschaft doch keine Entschuldigung), sie seien ihm „bis dahin nur durch 
Referate bekanntgeworden“, „erst zugänglich“ geworden, „als meine (O.s) 
Arbeit bereits vollendet war“; er habe also unabhängig von Witte die Aus- 
rottungstheorie widerlegt. Als ich O.s Buch studierte, war ich überzeugt, daß 
er Wittes Arbeiten gekannt und sich den Ruhm des Widerlegers der Ausrottungs- 
theorie wider besseres Wissen hat anmaßen wollen. Aber ich wollte und konnteeine 
so schwere Beschuldigung nicht aussprechen, nur auf innere Indizien gestützt, 
mochten sie noch so schlagend sein. Jetzt kann ich meinen Verdacht beweisen: es 
ist nicht wahr, daß O. Wittes Arbeiten nicht gelesen und nicht gehabt hat, er hat 
sie zum Teil besessen und nach eigenem Eingeständnis gelesen. Beweis? Herr 


Nachrichten und Notizen 319 


Archivrat Dr. Hans Witte in Neustrelitz ermächtigt mich, mitzuteilen, daß er im 
Besitze folgender schriftlicher Äußerungen von O. ist. 14. Dezember 1905: 
„Ihr hochinteressanter Aufsatz über wendische Bevölkerungsreste im westlichen 
Mecklenburgsteht an einer weiten Kreisen so wenig zugänglichen Stelle[Deutsche 
Geschichtsblätter 1904, S. 219—235], daß! O. einen Abzug erbat. Herr Dr. Witte 
hatte keinen mehr und wies O. auf seine demnächst erscheinenden Arbeiten 
hin, wovon O. dankend Kenntnis nahm (19. Dezember 1905). Später schickte 
Herr Dr. Witte ihm seine grundlegende Forschung über wendische Zu- und 
Familiennamen (Jahrb. d. Ver. f. Mecklenb. Gesch. 71, 153—290) und erhielt 
folgende Dankeskarte vom 27. Oktober 1908: „Nachdem ich für unsere Pri- 
manerbibliothek die beiden Jahrgänge der Deutschen Erde angeschafft habe, 
die Ihre grundlegenden Arbeiten enthalten, ist es mir eine besondere Freude, 
das mir durch Ihre Güte bescherte Buch erhalten zu haben. Ich hatte den 
hochinteressanten Aufsatz in Ihrer Zeitschr. . . gelesen... S. 11, 13, 15, 20 eto. 
meiner Einleitung [in die lübische Geschichte 1908] geben eine Bestätigung 
Ihrer Forschungen, daß die Wenden sich länger bei uns gehalten haben, als man 
bis auf Ihre Arbeiten geglaubt hat.“ Herr Archivrat Dr. Witte kann nötigen- 
falls diese Stücke im Original an geeigneter Stelle vorlegen. 

Nach diesen Feststellungen habe ich weiter über O. nichts zu sagen, ich 
werde mich nie wieder mit ihm befassen. 

Leipzig. Bernhard Schmeidler. 


Fremdländische Gesthichte. 


Literatur eingegangen bei der Redaktion. (Besprechung vorbehalten.) 


Feist, S., Indogermanen und Ger- De Wulf, Maurice, Geschichte der 
manen Niemeyer, Halle. mittelalterlichen Philosophie. Über- 


Ziebarth, E., Aus dem griechi- setzt v R. Eisler. Mohr, Tübingen. 


schen Schulwesen. Eudemos von | 12,50 M. 
Milet und Verwandtes. 2. Aufl. Hörle, Geo. Heinr., Frühmittelalter- 
Teubner, Leipzig. 5 M. liche Mönchs- und Klerikerbildung 


8 in Italien. Herder, Freiburg. 2 M. 
Hasen bed eidagun, Berlin. alton | Rambaud, A., Histoire de la Russie. 
i ; i se éd. Hachette, Paris. 6 fr. 


Schütz, Rob., Ciceros historische | Bulletin de l’Institut pour l'étude 
Kenntnisse, Ebering, Berlin. de l'Europe sud-orientale. Fublica- 
Strenger, F., Strabos Erdkunde von | tion mensuelle dirigée par N. Jorga, 
Libyen. Weidmann, Berlin. 5 M. G. Murgoci, V. Pârvan. Ier Année, 1. 


Schonack, W., Die Rezepte des Imprimerie „Neamul Romänesc, 
Scribonius Largus ins Deutsche über- Välenil-de-Munte. 6 fr. jährlich, 
setzt. Fischer, Jena. Reynand, L., Les origines de l’in- 


Schiwietz, St., Das morgenländische fluence française en Allemagne. Tom. I. 


8 8 8 Champion, Paris. 
5 Bd. II. Kirchheim, Mainz. Baethgen, Fr., Die Regentschaft 


i i Papst Innozenz III. im Königreich 
Archivio Muratoriano. Studi e | Sizilien. Winter, Heidelberg. 4,40 M. 
ricerche in servigio della nuova edi- Dehio, Ludwig, Innozenz IV. und 
zione dei „Rerum Italicarum Scrip- | England. Göschen, Berlin- Leipzig. 
tores di Muratori. N. 11—12. 10 L. 3,60 M. 
Schubert, Hans v., Grundzüge der Hauß, A., Kardinal Oktavian Ubal- 
Kirchengeschichte. 5. Aufl. Mohr, | dini, ein Staatsmann des 13. Jahr- 
Tübingen. 4 M hunderts. Winter, Heidelberg. 


320 


Rothbarth, Marg., Urban VI. und 
Neapel. Rothschild, Berlin-Leipzig. 
8,60 M. 

Baer, Fritz, Studien zur Geschichte 
der Juden im Königreich Aragonien 
während des 13. u. 14 Jahrhunderts. 
Ebering, Berlin. 

Chroniques des comtes d' Anjou et 
des seigneurs d'Amboise publ. p. 
L. Halphen et R. Poupardin. 
Picard, Paris. 

Block, W., Die Condottieri. Studien 
über die ‘sogenannten „unblutigen 
Schlachten“. Ebering, Berlin. 

Inventaires des chartes et cartu- 
laires des duchés de Brabant et de 
Limbourg et des pays d'Outre-Meuse 
par A. Verkooren. | Partie tom. 5. 
Hayez, Bruxelles. 

Figgis, John Neville, The divine 
right of kings. 2. ed. University 
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Lucius, Chr., Pius Il. und Ludwig XI. 
von Frankreich 1461—1462. Winter, 
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Denifle, H., Luther et le Luthé- 
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Picard, Paris. 

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kirchen. Herder, Freiburg., 4,80 M. 

Schneller, Adelina, Un processo 
circa l'archivio di Rovereto nel secolo 
decimosettimo. S-A. aus „San Marco“ 
Anno V. Grandi, Rovereto. 

Uebersberger, H., Rußlands Orient- 
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von Ph. Weller. Julius Hoffmann, 
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Deutsche Ver- 


Nachrichten und Notizen 


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(1807—1818) Tom. 1. Berger-Le- 
vrault, Paris-Nancy. 156 fr. 

Vidal de la Blanche, L'évacuation 
de l’Espagne et l'invasion dans le 


midi (Juin 1818 — Avril 1814). 
Tom. 1—2. Berger-Levrault, Paris. 
20 fr. 


Mathies, A., Les grandes journées 
de la constituante 1789—1791. Ha- 
chette, Paris. 2 fr. 

Pillet, A., Recherches faites en 
Allemagne sur l'horloger Charles- 
Guillaume Nauendorff prétendu fils 
de Louis XVI de Narie-Antoinette. 
III. Picard, Paris. 

Vachée, Napoléon en campagne. 
Berger - Levrault, Paris. 4 fr. 

Gailly de Taurines, Ch., La reine 
Hortense en exil. Hachette, Paris. 
8,50 fr. 

Memoiren der Marquise von Na- 
daillac, Herzogin von Escars. Her- 
ausgegeben von ihrem Urenkel Oberst 
Marquis von Nadaillac. Deutsche 
Bearb. v. E. v. Kraatz. Wester- 
mann, Braunschweig-Berlin. 5 M 

Dengel, Ph., Das österreichische 
historische Institut in Rom 1901-1913. 
Festgabe Ludwig von Pastor darge- 
bracht. Herder, Freiburg. 

Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Be- 
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Plon, Paris. 


321 


Das pontifikale Jahrbuch 
und seine Rekonstruktion. 


Von 
Wilhelm Soltau. 


I. 

Es darf jetzt wohl als ausgemacht gelten, daß die gleichzeitigen 
Aufzeichnungen auf der tabula pontificis um 300 v. Chr. begonnen 
haben. Im 10. Buche des Livius treten zuerst jene Jahresberichte 
auf, welche, genau den späteren Spuren der tabula pontificis ent- 
sprechend, kurze Angaben über Kriege, prodigia, sakrale Anord- 
nungen, Straffälle, Spiele, Krankheiten, Todesfälle und allgemeine 
Kalamitäten brachten. 

Daneben ist die von mir in meinem Aufsatz: „Die annales maxi- 
mi“? nachgewiesene Existenz eines pontifikalen Jahrbuchs fest- 
zuhalten. Dieses gab schon früh neben der Tafel, welche in klei- 
neren Zwischenräumen dem Volke allerlei Bemerkenswertes bekannt 
machte, auch eine zusammenfassende Übersicht über die 
Jahresereignisse. 

Bekanntlich bat Kornemann in mehreren Aufsätzen? diesen Ge- 
danken weiter verfolgt. Er hat auch im einzelnen feststellen können, 
wie in der Regia außer der alljährlich Öffentlich ausgestellten Tafel 
ein sılvak oder codex geführt wurde, in welchem schon lange vor 
Mucius Scaevolas Abschluß der annales maximi (um 130 v. Chr.) 


1 Kornemann, Der Priesterkodex in der Regia (Tübingen 1912); besser 
vielleicht spricht man von einem pontifikalem Jahrbuch. Vgl. auch Soltau, 
Anfänge der römischen Geschichtschreibung 1909, 1f. 

2 Philologus 1896. 55, 274f. auch 264. Die Philologus 1893. 52, 665 erwähnten 
Berichte geben ein gutes Bild von der Beschaffenheit jenes Jahrbuchs. Hätte 
Binder diese Ergebnisse berücksichtigt, so würde er nicht zu seinem skeptischen 
Urteil „Die Plebs 444“ berechtigt gewesen sein. Mit der von Seeck und Binder 
aufgestellten Theorie von einer alljährlich aufgestellten Kalendertafel sollte 
übrigens nicht mehr operiert werden. Vgl. dagegen Philologus 55, 258. 

3 Klio 1911, 245 u. 325 und „Der Priestercodex in der Regia“ (Tübingen 
1912), 9f. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 21 


322 Wilhelm Soltau 


eine Chronik gehalten wurde, welche die auf der Pontifikaltafel bedeut- 
samen Verkündigungen in einem Jahresbericht zusammenfaßte. 

Der Beweis für die Existenz eines solchen pontifikalen Jahrbuchs 
oder — nach Kornemanns Bezeichnung — des Priesterkodex der 
Regia, konnte auf verschiedenem Wege erbracht werden. Die Worte 
Ciceros de Oratore II, 51f. zeigen vor allem, daß schon längere Zeit 
vor den ersten Annalisten ein solches Jahrbuch bestanden hat: 
Erat enim historia nihil aliud nisi annalium confectio; cuius rei 
memoriseque publicae restinendae causa ab initio rerum 
Romanarum usque ad P. Mucium pontificem maximum res omnes 
singulorum annorum mandabat litteris pontifex maximus efferebat- 
que in album et proponebat tabulam domi, potestas ut esset 
populo cognoscendi: ei, qui etiam nunc annales maximi nominantur. 

Klar geht bieraus hervor: daß 

1. längere Zeit vor Mucius Scaevola ein Jahrbuch geführt wurde 
(eine tabula pontificis), das neben den Anschlägen draußen an 
der Regia auch drinnen in einem codex des Oberpriesters nieder- 
geschrieben wurde; 

2. daß dieses rückwärts schreitend auch die ersten vier Jahrhunderte 
der römischen Geschichte mit berücksichtigt hatte. 

Andrerseits ist nicht zu bestreiten, daß diese anfänglich noch 
nicht eine detaillierte Geschichte der Königszeit und 
noch nicht ein Gründungsdatum gegeben haben kann, da hier- 
über noch zu Ennius’ Zeit (um 180) nichts feststand! und erst gegen 
das Ende des 6. Jahrhunderts d. St. die ungefähre Zeit der Gründung 
Roms fixiert und dann auch eine Chronologie der Königszeit im ein- 
zelnen festgestellt worden ist. 

Wie die Chronik diese älteste Epoche der römischen Geschichte 
behandelt hat, das zeigt aufs deutlichste die bis jetzt noch nicht ge- 
nügend beachtete Nachricht des Dionys' 1, 73, welcher ja, ausdrück- 
lich die Anschauungen über Roms Gründung vor den Annalisten 
èx nalaıöv Aoyav Ev lefg Öklroıc owfoufvam herleitet. 

Die pontifikale Chronik hatte aus dem Wust der griechischen 
Gründungssagen eine Auswahl getroffen, welche Romulus und Römos 
zu Söhnen oder zu Enkeln des Aeneas gemacht hatte.2 Dieselbe hatte 


! Soltau, Roms Gründungsjahr bei Ennius. Philologus 1912, 317. Auch 
Pos und Remus Philologus 1909, 154. 

80 direkt Dionysius 1, 73 Z. 4, nachdem Z. 2 Romulus und Romos genannt 
waren. Vielleicht war daneben von den pontifices die Gründungstätigkeit eines 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 823 


zugleich mehrfach die Gründung von Capua, Antium (’Ayrlop?) und 
einer Siedlung auf dem Ianiculum ebenfalls von Römos! ausgehen 
lassen.? 

Darin liegt aber zugleich so viel, daß das Stadtbuch Einzelheiten 
über die eigentliche Gründung Roms nicht gegeben haben kann, 
daß es namentlich auf eine chronologische Fixierung im einzelnen 
verzichtet hatte. 

Die frühere Existenz einer rekonstruierten Stadtchronik wird 
namentlich auch bezeugt durch die zahlreichen Umschreibungen, 
in welchen auf einen solchen Priesterkodex hingewiesen wird“, der die 
im wesentlichen noch vorgeschichtliche Zeit vor 300 behandelt hatte, 
also nachträglich rekonstruiert war. Die Ausdrücke ô xe rolg 
Gpyıspoics neluevog xl v at, legal ðélror, tabula apud pontificem maxi- 
mum werden gebraucht, um ein Tafelwerk, einen codex im ursprüng- 
lichen Sinne des Wortes zu bezeichnen. 

Sowohl von Kornemann wie auch von mir ist festgestellt worden, 
daß diese Rekonstruktion in der ersten Hälfte des 3. Jahr- 
hunderts stattgefunden haben muß, eine Zeitlang bevor die Anna- 
listen an den codex anknüpfend ihre Publikationen für weitere 
Kreise in griechischer Sprache erscheinen ließen. „Die erste Hälfte 
des 3. Jahrhunderts v. Chr. ist die geschichtsbildende Periode‘: 
diese meine These bat Kornemann auch formell zu der seinigen ge- 
macht. 

Damit ist der Forschung die neue Aufgabe gestellt, zu zeigen, 
wie und in welchem Umfange diese Rekonstruktion erfolgt ist. 
Darüber bestehen im einzelnen noch manche Kontroversen, die im 
folgenden erörtert werden sollen. 

Kornemann hatte richtig erkannt, daß der pontifikale Kodex 
sehr früh auch schon die ersten Jahrhunderte der Republik behandelt 
haben müsse. Eine doppelte Rekonstruktion jedoch, welche Kor- 
nemann für wahrscheinlich hielt, die eine, die nur bis zu Roms Ein- 
nahme zurückgriff und eine andere, die bis zum Beginn der Repu- 


Romulus bei der späteren, der ĝsvréęaæ xtisıg hervorgehoben. Vgl. Philologus 
1909, 154f. und Soltau, Anfänge der röm. Geschichtschreibung 1909, 21f. 

1 Vgl. Anm. 2 S. 322. 

2 In allen diesen Punkten berichteten die annales maximi vom J. 130 v. Chr. 
abweichend. 

3 Kornemann, Priesterkodex 12. Klio 1911, 248f. 

% Soltau, Klio 1910, 131. Kornemann, Klio 1911, 257. — 


21* 


324 Wilhelm Soltau 


blik reichte, ist durchaus unbegründet. Gerade die Fla viusinschrift! 
mit ihrer Datierung post aedem Capitolinam dedicatam zeigt, wie 
man zu Beginn einer pontifikalen Chronistik mindestens bis auf den 
Anfang der Republik zurückgegangen ist. 

Ja in einigen Hauptzügen muß jedenfalls bereits anfänglich auch 
die Vorgeschichte Roms festgestellt und aufgezeichnet sein; denn 
Dionys hat in der eben genannten Stelle seine Berichte 1, 73 aus- 
drücklich mit Beziehung auf die fegai dälroı in die Zeit vor die 
ältesten Annalisten verlegt: malaròç uèv ovv obre ovyyoapeùs 
obre Aoyoyodpos orl "Ponalwv O, eig Ex nalaıöv ulvror 
Aöywv Ev lepaig d Erong owtouévov Eraorög ti nagakußov Aveyparev. 

Auch weisen diese Angaben über jene vorgeschichtlichen Schick- 
sale Roms, von einer zweifachen Gründung der Stadt im 12. und im 
8. Jahrhundert v.Chr., schon durch diesen Inhalt auf eine 
Zeit hin, welche der römischen Annalistik vorangegangen ist.“ 
Denn alle römischen Annalisten seit Fabius kannten nur eine ein- 
malige Gründung Roms und verlegten sie insgesamt ins 8. Jahr- 
hundert v. Chr.? j 


II. 


Neben der Feststellung, daß eine solche pontifikale Stadtchronik 
schon eine Zeitlang vor Fabius geführt und bald auch aufwärts über 
die wichtigsten Epochen der republikanischen Geschichte rekonstruiert 
ist, bleibt nun dasandere Problem zu lösen, ob schon dieses älteste 
Stadtbuch, wie später, streng annalistisch nach Eponymen geordnet ge- 
wesen ist, oder ob bei der kurzen Zusammenfassung der Hauptereig- 
nisse eine solche Anordnung erst später, bei der Ausarbeitung der 
ausführlichen Stadtchronik, der annales maximi um 130, erfolgt ist. 

Zugunsten einer annalistischen Anordnung von Anfang an kann, 
abgesehen davon, daß die communis opinio sich stets für eine solche 
Stoffverteilung bei der pontifikalen Annalistik ausgesprochen hat, 
mit einigem Grund angeführt werden, daß das pontifikale Jahr- 
buch® seit Beginn des 3. Jahrhunderts nach diesem Schema geführt 


1 Plin. N. H. 33, 1, 20. 

3 Eine ausführliche Schilderung der Königszeit und eine chronologische 
Fixierung der Regierungszeiten der Könige gehört erst dem 2. Jahrhundert 
v. Chr. an; das hat auch Kornemann richtig erkannt (Priesterkodex 65f.) 

3 Soltau, Röm. Chronologie, Abschr. XXI. 402f. 

Man vergl. vor allem die kurzen Jahresberichte in Livius 10. Buch: 1, 1 
bis 2, 2; 9, 3—9; 15, 1—6; 23; 31, 1—9; 46, 10—47, 7. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 325 


sein muß und es dann das Natürlichste war, daß bei dem Zurück- 
greifen auf die Geschichte des voraufgehenden Jahrhunderts eine 
gleiche Verteilung des Geschichtsmaterials beobachtet: worden ist. 

Für diese Annahme lassen sich auch im einzelnen einige beachtens- 
werte Argumente beibringen." Immerhin aber stehen ihr auch Be- 
denken entgegen, welche nicht unterschätzt werden dürfen. Be- 
kannt ist ja längst, daß gerade manche der ältesten Berichte — und 
zwar inhaltlich die allerbedeutsamsten — ursprünglich nicht 
nach Eponymen geordnet gewesen, sondern mit Abstandsangaben 
versehen bald hier, bald da von den Annalisten eingetragen worden 
sind. Als Musterbeispiele für die Art der Anordnung des Stoffes 
der älteren Zeit können vor allem angeführt werden die Schlacht 
am See Regillus bez. die verschiedenen Ansätze für die ersten Dik- 
tatoren. Diese Schlacht wird von Livius (2, 19) zu varron. 255 unter 
Leitung des zweiten Diktators (A. Postumius) angesetzt. Nach Dionys 
6, 2f. dagegen fällt die Schlacht 3 Jahre später 258. Sie kann also 
längere Zeit nicht unter den Eponymen eingetragen sein, muß erst 
durch späte schriftstellerische Kombination bald hierhin, bald dort- 
hin gestellt sein. In ähnlicher Weise ist der erste Diktator T. Larcius 
nach Livius varron. 253, nach Dionys (5, 72) 256 eingesetzt. Die 
dreijährige Verschiebung wird auch von Livius 2, 18 notiert: apud 
veterrimos auctores T. Larcium dictatorem primum, Sp. Cassium 
magistrum equitum creatos invenio. Dagegen sagt Cicero de rep. 
2, 32, 56 dictator est institutus decem fere annis post primos consules? 
T. Larcius. Das führt (246—255) auf 255 oder 256; in letzteres Jahr 
verlegt die Diktatur, wie erwähnt, Dionys 5, 72f. 

Aber was hier für die Zeit der ältesten Republik deutlich hervor- 
tritt und unten S. 336 in einem anderen Zusammenhang noch ein- 
gehender erhärtet werden kann, das gilt auch noch für viele der 
wichtigsten Quellenberichte über das 4. Jahrhundert. 

Zweifellos sind namentlich die zahlreichen Abstandsangaben 
alt, welche intermittierend von Epoche zu Epoche fortschritten, nur 

1 Selbst Schwartz, der die außerordentliche Güte der diodorischen anna- 
listischen Quelle anerkennt (Diodoros R. E. p. 20f.), kann sich von dem Vor- 
urteil nicht lossagen, daß es von vornherein wahrscheinlich sei, daß die Fasten 
Diodors zur Erzählung gehören 

2 Cicero unterscheidet scharf zwischen post primos consules (was dasselbe 
ist wie post aedem Capitolinam dedicatam) und post reges expulsos. Sp. Cassius 


varron. 261 ist ihm (2, 32, 56) sexto decimo fere anno post primos consules. 
consul, sein Konsulat war das 17. 


326 Wilhelm Soltau 


die wichtigsten Ereignisse verzeichneten, ja sie sind älter als die 
Versuche, die Ereignisse der beiden ersten Jahrhunderte der Repu- 
blik genau nach Eponymen zu ordnen. So sind bereits vor die Aus- 
arbeitung eines suiva& zu setzen: 

1. Die kurzen Berichte über die tumultus Gallici? des 4. Jahrhun- 
derts, 

2. die Angaben über die Intervalle wichtiger Epochen des 5. Jahr- 
hunderts, wie die Intervalle zwischen der Vertreibung der Kö- 
nige und der secessio plebis (Cic. de republ. 2, 23, 57), zwischen 
jener und dem Decemvirat (2, 35, 60) quarto circiter et quinqua- 
gesimo anno post primos consules.? 

3. Äbnliches gilt von den Waffenstillstandsfristen und Friedens- 
zeiten. So im 5. Jahrhundert der 40jährige Waffenstillstand 
zwischen Veii und Rom 277—317, der in der annalistischen Tra- 
dition (Liv. 2, 50f., 4, 17f.) durch einige Revanchefeldzüge nach 
dem Fall der Fabier verkürzt erscheint; der 20jährige Waffenstill- 
stand 329—348, die 10jährige Dauer des Krieges mit Veii 348 
bis 358, das im 6. Jahre vor Roms Einnahme erobert ward. 

Gewiß liegen hier bedeutsame Spuren älterer chronologischer 
Ansätze vor, die für die Pontifices, welche im 3. Jahrhundert das 
pontifikale Stadtbuch, den viva, auszuarbeiten suchten, von großem 
Werte waren, und unter allen Umständen ist soviel festzuhalten, 
daß für die Rekonstruktion des codex der Regia gerade solche, nicht 
an das bestimmte Fachwerk der Konsulliste gebundenen Berichte 
von großer Bedeutung gewesen sind.’ 

Aber bei einer solchen Materialsammlung, die sich über vielo Teile 
des 4. Jahrhunderts erstreckt hat, ja zweifellos auch die bedeut- 
samsten Kriegszeiten, die Kämpfe gegen Veii und Fidenae, gegen 
Volsker und Äquer mitumfaßt hat, sind die Pontifices nicht stehen 
geblieben. Sie haben das vorgefundene Material bald auch über- 
arbeitet und ergänzt, sie müssen es chronologisch näher fixiert und 


Vgl. Kornemann, Priesterkodex 35f. und eingehend behandelt in meiner 
Röm. Chronologie 350%. 

2 Wenn das Konsulat des Aternius und Tarpeius gegeben war, so auch das 
drei Jahre später beginnende Decemvirat. 

® Ungenauigkeiten bei Umrechnung der Intervallangaben sind keine Sel- 
tenheit. So Cic. de repub. 2, 35, 61 anni postea XX ex eo, quod L. Papirius, 
P. Pinarius eto. Ähnlich Liv. 3, 33, 1 anno trecentesimo altero (varr. 303) iterum 
mutatur forma civitatis ab consulibus ad decemviros translato imperio. Livius 
zählt sonst nie capitolinisch; vgl. Soltau, Röm. Chronol. 285. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 327 


— soweit man bei den Pontifices von kritischer Sichtung sprechen 
kann — mit anderen Berichten sakraler oder offizieller Art verarbeitet 
haben. 

Nur hat man bei der Annahme einer solchen von den Pontifices 
erstrebten Anordnung, welche der späteren annalistischen Mode, alles 
nach der Eponymenliste zu gruppieren, folgte, von vornherein vor 
einem Irrtum zu warnen. Auch als diese Anordnung erstrebt und 
durchgeführt ward, legten die alten Annalen ebenso wie vorher 
nur einen geringen Wert auf das Persönliche, auf die Tätigkeit der 
einzelnen Oberbeamten und es werden wohl nicht selten einige Jahre 
summarisch behandelt, zuweilen auch ohne Hervorhebung der Epo- 
nymen da übergangen sein, wo eine inhaltliche Leere bestand. 

Manche Spezialuntersuchungen haben über die Beschaffenheit 
dieser Rekonstruktionsversuche der Pontifices Licht verbreitet. 
Auszugehen ist hier von der Beobachtung, die von Eduard Meyer 
über die Jahresberichte Diodors gemacht worden ist. Er zeigte, daß 
Diodor in der Erzählung nie Eponymen nennt, überhaupt nur selten 
die Namen der agierenden Personen erwähnt. In den 35 Abschnitten, 
welche über Kriege berichten!, werden die Namen der heerführenden 
Konsule nur dreimal genannt: 16, 90 der des Latinerbesiegers Manlius 
Torquatus 340 v. Chr., 20, 35 die Namen der Führer in den großen 
Feldzügen, welche den zweiten Samniterkrieg entschieden, 20, 161 
der des Besiegers der Äquer 304 P. Sempronius. Daß aber Diodor hier 
nicht willkürlich verfahren ist, sondern die Eigenart seiner Quelle 
getreu wiedergibt, lehrt der Umstand, daß in den 7 Fällen, in denen 
ein Diktator das Heer führt (12, 64; 80; 14, 93; 117; 19, 72; 76; 101), 
regelmäßig nicht nur dieser, sondern (außer 19, 101) auch der Reiter- 
führer mit Namen genannt wird. Mit Recht weist aber Eduard Meyer 
darauf hin, daß nicht Diodors Quellen allein, daß auch andere, vor 
allem Cato, so geschrieben hatten. Cato bellorum duces non nomi- 
navit (Nepos Cato 3). 

Hieraus muß der Schluß gezogen werden, daß die älteren histo- 
rischen Berichte, welche sich in Priesterkreisen erhalten hatten, 
überhaupt ohne viel persönliches Beiwerk nur die Haupttatsachen 
behandelt haben und kein Gewicht auf die Einzelheiten der Epo- 
nymenliste, auf die Tätigkeit der Konsuln und der Jahresbeamten ge- 
legt haben. 


1 Rhein. Mus. XXXVII 612f. Ebenso Cichorius de fastis 210f. 


328 Wilhelm Soltau 


Ganz dasselbe folgt aus der Qualität der Kriegsberichte 
Diodors. Nicht allein, daß, wie erwähnt, in ihnen die Konsuln ge- 
wöhnlich übergangen waren: es findet statt dessen eine Datierung 
nach Kriegsjahren! statt, wie sie bei gleichzeitiger Aufnotierung 
der Ereignisse mindestens ungewöhnlich und auffällig gewesen wäre, 
die also auf eine mehr kurze Zusammenfassung der Ereignisse einige 
Zeit nach den Vorgängen schließen läßt. 

Selbst ein Piso, der sonst die Namen der Eponymen erwähnt“, 
hatte gegen Schluß des 2. Samniterkrieges zwei Konsulate samt ihren 
Taten übergangen, „biennio exempto quo Claudium Volumniumque 
et Cornelium cum Marcio consules factos tradidimus“ (Liv. 9, 44, 3). 
Das Detail über die Taten der einzelnen Konsuln ist also gewiß erst 
später bei Ausarbeitung der annales maximi auf Grund von Lauda- 
tionen, imagines und Familienarchiven nachgetragen worden.? 

Trotzalledem aber ist festzuhalten, daß das pontifikale Jahrbuch 
gleich anfänglich, wenigstens bei den wichtigeren Ereignissen, auch 
die Konsuln vorangestellt hat und, soweit möglich, eine annalistische 
Anordnung herzustellen bestrebt gewesen ist. Wenn ihr codex seit 
300 stets nach Konsulaten den Geschichtsstoff geordnet bot, so kön- 
nen sie dieselben bei einer Ausarbeitung der voraufgehenden Zeiten 
wenigstens nicht prinzipiell vernachlässigt haben.“ 

Allerdings ist es undenkbar, daß wenn sie auf eine Epoche zurück- 
griffen, über welche sie überhaupt sehr wenig, von den Konsuln sogar 
meist nichts zu erzählen wußten, nur das Fachwerk der Eponymen- 
liste ihrer Chronik vorangestellt haben, um etwa nur zu melden, daß 
nichts der Erwähnung Wertes geschehen sei. Es mag gelegentlich 
hervorgehoben sein, was eine alte annalistische Quelle des Livius 
2, 21, 1 zu den Jahren 499—897 v. Chr. bemerkt hatte: triennio 


1 Nach Diodor soll der 2. Samniterkrieg 22 Jahre und 6 Monate gedauert 
haben, während er bei Livius auf 21 (nicht auf 23) Amtsjahre verteilt ist. 

Röm. Chronologie 439. 

® Gut hebt Niese hervor observationes de annalibus Romanis Marb. Progr. 
I. p. III. oonsulum nomina, qui in fastis erant, saepe in rebus gestis non fuisse 
antiquitus memorata, sed posteriore aevo addita. 

* Sollten nicht die Berichte über eine solitudo magistratuum per quinquen- 
nium (welche chronologisch nicht entbehrt werden können[vgl. Niese, Grund- 
riß 91), so zu erklären sein, daß die ältesten Annalen des pontifex maximus 
nichts weiteres über jene Jahre zu erzählen wußten, als daß die Parteikämpfe 
5 Jahre fortgedauert hatten und daß eine gültige Wahl von Konsuln bez. Militär- 
tribunen dauernd verhindert worden sei? Vgl. Soltau, Röm. Chronol. 340f. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 329 


deinde nec certa pax nec bellum fuit. Aber in der Regel wird in solchen 
Fällen, wo die alten Quellen völlig versagten, auch die Chronik des 
pontifex maximus intermittierend berichtet haben, wie es Cicero 
de republica I getan hat, und wie das Livius 2, 21, 4 bezeugt: nec qui 
consules secundum quosdam, neo quid quoque anno actum sit, in 
tanta vetustate non rerum modo sed etiam auctorum digerere possis. 

Aber was für einige dunkle Epochen des 5. Jahrhunderts anzu- 
nehmen ist, darf nicht unbesehens auch auf die helleren Zeiten des 
4. Jahrhunderts übertragen werden, für Zeiten, die nur wenige Men- 
schenalter vor der Lebenszeit der Bearbeiter des Priesterkodex zu- 
rücklagen. 

Es ist gewiß richtig, daß die pontifikale Chronistik auf alten Be- 
richten mit Intervallangaben beruhte, ja recht eigentlich von ihnen 
ausgegangen ist. Ebenso sicher aber ist es, daß sie bei ihrer Ausführung 
im Detail die Anordnung nach Eponymen wenigstens erstrebt, keines- 
wegs sie in der Regel oder gar prinzipiell vernachlässigt haben wird. 

Vor allem ist auch zu beachten, daß die Datierung nach Konsuln 
nicht eine solche nach Intervallen ausschließt. Noch bei Livius u. a. 
finden wir bei wichtigen Abschnitten die Angabe des Intervalls post 
reges exactos, post urbem liberatam, post primum consulem plebeium, 
während Livius sonst ja streng nach Konsulaten Bericht erstattet. 

Es sind das oft nur noch die letzten Spuren jener älteren Zeit- 
angaben, die zugleich deutliche Anzeichen der Einarbeitung in eine 
nach Eponymen geordnete Chronik aufweisen. 

Ähnlich findet sich in der sicherlich auf einen älteren Annalisten! 
zurückgehenden Schrift Ciceros de republica die Doppeldatierung. 
Hier werden oft Abstandsangaben geboten und zugleich die Konsuln 
hinzugefügt. Vgl. Soltau, Der Annalist Pito Philologus 1897, 121. 

Weiter ist zu beachten, daß die zahlreichen Berichte, welche die 
Pontifices aus den commentarii sacerdotum entnommen haben, mehr- 
fach auch die Persönlichkeiten der agierenden Oberbeamten mit- 
genannt und damit das Konsulat geboten baben müssen, unter wel- 
chem der betreffende Vorgang anzusetzen sei. Wer z. B. die ver- 
schiedenen lectisternia in den Kommentarien der IIviri sacris 
faciundis fand, der mußte sich gedrungen fühlen, diese in ein bestimm- 


1 Cicero benutzt außer Polybius den Piso, jedenfalls die Chronik eines 
Zeitgenossen des Aemilianus. 

2 Später derXviris. f. Vgl. Soltau, Anfänge der röm. Geschichtschreibung 
1909, 5f. l 


330 Wilhelm Soltau 


tes Jahr, unter bestimmten Eponymen einzureichen, und sicherlich 
gaben jene priesterliche Kommentarien auch hierfür oft eine Hand- 
habe. So ward in dem alten annalistischen Bericht Liv. 5, 13 die An- 
gabe über den kalten Winter und die Krankheiten während der 
Sommerhitze kombiniert erzählt mit der schlechten Amtsführung 
des P. Licinius und der Wahl von 5 plebejischen Militärtribunen 
neben einem einzigen patrizischen. Die schlimmen Vorzeichen, welche 
vor der Alliaschlacht nicht beachtet geblieben waren, fanden sich 
mit Angabe des haruspex L. Aquinius und des Militärtribun Q. Sul- 
picius notiert.“ Auch die Erwähnung von Koloniegründungen sind 
schwerlich ohne die Eponymen in die Annalen eingetragen worden, 
wenn sie auch, wie die Berichte des Velleius 1, 14 wahrscheinlich 
machen, mehrfach in Listen zusammengestellt waren, welche dieselben 
ohne derartige Einzelheiten notiert hatten. 

Entscheidend ist hier folgendes: Wie ich in meinem Aufsatz ‚Die 
Entstehung der annales maximi“ (Philolog. 1896, 273) dargelegt habe, 
weisen zahlreiche Abschnitte des 6.—10. Buches des Livius auf eine 
planmäßig angelegte und verschiedene Menschenalter hindurch 
gleichmäßig geführte Chronik zurück. Es sind das jene Jahres- 
berichte, welche z. B. Liv. 6, 1; 7, 1. . . 10, 1 in ermüdender Gleich- 
förmigkeit wiederkehren, aber sachlich und glaubwürdig stets über 
dieselben Angelegenheiten Bericht erstatten. Sie erzählen die Er- 
wählung der Konsuln, eventuell mit Hinzufügung der Interregna, 
kurze Angaben über Anlage von Kolonien, über einen kriegerischen 
Erfolg, über Triumphe, zuweilen über eine Tempelweihe; sie bieten 
endlich Notizen über die Verurteilung durch die Adilen und die Ver- 
wendung der Multen zu sakralen Zwecken. Eine Ubersicht über diese 
Jahresberichte, welche sich deutlich von den spätesten Machwerken 
über die Samniterkriege, den Latinerkrieg und die Siegesberichte von 
Fabius Rullianus oder Papirius Cursor unterscheiden, gibt ebendaselbst 
S. 273 zugleich mit einer Charakterisierung dieser und noch einiger 
weiterer Hilfsmittel, die den Pontifices zu Gebote standen, als sie die 
Jahresberichte ihres codex zusammen zu stellen suchten. 

1 Macrobius Saturn. I, 16, 22. 

Dagegen stammen mehrere jener ausführlichen Schilderungen über die 
Gallierkriege, sowie auch die Kriegsberichte über den 1. und 3. Samniterkrieg 
(7, 29—41; 10, 16—21; 10, 25—30; 10, 32—45) mit ihren rhetorischen Aus- 
malungen, nicht minder auch die caudinische Katastrophe 9, 1—16, und die 


licinischen Gesetzeskämpfe 6, 34—42 aus den spätesten Annalisten, denen die 
Geschichtschreibung lediglich als opus oratorium (Cicero de or. 1, 6) galt. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 331 


Zweierlei ist bei dieser hier festgestellten Entwicklungsgeschichte 
einer pontifikalen Chronistik stets vor Augen zu behalten. 

Zunächst ist es notwendig, das gewonnene Resultat nicht will- 
kürlich zu erweitern und zu verallgemeinern. Die hier nachgewiesene 
Rekonstruktion der altrepublikanischen Geschichte im pontifikalen 
Jahrbuch gilt direkt nur für die Epoche des 4. Jahrhunderts. Diese 
Ergebnisse lassen zwar wichtige Folgerungen auch für die vorauf- 
gehende Zeit zu, dürfen aber nicht von vornherein und unbesehen 
auch für die bedeutend dunkleren, ungeschichtlicheren Zeiten des 
5. Jahrhunderts Anwendung finden. 

Sodann aber könnte der Wert des Ergebnisses illusorisch erschei- 
nen, wenn die Möglichkeit, wo nicht gar Wahrscheinlichkeit in Be- 
tracht käme, daß eine solche Rekonstruktion, nach Konsulaten ge- 
ordnet, sehr wohl erst später, nicht gleich anfänglich, durchgeführt 
worden sei. Könnte nicht in der Tat eine solche Umarbeitung des 
früher gesammelten Materials und die genaue Verteilung über die 
Eponymenliste ebensogut erst das Werk jener Pontifices gewesen sein, 
welche den Abschluß der annales maximi um 130 vorbereiteten und 
herbeiführten ? Es ist also noch bestimmter die Frage zu beant- 
worten, aus- welchen Gründen muß angenommen werden, daß eine 
derartige Rekonstruktion wie sie uns in Liv. 6, 1f., 7, 1f.; 9, 1f., 10, 1f. 
vorliegt, nicht wohl um 130, sondern mehr als ein Jahrhundert früher 
erfolgt ist. 

Wichtig ist hier namentlich folgender Tatbestand. 

Die Beschaffenheit der in den kurzen Jahresberichten des Livius 
enthaltenen Angaben! schließt es aus, daß nach 2—300 Jahren noch 
eine Erinnerung haften geblieben sein könnte, an welche bestimmte 
Konsulatsjahre sie gebunden gewesen waren. 

Man mache beliebig einige Stichproben, man wähle aus dem 6. bis 
10. Buche des Livius ein Paar jener älteren Berichte pontifikaler 
Art aus, und man wird dies bestätigt finden. So 6, 4—7. Es wäre wohl 
möglich, daß die Maßregeln, die in Rom nach Abzug der Gallier ge- 
troffen (vgl. Liv. 6, 1, 2f.), allgemein bekannt, die sakralen Angaben 
6, 1, 9—12 in den commentarii pontificum bewahrt geblieben wären. 
Aber daß die Einzelheiten über die Neuorganisation Roms 6, 4, 
4—6; 6, 4, 12; 6, 5, 6—8 sich im Gedächtnis der Männer des letzten 
republikanischen Jahrhunderts durch mündliche Tradition so er- 
halten habe, ist schwer denkbar. 

1 Vgl. Soltau, Livius’ Geschichtswerk (Dieterich 1897) 127. 137. 


332 Wilhelm Soltau 


Einige, für spätere Zeiten ganz gleichgültige Einzelheiten könnten 
sich etwa in den Priesteraufzeichnungen oder in den Notizen 
einiger Beamten noch eine Zeitlang so erhalten haben, daß sie zwei bis 
drei Menschenalter später noch in die Stadtchronik gelangen konnten. 
Dagegen denen, welche um 130 die annales maximi überarbeiteten, 
waren solche Angaben schwerlich noch zugänglich; auch hatten derlei 
Einzelheiten kein besonderes Interesse für die späteren Generationen. 

Formell aber weisen diese Notizen auf eine nach Eponymen ge- 
ordnete Chronik zurück. Man beachte z. B. die Jahresangaben: Liv. 
6, 4, 4: eo anno in civitatem accepti etc. 6, 5, 8 eo anno aedis Martis 
Gallico bello vota dedicata est. T. Quinctio decemviro sacris 
faciendis etc. 6, 6, 4 principio anni ete. Solche Datierungen setzen 
doch eine Kenntnis der Eponymen voraus. 

6, 21—22. 6, 21, 1 heißt es: pestilentiam inopia frugum et volgatam 
utriusque mali famam anno insequente multiplex bellum excepit. 
L. Valerio quartum A. Manlio tertium ... tribunis militum consulari 
potestate .. .; ad quam militiam quo paratior plebes esset, quinque viros 
Pomptino agro dividendo et triumviros Nepete coloniae deducendae 
creaverunt. 6, 29—31. Nach Erzählung der Einnahme von Praeneste 
und Velitrae heißt es 6, 29, 6: T. Quinctius Praeneste in deditionem 
accepto Romam revertit triumphansque signum Praeneste devectum 
Iovis Imperatoris in Capitolium tulit; dedicatum est inter cellam 
Iovis ac Minervae tabulaque sub eo fixa monumentum rerum ge- 
starum his ferme incisa litteris fuit; die vicensimo quam creatus erat, 
dictatura se abdicavit, comitia inde habita tribunorum militum etc. 

Für eine streng annalistische Anordnung gerade der glaub- 
würdigsten Berichte, die unter Voranstellung der Eponymen im 4., 
wie später bei der gleichzeitigen Berichterstattung im 3. Jahrhundert 
erfolgt ist, sprechen die Angaben, wo von ambo consules oder von 
den Konsuln ohne Trennung ihrer Provinzen gesprochen wird. Solche 
Angaben der kurzen älteren Annalen wären ohne rechten Sinn ge- 
wesen, wenn ihre Berichte nicht an der Spitze der Jahresberichte die 
Konsuln genannt hätten. 

Kaerst hat nun für die Darstellung des zweiten Samniterkrieges 
bei Diodor nachgewiesen!, daß die Zuteilung verschiedener Provin- 
zen an die Konsuln zur Zeit der Samniterkriege noch nicht die herr- 
schende Regel war, sondern vielmehr die Kollegialität auch in der 


1 Jahrbuch f. klass. Philol. XIII Suppl. 1884, 725 und Philologus n. F. 
II. 306. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 333 


Kriegführung gebräuchlich gewesen, und daß ein Gleiches auch für 
die voraufgehende Zeit anzunehmen ist. Daraus folgt, daß bei einer 
solchen Anordnung die älteren annales (so namentlich Diodor) die 
Taten der einzelnen Konsuln noch nicht hervorgehoben haben kön- 
nen. Wenn nun trotzdem gerade in den ältesten Jahresberichten des 
Livius und anderer von den Konsuln die Rede ist, so müssen die 
Namen derselben an der Spitze des Jahresberichts gestanden haben; 
es wäre sonst die Erwähnung der ambo consules, der consules oder des 
alter consulum unverständig, ja ohne genügenden Sinn gewesen. 


III. 

Wenden wir uns jetzt der Rekonstruktion der Pontifikalchronik 
des 5. Jahrhunderts v. Chr. zu. 

Es ward oben davor gewarnt, die Ergebnisse, welche über die 
Stadtchronik des 4. Jahrhunderts und ihre allmähliche Wiederher- 
stellung zu Anfang des 3. Jahrhunderts gefunden waren, nicht auch 
für die voraufgehende Zeit vorauszusetzen. 

Gegen solche Vermutungen sollte zunächst die Rücksicht auf das 
geringe geschichtliche Material sprechen, welches die Pontifices für 
jene dunkle Epoche besessen haben, ja überhaupt gewinnen konnten. 

Hätten nicht bei den Taten des Camillus vor Veii und nach Roms 
Befreiung von den Galliern die Poesie und die schriftstellerische Er- 
findung die fehlenden Tatsachen ergänzt!, so hätte Livius nicht die 
jetzt so ausführliche Darstellung der Eroberung von Veii und von 
Rom gegeben haben können. Es spricht wahrlich nicht für eine hin- 
reichende Kunde der geschichtlichen Verhältnisse, was bei Livius 
über die revolutionäre Wirksamkeit des M. Manlius oder der Vertreter 
der licinisch-sextischen Rogationen vorgetragen wird. Da ist es un- 
denkbar, daß den Pontifices Einzelheiten bekannt geblieben seien, 
welche die ständischen Kämpfe aus Cincinnatus Zeit, von Sp. Maelius 
und M. Minucius oder von irgendeinem obskuren Sicinius, Publilius?, 
Numitorius geschildert hätten. 

1 Im einzelnen zeigte ich „Anfänge der Röm. Geschichtsschreibung“ 
17—131, welchen Einfluß Ennius, die fabulae prastextae und die Familien- 
traditionen der laudationes und imagines hier ausgeübt haben. 

3 Es wird späteren Geschlechtern unverständlich erscheinen, daß gerade 
solche Forscher, welche selbst die gute antiquarische Tradition des 5. Jahr- 
hunderts v. Chr. als unglaubwürdig gering achten, mit einem wahren Köhler- 
glauben an der lex Publilia Voleronis und an den 4 Namen des damaligen Tribu- 


nenkollegiums festgehalten haben. Vgl. Soltau, Philologus 1912, 267 (Diodora 
anhalistische Quelle zu V. 283). 


334 Wilhelm Soltau 


Anderseits ist zu beachten, daß doch die Jahresberichte, welche 
die Zeit gleich nach der Befreiung Roms behandeln (6, 1. 6, 4, 4. 6, 5, 
15), sowie die folgenden Jahre (6, 21, 1—22, 6; 6, 27,1—6; 6, 29, 6 
bis 10; 6, 30, 9; 6, 33; 6, 42, 9—14) eine größere Anzahl von glaub- 
würdigen und sachgemäßen Einzelheiten bieten.“ Dazu kommt, daß 
doch den im einzelnen oft unhistorischen Schilderungen der Kämpfe 
mit Latinern und Volskern, mit Tusculum und Praeneste historische 
Vorgänge zugrunde liegen müssen, wie dasnamentlich dasWeihgeschenk 
bezeugt, das der Diktator von Praeneste nach dem Kapitol gebracht 
und dort inter cellam Iovis ac Minervae aufgestellt hatte (6, 29, 8). 
Man denke ferner an die Geschichtlichkeit eines Weihgeschenkes an 
Delphi (Liv. 5, 25, 10), das noch im 1. punischen Krieg in aller Er- 
innerung war (Diodor 14, 93f.). 

Hält man neben diese Jahresberichte diejenigen, welche Livius 
nach den Streitigkeiten um die Canulejischen Gesetze geboten hat, 
so ist der Abstand unverkennbar. Es sind diese letzteren aller- 
spätester Herkunft, wie das namentlich bei den Abschnitten über den 
Aufstand des Sp. Maelius (4, 12, 7—16, 8), über die Einzelheiten von 
Cornelius Cossus’ Sieg (4, 17—20), beim Äquersieg des Postumius 
Tubertus sowie der Konsuln Cn. Cornelius Cossus und L. Furius Me- 
dullinus (4, 54—56) deutlich ist. Der Rest ist allerdings z. T. besser 
beglaubigt, so namentlich in den Jahresberichten 4, 8. 4, 11. 4, 21—23. 
4, 25. 4, 29, 6—31. Auch zeigen diese Jahresberichte vielfältig die 
gleiche Auswahl und Anordnung des Stoffes wie die spätern nach 
Veiis Einnahme. | 

Nichtsdestoweniger können dieselben in der jetzigen An- 
ordnung nicht der ersten Rekonstruktion des pontifikalen Kodex 
angehören. Diese kann nur die wichtigsten Ereignisse des 5. Jahr- 
hunderts berichtet, sie muß auch diese nur mit Intervallangaben, nicht 
nach Konsulaten geordnet, geboten haben. Dafür läßt sich in der 
Tat ein vollgültiger Beweis erbringen. 

Es möge dahingestellt sein, ob die von mir, Röm. Chronologie 
466—471 wahrscheinlich gemachte Verschiebung mehrerer Ereignisse 
des 5. Jahrhunderts um 2 und mehr Jahre festgehalten werden darf. 
Jedenfalls ist nicht zu leugnen, daß der Sieg des A. Cornelius Cossus, 


1 Zwischen diese sind dann die Laudationenberichte der gens Furia (vgl. 
Soltau, Livius“ Geschichtswerk) 6, 6—10; 6, 22, 6—27, 1; 6, 27, 7—29, 10 ein- 
geschoben, welche ohne den geringsten geschichtlichen Wert sind. 

3 Über alle Einzelheiten vgl. Soltau, Livius“ Geschichtswerk 164—183. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 335 


durch welchen dieser die spolia opima gewann, von Livius (4, 17) 
unter das varr. Jahr 317, von Diodor (12, 80) unter 328 angesetzt wird, 
während derselbe unzweifelhaft in das Konsulat des Cossus 326 
gehört.! 

In meiner Chronologie 379f. hob ich dazu hervor, daß die spolia 
opima nur von einem Oberbeamten dem feindlichen Führer abge- 
nommen werden konnten. Augustus hatte also ganz recht, wenn er 
festhielt, daß nach der Aufschrift Aulus Cornelius cos. d.h. als 
Konsul den Vejenterkönig erschlagen habe.? Die alten Annalisten 
und speziell die Pontifices wußten aber so wenig etwas von einem 
Sieg des Cossus unter den Eponymen von 326, daß Livius 4, 20, 9 
berichten konnte: inbelle triennium ferme pestilentia inopiaque fru- 
gum circa A. Cornelium consulem fuit, adeo ut quidam annales velut 
. funesti nihil praeter nomina consulum suggerant.“ Die meisten 
setzten statt dessen seinen siegreichen Zweikampf (wie erwähnt) 
ins Jahr 328, indem sie nicht beachteten, daß damals schon der 20jäh- 
rige Friede mit Veii abgeschlossen worden sein muß, der spätestens 
348, vielleicht schon 347 zu Ende gegangen ist.* 

Anderseits hatten ihn manche Annalisten schon zu 317 am Ende 
des 40jährigen Friedens mit Veii angesetzt, was staatsrechtlich ein 
Unding war, da Cossus damals Militärtribun war und nur ein staat- 
licher Oberbeamter die spolia opima erringen konnte. 

Wahrscheinlich ist durch den falschen Ansatz des 20jährigen 
Friedens 329 (Liv. 4, 35), welcher den 9jährigen Krieg mit Veii ab- 
schloß, die ganze Reihe der Vejenterkriege in Unordnung geraten. 
Tatsache ist wenigstens, daß der 40jährige Friede, dessen Beginn 
von 317 (Liv. 4, 17) auf die Fabierkatastrophe 277 (Liv. 2, 50, 11) 
zurückführt, von den spätern Annalisten erst 280 (2, 54, 1) nach Er- 
zählungen verschiedener Revanchekämpfe notiert wurde (2, 51, 5; 
52, 7). Ob nun allein durch diese erste Umstellung der Cossustaten 


1 Ebenso schon Mommsen, Röm. Forsch. II, 236. 

2 Wahrscheinlich bedeutet der Zusatz nichts anderes als Konsul. Das 
cognomen wird damals schwerlich offiziell gebraucht worden sein. N 

3 Das einzige, was bei Livius 4, 30, 4 berichtet wird, ist: Veientes in agrum 
Romanum excursiones fecerunt. 

4 Es ist zwar von derartigen Berichten des Livius kein großes Aufheben 
zu machen; aber bemerkenswert ist doch für die besondere Rechnungsweise 
einer der Hauptquellen, daß Livius, der 4, 35,2den Beginn des 20 jährigen Waffen- 
stillstandes erst 329 ansetzt, bereits 4. 58 zu 347 überliefert: tempus indutiarum 
cum Veienti populo exierat. Hier ist die „doppelte Buchführung‘ augenscheinlich! 


336 Wilhelm Soltau 


die Unordnung in die Annalenberichte gekommen ist oder anderes 
mitgewirkt hat: zweifellos ist es, daß ähnlich wie hier bei den 
allerwichtigsten Tatsachen des 5. Jahrhunderts in den Ansätzen der 
Annalen eine Differenz von mehreren Jahren besteht. Man kann dabei 
ruhig absehen von den nur hypothetisch festgestellten Verschiebungen 
und Dubletten.! Es genüge auf folgende Tabelle zu verweisen. 


Richtige Ansätze älterer Spätere Annalen gewannen 
Annalen u. Fastenangaben: durch Rückrechnung: 
253 1. Diktatur 256 
255 2. Diktatur, Schlacht am See Regillus 258 
277 Fabier-Niederlage, Beginn des 40 jährigen Friedens 
mit Veii 278/280 
296 (297) Sieg über die Äquer am Algidus 299 
308 Krieg gegen Äquer und Volsker 311 
317 Gesandtenmord, Krieg gegen Veii und Fidenae 319/20 
320(?) Sieg über die Äquer am Algidus 323 
326 Sieg des Cossus 328 
327 20 jähriger Friede mit Veii 329 
347/8 Wiederbeginn der Feindseligkeit 348/9 
358 Veiis Eroberung 358 
364 Roms Zerstörung 364 


Wenn über den Zeitansatz der Einführung der Diktatur, über 
die Tätigkeit des ersten Diktators, ja über den Ausgangspunkt der 
Aera „post aedem Capitolinam dedicatam“ Differenzen von 2—3 
Jahren möglich waren, so kann damals, als diese Dinge zuerst in die 
Annalen eingetragen wurden, noch keine nach Eponymen geordnete 
Chronik geführt sein. Anderseits sind aber die Angaben, daß Larcius 
erster Diktator war, daß die Schlacht am Regillus den Kampf mit 
den Tarquinern beendet hat, durchaus glaubwürdig und in richtiger 
Reihenfolge notiert, ebenso wie die Tempelweihe?, der Fall der Fabier 
und die Waffenstillstandsfristen mit Veii. 

Es kann also nichts sicherer sein, als daß die Rekonstruktion der 
Pontifikalchronik, welche in der Zeit des Flavius erfolgt ist, für die 
Zeiten vor der Einnahme Veiis und Roms noch nicht zu einem 
nach Eponymen geordneten Jahrbuch geführt hat. In Ciceros Schrift 
de republica 2, 32—37 findet sich ein treffliches Musterbeispiel für die 
Art und Weise, wie jene Annalen angelegt waren.? Sie gaben nach 
einer breiten Darstellung der Befreiung Roms von seinen tyrannischen 


1 Röm. Chronologie 470£., namentlich auch 471 A. 2. 
Zu den verschiedenen Ansätzen der Tempelweihe s. ebendaselbst 468f. 
2 Anfänge der Röm. Geschichtschreibung 1909, 225. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 337 


Königen, nicht Jahr für Jahr weiter erzählend, sondern intermittie- 
rend kurze Berichte über die Vorgänge der nächsten Menschenalter. 

Daß aber trotz dieser Erkenntnis, daß die ältesten Produkte 
pontifikaler Geschichtsschreibung sehr dürftig gewesen sind, Korne- 
mann sich geirrt hat, wenn er die Vermutung ausgesprochen hat, 
daß die erste Rekonstruktion des pontifikalen Jahrbuchs nur bis zur 
Gallierkatastrophe zurückgereicht hat, das lehrt die Qualität der älte- 
sten Jahresberichte in Livius II. Buch, sowie die oft genau entspre- 
chende Berichterstattung bei Cicero de republica II. Buch 1; denn 
daß derartige Berichte im Lapidarstil, wie sie Livius daselbst bietet, 
nicht den Zeiten angehören können, da der Pontifex maximus Mucius 
Scaevola die ausführlichen und in behaglicher Breite erzählenden 
80 Bücher der Annales maximi ausarbeiten ließ, sollte ausgemacht 
sein. Ein Hinweis auf die einzelnen Annalenberichte, welche unzwei- 
felhaft jener frühesten Periode der Rekonstruktion eines Codex 
pontificalis angehören, wird genügen, diese Herkunft deutlich zu 
machen. Liv. II. Buch: 


15, 1; 6—7 zu 248 21, 1—3 zu 256—258 
16, 1—6 „ 249—250 21, 6—7 „ 259 
16, 7-9 „ 251 34, 1f. „ 262 
17, 1—3 „252 40, 10—14 , 268 
18, 1—7 „ 253 51—52 „ 278—279 
19, 1—2 „254, 255 62, 1—3 „ 285 


Schon der Stil verrät hier die Zeit des Ursprungs jener Chronik- 
notizen der dürftigsten, zugleich aber glaubwürdigsten Art. Man 
lese und urteile selbst: 21, 1 Triennio deinde nec certa pax nec bellum 
fuit... his consulibus aedis Saturni dedicata, Saturnalia institutus 
festus dies. — 21, 7 eodem anno Signia colonia, quam rex Tarquinius 
deduxerat, suppleto numero colonorum iterum deducta est. Romae 
tribus una et viginti factae. aedis Mercuri dedicata est Id. Martiis usw. 

Erst eine spätere Überarbeitung hat solche kurze Chroniknotizen 
in eine zusammenhängende Geschichtsdarstellung umgesetzt und ein- 
gefügt, durch Berichte der Laudationen und dichterische Aus- 
führungen, durch rhetorische Überarbeitung und pragmatische Ver- 
knüpfung der Einzelheiten zu jenen Geschichtsbildern, welche jetzt 
einen quasihistorischen Charakter tragen, zusammengestellt; 80 


x Die trefflichen Ausführungen Ciceros 11 1 die Tradition Wider: wie 
sie in Pisos Annalen yor Herausgabe der Annales maximi vorlag. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 22 


338 Wilhelm Soltau 


bei den Kämpfen aus dem 1. Jahr der Republik (Liv. 2, 1—14), über 
die I. und II. secessio, über Coriolan, das II. Dezemvirat, die Äquer- 
kriege des Cincinnatus und Postumius Tubertus und die Kämpfe 
des A. Cornelius Cossus mit den Vejentern.! 

Aber daneben finden sich auch hier überall in den kürzeren Jah- 
resberichten Spuren jener alten pontifikalen Aufzeichnungen, welche 
formell bis auf den Anfang des 3. Jahrhunderts, sachlich mehrfach 
noch bis in das 5. Jahrhundert hinaufreichen. Man denke dabei an 
die Einzelheiten über die Erfolge der Plebs, über die Grundrechte 
der Plebs (Liv. 3, 55, 3f.), die kurze sachgemäße Schilderung des I. De- 
zemvirats (3, 33), an Tempelweihen (Liv. 2, 21, 2. 7; Tacit. annal. 
2, 49) und Koloniegründungen, an viele religiöse Feiern (ludi Ro- 
mani, lectisternia), zu welchen dann manche sakrale Aufzeichnungen 
aus den commentarii pontificum, aus den commentarii der Augurn 
und der Orakelbewahrer hinzugekommen sein mögen. 


IV. 


Aus dieser Untersuchung hat sich ergeben, daß die Aufstellungen 
Kornemanns?trotz des richtigen Ausgangspunktes wesentliche Modi- 
fikationen zu erfahren haben. Die Entwicklung, welche die ponti- 
fikale Geschichtsbearbeitung durchlaufen hat, ist vielmehr folgende: 

I, Erst seit dem Beginn des 3. Jahrhunderts v. Chr., sagen wir seit 
Flavius, hat der Pontifex maximus an Stelle der mündlichen Mittei- 
lungen an das Volk die tabula pontificis, eine Tafel ausgestellt, welche 
allerlei bemerkenswerte Vorfälle sakraler und politischer Art ver- 
zeichnet enthielt. Im Anschluß daran gab der pontifex maximus 
am Ende jedes Jahres eine Zusammenfassung der wichtigeren Jahres- 
ereignisse, natürlich von seinen einseitigen priesterlichen und offi- 
ziellen Gesichtspunkten aus. Es geschah dies auf einer tabula quam 
proponebat domi, in dem sog. Kodex der Regia. 

II. Diese annalistische Tätigkeit des Pontifex maximus führte 
auch zu einer Sammlung geschichtlichen Materials über die vorauf- 
gehenden Menschenalter. Solche Notizen waren durchweg nach Kriegs- 
jahren, nach Intervallen in natürlichen Jahren, mit Epochenabständen 
geordnet. So noch in den diodorischen Kriegsberichten, in den alten An- 


3 Vielleicht schöpfte Cicero aus Piso (Philologus 1897. 56, 120), wenn er 
nicht etwa selbst den Codex der Regia eingesehen hat, den auch Polybius bei An- 
gaben über ältere römische Geschichte schwerlich vernachlässigt hat. 

3 Kornemann, Der Priesterkodex in der Regia 20f. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 339 


gaben Catos über tumultus Gallici, bei den Waffenstillstandsfristen 
des 5. und 4. Jahrhunderts. Doch wurde das Material schon bald nach 
300 für die Zeit des 4. Jahrhunderts bis zurück auf Veiis und Roms 
Eroberung zu einer Chronik verarbeitet, die wenigstens die Zeit des 
4. Jahrhunderts v. Chr. meist nach Eponymen geordnet darstellte. 

III. Die Materialsammlung aber machte sicherlich nicht halt bei 
Roms Eroberung, sondern griff intermittierend zurück bis auf den 
Anfang der Republik. Der Freiheitskampf nach Vertreibung der 
Könige, die Neuordnung der Verfassung, die secessio plebis und ihre 
Wirkungen, der Fall der Fabier, einige Entscheidungskämpfe mit 
Äquern und Volskern, werden ebensowenig wie der Dezemvirat, die 
Taten des Cornelius Cossus und des Postumius Tubertus gefehlt 
haben. Diese Zeit kann jedoch damals noch nicht nach den Jahres- 
beamten geordnet worden sein, sondern muß zunächst nur die Haupt- 
epochen behandelt haben, etwa nach Art von Ciceros Darstellung 
inderepublica II. Eine detaillierte Geschichte der Königszeit mit ge- 
nauen chronologischen Angaben kann damals noch nicht gegeben 
sein.! Will man Ciceros Worten Glauben schenken, der Pontifex 
maximus habe ab initio rerum Romanarum seine Chronik geführt, 
so wird an die von Dionys 1, 73 ausdrücklich auf den Kodex der 
Regia (Aöyov èv fegais ðélrorç owfoutvov) bezogenen Ausführungen 
zu denken sein. 

IV. Doch finden sich auch für die Zeit des 1. Jahrhunderts der 
Republik Spuren von Jahresberichten. 

Solche sind z. B.: Liv. 2, 15, 1—17, 1 für die Jahre 248—252, 
oder die Erzählungen über den Dezemvirat, soweit dieselben bei Livius 
und Cicero de republica fast identisch dargestellt sind. 

V. Die scharf durchgeführte Verteilung des Annalenstoffes nach 
Eponymen haben erst die Annales maximi, die um 130 abgeschlossene 
Stadtchronik des Pontifex maximus, dargeboten. Erst sie nahmen 
eine Korrektur der Fasten vor, welche an Stelle einiger Konsulate 
oder längerer Interregna® die sogenannten Diktatorenjahre setzten, 
das heißt sie in der historischen Erzählung übergingen, wogegen die 


3 Hier bemerkt Kornemann, Priesterkodex 49, treffend: „Selbet bei der 
zweiten Rekonstruktion hatte der Oberpontifex noch nicht das Gründungs- 
jahr der Stadt festgestellt.“ 

3 Ersteres, falls meine Deutung der Diktatorenjahre richtig ist, letzteres 
falls die Diktatorenjahre erst späteste Fälschungen waren, und als Ersatz für 
längere Interregna angesetzt waren, wie das z. B. noch Leuze annimmt. 

22° 


340 Wilhelm Soltau 


Diktatorenjahre in der annalistischen Erzählung des 2. Sam- 
niterkrieges mitbehandelt und mitgezählt wurden.! 

VI. Erst die Schlußredaktion der Stadtchronik um 130 hat end- 
lich die überaus breiten Ausführungen der Annalisten und Antiquare 
über die römische Königszeit zum Abschluß gebracht und damit ein 
Fundament gelegt, auf dem auch die romanhaften Weiterbildungen 
der jüngeren Annalisten von Antias bis Tubero beruhten, die sich jetzt 
im Bewußtsein eines gewissen historischen Untergrundes sicher fühlten, 
hierüber um dem römischen Volke die literarischen Erfindungen des 
3. und 2. Jahrhunderts v. Chr. als geschichtliche Tradition anzupreisen. 


V. 


Die Folgerungen, die aus einer solchen Entwicklung der römischen 
Annalistik gewonnen werden können für die Beurteilung des histori- 
schen Wertes der Uberlieferungen und der geschichtlichen Verhältnisse, 
sind von nicht geringer Tragweite sowohl in negativer wie in posi- 
tiver Hinsicht. Sie sind der Art, daß sie ein ferneres Herumraten, 
wie es leider neuerdings üblich geworden ist?, für die ältere Geschichte 
der römischen Republik ausschließen. In negativer Hinsicht war 
allerdings längst festgestellt, daß die rhetorischen Schilderungen 
der ständischen Kämpfe, die Schlachtenschilderungen der Kriege gegen 
Vejenter und Gallier, über den Latinerkrieg und die Samniterkriege 
spätester Herkunft und ohne Quellenwert seien. Bestimmt war der Ein- 
fluß, welchen griechische Skribenten und Dichter auf die Ausgestaltung 
einer römischen Geschichtsbildung gehabt hatten, festgestellt. Auch 
war dadurch die Notwendigkeit in den Vordergrund getreten, zu 
scheiden zwischen den Geschichtskonstruktionen der jüngeren 
Annalisten und den bedeutend glaubwürdigeren Berichten des ponti- 
fikalen Jahrbuchs und der Annalisten des 2. Jahrhunderts v. Chr. 

Nach Ausscheidung derartiger Bestandteile ungeschichtlicher Art 


! Vgl. darüber Philologus 1910, 551f. 

? Die einseitige Methode, die Überlieferung zu maßregeln oder vielmehr zu 
ignorieren, begann mit Nieses Aufsatz über das licinische Ackergesetz und 
seiner Verwerfung der secessiones plebis (Grundriß 55); sie fand reichliche För- 
derung durch Pais und seine Schule, in Deutschland namentlich auch durch 
Karl Johannes Neumann. Vgl. Gercke-Norden III, 391 f. 

3 Das war das Ziel der Untersuchungen, welche ich in meinen Büchern 
„Livius’ Geschichtswerk, seine Komposition und seine Quellen“ (1897) und 
„Die Anfänge der römischen Geschichtschreibung“ (1909) niedergelegt habe. 
Vgl. Anf. der R. G. 188f., 213f., 228f. 


Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 341 


ergab es sich, daß noch ein achtbarer Bestandteil älterer Überlieferung 
vorhanden war, welcher mindestens für das 4. Jahrhundert eine Über- 
lieferung feststellte, welche wichtige historische Bestandteile darbot. 
„An geschichtlichem Material, das in eine frühere Epoche hinauf- 
reichte, fehlte es keineswegs. Der Sammlung solcher Angaben im 
3. Jahrhundert v. Chr. und den Rekonstruktionsversuchen der fol- 
genden Zeit wird es verdankt, daß neben den ungeschichtlichen Zu- 
taten, welche Dichtung und Erfindung späterer Jahrhunderte hinzu- 
gefügt haben, ein Kern von glaubhaften und brauchbaren Nach- 
richten erhalten geblieben ist.“ (Anf. d. R. G. 227.) 

Die hier gewonnenen Ergebnisse über die frühe Rekonstruktion 
einer Pontifikalchronik haben diese Qualität der Uberlieferung sicher- 
gestellt, ja den Eindruck ihrer Glaubwürdigkeit noch verstärkt. 

Wenn schon in Pyrrhus’ Zeit der Versuch gemacht ist, das histo- 
rische Material über die voraufgehenden Menschenalter zu sammeln 
und zu sichten, wenn schon damals ein pontifikaler Kodex in der Regia 
angelegt ward, welcher die Geschichte des 4. Jahrhunderts im Zu- 
sammenhang zu erzählen unternahm, so wird es nicht mehr möglich 
sein, bei allen wichtigeren Ereignissen politischer Art z. B. bei dem 
Verlauf der Samniterkriege, bei dem wechselnden Verhältnis Roms 
zu Latium einen Zweifel an der Geschichtlichkeit der Haupttatsachen 
zu hegen. Viele Einzelheiten persönlicher Art waren in diesem 
Priesterkodex wohl nicht verzeichnet gewesen, diese werden erst 
später aus den Triumphlisten, aus den Elogia der Ahnenbilder und 
Geschlechtsarchive nachgetragen sein. Aber selbst die Hauptab- 
schnitte der Verfassungsgeschichte können bei einer solchen offiziellen 
Darstellung des 4. Jahrhunderts durch den Pontifex maximus, den 
custos iuris civilis, nicht unbekannt geblieben, nicht übergangen sein. 

Es ist nur wahrscheinlich, daß dabei der geschichtliche Quellen- 
stoff vor der licinischen Gesetzgebung dürftiger geflossen ist. Viel- 
leicht wußten die Pontifices nichts Genaueres über die ersten An- 
fänge jener tribunicischen Rogationen und notierten unter den Jah- 
ren varr. 379—383 (Liv. 6, 35, 10): ea solitudo magistratuum .. per 
quinquennium urbem tenuit. Schon um die Geschichte der Einnahme 
von Veii und von Rom eindrucksvoll darzustellen, bedurfte es der 
Elemente, welche spätere Poeten und Antiquare erfunden hatten. 
Aber an der Geschichtlichkeit der Hauptfakta und der Hauptfaktoren 
zu zweifeln, ist bei einer solchen Entwicklung einer pontifikalen 
Annalistik nicht mehr gestattet. 


342 Wilhelm Soltau: Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 


Minder günstig allerdings muß das Urteil über die Geschichtsre- 
konstruktion ausfallen, welche die Pontifices über das 1. Jahrhundert 
der Republik versucht haben. Hier fehlte ihnen, selbst bei wichtigeren 
Kriegsereignissen, die Möglichkeit, dieselben chronologisch so zu fixie- 
ren, daß sie der geschichtlichen Wirklichkeit auch nur einigermaßen 
entsprachen; die Tat des Cossus ward zwar nicht übergangen, aber 
ob varr. 326 oder 328 der Sieg erfochten ward, darüber konnten schon 
um 300 v. Chr. die Pontifices nicht mehr Genaueres feststellen. 

Doch eine kurze Übersicht über jene Epoche zu geben, haben sie 
schon damals versucht, und es wäre deshalb geradezu töricht, die 
wichtigsten Kämpfe Roms mit Volskern und Vejentern, die Waffen- 
stillstandsfristen und Friedensschlüsse jener Zeit in Zweifel zu ziehen. 

Auch wäre es unbegründet, den Pontifices aus Flavius’ Zeit eine 
Kunde der Rechtsentwicklung des römischen Staates seit dem Dezem- 
virat abzusprechen. Wie der Staat organisiert, das Heer gebildet 
wurde, war ihnen zweifellos gut bekannt, und auf ihren damaligen 
Berichten beruht die Sicherheit, welche wir der Darstellung der 
Hauptepochen der römischen Verfassungsgeschichte beimessen dürfen. 

Ebensowenig wie man an der Existenz eines servianischen exer- 
citus, der auch zur Wahl der Konsuln berufen ward, zweifeln darf, 
wird man die revolutionäre Selbsthilfe der plebs um 493 und die damalige 
Einsetzung des Tribunats verleugnen dürfen. Denn selbst Berichte 
über die Hauptepochen der Geschichte des 5. Jahrhunderts 
gehen inhaltlich auf jene Tätigkeit des Pontifikal- 
kollegiums zurück, welches seit Beginn des 3. Jahrhunderts v. Chr. 
den Kodex in der Regia geführt und schon bald in seinen älteren 
Partien sachgemäß ergänzt hat. 


343 


Zu den Marbacher Annalen. 


Von 1 
Johannes Haller. 


Meine Abhandlung über die Marbacher Annalen! hat neben viel- 
facher Zustimmung auch von zwei Seiten Widerspruch erfahren. Auf 
den einen war ich gefaßt. Ich hatte nicht erwartet, daß Bloch sich durch 
Ausführungen würde überzeugen lassen, die seine Ausgabe der Schrift 
als verfehlt und die Würdigung, die er ihr in einer breiten Abhandlung 
hatte zuteil werden lassen, in den Hauptpunkten als irrig erwiesen. 
Was ich nicht erwartet hatte, war, daß er erwidern würde, ohne irgend 
etwas Neues vorzubringen oder mir irgend einen wesentlichen Irrtum 
nachzuweisen.“ Seine Entgegnung“ beschränkt sich darauf, zu wie- 
derholen, was er früher gesagt, und meine Gründe für nicht stich- 
haltig, meine Beobachtungen für falsch zu erklären.“ Damit raubt 
er mir die Möglichkeit, mit ihm zu diskutieren. Denn wohin würde 
es führen, wollte ich seinem Beispiel folgen und nun auch meinerseits 
wiederholen, was ich schon gesagt? Nur auf eines darf ich mir wohl 
zu erwidern gestatten. Bloch bemerkt nebenher, meine selbständigen 
Beobachtungen deckten sich an zahlreichen Punkten mit denen, die 
er bereits in seinem Buche vorgelegt habe, und ich stütze tatsächlich 
seine Ansichten wiederholt gerade da, woich ihn bekämpfe. Abgesehen 
davon, daß ich nicht ganz verstehe, wie es möglich ist, selbständige 
Beobachtungen zu machen, die sich mit denen decken, die ein anderer 


1 Die Marbacher Annalen. Berlin 1912. 

2 Für zwei nebensächliche Punkte möchte ich selbst es tun. Es ist keines- 
wegs richtig, wenn ich S. 44 das Vorkommen des Erzpriesters im Elsaß vor der 
französischen Zeit geleugnet habe; und es ist auch nicht richtig (S. 37), daß 
Böhmer die Handschrift der Marbacher Annalen nicht selbst gesehen habe. 
Er hat sie von Jena zugeschickt bekommen (Janssen 2, 465). Die Mangelhaftig- 
keit seiner Beschreibung wird dadurch freilich nur um so auffallender. S. 74 
Zeile 3 ist „F Würzburg“ statt „ Gelnhausen“ zu lesen. 

3 Neues Archiv 38, 297—306. 

Diesen Eindruck haben auch andere empfangen; vgl. Fedor Schneider im 
Literar. Zentralblatt 1914, Nr. 8. s S. 298f. 


344 Johannes Haller 


schon vorgetragen hat —: ich kann in dem angeführten Satze nur 
einen Vorwurf erblicken, den man höchstens gegenüber einem An- 
fänger nicht für recht schwerwiegend halten dürfte. Bloch hätte also 
die Pflicht, diesen so allgemeinen — er spricht von „zahlreichen 
Stellen“ — ausgesprochenen Vorwurf wenigstens durch ein paar un- 
zweideutige Tatsachen zu belegen. Er hat sich dieser Aufgabe nicht 
nur entzogen, er hat sogar in einem Punkte den Tatbestand kühn- 
lich auf den Kopf gestellt. Nach allem, was ich über seine Methode 
der Stilkritik gesagt, nach den zahlreichen Verstößen und Trug- 
schlüssen, die ich ihm auf diesem Gebiete nachgewiesen, nach dem 
grundsätzlichen Widerspruch, den ich gegen sein Verfahren erhob, 
gehörte wirklich einiger Mut zu der Behauptung, meine stilkritischen 
Beobachtungen sicherten erst recht die von ihm angenommene Schei- 
dung des Neuburger Glossators von dem Fortsetzer bis 1238.? Jeder, 
der mein Buch gelesen hat, wird mir bezeugen, daß ich gerade mit 
stilistischen Kriterien — freilich mit anderen, als die Bloch handhabt 
— eine von Blochs Ausgabe aufs stärkste abweichende Bestimmung der 
Neuburger Glossen durchgeführt und gerade hierdurch die von Bloch 
behauptete „Neuburger Chronik“ aus der Welt geschafft habe. Ob 
ich darin irrte oder das Richtige traf, steht hier nicht zur Erörterung. 
Aber ich möchte des zweiten. fast sicher sein, angesichts der Art 
wie Bloch selbst sich nunmehr darüber vernehmen läßt. Er tut 
dasselbe noch an einer zweiten Stelle. Die Rasur in der Nachricht 
zu 1226 hat er in seiner Ausgabe nur unvollständig gelesen. Ich konn- 
te das Fehlende ergänzen und damit seine Konstruktionen in einem 
wichtigen Punkte umstoßen. Unter dem heutigen Text „non sine 
grandi impensa Marbac.“ erkannte er als ursprünglichen ‚non sine 
grandi ... impensa.“ Ich stellte fest, daß das fehlende Wort, nostra“ 
ist. Jetzt erklärt er S. 305 Anm. 1: das sei sehr erfreulich, komme 
aber für die Kritik nicht in Betracht. Darüber wird man anderer 
Meinung sein dürfen. Mir scheint bis auf weiteres, wenn die 
Marbacher an einer Stelle in erster Person sprachen, daß damit auch 
die Autorschaft eines Marbachers an dieser Stelle erwiesen ist. Gerade 
dies aber hatte Bloch nicht erkannt und auch bis heute — wenigstens 


1 Seinen Hinweis auf die „Verbindung des Chronisten mit den Zähringern“ 
die er schon „ausführlich behandelt haben will“, verstehe ich nicht. Es war 
doch nicht meine Absicht, ihm in allem zu widersprechen. Wie vieles ich an 
seiner Arbeit anerkenne, glaube ich wirklich mit genügender Deutlichkeit ge- 
sagt zu haben. ’ S. 299 Anm. 1. 


Zu den Marbacher Annalen 345 


öffentlich — nicht zugeben wollen. Ich scheine aber auch hier Er- 
folg gehabt zu haben, denn schon beeilt sich Bloch, sich aus dem 
Archive der M. G. bescheinigen zu lassen, daß sein Manuskript be- 
reits die richtige Vermutung enthalten habe und folglich meine 
„Lesung‘ — wofern sie sicher sei — sachlich [zu] seiner For- 
schung nichts Neues biete, da diese eben durchaus mit ihr gerechnet 
habe.! Das Urteil über diese merkwürdige Art der Verteidigung 
kann ich dem Leser überlassen. Hier genüge es festzustellen, daß 
meine Lesung Blochs ganze Forschung über den zweiten Teil der 
Chronik umwirft; daß sie bei ihrem Erscheinen für jedermann 
„sachlich neu“ war, weil Blochs „Konjektur“ in seinem Manuskript 
stecken geblieben, in der Ausgabe nicht mit abgedruckt und sogar 
Bloch selbst aus dem Gedächtnis gekommen war, so daß er erst 
während der Korrektur seiner Erwiderung durch eine Mitteilung 
von Hofmeister an sie erinnert wurde.? Ob es vollends schön ist, 
für die Unterdrückung der Konjektur dem verstorbenen Holder- 
Egger die Verantwortung zuzuschieben, darüber läßt sich streiten, 
oder vielleicht auch nicht streiten. Aber man versteht danach wobl, 
was es sagen will, wenn Bloch am Schlusse seiner Erwiderung „Hol- 
der-Eggers achtunggebietendes Wort aufs schmerzlichste vermißt“. 

Von ganz anderer Art sind die Erörterungen, mit denen Opper- 
mann in die Streitfrage eingreift.“ Von meinen Ergebnissen nimmt 
er einen Teil an, in anderem nähert er sich Bloch; vor allem aber stellt 
er in wesentlichen Punkten ganz originale Thesen auf, die das viel- 
umstrittene Werk in einem neuen Lichte zeigen sollen. Bloch hatte 
es seiner Entstehung nach in drei Teile zerlegt: die Annalen eines 
unbekannten Straßburger Domherrn bis 1200, die Hohenburger 
Chronik von 631—1210, die die Annalen aufnahm, und endlich die 
Neuburger Chronik, die das Ganze erweiterte, überarbeitete und bis 
1238 fortsetzte. Mein Aufbau war einfacher: Chronik und Annalen 
des Propstes Friedrich von St. Thomas 631—1200 dazu eine Fort- 


1 8.306 Anm. 

3 a. a. O.: „Zu S. 305 Nr. 1 kann ich bei der Korrektur eine Mitteilung nach- 
tragen, die mir Herr Kollege Dr. Hofmeister inzwischen hat zukommen lassen.“ 

’ a. a. O. schreibt er, die Konjektur sei im Druck „getilgt worden — vielleicht 
weil H.-E. solche über den Befund hinausgehenden Vermutungen nicht liebte.“ 
Wenn es sich um bloße Vermutung handelte, hätte H.-E. nur Recht gehabt. 
Es ist aber mehr, es ist eine ganz evidente Lesung. 

4 Zur Entstehungsgeschichte der sogenannten Marbacher Annalen. Mittei- 
lungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung 34, 561—595. 


346 Johannes Haller 


setzung bis 1238, verfaßt in Marbach, endlich Zusätze von einem 
Neuburger, entstanden nach 1244. Oppermann geht viel weiter. 
Er gibt mir darin recht, daß Propst Friedrich der Annalist und zu- 
gleich der Chronist sei, der die Geschichte des Reiches von 631 an 
darstellte. Aber er will dennoch Blochs „Hohenburger Chronik“ 
retten, indem er denselben Friedrich seine Arbeit bis 1214 fortführen 
läßt. Inwiefern das noch eine „Hohenburger Chronik“ sein soll, bleibt 
freilich unklar. Überraschender sind Oppermanns Thesen in betreff 
der Fortsetzung 1215—1238. Mit großer Bestimmtheit schreibt er sie 
dem Straßburger Domkustos Arnold von Bürglen zu, der unter den 
Auspizien des Bischofs Berthold von Teck 1238 arbeite. Dem Neu- 
burger räumt auch Oppermann nur eine glossierende Tätigkeit ein, 
die er überdies noch geringer anschlägt als ich und bestimmt ins 
Jahr 1240 verlegt. ‚So‘, meint er, „entwirren sich verwickelte und 
vielfach umstrittene Probleme zu einem ganz einfachen Tatbestand.“ 
Die Einfachheit sei ohne weiteres zugegeben, aber sie allein ist doch 
nicht das Ziel der Forschung: die Hauptsache dürfte doch immer 
noch die Richtigkeit sein. Und wenn man im allgemeinen auch sagen 
kann, daß das Richtige auch einfach zu sein pflegt, so ist darum das 
Einfache noch nicht immer richtig. Was Oppermann nun Neues 
vorbringt, ist, so einfach es klingen mag, in allen Punkten un- 
richtig. 

Die Hauptsache an dem ganzen Problem, wichtiger als alle Ver- 
fassernamen, weil für die Beurteilung des Werkes ausschlaggebend, 
für seinen Quellenwert bestimmend, ist die Frage: bis wohin reicht 
der erste Teil — die Reichschronik samt den Reichsannalen — und 
wo beginnt die Fortsetzung? Denn damit fällt die andere Frage zu- 
sammen: wann ist der erste Teil verfaßt? Oppermann findet, die 
Ausdrucksweise sei noch bei 1212 „unverkennbar“ dieselbe wie in 
den früheren Teilen.“ Die „unverkennbare“ Gleichheit beschränkt 
sich darauf, daß auch bei 1212 der ablativus absolutus gebraucht 
wird, für den der Chronist im ersten Teil eine Vorliebe hat, und daß 
es bei 1212 heißt „baronibus aliisque diverse conditionis hominibus“, 
während man schon bei 1184 las „principes et comites et alii diversi 
generis homines“. Das erste beweist nichts, das zweite beweist das 
Gegenteil von dem was es beweisen soll: die Ausdruckweise ist an 
beiden Stellen nicht „unverkennbar“ dieselbe, sondern eher ver- 
schieden: wo der eine Autor „conditio“ braucht, setzt der andere 


1 8. 579. 


Zu den Marbacher Annalen 347 


„genus“. Sodann bemerkt Oppermann, daß der Chronist bei 1212 seinen 
Bericht über den Kinderkreuzzug mit den Worten schließt: „Rede- 
amus nunc ad historiam de Ottone.“ Diesen „Kunstgriff literarischer 
Technik“ finde man schon früher im Text der Chronik dreimal 
(‘sed unde digressi sumus revertamur’, p. 17 und 43, “hec de genea- 
logia Agnetis dicta sufficiant’, p. 42). Aber nötigt uns dieses schon, 
auch bei 1212 noch immer den gleichen Verfasser anzunehmen ? 
Mit einer Wendung wie „genug hiervon“, „zurück zur Sache“ von 
einer Abschweifung zum Thema zurückzukehren, wird niemals 
das Monopol eines bestimmten Schriftstellers sein. Das tun die mei- 
sten Erzähler und können nach Bedarf alle tun. Nur wenn es mit 
den gleichen Worten geschieht, entsteht der Verdacht, daß auch der 
gleiche Mann zu uns spricht. Die Worte aber sind hier nicht die glei- 
chen, sondern verschiedene. Zudem hat Oppermann anscheinend nicht 
bemerkt, in welchen Widerspruch er hier zu sich selbst geraten ist. 
S. 563 stellt er fest, daß auch in den Glossen zu Otto von Freising 
(im ersten Teil des Codex, der die Marb. Ann. enthält) in derselben 
Weise von einer Digression zum Thema zurückgeleitet wird: sed de 
his dicta sufficiant’. Er schließt aber an dieser Stelle, sehr richtig, 
keineswegs, daß diese Glosse vom Verfasser der Chronik herrühren 
müsse, er schreibt sie vielmehr nur dem Abschreiber zu, der hier die 
Wendung nachahme, die er in der Chronik gelesen hatte. Ob das 
letzte unbedingt angenommen werden muß, mag auf sich beruhen. 
Aber es zeigt sich doch, daß auch nach Oppermanns Ansicht das 
Vorkommen einer derartigen Wendung keineswegs immer auf einen 
bestimmten Autor zu schließen zwingt. Die „unverkennbar“ gleiche 
Ausdrucksweise, die uns bei 1212 noch denselben Verfasser ver- 
raten soll, der bis 1200 schrieb, ist also in Wirklichkeit gar nicht 
vorhanden. 

Oppermann will aber bei den Chronisten von 1209—1214 auch 
dieselbe „ politische Gesinnung oder Gesinnungslosigkeit‘ finden, die 
im ersten Teil sich ausspricht. Propst Friedrich, der kaiserliche Kap- 
lan, der staufische ‚‚Reichsannalist‘“, ist „ein entschiedener und konse- 
quenter Vertreter staufischer Politik . . . sicherlich nicht“ gewesen 
(S. 577); im Gegenteil: „dieser frühere Reichskaplan (so!) . . . ist ein 
recht gesinnungsloser Skribent“ (S. 594). An seiner Gesinnungs- 
losigkeit ist er sogar überall kenntlich. Wohl hat er sich zu 1187 sehr 
zornig über Urban III., den Feind des Kaisers geäußert; aber „zehn 
Jahre später ist seine Gesinnung nicht mehr die gleiche“. Er gibt 


348 Johannes Haller 


sich zwar noch immer als Anhänger des staufischen Hauses und be- 
klagt namentlich den Tod des staufischen Prinzen Otto von Burgund; 
aber „er ist keineswegs von Anfang an ein Parteigänger Philipps ge- 
wesen‘, weil er nämlich in seinem Bericht über das Jahr 1198 sagt, 
der Erzbischof von Köln habe den deutschen König in Aachen zu 
salben, während doch noch im gleichen Jahre Philipp sich vom Erz- 
bischof von Tarentaise in Mainz habe krönen lassen. Oppermann 
findet das „im höchsten Grade auffällig“ (S. 575). „Denn der Be- 
richterstatter konnte natürlich nicht im Zweifel darüber sein, daß die 
Erhebung eines nichtstaufischen Königs geplant war“, d.h. — wenn 
ich den wohl etwas zu knapp ausgedrückten Gedanken richtig er- 
gänze — er mußte wissen, daß der Staufer die Krone aus der Hand 
des Kölners nicht bekommen werde, und daß ihm nichts übrig bleiben 
werde, als auf das Recht des Mainzers zurückzugreifen und in dessen 
Abwesenheit sich vom ersten besten Erzbischof krönen zu lassen. 
Wenn aber dies der Annalist voraussah, dann durfte er auch vorher 
nicht von einem Krönungsrechte Kölns und Aachens reden, ohne 
sein schlechtes Herz für die staufische Sache zu verraten. Mir scheint, 
Oppermann hätte diese seine Anklage gegen den Straßburger Propst 
verstärken und zugleich vereinfachen können, wenn ihm nicht ent- 
gangen wäre, daß der ganze Abschnitt, der von der Doppelwahl von 
1198 handelt, in einem Zuge verfaßt ist, so daß der Annalist die Main- 
zer Krönung Philipps bereits kannte, als er seine taktlose Bemerkung 
über das Krönungsrecht des Kölners niederschrieb. Und doch tut 
Oppermann ihm vielleicht unrecht. Wie wäre es, wenn der Ge- 
schmähte nur ein noch besserer Prophet gewesen wäre als sein An- 
kläger von ibm verlangt? Bekanntlich hat ja König Philipp selbst das 
Krönungsrecht Kölns anerkannt, indem er sich vom Erzbischof Adolf 
nach dessen Unterwerfung am Dreikönigstag 1205 nochmals krönen 
ließ. Sollte der weitblickende Straßburger nicht auch das voraus- 
gesehen und deshalb schon sechs Jahre früher mit ruhigem Gewissen 
in seinen Aufzeichnungen sich zu der Anschauung bekannt haben, 
daß es Sache des Erzbischofs von Köln sei, den König in Aachen zu 
krönen? Scherz bei Seite: kein Zurechnungsfähiger kann um 1197/98 
haben bestreiten wollen, daß der Kölner der zur Krönung am nächsten 
berechtigte Fürst sei, und daß nur im Notfall ein anderer an seine 
Stelle treten könne. Die Erwähnung dieses zweifellosen Rechts hat 
denn auch im Zusammenhang der Stelle ganz deutlich nur den Zweck, 
zu erklären, warum der Bischof von Straßburg sich auf separate 


Zu den Marbacher Annalen 349 


Wahlverhandlungen mit Köln und Trier einließ: diese beiden Erz- 
bischöfe wären ja bei der Einsetzung des neuen Königs die Haupt- 
personen gewesen.! 

Etwas anderes findet N „noch auffälliger“: der Annalist, 
der doch der staufischen Partei angehören will, nennt bei 1198 den 
Welfen „rex“, den Staufer dagegen einfach „Philippus“, und erzählt 
von ihm, er habe das Unterelsaß mit Raub und Brand verwüstet. 
Ein wirklicher Anhänger, ein getreuer Hofkaplan hätte das verschwei- 
gen oder beschönigen sollen, selbst wenn seine Heimat dabei Not 
litt, vielleicht sogar seine eigenen Güter oder die seines Stifts ver- 
wüstet wurden. Dem Ideal eines Reichshistoriographen, wie es dem 
Kritiker des 20. Jahrhunderts vorschwebt, hätte er damit besser ent- 
sprochen. Vielleicht hätte er auch voraussehen müssen, daß ein sehr 
gelehrter Historiker nach 700 Jahren von einem Kaplan die Denk- 
weise eines Lakaien verlangen werde. Darin ist er allerdings schwer 
zu entschuldigen. Was aber den Königstitel betrifft, den er seinem 
Herrn verweigert, dem Gegner aber zuerkennt, so scheint mir eigent- 
lich nur die Flüchtigkeit „auffallend“, mit der Oppermann das Werk 
gelesen hat, das er doch kritisieren will. Denn bei etwas mehr Auf- 
merksamkeit hätte auch er die Erklärung für das, was ihm so auffal- 
lend scheint, gefunden: daß nämlich der Annalist streng und konse- 
quent dem den Königstitel gibt, der die kirchliche Königssalbung 
empfangen hat, und daß er demgemäß zunächst nur Otto, den früher 
Gekrönten, Philipp aber erst genau vom Tage der Mainzer Krönung 
an als „rex“ tituliert. Daß der Annalist im Jahre 1198 hätte voraussehen 
sollen, man werde ihn wegen dieser etwas pedantischen Korrektheit 
im Jahre 1914 als gesinnungslosen Skribenten und heimlichen Gegner 
seines königlichen Herrn denunzieren, > ist vielleicht doch etwas 
zu viel verlangt. 

An dieser sogenannten Gesinnungslosigkeit will nun Oppermann 
in der Erzählung der Ereignisse von 1209—1212 den gleichen Autor 
wiedererkennen. Er hat bemerkt, daß in diesem Abschnitt dem Wel- 
fen Otto IV. der ihm zukommende Titel „imperator“ bald gegeben, 


1 Dux Suevie ... cum episcopo Argentinensi cepit agere, quatinus sibi fi- 
deliter assisteret .. . Quod cum episcopus, ut dicebatur, acceptasset et die 
statuto Hagenowe ad ducem venire debuisset, acceptis litteris archiepiscoporum 
Coloniensis et Treverensis, quorum unius iuris est regem inungere, alterius vero, 
id est Treverensis, eum Aquisgrani in sedem regni locare, ad ipsos quantocius 
festinavit (ed. Bloch p. 71f.). 


350 Johannes Haller 


bald verweigert wird; und er glaubt nachweisen zu können, daß 
beides unter dem Einfluß des nächstbenachbarten großen Fürsten, 
des Herzogs von Zähringen, geschieht. Nämlich so. Im November 
1210 ist Otto exkommuniziert worden; und schon beeilt sich der Chro- 
nist, ihm bei 1211 den ersten Fußtritt zu geben mit der Bemerkung, er 
habe nicht vernünftig gehandelt (non sano usus consilio). Ebenso 
haben freilich bis auf diesen Tag alle neueren Historiker geurteilt.! 
Indessen — Bauer, das ist etwas anderes; ein wohlgesinnter Chronist 
hatte auch vor den offenbaren Dummheiten Sr. Majestät in demü- 
tiger Urteilslosigkeit zu ersterben. Immerhin, unser gesinnungsloser 
Skribent wagt doch noch nicht, Otto geradezu den Kaisertitel zu 
nehmen, denn Otto hat — am 16. Juni 1211 den Bürgern von Straß- 
burg ein Privileg verliehen (wirklich so zu lesen bei Oppermann 
S. 580). Erst zu Ende des Jahres, nachdem einige Fürsten in Nürn- 
berg dem König von Sizilien die Krone anzubieten beschlossen haben, 
„glaubt der Chronist jede Rücksicht gegen Otto fallen lassen zu 
dürfen“, faßt sich ein Herz und nennt ihn zum erstenmal schlechtweg 
„Otto“, ohne jedes p. p. Aber schon fast auf der nächsten Zeile (buch- 
stäblich so!)? erschrickt er über seine eigene Kühnheit und setzt den 
„imperator“ wieder in seine Würde ein. Er hat nämlich erfahren, daß 
drüben jenseits des Rheines der großmächtige Herzog von Zähringen 
noch an Otto festhält. Wenn der wüßte —! Unser Chronist hat schlaf- 
lose Nächte. Zum Glück ist der Zähringer gar nicht so schlimm, er 
nimmt vielmehr selbst an der zweiten Wahl Friedrichs von Sizilien 
im Dezember 1212 teil. Erleichtert atmet der Chronist auf und läßt 
bis auf weiteres den Kaisertitel vor Ottos Namen fort. Freilich, dem 
Sizilianer den Königstitel zu geben, wagt er noch nicht; er ist ge- 
witzigt und wartet ab, wie der Hase läuft, Er hat wohl daran getan; 
denn der Zähringer, vor dessen Stirnrunzeln er zittert — warum, 
wissen wir nicht; vermutlich aus allgemeiner Gesinnungslosig- 
keit — ist ein unsicherer Kantonist: „spätestens zu Anfang des 
Jahres 1214 muß er seine Parteistellung abermals gewechselt ha- 

1 Oppermann hat übrigens gar nicht bemerkt, daß der Chronist die Ursache 
von Ottos Exkommunikation fälschlich im Bruche seinesVertragseids und in der 
Besetzung des Kirchenstaates sieht. Sollen wir diesen Irrtum einer fast oder ganz 
gleichzeitigen Aufzeichnung zutrauen ? Mir scheint, die Stelle beweist allein, 
daß dieser Teil des Werkes erheblich später verfaßt sein muß, daß also Bloch und 
Oppermann nicht Recht haben können, wenn sie ihre „Hohenburger Chronik“ 


bis 1211 oder 1214 reichen und damals verfaßt sein lassen. 
2 Im Druck p. 81, Zeile 21—25. 


Zu den Marbacher Annalen 351 


ben.“! Dem Chronisten bleibt nichts übrig als mitzumachen: in 
einem Uberblick über die Geschicke des staufischen Hauses nennt 
er jetzt Otto „ä imperator und Philipp beim bloßen Vornamen. Dies 
müssen die letzten Zeilen gewesen sein, die er schrieb. Das bestän- 
dige Schwanken war mehr als die Konstitution des sensibelsten 
aller Chronisten vertrug. Erschöpft legte er die Feder beiseite; man 
errät ohne Mühe, daß er noch im Jahre 1214 gestorben sein muß. 

Nun, dieser elendeste aller Poloniusse, dieses Chamäleon unter den 
Geschichtschreibern des Mittelalters, wer kann er anders sein als 
der Annalist von 1198, der „im Gegensatz zu Philipps Wählern“ zu 
behaupten wagte, „daß das Krönungsrecht dem Erzbischof von Köln 
zustehe und Aachen der rechte Ort der Krönung sei“? Damals freilich 
hatte er den Mut, anders zu schreiben als seine eigene Partei bald 
darauf zu handeln genötigt war; aber das tut nichts, gesinnungslos 
war er hier wie dort. Es war natürlich auch nichts als feige Gesinnungs- 
losigkeit, wenn er, der übrigens kirchlich Denkende, bei 1187 Gott 
dankte, daß er den Papst zu rechter Zeit hatte sterben lassen; oder 
wenn er, der kaiserliche Kaplan, die Kirchenpolitik Friedrichs I. 
offen tadelte und auch gegenüber Heinrich VI., seiner unklugen 
Siegeszuversicht, seiner Grausamkeit, vielleicht sogar gegenüber der 
Kühnheit des Erbreichsplanes, sich das Recht der Mißbilligung 
wahrte,! Bei einem anderen müßte man das als Zeichen der Selbstän- 
digkeit und Urteilsfähigkeit achten; ein Hofkaplan aber, der Ge- 
schichte schreiben will, darf keine eigene Meinung haben. Hat er sie 
doch und ist töricht genug, sein volles Herz nicht zu wahren, so wird 
er wegen seiner Gesinnungslosigkeit nach 700 Jahren gekreuzigt 
und verbrannt. 

Da ich dies schreibe, wird mir mit einem Male klar, warum der 
Chronist, der sich doch für die Zeit von 631 bis 1200 so viel Mühe um 
eine zusammenhängende Darstellung der deutschen Geschichte ge- 
geben hat, die folgenden Jahre so stiefmütterlich behandelt, daß man 
sagen muß, wenn er wirklich im Jahre 1214 schrieb, er habe ein großes 
Stück der jüngsten Vergangenheit, die ganze inhaltschwere Zeit von 


1 Es bleibe nicht unbemerkt, daß die Gründe für diese Annahme vollkommen 
hinfälligsind;daßnämlich der König den Bischof vonStraßburg „dilectus princeps 
nennt, da dieser doch mit dem Zähringer verfeindet war, und daß er einem 
Kloster versprach, es nicht dem Herzog geben zu wollen (S. 581). Wer wird 
Oppermann folgen, wenn er daraus Schlüsse auf einen neuen Abfall des Zährin- 
gers zieht ? 2 Vgl. meine Marbacher Annalen, S. 107f. 


352 Johannes Haller 


1201 bis 1209 eigentlich übersprungen.! Ich hatte in dieser Lücke 
bisher den stärksten Beweis dafür sehen zu müssen geglaubt, daß die 
Chronik des Propstes Friedrich beim Jahr 1200 ihr Ende gefunden 
habe und das Folgende spätere Zutaten seien, dürftige Lückenbüßer, 
die man nach Jahrzehnten einflickte, als die Erinnerung geschwun- 
den war und für eine stilgerechte Fortsetzung das Material ebenso wie 
das zwingende Bedürfnis fehlte. Aber ich hatte nicht mit der Ge- 
sinnungslosigkeit des Skribenten gerechnet. Sie erklärt alles: er hatte 
einfach nicht den Mut, über die Geschichte Philipps von Schwaben 
zu reden; erst die allgemeine Anerkennung Ottos gab ihm die Sprache 
wieder. Ja, nicht einmal nachträglich wagte er, sich über die Taten 
des ermordeten Philipp zu äußern. Wie tief muß er als Charakter ge- 
standen haben! 

Aus Charakterlosigkeit, ohne Zweifel, hat er in diesem Zeitraum 
auch den Brauch gewechselt, die Jahre zu zählen. Früher hatte er 
stets begonnen mit “Anno Domini’, seit 1209 begnügt er sich, gesin- 
nungslos wie er ist, mit einem bloßen ‘Anno’. Man fühlt dieser fröh- 
lichen Kürze förmlich die Erleichterung nach, die der Chronist emp- 
funden haben muß, als er endlich die staufische Maske abwerfen und 
offen sein welfisches Herz bekennen durfte. In derselben Weise er- 
klärt sich auch, was sonst unerklärlich bliebe und was auch Opper- 
mann zu erklären unterlassen hat: die ganz augenfällige Wandlung 
im Stil unseres Autors. Früher kurz, trocken, sachlich, auch in den 
eingestreuten subjektiven Zwischenbemerkungen wortkarg, wird er 
nun mit einem Male blühend und voll, in breiter rhetorischer Diktion 
mit langen Perioden und rhythmischem Tonfall dahinrollend, wie z. B. 
in der Erzählung vom Kinderkreuzzug bei 1212. Wie verkehrt es war, 
aus diesem Wechsel des Stils auf einen neuen Verfasser zu schließen, 
sieht man jetzt. Dem Manne ist das Herz aufgegangen und die Zunge 
hat sich ihm gelöst. Es war der Zwang der Rücksicht auf die im stillen 
nicht geliebten Staufer gewesen, was ihn früher so lakonisch hatte 
schreiben lassen. Seit er davon befreit ist, darf er mit seinem wahren 
Herzen auch zugleich seinen wahren Stil zeigen. | 

Es ist wichtig, daß wir ihm den Bericht über 1212 noch zuschrei- 
ben dürfen. Denn gerade in der Erzählung vom Kinderkreuzzug hat 
Oppermann einen neuen Beitrag zu seiner Lebensgeschichte entdeckt, 
der gleichsam die Probe auf das Exempel seiner Autorschaft bietet. 
Der Erzähler macht nämlich durchaus kein Hehl daraus, daß er ein 

ı Vgl. a. a. O. 16f. 


Zu den Marbacher Annalen 353 


Gegner des wahnwitzigen Unternehmens ist. Aber er ist es nicht etwa 
aus gesunder Vernunft, sondern aus Geldgier. Käme der Zug nicht 
zustande, so müßten die armen Kleinen, die da ihrem sicheren Ver- 
derben entgegenwallen, ihr Gelübde mit Geld ablösen, und das allein 
ist es, was unser Chronist wünscht. Dies wirft ein Licht nicht nur auf 
seinen abominablen Charakter, sondern auch auf seine amtliche 
Tätigkeit. Eine unverkennbare Schwierigkeit für die Annahme, daß 
die Chronik des Propstes von St. Thomas über 1200 hinausreiche, 
liegt nämlich in der Tatsache, daß die Urkunden den Propst Friedrich 
bis 1201 verhältnismäßig oft, von da an aber nie mehr nennen, und 
daß schon 1202 ein anderer Name im Besitze der Thomaspropstei 
erscheint.! Man hatte bisher daraus geschlossen, Propst Friedrich 
müsse gegen 1202 gestorben, vielleicht auch auf den Kreuzzug ge- 
gangen und nicht wiedergekommen sein. Oppermann belehrt uns 
eines Bessern: er hat noch gegen 15 Jahre gelebt, aber seine Stellung 
gewechselt, er ist Kämmerer des Bischofs geworden. Der Träger dieses 
Amtes heißt wirklich beim Jahr 1212 einmal Friedrich; und das ge- 
nügt, um den früheren Propst zu erkennen (S. 583f.). Einem Käm- 
merer als Finanzbeamten ist es auch zuzutrauen, daß er sogar in dem 
beklagenswerten Abenteuer des Kinderkreuzzugs nichts weiter als 
die Gelegenheit zu einer Finanzoperation sieht. Unerklärt läßt 
Oppermann dabei nur eins: den Übergang von einer Propstei zur 
Kämmerei, der keine Beförderung, sondern eine Degradation bedeuten 
würde, wie man aus den Zeugenreihen der Urkunden ersehen kann.? 
Aber die Verlegenheit ist nicht arg, die Erklärung liegt zweifellos 
in der uns schon bekannten Gesinnungslosigkeit des Mannes. Er ist 
zur Strafe degradiert worden. Vielleicht hat gar König Philipp ihn 
als Propst absetzen lassen, als er zufällig einmal erkannte, welche 


1 Vgl. a. a. O. 99—102. Ein weiteres Zeugnis ist inzwischen hinzugekommen 
in der von Wentzcke, Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins XXVII, 14 publizier- 
ten Urkunde von 1190. 

2 Statt vieler Beispiele nur ein paar. 1218 ist die Reihenfolge in einer bi- 
schöflichen Urkunde diese: Propst, Dekan, Kantor, Scholastikus, Thomaspropst, 
Chorbischof, Kämmerer. Schöpflin I, 335. 1194 eröffnet, ebenfalls in bischöf- 
licher Urkunde, Propst Friedrich von St. Thomas die Reihe, vor einem Dom- 
herrn, dem Vitztum, Scholastikus, Pförtner u. a., I. c. 302. 1155 steht der Propst 
von Jung St. Peter, zugleich Domschulmeister, vor dem Kämmerer. Straß- 
burger Urkundenbuch I, 86. Ähnlich ist die Rangordnung in Speier 1154: die 
Pröpste von St. German und St. Guido stehen zwischen Dompropst, Domdekan 
und Domscholastikus, alle vor dem Kämmerer. Schöpflin I, 242. Die Urkunden 
der Mainzer Erzbischöfe beobachten den gleichen Brauch. 


Histor. Viertoljahrschrift. 1914. 3 28 


354 Johannes Haller 


Natter er am Busen trug, und der Bischof hat ihn dann später mit 
dem Kämmereramt entschädigt. Was wie eine Schwierigkeit aussah, 
enthüllt sich mithin als Bestätigung von Oppermanns Vermutung. 
Das Ganze aber ist wirklich „ein ganz einfacher Tatbestand“.! 

Nimis difficile erat satiram non scribere! Oppermann ist nicht der 
Erfinder dieser Methode, die Mücken seiht und Kamele verschluckt 
und mit Hilfe eines Wörtchens, eines fortgelassenen oder zugesetzten 
Titels die geheimsten Falten eines Schriftstellerherzens auf die Ent- 
fernung von 7 Jahrhunderten wie mit X-Strahlen zu durchleuchten 
unternimmt. Sie hat seit Pickwicks Zeiten schon manchen Vertreter 
gehabt, und in unserem Falle hatte sie Bloch bereits gelegentlich an- 
gewandt, auch mit entsprechendem Mißerfolg, wie ich glaube gezeigt 
zu haben. Oppermann bleibt das Verdienst, sie einmal gründlicher 
ad absurdum geführt zu haben, als dem schärfsten Kritiker möglich 
gewesen wäre: indem er sie ernsthaft anzuwenden meinte, hat er sie 
unbewußt parodiert. Hoffen wir, daß dies für einige Zeit die Nach- 
ahmer abschrecken werde. 

Bleibt noch die Frage, an welchem Ort der Propst-Kämmerer 
seine gesinnungslose Skribententätigkeit verübt hat. Daß er die 
Bibliothek des Klosters Marbach benutzt hat und für diesen Ort Inter- 
esse zeigt, ist offenkundig. Ich hatte gezeigt, daß beides natürlich 
ist bei unserem Propst, der zugleich Pfarrer in Kolmar, also gleichsam 
Hausnachbar von Marbach war.? Oppermann findet S. 586: „So 
ganz selbstverständlich wäre eine solche Art zu arbeiten bei einem 
Chronisten aus dem Jahre 1200 nun doch nicht“, sieht sich „nach 
einer besseren Erklärung“ um, und siehe da, „sie liegt nahe genug“. 
Im Jahre 1213 ist nämlich der Konvent von Marbach auseinander 
gegangen wegen Streitigkeiten mit seinem Propst, die schließlich zu 
dessen Ermordung geführt hatten.“ „Daß die herrenlos gewordene 
Marbacher Bibliothek (damals) nach Straßburg gekommen ist, 
darf man schon deshalb annehmen, weil von Straßburg aus 2 Jahre 
später die Wiederherstellung des Klosters eingeleitet worden ist.“ 

1 In Wirklichkeit liegt die Sache so, daß ein Kämmerer in den ersten Jahren 
nach 1200 nicht erwähnt und das Amt 1208 von Friedrich von Entringen neben 
der Kantorei versehen wird, die dieser von 1201—1232 innehat; daß dann im 
gleichen Jahr 1208 Berthold von Geroldseck und erst 1212 ein nicht näher be- 
zeichneter Friedrich als Kämmerer erscheint. Dieser muß aber damals jung ge- 
wesen sein, denn er steht in der Zeugenreihe an vorletzter Stelle. Straßburger 


Urkundenbuch I, 121. 122. 126 und Register. 
2 Marbacher Annalen S. 97. 3 Vgl. a. a. O. 111. 


Zu den Marbacher Annalen 355 


Ich kann zwar dieser Logik nicht folgen. Mir ist es weder klar, warum 
im Jahre 1200 ein Chronist nicht ebenso wie heute ein Forscher vor 
allem die nächste Büchersammlung benutzt haben sollte, noch ver- 
mag ich einzusehen, warum bei einer gelegentlichen Zerstreuung der 
Mönche auch die Bibliothek ausgewandert sein muß, am wenigsten 
aber, warum die Wiederherstellung des Klosters durch den Bischof 
von Straßburg beweisen soll, daß die Marbacher Bücher inzwischen 
nach Straßburg gekommen waren. Denn der Bischof war ja der welt- 
liche Herr und Obereigentümer dieses Klosters!, seine Sache war also 
die Wiederherstellung in jedem Falle. Aber ich würde jedem, der Wert 
darauf legt, diese Vorstellungen gern gönnen, vorausgesetzt daß nur 
vorher mit halbwegs brauchbaren Gründen die Identität des Propstes 
Friedrich von 1200 mit dem Kämmerer Friedrich von 1212 plausibel 
gemacht werden könnte. Bis das geschieht, muß ich auch die „bessere 
Erklärung‘, die Oppermann gefunden haben will, für überflüssig halten. 

In Straßburg ist nach Oppermann auch der zweite Teil, die Fort- 
setzung von 1215—1238, verfaßt, nicht in Marbach, wie ich meinte, 
Beweis hierfür die Notiz bei 1226: Eodem anno fundata est domus 
apud Argentinam in honore sancte Trinitatis a Wernhero marscalco 
non sine grandi impensa Marbacensium’. Ich hatte gezeigt, daß die 
letzten Worte ursprünglich, wie noch heute erkennbar ist, lauteten: 
non sine grandi nostra impensa’. Ich hatte daraus den Schluß ge- 
zogen, der Abschreiber habe in dem Kloster, von dessen Beitrag zu 
der Stiftung hier ursprünglich in erster Person die Rede war, den Mar- 
bacher Konvent gesehen, und ich hatte angenommen, als ungefährer 
Zeitgenosse werde er das wohl gewußt haben. Doch besser weiß es 
Oppermann: der Abschreiber hat sich geirrt, St. Trinitatis ist gar 
nicht auf Kosten des Mutterhauses Marbach zur Propstei erhoben 
worden, die Pflicht, diese Gründung zu unterstützen, lag vielmehr 
den Straßburger Domherrn ob (S. 588). Ein Straßburger Domherr 
also klagt hier sein Leid, und nur der gedankenlose Abschreiber — 
der übrigens nach Oppermann genau 14 Jahre, nicht etwa, wie ich 
annahm, 20—30 Jahre später, arbeitete? — hat das nostra ganz ver- 

1 a. a. O. 

2 Seine Gründe sind auch hier ganz unzureichend. In seiner Kritik meiner 
Ausführungen S. 567ff. übersieht er die Hauptsache: die Abhandlung ‚, Quo tem- 
pore discesserit Romanum imperium a Romanis principibus“ spricht allerdings 
von dem Ubergang der Herrschaft von den Römern auf andere Völker, braucht 


aber gelegentlich die Wendung „iam paulatim vergere tanta gloria et ad hano 
defectionem quam nunc cernimus tendere ceperat“. Auf diese Worte 


23° 


356 Johannes Haller 


kehrterweise auf Marbach bezogen. Natürlich wußte er auch gar nicht, 
woher das Buch, das er abschrieb, stammte und wem es gehört hatte! 
Mir scheint allerdings, Oppermann hätte, ehe er auf die Straßburger 
Domherrn einen Wechsel zog, sich vergewissern sollen, daß sie ihn 
auch einlösen würden. Welche Verpflichtung sollten „die Straßburger 
Domherrn“ wohl haben, eine Stiftung des Marschalls aus ihren Mitteln 
zu unterstützen, vollends wenn es sich um ein reguliertes Chorherrn- 
stift und eine Filiale von Marbach handelte? Die Antwort auf diese 
Frage wird Oppermann wohl immer schuldig bleiben. Damit aber 
fällt der einzige Anhalt, die fortgesetzte Chronik einem Straßburger 
Domherrn zuzuschreiben, in sich zusammen. 

Aber sogar den Namen dieses ‚Straßburger Domherrn“ hat Opper- 
mann entdeckt: Arnold von Bürglen, 1233—1239 Domkustos, vorher 
1224—1230 Kämmerer, nachher seit 1240 Dompropst, seit 1245/46 
päpstlicher Kaplan, spätestens 1250 gestorben. Ibn empfiehlt er- 
stens, daß er auch Domherr in Basel ist (er wird 1239 als solcher ge- 
nannt); denn für Basel zeigt der Chronist von 1215—1238 bekannt- 
lich ebensoviel Interesse wie für Straßburg. Ihn empfiehlt zweitens, 
daß auch er früher Kämmerer war. „Mit dem Kämmereramt hat 
Friedrichs zweiter Amtsnachfolger die Handschrift der Chronik 
übernommen, die er fortgesetzt hat.“ Das Verbindungsglied zwischen 
beiden bildet Berthold von Teck, seit 1224 Bischof von Straßburg, 
vorher 1216—1223 — man errät es schon — auch er Domkämmerer. 
Er war es bereits, „der im Jahre 1214 den damaligen Kämmerer 
Friedrich zur Abfassung seiner Chronik veranlaßte“. Beweis: dessen 
Interesse für das Bistum Basel und für das Haus Zähringen. Denn 
Berthold von Teck entstammte selbst diesem Hause, und die Herzöge 
von Zähringen, seine Verwandten, waren Lehnsleute des Bischofs von 
Basel. Ob nicht die Nachbarschaft des Zähringers!, dazu die im Bistum 
Basel gelegene Kolmarer Pfarre das Interesse des Propstes Friedrich für 
Zähringen und Basel besser erklären, als der Einfluß Bertholds von 
Teck, von dem wir gar nicht wissen, was und wo er vor 1216 war? 
Indessen „noch wahrscheinlicher als eine geistige Einwirkung Ber- 
tholds von Teck auf den Chronisten von 1214 ist eine solche auf 
Arnold von Bürglen, den Fortsetzer von 1238.“ Einmal ist dieser 
ihm im Amte des Kämmerers gefolgt; sodann „steht die Persönlichkeit 


habe ich meine Datierung gestützt; Oppermann scheint über sie hinweggelesen 
zu haben. 
1 Vgl. Marbacher Annalen S. 98 (auch 82). 


Zu den Marbacher Annalen 357 


des Bischofs Berthold unverkennbar im Vordergrund von Arnolds 
Darstellung“. Da auch Arnold „wenigstens an einer Stelle“ der Zäh- 
ringer gedenkt und die Bischöfe von Basel regelmäßig verzeichnet, 
so ist ein „politischer Grundgedanke des Chronisten von 1214 von 
seinem Fortsetzer beibehalten worden“: „der Gedanke der zährin- 
gischen Vormachtstellung, der sich in Bischof Bertholds kraftvoller 
Regierung noch einmal verkörperte. Bischof Berthold selbst wird 
man demgemäß als den geistigen Urheber wie schon der Chronik von 
1214 so auch der Fortsetzung von 1238 bezeichnen dürfen.“ So 
Oppermann. Nur ein klangvoller neuer Name fehlt noch dem präch- 
tigen Luftschloß der Phantasie. Es ist nicht recht einzusehen, warum 
Oppermann es seinen Lesern überläßt, ihn zu finden. Liegt es doch 
auf der Hand, daß man fortan nicht mehr von „sogenannten Mar- 
bacher Annalen“, sondern von der „Straßburger Kämmererchronik“ 
wird reden müssen. 

Also nicht die Größe des Kaisertums, nicht der Übergang des 
römischen Reiches auf die Deutschen, nicht die Taten der Kaiser, 
auch nicht die Geschicke des staufischen Hauses hat die Chronik 
zum Thema, sondern „die Vormachtstellung der Zähringer“ — die 
freilich für uns noch zu entdecken ist, denn bisher hat man von ihr 
nicht viel gewußt.! Die Zähringer werden überdies im ersten Teile 
der Chronik kaum mehr als dem Namen nach genannt, ihre Genealogie 
wird nirgends wie die der Staufer und Welfen zusammengestellt, 
von ihrer „Vormachtstellung“ ist gar nichts zu spüren, Berthold V. 
spielt sogar mit seiner zurückgenommenen Bewerbung um die Krone 
im Jahre 1198 eine nichts weniger als glänzende Rolle. Im zweiten 
Teil des Werkes wird das Geschlecht „wenigstens einmal erwähnt“, 
wie Oppermann bescheiden genug sagt; d. h. der Tod Herzog Bertholds 
V. wird bei 1218 so kurz wie möglich angemerkt; nicht einmal, daß er 
der Letzte seines Hauses war, hält der Chronist für nötig hervorzu- 
heben. Da soll die Geschichte der Zähringer „einen politischen Grund- 
gedanken“ des Werkes in seinen beiden Teilen bilden? 

Aber was will das alles bedeuten! Wir haben ja gelernt, daß auch 
in der Quellenkritik das ‚Credo quia absurdum“ gilt. Wie wir uns 
gewöhnen mußten, die verschiedenen Teile einer Chronik dem gleichen 


1 Daß sie „sich in Bischof Bertholds kraftvoller Regierung noch einmal ver- 
körperte“, ist reine Phrase. Bischof Berthold von Teck war gar kein wirklicher 
Zähringer, nur ein Verwandter der letzten zähringischen Herzöge; und wann 
und wo hätte er eine „Vormachtstellung“ besessen! 


358 Johannes Haller 


Verfasser zuzuschreiben, weil sie in Stil und Ton ganz verschieden 
sind, so werden wir uns jetzt darein zu finden haben, daß der „poli- 
tische Grundgedanke“ eines Werkes gerade das ist, was darin nicht 
vorkommt. Gegenüber dieser neuen Methode und ihren mit so großer 
Sicherheit vorgetragenen Ergebnissen wagt man kaum ein paar 
nüchterne Fragen zu stellen. Erstens: ist Bischof Berthold von Teck 
wirklich bis zu seiner Erhebung Domkämmerer gewesen ? Oppermann 
bat dafür keinen anderen Beweis, als daß der Kämmerer 1216—21 
Berthold heißt.! Das allein wird nicht jeden überzeugen; denn es ist 
nicht eben das Wahrscheinlichste, daß man mit Übergehung der Di- 
gnitäre einen Beamten zweiter Ordnung zum Bischof wählt.? Zweitens: 
welche Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß dieser Berthold schon 
bevor er Kämmerer wurde — vorausgesetzt daß er es wurde — den 
früheren Thomaspropst bei der Abfassung seiner Chronik beeinflußte ? 
Friedrich, der schon in den achtziger Jahren als Propst begegnet, 
muß um 1214 — wenn er wirklich so lange gelebt haben sollte — ein 
recht alter Mann gewesen sein, Berthold von Teck aber war noch 
1223, als er Bischof wurde, so jung, daß es auffiel und der Neuburger 
Glossator der Marbacher Chronik seine Jugend hervorhebt (hic cum 
esset iuvenis’ usw.). Drittens: ist es denn wahr, daß in der Chronik 
von 1238 ‚die Persönlichkeit Bischof Bertholds im Vordergrund“ 
steht? Ich kann es nicht finden. Von seinen Taten wird nichts 
weiter berichtet als die Fehde mit seinen Vettern, den Grafen von Pfirt, 
um die Dagsburgische Erbschaft, ziemlich ausführlich — sie war 
ja das große Ereignis der 20er Jahre im Elsaß —, aber auch recht 
äußerlich, sogar ohne Angabe der Ursache. Das füllt im ganzen noch 
nicht 30 Zeilen. Später fällt Bertholds Name nur noch ein einziges 
Mal ganz nebenher bei 1232. Bei der Notiz von seiner Erhebung 
(1223) allerdings steht ein Passus von 8 Zeilen, in denen seine Verdien- 
ste um die Bereicherung des Bistums in vollen Tönen gerühmt 
werden. Aber kann man daraufhin sagen, seine Persönlichkeit stehe 
in der Chronik der Jahre 1215—1238 „im Vordergrund“? Zudem 
verwickelt sich Oppermann hier wieder, wie schon früher, in einen 
Widerspruch, Er will an anderer Stelle beweisen, daß der oben er- 
wähnte Panegyrikus gar nicht dem Bischof, sondern dem Kämmerer 


1 Das kann gerade so gut Berthold von Geroldseck sein, der schon 1209 als 
Kämmerer vorkam, s. oben S. 354. Übrigens wird 1220 vorübergehend einmal 
Heinricus camerarius episcopi genannt. Schöpflin I, 341. 

2 In allen Zeugenreihen steht der Kämmerer weit hinten als einer der letzten. 


Zu den Marbacher Annalen 359 


Berthold gelte. „Hic cum esset iuvenis, sano semper utens consilio, 
in omnibus agendis suis seniorem se gessit in opere quantum ad 
augmentum sue ecclesie, quam suis temporibus plus ditavit quam 
omnes sui antecessores“ usw. Das alles soll nach Oppermann nicht der 
Bischof, sondern der „junge Berthold“ in seiner Stellung als Kämme- 
rer getan haben. Ich weiß nicht, ob Oppermann sich die Mühe genom- 
men hat, sich über Stellung und Aufgaben eines Domkämmerers 
im 13. Jahrhundert zu unterrichten. Fast möchte ich es bezweifeln: 
denn die Rolle, die er ihm hier zuweist, steht nicht im Einklang mit 
dem, was wir bisher als seine Obliegenheiten zu kennen glaubten: 
der Sorge für das Schlafgemach, die Schatzkammer, den täglichen 
Haushalt des Fürsten, für die Vorbereitung des Gottesdienstes, die 
dazu nötigen Geräte, und was dergleichen mehr ist. Daneben kennen 
wir nur eine wichtige Funktion, der Empfang der Abgaben. Daß 

der Kämmerer politische Aufgaben hat, ist nirgends zu bemerken, 
auch kaum glaublich.1 Überdies müssen wir feststellen, daß Opper- 
mann die Stelle, aus der er den jungen Kämmerer Berthold als er- 
folgreichen Premierminister seines Bischofs hervorzaubert, denn doch 
mit einer schwer entschuldbaren Flüchtigkeit gelesen hat. Berthold 
soll „seine“ Kirche mehr als alle seine Vorgänger bereichert haben — 
etwa seine Vorgänger in der Kammer ? Wohinersich wandte, da lächelte 
ihm der Erfolg? — als Kämmerer? Die Klöster in ‚seinem Bistum“ be- 
handelte er gut und schützte sie“ — als Kämmerer? Man braucht wirk- 
lich keine Überlegung, um zu wissen, daß hier nur vom bischöflichen 
Regiment Bertholds die Rede sein kann, und es ist ein ganz toller Ein- 
fall, wenn Oppermann die Worte cum esset iuvenis — seniorem se 
gessit’? mit „als er jung war“ übersetzen will, da sie nur bedeuten kön- 
nen: „obwohl er noch jung war, handelte er wie ein älterer Mann“.“ 

1 Vgl. die Mitteilungen aus einem Kämmerer-Recht von 1334 bei Aubin, 
die Verwaltungsorganisation des Fürstbistums Paderborn im Mittelalter (1911) 
S. 42. 2 Et quocunque se vertebat, prosperis successibus pollebat. 

2 Et monasteria in suo episcopio sita satis humane et sine magno gravamine 
protexit et fovit. 

Oppermanns Latein ist auch sonst nicht stichfest. S. 566 zieht er 
aus der Glosse zum Kreuzzugsbericht von 1218 „alias et per alios 
qualiter hoo evenerit pleniter exaratum est, sicut in armario Novicastri 
diligens lector invenire poterit“ den absonderlichen Schluß, der Schreiber 
dieser Zeilen könne sich nicht in Neuburg befunden haben, da er ja auf 
eine „anderswo“ (alias!) befindliche Darstellung verweise. Statt auf so 
kuriose Gedanken zu verfallen, hätte Opperman sich doch erinnern sollen, 
daß „alias“ auch einfach „anders“, „in anderer Weise bedeutet. 


360 Johannes Haller: Zu den Marbacher Annalen 


Indessen, diese Stelle muß bei der Beurteilung des Verhältnisses 
der Chronik zum Bischof ganz außer Betracht bleiben, weil Oppermann 
darin mit mir einig ist, daß sie gar nicht der Chronik selbst angehört, 
sondern eine Neuburger Glosse darstellt. Zieht man sie aber ab, was 
bleibt dann übrig, die Behauptung zu rechtfertigen, daß, die Persönlich- 
keit des Bischofs Berthold unverkennbar im Vordergrund“ der Chronik 
von 1215—1238 steht? Ist ferner dies nicht der Fall, dann fehlt auch 
der leiseste Grund, ihn für ihren ‚geistigen Urheber“ zu halten, wie 
schon früher die Beziehungen zum Kammeramt und dessen Vorstehern 
vor und nach 1215 als willkürliche Phantasien erkannt wurden. 

Ziehen wir die Summe. Oppermann wollte zeigen, daß die 
Chronik des Propstes Friedrich bis 1214 reichte und in diesem 
Jahr abgefaßt wurde. Er hat nichts irgend Stichhaltiges dafür 
vorgebracht, die unüberwindlichen Hindernisse für seine Annahme, 
wie es scheint, nicht einmal gesehen. Gegen die von ihm be- 
hauptete Identität des Propstes Friedrich von St. Thomas aus den 
Jahren 1182—1201 mit einem nur einmal bei 1212 erwähnten gleich- 
namigen Domkämmerer spricht schlechterdings alles. Der maßgebende 
Einfluß des Bischofs Berthold von Teck auf die Entstehung des Werkes 
erweist sich als reine Phantasie, die Autorschaft des Domkustos Arnold 
von Bürglen am zweiten Teil als aus der Luft gegriffen, die Annahme, 
daß überhaupt ein Domherr vom Münster der Verfasser sei, steht im 
Widerspruch mit dem einzigen ausdrücklichen Zeugnis der Handschrift. 
Das sind die Hauptsachen, die Oppermann neu vorgebracht hat. Ich 
müßte fürchten, die Aufmerksamkeit der Leser trotz der „sicheren 
Herrschaft über die literarische Form“, die Oppermann mir unverdien- 
terweise zubilligt, nicht länger fesseln zu können, wollte ich auch noch 
von Nebendingen reden, die mir nicht weniger anfechtbar scheinen.! 

! Ich darf diese Gelegenheit benutzen, um festzustellen, warum der Angriff 
von Güterbock (im Neuen Archiv 38, 559) auf zwei Stellen meiner Abhandlung 
unerwidert geblieben ist. Bald nach seinem Erscheinen sandte ich eine kurze 
Widerlegung von Güterbocks Bemerkungen, die mich unhaltbar dünken, 
an die Redaktion des Neuen Archivs, erhielt auch, wiewohl erst nach 2'/, Mo- 
naten und auf wiederholte dringende Anfragen, am 15. Dezember 1913 die Auf- 
nahme zugesagt. Diese Zusage wurde nicht gehalten; das nächste Heft des N. A. 
erschien im April 1914 ohne meine Entgegnung. Da es meinem Geschmack 
ebenso widerspricht, nach Jahr und Tag noch auf eine Frage von so geringem 
Belang öffentlich zurückzukommen, wie es mir unwürdig scheint, mich nach 
dem Belieben der Redaktion zum Antichambrieren zwingen zu lassen, so habe 
ich meine Entgegnung zurückgezogen. Der Schade, den die Wissenschaft dabei 
etwa leiden könnte, wird zu verschmerzen sein. 


361 


Über die ältesten Armenordnungen 
der Reformationszeit (1522—1525). 


Von 
Otto Winckelmann. 


II. 


Viel bedeutender als die in Kitzingen und Regensburg eingeführ- 
ten, ziemlich sklavischen Nachahmungen der Nürnberger Ordnung 
war die Neuregelung des Armenwesens, die Straßburg einige Monate 
später unternahm. Wahrscheinlich waren hier Geilers Reformvor- 
schläge, obwohl sie schon mehr als zwei Jahrzehnte zurücklagen, 
noch nicht vergessen. Eifrig griff man sie jetzt wieder auf, nachdem 
durch Luthers Lehre die Bedenken und Schwierigkeiten beseitigt 
waren, die bis dahin ihrer Verwirklichung im Wege gestanden hat- 
ten. Durfte der Magistrat doch nun sicher sein, den größten Teil 
der Bürgerschaft auf seiner Seite zu haben, wenn er einen starken 
Druck auf die Geistlichkeit ausübte, um die gesamte Fürsorge in 
seine Hand zu bekommen. Denn der Unwille über die Zuchtlosig- 
keit, den Hochmut und Geiz des Straßburger Klerus war seither fort 
und fort gestiegen!, ebenso wie der Mißmut über das schamlose 
Treiben der Bettelmönche, Stationierer, Ablaßkrämer usw.“ Wie 
in Nürnberg, so hatte ja auch in Straßburg die lutherische Lehre 
sehr bald Wurzel geschlagen, und selbst der anfangs noch etwas 
zurückhaltende Rat hatte sich seit 1523 offen für die evangelischen 
Prädikanten erklärt.“ 

Wie schon erwähnt, war im Sommer 1522, als die Nürnberger 


1 Röhrich, Geschichte der Reformation im Elsaß I, 116ff., A. Jung, 
Gesch. d. Reform. in Straßburg 12ff., Ad. Baum, Magistrat und Reformation 
in Straßburg 4. Unter anderm war die Bürgerschaft auch deswegen erbittert, 
weil die reichen Stifter in dem Hungerjahre 1517 dem darbenden Volk ihre 
reichen Kornvorräte vorenthalten hatten. Über die durch böse Ausschreitungen 
einiger Kleriker erzeugte Aufregung vgl. besonders noch Röhrich, Mitteil. a. 
d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsaß I, 132—150. 

? Vgl. die schon oben S. 196 Anm. 3 angeführten Flugschriften Eckard. 
und andrer. | 

Baum a. a. O. 15ff. 


362 Otto Winckelmann 


ihre Aufsehen erregende Armenordnung erließen, gerade der Reichs- 
tag in ihrer Stadt versammelt, an dem auch eine Gesandtschaft 
des Straßburger Rats teilnahm.! Daher kam es wohl, daß dieser 
sehr schnell Kenntnis von der Ordnung erhielt. Die Lebhaftigkeit 
des Eindrucks ersieht man schon daraus, daß binnen kurzer Zeit 
zwei Nachdrucke in Straßburg entstanden.“ Adolf Baums Vermu- 
tung, daß die Straßburger für ihre Armenordnung die Nürnberger 
als Muster benutzt hätten, kann ich jetzt zur Gewißheit erheben; 
denn nicht nur stimmt der Inhalt in vielen Punkten auffallend über- 
ein, sondern es wird auch an einigen Stellen des Straßburger Ent- 
wurfs® ausdrücklich auf die Nürnberger Vorlage Bezug genommen. 
Übrigens hatte sich der Magistrat im April 1523 auch die Augs- 
burger Ordnung von 1522 zur Prüfung schicken lassen.“ Indessen 
ist sie nicht viel benutzt worden, da man sich bald von ihrer Rück- 
ständigkeit überzeugte. A 

Über dic Personen, die sich um die Neuordnung verdient mach- 
ten, sind wir in Straßburg weit besser unterrichtet als in Nürnberg. 
Von dem fünfgliedrigen Ausschuß, der den Entwurf zu bearbeiten 
hatte“, sind die beiden adeligen Mitglieder, Melchior Zuckmantel 
und Jakob Spender, ziemlich bedeutungslos; die drei bürgerlichen 
aber, Daniel Mieg, Mathis Pfarrer und Jakob Meyer, gehörten zu 
den anerkannt tüchtigsten Männern der Stadt und gleichzeitig zu 
den emsigsten Anhängern der neuen Lehre.“ Die Mitwirkung Daniel 
Miegs war noch deshalb von besonderem Wert, weil er als Abge- 
sandter zum Reichstag im Spätjahr 1522 Gelegenheit gehabt hatte, 
die Nürnberger Einrichtungen aus eigener Anschauung kennen zu 


1 Reichstagsakten, Jüngere Reihe III, 484, 928. Pol. Corresp. d. Stadt 
Straßburg I, 59 A.3. 

3 Im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 befindet sich eine gleichzeitige Kopie 
der Nürnberger Ordnung, die wahrscheinlich von den Gesandten überschickt 
oder mitgebracht worden ist. Vgl. Arch. f. Ref.-Gesch. X 245 Nr.b. 

3? Vgl. oben S. 222 und Archiv f. Ref.-Gesch. X 243ff. 4 A. a. O. 60. 

5 Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 IV, 25. 

Ein Druckexemplar im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 nebst einem kurzen 
Begleitschreiben des Augsburger Rats vom 22. April 1523, woraus hervorgeht, 
daß Straßburg die Übersendung erbeten hatte. 

7 Die Namen der Mitglieder sind im Straßb. St.-Arch. Hosp. Prot. 145 p. 2 
genannt. 

® Biographische Notizen u. Quellennachweise über sie geben Ficker u. Win- 
ckelmann, Handschriftenproben des 16. Jahrhunderts nach Straßb. Originalen 
I, 1, 5, 10. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 363 


lernen. Die eigentliche Seele des Ausschusses war indessen nicht er, 
sondern Mathis Pfarrer, nächst Jakob Sturm wohl der hervorragendste 
Straßburger Politiker der Reformationszeit. Von seiner charakte- 
ristischen Hand rühren sowohl verschiedene Vorarbeiten für die Ord- 
nung, wie auch der mehrfach korrigierte Entwurf her, der mit gerin- 
gen Änderungen schließlich Gesetz geworden ist. Daß Mathis Pfar- 
rer schon 1522 ein begeisterter Verehrer Luthers war, ergibt sich mit 
größter Sicherheit aus einem interessanten, noch ungedruckten Brief, 
den er an seinen Schwager und Gesinnungsgenossen, den Stadtschrei- 
ber Peter Butz, richtete.! Die theologischen Berater der Stadt, 
Capito, Bucer und Hedio, mögen vielleicht beim Ausarbeiten der 
Ordnung gelegentlich um ihre Meinung befragt worden sein, die An- 
regung zu ihr haben sie jedenfalls nicht gegeben, aus dem einfachen 
Grunde, weil sie erst nach Straßburg kamen, als die Hauptpunkte 
der neuen Einrichtung schon im wesentlichen feststanden. Hedio 
hat weder damals noch später eine solche Rolle im Straßburger Ar- 
menwesen gespielt, daß man ihn, wie es Feuchtwanger? tut, als den 
„Organisator“ desselben bezeichnen könnte. 

So ist also die Initiative zu der Neugestaltung in Straßburg 
nicht von theologischer, sondern von staatsmännischer Seite aus- 
gegangen, was freilich nicht hindert, daß sie in der Hauptsache doch 
auf Luthers Lehren beruht und ohne diese niemals zustande gekom- 
men wäre. 

Noch vor Ende des Jahres 1522 leitete der Magistrat die Reform 
in sehr umsichtiger Weise damit ein, daß er alle geistlichen Stifter 
und Klöster der Stadt aufforderte, die bisher von ihnen verwalteten 
Almosenstiftungen dem Rat zur Vereinigung mit dem geplanten 
großen Stadtalmosen abzutreten. Man suchte durch diese Zentrali- 
sierung der verfügbaren Mittel den Wettbewerb des Klerus von 
vornherein möglichst auszuschalten: ein Vorgehen, das wir in 
Nürnberg nicht beobachten konnten, und das uns bezeugt, wie 
sich in Straßburg seit Geilers Zeit die Macht und das Ansehen 
des Rats gegenüber der Geistlichkeit gehoben hatten. Diese konnte 

1 Straßb. St.-Arch. Thom. Varia eccl. XI, 404 (Kopie). Pfarrer erzählt in 
diesem vom 24. März 1522 datierten Brief, er habe zu Mainz im Dom einen Pre- 
diger gehört — ohne Zweifel Caspar Hedio —, der das Evangelium noch „ tap- 
ferer‘‘ als der Straßburger Münsterprediger Mathis Zell verkünde und bei der 
Bürgerschaft großen Beifall finde. Hoffentlich werde diese Tatsache die Straß- 


burger in ihrem evangelischen Eifer bestärken. 
2 Jahrbuch f. Gesetzgebung Bd. 32 S. 198. 


364 Otto Winckelmann 


sich, angesichts der ihr feindlichen Volksstimmung und der in 
ihrer eigenen Mitte hervortretenden Sympathien für die neue Lehre, 
dem Ansinnen der Stadt nicht ernsthaft widersetzen! und über- 
ließ in der Tat, wenn auch mit Zögern und manchen Verklausulie- 
rungen, die Mehrzahl ihrer regelmäßigen Almosenspenden dem Magi- 
strat zur ferneren Verwaltung und Austeilung. Pfarrer berechnet 
den gesamten Wert der auf diese Weise zusammengebrachten Mittel 
auf 419 fl. jährlich.? Bei einer im April 1523 vorgenommenen Visi- 
tation wurde dann festgestellt, daß 523 ansässige Arme in der Stadt 
waren, von denen aber nur 400 als wirklich unterstützungsbedürf- 
tig anerkannt wurden.“ Bei einer Tagesbeihilfe von 2 Pf., die Pfarrer 
für eine Person als ausreichend ansah“, war demnach eine Summe 
von 2311 fl. erforderlich, so daß nach Verbrauch der durch die Geist- 
lichkeit abgetretenen 419 fl. noch ein Fehlbetrag von rund 1900 fl. 
zu decken blieb. Nachdem sich der Ausschuß so zunächst einen zu- 
verlässigen Begriff von den erforderlichen Mitteln verschafft hatte, 
ging er an die Ausarbeitung der neuen Organisation, die im wesent- 
lichen nach Pfarrers Vorschlägen am 4. August 1523 vom Rat 
genehmigt und am 29. September in Kraft gesetzt wurde.) Ein 
Auszug daraus wurde der Bürgerschaft durch gedruckte Anschläge 
bekanntgegeben.® 

Die Einleitung betont in ganz ähnlicher Weise wie die ältere Fas- 


Wie gering damals die Widerstandskraft des Klerus gegen die weltliche Ge- 
walt war, ersieht man besonders auch daraus, daß die Geistlichen sich bald nach- 
her bequemen mußten, dem Verlangen des Rats entsprechend das Bürgerrecht 
zu erwerben. Baum 51ff. 2 Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 IVf. 28. 

Wenn Wickgram 1518 in Straßburg 2200 Arme zählt (Jung a. a. O. 22), 
so hat er offenbar die fremden Bettler u. Landstreicher mitgerechnet, die damals 
infolge der allgemeinen Hungersnot überaus zahlreich waren. Hieronymus Geb- 
weiler gibt um dieselbe Zeit die Zahl der „gesunden“ Bettler auf tausend an. 
(Ebenda.) 

Sie wurde bei Erlaß der Ordnung etwas höher angesetzt. Vgl. unten. 
Ein Straßburger Pfennig war nach der Kaufkraft etwa gleich 20—25 heutigen 
Pfennigen. Vgl. unten S. 368 Anm. 2. 

5 Gedruckt bei Brucker, Straß b. Zunft- und Polizeiverordnungen 3 mit der 
falschen Datierung „15. Jahrhundert“. Schon M. Goldberg im Jahrbuch des 
Vogesenolubs Bd. 26 S. 60 Anm. 54 hat die Ordnung mit Recht dem Jahre 1523 
zugewiesen. Der 4. August 1523 als Tag der Genehmigung durch den Rat er- 
gibt sich mit Sicherheit aus einer Schlußbemerkung im Konzept. (Straßb. St.- 
Arch. Hosp. 1195, 1.) 

Gedruckt Röhrich, Mitteilungen I, 156. Ein Originalplakatdruck findet 
sich noch Straßb. St.-Arch. GUP 217, 1. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 365 


sung des Nürnberger Erlasses die dringende Notwendigkeit, der 
leichtfertigen, betrügerischen Bettelei ein Ende zu machen und den 
wirklich notleidenden Mitbürgern so zu helfen, daß sie ‚nicht zu bet- 
teln brauchten. Dabei wird jede Berufung auf die neue Lehre sorg- 
sam vermieden, ja man kommt sogar dem alten Glauben von der 
Verdienstlichkeit der guten Werke noch in gewisser Weise entgegen, 
indem man von der,, brüderlichen Liebe‘ spricht, die,, den Menschen zur 
Erlangung göttlicher Gnade und Seligkeit das beste und erschießlichst 
gut Werk“ sei. Offenbar wollte man auf diese Weise die Altgläu- 
bigen, insbesondere die Stiftsgeistlichkeit, dem städtischen Vorhaben 
eher geneigt machen. Daß die Ordnung gleichwohl dem lutherischen 
Gedankenkreise entsprungen ist, zeigt sich klar in dem strengen 
und allgemeinen Bettelverbot, das ja nur auf Grund der neuen Lehre 
logisch und durchführbar erscheint, was freilich im Anfang wohl nur 
wenigen Anhängern der römischen Kirche recht zum Bewußtsein 
gekommen ist. Während die Nürnberger Ordnung in ihrer ersten 
Fassung, wie wir gesehen haben, den Einheimischen das Betteln 
noch nicht geradezu untersagte, hat die Straßburger es von vornherein 
verboten. Nur einer bestimmten Anzahl armer Schüler sollte, wie 
in Nürnberg, nach wie vor gestattet sein, vor den Häusern zu sin- 
gen und Almosen dafür anzunehmen. Außerdem behielt man auch 
die Kollekten für das Blatternhaus und Waisenhaus bei. Alles an- 
dere Umgehen mit Bettelbüchsen wurde abgeschafft. Von den Men- 
dikanten und anderen Bettlern im geistlichen Gewande ist nicht aus- 
drücklich die Rede; doch zeigt der folgende, charakteristische Fall, 
der sich wenige Monate nach Erlaß der Ordnung zutrug, daß man dem 
Klerus keine Ausnahmestellung einräumte. Ein Stationierer, der 
angeblich Reliquien des heiligen Anastasius bei sich führte, hatte sich 
erdreistet, im Münster während Bucers Predigt zu betteln. Als er 
trotz aller Warnungen damit nicht aufhörte, nahm man ihm das ein- 
gesammelte Geld einfach weg, um es in den Almosenstock zu werfen.! 


1 So schildert der Stadtschreiber Butz den Vorfall in einem bald nachher ge- 
schriebenen Brief vom 3. Februar 1524. (Straßb. St.-Arch. Thom. Varia eccl. XI 
213, Kopie.) Der Chronist D. Specklin weiß dagegen von einer ganzen Schar 
von Stationierern, die damals mit jenen Reliquien durch die Stadt gezogen seien. 
Der Magistrat habe ihnen nicht weniger als 2000 fl. zugunsten des Almosens ab- 
genommen. (R. Reuss, Les collectanndes de Specklin Nr. 2243 u. Röhrich, 
Gesch. d. Ref. I, 206.) Da weder Butz noch der Almosenschaffner Hackfurt in 
seinen sorgfältigen Aufzeichnungen (Straßb. St.-Arch. Hosp. Prot. 145) davon 
etwas meldet, so ist Specklins Nachricht mit Mißtrauen aufzunehmen. 


366 Otto Winckelmann 


Fremde, die in die Stadt hinein wollten, mußten, wenn ihr Aus- 
sehen und Gebaren verdächtig schien, eidlich versichern, daß sie nicht 
betteln würden; wer diesen Schwur verletzte, wurde in den Turm 
gelegt. Im übrigen sollten fremde Bettler, die man vormittags in 
der Stadt ertappte, ohne weiteres ausgewiesen werden; die zu späte- 
rer Tageszeit Betroffenen wurden zum Übernachten in eine der 
sog. „Bosen“ geführt und am nächsten Morgen mit einem Zehr- 
pfennig fortgeschickt; sie mußten dabei schwören, innerhalb eines 
halben Jahres nicht wiederzukommen. Hielten sie nicht Wort, so 
sollten sie mit Rutenhieben oder sonst gestraft werden. 

Für die ortsansässigen Armen wird ganz dem Nürnberger Muster 
gemäß eine sorgfältige individuelle Prüfung ihrer Lage und genau 
ihren Bedürfnissen angepaßte Unterstützung angeordnet. Wäh- 
rend man aber in Nürnberg durchschnittlich für den einzelnen Armen 
35 Pf. wöchentlich aufwandte und daneben noch arbeitsame Leute, 
die aus Mangel an Betriebskapital in ihrem Gewerbe nicht recht vor- 
wärtskommen konnten, durch Darlehen zu fördern suchte, ver- 
zichtete man in Straßburg auf letzteres und setzte das wöchent- 
liche Almosen durchschnittlich auf nur 16 Pf. nebst einer Brotspende 
fest. Verschämten Armen sollte diskret geholfen werden; sie brauch- 
ten deshalb, wie in Nürnberg, kein Abzeichen zu tragen. Daß 
sich in Straßburg, abweichend von Nürnberg, der Magistrat von An- 
fang an die Beihilfe der Stifter und Klöster zur Aufbringung der 
nötigen Geldmittel sicherte, wurde schon erwähnt. Das meiste muß- 
ten freilich auch hier die Bürger mit freiwilligen Gaben leisten, 
die teils in die Almoseustöcke der Kirchen gelegt, teils beim Gottes- 
dienst eingesammelt wurden.! Die Prediger taten das Ihrige, indem 
sie von der Kanzel aus fleißig zur Förderung des gemeinnützigen 
Werkes mahnten. 

Auch die Organisation der Straßburger Armenverwaltung lehnt 
sich im allgemeinen eng an das Nürnberger Vorbild an. Vier aus dem 
Schoße des Magistrats ernannte ehrenamtliche Oberpfleger, die in 
bestimmter Reihenfolge wechselten, führten die Oberaufsicht. 
Unter diesen standen, den neun Pfarreien der Stadt entsprechend, 
neun ehrenamtliche Pfleger, denen mit Hilfe von vier besoldeten 
Knechten die eigentliche Verteilung der Spenden oblag. Auch in 


1 Es wurde den Besitzenden auch nahegelegt, den gezeichneten Armen 


Speisereste und Ähnliches zukommen zu lassen. (Nach dem „kurzen Vergriff“ 
bei Röhrich, Mitteil. I, 158.) 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 367 


Straßburg mußten, um Unredlichkeiten leichter verhüten und ent- 
decken zu können, die Knechte jede Woche ihren Bezirk wechseln. 

Ein Amt aber hat Straßburg noch geschaffen, das in Nürnberg 
fehlte, und das bald von der größten Bedeutung werden sollte, näm- 
lich das Amt eines besoldeten Almosenschaffners, der alle für die 
Armen überwiesenen Gelder, Lebensmittel, Kleidungsstücke, Ge- 
rätschaften usw. in Empfang zu nehmen und zu verzeichnen hatte 
und über ihre Verwendung Buch führte. Er wurde sehr bald, analog 
dem auch in anderen städtischen Dienstzweigen zu beobachtenden 
Vorgang, aus einem bescheidenen Rechner und Kassenführer zum 
eigentlichen Leiter und Mittelpunkt der ganzen Fürsorge, indem die 
ehrenamtlichen Pfleger ihm mehr und mehr die eigentliche Arbeit 
überließen und sich nur eine gewisse Aufsicht vorbehielten. Der Um- 
stand, daß der erste Schaffner, Lukas Hackfurt, eine ungewöhnlich 
tatkräftige und selbstbewußte Persönlichkeit war, die sich mit wah- 
rem Feuereifer ihrem schönen Berufe widmete, hat die angedeutete 
Entwicklung noch besonders begünstigt und beschleunigt. Wie 
sich aus den Akten, die ich demnächst zu veröffentlichen gedenke, 
klar ergeben wird, kann man Hackfurts Verdienste um die Straß- 
burger Armenpflege kaum hoch genug einschätzen. Über seinen Le- 
bensgang sei kurz folgendes bemerkt.! Er war aus Straßburg gebür- 
tig und studierte 1511—1513 in Heidelberg Theologie. Nach dem 
Aufkommen der lutherischen Lehre wandte er sich ihr alsbald zu 
und gehörte zu den ersten Geistlichen in Straßburg, die in den 
Ehestand traten. Im Jahre 1523, als die neue Armenordnung er- 
schien, leitete er eine private Lateinschule, was ihn aber nicht ab- 
hielt, sich sofort um die Stelle des Almosenschaffners zu bewerben. 
Obwohl noch zwei andere Anwärter da waren, zögerte der Magistrat 
nicht, ihm das verantwortungsvolle Amt zu übertragen. Der evan- 
gelischen Lehre leidenschaftlich zugetan, hat Hackfurt sich eine Zeit- 
lang den Schwärmern und Wiedertäufern Schwenckfeldscher Rich- 
tung angeschlossen, bis ihn Bucer 1531 zur förmlichen Annahme 
des Straßburger Bekenntnisses, der Tetrapolitana, zu bewegen 
wußte. Daß man einem so offenen Gegner der römischen Kirche die 
Almosenschaffnei anvertraute, zeigt vielleicht deutlicher als alles 
andere die religiöse Gesinnung, aus der die Reform des Straßburger 
Armenwesens entsprungen ist. Schon nach ganz kurzer Zeit ließen. 


1 Vgl. Ficker- Winckelmann, Handschriftenproben II 78. Hackfurts latini- 
sierter Name ist Bathodius. 


368 Otto Winckelmann 


sich Oberpfleger und Pfleger des Stadtalmosens fast ganz von Hack- 
furt beherrschen, und die vier „Knechte“ waren nicht viel mehr als 
die Werkzeuge des Schaffners, der bis an sein Lebensende 1554 im 
Amte blieb. 

Es würde natürlich zu weit führen, wollte ich hier die höchst 
bemerkenswerte Ausgestaltung der Straßburger Armenpflege unter 
Hackfurts Einfluß genauer darlegen. Nur einiges über die tatsäch- 
lichen Leistungen und Erfolge sei mitgeteilt“, um zu zeigen, daß die 
Protestanten auf dem Gebiet der Wohltätigkeit doch nicht überall 
so unfruchtbar oder gar zerstörend gewirkt haben, wie vielfach be- 
hauptet wird. Obwohl von den amtlichen Rechnungen des Almosens 
über Einnahmen und Ausgaben aus dem 16. Jahrhundert nur zwei 
vollständig erhalten sind, die von 1539—1540 und 1564—1565, 
wozu noch aus dem Gründungsjahre 1523—1524 eine kurze summa- 
rische Übersicht und eine genauere Aufzeichnung über das erste Quar- 
tal kommt, so genügt dies schon, um einen recht lehrreichen Ein- 
blick zu erhalten. 

Im ersten Jahre beliefen sich die Einnahmen auf 1290 Pfund 
Pfennige? und 695 Viertels Getreide. Von der Geldsumme rührte 
etwa die Hälfte aus den Almosenstöcken in den Kirchen her; 75 
Pfund waren auf Grund der schon erwähnten Vereinbarung von den 
Stiftern und Klöstern gespendet und der Rest stammte von über- 
wiesenen Geldstrafen, Vermächtnissen, Schenkungen, sowie von 
größeren Darlehen der Stadt her, die später, als das Almosen finan- 
ziell sichergestellt war, pünktlich zurückerstattet wurden. Die 
695 Viertel Getreide, meist Roggen, gehörten fast ganz zu den von 
der Geistlichkeit abgetretenen Spenden und wurden zu Brot ver- 
backen, wobei jedes Viertel 34 Brote zu 4 Pfund ergab. Da jeder Arme 
wöchentlich ein solches Brot erhielt, reichte der Vorrat für mehr als 
400 Personen im Jahre. Von den 1290 Pfund des ersten Jahres 
wurden 232 für Gehälter und sonstige Verwaltungskosten verbraucht; 
827 Pfund kamen den gezeichneten Armen zugut, 35 den verschäm- 

1 Auf Grund der Akten u. Rechnungen im Straßb. St.-Arch. Hosp. 

21 Pfund = 20 Schillinge = 240 Pfennige. Wenn wir nach A. Hanauer, 
Etudes &conomiques sur l’Alsace I, 497 u. II, 607 die Kaufkraft des Geldes zu 
berechnen wagen, so finden wir, daß ein Pfund Pfennige in der Zeit um 1525 


etwa soviel Wert hatte wie 50 Mark in der zweiten Hälfte des 19. Jahr- 
hunderts. 


8 Ein Straßburger „Viertel“ enthält im Großhandel 116, im Kleinhandel 
111 Liter. Hanauer a. a. O. II 12f. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 369 


ten Hausarmen, 11 den mit Zehrpfennigen bedachten Fremden 
und 183 Pfund blieben für Rechnung des folgenden Jahres übrig. 

Im Jahre 1525 erhielt das Almosen ein eigenes Heim im ehemali- 
gen Hause der „Platzbrüder“, einer Beghardengenossenschaft, die 
bisher den Leichenträgerdienst besorgt und 1524 infolge der Refor- 
mation die Stadt verlassen hatte. Als man dann allmählich daran 
ging, die Schmuckgegenstände, Gemälde, Ornate usw. aus den Kir- 
chen zu entfernen, setzten Schaffner und Pfleger mit wiederholten 
Bitten beim Rat durch, daß ihnen die aus dem Verkauf dieser Dinge 
erlösten Beträge überwiesen wurden. Auch sonst ließ Hackfurt bei 
der fortschreitenden Säkularisation der Kirchengüter das Interesse 
seiner Pflegebefohlenen niemals aus dem Auge. Er erklärte es ge- 
radezu für eine schwere Sünde, die Kirchengüter anders als zum 
Besten der Armen zu verwenden. Aber erst seit 1529, nachdem sich 
Straßburg mit der feierlichen Abschaffung der Messe ganz von Rom 
losgesagt hatte, ließ sich der Rat endlich dazu herbei, das zum Teil 
schon sequestrierte Vermögen der Stifter und Klöster endgültig 
und vollständig für Zwecke der Wohltätigkeit, des evangelischen 
Gottesdienstes und Unterrichts zu verwenden. Bei dieser Aufteilung 
wurde im Oktober 1529 das Kloster St. Marx, aus dem die Nonnen, 
lauter Straßburger Patriziertöchter, schon 1525 ausgetreten waren, 
mit all seinem Eigentum, Zinsgefällen usw. dem Almosen über- 
wiesen. Damit gewann dieses endlich ausreichende Räumlichkeiten 
für Dienstwohnungen, Kornspeicher, Magazine, Bäckerei usw. und 
außerdem rund 250 Pfund jährlicher Einkünfte, die sich mit dem 
allmählichen Wegfall der an die ausgetretenen Nonnen zu zahlenden 
Pensionen noch erhöhten. Dazu kam der bedeutende Vorrat von 
4750 Vierteln Getreide, den das Kloster in letzter Zeit aufgespart 
hatte. Im Jahre 1530 folgten noch einige kleinere Überweisungen 
aus dem Vermögen der Dominikaner und des Klosters St. Arbogast. 
Ungeachtet dieser scheinbar sehr reichlichen Dotierung klagte der 
Almosenschaffner in diesem Jahre mehr denn je, daß die Mittel 
nicht ausreichten, um alle Armen zu versorgen. Nicht weniger als 
6000 fl. und 3000 Viertel Korn jährlich bezeichnete er als Erforder- 
nis. Tatsächlich war die Zahl der Armen in Straßburg damals beson- 
ders groß, teils wegen der schlimmen Nachwirkungen des Bauern- 
krieges, teils wegen der völligen Mißernte des Jahres 1529, teils wegen 
des massenhaften Andrangs von evangelischen Flüchtlingen, die von 
nah und fern in der als reformfreundlich und gastfrei bekannten 

Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 3 24 


370 Otto Winckelmann 


Stadt Zuflucht suchten. Nun verbot ja eigentlich die Armenordnung, 
solche Fremde zu unterstützen; allein das Mitgefühl für die notleiden- 
den Glaubensgenossen drängte eine Zeitlang alle sonstigen Bedenken 
zurück, um so mehr, als Hackfurt und sein Hauptgehilfe, Alexander 
Berner, den um ihres Glaubens willen aus der Heimat vertriebenen 
Evangelischen besonders wohlwollten.! 

Bei der Unmöglichkeit, allen Anforderungen gerecht zu werden, 
konnte es natürlich nicht ausbleiben, daß die kaum unterdrückte 
Bettelei trotz aller Bemühungen des Magistrats wieder zunahm. 
Immerhin hat Straßburg in diesen schlimmen Jahren Großes in 
der sozialen Fürsorge geleistet.? Die gesunden Bettler wurden mit 
Erdarbeiten an den Wällen und Festungswerken beschäftigt; viele 
Tausende von brotlosen Fremden, darunter zahlreiche Welsche, 
wurden zeitweise in der Elendenherberge, in den sog. Bosen und im 
leerstehenden Barfüßerkloster verpflegt. Handfeste Knechte mußten 
dreimal wöchentlich von Haus zu Haus Geld, Lebensmittel und Klei- 
dungsstücke sammeln und den noch bestehenden Klöstern und Stif- 
tern wurden für die Dauer der Teuerung besondere Getreideliefe- 
rungen auferlegt. Bis 1532 waren endlich die Nachwehen des Hunger- 
jahres 1529 einigermaßen überwunden, und etwa seit 1534 traten 
für die Almosenverwaltung wieder normale Zustände ein. Im Jahre 
1537 betrug die Zahl der dauernd zu unterstützenden Einheimischen 
nur noch 200. 

Am vortrefflichsten sind wir über das Jahr 1539—1540 unter- 
richtet, über das noch die genaue, sehr lehrreiche Rechnung Hack- 
furts vorliegt. An Feldfrüchten hatte das Almosen damals eine 
Jahreseinnahme von 962 Vierteln, zumeist Roggen, der bis auf einen 
kleinen Rest zu Brot verbacken und für die Armen verbraucht 
wurde. Die Geldeinnahme belief sich auf 1532 Pfund, wovon 400 
als Überschuß aus dem Vorjahre übernommen waren, etwa 450 
aus Zinsen, besonders von St. Marx, herrührten, 500 Pfund aus den 
in den Kirchen aufgestellten Sanımelbüchsen und etwa 150 Pfund 


1 Sie veranstalteten für solche Flüchtlinge unter der Hand noch eine beson- 
dere, vom Stadtalmosen unabhängige Kollekte. Das darüber geführte, sorg- 
fältige Register zeigt, daß die Einnahme von 1529—1547 rund 153 Pfund be- 
trug. Straßb. St.-Arch. Hosp. 1240. 

2 Eine Aufzählung dieser Leistungen mit genauen Zahlenangaben findet man 
in der Einleitung von C. Hedios Schrift: Von Almusengeben zwey büchlin 
Ludovici Vivis. (Straßb. 1533.) Näheres über dieses Werk Hedios folgt weiter 
unten. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 371 


aus Erbschaften, Legaten und sonstigen Schenkungen stammten. 
Die Mildtätigkeit der evangelischen Bürgerschaft steuerte demnach, 
was wohl zu beachten ist, zu den Einkünften des Almosens weit mehr 
bei als das ehemals katholische Kirchengut. Von den 1532 Pfund 
Einnahmen wurden nur 1256 Pfund verbraucht, und zwar 1025 
Pfund für Zwecke der Wohltätigkeit, der Rest für Verwaltungskosten, 
Gehälter usw. Dauernde Unterstützung erhielten nur 138 Personen 
oder Familien; der Durchschnitt der Jahresbeihilfe war 3—4 Pfund, 
doch erhielten manche auch bis zu 7 Pfund. Bemerkenswert ist, 
daß die Verwaltung von Jahr zu Jahr mehr davon abkam, solche 
feststehenden Armenpensionen zu zahlen, und lieber, je nach Lage 
des Falles, bald mit einer größeren, bald mit einer kleineren Summe 
den Notleidenden beisprang. So gab es z.B. 1564/65 nur noch 
77 Pensionäre, die zusammen 385 Pfund erhielten, während die 
für sonstige Beihilfen gewährten Beträge 703 Pfund erreichten. Für 
ärztliche Behandlung der Armen, für Badekuren und sonstige Heil- 
zwecke wurden rund 60 Pfund, im Jahre 1564 beinahe 160 Pfund 
verausgabt. Die Verteilung von Brennholz an die Armen kostete 
1539/40 27 Pfund, im Jahre 1564 42 Pfund. 

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hat die Wohltätigkeit 
der Straßburger nicht nachgelassen, wie es vielfach in anderen Städten 
geschah, sondern noch beträchtlich zugenommen, so daß Einkom- 
men und Leistungsfähigkeit des Stadtalmosens recht befriedigend 
blieben. Die Opferstöcke und Klingelbeutelsammlungen trugen 
zwar durchschnittlich nur etwa 150 Pfund mehr ein als im Jahre 
1540, was angesichts des gesunkenen Geldwerts nicht allzuviel be- 
deuten will. Dagegen haben sich die Zinsen aus größeren Stiftungen, 
Legaten usw. von 140 Pfund im Jahre 1540 auf 740 Pfund im Jahre 
1564 gehoben. Freilich war auch, der schwächeren Kaufkraft des 
Geldes entsprechend, die durchschnittliche Jahresbeihilfe für einen 
Armen von 3—4 Pfund auf 5 Pfund gestiegen. 

Alles in allem darf man mit Fug und Recht sagen, daß die Straß- 
burger Armenpflege auf der Grundlage von 1523 ihre Aufgabe in 
einer Weise erfüllt hat, die geradezu Bewunderung verdient, nament- 
lich wenn man ihre Erfolge mit den trostlosen Zuständen vergleicht, 
die bis dahin geherrscht hatten.! Das Ideal freilich, das Hackfurt 


! Schon 1524 hat Eckard zum Drübel die Begründung des Stadtalmosens 
und die damit erzielten Erfolge hoch gerühmt. Vgl. Röhrich, Mitteil. a. d. G. 
d. evang. Kirche des Elsasses III, 26ff. Auch Capito äußerte sich sehr befrie- 


24 


372 Otto Winckelmann 


und anderen begeisterten Vorkämpfern sozialer Fürsorge vorschwebte, 
konnte in diesen Zeiten noch nicht erreicht werden. Namentlich 
wenn außergewöhnliche Ereignisse, wie Mißernten, Kriegsnot oder 
religiöse Verfolgung Tausende im Lande brotlos machten und 
zwangen, in den Städten Unterschlupf und Nahrung zu suchen, 
konnte Straßburg begreiflicherweise, trotz aller Mühe und Aufopfe- 
rung, nicht allen Ansprüchen genügen. So haben, außer der schon 
erwähnten Teuerungszeit von 1529—1532, besonders noch die Jahre 
1542—1544 dem Magistrat und der Armenverwaltung schwere Sorge 
bereitet. Nicht weniger als 1700 Viertel Korn und 1500 Pfund 
Pfennige wurden im Jahre 1543 für die Armen verbraucht, und doch 
war damit noch lange nicht allen geholfen, die Hilfe nötig hatten. 
Kein Wunder, wenn das Almosenamt daher bei vielen Unverstän- 
digen, trotz seines unleugbaren Eifers, noch Undank und Verleum- 
dung erntete. Die einen murrten, daß man zuviel fremdes Volk mit 
ernähre, andere verdächtigten die Redlichkeit der Verwaltung und 
wieder andere, und zwar nicht die wenigsten, fanden, daß man zu 
streng mit den Bettlern verfahre; ja, sie scheuten sich nicht, die 
Almosenknechte zu beschimpfen und tätlich anzugreifen, wenn sie 
vorschriftsmäßig gegen die Bettler einschritten. Es ist das sehr be- 
zeichnend dafür, wie tief in der breiten Masse des Volks die alte 
Anschauung von der Erlaubtheit des Bettels noch wurzelte. 

Auf Nürnberg und andere Reichsstädte mag Feuchtwangers 
Behauptung!, daß die volle Einführung der Reformation einen quali- 
tativen Rückgang der sozialen Wohlfahrtspflege, ja sogar eine Rück- 
bildung zur kirchlichen Armenpflege veranlaßt habe, mehr oder 
weniger zutreffen; für Straßburg ist sie jedenfalls nicht richtig. 
Hier hat das Stadtalmosen stets seine eigene, unabhängige Finanz- 
verwaltung bewahrt und den sonst vielfach begangenen Fehler ver- 
mieden, Kirchen-, Schul- und Armenwesen zusammen aus einem 
„Gemeinen Kasten“ zu unterhalten. Auch sonst ist die Straßburger 
Almosenverwaltung, dank ihrer weisen Organisation, von jeder 
nennenswerten Einmischung der neuen protestantisch-kirchlichen 
Behörden glücklich verschont geblieben. Woraus Feuchtwanger 
schließt?, daß sich in der Straßburger Neuordnung von Anfang an 
eine leise Reaktion im Sinne einer Verkirchlichung geltend gemacht 
digt (Uhlhorn III, 59) u. ebenso Hedio. (Vgl. das Vorwort zu seiner Schrift 


„Von Almusengeben“ 1533, die weiter unten noch besprochen wird.) 
A. a. O. 33 S. 202f. 2 A. a. O. 32 S. 186. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 373 


habe, die sich in der stärkeren Heranziehung der Hilfe der Kirche und 
des kirchlichen Amts äußere, ist mir unklar. Denn abgesehen von 
der naheliegenden Pflicht, das Volk zur fleißigen Unterstützung 
des Stadtalmosens zu ermahnen, hatten die Prediger ordnungsgemäß 
gar nichts mit der öffentlichen Armenpflege zu tun. 

Man darf es also der Stadt Straßburg als besonderen Ruhm 
anrechnen, daß sie im Gegensatz zu so vielen anderen Städten 
ihre 1523 begründete kommunale Armenfürsorge dauernd vor der 
Gefahr bewahrt hat, in kirchliche, und damit auch finanzielle Ab- 
hängigkeit zu geraten. Wenn Feuchtwanger weiter tadelt!, daß die 
Almosenverwaltung bei vielen Städten bald ihren öffentlichen, wie 
ihren liberalen, sozialpolitischen Charakter abgestreift habe und zu 
einer gewöhnlichen Stiftung herabgesunken sei, so trifft auch dieser 
Vorwurf auf Straßburg nicht zu; denn im großen und ganzen hat 
hier das Stadtalmosen seinen ursprünglichen Charakter bis in die 
Neuzeit treulich bewahrt, trotz der schweren finanziellen Krisen, die 
es besonders im 17. Jahrhundert zu überstehen hatte. 

Auf die nach 1523 in protestantischen Städten erlassenen 
Armenordnungen gehe ich hier nicht weiter ein. Soweit sie noch vor 
der allgemeinen Kirchenreform entstanden sind wie z. B. die Magde- 
burger von 1524?, können sie sich an gründlicher, organisatorischer 
Durchbildung mit der Nürnberger und Straßburger nicht vergleichen?, 
und für die zahlreichen Almosenkasten, die dann seit 1525 im 
unmittelbaren Zusammenhang mit der Kirchenreform und mit der 
Säkularisation der geistlichen Güter begründet worden sind, meist 
nach Anleitung von Luthers Freund Bugenhagen, braucht der prote- 
stantische Ursprung und Charakter nicht erst, wie für die älteren 
Ordnungen, bewiesen zu werden. Wohl aber haben wir noch die wich- 
tige Frage zu beantworten, was denn eigentlich von der so viel- 


1 A. a. O. 33 S. 194, 214. 

2 A. L. Richter, Die evang. Kirchenordnungen (1846) 17. 

Wohl von Nürnberg und Straßburg beeinflußt ist die „Ordnung von des 
Bettels vnd der armen lüth wegen In der Statt Schaffhusen“ vom Jahre 1524. 
(Orig.-Druck in Stadtbibl. Zürich Gal. XVIII, 59 [Sammelband].) Sie verbietet 
jeden Bettel, „wie der sin namen hat“, sehr energisch und zieht alle älteren Spen- 
denstiftungen für das Stadtalmosen ein. Erst später wird das Betteln auch in 
Zürich und Winterthur zugleich mit der Begründung oder Erweiterung des Stadt- 
almosens gänzlich untersagt. Vgl. die Züricher Ordnung vom 15. Januar 1525 
bei Egli, Actensammlung z. Gesch. d. Zürcher Reformation 270ff., und die Winter- 
thurer vom 25. Januar 1525 im Jahrbuch f. Schweiz. Gesch. Bd. 37 (1912) S.150. 


374 Otto Winckelmann 


gerühmten „niederländisch-katholischen Sozialpolitik“ zu halten ist, 
die gewöhnlich mit dem Namen des Humanisten Vives verknüpft 
und von manchen Forschern noch weit über die der süddeutschen 
protestantischen Reichsstädte gestellt wird. Das Verdienst, auf sie 
zuerst hingewiesen zu haben, gebührt Franz Ehrle.! Unter Be- 
rufung auf ihn hat dann Ratzinger versucht”, für die niederländische 
Reorganisation der Armenpflege sogar den zeitlichen Vorgang vor 
der süddeutschen in Anspruch zu nehmen, und als ihm dies von 
Löning, Uhlhorn und selbst Ehrle mit Recht bestritten wurde?, um 
so hartnäckiger die Behauptung verfochten“, daß die Yperner Ar- 
menordnung von 1525, die als das älteste niederländische Muster 
einer gründlichen Sozialreform gilt, viel „umfassender und ratio- 
neller“ sei, als Nürnbergs Erlaß von 1522. Und dieser Ansicht ist 
seither von anderen katholischen Autoren, insbesondere Pastor°, 
sowie kürzlich noch von dem Wirtschaftshistoriker Feuchtwanger® 
eifrig zugestimmt worden. 

Wenn wir zur Kritik ihrer Auffassung zunächst auf das mittel- 
alterliche Armenwesen der niederländischen Städte? einen Blick 
werfen, so finden wir, daß es sich, soviel die grundsätzliche Regelung 
anbelangt, nur wenig von dem der deutschen Reichsstädte unter- 
scheidet. Höchstens fällt der größere Reichtum der Niederlande 
an Spitälern und sonstigen Anstalten für Kranke, Gebrechliche 
und Hilflose aller Art auf. Der offenen Armenpflege dienten beson- 
ders die sog. mensae sancti spiritus, auch Heiliggeisttafeln oder kurz 
„Tische“ genannt, die wohl nicht mit den in Frankreich begründeten 
Heiliggeistorden zusammenhängen, sondern, wie in Cöln, Straß- 
burg? und anderen westdeutschen Städten, zur Hausarmenpflege 
gegründete, bürgerliche Genossenschaften oder Laienbrüderschaften 
waren. Ihre Zahl und Verbreitung in den Niederlanden war freilich 


! Ehrle, Beiträge z. Gesch. u. Reform der Armenpflege (1881) 27ff. 

3 Gesch. der Armenpflege. 2. Aufl. (1884) 437 ff. 

3 Löning in Beil. z. Allg. Zeitung 1884 S. 4802; Uhlhorn in Theol. Lit. Ztg. 
1885 Nr. 6; Ehrle im Histor. Jahrbuch IX (1888) 452. 

* Historisch-polit. Blätter Bd. 95 S. 413ff. u. Ratzinger, Forschungen 602 ff. 

5 Janssen-Pastor, Gesch. d. deutschen Volkes VIII 286, 303. 

A. a. O. Bd. 32 Heft 4, Bd. 33, 1. 

7 Vgl. Alberdingk Thijm, Gesch. d. Wohltätigkeitsanstalten in Belgien. 1887. 

8 Wie Thijm a. a. O. 48 meint. Vgl. Woikowsky-Biedau, Armenwesen des 
mittelalterl. Köln (1891) 21ff. 

° M. Goldberg im Jahrbuch f. Gesch. Elsaß-Lothr. Bd. 26 S. 18ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 375 


viel größer als in Deutschland; denn fast jede Pfarrei besaß schließ- 
lich ihre Mensa. Der Name darf nicht dazu verleiten, an geschlos- 
sene Anstalten zu denken, in denen die Bedürftigen gemeinsam ge- 
speist wurden; vielmehr verteilten die Tische, wenigstens im späteren 
Mittelalter, Almosen aller Art, auch an Hausarme.! Trotz solcher 
Fülle wohltätiger Einrichtungen war aber die Not und das Elend 
in den Niederlanden seit dem 14. Jahrhundert um nichts geringer, 
ja eher noch ärger alsim Reich ; denn alle jene Faktoren, die in Deutsch- 
land das Proletariat und Bettelwesen begünstigten, wie die Aus- 
breitung des Geld- und Kreditwesens, die Entstehung großer Ver- 
mögen, der Zusammenbruch zahlreicher schwacher Existenzen, 
machten sich in den dichtbevölkerten Niederlanden mit ihrer 
ungemein hochentwickelten Industrie noch viel empfindlicher 
geltend. Zwar gelang es, wie in Nürnberg, Straßburg usw., den zähen 
Bemühungen der bürgerlichen Obrigkeiten auch hier, dem Klerus 
die Verwaltung der meisten Spitäler und sonstigen Wohltätigkeits- 
anstalten allmählich zu entwinden; allein das hohe Ziel, die ganze 
Armenpflege in die Hand zu bekommen, sie einheitlich zu organisie- 
ren und mit genügenden Mitteln zu versehen, sowie der unbeschreib- 
lichen Bettelplage ein Ende zu machen, wurde nirgends erreicht 
und konnte auch nicht erreicht werden, solange die Kirche und die 
überlieferten religiösen Ansichten ihre Macht behaupteten. Verhält- 
nismäßig am besten scheint es Antwerpen gelungen zu sein, dem 
Ideal der städtischen Zentralisierung aller Fürsorgebestrebungen 
nahezukommen.? Andere belgische Städte, denen Ratzinger das- 
selbe nachrühmt?, stehen in Wirklichkeit weit hinter Antwerpen zu- 
rück, so daß die Schlußfolgerung, das Armenwesen der Niederlande 
sei schon im 14. und 15. Jahrhundert vollkommener gewesen, als das 
der Nürnberger von 1522, durchaus verkehrt ist, zumal da selbst 
in Antwerpen die beiden wichtigen Grundsätze fehlen, auf denen 
vor allem die Überlegenheit Nürnbergs und Straßburgs beruht: die 
Anerkennung der obrigkeitlichen Pflicht, für alle Armen zu sorgen, 
und die entschiedene Verwerfung aller Bettelei. 

Zu diesem hohen Standpunkte hat sich erst 1525 Ypern als erste 


ı Thijm a. a. O. 48. 2 Ebenda 94. 

3 Ratzinger, Forschungen 609. A. Thijm, auf den sich Ratzinger beruft, 
hat nur gezeigt, daß diese Städte die geschlossene Armenpflege großenteils 
unter ihre Aufsicht gebracht haben. Auch Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 187ff. 
scheint mir die niederländischen Armenordnungen zu überschätzen. 


376 Otto Winckelmann 


niederländische Stadt aufgeschwungen, und ihre demgemäß durch- 
geführte Reorganisation der Armenpflege hat denn auch, besonders 
bei den katholischen Zeitgenossen, berechtigtes Aufsehen erregt. 
In neuerer Zeit war sie freilich fast in Vergessenheit geraten!, bis 
Ehrle 1881 die Aufmerksamkeit von neuem auf sie hinlenkte.? Leider 
hat er dabei den verhängnisvollen Fehler begangen, seinen Mittei- 
lungen nicht den Originaltext der Yperner Neuordnung? zugrunde 
zu legen, sondern eine 6 Jahre später erschienene Erläuterungs- 
und Rechtfertigungsschrift®, die angeblich fast ganz übereinstimmt 
mit dem Gutachten, das der Humanist Vives 1526 der Stadt Brügge 
für die Reform des Armenwesens unterbreitet hatte.“ So kommt es, 
daß uns Ehrle in Wirklichkeit nicht über den Inhalt des Yperner 
Erlasses, sondern über die Ansichten des Vives kerichtet und 
daran die — wie wir sehen werden — ziemlich gewagte Behaup- 
tung knüpft, daß kaum ein Unterschied zwischen beiden sei. 
Im Jahre 1888 hat er schließlich, im Zusammenhang mit einer kriti- 
schen Untersuchung und Besprechung des Nürnberger Dekrets 
von 1522, auch die Yperner Ordnung im Originaltext zu veröffent- 
lichen versprochen®, um das Wesen und gegenseitige Verhältnis 
beider völlig klarzustellen; allein dieser zweite Teil seines Aufsatzes 
ist aus unbekannten Gründen niemals erschienen. Trotzdem haben 
alle, die sich seither mit diesen Dingen beschäftigt haben, wie zuletzt 
noch Feuchtwanger, ohne weiteres mit Ehrle angenommen, daß 
das Gutachten des Vives und die Yperner Ordnung sich wirklich 
in allen wesentlichen Punkten deckten. 

Vergleichen wir nun den kürzlich von mir veröffentlichten Ori- 


Vgl. jedoch Carton, De l'état ancien de la mendicité dans la province 
de la Flandre occidentale im Bulletin de la commission centrale de statistique 
IV. Bruxelles 1850, ferner besonders Recueil des pieces imprimees par ordre 
de la chambre des representants. Session de 1853—54. Bruxelles 1854. T. II 
nr. 90 Appendice. 

2 Ehrle, Beiträge usw. 33ff. 

Gedruckt im Inventaire des chartes et documents app. aux archives de 
la ville d’Ypres, publié par I. L. A. Diegerick V (1860) p. 239 ff. 

Forma subventionis pauperum quae apud Hyperas Flandrorum urbem 
viget. Antverpiae 1531. Ein Exemplar dieses sehr seltenen Drucks befindet 
sich in der Kgl. Bibliothek zu Brüssel. Verfasser ist vermutlich der Propst von 
St. Martin zu Ypern. Vgl. Ehrle, Beiträge 40. Archiv f. Ref.- Gesch. X 257. 

5 I. L. Vives, De subventione pauperum. Brugis 1526 mense Septembri. 
Neu gedruckt in Vivis opera (ed. Majansii) IV 420ff. 

® Histor. Jahrbuch IX (1888) 453. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 377 


ginaltext des Yperner Statuts! zunächst mit den schon besprochenen 
Erlassen von Nürnberg und Straßburg, so zeigt sich eine auffallend 
weitgehende, von Ratzinger und Feuchtwanger nicht bemerkte 
Ähnlichkeit in allen Hauptgrundsätzen, so in der Anerkennung der 
unbedingten Fürsorgepflicht des Staates, in dem vollständigen Bet- 
telverbot, in dem Streben, die ganze Armenpflege und alle ihr dienen- 
den Mittel möglichst unter städtischer Regie zusammenzufassen, 
in der Forderung, daß jeder Erwerbsfähige sein Brot verdienen 
müsse?, und in der genauen Anpassung der staatlichen Unterstützung 
an das wirkliche Bedürfnis des einzelnen. Was Ratzinger als beson- 
dere Vorzüge der Yperner Satzung preist?: die genaue Ausscheidung 
der verschiedenen Arten von Armut, die strenge Begrenzung der Haus- 
armenpflege und der Anstaltspflege, die verständige Verbindung 
beider, ist tatsächlich gar nicht darin enthalten. Von der Anstalts- 
pflege ist überhaupt nicht die Rede, ebensowenig wie von besonderen 
Armenschulen. Ratzingers Irrtum erklärt sich einfach dadurch, daß 
er, gestützt auf Ehrle, der Yperner Ordnung Forderungen und Eigen- 
tümlichkeiten zuschreibt, die sich nur in der Schrift des Vives fin- - 
den. Was dann ferner die gesonderte Behandlung der fremden 
Armen, die Zentralisation in der Verwaltung und die Individuali- 
sierung in der Pflege angeht, so sind das Einrichtungen, die wir aus 
Nürnberg und Straßburg längst kennen. 

Gehen wir zu den Einzelheiten der Yperner Organisation über, 
so zeigt sich auch hier vielfach eine überraschende Überein- 
stimmung mit den genannten Vorgängerinnen. So sind in Ypern 
wie in Straßburg 4 Magistratsherren mit der Oberaufsicht der Armen- 
verwaltung betraut und die Zahl der Pfleger entspricht in beiden Städ- 
ten der Zahl der Pfarrbezirke (4 und 9). Die erste Aufgabe der 
Pfleger war in allen 3 Städten die, eine Liste der vorhandenen 
Armen mit genauen Angaben über ihre wirtschaftliche Lage, ihre 
Familienverhältnisse, ihre körperlichen und sittlichen Mängel auf- 
zustellen. Auch die wöchentliche Verteilung der Almosen findet sich 
in Ypern genau wie in Nürnberg und Straßburg; nur fehlen die 
4 Knechte, denen dort die Exekutive oblag. Die Mittel zur Armen- 
versorgung sollten in Ypern genau wie in Straßburg aufgebracht wer- 


1 Archiv f. Ref.-Gesch. XI 13ff. 

2 Dieser Arbeitszwang kommt in der Yperner Ordnung vielleicht etwas 
stärker zum Ausdruck als in der Straßburger. 

3 Forschungen 603. 


378 Otto Winckelmann 


den: 1. durch Einziehung der bisher vom Klerus und anderen Kör- 
perschaften verteilten regelmäßigen Almosenspenden, auf Grund 
gütlichen Ubereinkommens, 2. durch Aufstellen von Opferstöcken 
in den Kirchen, 3. durch Sammlungen in den Kirchen oder von 
Haus zu Haus, 4. durch geistliche Ermahnung der Bürger zur Wohl- 
tätigkeit. Die Vorschriften über Rechnungsablage und Rechnungs- 
kontrolle lauten ebenfalls ganz ähnlich; jedoch fehlt in Ypern, wie 
übrigens auch in Nürnberg, das wichtige Amt eines besoldeten 
Schaffners, das in Straßburg so große Bedeutung erlangt hat. End- 
lich ist auch die wichtige Kinderfürsorge in allen drei Städten ähn- 
lich geregelt.! 

In dem allgemeinen Bettelverbot wurde die Geistlichkeit, genau 
wie in Nürnberg und Straßburg, mit Stillschweigen übergangen. 
Während aber die protestantischen Städte in der Praxis sehr bald 
auch den Klerus mit einbegriffen, hat das katholische Vpern aus 
naheliegenden Gründen die üblichen Kollekten der einheimischen 
Bettelmönche nicht anzufechten gewagt. Die Behandlung der aus- 
wärtigen Bettler unterschied sich in keinem wesentlichen Punkte 
von der in den beiden Reichsstädten vorgeschriebenen. Von nennens- 
werten Neuerungen, die nur Ypern eigentümlich sind, wäre höchstens 
zu erwähnen, daß den Kindern das Betteln noch ganz besonders 
bei Rutenstrafe oder ähnlicher Züchtigung untersagt wurde, daß die 
Bürger auch auswärts nicht betteln durften, und daß niemand 
ohne Erlaubnis des Magistrats Wohnungen an Fremde vermieten 
sollte. 

Enthält somit die Yperner Ordnung nur sehr wenig Neues und 
Selbständiges von Belang’, so sind ihr umgekehrt Nürnberg und 
Straßburg darin überlegen, daß sie für die verschämten Hausarmen 
eingehender sorgen. Auch Nürnbergs Plan, arme strebsame Bürger 
durch Vorschüsse zu fördern, fand in Ypern keine Nachahmung, 
wahrscheinlich aus demselben Grunde wie in Straßburg, weil man 
in weiser Selbstbeschränkung zunächst nur die ärgsten Notstände 
beseitigen wollte. 


Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. X 262, XI 16 u. 17; Brucker a. a. O. 6. 

3 Ergibt sich aus den später noch zu erwähnenden Verhandlungen mit den 
Bettelorden. 

3 Zu erwähnen wäre noch die sehr verständige Anordnung, daß gewisse, 
nicht einwandfreie Arme kein Geld erhalten sollten, sondern nur Brot, Holz 
und andere Naturalien. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 379 


Ratzinger hat gemeint!, für Lönings Annahme, daß das Yperner 
Statut von 1525 eine Nachahmung der Nürnberger Ordnung sei, 
gebe es keinerlei geschichtlichen Beweis. Die Ähnlichkeit beider 
sei in der Natur der Sache begründet und bestehe lediglich darin 
daß zu beiden Ordnungen öffentliche Armenpfleger, eine Armenkasse, 
arme Witwen, Waisen und verlassene Kinder gehörten. Nun, ich 
glaube gezeigt zu haben, daß die Übereinstimmung denn doch erheb- 
lich größer ist, namentlich soweit Straßburg in Frage kommt, und 
daß sie sich kaum erklären läßt ohne die Annahme, daß Ypern 
beide Vorläufer oder wenigstens einen von ihnen gekannt und benutzt 
hat. Einen direkten Beweis dafür kann ich zwar nicht erbringen?; 
wenn man aber erwägt, welches Aufsehen die Nürnberger Ordnung 
erregt hat, und wie sie fast gleichzeitig an den verschiedensten Orten 
und wiederholt gedruckt worden ist; wenn man ferner bedenkt, in 
welch regem Verkehr die niederländischen Industrie- und Handels- 
städte mit Nürnberg und Straßburg standen, und wie lebhaft sie 
für die sozialen Fragen interessiert waren, so muß man es als nahezu 
undenkbar bezeichnen, daß ihnen die Regelung des Armenwesens 
in Nürnberg und Straßburg und die damit erzielten Erfolge sollten 
unbekannt geblieben sein. Nun war es freilich für eine katholische 
Stadt wie Ypern kein geringes Wagnis, in der Armenpflege, die ja 
mit Kirche und Religion so eng zusammenhing, dem Vorbilde von 
Städten zu folgen, die offenkundig der lutherischen Ketzerei huldig- 
ten. Über dieses Bedenken scheint die Tatsache hinweggeholfen zu 
haben, daß damals einer der einflußreichsten und angesehensten 
Yperner Geistlichen, der Propst von St. Martin?, ein vorurteilsfreier 
und einsichtsvoller Mann war, der klar erkannte, daß nur die bürger- 
liche Obrigkeit imstande sei, die erforderliche Zentralisierung und 


1 Forschungen 602. 

Es wären hierzu vor allem noch Nachforschungen in den niederländischen 
Archiven, namentlich in Ypern, nötig. Auf eine schriftliche Erkundigung da- 
selbst wurde mir der Bescheid, daß ein einheimischer Jurist demnächst eine 
Arbeit über die Yperner Ordnung veröffentlichen werde. Leider ist dies bis jetzt 
nicht geschehen. 

3 Vgl. Ehrle, Beiträge 40. Dieser Propst war es, der 1531 die schon 
oben erwähnte „Forma subventionis pauperum“ zur Erläuterung und Ver- 
teidigung der Yperner Ordnung veröffentlichte. Er ist wohl auch bei dem 
Erlaß selbst im Jahre 1525 stark beteiligt gewesen. Über seine Persönlich- 
keit aus den belgischen Archiven Näheres festzustellen, würde sich vielleicht 
verlohnen. 


380 Otto Winckelmann 


Reorganisation der Armenpflege und die ebenso dringliche Unter- 
drückung des Bettels durchzuführen. Ihm ist es wohl zu danken, 
daß die bei anderen Geistlichen der Stadt vorhandenen Bedenken 
gegen die Reform beschwichtigt wurden. Zur Begründung des für 
Katholiken höchst ungewohnten Bettelverbots mußte freilich ein 
anderer Gewährsmann als Luther herangezogen werden; daher 
die Berufung! auf Johann Major, jenen Lehrer der Sorbonne, der 
um 1500 den Satz ausgesprochen hatte, daß es der Obrigkeit frei- 
stehe, das Betteln gänzlich zu verbieten, wenn sie für die Armen 
anderweitig Sorge trage.! Da Major als einwandsfreie Autorität 
galt, so schien damit Yperns Vorgehen hinreichend gedeckt. Frei- 
lich werden wir bald genug sehen, wie sich die alte traditionelle 
Anschauung, die das Betteln begünstigte und unter Umständen so- 
gar als verdienstlich rühmte, gegen die Verwirklichung der Major- 
schen Theorie heftig sträubte. Ehe wir uns jedoch mit diesen Wir- 
kungen der Yperner Ordnung beschäftigen, ist noch zu untersuchen, 
ob und inwieweit der Humanist Vives bei dem Erlaß eine Rolle ge- 
spielt hat. 

Der Spanier Johann Ludwig Vives? hatte in Paris und Löwen stu- 
diert und hielt sich seit 1523 mit Vorliebe in Brügge auf; doch weilte 
er auch häufig in England, wo er eine Zeitlang König Heinrichs 
Gunst genoß, Vorlesungen hielt und bei der Erziehung der Prinzes- 
sin Maria mitwirkte. Seine Bildung war eine außerordentlich viel- 
seitige und umfassende, und seine Schriften erstreckten sich fast 
auf alle Gebiete des damaligen Wissens; hauptsächlich aber hat die 
pädagogische Wissenschaft ihm viel zu danken. In kirchlicher Hin- 
sicht hatte seine Haltung mancherlei Ähnlichkeit mit der seines 
Lehrers und Freundes Erasmus; nur war er diesem an aufrichtiger 
Frömmigkeit, Wärme des religiösen Empfindens und sittlicher 
Strenge weit überlegen. Dogmatischen Streitigkeiten abhold, be- 
tonte er gern den sittlichen Gehalt des Christentums und lehnte 
die lutherische Reformation, wie alles, was die Autorität und Einheit 
der Kirche gefährdete, entschieden ab. Dabei war er aber keines- 
wegs blind für die vielen Mißbräuche und Mängel in ihrem Bereich 


Vgl. Forma subventionis pauperum 13. Ehrle, Beiträge 39. 

2 Vgl. oben S. 196. 

3 Vgl. besonders F. Kayser in Bibliothek der kathol. Pädagogik VIII (1896) 
123—179 u. Wetzer u. Weltes Kirchenlexikon XII, 1024ff. Bei Kayser S. 129 
ist auch die ältere Literatur über Vives verzeichnet. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 381 


und stets geneigt, an ihrer Besserung und Beseitigung mitzuarbeiten, 
soweit dies mit dem kirchlichen Gehorsam vereinbar schien. Gleich- 
wohl hat er, wenigstens nach dem Urteil der Kirche, die Grenze 
zulässiger Kritik im Eifer manchmal überschritten und dadurch 
verschuldet, daB einige seiner Bücher auf den Index gekommen 
sind. Doch hat er noch gegen Ende seines Lebens sich ausdrücklich 
in allen solchen Fällen der Entscheidung des päpstlichen Stuhls 
bedingungslos unterworfen. 

An diesen Gelehrten richtete Ludwig de Praet, der Bürgermeister 
seines Wohnorts Brügge, 1525 die Bitte! um Rat, wie die Stadt sich 
der erschreckend zunehmenden Bettelei und Verarmung erwehren 
sollte. Vives antwortete darauf mit einer ausführlichen Schrift, 
die er dem Magistrat mit einer Widmung vom 6. Januar 1526 über- 
sandte. Sie erschien im September desselben Jahres auch im Druck.? 
Da sie schon wiederholt ausführlich analysiert worden ist?, begnüge 
ich mich hier mit den für unseren Zweck wichtigsten Feststellungen. 
Wenn Uhlhorn das Büchlein für ein humanistisch-rhetorisches 
Machwerk ohne tieferen religiös-sittlichen Gehalt erklärt“, so sind 
Würkert, Weitzmann und Feuchtwanger gewiß im Recht, wenn sie 
solches Urteil als ungerecht zurückweisen; denn trotz aller selbst- 
gefälligen Breite und schönrednerischen Weitschweifigkeit, die nun 
einmal den meisten humanistischen Werken eigen ist, verrät sich 
in dem Büchlein doch unverkennbar ein tiefes warmes Mitgefühl 
mit den Armen und Bedrückten, ein überraschend richtiges Ver- 
ständnis für die sozialen Mißstände der Zeit und für die zu ihrer 
Hebung geeigneten Mittel. Daß in der Schrift weniger biblische 
und theologische Gesichtspunkte als philosophisch-naturrechtliche 
und praktische in denVordergrund treten, kann beieinem Humanisten 
nicht wundernehmen. 

A.F. Lange hat die Abhandlung gerühmt als die erste durch- 
dachte und mit völliger Klarheit hingestellte Theorie einer all- 
gemeinen bürgerlichen Armenpflege.5 Dieses Urteil hat fast überall 

! Ehrle, Beiträge 28. 

2 De subventione pauperum. Vgl. oben S. 376, A. 5. 

3 Ehrle, Beiträge 29ff., Würkert im Jahresbericht der städt. Realschule zu 
Pirna 1901, W. Weitzmann, Die soziale Bedeutung des Humanisten Vives 
(Erlanger Dissert. 1905), Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 193ff. 

- 4 Uhlhorn, Die christl. Liebestätigkeit III, 171. 


5 Vgl. Langes Artikel „ Vives“ in R. Schmids Encyclopädie des Erziehungs- 
u. Unterrichtswesens IX, 737—814. 


* 
f 


382 Otto Winckelmann 


lebhaften Anklang gefunden.! Auch ich stimme ihm durchaus bei; 
nur darf man Langes Worte nicht, wie es meist geschieht, so auffas- 
sen, als ob die wichtigsten, der Schrift zugrunde liegenden Gedanken 
vollkommen neu und erst von Vives ausgegangen seien; es sind viel- 
mehr genau dieselben, die wir schon in Nürnberg, Straßburg und 
pern nicht bloß ausgesprochen, sondern auch verwirklicht fanden.? 
Das Verdienst des Humanisten beschränkt sich lediglich darauf, 
sie wissenschaftlich und systematisch zusammengefaßt, näher be- 
gründet und in Einzelheiten weiter entwickelt und durchgebildet zu 
haben. Ehrle hat ja die Ähnlichkeit, allerdings nur soweit die Vper- 
ner Ordnung in Frage kommt, bereits erkannt und hervorgehoben; 
wie sie zu erklären ist, darüber hat er aber kein sicheres Urteil ge- 
wagt. Er läßt die Möglichkeit zu, daß Vives bei seinem Ratschlag 
für Brügge durch das Yperner Statut beeinflußt worden sei, neigt 
jedoch eher zu der entgegengesetzten Annahme, daß Ypern den 
Anregungen und Vorschlägen des Humanisten gefolgt sei.“ Ratzin- 
ger und Feuchtwanger nehmen dies ohne weiteres als erwiesen an“, 
obwohl die Yperner Ordnung doch schon am 3. Dezember 1525 in 
Kraft trat, während das Gutachten des Vives erst im Januar 1526 
dem Magistrat von Brügge überreicht und erst im September 1526 
durch den Druck allgemein bekannt wurde. Vives müßte also, 
wenn jene Annahme richtig wäre, schon vorher den Ypernern einen 
ähnlichen Ratschlag erteilt haben, wovon indessen nicht das mindeste 
verlautet. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, daß Ypern zu dem 
Humanisten jemals — wie Brügge — in näheren Beziehungen 
gestanden hat. 

Vor allem aber möchte ich feststellen, daß die Ähnlichkeit 
zwischen der Yperner Ordnung und den Vorschlägen des Vives 
keineswegs so weit geht, wie Ehrle und seine Anhänger behaupten. 
Zunächst ist zu bemerken, daß die Ordnung sich nur mit der offenen 
Armenpflege befaßt, Vives dagegen auch die geschlossene behandelt, 
ferner daß die erstere sich überhaupt in allen Punkten viel knapper 
ausdrückt, was freilich schon durch den verschiedenen Charakter 

1 Außer den obengenannten Schriften vgl. noch Christliche Welt 1892 
S. 243—245 (Nebe). 

? Schon Würkert a. a. O. 14ff. hat — allerdings mit einigen Versehen — 
auf eine Reihe übereinstimmender Punkte hingewiesen. 

3 Beiträge 33. 

Ratzinger, Armenpflege 442, Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 197. Auch 
Pirenne, Gesch. Belgiens III, 354 findet es „so gut wie sicher“. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522— 1525) 383 


und Zweck einer humanistischen Abhandlung und eines amtlichen 
Erlasses bedingt ist. Aber auch hiervon abgesehen, sind beiden 
Schriftstücken fast nur die mehrfach erwähnten, auch in Nürnberg, 
Regensburg, Straßburg usw. beobachteten Hauptgrundsätze ge- 
meinsam, während sich sonst nicht unerhebliche Abweichungen 
finden. So soll nach Vives die Obrigkeit die gesunden Müßiggänger 
nicht bloß zur Tätigkeit anhalten, indem sie ihnen Almosen verwei- 
gert und Betteln verbietet, sondern sie soll ihnen auch Arbeit ver- 
mitteln und nachweisen. Davon ist in der Yperner Ordnung ebenso- 
wenig etwas zu finden, wie von der durch Vives empfohlenen Grün- 
dung besonderer Schulen für arme Kinder. Der größte Unterschied 
aber besteht in den eigentlichen Verwaltungsfragen und in der Art, 
wie die Mittel aufgebracht werden sollen. Hier merkt man den un- 
klaren und verschwommenen Vorschlägen des Vives an, daß sie 
von einem Gelehrten herrühren, der zwar keineswegs weltfremd war, 
dem aber die praktische Einsicht und Erfahrung eines geschulten 
Staatsmannes doch abging. Nicht einmal eine wirklich straffe Zen- 
tralisierung und Kontrolle der Armenpflege wird durch seine Vor- 
schläge gesichert. Zwei jährlich vom Rat gewählte Zensoren haben 
lediglich die Aufgabe, das Leben und Treiben der unterstützten Ar- 
men sowie die Armenschule zu überwachen; außerdem sollen für 
jedes Spital jährlich zwei Verwalter gewählt werden, die dem Rat 
Rechenschaft zu geben haben, ferner je zwei Verwalter für die in 
den Kirchen aufzustellenden Opferstöcke. Die Regelung der eigent- 
lichen Hausarmenpflege, die uns am meisten interessiert, bleibt un- 
deutlich. Mit den einfachen, aber bestimmten Anordnungen der 
Yperner Satzung oder gar mit der außerordentlich fein durchdachten 
und gegliederten Straßburger Verwaltung halten die Ratschläge 
des Humanisten jedenfalls keinen Vergleich aus. Ähnlich ist es mit 
der Geldfrage. Vives will vor allem die Freiwilligkeit der Almosen 
strengstens gewahrt wissen. Er verwirft daher nicht bloß jede Ar- 
mensteuer, wie man sie in Wittenberg und Leisnig für den Notfall 
vorgesehen hatte, sondern er will selbst von Hauskollekten und 
Klingelbeutelsammlungen nichts wissen. Höchstens sollen, wenn 
die Mittel sonst nicht reichen, Opferstöcke in den Hauptkirchen auf- 
gestellt werden. Er hat überhaupt mehr Furcht, daß zuviel, als daß 
zu wenig Mittel zusammenkommen. Er meint, man solle grundsätz- 
lich nie mehr als den augenblicklichen Bedarf sammeln, weil größere 
Vorräte leicht zu Mißbräuchen, Veruntreuungen usw. führten. Man 


384 Otto Winckelmann 


sieht auf den ersten Blick, wie wenig diese Anschauungen und For- 
derungen mit dem Yperner Statut und seiner „ Bourse commune“ 
harmonieren. Auch das ist charakteristisch, daß Ypern wie Straß- 
burg die Bürger durch die Geistlichkeit fort und fort zu freigiebiger 
Unterstützung des Stadtalmosens ermahnen läßt, während Vives den 
Klerus als den ärgsten Gegner einer geordneten bürgerlichen Fürsorge 
von jeder Mitwirkung ausschließen will. Er glaubt nicht, daß die 
Geistlichkeit sich mit der Neuerung aussöhnen werde, und rät, sich 
darein zu schicken. Es ist für diesen Humanisten äußerst be- 
zeichnend, wie sich in ihm Treue und Ergebenheit gegenüber der 
römischen Kirche mit großer Geringschätzung und Abneigung gegen 
den zeitgenössischen Klerus paaren. 

Alles in allem dürfen wir jedenfalls behaupten, daß das Yperner 
Statut viel mehr Verwandtschaft mit dem Nürnberger und beson- 
ders mit dem Straßburger zeigt, als mit dem Ratschlag des Vives. 
Im übrigen trifft das früher schon über die Yperner Ordnung Ge- 
sagte auch auf die Schrift des Humanisten zu. Es erscheint aus- 
geschlossen, daß Vives bei seinem warmen Interesse für soziale Für- 
sorge von den Erfolgen der deutschen Städte auf diesem Gebiet 

nichts gehört haben sollte, zumal die Nürnberger Ordnung erwiesener- 
_ maßen so großes Aufsehen erregte und wiederholt gedruckt wurde. 
Vielleicht ist sie ihm auf dem Umwege über Straßburg und mit 
der Straßburger Ordnung zugleich in die Hände geraten. Denn er 
hat nachweislich mit einem der Straßburger Reformatoren, Kaspar 
Hedio, der ihm als Pädagoge und Freund der Armen gesinnungs- 
verwandt war, in brieflichem Verkehr gestanden, über dessen Ent- 
stehung, Art und Umfang wir allerdings bis jetzt so gut wie nichts 
wissen.! Wahrscheinlich haben die pädagogischen Schriften des 
Vives zur Anknüpfung der Beziehungen geführt; denn Hedio war 
ein eifriger Freund und Förderer des Jugendunterrichts. Im Jahre 


1 Es ist von diesem Briefwechsel nur eine einzige Spur bekannt, auf 
die Feuchtwanger a. a. O. Bd. 32 S. 200 aufmerksam gemacht hat. Sie fin- 
det sich in einem Brief von Vives an den portugiesischen Gelehrten Damian 
de Goes vom 17. Juni 1533. (Erasmi epistolae [London 1642], Auctuarium 
P. 115.) Die Stelle lautet: Hedioni non rescribam nunc propter meam valitu- 
dinem; quin et multum deliberabo, quando et quemadmodum scribam propter 
tempora et hominum suspiciones. (Feuchtwanger hat das nicht unwichtige 
„nunc“ ausgelassen!) Ob der hier angedeutete Brief Hedios der einzige war, 
den er an Vives richtete, oder ob ein längerer Briefwechsel voraufgegangen 
ist, läßt sich einstweilen nicht entscheiden. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 385 


1532 hat er von Vives’ Schrift De subventione pauperum eine deutsche 
Übersetzung hergestellt und sie dem Rat und der Bürgerschaft von 
Straßburg zum Neujahrstage 1533 zugeeignet.' Was ihn dazu be- 
wog, hat er in der Vorrede deutlich genug gesagt; nur muß man es 
recht aufmerksam und ohne Voreingenommenheit lesen und zugleich 
die damalige Lage des Straßburger Armenwesens einigermaßen 
kennen und berücksichtigen; sonst kommt man wie Feuchtwanger 
zu einer unrichtigen oder wenigstens schiefen Auffassung der Be- 
weggründe. 

Wie schon früher mitgeteilt, hatte das schlimme dl 
1529 und die Weitherzigkeit, mit der sich der Magistrat evangelischer 
Flüchtlinge annahm, der Straßburger Armenverwaltung schier un- 
erträgliche Lasten aufgebürdet, so daß sie sich trotz der vielen rei- 
chen Spenden aus privaten Mitteln und aus dem Kirchengut außer- 
stande sah, allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Kein Wunder, 
wenn unter solchen Umständen in der Bürgerschaft, die noch manche 
Gegner der neuen Einrichtung in sich barg, heftige Klagen und Be- 
schwerden über Pfleger und Schaffner des Almosens laut wurden. 
Man fand es unglaublich, daß die vielen zur Verfügung stehenden 
Mittel nicht ausreichen sollten, und schalt über die Zunahme der 
Bettelei. Man maß im Unverstand dem ganzen neuen System die 
Schuld daran bei, murrte, daß viel faules Gesindel dadurch angelockt 
werde, und verdächtigte sogar die Redlichkeit der Pfleger und Be- 
amten. Besonders im Jahre 1532 sah sich die Almosenverwaltung, 
wie aus ihren Akten hervorgeht, wiederholt genötigt, in ausführ- 
lichen Denkschriften die verschiedenen Anschuldigungen zurückzu- 
weisen, die eigentlichen Ursachen der Mißstände klarzulegen und Vor- 
schläge zu ihrer Besserung zu machen.? 

Unter solchen Umständen begreift man, daß Hedio damals auf 
die Idee kam, seinen Mitbürgern durch Übersetzung der Vivesschen 
Schrift zu zeigen, daß auch auswärts und selbst in altgläubigen Krei- 
sen das in Straßburg angewandte und zu weiterem Ausbau empfoh- 
lene System der Armenpflege eifrige und hochangesehene Befür- 
worter habe. Er hoffte, daß Magistrat und Gemeinde dadurch er- 
mutigt und bestärkt würden, auf dem eingeschlagenen Wege weiter 


1 Der Titel des sehr selten gewordenen Drucks lautet: „Von Almusen geben 
zwey büchlin Ludovici Vivis, auff dis new XXXIII Jar durch D. Casparn 
Hedion verteutscht . . . Allen Policeyen nutzlich zu lesen.“ 

2 Straßb. St. Arch. Hosp. Prot. 145 fol. 231 u. 276ff. 


H istor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 25 


386 Otto Winckelmann 


voranzuschreiten und sich noch mehr als bisher in Liebe und Barm- 
herzigkeit gegen die Armen zu betätigen. Indem er dann im einzel- 
nen aufzählt, welch bedeutende Opfer die Stadt in den letzten Jahren 
für die Notleidenden gebracht habe, betont er, daß er es nicht aus 
Überhebung tue, um Straßburg über andere Städte zu setzen, die 
vielleicht dasselbe oder noch Größeres geleistet hätten, sondern 
1.um seine Mitbürger und ihre Nachkommen auch weiterhin zu 
gleicher Opferfreudigkeit anzuspornen, 2. um auch draußen Straß- 
burgs Leistungen im rechten Lichte zu zeigen und der Verleumdung 
entgegenzutreten, daß die evangelische Lehre die Armen- 
pflege ungünstig beeinflusse!, 3. um fromme Leute außer- 
halb Straßburgs, die an ihrem Wohnsitz keine rechte Gelegenheit 
zum Wohltun hätten, zur Unterstützung des Straßburger Almosens 
anzuregen. Trotz dieser klaren, aus dem Munde eines Protestanten 
ganz natürlich klingenden Begründung sind dem Verfasser von 
Feuchtwanger Ansichten und Gedanken zugeschrieben worden, 
für die das Vorwort durchaus keine Anhaltspunkte gewährt. So 
ist die Angabe durchaus irrig, daß Hedio sich nicht genug tun könne, 
die alten christlichen Traditionen Straßburgs in den Werken der 
Liebe zu betonen. Was er in Wirklichkeit hervorhebt, ist vielmehr 
das in den letzten Jahren als „Eures Glaubens Werk“, d.h. dank 
der evangelischen Lehre, für die Armen Geleistete; nur beiläufig 
bemerkt er, daß die Straßburger damit der Tradition ihrer Vorfahren, 
die „allweg der Barmherzigkeit gerühmt“, treugeblieben sind. Frei- 
lich hätte er als Protestant noch stärker betonen dürfen, daß die 
Straßburger Reform des Armenwesens im engsten Zusammenhange 
mit der religiösen Reform entstanden sei. Was ihn davon abhielt, 
dies zu sagen, war wohl die Rücksicht auf altgläubige Leser, die er 
nicht minder als die evangelischen von den Vorzügen der Reorgani- 
sation überzeugen wollte und deshalb vor dem Argwohn bewahren 
mußte, als handle es sich um ketzerische Neuerungen. Jedenfalls 
ist es unrichtig und entstellt den Sinn der Hedioschen Vorrede 

Die fragliche Stelle in der Vorrede lautet wörtlich: „Auch ferrer, das un- 
sere lieben nachpaurn sampt andern außlendigen unsers thuns zu Straßburg 
warhaffte zeugniß und bericht haben mögen und dem onwarhafften verleym- 
den und anbringen, so etwan nit allein zuwider der leer sonder auch dem all- 
musen beschicht, nit allein nit glauben geben (dann wer mag unschuldig sein, 
so anklagen gnug sein soll) sonder auch so sye bey inen nit arme hetten, den 


zu helfen, sy wüßten, wo und wie manns treulich und mit ordnung ausspendet, 
und ir glaub auch durch die liebe ir wirkung haben möchte.“ 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 387 


vollkommen, wenn Feuchtwanger sagt!, Hedio habe mit keinem 
W ort versucht, die Fortschritte des Armenwesens als Wirkungen der 
neuen Lehre hinzustellen, sondern im Gegenteil „nachdrücklich be- 
hauptet, daß in diesem Punkte sich nichts geändert habe“. Der Pro- 
testant Hedio hatte es leicht, ‚die Grundsätze des reformationsfeind- 
lichen Vives allen Städten zu empfehlen?; waren sie doch in allem 
Wesentlichen lutherischen Ursprungs und mit den in Straßburg 
seit Jahren verwirklichten übereinstimmend! Eher darf man sich 
umgekehrt darüber wundern, daß Vives trotz seines Gegensatzes 
zur Reformation sich diese Grundsätze zu eigen gemacht hat, von 
denen er zum mindesten wissen mußte, daß sie in ketzerischen 
Städten, wie Nürnberg und Straßburg, zuerst zur Geltung gelangt 
waren. | 

Daß Vives’ Schrift großes Aufsehen erregt hat, unterliegt keinem 
Zweifel. Es geht schon aus der Tatsache hervor, daß sie außer ins 
Deutsche auch ins Französische, Italienische und Spanische über- 
setzt wurde.? Ob aber ihre Einwirkung auf die seit 1526 entstandenen 
protestantischen Armenordnungen, die großenteils auf Bugenhagens 
Vorschlägen beruhen, so stark gewesen ist, wie Feuchtwanger an- 
nimmt!, möchte ich doch bezweifeln. Wahrscheinlich ist da das 
praktische Vorbild der süddeutschen Reichsstädte von größerer Be- 
deutung gewesen. Ähnlich scheint auch in den Niederlanden, deren 
Verhältnisse der Humanist doch hauptsächlich im Auge hatte, 
mehr als seine Schrift das Beispiel Yperns gewirkt zu haben. 

Eine ganze Reihe von Städten soll Ordnungen gleicher Art er- 
lassen haben.? Auf Valenciennes trifft das sicher, auf Lille sehr 
wahrscheinlich zu®, während für die anderen Orte noch genauere 
Nachweise zu erbringen wären. In Brügge, das ja den Ratschlag 
des Vives direkt erbeten hatte, scheint noch auf Jahrzehnte hinaus 
bis 1562 alles beim alten geblieben zu sein. Mit welchen Schwierig- 
keiten die Durchführung der neuen Ordnungen in den Niederlanden 


1 A. a. O. 32 S. 198. . 

2 Feuchtwanger a. a. O. sucht diese Empfehlung, die ihn ohne Grund be- 
fremdet, auf recht gezwungene Art zu erklären. l 

3? Ehrle, Beiträge 29 A. 1. 

4 A. a. O. Bd. 32 S. 187, 197; Bd. 33 S. 199. 

5 Pirenne III 355ff. nennt besonders Lille 1527, Mons und Oudenaarde vor 
1531, Valenciennes 1531. 

Messager des sciences historiques . . . de Belgique 1895 p. 349; Le Boucq, 
Hist. eccl. de Valentienne (1844) 261. 


25° 


388 Otto Winckelmann 


zu kämpfen hatte, zeigt in typischer, sehr lehrreicher Weise das 
Bild derjenigen Stadt, die als erste den neuen Weg betreten hatte. 
Es verlohnt sich, darauf noch einen kurzen Blick zu werfen. 

Am 3. Dezember 1525 war in Ypern das allgemeine Bettelverbot 
und damit die neue Armenordnung im vollen Umfang rechtskräftig 
geworden.“ Die Geistlichkeit, wahrscheinlich unter dem Einflusse 
des Propstes von St. Martin, hatte ausdrücklich zugestimmt, wenn 
auch mit dem Vorbehalte, daß man zunächst nur einen Versuch 
machen wollte. Sei es nun, daß sich die Bettelmönche die Folgen des 
Erlasses nicht recht klargemacht, oder daß sie mit einer weniger 
strengen Handhabung gerechnet hatten, jedenfalls entstand allmäh- 
lich unter ihnen große Unzufriedenheit mit der neuen Einrichtung. 
Anstatt das Stadtalmosen zu unterstützen, sagten sie ihm allerlei 
Übles nach, so daß der Magistrat schließlich um eine offene Aus- 
sprache bat und am 15. September 1530 im Franziskanerkloster 
eine Konferenz veranstaltete, an der sich neben Vertretern der 
Stadt die vier Bettelorden der Dominikaner, Augustiner, Karmeliter 
und Franziskaner beteiligten. 

Aus dem sehr lehrreichen Protokoll über diese Verhandlungen? 
entnehmen wir folgendes: Zunächst beklagten sich die Bettelorden, 
daß man sie in der neuen Almosenordnung gar nicht erwähnt habe. 
Darauf erwiderte der Magistrat nicht ohne Spott, die Mendikanten 
verständen sich so gut auf das Betteln, daß es vollkommen unnötig 
sei, dafür noch durch eine Ordnung zu sorgen?; die Stadt erlaube 


! Die Richtigkeit des oben angegebenen Datums steht außer Zweifel. Wir 
finden es sowohl in dem Originalerlaß (Diegerick, Inventaire 296; Archiv f. Ref.- 
Gesch. XI 13 Anm. 4) wie in dem Bericht des Magistrats an die Pariser theologische 
Fakultät vom 28. Dezember 1530 angegeben (Recueil etc. nr. 90 p. 31). Im letz- 
teren steht überdies noch die Bemerkung, daß die Einrichtung seit 5 Jahren 
bestehe, was ebenfalls auf Ende 1525 als Zeitpunkt des Beginns deutet. Wenn 
im Widerpruch hiermit die französische Übersetzung der Verhandlungen vom 
September 1530 (Recueil p. 6—30) den 3. Dezember 1529 als Datum des Bettel- 
verbots angibt, so ist das wohl ein bloßer Schreib- oder Druckfehler. Carton 
a. a. O. 6 u. Ehrle, Beiträge 33 Anm. haben sich dadurch mit Unrecht beirren 
und zu der Deutung verleiten lassen, die Ordnung sei erst 1529 voll in Kraft ge- 
setzt worden. Auch Uhlhorn III, 171 ist hiernach zu berichtigen. 

Schon Ehrle, Beiträge 35, hat kurz darüber berichtet, ebenso Uhlhorn III, 
172. Ich benutze die im Recueil nr. 90 p. 6—30 gedruckte französische Über- 
setzung des Protokolls. 

3 „Ces ordres mendiants savent si bien exploiter la mendicité, qu'il n'est 
nullement nécessaire d’y pourvoir par une ordonnance.“ A. a. O. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 389 


ihnen nach wie vor ihre monatlichen Sammlungen und störe sie auch 
sonst keineswegs im Genuß ihrer Einkünfte, Geschenke usw. Damit 
allein war aber den Mönchen, wie aus den weiteren Erörterungen 
hervorgeht, nicht gedient. Der tiefere Grund ihrer Unzufriedenheit 
war, daß die neue Ordnung die Freigiebigkeit des Volkes gegen die 
Bettelklöster sehr herabgemindert hatte, und daß die Achtung vordem 
geistlichen Stande erheblich gesunken war.! Die Klöster verlangten 
deshalb, daß die Ordnung, die ja nur versuchsweise eingeführt wor- 
den sei, wieder aufgehoben werde, zumal da einsichtige Leute 
lutherische Ansichten darin entdeckt hätten. Vergebens 
wehrte sich der Magistrat gegen diese Verdächtigung, vergebens 
strich er die großen Vorzüge der neuen Ordnung heraus und be- 
tonte, daß jetzt 1600-1800 Arme, ohne betteln zu müssen, vor Not 
geschützt seien. Auch der wiederholten Einladung, sich durch den 
Augenschein von der guten und gerechten Verwaltung des Stadtal- 
mosens zu überzeugen, kamen die Ordensleute nicht nach, sondern 
beharrten hartnäckig in ihrem Mißtrauen gegen die städtischen 
Pfleger und in ihrer Abneigung gegen die Bourse commune, die sie 
geradezu für eine ketzerische Erfindung erklärten. Weiter machten 
sie geltend, — und hier trafen sie in der Tat den wundesten Punkt 
der ganzen Neuerung — die christliche Charitas erfordere, daß 
jeder einzelne mit den Bedürftigen in unmittelbaren Verkehr trete 
und selbst nachschaue, wo das Elend am größten und die Hilfe am 
nötigsten sei, statt sich mit einer Spende an die Armenkasse zu be- 
gnügen und sich auf die Fürsorge der Almosenpfleger zu verlassen, 
Gar mancher, behaupteten sie, spende jetzt unter dem Vorwande, 
daß er seine Gabe in die Almosenstöcke lege, weniger als früher. 
Den geringen Ertrag der Opferstöcke mußte der Rat zugeben; doch 
meinte er, das werde sich bessern, sobald die Ordensleute den Bür- 
gern die Einrichtung mehr empfehlen würden, anstatt darauf zu 
schelten. Den stärksten Widerspruch der Mönche forderte bezeich- 
nenderweise das strenge und allgemeine Bettelverbot heraus, ob- 
wohl es sie selbst gar nicht betraf. Sie erklärten es vom katho- 
lischen Standpunkte aus ganz folgerichtig als unvereinbar mit der 
kirchlichen Lehre und Überlieferung und als lutherische Ketzerei; 
denn Luthers These, die geistlichen und weltlichen Fürsten täten 
gut, die Bettelei auszurotten, sei von der Kirche ausdrücklich ver- 
dammt worden. Nach Gottes Wort dürften die Obrigkeiten dem 


1 Dies wird von den Vertretern der Orden ausdrücklich geltend gemacht. 


390 Otto Winckelmann 


Betteln der wirklich Armen und Bedürftigen keine Hindernisse 
bereiten, da es auch bei geordneter Fürsorge leicht vorkommen 
könne, daß jemand durch Nachlässigkeit der Pfleger ohne ausreichende 
Unterstützung bleibe. An einer anderen Stelle betonten die Mönche, 
daß auch in den kaiserlichen Mandaten ein strenges Vorgehen nur 
gegen arbeitsscheue Bettler und Landstreicher gefordert sei. 

Der Magistrat äußerte hierauf seine Verwunderung, daß die 
Orden den verurteilten lutherischen Ausspruch, der hier gar nicht 
in Betracht komme, in die Debatte zögen. Man denke ja gar nicht 
daran, die Bettelorden im Genuß ihrer Almosen und Stiftungen 
irgendwie zu stören, und habe die frommen Leute, die das Gelübde 
der Armut abgelegt hätten und aus Demut und freiwilliger Erniedri- 
gung bettelten, absichtlich in der Ordnung gar nicht erwähnt; den- 
selben werde, wie bisher, Hilfe und Schutz niemals versagt werden. 
Im Grunde war dies nur eine überflüssige Wiederholung der schon 
früher gegebenen Zusage und traf nicht den Kern des gegnerischen 
Einspruchs, da die Mönche offenbar auch für die wahrhaft Armen 
außerhalb des geistlichen Standes Bettelfreiheit ver n. 
Von diesen, die nach dem Vorbilde des heiligen Alexius in frommer 
Beschaulichkeit von Almosen zu leben wünschten, sagt der Magi- 
strat ausweichend, ihre Zahl sei sehr klein; für die allermeisten sei 
doch Arbeitsscheu der eigentliche Grund des Bettelns. Ähnlich wie 
die Klöster ja nicht jedem einzelnen ihrer Insassen gestatteten, 
nach Belieben für sich persönlich zu betteln, sondern durch beauf- 
tragte Brüder Sammlungen vornehmen und den Ertrag dann unter 
alle verteilen ließen, so mache es auch das städtische Almosenamt 
mit den Armen der Stadt. Die neue Ordnung erleichtere den wirk- 
lich Bedürftigen ihr Dasein, indem sie das Betteln überflüssig 
mache und ihnen Muße gebe, Gott noch mehr zu dienen und für ihre 
Wohltäter zu bitten. 

Sehr richtig macht Uhlhorn! auf die Schwäche dieser Entgeg- 
nung des Magistrats aufmerksam, indem er sagt: „Hier kommt der 
Widerspruch zwischen seiner Armenordnung und den Anschauungen 
der katholischen Kirche offen zutage; ist das Tun eines Mannes 
wie des heiligen Alexius verdienstlich, dann muß die Kirche es als 
unstatthaft erklären, daß so etwas verboten werde. Mögen die 
meisten aus Faulheit betteln, es könnte doch ein heiliger Alexius 
darunter sein, der aus Frömmigkeit bettelt und den ein ausnahms- 


Christl. Liebestätigkeit III, 173. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 391 


loses Bettelverbot mit träfe und hinderte, seine Frömmigkeit zu 
betätigen.“ 

Da der Yperner Magistrat sich auf dieser Tagung mit den Mendi- 
kantenorden nicht einigen konnte, suchte er einen Rückhalt bei 
der hochangesehenen theologischen Fakultät in Paris.! Das von 
ihr am 16. Januar 1531 erstattete Gutachten? entsprach im ganzen 
den Wünschen der Stadt.“ Das Bettelverbot wurde unter der schon 
von Johann Major aufgestellten Voraussetzung gebilligt, daß die städ- 
tische Fürsorge tatsächlich alle Armen vor der äußersten Not schütze. 
Treffe dies nicht zu, so sei das Verbot allerdings unstatthaft. Kein 
Zweifel, daß diese Entscheidung der Sorbonne mit der überlieferten, 
streng kirchlichen Anschauung nicht recht im Einklange stand. 
Wenn sie trotzdem, namentlich in staatsmännischen und humanisti- 
schen Kreisen der katholischen Welt, beifällig aufgenommen wurde, 
so war dies der praktischen Einsicht zu danken, daß ohne eine ent- 
schiedene Abkehr von der alten Haltung zur Bettelfrage eine gründ- 
liche Besserung der wirtschaftlichen und sozialen Mißstände schlech- 
terdings nicht erzielt werden könne. Sogar die Gefahr, lutherischer 
Anwandlungen verdächtigt zu werden, verlor unter dem Druck der 
Verhältnisse ihren Schrecken. Nichts ist in dieser Hinsicht bezeich- 
nender, als daß Karl V. selbst sich im September 1531 die Yperner 
Ordnung schicken ließ, um nach ihrem Vorbilde das ganze nieder- 
ländische Armenwesen zu reformieren.* Ratzinger erblickt in dieser 
Tatsache eine sichere Bestätigung seiner Ansicht, daß die Yperner 
Ordnung der Nürnberger weit überlegen oder zum mindesten nicht 
bloß nachgeahmt sei. Denn, sagt er naiv, sonst würde sich der Kaiser 
wohl nicht nach Ypern, sondern nach Nürnberg gewandt haben. 
Als ob das anerkannt lutherische Nürnberg in einer solchen An- 
gelegenheit, die doch mit der Stellung in kirchlichen Dingen eng 
zusammenhing, für den katholischen Kaiser überhaupt hätte in Be- 
tracht kommen können, selbst wenn ihm die dortige Ordnung an 


1 Schreiben vom 28. Dezember 1530 im Recueil 31. <4 

2 Mehrfach gedruckt. Am leichtesten zugänglich ist der Abdruck bei Ehrle, 
Beiträge 37 Anm. 1. 

3 Die vom Propst zu St. Martin in Ypern verfaßte Schrift „Forma subven- 
tionis pauperum“ (vgl. oben S. 376 u. 379) sollte weiter dazu dienen, die Almosen- 
ordnung zu erläutern und zu rechtfertigen. Durch sie wurde das Vorgehen des 
Magistrats erst in weiteren Kreisen recht bekannt. Ehrle, Beiträge 40. 

t Ehrle, Beiträge 40, Pirenne a. a. O. III, 356, Uhlhorn III, 174, Feucht- 
wanger a. a. O. Bd. 32 S. 202. 5 Forschungen 603. 


392 Otto Winckelmann 


sich besser gefallen hätte! Auch ist zu bedenken, daß Karl eine 
Reform des Armenwesens in seinen Niederlanden und nicht im 
Reich beabsichtigte, und daß daher bei der Verschiedenheit flandri- 
scher und deutscher Zustände Ypern selbstverständlich eher als 
Vorbild in Frage kommen mußte. Übrigens ist die eigentliche An- 
regung zu dem Edikt wohl aus den Niederlanden selbst an den 
Kaiser gelangt. Sein Erlaß erschien am 6. Oktober 1531! und emp- 
fahl allen niederländischen Städten die Yperner Organisation zur 
Nachahmung. Das Betteln sollte jedermann mit Ausnahme der 
Mendikantenorden, der Gefangenen und der Aussätzigen, die ihre 
besonderen Kennzeichen haben, verboten sein.“ Die Durchführung 
im einzelnen blieb den Stadträten anheimgestellt und ließ jedenfalls, 
dank der ablehnenden Haltung des Klerus und seiner Anhänger, viel 
zu wünschen übrig.“ Namentlich wurde das Bettelverbot nicht streng 
genug befolgt. In seiner Verordnung für Brüssel vom 3. Januar 1538 
hob es Karl V. sogar ausdrücklich wieder auf, indem er eine Aus- 
nahme für alle diejenigen zuließ, die durch die Oberpfleger die Er- 
laubnis und ein entsprechendes Abzeichen erhielten. Damit war 
man wieder bei dem alten, schon im 15. Jahrhundert üblichen, 
ganz unzulänglichen System der Bettelordnungen angelangt.* Ähn- 
lich war der Verlauf der Dinge in Spanien, wo die Bemühungen zur 
Besserung des Armenwesens ebenfalls nach vorübergehenden Erfol- 
gen scheiterten.’ 

Mehr und mehr ging dann die wieder erstarkende römische Kirche, 
nachdem sie sich während Karls Regierungszeit meist auf stummen, 
passiven Widerstand beschränkt hatte, zum offenen, leidenschaft- 


1 Recueil d' edits .. . concernant le duché de Luxembourg (1691) p. 35ff. 

2 Die Wichtigkeit dieser Ausnahmen wird m. E. von Ehrle a. a. O. 40 u. 
Uhlhorn III, 174 überschätzt. Was in diesem Zusammenhange unter den , Ge- 
fangenen“ (prisonniers) zu verstehen ist, weiß ich nicht zu sagen. 

3 Das läßt sich z. B. aus den kaiserlichen Verordnungen für Brüssel vom 1. März 
1534 und 3. Januar 1538 schließen. (Recueil de la chambre 1853—54 T. II nr. 90 
p. 44 u. 48.) Die von Feuchtwanger a. a. O. Bd. 33 S. 222 kurz analysierte 
Schrift des Löwener Humanisten Christian Cellarius (Oratio contra mendicita- 
tem 1531) zugunsten der weltlichen Armenpflege und des Bettelverbots war 
wohl bestellte Arbeit und dürfte auf die Gegner um so weniger Eindruck ge- 
macht haben, als der Verfasser sich erst im Jahre vorher genau im entgegen- 
gesetzten Sinne geäußert hatte. 

* Am 15. Juni 1556 wurde dann das Bettelverbot für Flandern allgemein 
wieder aufgehoben. Feuchtwanger a. a. O. 33 S. 224. 

5 Ehrle, Beiträge 41ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 393 


lichen Kampf gegen die weltliche Armenpflege und die Bettelver- 
bote über. Ihr Hauptwortführer war der Augustiner Lorenzo 
de Villavincentio, der aus Anlaß der Brügger Armenordnung von 
1562 alle diese Bestrebungen als Ketzereien verfluchte. Mit Recht 
sieht er das allgemeine Bettelverbot als Hauptkennzeichen der 
weltlichen protestantischen Fürsorge an und verlangt geradeheraus, 
daß die ganze Armenpflege wieder ausschließlich der Kirche über- 
lassen werde. Freilich fand er damit selbst in geistlichen Kreisen 
wenig Anklang und die Löwener Universität sprach sich deutlich 
gegen seine Übertreibungen aus. Immerhin war der Widerwille 
gegen fest zentralisierte staatliche Fürsorge und grundsätzliche all- 
gemeine Unterdrückung des Bettelns überall in katholischen Gebieten 
stark genug, um die neuen städtischen Armenordnungen nirgends 
zu voller Wirkung kommen zu lassen. 

Wie wir im Laufe unserer Untersuchung wiederholt bemerken 
konnten, ist der Wirtschaftshistoriker Feuchtwanger, ähnlich wie 
Ehrle, Ratzinger und Pastor, der Meinung, ‚in der katholischen 
Welt habe sich die geordnete weltliche Armenpflege praktisch und 
theoretisch entwickelt“; Luther habe die dort ausgesprochenen 
und verwirklichten Gedanken nur aufgenommen, und Männer wie 
Bugenhagen, Hedio, Rhegius hätten die Ideen und Einrichtungen 
der katholischen Humanisten auf protestantischen Boden verpflanzt.“ 
Indessen will Feuchtwanger dem Protestantismus doch nicht jedes 
selbständige Verdienst auf diesem Gebiete streitig machen; er gesteht 
nämlich, wenn auch in sehr allgemein gehaltener Weise, zu, daß „die 
Reformation dem modernen Staat mit seinen kulturellen Aufgaben 
den Weg geebnet habe, wobei er wohl u.a. die auch von mir be- 
tonte Tatsache“ im Auge hat, daß die Reformation die Fürsten und 
Städte von den vielfach hemmenden Rücksichten befreite, die sie 
bisher auf Kirche und Klerus hatten nehmen müssen. Ferner 
meint er, die große religiöse Bewegung habe, „indem sie wider 
Willen die Impulse zu der reichen Mildtätigkeit des Mittelalters 
beseitigte, den minder Begüterten die Selbst verantwortung einge- 
impft, die Pflicht, zuerst für sich und die Ihren den notdürftigen 
Lebensunterhalt zu erarbeiten“. Prüfen wir zunächst den Vorder- 
satz dieser Behauptung. Er enthält den oft, schon in der Reforma- 
tionszeit selbst erhobenen Vorwurf, daß Luthers Rechtfertigungs- 


1 Ehrle 51, Feuchtwanger 33 S. 225. 2 A. a. O. 33 S. 199 u. 220. 
3 Ebenda 214. 4 Oben S. 204f. 


394 Otto Winckelmann 


lehre und Kampf gegen die Verdienstlichkeit der guten Werke eine 
bedenkliche Abnahme der Wohltätigkeit verschuldet habe. Gewiß 
ist das nicht ganz unberechtigt. Hat doch Luther selbst wiederholt 
geklagt, daß unter der Herrschaft seiner Lehre nicht mehr soviel 
und reichlich gespendet werde, wie früher! Es war ja auch ganz 
natürlich, daß bei vielen der Eifer, mit dem sie sich bisher in Werken 
der Liebe betätigt hatten, erkaltete, als man sie belehrte, daß damit 
nicht die ewige Seligkeit erkauft, sondern nur eine einfache Pflicht 
erfüllt werde, und daß es im Christentum nur auf den rechten Glau- 
ben ankomme, aus dem, wenn er innig und aufrichtig sei, die Näch- 
stenliebe von selber entspringe. Für die breite Masse des Volkes war 
eine solche Auffassung zu ideal und weltfremd, um sofort volles Ver- 
ständnis zu finden und einen kräftigen Ansporn zu barmherziger 
Tätigkeit abzugeben. Ich möchte aber noch auf einige andere, 
wenig beachtete Faktoren aufmerksam machen, durch die vielleicht 
die private Opferfreudigkeit den Armen gegenüber noch stärker be- 
einträchtigt worden ist, als durch die lutherische Rechtfertigungs- 
lehre. Indem die Städte in ihren neuen Ordnungen die Verpflichtung 
übernahmen, für alle ihre Armen ausreichend zu sorgen, und zu die- 
sem Zweck auch Kirchengut einzogen, nistete sich bei zahlreichen 
Bürgern, trotz aller Mahnungen des Magistrats und der Geistlichen 
zur Wohltätigkeit, die Vorstellung ein, man habe jetzt nicht mehr 
nötig, viel für die Armen zu tun, und könne die Verantwortung 
getrost der Obrigkeit überlassen. Dazu kam, was schon die zeitge- 
nössischen Gegner der Evangelischen als einen Mangel der neuen 
Organisation empfunden und gekennzeichnet haben: der einzelne 
verlor zu sehr die so wichtige, unmittelbare Fühlung mit der not- 
leidenden Menschheit, weil die Obrigkeit einerseits das Betteln ver- 
bot, anderseits die ganze Fürsorge in ihrer Hand zentralisierte und 
den Bürgern immer wieder nahelegte, ihre Almosen nicht selbst aus- 
zuteilen, sondern den städtischen Armenpflegern zu übergeben, 
damit eine gleichmäßige und gerechte Verteilung gesichert werde. 
Nicht mit Unrecht macht Hieronymus Emser hiergegen geltend!, 
man werde der Armen leicht vergessen, wenn einem ihr Elend nicht 
täglich vor Augen sei; ja, fährt er fort, „es bewegt mich kein höl- 
zerner Stock oder eiserner Kasten so bald zu Barmherzigkeit oder 

1 In der Schrift „Wyder den falsch genannten Ecclesiasten und warhafften 


Ertzketzer Martinum Luther“ (1523). Vgl. Inhaltsangabe bei Barge, Karlstadt 
I, 397. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 395 


Geld darein zu legen, als wenn ich einen armen dürftigen Menschen 
vor mir sehe, der sein Not mit Weinen und Heulen beklagt, sein 
Gebrechen und Elend augenscheinlich weiset und mich daneben um 
Gottes willen bittet und anruft“. Ähnlich äußerten sich auch in Ypern 
1531 die Mönche, als sie die neue Armenordnung bekämpften.! 

In der Tat wird man zugeben müssen, daß dies eine Schattenseite 
der sonst so segensreichen und verständigen Fürsorge der Gemeinden 
war. Freilich machte sich der Nachteil durchaus nicht überall in 
gleichem Maße bemerklich. In gutverwalteten Städten, wo Magistrat 
und Geistlichkeit einträchtig und unermüdlich ihr Möglichstes 
taten, um die Bürgerschaft zu fleißiger Unterstützung des Almosens 
anzutreiben, und wo die handgreiflichen Erfolge der neuen Einrich- 
tungen jedem Unbefangenen klar vor Augen lagen, flossen die Spen- 
den noch immer verhältnismäßig reich, obschon die private, in direk- 
tem persönlichen Verkehr mit den Armen ausgeübte Liebestätigkeit 
wohl auch hier zurückging. Meines Erachtens war es aber weniger 
dieser Rückgang, der, wie Feuchtwanger meint?, den erwerbsfähigen 
Armen „die Selbst verantwortung einimpfte“, d. h. sie zur Arbeit er- 
zog, als vielmehr das dem Protestantismus eigene, grundsätzliche 
und allgemeine Bettelverbot und die Beschränkung der Hilfe auf 
wirklich Arbeitsunfähige sowie auf das notwendigste Maß. 

Indem Feuchtwanger leugnet, daß „die staatliche Rechtsordnung 
der Armenpflege in unserem modernen Sinne‘? von der Reformation 
ausgegangen sei, verkennt er vollkommen, daß die Städte Nürn- 
berg, Straßburg, Regensburg und andere zu ihren ersten bedeut- 
samen Schritten in dieser Richtung ganz wesentlich durch die neue 
Lehre bewogen worden sind. Ihre mit Recht gerühmte sozialpoli- 
tische und administrative Schulung und Erfahrung ist ihnen dabei 
ohne Zweifel sehr zustatten gekommen, hätte aber für sich allein 
den Fortschritt nicht ermöglicht. Freilich ist ja dann die Armenpoli- 
tik der meisten Städte nur zu bald wieder von der richtigen Bahn 
auf Abwege geraten, und in vielen evangelischen Gebieten ist es 
von vornherein aus Mangel an Tatkraft und sozialpolitischer Reife 


Vgl. oben S. 389. Da in Ypern die evangelische Rechtfertigungslehre keine 
Geltung hatte, so kann man ihr jedenfalls den auch dort beklagten Rückgang 
der Wohltätigkeit nicht aufs Konto setzen. Vielmehr muß er hier als eine Folge 
der amtlichen Fürsorge betrachtet werden, soweit er nicht etwa durch die Op- 
position des Klerus hervorgerufen war. 

A. a. O. Bd. 33 S. 214. Ebenda. 


396 Otto Winckelmann 


oder infolge organisatorischer Fehlgriffe und mangelnder Geld- 
mittel überhaupt zu keiner fruchtbaren, öffentlichen Armenpflege 
gekommen. Es kann dies kaum wundernehmen, wenn man be- 
denkt, wie der Protestantismus nach dem ersten großartigen Auf- 
schwung ja selbst auf seinem eigentlichen, religiösen Gebiet nur zu 
bald erlahmt und verknöchert ist. Erst der Neuzeit blieb es vor- 
behalten, die in der Reformationszeit gepflanzten, dann aber ver- 
kümmerten oder in der Entwicklung zurückgebliebenen Keime eines 
geordneten öffentlichen Armenwesens zur Blüte zu bringen. 


Anhang. 


Über das gegenseitige Verhältnis der beiden ältesten 
Wittenberger Armenordnungen. 


Die von H. Barge bekanntgemachte Wittenberger Beutelordnung! 
— weiterhin kurz mit BO bezeichnet — ist undatiert, und die Ver- 
suche, sie nach inneren und äußeren Merkmalen zeitlich genauer zu 
bestimmen sowie ihre Entstehung aufzuklären, haben zu einer leb- 
haften Auseinandersetzung, insbesondere zwischen dem Heraus- 
geber und Karl Müller geführt.” Meines Erachtens ist letzterer im 
Recht®, wenn er BO früher als die Ordnung vom 24. Januar 1522 — 
die wir mit StO bezeichnen wollen — ansetzt. Barges Bemühungen, 
das Gegenteil nachzuweisen“, haben mich nicht überzeugt”. Wenn 
er zunächst meint, aus einem bloßen Vergleich des Inhalts beider 
Ordnungen lasse sich kein sicherer Schluß weder für die eine noch 
für die andere Annahme ziehen, so gebe ich zu, daß ein durchaus 
schlüssiger Beweis auf diese Weise nicht geführt werden kann; 
aber eine große Wahrscheinlichkeit ergibt sich immerhin hierbei für 
Müllers Ansicht, während man allenthalben auf schwere Bedenken 
stößt, sobald man Barge zu folgen sucht. Namentlich widerspricht 
der Bargeschen Annahme, daß BO eine nähere Ausführungsbestim- 


1 Barge, Karlstadt II 559. 

2 Zu der oben S. 206 Anm. 2 angeführten Literatur ist noch hinzu- 
zufügen: H. Barge, Frühprotestantisches Gemeindechristentum in Wittenberg 
und Orlamünde (1909), besonders S. 76 ff. und 342 ff., und Theol. Studien 
und Kritiken 1913 S. 461 ff. 

3 K. Müller, Luther u. Karlstadt. Anhang 1 (S. 202ff.). 

* Vgl. Karlstadt I 382 ff. u. 498, Histor. Vierteljahrschr. XI, 193 ff. 

Vgl. auch R. H. in Histor. Zeitschr. 101 S. 443, Brieger in Zeitschr. f. 
Kirchengesch. 29 S. 490 ff. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 397 


mung von StO sei, die Verschiedenheit der in den beiden Erlassen ent- 
haltenen Vorschriften betreffs der Bettelei. Während nämlich StO 
alle und jede Bettelei, geistliche wie weltliche, fremde wie einhei- 
mische, rundweg verbietet, ist BO in dieser Hinsicht viel gemäßigter 
und auch unklarer. Es heißt hier nämlich: 1. Die Jakobsbrüder 
(d. h. die Wallfahrer nach St. Jakob in Spanien), die „Ternisten und 
andere Streicher“ sollten nicht in die Stadt eingelassen werden 
und 2. man solle „die Terminierer, die unsere einfeltigen zu testa- 
ment erweichen und sunst das volk mit betteln beschweren, mit 
guten gewissen wenigern und messigen; dan got lob, wir haben prister 
genung bei uns“. Ist nun, wie Barge und Müller übereinstimmend 
annehmen, mit den an erster Stelle genannten „Ternisten“ dasselbe 
gemeint wie mit den später erwähnten „Terminierern“, nämlich die 
zu gewissen Zeiten und in bestimmten Gegenden Almosen sammeln- 
den Kommissare der Bettelklöster, so ergibt sich ein Widerspruch in- 
sofern, als diese nach dem ersten Abschnitt des Artikels gar nicht in 
die Stadt gelassen, nach dem zweiten dagegen nur verringert und zur 
Mäßigung angehalten werden sollten. Ich vermute daher, daß die 
— offenbar auf einem Schreibfehler beruhende — Bezeichnung „Ter- 
nisten“ etwas anderes als „Terminierer“ bedeutet. Falls sie sich aber 
wirklich auf letztere bezieht, wäre der Widerspruch wohl so zu er- 
klären, daß an erster Stelle die fremden, an zweiter die in Wittenberg 
heimischen Bettelmönche gemeint sind. Indessen wie dem auch sein 
mag, jedenfalls läßt sich die schonende Behandlung, die den Ter- 
minierern in BO zuteil wird, nicht in Einklang bringen mit dem völ- 
ligen Bettelverbot und der ausdrücklichen Abschaffung aller „Termi- 
nei“ in StO und demgemäß auch nicht mit der Annahme, daß BO 
nähere Vollzugsbestimmungen für StO enthalte. 

Die von Barge für seine Auffassung von BO angeführten „direkten 
Quellenzeugnisse finde ich recht wenig beweiskräftig; ja sie bezeugen 
zum Teil eher das Gegenteil von dem, was Barge zu beweisen wünscht. 
So stützt er sich z. B. auf einen Brief, den der Wittenberger Bürger- 
meister Christian Beyer am Tage nach Erlaß der StO an den kurfürst- 
lichen Rat Einsiedel richtete. Dort ist über die Neuordnung der 
Armenpflege in summarischer Weise folgendes mitgeteilt:! „Die 
Armen sol man versorgen aus dem gemeinen Beutel; darein sollen 
alle fraternität, der XXI sein, neben den lehen, wue sie vorfallen, 
und der kirchen schaetz. In einer ytzlichen gassen soll sein ein fruem 

1 Archiv f. Ref.-Gesch. VI 429. 


398 Otto Winckelmann 


man, der auf die armen aufsehen soll haben“ usw. Es ist offenbar 
sehr gewagt, aus diesen Worten, wie Barge es tut, den Schluß ziehen 
zu wollen, daß der „gemeine Beutel“ bisher noch nicht bestanden 
habe, sondern erst jetzt begründet worden sei. Jedenfalls läßt sich 
Beyers Mitteilung ganz zwanglos und natürlich so auffassen, daß der 
schon vorhandene „gemeine Beutel“, aus dem die Armen versorgt 
werden, nunmehr durch die säkularisierten Bruderschaftszinse, die 
künftig verfallenden Priesterlehen und die eingezogenen Kirchen- 
schätze verstärkt werden soll. Beyers weitere Angabe, es solle in jeder 
Gasse ein Armenverweser sein, findet, wie ich Barge gern zugestehe, 
in StO keine Bestätigung. Allein sie stimmt auch zu BO nicht, wo 
ja nur vier Verweser, in jedem der vier Stadtviertel einer, vorgesehen 
sind. Trotzdem will Barge sie mit BO in Einklang bringen, indem er 
auf die dort den Aufsicht führenden Räten erteilte Vollmacht, „andere 
Vorsteher‘ zu setzen, hinweist. Dagegen ist zu bemerken, daß es sich 
hier wohl weniger um die Befugnis handelt, weitere Vorsteher zu den 
vier schon vorhandenen hinzuzuwählen, als vielmehr darum, letztere 
unter Umständen durch andere Personen zu ersetzen. Aber auch, wenn 
Barges Deutung von „andere“ richtig wäre, müßte sein weiterer Er- 
klärungsversuch doch abgelehnt werden; denn nach Beyers Brief, 
der ja unmittelbar nach Erlaß der StO geschrieben wurde, war von 
Anfang an in jeder Gasse ein Armenverweser vorgesehen. Es 
bleibt also kein Raum für die Annahme, daß die Räte die in BO auf- 
gestellten vier Pfleger nachträglich vermehrt hätten. Anderseits 
stimmt Beyers Angabe sehr gut zu einem gleichzeitigen, anonym 
veröffentlichten Bericht!, der die Zahl der Pfleger auf 14 beziffert. 
Somit scheinen gleichzeitig mit StO für das Armenwesen nähere 
Bestimmungen erlassen worden zu sein, die bis jetzt nicht bekannt- 
geworden sind, die aber keinesfalls mit BO identifiziert werden 
dürfen. 1 

Barge behauptet ferner“, Karlstadts Schrift „Von Abtuung der 
Bilder“ beweise klar und deutlich, daß BO später als StO entstanden 
. sein müsse. Er meint, diese Schrift mit ihrer ausführlichen Bekämp- 
fung des Bettelwesens hätte keinen Zweck gehabt, wenn damals 
(27. Januar 1522) die Bettelei schon durch so nachdrückliche Bestim- 


1 Von Barge in Zeitschr. f. Kirchengesch. 22 S. 121 und von Nicolaus Müller 
im Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 464 neu herausgegeben. Der Originaldruck ist 
selten. | 

Vgl. diese Zeitschr. XI 211. 


Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 399 


mungen, wie sie die Beutelordnung enthält, beseitigt gewesen wäre. 
Dabei überschätzt er einmal den Umfang und die Schärfe jener Be- 
stimmungen — wie schon oben angedeutet — sehr erheblich, und fer- 
ner übersieht er, daß der Erlaß einer Verordnung gegen Bettelei in 
jener Zeit noch lange nicht deren wirkliche „ Beseitigung“ bedeutete. 
Besonderen Wert legt Barge folgendem Satze bei, der sich in Karl- 
stadts Schrift findet: ‚Und seind dise mittel furgenomen, das man 
einen gemeinen Beutel oder Kasten solt aufrichten und darein das 
Einkommen aller Bruderschaften bringen.“ Natürlich bezieht sich 
dieser Satz, wie auch Barge annimmt, auf StO.' Karlstadts Befürch- 
tung, daß die Bestimmungen dieser Ordnung infolge der Gegnerschaft 
mancher Leute und wegen sonstiger Schwierigkeiten nicht in Kraft 
treten würden, erwies sich als übertrieben. Der „Gemeine Kasten“ 
oder — genauer gesagt — dessen Erweiterung durch Einziehung 
der Bruderschaftszinse usw. kam wirklich zustande; nicht — wie 
Barge unnötigerweise annimmt — durch nachträglichen Erlaß der 
BO, sondern einfach kraft der StO selbst. Wäre BO in der Tat, wie 
Barge meint, eine Ausführungsbestimmung zu StO, so hätte Karl- 
stadt alle Ursache gehabt, seine Befürchtungen dadurch nicht zer- 
streut, sondern im Gegenteil bestätigt zu sehen. Denn BO begnügt 
sich ja ganz bescheiden mit der Sammlung von Almosen beim Gottes- 
dienst und denkt noch gar nicht an Zwangseinziehung der Bruder- 
schaftsgelder, Priesterlehen, kirchlichen Güter usw., auf deren Ge- 
winn für den gemeinen Kasten es Karlstadt vor allem ankam.? 

Etwas auffällig ist es allerdings, daß Karlstadt in seiner Schrift 
des schon bestehenden Armenfonds, von dem uns Ulscenius in dem 
Brief vom 21. November 1521 berichtet, mit keiner Silbe gedenkt. 
Wahrscheinlich hat er es deshalb nicht der Mühe für wert gehalten, 

1 W. Köhler hat neuerdings in den Göttinger Gel. Anzeigen 1912 S. 524ff. 
die Worte Karlstadts so zu deuten gesucht, daß sie sich nicht auf einen erst zu 
begründenden, sondern auf einen bereits vorhandenen „Beutel oder Kasten“, 
nämlich auf den von Ulscenius erwähnten „Fiscus“, beziehen. Mit dieser Deu- 
tung kann ich mich ebensowenig wie Barge (vgl. Theol. Studien u. Kritiken 
1913 S. 461ff.) befreunden. 

2 Auch in seinem Buch,, Frühprotestant. Gemeindechristentum“ S. 343 und in 
Theol. Studien u. Kritiken 1913 S. 463 hat Barge wieder mit Unrecht betont, die 
BO könne im November 1521 deshalb noch nicht existiert haben, weil Karlstadt 
im Januar 1522 die Befürchtung äußere, die beschlossene Errichtung des gemeinen 
Beutels werde nicht zustandekommen. In Wirklichkeit war Karlstadt — wie 


oben hervorgehoben — lediglich in Sorgen, daß die StO mit ihren weit über 
BO hinausgehenden radikalen Bestimmungen undurchgeführt bleiben könnte. 


400 Winckelmann: Über die ältest. Armenordnungen der Reformationszeit 


davon zu sprechen, weil der von StO vorgesehene „Gemeine Kasten“ 
einen ganz anderen Charakter hatte und seine Mittel aus ganz anderen 
und viel reicheren Quellen schöpfte als jener ältere, wesentlich auf 
freiwillige Gaben angewiesene „Fiscus“. 

Einig bin ich mit Barge darin, i daß das letzte Wort über die Beutel- 
ordnung erst wird gesprochen werden können, wenn das von Nikolaus 
Müller darüber gesammelte Material aus dessen Nachlaß bekannt 
geworden sein wird. Immerbin ist es mir sehr wahrscheinlich, daß BO 
schon vor dem Wormser Reichstag entworfen und von Luther begut- 
achtet worden ist. Es ist ein Mißverständnis Barges, wenn er Karl 
Müller die Ansicht zuschreibt?, Luther habe BO verfaßt. In Wirk- 
lichkeit spricht Müller nur von einer Anregung und Nachprüfung 
durch den Reformator; die eigentliche Ausarbeitung verlegt er — 
wohl mit Recht — in die städtische Kanzlei. Auch hat Karl Müller 
nirgends die ihm von Barge zugeschriebene Behauptung aufgestellt, 
daß die Ordnung gerade im November 1521 entstanden sei, sondern 
er hat nur gesagt, sie müsse vor dem Brief des Ulscenius vom 30. No- 
vember erlassen sein.? 


! Theol. Studien u. Kritiken 1913 S. 464. ? Diese Zeitschr. XI 220. 
Luther u. Karlstadt 33 u. 208. 


401 


Kleine Mitteilungen. 


Kritische Bemerkungen 
über die Herausgabe von Landtagsakten. 


Im letzten Jahre sind zwei neue Bände Landtagsakten herausgegeben wor- 
den!, so daß für die Zeit vom Ende des 15. Jahrhunderts bis Ende des 
17. Jahrhunderts 12 Bände dieser Quellengattung für sieben verschiedene 
deutsche Territorien vorliegen, abgesehen von vereinzelten Aktenpublika- 
tionen, die ständegeschichtlichen Darstellungen angefügt worden sind. In 
anderen Territorien sind gleiche Unternehmungen in Angriff genommen oder 
geplant; auch soll die Ausfüllung der zeitlichen Lücken in den bestehenden Edi- 
tionen sowie ihre Fortsetzung bis in das 19. Jahrhundert hinein in Angriff 
genommen werden. Die vorhandenen Publikationen sind in Auswahl und An- 
ordnung des Materials sowie in der Art des Abdrucks nicht alle gleich. Die 
Aufgabe, für die Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte die Landtags- 
akten des albertinischen Sachsens mit herauszugeben, nötigt mich, den Ur- 
sachen dieser Verschiedenheiten nachzugehen. Da wir mitten darin stehen, 
eine neue Quellenart der Forschung zugänglich zu machen — von den vor- 
handenen Editionen sind zwei Drittel innerhalb der letzten 12 Jahre er- 
schienen —, scheint mir die Gelegenheit günstig, einmal der Frage näher- 
zutreten, ob sich im Interesse einer gleichmäßigen Durchforschung und Be- 
wertung dieser Quellen allgemeingültige Editionsgrundsätze aufstellen lassen. 
Die folgenden kritischen Bemerkungen, die nur die äußere Form der Edition 
betreffen, nicht aber den inneren Wert des publizierten Materials, sollen ein 
Versuch zur Lösung dieser Frage sein. 


I. 


Abgesehen von den Arbeiten über ständische Verhältnisse und den im Zu- 
sammenhang damit vereinzelt publizierten Aktenstücken in der ersten Hälfte 
des 19. Jahrhunderts, die größtenteils auf den Darstellungen des 18. Jahr- 
hunderts fußten, ohne auf die primären Quellen zurückzugehen, hat sich die 
wissenschaftliche Forschung erst mit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts ein- 
gehender der reichen Fülle dieses Quellenkreises zugewendet. Das erste Unter- 
nehmen auf diesem Gebiet wurde von der „Kommission für Herausgabe der 


ı W. Friedensburg, Kurmärkische Ständeakten aus der Regierungszeit 
Kurfürst Joachims II. Bd. I: 1535—1550 (Veröffentl. d. Ver. f. Gesch. d. Mark 
Brandenburg). — W. Ohr u. E. Kober, Württembergische Landtagsakten, 
herausg. v. d. Württ. Kommission für Landesgesch. I. Reihe, Bd. 1: 1498 bis 1515. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 26 


402 | Paul Oßwald 


Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm 
von Brandenburg“ angeregt. Zwar erschien schon 1869 der 1. Band der 
„Ständischen Verhandlungen“; aber erst nach elf Jahren, 1880, kam der 
zweite Band heraus, und wieder nach langer Pause, 1894, der erste Teil 
des dritten Bandes, dem dann 1899 der zweite Teil folgte.! Die Publikation 
dieser Akten stand in Deutschland allein, hervorgerufen durch das Bestreben, 
die für den gegenwärtigen Staat der Hohenzollern überaus bedeutsame Zeit 
des großen Kurfürsten nach allen Richtungen hin historisch zu erfassen. 
Für die anderen deutschen Territorien fehlte ein ähnlicher Anstoß.? 

Hier mußte von anderer Seite die Bewegung in Fluß kommen. Als die 
geschichtliche Spezialforschung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts 
den verschiedenartigen Fragen nachging, die den Prozeß staatlicher Einigung 
und Kräftigung der großen deutschen Fürstentümer aufdecken sollten, trat 
das Interesse für die ständischen Verhandlungen kräftiger auf. Dabei dachte 
man zunächst nur an die Zeit des ausgehenden Mittelalters und der begin- 
nenden Neuzeit, an die Periode, in der die Landstände als rechtlicher Körper 
mit bestimmten Funktionen und Ansprüchen entstanden, und als der Kampf 
zwischen Fürstenmacht und Ständemacht zur Bildung bestimmt abgegrenzter 
Territorien führte. Während im Staate Preußen die zweite Hälfte des 17. Jahr- 
hunderts Zeitraum der Publikation gewesen war®, wurde dies in den anderen 
Territorien das 15. und 16. Jahrhundert. Nur für das frühere Deutsch- 
Ordens-Gebiet hatte der „Verein für die Geschichte Preußens“ begonnen, 
die Ständeakten in geschlossener Reihenfolge vom 13. Jahrhundert an her- 
auszugeben.“ 


1 Bd. V der Urk. u. Aktenstücke z. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wilh. v. Bran- 
denburg, bearb. von A. v. Haeften für Cleve-Mark (1641—1661). Die Fort- 
setzung lieferte O. Hötzsch (s. unten S. 404); Bd. X bearb. von S. Isaacsohn 
für die Mark Brandenburg (1640 — 1684); Bd. XV bearb. von K. Breyssig für 
Preußen (1640 bis 1662), Fortsetzung in Bd. XVI, 1 bearb. von Breyssig 
(1662—1663) und Bd. XVI, 2 bearb. von M. Spahn (1663 —1 688). l 

In Böhmen hatte man mit Unterstützung des Landtages schon von 1877 
an die Ständeakten herausgegeben, welches Unternehmen bis zum 10. Band 
vorgeschritten ist: „Die Böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtags- 
beschlüsse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit“ herausg. vom Kgl. 
Böhmischen Landesarchiv, 1877—1900, 10 Bde. (bis 1604). 

® Dabei erkannte man richtig, daß ein volles Verständnis der Publikation 
nur möglich sei nach Kenntnis der vorhergehenden Verhältnisse; deshalb 
haben alle drei Herausgeber in einer umfangreichen Einleitung eine Dar- 
stellung der Entstehung und Entwicklung der Landstände ihres besonderen 
Territoriums gegeben, wobei sich Breyssig auf die Edition von Töppen (s. die 
folgende Anm.) stützen konnte. 

M. Töppen, Akten der Ständetage Preußens unter der Herrschaft des 
Deutschen Ordens (1233—1525), 5 Bde. 1878—1886. Weil diese Akten fast 
ausschließlich aus Rezessen bestehen, eigentliche Landtagsakten erst mit 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 403 


M. Ritter wies dann allgemein darauf hin, daß es eine Aufgabe landesge- 
schichtlicher Publikationsinstitute sei, die Kenntnis der Ständeakten zu ver- 
mitteln.! Die erste Arbeit, die auf diese Anregung hin erfolgte, war die Heraus- 
gabe der Landtagsakten von Jülich-Berg durch G. v. Below im Jahre 1895. 
Diesem Unternehmen folgten bald andere.“ Sehr erwünscht ist es nun, daß diese 
Quellen auch in zahlreichen anderen Territorien der allgemeinen Forschung 
zugänglich gemacht werden. Nicht nur zum Verständnis der Verhältnisse 
landesherrlicher und landständischer Befugnisse sind sie wichtig; sie 
bieten reichen Stoff für verfassungs-, verwaltungs-, sozial- und wirtschafts- 
geschichtliche Fragen, für Gesetzgebung und Rechtspflege ebenso wie für Fi- 
nanz- und Kirchengeschichte, ja selbst für die auswärtige Politik. In den 
Akten findet sich eine Fülle geschichtlichen Lebens. Nicht nur die Entstehung 
wichtiger Gesetze können wir verfolgen; wir erhalten auch Aufschluß über 
ihre Durchführung; wir sehen den Kampf neuer Gesetze mit alten Überliefe- 
rungen und Gewohnheiten vorüberziehen ; uns klingen die Mühen und Nöte der 
Bauern und Handwerker entgegen und noch viel anderes mehr. Von all diesen 
verschiedenartigen Dingen sind die Verhandlungen am Landtag selbst oft 
wieder nur das Ergebnis besonderer Vorverhandlungen. Es ist deshalb notwen- 
dig, zum Verständnis der Landtage andere Quellenkreise heranzuziehen, wie 
Gruppenverhandlungen der einzelnen Stände (Ritterschaftstage, Kreistage der 
Städte, Kapitelstage, Stiftstage, Korrespondenzen usw.), Vorberatungen des 
Landesfürsten mit seinen Räten (Gutachten, Entwürfe, Instruktionen) usw. 


II. 


Unter einen solchen weiten Gesichtskreis hat zuerst Breyssig die Aufgabe 
gestellt,“ indem er vor allem das verwaltungsgeschichtliche Material mit in 


dem Beginn schriftlicher Verhandlung am Ausgang der Periode auftreten, 
ist diese Publikation in den folgenden Ausführungen außer acht gelassen worden. 

1 Im 3. Jahresbericht der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (W. 
Z. 3, 1884 N. u. N. 34). 

3 G. v. Below, Landtagsakten von Jülich-Berg 1400—1610 (Pub lik. d. 
Ges. f. Rhein. Geschichtskunde XI), 1. Bd.: 1400 bis 1562, 1895; 2. Bd.: 
1563—1589, 1907. Die Fortsetzung hat Goldschmidt übernommen. 

s (Gilagau, Hessische Landtagsakten, 1. Bd.: 1508—1521 (Veröffentl. der 
Hist. Kommission für Hessen u. Waldeck), 1901. — C. A. H. Burkhardt, 
Ernestinische Landtagsakten, Bd. I: Die Landtage von 1487—1532 (Thüringische 
Geschichtsquellen Bd. 8), 1902. — A. E. Adam, Württembergische Landtags- 
akten (berausg. v. d. Württemb. Kommission für Landesgesch.) II. Reihe, 
1. Bd. 1593—1598, 1910; 2. Bd.: 1599—1608, 1911. 

Einleitung zu Bd. I (Bd. XV der Sammlung), S. VI—VII. Schon Töppen 
hatte mehr Akten als reine Ständeakten verwertet (S. XVII, XXI u. XXV). 
— v. Haeften u. Isaacsohn hatten in der Hauptsache nur Akten, die auf die 
Steuerbewilligungen sich bezogen, zum Abdruck gebracht. 


26° 


404 Paul Oßwald 


die Publikation einbezog. Denselben Weg hat Below beschritten.! Er hat die 
Akten über die Verhandlungen mit den Geistlichen und den Eigenherren auf- 
genommen, obwohl diese keine Kurie des Landtages bildeten ; selbst die herzog- 
lichen Reichstagsinstruktionen hat er berücksichtigt. Im zweiten Bande 
hat er das Ziel noch weiter gesteckt, indem er darauf hinwies, daß auch die 
Bedürfnisse der Territorial- und teilweise der Lokalgeschichte nicht außer 
acht gelassen werden dürften. Ausgeschlossen hat er wegen Raum- und 
Zeitmangel die Akten der Verwaltung; die Masse des Materials hinderte ihn, 
die Publikation so durchzuführen, wie er es gern gesehen hätte. Die folgen- 
den Editoren sind in der Auswahl des Stoffes Below mehr oder weniger gefolgt, 
an Reichhaltigkeit des Materials erreicht ihn aber keiner; trotzdem sind die 
meisten dieser Publikationen noch umfangreicher; die Bezwingung des Mate- 
rials ist ihnen nicht so geglückt wie Breyssig und Below. 

Breyssig hatte in starkem Maße die Form des Aktenauszugs angewendet; 
auch Below verwendet oft das Regest. Gänzlich gescheitert in der Edition ist 
an der Masse des Stoffes Hötzsch.“ Er verzichtete überhaupt auf die Akten- 
publikation und gab dafür eine sehr umfangreiche Darstellung. Mit der Be- 
merkung: „Es konnte von keinem Werte sein, Akten zu veröffentlichen, die 
einander wie die Landtagsproposition oder die Listen der Gravamina oft bis 
in die einzelnen Wortwendungen hinein vollständig glichen“,“ hat er voll - 
ständig recht; muß aber deshalb überhaupt auf eine Edition verzichtet werden? 
So vielseitig und wertvoll auch eine Darstellung ist, so kann sie bei der Reich- 
haltigkeit und Verschiedenartigkeit des Materials unmöglich die Akten aus- 
schöpfen. Ganz abgesehen davon, daß eine Kontrolle der Beweisstücke sehr 
erschwert, wenn nicht unmöglich ist, so sind die Akten selbst eben nicht zugäng- 
lich gemacht für viele Spezialforscher, die vielleicht von ganz anderer Fragestel- 
lung aus und mit ganz anderen Problemen an die Akten herantreten möchten 
als gerade der Herausgeber oder besser hier der erste Bearbeiter.“ 

Allerdings, die Masse ist erschrecklich groß.“ Aber man darf nicht unter- 


Bd. I, S. VII u. Bd. II, S. VIII. 

» Es ist eigentümlich, daß dabei keiner auf Breyssig hinweist als auf den, 
der zuerst den großen Gesichtspunkt in der Stoffauswahl aufgestellt hat. Below 
erkennt dies vollständig an (vgl. Hist. Z. 100 (1908) 318 Anm. 1 („Zur Gesch. 
der landständ. Verfassung“). 

O. Hötzsch, Stände und Verwaltung von Cleve u. Mark in der Zeit von 1666 
bis 1697 (Urk. u. Aktenstücke z. Gesch. d. inneren Politik des Kurf. Friedr. 
Wilh. v. Brandenburg, 2. Teil) 1908. 

Ebenda: Einleitung S. IX—X. 

5 Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen Lindners 
„Über die Herausgabe von geschichtlichen Quellen“ in den MI G G. 16,1895, S. 501 
bis 507, der in seinen Forderungen allerdings wohl etwas zu weit gegangen ist. 

ê Bei Glagau hat der Landtag von 1514, 13.—24. März 78 Seiten Text 
(= Nr.114, nur ein Protokoll), bei Ohr- Kober der von 1514 (= Nr. 59—73) 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 405 


liegen. Reichen die alten Wege nicht mehr aus, so müssen neue gefunden 
werden. Unbedingt festhalten muß man an dem Grundsatz, die Grenzen 
der Materialsammlung so weit zu belassen, wie bisher geschehen. Ja, ich möchte 
dafür eintreten, sie soweit wie nur möglich zu stecken. Einen Weg dazu und 
zugleich zur Aufklärung vieler dunkler Stellen in den Verhandlungsakten 
selbst sehe ich darin, alles in Betracht kommende archivalische Material 
vorerst zu sammeln, alles, auch das, das in Privat- und weniger zugänglichen 
Archiven ruht. Alle Herausgeber von Landtagsakten weisen auf die große 
Verstreutheit des Materials hin; unter den verschiedensten Stichwörtern 
sind die Akten oft registriert worden.! Dadurch ist die Arbeit sehr erschwert. 


15 Nummern auf 74 Seiten. Bei Friedensburg umfaßt der fünfte Abschnitt ein 
Jahr auf 217 Seiten. — Einen Überblick über den Umfang der verschiedenen 
Publikationen gewähre folgende Tabelle: 


1 | | Auf 
1 | Herausgeber Territorium Zeitraum | "ebte | Seiten- aa 
jahr a) = Seiten 
b) 
1869 | v. Haeften Cleve-Mark | 1640—1661 | 22 943 42 +) 
1880 | Isaacsohn | Mark Brandenburg | 1640—1684 | 45 594 13 
Breyssig Preußen I 1640 —1660 | 21 234 110) 
1894 | u Preußen (im selben | 1661—1663 3 |sı9+435| 248 e) 
Bd.) u. II, 1 (1899) = 144 
1895 | v. Below Jülich-Berg I 1538—1562 | 25 558 | 22 
Breyssig Preußen II, 1 8. O. 
1899 Spahn Preußen II, 2 | 1663—1688 26 | 657 25 
1901 | Glagau Hessen 1508—1521 | 14 574 41 
1902 | Burkhardt Thüringen 1487—1532 | 46 264 5 c) 
1907 v. Below Jülich -Berg II 1563—1589 27 959 35 
1910 | Adam Württemberg I 1593 - 1598 6 | 567 94d) 
1911 Württemberg II | 1599—1608 | 10 | 809 | 80d) 


1913 Friedensburg Mark Brandenburg | 1535—1550 | 16 | 850 | 53d) 
1913 | Ohr-Kober | Württemberg | 1498-1515 | 18 | 293 | 16o) 


*) Nur Landtagsakten ohne Berücksichtigung anderer Quellenkreise. 


&) Anfangs- u. Endjahre sind voll gerechnet. b) Ohne Berücksichtigung 
von Bruchteilen. c) Vorwiegend Regest. d) Vorwiegend vollständiger 
Abdruck. e) Dieser große Landtag bildet eine Ausnahme. — Die Tabelle 
läßt erkennen, wie beim Aufrücken in der Zeit das Material anwächst, wenn 
es nicht energisch durch die Form von Regesten eingeschränkt wird. — Be- 
sonders deutlich ist diese Zunahme auch aus der geschlossenen Reihe der 
böhmischen Landtagsakten zu ersehen, wo von 1526—1594 (Bd. VIII) 
die auf 1 Jahr entfallende Seitenzahl von 31 auf 271 hinaufsteigt. 


! Ich verweise z. B. auf die Aufzählung der verschiedenen Registranden 
bei Friedensburg, S. V. 


406 Paul Oßwald 


Doch auf der anderen Seite entsteht hierdurch ein großer Vorteil. Dem Be- 
arbeiter fallen oft Archivalien in die Hände, die von größtem Wert für den 
Aufschluß der Landtagsakten selbst sind; auf dieses Material den Benutzer 
der Edition hinzuweisen, erscheint mir unabweisbare Pflicht. Zwar werden 
sich in den kleineren Archiven von den Verhandlungen selbst in der Regel 
nur Abschriften vorfinden, die nur dann wertvoll werden, wenn die Original- 
stücke verlorengegangen sind; aber gerade das Material, das zur Erklärung 
wesentlich beiträgt, wie Korrespondenzen, Berichte von Teilnehmern u. ä., 
werden sie enthalten. Die älteren Herausgeber v. Haeften, Isaacsohn und 
Breyssig haben ihre archivalischen Forschungen sehr weit ausgedehnt, die 
späteren dagegen haben sich auf die Staats-, Stände- und einige Stadtarchive 
beschränkt, zum Nachteil ihrer Publikation. 

Es wird weiter von Vorteil sein, sich einen Überblick über den Aktenbestand 
nicht nur eines engbegrenzten, sondern eines möglichst weitgesteckten Zeit- 
raumes zu verschaffen. Dabei wird sich wohl fast überall herausstellen, 
daß die Akten des ausgehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit 
sehr Jückenhaft überliefert sind. Vom 4. und 5. Jahrzehnt des 16. Jahrhun- 
derts an sind sie zusammenhängender; seit der Mitte dieses Jahrhunderts 
spürt man überall die ordnende Tätigkeit fest angestellter Archivare. Diese 
Art der Überlieferung brachte es mit sich, dab v. Below auf eine Edition der 
Akten aus der frühesten Zeit verzichtete; sie hätte in ihrer Spärlichkeit und 
Lückenhaftigkeit dem Forscher keine Dienste erweisen können. Below zog 
es deshalb vor, diese Zeit unter Heranziehung verschiedenartigster, vor allem 
urkundlicher Quellen in referierender Bearbeitung zu geben. Mit dem Ab- 
druck der Akten begann er erst von dem Zeitpunkt an, wo die Akten reich- 
licher flossen (1538). Diesem Vorbild folgte Glagau, indem er das Material 
„von dem Zeitpunkt ab brachte, wo eine zusammenhängende Reihe von Land- 
tagsakten erhalten ist“.! Wo die Verhältnisse ähnlich wie in Jülich-Berg 
und in Hessen liegen, wird sich der gleiche Weg als der beste empfehlen.“ 
Wie wertvoll es ist, vor der Publikation eines bestimmten Zeitraumes eine 
räumlich und zeitlich möglichst ausgedehnte archivalische Sammelarbeit ge- 


U S. XII; den „älteren, überaus spärlichen und unzusammenhängenden 
Quellenstoff‘‘ wollte er in darstellender Form in einem Einleitungsband später 
behandeln. 

Im albertinischen Sachsen z. B. — In Württemberg liegt für das Jahr 1498 
ein geschlossenes Material vor (Ohr-Kober); dann kommt eine Lücke bis 1503; 
wohl haben Landtage in dieser Zeit stattgefunden, auch sind ihre Akten ver- 
schiedentlich in der Literatur erwähnt, ohne daß es gelungen ist, die Akten 
selbst zu finden. Sind die in Betracht kommenden Archive alle gleichmäßig 
durchforscht worden? — Zu empfehlen ist die Art, wie bei Below und Ohr- 
Kober die vor der Zeit der Edition liegenden Urkunden und Aktenstücke, auf 
die die Edition später sehr oft Bezug nehmen muß, in einem besonderen Ab- 
schnitt vorangestellt sind. 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 407 


leistet zu haben, beweist der Umstand, daß ich für Landtage des albertinischen 
Sachsens in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wichtige Stücke in Akten- 
bündeln aus der zweiten Hälfte des 16. und aus dem 17. Jahrhundert ge- 
funden habe, daß sich in Abschriftenbänden entlegener Archive des 18. Jahr- 
hunderts Material fand, welches die Originalakten des 16. Jahrhunderts nicht 
ınehr hatten. Daß bei einer solchen Vorarbeit das Material geradezu 
riesenhaft anwächst, ist natürlich. So habe ich für den Zeitraum von 
1539 bis 1694 für das albertinische Sachsen in 17 Archiven annähernd 
1500 Aktenbündel festgestellt, darunter gegen 700, die Original-Landtags- 
akten enthielten. Von einem Einzelnen läßt sich eine Edition unter diesen Ge- 
sichtspunkten nicht bewerkstelligen. Nur die wissenschaftlichen Kom- 
missionen können eine solche Arbeit unter Bereitstellung von Mitteln und 
Hilfskräften organisieren und durchführen. u 


- aé 


III. 


Hat ein Herausgeber bei Sammlung des Materials sein Ziel möglichst weit 
gesteckt, so muß er anderseits von vornherein die Mittel kennen, wie er der 
Masse des gewaltigen Stoffes Herr wird. Da ist zunächst die Gruppierung 
des Materials in zwei Gruppen: 1. den ersten Teil bildet alles das, was die 
Verhandlungen des Landtages betrifft und direkt berührt; diese Stücke bil- 
den den Hauptinhalt der Edition; 2. den zweiten Teil bildet alles übrige Mate- 
rial, das von Anfang an als Ergänzungs- und Erklärungsmaterial zu be- 
trachten ist. 

Von einer Edition dieser zweiten Materialgruppe im bisherigen Sinne 
ist von vornherein abzusehen. Diese Akten dienen nur als Wegweiser zu 
weiterer Forschung; deshalb sind sie in der Form eines Archivinventars vor- 
wiegend in die Anmerkungen zu bringen; unerläßlich ist dabei peinlichste Ge- 
nauigkeit in der Angabe der Fundstelle bis zur Folioangabe hinab.! Nur wo 
es unbedingt notwendig ist, ist ein Auszug aus diesem Material zu geben; 
es müssen jedoch seltene Fälle bleiben. Diese Materialgruppe dient als Quellen- 
verzeichnis für die verschiedenen Spezialforscher. Bei ihrer Behandlung 
muß der Herausgeber sehr streng gegen sich selbst sein, um nicht Dinge auf- 
zunehmen, die für ihn in ihrer Ausführlichkeit zufällig Wert besitzen oder durch 


1 Erwünscht ist auch eine genaue Bezeichnung der Aktenform; da wir 
hierüber noch keine allgemein angenommenen Bezeichnungen haben, wird 
es sich empfehlen, die gewählten Bezeichnungen im Eingang des Bandes zu 
erklären; auf diesen Punkt sei hier nicht weiter eingegangen. Ich verweise 
auf die Vorschläge von Küch im „Politischen Archiv des Landgrafen v. Hessen“, 
1904, Bd. I, S. XXIXff. und die dazu geäußerten Bedenken Brandis in den 
G G A. 1905, S. 903. — Below und Glagau bringen am reichhaltigsten der- 
artige Hinweise. 


408 Paul OBwald 


die er seine große Belesenheit und Kenntnis offenbaren kann, die der Allge- 
meinheit aber herzlich gleichgültig sind.! 

Die andere Gruppe von Aktenstücken, die die Verhandlungen selbst ent- 
hält, sowie alles, was mit ihnen in direkter Verbindung steht, ist auch be- 
stimmten Einschränkungen zu unterwerfen. Alles Formelhafte ist nur ein- 
mal, dort, wo es in der jeweilig besonderen Form zum ersten Male auf- 
tritt, zum Abdruck zu bringen, sonst aber unter allen Umständen fortzu- 
lassen.“ Weiter soll die Edition von all dem schleppenden Beiwerk, das 
die Landtagsverhandlungen oft, besonders im 17. und 18. Jahrhundert, so 
erschwerten und in die Länge zogen, entlastet werden. Aber auch sonst ist 
nicht alles wert, abgedruckt zu werden; dies gilt vor allem von Aussteuer- 
fragen, die mitunter in tage- und wochenlangen Beratungen erledigt wurden, 
und ähnlichen inneren Familienangelegenheiten. Das kann aber auch von 
Akten gelten, die an sich größeren inneren Wert haben. So bringt Friedens- 
burg einmal Veranlagungslisten einiger Stifter zur Landessteuer sowie 
einige Einkommen- und Verbrauchsverzeichnisse derselben Stifter. Diese 
Akten durften aber höchstens als Anhang beigefügt werden. Denn was 
nützt es, diese zufälligen Verzeichnisse anzuführen, wenn wir sie nicht von 
den anderen Orten auch haben; denn dann erst können sie verwertet 


1 Mit höchster Verwunderung wird man die langen Anmerkungen bei Adam 
lesen. Hier einige Beispiele: Im 1. Band lesen wir auf S. 3 Anm. 1 über den Prä- 
laten Jakob Schropp: „Gries und calculus renum nötigen ihn wiederholt ins 
Wildbad. 1591 September klagt er, daß er trotzdem weder gehen, stehen noch 
reiten könne; 1589 war er zudem von einem Hund in den Schenkel gebissen 
worden“ usw. usw. (36 Zeilen in Kleindruck); oder in demselben Band S. 5—6 
Anm. 2 (41 Zeilen über Prälat Eberhard Bidembach): „Doch wurde er mannig- 
fach heimgesucht durch eigene Krankheit und schwere Krankheit seiner Frau; 
seine Tochter Margaretha starb mit 15 Jahren; sein hoffnungsvoller Sohn Eber- 
hard starb, kaum zum Oberdiakon in Tübingen ernannt, 1591 Aug. 21.“ usw. 
usw.; wie rührend ist es zu lesen, was Adam über den Landtagssekretär Ulrich 
Scheck schreibt (1, S. 7, Anm. 1): „seit 1574 als Landeskind und Familien- 
vater zu Landschreibgeschäften verwendet . . . Lange krank und kontrakt, 
stirbt er 1593 Juli 31 in der Sänfte in der Nähe von Stuttgart auf der Heim- 
reise von Wildbad; seine Witwe folgt ihm schon 1593 Okt. 10. im Tode nach; 
außer dem Sohn Hans Bernhard Sch., Hofkanzleiskribent, sind die Kinder 
minderjährig.“ S. 233/34 findet sich eine Rede des Landtagsadvokaten bei der 
Kindtaufe des elften Kindes des regierenden Herzogs. Der Beispiele seien 
genug; sie lassen sich beliebig vermehren. Daß diese Art von erläuternden 
Bemerkungen vollständig abzuweisen ist, bedarf weiter keines Wortes, um 
so mehr, als wir bei Adam sachliche Erklärungen des Inhalts nur spärlich 
vorfinden. 

3 So selbstverständlich dies erscheint, wird es doch nicht immer befolgt; 
Friedensburg verfährt hier z. B. ganz willkürlich ; manchmal bringt er Eingangs- 
und Schlußformeln, manchmal läßt er sie fort. 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 409 


werden.! Ein Hinweis auf diese Stücke war allein notwendig. Auch ist zu 
fordern, daß von den zahlreichen Vollmachten nur je eine der verschiedenen 
Kurien abgedruckt wird, während die Anmerkung dann mitteilt, von welchen 
Ständen sonst noch welche vorhanden sind, wo sie sich finden, unter 
Umständen mit Angaben von Besonderheiten des Inhalts, wie dies bei Ohr- 
Kober in zu billigender Weise geschehen ist. 

Die Einschränkung des Aktenabdrucks ist noch nach einer anderen 
Seite hin vorzunehmen. Alle die Stücke, die in einem leicht zugänglichen 
Werke schon richtig ediert sind, dürfen nicht noch einmal zum Abdruck 
kommen; vielmehr ist unter kurzer Vermerkung des Inhalts auf die frühere 
Edition zu verweisen. Dies soll nicht gelten, wenn es sich um wenige Stücke 
handelt, wohl aber, wenn geschlossene Editionen größerer Abschnitte vorlie- 
gen. Friedensburg hat diesen Grundsatz nicht gelten lassen, wodurch seine 
Edition unnötig dick geworden ist. Georg Winter hat 1882 und 1883 im 
19. und 20. Bande der Zeitschr. f. Preuß. Gesch. u. Landeskunde eine Studie 
über „Die Märkischen Stände zur Zeit ihrer höchsten Blüte 1540—50" ver- 
öffentlicht, wobei er die Akten zum größten Teile wörtlich oder im Auszug 
mitteilt. Friedensburg sagt darüber: „ So beachtenswert diese Veröffentlichung 
als Anfängerarbeit des damals noch sehr jugendlichen Autors erscheinen 
mag, so kann sie doch keineswegs wissenschaftlich als abschließend bezeichnet 
werden, da das Material weder vollständig herangezogen noch einwandfrei mit- 
geteilt und verarbeitet worden ist. Er hat „deshalb auf diese frühere Edition 
keine weitere Rücksicht nehmen zu müssen geglaubt; .. allerdings war nicht 
zu vermeiden, auf nicht selten begegnende falsche Datierungen und andere 
Irrtümer und Mängel der Winterschen Edition hinzuweisen“. Ein Vergleich 
ergab: Bei Winter fehlt manchmal die Datumzeile; dafür gibt er aber das 
aufgelöste Datum; bei Winter fehlen die Eingangs- und Schlußformeln, 
die Friedensburg überflüssigerweise sehr oft abdruckt; im Text finden sich 
bei Winter hie und da Abweichungen, die erkennen lassen, daß Winter offen- 
sichtlich falsch gelesen hat; der größte Vorwurf, der ihm zu machen ist, ist. 
der, daß er sich in der Zuweisung einzelner Aktenstücke zu bestimmten Jahren 
geirrt hat. Von 55 Nummern, die Friedensburg wieder abgedruckt hat, 
bezeichnet er 7 als mangelhaft oder fehlerhaft; 1 Nummer ist falsch bezeich- 
net, 11 Nummern sind zu falschem Jahre gesetzt; im ganzen 19 Nummern. 
36 Nummern sind also vollständig gleich; bei den falsch bezeichneten und 


1 Eine solche Zusammenstellung ist natürlich sehr wichtig. Es ist deshalb 
sehr zu begrüßen, daß Adam im 1. Bande ein ganz genaues, alle Orte einzeln 
aufführendes Verzeichnis über „Höhe und Umschlag der von Prälaten und 
Landschaft seit 1554 bewilligten Schatzungen“ (bis 1607) sowie eine „Überschau 
über Einnahmen und Ausgaben der Landschaft-Einnehmerei-Rechnungen aus 
Herzog Friedrichs Zeit (1592/93—1607/08)“ bringt; aber natürlich nicht im 
Text, sondern als Anlagen 1 und 2. 


410 Paul Oßwald 


falsch eingereihten Nummern hätte in Friedensburgs Edition eine richtig- 
stellende Bemerkung genügt: notwendig war nur der Neudruck von 7 Num- 
mern; 48 Stück mit 120 Seiten Text hätten wegbleiben können.! 


IV. 


Ist das Material, das für den Text der Edition in Betracht kommt, 
gesondert, so erhebt sich die Frage nach Anordnung und Gliederung 
des Stoffes. Eine streng chronologische Aneinanderreihung der einzelnen 
Stücke ist eine natürliche Forderung. In der Hauptsache haben ihr auch 
alle bisherigen Herausgeber Rechnung getragen. Es fragt sich aber, wieweit 
eine Gliederung in bestimmte Abschnitte erwünscht und durchführbar ist. 
Die ersten Editionen der kurbrandenburgischen Akten sowie die von Jülich- 
Berg haben „der Übersichtlichkeit wegen die Aktenstücke in Gruppen, 
welche Verwandtes vereinigen, zusammengefaßt“.? Diese Art haben alle fol- 
genden Editoren außer Adam? und Burkhardt“ übernommen.“ Bei Glagau 


Dagegen ist es verständlich, wenn Friedensburg — abgesehen von einigen 
weniger bekannten Werken — 8 Nummern mit 16 Seiten Text aus Riedels Cod. 
dipl. und 10 Nummern mit 60 Seiten Text aus Mylius Corp. Const. Marchio. neu 
abgedruckt hat, da diese Stücke dort an verstreuten Stellen stehen. 

2 v. Below I, S. IX. 

s Es ist mir unklar geblieben, nach welchem Prinzip Adam numeriert. 
So enthält z.B. in Band I Nr. 25: „Herzog Ludwigs Erinnerung, den 2. Aprilis 
1593 Gf. Friedrich von W. in Stuttgart zugestellt“ (S. 57—58), Nr. 26 auf S. 71 ff.: 
„LK und GAusschuß an Hz. Friedrich August 15“ (sc. 1593); dazwischen stehen 
aber 13 Seiten Text und Abdruck eines Protokolls über Ausschußtage vom 
9.—15. August 1593. 

Burkhardt gliedert nur nach Land- oder Ausschußtagen und hat zwischen 
den verschiedenen Tagungen stets den Abschnitt,, Ständische Korrespondenzen“. 
Dem Bedürfnis, sich schnell über die Landtage zu orientieren, trägt er jedoch 
insofern Rechnung, als er auf S. LXII—LXIV eine Tabelle der Landtage mit 
Ort, Datum und Bezeichnung der wichtigsten Verhandlungsgegenstände gibt. 

5 Friedensburg gliedert seinen Band in sechs Hauptabschnitte; die Eintei- 
lung ist aber durch nichts erklärt oder gerechtfertigt; die Überschriften sind 
rein chronologischer Art ohne irgendwelche Angabe einer inneren Beziehung 
(im Inhaltsverzeichnis ist übrigens die Bezeichnung des letzten Abschnittes 
vergessen worden). Friedensburg gibt auch vor jedem Abschnitt längere Vor- 
bemerkungen. Diese erklären aber den sachlichen Zusammenhang keineswegs, 
sondern sind nur äußerlichste Inhaltsangaben der folgenden Akten; sowohl in 
diesen Vorbemerkungen wie in dem Textabdruck stehen erklärende Anmer- 
kungen, aber ohne genaue Verweise aufeinander; da beide Teile denselben Gegen- 
stand behandeln, finden sich manche Erklärungen in den Vorbemerkungen, 
manche im Text. Man möchte also die Aktenstücke schon gelesen haben, um 
die Vorbemerkungen richtig zu verstehen, und umgekehrt. So steht z.B. die 
wichtige Tatsache, daß der erste Artikel von Nr. 9 (1536) wörtlich einem Land- 
tagsabschied von 1527 entnommen ist, nicht an der betreffenden Textstelle 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 411 


und Ohr-Kober war die sachliche Gruppierung deshalb besonders leicht, 
weil die von ihnen behandelte Zeit fast ausschließlich mit politischen Dingen 
ausgefüllt ist.! Trotzdem gelingt es Glagau nicht, überall gleichmäßig den In- 
halt zu treffen. So tragen die Abschnitte IV, V und VI die Bezeichnung 
„Schiedstag“ ohne nähere sachliche Angabe; und die Bezeichnung von Ab- 
schnitt XII: „Bündnisse der Landgräfin und der hessischen Stände mit be- 
nachbarten Fürsten“ hätte in dieser allgemeinen Art auch über manchem der 
vorhergehenden Abschnitte stehen können. Am energischsten hat Below 
die sachliche Gruppierung durchgeführt.“ Man kann seine Art wohl als Vor- 
bild gelten lassen. Doch darf man sich den schweren Bedenken nicht ver- 
schließen, die eine solche systematische Gruppierung mit sich bringt. Es 
sind auf ein und demselben Landtage nicht nur ein oder zwei bestimmte 
Themen behandelt worden, sondern oft viele und sehr verschiedene. Außer- 
dem findet dieser oder jener Gegenstand seine Fortsetzung oder Erledigung 
auf dem dritten oder vierten folgenden Landtag; während auf den dazwischen- 
liegenden Tagungen ganz andere Dinge zur Sprache kommen, die vielleicht 
wieder an viel früher gelegene Landtage anknüpfen. Eine systematische 
Anordnung droht also entweder den chronologischen Zusammenhang zu 
zerreißen, damit aber das historische Gesamtbild zu verschieben, oder sie muß 
unvollständig bleiben. Die Vorstellung von der Reichhaltigkeit der Ver- 
handlungen kann bei solchen Gruppenüberschriften nicht zum Ausdruck 
kommen; und auch Belows klar und scharf umrissene Überschriften erschöp- 
fen den Inhalt der Tagungen keineswegs, abgesehen davon, daß sie ihn auch 
zu Zwangsverbindungen bringen wie in Band I bei Abschnitt IV: „Die Tür- 
kenhilfe von 1542 und der Einfall Rossems in die Niederlande.“ Es ist ein 
Notbehelf, der Übersichtlichkeit halber die einzelnen Stücke zu Gruppen zu- 
sammenzuschließen; aber nicht mehr; dessen muß man sich bewußt sein. 
Es will mir nun scheinen, als ob es ein Mittel gäbe, die Übersichtlichkeit 
sachlicher Zusammenfassung zu bieten, ohne daß Mängel auftreten, wie sie 
jeder sachlichen Gruppierung des Textes selbst anhaften müssen. Der Edition 
werden Tabellen angefügt oder vorangestellt, die in Stichworten und über- 
schriftsmäßigen Sätzen sachlich Zusammengehöriges bezeichnen; dahinter 
werden in den Tabellen die Jahre, Tage, Orte und die nähere Bezeichnung der 
einzelnen Stücke aufgeführt, in denen der betreffende Gegenstand zur Ver- 
handlung stand. Dadurch soll es möglich sein, schnell alles zu überblicken, 
was zusammengehört, ohne Rücksicht auf die dazwischenliegenden Dinge; 
(auch kein Verweis), sondern in der Vorbemerkung auf S.6 Anm.2. Außer- 
dem sind die Verweise oft oberflächlich, wie auf S. 5 Anm. 1: „Vgl. die ein- 
schlägigen Textnoten zu Nr. 9 (Eingang)“ oder auf S. 5 Anm. 6: „Vgl. die be- 
zügliche Anmerkung zu Nr. 13“; Nr. 13 aber umfaßt 5 Seiten mit mehreren An- 
merkungen; welche ist gemeint? 
1 Bei Ohr-Kober fehlt das Inhalts verzeichnis. 
3 Dabei ist die chronologische Folge stets streng gewahrt. 


412 Paul OBwald 


diese Tabellen werden schnell Aufschluß darüber geben, ob eine bestimmte 
Frage sporadisch auftrat oder die Landtage in längerer Dauer beschäftigte, 
wann und wie oft; mit anderen Worten, sie werden die zeitliche Entwicklung 
einer bestimmten Erscheinung sofort vor Augen führen. Sie werden viel mehr 
bieten können als die bisherigen sachlichen Gruppierungen, die nur einen 
Hauptpunkt aus der Fülle der Verhandlungsgegenstände herausheben konn- 
ten. Das Sachregister wird durch diese Tabellen natürlich keineswegs er- 
setzt. Sie sollen vielmehr bestimmte große Probleme, die den Landtag zu 
ganz verschiedenen Zeiten beschäftigten und doch in innerem Zusammenhang 
miteinander stehen, sofort in diesem Zusammenhang dem Benutzer zeigen; 
dadurch scheint mir eine viel größere Übersichtlichkeit des Materials gewähr- 
leistet. Es könnten diese Angaben auch im Sachregister bei den betreffenden 
Stichworten angefügt werden; doch halteich eine besondere Tabelle für wert- 
voller, da sie denjenigen Forscher, der sich nur vorläufig über den vielseitigen 
Inhalt der Publikation orientieren will, nicht zwingt, das immer sehr um- 
fangreiche Sachregister durchzulesen.“ Als beste Gruppierung erscheint mir 
in Verbindung mit solchen Tabellen die Anordnung rein nach Landtagen, 
wie sie Burkhardt getroffen hat.? 

Dabei ist eins unerläßlich: Die Anordnung der einzelnen Stücke hat dem 
wirklichen Verhandlungsgang zu entsprechen; in der Reihenfolge der Akten 
muß eine Rekonstruktion des Landtags selbst geboten werden. Der Her- 
ausgeber muß sich freimachen von der Abhängigkeit, in die ihn die Form des 
überlieferten Aktenstücks bringt. Der Aufbau wird dadurch klarer und das 
Material selbst auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. An einem 
Beispiele sei dies erläutert. Es ist falsch, neben den Aktenstücken noch das 
Protokoll vollständig aufzunehmen, weil es vielleicht zufällig vorhanden ist. 
Das würde in der Regel nur eine Wiederholung bedeuten. Das Protokoll ist 
vielmehr sofort als Mittel zur Gestaltung zu verwerten und an seiner Hand 
sind die Stücke aneinanderzureihen, soweit sie nicht selbst die Reihenfolge 
erkennen lassen. Vom Protokoll sind nur diejenigen Bemerkungen aufzu- 
nehmen, die nicht schon durch den Inhalt der Akten und durch Anordnung 
des Materials verdeutlicht sind. 

Ansätze zu einer solchen Gruppierung finden sich in den bisherigen Editio- 
nen hie und da. So sind bei Ohr-Kober die Nr. 4 und die anschließenden 
Korrespondenzen vom 30. März ff. einem gedruckten Ausschreiben vom 18. Mai 
entnommen, also an der Stelle eingereiht, wo sie tatsächlich hingehören ; 
im Ausschreiben selbst ist dann an der betreffenden Stelle nur ein Verweis 


In diesem Zusammenhange sei auch auf die Art der Inhaltsangabe in 
den Böhmischen Landtagsakten hingewiesen, die jede einzelne Nummer in 
Form eines Archivinventars verzeichnen und dadurch einen schnellen und 
eingehenden Überblick ermöglichen. 

1 f. oben S. 410 Anm. 4. 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 413 


angegeben. Ohr ist sich eines bestimmten Prinzips aber offenbar nicht bewußt 
geworden. Auf S. 12 und 14 Anm. 1 verweist er die Rekonstruktion des 
Verhandlungsganges in die Anmerkungen.! Maßgebend muß die Chronologie 
der einzelnen Ereignisse, nicht die der überlieferten Aktenstücke sein. Dabei 
ist es erforderlich, daß eine genaue Quellenangabe bei jedem Stück den 
Benutzer die Reihenfolge im archivalischen Befund jederzeit erkennen läßt. 
Auch an einem Beispiel bei Glagau läßt sich meine Forderung erläutern.? 
Nr. 114 enthält ein Protokoll aus dem Marburger Archiv, das durch ein an- 
deres im Schweriner Archiv ergänzt wird. Dieses gibt genau die Zeit an 
und enthält auch noch zwei Reden zu Beginn der Tagung, die im Marburger 
Protokoll fehlen; Glagau hat nun nach diesem gedruckt und bringt die zwei 
Reden nur in einer Anmerkung. Besser wäre es gewesen, sofort nach dem 
Schweriner Protokoll in zeitlich richtiger Reihenfolge den Textabdruck an- 
zuordnen.“ Auch bei Burkhardt findet sich die Rekonstruktion des Landtags; 
besonders deutlich ist dies beim Landtag zu Naumburg 1498, Juli 9. (S. 28ff.) 
aus den Quellenangaben ersichtlich. 

Nach den bisherigen Ausführungen würde sich der Text einer Landtags- 
aktenpublikation in folgender Anordnung darbieten: 

1. Einleitung: Kurzgefaßte Angaben über Zeit und Umstände, unter 

denen die Tagung stattfand. 
2. Vorbemerkungen editionstechnischer Art. 
3. Abdruck der Akten: 
a) Vorverhandlungen (Korrespondenzen, Vorbereitungen, Gutachten 
usw.). 


b) Einladungen und Ausschreiben. 


1 Weiter hätte nach Abdruck der Vollmachten zum Jahre 1498 erst die 
Eröffnung kommen müssen; es wäre besser, die auf S. 10ff. angegebenen Vor- 
verhandlungen und die S. 12 n. 4 gemachten Bemerkungen auf S. 17 vor 
Nr. 3 einzurücken. Der Benutzer muß jetzt Vorbemerkungen und Aktenstücke 
nebeneinander lesen, da Nr. 3 eine Erwähnung über den Inhalt der vorgelegten 
Artikel nicht enthält. In Nr. 5 findet sich ein genauer Bericht über die Eröff. 
nung des Landtags und seine Zusammensetzung; diese Bemerkungen hätten 
zur Rekonstruktion des Landtags benutzt werden sollen, also vor Nr. 3 ge- 
bracht werden müssen; in Nr. 5 hätten sie dann wegbleiben können; der Um- 
fang wäre dadurch auch geringer geworden. Die Bemerkungen von S. 71 wären 
besser nach Nr. 29 8. 105 gebracht; hier fehlt ein Hinweis auf S. 71ff. 

* 8. 242 u. 247f. 5 

s Hier wird die Notwendigkeit, möglichst viele Archive zu durchsuchen, 
besonders deutlich (s. oben S. 405 ff.). — Eine solche Behandlung des Materials 
setzt eine starke Selbständigkeit des Herausgebers gegenüber seinen Akten- 
beständen voraus. Ein gutes Beispiel hierfür, wobei es allerdings ohne Zwang 
nicht abgehen kann, findet sich bei Ohr-Kober in Nr. 12 (Abschied von 1498), 
wo die Disposition des Herausgebers die Akten erst verständlich gemacht hat 
(S. 47, Anm. 1). 


414 Paul OBwald 


c) Vorbereitungen der Stände (Kreistage, Ritterschaftstage usw.). 
d) Verhandlungen: 
c) Anwesenheitslisten (Entschuldigungen, Vollmachten usw.). 
8) Proposition. 
y) Antwort der Stände (Kommunikation untereinander). 
ô) Replik usw. .... bis zum Abschied und Revers. 
e) Durchführung derBeschlüsse rennen, Korrespondenzen usw.). 
f) Landtagskosten u. ä. 
4. Zwischenverhandlungen bis zum nächsten Landtag.“ 
Dann beginnt mit dem nächsten Landtag das Schema von neuem. 
Daß in der Praxis aus Mangel an Aktenstücken die theoretische Ein- 
teilung nicht immer eingehalten werden kann, ist natürlich; trotzdem ist 
ein bestimmtes Einteilungsprinzip notwendig. 


V. 


Hat man sich über die Stoffgliederung bestimmte Grundsätze verschafft, 
so bleibt die letzte große Frage zu beantworten, die nach der Art des Abdrucks. 
Soll man alles abdrucken, mit allen Varianten, mit welchen Beschränkungen ? 
Soll man nur Regesten geben? 

Am weitgehendsten sind Adam und Friedensburg verfahren. Adam 
macht „ganze Arbeit“, ist lieber ausführlicher, als daß er zu knappe Ex- 
zerpte gäbe.“ Nur Eingangs- und Schluß formeln läßt er fort. Überschriften 
gibt er ganz kurz; auf Inhaltsangaben unter den einzelnen Uberschriften 
verzichtet er; dafür druckt er die den wichtigen Inhalt bezeichnenden 
Worte im Text gesperrt, ein Verfahren, das sich nur dadurch erklärt, daß er 
den Inhalt überhaupt nicht würdigt. Wie schon früher bemerkt', ist eine Orien- 
tierung bei ihm so gut wie ausgeschlossen; man muß eben alles lesen, um et- 
was zu finden. Selbst Marginalien, die das Suchen erleichtern könnten, 
bringt er nicht. 

Auch Friedensburg gibt die Aktenstücke grundsätzlich in „vollem Wort- 
laut.“ Wohl sagt er in der Einleitung, daß er „Abweichungen der Konzepte 
und anderer Texte nur vermerke, soweit sie sachlich sind“. Aber trotzdem 
erscheinen in den Noten selbst die äußerlichsten Abweichungen. Ob „s.f.g.“ 
zweimal hintereinander steht,“ ob der Schreiber aus Versehen ein Wort 
doppelt geschrieben hat®, ob er sich verschrieben hat“, alles wird getreulich 


1 Darunter gehören auch Erbhuldigungen, Einungen, Kommissionsbera- 
tungen u.ä. 

2 I, S. VI. 2 g. oben S. 410 Anm. 3. 

8. VIII f. Ganz vereinzelt bringt er einen Auszug, leider aber nicht immer 
äußerlich kenntlich gemacht. 

5 S. 14 Anm. 2. ê S. 48 Anm. 4. 

7 S. 12 Anm. 1; S. 48 Anm. 7. 


Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 415 


gebucht.“ Dutzende von Beispielen gibt es hierfür. Friedensburg führt jede 
Folioseite des Aktenstücks in photographischer Genauigkeit vor. Auf S. 85 
lesen wir: „Pergamentausfertigung in Heftform (folio) mit schwarzweißer 
Siegelschnur geheftet; es sind zwei Bogen, der Text beginnt mit dem zweiten 
Blatt und endet auf der ersten Seite des vierten Blattes. Das Siegel ist abge- 
rissen.“ Eine Menge nebensächlicher, überflüssiger Bemerkungen stören 
den ruhigen Genuß der Akten. Auch muß Einspruch dagegen erhoben werden, 
wie hier die Anwesenheitslisten abgedruckt sind.“ 

Der vollständige Abdruck der Akten kann in keiner Weise gebilligt werden ; 
wohin wir damit kommen, zeigt die Tabelle auf S. 404/405 Anm. 6. Es ist bedauer- 
lich, daß neuere Editoren von dem Wege abgewichen sind, den schon Breyssig 
in der Hauptsache beschritten hat. Als einzig mögliche Art des Abdrucks 
von Landtagsakten will mir das Regest erscheinen, wobei Regest und wörtlich 
aus den Akten übernommene Stellen äußerlich kenntlich zu machen sind. 
Breyssig, Spahn, Below, Glagau, Ohr-Kober haben die Form der Regesten mit 
Abdruck des Textes vereinigt; fast ausschließlich Regesten hat Burkhardt 
gebracht; deshalb hat seine Edition den geringsten Umfang.* 

Auf andere Fragen, wie Gestaltung der Orts-, Personen- und Sach- 
register, die in jedem Bande unerläßlich sind, oder Fragen nach Behandlungen 


18. 673 Anm. 3: „Am Rande ein Merkzeichen“! ; 
2 Noch einige Beispiele: S. 181 Anm, 1: „Pergamentausfertigung, von der 
das Siegel abgefallen ist, während der Papierstreifen noch hängt.“ S. 63, Quellen- 
angabe zu M: „2 durch die schwarzweiße Siegelschnur ineinander geheftete 
Bögen, Siegel abgefallen.“ Man muß sich glücklich schätzen, daß Friedensburg 
nicht noch 10—15 verschiedene Entwürfe, Konzepte u.ä. mehr gefunden 
hat. Selbst die Entschuldigungsschreiben druckt er vollständig ab. 

8. 195—98, 239—46 usw. Dadurch wächst der Umfang des Bandes 
ohne Grund und der Preis des Buches wird unnötig teuer; dasselbe gilt 
von den fetten Überschriften, die dem Auge wehtun, und die durch ihre Länge 
bis zu % der Seite (= 14 Zeilen), z. B. S. 570 Nr. 190ff., eher verwirrend als 
klärend wirken. Um so merkwürdiger ist es, daß man bei besonders langen 
Texten (z. B. Nr. 12: 38 Punkte auf 12 Seiten) die Ausführlichkeit der Überschrift, 
die zugleich Inhaltsverzeichnis ist, vermißt (sie ist diesmal nur 2 Zeilen lang). 
Die Ungleichmäßigkeit in der Bearbeitung dieser Edition, der die letzte Feile 
offenbar fehlt, tritt auch in einigen stilistischen Schönheitsfehlern auf: S. 2 
Anm. 1: „Weiterungen‘‘; S. 2, Zeile 6 von unten: „Inslebenführung“; S. 557: 
Refrain der Proposition; S.558: „Obwohl der Kurfürst, legte das Aktenstück 
dar, im Hinblick auf . . .; S. 74: „der Ausschuß mahnte den Kurfürsten, sich 
künftig nach der Decke zu strecken.“ — Mit Dank wird man bei Adam in An- 
lage 3 die Liste der Anwesenden begrüßen, die nach Orten zusammengestellt ist. 

* Burkhardt mag manchmal zu stark gekürzt haben, doch ist das eher zu 
verzeihen als die Ausführlichkeit anderer Editionen. Bei der Fülle des Stoffes 
muß der Benutzer in einzelnen Dingen doch auf die Archivalien selbst zurück- 
greifen. 


416 P. Oßwald: Kritische Bemerkungen üb. die Herausgabe von Landtagsakten 


des Seitenkopfes, Datums, von Marginalien, Hinzuziehung der Literatur u. &., 
Verwendung verschiedener Typen (Kursivdruck, Kleindruck usw.) soll 
hier nicht weiter eingegangen werden; es kam mir nur darauf an, über die 
Sammlung und Gestaltung des Hauptmaterials einige kritische Bemerkungen 
zu machen. Vor allem wollte ich zeigen, daß bei der Fülle des Stoffes die 
bisherige Behandlung nicht ohne weiteres beibehalten werden darf, wenn 
dieses Material überhaupt in absehbarer Zeit der Forschung zugänglich ge- 
macht werden soll. Welches andere Prinzip an die Stelle zu setzen ist 
und ob nicht lokale Verschiedenheiten auch verschiedene Methoden erforder- 
lich machen, ist das Problem. Vorstehende Bemerkungen sollten nur auf 
einige Punkte hinweisen, ohne mich selbst dadurch irgendwie zu binden. 
Eine Behandlung der ganzen Frage von verschiedenen Seiten kann der 
Edition von Landtagsakten nur förderlich sein. 

Doch das Eine läßt sich mit Bestimmtheit sagen: der Herausgeber von 
Landtagsakten darf nicht in sklavische Abhängigkeit von der Form der über- 
lieferten Akten geraten. Sobald er das Material beherrscht — und dies kann 
er allerdings nur beim Überblick über große Zeiträume und nach Durch- 
forschung möglichst zahlreicher Archive —, dann wird er nicht nur einen 
Abdruck bringen, d. h. die Schriften für den Benutzer in einem Bande vereini- 
gen und leicht lesbar machen, sondern dann wird er erst die große Aufgabe er- 
füllen können, die jeder Herausgeber hat, die Akten für jeden Forscher benutz- 
bar zu machen und auf die in seinen Akten berührten Probleme hinzuweisen. 


Leipzig. Paul Oßwald. 


417 


Kritiken. 

Heinrich Nissen, Orientation, Studien zur Geschichte der Re- 
ligion. 1. Heft 1906. 2. Heft 1907. 3. Heft 1910. 8°. IVu.460 S. Berlin, 
Weidmannsche Buchhandlung. M. 11,60. 

N. hat uns die Zusammenfassung und Fortsetzung seiner früheren Stu- 
dien über Tempelorientation geboten, so daß hieraus die Orientierung der 
Tempel nach Sternen und nach der Sonne im ganzen klar, wenn auch im ein- 
zelnen nicht immer sichergestellt, hervorgeht. So ist uns der Tempelbau in 
helleres Licht gerückt. Wir sehen, wie in Ägypten, Griechenland, Italien die 
Orientierung vor sich geht und auf Grund der Orientierung dann die Haupt- 
punkte für die Verhältnisse von Höhe, Breite, Länge ausgesteckt werden. 

Es wird Sache der Fachmänner auf dem Gebiete der Geschichte der Archi- 
tektur sein, im einzelnen die Aufstellungen nachzuprüfen, ebenso Sache 
der Astronomen, verläßliche Nachmessungen für astronomische Bestim- 
mungen zu geben. Es scheint aber doch, daß der geschichtliche Gewinn be- 
reits unter Dach gebracht werden kann, der vielleicht mehr noch als der 
engeren Kunst- und Architekturgeschichte, der allgemeinen Geschichte, der 
Geschichte der geistigen Bewegungen und Kulturübertragungen angehört. 

Wenn Nissens Werk betrachtet wird, so kann die Verläßlichkeit der 
Messungen kaum bezweifelt werden; die Weite des Gesichtskreises tritt überall 
hervor. Die vergleichende Religionswissenschaft, die ebenso die Völker des 
Mittelmeerkreises wie keltische Beligionsübung und die Orientierung des 
Höhlentempels von Florida in ihre Betrachtung zieht, findet in Nissen ihren 
wohlgeschulten Vertreter; er konnte nur nicht die wichtigen Messungen 
Boyle Somervilles auf den äußeren Hebriden verwenden, der dort die Orien- 
tierung der Cromlechs nach der Sonne bei der Tag- und Nachtgleiche, nach der 
Capella und den Plejaden feststellte (Petermanns Mitt. 1913, 2, 326). Die 
Orientierung der Tempel nach Sternen kann nur dort stattfinden, wo die 
Helligkeit niedriger Breiten diese Beobachtung unterstützt. Aber auch hier 
steht doch vielleicht das Sonnengestirn stärker im Vordergrund, als nach 
Nissens Untersuchungen anzunehmen wäre. Der Ammontempel von Karnak ist 
seit dem Umbau durch Thutmosis 3, nach dem Sonnenuntergang an der 
Sommerwende orientiert, vielleicht ursprünglich nach dem Aufgang am 
Wintersolstiz, der Tempel von Kas'r-Karüin genau nach Winterwende. 

Die letzten Ptolemäer haben nach dem Sirius (Hathor von Dendera), 
Euergetes I. nach dem Orion (Horus von Edfu) orientiert. Unsicher scheint 

Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 8 27 


418 Kritiken 


aber die erst aus der literarischen Überlieferung einer späteren Zeit (Plutarch) 
erschlossene Verbindung von Osiris mit dem Aufgang des Skorpions und die 
danach vermutete Orientierung des Memnoniums nach dem Antares des 
Skorpions — zu künstlich ist diese Verbindung der beiden ohnedies nicht 
tragfähigen Balken! Auch die Orientierung des Heiligtums des Arkes von 
Tuka (Antaeopolis) nach dem Regulus, des Neittempels von Esne nach dem 
südlichen Fisch (Fomalhaut), beide wohl unter der saitischen Dynastie, 
sind unsicher, obwohl noch wahrscheinlicher als die Beziehung des Chnum- 
tempels von Esne um 600 zu Ophiuchos und Serpens, des Sebak-Ra- 
Tempels von Ombos auf den Arktur (um 2000), während für die letzte Ptole- 
mäerzeit der von Kleopatra erbaute Montu-Tempel von Erment recht wohl 
nach dem überaus hellen Kanopus gerichtet sein kann. Man kann daher nach 
der Meinung des Berichterstatters die Bestimmung der Tempelbauten nach 
Sternaufgängen mit Sicherheit erst in die Ptolemäerzeit, mit einiger Wahr- 
scheinlichkeit höchstens noch in die saitische Königsreihe setzen. 

Die Stadtgründung von Alexandrien nach dem Kanopus-Aufgang, von 
Pompeji nach der Sommersonnenwende, von Neapel nach der Sonne Anfang 
August sind interessante Beispiele der Sternenorientation im ägyptisch- 
hellenistischen Kreise, der Wendenverehrung in Italien und der griechischen 
Orientierung nach dem Gründungstage. Der Tempel des Apollon Karneios 
auf Thera mag Beziehungen zu Kastor (« der Zwillinge) haben, Didyma zu 
Pollux (ß der Zwillinge), wie Lagina und Samothrakes alter Tempel. Bei 
Delphi versagt die jetzt mögliche Kombination, während bei Athen die 
Hinaufrückung des kleinen Heiligtums Atovvosov v Aluvaıg bis 750 und 
die dann versuchte Beziehung auf Capella œ Aurigae bedenklich ist (ebenso 
wie Lokri auf «œ der Zwillinge, Metapont auf Capella, Ancona auf Arktur). 
Die sehr nützliche Untersuchung und Zusammenstellung erweist, daß die 
Sternenorientation fremder Einfluß ist und zum Teil die Orientierung nach 
Westen hervorbringt, während die Orientierung nach Osten echt griechisch ist. 
Die Orientierung nach Westen scheint doch zunächst vorgriechisch- 
karisch-minoisch zu sein (ich sage zunächst, weil weitere östliche Ein- 
flüsse hier maßgebend und uns babylonische Beobachtungen zur Ergänzung 
dringendst notwendig scheinen): Lagina, Samothrake, Eleusis, das Artemi- 
sion van Ephesos, Magnesia, der Felsentempel von Delos wie die übrigen 
delischen Heiligtümer würden dafür sprechen und beim Metroon von Olympia 
ist asiatische Übertragung im 3. Jahrhundert anzunehmen. 

Für den durch griechische Einwirkung fast verschütteten italischen 
Vorstellungskreis ist es sehr wertvoll, zu sehen, wie die den Griechen frem- 
de Beziehung der Orientierung zu den Wenden fast überall in Italien 
sich bis in die Kaiserzeit erhält, bis fremde Einflüsse in dieser Kaiserzeit und 
früher im Tempel der Penaten und der Magna Mater siegen und Westorien- 
tation nach Sternbildern durchbricht. Diese italische Richtung nach der 


Kritiken 419 


Winterwende taucht im Osten auf griechischem Boden in Konstantinopel 
«auf. Dann siegt das Bestreben des Christentums, die alte Ostrichtung 
ganz und gar zu überdecken und zu verdrängen. 

So sehen wir die großen geschichtlichen Gegensätze der nationalen Ent- 
wicklung und der Kulturübertragung auch auf diesem selten bebauten Ge- 
biete in lehrreicher Art durch Nissens Untersuchungen vor uns sich bekämpfen. 

Innsbruck. R. v. Scala, 


Robert Holtzmann, Französische Verfassungsgeschichte von 
der Mitte des neunten Jahrhunderts bis zur Revolution. 
München und Berlin 1910, Oldenbourg. XI u. 543 S. (Handbuch der 
Mittelalterlichen und Neueren Geschichte von G. v. Below und 
F. Meinecke). M. 12, 50. 

Mein Interesse an dem vorliegenden Buch ist aus der Praxis zunächst er- 
wachsen; ich hatte es im Erscheinungsjahr wiederholt Kandidaten für das 
Doktor- und Staatsexamen zur Benutzung empfohlen und aus mündlichen 
Äußerungen wie aus den Ergebnissen des Examens selbst ein durchaus 
günstiges Urteil bekommen. Ich erfuhr, daß gegenüber den so schwer benutz- 
baren, unlebendigen Darstellungen z. B. Loserths oder einzelner Teile des 
Gebhardtschen Handbuches dieses Werk nicht nur zum Einprägen des Tat- 
sächlichen sich vorzüglich eigne, sondern auch die Neigung zu selbständigem 
Weiterarbeiten entschieden fördere. Also gerade das, was man von der Be- 
nutzung eines „Handbuches“ in erster Linie erwarten darf. Und als Hand- 
buch muß und will dieses Werk zuerst gewertet werden. Es hat auf Grund 
der sicheren Ergebnisse vor allem französischer, aber auch deutscher und 
eigener Forschung die Verfassungsentwicklung eines gewaltigen Zeitraumes 
von beinahe 1000 Jahren klar disponiert in plastischer Sprache vorgeführt. 
Die historischen Tatsachen reden, nicht, zum Glück möchte ich sagen, die 
juristischen Konstruktionen, wie das anscheinend von einer Seite gewünscht 
worden ist. Es gibt wohl kein Gebiet des Verfassungslebens, keine Frage 
moderner Forschung, die hier nicht berührt werden: die Entwicklung des 
Königstums in der gerade aufsteigenden Linie, von Heer und Marine aus den 
kleinen Anfängen des 13. Jahrhunderts, der Parlamente, von Recht und 
Gericht, des Steuerwesens, um nur einige mir am besten scheinenden Partien 
herauszugreifen, vermag auch der Studierende mit einiger Übung leicht zu 
übersehen. Dazu helfen auch die in die Darstellung verwobenen historischen 
Reminiszenzen; denn manche Verfassungsänderung, ich nenne nur den Aus- 
schluß der Frauen vom Thron, läßt sich doch nur aus den allgemeinen histo- 
rischen Wandlungen erklären. Für manche Zusammenstellung wird dem Ver- 
fasser auch der Forscher dankbar sein, selbst wenn sie nur rein praktischen 
Wert hat wie z. B. (S. 297) die Aufzählung der Bistümer, für welche der 
König das Regalienrecht besaß, 

27° 


420 Kritiken 


Freilich erhebt sich hier die Frage, ob da des Guten nicht zu viel geschehen ; 
manchen Abschnitten gehen allgemeine Einleitungen, oft von vielen Seiten, 
voraus, bei denen man nicht recht weiß, für wen sie bestimmt sind. Besonders 
ist mir das bei den verschiedenen Kapiteln aufgefallen, die das Verhältnis 
von Staat und Kirche behandeln. Ich bestreite gar nicht, daß in einem Buche, 
das die Übersicht der ganzen französischen Verfassung bringt, die einzelnen 
Institutionen nicht abrupt eingeführt werden dürfen. Aber Aufzählungen, 
wie S. 294 die Entwicklung der allgemeinen Kirchenrechtsquellen, Erklärun- 
gen, wie S. 159, was eine Synode ist, sind doch überflüssig oder gehören 
höchstenfalls in eine Anmerkung. Überhaupt würde durch eine stärkere 
Heranziehung von Anmerkungen in dieser Handbücher-Sammlung — bei 
Holtzmann bin ich, glaube ich, keiner einzigen begegnet — eine straffere Zu- 
sammenfassung und eine kräftigere Hervorhebung des Wichtigen möglich 
sein. In einer Anmerkung wären meines Erachtens auch die vier Seiten über 
die Entwicklung der neueren Rechtswissenschaft in Frankreich (S. 368—371) 
unterzubringen gewesen. Vor allem stören solche allgemeine Angaben, wenn 
bei ihnen Fehler sich zeigen, die stärker als anderswo empfunden werden. 
So ist, um nur ein Beispiel anzuführen, unzweifelhaft die Darstellung der 
Wucherlehre und ihrer Wirkung (S. 303ff.) zum mindesten einseitig. Und 
bei dem in Frage stehenden 7. Kapitel finde ich auch die Literaturangaben, 
die sonst von einer staunenswerten Belesenheit zeugen, nicht vollständig 
befriedigend. Selbst die sprachliche Darstellung ist hier nicht auf der Höhe 
der sonstigen Leistung; denn was die Bezeichnung „berüchtigte“ regulae 
cancellariae apostolicae soll, weiß ich wirklich nicht, und der schon von an- 
derer Seite gerügte Satz, daß die Ketzerverbrennung „natürlich nicht eine 
Zuvorkommenheit gegen die Hölle war, um dieser ihre Beute möglichst 
frühzeitig zuteil werden zu lassen‘, ist als Witz doch zu abgebraucht. Jeden- 
falls kann man seiner gerechten Indignation über die Inquisition einen wirk- 
sameren Ausdruck geben. 

Bei dem vielfach engen Zusammenhange verfassungsgeschichtlicher Er- 
scheinungen in den verschiedenen Kulturstaaten ist es nicht immer leicht, 
das unterscheidende Merkmal scharf hervorzuheben. Im allgemeinen ist das 
Holtzmann gelungen; zuweilen versagen allerdings die speziellen Züge fran- 
zösischer Eigenart; so wenn es heißt: „Eine enge Verbindung hat in Frank- 
reich immer zwischen Staat und Kirche bestanden“ (S. 129), und dann 
Einzelheiten angegeben werden, wo für Frankreich ebensogut Neapel oder 
Spanien usw. gesetzt werden könnten. Eine schärfere Präzisierung bei der 
Anführung mancher Beamtenkategorien, vielleicht nur in Form einer 
trockenen Aufzählung, z. B. bei der Finanzverwaltung, der Kanzlei, mit 
Angabe der Obliegenheiten, hätte das Bild des Beamtenapparates klarer ge- 
staltet; möglicherweise versagt hier aber der Stoff. Jedenfalls habe ich diese 
Lückenhaftigkeit auch in dem hervorragenden Werke von Viollet verspürt. 


Kritiken 421 


Was ich hier hervorgehoben habe, sind Schwächen, die meist nicht den 
Kern des Buches, die Probleme, sondern nur den Aufbau berühren; sie können 
bei einer hoffentlich nicht allzu fernen neuen Auflage leicht beseitigt werden. 
Ich verstehe darunter: Kürzung des allgemeinen Verfassungsgeschichtlichen, 
straffere Formulierung einzelner Partien, hie und da vorsichtigere und kühlere 
Fassung des Ausdruckes. Dann erhalten wir ein vorzügliches Handbuch der 
Sammlung, zu deren besten Werken es jetzt schon zählt. 

Freiburg i. B. Heinrich Finke. 


O. Goldhardt, Die Gerichtsbarkeit in den Dörfern des mittel- 
alterlichen Hennegaues. Leipziger Historische Abhandlungen, 
Heft XIV. Leipzig 1909, Quelle u. Meyer. M. 2, 20. 

Vorliegende Arbeit reiht sich würdig an andere aus der Seeligerschen Schule 
hervorgegangene Untersuchungen an, welche die Geschichte der Verfassung, 
namentlich der Gerichts verfassung, auf dem offenen Lande in fruchtbarer 
Weise behandelt haben. Vom 13. Jahrhundert ab lassen sich auch in der 
Grafschaft Hennegau Bannbezirke beobachten, innerhalb welcher der 
Bannherrschaft Wirtschaftsbann und Gerichtsbann zustand. Diese Bann- 
herrschaft, nach dem Dorf(bann) bezirk auch Dorfherrschaft genannt, er- 
scheint vielfach als Um- und Weiterbildung der älteren Grundherrschaft, 
worauf Seeliger selbst und Arbeiten seiner Schüler zu wiederholten Malen 
aufmerksam machten. G. nun untersucht die gerichtlichen Kompetenzen 
innerhalb dieser Bannbezirke. Jeder solcher Bannbezirk ist zugleich Bezirk 
des Dorf- oder Schöffengerichtes. Unterhalb dieses Schöffengerichts steht aber 
noch das Grundgericht. Die wesentlichste gerichtliche Kompetenz desselben ist 
die Entscheidung in rein grundherrlichen, Zins und Zinsgut betreffenden An- 
gelegenheiten, außerdem ist es bis herauf ins 13. Jahrhundert zuständig 
in Klagen um Fahrhabe. Das Recht in diesem Gericht wird von Schöffen 
gefunden, den Vorsitz führt der grundherrliche Meier. Die Kompetenz des 
über diesem grundherrlichen Gericht stehenden Dorfgerichtes ist im 13. Jahr- 
hundert in der Weise abgegrenzt, daß Klagen um Fahrhabe damals noch meist 
nicht vor das Dorfgericht, sondern vor das Grundgericht gehören. Erst in 
der Folgezeit ist der schon erwähnte Umschwung zu Gunst der Ausdehnung 
der dorfgerichtlichen Kompetenz eingetreten. Was die Abgrenzung der Zu- 
ständigkeit des Dorfgerichts nach oben betrifft, so „bildet der Hieb mit einer 
scharfen Waffe... einen Gegenstand, der dem Urteil des Dorfgerichtes ent- 
zogen bleibt, an andern Orten ... fällt er noch dem Urteil der Dorfschöffen 
anheim, so daß auch er bald exklusiv, bald inklusiv die Grenze darstellt“ (13). 
Die weitere Entwicklung ging dahin, daß, gleichwie das Grundgericht die 
Klagen um Fahrhabe an das Dorfgericht verloren hat, dieses wiederum die 
Blutbußen an das Hochgericht verlor. Die Schöffen des Grundgerichtes 
können auch im Dorfgericht als Rechtsprecher auftreten. Über das Dorf- 


422 Kritiken 


gericht als Mittelgericht erhob sich das Hochgericht des Vogtes oder Grafen. 
Hier wurde vor allem über jene Verbrechen gerichtet, welche mit dem Tode 
gebüßt wurden, Diese peinlichen Strafsachen sind wie allenthalben: Dieb- 
stahl, Raub, Brandlegung, Notzucht. Die Feststellung des Tatbestandes obläg 
dem Schöffengericht, die Fällung des Strafurteils dem Hochgerichtsherrn, 
der nach seinem Gutdünken, nach Willkür, die Strafe verfügen konnte. 
So deutet G. die Ausdrucksweise der Quellen, wenn sie davon sprechen, der 
Verbrecher sei „im Willen des Herrn“. Bestand diese Willkür noch im 13. 
und 14. Jahrhundert, so ging doch das Streben dahin, der Herrenwillkür 
durch den gerichtlichen Strafsatz ein Ende zu machen. 

Was den Vogt betrifft, so ist dessen Gewalt auf den gerichtlichen Vorsitz 
in den drei Dingen beschränkt, in welchen die Klage um Fahrhabe entschie- 
den und vor allem auch die Rechtsweisung vorgenommen wird. Die Vogt- 
gerichtsbarkeit auf diesen Dingen ist keine Gerichtsbarkeit über die freien 
Insassen der Bannbezirke, sondern über alle jene Insassen desselben, die 
außerhalb der engern Immunität des geistlichen Grundherren angesessen 
sind. Abgesehen von seiner Stellung als Vorsitzender auf diesen Dingen 
ist der Vogt Exekutor der Urteile des Hochgerichtes und Rekursinstanz 
in jenen Fällen, wo dem Urteil des Dorfgerichtes Widerstand entgegen- 
gesetzt wird oder das Dorfgericht sich einer Rechtsweigerung schuldig 
macht. G. leugnet den Zusammenhang der nachkarolingischen Vogtei 
mit der karolingischen Immunitätsvogtei. Ebensowenig stehen nach G. die 
drei genannten ungebotenen Vogtdinge in einem erweislichen Zusammen- 
hang mit den ordentlichen ungebotenen Dingen der karolingischen Ge- 
richtsverfassung. So sehr auch die vorsichtige und unbefangene Quellen- 
benützung bei G. anerkannt werden muß, ist doch zu bedenken, daß das G. 
zur Verfügung stehende Material ein entscheidendes Urteil in dieser Hinsicht 
nicht zuläßt und daß die Entstehung der nachkarolingischen Vogtei, sowie 
die Herkunft und der Zusammenhang der erwähnten drei Dinge noch weiterer 
Aufhellung durch die Untersuchung anderer Gebiete und die Heranziehung 
weiteren Quellenmaterials bedarf. Der Vermutung G.s, daß die Schöffen — 
entgegen der karolingischen Gerichtsverfassung — „auf dem allgemeinen 
Ding keine gerichtliche Rolle gespielt“ haben (29), scheint doch gerade der 
Umstand zu widersprechen, daß die Schöffen gleich dem Vogt an der von der 
Gerichtsgemeinde beizustellenden Beköstigung Anteil haben. Daß sie im 
Vogtding in ihrer gerichtlichen Funktion durch milites des Vogtes ersetzt 
wurden, scheint mir nicht erwiesen zu sein. 

Um die Entstehung der neuen gerichtlichen Organisation in der nach- 
karolingischen Zeit zu erklären, weist G. darauf hin, daß die große Bedeutung, 
welche noch in der Karolingerzeit der Unterschied von Freiheit und Unfreiheit 
für das Verhältnis des einzelnen zu den gerichtlichen Organisationen besaß, 
in der Folgezeit verschwindet. Nicht mehr Freiheit oder Unfreiheit, sondern 


Kritiken 423 


die Scheidung von privilegierten und nicht privilegierten Klassen wird aus- 
schlaggebend. Es ist ein beachtenswerter Gedanke, den G. ausspricht, daß 
die Freiheit an Bedeutung nicht so sehr deswegen einbüßte, weil die Masse 
der Freien quantitativ sich verringert hatte, sondern aus dem Grunde, weil die 
Freiheit qualitativ entwertet worden war: „Unbekümmert um Freiheit oder 
Unfreiheit wird der Bauer Bannmann, homo potestatis, denn nur die Zusam- 
menfassung zu Herrschaften vermochte ihm die Sicherheit seiner Wirtschaft zu 
garantieren“ (58). Die privilegierten Klassen bestanden zum Teil aus Unfreien, 
die nicht privilegierten zum Teil aus Freien, erstere sind Inhaber der Lokalge- 
richte und unterstehen selbst dem Grafengericht, die nicht privilegierten Klassen 
unterstehen in der Mehrheit ihrer rechtlichen Beziehungen den lokalen Gerich- 
ten. Gerichtsherrschaft und Herrschaftsrecht über Unfreie, Leibherrschaft, 
gehen im Nordwesten Deutschlands ebenso auseinander wie im Südwesten. Die 
Leibherrschaft hat vorwiegend nur mehr finanzielle Bedeutung. Die Gerichts- 
herrschaft erstreckt sich über die Inhaber eines Bezirkes ohne Rücksicht darauf, 
ob die Insassen auch noch der leibherrlichen Gewalt des Gerichtsinhabers unter- 
stehen oder nicht. „So wird das ganze gerichtliche Leben nicht mehr von dem 
Begriff der Freiheit, sondern von dem der Herrschaft beherrscht“ (48). 
Was die Entstehung der Dorfgerichte betrifft, so kommt G. zum Ergebnis, 
daß in kleineren, genau umschriebenen Bezirken ein Teil der bisherigen gräf- 
lichen Gerichtsbarkeit, eben jener, der nach den späteren Urkunden zur Kom- 
petenz der Dorfgerichte gehört, an die Herren dieser Bezirke vergabt wurde. 
Dieser Ubergang der gräflichen Gerichtsrechte erfolgte, soviel wir sehen, 
ohne Widerstand, ja häufig mit Zustimmung der Inhaber der gräflichen Ge- 
walt. G. glaubt, dieses Verhalten der Inhaber der Grafenrechte daraus er- 
klären zu müssen, daß das Schwergewicht des Grafenamtes nicht mehr in 
seiner gerichtsherrlichen als vielmehr in seiner militärischen Stellung lag, 
und daß andererseits aus der zunehmenden Dichte der Besiedelung gesteigerte 
Anforderungen an die Tätigkeit der Gerichte erwuchsen, welcher die ältere 
Organisation des Gerichtswesens nicht mehr gerecht zu werden vermochte. 
Daß der Graf der Ausbildung dieser Gerichtsinstanzen keinen Widerstand 
entgegensetzte, erklärt G. daraus, daß der Graf auch bei der neuen Verfassung 
sich eine obrigkeitliche Gewalt wahrte, welche sowohl in wirtschaftlicher wie 
in gerichtlicher Hinsicht ihm die Hoheit über die lokalen Herrschaftskreise 
sicherte. Als zweite, beziehungsweise dritte Instanz übte er auch jetzt noch 
oberhalb der Mittelgerichte und Niedergerichte richterliche Gewalt aus. Die 
im Wirtschaftsbann und im Gerichtsbann dargestellten obrigkeitlichen Rechte 
des Grafen kommen für die Entstehung der Landeshoheit in viel stärkerem 
Maße in Betracht als die seit dem 12. Jahrhundert zu beobachtende Tätigkeit 
des Grafen an der Spitze der Friedensbewegung, in welcher Pirenne in erster 
Linie den Ausgangspunkt für die Landeshoheit sah. 
Innsbruck. H. Wopfner. 


424 Kritiken 


J. Cuvelier, Les dénombrements de foyers en Brabant (XIV® 


—XVI® siècles) Brüssel 1912, Kiesling. 4°. CCCXXXIX u. 548 S. mit 
einer Karte des Herzogtums von Brabant um 1437. (Veröffentlichung 
der königl. belgischen Akademie.) 

Ein wirkliches Verständnis der wirtschaftlichen Lage einer Zeit ist erst 
möglich, wenn die Dichtigkeit der Bevölkerung sowie deren soziale Gliederung 
zahlenmäßig ermittelt sind. Dieses Verständnis hat Cuvelier durch das vor- 
liegende Werk — das erste und grundlegende seiner Art — bedeutend gefördert. 
Denn, obschon die einschlägigen Quellen nicht unbekannt waren, beschränken 
sich die älteren Arbeiten nur auf einzelne Gebiete Brabants und sind unzu- 
reichend, da sie vor einer Kritik der Herd- oder Hauszählungen (foyer bedeutet 
so viel wie Haus) verfaßt wurden. 

Was hier versäumt wurde, hat Cuvelier in seiner wertvollen Einleitung, 
die allein die Hälfte des Bandes einnimmt, in vorbildlicher Weise gegeben. 
Methodisch leiten ihn die Erwägungen, daß nur vergleichende Statistiker, 
die zugleich den Prozentsatz der Erscheinungen angeben, von Nutzen sind, 
und daß jede Statistik sich selbst interpretieren müsse. — Nach einer vor- 
trefflichen Einführung in die geographisch bedingten Verschiedenheiten der 
Dichtigkeit der brabantischen Bevölkerung und in die administrative Ein- 
teilung des Landes gibt der Verf. einen interessanten Rückblick auf Volks- 
zählungen überhaupt und auf die gesamte europäische demographische Lite- 
ratur. Danach unterrichtet er uns über den Ursprung und die Entwicklung der 
Herdbesteuerungen (fouages), die schon im 12. Jahrhundert in dem Languedoc 
üblich über Burgund ihren Weg nach Brabant fanden. Jede Herdzählung, die 
für die Jahre 1437, 1464, 1472, 1480, 1492, 1496 und 1526 vorliegen (die Zäh- 
Jung von 1374 erstreckt sich nur auf die wohlhabenden erwachsenen Personen, 
die zu einer Kopfsteuer herangezogen wurden), widmet er eine eingehende Spe- 
zialstudie von ihrer Veranlassung und obrigkeitlichen Verordnung an bis zum 
Abschlusse ihrer Durchführung. Da die Besteuerung Ursache und Zweck 
jeder Zählung war, so geben die sich ständig vervollkommnenden Listen 
genauen Aufschluß nicht bloß über das Wachstum, sondern auch über die 
Vermögenslage der Bevölkerung. Beides ist voneinander abhängig. Im Jahre 
1496, das den Tiefstand der Einwohnerzahl bezeichnet, stieg der Prozent- 
satz der Armen auf durchschnittlich 29,6 %, stellenweise sogar auf 46,6 0%. 

Cuveliers Vorgehen ist zunächst rein individualistisch: er sucht die Glaub- 
würdigkeit jeder einzelnen Angabe und den durch sie ausgedrückten Tat- 
bestand zu ermitteln. Im allgemeinen ist die Zuverlässigkeit der Ziffern 
sehr groß; das beweisen die seltenen Reklamationen gegen die Verteilung 
der Steuerlasten. Zuweilen aber zeigt die Überlieferung Lücken. Die Zahl 
der taxierten Häuser entspricht nicht der Wirklichkeit, sondern einem durch 
Privileg geschaffenen Zustand, oder wie z. B. bei der weniger sorgfältigen 
Zählung von 1472 bzw. 1473 es sind die Angaben älterer Listen verschiedent- 


Kritiken 425 


lich übernommen. In diesen Fällen hat der Verf. durch sorgfältige Berech- 
nungen, deren Methode ein nachträglicher Quellenfund! glänzend bestätigte, 
das ungenaue oder lückenhafte Material ergänzt. 

Durch Vergleich erhalten die gesicherten Grundzahlen ihre rechte Bedeu- 
tung; sie „interpretieren sich selbst“. Und Cuvelier, ein Meister des Verglei- 
chens, zielt weniger ab auf Gesamtzahlen oder Durchschnittsberechnungen 
für größere Gebiete, sondern spezialisiert und vergleicht nur wirklich vergleich- 
bare Größen. Dabei erweitert sich der Kreis der Untersuchungen. Auch 
die Resultate gleichzeitiger und späterer Volkszählungen und die Einwohner- 
zahlen fremder Staaten und Städte werden von ihm herangezogen. So 
charakterisiert nichts den Aufschwung Antwerpens besser als die Tatsache, 
daß keine deutsche Stadt um 1526 seine Einwohnerzahl von 50000 erreichte, 
und daß es nach 40 Jahren, in denen seine Bevölkerung sich verdoppelte, 
Venedig und Mailand, ja fast Paris und Konstantinopel an Größe gleich- 
kam. 

In anschaulichen Diagrammen und in einer synoptischen Tafel, die die 
Resultate der Herdzählung mit denen der Volkszählung von 1900 vereinigt, hat 
Cuvelier seine statistischen Untersuchungen zusammengefaßt. Wir sehen, wie 
die Bevölkerung der vier großen Städte, von denen stets nur eine — im 14. Jahr- 
hundert Löwen, anfangs des 15. Jahrhunderts Brüssel und späterhin Ant- 
werpen — den Mittelpunkt des Herzogtums bildet, stetig zunimmt, wie die 
kleinen Provinzstädte ständig zurückgehen und die Zustände auf dem platten 
Lande im allgemeinen — mit Ausnabme der Unglückszeiten am Ende des 
15. Jahrhunderts — stationär bleiben. Ein Wort noch über das Tempo der 
Bevölkerungszunahme. In der Zeit von 1437—1526 betrug der Zuwachs nur 
½; die Einwohnerzahl Brabants stieg von ca. 450000 auf ca. 500000, um 
dann bis 1900 (also in weniger als vier Jahrhunderten) auf das Fünffache 
anzuwachsen. 

Da niemand, der sich mit Bevölkerungsfragen beschäftigt, an der Arbeit 
Cuveliers, die methodischen Scharfsinn mit seltener Belesenheit verbindet, 
wird vorübergehen können, sei hier nur noch eins seiner mannigfachen Er- 
gebnisse hervorgehoben. Es ist die Feststellung, daß die Herdzählungen, 
obwohl die Verteilung der Steuern eine rein lokale Angelegenheit blieb, ein 
vortreffliches Mittel zur Stärkung der Zentralgewalt bildeten; sie bahnten 
den Weg aus dem mittelalterlichen Lehnsstaat, der nur die Einwirkung des 
Herrn auf seinen unmittelbaren Lehnsmann kannte, zu einer monarchischen 
Regierungsform an. Der politische Rückgang des brabantischen Adels spricht 
sich in der starken Verminderung der Lehnsgüter aus. 

Neben der Einleitung erscheinen die umfangreichen 45 Urkunden, deren 
Wert für die allgemeine Geschichte Cuvelier erschöpft haben dürfte, fast wie 


1 cf. J. Cuvelier, Les fouages dans le quartier de Bois-le-Duc. Bulletin de 
le Commission royale d'histoire. LXXXII (1913) Nr. 1 p. 97 ff. 


426 Kritiken 


ein Anhang. Doch sind sie mehr als bloße Beweisstücke. Schwerlich wird 
man in Deutschland ähnliche Quellen finden, die eine so intime Kenntnis 
der sozialen Lage breitester Volksschichten vermitteln. 

Köln a. Rh. Luise v. Winterfeld. 


L. von Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des 
Mittelalters. Sechster Band. Geschichte der Päpste im Zeitalter 
der katholischen Reformation und Restauration: Julius III., Marcellus II. 
und Paul IV. (1550—1559). Erste bis vierte Auflage. Freiburg 1913, 
Herder. XL u. 723 8. M. 11,—. 

Mit bewunderungswürdiger Stetigkeit und Konzentration liegt Pastor der 
Fortführung seines großen Werkes ob. So kann er nach knapp vier Jahren dem 
fünften Bande einen neuen starken Teil folgen lassen. Dieser behandelt das 
in der Geschichte des Papsttums und des Katholizismus wie auch der all- 
gemeinen kirchlichen und politischen Geschichte Europas bedeutsame Jahr- 
zehnt von 1550—1559. Die Art der Anlage und Ausarbeitung ist natürlich 
die bewährte der voraufgehenden Teile. Wiederum ist die Literatur — die 
allgemeine wie die spezielle und speziellste — in weitestem Umfange nicht 
nur herangezogen, sondern auch verarbeitet worden, und wiederum sind wich- 
tige Ergänzungen aus handschriftlichem Material gewonnen worden, das ein 
ausgedehntes archivalisches Studium des Verf. herbeigeschafft hat. Die 
römischen Archive und Bibliotheken (deren das Verzeichnis S. XXIIf. nicht 
weniger als 27 aufführt) kommen hauptsächlich der Behandlung der kirch- 
lichen, die Sammlungen von Florenz, Mantua (Archiv Gonzaga), Venedig 
mit ihren ausgiebigen Gesandtschaftsberichten der politischen Dinge zugute; 
dazu treten hübsche Einzelfunde des Verf., der z. B. in der Seminarbibliothek 
zu Foligno die Originalakten des Prozesses Morone, in der Universitätsbiblio- 
thek zu Genua Korrespondenzen des Großinquisitors Ghislieri mit dem In- 
quisitor in Genua und anderen Inquisitoren entdeckte; auch die vielbenutzte 
Bibliothek Barberini in Rom lieferte über das römische Glaubensinstitut 
in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch unbekanntes Material von 
so erheblicher Bedeutung, daß Verf. es in einer Sonderpublikation mit- 
geteilt hat. Im übrigen hat er nach der Art der früheren Bände auch 
dem vorliegenden eine reichhaltige Auswahl an ungedruckten Aktenstücken 
und archivalischen Mitteilungen beigegeben; sie zählt 90 Nummern und 
nimmt 70 enggedruckte Seiten ein. 

Die im vorliegenden Bande dargestellte Periode der Papstherrschaft steht 
wesentlich im Zeichen der sich vorbereitenden Gegenreformation oder — 
wie Pastor zu sagen vorzieht — der katholischen Reformation. Die Vertiefung 
des kirchlichen Lebens, die im Gegensatz zur verkommenen Papstkirche 
der Protestantismus herbeigeführt hatte, berührte endlich auch jene und 
führte ihr frische Kräfte zu, mit deren Hilfe eine Gegenbewegung zugunsten 


Kritiken 427 


des Katholizismus eingeleitet werden konnte. In unserer Epoche liegt der 
Nachdruck noch auf den Bestrebungen zur inneren Erneuerung, die aber auch 
noch durch andersgeartete Strömungen gekreuzt und in ihren Wirkungen 
beeinträchtigt wurden. So erscheint der Nachfolger Pauls III., Julius III., 
dessen Erhebung ein ungewöhnlich langes Konklave, in dem es sehr mensch- 
lich zuging, beendigte, keineswegs als der würdige Vertreter eines regenerier- 
ten Papsttums; eitel, weltlich gesinnt, oberflächlich, alles in allem eine durch- 
aus unbedeutende Persönlichkeit, hat Julius besonders durch sein Verhält- 
nis zu Innocenzo del Monte, einem Burschen aus der Hefe des Volks, den er 
adoptierte und trotz seiner Lasterhaftigkeit zum Kardinal und Staatssekretär 
erhob, schweren Anstoß erregt. Auf der anderen Seite ist der nämliche Papst 
doch auch durch eine Reihe von Reformverfügungen (Pastor S. 647—649) 
dem Zuge der Zeit gefolgt und die angebahnte Vertiefung des kirchlichen 
Lebens hat er weder hindern wollen noch können, Seine äußere Politik war 
— nach den schweren Konflikten zwischen der geistlichen und der weltlichen 
Obergewalt der katholischen Christenheit, die die letzten Jahre Pauls III. 
erfüllt hatten — eine versöhnliche; bekanntlich hat der Nachfolger Pauls 
das Konzil nach Trient zurückgeführt, wo damals sogar Vertreter der Prote- 
stanten erschienen sind; doch führte, wie jedermann weiß, die Erhebung des 
deutschen Fürstentums in kurzem die bedeutsamste Wendung herbei, das 
Konzil lief kläglich auseinander, und auch verbündet haben Kaiser und 
Papst dem politisch wieder erstarkten deutschen Protestantismus nicht die 
Stange halten können. Um die nämliche Zeit zeigt sich auch in Polen der 
Katholizismus stark gefährdet; andererseits erlebt Julius noch die Anfänge 
der (vorübergehenden) Restauration der alten Kirche in England durch die 
blutige Maria. 

In der Wahl des Nachfolgers Julius’, Marcellus II. (Cervini), begrüßt 
Pastor einen bedeutsamen Erfolg der katholischen Reformpartei, ohne indes 
zu verschweigen, daß politische Momente für die Wahl den Ausschlag gaben. 
Sicher aber war der sittenstrenge, gelehrte und geschäftskundige Cervini 
vor anderen der Tiara würdig; doch stand er schon am Ende seines Lebens; 
sein Pontifikat währte nur 22 Tage. Aus dem erneuten Konklave ging dann 
unter dem Einfluß der Farnesepartei der finstere und strenge, 79 jährige 
Carafa als Gewählter hervor, vielleicht der unbeliebteste unter allen Kardi- 
nälen; weshalb eigentlich Farnese auf Carafa bestand, wird aus Pastors 
Darstellung nicht recht klar; der Verf. widerspricht sich hier auffallend, in- 
dem er S. 359 schreibt: „ So blieb als aussichtsvollster Kandidat der Kardinal- 
dekan Carafa“; während wir S. 361 lesen: „Obwohl der Vorschlag (Farneses, 
Carafa zu wählen) angesichts der großen Unbeliebtheit Carafas .. .. fast gar 
keine Aussicht auf Erfolg hatte.“ 

Für die Geschichte Pauls IV. konnte Pastor vielfach auf den Ergebnissen 
der Detailstudien fußen, die Ren& Ancel über diese Epoche veröffentlicht hat; 


428 Kritiken 


daß Verf. gleichwohl auf eigene Prüfung nicht verzichtet hat, versteht sich 
von selbst. Am wenigsten verschweigt er die Mißgriffe des fanatischen, 
weltabgewandten Eiferers: Die Erhebung der gänzlich unwürdigen Nepoten 
(für deren Treiben aber Paul doch in höherem Maße verantwortlich zu machen 
ist, als Pastor es zugeben möchte), der hoffnungslose Kampf gegen Spanien, 
in dessen Verlauf lediglich die Mäßigung des spanischen Feldherrn Rom vor 
einem zweiten „Sacco“ bewahrte, der Streit mit Ferdinand I. über das Kaiser- 
tum, die Ketzerriecherei nebst den Schrecken der Inquisition, die verschärfte 
Bücherzensur, die Beeinträchtigung des Wirkens Reginald Poles in England, 
die Beargwöhnung der Jesuiten — stellen eine lange Kette von Mißgriffen 
dar, die Rankes Urteil, daß das Pontifikat Pauls IV. dem Protestantismus 
nicht wenig zugute gekommen sei, doch wohl einige Berechtigung geben. 
Allerdings kann Pastor andererseits auch auf eine ausgedehnte Tätigkeit Pauls 
für die Reform, auf einschneidende der Kräftigung der katholischen Kirche 
geltende Maßnahmen, Kampf gegen die Simonie, Abschaffung der käuflichen 
Ämter, Reform der Klöster und der Zentralbehörden der Kurie, Einführung 
der Residenzpflicht für die Bischöfe usw. verweisen. Auch hat ja Paul 
noch selbst sich vom Nepotismus abgewandt, nachdem man ihm die Augen 
über die Unwürdigkeit der Neffen geöffnet hatte, und der Sturz der Carafa 
bedeutet überhaupt das Ende des Nepotismus in seiner bisherigen Gestalt. 

Im ganzen betrachtet bezeichnet das Jahrzehnt, das der sechste Band 
von Pastors Papstgeschichte behandelt, gleichsam ein Durchringen des 
Papsttums aus nicht mehr haltbaren Verhältnissen zu Bildungen, die ihm, 
wenn auch in beschränkterer Machtfülle, eine neue Bedeutung sicherten. 
Extensiv wurden allerdings noch namhafte Fortschritte errungen, nämlich 
in der neuen Welt, wie auch im fernen Ostasien, wo sich besonders der Tätig- 
keit der Jesuiten ein unabsehbar weites Feld darbot. In Europa entschied 
sich dagegen die kirchliche Spaltung Deutschlands und der Abfall Englands 
von der katholischen Kirche, Pastor hat die Periode Marias von England 
eingehend, leider aber nicht ganz mit dem ihn sonst auszeichnenden Streben 
nach Objektivität zur Darstellung gebracht; er sieht, wenn er Maria 
als die „beste“ englische Königin, als ein Muster von Herz und Wohlwollen 
bezeichnet, die nur durch den „rohen Fanatismus“ der Masse zu scharfen 
Maßnahmen gezwungen worden sei, ohne Zweifel durch die konfessionelle 
Brille; wir glauben auch nicht, daß es dem Verf. gelungen ist, die bisherige 
Auffassung von der „blutigen“ Maria zu korrigieren. Ferner sieht man nicht, 
mit welchem Recht Pastor den Suprematsakt Elisabeths „verhängnisvoll“ 
nennen kann (S. 615); ist doch die Gründung der anglikanischen Staats- 
kirche das Fundament zu Englands Macht und Blüte geworden, 

Wie in den vorigen Bänden, so verbreitet sich Pastor auch im vorliegenden 
über das Verhältnis der Päpste zu Kunst und Wissenschaft. Die große Zeit 
der ästhetisch-künstlerischen Blüte ist allerdings dahin; aber der Pontifikat 


Kritiken 499 


Julius’ III. wird noch durch das Wirken Michelangelos bestrahlt, der, vom 
Papste gegen seine Feinde beschützt, das Wunderwerk des neuen St. Peter 
fördern konnte. Auch die herrliche „Villa di Papa Giulio“ bei Rom bewahrt 
das Andenken des genannten Papstes, wogegen unter Paul IV. Kunst wie 
Wissenschaft trauernd ihr Haupt verhüllten; für sie war am Sitze des Papst- 
tums jetzt keine Stätte mehr: wir befinden uns am Abschluß der Renaissance- 
periode Roms. Der Verf. aber markiert diesen. Abschnitt in der Geschichte des 
päpstlichen Rom durch ein am Ende des Pontifikats Julius’ III. eingeschobenes 
ausführliches Kapitel über den damaligen Zustand Roms, in dem die Kunst 
des Darstellers auf Grund einer Fülle von Details von den einzelnen Teilen 
und Ruinen der Stadt, ihren öffentlichen und privaten Gebäuden, ihren 
Hauptsehens würdigkeiten, ihren Wohltätigkeitsanstalten, Nationalhospizen 
usw. woblabgerundete, fesselnde Rn gibt. 
Magdeburg. Friedensburg. 


M. Philippson, Die äußere Politik Napoleons I. Der Friede von 
Amiens 1802. Leipzig 1913, Gustav Fock G. m. b. H. 108 S. 

Verf. will in der kleinen Schrift die Auslegung, welche Napoleon dem Frie- 
den von Amiens gab, als ein eklatantes Beispiel seiner politischen Unzuverlässig- 
keit hinstellen. Im Gegensatz zum Verf. glaube ich, daß gerade das von ihnı 
gewählte Beispiel sich am wenigsten dazu eignet, während es wohl ein Dutzend 
anderer gibt, an denen sich der vom Verf. gesuchte Nachweis leicht erbringen 
läßt. Im Gegensatz zum Verf. bin ich vielmehr der Meinung, daß der Friede 
von Amiens der einzige ist, den Napoleon nie verletzt hat oder doch nur in 
einem sehr untergeordneten Punkte, und zwar aus dem Grunde, weil die eng- 
lischen Unterhändler sich bei seinem Abschluß derartig unfähig erwiesen 
hatten, daß Napoleon nicht nötig hatte, ihn zu verletzen, daß aber umgekehrt 
der Friede von den Engländern in unendlich viel Punkten verletzt ist, und 
zwar deshalb, weil seine Unterhändler sich derart unfähig gezeigt hatten, 
daß die Engländer ohne die schwerste Gefährdung ihrer vitalsten Interessen 
den Friedensvertrag gar nicht einhalten konnten. Um diese meine Behaup- 
tung zu stützen, will ich nun im folgenden nur den Verfasser selbst reden lassen, 
m. a. W., ich will dartun, daß Verf. mit seinen Schlußfolgerungen sich mit 
sich selbst im Widerspruch befinde. 

Zunächst also der Friedenstraktat und die Umstände, unter denen er 
abgeschlossen wurde. Über den Präliminarfrieden vom 1. Oktober 1801 
sagt Verf. selbst (S. 11): Der Verzicht auf Malta räumte das stärkste Hinder- 
nis des Ausgleichs aus dem Wege. Großbritannien sollte seine sämtlichen 
Eroberungen an Frankreich, Spanien und Holland zurückgeben mit Ausnahme 
Ceylons und Trinidads, Frankreich den Kirchenstaat und Neapel verlassen, 
Ägypten sowohl von den französischen wie von.den englischen Truppen ge- 
Täumt und dem Sultan zurückgegeben werden. England traf keine Bestim- 


430 Kritiken 


mung zugunsten der Wiederherstellung des Königs von Sardinien. Man glaubte, 
daß bei der Unterwerfung des gesamten übrigen Oberitaliens unter Frank- 
reich die Wacht an den Alpen, wie Piemont sie früher gehalten, jede Be- 
deutung für England verloren hatte und dieses nicht betrübt sei, derart einen 
Apfel der Zwietracht zwischen Frankreich auf der einen und Österreich 
und Rußland auf der anderen Seite zu belassen. Weiter (S. 12): Die Zuge- 
ständnisse waren beinahe Null... Es behielt jenseits der natürlichen Gren- 
zen Piemont. Weiter (S. 13): Die Präliminarien enthielten nicht ein Wort 
über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und 
Frankreich nebst dessen zahlreichen Vasallen. Es ließ sich leicht vorher- 
sehen, daß der erste Konsul sich dieser Tatsache bedienen werde, um den 
Handel und die Erzeugnisse Großbritanniens von allen den Teilen des Fest- 
landes auszuschließen, die unmittelbar oder mittelbar seinem Einflusse unter- 
worfen waren. S. 16 wird ausgeführt, daß England sich zwar der Wichtigkeit 
der Unabhängigkeit der batavischen und helvetischen Republik bewußt ge- 
wesen sei, aber diese Frage nicht habe berühren wollen, um den definitiven 
Friedensschluß nicht in Frage zu stellen. Weiter (S. 25): Großbritannien wies 
die Anerkennung der von Bonaparte in Italien neu geschaffenen Staaten- 
gebilde, der italienischen und der ligurischen Republik sowie des König- 
reichs Etrurien zurück. Napoleon erwiderte kaltblütig: Drei Staaten von 
solcher Bedeutung nicht anerkennen, werde die doppelte Folge haben, den 
britischen Handel von ihnen auszuschließen und England jedes Recht der Ein- 
mischung zugunsten ihrer Bevölkerung zu entziehen. England sah also 
seinem Handel den Zugang zu dem oberen und mittleren Italien versperrt. 
S. 26 beißt es, daß dem Statthalter von Oranien nur in allgemeinen Worten 
eine Indemnität zugesichert sei. S. 27 sind die Vereinbarungen über Malta 
ausführlich angeführt: Binnen drei Monaten soll Malta dem Orden als un- 
abhängige neutrale und dem Handel aller Völker geöffnete Besitzung zurück- 
gegeben, die französische und die englische Zunge des Ordens unterdrückt, 
französische und englische Untertanen nicht mehr in ihn aufgenommen, an 
deren Stelle eine Malteser Zunge geschaffen werden. Der Orden soll die Be- 
satzung Maltas mindestens zur Hälfte aus Eingeborenen der Insel, zum Rest 
aus fremden Söldnern bilden; bis zur vollständigen Aufstellung einer solchen 
Truppe sollen 2000 Neapolitaner die Festungswerke besetzen. Die Unab- 
hängigkeit Maltas wird von den sechs Großmächten garantiert. Am 25. März 
1802 ward der Friede zu Amiens unterzeichnet. Weiter (S. 28): Man hatte in 
dem Traktat die Gültigkeit der früheren Handelsverträge von 1713, 1763 
und 1783 nicht bestätigt. Der englische Unterhändler hatte dies verlangt, 
Bonaparte es aber abgelehnt. Ebenfalls noch S. 28: Frankreich hatte noch 
vor dem Frieden von Amiens mit Portugal einen Handelsvertrag abgeschlos- 
sen, der dem Methuenvertrage widersprach. England hatte dagegen keiner- 
lei Einspruch erhoben. Auf den folgenden Seiten wird dann ausgeführt, 


Kritiken 431 


daß Napoleon nach dem Abschluß des Friedens seine Ausschließungspolitik 
England gegenüber fortgesetzt habe. Gewiß ist das richtig. Aber die Frage, 
um die es sich handelt, ist die, ob damit der Friede von Amiens verletzt wurde. 
Billig müssen wir diese Frage nach dem Vorangehenden verneinen. Die Eng- 
länder wünschten Zurückgabe von Beschlagnahmungen, die im Kriege 
gemacht waren. Napoleon verweigerte sie, und zwar vollkommen mit Recht; 
denn im Friedenstraktat stand davon nichts. Als weitere Friedensverletzung 
führt Verf. die Einverleibung von Piemont an. Andere frühere Friedensver- 
träge, in die England nicht eingeschlossen war, mochten dadurch freilich ver- 
letzt sein. Was ging das aber England an, das ja im Frieden von Amiens in 
bezug auf Piemont, wie wir oben sahen, geflissentlich die Vogelstraußpolitik 
getrieben hatte. Weiter sollte eine Verletzung des Friedens die Besetzung 
Etruriens sein. Hatte nicht aber Napoleon selbst die Engländer wissen lassen, 
die Nichtanerkennung dieses Königreichs nehme ihnen alles Recht, sich in 
die inneren Angelegenheiten dieser Staaten zu mischen ? Andere Verträge 
mochten durch diese Besetzung verletzt sein, der Friedenstraktat von Amiens 
nicht. Eine fernere Verletzung des Friedens von Amiens sollte die Zurück- 
lassung einer Besatzung in Holland sein. Gewiß, die Verträge vom Haag und 
von Luneville waren dadurch verletzt, aber doch nicht der Friede von Amiens. 
Die englischen Unterhändler hatten sich über die batavische Republik ge- 
flissentlich ausgeschwiegen. 

S. 51 stellt Verf. die Behauptung auf, der Ausspruch: „Den ganzen Frie- 
den von Amiens, nichts als den Frieden von Amiens“, den Napoleon in einer 
Note an den englischen Hof um die Mitte des Oktober 1802 gebraucht hatte, 
sei identisch mit der englischen Auslegung „Den ganzen Zustand Europas 
zur Zeit des Friedens von Amiens und nichts als diesen Zustand“. Wer 
sich freilich auf diesen Standpunkt stellt, der muß in allen oben angeführten 
Vorgängen eine Verletzung des Friedens von Amiens sehen. Daß ein solcher 
Standpunkt unhaltbar ist, ist klar. Oder war etwa die Abtretung von Elsaß- 
Lothringen an das Deutsche Reich und die Gründung des Deutschen Reiches 
eine Verletzung des Friedens von Nicolsburg? Nach dem Verf. ja. War die 
Erwerbung von Helgoland eine Verletzung des Frankfurter und Nicolsburger 
Friedens? Nach dem Verf. ja. Dies genüge, die Unhaltbarkeit der Ansicht 
des Verf. zu zeigen. Damit kommt er dann auch zu dem Standpunkt, daß Eng- 
land zu all den Verletzungen des Friedens von Amiens, die wir weiter unten 
noch aufführen werden, so lange berechtigt gewesen sei, bis es eine Entschädi- 
gung für Frankreichs Machtzuwachs in Italien und der Schweiz erhalten habe, 
Nach der damals beliebten Lehre vom Gleichgewicht mochte es berechtigt 
erscheinen, Ausgleiche zu verlangen; das aber berechtigte es noch nicht, 
früher eingegangene Verträge so lange nicht einzuhalten, bis ihm dieser Aus- 
gleich gewährt war. Der Einmischung in die Schweizer Verhältnisse stellte 
Napoleon übrigens den Satz entgegen, daß England dazu um so weniger 


432 Kritiken 


Recht habe, als es die helvetische Republik gar nicht anerkannt habe. In 
diesem Standpunkt konnte England um so weniger eine Verletzung des Frie- 
dens von Amiens sehen, als Napoleon es ja offen bei den Verhandlungen aus- 
gesprochen hatte, daß die Nichtanerkennung eines staatlichen Gebildes 
durch England ihm in seinen Augen jedes Recht nehme, sich in seine inneren 
Angelegenheiten zu mischen, und als England, obgleich ihm dieser Standpunkt 
ganz offen dargelegt worden war, nicht gezögert hatte, den definitiven Frieden 
von Amiens zu unterzeichnen. Eine Verletzung anderer Verträge mochte darum 
wohl Napoleons Eingreifen in die Schweiz sein; eine Verletzung des Friedens 
von Amiens war es auf keinen Fall. Wenn Verf. auf S. 53 die Unterwerfung 
Italiens, Hollands und der Schweiz vertragswidrig nennt, so mochte das zu- 
stimmen in bezug auf andere Verträge, die England nichts angingen, aber nicht 
in bezug auf den Vertrag von Amiens. Unter dem Gesichtspunkt einer Eng- 
land gegenüber begangenen Vertragsverletzung konnte England also hier- 
gegen keinen Einspruch erheben. Auf derselben Seite! sagt Verf.: Der Ver- 
trag von Amiens sei ausdrücklich und mit voller Zustimmung der französi- 
schen Regierung auf der Grundlage des Standes der Dinge, wie er damals in 
Europa vorherrschte, geschlossen worden. Steht davon im Friedenstraktat 
auch nur ein Wort? Kann Verf. auch nur irgendeinen Beweis dafür anführen, 
daß den Engländern eine solche Zusicherung mündlich gegeben sei? Nach 
seiner eigenen Darstellung ist dies vielmehr sehr unwahrscheinlich; denn er 
selbst sagt, daß die Engländer die Anschneidung einer solchen Frage aufs 
ängstlichste vermieden hätten, um nicht den Abschluß des Friedens zu ge- 
fährden. Verf. vermag also keine einzige bedeutende Verletzung des Friedens 
von Amiens durch die Franzosen nachzuweisen, nur insofern hatte Frankreich 
den Vertrag nicht eingehalten, als es den Statthalter von Oranien nicht 
schadlos gehalten hatte. Dagegen muß Verf. selbst fünf grobe Vertragsverlet - 
zungen durch die Engländer zugeben. 

1. England hielt seine im Artikel 1 des Vertrages eingegangene Verpflich- 
tung nicht, denjenigen, die Frankreich Schaden zufügen würden, weder 
Schutz noch Beistand zu gewähren. Es duldete weiter die Umtriebe der 
Emigranten in England und den Inseln des Kanals (S. 35 f., 56, 68). 

2. England räumte das Kapland nicht (S. 45, 53). 

3. England lieferte Malta selbst da dem Orden nicht wieder aus, wo alle 
Voraussetzungen für diese Auslieferung durch Frankreich erfüllt waren (S. 79). 

4. England gab die französischen Besitzungen in Indien nicht zurück 
(S. 50 u. 53). 

5. England räumte Agypten nicht (S. 53). 

Verf. hat also durch seine Arbeit das Gegenteil von dem bewiesen, was er 
beweisen wollte. Nur England hat den Frieden von Amiens nicht eingehalten, 


1 Auf S. 67 kommt Verf. auf diesen Punkt noch einmal zurück. 


2 — 
— — — — — —̃ — — 


Kritiken 433 


und zwar ungefähr in allen Punkten, die ihm eine Verpflichtung auferlegten. 
Frankreich hat nur in einem sehr unbedeutenden Punkte den Frieden von 
Amiens nicht erfüllt. Doch wir müssen, um dem Verf. gerecht zu werden, 
noch zu einer anderen Frage kommen, das ist die, ob Napoleon den Frieden 
selbst für einen definitiven angesehen habe. Diese Frage können wir un- 
bedingt verneinen. Er war der vollen Überzeugung, daß England den Frieden 
in keinem der Punkte erfüllen werde, in dem es ihn späterhin auch unerfüllt 
gelassen hat; aber er bedurfte vorläufig des Friedens, und er wollte die 
Nichteinhaltung der Friedensbedingungen durch England zu geeigneter Zeit 
als gerechtfertigten Vorwand zum Wiederausbruch der Feindseligkeiten be- 
nutzen, Damit, daß England, welches formal alles Unrecht auf sich geladen 
hatte, auch noch den Vorwurf der offiziellen Kriegserklärung auf sich nehmen 
würde und ihn zwingen würde, vorzeitig die Waffen wieder zu ergreifen, da- 
mit hatte er nicht gerechnet. Insofern kam selbst ihm der Wiederausbruch 
des Krieges überraschend, 
Berlin-Schöneberg. Fridrichowicz. 


Max Cornicelius, Heinrich von Treitschkes Briefe. I. Band 
1834—1858. Leipzig 1912, S. Hirzel. 485 S. M. 10,—, geb. M. 12,50. 
Max Cornicelius, dem wir schon die Ausgabe der Politik verdanken, 
hat nun auch auf Veranlassung von Treitschkes Tochter, Fräulein Maria 
von Treitschke, und durch ihre pietätvolle Mitarbeit unterstützt, die schöne 
Aufgabe übernommen, die Briefe des Propheten unserer nationalen Einheit 
zu veröffentlichen. Sie sind ein köstliches Geschenk, nicht nur für die Wis- 
senschaft, sondern für unser ganzes Volk, besonders aber für unsere Jugend, 
und ein herrliches Denkmal für den dem Leben und der Wissenschaft zu früh 
Entrissenen. Von den 214 Briefen dieses Bandes — es sind deren drei geplant 
— sind fast zwei Drittel an den Vater gerichtet, einer an die Mutter, einer an 
deren Bruder, Friedr. v. Oppen, die übrigen zumeist an Studienfreunde 
(Wilh. Nokk, Heinr. Bachmann, Rud. Martin, Ferd. Frensdorff, Rud. Schelske 
und Hugo Meyer). Dazu kommen noch einzelne Briefe an den Rektor der 
Dresdner Kreuzschule, Klee, an Karl Simrock, Salomon Hirzel, Rud. Haym, 
Rob. v. Mohl, endlich an Gustava v. Haselberg. Die Briefe an Ägidi und 
Gutschmid, die zunächst nicht zu beschaffen waren, können hoffentlich in 
den nächsten Bänden gebracht werden. 

Den einzelnen rein chronologisch geordneten Briefgruppen hat der Heraus- 
geber orientierende Einleitungen vorausgeschickt sowie den Briefen erläuternde 
Anmerkungen beigegeben. Besonders dankenswert sind die zahlreichen 
Hinweise auf Stellen in T.s Werken!, wo die Urteile der Briefe bisweilen 
modifiziert erscheinen (z. B. über Stahl vgl. S. 382 Anm. 3, die aber eigent- 


1 Bisweilen wäre freilich anstelle solcher Hinweise oder neben ihnen eine 
kurze sachliche Erläuterung erwünscht, z. B. S. 54 Anm. 2, S. 437 Anm. 1. 3 


Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 8 28 


434 Kritiken 


lich schon auf S. 368 gehört hätte).“ Mit den Anmerkungen hätte der 
Herausgeber übrigens etwas freigebiger sein dürfen, zumal da das Buch doch 
nicht nur für die Fachkreise bestimmt ist.? 

Sehr häufig stößt man im Texte abwechselnd auf mehrere Punkte oder 
Gedankenstriche. Vergebens sucht man im Vorwort und in der Regel auch 
an den einzelnen Stellen? nach einer Erklärung dafür. Die Gedankenstriche 
haben zudem das Mißliche, daß man häufig nicht recht sieht, ob sie aus der 
Vorlage stammen, oder ob sie eine Auslassung bezeichnen sollen. Es ist selbst- 
verständlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Unwesentliches oder aus Grün- 
den des Taktes Dinge rein privater oder familiärer Natur und mancherlei an- 
deres nicht abgedruckt werden. Aber man soll doch auch nicht allzu ängstlich 
sein — gerade einem Treitschke gegenüber wäre es unverzeihlich, seine 
Briefe durch Punkte und Gedankenstriche zu retuschieren. Bei manchen Strei- 
chungen mitten im Satz ist der Gedanke schwer abzuweisen, daß der Heraus- 
geber Äußerungen, die ihm allzu temperamentvoll erschienen, unterdrückt 
habe (z.B. S. 162 nach „Gesicht“, 249). Warum S. 400 die Gründe für 
Vischers Weggang nach Zürich gestrichen sind, ist z. B. auch nicht recht abzu- 
sehen. Sehr bedauerlich ist es, daß nicht den einzelnen Bänden Register 
und genaue Inhaltsverzeichnisse beigegeben sind. Um so dringender ist 
zu wünschen, daß der letzte Band ein Gesamtregister bringen möchte. 

An der früh entwickelten und scharf ausgeprägten Persünlichkeit, die uns 
in den Briefen entgegentritt, sind die hervorstechendsten Züge das unermüd- 
liche Streben nach allseitiger Ausbildung der Persönlichkeit im Sinne des 
humanistischen Bildungsideals, ein geradezu leidenschaftlich starker staat- 
licher und nationaler Sinn, eine mächtige Willenskraft und ein hoher sitt- 
licher Ernst, der das ganze Wesen und Handeln durchdringt und adelt. 

Schon der vierzehnjährige Schüler liest den Xenophon „sehr gern“, hat 
Verständnis für die Schönheiten der alten Klassiker und wünscht sich zu 
Weihnachten Beckers Weltgeschichte, obwohl die Mutter meint, daß er 
einen neuen Rock nötiger brauche. Der Student empfindet das Bedürfnis, 
sich auch in den Naturwissenschaften mehr zu bilden, die Landwirtschaft 
praktisch kennen zu lernen. Aber bei allem Bildungsdrang erkennt er doch 
auf der anderen Seite, „daß nur das Schaffen dem Leben Wert giebt, und daß 
ein übertriebener Bildungseifer zu einem ohnmächtigen Raffinement führt, 
das mit der Barbarei sehr viel Ähnlichkeit hat“. 


1 Auch die Erläuterungen zu Namen findet man öfters erst bei der zweiten 
Erwähnung, z. B. S. 98 u. 424 Rotter, S. 462 u. 471 Müller, S. 153 u. 159 Bur- 
mester; dieser ist übrigens offenbar einer der schon S. 84 erwähnten früheren 
schleswig-holsteinischen Offiziere. 

2 So sind z. B. Thöl und Hugo Meyer in weiteren Kreisen sicher nicht bekannt. 
Pohlandt, Weller, Kruse, Salmuth, Polenz haben sich wohl nicht feststellen lassen ? 
„ Nur manchmal wird angegeben, was ausgelassen worden ist. 


Kritiken 435 


Der Drang nach schöpferischer Tätigkeit und nach lebendigem Umgang 
— „mit anderen und auf andere zu wirken“ — bricht in den Briefen immer 
wieder hervor. „Als Kind und noch bis an das Ende meiner Schülerzeit hab’ 
ich sehr Viel gelesen und bin so bei Manchen in den unverdienten Ruf eines 
Bücherwurms gekommen. Aber ich denke, die Leselust in jenem Alter ist 
nur die Art, wie sich der Thätigkeitstrieb überhaupt äußert.“ Jetzt „sehnt 
er sich aus dieser Büchernot nach dem Katheder, wo endlich das lebendige 
Wort an die Stelle dieses ewigen Lesens tritt“. Das wissenschaftliche Arbeiten 
„in der Form des Stubenhockens“, das „Bücherbrüten‘, „aus 20 Büchern 
ein 21. zu machen“, hat gar keinen Reiz für ihn, und er besitzt kein Verständ- 
nis dafür, daß es einem Göttinger Professor „in dem herrlichen Büchersaal“ 
der Bibliothek „allemal warm ums Herz wird!. So kann er mit Recht 
öfters von sich sagen, daß er „unendlich wenig oder nichts vom gelehrten Wesen 
besitze“. Er erkennt zwar die guten Seiten seiner gelehrten Bekannten an: 
ihre Bildung, die Gemäßigtheit und Selbständigkeit ihrer Ansichten über 
öffentliche Angelegenheiten, ihren Fleiß und Eifer, ihre Uneigennützigkeit, 
die Gewissenhaftigkeit, mit der sie an ihrer Überzeugung festhalten ‚in diesen 
Tagen des politischen Windwechsels“; aber er hat auch ein scharfes Auge 
für ihre Schwächen: „Dieser kleinliche Neid und Geifer gegen wissenschaft- 
liche Gegner, diese körperliche Verknöcherung, diese Abkehr von aller thätigen 
Theilnahme am Gemeinwesen: man weiß wirklich nicht, soll man sie mehr 
bewundern oder bedauern.“ Und die Polemik eines gelehrten Freundes 
bestärkt ihn in der Überzeugung, „daß es kein bissigeres Tier giebt als einen 
eingefleischten Gelehrten“, 

Vor solch einseitiger Erstarrung bewahrte diesen reichen Geist — neben 
seinem prächtigen Temperament — vor allem auch seine dichterische Be- 
gabung, die ihn lange schwanken ließ, ob nicht auf diesem Felde sein eigent- 
licher Beruf liege. Der innere Zwiespalt zwischen seinen Fähigkeiten hat 
seine Jugend mit schweren Kämpfen erfüllt — aber schließlich bricht doch 
auch hier immer wieder jener freudige Glaube an die Zukunft durch, der 
einen der Grundzüge seines Wesens bildet, und er gewinnt „die feste Vorahnung, 
daß dieses Doppelleben glücklich sein wird“. 

Neben dem ausgeprägten Individualismus des noch nicht Neunzehnjährigen, 
der erkennt: „Ein Mann, der mächtig wirken will, muß seine Individualität 
so schroff in die Welt hereinrücken, daß sich das Gemeine und Alltägliche die 
Stirn daran einrenne — neben diesem Individualismus erscheint gleichfalls 
ungemein früh entwickelt ein staatlicher Sinn und ein deutsches Nationalgefühl 
von fast elementarer Stärke: Der Neunzehnjährige bezeichnet den Staat als 
den „tiefsinnigsten Gedanken, den die Menschheit je gedacht, und an dem 
sie noch heute unter den mannigfaltigsten Leiden weiter denkt und bildet“. 
Und einige Jahre später wird ihm „die Überzeugung immer klarer, daß 
unter gesunden Verhältnissen der Staat das Herz des Volkslebens sein muß, 


28* 


436 Kritiken 


das mit allen seinen Bestrebungen in Verbindung steht“. Eben weil er diese 
hohe Auffassung vom Staate hat, schmerzt es ihn so tief, daß das deutsche 
Volk „alles hat, was eine Nation groß und herrlich macht, nur nicht das Wich- 
tigste, einen nationalen Staat“ — daß „Deutschland als Ganzes ohnmächtig 
und ein Spott der Fremden ist“. In den vaterländischen Gedichten hat er 
diesem Ingrimm über die „Schmach“ Deutschlands mit prächtiger politi- 
scher Leidenschaft Ausdruck gegeben — zugleich aber auch der Hoffnung und 
der Überzeugung, daß „dem thatkräftigen Glauben eines Volkes das Schick- 
sal noch nie gelogen habe“. Er will durch seine Gedichte „die Teilnahme 
des Publikums auf unsre traurigen deutschen Zustände, auf unsere Schwäche 
nach außen richten — ein Punkt, der so ziemlich aus dem Gedächtnisse unsres 
Volkes verschwunden zu sein scheint; denn über unserer Rübenzuckerfabri- 
kation und anderen geisterhebenden Beschäftigungen und über unserer harm- 
losen Freude, daß der ‚Cravall‘ zu Ende ist (hier folgen wieder einmal die fa- 
talen Punkte in der Ausgabe!) haben wir so ziemlich vergessen, daß der 
deutsche Name allüberall zum Spott geworden“. Und er hatnur einen 
Zweifel: „Wenn ich die Geschichte der letzten Jahre sehe, wenn ich denke, 
wie vielleicht das ganze werdende Geschlecht mit seinem Blute nicht im 
Stande sein wird, die Schmach dieser Tage zu vernichten, wenn ich nur 
denke, welcher Ingrimm, welche Scham mir allein schon das Herz füllt über 
solche Zeiten — dann schäme ich mich des schwachen, ach so unendlich 
schwachen Ausdrucks, den ich ihnen gegeben.“ 

Früh ist T. von der Urwahrheit des politischen Realismus durchdrungen, 
daB das Wesen des Staates Macht ist (über das Ziel hinausschießend leugnet 
er deshalb einmal geradezu die Existenz eines Staatsrechts — S. 2951); 
der Kleinstaat ist ihm ein Phantom (S. 228). Er ist „ganz radikaler Unita- 
rier“: „der Weg, der am raschesten zur nationalen Einigung führt, ist mir 
der liebste, und sollte es der Despotismus sein; ich glaube, daß jede un- 
natürliche Verfassungsform, wenn eine wahrhaft nationale Einigung unseres 
Volkes erreicht ist, nur von kurzer Dauer sein könnte“ (S. 260). In der Tat 
hat der T. der Sturm- und Drangzeit — zum guten Teil eben infolge seines 
Unitarismus — einen gewissen radikalen Zug: Er ist Gothaer, aber er teilt 
nicht die „monarchistischen Ideen“, „die stehenden Vorurteile“ (S. 260f.) 
dieser Partei. Die Verehrung der angestammten Fürstenhäuser ist ihm stets 
lächerlich gewesen (S. 260), und den herrschenden Gewalten in Deutschland, 
den Fürsten und dem Adel, spricht er jede politische Lebensfähigkeit und 
jede Gemeinschaft mit der Geschichte und den Bedürfnissen des Volkes ab 
(S. 2%) — „an den heiligen Nimbus der Fürsten glaubt kein Mensch mehr, 
seit sie der Spielball fremder Mächte geworden“, und „für das Elend des Adels“ 
würde er „keine Worte finden, wenn es nicht preußische Kammerverhand- 
lungen gäbe“. 

Hier wäre ein Verweis auf Politik I, 131 am Platz gewesen. 


Kritiken 437 


Preußen allein scheint ihm lebensfähig genug zu sein, um die Zukunft 
Deutschlands zu verbürgen. „Was uns not thut, ist ein mächtiger rein deut- 
scher Staat, dessen zentralisierender Kraft sich der partikularistische Unfug 
beugen muß.“ „Nur Preußen kann dieser Staat sein.“ Ob dies freilich ohne 
Revolution und unter Aufrechterhaltung des monarchischen Prinzips möglich 
sein werde, ob nicht die reaktionäre innere Politik im Lande seiner Wahl 
selbst auf eine Revolution hintreiben werde, das erschien T. in den 50er Jah- 
ren zweifelhaft. In ungemein scharfen Worten verurteilt er die reaktionäre 
Politik „Manteuffels und der Junker“, durch die „der Norden augenblicklich 
auf den Hund kommt“ (S. 241, 338). Und es wirft ein grelles Schlaglicht auf 
die ganze Ungesundheit der politischen Zustände jener Jahre, wenn ein T. 
die furchtbar bitteren Worte schreiben konnte: „Wir sind bereits so weit, 
den (heutigen) Staat als eine Last, ja als eine Unsittlichkeit anzusehen; 
kein ehrlicher Mann tritt gern und ohne Gewissensbisse in Staatsdienste.“ 
Der Anbruch der liberalen Ara erfüllt ihn dann wieder mit froher Hoffnung 
für die Zukunft Preußens und Deutschlands. 

Auch in den Fragen der äußeren Politik steht T. im jenen Jahren unter 
dem Einfluß der liberalen Anschauungen. Zwar über den Staatsstreich 
Louis Napoleons hat er „mit Vielen, die sehr entrüstet darüber waren, Streit 
gehabt“. — „Ich denke aber, ich bin zunächst ein Deutscher; und daß die 
Katastrophe für Deutschlands Ruhe ein glückliches Ereignis ist, liegt doch 
wohl auf der Hand, man mag von dem Präsidenten denken, wie man wolle.“ 
Darin steckt wieder ein Stück politischen Realismus, das an Bismarck an- 
klingt.! Aber während des Krimkrieges erscheint er dann ganz liberal-west- 
mächtlich — mindestens antirussisch gesinnt: „Ein Kampf mit Rußland 
wäre ein Kampf für Europas Freiheit“! Übrigens tritt das Interesse an der 
europäischen Politik stark vor den deutschen Angelegenheiten zurück. 

Was Simrock von den Gedichten sagte, das gilt auch für die Briefe: Es 
steckt viel „Vollblut“ darin. „Die volle Fähigkeit, herzlich zu hassen und 
zu lieben‘ ist eine Eigenschaft, ohne die T. einem Manne nicht näher treten 
kann. „Ein gesunder Haß und Zorn ist ein ganz schätzenswertes Angebinde 
in einer Zeit, wo auch über dem Haupte des Lebhaftesten und Feurigsten 
die gefühllose Gleichgültigkeit wie ein Schreckgespenst schwebt“ (vgl. auch 
S. 364), und über die „Memmenphilosophie‘ der Victor Hugoschen Verse: 
Ne jamais rien halr, mon enfant! Tout aimer ou tout plaindre! packt diesen 
Feuergeist die Wut. Kühle Skepsis und müde Resignation, geist- und cha- 
rakterlose Streberei und banausisches Aufgehen in den materiellen Interessen 
erregen seinen Zorn und seine Verachtung. „Die hassenswürdigste der Sün- 
den“ aber ist ihm die Heuchelei. 

In hervorragendem Maße besitzt T. jene männliche Keuschheit der Seele, 


1 Daß im übrigen Bismarcks Urteil (Briefe an Gerlach S. 12 ff.) wesent- 
lich anders ist, entgeht mir natürlich nicht. 


438 Kritiken 


die es nicht liebt, die innersten Gefühle bloßzulegen. „Ein so häufiges Ein- 
gehen in sein Inneres und Bloßlegen seines Herzens (wie in Perthes’ Briefen) 
ist durchaus weibisch“, und es ist ihm unmöglich, „ an die Aufrichtigkeit von 
Gefühlen zu glauben, die wie kleine Münze ausgegeben werden“. 

Von Eitelkeit, der Schwäche mehr der bedeutenden als der wahrhaft 
großen Geister, ist T. ganz frei. Er protestiert einmal sehr nachdrücklich gegen 
den „submissen Ton“, den ein Freund ihm gegenüber in einem Briefe ange- 
stimmt. Sehr schön ist, was er in diesem Zusammenhang über die Freund- 
schaft sagt (S. 417), deren Grundlage es ist, daß „Ein ganzer Mann gerade so 
viel wert ist wie der Andere — Gottlob, daß trotzdem jeder ein anderer ist“. 

Die religiösen Anschauungen T.s erscheinen nach der Emanzipation von dem 
positiven Glauben des Elternhauses sehr frei (vgl. S. 23, 39, 167, 202, 245, 
314f.). Der Vierzehnjährige betet noch inbrünstig. Der Einundzwanzig- 
jährige bekennt sich zum Protestantismus, weil ihm die Pflicht als dessen 
Grundidee erscheint, und die Ideen der Freiheit als seine Wurzel. Aber er 
„sucht seinen Gott nicht im Himmel, sondern in der Geschichte und dem 
Beruf seines Volkes“ (S. 364), und die Hinweisung auf Gott in zweien seiner 
Gedichte „drückt ihn“, — „bei meinem Glaubensstandpunkt kommt mir das 
wie Blasphemie vor und war doch unumgänglich, um einen wahren Gedanken 
nicht allzu abstrakt auszudrücken“ (S. 375, vgl. auch S. 379, 389ff., 394f., 
399, 455, 473). Es ist bekannt, daß T. später in religiöser Hinsicht positiver 
wurde. 

Seine wunderbare sittliche Energie konnte indessen dadurch nicht mehr ge- 
steigert werden. Einzelne Anschauungen haben sich noch gewandelt — die 
Persönlichkeit des Vierundzwanzigjährigen ist fertig. 


Charlottenburg. Ernst Salzer. 


439 


Nachrichten und Notizen. 


Einleitung in die Altertumswissenschaft, unter Mitwirkung von 
Beloch, Bethe, Bickel, Heiberg, Keil, Kornemann, Kretschmer, Lehmann- 
Haupt, Neumann, Pernice, Wendland, Wide, Winter herausgegeben von 
Alfred Gercke und Eduard Norden. I. und II. Band. Zweite Auf- 
lage. Leipzig und Berlin 1912. — III. Band. Erste Auflage. Leipzig und 
Berlin 1912. Preis des Gesamtwerkes geb. M. 30,—. 

Es war von vornherein mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß der von Alfred 
Gercke und Eduard Norden bei B. G. Teubner herausgegebenen dreibändigen 
„Einleitung in die Altertums wissenschaft“ dank ihrer gesamten Anlage, die un- 
leugbar einem großen praktischen Bedürfnis entgegenkommt, ein hervorragen- 
der buchhändlerischer Erfolg zuteil werden würde. So ist in der Tat die zweite 
Auflage des ersten und zweiten Bandes kaum zwei Jahre später erschienen 
als die erste derselben Bände (1910), ja sie ist dieser letzteren in so kurzem Ab- 
stande gefolgt, daß nunmehr die erste Auflage des dritten Bandes die gleiche 
Jahreszahl 1912 trägt wie die zweite seiner beiden Vorgänger.! 

An äußerem Umfange ist die Neuauflage des Handbuches noch gewachsen, 
was zum Teil darauf zurückzuführen ist, daß Band I ein allerdings noch immer 
zu kurzes Register der gesamten drei Bände zweiter bzw. erster Auflage bei- 
gegeben wurde, das sich am Schlusse des zweiten Bandes mit geringfügiger 
Modifizierung wiederholt. Trotz dieses gewaltigen Volumens von über andert- 
halbtausend Seiten fehlen dem Werke einige wichtige Seiten der Altertumswis- 
senschaft, in die es dooh den Studierenden vor allem einführen will, und es ist 
sehr die Frage, ob sich so ohne weiteres der gänzliche Ausfall einer Paläographie 
und Epigraphik wird ertragen lassen, wie die Herausgeber in ihrem Vorwort 
zum dritten Band glauben annehmen zu können, während sie anderseits selbst 
zugeben müssen, daß eine solche „zu liefern wir uns vorgenommen hatten“. 
Es steht zu hoffen, daß die zweite Auflage des dritten, im übrigen am wenig- 
sten umfangreichen Bandes? nicht nur diese Darstellung, sondern auch die der 
Papyrologie nachholt: Denn all das ist jetzt keinesfalls mehr zu entbehren. 
Das gleiche gilt von einer antiken Chorographie, während die Geschichte der 
Altertumswissenschaft selbst seit den Tagen des ausgehenden Mittelalters und 
der Renaissance, um das Handbuch nicht allzu sehr anschwellen zu lassen, füg- 
lich fehlen durfte. In diese Lücke treten im übrigen ja auch neuere wohlfeile 
Veröffentlichungen wie die von Gudemann und Kroll ein. 

Auf Einzelheiten soll im Rahmen dieses kurzen Referates nicht eingegangen 
werden: Nur das sei zum Schlusse hervorgehoben, daß die beispiellos verfehlte 
Metrik Ernst Bickels, die wohl einmütig von der gesamten Kritik der ersten 
Auflage zurückgewiesen worden ist, unter keinen Umständen in der zweiten Auf- 
lage sich nochmals hätte einfinden dürfen. Es ist unbegreiflich, wie man sich 
einer anderen Meinung hat hingeben können, als daß Irrtum und Unfähigkeit 
auch in der Wiederholung eben nur Irrtum und Unfähigkeit bleiben. 

Pönitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz. 


1 Vgl. unsere früheren Besprechungen in dieser Zeitschrift. 
2 Er enthält griechische und römische Geschichte sowie Staatsaltertümer. 


440 Nachrichten und Notizen 


Ernst Kornemann, Der Priestercodex in der Regia und die Entstehung der 
altrömischen Pseudogeschichte (Doktorenverzeichnis der Philosophischen 
Fakultät der Universität Tübingen). Tübingen 1912, J.C. B. Mohr 
(P. Siebeck). Geh. M. 2,—. 


Daß die altrömische Geschichte stark verfälscht ist, steht seit Niebuhr fest; 
aber wie weit die Fälschung reicht, das ist eine Frage, die immer noch der Lö- 
sung harrt. Haben wir überhaupt die Möglichkeit, auf Grund unserer Über- 
lieferung dies festzustellen ? Von welchem Zeitpunkt an haben wir festen Boden 
unter den Füßen? Bildet der große Vejenterkrieg einen Einschnitt oder die 
Gallierkatastrophe, oder ist der Zeitpunkt noch tiefer herabzurücken ? Erst 
wenn „die Zerstörung des Betruges, die Trennung der Fabel“ vom Kritiker ge- 
leistet ist, kann der Historiker daran gehen aufzubauen. Die vorliegende Studie 
von Kornemann, der sich schon durch frühere kritische Arbeiten über die alt- 
römische Geschichte einen Namen gemacht hat, setzt sich nun zum Ziel, „eine 
klare Einsicht in die Entstehung und den Werdegang der uns überkommenen 
Tradition, und zwar in bezug auf die Personen, die sie geschaffen haben, die Zeit 
und vor allem die Motive der Schöpfung“ zu gewinnen. Es handelt sich zunächst 
darum, ob wir die Frage beantworten können, um welche Zeit und von wem 
die ältesten Annalen in Rom zusammengestellt sind. Bisher glaubte man, daß 
die erste offizielle Buchung der römischen Urgeschichte die große Veröffent- 
lichung der Annales Maximi durch Scaevola gewesen sei. K. glaubt nun nach- 
weisen zu können, daß, bevor Fabius Pictor seine Annalen schrieb, bereits eine 
Buchung der altrömischen Legende in Form einer Pontifikalchronik vorgelegen 
hat, daß also die offizielle Darstellung schon vorlag, bevor die Privatannalistik 
einsetzte. Diese ältesten Pontifikalannalen müssen spätestens in den ersten 
Jahren des Pyrrhoskrieges veröffentlicht worden sein. Das ergibt sich dem 
Verf. aus der kritischen Betrachtung der Quellen über die Schlacht bei Senti- 
num. Und in der Tat lassen auch allgemeine Erwägungen gerade diesen Zeit- 
punkt als geeignet erscheinen (S. 30). Nun fragt sich, wie weit diese erste Dar- 
stellung der römischen Geschichte durch die Priester hinaufgegangen ist: 
Hat sie bereits die ganze Urgeschichte gegeben oder nicht? K. glaubt, beweisen 
zu können, daß die Geschichte von der Gallierkatastrophe an abwärts behandelt 
worden sei. Wir hätten dann eine zweite Redaktion des Pontifices anzunehmen, 
die die Ereignisse von dem Galliereinfall an aufwärts bis zur Weihung des 
Jupitertempels 507 gegeben hätte. Die Königsgeschichte soll dann von den 
Privatannalen und von Cato geschaffen worden sein. 

Ich muß gestehen, daß die Annahme verschiedener Redaktionen für mich 
etwas Gekünsteltes hat; die Sache scheint doch zu sehr konstruiert zu sein, um 
wahrscheinlich sein zu können. Wie weit die Fälschung der vor dem Pyrrhos- 
krieg liegenden Geschichte geht, hat K. nicht nachgewiesen; es war auch nicht 
seine Absicht, darauf einzugehen. Und das ist wohl die wichtigste Frage, die nun 
beantwortet werden muß. K. J. Neumann hat wohl recht mit seiner Forderung, 
die Konsulnliste kritisch zu untersuchen und auf Grund dieser Kritik dann fest- 
zustellen, wie weit die Fälschung reicht. 


Liegnitz. G. Mau. 


Nachrichten und Notizen 441 


A. Dieterich, Mutter Erde. Ein Versuch über Volksreligion. 2. Aufl. 138 S. 
8°. Leipzig 1913, B. G. Teubner. M. 3,60. 

Als Dieterichs „Mutter Erde“ in ihren Anfängen im. 8. Bande des Arch. f. 
Religions wissenschaft und bald darauf erweitert in Buchform erschien (1905), 
fand die Arbeit ungeteilten Beifall. Sie war eines der wichtigsten Kapitel in der 
neuen vergleichenden Religionsgeschichte, zeigte den Glauben an die leben- 
spendende Kraft der Erde bei fast allen Völkern und klärte zahlreiche Riten 
und bei Kulturvölkern fortlebende Sitten und Bräuche auf. Wie anregend 
sie gewirkt hat, beweisen die vielen Nachträge, die der pietätvolle Herausgeber 
der vorliegenden 2. Auflage dem ursprünglichen Werke beigefügt hat (S. 122 
bis 138); es sind Beweisstellen, die zum großen Teil unter dem Einflusse der Die- 
terichschen Arbeit aus entlegenen Schriften oder gelegentlichen Beobachtungen 
mitgeteilt worden sind und die alle die Dieterichsche Auffassung stützen. 
Auf weitere Gebräuche, die mit dem Kult der Erde im Zusammenhang stehen, 
habe ich in Hoops Reallexikon der germ. Altertümer (I 625f.) hingewiesen. 
Es seien hier noch zwei Beispiele angeführt. Das neugeborne Kind auf die Erde 
zu legen, ist auch in Sachsen bekannt; es soll dadurch fleißig werden (E. John, 
Aberglaube, Sitte und Brauch im Sächs. Erzgebirge, S. 49). Über den Glauben, 
daß der Mensch aus der Erde komme (S. 14), haben wir den trefflichen Mythus 
bei den Polareskimos: „Da die Erde entstanden war, kamen die Menschen. 
Man erzählt sich, die Menschen seien aus der Erde aufgestanden. Kleine Kinder 
entsprangen der Erde. Sie kamen aus den Weidengebüschen heraus voller 
Weidenlaub. Und da lagen sie zwischen dem Zwerggestrüpp, mit geschlossenen 
Augen und zappelten; sie konnten nicht einmal kriechen. Die Speise bekamen 
sie von der Erde.“ (K. Rasmussen, Neue Menschen, S. 120.) Auch im nordischen 
Glauben spielt die Erdkraft, das jardarmegin, eine wichtige Rolle: sie gibt 
dem Berauschten seinen Verstand wieder (Hávamál 136), sie hat dem Gott 
Heimdall seine Fähigkeiten gegeben (Hyndlul. 39), sie hat die Guðrún zu einem 
neuen Menschen gemacht (Guörünarkv. II 22). So wird die Zukunft noch 
manches Zeugnis aufdecken und mancher Brauch wird noch durch die Dieterich - 
sche Schrift geklärt werden, der die weiteste Verbreitung zu wünschen ist. 
Der Text selbst ist unverändert geblieben, was gewiß allgemeine Anerkennung 
finden wird. ee 

Leipzig. 2 E. Mogk. 


Prof. Dr. Gustaf Kossinna, Der germanische Goldreichtum in der Bronze- 
zeit. I. Der Goldfund von Messingwerk bei Eberswalde und die goldenen 
Kultgefäße der Germanen. Mit XVII Tafeln u. 24 Textabbildungen. 56 8. 
8° (Mannus- Bibliothek, herausg. v. Prof. Dr. G. Kossinna. Nr. 12). 
Würzburg 1913, C. Kabitzsch. M. 5,—. | 

Verf. hat sich sehr beeilt, der geplanten offiziellen Publikation vorgreifend, 
wenigstens einen Teil des Goldfundes von Eberswalde (8 getriebene Täßchen, 
zahlreiche Spiraldrahtringe u. etwas Rohmaterial in einem Tongefäß geborgen, 

Weihegabe oder Besitz eines wandernden Händlers und Goldschmiedes aus der 

jüngeren Bronzezeit des N. bzw. der älteren Halstattzeit Mitteleuropas), näm- 

lich die kleinen Goldgefäße, zu publizieren und mit allem, was von ähnlichen 

Funden schon früher bekannt war, in die ihm beliebige Beleuchtung zu rücken. 


442 Nachrichten und Notizen 


Exakt wissenschaftlich ist diese nicht, wie schon der Titel zeigt, vielmehr 
höchst phantastisch; aber der altgermanische Sonnengott hat ihm gewinkt, 
er möge in seinem eifrigen Bemühen, das deutsche Volk über die Herrlichkeiten 
aus urgermanischer Hinterlassenschaft aufzuklären, nicht nachlassen. Wem 
ein so hoher Beruf zuteil wurde, der steht auf der Zinne der Partei und spottet 
der kalten Anmaßungen einer methodischen Kritik. 

Wien. M. Hoernes. 


Cramer, Franz, Römisch-germanische Studien. Gesammelte Beiträge zur 
römisch-germanischen Altertumskunde. Breslau 1914. 263 S. 8°. M. 6,80. 
Der Verf., als trefflicher Kenner der römisch-germanischen Altertumskunde 
bekannt, bietet in dem vorliegenden Buche eine Sammlung kleinerer, dieses 
Gebiet betreffender Abhandlungen, die zum Teil schon früher veröffentlicht 
wurden, jetzt aber in berichtigter Gestalt erscheinen. Neu sind die Aufsätze 1: 
Die Kulturstufe der Rhein-Germanen zu Beginn der Römerzeit. 6: Die Abstam- 
mung der Treverer. 8: Ambitarvium — Hentern. 9: Aus der römischen Eifel. 
11: Vom römischen Aachen. 12: Aquae Granni. 17: Die matronae Aufaniae. 
18: Wann wurde die Wasserleitung aus der Eifel nach Köln gebaut? 24: Der 
Name Numantia. 25: Gibt es slawische Ortsnamen links des Rheins? Einen 
breiten Raum nehmen die den Verf. besonders interessierenden namenkund- 
lichen Studien ein. In dem unter 1. abgedruckten Vortrag pflichtet Cr. (S. 7f.) 
der Ansicht von Hoops u. a. bei, daß die von Cäsar geschilderte germanische 
Agrarverfassung nur einen kriegerischen Ausnahmezustand darstelle und daß 
in Deutschland im allgemeinen schon unter Cäsar dieselben Verhältnisse bestan- 
den, wie sie Tacitus berichtet. Ich habe schon früher an anderer Stelle bemerkt!, 
daß diese Anschauung nicht zutreffend sein kann; denn es ist nachzuweisen, 
daß bei den Ostgermanen noch im 5. Jahrhundert n. Chr. ähnliche wirtschaft- 
liche Zustände herrschten, wie sie Cäsar von den Germanen seinerzeit schildert. 
Der große Unterschied zwischen den Verhältnissen der cäsarischen und der 
taciteischen Epoche ist durch die Festlegung der römischen Grenze am Rhein 
hinreichend begründet. — S. 57 sagt der Verf., es dürfe als sicher gelten, daß 
die Bataver jedenfalls schon vor dem Kimbernzuge ihre rheinischen Sitze ein- 
genommen hätten. Die Archäologen nehmen an, daß die Germanen bereits 
um 500 v. Chr., wenn nicht schon früher, den Rhein erreicht hatten. In Wahr- 
heit haben aber zu Cäsars Zeit an der Rheinmündung die keltischen Menapier 
gewohnt, die allein dort auch Strabo kennt; die Bataver haben erst später das 
Rheindelta besetzt. Wenn bell. Gall. IV, 10 die insula Batavorum genannt 
wird, so ist dieses Kapitel eine nachcäsarische Interpolation. Wir verdanken 
diesen wichtigen Nachweis dem Buche von Klotz, Cäsarstudien. Leipzig 1910. 
S. 38f. 
Dresden. - Ludwig Schmidt. 


Im 119. Heft der Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rhein- 
lande veröffentlicht Georg Zilliken eine Untersuchung über den Kölner Fest- 
kalender, seine Entwicklung und seine Verwendung zu Urkundendatierungen, 


Geschichte der deutschen Stämme I, S. 361. 469. Diese Ausführungen 
sind von der Forschung leider bisher konsequent ignoriert worden. 


Nachrichten und Notizen 443 


als Beitrag zur Heortologie und Chronologie des Mittelalters. Die Arbeit bietet 
einleitungsweise wichtige Beiträge zur älteren Kölner Kirchengeschichte. Für 
die Ursulafrage und für das Gereonsmartyrium wird in kurzen Zügen der heutige 
Stand der Forschung kritisch dargelegt. Den Hauptteil der Untersuchung bildet 
eine Vergleichungstabelle für die Kölner Festkalender vom 9./10 bis zum 15. Jahr- 
hundert; sie führen in sinnfälliger Weise das massenhafte Eindringen der Hei- 
ligennamen in die auf römischer Grundlage aufgebauten Kalendarien seit dem 
Anfange des 10. Jahrhunderts vor Augen. Doch ist diese Erscheinung nicht 
durch die Zunahme der kirchlich gefeierten Feste, sondern durch die literarische 
Einwirkung der verwandten Martyrologien zu erklären. Vom 12. Jahrhundert 
ab ergibt dagegen die Zusammenstellung wichtige Fingerzeige für das Auf- 
kommen neuer Festtage, namentlich auch von Translationen. Im 13. und 14. 
Jahrhundert treten meist neu kanonisierte Heilige hinzu, sowie Feste, welche 
dem Aufschwung des Marienkultus ihre Einführung verdanken. Interessant 
sind auch die Feststellungen des Verfassers über die Änderungen, welche im 
Laufe der Zeit im Range der Feste eingetreten sind. 

Rein chronologisch ist von Wichtigkeit die Ermittlung, daß erst seit etwa 
1150 die ersten zweifellos sicheren Datierungen nach kirchlichen Festen vor- 
genommen werden; sie werden erst im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts 
häufiger; es bildet sich ein bestimmter Kanon von Festen heraus, der die Datie- 
rung der Urkunden beherrscht. Ein früheres Vorkommen der kirchlichen Feste 
bei Datierungen bedingt die erheblichsten Zweifel an der Echtheit der Urkunden, 
wie der Verfasser an den bisher bekannten fünf Beispielen aus dem Erzbistum 
Köln erweist. 

Köln. Keussen. 


Eduard Schwartz, Kaiser Constantin und die christliche Kirche. Leipzig 
und Berlin 1913, B. G. Teubner. M. 3,—, geb. M. 3,60. 

Das Buch enthält weit mehr, als der Titel ahnen läßt: es gibt nicht weniger 
als eine Entwicklung des Christentums und der Kirche in ihren Beziehungen 
zum römischen Staate von ihren Anfängen bis zum Tode Constantins, und 
zwar so, daß die ältere Zeit mehr zusammenfassend, die Constantins ausführ- 
licher behandelt wird. Wenn irgend jemand, so war Ed. Schwartz dazu berufen, 
eine Darstellung dieses Zeitabschnittes zu liefern; denn er ist ohne Zweifel der 
gründlichste Kenner der Quellen dieser Zeit. Wer die stark ausgeprägte Per- 
sönlichkeit des Verf. aus seinen früheren Werken kennt, war von vornherein 
darauf gefaßt, überall das selbständigste Urteil zu finden. In der Tat weichen 
seine Ergebnisse häufig von den landläufigen Auffassungen ab, und er selbst 
ist sich bewußt, daß der zünftige Historiker und der zünftige Theologe vieles 
an seiner Darstellung aussetzen werden. Aber wohl niemand wird, wenn auch 
in Einzelheiten widersprochen wird, bestreiten wollen, daß das Buch als Ganzes 
die bedeutendste Leistung auf diesem Gebiete ist, daß der Verf. das erreicht hat, 
was er in der Vorrede als sein Ziel angibt: das geschichtliche Leben dieser Zeit 
als ein untrennbares Ganzes zu sehen, Politisches und Kirchliches, Heidnisches 
‚und Christliches in gleicher Schärfe zu erfassen. Im besonderen möchte ich 
folgendes hervorheben: Man spricht allgemein von einer Diocletianisch-Con- 
stantinischen Epoche und faßt so die Neuschöpfungen dieser beiden Mon- 


444 Nachrichten und Notizen 


archen zusammen. In der Tat fließen diese für den, der den Standpunkt der äl- 
teren Zeit, des Augusteisch-Hadrianischen Prinzipates, einnimmt, vielfach in- 
einander und sind für den oberflächlichen Betrachter schwer zu trennen. Aber 
dieser Standpunkt ist falsch; wenn man nämlich unbefangen die Schöpfungen 
beider Männer miteinander vergleicht, sieht man, daß Diooletian überall vor- 
sichtig an das Alte, Gegebene anknüpft, und daß Constantin der kühne Neuerer 
ist: Diocletian steht am Ende der Entwicklung des Prinzipates, Constantin 
schafft etwas vollkommen Neues. Dies hat Schwartz scharf betont und im Laufe 
seiner Untersuchung schlagend bewiesen. Auf Einzelheiten einzugehen, ist 
hier nicht am Platze; und es würde auch keinen Wert haben, solche aus dem 
Zusammenhange herauszureißen; denn mit logischer Notwendigkeit gehören 
alle an ihren Platz. Überhaupt ist die zwingende Logik ein Hauptreiz des 
Buches. Besonders hinweisen aber möchte ich auf die fesselnden Charakte- 
ristiken, die sich überall in dem Werke zerstreut finden, unter denen mir beson- 
ders die von Diocletian, Constantin, Eusebius von Nikomedien, Arius, Atha- 
nasius Meisterschöpfungen zu sein scheinen. Wer die „Charakterköpfe“ des 
Verf. kennt, weiß, daß er in der Kunst der Charakteristik schlechthin Unüber- 
treffbares leisten kann. Dem Inhalt des Buches entspricht die Form: eine 
wundervolle, gedankenschwere Sprache, ein ganz persönlicher Stil. 

Alles in allem ist zu sagen, daß das Buch ein Kunstwerk ist: es ist ein welt- 
geschichtlich höchst bedeutender Abschnitt in mustergültig wissenschaftlicher 
Methode untersucht und in vollendeter Darstellung behandelt worden. 

Liegnitz. G. Mau. 


Mathias Rupertsberger, Ebelsberg einst und jetzt. Ein ortsgeschichtlicher 
Versuch. Linz-Ebelsberg, Selbstverlag, 1912. gr. 8°. 462 S. M. 10,—. 
Der Markt Ebelsberg in Oberösterreich, um das Jahr 1100 zum ersten Male 
genannt, Sitz einer bischöflich Passauischen Herrschaft, tritt historisch im 
oberösterreichischen Bauernaufstand 1626 einigermaßen hervor und gewann 
seinen Ruf eigentlich nur durch das blutige Treffen vom 3. Mai 1809, in dem 
sich die Wiener Freiwilligen so besonders auszeichneten. Das würde wenig 
Stoff zu einer Ortsgeschichte im landläufigen Sinne bieten, aber der Verf. hat 
aus dem vorhandenen ziemlich reichhaltigen Urkunden- und Aktenmaterial 
zur Markt-, Herrschafts- und Pfarrgeschichte die Entwicklung der wirtschafts- 
geschichtlichen Momente in geschickter Weise herauszulösen und sehr anschau- 
lich — z. T. mit statistischen Tabellen — darzustellen verstanden. Auf solche 
Art lernt man den Markthaushalt, die Kriegslasten, das Verkehrs- und Sani- 
tätswesen, den Grundbesitz der Kirche und Pfarre, die kirchlichen Vermögens- 
verhältnisse, die herrschaftlichen Rechte und Gülten übersichtlich kennen, 
und der Wirtschaftshistoriker wird aus den speziellen Beispielen wertvolle all- 
gemeine Richtlinien zu gewinnen wissen. Interessant ist auch in dieser Hin- 
sicht die Chronik sämtlicher Bauernhäuser. 
Wien. M. Vancsa. 


Karl Wichmann, Die Metzer Bannrollen des dreizehnten Jahrhunderts. 
Teil I—III (Quellen zur lothringischen Geschichte, herausg. von der Ge- 
sellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde). Band V—VII. 
Metz 1908—12, G. Scriba. M. 46,30. 


Nachrichten und Notizen 445 


Von dem großen Quellenwerke der Metzer Bannrollen des 13. Jahrhunderts 
liegen bisher 3 Bände vor; der abschließende 4. Band ist ebenfalls bereits fast 
druckfertig, so daß die Vollendung der Edition in absehbarer Zeit zu erwarten ist, 
obwohl der verdienstvolle Herausgeber und Bearbeiter, Karl Wichmann, 
am 16. Oktober 1911 gestorben ist. Denn Prof. Grimme, der nach Wichmanns 
Tode den Druck des II. Bandes vollendet hat, hat auch für den Schlußband 
seine Beihilfe zugesagt. Hoffentlich werden diesem Bande auch die Karte des 
Metzer Landes und der Plan der Stadt Metz zugefügt werden, die Wichmann 
in Aussicht gestellt hat, und die für eine ersprießliche Beschäftigung mit den 
Bannrollen unentbehrlich sein werden. 

Bekanntlich deckt sich die Einrichtung der Metzer Bannrollen durchaus 
nicht mit den Kölner Schreinskarten und Schreinsbüchern, wenn auch ihr Vor- 
bild dem Bischof Bertram bei der Einführung der Schreine in Metz 1197 vor 
Augen gestanden haben muß. In diesen Schreinen sind dann die Urkunden 
über Grundbesitzwechsel oder Belastung als solche im Original, nicht in Karten 
oder Bücher eingetragen, aufbewahrt worden. Neben diesen Schreinsurkunden 
gehen die Bannrollen einher; sie enthalten die Brkundung, daß die öffentliche 
Behörde den Bannehmenden die Gewere für ihren Besitz nach Ablauf der 
Anfechtungsfrist verleiht. 

In der dem I. Bande beigegebenen Einleitung handelt W. eingehend über 
die rechtlichen Voraussetzungen der Bannahme und über die hierfür in Be- 
tracht kommenden Behörden. Er zieht den Vergleich mit dem Kölner Schreins- 
wesen und begründet die in Metz eingeführten Änderungen mit der Verschieden- 
heit der Verhältnisse in beiden Städten. Aber in der Hauptsache stimmen 
doch beide Einrichtungen überein; hier wie dort sind es die mit dem Grundbe- 
sitz verknüpften Rechtsgeschäfte, welche den Gegenstand der Eintragungen 
bildeten, wenn man absieht von den den Metzer Rollen meist beigefügten 
Proskriptionslisten; ebenso war in beiden Städten die Einrichtung wenigstens 
von vornherein fakultativ, nicht behördlich erzwungen. Eine Hauptverschieden- 
heit in dem für Köln und Metz veröffentlichten Material liegt in dem Unterschied 
der Jahrhunderte: in Köln ist das Material für das 12. Jahrhundert, in Metz 
für das 13. Jahrhundert gedruckt. Sehr wesentlich ist freilich auch ein weiterer 
Unterschied: in Köln ist die Hauptmasse der alten Schreinskarten für einen 
großen Teil des Stadtgebietes erhalten, in Metz dagegen nur 18 Karten, bzw. 
Rollen von mindestens 80 im 13. Jahrhundert. Immerhin ist es ein gewaltiger 
Stoff, den W. der Forschung erschlossen hat: 7894 Eintragungen auf 153 Blättern. 
Wie in Köln, so werden auch in Metz die Grundbuchakten im Laufe der Zeit 
gesprächiger und reichhaltiger; sie haben dazu in Metz den Vorzug der sicheren 
Datierung, während die Kölner Schreinskarten des 12. Jahrhunderts an siche- 
ren Anhaltspunkten für die Zeitfolge arm sind und daher ihre Herausgabe und 
Nutzbarmachung für die Forschung mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft 
war. Auch bei den Kölner Schreinsbüchern des 13. Jahrhunderts sind feste 
Daten durchaus nicht die Regel. 

Band I der Bannrollen enthält, abgesehen von einer zweckentsprechenden 
Einleitung, eine gute Stückbeschreibung mit Feststellung der Schreiberhände, 
von denen sich für das 13. Jahrhundert 20 verschiedene feststellen lassen, so- 
dann den Text von 11 Bannrollen (von 1220—1279), Band II enthält Stück- 


446 Nachrichten und Notizen 


beschreibung und Text von 7 Rollen (die nachträglich aufgefundene oder viel- 
mehr zeitlich richtig bestimmte Rolle von 1277, sowie die Rollen von 1281 
bis 1298). Schon aus dem Vergleich dieser Zahlen ersieht man das Anschwellen 
des Stoffes. Die Anmerkungen zu beiden Textbänden beziehen sich fast nur 
auf die formale Textbehandlung. 

Der reiche Stoff der Textbände ist in dem III. Bande, der die prächtigen 
Register umfaßt, musterhaft erschlossen. Dieser III. Teil enthält zunächst das 
Register über die Personennamen, über Stand und Gewerbe und über die 
kirchlichen Dinge. Der IV. Teil wird nach dem Vorwort zum III. Teil noch wei- 
tere 3 Register enthalten, von denen Register IV die Ortsnamen behandeln 
wird, und jedenfalls auch ein umfassendes Glossar. 

Sehr verständig und praktisch ist die alphabetische Ordnung aller Register. 
Wegen des willkürlichen Wechsels in der Schreibweise sind C und K, I und Y 
vereinigt, U und V nach ihrem Lautwerte behandelt, so daß ein leichtes Zurecht- 
finden in dem riesigen Stoffe gewährleistet ist. Mit besonderer Vorliebe hat der 
Bearbeiter die Metzer Patrizierfamilien behandelt, zu denen W. für das 13. Jahr- 
hundert mit Sicherheit 322 Familien mit 1800 Mitgliedern rechnet. Durch 
die im Register beigefügten sorgfältigen Stammbäume wird die Unterscheidung 
der gleichnamigen Mitglieder ermöglicht. Indem W. sodann im Register den 
Inhalt der einschlägigen Noten andeutet, leistet er eine erhebliche Vorarbeit 
für die Frage der Entstehung des Kapitalismus in Metz, soweit dabei der Be- 
sitz an Grund und Boden und an Grundrente in Betracht kommt. 

Als ein glücklicher Zufall ist es zu begrüßen, daß der verstorbene Verf. 
noch das Ergebnis seiner mühevollen Arbeit nach mehrfacher Richtung hin in 
ansprechender Form im XXI. Jahrgang des Lothringer Jahrbuchs (1909), 
S. 28ff. veröffentlicht hat. Deutlich wird hier vor Augen gestellt, welch schöner 
Ertrag sich dem spröden Material der Bannrollen bei eindringlicher Durcharbei- 
tung abgewinnen läßt. Zunächst verdanken wir diesen Studien eine bedeut- 
same Erweiterung und Vertiefung der topographischen Erkenntnis nicht nur der 
inneren Stadt Metz, sondern auch ihrer weiteren Umgebung, zumal die Errich- 
tung von großen Festungswerken im Anschluß an die gewaltsame Zerstörung 
von zwei Stadtteilen durch die Franzosen im Jahre 1552 das topographische Bild 
der alten Stadt sehr stark verändert hatte. Weiterhin wird auf die Undeut- 
lichkeit der topographischen Angaben in den Bannrollen hingewiesen, die da- 
durch hervorgerufen wird, daß nur ein einziger Haus- oder richtiger Hofname 
im 13. Jahrhundert genannt wird. Irrig schließt übrigens W. aus den öfter 
erwähnten zumeist jedenfalls ideellen Teilen von Häusern auf ihre Größe. Wert- 
voll sind ferner die aus dem Material gewonnenen gewerbegeschichtlichen Nach- 
richten. W. benutzt sie, um eine Berechnung der Einwohnerzahl mit allem Vor- 
behalt auf 35000 Seelen vorzunehmen. Daß die Voraussetzungen für diese 
Berechnung irrig sind, darauf macht v. Below aufmerksam (Hist. Zeitschr. 
105, 160). Auffällig ist das weite Einflußgebiet der Metzer Bannrollen. Es 
werden Bannahmen in nicht weniger als 375 Örtlichkeiten erwähnt, zu denen 
noch 341 Herkunftsnamen kommen. Sogar ein Luxemburger nimmt in Metz 
Bann für Besitz in der Heimat. Höchst ergiebig ist das Material auch für sprach- 
geschichtliche Studien. Zunächst ist die bemerkenswerte Tatsache festzustellen, 
daß im Metz des 13. Jahrhunderts die französische Sprache in ihrem altlothringi- 


Nachrichten und Notizen 447 


schen Dialekt alleinherrschend war. Von gegen 900 Flurnamen sind bezeich- 
nenderweise höchstens 7 deutschen Ursprungs. Wie überall anderswo sind auch 
hier im 13. Jahrhundert die Personennamen noch durchaus im Fluß, worüber 
interessante Zusammenstellungen unterrichten. 

Die schwierige und entsagungsvolle Ausgabe, die nicht nur der Metzer Lokal- 
geschichte, sondern ganz allgemein der rechts- und städtegeschichtlichen For- 
schung und der Sprachwissenschaft reichen neuen Stoff in guter Bearbeitung 
vorlegt, wird das Andenken Karl Wichmanns in Ehren lebendig erhalten. 

Köln. Herm. Keussen. 


G. Müller, Die ursprüngliche Rechtslage der Rumänen im Siebenbürger Sach- 
senlande. Eine bürgerrechtliche Vorstudie, zugleich ein Beitrag zum deut- 
schen Kolonistenrecht in seinem Verhältnis zu fremdnationalem Recht in 
Ungarn. Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Deut- 
schen in Ungarn. Im Auftrage des Vereins für siebenbürgische Landes- 
kunde herausgegeben. H. 1. Hermannstadt, W. Krafft, 1912. 234 u. 
LVI S. 

Es ist allgemein bekannt, daß die Rumänen in Siebenbürgen lange Zeit als 
ein untergeordneter Volksstamm betrachtet wurden; auch der griechisch - orien- 
talische Glaube, dem die Mehrzahl der Rumänen angehören, wurde nicht zu den 
sogenannten „rezipierten“ Bekenntnissen gezählt. Seit dem 18. Jahrh. ha- 
ben die Führer der Rumänen wiederholt versucht, die Lage ihrer Volksgenos- 
sen zu verbessern, und dies hatte einige Streitschriften von ihrer und von der 
gegnerischen Seite veranlaßt. Eine neue wissenschaftliche Darstellung der 
früheren Rechtslage war dringend nötig, und diese hat nun Müller geboten. 
Er gibt zunächst eine kurze Übersicht der Ansiedlung der Rumänen im Sach- 
senland oder Königsboden Siebenbürgens und bietet die nötigen Mitteilungen 
über die Literatur über die ehemalige Rechtsstellung dieser Rumänen. Sodann 
schildert er sehr ausführlich und unter stetem Hinweis auf die Quellen die Ge- 
schichte und die Rechtslage der einzelnen rumänischen Ansiedlungen auf Sach- 
senboden, und zwar sowohl jener, die vollständig (bzw. überwiegend) mit Ru- 
mänen besetzt sind (Gemeindezubehörorte), als auch jener, die nur teilweise 
von ihnen bewohnt werden. Es stellt sich heraus, daß alle „ Gemeindezubehör- 
orte“ erst nach der Einwanderung der Sachsen angelegt wurden: sie sind auf 
sächsischem Boden begründet worden. Für die Ansiedlung der Rumänen auf 
ehemals von Sachsen bewohnten Höfen ist die besondere Erlaubnis der säch- 
sischen Stuhlbehörden (Kreis- oder Distriktsbehörden) als erforderlich bezeugt. 
Bei Beamten- und Altschaftsstellen standen die Rumänen weit zurück. So wurde 
z. B. für Freck 1582 die Verteilung dieser Stellen in der Art geregelt, daß den 
Sachsen das Recht auf das Hannenamt (Ortsrichter), auf zwei Geschworenen- 
stellen und auf die Hälfte der aus 32 Mitgliedern bestehenden Altschaft, den 
dortigen Rumänen dagegen auf bloß eine Geschworenenstelle und auf die zweite 
Hälfte der Altschaftsstellen zustand. Interessant ist ferner, daß die Rumänen 
in einzelnen Orten außer ihren Feiertagen auch die größeren Feiertage der 
Sachsen gemeinsam festlich zu begehen hatten. An den Stuhls- und Distrikte- 
versammlungen durften die Rumänen vielfach nicht teilnehmen. Als die 
Kronstädter Vorstadtrumänen sich 1735 beschwerten, daß sie bei der Rech- 


448 Nachrichten und Notizen 


nungslegung über die städtischen Gefälle nicht zugezogen wurden, gab das sie- 
benbürgische Gubernium sein Gutachten dahin ab, daß die Rumänen als staats- 
rechtlich nur geduldete Nation für die Annahme in die Stadtkommunität (den 
äußeren Rat), welcher die Rechnungsprüfung oblag, nicht geeignet seien. 
Ebenso hatten die Rumänen nur beschränktes Weiderecht, sie durften keine 
festen Häuser mit Scheunen und Kellern bauen, keine Kaufläden halten. 
Rumänen wurden nicht in die Zünfte aufgenommen u. dgl. m. Diese wenigen 
Andeutungen mögen genügen, um die Rechtsstellung der Rumänen auf dem 
Sachsenboden bis tief ins 18. Jahrh. zu charakterisieren. Der Arbeit ist eine 
Karte des Sachsenbodens beigegeben. Der Verfasser hat sein Buch der Stadt 
Kronstadt und den sächsischen Gemeinden des Burzenlandes zur Erinnerung 
an die vor 700 Jahren erfolgte Kolonisation des Burzenlandes durch den Deut- 
schen Orden gewidmet. 
Czernowitz. Raimund Friedr. Kaindl. 


Prof. Dr. R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg und das Land der Sechs- 
städte unter Kaiser Sigmund. I. Teil. Görlitz 1911. 247 S. (Auch: Neues 
Lausitzisches Magazin, Bd. 87, 1911, S. 33 ff.) 

Als Jecht 1896 (—99) den ersten Teil des „Codex diplomaticus Lusatiae 
superioris II, enthaltend Urkunden des Oberlausitzer Hussitenkrieges und der 
gleichzeitigen, die Sechslande angehenden Fehden“ erscheinen ließ, stellte er 
die Bearbeitung der von ihm veröffentlichten Quellen zu einer zusammenfas- 
senden Darstellung in Aussicht. In dem Bande, den die Stadt Görlitz und die 
Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften „der Universität Breslau zu 
ihrem 100jährigen Jubeltage“ widmeten, liegt die Erfüllung dieser Zusage vor. 
Nicht minder als die Nachbarländer Böhmens (und Mährens), als Österreich, 
Schlesien und Sachsen (Meißen), hatte die Oberlausitz unter den hussitischen 
Stürmen zu leiden. Den Arbeiten von Grünhagen, Frieß und Kroker über 
die Hussiteneinfälle und -kämpfe in jenen Ländern schließt sich nun die von 
Jecht an. Was bisher über den Oberlausitzer Hussitenkrieg vorlag, das war 
entweder im ganzen ungenügend oder es war, wo es wertvollere Angaben bot 
— wie die Auszüge aus den Aufzeichnungen des Pastors Jakob Gottlieb Kloß 
(t 1789) — von der späteren Forschung unbeachtet geblieben. Diesem Mangel 
steuert nun Jechts Bearbeitung der stattlichen Reihe von bisher unveröffent- 
lichten und vielfach unbekannten Akten, welche neben bereits bekanntem 
Material im oben genannten Codex vereinigt sind. 

Die Einleitung führt die Oberlausitz in den letzten Jahrzehnten vor dem 
Hussitenkriege vor und zeigt die überragende Bedeutung des Sechsstädte- 
bundes und seine inneren Verhältnisse. Die Schilderung der Regierung König 
Wenzels als Landesherren bildet den Übergang. Gleich mit Beginn des Krieges 
wurde die Oberlausitz in denselben hineingezogen: schon zu König Sigmunds 
erster Heerfahrt (1420) stellte sie ihr Kontingent bei. Jecht vermag für diesen 
wie für die folgenden Kriegszüge ausführliche Angaben über Stärke und Aus- 
rüstung der Truppen — besonders der Görlitzer — beizubringen. Die nächsten 
Jahre ließen die Hussiten wohl wiederholt an den Grenzen des Landes erschei- 
nen, zu einem Einfalle kam es erst 1424. Von nun an blieb die Oberlausitz 
freilich ständig bedroht und ward häufig greulich heimgesucht, so namentlich 


Nachrichten und Notizen 449 


1427. Die Nachrichten über die Teilnahme der Görlitzer an der Schlacht bei 
Aussig 1426 und über die Einnahme von Lauban 1427 berichtigt und ergänzt 
Jecht durch viele Einzelheiten. Das nächste Jahr führte die gefürchteten Scha- 
ren abermals ins Land — Löbau sah sie vor seinen Mauern —, doch brachte 
es auch den schönen Erfolg von Kratzau-Machendorf. 1429 erfolgte ein neuer 
großer Einfall: Görlitz erwehrte sich des Feindes; dagegen fiel ihm Kamenz 
ohne Gegenwehr zu, und das hart bestürmte Bautzen folgte dem nun vielfach 
auch anderwärts gegebenen Beispiel, sich von den Bedrängern loszukaufen. 
Bedeutsam sind die Zusammenstellungen der Quellenstellen über die Wehr- 
verfassung der Sechsstädte, über die Art der Verteidigung, über das Geschütz- 
wesen, über einen interessanten Versuch, die bäuerliche Bevölkerung militä- 
risch zu organisieren (1427). Das oft geschilderte Kriegswesen der angriffs- 
lustigen Hussiten gewinnt hier ein Gegenbild, das freilich auch den Mangel an 
Organisation auf deutscher Seite klar erkennen läßt. Wie mißlich es um die 
Maßnahmen des Reiches gegen die Hussiten überhaupt bestellt war, dafür bietet 
ein Beispiel die Haltung der Sechsstädte in der Frage der Hussitensteuer, die 
der Reichstag zu Frankfurt 1427 beschlossen hatte. Die Steuer wurde hier 
wohl bereitwillig eingehoben — über Görlitz liegen nähere Angaben vor —, 
aber daseinmal eingegangene Geld wollte man nun nicht abliefern, sondern für sich 
verwenden; nur die westliche Oberlausitz führte es seiner eigentlichen Bestim- 
mung zu. Von dem übrigen reichen Inhalte des Buches, in dem namentlich die 
Schilderung der zahlreichen Fehden und sonstigen inneren Unruhen einen breiten 
Raum einnimmt, sei nur der Konflikt der Sechsstädte mit der westfälischen Feme 
hervorgehoben 1427, ein Beispiel für einen jener Übergriffe, welche im nächsten 
Jahrzehnt vielfache Beratungen der deutschen Reichstage zur Folge hatten. 
Jecht hat für seine dankenswerte Bearbeitung den Inhalt der ihm zur Verfü- 
gung stehenden Quellen gewissenhaft ausgeschöpft — ja, man kann sagen, fast zu 
gewissenhaft: denn durch die Verwertung nahezu jeden Details hat er seine Dar- 
stellung doch belastet und ihre Übersichtlichkeit einigermaßen beeinträchtigt. 
Prag. Wilhelm Wostry. 


Hans Liebmann, Deutsches Land und Volk nach italienischen Berichter- 
stattern der Reformationszeit. Berlin 1910, Ebering. 244 S. M. 6,50. 
Durch neuere Veröffentlichungen, besonders durch die Nuntiaturberichte, 
ist ein sehr reichliches Material italienischer Äußerungen über das Deutschland 
der Reformationszeit zugänglich geworden. Es war ein trefflicher Gedanke 
Cartellieris, dies Material durch einen Schüler auf seinen kulturgeschichtlichen 
Wert bearbeiten zu lassen. Liebmann hat die Aufgabe sehr sorgfältig und mit 
gutem Gelingen gelöst. Der erste Teil, welcher die zeitlichen und räumlichen 
Grenzen für die Arbeit steckt und dann ausführlich über Quellen und Bericht- 
erstatter handelt, bietet auch Lehrreiches über den Unterschied politisch- 
geschichtlicher und kulturgeschichtlicher Arbeitsweise. So sind bei den Vene- 
tianern die dispacci von geringerer Bedeutung für unser Thema als die Relatio- 
nen, Berichte von der Reise selbst wichtiger als vom Bestimmungsort der 
diplomatischen Sendung, also gerade umgekehrt, wie bei der politischen Ge- 
schichte. Überhaupt sind es eigentlich die zufälligen und beiläufigen Mitteilun- 
gen, die den Stoff für das Bild hergeben müssen, denn Berichterstatter mit 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 29 


450 Nachrichten und Notizen 


kulturhistorischer Absicht sind selten — der von Pastor herausgegebene Bericht 
des Antonio de Beatis, der als Sekretär eines Kardinals d’Aragona 1517 seine 
täglichen Beobachtungen aufschrieb, ist die wichtigste Ausnahme — und Lieb- 
mann weist außerdem S. 94 und 232 darauf hin, daß wir bei manchen Be- 
merkungen in den Schlußrelationen der Venetianer mit literarischen Hilfsmitteln 
wie den Werken Enea Silvios zu rechnen haben. — Was Liebmann nun aus diesen 
Berichten in zwei großen Abschnitten, Das deutsche Land und Das deutsche 
Volk, jenes nach Landschaften, dieses nach Ständen gegliedert, zusammen- 
gestellt hat, ist dem Umfang nach erheblich, kann sich aber im Inhalt mit dem, 
was wir aus einheimischen Berichterstattern, 2z. B. in Erich Schmids Deutsche 
Volkskunde im Zeitalter des Humanismus und der Reformation erfahren haben, 
nicht messen; eine lehrreiche Tatsache, wenn wir bedenken, daß Ranke seiner- 
zeit die Bedeutung der venetianischen Berichterstattung gerade für das Zuständ- 
liche, für die inneren Verhältnisse hervorgehoben hatte. Aber es zeigt sich, daß 
die Berichterstatter diese Dinge nur würdigen, soweit sie politische Kräfte sind; 
wie L. selbst betont, haben die meisten weder Interesse noch Verständnis für 
das eigentliche Volk in Deutschland. Dafür entschädigt dann wieder der Scharf- 
blick und Wirklichkeitssinn einzelner, wofür wir ja an Aleander und aus der Zeit 
kurz vor der Reformation an Machiavelli glänzende Beispiele haben. Be- 
merkenswert ist einerseits die allgemeine Überzeugung von der durch nichts 
begründeten Überhebung der Deutschen, die freilich nicht erst damals auftritt, 
anderseits das Unverständnis fast aller Berichterstatter für die tieferen Gründe 
der Reformation. Auch das muß beachtet werden, daß Arbeiten, wie die vorlie- 
gende, ebenso wichtig für die Kenntnis der Berichterstatter wie für die ihres 
Objekts sind, und auch dadurch hat sich die schöne Arbeit, an der nur eine ge- 
wisse Zitierwut auch in den allgemeinen Teilen auffällt, unsern Dank verdient. 
München. Paul Joachimsen. 


Georg Mentz, Handschriften der Reformationszeit. (Tabulae in usum scho- 


larum, editae sub cura Johannis Lietzmann. V.) Bonn 1912. M. 6.—. 
An paläographischen Sammlungen für das 16. Jahrh. fehlt es uns nun nicht 
mehr, wie noch vor kurzer Zeit. Winckelmann- Ficker, Clemen und Mentz — das 
gibt immerhin schon eine Kollektion, wie wir sie für andere Perioden des aus- 
gehenden Mittelalters und der späteren Neuzeit auch nicht annähernd be- 
sitzen. Jedes dieser drei Werke hat seine Vorzüge. Mentz nicht als die letzten 
sein handliches Format und den niederen Preis bei vortrefflicher Ausstattung. 
Auf 50 Blättern im Format 16,5:24 (Lexikon 8) erhalten wir 93 Schriftproben 
fast ebensovieler Autoren, die Zeit von 1514-1561 umfassend. Die Reich- 
haltigkeit des Materials geht allerdings ein wenig auf Kosten des Umfangs der 
einzelnen Stücke, so daß man sich bei manchen mit etlichen Zeilen begnügen 
muß: Luther (lateinischer Text) 7, Hutten 6, Eber kaum 6, Linck 4 u. ähnl. 
Der mannigfache Zweck, den M. mit seiner Sammlung verfolgt, nämlich das 
Buch sowohl für paläographische Übungen als auch für Handschriftidentifizie- 
rung und schließlich noch für die bloße Lektüre von Briefen und Akten jener 
Zeit, also für das historische Studium verwertbar zu machen, wird dadurch wohl 
ein wenig eingeschränkt, aber immerhin wird sowohl der Paläograph als Histo- 
riker M. für die mühsame Arbeit Dank wissen. 


Nachrichten und Notizen 451 


Denn nicht nur ist die Auswahl mit großer Sachkenntnis getroffen, sondern 
dem Buch sind in selbständigem Heft auch noch die Transskriptionen der 
Faksimilien beigegeben mit biographischen Notizen über die Autoren, biblio- 
graphischen Nachrichten über die betreffenden Handschriften, Drucknachweisen 
usw. Bei der Vergleichung der Photogramme mit den Texten habe ich nur un- 
bedeutende Versehen konstatiert, deren Nachweis aber dem Verf. für eine 
zweite Auflage nicht ganz wertlos sein kann und ihn vielleicht veranlassen 
dürfte, selber eine nochmalige Revision vorzunehmen. Z. B. Nr. 3a, Z. 6 
nosti etiam (st. n. et); Z. 9 diu (st. dur); Nr. 4a, Z. 25 reichstag (st. reichssag); 
Nr. 10b, Z. 6 saocerdiotio (sic, st. sacerdotio), Z. 17 divus (mit überzähligem 
Schaft, st. dominus), Z. 19 mercedam (Schreibfehler, st. mercedem), Nr. 13a, 
Z. 8 nomen (st. namen); Nr. 16, Z. 25 (in marg.) obest (st. oberit); Nr. 19a, 
Z. 14 grossen (st. grosse); Nr. 22 a, Z. 10 kyrchen (st. kerchen); Nr. 22 b, Z. 8 
worts (st. wort); Nr. 50a, Z. 1 nunmer (st. nuemer); Nr. 50 b, Z. 9 gehaimbsten 
(st. gehaimesten) u. a. An mehreren Stellen hat M. die unrichtigen Lesungen 
früherer Editoren verbessert. 
Brünn. B. Bretholz. 


Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. 
Herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landesge- 
schichte. Erster Band: bis 1559. Stuttgart, Druck und Verlag von 
W. Kohlhammer 1912. gr. 8°. VIII u. 659 8. M. 8.—. 

Auf einer Versammlung des Württembergischen Gymnasiallehrervereins 
1906 trat eine Anzahl humanistischer Lehrer infolge des Vortrags von Professor 
Dr. Karl Weller zur Bearbeitung einer Geschichte des humanistischen Schul- 
wesens im Lande zusammen. Im Jahre darauf entschloß sich die Kommission 
für Landesgeschichte, das Werk unter ihre Veröffentlichungen aufzunehmen. 
Jetzt liegt der erste Band vor, der mit seiner vielseitigen Stoffülle, der exakten 
Behandlung der einschlagenden Fragen, der sorgsamen Benutzung der Lite- 
ratur, der gründlichen archivalischen Forschung, der fesselnden Darstellung 
zeigt, daß die Arbeit in den rechten Händen ruht. Nach K. Wellers Eiulei- 
tung wird im ersten Teile von A. Diehl die Zeit der Scholastik, im zweiten 
von J. Wagner die Zeit des Humanismus vor der Reformation, im dritten dag 
württembergische Partikularschulwesen 1534—1559 von Ludwig Ziemssen 
behandelt. Die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Verhältnisse werden 
eingehend dargestellt, verwiesen sei z. B. auf die ausgiebigen Mitteilungen über 
das Schulpatronat, über das wir bisher wenig unterrichtet waren, vor allem 
fesseln die sachkundigen Ausführungen über den Schulbetrieb, sein Verhältnis 
zur Hochschule und Kulturbewegung, besonders zum Humanismus. Das bio- 
graphische Material ist reich vertreten, ebenso die Schulbücher. Namentlich 
sind die Beziehungen zu den anderen deutschen Gebieten genau verfolgt, 
Als Beispiel sei das Kurfürstentum und Herzogtum Sachsen hervorgehoben: 
Paul Niavis spielt hier früh eine Rolle. Schon wird einmal Jakob Andreae 
erwähnt, .der in den folgenden Jahrzehnten vom kursächsischen Hofe eine 
bedeutsame Aufgabe zu lösen bekam. Mit großer Spannung sehen wir dem 
nächsten Bande entgegen. 

Leipzig. Georg Müller. 


29° 


452 Nachrichten und Notizen 


Walter Platzhoff, Frankreich und die deutschen Protestanten in den Jah- 
ren 1570—1573. (Historische Bibliothek 28. Bd.) München u. Berlin, 
R. Oldenbourg, 1912. M. 6.—. 

Die dankenswerte Studie schildert in sieben Abschnitten die Beziehungen 
Frankreichs zu den deutschen Protestanten in den Jahren 1559—1570, dann 
die Verhandlungen über ein französisch-protestantisches Bündnis bis zur Bar- 
tholomäusnacht, die Bartholomäusnacht und den Abbruch der Bündnis verhand- 
lungen, die französischen Praktiken im Frühjahre 1573, die polnische Königs- 
wahl und das Geleit für Heinrich von Anjou, die neuen Bündnisanträge und 
die Unterhandlungen über die Kaiserwahl, den Durchzug des Polenkönigs durch 
das Reich und gewährt zum Schluß einen Ausblick auf die deutsch- französischen 
Beziehungen bis zum Ende des 16. Jahrh. Die Arbeit ist streng quellenmäßig 
und durchaus sachlich gehalten. Außer dem reichhaltigen gedruckten Quellen- 
stoff sind archivalische Materialien aus dem Hofstaatsarchiv zu Dresden und 
dem Staatsarchiv zu Marburg zur Benützung herangezogen und damit die 
Lücke, die sich in den bisherigen Publikationen über die Beziehungen der 
deutschen Protestanten zu Frankreich in den genannten Jahren noch vorfand, 
ausgefüllt worden. Die Einwirkungen, welche die Bartholomäusnacht auf den 
Abbruch der Bündnisverhandlungen nahm, werden kritisch untersucht und sach- 
gemäß dargelegt. Überhaupt wird man dies Kapitel wohl als das beste des gan- 
zen Buches bezeichnen dürfen, wie es auch nach der formellen Seite alles Lob 
verdient. Die scharfe Zusammenfassung S. 69f. muß als eine durchaus gelungene 
bezeichnet werden. In den protestantisch gewordenen Landschaften Österreichs 
ist die Einwirkung noch länger als ein Jahrzehnt zu verspüren, zwar nicht in 
der auswärtigen Politik, aber doch in den Beziehungen der Stände zur Regie- 
rung. Die mit der polnischen Königswahl zusammenhängenden Partien bieten 
eine gute Ergänzung zu der ausgezeichneten Monographie Eduard Reimanns, 
die nur diese, nicht auch die Stellungnahme der deutschen Fürsten hierzu ein- 
gehend behandelt. Sehr gut ist auch die französische Aktion bezüglich der Kai- 
serwahl dargestellt: „Was sie verhindern wollte, die österreichische Nachfolge, 
hat sie am kräftigsten gefördert und den ausschlaggebenden protestantischen 
Fürsten vollends in die Arme Habsburgs getrieben. Wie hier sind auch in den 
folgenden Abschnitten die recht spröden Materialien zu einer gut lesbaren Ge- 
samtdarstellung verwertet worden. Dem Buche sind 20 Beilagen, meist Korre- 
spondenzen aus dem Dresdner und Marburger Archiv, angefügt. Was die for- 
melle Seite der Darstellung betrifft, ist der Stil hie und da (so namentlich 
S. 13) etwas schwerfällig, auch konnte mit Fremdwörtern etwas sparsamer um- 
gegangen werden. 

Graz. J. Loserth. 


Die Matrikel der Universität Altdorf, herausgegeben von Elias von 
Steinmeyer. Erster Teil: Text. Zweiter Teil: Register. — Veröffent- 
lichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. Vierte Reihe: Ma- 
trikeln fränkischer Schulen. 2 Bde. Würzburg, H. Stürtz A.-G., 1912. M. 60.—. 

Mit zwei stattlichen, der ehemaligen Universität Altdorf gewidmeten Bänden 
beginnt die vierte Reihe der Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische 

Geschichte. Weiterhin sind geplant Register der Matrikel des Hofer Gymna- 


Nachrichten und Notizen 453 


siums und der Universität Erlangen, die Würzburger Matrikel, sowie die Schü- 
lerverzeichnisse der Gymnasien Schweinfurt und Weißenburg. Die fränkische 
Gelehrten- und Schulgeschichte wird also in den Schriften der Gesellschaft 
reichliche Berücksichtigung finden. Die Universität Altdorf, 1575 eröffnet 
und 1809 eingegangen, hat in den 234 Jahren ihres Bestehens fast 20000 An- 
gehörige gezählt. 1% Jahrhundert ist sie der geistige Mittelpunkt des prote- 
stantischen Frankens gewesen, und darüber hinaus hat sie in ganz Deutschland, 
soweit das evangelisch-lutherische Bekenntnis verbreitet war, und auch in nicht 
unbeträchtlichem Maße im Auslande Anerkennung und Besuch gefunden; 
eine lehrreiche Übersicht über die örtliche Herkunft der Studenten nach der 
heutigen geographischen Zugehörigkeit, wie sie auch der Herborner Matrikel 
beigegeben ist, bildet den Abschluß des zweiten Bandes. Die Ausgabe selbst 
ist vom philologischen Standpunkte aus ganz vorzüglich gestaltet worden. 
Der Herausgeber hat sich nicht mit dem Abdruck des vielfach fehlerhaften 
Matrikeltextes begnügt, sondern eine Anzahl von anderen authentischen Quel- 
len, wie das Einnahmebuch des Rektors, die Depositionslisten, das Verzeichnis 
der medizinischen Doktoren, die Dissertationen usw. herangezogen und dadurch 
einen möglichst einwandfreien Text herstellen können. Die äußere Anordnung 
des Druckes ist dadurch recht übersichtlich geworden, daß die Familiennamen 
durch Sperrdruck sich abheben. Die Einschnitte werden durch die Rektorate 
gegeben, aber nicht mit besonderer Zählung innerhalb derselben, sondern in- 
dem die Gesamtzählung der Matrikel von Nr. 1—19623 durchläuft, wodurch 
jeder Immatrikulierte seine bestimmte Ordnungszahl erhält. Die Erläuterungen, 
welche in anderen Matrikelausgaben den Text begleiten, sind in der vorliegenden 
Ausgabe mit dem Register verknüpft aus praktischen Gründen, welcher der 
Herausgeber S. LIII auseinandersetzt. Dem Ref. erscheinen freilich die Vorteile, 
welche hierdurch erwachsen, zurückzustehen hinter denen des gebräuchlichen 
Verfahrens, welches das anderweitige Studium und die späteren Schicksale der 
gleichzeitig Immatrikulierten erkennen läßt. Immerhin ist das große Per- 
sonenregister eine überaus dankenswerte Leistung und ermöglicht durch seine 
übersichtliche Anordnung ein rasches Nachschlagen. Eine Fülle von wichtigem 
Erläuterungsstoff ist in den Anmerkungen niedergelegt, so daB die Altdorfer 
Matrikel für die deutsche Gelehrtengeschichte des 17. und 18. Jahrh. ein not- 
wendiges Nachschlagewerk werden wird. Personen- und Ortsregister sind ge- 
trennt, was in der späten Zeit, welche diese Matrikel umfaßt, und in der die 
Familiennamen so ziemlich feststehen, ja angängig ist. Das Ortsregister bietet 
neben der Lageangabe nur eine summarische Übersicht über die mit den einzel- 
nen Orten zusammenhängenden Familiennamen. Auf die Bedeutung der ab- 
schließenden geographischen Übersicht nach Ländern und Provinzen wurde oben 
schon hingewiesen. Jedenfalls darf die Altdorfer Matrikelausgabe einen ehren- 
vollen Platz unter ihresgleichen beanspruchen. 
Köln. Herm. Keussen. 


Wilhelm Koepp, Johann Arndt, eine Untersuchung über die Mystik im 
Lutbertum. (13. Stück der neuen Studien zur Geschichte der Theologie 
und der Kirche, h. von N. Bonwetsch und R.Seeberg.) Berlin 1912, Tro- 
witzsch u. Sohn. XI, 313. M. 11,20. 


454 Nachrichten und Notizen 


Koepps letztes Interesse ist nicht historischer Art: Er will die Frage über 
den Wert der Mystik klären, die in der gegenwärtigen Religionsphilosophie und 
Theologie von steigendem Interesse ist. Das hat ihn zu Johann Arndt geführt, 
der erstmalig genuin lutherische und mystische Frömmigkeitselemente in wirk- 
samer Weise miteinander verknüpft hat. Aber erst im letzten Abschnitte seines 
Buches wendet er sich der dogmatischen Frage zu, während weitaus der größere 
Teil rein historisch ist, und es ist anzuerkennen, daß der letztlich dogmatisch 
interessierte Verfasser die historische Objektivität gewahrt und auch sehr sorg- 
fältige Kleinarbeit geleistet hat. Er schildert zunächst Arndts Leben und Haupt- 
werke, sein Ausgehen von der Orthodoxie, die erst leise, dann stärkere Auf- 
nahme der Mystik, wozu ihn zuerst ethische Interessen veranlagten, und die 
Kämpfe, die er dadurch schon früh zu bestehen hatte, die aber besonders stark 
seit 1620 ausbrachen und nur durch äußere Gründe, die Wirren des 30 jäh- 
rigen Krieges, verstummten. Grundlegend Neues war hier nicht zu bieten, wohl 
aber konnte gegenüber der jüngst erschienenen Arndtbiographie von Winter 
manches richtiger bestimmt werden, z. T. durch Benutzung bisher nicht aus- 
genutzter Briefe Arndts an seinen jungen Freund Johann Gerhard, den späteren 
berühmten Jenenser Dogmatiker. Charakteristisch für Koepp ist die starke 
Konzentration auf die Darstellung der Frömmigkeit, die ihm der Hauptgegen- 
stand der Kirchengeschichtsschreibung ist. Der Referent kann dieser Anwen- 
dung der sogenannten religionsgeschichtlichen Prinzipien auch auf die Kirchen- 
geschichte nur zustimmen. Mit besonderer Sorgfalt behandelt Koepp die Nach- 
wirkungen Arndts auf die Folgezeit, die ihren Höhepunkt im Pietismus erreich- 
ten, aber auch in der Restauration des 19. Jahrhunderts wiederkehrten. Solche 
Überblicke sind immer sehr instruktiv, weil sich in der Stellung zu einer Größe 
der Vergangenheit sehr scharf der Geist der Zeiten spiegelt. Den Höhepunkt 
des Buches bildet die Analyse der Frömmigkeit Arndts in ihre verschiedenen 
Elemente, das lutherische und das mystische, das als das für Arndt über- 
geordnete erkannt wird, und ihre Übergänge. Gut werden die leisen Umbiegun- 
gen des lutherischen Elementes durch das mystische gezeigt. Im letzten Kapitel 
des Buches folgt dann die Wertung der Mystik, die ablehnend ausfällt, was uns 
hier als über das historische Gebiet hinausgehend nicht interessiert. Das Buch 
ist für die innere Geschichte des Protestantismus von beträchtlichem Werte. 

Bern. Heinrich Hoffmann. 


Die Mutter der Könige von Preußenund England. Memoiren und Briefe 
der Kurfürstin Sophie von Hannover, herausgegeben von Robert 
Geerds. Ebenhausen-München und Leipzig 1913, Wilhelm Langewiesche- 
Brandt. (Schicksal und Abenteuer. Lebensdokumente vergangener Jahr- 
hunderte.) Einheitspreis: Kartoniert M. 1,80. 447 8. 

Zu tadeln ist an diesem auf weiteste Verbreitung zugeschnittenen, aber auch 
dem Fachmanne manches bietenden Buche nur dreierlei, und das ist rein äußer- 
lich: der etwas marktschreierisch anmutende Obertitel „Die Mutter der Könige“, 
die Wahl eines nicht authentischen Stahlstichs zur Vorlage für das Titelbild und 
die Beigabe zweier Stammbäume, eines ungenügenden im Rahmen des Buches 
(auf S. 6) und eines ausführlichen außerhalb (auf einem losen Umschlage, den 
man wegwirft). Sonst aber ist alles tadellos. Ja, man darf dies Finden und 


222 ͤ— — — — 


Nachrichten und Notizen 455 


Durchschreiten einer goldnen Mittelstraße, die ebenso zum Herzen des voraus- 
setzungslos an die Lektüre herantretenden Laien führt wie sie den suchenden 
Historiker befriedigt, direkt vorbildlich nennen. Geerds (inzwischen leider ver- 
storben) bringt nicht nur die Memoiren und die Briefe der geistreichen und 
scharfzüngigen Herzogin und Kurfürstin Sophie, sondern auch den von ihm 
längst als echt erwiesenen Briefwechsel der Kurprinzeß Sophie Dorothee 
(„von Ahlden“) mit dem Grafen Königsmarck (t 1694) in flüssiger deutscher 
Übertragung, alles mit knappen, das Wesentliche hervorhebenden Erläute- 
rungen. Weggelassen hat er — mit gutem Rechte — den grobgepfefferten 
Brief an Liselotte vom 31. Oktober 1694 (s. die „Anekdoten vom französischen 
Hofe“, Straßburg 1789, oder meinen Neudruck: Annaberg i. Erzgeb. 1909); 
da alle andern Briefe der Tante an ihre Nichte verlorengegangen sind, würde 
er, zumal in deutscher Übersetzung, die kaum genießbar wäre, von dem Brief- 
wechsel der beiden braven Fürstinnen ein ganz schiefes Bild vermitteln. 
Bremen. Í Helmolt. 


C. Mettig, Geschichte Rußlands bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. 2. Band. 
Die Europäisierung Rußlands im 18. Jahrhundert. (= Geschichte Rußlands 
bis zum Ende des 18. Jahrhunderts von A. Brückner. Band II. Allge- 

meine Staatengeschichte, herausgegeben von K. Lamprecht. I. Ab- 
teilung. 29. Werk). Gotha 1913. XII und 506 8. 

C. Mettig (der inzwischen leider verstorben ist) setzt mit diesem Bande das 
Werk A. Brückners fort, das 1896 erschien, und führt es bis zum Ende der Regierung 
Katharinas II. Brückner starb 1896. Die Redaktion der europäischen Staaten- 
geschichte übertrug 1899 die Weiterführung Dr. A. von Hedenström, der 1902 die 
Arbeit aufgab. 1908 übernahm Mettig die Fortsetzung und legt sie nun in diesem 
Bande vor, der zugleich das Werk abschließt. Der Band ist fast ganz Mettigs Werk, 
da der Nachlaß Brückners nichts ergab und die Vorarbeit Hedenströms wenig 
nützte. Unzweifelhaft hat M. auf diese Fortsetzung sehr viel Fleiß verwendet. 
Trotzdem können wir nicht sagen, daß das Buch, so wie es vorliegt, befriedigt. Es 
ist immer mißlich, das Werk eines anderen fortzusetzen; das zeigt sich hier ganz 
besonders stark. Sicherlich hätte M. die Aufgabe anders angefaßt, wenn er 
ganz frei hätte arbeiten können. Er will vor allem Kulturgeschichte geben 
und behandelt daher nach einer knappen politischen Übersicht folgende Gebiete 
(auch in dieser Reihenfolge): Bildungswesen, Kirche, Administration, Arbeits- 
gebiete, Stände. Ich vermag in dieser Disposition irgendeinen Zusammenhang 
nicht zu erkennen. So erwünscht gerade kulturgeschichtliche Behandlung der 
russischen Geschichte ist, so wenig befriedigt heute diese Form der kulturge- 
schichtlichen Darstellung, die wir sonst im allgemeinen überwunden haben. 
M.s Werk ist noch ganz in jener älteren Weise gehalten, die glaubte, Kultur- 
geschichte zu geben, indem sie eine Masse Einzelmaterial zusammenhäufte, 
ohne zu versuchen, einen inneren Zusammenhang herzustellen, und ohne dafür 
einen Hintergrund zu geben, von dem aus allein dieses Material nützlich und 
brauchbar ist. So fürchte ich, wird das Buch wenigen wirklich nützen. M. 
arbeitet zumeist mit Darstellungen in deutscher Sprache. Daß er der Forschung 
auch sonst nicht sehr nahe steht, scheint seine Bemerkung im Vorwort anzu- 
deuten, daß die Darstellungen der politischen Geschichte Rußlands im 18. Jahr- 


456 Nachrichten und Notizen 


hundert von Herrmann und Bernhardi durch die spätere Forschung nur un- 
wesentliche Emendationen erfahren könnten. Nicht auf seine Rechnung kommt 
es wohl, daß sonderbarerweise das Werk mit diesem Bande zum Abschluß ge- 
bracht ist; wenn man das Thema der Europäisierung Rußlands behandeln will, 
so ist doch der Beginn der Regierungszeit des Kaisers Paul in keiner Weise ein 
Abschluß, sondern war es unbedingt nötig, die Reformen Alexanders II. mit 
herein zu ziehen. Wir bedauern somit, daß der auf dieses Werk verwendete 
Fleiß zweifellos nicht im Verhältnis zu dem steht, was das Buch für die Er- 
kenntnis Rußlands nützen wird. Das hat man sich durch die ganze Anlage des 
Werkes von vornherein unmöglich gemacht. 
Berlin. :- Hoetzsch. 


Friedrich Lenz und Otto Unholtz, Die Geschichte des Bankhauses Ge- 
brüder Schickler. Festschrift zum 200jährigen Bestehen. Berlin, Georg 
Reimer, 1912. Buch- und Kupferdruck Georg Büxenstein & Co., Berlin. 
Buchschmuck von Lehmann-Ajax. XXIV, 355 u. 94 S. gr. 4%. Laden- 
preis M. 25,—. 

Zu einer kurzen hinweisenden Besprechung liegt uns die musterhaft ausge- 
stattete, umfangreiche Festschrift des ältesten Berliner Bankhauses Schickler 
vor. Gegründet 1712 von den Kaufleuten Splittgerber und Daum, seit 1795 
unter der Firma Gebrüder Schickler fortgeführt und seit 1910 mit dem Bank- 
haus Delbrück, Leo & Co. zu dem heutigen Delbrück, Schickler & Co. in Berlin 
verschmolzen, hat das Bankhaus besonders im ersten Jahrhundert seines Be- 
stehens eine bedeutungsvolle Stellung als erstes Bankgeschäft am Berliner 
Markt im politisch-wirtschaftlichen Leben des emporsteigenden preußischen 
Staates eingenommen. Vor allem zu Friedrich dem Großen stand es in ernsten 
Kriegszeiten wirtschaftlich beratend und unterstützend in engen Beziehungen. 
Als Dank des großen Königs für diese patriotische Betätigung erhielt das Bank- 
haus nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges des Königs großes, bisher 
noch unbekanntes Ölbildnis, welches als Titelbild reproduziert ist. Zur Wirt- 
schaftsgeschichte der friderizianischen Zeit bildet somit die Veröffentlichung 
eine wertvolle Bereicherung der Literatur. Die Darstellung ist klar und 
übersichtlich und beruht auf sorgfältig ausgewähltem archivalischen Mate- 
rial. Ihre Anschaulichkeit wird durch vorzügliche Kupferdruckbilder aus 
der Geschichte des Hauses, durch Abdruck wichtiger Urkunden, einer 
Stammtafel der Geschäftsinhaber Splittgerber, Schickler, Berendes sowie ein 
gutes Personenregister ergänzt und gehoben. Buchdruck, Papier und Aus- 
stattung sind mustergültig und dem festlichen Anlaß der Veröffentlichung 
angepaßt. 

Dresden. Gritzner. 


Dr. Victor Löwe, Preußische Staatsverträge aus der Regierungszeit König 
Friedrich Wilhelms I. (Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven. 
87. Bd.). Leipzig, S. Hirzel, 1913. XIV u. 499 S. M. 2,—. 

Wie uns der Herausgeber erzählt, bestand schon lange die Absicht seitens 
der Leitung dieser Publikationen, das Werk Mörners, Kurbrandenburgs Staats- 
verträge, fortzusetzen; äußere Ursachen haben die Ausführung dieses Planes 
bis jetzt verhindert. Der vorliegende Band bringt vorläufig die Staatsverträge 


Nachrichten und Notizen 457 


des Königs Friedrich Wilhelm I., die noch bleibende Lücke von 1700—1713 soll 
später ausgefüllt werden. Der vornehmlich bis jetzt als Wallensteinforscher 
von Verdienst bekannte Herausgeber hat sich der ihm gestellten Aufgabe mit 
glücklichem Gelingen unterzogen. Er rechtfertigt in Kürze zunächst die 
Aufnahme verschiedener Stücke, die streng genommen nicht unter den Begriff 
Staatsverträge passen, in diese Sammlung: man wird ihm da recht geben 
können. Er druckt dann nach den vorhandenen Archivalien die Verträge Preu- 
Bens in dem genannten Zeitraume ab, es sind 108 Stücke, gibt für sie die Drucke 
und die Literatur an und stellt den meisten eine knappe übersichtliche Einlei- 
tung voraus, in der er die Geschichte des betreffenden Vertrages kurz erzählt. 
Die aufgenommenen Stücke sind natürlich von sehr ungleichem Werte; die 
wichtigsten sind wohlbekannt; man wird sich aber freuen, sie in tadellosem 
Abdrucke beisammen zu finden, außerdem fallen dabei doch noch neue Schlag- 
lichter auf Personen und Ereignisse. Der wenig bekannte Vertrag, mit dem die 
preußische koloniale Politik jener Tage ein Ende fand, der Verkauf der letzten 
afrikanischen Besitzungen an die niederländisch-westindische Kompagnie um 
6000 Dukaten nebst „zwölf wohl gewachsenen Negern“ ist ebenso interessant, 
wie die kurze Antwort des preußischen Königs anno 1716 auf die Frage, ob er 
einen Vertrag in französischer und lateinischer Sprache oder nur in ersterer 
allein ausgefertigt haben wollte: „francosisch, ich verstehe die Pedantische 
Gott sey danck lateinische Sprache nit.“ In der Einleitung zu Nr. 89 soll 
es wohl statt 1729 heißen 1730 ? 
Prag. O. Weber. 


Acta Borussica. Behördenorganisation. Fünfter Band, erste Hälfte, 
Berlin 1910 M. 23.—; zweite Hälfte, Paul Parey, Berlin 1912. M. 26.—. 

Die groß angelegte Aktenpublikation über das preußische Behördenwesen 
im 18. Jahrh. hat mit den beiden vorliegenden Bänden, welche Akten von 1730 
bis 1735, bzw. von 1736—1740 enthalten, einen rüstigen Schritt nach vorwärts 
getan. Da die Publikation für die Epoche 1740—1756, wie in der Vorrede zum 
ersten der beiden Bände mitgeteilt wird, schon im November 1909 vorbereitet 
war, so dürfen wir hoffen, die Arbeit bis zum Beginn des Siebenjährigen Krie- 
ges in Bälde fertig vor uns zu haben. 

Der Anlage des Werkes getreu, bieten auch die vorliegenden Bände ebenso 
reiches Material zur Geschichte der Behördenorganisation, der Verwaltung, 
des Beamtentums, des Ständewesens, wie vermöge der persönlichen Stellung 
Friedrich Wilhelms I. im Mittelpunkte der gesamten Regierung zur Charak- 
teristik dieses Königs. Was schon von dem unmittelbar vorhergegangenen 
Bande über die allgemeine Natur des Aktenmaterials zu sagen war, gilt auch 
hier. Nach dem Abschluß der Reformperiode von 1718—1723 zeigen uns die 
Akten im wesentlichen das Bild der im Gange befindlichen Behördenorgani- 
sation, wobei es ganz naturgemäß an Bemühungen um Verbesserung, insbeson- 
dere durch Neueinteilung der Departements, z. T. auch an kleineren Neuorgani- 
sationen nicht fehlt. So seien die Reformbestrebungen, betreffend das Justiz- 
wesen, die allmähliche Entwicklung eines Departements der geistlichen Ange- 
legenheiten, die Organisation einer Kriegs- und Domänenkammer in Gum- 
binnen, die Vereinigung der Kriegskanzlei mit der des Generaldirektoriums, 


458 Nachrichten und Notizen 


die Einführung von Landräten in die Kammern, die Schlichtungen von Kompe- 
tenzkonflikten, die neuen Instruktionen für den Generalfiskal und für die Clevi- 
schen Steuerräte, die Verfügungen über das Sportelwesen u. dgl. m. hervor- 
gehoben. 

Aus der Affäre des Kronprinzen begegnen wir den überaus interessanten 
Akten über die Zuweisung desselben zur Küstriner Kammer, später zum Gene- 
raldirektorium, über die Heranziehung zu anderen wichtigen Staatsgeschäften. 
Wie den Berichten Manteuffels zu entnehmen ist, gibt der kranke König dem 
Kronprinzen Unterweisungen über die Kunst des Regierens. Von Akten, 
welche persönliche Verfügungen und Äußerungen des Königs enthalten, seien 
erwähnt: die Anordnung der Hinrichtung des Geheimen Kriegsrates v. Schlub- 
hut und des Landrentmeisters Hesse wegen Kassendefektes, die Kabinetts- 
ordres über die Verwaltung der Provinz Preußen, über Beamtenerziehung, 
der strenge Tadel der Pflichtvergessenheit des Generaldirektoriums, die spätere 
Anerkennung der Leistungen dieser Behörde, das Urteil im Hinblick auf die 
dienstliche Ausbildung eines jungen Beamten: „Oeconomie aestimiere ich mehr 
als die Juristerei“ u. v. a. 

Ausführliche Register erleichtern die Benützung auch dieser Bände. 

Wien. ö Gustav Seidler. 


Die Matrikel der Universität Rostock, herausgegeben von Adolph 
Hofmeister (t). V. Ostern 1789—30. Juni 1831, bearbeitet von Ernst 
Schäfer. Rostock, Stillersche Buchhandlung, 1912. M. 13.50. 

Ad. Hofmeister hat die Vollendung der von ihm i. J. 1886 begonnenen Aus- 
gabe der Matrikel der Universität Rostock nicht mehr erlebt. Ernst Schäfer, 
der ihm im Vorwort zu dem jetzt erschienenen V. (Schluß-) Bande einen liebe- 
vollen Nachruf widmet. hat ganz nach seinem Vorgange die Ausgabe der Matrikel 
zu Ende geführt. Daß diese beim Jahr 1831 Halt macht, liegt in dem Umstande 
begründet, daß seit dem Sommersemester 1831 die Studenten verzeichnisse ge- 
druckt vorliegen. Einen breiten Raum nehmen in dem neuen Bande die an- 
nalistischen Aufzeiohnungen ein, über deren Herkunft der Herausgeber im Vor- 
wort die notwendige Auskunft gibt. Trotz der Aufhebung der unfruchtbaren 
Konkurrenzuniversität Bützow war übrigens in diesen Jahren die Frequenz 
von Rostock, abgesehen von dem vorübergehenden Aufschwung i. J. 1789, nicht 
erheblich; aus 42 Jahren werden nur 1980 Immatrikulationen berichtet. Wie 
das Vorwort angibt, hat der Herausgeber auch den Auftrag zur Bearbeitung des 
Registers erhalten, das für eine erfolgreiche Benutzung der umfangreichen, 
über mehr als 4 Jahrhunderte sich erstreckenden Matrikel ganz unentbehrlich ist. 
Möge der Bearbeiter unter Beachtung der von anderen Editoren gemachten Er- 
fahrungen die praktische Brauchbarkeit möglichst in den Vordergrund stellen! 

Köln. Herm. Keussen. 


Raymond Guyot, Documents biographiques sur J.-F. Reubell (1747—1807). 
These complémentaire présentée à la Faculté des Lettres de I' Université 

de Paris. Paris, Berger-Levrault, éditeurs. 5 rue des Beaux-Arts. 184 S. 
Der Elsässer Reubell spielte als Mitglied der National versammlung, des 
Konvents und besonders des Direktoriums bekanntlich eine immerhin bedeu- 
tende Rolle. Er hätte also wohl eine eingehendere Biographie und Würdigung 


Nachrichten und Notizen 459 


verdient, als sie Guyot in den 13 Seiten des Précis ohronologique seines Werkes 
(S. 13—25) gibt. Der Wert dieses Abschnittes besteht vor allem in einer ge- 
nauen und, wie mir scheint, unbedingt zuverlässigen Feststellung aller Daten 
des Lebens und Wirkens dieses Mannes, was in dem Wirrsal der französischen 
Revolutionsgeschichte keine ganz leichte Sache war. Auf Einzelheiten hat sich 
der Verf. nicht eingelassen, auch nicht auf eine etwas genauere Darstellung 
der führenden Stellung, die Reubell in der auswärtigen Politik des Direktoriums 
1795—1799 eingenommen hat, worin doch seine Bedeutung gipfelt. Schade, 
denn daß Guyot dazu imstande gewesen wäre, beweist die meines Erachtens 
treffliche Charakteristik, die in folgenden Sätzen der Einleitung (S. 2) ent- 
halten ist: „Ce n'est pas, & coup sür, un personnage de tout premier rang: il 
n'a eu, pour tenir une place importante dans la littérature historique de la Révo- 
lution ni les qualités tout à fait &minentes, ni les vices éclatants, ni la tragique 
destinée qui ont valu à d'autres d'échapper pour longtemps à l’oubli. Pourtant, 
Bes capacités d'homme d' affaires, son caractère brusque, mais sincère, une volonté 
opiniâtre, une tournure d’esprit assez originale, un langage parfois mordant 
et ironique, le distinguent encore de la plupart des hommes politiques, parfois 
assez médiocres qui du 9 thermidor au 18 brumaire ont dirigé les affaires de 
la France. Napoléon lui dit un jour que dans le Directoire il était le seul & sa 
place. | 

Im übrigen verweist uns der Verf. auf sein gleichzeitig erscheinendes größeres 
Werk über die Diplomatie des Direktoriums, wovon diese Broschüre nur eine 
Nebenarbeit ist. Den größten Teil des Buches nimmt eine überaus umfangreiche 
Sammlung von Quellen (zeitgenössischen und späteren Schriften, Einzelartikeln 
und Aktenstücken) zur Geschichte Reubells ein, die, in sieben Kapitel geglie- 
dert und in Regestenform dargeboten, für die Benutzung sehr bequem ist. 
Auch eine „Ikonographie“ dieses republikanischen Heiligen fehlt nicht. 

Das Buch ist Andreas Waltz, dem Bibliothekar von Kolmar, der Vaterstadt 
Reubells, gewidmet. Mit dieser Widmung verbindet der Verf. (S. 9) seinen Dank 
an jene „fidélité inébranlable aux souvenirs du passe, qui réunit si vite et si 
puissamment, entre Rhin et Vosges, les hommes de toutes les professions, de 
tous les Ages et de toutes les oroyanoes. 

Mainz- Gonsenheim. Christian Waas. 


H. -A. Goetz- Bernstein, La diplomatie de la Gironde. Jacques-Pierre Brissot. 
Paris, Librairie Hachette, 1912. XX u. 450 S. 80. 

Eine wertvolle Bereicherung der historischen Literatur! Auf Grund um- 
fassender Heranziehung von zahlreichen gedruckten und ungedruckten Quel- 
len — unter letzteren finden sich besonders ausgiebig benutzt die hoffentlich 
endgültig wieder zu Ehren gekommenen Berichte des preußischen Gesandten 
Goltz — hat es G.-B. verstanden, über manche Einzelzüge der girondistischen 
Politik und speziell der Brissots neues Licht zu verbreiten. Völlig überzeugend 
weist er u. a. auf die bedenklichen Widersprüche in Brissots auswärtiger 
Dilettantenpolitik hin; er predigt z. B. „Krieg den Königen“, verrennt sich aber 
im selben Augenblick in den absurden Gedanken des Bündnisses mit den 
Königen von Preußen und England, um auch diese Fürsten doch alsbald wie- 
der mit den Foigen der Revolution zu bedrohen. Wie man sieht, führt das 


460 Nachrichten und Notizen 


neue eingehendere Studium der Brissotschen Politik in diesem Falle zu einer 
neuen Verurteilung; so aber ist es überall oder fast überall; an unserem bis- 
herigen Gesamturteil über die „Diplomatie der Gironde“ ändert die Arbeit nichts. 
In der kräftigen Zusammenfassung seiner Resultate schreibt der Verf. mit 
Recht: „Weder als Diplomaten, noch als Parteiführer entfalteten sie die not- 
wendige Energie, Geschicklichkeit, Feinheit und Kaltblütigkeit.“ „Nervöse 
Politiker, die sie waren, schreckten sie vor den logischen Konsequenzen ihres 
eigenen Verhaltens zurück und verstanden nur zu zerstören, was sie geschworen 
hatten, zu verteidigen. Immer auf dem Posten, Hiebe nach rechts auszuteilen, 
hatten sie nicht Kraft genug, die von links zu parieren.“ — Im einzelnen sei 
noch bemerkt, daß G.-B. es erfreulicherweise gar nicht mehr für nötig hält, 
die bewußt kriegerische Haltung der Gironde zu beweisen und daß er umge- 
kehrt beim Kaiser friedliche Absichten annimmt. 

Bei weitem nicht in allem wird man geneigt sein, dem Verf. zu folgen. Er 
läßt z. B. in Brissot das unzweifelhaft vorhandene idealistische Element allzu- 
sehr hervortreten und betont nicht stark genug seinen wilden Ehrgeiz und man- 
cherlei, was mit der etwas dunklen Vergangenheit des Journalisten zusammen- 
hängt, der unzweifelhaft zu der, gelinde ausgedrückt, gemischten Umgebung 
des Herzogs von Orléans gehört hat. Brissot versuchte bekanntlich, Ludwig XVI. 
zu retten (indem er „zum ersten Male als Politiker redend“, wie G.-B. bitter 
sagt, ganz mit Recht darauf hinwies, daß die Hinrichtung des Königs die aus- 
wärtige Stellung Frankreichs sehr bedeutend verschlechtern würde). Der Verf. 
meint, er habe so gehandelt, „um seinen Edelmut zu beweisen und der Stimme 
des Herzens zu folgen, bewegt durch das tragische Unglück Ludwigs XVI.“. 
Ohne nun diesen Edelmut völlig wegleugnen zu wollen, meinen wir doch, daß 
für die Haltung Brissots der Eigennutz, der Gedanke an die eigene Rettung 
maßgebender war. Ist es doch allgemein anerkannt, daß die Hinrichtung des 
Königs auch der Gironde den Todesstoß versetzen sollte und versetzt hat. 

G.-B. schreibt gut und vor allem lebendig, freilich ist er gelegentlich auch 
breit und sagt wohl allzuoft Dinge, die schon früher ausgesprochen worden 
waren. Diese Nachteile hat sein Buch mit sehr zahlreichen anderen der im all- 
gemeinen so prächtigen französischen Thèses gemein. Möge uns Deutsche diese 
Tatsache trösten, wenn wir sonst mit berechtigtem Neid den Vergleich zwischen 
dem Durchschnitt französischer und deutscher Doktorarbeiten ziehen. 

Tübingen. Wahl. 


‚Hellmuth von Moltke, Briefe über Zustände und Begebenheiten in 
der Türkei aus den Jahren 1835 bis 1839. 7. Auflage. Eingeleitet und mit 
Anmerkungen versehen von Gustav Hirschfeld. Mit einem Bildnis des Ver- 
fassers aus dem Jahre 1851, elf Abbildungen, drei Karten und Plänen 
und einer Übersichtskarte. E. S. Mittler und Sohn. Berlin 1911. M. 10.—. 

In 7. Auflage sind Moltkes Briefe aus der Türkei veröffentlicht worden. Der 

Zeitpunkt ist jedenfalls gut gewählt, denn das Interesse für die Türkei ist gerade 

jetzt in Deutschland recht rege. Türkische Offiziere weilen zu ihrer Ausbildung 

in unserem Vaterlande, deutsche Instrukteure wirken in der Armee des Groß- 
sultans und wiederum ist unter der Reihe der preußischen General-Feldmar- 
schälle einer, von der Goltz, der, wie einst Moltke, jahrelang als Reformator 


Nachrichten und Notizen 461 


des türkischen Heeres gewaltet hat. Die jungtürkische Bewegung hat das Inter- 
esse neu angeregt, und nach dem Erscheinen des Buches ist der tripolitanische 
Krieg ausgebrochen, dem der Balkankrieg folgte. So kommen viele Umstände zu- 
sammen, die es rechtfertigen, gerade jetzt die Lektüre dieses Buches warm zu 
empfehlen. Der große Stratege hat schon in jenen Jahren sich als ein aufmerk- 
samer Beobachter und guter Schilderer erwiesen. Wenn wir hören, wie ihn der 
Sultan empfängt, der auf einem Divan sitzend mit einem Blicke Konstantinopel, 
das Meer, die gegenüber liegenden asiatischen Berge, sowie die Flotte überschauen 
kann, oder wenn wir erfahren, wie derselbe Herrscher dem Exerzieren eines Rediff- 
Bataillons zusieht, wie er Moslems, Griechen, Armenier und Juden empfängt, sie 
ermahnt, ihm treu zu dienen und ihnen dafür eine gerechte Regierung zusichert, 
wie er den Hospodaren Ghika und Stourdza Audienz gewährt, immer werden wir 
mit Interesse Einblick in das Leben des großherrlichen Hofes nehmen. Auch ein 
trockener Humor fehlt nicht. Wenn Moltke berichtet, wie der Sultan den beiden 
Hospodaren die Gnade erweist, ihnen 10 000 Dukaten abzunehmen, wenn er 
die kalte Nacht im Mai 1837 damit erklärt, daß die Türken, als sie das Land er- 
oberten und die christlichen Heiligen entthronten, vergessen hätten, Mamertus 
und Pankratius zu vertreiben, oder wenn er erzählt, wie ein ältlicher Gentleman 
ihn wegen seiner Verdienste um die Türkei lobt und er hinterher erfährt, daß 
dieser würdige Herr der Hofnarr ist, überall finden wir jene kurze humoristische 
Ausdrucksweise, die Moltke auch als siebenzigjähriger ruhmgekrönter Feldherr 
noch liebte. 

Wie anziehend versteht er ferner die landschaftliche Schönheit einer Gegend 
zu schildern, zum Beispiel die Bulgariens in dem Briefe aus Tirnowa vom 
19. Mai 1837, oder die der Stadt Orfa, wo er im April 1838 weilte, der Stadt, die 
mit ihren „Obst- und Weidenbäumen eine Oase zwischen der Sand- und. der 
Steinwüste“ bildet. Das große topographische Interesse, das Moltke hatte, tritt 
überall hervor. Als ihn seine militärischen Pflichten nach der asiatischen Türkei 
führten und er nach Orten kam, die noch nie der Fuß eines Deutschen betreten, 
gewinnen seine Schilderungen fast noch mehr an Interesse. Wohl liegen die 
Kämpfe, die damals sich abspielten, uns heute fern, aber gerade deshalb sollte 
der Historiker suchen, sie kennen zu lernen. Sie bilden ja doch auch ein Glied 
in der Entwicklung, die zuerst zum Verlust Ägyptens, jetzt zu dem von Tri- 
polis und großer Teile der europäischen Türkei führte. 

So sei die Lektüre dieser Briefe allen Verehrern des großen TEN warm 


fohl 
Deere Richard Schmitt. 


Am 16. und 17: Mai 1914 fand in Naumburg die 40. Sitzung der 
Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum 
Anhalt statt. Dem Bericht entnehmen wir, daß mit der Inventarisierung 
der nichtstaatlichen Archive begonnen worden ist und schon eine gedruckte 
Denkschrift vom Staatsarchivar Dr. Möllenberg über den Kreis Neuhaldens- 
leben vorliegt. Die Archivverzeichnisse für die einzelnen Kreise werden 
heftweise erscheinen und später in Bänden zusammengefaßt. Von den Ge- 
schichtsquellen gelangt Bd. 5 der Kirchenvisitationsprotokolle des Kurkreises 
(Liebenwerda und Elsterwerda, bearb. von Pallas) zur Ausgabe, beschlossen 


462 Nachrichten und Notizen 


wird die Herausgabe eines Urkundenbuches zur Geschichte der Universität 
Wittenberg „Wittenberger Denkmäler‘ (Friedensburg in Magdeburg) und 
die Veröffentlichung der ältesten Inschriften in Erfurt bis zum Dreißig- 
jährigen Kriege. Von der beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunst- 
denkmäler sind die Kreise Wolmirstedt und Wanzleben (Bergner) und Graf- 
schaft Wernigerode (Bergner und Jacobs) erschienen. Die übrigen Arbeiten 
sind in gutem Fortgang.. In Aussicht genommen werden such für das 
Herzogtum Anhalt Beschreibungen der Bau- und Kunstdenkmäler (Brink- 
menn). 

Die 40. ordentliche Plenarversammlung der Monumenta Germaniae histo- 
rica fand vom 20. bis 22. April in Berlin statt. Dem Bericht ist zu entnehmen, 
daß im vergangenen Jahr folgende Bände erschienen sind: Scriptores rerum 
Merovingicarum. tom VI (Passiones vitaeque sanctorum, ed. B. Krusch et 
W. Levison); Constitutiones et acta publica imperatorum etregum. tom. V, 8 
et VI, 1 (ed. J. Schwalm); Necrologia Germaniae. tom. V (Dioecesis Pata- 
viensis pars II; Austria inferior, ed. A. F. Fuchs); Auctores antiquissimi, 
tom. XV, 1 (Aldhelmi opera, ed. R. Ehwald); Neues Archiv Bd. 88, 2. 8., 89, 1. 
In Druck befinden sich neun Quartbände und drei Oktavbände Die Ar- 
beiten sind meist in gutem Fortgang. 

Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die Akademie der 
Wissenschaften in Berlin ernannte Prof. Dr. Otto Hintze (Geschichte), 
Prof. Dr. Max Sering (Staatswissenschaften) und Prof. Dr. Adolf Gold- 
schmidt (Kunstgeschichte) in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern der phi- 
lologisch-historischen Klasse. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Kunst- 
geschichte Dr. Ernst Heidrich in Basel ist nach Straßburg, der o. Prof. 
der alten Geschichte Dr. Walter Otto in Greifswald als Nachfolger für 
Klebs, der in den Ruhestand tritt, nach Marburg, der o. Prof. der Ge- 
schichte Dr. Felix Rachfahl in Kiel nach Freiburg i. Br., der o. Prof. 
der systematischen Theologie Dr. Ernst Troeltsch in Heidelberg als 
Ordinarius für Religionswissenschaft in die Philosophische Fakultät von 
Berlin und der ao. Prof. für neuere Geschichte Dr, Curt Kaser in Gras 
als Ordinarius für allgemeine Geschichte nach Czernowits berufen. 

Der o. Prof. der Religionsgeschichte Dr. Lars Olof Jonathan 
Söderblom in Leipzig wurde als Erzbischof und Prokanzelar der Uni- 
versität Upsala berufen. 

Der ao. Prof. der Geschichte Dr. Karl Stählin in Heidelberg wurde 
als Ordinarius der neuen Geschichte nach Straßburg, der Privatdozent 
Prof. Fritz Kern in Kiel als o. Prof. der mittleren Geschichte nach 
Frankfurt a. M., der Privatdozent Dr. Hans Windisch in Leipzig als o. 
Prof. der Theologie nach Leiden, der Privatdozent Dr. E. Meister in Leipzig 
als ao. Prof. für Rechtsgeschichte und deutsches Recht nach Basel und der 
Oberlehrer Dr. Preuß in Leipzig als ao. Prof. der Kirchengeschichte nach 
Erlangen berufen. 

Der Assistent am Institut für osteuropäische Geschichte in Berlin Dr. 


Salomon wurde als Professor für Geschichte und Kultur Rußlands nach 
Hamburg berufen. 


N achrichten und Notizen 463 


Zu ao. Prof. wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Hormann Wätjen 
(Geschichte) in Heidelberg und Dr. Alfred Merz (Geographie) in Berlin. 

Es habilitierten sich: Dr. F. W. Wolters (Geschichte) in Berlin, 
Dr. Francis Smith (Geschichte einschließlich alter Geschichte) in Leip- 
zig, Dr. P. Frankl (Kunstgeschichte) in München, Rudolf Hapke 
(Handelsgeschichte) in Berlin und D. Jos. Löhr (kathol. Kirchenrecht) in 
Breslau. 

Archive: Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. A. Rubel in Metz 
wurde zum Direktor des Bezirksarchivs für Lothringen ernannt. 

Todesfälle. Am 20. April starb im Alter von 65 Jahren der o. Honorar- 
professor der Rechtsgeschichte in Berlin und Mitglied der Zentraldirektion 
der Monumenta Germaniae Historica Geh. Justizrat Dr. Karl Zeumer. Wir 
behalten uns eine ausführliche Würdigung der Persönlichkeit des Verstorbenen 
noch vor. 

Am 5. Juni starb im Alter von 70 Jahren der o. Professor des deutschen 
bürgerlichen und sächsischen Rechts Geh. Hofrat Dr. Emil Strohal in Leipzig. 

Am 18, Juni starb im 72. Lebensjahre der Geheime Kirchenrat o. Pro- 
fessor emer. der Theologie in Leipzig D. Georg Rietschel 

Kürzlich starb im Alter von 74 Jahren Dr. Theodor von Liebenau, 
Staatsarchivar zu Luzern. Der Verstorbene war ein tätiger Forscher auf 
dem Gebiet der Kultur- und Kriegsgeschichte namentlich seiner engeren 
Heimat. Er hat eine große Reihe von Studien und Untersuchungen meist 
in Zeitschriften veröffentlicht, so eine Geschichte der Ritter von Baldegg (1866), 
der Freiherrn von Attinghausen (1865), über Bischof Johann von Gurk (1874), 
Das alte Luzern (1882), Die Schlacht bei Sempach (1886), Das Gasthaus- und 
Wirtshausleben der Schweiz in älterer Zeit (1891) und die Geschichte der 
Fischerei in der Schweiz (1897). Auch behandelte er in dem Werk von 
Wilhelm Lübke „Die Denkmäler des Hauses Habsburg in der Schweiz“ 
das Kloster Königsfelden. 


Kritik und Polemik. 


„Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der deutschen Uni- 
versität in Prag über den Angriff Prof. Dr. Max Webers gegen Prof. Dr. Paul 
Sander“ Prag 1914, 82 8. Im Selbstverlag der Fakultät. 

Diese Broschüre ist dadurch veranlaßt worden, daß Prof. Sander, der 
ein Buch von Arthur Salz, „Geschichte der böhmischen Industrie in der Neu- 
zeit“ in der Deutschen Literaturzeitung abfällig kritisiert hat (1918 Sp. 2675 ff.), 
deshalb von Max Weber im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 
(Bd. 88 S. 589 ff.) auf das schärfste angegriffen wurde. Sander wird, wie es 
in der Fakultätschrift heißt, als literarischer Ehrabschneider, Denunziant, 
Plagiatschnüffler, subalterner Arbeiter usw. hingestellt, den ein anständiger 
Mensch nicht als seinesgleichen anerkennen könne. Da einem Mitglied der 
Fakultät die wissenschaftliche und sogar die bürgerliche Ehre abgesprochen 
wurde, so stand nach der Erklärung der Broschüre das Professorenkollegium 
vor der Alternative, entweder eine reinliche Scheidung zwischen sich und 
einem unwürdigen Mitglied vorzunehmen oder die auf ihre Richtigkeit nach- 
geprüften Angriffe surückzuweisen. Die Fakultät hat ein Fakultätsmitglied 


464 Nachrichten und Notizen 


zum Berichterstatter bestellt, der mit der größten Gewissenhaftigkeit sich 
der ins Kleine und Kleinliche gehenden Arbeit unterzogen hat und dessen 
Bericht von der Fakultät veröffentlicht wird. Der schwer mißhandelte Prof. 
Sander erhält vom Berichterstatter und von der Fakultät eine volle Ehren- 
und Vertrauenserklärung. „Bedenkt man“, so schließen die Ausführungen 
des Berichterstatters, „in welch leichtfertiger Weise sich Weber in seinem 
Artikel als Organ der literarischen Sittenpolizei betätigt, mit welcher Kühn- 
heit er die Reinheit der Gesinnungen eines, wie es scheint, ihm völlig 
unbekannten Gelehrten verdächtigt, so wirkt die Abrechnung, mit der er 
seinen Artikel schließt, geradezu wie eine Selbstverspottung . . . Die Unter- 
suchung, ob Webers Beschuldigungen zutreffen, gestaltet sich unwillkürlich 
zu einer Anklage gegen den Angreifer selbst.“ 

Die Fakultätschrift wird ihre beabsichtigte Wirkung im Einzelfalle 
zweifellos ausüben. Mag sein, daß viele der Einwürfe Sanders gegen Salz 
sich auf Kleinigkeiten beziehen. Jedenfalls ist die Behauptung Webers, 
daß „sich die absolute, bei jeder Nachprüfung sofort erkennbare Unwahrheit 
seiner (Sanders) sämtlichen höchst widerwärtigen Denunziationen“ ergebe, 
geradezu ungeheuerlich. Die Ausführungen der Prager Broschüre, die zu 
einem schlechthin entgegengesetzten Ergebnis gelangen, sind absolut zwingend 
und überzeugend. 

Der Prager Schrift wäre eine allgemeinere über den Fall Sander- Salz- 
Weber hinausreichende Wirksamkeit lebhaft zu wünschen. Denn unsere 
wissenschaftliche Kritik und die wissenschaftliche Polemik zeigen mitunter 
eine Verwilderung und eine Selbstentäußerung der Gewissenhaftigkeit, die tief 
zu beklagen ist. Gewiß ist kritische Schärfe nötig: Liederlichkeit und Irr- 
tum sollen als solche charakterisiert werden, gesunde Polemik ist erwünscht, 
eine klare und bestimmte Hervorhebung dessen, was die Ansichten trennt, 
für den Fortgang der Forschung geradezu unerläßlich. Aber all das muß 
sich auf dem Boden des Sachlichen bewegen, darf nicht in das Persönliche 
hinübergreifen und darf vollends nicht die moralische Persönlichkeit des 
Andersmeinenden berühren. Wir wissen, daß das leider nicht immer der 
Fall ist. Wandel tut not. Wohl vermögen kritische Brutalitäten dauernd 
wissenschaftliche Verdienste nicht zu schmälern, wohl kann die Gewaltherr- 
schaft eines Kritikers oder eines Kritikerkreises, die durch die begreifliche 
Scheu vieler Gelehrten, sich in ein Gezänk einzulassen, leicht begünstigt 
wird, niemals von langer Dauer sein, wohl bricht die ganze Herrlichkeit 
eines Kritikertyrannen zusammen, wenn das Gift seiner Feder nicht mehr 
gefürchtet wird. Der Schaden indessen, den die wissenschaftliche Arbeit 
erleidet, ist immerhin beträchtlich. Mehr als bisher soll es Aufgabe der 
wissenschaftlichen Zeitschriften sein, hier führend und zurückweisend zu 
wirken und durch Wahrung des literarischen Anstandes und der Ge- 
rechtigkeit den Wissenschaften zu dienen, G. 8. 


465 


Iselins Geschichtsphilosophie. 


Von 
Paul Hagenbring (). 


Literatur. 


Isaac Iselin: Vermischte Schriften, 2 Bde. Zürich 1770. 

Ders.: Träume eines Menschenfreundes, 2 Bde. Basel 1776. 

Ders.: Über die Geschichte der Menschheit“, 2 Bde. Basel 1779. 

Allgem. Deutsche Biographie, 1886. Bd. 23, S. 772—776 (Bernoulli). 

J. Baechtold: Geschichte der deutschen Literatur in der Schweiz. S. 675. 
Frauenfeld 1892. 

Eisler: Wörterbuch der philos. Begriffe, II. Aufl., 2. Bd., S. 391f. Berlin 1904. 

Ersch u. Grubers Encyklopaedie: II, Bd. 24, S. 336f. (Escher.) 

K. Goedeke: Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung aus den 
Quellen. 2. Aufl. 1891. IV. Bd., 1. Abtig., S. 155 ff. 

H. Hettner: Geschichte der deutschen Literatur im 18. Jh. 3. Aufl. 1879. 

II. Buch, S. 315/16, S. 370 f., S. 402—404; III. Buch, 1. Abtlg., S. 69. 

J. Keller: Goethe im Kreise Is. Iselins, mitgeteilt von J. Keller. Goethe- 
Jb. 1885. Bd. VI. S. 84— 94. 

P. Menzer: Kants Lehre von der Entwicklung in Natur und Geschichte. 
S. 245—251. Berlin 1911. 

A. v. Miaskowski: I. Iselin, Ein Beitrag zur Geschichte der volkswirtschaft- 
lichen, sozialen und politischen Bestrebungen der Schweizer im 18. Jh. 
(in den „Baseler Beiträgen für vaterl. Geschichte“). Bd. X. Basel 1875. 

K. Morell: Geschichte der Helvetischen Gesellschaft. Winterthur 1863. 

Mörikofer: Die schweizerische Literatur des 18. Jh. S. 311ff. 

C. Wieland: Dem Andenken I. Iselins. Zur Feier der Enthüllung seines 
Denkmals. (1891.) 

W. Windelband: Die Geschichte der neueren Philosophie in ihren allgem. 
Zusammenhängen. 4. Aufl. Bd. I. S. 601, Leipzig 1907. 

Ders.: Lehrbuch der Geschichte der Philosophie. 4. Aufl. S. 441. Tübingen 1907. 
1 Dieses Werk Iselins erschien zuerst 1764 als „Philosophische Mutmaßun- 

gen über die Geschichte der Menschheit“ in zwei Bänden. Die erweiterte Bear- 

beitung der zweiten Auflage von 1768 trug den Titel: „Über die Geschichte der 

Menschheit‘ und erschien in Zürich. Die dritte Auflage scheint ein unveränder- 

ter Abdruck der zweiten gewesen zu sein. Wir benutzten als die letzte, von 

Iselin selbst redigierte Ausgabe die vierte, verbesserte und vermehrte Auflage 

von 1779, in der die letztwillige Anschauung des Philosophen mit Recht zu ver- 

muten ist. Eine fünfte Auflage erschien 1786, vier Jahre nach Iselins Tode. 


Histor. Vierteljabrschrift. 1914. 4 30 


466 P. Hagenbring 


Die Anregung zu Isaak Iselins geschichtsphilosophischem Haupt- 
werk „Über die Geschichte der Menschheit“ gaben zwei verschiedene 
Motive. 

Der Verfasser hatte sich bereits mit geschichtsphilosophischen 
Gedanken beschäftigt, als ihn Rousseaus Verherrlichung des Natur- 
menschen! veranlaßte, ein Veto gegen diese im Sinne der Aufklärung 
revolutionären Gedanken einzulegen. Seine Gedanken an eine Ent- 
gegnung erfuhren jedoch eine weitere Vertiefung und einen zweiten 
Richtungspunkt durch ein Schreiben Homes an die ‚„Menschenfreund- 
liche Gesellschaft in der Schweiz“ (vom 10. Mai 1763), deren Mitglied 
Iselin war, indem jener bei der Besprechung der staatsphilosophischen 
Gedanken Montesquieus im Gegensatz zu dem im „Esprit des lois“ 
enthaltenen Grundgedanken betonte, „daß die menschliche Natur 
selbst einen größeren Einfluß in die Einführung von Gesetzen und 
von Gewohnheiten habe, als alle anderen Ursachen, welche Mon- 
tesquieu anführt“. Damit war die leitende Idee der Arbeit Iselins 
bestimmt; sie verkörperte sich in der Aufgabe, die Entwicklung des 
Menschen von der äußersten Einfalt zu einem immer höheren Grade 
von Licht und Wohlstand aufzuzeigen und philosophisch zu begrün- 
den. Obgleich der Verfasser behauptet, daß er ohne eine vorgefaßte 
Meinung und nach durchaus induktiver Darstellung verfahren werde, 
konnte er sich doch nicht von der im Gegensatz zu Rousseau gefaßten 
Voraussetzung emanzipieren, daß die Vollkommenheit des Menschen 
nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft zu suchen sei, 
und daß die hauptsächlichsten Faktoren der Entwicklung in der 
Natur des Menschen selbst begründet seien. Iselin mußte also not- 
wendig eine psychologische Betrachtung der Schilderung des histo- 
rischen Verlaufs voraufgehen lassen und ständig den durch seine 
Psychologie gewonnenen Standpunkt im Auge behalten. Insonder- 
heit ließ er jedoch der historischen Darstellung die Erleuchtung 
durch die Philosophie zuteil werden, so daß sich aus einer Vereinigung 
beider Betrachtungsweisen folgende vier Grundfragen ergaben: 

1. Wie verhält sich der Mensch in der Erscheinung zu dem Be- 
griffe des Menschen ? 

2. Wo finden wir den wahren Menschen ? 

3. Erfüllt der Mensch seine Bestimmung ? 

4. Ist der Mensch zur Glückseligkeit reif? 


1 In dem „ Discours sur les sciences et les arts“ (1750). 


Iselins Geschichtsphilosophie 467 


Von der Beantwortung dieser Probleme versprach er sich nicht 
nur einen wissenschaftlichen, sondern auch einen ethischen Wert, 
da sie „natürlicherweise zu den großen Grundsätzen führen muß, 
nach welchen in bessern Zeiten glücklichere Völker sich einen voll- 
kommeneren Wohlstand versprechen können“. Damit aber gewinnen 
wir einen Einblick in den Plan der Gottheit mit dem Menschen, denn 
die Geschichte des menschlichen Geschlechtes wird von einem weisen 
Schöpfer in ihrem Verlaufe vorausbestimmt. 

Die im Sinne Leibnizens und Wolffs dargestellte Psychologie 
enthält folgende Grundgedanken: 

Alle Lebensfunktionen des Individuums beruhen auf dem Zu- 
sammenwirken des „organischen Leibes“ und der „vernünftigen 
Seele“, und zwar ist die Organisation der Seele völlig von der des 
Leibes abhängig. Dieses Abhängigkeits verhältnis der Seele dehnt sich 
jedoch auch auf alle übrigen Dinge der Umgebung aus. 

Die Grundlage und das Bewegende aller Seelenkräfte ist eine 
„innerliche Empfindung, das Bewußtsein seiner selbst“, das als ein 
Bedürfnis auftritt. 

Begierden, Vorstellungen und Gedanken sind nur Modifikationen 
der Empfindung jenes innerlichen Gefühls. Die Empfindungen 
gliedern sich in angenehme und unangenehme, d. h. Lust- und Un- 
lustgefühle; beide können sinnlicher und vernünftiger Natur sein. 
Neigungen und Abneigungen, die Folgen der Lust- oder Unlust- 
gefühle, sind in ihrer Stärke abhängig von den Trieben, den Leiden- 
schaften und dem Willen. Unter den Trieben als der Grundlage des 
sittlichen Charakters versteht man „äeinförmige und immer gleich 
mächtige Neigungen der Seele“, die in der Mischung ursprünglich 
dunkler Gefühle begründet sind. 

Außer den eben besprochenen sinnlichen Empfindungen und 
Gefühlen beherrscht den Menschen das „sittliche Gefühl“ in 
solcher natürlichen Stärke, daß es die Besseren unter den Menschen 
auch ohne verstandesgemäße Erkenntnis des Guten zu rühren 
vermag. 

Naturgemäß richtet sich die Tätigkeit der Sinne auf die Umwelt 
und erzeugt die Erfahrung; das „sinnliche Urteil“ ist der Abschluß 
dieses Prozesses, das Höchste, das die niederen Seelenvermögen 
zu leisten imstande sind. Zu den höheren Seelenvermögen rechnet 
Iselin Verstand, Vernunft und Weisheit; sie beruhen auf der Fähigkeit 
des Menschen, zu denken, d.h. sich Vorstellungen von außen her zu 

80° 


468 P. Hagenbring 


erwerben und in sich selbst solche zu bilden.! Daher sind „Gedanken 
die einzige Nahrung der menschlichen Seele“, und erst der Verstand 
vermag in die Verwirrung der Vorstellungen Licht und Deutlichkeit 
zu bringen und den Menschen zur Fähigkeit des vernünftigen Urteils 
und endlich zur Vernunft selbst zu erheben. 

Die Anwendung des Scharfsinnes und des „gesunden Verstandes“, 
bon sens, mens sana, erzeugt die Bildung allgemeiner Begriffe; endlich 
verleiht der Wille dem Menschen die Fähigkeit ‚in seinen Entschlüssen 
der Stimme der Vernunft zu folgen“. Je mehr er dies tut, um so wich- 
tiger und geordneter wird das Ganze seiner Einsichten, um so stärker 
wird sein „Geist“ sein. „Wir können uns also die Seele wie ein Wesen 
vorstellen, in welchem auf einem dunklen Grunde hin und her lichte 
Stellen hervorschimmern“, deren Anzahl und Harmonie die ‚Schönheit‘ 
des Geistes und das Maß der Fähigkeit zur Charakterbildung bestimmen.“ 

Wie die Aufnahme der Vorstellungen und die Ordnung der Be- 
griffe in der Hauptsache durch die männliche Kraft des Willens be- 
dingt wird, so hängt die Aufnahme von Schönheiten und Vollkommen- 
heiten von der „Reizbarkeit der Seele“ ab. 

Sobald der Mensch in die Welt eintritt, beherrscht ihn fast aus- 
schließlich der Trieb zur Selbsterhaltung. Indessen würden alle Eigen- 
schaften der Seele, selbst der Verstand nicht, der menschlichen Ent- 
wicklung Plan und Ziel zu geben vermögen, wenn nicht der Schöpfer 
in jeden Menschen den Trieb nach einer immer höheren Vollkommen- 
heit als eine immer gleiche, „natürliche Empfindung“ gelegt hätte, 
deren Wesen auf der Erzeugung von Lustgefühlen, hervorgerufen 
durch die Beförderung und jeweilige Beschleunigung der Seelen- 
tätigkeit, beruht.® 

Die Seelenkräfte, deren Wesen wir soeben beschrieben haben und 
deren Gesamtheit das Bild der menschlichen Seele ausmacht, äußern 
sich nun nacheinander im Verlaufe der Entwicklung des Individuums 
in charakteristischer Weise. | 

1 Vgl. Wolff, Psychol. emp. $ 20: „Ens quod in nobis sibi sui et aliarum 
rerum conscium est, anima dicitur“. 

? Die Beziehung dieser Anschauung zu der Monadologie Leibnizens liegt 
klar zutage. 

3 Diese Anschauung Iselins von der Entwicklung der menschlichen Seelen- 
kräfte entspricht dem Harmoniegedanken des 18. Jahrhunderts and hängt mit 
Iselins Weltanschauung aufs innigste zusammen, nach der Gott der ewige Ur- 


quell von Ordnung, Harmonie und Ebenmaß ist und auch den Menschen zur 
Vollkommenheit bestimmt hat. 


Iselins Geschichtsphilosophie 469 


Das Kind wird beherrscht durch die erste Äußerung der sinnlichen 
Vermögen und körperlichen Bedürfnisse; dunkle Empfindungen und 
Gefühle, Triebe und Begierden erfüllen die Seele; aus den ungeübten 
Sinnen einer unerfahrenen Seele entstehen „falsche und verworrene 
Vorstellungen“, die das Individuum in einen Zustand der Unordnung 
und Verwirrung stürzen, der „billig die Wildheit des’einzelnen Men- 
schen“ genannt werden kann. 

Im Verlaufe des Kindesalters wachsen und stärken sich insonder- 
heit die sinnlichen Vermögen und versuchen die Tätigkeit des er- 
wachenden Verstandes zu unterdrücken. Die Einbildungskraft be- 
schleunigt die Tätigkeit der Sinne und erhöht alle angenehmen Empfin- 
dungen, allerdings nicht ohne sie zu verwirren und eine harmonische 
Entwicklung der Seele zu gefährden. In der Tat wird das „größere 
Kind“ bald mehr und mehr von Unordnung und Ausgelassenheit 
erfaßt; Leidenschaften, unter denen Iselin zur Gewohnheit gewordene 
Gemütsbewegungen der Seele versteht, ‚ein Gemisch ausschweifender 
Begierden“, bemächtigen sich der Seele, lang ehe das Urteil die Ver- 
nunft, und der gesunde Verstand sie zu einer wahren Tugend reif, 
und zu einer gründlichen Glückseligkeit geschickt machen“. Die 
Jugend ist deshalb nicht ‚das Lebensalter der wahren Glückseligkeit 
und des reinen Vergnügens‘“. 

Viele Menschen bleiben, wie die Erfahrung lehrt, auf diesem Punkte 
der Entwicklung stehen; doch selbst wenn sie ihrer Anlage nach zu 
den bedeutenden Geistern gehören, zu den Helden und Genies, ist 
ihr seelischer Zustand zu verurteilen, solange sie sich allein von großen 
Trieben und Leidenschaften beherrschen lassen und der Verstand nicht 
ihre genislen Anlagen durchdringt. Zwar vermag sich der Mensch 
durch Vereinigung des Witzes! und der Einbildungskraft zum „schönen 
Geist“ zu erheben, doch würde die große Masse der Individuen in 
diesem Lebensalter, dessen großes Gesetz die Einbildung ist, unzweifel- 
haft der Zügellosigkeit und Verwilderung anheimfallen, wenn sich 
nicht die Vernunft zur Führerin des Mannesalters erhöbe; sie weist 
die Sinnlichkeit und Einbildung in ihre Schranken, „belebt und 
ordnet das Ganze der menschlichen Gefühle“, und sie gibt ihm durch 
eine erhabene Harmonie die Würde und die Vollkommenheit, durch 


1 Unter „Witz“ versteht Iselin das Vermögen der Seele, das nach Maßgabe 
ihrer Empfindlichkeit und Reizbarkeit „diejenigen Merkmale und Beziehungen 
der Dinge, die ihr vorzüglich schön, gefällig oder sonderbar vorkommen‘. 


ergreift. 


470 P. Hagenbring 


welche allein es „wahrhaft schätzbar werden kann“. Daher gebietet 
über den vollkommenen Menschen nur die Vernunft. 

So wird der Mensch durch ein dreifaches Gesetz beherrscht: 
„Die Sinne beleben die sanften Bewegungen der Triebe und Begier- 
den. Die Einbildung entflammt das heftige Feuer der Gemütebe- 
wegungen und der Leidenschaft. Die Vernunft beleuchtet die ruhigen 
Entschlüsse des Willens.“ Die Herrschaft einer dieser drei Seelen- 
kräfte macht das Wesentliche eines Lebensalters des Individuums 
aus. 

Wir haben bereits oben berührt, daß die psychische Veranlassung 
des Menschen außer von der Beschaffenheit des Leibes auch von seiner 
jeweiligen Umgebung abhängig ist. Zu den für seine Veranlagung 
wichtigsten Faktoren gehören also unzweifelhaft das Klima und die 
Nahrung. Der Grad dieser Beeinflussung ist ein so bedeutender, daß 
unter verschiedenen Himmelsstrichen sich verschieden geartete 
Menschen bildeten. Der Süden erfüllte den Menschen mit Sklaverei 
und Furchtsamkeit, der Norden mit unbändiger Selbstgelassenheit ; 
allein in der gemäßigten Zone vermochten freie und tugendhafte 
Menschen zu gedeihen. So ist zwar die Schnelligkeit der Entwicklung 
des Menschen von der Art der ihn umgebenden Natur abhängig, und 
die „Polizierung“ des Orients, Süd- und Nordeuropas vollzog sich 
analog dem günstigen oder ungünstigen Klima jener Länder, doch 
muß auch an den unter einem der Entwicklung widerstreitenden 
Himmelsstriche geborenen Menschen die Forderung gestellt werden, 
diese ungünstigen Voraussetzungen zu überwinden. Der Einfluß der 
eben besprochenen Faktoren auf die Natur und Entwicklung des Men- 
schen ist jedoch bei weitem noch nicht so bedeutend als der, den das 
Individuum auf seinesgleichen ausübt. 

Allein die Entwicklung der wenigsten Menschen durchläuft den 
im Sinne des Schöpfers regulären Gang vom sinnlichen Kindesalter 
zu dem Alter männlicher Vernunft. Die Seele der meisten Menschen 
bleibt auch in reiferen Jahren auf der ersten und zweiten Stufe stehen. 
Diese Tatsache berechtigt uns, die Individuen in folgende drei Klassen 
einzuteilen: 

1. Klasse: Oberherrschaft der Sinne und sinnlichen Triebe, Dun- 
kelheit der Begierden; Egoismus, allein ohne Vorsatz. 

2. Klasse: Die Einbildungskraft ist mächtiger als die Sinne, die 
Vernunft schwächer als die Einbildung. Zwar sind die Seelen vermögen 
erhöht, die Klarheit der Begriffe und Vorstellungen überwiegt, allein 


Iselins Geschichtephilosophie 471 


eine Ordnung der Seelenkräfte ist noch nicht möglich. Die Menschen 
dieser Klasse werden von starkem, bewußten oder unbewußten 
Egoismus beherrscht. 

3. Klasse: Die Vernunft herrscht über Sinne und Einbildung und 
unterdrückt den Egoismus. Die Liebe zu Gott und zum Nächsten ist 
das Prinzip dieser Klasse; ihre Angehörigen sind die „Egoisten im 
erhabenen Sinne“. 

Diese Einteilung der Individuen gewinnt bei einer auf die obige 
Psychologie gegründeten geschichtsphilosophischen Betrachtung große 
Bedeutung. Mannigfache Beispiele aus der Geschichte der Völker, 
die alle dasselbe Streben von Dunkelheit der Seelen und Sinnlichkeit 
zur Klarheit der vernünftigen Anschauung und Betätigung zeigen, 
legen den Schluß nahe, daß die Entwicklung ganzer Völker sich der 
Individualpsyche parallel vollziehe. Ist dieses in der Tat der Fall, 
so ergibt sich daraus ein beachtenswerter Versuch zur Lösung des 
geschichtsphilosophischen Problems, der uns nahelegt, die Geschichte 
eines Volkes, ja der ganzen Menschheit analog der psychischen Ent- 
wicklung des Individuums zu betrachten und anzunehmen, „daß, 
wie ein jeder einzelne Mensch nur durch das kindische Alter zu dem 
höheren Verstande gelangen kann, auch jedes Volk seinen kindischen 
Zeitpunkt habe, durch den es sich zu einem vollkommenen Zustande 
hindurcharbeiten müsse“. Demgemäß teilen wir alle Völker in drei 
„Stände“ ein, den der Einfalt oder der Natur, der Barbarei oder Wild- 
heit und der Gesittung oder der Vernunft. Ihre wesentlichen psychi- 
schen Merkmale sind dieselben, die das Kindes-, Jünglings- und 
Mannesalter des Individuums auszeichnen, so daß wir von „Lebens- 
altern“ eines Volkes zu reden berechtigt sind.! Insonderheit faßt 
Iselin den Naturzustand eines Volkes sehr häufig als dessen Kindes- 
alter. | 

Die Charakteristika des abscheulichen ‘Standes der Barbarei und 
Wildheit entsprechen denen des Individuums in dessen späterer 
Jugend: die menschliche Gesellschaft taumelt in „Unbändigkeit und 
Unordnung“; stärkste Einbildungskraft beherrscht die Jugend jener 
Völker. | 

Wie der Jüngling zum Manne emporwächst, so wird ein jugend- 


1 Der Vergleich des Lebens der Völker mit dem des Individuums ist sehr 
alt. Er findet sich bereits bei Herodot und Tacitus angedeutet. Auch Francis 
Bacon unterscheidet Jugend-, Mannes- und Greisenalter in der Geschichte, 
faßt aber das Greisenalter als das des Handels. Vgl. Eisler a. a. O. S. 391. 


472 | P. Hagenbring 


liches Volk durch gesittete Nachbarvölker und die Hand des Schöp- 
fers auf die Stufe männlicher Vernunft emporgeführt, die allein das 
Individuum wie die Gesellschaft blühend und glücklich zu machen 
vermag. Die Entwicklung zum Mannesalter hat statt durch zwei 
Arten von „ZPolizierung“, von Milderung der Sitten: 

Die erste Art gibt der Gesellschaft die äußerliche Gestalt und ist 
lediglich formaler Natur, die zweite erst nach der ersten eintretende 
Art der Polizierung ‚verbessert die Geister und Gemüter“; sie ist das 
Werk der erhabenen Vernunft. 

Iselin wendet sein geschichtsphilosophisches System nicht sofort 
auf die Betrachtung der Geschichte der Menschheit an, gibt vielmehr 
zunächst an der Hand eines allgemeinen Beispiels die Richtlinien für 
die historische Betrachtungsweise und betrachtet zunächst den „ersten 
Stand“ des Menschen, den Idealzustand Rousseaus. 

Das Hauptmerkmal dieses Standes würde eine ‚tierische Selbst- 
genügsamkeit“ sein, die ohne Kenntnis der Gefühle der Liebe und 
des Hasses sich zwar nicht auf die Empfindung des gegenwärtigen 
Zustandes beschränken, sondern gerade so viele Triebe und Begierden 
entwickeln würde, als die Selbsterhaltung erfordert. Schwache Fun- 
ken des gemeinen Verstandes würden dem Menschen dieses Standes 
wenige gleichförmige, doch noch nicht allgemeine Begriffe vermitteln, 
seine Sprache wäre nur der Ausdruck lebhafter Gefühle, seine ge- 
sellige Empfindung ein schwacher und dunkler Herdentrieb. Da 
indessen durch die Geschichte nicht festzustellen ist, ob dieser halb 
tierische Zustand frühester Kindheit überhaupt jemals so ausgeprägt 
existiert hat und in Wahrheit der Mensch mit viel größeren Fähigkei- 
ten aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen ist, als uns Rous- 
seau glauben machen möchte, so ergibt sich mit Notwendigkeit, daß 
nach Iselin der sogenannte tierische Stand des Menschen entweder 
ein Unding oder eine höchkt seltene Ausnahme ist. 

In der Tat wäre dieser Zustand ein sehr kläglicher, und es ist 
kein Grund vorhanden, ihn für den der wahren Glückseligkeit zu 
halten; er ist lediglich eine Erfindung des Schriftstellers Rousseau, 
nicht des Gelehrten. 

Wir werden uns also aufs neue die Frage nach den wesentlichen 
Merkmalen des Standes der Natur vorlegen müssen. War er überhaupt 
vorhanden und wodurch unterschied er sich von dem der Gesittung ? 

In der Tat treten wir mit der Betrachtung dieses wahren Standes 
der Natur auf gesicherten Boden. 


Iselins Geschichtephilosophie 473 


Niedriger kindischer Verstand, schwache Entwicklung der geselli- 
gen Triebe und die durch die Einbildung erhöhte Sinnlichkeit sind 
die großen Gesetze dieses Standes. Den Menschen erfüllen zwar leb- 
hafte, zu Gemütsbewegungen und Leidenschaften erhobene, aber noch 
unbedachte und ungerechte Empfindungen, die ihn zum Egoismus 
führen. Ohne gesunden Verstand, verworrenen Vorstellungen unter- 
worfen, mit nur geringer Kraft des Gedächtnisses begabt, wird er 
doch verhältnismäßig glücklich sein, da die Erinnerung an begangenes 
oder erlittenes Unrecht bald erlischt. Seine gewaltige Einbildungskraft 
erfüllt ihn mit phantastischen Wundergeschichten und dunkeln 
mythologischen Vorstellungen; Musik und starke Getränke tragen 
noch mehr zur Erhöhung dieser „F verdorbenen“ Art von Phantasie bei. 

Indessen bahnt sich durch die Steigerung der Seelenkräfte, die 
Entstehung und Hebung des gemeinen Verstandes, die Ausdehnung 
der Begierden, die erste Andeutung einer aufwärtssteigenden Entwick- 
lung an. Die Vergleichung der Empfindungen des Vergangenen und 
Zukünftigen treibt den Menschen zur Bildung von allgemeinen Be- 
griffen und zur „Erfindung“ einer Sprache „oder zur Entwicklung 
derjenigen an, die in ihm liegt“. Eine dunkle Empfindung des Be- 
griffes des Eigentums, die Mühe um dessen Erhaltung erzeugt das 
Gerechtigkeitsgefühl und den Begriff der Gerechtigkeit. Die zar- 
testen Keime der sympathischen Gefühle erwachen, und in der 
Sprache regen sich die Ideen von „Zahl, Leben, Tod, Liebe, Haß, 
Güte, Bosheit“ dunkel und langsam. Die Bildung der sympathischen 
Gefühle verstärkt den dem Menschen innewohnenden altruistischen 
Trieb und bewirkt Erhöhung der geselligen Empfindungen, die ihn 
zur Bildung von kleinsten Gesellschaften anregen und das schon vor- 
handene Familiengefühl verstärken. Bereits regen sich die ersten 
Keime des dem Menschen eingepflanzten sittlichen Gefühls als kost- 
bare Gefühle der Mitfreude und des Mitleidens und erzeugen eine 
erste Blüte der „Menschlichkeit“ . Dem Lebensalter der Einbildungs- 
kraft gemäß äußert sich der sittliche Charakter des Menschen in hef- 
tiger Weise. 

So ist der Mensch in dem Stande der Natur, durch den sehr wahr- 
scheinlich ein jedes Volk einmal hindurchgehen mußte, und den man 
noch jetzt unter vielen wilden Völkern antrifft, verhältnismäßig 
glücklich, ja noch glücklicher als in den engen Schranken des hypo- 
thetischen ersten Standes, „in welche er sich, nach Herrn Rousseau, 
so sehnlich zurückwünschen sollte“. 


474 P. Hagenbring 


Auch die soeben dargestellte Entwicklung des Standes der Natur 
will Iselin mehr als Spekulation denn als historische Wahrheit an- 
gesehen wissen, denn den Zustand vollkommener Einfalt hat die Ge- 
schichte verhüllt. 

Anders ist es mit dem nun eintretenden (zweiten) Stande der Wild- 
heit und Barbarei. Seine wesentlichen Merkmale betrachten wir wie- 
derum im Anschluß an diejenigen der Psyche eines älteren Knaben 
und Jünglings. 

Das große Gesetz des Standes der Wildheit ist eine „bösartige 
und zügellose Einbildung“. Kindische Furcht, der Hang zum Wun- 
derbaren und Zauberhaften erfüllt die Menschen dieses Standes noch 
viel stärker als ihre dem Stande der Natur angehörenden Voreltern. 
Daher besitzen sie eine „ausgeartete“, auf Zauberei, Aberglaube und 
Furchtsamkeit gegründete Religion ohne alle gesunden Begriffe von 
der Gottheit. 

Aus der zügellosen Einbildung erwächst die Leidenschaft für Musik, 
Putz und Tanz; bei den reiferen Völkern dieses Standes blühen alle 
Arten der Dichtung schnell und reich empor, ihr Lebensalter gleicht 
dem des leidenschaftlichen, genialen Individuums. Mit Lebhaftigkeit 
und Hitze suchen sie, nur der Gegenwart lebend, ihre unbändigen 
Begierden zu befriedigen; die ersten Wallungen edlerer Liebe des 
Standes der Natur sinken zu tierischer Brunst herab, die die Ehe zur 
Sklaverei des Weibes und der Kinder erniedrigt. Auch das sittliche 
Gefühl äußert sich zunächst nur triebhaft; wilde Rache folgt jeder 
Rechtsverletzung. Zwar sind die geselligen Gefühle auf die Nächsten 
beschränkt; aus dem leidenschaftlichen Kampfe um deren Freiheit 
und Wohl erheben sich jedoch die rührendsten Beispiele von Treue, 
Aufopferung und Freundschaft. Diese Tugenden sind indessen noch 
nicht die Früchte wahrer Einsicht. Eine natürliche Trägheit zum Den- 
ken lähmt den Menschen dieses Standes, die ihm auch die Beschäfti- 
gung mit Jagd und Krieg, alle blühende Einbildungskraft nicht zu 
berauben vermag; seine mit Finsternis umhüllte Seele ist nur die Wohn- 
stätte verworrener und dunkler Begriffe. Unmoralische Handlungs- 
weise, Lüge und Falschheit sind die notwendigen Folgen der Unwissen- 
heit. 

Die unbändige Tapferkeit der Wilden ist eng verbunden mit einer 
grenzenlosen Liebe zur Freiheit, die sich jedoch in diesem Stande nie 
zur wahren Freiheit erhebt. 

Vielmehr besteht die Geschichte des Standes der Wildheit in einer 


Iselins Geschichtsphilosophie 475 


großen Reihe wechselseitiger Unterdrückungen; das Recht des Stär- 
keren ist das beherrschende Gesetz. Dieser Zustand ist indessen 
naturgesetzlich notwendig; man kann ihn mit demselben Recht als 
„kindischen Zeitpunkt“ wie als „stürmische, freudige Jugend“ des 
Menschengeschlechtes bezeichnen. Versetzen wir uns jedoch auf den 
Standpunkt jener Wilden, so müssen wir auch diesmal feststellen, 
daß auch in ihnen die Menge der angenehmen Empfindungen die der 
unangenehmen übertrifft und gerade durch den Egoismus der Mensch 
dieses Standes zu milderen Sitten gelangt. 

„Licht, Ordnung und eine ausgebreitete Liebe“ sind die Kriterien 
des (dritten) Standes der Gesittung. Bevor jedoch der Mensch zu 
dieser Höhe der Entwicklung vorschreiten kann, muß er sich der 
Wildheit entledigen, in die auch der glücklicher Veranlagte und unter 
einem gesegneteren Himmelsstriche Geborene gefallen ist. 

Doch lassen fruchtbare Gegenden von vornherein glücklicher 
geartete Menschen von ‚„süßerem Geblüt, besseren Säften und feineren 
Nerven‘ erstehen. Die Gefühle der Sympathie und des Geschmackes 
werden mächtiger, die Empfindsamkeit wird geschäftiger und der 
Verstand aufgeklärter. Die Ehe erfährt eine ethische Vertiefung; 
die Familiendenkart und -ethik weitert sich auf die Sippe und die 
größere, umfassende Gemeinschaft und entwickelt den „öffentlichen 
Geist“, den Trieb für das gemeine Wohl. Er erzeugt das edle Gefühl 
der Glückseligkeit bei altruistischen Handlungen. Auf diese Weise 
vermag sich der Mensch, indem er für das allgemeine Beste zu sorgen 
lernt, auf eine neue Stufe von Sittlichkeit und Glückseligkeit zu er- 
heben. Zu den Faktoren der Erziehung gesellt sich bereits die Religion, 
deren Begriffe zwar noch sehr unvollkommen und divergierend sind, 
jedoch bereits zur Läuterung der Sitten beizutragen vermögen. 
Immerhin ist diese Periode als eine Zeit des Überganges von der 
Wildheit zur Gesittung, deren Entfaltung durch die Verschiedenheit 
der Religionen sehr erschwert wird, noch voller Unordnung und 
Wirrnisse. 

Die Vermehrung der Geschlechter und des Wohlstandes zeitigen 
bedeutende Wandlungen der Volksseele. 

Während die geselligen Neigungen sich erhöhen, die angenehmen 
Empfindungen sich veredeln und die Einbildungskraft sich ver- 
feinert, wird der Geist tätiger und das Gemüt milder. Die Begriffe 
heitern sich mit der Zunahme der Erkenntnis mehr und mehr auf. 
Eine bessere Entwicklung von Ordnung, Gerechtigkeit und Sittlich- 


476 P. Hagenbring 


keit bahnt sich an. Er versteht jetzt zu lernen; rohe und schwache 
Anfänge der Kunst bezeugen sein nachdenkend an der Natur haftendes 
Auge. | 

Eine entstehende Gemeinsprache stärkt das aufkeimende Stam- 
mes- und Volksbewußtsein. Dieses kann um so mehr gedeihen, als 
mit dem Beginne der Seßhaftigkeit der langsam entstehende Feld- 
bau dauerndes Eigentum begründet. Gemeinden und kleinere Städte 
entstehen, „glückliche Geister“ fördern die Allgemeinheit, Hoch- 
achtung und Ansehen, Liebe und Ehrfurcht bei den Mitbürgern ernten 
sie als würdigen Lohn. Die Befreiung eines Teiles der Bürger von 
den täglichen Sorgen kommt dem Anbau der Vernunft zugute; trieb- 
haft regen sich die ersten Spuren ordnender Gesetzgebung. 

Die fernere staatliche Entwicklung vollzieht sich wegen der Un- 
bändigkeit der Bewohner überaus langsam. 

Mit der Staatengründung ist die Entstehung der Regierungs- 
gewalten innig verknüpft; tugendhafte Regenten und „glückliche 
Räuber“ bestimmen die Glückseligkeit der Untertanen. 

Die Verfeinerung der Empfindungen hat eine Erhöhung des Ge- 
schmacks und der Künste, insonderheit die Entstehung der Schreib- 
kunst zur Folge; die bevorzugten Stämme schließen sich nach Sprache, 
Sitten und Besitz enger zusammen und veranlassen die Gründung 
kleiner Staaten, in denen milde und weise Menschen die rohen Ele- 
mente bessern und der Vollkommenheit näher bringen. Da jedoch 
der Mensch noch nicht der wahren, vernünftigen Gesetze der Ordnung 
und des Gehorsams fähig ist, sind diese Gesetze und Staatenbildun- 
gen nur eine vorübergehende Erscheinung. 

Allein eine gemeinsame Religion vermag den Staat zusammen- 
zuhalten. 

Während man bisher noch Hausgöttern huldigte, bringt bereits 
„eine glückliche Überlegung, oder eine göttliche Eingebung, oder das 
Beispiel eines von Gott besonders begünstigten Volkes“ „weise Männer 
auf den Gedanken, auch vielen Geschlechtern einen gemeinsamen 
Gott zu geben“. Diese Gemeinsamkeit überschreitet jedoch nicht die 
Volksgemeinde, ja sie wird durch ein großes System des Dualismus, 
das sich bald alle Religionen unterwirft, über den Haufen geworfen. 
Die Neigung zum Wunderbaren und Ubernatürlichen hält noch lange 
die Einfalt und Leichtgläubigkeit gefangen. 

Trotz ständiger Wirrungen und Langsamkeit der Entwicklung 
breitet sich der Altruismus siegend aus. 


Iselins Geschichtsphilosophie 477 


So offenbart sich der eben geschilderte Zustand als ein weiteres 
Mittelglied zwischen Barbarei und Gesittung, denn nur allmählich 
entwickelt die Natur den Bürger aus dem Wilden. Der wahre Stand 
der Sitten, in dem die Vernunft herrscht, ist selbst in der Gegenwart 
von den fortgeschrittensten Völkern noch lange nicht erreicht. 

Dieselbe Entwicklung, die wir mit Iselin soeben theoretisch gezeigt 
haben, wendet der Geschichtsphilosoph nun auf die Geschichte der 
Menschheit an, um festzustellen, ob auch auf die tatsächliche Ge- 
schichte dieselben Gesetze zur Anwendung kommen können. Dem- 
gemäß handelt er zunächst, „von den Fortgängen des gesitteten 
Standes bei den orientalischen Völkern“. 

Das milde Klima des fruchtbaren Ägyptens und lieblichen Asiens 
schenkte den Orientalen vortreffliche Leiber und Seelen, gute Vor- 
aussetzungen für eine glückliche Einbildungskraft und erhabene Ent- 
würfe. Gleiche Sprache und Denkungsart, Einfalt und Sinnlichkeit 
unterwarfen sie erhabenen und guten Gesetzen. Freilich waren Tu- 
gend und Erleuchtung bei ihnen noch sehr gering; doch ihren engen 
Begriffen stellten sich außerordentlich lebhafte und reizvolle Empfin- 
dungen gegenüber, und die Einfalt der individuellen Vernunft be- 
wirkte leichte und willige Unterordnung unter das allgemeine Gesetz. 
Rauhe Eroberer und wilde Nachbarn wurden durch gesittetere 
Völker kultiviert; Helden, Weise und Gesetzgeber erstanden. Die 
Macht des Herrscheramtes wurde durch das Oberpriestertum ge- 
schützt und geheiligt; so entstand in despotischen Reichen ein edler 
Absolutismus, dessen Regierungskunst zwar einförmig, aber erhaben 
einfältig war, denn die Lebensbetätigungen waren noch nicht differen- 
ziert, der größte Teil der Bürger wurde durch natürliche und morali- 
sche Gründe von einer Erhöhung der Geisteskräfte abgehalten. 

Die lebhafte Einbildungskraft des Orientalen schuf eine Kunst von 
kühnen und großen Entwürfen, die jedoch über eine gewisse Ein- 
förmigkeit nicht hinauskam, da keine Originalgenies erstanden und 
eine natürliche Trägheit die Unternehmungskraft gefangen hielt. 
Einen ähnlichen Verlauf nahm die Entwicklung der Wissenschaft; 
kaum zu einer gewissen Blüte erhoben, begann sie zu stagnieren, da 
sie Staatsgeheimnis blieb. Die Philosophie war die Mutter der Ge- 
setze und eine Tochter der Einbildungskraft, deshalb gewann gerade 
sie großen Einfluß auf die Menschen; doch war sie von einer vernünf- 
tigen Durchdringung noch weit entfernt, und selbst die Priester lern- 
ten nicht „denken“. 


478 P. Hagenbring 


War die Regierung des despotischen Staates zunächst patriarcha- 
lisch, so konnte es bei der ungemeinen Schnelligkeit der Entwicklung 
in jenen Zeitläufen nicht fehlen, daß der Despotismus ausartete und 
zum Egoismus getrieben wurde. 

Die Betrachtung der Geschichte des Orients als eines Zeitalters 
der Sinnlichkeit zeigt deutlich das Bestreben Iselins, jene Epoche als 
den Entwicklungsabschnitt der Menschheit zu schildern, der jenem 
ersten Stand der Sinnlichkeit, durch den jedes Volk hindurchgehen 
muß, aufs genaueste entspricht. 

Während der Orient der Beharrung verfiel, stiegen unter dem vor- 
teilhaften Klima der Küsten und Inseln des Mittelmeeres andere 
glücklicher organisierte Völker zu neuer Blüte empor. War der Orien- 
tale Ackerbauer gewesen, so waren die handeltreibenden Völker an 
den Küsten des Mittelmeeres von vornherein mehr zur Kulturschöp- 
fung geeignet. Das große Gesetz ihrer Geschichte war ebenfalls die 
Einbildungskraft, die Ehrgeiz und ruhelose Unbändigkeit erzeugte und 
einen Stand gemilderter Wildheit heraufführte. Demgemäß lagen ihre 
vorzüglichsten Tugenden in der Tapferkeit und einer durch die Sinn- 
lichkeit hervorgezauberten Kunst begründet. Die Liebe zum Ruhm 
und zur Schönheit führte Griechen und Römer auf eine weltgeschicht- 
liche Höhe. 

Die früheste Geschichte Griechenlands bietet ein treffendes Bei- 
spiel, daß noch lange beständige Fehden den Fortschritt zu Gesetzen 
und einer ordnenden Obrigkeit hemmten. Aber einige Helden der 
Menschlichkeit als „Halbgötter angestaunt“, schwangen sich über die 
Allgemeinheit empor und bestimmten die Menschen, die Empfindung 
der gemeinsamen Not mit dem Grundsatz des gemeinsamen Nutzen 
zu verbinden. Die Ämter des Königs und Priesters waren noch ver- 
bunden. Da die Griechen furchtsame und sinnliche, für alles Neue 
und Seltsame höchst empfängliche Menschen waren, mußte die ewige 
Weisheit in ihnen durch diese Eigenart ihrer Veranlagung, Ehrfurcht, 
Liebe und Tugend erwecken. Dieselbe sinnliche Veranlagung begrün- 
dete ihre hohe künstlerische Begabung. So wurde durch Heldentum, 
Religion und Dichtkunst eine erste Verbesserung der griechischen 
Staaten heraufgeführt. 

Diesem Fortschritt war jedoch keine Beständigkeit beschieden, 
denn die Macht der Vernunft war im Staateleben bei weitem noch 
nicht genug gefestigt. Die Gesetze entsprachen uraltem Herkommen 
und Brauch; die Einsichten auch des erfahrensten Mannes waren 


Iselins Geschichtsphilosophie 479 


sehr klein, und Neigung zur Weiterbildung fruchtbarer Gedanken war 
nicht vorhanden. Aberglaube, Vorurteile und Irrtümer lassen uns 
daher vermuten, daß in dem frühesten Teil der griechischen Ge- 
schichte nur die äußere Gestalt eines „gesitteten Standes“ vorhanden 
war. 

Trotzdem der Grundsatz des Völkerrechts noch das Recht des 
Stärkeren war, Fehden und Barbarei die Völkerschaften erfüllten, 
wuchsen aus Landwirtschaft, Schiffahrt, Handel und kulturfördernder 
Emsigkeit allmählich die Grundlagen für mildere Sitten empor; die 
sohönen Wissenschaften und Künste erblühten, nachdem durch die 
Einführung der Kunst zu schreiben die notwendige Grundlage für 
Weisheit, Sitten und Wissenschaften gelegt worden war. Die Empfin- 
dung der Gerechtigkeit, inniger Gehorsam gegen Vaterland und Götter 
machten die Menschen reif für die erhabenen Entwürfe weiser Gesetz- 
geber; Nationalreligion, Nationalfeste und Nationalbünde waren die 
glücklichen Folgen von Wohlstand, Erleuchtung, Milderung und 
besserem Völkerrecht. 

Doch auch auf diesem Höhepunkt der Entwicklung blieben die 
großen Taten und Tugenden der griechischen Republikaner Früchte 
der Empfindung, nicht der Überlegung, und Beifall, Gunst und Be- 
wunderung des Volkes waren mehr als die „Liebe zum Vaterlande 
die Triebräder der Staaten“. 

Auf diesem Niveau griechischer Kultur erhob sich als eine Frucht 
tiefer Einsicht und vorzüglicher Geschicklichkeit die Verfassung 
Spartas bis zu dem höchst möglichen Grad der Vollkommenbeit. 
Eine auf gleicher Anlage des Geistes und Leibes beruhende Erziehung 
ermöglichte eine vollkommene Harmonie zwischen „allgemeinem Bei- 
spiel“, Erziehung und Gesetzgebung, so daß sich Sparta zu dem 
Despotismus der Gesetze erheben konnte, der zwar seine Größe aus- 
machte, jedoch als ein widernatürlicher, ungerechter, gewalttätiger 
und barbarischer Zustand den Fortgang zu weiterer Vollk ommenheit 
verhinderte und nicht die Bewunderung des Weisen verdient. Auch 
waren trotz der Bewunderung, die wir der griechischen Philosophie 
zu zollen gewohnt sind, die Griechen noch Kinder in den Wissenschaf- 
ten; ihrer Philosophie fehlten richtige Begriffe und zuverlässige Be- 
obachtungen, lange Erfahrung und Beobachtung; wir sind daher eher 
von einer philosophischen Mythologie zu sprechen berechtigt. Zudem 
waren Philosophie und Sittenlehre nicht Sache der Allgemeinheit: 
man ließ der Vernunft nur soweit ihr Recht, als sie Phantasie und Ehr- 


480 P. Hagenbring 


geiz zu befriedigen vermochte. Allein Sokrates, „der unsterbliche 
Vater der wahren Philosophie“, bildet eine rühmliche Ausnahme. 
Trotz der Bescheidenheit seiner Erkenntnis faßte er die reinsten und 
richtigsten „ Begriffe“ von der Gottheit und schuf eine erhabene Ethik. 

Die eintretende Dekadenz der griechischen Staaten entfesselte 
Neid, Ungerechtigkeit und Ungebundenheit; aus tüchtigen Republi- 
kanern wurden die abscheulichsten Demokraten. Vergebens eröffnete 
sich mit Alexander aufs neue die Aussicht auf eine vollkommene 
Blüte der Ordnung und Menschlichkeit; mit dem Schwinden von Weis- 
heit und Tugend verfiel Griechenland der Barbarei. 

So zeigt die Geschichte Griechenlands, daß in ihr sich jene beiden 
großen Triebräder in alles bestimmender Weise geltend machten, die 
wir als Charakteristika des zweiten Standes, der Jugend eines Volkes, 
festgestellt haben, die „Einbildung und die Wildheit“. 

Auf denselben psychologischen Prinzipien entwickelte sich die 
Geschichte Roms aus barbarischen und dunkeln Anfängen. Niedrig- 
ster Aberglaube und kriegerische Unbändigkeit waren die Grundlagen 
der Religion und Verfassung. 

Erst mit der Einrichtung der Republik erhob sich auch die Tugend, 
doch je gewaltiger sich die Größe des Staates entfaltete, um so mehr 
wuchsen auch die sittlichen Mißstände, und Rom war für die ganze 
Dauer seines Weltreiches voll „ Unart, Unbändigkeit und Verderbens‘“. 

Vergebens weckte die Besitznahme Griechenlands eine lahme 
Nachahmung der griechischen Philosophie, Rom blieb ungerecht und 
gewalttätig, denn seine so gepriesene Gesetzgebung hatte nicht die 
wahre Glückseligkeit des Bürgers zum Gegenstande; dieser konnte 
bei der Größe des Staates kein Verhältnis zur Allgemeinheit gewinnen 
und war aller wahren Tugend bar. Das gewaltige Reich ging an seiner 
Größe zugrunde; vergebens suchten sich die Zeitgenossen über die 
staatlichen Mißstände durch die Philosophie der Stoa und des Epikur 
hinwegzutäuschen. 

Die Betrachtung der Geschichte des römischen Weltreiches durch 
Iselin ist also ebenso ungerecht als tendenziös entstellt und flach. 
Seinen psychologischen Kategorien zuliebe muß sich die römische 
Kultur in das Zeitalter der Wildheit einordnen lassen. Das Fehlen 
einer bedeutenden Philosophie genügt, um ihn für die Größe Roms 
blind zu machen. 

Das römische Reich war (nach Iselin) bereits dem Untergange 
verfallen, als sich in seiner , verdorbensten Provinz“ die ersten Keime 


Iselins Geschichtsphilosophie 481 


des Christentums erhoben, einer göttlichen Lehre von „erhabenster 
Einfalt und reinster Lauterkeit‘‘. Sie war berufen, die Reinigkeit der 
Sitten erst wahrhaft zu befestigen. Ihre historische Entwicklung 
nötigt uns jedoch, die christliche Religion unter zwei Gesichtspunkten 
zu betrachten: von dem „innerlichen Christentum“, das wir als eine 
unmittelbare Wirkung der Gottheit, eine Wundergabe für Auser- 
wählte anzusehen haben, unabhängig vom Kultus über jede Philo- 
sophie erhaben, ist das , äußerliche Christentum“ deutlich zu scheiden. 
Dieses beruht nicht auf unmittelbarer Wirkung Gottes und darf in- 
folgedessen philosophischer Prüfung unterworfen werden, ja es ist 
sogar zum Aberglauben ausgeartet. Der Kultus vorzüglich ist als 
unwesentliches Beiwerk, als eine Konzession an die Sinnlichkeit der 
Menschen aufzufassen. 

Auf die kurze Blüte Roms folgte eine Finsternis von mehr als 
tausend „Jahren“. Den Norden Europas bewohnten barbarische 
Nomaden, die, sobald sie mit der römischen Kultur in Berührung 
kamen, der Verweichlichung anheimfielen. Dummheit und Einfalt 
waren die Grundzüge des germanischen Volkscharakters; niemals war 
der Mensch in so tiefer Barbarei befangen als der Bewohner des 
cisalpinischen Europas bis ins 16. Jahrhundert es tatsächlich war. 
Eine unendlich tiefe Barbarei und Roheit der Gemüter erstickte jede 
Empfindung des Schönen, Angenehmen, Bequemen; ‚„ungereimte und 
kindische Fabeln“ erfüllen die Geschichte des Mittelalters. Der Mensch 
kannte nur zwei Berufe, denen er sich leidenschaftlich hingab, den 
der Jagd und den der „Möncherei“. Eine kriegerische, verworrene 
Verfassung hielt die Menschen zusammen, Ehrgeiz und Eigennutz 
waren die Triebfedern jenes abscheulichen Fehderechtes, das die 
europäischen Vasallenstaaten zu wahren Tyranneien herabdrückte. 
„Rohigkeit, Gewalttätigkeit und Unverstand waren bey den Hohen 
wie bey den Niederen allgemein. Die Ungereimtheit des einheimi- 
schen Rechtes wurde durch unsinnige Vermischung mit dem römischen 
Recht nur noch erhöht. 

Das Ideal des mittelalterlichen Menschen war ein „Hirngespinst 
von Ehre“, ein Mittelding zwischen Barbarei und Tugend, das die 
Triebfeder aller großen Ereignisse war. 

Lange schwankte infolge der Barbarei die Regierungsform des 
mittelalterlichen Staates zwischen Anarchie und Despotie, bis sich 
die Anfänge monarchischer Verfassung bilden konnten. Diesen Fort- 
gang zum Besseren entsprach die beginnende Polizierung Europas 

Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 31 


482 P. Hagenbring 


durch die christliche Religion, die jedoch erst in sehr schwachen An- 
fängen auftreten konnte, da Hierarchie und Aberglaube der Priester, 
Räubereien und Mißbräuche des Klerus den mittelalterlichen Men- 
schen in eine neue, freilich historisch notwendige Barbarei stürzten. 
Auch die Philosophie des Mönchtums vermochte lange Zeit hindurch 
nur schwaches Licht zu verbreiten, bis endlich der Ausgang des 
Kampfes zwischen päpstlicher und kaiserlicher Gewalt als ein histo- 
risches Ereignis von größter Tragweite die Befreiung der Gelehrsam- 
keit und Philosophie vom Joche der Geistlichkeit herbeiführte. 

Auch die rohe und kriegerische Ritterschaft begann, ihre Ideale 
zu veredeln und für das allgemeine Beste zu streiten. Aus den Taten 
einer ungezähmten Einbildung, feurigen Leidenschaft und stolzen 
Unbändigkeit gebaren sich die ersten Keime der Freiheit. Die „aben- 
teuerlioche Schwärmerei“ der Kreuzzüge gab der Allgemeinheit eine 
Fülle großer Begriffe, reizvoller Gefühle und erzeugte Erhöhung der 
Einbildung. Allein alle diese Fortschritte stießen auf unendliche 
Hindernisse, auch die liebliche Frucht des Minnegesanges verwelkte 
bald in Finsternis. 

Der nächste Fortschritt von weittragender Bedeutung lag in der 
Gründung von Städten, in der Ordnung und dem Fleiß eigenartiger 
Handwerkergilden, dem Aufblühen des Handels und bürgerlichen 
Laientums begründet; er wurde nachhaltig verstärkt durch den nach 
Norden dringenden, durch die norditalschen Städtegründungen 
wachgerufenen Enthusiasmus für die Freiheit. Ihm verdankten zahl- 
reiche Munizipalregierungen, Reichsstädte und Reichsländer ihr Ent- 
stehen, so daß eine rohe und unbändige Liebe des gemeinen Wesens 
ins Leben gerufen wurde. Neue Verfassungen stiegen empor, bis die 
moderne Monarchie entstand, in „Staaten, in welchen die Macht des 
Fürsten durch Verträge eingeschränkt, die Reste des Volkes und der 
Menschlichkeit durch Gesetze gesichert und die Tugend und der 
Wohlstand der Bürger durch das Licht der Weisheit und durch die 
Macht der Gesetze erhöhet wurden“. In unendlich langsamen Fort- 
gängen entwickelte sich mehr und mehr die Reinheit der Sitten und 
festigte sich die Freiheit, bis wiederum Italien, als ein Hort der Ge- 
sittung, für Deutschland die Stätte aufkeimenden Lichtes, einer 
Renaissance des Rechts, der Kunst und Wissenschaft wurde. Vorzüg- 
lich waren es also die Liebe zur Wissenschaft und Kunst, die die sitt- 
liche und politischeVerbesserung der Gesellschaft und den Anbruch der 
Reformation beschleunigten. Die Finsternis des Mittelalters wich vor 


Iselins Geschichtsphilosophie 483 


der Erfindung des Buchdrucks zurück. Da brachte der beginnende 
Wohlstand, Überfluß und feine Geschmack die unreifen mittelalterlichen 
Seelen aufs neue in abscheulichste Gärung, so daß, nachdem auch die 
Konzile nur den Erfolg gezeitigt hatten, daß die der Kirche nützlichen 
Irrtümer bestätigt wurden, die erleuchteteren und stärkeren Geister, 
ein Luther, Zwingli, Calvin von einer gänzlichen Revolution ein besseres 
Schicksal erwarteten und diese Erkenntnis in die Tat umsetzten. 
Neues Unheil folgte jedoch aus der reformatorischen Tätigkeit. Die 
Religion wurde Gegenstand politischer Machenschaften, die Gelehr- 
samkeit sank zur Polemik, die Philosophie zur Philologie herab. 

Dieser Rückschritt stellte jedoch nicht wie in früheren Epochen alle 
errungenen Vorteile in Frage, denn die durch die Entdeckungen neu 
geschaffenen Begriffe und Wahrnehmungen hatten bisher unbekannte 
Gefühle und Gesinnungen ins Leben gerufen, und diese hatten das 
Aufblühen einer bisher ungekannten Freiheit und einer „festeren und 
deutlicheren Verfassung“ zur Folge, die sich von England über das 
übrige Europa ausbreiteten. Wenn auch die neuerstandene ‚englische 
Freiheit“ noch kein Ideal verkörperte, so war damit doch das soziale 
und politische Dasein Europas auf eine neue Stufe gehoben worden. 
Auch die bis dahin noch herrschende Finsternis der pseudoaristoteli- 
schen Philosophie wurde durch die Geistestaten eines Galilei und 
Baco, insonderheit eines Cartesius, der die Menschen den Wert 
des Zweifels lehrte und die Schulgelehrsamkeit in Trümmer schlug, 
zum großen Teile aufgehoben. 

In den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts begann die end- 
gültige Polizierung Europas in so ausgeprägter Weise, daß jene De- 
zennien zur „Erleuchtung und Milderung‘‘ Europas mehr beitrugen, 
als alle vorhergehenden Jahrhunderte. Der Geist der britischen Frei- 
heit dehnte sich nach dem Kontinente aus; ein besserer Geschmack 
lenkte die neu aufblühende schöne Literatur und vertrieb die Roheit. 
Die Gelehrsamkeit, durch viele kleine Höfe protegiert, gelangte zu 
neuer Blüte, so daß wir im Hinblick auf die Gründung bedeutender 
Akademien von einer Verstärkung des philosophischen Geistes in 
Europa zu reden berechtigt sind. 

Dasselbe gilt in erhöhtem Maße von dem Beginne des 18. Jahrhun- 
derts, dessen bedeutendstes kulturhistorisches Ereignis es war, daß 
es der psychiokratischen Schule zum Segen der Menschheit gelang, 
die Triebe zum Feldbau wieder populär zu machen. Bedeutende Philo- 
sophen gaben dem Jahrhundert das Gepräge: den ebenso universalen 

81* 


484 P. Hagenbring 


wie scharfsinnigen und erhabenen Leibniz zeichnete die glücklichste 
und regelmäßigste Einbildungskraft aus; Wolff, ebenso tiefsinnig 
als jener, wenn auch nicht von der gleichen Bescheidenheit und bei 
trockener mathematischer Schematisierung leider ohne alle Anmut, 
verursachte trotzdem eine Revolution in der Denkart Nordeuropas; 
Lockes bescheidenes Genie erhob die englische Philosophie auf eine 
bedeutende Höhe. Bei der Arbeit um die Polizierung Europas trat 
das Weib dem Manne mit seinen hervorragenden Gaben an die Seite. 

Weise und emsig arbeiteten gelehrte Gesellschaften und Akade- 
mien; Patriotismus und Pädagogik wurden von einem neuen Geiste 
belebt. 

Zwar ergriff der Fortschritt nur die gesitteteren Bewohner Euro- 
pas; in den niederen Klassen beharrten die düsteren Uberbleibsel 
von Barbarei und Finsternis, Aberglaube und Roheit, und auch die 
vornehmeren Kreise erlagen noch oft einer „verfeinerten Barbarei“. 
Am meisten wurden jedoch die Kabinette und Ratssäle von Barbarei, 
Einbildung und kriegerischem Geist beherrscht, so daß die Staats- 
verfassung eine Quelle zahlloser Ubel geblieben ist, die nur allmählich 
der Vernunft weichen werden. Doch ist die gegenwärtige Verderbnis 
„menschlicher, vernünftiger, nützlicher“ als die der Vergangenheit. 

Der neue Stand der Gesittung Europas festigte sich trotz der kur- 
zen Zeit, die er erst bestand, schnell, so daß selbst die größte und 
vernichtendste Überschwemmung durch rohe Barbarei nicht imstande 
wäre, den Fortschritt dauernd zu unterbrechen. Deshalb sind die 
gegenwärtigen schweren politischen Verwicklungen nur als reinigende 
Gewitter in einer hoffnungsvollen Krisis anzusehen. Die Gelehrten 
vor allenı, die nie so zahlreich vertreten waren als im 18. Jahrhundert, 
werden die „geheiligten Rechte der Menschheit unverletzt erhalten“ 
und Anwälte „des Wahren und Guten sein“, denn von allen Tätigkeiten 
des Menschen tragen am meisten die Wissenschaften dazu bei, ihn 
glücklich und tugendhaft zu machen. 

Trotz dieser bedeutenden Fortschritte stehen Wahrheit und Ver- 
nunft noch nicht in dem ihnen gebührenden Ansehen. Trotz einer 
glücklichen Morgenröte der Vernunft beherrscht wie im Altertum auch 
jetzt noch die Einbildung die Geister; Europa ist noch im Jugend- 
alter, der Barbarei näher als der wahren Menschlichkeit, und „reift 
erst seinen männlichen Jahren entgegen“. 

Aus der Betrachtung des 18. Jahrhunderts erhellt, welchen kultur- 
und gesittungfördernden Wert Iselin der Philosophie beimißt. Sie 


Iselins Geschichtsphilosophie 485 


scheint ihm größerer und sicherer Eroberungen fähig als die Waffe; 
ihre Entwicklung lehrt, daß sie im stetigen Aufsteigen zu höherer Voll- 
kommenheit und Erkenntnis begriffen ist, denn auf die feurige Ein- 
bildungskraft des Orientalen, den lieblichen und sanften „Witz“ 
der Griechen folgte die männliche Vernunft des Nordens. Eine philo- 
sophische Wahrheit erhält jedoch erst dann ihren wahren Wert, wenn 
sie sich nicht in Widerspruch zur menschlichen Glückseligkeit setzt. 
Deshalb ist der wahre Philosoph, der „bescheidene und standhafte 
Verehrer und Liebling der Wahrheit“, ein Werkzeug des Himmels 
zur Vollkommenheit des Menschen. 

Nachdem wir in dem vernünftigen Denken die wahre innere Trieb- 
feder der Entwicklung der Menschheit zur Vollkommenheit erkannt 
haben, entsteht die Frage nach dem Ideal der gesellschaftlichen Form. 
Wie wir bereite beobachteten, entstanden Familie und Gesellschaft 
durch die starke Fähigkeit der Seele, „vielen andern nach ihrem 
Gutbefinden Ruhe oder Tätigkeit“ zu gebieten, „von andern aber sich 
solche nicht leicht vorschreiben“ zu lassen. 

Bereits in der Familie regten sich die ersten Keime von Tugend 
und Menschlichkeit; jedes Volk gewann durch ein gewisses Maß von 
Gutem erst seine Daseinsberechtigung. Je reicher und mächtiger ein 
Staat emporblüht, um so größere Weisheit und reinere Tugend hat er 
nötig. Gemäß den drei Stufen der menschlichen Entwicklung stehen 
den regierenden Klassen drei verschiedene Quellen der Autorität zu 
Gebote: die Einfalt, die Leidenschaften und die Vernunft. Allein die 
erleuchtete Vernunft vermag einer Regierungsform „unverderbliche 
Güte“ und einer Verfassung wahren Wert zu verleihen. Die Tugend 
der Bürger sei die erhabenste Sorge der Regierung, ihr Wohlstand 
deren wahre Größe, Ehre und Glückseligkeit, denn „die Religion, die 
Gerechtigkeit, die Weisheit, die Ordnung sind die einzigen wahren 
und unzerstörbaren Grundsäulen der Wohlfahrt der Staaten“. Des- 
halb kann ein Volk nur dann auf eine sittliche Höhe kommen, wenn 
ein gewisser Prozentsatz seiner Angehörigen „vernünftig“ ist. 

Da sich im Verlaufe der Entwicklung drei verschiedene Regierungs- 
formen ausbildeten, so entsteht das Problem, welche unter ihnen die 
den Menschen angemessenste sei. Es ist aber der Despotismus das 
Erzeugnis der trägen Einfalt der Unwissenheit, die Republik das einer 
erhöhten Einbildung und Leidenschaft aufgeklärter Menschen. Allein 
die Monarchie vermag den Segen der vollkommenen Vernunft glück- 
seligen Bürgern zuteil werden zu lassen; nur in ihr vermag die wahre 


486 P. Hagenbring 


Freiheit als eine Frucht der Erleuchtung und Milderung zu gedeihen. 
Doch „wenn Weisheit und Güte die Menschen beherrschen, so ist die 
Form ziemlich gleichgültig, unter der es geschieht“. 

Man vermag weder die geschichtsphilosophische noch die sozial- 
logische Anschauungsweise Iselins vollkommen zu verstehen, wenn 
man nicht seine Weltanschauung einer Betrachtung unterzieht. 

Gott ist für Iselin der allweise, allgütige, allmächtige und unend- 
liche Schöpfer, Beherrscher und Erhalter der Natur; der „ unbegreif- 
liche Vater aller Wesen“, der Welt verstand. Mit der Einsicht in seine 
Vollkommenbeit ist der Glaube an niedere Gottheiten nicht zu ver- 
einigen. Die Schöpfung ist Gottes Werk; alle ihre Teile verraten daher 
Ebenmaß, Harmonie und Ordnung, und selbst der schwächste Keim 
von Tugend und Weisheit, der in der Schöpfung schlummert, enthält 
Lebenskraft und führt langsam zur Vollkommenheit. Das große Ge- 
setz der Vernunft beherrscht alle Gesetze der Natur und der mensch- 
lichen Entwicklung. Der Mensch ist nur dann wahrhaft vollkommen, 
wenn er „vernünftig“ im erhabenen Sinne ist. Der Wert seiner Tätig- 
keit ist vom Aufkeimen der Vernunft abhängig; anderseits können 
Grundsätze und Gesetze lange bestehen, ehe der Mensch „vernünftig“ 
genug ist, sie zu befolgen. 

Die wahre menschliche Natur zeigt sich erst im Verhältnis des 
erleuchteten Menschen zu Gott. Dieses beginnt mit der wahren Er- 
kenntnis, die allein die wahre Freiheit und eine glückliche Harmonie 
zu verleihen vermag. In einem solchen Idealzustande besitzt die Seele 
Licht, Stärke, Ordnung und Harmonie mit den wohltätigen Absichten 
der Schöpfung. | 

Solcher vollkommenen Weisheit und unbefleckten Tugend ist in- 
dessen der Mensch nicht fähig; sein Los besteht nicht in reinem, un- 
getrübtem Glück, wenn er auch, wie der Verlauf der von Gott voraus- 
bestimmten Geschichte zeigt, der Bestimmung des Schöpfers und 
seiner Veranlagung gemäß zur Vollkommenheit bestimmt ist. Selbst 
unter den rohesten Nomaden sahen wir große und geniale Geister ent- 
stehen. So entwickelt sich das Menschengeschlecht von kindischer 
Einfalt durch grenzenlose Wirrung zur erhabenen Einfalt der Vernunft 
und Tugend, denn die wahre Größe der Bestimmung des Menschen 
besteht in Weisheit, Tugend und Freiheit, in dem Streben nach dem 
edlen Gefühl des Zusammenhanges des Individuums mit dem Unend- 
lichen, das sich am deutlichsten im sittlichen Gefühl offenbart. Die 
Ewigkeit ist also das Ziel des Menschen, ein „ unendlicher Fortgang in 


Iselins Geschichtsphilosophie 487 


der Vollkommenheit“ ihre Bestimmung. Dann wird am Ende der 
Tage wahre Freiheit herrschen, jede Verfassung wird den Bürger 
gleich frei und glücklich machen, alle Stände werden von Liebe um- 
schlungen sein. 

Die Weltanschauung Iselins enthält also einen außerordentlich 
tiefen ethischen Einschlag, dessen Grundzüge wir, da sie für seine Ge- 
schichtsphilosophie von Bedeutung sind, kurz darlegen wollen. 

Gesundheit des Körpers, Harmonie und Stärke der Seele, sicherste 
Kenntnisse und freudigster Wille sind die Grundbedingungen für eine 
Anlage zur Glückseligkeit. Immer muß indessen das Gefühl des „sinn- 
lich Vollkommenen“, der „Empfindung des sittlich Guten“ voraus- 
gehen. Ohne Erziehung ist der Mensch eine rohe Frucht, und die 
„natürliche Güte des Menschen“, jene glückliche Harmonie seiner 
Triebe und Begierden, die Rousseau als Idealzustand preist, ist nicht 
in der Allgemeinheit anzutreffen. 

Ihr gegenüber stellt Iselin die wahre Güte des Menschen als Stärke 
und Gesundheit der Seele, Weisheit und Tugend. Allein aus der 
reifen Vernunft mit dem zweckmäßigsten, wohlgeordnetsten Willen 
fließt die wahre Tugend; sie allein vermag dauerhaften Wohlstand zu 
verleihen und kann den Wert eines „Gutes“ beanspruchen. „Das 
Vollkommene in seinem größten Umfange kennen, das Gute in seiner 
größten Ausdehnung wollen: Dieses ist die wahre Erhabenheit des 
denkenden Wesens. Demgemäß versteht Iselin unter den wahren 
Tugenden die „Früchte einer aufgeklärten Vernunft, einer erleuchteten 
und reinen Erkenntnis der Gottheit, einer allgemeinen Liebe des 
menschlichen Geschlechtes und jener großen Gefühle, welche sich nach 
Maßgabe der mannigfaltig abwechselnden Verhältnisse des Tugend- 
haften bei jedem Vasalle durch eine zärtliche Empfindung von Güte 
und von Gerechtigkeit gegen einzelne Menschen oder gegen ganze 
Gesellschaften verschiedentlich äußern“. Das Böse vernichtet sich 
durch sich selbst; die Folgen des Guten jedoch sind durch dessen 
wesentliche Natur ewig. 

Da die Natur Gottes Werk ist, so ist kein Glied an ihr, das nicht 
den Menschen zur Tugend und zum Streben nach Vollkommenheit 
auffordere. Der Mensch gelangt erst zur wahren Würde und dauern- 
dem Glück durch ‚seine Einflüsse in die Glückseligkeit der Menschen, 
und in die Vollkommenheit des Ganzen“. Dann gelangt er auch in 
den Besitz eines der erhabensten menschlichen Güter, der wahren 
Freiheit. Diese ist ‚eine reife und späte Frucht der tiefsten Einsicht 


488 P. Hagenbring: Iselins Geschichtsphilosophie 


in die Natur des Menschen“ und die Rechte der Menschheit, eine 
Tochter der Tugend, und ist undenkbar ohne die Herrschaft der Gesetze 
und des „großen Grundtriebes der allgemeinen Wohlfahrt“. Freilich 
ist sie nicht die Frucht aller Zeiten, denn nicht jedes Volk ist für 
sie reif. 

Die wahre Glückseligkeit des Individuums wie des Staates ist da- 
her von deren Tugend und Weisheit durchaus abhängig. Diese müssen 
alle Funktionen des Lebens durchdringen; ja selbst die Museen er- 
füllen erst dann völlig ihre erhabene Aufgabe, wenn sie Schönheit und 
Klarheit mit Weisheit und Güte vereinigen. 

Iselins Geschichtsphilosophie bietet uns ein Musterbeispiel für 
die Geschichtsauffassung des enthusiastischen Optimismus der Auf- 
klärung überhaupt. Ohne Shaftesbury und Leibniz wären die Be- 
trachtungen über die Geschichte der Menschheit nicht denkbar, denn 
dem Verfasser erscheint die Geschichte des ganzen menschlichen Ge- 
schlechtes wie das Leben einer gewaltigen Zentralmonade, deren 
dunkle Vorstellungen sich mehr und mehr dem Lichte nähern. Die 
auf der reinen Vernunft gegründete Philosophie bleibt dabei die trei- 
bende Kraft, die den Fortgang der Menschen zur Vollkommenheit 
bestimmt und jedem Zeitalter den ihm zukommenden Wert verleiht. 
Deshalb ist Iselins Werk im Grunde eine Apologie der Philosophie der 
Aufklärung, der die Überzeugung innewohnt, daß wir es am Ende doch 
so herrlich weit gebracht haben. Deshalb erfuhr sie auch die vernich- 
tende Kritik Herders, der dem beginnenden Mannesalter der Vernunft 
im Iselinischen Sinne das Greisenalter der Vernunft entgegenstellte 
und eine Rettung der römischen und mittelalterlichen Epoche, des 
„Mannesalters der Menschheit‘ vollzog. Kant freilich betonte, ob- 
gleich er die falsche und gewaltsame Art der Zweckbeziehung Iselins 
vermied, noch 1784 in den „Ideen zu einer allgemeinen Geschichte in 
welt bürgerlicher Absicht“ 1, daß es zwar befremdend und rätselhaft, 
immerhin aber notwendig sei, daß die Generationen der Menschheit 
nur um der zukünftigen Geschlechter willen ihr mühseliges Geschäft 
trieben. 


1 Werke, herausgegeben von Rosenkranz und Schubert, Bd. 7, S. 321. 


489 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806. 
(Ein Kulturbild.) 
Von 
J. v. Pflugk-Harttung. 


Durch die zweite (1793) und dritte (1795) Teilung Polens 
gelangte ein großer Teil des alten Kronpolen in preußischen Be- 
sitz, begrenzt, mit Zwischenland, durch die Flüsse Memel, Bug, 
Weichsel und Pilica. Das Gebiet nördlich der Weichsel erhielt den 
Namen Neu- Ostpreußen, das zwischen Weichsel und Pilica bezeich- 
nete man als Südpreußen und die äußerste Südspitze als Neu- 
Schlesien. Neu- Ostpreußen erhielt als Verwaltungsbehörde erst eine 
Kammerkommission zu Bialystock, Südpreußen hingegen Kriegs- 
und Domänenkammern zu Posen, Petrikau und Warschau, bis die 
endgültige Ordnung der beiden Provinzen erbrachte: für Neu- Ost- 
preußen die Kammern von Bialystock und Plock, für Südpreußen 
die von Posen, Kalisch und Warschau. Das Gebietsdreieck zwischen 
Bug und Weichsel mit der Stadt Praga gehörte ebenfalls noch zu 
Preußen, was namentlich der Stadt Warschau zum Nutzen gereichte. 

Die Provinz Südpreußen umfaßte ungefähr 1035 geographische 
Quadratmeilen, weitaus in der Mehrzahl Wald, Heideflächen, Ge- 
wässer, Moräste, „Lehden und Unland“. 1 Die meisten Wälder galten 
als Wüsteneien, von denen man nur wenige in nutzbare und ge- 
schlossene Forsten umgewandelt hatte. Der Boden an sich war trag- 
bar, aber erst zum geringen Teile ernstlich angebaut. Getreide gab 
es so reichlich für die dünne Bevölkerung, daß eine beträchtliche 
Menge noch außer Landes ging, und ein Drittel des Bestandes wegen 
Mangel an Absatz zu Branntwein verwendet werden mußte. Freilich 
im Vergleich zum Flächeninhalt genügte die Aussaat weitaus nicht. 
Noch mehr als der Ackerbau befand sich die Viehzucht im Rück- 
stande, denn es waren um 1800 nur vorhanden: 119461 Pferde, 215454 
Ochsen, 208634 Kühe, 870662 Schafe und 311158 Schweine. Wie 


1 Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7. C. 1a Vol. III fol. 3. 


490 J. v. Pflugk- Harttung 


wenig dies genügte, ergibt ein Vergleich mit dem wesentlich kleineren 
Schlesien, das über 2 Millionen Schafe, und zwar bessere, zählte. 
Deshalb stand auch die schlesische Wolle doppelt so hoch im Preis 
als die südpreußische. Diese ließ sich nur für grobes Wollenzeug ver- 
wenden. An Menschen umfaßte die Provinz 1294491, darunter 
1223976 Christen und 70515 Juden, so daß jeder 18. Mensch ein 
Jude war. Männlichen Geschlechts gab es 658 447, weiblichen 636 244, 
jene überwogen mithin. In den Städten wohnten 314 203 Leute, auf 
den Dörfern 980 288, hier also mehr als dreimal so viel. Auf die 
Quadratmeile kamen 1251 Menschen. Am volkreichsten war das 
Posensche Departement mit 1666 für die Quadratmeile, wogegen das 
am schwächsten bewohnte Warschauer Departement nur 1109 auf- 
wies. 

Bald nach der preußischen Besitzergreifung des Landes konnte 
gesagt werden, die Bevölkerung werde bald bedeutend zunehmen, 
wenn sich erst geltend machten: die Wirkungen der neuen Medizinal- 
anstalten, eine verbesserte Polizei und eine Erleichterung der 
unteren Volksklassen. — Die Häuser in den 242 Städten erwiesen 
sich durchweg als schlechte Holzbauten, außer in Warschau, Posen 
und Kalisch, wo es auch Steinbauten gab. Die meisten Häuser hatten 
Stroh- oder Schindeldächer, sogar hölzerne Schornsteine; an Ziegel- 
dächer dachte man hier noch nicht. Aui 35807 Holzhäuser kamen 
nur 3157 massive, Kirchen gab es 533 und Klöster 120. Gewerbe 
und Industrie befanden sich noch in der Kindheit; man zählte in den 
Städten 29118 Handwerker, von denen je der 7. dem Judentume 
angehörte. Unter preußischer Herrschaft nahm die Zahl der Hand- 
werker zu, die des Hauptgewerbes, der Tuchmacher, z. B. um 200. 

Die Zahl der Branntweinbrennereien in den südpreußischen 
Städten betrug 1911, wogegen Schlesien nur 909 besaß; dem ent- 
sprechend erwies sich die Trunksucht in Polen auch weit größer. 
Der Handel war immer passiv gewesen und durch die preußische 
Besitzergreifung verschlechtert, weil zunächst noch der Ausgleich 
mit den nunmehr russischen und österreichischen Anteilen fehlte. 
Er gelangte nur selten über Krämerei hinaus. In den polnischen 
Städten lebte der 15., in den schlesischen der 5. Mensch vom Handel. 

Dörfer besaß man 7936, weitaus die meisten im Posenschen 
Departement, die wenigsten im Warschauer. Die Dörfer wiesen 
5461 herrschaftliche Wohnhäuser auf, 47665 Bauern-, 38358 Kos- 
sätenhäuser usw., im ganzen 158461 Feuerstellen, wozu sich noch 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 491 


962 Kirchen und 3688 Mühlen gesellten. Auf eine Quadratmeile 
kamen 153 Häuser, auf jedes Haus sechs Menschen und auf jede Dorf- 
kirche deren 1020. Wie der wirtschaftliche war auch der Kultur- 
stand niedrig. Das Verhältnis der ländlichen Bewohner zu ihren 
Grundherren erschien sehr verschieden. Viele Bauern hatten den 
Acker bloß gepachtet, die meisten waren leibeigen und nur wenige 
die Eigentümer ihrer Wirtschaften. Als Steuern gab es Grund- 
steuern und Gewerbesteuern; beide zusammen betrugen jährlich für 
einen Dorfbewohner nur etwas über 23 Groschen. — Während man 
den Geldwert der Provinz Schlesien auf 180 Millionen Taler berechnete, 
kam man für Südpreußen nur auf 89 Millionen, also noch nicht auf 
die Hälfte. Demgemäß waren Erzeugnisse und Häuserwert der 
Städte in Schlesien doppelt so hoch. Noch mehr fiel das polnische 
Gebiet in Gewerbefleiß und Handel gegen die Nachbarprovinz ab. 
An umlaufendem Gelde besaß Südpreußen kaum ein Drittel so viel 
als Schlesien. 

In einem Berichte, den der Minister v. Voß 1798 an den König 
sandte, verglich er Südpreußen mit einem „devastirten Gut ohne 
Cultur, welches durch Geld und Pflege wieder soll nutzbar gemacht 
werden“. Dies aber erwies sich ungemein schwierig, denn es fehlte 
gerade an dem, was erforderlich war: an Geld und Hilfsmitteln. 
Polen selber besaß diese nicht, und Alt-Preußen vermochte sie nur 
in beschränktem Umfange zu gewähren. Es mangelte an Kapital 
noch mehr als an tüchtigen Kräften. Die besten Beamten gingen nur 
ungern nach dem fernen Osten, und die Geldarmut bewirkte, daß 
namentlich das mittlere und Unterpersonal weder an Zahl noch an 
Güte genügte. Da nun ferner die bisherige Verfassung und Verwal- 
tung Polens keine oder doch nur mangelhafte Anknüpfungspunkte 
für die ganz anders geartete preußische bot, so wußte man sich nicht 
besser zu helfen, als das preußische System mit seinem General- 
direktorium, seiner Kriegs- und Domänenkammer und seiner deut- 
schen Rechtspflege in das fremde Land zu übertragen. Bald zeigte 
sich dann aber, daß es hierhin nicht recht paßte. An die Stelle eines 
oft gewalttätigen, aber durchgreifenden Adelsregimentes trat ein 
sorgsam gegliedertes Beamtentum mit einer weitgehenden Kollegia- 
lität, die sich in der dünnen, anderssprachigen Bevölkerung fremd- 
artig, überkostspielig, schwerfällig und unselbständig erwies. Ge- 
rade in ihrer pedantischen Gewissenhaftigkeit lähmte eine Behörde 
die andere, und innerhalb der Behörden herrschte oft Zwietracht und 


492 J. v. Pflugk - Harttung 


Ungehorsam. Über den Ton, der selbst in der leitenden Behörde, 
der Kriegs- und Domänenkammer herrschte, gibt eine Beilage des 
Präsidenten Hoym vom 4. Dezember 1799 Aufschluß. 1 Demnach 
wurde während eröffneter Sitzung unter Leitung des Präsidenten 
zwei Kriegs- und Domänenräten ein kleiner Zettel zum Lesen zu- 
geschoben, welcher von einem dritten eigenhändig geschrieben war, 
und lautete: „Der Kriegs- und Domänenrat Fischer wird schon Zu- 
lage oder Remuneration bekommen; dafür läßt er sich aber auch 
von dem Praesidio auf die Nase scheißen.“ Hoym verwies den Räten 
diese Unschicklichkeit und führte aus, er bemerke nachteilige Ver- 
bindungen, werde solche aber schlechterdings nicht dulden, viel- 
mehr auf Versetzung und Bestrafung dringen. Darauf erhielt er von 
einem der Räte schriftlich die Antwort: „So lang pp. Kammer 
Directoren nicht für gut finden, sich durch wesentliche Verdienste 
die Achtung des Collegii zu erwerben, und durch ein offenes, biederes 
Benehmen im Dienst den gegen sich erregten Widerwillen vergessen 
zu machen, wird nie ein angenehmes Dienstverhältnis herzustellen 
sein.“ Die Sache gelangte wie fast alles ans Ministerium in Berlin 
und zog sich hin bis zum März 1801, wo der Minister verfügte, der 
Präsident solle entweder seine Schuldigkeit beobachten oder dem 
Königlichen Dienste entsagen. Die Entscheidung fiel also zugunsten 
der widerspenstigen Räte. — Unter solchen Umständen kam es zu 
Hemmungen, Verschleppung und Widersprüchen. Die Entscheidung 
mußte zu sehr aus Berlin vom grünen Tische erwartet werden. Tat- 
kräftige Männer vermochten an Ort und Stelle nur wenig zu leisten 
und nicht emporzukommen. Die Justiz erwies sich gerechtigkeits- 
suchend, aber umständlich und langwierig, während die Polen bisher 
eine rasche und rauhe Rechtspflege gewohnt waren. Dies alles, ver- 
bunden mit einem gewissen Schwächegefühl der Regierung in den 
weit ausgedehnten Gebieten, führte zu Zaghaftigkeit und Nachsicht, 
welche die Polen mißverstanden und falsch auffaßten. Die Ver- 
waltungskosten betrugen 1794/95 nicht weniger als 75 Prozent der 
Einnahmen, wogegen man die Ausgaben in Schlesien auf nur 7 Pro- 
zent berechnete. Hinzu kam die Tatsache, daß sich eine rein deutsche 
und wesentlich evangelische Verwaltung über ein polnisches und 
schroff katholisches Volk breitete. Beide Teile verstanden gegen- 


1 Vgl. hier und für das Folgende: J. v. Pflugk-Harttung, Der Stadt - und 
Polizeipräsident von Tilly und die Zustände in Warschau zur preußischen 
Zeit 1799—1806. Danzig. A. W. Kafemann. 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 493 


seitig weder ihre Sprache, noch ihre Anschauungen und Sitten. Das 
Ganze war ohne Einheitlichkeit und trug den Stempel der Eroberung. 
Hiermit aber nicht genug, trotz der deutschen Sprache wohnte der 
preußischen Bureaukratie eine gewisse Nationslosigkeit inne. Gerade 
damals lag das Gefühl des Deutschtums tief danieder. Man dachte 
und empfand kosmopolitisch. Preußen bildete einen Staat aber kein 
selbstbewußtes einheitliches Volk. Ganz anders die Polen: aus dem 
tiefen Falle rafften sie sich rasch empor; namentlich der sehr zahl- 
reiche Kleinadel, die Studierten und die Geistlichkeit verbreiteten 
ein zunehmendes Nationalgefühl. Die gebildeten Polen hielten sich 
fern vom Eintritt in die preußische Verwaltung, ja sie wurden ihr 
zunehmend feindlicher und schufen eine neue polnische Literatur. 
Und preußischerseits arbeitete man ihnen noch in die Hände, da man 
das Heer mehr und mehr aus Polen ergänzte. Viel weiter wäre man 
gekommen, wenn man in Anlehnung an die gewaltgewöhnte polnische 
Einwohnerschaft wenigstens als Übergang eine Statthalterschaft mit 
starker Zivil- und Militärbefugnis eingesetzt, die tatkräftig und 
zielbewußt gewaltet hätte. Sie wäre billiger und erfolgreicher gewesen 
und vermochte der nationalen Widerspenstigkeit mit ganz anderer 
Wucht zu begegnen als ein Minister in Berlin und vielköpfige Kam- 
mern in Posen, Kalisch und Warschau. Die Befangenheit der preußBi- 
schen Regierung im Hergebrachten, das Unvermögen oder die Ab- 
neigung, eine für die Zustände passende selbständige Zentralleitung 
auszugestalten, ließ selbst das Gute, das aufrichtigste Wohlwollen 
und den unverdrossenen Fleiß vieler Beamten verkümmern. 

Als eigenartigstes Gebilde Südpreußens hat Warschau zu gelten. 
Früher Hauptstadt eines weiten Reiches, der Sammelplatz eines 
prunkliebenden Adels, war es jetzt zu einem Grenzorte mit vielem 
Militär hinabgesunken, dem die Mehrzahl der früheren Lebens- 
bedingungen fehlte. DasWeichbild zeigte sich von einem niedrigen Walle 
und trockenen Graben, den sogenannten Barrieren eingeschlossen, die 
sich von der Weichsel im Halbkreise um die Stadt legten. Es gab fünf 
Einfahrten zu den Barrieren und drei Stadttore. Doch befand sich alles 
in so tiefem Verfall, daß man trotz aller Sperre leicht in die Stadt 
gelangen konnte. Hier zählte man 19 Marktplätze, im Jahre 1803 
257 Straßen mit 3584 Häusern. Einige Straßen, wie die Königs-, 
Marschall-, Senatoren- und Kapuzinerstraße trugen ein stattliches 
Äußere. Dann besaß man 33 Kirchen, wörunter eine reformierte, 
eine evang.-lutherische und eine griechische, ferner vier gemauerte 


494 J. v. Pfiuyk-Harttung 


Rathäuser, ein königliches Schloß und eine königliche Sommer- 
residenz, 65 große Palais, meistens mit schönen Gärten, überdies 
öffentliche Anlagen und Brunnen, darunter einen vortrefflichen 
Springbrunnen, schließlich vier große Kasernen, Spitäler, Schulen, 
selbst eine öffentliche Bibliothek, welche freilich von den Russen bei 
ihrer letzten Besetzung gänzlich ausgeräumt war. 

Ursprünglich befand sich Warschau auf den engen Raum der 
späteren Altstadt beschränkt. Seine Lebensbedingungen beruhten 
auf einer günstigen Lage, an der wasserreichen Weichsel mitten im 
Lande, und auf der Residenz der Herzöge von Masuren, später der 
Könige von Polen.. Außerhalb der Ringmauern besaß sie anfangs fast 
nur ein einziges, ihr geschenktes Dorf. Je mehr das Gemeinwesen aber 
aufblühte, desto zahlreichere Menschen bauten sich neben ihr an, und 
so entstand zuerst die Neustadt. Mehrere Vornehme, die sich ent- 
weder ihrer Ämter oder des Hofes wegen in der Hauptstadt auf- 
hielten, kauften in der Nähe Ländereien, welche sie den Gewerbe- 
treibenden zur Bebauung überließen, um ihnen am Ende die Rechte 
einer Stadt auszuwirken. So entstand auch Praga jenseits der 
Weichsel. Es vergrößerte sich auf eben die Weise wie Warschau und 
war wie dieses eigentlich aus mehreren voneinander ganz abgesonder- 
ten Ortschaften zusammengesetzt. | 

Nach Praga, welches zu Warschau gerechnet wurde, gelangte man 
über eine hölzerne Brücke, auf Kähnen gelegt, welche vor Anfang des 
Winters abgebrochen und im Frühjahr wieder hergestellt wurde. 
Im Winter mußte man also das Eis der Weichsel benutzen oder sich 
mit Booten übersetzen lassen, was sich bei Schollentrieb gefährlich 
oder unmöglich erwies. Praga machte einen ungemein dürftigen Ein- 
druck; es enthielt eine hölzerne Pfarrkirche, ein hölzernes Nonnen- 
kloster, zwei hölzerne Rathäuser und über 500 hölzerne Bürgerhäuser, 
von denen einmal 82 gänzlich abbrannten. 

Schlechterdings vom Übel erwies sich die Selbständigkeit der 
Einzelgemeinden, welche durch die Macht der großen Grundherren 
aufrecht gehalten wurde. So bestand Warschau aus 14 und Praga 
aus 6 (7) Jurisdiktionen. Erst nach vielen Anstrengungen gelang es, 
das Gebiet zwei Meilen im Umkreise dem Krongroßmarschall für 
Warschau zu übertragen, wodurch die verschiedenen Städte und 
Städtchen gewissermaßen vereinigt wurden. Andere wohltätige Ver- 
fügungen kamen hinzu. Die Konstitution vom 18. April 1791 hob 
sämtliche Jurisdiktionen und kleinen Städte, welche nahe an den 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 495 


größten Städten lagen, auf und vereinigte die Kämmereieinkünfte 
samt Handhabung der Rechtspflege. Mit Vorbehalt der Rechte der 
Grundherren waren die Grundzinsen jetzt den Stadtmagistraten zu 
zahlen. Als Verwaltungsgebiet zerlegte man Warschau in 7 Zirkel, 
von denen Praga den siebenten bildete. Die in der Provinz herrschen- 
den Zustände wirkten auf die alte Hauptstadt zurück. Dort waren 
Raub und Verbrechen an der Tagesordnung. Meistens handelte es 
sich um Eigentumsvergehen eingeborner Polen, namentlich geschäfte- 
und nahrungsloser Menschen, Juden, armer Edelleute und entwichener 
oder ausgewiesener Fremden. Als Quellen des Übels findet man be- 
zeichnet Gewerbs- und Nahrungslosigkeit, Unzulänglichkeit des 
Polizeiwesens und Mängel der Kriminaljustiz, dazu den Hang der 
Polen zu Ungebundenheit. Während die Mehrzahl des höheren Adels 
seine national-polnische Gesinnung behauptete, neigten die Stadt- 
bürger zunehmend stärker auf die preußische Seite, welche wenigstens 
eine gewisse Sicherheit und Ruhe gewährleistete. Eine Selbstver- 
waltung in Warschau gab es nicht, sondern es fanden sich nur staat- 
liche Behörden, nämlich die der Kriegs- und Domänenkammern für 
das Kammerdepartement und die für den Stadtkreis: der Stadt- 
magistrat und der Justizmagistrat. An der Spitze der Kammer stand 
der Präsident v. Hoym, an der der Stadt der Stadt- und Polizei- 
präsident v. Tilly, der mit zwei Direktoren ein Direktorium bildete, 
zu denen ein Syndikus und vier Stadträte kamen; diese acht Leute 
vereinigten sich im Magistratskollegium. Das Verhältnis der drei 
Körperschaften zueinander war durchweg schlecht. 

Im ganzen machte Warschau einen verwahrlosten und zurück- 
gekommenen Eindruck. Die Brücken, Schlagbäume und Barrieren 
befanden sich bei Antritt der preußischen Herrschaft in so schlech- 
tem Zustande, daß letztere rings überschritten wurden. Die neue Re- 
gierung verbesserte etwas, aber doch nur völlig ungenügend. Der 
Stadtgraben blieb unzulänglich, drei Tore waren sogenannt ver- 
schlossen und unbewacht. Die Landstraße zeigte sich dort mit einem 
Brette gesperrt, das aber jedem den Weg frei ließ. In den Vorstädten 
befanden sich Schank- und Ausspannhäuser, welche als Zufluchte- 
stätten für Spitzbuben und Vagabunden galten. Hierhin begaben 
sich auch die Kleinhändler zum Aufkauf der Waren, die vom Lande 
gebracht wurden. Dadurch konnten sie dem Städter den Preis vor- 
schreiben. Draußen waltete der Landrat mit einigen Ausreitern, die 
aber weitaus nicht für Aufrechterhaltung der Ordnung genügten. 


496 J. v. Pflugk-Harttung 


Überhaupt ließ die landrätliche Tätigkeit viel zu wünschen. Wie in 
ganz Polen bestand auch in Warschau die größte Menge der Häuser 
aus Holz, das Straßenpflaster erwies sich namentlich in den Neben- 
straßen halsbrechend, und bei Regen bildeten sich große Pfützen; eine 
öffentliche Straßenbeleuchtung gab es nicht. Der Straßenkot wurde 
täglich außer an Sonn- und Festtagen abgefahren, auf die Höker, 
Trödler und überzahlreichen Kneipen geachtet. Der Reihe nach 
mußte jeder Hausbesitzer einen Mann zur Nachtwache stellen, dazu 
kamen noch Militärwachen und Posten. Natürlich verbürgte dies 
keine auch nur annähernde Sicherheit der Nacht. Der Antrag, be- 
soldete Nachtwächter zu stellen, scheiterte am Geldmangel. Arme 
Erwachsene und Knaben machten sich einen kleinen Verdienst, in- 
dem sie an finsteren Abenden Fußgänger erst mit Holzfackeln, dann 
mit Holzlaternen nach Hause leuchteten. In der Stadt trieben sich 
massenhaft vermögenslose Faulenzer herum. Von Praga heißt es, die 
Zügellosigkeit und Dieberei nähme überhand. Es kämen Fälle vor, 
daß Sterbende ihren letzten Willen nicht verfügen könnten, weil sich 
niemand über die Weichselbrücke wage. 

Man hatte polnische, deutsche und französische Theaterauf- 
führungen, welche bisweilen im Privatkreise stattfanden. Die Kauf- 
mannschaft gab polnische Stücke und Bälle, die deutsche Lustspiel- 
truppe stand unter der Leitung eines Perückenmachers und spielte 
ziemlich gut, während im Palais des Prinzen Joseph Poniatowski 
treffliche französische Vorstellungen stattfanden. Gesellschaftliche 
Vereinigungen bot das Bürgertum, reiche Privatleute, namentlich 
adelige, veranstalteten große Festlichkeiten; von einer solchen beim 
Grafen Walicki heißt es, daran hätten 300 Personen teilgenommen 
und Überfluß, sowie Ordnung geherrscht. 

Nicht nur Deutsche und Polen befanden sich im Gegensatze, 
sondern dieser herrschte auch zwischen den einzelnen Ständen in 
voller Schroffheit; der Adel fühlte sich allein als existenzberechtigt 
und hielt sich von den übrigen Volksklassen fern, außer von den 
Studierten. Die Kaufmannschaft rächte sich dadurch, daß sie für 
ihre Bälle keine Billetts an Adelige abgab. Das Gesinde erhielt seinen 
Lohn noch teilweis in Naturalien, zumal in Getreide, doch stellte die 
preußische Regierung dies dahin ab, daß ausschließlich nur Geld- 
zahlung nebst einiger Leinenverabreichung zulässig sei. Die Erwerbs- 
möglichkeiten waren gering. Durch die Nachlässigkeit der Polen, 
vieles Holz und böswillige Absicht entstanden zahlreiche Feuers- 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 497 


brünste, deren die Feuerwehr nicht Herr zu werden vermochte. 
Zweimal geriet sogar das Schloß in Gefahr, ein Raub der Flammen 
zu werden. An den Schloßhof grenzten hölzerne Privatgebäude, und 
auf demselben standen meist hölzerne und mit Schindeln gedeckte 
Ställe und Wagenremisen. Um hier zu bessern, befahl der König, 
sie aus Stein zu errichten, oder doch wenigstens Dachziegel zu ver- 
wenden. Durch Kabinettsorder vom 24. September 1804 wurde auch 
eine General-Feuer-Sozietäte-Direktion ernannt. Sie sollte in 8 Kreise 
des Warschauer und in 8 Kreise des Kalischer Departements zer- 
fallen und ihren Sitz mit einem Generaldirektor in Warschau haben. 
Daneben gingen Polizeiverfügungen: so durfte niemand mit brennen- 
den Tabakspfeifen, brennenden Kienhölzern und Lichtern in Scheunen, 
Stallungen und auf der Straße gehen. 

Halbjährlich setzte man die Brottaxen mit Rücksicht auf den 
Getreidewert fest. Beim Fleisch bestimmte die gegenseitige Konkur- 
renz den Preis. Das Getreide stieg zeitweise ungemein hoch. Über- 
haupt galt Warschau als teure Stadt. Obwohl das Gemeindewesen 
durch die Revolution und die Regierungsveränderung an Einwohner- 
zahl und Wohlstand eingebüßt hatte, mußte es doch die alten Ab- 
gaben weiter und noch neu hinzugekommene Lasten tragen. Die 
Leistungen beruhten größtenteils auf dem Einkommen der Bürger 
und auf den Häusern. Nun aber war der Grund und Boden ungemein 
entwertet, so daß die Mieten nur wenig einbrachten. Man mußte 
deshalb das Kapital angreifen, um die Abgaben zu bestreiten. 

Schwierig gestaltete sich die Judenfrage. Die Israeliten ver- 
mehrten sich stark und brachten den größten Teil des Handels in 
ihre Hände. Infolgedessen wurden die katholischen Polen aufsässig 
und verübten Gewalttaten gegen sie, der Fiskus legte ihnen hohe Ab- 
gaben auf, und die Polizei wies die zahlreich zureisenden Juden „alle 
ohne Umstände zurück“. Die Beaufsichtigung und Gelderhebung bei 
den Juden erforderte ein größeres Polizeipersonal, die Art der Zah- 
lung blieb lästig. 

In Warschau lag viel Militär unter dem Gouverneur General- 
leutnant v. Köhler. Aber zunehmend mehr veränderte sich der 
Mannschaftsbestand aus einem preußischen in einen polnischen. Die 
Offiziere waren zum großen Teil Deutsche, aber leider nicht die besten. 
Es liegen Klagen über Händel auf öffentlichen Bällen vor, bei denen 
Offiziere sich nicht vorteilhaft auszeichneten, was natürlich die 
Nationalpolen erbitterte. 

Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 4 82 


498 J. v. Pflugk - Harttung 


Über die Justiz äußerte sich der Minister v. Voß im Jahre 1800: 
Bei der Abneigung der Polen gegen viele und neue Gesetze müsse 
man sich auf Hauptgegenstände, besonders Ruhe, Ordnung, Sicher- 
heit des Eigentums und notwendigste Bedürfnisse beschränken. 
Nichts sei wichtiger als die Kriminaljustiz gegen die sehr zunehmenden 
Räubereien und Diebstähle. Die Teilung Polens machte viele Men- 
schen, besonders aus dem nichtansässigen Adel, den Juden und dem 
Gesinde des Luxus brot- und geschäftslos. Das reize sie zu Gesetzes- 
übertretungen, wobei die Milde der preußischen Kriminalgesetz- 
gebung und das Verfahren bei der Untersuchung sie weniger davon 
abschrecke, als ehemals die unmenschliche Behandlung und häufige 
Todesstrafe zur polnischen Zeit. „Die Förmlichkeit des Verfahrens 
häuft die Zahl der Inquisiten in den Gefängnissen, und diese sind um 
so weniger hinlänglich und sicher genug, um jene auch nur bis zur 
realisierten Strafe zurückzuhalten. Sie entspringen in Komplotten 
sogar gefesselt und bedrohen das Eigentum und Leben des Publi- 
kums von neuem, nachdem sie in den Gefängnissen sich noch gegen- 
seitig schlechter gemacht haben. Im Warschauer Kammerdeparte- 
ment schwebten während der letzten drei Jahre 743 Kriminalprozesse 
und davon betrafen zwei Drittel Raub und Diebstähle. Bei diesen 
Umständen scheint für Südpreußen Schärfung der für den dortigen 
Kulturstand noch zu milden Kriminalgesetze und mehrere Abkürzung 
der Untersuchungsformen notwendig. Dringend wird auch um so 
mehr die Vollendung der Fronvesten.“ 

Als meist hervortretende Persönlichkeiten hatten in Warschau zu 
gelten die bekannten Glieder des polnischen Hochadels und preu- 
Bischerseits der Kammerpräsident v. Hoym, der erste Departemente- 
beamte, nebst dem Stadt- und Polizeipräsidenten v. Tilly, dem ober- 
sten Stadtgebieter und dem Justizpräsidenten v. Meyer. Tilly hatte 
die militärische Laufbahn bis zum Regimentskommandeur durch- 
gemacht und kam erst als fast 60jähriger, mithin zu spät, in sein 
wichtiges Amt. Dennoch bewährte er sich und hat als einer der 
besten Bürgermeister Südpreußens zu gelten. Gerecht, soldatisch 
strenge, wo es nötig erschien, ein vortrefflicher Polenkenner, suchte 
er schöpferisch zu wirken, sah sich aber durch das Instanzenwesen, 
den erschreckenden Geldmangel der Regierung und die verworrenen, 
unfertigen Zustände überall gehemmt. Das Amt war ungemein 
schwierig, verdruß- und arbeitsreich. Zwei Vorstädte gehörten nicht 
zum polizeilichen Aufsichtsbereiche. Dadurch traten schlimme Miß- 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 —1806 499 


stände zutage, sowohl bei Verbrechen wie bei Brandunglück. Tilly 
forderte deshalb Ausdehnung der Polizeibefugnisse über die Ansiede- 
lungen außerhalb der Barrieren. Jeder Übeltäter, der sich in der Stadt 
verfolgt sah, konnte sich leicht in die Vorstädte und umgekehrt von 
diesen in die Stadt flüchten, ohne daß die betreffende Polizei imstande 
war, ihm sofort nachzusetzen oder ihn aufzufinden. Gerade die 
Spelunken in den Vorstädten bedurften einer besonderen Über- 
wachung. Deshalb forderte Tilly räumliche Ausdehnung der Polizei- 
befugnisse, eine polizeiliche Zusammenlegung der Stadt mit den Vor- 
orten. Aber die Kammer erklärte sich dagegen, wesentlich aus juristi- 
schen Gründen. Nach allerlei Hin- und Herschreiben entschied sich 
der Minister für Tilly. 

Dann herrschte Streit, ob das Justiz- und Polizeiwesen Pragas, 
d.h. des 7. Zirkels von Warschau, abzutrennen und ihm ein eigener 
Polizei- und Justizmagistrat zu geben sei. Es hing dies mit der Un- 
sicherheit und der schlechten Brückenverbindung zusammen. In 
einem Gutachten hieß es da: Die Pragaer klagten „mit Recht und 
Grund“ über die Polizeibeamten. Viele Dinge seien der Verbesserung 
fähig, aber auch ungemein zahlreiche Fragen zu erwägen: Das 
Kämmereinteresse, die Rechtspflege, die Armenpflege, die Religions- 
ausübung, das Brückengeld usw. Schließlich wurde für Praga eine 
eigene, aber den Warschauer Behörden unterstellte Polizei- und 
Justizpflege geschaffen. 

Zu den vielen obwaltenden Schwierigkeiten gehörten auch die 
rückständigen Abgaben der Warschauer Bürger und deren Beitrei- 
bung, die natürlich Unwillen und Widerspruch erzeugte. Eine gleich- 
mäßigere und ermäßigtere Besteuerung erschien dringend notwendig, 
zumal auch eine vernünftigere Regelung der Judenabgaben. Der 
König erklärte sich für die Einführung der Torakzise und Verminde- 
rung der direkten städtischen Belastung. 

Aus der Gesamtsachlage erhellt, daß eine gute Polizei als drin- 
gendes, fast als das dringendste Bedürfnis für Warschau gelten mußte. 
Zur polnischen Zeit hatten die Kronmarschälle die Polizeigewalt in 
der Altstadt mit 2 Meilen Gebietsumfang gehandhabt. Sie besaßen 
die Aufsicht über die Märkte, Taxen, Pflasterung, Feueranstalten, 
Juden usw., wofür ihnen Unterbeamte, dann eine Kronmarschalls- 
miliz und ziemlich bedeutende Einnahmen zustanden, von letzteren 
auch drei Fünftel der Judenabgaben. Das änderte sich mit der preußi- 
schen Besetzung. Da wurden Stadt- und Polizeiverwaltung in eine 

32* 


500 J. v. Pflugk-Harttung 


Körperschaft zusammengelegt, und an ihrer Spitze stand ein Stadt- 
und Polizeipräsident, erst der Geh. Rat v. Werthern, dann der Geh. 
Rat v. Tilly. Unter ihm wirkte ein Polizeidirektor, den man durch 
einen zweiten vermehrte. Diese drei bildeten das Polizeidirektorium. 
Nun folgte ein , Stadtrat und Syndikus“, mithin ein Jurist, und dann 
kamen noch vier Stadträte, im ganzen mithin ihrer fünf. Diese acht 
Leute bildeten das Magistratskollegium. Als dessen vorgesetzte Be- 
hörde galt die Kriegs- und Domänenkammer, bezw. dessen Direk- 
torium oder Präsident. Nun wollte das Unglück, daß gerade die 
Warschauer Kammer derartig war, daß sich der Minister v. Voß 
äußern konnte: „Keine Kameral-Administration leidet vielleicht mehr 
als die südpreußische durch die schlechte Beschaffenheit ihrer Pro- 
vinzialbehörden. Unter diesen zeichnet sich aber noch besonders die 
Warschauer Kammer durch Zwecklosigkeit und Langsamkeit vieler 
Arbeiten, sowie durch Unfolgsamkeit, Disbarmonie und schlechtes 
Betragen mehrerer Arbeiter aus.“ Sie bestand aus Juristen, die, wie 
diese Leute so oft, an Buchstabenpedanterie litten. Sie betrachteten 
alles wesentlich vom Rechtsstandpunkte, vielfach im Gegensatze zu 
den Polizeipräsidenten, zumal Tilly, welcher als Soldat und Vollzugs- 
beamter von praktischen Erwägungen ausging. Derart verschiedene 
Auffassung führte zu allerlei Zusammenstößen, ja tatsächlich zu einer 
Zweiteilung der Verwaltung. Am 22. Mai 1796 wurde ein neues 
Polizeireglement veröffentlicht; es bewirkte aber solche Mißstände in 
den Ressortverhältnissen, daß der Minister sich zu wiederholten 
Reskripten veranlaßt sah. Daraufhin wandte sich die Kammer an 
ihren Präsidenten und stellte in Erwägung, ob nicht zuvörderst das 
Verhältnis „sämtlicher städtischer Behörden, als des Justiz- und 
Polizei-Magistrats sowie auch des Polizeidirektorio gegen ander fest- 
gesetzt und deren Ressort genau bestimmt, und besonders erwogen 
werden muß, ob nicht hier, sowie in allen Städten gleicher Volks- 
menge eine Kombination sämtlicher drei Behörden bewirkt, und da- 
durch eine Menge zeitraubender Korrespondenzen, wie auch mit der 
Zeit einiges Personal erspart, vorzüglich aber der Geschäftsgang ab- 
gekürzt und das Entgegenarbeiten dieser Behörden vermieden werden 
kann.“ Zu der mangelhaften Abgrenzung zwischen den Polizei-, den 
Regierungs- und Justizkammern kam ein unfraglicher Mangel an 
Verständnis für die notwendigen Erfordernisse beim Ministerium zu 
Berlin, Reibereien innerhalb des Polizeidirektoriums, ein ungenügen- 
des Polizeipersonal, sowohl der Zahl, wie dem Werte nach, und 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 501 


schlechterdings nicht ausreichende Mittel. Die Armut des Staates 
lagerte sich wie ein Meltau auf die ganze Tätigkeit der Behörde und 
hemmte fast alle Bemühungen ihrer Leiter. 

Vor allem wollte sich die Stadt sowohl wie die Polizei der un- 
bequemen und vielfach niederdrückenden Bevormundung seitens der 
Kammer entziehen. Deshalb suchte der Stadtmagistrat im Jahre 1800 
das Recht zu erlangen, seine Mitglieder selber zu wählen. Dies hätte 
seine Selbständigkeit und damit seine Leistungskraft wesentlich be- 
fördert. Aber zugleich bedeutete es eine völlige Umgestaltung der 
städtischen Verfassung mit Verminderung der Kronrechte, wofür die 
Bevölkerung noch nicht reif war. Mit Recht wurde die Forderung 
deshalb abgelehnt. Zwar sollte der Polizeipräsident die Ordnung auf- 
recht erhalten, besaß aber keine volle Verfügung, weder im Vor- 
schlagsrecht für das Personal, noch in dessen Maßregelung bei Ver- 
gehen. Er mußte seine Wünsche erst der Kammer kundgeben, die 
sie dann begutachtet nach Berlin sandte. Die Folge war bisweilen 
eine unleidliche Verschleppung. Es kam zu Eifersüchteleien und 
Streit über die unwichtigsten Kleinigkeiten, zu endlosen Schreibe- 
reien und Beschwerden, zu Hin- und Herfragen, zu Gutachten und 
Gegengutachten; oder eine Behörde verließ sich auf die andere, und 
bei Unregelmäßigkeiten schob man sich gegenseitig die Schuld zu. 
Deshalb suchte Tilly wenigstens die Personalvorschläge in die eigene 
Hand zu bekommen und mit dem Ministerium unmittelbar zu ver- 
kehren. Er erhoffte dadurch bedeutende Verbesserungen. Doch ver- 
gebens, die Kammer fühlte sich in ihren Befugnissen geschmälert, 
das Instanzenschema paßte nicht dafür und auch der Minister er- 
klärte sich dagegen. Hinzu kamen Zerwürfnisse mit der Justiz- 
behörde. Überall Verstimmung, die in kleinlichster Weise zum Aus- 
drucke gelangte. So verurteilte die Justizdeputation der Kammer 
den Polizeipräsidenten zu einer Geldstrafe von 5 Rth., weil er in seinen 
Zuschriften nicht die Gesamttitulatur des Königs anwende. Der Ge- 
maßregelte wandte sich deshalb an den König, der dahin entschied, 
daß für die internen Schriftstücke die gewöhnliche, verkürzte 
Form genüge, und daß deshalb die Geldstrafe sofort niederzu- 
schlagen sei. 

Ein großes Übel bestand darin, daß man kein eigenes Polizei- 
gebäude besaß, sondern sich mit getrennten Mieträumen begnügen 
mußte. Hierdurch zeigte sich Übersicht und Verwaltungsschnellig- 
keit schwer geschädigt. Doch vermochte Tilly weder ein eigenes 


502 J. v. Pflugk-Harttung 


Haus herauszuschlagen, noch auch nur einen dringend notwendigen 
Geheimfonds von 300 Talern zu erlangen. 

Am schlimmsten sah es mit dem unteren Polizeipersonal aus. 
Es genügte weitaus nicht an Zahl und bestand durchweg aus In- 
validen. Uber diese Unzuträglichkeiten waren sogar Tilly und die 
Kammer einig. Tilly äußerte, ein Invaliden-Polizei-Bedienter sei 
ein Widerspruch in sich selbst. Der Wirkungskreis der Leute habe 
einen solchen Umfang und erfordere so viel Tätigkeit bei Tag und 
Nacht, daß ein Polizeibeamter schon im eigenen Berufe sehr leicht 
invalide werde; was könne man von solchen erwarten, die es schon 
seien? Ähnlich urteilte die Kammer, und zwar noch 1806: In- 
validen genügten nicht für den Polizeidienst; ihre Anhäufung zeitige 
böse Folgen. In den Führungslisten des Unterpersonals wechsle das 
Urteil ab: „Säufer“ oder „Kann nicht mehr fort“. Nur wenige, 
welche sich noch aus der polnischen Zeit herschrieben, seien brauch- 
bar. Unter dem Oberpersonal befänden sich vier durch Alter und 
Krankheit völlig abgenutzte Kommissare. Dabei habe man es mit 
einer Bevölkerung zu tun, die an Unordnung Freude finde und sie 
oft absichtlich aus Widerwillen gegen den jetzigen Landesherrn be- 
fördere. Für alle die verschiedensten Erfordernisse besitze die Polizei- 
direktion wesentlich nur Säufer und Krüppel, von denen ziemlich 
zwei Drittel pensioniert werden sollten. Das Gehalt dieser Leute, 
die das Ansehen des Staates aufrecht erhalten sollten, blieb über alle 
Maßen kläglich: es betrug für den Polizisten nur fünf Taler monat- 
lich. Natürlich erwies es sich unmöglich, davon wohnen und leben zu 
können. Viele gelangten geradezu an den Bettelstab, besonders wenn 
sie eine zahlreiche Familie hatten. Ein Beamter, der von Breslau 
nach Warschau versetzt war, bezog 400 Taler jährlich, was bei einer 
Frau, sieben Kindern und der wachsenden Teuerung schlechterdings 
nicht genügte, weshalb er die notwendigsten Kleidungsstücke, Wäsche, 
Holz, Licht und Schulgeld nicht zu bezahlen vermochte und trotz 
größter Sparsamkeit in Schulden kam. Bisweilen besaßen die Un-. 
glücklichen nicht einmal Feuerung, um ihre dürftige Wohnung im 
rauhen polnischen Winter zu erwärmen. Ein Paar Stiefel, deren man 
im Dienste viele gebrauchte, verschlang ein ganzes Monatsgehalt. 
Die meisten gingen deshalb auch in völlig abgerissener Kleidung ein- 
her, was sie in den Augen der Polen herabwürdigte. Kein Wunder, 
daß fast alle dem Branntwein frönten. Und welch ein Elend ent- 
stand erst, wenn jemand krank wurde und die Kurkosten nebst einer 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 503 


Vertretung im Amte bezahlen sollte. Für arme und kranke Polizei- 
beamte war nicht die geringste Fürsorge getroffen. Noch schlimmer 
erging es den Witwen und Waisen. — Die geringen Gehälter öffneten der 
Bestechung und dem Drange nach Nebeneinnahmen Tür und Tor; 
selbst Unterschlagungen kamen vor, und zwar aus reiner Not, frei- 
lich selten, was den guten Geist der Leute zeigte. Natürlich er- 
schollen ununterbrochen Bitten um Gehaltserhöhungen. Tilly so- 
wohl wie die Kammer suchten diese schlechterdings ungehörigen und 
unhaltbaren Zustände abzuändern. Es galt, das Gehalt oder doch 
die Einnahmen zu steigern, das Personal zu vermehren, zu verbessern 
und zu heben. Vor allem erstrebte Tilly Rücknahme der Vorschrift, 
daß stets Militärinvaliden zu Polizeibeamten genommen werden 
müßten, und dafür zu gestatten, daß tätige, junge, mit den nötigen 
Kenntnissen versehene, gut beleumundete Leute ernannt werden 
dürften. Dies um so mehr, als viele der alten Militärs die polnische 
Sprache nicht genügend beherrschten. Umsonst, es blieb beim Schlen- 
drian, weil man die Invaliden unterbringen mußte und Vergrößerung der 
Geldausgaben fürchtete. Das einzige, was sich zunächst erreichen 
ließ, war, daß neben den Invaliden „auch andere qualifizierte Sub- 
jekte vorgeschlagen“ werden durften. Erst allmählich erweiterte 
Voß die Möglichkeiten, indem von Invaliden nur solche genommen 
werden sollten, deren Körperkräfte ausreichten. Und endlich im 
Februar 1806 verfügte der König, daß ein Drittel der Polizeidiener- 
stellen mit „ qualifizierten Zivilpersonen“ und zwei Drittel aus taug- 
lichen Militärinvaliden zu wählen seien. Die Gesuche des Präsidenten 
um Gehaltserhöhungen blieben meistens ungehört. Hier und da suchte 
die Regierung im kleinen zu helfen, so daß sie eine Stelle offen ließ 
und das Gehalt an bedürftige Mitbeamten verteilte. Zuletzt 
wurde doch etwas erreicht. So bezogen die Zirkelschreiber ganze 
120 Taler Jahresgehalt. Es gelang, ihnen 30 Taler Aufbesserung zu 
verschaffen. Sofort traten nun die Exekutoren auf den Platz, die 
bisher überhaupt kein Gehalt bekamen, sondern sich von den ge- 
ringen Exekutionsgebühren durchschlagen mußten. Auch sie er- 
hielten 150 Taler. Die Polizeireiter vermochten ihre Dienstpferde 
nicht zu füttern. Für sie erwirkte Tilly ebenfalls 30 Taler Jahres- 
zulage. Kam eine bessere Stelle frei, so entstand jedesmal ein wahres 
Wettrennen. Manches Amt wurde längere Zeit nicht besetzt aus 
Geldmangel oder wegen Langsamkeit der Entscheidung. Am traurig- 
sten blieb die Lage der gewöhnlichen Polizisten. Vergebens schlug 


2 


504 J. v. Plugk-Harttung 


Tilly einen Fonds zur Ergänzung des Gehaltes vor, oder noch lieber 
eine unmittelbare Monats verbesserung auf 7 Taler. Ferner hielt er eine 
Uniform für geboten. Dabei führte er aus, Zivilkleidung und als Amts- 
abzeichen ein Schild genügten nicht. Er erachte vielmehr eine Her- 
vorhebung der Polizeibeamten für höchst notwendig, weil man bisher 
sich ihnen gegenüber damit ausrede, man erkenne sie nicht. Freilich 
erscheine die Anschaffung einer Uniform für die Unterbeamten 
unerschwinglich, weshalb er den Minister um einen Zuschuß bitte. 
Die Antwort lautete, man verkenne die Vorteile einer uniformierten 
Polizei keineswegs, befände sich aber nicht in der Lage, dem War- 
schauer Polizeidiener personal durch Kleidung eine Verbesserung ihrer 
Einnahmen zu bewirken; diese seien ‚so reichlich bestimmt“, daß 
es sich aus eigenen Mitteln anständig kleiden könnte. Die Polizei 
koste schon derartige Summen, daß sie womöglich vermindert werden 
müsse. Gehaltserhöhung von Unterbeamten ließe sich einzig durch 
Beschränkung des Personenbestandes bewirken, indem alsdann die 
frei gewordenen Gehälter unter die Ubrigbleibenden verteilt 
würden, oder seien nur durch andere Ersparnisse beim Magistrat 
erreichbar. 

Tilly andererseits fand die Polizeiverhältnisse so unwürdig, daß 
er die Uniformfrage bis vor den König brachte. Es kam zu einem 
lebhaften Schriftwechsel, auch mit der Kammer; über Farbe und 
Schnitt der Uniform wurde verhandelt, ohne daß man zu einem Er- 
gebnis gelangte. Nur dem Chef der Polizei wurde schließlich ge- 
währt, die alte Armeeuniform als Oberst tragen zu dürfen. Wie klein- 
lich die höchste Behörde des Warschauer Regierungsbezirkes ver- 
fuhr, zeigt ihre Darlegung, daß es unschicklich erscheine, den Poli- 
zisten Säbel zu geben, wie die Berliner sie trügen. Das Kammer- 
direktorium erklärte sich für Stäbe von mittlerer Länge, wie der 
König meine; Tilly sei auch dafür, nur hege er die besondere Ab- 
sicht, einen Knotenstock zu wählen. Der frühere Polizeipräsident 
Schimmelpfennig habe ohne höhere Genehmigung Schilder ange- 
wiesen und das Geld dafür aus der Polizeistrafkasse vorgeschossen. 
Deshalb erklärte sich das südpreußische General-Finanz-Departe- 
ment dagegen. Weil die Aufwendung aber nicht ganz überflüssig 
erschien und man den Polizeichef nicht durch Auferlegung der Kosten 
schädigen wolle, so befürworte die Kammer, die Ausgabe für die 
Schilder mit 58 Taler 22 Groschen 6 Pfennig der Warschauer Käm- 
mereikasse zu überweisen. Es sei auffallend, daß nach der Tillyschen 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 505 


Angabe alle Polizeidiener in einem Zirkel die Schilder verloren haben 
sollten. Tatsächlich blieb es beim Verhandeln und die Warschauer 
Polizei ohne Uniform. — Schließlich bezog ein Polizeidiener 90 Taler, 
ein Marktmeister 120, ein Polizeimeister 150 Taler Gehalt. 

Sehr wichtig war natürlich in einer Provinz mit mehr oder weniger 
feindlicher Bevölkerung die Geheimpolizei. Ihre Oberleitung besaß 
das südpreußische Departement des Generaldirektoriums, während 
sie in den einzelnen Städten von den Polizeidirektoren gehandhabt 
wurde. In Warschau erwies sich die Geheimpolizei ungemein arm, 
wie fast alles. Ihr eigentlicher Vertreter war ein früherer polnischer 
Oberst. Tilly beantragte deshalb noch die Anstellung eines ehe- 
maligen polnischen Majors als Ubersetzers von Geheimsachen. Erst 
als es zu spät war, erkannte man in Berlin die Unterlassungssünde 
und unterstellte die Geheimpolizei dem Ministerium für auswärtige 
Angelegenheiten. 

Trotz aller dieser Schäden und Schwächen verbesserten sich die Zu- 
stände. Wenn die preußische Regierung ihr Wohlwollen auch nur in 
kleiner und kleinster Münze verausgabte und sich dabei noch fleißig 
selber hemmte, so war sie doch volksfreundlich und rechtschaffen. An 
die Stelle des persönlichen Adelsregimentes setzte sie ein Beamten- 
tum mit seinen guten und Schattenseiten. Auf die verschiedensten 
Dinge wandte sie ihr Augenmerk. Im Jahre 1804 konnte der Minister 
v. Voß dem Könige einen durchaus günstigen, vielleicht zu günstig 
lautenden Bericht einsenden. Danach hatte sich die Bevölkerung 
um 37 555 Menschen und die Kantonistenzahl um 2287 Mann ver- 
mehrt. Die Landeskultur mache bedeutende Fortschritte, die Aus- 
saat sei stärker und die Ernte reichlicher gewesen, Viehzucht und 
Obstkultur nähmen zu. Der Gesundheitszustand bessere sich, besonders 
durch Ausrottung der Blattern und des venerischen Ubels. Die 
geistige und moralische Kultur zeige in ihrem Wachsen schon die 
Früchte der auf das Schul- und Erziehungswesen gerichteten Für- 
sorge des Staates; sie würde sich in der Folge noch mehr äußern. 
Fabriken, Handel und Schiffahrt befänden sich in bedeutendem Auf 
schwunge. Die Finanzverwaltung ergäbe einen Überschuß von 
347 000 Talern. Der Minister schließt: es seien von der Sorgfalt der 
Landesregierung und der stetigen Zunahme der inneren Kräfte die 
glücklichsten Folgen für den künftigen Zustand der Provinz zu er- 
hoffen. — Das Jahr darauf, 1805, unternahm Voß eine „südpreu 
Bische Departements-Bereisung‘“‘, über die er dem Könige am 22. Juni 


506 J. v. Pflugk-Harttung 


mitteilte, daß die Bildung der Einwohner sowohl wie die Bodenkultur 
auffallende Fortschritte zeitigen. In der Urbarmachung folgten die 
Landbesitzer rühmlichst dem Beispiele, welches die königlichen Do- 
mänen gewährten. Der sonst unruhige und umherreisende Adel be- 
ginne auf seinen Gütern seßhaft zu werden, suche seine Verhält- 
nisse zu bessern und finde in dem gesteigerten Ertrage den Lohn für 
seinen Fleiß. „Bei der Gewandtheit und Aktivität der Polen ist diese 
Provinz auf dem Wege, Fortschritte in der Kultur zu machen, durch 
die sie bei der Zuträglichkeit ihres Bodens bald manche der älteren 
Provinzen hinter sich zurücklassen werde.“ Die Bevölkerungszahl 
betrug 1804: 1 436 621 Köpfe mit einer Jahreszunahme von 52 695. 
— Im Juli desselben Jahres schrieb Voß, daß alle die vielerlei preu- 
Bischen Einrichtungen und die Beispiele in den Domänen, deutsche 
Pächter, Kolonisten und Gutsbesitzer, verbunden mit dem ver- 
änderten Staatsverhältnisse und den hohen Preisen den Kulturstand 
und Flor der Provinz erhöht hätten. Er versicherte: „Ich habe die 
Organisation und Verwaltung von Südpreußen mit Liebe geführt und 
werde daher nicht ohne Rührung davon Abschied nehmen. Dafür 
wird aber das Bewußtsein entschädigen, daß ich die Administration 
in vollendeter Ordnung und die Provinz selbst im regsten Aufblühen 
und Emporstreben zu E. K. M. Händen übergebe.“ 

Nicht am wenigsten Nutzen zog Warschau aus diesen Umwand- 
lungen. Es nahm an Bevölkerungszahl, Handel und Gewerbe zu, der 
Adel kehrte in großer Menge zurück und brachte Geld unter die 
Leute. Die Sehens würdigkeiten und Vergnügungen, Bälle, Theater- 
aufführungen und Gelage steigerten, der Bürgerstand und die Lebens- 
führung besserten sich. Das Zucht- und Arbeitshaus, für das nach 
damaligen Verhältnissen gewaltige Summen verausgabt waren, galt 
als vorbildlich für die ganze Provinz, denn es befolgte ein unabhängi- 
ges Gewöhnen an Fleiß, Ordnung und Reinlichkeit. Das Lyzeum in 
Warschau hatte so starken Besuch, daß man an eine Erweiterung der 
Anstalt denken mußte. Es erschienen zunehmende Literaturerzeug- 
nisse, freilich fast nur polnische. Der bislang unbedeutende Buch- 
handel begann sich zu heben; sowohl die geistlichen wie die sittlichen 
Anschauungen standen im Zeichen der Vervollkommnung. Auch 
sonst steigerte sich die Zahl der Kaufläden, der Wert der Häuser und 
der Betrag der Mieten; man baute viel, und der Umlauf des Geldes 
vergrößerte sich merklich. — Wäre alles jahrzehntelang in ruhiger Ent- 
wicklung geblieben, hätte sich unfraglich manches erreichen lassen. 


Warschau zur Preußischen Zeit 1795 —1806 507 


Doch die Vorbedingung blieb aus. Die national-polnische Gesinnung 
gewann an Kraft und Bedeutung und erschwerte die Verwaltung, die 
Kriegserfolge der Franzosen erweckten immer neue Hoffnungen, bis 
bei Jena und Auerstädt die preußischen Heere erlagen. Nun ver- 
sagte die Krone, von der man in dem absoluten Staate Friedrichs des 
Großen alles erwartete. Wie fast im ganzen Lande erlosch das Selbst- 
gefühl und die Tatkraft des Beamtentums auch in Südpreußen, die 
Truppen befanden sich außerhalb der Provinz, und einen halbwegs 
verläßlichen Untergrund besaß die preußische Herrschaft nicht. So 
brach sie haltlos vor dem äußeren und inneren Feinde zusammen, 
vor den Waffen Napoleons und den Übergriffen aufrührerischer 
Polen. 


508 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt.“ 


Wer sich in künftiger Zeit mit dem Problem des Anfanges und der Grund- 
rißbildung der deutschen Stadt im Mittelalter befaßt, wird an den Forschun- 
gen und Ergebnissen P. J. Meiers nicht achtlos vorübergehen dürfen. Wie schon 
aus seinen früheren Arbeiten, so lernen wir ihn auch in seinem jüngsten Vor- 
trag als einen Forscher kennen, der im Lager Siegfried Rietschels steht, der 
aber auch in einigen Punkten über ihn hinauszukommen sucht. Hatte schon 
Rietschel geglaubt, in den mittelalterlichen Stadtanlagen des Westens die 
Ausbildung einer „planmäßigen Art von Ortsgründung, die Anfänge des 
späteren Normalschemas erkennen zu dürfen, so geht Meier einen Schritt 
weiter. Nach seiner Ansicht sind auch die scheinbar unregelmäßigen Stadt- 
pläne des Westens nach „sachgemäßer Überlegung“ entstanden. Von diesem 
Gesichtspunkte ausgehend, glaubt er ein System von Typen aufstellen zu 
dürfen, in das sich die einzelnen Stadtpläne einordnen lassen. (Z. B. rechnet 
er Nürnberg und Braunschweig zum sogenannten Meridionaltypus).” Im 
allgemeinen haben diese Ergebnisse bisher noch nicht den Beifall der Forschung 
gefunden. Erinnert sei an die skeptische Aufnahme seines Vortrages auf der 
Lübecker Versammlung (1908), hingewiesen sei auf die überzeugenden Wider- 
legungen der Lokalhistoriker Heinrich Meier, Mack und Mummenhoff? 
und auf die Angriffe Aues“, die auf die Gefahren alles Schematisierens und 
Systematisierens hinweisen. 

In seiner jüngsten Arbeit sucht Meier in weiteren Punkten über Rietschel 


1 P. J. Meier, Die Fortschritte in der Frage der Anfänge und der Grundriß- 
bildung der deutschen Stadt. (Vortrag, gehalten in der Hauptversammlung 
des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine in Breslau 
6.—7. August 1913. Im Druck erschienen im Korrespondenzblatt des Gesamt- 
vereins 22. Jahrg. 1914; Juni- und Juli-Nummer.) 

® Vgl. P. J. Meier, Die Grundrißbildung der deutschen Städte des Mittel- 
alters in ihrer Bedeutung für Denkmalpflege 1907. (8. Tag für Denkmal- 
pflege.) — Ders.: Der Grundriß der deutschen Stadt des Mittelalters in seiner 
Bedeutung als Geschichtsquelle. 1909. (Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 
Nr. 3, S. 105 ff.) — Ders.: Der Grundriß der deutschen Stadt als geschicht- 
liche Urkunde. (Deutsche Geschichtsblätter X. Bd. 1909, S. 47 ff.) — Ders.: 
Bericht über die Forschung auf dem Gebiete der alten Stadtgrundrisse. 
(Korrespondenzblatt 1910, S. 140ff.) 

Eine Zusammenstellung diesbezüglicher Literatur vgl. W. Gerlach, Die 
Entstehungszeit der Stadtbefestigungen in Deutschland (Leipz. Hist. Ab- 
handl. 34, 1913) S. 64 Anm. 1 u. S. 65 Anm. 2. 

Aue, Die Städte der Altmark. Greifswalder Diss. 1910. 


Walther Gerlach: Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt 509 


hinauszukommen. Mit ihm zusammen scheidet er die Siedlungstypen in 
Marktansiedlungen und Städte. Während aber Rietschel die Ansicht vertritt, 
daß es für die Unterscheidung von Märkten und Städten kein anderes 
Kriterium als die Ummauerung gibt, erkennt Meier die Ummauerung 
nicht als Merkmal der mittelalterlichen Stadt an. Für ihn gibt es Städte, die 
bis ins 13. Jahrhundert nicht mit Mauern, sondern nur mit Verplankung be- 
festigt waren, und Marktansiedlungen mit Mauern, die keine Städte waren, 
z. B. Speier, Worms, Regensburg. — Der Hinweis Meiers, daß ein Unterschied 
zwischen einer Befestigung durch Mauer aus Stein und zwischen einer Be- 
festigung durch Graben, Wall und Palissaden bis ins 13. Jahrhundert nicht 
bestanden hat, ist durchaus beachtenswert. Rietschels Ansicht, nur solche 
Siedlungen als Städte zu betrachten, die nachweislich Steinmauern besaßen, ist 
mit Recht als irrig hingestellt worden. Wenn Meier in einer Kritik über meine 
stadtgeschichtliche Untersuchung! mir vorwirft, ich hätte an die Möglichkeit 
einer städtischen Befestigung in der Form von Planken, Palissaden nicht ge- 
dacht?, so tut er mir Unrecht. Wer meine Abhandlung genau liest, wird die Be- 
obachtung machen können, daß ich durchweg die allgemeine Bezeichnung,, Be- 
festigung‘‘ anwende und nur dort von „Ummauerung“ spreche, wo es sich nach- 
weislich um wirkliche Steinmauern handelt. Daß ich ebenso wie Meier an die 
Möglichkeit einer städtischen Befestigung in der Form von Planken und Palis- 
saden gedacht habe, mögen wenige Beispiele zeigen. Auf Seite 44 meiner Ab- 
handlung zitiere ich eine Stelle aus der Vita s. Oudalrici, aus der hervorgeht, 
daß die Stadt Augsburg im 10. Jahrhundert durch Holzplanken befestigt 
war: „. . . qualiter civitatem, quam ineptis valliculis et lignis putridis 
circumdatam invenit ...“, auf S. 67f. führe ich eine Stelle aus Lamberti 
Hersfeldensis Annales an, derzufolge Goslar im 11. Jahrhundert eine Befesti- 
gung besaß, die nicht aus Steinmauern bestand: „. .. villam viris fortibus, 
vallis et seris undique munitam ... Deshalb diesen Ortschaften den 
städtischen Charakter abzusprechen oder diese Befestigungen nicht als städ- 
tische Befestigungen anzusehen, ist mir natürlich nicht eingefallen. Während 
Rietschel die Ummauerung als Merkmal der mittelalterlichen Stadt be- 
trachtet, während Meier im Gegensatz zu Rietschel die Befestigung im 
allgemeinen als Kennzeichen ansieht (denn von einer unbefestigten Stadt 
spricht er nirgends), halte ich die Frage nach der Befestigung, die nur eine 
militärische Maßnahme ist, für den Stadtbegriff im früheren Mittelalter für 
eine Frage von sekundärer Bedeutung. Auch eine Ortschaft ohne Be- 
festigung konnte eine Stadt sein, wenn sie gewisse wirtschaft- 
liche, rechtliche und topographische Merkmale besaß.’ 


! Vgl. S. 508, Anm. 3. 

? Korrespondenzblatt des Gesamtvereins: 22. Jahrg. 1914, Spalte 245. 
MG. 88. IV, S. 390. * Schulausgabe 1894, S. 171. 

® Vgl. meine Abhandl. S. 2—7. 


510 Walther Gerlach 


Rietschels Ergebnisse beruhen in der Hauptsache auf seiner bekannten 
Lehre von der Bedeutung der Siedlungsbezeichnung civitas (resp. urbs). 
Meier schließt sich dieser Ansicht voll und ganz an und sucht meine Lehre 
kraftlos zu machen, die im Gegensatz zu Rietschel zeigt, daß auch seit der 
Mitte des 12. Jahrhunderts civitas nicht regelmäßig ummauerte (resp. be- 
festigte) Stadt bedeutet, sondern erstens in enger Bedeutung ganz allgemein 
eine Befestigung bezeichnet, zweitens in weiterer Bedeutung eine Befestigung 
und außerhalb liegende Siedlung bezeichnet.! Aus diesem Grunde erscheint 
mir die Methode, sich bei dem Bestimmen der Entstehungszeit befestigter 
Bürgersiedlungen auf Siedlungsbezeichnungen zu stützen, recht bedenklich. 
Meier kann nicht leugnen, daß tatsächlich außerhalb der Befestigung gele- 
gene Orte als „in civitate“ gelegen bezeichnet werden. Doch will er die von 
mir angeführten Stellen nicht gelten lassen, da „die Bezeichnung in civitate 
nicht im eigentlichen Sinne verstanden“ werden dürfe; es liege offenbar ein 
sprachlicher Vorgang, eine Art Attraktion vor, es habe nicht die Absicht be- 
standen, den außerhalb gelegenen Ort rechtlich oder topographisch zu ver- 
einen, Gewiß, das mag für manche Fälle zutreffen, wie z. B. für Seehausen, 
das Kloster Berge b. Magdeburg und für von Kretschmar behandelte Ort- 
schaften. Aber die von Meier angeführten Beispiele bestätigen 
gerade meine Lehre; sie zeigen, daß der mittelalterliche Sprachgebrauch 
recht willkürlich verfährt, und warnen davor, mit Hilfe des Titels civitas die 
Entstehungszeit von Mauern resp. Befestigungen nachzuweisen, wie dies ja 
vielfach geschehen ist und auch neuerdings wieder vertreten wird von K. O. 
Müller“, dem Meier „die Palme unter allen bisherigen Arbeiten über den 
Gegenstand“ zuspricht. — Daß ich aber auch Beispiele anführen kann, wo 
auch außerhalb des befestigten Gebietes die Siedlung civitas genannt wird® 
in der Absicht, sie topographisch und rechtlich zu vereinen, scheint Meier 
übersehen zu haben. In Hildesheim lag unmittelbar neben der kleinen be- 
festigten Domburg die offene Bürgersiedlung. Als es sich darum handelt, 
die „immunita“ genannte Siedlung durch Befestigung der Domburg anzu- 
gliedern, wird sie bereits civitas betitelt.“ Civitas ist Gesamtbezeichnung für 
die ganze Siedlung. Ebenso wird in Passau suburbium und Neumarkt bereits 


! ebendort S. 13— 29, S. 74f. 

? „Oberschwäbische Reichsstädte. 1912, vgl. z. B. S. 98: „Wir werden an- 
nehmen dürfen, daß nicht nur die Burg (Memmingen), sondern auch der mit 
Marktrecht verliehene Burgflecken bald eine Befestigung, wenn auch zu- 
nächst nur mit Wall und Graben, erhalten hat. (Neu. Archiv Bd. VIII, 161 
findet sich eine Aufzeichnung, wo es heißt: de oivitate Mamingin. Hieraus 
geht also hervor, daß M. bereits am Ausgang der welfischen Periode oivitas, 
Stadt, gewesen ist.)“ 

3 Vgl. meine Abhandlung S. 22. 

* Doebner, U. B. I. Nr. 33 (a. 1167): „ .. cum oivitas nostra plerisque 
in locis et maxime versus monasterium sancti Michaelis im munita esset...“ 


Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt 511 


civitas genannt, als es sich um topographische und rechtliche Angliederung 
handelt: „... decrevimus . . . instituere theloneum, sumptibus inde ad muni- 
endam civitatem tam in fossata quam in muro .. . 1 Daß es in der Tat offene 
Siedlungen gab, die die Bezeichnung civitas führten, zeigen uns deutlich die 
Königsurkunden: „Ad noticiam universorum cupimus pervenire ... quod 
quilibet episcopus et princeps imperii civitatem suam debeat 
et possit opus et obsequium imperii et ipsius in fossatis, 
muris et in omnibus munire ...“? und: „Si civitas eum (pro- 
scriptum) communiter scienter tenuerit, si est murata, murum eius iu- 
dex terre destruat ... Sicivitas muro caret, iudex eam succendat .. .“? 
Sollte mir Meier auch hier vorwerfen, ich hätte an die Möglichkeit einer Be- 
festigung aus Graben, Wall und Palissaden nicht gedacht, diese Siedlungen 
würden mit Recht civitas genannt, da sie vor Befestigung durch einen murus 
schon eine Befestigung durch Wall und Palissaden und Planken besessen 
haben könnten, so möchte ich ihm mit seinen eigenen Worten entgegnen, 
daß der Unterschied „zwischen einer Befestigung durch eine Mauer aus 
Stein und zwischen einer Befestigung aus Graben, Wall und Palissaden bis 
tief ins 13. Jahrhundert hinein nicht bestanden hat“, daß man sich unter 
murus nicht immer eine Steinmauer vorzustellen braucht, sondern ebenso 
eine Holz-, Lehmmauer oder Wall mit Planken und Palissaden verstehen darf. 
Unabhängig von meinen Untersuchungen, die sich auf die Urkundensprache 
beschränken, hat Hofmeister“ die Sprache der Chronisten untersucht und 
Ergebnisse erlangt, die meine Lehre der Siedlungsbezeichnungen unter- 
stützen. Hatte Schwarz noch die Ansicht vertreten, daß bei Thietmar 
von Merseburg in den Hildesheimer Annalen, in der Lebensbeschreibung 
Bernwards, bei Widukind und Adam von Bremen urbs und civitas immer be- 
festigte Stadt bedeute, so zeigt Hofmeister, daß auch bei den Chronisten dieser 
enge Sprachgebrauch nicht vorliegt, vielmehr kann bei Adam von Bremen 
urbs bedeuten: 1. die Burg, 2. Burg und anliegende Siedlung; „civitas deckt 
sich mit urbs, nur läßt sich kein sichrer Fall nachweisen, daß civitas allein 
die Burg darstellte“; bei Helmoldt können urbs und civitas ohne Unterschied 
bedeuten: 1. Stadt, 2. Burg, 3. Siedlung bei der Burg, 4. Dorf. All das spricht 
gegen die Lehre von Rietschel und gegen den Verteidiger Meier und warnt, 
die Siedlungsbezeichnungen zugunsten eines Schemas zu vergewaltigen. 
Also nicht die Ummauerung ist nach Meier ein Merkmal, das die Stadt vom 
Markt trennt. Die wirklich unterscheidenden Merkmale sucht er auf anderen 


1 M. Boic. XXVIII, II Nr. 53 (a. 1209). 

M. G. Const. II Nr. 306 (a. 1231). M. G. Const. II Nr. 196 (a. 1235). 

* „Altlübeck“ (Ztschr. d. Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertums- 
kunde Bd. XIV, 1912). 

°® Die Anfänge d. Städtewesens in den Elb- und Saalegegenden (Bonn. 
Diss. 1892). 


512 Johannes Lechner 


Gebieten. Für ihn ist die Stadt eine ständisch erweiterte Marktansied- 
lung, d. h. es werden nicht nur, wie in der Marktansiedlung, Kaufleute und 
Gewerbetreibende freien Standes und „eine Anzahl aus ihrem bisherigen 
Stande herausgewachsener höriger Handwerker des Grundherrn“ mit einem 
besonderen Recht ausgestattet, sondern auch die „große Masse der übrigen 
Hörigen und vor allem die Landwirte“. Mit dieser Auffassung tritt Meier in 
Gegensatz zu Rietschel! und Keutgen?, nach deren Ansichten zwischen Markt 
und Stadt ein rechtlicher Unterschied nicht besteht. Hier mit Meier die Grenze 
zwischen zwei Siedlungsgruppen zu erblicken, ist ein Verkennen historischer 
Entwicklung. Auch die noch nicht ständisch erweiterte Marktansiedlung 
war eine Stadt, eine Stadt auf früherer Entwicklungsstufe; trat dann später 
eine ständische Erweiterung ein, so haben wir es mit einer Stadt auf späterer 
Entwicklungsstufe zu tun. 

Zweitens ist ihm die Stadt eine örtlich erweiterte Marktansiedlung, 
d. h. „wie die Marktansiedlung meist neben dem älteren Dorfe entsteht, so 
wieder neben der Marktansiedlung die Stadt“. Bereits an anderer Stelle habe 
ich davor gewarnt’, alles bürgerliche Leben in den rechtsrheinischen Städten 
nur aus Siedlungen entstanden sein lassen, die auf Grund eines Marktprivilegs 
neben einer älteren Ortschaft gegründet worden sind (vgl. z. B. Osnabrück, 
Stendal u.a.). Den beachtenswerten Hinweis auf ein topographisches Neben- 
einander verdanken wir bekanntlich zuerst Fritz. Rietschel übernahm dieses 
Ergebnis und geriet in ein einseitiges Schematisieren. Von ihm angeregt 
glaubt nun Meier ein doppeltes Nebeneinander konstatieren zu können. Auf 
Grund weniger Beispiele eine Theorie aufstellen und diese dann zu verallge- 
meinern zu suchen, ist die Gefahr, die die Meierschen Ansichten neben dankens- 
werten Anregungen und brauchbaren Ergebnissen in sich birgt. Ob wir auf 
diesem schematischen Wege wirklich zu Resultaten gelangen, die der Wirk- 
lichkeit entsprechen, ob wir diese Ergebnisse wirklich als „Fortschritte in der 
Frage der Anfänge und der Grundrißbildung der deutschen Stadt“ bezeichnen 
können, darf wohl angezweifelt werden, 


Schneeberg. Walther Gerlach. 


Die Reichsacht.“ 


Mißbräuche in Justiz und Verwaltung sind ein Symptom der Schwäche 
der Staatsgewalt. 

Wenige Monate ist es her, daß in Wien ein Kenner unserer heutigen 
Justiz „aus eigener Werkstatt“ plauderte und ausplauderte, daß die Justiz 


Rietschel, Burggrafenamt S. 323. Anm. 2. 

? Keutgen, Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. V. Bd. 1900. S. 287. 

Vgl. meine Abhandlung S. 3 u. 4. 

Literatur: J. Lechner, Reichshofgericht und kgl. Kammergericht im 
15. Jahrhundert, Mitt. d. Inst. f. öst. G. F. Erg. 7 (1904). — Ed. Eichmann, Acht 


Die Reichsacht 513 


nicht dazu da sei, die Wahrheit zu finden, sondern nur den Zweck habe, 
Ordnung zu machen. Wie heute, so ehedem. Auch der Rechtshistoriker 
muß den schönen Kinderglauben an die wahrheitsuchende und wahrheit- 
findende Aufgabe der Rechtsprechung aufgeben, wenn er die Art der obersten 
Rechtspflege von der Gründung des fränkischen Reiches bis zum Eingehen 
des alten Deutschen Reiches, d. i. in dreizehn Jahrhunderten, begreifen will. 
Nicht Wahrheit wurde im Rechtsstreit gefunden, nur etwas Ordnung wurde 
gemacht. Auch vor Gericht siegt nicht immer das bessere Recht, immer nur 
— wie in aller Natur — die größere Kraft, Kraft im weitesten Sinne ge- 
nommen. Der Prozeß ist ein Kampf wie der Krieg, ein Kampf in geregelten 
Formen. Der Stärkere hat zwar nicht immer Recht, er benält aber immer 
Recht, wenn er will. 

Zu dieser allgemeinen Ursache für Rechtsbeugungen kamen Gründe prak- 
tischer Art; klägliche Verfassung, ungeeignete Besetzung und überdies jahre- 
lange Nichthegung der höchsten Gerichte, die Geldnot der Funktionäre, die 
Beeinflussungen und Bestechungen Tür und Tor öffneten, vereinzelt selbst 
beim Kaiser. | 

Das muß wissen, wer die Praxis mit der Theorie des Straf- und Prozeß- 
rechtes einigermaßen in Einklang bringen will. 

Ein Mittel der Exekutive dieser vergangenen Justiz war die Reichsacht. 

Der sogenannte moderne Kulturstaat kennt die Reichsacht nicht, als 
Rechtsinstitut nicht mehr. Sie entspricht den primitiven staatlichen Ver- 
hältnissen und rohen Kulturzuständen des germanisch-deutschen Mittel- 
alters, ist in ihrer Wirkensdauer aber nicht auf dieses beschränkt geblieben. 
Im 19. Jahrhundert sind an ihre Stelle Haftbefehl und Steckbrief getreten, 
in der Rechtswirkung des bürgerlichen Todes auch die Kuratel. 

Die Reichsacht war Strafmittel für Verbrechen und Zwangsmittel im Zivil- 


und Bann im Reichsrecht des Mittelalters (Paderborn 1909). — Eberhard 
v. Künßberg, Acht (Weimar 1910). — P. Puntschart, Zur ursprüng- 
lichen Bedeutung von „Jahr und Tag“, ZS. d. Sav.-Stiftung f. RG. Germ. 
Abt. 32 (1911). — Jos. Poe tsch, Die Reichsacht im Mittelalter und beson- 
ders in der neueren Zeit (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts- 
geschichte, herausgeg. von Otto v. Gierke, Heft 105) Breslau 1911. — Der- 
selbe, Die Reichsjustizreform von 1495 (Münster 1912). — Rud. His, Über 
gelobten und gebotenen Frieden im deutschen Mittelalter, Z S. d. Sav.-Stiftung 
f. RG. Germ. Abt. 33 (1912) — Rud. Smend, Das Reichskammergericht I 
(Weimar 1911). — J. Lechner, Besprechung des Buches von Poetsch, Die 
Reichsacht, und der einschlägigen neuesten Arbeiten über Reichsacht und 
Kirchenbann, Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechts- 
wissenschaft III F. 17 (1915), demnächst erscheinend. Neben dieser kritischen 
Behandlung des Gegenstandes, die auch die Lücken in unserer Kenntnis für 
die weitere Forschung feststellt, in einem juristischen Fachorgan schien eine 
übersichtliche Skizze des Rechtsinstituts der Reichsacht für Historiker am 
Platze, wie ioh sie im folgenden biete. 


Histor. Viertel ahrschrift. 1914. 4 88 


514 Johannes Lechner 


prozeß, um den gegen Gerichtsbefehle , Ungehorsamen“ zu zwingen, zu Recht 
zu stehen, das wirksamste und folgenschwerste, das Kaiser und Reich zur 
Aufrechterhaltung der Ordnung zur Verfügung hatten. 

In altgermanischer Zeit wurde über Verbrecher und prozessualisch Un- 
gehorsame die sogenannte Friedlosigkeit verhängt, der Friedlose wurde aus 
der Friedens- und Rechtsgemeinschaft der Landesgemeinde ausgeschlossen 
und von der Feindschaft der Volksgenossen verfolgt. Durch Vereinigung der 
obersten öffentlichen Gewalt über mehrere Volksstämme und Stammes- 
gebiete in der Hand eines Mannes, des Königs, durch Begründung eines 
Reiches, trat an Stelle der Landesgemeinde als Träger der Gerichtshoheit der 
König: Aus der auf einen Stamm beschränkten germanischen Friedlosigkeit 
entstand die Reichsacht, die den vollständigen Verlust des Rechtsschutzes 
im ganzen Reich, die Vernichtung der Rechtspersönlichkeit des Geächteten, 
bedeutet. 

Mit des Reiches Acht und Aberacht war Person und Vermögen des Ächters 
der feindlichen Hand jedermanns preisgegeben, Leib und Leben, Gut und 
Habe „aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt“. Der Friedlose glich dem 
wilden Wolfe, der vor der Menschen Hetze in den Wald flieht, er durfte buß- 
los gejagt und gefangen werden wie ein Vogel: er war vogelfrei. Ein Histo- 
riker des 18. Jahrhunderts, Friedrich v. Schiller, zeichnet die Reichsacht 
durch die Worte Tells zu Herzog Hans von Habsburg: „Weißt Du, daß Dich 
die Acht verfolgt, daß Du dem Freund verboten und dem Feind erlaubt? 
(Wilhelm Tell: 5. Aufzug, 2. Szene.) 

Was die Reichsacht im deutschen, waren Deportation auf eine Insel und 
Interdictio ignis et aquae (Feuer- und Wasserverbot) im römischen Rechte 
und Reiche. So ähnlich diese Einrichtungen ihrem Wesen und Zweck nach 
sind, ein Einfluß der älteren römischen auf die jüngere deutsche ist nicht 
erkennbar. Deportation handhabte in gewaltigem Maßstabe Karl d. Gr. gegen 
die ihre Freiheit und ihren Väterglauben verteidigenden aufständischen 
Sachsen, Deportation wurde ein Jahrtausend später wieder gegen den titani- 
schen Korsen Kaiser Napoleon, den die europäischen Mächte als Usurpator 
und Abenteurer behandelten, angewandt, Deportation nach Elba und nach 
St. Helena. Es ist eben ein Jahrhundert seither. 

Die Reichsacht, erwachsen und angepaßt der mittelalterlichen Stufe öffent- 
licher Ordnung, erhielt sich aber noch jahrhundertelang, nachdem längst das 
Schießpulver erfunden, der ewige Landfriede verkündet und durch ihn das 
private Fehderecht für alle Zeiten endgültig aufgehoben, im Reichskammer- 
gericht ein ständiges oberstes Reichsgericht mit besoldeten Beamten errichtet 
(1495), rechtsgelehrte Berufsrichter an Stelle der früheren Volksrichter nach 
dem Gesetz das Recht sprachen und in der „Peinlichen Halsordnung‘' Karls V. 
ein Reichs-Strafgesetzbuch geschaffen war (1532): Auch der neuzeitliche 
Staat hat noch bis zum Untergang des alten heiligen römischen Reiches 
deutscher Nation diese furchtbare, wenn auch rechtlich und praktisch 


Die Reichsacht 515 


mannigfach gemilderte Institution in der Rüstkammer seiner Straf- und 
Zwangsmittel gegen „schädliche und ungehorsame Leute‘ beibehalten, im 
18. Jahrhundert allerdings nur mehr in der Theorie des Straf- und Prozeß- 
rechtes. 

„Acht“ kommt von „ächten‘, d. i. verfolgen, hetzen, schädigen, „Aber- 
acht“ bedeutet „abermalige Acht“, nicht — wie man vielfach meint — 
„Oberacht“, höhere Acht. Reichsacht wurde angewendet bei Überschreitung 
bestimmter Arten von Geboten und Verboten. Namentlich in der Land- 
friedens-Gesetzgebung, die den Schutz gegen Mißbrauch des Fehderechtes 
zum Gegenstand hat. Gegen Räuber hohen und niedrigen Standes, Mörder 
und Mordbrenner in privater Fehde, gegen Landfriedensbrecher. „Dem Land- 
frieden“, auch dem reichsgesetzlich für ewig erklärten (1495), „war nicht zu 
trauen‘, sprichwörtlich nicht. Erst gegen Anfang des 17. Jahrhunderts 
wurden Landfriedensbrüche zur Ausnahme, infolge Einzuges milderer u 
und Kräftigung der öffentlichen Gewalt. er eE 

Reichsacht kann auch aus der von einem Unterrichter en 
Verfestung und als Folge des Kirchenbannes nach Verlauf von Jahr 
und Tag entstehen. Die Formel „Jahr und Tag“, von den Germanisten ge- 
wöhnlich als ein Jahr, 6 Wochen und 3 Tage gedeutet, ist nach Feststellungen 
jüngster Zeit wenigstens ursprünglich im Wortsiune zu verstehen: ein Jahr 
und ein Tag. Sogar vertragsmäßige Übernahme der Reichsacht kommt vor. 
Mächtige Parteien oder Bürgen unterwerfen sich in Vertragsurkunden der 
Reichsacht und dem Kirchenbann, falls sie den Vertrag nicht erfüllen, d. h. 
sie verpfänden ihre rechtliche Existenz. 

Es gibt je zwei verschiedene Arten von Reichsacht, nach Grad und Grund: 
Einfache Acht und Aberacht, Deliktsacht und Kontumazacht. Die Delikts- 
oder Missetats-Acht ‚wird wegen Verbrechens verhängt, die Kontumazacht 
wegen prozessualen Ungehorsams im zivilen Rechtsstreit, die eine ist Straf- 
mittel, die andere Zwangsmittel. 

Anwendungsform und Wirkungskraft der Reichsacht ist nicht zu allen 
Zeiten und nicht gegen jeden Ächter gleichmäßig, je nach der größeren oder 
geringeren Macht des Kaisers und Reiches und des Betroffenen ist diese Geißel 
bald furchtbar, bald kaum fühlbar. 

Sofortige volle Friedlosigkeit tritt in frühester Zeit als Folge der Reichs- 
acht ein, im Mittelalter nur bei schwersten Verbrechen. Zu ihnen wurde auch 
das Verharren in der einfachen Reichsacht, die im späteren Mittelalter zu 
einer Rechtsminderung gemildert wurde, gerechnet. 

Hartnäckiger Ungehorsam im Rechtsstreit, Widerstand gegen Gerichts- 
befehle qualitizierten sich als schweres Majestätsverbrechen, die Rechts- 
folgen waren Aberacht und volle Friedlosigkeit. Nach der Reichsjustizreform 
des Jahres 1495 verschmolzen einfache Reichsacht und Aberacht zu einer 
einheitlichen Reichsacht mit voller Friedlosigkeit als Rechtswirkung. Durch 
allzuhäufigen Gebrauch war das an sich scharfe Mittel der einfachen Reichs- 


83? 


516 Johannes Lechner 


acht abgestumpft worden: Viele Fürsten, Klöster und insbesondere Städte 
hatten des Handels wegen seit K. Friedrich III. kaiserliche Privilegien, 
Achter hausen zu dürfen, erworben, denn die Zahl der Achter war groß und 
das Verkehrsverbot beeinträchtigte schon merklich den Geschäftsverkehr; 
außerdem schwächten Einzelausnahmen die Härte ab. Gegen Geistliche 
und in neuerer Zeit gegen Frauen wurde eine mildere Unterart der Reichs- 
acht angewendet, die Privation, die nur das Vermögen, nicht die Person 
erfaßte. 

Bis zum Jahre 1495 verhängt die Reichsacht nur der König, nach 1495 
auch das Reichskammergericht; nur sie sind kompetent. Vor 1495 bedeutet 
auch das kaiserliche Kammergericht, nach 1495 der Reichshofrat die kaiser- 
liche Person. Bei wichtigeren Rechtssachen, besonders wenn die Partei zu 
den Großen des Reiches, zu den Reichsfürsten, gehörte, wurde auch das Ver- 
fahren bis zur Achtverkündigung, die Verhandlung und das Urteil vor dem 
König selbst oder einem eigens ernannten Richter geführt und gefällt, auf 
Reichsversammlungen und Reichstagen, nicht im Reichshofgericht. Seit 1495 
im Reichskammergericht und im Reichshofrat. Die Formen der Achtver- 
hängung über Reichsstände sind ein vielumkämpftes Streitobjekt zwischen 
Kaiser und Ständen und bilden einen Gegenstand der Wahlkapitulationen, 
das sind vertragsmäßige Versprechungen, die den deutschen Kaisern vor der 
Wahl von den Ständen abgenommen wurden. 

Das Verfahren im einzelnen vollzieht sich von dreimaliger Ladung zum 
Achturteil, zu öffentlicher Verkündung des Achturteils, Eintragung ins 
Achtregister, Ausfertigung eines Achtbriefes. Die Ächtungsformel lautet im 
Jahre 1539: 

„Nachdem E. v. X. auff beklagen und erfolgen V. v. V. umb sein frevent- 
liche, fürsetzliche, eigengewaltige that, an gemeltem von V. geübt, am keys. 
cammergericht in Röm. keys. Mt und des heiligen reichs acht mit urtheil 
und recht gesprochen und erklärt, auch offentlich zu denunciren erkannt wor- 
den ist: Darumb im namen und anstatt höchst gedachter keys. Mt denun- 
ciren und verkünden wir denselben von X. in solch keys. M und des reichs 
acht, setzen ihn auss dem friden in unfriden und erlauben sein leib, hab und 
güter gedachten von V. und allermänniglich.“ 

Durch das Wahlversprechen Karls VI. Art. 20 vom Jahre 1711, der die 
Ächtung von Reichsständen von einem Erkenntnis des Reichstags abhängig 
machte, wurde diese so erschwert, daß sie aufhörte. Die letzten ständischen 
hatte Josef L (1709) verhängt. Nur noch einmal wurde gegen einen Reichs- 
stand das Achtverfahren eingeleitet, aber nicht abgeschlossen: gegen den 
großen Preußenkönig Friedrich beantragte am 31. März 1757 der Reichshofrats- 
Fiskal als Öffentlicher Ankläger beim Reichshofrat die Einleitung des Achtver- 
fahrens wegen Landfriedensbruchs, begangen besonders durch dessen Ein- 
fall in Sachsen. Durch denselben Artikel wurde die Reichsacht in Zivil- 
sachen schlechtweg abgeschafft. Schon im Jahre 1654 war die Reichsacht 


Die Reichsacht 517 


bei Vollstreckung der Reichskammergerichts-Urteile auf den Fall tätlichen 
Widerstandes eingeschränkt worden. 

Acht und Aberacht zogen den bürgerlichen Tod nach sich, Verlust aller 
Rechte und Vorrechte in persönlicher und vermögensrechtlicher Richtung. 
Schon die gemilderte einfache Reichsacht des späteren Mittelalters bis 1495 
minderte die persönliche Rechtsfähigkeit derart, daß der Ächter von jeder- 
mann jederzeit verhaftet und vor Gericht gebracht werden durfte. Der 
Friedlose und Aberächter war „recht- und ehrlos“, er verlor sogar seine 
Familienrechte, seine Frau wurde zur Witwe, seine Kinder zu Waisen, nie- 
mand durfte ihn hausen, hofen, speisen noch tränken, ungestraft konnte und 
sollte ihn jedermann töten. Das galt für einzelne wie für juristische Personen, 
z. B. Gemeinden, Städte. Da in solchem Falle Unschuldige mitbetroffen wur- 
den, bürgerte sich schon im 16. Jahrhundert, dem Jahrhundert der häufig- 
sten Achtverhängungen, am Reichskammergericht bei minder schweren 
Landfriedensbruch-Sachen die im Jahre 1548 reichsgesetzlich sanktionierte 
Praxis ein, statt der Acht auf eine Geldstrafe zu erkennen. In persönlicher 
Hinsicht sind die Rechtsfolgen dieselben, mag die Aberacht wegen eines Ver- 
brechens oder wegen Ungehorsams im Zivilprozeß verhängt worden sein. 
Missetatsacht und Kontumazacht unterscheiden sich aber in der vermögens- 
rechtlichen Vollstreckung und Lösung. Während die Missetatsacht vom 
Exekutor nach freiem Ermessen vollstreckt werden konnte, die Lösung von 
ihr, einer Strafe, reiner Gnadenakt des Kaisers oder des Reichskammer- 
gerichtes war, mußte bei der Exekution der Kontumazacht der Kläger in die 
Güter des Geächteten eingesetzt werden; sie mußte gelöst werden, wenn die 
Vorbedingungen erfüllt waren, denn sie hatte nur den Zweck, den Ächter zu 
zwingen, zu Recht zu stehen. Seit dem 14. Jahrhundert scheint in allen Aber- 
achtfällen unter Einwirkung des römischen Rechtes Konfiskation des gesam- 
ten Vermögens des Ächters stattgefunden zu haben. Zu den weltlichen Folgen 
der Acht kamen noch die kirchlichen der Exkommunikation; praktisch an- 
erkannte die Kirche diesen Grundsatz allerdings nicht allgemein. 

Auf eine Zeit des Übermaßes folgte der Rückschlag: Im 17. Jahrhundert 
sind Ächtungen schon selten, das Reichskammergericht zieht Geldstrafe der 
Acht vor, sie finden ihren Abschluß im Jahre 1698 in einer Appellationssache 
an die römische Kurie gegen ein Urteil des Reichskammergerichts. 

Gegen Reichsstände verhängte die Acht meist der Kaiser, mit schwanken- 
dem Einwilligungsrecht der Reichsstände. Im Mittelalter regelmäßig mit, 
seit 1495 bis zur Wahlkapitulation Ferdinands IIL meist ohne, von da an 
wieder vertragsmäßig mit Zustimmung der Reichsstände. 

Mit dem Untergang des alten Deutschen Reiches (1806) traten auch diese 
Normen außer Kraft. 


Innsbruck. Johannes Lechner. 


518 Adam 


Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten. 

In dankenswerter Weise hat Oßwald in Jahrg. 1914. 3, S. 401—16 dieser 
Zeitschrift die Grundsätze für die Herausgabe von Lanntagsakten zur Er- 
örterung gestellt. Seine Darlegungen sind gewiß beachtenswert. Doch kann 
ich seine Ergebinsse nicht durchaus richtig finden. Bei der Wichtigkeit der 
Sache mögen mir daher einige kurze Bemerkungen gestattet sein. 

Den Hauptfehler Oßwalds finde ich darin, daß er die Herausgabe von 
Landtagsakten rein für sich betrachtet und nicht in Beziehung gesetzt hat zu 
der Herausgabe von Akten überhaupt, und daß er ganz ignoriert die auf der 
zweiten Versammlung Deutscher Historiker festgesetzten „Grundsätze, 
welche bei der Herausgabe von Akten zur neueren Geschichte zu befolgen 
sind“ (vgl. Bericht über die zweite Versammlung D. H. Leipzig, Duncker & 
Humblot 1894, S. 33—36). Wenn er sie nicht billigt, so hätte er doch dazu 
Stellung nehmen und nicht diejenigen, die sie befolgen, tadeln sollen. Ich 
meinerseits bin der Ansicht, daß diese wohlerwogenen Grundsätze auch heute 
alle Beachtung verdienen und darum befolgt werden sollten. So meint 
Oßwald, das Regest sei die einzig mögliche Art des Abdrucks. Jene Grund- 
sätze dagegen bestimmen in I—III: als Regel Auszüge, für wichtige Akten- 
stücke den vollständigen Abdruck, für minder wichtige Aktenstücke zu- 
sammenfassende Darstellungen; niemals aber ein bloßes Regest; vielmehr 
sollen auch die Auszüge „nicht nur die in einem Aktenstücke behan- 
delten Gegenstände bezeichnen, sondern dasselbe seinem ganzen Inhalt 
nach darzustellen suchen“, Damit ist noch immer ein weiter Spielraum 
gelassen, wie weit man im Zusammenpressen der Auszüge gehen soll. Da ist 
bemerkenswert, daß die Herausgeber der Briefe und Akten zur Geschichte 
des Dreißigjährigen Krieges in den späteren Bänden von der knapperen Fas- 
sung der Auszüge zu einer ausführlicheren Wiedergabe übergegangen sind. 
Dies deshalb, weil sie die Wahrnehmung machen mußten, daß selbst, wenn der 
Bearbeiter den Inhalt eines Stückes richtig erfaßt hat, doch für Dritte leicht 
Zweifel und Mißverständnisse entstehen können (Bd. 9, S. 8). Nun aber soll 
es schon vorgekommen sein, daß ein Herausgeber den Inhalt eines Stückes 
nicht richtig erfaßt hat (vgl. Druffel Bd. 4 und dazu Württemb. Vierteljh. 
1902, 249f. 465f.). Dann ist das Unglück schwer; denn solange die Fehler 
nicht aufgedeckt, führen sie den gutgläubigen Forscher auf falsche Fährte: 
sobald aber die Ausgabe verdächtig geworden, verliert sie allen Wert, denn 
man weiß an keiner Stelle mehr, ob man trauen darf oder nicht, und muß 
darum stets auf die Archive zurückgreifen. Chroust hat daher im 10. Bd. 
(S. 6) mit Recht „die Auswahl so getroffen, daß sich der ernsthafte Forscher 
. . . ein vollständiges Bild herstellen kann . . . ohne selbst archivalische Studien 
zu machen und nochmals den Weizen von der Spreu sondern zu müssen. Bei 
solcher bewußter Absicht durften auch scheinbar minder wichtige Stücke nicht 
immer übergangen werden.“ Und im folgenden Band 11, S.9 kommt er 
darauf zurück mit den Worten: „Der Herausgeber wird darauf Bedacht neh- 


Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 519 


men müssen, daß er nicht die persönliche Note austilgt, die für die richtige 
Charakterisierung ... unentbehrlich ist. Auch deshalb wird bei der Ver- 
kürzung und Formung die größte Zurückhaltung zu beachten sein, „damit 
nicht bei der Unterdrückung des scheinbar Formelhaften auch die wenigen 
Anhaltspunkte beseitigt werden, durch die sich Verfälschungen oder nachträg- 
liche Veränderungen des Wortlauts dieser Schriftstücke verraten können 
Auch für die Qyellen der neueren Geschichte bleibt darum Beachtung der 
Form der Überlieferung ein wichtiges kritisches Mittel, das der Heraus- 
geber dem nachfolgenden Forscher um so weniger verkümmern darf, als dieser 
vielleicht mit feineren Methoden oder mit reicherer Fülle der Kenntnisse 
ausgestattet, nachträglich richtigstellen kann, was jenem noch entgangen ist.“ 

Von dem Stoff, der die Verhandlungen des Landtags selbst betrifft, unter- 
scheidet Oßwald alles übrige in den Akten enthaltene Material. Letzteres soll 
nach seiner Ansicht nicht mitgeteilt, sondern nur dessen Fundstellen mit 
peinlichster Genauigkeit angegeben werden als Quellenverzeichnis für die 
verschiedensten Spezialforscher. Auch diese Aufstellung steht im Wider- 
spruch mit den Grundsätzen von 1894, welche in IV und V umgekehrt vor- 
schreiben, der Herausgeber solle den gesamten Stoff zu sammeln und aus- 
zubeuten trachten und er solle dazu die gesamte einschlägige Literatur heran- 
zuziehen bemüht sein. Bei der Herausgabe von Landtagsakten zumal dürfen, 
wie Below hervorhebt und Oßwald wiederholt, die Bedürfnisse der Territorial- 
und teilweise der Lokalgeschichte nicht außer acht gelassen werden. Ich 
glaube, wir müssen weitergehen und anerkennen, daß die landesgeschicht- 
lichen Kommissionen und Geschichtsvereine, die die Herausgabe von Land- 
tagsakten in Auftrag geben, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Terri- 
torialgeschichte durch den Bearbeiter sogar in erster Linie erwarten. Oßwald 
selbst tadelt es an Hötzsch, daß durch dessen Ausgabe die „Akten selbst eben 
nicht zugänglich gemacht sind für viele Spezialforscher, die vielleicht von 
ganz anderer Fragestellung aus und mit ganz anderen Problemen an die 
Akten herantreten möchten“ als der Herausgeber. Gerade diesen Spezial- 
forschern wird aber mit noch so genauer Angabe der Fundorte das für sie in 
Betracht kommende Material nicht zugänglich gemacht. Nicht bloß deshalb, 
weil auch heute manchmal Akten, die noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit 
vorhanden waren, sich nicht mehr finden wollen, ja ganze Archive durch 
Brand und Krieg untergehen, sondern deshalb, weil diese Spezialforscher 
meist nicht das Glück haben, am Sitz der Archive zu wohnen, weil sie die 
Archivalien aber an ihren Wohnort nicht zugeschickt erhalten und weil sie 
selbst für ihre meist unbelohnten Arbeiten die Zeit und die Mittel nicht auf- 
wenden können zu Reisen an den Sitz der Archive. Selbst die angezogene 
Literatur können sie sich von Präsenzbibliotheken gar nicht, von anderen 
Bibliotheken nur mit unverhältnismäßigen Kosten und Umständen, Nach- 
schlagewerke und Handschriften aber ebenfalls nicht verschaffen. Ist es da 
nicht besser, der Herausgeber bringt den Stoff, der sich ihm als Neben- 


520 Adam 


produkt ergeben, vollends in Ordnung und teilt ihn mit, statt ihn unter den 
Tisch fallen zu lassen mit genauester Angabe der Fundstellen, wo ihn dann 
andere sich wieder zusammenklauben müssen. Auch Lindner (Über die Her- 
ausgabe von gesch. Quellen in: Mitteil. des Inst. f. Österr. Gesch. 1895, 501 f.) 
sagt daher, der Herausgeber selbst solle über Orte und Personen „diejenige 
Auskunft geben, welche lästiges Nachschlagen erspart. Dagegen kann Platz 
gespart werden durch möglichst kurze Fassung der Uberschriften der Akten- 
stücke. Ihr Inhalt wird „durch gesperrten Druck bezeichnender Wörter leicht 
ersichtlich gemacht“, wie Ziff. XI der Grundsätze von 1894 es vorschreibt. 
Die von Oßwald erwähnten Marginalien sind dann überflüssig; sie stören das 
Satzbild und verteuern zudem den Satz um 100 Prozent. 

Wie weit hat der Herausgeber in der Bearbeitung zu gehen ? Hier halte 
ich es gegen Oßwald mit Lindner (den O. in einer Bemerkung abtut, ohne des- 
sen Ansichten mitzuteilen, geschweige denn zu widerlegen). Der Herausgeber 
von Akten hat nicht die Aufgabe, selbst den Stoff zu bearbeiten, sondern ihn 
dem Forscher zur Bearbeitung vorzulegen. Je weniger er sich zwischen den 
Forscher und seinen Stoff als Medium schiebt, desto leichter und unbeirrter 
wird der Forscher seiner Aufgabe nachgehen. „Das erste Gebot einer Heraus- 
gabe muß demnach sein, alles zu vermeiden, was eine Ablenkung von dem ein- 
fachen Selbsterkennen bewirken kann“, schließt Lindner. Das ist freilich 
eine entsagungsvolle Aufgabe, um so entsagungsvoller, als sie nicht einmal 
immer gedankt wird. Denn manche Benützer gibt es, die sich nicht die Zeit und 
Mühe nehmen, in dem dargebotenen Stoff selbst zu schürfen, und nun den 
Herausgeber zu tadeln geneigt sind, daß nicht er diese Arbeit für sie geleistet 
und ihnen das Ergebnis rund und nett vorgelegt hat. Mag sein, daß einzelne 
Benützer auch bei gutem Willen nicht ohne Stütze nach den Quellen arbeiten 
können. Aber besser, sagt Lindner, man läßt sie schwimmen und sehen, ob 
sie von selbst durchkommen, als daß sie an den Strick genommen einer Füh- 
rung gehorchen müssen. Dazu ändern sich die geschichtlichen Kenntnisse und 
Anschauungen oft schon in wenigen Jahrzehnten; wie mißlich wird es dann 
sein, wenn die Historiker „auf Schritt und Tritt über Angaben, Behauptungen 
und Kommentare stolpern, die längst überwunden und haltlos geworden 
sind“, Wird dagegen nur der Quellenstoff gegeben, so veraltet die Ausgabe 
nie; findet sich neuer Stoff, so ist sie durch einen Nachtrag leicht wieder auf 
die Höhe gebracht. Es ist darum auch Oßwalds Rat bedenklich, vor der Her- 
ausgabe die Sammelarbeit auch zeitlich möglichst auszudehnen. Die Heraus- 
geber lassen sich ohnedem meist viel länger Zeit als den Wartenden lieb ist. 
In der Tat, größer als der Schaden, wenn etwa irgendwo versteckt gebliebene 
Akten nicht herbeigezogen worden sind, ist der Schaden, der durch ungebühr- 
liche Verzögerung der sehnlich erwarteten Herausgabe entsteht und durch die 
Gefahr, daß darüber die Herausgabe an andere übertragen werden muß oder 
ganz liegen bleibt, weil der Herausgeber vor Abschluß abgerufen wird in 
einen anderen Wirkungskreis oder gar in eine andere Welt. Vestigia terrent. 


Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 521 


„Gewiß will gut Ding gute Weile haben und braucht seine Zeit; aber es ist 
von Übel, wenn sie länger ausgedehnt wird, als durchaus notwendig ist.“ Es 
ist daher auch wohl verständlich, wenn geschichtliche Kommissionen und 
Vereine ihren mit der Aktenherausgabe Betrauten schließlich Fristen für den 
Abschluß der Arbeit setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf den Auf- 
trag abnehmen. — Der Wunsch nach einer Orientierung, den Oßwald aus- 
spricht, ist freilich gerechtfertigt. Ihm ist aber Rechnung zu tragen nicht 
durch Gruppierung der Aktenstücke nach ihrem Inhalt und durch dessen 
Würdigung u. dgl., was eben alles bereits eine Bearbeitung ist, sondern durch 
ein eingehendes Register, das jedem einzelnen Band sofort beizugeben ist. 
Dies Register allein wird denn auch von den Grundsätzen von 1894 in Ziff. 
XIV gefordert. 

Die Frage allerdings ist zum Schluß aufzuwerfen, ob der Umfang, den bei 
diesen Grundsätzen die Herausgabe von Landtagsakten annimmt, auch 
immer im Verhältnis stehen wird zu dem Gewinn, den die Herausgabe bringt 
und bringen kann. Wenn man erwägt, daß mit den fortschreitenden Jahren 
die Verhandlungen immer breiter, die Akten immer massenhafter werden, 
dagegen die Bedeutung der Landstände abnimmt, so kann wohl der Fall ein- 
treten, daß diese Frage bejaht werden muß. Hierin bin ich mit OBwald einig. 
Die Folgerung darf aber m. E. nicht sein die Ersetzung der Akten durch 
Regesten und ihre Würdigung durch die „beginnende Bearbeitung des Roh- 
materials‘, durch eine, Verkürzung des Stoffs, bei der die größere Masse der 
Akten teilweise oder ganz in Auszüge umzugießen oder in bloße Referate zu- 
sammenzufassen sind- (wie in dem von Götz herausgegebenen Bd. II, 1 der 
Neuen Folge der Briefe und Akten gesagt ist); denn das gibt eine Halbheit, 
die nicht mehr Quellenedition und noch nicht Darstellung ist und darum von 
keinem Standpunkt befriedigt. Vielmehr bleibt dann nichts anderes übrig, 
als ehrlich auf die Herausgabe der Akten zu verzichten und dafür eine ein- 
gehende und mit den Hauptquellenstellen belegte Darstellung zu geben, wie 
es Hötzsch mit den Landtagsakten von Cleve und Mark 1666/97 und lange vor 
ihm schon Stieve in Bd. 4 und 5 der Briefe und Akten 2. Gesch. des Dreißigjähr. 
Krieges in lobenswerter Weise getan haben. Ob man diesen Schritt machen 
soll, ist für jeden Fall wohl zu überlegen, wird auch wesentlich von den verfüg- 
baren Mitteln abhängen. Aber darüber kann m. E. kein Zweifel sein, daß die 
Akteneditionen, die nach dem anderen, allerdings durch die gewichtige Stimme 
Moritz Ritters gestützten Rezept, in Regesten und Referate umgegossen 
sind, in kurzer Zeit wieder als ungenügend werden erkannt werden, und daß 
dann die Arbeit wieder von vorn angefangen werden muß. 

Stuttgart. Adam, 


522 


Kritiken. 
G. Caro, Neue Beiträge zur deutschen Wirtschafts- und Ver- 
fassungsgeschichte. Leipzig 1911, Veit u. Co., VI u. 156 S. M. 4,—. 

Mit Dank und Wehmut durchliest man dieses anregende Buch, in welchem 
der Verfasser kurz vor seinem frühen Tode noch einmal vereinigte, was seinem 
wissenschaftlichen Interesse besonders am Herzen lag. 

Zwei Aufätze allgemeiner Art stehen an der Spitze. Probleme der deutschen 
Agrargeschichte behandelt der erste: er gilt der Vertiefung des Verständnisses 
für die Entwicklung von Grund- und Gutsherrschaft in Deutschland, das im 
Westen an das Land der „reinen Grundherrschaft“ — Frankreich — stößt, 
im Osten aber an Polen, wo „eine bis zur äußersten Schärfe ausgeprägte Guts- 
herrschaft‘‘ bestand. Dem Besitz der Gerichtsherrschaft schenkt C. für 
die Entstehung der Gutsherrschaft die Hauptaufmerksamkeit, er betont die 
für die Ausbildung der Gutsherrschaft günstige Konstellation, wenn etwa 
die Inhaber dieser Gerichtsrechte einen besonders großen Einfluß als Stände 
auf die Regierung des Territoriums gewonnen hatten. Hätte C. noch die 
neueste Literatur verfolgen können, so würde er dem Einfluß des Getreide- 
handels im 16. Jahrhundert als erregenden Moments für die Herren, nun diese 
ihnen gegebene Macht in bewußter Weise zur Gutsbildung auszunutzen, 
doch wohl höher angeschlagen haben. Siedlungsgeschichtliche Unterschiede 
zwischen Westen und Osten verdienen vielleicht auch noch stärkere Betonung. 

In dem zweiten der beiden Aufsätze, der im wesentlichen den Inhalt eines 
1907 gehaltenen Vortrags wiedergibt, behandelt C. Probleme, die seit über 
zehn Jahren fortgesetzt im Mittelpunkt der Erörterung gestanden haben. 
Man darf sagen, daß die Darstellung C.s, namentlich für die Fragen der Im- 
munität und der Bannherrschaften, in enger Berührung zu den Forschungen 
Seeligers steht, der dasselbe Thema 1909 auch monographisch behandelt hat. 
Für die ältere Sozialgeschichte ist die Ablehnung bemerkenswert, die C. der 
Theorie von einer grundherrlichen Lebensweise der Germanen widerfahren 
läßt, wie auch der kleinbäuerlichen Theorie, die ganz Germanien mit freien 
Einhufnern bevölkern will. C. warnt davor, auf die Größe des Besitzes stan- 
desrechtliche Unterschiede begründen zu wollen: Vollfreie konnten im frühen 
Mittelalter sowohl Grundherren als Bauern sein; die Übergänge sind auch hier 
fließend. 

Die folgenden drei Aufsätze zeigen C. auf dem Gebiet, wo er wohl sein 
Bestes gegeben hat: der eindringenden territorialen Einzeluntersuchung 
auf der Grundlage einer umfassenden Kenntnis der groen Zusammenhänge. 
Wieviel Reizvolles C. einer scheinbar so trockenen Materie, wie es eine Stati- 
stik des Urkundenmaterials des Klosters St. Gallen vom 10.—13. Jahrhundert 


Kritiken 523 


nach Urkundenzahlen und Urkundengattungen ist, abzugewinnen weiß, 
wie er hier z. B. die Intensität des Eingreifens Innocenz IV. in die deutschen 
Angelegenheiten während seines Kampfes mit den Staufen nachweist, zeigt 
der erste der genannten Aufsätze. Nach der Seite der Methode ist der nächste 
Aufsatz: Zur Geschichte von Grundherrschaft und Vogtei nach St. Galler 
Quellen lehrreich. Er zeigt für die schwierige Frage der Entwicklung der 
Vogtei, wie notwendig es hier ist, in die letzten Einzelheiten einzudringen, 
von Ort zu Ort unter genauer Berücksichtigung der grundherrschaftlichen 
und herrschaftlichen Rechte anderer Art die Vogteirechte nach Entstehung, 
räumlichen Umfang und Inhalt zu untersuchen. Und wenn sich dann heraus- 
stellt, wie mannigfaltig selbst für eine einzige Immunitätsherrschaft die Vogtei- 
rechte sich gestalten, so ist hierin eine gewichtige Warnung gegeben, sich bei 
einer Studie über die Vogtei mit einer Interpretation einiger weniger Vogtei- 
urkunden allgemeinen Inhalts für die einzelnen Klöster begnügen zu wollen!: 


1 Hierauf hat sich A. Heilmann, Die Klostervogtei im rechtsrheinischen 
Teil der Diözese Konstanz bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Preisschrift der 
juristischen Fakultät der Universität Tübingen, Köln 1908, im wesentlichen be- 
schränkt. Wenn E. Stengel in seiner sehr wohlwollend gehaltenen Besprechung 
des Heilmannschen Buches (Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsgesch. 1912, S. 123) 
bemerkt, daß Heilmann „die entscheidenden Momente oft, ja in der systema- 
tischen Zusammenfassung fast ausschließlich, statt aus primären Quellen aus 
einer Erwägung der in der allgemeinen Literatur geäußerten Ansichten ent- 
nommen habe“, so trifft Stengel damit gewiß das richtige. Zu verwundern ist 
dabei nur, wie Stengel einer Spezialuntersuchung solcher Art eine selbständige 
und überzeugende Beweiskraft für die Richtigkeit einer Theorie zuschreiben 
kann, deren Gedankengänge in so tiefgreifender Weise von dieser Theorie be- 
einflußt sind. Dabei ließen sich die Mängel in der Quellenbenutzung, die Stengel 
und andere (O. Redlich, Hist. Jahrbuch 31, 428f.; C(aro), Hist. Zs. 103, S. 141) 
vorbringen, noch leicht vermehren. Als Grundfehler der Heilmannschen Arbeits- 
weise ließen sich anführen, daß sie von der Einheit der Vogtei eines bestimmten 
Klosters ausgeht, und diese während des ganzen Mittelalters als Einheit weiter 
behandelt. Nun ist aber, zumal im hohen Mittelalter, die Summe der an den 
einzelnen Gütern oder Bezirken einer kirchliche:: Herrschaft bestehenden Vogtei- 
rechte keine Einheit mehr. Weder in dem Sinne, daß die von den verschiedenen 
Teilen des Besitzes eines Klosters bestehenden Vogteigerechtsame ihrem Inhalt 
nach eine Einheit darstellen noch auch in dem Sinne, daß in der Person des Trä- 
gers dieser Rechte eine Einheit gegeben wäre. Nicht nach dem Streubesitze der 
einzelnen Kirchen, sondern nach der realen Machtverteilung zwischen den ein- 
zelnen Machthabern der verschiedenen Gebiete gruppieren sich die Vogtei- und 
Pseudovogteirechte, oft Güter der verschiedensten Kirchen unter die gleich- 
mäßige Herrschaft eines weltlichen Machthabers zwingend. — Übrigens hielt 
es derselbe Autor, der im Vorwort wegen seiner Jugend „billigerweise um Nach- 
sicht bittet“, für angebracht, zu behaupten, daß Seeliger die ganze Frage der 
Immunitätsentwicklung durch unbegründete Distinktionen verwirrt habe. 
(S. 63, Anm.) 


524 Kritiken 


das so gewonnene Bild müßte notwendigerweise in einem argen Gegensatz 
stehen zu einer Nachprüfung nach dem von Caro eingeschlagenen Verfahren. — 
Mit dem Satze: „Grenzgebiete lassen am besten die Ubereinstimmungen und 
Abweichungen in der Entwicklung benachbarter Länder erkennen“, hat C. 
selbst den besonderen Wert seines Aufsatzes „Zur Geschichte der Grundherr- 
schaft in Oberitalien“ für die deutsche Wirtschaftsgeschichte hervorgehoben. 
Im Titel vermißt man das Wort „Gerichtsherrschaft‘‘; denn gerade das auch für 
deutsche Verhältnisse lehrreichste Kapitel, „Die Höfe des Bischofs von Lodi“, 
zeigt deutlich, wie die alte Grundherrschaft fast nichts, der Besitz der ge- 
schlossenen Gerichtsherrschaft dagegen alles für die Entwicklung im hohen 
Mittelalter bedeutete. Die sehr interessanten Ausführungen auf S. 114—118 
geben ein anschauliches Bild davon, wie sich um die Höfe des Bischofs von 
Lodi durch königliche Verleihung, unabhängig von dem alten Streubesitz, 
geschlossene Gerichtsbezirke bilden, und wie in ihnen eine auf öffentlich recht- 
licher Grundlage beruhende Banngrundherrschaft entsteht, die in ihren Wir- 
kungen, namentlich der Allmendnutzung, alle Ortseingesessenen umfaßt. — 
Der städtischen Wirtschaftsgeschichte ist der letzte Aufsatz der Sammlung, 
„Ländlicher Grundbesitz von Stadtbürgern im Mittelalter“, gewidmet. Aus 
ihm erhellt für die Städte des alten deutschen Kulturgebiets, daß neben fort- 
gesetztem Erwerb ländlichen Besitzes durch Stadtbürger auch ursprünglicher 
ländlicher Grundbesitz in Bürgerhänden häufig ist, nur kommt diesem Grund- 
besitz nicht die wirtschaftliche Bedeutung zu, die Sombart ihm in seiner 
Theorie von der Grundrentenakkumulation geben zu können glaubt. Für 
Lübeck dagegen, der Stadt auf Kolonialboden, lehnt C. mit guten Gründen 
ursprünglichen Landbesitz in Bürgerhänden ab und erblickt in dem länd- 
lichen Besitz der Lübecker Bürger ausschließlich Kapitalanlage. Die von Som- 
bart herrührende Unterscheidung eines „älteren, handwerksmäßigen Han- 
dels, dessen Zweck nichts weiter als Bedarfsbefriedigung war, von dem jūn- 
geren kapitalistischen, der auf Erzeugung von Reichtum hinarbeitet‘‘, wird 
gerade auch in ihren psychologischen Voraussetzungen als unhaltbar dar- 
getan. 
Lübeck. Fr. Rörig. 


Alfons Dopsch, o. ö. Professor der Geschichte an der Universität in Wien, 
Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit, vornehm- 
lich in Deutschland. I. Teil, X und 374 S. 80. 1912. II. Teil, VIII 
und 364 S. 8°. 1913. Weimar, Hermann Böhlaus Nachfolger. M. 18,—. 

Inamas Darstellung der karolingischen Wirtschaftsverfassung ist längst 
in so vielen Einzelheiten abgelehnt worden, daß eine zusammenfassende 

Neubearbeitung des ganzen Stoffes nottat. Dies zu tun, hat Dopsch die Ab- 

sicht. Er schickt zwei Bände Forschungen voraus. Die Tragweite der eigenen 

neuen Auslegungen, Deutungen und Theorien, die er diesem oft und nach allen 

Richtungen beackerten Felde abzugewinnen versuchte, ist überraschend groß. 


Kritiken 525 


Eine literarhistorische Einleitung wird vorausgeschickt (S. 1—25). Dopsch 
zeigt, daß die Theorie von der Wirtschaftsordnung der Karolinger, wie sie 
von Maurer und Inama-Sternegg zu einem umfassenden System ausgear- 
beitet worden war, als Grundanschauung heute noch herrscht. Obwohl 
manche Stützpunkte dieser Theorie inzwischen beseitigt worden sind (vor 
ällem durch Below, Caro, Seeliger), behauptete sich viel von den alten Lehren, 
weil sie dank der Darstellungskunst Inamas für unsere Vorstellung zur Reali- 
tät geworden sind. Wir haben vergessen, daß es sich nur um ein wissenschaft- 
liches Dogma handelte. Wir haben infolgedessen die Kritik (insbesondere 
der Schriften Inamas) nur auf Einzelpunkte bezogen und die Gesamtanschau- 
ung nicht überwunden. Inwiefern dies zutrifft, ergibt sich in beiden Bänden 
Punkt für Punkt. Literarische Kritik und Quellenkritik laufen bis zum Schluß 
nebeneinander her. 

Dopsch faßt nun alle Einwendungen zusammen. Dazu kommt reichlich 
eigener Widerspruch und ein systematischer Neuaufbau der quellenmäßigen 
Grundlagen. Dementsprechend wird das ganze Material nach den äußeren 
Erscheinungen des Wirtschaftslebens gegliedert: Grundherrschaft; dingliche 
Bestandteile der Grundwirtschaft: Hufe, Mark; Subjekte der Wirtschafts- 
ordnung: Stände (das Kapitel hat die Überschrift: Die soziale Entwicklung): 
rechtliche Selbständigkeit der Grundherrschaft: Immunität; dann: Gewerbe, 
Handel und Verkehr, Geldwirtschaft, Münzwesen; endlich die Regalien. 
Es ist klar, daß bei derartiger Einteilung des Stoffes Wiederholungen vor- 
kommen und auch, daß die Ergebnisse nicht für alle Punkte gleichmäßig 
sichergestellt und gleich originell sein konnten. Ich vermag darin nicht, 
wie andere Referenten!, einen Mangel zu sehen. Bei Untersuchungen, 
die sich mit Einzelfragen begnügen, erleben wir es fortwährend, daß Neben- 
sächliches, weil es überraschend originell dargestellt wird, zu hohe Ein- 
schätzung erfährt; und daß wichtige aber anspruchslos vorgetragene grund- 
legende Resultate übersehen werden. Diese Gefahr fällt fort bei einer syste- 
matischen Zusammenfassung wie Dopsch sie bringt; wenn dafür einigen blen- 
denden Ergebnissen sich Kapitel anreihen, die weniger Neues bringen, in 
den Schatten gestellt werden, darf ınan dem Autor keinen Vorwurf machen. 
Die reine Untersuchung wird ausschließlicher nach Ursachen und den Bedin- 
gungen einer Entwicklung disponieren; hier ist schon stark auf eine syste- 
matische Darstellung hingearbeitet. 

In hohem Maße überraschend ist gleich die erste kritische Untersuchung 
im II. Kapitel über die Quellen (S. 25—107). Dopsch beweist, daß Karls 
des Großen berühmtestes, meistbelobtes, meistbehandeltes capitulare 
de villis nicht von Karl dem Großen und nicht ein Capitular (Gesetz) ist, 
vielmehr zu Lebzeiten Karls von seinem Sohn Ludwig (etwa 794/95) erlassen 
worden ist, und zwar als eine grundherrschaftliche Verfügung für ganz be- 


! Vgl. Haff, Ztschr. d. Sav. St. f. RG. germ. Abt. 1912, S. 524 ff. und 
Herz berg-Fränkel, Historische Zeitschrift, 1914, 159ff. 


626 Kritiken 


stimmte Güter in Aquitanien (also nicht für das ganze Reich, auch nicht, 
wie Gareis wollte, für Nordfrankreich); es stellt überhaupt keinen neuartigen 
Organisations- und Wirtschaftsplan auf, sondern schärft für Tafelgüter, 
die in Verfall geraten waren, alte Ordnung ein. Auf die interessanto Beweis- 
führung kann hier im einzelnen nicht eingegangen werden; sie scheint mir 
unanfechtbar. Wichtige Beweisgründe stützen sich allerdings auf den dem 
§63 C. de V. folgenden Abschnitt, don Dopsch selbst für einen Zusatz ansicht; 
damit bliebe die Möglichkeit, daß es sich um eine Spezialredaktion eines 
verloren gegangenen allgemeinen Capitulars Karls des Großen handelt. 
Der unbefangene Leser von Dopschs Ausführungen wird kaum hierauf kommen, 
aber man sucht unwillkürlich nach Stützpunkten für die herrschende An- 
sicht in einer so einschneidend neuen Auslegung. Ich sehe keinen Grund, 
dem Biographen L. d. Frommen, dem sog. Astronomen, zu mißtrauen, der 
sagt, Karl der Große habe an der Verordnung seines Sohnes Gefallen ge- 
funden und habe sie „in Francia“ nachgeahmt (im Capt. de iustitiis facien- 
dis und Aachener Capt. — beide galten nicht für Deutschland). Gareis 
(Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen, 1895, 214) hatte das 
angebliche C. de V. für eine so außerordentliche gesetzgeberische Leistung 
Karls des Großen gehalten, daß er die Entstehungszeit auch deshalb in die 
ruhigen letzten Lebensjahre des Kaisers setzte. Nitzsch hatte von einer bis 
ins kleinste gehenden Staatskontrolle gesprochen. Man sah in dem vermeint- 
lichen Capitular die Einleitung einer durchaus originellen einheitlichen Hof- 
und grundherrschaftlichen Verfassung gerade für Deutschland, nämlich eines 
neuartigen Systems von Zentral- und Unterhöfen, das von der geistlichen und 
weltlichen Grundherrschaft kopiert worden; verband den Immunitätsbegriff 
mit dieser Grundherrschaft; deduzierte aus dem C. de V. die Organisation 
einer neuen Hierarchie von Verwaltungsbeamten; erklärte alle Probleme der 
Volkswirtschaft: Handel, Gewerbe, Zins-, Preis-, Lohnfragen, die Vorstellung 
vom Unternehmertum, schließlich die Frage der Gerichtsorganisation (Hof- 
recht), der Entstehung autonomer Stadtgemeinden, die ganze Verfassungs- 
entwicklung (Territorien, Verschwinden der kleinen freien Grundeigner) 
auf der Grundlage einer Grundherrschaft, wie man sie im C. de V. sab, und 
so als direkte oder indirekte Folge karolingischer Gesetzgebungskunst und 
Initiative. In allen populären Darstellungen vom Wirken Kaiser Karls 
spiegelt sich dieser Eindruck. Selbst wo man (Lamprecht, Wirtschaftsleben) 
für geistliche und weltliche Grundherrschaften die Geschlossenheit und ein- 
heitliche Organisation, die vom C. de V. vorausgesetzt werden, geleugnet 
hatte; wo man (Below) freien Ursprung der Stadtverfassung behauptet, 
wo man Fortbestand kleiner freier Gutsherren nachgewiesen (Caro), wo man 
jene fundamentalen Wirkungen der Grundherrschaft bestritten hatte (See- 
liger), da hatte man doch als Muster oder als früheren Zustand oder als reichs- 
gesetzlich einst geschaffene Form die territoriale Gestaltung und die Beamten- 
hierarchie des sogenannten Capitulars bestehen lassen. Das alles fällt fort. 


Kritiken 527 


Dopsch begnügt sich nicht damit, so eine der Grundlagen unserer Auffas- 
sung vom staatsmännischen Wirken Karls des Großen zu zerstören: er zeigt 
weiter, daß das sogenannte C. de V. auch nicht etwa später, literarisch odar 
auf andere Woise, Einfluß auf die grundherrschaftlichen Einrichtungen in 
Deutschland gewonnen hat. Er untersuchte zu diesem Zweck insbesondere 
das 1873 entdeckte c. missorum der Ambrosiana, die brevium exempla, 
karolingische Urbare, Breviare und Traditionsbücher, um überall die angeb- 
liche Abhängigkeit vom capitulare de villis auszuschalten. Dabei stellt er 
im Weißenburger liber possessionis Edelini Abbatis und im Codex Laures- 
hamensis Resto von Urbaren aus karolingischer Zeit fest; S. 97 ff. und stellt 
S. 87 eine ansprechende Hypothese dafür auf, wie überhaupt der Text des 
Capitulars nach Deutschland gekommen. Die Tragweite dieser Ergebnisse 
liegt auf der Hand. Auch die politische Geschichtschreibung wird das Bild 
Karls des Großen als des besorgten und bis ins einzelne bedachten Gutsherrn, 
Hausverwalters und Organisators einer geordneten Beamtenschaft revidieren 
müssen, weil er zum großen Teil auf dem C. de V. beruhte. 

Aber damit wäre noch nicht viel erreicht, denn gerade in unserer Rechts- 
geschichte haben Irrtümer ein doppeltes Leben — wie Heck einmal gesagt 
hat —, bis sie widerlegt sind, reicht das eine; dann läuft das andere fort, 
das ihnen gesichert ist, weil sie einmal durch das Gewicht bedeutender Autori- 
täten getragen worden, und das mitunter eine unbefangene neue Generation 
abwarten muß, um zu verschwinden. Unter dem Einfluß der älteren An- 
schauungen hat die Interpretation auch anderer Quellen gelitten. Auch 
andere rechtsgeschichtlichen Quellen sind oft nur auf Wortlaut und Echt- 
heit geprüft, dann einfach gelesen und übersetzt worden. Dopsch fragt auch, 
ob die Quellen ihrer Natur nach das sagen können, was sie wörtlich bekun- 
den, und nicht etwa Wichtiges auslassen, also ergänzt werden müssen, um 
eine richtige Vorstellung zu vermitteln; ob eine Bekundung etwa eine Trag- 
weite beansprucht, die sie gar nicht haben konnte; ob Tendenz, Unbeholfen- 
heit und Armut der Sprache an technischen Ausdrücken nicht etwa den 
Sinn der klaren Wortfassung verschiebt. So übersetzt er manche technischen 
Ausdrücke der Quellen wesentlich anders, wie es die Forschung bisher getan. 

Ich halte diesen philologischen Teil der Untersuchung, der durch das ganze 
Werk verstreut ist, für sehr wichtig und stelle die hauptsächlichen, übrigens 
nicht gleichmäßig sichergestellten Verbesserungen Dopschs hier kurz zu- 
sammen: Das erwähnte c. missorum hat möglicherweise für Deutschland ge- 
golten (S. 62 ff., 172 ff.); die Brevia waren möglicherweise Privatarbeiten 
(S. 81), die vielleicht mit Ludwigs des Frommen Klosterreform in Zusammen- 
hang zu bringen sind (S. 84). — Für die Traditionsbücher und Urbare 
wird, anknüpfend insbesondere an die Kritik dieser Quellen durch Caro, 
gezeigt, daß sie nicht als vollständige Verzeichnisse angesehen werden können. 
auch nicht, wo sich das aus dem Text unmittelbar zu ergeben scheint (S. 87ff., 
94, 102). Die bisher aus diesen Aufzeichnungen herausgelesene Beobachtung, 


528 Kritiken 


daß von einer gewissen Zeit an die freien Schenkungen zunahmen, be- 
ruht auf einem Interpretationsfehler: der Unterschied trifft die Art der Über- 
lieferung, nicht die Tatsachen; die bedingten Traditionen gehen eben- 
soweit zurück, wie die freien (S. 189f.) — Dann in bezug auf einzelne Aus- 
drücke: fiscus, curtis, villa: die Worte werden oft synonym gebraucht, 
bedeuten kein System, keine Einteilung; die Vorstellung von der „Kammer“ 
korrigiert sich danach (S. 128, 135; 148ff.). — Brunners Unterscheidung 
einer typischen Bedeutung von „ad opus“ — „ad partes regis" erscheint 
hinfällig (S. 155); dagegen hat servire bei königlichen Gütern eine spezifische 
Bedeutung, ebenso „terra tributaria“ im Gegensatz von „terra censua- 
lis“. 1 — terra indominicata und terra censualis bedeuten keine wirt- 
schaftliche Distinktion, sondern stellen das im Gutsverbande stehende 
Land dem Salland gegenüber (S. 235, 234), das wiederum nicht als Herren- 
land im Gegensatz zu Bauernland aufzufassen ist (Schröder). Auch über 
beneficium (das nicht den Personalstand des Besitzers berührt; S. 206 ff.), 
über curtis (S. 231), über den Begriff der accolae (nicht für ständisch Un- 
freie, sondern für wirtschaftlich Abhängige geprägt, S. 249ff., 252) finden sich 
scharfsinnige und größtenteils wohlbelegte neue Interpretationen. — Die 
Schenkungen von Grundbesitz an die Kirche werden, allgemeiner wie 
von der bisherigen Lehre als Scheinschenkungen interpretiert (S. 183ff.). 
— Das Verhältnis von Tausch und Schenkung wird neu bestimmt (S. 197 ff.). 
— Die Zeugnisse für Autotraditionen Freier werden sehr glücklich 
einer stark einschränkenden Kritik unterzogen. — Der Unterschied zwischen 
Prekarien und Lehen wird im Anschluß an eine zum Teil Brunner 
widersprechende Theorie der Entstehung der Lehen (S. 204 ff.) reduziert, 
die relative Bedeutung der großen königlichen Belehnungen in den großen 
Schenkungen durch eine sorgfältige Aufzählung (S. 271 ff.) illustriert. Hier- 
her würde auch die Erörterung des ungeteilten Eigentums an dynastischen 
Großgrundherrschaften nach Erbfällen gehören — ein bisher zu wenig be- 
achteter, auch von Dopsch nur gestreifter Punkt (S. 347). — Gewerberecht 
und Prozeßrecht sowie das kirchliche Inquisitionsrecht erfahren quellen- 
mäßige wichtige Klärungen (S. 215, 219, 221). — Die Form der königlichen 
Besitzbestätigungen bekommt eine besondere Bedeutung (S. 216). 
Weiter wird der Wert der Worte ingennus, liber, nobilis erfolgreich 
revidiert (II, S. 47, 49, 61ff.); auch der Worte miles, parafridus, scara 
(II, S. 89, 214, 218). Die Ständetheorien, die sich an die Deutung der nobiles 
und liberi knüpfen (II, S. 55ff.), bekommen neue Beleuchtung, die Quellen- 
worte advocati nostri eine neue Auslegung (II, S. 106); ebenso die Stelle 
der Lex Ribuaria, Tit. 36, $ 12, in der man ein direktes Zeugnis für die Buß- 
reduktionen Pipins hatte finden wollen (II, S. 293). Auch die Vorstellungen, 


! Diese gegen Brunner aufgestellte Ansicht bedarf, wie Haff a. a. O. 531 
gezeigt hat, einer Einschränkung. 


Kritiken 529 


die sich an die Worte census, tributum, annua dona knüpften, erfahren 
eine Korrektur (II, S. 338f., 253) u. dgl. m. 

Hierher gehören weiter die Auslegungen, die Dopsch den Worten Hufe 
und Mark gibt. Er widmet einer Rektifikation der Begriffe, Theorien und 
Kontroversen, die sich für die bisherige Lehre mit diesen Worten verknüpft 
haben, zwei ganze Kapitel (58 6 und 7, S. 301—369). Neben wertvollen neuen 
Einzelbeobachtungen ist das Wichtige auch hier die Zusammenfassung. 
Die Zweifel, daß die Hufe — und ebenso die Königshufe — in vorkarolin- 
gischer Zeit einen einheitlichen Begriff, ein konstantes Flächenmaß oder 
ein Wirtschaftsmaß (Gut) gebildet haben, werden so sehr unterstrichen, 
daß alle Vorstellungen von einem typischen Einfamilien-Subsistenzgut, das 
es ja, genau wie heute, jederzeit für jede verschiedene soziale Klasse länd- 
licher Besitzer gegeben haben muß, künftig nicht mehr ohne weiteres an eine 
Hufenzahl — 1, 2 Hufenbesitz — geknüpft werden können. Auch von be- 
stimmten Pflichten „pro Hufe“ wird man kaum reden dürfen. Endlich hat 
die Theorie einer Änderung der Hufenverfassung in karolingischer Zeit fort- 
zufallen. In der Auslegung der Hufe als terminus technicus der Quellen 
kommt hier Dopsch ziemlich zu den gleichen Resultaten, die Richard Hilde- 
brand auf rechtsvergleichender Basis gefunden hatte. 

R. Hildebrands Konstruktionen werden auch in einem Punkte, in dem 
sie noch viel heftiger abgelehnt worden waren, zu Ehren gebracht — mit ge- 
ringen Einschränkungen und Abweichungen: in der Auffassung der Mark. 
Die Idee eines Gesamteigentums oder genossenschaftlichen Eigentums an 
nicht besetztem Land (Wald, Weide, Einöde, Grenzgebiet) wird von Dopsch 
energisch geleugnet und Recht auf Nutzung an ihre Stelle gesetzt (S. 334ff., 354). 
Auch damit ist eine alte grundlegende Konstruktion unserer rechtsgeschicht- 
lichen Forschung getroffen. Widerspruch, der inzwischen hiergegen durch 
Wopfner vorgetragen wurde (Mitt. d. Instit. f. östr. Geschf. 33, 553ff. und 
34, 1ff.), ist durch Dopsch an gleicher Stelle beantwortet worden. Ich bin 
überzeugt, daß gerade hier die Lehre Hildebrands mit der Zeit durchdringen 
wird, aber schwerlich auf dem Wege der Quellenauslegung — die Quellen 
sind nicht eindeutig genug —, sondern aus einer neuen Gesamtauffassung 
der frühmittelalterlichen Kultur- und Gesellschaftsordnung heraus, die der 
einseitig juristischen Spekulation etwas weniger Raum geben wird. Die Aus- 
legung gewisser hier wichtiger technischer Ausdrücke: die „Kötter“, die 
Haistalden, die communia, commarcani und vicini, auch Rübels 
Marksetzung wird revidiert (S. 330f., 337ff., 352f.). 

Für die karolingische Zeit ergibt sich überall ein konstanter Ausbau gə- 
gebener Verhältnisse, statt der bisher meist angenommenen durchgreifenden 
Reformen. 

In dem III. Kapitel über die Königliche Grundherrschaft wird (zum 
Teil im Anschluß an Dahn, Brunner, Rübel) die von Schröder vertretene 
Grundregaltheorie abgelehnt (S. 107f.); ebenso die Rübelsche Deutung der 


Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 4 34 


530 Kritiken 


Rechte des Königs am eremus (S. 109) und die Idee einer allgemeinen Steuer- 
pflicht auf Grund des Bodenregals (S. 173). Die Größe des königlichen 
Grundbesitzes wird betont, die Herkunft aus Konfiskationen, aus dem ere- 
mus, aus unbesiedelten Wäldern, aus Prekarien (S. 176) erörtert; dann die 
Zusammensetzung nach Formen der Nutzung besprochen: 1. Regiegüter, 
2. zu Lehen, 3. zu Zins vergebene Güter (S. 171ff.), 4. königlicher Zins von 
Grundbesitz in Städten (S. 181). Damit sind gleichzeitig Veräußerungsarten 
behandelt, zu denen die Schenkung hinzukommt. Von dem, was übrig bleibt, 
wird gezeigt, daß dafür nicht die geschlossene Herrschaft (Inama, Lamprecht, 
Eggers), sondern Streubesitz typisch war, also keine Einteilung in große 
übersichtliche Wirtschafts- und Verwaltungseinheiten! Die Größe des fiscus 
Asnapium, die Lamprecht bestimmt hatte, wird anders, ganz wesentlich 
kleiner, berechnet (S. 137f.); weiter wird die Existenz eines einheitlichen 
Verwaltungsmechanismus (judex, villicus, Meier) abgelehnt, ebenso die Los- 
lösung aus dem Grafschaftsverband (S. 138ff.); endlich wird, zum Teil im 
Anschluß an Heusler, gegen Brunner, altes Hausgut von Neuerworbenem 
(aus Eroberung usw.) = Staatsgut und Amtsgut (S. 170) auf das Bestimm- 
teste unterschieden, ein wichtiger gut gesicherter Punkt (S. 150ff., 158 ff., 
169); 4. wird die herrschende Idee von der Ablieferung der Produkte und 
vom Wandern des Königs von Pfalz zu Pfalz korrigiert (S. 163ff., 169) und 
im Anschluß daran eine neue Ansicht über die Bedeutung von Pfalz und 
Stadt vorgetragen. 

Die geistliche Grundherrschaft (Kap. IV, S. 181—268) erscheint bei 
Dopsch auch als sehr groß, aber gerade zur Karolingerzeit in starker Bedräng- 
nis und Zerstückelungsgefahr. Geschlossenheit ist Ausnahme, einheitliche 
Verwaltungsform fehlt; wie auch bei der im V. Kapitel behandelten welt- 
lichen Grundherrschaft (S. 181ff., 223ff., 283). Als Gründe der Minderung 
des Kirchengutes zählt Dopsch auf: 1. nachteilige Prekarien (S. 191, 195); 
2. nachteilige Tauschoperationen (S. 197ff.); 3. Einbuße durch Veräußerung 
zu Lehen (S. 213 ff.) und 4. durch Usurpation der Krone und weltlicher 
Magnaten (S. 214). Die königlichen Besitzbestätigungen erscheinen als ein 
Mittel hiergegen. — Weiter untersucht Dopsch die Verwaltung von Fron- 
höfen (S. 232ff.), wobei die „geschlossene Villen verfassung“ auch dort ge- 
leugnet wird, wo ganze Dörfer sich in kirchlichem Besitz finden (S. 241); 
ferner die Fruktifizierung neuen Landes durch Rodung, Kultur, Kolonisation 
(S. 243ff.). Hierbei verschiebt sich wiederum das hergebrachte Bild: nicht 
unmittelbare Arbeit der kirchlichen Verwaltungen und Genossenschaften 
selbst, sondern die Arbeit des einzelnen freien oder unfreien, jedenfalls von 
der Kirche abhängigen Mannes hat das große Werk der Urbarmachung und 
der Kolonisation im weitesten Sinne besorgt (S. 244). Endlich hebt Dopsch 
Erscheinungen hervor, die, wie er meint, seit dem 11./12. Jahrhundert eine Um- 
wälzung der Wirtschaft verursacht haben: das Kolonat, der sogenannte 
Teilbau (S. 252f.), die Einrichtung der Meiergüter, die Verfronung; lauter 


Kritiken 531 


Wirtschaftsformen, von denen gezeigt wird, daß sie schon in karolingischer Zeit 
existierten und dann weiterbestanden haben. 

Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit der Grundherrschaft der großen 
weltlichen Herren (S. 268—301). Dopsch meint, die Quellen dafür seien be- 
sonders spärlich; das ist nur insofern richtig, als in der Tat wenig Zeugnisse 
vorhanden sind, die unmittelbar über Bestand und Verwaltung der Grund- 
herrschaften einzelner weltlicher Magnaten in karolingischer Zeit orientieren. 
Aber wir haben anderes Quellenmaterial: die Nachrichten über Ausdehnung 
der Herrschaftsgebiete und über Vererbung der Güter einzelner Dynasten. 
Warum Dopsch (an anderer Stelle)! es abgelehnt hat, Untersuchungen über 
die Entwicklung der Grundherrschaft hierauf zu gründen, ist mir unverständ- 
lich. Die vorliegende Arbeit kommt jedenfalls für die weltliche Grundherr- 
schaft der Karolinger in dem entscheidenden Punkt: Trennung von Groß- 
grundherrschaft und Kleinbesitz, durch Untersuchung der Besitzverteilung 
nur zu negativen Resultaten. Infolgedessen ist dieses Kapitel das wenigst 
befriedigende der beiden Bände. Das ist bedauerlich; denn gerade hier greift 
das Werk über die Wirtschaftsgeschichte hinaus in das verfassungsrechtliche 
Gebiet. Dopsch hat erkannt, daß hier ständische Fragen von wirtschaftlichen 
und staatsrechtlichen nicht getrennt werden können: er widmet den stände- 
rechtlichen Problemen einen umfangreichen Abschnitt und der Immunität 
ein ganzes Kapitel (II, § 8, 9). 

Dopsch weist zunächst die Annahme zurück, daß sich in karolingischer Zeit 
nach dem Muster der angeblichen königlichen und geistlichen oder des so- 
genannten capitulare de villis eine geschlossene, einheitlich organisierte bzw. 
verwaltete Grundherrschaftsform in den Händen der weltlichen Dynasten 
gebildet und im 9. Jahrhundert den kleinen freien Grundbesitz aufgesaugt 
habe. Auch hier wurde lediglich Vorhandenes erhalten und ausgebaut. Aber 
wir haben um 900 dynastische Großgrundherrschaften mit so eminenter 
Sonderstellung (Hoheitsrechte, Immunität), daß sich nun um so imperativer 
die Frage aufdrängt, wie diese deutsche Grundherrschaft mit größeren Pri- 
vilegien, als sie die französische, englische, spanische, sogar die italienische 
je erreicht hat, entstanden sein kann. 

Daß Größe des Besitzes — zumal eines nicht geschlossenen, nicht orga- 
nisch zusammengefaßten Besitzes“ — zu solcher juristischen Stellung nicht 


Mitt. d. Inst. f. östr. Geschf. XXXIII, 702 verlangt er meinen Unter- 
suchungen gegenüber, die von den Personen bez. Familien ausgehen, eine 
andere Methode: ausgehen vom Besitz. Ich glaube, dabei wären abschließende 
Ergebnisse selbst für das 12. und beginnende 13. Jh. noch ausgeschlossen. 
.“ Nur die Verstreuung über weite Teile des Reichs, nicht die Auflösung in 
Einzelparzellen und -güter, geht aus einer von Dopsch, S. 287, A 2 zitierten 
genealogischen Arbeit Poupardins, Les grandes familles eto., hervor. Dasselbe 
läßt sich aus der deutschen Literatur zeigen, nur muß man eben auch da 
auf die unbeliebten Familiengeschichten bez. genealogischen Forschungen 

84° 


532 Kritiken 


geführt haben kann, ist klar. Das wird vollends dadurch verdeutlicht, daß 
Dopsch aus der Literatur und durch eigene Untersuchungen ein Fortbestehen 
der kleinen Freien mit eigenem Grundbesitz darlegt. Die immer noch mit- 
unter vorgetragene Ansicht vom Verschwinden der kleinen Freien muß für 
das ganze damalige Deutschland aufgegeben werden. Sie haben neben und 
zwischen den Großgrundherrschaften weiter existiert. Dopsch konstatiert 
mit Recht zahlreiche Abstufungen und Ubergangsformen (S. 283, 286, 206). 
Wenn er hervorhebt, daß die Herrenhufe anders bewirtschaftet wurde, wie 
die Bauernhufe (S. 293), so kann das nicht zur Charakterisierung der Grund- 
herrschaft dienen; denn mit Herrenhufe ist hier das Hofgut eines Großbauern, 
das spätere Rittergut, gemeint, das mit abhängigen Leuten arbeitet, wie alle 
späteren ritterlichen Ministerialen und viele kleinen Freien. Die „Grund- 
herrschaft“ ist etwas anderes. Übrigens sind keine Anhaltspunkte für die 
faktische Größe eines Besitzes, der eine Grundherrschaft ausmachen, also 
dem Besitzer die Unterlage für die privilegierte Stellung eines Dynasten 
geben konnte, beigebracht.! Die Vorstellung von Übergangsformen macht 
also das Bild nur noch komplizierter; auch die etwas vage Annahme, daß 
die Zahl der Grundherrschaften ziemlich hoch anzusetzen sei, kann unmög- 
lich weiterhelfen. 

Dopsch zeigt aber ferner, daß die Idee einer rechtlichen Sonderstellung 
des dynastischen Besitzes wenigstens bis zum Ende der Karolingerzeit 
irrig ist; daß es nicht angeht, hier Lehen als eine an die Grundherrschaft 
gebundene Erscheinung, Prekarien als eine Vergabungsform für abhängige 
Leute aufzufassen. Großgrundherren haben damals schon nicht nur Lehen, 
sondern auch Zinsgüter übernommen. Ich meine, hieraus folgt, daß die Tat- 
sache der Belehnungen und das Erblichwerden der Lehen wenigstens nicht 
als primäre Ursache für die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Aristo- 
kratie, die für das ausgehende 9. Jahrhundert feststeht, angesehen werden 
kann. 

Aber auch der ständerechtliche Unterscheidungsmaßstab der bisherigen 
Lehre hat fortzufallen. In eingehender Besprechung des Ständeproblems 
weist Dopsch nach, daß die hergebrachte rechtshistorische Methode (die nach 


zurückgreifen, statt auf Ökonomische oder ständerechtliche Erörterungen. 
Eine zusammenfassende Untersuchung fehlt allerdings bisber für Deutschland 
und für Italien. 

Haff zitiert a. a. O. eine Arbeit E. Mayers, Würzburger Festschrift für 
H. v. Burchard, 1910, aus der sich einiges über den Umfang gewisser Be- 
sitzungen entnehmen ließe; vgl. auch E. Mayers umfassende Untersuchung 
Ztschr. d. Sav. St. für R. G. XXXII, 1911, 41 ff., insbes. S. 103 ff. Allein da 
handelt es sich um Hof- bez. Gutsbesitz, nicht um dynastische Grundherr- 
schaften; die im Gegensatz zu jenen Gütern nicht der Primogeniturerbfolge 
unterworfen waren, soweit sie aus Allod bestanden. Die Ursachen sind hier 
auf ökonomischem, nicht auf juristischem Gebiet zu suchen. 


Kritiken 533 


der faktischen Lage einzelner Großgrundherren überhaupt nicht fragt, son- 
dern Klassen konstruiert, Stände, für die dann, je als ein Ganzes, gewisse 
Normen der Befugnisse und Abhängigkeitsverhältnisse festgestellt werden) 
auf falschem Wege ist (I, S. 270ff.; II, S. 1, 52ff.) Die Quellenausdrücke 
liber, nobilis, ingenuus können überhaupt nicht verwendet werden, um für 
die karolingische Zeit eine einheitliche privilegierte Standesklasse oder gar 
einen Adel festzustellen; ebensowenig die Wergeldstufen. Daraus ergibt sich, 
scheint mir, daß wir zunächst einmal wissen müssen, wie die Stände im Ver- 
hältnis zueinander konstituiert waren; dann erst werden sich diese Ausdrücke, 
wo immer sie vorkommen, richtig interpretieren lassen. Jedenfalls hat es 
schon in karolingischer Zeit eine Mannigfaltigkeit von Freiheits- bzw. Ab- 
hängigkeitszuständen gegeben. Sehr glücklich wird gerade an der kirchlichen 
Regel, daß nur Freie in kirchlichen Anstalten aufgenommen werden sollen, 
die Ungleichwertigkeit des Wortes liber, und an dem Bestreben der Kirche, 
die Zustimmung des Grafen zu Traditionen kleiner Freier (ohne Immunität) 
zu umgehen, die tendenziös-verwirrende Verwendung des Wortes nobilis 
klargestellt (II, S. 8ff.).! Die alten Stände der „Freien“ und „Unfreien“ 
sind in karolingischer Zeit bereits überwunden. 

Diesen verschiedenen negativen Feststellungen hält nun Dopsch die An- 
nahme entgegen, daß damals eine „Amtsaristokratie in mehrfacher Abstu- 
fung, daneben die Kron- und Kirchenvasallen“ erstanden sei, und zwar 
„aus der Masse der Gemeinfreien“, als der „neue Adel“ (II, S. 349). Um zu 
zeigen, wie das gekommen ist, vermag aber Dopsch nur „soziale“ Gründe 
anzuführen: „Größeres Ansehen in sozialer Beziehung“ durch Reichwerden 
(II. S. 65); ein „Aufsteigen zum nobilis“ sei „nicht selten“ vorgekommen 
und soll mit der „grogen sozialen Aufwärtsbewegung der unteren Klassen“ 
zusammenhängen (II, S. 72; auch 348). Neben die Freien „in bloß wirtschaft- 
licher Abhängigkeit“ und die wenig vermögenden „Gemeinfreien‘ treten 
die „wirtschaftlich und sozial hervorragenden Freien“ (Wernusky, zitiert 
von Dopsch II, S.68 A.1). 

Wenn man sich die ungemein starke rechtliche Sonderstellung der Aristo- 
kratie am Ausgang der Karolingerzeit, die institutionell bis in das 12. Jahr- 
hundert fortbestand“, vor Augen hält, können diese Erklärungen nicht be- 
friedigen. Es bleibt die Frage: Wie kam diese Aristokratie zu ihren außer- 
ordentlichen Privilegien, wenn weder die rechtliche, ja nicht einmal die wirt- 


Danach sind, wie ich bereits Mitt. d. Inst. f. östr. Geschf. 1912 S. 508ff. 
hervorgehoben habe, die Feststellungen Aloys Schultes (Der Adel und die 
deutsche Kirche im Mittelalter) über freie Klöster im frühen Mittelalter einer 
durchgreifenden kritischen Revision bedürftig. 

? Durch traditionellen Zusammenhalt der Familien und durch erfolgreiches 
Festhalten gewisser Sondertitel (Freier, Edler, Herr) hat sie ja gesellschaft- 
lich sogar ihre Auflösung im 12. Jh. überdauert; vgl. meinen „Herren- 
stand im Mittelalter“. 


534 Kritiken 


schaftliche Organisation ihrer Grundherrschaften, noch die Tatsache persön- 
licher Freiheit sie juristisch vom übrigen Volk sonderte? Die Antwort hier- 
auf fehlt, 

Eine prinzipielle Lösung kann auch ohne Eingehen auf die tatsächliche 
Entwicklung bei den einzelnen Dynasten und Geschlechtern wenigstens nahe- 
gelegt werden, wenn man von der Einrichtung der Immunität ausgeht. Nun 
erörtert Dopsch das Problem der Immunität auch bei der weltlichen Grund- 
herrschaft und kommt auch hier einer Lösung sehr nahe, läßt es aber schließ- 
lich doch bei einem negativen Resultat bzw. bei dem „sozialen“ Entwick- 
lungsmoment bewenden. Wenn die späteren Dynasten die Immunität, 
die sie, im Gegensatz zu den kleinen freien Gutsbesitzern, alle haben, unter 
den Karolingern durch Verleihung bekommen hätten, so wäre für unsere 
bisherige Auffassung alles systematisch abgelaufen und prächtig zu erklären. 
Allein sehr zutreffend weist Dopsch die Supposition solcher Immunitäts- 
erteilungen — erhalten sind bekanntlich keine! — zurück. Er meint: „Die 
Immunität hat an sich keine neue Gerichtsbarkeit geschaffen‘; es sei eine 
Gerichtsbarkeit des Grundherrn schon vor der förmlichen Erteilung von Im- 
munitätsrechten durch den König (nämlich an die Kirchen) vorhanden ge- 
wesen. Er bekämpft sehr zutreffend die von Kroell unter Zustimmung 
Rietschels besonders scharf formulierte herrschende Lehre, daß aus dem Fehlen 
von Immunitätsprivilegien für weltliche Herren eine Wandlung der könig- 
lichen Immunitätspolitik in karolingischer Zeit: ein Beschränken der Insti- 
tution auf geistliche Großgrundherren zu entnehmen sei (II. S. 128ff.). 
Dopsch prägt dabei sogar das Wort Autoimmunität (S. 131). Aber er erklärt 
diese Autoimmunität aus der faktischen Führung des Grafenamtes und be- 
schränkt sie auf das Grundeigen des betreffenden Grafen. Damit wäre für 
die Erklärung der Institution wenig gewonnen. Nein, die Immunität war 
das Primäre. Sie befähigte zu Grafenamt, Vogtei und den anderen Präroga- 
tiven der „potentes“. Sie hing an der Person der Dynasten. Deshalb 
war eine förmliche Verleihung von Immunitätsrechten durch königliches 
Privileg „nur bei solchen Laien notwendig, die eben nicht zu den potentes 
gehörten“. — Ich habe diese Auffassung einer allgemeinen persönlichen Im- 
munität der dynastischen Großgrundherren, die ihrem Wesen nach von könig- 
licher besonderer Verleihung unabhängig war, schon wiederholt vorgetragen.? 
Aus den Ergebnissen Dopschs geht hervor, daß der Ursprung dieser Immuni- 
tät in die merowingische Zeit zurückgeht.“ 

Geht man hiervon aus, so liegt die Vorstellung nahe, daß der Standes- 


! Die angeblich erhaltenen sind anders zu interpretieren: Dopsch, II, S. 1281. 

In meiner Schrift „Staat und Volk durch die Jahrhunderte (Graz1911) 
und seitdem mehrfach. 

Eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen Ernst Mayers, Der ger- 
manische Uradel, Ztschr. d.Sav. St. XXXII, vgl. S. 228, 225, kann hier nicht die 
Aufgabe sein. 


Kritiken 535 


genosse, der wohl regelmäßig Familiengüter in ungeteilter Gemeinschaft 
mit einem Grafen besitzen mochte, für sich selbst und für Hintersassen, 
passiv und aktiv, in bezug auf Gerichtsstand und Steuerpflicht nicht einem 
anderen Grafen unterworfen sein konnte. Mit der systematischen Übertra- 
gung dieses dynastischen Immunitätsrechts auf die kirchlichen Herren und 
damit auf die Herrschaft, mußte jenes Sonderrecht des Adels in erhöhtem 
Maße den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Standesgrenze bekommen; 
das wäre die Erklärung für die fraglose Konsolidation des großgrundherr- 
lichen Adels — man spricht dabei meist von einer Umwandlung der Amts- 
in eine Geburtsaristokratie — im 9. Jahrhundert. Da bekommt dann 
allerdings die Klage aus den Kreisen des Adels, Kaiser Ludwig der Fromme 
habe viele, viele Niedriggeborene zu den einflußreichsten Stellungen empor- 
gehoben (II, S. 348), eine etwas andere Bedeutung. 

Aus diesem Gesichtspunkt bekommt auch die Hervorhebung der potentes 
in karolingischen Quellen, auf die Dopsch hinweist (II, S. 64), ihren rechten 
Sinn: das Wort hat nicht nur „soziale“, sondern juristische Färbung. Es 
bedeutet etwa Grafengenossen. Es handelt sich um die dynastische Aristo- 
kratie. Dopsch sagt zutreffend, daß Machthaber, „die bereits über eine 
gute wirtschaftliche Position verfügten, mit Grund und Boden im Gaue 
ansässig waren“, die einflußreichsten Ämter bekamen (II, S. 64); aber dazu 
paßt nicht recht, daß gleichzeitig eine „Amtsaristokratie“ an Stelle des alten 
Geburtsadels getreten ist, der immer mehr verschwand und zurücktrat 
(II, S. 64 ohne Quellenbelegel). Gewiß kann man die Aristokratie unter 
Karl dem Großen im Gegensatz zur späteren und wohl auch zur früheren 
eine Amtsaristokratie nennen, aber doch nur in verfassungsrechtlichem Sinne; 
ein Wandel in der Zusammensetzung des Standes ist damit nicht dargetan. 
Woraus soll denn dieses Verschwinden bewiesen werden? Es ist doch nur 
Theorie, und nicht einmal allgemein anerkannte Lehre. Daß die Ansicht 
von einer Fortdauer des sogenannten germanischen Volksadels als Standes- 
klasse bis in das 8. Jahrhundert irrig ist, versteht sich. Aber deshalb braucht 
doch nicht die großgrundherrliche Aristokratie des 7. Jahrhunderts zu ver- 
schwinden. Wir haben ja positive Gegenbeweise: Welfen, Victoriden, Eti- 
chonen usw. 

Auch das Vogtproblem löst sich bei meiner Auffassung der juristischen 
Situation: mit Recht betont Dopsch (II, S. 124), daß der Vogt noch zu einer 
Zeit, als er schon eine der gräflichen gleiche Jurisdiktionsgewalt besaß, Privat- 
beamter des (geistlichen) Immunitätsherrn war. Andrerseits zeigt Dopsch 
zutreffend, daß die Vögte nicht allgemein den Königsbann erhielten (II, S. 123) 
und daß Bistümer und Klöster, mit Ausnahme derer, die Eigen des Königs 
oder von Laiengroßen waren, die Vögte frei wählten (II, S.106). Damit 
wäre die Vorstellung gegeben, daß der kirchliche Herr in der Lage war, durch 
privaten Akt gräfliche — also öffentliche — Gerichtsbarkeit zu übertragen 
— eine Unmöglichkeit, selbst wenn man an der meines Erachtens irrigen Lehre 


536 Kritiken 


von der unentwirrbaren Verstrickung öffentlicher mit privatrechtlichen Ver- 
hältnissen im Mittel festhält. Die Lage wird dagegen ganz klar, wenn man 
sich Immunität als eine persönliche Eigenschaft der Angehörigen des Adels 
denkt. Dann, und zwar erst dann wird es auch erklärlich, daß alle diese 
Vögte — mir ist nicht eine Ausnhame bekannt — auch die Untervögte, 
die hohe Gerichtsbarkeit bekamen, dem dynastischen Adel angehört haben. 
Erst nach der institutionellen Auflösung dieses Adels in der staufischen Zeit 
ist dies anders geworden. 

Hiernach erklärt sich auch der Unterschied zwischen Prekarien und Lehen, 
der sich allmählich ausbildete (I, S. 206), nämlich mit der Konsolidation der 
grundherrschaftlichen Aristokratie zu einer institutionell anerkannten Kaste 
der „Autoimmunitätsinhaber“. Commendation wurde die typische Form, 
einen Großgrundherrn zu diskretionären Leistungen — d. h. zu Leistungen 
mit seiner ganzen Macht, seiner Person — zu verpflichten. Die juristische 
Unterscheidung von den Prekarien liegt aber auch dann zunächst noch in 
der Leistung — nicht in der Person des Empfängers. — Die spätere Ent- 
wicklung in Deutschland ist bisher nicht befriedigend untersucht worden. 
Die Beobachtung über ein stärkeres Hervortreten der Laienaristokratie in 
Frankreich wie in Deutschland am Ausgang des 9. Jahrhunderts (I, S. 287) 
beruht wohl nur auf dem Mangel an einschlagenden Bearbeitungen für 
Deutschland. 

So kämen wir zu dem Ergebnis, daß es bereits in karolingischer Zeit einen 
Stand von Dynasten gegeben hat, für den geradezu persönliche (passive) 
und naturgemäß auf ihre Hintersassen ausgedehnte (aktive) Immunität 
das bezeichnende war — nicht Freiheit; auch nicht Besitz freien Eigens, 
sondern Zugehörigkeit zu Familien, die eben jene öffentliche Qualifikation 
genossen, und das waren ausschließlich Geschlechter mit großgrundherr- 
schaftlichem Familienbesitz. Dann bleibt nur noch die Frage offen, wie 
und ob überhaupt, ob insbesondere gerade in karolingischer Zeit in den Kreis 
der vorhandenen Geschlechter, die dieses Privileg besaßen, neue Elemente 
— kleine Freie, Freigelassene — eintreten konnten. Jedenfalls würden wir 
von der „Immunitätspolitik“‘ der Karolinger ohne weiteres feststellen müssen, 
daß es den Herrschern durch ihre Grafschaftsverfassung in Deutschland 
höchstens gelungen sein kann, die Immunitätsansprüche der Magnaten vor- 
übergehend zurückzudrängen und die Geschlossenheit dieser privilegierten 
Klasse zu durchbrechen. Der Rückschlag war dann bei dem Versagen der 
königlichen Gewalt in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts um so stärker: 
aus dem Magnatenadel der merovingischen Zeit wurde eine geburtsständisch 
streng abgesonderte Adelskaste. 

Das korrigiert dann auch einigermaßen das Bild von der Entstehung der 
weltlichen Großgrundherrschaft. Konsolidationspol war die Person bzw. 
die Familie des Herrn, und dies schon in vorkarolingischer Zeit. Dopsch 
zeigt, daß die weltliche Grundherrschaft sich „im ganzen“ in karolingischer 


Kritiken 537 


Zeit auf Kosten des königlichen und kirchlichen Grundbesitzes entwickelt 
(I, S.269). Das darf nicht verstanden werden als neuentwickelt, sondern 
nur als vergrößert. Die Grundherrschaften der weltlichen Herren der Mero- 
wingerzeit haben den sehr bedeutenden Grundstock gebildet, auch in Deutsch- 
land. — Ich habe von der karolingischen Grundherrschaft die Vorstellung 
weniger, aber sehr ausgedehnter Herrschaftsgebiete. 

In den Kapiteln über Gewerbe, Handel und Verkehr, Geldwirtschaft, 
Münzwesen und Regalien (II, $ 10—14) werden im wesentlichen Nachrichten 
aus der sehr verstreuten neuesten Literatur zusammengestellt und hie und 
da durch bisher nicht beachtete Quellenstellen ergänzt, die zeigen, daß schon 
unter den Karolingern in Deutschland ein lebhafter internationaler Verkehr, 
Warenumsatz, kapitalistischer Betrieb herrschte — bei durchgreifender und 
intensiver staatlicher Kontrolle der ökonomischen Verhältnisse, unabhängig 
von grundherrschaftlicher Ordnung und Initiative. Wenn Dopsch hier Punkt 
für Punkt gegen Inamas Auffassung, die den Staat überall durch die Grund- 
herrschaft zurückgedrängt sehen wollte, so mag mit Recht eingewendet 
werden, daß Inamas Auffassung gerade in diesen Fragen als überwunden 
gelten konnte. Aber zum erstenmal setzt Dopsch an die Stelle der zusammen- 
fassenden Darstellung Inamas eine ebenso geschlossene neue, die auf ganz 
anderer Grundlage ruht. Man wird deshalb künftig gerade auf diese Kapitel 
häufig zurückgreifen. 

Die Darstellung, die in diesen Kapiteln mehr wie sonst in dem Werke 
hervortritt, wird aber auch hier von einzelnen selbständigen Untersuchungen, 
neuen Auslegungen und Theorien begleitet. Ich hebe hervor einen Versuch, 
die herrschende Idee vom Fehlen ordentlicher Staatssteuern unter den Karo- 
lingern zu widerlegen (II, S. 337ff.), die Eliminierung der von Fedor Schnei- 
der auf die Spitze getriebenen älteren Auffassung der Wuchergesetzgebung 
Karls des Großen (II, S. 225, 266 ff.), die Ablehnung der ziemlich allgemein 
vertretenen Lehre (Waitz, Inama, Al. Schulte), daß der Handel, insbesondere 
der Großhandel und internationale Handel damals Fremden überlassen 
worden sei (II, S. 211). Die Idee des Vorherrschens einer Naturalwirtschaft 
(Tausch) unter den Karolingern wird energisch widerlegt und im Anschluß 
die Theorien über die Münzverhältnisse, insbesondere das Aufkommen 
ſeudaler Münze (II, S. 314) und die Verdreifachung der Wergelder in Fries- 
land (II, S. 319) ausführlich und glücklich kritisiert. Die Politik Karls des 
Großen erweist sich fast in jedem Punkt als ein Streben, bestehende, Rechts- 
ordnung zu erhalten, zu vereinheitlichen und neu entstandenen Bedürfnissen 
nach einheitlicher Ordnung gesetzgeberisch Rechnung zu tragen — nicht 
aber, wie das im modernen Staat geschieht, durch Gesetze die Volkswirt- 
schaft in theoretisch konzipierte neue Bahnen zu lenken. — Unter den Ur- 
sachen der Entäußerung von Regalien durch die Krone im 9. Jahrhundert 
müßten wohl neben Erteilung von Privilegien (II, S. 344) die Usurpationen 
durch Dynasten und geistliche Fürsten betont werden. 


633 Kritiken 


Dopsch verleugnet seine Freude an scharfer Polemik in diesen zwei Bänden 
nicht: auch dort, wo er nicht gerade die „herrschende“ Lehre angreift, liebt 
er es, seine Auffassung an der eines Gegners zu messen. Das stört nicht, 
da es sich ganz überwiegend um Forschung, nicht um Darstellung handelt. 
Der Eindruck, den die mannigfachen originellen Resultate dieser Forschung 
(vor allem die Umwertung des sogenannten capitulare de villis) machen, 
wird vielleicht abgeschwächt durch den öfteren Kampf für eine nicht durch- 
aus gerade neue Auffassung. Dafür hat aber das Werk den großen Vorteil 
einer systematisch angeordneten Durcharbeitung aller wichtigen Fragen 
und des gesamten Materials, das zum Verständnis der karolingischen Wirt- 
schaftsentwicklung dienen kann, und das Gesamtbild ist in sehr wesent- 
lichen Punkten neu. 

Czernowitz. Dungern. 


Fr. J. Biehringer, Kaiser Friedrich IL (Historische Studien, veröff. 
v. E. Ebering, Heft 102), Berlin 1912, Emil Ebering, 432 S. M. 10,—. 

L. Allshorn, Stupor mundi. The life and times of Frederick II. 
emperor of the Romans, king of Sicily and Jerusalem 
(1194—1250). London 1912, M. Secker. 318 S. 16 sh. 

In einem Jahre zwei zusammenfassende Darstellungen der Geschichte 
Friedrichs IL — das beweist zum mindesten, daß das Interesse weiterer 
Kreise für die fesselnde Erscheinung des Kaisers dauernd lebendig ist. Bedeuten 
die neuen Bücher auch einen wissenschaftlichen oder populärwissenschaftlichen 
Gewinn? Keiner der beiden Verfasser deutet in einem Vorwort seine Absicht 
an; man wird sie daher aus den Leistungen selbst erschließen müssen. 

In Eberings Historischen Studien erwartet man im allgemeinen Arbeiten, 
die eine Förderung der Forschung bezwecken. Biehringers Buch scheint 
schon äußerlich durch den Mangel der Anmerkungen anzudeuten, daß es 
mehr populäre Ziele verfolgt. In der ein wenig an Prokop und seine Behand- 
lung der Geschichte Justinians erinnernden Einteilung: äußere Geschehnisse, 
Persönlichkeit, Bauten fällt eben dieser letzte Abschnitt, der nahezu ein 
Fünftel des Ganzen umfaßt, durch die unverhältnismäßig starke Hervorhe- 
bung des behandelten Gegenstandes auf, und man wird schwerlich irren, wenn 
man ihn für den Kern des Buches hält. Man möchte vermuten, daß der Verf. 
auf einer Reise starke Eindrücke von den staufischen Bauten Unteritaliens 
gewonnen, die neueren Forschungen darüber sich zu eigen gemacht und sie 
zu einer zwanglosen Darstellung zusammengearbeitet hat. Ob er dabei eini- 
germaßen sorgfältig verfahren ist, und ob hier und da eine eigne Bemerkung 
als förderlich angesehen werden kann, das mögen die kunsthistorischen Fach- 
männer entscheiden. An Nachlässigkeiten fehlt es sicherlich nicht (S. 356 ist 
z. B. das wissenschaftliche Verdienst Huillard-Br&holles mit dem seines Mäzens, 
des Herzogs von Luynes verwechselt, S. 388 der Magister Thomas von Gaeta 
zum Bischof gemacht, S. 399 und 406, wie auch 223 beharrlich Fiorentino 


Kritiken 539 


mit Ferentino verwechselt usw.). Indessen als eine erste bequeme Einführung 
in den augenblicklichen Stand dieser baugeschichtlichen Forschungen möchte 
ich diesen Abschnitt immerhin ansprechen und glauben, daß auch wer sich als 
Historiker mit diesen Dingen beschäftigt hat, auf den einen oder andern über- 
sehenen Punkt, wie etwa die jüngst in Angriff genommene Innenherstellung 
des Schlosses von Gioia del Colle, hingewiesen werden mag. Freilich, wie 
viele haben auf diesem Gebiete das hier fehlende, aber unbedingt nötige Ab- 
bildungsmaterial zur Hand, ohne das die Ausführungen farblos oder unver- 
ständlich bleiben müssen ? Und weiter: die Forschung ist hier dank der Tätig- 
keit des preußisch-historischen Instituts in Rom so sehr im Flusse, daß 
Biehringers Zusammenfassung in ganz kurzer Zeit auch für den Zweck einer 
ersten Einführung unbrauchbar werden wird ; wer hier etwas dauernder Gültiges 
niederschreiben will, der hat eben einfach die abschließenden Forschungen 
und Darlegungen Haseloffs und Sthamers abzuwarten. 

Von den Bauten aus hat B., wie es scheint, auch weiterhin an Schicksalen 
und Persönlichkeit Friedrichs Interesse gewonnen und sich aus naheliegenden 
Werken über ihn Auszüge gemacht. Deren Zusammenarbeitung bildet den 
ersten und zweiten Teil des Buches. Während aber im letzten Abschnitt die 
angeschauten Monumente immer noch einigermaßen lebendig im Hinter- 
grunde stehen, ist hier von einer Vertrautheit mit den Quellen kaum etwas 
zu spüren. Gerade wenn der Verf. einmal eine zitiert, kann man diese man- 
gelnde Vertrautheit mit Händen greifen. Was soll man z. B. dazu sagen, daß 
er S. 262 Saba Malaspina „seine guelfisch gefärbte Geschichte von Sizilien 
in der Mundart seiner Heimat“ schreiben läßt? Man ersieht daraus nur, daß 
er sie nie auch nur angeblättert hat, und wenn er S. 351 wirklich einige Worte 
aus ihr in italienischer Sprache anführt, so hat er eben die Fälschung des 
Ricordano Malespini mit ihr verwechselt und auch daraus in Entstellung 
aus zweiter oder dritter Hand geschöpft. Ebenso ist etwa S. 131 die be- 
lehrende Anmerkung über Salimbene voller Verkehrtheiten, und es verrät 
wenig Kennerschaft, wenn S. 132 von dem „sonst so zuverlässigen eng- 
lischen Geschichtsschreiber Matthäus Paris“ gesprochen wird, während er 
doch je nach seinen Gewährsmännern und dem Schauplatz der Begeben- 
heiten ganz verschieden bewertet werden muß, wenn S. 13 die bekannte 
Nachricht von dem Krönungsersuchen Heinrichs VI. für seinen Sohn einfach 
den „Marbacher Klosterannalen“ zugewiesen ist oder S. 413 die Diurnalen 
des Matteo di Giovinazzo als echte Quelle benutzt werden. 

Eine derartig mangelhafte Quellenkenntnis muß notwendig auch einem 
populär gehaltenen Geschichtswerk zu schwerem Schaden gereichen. Sie nimmt 
dem Verfasser Selbständigkeit und Unbefangenheit, der Darstellung Leben 
und Farbe. Auch B. ist so von seinen modernen Vorlagen, die er ohne ein- 
dringendere Kritik eklektisch zusammenfügt, hilflos abhängig, und nicht sel- 
ten zeigt eine eingestreute Bemerkung, wie wenig er sich doch im Grunde in 
den Zeitverhältnissen auskennt. Friedrich Barbarossa soll vornehmlich die 


540 Kritiken 


„kaiserlichen Regalien‘ in Deutschland preisgegeben haben (S. 280)! Erst 
„seit dem großen Mainzer Landfrieden (1235)“ wurden die dem Kaiser 
„unterstehenden Städte zu einer regelmäßigen Steuer, ja nötigenfalls auclı 
zu besonderen Abgaben herangezogen“ (S. 280), wie auch in Sizilien die Kirche, 
„die sich bisher, wie in allen übrigen Ländern, einer völligen Abgabenfreiheit 
erfreut hatte“, erst seit den Konstitutionen von Melfi zur Besteuerung mit 
herangezogen wird (S. 287). Das heißt doch die Dinge auf den Kopf stellen. 
Ebensowenig verrät es richtige Anschauungen, wenn Innozenz III. 1210 be- 
reits fanatische Bettelmönche nach Deutschland geschickt haben soll (S. 25), 
wenn die Ketzerverfolgung erst in Deutschland Eingang gefunden habe, 
„als man schon längst in anderen Ländern Ketzer verbrannte“ (S. 127), 
während doch die Strafe des Feuertodes für Ketzer gerade aus Deutschland 
stammt, oder wenn 1234 die Inquisition „für immer“ aus Deutschland ge- 
schwunden sein soll (S. 127). Derartige Beispiele liegen sich häufen. 

Trotz alledem könnte das Buch auch in seinen beiden ersten Teilen immer 
noch in bestimmten Grenzen für populäre Zwecke brauchbar sein, wenn es 
uns eine saubere und geschmackvolle Zusammenarbeitung der neueren 
Darstellungen und Forschungen böte. Indessen auch das trifft nicht zu! 
Es fehlt nicht nur an einer inneren Durchdringung und künstlerischen Glie- 
derung des Stoffes, sowie an stilistischer Feinheit der Darstellung, in welcher 
der beständige un begründete Tempuswechsel sehr störend wirkt, sondern 
der Verf. hat sich hier auch längst nicht in demselben Maße wie im letzten 
Abschnitt bemüht, die neueren und neuesten Forschungen heranzuziehen ; 
er hat vorwiegend die landläufigen, auch älteren Darstellungen zugrunde 
gelegt, neben Winkelmann auch Raumer, Huillard-Bröholles und Schirr- 
macher, und deren Wiedergabe ist nicht einmal sorgfältig. Da der Anschluß 
nur selten wörtlich ist, so wäre es natürlich allzu mühevoll und unergiebig, 
wollte man das Buch allenthalben auf diese seine Vorlagen zurückführen. 
Jedoch soweit man folgen kann, stößt man überall auf Unzuverlässigkeiten. 
Ich bin wohl verpflichtet, dies Urteil eingehender zu begründen. 

Die Eingangsabschnitte über Friedrichs Frühzeit, die im besonderen Maße 
von Unrichtigkeiten wimmeln, will ich dazu nicht einmal durchgehen; ein 
Vergleich mit dem soeben erschienenen Buche von F. Baethgen, Die Regent- 
schaft Papst Innozenz III. im Königreich Sizilien (Heidelberger Abhand- 
lungen, Heft 44) mag den Verf. darüber belehren, wie weit seine Darstellung 
hier hinter dem nach dem neuesten Stande der Forschung Erreichbaren zu- 
rücksteht. Auch den ähnlich nachlässig behandelten Kampf Ottos IV. 
mit dem Staufer und die päpstliche Politik jener Zeit, wofür doch zum min- 
desten mein Aufsatz in der Historischen Vierteljahrschrift IV hätte benutzt 
werden sollen, will ich nur streifen und mit der Erhebung Heinrichs (VII.) 
zum deutschen König S. 41 ff. probeweise ein Stück herausgreifen, bei 
dem es nur galt, aus der im allgemeinen noch durchaus gültigen Darstellung 
Winkelmanns einen Auszug zu machen. 


Kritiken 541 


Am 5. Februar 1217 soll Friedrich seinen Sohn zum Herzog von Schwaben 
ernannt haben. Woher dies Datum stammt, ist mir unerfindlich; am 13. Fe- 
bruar 1217 erscheint Heinrich zuerst als schwäbischer Herzog, die Übertragung 
hatte aber wohl schon 1216 stattgefunden. „Damit war der Bestimmung 
des Innozenz, daß kein König Siziliens deutscher Reichsfürst werden könne, 
ins Gesicht geschlagen. Obgleich man von seiten der Kurie Einspruch erhob, 
blieb Friedrich dabei nicht stehen.“ Jenes ganze diplomatische Spiel ist 
durch diese Sätze entstellt! Die angezogene Bestimmung existierte nicht, 
ebendeshalb konnte Friedrich diesen Schritt tun, ohne den Einspruch der 
Kurie befürchten zu müssen, der auch tatsächlich nicht erfolgte; denn nur 
gegen die Absicht einer Erhebung Heinrichs zum römischen König konnte 
er sich richten und hat er sich gerichtet. — Weiter soll Friedrich im Jahre 1219 
dem Sohne den Titel eines Königs von Sizilien entzogen haben; vielmehr er- 
scheint Heinrich schon im September 1218 ohne diesen Titel. Die Angaben 
über das große Privileg an die geistlichen Fürsten von 1220, den Preis für 
Heinrichs Königswahl, sind unklar und unvollständig. Durch diese Wahl 
soll nun Heinrich „nach der mit dem Papst früher getroffenen Vereinbarung 
das Recht verwirkt haben, auch den Thron Siziliens einzunehmen“, — wieder 
eine Verkennung der formalen Rechtslage, die den Fall eben nicht vorgesehen 
hatte! Dafür, daß dann die Kurie „von solch’ sophistischen Spitzfindig- 
keiten“ nichts habe wissen wollen, vermöchte B. wohl keinen Beleg beizu- 
bringen; erst kurz vor der Kaiserkrönung am 10. November 1220 bat sie sich 
nach den vorhandenen Quellen über die Sache geäußert. „Doch brachte es die 
geschickte Diplomatie der kaiserlichen Kanzlei noch im Laufe des Sommers 
1220 zuwege, daß man sich in Rom zu dem Zugeständnis herbeiließ, Friedrich 
dürfe, wenn Heinrich ohne Erben vor ihm sterbe, Sizilien auf Lebenszeit ver- 
walten.“ Hier ist nun jenes Zugeständnis gemeint, das längst vor der Königs- 
wahl Heinrichs von der Kurie gemacht und bereits in die Erneuerung von 
Friedrichs Versprechen für Honorius III. vom 10. Februar 1220 aufgenommen 
war. — Das „schließliche Eingehen der Kurie auf seine Wünsche“ hat Fried- 
rich dann „durch weitgreifende Zugeständnisse erkaufen müssen. Wie 
einst Innozenz gegenüber, hat er nochmals auf alles Reichsland in Italien, 
auf das die Kirche Anspruch zu haben glaubte, verzichtet“ (gemeint kann 
nur die Erneuerung der Egerer Goldbulle schon im September 1219 sein, die 
mit den Unions verhandlungen in keiner Verbindung stand!) „und die mathil- 
dische Schenkung, deren Umfang sich nie genau hatte feststellen lassen und 
die darum (darum allein?) stets einen Zankapfel zwischen Papst und Kaiser 
gebildet, in ihrem weitest-dehnbaren Begriff, d. h. das ganze Land zwischen 
Po und Liris (Garigliano) als kirchliches Gebiet anerkannt.“ Wo denkt sich 
bei solcher Ausdehnung des mathildischen Gutes und also nun auch kirch- 
lichen Besitzes der Verf. denn eigentlich noch Reichsitalien? Nimmt man hin- 
zu, daß der entscheidende Gegensatz von Real- und Personalunion in diesen 
Verhandlungen gar nicht zum Ausdruck gebracht ist, so kann wohl kaum 


542 Kritiken 


zweifelhaft sein, daß eine so unzuverlässige Darstellung mehr Schaden 
als Nutzen stiften wird. 

Im zweiten Teile mag das ziemlich reichhaltig zusammengetragene Ma- 
terial für den immer aufs neue fesselnden Gegenstand: die Persönlichkeit 
Kaiser Friedrichs IL den Laienleser mehr befriedigen und ihm eine erste 
Anregung gewähren. Jedoch ein eindringliches und überzeugendes Charakter- 
bild konnte aus diesem unkritischen Aneinanderreihen des Stoffes unmöglich 
erwachsen, die rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Stellen entbehren auch 
hier des tieferen Verständnisses, und gerade in diesem Abschnitte wünschte 
man ganz besonders, daß der neuerdings von H. Niese in der Historischen 
Zeitschrift Bd. 108 betretene Weg weiter begangen würde: statt ewiger 
Wiederholung der zum Teil legendarischen Überlieferung aus zweiter und 
dritter Hand sollte nur behauptet werden, was aus den Originalquellen zu 
belegen ist. Überdies ist B.s Wiedergabe seiner Vorlagen leider auch hier 
nicht verläßlicher, als im ersten Teil. Man vergleiche etwa die Benutzung 
Huillard-Breholles. S. 245 ist mit der „Psychologie“ des Aristoteles, die 
Michael Scotus übersetzte, der pseudoaristotelische „liber physionomiae“, 
mit den „Tiergeschichten“ die kürzende Bearbeitung Avicennas gemeint. 
S. 246 sind die „Inquisitio sapientiae“ und die verschiedenen Kommentare 
zu Aristoteles usw., die hier nebeneinander gestellt werden, identisch. Auch 
das Folgende ist ungenau wiedergegeben. S. 251 ist wohl Huillard-Bréholles 
Introduction S. 532 entstellt, wenn gesagt wird, Friedrich habe „wie übrigens 
die meisten damaligen Fürsten Europas, Hofastrologen gehalten“. Daß er 
damit erst Vorbild für die anderen Fürsten geworden, ist daraus nicht zu er- 
kennen. Wird der Hofastrologe Theodor ebenda ein sizilischer Grieche ge- 
nannt, so ist eine Vermutung Huillards zur Gewißheit gemacht, und die an- 
gebliche Beschuldigung Rolandins von Padua gegen diesen Theodor, „daß 
er des öfteren das Horoskop wissentlich falsch gestellt habe“, beruht 
nur auf zu flüchtiger Lesung von Huillards Französisch: „Ce témoin oculaire 
l’accuse aussi de s' tre grossièrement trompé“ usw., bezieht sich überdies auch 
nur auf einen einzigen Fall. Noch ärger ist die Entstellung auf S. 259: „Ein- 
mal erließ er (Friedrich) den Befehl an alle Offiziere seines Heeres, den Ro- 
man Palamides oder Guiron le Courtois zu lesen.“ Ein eigenartiger Heeres- 
befehl in der Tat! Es wird danach der Phantasie des Lesers überlassen, sich 
auszumalen, wie etwa die Überrumpelung von Vittoria nur deshalb den 
Parmesen gelang, weil die Offiziere des kaiserlichen Heeres auf höheren 
Befehl bis über die Ohren ins Romanlesen vertieft waren. Leider wird dies 
anmutige Bild roh zerstört, wenn man Huillard aufschlägt und S. 541 liest: 
„Dans une lettre du 5. février 1240, il remereie le segreto de Messine de lui 
avoir envoyé une copie du livre de Palamède . . ., et il est probable que cet 
en voi était le resultat d’ordres donnés à tous les officiers (natürlich: Beamte) 
du royaume pour l’acquisition des romans de la Table-Ronde.“ Man er- 
sieht aus solchem Mißverständnis, was der Verf. für möglich hält! Was er sich 


Kritiken 543 


ferner unter einer „pfalzgräflichen Akademie“ denkt, wie er S. 265 Huillards 
„Académie palatine“ übersetzt, bleibt sein Geheimnis. 

Übrigens möchte ich den französischen Sprachkenntnissen des Verf. 
damit nicht zu nahe treten; vielmehr begegnen derartige Entstellungen ge- 
legentlich auch bei seinen Auszügen aus deutschen Werken, z. B. dem ehr- 
lichen alten Raumer, den er mit besonderer Vorliebe verwertet hat. Von 
jenen sarazenischen Mädchen, die der Kaiser vor seinem Schwager Richard 
von Cornwall tanzen ließ, bemerkt B. (S. 270): „mit den Füßen zuerst auf 
je einer Kugel stehend, hätten sie sich in kühnen Verschlingungen, trotz des 
glatt getäfelten Bodens, von einer Kugel auf die andere geschwungen“ usw. 
Sich in kühnen Verschlingungen von einer Kugel auf die andere zu schwingen, 
dazu gehört wirklich ein wenig Hexereil Raumer schreibt nach Matthäus 
Paris III, 290: „Kühner erhoben sie hierauf die Hände... und verschlangen 
die Arme in vielfachen Stellungen“. S. 135 läßt B. „zwanzig Markgrafen“ 
an der Wormser Hochzeit Friedrichs mit der englischen Isabella teilnehmen. 
Raumer, der hier seine Vorlage ist, nennt: „30 Markgrafen und Grafen“, 
was schon viel glaubhafter klingt. Auch abgesehen von dieser Nachlässigkeit 
durfte freilich die ganze Stelle dem übertreibenden Matthäus Paris nicht 
einfach nachgeschrieben werden. S. 147 sind aus den 12 000 Rittern der 
Vorlage (Winter?) 1200 geworden. 

Wer sich an solchen Einzelheiten einmal die Arbeitsweise des Verf. klar- 
gemacht hat, der wird es schwerlich noch verlockend finden, gegen so manche 
anderen falschen Angaben und Vorstellungen mit schwerem Geschütz anzu- 
kämpfen; denn bei Ermittlung der Vorlage könnten sie sich zu leicht als 
harmlose Mißverständnisse enthüllen, die gar nicht einmal den Anspruch 
erheben, irrige Überzeugungen zu sein. So begnüge ich mich, nur noch in aller 
Kürze auf ein paar handgreifliche Fehler hinzuweisen, wie die Verwechslung 
von Jakob mit Thomas von Capua (S. 104), von Ravello mit Vercelli (S. 317), 
die Verleihung des Titels eines Herzogs von Sachsen an Otto von Braun- 
schweig-Lüneburg 1235 (S. 136), das Festhalten der falschen von Winkel- 
mann beseitigten Raumerschen Ansicht über den Grund der sizilischen 
Bistumsvakanzen (S. 58), die angeblich verschiedene Behandlung von Öster- 
reich und Steier 1237 (S. 140), die behauptete bedingungslose Bewunderung 
des Aristoteles durch Friedrich II., der ihm in seinem Vogelbuch doch gelegent- 
lich widerspricht (S. 244), die Unkenntnis dessen, was Dante unter Epikuräern 
(= Leugnern der Unsterblichkeit, nicht unmäßigen Prassern) versteht 
(S. 278), die Vorstellung, die königliche Heiratserlaubnis für Vasallen sei erst 
von Friedrich in Sizilien eingeführt (S. 285) usw. 

Nach allem halte ich mich für berechtigt und verpflichtet, vor einer un- 
vorsichtigen Benutzung des Biehringerschen Buches eindringlich zu warnen. 
Es ist keine Leistung, die dem heutigen Stande unseres Wissens und unserer 
Methode entspräche, und es dürfte dem Verf. wohl nur zu schwachem Troste 
gereichen, daß das englische Buch „Stupor mundi‘, an das ich nur wenige 


544 Kritiken 


Worte verschwenden will, noch unendlich viel minderwertiger ist, als das 
seinige, und in der Tat einen „stupenden“ Tiefstand historischer Arbeit 
aufweist. 

Zu loben ist lediglich der geschmackvolle Umschlag, sowie Druck und 
Papier, schon nicht mehr die beigegebenen alten Phantasiebildnisse. Uber- 
haupt haben wir es eigentlich nur mit einem Buchhändlerunternehmen und 
kaum mit einem neuen Werke zu tun. Im Jahre 1862 erschien in zwei Bänden 
Kingtons History of Frederick the second, keine besonders originale, viel- 
mehr stark von der deutschen und französischen Forschung abhängige, aber 
doch solide und durchaus ernst zu nehmende Leistung. Die Aufgabe, die sich 
der Verleger gestellt hat, war nun offenbar, dies Werk dem verkümmerten 
historischen Lesebedürfnis des zwanzigsten Jahrhunderts anzupassen. Dazu 
war Verkürzung, Versimpelung und gute Ausstattung nötig. Die ersten beiden 
Aufgaben übernahm Mr. Lionel Allshorn. Er verfertigte einen dürftigen, 
vergröbernden, großenteils wörtlichen Auszug aus Kingtons Buch, dem er 
also in der Tat „much indepted“ ist, wie es an etwas versteckter Stelle in 
einer Anmerkung auf S. 138 heißt. Doch hat er die Kapitelüberschriften 
wohl selbst geformt, und gelegentlich begegnet man auch Spuren eigner 
Sorgfalt, z. B. in der sowohl im Text wie im Register streng durchgeführten 
Scheidung der „archbishops of Mentz“ von den „archbishops of Mayence“. 
Sonst hat er nur selten eine Stelle aus einem anderen älteren Werke, wie 
etwa Milmans History of Latin Christianity oder eigne abweichende Äußerun- 
gen eingefügt. Wenn auch für die Länder englischer Zunge gilt, was man 
bald auf Deutschland anwenden kann: daß das Sprichwort,, Kleider machen 
Leute‘ sich auch auf Bücher bezieht, so wird der Verlag mit diesem Minimum 
geistigen Aufwands vermutlich ein gutes Geschäft machen. 

Heidelberg, den 11. Juni 1914. K. Hampe. 


Friedrich Holländer, Studien zum Aufkommen städtischer 
Akzisen am Niederrhein (bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts). 
Bonner Dissertation 1911. 93 S. 

Das vom Verf. zusammengestellte Material — er hat die gedruckt vor- 
liegenden Urkunden durch fünf bisher ungedruckte Stücke von 1278—1329 
aus dem Düsseldorfer Staatsarchiv bereichert, die er im Anhang mitteilt — 
bietet einen überaus lehrreichen Einblick in die Entstehungsgeschichte der 
städtischen Verwaltung. Leider aber hat der Verf. das Wesentliche nicht so 
klar herausgearbeitet, wie es wünschenswert gewesen wäre. Er stellt im An- 
schluß an v. Below (Historische Zeitschrift 75, 240f.) fest, daß die Akzise 
auf Grund des Zollregals erhoben wurde. Da dieses aber schon im 13. Jahr- 
hundert auf die immer mehr erstarkenden Territorialfürsten übergegangen 
sei, sei das Recht der Akziseerhebung meist in ihren Händen. Der König 
habe zwar sein altes Recht den Landesherren gegenüber noch mehrfach gel- 
tend gemacht — so 1239 in Köln — doch ergebe sich aus den Urkunden, daß 


Kritiken 545 


allein die Landesherren das Recht der Akziseerhebung besaßen. In den 
Reichsstädten habe der König die Rechte des Stadtherrn gehabt. 

Der Verf. glaubt damit im wesentlichen zu einer Bestätigung der Ergebnisse 
v. Belows gelangt zu sein. Diese lauteten dahin, daß die Akzise eine landes- 
herrliche resp. grundherrliche Steuer sei, da das Zollregal sich entweder in 
der Hand von Landesherren oder Grundherren befand. Nur durch Verleihung 
seitens des Stadtherrn hätten die Städte das Recht zur Erhebung der Akzise 
erlangt; doch sei sie auf städtischem Boden zuerst zur Anwendung gekommen. 

Sieht man sich aber das vom Verf. vorgelegte Material an, so findet man, 
daß es für die Aufstellungen v. Belows keine Stütze bietet. 

Zunächst ist festzustellen: die vom Verf. herangezogene Stelle des Mainzer 
Reichsgesetzes von 1235, in der das Recht der Landesherren, eigenmächtig 
von ihren Untertanen Akzise zu erheben, anerkannt worden sein soll, spricht 
nicht von den Fürsten, sondern von Herren und Städten, domini vel civi- 
tates. Daß unter den ersteren nicht auch die Fürsten verstanden werden 
können, ergibt sich unseres Erachtens aus $ 28, durch den ein Hofrichter 
eingesetzt wird ius reddens omnibus querulantibus preterquam de princi- 
pibus et aliis personis sublimibus. Das Reichsgesetz stellt „mit der fursten rat 
und ander des riches getruwen“ Beschwerden der Fürsten gegen die Reichsver- 
waltung ab, unter anderem die Übergriffe, die Herren und Städte sich er- 
lauben, indem sie in homines extra positos vel extraneos vel bona eorum, d. h. 
von fürstlichen Untertanen, Ungeld erheben. Noch 1235 ist also die Akzise 
eine Einrichtung der Reichs verwaltung, die kraft Reichsrechtes von Herren 
und Städten gehandhabt wird. | 

Fassen wir nun die Verhältnisse in den einzelnen Städten ins Auge. Da 
ist zunächst Köln. Der Verf. hat hier (S. 21f.) leider eine entscheidende Quel- 
lenstelle unrichtig wiedergegeben, indem er behauptet, König Philipp habe 
1206 die Akzise als indebitae exactiones verboten. Es heißt in der Urkunde: 
Quicquid cives Colonienses vel in sale vel in vino seu quacumque alia re per 
indebitam exactionem cuiquam damni intulere, de eo ipsi de cetero absque 
omni iuris vindicta liberi et absoluti remanebunt. Die Beschwerden wegen 
der Akzise werden also niedergeschlagen; der König erkennt das Recht der 
Stadt, Akzise zu erheben, stillschweigend an. Die richtige Auslegung der 
Urkunde hätte der Verf. bei v. Below (a. a. O. S. 241 Anm. 4) finden können, 
dem wir freilich auch hier nicht zu folgen vermögen, wenn er in dieser , Ver- 
leihung“ der Akzise einen ersten Akt der Umwandlung Kölns aus einer Land- 
stadt in eine Reichsstadt erblickt. Daß Köln als herrschaftliche, als Landstadt, 
entstanden sei, wird ja auc# von andern Forschern (Keußen, Seeliger) ange- 
nommen. Allein da es schon im 11. Jahrhundert in Köln einen praefectus 
urbis gab, der unter Königsbann die Regalien, also gerade auch das hier in 
Rede stehende Recht, verwaltete, so wird man behaupten dürfen, daß reichs- 
städtische und herrschaftliche Tendenzen in Köln stets miteinander im 
Kampfe gelegen haben. Jedenfalls zeigt die unter dem Stadtsiegel ausgestellte 

Histor, Vierteljahrschrift. 1914. 4 35 


546 Kritiken 


Urkunde vom März 1229 (Annalen des hist. Vereins f. den Niederrhein 46, 
94; H. S. 23), dab die Stadt damals völlig unabhängig vom Erzbischof über eine 
Brausteuer verfügte. Auch ist durchaus fraglich, ob das Privileg des Kaisers 
Otto von 1212 als Verleihung einer Mahl- und Getreidesteuer auf drei Jahre 
zu deuten ist; ich halte es für einen Versuch, die Erhebung der genannten 
Steuern auf diesen Zeitraum einzuschränken; der Kaiser hatte, wie ich an 
anderer Stelle ausgeführt habel, auf die Wünsche einer städtischen Partei 
Rücksicht zu nehmen, die der reichsstädtischen Politik des Verwaltungs- 
patriziates widerstrebte. 

In Trier (H. S. 56 f.) ist 1248 eine ad firmitatem civitatis bestimmte Akzise 
communicato consilio et assensu archiepiscopi, capituli et universitatis civi- 
tatis Treverensis festgesetzt worden. Die Urkunde ist besiegelt vom Erz- 
bischof, vom Domkapitel und von der Stadt. Daß diese sich zur Durchfüh- 
rung ihrer Absichten mit Erzbischof und Domkapitel ins Vernehmen setzte, 
ist begreiflich; aber von einer Verleihung des Besteuerungsrechtes ist mit keinem 
Wort die Rede. Die drei Faktoren treten als durchaus gleichberechtigt auf. 

Was Ahrweiler anlangt (H. S. 30f.), so hat Erzbischof Konrad von Köln 
1259 beurkundet, daß die Besitzungen des Klosters Marienthal von der zu Ahr- 
weiler erhobenen Akzise befreit sind; 1260 hat er eine entsprechende Urkunde 
für das Kloster Steinfeld ausgestellt. Es handelt sich dabei keineswegs um 
einen Eingriff in das Besteuerungsrecht der Stadt, sondern es wird nur dem 
geistlichen Grundbesitz die Steuerfreiheit gewährleistet. Unter den Zeugen 
befinden sich Vogt, Schöffen und Bürger von Ahrweiler; daß sie die Akzise 
auf Grund erzbischöflicher Verleihung erheben, wird mit keinem Worte ge- 
sagt oder angedeutet. 

Aus dem Stadtrecht, das Erzbischof Siegfried 1279 an Lechenich verlieh, 
schließt H. (S. 32), daß die Akzise schon vorher, aber wohl auf Verleihung 
des Landesherrn hin, erhoben wurde. Die Annahme einer solchen Verleihung 
ist durchaus ungerechtfertigt; der Erzbischof findet die Akzise als bestehendes 
Recht vor; eben deshalb ist er bemüht, ihre Erhebung zeitlich einzuschränken: 
nur so lange goll sie erfolgen, wie noch an den Befestigungswerken gebaut wird. 

Aus Bonn (H. S. 26ff.) erfahren wir von Erhebung einer Akzise zuerst 
1289. Der Klerus bezeichnet sie natürlich als extorsiones illicitas — was 
H. selbst als unbrauchbar für die Feststellung der Rechtsfrage ablehnt. Wäre 
die Steuer auf Grund landesherrlicher Verleihung erhoben worden, so müßte 
man erwarten, daß die Geistlichkeit beim Erzbischof Schutz gesucht hätte. 
Aber sie wendet sich an das geistliche Gericht, an den Offizial, und dieser 
spricht sie jeder Verpflichtung, der Stadt irgendeine Steuer zu zahlen, ledig. 
Er läßt sich also auf eine Prüfung der Frage, ob die Stadt überbaupt das Recht 
der Besteuerung habe, gar nicht ein, sondern schützt nur das Steuerprivileg 
der Geistlichkeit. Erst 1318 hat Erzbischof Heinrich, dem die Doppelwahl 
von 1314 gestattete, unbekümmert um die Erfordernisse der Reichsverwal- 


! Hansische Geschiohteblätter 1911, 47. 


Kritiken 547 


tung dem Strome des westeuropäischen Wirtschaftslebens nachzugeben, sich 
ein Recht landesherrlicher Einwirkung auf die städtische Akzise verwaltung 
beigelegt. Man darf wohl daran erinnern, daß er in Bonn Sterlinge nach 
englischem Muster hat prägen lassen. 

Der Stadt Rees (H. S. 32f.) hat Erzbischof Konrad von Köln, der als ent- 
schiedener Vertreter kaiserlicher Politik emporgekommen war, 1240 zu- 
gestanden, daß alle Einkünfte, welche die communitas civium in der Stadt 
selbst hat, für die Befestigung derselben verwendet werden sollen. Man kann 
also doch unmöglich mit H. davon sprechen, daß 1289 die erste Verleihung 
des Akziserechts an die Stadt erfolgt sei. 

Das Vorstehende genügt, denke ich, um erkennen zu lassen, daß die herr- 
schende Lehre von der Akzise dringend der Nachprüfung bedarf. Die Ver- 
hältnisse im Herzogtum Österreich, durch die nach Dopsch (Mitteilungen des 
Instituts für österr. Geschichtsforschung 28, 651 ff.) die Feststellungen v. Be- 
lows bestätigt werden, sind von besonderer Art, weil Österreich vor seiner Er- 
hebung zum Herzogtum eine Markgrafschaft war. Es gab also hier keinen 
Königsbann und somit auch keine Möglichkeit, die örtliche Reichsverwaltung 
aufrecht zu erhalten. 

Utrecht. Oppermann. 


Survey of the Honour of Denbigh 1334 edited by Paul Vinogradoff, 
F. B(rit.) A(cad.), Corpus Prof. of jurisprud. in the Univ. of Oxford and 
Frank Morgan, M(ag.) a(rt.), Tutor of Keble College Oxford. Lond. 
Publ. for the British Academy by Humphrey Milford, Oxford Univ. Press 
Amen Corner (London) E. C. 1914. CXXIV + 348 S. gr. 8°. 16 Sh. net. 
(Vorsatztitelblatt): The British Academy. Reconds of the social and 
economic history of England and Wales. Vol. I. 

Zum ersten Male erscheint hier vollständig die früher vom Lokalhistoriker 
Williams und namentlich von Seebohm für die Geschlechterverfassung in 
Wales’ verwertete Landaufnahme der Großbaronie (= Herrschaftskomplex 
über mehrere Rittergüter) Denbigh im nordöstlichen Wales, die dem Dyna- 
sten die wirtschaftlichen Vorteile dorther nach den einzelnen Gebietsteilen, 
Untertanen und Rechten genau darlegt. Gar manche derartige Aufnahme 
über Maß und Art des Bodens, Bevölkerung, Jahresertrag in Geld, Natu- 
ralien und Diensten, aber auch über mögliche Rentensteigerung, ward im 
britischen Mittelalter durch Umfrage bei eingeschworenen (S. 22) Insassen 
der einzelnen Ortschaften hergestellt, lateinisch abgefaßt und eztenta betitelt. 
Als verantwortlichen Leiter hat man vermutlich den Generalverwalter 
(steward) anzusehen, der streitige Aussagen dem consilium domini (S. 20) 
überläßt. Die zahlreich erhaltenen Denkmäler dieser Art erhellen zunächst 
die Geschichte der betreffenden Örtlichkeit, der Landwirtschaft, der grund- 
herrlich-bäuerlichen Verhältnisse. Das Denbigher Grundbuch aber, dessen 
älteste Hs. von c. 1375 Seebohm der Oxforder Maitland-Bibliothek für Rechts- 

35° 


548 Kritiken 


und Sozialgeschichte geschenkt hat, besitzt nun daneben einen Sonderwert: 
nur ein halbes Jahrhundert nach dem Untergang des kymrischen Staates 
entstanden, schildert es neben der Gegenwart von 1334 auch noch die frühe- 
ren Zustände tempore principum des selbständigen Wales, also den keltischen 
Geschlechterstaat, besonders in den unteren Volkskreisen. Wir sehen, wie 
dieser ringt gegen das Lehnrecht der Anglonormannen, wie Viehzucht verdrängt 
wird vom Ackerbau, der Walliser vom englischen Neusiedler, die Gemeinheits- 
nutzung vom Einzelgrundbesitz mit Geldabgabe an den Feudalherrn, die 
Fron von Geldzahlung, der rein persönliche Geschlechtszusammenhang von 
dörflicher Nachbarschaft. Im ganzen hat der Eroberer nicht etwa systema- 
tisch und überall seit 1283 das englische Manor eingeführt, sondern zumeist 
die alte Verfassung bestehen lassen. Nur im Osten, an der englischen Grenze 
siedelte er Engländer an, bisweilen kraft des Rechtes der Verpflanzung von 
Urbewohnern, öfters weil der Kelte als Aufrührer den Boden an ihn verwirkt 
hatte. Schon vor 1283 schob sich zwischen Fürst und Bauer mancher Be- 
zirksherr ein (so namentlich Prälaten), der die ursprünglich öffentlichen 
Dienste des Volkes für sich beanspruchte. So beschleunigte die Eroberung 
auch hier mehr eine schon vorher begonnene Umwandlung zur Abhängigkeits- 
Abstufung hin, als daß sie plötzlich gewaltsam die alte Verfassung überall 
zerstört hätte. 

Der Honor Denbigh enthielt 21/, Cantreds (etwa Hundertschaften), je 
½ Cantred machte 1 Commot aus. Die Aufnahme beginnt mit dem England 
nachbarlichen und am meisten anglisierten Commot und geht dorfweise nach 
Nordwesten. Den Commoten werden untergeordnet neben 80 Dörfern und 
vier Städten auch die vier Herrschaftsgüter. Diese ähneln dem englischen 
Manor fast nur nominell: wohl schuldet der Hintersaß Burgwache in Schloß 
Denbigh, wo der königliche Grenzkommandant über Flint und Cheshire be- 
fehligte, oder feudale Abgaben (Handschuhe, Sporen); aber ohne die in Eng- 
land gewohnte Fron oder Leibeigene beschäftigen diese Manors Lohnarbeiter 
und werfen eine offenbar künstlich gesetzte Rente von 6, 12, 24, 48 £ ab. 
Der Foliant schließt mit der Angabe, der Gesamtertrag der Baronie sei 1100 £ 
— heute wohl ¼ Million Mark —, worüber !/,, Steigerung möglich sei. 

Der Herausgeber, der Oxforder Rechtshistoriker von russischer Herkunft 
und teilweise deutscher Bildung, nennt in der Vorrede sein Seminar als Mit- 
arbeiter; darunter schätzt mehrere auch deutsche Wissenschaft, so Whitwell, 
Powicke, Mig Neilson. Das Werk ist das erste vielverheißende Stück 
einer durch die British Academy versprochenen Reihe von Ausgaben jenes 
unerschöpflichen Schatzes an Denkmälern der Sozial- und Wirtschafts- 
geschichte des britischen Mittelalters, von dem bisher nur Teile königlicher 
Finanz und kirchlicher Chartulare in Druck erschienen. Zunächst will man 
ländliche Urkunden, später auch Dokumente des Gewerbes und Handels 
veröffentlichen. — Die Methode der Ausgabe entspricht vollauf dem Werte 
des Denkmals. Der Text ist mit zwei Nebenhandschriften 14/15. Jhs. kolla- 


Kritiken 549 


tioniert und mit Anmerkungen versehen. Wir erhalten eine Karte, Genealo- 
gien, Indices locorum, personarum, rerum. Ein Nicht-Keltist wie Ref. findet 
freilich letzteren zu kurz und lakonisch und bedauert lebhaft, daß die zahl- 
reichen Walliser Termini (trevgyvriv, treweloghe!) nicht verzeichnet sind 
(um so mehr als manche Schwierigkeiten hier von Seebohm abweichend er- 
klärt werden), und daß die Einleitung, ein höchst wichtiger Beitrag zur Walli- 
ser Verfassungsgeschichte, im Index nicht berücksichtigt ist. Diesen Schlüssel 
zum Texte nämlich wird jeder Leser zuerst, mancher ihn allein, zur Hand 
nehmen. Wer über Mühlenrecht z. B. arbeitet, findet zwar über 60 Zitate 
unter mill, aber keinen Hinweis auf die Zusammenfassung (S. LXX). 

Die 114 Seiten Einleitung behandeln in neun Abschnitten: Lokalgeschichte, 
Geschlecht und Dorf, Weide, Ackerbau, Abgaben und Dienste, Beamte, 
Unfreie, anglonormannisches Besitzrecht, Städter. Die Einzelangaben des 
Textes werden hier statistisch aufgerechnet und verglichen sowohl unter- 
einander wie mit unberührtem Kymrenrecht um 1300 einerseits und eng- 
lischer Gewohnheit anderseits. Besonders Wales’ alte Gesetze, bisher bis 
zur Unbrauchbarkeit schlecht ediert, die, wie bei ihrer Entstehung mehrere 
Jahrhunderte zuvor und bei ihrem Schematismus natürlich, dieser Denbigher 
Urkunde häufig widerstreiten, empfangen dabei wertvolles Licht. 

Schon Harold unter Edward dem Bekenner hatte Teile der Grafschaft 
Denbigh erobert. Aber noch Edward I. überließ sie anfangs heimischen 
Fürsten zu Lehn. Erst nach der Eroberung 1283 verlieh er die Baronie dem 
Grafen von Lincoln Heinrich Lacy als Lohn für dessen Hilfe. Dieser grün- 
dete seine Stadt Denbigh kraft englisch-rechtlichen Freibriefs, der sie aber 
nicht vollkommen zur Körperschaft organisiert, sondern die Privilegierten 
samt Besitz und Recht einzeln benennt. Die Einwohner waren zum Teil 
Unfreie, die Bürger zum Teil Walliser. Besitzrecht auf Jahre kommt vor. 
Es gibt eine Burgstadt und eine Handelsstadt “außerhalb der Mauern’; doch 
zahlt die Bürgerschaft für beide dem Baron die Jahrespacht. Der Text 
schildert S. 2, wie sich dieser Baron zum Maßstab aller Dinge setzte: constitust 
perticam (Rute) 21 pedſ um / de pedibus suis propriis, que non continet 
nisi 18½ pedes gemein englischen Fußes. Lacys Schwiegersohn und Erbe 
und zwei folgende Barone von Denbigh, Despencer und Mortimer, starben 
den Tod des Verräters. Wilhelm von Montacute war mit dem Honor Denbigh 
beliehen, als diese eætenta davon aufgenommen wurde. 

Die Walliser erscheinen, Freie wie Unfreie, rein agnatisch gegliedert in 
Nachkommenschaften eines längst verstorbenen Ahnen. Eine solche (z. B. 
25 Mann) besitzt Land (z. B. 733 Acres) gemeinschaftlich, in mehreren Dör- 
fern, von denen Teilstücke anderen Geschlechtern gehören. Die coheredes et 
participes sind gleichberechtigt; keiner hat einzeln ein Stück sichtbar abgrenz- 
baren Bodens, jeder nur ideellen Anteil. Rebelliert einer, so konfisziert der 
Herr in einem Beispiel ½, des Ganzen; rebelliert die ganze Nachkommenschaft, 
konfisziert er ihr Gesamtland. Innerhalb eines ‘Betts’ (d. h. der Nachkom- 


550 Kritiken $ 


men von einem Vater, Großvater oder Urgroßvater) vererbt das Land ge 
wohnheitsrechtlich. Fehlt dem Erblasser ein Verwandter dieses Kreises 

so fällt der Boden dem Herrn heim, der ihn aber erst propinquiors de sanguine 
zum Kauf anbieten muß, wenn er ihn ausleihen will. Gavel bedeutet hier 
nicht immer Unterabteilung von Bett', sondern Geschlechtsland, territo- 
riale Grundlage der Geschlechtsberechtigung’. Ein Heimfall an den Herrn er- 
folgte, und schon unter keltischem Rechte, auch wegen Ausbleibens schuldiger 
Dienste. So war !/ — , des Dorfbodens dem Herrn in Stücken verfallen, die er 
dann durch Verpflanzung und Tausch abrundete. Die Unfreien machten nur / 
des Volkes aus, weit weniger als die Villane in England. Mancher bespannte 

einen ganzen Pflug und hielt freie Arbeiter im Dienst. Gemeinbesitz hängt 

gern an Weidewirtschaft, wie sie vom Boden Denbighs, doch nicht überall, 

erfordert wird; jener herrscht hier auch bei Ackerbau. Der Acker trägt meist 

Hafer, nur an bevorzugten Stellen Weizen, und liegt ein Jahr oder ein Jahr- 

siebent um das andere brach. Auf einem der Herrschaftsgüter gibt es schon 

Dreifelderwirtschaft, wie denn der Engländer den technischen Fortschritt ver- 

tritt. Doch auch auf diesen Gütern überwiegt Hirtenarbeit die Flurfron. 

Daneben gewähren einzelne weite Landschaften jedem Volksgenossen Weide- 
gemeinschaft. — Deutlich schimmern Spuren urältester Gastung für den Für- 

sten hindurch; auch sie ist freilich nach dem Pfund von 240 Pfg., also nach 

Mercischem Einflusse, geregelt. Sie lastet anfangs auf dem Geschlecht, 

später auf dem Dorf. Ein Haus herbergt z. B. ein Pferd samt Stalljungen 

eine Nacht. 

Manche Abgabe ersetzt genau wie bei den Angelsachsen 10/11. Jhs. die 
Fron des Pflügens, Ernteschnitts, Zäunens, Besthaupt vom Erbe und Heirats- 
abgabe des Brautvaters, die auch Freie belasten, folgen trotz englischer 
Namen dem Walliser System. Ebenso bewahrt die Beamtenschaft niederen 
Grades, im Gegensatz zu den höheren Lehninspektoren englischer Art, in 
Namen, Wesen und Naturalbesoldung durch Eingesessene keltische Züge. 
Nur der wahre Erbe’, der Walliser Geschlechtsgenoß, war vor 1283 vollfrei. 
Es gab Dörfer nur von Freien, Dörfer nur von Unfreien und, wie in England, 
Dörfer von beiden. Ein Ahn konnte Freie und Unfreie zu Nachkommen 
haben. Die Freiheit war in halbfreien Schattierungen abgestuft, besonders 
bei fremdher Zugewanderten, meist Gewerbetreibenden. Fürstengnade und 
Hofdienst führten, wie bei Germanen, zur Freiheit, und Unterliegen im Krieg, 
Verbrechen, Zahlungsunfähigkeit zur Knechtschaft. Seit Eindringen englischen 
Rechts gründet sich der Personenstand mehr auf Grundbesitz als auf Geburt. 

Diese Proben müssen genügen zum Beweise, daB dieses Werk weit über 
die Geschichte von Wales oder die des 14. Jhs. oder der englischen Landwirt- 
schaft und Grundbesitz-Verfassung hinaus jeden Erforscher indogermani- 
scher Staatsaltertümer angeht. Die Einleitung zu kritisieren wäre nur ein 
Kenner des Rechts und der Sprache der Kymren zuständig. 

F. Liebermann. 


Kritiken 551 


Wilhelm Diltheys Gesammelte Schriften, II. Band. Weltanschauung 
und Analyse des Menschen seit Renaissance und Reformation. Abhand- 
lungen zur Geschichte der Philosophie und Religion. Leipzig u. Berlin 1914, 
B. G. Teubner. Geh. M.12, -, in Lwd. geb. M. 14,—, in Halbfrz. geb. M.16,—. 

Nachdem Wilhelm Diltheys einzigartige Gabe, geistesgeschichtliche Phä- 
nomene, einzelne Persönlichkeiten wie allgemeine geistige Strömungen, psycho- 
logisch zu analysieren und lebendig zu machen, gerade in seinen letzten 

Lebensjahren sowohl von seinen engeren Fachgenossen wie fast mehr noch 

von dem weiteren Kreise der Historiker und ‚Geisteswissenschaftler‘‘ an- 

erkannt worden ist, haben es Diltheys Schüler mit Recht für ihre unerläßliche 

Pflicht gehalten, die Werke des verstorbenen Denkers, die zum größeren 

Teile in zerstreuten Aufsätzen bestehen, teilweise auch im Manuskript stecken 

geblieben sind, zu einer Gesamtausgabe zu vereinigen. Von dieser Gesamt- 

ausgabe, die auf sechs Bände berechnet ist, erscheint hiermit als erster der 
zweite Band, welcher eine Reihe höchst bedeutender Abhandlungen zur Gei- 
stesgeschichte des 15., 16. und 17. Jahrhunderts enthält. Den Hauptteil da- 
von bilden die vier Aufsätze, welche — 1891 bis 1893 veröffentlicht — dem 

Gedankenkreis des (niemals fertig gewordenen) zweiten Bandes von Diltheys 

Hauptwerk, der „Einleitung in die Geisteswissenschaften‘‘ angehören. Es 

sind dies 1. „Auffassung und Analyse des Menschen im 15. und 16. Jahrhun- 

dert“ (vor allem Petrarca, Macchiavelli, Montaigne, Erasmus, Luther, Zwingli, 

Sebastian Franck); 2. „Das natürliche System der Geisteswissenschaften im 

17. Jahrhundert“ (merkwürdig verfehlte Betitelung; es handelt sich vielmehr 

um die Voraussetzungen dieses „natürlichen Systems — natürliche Religion, 

Naturrecht usw. — wie sie schon im 16. Jahrhundert, vor allem bei den prote- 

stantischen Reformatoren, gegeben sind); 3. „Die Autonomie des Denkens... 

im 17. Jahrhundert“ (hier erst wird das „natürliche System“ selbst entwickelt, 

vor allem nach Herbert von Cherbury, Bacon, Charron, Bodin, Althus, Hugo 

de Groot); 4. „Giordano Bruno.“ Der folgende Aufsatz über den „entwick- 
lungsgeschichtlichen Pantheismus (1900 geschrieben) gibt mehr und weniger 
als der Titel besagt. Weniger insofern, als er eigentlich nur auf den Pantheis- 
mus der Griechen und wiederum Giordano Brunos näher eingeht; mehr inso- 
fern, als hier Dilthey seine bekannte Lehre über die drei großen Typen der 

Metaphysik (Pantheismus, Naturalismus, Idealismus der Freiheit) entwickelt 

und in Hobbes für den Naturalismus, in Descartes für den Idealismus ein 

charakteristisches Beispiel aufstellt. Als Anfang zu diesem Aufsatz läßt siclı 
die folgende kleine Studie betrachten: „Aus der Zeit der Spinoza-Studien 

Goethes“; dieselbe— 1894 erschienen— enthält u. a. den Nachweis, daß Goethes 

prachtvoller Hymnus „H Natur“ (1782 im Tiefurter Journal, übrigens nicht 

einmal von Goethe selbst, sondern,, nach Gesprächen Goethes“ aufgezeichnet!) 
sehr wesentlich von Shaftesbury beeinflußt ist. Den Band beschließt endlich 
eine längere Abhandlung über „Die Funktion der Anthropologie in der Kultur 
des 16. und 17. Jahrhunderts“, welche 1904 erschienen ist. Mehrere der Auf- 


552 Kritiken 


sätze erhalten wertvolle Zusätze aus ungedrucktem Handschriftenmaterial; 
einige solche handschriftliche Fragmente sind am Schluß des Bandes noch 
einzeln nachgetragen. Diltheys universale geschichtliche Weltansicht kann 
man in der Tat erst an der Hand dieser Gesamtausgaben ganz verstehen und 
würdigen. Er ist kein Geschichtsphilosoph im konstruktiven oder spekula- 
tiven Sinn; er ist auch kein kritischer Einzelforscher ; seine Stärke liegt in dem 
feinsinnigen psychologischen Nachverstehen der überlieferten Lehrmeinun- 
gen und Weltanschauungen. Vor allem ist es sein Vorzug, die Entwicklung 
der philosophischen Systeme nicht lediglich als einen isolierten Denkprozeß 
aufgefaßt, sondern — wie er selbst betonte — mit dem „Ganzen der Kultur“, 
mit der jeweiligen Form des Lebens und der Gesellschaft in engsten Einklang 
gesetzt zu haben. „Denn jede Epoche ist... durch die Bewußtseinsstellung 
der Menschen in derselben, weiterhin durch die in derselben enthaltenen 
Denk- und Gemütsvoraussetzungen bedingt: innerhalb dieser atmen, fühlen, 
denken und wollen die Menschen ... Diese Einsicht ist von wahrhaft ge- 
schichtlichem Denken unabtrennbar“ (S. 204). Nach Diltheys vorwaltender 
Interessenrichtung ist es besonders die Parallele der philosophischen mit der 
religiösen Entwicklung, die er immerfort herauszuarbeiten strebt; was er über 
die verschiedenen Epochen der christlichen Religiosität zu sagen hat, das 
gehört zu den tiefsten und treffendsten Ergebnissen seiner Geschichts- 
betrachtung. Aber es ist doch bemerkenswert, wie er auch den Einfluß der 
politischen und besonders der wirtschaftlichen Zustände auf das philosophi- 
sche Denken erkennt und überall hervorhebt, wie er z. B. das Aufkommen 
des Rationalismus im 17. Jahrhundert mit der „zunehmenden städtisch un- 
ruhigen Bevölkerung“ in Verbinduung setzt, deren Lebensbedürfnisse nur 
„auf dem Wege des Versuchs, der Rechnung, der Entdeckung, der Erfindung‘ 
befriedigt werden konnten. Die „Verbindung der Arbeit mit dem forschenden 
Geiste im Schoße einer freien bürgerlichen Gesellschaft hat das Zeitalter der 
Autonomie und Herrschaft der Vernunft heraufgeführt“ (S. 258). Dem vor- 
liegenden Bande, wie der ganzen geplanten Dilthey-Ausgabe ist in der Tat 
die weiteste Verbreitung zu wünschen. In Diltheys ganzer psychologisch- 
historischer Auffassungsweise, deren reife Abgeklärtheit sich auch im sprach- 
lichen Ausdruck sehr reizvoll bekundet, steckt zweifellos eine Fülle unschätz- 
baren Gehaltes, aus der die deutsche Wissenschaft und das deutsche Geistes- 
leben noch manchen reichen Gewinn entnehmen wird. 
Leipzig. Wilhelm Metzger. 


Historische Volkslieder und Zeitgedichte vom sechzehnten bis 
neunzehnten Jahrhundert. Gesammelt und erläutert von August 
Hartmann. Mit Melodien, herausgegeben von Hyacinth Abele. 
Band 1: Bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges. Band 2: Von Mitte 
des 17. bis zu der des 18. Jahrhunderts. Band 3: Von 1756 bis 1789. 
München 1907, 1910, 1913, C. H. Beck. 352, 355, 225 S. 8°. 


Kritiken 553 


Panzer hat in seiner Frankfurter Rektorrede von 1911 mit berechtigtem 
Nachdruck darauf hingewiesen, daß ein Lied entweder nicht historisch ist 
oder nie volkläufig gewesen sein kann; das Volk als solches weiß nichts von 
Geschichte, und so enthält die Bezeichnung „historisches Volkslied“ einen 
Widerspruch in sich. So sind denn auch unter den 306 Liedern und Zeit- 
gedichten aus den Jahren 1522 bis 1879, die Hartmann vorlegt, fast keine 
Volkslieder, der Herausgeber nennt sie so im Bann einer Tradition, die letzten 
Endes auf Herder zurückführt und an die das neue Werk bewußt anknüpft: 
es führt die „Historischen Volkslieder der Deutschen“ fort, die vor fünfzig 
Jahren im Auftrag derselben Historischen Kommission zu München, die jetzt 
Hartmanns Sammlung fördert, Rochus von Lilieneron unternommen und 
bis 1554 geführt hatte. Ein Unternehmen dieser Art verlangt, ganz abgesehen 
von der musikalischen Seite, die hier nicht zu würdigen ist, einen doppelten 
Fachmann: der sachliche Gehalt der Lieder bedarf des Historikers, ihr Text 
braucht die Hand des Philologen. Der einzige Liliencron hat beide Seiten 
musterhaft vereinigt, so daß keine zu kurz kam, unsere übrigen Sammlungen 
historischer Lieder — Hartmann Bd. 1, IIIf. zählt sie auf — sind mehr oder 
weniger einseitig geraten, von Soltau bis auf Hartmann, dessen Stärke ent- 
schieden in der historischen Bearbeitung der Lieder liegt, in der es schwer sein 
wird, positiv über ihn hinauszugelangen, indes Textbehandlung und sprachliche 
Ausdeutung nicht selten bedauern lassen, daß der Herausgeber ohne gleich- 
mäßige philologische Beratung hat arbeiten müssen. Und da die historische 
Verwertung der Gedichte recht wohl erst beginnen könnte, nachdem der 
Herausgeber sein Werk vollendet hat, während die Texte in abgeschlossener 
Gestalt aus seiner Hand hervorgegangen sein sollten, wiegt dieses Bedauern 
nicht ganz leicht. 

Einzelheiten zu behandeln ist hier nicht der Ort, sonst ließen sich Fälle 
häufen wie im ersten Lied H.s Vorschlag, statt des einwandfrei überlieferten 
Da sach man manigen stolzen Man In seinen (Dativ) Harnaß geleißen (glänzen) 
zu lesen: in seinen Harnaß gebeißen, was dann heißen soll: „das Haupt ster- 
bend sinken lassen“, und verglichen wird mit dem Ausdruck , ins Gras beigen“, 
während der Reim auf verpeissen die ganze Schlimmbesserung von vornherein 
unmöglich macht. Daneben wird die Notwendigkeit verkannt, in der nächst- 
folgenden Strophe statt des überlieferten Die Schlacht was schon zergangen 
einzusetzen: was schon geschechen, wozu der Reim auf übersechen berechtigt und 
zwingt. Am gleichen Lied läßt sich auch nachweisen, daß die Mängel in 
Kritik und Exegese der Liedertexte gelegentlich ihre historische Verwertung 
schädigen: Lufferstain Str. 2 ist sicher nicht mit Lovero im Veltlin zu ver- 
binden, dessen Paß zu keiner Zeit eine Rolle gespielt hat, sondern mit dem 
z. B. bei Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels vielgenannten 
Lovere im Bergell. Damit wird die Bestimmung des Lieds auf 1522 proble- 
matisch, gegen die sich auch sachliche Bedenken ergeben: Frundsberg schickt 
seine Landsknechte dem Kinig aus Frankreiche zu, das wird auf einen Feldzug 


554 Kritiken 


gegen Franz I. gedeutet; ein Lied, das den Feldzug einleitet: Und ee das 
Jar her wider kam, Groß Laid stund ihn zu handen, das nach der Schlacht den 
Landsknechten zuruft: Wie habt ihr's übersehen! feiert gewiß nicht deren Sieg 
bei Bicocca. 

In dem Gespräch eines Bayern mit einem Sachsen von 1556 (Nr. 8) sind 
selbst verständliche Wörter erklärt wie V. 174 Bankart „uneheliche Kinder“; 
366 schier „bald“; 552 mit Fleiß „absichtlich“, daneben bleiben Schwierig- 
keiten unerläutert wie 55 u. ö. Landschaft „Landtag, Landstände“; 56. 469 
gerathen „entbehren“; 96 Gaißhaut als wegwerfende Bezeichnung einer Per- 
gamenturkunde; 153 Daß man das Schwert bhali in der Schaid „daß man 
(durch Geschenke) den gefährlichen Mann beim Guten erhalte“; 178 dörfen 
„brauchen“; 212 großer Fall „Hauptrecht, Abgabe beim Tod eines Leib- 
eigenen“; 287 Polizei „ Staatsverwaltung, staatliche Maßregel‘‘; 375 übergeben 
„verlassen, verraten“; 428 Neid,, Hab“; 465 verjechen „sagen, bekennen“. 603/5 
Das Unkraut mueß beleiben stan... den Waiz thuet es nit trenken gar war zu 
erklären nach Schmeller, Bair. Wb. 1, 665: „Unkräuter, Bäume trenken auf 
einem Acker, einer Wiese, wenn sie den Wachsthum der Feldfrüchte, des Grases 
hindern“. Statt dessen steht S. 53 der unhaltbare Vorschlag, drengen „ ver- 
drängen“ zu lesen. 105 Steuerherr wird erklärt „Erheber der Steuern“ statt 
„Landesherr mit Steuergerechtigkeit“; 444 Alefanz mit „Bestechung“ statt 
mit „Ränke“, Wenn V. 83f. nicht auf gibt reimt, so waren in einem bayrischen 
Gedicht die obd. Formen nit: git herzustellen, dann war aber auch im Reim 
auf nit V. 141 nicht gegen die Überlieferung Gezücht einzusetzen, sondern mit 
beiden Handschriften zu lesen: Daß sie allsampt seind arg (statt arges) ges ylt 
(d. i. gesittet). 

Das führt auf die Schwäche des Werks in der Herstellung der Texte. 
Wo einem Lied mehrere alte Vorlagen zugrunde liegen, da wendet Hartınann 
das alte eklektische Verfahren an, das seit Lachmann und Haupt kein Daseins- 
recht mehr hat (, Ich gebe daher zunächst den Wolfenbütteler Text wieder, 
entnehme aber zahlreiche Verbesserungen ... dem zu München“ S. 51; entspr. 
119. 166 f.), statt kritisch das Verhältnis der Texte zueinander festzustellen 
und daraus mit methodischer Sicherheit die echte Lesung abzuleiten. Viel- 
fach findet man bei Hartmann die gute, schwierige Lesart im Apparat, im 
Text die einem oberflächlichen Verständnis zugänglichere „Besserung“ einer 
glättenden Überlieferung; wo aber nur ein alter Text vorausliegt, da stellen 
sich „Besserungen“ des Herausgebers ein, die in der Überlieferung überhaupt 
keine Stütze haben. So gehörte Nr. 9 V. 32 vermit in den Text statt FVermied; 
Nr. 11 Str. 7, 10 ze statt zu; 15, 1, 6 Streit statt Strick; 15, 8, 4 thet mit euch 
statt mit Euch thet; 26, 37. 38, 82 wird statt wurd; 43, 9, 4 brengen statt bringen. 
Daß das häufige sie Dialektform für sich sein kann, geht dem Herausgeber 
in der Anmerkung zu 48, 9, 1 auf, nachdem er 37, 7, 7 sie gegen die Uberlie- 
ferung beseitigt hat, und auch 48, 9, 1 hindert ihn die richtige Erkenntnis 
nicht, die Schlimmbesserung noch einmal in den Text zu setzen. 


Kritiken 555 


In den Anmerkungen fehlt es nicht an schweren Mißverständnissen: 23, 9, 5 
rühmt sich ein Reiter: Wer mein Kopf kreigt, schert mir den Bart, d. h. „nur 
mit dem Kopfe lasse ich mir dieses Zeichen soldatischen Sinnes nehmen, 
lebendig nicht“; zu kreigen „kriegen“ s. Deutsches Wb. 5, 2238; Hartmanns 
Anmerkung S. 123 verkennt das prächtige Kraftwort und will breigt von 
rauen ableiten. 12, 2 soll Anreitgeld eine Anspielung auf Manfelds diplo- 
matische Tätigkeit enthalten, es ist aber das Werbegeld des Reiters. 26, 
174 klagt der Winterkönig So übel hat mir der Bayrfürst bürsst; bürsten im 
Sinn von „übel mitspielen“ und mit dessen Rektion s. Deutsches Wb. 2, 551 f., 
H. Fischer, Schwäb. Wb. 1, 1548; V. 154 geht das parallele Bild voraus: So 
wurd mir nicht so übel geæ wagt, trotzdem hält Hartmann S. 140 eine Erklärung 
mit Hilfe von gebürscht „gejagt“ für möglich. 

So liest sich der Philolog bei Hartmanns drei Bänden, die doch künftig 
auch er nicht entbehren mag, durch manchen schmerzlichen Verdruß hindurch, 
und eine Würdigung, die auch das Einzelne sehen will, darf das nicht ver- 
schweigen. Sie darf aber auch nicht dabei stehen bleiben und nicht vergessen, 
vor allem das Ganze zu sehen. Und da überwiegen doch durchaus Freude und 
Lob: die Anerkennung, die berufene Kenner wie Siegmund Riezler Hist. Zs. 
100, 610 und Edward Schröder, Anz. f. d. Altertum 32, 196. 34, 118 dem 
Buch gespendet haben, ist verdient. Dem Hauptziel gegenüber sind es Klei- 
nigkeiten, die den Widerspruch herausfordern, eingestreut in eine Fülle, für 
die man dankbar sein muß und sein wird. Erhalten wir doch mehr als 300 
Gedichte, die in unseren Tagen überhaupt noch nicht oder in ganz unzuläng- 
licher Gestalt veröffentlicht waren, und damit einen Zuwachs, wie ihn die 
Gattung des historischen Lieds seit Lilieneron nicht erlebt hat. In diesem 
Sinn wird man Hartmanns Sammlung gern die Ehre tun, sie als Fortsetzung 
von Lilienerons Meisterwerk gelten zu lassen. 

Freiburg i. B, Alfred Götze. 


M. Haß, Die kurmärkischen Stände im letzten Drittel des 
16. Jahrhunderts. (Veröffentlichungen des Ver. für Gesch. d. Mark 
Brandenburg.) München u. Leipzig 1913, Duncker u. Humblot, X u. 
367 S., 1 Tafel. M. 10,40, 


G. Croon, Die landständische Verfassung von Schweidnitz- 
Jauer. Zur Geschichte des Ständewesens in Schlesien (Cod. 
dipl. Silesiae, Bd. 27, herausg. vom Verein für Gesch. Schlesiens), Bres- 
lau 1912, Ferd. Hirt, XII u. 388 S. M. 11.—. 

Die Literatur der Ständegeschichte ist durch die Untersuchungen von Haß 
und Croon um zwei sehr wertvolle Arbeiten bereichert worden. Während Haß 
sich auf einen kurzen Zeitraum beschränkt, sich hier aber in liebevoller Weise 
in alle Einzelfragen ständischen Verfassungs- und Verwaltungslebens versenkt 
und unsere Kenntnis durch eine Fülle von Tatsachen erweitert, gibt Croon 


556 Kritiken 


auf Grund eines sehr umfangreichen Aktenmaterials einen klaren Überblick 
über die ständische Verfassung von ihren Anfängen an bis zum Jahre 1648. 

Haß hat 1904 eine Arbeit über den gleichen Gegenstand als Dissertation 
in Berlin eingereicht; davon erschien 1905 der erste Teil. Ehe das Ganze in 
Druck gehen sollte, wollte Haß sicher sein, alles irgend erreichbare archivalische 
und literarische Material erschöpfend durchgearbeitet zu haben. Darüber und 
über anderen Studien vergingen mehrere Jahre, bis ihn der Tod 1911 an der 
Durchführung seiner Pläne für immer hinderte.! Aus seinem Nachlaß hat 
Hintze das vorliegende Buch herausgegeben. Der früher als Dissertation 
gedruckte Teil ist darin in bezug auf Ausdruck und Auffassung ergänzt und 
verbessert worden. 

Haß behandelt die Zeit des Kurfürsten Johann Georg, 1571—1598. 
Es ist die Periode der kurbrandenburgischen Ständegeschichte, die am 
ruhigsten verlaufen ist. Unter Joachim II. hatten die Stände in heftigen 
Kämpfen den Gipfel ihrer Macht erreicht; 1549/50 war ihnen fast die gesamte 
Steuerverwaltung übertragen worden. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts 
werden wieder lautere Töne angeschlagen, bis im 30jährigen Kriege Landes- 
fürst und Stände von neuem miteinander in Kampf geraten, welcher Streit 
im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts mit dem Siege des Kurfürsten endet. 
Stehen demnach in der von Haß behandelten Zeit auch nicht gleich wichtige 
Fragen im Mittelpunkt des ständischen Lebens, so ist diese Zeit doch insofern 
von hoher Bedeutung, als in ihr die Errungenschaften der vorhergehenden 
Jahre fest ausgebaut werden. Die Stände mußten zeigen, ob sie die schwere 
Last der Finanzverwaltung, an deren Bewältigung die, Herrschaft“ geschei- 
tert war, tragen konnten. Die ständischen Gewohnheitsrechte sowie das 
Steuerwesen und die Steuergesetzgebung werden gesetzlich festgelegt; jetzt 
erst tritt der ständische Beamtenapparat in seinem ganzen Umfange in Tätig- 
keit, In diesem Zeitabschnitt erhält die ständische Verfassung, deren Keime 
weiter zurückliegen, diejenige Gestalt, in der die Stände fortgelebt haben, 
bis in das 19, Jahrhundert hinein, als ihr tatsächlicher Einfluß schon längst 
geschwunden war. 

In einem ersten Abschnitt führt uns Haß die genaue Organisation der Land- 
schaft, ihre Gliederung in die Kurien der Prälaten, der Grafen und Herren, 
der Ritterschaft und der Städte vor und gibt Aufschluß über ihre Arbeits- 
methode in allgemeinen Landtagen, Ausschußversammlungen, sowie Tagun- 
gen der einzelnen Kurien, wobei er die Darstellung durch eine reiche Fülle 
von Belegen aus archvialischem und literarischem Material illustriert. Auf 
zwei Punkte sei hier besonders hingewiesen. Einmal sehen wir schon unter 
Johann Georg den Versuch machen, die Organisation der Landschaft selbst 


1 Siehe den Nachruf Hintzes in d. Sitzungsber. d. Ver. f. Gesch. d. Mark 


Brandenburg, 11. 10. 1911, abgedruckt in den Forsch. z. Brandenb.-Preuß. 
Gesch. 25, 1913, 


Kritiken 557 


zu benutzen, um die Macht der Stände zugunsten des Landesfürsten zu min- 
dern. Der „Große Ausschuß‘, der sich aus Vertretern aller Stände zusammen- 
setzte — einen „engeren“ wie in anderen Ländern gab es in Kurbranden- 
burg nicht — war in den Jahren 1540—50 mit der ständischen Steuerver- 
waltung als deren Organ entstanden; die jährliche Kontrolle der Neubier- 
geldkasse war seine hauptsächlichste und in manchen Jahren seine einzige 
Aufgabe; weiter reichte seine Vollmacht nicht. Da es aber das einzige Organ 
der Gesamtlandschaft war, das periodisch Jahr für Jahr zusammentrat, so 
lag es für den Kurfürsten nahe, ihm alle anderen den Landtag angehenden 
Sachen vorzulegen und dadurch die „allgemeinen Landtage“ zu beseitigen. 
Tatsächlich versuchte Johann Georg 1577 dem Großen Ausschuß diese Be- 
deutung beizulegen, indem er in einer Instruktion an seine Räte sich dahin 
äußerte, daß der Ausschuß „von unser landschaft dorumb verordent, dasz 
wir, wan wir etwas bey derselbigen zusuchen, zuvorhuetung grosserer ver- 
seumbnus und unkosten denselben beschreiben und denen der fürfallenden 
sachen möchten berichten laszen, dasz der auch in sachen, welcher sich die 
landschaft zu bewilligen ohne das nicht könte entbrechen, etwas endtliches 
zuwilligen und zuschlieszen volmacht hette“ (S. 57). Aber der Ausschuß lehnte 
die Übernahme der geforderten Türkensteuer ab. Einen ein für allemal und 
für alle Angelegenheiten zuständigen Ausschuß gab es eben nicht. Der zweite 
Punkt, auf den ich aufmerksam machen möchte, betrifft die Frage nach dem 
Merkmal ritterschaftlicher Landtagsfähigkeit. Die Ansicht, wie sie Below 
für den Westen Deutschlands festgestellt hattet, nämlich, daß nur die Bur- 
genbesitzer landtagsfähig seien, trifft für Kurbrandenburg nicht zu. Hier 
sind „Beschlossene“ (d. h. Besitzer eines Schlosses) wie „Unbeschlossene“ 


! Below selbst hat in seinem Buche „Terr. u. Stadt“ eine solche Ver- 
allgemeinerung, wie Haß meint, nicht gezogen; vielmehr wünscht er ausdrück- 
lich erst noch nähere Untersuchungen für die übrigen Territorien (S. 161); 
für die ältere Zeit läßt er aus Mangel an Quellen die Frage überhaupt offen 
(S. 141); und S. 207/208, Anm. 1 betont er, daß man sich „eines allgemeinen 
Urteils über die Territorien des Ostens noch enthalten müsse“. In der Hist. 
Zeitschr. 100, 1908, S. 324ff. hat er zu der Dissertation von Haß Stellung 
genommen; darin nennt er zwar den Burgenbesitz von neuem eine „ Voraus- 
setzung für die Landstandschaft der Ritterschaft“ (S. 324), überträgt diesen 
Satz aber doch nicht uneingeschränkt auf Ostdeutschland, wenn er S. 328 
sagt: „Es ergibt sich also, daß in den drei größten Territorien des Ostens 
(Brandenburg, Pommern, Sachsen) der Burgenbesitz eine namhafte Rolle spielt.“ 
Dies ist in der Art der Berufung und im Vortritt bei der Stimmabgabe 
der Fall (H if 33). Auch im Art. „Adel“ im H. d. St W. spricht er nur von 
„vielen Territorien“. Haß ist in der Polemik gegen Below insofern zu weit 
gegangen, als er die vorsichtige Ausdrucksweise Belows übersah und Behaup- 
tungen angriff, die dieser in solcher Verallgemeinerung gar nicht getan hat. 
— Diese Besprechung war schon ausgedruckt, als Belows Rezension erschien 
(H. Z. III. F. 17, S. 140 ff.). 


558 Kritiken 


in gleicher Weise berufen worden, nur die Form der Berufung war verschie- 
den (an jene wurden litterae clausae, an diese litterae patentes abgeschickt) 
(S. 33). Auch die Amtshauptleute gehörten als Lehensleute zur Ritterstand- 
schaft (S.30). Haß stütztseine Behauptungen vor allem auf einen interessanten 
Fragebogen, in welchem die Kanzlei vor der Berufung zum Landtage 1602 
Auskunft für die Berufungsschreiben erbittet; der Kanzler erteilt selbst die 
Auskunft. Haß kommt zu dem Schluß, daß „die Gesamtheit der getreuen 
Lehnsleute auch die Summe der getreuen Landschaft“ ausmache (31/32), 
oder wie er an anderer Stelle (S. 9) sagt: „daß die Gesamtheit aller Landtags- 
fähigen zugleich die Gesamtheit aller Ortsobrigkeiten darstellt, d. h. alle 
freie Bevölkerung, soweit sie nicht im Hintersassen verhältnis sei, Vertre- 
tung genieße. Mag diese Erscheinung für Brandenburg auch zutreffen, so 
ist sie mit ihrer Feststellung doch noch nicht erklärt. Die Erklärung dafür, 
daß in Kurbrandenburg weit mehr Lehensleute Standschaft genossen, als man 
nach Belows Untersuchungen bisher annahm, hat Haß sich entgehen lassen, 
obwohl er an einer Stelle (S. 29) die Lösung der Frage streift, wenn er sagt: „es 
gab keinen Landstand, der von der Stellung der Lehnspferde frei gewesen 
wäre.“ Auch Below hat in H. d. St. W.“, I(1909), S. 43 Art. „Adel“ diese 
militärische Leistung berührt: „Wie die Landstandschaft, so charakterisieren 
sich auch die übrigen politischen Vorrechte des Rittertums als Korrelate seiner 
militärischen Stellung.“ Liegt da die Vermutung nicht nahe, daß bei einer 
solchen Bevorzugung der militärischen Stellung auch diejenigen militärischen 
Leistungen, die nicht durch Burgenbesitz unterstützt wurden, gleiches Vorrecht 
genossen, daß also das Kriterium der Standschaft ursprünglich die militärische 
Leistung, der Roßdienst, gewesen ist? Haß und Below haben diese letzte Folge- 
rung nicht gezogen. Die Untersuchungen von Croon haben dieses Merkmal 
der Standschaft für Schlesien klar erbracht (s. unten S. 561 ff.), und nach den 


— 


1 Kaphahn hat in seiner Besprechung in Schmollers Jahrbüchern 38, 1, 
S. 431 (1914) gegen Haß angeführt, daß es in Kurbrandenburg freie Bauern 
gegeben habe, die ausdrücklich von dem Recht der Landstandschaft aus- 
genommen gewesen seien. Er fußt auf Großmann: „Die gutsherrlich-bäuer- 
lichen Rechtsverhältnisse in der Mark Brandenburg“, Schmollers Forschungen IX, 
4, 1890, S. 51. Doch die von Großmann angeführten Belege bei Götze, Basse- 
witz und Stengel sind Ansichten der Justiz-Deputation von 1806, die Vor- 
arbeiten zur Publikation eines Märkischen Provinzialrechts ausführen sollte. 
Die in ihren Konferenzakten niedergelegten Äußerungen beziehen sich auf 
den damals bestehenden Zustand, können also nicht ohne weiteres auf die 
früheren Jahrhunderte übertragen werden. Man wird deshalb vorläufig die 
Resultate von Haß annehmen und seiner überaus großen Sorgfalt auch in 
diesem Punkte vertrauen müssen. 

? Kurz vorher sagt er allerdings noch: „Wie hoch die Burg geschätzt 
wurde, ergibt sich schon daraus, daß in vielen Territorien an ihrem Besitze 
die Landtagsfähigkeit mit allen ihren Vorteilen haftete.“ 


Kritiken 559 


gelegentlichen Bemerkungen bei Below und Haß kann man annehmen, daß 
auch für die von ihnen untersuchten Territorien dies zutrifft. 

In einem zweiten Abschnitt untersucht Haß die Kompetenz der Stände, 
erläutert ihr Verhältnis zu der landesherrlichen Verwaltung (Justiz, Gesetz- 
gebung, Polizei) und betrachtet schließlich eingehend ihre wirtschaftspoliti- 
schen Bestrebungen. Zum letzteren Punkt zeigt er an vielen Beispielen, wie der 
wirtschaftliche Kampf zwischen Ritterschaft und Städten, der Kampf um die 
privilegierte adlige Kornausfuhr und die Exklusivität des städtischen Handels 
und Gewerbes einerseits den Landesfürsten zwang, Sonderverhandlungen 
mit den einzelnen Kurien zu führen, und andererseits die Gesamtlandschaft 
des nötigen Nachdrucks in der Verteidigung ihrer Rechte gegenüber dem 
Fürsten beraubte. Wichtig ist auch die Beobachtung, daß die Ritterschaft, 
die von jeder Steuerleistung befreit war (abgesehen von den drei Not- und 
Ehrenfällen: bei einer Niederlage oder Gefangenschaft des Landesherrn, 
bei einem mit Bewilligung der Landschaft unternommenen Landkrieg und 
bei Verheiratung und Ausstattung fürstlicher Töchter), 1572 zu einer direkten 
von ihr persönlich zu tragenden Steuer herangezogen wurde; es war die Jun- 
ker- oder Adelssteuer, auch Landsteuer genannt, und von allen rittermäßigen 
Lehen auf die Dauer von 6 Jahren zu leisten (S. 188 ff.). Die Ritterschaft er- 
klärte sich dazu bereit, da der Kurfürst auf ihre Bitten hin den „Neuen Korn- 
zoll“ aufhob, einen früher erhobenen Ausfuhrzoll, der zuerst ihr Steuerprivileg 
durchbrochen hatte. Der Gedanke scheint vom Kanzler Diestelmeier aus- 
gegangen zu sein. Die in den einzelnen Territorien, außer in Schlesien, Ost- 
und Westpreußen, vorhandene Steuerfreiheit des Adels ist also doch hier und 
da durchbrochen worden. Aus derselben Zeit, 1552 und 1557, sind zwei 
gleiche Fälle für das Kurfürstentum Sachsen bekannt.! 


1 1552 Aug. bewilligte die Ritterschaft 2 Pf. vom Schock und wollte dabei 
ihre Ritter- und Erbgüter in Anschlag bringen (Dresden, Hauptstaatsarchiv, 
loc. 9349, Gen. nr 5: Landesbewilligungen de Anno 1356—1570, fol. 3 und 6b). 
In den Landtagsakten von 1557, Dresden ebd. loc. 9:56: Handlung des Land- 
tags zu Torgau heißt es fol. 24b: „ von iderm schock irer ligenden erbguter 
funf pfennige“; „was aber ire ritterguter beirift, ob sie wol davon, weil sie an 
das mit den ritterdiensten beschwert und zu leistung derselbigen teglich mit leiben, 
pferden und knechten gewerlig sein mussen, ainige weitere beschwerunge auf 
sich zu nehmen sich nicht schuldig achten, so wollen sie doch ... auf dis- 
mal von itzberurten iren rittergutern vun idem schock zween pfennige und von irer 
werdenden barschaft von iderm schock auch zween pfennige zu geben bewilligen. 
Und im Konzept zum Steuerausschreiben (ebd. fol. 43) heißt es: „Die von 
der ritterschaft, witfrawen und andere vom adel sollen von iren ritter- und lehn- 
gutern, werbender barschaft, auch wiederkeuflichen Zinsen [sie weren denn dessen 
von unsern vorfarn und uns sonderlich befreyet (ist durchgestrichen)] von idem 
schock zween pfennige, aber von andern iren unbeweglichen gutern, so erbe seint, 
funf pfennige geben.“ (s. Hausmann: Beiträge z. Kenntnis d. kursächs. Landes- 
versammlungen II, S. 39 ff. u. 53 auf Grund anderer Aktenstücke). 


560 Kritiken 


Am ausführlichsten behandelt Haß in einem dritten Abschnitt die stän- 
dischen Finanzen und das Kreditwerk. Hier sollte sich ja die Berechtigung 
der ständischen Machtentfaltung erweisen. Die Sanierung der Finanzen war 
in die Hände der Landschaft gegeben. Wir sehen eine weitverzweigte Ver- 
waltung mit genauer Buchführung und allseitiger Kontrolle. Hier hätte am 
ehesten eine ständische Machterweiterung einsetzen können. Aber überall 
sehen wir den Landesfürsten selbständig eingreifen. Bei allen Kassen beobach- 
ten wir dieselbe Erscheinung: die Verwaltung derselben wurde den Ständen 
keineswegs unkontrolliert überlassen, sondern durch organische Institutionen 
einer ständigen landesherrlichen Mitwirkung unterworfen (S. 297). 

Überhaupt ist die Macht des Landesfürsten im letzten Drittel des 16. Jahr- 
hunderts weit größer gewesen, als es die Rechte der Stände und ihre weit- 
verzweigte Verwaltung auf den ersten Blick erscheinen lassen. Haß faßt dieses 
Ergebnis in mehrfacher Hinsicht in dem vierten und letzten Abschnitt zusam- 
men, der von der Stellung der Landschaft im Territorium handelt. Unter 
Johann Georg kann es sich nur um einen schwach ausgeprägten Dualismus ge- 
handelt haben (S. 315). Der Einfluß der Stände hing ganz von dem jeweiligen 
Machtverhältnis zwischen Fürst und Ständen ab. Selbst die ständische 
Finanzverwaltung unterlag der beständigen Aufsicht des Landesherrn. 
Es bleibt nach Haß bei dem Urteil Rankes über das territoriale Staatsleben 
in der Mark: „Alles hängt von dem Fürsten ab, der seinerseits wieder ohne die 
Landschaft keinen Schritt tun kann“, nur möchte Haß den ersten Teil dieses 
Satzes noch schärfer betont wissen (S. 170/171). In dieser Auffassung weicht 
Haß bewußt von der sonst zutreffenden Darstellung ab, wie sie Droysen in 
seiner Gesch. d. Preuß. Politik II, 2 gegeben hat. 

Haß betont lebhaft und wiederholt, daß bei einer allgemeinen Darstellung 
ständischer Geschichte die zeitlichen und räumlichen Unterschiede nicht 
stark genug berücksichtigt werden können. Diese Unterschiede sind mannig- 
faltiger, als man auf Grund der bisherigen zusammenfassenden Darstellungen 
annehmen zu müssen glaubte. Aus der reichen Fülle, die Haß bietet, seien zu 
den bisher angeführten Punkten nur noch kurz angefügt: die Frage der 
Städtevertretung (nicht nur Hauptstädte, sondern alle, auch die kleinsten 
Immediatstädte waren vertreten, S. 40); Beibehaltung der bürgerlichen Räte 
und nach ihrem Tode gleicher Ersatz durch Johann Georg; kein ausgespro- 
chenes Indigenat, sondern auch Anstellung von Ausländern als Räte (S. 119) 
usw. 

Schließlich sei noch der wertvolle Anhang hervorgehoben, der ausführ- 
liche Tabellen der landständischen Beamten, der Ausschuß- und Steuerver- 
ordneten, der Ober- und Ziesemeister, der Mühlenbereiter usw. bringt und uns 
außerdem die verschiedenen Kassen und Steuererträgnisse in einer Über- 
sichtlichkeit moderner Etataufstellungen und Abrechnungen für einen Zeit- 
raum von 60 Jahren vorführt. 

Das Buch von Croon bietet eine Geschichte der ständischen Verfassung 


Kritiken 561 


von den Anfängen an bis zum Jahre 1648. Der Verfasser hat überall die 
Spezialliteratur herangezogen; vor allem aber fußt er auf einem wohl als voll- 
ständig zu bezeichnenden archivalischen Material, auf das in zahlreichen 
Anmerkungen in dankenswerter Weise als Beweismittel hingewiesen wird. 
Die verfassungsgeschichtlich wichtigsten Aktenstücke sind im zweiten Teil, 
der den darstellenden Teil an Umfang übertrifft, in musterhafter Weise zum 
Abdruck gebracht worden. Nach einem einleitenden Überblick über die Vor- 
läufer der landständischen Verfassung in Schlesien behandelt Croon diejenige 
von Schweidnitz-Jauer in vier Kapiteln. Das erste Kapitel zeigt die Aus- 
bildung der Verfassung im 14. Jahrhundert bis zum Aussterben des Her- 
zogshauses und den Übergang des Fürstentums an die Krone Böhmen, 
1353 und 1392, sowie die weitere Entwicklung der ständischen Politik bis 1527. 
Croon kommt für Schweidnitz-Jauer zu demselben Ergebnis, wie es für die 
anderen deutschen Territorien festgestellt ist!, daß die Einungen für die Ent- 
stehung der landständischen Verfassung keine Bedeutung haben. Gemeinsame 
Einungen von Adel und Städten sind hier sogar erst später als die für die stän- 
dische Verfassung grundlegenden Privilegien aufgetreten (S. 17). „Nicht der 
freie Wille des einzelnen, sondern nur ihr bestimmtes Verhältnis persönlicher 
Natur zum Landesherrn, dinglicher Natur zum Territorium, kann die Zu- 
gehörigkeit zu der ständischen Gesamtheit und damit ihre Anteilnahme am 
Aufbau der ständischen Verfassung bedingt haben“ (S. 17/18). „Der Fort- 
schritt der ständischen politischen Selbständigkeit, der Ausbau der Verfassung 
erfolgte in der langsamen ruhigen Entwicklung, die durch das notwendige 
Zusammenwirken der Stände in den Zwangsverbänden des Territoriums und 
des Weichbildes zustande kam“ (S. 18; auch im Exkurs I, S. 158—160), 
Durch diese allgemeinere Charakterisierung ist der Leser jedoch nicht be- 
friedigt; wie die Entwicklung nun im einzelnen vor sich gegangen ist, darüber 
findet sich in der Darstellung leider nichts. 

Das zweite Kapitel handelt von der Landstandschaft der einzelnen Stände 
im 16. und 17. Jahrhundert. Doch greift Croon bei der Erklärung bestimmter 
Erscheinungen zeitlich weiter zurück, wodurch er den Vorteil gewinnt, frühere 
und spätere Erscheinungen wechselseitig erklären zu können. Von besonderer 
Wichtigkeit ist der Nachweis, daß der Burgenbesitz in Schlesien ebensowenig 
wie in Brandenburg das Kriterium der Standschaft in der Ritterkurie ist. 
Als landtagsfähige Lehen galten in Schweidnitz-Jauer nicht nur das Ritter- 
gut oder der adelige Sitz, sondern auch Geschösser, Zölle, Zinse und „Ob- 
mäßigkeiten‘‘, soweit sie mit Ritterdiensten belastet waren. Militärischer 
und persönlicher Art war ursprünglich das Kriterium der Standschaft; auch 
der „Freie“, der zu Roß Kriegsdienste leistete, genoß dieses Recht (S. 39); 
doch dadurch, daß viele dieser Freien wirtschaftlich nicht länger mit dem 


Vgl. die Zusammenfassung bei Spangenberg: Vom Lehnstaat zum Stände» 
staat (Hist. Bibl. 29) 1912, S. 93—116. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 86 


562 Kritiken 


Adel konkurrieren konnten, sind diese freien Standesherren auf ein Mini- 
mum herabgesunken!. Die militärische Grundlage der Landstandschaft 
wurde dadurch beiseite gedrängt, daß von einer Reihe von Lehen die Pflicht 
zum Kriegsdienste abgelöst wurde, ohne daß das Recht der Landstandschaft 
verloren ging. An die Stelle des persönlichen Kriteriums trat seit dem 14. Jahr- 
hundert die Eintragung des Lehens in die gerichtlichen Auflassungsbücher, die 
„Landtafeln“. Damit wurde hier wie auch sonst in Deutschland das Recht 
der Standschaft verdinglicht (S. 40—41; vgl. auch Exkurs II, S. 160—161). 
Die eigentliche Grundlage kann aber nur das bevorrechtete unmittelbare und 
roßdienstpflichtige Lehen gewesen sein (S. 40). Interessant ist weiter die 
Feststellung, daß wie in Brandenburg so auch in Schweidnitz-Jauer alle 
Immediatstädte landtagsfähig waren (S. 49.) 

Im dritten Kapitel lesen wir von den Organen des Fürsten und der Stände; 
wir erhalten hier den Haupteinblick in die ständische Verfassung. Erst der 
Entscheidungskampf zwischen Adel und Städten um die Urbarienrechte 
einerseits und der Kampf beider Kurien mit dem Landesherrn wegen der neuen 
Schatzung und der Regelung des Verhältnisses zu Gesamtschlesien haben eine 
Verfassung entstehen lassen. Es sind die ersten Jahrzehnte der habsburgischen 
Herrschaft. Deshalb ist es auch natürlich, daß der erste Band der erhaltenen 
Landtagsakten erst von 1545 datiert. Mit dem Schwinden der Einmütigkeit 
von Ritterschaft und Städten wird die Verfassung mit ihren Organen (Aus- 
schuß, Landschreiber, Syndikus, Archiv) geboren. Dieser Gegensatz hat aber 
zugleich das Vordringen absolutistischer Tendenzen begünstigt. Dazu kam, 
daß die Stände aus wirtschaftlichen Gründen die Erledigung der Geschäfte 
einem Ausschuß, dem Landeskolleg, und dem Landesältesten überließen. 
Als unter dem Gegenspiel einer kräftigen Regierung Ende des 16. Jahr- 
hunderts in der Zusammensetzung dieses Ausschusses der Grundsatz der 
Wahl zu weichen begann und seine Mitglieder Beamtencharakter erhielten, 
war der Ausschuß ein zwischen Ausschuß und landesherrlichem Rat stehendes 
Institut geworden. Seit dem 3. Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sank er bis 
zur vollen Bedeutungslosigkeit hinab (S. 101 f.). Während die Stände im 
16. Jahrhundert noch ein sehr umfangreiches Feld ihrer Wirksamkeit hatten 
(Landespolizei, Gericht, Steuern, Beamteninstruktionen, Landeswohlfahrt, 
Münze usw.), besteht ihre Tätigkeit im 17. Jahrhundert nur noch in Klagen 
und Beschwerden. Initiative und Entscheidung lagen seit dem 30jährigen 
Kriege ausschließlich bei dem Landesherrn und seinen Behörden (S. 92). 

Das letzte Kapitel bespricht in kürzerer Weise die einzelnen Gebiete der 
Verfassung und Verwaltung, die Gerichts- und Weichbildverfassung, die 
Finanz- und Heeresverwaltung. Angefügt sind vier Exkurse über: Die Zwecke 
der ältesten Einungen in Schlesien, Landschaft und Burgenbesitz, die Ver- 


In anderen schlesischen Fürstentümern begegnet die gleiche Erscheinung, 
Croon, S. 40 Anm. 4. 


Kritiken 563 


tretung der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer auf dem schlesischen Fürstentag 
und die Siegel der Fürstentümer in der böhmischen Zeit. 
Das Orts- und Personenregister sowie das ausführliche Sachregister, die 
von A. Heyer bearbeitet sind, werden jeden Benutzer mit Dank erfüllen. 
Leipzig. P. Oßwald. 


Adalbert Wahl, Geschichte des europäischen Staatensystems 
im Zeitalter der französischen Revolution und der Frei- 
heitskriege (1789—1815). Handbuch der mittelalterlichen und neueren 
Geschichte, herausgegeben von G. v. Below und F. Meinecke. Ab- 
teilung II: Politische Geschichte. München und Berlin 1912, R. Olden- 
bourg. VIII u. 266 S. M. 9,—. 

Ein Thema von ungewöhnlicher Schwierigkeit war hier zur Bearbeitung 
gestellt, denn was galt es zu leisten? Dem Charakter eines Handbuchs ent- 
sprechend sollte der Stand der Forschung über das vorliegende Thema 
wiedergegeben werden, aber gibt es hier einen Stand der Forschung? Wir 
besitzen berühmte Werke zur Geschichte dieser Epoche, aber kein einziges 
über die Geschichte des europäischen Staatensystems. Und weder über das 
Größte noch über das Kleinste herrscht irgendwie Einstimmigkeit; überall 
ist die Forschung im Flusse. Auch das ist zu bedenken, daß bei Betrachtung 
der Wirren und Erschütterungen dieses Zeitraumes der Rahmen eines euro- 
päischen Staatensystems kaum genügen kann; wie ungeheuer haben doch 
Vorgänge in der außereuropäischen Welt damals schon auf die europäische 
Politik eingewirkt: der Zusammenbruch des alten Mogulreiches in Indien 
lag noch nicht lange zurück und hatte die stärksten Konsequenzen, und der 
Niedergang des Osmanischen Reiches begann um diese Zeit die verwickelten 
und mannigfaltigen Probleme der Orientalischen Frage zu stellen. Wahl 
half sich, indem er einen Weg einschlug, auf dem er die Fußtapfen zahlreicher 
Vorgänger benutzen konnte; wir lesen S. 34: „Der Hauptinhalt der Staaten- 
geschichte der Jahre 1792—1815 ist eine gewaltige Auseinandersetzung 
zwischen dem revolutionären Frankreich und den wichtigsten Staaten des 
übrigen Europas.“ Dank dieser Formulierung konnte er rasch vorwärts- 
kommen, und wir wollen ihm dafür dankbar sein; aber — ich nenne dies keine 
Geschichte des europäischen Staatensystems. Und dann ergab sich aus dieser 
Themastellung ein anderer Übelstand; die Vereinfachung des Themas, die 
Einnahme des französischen Standpunktes hatte diese unvermeidliche 
Schwierigkeit im Gefolge: Wahl geriet in die Untiefen der Napoleonischen 
Forschung. 

Denn nun half alles nichts: Wahl mußte sich selbst forschend orientieren 
und eine eigene, persönliche Ansicht gewinnen; so lesen wir auch im Vorworte 
von einer Napoleonauffassung, die er anderwärts im Zusammenhange dar- 
gelegt habe. Wo hat er dies getan? Warum gibt er es uns nicht an? Ich 
kenne seinen Aufsatz über „Die französische Revolution und das 19. Jahr- 

36° 


564 Kritiken 


hundert“ 1, aber dieser behandelt doch ausschließlich Fragen der inneren 
Politik. Mir scheint nun, er habe die hier niedergelegte Anschauung und Auf- 
fassung auf die allgemeine Politik ausgedehnt; das Ergebnis ließe sich kurz 
so formulieren: das Jahr 1793 bedeutet einen tiefen Einschnitt. Von hier, 
nicht von 1789, geht die folgenschwerste Einwirkung der französischen Re- 
volution aus; Napoleon ist der Erbe und Vollstrecker der Revolution von 1793 
geworden. Damit stimmt überein, was wir im vorliegenden Werke zur kurzen 
Charakteristik Napoleons lesen (S. 77): „Er gehörte trotz der oben erwähnten 
vorrevolutionären Umwandlungen durchaus zu den Männern von 1793, 
nicht zu denen von 1789; er ist der Mann der Macht, nicht der Freiheit. 
Wahl hält dann Napoleons Abhängigkeit von den Ideen und Kräften von 
1793 offenbar für so stark, daß es ihm möglich erscheint, den Namen Napo- 
leons im Titel seines Werkes zu unterdrücken; Napoleon wird in die von 
1793—1815 verlaufende Entwicklung eingereiht. Eine kritische Besprechung 
ist nicht der Ort, um auf das Napoleon-Problem, eines der schwierigsten in 
der neueren Geschichte, einzugehen; es genüge, auf Wahls Auffassung zu er- 
widern, daß ihr entgegen der neueste Stand der Napoleon-Forschung uns 
anregt, endlich einmal wieder Napoleons persönliche Verantwortung deut- 
licher und schärfer ins Auge zu fassen und uns in die Eigenart seiner Politik 
unterschiedlich von vorangehenden Strömungen zu versenken. Hierin liegt 
die meines Erachtens große Bedeutung des bei uns bisher übersehenen, 
schwer lesbaren, aber mit reichem Gewinne zu studierenden Werkes von 
Raymond Guyot, Le Directoire et la Paix de l'Europe.“ Auch Herrmanns 
sehr verdienstvolles Werk weist in die gleiche Richtung.“ Weiter aber 
darf ich nicht verschweigen, daß das Bild, das Wahl von Napoleon zeich- 
net, an und für sich gar zu wenig anschaulich, farblos, ja in sich wider- 
spruchsvoll ist. Wie soll man sich einen „ Realpolitiker“ (S. 77) vorstellen 
mit „falschem Augenmaß in bezug auf das Mögliche“? (S. 92.) Der Ver- 
gleich mit den Männern von 1789, der Hinweis auf „einen Jakobinischen 
Einschlag“ als Verhängnis von Napoleons Leben (S. 143), alles das erscheint 
mir ebenfalls wenig klärend, da wir doch nicht annehmen können, daß der 
unbewanderte Leser von der „Idealpolitik von 1789“ und den Jakobinern 
irgend etwas weiß, und da Wahls Erläuterungen schwerlich ausreichen. 
Übrigens möchte ich in Hinblick auf den Vergleich Napoleons als des „Real- 
politikers“ mit den „Idealpolitikern“ von 1789 fragen, ob nicht Talleyrand 
der größere Realpolitiker war, und er war doch einer der Männer von 1789. 

Mit alledem komme ich darauf hinaus, daß Wahl, indem er einerseits 


Zeitschrift für Politik I., 157ff 

Des Traités de Bäle à la Deuxième Coalition (1795—1799). Paris 1911, 
956 8. Ein kurzes Resümee gibt Guyot in der Revue des Etudes Na- 
poléoniennes I, 321—334. 


Der Aufstieg Napoleons. Krieg und Diplomatie vom Brumaire bis Lune- 
ville. Berlin 1912. 


Kritiken 565 


sein Thema beschränkt und üns das Werden der Dinge von Frankreich aus 
sehen läßt, uns anderseits doch nicht durch ein ausgeglichenes, in sich über- 
zeugendes Urteil über die französische, insbesondere die Napoleonische Politik 
entschädigt. Verdienst und Wert des Buches — beides schätze ich wahrlich 
nicht gering — liegen in der Wiedergabe der wichtigsten Einzelvorgänge im 
Bereich von Politik und Kriegführung in ihrer Wechselwirkung aufeinander. 
Man muß selbst in dieser Zeit gearbeitet haben, um das hier Gebotene richtig 
beurteilen zu können; nicht vielen wäre es in gleicher Weise gelungen, diese 
höchst verwickelten Dinge in einer glatten, ja glänzenden Darstellung wieder- 
zugeben. Eine Spezialität Wahls ist ein genaues Eingehen auf die Ursachen der 
verschiedenen Kriegserklärungen 1792, 1802, 1806, 1809, 1812; die Ursachen, die 
zum Bruch des Friedens von Amiens führten, sind besonders sorgfältig geprüft 
und abgewogen, so daß wir über dieses viel erörterte Thema hier die beste 
Orientierung finden, die es überhaupt gibt. Von der „inneren Geschichte‘ 
heißt es im Vorwort, sie sei nur insoweit berührt, als sie von unmittelbarem, 
bedeutendem Einfluß auf die äußeren Schicksale der Staaten gewesen sei; 
nach Wahls Vorgehen hört dieser Einfluß mit Napoleons Emporkommen in 
Frankreich auf. Mir scheint, dem ist nicht so, und gerade Wahls in logischer 
Schärfe nicht zu übertreffende Darlegung der Napoleonischen Politik in 
den Jahren vom Konsulat zum Empire muß uns belehren, daß eine recht 
befriedigende Erklärung für den Wiederausbruch des Weltkrieges aus der 
Diplomatie und diplomatischen Akten allein niemals wird gewonnen werden 
können. 

Eine Schlußbetrachtung weist uns auf das schließliche Ergebnis der 
Kämpfe der Revolution und Napoleons hin: es sei der Sieg Englands über 
Frankreich nach einem neuzeitlichen 100jährigen Kriege mit allen seinen 
Konsequenzen. Es ist dies ganz richtig aus dem Aufbau des Buches gefolgert. 
Mir aber will erscheinen, daß das große Ergebnis ein sehr viel umfassenderes 
gewesen sei: eine neue Gestaltung des europäischen Staatensystems, dessen 
Werdegang in diesen wirren Jahren zu schildern ein großes Anliegen unserer 
Wissenschaft bleiben muß. Eine mühselige Bibliographie verdient beson- 
deren Dank. 

Leipzig. Felix Salomon. 


Wilhelm Oechsli, Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert. 
Zweiter Band. 1813—1830. Leipzig, S. Hirzel 1913. M. 14,— u. M. 17.—. 

Mit dem zweiten Band von Oechslis Schweizgeschichte hat die historische 
Literatur eine unschätzbare Bereicherung erfahren. Auf über 800 Seiten 
behandelt der Verfasser einen, mit Zahlen bemessen, zwar kurzen, an Ereig- 
nissen und Entwicklungsmomenten aber reichen Zeitabschnitt. Die Grund- 
lagen zum Verständnis des Bundesvertrages von 1848 und damit zur Beur- 
teilung der modernen Eidgenossenschaft werden hier mit Gründlichkeit und 
Klarheit geschaffen. Im allgemeinen erfreut sich freilich die sogenannte 


566 ` Kritiken 


Restaurationszeit (1815—1830) keiner besonderen Beliebtheit. Die retro- 
grade Bewegung, die sich über historisch Gewordenes hinwegsetzt, erfüllt 
den Leser mit Unbehagen, und die oft chaotischen Zustände in der Eid- 
genossenschaft erschweren ihm das Verständnis. Hier hat nun Oechsli eine 
schwierige Aufgabe glänzend gelöst. Eine Fülle von interessanten Tatsachen 
und Kombinationen breitet er vor uns aus, weiß aber gleichzeitig die großen 
Linien festzuhalten, zusammenzufassen und den Stoff so zu gliedern, daß er 
trotz dieser Fülle nicht verwirrend auf den Leser wirkt. 

Der vorliegende Band zerfällt in zwei Bücher; das erste ist der Übergangs- 
zeit von 1813—1815, das zweite den Restaurationsjahren 1816—1830 be- 
stimmt. Seine Vertrautheit mit den militärischen und politischen Verhält- 
nissen der Befreiungszeit hat der Verfasser bereits in früheren eingehenden 
Arbeiten an den Tag gelegt. Sie gereicht auch diesen ersten Kapiteln zum 
Vorteil. Sorgfältige Aufmerksamkeit wird dann den schwierigen Fragen 
zuteil, namentlich der Herausbildung des Bundesvertrages von 1815. In 
konziser Schlußbetrachtung werden die Resultate der Umwälzung ohne 
Vorurteil gewürdigt. 

Besonders reichhaltig ist das zweite Buch; nachdrücklich wird die Ab- 
hängigkeit der Eidgenossenschaft von den fremden Mächten hervorgehoben. 
Die Verfassungsrevisionen öffnen uns bereits den Ausblick auf die Regenera- 
tion und die Bundesverfassung von 1848. 

Einen Einblick in die Arbeitsweise des Verfassers gewähren die Anmerkun- 
gen. Oechsli hat sich nicht auf die gedruckte Literatur beschränkt, sondern 
er hat in den verschiedenen eidgenössischen Archiven, zudem in Paris, in 
Wien und Berlin Umschau gehalten. Zum Vorteil für seine Darstellung; 
zum Nachteil freilich für die detaillierte Forschung. Man prüfe z. B. die An- 
merkungen S. 626, um sich klar zu werden, wie der Verfasser seinen Stoff 
zusammendrängen muß, wie er aber infolgedessen auf eine genauere Inhalts- 
angabe der Aktenstücke hat verzichten müssen. 

Wie eng die schweizerischen Verhältnisse mit den europäischen Ereignissen 
und Zuständen verknüpft gewesen sind, geht u.a. aus dem VIL Kapitel 
des zweiten Buches hervor. Hier aber vermissen wir eine ausführlichere 
Darstellung des Basler Flüchtlingswesens. ‚Die vornehmste Sammel- und 
Wirkungsstätte der deutschen Jakobiner' wurde Basel“, lesen wir S. 632. 
Das Basler Staatsarchiv besitzt denn auch ein interessantes Aktenmaterial, 
das in seinem ganzen Umfange noch nie, auch vom Verf. nicht, benutzt wor- 
den ist. Die dem Meraner Archiv entnommenen Akten sind unterdessen von 
S. Heuberger in der Argovia (Bd. XXXV) herausgegeben worden. Einen be- 
scheidenen, aber doch wertvollen Einblick in die Tätigkeit und in die Gesin- 
nung Wessenbergs bietet der von W. Schirmer ausgewählte Briefwechsel. 
Die Anführung des Basler Jahrbuchs S. 48 beruht auf einem Irrtum; irrtüm- 
lich ist auch das Gründungsjahr der Basler Missionsgesellschaft (S. 519; 
ihre Konstituierung fällt erst auf den 25. Sept. 1815). 


Kritiken 567 


Solche Dinge fallen natürlich der Gesamtleistung gegenüber nicht in Be- 
tracht. Oechsli beherrscht die Materie in hervorragendem Maße. Stets weiß 
er auch das Bedeutungsvolle, das Wichtige herauszuarbeiten. Der Vorzug 
seiner Urteile liegt nicht zuletzt in der klaren, unzweideutigen Fassung. Sie 
ersetzen in ihrer knappen Form beiläufige Erörterungen (vgl. Neutralität 
S. 382; Unabhängigkeit S. 401) und lassen den Meister erkennen, der über 
seinen Stoff Herr geworden ist, 

Basel-Bottmingen. ` „ h Bi Gustav Steiner. 


Johannes Uhlmann, Joseph Görres und die deutsche Einheits- 
und Verfassungsfrage bis zum Jahre 1824, dargestellt auf Grund 
seiner geschichtsphilosophischen und staatstheoretischen Anschauungen. 
(Leipziger historische Abhandlungen, herausg. von Brandenburg, 
Seeliger, Wilcken. Heft 32.) Leipzig 1912, Quelle u. Meyer. X u. 
155 S. 8°. M. 5, 20. 

Fast allzu stark weitet sich in der letzten Zeit die Görres-Forschung. 
Es lag nahe, in sie in der Flut der Hundertjahrfeiern auch eine Studie über 
die Stellung des gewaltigen Publizisten zur deutschen Einheitsbewegung 
einzufügen. Das vorliegende Buch, eine Leipziger Dissertation aus Branden- 
burgs Schule, hat zweifelsohne diese Aufgabe in dem ihm gezogenen Rahmen 
nicht ohne Glück gelöst. In fünf Kapiteln führt es von der Revolutionsbe- 
geisterung des Coblenzer Feuerkopfs über Schelling und die Romantik zum 
Höhepunkt der politischen Wirksamkeit 1814 bis 1819. Der letzte Abschnitt 
behandelt den Übergang von der vaterländischen zur konfessionellen Publizi- 
stik. Mit richtigem Verständnis baut der Verfasser die eigentliche Darstellung 
der Meinungen Görres’ über die deutsche Einheits- und Verfassungsfrage auf 
einer breiteren Betrachtung seiner geschichtsphilosophischen und staats- 
theoretischen Anschauungen auf. Vor allem Franz Schultz hatte für die 
Frühzeit hier vorgearbeitet. Die Quellenstellen boten die Gesammelten 
Schriften von Joseph Görres, die mit großem Fleiß ausgezogen sind. 

Dem, was Uhlmann hier geleistet hat, wird man unbedenklich große An- 
erkennung zollen dürfen. Trotzdem aber halte ich die Problemstellung 
an sich für sehr bedenklich. Nach dem Stand unserer Forschung können 
wir heute die Ausgabe der Schriften, die Marie Görres und Franz Binder 
vor sechzig Jahren besorgten, nicht mehr vorbehaltlos solchen Untersuchun- 
gen zugrunde legen. Die Zweifel, die schon 1896 Sepp nachdrücklich genug 
ausgesprochen hat, sind durch die letzten Studien und Quellenpublikationen 
noch verschärft worden. Allein die Frage, inwieweit die bisher Görres zu- 
geschriebenen Artikel des Rheinischen Merkur wirklich sein geistiges und po- 
litisches Eigentum sind, muß kritisch geklärt werden, bevor einzelne Äu- 
Berungen zu einem Gesamtbilde vereinigt werden dürfen. J. v. Gruner 
und P. Schwenke, um nur einzelnes anzuführen, haben unlängst einen 
Zweitdruck des Merkurs festgestellt, der wesentliche Änderungen aufweist 


568 Kritiken 


(Zentralblatt für Bibliothekswesen 29 [1912], 454 ff.). Vielleicht hängt damit 
zusammen, daß sich im Exemplar der Königsberger Bibliothek ein Artikel 
findet, dessen Abdruck die Zensur ausdrücklich verboten hatte (Czygan, 
Zur Geschichte der Tagesliteratur während der Freiheitskriege I, 348). 
Müsebeck und H. Haupt haben einzelne Aufsätze, die gerade die Einheits- 
und Verfassungsfrage behandeln, mit Glück anderen Verfassern, Siegmund 
Peter Martin und Karl Heinrich Hofmann, zugewiesen (Quellen und Dar- 
stellungen zur Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Einheits- 
bewegung, Bd. 2 bzw. 3). 

Schwerer noch wiegt, daß Uhlmanns Studien zu wenig am Persönlichen 
haften. Wenn irgendwo, so ist bei Görres die einzelne Anschauung und Au- 
Berung nur verständlich im Rahmen der Lebensschicksale des ganzen Mannes. 
Uhlmann bleibt hier in Ansätzen stecken. Geschickt weist er wohl zuweilen 
darauf hin, daß die Motive zur Entwicklung seines Helden in dessen persön- 
lichen Erlebnissen zu suchen sind: in der Enttäuschung, die dem Schwärmer 
für Republik und Gleichheit die tatsächliche Herrschaft der Franzosen im 
Rheinlande gebracht hat, wie in der Verbannung und Entwurzelung aus dem 
Heimatboden nach der Flucht aus Preußen und Deutschland. (Vgl. jetzt 
auch meine Bemerkungen über „Görres und das Elsaß“: Zeitschrift für 
die Gesch. des Oberrheins N. F. 29.) Mit Recht betonen daher die Schluß- 
sätze des vorliegenden Buches (S. 155), daß wir Görres „nicht durch das 
Aufzählen seiner verschiedenen philosophischen und politischen Anschau- 
ungen und Forderungen“ kennen lernen. 

Das ist ein gutes Wort, das zugleich aber doch auch die Unfruchtbarkeit 
des hier behandelten Problems andeutet. Solange unserer Forschung die 
wichtigsten kritischen Unterlagen einer Gesamtübersicht fehlen, wird jeder, 
der einzelne Seiten der Persönlichkeit von Joseph Görres behandelt, nur zu 
schnell von neuen Ergebnissen überholt werden. Die Vorarbeiten von Schell- 
berg und K. A. v. Müller rücken die Erfüllung dieser wichtigsten Forderung 
in erfreuliche Nähe. 

Düsseldorf. P. Wentzcke. 


Walter Ulbricht, Bunsen und die deutsche Einheitsbewegung. 
Leipzig 1910, Quelle u. Meyer (Leipziger historische Abhandlungen, 
herausgegeben von E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken, 
Heft XX). VIII u. 146 S. M. 4, 80. 

Die Familie Bunsen hat ein begreifliches Interesse daran, das dunkle 
Bild, das Treitschke von Christian Karl Josias Freiherrn v. Bunsen in seine 
deutsche Geschichte gesetzt hat, in der historischen Wissenschaft durch ein 
helleres und innerlich wahreres zu ersetzen. Diesen Zweck verfolgt die Ab- 
handlung Walter Ulbrichts: er hat das Bunsensche Familienarchiv aus- 
geschöpft, seine Schrift ist Fräulein Maria v. Bunsen zugeeignet. 

Zunächst hat die vorliegende Arbeit das Verdienst, den ja schon durch 


Kritiken 569 


Nippolds dreibändiges Bunsenwerk reichlich bekannten Stoff nach mancher 
Seite hin erfreulich zu ergänzen. Dieses ungedruckte Material umfaßt ein- 
mal mehrere Denkschriften — so die Schlußbetrachtung zur ständischen 
Frage, von 1844, sieben Denkschriften aus den Jahren 1848/49 über Ver- 
fassungsfragen, also etwa über die Stellung des Kaisers zum Fürsten- und Volks- 
haus, über die Anwendung des Senats des Bundesstaates auf einen mon- 
archischen Einheitsstaat, — und endlich eine Denkschrift aus dem Jahre 
1857: Geheime Betrachtungen eines preußischen Staatsmannes über den 
Stand der Dinge in Preußen. Dazu kamen Bunsens Tagebücher aus der 
Revolutionszeit — Niederschriften, die aber nicht unmittelbar während seiner 
Reisen in Deutschland, sondern gleich nach seiner Rückkehr aufgezeichnet 
worden sind; nur das 1849 in England geführte Tagebuch ist zum Teil ein 
Tagebuch im eigentlichen Sinne des Wortes. 

Der Verfasser hat den Stoff in drei Abteilungen gegliedert. Die erste 
versucht einen Begriff von Bunsens Persönlichkeit und Weltanschauung zu 
geben; die zweite behandelt das eigentliche Thema, Bunsens Stellung zur 
deutschen Einheitsbewegung, und die dritte gibt unter dem ganz irreführen- 
den Titel „Bunsens Stellung zu den politischen Parteien“ eine Mischung 
von Wiederholung, Ergänzung und Zusammenfassung. 

Die bekannten Grundzüge von Bunsens Wesen werden nicht wesentlich 
ergänzt: er ist weich, heiter, eine zur Schwärmerei und Hingebung neigende 
Natur; er liebt Ideale und Menschen mit heißem Herzen und wird dafür 
wieder geliebt; er hat ein lyrisches Wesen, das sehr beeinflußbar, sehr wandel- 
bar ist und ihm den Schein von Universalität verleiht. Sein Denken ist un- 
selbständig. Es ist sehr natürlich, daß sich die Gefühlsfülle dieses Mannes 
zunächst mit dem Ertrage der Romantik vollsaugt. Schelling wirkt stark 
auf ihn; von Hegel übernimmt er die geschichtsphilosophische Grundauf- 
fassung und die Art des Deduzierens. Und so wagt er eine Synthese nach der 
andern: Philologie und Philosophie, Religion und Weltanschauung, Staat 
und Kirche, Politik und Gelehrsamkeit, deutschen Idealismus und englischen 
gesunden Menschenverstand. Der Romantiker wird zum Liberalen, und der 
Protestantismus dient dabei als Mittler. Im ganzen also ein gewiß denk- 
würdiges Lebensschicksal — aber mehr ein durch den Geist bewegtes, als durch 
die Tat zusammengerafftes Dasein, ein Dasein, das mehr in sich etwas Per- 
sönliches gewesen ist, als daß es Großes gewirkt hat. 

Denn was Bunsen wissenschaftlich hinterlassen hat, ist doch wohl kaum 
mehr als ein gewagter und bizarrer Dilettantismus. Als Diplomat hat er 
seine Regierung wiederholt empfindlich bloßgestellt. Was bedeutet er nun 
als deutscher Patriot? 

Hier darf ihm, das scheint mir Ulbrichts Untersuchung zu ergeben, die 
Anerkennung der Geschichte nicht versagt werden. 

Im März 1848 legt er alle Studien hin — die große Frage der Befreiung 
und Einigung Deutschlands nimmt ihn ganz gefangen. Den monarchischen 


570 Kritiken 


konstitutionellen Bundesstaat bezeichnet er als das notwendige Ziel der 
Bewegung. Eine Versammlung als schaffende Macht erscheint ihm unprak- 
tisch und gefährlich. Die Gesamtheit der oberherrlichen Staaten soll der 
Bundesregierung ihre Befugnisse übertragen. 

Die .eigentliche Schwierigkeit der deutschen Revolution, das Verhältnis 
der demokratischen zu den dynastischen Elementen, erkennt er also von vorn- 
herein. Ebenso bemüht er sich — von der Idee des germanischen Volkstums 
geleitet —, einen Ausgleich zwischen zentralistischen und partikularistischen 
Tendenzen zu gewinnen. Landschaftliche Gliederung, Selbstverwaltung, 
Bundesstaat mit zwei Häusern — das sind seine Wünsche. 

So wird er einer der Mittelsmänner zwischen Berlin und Frankfurt. Daß 
er zu einer Klärung dieser schwierigsten aller damaligen Probleme, des Ver- 
hältnisses von Preußen zur Paulskirche, beigetragen habe, kann man aber 
wohl kaum sagen. Wenn Bunsen im Denken klar ist, so isterim Handeln immer 
impressionabel. In Berlin tritt er für Frankfurt, in Frankfurt für Preußen 
ein. Ulbricht sieht hier „bedeutsame Wandelungen“. Ich glaube mehr ein 
Auf- und Abschwanken dieses Sanguinikers zu finden. Einen so robusten 
Gedanken, wie das Zerschlagen Preußens in Reichskreise, darf man ihm aber 
nicht zutrauen. Die preußische Staatskraft ist ihm schließlich doch unbe- 
dingte Notwendigkeit. Das sieht Bunsen ein, so wohl er sich unter den Frank- 
furter Staatsmännern fühlt, und so wenig Berührungspunkte er mit den preu- 
gischen Konservativen hat, die sich gerade zu regen beginnen. 

Man hat immer wieder den Eindruck, dieser Mann des empfindsamen 
Denkens ist selbst in einer Zeit des Überschwangs und der Weitschweifigkeit, 
wie es die Revolution von 1848/49 war, zu überschwenglich, zu weitschweifig. 
Was für ein Unternehmen, ein zweibändiges Werk über „Deutschlands Ver- 
gangenheit und Zukunft“ zu schreiben, um nachzuweisen, daß der Bundesstaat 
für das deutsche Volk eine historisch-politische Notwendigkeit seil Bezeich- 
nend dabei ist, daß dieser Prophet eines rassigen Germanismus seine klarsten 
Gedanken von den Franzosen Montesquieu und Tocqueville übernimmt, 

Hat nun Bunsen durch seine Äußerungen die Politik Friedrich Wilhelms IV. 
beeinflussen können? Die Wege der beiden Männer, deren Freundschaft als 
solche weiter dauert, gehen damals deutlich auseinander. Bunsen wünscht 
jetzt (Anfang 1848 war er noch großdeutsch gewesen!) im Sinne der Frank- 
furter ein bloßes Bündnisverhältnis zu Österreich; unter allen Umständen aber 
ein energisches Zugreifen Preußens. Er zweifelt gar nicht an der Möglichkeit 
einer schlieBlichen Verständigung. Und ein einziges Mal kann er dann positiv 
einwirken. Er bringt, wie man schon aus Sybel weiß, den König zur Ge- 
nehmigung der preußischen Zirkulardepesche vom 23. Januar 1849. Später 
kann er nicht mehr sich und die Gedanken seiner Gesinnungsgenossen — 
der Camphausen, Gagern, Vincke — durchsetzen. Und so bleibt er während 
der Unionspolitik ein enttäuschter zorniger Zuschauer; den peinlichen Abfall 
der Könige vom preußischen Bundesprojekt hat er zuerst aus den Berichten 


Kritiken 571 


der englischen Vertreter in Hannover, Dresden, München durch das englische 
Ministerium erfahren und vergebens seiner Regierung mitgeteilt. Ulbricht 
teilt diese Tatsache zweimal kurz nacheinander mit verschiedener Quellen- 
angabe mit (S. 103 u. 111) — ein Zeichen dafür, daß er hätte sorgfältiger und 
mit mehr Überblick arbeiten sollen. 

Interessant ist die Tatsache, daß Bunsen, nachdem er während der 
Orientkrise hatte aus dem Dienst ausscheiden müssen, beim Beginn der neuen 
Ära von dem Prinzen von Preußen auch für einen Ministerposten in Aussicht 
genommen wurde, ein neuer Beweis für den großen Einfluß, den er auf den 
Thronfolger bei dessen Londoner Aufenthalt gewonnen hatte. 

Einen Staatsmann von Einsicht und Kraft wird man nie aus Bunsen ma- 
chen können. Wie sehr steht er doch da z. B. seinem Freunde Stockmar nach. 
Aber ein deutscher Patriot, der von ehrlichem, reinem Wollen beseelt war, 
ein Mann, der das Volkstümliche und das Freiheitliche, das Naturhafte und 
das Gedanklich-Moderne im Staatsleben zu vereinigen strebte, ein Bürger, 
dem die Kulturtradition seines Vaterlandes eine hohe und reine Macht war, 
nicht hinreißend und überlegen, aber edel und sympathisch: so wird Bunsens 
Gestalt festgehalten werden müssen. Treitschkes lieblose Karikatur kann 
dagegen nicht bestehen. 


Freiburg i. B. Veit Valentin. 


Heinrich von Treitschkes Briefe. Herausg. v. Max Cornicelius, 
II. Band 1859—1866 (1. Juli). Leipzig 1913, S. Hirzel. 496 S. 
NM. 10,—, geb. M. 12,50. 


Auf den ersten Band dieser schönen Sammlung (vgl. Jahrgang 1914, S. 433 ff.) 
ist schnell der zweite gefolgt. Er umfaßt 311 Nummern. Mehr als ein Viertel 
davon sind an den Vater gerichtet, einige wenige an die Mutter und die beiden 
Schwestern. Von besonderem Interesse sind die sechs Briefe an die Verlobte, 
Emma v. Bodmann, und die drei an Bismarck sowie eine in Nachbildung mit- 
geteilte Antwort Bismarcks. Zahlreicher sind die Briefe an Hirzel, Haym, 
Nokk, Gustava v. Haselberg, Bachmann, Klee, Overbeck, Freytag. Sehr groß 
ist dann die Anzahl einzelner oder weniger Briefe an verschiedene Adressaten“. 
Außerdem sind Auszüge aus manchen Briefen in einigen Anmerkungen wieder- 
gegeben. 

Auch der Inhalt dieses Bandes ist ein überaus reicher und mannigfaltiger, 
wenn auch vielleicht nicht ganz von demselben stofflichen Reiz wie der des 


1 Mohl, Busch, Hugo Meyer, Frensdorff, Mathy, Baumgarten, Droysen, 
Oncker, Gutschmid, Häusser, Mommsen, Pauli, Sybel, Waitz, Weech, Mendels- 
sohn-Bartholdi, Aegidi, Blum, Bluntschli, Julian Schmidt, Frantzius, Biltz, 
Brockhaus, Crowe, Hofmeister, Reimer, Reyscher, Teschendorff, Max Weber, 
Wehrenpfennig, Weismann, Graf Wintzingerode, Zarncke, Frau Brockhaus und 
Frau Asverus. 


572 Kritiken 


ersten Bandes. Die Hauptsache bleibt doch auch hier das lebendige Bild der 
lebendigen Persönlichkeit, das wir empfangen. 

Leicht erregbar und leidenschaftlich, fühlt sich Treitschke als Sohn seiner 
stürmischen Zeit: „Ich möchte in keiner anderen Epoche leben: es ist etwas 
Großes in den stürmischen Fortschritten dieser Zeit, die bereits gleichgültig 
über Bord wirft, was vor 10, 20 Jahren noch alle Gemüter entflammte“ 
(S. 79). — „Es liegt etwas Aufregendes, Ruheloses in der Luft dieser Zeit, 
dem sich der einzelne nicht ganz entziehen kann“ (S. 91). — „Ich lasse mir 
meine Zeit nicht schelten ... Wirklich, wir können uns selbst nicht außer- 
halb unserer Zeit denken, und sie kurz und gut verwerfen, heißt sich selber 
schmähen. Ich finde in diesen Tagen überall einen gesunden Drang nach 
Wahrheit und Natur; und der Wunsch, in einer anderen Zeit zu leben, ist 
mir nie beigekommen“ (S. 190, vgl. auch S. 34). In Selbstbekenntnissen und 
Selbstcharakteristiken (S. 160, 283, 330, 491) wie in den zahlreichen Äuße- 
rungen über die Zeitereignisse und Zustände tritt immer wieder sein starkes 
Temperament und seine politische Leidenschaft, „die Leidenschaft seines 
Patriotismus“ (S. 132), hervor. Die ganze Zartheit der Empfindung seiner 
starken und männlichen Seele aber kommt in den Briefen an die Braut und 
in den Äußerungen über sein Verhältnis zu seiner Mutter zum Ausdruck: 
„Ich war ein leidenschaftliches, unliebenswürdiges Kind ... ich machte ihr 
vielen Kummer, ich verstand ihre Liebe nicht und trug mich wohl mit dem 
frevelhaften Glauben, daß ich ihrem Herzen fremd sei. Jetzt, seit ich erwachsen 
bin, ist sie mir mit einer Wärme nahe getreten, die mich unbeschreiblich er- 
greift. Ich erschrecke oft vor dieser grenzenlosen Innigkeit; es ist mir wie 
eine Offenbarung gewesen, als ich zum erstenmal den Reichtum eines müt- 
terlichen Herzens erkannte. Du wirst selbst wissen, wie kalt, wie leer, wie 
herzlos wir Männer uns in solchen Augenblicken erscheinen“ (S. 84, vgl. auch 
S. 166 f., 174, 188, 192, 206, 222f., 231, 283). | 

Wie schon im ersten Bande finden sich auch jetzt sehr scharfe und radikale 
Äußerungen über die Fürsten und das Junkertum (S. 48, 315, 24, 144, 232, 
245, 311, 334), und überaus leidenschaftlich ist die Stellungnahme im preu- 
Zischen Verfassungskonflikt. Bismarck ist ein ‚flacher Junker“ (S. 238, vgl. 
auch S. 250, 257, 291, 311), den er der Frivolität und des Verrats beschuldigt 
(S. 274, 314). Aber bald erkennt er dann doch die Notwendigkeit, die aus- 
wärtige Politik „des kühnen Sophisten“ zu unterstützen, von dem ihn „in 
allen inneren Fragen eine tiefe Kluft trennt“ (S. 464, vgl. S. 416, 418, 420f., 
462, 467). Und auf der anderen Seite sagt er schon im Herbst 1865 mit Be- 
zug auf seine lehrreichen Archivarbeiten zur Deutschen Geschichte von 1815 
bis 1840: „Die Welt nimmt sich ganz anders aus, wenn man sie von oben, 
von dem Standpunkte der Regierungen, betrachtet. Man legt dabei manches 
liberale Parteivorurteil ab und gelangt zu billigerem, konservativerem 
Urteile“ (S. 422). So will er denn auch die Parteiverbissenheit der Liberalen 
nicht ermutigen, sondern fort und fort die Freunde erinnern, „daß wir Preußen 


Kritiken 573 


sind und das Vaterland nicht über der Partei vergessen dürfen“ (S. 408). 
Was ihn am meisten bewegt, ist doch immer die Frage der nationalen 
Einigung durch Preußen. Und so wird er denn auch alsbald in der schleswig- 
holsteinischen Frage aus einem liberalen Anhänger des Augustenburgers ein 
Fürsprecher für die Annexion dieser Grenzmark durch Preußen. 

In religiöser Beziehung bezeichnet sich T. auch jetzt noch wiederholt — 
halb im Scherz — als Heiden. Daß er aber bei aller Freiheit von konfessionell- 
kirchlicher Gebundenheit doch innerlich eine tief religiöse Natur war, das 
kommt in den Briefen wiederholt in schöner Weise zum Ausdruck (S. 96, 143f., 
328f., 487, 489, vgl. auch S. 37, 94, 165, 325). 

Sehr bezeichnend ist der Ausspruch über die historische Objektivität 
(S. 351): „Nach dem Ruhme, von den Gegnern unparteiisch genannt zu wer- 
den, trachte ich nicht; das hieße das Unmögliche verlangen. Solange die Erde 
steht, ist ein Historiker in bewegter Zeit immer dann erst unparteiisch ge- 
nannt worden, wenn er im Grabe lag... Jene blutlose Objektivität, die gar 
nicht sagt, auf welcher Seite der Darstellende mit seinem Herzen steht, ist 
das gerade Gegenteil des rechten historischen Sinnes. Alle großen Historiker 
haben ihre Parteistellung offen bekannt: Thucydides ist Athener, Tacitus 
Aristokrat. Es kommt nur darauf an, daß man den Sachverhalt so vollstän- 
dig, als man ihn kennt, darstellt; das Urteil bleibt dann jedem, auch dem 
Verfasser, frei.‘ 

Von schlagenden Epigrammen sei die Bezeichnung der „Gartenlaube“ 
(S. 412) als „Invalidenhaus aller deutschen Mittelmäßigkeiten‘‘ erwähnt und 
der Satz über die „Examenquälerei“ (S. 192): „Ich denke, eine gesittetere 
Zukunft wird diese raffinierte Dummheit unseres Mandarinentums dereinst 
nicht für möglich halten.‘ 

Von besonderem Interesse sind für uns heute Treitschkes Urteile über Eng- 
land und die Engländer (S. 77, 93f., 102, 110f.). Er erkennt durchaus an, daß 
wir „in politischen Dingen unendlich viel von den Briten zu lernen haben, 
doch nimmermehr sollen wir unseren Vorzug größerer geistiger Freiheit ver- 
kennen.“ — „Ich müßte jedes Gefühles für menschliche Größe bar sein, 
wollte ich diese gewaltige Nation nicht bewundern“, — aber „ein großes Ge- 
biet der Menschenbildung ist den Briten immer verschlossen geblieben: 
die Namen Plato und Kant sind ihnen stets ein leerer Schall gewesen ... 
Der Heroismus des Denkens (nicht des Wissens) ist nur von zwei Völkern: 
den Griechen und den Deutschen, verstanden und gehegt worden.“ Und 1860 
spricht er von der „schlotternden Angst“ der Engländer vor Bonaparte und 
ihrer „geldstolzen Anmaßung gegen andere Völker“ — „das könnte einen 
irre machen an der ganzen Nation, wenn ich nicht wüßte, daß Englands 
gesamte Geschichte ein unbegreifliches Gemisch von Gemeinheit und Größe 
bildet“. 

1860 wird ihm der „alte Gedanke wieder lebendig, ob er sich nicht als Leut- 
nant glücklicher fühlen würde“ (S. 76). Ein andermal „beneidet“ er seinen 


574 Kritiken 


jüngeren Bruder Rainer, der die militärische Laufbahn ergriffen (S. 23). 
1866 rechnet er sich resigniert zu den „armen Federfuchsern“ (S. 470) und 
gewiß aus tiefstem Herzensgrund kommt das Bekenntnis: „Ich bin mit 
meinem Stammbaum vollkommen zufrieden — wenn nur der wackere Zimmer- 
mann oder Pfarrer oder Hauptmann, der vor 200 Jahren seinen Glauben 
nach Sachsen rettete, sich vorher tapfer mit den Habsburgischen Söldnern 
gerauft hat“ (S. 495). 

Ihm selber war eine andere Art der Wirksamkeit beschieden, die er mit heili- 
gem Eifer und nie ermüdender Selbstzucht erfüllt hat. 

So liegt ein tiefer Sinn in der altgermanischen Sage, daß die Schlachten 
der Völker auf Erden begleitet werden von Kämpfen zwischen den abgeschie- 
denen Helden in den Lüften. Was bedeutet das anders, als daß die Persön- 
lichkeiten und die Werke der großen Söhne eines Volkes über den Tod hinaus 
als lebendige Mächte fortwirken in dem Leben und den Kämpfen ihrer Nation! 
In diesem Sinne lebt und kämpft unter uns heute auch Heinrich von Treitschke | 

Charlottenburg. Ernst Salzer (f). 


575 


Nachrichten und Notizen. 


Ernst Müller (Dr. med., Oberarzt in Waldbröl), Cäsarenporträts. Bonn 
1914, A. Marcus und E. Webers Verlag. 39 S. u. 4 Tafeln. Geb. M. 5,—. 

Zur Charakterisierung des erstaunlichen Buches mögen drei (bzw. fünf) 
Stellen dienen (ich könnte ihnen dreißig gleichartige mehr anreihen): 

„Nicht ohne Interesse dürfte sein, daß die allgemeinsten Vererbungsgesetze 
der Menschen ebenso auf Hunde beziehbar sind; und so können wir folgende 
Sätze auf beide anwenden: Nach Ströse (sic) sind bei Hunden immer einige Teile 
dem Vater, andere der Mutter oder Voreltern ähnlich, obwohl im großen und 
ganzen das Kind die Durchschnittsform beider Eltern besitzt usf. Bei Jagd- 
hunden vererbt sich gewöhnlich der Teil der Eltern am meisten, welcher am 
besten durchgezüchtet und am kräftigsten ist, sowohl in Körperform als in 
jagdlichen Eigenschaften” usf. Übertragen wir diese Regeln auf den Menschen, 
so ergibt sich, daß wir hier dieselben Verhältnisse haben ; setzen wir für Jagd- 
hunde Menschen und für jagdliche Eigenschaften Charakteranlagen usf., so 
können wir entdecken, daß eine Übereinstimmung besteht.“ S. 7. 

„Was die Enfacebilder zeigen, bestätigen die Münzprofile. Istesein Wunder, 
daß sich Großonkel und Neffe (wie Cäsar und Augustus) ähnlich sehen? Kei- 
neswegs; daß das möglich ist, kann ich aus meiner eigenen Familie bestätigen.“ 
S. 9. | 

„Demnach war Nero ein Potpourri aus rassigen Familien, glich aber keiner 
exquisit, — sein künstlerischer Einschlag dürfte sich zwanglos von seinem 
Urgroßvater Agrippa herleiten lassen, da kein ihm verwandtschaftlich näher- 
stehender Ahne so künstlerisch begabt war. Und in der Tat, Tacitus hat uns in 
dieser Hinsicht sicher ein Zerrbild des Kaisers hinterlassen, da er dessen Künst- 
lertum bloß mit den Augen des ernsten Senators sah. Nachdem ich ? die Trüm- 
mer seines goldenen Hauses (sic) gesehn, mit den herrlichen Grotesken und 
interessanten Anlagen, zu denen klassische Bildwerke gehörten, die zum Teil 
wiedergefunden sind, und da ich weiß, daß sein Künstlertum als Sänger fest- 
steht (woher ?), scheue ich mich nicht auszusprechen, daß ich Nero für einen 
wirklichen Künstler halte, in dessen goldenem Hause wahrscheinlich jeder Gegen- 
stand ein Kunstwerk repräsentierte. Er hatte den künstlerischen Schwung 
eines Ludwigs II. von Bayern. Der Senat hat in der von Tacitus beschriebenen 
servilen Art den Fürsten sogar mit der Krone des Sonnengottes dargestellt.“ 
S. 16f. 


I Sechs Zeilen später heißt es in punoto des Sexuallebens beider: „ Bedeutende 
Regenten pflegen keine frommen Hauslämmer zu sein“, vgl. den lapidaren Satz 
S. 37: „Marc Aurel erscheint in dem Kopf der Münchener Glyptothek edel, 
tüchtig und draufgängerisch, letzteres war er gegen Germanen und Christen.“ 

3 Von mir gesperrt. 


576 Nachrichten und Notizen 


Es steht zu hoffen, daß nach dem Schicksalsjahre 1914 kein deutscher Ver- 
lag von der Bedeutung des Bonner derartige Dinge veröffentlicht. 
Pönitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz. 


Handbuch der Kirchengeschichte für Studierende, in Verbindung mit 
Gerhard Ficker in Kiel, Heinrich Hermelink in Thekla bei Leipzig, Erwin 
Preuschen in Hirschhorn, Horst Stephan in Marburg herausgegeben von 
Gustav Krüger in Gießen. Teil I geh. M. 5,—, II. Teil geh. M. 5,—, 
III. Teil geh. M. 5,—-, Register unter Beihilfe des Herausgebers von stud. 
theol. August Dell, Nachträge und Berichtigungen geh. M. 3,—. Tübingen 
1911, 1912, 1911, 1913, Mohr (Paul Siebeck). 

Nachdem der vierte Teil des Handbuchs der Kirchengeschichte, „die Neuzeit“, 
der von Horst Stephan bearbeitet worden war, bereits 1909 erschienen ist, sind 
der dritte Teil „Reformation und Gegenreformation“ von Hermelink 1911, dann 
der erste Teil „das Altertum“ 1911 von Preuschen, der die alte Kirchengeschichte 
bis zum Ausgang des dritten Jahrhunderts, und von Krüger, der sie vom Aus- 
gang des dritten bis zum Anfang des achten Jahrhunderts behandelt, und 
endlich der zweite Teil das „Mittelalter“ 1912 von Gerhard Ficker, der die Ge- 
schichte der mittelalterlichen Kirche vom achten bis dreizehnten, und von 
Hermelink, der sie vom vierzehnten bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts 
behandelt, erschienen. So liegt denn das Werk, dem noch 1913 ein Register 
mit Nachträgen und Berichtigungen beigefügt worden ist, jetzt vollständig 
vor. Im Vorwort zum ersten Teil hat der Herausgeber die Grundsätze entwickelt, 
die ihn und seine Mitarbeiter bei der Abfassung des Handbuchs geleitet haben. 
Es kam ihnen in erster Linie auf eine möglichst vollständige Darbietung des 
Stofflichen an, nicht auf eine fortlaufende Darstellung des Geschichteverlaufs, 
wie ihn etwa Karl Müller in seinem Grundriß geboten hat. Um diesen Zweck 
zu erreichen, sind im ganzen Werke durchgängig die Grundlinien von der Aus- 
führung, die in Anmerkungen gegeben wird, in der Art, wie es das Lehrbuch von 
Kurtz früher getan hatte, getrennt. Man hat gegen diese Art der Behandlung 
das Bedenken erhoben, daß sie unpädagogisch sei, zersplitternd wirke und eine 
ruhige und einheitliche Betrachtung unmöglich mache. Aber der Herausgeber 
verteidigt sich gegen diesen Einwand — und ich stimme ihm rückhaltlos zu — 
damit, daß dies nur dann eintrete, wenn der Hauptteil kein Körper, sondern 
wie bei Kurtz nur ein Gerippe sei. Und in der Tat sind im ganzen Werk 
die Hauptteile — am wenigsten vielleicht im vierten Teil der Neuzeit, wo es 
allerdings auch am schwierigsten war — so gestaltet, daß sie im Zusammenhang 
gelesen werden können. Dabei ist die Darstellung klar und gleichmäßig. Be- 
sonders ist von Krüger und Ficker die Geschichte der griechischen Kirche 
von qustinian an bis zum Ende des Mittelalters, die in früheren Darstellungen 
der Kirchengeschichte stiefmütterlich behandelt zu werden pflegte, mit der ihr 
gebührenden Ausführlichkeit geschildert worden. Geschichtsphilosophische 
Reflexionen haben die Verfasser im allgemeinen ausgeschaltet, dagegen bringt 
das Handbuch einen außerordentlich reichen Stoff von Tatsachen auf 1200 
kleingedruckten Seiten zu dem ungewöhnlich billigen Preise von 20M. Dabei 
ist dieser Stoff sehr geschickt gegliedert, und die vollständige Angabe aller wert- 
vollen, vor allem der neueren, auch der in Zeitschriftenartikeln zerstreuten Lite- 


Nachrichten und Notizen i 577 


ratur ist ein besonderer Vorzug für die Benutzer des Buches. Endlich möchte 
ich noch hervorheben, daß die Verfasser, vor allem Krüger, Ficker und Stephan 
sich bei der Behandlung kontroverser Fragen einer musterhaften Objektivität 
befleißigt haben, während Preuschen in der Darstellung der ältesten Kirchen- 
geschichte, wo es allerdings, wie in dem Abschnitt über Jesus und das Urchristen- 
tum, schwieriger war, stärker seinen eigenen Standpunkt hervortreten läßt und 
andersartige Auffassungen ignoriert. Jedenfalls erfüllt das Handbuch den Zweck, 
den es nach dem Herausgeber der Sammlung, Prof. Krüger, haben soll, daß 
junge und alte Studierende der Kirchengeschichte dadurch ihr Wissen bereichern 
und vertiefen können. Auch dem Profanhistoriker wird es ein wertvolles und 
bequemes Nachschlagebuch für die Geschichte der christlichen Kirche sein. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Dr. Ulrich Schrecker, Das landesfürstliche Beamtentum in Anhalt. (Un- 
tersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, herausgegeben 
von Dr. Otto Gierke. 6. Heft. Breslau, M. u. H. Marcus.) 

Da ich auf die vorliegende Arbeit noch in weiterem Zusammenhang zurück- 
zukommen gedenke, so kann ich mich hier mit einer kurzen Inhaltsangabe 
begnügen. Der Verfasser will die Einrichtungen des landesherrlichen Beamten- 
tums in den anhaltischen Territorien vom 12.—16. Jahrhundert darlegen. Für 
die Beurteilung der anhaltischen Verfassungsverhältnisse ist vor allem zweierlei 
von Wichtigkeit. Einmal ist durch das ganze Mittelalter bis zum Ausgang des 
16. Jahrhunderts das anhaltische Land fast nie ein einheitliches Verwaltungs- 
gebiet gewesen, sondern fortwährend durch Teilungen zersplittert und in 
kleine Territorien aufgelöst. Es ist daher kaum imstande, selbständig auf dem 
so wichtigen Gebiete der Verwaltungseinrichtungen vorzugehen, sondern hierin 
fast völlig auf das Vorbild der größeren Nachbargebiete angewiesen. Anderer- 
seits sind die anhaltischen Territorien vollkommen eingezwängt zwischen Ge- 
bieten, die zu den bedeutendsten Länderbezirken des Deutschen Reiches gehören. 
Und so haben vor allem die beiden weltlichen Großstaaten des deutschen 
Ostens, Brandenburg und die wettinischen Lande, den anhaltischen Verwaltungs- 
organisationen zum Vorbild gedient und ihnen ihr Gepräge aufgedrückt. Das 
konnte um so leichter geschehen, als die anhaltischen Fürsten zu den Herrschern 
beider Länder fortwährend in engen verwandtschaftlichen oder doch freund- 
schaftlichen Beziehungen gestanden sind. Von vornherein ist also bei Betrach- 
tung des anhaltischen Beamtenwesens eine starke Beeinflussung durch diese 
seine Nachbargebiete anzunehmen. Selbstverständlich sind die Einrichtungen 
dieser Länder nicht ohne weiteres übernommen, sondern es ist den besonderen 
Verhältnissen der anhaltischen Lande durchaus Rechnung getragen. Zur zeit- 
lichen Begrenzung der Arbeit diente die 1572 herausgegebene „Polizey- und 
Landesordnung‘“ des Fürsten Joachim Ernst. Sie enthält zum ersten Male 
dauernde feste Normen für die gesamte Landes- und Hofverwaltung. 

Auch in den anhaltischen Territorien ist ursprünglich von einer Scheidung 
der Angelegenheiten des Landes und der fürstlichen Hofhaltung noch gar keine 
Rede. Die Beamten der Hofhaltung erledigen, wenn nötig, zugleich auch die 
Geschäfte der Landesregierung, dabei kennt man keine sichere Abgrenzung 
der einzelnen Geschäftskompetenzen. Sonderbehörden für die einzelnen Ver- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 37 


578 Nachrichten und Notizen 


waltungsge biete fehlen noch völlig an der Zentralstelle; wie sie kommen, werden die 
Angelegenheiten den gerade anwesenden Personen zur Erledigung übertragen. 
Grundlage der lokalen Verwaltung bildet die Vogtei. In den Händen des Vogtes 
sind die wichtigsten obrigkeitlichen Befugnisse vereint. Unter ihm stehen in den 
Dörfern und Städten die Schultheißen als rein lokale Ortsbeamte. Zentralre- 
gierung und Lokal verwaltung stehen sich noch fast völlig selbständig gegenüber, 
von einer Beaufsichtigung der einen durch die andere ist ebensowenig die Rede 
wie von einem Einfluß der lokalen Verwaltungsbeamten auf die gesamte Lei- 
tung der Landesgeschäfte. Vielmehr zeigt sich noch völlige Selbstherrlichkeit 
in der inneren Verwaltung. 

Im 15. und vollends im 16. Jahrhundert vollzieht sich nun in den anhalti- 
schen Landen wie in anderen Territorien eine Umgestaltung der Zentralstelle. 
Landes- und Hof verwaltung werden jetzt vollkommen getrennt. Die Beamten 
der ersteren haben alle wichtigen Geschäfte der Landesregierung an sich gezogen, 
die Hof beamten sind von der allgemeinen Verwaltung durchaus zurückgedrängt. 
Doch kommt es in Anhalt auch jetzt noch nicht zur Ausbildung kollegialer 
Sonderbehörden für Gericht und Finanzen. Auch in der Ortsverwaltung ge- 
schehen Anderungen, aber sie sind nicht so einschneidend wie an der Zen- 
tralstelle. An die Stelle des Vogtes tritt der Amtmann, der wieder ungefähr 
die gleichen Befugnisse hat wie jener, doch wird zwischen den Trägern der 
Lokalverwaltung und der Zentrale jetzt eine engere Verbindung hergestellt. 

Czernowitz. Kurt Kaser. 


Walter Goetz, König Robert von Neapel (1309—1343), seine Persönlichkeit 
und sein Verhältnis zum Humanismus (Doktoren- Verzeichnis der philos. 
Fakultät zu Tübingen 1908). Tübingen 1910, Mohr. 8“. VII u. 72 8. 
M. 2,—. 

Im Rahmen einer akademischen Festschrift, des Tübinger philosophischen 
Doktorenverzeichnisses für 1908, will W. Goetz hier einer günstigeren Beur- 
teilung König Roberts von Neapel die Wege ebnen und vor allem zu weiteren 
Forschungen anregen. G. hat hier selbst wichtiges Neues herbeigetragen, indem 
er einerseits schöpfte aus dem ungedruckten aragonischen Material, das H. Finke 
sammelte, andererseits aber der schriftstellerischen Tätigkeit, den literarischen 
Werken des Königs seine Aufmerksamkeit widmete. So hat er seine Traktate 
behandelt und vor allem seine zahlreichen Predigten analysiert. Eine Beilage 
unterrichtet über Titel und Uberlieferung der erhaltenen 289 Predigten, von 
denen auch eine Probe gegeben ist. Ihr historischer Wert ist gering, der Inhalt 
meist ohne Beziehung zum Thema und geschichtlichen Anlaß. Sie zeigen Ro- 
bert als ein solches Gemisch von Theologen und König, wie wir es ähnlich schon 
an Philipp dem Schönen kennen lernten. 

G. kommt in seiner Lebensskizze von Robert von Neapel zu einem wesent- 
lich günstigeren Urteil über den König, als es gegenwärtig in Geltung ist, zu 
einem Urteil, das sich den schmeichelhaften Äußerungen der Humanisten 
annähert. Er spricht von seiner umsichtigen Erziehung als der Grundlage 
mannigfaltiger geistiger Interessen, von seinem politischen Weitblick, der freilich 
nicht vom Standpunkt deutscher Kaiserpolitik beurteilt werden dürfe, auch die 
Denkschrift von 1314 weise auf politische Klugheit. Auch in anderen Punkten 


Nachrichten und Notizen 579 


erhofft G. ein günstigeres Urteil von der Forschung. In Roberts Geiz ist er 
geneigt, ein genaues Haushalten zu sehen, dem gesetzgeberischen Wirken 
glaubt er eine besondere Toleranz nachsagen zu müssen. Goetz ist sich selbst be- 
wußt, daß der größte Teil des geschichtlichen Materials über Robert noch uner- 
schlossen in den Archiven liegt und das Zünglein der Wage nach dieser oder jener 
Seite neigen kann, allein, wenn man diesen Stoff einst sichten wird, dann wird 
man auch mit dieser Arbeit sich auseinandersetzen müssen, ebensogut wie 
mit dem Widerspruch, den sie bei R. Davidsohn (Deutsche Literaturzeitung 
32, S. 102f.) gefunden hat. 
Aachen. . Albert Huyskons. 


Richard Scholz, Unbekannte kirchenpolitische Streitschriften aus der Zeit 
Ludwigs des Bayern. I. Teil: Analysen. II. Teil: Texte. 256 u. 611 S. 
(Bibliothek des Kgl. Preuß. Hist. Instituts in Rom, Bd. IX. u. X.) Rom, 
Löscher u. Co., 1911 u. 1914. M. 30,—. 

Scholz gibt mit diesem Werke, dem Ergebnis langer, mühsamer Arbeit, einen 
sehr wertvollen Beitrag zur Geschichte des Federkriegs der Jahre 1327—1354. 
Die meisten der von ihm behandelten Schriften waren bisher unbekannt; das 
eine oder andere war von der Forschung gelegentlich gewürdigt, z. B. von Grauert 
oder K. Müller, aber fast nichts davon bereits abgedruckt worden. So ist es 
fast durchweg Neuland, das der Verfasser der Forschung erschließt. Die Reihe 
eröffnet die Besprechung dreier im Auftrage der Kurie verfaßter Gutachten 
über den Defensor pacis. Es folgt im II. Kapitel die Charakteristik von fünf 
Schriften gegen Ludwigs Erlaß, Gloriosus Deus“ und gegen die Kaiserkrönung. 
Die zehn Publizisten, die in diesen beiden Kapiteln an uns vorüberziehen, 
sind sämtlich Kurialisten ; einer, der den Guelfen angehörende Kleriker Egidius 
Spiritalis in Perugia, ist sogar als der extremste Vertreter des Kurialismus 
dieser Zeit zu bezeichnen; aber die Mehrheit folgte nicht den Heißspornen, son- 
dern den gemäßigten Kurialisten, die nicht jeder Kritik an den kirchlichen Zu— 
ständen schlechthin abgeneigt und nicht mit allen Maßnahmen der Kurie gegen- 
über Ludwig einverstanden waren. Als Typen dieser Richtung begegnen der 
Karmeliter Sybert aus Beek in Geldern, der aus Westfalen stammende Kano- 
nist Hermann von Schildesche, bei dem sich übrigens interessante Ausführungen 
über den Ablaß finden, sowie der unbekannte Verfasser des Compendium maius 
iiber die acht bis 1328 gegen Ludwig geführten Prozesse. Das Hauptinteresse 
beansprucht das sehr ausführliche IH. Kapitel (S. 79—189), das dem Regens- 
burger Domherrn Konrad von Megenberg und Wilhelm von Occam gewidmet ist. 
Der Verfasser behandelt zwei Schriften Megenbergs: das an Satire und derber 
Komik reiche Gedicht „De planctu ecclesiae“, das schon Grauert analysiert, 
aber nicht abgedruckt hat und das uns ein interessantes Stimmungsbild aus dem 
Jahre 1338 gibt, —- und zweitens die Karl IV. gewidmete, gut kurialistische 
Schrift „De translatione imperii“ (1354), die ausführlichste Erörterung des Ver- 
hältnisses zwischen Kaisertum und Papsttum aus dieser Zeit. Sch. macht plau- 
sibel, daß die erste von beiden Schriften nur scheinbar antikurialistisch, also 
die Abfassung beider durch denselben Mann kein psychologisches Rätsel ist. 
Das meiste Interesse wird der Abschnitt über Occam erregen, von dem Sch. 
sechs Stücke bespricht, darunter eine von höchster persönlicher Leidenschaft 


37° 


580 Nachrichten und Notizen 


diktierte Schrift gegen das Andenken Johanns XXII., eine Schrift gegen Bene- 
dikt XII. und die bisher völlig unbeachtete, stark persönlich gefärbte Abhand- 
lung „De imperatorum et pontificum potestate“ (vermutlich 1346/47), der 
schärfste Angriff, den Occam jemals gegen das kurialistische System gerichtet 
hat, zugleich die kürzeste und klarste Zusammenfassung seiner kirchen- 
politischen Anschauungen. Das IV. Kapitel handelt von vier Schriften dreier 
Kurialisten, Augustinus Triumphus, Alvarus Pelagius, Landulfus Colonna ; 
ein blinder Vertreter seines Standpunktes war, wie Sch. zeigt, keiner von ihnen. 
Der Aberglaube, die mannigfachen Häresien der Zeit, die Kulturzustände Spa- 
niens und Frankreichs erfahren durch diese Schriften eine interessante Beleuch- 
tung. — Ein Schlußabschnitt (S. 211—225) zieht das Fazit des inhaltsreichen 
Buches, sieben Beilagen bringen Ergänzungen. Verdienstvoll sind auch die 
mehrfach b>gegnenden Hinweise auf lohnende historische Aufgaben. —- Zwei 
Kleinigkeiten: die Prämonstratenser sind keine “Mönche? (S. 22), und den Stand- 
punkt Oocams bezeichnet man nach Prantls Vorgang besser nicht als, Nomina- 
lismus“ (S. 155). — Der zweite Band enthält die im ersten besprochenen 
Texte, im ganzen 26 Stück, von denen 8 ungekürzt wiedergegeben sind (die 
Traktate Peters von Kaiserslautern, das Compendium maius, die Schriften 
Konrads von Megenberg und zwei Texte von Occam). In den übrigen Texten 
sind manche Stellen gekürzt, aber nur Zitate, rein scholastisch-dialektische 
und rein theologische Dinge; der Gedankenzusammenhang ist überall er- 
halten (S. VII). Ein Anhang gibt eine tabellarische Übersicht über die Streit- 
schriftenliteratur der Zeit Ludwigs des Bayern. 
Leipzig. Karl Heussi. 


Chroniken zur Geschichte des Bauernkrieges und der Markgrafen- 
fehde in Bamberg. Mit einem Urkundenanhang. Bearbeitet und her- 
ausgegeben von Anton Chroust. Leipzig, 1910. XCII u. 716 S. M. 28.—. 
(Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 1. Reihe, 
1. Band. 2. Hälfte.) 

Nach dreijähriger Pause ist dem ersten Halbband der Chroniken der Stadt 
Bamberg der zweite gefolgt. Handelte es sich bei dem ersten um eine von Th. 
Knochenhauer vorbereitete Ausgabe der Chronik des Bamberger Immunitäts- 
streits v. 1430—35, so hat Chroust selbständig in dem zweiten das gesamte 
bambergische Quellenmaterial für die zeitlich und sachlich weit auseinander- 
liegenden Ereignisse des Bauernkrieges von 1525 und der Markgrafenfehde von 
1553 teils in vollständiger Edition, teils in kritischer Verarbeitung vereinigt. 
Der stattliche Band enthält tagebuchartige Berichte, Briefe, historische Ge- 
dichte und eine große Anzahl wichtiger, zum Teil bisher unbekannter Urkunden 
und Aktenstücke. Im Vordergrund der Publikation stehen die literarischen 
Quellen, die fast alle anonym und undatiert überliefert sind. Durch systema- 
tische Analysen dieser Schriften hat Chroust die zeitlichen und örtlichen Gren- 
zen ihrer Entstehung so einschränken können, daß sich bis auf eine Ausnahme 
jedesmal die direkte oder indirekte Urheberschaft einer bestimmten Persönlich- 
keit ergab. 

Damit sind die Ansichten W. Stolzes!, der zuletzt die Quellen zum Bam- 


W. Stolze, Der deutsche Bauernkrieg. Halle 1907. S. 272— 79. 


Nachrichten und Notizen 581 


berger Bauernkrieg einer Kritik unterzog, in allen Stücken überholt. Allein 
die Tatsache, daß es Chroust gelang, in den Aufzeichnungen über den Aufruhr 
vom 10.—15. April 1525 die Handschrift des bischöflichen Rates Hieron. Cammer- 
meister zu erkennen, entkräftet die Annahme, daß dieser über die gleichen Er- 
eignisse noch einen zweiten, anders gearteten Bericht verfaßt habe. Nicht im 
bischöflichen Lager, sondern innerhalb einer bestimmten Gruppe des städti- 
schen Rates hat man den Verfasser der „Beschreibung der geschicht ... in der 
paurn aufrur a. 1525° zu suchen. Der Beweis für die Autorschaft Max Halb- 
ritters, für die Chroust überzeugende Gründe beibringt, wäre vollkommen, 
wenn sich aus den spärlichen Nachrichten etwas Genaueres über Halbritters 
religiöse Stellung ergeben hätte. Seine Darstellung wird aufs glücklichste er- 
gänzt durch einen zweiten Bericht, den der Herausgeber nicht einem unbedeu- 
tenden Beamten des Domkapitels, sondern dem wohlunterrichteten bischöf- 
lichen Sekretär Martin Müllner zuschreibt. Einige Mängel dieser Aufzeichnun- 
gen, die Stolze zu einer Untersuchung dieser Quelle veranlaßten, erklärt Chroust 
aus ihrer Entstehung frühestens nach dem 31. Mai 1529. Als Anhänger der alten 
Kirche erweist sich ebenfalls der Verfasser der beiden historischen Gedichte, 
den O. Erhard! auf reformatorischer Seite zu finden meinte. Es ist Pankraz 
Mayer, ein bischöflicher Sekretär wie Müllner, dessen Auffassung er nahesteht. 

Auch aus dem zweiten Teil des Halbbandes, den Quellen zur Markgrafen- 
fehde, sei nur das Wichtigste hervorgehoben. Da ist es zunächst auffallend, 
daß die beiden aus Bamberg stammenden Hauptschriften bisher unbekannt 
geblieben sind. Dabei ist die bedeutendere in fünf bzw. jetzt noch vier Hand- 
schriften überliefert! Es sind zwei anschauliche Berichte, Überarbeitungen 
täglicher Aufzeichnungen, die sich ganz ähnlich wie die Schriften Halbritters 
und Müllners durch den abweichenden Standpunkt der Betrachtung ergänzen. 
Für die historisch-politische Geschichte ergeben sie weniger als die gleichzeiti- 
gen Urkunden und Akten. Dafür bringen sie manche neue Züge für die Beur- 
teilung der handelnden Persönlichkeiten und haben den Reiz ganz persön- 
licher Mitteilungen. Das gilt besonders von dem in zwei Redaktionen vorliegen- 
den Tagebuch, das die Verdienste des Bürgermeisteramtsverwalters Hans 
Zeitlos ins rechte Licht rückt und wohl von ihm selbst herrührt. Der redselige 
alte Herr gehörte zu den Geiseln der Stadt Bamberg, die Markgraf Albrecht 
Alcibiades seit dem 5. Juni 1553 mit sich nach Niederdeutschland führte und 
dann in Hannover an seine Gönnerin, die Gräfin Elisabeth v. Henneberg, abtrat. 
Seine beschränkte Lage bringt es mit sich, daß er hauptsächlich endlose Ver- 
handlungen wegen der Freilassung der Geiseln, und Klagen über schlechtes 
Quartier und mangelhafte Verpflegung verzeichnet. Dennoch läßt sich aus 
seinem Tagebuch mancherlei entnehmen, z. B. ein genaues Itinerar für die Kriegs- 
züge des Markgrafen, freundlichere Züge zu dessen Charakteristik, als sie die 
bisherige Geschichtsschreibung aufwies, dagegen ein widerliches Bild der fröm- 
melnden und um das Lösegeld hartherzig feilschenden Gräfin Elisabeth. Kultur- 
geschichtlich wertvolle Beschreibungen und Beobachtungen fehlen zwar dem 
Reisebericht des Süddeutschen nicht, doch sind sie verhältnismäßig selten und 
sehr knapp gehalten. Bemerkenswert ist die religiöse Lauheit des Verfassers. 


1 O. Erhard, Die Reformation der Kirche in Bamberg usw. S. 44. Anm. 2. 


582 Nachrichten und Notizen 


Nur an wenig Stellen und mehr durch passiven Widerstand gegen Bekehrungs- 
versuche verrät er sich als Katholik ; nirgends greift er die neue Lehre, die ihm 
doch in so unsympathischen Vertretern gegenübertrat, ausdrücklich an. 

Weniger zuverlässig als die auf eigenen Erlebnissen beruhenden Aufzeichnun- 
gen Zeitlos“ ist das noch 1534 vollendete Werk der Clarennonne zu Bamberg. 
Es ist eine kritiklose Zusammenfügung eines ungesichteten Materials, dessen 
Mannigfaltigkeit jedoch Interesse erregt. Seinen Wert sieht Chroust darin, daß 
es eine Vorstellung gibt, „wie sich die Ereignisse der Markgrafenfehde im Kopfe 
des gemeinen Mannes abgezeichnet haben“. 

Einen raschen Überblick über die die darstellenden Berichte ergänzenden 
Quellen geben die chronologischen Verzeichnisse der in den beiden Halbbänden 
mitgeteilten oder in den Anmerkungen verzeichneten Urkunden und Akten- 
stücke, während ein vorzüglich gearbeitetes, sehr ausführliches Personen-, Orts- 
und Sachregister den Inhalt der Publikation erschließt. Für verfassungsgeschicht- 
liche Untersuchungen, für rechts- und wirtschaftshistorische Arbeiten bietet sich 
hier ein reiches, wohlgeordnetes Material. 

Köln. Luise v. Winterfeld. 


Michael Döberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. II. Band. Vom West- 
fälischen Frieden bis zum Tode König Maximilians I. 1. u. 2. Auflage. 
München, R. Oldenbourg, 1912. VIII u. 496 8. gr.-80. M. 11,50. 

Der Verf. hat ursprünglich sein Werk auf zwei Bände veranschlagt, er hat 
es jetzt jedoch vorgezogen, die Fortsetzung nochmals zu teilen und den zweiten 
Band nur bis zum Tode König Maximilians I. (1825) zu führen. Wie weit da- 
durch, daß nunmehr für einen dritten Band nur mehr die wenigen Jahrzehnte der 
neuesten Zeit übrig bleiben, das Gleichgewicht des Ganzen noch aufrecht zu 
halten sein wird, wollen wir vorläufig unerörtert lassen und einer Beurteilung 
des Gesamtwerkes vorbehalten. Für den Erfolg des ersten, 1906 erschienenen 
Bandes zeugt, daß der zweite gleich in 1. und 2. Auflage erscheinen kann. 

Die allgemeinen Richtlinien und den Charakter des Werkes habe ich bereits 
in der Besprechung des I. Bandes (s. XI. Jahrg., 1908. S. 91) ausführlich zu 
erörtern versucht. Ich kann mich also jetzt darüber kurz fassen. Die Vorzüge 
des I. Bandes, souveräne Beherrschung des Stoffes, treffende knappe Charak- 
terisierung von Perioden und Persönlichkeiten mit geschickter Auswahl bezeich- 
nender Stellen aus den Quellen, sowie eine fließende Darstellung, können auch 
dem zweiten Bande nachgerühmt werden. Der behandelte Zeitraum geht bereits 
über Riezlers Werk hinaus, dafür hat der Verf. sich selbst durch zahlreiche 
wertvolle Einzeluntersuchungen bereits vorgearbeitet und mehr als dies bei 
bloßen Hand- und Lehrbüchern sonst der Fall zu sein pflegt, fußt seine Darstel- 
lung zumeist auf eigener Forschung und selbständigem Urteile. 

Er hatte diesmal die dankbare Aufgabe vor sich, die Entwieklung Bayerns 
zum modernen Staatswesen, seinen Anteil an der deutschen Kultur und Kunst 
der Gegenwart zu schildern, und gerade diese Kulturbilder gelingen ihm vor- 
trefflich und gehören zu den besten Partien des Werkes. 

Schwieriger lag die Sache in bezug auf den Gang der politischen Ereignisse. 
Auf dem Gebiete der äußeren und inneren Politik bewiesen die Wittelsbacher 
in diesem Zeitraume nicht immer eine glückliche Hand; ja, es fehlte nicht an 


Nachrichten und Notizen 583 


schweren Erschütterungen und Krisen, so unter Max Emanuel und Karl Albrecht. 
Für den Verf. galt es, den Anschluß Bayerns an Deutschlands Erbfeind, an 
Frankreich, in schweren Zeiten und entscheidenden Augenblicken: zur Zeit 
Ludwigs XIV., im spanischen Erbfolgekriege, im Österreichischen Erbfolge- 
krieg und zuletzt wieder unter Napoleon zu erklären und zu rechtfertigen. ls 
war nicht immer leicht, bei diesem Vorgehen die Sympathien für seine „Helden“, 
die Wittelsbachischen Fürsten, aufrecht zu halten. Und da muh denn fast natur- 
gemäß ein Zug des Werkes, auf den ich schon bei Besprechung des ersten Bandes 
hingewiesen habe, noch schärfer hervortreten: eine gewisse Feindseligkeit gegen 
Österreich. 

Allerdings ist es ja richtig, daß die beiden Staaten in diesem Zeitraume oft 
und oft als Rivalen ihre Kräfte gemessen und daß das Haus Habsburg wieder- 
holt gerade in dem Augenblicke, da Bayern auf dem besten Wege zur Groß- 
machtstellung gewesen, seine Pläne durchkreuzt hat. Immerhin läßt der Verf. 
da und dort der habsburgischen Politik Gerechtigkeit widerfahren, z. B. 
bezüglich der Erbansprüche Bayerns auf die österreichischen Erblande mit Hin- 
blick auf das Testamentskodizill Ferdinands I. von J. 1547. Hier werden auf 
Grund archivalischer Forschungen die von manchen Historikern behaupteten 
betrügerischen Absichten zurückgewiesen (S. 168). — In der Darstellung der 
heiklen Vorgänge des Jahres 1809 ist der Verf. loyal genug, sich den neuen 
Forschungen Hirns und Voltelinis anzuschließen.! 

Jedenfalls hat auch dieser zweite Band des Werkes gehalten, was der erste 
versprochen hat, und es steht zu hoffen, daß der Schlußband es in gleichem 
Sinne krönen wird. 

Wien. M. Vancsa. 


N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches, nach den Quellen dargestellt. 
Fünfter Band (bis 1912) (Allgemeine Staatengeschichte, herausgegeben 
von Karl Lamprecht). Perthes 1913. M. 13,—. 

Die früheren Bände dieses innerhalb von fünf Jahren gedruckten Werkes — 
der erste Band erschien 1908, der letzte 1912 — haben in der Fachpresse eine 
sehr geteilte Aufnahme gefunden, und nicht ohne Grund. Orientalische (tür- 
kische, arabische, persische) Sprachkenntnisse fehlen dem Verfasser vollständig 
und damit entgeht ihm die außerordentlich vielfältige und häufig aus ersten 
archivalischon Quellen schöpfende orientalische Geschichtsschreibung fast 
ohne Ausnahme. Aber auch russische Geschichtswerke sind Jorga nicht zugäng- 
lich und das hat für den 5. Band, der als Ausgangspunkt den Frieden von 
Kütschük Kainardsché (1774) hat, seine besondere Bedeutung: denn wer ver- 
möchte zu leugnen, daß der Auflösungsprozeß, dem die Türkei seit über zwei 
Jahrhunderten anheimgefallen, unter den wuchtigen Schlägen russischer Diplo- 
matie und russischer Heere zur Tat geworden ist? Auch die mangelhafte Kennt- 

1 Von kleinen Unchenheiten, wie sie bei so großen Werken nicht zu ver- 
meiden sind, aber hier selten unterliefen, sei noch richtig gestellt, daß das Ent- 
satzheer bei der Türkenbelagerung Wiens nicht am Sonntag, 11. September 
eintraf, sondern am Samstag, während die Schlacht selbst am Sonntag, 12. Sep- 
tember 1683, stattfand (S. 94). 


584 Nachrichten und Notizen 


nis der sonstigen kleineren slawischen Sprachen macht sich zuweilen recht 
unangenehm bemerkbar. Im ganzen muß man sagen, daß Jorga für seinen 
5. Band kaum zwanzig Prozent des in Betracht kommenden gedruckten Quel- 
lenmaterials zu Rate gezogen und von Benutzung ungedruckter Autoren oder 
gar von Erschließung neuer Archivalien überhaupt abgesehen hat. Der Band 
ist daher für den Historiker nur mit großer Vorsicht zu gebrauchen, wenn auch 
der Laie die leicht flüssige und klare Darstellung mit vielem Gewinn lesen wird. 
Wie sehr Jorga die Kenntnis des Türkischen gerade für den 5. Band zustatten 
gekommen wäre, läßt sich u. a. daraus ermessen, daß wir für die wichtige Epoche 
von 1774 bis 1826 ein zwölfbändiges türkisches Geschichtswerk besitzen, das 
sowohl, was Umfang wie Auffassung und fesselnde Darstellung betrifft, das 
bedeutendste türkische Geschichtswerk überhaupt ist — dasselbe hat bereits 
drei Auflagen erlebt (vgl. meinen Artikel Ahmed Dschewdet in der Enzyklopädie 
des Islam). 

Bei Darstellung der Kämpfe in Georgien (S. 38) hätte auf Brosset: Histoire 
de la Géorgie II, 2 (1851), S. 251ff., verwiesen werden sollen. S. 39 wird ein per- 
sischer Prätendent Abdul-Fetih erwähnt; dessen richtiger Name lautet Abul- 
Feth; ebenda wird in Fußnote 1 von Selim Efendis Entsendung zum Regenten 
von Persien gesprochen; Selim Sirri — denn um ihn handelt es sich — wurde 
indes von Konstantinopel nach Bagdad geschickt als Delegat der Hohen Pforte 
und „Berater“ (müsteschär) des Gouverneurs von Bagdad; nach Persien war ein 
gewisser Schäwisäde Mehmèéd Bey als Gesandter geschickt worden. Für Bagdad 
hätte Jorga überdies unter anderem auch Clément Huarts Histoire de Bagdad 
dans les temps modernes, Paris 1901, zitieren sollen. Dem langjährigen Höchst- 
kommandierenden der türkischen Flotte (Kapudän Pascha) Dschesälrli Gäsi 
Hasän Pascha (gest. 1790) schreibt Jorga (S. 84) ein Alter von 90 Jahren zu, 
obwohl derselbe es nur auf 75 Jahre brachte. S. 64 behauptet Jorga übrigens 
auch von dem in Syrien ein strenges Regiment führenden Bosnier (nicht Ar- 
nauten) Dsches:4r Ahméd Pascha (gest. 1804), er habe ein Alter von nicht viel 
unter 90 Jahren erreicht; nur 69 Jahre alt ist er geworden. S. 80 wird als tür- 
kischer Großwesir im Jahre 1789 ein Abdi Pascha genannt; Abdi Pascha, der 
die damals im türkischen Heere sehr geachtete Rangstellung eines Komman- 
danten der Plänkler (tscherchadschi) oder der Vorhut einnahm, war nie Groß- 
wesir. — Äußerst wichtig ist für die Geschichte der arabischen Provinzen der 
Türkei das eingehende schon mehrfach gedruckte vierbändige Geschichtswerk 
des Abd ar-Rahman al-Dschabärti (Gabärti), das die Ereignisse der arabischen 
Welt und besonders Ägyptens von 1688—1821 behandelt. Leider ist dieses für 
die Epoche Muhämmed Alis, des Gründers der Chedivendynastie, so wichtige 
arabische Werk Jorga unzugänglich gewesen, ebenso wie die französische 
Übersetzung, welche auf Veranlassung des ägyptischen Ministeriums des Öffent- 
lichen Unterrichts Schefik Mansür Bey von al-Dschabärti veranstaltet hat 
(gedruckt in 9 Bänden, Le Calre 1888—1897). 

Der bekannte Ali Paschá von Janina wäre nach Jorga S. 269 von Mehmed 
Pascha erdolcht worden. Dies ist ebenso unrichtig, wie die Behauptung, daß 
Ali Paschäs drei Söhne zu Kütajeh (soll heißen: Kütahjä) hingerichtet worden 
seien; vielmehr wurde nur einer der drei Söhne Ali Paschäs, Weli Pascha zu 
Kütahjä, zwei andere, Muchtär Pasch& und Salih Paschä, wurden zu Angora 


Nachrichten und Notizen 585 


hingerichtet. — In dem bekannten Hatt-i hümajun vom Jahre 1839 soll nach 

Jorga S. 390 die Abschaffung der Monopole erwähnt und die der Verpachtung 

der Steuern versprochen worden sein. Der türkische Text weiß nichte davon. 
München. K. Süßheim. 


M.D.Learned, Guide to the Manuscript materials relating to American History 
in the German State Archives. Carnegie Institution of Washington 
No. 150. Washington 1912. 352 S. 

Ähnliche Publikationen wie die vorliegende hat die Abteilung für historische 
Forschung bei der Carnegie-Institution in Washington schon mehrere heraus- 
gegeben, so Wegweiser zu den Materialien zur amerikanischen Geschichte für 
die englischen, spanischen u. a. Archive. Weitere befinden sich in Vorbereitung. 
Hier werden die Staatsarchive, außerdem auch eine Anzahl städtischer und son- 
stiger Archive Deutschlands zu demselben Zwecke inventarisiert. Zwei wichtige 
Fundgruben hat der fleißige und umsichtige Bearbeiter übergehen müssen, die 
weitaus meisten Stadtarchive und die Kirchspielarchive. Aber auch so ist das, 
was er aus den anderen bietet, mannigfaltig und wertvoll und bringt reiche 
Nachweise zur Frage der deutschen Einwanderung in die Union und für andere 
deutsch-amerikanische Beziehungen. 

Der Bearbeiter faßt die wesentlichsten Ergebnisse seiner archivalischen For- 
schungen unter drei Gesichtspunkten zusammen. Zunächst Material für die 
ersten Zeiten deutscher Einwanderung, die in der amerikanischen Kolonialzeit 
erfolgte. Hierfür bieten die Pfälzer Archive trotz der seit Ausgang des 17. Jahr- 
hunderts so großen Auswanderung überraschend wenig, dafür aber mehr 
etliche andere süddeutsche Archive wie München. Karlsruhe und Wiesbaden. 
Besonders beachtenswert und größtenteils unbekannt sind die Nachrichten über 
Einwanderungsgesellschaften und Einzelunternehmungen sowie über Auswande- 
rungsagenten und ihre von den Behörden mit Unruhe verfolgte Agitation unter 
Bauern und Handwerkern. Viel neues Material findet sich ferner zur Geschichte 
der deutschen Soldtruppen im amerikanischen Revolutionskrieg (Organisation, 
Transport, diplomatische Verhandlungen). Es zeigt auch, daß nicht erst damals, 
sondern schon zwanzig Jahre früher in seinem Krieg gegen Frankreich England 
für den amerikanischen Kriegsschauplatz Truppen aus Deutschland bezogen hat. 

Schließlich weist er auf das umfangreiche Material hin, das vorhanden ist 
für die kommerziellen und diplomatischen Beziehungen zwischen der selbstän- 
digen Union und den deutschen Staaten und für die Einwanderung des 19. Jahr- 
hunderts, besonders in den Jahrzehnten der Reaktion. Für die spätere Zeit, das 
letzte %—-%, Jahrhundert, erwiesen sich das Melderegister in Hamburg und das 
geheime Staatsarchiv in Berlin als ganz besonders ergiebig. 

Münster. Daenell. 


Justus Hashagen. Das Rheinland und die französische Herrschaft. Bei- 
träge zur Charakteristik ihres Gegensatzes. Bonn, Peter Hanstein, 1908. 

XV u. 611 8.1 M. 15,—. 
Der Verfasser berichtet zunächst über die Verfassungstreue, d. h. die An- 


1 Durch verschiedene Umstände, an denen der Ref. keine Schuld trägt, ver- 
spätet. 


586 Nachrichten und Notizen 


hänglichkeit an die alte Reichsverfassung in den Reichsstädten Frankfurt, 
Aachen, Köln, dann in den Territorien Köln, Mainz und Trier. Er kommt 
dann auf die Anhänglichkeit an Österreich, an Preußen zu sprechen, auf die 
große Friedensseligkeit, die ein wichtiges Band mit der französischen Herr- 
schaft war, auf die Sympathie für die katholische Kirche, die wiederum ein 
Grund der Abneigung gegen das unkatholische, französische Regiment bil- 
dete. Der Verfasser schildert weiter die Widerstände gegen die französische 
Herrschaft, gegen deren materiellen Druck und deren Ideen. Die führenden 
Geister in den damaligen Rheinlanden werden scharf beleuchtet, wie Georg 
Forster und Karl Fischer in Mainz, Stammel, Rebmann, Görres in Trier, Geich 
in Bonn, Dumont in Köln u.a. m. Auch der deutsche literarische Einfluß 
wird berührt, der sich besonders in Lesegesellschaften geäußert hat. Wir er- 
fahren da manches Wertvolle über Zustände und Anschauungen jener Tage in 
den Rheinlanden, so über ihren staatstheoretischen Moralismus. Der alte 
Gegensatz zwischen Bonn und Köln lebt weiter; ein richtiger französischer 
Absolutismus ist allerdings nicht zu spüren, darum fehlt auch die wütende 
Demokratie, von der man gemeiniglich die Rheinlande damals erfüllt glaubt. 
Wie gering der französische Einfluß war, zeigt eine Zählung der Patrioten 
aus dem Jahre 1799: wir erfahren da, daß es beispielsweise in Calcar drei, in 
Burtscheid gar nur einen gegeben habe. Auch sonst sind manche Details, die 
freilich in dem Buche überwuchern, interessant, so daß beispielsweise die 
Aachener gegen den französischen Kalender und die französische Herrschaft 
dadurch demonstrieren, daß sie an den Decadis nicht ins Theater gehen. Mit 
Recht hebt der Verfasser hervor, daß nationale Gedanken damals aufblühen 
und sich weiter entwickeln, daß vor allem die deutsche Kunst durch Wallraf 
und die Brüder Boisseree sich entwickelt hat. Das Buch beruht auf umfang- 
reichen archivalischen Forschungen und auf einer gründlichen Benützung 
der einschlägigen Literatur, es berührt mit Absicht nur die eine Seite des Ver- 
kehrs zwischen den damaligen Rheinländern und den Franzosen: ihren Gegen- 
satz; in einem weiteren Werke soll der positive Einfluß Frankreichs auf Rhein- 
deutschland dargestellt, der Süden dieser Provinzen mehr berücksichtigt, 
ebenso die zeitliche Grenze nach rückwärts und nach vorne ausgedehnt wer- 
den. Es ist also eine großangelegte Geschichte der öffentlichen Meinung, deren 
erster Teil uns nun vorliegt. Und da ist auf das entschiedenste einzuwenden, 
daß dieses Werk viel zu weitläufig angelegt und viel zu sehr mit Details über- 
häuft ist. Wir werden mit Einzelheiten erdrückt, aus denen doch bloß der Geist 
oder die Tendenz herauszuschälen gewesen wäre. Bei aller Anerkennung des 
Tleiges und der Umsicht des Verfassers kann daher das Urteil über das Buch 
kein unbedingt günstiges sein. 
Prag. O. Weber. 


Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch- 
schulen. Berufungen. Es wurden für alte Geschichte berufen die o. Professoren 
Ulrich Wilcken in Bonn nach München, Conrad Cichorius in Breslau 
nach Bonn, Walter Otto in Greifswald nach Marburg, die Privatdozenten 
Matthias Gelzer in Freiburg i. B. als Ordinarius nach Greifswald, Oskar 
Leuze in Halle als ao. Professor nach Czernowitz, der Professor Karl 


Nachrichten und Notizen 587 


F. Lehmann-Haupt von Liverpool (vorher ao. Professor in Berlin) nach 
Konstantinopel. 

Für mittlere und neuere Geschichte wurden berufen die o. Professoren 
Felix Rachfahl in Kiel nach Freiburg i. B., Walter Goetz in Straßburg 
nach Leipzig, Raimund Friedrich Kaindl in Czernowitz nach Graz und 
die ao. Professoren als Ordinarii Karl Stählin in Heidelberg nach Straßburg, 
Arnold Oskar Meyer in Rostock nach Kiel. 

Weiter wurde der ao. Professor Hans Uebersberger in Wien zum Ordi- 
narius für osteuropäische Geschichte, der ao. Professor Felix Salomon in Leipzig 
zum etatmäßigen ao. Professor für englische und französische Geschichte ernannt. 

Der ao. Professor der Religionsgeschichte Hans Haas in Jena wurde als 
Ordinarius nach Leipzig berufen. 

Der Ordinarius für Kirchengeschichte Heinrich Böhmer in Marburg 
wurde nach Leipzig und die ao. Professoren Heinrich Hermelink in Kiel 
als Ordinarius nach Bonn und Georg Grützmacher in Heidelberg als Ordi- 
narius nach Münster berufen. 

Der o. Professor der deutschen Literaturgeschichte J. Petersen in Basel 
wurde nach Frankfurt a. M. berufen. 

Der Ordinarius für Kunstgeschichte Rudolf Kautzsch in Breslau wurde 
nach Frankfurt a. M. berufen. 

Es habilitierten sich für Geschichte: Walter Vogel in Berlin, A. Rein in 
Straßburg, Georg Weise in Tübingen, Feodor Schneider in Frankfurt, 
F. W. Wolters in Berlin, Richard Heuberger in Innsbruck; 

für Kunstgeschichte W. R. Worringer in Bonn, Oskar Fischl in Berlin, 
Albert Dresdner in Charlottenburg. 

Todesfälle. Der Weltkrieg hat auch die Geschichts wissenschaft schwer 
heimgesucht: reife Forscher und hoffnungsvolle Jünger haben den Tod fürs 
Vaterland erlitten. 

Gleich in den ersten Tagen des Aufmarsches, am 10. August 1914, ist infolge 
eines Unglücksfalles Dr. Walter Sohm im Alter von 28 Jahren verstorben, der 
jüngste Sohn des Leipziger Rechtshistorikers Rudolf Sohm. Er hat seine histo- 
rischen Studien vornehmlich in Freiburg i. B. und Straßburg betrieben und von 
Friedrich Meinecke Anregung und Richtung erhalten. Mit einer Arbeit über die 
Schule Johann Sturms und die Kirche Straßburgs in ihrem gegenseitigen Ver- 
hältnis 1530—1581 erwarb er den Doktorgrad. Seine Habilitation in Marburg 
war eben abgeschlossen, als der Krieg ihn zu den Fahnen rief. Aus seinem Nach- 
laß ist die Schrift „Territorium und Reformation in der hessischen Geschichte 
1526—1555“ herausgegeben worden. Sein älterer Bruder Rudolf Sohm, 
Privatdozent in Würzburg, ist am 5. November 1914 in Frankreich gefallen. 

Am 20. Oktober 1914 fiel der Mitarbeiter der Monumenta Germaniae histo- 
rica in Berlin, Dr. Hanns Stäbler, im Alter von 26 Jahren. Seine letzte Arbeit 
„Zum Streit um die älteste deutsche Markgenossenschaft“, die er noch in Druck 
geben konnte und die nach seinem Tode im Neuen Archiv Bd. 39 erschienen ist, 
läßt erkennen, daß die Geschichtswissenschaft eine vielversprechende junge 
Kraft verloren hat. 

Am 8. November 1914 fiel auf dem Felde der Ehre in Frankreich der 
ao. Professor der Rechtsgeschichte Eckard Meister. Zwei seiner Brüder teilten 


588 Nachrichten und Notizen 


später das gleiche Schicksal. Eckard Meister, 1885 als Sohn des bekannten 
griechischen Dialektforschers und Epigraphikers Richard Meister in Leipzig 
geboren, ward von Adolf Wach für das Studium der Rechtswissenschaft be- 
geistert. 1912 habilitierte er sich für das Fach der deutschen Rechtsgeschichte. 
Schon im Sommer 1914 ward er auf den Lehrstuhl des Altmeisters Andreas 
Heusler nach Basel berufen. Das ausgezeichnete Buch „Ostfälische Gerichts- 
verfassung 1912 hatte die Aufmerksamkeit der maßgebenden wissenschaftlichen 
Kreise auf die vielversprechende, glänzend begabte Persönlichkeit gerichtet. 
Es war Meister nicht vergönnt, das Lehramt anzutreten. Der früh Verklärte, 
der nur die Sonnenseiten des Lebens kennen gelernt hatte, ist vielleicht glück- 
lich zu preisen. Aber die, die ihn liebten und von ihm Großes erhofften, bekla- 
gen das Schicksal, das der Wissenschaft einen der Edelsten entrissen hat. 

Im November 1914 fiel der Sohn des bekannten Philologen und Alter- 
tumsforschers E. Schwartz in Freiburg, der Mitarbeiter an den Monumenta 
Germaniae Historia Dr. Gerhard Schwartz in Straßburg. 

Im November 1914 fiel Professor Dr. Ernst Heidrich, der als Ordinarius 
für Kunstgeschichte eben erst von Basel nach Straßburg berufen worden war. 
Wir gedenken seiner als Verfasser einer Schrift über die Geschichte der Düreri- 
schen Marienbilder (1906). 

Im November 1914 fiel der o. Professor der Geschichte in Breslau Dr. 
Georg Friedrich Preuß im Alter von 47 Jahren. Er hat 1894 eine Schrift 
über den Frieden von Füssen und 1904 über Wilhelm IIL von England und das 
Haus Wittelsbach im Zeitalter der spanischen Erbfolgefrage, überdies ver- 
schiedene Untersuchungen besonders zur Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts 
veröffentlicht. Wir betrauern in ihm auch einen Mitarbeiter an unserer Zeitschrift. 

Im November 1914 fiel der o. Professor der alten Geschichte in Kiel 
Dr. Max Leberecht Strack im Alter von 48 Jahren. Wir erinnern an seine 
Schrift „Die Dynastie der Ptolemäer“ (1897), auch war er ein hervorragender 
Numismatiker, gab mit F. Münzer die antiken Münzen von Thrakien heraus 
und bearbeitete den Münzfund bei Neuß (1904). 

Im November 1914 fiel im Alter von 39 Jahren der o. Professor der Erd- 
kunde in Prag Dr. Alfred Grund. Er gehörte zu jenen nicht eben häufigen 
Geographen, die neben strenger naturwissenschaftlicher Ausbildung eine voll- 
ständige historisch-philologische Schulung durchgemacht haben. Sein erstes 
Werk, „Die Veränderungen der Topographie im Wiener Wald“ 1901 ist muster- 
gültig. Seine Arbeit am historischen Atlas der österreichischen Alpenländer: 
Niederösterreich 1910, folgte den besten Traditionen Eduard Richters. Grund 
ging in seiner akademischen Laufbahn von Wien aus, kam als Extraordinarius 
nach Berlin, dann als Ordinarius nach Prag. 

In den Kämpfen bei Soissons wurde am 11. Januar 1915 der Oberlehrer 
in Halle Dr. Paul Hagenbring schwer verwundet und verstarb 10 Tage 
später im Alter von 29 Jahren. Er hatte sich vorwiegend mit der neueren 
deutschen Literaturgeschichte beschäftigt. Einen Aufsatz über Iselins Ge- 
schichtsphilosophie bringt dieses Heft. 

Am 18. März 1915 starb in Flandern an den Folgen einer Verwundung 


der zweite Archivar am Geheimen Haupt- und Staatsarchiv in Weimar Dr. 
Hermann Thimme. 


Nachrichten und Notizen 589 


Im März 1915 fiel der Archivar Dr. Gustav Croon in Düsseldorf. Er 
hatte über die Entstehung des Zunftwesens und weiter über die landständische 
Verfassung von Schweidnitz und Jauer geschrieben. 

Im April 1915 fiel in Galizien der Vizearchivar am k. und k. Haus-, Hof- 
und Staatsarchiv in Wien Dr. Ivo Luntz. 

Am 25. April 1915 fiel der Rektor der Nikolaischule in Leipzig Professor 
Dr. Oskar Dähnhardt im Alter von 45 Jahren, ein bekannter Kulturhisto- 
riker und Sagenforscher, dem wir vor allem die dreibändige Sammlung der 
„Natursagen“ (1907—1910) verdanken. 

Anfang Mai 1915 fiel der Archivar am Staatsarchiv in Düsseldorf Dr. Max 
Foltz im Alter von 37 Jahren. Von seinen Schriften und Ausgaben erwähnen 
wir seine Beiträge zur Geschichte des Patriziats in den deutschen Städten 
(1899), Geschichte des Danziger Stadthaushaltes (1912) und dazu das Ur- 
kundenbuch der Stadt Friedberg. 

Am 30. März 1915 fiel der Privatdozent der Geschichte in Bonn Dr. Ludwig 
Cardauns im Alter von 34 Jahren. 

Im Mai 1915 fiel im Alter von 33 Jahren der Privatdozent der mittleren 
und neueren Geschichte in Göttingen Dr. Hans Niese, Sohn des Althistori- 
kers Benediktus Niese. Mit einer vortrefflichen Schrift,, Uber die Verwaltung 
des Reichsguts im 13. Jahrhundert“, 1905, hat er seine wissenschaftliche Lauf- 
bahn begonnen. Er hat sich dann fruchtbaren Forschungen zur süditalischen 
Geschichte gewidmet und neben kleineren Einzelarbeiten das wichtige Buch 
„Die Gesetzgebung der normannischen Dynastie im regnum Siciliae“ 1910 ver- 
öffentlicht. 

Anfang Juli 1915 fiel bei Arras im Alter von 35 Jahren der Bibliothekar 
an der Leipziger Stadtbibliothek Dr. Albert Poetzsch. Seine „Studien zur 
frühromantischen Politik und Geschichts auffassung“ 1909 bezeugen feines 
geistesgeschichtliches Verständnis und sichere kritische Durchbildung. Er 
war mit Vorbereitungen beschäftigt, seine Kraft einer großen Geschichte der 
Leipziger Universität zu widmen. Man durfte von ihm noch Bedeutendes er- 
hoffen. 

Am 9. Juni 1915 fiel im Alter von 51 Jahren der Professor am Luisen- 
gymnasium in Berlin Dr. F. Kurze, der sich besonders um Herausgabe 
karolingischer Quellen (Annales regni Francorum, Annales Fuldenses, Regino 
von Prüm) verdient gemacht hat. Eine Reihe von Sonderabhandlungen, die 
mit der Editionstätigkeit in Zusammenhang stehen, geht nebenher. 

Ende Juni 1915 fiel in der Isonzoschlacht der Privatdozent der Kunst- 
geschichte in Wien und Assistent am österreichischen Historischen Institut 
in Rom Dr. Oskar Pollak. 

Am 15. Juli 1915 fiel im Alter von 34 Jahren der ao. Professor der alten 
Geschichte in Frankfurt a. M. Dr. Walther Barthel. 

Mitte August 1915 fiel der Kustos am Königlichen Kupferstichkabinett in 
Berlin Professor Dr. Jaro Springer im Alter von 59 Jahren. Seine Disser- 
tation 1882 behandelte Beiträge zur Geschichte des Wormser Reichstages 1544 
und 1545. 

Am 2. September 1915 fiel Dr. Bernhard Hagedorn, einer der tätigsten 
Mitarbeiter des Hansischen Geschichtsvereins. Er veröffentlichte in zwei Bän- 


590 Nachrichten und Notizen 


den ein Werk über Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert 
(1910) mit einer Fortsetzung bis zum Westfälischen Frieden (1912) und weiter 
eine „Entwicklung der wichtigsten Schiffstypen bis ins 19. Jahrhundert“ (1914). 

Am 10. September 1915 fiel der wissenschaftliche Hilfsarbeiter am König- 
lichen Münzkabinett in Berlin Dr. Hermann Heinekenim Alter von 30 Jahren. 

Am 16. September 1915 fiel der Archivar am Königl. Hausarchiv zu Berlin 
Dr. Hermann v. Caemmerer. Er hat 1901 eine Schrift über das Regensburger 
Religionsgespräch von 1546 veröffentlicht und 1915 eine Ausgabe der Testamente 
der Kurfürsten von Brandenburg und der beiden ersten Könige von Preußen 
veranstaltet. Auch war er zuletzt der Herausgeber der Forschungen zur bran- 
denburgischen und preußischen Geschichte. 

Am 10. November 1915 fiel als Kriegsfreiwilliger in einem Feldartillerie- 
Regiment im Alter von 39 Jahren der Archivar am Königl. preuß. Geh. Staats- 
archiv Dr. Ernst Salzer. Als Schüler Scheffer-Borchhorsts hatte er sich 
anfangs mit der Geschichte Italiens im Mittelalter beschäftigt und mit einer 
tüchtigen Arbeit über die Anfänge der Signorie in der gelehrten Welt eingeführt. 
Er ist dann bald mit einer Untersuchung zur politischen Geschichte des Großen 
Kurfürsten zur Neuzeit übergegangen und hat in den letzten Jahren sein ganzes 
Interesse der neuesten Geschichte zugewendet. Mehrere wertvolle Abhandlun- 
gen durfte unsere Zeitschrift bringen, die den Verlust ihres verehrten Mit- 
arbeiters tief beklagt. 


In der allerdings langen Zeit seit der Berichterstattung des letzten Hefts 
hat der Tod unter den Geschichtsforschern reiche Ernte gehalten. Es ist nicht 
möglich, alle die bedeutenden Persönlichkeiten, deren Ableben angeführt werden 
soll, alsbald in angemessener Weise zu würdigen. Es bleibt das späteren Heften 
der Zeitschrift vorbehalten. 

Am 31. Oktober 1914 starb im 65. Lebensjahre der o. Professor der 
österreichischen Geschichte an der deutschen Universität Prag Dr. Adolf 
Bachmann. 

Mitte Dezember 1914 starb in Obermais im Alter von 88 Jahren der o. 
Professor des Kirchenrechts in Bonn Geh. Justizrat Dr. Johann Friedrich 
v. Schulte. In Bonn habilitiert, war er 1854 als ao. Professor der Rechte nach 
Prag berufen und ein Jahr darauf dort zum Ordinarius des Deutschen und 
Kirchenrechts ernannt worden. Er bekleidete dort verschiedene hohe Amter 
als fürsterzbischöflicher Konsistorialrat, Rat am Ehegericht und Mitglied der 
österreichischen Unterrichtsverwaltung. Bei dem Streit um die Unfehlbarkeit 
des Papstes trat er zur altkatholischen Bewegung über, zu deren hervorragend- 
sten Leitern er fortan gehörte. Im Jahre 1873 wurde er an die Universität Bonn 
berufen, die nun sein Wirkungskreis blieb. Er war ein sehr fruchtbarer Schrift- 
steller, von dessen Werken hier nur einige hervorgehoben seien: Handbuch des 
katholischen Eherechts (1855). System des katholischen Kirchenrechts (1856). 
Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts (1863), welches 1886 in 4. Aufl., 
zusammen mit dem Lehrbuch des evangelischen Kirchenrechts, erschien. Lehr- 
buch der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte (1861, 6. Aufl. 1892). Die 
Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts in drei Bänden 
(1875—86). Ferner schrieb er über die Macht der römischen Päpste (1871), 


Nachrichten und Notizen 591 


Die Stellung der Konzilien, Päpste und Bischöfe (1871), Die neueren katholischen 
Orden und Kongregationen (1872), den Zölibatszwang (1876), den Altkatholi- 
zismus (1887). Auch war er ein fleißiger Herausgeber: der Summa des Stepha- 
nus Tornacensis, der Summa magistri Rufini und Mitarbeiter an der Richter- 
schen Ausgabe der Canones et decreta Concilii Tridentini. Von 1874—79 Mit- 
glied des deutschen Reichstages, hatte er sich der nationalliberalen Partei an- 
geschlossen. 

Am 22. Dezember 1914 starb in Bonn der o. Professor der Kirchengeschichte 
Dr. Karl Sell im Alter von 69 Jahren, von dessen Schriften wir erwähnen: 
Philipp Melanchthon und die deutsche Reformation bis 1531 (1897). Die Ent- 
wicklung der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert (1898). Die Religion 
unserer Klassiker Lessing, Herder, Schiller, Goethe (1904). Katholizismus und 
Protestantismus in Geschichte, Religion, Politik, Kultur (1908). 

Am 23. Dezember 1914 starb in München im Alter von 90 Jahren Geh. Rat 
Dr. jur. et phil. Ludwig Ritter v. Rockinger, Reichsarchivdirektor a. D., 
früher auch o. Honorarprofessor an der Universität und Vertreter der histori- 
schen Hilfswissenschaften. Seine literarische Tätigkeit war vornehmlich der 
Erforschung mittelalterlicher Quellen Süddeutschlands und bayerischen ver- 
fassungsgeschichtlichen Problemen gewidmet. Von bleibendem Wert sind seine 
noch jetzt grundlegenden Untersuchungen über bayerisches Schriftwesen und 
seine weit ausspannenden Darlegungen „Die altbayerischen landständischen 
Freiheitsbriefe“, als Einleitung der Ausgabe von G. v. Lerchenfeld 1853 ver- 
öffentlicht, die noch jetzt als einer der wichtigsten Beiträge zum Verständnis 
der territorialen Bildungen in Deutschland gelten müssen. Jahrzehnte seines 
Lebens beschäftigte sich R. mit den Spieglern des 13. Jahrhunderts, besonders 
mit dem Schwabenspiegel; zahlreiche Abhandlungen hat er in den Schriften 
der Münchener Akademie der Wissenschaft veröffentlicht. Wenn auch seine An- 
sicht über Zeit und Ort der Entstehung des sogenannten Schwabenspiegels nicht 
durchgedrungen ist, so wurden doch die vielen Anregungen dankbar anerkannt. 

Am 23. Dezember 1914 starb in Köln im Alter von 72 Jahren Domkapitular 
Dr. th. et ph. Alexander Schnütgen, o. ö. Honorarprofessor an der Universi- 
tät Bonn, ein bekannter Sammler und Kunstschriftsteller und Herausgeber der 
Zeitschrift für christliche Kunst. 

Ende Dezember 1914 starb der Leiter des Fürstlichen Regierungsarchivs 
in Arnstadt Professor Dr. Hermann Planer. 

Am 9. März 1915 starb der Staatsarchivar am Geheimen Staatsarchiv zu 
Berlin Geh. Archivrat Dr. Ludwig Keller im Alter von 66 Jahren. Sein For- 
schungsgebiet war das Reformationszeitalter. Von seinen Schriften sei hier her- 
vorgehoben: Geschichte der Wiedertäufer und ihres Reiches in Münster (1880), 
Ein Apostel der Wiedertäufer, Hans Denk (1882), Die Reformation und die älte- 
ren Reformparteien (1885), Die Waldenser und die deutschen Bibelübersetzungen 
(1886), Johann Staupitz und die Anfänge der Reformation (1888) und dazu die 
dreibändige Aktensammlung: Die Gegenreformation in Westfalen und am 
Niederrhein. 

Am 23. März 1915 starb im Alter von 72 Jahren der Professor für Geschichte 
in München Geh. Rat Dr. Karl Theodor v. Heigel, Präsident der Königl. 
Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 


592 Nachrichten und Notizen 


Am 1. April 1915 starb in Riga der Dozent für deutsche Sprache und Lite- 
ratur an der Technischen Hochschule Dr. Friedrich Glasenapp, der be- 
kannte Wagnerforscher, dem wir eine sechsbändige Lebensbeschreibung des 
Meisters verdanken. 

Am 26. April 1915 starb der o. Professor der Nationalökonomie in Halle 
Geh. Regierungsrat Dr. Johann Conrad im Alter von 77 Jahren. Sein be- 
deutendstes Werk ist der Grundriß der politischen Ökonomie, welcher in vier 
Teilen erschien und es seit 1896 zu vielen Auflagen gebracht hat, 

Am 27. April 1915 starb in Bödigheim der Geschichtsforscher Pfarrer a. D. 
Dr. Heinrich Hagenmeier im Alter von 81 Jahren, der eine Reihe von 
Schriften und Untersuchungen zur Geschichte der Kreuzzüge veröffentlicht 
hat. 

Mitte Mai 1915 starb im Alter von 82 Jahren der dänische Historiker Dr. 
Edvard Holm, Professor emeritus der Kopenhagener Universität, Verfasser 
einer Reihe bedeutender Werke zur Geschichte Dänemarks und Norwegens im 
17., 18. und 19. Jahrhundert, und eine Zeitlang der Herausgeber der dänischen 
„Historisk Tidskrift“. 

Am 10. Mai 1915 starb im Alter von 59 Jahren der o. Professor der Ge- 
schichte Geh. Hofrat Dr. Karl Lamprecht in Leipzig. 

Im März 1915 starb in Dresden im Alter von 63 Jahren der Ober- 
regierungsrat Professor Dr. Eduard Heydenreich, früher Archivar der 
Stadt Mühlhausen i. Thr., später Kommissar für Adelsangelegenheiten im 
Königl. Sächsischen Ministerium des Innern, der sich bis zuletzt mit Genealogie 
beschäftigte. Er gab 1909 eine familiengeschichtliche Quellenkunde und 1913 
ein Handbuch der praktischen Genealogie heraus, auch war er eine Zeitlang 
Schriftleiter der „Familiengeschichtlichen Blätter“ gewesen. 

Am 8. Juni 1915 starb in Leipzig der Professor der Kirchengeschichte 
Geheimer Kirchenrat Domherr D. Theodor Brieger im Alter von 73 Jahren. 
Mit Brieger ist einer der trefflichsten Historiker heimgegangen, die in der 
theologischen Fakultät zu wirken berufen sind. Als Lehrer an einer großen 
Hochschule — seit 1886 in Leipzig, vorher lehrte er zehn Jahre in Marburg, 
1870—76 als Privatdozent und ao. Professor in Halle —, als Mitbegründer und 
Herausgeber der Zeitschrift für Kirchengeschichte (seit 1876) hat er einen weit- 
reichenden wissenschaftlichen Einfluß ausgeübt. Seine emsige Forschertätig- 
keit galt von Anfang an fast ausschließlich der Reformationszeit. Zahlreich 
sind die Abhandlungen und Schriften, die den verschiedensten Seiten und Pha- 
sen der Reformation gewidmet waren. Reiche Förderung hat die Einzelfor- 
schung den Untersuchungen Briegers zu verdanken. Aber es ist als ein Glück 
zu preisen, daß es dem Gelehrten vergönnt war, das Ergebnis einer jahrzehnte- 
langen Kleinarbeit zusammenzufassen und ein erfolgreiches Lebenswerk 
abzuschließen; er veröffentlichte zuerst in Ullsteins Weltgeschichte, dann in er- 
weiterter Gestalt selbständig eine Geschichte der Reformation. Nirgends ver- 
leugnet sich der Protestant, aber der Protestant mit freiem Blick, der sich vom 
Streben nach Wahrheit nicht abbringen läßt. Die Grundauffassung der Refor- 
mation in ihrer weltgeschichtlichen Bedeutung, wie sie Brieger in echt Ranke- 
scher Richtung gesucht und gezeichnet hat, scheint vielleicht manchem Histori- 
ker durch neuere Forschungen und neue Geistesblitze überholt zu sein. Sie 


Nachrichten und Notizen 593 


wird, so dürfen wir meinen, das Neuste überdauern, sie wird sich bewähren. 
Ein echter Gelehrter voll Treue und aufrechter Stärke in Forschung und Leben, 
so wird Brieger in der Erinnerung seiner Freunde fortleben. 

Im Juni 1915 starb der Oberbibliothekar der Großherzoglichen Bibliothek 
in Weimar Geh. Hofrat Paul v. Bojanowski im Alter von 82 Jahren. 

Im Juli 1915 starb im Alter von 66 Jahren der Vorstand des Landesarchivs 
und der Landesbibliothek in Rostock Franz Heinrich Dunckelmann. 

Im Juli 1915 starb der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Ber- 
lin Dr. Heinrich Willers im Alter von 45 Jahren, bekannt vor allem als 
Numismatiker. Er schrieb u. a. eine Geschichte der römischen Kupferprägung 
vom Bundesgenossenkrieg bis auf Kaiser Claudius (1909). 

Am 19. Juli 1915 starb in Dresden im Alter von 55 Jahren der Professor 
der Volkswirtschaft an der Technischen Hochschule Geh. Hofrat Dr. Robert 
Wuttke. Er war der Herausgeber der Sächsischen Volkskunde, welche zuerst 
1900 und dann in 2. Auflage 1901 erschien, und des großen zweibändigen Werkes 
„Die deutschen Städte“, welches die Ergebnisse der ersten deutschen Städte- 
ausstellung von 1903 in Dresden zusammenfaßte. 

Am 15. August 1915 starb der o. Professor emer. für Geschichte an der 
Universität Freiburg i. B. Geheimer Hofrat Dr. Bernhard v. Simson im 
Alter von 75 Jahren in Charlottenburg. Er ist 1840 als Sohn Eduard Simsons, 
des bekannten Achtundvierzigers und ersten Reichsgerichtspräsidenten in 
Königsberg geboren, habilitierte sich in Jena, war als Archivbeamter in Düssel- 
dorf und Berlin tätig, und wirkte seit 1874 als ao., seit 1877 als o. Professor 
der Geschichte an der Universität Freiburg i. Br. 1905 trat er in den Ruhestand 
und lebte seitdem in Charlottenburg. 1900 hat er wertvolle Erinnerungen aus 
dem Leben seines berühmten Vaters herausgegeben. Abgesehen von einigen 
Studien zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelms von Brandenburg, 
galten seine von größtem Fleiß und peinlicher Sorgfalt zeugenden Forschun- 
gen vornehmlich der Karolingerzeit. So die noch immer beachtenswerten 
Untersuchungen zu Pseudoisidor (1886). Simsons Hauptwerke, die trotz ihrer 
Umständlichkeit dauernden Wert haben, sind die Jahrbücher Ludwigs d. Fr. 
(1874—76) und die Fortsetzung bzw. Neubearbeitung der Abelschen Jahr- 
bücher Karls d. Gr. (1883—88). Überaus verdienstlich war es, daß Simson 
die Fragmente, die sich im Nachlaß Giesebrechts zum 6. Bande der Kaiser- 
geschichte vorgefunden hatten, ordnete, fortsetzte und das große Werk mit 
einem 6. Band 1895 zum Abschluß brachte. Schlichtheit und Treue zeichnen 
die Werke Simsons aus, Schlichtheit und Treue bildeten die Grundzüge seines 
Wesens. i 

Am 11. August 1915 starb in Kissingen der o. Professor der deutschen 
Reichs- und Rechtsgeschichte in Berlin Wirkl. Geheimer Rat Dr. Heinrich 
Brunner im Alter von 76 Jahren. 

Am 28. August 1915 starb in Wien der Präsident der Akademie der Wissen- 
schaften Prof. Dr. Eugen v. Böhm-Bawerk im Alter von 63 Jahren. Sein 
großes Werk über Kapital und Kapitalzins, welches in zwei Abteilungen 1884 
und 1889 herauskam, erlebte 1909—14 eine dritte Auflage. 

Am 27. September 1915 starb in München der o. Professor der alten Ge- 
schichte Geh. Hofrat Dr. Robert v. Pöhlmann im Alter von 62 Jahren. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. & 38 


594 Nachrichten und Notizen 


Am 2. Oktober 1915 starb der Direktor des Bayerischen Allgemeinen 
Reichsarchivs Geh. Rat Dr. Franz Ludwig von Baumann in München. 
Ein Sohn des Allgäus (geb. 1846 zu Leutkirch), ist er der Geschichte seiner 
schwäbischen Heimat treu geblieben. Zahlreich sind die Einzeluntersuchungen 
quellenkritischer und verfassungsgeschichtlicher Art, die er veröffentlicht hat. 
Als besonders wertvoll gelten darf seine Arbeit über die Gaugrafschaften 
im Wirttemb. Schwaben 1879 und die große Geschichte des Allgäus (3 Bde. 
1882—94), die nicht allein dem Freund schwäbischer Geschichte, sondern 
auch dem allgemeinen Historiker und besonders dem Verfassungshistoriker 
viel zu bieten vermag. Die Bearbeitung der Urkunden von Allerheiligen in 
Schaffhausen (1881—83) und des Fürstenberger Urkundenbuches sind un- 
gemein verdienstlich. Auch der Untersuchungen zur ältesten Münchener Ge- 
schichte sei besonders gedacht (1902, 1907). Daß Baumann seinem Münchner 
Universitätslehrer Adolf Cornelius auch nach 1870 freundschaftlich verbunden 
blieb, obschon er kirchlich und politisch auf grundverschiedenem Boden 
stand, ehrt ihn menschlich. 

Am 8. Oktober 1915 starb in Berlin der ao. Professor der deutschen Sprache 
und Literatur Dr. Richard M. Meyer im Alter von 55 Jahren, einer der viel- 
seitigsten Literarhistoriker und Germanisten, der auf dem literarischen 
Gebiet der verschiedensten Zeiten heimisch war, ein Mann von ausgedehnter 
Gelehrsamkeit und erstaunlicher Produktivität. Grammatische, phonetische, 
literatur- und kulturgeschichtliche Fragen beschäftigten ihn in gleicher Weise. 
Dem Historiker sind besonders wertvoll das erfolgreichste seiner Werke „Die 
deutsche Literatur im 19. Jahrhundert“ 4. Aufl. 1909 und das umfangreiche Buch 
„Altgermanische Religionsgeschichte“. 1910. 

Am 1. November 1915 starb der Privatdozent der Geschichte Professor 
Dr. Wilhelm v. Sommerfeld in Berlin, dessen Forschungsgebiet haupt- 
sächlich die ostdeutsche Kolonialgeschichte war. Er schrieb über: Die Be- 
ziehungen zwischen den deutschen und den pommerschen Slaven bis zur 
Mitte des 12. Jahrhunderts (1895); Geschichte der Germanisierung des Herzog- 
tums Pommern oder Slavien bis zum Ablauf des 13. Jahrhunderts (1890); 
Beiträge zur Verfassungs- und Ständegeschichte der Mark Brandenburg im 
Mittelalter (1904). 

Am 6. Februar 1916 starb der Professor des öffentlichen Rechts an der 
Handelsschule zu Köln a. Rh., Dr. phil. et jur. Heinrich Geffcken. Als Sohn 
des bekannten hanseatischen Ministerresidenten 1865 in Berlin geboren, ver- 
brachte G. seine Jugendzeit in Straßburg, wohin sein Vater als Professor des 
Staats- und Völkerrechts berufen worden war. In Freiburg, Leipzig und Berlin 
studierte er Geschichte und Jurisprudenz, 1894 habilitierte er sich in Leipzig 
für Kirchenrecht und Rechtsgeschichte, 1898 ging er als Professor des deutschen 
und des öffentlichen Rechts nach Rostock, 1903 nach Köln. Anfangs hat er 
sich auf dem Gebiete der Geschichte und der Rechtsgeschichte literarisch be- 
tätigt, dann wandte er sich staatsrechtlichen Fragen zu, in den letzten Jahren 
fesselten sein ganzes Interesse kirchlich-religiöse Probleme und er stand in 
den Rheinlanden mit an der Spitze der auf freieres Christentum gerichteten Be- 
wegung. Von seinen historischen Arbeiten sind besonders hervorzuheben die 
Schrift über „Die Kirche und das niedere deutsche Kirchengut unter Fried- 


Nachrichten und Notizen 595 


rich II.“ 1890 und die treffliche, mit reichen wertvollen Erläuterungen versehene 
Ausgabe der Lex Salica 1898. 


Reinhold Koser 5. 


Ein tragisches Geschick hat am Morgen des 25. August 1914 den Generaldirektor 
der Preußischen Staatsarchive Wirkl. Geh. Rat Dr. phil. et jur. Reinhold 
Koser nach kurzem, schwerem Leiden dahingerafft — beim Beginn des un- 
geheuren Kampfes, den sein glühend geliebtes Vaterland durchzufechten hat 
eines Kampfes, dem er mit der festesten Zuversicht entgegensah, und dessen 
Verlauf und Ziele fast bis zum letzten Atemzug seine Seele erfüllt haben. Die 
Kunde von den ersten glänzenden Siegen der deutschen Waffen ist noch in sein 
Krankenzimmer gedrungen, und am Vorabend seines Todestages hat er unter 
Aufbietung der letzten Lebenskraft in einer langen Unterredung mit dem 
Unterstaatssekretär des Staatsministeriums gleichsam noch sein politisches 
Testament hinterlassen für eine Zukunft, die er nicht mehr schauen sollte. 

Seinem Lebenswerk als Gelehrter und Beamter, so reich und fruchtbar es 
auch war, ist doch die letzte Vollendung versagt geblieben: Von seiner Ge- 
schichte der Preußischen Politik, einer reifen Frucht seines an Arbeit und 
Erfolg reichen Lebens, ist nur der erste Band erschienen, und die Pläne für 
den Neubau des Geheimen Staatsarchivs in Dahlem sind zwar unter seiner ent- 
scheidenden Leitung und Mitwirkung ausgearbeitet worden, aber die Aus- 
führung, die seine verdienstreiche Wirksamkeit an der Spitze der Archiv- 
verwaltung gekrönt hätte, hat er nioht mehr erleben dürfen. 

Reinhold Koser wurde am 7. Februar 1852 zu Schmarsow bei Prenzlau in 
der Uckermark als Sohn eines Pastors geboren. Bis zum 12. Jahre empfing 
er den „Unterricht durch den Vater, dann besuchte er das Joachimsthalsche 
Gymnasium zu Berlin, das er 1870 mit dem Zeugnis der Reife verließ. Seinem 
heißen Wunsch, in dem Kriege gegen Frankreich mitzukämpfen, blieb die Er- 
füllung versagt, da seine Konstitution zu schwach war. 1870—1874 studierte 
er in Wien, Berlin und Halle Geschichte und Philologie. Seine Lehrer waren 
namentlich Johann Gustav und Gustav Droysen, Ernst Dümmler und Paul 
v. Hassel. Im Sommer 1874 promovierte er zu Halle mit einer Dissertation 
„Uber den Kanzleienstreit. Ein Beitrag zur Quellenkunde des 30 jährigen 
Krieges“ und bestand 1875 mit Auszeichnung das Lehrerexamen für Ge- 
schichte und Philologie. In demselben Jahre veröffentlichte er in der Zeit- 
schrift für preußische Geschichte und Landeskunde eine größere Arbeit über 
die Katastrophe der Schweden in Schleswig-Holstein im Jahre 1713. Auf 
J. G. Droysens und Dunokers Veranlassung wurde er bald darauf Hilfsarbeiter 
bei der Akademie der Wissenschaften und edierte die beiden ersten Bände der 
Preußischen Staatsschriften aus der Regierungszeit Friedrichs II. und die zehn 
ersten Bände der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Großen, in den 
Publikationen aus den Preußischen Staatsarchiven die Memoiren und Tage- 
bücher Heinrich von Catts. Im Jahre 1880 habilitierte er sich in Berlin als 
Privatdozent. Daneben wurde er 1882 als Geheimer Staatsarchiver am Geh. 
Staatsarchiv angestellt, aus dem er wieder ausschied, als er im Jahre 1884 
eine außerordentliche Professur an der Berliner Universität erhielt. 1891 folgte 
er einem Rufe nach Bonn an Stelle Alfred Doves. Seine akademische Wirk- 


596 Nachrichten und Notizen 


samkeit war überaus glücklich und erfolgreich. Denn er war nioht nur ein vor- 
trefflicher Lehrer, sondern er wirkte gewiß vor allem auch um deswillen so 
stark auf die Jugend, weil er eine Persönlichkeit war, klar und bestimmt, 
vornehm und von schlichter Natürlichkeit, wohlwollend und von jugend- 
licher Frische, voll Geist und Humor, gelegentlich auch sarkastisch, von wahrer, 
innerer Teilnahme an allem Großen, bis herab zu den kleinen Interessen des 
Tages und dem Persönlichen, — eine Verkörperung des Nil humani a me 
alienum. 

1896 wurde er als Nachfolger Sybels Direktor (später Generaldirektor) der 
preußischen Staatsarchive und Mitglied der Akademie, 1898 Historiograph des 
preußischen Staates, 1905 auch Vorsitzender der Zentraldirektion der Monu- 
menta Germaniae historica. Im Jahre 1908 führte er den Vorsitz bei dem Inter- 
nationalen Historikerkongreß in Berlin. Bei der Zweihundertjahrfeier des 
Geburtstags Friedrichs des Großen! erhielt er den Orden Pour le merite für 
Wissenschaften und Künste, beim 25jährigen Regierungsjubiläum ernannte ihn 
der Kaiser, der ihn persönlich hochschätzte und alljährlich in Hubertusstock 
bei sich sah, zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz. 

Sein Hauptwerk, das ihm für immer seinen Platz unter den Klassikern der 
deutschen Geschichtschreibung sichert, ist seine monumentale Geschichte 
Friedrichs des Großen — ein monumentum aere perennius wie für den Helden 
so auch für den Künstler. Denn ein künstlerisches Werk ist das Bild der Per- 
sönlichkeit des großen Königs, ihres Werdens und Wirkens, das Koser aus dem 
ungeheuren, von ihm kritisch durchgearbeiteten, gedruckten und archivalischen 
Material geformt hat. 

Im Jahre 1886 erschien zunächst „Friedrich der Große als Kronprinz“, 
1893—1903 folgte in 2 Bänden „König Friedrich der Große“. Die glänzende 
Darstellung des Siebenjährigen Krieges (II. Band 1. Hälfte) wurde im Jahre 
1904 mit dem Verdun-Preis gekrönt. In den Jahren 1912 und 1913 konnte er 
das Werk in 4. und 5. Auflage in 4 Bänden herausgeben, unter dem Titel „Ge- 
schichte Friedrichs des Großen“, beginnend mit der Darstellung der Kron- 
prinzenzeit und unter Hinzufügung eines 4. Bandes, der die Anmerkungen, 
eine Übersicht der wichtigeren zeitgenössischen Schriften über Friedrich den 
Großen und ein von B. G. Volz bearbeitetes Personenverzeichnis enthält. 

Der Geschichte Friedrichs des Großen sind dann noch zwei Editionen ge- 
widmet: Der Briefwechsel Friedrichs des Großen mit Grumbkow und Maupertuis 
und der gemeinsam mit H. Droysen in 3 Bänden herausgegebene Briefwechsel 
Friedrichs des Großen mit Voltaire; der Fertigstellung eines Nachtragbandes 
hat der Tod ein Ziel gesetzt. 

Von den durch ihn begründeten Mitteilungen aus der k. preuß. Archiv- 
verwaltung hat Koser selbst zwei Hefte bearbeitet: Heft 1, „Über den 
gegenwärtigen Stand der archivalischen Forschung in Preußen“, und 
Heft 7, „Die Neuordnung des preußischen Archivwesens durch Hardenberg“. 
Von den Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 
gab er die 4 ersten Bände heraus (1888—1891); den ersten leitete er mit einer 
„Umschau auf dem Gebiete der Brandenburgisch-Preußischen Geschichts- 
forschung“ ein. 


Die schöne Festrede s. im Hohenzollernjahrbuch 16 


Io 


Nachrichten und Notizen 597 


Zu erwähnen sind ferner seine Beiträge zur Allgemeinen deutschen Bio- 
graphie (Graf Heinrich Podewils, Baron Pöllnitz u. a.) und seine Schilderung 
„Staat und Gesellschaft zur Höhezeit des Absolutismus“ (Hinnebergs Kultur 
der Gegenwart II, 5, 1). Von den zahlreichen und wertvollen Aufsätzen seien 
hier nur die wichtigsten genannt: Zunächst aus seinem eigentlichsten Gebiet 
die Arbeiten über den preußischen Staatsschatz und die preußischen Finanzen 
(F. B. P. G. 4, 13 und 16), Voltaire und die Idée de la cour de Prusse (ebd. 6), 
Zum Ursprung des 7jährigen Krieges (Histor. Zeitschrift 74), die Preußische 
Kriegführung im 7 jährigen Kriege (ebd. 92), Fried rich der Große und die preußi- 
schen Universitäten (F. B. P. G. 17), Voltaire als Kritiker der Oeuvres du 
Philosophe de Sanssouci (Hohenzollernjahrbuch 10), Prinz Heinrich und 
Generalleutnant von Möllendorff im Bayerischen Erbfolgekriege (F. B. P. G. 23). 

Außerhalb seines Haupt-Arbeitsgebiets liegen: Das politische Testament 
Karls von Lothringen von 1687 (Historische Zeitschrift 48). Die Epochen der 
absoluten Monarchie in der neueren Geschichte (ebd. 61). Die Gründung des 
Auswärtigen Amtes durch Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1728 (F. B. P. G. 2). 
Friedrich Wilhelm IV. am Vorabend der Märzrevolution (Hist. Zeitschrift 83), 
Brandenburg- Preußen in dem Kampfe zwischen Imperialismus und reichs- 
ständischer Libertät (ebd. 96). Zur Charakteristik des Vereinigten Land tags 
(Festschrift für Gustav Schmoller). Die Aufsätze über die Anfänge des branden- 
burgischen Geheimen Rate von 1604 (Histor. Zeitschrift 109) und über die 
Politik der Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht von Brandenburg (Hohen- 
zollernjahrbuch 13) sind Vorarbeiten zu seinem letzten Werk, der Geschichte 
der brandenburgisch-preußischen Politik, deren I. Band „Bis zum Westfälischen 
Frieden von 1648“ im vorigen Jahr erschienen ist, und in der er zum ersten 
Male nach Droysens unvollendet gebliebenem Werk es unternommen hat, auf 
Grund der neueren großen Quellenpublikationen eine zusammenfassende Dar- 
stellung der äußeren Politik, die Entwicklungsgeschichte der deutschen Groß- 
macht zu geben, die großen Richtlinien und entscheidenden Wendungen her- 
vorhebend, unter zusammenfassender Gegenüberstellung des Erstrebten und 
des Erreichten, mit Ausblioken auf innere Zustände, Heerwesen und Finanz- 
lage. Im Gegensatz zu Droysen und dessen Auffassung von der deutschen 
Mission Preußens betont er im Vorwort, daß die führende Stellung Preußens 
in Deutschland die Konsequenz seiner Geschichte war, daß aber das schließliche 
Ergebnis der preußischen Politik nicht von vornherein als Ziel vor Augen 
gestanden. „Sie hat das Ziel erst spät mit klarem Entschluß gewählt und in- 
zwischen durch Verfolgung ihrer eignen Zwecke doch unwillkürlich dem deut- 
schen Gemeinwohl gedient, weil, was Preußen erwarb, auch für Deutschland 
gewonnen war.“! Und so ist denn der leitende Gesichtspunkt der, „ wie die 
Fürsten unseres Staates und ihre Berater ihre Aufgabe jeweilig aufgefaßt haben, 
ob die Stellung der Aufgabe den wechselnden Bedürfnissen ihrer allmählich 
zu einer Staatspolitik ausreifenden Hauspolitik entsprach, und ob die Mittel 
zur Ausführung zweckmäßig gewählt wurden“. 

Das ganze Werk war auf drei Bände berechnet. Ein Bruchstück aus dem 


1 Vgl. auch den schönen Vortrag Kosers: Die Rheinlande und die preu- 
Bische Politik. Westdeutsche Zeitschrift XI, 187ff., 1892. 


598 Nachrichten und Notizen 


nicht mehr vollendeten II. Bande, „Der Große Kurfürst und Karl X. von 
Schweden“, wird im diesjährigen Hohenzollernjahrbuch! erscheinen. 

Die Verdienste Kosers um die preußische Archivverwaltung, seine Fürsorge 
für die Ordnung der Bestände, für Neu- und Erweiterungsbauten, für die Vor- 
bildung, die Rang- und Gehaltsverhältnisse der Archivbeamten, für die Ver- 
mehrung der Archivarstellen, für die Erleichterung und Erweiterung der 
Archivbenutzung, für die Publikationen, für ein Zusammenarbeiten der Archive 
mit den Geschichtsvereinen, für Bereicherung der Archivbestände durch Neu- 
erwerbungen und Ablieferungen von Behörden — all das ist an anderer Stelle 
von berufener Seite gewürdigt worden — ebenso seine Verdienste um die 
Monumenta Germaniae historica.? In erster Linie wird Reinhold Koser immer 
als der Geschichtschreiber Friedrichs des Großen fortleben. Diejenigen aber, 
denen es vergönnt war, auch den prächtigen Menschen kennen und schätzen 
zu lernen, werden ihm allezeit eine dankbare und treue Erinnerung bewahren. 


Charlottenburg, am Totensonntag 1914. Ernst Salzer (Ý). 


Wilhelm Wiegand. 


Am Abend des 8. März ist einer der besten Männer der Straßburger Univer- 
sität und unseres Landes nach schwerem Siechtum dahingegangen, Wilhelm 
Wiegand, bis zum 1. Oktober vorigen Jahres Professor der neueren Geschichte 
und Vertreter der Universität in der ersten Kammer. 

Wiegand war am 5. November 1851 in einer kleinen Stadt am Harz geboren, 
aber Thüringen wurde seine eigentliche Heimat, und Familienbeziehungen 
ließen ihn in der Jugend auch das Kolonistenland der deutschen Ostmark 
kennen lernen. Nach dem Westen hat den jungen Mann der siebziger Krieg 
geführt, an dem er zwar nicht als Mitkämpfer, wohl aber als Krankenpfleger teil- 
nehmen konnte. Schließlich gelangte er aber doch noch zum aktiven Dienst 
im Heere und ist mit Leib und Seele Soldat gewesen; noch in späteren Jahren 
hat er bei der Landwehr als Rittme'ster der Dragoner Dienst getan. Die persön- 
liche Kenntnis des Dienstes ist in der Folge auch seinen Studien zugute gekommen. 

Nach dem Elsaß kam er durch den Krieg, und er ist zeitlebens in Straßburg 
geblieben, wo er seine zweite Heimat und eine reiche Wirksamkeit finden sollte. 
Er gehörte zu den allerersten Studenten der Kaiser Wilhelms-Universität und 
hat jene begeisternden Tage neuen Lebens und Einlebens nie vergessen; diese 
Erinnerung ist ihm immer eine Quelle der Kraft geblieben, auch in Zeiten der 
Ernüchterung und des Verzagens. Er studierte-Geschichte, und seine Lehrer 
waren gelehrte und patriotische Männer, wie Julius Weizsäcker und Hermann 
Baumgarten; später wußte er auch von Scheffer-Boichhorst zu lernen. Seine 
Arbeit galt der neueren Geschichte, sowie der Geschichte Straßburgs im Mittel- 


1 Vgl. ebd. den Nachruf Seidels sowie B. G. Volz, Reinhold Koser als 
Geschichtschreiber Friedrichs des Großen. 

8. die Nachrufe Bailleus und Tangls in dem Sitzungsprotokoll des 
Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg vom 14. Oktober 1914, den 
Nachruf Tangls jetzt in vollständiger Fassung im Neuen Archiv 39 
S. 767ff. Hintzes Nachruf a. a. O. ist nunmehr vollständig in der Histo- 
rischen Zeitschrift 114 S. 65ff. zum Abdruck gelangt. 


- 


Nachrichten und Notizen 599 


alter. Seine Doktor-Dissertation vom Jahre 1875 behandelt die histoire de mon 
temps Friedrichs des Großen, und der Geschichte des gewaltigen Preußen- 
königs ist er zeitlebens treu geblieben. Hier kam ihm sein Verständnis des Heer- 
wesens zugute, wie später bei seiner Untersuchung über die Straßburger Ala- 
mannenschlacht Kaiser Julians vom Jahre 357. Sein schönes Buch über Fried- 
rich den Großen ist weit verbreitet und wird viel gelesen, es wahrt in seiner 
Eigenart seine Stellung auch neben dem monumentalen Werke Kosers. Das 
Denkmal seiner Lebensarbeit hat er sich in dem Urkundenbuch der Stadt Straß- 
burg errichtet und in den von ihm meisterhaft herausgegebenen Bänden eine 
feste Grundlage gelegt und der weiteren Arbeit die Wege gewiesen. Auf Ur- 
kundenstudien lenkte ihn auch seine amtliche Stellung, er war bereite in jungen 
Jahren Direktor des Bezirksarchivs in Straßburg geworden. Die Geschichte 
des Elsaß fügte sich ihm in den Rahmen der oberrheinischen Geschichte, er 
wurde Mitglied der badischen historischen Kommission und Mitherausgeber der 
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Er war das Muster eines gelehrten 
Verwaltungsbeamten, Theorie und Praxis standen bei ihm in vollem Einklang. 

Alter Student der Kaiser Wilhelms-Universität, war er als Privatdozent der 
Geschichte auch in den Kreis ihrer Lehrer eingetreten, und 18% übernahm er 
bei uns als ordentlicher Honorarprofessor die historischen Hilfswissenschaften, 
wozu er als Archivdirektor besonders geeignet und befähigt war. Und als uns 
Friedrich Meinecke verließ, der, wenn auch leider nur für kurze Zeit, der unsrige 
gewesen war, dachte die Fakultät sofort daran, ihn zum Nachfolger Meineckes 
vorzuschlagen. Wiegand gab jetzt seine Stellung als Archivdirektor auf und 
wurde ordentlicher Professor der neueren Geschichte. Es war keine leichte Auf- 
gabe, die Nachfolge eines der feinsten und tiefsten Historiker der Gegenwart, 
aber Wiegand war der Aufgabe gewachsen. Bei großer persönlicher Sympathie 
und wissenschaftlicher Übereinstimmung mit Meinecke war er eine ganz andere 
Natur. Seine Stärke lag aber darin, daß er sich niemals etwas angequält hat, 
er entwickelte und steigerte seine Naturanlage aber in ihrer Art und Richtung auf 
das höchste, er handelte nach der pindarischen Lehre: „Werde, wie du bist!“ 
Er war und wurde die leibhafte Verkörperung des gesunden Menschenverstan- 
des im besten Sinne des Wortes, aus ihm redete Lebensweisheit und Erfahrung, 
Lehre und Leben waren bei ihm ein und dasselbe. So wirkte er auf unsere aka- 
demische Jugend auch als Charakter und als Vorbild, und seine Lehre der Ge- 
schichte entbehrte auch nicht der politischen Weisheit. Ein nie aufdringlicher, 
aber immer lebendiger vaterländischer Geist belebte seinen historischen Vor- 
trag und wirkte auf das günstigste in einer Stadt und einem Lande, wo ein, 
wenn auch schwer zu fassendes, Spielen und Kokettieren des geschichtlichen 
Unterrichtes mit französischen Erinnerungen ein praktisch keineswegs harm- 
loses Ding ist. Auch in seiner Wissenschaft schien Wiegand jetzt den Höhepunkt 
seiner Wirksamkeit erreichen zu sollen: er wurde berufen, das große Werk Hein- 
richs von Sybel über die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. 
zu vollenden und mit einem Doppelbande abzuschließen, den zu schreiben 
Sybel unterlassen hatte, als ihm die Akten nicht mehr so zugänglich blieben, 
wie sie es für die von ihm veröffentlichten sieben Bände gewesen waren. Wie- 
gand hätten jetzt die Quellen wohl in vollem Maße offen gestanden, und es hatte 
für ihn den höchsten Reiz, die Darstellung bis zur Begründung der Reichsverfas- 


600 Nachrichten und Notizen 


sung und dem Frankfurter Frieden hinabzuführen, zumal er der Behandlung des 
siebziger Krieges auch nach der militärischen Seite hin gewachsen war. Es 
wäre die Krönung seiner Lebensarbeit gewesen, aber es hat nicht sollen sein: im 
Spätjahr 1912 ergriff ihn ein schweres Herzleiden, von dem er sich nicht mehr 
erholt hat. Indessen hat er die Erfüllung seines Wunsches, einen Nachfolger 
nach seinem Herzen zu erhalten, noch erlebt und mit Freude die Ernennung 
Karl Stählins begrüßt. Besonders sympathisch war ihm das feine Buch Stäh- 
lins über den siebziger Krieg mit seiner militärischen Sachkenntnis. Persön- 
lich willkommen heißen konnte er aber seinen Nachfolger nicht mehr, denn Stäh- 
lin hat seine Straßburger Professur noch nicht antreten können, er steht als 
Offizier im Felde. 

\Wenn Wiegand als Geschichtschreiber und als Professor, wie das Varrentrapp 
hier begonnen hatte, die preußische Geschichte besonders berücksichtigte, s0 
geschah das mit Fug und Recht in einem Lande, dessen wahren Interessen, 
wie ich das früher bereite öffentlich aussprach, nicht mit einer Bourgeois-Repu- 
blik gedient ist, sondern das des festen Anhalts an einer starken Monarchie 
bedarf. Wiegand vertrat in taktvoller Form auch als Professor den vaterlän- 
dischen Gedanken. Und diesem Gedanken diente auch seine Tätigkeit als 
geschäftsführender Vorsitzender des Roten Kreuzes, das er hier als jüngsten 
deutschen Landesverband mitbegründet und organisiert hat. Er besaß viele 
Beziehungen in den Kreisen der hohen Beamten; dem Kaiserlichen Statthalter 
Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg stand er persönlich geradezu nahe. Man 
hörte überall gern sein ruhiges, sachliches, im besten Sinne des Wortes vernünf- 
tiges Urteil, das auf einer langjährigen Kenntnis von Land und Leuten und auf 
einer reichen Erfahrung fußte. Schade, daß er die Aufzeichnung seiner Erinne- 
rungen nur noch hat beginnen können; er hatte viel zu sagen und hätte es in der 
diskretesten Form getan. Die Entwicklung der letzten Jahre hatte er nicht ge- 
wünscht und nicht gebilligt, aber als Mann des praktischen Lebens versuchte er, 
mit ihr zurechtzukommen. Als der Landtag ins Leben trat, lenkten sich die 
Blicke der Universität wie von selbst auf ihn; er wurde ihr Vertreter in der ersten 
Kammer. Er reizte und verletzte niemand, aber es war auch nicht seine Art, 
ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Er war ein Mann, dessen Ansicht und dessen 
Wort Beachtung fand und finden mußte; was hätte er uns leisten können, wenn 
nicht die Krankheit ihn gebrochen hätte! Er ließ sich noch in die Kammer 
tragen, aber seine bedeutsamen Worte über Zabern, in denen er auch den deut- 
schen Standpunkt nach Maßgabe seines guten Rechts vertrat, konnte er nur noch 
als nicht gehaltene Rede in der Straßburger Post drucken lassen; diese Rede hat 
ihren Widerhall selbst in Amerika gefunden. Wie könnte seine ruhige, von allen 
Illusionen freie Art gerade jetzt sich noch betätigen, wo die Fähigkeit, die Dinge 
zu sehen, wie sie sind, unerläßlicher ist denn jemals! Seine Welt- und Lebens- 
erfahrung, seine unbestechliche Wahrheitsliebe, seine Treue und Zuverlässig- 
keit, sein fester und mannhafter Charakter hätten uns noch viel werden können, 
aber viel ist er uns auch gewesen. Ehre seinem Angedenken! 

Straßburg i. E. K. J. Neumann. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1913/1914 


BEARBEITET VON 


Pror. Dr. OSKAR MASSLOW 


OBERBIBLIOTHEKAR IN BONN 


ei 


DRUCK UND VERLAG VON B. d. TEUBNER IN LEIPZIG 1916 


ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN. 


R 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke, 
Bolte 


I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . 1. 67 
II. Hilfs wissenschaften: 


1. Bibliographien und Literatur berichte g. 68 
2. Geograp¾ ieee 4. 69 
3. Sprachkundde e 970 
4 Palüographie; Diplomatik; Chronologie. ee, TA 
5. Sphragistik und Heraldik . . . . 2. 2 2 2 6. 72 
6. Numismatik . . u, re AE 97 
7. Genealogie, Faniliengeschichte od Biographie. a a aa e a 
III. Quellen: 
1. Allgemeine Sammlungen 9 74 
2. Geschichtschreide nn 9 „74 
3. Urkunden und Akten . e e e e a 
4. Andere schriftliche Quellen gii Denkmäler e 770 
IV. Bearbeitungen: 
1. Allgemeine deutsche Geschichte 712. 79 
2. Territorialgeschichte e e ee FTD 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse . ee ea ar Be. Bl 


a) Verfassung. d) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte. e) Recht und Gericht. 
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur u. Kunst, 
g) Volksleben. 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . 226. 95 
a) Germanische Urseit u, erstes Auftreten der Deutschen in de: S 
d) Einwirkungen Roms. e) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 

2. Fränkische Zeit bis 918 . . . . .. 28. 98 
a) Merowingische Zeit. d) Karolingische Zeit j lineni Verhältnisse. 

3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 30. 100 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1135—1254. 
e) Innere Verhältnisse. 

4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . *82. 105 
a) Vom Interregnum bis zum Tede Karls IV., 1254—1818. d) Von Wenzel 
dis zur Reformation, 1878—1517. o) Innere Verhältnisse, 


IV Inbalt 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 80jährigen 


Krieges, 1617—1648 


a) Neformatlonsseit, 1517—1565. b) 3 ni a0 fahr. kig 
1555—1648. o) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche), 


6. Vom Westfäl. Frieden bis sum Tode Karls VI. und Friedrich 


Wilhelms I., 1648—1740 . . 46. 
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 17401789 . 48. 
8. Zeitalter der französ. Revolution u. 5 1789—1816 . *61. 
9. Neueste Zeit seit 1816 8 e 


Alphabetisches Register 


Seite 


2110 


117 
5120 
122 
127 
2134 


Teil J“. 
A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Abgeschlossen 10. Nov. 1913. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1918, 


Grundri9 d. G. wiss., hrsg. v. A. Meister. [1 
Studien, Hist., veröff. v. Ebering. 108 f. [2 


Studien, Schweizer, z. G. wiss. 5, 2f. [3 
Forschungen, Frankfurt. hist. 7. [4 
Abhandlungen, Lei pz. hist. 341. [5 


Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. 45 f. [6 
Abhandlungen, Heidelb., z. mittler. u. neuer. 


G. 37f. 7 
Studien, Mittelalterl. Hrsg. v. F. Kern. 
Lpz.: Köhler. 1. [8 
Festgabe f. G. Meyer v. Knonau. Zür.: Anti- 
quar. Ges. xv, 503 S.; 3 Taf. 12 M. (9 
Zeitschrift, Hist. 111f. [10 
Vierteljahrschrift, Hist. 16f. (10a 
Jahrbuch, Hist. 34, 2f. 111 


Mitteilungen d. Inst. f. öst. G. forsclig. 34, 2f. 

—. Erg. bd. 9, 1. 112 
Geschichtsblätter, Dt. 14, 61. [13 
Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver. 61, 51.[14 
Mitteilungen a. d. German. Nationalmus. 


»11 u. 12. — Anzeiger. 11 u. 12. 115 
Zeitschrift, Prähist. 5, 31. [16 
Mannus, Zt. f. Vor-G. 5, 1f. (17 
Archiv, Neues, d. Ges. f. Alt. dt. G.kde. 38, 

21. 118 
Quellen u. Forschungen a. ital. Archiven u. 

Biblioth. 15, 2f. 119 


Jahresberichte d. G. wiss. 34: 11. 54 M. 
Rez. v. Jg. 30-33: Hist. Zt. 111, 141-48 v. Be- 
low; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 51/52 Kende. [20 

Mitteilungen a. d. hist. Lit. N. F. 1. 2f. [21 

Jahresbericht üb. d. Erscheingn. auf d. Geb, 
d. germ. Philol. 33: 11. 122 

Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 22,88: 
»11 u. 12. 1: Bibliogr. 18 M. [23 

Zeitschrift f. dt. Wortforschg. 14, 4f. [24 


Zeitschrift f. dt. Mundarten. 13, 31. (25 
Archiv f. Urkundenforschg. 5, 1f. [26 
Mitteilungen d. Kgl. Preuß. Archivverwaltg. 
231. [27 
Zeitschrift f. Numism. 30. [28 
Zeitschrift, Num. N. F. 6. (29 
Revue suisse de num. 19. [30 
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, Siegel- u 
Fam. kde. 41, 21. 131 
Herold, Dt. 44, 5f. [32 
Jahrbuch f. Geneal., Herald. u. Sphragist, 
09/10. 35 M. [33 
Jahrbuch d. K. K. Herald. Ges. „Adler“. 
N. F. 23. [34 
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog. 15. [35 
Archiv f. Kultur-G. 11, 1f. 136 
Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. Reiches. 
5, 3f. 137 
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts- G. 
1161. 138 
Beiträge, Deutschrechtl. 8, 5f. 139 
Studien, Tübing., f. schwäb. u. dt. Rechts-. 
3, 21. [40 


F f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 


11, 1 (41 
Zeitschzitt 1. Kirchen-G. 84, 2f. [42 
Studien u. Mitteilungen x. d. d. Bened.-Or- 

dens. N. F. 3, 21. [43 
Zeitschrift f. G. d. Erziehg. u. d. Unterrichts. 

2, 41. u. Beih. 3. (44 
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. 10, 31. 145 
Zeitschrift f. dt. Philol. 45, 11. [46 


Er rat. dt. Altert. 54, 2f. manaig 
147 
Beitrage z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 39, 1 f. [48 
Studien z. dt. Kunst-G. 1661. 149 
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. 
Kaiserhauses. 31, 2f. [50 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammlungen. 
34, 2f. 151 
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 23. 152 
Blätter, Hess., f. Volkskde. 12, 11. [53 


Archiv f. öst. G. 102, 2f. [54 
Mitteilungen d. K. K. Archivrates; red. v. 
Frz. Wilhelm. (Früher Mitt. d. 3. (Arch.-) 
Sektion.) Wien: Schroll & Co. (Bd. = 2 Hfte.: 


6 M.) 1, 1f. 155 
Veröffentlichungen d. Ges. f. neuere G. Öster- 
reichs. (56 
Jahrbuch f. Altertkde. 6, 3f. 157 


Zeitschrift f. öst. Volkskde. 19, 3f. [58 

Forschungen z. Verfassgs.- u. Verwaltgs. a 
d. Steiermark. 8, 4. [59 

aT 103. (Festschr. f. A.v. Jaksch.) 


3 M. [60 
Mitteilangend. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 53. [61 
Forschungen u. Mitteilungen 3. G. Tirols u. 


Vorarlbergs. 10, 21. [62 
Jahresbericht d. Landesmuseums-Ver. f. 
Vorarlberg. 49. [63 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen. 
51, 4f. (64 


"Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schle - 
siens. 17, 3f. [65 
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 39, 1f. 


—.Korrespondenzblatt. 36, 6f. [66 
z. Verf.- u. Verw.-G. d. Dt. in Un- 
garn 8. 13, 2943. [67 


Jahrbuch f. schweiz. G. 38. (68 
Anzeiger f. schweiz. G. ’13 (Bd. 11), Sf. [69 
Anzeiger f. schweiz. Altkde. N. F. 14, 4f. [70 
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 7, 21. 171 
Archiv, Schweiz., f. Volkskde. 17, 1f. [72 
Zeitschrift, Basler, f. G. usw. 12, 2f. [78 
Argovia. 35. [74 
Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern. 22, 11. 
— Register zu d. 20 erst. Bdn. d. „Abhdign.“ 
später „Arch.“; zusammengest. v. J. Sterchi. 
104 8. [75 
Jahresbericht d. Hist.-antiquar. Ges. v. 
Graubünden. 41t. (76 
Archives de la Soc. d’hist. du canton de Fri- 
bourg. 10, 1. [77 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1. Bibliographie 1 


* 9 Bibliographie Nr. 78 —- 195 


Riealer- Festschrift. Beitrr. z. bayer. G.; hrsg. 
v. K. A. v. Müller. Gotha: Perthes. x, 446 8. 


10 M. (78 
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs- u. Heeres- 
G. 22. 6 M. 50. [79 
Beiträge z. baver. Kirch.-G. 19, 5f. (80 
Archiv, Oberbayer. 57f. [81 
Monatsschrift, Altbayer. 11f. (82 


Beiträge z. G., Topogr. u. Statist. d. Erzbist. 
München u. Freising, v. M. v. Deutinger, 
fortg. v. E. Uttendorfer. 11 (N. F. 5). 
3 M. 183 

— Hist. Ver. f. Niederbayern. 

[84 

anai d. Hist. Ver. f. Straubing u. 
Umgebg. 15. 3 M. [85 

Verhandlungen d. Hist. Ver. f. Oberpfalz u. 
Regensb. 64. (86 
Mitteilungen a. d. Stadtarchiv Amberg. 2. [87 
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen. 25. {88 
Beiträge z. fränk. Kunst-G. 3. (89 
Archiv f. G. usw. v. Oberfrank. 25, 1f. [90 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg. 


20. [91 
Darstellungen a. d. württb. a. 11. (92 
Vierteljahrshefte, Württemberg., f. Landes- 

G. N. F. 22, 3f. [93 
Jahrbücher, Württb., f. Statist. u. Ldkde. 

13. 194 


Fundberichte a. Schwaben. 20: 12. [95 
Blätter f. württ b. Kirch.-G. N. F. 17, 1f. [96 


Geschichtsblätter, Ludwigsburg. 7. (97 
Blätter, Tübing. 14. 198 
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. in 
Ulm u. Oberschwaben. 18f. 99 
Zeitschrift f. d. G. d. Oberrh. N. F. 28, 
2f. [100 


Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. N. F. 35. 


(Verbund. m. d. Zt. f. G. d. Oberrh.) 1100 a 
Alemannia. 3. F., 6, 2f. 1101 
Schau- ins-Land. 40. 1102 
Ortenau, Die. Mitt. d. Hist. Ver. f. Mittel- 

baden. 4. [103 
Beiträge z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß- 

l.othr. 43f. (104 
Jahrbuch f. G., Sprache u. Lit. Elsaß-Lotlhıhr. 

29. [105 
Monatsschrift. Els., f. G. u. Volkskde. 

4, 1f. 1106 
Anzeiger f. elsäsa. Altkde. 3, 9f. 1107 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. Altkde. 


24. [108 
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz. 32. [109 
Archiv, Neucs, f. G. d. St. Heidelberg u. d. 

rhein. Pfalz. 10, 4 u. 12, 1f. (Bd. 11 ersch. spä- 

ter!) [110 
Geschichtsblätter, Mannheim. 14, 5f. 1111 
Archiv f. hess. G. u. Altkde. N. F. 9. [112 
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. zu Hom- 


burg v. d. H. 13. 1113 
Zeitschrift, Westdt. 31, Sf. [114 
Studien z. rhein. G. 6f. 1115 
Geschichtsblätter, Rhein. 10. 7f. 1116 


Korrespondenzblatt, Rliein.-germ. 6. 3f. [117 
Jahrbücher, Bonner. 122, 3. [118 
Beiträge z. Lit.-G. u. Kultur-G. d. Rhein- 
landes. 3. [119 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. westf.Volkskde. 
10, 2f. 120 
Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. 7, 5f. [121 
Archiv, Trier. 21. — Trier. Chronik. N. F. 
9, 9f. (122 
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. 46. — ee 
schrift. 19, 12f. 12: 


Beiträge 2. G. d. Stiftes Werden. 14f. [124 
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift Essen. 
35. r 1125 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. de l' Acad. 
de Belg. 82, 1f. [126 
Oud-Holland. 31, 21. (127 
Bijdragen voor vaderl. gesch. etc. 5. R., 1, 
1f. — Registers op de 1.-4. R. 112 
Analectes p. s. à l’hist. eccl. de la Belg. 3. S.. 


9 (39), 21. 2 an [129 
Hessenland. ’13, 8f. (130 
Veröffentlichungen d. Fulda er 0. Ver. 10f. 
1131 

Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.-G. West - 
falens. 15f. 1132 


Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Ldkde. v. Osna - 


brück. 37. 1133 
Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfal. 
38f. 1134 
11 Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nicdersachs. 13, 
1135 


Forschungen z. G. Niedersachsens. 4, 4 f. [1:6 
Geschichtsblätter. Hannover. 16, 31. 1137 


Geschichtsblätter, Hansische. 13. [138 
Pfingstblätter d. Hansisch. @.-Ver. 9. [139 
Jahrbuch, Bremisches. Hrsg. v. d. Hist. 
Ges. d. Künstlerver. 24. 1140 


Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. 15. [141 
Schriften d. Ver. f. schlesw.- holst. Kirch.-G. 


1. R. (größere Publ.) H. 1. Aufl. 2. 1142 
Mitteilungen d. nordfries. Vor. f. Heimatkde. 
8. 1143 


Magazin, Braunschweig. 13, 1f. 1114 


Zeitschrift d. Harz-Ver. 46, 2f. 1143 
Geschichtsblätter f. Magdeb. 48, 11. [146 
Beiträge z. anhalt. G. 18. 1147 
n d. Ver. f. anhalt. G. u. Altkde. 
N. F. H. 1. (143 


Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u. Altkde. N. F. 


21, 2. — N. F. Suppl. H. 5. 1149 
Zeitschrift, Thür.-sächs., f. G. u. Kunst. 
[150 


Beiträge z. neucr. G. Thüringens. 2. {151 
Blätter, Mansfelder. 27. (152 
Aus alt. Zeit. Geschichtliches a. Mühlhausen 

in Th. N. F. 8. 11534 
ER Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. v. Erfurt. 
1151 

Schriften d. Ver. f. Sachsen-Meining. G. u. 
Ldkde. 66 f. 1153 


Beiträge, Neue, z. G. dt. Altert. 25. [156 
Archiv, Neues, f. sächs. G. 34. 1157 
Mitteilungen a. d. Ver. f. G. d. St. Pima. 
4. mr (158 


Forschungen z. brandenb. u. pr. G. 26. [150 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins. 13, 5f. | 160 
Schritten d. Ver. f. G. d. Neumark. 29f. |161 
Darstellungen u. Quellen z. schles. U. 
171. [162 
Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens. 47. 1163 
Geschichtsblätter, Schles. 13, 31. 1164 
k Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen. 
28. 1165 


Monatsschrift. Alt preuß. 50, 3f. 1166 
Zeitschrift d. West preuß. G.-Ver. 55. 
Mitteilungen. 12, 31. 1107 
Zeitschrift d. Hist. Ver. Marienwerder. 
52. 1168 
a Senen d. Alterts.-Ges. Insterburg. 
1169 


en d. Ges. f. G. usw. d. Ost- be- 
provinzen Rullands. 11. 2f. [IFA 


Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien u.Literaturberichte #3 


II. Hilfs wissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literutur berichte. 


Herre, Quellenkde. z. Welt-G., s. 13, 2258. 
Rez.: Hist. Zt. 111, 645 f. M. 1171 

Dahlmann-Waitz. Quellenkde. z. dt. G. 8. A., 
hrsg. v. P. Herre, s. 13, 2259. Rez.: Rev. de 
synthese hist. 25, 351-53 Halphen; Preuß. 
Jahrbb. 152, 310-13 F. P.; Arch. f. kath. Kir- 
ehenrecht 93, 369 f. Hilling; Dt. L.it.-Ztg. 13, 
Nr. 42 Hampe.; Röm. Quartalschr. 27, 45-50 
Baumgarten; Hist. Vierteljschr. 16, 540-43 
Oppermann. [172 

Schellhass, K., Bibliogr. 1911/12. (Quell. u. 
Forsch. a. ital. Archiven etc. 15, 400-440. 16, 
154-216.) Sep. Rom: Loescher. 4M. [173 

Caron, P., Bibliogr. des travaux 
publiés de 1866 à 1897 sur l'hist. de 
la France dep. 1789. Paris: Cornely 


et Cie. xxxjx. 832 8. [174 


Charmatz, Wegweis. durch d. Lit. d. österr. 
G., 5. 13, 2263. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. 
G. forschg. 34, 542-45 Srbik. 1175 

Übersicht d. period. hist. Lit. Österr.-Ungarns: 
’12. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 545- 
57.) [176 

Wachter, F., Tirol.-vorarib. Bibliogr.: 1. 
Halbjahr 13 u. Nachtrr. 12. (Forsch. u. Mitt. 
z. G. Tirols u. Vorarlb. 10, Beil., 25-46.) — J. 
Red, Übers. üb. d. Aufsätze hist. Inhalts in d. 


wissenschaftl. Zeitschrr. d. ital. Landesteiles 
(Ebd. 10, 247-49; 308-13.) 1177 


Kont, J., Bibliogr. franç. de la 
Hongrie (1521-1910), avec un invent. 
somm. des doce. manuscrits. Paris: 
Leroux. xvj, 323 8. [178 

Rez.: Bibl. de l'Ecole des chartes 74, 400f. 
Chasles. 

Literatur. Hist., d. Schweiz betr.: 11 (s. 13. 
2266). Forts. (Anz. f. schweiz. G. Bd. 11, 401- 
14; 425-29.) — J. Büchi, Thurgau. Lit.: 11. 
(Thurg. Beitrr. z. vaterl. G. 52, 128-36.) [179 

Katalog d. Nürnberger Stadtbiblio- 
thek. Hrsg. i. A. d. Stadtmagistrats. 
(Bearb. v. Emil Reicke.) (s. 11, 
14.) Bd. 2. Abt. 1: Geschichte. 2. Tl.: 
Alte G.: mittlere u. neuere G. im all- 
gem. Nürnb.: Sebald. 399 S. [180 

Hofmann, Karl, Badische G. Lit.: 
12. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 
185-518.) [181 

Seitz, Bibliogr. z. berg. G. bis z. 1. Apr. 13 
nebst Nachtrr. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 368- 
72.) 1182 

Japikse, N., Nederl. hist. Lit.: Sept. 12 
Febr. 13. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 
92.) 

Petit, L. D., Repertorium d. Ver- 
handelingen en Bijdragen betr. d. 
gesch. d. vaderlands in tijdschrr. en 
mengelwerken tot op 1910 (s. 07, 
1976). D. 2: 1901-10. 9, xvı 8S.; 
834 Sp. [184 


| 


| 


Alossery, P., Geschiedkundige boe- 
kenschouw over het huidige West- 
Vlaanderen in’t algemeen en zijne 
gemeenten in 't bijzonder (s. 13, 14). 
2: De gemeenten en parochiön van 
Westvlanderen in 't bijzonder. (Soc. 
d’Emulat. de Bruges. Mélanges. 6.) 


519 S. 15 fr. [185 
Rez.: Anal. p. s. à l’hist. eccl. de la Belg. 
3. S., 39, 349 van der Essen. 
Reinecke, K. u. M. Mößler, Lit. d. 
hannov. u. braunschw. G.: ’11. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’13, 198- 


241.) [186 
Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs. 
Zt. f. G. 3, 109-49; 245-83.) [187 


Dobenecker, O. u. H. Koch, Ubers. 
üb. d. neuerdings erschienene Lit. z. 
thür. G. u. Altkde. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 21, 534-77.) [188 

Elsmann. H., Katal. d. Ver. f. Meining. G. 
u. Ldkde. (Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Mein. G. usw. 
68, 1-113.) [189 

Richter, P. E., Lit. d. Landes- u. 
Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen: 12. 
(Jahresber. d. Kgl. Öff. Biblioth. 
Dresden 12, 13-94.) — R. Bemmann, 
Übers. d. neuerdings ersch. Schrr. u. 
Aufsätze z. süchs. G. u. Altkde. (N. 
Arch. f. sächs. G. 34, 209-33; 432- 
48.) [190 

Katalog d. Danziger Stadtbiblio- 
thek. Bd. 6: Danzig im Bilde. Verz. 
d. in d. Danzig. Stadtbiblioth. vor- 
hand. bildl. Darstellgn. z. G. u. Topo- 
gr. v. Danzig u. Umgegend. (Karten, 
Ansichten, Grundrisse, hist. BIL., Wap- 
pen, Porträts.) Bearb. v. F. Schwarz. 


Danz.: Kafemann. 247 S. 5 M. [191 
Wulflius, Livländ. G.-Lit.: 11. Riga: Kym- 
mel. 67 8. 2 M. 3 1192 


Bummi, G., Notizie delle pubblicazioni di pa- 
lcogr. e diplom.: 08-11. (Bull. dell' Arch. 
paleogr. it. 12. Fasc. 1.) [193 


Mühlbrecht, H., Übers. d. ges. 
staats- u. rechts wissenschaftl. Lit. (8. 
13, 21). Jg. 45: 12. XIV, 375 8. 
7 M. [194 

Preuschen, Krüger u. a., Kirch.-G. 
(Theol. Jahresber. 31: 11. Abt. 4, 
Liefg. 1.) Lpz.: Heinsius. 432 8. 
17 M. 75. — Bibliographie d. kirchen- 
geschichtl. Lit.: 10. Bearb. v. Preu- 
schen u. a. (Aus: Bibliogr. d. theol. 
Lit.) Ebd. S. 105-363. 3 M. 30. [195 


1* 


+4 


Hübel, P., Verreichn. v. Einzelschriften u. 
Aufsätzen üb. d. Jesuitismus a. d. Jahren 1615- 
1913. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 23, 244-266.) [196 

Witt, F., Quell. u. Bearbeitgn. d. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. System. u. chronol. zusammen- 
gest. 2. Aufl. (= Nr. 142.) Kiel: Cordes. xjv, 
326 S. 1197 

Hashagen, J., I. iteraturber.: G. d. geistig. 
Kultur v. d. Mitte d. 17. bis z. Ausgange d. 
18. Jhs. (Arch. f. Kultur-G. 11. 241-62.) [198 

Arnold. R. F., Allg. Bücherkde. z. neuer. dt. 
Lit.-(J., R. 11. 2228. Rez.: Zt. f. dt. Phi lol. 45, 
88-91 Unger. 1199 

Hoffmann-Krayer, E. u. H. Bächtold, Biblio- 
gr. üb. d. schweiz. Volkskde.: 12. (Arch. f. 
Volkskde. 17, 65-76.) [200 


2. Geographie. 
Meyers hist. Handatlas, s. 12, 2148. Rez.: 


Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 379-81 
Goll. 1201 


Atlas, Hist., d. österr. Alpenlünder. Rez. v. 
Abt. I, Lfg. 2: T. 2, N. 1: TI. 3, H. 1: Hist. 
Vierteljschr. 16, 395-97 Curschmann. 1202 

Mell, A., Zur Frage e. Besitzstands- 
karte d. österr. Alpenländer. (Arch. f. 
öst. G. 102. 489-539; Kte.) Sep. Wien: 
Hölder. 1 M. 53. [203 

Huber, Frs., Verz. sänıtl. Ortschaften u. Ge- 
meinden d. Erzhrzgt. Österreich ob d. Enns. 
Wien: Caesmann. 272 8. 3 M. 1204 

Borel, M., Polit.-wirtsch. Atlas d. 
Schweiz (a. 13, 2306). Lfg. 4-6. 
à 1 M. 20. [205 

Proben d. Territorialkarte v. 1802 d. 
hist. Atlas v. Bayern. (Th. v. Karg- 
Bebenburg. Zur Einführung. H. 
Hefele, Kartenprobe a. Schwaben. 
J. F. Knöpfler, Kartenprobe a. d. 
Oberpfalz.) (Oberbayer. Arch. 57, 
322-411; 2 Ktn.) [206 

Hassert, K., Landeskde. d. Königr. Würt- 
temberg. 2. umgcarb. Aufl. (Sammig. Gö- 
schen 157.) Berl.: Göschen. 149 8.; 16 Taf., 
Kte. 90 Pf. [207 

Ubbelohde, O., Alt-Tübingen. M. einleit. 
Text v. M. Lang. Tübing.: Kloeves. 30 Taf.; 
31 8. 1 M. 80. 208 

Baden, Das Großherzogtum, in allgem., 
wirtschaftl. u. staatl. Hinsicht dargest., hrsg. v. 
E. Rebmann u. a., 8. 12, 2154. Rez.: Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 28, 160-63 Frankhauser; Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 37, 1537-39 Zwiedineck. [209 


Werner, Johs., Entwicklg. d. Karto- 
graphie Südbadens im 16. u. 17. Jh. 
(Abh. z. bad. Ldkde. H. 1.) Karlsr.: 
Braun. 63 S.; 14 Taf. 3M. 20. [210 

Fabricius, W., Die beiden Karten d. 
kirchl. Organisation 1450 u. 1610 (s. 
’10, 2258). 2. Hälfte: Die Trier. u. 
Mainz. Kirchenprovinz. Entwicklg. 
d. kirchl. Verbände seit d. Ref.-Zeit. 
(Tl. v. Nr. 391: Erläutergn. z. ge- 
schichtl. Atlas d. Rheinprov. Bd. 5, 
Hälfte 2.) xxvij, 673 S. 18 M. Re- 


gister 13 M. [211 
Rez.: Westdt. Zt. 32, 204-16. Werminghoff. 


— ———— U— — — ñ« —œ“nnnü kwuy nn nn a — 63 -— nn 


Bibliographie Nr. 196—262 


Pott, M., Aardrijkskundig woorden- 
boek v. Nederland. 2. verb., verm. 


dr. Groning.: Wolters. 537 S. [212 

Norlind, Geograph. Entwicklg. d. Rhein- 
deltas bis um 1500, s. 13, 36. Rez.: Hans. G. - 
bll. 13, 295-300 Vogel; Dt. Lit.-Ztg. 13. 
Nr. 46 Kretschmer. 1213 

Müller, G. H., Method. Fragen 2. 
„Histor. Atlas“. (Zt. d. Hist. Ver. f. 


Niedersachs. 13, 1-31. 91-124.) [214 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 439 f. Seeliger. 
Mueller, A., Die Wüstungen d. Grhrzgts. 

Sachs.-Wceimar im I., U. u. V. Verwaltungsbe- 

zirk. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 453-93.) 

Vgl. 09, 2122. [215 
Hennig, Boden u. Siedelgn. im Kgr. Sachsen, 

s. 13, 44. (Leipz. Diss.) Rez.: Lit. Zbl. 13. 

Nr. 14 Brinkmann; Mannus 5, 144 Wahle. (216 
Beschorner, H., Die sächs. Landschaft im 

Wandel d. geschichtl. Jahrhunderte. (Mitt. d. 

Ver. f. Erdkde. Bd. 2, H. 7, 13. 749-82.) [217 

Becker. Ricoh., Wo lagen d. castellum u. d. 

Burgward Hwoznie (Gozne)? (N. Arch. f. sachs. 

G. 34, 17-31.) [218 


Birke, O., Der Bezirk Annaberg im 
Lichte d. Kartographie d. 16. u. be- 
ginn. 17. Jh. u. dazu gehörige Akten. 
(Progr.) Annaberg: Graser. 4°. 70 8. 
2 M. [219 

Petzold, D., Ansichten märk. u. 
pomm. Städte a. d. J. 1710-1715. 
Hrsg. v. H. Meisner. Berl.: Reimer. 
14 S.; 89 Taf. quer-4°. 30 M. [220 

Ortschattsv Schles. Alphab. Ver- 
zeichn. sämtl. Städte, Flecken, Dörfer u. sonst. 
Ortschaften u. Wohnplätze d. Prov. Schlesien. 
7. Aufl. Bresl.: Korn. XII, 294 S. 4 M. [221 

Löwis of Menar, K. v., Berichtig. d. mittel- 
alterl. Abgrenzg. d. Ordens- u. Bischofs-Terri- 


toriums auf d. Insel Dagö. (Sitzungsberr. d. 
Ges. f. G. d. Ostsceprovinzen 11, 356-58.) [222 


Förstemann, E., Altdt. Na menbuch 
(s. 13, 2333). Bd. 2: Orts- u. sonst. 
geograph. Namen. 3. Aufl. v. H. Jel- 
linghaus. 1. Hälfte. xxvnj, 14 S., 
1766 Sp. 60 M. [223 

Beschorner, Fortschritte d. Flurnamenfor- 
schg. in Dtld., 09-12. (Korr. bl. d. Gesamt- 
Ver. 61, 273-95.) [224 

Namen, Die, Wiens. (Berr. u. Mitt. d. Alt.- 
Ver. Wien 45, 3-57.) [225 

Lessiak, P., Edling-Kazaze. Beitr. zur Orts- 
namenkde. u. Siedlungsg. d. österr. Alpenländer. 
(Carinthia 1, Jg. 103, 81-94.) 1226 

Hoptner,. J., G.-Schwund in Tiroler Orte- 
namen. (Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarl - 
bergs 10, 216-19.) Vgl. 13, 2335. [227 

Tarneller, J., Die Hofnamen im Burggrafen- 
amt u. in d. angrenz. Gemeinden, s. 13, 53. 
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 13 Gürtler; Zt. d. Fer- 
dinandeums 3. F., 56, 562-84 Wopfner; Hist. 
Vierteljschr. 16, 544 Oppermann. (228 

Weber, Fr., E. Beitr. 3. Namenkde. v. Ober- 
bayern. (Altbayer. Monatsschr. 11, 94-99.) [229 

Riezler, S., Orts-, Wasser- u. Berg- 
namen d. Berchtesgaden. Landes. 
(Festschr. f. Meyer v. Knonau 93- 


163.) [230 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *5 


Beck, Chr., Die fränkisch. Ortsnamen u. ihre 
Bedeutg. f. d. Frage d. alt. Slawengrenze. 
(Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 225-87.) [231 

Fehrle, E., D. Flurnamen v. Aasen. Karler.: 
Braun. xx, 19 S. 50 Pf. [232 

Schoof, W., Hess. Ortsnamen (8. ’13, 2341). 
(Zt. f. dt. Mundarten ’13, 211-32.) — 
Her- 
(Hes- 
(233 


Forta. 
Ders., Beitrr. z. hess. Ortsnamenkde. I: 
mannspiegel, Harmutsachsen, Mecklar. 
senland. 13, Nr. 12f.) 

Stahl, K., Curia, centuria, decuria, Hunrige 
oder Hunsrück, Hundertschaft. (Zt. d. Ver. f. 
rhein. u. westf. Volkskde. 10, 207-15.) Vgl. 13, 
2341. [234 

Mürkens, G., Ort- u. Bachnamen d. Kreises 
Euskirchen. (Progr.) Euskirchen: Zimmer- 
mann. 48 S. 50 Pf. [23 

Curschmann, Die dt. Ortsnamen im nord- 
ostdt. Kolonialgebiet, s. 18, 62. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 167-70 Kunkel. [236 


3. Sprachkunde. 

Thesaurus linguae lat. (s. 13, 68). 
V, 5: dicio-dimico. Sp. 961-1200. 
8 M. — VI, 1: f-familie. 240 Sp. 8 M. 
— Supplem. Nomina propria lat. 
Fasc. 4: Constantius-Cyzistra. Sp. 577. 
814. 7 M. 20. [237 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. (s. 
13, 2348). Bd. 4. Abt. 1. T). 4, Lfg. 2: 
Gewühl-Gezäun. Sp. 6757-6916. — 
Bd. 11. Abt. 1. Lfg. 4: Todestanz- 
Ton. Sp. 577-736. — Bd. 11. Abt. 3, 
Lfg. 2: Unansprächig-Unbequem. Sp. 
161-320. — Bd. 12. Abt. 1, Lfg. 10: 
Verstehen-Versuch. Sp. 1665-1824. — 
Bd. 13. Lfg. 11: Wank-Wappen. Sp. 
1793-1952. — Bd. 15. Lfg. 1: Z-Zähne- 
mangel. 160 Sp. (& 2 M.) [238 

H. Wunderlich, Zum 4. Bde. d. Grimmsch. 
ee (Zt. f. dt. Wortforschg. 14, 

Singer, 8., Die mittelhochdt. Schriftsprache, 
(Singer, Aufsätze u. Vortrr. 123-43.) [239 

Jellinek, M. H., G. d. neuhochdt. 
Grammatik v. d. Anfängen bis auf 
Adelung. Halbbd. 1. (Germ. Biblio- 
th. Abt. 2, Bd. 7.) Heidelb.: Winter. 
x, 392 8. 7 M. 50. [240 

Gebhardt, A., Der berufliche Wortschatz d. 
Bauern u. Handwerkers. (Korr.bl. d. Gesamt- 
Ver. 61, 237-46.) 2 [241 


Dialektgeographie, Dt. Berichte u. 
Studien üb. G. Wenkers Sprachatlas 
d. Dt. Reichs, hrsg. v. F. Wrede (s. 
11. 2275). H. 5: Th. Frings, Stud. 2. 
Dial.-Geogr. d. Niederrh einszw. Düs- 
seldorf u. Aachen. jx, 246 S.; Kte. 
8 M. (4 noch nicht ersch.) Vgl. 13, 
2366. [242 

„E. zen Beitrr. z. Geogr. d. dt 


(Zt. . dt. Mundarten 13, 108. 
1243 


Ettmayer, K. v., Die gesohichtl. 
Grundlagen d. Sprachenverteilung in 


dr. 124 S.; Taf., 2 Ktn. 3 M. 


Tirol. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 
Erg. bd. 9, 1-33.) [244 
Wörterbuch, Siebenb. ‚sächs. (s. 13, 
2360). Bd. 1, Lfg. 4: Batschebierch - 
Beute; bearb. v. A. Schullerus. 
S. 417-576. 4 M. [245 
Diete, H., Ergänzgn. zu Schmellers Bayer. 
Wörterb. Ingolstadt. Progr. 32 8. [246 
Fischer, Herm., Schwäbisch. Wör- 
terb. (s. 13, 2364). Lfg. 43. 3 M. [247 
Rez. v. Lfg. 1-43: Zt. f. dt. Wort forschg. 14, 
312-14 Kapff. 

Huber, Fr., Beitrr. zum Wortbestand badisch. 
Mundarten. (Zt. f. dt. Mundarten 13, 316 
68.) [248 

Glöckner, K., Die Mundarten d. 
Rhön. (11 v. Nr. 131.) Fulda: Actien- 
[249 
Nordbergische Dialektgeogr. 
. 80 8.; 1250 
C., 5 im nordöst!. 
Thüringen. Hall. Diss. 67 8. 1251 

ebrand, 8., Die Mundart v. Strohdehne 
(Kr. Westha velland). (Aus: Minneskrift till 
A. Erdmann.) Don Almquist u. W. 8. 
Rez.: Zt. f. dt. Mundarten 13, 285. 
H. 1252 

Korth, A., Zur niederdt. Mundart a. d. Ge- 
gend v. Rogasen in Posen. (Zt. f. dt. Mundarten 
13, 275-81.) Vgl. 13, 2372. 1258 


Naumann, Hans, Alt nordische Namenstudlen. 
s. 13, 79. Roz.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 37 


Neckel. [254 

Lengler. Hausnamen im Birkenfeldischen. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 195- 
206.) 1255 


4. Pallographie; Diplomatik; 
Chronologie. 

Thompson, E. M., An introduction to Greek 
and Latin palacogr., s. 183, 2377. Rez.: Engl. 
hist. rev. 28, 547-49 Hunt. [256 

Ehrle, Frs. u. P. Libaert, Specimina codicum 
lat. vatican., s. 13, 86. Rez.: Moy. Age 25, 
324-27 Deschamps; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 
34-38 Krabbo. - [257 

Schiaparelli, L., I diplomi dei re 
d'Italia (s. 13, 90 u. 2379). Descri- 
zioni e trascrizioni (v. Taf. 26-39). 
(Bull. d. Arch. paleogr. it. Nr. 5. 
Vol. 9, Fasc. 3.) [258 

Uhlirs, K., Die Melker Schreiber 
Hermann u. Otto. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. Erg.bd. 9, 34-50.) [259 

Huläkovsky, J. M., Abbreviaturae vocabu- 
lorum usitatae in scripturis praecipue latin. 
aevi, tum etiam slavicis et german. [Anast. 
Neudr.) Pragae (1852): Taussig u. T. xjv, 
78 8. 5M. [260 


Schiaparelli, L., Tachigrafia silla- 
bica nelle carte italiane (8. 12, 2205). 
Parte 2. (Bull. dell' Istit. stor. it. 33, 
1-39.) [261 

Jusselin, M., La transmission des 
ordres & la chancellerie meroving. 
d’apres les souscriptions en notes tiro- 


u Bibliographie Nr. 262—384 


niennes. (Bibl. de Ecole des chartes 
74. 67-73.) ö [262 


Breßlau, Handb. d. Urkundenlehre. Bd. 1. 


Aufl. 2, s. 18, 2388. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
16, 383-95 Erben; Hist. Zt. 112, 154-56 Brack- 
mann; R. eccl. 14, 345-47 Nells; Engl. hist. 
rev. 28, 755-58 Poole. l [263 

Brandi. K., Urkk. u. Akten. Für 
akad. Ubgn. zusammengest. Lpz.: 


Veit. 112 S. 5 M. [264 
Redlich, Osw., Die Privaturkk.d.Mittelalters, 
e. 12, 2208. Rez.: Moy. Age 25, 170-75 do 
Board. [265 
Krüger, Paul, Bedeutung u. Entwicklg. d. 
Salutatio in d. mittelalterl. Briefstellern bis z. 


14. Jh. Greifsw. Diss. 12. 52 8. (266 
Stengel, E., Fuldensia. (Arch. f. 
Urkundenforschg. 5, 41-152.) [267 


Gecks, K. A., Die Einleitungsfor- 
meln (Arengen) in d. Urkk. Heinrichs 
II. u. Konrads II. Greifsw. Diss. 
86 8. - 268 

Bloch, H., U b. nicht einheitl. Datierg. besond. 
in d. Urkk. Heinrichs II., s. 13. 2392. Vgl.: 
L. Ries (Hist. Vierteljschr. 16, 590-92). (269 


Meroves, M., Zur Frage d. scriniarii 
sanctae Roman. ecclesiae. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 315-25.) [270 

Niese, H., Uber d. Register Fried- 
richs II. (Arch. f. Urkundenforschg. 5, 
1-20.) [271 

Baumgarten, P. M., Ub. einige 
päpstliche Kanzleibeamte d. 13. u. 
14. Jh. (Röm. Quartalschr. Suppl. 
hft. 20, 37-102.) [272 

Ders., Miscellanea diplomatica. I. 
(Ebd. 27, 85*-128*.) [273 


Redlich, Osw., Siegelurkde. u. No- 
tariatsurkde. in d. südöstl. Alpenlän- 
dern. (Carinthia 1, Jg. 103, 23- 
33.) 5 [274 

Mell, R., Beitrr. z. G. d. steier. Privaturk. 


1 u. 2, s. 13, 2395. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. forsclig. 34, 537-41 Groß. [275 

Heuberger, R., Das Urkunden- u. 
Kanzleiwesen d. Grafen v. Tirol, Her- 
zoge v. Kärnthen, a. d. Hause Görz. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 
Erg. bd. 9. 51-177.) 276 

E. J., Zur Krit. d. älter. Kaiserurkk. f. d. 
Abtei Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 
15, 153-79.) Vgl. 09, 2289. 1277 

May, O. H., Untersuchgn. üb. d. Urkunden - 
wesen d. Erzbischöfe v. Bremen im 13. Jh., 
1210-1306. TI. 3 u. 4 nebst Anhg. Gött. Diss. 
11. 62 8.; 2 Taf. Vgl. 12, 2215. [278 


Behm, O., Beitrr. z. Urkundenwesen 
d. einheimischen Fürsten v. Rügen. 
(Aus: Pomm. Jahrbb. 14.) Greifsw. 
Diss. 103 S.; 2 Taf. 1279 


Tumbält, d., Zur Datierung nach d. Festtag 


Mariä Verkündigung. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
J. F. 28, 519f.) Vgl. 12, 2221. [280 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Posse, O., Die Siegel d. dt. Kaiser 
u. Könige v. 751-1806 (s. 11, 110). 
3: 1493-1711. Von Maximilian I. bis 
Josef I. 74 Taf. 41 S. Text, Stamm- 
taf. 4: 1711-1806. 1871-1913. Von 
Karl VI. bis Franz II., Wilhelm I. 
bis Wilhelm! II. Reichsvikariat. 
Reichskammergericht, Kurfürstenkol- 
legiam, Nachtrr. 84 Taf. 47 S. Text 
(je 60 M.). 5: Siegelwesen d. dt. Kai- 
ser u. Könige v. 751-1913. 266 8. [281 

Lahusen, J., Die Siegel d. Grafen 
v. Freiburg. Freib. i. B.: Wagner. 


24 S. 90 Pf. [282 

Coulon, Invent. des sceaux de la Bourgogne, 
s. 13, 2408. Rez.: Rev. hist. 113, 377-79 
Prinet. [233 


Siebmachers Wappenbuch (s. 13, 
2412). Lig. 556-59. à 6 M. [284 

Inh.: Lig. 556-558 = Bd. IV. 4. H. 21-23. 
(Niederöst. Adel.) 8. 233-92; Taf. 101-38. — 
Lig. 559 = Bd. I. I. 8. H. 17. (Die dt. Souveräne 
u. Lande.) S. 25-36; Taf. 37-54. 

Rheude, L., Wappen auf Bildern d. Kgl. 
alten Pinakothek in München. (Dt. Herold 44, 
Nr. 5.) Vgl. 11, 115. — H. Frhr. v. Ledebur, 
Das v. Saurmasche Wappenbuch in d. Bücher- 
sammlg. d. Ver. , Herold“. (Ebd.) — Karl Hnr. 
Schäfer, E. dt.-röm. Wappensammig. a. d. Zeit 
d. 30j. Krieges. (Ebd. Nr. 8.) — Walt. Möller, 
Das Beizeichen im Wappen der v. Weinsberg. 
(Ebd. Nr. 10.) — W f. d. Fam. Ru- 
mann v. J. 1438. (Ebd. Nr. 9.) [285 

Bouly de Lesdain, L., Simples notes sur les 
armoiries allem. au 12. siècle. (Aus: Arch. 
herald. suissess 11, 3.) Paris: Champion 11. 
12 8. | [286 
Graber, G., Die moie ale Wappenbild in d. 
„Krone“ Heinrichs v. d. Turlin. (Carinthia I. 
Jg. 103, 108-17.) ; . 1287 

Auner. M., Das Wappen v. Hermannstadt. 
(Korr. bl. d. Ver. f. sicbenb. Ldkde. 36, 69- 
(288 


. . 
Rheude, L., Das Hohenzollernwappen in d. 
Kirche zu Markterlbach. (Herold 18, Nr. 6.)[289 
Schrohe, H., Die Wappenkalender d. Mainzer 
Domkapitels (Schrohe, Aufsätze usw. z. Mainzer 
Kunst- G. 8. 33-60.) 290 
Manstein, E. v., Wappen, Grabmäler, Kir- 
chenbücher usw. in ost preuß. Kirchen. (Viertel- 
jschr. f. Wappenkde. usw. 41, 205-338.) [291 


6. Numismatik. 


Friedensburg, F., Dt. Münz-G., s. 13, 106. 
Rez.: Zt. f. Num. 30, 806-9 u. 547-9 aa 
9 

Kull, J. V., Die hervorragend. Mtinsfunde 
im Gelände d. heutig. Bayerns diess. d. Rbeins. 
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. '11, 189-95.) — 
E. Hahn, E. Denar Karls d. Gr., von Castel 
Seprio. (Rev. suisse de num. 18, 80f.) — H. 
Buchenau, Albrecht d. Bär u. Otto? E. Beitr. 
z. Alter. Münzkde. d. Askanier. (Bll. f. Münz- 
freunde 48, 5247-50.) — Heineken, Der, Brak- 
teatenfund v. Kamenz O.-L. (Jahrb. d. Nun. 
Ver. zu Dresden ’12, 125-32.) .. [293 
. Schrötter, Fr. Frhr. v., Das Münzwesen’d. 
Dt. Reichs v. 1500-1566 (8. 12, 2246). Nachtr. 
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 2150.) 1294 


Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte #7 


Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen 
im Mittelalter, s. 13, 2423. Rez.: Zt. f. Num. 30, 
530 f. Menadier. [295 

Themessl. J., Das Münzwesen u. d. Münzen 
Kärntens unt. Ferdinand I., 1519(21)-1564. 
(Mitt. d. Ost. Ges. f. Münz- u. Medaillenkde. 12. 
Nr. 8.) 1296 

Stützel, Das bayer. Münzwesen s. Nr. 618. [297 

Kull. J. V., Munz produzenten d. Mittelalters 
vornchml. im Gelände des heutig. Bayerns. 
(Mitt. a. d. Germ. Nat. Museum Jg. 12, 158- 
64.) 298 

Will, Fr., Zur Münz-G. Frankens im Mittel- 
alter. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61 213 f.) [299 

Cahn, J., Münz- u. Geld-G. v. Konstanz u. 
d. Bodenseegebiete im Mittelalt., s. 13, 127. 
Rez.: Rev. suisse de num. 18, 104-7 E. Hahn. [300 

OUhlhorn, Diemeringen, e. Wild- u. Rhein- 
gräfl. Münzstätte. (Els. Monatsschr. f. G. u. 
Volkskde. 4, 115-20.) 1301 

Münzen u. Medaillen, Die, v. Cöln. 
Hrsg. v. d. Stadt Cöln. Bd. 2: Die 
Münzen d. Erzbischöfe v. Cön. 1306- 
1547. Bearb. v. A. Noß, Cöln: Stadt 
Cöln. 4“. xvoj, 347 S.; 31 Taf. 30 M. 
(1 noch nicht ersch.) - [302 

Rez.: Lit. Zbl. 13 Nr. 46 Friedensburg. 

Menadier, J., Die Aachener Münzen. 
(Zt. f. Num. 30, 312-422; Taf. 9-16.) 
Ders., Die Münzen d. Jülicher 
Dynastengeschlechter. (Ebd. 423- 
529; Taf. 17-21.) [303 

Stange, E., Geld- U. Münz.-G. d. 
Bistums Minden. (Veröffentl. d. Hist. 
Kommiss. f. d. Prov. Westfal.) Mün- 
ster: Aschendorff. 194 S.; Taf. 6 M. [304 

Fiala, E., Münzen u. Medaillen d. 
welf. Lande. Teil: Das neue Haus 
Lüneburg (Celle) zu Hannover. 1: 
Sign. Sr. Kgl. Hoh. d. Herzogs v. 
Cumberland. Wien: Deuticke ’12. 4°. 


283 S.; 14 Taf. 25 M. [305 

Schrötter, Fr. Frhr. v., Die Münzen Friedr. 
Wilhelms d. Gr. Kurfürsten u. Friedrichs Ill. 
v. Brandenb., 8. 13, 2435. Rez.: 
Mai 13 E. Bahrfeldt; Frankf. Münz-2tg. Apr. 
13 Joseph; Bll. f. Münzfreunde Mai 13 Buche 
nau: Zt. f. Num. 30, 532 ff. Menadier. [306 

Bahrfeldt, E., Das Münzwesen d. 
Mark Brandenburg unt. Friedr. Wilh. 
d. Gr. Kurf. u. Kurf. Friedr. III., 


27 Taf. 24 M. [307 
Rez.: Zt. f. Num. 30, 582 ff. Menadier; Mitt. 

d. Ver. f. G. Berlins 13, Nr. 7 Brendicke. 
Schrötter, P. Frhr. v., Das preuß Münzwesen 

im 18. Jh. Bd. 4 s. in Abt. B. [308 


7. Genealogie, Familien- 
‚geschichte und Biographie. 


Forst-Battaglia,O., Genealogie. (R. i. 
Abt. 4a v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner. 


68 S. 1 M. 80. [309 
Gaisberg-Schöckingen, Fr. Frhr. v., Genea- 
logie u. Heraldik. Neumünst.: Nord. Verlags- 
anst. 87 8. 2 M. 50. 1310 
Kern, Fr., Zur neuest. Lit. üb. d. Aufgaben 
d. Genealogie. (Hist. Zt. 111, 600-9.) (311 


Berl. Münzbll. 


Dungern, O. v., Zur Krit. d. mittelalterl. 
Nachrr. üb. Blutsverwandtschaft. (Carinthia I. 
Jg. 103, 100-108.) [312 

Schuster, Geo., 25 Jahre Fam.-G. d. Hauses 
Hohenzollern, 1888-1913. (Dt. Herold 13, 
Nr. 6f.) 1313 

Klaar, K., Zur Geneal. d. Grafen v. Tirol. 
(Forsch. usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 
105-13.) 1314 

Battaglia, O., Ergänzgn. u. Berichtign. 
zu Grotefend-Wutke, Stammtafeln d. schles. 
Fürsten. 2. Aufl. 11. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
47, 327-30.) Vgl. 12, 124. 1315 


Macoo, H. F., Welchen Wert bietet d. Kgl. 
Staatsarchiv zu Wetzlar für d. dt. Genealogie? 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 214-21.) 1316 


Geschlechterbuch, Dt. (Geneal. 
Handb. bürgerl. Familien). Hrsg. v. 
B. Koerner (s. 13, 142). 23: Hamburg. 
Geschlechterb., hrsg. v. B. Koerner, 
bearb. in Gemeinschaft m. A. W. 
Lutteroth. Bd. 4. ııj, 480 S.; Taf. 
10 M. [317 

Haan, Fr. Frhr. v., Gencal. Auszüge a. d. 
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. K. K. n.-ö. Land- 


rechtes 1762-1852. (8. 10, 141). Forts. (Jahrb. 
d. Herald. Ges. Adler N. F. 23, 89-144.) [318 


Alberti, O. v., Württb. Adels- u. Wap- 
enb. (s. 12, 2282). H. 15: Weissler- 
wissler. S. 1033-1112. 2 M. [319 

Kindler v. Knobloch, J. u. O. v. 

Stotzingen, Oberbad. Geschlechter- 
buch (s. 13, 2452). III, 7. S. 481-560. 


6 M. [320 

Klooke, Fr. v., A. Fahne u. s. familienge- 
schichtl. Forschgn. (Dt. Herold ’13, Nr. 8.) [321 

Gronemann, 8., Geneal. Stud. üb. d. alt. 
jüd. Familien Hannovers. Abt. 1: Geneal. d. 
Familien. Abt. 2: Grabschrr. u. Gedächtnis- 
worte. Berl.: Lamm. xxuj, 164; 146 8.; 8 Taf. 
6 M. 1322 

Wernicke, E., Stadt Braunschweig u. d. alt. 
Breslauer Stadtgeschlechter. (Dt. Herold 13, 
Nr. 4; 8f.) [328 

Todtwita, A. Frhr. v., Namensverzeichn. u. 
Wappen v. sächs. Adelsfamilien. (Dresda. 
Residenz-Kalender ’13, 78-75.) 1824 

Arnswaldt, W.-C. v., Einige Ehestiftgn., 
Testamente usw. aus d. Hausarchive zu Gers- 
walde. (Dt. Herold 13, Ir. 9.) 1325 


Schulze, Fr., G. d. Fam. Acker mann, 1560- 
1912. Lpz.: Teubner 12. 4°. xv, 237 8. [326 
Sehulenburg, Graf v. d., Fam. v. Bartens- 
leben. (Dt. Herold 13, Nr. 9.) 1327 
P., G., E. unbekannt. Zweig d. Grafen 
Berchtold. (Ebd.) 1328 
Brakebusch, H., G.u.Stammtaf.d.ambergau- 
schen Geschlechtes Brakebusch. Braun- 
schweig 06: Krampe. 72 8. 1329 
Pfeiffer, B., Süddt. Brandenburger im 
Hochadel, nieder. Adel u. Patriziat. (Viertel- 
jschr. f. Wappenkde. usw. 41, 126-41) [330 
Pöhlmann, K., Nachrr. üb. d. Herren v. 
Breidenborn. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32, 


219-26.) 1331 
Courtois, J., G. d. Fam. Courtois. Kolberg: 
Courtols. 39 8. 2 M. 50. 332 


[ 
Oldenbourg, F., Die Endter, s. 12, 2298. 
Rez.: Hist. Zt. 111, 897-401 Riezler. 1333 
Friesen, E. Frhr. v., Nachtrr., Ergänzgn. u. 
Berichtiggn. z. G. d. reichsfreiherrl. Fam. 


*8 Bibliographie Nr. 384—414 


v. Friesen. Dresd.: Neue Verkehrsanstalt 
ee aeg ae . v., d. d. 7 G. 
V.. . . am. v. A- 

win-Gostomski. Lütgen-Dortmund: Dr.- u. 
Verl.-Ges. 17 8. [835 
Scherlen, A., E. Wort zu d. Ausgrabgn. auf 

d. Gigersburg (richtiger Girsburg) b. Weier im 
Tal od. Beitr. z. G. d. Herren v. Girsberg. 
Colmar: Selbstverl. o. J. 29 8. [336 
Unterrichter, E. Frhr. v., Ergänzgn. zu 
K. Kiefer: Die Familie Halder. (Monatabl. d. 
K. K. herald. Ges. Adler 7, Nr. 16.) Vgl. 13, 
168 1337 


Hase, O. v., Das Aumaer Hasen- 
nest. Urheimatliohes a. uns. Haus- 
chronik. G. d. Aumaer Hasen in 5 Jhh. 


Lpz.: Breitkopf u. H. 208 S. 5 M. [338 
Friokewirth-Axrt, Stammtaf. v. Joh. Fr. 
Herbart. (Dt. Herold 13, Nr. 8.) [339 
G. d. Fam. Hoesch, s. 13, 170. 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 
250-52 Andr. Walther. 1340 
H., Beitrr. z. G. d. Fam. Jacobs 

zu Berg. Gladbach. (Monatsschr. d. Berg. G. - 
Ver. 13, 161-76.) [341 
Kobelt, d., G. d. Fam. Kobelt. Darmst. 
12. Bekker. 88 8. 1342 
Koch, Herb., Aus m. familiengeschichtl. Sig. 
Jena: Vopellus 12. 47 8., Stammtaf. 1 M. [343 
Sommerfeldt, d., Zur Lehnsdorff-Geneal. 
(8. 07, 2100). TI. 2. (Zt. d. Westpr. G. Ver. 55, 
19-75.) [344 
Gottberg, H. E. v., Geneal. Übers. adlig. Ge- 
schlechter d. Namens Lomcke. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde usw. 41, 106-25.) [345 
Schneller, A., Das Geschlecht v. Leutner 
zu Wildenburg. (Jahrb. d. Herald. Ges. Adler 
N. F. 23, 179-87.) [346 


berg, 

Mitt. üb. d. Geschlecht Lindenberg a. d. 
Ambergan. Berl, 12. Kirchhain N.-L. 12: 
Schmersow. 66 8. 1347 
Zur Gesch. d. Fam. Marggraff. (Mitt. d. 
Ver. f. G. Berl. 13, Nr. 5.) [348 
K., 8. v. d., Die Stammeseinheit der v. Me- 
ding u. der Kind. (Dt. Herold 13. Nr. 9.) [349 
eister, W., Beitrr. z. G. d. Fam. Meister, 
sowie d. verwandt. Familien v. Normann, 
Boehmer resp. v. Böhmer, Salfeld, Runde, 
Frhrn. v. Pistorius, v. Schlözer, Ubbelohde 
usw. (8. 09, 163). II. 6. 38 8. 2 M. [350 
, F. v., Taschenb. d. Geschiechts 
v. Oertzen. Schwerin; Herberger. 80 8. [351 


Osten, gen. Sacken, A. Frhr. v. d., 
Die Herkunft d. uradel., schloß. u. 
burggesess. Geschlechts v. d. Osten. 
Geneal.-herald. Stud. Blankenburg- 
Harz: Hoefer. 228 S.; Taff. 6 M. 50. [352 

Rabe v. Pappenheim, Frhr., Urkdl. Nachrr. 
üb. d. Ursprg. d. Namens u. Wappens der Ra be 
v. Pappenheim. Mit 2 Nachtrr. Carlaha fen 
06-12. 88 8., Taf.; 19 8.; 10 8., Stamm- 
taf. 1853 

Reinstorf, E., G. der Reinstorf. Als Hs. 
gedr. Lüneburg 12: Hoppe. 243 8. 1354 

RO „ 8., Stammb. d. Fam. Roth - 
mann. Berl.: Lamm. 4°. 16 S. 3 M. [355 

Hauber, A., Zur G. d. Fam. Rüttel. (Württb. 
Vierteljhite. f. Landes-G. N. F. 22, 358-62.) [356 

„I., Stammb. d. Samsonschen Fam. 
3. Aufl. Hannov.: Samsonsch. Legatenfonds 
’12. 4°. 31 8.; 13 Taf. 1357 

Schacht, Frz., Gencal. d. Fam. Schacht. 
Herzhorner u. Hohenfelder Ast. Glückst.: Han- 
sen. 67 S. 3 M. [358 


3 
K., Stammtaf. u. geschicht!. 


Handel-Mausetti, V. Frhr. v., Die Herren 
v. Schleuns in Niederösterr. u. ihre Beziehgn. 
zum Lande ob der Enns. (Jahrb. d. Herald. Ges. 
Adler N. F. A 188-02.) 8 U 

Stegemann, Das Pfarrergeschlecht Schna- 
bel. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 7, 318- 
20.) [360 
Schnorr, Die Geneal. Studie. (Dt. Herold 18, 
. 5.) 


Nr [361 
Höftlinger, H. W., E. Chronik d. Grafen 
Schrattenbach. (Jahrb. d. Herald. Ges. 
Adler N. F. 23, 145-78.) [362 
Stelzner, A., G. d. Fam. Stelzner. Dresden 
12. 16 8. [363 
Losch, P., Zum Stammb. d. Strubbergs. 
(Hessenland. 13, Nr. 11.) [364 


Studt, G. F., Nachrr. v. d. Fam. Studt- 
Rugenrade. A. d. G. e. stormarnschen Bauern- 
echts. (Aus: Stormarnsche Helmatbll.) 
erup: Selbstverl. 11. 11 8. 365 
Schimmelfennig, v., Nachfahrenliste d. Mat- 
thaeus v. Thüngen. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. usw. 41, 142-80.) (366 
t, A., Untersuch. 3. Geneal. d. 

Grafen v. Tierstein. (Basler Zt. f. G. usw. 11, 
231-43.) . 1367 
Richthofen, W. v., Stammen die Tiescho- 
witz v. Tleschowa v. d. urad. Geschlechte d. 
Czelo v. Czechowitz ab? (Dt. Herold 13, Ni. 9 
u. Schles. G. bil. 13, 63-67.) [368 
Ehretsmann, Eug., vom Geschlechte d. 
Waldner v. Freundstein. (Jahrb. f. G. usw. 
Els.-Lothr. 29, 40-71.) [369 
Wannow, Mathias Wannowius, v. 1547-80 
luth. Pfarrer in Sorquitten, d. Stammvater d. 
west preuß. Fam. Wannow. (Mitt. d. West- 
pr. G.-Ver. 12, 54-61.) 1870 
Wecken, F., Genealogisches üb. d. Familien 

d. Namens Wecke, Wecken. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. usw. 41, 181-204.) 1371 
Kurz, A., G. d. Fam. Weinlig v. 1580-1850. 
Bonn: Georgi 12. 150. 8. 1372 
Westernhagen, M. v., G. d. Fam. v. Western- 
hagen auf d. Eichsfelde währ. d. Zeitraumes v. 
7 Jahrhh. Erf.: Güther. 4°. 


8 Stammtaf., 3 25 M. i 
Burchard, M., A . d. Schaumburg. 
Kanzlers Dr. Ant. v. Wietersheim. (Dt. 
Herold’ 13, Nr. 8 u. 10.) [874 
Wilckens, Th., Beitrr. zu e. G. d. Fam. 
Wilckens. In 8. Aufl. bearb. u. erg. v. W. 
Donat. Lpz.: Degener. 40 S. 2 M. 1375 


Wintzingerode, W. C., Frhr. v., G. d. 
Fam. v. Wintzingerode. 1: Im 
Mittelalter. Gotha: Perthes. Xj, 


374 8.; Stammtaf. 7 M. [376 

Moorrees, W., Het Münstersche geslacht Van 
der Wyck. s’Gravenh. ’11: Mouton. 4°. Xj, 
386 8. [377 

Zimmermann, B., Die Fam. Zimmermann 
in Drakenstedt 1480-1012. Seehausen (Alt- 
mark): Selbstverl. ’12. 179 8. 1878 


Petersdorff, H. v., Dt. Männer u. 
Frauen. Biogr. Skizzen vornehml. z. 
G. Preußens im 18. u. 19. Jh. Berl.: 


Hobbing. x, 459 S. 8 M. 
Zechommier, I., Interess. u. berühmte 
Vogtländer, e. Ehrenbuch d. Vogtlandes. 
Plauen: Wieprecht. 170 8. 2 M. (380 

Rhenius, K., Magister Joh. Rhenius, Karl 
Rhenius, Dr. Wilh, Rhbenius. Lebensbilder a. 
4 Jh. e. dt. Familie. M. mehrer. Stammtaf. als 
He. gedr. Berl.: Paul. 74 8. 1381 


Allgem. Quellensammlungen. Geschichtschreiber. 


Urkunden u. Akten 29 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 
Monumenta Germ. hist. (s. 13, 2528). NE 
Nr. 1061; 1063. 
Quellen u. Forschgn. a. d. Geb. d. G. (s. 18. 
2530). 16, Beil. 8. Nr. 1229 a. (383 
Levison, W., Hss. d. Museum Meer- 
manno-Westreenianum im Haag. (N. 
Arch. 38, 503-24.) [384 
Levison, W., Aus engl. Bibliotheken 
(s. 10, 2385). III. (Ebd. 643-64.) [385 
Verzeichnis d. Hss. d. Hist. Arch. 
d. St. Trier (s. 13, 2533). Bog. 18: 
Nr. 572-658. (Trier. Arch. 21, Beil. 
S. 273.88.) [386 
Roth, F. W. E., Aus Hss. d. Mainzer 
Seminarbiblioth. (N. Arch. 38, 572- 
80.) [387 


Ottenthal, E. v., Die Monumenta hist. duca- 
tus Carinthiae. (Carinthia I, Jg. 103, 14- 
388 


Geschichts un. 5 (8. 13, io 
14 u. 15 s. Nr. 138 

Mettensia. VI. cron aue et abar. 
tes de l’abbaye de S. Mihiel, publ. p. 
A. Lesort (s. ’13, 2538). Introd.; ad- 
ditions et corrections; table alphab. 


XLjX, S. 449-510. [390 
Publikationen d. Ges. f. rhai. Gkde. (8. 12, 
2363). Vgl. Nr. 211; 434; [391 
Veröffentlichungen d. Hist. Komm: f. Hess. u. 
Waldeck (s. 12, 2366). IX s. Nr. 440. [392 
Quellen u. Abhdlgn. z. G. d. Abtei u. Diözese 
Fulda (s. 13, 2539). 9 s. Nr. 1161. 
Quellen u. z. G. Niedersachs. 
s. 12, 181a). 29 s. Nr. 1210. 
1900, 2145). 7 (Schwarz, Akten d. Visitation 
d. Bistums Münster 1571-78). [396 
Quellen u. Forschungen z. braunschw. G. (s. 
'13, 3398). 4 u. 5 s. Nr. 661; 705. [396 
Bestimmungen d. Hist. Kommiss. f. d. Prov. 
Sachs. u. d. Hrzgt. Anhalt üb. d. Herausgabe 
d. „Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen u. an- 


grens. Gebiete.‘ 2. neubearb. Aufl. Halle: 
Hendel. 18 S. 50 Pf. 1397 

Verötlentlichungen d. Hist. Komm. f. Pom- 
mern. H. 1 s. Nr. 445. [398 


Wutke, Konr., Silesiaca in österr. Quellen- 
werken, s. 12, 216. Vgl.: P. Dittrich (Zt. d 
Ver. f. G. Schles. 47, 330). [399 


2. Geschichtschreiber. 


Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Gesamt- 
ausg. 8. Nr.1011; 1032; 1034; 1069; 1100f. 1400 


Levison, W., E. G. d. Päpste aus 
Canterbury. (N. Arch. 38, 645-62.) 
Vgl. 10, 2399. [401 


Mombritius, B., Sanctuarium seu 
Vitae Sanctorum. Nov. edit. cura - 
verunt duo monachi Sclesmenses. 
Paris.: Fontemoing. 12. 4°. xxx, 


687; 835 8. [402 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 4041. Allmang. 


Lehmann, P. u. N. Bühler, Das Pas- 
sionale decimum d. Barthol. Krafft 
v. Blaubeuren. (Hist. Jahrb. 34, 493- 
537.) [403 

Lehmann, P., Neue Textzeugen 
d. Prüfeninger Liber de viris illustri- 
bus (Anon Mellicensis). (N. 
Arch. 38, 550.58.) . [404 


Chronik, Österr., v. d. 95 Herrschaften, hrsg. 
v. Seemüller, s. 12, 187. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 16, 645-47 Edw. Schröder. [405 
Bernoulli, A., Neueres üb. Stumpfs Basler 
Quellen (Basler Zt. f. G. 13, 191-93.). Vgl. 13, 
2548 1406 


Hellmann, 8., Die „Weingartener“ 
Annalen. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
28, 185-87.) [407 

Chroniques liegeoises, &d. par S. 
Balau. T.1. Brux.: Kissling & Co. 


xxxIv, 590 S. 15 fr. [408 
8 


P., Zu d. Merseburg. Ka lendarien. 


parmberg, 
(Thür.-säche. Zt. f. G. 3, 217f.) Vgl. 13, 
[409 


223. 


3. Urkunden un und Akten. 


Paz, Catálogo II. Secretaria de 
estado. (Archivo gener. de Simancas.) 
(Capitulaciones con la casa de Austria 
y papeles de las negociaciones de Ale- 
mania, Sajonia, Polonia, Prusia y 
Hamburgo.) 1493-1796. Repertor. 
d. auf Österreich, d. Dt. Reich, Sach- 
sen, Polen, Preußen u. Hamburg be- 
zügl. Dokumente aus d. Abteilg. 
„Staatssekretariat“ d. Generalarch. 
zu Simancas. 1493-1796. (Aus: Arch. 
f. öst. G. Bd. 103.) Wien: Hölder. 
270, 79 8. 7 M. 65. [410 

Urkundenbuch d. alt. sächs. Fran- 
ziskanerprovinzen. (s. 13, 2555). I, 
2: Lemmens, Kustodie Preußen. 
S. 87-171. 5 M. [411 

Lemmens, L., Briefe u. Urkk. d. 16. Jh. 
(Beitrr. z. G. d. sächs. Franziskanerprov. 4/5, 
43-400.) Zee Zee [412 

Nößlböck, J., Inventar d. Markt- 
kommunearchivs Rohrbach in Ober- 
österr. (Mitt. d. K. K. Archivrates 1. 
57-116.) — V. Thiel, Invent. d. gräfl. 
Stürgkhschen Familienarch. in Hal- 
benrain (Steierm.). (Ebd. 117-23.) — 
V. Vojtisek, Das Archiv d. St. Prag 
u. s. Erforschg. (Ebd. 39-56.) — Karl 
R. Fischer, Invent. d. Stadtarch. 
Böhm.-Aicha. (Ebd. 124-26.) [413 

Starzer, A., Aus niederösterr. Ar- 
chiven. (Ebd. 127-43.) [414 


Inh.: Archive zu Litschau, Schwarzenau, 
Gloggnitz, Ebreichsdorf, Leobersdorf, Vöslau, 


10 


Gainfahrn, Ebenfurth, Traiskirchen, Guten- 
stein, Guntramsdorf, Schottwien, Maria-Enzers- 
dorf, Neulengbach, Altlengbach, Anzbach. 
Wutte, M., Das Archiv d. G. Ver. f. 
Kärnten. (Carinthia I. Jg. 103, 52. 
81.) . [415 
Böhm, K., Das Tiroler Landesarchiv, s. 12, 
2381. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 566 Stein- 
acker. 1416 


[ 

Pernthaler, A., Regesta d. Urkk. d. 
Stadt- u. Kirchenarchivs in Klausen: 
1328-1500. (Forsch. usw. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 10, 114.31.) [417 
‚ Mracek, J., Listäf k dějinám Lip- 
nika. (Urkundenbuch z. G. d. St. 
Leipnik.) Leipn. Progr. 12. 13 S. [418 

Bretholz, B., Liechtensteiniana Im Mährisch. 
Landesarch. (Zt. f. osteurop. G. 3, 659-67.) [419 


Diesbach, M. de, Regeste Fribour- 
geois: 515-1350. (Arch. de la Soc. 
d’hist. du canton de Fribourg 10, 1- 
291.) Sep. Fribourg: Fragnière. 2 fr. 
50. . i [420 


Schmid, Jos., Urkk.-Regesten d. Kolleglat- 
stiftes U. L. Frau zur Alten Kapelle in Regens- 
burg. Bd. 2, s. 13, 239. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 
160 f. Guggenberger. 1421 

Archivinventare, Württemb. (s. 13, 
2578). Hft. 7-10. [422 

H. 7: Duncker u. Baßler, Pfarr- u. Ge- 
meinderegistraturen d. Oberämter Brackenheim 
u. Maulbronn. 70 S. 1 M. — H. 8: Duncker, 
Desgl. d. Oberamts Rottenburg. 127 S. 1 M. 40. 
— H. 9: G. Merk, Desgl. d. Oberamts Biberach. 
148 S. 1 M. 40. — H. 10: G. Merk, Desgl. d. 
Oberamts Waldsee. 152 8. 1 M. 4 


0. 
Landtagsakten, Württemb. (s. 12, 
2390). 1. R., Bd. 1: 1498-1515. 
Bearb. v. W. Ohr u. E. Kober. 
xXxxXj, 312 S. 5 M. 48423 
Urkundenbuch d. St. Heilbronn (s. 
05, 212). 2: 1476-1500. Bearb. v. 
M. v. Rauch. (15 v. Nr. 389.) 818 8. 
10 M. N [424 
Urkundenbuch d. Klosters Heilig- 
kreuztal, bearb. v. A. Ha uber (s. 12, 
1 70 Bd. 2. (14 v. Nr. 389.). 556 S. 


[425 
Bez. v. 1: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
10, 552-54 Aubin. 


Regesten d. Markgrafen v. Baden u. 
Hachberg 1050-1515 (s. 12, 2392). 4: 
Regesten d. Markgrafen v. Baden. 
1453-75. Lfg. 3. Bearb. v. A. Krie- 
ger. S. 161-240. 5 M. Ig426 


Hanauer, A., Invent. des archives 
de Thann (Biblioth. de la „Rev. d’Al- 
sace“, 22.) Colmar: Hüffel. 70 8. 
4 M. — Ders., Les archives de Thann 
(8. 12, 2397). Forts. (Rev. d’Als. 
N. F. 13, 296-309. 14, 170-75.) [427 


Bibliographie Nr. 414—466 


Scherlen, Inventar d. alt. Archivs 
d. Stadt Kaysersberg (s. 13, 2579). 
Forts. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4. 
15.487.) u [428 

Levy, Die Urkk. d. Stadt Weißenburg. 
(Jahresber. d. Ver. z. Erhaltg. d. Altertümer in 
Weißenburg u. Umgeg. 8, 10-47.) [429 
- Regesten d. Pfalzgrafen a. Rh. 1214. 
1508. Hrsg. v. d. Bad. Hist. Kommis- 
sion, bearb. v. L. v. Oberndorff (s. 
13, 2581). Bd. 2, Lig. 3. S. 161-240. 
6 M. | [430 

Pfeiffer, A., Das Archiv d. Stadt Speler. Als 
Ms. gedr. Speier 12. 39 8. ae [431 


Inventare d. nichtstaatl. Archive im 
Großhrzgt. Hessen. 1: F. Herr- 
mann, Inventare d. ev. Pfarrarchive. 
Hälfte 1. Darmst.: Staatsverl. 528 8. 
6 M. [432 

Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz, 
1289-1396 (s. 13, 247). Lg. 14. 
Bd. 1: 1289-1353, bearb. v. Ernst 
Vogt. XV S., S. 481-579 (: 1328-28). 
6 M. 50. — Lfg. 15. Bd. 2: 1354-1396, 
bearb. v. Fr. Vigener. xjv S., S. 561- 
636 (: 1368.71). 5 M. (433 

- Regesten d. Erzbischöfe v. Köln im 
Mittelalter (s. 12, 207). Bd. 3: 1205- 
1304. 2. Hälfte: 1261-1304 u. Reg. zu 
beid. Hälften. Bearb. v. R. Knip- 
ping. (21 v. Nr. 391.) xxrj, 422 8. 
27 M. (Bd. 1 noch nicht ersch.) [434 

Goldschmidt, H., Landtagsakten v. 
Jülich-Berg 1400-1610. Nachtr. zu 
Bd. 1 u. 2. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46. 
33.126.) 5 I 35 


Borman, C. de, Chartes apocryphes 
publ. par Foppens. (Bull. de la Comm. 
R. d’hist. de Acad. de Belg. 82, 183. 
208. 1436 

Verkooren, Inventaires des chartes 
et des cartulaires des duchés de Bra- 
bant et de Limbourg et des pays 
d’Outre-Meuse (s. 11, 214). T. 2-5. 
11.13. 620; 493; 607; 583 S. [437 

Fairon, E., Notes pour un cartulaire 
de la cité Liege. (Bull. de la Comm. 
R. d’hist. de Ac. de Belg. 82, 209- 
94.) 1 BEER 1I438 

Wibel, H., Der Liber primus char- 
tarum ecclesiae Leodiensis. (N. Arch. 
38, 674-83.) —_— — —ć— ` [439 


Klosterarchive. Regesten u. Ur- 
kunden. 2. Bd.: Johs. Schultze, 
Klöster, Stifter u. Hospitäler d. Stadt 
Kassel u. Kloster Weißenstein. Re- 
gesten u. Urkk. (= Nr. 392.) xxjv. 
7189 S. 30 M. (Bd. 1 ist noch nicht. 
ersch.) , 1440 


Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler 


Urkundenbuch d. Hochstifts Hildesheim u. 


sein. Bischöfe, bearb. v. H. Hooge weg. ITI. 6: 
1370-98, 8. 12. 215 a. Rez.: v. 5 u. 6: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 13, 84-89 Brenneke. i 4 
Lit. Zbl. 13, Nr. 43. 

Hanserecesse. 3. Abt., Bd. 9: 1477. 
1530. Bearb. v. D. Schäfer u. Fr. 


Techen. 998 S. 38 M. [442 
Hofmeister, A., Brandenburg., Ha- 


velberg. u. a. Urkk. a. Woldegk. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 52-57; 
60-63.) [443 


Urkundenbuch, Mecklenb. (s. 13, 
2604). Bd. 24: 1400. 3. Siegelhft. 
158; 52 8. [444 

Rez. v. 23: Hist. Zt. 111, 171-73 Mehr- 
mann. 

Urkunden z. Caminer Bistums-G. 
auf Grund d. Avignones. Suppliken- 
register, hrsg. v. A. Motzki. (= Nr. 
398.) Stett.: Saunier. 99 S. 2 M. [445 

Wesemann, H., Regesten 3. G. d. St. Löwen- 
berg i. Schles. (s. 13, 265). TI. 2; hrsg. v. J. 
Eunen. Löwenb. Progr. 45. 56 8. [446 

Codex dipl. majoris Poloniae. T. 5: 
1400-1444; ed. Fr. Piekosinski. 
Posnaniae 08. Lxxjv, 844 S. 15M.[447 

Seuberlich, E., Streifzüge durch d. Arcnive 
d. kl. livländ. u. estländ. Städte. (Sitzungsberr. 
d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 11, 359-81.) — 
L. Arbusow, Analekten z. livländ. Kirch. -G. 
nebst e. Briefe d. Erzbischofs Joh. Wallenrode 
v. Riga 1394. (Ebd. 395-402.) 1418 


Zeumer, K., Quecllensammlg. z. G. d. dt. 
Reichsverfg. im M. -A., 5. 13, 2606. Vgl. K. Z.: 
N. Arch. 38. 726. 1449 

Urbare, Österr. Abt. 3, Bd. 2: Die mittelalt. 
Stiftsurbare d. Erzhrzgt. Österr. ob d. Enns. 
TI. 1, hrsg. v. K. Schiffmann, s. 13, 269. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 444. Keußen; 
Jahrbb. f. Nat. ök. 100, 682 f. Aubin. 1450 

wW : 


„ Österr. (s. ’09, 2307). 

Bd. 10: Steirische Taidinge (Nachtrr.). 
Hrsg. v. A. Me ll u. Eug. Frhr. v. Mül- 
ler. xj. 3858. 12 M. Bd. 11: Nieder- 
österr. Weistümer. Hrsg. v. Gust. 
Winter. Tl. 4. Nachtrr. u. Reg. M. 
Glossar., bearb. v. J. Schatz. xx, 
739 S. 24 M. [451 
Mell, A., Das Sittersdorfer Berg- 
taiding. Beitr. z. G. d. bäuerl. Rechts- 
quellen Kärntens. (Carinthia I. Jg. 
103. 137-62.) [452 
Gesammelte Bruchstücke elsäss. Weis- 


Herr 
tümer a. d. 11.-14. Jh. (Els. Monatsschr. f. G. 
u. Volkskde. 4, 62-67 usw. 265-72.) [453 


„ Weistümer d. Rheinprovinz. Abtlg. 
Kurfürstent. Köln. Bd. 1: Amt 
Hälchrath Hrsg. v. H. Aubin. (18 
v. Nr. 391.) Bonn: Hanstein. xxx. 
396 8.; Kte. 17 M. 50. [454 


Bronnen tot de geschied. van het 


Leidsche Textielnijverheid, verz. door 
N. W. Posthumus (s. ’13, 273). 


*11 


D. 3: 1574-1610. (Rijks geschiedk. 
Publ. 18.) 12. xv, 787 S. [455 

Lorme, E. de, Verzeichnis d. Ellricher Rats- 
personen im „Roten Buche“ d. Magistrats. 
1435 1805. (Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 1-36.) [456 


Lehenbuch d. Abtes Georgius Thun 
zu Saalfeld 1497-1526. Hrsg. v. Ernst 
Koch. (Suppl.-Hft. 5 v. Nr. 149.) 
Jena: Fischer. LXXX. 335 S. 10M. i 


Regesta chartarum Italiae (8. 13. 
275). 10: Regesto di S. 1 di 
Siponto, a cura di F. Ca mobreco. 
xvj, 386 S. 11 M. 20. 11: Liber Lar- 
gitorius vel notarius monasterii Phar- 
phensis, a cura di G. Zucchetti. 
Vol. 1. 439 S. 12 M. 80. [458 

Kalbfuß, H., Urkk. u. Regesten 7. 
Reichs-G. Oberitaliens (s. ’13, 2617). 
Abschn. 3. (Quell. usw. a. ital. Ar- 
chiven usw. 16, 50-92.) Sep. 1 M. 
60. [459 

Regesta pontificum Romanorum 
cong. P. F. Kehr (s. 13, 275). Italia 
pontif. 6: Liguria sive provincia Me- 
diolanensis. P. 1. Lombardia. xijv, 
419 S. 15 M. [460 


— i 


Recueil des instructions donntes aux ambas- 
sadeurs etc. de France. 18: Diéte germanique 
p. B. Auerbach, s. 12, 2429. Rez.: Hist. Zt. 
111, 392-94 Hartung: Rev. hist. 114, 163f. 
Pfister; Dt. Lit.- 218. 13, Nr 47 Pribram. [461 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. | 

Heeringa, K., De rekeningen en 
andere stukken, in 1607 uit de Hol- 
landsche rekenkamer naar de Zeeuw- 
sche overgebracht. Het Henegouwsch- 
Beiersche tijdvak, 1319-1432. (Rijks 
archiefdepöt i in de provincie Zeeland.) 
s Gravenh.: Nijhoff. 106 S. 1 fl. 
75. - [462 

Jahrzeitbüch d. St. Amandus- 
Kirche zu Maienfeld; hrsg. v. Fr. 
Jecklin. (Jahresber. d. Hist.-anti- 
quar. Ges. v. Graubünden 42, S. I- 
xvoj u. 1-96.) [463 

Kaiser, Hans, E. neue Überlieferg. 
d. Liber possessionum Edelins v. 
Weißenburg. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 28, 479-84.) [464 

Registres de l'Église réformée néer- 
land de Frankenthal au Palatinat 
1565-1689, publ. p. A. v. den Velden 
(s. 13, 280). II: Registre des ma- 
riages. Tables. 144 S. 5 fr. [465 

Goyens, J., Invent. des obituaires 
francisc. belges. (Bull. de la Comm. R. 
d'hist. del’ Ac. de Belg. 82, 435-94.) [466 


*12 


Hartmann, Aug., Hist. Volkslieder 
u. Zeitgedichte v. 16.-19. Jh. M. Me- 
lodien hrsg. v. H. Abele (s. 12, 238). 
3: 1756-1879. 225 S. 8 M. 50. [467 

Buchner, E., Das Neueste v. gestern. 
Kulturgeschichtl. inter. Dokumente 
a. alt. dt. Zeitgn. (s. 13. 2627). Bd. 4 
u. 5: Zeit d. franz. Revol. TI. 1: Bis 
zur Hinrichtg. Ludwigs XVI., 1788- 
93. TI. 2: Bis z. Errichtg. d. Konsulats, 
1793-99 3. 90; 444 S. (à 4 M. 50.) [468 


Kunsttopographie, Österr. (s. 13. 
2630). 10, 2: P. Buberl, Denkmale 
d. polit. Bez. Salzburg. Archival. Teil 
v. Frz. Martin. TI. 2: Gerichtsbezz. 
Mattsee u. Oberndorf. jx S., S. 249. 
622; 10 Taf. 18 M. 40. — 12: H. 
Tietze, Die Denkmale d. Benedik- 
tinerstiftes St. Peter in Salzburg. 
cxcjv, 227 S.; 25 Taf. 32 M. — 14: 
M. Dreger, Bau-G. d. Hofburg in 
Wien bis z. 19. Jh. x1j, 354 S.; Taff. 
36 M. 80. [469 

(Bd. 11 u. 13 noch nicht erschienen.) 

Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s. 
13, 2635). 3, 7: A. Feulner, Bez.“ 
Amt Marktheidenfeld. M. hist. Ein- 
leitg. v. H. Ring. jx, 182 S.; 9 Taf., 
Kte. 8 M. [470 

Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden 
(s. 13, 2637). 8, 2: G. v. Oechel- 
haeuser, Amtsbez. Heidelberg (Kreis 
Heidelb.). 685 S. ; Taf. u. Kte. 16 M. [471 

„ Voss Die städtisch. Sammlgn. im 


Reichlin-Meldeggschen Pat rizierhaus zu U ber- 
lingen. (Alemannia 3. F., 5, 49-80.) 1472 

Schrohe, H., Kupferstiche als An- 
denken an’ "verstorbene Mainzer Kur- 
fürsten. (Schrohe, Aufsätze usw. z. 
Mainzer Kunst-G. S. 60-70.) [473 

Ilgner. P., Alte Denk- u. Grenzsteine im 


Kreise Hünfeld u. Umgegend. (Hessenland 13, 
Nr. 8-10.) [474 


Bibliographie Nr. 467—582 


Kunstdenkmäler d. Prov. Hannover 
(s. 13, 2641). Erg.-Bd.: Adf. Zeller, 
Die G. d. Wohnbaukunst d. St. Hil- 
desheim. xjv, 144 S. (Auch Braun- 
schw. Diss.) [475 

Darstellung, Beschreib., d. ält. Bau- 
u. Kunstdenkmäler d. Prov. Sachsen 
(s. 11, 2541). (H. 30-32. Hrsg. H. 
Bergner). 30: Kreis Wolmirstedt. 
148 S.; 23 Taf., Kte. — 31: Kreis 
Wanzleben 196 S.; 18 Taf., Kte. — 32: 
Grafsch. Wernigerode xx, 287 S.; 


25 Taf. 14 M. [476 
Overmann, A, Die älter. Kunstdenkm. d. 
Plastik usw. d. Stadt Erfurt, s. 12, 2449. Rez.: 
Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 519-22 P. Weber; 
Thür. -skehs. Zt. f. G. 3, 102-5 Sauerlandt. 


Darstellung. Beschreib., d. älter. Bau- u. 
Kunstdenkmäler d. Kgr. Sachsen. H. 36 u. 36 
(v. C. Gurlitt), s. 13, 291. Rez.: N. Arch. f. 
sächs. G. 34, 414-18 Haenel. [478 


Kunstdenkmäler d. Prov. Bran- 
denburg (s. 12, 2451 u. 13, 2546). 
2, 1: Kr. Westhavelland. Unt. d. 
Schriftleitg. v. Th. Goecke bearb. 
v. P. Eichholz u. W. Spatz. ıxuj, 
282 S.; 38 Taf., 2 Ktn. 20 M. — 6, 3: 


Kr. Weststernberg. Bearb. v. W. 
Spatz. xxx, 232 S.; 10 Taf., 2 Ktn. 
20 M. [479 

Schmid, Bernh., Die De pflege in d. 
Prov. Westpreuß. (8. 12, 2452). Ber. 10: 12. 
20 8.; 5 Taf. 1 M. [480 


Walter, Karl, Glockenkde. Regensb.: 
Pustet. xxv, 988 S. 9 M. [481 
Seeanner, M., Die Glocken d. Erz- 
diöz. München u. Freising. Hist.- 
stat. beschrieb. unt. Mitwirkg. d. Kle- 
rus d. Erzdiözese. (Beitrr. z. G. usw. 


d. Erzbist. München u. Freising 
Bd. 11.) [482 

Schüller. A., Glocken vom Hochwalde. 
(Trier. Chron. N. F. 9, 129-45.) [483 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Gebhardt, Hdbch. d. dt. G., neu 
hrsg. v. F. Hirsch. 5. Aufl. Stuttg.: 


Union. x1j, 769; 990 S. 17 M. 50. [484 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 610-12 Bess, 
Schäfer, D., Dt. Geschichte, S. 13, 294. Rez.: 

Hist. Vierteljschi. 16, 4431. W. Schultze. [485 
Rothacker, Über d. Möglichkeit u. d. Ertrag 

e. genet. G.schreibg. im Sinne Lamprechts, s. 

13, 203. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 23 G. E. Burck- 

nardt. 1486 
Meißner, W., Studienfragen z. dt. G. (s. 12, 

254). 3: G. d. neuest. Zeit. 448 S. 4 M. 50. 

1487 


Kowalski, W., Die dt. Königinnen u 


Kaiserinnen v. Konrad III. bis z. Ende 


| 
| 
| 


d. Interregnums. Weim.: Böhlau. 146 8. 
3 M. 20. (E. TI.: Königsb. Diss.) [488 

Auerbach, B., La France et le Saint-Empire 
dep. la paix de Westphalie jusqu'à la révol. 
franç., s. 13, 301. Rez.: Rev. hist. 114, 1641. 
Pfister; Rev. crit. 18, Nr. 44 R. G.; N. rev. hist. 
de droit 37, 270-74 Blondel. 1489 

Vebersberger, H., Rußlands Orient - 
politik in d. letzt. 2 Jhh. 1: Bis 2. 
Frieden v. Jassy. (Tl. v. Nr. 56.) Stuttg.: 


Dt. Verl.-Anst. x, 380 S. 7 M. [4% 


Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte 


2. Territorial-Geschichte. 


Kralik, R., Österr. G. Wien: Holz- 


hausen. xj, 629 S. 18 M. [491 
Rez.: Lit. Zbl. 13. Nr. 46. 


Voltelini, H. v., Die Anfänge d. 
St. Wien. Wien: Fromme. 144 S. 
6. M. [492 


Gubo,A.,Aus SteiermarksVergangen- 


heit. Graz: Moser. 232 S. 3 M. 40. [493 
Pogatsohnigg, V., Zur hist. Topogr. Maria 
Elend u. St. Jakob i. R. (Carinthia I. Ig. 103, 
95-100.) [494 

Tusel, E., Entstelig. d. Namen d. Straßen, 
Gassen u. Plätze d. Landeshauptstadt Salzburg. 
Sal zb.: Mayr. 72 8. 1 M. [495 

Klaar, K., Die Ottoburg in Innsbruck. 
(Forsch. usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 
186-99.) [496 

Lenel, W., Venezianisch-istrische Studien, 
s. 13, 2661. Rez.: N. Archivio Veneto 25, 474- 
84 Besta. (497 

Bretholz, B., G. Böhmens u. Mährens, 8. 13, 
2662. Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 681-88 Dopsch; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. In Böhmen 51. Lit. Beil. 
61-65 Beer: Bibl. de!“ Ecole des chartes 74, 399 f. 
Chasles; N. Laus. Mag. 89, 234-37 Jecht. 1498 


Novotny, V., České Dejiny. 1, 1., 8. 12, 2471. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 337-39 
Loserth. [499 

Reutter, H., 
2665). Schluß. 
usw. 17, 343-99.) 

Teutsch, G. d. 
g. 12, 266. Rez.: 
ler. 


G. d. Stadt Zlabings (s. 13. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 

(500 
Siebenbürg. Sachsen. Bd. 3, 
Lit. Zbl. 13, Nr. 48 Schul- 
KEINEN [601 


Dierauer, J., G. d. schweiz. Eid ge- 
nossensch. (s. 13. 2668). 2: Bis 1516. 
2. Aufl. (Allgem. Staaten-G. 26, 2). 


xv, 559 S. 10 M. [502 
Rez. v. 1: Hist. Zt. 111, 455 f. M. v. K. — V. 4: 
Anz. f. schweiz. G. 11, 420-23 W. J. Meyer. 


Merz, W. u. J. L. Meyer-Zschokke, 
Die Anfänge Zofingens. (Aus: Basler 
Zt. f. G. usw. 12.) Aarau: Sauerlän- 


der. 48 S.; 4 Taf. 2 M. [503 

Dändliker, K., G. d. Stadt u. d. Kantons 
Zürich. Bd. 3 v. W. Wettstein, 3. 12, 2484. 
Rez.: Hist. Zt. 110, 615 Meyer v. Knonau. [504 


Wartmann, H., Zur ält. G. d. st. 
gallisch. Bodenseegegend. (Festschr. 


f. Meyer v. Knonau S. 227-38.) [505 
Planta, P. C., G. v. Graubünden. 


3. Aufl., bearb. v. C. Jecklin. Bern: 
Wyss. 379 8.; Kte. 6 M. 50. [506 


Riezler, S., G. Bayerns. Bd. 7: 1651 
1704. (Allg. Staaten-G. 20.) Gotha: 


Perthes. XXV, 634 S. 15 M. [507 

Döberl, Entwicklgs.-G. Bayerns. Bd. 2, 8. 
13, 320. Rez.: Lit. Zbl. 12, Nr. 52/53 Knöpf- 
ler; Hist. Zt. 110, 607-9 O. Weber; Hist. Jahrb. 
34, 574-85 Dürrwächter; Beitrr. z. bayer. Kirch. - 
G. 19, 2811. 1508 

Wilmersdoerffer, Th., Beitrr. z. G. d. Vorstädte 
Münchens. (Oberbayer. Arch. 58, 1/2.) [609 

Schnislein, A., Aus Rothenburgs Vergangen- 
9 60 Rothenb.: Trenkle. 166 8.; Kte., Plan. 
2 M. 50. 


510 


*13 


Fronmäller, G. T. Chr., G. Altenbergs u. der 
alt. Veste bei Fürth, sowie der zw. Gustav 
Adolf u. Wallenstein im 30jähr. Kriege bei d. 
alt. Veste vorgefall. Schlacht. (Anastat. 
Neudr.) Fürth: Schmittner (1860). 89 8. 
1 M. 50. 1511 


Schröder, Alfr., Das Bistum Augs- 
burg, hist. u. statist. beschrieben, 
fortg. v. Alfr. Schröder (s. ’13, 325). 


Lfg. 60 (Bd. 8, S. 81-160). 1 M. 50. [512 
Schröder, Alfr., Beitrr. 2. Häuser-G. Dillin- 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 25, 275- 
89.) [613 
Sedelmayer, J., G. d. Marktfleckens Grönen- 
bach. (Allgäuer G. freund 10. Beil.) Kempt.: 
Kösel 10. 268 8. 1514 
Merkle, J. A., Das Territorium d. 
Reichsstadt Rottweil in s. Entwicklg. 
bis z. Schluß d. 16. Ju. (= Nr. 92 u. 
Tübing. Diss.) Stuttg.: Kohlhammer. 
xj, 130 S.; 2 Ktn. 2 M. 50. (515 
Rieder, Jul., Beitrr. z. Ortschron. v. Mötzin- 
gen (O.-A. Herrenberg). Tübing. Kloeres. 
87 8. 2 M. 1516 
Maurer, Hnr., Die Freiherren v. Usenberg 
u. ihre Kirchenlehen. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 28, 370-429.) 1517 
Wetzel, M., Waldkirch im Elztal, 8. 13, 
2690. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 529 
[518 

W., Hattingens Orts- u. Schul-G. 
. 60 8. 1519 
ter, K., Volks- u. Wirtschafts-G. d. 
Schulkreises Waldshut. Bonndorf: Spachholz 
u. E. 128 8. 2 M. 50. 1520 
Ernst, Karl. Haslach u. d. Kinzigtal (s. 13, 
331). Forts. (Die Ortenau 4, 65-68.) 1621 
Renz, Vortrr. üb. d. G. d. Stadt Mosbach. 
1: Mosbachs Anfang u. Entwicklg. Mosb.: 
Frank. 72, 6 8. 80 Pt. 1522 


Dorlan, Hist. archit. et anecdotique de 
Schlestadt, s. 13, 339. Rez.: Rev. crit. 13, 
Nr. 17 Chuquet. 4523 

Caesar, F., Die G. Ersteins nebst d. Erstein. 
Chronik d. Frz. Bach, Vogt in Erstein 1666. 
Erstein: Hotop 12. 38 8. [524 

Lehmann, J. d., Urkundl. G. d. Burgen u. 
Bergschlösser in d. ehemal. Speyergaue. (Ana- 
stat. Neudr.) Bd. 1 (s. 13, 2701). Lfg. 4-5. 
(Pfalz. Bibl. 3, 4-5.) 8. 193-376; Stamm- u. 
Namentaf. Bd. 2, Lfg. 1-4. 224 8.; Stammtaf. 
(à 1 M. 20.) [525 

Keiper, J., Burg u. Amt Schallodenbach. 
(Aus: Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32.) Speyer: 
Nimtz. 28 S.; 8 Taf. 1 M. [526 

Schreibmüller, H., Burg u. Herrschaft Stauf 
ind. Pfalz. TI. 1. Progr. Kaiserslautern. 43 S. 1527 

Heck, Fr., Chronik v. Sandhofen, Scharhof, 
Santorf u. Kirschgartshausen. Sandhof.: 
Keßler 12. 56 8. 1528 

Huffschmid, M., Das Schlößchen in Hand- 
schuhsheim u. seine Besitzer. (Mannheim. G.- 
bll. 14, 149-57; 174-80; 200-06.) — K. Christ, Die 
pfalzgräfl. Burg Wallhusen b. Bensheim. (Ebd. 
189£.) [529 

Hattemer, K., Entwicklungs-G. Dalmstadts. 
1: Vom Tode Philipps d. Großmütigen bis z. 
franz. Revolution. Darmst. Progr. 89 S. [530 

Dammann, W. H., Lindenfels. Gießen: 
v. Münchow. 29 S.; 12 Taf. 1 M. 1531 


Richter, Paul, Der Rheingau. E. 
Wanderg. durch seine Gesch. Wiesb.: 
Staadt. xIj, 299 S. 4 M. 50. [532 


* 14 Bibliographie Nr. 633—610 


Humpert, Th., Die territoriale Ent- 
wieklg. v. Kurmainz zwisch. Main u. 


Neckar. Würzb. Diss. 96 8. [533 

Feigen. Chr., Das Alter u. d. ältest. G. d. 
Stadt Homburg v. d. H. Homb. v. d. H.: 
Steinhäußer 11. 24 8. 1534 

Netz, Th., G. d. Stadt Wetzlar m. c. Anhg.: 
die Burgruine Kalsmunt, Kloster Altenberg 
u. Burg Greifenstein. Wetzl.: Waldschmidt, 
159 8.; Taf. 3 M. 1535 

Lentze, O., Amt Naumburg u. Pfarrei 
Becherbach. Kreuznach: Voigtländer. 183 8. 
2 M. [536 

Bendel, J., Die Stadt Mülheim a. 
Rhein. Gesch. u. Beschreibg., Sagen 
u. Erzählgn. Mülh. a. Rh.: Selbst- 
verl. xxj, 499 8. 3 M. [537 

Siebrecht, F., Altenessen. Rückblick auf 
100 Jahre. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 225-301.) [538 

Classen, F., Wo sind d. gedruckten Anlagen 
d. Müllerschen Werkes, behand. d. G. v. Wer- 
den, geblieben? (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 
14. 121-24.) — F. J. Bendel, Neues üb. d. Schick- 
sale d. Müllerschen Werkes. (Ebd. 146-52.) [539 

Meier, Wilh., Die clevischen Städte 
unt. brandenb.-preuß. Herrsehaft im 
17. u. 18. Jh. (Festschr. d. Städt. 


Gymn. Düsseld. 143-96.) [540 
Hilft, F. u. J. Kyrion, Geldern unt. preuß. 
Herrschaft. Nebst e. Überbi. üb. d. ältere gel- 
dernsche G. Festschr. Geldern. 160 8.1M.20. [541 
Vollmer, Adf., G. d. Gemeinde Wegberg, 
nach urkdl. Material u. e. Anh. Köln: Quos 12. 
160 8. [5-12 
Hustin, A., Le Luxembourg. Son 
hist. domaniale ete. (s. 11. 331). 


Fasc. 2. 11. x. 274 S. [543 


Pivenne, H., G. Belgiens. Dt. Über- 
setzg. v. F. Arnheim (s. '13, 353). 
4: Von d. Ankunft d. Herzogs v. Alba 
(1567) bis z. Frieden v. Münster (1648). 
(Allg. Staaten-G. 30, 4.) xxv, 656 S. 
16 M. [544 

Rez. v. 3: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 433-37 
Redlich. 

Geerling. A. W. en D. de Geus, Overzicht d. 


vaderl. geschiedenis. Amsterd. 251 8. 1 fl. 
50 [545 


Blok, P. J., Geschied. e. hollandsche 
stad under de Bourgond.-Oosten- 
rijksche heerschappij. s Gravenh.: 
Nijhoff 12. xj, 299 S.; Kte. 5 fl. [546 

Kurth, G., La cité de Liège au moy.-âge, a. 
12. 298 a. Rez.: Hist. Zt. 111. 363 65 Cartellieri; 
Hist. Vierteljschr. 16, 402-08 O0. Opper- 
mann. 1547 


Brunner, Hugo, G. d. Residenzst. 
Cassel, 913-1913. Cass.: Pillardy u. A. 
xvj. 455 S.; 25 Taf. 8 M. [548 

Heßler, K., Die Residenzst. Cassel in ihr. ge- 
schichtl. Entwicklg. Marb.: Elwert. 54 S.; Taf. 


co Pf. [549 
Schröder, C., Beitrr. z. G. d. Stadt Castrop. 
Dortmund: Krüger. 110 8. 1550 


Hagemann, Ldw., Aus Marsbergs alt. u. neuen 
Tagen. Paderb.: Bonifacius-Dr. 152 S. 1M, 
73. 1351 


Tinnefeld, J., Die Herrschaft An- 


| holt. Ihre G. u. Verwaltg. his zu ihr. 


Übergange an d. Fürsten zu Salm. 
(38 v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax. 125 8. 


3 M. [552 


Toennissen, G. d. Gemeinde Esenshamm. Ol- 
denb.: Littmann. 153 S.; 7 Taf., Kte. 2 M. [553 
‚Meier, Hnr., Zur Befestigungs-G. d. Stadt 
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver, f. Niedersachs. 


13, 242-52.) 1554 
Meyer, Carl, Die Stadt-G. v. Verden a. d. 
Aller. Verden: Verf. 172 8. 1555 


Ballheimer, R., Zeittafeln z. hamburg. G. (a. 
12, 2553). IV. (Hamb. Progr.) Hamb.: 
Herold. 4°. 32 S. 2 M. 50. 1550 

Voigt, Fr., Beitrr. z. G. d. ehem. lübeck. 
hamb. Amts u. Städtchens Bergedorf. Gesam- 
melte Aufsätze. Hambg.: Gräfe u. 8. 154 8. 
3 M. [657 

Voigt, Chr., Flensburg keine Gründg. Ent- 
gegng. auf d. Schrift v. Mohr: Flensburger Ur- 
sprung. o. O. 12. 12 8. Vgl. 11, 343. 1558 

Runge. W., Aus d. G. d. Kirchspiels Neu- 
münster. Neum.: Selbstverl. 235 8. 1359 


— — — 


Geschichten d. Territorien u. Kreise d. Prov. 
Sachsen: 1. Nebesieck, Kreis Liebenwerda, 
5. 12, 2557. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36 
Geo. Arndt. 560 

Höse, K., Chron. d. Stadt u. Graf- 
sch. Barby. 2. Aufl. Barby: Kropp. 
206 S. 2 NM. 50. 4561 

Kausch. Fr., Aus vergang. Tagen. Beitr. z. 
G. d. Kreises Osterburg. Burg (Bez. Magdeb.): 
Selbstverl. 92 8. 1 M. 50. 1562 

Hennige, M., Randau. Gut u. Darf in Vor- 
zeit u. Gegenw. Münch.: Putze. 90 S.: Taf., 


Kte. 8 M. 50. 1,63 
Peper, H., G. d. Schlosses zu Ballenstedt. 
Ballenst.: Luppe. 32 S. 50 Pf. [564 


Spangenberg, C., Mansfeld. Chro- 
nica (s. 13. 2748). TI. 4: Beschreibg. 
d. Graueschaft Mansfeltt von ortt zu 
ortt. Hrsg. v. C. Rühlemann. 
(= Nr. 152.) vnj. 312 S. [565 

Schmidt, M. C. P., Mansfeld. Skiz- 
zen. Dichtg. u. Wahrheit a. d. alt. 
Grafschaft. Lpz.: Dürr. 318 S.: 
2 Taf. 6 M. [566 

Boettcher, Neue Halberstädt. Chro- 
nik v. d Gründg. d. Bistums i. J. 804 
bis z. Gegenw. Halberst.: Schimmel- 
burg. X, 414 S. 5 M. [567 

Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 46, 156f. Eckerlin. 

Geschichte d. Huysburg. 2 Bde. u. Nachtr. 
(Huy-Ztg. Sonder-Beil.) Schwanebeck: Schulze 
10-12. 194 8. [568 

Schultze, Siegm., Wanderungn. durch 
d. Saalkreis. Geschtl. u. kulturhistor. 
Darstellgn. u. Forschgn. 2 Bde. Halle: 
Nietschmann. 258; 287 S. 6 M. [569 


Schultze, Siegm., Giebichenstein (Alte Burg, 
Oberburg u. Unterburg). E. ausführl. Widerlegs. 
d. Herrn Majors a. D. Rauchfuß nebst neuen 
Beitrr. Ebd. 94 8. 1 M. 25. Vgl. 13, 2761. 1570 

Müller, Johs., Frankenkolonisation auf d. 
Eichsfelde, s. 12, 2563. Rez.: Jahrbb. f. 
Natjon.ök. 100, 380 f. O. Schlüter; Thür.-säch=. 
Zt. f. G. 3, 67-75 P. Höfer. 1571 


"g 


Territorial-Geschichte. — Verfassung 


Beck, A., Saga. Quer durch die alte Thüring. 
G. u. Sage. Friedrichroda: Schmidt. 174 8. 
1 M. 50. [572 

Stein Das Territorium d. Reichsstadt 
Mühlhausen i. Th., s. 11, 2650. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 12, Nr. 28 Lahusen; Hist. Ztg. 110, 147. 
Caro. [573 

Beiträge z. G. Eisenachs (a. 13, 390). 23: 
Peter, Die Kreuzkirche in Eisenach. 22 8.; 
2 Taf. 60 Pf. 24: H. Helmhold, Chron. 
Eisenachs bis 1409. Neuhdt., m. Einleitg., An- 
merkgn. u. Verzeichnissen versehen. 84 8. 
1 M. 25. 

Elßmann, H., Topogr. u. G. d. Burg Strauf 
u. Ruine Straufhain bis z. Gegenw. (Schrr. d. 
Ver. f. Sachs.-Mein. G. usw. 68, 115-62.) [575 

Wustmann, G., Bilderbuch a. d. G. d. Stadt 
Leipzig. Ausgew. u. kurz erläut. 2. durchges. 
u. verm. Ausg. Lpz.: Ziegler. 4°. x. 254 8. 
8 M. 50. (576 

Schmieder, A., Leipzig heute u. vor 100 Jalı- 
ren in Wort u. Bild. Lpz.: Schunke. 145 8.; 
Taf. (4 M. Subskr.-Pr. 3 M.) 1577 

Höfer, R., G. d. Stadt Geringswalde 1873. 
1913. Lpz.: Brandstetter. 4“. 69 8. 1578 

Mörtzsch, O., Kleine Chronik v. Radeberg. 
Zum 500j. Jubil. d. Stadt. M. Nachtrr. v. 
C. Pfietz mann. Dresd.: Winter ’12. 66 8. 
1 M. 1579 

Poeschel, H., Schloß Stolpen. Bilder z. 
su cha. G. Stolp.: Schulze. 23 3. 50 Pf. [580 


Kern, R., Preuß. G. Lpz.: Quelle 


u. M. 265 8. 4 M. 581 

Waddington, Hist. de Prusse. T. 1, s. 12, 
321. Rez.: Engl. hist. rev. 27, 558-62 Ward; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 304-8 Hintze; 
Rev. des quest. hist. 94, 494-97 Blondel. [582 

Vota, J., Untergang d. Ordensstaates Preu- 
Ben u. Entstehg. d. preuß. Königswürde, s. 13, 
402. Rez.: Hist. Jahrb. 33, 8771. G. S.; Rev. 
d'hist. eccl. 13, 722-25 Bril; Zt. f. Kirch.-G. 34, 
470 Herre; Hist. Vierteljschr. 16, 423-25 Pri- 
bram; Zt. f. kath. Theol. 37, 655-57 Kröß. — 
A. Seraphim, E. neue Darstellg. d. G. Preu- 
Lens. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 1-46.) (583 

Hiltebrandt, Ph., Preußen u. d. 
röm. Kurie. Nachtr. Die Anfänge d. 
direkt. diplom. Verkehrs zw. d. päpstl. 
u. d. preuß. Hofe. (Aus: Quell. u. 
Forsch. a. ital. Archiven usw.) Rom: 
Loescher. 32 S. 1 M. 20. Vgl. 13, 


403. [584 

Häußner, J., Friedrich d. Gr.. Königin Lu- 
ise, Kaiser Wilhelm I., Kaiserin Augusta 
Vortrt. Karlsr.: Braun. 86 S. 2 M. (585 

Holtze, Fr., G. d. Mark Brandenb., s. 13, 
404. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 408.11 
Krabbo. [986 

Hofmeister, A., Analekten z. älter. 
brandb. G. Nach Woldegker Urkk. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 47- 
64.) [587 

Ohle, R., Besiedelg. d. Uckermark u. d. G. 
ihr. Dorfkirchen. (Aus: Mitt. d. uckermärk. 
Mus. u. (.-Ver. zu Prenzlau.) Prenzl.: Mieck. 
154 8. 1 M. 50. 1588 

Witte, Hans, Mecklenburg. G. (s. 
13, 2770). Bd. 2: Von d. Reform. bis 
2. landesgrundgesetzl. Erbvergleich. 
293 8. 6 M. [589 

Steurich, B., G. d. Stadt Bergen auf Rügen. 
Berg.: Krohß. 39 S. 60 Pf. 1590 


* 15 


Landeskunde, Schles., hrsg. v. F. 
Frech u. F. Kampere. Abt. 2: Ge- 
schichtl. Abt.; hrsg. v. Kampers. Lpz.: 
Veit. xvnj, 454 S.; 74 Taf., Fksm. 
16 M. [591 

Fuhrmann, E., Dic Bedcutg. d. oberdt. Ele- 
ments in d. Breslauer Bevölkerg. d, 15. u. 16. 
Jh. Bresl. Diss. 33 8, [592 

Markgraf, H., G. Breslaus in kurz. Übersicht. 
2. verm. Aufl., bearb. v. O. Schwarzer. Bresl.: 
Kern. 150 8. 2 M. Rez.: Schles. G. bil. 13. 
671. Wendt. 1593 

Kaufmann, Joh., Aus der Vorzeit Kupfer- 
berga. Bresl.: Schles. Volkszeitg. 12. 29 8. [D04 

Schreiber, Ottom., Zur Chronol. d. Hochn.vi- 
ster d. Dt. Ordens. Koniggb. Diss. 12. 38 S. (595 

Skirl, Die Kolonisation am Drausen-See v. 
d. Ritterzeit bis auf d. Gegenw. Kulturhist. 
Abhdig. Königsb.: Gräfe & U. 5 M. 1596 

Kaufmann, Jos., Studien z. G. d. Altstadt 
Danzig. It. d. Westpr. G.-Ver. 55. 77-123.) — 
P. Simson, Die urkundl. nachweisbar. Bürger- 
meister, Rat mannen u. Schöffen d. Rechtstadt 
Danzig big 1414, d. Alt- u. Jungstadt Danz. 
bis 1455. (Ebd. 167-81.) 1597 

Blazrejewski, Aus Schlochaus vergang. Ta- 
gen. Schloch.: Golz ’12. 98 8. 1598 

Sahm, W., G. d. Stadt Friedland. 
Königsb.: Gräfe & U. 359 8. 599 

Haberland, G. d. Stadt Pilluu bis z. Zeit d. 
Gr. Kurfürsten. Pill.: Troege. 69 S. [60 

Trincker, E., Chronik d. Gemeinde Lötzen. 
Lötz. 12: Külinel. 179 8. 1601 

Löwis of Menar, K. v., Die Burg Adsel in 
Livland. E. Koniturei d. Dt. Ordens. (Sitzungs— 
berr. d. Ges. f. G. d. Ost Sceprov. 11, 436-43.) (602 


3. Geschichte einzelner Ver- 
hui ll nisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 
Hartmann, L. M., Ein Kapitel v. spätantiken 


u. frühmittelalterl. Staate. Stuttg.: Kohlham- 
mer. 24 8. 2M. (603 
Meister, A., Dt. Verfassgs.-G. v. d. 
Anfängen bis ins 14. Jh. 2. A. (R. II, 
Abt. 3 v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner. 
166 S. 3 M. 20. 1604 
Bittner, L., Der Titel „Heiliges römisch. 
Reich dt. Nation.“ (Mitt. d. Inst. f. öst. &.- 
forschg. 31, 526 f.) Vgl. 11, 374. [605 
Kerrl, A., Über Reichsgut n. Hausgut d. dt. 
Könige d. früher. Mittelalters, s. 13, 424. Rez.: 
Westdt. Zt. 31, 3097. Oppermann. L806 
Buchner, M., Die dt. Königswahlen 
u. d. Hrzgt. Bayern v. Beginn d. 10. 
bis z. Ende d. 13. Jh. Beitr. z. Ent- 
stehgs.-G. d. Kurrechtes der Laien- 
fürsten. (117 v. Nr. 38.) Bresl.: Mar- 
cus. XXjv, 179 S. 6 M. 40. [607 
Buchner, M., Bayerns Teilnahme an 
d. dt. Königswahlen im früher. Mit- 
telalt. (Riezler-Festschr. 34-80.) [608 

Rez.: N. Arch. 38, 728 30 K. Z. 

Stutz, U., Der Erzbisch. v. Mainz u. d. dt. 
Königswahl, s. 12, 2596. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.furschz. 34, 352-57 Hugelmann. 1609 

Becker, Frz., Das Königtum d. 
Thronfolger im dt. Reich d. Mittel- 


+16 


alters. (5, 3 v. Nr. 37.) Weim.: 
Böhlau. xıj, 134 S. 4 M. 60. (57 S.: 
Rostock. Diss.) [610 

Schubert, P., Die Reichshofämter u. 
ihre Inhaber bis um d. Wende d. 
12. Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 
34, 427-501.) [611 

Werminghoff, A., Verfassgs.-G. d. 
dt. Kirche im Mittelalt. 2. Aufl. (II. 
6 v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner. 238 8. 


5 M [612 
Rez.: Rev. crit. ’13, Nr. 37 Grillet. 
Hirsch. H., Die Klosterimmunität seit d. In- 
vestiturstreit, 8. 13, 2805. Rez.: N. Arch. 38, 
735 f. E. v. O. 1613 
Mayer, Ernst, Ital. Verfassungs-G., s. 13, 
2806. Entgegng. M.s auf Schneiders Rez. u. 
Schlußwort Schn.s: Hist. Vierteljschr. 16, 458- 
64. [614 


Dungern, O. Frhr. v., Entstchg. d. Landes- 
hoheit in Österr., s. 13, 434. Rez.: Hist. Zt. 111, 
176-78 Lahusen. 1615 

Thiel, V., Zur G. d. Begriffes Inner- 
österreich. (Carinthia J. Jg. 103, 130. 
37.) [616 

Mayer, Theod., Das Verhältnis d. 
Hofkammer z. ungar. Kammer bis 
2. Regierg. Maria Theresias. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. Erg.bd. 9, 178- 
263.) [617 

Stützel, Th., Das bayer. Münzwesen 
im Hinblick auf seine finanziell. Er- 


gebnisse. Würzb. Diss. 142 8. [618 

Jegel, A., Die landständ. Verfasse. in d. ehe- 
mal. Fürstentümern Ansbach-Bayreuth. Ansb.: 
Scybold. 159 8. 3 M. 50. Vgl. 13, 2811. Rez.: 
Hist. Zt. 111, 6901. Goldschmidt. 1619 

Reinfried, K., Das chemal. badisch-wind- 
eckische Kondominat Bühl. (Die Ortenau 4, 
12-39.) [820 

Kiener, F., Stud. z. Verfg. d. Territoriums d. 
Bischöfe v. Straßb. TI. 1, 8. 13, 445. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 8 Holtzmann: Rev. 
hist. 113, 151f. Pfister; Hist. Jahrb. 34, 444. 
K. O. M.; Bibl. de l'École des chartes 74, 391- 
93 Leroux; Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G. 
11, 239-42 Aubin. 1621 
erm., Der nassauische Schultheiß 


keit. Marb. Diss. 12. 53 8. 1622 

Kentenich, Das alte kurtrier. Amt Wittlich. 
(Trier. Chron. N. F. 9, 179-89.) 1623 

Schmidt, Alph., Die Bede in Kur- 
Köln. Freiburg. Diss. 12. 95 8. [624 

Schulz, Kurt, Der kurköln. Hofrat v. 1724 bis 
z. Ausgang d. Kurstaates, s. 12, 360. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 88-91 Kocrnicke; 
Westdt. Zt. 31. 376-78 A. Walther. [625 

Stricker, K., G. d. Essener Propsteihofes 
Nünning unt. besond. Berücks. d. propsteilichen 
Hofes verwaltg. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 3- 
69.) [026 

Lichtner, A., Landesherr u. Stände 
in Hessen-Cassel, 1797-1821. Götting.: 
Vandenhoeck u. R. XIj,. 218 S. 5 M. 60. 
(Auch: Gött. Diss.) [627 


Tigges, J., Entwicklg. d. Landeshoheit d. 
Grafen v. Arnsberg s. 11, 403. Rez.: (aueh 


En —e—ét 


Bibliographie Nr. 610—678 


v. Frie, Landeshoheit d. Mindener Bischöfe) 
Hist. Vierteljschr. 16, 551-53 Rörig. [628 

Böckenholt, Zur G. d. Kgl. Preuß. Verwal- 
tungsbehörde d. ehem. Grafsch. Mark zu 
Hamm, s. 13, 2820. Rez. Dt. Liit.-Ztg. 3, 
Nr. 40 Hartung. [629 

Aubin, H., Die Verwaltungsorganisation d. 
Fürstbistums Paderborn im Mittelalt., s. 12, 
2623. Rez.: Viertel jschr. f. Soz.- u. Wirtech.-G. 
11, 2421. Spangenberg: Hist. Zt. 111, 166-68 
Rosenthal. [630 

Hilling, N., Die Offiziale d. Bischöfe v. Hal- 
berstadt im Mittelalt., s. 12, 2625. Rez.: Zt. 
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 33, Kan. A. Bd. 2, 
388 f. Curschmann; Westdt. Zt. 31, 478-83 
Aubin. [631 

Finkenwirtb, Entwickig. d. Landeshoheit d. 
Fürstenhauses Reuß (1122-1329), 8. 18, 454. 
Rez.: N. Arch. f. Achs. G. 34. 429 f. H. d. 


Francke. 1632 

Plietz, J., Der sächs.-reußische 
Lehnsstreit v. J. 1742 u. d. Reichs- 
unmittelbarkeit d. Reußen. (Aus: 
Mitt. d. Ver. f. Greizer G., 18. u. 
19. Jahresber., Bd. 5, 31-135.) Leipz. 
Diss. 12. 103 S. [633 


Rez.: 
Francke. 


N. Arch. f. sächs. G. 34, 188 f. H. G. 


Bahmann, 8., Das sachs. Amt Hain (Großen- 
hain) v. Ende d. 14. bis z. Ende d. 16. Jh. 
Ixipz. Diss. xj, 96 8. 1634 

Lorenz, M., Die fortdauernde Gültigkeit d. 
v. d. Hohenzollernsch. Hause abgeschlossen. 
Erbverbrüdergn., 8. 13, 2827. Rez.: Forsch. z. 
brandb. u. preuß. G. 26, 323 f. H. v. C. [635 

Schimmelfennig, v., Preußens Fi- 
nanzpolitik im Lichte d. Tresorscheine. 


(Altpr. Monatsschr. 50, 398-452.) [636 

Inde, Amt Schwerin, s. 18, 2826. (Rostock, 
zekr. Preisschrift.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, 
Nr. 29 Techen. [637 

Croon, G., Die landständ. Verfassg. v. 
Schweidnitz-Jauer, 8. 18, 457. Rez.: Hist. Zt. 
111, 2481. Spangenberg. [638 


Gerlach, W., Die Entstehgs.-Zeit d. 
Stadtbefestign. in Deutschl. Beitr. z. 
mittelalterl. Verfgs.-G. (34 v. Nr. 5 u. 
Leipz. Diss.) Lpz.: Quelle u. Meyer. 
81 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 15. Einzel- 


Pr.: 2 M. 70.) [639 
Hoede, K., Das Rätsel d. Rolande, s. 11, 
2720. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 388. 
Taube. 1640 
Sorgenfrey, Der „Roland“ zu Neuhaldens- 
leben (s. 12, 377). Nachtrr. (Thür.-sächs. Zt. f. 
G. 3, 108.) 1641 
Püschel, A., Das Anwachsen d. dt. Städte in 
d. Zeit d. mittelalt. Kolonlalbewegg., s. 18, 461. 
Rez.: Hist. Zt. 111, 365-70 Sander. [842 
Zycha, A., Üb. d. Ursprung d. Städte 
in Böhmen u. d. Städtepolitik d. Pre- 
mysliden. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 


in Böhmen 52, 2.76.) [643 

Hebling, A, Verfassgs.-G. d. Stadt 
Luzern im Mittelalt. m. Diss. 12. 
143 S. 643a 


Hummenhoff, E., Der heutige Stand d. 
d. ältest. Nürnberg. Stadtbefestig. (Mitt. d. 
Ver. f. d. d. St. Nürnb. 20, 242-61; 274.) Vgl. 
12. 2638. 1844 


Verfassung — Wirtschafts- und Sozialgeschichte 


Müller, Karl Otto, Die oberschwüäb. Reichs- 
städte, ihre Entstchg. u. ältere Verfg., 8. 13, 465. 
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 12 Lerche. Hist. Zt. 111, 
149-51 v. Below; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt- 
sch.-G. 11, 447-53 Lahusen; Hist. Vierteljschr. 
16, 547-51 Helbok: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28 
722-24 A. Schulte. 645 

Levy, Jerem., Das Oktroi in Elsaß-Lot hr. 
Erlang. Diss. 91 8. [646 

Grosholz, O., Das Finanzwesen d. Stadt 
Friedberg in d. Wetterau seit ihr. Zugehörigkeit 
zu Hessen. Würzb. Diss. x. 133 8. 1647 

Lappe, J., Die Verfassgs.-G. d. 
Stadt Rüthen. (Aus: Westdt. Zt. 31.) 
Trier: Lintz. 55 S. 2 M. [648 

Arnecke, Fr., Die Hildesheimer 
Stadtschreiber bis zu d. erst. Anfängen 


d. Syndikats u. Sekretariats, 1217- 


1433. (Marb. Diss.) Marb.: Spieß. 
210 S.; 2 Taf. 6 M. 50. [649 


Meier, P. J., Untersuchungen. üb. d. Anfänge 
d. Stadt Braunschw. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. 
Hrzgt. Braunschw. 11, 1-47; 1421. — H. Mack, 
iuiner wieder d. Anfänge d. St. Brannschw. 
(Ebds. 116-29.) — H. Meier, Zu d. Untersuchun- 
ven P. J. Meiers üb. d. Anf. d. St. Braunschw. 
(Ebd. 130-41.) [650 

Mutke, E., Helmstedt im Mittelalt. 
Verfassg., Wirtschaft, Topographie. 
(4v. Nr. 396.) Wolfenbüttel. Zwißler. 
167 S.; Taf., Kte., Plan. 3 M. [651 

Klüver. Beitrr. z. G. d. Gemeindeorganiamus 
in Kiel bis z. J. 1600, 8. 12, 2649. Rez.: Dt. Lit. 
Ztg. 13, Nr. 30 Kellinghusen. 1652 

Weißenborn, Mühlhausen i. Th. und d. Reich, 
s. 12. 384. Rez.: Thür.-säche. Zt. f. G. 3. 891. 
Hartung. 1653 

Schultheis, O., Entwicklg. d. Finanzen d. St. 
Eisenach v. J. 1801 bis 1909. Hall. Diss. 
125 8. [654 

Thilo, P., Kommunale Verfassg. u. Verwaltg. 
d. St. Chemnitz im Mittelalt. Chemnitz. Progr. 
u. Hall. Diss. 60 8. 1655 

Fischer, Mart., Finanzentwickig. d. Stadt 
Stendal 1610-1910. Stend.: Altmärk. Dr.- u. 
Verl.-Anst. 206 8. (66 S.: Hall. Diss.) [656 

Foltz, I., G. d. Danziger Stadthaushalts, s. 
13, 476. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 7 San der; 
Hans. G. bll. 13, 306-18 Fahlbusch: Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 254-57 Staude. [657 


Sander, P., Für u. wider d. hofrechtl. 
Ursprung d. Zünfte. (Hist. Viertel- 
jschr. 16, 366-73.) Vgl. 12. 2652. — 
G. Seeliger, Handwerk u. Hofrecht. 


(Ebd. 472-519.) [658 
Ressel, Gust. Andr., Das Arch. d. Bäckerge- 
nossensch. in Wien. Wien: Gerlach u. W. 
Lxxxvij, 155 8.; 2 Taf. 7 M. 1659 
Festschrift d. Wiener Fleischhauer-Genossen- 
schaft z. 300 J.-Feier d. Kaiserl.Wiederbestätigg. 
d. alt. Wiener Fleischhauer- Privilegien. 300 
Jahre Wiener Fleischhauer- Genossenschaft. 
1612-1912. Wien: Frick 12. 139 8. 12 M. [660 
„ Das bernische Zunftwesen, s. 13, 

477. Rez.: Jahrbb. f. Nation. ök. 99, 820f. 
v. Below. 1661 
Schäfer, W., Das Trierische Handwerk in d. 
Vergangenheit. E. Beitr. z. G. d. Zunftwesens 
in Trier. (Trier. Chron. N. F. 8, 183-90. 9, 108-15 
usw.) 1602 


| 
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| 
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*17 


Müllerleile, B., Die Gewandschneidergilde in 
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
18. 125-97.) (663 

Fuhse, Frs., Die Tischlergesellen-Bruderschaft 
im 18. Jh. u. ihr Ende. Nach den hrzgl. Polizei- 
akten. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braun- 
schw. 10, 1-45.) 1664 

‚Koch, Ernst, G. d. Copludegilde v. Goslar, 
s. 13, 2846. (Auch l.eipz. Diss. 105 8.) [665 

Zunftrollen, D. alten, d. Geraer u. Leipziger 
Seilerinnungen. Hreg. v. F. Troitzsch. Berl.- 
Wilmersd.: Basch u. Co. 2°. 27 S. 6 M. 50. [666 

Berling. K., Stadt marken sächsisch. Zinn - 
gieber. Dresd.: Heinrich. 56 S. 4 M. (667 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, 
Handel, Verkehr. — Stände, Juden. 


Caro, G., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u. 
Verfgs.-G., s. 12, 3059. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '13, 
Nr. 34 Wopfner. 1668 

Strakosch- Graßmann, G., Die Zahl 
d. Landbevölkerg. Dtlds. im Mittel- 
alter. (Dt. G. bil. 14. 285-96; 310- 
22. [669 

Kühn, J., Die Bevölkerg. e. klein. geistl. Für- 
stentums: Abtei Murbach im Elsaß. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 28, 249-72.) [670 


Mang, L. u. Th. Zink, Das Wirt- 
schaftsleben d. Pfalz in Vergangenh. 
u. Gegenw. Münch.: Seyfried. 320 8. 
5 M. 50. [671 

Pauen, H., Die Klostergrundherr- 
schaft Heisterbach. Stud. z. G. ihr. 
Wirtsch., Verwaltg. u. Verfassg. (Bei- 
trr. z. G. d. alt. Mönchtums u. d. Bene- 
diktinerordens 4.) Münst.: Aschen- 


dorff. xj, 219 S.; 3 Ktn. 6 M. [672 

Rez.: Stud. usw. z. G. d. Bened.- Ordens 
N. F. 3, 754-56 Steffen. 

Stratner, J., Wirtsch.- u. Verwaltgs.-G. d. 
Abtei Münch.-Gladbach im Mittelalt. Münster. 
Diss. 11. 78 8. [673 

Stiewe, A., Zur Wirtsch.- u. Verfassgs.-G. d. 
Klosters Willebadessen. (Stud. u. Mitt. z. G. 
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 451-74; 635-59.) [674 


Wauer, E., G. d. Industriedörfer 
Eibau u. Neueibau. Stud. üb. d. wirt- 
schaftl. u. kultur. Bedeutg. d. süd- 
lausitz. Dörfer. Dresd.: Heinrich. x, 
399 S.; 13 Taf. 7 M. 50. [675 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36 Hoeniger; N. 
Arch. f. sächs. G. 34, 410-12 Meiche. 

Mahner, F., Beitrr. z. Wirtsch.-G. 
d. Cistercienserklosters Grüssau in 
Schles. (Münst. 5 Hildesh.: Lax. 
168 S. 3M. = [676 

Berg, S., Die grundherrlichen Ver- 
hältnisse d. Klosters Marienborn in 
Coesfeld. Marb. Diss. 64 8. ſ677 

Wenzel, A., Die Grundherrsch. d. 
ehemal. Benediktinerinnen - Klosters 
Herzebrock in Westfal. (Mitt. d. Ver. 
f. G. v. Osnabr. 37, 154-306.) [678 


Histor. Vierteljahrschrift 1914. 1. Bibliographie. 2 


*18 


Thiel, E., Zur Agrar-G. d. Oster- 
stader Marsch. (IV, 4/5 v. Nr. 136.) 


Hannov.: Geibel. 112 S. 3 M. 50. [679 
Rawitscher, Erb- u. Zeitpächter auf d. adli- 


gen Gütern d. Ostküste Sclilesw.-Holstens, 8. 


’13, 2859. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 192-96 
Rörig. 
Naumann, L., Zur G. d. sog. „Kreisdörfer“ 
im Naumburger Kreise. Agrarhist. Studie. 
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 169-208.) [681 
Ackermann, O., Entwicklg. d. Landwirtschaft 
auf d. Vorwerken d. schönburg. Herrschaften 
Wechselburg u. Penig v. 16. Jh. bis zur Gegenw. 
Leipz. Diss. 11. 155 8. Rez.: N. Arch. f. sachs. 
G. 34, 426. Traut mann. 1682 
Martiny, R., D. Formen d. ländl. Siedlgn. in 
d. Prov. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28, 23- 
42.) [68 
Sommerfeldt, d., Von masurisch. Gütersitzen, 
in besond. Bezichg. auf d. 16.-18. Jh. (s. 
2860). Forts. (Altpreuß. Monatsschr. 50, 184- 
501; 558-85.) [68 
Lange, Hnr., Zur G. ehemal. livländ. a 
ter (s. 13, 2861). Forts. (Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. d. Ostseeprovinzen 11, 444-52.) 1685 


Hausrath, H., G. d. Waldeigentums 
im Pfälzer Odenwald. Karlsruhe: 
Biblioth. d. Techn. Hochschule. 66 S.; 
Kte. 2 M. 50. [686 

Feaux de Lacroix, K., G. d. hohen 
Jagd im Sauerlande (Hrzgt. West- 
falen, Fürstentümer Wittgenstein). 
Dortm.: Crüwell. xrj, 319 S.; 2 Ktn. 


15 M. [687 


Hummenhoff, B., Die Pillenreuter Weiher 
u. die Dutzenteiche (s. 12, 1167). 2: Die P. 
Weiher im bürgerl. Besitz 1518-1696. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürnberg 20, 175-233.) [688 

Bestehorn, Fr., Die geschichtl. Ent- 
wicklg. d. märkisch. Fischereiwesens. 
(Arch. f. Fischerei-G. 1, 1-199 u. Marb. 


Diss.) [689 


Guttenberg, F. K. Frhr. v., Dorf Burghaig 
u.8. Weinbau. (Arch. f. G. usw. v. Oberfranken 


25, I, 63-80. II, 225-47.) [690 


Knauer, E. H., Der Bergbau zu 
Amb; Pus d. Oberp falz. (= Nr. 87.) 


Amb.: Pustet. x, 77 S. 1 M. 60. [691 
xmann, R., Das ehemal. Kohlen- u. Vi- 
Mirim b. Löwenstein. (Württb. Viertel- 
jhfte. f. Landes-G. N. F. 22, 320-35.) [692 
Kempf, K., G. d. Kohlenbergwerke Berg- 
haupten-Diersburg. (Die Ortenau, 4, 81-92.) [693 
Christ, K., Alter Bergbau im Odenwald. 
(Mannheim. G.bll. 1$, 112-16.) [694 
Germain, H., Die natürlich. Grundlagen d. 
lothr. Eisenindustrie u. d. Verfassg. von 1870. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 24. 341-48.) — 
Wehmann, Die Befahrungsprotokolle d. Eisen- 
erzbergwerke Hayange u. Moyeuvre, 1634-70. 
(Ebd. 218-307.) 1695 


Stegemann, O., Der Eschweiler 
Bergwerksverein u. s. Vor- G. 1784- 


1910. Halle: Knapp 10. 116 S. 
6 M. [696 
Rez.: Westdt. Zt. 31, 384f. Hashagen. 


Bibliographie Nr. 679 — 744 


Salz, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neuzeit, 
s. 13, 2873. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 42 
P. Sander. 1697 

Maliniak, J., Entstehg. d. Ex 
industrie u. d. Unternehmerstandes in 
Zürich im 16. u. 17. Jh. (Zürich. volks- 
wirtschaftl. Studien. H. 2.) Zür.: 
Rascher & Co. 135 S. 4 M. [698 

Pape, R., G. u. wirtschaftl. Entwicklig. d. 
Gewerbes in Altpreußen unt. d. Ritterorden u. 
d. Herrschaft d. Hohenzollern bis z. Gegenw. 
Gumbinnen: Krauseneck. 62 S. 1 M. 699 


Frank, Theoph., Das Textilgewerbe 
d. Stadt Freiburg i. B. bis z. Ende 
d. 16. Jh. Freib. Diss. 12. 145 S. [700 

Hashagen, J., Zur G. d. Eisenindu- 
strie vornehml. in d. nordwestl. Eifel. 
(Eifelfestschrift 269-94.) [701 

Becker, Ant., Die Stolberg. Messing- 
industrie u. ihre Entwicklg. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. 168 u. Bonn. 
Diss.) Lpz.: Duncker u. H. 83 S 
2 M. 50. [702 

Dorider, Entwicklg. d. Mühlenwesens in d. 
ehem. Grafsch. Mark, s. 12, 2690. Rez.: Vier- 


teljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G. 10, 569-71 
Koehne. [703 
Stieda, W., Thüring. Glashütten ind. 
Vergangenh. (Leipz. Univ.-Progr.) 
Lpz.: Edelmann 10. 4°. 87 S. [703 a 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34, 207-9 Tille. 
Hoyer, K., Das Bremer Brauereige- 
werbe. (Hans. G. bll. 13, 193-232.) [704 
Vollmer, B., Die Wollweberei u. d. 
Gewandschnitt in d. Stadt Braunschw. 
bis 1671. (5 v. Nr. 396.) Wolfenb.: 
Zwißler. XXIj, 182 S. 3 M. [705 
Fischer, Karl Berth., Die alte Wasserwirt - 
schaft u. Industrie im Amte Harzburg. (Zt. d. 
Harz-Ver. 46, 173-213.) 706 
Schmidt, Fritz, Beitrr. z. G. d. Mühlen in d. 
Herrschaft Cottbus bis 1700. (Aus: Cottb. Anz.) 
Cottb.: Cottbus. Anz. 11. 35 8. 4707 


Jickeli, O. F., Der Handel d. Sieben - 
bürg. Sachsen in sein. geschichtl. Ent- 
wicklg. (Arch. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 39, 33-184.) [708 

Weinzieher, 8., Zur G. d. schweiz. 
Buchhandels im 15. bis 17. Jh. Bern: 
Francke 110 S. 2 M. 20. [709 

Bosch, R., Der Kornhandel d. Nord-. 
Ost-, Innerschweiz u. d. ennetbirgisc hi. 
Vogteien im 15. u. 16. Jh. (Diss.) 
Zürich: Beer. 173 S. 3 M. 60. [710 

Hofmann, Hnr., Die Getreidehan- 
delspolitik d. Reichsstadt Nürnberg 
insbes. v. 13. bis z. 16. Jh. Erlang. 
Diss. 12, 120 S. [711 

Läufer, E., G. d. Zollwesens d. 
Stadt Breisach bis 2. Mitte d. 17. Jh. 
Freiburg. Diss. 80 S. [712 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte 


Bertheau, Fr., Die Politik Lübecks 
zur Sicherung der Handelswege durch 
Lauenburg im 14. u. 15. Jh. (Zt. d. 
Ver. f. lüb. G. 15, 27-73.) [713 

Schröter, Art., Sächs. Getreidehan- 


delspolitik v. 16. bis 18. Jh. Tübing. | 
d. Hamburg. Rates im Mittelalt. (45 


Diss. 12. 108 S. [714 

Lonchamp, F., Esquisse d'une hist. 
du developpement du commerce et 
des industries du livre & Leipzig dep. 
les origines jusqu’à nos jours. (Biblio- 
graphe mod. 16, 81-137.) [715 


Doering. V., Die Ansichten dt. Ka- 


meralisten d. 18. Jh. üb. d. Kredit- u 
Bankwesen. Erlang. Diss. 144 S. [716 
Richter, Wern., Lübeckische 900 

mögen im 16. u. 17. Jh. (1500-163 
1717 


Kiel. Diss. 91 8. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 371-74 1 


*19 
Leiden: Sijthoff. 224 S.; 15 Taf. 
2 fl. 90. [728 


Fr. u. O. Unholts, G. d. Bankhauses 


Lenz. 
Gebr. Schickler, s. 13, 524. Rez.: Preuß. Jahr- 
bb. 150, 460-72 u. Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 
642. Rachel. [718 


Kleine-Natorp, H., Verfassg. u. G. 
d. Maklerbanken. (Prager Staatswise. 
Untersuchgn. 2.) Münch.: Duncker 
u. H. 139 S. 4 M. [719 


Günther, F., Bemerkgn. zu d. Aufsatz K. B. 
Fischers: „Alte Straßen u. Wege in d. Umgebg. 
v. Harzburg“. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 143-49.) 
Vgl. 12, 2718. — Karl Berth. Fischer, 
Kleinere Zusätze zu Günthers „Bemerkgn.“ 
(Ebd. 149-53.) 1720 

Spieß, D. F., Bemerkgn. üb. alte thür. Stra- 
Ben, bes. d. Weinstraße. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 21, 510-14.) 1721 

Fickert, R., Das Landstraßenwesen im Kgr. 
Sachsen bis um d. Jahr 1800, auch in sein. Be- 
deutg. f. d. Postverkehr. (Arch. f. Post u. Tele- 
graphie 13, 385-405: 425-42.) 1722 

Riedel, J., Entwicklg. d. Verkehrsstraßen v. 
Leipzig bis ins 18. Jh. (Mitt. d. Ver. d. Geogra- 
phen an d. Univ. Leipzig 2, 51-62.) 1723 


Steins, H., Der Personenverkehr auf 
d. Rhein von sein. Anfängen bis 2. 
Gegen w. Krotoschin. Progr. 47 S. 
Vgl. 12, 427. [724 

Straub, K. J., Die Oberrheinschiffahrt im 
Mittelalt. m. besond. Rücks. auf Basel, s. 13, 
2902. (Auch Freiburg. Diss. 12. 69 S.) [725 


Wegner, P., Die mittelalterl. Fluß- 
Schiffahrt im Wesergebiet. (Teil C. 
Kap. I. b u. c.) Berl. Diss. 46 S. — 
Desgl. Forts. (Hans. G. bll. 13, 
931f.) [726 

Peters, A., D. G. d. Schiffahrt auf 
der Aller, Leine u. Oker bis 1618. 
(IV, 6 v. Nr. 136.) Hannover: Geibel. 
x, 135 S. 4 M. [727 


Manen, Ch. A. v., Armenpflege in 
Amsterdam in ihr. hist. Entwicklg. 


Funk, M. J., G. u. Statist. d. bre- 
misch. Armenwesens. Brem.: Leuwer. 
195 S. 3M. [729 

Möring, W., Die Wohlfahrtspolitik 


v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.) Berl.: 
Rothschild. 186 S. (6 M. Subskr.-Pr. 
5 M. 50.) [730 

Wagner, Mart., 100 Jahre Fürsorge preuß. 
Könige f.d. Armen i in Berl. u.aufd. Lde. (Mitt. 
d. Ver. f. @. Berl. 13, Nr. 10.) (731 


Schnepp, P., Die Reichsritterschaft. 
(Dt. G.bll. 14, 157-94; 215-25.) [732 
Kluckhohn, P., Die Ministerialität in Süd- 
ostdtschld., 8. 13, 542. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
16, 412-15 Sander. 1733 
Wieser, Th., Das erste Auftreten d. Vögte v. 
Matsch als Grafen v. Colonna. (Forsch. u. 
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 221-23.) [734 


Imhof, O., Die Ministerialität in d. 
Stiftern Straßburg, Speier u. Worms. 
Freiburg. Diss. 12. 89 S. [735 


Deutschmann, A., Zur Entstehg. d. 
Dt.-Tiroler Bauernstandes im Mittel- 
alt. Beitrr. z. Wirtsch.-G. Deutsch- 
tirols seit d. ältest. Zeiten bis z. Ein- 
greifen d. landesfürstl. Gewalt. Berl. 
Diss. 168 S. [736 


Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 257—680 
Ilwof. 


Hauptmann, L., Uber d. Ursprg. v. 
Erbleihen in Österr., Steiermark u. 
Kärnten. (= Nr. 59.) Graz u. Wien: 
Styria. xuj, 95 S. 2 M. 60. [737 


Hoffmann, Mos., Geldhandel d. dt. Juden 
währ. d. Mittelalters bis 1350, 8. 12, 2742. Rez.: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 11, 214-18 
B. Hahn. 1738 

Baas, K., Jüdische Hospitäler im Mittelalter 
(Monatsschr. f. G. usw. d. Judentums 57, 452- 
60.) 1739 


Se J., n d. Juden in Wien bis 


1625. (Aus: G. d. St. Wien.) Wien: 
Gilhofer u. 5 20. 64 S.; 8 Taf., Plan. 
13 M. [740 

Grunwald, M., Desgl. 1625-1740. 


(Aus: G. d. St. Wien.) Ebd. 2°. 35 S.; 
8 Taf., Plan. 8 M. 50. [741 

Ziegler, L., Dokumente z. G. d. Ju- 
den in Karlsbad (1791-1869). Karls b.: 
Hengstenberg. 143 S. 3 M. 50. [742 

Meyer, Is., Zur G. d. Juden in Re- 
gensburg. Berl.: Lamm. 139 S. 
3 M. [743 

Nordmann, Achill., G. d. Juden in 
Basel seit d. Ende d. zweiten Ge- 
meinde bis z. Einführg. d. Glaubens- 
u. Gewissensfreiheit, 1397-1875. (Bas- 
ler Zt. f. G. 13, 1-188.) [744 


2* 


20* 


Roder, Chr., Zur G. d. Juden in Überlingen 
a. S. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 353-69.) [745 
Munk, L., Die Judenordngn. in Hessen- 
Cassel. (Judaica. Festschr. f. H. Cohen 377 
88.) 1746 
Lippert, W., Die Juden in Sachsen währ. d. 
Mittelalters. (Wiss. Beil. d. Leipz. Ztg. 12, 
117-20.) [747 


c) Recht und Gericht. 


Mayer-Homberg, Dic fränk. Volksrechte im 
Mittelalt. 1, s. 13, 3563. 1748 


Smend, Das Reichskammiergericht TI. 1. s. 
13. 2940. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt- 
sch.-G. 11, 461-65 Schoenborn. [749 

Strnadt, J., Grenzbeschreibgn. v. 
Landgerichten d. Innviertels. (Aus: 
Arch. f. öst. G. Bd. 102.) Wien: Höl- 
der. S. 335-488. 3 M. 68. [750 

Voltelini, H. v., Die ältest. Inns- 
brucker Stadtrechte. (Festschr. d. 
akad. Historikerklubs. Innsbr. 13, 
3-14.) [751 

Kapras, N. J., Pravni déjiny zemi 
Kovuny České. (Rechts-G. d. Länder 
d. Krone Böhmen.) Tl. 1. Praze: 
Unie. 150 S. 4 Kr. 50. [752 


Rez.: Mitt. a. d. Hist. Lit. N. F. 1, 428-30 
Kisch. 

Weizsäcker, W., Das dt. Recht d. 
bäuerl. Kolonisten Böhmens u. Mäh- 
rens im 13. u. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 51. 476-542.) [753 

Rosenthal, E., Das bayrische Hof- 
gericht u. d. Hofgeding. (Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 415-44.) 
Vgl. 12. 448. 754 

Meininghaus, A., Der alte Freistuhl zu Dort- 
mund. Dort m.: Rulifus. 32 S. 75 Pf. [755 

Meister, E., Ostfäl. Gerichtsverfg. im Mittel- 
alt., s.'13, 2946. Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 421-31 
O. Schreiber: N. Arch. 38, 730-32 K. Z. [756 

Grosse, Ursprg. u. Bedeutg. d. Quedlinburg, 
Vogtei. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 132-43.) 1757 

Opitz. E., Zur G. d. Eides in Schlesien. 
(Progr.) Berl.: Weidmann. 15 8. 1 M. [758 

Schulte, Lamb., Kostenblut. E. rechtsge- 
schichtl. Untersuchg. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
47. 209-66.) [759 

Joachim, E., Zur Kenntn. d.alt. Landgerichte 
im Ordenslande Preußen. (Oberländ. G.bll. 14, 
594-605.) a E [760 


Hübner, R., Grundzüge d. dt. Pri- 
vatrechts. 2. erg. Aufl. (s. ’13, 564). 
2 Abtlg. S. 405-658. 5 M. [761 

Gillis, F., Gewahrschaftszug u. Lau- 
datio auctoris. Mit e. sprachwissen- 
sch. Beitr. v. Th. Siebs. (118 v. Nr. 
38.) Bresl.: Marcus. 106 S. 3 M. 60. 
— Ders.. Besitzergreifung durch 
Vestitur nach älter. dt. Recht. Bresl. 
Diss. 31 8. [762 

Goldmann, E., Der andelang, s. 13, 2954. 


Rez.: Hist. Zt. 111, 417 v. Künßberg; Dt. Lit.- 
Zig. 13, Nr. 43 Lauffer. [763 


Bibliographie Nr. 745 — 803 


Schuster, Hnr. Maria, Beitrr. z. G. 
d. Wiener Privatrechts im Mittelalt. 
(s. 13, 570). Forts. (Berr. u. Mitt. d. 
Altert.-Ver. Wien 45, 73-88.) [764 

Stolz, O., Üb. d. Jus albinagii u. d. 
Jus detractus in Tirol u. Vorderösterr. 
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
11, 219-35.) Vgl. 12, 466. [765 

Könnecke, O., Rechts-G. d. Gesindes in 
West- u. Süddtld. 8. 13, 2959. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 247-40 Moli- 
tor. 1766/09 

Heimberger, H., Die Veränderg. d. 
Stifterzwecks. Beitrr. z. G. d. bad. 
Stiftungswesens. (8, 5 v. Nr. 39.) 
Heidelb.: Winter. 118 S. 3 M. [770 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 726 f. 
Fellmeth. — 

Renger, W., Hinrichtungen als Volksfeste. 
(Süddt. Monatshfte. Jg. 10, H. 7, 8-21.) [771 

Wenzel, E., Hessische Folterbänke, Richt- 
schwerter u. Richtstühle. (Hessenland 13. 
Nr. 20.) 1772 

Wagner. P., Die Kirchenbaulasten f. inkor- 
porierte Kirchen im Mainzer Erzbistum. (Dt. 
Zt. f. Kirchenrecht 22, 1-59; 159-221; 319- 
49.) (773 

Frohn, L., Das Sendgericht zu Aa- 
chen bis Mitte d. 17. Jh. (Diss.) Aach.: 
Creutzer. x, 135 S. 1 M. 60. [774 

Martens, E., Die hannov. Kirchen- 
kommission. Ihre G. u. ihr Recht. 
(Kirchenrechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. U. 
Stutz. 79/80.) Stuttg.: Enke. xj, 
384 S. 16 M. 1775 


d) Kriegswesen. 
Schlieffen, A. v., Ges. Schriften. 
Berl.: Mittler. XLIIj, 266; 460 S., 180 


Kartenskizzen. 16 M. [776 
Rez.: Milit.-Wochenbl. 82, Nr. 80-82. 
Schlachtielder, Dt. Hrsg. v. A. Brabant (s. 

13, 587). 31. 1777 
Rose, W., Die dt. u. ital. schwarzen (großen) 

Garden im 15. u. 16. Jh. (Zt. f. hist. Waffen- 

kde. 6, 73-97.) [778 
Osten-Sacken u. v. Rhein, Ottom. 

Frhr. v. der, Preußens Heer v. sein. 

Anfängen bis z. Gegenw. (s. 13. 588). 

3: Das preuß. -dt. Heer. Bis zur Ge- 

genw. xxv, 543 S. 10 M. [779 
Rez. v. 1 u. 2: Forsch. z. brandb. u, pr. G. 

26, 2, 263-95 Herrmann. 

Georgi, Fr. Frhr. v., Helden- u. Ruhmestaten 

v. Mannschaften a. d. 8. Korpsbereiche. (Strei- 

leurs milit. Zt. 13. 1 u. II.) 1780 
Mankel, J., G. d. Bürgergarde u. d. bewaffnet. 

Bürgerschaft d. Stadt Weilburg. Weilb.: Div- 

sterweg. 416, 19 8.; Taf., Plan. 4 M. 50. [75] 
Woringer, A., Ausländer als Offiziere im hes. 

Heere (s. 13, 2982). Forts. (Hessenland 15. 

Ir. 15f.) 1782 
Meschwitz, H., G. d. Kgl. sachs. Kadetten - 

u. Pagen-Korps (s. 07, 2459). Nachtr. 1. Dresd.: 

Höckner. 70 B. 3 NM. 178 


Recht und Gericht — Kriegswesen — Religion und Kirche 


Regimentsgeschichten: [784 

Bock, Frhr. v., Stammliste d. Offizierkorps 
d. 2. Garde-Regts. zu Fuß 19. 6. 1813-15. 5. 
1913. Berl.: Eisenschmidt. 300 8. 10 M. 

Reden, v., Offiz.-Stammliste d. Grenad.-Reg. 
Prinz Carl v. Preuß. (2. brandb.) Nr. 12. Erweit. 
u. vervollst. bis 30. 4. 1913 v. v. Witzleben. 
Oldenb.: Stalling. xvij, 368 8. 17 M. 20. 

Basse, J. v., Staammliste d Inf.-Reg. Herwarthı 
v. Bittenfeld (4. westf.) Nr. 13. Neudr.d. Ausg. 
v. 1900; erg. durch J. v. Basse u. K. v. Klein- 
sorgen. Stuttg.: Belser. 332 8. 

Cramer, VOffiz.-Stammliste d. Inf.-Reg. 
Prinz Friedr. d. Niederlande (2. westf.) Nr. 15. 
Berl.: Eisenschmidt. 484 S. 13 M. 

Schmidts, Maxim., Inf.-Reg. Frhr. v. Sparr 
ESS IELNE 16. Oldenb.: Stalling 12. 175 8. 


Tscherny, Inf.-Reg. v. Courbière (2. pos.) 
Ir. 19, 1813-1913. Neubearb. Berl.: Mittler. 
315 S.: 4 Taf. 10 M. 

Holthoff, H., Offiz.-Stammliste d. Inf.-Reg. 
v. Borcke (4. pomm.) Nr. 21. Oldenb.: Stalling. 
xv, 463 S. 10 M. 50. 

Guhr, H. u. K. Siwinna, Inf.-Reg. Keith 
(1. oberschles.) Nr. 22, neu bearb. Kattowitz: 
Phönix. xxjv, 367 8.; Taf., Ktn. 12 M. 

Trouchin, Inf.-Reg. v. Winterfeldt (2. ober- 
schles.) Nr. 23. Berl.: Mittler. 407 8. 16 M. — 
A. Maurhoff, Offiz.-Stammliste desselb. Regts. 
Ebd. 604 8. 10 M. 

Meyer, Karl, Inf.-Reg. Fürst Leopold v. An- 
halt-Dessau (1. magdeb.) Nr. 26, 1813-1913. 
Magdeb.: Baensch. 4°. xij, 541 8. 

Lettow-Vorbeck, Fr. v., Füs.-Reg. v. Gers- 
dorff (kurhess.) Nr. 80 u. Stamm-Reg. kurhess. 
Leibgarde-Reg., 1631-1913. Neubearb. unt. 
Zugrundelegung d. 1901 ersch. Regts.-G. v. 
H. Decheud. Marb.: Elwert. xij, 333 8.; Taff. 

Cochenhausen, Frhr. v., 1. kurhess. Inf. -Reg. 
Nr. 81 u. Stammtruppen. Berl.: Mittler. 206 S.; 
3 Taf. 11 M. 

Kleveman, K., 5. hannov. Inf.-Reg. Nr. 165, 
1813-1913. Quedlinburg: Regim. 268 8. 

Has, W., 1. kurhess. Feldart.-Reg. Nr. 11 u. 
Stammtruppen. M. Beitrr. v. H. Eisentraut 
(Siebenj. Krieg) u. M. v. Knoch (1870/71). 
Marb.: Elwert. xij, 814 S.; 102 Taf. 15 M. 

Boehmer, G., Erinnerungsblätter d. 2. west- 
fül. Husaren-Regts. Nr. 11 u. s. Stammtruppen. 
Düsseld.-Crefeld: Greven. 68 8. 1 M. 

Gohlke, W., Die Leistungen d. Feuerwaffen 
in d. Feldzügen v. 1740 bis 1905. (Preuß. 
Jahrbb. 152, 228- 34.) 1785 


e) Religion und und Kirche. 


Dmitrewski, M. v., Die christl. frei- 
willige Armut v. Ursprg. d. Kirche bis 
z. 12. Jh. (53 v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.) 
Berl.: Rothschild. 97 S. (3 M. 20. 
Subskr.-Pr. 3 M.) [786 


Lemmens, L., Die Provinzialminister d. alt. 
ichs. Provinz. (Beitrr. z. G. d. sächs. Franzis- 


kanerprov. v. hl. Kreuze 2, 1-12.) [787 
Quellen u. Forschungen z. G. d. 
Doniinikanerordens in Dtld. (s. ’13, 


2996). 9: A. Vorberg, Beitrr. z. G. 
d. Dominikanerordens in Mecklenb. 
TI. 2: Das Domin. kloster zu Rübel. 
Tl. 3: Mecklenb. Domin.urkk. 75 S. 
3 M. [788 

Vigener, Fr., Gallikanismus u. epi- 
skopal. Strömungen im dt. Katholi- 


*21 


zismus zwisch. Tridentinum u. Vati- 
canum. Stud. z. G. d. Lehre von d. 
Universalepiskopat u. d. Unfehlbar- 
keit d. Papstes. (Hist. Zt. 111, 495- 


581.) [789 

Wonisch, O., Zur Gastfreundschaft d. Bene- 
diktiner im 17. Jh. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.- 
Ordens N. F. 3, 538-45.) 1790 

Paulus, N., Zum Verständnis eigentüml. Ab- 
laßurkk. (Hist. Jahrb. 34, 295-327.) — Ders., 
Brückenablässe. (Hist.-pol. Bll. 151, 916-31. 
152, 20-36.) 1791 


Steinmann, R., Das Fraumünster 
in Zürich. Zür.: Füßli. 152 S.; 
13 Taf. 3 M. 20. 792 

Dechent, H., Kirchen-G. v. Frankf. 
a. M. seit d. Ref. Bd. 1. Frankf.: 
Kesselring. 312 S. 5 M. 80. [793 

Rothert, H., Die Kirch.-G. d. Graf- 
sch. Mark (s. 12, 2809). Tl. 3: Das 
innere Leben d. Kirche. (Jahrb. d. 
Ver. f. d. ev. Kirch.-G. Westfalens 15, 
1-139.) (Sep. Gütersloh: Bertelemann. 
5578 5 NM.) [794 

Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 13. 
2990). Ephorie Grimma (r. d. Mulde). 
Doppellief. 12. — Ephorie Ölsnitz i. V. 
Doppellief. 7 bis Schluß. (Vollst. 
648 Sp. geb. 16 M.) — Ephorie Rade - 
berg. Doppellief. 1. (à 90 Pf.) [795 

Langhäuser, J., Das Militärkirchenwesen im 
kurbrandenb. u. preuß. Heer, 8. 13, 601. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 92-94 Herrmann; 
Verwaltungsarch. 21, 349 f. Schoen; Theol. Lit. 
Ztg. 13, Nr. 12 Eger. 1796 

Lehmann, Ldw., Die kirchl. Verhiltnisse in 


d. Priegnitz vor u. währ. d. Reformationszeit. 
Berl.-Steglitz: Ev. Presseverb. 23 S. 40 Pf. [797 

Ljubsa, M., Die Christianisierg. d. heutig. 
Diözese Seckau, s. 11, 2906. Rez.: Stud. u. 
Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 2, 165-67 
Greinz; Zt. f. kath. Theol. 36, 617-19 Kröß; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 535 f. Pirch- 
egger. 1798 


Austria sancta. Die Heiligen u. Seli- 
gen Salzburgs. Von P. Karner. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Kirchengeschichtl. 


Seminar d. Univ. Wien. H. 12.) 
Wien: Mayer & Co. 192 S. 2 M. 
40. [799 


Lindner, P., Monasticon metropolis Salzburg. 
antiquae. Supplem., s. 13, 3004. Rez.: Forsch. 
u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlb. 10, 242-46 (auch 
v. 13, 3020): Wieser. 800 

Hübner, K., Die Provinzialsynoden im Erz- 
bist. Salzburg bis Ende d. 15. Jh. (Dt. G. bll. 10, 
187-226.) — Ders., Die Salzb. Provinzialsyno- 
den im 16. Jh. (Ebd. 12, 97-126.) — Ders., 
Nachträgliches üb. d. Salzb. Provinzialsynoden. 
(Ebd. 14, 243-48.) 1801 

umgartner, R., Gebetsverbrüderen. u. 
Totenrotel aus Michaelbeuern. (Stud. u. Mitt. 
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 2, 706-25.) [802 


Mayer, J. G., G. d. Bistums Chur (s. 
13, 3009). Lfg. 18 u. 19. S. 513-640. 
à 1M. [803 


*22 


Ringholz, O., Die Kulturarbeit d. 
Stiftes Einsiedeln. Einsied.: Benzi- 


ger. 68 S. 7 M. [804 

Wymaon, B., Unerische Staatsbeiträge f. 
kirchl. Zwecke. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 
126-40.) — Ders., Die St. Barbara-Bruder- 
schaft in Altdorf 1512-1912. (Hist. Neuj.bl. d. 
Ver. f. G. usw. v. Uri 19, 89-108.) [805 

Rett, W., Die Pfarrvorstände Giesings seit 
Ende d. 8. Jh. Münch.: Jung. 30 S. 20 Pf. [806 


Blößner, G., G. d. Salesianerinnen- 
klosters in Amberg. (Vhdlgn. d. Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 61- 


225.) [807 

Brüsch, M., G. d. Klosters Waldsassen, dt. 
beschrieben 1500. Hrsg. v. Frz. Binhack. 
au Cisterc.-Chronik.) Münch.: Engl. 23 8. 
75 Pf. 

Beyschlag, K., Suinfordia sacra. 
Stadt u. Bezirksamt Schweinfurt. Beil. z. 
Schweinf. Tagebl. Jg. 11, Nr. 4-5.) [809 


Pickel, G., G. d. Klaraklosters in 
Nürnberg (s. 13, 3019). Schluß. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19, 241 


59.) [810 
Schaudig, P., Beitrr. z. G. d. Klosters Sulz. 
(Erlang. Diss.) Nördling.: Beck. 83 8. 1 M. 
60. [811 
Rückert, G., Die Äbte d. Klosters Echenbrunn 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 25 290-315.) [812 
Steinhauser, G., Die Klosterpolitik d. Grafen 
v. Württemb. bis Ende d. 15. Jh., s. 13, 3022. 
(Tübing. Diss. 106 8.) [813 


Schott, K., Kloster Reichenbach im 
Murgtal in sein. Beziehgn. zu Hirsau 
u. d. Markgrafen v. Baden. Freiburg. 


Diss. 12. 82 8. 814 

Öchsler, H., Zur G. d. Landkapitels Brei - 
sach im 18. Jh. (Breisgauer Chronik 10, 81-83 
usw. 95 f. 11, 1-3, 17-19.) -H. S preter, Nachtr. 
(Ebd. 11, 13-15.) 1815 

Sauer, Jos., Entstehg. d. ältest. Kirchen 
Mittelbadens m. besond. Berücks. auf Burg- 
heim, Lahr. (Ortenau 4, 1-11.) (816 

Levy. Jos., Die Hellig-Kreuz-Wallfahrten Im 
Elsaß. Mühlhaus. i. E.: Roth-Wurmser 12, jx, 
66 8. 1817 

Winterer, Les religieuses dominicaines de 
Colmar au 13. sidcle-aujourd’hui. N. éd. Rix- 
heim: Sutter 12. 19 8. [818 

Re F. X., Urkdl. G. d. ehemal. Abteien 
u. Klöster im jetzig. Rheinbayern. (Anast. 
Neudr.) Tl. 1, Lig. 4-6 u. TI. 2, Lig. 1-3 (Pfälz. 
Biblioth. Bd. 1 u. 2.) à 1 M. 20. [819 

Siebert, Kirchl. Statistik im alt. Fürstbist. 
Speyer. (Hist.-pol. Bll. 152, 77-84.) [820 


Podlech, E., Die wichtiger. Stifte, Ab- 
teien u. Klöster in d. alt. Erzdiözese Köln 
(s. 13, 3028). 3: Cistercienserklöster, 
Prämonstratenserklöster u. Klöster 


verschied. Orden. 246 S. 6 M. 80. [821 
Rez.: Westdt. Zt. 32, 246 Oppermann. 
Jungk, A. H., G. d. Stiftes St. Arnual bis zu 

8. Auflösg. (Saarbrücken 11.) 11 8. 1822 
Görg, P., Zur G. d. Cisterclenserabtei Himme- 

rod im 18. u. 19. Jh. (Stud. u. Mitt. z. G. d. 

Bened.-Ordens N. F. 2, 733-37.) [823 
Schüller, A., Vom Grabe d. hl. Wendalinus. 

(Trier. Chron. N. F. 9, 171-79.) — Ders., Messe 

u. Kommunion in e. stadttrierisch. Pfarrei vor 

u. nach d. Reform. (Trier. Arch. 21, 65-98.) — 


Bibliographie Nr. 804—879 


W. Deuser, Die Dreifaltigkeitskirche. (Fest- 
schr. d. Friedr.-Wilh.-Gymn. Trier 34-56.) — 
Kentenich, Zur G. d. Pfarrei Rachtig. (Trier. 
Chron. N. F. 9, 149-53.) 1824 

Schulte, Al., Zu der Frage üb. d. freiherrl. 
Charakter v. Werden u. üb. d. Bestehen e. Kol- 
legiatkapitels daselbst. (Beitrr. z. G. d. Stiftes 
Werd. 14, 107-109.) Vgl. 10, 2758. — F. J. 
Bendel, Erwiderg. (Ebd. 109-12.) 1825 


Beckschäfer, G. d. Dominikanerklo- 
sters 2. hl. Kreuz in Osnabrück. (Mitt. d. 
Ver. f. G. v. Osnabr. 37, 1-107.) [826/27 

Richter, J. H., G. d. Augustinerklo- 
sters Frenswegen in d. Grafsch. Bent - 
heim. (39 v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax. 


107 S. 2 M. 80. [828 

Reimers, H., Das Karmeliterkloster Atens in 
Butjadingerland. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts. 
Oldenburg 21, 156-74.) 1829 

Schultzen, Fr. u. G. Müller, Zum 
Jubil. d. Klosters Loccum. G. d. 
Klosters. Die Klosterbibliothek. Han- 
nov.: Stephansstift 274, 56 S.; Taf. 
6 M. 50. [830 

Rustenbach, R., G. d. Klosters Ame- 
lungsborn. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. 
Hrzgt. Braunschw. 8, 48-129. 9, 
1-61.) [831 
Fritsch, J., Die Besetzg. d. Halber- 
städter Bistums in d. vier ersten Jahr- 
hunderten sein. Bestehens. Hall. Diss. 
143 S. [832 

E8, K. v., Kurze G. d. ehem. Bened.-Abtei 
Huysburg Halberstadt: Bureau f. Lit. u. Kunst. 
1810. (Neudr.) (G. d. Huysburg 1.) (Huy-Ztg. 
Sonder-Beil.) Schwanebeck: Schulze 10. 94 8. 
— J. Mertens, G.-Abriß u. Beschreibg. d. ehe- 


mal. Bened.-Abtei Huysburg, nebst erläut. 
Anm. u. e. Auszug a. d. Totenbuche in e. An- 


hang. 1885. (Neudr.) (G. d. Huysburg 2.) 
(Huy-Ztg. Sonder-Beil.) Ebd. 11. 8. 101- 
82 [833 


Seidel, Besitzstand d. Klosters Nimbschen in 
u. um Torgau, s. 12, 2847. Rez.: Thür.-säch«. 
Zt. 3, 90-92 F. Schultz. [834 


Reisch, Chrys., Die Franziskaner 
im heutig. Schles. v. Anf. d. 17. Jh. 
b. z. Säkularisation. (Zt. d. Ver. f. G. 


Schles. 47, 276-300.) [835 

Hoelge, J., Untersuchgn. z. G. d. Culmer 
Domkapitels zu Culmsee im Mittelalt. Königsb. 
Diss. 38 8. [836 

Mettig, C., Bemerkgn. z. G. d. Rigaschen 
Domkapitels. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. 
Ostseeprovinzen 11, 386-94.) 1837 


Lösche, G., Von der Duldg. z. Gleichberech- 
tigg., 8. 13, 638. Rez.: Forsch. u. Mitt. z. G. 
Tirols usw. 10, 88-91 Schatz u. Entgegng. v. L. 
m. Antw. v. Sch. ebd. 161-65; Lit. Zbl. 13, 
Nr. 29 Netoliczka; Zt. f. Polit. 6, 689-91 Char- 
matz. 1838 

Aumüller, H., G. d. Evangelischen im Salz- 
burg. Lande v. 15. Jh. an. Hofgastein: Nägels- 
bach. 63 8. 80 Pf. [839 


Good, J. I, Hist. of the Swiss 
Reform. Church since the reformation. 
Philadelphia. xıj, 504 S. [840 


Religion und Kirche — Bildung, Literatur 


Fritz, Die Liebestätigkeit d. württb. Gemein- 
den v. d. Ref.-Zeit bis 1650 (s. 13, 3053). Forts. 
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 1-32.) [841 

Anrich, G., Die ev. Kirche in Elsaß-Lothr. 
nach Vergangenh. u. Gegenw. Berl.: Säemann- 
Verl. 38 8. 60 Pf. 1842 


Grabau, R., Das ev.-luth. Prediger- 
ministerium d. Stadt Frankfurt a. M. 
Frankf.: Kesselring. 647 S. 10 M. [843 

Rotscheidt, W., Decreta Classis 
Meursensis. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 7, 121-27; 210-23; 236- 
44.) [844 

Wolf, Wilh., G. d. ev. Gemeinde Büderich 
(s. 13, 643). Forts. (Ebd. 257-310.) — Ders., 
Desgl. H. 1. Wesel: Schmithals. 54 8.; Taf. 
80 Pf. 1844 

Giesecke, Frs., G. d. ev. Gemeinde Solingen. 
Lehe: Bruns 11. 168 S. Rez.: Theol. Arbeiten 
a. d. rhein. wiss. Prediger-Ver. N. F. 14, 1111. 
Goebel. 1845 

Reitsma, J., Geschiedenis v. de 
hervorming en de hervormde kerk d. 
Nederlanden. 3e, verm. druck, bew. 
d. L. A. v. Langeraad en bezorgd 
door F. Reitsma. le stuk. Utrecht: 


Kemink u. Z. 188 S. 2 fl. 70. [846 

Arndt, G., Entwicklig. d. ev. Gottesdienst - 
ordnung im Bistum Halberstadt währ. d. 16. Jh. 
(Monatsschrift f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 
18, 235-43.) [847 


Lehmann, J., G. d. dt. Baptisten. TI. 1: 
Bildg., Ausbreitg. u. Verfolgg. d. Gemeinden 
bis zum Anbruch wirkl. Religionsfreiheit im J. 
1848. 2. veränd. u. erweit. Aufl. Kassel: 
Oncken 12, 343 S. 2 M. 50. 1848 

Wumkes, G. A., De opkomst en vestiging v. 
h. Baptisme in Nederland. Sneek: Osinga 12. 
Xj, 374 8. [849 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 


Costa, E., Gli atti delle due nazioni germa- 
niche nello Studio di Padova. (Arch. stor. it. 
Ser. 5, T. 50, 314-37.) Vgl. '12, 2870. [850 

Riedner, W., G. d. Korps Palatia, Landshut- 
München. Münch.: Wolf. 266 8. [851 

Schröder, Edw., Von d. Nürnbergisch. Uni- 
versität zu Altdorf. (Neue Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. usw. 32, 285-97.) 1852 

Schmidgall, G., Tübinger Studenten im Zeit- 
alter d. Orden u. Lands mannschaften 1770-1815. 
(Tübing. Bll. 14, 20-35.) 853 

Paulus, I., Lage u. Gebäude d. Univ. d. 
Jesuitenkollegiums u. d. Lambertinisch. Semi- 
nars z. Trier. (Festschr. d. Friedr.-Wilh. Gymn. 
Trier 8. 1-33.) 1854 


Bronnen tot de gesch. d. Leidsche 
universiteit; uitg. door P. C. Mol- 
huysen. D. 1: 1574 — 7. Febr. 1610. 
{Rijks geschiedkundige Publicatien. 
Groote Ser. Nr. 20.) s' Gravenh.: 


Nijhoff. 18, 506 S. 5 fl. [855 

Hofmeister, H., Die med. Fakult. d. Univ. 
Helmstedt 1576-1713. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. 
Hrzgt. Braunschw. 9, 109-48.) (856 

Haase, Fel., Leben u. Schrr. d. ev. theol. 
Dozenten an d. Univ. Breslau. (Aus: Festschr. 
z. Hundertjahrfeier d. Univ. Breslau.) Bresl.: 
Goerlich u. C. 8. 147-287. 1 M. 80. [857 


*23 


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(s. 13, 3079). TI. 2. Veröff. v. Emil Müller. 
Delitzsch. Progr. 4°. 12 8. 1858 

Auner, M., Scolaris, scholasticus u. rector 
scholarum. (Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
36, 45-57.) 1859 

Hasl, A., Austreib- u. Kirschenkerne in d. alt. 
Schulverträgen u. Schulordngn. (Zt. f. G. d. 
Erziehg. usw. 3, 87-96.) [860 


Gemmeil-Flischbach, M. Frhr. v., 
Album d. k. k. Theresian. Akademie 
(1746-1913). Mit kurz. biograph. Da- 
ten. Fortges. u. erg. v. C. Manussi 
F. Montesole. Wien: Braumüller. 


336 S. 6 M. [861 
Rez. v. 12, 2884 (Guglia): Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F., 1 97-101 Rethwisch. 
Lechner, K., G. d. Gymn. in Innsbruck (s. 
13, 3082). TI. 6. Innsbr. Progr. S. 150-75. [862 
Schipke, M., Gesangunterricht an d. Schulen 
v. Basel, 1775-1875. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 
119-33.) 1863 
Brunhuber, K., Dokumente z. Schul-G. Was- 
serburgs am Inn. Wasserb. Progr. [864 
Fischer, Fr., Zur G. d. Öttingischen höher. 
Unterrichtswesens. 1: Das Öttingische Lyzeum 
(Seminarium) 1564-1731. Nördling. Progr. [865 
Geschichte d. humanist. Schulwesens in 
Württemb. Bd. 1, 13, 667. Rez.: Zt. f. G. d. 
Erziehg. usw. 2, 288-92. Schott: Lit. Zbl. 13, 
Nr. 1 Ziegler. — A. Schnizlein, Bemerkgn. 
(Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 136f.) [866 
Eitle, J., Der Unterricht in d. einstig. würt- 
tb. Klosterschulen, 1556-1806. (Beih. 3 v. Nr. 
44.) Berl.: Weidmann. 84 8. 1 M. 40. [867 
Pieiffer, A., Stoffsammlg. z. pfälzisch. Volks- 
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Speyer 11: Lindacher,. 195 8. (868 
Baum, L. H., G. d. Kuseler Volksschule. 
Kaiserslautern: Kayser ’12. 718.1 M. 20. [869 
Tavernier, K., Urkdl. Beitrr. z. G. d. „Casi- 
mirianums‘ d. alt. Neustädter Gymn. 1578- 
1797. TI. 1. Progr. Neust. a. d. H. 74 8. [870 
Buchhold, Zur G. d. Offenbacher Lateinschule 
Progr. Offenb. 32 8. 1871 
Geschichte d. Königl. Friedr. Wilh.-Gymn. 
1: F. Hüllen, D. Jesuitengymn. (1563-1773). 
2. M. Paulus, D. Kurfürstl. Gymn. (1773-1798). 
(Festschr. d. Friedr. Wilh.-Gymn. 66-274.) [872 
Kimpel, Hnr. Th. u. W. reits, Das Casseler 
Volksschulwesen in Vergangenh. u. Gegenw. 
Cassel: Röttger. jx, 695 S.; 2 Taf. 5 M. 1873 
achse, R., Die Alt. G. d. Thomasschule zu 
Lpz., 8. 13, 676. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34, 
412-14 Schwabe. 1874 
Wienecke, Fr., Begründg. d. ev. Volkschule 
in d. Kurmark u. Entwicklg. b. z. Tode Fried- 
richs I., 1540-1713. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 
16-69.) [875 
Jentsch, H., Das Kgl. ev. Lehrerseminar zu 
Marienburg 1813-1913. Festschr. Breslau: 
Hirth. 84 8.; 4 Taf. 1 M. 50. [876 
Lühr, G., Zur inner. G. d. Jesuitenkollegs zu 
Rößel. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 97-118.) [877 


Kentenich, Die Trierer Jesuitenbibliothek. 
(Festschr. d. Friedr. Wilh.-Gymn. Trier. 57- 
65.) Se aaa (878 


Nori. A., Die Beziehgn. Berns zu den Buch- 
druckern in Basel, Zürich u. Genf, 1476-1536. 
(Beitrr. z. G. d. Buchdrucks in d. Schweiz.) 
Progr. Bern: Schweiz. Gutenbergstube. 52 8. 
1 M. (879 


*24 


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schaftl. Gesellschaften in Schlesien. (Ber. d. Wiss. 
Ges, „Philomathie' in Neiße 36, 36-50.) [880 

Quesada, La enscnanza de la historia en las 
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Lit.-Ztg. '13, Nr. 23 Adanıck; Arch. stor. ital. 
Ser. 5, T. 50, 411-20 Ferrari. [881 

Hashagen, J., Neue Lit. z. G. d. 
G.schreibg. (Westdt. Zt. 31, 312- 
68.) 882 

Schwab, E., Wandlungen u. Gegensätze in d. 
böhm.-mährisch. G.schreibg. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens usw. 17. 235-50.) 1883 

Pflugk, A. v., Beitrr. z. G. d. Augenheilkde. 
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N. Arch. f. sächs. G. 34, 428f. Neustätter. [884 


Bossert, A., Hist. de la litterature allem. 
4. éd. rev. et compl. Paris: Hachette. x, 1156 8. 
5 fr. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, 43 Riemann. [885 

Nadler, J., Lit.-G. d. dt. Stämme u. 
Landschaften (s. 12, 2915). 2: Die 
Neustämme v. 1300, die Altstämme 
v. 1600-1780. xvj, 548 S. 8M. [886 

Klemens, P., Anteil d. Neißer I.andes an d. dt. 
Literatur. (Ber. d. Wiss. Ges. „Plilomathie“ in 
Neiße. 36, 131-77.) (887 

Krüger, H. K. A., G. d. niederdt. 
oder plattdt. Lit. vom Heliand bis 2. 
Gegenw.: Schwerin: Stiller. Xj, 213 8. 
4M. [888 

Weltzien, O., Das niederdt. Drama. 
Sein Werden in Dichtg. u. Darstellg. 
(Beitr. z. G. d. niederdt. Dichtg. 3.) 
Rostock: Kaufungen. xj, 162 S. 


3M. [889 

Mielke, H., G. d. dt. Romans. 3. verb. u. 
vorm. Aufl. (Siz. Göschen 693.) Berl.: Gö- 
schen. 151 S. 90 Pf. [890 

Riesenfeld, H., Heinrich v. Ofterdingen in d. 
dt. Lit., s. 13, 698. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 27 
Wern. Richter. . [891 

Lütjens, A., Der Zwerg in d. dt. Heldendichtg. 
d. Mittelalters, s. 11, 3054. Rez.: Anz. f. dt. 
Altert. 36, 42-46 Lunzer. [892 

Pompecki, B., Die Marienburg in d. dt. Dich- 
tg. Literarhist.-bibliogr. Skizze. Danzig: Ho- 
mann u. W. 65 S. 80 Pf. [893 

Hermsen, H., Die Wiedertäufer zuMünsterin d. 
dt. Dichtg. (Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. 33.) Stuttg.: 
Metzler. 164 S. 4 M. 80. (39 S.: Bresl. Dias.) [894 

Klamroth. H., Beitrr. z. Ent wiecklgs.-G. d. 
Traumsatire im 17. und 18. Jh. Bonn. Diss. 12. 
146 8. (895 

Fischer, Herm., Die schwäb. Lit. im 18. u. 
19. Jh., s. 13, 703. Rez.: Euphorion 19, 813-18 
A. M. Wagner; Zt. f. dt. Philol. 46, 91-94 
Krauß. [896 

Schön, Fr., G. d. rheinfränkisch. Mundart- 
dichtg. (Alemannia 3. F., 5, 18-39: 81-99.) [897 

Dlert, F. M., Die G. d. Worinser Presse m. 
kulturhist. Fragmenten. Worms: Bürchl. 151 8. 
3 M. | [898 
Kunststätten, Berühmte (s. 13, 708). 9: 
A. Lindner, Danzig. 2. verb. Aufl. 123 S. 
3 M. , [899 

Schneider, Fr., Kunstwissenschaft!. 
Studien. Gesamm. Aufsätze. Bd. 1: 
Kurmainzer Kunst. Hrsg. v. E. 
Hensler. Wiesbad.: Staadt. xxxj. 


186 8.; 11 Taf. 6 M. [900 


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Kunst d. Mittelalters besond. in Hinsicht auf d. 
Generalkapitelverordngn. vom 12.-14. Jh. 
(Stud. u. Mitt. 2. G. d. Bencd.-Ordens N. F. 3, 
475-522; 660.99.) 1901 

Alt- Hessen. Beitrr. z. kunst geschichtl. Hei - 
matkde. Hrsg. v. A. Holt meyer (s. 13, 3119). 
3: W. Strieder, Wilhelmshöhe; hrsg. v. H. 
xcj, 64 8. 2 M. 80. 4902 

Haupt, R., Uber die Kunst d. früh. Mittel- 
alters in Holstein u. besond. in Wagrien. Als 
Hs. dargeboten. Altona 12: Köbner. 16 8. [903 

Seidlitz, W. v., Dresden als Kunststadt. (N. 
Arch. f. sächs. G. 34, 249-57.) 1904 


Monumenta Germ. architectonica. Hrsg. v. 
A. Haupt. 1 u. 2 8. Nr. 1056 u. 1097. 1905 


Derendinger, E., Das Benediktiner 
kloster Münchnurach u. d. H irsauer- 
Bauschule. (= Nr. 89.) Erlang.: 
Blaesing. x, 133 S.; 10 Taf. 5 M. Vgl. 
13. 3126. [906 

Schulz, Fr. Tr., Nürnbergs Bürger- 
häuser (s. 12. 594). Lfg. 9. 5 M. [907 

„H., Regesten z. Bau- u. Kunst-G.d. 


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22, 287-319.) [908 


Rahtgens, H., Die Kirche S. Maria im 
Kapitol zu Köln. Düsseld.: Schwann. 
20. xri, 221 S.; 22 Taf. 30 M. [909 

Hölscher, U., Kloster Loceum, Bau- 
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Hannov. u. Lpz.: Hahn. x. 131 S.; 
27 Taf. 8 M. 50. [910 


Dehio, Gd. u. G. v. Bezold, Denkmi- 
ler d. dt. Bildhauerkunst (s. 13, 3142). 
Lfg. 13. 20 Taf. 20 M. 1911 

Holzskulpturen, Die. in d. Nieder- 
landen. Hrsg. v. W. Vogelsang (s. 

12. 605). 2: Das niederl. Museum zu 
Amsterdam. Bearb. v. M. v. Notten. 
37 Taf.; 32 S. Text. 50 M. 1912 


Burger, F., Die dt. Malerei v. aus- 
geh. Mittelalt. bis z. Ende d. Renais- 
sance (s. 13. 3145). H. 2-4. (Hdbeh. 
d. Kunst wiss.) S. 37-136; Taff. (à 2 M.: 
Subskr.-Pr. a 1 M. 50.) [913 

Frimmel, Th. v., G. d. Wiener Ge- 
müldesammlgn. I: Abschlußbände 
m. übersichtl. Zusammenstellgn. Le- 
xikon d. Wien. Gemäldesamnilgn. (I.) 
Buchstabe A-F. Münch.: G. Müller. 
jx, 447 S.; 82 Taf. 22 M. [914 

Swarzenski, G., Denkmäler d. süd- 
dt. Malerei d. frühen Mittelalters (s. 
08. 2464). TI. 2: Salzburg. Malerei 
v. d. erst. Anfängen bis z. Blütezeit 
d. roman. Stils. Textbd. 2%. 2198. 
54 M. [915 

Schulz, Fr.Tr., Beitrr. z. G. d. Außenmalcrei 


in Nürnberg (S. n., 6551. Schluß. (Mitt. a. d. 
Gerin. Nationelmus. 11, 106-10.) [916 


Bildung, Literatur und Kunst — Volksleben *25 


Ring, G., Beitrr. z. G. niederlünd. 
Bildnismalerei im 15. u. 16. Jh. 
(Beitrr. zur Kunstg. N. F. 40.) LI. z.: 
Seemann. 173 S. 4 M. [917 

Biebl, W., Leipzig. Bildnismalerei v. 1700- 
1850. (Zt. f. bild. Kunst 47, 273-88.) [918 

Cuny, Die Maler Deneter u. Seemann. (Mitt. 
d. Westpreuß. G.-Ver. 12, 48-54.) [919 


Stengel, W., Holzschnitte im Kup- 
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Außerord.Veröffentl.3.) Berl.: Cassirer. 
20. 4 Bl.: 32 Taf. [920 

Meyer-Rahn, H., Das Chorgestühl in d. Kir- 
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d. Kunstgesellsch. Luzern: 13.) Luz.: Haag. 
61 8.: 19 Taf. 3 M. 1921 

Reifferscheid. H., Über figürl. Gießgefäße d. 
Mittelalters. (Mitt. a. d. Germ. Nat. Museum 
12, 3-93.) 1922 

Roth, V., Zur 6. d. Goldschmiedekunst. 
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 32 
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Senberlich, E., Beitrr. z. G. d. balt isch. Gold- 
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(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsceprovinzen 


11. 174-252.) 1924 
Mack, H., Zur G. d. Mantuan. Onyxgefü bes. 
(Braunschw. Magaz. 13, 1-7; 16-19.) 1925 


Meyer, Clem., G. d. Mecklenb.- Schwerin. 
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Diebold. B., Das Rollenfach imꝰ dt. Theater- 
betrieb d. 18. Jh. (Theatergeschichtl. Forschen. 
25.) Lpz.: Voß. 166 8. 5 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 
13, Nr. 38 Knudsen. 1927 

Rub, O., Das Burgtheater. Statist. 
Rückbl. auf d. Tätigkeit u. d. Personal- 
verhältnisse währ. d. Zeit v. 8. Apr. 
1776-1. Jan. 1913. Mit Geleitw. v. 
H. Thimig. Wien: Knepler. xvj. 
307 S. 8 M. [928 

Roder, Über d. Pflege d. Schuldramas anı 


Trier. Jesuitengymn. (Festschr. d. Friedr. 
Wilh.-Gymn. Trier 275-96.) [929 


Hirschberg, H., G. d. Hrzgl. Hof- 
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Vita Dt. Verlagshaus. 244 S. 15 M. 930 

Neubaur, L., Das Theaterwesen in Elbing 


währ. d. 18. Jh. (Mitt. d. West preuß. G.-Ver. 
12, 77-86.) 1931 


g) Volksleben. 


Kaindl, R. P., G. u. Volkskde. (Inaugurations- 
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Grupp. Kultur-G. d. Mittelalters, 8. 13, 734. 
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 93, 177-79 
Kallen: Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 13 Ficker: 
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 268-70 A. W. [933 

Herre, P., Dt. Kultur d. Mittelalt. in Bild u. 
Wort, 8. 13, 3164. Rez.: Hist. Zt. 112, 188f. 
A. W. 4934. 

Singer, 8., Die dt. Kultur im Spiegel d. Be- 
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104-22.) [935 

Seiler, F., Entwickl. d. dt. Kultur im Spiegel 
d. dt. Lehnworts. 1: Bis z. Einführg. d. Christ en- 
tums. 3. gänzl. umnearb. u. stark verm. 
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4 M. 60. [936 


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u. 12, 2965). 11: G. Jungbauer, Bibliogr. d. 
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Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 51, 
65-67 Hausenblas. 1937 

Andreß, F., Kulturgeschichtl. Skizzen sowie 
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dt. Volkskde. Dobrzan: Selbstverl. 59 S. 
1 M. 938 

Ungar, H., Zur Volkskde aus Reußen. 
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Likde. 36, 82 
86.) 939 

Meyer, J. R., Volkskundliches a. d. Aargau. 
(Schweiz. Volkskde. Korr. bl. 3. 37-40.) — 8. 
Meier, Volkskundliches a. Mellingen: Auszüge a. 
älter. Ratsprotokollen. (Schweiz. Arch. f. 
Volkskde. 17, 99-106.) [940 

Jörger, J., Bei d. Walsern d. Valsertales. 
(Schrr. d. Schweiz. Ges. f. Volkskde. 10.) Basel: 
Gres. 09 8. 1941 

Rapp. A.. Die Ausbildung d. württemb. Eigen- 
art. (Arch. f. Kultur- G. 11. 196-240.) 1912 

Pileger. A., Volksbrauch u. Volkssitte im alt. 
Schlettstadt. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4, 
49-61; 97-107; 157-60.) 1943 

Ritzler, N., Alte Sitten u. Bräuche. (Zt. d. 
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 1-12.) [944 

Imme, Th., Alte Sitten u. Bräuche im Essen- 
schen. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 34, 
213-55. 35, 303-73.) 1945 

Witte. H., Kulturbilder aus Alt-Mecklen- 
burg, s. 13, 745. Rez.: West dt. Zt. 31, 3781. 
Wrede. Hist. Vierteljschr. 16, 579 f. Weißbach; 
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 319f. Balck. [046 

Herda, M., Dyhernfurtb. Kulturhist. Beitrr. 
z. G. d. Ortes Dyhernfurth. Wohlau: Schles. 
Dorfzeitg. 188 8. 1947 


Wolf, Karl Fel., Dolomiten-Sagen. Sagen u. 
Überliefgn., Märchen u. Erzählen. d. ladin. u. 
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148 S. 1 M. 50. [948 

Herzog, H., Schweizer Sagen. 3. Aufl. 
Aarau: Sauerländer. xvj, 260; xv, 270 8. 
7 M. 20. [949 

Singer, 8., Die Zwergsagen d. Schweiz. (Sin- 
ger, Aufsätze u. Vortrr. 37-48.) — G. Küeller u. 
H. Allemann, Sagen a. d. Obersimmental. 
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 17, 77-98; 133- 
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Jegerlehner, J., Sagen u. Märchen a. d. Ober- 
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gleich. Anhg. u. Reg. zu dieser u. d. Verf. Sagen 
a. d. Unterwallis (09), unt. Mitwirkg. v. 8. Sin- 
ger. (Schrr. d. schweiz. Ges. f. Volkskde. 9.) 
Basel: Ges. xij, 348 8. 6 M. 40. 1951 

Hessel, K., Sagen u. Geschichten d. Naheta ls. 
2. stark ver m. Aufl. Kreuznach: Harrach. 1128. 
80 Pf. — H. Stumpf, Geschichten u. Sagen d. 
Nahegaus. Ebd.: Scheffel. 111 8. 90 Pf. [952 

Heßler, K., Entstehg. u. Bedeutg. hess. Sa- 
gen. Ergänzen. z. „Sagenkranz a. Hersen- 
Nassau‘. Cassel: Vietor 12. 50 8. 60 Pf. [953 

Bahlmann, P., Heimatklänge a. West fz len. 
Münst.: Greve. 67 S. 75 Pf. — Ders., Ruhrtal- 
sagen v. d. rhein.-westf. Grenze. Ebd.: Coppen- 
rut h. 62 8. 60 Pf. — Ders., Volkssagen a. d. 
Kreise Tecklenburg u. Iburg. Ebd.: Obertüschen. 
70 8. 90 Pf. [954 

Förstner, C., Aus d. Sagen- u. Märchenwelt 
d. Harzes. Oberharz. 3. Aufl. Quedlinb.: 
Schwanccke. 187 S. 1 M. 50. [955 

Richter-Heimbach, A., Thüringens Sager- 
schatz. 1. u. 2. Quedlinb.: Schwanecke 121. 


à 210 S. A 2 N. [956 
Fack, L., Rügens Sagen. 2. Aufl. Saßniiz: 


Fack. 48 8. I NM. (957 


*26 


Prümer, K., Märkisch-westf. Sprichwörter u. 
Redensarten. (Zt. f. rhein. u. westf. Volkskde. 
10, 128-32.) [958 


Bebiczek, Frz., Der Wiener Volks- u. Bänkel- 
gesang, 1800-48. Wien: Gerlach u. W. 122 8. 


2 M. 50. [959 
Singer, 8., Dt. Kinderspicle. (Singer, Auf- 
sätze u. Vortrr. 1-36.) [960 


Koorts, K., Hexen, Teufel u. Blocksbergspuk 
in G., Sage u. Lit. Annaberg: Graser. 169 8. 
2 M. 40. (961 
Seyfarth, C., Aberglaube u. Zauberei in d. 
Volksmedizin Sachsens. Lpz.: Heims. xxiij, 
318 8. 4 4. ð [962 


Schierghofer, G., Altbayerns Umritte u. 
Leonhardifahrten. Münch.: Bayerland-Verl. 
xij, 76 8. 2 M. 50. 1963 

Finke, H., Die Frau im Mittelalv. M. e. 
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Lenné. (Sig. Kösel 62.) Kempten: Kösel. xij, 
190 8. 1 M. 1964 

Schelenz, H., Wohlfahrtsbestrebgn. in Hessen 
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Michel, Fr., Zur G. d. Hebammenvesens im 
alt. Erzstift Trier. (Trier. Arch. 21. 98-109.) (966 

Keußen, H., Beitrr. 3. G. d. Kölner Lepra- 


Untersuchgn. TI. 1. (Lepra 14, 80-112.) [967 


Ranck, Chr., Kultur-G. d. dt. Bauernhauses. 


2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 121.) Lpz. 
u. Berl.: Teubner. 88 8. 1 M. 1968 

Steiner, Alfr., Das Wohnhaus in d. Stadt 
Bern. Bern. Diss. 11. 91 8. 1969 


Bibliographie Nr. 958—1030 


Baumeister, G., Das Bauernhaus d. 
Walgaues u. d. wolserischen Bergtäler 
Vorarlbergs einschl. d. Montavon. 
Beitrr. 2. Hausforschg. in alemann.- 
roman. Grenzgebiet. Münch.: Sey- 
fried. 40. 209 S. 15 M. [970 

Bender, P., Hess. Hausinschrr. in d. Marbur- 
ger Gegend. Progr. Haspe. 62 8. 1971 

Lindner, Wern., Das niedersächs. Bauernhaus 


in Dtschl. u. Holland, s. ’13, 791. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Nieders. 18, 253-60 PeBler. (972 


Ebinghaus, Das Ackerbürgerhaus 
d. Städte Westfalens u. d. Wesertales. 


Dresd.: Kühtmann 12. 20. 123 S. 
9 M. [973 
Heuft, H., Westfäl. Hausinschrr. (Zt. d. 


Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 23-29. 1 28 
Lehmann, Otto, Hausgeogra ae 

Dithmarschen. (Forsch. z. dt. des- 

u. Volkskde. 20, 4.) Stuttg.: Engel- 


horn. 36 S.;: 8 Taf., Kte. 5 M. [975 
Peters, Lor., Das föhringische Haus. Beitr. z. 
G. d. volkstüml. Wohnbaues in d. friesisch. Ge - 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Piper, O., Bedenken zur Vorgeschichtsforschg. 
Münch.: Piper. 152 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
13, Nr. 49 Reisinger. 1978 

Zur Alt. Bronzezeit Mitteleuropas 
(s. 13, 976). IV. (Mannus 5, 160-70.) 1970 

Schmidt, R. R., Die diluviale Vor- 
zeit Dtlda. Unt. Mitwirkg. v. E. Ko- 
ken u. A. Schliz. Stuttg.: Schwei- 
zerbart 12. gr. 20. xnj, 283; 47 Taf. 


100 M. 980 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 31 K. Guenther. 
Lichtenberg, R. Frhr. v., Die Heimat der 

Arier. (Dt. G. bll. 14, 253-84.) 1981 
Halter, Ed., Indogermanen. Sprache, Ur- 

sitz, Ausbreitg. auf geolog. u. linguist. Grund- 

lage. Jena: Costenoble. 78 8. 2 M. 1982 


Woyte, K., Antike Quellen z. G. d. Germanen 
Zusammengest., übers. u. erläut. (s. 12, 3227). 
TI. 2: Von d. Kämpfen Cäsars bis z. Schlacht 
im Teutoburg. Walde. (Voigtländers Quellen- 
bücher 52.) Lpz.: Voigtländer. 120 8. 1 M. [983 

Die dt. Vor-G. e. hervorragend 
nation. Wissenschaft, 8. 13, 977. Rez.: Hist. 
Zt. 111, 206 1. Anthes. 1984 


Schumacher, K., Materialien z. Be- 
siedelgs.-G. (Kataloge d. röm.-ger- 


bieten. Kiel. Diss. 70 8. 1976 

Mielke, R., Das dt. Dorf. 2. Aufl. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 192.) Lpz.: Teubner. 
126 8. 1 M. 1977 
man. Central-Museums 5.) Mainz: 


Wilckens. 269 S.; 14 Taf. 3 M. 50. [985 
Wilser, L., Die Germanen. Beitrr. z. 
Völkerkde. Neue, d. Fortschritten d. 
Wiss. angepaßte u. mehrfach erweit. 
Aufl. 1. Lpz.: Dieterich. xıj, 265 S.; 


Taf. 6 M. [986 

Jahn, I., Ub. Beziehungen zw. Ostgerma- 
nen, Westgerm. u. Kelten währ. d. Spät-Lat£ne- 
zeit. (Mannus 5, 75-95.) [987 


Reallexikon d. germ. Ajtertumákde.. 
hrsg. v. J. Hoops (s. 13, 3450). II. 1: 
F-Gefolgschaft. 136 S. 5 M. [988 

Henning, R., Der Name der Ger- 


manen. (Zt. f.dt.Altert.54.210-30.) [989 

Hahne, E. Germanen-Statuette im städt. 
Kestnermuscum zu Hannover. (Mannus 5, 97- 
104.) (990 


Szombathy, J., Altertumsfde. a. Höhlen bei 
St. Kanzian im österr. Küstenlde. (Mitt. d. 
Prähist. Komm. d. Kais. Ak. d. Wiss. 2, 127- 
90.) [991 

Rzehak, A., Die jüngere vorröm. Eisenzeit. 
(Lat@nezeit) in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens usw. 17, 289-326.) [992 

Martian, J., Archl.-prähist. Repertorium f. 
Siebenbürgen. (Mitt. d. Anthrop. Ges. in Wien 
39. 321-58.) Rez.: Korr. bl. d. Ver. f. nn 
Ldkde. 36, 89-94 Auner. 


„„ H., Die Pfahlbauten 
. Robenhausen. L’epoque Roben- 


Das deutsche Altertum bis c. 500 


hausienne. Zür.: Füßli. 4%. 132 S.; 
48 Taf. 12 M. [994 


Weber, F., Neue Beitrr. z. Vor-G. v. Ober- 
bayern. (Altbayer. Monatsschr. 11, 146- 
62.) 995 

Neischl, A., Die vor- u. frühgeschichtl. Be- 
test iggn. am Rauhen Kulm b. Neustadt a. Kulm 
(Oberpfalz). Hrsg. v. H. Obermaier. Münch.: 
Dultz. 34 S.; 8 Taf., Pläne. 4 M. 50. [996 

Holzhey, K., Üb. prähist. Gräber in d. Frei- 
singer Gegend. (In: 9. Sammelbl. d. Hist. Ver. 
Freising ’12.) 1997 

Fuchs, A., Auf d. Spuren d. jünger. Steinzeit- 
menschen in d. Vogesen. Beitr. z. Urgesch. Els. - 
Lothringens. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 12, 
193-214.) — Ders., Die Kultur d. kelt. Vogesen- 
siedelgn. m. besond. Berücks. d. Wasserwaldes 
b. Zabern (u. 13, 3460). Forts. (Ebd. 4, 33-48 
usw. 273-88.) — R. Welcker, E. Hallstatt- 
Töpferofen im Elsaß. (Korr. -bl. d. Gesaint-Ver. 
61, 343f.) 998 

Wollt, Geo., Neue Ergebnisse d. neolith. 
Forschg. in d. Umgebg. Frankfurts a. M. (Korr. 
bl. d. Gesamt-Ver. 61, 336-39.) 1999 

Brenner, E., Die Früh-Latenebefestigg. auf 
d. „Burg“ b. Rittershausen, Dillkreis. (Ebd. 99.) 
— K. Woelcke, E. Töpferofen d. Hallstattzeit 
in Rödelheim. (Ebd. 340-42.) [1000 

Hörter, P., E. Gräberfeld d. ältest. Hallstatt- 
zeit b. Gering. Kr. Mayen, Rheinland (s. 13, 
990). Forts. (Mannus 5, 307-18; 6 Taf. — C. 
Rademacher, Über d. niederrhein. Bronzezeit. 
(Ebd. 53-57.) [1001 

Kossinna, Westfäl. Vorgesch. (Ebd. 5, 31-37.) 
— A. Beneke, Die Steinhügelgräber im Arns- 
berger Walde. (Ebds. 119f.) — H. Mötelindt, 
Bronzezeitl. Funde v. Münster i. W. (Zt. f. 
Ethnol. 45, 228-30.) [1002 

Crome, Die Ausgraben. auf d. Springmühle 
b. Göttingen. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 
327-29.) [1003 

Hofmeister, Urnenfund b. Hof Buntekuh. 
(Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 155f.) [1004 

Voges, Th., Fundbericht üb. d. Depotfund 
v. Watenstedt am Hees. (Braunschw. Magaz. 
13, 30-32.) — H. Mötelindt, Die steinzeitl. 
Funde a. d. Baumanns- u. Hermannsliöhle b. 
Rübeland. (Ebd. 57-50.) [1005 

Wilcke, Die steinzeitlichen Hügelgräber b. 
Pölzig, Sachs.-Altenburg. (Mannus 6, 301-3.) — 
Ders., E. vorgeschichtl. Hockergrab b. Weißen- 
fels. (Ebd. 304-6.) — Geo. Krüger, E. unbe- 
achtet gebliebene Hausurne von Zwintschöna, 
Saalkreis, Prov. Sachs. (Ebd. 325-31; 2 Taf.) 
— H. Hötefindt, Funde v. Groß-Schwarzlose, 
Kr. Stendal. (Ebd. 332-35.) (1006 

Schröder, Edw., Zur Besiedelgs.-G. d. Eichs- 
feldes. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 361- 
63.) [1007 

Busse, H., Vorgeschichtl. Fundorte u. e. 
Königsgrab bei d. Gielsdorfer Mühle im Kreise 
Ober-Barnim. (Mannus 5, 109-16.) — Ders., 
E. Gräberhügel d. Bronzezeit ebd. (Ebd. 249-64: 


2 Tat.) [1008 
Haas, A., Mönchguter Altertümer a. vorge- 
schichtl. Zeit. (Ebd. 235-48.) 11009 


Tummeley, M. u. Kossinna, Das Gräberfeld 
in Wilhelmshöhe b. Usch, Prov. Posen. (Ebd. 
319-24; 4 Taf.) — J. Kostrzewski, Depot fund d. 
späten Hallstattzeit aus Schroda, Prov. Posen. 
(Ebd. 3306-39; Taf.) 11010 


b) Einwirkungen Roms. 
Römerkriege, Die, a. Plutarch. Cäsar, Velle- 


jus, Suetonius. Tacitus’ Germania. Übers. v. 
Horkel. 2. Aufl. Neu bearb. u. eingel. v. 


* 27 


W. Wattenbach. 2. Abtlg. (= 2 v. Nr. 400.) 
Lpz.: Dyk. 212 8. 4 M. 11011 

Reitsenstein, R., Das dt. Heldenlied bei Ta- 
citus. (Hermes 48, 619-23.) — F. Hũnser. Zu 
d. Nachruf d. Tacitus auf Arminius. (Ebd. 
617-19.) 11012 


Groß, H., Zur Entstehungs-G. d. 
Tabula Peutingeriana. Berl. Diss. 
110 8. [1013 


Bang, M., Expansion of the Teutons 
(to A. D. 378). (Cambridge mediev. 


history 1, 183-217.) [1014 

Oberreiner, César et Arioviste en Alsace. (Rev. 
cath. d'Alsace. N. S. 32, 104-10; 362-67.) [1015 

Wahle, O., Mainz u. d. Römerherrschaft auf 
d. recht. Rhein-Ufer. (Beih. z. Milit.-Wochenbl. 
13, 10/11.) Berl.: Mittler. S. 307-69. 1 M. [1016 

Kubitschek. W., Die Aufschriften d. Helms 
v. d. Fliegenhöhle. (Mitt. d. Prähist. Komm. 
d. Ak. d. Wiss. 2, 191-98.) — Ders., Röm. Stra- 
Bentürme südlich v. Carnuntum? (Jahrb. f. 
Altkde. 6, 185-208.) — Ders., E. neuer Altar 
e. Benefiziariers aus Unterthörl, Kärnten. 
(Ebd. 209-11.) — Johs. Jacobs, Sigillatafunde 
a. C. 16m. Keller zu Bregenz. (Ebd. 172f.) — 
O. Menghin, Die Lage v. Teriolis. (Forsch. usw. 
z. G. Tirols 10, 177-85.) [1017 

Steinmetz, G., Röm. Lichthäuschen a. d. 
Regensburg. Umgegend. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. 
v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 225-36.) [1018 

Knorr, R., Die Terra-Sigillata-Gefäße v. 
Aislingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 25, 
316-92.) (1019 


Haug u. Sixt, Die röm. Inschrr. u. 
Bildwerke Württembergs. 2. ergänz. 
u. erweit. Aufl., hrsg. v. F. Haug. 
unt. Mitwirkg. ». P. Gößler (s. 13. 
1015). Lfg. 2. S. 241-452. 4 M. [1020 

Henkel, Fr., Die röm. Fingerringe 
d. Rheinlande u. d. benachbart. Ge- 
biete. Berl.: Reimer. 4°. xxvmj, 
387 S.; 80 Taf. 100 M. [1021 


Werner, Die Römerstraße v. Epomanduo 
nach Monte Brisiaco. (Els. Monatsschr. f. @. 
usw. 4, 241-56.) [1022 

Reusch, Röın. Villen im Kreise Saarburg 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 24, 302-40; 


Kte.) 11023 
Körber, Röm. Inschrr. in Mainz. (Röm.“ 
germ. Korr. bl. Jg. 6, Nr. 2.) [1024 


Gündel, F., Nida-Heddernheim. Populär- 
wiss. Führer durch d. prähist. u. röm. Anlagen 
im „Heidenfelde“ b. Heddernheim. (Progr.) 
Frankf.: Diesterweg. 74 8.; Kte. 2 M. 50. [1025 


Keramik, Röm., in Trier. 1: E. Föl- 
zer Bilderschüsseln d. ostgall. Sigill.- 
Manufakturen. Bonn: Marcus u. W. 


40. 87 S.; 33 Taf. 12 M. [1026 
Hauptmann, K., Die Erhaltg. der Römer- 
straßen. Bonn: Hauptmann 12. 20 S.; Karten- 
skizze. 60 Pf. 11027 
Schulz, Walt., West fal. in d. frühgeschicht!. 
Zeit. (Mannus 5, 45-52.) 11028 
Baum, D. Legionslager in Oberaden u. d. 
Uterkastell in Beckinghausen a. d. Lippe. (Ebd. 
39-43.) [1029 
Busse, H., Neue Ausgrabgn. auf d. Brand- 
grubengräberfelde d. spätröm. Kaiserzeit b. 
Wilhelmsau im Kr. Nieder-Barnim, Prov. 
Brandenb. (Ebd. 59-74.) 11030 


#28 


Blume, E., Die german. Stämme u. d. Kul- 
turen zw. Oder u. Passarge zur röm. Kaiserzeit, 
. 13, 1028. Rez.: Munnus 5, 147-51 Alnı- 
gren. [1031 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Jordanes Goten-G. nebst Auszügen a. s. 
röm. G. N v. W. Martens. 3. neubearb. 
Aufl. ( v. Nr. 400.) Lpz: Dyk. xij, 128 S.; 
ee 3 M. 11032 

Beeson, Ch. H., ISidor- Studien. 
(Quell. u. Unters. z. lat. Philol. d. 
Mittelalters. IV, 2.) Münch.: Beck. 


1748. 7 M. [1033 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13. Nr. 50 Lindsay. 
Prokop v.Cäsarea, Der Vanda lenkrieg (Kriegs- 

geschichten. Buch 3 u. 4.) Übers. v. D. Cost e. 

3. neubearb. Aufl. (=6 v. Nr. 400.) Lpz.: 

Dyk. xxvj, 82 S. 2 M. [1034 
Chronicle. The Anglo-Saxon. Ed. from the 

transl. in Monumenta hist. Britann. and other 

versions by J. A. Giles. N. cd. Lond.: Bell 12. 

x, 211 8. [1035 
Prokop, Untergang d.Ostgoten. Ausgewählte 

Abschnitte a. P.s Gotenkrieg, übers. u. hrsg. v 

Albr. Keller. (Voigtländers Quellenbücher 

63.) Lpz.: Voigtländer. 145 S. 1M.20. [1036 


Jiriczek, O. L., Die dt. Heldensage. 4. um- 
uearb. Aufl. (Sig. Göschen 32.) Lpz.: Göschen. 
216 8. 90 Pf. 11037 

Beowulf. Mit ausführl. Glossar hrsg. v. M. 
Heyne. 10. Aufl., besorgt v. L. L. Schücking. 
(Angelsächs. Denkmäler 1.) (Biblioth. d. ält est. 


dt. Lit.-Denkmäler 3.) Paderb.: Schöningh. 
xj, 328 S., Stammtaf. 6 M. (1038 

Droege, K., Zur G. d. Kudrun. (Zt. f. dt. 
Altert. 54, 121-67.) 11039 


Boos, G., Studien üb. d. Eckenlied. 
Zz. G. d. dt. Sprache u. Lit. 


(Beitr. 
39, 135-74.) [1040 


Seeck, O., G. d. Untergangs d. antik. 
Welt (s. 11. 988). 3-5. 09.13. 615: 

530; 416 S. [1041 

Manitius, W., The Teutonic migra- 
tions. 378-412. (Cambridge mediev. 
history 1, 250-76.) — F. G. M. Beck, 
Teuton. conquest. of Britain. (Ebd. 
382-91.) — E. Barker, Italy and the 
West, 410-476. (Ebd. 392-431.) 
M. Dumoulin, The kingdon of Italy 
under Odovacar and Theodoric. (Ebd. 
432-55.) [10.42 

Schmidt, Ldw., Die german. Reiche d. Völ- 
kerwanderg. (Wissenschaft u. Bildg. 120.) 


Lpz.: Quelle u. M. 111 8.; 8 Taf., 2 Ktn. 
1 M. [1043 


Fastlinger, M., Wintpozing. Ein Zeugnis f. 
d. Tempelwesen und f. d. erste Landnahme d. 
Bniersweben in Noricum. (Riezler-Festschr. 
1-34.) [1044 

Mötelindt, H., H. Nicolai, A. Schliz, Germ. 
Skelettgräberfunde v. Kalbe a. S. (Zt. f. Eth- 
nol. 45, 83-100.) [1045 


d) Innere Verhältnisse. 
Tacitus’ Germania. Erl. v. H. Schweizer- 
Sidler. 7. A., $. 13, 3282. (3 M.) Rez.: Hist. 


Zt. 112, 186f. Vigener; Anz. f. dt. Altert. 36 
209-12 Herm, Fischer. [1046 


Bibliographie Nr. 1031—1098 


Persson, P., Zur Interpretation d. Germania 
d. Tacitus. (Minnesskrift till. A. Erdmann 171- 
78.) S [1047 


Bartels, Art., Rechtsaltertümer in 
d. angelsächs. Dichtung. Kiel. Diss. 
115 8. [1048 


Almgren, O., Zur Bedsdtune d. Markomannen- 
reichs in Böhmen f. d. Entwicklg. d. german. 
Industrie in d. frühen Kaiserzeit. (Mannus 5, 
265-78.) [1049 


Helm, Altgerman. Religions-G., s. 13, 8530. 
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 32 Herr; Dt. Lit.-Ztg. 13, 
Nr. 35 v. d. Leyen. 11050 

Unwerth, W. v., Odinn u. Rota. (Beitrr. z. 
dt. Sprache u. Lit. 30, 21321.) [1051 

Celander, H., Lokes mystika ursprung. Upp- 
sala: Berling 11. 140 S. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 
36, 135-39 Neckel. [1052 

Löffler,. Kl., E. Rettungsversuch d.eichsfeld. 


Götzen Stuffo. (Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 
581.) 11053 
Lienau, M. I., Über stelenartige Grabsteine, 


Sonnenkult u. Opferstätten, Anzeichen v. Men- 
schenopfern, sowie üb. mehrfache Bestattungen 
in stein- u. bronzezeitl. Gräbern d. Lüneburg. 
Gegend im Anschluß an 2 auch durch d. Funde 
interess. Grabhügel d. älter. Bronzezeit. (Man- 
nus 5, 195-234; 5 Taf.) 11054 


Naegle. A., German. Christen in Böhmen vor 


d. Einwanderg. d. Slawen? (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 52, 77-102.) [1055 


Haupt, A., Das Grabmal Theode- 


richs d. Gr. zu Ravenna. (= 1 v. 
Nr. 905.) Lpz.: Kröner. 2°. 20 S.; 
15 Taf. 24 M. [1056 


Hansen, A., Angelsächs. Schmucksachen u. 
ihre Bezeichnungen. E. kulturgeschichtl.-ety- 
mol. Untersuchg. Kiel. Diss. 59 8. 11057 

Hock, G., Helme d. frühen Hallstattzeit. 
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11, 3-10.) [1058 


Schulz, Walt., Das german. Haus in 
vorgeschichtl. Zeit. (Mannus-Biblioth. 
11.) Würzb.: Kabitzsch. 128 S. (4M. 
Subskr.-Pr. 3 M. 20.) (67 S.: Berl. 
Diss.) [1059 

Koehl, Wohngruben d. vier brandkeramisch. 


Perioden. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 330- 
36.) [1060 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Scriptores rerum Meroving. T. 6: 
Passiones vitaeque sanctorum aevi 
Merov. (s. 13, 1063). Edd. B. Krusch 
et W. Ie vison. (Ti. v. Nr. 382.) 4“. 


676 S.; Tat. 30 M. 11061 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 185-88 Edw. 
Schröder. 


Baedorf, B., Untersuchgn. üb. Hei- 
ligenleben d. westl. Normandie (d. 
Diöz. Avranches, Coutances, Bayeux 
u. Seer). Bonn. Diss. 148 S. [1062 

Aldhelm, Opera. Ed. R. Ehwald. 
Fase. 1. (Mon. Germ. hist. Auct. 


Fränkische Zeit bis 918 


antiquiss. 15. 1.) Berl.: Weidmann. 
40. 323 S.; Taf. 14 N. - [1063 

Stengel, E., Fuldensia. 1: Die Ur- 
kundenfälschgn. d. Rudolf v. Fulda. 
(Arch. f. Urkundenforschg. 5. 41- 
152. [1064 


Reverdy, G., Les relations de Childe- 
hert II. et de Byzance. (Rev. hist. 114. 
61-86.) [1065 

Stuhlfath, W., Gregor I. d. Gr. S. 
Leben bis z. Wahl zum Papste nebst 
e. Untersuchg. d. ältest. Viten. (39 
v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. x 112 8. 
3 N. [1066 


b) Karolingische Zeit. 


Mann, F. C., Das Rolandslied als G.-quelle, 
8. 13, 1070. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 
240 f. Taube. 11067 

Annales Xantencs et Annales Vedastini, rec. 
B. de Simson, s. 13, 3556. Rez.: Bibl. de 
P Ecole des chartes 74, 362 f. Lot. 11068 

Regino v. Prüm, Chronik. Nach d. Ausg. d. 
Mon. Germ. übers. v. E. Dummer. 
(27 v. Nr. 400.) I. pz. : 
Stammtaf. 4 M. 


Dyk. xiij, 130 8.; 
[1069 


— 


Durrer, R., Fund v. rätis-b. Privat- 
urkk. a. karoling. Zeit; e. Beitr. z. ält. 
Bündner-G. u. z. Entstehgs. frage d. 
Jex Romana Curiensis. (Festschr. f. 
Meyer v. Knonau S. 13-37.) [1070 

Breßlau, H., Karls d. Gr. Urk. f. d. 
Bistum Torcello. (N. Arch. 38. 527- 
34.) . [1071 


Kampers, Karl d. Gr., s. '12, 3317. Rez.: 
Hist.-pol. Bll. 152, 965-69 Leo. [1072 

Hartmann, M., G. Italiens im Mittelalt., s. 
12, 927. Rez.: Engl. hist. rev. 27, 135-38 
Previt6 Orton; Rev. d’hist. eccl. 14, 150-56 
van der Essen; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 
5351. Buchner. 11073 

Oberreiner, C., Louis le Débonnaire et les 
Aquitains. (Rev. cath. d'Alsace 31, 715- 
22.) = (1074 


Schuchhardt, L., Ausgrabgn. am Limes Saxo- 
niac. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 1-26.) 11075 
Quente, P., Die slawische Siedelung b. Dahl- 
hausen in d. Prignitz. (Mannus 5, 340-43; 
Taf.) 11076 


c) Innere Verhältnisse. 
Amira, K. v., Grundr. d. germ. 


Rechts. (Grundr. d. germ. Philol. 
3. Aufl. 5.) Straßb.: Trübner. XII. 
302 S. 5 M. [1077 


Mayer-Homberg, Die fränkisch. Volksrechte 
im M.-A., s. 13, 3563. Rez.: N. Arch. 38, 7231. 
K. 2. [1078 

Gál, A., Die Prozeßbeilegg. nach d. fränk. 
Urkk. d. 7.-10.Jh., s. '12, 941. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 148-52 Wahle u. Er- 
widerg. G.s m. Antw. W.s ebd. 557-60. [1079 


Pirson, J., Merow. u. karoling. For- 
mulnre. (Sammlg. vulgarlat. Texte, 


hrsg. v. 


4. Aufl. 


+29 


A. Hilka H. 5.) Heidelb.: 
Winter. XXXI. 144 S. 3 M. 20. [1080 

Rukser, Udo. Der Diebstahl nach d. lex Ribu- 
aria. Weimar: Böhlau. 36 S. 1 M. 11081 

Kralik, D. v., Die dt. Bestandteile 
d. Lex Baiuvariorum (3. 13, 3564). 
III. (N. Arch. 38. 581-624.) [1082 

Morcone, de, De differentiis inter jus Lango- 
burdorum et jus Romanorum tractatus, ed. 
J. Abignente, 8. 13. 3565. Rez.: Arch. stor. 
it. Anno 71, Vol. 1, 424-28 Ercole. [1083 


Kroell, M., L'immunité franque, s. 12, 935. 
Rez.: Hist. Zt. 111, 359-62 Erben. 11084 

Rübel, K., Fränkische Siedelungen. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21. 249. 
82.) [1085 

1. Die könizl. Villa Dorndorf u. d. Vorgehen 
d. Franken i dt. Volkslande. 2. Das fränk. 
Eroberungssystem in d. Schweiz u. in Churrä- 
tien. 3. Desgl. in Istrien. 4. Das fränk. System. 
Rernum, Provisio ruralis regiarum villarum in 
Aquitanien. 

Dopsch, A., Die Markgrafschaft d. 
Karolingerzeit. (Mitt. d. Inst. f. öst. 


G. forsclig. 34. 401-26.) Vgl. 13. 
2796. ek 11086 


Dopsch, A., Wirtschaftsentwicklg. d. Karo- 
lingerzeit. Bd. 2, s. 13, 3576. Rez.: Lit. Zbl. 
13, Nr. 44 E. Herr; Jahrb. f. Gesetzgebg. 37. 
2113-16 Sander; Hist. Zt. 112, 158-71 Herzberg- 
Fränkel. 11087 

Allard, P., Les origines du servage en France. 
s. 13, 1093. Rez.: Rev. des questions hist. 93. 
527-30 Guiraud; Engl. hist. rev. 28, 557-60 
Green. [1088 


Gougaud, Les ,chretientes celtiques, 8. 12, 
3328. Rez.: Arch. stor. it. Ser. 5, T. 50, 343-48 
Calò. [1089 

Sprockhoft, P., Althochdt. Katechetik. Berl. 
Diss. 12. 86 8. [1090 

Sauer, J., Anfänge d. Christentunis u. d. 
Kirche in Baden, s. 12, 3334. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forsche. 34, 533 f. Lahusen; Dt. 
Lit.-Ztg. 13, Nr. 51:52 Johs. Ficker. [1091 

Krauth, K., Merow. Alter d. Petersklosters 
zu Erfurt, s. 12, 3335. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 1, 7f.; Thür.-sächs. Zt. 3, 86-88 
Löffler. [1092 


Brenner, Archäüol. Stellg. d. dt. Runenfibeln. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 352-61.) [1093 
Geficken, G., Der Wortschatz d. Heliand u. 
seine Bedeutg. f. d. Heimatfrage. Marb. Dis. 
12, 95 S. — O. Behaghel, Zur Heimat d. He- 
liand. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 39, 
225-27.) Vgl. 13, 1102. 11094 
Siemens, K., Zum ahd. Georgslied. (Beitrr. z. 
G. d. dt. Sprache u. Lit. 39, 98-115.) [1095 
Uhl, W., Winiliod (s. 10. 1061). Suppl. 
(Teutonia 5, Suppl.) xjv, 155 S. 6 M. — Vgl.: 
Uhl (Lit. Zbl. 14, Nr. 2). 11090 


Haupt, A., Die Pfalzkapelle Kaiser 
Karls d. Gr. zu Aachen. (= 2 v. Nr. 
905.) Lpz.: Kröner. 2°. 208.; 27 Taf. 
48 M. [1097 

Boinet, A., La miniature caroling., 
son origine. ses développements. Par.: 
Picard. 4°. 160 Taf. [1098 


150 fr. 


*30 


. Zeit der süchsischen, frän- 
kischen und stauflschen Kaiser, 


919—1254. 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919—1125. 


Bernheim, E., Quellen z. G. d. Investitur- 
streites. H. 1: Zur G. Gregors VII. u. Hein- 
richs IV. 2. Aufl. (Quellensamnilg. zur dt. G.) 
Lpz.: Teubner. 121 8. 1 M. 50. [1099 


Widukinds sächs. G. Nach d. Ausg. d. Mon. 


| 


Bibliographie Nr. 1099—1161 


Lange, Laar, d. Burg d. Herzogs Eberhard 
v. Franken. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 345- 
52.) 11113 

Schwartz, Gerh., Die Besetzg. d. 


Bistümer Reichsitaliens unt. d. Sächs. 


u. sal. Kaisern m. d. Listen d. Bischöfe 


Germ. Übers. v. R. Schottin, neu bearb. v. 


W. Wattenbach. Nebst d. Schrift üb. d. 
Herkunft d. Schwaben n. Abraham Jakobsens 
Bericht üb. d. Slavenländer. 
v. Nr. 400.) Lpz.: Dyk. xjx, 164 8. 4 M. [1100 

(Liutprand.) Aus Liudprands Werken. Nach 
d. Ausg. d. Mon. Germ. übers. v. Frhr. K. v.d. 
Osten-Sacken. Neu bearb. v. W. Watten- 
bach. 4. Aufl. (= 29 v. Nr. 400.) Lpz.: Dyk. 
xx, 196 8. 5 M. [1101 


Levison, W., Zu d. Annales Romani. 
(N. Arch. 38, 662-64.) [1102 

Hellmann, 8., Zu d. Gesta Treve- 
rorum. (Ebd. 451-68.) 

Ders., Zu d. Gesta episcoporum 
Tullensium. (Ebd. 670-73.) [1104 

Boelkow, G., Die Anschauungen zeit- 
genöss. Autoren üb. Heinrich III. im 
Zusammenhang m. d. Theorien Augu- 
stins, d. Sibyllinisch. Prophetie u. d. 
Apokalypsekommentare. Greifsw. Diss. 
97 8. [1105 

Werdermann, G., Heinrich IV., seine 
Anhänger u. seine Gegner im Lichte 
d. augustinisch. u. eschatolog. Ge- 
schichtsauffassg. d. Mittelalt. Greifsw. 
Dies. 164 S. [1106 


Breßlau, H., Venezian. Studien. 1: 
Der Vertrag Ottos I. mit Venedig. 
(Testschr. f. Meyer v. Knonau 69- 
83.) [1107 

Peits, Originalregister Gregors VII., s. 12, 
3346. Rez.: Hist. Zt. 112, 156-58 v. Heckel: 
Moy. Age 26, 233-35 Auvray. 11108 


Bendel, J., Das Privilegium Kaiser 
Heinr. V. f. d. St. Speyer, 1111, 
Aug. 14. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 
32. 23-59.) [1109 

Schäfer, D., Concilio vel iudicio 
= mit minne oder mit rechte. (Sitzungs- 
berr. d. Berl. Ak. 13, Nr. 37, 719-33.) 
Sep. Berl.: Reimer. 50 Pf. Urk. 
Calixts II. f. Heinr. V. v. J. 1122. [1110 


4. Aufl. (= 33 


[1103 


Artler, G., Zusammensetzg. d. dt. 


Streitkräfte in d. Kämpfen m. d. Sla- 
ven von Heinrich I. bis auf Friedr. I. 
(s. 13. 1116). Schluß. (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. N. F. 21, 283.337.) [1111 


Biereye, Beitrr. z. G. Nordalbinglens im 
10. Jh., s. 11, 1074. Rez.: Zt. d. ver. f. lüb. 
G. 15, 174f. Reuter. [1112 


951-1122. Lpz.: Teubner. 338 S. 
12 M. (73 S.: Straßb. Diss.) [1114 
Baldes, H., Die Salier u. ihre Unter- 
grafen in d. Gauen d. Mittelrheins. 
Marb. Diss. 97 S.; 2 Stammtaf. [1115 

Rez.: Westdt. Zs. 32, 244 Aubin. 

Kühn, L., Petrus Damiani u. seine 
Anschauungen üb. Staat u. Kirche. 
Freiburg. Diss. 4°. 41 8. [1116 

Reuter, Willy Gesinnung u. Mag- 
nahmen Gregors VII. gegen Heinr. IV.. 
1080-1085. Greifsw. Diss. 102 S. [1117 

Feierabend, H., Die polit. Stellg. d. 
dt. Reichabteien währ. d. Investitur- 
streites. Bresl. Diss. 32 S. [1118 


Zeller, J., Das Erdbeben v. 3. Januar 1117. 
Beitr. z. archl. Erforschg. Rottenburgs. (Würt- 
tb. Vierteljhfte. f. Landes-G. N. F. 22, 255- 
71.) [1119 


b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
Uhlirz, K., Das Admonter Bruch- 
stück e. Abschrift d. Melker Annalen. 
(N. Arch. 38, 543.49.) 1120 
Leßmann, K., Die Persönlichkeit 
Kaiser Lothars III. im Lichte mittel- 
alterl. Geschichtsauffasag. Greifsw. 
Diss. 12. 57 8. [1121 
Haupt, R., Nachrr. üb. Wizelin. d. 
Apostel d. Wagern u. s. Kirchenbauten 
im Lehrgedicht e. unbekannt. Zeit- 
genossen u. in e. Briefe Sidos, Propstes 
v. Neumünster, bearb., verdeutscht 
u. erläut. (= 3, 2 v. Nr. 40.) Tübing. 
Laupp. 85 S. (2 M. 40. Subskr.-Pr. 
2 M.) [1122 
Rez.: N. Arch. 38, 719f. B. Schm. 
Ohnesorge, W., Zur neuest. Forschg. üb. Ar- 
nold v. Lübeck, s. 13, 3629a. Vgl. d. Erklärg. 
v. H. Hofmeister: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 13, 295-97. 11123 
Mey, J., Zur Krit. Arnolds v. Lübeck, s. 13, 


3628 a. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. d. 16, 173f. 
Chr. Reuter. 11124 


Baethgen, Fr., Zu Mainardino v. 
Imola. (N. Arch. 38, 684-87.) [1125 
Hofmeister, A., Zu d. Zwickauer Hs. 
d. Sächs. Weltchronik. (Ebd. 566- 
68.) = [1126 
Schneider, Fed., Neue Dokumente 
vornehml. aus Süditalien. (Quellen 
usw. a. it. Archiven u. Biblioth. 16, 
1-54.) Sep. Rom: Loescher. 2M. [1127 
Bachmann, J., Die Briefe d. Codex 
Udalrici n. 234 u. 235. (N. Arch. 38, 
535-42.) Vgl. 99, 917. [1128 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 


Ricci, A., Un falso diploma di Federico Bar- 
barossa. (Studi stor. 21, 349-64.) [1129 


Güterbock, F., E. echtes u. e. un- 
echt. Privileg Friedrichs I. f. Kloster 
Neuburg i. E. (N. Arch. 38, 559- 
60.) 

Schambach, K., Noch e. neuer Ge- 
sichtspunkt z. Ausleg. d. Gelnhäuser 
Urk. (Hist. Vierteljschr. 16, 374-78.) 
Vgl. 12, 3365. [1131 

Schlecht, J., 2 Urkk. d. Bischofs Konrad I. 


v. Freising. (In: 9. Sammelbl. d. Hist. Ver. 
Freising 12.) 11132 


Schmeidler, B., Kaiser Lothar u. 
Beginn d. Kolonisation d. Ostens. (Zt. 
d. Ver. f. lüb. G. 15, 156-61.) [1133 

Rehfeldt, E., Die polit. Stellg. Wi- 
balds v. Stablo u. Korvei im Zusam- 
menhang m. sein. Grundanschauun- 


gen. Greifsw. Diss. 65 S. [1134 

Haller, J., Sturz Heinrichs d. Löwen, s. 13, 
1144. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 
80-83 Brandi. 11135 


Woltmann, Fr., Pfalzgraf Otto v. 
Burgund. Hall. Diss. 80 S. [1136 
Trautmann, C., Heinrich VI. u. d. 
Lütticher Bischofsmord (1192). Jen. 
Diss. 12. 73 S.; 2 Stammtaf. [1137 
Gutbier, E., Das Itinerar Königs 
Philipp v. Schwaben. Berl. Diss. 12. 
80 S. [1138 
Baethgen, F., Die Exkommunika- 
tion Philipps v. Schwaben. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 34, 209-17.) [1139 
Leonhardt, W., Der Kreuzzugsplan 
Kaiser Heinrichs VI. Gieß. Diss. 
90 8. [1140 
Zimmermann, Hnr., Br äpstl. 
Legation zu Beginn d 3. Jh, im 
Dienste d. Kreuzpredigt, ani 
u. Kollektorie. (Röm. Quartalschr. 


Suppl.hft. 20, 103-19.) [1141 

Westenholz, v., Kardinal Rainer v. Viterbo, 
s. 13, 3375. Rez.: Hist. Zt. 111, 659-61 Wenck; 
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49 Hessel. [1142 


Krabbo, H., Die Teilg. d. Mark 
Brandenb. durch d. Markgrafen Jo- 
hann I. u. Otto III. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. zu Brandenb. 43/44, 75- 
95.) [1143 

Koester, W., Der Kreuzablaß im 
Kampfe d. Kurie mit Friedr. II. 
Münst. Diss. 77 S. [1144 

Marchetti-Longhi, G., La legazione 
in Lombardia di Gregorio da Monte 
1238-51. (Arch. d. R. Soc. Rom. di 
storia patria 36, 225-85.) [1145 

Rodenberg, C., D. Friedensverhdlgn. 
zw. Friear. II. u. Innocenz IV., 1243- 
44. (Festschr. f. Meyer v. Knonau 
165-204.) [1146 


[1130 | 


+31 


Filangieri di Candida, R., Riccardo 
di Filangieri, imp.rialis aulae mares- 
callus, e i suoi contemporanei (s. 13. 
1150). Schluß. (Arch. stor. per le 
prov. Napol. 38, 311-17.) [1147 


Bindel, R., Quakenbrück bis z. Jahre 1257. 
(Mitt. d. Ver. f. G. v. Osnabr. 37, 108-53.) [1148 
Hofmeister, A., Die Gründg. v. Woldegk. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 47-51.) [1149 


Seidel, V., Der Beginn d. dt. Be- 
siedlung Schlesiens. (17 v. Nr. 162.) 
Breslau: Hirt. jx, 170 S. 3 M. 50. 
(32 S.: Bresl. Diss. 12.) — Vgl. Nr. 
1170. [1150 


c) Innere Verhältnisse. 


Reynaud, L., Les origines de l'in- 
fluence frarg. en Allemagne. Etude 
sur l hist. comparée de la civilisation 
en France et en Allemagne pend. la 
99 precourtoise (950-1150). T. 1: 

offensive polit. et sociale de la France. 
Paris: Champion 13. xxxjx, 552 S. 
12 fr. [1151 

Rez.: Rev. hist. 114, 155-58 Grillet; Lit. 


Zbl. 13, Nr. 32 Lerche; Engl. hist. rev. 28 
560-62 Orton; Rev. crit. '13, Nr. 46 R. 


Kantorowicz, H. U., Zu d. Quellen 


d. Schwabenspiegels. (N. Arch. 38, 
688-700.) [1152. 
Draeger, W., Das alte lübische 


Stadtrecht u. s. Quellen. (Hans. G. bll. 
13. 1-91 u. Berl. Diss.) [1153 
Rez.: N. Arch. 38, 725 f. K. Z. 
Schultze, A., Zur Text-G. d. Frei- 
burg. Stadtrechtsaufzeichngn. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 28, 188-205.) [1154 


Breßlau, H., Venezian. Studien. 2: 
Der Venezian. Tribut. (Festschr. f. 
Meyer v. Knonau 83-92.) [1155 

Kalbfuß, H., Die staufisch. Kaiser- 
wahlen u. ihre Vor.-G (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.-forschg. 34, 502-21.) Vgl. 13, 
3667 Bloch. [1156 

Michael, E., Zwei staatsrechtl. Fra- 
gen d. hohen Mittelalters. 1: Papst 
Innozenz III. u. d. Kaiserwahl. 2: 
In welchem Verhältnis stand d. Nürn- 
berger Wahl Friedrichs II. 1211 zu 
sein. Frankf. Wahl 1212? (Zt. f. kath. 
Theol. 27, 689-94.) [1157 

Lick. K., Die alte Mautstation „Svitavia u. 
die sogen. Trstenitzer Straße. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens usw. 17, 280-88.) [1158/59 

Straus, R., Die Juden im Königr. Sizilien 


unt. Normannen u. Staufern, s. 13, 1172. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 249 W. Cohn. (1160) 


Sacramentarium Fuldense saeculi X. 
Cod. theol. 231 d. Univ.-Bibl. Göttin- 


*32 


gen. Text u. Bilderkreis (43 Taf.). 
Hrsg. v. Greg. Richter u. A. Schön- 
felder. (= Nr. 393.) Fulda: Fuld. 
Akt. dr. 12. xuıj, 432 S. 10 M. [1161 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 27 Königer. 
Theloe, H., Die Ketzerverfolggn. im 
11. u. 12. Jh. (48 v. Nr. 6 u. Freiburg. 
Diss.) Berl.- Wilmersd.: Rothschild. 
176 8. (5 M. 40. Subskr.-Pf. 5 M.) [1162 
Ender, G., Die Stellg. d. Papstes 
Calixt II. zu d. Klöstern. Greifsw. 
Diss. 70 8. [1163 
Reichert, W., Das Verhältn. Papst 
Eugens III. zu d. Klöstern. Greifsw. 
Diss. 12. 119 8. [1164/65 
Greven, Anfänge d. Beginen, s. 13, 1179. 
Rez.: Rev. bénédict. 30, 1371. Berlière;: Rev. 
d’hist. eccl. 13, 714-17 Callaey: Hist. Jahrb. 34, 
139-41 Maring; Hist. Zt. 111, 621 Haupt: Hist. 
Vierteljschr. 16, 447 Heussi; Westdt. Zs. 32, 
242 f. Asen; Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 3. 742 f. Zeller. — G. Kurth, De l'origine 
Liegeoise de Bégui nes. (Aus: Bull. del“ Acad. roy. 
de Belg. 12, 7.) Brux.: Hayez. 28 S. [1166 


Hein, M., Die Besetzungsform d. Bistums 
Olmütz, 1063-1207. TI. 1. Brünn. Progr. 12. 
16 8. 11167 

Curti, N., Die ält est. Disentis. Eigenkirchen. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 227-34.) 11168 

Wenke, G., bie Urkundenfälschgn. d. Klo- 
sters St. Blasien in Northeim. Marb. Diss. 12. 
95 8. vgl. 13, 3679. [1169 

Górka, O., Üb. d. Anfänge d. Klo- 
sters Leubus. (18 v. Nr. 162.) Bresl.: 
Hirt. 73 S. 2 M. 50. [1170 

Salis, Fr., Zur Beurteilg. d. Gründungsbulle 
d. Bistums Wollin( = Kamniin). (Zt. f. osteurop). 
G. 4, 52-67.) 11171 


Falco, G., Un vescovo pocta d. sccolo XI.: 
Alfano di Salerno. (Arch. d. Soc. Rom. di storia 
patria 35, 439-81.) — Ders., Bull autenticità 
delle opere di Alfano. (Bull. d. Ist. stor. It. 
Nr. 32, ’12, 1-6.) Vgl.: W. Levison, Zur Ur- 
sula-Legende. (Westdt. Zt. 31, 4831.) — B. 
Albers, Verse d. Erzbischofs Alfano für Monte- 
Cassino. (N. Arch. 38, 667-69.) 11172 


Bacon, 8. A., The source of Wolf- 
ram’s Willehalm. (Sprache u. Dichtg. 
H. 4.) Tübing.: Mohr ’10. 172 8. 
5 NI. [1173 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 145-47 Blöte; 
Zs. f. dt. Philol. 45, 3031. Leitzmann, 

Singer, 8., Gottfried v. Straßburg. (Singer, 
Aufsätze u. Vortrr. 162-73.) [1174 

Kelemina, Untersuchgn. z. Tristansage, s. 
12, 3420. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 142-45 
Blöte. 11175 
Hartmann v. Aue, Der arme Hein- 
rich. Überlieferg. u. Herstellg. Hrsg. 


v. E. Girach. (Germ. Biblioth. 
Abt. 3, Bd. 3.) Heidelb.: Winter. xij. 
106 S. 2 M. 40. 1176 


Juethe, E., Der Minnesänger Hilt- 
bolt v. Schwangau. (Germ. Abhdlgn. 
44.) Bresl.: Marcus. 3 M. 60. [1177 


i 


Bibliographie Nr. 1161—1224 


Busse, E. K., Ulrich v. Türheim. 
(Palaestra. 121.) Berl.: Mayer u. M. 
181 S. 6 M. 80. (106 S.: Berl. Diss.) 

[1178 


Godefroy, J., De Romaansche stijl 
(1000-1250), en het overgangstijdperk 
naar de gothiek. (Biblioth. v. kunst- 
stijl-, en ornamenther 2.) Amsterd.: 


Ahrend u. Z. 155 S.; 21 Taf. 6fl. [1179 

Brinkmann, A., Die Marienkirche auf d. 
Münzenberge e. Nachahmung d. Gernröder 
Stiftskirche. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 161-73.) [1 180 


Baillet, L., Les miniatures du „Sei- 
vias? de Sainte Hildegarde, conserv. 
à la biblioth. de Wiesbaden. (Aus: 
Monuments et Mém. publ. p. Ac. des 
inscriptions etc. 19.) Paris: Leroux 
12. 4°. 103 S.; 8 Taf. [1181 

Lange, Wilh., Die Darstellz. d. Kreuzigung 


Christi in d. niederrhein. Elfenbeinschnit zerei d. 
11. u. 12. Jh. Erlang. Diss. 12. 96 8. [1182 


Vivell, C., Das Breviarium de musica d. Mön- 
ches Frutolf v. Michelsberg. (Stud. u. Mitt. z. G. 
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 413-23.) 11183 


4. Vom Interregnum bi- zur 
Reformation, 1254—1517. 


a) Vom Imterregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254— 1378. 


Vystyd, M., Die steier. Reimchronik 
u. d. Königsaaler Chronik. Quellen- 
krit. Untersuchg. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 34, 218-95.) [1184 

Schneider, Fed., Zur Überlieferungs- 
G. Johanns v. Victring. (Carinthia I. 
Jg. 103, 117-30.) [1185 

Steinberger, Ldw., Kl. Beitrr. zur 
Lebens-G. Heinrichs d. Tauben, d. 
Verfassers d. sog. Chronik d. Hnr. 
v. Rebdorf. (N. Arch. 38, 625 
42.) [1156 

Pauw, N. de, Un texte inédit de la Chronique 
de Flandre concern. Artevelde. (Bull. de la 
Comm. R. d’hist. de l’Ac. de Belg. 82, 295- 
367.) SEE, 11187 


Beiträge z. G. d. letzten Staufer. Ungedr. 
Briefe a. d. Sammlg. d. Magist. Hnr. v. Iser- 
nia, hrsg. v. K. Hampe, s. 13, 1194. Rez.: 
Arch. stor. p. l. prov. Napol. 38, 170-72. [1188 

Müller, Eug., Peter v. Prezzu, e. 
Publizist d. Zeit d. Interregnums. 
(37 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. jx. 
150 S. 4 M. [1180 

Acta Imperii Angliae et Franciac ab a. 1267 
ad a. 1313, hrsg. v. Fr. Kern, s. 12, 1072. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 415-17. Schmeid- 
ler; Westd. Zs. 32, 241f. Oppermann. [1190 


Werminghoft, A., Die Urkk. Lud- 
wigs d. Bayern f. d. Hochmeister d. 
Dt. Ordens v. 1337. (Arch. f. Ur- 
kundenforschg. 5, 21-40) 11191 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Schäfer, K. H., Ergänz. Urkk. dt. 
Adels im päpstl. Dienste. (Röm. 3 
27, 146-58“. [1192 


Kern, F., Humana civilitas (Staat, 
Kirche u. Kultur). E. Dante-Unter- 


suchg. (= Nr. 8.) Lpz.: Köhler. xıj, 
146 8. (7 M. 50. Subskr.-Pr. 5 M. 
80.) [1193 


Rez.- Theol. Lit.-Ztg. 14, 17f. Sander u. 
Entgegn. v. Kern m. Erwiderg. v. 8. ebd. 93. 


Nabhols, H., Zusammenhg. d. eid- 
genössisch. Bünde m. d. gleichzeitig. 
dt. Bündnispolit. (Festschr. f. Meyer 
v. Knonau 26184.) [1194 

Egidi, P., La Colonia Saracena di 
Lucera e la sua distruzione (s. 12, 
3448). Forts. (Arch. stor. per le prov. 


Napol. 115-44; 38, 681-707.) [119 

Kern, Anfänge d. franz. Ausdehnungspolitik 
bis 1308, s. 12, 3449. Rez. Lit. Zbl. 12, Nr. 44, 
Arch. stor. it. Ser. 5, T. 50, 128-39 Ercobe. [1196 

Schäfer, K. H., Das römische Deutschtum 
im 14. Jh. (Röm. Quartalschr. Suppl. hft. 20, 
234-50.) — Ders., Die dt. Ritter in Italien u. 
ihre Kirche zu Verona. (Korr. bl. d. Gesamt- Ver. 
61, 201-13.) — Vgl. Nr. 1192 [1197 

Maere d’Aertrycke, M. de, Mémoire sur la 
guerre de Flandre 1302 à 1304. 2. éd. Bruges, de 
Plancke. 4°. 132 8. (Nicht im Hand.) (1198 

Gutsche, F., Die Beziehgn. zwisch. 
Reich u. Kurie vom Tode Bonifaz VIII. 
bis z. Wahl Heinrichs VII., 1303-1308. 
Marb. Dias. jx, 55 8. [1199 

Mollat, G., Les papes d’Avignon 1305-78, 8. 
13, 3720. Rez.: Hist. Zt. 111, 621-25 Haller; 
Rev. d' hist. eccl. 14, 366-68 Calley. 1200 
..  Gloeden, O., Zur Schlacht bei Lucka. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 505-10.) Vgl. 13, 
1214. 11201 

Davidsohn. G. v. Florenz. Bd. 3: Die letzt. 
Kämpfe geg. d. Reichsgewalt, s. 13, 1216. Rez.: 
Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 1, 397-424 Giorgetti; 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 252 f. Platzhoff. — 
Fr. Smith, Die letzt. Kämpfe d. Florentiner 
geg. d. Kaisertum. (Preuß. Jahrbb. 153, 284- 
95.) . 11202 

Dürrholder, G., Die Kreuzzugs poli- 
tik unt. Papst Johann XXII., 1316-34. 
Freiburg. Diss. 117 8. [1203 

Jacob, K., Stud. üb. Benedikt XII., s. 12, 
1095. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 447f. R. 
Scholz. 11204 

Gruhler, J., Boemund II., Erzbisch. v. Trier 
1354-62, 8. 12, 3457. Rez.: Trier. Arch. 21, 111- 
13 Salomon. [1205 

Scheffler. W., Karl IV. u. Innocenz VI., 8. 
13, 1219. Rez.: N. Arch. 38, 715 f. H. 8. [1206 

Rauter, Fr., Karls VI. Beziehgn. zu 


Westfalen. Hall. Diss. 62 S. [1207 


Schönach, L., Jacobus de Furno, e. bisher un- 
bekannt. Schwager d. tirol. Landesfursten Otto, 
Ludwig u. Heinrich. (Forsch. u. Mitt. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 10, 219-21.) [1208 

Traversa, E., Ottobono de’Razzi 1302-1315. 
E. weiter. Beitr. z. G. d. Patriarchats v. Aqui- 
leja (8. 13, 1222). Forts. Wien. Progr. 8.31- 
56. 11209 


533 


Ehrenpfordt, P., Otto d. Quade, Hrzg. 
v. Braunschw. zu Göttingen (1367-94). 
(= Nr.394.) Hannov.: Geibel. 135 S. 
4 M. (68 S.: Hall. Diss.) [1210 

Peper, H., Die Aschersleb. Linie d. As- 
kanier. Beitr. z. G. d. anhalt. Fürsten- 
hauses (s. 12, 3380). Tl. 2 u. 3: Otto I. 
u. Otto II. 1266-1315. (Mitt. d. Ver. f. 


anh. G. N. F. H. 1. 98-160.) [1211 

Krabbo, H., Das Geburtsjahr d. Markgrafen 
Woldemar v. Brandenb. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 26, 213-16.) 11212 

Ken Beitrr. z. Famil.-G. d. Hoch- 
meisters d. dt. Ritterordens Karl v. Trier, 1311- 
24. (Trier. Arch. 21, 1-33.) [1213 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. 


Gagliardi, E., E. weitere Just ingerhandschrift. 
(Anz. f. schweiz. G. 11, 419f.) 11214 


Helmbold, Johs. Rothe u. d. Eise - 
nacher Chroniken d. 15. Jh. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 393-452; 
577.) rn [1215 


Arbusow, L., 12 Urkk. zu O. Staven- 
hagen: „Livland u. d. Schlacht b. 
Tannenberg’. (Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. d. Ostseeprovinzen 11. 265-77.) 
Vgl. 03, 1099. [1216 

Urbanek, R., Cancellaria regis Ge- 
orgii 1440-71. (Český Časopis hist. 17, 
13-27.) [1217 

Manitius, M., 2 päpstl. Breven d. J. 
1479 u. 1517. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 


156f.) [1218 

Schlecht, J., Dt. Berichte aus Rom 1492 u. 
1504. (Röm. Quartalschr. Suppl.-Hft. 20, 251- 
69.) [1219 


R., E. ungedr. Rede d. 

Eneas Silvius Piocolomini. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 34. 522-26.) [1220 
Lorentzen, Th., 2 Flugschriften a. 
d. Zeit Maximilians I. (N. Heidelb. 
Jahrbb. 17, 139-218.) [1221 
Inh.: 1: Gedicht wider d. Schweizer u. Reim- 
chronik üb. d.Schwabenkrieg v. Haintz v. Bech- 


winden. 2: E. Flugschr. üb. d. Landshuter Feh- 
de v. demselb. Dichter. 


Helmke, R., König Wenzel u. seine 
böhmisch. Günstlinge im Reiche. 
Hall. Diss. 97 S. [1222 

Stauff, L., Catherine de Bourgogne 
et la féodalité de l' Alsace autrich. ou 
Un essai des ducs de Bourgogne pour 
constituer une seigneurie bourguign. 
en Alsace (1411-26). (Rev. bourg. 23, 
u) ) Dijon: Damidot. 288 S. [1223 

: N. Rev. de droit 37, 564-66 Blondel. 

Jochi, R., Der Oberlausitz. Hussitenkrieg u. 

d. Land d. Sechsstädte unt. Kaiser Sigmund. 


TI. 1, 8. 13, 1240. Rez.: Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 26, 320f. Paczkowski. [1224 


Histor. Vierteljahrschrift 1914. 3. Bibliographie. 3 


+34 


Kanter, Markgraf Albrecht Achilles v. Bran- 
denb. Bd. 1, s. 13. 1243. Rez.: N. Arch. f. 
Achs. G. 34, 177-79 Ermisch; Hist. Zt. 112, 
172-75 Joachimsen. 

Angyal, D., Schlacht b. Varna. 
Rundschau 2, 518-24.) [1226 

Seppelt, Frz. Xav., Des Bischofs Jodocus 
v. Breslau (1456-67) Romfahrt. (Röm. Quar- 
talschr. Suppl. ht. 20, 270-85.) , [1227 

Gagliardi, E., Zur Beurteilg. d. 
schweiz. Mailänderkriege. (Festschr. 
f. Meyer v. Knonau 321-41.) [1228 

Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d. Mittelal - 
ters. Bd. 2, s. 13, 1242 u. 3756. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 16, 553-55 Hartung; Amer. hist. 
rev. 19, 139-41 Merriman. i 11229 

Schäfer, K. H., Die dt. Mitglieder 
d. Heiliggeist-Bruderschaft zu Rom 
am Ausg. d. Mittelalters. (= Nr. 383.) 


Paderb.: Schöningh. 75 S. 4 M. [1229 a 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 4 J., 1, 7231. 
Hilling. 

Goldmann, F., Kais. Maximilians I. Bedeutg. 
f. Dtld. nach d. älter. u. neuer. Forschg. Wien. 
Progr. 23 8. [1230 

Pfeiffer, M., Der Besuch Maximi- 
lians I. in Speyer 1494. M. e. ver- 
schollen. authent. Bericht. (Aus: 
Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32.) Speyer: 


Nimtz. 48 S.; 2 Taf. 1 M. 50. [1231 

Vegesack, 8. v., Die Gesandtschaften Wolter 
v. Plettenbergs an d. Großfürsten v. Moskau 
1494-97. (Balt. Monatsschr. 75, 315-40.) [1232 

Ehrenxeller, W., Der Sturz Josts v. Silenen 
u. s. Prozeß vor d. Kurie. Beitr. z. Walliser- G. 
d. J. 1495-98. (Jahrb. f. Schweiz. G. 38, 73- 
120.) (1233 

Matzinger, A., Der Bund Mühlhau- 
sens mit Basel. (Basler Zt. f. G. 12, 


329.87.) 11234 

Marini, J., Beitrr. z. Venezianerkrieg Maxi- 
milians I., 1515-16 (s. 12, 3497). Forts. Bozen. 
Progr. 12. Rez.: Forsch. usw. 2z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs 10, 238-41 Schneller. 11235 


Rohde, H. E., Verfasser u. Ent- 
stehungszeit d. „Capita agendorum“. 


(Zt. f. Kirch.-G. 34. 163-87.) [1236 

Richenthal, U. v., Chronik d. Konzils v. 
Konstanz 1414-18. M. 18 Nachbildgn. nach d. 
Aulendorfer Hs. (Voigtländers Quellenbücher 
48.) Lpz.: Voigtländer. 144 8. 1 M. 20. [1237 


Rothbarth, M., Urban VI. u. Neapel. 
(= 49 v. Nr. 6 u. Freib. Diss.) Berl.: 
Rothschild. 116 S. (3 M. 60. Subskr.- 
Pr. 3 M. 20.) [1238 

Loserth, J., Zur G. d. Wiclifismus 
in Mähren. (Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mäh- 
rens usw. 17, 190-205.) [1239 

Hall, A., Hus und Sigmund. Frei- 
burg. Diss. 12. 102 8. [1240 


F. Bartos, Zur Geleitfrage im Mittelalter. 
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 414-17.) 

Eckstein, Alex., Die Finanzlage d. Basler 
Konzils, s. 12, 3490. (31 8.: Königsb. Diss. 11.) 
Rez.: Rev. d'hist. cccl. 14, 164-66 Callaey; Dt. 
Lit.-Zig. 13, Nr. 28 Rest. 11241 


„—T—Tß—.. — .. M «˙̃ «r-. ⅛é—. — — te IU oL L 


Bibliographie Nr. 1225—1290 


Dombrowski, L., Die Beziehgn. d. 
Dt. Ordens z. Basel. Konzil bis z. Neu- 
tralitätserklärg. d. dt. Kurfürsten März 


1438. Berl. Diss. 255 S. [1242 
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 18, 17-19 
Simson. — 


Ehrenzeller, W., Die erste diplomat. Mission 
v. Matthäus Schinner. (Anz. f. schweiz. G. 
Bd. 11, 307-11.) [1243 
Krieger, A., Die Markgrafen Marcus u. Karl 
v. Baden in Lüttich 1465. (Zt. f. O. d. Oberrh. 
N. F. 28, 464-78.) (1244 
Reimers, H., Edzard d. Große, s. 12, 1140. 
Rez.: Hist. Zt. 111, 168-70 Kaeber. 11245 
Schwartz, Theod., Hinrich Paternostermaker. 
E. dunkl. Blatt a. d. lübeck. G. d. 14. Jh. Lüb.: 
Fr. Meyer & Co. Rez.: Zt. d. Ver. f. 10b. G. 15, 
175. Hartwig. [1246 
Beil, A., Burggraf Hugo v. Leisnig, d. Letzte 
9. edlen Stammes. (N. Arch. f. sachs. G. 34, 
32-60.) 11247 


c) Innere Verhältnisse. 
cr) Verfassungsgeschichte, Wirtschafts- 
und Sozialgeschichte; Rechtsgeschich- 
te; Kriegswesen. 
Sommerfeldt, G., 2 kaiserl. Privi- 
legien d. 14. Jh. vom Mittelrhein. (N. 
Arch. 38, 569-71.) [1248 
Champeaux, F., Ordonnances franc- 
comtoises sur l' administration de la 
justice, 1343-1477, avec une introd. 
sur les sources, la redact. et l’influence 
de ses ordonnances. Paris: Picard 12. 
LXVj, 267 S. [1249 


Hohlfeld, J., Stadtrechngn. als hist. Quellen, 
8. 18, 3770. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34, 
4021. Kaphahn; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Cahn; 
Hist. Zt. 112, 434f. Sander. 11250 


Harms, B., Stad thaushalt Basels im 
ausgehend. Mittelalt. (s. 13, 1279). 
Abtlg. 1: Jahresrechngn. 1360-1535. 
Bd. 3: Ausgaben 1490-1535. 455 8. 
25 M. [1251 

Lahusen, J., Zur Entstehg. d. erst. 
Überlinger Stadtrechts. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 28, 206-12.) [1252 

Stadsrekeningen v. Leiden (13%- 
1434). Uitg. d. A. Meerkamp v. 
Embden, Dl. 1: 1390-1424. (Werken, 
uitg. d. h. Hist. Genootsch. te Utrecht 
Ser. 3, 32.) Amsterd.: Müller. 18, 
504 S. 5 fl. 25. [1253 

Müller, Adf., Die Rechnungsbücher 
üb. d. städt. Haushalt zu Groß-Salze 
seit 1407. (Gbll. f. Magdeb. 48, 41- 


74.) [1254 

Stadtbuch, Das Alteste Wismarsche, von etwa 
1250-72, hrsg. v. F. Techen, 8. 13, 1285. Rez.: 
Hist. Zt. 111, 641-43 v. Below; N. Arch. 38. 
368 f. A. H. [1255 

Bulmerincq, v., Kämmereiregister d. St. 
Riga 1348-61 u. 1405-74. Bd. 2, s. 13, 3781. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1264 — 1517 


Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr. 31; Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 90 f. Girgensohn. 11256 


' Spangenberg, H., Vom Lehnstaat zum Stän- 
destaat, 8. 13, 8782. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 
111-14 Croon; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ. 
Abt., 594-99 Adler. 11257 

Walther. A., Die Ursprünge d. dt. Behörden- 
Organisation im Zeitalt. Maximilians I., s. 13, 
3787. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 398-95 
Rich. Wolff; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ. Abt., 
591-94 Holtzmann; Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 13 
Dopsch. [1258 

Sieber, Zur G. d. Reichsmatrikelwesens im 
ausgeh. Mittelalt., 1422-1521, 8. 11, 3581. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 18 Adler. [1259 


Richter, P., Die Kurtrier-Kanzlei im später. 
Mittelalt., s. 12, 3514. Rez.: N. Arch. 38, 3811. 
R. 8.; Trier. Arch. 21, 109-11 Bastgen. [1260 

Yernaux, J., Les notaires publics 
du 13. au 16. siècle specialem. au Franc 
de Bruges. (Bull. de la Comm. R. d hist. 


de Ac. de Belg. 82, 111-82.) [1261 

Puff, A., Die Finanzen Albrechts d. Be- 
herzten, s. 13, 3790. Rez.: Thür. sachs. Zt. f. 
G. 3, 221-24 Spangenberg. 11262 

Schapper, d., Die Hofordng. v. 1470 u. d. 
Verwaltg. am Berlin. Hofe zur Zeit Kurf. 
Albrechts, s. 12, 3516. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 1, 150-52 Hirsch; Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 634 f. Goldschmidt; 
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 51/2 Ermisch; Hist. 
Jahrb. 35, 281 f. Buchner. [1263 

Caemmerer, H. v., Die Einnahmen 
d. Kurfürsten Albrecht Achilles. (For- 
schgn. z. brandb. u. pr. G. 26, 217- 


25.) [1264 


Tippmann, F., Verfassgs.- u. Verwaltgs.-G. 
d. Stadt Saaz in vorhussit. Zeit bis 1420 (s. 
13, 3791). 2. (Schl.-) TI. Duppen. Progr. 
51 8. 11265 

Micheli, Les institutions municipales de 
Genève au 15. siècle, s. 13, 3792. Rez.: Moy. 
Age 26, 311-15 Huisman. (1266 

Fahlbusch, O., Finanzverwaltg. d. 
Stadt Braunschweig seit d. groß. 
Aufstand 1374 bis 1425. E. städt. 
Finanzreform im Mittelalt. (116 v. 
Nr. 38.) Bresl.: Marcus. xj, 202 8. 
6 M. 80. [1267 

Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 37; Zt. d. Harz-Ver. 
47, 66-68 Arnecke. 

Achilles, H., Beziehgn. d. Stadt 
Braunschw. z. Reich im ausgehend. 
Mittelalt. u. zu Beginn d. Neuzeit. 


(35 v. Nr. 5 u. Lpz. Diss.) Lpz.: 
Quelle u. M. 65 S. (Subskr.- Pr. 
[1268 


1 M. 70; Einzelpr. 2 M. 10.) 
Hobohm, W., Städt. Haushalt. Quedlin- 
burgs 1450-1509, s. 12, 3520. Rez. Vierteljschr. 
f. 3oz.- u. Wirtsch.-G. 11, 252-54 Foltz; Mitt. a. 
d. hist. Lit. N. F. 2, 49f. Taube. 11 
Eschenhagen, Ost preuß. Städtegründgn. auf 
Ordensgebiet. Heidelb. Diss. 12. 39 8. Vgl. 13, 
3798. —„—— HABRNS 11270 


Ludwig, V. O. L., Das älteste Urbar 


d. Stiftes Klosterneuburg. (Jahrb. d. 
Stiftes Klosterneub. 5, 185-357.) [1271 


*35 


Schmidt, Val., Alte agrarische Urkunden. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 176 
78.) ; 11272 

Müller, Jos., Steuer-Rodel d. Pfarrei Schatt- 
dorf v. 1469. (Hist. Neujahrsbl. d. Ver. f. G. 
u. Altt. v. Uri 19, 63-88.) 11273 
Mayer. Theod., 2 Passauer Mautbücher 1400 · 
01 u. 1301-02, 8. 10, 1284. Rez.: Hist. Zt. 110, 
389-91 Wopfner. 11274 

Gümbel, A., Die Baurechngn. üb. d. Erhöhung 
d. Türme v. St. Sebald in Nürnberg, 1481-95. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 10-94.) [1275 


Herbst, A., E. Hersfelder Zinsen- 


verzeichn. d. 14. Jh. Marb. Diss. 
53 8. [1276 
Konventsbuch, D. Marienburger, 


1399-1412. Hrsg. v. W. Ziesemer. 
Danz.: Kafemann. xjx, 380 S. 15 
M. [1277 

Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 15-17 
Perlbach. . 


Neubauer, Th., Die sozial, u. wirt- 
schaf tl. Verhältnisse d. St. Erfurt vor 
Beginn d. Reformat. TI. 1. (Mitt. d. 
Ver. f. G. v. Erf. 34, TI. 2, 1-78.) 


Auch Jen. Diss. [1278 
Cuvelier, J., Les dénombrements de foyers 
en Brabant (14.-16. siècle), s. 13, 1290. Rez.: 
Nederl. Archivenbl. 21, 72-77 8. Muller; Moy. 
Age 2. S., 17, 422-25 Espinas. (1279 
Heuberger, R., Frrichtg. d. Stadtapotheke 
u. d. Stelle e. Stadtarztes in Innsbruck. (Forsch. 
usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 139-42.) [1280 
Koch, Ernst, Die ehem. Glashütte b. Ober- 
weid. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 494- 
504.) [1281 
Ostwald, P., Das Handwerk unt. d. 
dt. Orden. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 55, 
149-66.) | [1282 
Stein, W., Die Hansestädte. (Hans. 
Gbll. 13, 233-94; 51960.) [1283 
Bahr, K., Handel u. Verkehr d. dt. Hanse 
in Flandern währ. d. 14. Jh., s. 13, 1292. Rez.: 
Hist. Zt. 111, 371-74 Kießelbach. 11284 


Engel, Karl, Die Organisation d. 
dt.-hans. Kaufleute in England im 
14. u. 15. Jh. bis z. Utrecht. Frieden 


v. 1474. (Hans. Gbll. 13, 445- 
517.) [1285 

Gurland, M., St. Peterhof zu 
Nowgorod (1361-1494). Innere Hof- 


verhältnisse. Gött. Dies. 55 S. [1286 

Bruder, H., Zur Lebensmittelpolit. 
im alt. Basel. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 11, 157-87.) [1287 


Babendererde, Nachrichtendienst u. Reise- 
verkehr d. dt. Ordens um 1400. Königsb. Diss, 
56 S. Val. 13, 3807. [1288 


Müller, Karl Otto, Das Finanzwesen 
d. Deutschordensballei Elsaß-Schwa- 
ben-Burgund 1414. (Hist. Jahrb. 34, 
781-823.) [1289 

Düvel, Th., Die Gütererwerbgn. 
Jak. Fuggers d. Reichen (1494-1525) 
u. seine Standeserhöhung. Beitr. 2. 


30 


*36 


Wirtsch.- u. Rechts-G. (Stud. z. Fug- 
go or-G. 4.) Münch.: Duncker u. Hum- 

lot. x, 228 8. 6 M. [1290 

Eberbach, O., Die dt. Reichsritter- 
schaft in ihr. staatsrechtl.-polit. Ent- 
wicklg. v. d. Anfängen bis 149. 
‚ (Beitrr. z. Kulturg. d. Mittelalters u. 
d. Renaissance. H. 11.) Lpz.: Teub- 
ner. 178 S. 6 M. (85 S.: Tübing. Diss. 
12.) 5 [1291 


_ Rockinger, L., Die handschriftl. 
Grundlage d. Ausgabe d. kaiserl. 
Land- u. Lehenrechts. 1. Drittel. 
(Abh. d. Bayer. Akad. 26, 5.) Münch.: 
Franz. 88 S. 3 M. [1292 

Wirz, H. G., E. unbekannte Redak- 
tion d. Züricher Richtebriefes. (Fest- 
schr. f. Meyer v. Knonau 239-60.)[1293 

Beemelmans, W., E. Urfehdebrief v. 1452. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 87-90.) [1294 

Bouricius, L. G. N., Een Juristdictie-geschil 
in de 15. eeuw. (Verslagen en meded. d. Ver- 
cenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude vaderl. 
recht 6, 223-68.) [12905 

Müller, Karl Otto, Zur G. d. peinlich. Pro- 
zesses im später. Mittelalt., s. 12, 1179. Rez.: 
Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G. 11, 607-11 


Beyerle. 11296 
Heine, F., Beziehgn. d. Stadt 
Zerbst zu d. westf. Vemgerichten. 


E d. Ver. f. anhalt. G. N. F. H. 1, 
1-81.) Vgl. 12, 2778. [1297 
Lehmann, Andr., Entwicklg. d. Patronats- 

verhältnisse im Archidiakonat Breisgau 1275- 

1508 (s. 13, 3819). Forts. (Freiburg. Diöz.- 

Arch. N. F. 14, re [1293 


Weber, P. X., Die 8 Waffen- 
1 d. Jahre 1349 u. 1353. 
(Geschichtsfreund 68, 185-244.) [1299 

Nell, M., Der Ursprung d. erst. dt. 
Infanterie d. Landsknechte. Berl. 
Diss. 77 8. [1300 


ß) Religion und Kirche. 


Lemmens, L., Chronicon Provinciae 
Argentinensis. O. F. NM. circa an. 
1310-27 a quodam fratre minore 
Basileae conscript. (Archivum Fran- 
ciscan. hist. 4 (11), 671-87.) [1301 

Hofmeister, A., Aus d. Akten e. 
Provinzialkapitels d. sächs. Provinz 
d. Dominikaner-Ordens v. etwa 1370- 
1380. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 477-90.) 
Vgl. 13, 3852. — Fr. Bünger, Studien- 
ordngn. d. Dominik. - Provinz Saxonia. 
(Ebd. 35, 40-63.) [1302 

Scherg, Th. J., Palatina a. d. Vati- 
kan 1464-84. (Mitt. d. Hist. Ver. d. 
Pfalz 32, 109-90.) [1303 


Bibliographie Nr. 1290—1363a 


Stapper. R., E. angeblich v. Albertus Magnus 
verfaßte Ars praedicandi. (Röm. Quartalschr. 
Supplhft. 20, 388-402.) [1304 

Arbusow, L., Das metrische Bibelsumma- 
rium d. Dominikaners Otto de Riga 1316. 


(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 


11, 403-9. ai (1305 


„ Üb. d. Zersetzg. u. Vererbg. in 


Spamer, Adi 
: d.dt.Mystikertexten. Gieß. Diss. 10. 312 8. [1306 


Buchwald, G., E. mittelalterl. Neujahrspre- 


digt. (Beitrr. z. sächs. chs. Kirch. - G. 27, 16-28.) 1307 


— —— 


Franke, F., Mathäus v. ! Krakau, s. 11, 3627. 
Rez.: N. Arch. 38, 363 f. G. Sommerfeldt. [1308 
Schnitzer, J., Zur Wahl Alexanders VI. 
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 360-77.) (1 1309 


Hübner, K., Die Brixener Diözesan - 


: synoden bis z. Reformation. (Dt. G.- 


bll. 15, 85-103.) [1310 

Wackernagel. R., Erneuerg. d. St. Lucas- 
bruderschaft zu Basel 21. Sept. 1437. (Basler 
Zt. f. G. 12, 391-91.) 11311 

Schuhmann, Geo., Die Berner Jetzertragödie 
im Lichte d. neuer. Forschg. u. Krit., s. 13, 
3843. Rez.: Schweiz. theol. Zt. 30, 145-52 
Baumgartner; Hist. Zt. 112, 198 f. Fueter: 
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 807 f. Staub; Arch. 
f. kath. Kirchenrecht 4. F., 1, 707f. Schar- 
nagl. (1312 

Pickel, E., Nürnb. Klosterinventar a. d. Mit- 
telalt. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20. 
234-42.) 11313 

Bürckstümmer, Chr., Waldenser in Dinkels- 
bühl. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19, 272- 
75.) (1314 

Leistle, D., Die Abte d. St. Magnusstiftes in 
Füssen, 1300-1397. (Stud. usw. z. G. d. Bened.- 
Ordens N. F. 3, 605-34.) 11315 

Meyer, Otto, Die Brüder d. gemeinsam. Le- 
bens in Württemb., 1477-1517. (BU. f. württb. 
Kirch.-G. 17, 97- 138.) [1316 

Endriß, J., Die Gewohnheiten d. Ulmer Pre- 
digerkonvente (8. 13, 3847). Schluß. (Ebd. 17, 
33-51.) 11317 


Baier, Herm., Vorreformationsge- 
schichtl. Forschgn. a. d. Diöz. Kon- 
stanz. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 


14, 29-81.) [1318 
Rieder, K., Freiburgs Stellung währ. d. groß. 
Papstschismas. (Festschr. v. Hertling dargebr. 
289-95.) (1319 
F., Datierg. e. Trier. Synode d. 13. Jh., 

£. 12, 3573. Rez.: N. Arch. 38, 359 f. E. P. [1320 
Hofmeister, A., Hermann v. Salmasa, Welh- 
bischof v. Havelberg. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 26, 57-60.) 11321 


Schulte, Lamb., Bisch. Konrad v. 
Breslau in sein. Verhältnis zum röm. 


Stuhle u. zu d. Baseler Konzile. 
(Röm. Quartalschr. Supplhft. 20. 
403-60.) [1322 


Seppelt, Frs. X., Nicol. v. Cues u. d. Bistum 
Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 47, 267- 
75.) 11323 

Kolberg, J., Der ermländ. Dompropst Chri- 
stoph v. Suchten, t 1519. (Röm. Quartalschr. 
Supplhft. 20, 144-71.) 11324 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 


Volksleben. 
Mayer, Herm., Von d. Gründung d. Univerxit. 
Freiburg. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14, 
241-43.) [1325 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517 


Warncke, J., Mittelalterl. Schulgeräte im 
Museum zu Lübeck. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 2, 
227-50.) SER 1326 


Meyer, Herm., Mittelalterl. Bibliothekordngn. 
f. Paris u. Erfurt. (Arch. f. Kultur-. 11, 
152-65.) a (1327 


Zedler, G., Die Mainzer Ablaßbriefe 
d. Jahre 1454 u. 1455. (Schrr. d. Gu- 
tenberg-Ges. 12/13.) Mainz: Gutenb.- 
Ges. 40. 116 S.; 17 Taf. 2°. 20 M. [1328 

Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 30, 507-12 Schwenke. 

Teonnier, A., Über Gutenberg-Bildnisse. 
(Beil. z. 12. Jahresber. d. Gutenb.-Ges.) Mainz: 
Dr. v. Walter. 31 8. [1329 

Roth, F. W. E., Joh. Gutenberg u. d. Buch- 
druckerei zu Eltville 1467-76. (Zt. f. öst. Gymn. 
64, 5961-65.) [1330 

dern, B., Das Schrift- u. Buchweren im 
Stifte Klosterneuburg währ. d. 15. Jh. (Jahrb. 
d. Stiftes Klosternrub. 5, 97-176.) [1331 

Becker, Alb., Ldw. Dietz aus Speyer. (Arch. 
f. Kultur-G. 11, 118-16.) (1332 

Lehmann, Paul, Staindel-Funde. 
(Hist. Zt. 111, 15-40.) [1333 

Schnitzer, J., Der Nürnb. Humanist Hartm. 
Schedel u. Savonarola. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 19, 212-24.) 11334 

Rüegg. J. P., Hnr. v. Gundelfingen, 8. 11. 
1333. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12. Nr. 7 Bertalot; 
Hist. Jahrb. 33. 208 f.; N. Arch. 38, 349 f. A. H.: 
Hist. Vierteljechr. 16. 440 Joachimren. [1335 

Ankwios, H. v., Magist. Johs. Gremper a. 
Rheinfelden, e. Wiener Humanist u. Biblio- 
phile d. 16. Jh. (Zbl. f. Bibliothw. 30, 197- 
216.) [1336 

Tiedemann, H., Tacitus u. d. Nationalbe- 
wußtsein d. dt. Humanisten Ende d. 15. u. An- 
fang d. 16. Jh. _Berl. Diss. XXXV, 147 S. 11337 


Bibel, Die erste dt., hrsg. v. W. 
Kurrelmeyer (s. 12, 3594). Bd. 8. 
(Bibl. d. Lit. Ver. in Stuttg. Publ. 


Nr. 259.) 538 8. [1338 

Breitholz, B., König Wenzel II. v. Böhmen 
— e. Minnesänger? (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Müh- 
rens usw. 17, 251-58.) Vgl. 13, 1351. [1339 


Minnereden, Mittelhochdt. 1: Die 
Heidelberg. Hss. 344. 358. 376 u. 393 
hrsg. v. K. Matthaei. (Dt. Texte 
d. Mittelalters 24.) Berl.: Weidmann. 
xvj, 183 S.; 3 Taf. 8 M. [1340 

Pfannmüller, L., Frauenlobs Marien- 
leich. (Quell. u. Forschen. z. Sprach- 
u. Kultur-G. 120.) Straßb.: Trübner. 
jx, 133 S. 5 M. [1341 

Päpke, M., Das Marienleben d. 
Schweizer Wernher. Mit Nachtrr. zu 
Vöglins Ausg. d. Vita Mariae Rhyt- 
mica. (Palaestra 81.) Berl.: Mayer 
& M. 182 S. 5 M. 60. [1342 

Seehausen, W., Mich. Wyssenherres 
Gedicht „Von dem edeln hern v. 
Bruneczwigk, als er über mer fure“ u. 
d. Dage v. Heinrich d. Löwen. (Germ. 
Abhdign. 43.) Bresl.: Marcus. 6 M. 
40. [1343 


437 


Liebenau. Th. v., Der Franziskaner Dr. Tho- 
mas Murner, s. 13, 3878. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 
34, 453f. O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24 
Lempp; Schweiz. theol. Zt. 30, 124-26 A. W.; 
Zt. t. G. d. Oberrh. N. F. 28, 717-19 Naumann; 
Hist. Zt. 112, 200 A. Götze; Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 402-6 Hennig: Hist. Jahrb. 34, 888 f. 
Schottenloher; Freib. Diözes.-Arch. N. F. 14, 
428-30 u. Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 17, 304-7 


Schuhmann. 11344 
Meier, Gabriel, Thomas Murner. (Hist.-pol. 
Bil. 152, 146-60.) [1344a 


Wentscke. P. u. H. Kunze, Von Meister Erwin 
in Straßb., 1284-1318. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
28, 213-38.) 11345 
gümbel, A., Archival. Beitrr. Z. Stoßbiogr. 
(Rep. f. Kunstwiss. 36, 66-85; 143-56.) [1346 


Altwegg, W., Die sog. Frau Welt am Basler 
Münster. (Basler Zt. f. G. 13, 194-204.) [1347 
Leonhardt, K. F., Spätgot. Grab- 
denkmäler d. Salzachgebietes. Beitr. 
2. G. d. altbayer. Plastik. Lpz.: See- 
mann. 155 S. 15 M. [1348 
Humbert, A., La Scuplture sous les 
ducs de Bourgogne (1361-1483). Pref. 
de H. Roujou. Paris: Laurens. XVj, 


175 S.; 48 Taf. [1349 
Benold, G. v., Zwei Grabmäler aus d. Frühzeit 
d. 14. Jh. in 3. Elisabeth in Marburg. (Mitt. a. 
d. Germ. Nat.-Mus. 11, 11-19.) 11350 
Habicht, V. C., Das Chorgestühl d. Domes zu 
Bremen. (Rep. f. Kunst w. 36, 227-80.) 11351 
Meier, Burkh., Die Skulpturen am Chor d. 
Moritzkirche in Halle a. d. 8. (Thür.-sächs. Zt. 
f. G. 3, 49-56; 4 Tat.) 11352 


Raniti, Michael Pacher. 
127-45.) 


(Hist.-pol. Bil. 152, 
[1353 

Gümbel, A., Neue archival. Notiz üb. Hans 
Pleydenwurff? (Repert. f. Kunstwiss. 35, 
412.) (1354 
Schuls, Fr. Trg., Reste e. Altarwerks d. Salz- 
burg. Schule. (Mitt. a. d. Germ. Nat. Mus. 
12, 94-103.) [1355 
Kantssch, R., Die neuere Lit. üb. Matth. 
Grünewald. (Intern. Monatsschr. f. Wiss. usw. 
13, 1393-97.) [1356 


Rosenthal. Erw., Die Anfänge d. Holzschnitt - 
Illustration in Ulm. Hall. Diss. 93 8. [1357 
Koegler, H., Über Holzschnitte Urs Grafa, 
besond. in Knoblauchs Hortulus animae v. 1516. 
(Basler Zt. f. G. 11, 420-24.) 11358 


Hacker, Fr., Das Burghauser „Stattbuechel““ 
v. 1504, e. Spiegelbild bürgerlich. Lebens a. d. 
Wende d. Mittelalters. (Altbayer. Monatsschr. 
12, 16-25.) [1359 
Pauw, N. de, La vie intime en Flandre au 
moy. Age d’apr. des docc. ined. (Bull. de la 
Comm. Roy. d’hist. de l’Acad. de Belg. 82, 1-96.) 
Sep. Brux.: Kiessling. 1 fr. [1360 
„ O., Zur Aberglaubensliste in 

vintlers Pluemen der Tugent (v. 7694-7997). 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 1-18; 113-36.) [1361 
Stehlin, K., Ein Freischütz im Dienste d. 
Stadt Basel zur Zeit d. Concils. (Basler Zt. f. G. 
12, 394-97.) 1362 
Fitschen. H., Anrede, Titulierg. u. Grußfor- 
men in d. Romanen Hans v. Bühels. Beitr. z. 
Kenntn. d. Sitten- u. Kultur-G. im Anfg. d. 
15. Jh. Greifsw. Diss. 283 8. [1363 
Asen, J., E. Leprosenordng. V. Melaten b. 
Köln a. d. 16. Jh. (Lepra 14, 70-72.) [1363 a 


438 


3. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 jühr. 
` Krieges, 1517—1648. 
a) Reformationszeit, 1517—1555. 
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. 13, 3894.) Nr. 38-40, 
(Jg. 10, 2-4.) S. 117-384. [1364 
Willkomm, B., Die Bedeutg. d. 
Jenaer Univ.-Bibliothek f. d. refor- 
mationsgeschichtl. Forschg. (Zbl. f. 
Bibliothw. 30, 245.61.) [1365 
Weber, Neues a. Görlitzer Refor- 
mationsakten. (Miltitz; Reformations- 
briefe v. Nov. 1540; Lasius; Melanch- 
thon; Bugenhagen; Priesterehe.) (Zt. 
f. Kirch.-G. 34, 544-76.) [1366 


Luthers Werke in Auswahl. Unt. 
Mitw. v. A. Leitzmann hrsg. v. 
O. Clemen (s. 13, 1378). Bd. 3 u. 4. 
516; 432 S. à 5 M. 1367 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 448 f. Bcß; Hist. 
Jahrb. 34, 144 f. König. 

Clemen, O., Beitrr. z. Lutherforschg. (s. 13, 
3897). Forts. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 539-43.) 
— G. Kawerau, Lutherana a. d. Nachl. v. Nikol. 
Müller. (Theol. Stud. u. Krit. 13, 517-46.) [1368 

Luther-Monumente. Hrsg. v. B. Schubert 
(s. 13, 3898). Bd. 2: L.s Büchlein v. d. babylon. 
Gefangensch. d. Kirche, darin vornehml. v. d. 
Natur, Zahl u. d. Nutzen d. Sakramente gehan- 
delt wird. 171 8. Bd. 3: Sendbrief an Papst 
Leo X. Von d. Freiheit e. Christenmenschen. 
Kurze Form d. 10 Gebote, d. Glaubens u. d. 
Vater Unser. 116 S. (à 2 M. 50.) 11369 

Lockemann, Th., Techn. Studien zu 
Luthers Briefen an Friedr. d. Weisen. 
(Probefahrten 22.) Lpz.: Voigtländer. 
208 S. 5 NM. 80. [1370 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 Clemen. 

Kawerau, G., E. Brief Luthers an d. Rat zu 
Crossen. (Jahrb. f. brandb. Kirch. -G. 9/10. 
382f.) — Walt. Müller, Ungedr. Brief L.s 
an Kurf. Joh. Friedr. v. Sachsen a. d. J. 1545. 
(Arch. f. Ref.-G. 10, 286 f.) [1371 

Hardeland, A., Luthers Katechis- 
musgedanken in ihr. Entwicklg. bis 
1529, Gütersloh: Bertelsmann. XV, 
354 S. 7 M. [1372 

J. Adam, E. vorreform. dt. Quelle z. erst. 
Hauptstück d. Katechismus L.s. (Ev. Freiheit 
12, 184-86.) 

Heineck, H., E. unbekannt. Lutherdruck. 
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 75-78.) [1373 

Albrecht, O., Das Luthersche Hand- 
exemplar d. dt. N. Testaments (gedr. 
in Wittenb., Lufft 1540), e. Grundlage 
d. berichtigt. Texte in d. Bibelaus- 
gaben v. 1541 u. 1546. (Theol. Stud. 
u. Krit. 14, 153-207.) 11374 

Strieder. J., Authent. Berr. üb. Luthers letzte 
Lebensstunden, s$. 13, 1385. Rez.: Zt. f. Kirch.- 
G. 34, 450-52 O. Clemen. (1375 


Clemen, O., Studien zu Melanch- 


Bibliographie Nr. 1364—1414 


thons Reden u. Gedichten. Lpz.: 


Heinsius. 91 S. 2 M. [1376 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 132 f. Dietterle. 
Kawerau. G., E. Brief Melanchthons v. 1524. 


(Arch. f. Ref.-G. 10, 281-85.) — O. Clemen, 
Melanchthons Loci als Stammbuch. (Theol. 
Stud. u. Krit. 14, 111-18.) (1377 


Köhler, Walt., Brentiana u. andere 
Reformatoria (s. 12, 3616). Forts. 
(Arch. f. Ref.-G. 10, 166-97.) [1378 

Bürckstümmer, Chr., Neue Briefe 
a. d. Tagen d. Ref. v. A. Osiander, 
V. Dietrich, J. Brenz, A. Weiß u. 
B. Wurtzelmann (s. 13, 3903). Schluß. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19. 259. 
72.) | [1379 
Corpus ref. (s. 13, 3907). 90, 8-10: 
Zwingli, Werke. Hrsg. v. E. Egli, 

. Finsler u. Walth. Köhler. 
Bd. 3, Lfg. 8-10. S. 561-800. 95, 6-7: 
Briefwechs. Bd. 2, 6-7. S. 401-560. 
(à 3 M. Subskr.-Pr.: 2 M. 40.) [1380 

Humbel, Ulr. Zwingli u. seine Reformation 
im Spiegel d. gleichzeitig. schweiz. volkstfiml. 
Lit., s. '13, 1407. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 39 
Aug. Baur; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 23 Bossert: 
Schweiz. theol. Zt. 30, 286-89 Waldburger. [1381 

B „ Har., Reform.-G. (edd. J. J. Hot - 
tinger u. H. H. Vögeli). Register i. A. d. 
Zwingli-Ver. bearb. v. W. Wuhr mann. Zürich: 
Zürcher & F. 70 S. 3 fr. 11382 

Lauchert, Die ital. liter. Gegner Luthers, s. 
13, 1391. Rez.: Zt. f. kath. Theol. 37, 364-66 
Sinthern; Lit. Zbl. 13, Nr. 43 G. B.: Hist. Zt. 
112, 363-67 Benrath: Hist. Vierteljschr. 16, 
570f. O. Clemen. [1383 


Richter, Gr., Die Schriften Geo. 
Witzels, bibliogr. bearb. Nebst einig. 
bisher ungedr. Reformationsgutachten 
u. Briefen Witzels. (10 v. Nr. 131.) 
Fulda: Actiendr. xvıj, 208 S. 4 M. 


50. l [1384 
Ders., Die Verwandtschafts.-Geo. Witzels. 
(Aus: Fuldaer G.Bll. 8.) Ebd. 35 S. 80 Pf. 
Clemen, O., E. opus posthumum d. Hieron. 
Emser. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 157-59.) [1385 


Testament, Das niederdt. Neue, nach Emsers 
Übersetzg., Rostock 1530. Hrsg. v. E. Wels 
brodt. (Kleine Texte 106.) Bonn: Marcus u. W. 
12. 32 S. 80 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 452 f. 
O. Clemen. 11386 


Quellen 2. G. d. kirchl. Unterrichts 
in d. ev. Kirche Dtlds. zw. 1530 u. 
1600; eingel. usw. v. J. M. Reu (s. 13, 
1394). TI. 2: Quellen z. G. d. biblisch. 
Unterr. ccxxjv, 804 S. 10 M. [1387 

Rez.: Arch. f. Ref.-G. 11, 73-75 Friedensburg. 

Kirchenordnungen, Die ev., d. 16. 
Jh. Hrsg. v. E. Sehling (s. 12, 
1283). Bd. 5: Livland; Estland: Kur- 
land; Mecklenb.; Lübeck m. Land- 
gebiet u. Gemeinschaftsamt Berge- 
dorf; Hrzgt. Lauenburg m. d. Lande 
Hadeln; Hamburg m. d. Landgebiet. 
x, 577 S. 30 M. [1388 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 *39 


Scholz, A., Bugenhagens K irchenordngn. in 
ihr. Verhältnis zu einander, s. 13, 3915. (Auch 
Gött. Diss. 12.) — M. Wehrmann. Von Bugen- 
hagens Visitationstätigkeit in Pommern. (Arch. 
t. Ref.-G. 10, 350-56.) [1389 


de Beatis, A., Voyage du Cardinal 
d’Aragon en Allemagne, Hollande, 
Belgique, France et Italie, 1517-18. 
Trad. de l'italien d’apr. un ms. du 
16. siecle avec une introd. et des notes 
p: M. Harvard de la Montagne. 

reface de H. Cochin. Paris: Perrin. 


xxx, 328 S. 5 fr. [1390 


Morel-Fatio, A., Historiographie do Charles- 
Quint. Partie 1, s. 13, 3921. Rez.: Bibl. de 
l'École des chartes 74, 396-98 Romier; Arch. 
stor. it. Anno 71, vol. 1, 439-43 Silva. [1391 


Reichsregisterbücher, Die, Kaiser 
Karls V. Hrsg. vom k. u. k. Haus-, 
Hof- u. Staatsarch. Lfg. 1: 1519. 
1522. Wien: Gerlach u. W. 48 8. 


7M. [1392 
Rez.: Hist. Zt. 112, 4391. Brandi. 


Hamelmann, H., Geschichtl. Werke. 
Krit. Neuausg. (s. 09, 3415). Bd. 2: 
Ref.-G. Westfalens. Hrsg. v. Kl. 
Löffler. Mit Untersuchg. üb. H. s 
Leben u. Werke. (Veröff. d. Hist. 
Komm. f. d. Prov. Westf.) Lxxxjv, 


443 S. 12 M. [1393 
Rez. v. 1,3: Hist. Vierteljschr. 16, 5681. 
Joachimsen. 


Löffler, Kl., Aus d. Aufzeichngn. e. 
westfäl. Klosterbruders d. Ref.-Zeit. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch. -G. 


18, 132-59.) 1391 


Reißner, A., Historia d. Herren Georg u. 
Kaspar v. Frundaberg. Nach d. 2. Aufl. v. 1572 
hrsg. v. K. Schottenloher. (Voigtländers 
Quellenbücher 66.) Lpz.: Voigtl. 154 8. 1 M. 
20. [1395 


Sailer, Rud., Tagebücher a. d. Reg.- 
Zeit d. Äbte Kilian German u. Diet- 
helm Blarer, 12. 7. 1529- 20. 11. 1531. 
Hrsg. v. Jos. Müller. (In: Mitt. z. 
vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver. St. Gal- 
len 33 = 4. F., 3.) [1396 

Bossert, G., Briefe aus d. Refor- 
mationsjh. (s. 11, 3708). Forts. 1540ff. 
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 181- 
92.) [1397 

Caraman-Chimay, Princesse P. de, 
Lettres de Charles- Quint, de Ma- 
rie de Hongrie, régente des Pays- 
Bas, et de Louis de la Marck, 
comte de Rochefort, & Philippe de 
Croy, duc d’Arschot, prince de Chi- 
may, 1535-36-39. (Bull. de la Comm. 
R. d’hist. de l’Ac. de Belg. 82, 368- 


88.) [1398 


Clemen, O., 3 Briefe v. Andr. Frank v. Ka- 
menz. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 160-63.) [1399 


Kawerau, G., E. Brief d. Kurfürstin Elisabeth 

v. Brandenb. 1546. (Jahrb. f. brandb. Kirch.“ 
G. 9/10, 384f.) [1400 
ymann, E., E. Beibrief z. Mailänder Kapi- 
tulat v. 1552 f. d. Urkantone. (Anz. f. schweiz. 
G. 11, 3971.) 11401 


Deiter, H., E. Lied auf d. Niederlage d. Her- 
zogs Heinrich v. Braunschw. im J. 1545. (Zt. 
40 en f. niedersächs. Kirch.-G. 18, 237- 

11402 


"Calvin, Excuse de Noble Seigneur 
de Bourgogne Seigneur de Falais et 
de Bredam. Reimpr. sur l’unique 
exempl. de l’ed. de Geneve 1548 avec 
une intr. p. A. Cartier. 2. éd. Gen.: 


Jullien 11. LXXVIIj. 40 S. [1403 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 145 Loserth. 
Kawerau, G., E. Pasquil auf Propst G. Buch- 

holzer 1549. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 9,10, 

386-90.) 11404 


Mentz, G., Dt. G. im Zeitalt. d. 
Ref., d. Gegenref. u. d. 30 j. Krieges, 
1493-1648. Tübing.: Mohr. 479 8. 
7 M. [1405 

Brieger, Th., Die Ref. E. Stück aus 
Dtlds. Welt-G. [Erw. Abdr. d. erst. 
Fassg. aus: „Welt-G., hrsg. v. Pflugk- 
Harttung‘.] Berl.: Ullstein u. Co. 


xv, 396 S. 5 N. [1406 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 124-26 Wirek; Theol. 
Lit. Ztg. 14, Nr. 6 Virck. 
Berger. A. E., Ursachen u. Ziele d. dt. Ref. 
2. durchges. Aufl. Berl.: Säemann-Veri. 31 8. 
50 Pf. [1407 
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. 13, 3937). 
Nr. 113 u. 114 (Jg. 31, 1 u. 2) s. Jr. 1440 u. 
1485. 11408 
Völker, Toleranz u. Intoleranz im Zeitalter 
d. Ref., s. 13, 1415. Rez.: Monatshfte.d.Comen.- 
Ges. 13, 218-24 R. Kayser; Theol. Lit.-Ztg. 13. 
Nr. 26 Sell. 11409 


Cristiani, Du Lutheranisme au Protestan- 
tisme, 8. 12, 3660. Rez.: Rev. des études hist. 
70, 59-62 u. Rev. des questions hist. 93, 461-65 
Paquier; Theol. Lit.-Ztg. 13, 20 Scheel. [1410 

Hausrath, A., Luthers Leben. 1. Ausg. 3. 
Berl.: Grote. xvj, 585 8. 9 N. 11411 

Grisar, Luther, s. 13, 3942. Rez.: Zt. f. 
öst. Gymn. 64, 760-65 Jos. Frank; Theol. Lit. 
Ztg. 13, Nr. 21 Harnack; Hist.-pol. BII. 152, 
733-36; Der Aar, Jg. 3, Bd. 1, 648-54 L. Pfleger; 
Ev. Kirch. Ztg. 87, 178. 83, 193-97 W. Braun. 
— Grisar, Lutherstimmen d. Gegenwart. 
(Laacher Stimmen '13, 1/2.) — Ders., Luther- 
stimmung u. Kritik; e. Lutherwort als Schul- 
beispiel. (Ebd. H.3.) — Karl Bauer. Luther 
in jesuit. Beleuchtg. (Prot. Monatshfte. 17, 
219-27; 263-70.) — O. Scheel, Die hist.-psychol. 
Methode in Grisars Luther. (Theol. Stud. u. 
Krit. 14, 126-52.) — E. Kling ner, Zu Grisars 
Auffassg. v. Luthers Aberglauben. (Arch. f. 
Ref.-G. 10, 288-90.) 11412 

Müller, Alph. Vict., Luthers theol. Quellen, 
s. 13, 1421. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24 
Scheel. [1413 


Cristiani, L., Luther au couvent, 
1505-17. (Rev. des questions hist. 94, 
361-81. 95, 1-34.) [1414 


*40 


Steinlein, Luthers Doktorat, s. 13, 3945. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 22 Kawerau. [1415 


Löffler, Kl., Tetzel. (Dt. Gbll. 14, 


201-15.) [1416 

Kalkoff, P., Zu Luthers röm. Prozeß. Der 
Prozeß d. Jahres 1518, 8. 12, 3661. Rez.: Hist. 
Jahrb. 33, 843 Paulus; Hist. Vierteljschr. 16, 
450 O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 26 


Köhler. 11417 
Reichmann, M., Luther als Casuist. (Stim- 
men a. Maria Laach 84, 5.) — G. Buchwald, 


Wann hat Luther seine letzte Predigt gehalten ? 
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 332-34.) — B. Grabiuski, 
Wie ist Luther gestorben? Paderb.: Junfer- 
mann. 140 S. 2 M. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 18311. 
O. Clemen. — H. d. Gang, Was Luthers father 
a homicide? (Amer. Cath. Quart.-Rev. 36, 
163-72.) 11418 

Goerung, Ch., La théologie d’apr. 
Frasme et Luther. (Thèse. Fribourg, 
Suisse.) Paris: Besuchesne 13. xvj, 


301 S. 5 fr. [1419 

La Tour, J. de, Érasme. L'évangeliste cathol. 
(Rev. des 2 inondes Année 83, 6. Pér., T. 15, 
364-98.) 

Barge, H., Übersiedig. Karlstadts v. Witten- 
berg nach Orlamünde, Frühjahr 1523. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 338-50.) — W. Frie- 
densburg, Verzicht Karlstadts auf d. Wittenb. 
Archidiakonat u. d. Pfarre in Orlamünde, 1524. 
(Arch. f. Ref.-G. 11, 69-72.) 11420 


Lang, A., Zwingli u. Calvin. (Mono- 
graphien z. Welt-G. 31.) Bielef.: Vel - 
hagen u. Kl. 152 S. 4 M. [1421 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 5 Aug. Baur; Zt. 
f. Kirch.-G. 35, 133 f. Beß; Lit. Zbl.’14, Nr. 11 Bs. 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u. 
d. Ref. (s. 13, 3951). 13, 1 (Bd. 3, 1). 


32 8. 75 Pf. 11422 
Inh.: O. Farner, Zwinglis Entwicklig. zum 
Reformator nach sein. Briefwechsel bis Ende 
1253 (8. 1-17.) — Brief a. d. Lager vor Musso 
. Mai 1531. (8. 17-19.) — H. Escher, E. 
ae Wandkalender auf d. J. 1532. 
(8. 19-24.) — Walt. Köhler, Wirkgn. Zwinglis 
u. Bullingers auf d. Ausland. (8. 24-27.) — 
Ders., Zwingli i. J. 1531. (8. 27.) 
burg, Verhältnis Calvins zu Butzer, 
13, 1433. Rez.: Rev. d’hist. de l'église de 
Fane 4, 145-54 Malley. [1423 
K W., Petrus Viret. (Theol. Stud. u. 
14, 54- 110; 208-46.) [1424 
Heidrich, E., Dürer u. d. Reformation, s. 10, 
1444. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 1441. Jo- 
achimsen. [1425 
O' Shea, J. J., The question of Alb. Duerer's 
religion. (Americ. Cathol. Quart. Rev. 37, 
110-23.) [1426 


Grümmer, R., Andr. Musculus, sein 
Leben u. seine Werke, Jen. Diss. 12. 
103 S. [1427 


Krit. 


Barge, H., Zur Genesis d. frührefor- 
mator. Vorgänge in Wittenb. (Hist. 
Vierteljschr. 17, 1-33.) [1428 

Pasolini, G., Adriano VI. Saggio 
stor. Roma: Loescher. xv, 140 S.; 


20 Taf., Fksm. 10 L. [1429 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Fueter. 
Bourrilly, V. L., Antonio Rincon et 


Bibliographie Nr. 1415—1477 


la polit. orient. de François I., 1522-41. 
(Rev. hist. 113, 64-83; 268-308.) [1430 
W., Lübeck u. d. Streit um 

Gotland 1523-1526. TI. 1: Bis zum 
Vertrage v. Malmö 1524. (Hans. Gbll. 
13, 337-416.) Auch Gött. Diss. [1431 
Hauser, H., Le traité de Madrid et la cession 
de la Bourgogne à Charles- Quint, 8. 97 1439. 
Rez.: Rev. crit. 13, Nr. 15 R.; Engl. hist. rev. 
28, 362-64 Armstrong. 11432 


Köhler, Walt, Zum Religionsge - 
spräche v. Marburg 1529. (Festschr. 
f. Meyer v. Knonau 359-81.) [1433 

Bossert, G., Augustin Bader v. 
Augsburg, d. Prophet u. Köni 
seine Genossen, nach d. Proze ie 
v. 1530. (Arch. f. Ref.-G. 10, 117-66; 
209-41; 297-349. 11, 19-64.) [1434 

Häne, J., Zürcher Militär u. Politik 
im 2. Kappelerkriege. (Jahrb. f. 
Schweiz. G. 38, 1-72.) [1435 

Loserth, J. u. Frz. Frhr. v. Mensi, 
Die Prager Ländertagung v. 1541/42. 
Verfassgs.- u. finanzgeschichtl. Stu- 
dien z. öst. Gesamtstaatsidee. (Aus: 
Arch. f. öst. G. Bd. 103.) Wien: Höl- 
der. 114 8. 2 M. 73. [1436 

Duncker, M., Heilbronn zur Zeit d. 
Schmalkaldisch. Kriegs u. d. Interims. 
(Württb. Vierteljhfte. 23, 1-87.) [1437 


Scheufller, J., Die in Wittenberg 1539-72 
ordiniert. österr. ev. Geistlichen. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 1-28.) Vgl. 
10, 1461. [1438 

Schuller, R., Chr. Pomarius. E. 
Humanist u. Reformator im Sieben- 
bürg. Sachsenlande. (Arch. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 39, 185-246.) [1439 

Gauß, K., Reformationsversuche in 


d. Basel. Bischofsstadt Pruntrut. 
(31, 2 v. Nr. 1408.) Lpz.: Haupt. 
83 S. 1 M. 20. [1440 


Tobler, G., D. Verhältn. v. Staat u. 
Kirche in Bern 1521-1527. (Festschr. 
f. Meyer v. Knonau 343-57.) [1441 

Müller, Th., Die St. Gallische Glau- 
bens bewegung zur Zeit d. Fürstäbte 
Franz u. Kilian 1520-1530. (In: Mitt. 
z. vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver. St. 


Gallen 33 = 4. F., 3.) [1442 
Müller, Th., Der Streit um d. 6000 Gulden. 
(Jahrb. f. schweiz. G. 38, 1*-52*.) [1443 
Winkler, A., Bayerns Gleichgewichtspolitik 
im Zeitraume 1521 bis 1553. Lundenburg. Progr. 
10 8. [1444 
Heuwieser, M., Ruprecht v. Mosham, Dom- 
dekan v. Passau. (Riezl. — Festschr.115-92.) [1445 
Kolde, G., Zur Brandenburg.-Nürnberg. Kir- 
chenvisitation 1528. (Beitrr. 2. bayer. Kirch.-G. 
19, 275-81.) 1446 
"Mayer, Relief Nürnbergs v. J. 1540 im Natio- 
nalmus. zu München. (Mitt. d. Ver. f. 
St. Nürnb. 20, 261-74.) 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30 jähr. Krieges, 1617—1648 741 


Bürekstümmer. Chr., Zur Lebens-G. d. M. 
Joh. Tettelbach. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20, 
73-80.) [1448 

Roth, Fr., Augsburgs Ref.-G. Bd. 4, s. 12, 
3694. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 16 Bossert; 
Hist. Zt. 110, 590-92 Hasenclever; Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 1, 142-44 Rob. Schmidt. [1449 

Günter, Hnr., Abt Gerw. Blarer v. Wein- 
garten u. d. Gegenref. (Festschr. v. Hertling 
dargebr. 342-49.) [1450 

Bossert, G., Markgrf. Karl II. v. Baden u. d. 
Tübing. Arzt Dr. Mich. Rucker. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 28, 239-48.) 11451 

Sohm, W., Die Schule Johann Sturms u. d. 
Kirche Straß burgs in ihr. gegenseitig. Verhält- 
nis, 1530-81, 8. 13, 3972. Rez.: Zt. f. G. d. 
Erziehg. usw. 2, 292-300 Th. Ziegler; Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 28, 728-31 Anrich; N. Jahrbb. f. 
d. klass. Altert. usw. 32, 558-60 Schwabe; 
Westdt. Zt. 32, 247 f. Platzhoff; Zt. d. Sav.- 
Stittg. 34, Kan. A. 3, 569-72 Niedner; Zt. f. Kirch. - 
G. 35, 139 f. Clemen. 11452 

Walter, Theob., Regierungsantritt d. Bischo- 
fes Erasmus v. Limburg in Rufach, 1542. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 72-77.) [1453 


Classen, Fr., Beitrr. z. G. d. Reichs- 
stadt Aachen unt. Karl V. Münst. 


Diss. 98 8. [1454 
Bockmühl, P., Der Widerruf e. Taufgesinn- 
ten in Wesel 26. Dez. 1547. (Nederl. Arch. v. 
Kerkgesch. N. S. 10, 103-6.) [1465 
Wollt, W., Säkularisierg. u. Verwendg. d. 
Stifts- u. Klostergüter in Hessen-Kassel unt. 
Philipp d. Großmüt. u. Wilh. IV., s. 13, 1461. 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 147 f. Paulus; Theol. 
Lit.-Ztg. 13, Nr. 15 Diehl: Stud. u. Mitt. z. G. 
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 550-52 Steffen. [1456 
Veeck, O., Joh. Molanus, 1510-1583, Rektor 

d. latein. Schule in Bremen, e. reform. Theologe. 
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 514-38.) 11457 
R. v., Bertram v. Damm, e. 
braunschw. Zeit- u. Streitgenosse 
Luthers. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 18, 160-205.) [1458 
Wappler, P., Die Täuferbewegung 
in Thüring. 1526-84. (= Nr. 151.) 


Jena: Fischer. XIj, 541 S. 15 M. [1459 
Rez.: Zt. f. Kirch.-@. 35, 140-42 O. Clemen. 
Schöppe, K., Der letzte Wille Nikol. Medlers, 

d. Reformators v. Naumburg. (Thür.-sächs. Zt. 

f. G. 3, 78-82.) 11460 
Eitner, Th., Die Restitutionsverlandlgn. 

zwisch. Erfurt u. Mainz 1525-1530. TI. 1. Erfurt. 

Progr. 35 8. Vgl. 04, 1119. (1461 
Hecker, O. A., Religion u. Politik in d. letzt. 

Lebensjahren Hrzg. Georgs d. Bärtigen v. Sachs., 

s. 13, 1466. Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 34, 1841. 

Geo. Müller; Hist. Zt. 111, 435 Hartung: Zt. f. 

K irch.-G. 34, 461 f. Hasenclever, Thür.-sächs. 

Zt. 3, 224 f. O. Clemen; Lit. Zbl. 14, Nr. 1. [1462 
Bardeleben, C. v., Aus d. Leben e. Ahnherrn 

v. Kalser Wilhelm II. (Dt. Herold 44, Nr. 6.) 

Kurf. Joh. Georg v. Brandb. 11463 


Nießen, P. v., Die J ohanniterordens- 
ballei Sonnenburg u. Markgraf Jo- 
hann v. Brandenb. Beitr. z. Fürsten- 
polit. im Ref.-Zeitalt. Hrsg. v. Paul 
Müller. (29/30 v. Nr. 161.) Lands- 


berg: Schäffer. xrıj, 316 S. 4 M. [1464 

Wotschke, Th., G. d. Ref. in Polen, 8. 12, 
1264. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 11 Völker; 
Zt. f. osteurop. G. 3, 429-32 Dersch. 11465 


b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555 — 1648 

Huemer, Bl., Stainhausers Biogra- 

phie d. Salzburg. Erzbischöfe Michael 

u. Georg v. Kuenburg. (Mitt. d. Ges. 

f. Salzb. Ldkde. 53, 69-107.) [1466 


gusta. Die Röm. Kurie u. d. Konzil v. Trient 
unt. Pius IV. Aktenstücke, 8. 11, 3762. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 19 Benrath; Rev. d’hist. 
eccl. 12, 785-87 Schepper; Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 51-54 Gust. Wolf. Engl. hist. rev. 28, 
366-68 Whitney. (1467 
Concilium Tridentinum I. 5, 2, 8. 13, 
3991. Rez.: Röm. Quartalschr. 27, 162-65 
Ehr es; Hist. Vierteljschr. 16, 555-57 Friedens- 
burg; Rev. bénédict. 30, 345-53 Defrenne. — 
8. Merkle, Grundsätzliches üb. Editionstech- 
nik. (Hist. Jahrb. 34, 538-56.) [1488 
St., 2 Trient. Konzilsvota (Seripando 

u. Salmeron) 1546. — Isidorus Clarius. (Röm. 
Quartalschr. 27, 20-30; 129-45.) 11469 
Briefe u. Akten z. G. d. 16. Jh. m. 
bes. Rücks. auf Bayerns Fürstenhaus. 
Bd. 6: W. Goetz u. L. Theobald, 
Beitrr. 2. G. Hrzg. Albrechts V. u. d. 
sogen. Adels verschwörung v.! 563. Lpz.: 


Teubner. 548 8. 18 M. [1470 
L. Theobald, Die sogen. bayer. Adelsver- 
schwörg. 1563. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20, 
28-73.) 
Emmius, U., Briefwechs., hrsg. v. H. Brug- 
mans u. F. Wachter, s. 13, 1482. Rez.: 
Hist. Zt. 111, 170 f. Sohm. 11471 


Steinhers, S., E. Bericht üb. d. 
Stadt Villach [betr. d. Streit zwisch. 
Protestanten u. Katholiken] v. 1563. 


(Carinthia I. Jg. 103, 191-201.) [1472 

Zimmerer, H., F. Sultansbrief in Regensb. 
(Verhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 
64, 237-46.) 11473 


Epistolae et acta Jesuitarum Tran - 
sylvaniae temporibus principum Bá- 
thory, 1571-1613; coll. et ed. A. 
Veress (s. 12, 3721). 2: 1575-83. 
(Fontes rerum Transylv. 2.) 317 S. 


8 M. 50. [1474 

Rez. v. 1: Hist. Vierteljschr. 16, 450f. Man- 
gold; Hist. Zt. 111, 390-92 u. Zt. f. öst. Gymn. 
63, 921-23 Loserth; Hist. Jahrb. 34, 151 D.; 
Zt. f. kath. Theol. 37, 369-72 Kröß. 


Schwarz, Wilh. Eberh., Die Akten d. 
Visitation d. Bistums Münster a. d. 
Zeit Johanns v. Hoya, 1571-1573. 
(= Nr. 395.) Münst.: Theissing. 
cıxxvj, 300 S. 9 M. [1475 


Rez.: Hist.-pol. Bil. 152, 240-44 Fürst; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 576-78 Hilling. 


Sarrazin, Jean, Correspondance se- 
cröte de J. Sarrazin, grand-prieur 
de Saint-Vaast, avec la cour de Namur 
(1578). Docc. publ. p. Ch. Hirsch - 
auer. Arras: Rohard-Courtin. 11. 
XLj, 173 S. 4 fr. [1476 

Recueil des lettres missives escriptes 
à Monseigneur le Prince de Chimay, 


+42 


ensemble des responses données sur 
icelles concern. les affaires de son 
gouvernement du pays et du comté 
de Flandres, 1583-1584; publ. p. la 
rincesse P. de Caraman-Chimay. 

rux.: Kiessling & Co. xuj, 155 S. 
5 Fr. [1477 

Recueil des ordonnances des Pays- 
Bas. Règne d' Albert et Isabelle, 1597- 
1621 (s. 10, 1498). T. 2, contenant les 
actes du 8 mai 1609 au 14 juillet 1621; 
par V. Brants. 513 S. 25 Fr. [1478 

Griselle, E., Nicolas Brulart de Sil- 
lery, ambassadeur en Suisse, et les 
affaires du comté de Neufchätel 1587. 
1592. (Rev. d’hist. dipl. 27. 291- 
310.) [1479 

Zscharnack, L., Neue Röm. Texte 
z. G. d. kathol. Propaganda in Bran- 
denburg unt. Georg Wilh. u. d. Gr. 
Kurfürsten. (Jahrb. f. brandb. Kirch.“ 


G. 9/10, 406-23.) [1480 

Briefe u. Akten z. G. Wallensteins 1630-34, 
hrsg. v. H. Hallwich, s. 13, 4011. Rez.: Lit. 
Zbl. 13, Nr. 50; Hist. Vierteljschr. 17, 129-33 
Krebs. 11481 


Boöthius, B., Gustaf II Adolfs in- 
struktion för Salvius d. 30. juni 1630. 
(Svensk hist. tidskr. 33, 117-25.) — 
Ders., Aktstycken rörande Salvius’ 
underhandlingar med Brandenburg 
1. sept. 1631. (Ebd. 125-45.) [1482 

Schwarz, Bened., Korrespondenz d. 
Freiherrn Joh. Christ. v. Gemmin- 
gon, schwedisch. Oberamtmanns zu 
Amorbach, a. d. Jahren 1632, 1633 u. 
1634 (s. 13. 1496). Forts. (N. Arch. 
f. G. d. St. Heidelb. 10, 197-256; 12, 
1-64.) [1483 

Bäuerle, F., Friedland im J. 1638 
noch nicht kath. Aktenstücke a. d. 
Zeit d. Gegenreform. in Böhmen a. d. 
J. 1651-53. Aus d. Stadtarch. z. 
Friedland. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 34, 75-91.) [1484 


Lang, Aug., Der Heidelb. Katechis- 
mus. (31, 1 v. Nr. 1408.) Lpz.: Haupt. 
68 S. 1 M. 20. [1485 

Rotscheidt, W., Zur G. d. Heidelb. Katechis- 
mus am Niederrhein im 16. Jh. (Monatshfte. 
f. rhein. Kirch.-G. 7. 225-35; 332-41.) 11485 

tag, H., E. Stolper Ordiniertenverzeichn. 
v. 1574-91. (Arch. f. Ref.-G. 10, 357-72.) [1436 

Rolfs, C., Aus alt. dithmars. Visitationsproto- 
kollen (s. 12, 3735). Schluß. (Schrr. d. Ver. f. 
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R.: Beitrr. u. Mitt. 
5, 394-452.) ; [1487 


Pohl, J., Deutschböhm. Ztgn. a. d. 
16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 51, 414-43.) [1488 


— 


Bibliographie Nr. 1477 — 1544 


Tschackert,” Das Epitaphium Dr. med. 
Burkh. Mithoffs auf d. Herzogin Elisabeth v. 
Braunschw.-Lüneb., 1 1558. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 17, 224.) (1489 

Zaretzky, O., Verfasser u. Drucker d. Flug- 
schrift üb. d. Einnahme v. Bonn 1584. (Westdt. 
Zt. 31, 308-12.) [1490 

thAr, D., E. gereimt. Dialog wider d. Gre- 
gorian. Kalender v. J. 1584. (Zt. d. Ver. f. 
Volkskde. 23, 81-88.) 11491 

Deiter, H., E. latein. Spottgedicht auf d. 
Ehelosigkeit d. Geistlichen. (Zt. d. Ges. f. nie- 
dersächs. Kirch.-G. 18, 231-36.) [1402 
„Voll, J., 2 Lieder üb.d.Ermordg.Wallensteins. 
(Casopis musea kràlovst vi cesk&ho Jg. 86.) [1493 


Pastor, G. d. Päpste im Zeitalt. d. kath. Ref. 
u. Restauration von d. Wahl Julius III. bis z. 
Tode Pauls IV., 1550-1559, s. 13, 4017. Rez.: 
Zt. f. kath. Theol. 37, 647-55 Michael. [1494 

Segmüller, F., Die Niederlage d. Schweizer 
b. Palliano, 1557 (s. 13, 4021). Schluß. (Zt. 
f. schweiz. Kirch.-G. 7, 161-90.) 11495 

Ehses, St., Kardin. Otto Truchseß 
v. Augsburg zu Rom 1559-63. (Röm. 
Quartalschr. Suppl. 20, 123-43.) [1496 

Ehses, St., Die letzte Berufung d. 
Trient. Konzils durch Pius IV. 29. Nov. 
1560. (Festschr. v. Hertling dargebr. 
139.62.) | [1497 

Schornbaum, K., Die brandenb. 
Theologen u. d. Maulbronner Gespräch 
1564. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 378-94: 
490-513.) [1498 

Braunsberger, O., Pius V. u. d. dt. Katlıo- 
liken, s. 13, 1508. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24 
Buschbell: Zt. f. kath. Theol. 37, 373-75 Kröß: 
Zt. f. Kirch.-G. 34, 467f. Herre. 11499 

Bibl, V., Erhebg. Hrz. Cosimos v. 
Medici zum Großhrzg. v. Toskana u. 
d. kaiserl. Anerkennung. 1569-76. 
(Arch. f. öst. G. 103, 1-162.) [1500 

Mayr, Jos. Karl, Die Türkenpolitik 
Erzbisch. Wolf Dietrichs v. Salzburg (s. 
13, 4028). 2. (Schluß-)Tl. (Mitt.d.Ges. 
f. Salzb. Ldkde. 53, 193-354.) [1501 

Hruby, A., Dtld. im 30j. Kriege. Triest. 
Progr. 35 8. 11502 

Koepp. Joh. Arndt. Untersuchg. üb. d. 
Mystik im Luthertum, s. 12. 3746. Rez.: Theol. 
Rev. 12, Nr. 9 Paulus; Zt. f. Kirch.-G. 33, 623 
Kropatscheck; Rev. des questions hist. 93, 3191. 
Cristiani. [1503 

Hiltebrandt, Ph., Die päpstl. Politik 
in d. preuß. u. in d. jülich-klevisch. 
Frage (s. 13, 1509). 2. (Quell. u. 
Forsch. a. ital. Archiven u. Biblioth. 
15, 284-357.) Sep. Rom: Loescher. 
2 M. 40. [1504 

Hefele, F., Würzb. Fürstbisch. Jul. Echter 
v. Mespelbrunn u. d. Liga, s. 12, 3741. Rez.: 
Hist. Jahrb. 33. 859 f. Mitterwieser; Theol. Lit. 
Ztg. 13. Nr. 13 Schornbaum; Westdt. Zt. 31. 
491f. Plat zhoff. 11505 

P., G., Das Urbild d. Dtsch. Michls. (Dt. 
Herold '13, Nr.7.) 11506 

Hallwich, H., 5 Bücher G. Wallensteins, s. 13, 
1516. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. Gforschg. 34, 
372 f. Bibl. 11507 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jäbr. Krieges, 1517—1648 *43 


Schmerber, H., Das Palais Waldstein in Prag. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52, 103-14.) 
— M. Ortner, War Wallenstein in Kärnten? 
(Carinthia I. Jg. 103, 204-15.) 11507 a 

Erismann, O., Marschall Bassom - 
pierre u. s. Sendg. in d. Schweiz 1625/26. 
(Jahrb. f. schweiz. G. 38, 121-38.) [1508 

Endres, F., Bairisch-spanische Be- 
zichgn. im Anfang d. J. 1625. (Riez - 
ler-Festschr. 193-212.) [1509 

Boöthius, B., Svenskarne i de neder- 
sachsiska och westfaliska kustlän- 
derna juli 1630-nov. 1632. Till belys- 
ning af Gustaf II Adolfs tyska politik. 
Akad. afh. Uppsala: Appelberg 12. 
xxjv, 373 8. [1510 

Rez.: Svensk hist. tidskr. 33, Öfversikter, 
25-33 G. Jacobson. 

Rosengren, H., Karl X Gustaf före 
tronbestigningen. Pfalzgrefven intill 
tronföljarvalet 1649. Akad. afhandl. 
Ebd. xvj, 261 S. [1511 


Rez.: Svensk. hist. tidskr. 33, Öfvers. 47-58 
G. Jacobson. 

Hobohm, M., Torstensson als Vorgänger 
Friedr. d. Gr. im Kampfe geg. Österr. (Preuß. 
Jahrbb. 153, 423-40.) 11512 

Elster. O., Piccolomini in Braunschw. (Jahrb. d. 
G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 10, 46-88.) [1513 


Schornbaum, K., Zur G. d. ev. Gemeinde 
in Bozen. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Ost err. 34, 29-38.) 11514 

Wieser, Th., Abt Matthias Lang v. Marien- 
berg (t 1640). E. Neubegründer e. alt. Klosters. 
(Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 3, 
315-42; 424-50; 700-722.) 11515 
„ Proteld, Fr., Náchod za vpádu Banfrova do 
Cechr 1639. (Nachod. zur Zeit d. Einfalls Banérs 
nach Böhmen 1639.) Progr. Nachod. 7 8. [1516 

Schieß, Tr., Das Darlehen St. Galiens an 
echwäb. Städte beim Ausgang d. 30j. Krieges. 
St. Gall. 11: Honegger. 31 8. [1517 

Steinberger, L., Zur Kirchen-G. d. München. 
Vorstadt Au. (Altbayer. Monatsschr. 11, 63- 
66.) [1518 

Rast, R., Heitere Episoden in ernst. Zeit, 
1631-35. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg 20, 
95-131.) ; 11519 

Bossert. G., Die Gründung d. Pfarrei Musberg. 
(BII f. württb. Kirch.-G. 19, 79-92: 169-80.) [1520 

Stein, Die Stadt Heidenheim im 30j. Kriege. 
(Württb. Vierteljhite. f. Landes-G. N. F. 22, 
272-79.) — Ders., Heidenheim unt. bayer. 
Herrschaft in d. 2. Hälfte d. 30 j. Krieges. (Ebd. 
280-86.) 11521 

Febvre, L., Philippe II. et la Franche-Comté, 
8. 12, 3771. Rez.: Rev. crit. 12, Nr. 40 Reuss; 
Rev. des études hist. 78, 576-78 Deslandres; 
Rev. d’hist. mod. et contemp. 17, 417f. Bour- 
ri lly. 11522 

Postina. A., Zum sittlich. Verhalten d. Straß - 
burg. Weihbischofs Johann Delfius. (Hist. 
Jahrb. 34, 557-59.) Vgl. 11, 1522. 11523 

Ellerbach, Der 30 j. Krieg im Elsaß 1618-48, 


s. 13. 1534. Rez.: Hist.-pol. Bll. 151, 788-92 
Pfleger; Rev. cath. d'Alsace N. S. 32, 593-604 
Oberrei ner. 11524 


Oberreiner, La période palatine de la guerre 
de 30 ans et l'Alsace. (Rev. d'Alsace N. 8. 14, 
346-51.) 11525 


Horn, K., Joh. Sylvan u. d. Anfänge d. Hei- 
delb. Antitrinitarismus. Beitr. z. pfalz. Kirchen- 
G. (Neue Heidelb. Jahrbb. 17, 219-310.) [1526 

Dürrwächter, A., Die Hinrichtg. Johann 
Sylvans. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 138-220.) Vgl. 
11, 1462. [1527 

Bastgen, Die Stellung d. Trier. Domkapitels 
z. Säkularisation d. Cölner Erzstiftes u. 2. 
Konzil v. Trient (s. 13, 4049). II. (Trier. Arch. 
21, 33-64.) (1528 

Holiweg, W., Joh. Schumacher, 
genannt Badius, e. wahrer Reformator 
am Niederrhein. (Theol. Arbeiten a. d. 
rhein. wiss. Pred.-Ver. N. F. 14, 1-60.) 
Sep. Tübing.: Mohr. 1 M. 60. [1529 


E. Simons, E. Brief d. Badius an Piscator. 


(Ebd. 61-63.) 
Langenbach, W., Stift u. Stadt 


Werden im Zeitalt. d. 30 j. Krieges. 
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 15. 


1-145.) [1530 

Schmidt, Ferd., Die Wahl d. Gräfin Elisabeth 
vom Berge zur Fürstäbtissind. Reichsstifts Essen 
1605. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 71-160.) [1531 


Martens, W., Das Kirchenregiment 
in Wesel z. Zeit d. letzt. klevisch. u. 
d. erst. brandenburg. Fürsten. (Aus: 
Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 241-342.) 


Gött. Diss. 108 8. [1532 
Rotscheidt, W., Zur G. d. kirchl. Ämter am 
Niederrhein. (Monatshfte. f. rhein. K.-G. 7, 
321-31.) [1533 
Elkan, A., Joh. u. Phil. v. Marnix währ. d. 
Vorspiels d. niederl. Aufstandes 1565-67. Jen. 
Habil.schr. 64 8. 11534 
Veen, J. 8. van, Uit den tijd van overgang. 
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. S. 10, 18-62.) [1535 
Schrevel, A. C. de, Le protestantisme A V pres 
et dans les environs de 1578 à 1584. (Anal. p. 
8. à l’hist. ecclés. de la Belg. 3. S., 9 (39), 55-88: 
149.55.) [1536 
Allossery, P., Arnold v. Geluwe. (Annales 
de la Soc. d’Emulat. p. l'étude de l’hist. etc. de 
la Fiandre ’12, 281-329.) [1537 
Schafmeister, K., Hrzg. Ferdinand 
v. Bayern, Erzbisch. v. Köln, als 
Fürstbischof v. Münster (1612-50). 


Münst. Diss. 138 S. [1538 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 644f. Löffler. 
Bardeleben, C. v., Die Verbindg. e. Herzogs 

v. Braunschw. u. Lüneb. m. e. brandenb. Kur- 

fürsten-Tochter im 16. Jh. (Dt. Herold 44, 

Nr. 5.) — R. Bohlmann. Braunschweig.-bran- 

denb. Hochzeits-Harnische u. Hochzeitskette v. 

1560. (Ebd. Nr. 6.) [1539 
Hassebrauk, G., Hrzg. Heinr. Julius u. d. 

Stadt Braunschw. 1589-1613. (Jahrb. d. G.- 

Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 9, 62-108.) — 

Ders., Hrzg. Friedr. Ulrich u. d. Stadt Braun- 

schw. (Ebd. 10, 154-72.) [1540 
Otto, Walt, Die Herzogtümer 

Braunschw. u. Lüneb. vor d. Tode 

Friedr. Ulrichs. Rost. Diss. 65 S. [1541 
Carstensen, C. A., Gründung u. anfängliche 

Entwicklg. v. Friedrichstadt a. d. Eider. Kiel. 

Diss. 55 8. 11542 
Günther, Fr., Die Bergstadt Altenau im 30). 

Kriege. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13. 

32-64.) 11543 
Sommerfeldt, G.. Abrah. Adam v. Bott feldt 

auf Bündorf (Kr. Merseburg), und die Herren 


#44 

v. Bendeleben, etwa 1635-1650. (Thür.-sächs. 

2t. f. G. 3, 210-16.) 11544 
Zimm „ H., Hrzg. Ernst d. Fromme. 


ermann 
Langensalza: Schulbuchb. 190 8. 5 M.[1545 
Waas, Fr., Die Generalvisitation Ernsts d. 
Frommen im Hrzgt. Sachs. Gotha 1641-45 
(8. 12, 1411), Forts. (Zt. d. Ver. f. thür. O. 
N. F. 21, 351-92.) 11546 


Splittgerber, J., Die Gegenref. im 
Kreise Schwiebus. (Jahrb. f. brandb. 
Kirch.-G. 9/10, 268-320.) Auch Kiel. 
Diss. [1547 

Szczeponik, B., Hrzg. Ernst Bogisl. 
v. Croy, d. letzte Bisch. v. Cammin, 
im Streite Schwedens u. Brandenburgs 
um d. Besitz d. Bistums. (Balt. Stud. 


N. F. 17, 1-58.) Greifsw. Diss. [1548 

Wannow, Matthias Wannowius, v. 1547-89 
luth. Pfarrer in Sorquitten, d. Stammvater d. 
westpreuß. Fam. ven (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 12, 54-61.) — W. Bickerich, Des Co- 
menius Aufträge in Danzig 1641 u. d. Verbindg. 
d. Unität mit d. Reformierten in Danz. 755 
d. Westpr. G.-Ver. 55, 125-47.) 11549 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schlug von Religion und Kirche). 
Liebmann, H., Dt. Land u. Volk nach ital. 
Berichterstattern d. Ref.-Zeit, s. 13, 1665. Rez.: 
Hist. Zt. 111, Sr ‚Friedensburg. 11550 
Gebauer, K., G d. franz. Kultureinflusses 
auf Dtschld. v. d. Ref. bis z. 30 jahr. Kriege, s. 
12, 1423. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 
333-36 Gust. Wolf. 11551 


Widmann, H., Die Regierg. d. geistl. 
Staates Salzburg im 16. Jh. (Dt. 
Gbll. 15, 1-23.) [1552 

Fischel, A., K. Ferdinands I. Versuch 
z. Einführg. e. rein landesfürstl. Ver- 
waltg. in Mähren 1528. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens usw. 17, 259.73.) [1553 

Haß, M., Die Hofordng. Kurf. Joachims II. 
v. Brandenb., s. 12, 1431. Rez.: Hist. Viertelj- 
schr. 16, 120 f. Curschmann; Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 1, 148-50 Hirsch; Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 634 f. Goldschmidt [1554 

Haß, M., Die kurmärkisch. Stände im letzt. 
Drittel d. 16. Jh., s. 13, 4069. Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 38, 480-35 Kaphahn. 11555 


Koch, Walt., E. Denkschr. a. d. 
Zeit d. Kurf. Joh ann Sigismund v. 
Brandenb. üb. Reformen in d. Ver- 
waltg. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 
65-86.) — [1556 


Marré, H., Die Wehrverfassg. d. 
Stadt Münster von d. Wiedertäufer- 
unruhen bis z. Regiergs.-Zeit Christoph 
Bernhards v. Galen (1536 1650). 
Münst. Diss. 159 S. [1557 

Toberg, R., Die Lübecker Käm- 
merei 1530-1665. (Zt. d. Ver. f. lüb. 
G. 15, 75-109; 229-306.) 37 S.: Kieler 
Diss. [1558 


Bibliographie Nr. 1544—1617 


Nielsen, A., Entstehung d. dt. Kanıeralwis- 
senschaft im 17. Jh., s. 12, 3798. Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 38, 395-98 W. Köhler. 11559 

Berlin-Neubart, J. V., Stellung d. Hugo Grotius 
in d. G. d. Nationalök. Erl. Diss. 12. 57 8. [1660 

Kaphahn, Die wirtschaftl. Folgen d. 30 j. 
Krieges f. d. Altmark, s. 13, 1572. Rez.: Jahrb. 
1. Gesetzgebg. 37, 2118 f. Brinkmann. [1561 


Schwanncke, E., Die Wirk d. 
30 jähr. Krieges im Erzstift Mag 
(Holzkreis). Hall. Diss. 111 S. [1562 


Hammer, Merkwürdige Feldeinteilungen im 
Elsaß. (Zt. f. Vermessungswesen 41, 12, 016-43; 


950-61.) [1568 
Meilinger, J., Der Warenhandel d. 
Augsburg. Handelsgesellschaft Ant. 
Haug, Hans Langenauer, Ulr. Link 
u. Mitverwandte (1532-1562). Leipz. 
Diss. 11. 96 8. [1564 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 677 f. R. Stoll. 
Thimme, H., Der Handel Kölns am 
Ende d. 16. Jh. u. d. internat. Zu- 
sammensetzg. d. Köln. Kaufmann- 
schaft. (Westdt. Zt. 31, 389-473.) [1565 


Bijlstra, R., De * v. Rotterdams 
koopvaardij. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5 80 
1, 56-87.) 


Schultse, Joh., Zur Getreidepolitik in 
Hessen unt. Landgr af TANPE d. Groß- 
müt., 1518-67. (Viertel schr. f. Soz. 
u. Wirtsch.-G. 11, 188. 213.) [1567 

Möllenberg, Eroberg. d. Weltmarktes durch 
d. mansfeld. Kupfer, s. 11, 3836. Rer.: Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 36, 2068-70 Brinkmann; Korrbl. 
d. Gesamt-Ver. 61, 71f. Kacber; Thür.-sächs. 
Zt. 3, 92-94 Sommerlad; Mitt. d. Ver. f. G. Nürnb. 
20, 290-93 Reicke. 11588 


Winkelmann, O., Die Armenordngn. 
v. Nürnberg (1522), Kitzingen (1523), 
Regensburg (1523) u. Ypern (1525). 
(Arch. f. Ref.-G. 10, 242-80. 11, 


1-18.) [1569 
Solleder, F., Die Judenschutzherrlichkeit d. 
Julius-Spitals in Würzburg. Beitr. z. Soz.-, 


Wirtsch.- u. Sitten-G. Frankens. (Riezler-Fest - 
schr. 260-304.) 11570 

Levy, Ascher, a. Beichshofen im Elsaß 
(1598-1635), Memoiren. Hrsg., übers. u. m. 
Anmerkgn. vers. v. M. Ginsburger. Berl.: 
Lamm. 97, 44 8.3 M. 50. Rez.: Lt. Zbl. 11, 
Nr. 12 8. Krauss. 11571 

Meiergerichtsurteile, Höngger, d. 16. u. 17. 
Jh.; hrsg. u. erl. v. U. Stutz, 8. 13, 1588. Rez.: 
Zt. f. dt. Wortforschg. 14, 316ff.; Lit. Zbl. 
13, Nr. 29 Brinkmann: Hist. Zt. 112, 398-400 
Nabholz. {1572 

Petry, J., penne: Schöffenurkk. a. d. 16. Jh. 
Rating. Progr. 4 . 21 8. {1578 

Luschin v. Ebengreuth, A., Hanns 
Ampfingers Bericht üb. d. gerichtl. 
Verfahren in Kärnten 1544. (Carin- 
thia I, Jg. 103, 162-90.) [1574 

Wolff, Alfr., Gerichtsverfassg. u. 
Prozeß im Hochstift Augsburg in d. 


Rezeptionszeit. (Aus: Arch. f. G. d. 
Hochstifts Augsb. Bd. 4.) Würzb. 
Diss. 239 S. [1575 


TAT YE a 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 *45 


Rez.: Zt. d. Sav.-Zt. 34, Germ. Abt., 661f. 
Pischek. 

Sauer, H., Die ravensberg. Gogerichte u. ihre 
Reform im 16. Jh., s. 12, 3814. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stittg. f. Rechts- G. 33, G. A., 644 f. Fehr. [1576 

Haering. H., Die Geschichte d. Hinterlassen- 
schaft e. Tillyschen Offiziers. (Arch. f. Kultur- 
G. 11, 486-94.) 11577 

Schneid. J., Das Rechtsverfahren wider die 
Hexen zu Wemding im erst. Drittel d. 17. Jh. 
(Oberbayer. Archiv 57, 118-95.) [1578 


Maliniak, Andr. Fricius Modrevius. 
E. Beitr. z. G. d. Staats- u. Völker- 
rechtstheorien. (Sitzungsberr. d. Wien. 
Akad. 170, 10.) Wien: Hölder. 200 S. 
4 M. 70. [1579 

Schmidts, Maister Franntzn, 
Nachrichters inn Nürmberg, All sein 
Richten. Nach d. Hs. hrsg. u. eingel. 
v. Albr. Keller. Lpz.: Heims. xvj, 


119 S. 6 M. [1580 

Fürst, W., Prozeß geg. Nikolaus v. Gülchen, 
Ratskonsulenten u. Advokaten zuNürnberg, 1605. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 30, 132-74.) [1581 

Gebhardt, A., D. Epitaphium d. Michael 
Funck. E. Zeugnis z. (Steinkreuzforschg. u. 
z. Rechtspflege e. oligarch. regiert. Reichsstadt. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 164-71.) 11582 

Sassen, A., Zoenverdrag wegens doodslag. 
(Verslagen en meded. d. Vereenig. tot uitg. d. 
bronnen v. h. oude vaderl. recht 6, 268-70.) [1583 


Plathner, L., Graf Johann v. Nassau 
u. d. erste Kriegsschule. Beitr. z. 
Kenntn. d. Kriegswesens um d. Wende 


d. 16. Jh. Berl. Diss. 91 S. [1584 
Geyso, v., Die Alt est. Nachrr. üb. d. Erriehtg. 
d. Sıammtruppe d. Füsil.-Regim. v. Gersdorf 
n Nr. 80 im J. 1631. (Hessenland 13. 
r. 14.) p [1585 


Jürgens, 8t., Das Helfersystem in d. Schulen 
d. dt. Reformation, unt. besond. Berücksicht. 
Trotzendorfs. (Manns pädag. Magaz. 525.) 
Langensalza: Beyer. X. 101 S. 1 M. 40. [1586 

Clemen, O., Stammbucheinträge v. Schul- 
männern aus d. 2. Hälfte d. 16. Jh. (Zt. f. G. 
d. Erziehg. usw. 2, 251-56.) 11587 

Bauch, G., G. d. Breslauer Schulwesens in d. 
Zeit d. Ref., s. 13, 1594. Rez.: Hist. Viertelj- 
schr. 16, 569 f. Georg Müller; Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 34, 693-97 Beer. 11588 


Kvačala, J., J. A. Comenius. (Die 
groß. Erzieher. 6.) Berl.: Reuther 


& R. x, 192 S. 3 M. [1589 
Rez.: Lit. Zbl. H, Nr. 11 Buchenau. 


Hampe, Th., Beitr. z. G. d. Buch- u. Kunst- 
Handels in Nürnberg. (Mitt. a. d. Germ. Nat.“ 


Museum 12, 109-157.) 11590 
Bevellio, P., Hans d. Gelehrte v. Schellen- 
berg. Freib. Diss. 66 8. 11591 


Günther, Fr., Der Berg- u. Stadtschreiber 
Mart. Hoffmann, e. fast vergess. Oberharzer 
G. schreiber. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 213-31.) 11592 
. Fris, V., Antoine Sanderus. (Biographie nat. 
21, 317-67.) Zosta [1593 


Achelis, Th. O., Zu Janus Cornarius. (N. 
Arch. f. sächs. G. 34, 1631.) Vg. 12, 3830. [1594 
Michel, J., Die Quellen z. Raeteis d. Sim. 
Lemnius. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ver. v. 
Graubünd. 42, 97-222. [1595 


Mennen, H., Justus Lipsius auf der Bursa 
nova tricoronata zu Köln. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. etc. 32, 416-21.) [1596 

Lieb, A., Joh. Gebh. v. Schwarzhofen 1591- 
1632. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. 
Regensb. 64, 55-60.) 11597 

Platter, Fel., Tagebuchbll. a. d. Jugendleben 
e. dt. Arztes d. 16. Jh. Hrsg. v. H. Kohl. 
(Voigtländers Quellenbücher 59.) Lpz.: Voigt- 
länder. 195 S. 1 M. 50. [1598 

Besler, Einzige urkundl. belegte Nachricht 
üb. Joh. Fischarts Tätigkeit als Amt mann in 
Forbach i. L. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Alter- 
tkde. 24, 513-15.) 11599 

Wolff, Eug., Faust u. Luther, s. 13, 1606. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztu. 13, Nr. 21 Petsch. — R. 
Petsch, Lerchheimer u. d. Faustbuch. (Beitrr. 
2. G. d. dt. Sprache usw. 39, 175-88.) [1600 

Blume, R., Staufen. Die Quelle d. Berr. d. 
Zimmerisch. Chronik u. d. Volksbücher vom 
Faust. (Schau-in's-Land 40, 33-42.) — J. Le- 
walter u. J. Bolte, 3 Puppenspiele v. Doktor 
Faust. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 36-51; 137- 
46.) — Frz. Babinger, Der geschichtl. Faust. 
(Alemannia 3. F., 5, 152-56.) 11601 

Günther, O., H. Hasentödter, e. preuß. 
Poet d. 16. Jh. (Zt. d. West pr. G.-Ver. 55, 1-48; 
1821.) [1602 

Schneider, Ferd. Jos., Adam Purwalder, e. 
Tiroler Dramatiker d. 17. Jh. (Euphorion 17, 
546-62.) 11603 

Wels, K., Die patriot. Strömungen in d. dt. 
Lit. d. 30 j. Krieges nebst Anhg.: Das tyrtäische 
Lied b. Opitz u. Weckherlin in ihr. gegenseit. Ab- 
hängigkeitsverhältn. Greifsw. Diss. 161 8. [1804 


Lorensen, V., Rantzausche Burgen u. Her- 
rensitze im 16. Jh. nach d. Rantzauschen Tafel. 
Beitr. z. nord. Bau-G. Aus d. Dänisch. Schlesw.: 
Berga. 102 S.; 14 Taf. 10 M. 11605 

Schmidt, Rich., Der Kirchenbau zu St. Jo- 
achimsthal, 1534-40. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 51, 444-58.) [1606 

Sattler, M., Freiburger Bildwerke d. 16. Jh. 
Zürich. Diss. 99 8.; 13 Taf. [1607 

Braun, F. W., Neues üb. Peter Flötner. 
(Rep. f. Kunstw. 36, 136-43.) [1608 

Weber, G. Ant., Das relig. Bekenntnis Til- 
man Biemenschneiders. (Katholik 4. F., 10, 
457-59.) 11609 

Schmid, H. A., Die Malereien H. Holbeins 
d. J. am Hertensteinhause in Luzern. (Jahrb. d. 
Kgl. Preuß. Kunstsammlgn. 34, 173-206.) [1610 

Weiß, E., Jan Gossart gen. Mabuse, s. Leben 
u. s. Werke. Monogr. Versuch u. Beitr. z. G. 
d. vläm. Malerei in d. 1. Hälfte d. 16. Jh. 
Parchim: Freise. 133 8.; 24 Taf. 10 M. [1611 

Stumm, L., Uber 2 Werke v. Hans Funk. 
(Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 13, 247-53.) [1612 

Schellhaß. K., Noch einmal Michelangelos 
Christus u. d. Wittelsbacher. (Quell. u. Forsch. 
a. ital. Archiven u. Biblioth. 15, 397-99.) Vgl. 
10, 1641. [1613 

Zottmann. L., Der Brüsseler Maler Engelh. 
de Pee als Porträtist am Hofe Herzog Wil- 
helms V. u. Maximilians I. (Altbayer. Monats- 
schr. 12, 6-12.) 11614 

Beets, N., Lucas de Leyde. (Collect. des 
grands artistes des Pays-Bas.) Brux.: Van Oest. 
133 8.; 33 Tat. [1615 


Stengel, W., Studien z. G. d. dt. Renaiss.- 
Fayencen. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11, 
21-105.) [1616 


Siebeck, R., Johs. Schultz, fürstl. braunschw.- 
lüneb. Organist in Dannenberg. Beitr. 3. G. d. 
Musik in Niedersachs. in d. 1. Hälfte d. 17. Jh. 


*46 


(Publikationen d. internat. Musik-Ges. 2. F., 
H. 12.) Lpz.: Breitkopf & H. 191 8.5 M. [1617 


Kayser, Rud., E. Familientag in d. Ref.-Zeit. 
(Dt. Herold ’13, Nr. 7.) [1618 
Ments, F., E. Gesellschaftaspiel am Rappolt- 
steinisch. Hofe des 16. Jh. (Jahrb. f. G. usw. 
Els.-Lothr. 29, 78-86.) 11619 
Schottenloher, K., Der Rebdorfer Prior Kilian 
Leib u. s. Wettertagebuch v. 1513-31. (Riexler- 
Festschr. 81-114.) 11620 
Wymann. E., Seltener Viehsegen a. d. 16. Jh. 


(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 6, 307-9.) 11621 


Kolde, G., Der Abt v. Waldsassen u. d. Teu- 
felsbanner v. Weiden. E. Kulturbild a. d. Ref.- 
Zeit. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 10, 235-87.) [162 la 


6. Vom Westfül. Frieden bis zum 
Tode Karls VI. und Friedr. 
Wilhelms I., 1648—1740. 

Rödding, Pufendorf als Historiker, s. 13, 
4125. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52 Voss; 
Westdt. Zt. 32, 2491. Platzhoff; Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 26, 617 Hein. 11622 

Huffschmid, O., Die franz. Verwüstung d. 
Städte in d. Pfalz 1689. (Mannheim. Gbll. 14, 
116-20.) Aus „Sonderbahrer Historien-Calender 
auf d. J. 1691. Hamburg: Rebenlein. I1622a 


Nuntiaturberichte v. Kaiserhofe Leo- 
we I., Febr.1657-Dez. 1669, hrsg.v.A. 
evinson. (Arch. f. öst. G. 103, 547- 
831.) Sep. Wien: Hölder. 6 M. 80. [1623 
Urkunden u. Aktenstücke 2. G. d. Kurf. Friedr. 
Wilh. v. Brandenb. Bd. 20: Auswärt. Akten. 
Bd. 4: (Frankr.) 1667-88; hrsg. v. F. Fehling, 
8. 12, 1500. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 572-74 
Petsch; Hist. Zt. 111, 154-56 Pribram. [1624 


Witt, Johan de, Brie ven (s. 12, 4126). 
D. 4: 1670-72; bew. door R. Fruin, 
uitg. d. N. Japiske. (Werken uitg. 
door h. Hist. Genootsch. 3. S., Nr. 33.) 
x, 608 S. 6 fl. [1625 

borg, M., Fehrbellin. Nach Berr. u. 


Klinkon 
Briefen d. führ. Männer hrsg. ( Voigtländers Quel- 
lenbücher 50.) Lpz.: Voigtl. 84 S. 80 Pf. [1626 


Bojani, F. de, Innocent XI. Sa 
correspondance avec les nonces (s. 11, 
3885). 1680-1684. Affaires polit. Rome: 
Loescher 12. 1102, 14 S. 12 fr. [1627 

Forbin, Comte de, La seconde mis- 
sion de Toussaint de Forbin en Po- 
logne 1680-81. (Rev. d'hist. dipl. 27, 
238-75.) Vgl. 12, 3871. [1628 

Baedeker, P., Dortmund 1700-1740. 
Auszüge aus Ratsprotokollen u. Auf- 
zeichngn. (Beitrr. z. G. Dortmunds 
23, 1-32.) [1629 

Droysen, H., Aus d. Briefen d. Kö- 
nigin Sophie-Dorothea. (Hohenzoll. 
Jahrb. 17, 210-43.) [1630 


Spahn, M., Der Gr. Kurfürst. Die 
Wiedergeburt Dtlds.. im 17. Jh. 
(Welt-G. in Charakterbildern. 4. Abt. 
Die neuere Zeit.) Mainz: Kirchheim. 
152 8. 4M. [1631 


Bibliographie Nr. 1617—1680 


Motzki, A., Braunsberg im 2.schwed.- 
In. Kriege. E. Beitr. a. d. Vatikan. 
taatsarch. Braunsb. Progr. 48 S. [1632 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 5f. 
Wolpers, Th., Die polit. Beziehgn. 
Brandenburgs zu Schweden 1672-75. 
Münst. Diss. 12. x, 75 S. [1633 
Beyer, K. H., Mecklenburgs Lage 
im brandenb.- schwed. Kriege 1675-77. 
Rostock. Diss. 57 S. [1634 
Böhmländer, E., Die Wahl d. Her- 
zogs Joseph Klemens v. Bayern 2. Erz- 
bisch. v. Cöln 16888. 13, 1630). Schluß. 
(Oberbayer. Archiv 57, 224-84.) [1635 


Heigel, K. Th. v., Peter d. Große u. die Deut- 
schen. (v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d. neuer. 


G. 35-64.) 11636 
Zimmermann, P., E. Welfengrab in Adria- 
nopel? (Braunschw. Magaz. 13, 10f.) 11637 
Lüdtke, Frz., Polen u. d. Erwerbg. d. preuß. 
Königswürde durch d. Hohenzollern (s. 13. 
1632). TI. 2: Anlagen. Bromb. Progr. 26 S. [1638 


Drechsler, G., Der Streit um d. 
oranische Herrschaft zw. König Friedr. 
I. v. Preuß. u. d. Hause Nassau-Dietz 
u. sein Einfluß auf d. preuß. Politik 
(1702-32). Leipz. Diss. 176 S. [1639 

Heuser. E., Die Belagerg. v. Landau 1702, 


1703, 1704 u. 1713. 2. verb. Aufl. Landau: 
Kaußler. 312 8. 6 M. 11640 


Meyer v. Knonau, G., Kurf. Maxi- 
milian Emanuel v. Bayern u. d. schwei- 
zer. Eidgenossenschaft in d. J. 1702 u. 
1703. (Hist. Zt. 111, 41-53.) [1641 

Hengelmüller, Frhr. v., Franz Rá- 
köczi u. sein Kampf f. Ungarns Frei- 
heit 1703-11. . 1. Stuttg.: Dt. 
Verl.-Anst. jx, 241 S. 6 M. 50. [1642 

Márki, Franz Rákóczi II., s. 13, 1636. Rer.: 


Korrbl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 94-100 
Connert. [ 1642 a 

Israël, R., Der Feldzug v. 1704 in 
Süddtld. (Diss.) Berl.: Ebering. 
102 S. 2 M. 50. [1643 

Dierssen, H., Die Prov. Posen im Nordisch. 
Kriege nach d. Darstellg. in Voltaires Charles 
XII. (Zt. d. Hist.-Ges. Posen 28, 1-21.) [1644 

Bihler, O., Ferdinand Amadeus Reichsgraf 
v. Harrsch. (Schau-in’s-Land, 40, 2, 105-11.) 1645 


Croll, E., Het aandeel v. de repu- 
bliek d. vereenigde Nederlanden in de 
Quadruple Alliantie v. 1718. (Bijdrr. v. 
vaderl. gesch. 5. R., 1, 121-67.) [1646 

Chance, J. F., The Antecedents of 
the Treaty of Hanover. (Engl. hist. 
rev. 28, 691-718.) [1647 


Mantel, A., Der Abfalld.kathol. Län- 
der v. eidgenöss. Defensionale. (Jahrb. 


Vierling, A., Nachtr. zu d. Abhandlg. „An- 
denken in d. Stadt Weiden an Oberst v. Fritsch 
u. Feldmarsch. Fellner von Feldegg‘‘. (Vhdlgn. 
d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 25- 
31.) Vgl. 09, 1618. [1649 


Vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms I., 1648—1740 47 


Mummenhoff, Der Austritt d. vordersten 
Losungers Paul Albr. Rieter v. Kornburg a. d. 
Rat 1696. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürn- 
berg 12, 8-11 u. vollst.: Fränk. Kurier, Unter- 
halt ungsbl. 12, Nr. 54, 56, 58, 60, 62.) [1650 

Kentenich, Neumagener Leiden am Ende d. 
17. Jh. (Trier. Chron. N. F. 9, 153f.) 11651 

Berkenkamp, H., Das Fürstent. 
Corvey unt. d. Administrator Christoph 
Bernhard v. Galen, Bisch. v. Münster, 
1661-78. (40 v. Nr. 134.) Hildesh.: 
Lax. 99 S. 2 M. 60. [1652 

Mers, W., Das Kirchspiel Apensen vor 200 
Jahren. Buxtehude: Vetterli. 18 S. 30 Pf. [1653 

Prochnow, G., Aus d. Zeit d. Moskowiter- 
krieges. Vor 200 Jahren. Zur Erinnerg. an d. 
Schicksale Vorpommerns im nord. Kriege. 
(Aus: Greifswald. Ztg.) Greifswald: Bruncken. 
27 S. 30 Pf. 11654 


Innere Verhältnisse. 


Zehntbauer, R., Gesamtstaat, Dualismus u. 
Pragmat. Sanktion. (Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 


371. 11655 
Jakubiska. J. I., Pragmatická sankce 
Kurla VI. Progr. Kladno 5 8. 11656 


Siegl. K., Eger u. d. Pragmat. Sankt ion. 
Nach Urkk. u. Akten d. Egerer Stadtarchivs 
als Beitr. z. G. d. P. 8. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 52, 114-39.) Sep. Prag: Korbt s- li 
u. G. 1M. BR [1656a 


Metzenthin, A., Ulr. Obrecht u. d. 
Anfänge d. franz. Prätur in Straß- 
burg. (46 v. Nr. 104.) Straßb.: Heitz. 


190 8. 8M. [1657 
Fuckel, A., Die Berufg. d. Philosophen Wolff 
nach Hessen. (Hessenland 13, Nr. 19f.) [1658 


Uderstädt, E. R., Die ostpreuß, 
Kammerverwaltg., ihre Unterbehör- 
den u. Lokalorgane unt. Friedr. 
Wilh. I. u. Friedr. II. (s. 13. 4162). 
Forts. (Altpr. Monatsschr. 50, 586- 
603. 51, 126-59.) 1 [1659 

Philipp, A., Zur G. d. wettin. Re- 
formversuche in Polen. (N. Arch. f. 
sächs. G. 34, 168-74.) [1660 


Brinkwerth, W., Beitrr. z. G. d. 
Reorganisation d. Städtewesens in d. 
Kurmark Brandenb. u. im Hrzgt. 
Magdeb. 1680-1713. (Gbll. f. Magdeb. 
48, 115-53.) Auch Gött. Diss. [1661 


Zielenziger, K., E. neuentdeckt. 
Buch Bechers. (Arch. f. Sozialwiss. 37, 


578-87.) [1662 

Boeckler, A., Wirtschaftsakten a. d. Haus- 
buche d. Fam. v. Alvensleben in Gardelegen 
1661-1673. Progr. Gardelegen. 4°. 38 S. [1663 


Zetzner, J. E., Aus d. Leben e. 
Straßburg. Kaufmanns d. 17. u. 18. 
Jh. „BReiss-Journal u. Glücks- u. Un- 
glücksfälle.‘“ Nach d. ungedr. Orig. 
Hs. im Auszug m. Anm. hrsg. v. R. 
Reuss. (43 v. Nr. 104.) Straßb.: 
Heitz. xj, 235 S. 8 M. [1664 


| 
| 


Glückel von Hameln, Der, Denkwür- 
digkeiten, a. d. Jüdisch-Dt. übers., 
m. Erläut. versehen u. hrsg. v. A. 
Feilchenfeld. (Memoiren jüd. Män- 
ner u. Frauen.) Berl.: Jüd. Verl. 


3288. 4M. [1665 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 154, 140-43 Daniels; 
Hist. Monatsbll. Posen 14, 195-98 Warschauer. 
Schell. O., Aus d. Inventarium d. Elberfeld. 
Bürgermeisters u. Kaufherrn Joh. Plücker 1709. 
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 169-203.) [1666 


Gebauer, J. H., Der Plan e. Verle- 
gung d. Reichskammergerichts nach 
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nie- 
dersachs. 13, 65-76.) [1667 


im 17. Jh. (Altbayer. Monatsschr. 11, 103-7.) [1668 

Haeckel, J., Die Potsdamer Riesen- 
garde. (1713-40.) 200 j. Gedenkbl. z. G. 
d. 1. Garde- Reg. zu Fuß u. d. St. Potsd. 
Poted.: Gropius. 132 S. 6M. [1669 


Berliöre, U., Zur literar. Reise Martènes in 
Dtid. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 3, 343-47.) [1670 

Rodewald, Irmenach zur Zeit d. Zerstörung 
d. Grevenburg u. d. badisch. Religionswirren, 
1697-1734. Zugleich e. Beitr. z. G. d. Hinteren 
Grafschaft Sponheim. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 7, 129-87.) 11671 

Desmons, F., l.e Janseniame dans le dioc. de 
Tournai sous les successeurs franç. de l'évêque 
Gilbert de Choiscul, 1690-1715. (Anal. p. 2. A 
l'hist. eccl. de la Belg. 39, 256-74; 391-430.) [1072 


Fries, Die Lehre v. Staat bei d. pro- 
test. Gottesgelehrten Dtlds. u. d. Nie- 
derlande in d. 2. Hälfte d. 17. Jh. Berl.: 
Ebering 12. 173 S. 3 M. 50. [1673 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 5781. 
Ricker. 

Geiges, R., Zinzendorf u. Württem- 
berg. Seine Beziehgn. zu Fakultät u. 
Konsistorium 1733-34. (Bll. f. württb. 
Kirch.-G. 19, 52-78; 138-52.) [1674 

Nolte, F., Joh. Albr. Bengel. Ge- 
lehrtenbild a. d. Zeit d. Pietismus. 
Gütersloh: Bertelsmann. xvj, 169 S. 


2 M. 40. [1675 

Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 46 Kolb. 

Friedrich Wilhelm, Fürst zu Ysenburg 
u. Büdingen, Ungedr. Briefe d. Grafen Nikol. 
I. dw. v. Zinzendorf u. d. Grafen Maximilian II. 
zu Ysenb. u. Büd. weg. d. Erbpachtg. d. Ronne- 
burg. (Hessenland 13, Nr. 13-16.) 11676 

Kirn, O., Aus d. Archiv d. Theol. Fakultät 
zu Leipzig (s. 13, 1406). 2. (Zt. f. Kirch.-G. 
34, 235-69.) Inh.: Akten 2. früher. G. d. Pictis- 
mus. 11677 

Goeters, Die Vorbereitung d. Piet ismus in d. 
reform. Kirche d. Niederlande, 8. 12, 1560. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 25 W. Köhler. [1678 

Wotschke, Th., Zum Drama „Glaube u. 
Heimat“ im Posener Lande. (Zt. d. Hist.-Ges. 
Posen 28, 43-67.) [1679 

Deplin, L., Kirchl. Leben im belagert. Riga 
1709/10 (Balt. Monatsschr. 75, 449-68.) [1680 


— k a — te aa 2 — 


18 


Liebe, G., Der Bericht e. Privatdozenten üb. 
d. Universit. Halle 1731. (Thür.-sächs. Zt. f. 
G. 3, 151-68.) [1681 


Sellschopp, A., Neue Quellen z. G. Aug. 
Herm. Franckes. Halle: Niemeyer. x, 163 8. 
4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 32 Geo. Mül- 
ler; Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 15, 184-86 Kretzsch- 
mar; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 Knoke. [1682 

Stiftungen, Die, Aug. Herm. Franckes. Neu 
hrsg. u. bis z. Gegenw. fortgef. v. W. Fries. 
Halle: Waisenhaus. 274 8.; 4 Taf., Plan. 
6 M. 11683 

Uttendörfer, Erziehungswesen Zinzendorfs u. 
d. Brùdergemeinde in sein. Anfängen, s. 13, 4197. 
Selbstref.: Zt. f. G. d. Erzichg. usw. 2, 300-3. 
Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 692-96 Ph. Meyer. [1684 

Dienst weisung d. Rektors e. kurpfälz. reform. 
Gymnasiums im 18. Jh. (Mannheim. Gbll. 14, 
182-65.) 11685 

Kleinsehmiät, K., System u. Frage nach d. 
Autorschaft d. kurfürstl. braunschweig.-lüne- 
burg. Schulordng. v. 1737. Beitr. z. G. d. Pädag. 
im 18. Jh. (Manns! pädagog. Magazin 533.) 
Langensalza: Beyer. xlj, 128 8. 1 M. 70. [1686 


Bickerich, W., E. vergess. Dichter d. Posener 
Landes (Salom. Opitz). (Zt. d. Hist.-Ges. Posen 
28, 69-104.) 11687 

Stierling, Leben u. Bildnis Frs. v. Hagedorn, 
s. '12, 1574. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 159-63 
Köster. 11688 

Reichel, Eug., Gottsched, s. 13, 1687. Rez.: 
N. Arch. f. sachs. G. 34, 419-24 Reuschel. [1689 


Paulus, R., Max Emanuel u. d. franz. Kunst. 
(Altbayer. Monatsschr. 11, 130-45.) 11690 
Leisching. J., Joh. Bernh. Fischer v. Erlach 
in Brünn. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. ‚Ahrens usw. 17, 
274-79.) 11691 
Schmidt, Fr., Entstehg. d. Neustadt Erlangen 
u. Erbauung d. markgräfl. Schlosses. Erl. Diss. 


12. jx, 220 8. [1692 

Beschorner, H., Balthas. Permoser. Beitrr. 
z. G. s. Lebens u. Wirkens. (N. Arch. f. sächs. 
G. 34, 61-141.) 11693 


Paulus, R., Mich. Wening u. Karl Gustav 
Anıling, 2 Münchener Kupferstecher d. Barock. 
(Alt bayer. Monatsschr. 12, 37-44.) 11694 


Pirro, A., Dietr. Buxtehude. Paris: Fisch- 
bacher. 508 8. 15 fr. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. 
G. 15, 179-84 Riemann. [1695 

Seibel, G. A., Leben d. Kgl. poln. u. Kurfürstl. 
sächs. Hofkapellmeisters Joh. Dav. Heinichen 
nebst chronol. Verzeichnis s. Opern u. tbemat. 
Katalog s. Werke. Lpz.: Breitkopf u. H. 
102 8. 4 M. 11696 


Voigt, Chr., E. Hoffest a. d. Zeit d. Gr. Kur- 
fürsten. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13, Nr. 7.) 11697 
Domarus, M., Wunderkuren e. 6 jähr. Kna- 
ben zu Grävenwiesbach 1719. (Mitt. d. Ver. 
f. nuss. Altkde. 16, 105-14.) 11698 
Zinkgräf., K., Die Pest in Weinheim 1666. 
Wein!. n. d. Bergst.: Selbstverl. 19 8.80 Pf. [1699 
Kentenich, E. Räuberbande im Amt Saar- 
burg 1722. (Trier. Chron. N. F. 9, 189 f.) [1700 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740—1789. 


Friedrich d. Gr., Werke. In dt. 
Übers. m. Illustr. Ye > Menzel. Hrsg.: 
G. B. Volz (s. 13, 4217). Bd. 5: 


Bibliographie Nr. 1681— 1752 


Altersgeschichte. Staats- u. Flugschrif- 
ten; dt. v. Fr. v. N -Broni- 
kowski. 252 S.; af. u. 3 Ktn. 
Bd. 6: Milit. Sobrr.; ; dt. v. Fr. v. O. 
412 S.; 12 Taf. [1701 
Friedrich d. Gr., Briefe an Thieriot; hrag. v. 
Emil Jacobs, 8. 12, 3941. Res.: Forsch. 2. 
brandb. u. pr. G. 25, 309f. Droysen. [1702 
Friedrichs 


d. Gr. Brief vw. m. Voltaire, hreg. 
TI. 3, s. 3951. 


v. Koser u. Droysen. 11. 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 4 Mangold; Hist. 
Zt. 112, 369 f. Sakınaun. 11703 
Maria Theresia, Briefe. Ausgew., 


hrsg. u. eingel. v. W. Fred, in dt. 
Übertragg. v. H. Kubin. München: 
Müller. XXXVII}. 384; XJ, 412 8. 
12 M. [1704 


Maria Theresia u. Kurfürstin Maria An- 
tonia v. Sachsen, Briefwechs. 1747-1772, 


hrsg. v. W. Lippert, 11, 1697. Rez.: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 331-89 
Wagner. [1705 


Lucanus, A.H., Preußens uralt. u. 
heutig. Zustand. 1748. (s. 13, 1710). 
Bd. 2. Hrsg. v. E. Hollack u. G. 
Sommerfeldt. Lig. 1—2. 363 S. 


9 M. 1706 
Rez.: Alt pr. Monatsschr. 50, 622-25 Loch; 
Altpr. Rundschau 2, 136 G. Sommerfeldt. 
Diehl, W., Mitt. d. Feldpredigers Joh. Casim. 
Hoffmann üb. seine Teilnahme am 7j. Kriege. 
(Hess. Chronik 13.) [1707 
Berg, C. vom, Truppendurchzüge durch 
Schwelm u. d. angrenz. bergische Land währ. 
d. 71. Krieges. (Nach Aufzgn. d. Küsters Joh. 
Casp. Noltzen in Schwelm.) (Monatsschr. 
d. Berg. G.- Ver. 20, 181-12.) (1708 
Aubert, C., Prag u. Kolin. E. glücklich. u. 
e. unglücklich. Tag a. d. Kriegsleben d. Gr. 
Königs. Nach d. Tageb. e. norweg. Otſizier s 
(G. Fr. v. Krogh) währ. d. Feldzuges in 
Böhmen 1757. (Beih. z. Milit.-Wochenbl. 13. 
163-96.) Sep. Berl.: Mittler. 60 Pf. [1709 
Bruchmülter, W., Beitr. z. G. d. Russenein- 
falls in d. Neumark 1759. (Forsch. z. brand b. 
u. pr. G. 26, 226-29.) 11710 
Fuchs, Joh. Bapt., Erinnergn. a. d. Leben 
e. Kölner Juristen, hrsg. v. J. Heyderhoff, 
s. 12, 3950. Rez.: Westdt. Zt. 31, 229. u. 
Hist. Zt. 110, 396 f. Hashagen. 11711 


Archives ou correspondance inéd. de 

la maison d' Orange-Nassau (s. 12, 
39.16). 4. S., p. Th. Busse maker. 

| T. 4: 1759-1766. XII, 615 8 [1712 
Döhla, J. K., Tageb. e. Bayreuth, Soldaten 

| aus d' nordamerikan. Freiheitskrieg 1777-83. 


(Arch. f. G. usw. v. Oberfranken 25, I, 81-201; 
II, 107-224.) 1171 3 


Seidel, P., Das Leichenbegängnis 
Friedr.d.Gr. geschild. v.e. Teilnehmer. 
Hohenzoll. Jahrb. 17, 245-50.) [1714 


Woll, Rich., Berlin. geschrieb. Zeitungen 

a. d. J. 1740, s. 12. 1597. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 1. 160-63 Arnheim. 11715 

| Allard, B., Friedr. d. Gr. in d. Literatur 
Frankreichs m. e. Ausblick auf Italien u.8panien. 
(Aus: Beitrr. z. G. d. roman. Sprachen u. Lit.) 
Berl. Diss. XVI, 144 8. 11716 


Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740 —1789 


Lulves, J., Einziges glaubwürd.Bild- 
nis Friedrichs d. Gr. als König. Hann.: 


Hahn. 28 S.; 6 Taf. 2 M. 40. [1717 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 
276-79 Thimme u. Erwiderg. v. L.: Dt. Tages- 
zeitung 14, 24. u. 25. Jan. Vgl. d. Red.- 
Erklärg.: Zt. d. Ver. f. Niedersachs. 14, 184. 


Kohut, A., Friedrich d. Gr. Stud. u. Skizzen. 
Bresl.: Markgraf. 172 S. 2 M. 50. 11718 

Arnheim, Der Hof Friedrichs d. Gr. Tl. 1, 
s. 12, 3960. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 39 
Mangold; Hist. Vierteljschr. 16, 575-77 Strich; 
Hist. Zt. 112, 367 f. Ziekursch. 11719 

Krieger, B., Lektüre u. Bibliotheken Friedr. 
d. Gr. (s. 13, 4232). Schluß. (Hohenzoll.-Jahrb. 
17, 105-55.) 11720 

Janson, A. v., Hans Karl v. Winterfeldt, d. 
Gr. Königs Generalstabschef, s. 13, 4235. 
Rez.: Mitt a. d. hist. Lit. N. F. 1, 408 f. O. Herr- 
mann; N. Laus. Mag. 89, 240 f. R. Jecht; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26. 621-23 Koser. [1721 


Guerre, La, de la succession d' Au- 
triche (1740-48). Campagne de 1744 
dans les Pays-Bas, opérations milit. 
sur le Rhin et sur le Main en 1745; par 
major Z. Paris et Nancy: Imhaus u. 


Ch. 205 S. 5 fr. [1722 

Engel, Das Offizier-Korps d. elsäss. Regi- 
mentes zu Fuß im österr. Erbfolgekrieze. (Els. 
Monatsschrift f. G. usw. 4, 416-23; 455-67.) [1723 

Schröter, G. A., Der Nymphenburger Ver- 
trag, s. 12, 1610. Rez.: Hist. Zt. 111, 440-42 
Karg-Bebenburg. 11724 


Kleinschmidt, A., Karl VII. u. Hes- 
sen (s. 13, 1723). Forts. (Oberbayer. 
Arch. 57, 1-37.) 11725 

Hofmann, W. v., Das Säkularisa- 
tionsprojekt v. 1743, Kaiser Karl VII. 
u. d. röm. Kurie. (Riezler-Festschr. 
213-59.) [1726 

Kühling, Th., Der Assoziationsplan 
1743/44 mit besond. Berücksichtig. 
d. Stellungnahme Friedrichs d. Gr. 


Bonn. Diss. 14. 63 S. [1727 

Krell, Hrzg. Joh. Adolf II. v. Sachs.-Weißen- 
fels als sächs. Feldmarschall, 8. ’12, 1611. Rez.: 
Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 95f. Ziekursch; Hist. 
Vierteljschr. 16, 451-53 Rich. Schmitt; Dt. Lit.- 
Ztz. 14, Nr. 11 H. Richter. [1728 


Mangelsdort, R., Belagerg. Freiburgs 
durch d. Franzosen 1744. (Schau-ins- 
Land 40, 1-20.) [1729 

Pantenius, W. M., Prinz v. Preuß, 
August Wilhelm als Politiker. (108 v. 
Nr. 2.) Berl.: Ebering. xj, 103 S. 


3 M. 50. (63 S.: Marb. Diss.) [1730 

Becker, Const., Politik Kurkölns zu Beginn 
d. 7 jähr. Krieges, s. 11, 1713. Rez.: Westdt. 
Zt. 31, 226 f. Hashagen. 11731 


Werlhof, E. v., Friedrich d. Gr. u. 
Sachsen. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 
142.55.) [1732 

Preitz, M., Prinz Moritz v. Dessau. 
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. N. F. H. 1, 
82-97.) Vgl. 13, 4238. [1733 


*19 


Herrmann, O., Friedrich bei Kolin. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 497. 
522.) Vgl. 12, 1619f. 11734 

Brabant, A., Das Heil. Röm. Reich teutsch. 
Nation im Kampfe m. Friedr. d. Gr. Bd. 2, 
8. 12, 1613. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 30 
Grosse; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 623-25 
Herrmann. 11735 

Stehlich, Fr., Die Schlachten b. Lutterberg 
10. Okt. 1758 u. 23. Juli 1762. Hann.-Münden: 
Ver. f. Heimatkde. 70 8. (1736 


Schröpfer, M., Friedrich d. Gr. u. 
Kursachsen nach d. 7jähr. Kriege 
1763-66. Erlang. Diss. 84 S. [1737 

Mejbaum, W., Konföderation v. Bar 
u. Fürst Kaunitz. (Bibliot. Wars- 


zawska 291, 13, 62-90.) [1738 

Heigel, K. Th. v., Maria Theresia u. Marie 
Antoinette (v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d. 
neuer. G. 65-100.) (1739 

Heigel, K. Th. v., Beteiligg. d. Hauses Zwei- 
brücken am nordamerikan. Befreiungskriege. 
(Sitzungsberr. d. Münch. Ak. 12, 6.) Münch.: 
Franz. 20 S. 40 Pf. [1740 


Schloesser, J. C., Das Haus Pfalz- 
Zweibrücken im bayer. Erbfolgestreit 
bis z. Ausbruch d. Krieges (s. ’13, 
1732). Schluß. (Oberbayer. Arch. 57, 
196-223). [1741 

Loon, H. W. van, The fall of the 
Dutch Republic. Lond.: Constable 
& Co. xıj, 433 S. 12 sh. 6 d. [1742 


Flisch, P., General Joh. Viktor v. Travers, 
1721-76. Lebensbild a. d. Bündner-G. d. 18. Jh. 
Bern. Diss. 12. 244 S.; 2 Taf., Stammtaf. [1743 

Bauckner, A., Maria Anna, Gemahlin d. 
Kurfürst. Max III. Joseph v. Bayern, u. ihre 
Badereise nach Ems 1763. (Altbayer. Monats- 
schr. 11, 72-93.) 11744 

Pfleilschilter, G., Fürstabt Martin Gerbert 
v. St. Blasien. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 
273-315.) [1745 

Osterberg, A., Geschichtl. Führer durch 
Hohenheim u. Umgebg. ın. besond. Berücks. 
d. Zeit Hrzg. Karls u. d. Herzogin Fran- 
ziska v.Württemb.Stuttg.: Bonz. 64 S. 1 M. [1746 

Schempp. A. v., Kchls Ende als Reichsfeste. 
(Württb. Vierteljhfte. f. Landes-G. N. F. 22, 
336-50.) Vgl. 10, 1698. 11747 

Wariches, J., Francois-Ernest comte de 
Salm-Reiferscheid. (Biogr. nat. 21, 234-41.) — 
Ders., Guillaume Florentin Jcan-Felix, prince 
de Salm-Salm. (Ebd. 241-53.) [1748 

Hartwig. Th., Überfall d. Grafschaft Schaum- 
burg-Lippe durch Landgf. Wilh. IX. v. Hess. - 
Kassel, s. 12, 1636. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 26, 329 f. Rosenfeld. 11749 

Wie d. alte Fritz am Ende d. 73. Krieges in 
Berlin einzog. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13, 
Nr. 5.) 11750 

Krause, K. E. H., Rostock im 7j. Kriege. 
(Beitrr. 2. G. d. St. Rost. 7, 97-111.) 11751 


Hauptregister v. denen sämtlichen 
nach Preußen gekommenen Salzburg. 
Emigranten so wie selbige in denen 
v. d. Tit. Herrn Geh. Rath Osten an- 
gefertigten Rechngn. sich befinden. 
Gumbinnen d. 20. 8. 1756. Gumbinn.: 
Reimer. 2°. 240 S. autogr. 20 M. [1752 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914 8. Bibliographie. 4 


*50 


Innere Verhältnisse. 


Levy, P., Kulturgeschichtliches aus d. vor- 
revolutionär. Elsaß nach e. zeitgenöss. Reise- 
bericht. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 139- 
47.) [1753 

Merkle, 8.. Würzburg im Zeitalter d. Auf- 
klärung. (Arch. f. Kultur-G. 11, 166-95.) [1754 


Acta Borussica (s. 12, 3989). 
Münzwesen. Das preuß. Münzwesen 
im 18. Jh. Bd. 4: Die letzt. 40 Jahre 
1765-1806. Parstellg. v. F. Frhr. 
v. Schrötter. Akten bearb. v. G. 
Schmoller u. F. Frhr. v. Schrötter. 


647 S. 17 M. [1755 

Ref. v. Schrötters: Jahrb. f. Gesetzgebe. 37, 
2119-23. — Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 46 u. Dt.Lit.- 
Zt. 14. Nr. 4 Friedensburg; Zt. f. Num. 31, 
208-10 Menadier. 

Freytag, R., Das Prinzipalkommissariat d. 
Fürst. Alex. Ferd. v. Thurn u. Taxis. (Jahrb. 
d. Hist. Ver. Dillingen 25, 249-74.) [1756 

Lenel, P., Badens Rechtsverwaltg. u. Rechts- 
verfasst. unt. Markgraf Karl Friedr. 1738-1803, 
s. 13, 4271. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
28, 724-26 Merk; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
26, 626-28 Brinkmann; Hist. Jahrb. 34, 917. 
J. Schmitt; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ. Abt. 
626-31 van Calker. [1757 

Windelband, Staat u. kath. Kirche in d. 
Markgraisch. Baden z. Zeit Karl Friedrichs, s. 
13, 4272. Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 
4. F., 1, 708-10 Haug: 7t. d. Sav.-Stiftg. 34, 
Kan. Abt. 3, 584-86 Ruck. [1758 

Schmidt, Wilh., Der braunschweig. Landtag 
v. 1768-1770, 8. 13, 1748. (Auch abgedr. im 
Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 11, 
78-115.) Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
13, 279-81 Voges. 11759 


Buchegger. K., Verfassg. u. Verwaltg. d. 
Stadt Konstanz im 18. Jh. unt. Berücks. d. 
Tätigkeit d. Stadthaupt manns Franz v. Blanc. 
Berl.: Trenkel 12. 236 S. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 28, 527. Flamm. 11780 

Bär, M., Nachrr. üb.d. Verfassg.d. St. Marien- 
burg. (Mitt.d. Westpr. G.-Ver. 12, 37-47.) [1761 


Gürtler, Volkszählzn. Maria Theresias u. 
Josef II., 1753-90, 8. 12, 1649. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. forschg. 34, 187-89 Pirchegger. 1762 

Matschoß, Friedr. d. Gr. als Beförderer d. 
Gewerbefleibes, s. 12, 3997. Rez.: Arch. f. 
Sozialwiss. 35, 241f. v. Mises. [1763 

Salfeld, S., Vorboten d. Judenemanzipat ion 
in Kurmainz. (Judaica. Festschr. f. H. Cohen 
347-76.) 11764 


Aus d. Berlin. Kadettenkorps z. Zt. Fried- 
richs d. Gr. Nach hs. Aufzeichngn. (Mitt. d. 
Ver. f. G. Berlins ’13, Nr. 5.) [1765 

Schädrich, F., Das Kgl. Preuß. Gencral-Feld- 
Kriegs- Kommissariat in Schlesien von sein. 
Gründg. bis Ende 1741. Bresl. Diss. 32 S. [1766 

Rudert, O., Die Reorganisation d. kursächs. 
Armee 1763-69, s. 12, 1657. Rez.: N. Arch. f. 
sachs. G. 34, 191-94 Görler u. Entgegng. v. R. 
m. Erklärg. v. G. ebd. 4311. 11767 


Schönsteiner, F., Religion u. Kirche 
im josephin. Staatswesen (s. 13, 
1757). TI. 2. (Jahrb. d. Stiftes Klo- 
sterneuburg 5, 1-95.) [1768 


Bibliosraphie Nr. 1753— 1828 


Guglia, E., Zur G. d. Bischofswah- 
len in d. dt. Reichsstiftern unt. Josef 
II. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 


296.314.) [1768 
Innerkofler, A., Der hl. Klemens Maria Hof- 
bauer, e. österr. Reformator u. d. vorzüglichst e 
Verbreiter d. Redemptoristenkongregat ion. 2. 
verb. u. verm. Aufl. Regensb.: Pustet. xx, 
1007 8. 8 M. Vgl. 10, 3669. 1177 


Wendland, W., Die prakt. Wirksamkeit Ber- 
liner Geistlicher im Zeitalter d. Aufklärg. 1740- 
1806. Gicß. Diss. 64 8. [1771 

Kessel, H., Untersuchg. d. Falles Hasenkamp 
im Jh. 1769. (Monatslifte. f. rhein. Kirch.-G. 7, 
310-18.) — — 11772 

Ostermann, W., Die Pädagogik unser. Klas- 
siker im Zusammenhange mit ihr. Weltanschau- 
ung. Berl.: Union. 276 8. Rez.: Zt. f. G. d. 
Erzichg. 3, 239f. R. Lehmann. 11773 

Bretholz, B., Der Schulmeister auf d. Zeil 
(ehemalige d. Brünner Propstei v. St. Peter 
untertänige Vorstadt v. Brünn) in d. Zeit d. 
Kaiserin Maria Theresia. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens usw. 17, 410f.) [1774 

Polesny, K., K. k. erzbischöfl. Gymn. in 
Pilgram 1763-83 (s. 13, 4306). II. Pilgram 
Progr. 10 8. 11775 

Fischer, Fr., Basedow u. Lavater in ihr. per. 
sönl. u. lit. Bezichgn. zueinander auf Grund ihr- 
unveröffentl. Briefwechsels u. Tagebuch-Auf- 
zeichngn. Lavaters. (Freiburg. Diss.) Straßb.: 
Heitz 12. 104 S. 3 M. 11776 

Stehle, B., Der Philanthropismus u. d. Elsaß. 
Dessau, Straßburg, Colmar, Markirch. (Aus 
Schule u. Leben. Beitrr. z. Pädag. u. allgem. Bildg. 
Nr. 4.) Straßb.: Bull. 161 S. 3 M. 20. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 14. Nr. 12 E. Hauptmann. 11777 


Hay, J., Staat, Volk u. Weltbürger 
tum in d. Berlin. Monatsschrift v. 
Friedrich Gedike u. Joh. Er. Biester 
(1783-96). Berl.: Haude u. Sp. 83 8. 
3 M. (45 S.: Bresl. Diss.) [1778 


Kant, J., Briefwechs. Hrsg. v. H. E. 
Fischer (s. 13, 1774). 2/3. (Biblioth. 


d. Philosophen 7.) 400 S. 5 M. [1779 
Vorländer, Kants Leben, s. 12, 4014. Rer.: 
Alt pr. Monatsschr. 49, 505-8 Schöndörffer. [1780 
Taar, H., Die beiden Schlözer. Bern. 
Diss. 12. 99 S. [1781 
Lamey, Andr., Selbstbiogr. nebst ungedr. 
Briefen, hrsg. v. Frz. Schnabel. (Mannheim. 
G. bll. 14, 103-12; 122-33; 157-62; 181-89.) [1752 
Sa rer, A., Jos. Ant. Fel. Balthasar als Staats- 
mann u. Geschichtschreiber. Zürich. Diss. 
138 8. [1783 
Schlenz, J., Gelehrtenbricfe an d. Leit me- 
ritzer Bischof Em. E. Reichsgrafen v. Wald- 
stein. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 51, 
458-75.) (1734 
Lübbert, Chr., Friedr. d. Gr. u. d'Alembert 
(d'Alemberts Briefwechs. m. Friedr. d. Gr. u. Ka- 
thari na II.). TI. 1. Progr. Wohlau. 4°. 26 8. 1785 


Schrempf, Chr., Lessing. (Aus Natur u. Geistes- 
welt 403.) Lpz.: Teubner. 127 S. 1 M. [1786 
Bertram, F., Gleim u. Spalding. (Euphorion 
19, 726-35.) (1787 
Mumbauer, J., Der „Maler Müller“ in Rom. 
(Röm.Quartalschr.Suppl.hft.20, 172-233.) [1785 
Bergemann. F., Sal.Geßner. Literarhist.-biogr. 
Einleitg. (Berl. Diss.) Münch.: Müller u. R. 
119 S. 3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, 38 Wüst. 11789 


Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789. 


Schneider, Ferd. Jos., Th. G. v. Hippel 1741- 
nn u. d. erste Epoche sein. literar. Tätigkeit, 
13, 1784. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 273-78 
ann [1790 
Schneider, Ferd. Jos., Th. G. v. Hippel u. 
C. G. G. Glave. (Euphorion 19, 735-46.) — 
Ders., Th. G. v. Hippels Schriftstellergeheim- 
nis. (Altpr. Monatsschr. 51, 1-35.) — J. Sem- 
britzki, C. G. G. Glave. (Ebd. 162-70.) [1791 
Blümlein, K., La vater u. d. Haus Hessen- 
Homburg. (M. Briefen a. d. Goethekreise.) (= 
Nr. 113.) Homburg: Schudt. 80 S., 8 Taf. [1792 
Schiller u. Goethe, Briefwechs. Hrsg. v. 
H. Amelung. 1: 1794-96. 2: 1797-98. 3: 1799- 
1805. (Dt. Biblioth.) Berl.: Dt. Biblioth. xij, 
272; 348; 311 8. 3 M. — H. G. Gral, Zum Schil- 
ler-Goethe-Briefwechs. (Euphorion 19, 746-55.) 
Vgl. 12, 4020. [1793 
Bielschowsky, A., Goethe. S. Leben u.s. Werke. 
27. Aufl. 2 Bde. Münch.: Beck. 12 M. [1794 
Baumgartner, A., Goethe. Sein “Leben u. seine 
Werke. 3., neubearb. Aufl. bes. v. A. Stock- 
mann (s. 12, 1684). 2.(Schluß-) Bd.: Der Alt- 
meister, 1790-1832. xx, 742 8. 13 M. [1795 
Goethe-Jahrbuch (s. 13, 1786). Bd. 34. 276, 
72 8. 10 M. 11796 
Robertson, Goethe and the twentieth cen- 
tury. Cambr.: Univ. Press 12. jx, 155 S. 1 sh. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr.2 Sell. [1797 
Goethe, Briefe. Ausgew. u. in chronol. Folge 
m. Anmerk. hrsg. v. E. v. d. Hellen (s. 08, 
3388). 6. Schlußbd.: 1819-32. 344 S. 1 M. [1798 
Brown, P. H., The Youth of Goethe. Lond.: 
Murray. xvj, 304 8. 8 sh. [1799 
Kanehl, O., Der junge Goethe im Urteile d. 
jung. Dtschld. Greifsw.: Bamberg. 175 8. 
3 M. 60. [1800 
Bode, W., Goethes Weg zur Höhe. Neue Be- 
arb. v.,, Goethes bestem Rat“. (Mittlers Goethe- 
Bücherei.) Berl.: Mittler 12. 56 S. 80 Pf. 11801 
Kaufmann, Geo., Goethe u. d. Freiheits- 
kriege. (Intern. Monatsschr. f. Wissensch. u. 
Kunst Jg. 8, Nr. 18 Okt.’13, 69-80.) — P. v. Bo- 
janowski, Goethe u. d. Jahr 1813. (Dt. Rund- 
schau 13, Okt., 74-88.) [1802 
Schultheß-Rechberg, G. v., Frau Barbara 
Schultheß, d. Freundin Goethes u. Lavaters. 
2. A. Zür.: Schultheß ’12. 1848. 4 M. 60. [1803 
Leitzmann, A., Schillerliteratur d. Jahre ’09 
u. 10. (Euphorion 20, 181-204.) (1804 
Gleichen-Rußwurm, A. v., Schiller. Die G. 
s. Lebens. Stuttg.: Hoffmann. 556 8.; 47 Tat. 
8 M. 50. 11805 
Palleske, E., Schillers Leben u. Werke. Neue 
Ausg. durchges. v. L. Geiger. Berl.: Weichert. 


600 8. 2 M. [1806 
Hildbrand, A., Carlyle u. Schiller. (Progr.) 
Berl.: Weidmann. 4°. 208. 1 M. 11807 


Henschel, M., Schillers Geschichtsphilosopbie 
in sein. hist. Schrr. Bresl. Diss. 49 8. 11808 


Katalog d. Ausstellung „Friedr. d. Gr. 
in d. Kunst“, 1912 (m. e. Vorw. üb. d. 
Werke d. älter. Kunst v. Seidel, u. üb. 
d. Werke d. neuer. Kunst v. Amers- 
dorffer). Berl.: Photogr. Ges. 12. 20. 


66 S.; 110 Taf. 210 M. [1809 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 663-68 
Lulves. 

Breitbart, O., Joh. Valent. Sonnenschein, 
1749-1828. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 13, 
272-99.) 11810 

Riesenfeld, E. P., (F. W. v.) Erdmannsdorff 
(u. s. Bauten). Der Baumeister d. Herzogs 
Leopold Friedr. Franz v. Anhalt-Dessau. Berl.: 
Cassirer. 153 8. 7 M. 11811 


*51 


Heyn, K., Graf Francesco Algarotti u. s. 
Beziehgn. z. Dresdner Gemäldegalerie. (N. 
Arch. f. sächs. G. 34, 272-98.) 11812 

Schrieder, E., Franz Ant. v. Leydensdorf, 
1722-95. (Mannh. G. bll. 14, 51-60.) 11813 

Hammer, H., Die Umgestaltg. d. Salvatoris- 
kirche zu Hall i. T. im 18. Jh. (Forsch. u. Mitt. z. 
G. Tirols usw. 10, 200-215; 264-74.) 11814 


Brobergen, L. v., G. e. Liebe in Briefen a. d. 
Werther-Zeit. Nach Originalen hrsg. v. M. 
Böing. Berl.: Pactel. 176 8. 2 M. [1815 

Utsch, F. W., Der Jäger aus Kurpfalz. Münch.: 
Kellerer. 63 S.; 15 Taf. 3 M. 50. Rez.: Dt. Herold 
13, Nr. 10 B. v. d. L. — G. Christ, Der Jäger a. 
Kurpfalz. (Mannh. G. bll. 14, 170-74; 229-35.) 
— W. Utsch, Abermals d. Jäger a. Kurpf. u. 
Erwiderg. v. Christ. (Ebd. 15, 3-15.) — 
Häberle, Nachträgliches vom Jäger a. Kurpf. 
(Ebd. 891.) [1816 

Zimmermann, N,, E. Hirtenbrief gegen aber- 
gläubische Schriften. (Schweiz. Arch. f. Volks- 


kde. 17, 186-89.) [1817 
Stückrath, O., Die Länge Christi. (Mitt. d. 
Ver. f. nass. Altkde. 16, 58-60.) [1818 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789— 1815. 


Lessing, K., Rechbergu.d.franz. Revol.,s.’12, 
1742. Rez.: West dt. Zt. 31,379 Hashagen. [1819 
Erlebnisse e. elsuss. Jesuiten währ. d. Revol. 
Hrsg. v. J. Gag. Straßb.: Le Roux. 72 8. 
60 Pf. 11820 
Herrmann, Aug., Neue Urkk. z. G. d. groß. 
Revol. im Elsaß (Cahiers de doléances), s. 13, 
4352. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 158 f. 
Wentzcke. [1821 
Cahiers de dolcances des bailliages 
des gencralites de Metz et de Nancy 
pour les Etats généraux de 1789. Série 1: 
Departem, do euni he et-Moselle (s. 
09, 1870). : Cahiers du bailliage 
de Dieuze, 57 p. Ch. Etienne. 
Paris: Leroux 12. 443 S. [1822 
Hussong, F. W., Cahiers de dolean- 
ces des communautèsen 1789. Bailliages 
de Boulay et de Bouzonville. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. usw. 24, 1-166.) 
— A. Philippe, Les Representants du 
peuple en mission et le departem. des 
Vosges (s. 13, 1813). Forts. (Ebd. 
449-505.) [1823 
Funk, M., Lübische polit. Dichtgn. a. d. Zeit 
vor 100 Jahren. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 
111-153.) [1824 
Altorffer, Aus d. Chronik d. jünger. Joh. 
Christ. Scherer. (Jahresber. d. Ver. z. Erhalt g. 
d. Altertümer in Weißenburg 8, 113-30.) [1825 
Lager, Mitt. aus e. trier. Tageb. a. d. Zeit d. 
frz. Revol. (Trier. Chron. N. F. 9, 161-71. 10, 
26-30; 51-57; 112-17.) 11826 
Reiff, P. F., Fr. Gentz, an opponent to the 
French Revolution and Napoleon. (Univ. of 
Illinois Studies in the soc. science. I, 4.) Ur- 
bana-Champaign, III.: Univ. 12. 159 S. [1827 
Krimer, W., Erinnergn. e. alt. Lützower Jü- 
gers 1795-1819. (Hrsg.: A. Saager.) (Memoiren- 
biblioth. Ser. 4, Bd. 13/14.) Stuttg.: Lutz.xxvj, 
345; 3078. 10 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49 
Fabricius; Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 
18, 180 f. Reutter. [1828 


4 * 


*52 


Blüchers Briefe. Vervollständigte 
Sammlg. d. Generals E. v. Colom b. 
Hrsg. v. W. v. Unger. Stuttg.: Cotta. 
xvj, 357 S. 4 M. 50. [1829 

Granier, H., Aus Blüchers Korre- 
spondenz. Blücherbriefe. (Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 26, 149-85.) [1829a 

Thürheim, L., Mein Leben. Erin- 
nergn. a. Österr. groß. Welt 1788-1819. 
In dt. Übers. Hrsg. v. R. v. Rhyn. 
(Denkwürdigkeiten a. Altösterr. 7/8.) 
Münch.: Müller. xvj, 390; 372 8. 
12 M. [1830 

Montarlot, P. u. L. Pingaud, Le Congres de 


Rastatt. Corresp. et docc., s. 13, 1820. Rez.: 
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 336-39. 11831 

Wilmanns, E., Berichte v. Rastadter 
Kongreß. (Forsch. z. brandb. u. pr. 
G. 26, 229-39.) [1832 

Inhelder. A., E. zeitgenöss, Bericht üb. d. 
Gefecht b. Andelfingen, 25. Mai 1799. (Anz. f. 
schweiz. G. 11, 392-97.) [1833 

Steffens, H., Was ich erlebte, 1802-1814. 
Knechtschaft u. Freiheit. In unwesentl. Teilen 
gekürzt u. hrsg. v. Frau Th. Landsberg. 
(Blaue Eckardt-Bücher 5.) Lpz.: Eckardt. 
454 8.; 18 Taf., 2 Kartenskizzen. 3 M. [1834 


Marwitz, F. A. L. v. d. E. märk. 
Edelmann im Zeitalt. d. Befreiungs- 
kriege. Hrsg. v. F. Meusel (s. 09, 
1779). 2. (Schluß-) Bd. (Tagebücher, 
polit. Schrr. u. Briefe.) xjv, 354; 
666 S. 18 M. [1835 


F. Meusel, Zum Erscheinen d. 2. Marwitz- 
Bandes. E. Erklärg. (Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 40.) 
— Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 656-62 
Fr. Thimme. 


Baumann, M., Schöns Urteil üb. 
Stein als Finanzmann. (Hist. Viertel- 
jschr. 16, 337-65.) [1836 


Schultze, Maxim., Standhaft u. treu. Karl 
v. Roeder u. s. Brüder in Preußens Kämpfen 
1806-1815, 8. 12, 4053. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
16, 429-31 R. Schmitt. 11837 

Wedel, K. v., Lebenserinnergn.; hrsg. v. K. 
Troeger, s. 13, 4384. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
16, 578 f. R. Schmitt. 11838 

Hiller v. Gaertringen, A. Frhr., Denkwürdig- 
keiten, hrsg. v. W. v. Unger, s. 12, 1721. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 25, 639-42 
Oranier. 11839 

Weimar in d. Freiheitskriegen (s. 12, 1725). 
8. (Schluß-) Bd. Weimar. Berichte u. Briefe a. 
d. Freiheitskriegen 1806-15. Hrsg. v. Fr. 
Schulze. xxx, 298 S.; 16 Taf. 4 M. [1840 

Kohl, H., Der Untergang d. alt. Preußen 
(Jena u. Auerstedt). Quellenberr. (Voigtlän- 
ders Quellenbücher. Bd. 54.) Lpz.: Voigtlän- 
der. 1428. 1 M. 20. Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 21, 532 f. Herb. Koch. [1841 

Bippen, W. v., Dora Curtius üb. d. Ereig- 
nisse d. 6. Nov. 1806 u. d. folgend. Tage. (Zt. 
d. Ver. f. lub. G. 15, 161-67.) 11841 


Steig, R., Aus d. preuß. Unglücks- 
zeit. Patriot. Versuche u. Vorschläge 
v. Achim v. Arnim. (Dt. Revue 38. 
3, 61-77.) [1842 


Bibliographie Nr. 1829 — 1896 


Bismarck, Hnr. Achas v., Die merkwürdigst. 
Begebenheiten u. Abenteuer a. d. sehr bewegt. 
Leben d. Herrn v. B., weil. Offizier d. kgl. 
preuß. Gardedukorps, d. Republ. Venezuela 
(Kolumbien), in kaiserl.-kgl. frz. Diensten, spå- 
ter beim Lützowschen Freikorps. Von ihm 
selber verf. u. treu gezeichn. Berl.: Curtius. 
xi], 259 8. 3 M. [1843 

Warnke, B., Beitr. z. Leidens-G. Preußens 
nach d. unglückl. Kriege. Zusammengest. na ch 
d. urkundl. Material d. Dorfes Zippnow. (Zt. 
d. Hist. Ver. Marienwerder 52, 1-41.) Ak- 
ten. [1344 

Riemer, M., Soldatenbriefe a. d. Franzosen- 
zeit. (G.bll. f. Magdeb. 48, 108-14.) 11845 

Kühn, J., Ungedr. Briefe Johs. v. Müllers 
an d. Grafen Beugnot. (Hessenland 13. 
Nr. 17/18.) 11840 

Gneisenau, N. v., Briefe 1809-15, hrsg. v. J. 
v. Pflugk-Harttung, s. 13, 4380. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. N. F. 1, 348-50 v. Janson; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26, 641 f. Friederich. [1847 

Schralel, J. (Nürnberg. Feldwebel), Merk- 
würd. Schicksale im Kriege geg. Tirol 1809, im 
Feldzuge geg. Rußland 1812 u. in d. Gefangen- 
schaft 1812-14. Von ihm selbst beschr. Neu 
hrsg. Nürnb.: Korn. 114 8. 1 M. [1843 

Morgenstern, Frz., Kriegserinnergn. a. west- 
fal. Zeit, hrsg. v. Hnr. Meier, s. 13, 4383. 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders. 13, 282-85 
Fr. Thimme. 11849 


Lettres et documents p. s. à l’hist. 
de Joach. Murat (s. 12, 4058). 7.: 
Royaume de Naples, 1. fevr.- 9 sept. 


1809. 511 S. 7 fr. 50. [1850 

Schönbeck, O., Äußergn. Friedr. Wilhelms 
III. üb. Pommern 1809. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’12, 145-50.) (1851 


Jahn, Fr. Ldw., Briefe, gesamm. u. 
im Auftr. d. Ausschusses d. dt. Tur- 
nerschaft hrsg. v. Wolfg. Meyer. 
Lpz.: Eberhardt. 583 S. 6 M. [1852 

Görres, Jos. v., Briefe an Friedr. 
Christ. Perthes (1811-1827), hrsg., 
eingel. u. erl. v. W. Schellberg (Gör- 
res- Ges. 1. Ver.-Schrift f. 13.) Köln: 
Bachem. 116 S. 1 M. 80. [1853 


Rudolphi, J. L. v., Kriegsbriefe 1812 u. 13; 
hrsg. v. Max. Schultze, s. 13, 4395. Rez.: 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 653-56 Gra- 
nier. 11854 

Einsiedel, W. v., Aus d. Aufzeichngn. e. 
sächs. Offiziers (K. Hnr. v. Einsiedel) 1812-1813. 
(Dt. Rundschau 13, Nov., 238-58.) 11855 

Brembach, Hnr., Kriegserinnergn. 1812/13 
in u. um Weißenfels. Tagebuchwiedergabe d. 
Weißenfels. Bürgers B., nebst e. Anh.: Ad. 
Müllners Erinnergn. a. d. Kriegsj. 1813. (Hrsg. 
v. M. Brembach.) Weißenf.: Lehmstedt. 
43 8. 60 Pf. [1856 

Bodenhausen, Karl Bodo v., Tagebuch e. Or- 
donnanzoffiziers 1812-1813 usw., hrag. v. B. 
Frhr. v. Cra mm, 8. 13, 1830. Rez.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 13, 263-65 u. 410 Thim- 
me. 11857 

Denk würdigkeiten aus d. J. 1812. Napoleons 
Zug geg. Rußland. (Biblioth. wertvoll. Denk- 
würdigktn., hrsg. v. O. Hellinghaus. 2.) Freib. 
Herder. x, 288 8. 2 M. 80. [1858 

Gieße, Kassel-Moskau-Küstrin 1812-13. Ta- 
gebuch währ. d. russ. Feldzuges, s. 13, 1831. 
Rez.: Streffleurs milit. Zt. 18, I, Lit. bl. 391. 
Kerchnawe. [1859 


ee S 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 853 


Prahl, K., Die Soldatenkatechismen v. E. 
M. Arndt. (Preuß. Jahrbb. 153, 450-64.) [1860 
Burgsdortt's, W. v., Ungedr. Briefe an Wilh. 
u. Karoline v. Humboldt vor 100 Jahren. (Dt. 
Revue 38, IV, 46-59.) [1861 
Schoenaich, A. v., Zur Vor-G. d. 
Befreiungskriege. Kriegsberr. v. 1812 
(s. 13, 4403). Schluß. (Altpr. Mo- 


natsschr. 50, 517-57.) [1862 

Schulze, Friedr., 1813-15. Die dt. Befreiungs- 
kriege in zeitgenöss. Schilderg., s. 13, 4405. 
Rez.: Hist. Zt. 112, 376-78 Goldschmidt. [1863 

Denkwürdigkeiten aus d. Zeit d. Freiheits- 
kriege 1813-15. (Biblioth. wertvoll. Denkwür- 
digkeiten: hrsg. v. O. Hellinghaus. 1.) Freib.: 
Herder, Xvi]. 270 8. 2 M. 80. 11864 


Hohenzollernbriefe a. d. Freiheits- 
kriegen 1813-15. Hrsg. v. H. Granier. 


Lpz.: Hirzel. x, 364 S. 8 M. [1865 

Rez.: Hist. Zt. 112, 378-31 Dove; Schles. 
G. bill. 14, 26 ff. Wendt. 

Müsebeck, E., Freiwillige Gaben u. 
Opfer d. preuß. Volkes 1813-15. (23 
v. Nr. 27.) Lpz.: Hirzel. 156 S. 
5 M. [1866 

Müller, Ernst, Westfalens Opfer in 
d. Befreiungskriegen 1813-15. Gleich- 
zeit. amtl. Darstellg. Münst.: 
Coppenrath. xj, 75 S. 3 M. [1867 

Tagebuch e. freiwill. Jägers a. d. Feldzügen 
geg. Frankreich 1813-1815, hrsg. v. A. Wessel. 
Marb.: Elwert. 27 8. 40 Pf. [1868 

Bock, Fıhr. v., Erinnergn. an e. große Zeit. 
Befchle a. d. äAltest. erhalten. Parolebuch d. 
2. Garde-Regts. zu Fuß (9. Komp.) 1813-1815. 
Berl.: Eisenschmidt. 64 S. 1 M. 30. [1869 

Feddersen, H. P., Der Altere, u. sein Kriegs- 
Tagebuch 1813/14. („Das merkwürdigste Jahr 
mein. Lebens.“) (Mit Einführg. v. H. P. Fed- 
dersen d. Jünger.) Berl.: Meyer u. J. 336; 139 8. 
6 NM. 11870 

Dannenberg. K. W., Kriegs-Tagebuch 1813- 
14. Berl.: Siegismund. 108 8. 1 M. 50. [1871 


Livijn, Cl., Bref från fälttägen i 
Tyskland och Norge 1813 och 1814; 
udg. med en inledn. af Joh. Morten - 


sen. Upsala: Ak. bokh. 09. 270 S. [1872 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 865-71 


Arnheim. 

Pilugk-Harttung. J. v., Das Befreiungsjahr 
1813, s. 13, 4410. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 337 f. Dreyhaus; Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52 
v. Janson. 11873 

Loewe, V., Die Königl. Familie In Breslau 
1813. Auszüge aus d. Bericht. d. Polizei pràsid. 
Streit. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 47, 22-48.) — 
A. Kern, Neue Kriegstagebücher aus d. Frei- 
heitskriegen. (Ebd. 111-30.) — H. Granier, 
Kriegstageb. d. schles. Husaren Jul. Berent v. 
1813/14. (Ebd. 49-110.) [1874 

Seyffarth, W., Aus d. Franzosenzelt. Lebens- 
erinnergn. Mitg. v. M. v. La uhn. (Thür.-sächs. 
Zt. f. G. 3, 37-48.) 11875 


Rieß, L., Scharnhorsts Werben um 
engl. Unterstützg. v. 4. März 1813. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 255- 
64.) [1876 

«Harttung, J. v., Die Aufrufe „An Mein 


Pilugk 
Volk“ u. „An Mein Kriegsheer“ 1813. (Ebd. 
265-74.) [1877 


Zeitung, Die Spenersche, v. 23. März 1813. 
E. Gedenkblatt z. Hundertjahrfeier d. dt. Be- 
freiungskriege. Mit Vorw. hrsg. v. Fr. Perle. 
Halberstadt. Progr. 4°. 21 8. — Festnummer 
d. Schles. Zeitg. z. 100 J. Gedenktage d. Aufrufs 
„An mein Volk“. Bresl.: Korn. 48, 16 8. 
1M. — Vor 100 Jahren. Gedenkblatt d. Königsb. 
Allg. Ztg. 12 8. 11878 

Land wehrbriefe 1813. Denkmal d. Erinnerg. 
an d. Burggrafen Ludw. zu Dohna -Schlobitten, 
hrsg. v. C. Krollmann, 8. 13, 4413. Rez.: 
Alt pr. Monatsschr. 50, 614-17 Czygan. [1879 

Feld-Briefe e. Kriegsfreiwilligen v. 1813. 
Hrsg. v. E. Janke. 2. Aufl. (Janke-Sammlg.) 
Berl.: Janke. 127 S. 1 M. 11880 

Hornburg. K. J., Nachrr. d. Einschließg. u. 
Belagerg. d. Stadt u. Festg. Spandau 1813 betr. 
Neu hrsg. u. erl. v. O. Recke. Spandau: Hopf. 
96 S. 40 Pf. 11881 

Berichte, Zeitgenöss., üb. d. Schlacht b. 
Bautzen 20. u. 2 1. 5. 1813. Zusammengest. u. erl. 
v. P. Arras. Bautz.: Weller. 67 S. 40 Pf. [1882 

Czernin, Frs. Graf, Augusttage d. Jahres 
1813. Aus d. Tagebuche d. Grafen Eugen 
Czernin v. Chudenitz. (Osterr. Rundschau 
36, 3/4.) 11883 

Groß, J. C., Die Franzosenzeit in Leipzig. 
Persönl. Erinnergn. 1813. (Xenien-Bücher 27.) 
Lpz.: Xenien-Verl. 56 S. 50 Pf. 11884 

Pflugk-Harttung, J. v., Leipzig 1813. 
Aus d. Akten d. Kriegsarchivs, d. 
Gr. Generalstabes, d. Geh. Staatsar- 
chivs in Berl., d. Staatsarchivs in Bres- 
lau u. d. Ministeriums d. auswärt. An- 
gelegenheiten in Lond. Gotha: Perthes. 
XVIIj, 452 S. 9 N. [1885 

Sc t, Otto Ed., Zeitgen. Berr.üb.d. Leipz. 
Schlacht. Lpz.: Reclam 103 8. 30 Pf. [1886 

Grautoff, F., In Leipzig wänr. d. Völkerschlacht 
u. anderes v. d. Franzosenzeit a. alt. Familien- 
papieren. Lpz.: Dieterich. 202 S. 1 M. 50. [1887 

Grolmann, v., E., Erinnerung an d. Völker- 
schlacht b. Leipzig. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13, 
Nr. 11.) Eindrücke d. Siegesnachricht in 


Berlin. [1888/89 
Gotthardt, J., 3 Briefe von u. über Gneisenau. 
(Preuß. Jahrbb. 153, 106-13.) [1890 


Gruner, Just. v., Die Zustände im Großhrzgt. 
Berg zu Anfg. d. Organisation d. Generalgou- 
vernements 1813. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 204- 
19.) Akten. [1891 
. Nielsen, Y., Diplom. Aktstykker fra 
1814. (Hist. Samlinger, udg. af d. 
Norske Hist. Kildeskriftkomm. 3, 
179-244.) [1892 

Fournier, A., Die Geheimpolizei auf d. Wie- 
ner Kongreß, s. 13, 4428. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 6 Gerland; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 58f. 
Hein; Engl. hist. rev. 29, 173-75 Webster; Hist. 
Jahrb. 35, 213 v. Ldm. 11893 

Rengger, A., Brief wechs. m. d. aar- 
gauisch. Regierung währ. d. Wien. 
Kongresses. Hrsg. v. S. Heuberger. 
(= Nr. 74.) Aarau: Sauerländer u. Co. 
199 S. 4 M. 80. [1894 

Meyer, V., 3 Briefe Hans v. Auerswalils nach 
d. Schlacht b. Belle- Alliance. (Zt. d. Hist. Ver. 
Marienwerder 51, 23-30.) 11895 


Parisot, R., L'invasion pruss. de 1792 en 
Lorraine et en Champagne. (Bull. d. conféren- 
ces de l'école d’iustruct. des officiers de réserve 


*54 


et de l'armée territor. de la 200 région 3. (10), 
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J., L., La campagne de 1794 dans 
les Pays-Bas (s. 13, 1855). Forts. 
(Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de 
l'armée T. 50-52.) [1897 

Trummel, Walt., Der norddt. Neu- 
tralitätsverband 1795-1801. (41 v. 
Nr. 134.) Hildesh.: Lax. 194 S. 3 M. 


60. (82 S.: Münst. Diss.) [1898 
Woringer, A., E. fliehendes (kurköln.) Staats- 
archiv in Kassel. (Hessenl. 13, 17/18.) [1899 


Kircheisen, F. M., Napoleon I. 
Sein Leben u. seine Zeit. Bd. 1-3. 
Münch. u. Lpz.: Geo. Müller 11-13. xij, 
482; x, 434; xvj, 462 S. 30 M. [1900 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 632-35 
Dreyhaus. 

Kircheisen, F. M., Napoleons Feldzug 
in Italien u. Österr. 1796-97. Münch.: 
Müller. xjv, 328 S. 10 M. [1901 
“Karl, Erzherzog, d. Feldherr u. s. 
Armee. M. Beitrr. v. O. Criste, J. 
Hirn u. a. Wien: Hof- u. Staatsdr. xj, 


430 S.; 78 Taf. 20. 385 M. [1902 

Waizenegger, H., Das Gefecht um d. Schwa- 
benschanze auf d. Roßbühl im Rahmen d. all- 
gem. Kriegsereignisse d. J. 1796 in Dtld. (Die 
Ortenau 4, 40-62.) [1903 

André, d', Quatre batailles: Rivoli, Marengo, 
Austerlitz, Heilsberg. Nancy u. Paris: Berger- 
Levrault. 101 S. 2 fr. 11901 

Sprecher. Zum Kriegszug Suworows vom 
Herbst 1799. (Anz. s. schweiz. G. 11, 391f.) [1905 

Herrmann, Alfr., Aufstieg Napoleons, s. 12, 
4084. Rez.: Forsch. z. brand b. u. pr. G. 26, 628-32 
v. Janson; Hist. Zt. 112, 370-72 Ulmann: Dt. Lit. 
Ztg. 14, Nr. 8 Bitt erauf; Westdt. Zt. 31, 4951. 
Criste; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 281-83 Ködde- 
ritz; Hist. Jahrb. 33, 872 f. Landmann; Lit. Zbl. 
14, Nr. 14 Fr. Schulze. [1906 

Wunderlich, C., Das Pontifikat Pius’ VII. in d. 
Beurteilg. d. dt. Mitwelt. Leipz. Diss. 72 S. [1907 
- Philippson, M., Die äußere Politik Napo- 
leons I. Der Friede v. Amiens 1802, s. ’13, 1861. 
Rez.: Hist. Zt. 112, 213f. Wahl: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 1, 412f. Friedrichowicz; Hist. Jahrb. 
34, 905 f. Landmann. 11908 

Driault, Austerlitz; la fin du Saint-Empire 
(1804-06), s. 13, 1762. Rez.: Engl. hist. rev. 28, 
788 f. J. H. Rose; Forsch. zZ. brandb. u. pr. G. 
26, 637-40 Bitterauf. 11909 


Pflüger, M., Koalitions-Politik. Met- 
ternich u. Friedr. v. Gentz 1804-06. 
Tl. 1: Die diplomat. Vhulgn. Hamb.: 


Rademacher. 100 S. 2 M. 50. [1910 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 6 Gerland. 
Freiheitskriege, Die, in Bildern. E. zeit genöss. 

Bilderschau d. Kriegsjahre 1806-15, brag. v. 

A. Mundt. Textbeitrr.: Fr. Schulze, Die 

Zeit d. Freiheitskriege. E. Borkowsky, Die 

Leipz. Schlacht u. d. Leipziger nach zeit genöss. 

Berichten, Memoiren, Briefen. A. Kurzwelly 

u. Fr. Schulze, Die Leipzig. Illustratoren d. 

Kriegszeit 1806-13. Münch.: Einhorn-Verl. 

121 S.; 5 Taf. 8 M. (1911 
Aymès, N., Jena. (Victoires franç.) Paris: 


Bloud. 108 S. 1 fr. [1912 
Unger, W. v., Gneisenau. Berl.: 
Mittler. 448 S. 9 M. 50. [1913 ı 


Bibliographie Nr. 1896—1962 


Müsebeck, E., E. M. Arndt. Buch 1: 
Der junge Arndt, 1769-1815. Gotha: 


Perthes. xıj, 591 S. 11 M. [1914 

(Müsebeck, Arndts Verfassungspläne f. d. 
zukünftige Dtld. 1807-1815. [Der Greif 13. 
Nov. ].) — Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 1 P. W.; Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 15 H. Meisner. 


G., A., Guerre de Peninsule 1807- 
1813 (s. 13, 1873). Forts. (Rev. d' hist. 
red. & la section hist. de ’Etat-Major 


de l’armée T. 50f.) [1915 

Strauß, M., Über Napoleons Absicht e. Wie- 
derherstellung Polens. Breslauer Progr. 4°. 
24 3, [1916 

Lamprecht, K., 1809. 1813. 1815. Anfang. 
Höhezeit u. Ausgang d. Freiheitskriege. (Aus: 
Dt. G. Bd. 9.) Berl.: Weidmann. 1708. 2 M. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 343-45 Drey- 
haus. 11917 

Woinovich v. Belobreska, E., Die Teilnahme 
d. mährisch-schles. Landwehr an d. Befreiungs- 
kriegen 1809, 1813-15. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens usw. 17, 185-89.) [1913 

Sander, H., Akademiker a. Freiburg i. Br. 
als Kämpfer f. Österr. 1809, 8. 12, 4099. Rez.: 
Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw. v. Frei b. 
28, 157-59 H. Mayer; Forsch. usw. 3. G. Tirols 
u. Vorarlb. 10, 165-70 Schenk. 11910 

Hirn, J., Engl. Subsidien f. Tirol u. d. Emi- 
grant en v. 1809, s. 13, 1876. Rez.: Hist. Jahrb. 
34, 164 Turba; Dt. Lit.-Ztg. 13. Nr. 34 Pribram; 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 413-15 Ilwof. [1920 

Innerhofer, Frz., G. Andr. Hofers. Nach den 
hinterlass. Schriften Jos. Thalers u. Joh. 
Jak. Pölls hrsg. 3. Aufl. Meran: Ellmenreich. 
xvj, 79 S.; 2 Taf. 70 Pf. [1921 

Dörrer, K., Des Gerichtsschreibers zu Landeck 
Ferd. Karl Fischer Anteil an d. Erhebg. 1809. 
(Forsch. usw. 3. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 
143-45.) [1922 

Sandemann, G. A. C., Metternich, 8. 12, 1782. 
Rez.: Hist. Zt. 112, 372-76 Hasenclever. [1923 

Adrian, F., Napoleon in Beuel. (Westdt. Zt. 
31, 381-88.) 11921 

Müller, Wie kam es 1812 zum Bruche zwisch. 
Frankr. u. Rußland? Rathenow. Progr. 4°. 30 8. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 11. [1925 


Kircheisen, Fr. u. G., Napoleonka- 
lender u. Gedenkbuch d. Befreiungs- 
kriege auf d. J. 1812, desgl. auf d. J. 
1813. Münch. u. Lpz.: Geo. Müller 


12 f. 218; 199 S. à 3 M. [1926 

Bez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 635-37 
Dreyhaus. 

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-= 


— 


on 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 


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v. H.; v. 1 u. 2: Hist. Vierteljschr. 16, 431f. 
R. Schmitt; v. 3 u. 4: Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52 
v. Pflugk-Harttung: v. 3: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 353-58 Hirsch. 

Befreiungskrieg 1813 u. 1814. Ein- 
zeldarstellgn. d. entscheid. Kriegser- 
eignisse. Wien: Seidel. [1934 

Bd. 1: Österreichs Beitritt zur Koalition. 
Bearb. v. O. Criste. 1358. 5 M. Bd. 2: Öster- 


reichs entscheid. Machtaufgebot 1813. Bearb. 
v. W. Wlaschütz. jx, 334 8. 10 M. Bd. 3: 
Feldzug v. Dresden. Bearb. v. E. Glaise 


v. Horstena u. jx, 377 8. 10 M. Bd. 4: Schlacht 
b. Kulm. Bearb. v. M. Ehul. 222 10 M. 
Bd. 5: Feldzug v. Leipzig. Bearb. v. M. v. Hoen 
u a. X, 746 8. 20 M. — (M. Ktn. u. Beill.) 

(Geschichte d. Kriege Österreichs. Kämpfe 
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märk. Landwehr-Inf.-Reg. u. d. 3. Neumärk. 
Landwehr-Inf.-Reg. (H. 31 v. Nr. 161.) Lands- 
berg a. W.: Schaeffer & Co. 255 8. 2 M. 50. [1936 

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usw. 32, 229-47.) — Graf R. Du Moulin-Eckart, 
Idee u. Persönlichkeit in d. dt. Befreiungskrie- 
gen. Münch.: Lindauer. 12 8. 50 Pf. — A. Vor- 
berg, Die sittl.-relig. Kräfte d. Volkserhebung 
v. 1813. Rostock: Kaufungen-Verl. 32 8. 
50 Pf. — F. Neinecke, Dt. Jahrhundertfeier u. 
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sigkeit. (Ebd. III, 292-99.) — Ders., Die Ent- 
scheidung. (Ebd. IV, 25-34.) — Ders., Nach- 
klänge. (Ebd. 193-98.) 1950 a 

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verbündeten Heere. (Streffleurs milit. Zt. 13, 
II. 1455-70.) [1954 

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(Dt. Revue 38, III, 212-19.) 11955 

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Nach d. Aufzeichngn. e. Engländers. (Mitt. d. 
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30 8. 60 Pf. [1959 

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162 8. 2 NM. [2000 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 257 


Johann Georg Herzog zu Sachsen, General 
Baron v. Forell 1741-1820. (N. Arch. f. sächs. 
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Block, Hans, Sachsen im Zeitalt. d. Völker- 
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Colditz, Rochlitz, Penig, Geringswalde, Hartha, 
Leisnig, Döbeln, Oschatz, Roßwein, Nossen, 
Hainichen, Waldheim, d. Schlosses Hubertus- 
burg u. ihr. Umgebg. Leisnig: Ulrich. 324 S.; 
3 Ktn. 3 N. [2003 

Fredrich, K., Cüstrin vor 100 Jahren, 1806- 
12. Cüstrin-Neustadt: Adler. 40 8. [2004 

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Neumann, Carl, Aus Briegs Franzosenzeit 
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Kunze, E., Lauban im Kriegsjahr 1813. 
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Wundrack, A., Schrimm in südpreuß. Zeit. 
Progr. Schrimm. 4°. 28 8. 2009 

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Zt. 31. 497 f. Schwemer; Zt. d. Aachen. G.-Ver. 
35, 183-86 Huyskens. 2015 

Kuhring, O., Das Schicksal d. westfäl. Do- 
mänenkäufer in Kurhessen. Münst. Diss. xj, 
145 8. [2016 

Grützmacher, F., Zur Charakterist. d. süd- 
preuß. Steuerräte. (Zt. d. Hist.-Ges. Posen 28, 
105-26.) een [2017 


Meißner, H. H., Grundsätze d. Steinschen 
Städteordng. v. 19. Nov. 1808 u. der. Entwicklg. 
in d. später. preuß. Gemeindeverfgs.-Gesetzen. 
Greifsw. Diss. 76 8. 12018 

Schmidt, Rob., Städtewesen u. Bürgertum 
in Neuostpreußen. Königsb.: Beyer. 208 8. 
4 M. Vgl. 13, 4544. [2019 


Grünfeld, J., Die leitenden sozial- u. wirt- 
schaftsphilos. Ideen in d. dt. Nationalökonomie 
u. d. Überwindg. d. Smithianismus bis auf 
Mohl u. Hermann. (Stud. z. Soz.-, Wirtsch.- 
u. Verwaltgs.-G. H. 9.) Wien: Konegen. x, 
114 8. 3 M. 12020 


ziehg. usw. 2, 257-87.) 


Vogel, Walt., Die Hansestädte u. d. 
Kontinentalsperre. (Nr. 139.) Münch. 
u. Lpz.: Duncker & H. 64 S. 1 M. [2021 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 Kellinghusen. 

Stieda, W., Die Kontinentalsperre 
in Sachsen. (Berr. üb. d. Vhdlgn. d. 
Sächs. Ges. d. Wiss. 65, 115-38.) Sep. 


Lpz.: Teubner. 50 Pf. [2022 


Freund, J., Emanzipation d. Juden in Preu- 
Ben, s. 13, 1948. Rez.: Jahrb. f. Gesctzgebg. 37, 
970-72 v. Beckerath; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 46 
Eschelbacher. — 12023 

Göz, v., E. (württb.) Manöver 1804. (Milit.- 
Wochenbl. 13, Nr. 93.) [2024 

Hopi, W., Kassel u. d. milit. Krankenfürsorge 


in westf. Zeit. (Hessenland 13, Nr. 17 f.) [2025 


Merkle, S., Bisch. Sailer u. d. Aufklärg. 
(Süddt. Monatshfte. 13, Sept., 724-48.) Vgl. 
11, 4092. [2026 

Bastgen, H., E. amtl. Berichterstattg. üb. 
d. Diözesanstand in d. Erzbist. Salzburg 1806. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 52, 73-100.) [2027 

Claeys-Bouuaert, F., Un séminaire belge sous 
la domination franç. Le séminaire de Gand, 
1794-1812. (Rev. d’hist. eccl. 14, 537-58.) [2028 

Haase, Fel., Die kath. Kirche Schlesiens im 
Befreiungskriege 1813. Nach d. amtl. Quellen. 
Bresl.: Goerlich & C. 60 8. 1 M. 12029 


Nestle, E., Aus d. Biblioth. v. H. L. G. Paulus. 
(Bll. f. württ b. Kirch.-G. N. F. 16, 180-85.) [2030 
Zillessen, A., Übers. üb. d. Seelenzahl d. 
reform. Gemeinden d. Bergisch. Synode 1792. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 6, 368 f.) 12031 


Schneider, Frz., G. d. Univ. Heidel- 
berg im 1. Jahrzehnt nach d. Reorga - 
nisation durch Karl Friedrich (1803 
13). Preisschr. d. Corps- Suevia- Stiftg. 
(38 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. 356 S. 
9 M. 20. — R. A. Keller, Desgl. (40 v. 
Nr. 7.) Ebd. xj, 346 S. 9 M. (39 8. 
unt. d. Tit. „Beitrr. z. G. d. Heidel b. 
Lands mannschaften 1802-6 Heidelb. 


Diss. 14.) [2032 

Wallis, L., Der Göttinger Student. Neudr. 
d. Ausg. v. 1813. Götting.: Vandenhoeck & R. 
xj, 117 8. 1 M. 40. [2033 

Weiß, G., Anfänge d. Pädagog. Univ.-Semi- 
nars zu Königsberg 1809-1815. Jen. Diss. 12. 
32 8. — — 2034 
Stiebits, R., Fr. Fröbels Bezichgn. zu Pesta- 
lozzi 1805-1810 u. ihre Wirkgn. auf s. Pädagogik. 
(Diss.) Lpz.: Wiegandt. 126 S. 2 M. 80. [2035 

Herrmann, R., J. C. G. Rochlitzer, elner d. 
Erfinder d. Laut iermethode. (Zt. f. G. d. Er- 
[2036 

Herrmann, J., Frdr. Ast als Neuhumanist. 
Beitr. z. G. d. Neuhumanismus in Bayern. 
(Ebd. 108-38.) [2037 

Scherer, W., Karl v. Dalbergs Bemühgn. um 
die Hebung d. Volksbildg. im Fürstent. Regens- 
burg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. 
Regensb. 64, 33-54.) [2038 

Rottmanner, M., Zur Schul-G. v. Garmisch 
u. Mittenwald. (Altbayer. Monatsschr. 11,167- 
71.) [2039 


Leyhausen, W., Das höhere Schul- 
wesen in d. Stadt Köln z. franz. Zeit, 
1794-1814. (6 v. Nr. 115.) Bonn: Mar- 


*58 


cus u. W. jx, 75 S. 2 M. (S. 9-34: 
Bonn. Diss.) [2040 

Schagen, A., Jos. Görres u. d. An- 
fänge d. preuß. Volksschule am Rhein 
1814.16. (7 v. Nr. 115.) Ebd. jx, 
108 S. 3 M. (S. IIj-vj u. 58-100: Bonn. 
Diss.) [2041 

Schött u. Tang, Wahl e. Lehrers f. Urdenbach 
1802. (Monatshfte. f.rhein. K.-G. 7, 342 f.) [2042 

Ankel, O., Das Unterricht sgesetz d.Großhrzgs. 
Karl v. Frankfurt v. 1. 2. 1812 u. d. Bedeut u. f. 
d. höhere Schulwesen Hanaus. Hanau: Alberti. 
3 M. 50. Rez: Mitt. a. d. hist. Lit. J. F. 2, 9-11. [2043 

Schnaubert, G., Das Lebenswerk v. Joh. 


Falk. Unt. Benutze. d. bisher nicht veröffentl. 
Weimar: Panse. 12. 


Falkschen Hausakten. 
12044 


jx, 156 8. 2 M. 50. 

Harnack, O., Wilh. v. Humboldt, 8s. 13, 
4559. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 287. 
P. Goldschmidt; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
26, 642-45 Dreyhaus. 2045 

Scholz, H., Schleiermacher u. Goethe. Beitr. 
z. G. d. dt. Geistes. (Erlang. Diss.) Lpz.: 
Hinrichs. 72 8. 1 M. 80. [2046 

Hegel, G. W. Fr., Neue Briefe u. Verwandtes. 
Mit Beitrr. v. E. Crous, Frz. Meyer, . 
Nohl, hrsg. v. G. Lasson. (Hegel-Archiv 1, 2.) 
Lpz.: Meiner 12. 63 S. 3 M. 40. 12047 

Schellings Briefwechs. m. Niethammer vor 
sein. Berufg. nach Jena. Hrsg. v. G. Damm- 
köhler. (Hegel-Arch. II, 1.) Lpz.: Meiner. 
104 8. 4 M. — G. Dammköhler, Schellings Be- 
ziehen. zu Niethammer vor sein. Berufung nach 
Jena. Nebst 40 uned. Briefen Schellings 1795- 
98. Erlang. Diss. 104 S. [2048 

Flitner, W., Aug. Ldw. Hülsen u. d. Bund d. 
freien Männer. Jen. Diss. 49 S. [2049 

Nohl, J., Frz. v. Baader, d. Philosoph d. Ro- 
mantik, 1765-18 11. (Euphorion 17, 612-33.) [2050 

Schneppe, R., Görres’ G. philosophie. Frühzeit. 
(50 v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.) Berl.: Rothschild. 
56 8. (1 M. 80. Subskr.-Pr. 1 M. 50.) 12050 a 


Heers, A., Leben Fr. v. Matthissons. Lpz.: 
Xenien-Verl. 127 8. 3 M. — Rez. v. 12, 4169 
(W. Krebs, Fr. v. Matthisson): Dt. Lit.-Ztg. 
13, Nr. 20 Boschulte. 12051 

Berend, E., Jean Pauls Persönlichkeit. Zeit- 
genöss. Berichte. Münch.: Müller. xv, 349 8. 
5 NM. 12051 

Enders, C., Frir. Schlegel. Die Quellen sein. 
Wesens u. Werdens. Lpz.: Haessel. xvj, 408 8. 
7 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 13. Nr. 37 Körner; 
Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 15 Wieneke. 12052 

Wieneke, E., Patriotismus u. Religion in 
Schlegels Gedichten. Münch. Gais. 103 8. 
1 M. 50. [2053 

Uhland. Briefwechs., hreg. v. J. Hartmann. 
1. 8. 12, 1868. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 90-96 
Richert. 2054 

Wendling. E., Uhlands Beziehungen z. Elsaß. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lotlir. 29, 91-127.) [2054 a 

Cleß, G., Der schwäb. Dichter K. Ph. Conz, 
1762-1827. Tübing. Diss. 60 8. (2055 

Wachsmuth, W., Weimar um 1800. Literat. 
u. Gesellsch. (Xenien-Bücher, Nr. 31.) Lpz.: 
Xenien-Verl. 51 8. 50 Pf. 12056 

Grevel, W., Dr. Karl Kortum “s. 12, 1702). 
III. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 161-223.) [2057 

Steig. R. u. H. Grimm, Achim v. Arnim u. 
die ihm nahe standen (s. 04, 1924). 2: Achim. 
v. Arnim u. Bettina Brentano. Bearb. v. R. 
Steig. 410 8. 10 N. 12057 a 


Meyer-Benfey, H., D. Drama Hnr. 
v: Kleists (s. 12, 1872). 2. (Schluß-) 


Bibliographie Nr. 2040 —2097 


Bd.: Kleist als vaterländ. Dichter. 


xvj, 593 S. 12 M. 2058 

Berger, K., Th. Körner. Bielef.: Velhagen 
u. Kl. 12. 2338. 3 M. Rez.: N. Arch. f. Sächs. 
G. 34, 424 f. Reuschel. — H. K. Jaden, Th. Kör- 
ner. Neue Körner-Erinnergn. Wien: Frick. 
45 8.; 10 Taf. 1 M. 80. [2059 

Steig, R., Lulu Brentano, d. Märchenerzäh- 
lerin u. Freundin d. Brüder Grimm. (Hist.-pol. 
Bll. 151, 31-39; 112-22.) [2060 


Kastner, E., Bibliotheca Becthoveniana. 
Versuch e. Beethoven-Bibliogr. Lpz.: Breit- 
kopf & H. 46 S. 3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 
51/52. [2061 

Kerst, Fr., Die Erinnergn. an Beethoven. 
Stuttg.: Jul. Hoffmann. xv, 295: 365 S. 9 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 3. Leitzmann. I206la 


Valdenaire, A., Aus d. Briefen Fr. Wein- 
brenners an Joh. Ldw. Klüber. (Zt. f. Archit. 6, 
168-73.) —— 3 — 12062 

Haarhaus, J. R., Dt. Freimaurer z. Zeit d. 
Befreiungskriege. Jena: Diederichs. 199 S. 
3 M. [2083 

Weyden, E., Köln am Rh. vor 100 Jahren. 
Sittenbilder nesbt hist. Andeutgn. u. sprachl. 
Erklärgn. Neudr. d. 1862 unt d. Tit. „Köln 
am Rh. vor 50 Jahren“ erschien. Buches. Köln: 
Stauff. 175 8. 3 M. 12064 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Bleyer, J., Frdr. Schlegel am Bun- 
destage in Frankf. Ungedr. Briefe 
Frdr. u. Dorothea Schlegels nebst 
amtl. Berr. u. Denkschrr. a. d. J. 1815- 
18. (Aus: Ung. Rundschau.) Münch.: 


Duncker u. H. 168 S. 4 M. [2065 

Oers, Hedw. v., geb. v. Staegemann (s. 08, 
1582). 2. (Schluß-) Bd.: 1816-91. 648 S. 10 M. 
50. 2065 4 

Pagenstecher, K. H. A.. Lebenserinnergn. 
Hrsg. v. A. Pagenstecher. 1: Student u. 
Burschenschafter in Heidelb. 1816-19. 2: Ab- 
geordneter in Frankf. 1848. 3: Revolution. Be- 
weggn. im Rheinlande 1830-50. (Voigtlän- 
ders Quellenbb. 56-58.) Lpz.: Voigtländer. 143; 
124; 104 8. 3 M. 2086 


Briefe v. u. an Fr. v. Gentz. Hrsg. 
v. F. K. Wittichen u. E. Salzer (s. 
13, 4364.) 3: Schriftwechs. m. Met - 
ternich. TI. 2: 1820-32. 378 S. 9 M. 
50. [2067 
Rez.: Engl. hist. rev. 28, 586-89 u. 7911. 
Ward: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 284-87 u. 2, 
190-92 Pflüger; Hist. Zt. 112, 582-87 Meinecke. 

Döberl. A., Aus d. Papieren d. erst. kath. 
Journalisten (J. B. v. Pfeilschifter). Zugl. e. 
Beitr. z. G. d. Eoskreises. (Hist.-pol. Bll. 152, 
605-13.) [2068 

Oechsli, W., Zwei Denkschr. d. Re- 
staurators Karl Ludw. v. Haller üb. 
d. Schweiz 1824-25. (Festschr. f. 


Meyer v. Knonau 413-44.) [2069 

Briefwechsel zw. König Johann v. Sachs. 
u. d. Königen Friedr. Wilh. IV. u. Wilh. I. 
v. Preuß., hrsg. v. Johann Georg Hrzg. zu 
Sachs., unt. Mitw. v. H. Er misch, s. Nr. 1984. 
Rez.: Hist. Viertel jschr. 16, 290-96 Haake. [2070 

Johann Georg. Hrzg. zu Sachs., Ungedr. 
Gedicht Kg. Johanns. (N. Arch. f. sächs. G 34, 
1741.) [2070 a 


Neueste Zeit seit 1815 


Humboldt, A. v., Briefe an Ign. 
v. Olfers, Generaldirekt. d. Kgl. Museen 
in Berl. Hrsg. v. E. W. M. v. Olfers. 
Nürnb.: Se bald. xv1j, 237 S. 4 M. [2071 
2 Rez.: Preuß. Jahrbb. 154, 334f. v. C. 
Stern, Alf., Aus dt. Flüchtlingskrei- 
sen 1835. (Festschr. f. Meyer v. Kno- 
nau 445-68.) [2072 
Hoetzsch, O., Aktenstücke z. pol- 
nisch. G. 1846 u. 1861. (Zt. f. osteurop. 
G. 3, 530-46.) [2073 
Schmoller, G., Über die „Gedanken u. Er- 
innergn.“ Bismarcks. (Schmoller, Charakter- 
bilder 77-90.) [2074 
Bismarckreden 1847-95. Hrag. v. H. Kohl. 
6. Aufl. Stuttg.: Cotta. xij, 403 S. 5 M. [2075 


Perthes, Clem. Th., Bundestag u. 
dt. Nationalversammlg. 1848, nach 
Frankf. Berr. d. P. hrsg. v. O. Per- 
thes, mit Einführg. üb. Cl. Th. Per- 
thes als Politiker v. G. Küntzel. 
(= Nr.4.) Frankf.: Baer u. Co. 


I. XV. 207 S. 7 M. 50. [2076 

Aus d. ital. Unabhängigkeitskriegen 1848-66. 
Berr. u. Briefe d. Führer u. Teilnehmer. Hrsg. 
v. W Friedens burg. TI. 1: Feldzüge v. 1848. 
u. 49. TI. 2: Desgl. v. 1859 u. 1866. (Voigtlän- 
ders Quellenbücher 59 u. 60.) Lpz.: Voigtländer. 
118 8., 2 Ktn.; 141 8. 2 M. 20. [2077 

Reitergefecht b. Aarhaus 31. Mai 1849. Nach 
bisher unbekannt. Mitt. e. Augenzeugen. 
(Milit.-Wochenbl. 13, Nr. 61.) [2078 

Kinkel, G., Verteidigungsrede vor d. Rastatter 
Kriegsgericht 4. 8. 1849. Rede an d. Depu- 
tation d. Bonner Handwerker 30. 4. 1848 
(Vorkämpfer dt. Freiheit 36.) Münch.: Buchh. 
Nationalverein 12. 31 8. 30 Pf. [2079 

Zingeler, Th., Karl Anton Fürst v. Hohen- 
zollern, s. 12, 1906. Rez.: Hist. Zt. 110, 377- 
79 Hesselbarth; Hist.-pol. Bill. 153, 235-39 
Rabenhoff; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 203 f. 
Mihl. [2080 

Bennigsen, R. v., Roden, hrsg. v. Walt. 
Schultze u. Fr. Thimme. Bd. I, s. 12, 1907. 
Rez.: Lit. Zbl. 12, Nr. 47 Fr. Schulze; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 28, 311 f. O. H.; Dt. Lit. - 
Ztg. 12, Nr. 48 u. Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (auch v. Miquels Reden) 13, 265-69 
Gerh. Ritter. 12081 


Gründorf v. Zebegeny, W., Memoiren 


e. österr. Generalstäblers, 1832-66. 
Hrsg. v. A. Saager. 2. Aufl. (Me- 


moirenbiblioth. Ser. 4, Bd. 12.) Stutt- 


gart: Lutz. xxv, 388 S. 6 M. [2082 
Rez.: Streffleurs mil.Zt.’13, Lit. bl. 211f. Fd. 


Freytag, Gust., Briefe an Alb. v. 
Stosch. Hrsg. v. H. F. Helmolt. 
Stuttg. u. Berl.: Dt. Verlagsanst. xj, 


338 S. 7 M. 50. Vgl. 13, 4596. [2083 

Rez.: N. Jahrbb. f. d. Klass. Altert. 33, 141-414 
Kaeınmel; Lit. Zbl. 13, Nr. 31 H. Richter; 
Preuß, Jahrbb. 155, 148-51 Oncken. — A. Dove, 
Neue Briefe v. G. Freytag. (Hist. Zt. 112, 132-49.) 

Eckardt, J. v., Lebenserinnergu., 8. 12, 1912. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 18, 217-20 Sieve- 
king; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 200-03 Gg. 
Schuster. 12084 

Friedrich Karl, Prinz v. Preußen, Denkwür- 
digkeiten a. 8. Leben. Bd. 2, s. 12, 1913. Rez.: 


*59 
Hist. Zt. 110, 593-601 Roloff; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 40, 332-35 Ködderitz. [2035 

Origines, Les, diplom. de la guerre 
de 1870/71. Recueil de docc. (s. 13. 
2008). T. 7. 470 8. [2086 

Rieß, L., E. noch unveröffentl. Emser 
Depesche Wilhelms I. v. 11. Juli 1870. 
(Forsch. z..brandb. u. pr. G. 26, 187- 


212.) [2087 

Einigungskriege, Dtids., 1864-71 in Briefen 
u. Berichten d. führend. Männer. Hrsg. v. H. 
Kohl (s. 13, 2004). 3: Der dt.-franz. Krieg 
1370-71. Abt. 2: Belagerg. v. Metz. (Voigt - 
länders Quellenbücher 51.) Lpz.: Voigtländer. 
124 8. 1 M. [2033 

Guerre, La, de 1870/71 (s. 13, 
4651). Les operations dans l'Ouest. 
Forts. La Ire armée de la Loire. (Rev. 
d'hist. red. à la section hist. de l Etat- 
Major de l'armée T. 51-54.) [2089 

Brandenburg, A., Vor dem Feind. Kriegs- 
erinnergn. aus d. Feldzug geg. Frankr. 1870 71. 
Münch.: Beck. 276 8. 3 M. — F. Wantoch- 
Rekowski, Kriegstageb. 1870/71 d. jüngsten 
Offiziers im Königs-Grenad.-Rezim. (2. westpr.) 
Nr. 7 in Liegnitz. Ebd. x, 290 8. 3 M. — Paul 
Haupt, Erinnergn. e. Artill.-Olfiziers an d. Feld- 
zug v. 1870,71 nebst einig. Rückblicken auf 
1866 u. 1904-5. Berl.: Bath. 216 8. 3 M. — 
Billot, 1870. Notes de guerre du capitaine Billot, 
du 4. regiment de cuirassiers, publ. p. Billot 
de Göldlin. Paris: Champion. 101 8. [2090 

Maciet, Ch., Souvenirs de l'invasion 
et du siège de Paris. Docc. inéd. 
classes et ann. p. Fr. Rousseau. 


Paris: Plon. xj, 233 S. [2090 a 
Rist, M., Die dt. Jesuiten auf d. Schlacht fel- 
dern u. in d. Lazaretten 1870/1871. Briefe u. 
Berichte. 2. u. 3. Aufl. Freib.: Herder. xvj, 
224 8. 2 M. 50. 2091 
Haas, E., Saarbrück. Kriegserinnergn. a. d. 
Vorpostenzeit b. Saarbrück. bis z. Schlacht v. 
Spichern. Nach eigen. Erlebnissen u. Mitt. v. 
Kriegskameraden geschild. Saarbr.: Clauß. 
120 8. 1 M. 25. 12092 
Bapst, G., Le maréchal Canrobert. 
Souvenirs d'un siècle (s. 11, 4172). 
T. 6: Bataille de Saint- Privat. xxjx. 
635 S.; 6 Ktn. 7 fr. 50. [2093 
C. v. Goßler, Marschall Canrobert. (Dt. 
Revue 38, III, 231-37.) 

Freytag, Gust., Briefe an s. Gattin. 
Hrsg. v. H. Strakosch-Freytag u. 
C. L. W. van der Bleek. Berl.: F. Leh- 
mann 12. jx, 604 S. 6 M. [2094 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 563 f. Lüdicke. 

Hofmann, Herm., Fürst Bismarck 
1890-98. Stuttg. usw.: Union. XX, 
411; 429 S. 16 M. 2095 

Rez.: Hist.-pol. RII. 152, 932-49; Lit. Zbl. 
14, Ir. 3 H. Richter. 


Meinecke, Welt bürgert um u. Nationalstaat. 
2. A., s. 13, 2019. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 31 
Küntzel. [2096 
Stern, A., G. Europas seit d. Verträgen v. 
1815 bis z. Frankfurt. Frieden v. 1371. 2. Aufl. 
Bd. 1 u. 2: G. Europas 1815-30. Stuttg.: Cotta. 


*60 


xvij, 653; xvj, 571 8. 23 M. 50. Rez.: Hist. 
Zt. 112, 587-90 G. Kaufmann. [2097 

Kaufmann, Geo., G. Dtlds. im 19. Jh., s. 13, 
2020. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 808 f. Löffler. [2098 


Petersdorff, H. v., Fr. v. Motz. 
Berl.: Hobbing. xvIj, 255; x, 423 8. 
12 M. [2099 

Rez.: Dt. Rundschau 14, Jan., 132-43 W. 

Quellen u. Darstellungen 2. G. d. 
Burschenschaft u. d. dt. Einheitsbe - 
wegg. Hrsg. v. H. Haupt (s. 13, 


4611). Bd. 4. 399 S. 10 M. [2100 

Inh.: P. Ssy mank, Die Jenaer Duellgeg- 
ner d. J. 1792 u. Karl Augusts Kampf geg. d. 
geheim. Studenten verbinden. — H. Haupt, 
F. J. Frommann u. L. Bechstein, Zur Quel- 
lenkde. d. burschenschaftl. Früh-G.— H. Haupt, 
Aus F. J. Frommanns Aufzeichngn. üb. s. Stu- 
dienzeit. — Ders. u. W. Lang, Karl Jul. 
Rubners Ende (1834). — H. Ehrentreich, 
H. Luden u. s. Einfluß auf d. Burschenschaft. — 
O. Heinemann, Die alte Greifswald. Bur- 
schenschaft 1818-34. — P. Wentzcke, E. Stu- 
dentenbrief a. d. Jugendkreise d. Gerlachs u. 
Leopolds v. Caprivia.d. J. 1819. — Ders., Ein 
Vertreter d. Linken in d. Paulskirche: Karl 
Dham a. Westfalen. — G. Heer, Die allgem. 
dt. Burschenschaft u. ihre Burschentage 1827- 
33. — H. Oncken, G. G. Gervinus u. d. Pro- 
gramm s. Lebens im J. 1832. 

Rez. v. 1-4: Dt. Lit.-Ztg. 13, 39 Fabricius. 

Kühn, H., Das Wart burgfest 18. 10. 1817. M. 
Anh.: Die Feier d. 3. ev. Jubelfestes auf d. Wartb. 
Weimar: Duncker. 191 8.; 12 Taf. 3 M. [2101 


Wild, K., K. Th. Welcker, e. Lebens- 
kämpfer d. älter. Liberalismus. Hei- 


delb.: Winter. an. 454 S. 10M. [2102 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 3 Wentzcke; Zt. f. 
G. d. Oberrh. 29, 346-52 K. A. v. Müller. 
Wentscke, P., Welcker. (Hess. Biographien 
1, 233-39.) [21028 
Wiedemann-Warnhelm, A. v., Die staatsge- 
fang. Italiener auf d. Kasteil in Laibach, 1822-24. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 326-36.) [2103 
Budkowski, W., Frz. Passow in d. Dema- 
gogenverfolg. Nachtr. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
47, 301-26.) Vgl. 12, 1933. 12104 
Molden, Orientpolitik d. Fürsten Metternich, 
1829-33, s. 13, 4614. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 26, 646 f. Hein. (2105 
Wiltberger, Die dt. polit. Flüchtlinge in 
Straßburg 1830-1849, s. 12, 1934. Rez.: Westdt. 
Zt. 32, 255 f. Oppermann. [2106 


Heigel, K. Th., Das Hambacher 
Fest v. 27. Mai 1832. (Hist. Zt. 111, 


54-88.) [2107 

Fillet, A., Recherches faltes en Allemagne 
sur l'horloger Ch. G. Nauendorff (s. 13, 2026). 
3: Ses antécédens devant le tribunal. S. 117- 
210. [2108 

Eigenbrodt, A., Ludw. XVII. u. Nauendorff, 
8. 13, 2026. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. C. 3, 229- 
31 Weicker. [2108a 

Rjasanoti, H., Zur Biogr. v. Joh. Phil. 
Becker. Sein Curriculum vitae bis 1856. (Arch. 
f. G. d. Sozialismus usw. 4, 313-29.) [2109 

Valentin, Fürst Carl Leiningen u. d. dt. Ein- 
heitsproblem, s. 12, 1938. Rez: Hist. Viertel- 
jschr. 16, 432-34. Kaeber [2110 


Michniewicz, B., Stahl u. Bismarck. 
(Berl. Diss.) Berl.: Ebering. 204 S. 
4 M. [2111 


Bibliographie Nr. 2097 — 2161 


Rubin, M., Tysklands historie fra 1848 til 
nutiden, s. 13, 4620. Rez.: Svensk hist. tidskr. 
33, Öfvers., 68-72 E. N. [2112 

Meinecke, F., Radowitz u. d. dt. 
Revolution. Zugleich Schlußband de 
Werkes v. P. Hassel. Berl.: Mittler. 


xIj, 554 S. 11 M. 2113 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 Ulmann; Lit. 
Zbl. 14, Nr. 7 Brinkmann. 
Meinecke, F., Radowitz de se ipso. (Hist. 
Zt. 111, 133-36.) 12113 
Pastor, Leben d. Frhrn. Max v. Gagern 1810- 
80, s. 12, 4224. Rez.: Mitt a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 295-97 Schmidt; Theol. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 5 Vigener.— P. Wentzeke, Max v. Gagern. 
(Hist. Zt. 112, 327-40.) 12114 
Fried ung. H., Osterreich, 1848-1860. II. 1, 
8. 13, 2033. Rez.: Österr.-Ungarn 12, Nr. 38, 
41-44 Hugelmann; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 
1, 299-305 Pöpperl; Hist. Zt. 112, 597-602 
Meinecke. (2115 
Schüßler, W., Die nationale Politik 
d. österr. Abgeordneten im Frankfurt. 
Parlament. (51 v. Nr. 6 u. Freiburg. 
Diss.) Berl.: Rothschild. x, 77 8. 


(2 M. 40. Subskr.-Pr. 2 M.) [2116 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 193-95 
Markull. 
Alter, Die auswärtige Politik d. ungar. Revo- 
lut ion 1848/49, s. 13, 4622. Rez.: Arch. f. So- 
zialwiss. usw. 37, 998-1003 Bunzel. (2117 


Moeller, Ch., La politique des Etats europfens 
durant la 2. moitié du siecle dernier, de 1850 
à 1900. 2. 6d. Louvain: Peeters. xu], 246 8. 
8 fr. 50. 12118 

Konrich, G. F., Rud. v. Bennigsen. Hannov.: 
Harzig u. M. 31 S. 50 Pf. Rez.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 13, 270-73 Thimme u. Ent- 
gegng. v. K. m. Erwiderg. v. Th. ebd.“ 14, 151-60. 

12119 

Augst, R., Bismarck u. Leopold v. 
Gerlach, ihre persönl. Beziehgn. u. 
der. Zusammenhg. mit ihr. polit. An- 
schauungen. Lpz.: Quelle & M. 


108 S. 3 M. [2120 

Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr. 40 H. Rlchter; Westdt. 
Zt. 32, 260 Oppermann. 

Hesse, M., Die polit. Haltung Ldw. v. Ger- 
lachs unt. Bismarcks Ministerium 1862-77. 
Berl.: Hobbing. 115 8. 5 M. Vgl. 13, 2042. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Gerh. Ritter. [2121 

Rapp. A., Die Württemberger u. d. nat. Frage 
1863-71, s. 11, 2000. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 39, 335 f. Martens; Viertel jschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 10, 592-94 Bergsträßer. 12122 


Frahm, Fr., Die polit. Lage beim 
Ausbruch d. dt.-dänisch. Krieges. 
(Hist. Vierteljschr. 16, 520-36.) [2123 

Völkle, C., Die Haltung Englands in 
d. dt.-dänisch. (schlesw.-holst.) Frage, 
Herbst 1863 bis Juli 1864. Heidelb. 
Diss. 110 8. [2124 

Döhler, K., Napoleon III. u. d. dt.- 
dänische Frage unt. besond. Berücks. 
d. franz. Politik währ. d. Konfliktes 


v. 1863/64. Leipz. Diss. 124 S. [2125 
Treitschke, H. v., 10 Jahre dt. Kämpfe. 
Schrr. z. Tagespolitik. Auswahl y. M. Corni- 


Neueste Zeit seit 1815 


celius. Berl.: Reimer. 213 S. 3 M. Rez.: Preuß. 
Jahrbb. 154, 143-49 Daniels. 12126 
Woinovich, E. v., Benedek u. sein 
Hauptquartier im Feldzuge 1866. 
(Streffleurs milit. Zt. 13, Bd. 1, 731- 
70.) [2127 
Roth, Mit d. Armee d. Kronprinzen von 
Nachod bis Schweinschädel. (Beih. z. Mil.- 
Wochenbl. ’13, 119-36.) [2128 
Rothert, W, Die vier Führer v. Langensalza. 
(Allg. hannov. Biogr. 2, 305-25.) [2129 
Regensberg. Frär., Mainfeldzug. (1866.) 
3. Aufl. Stuttg.: Franckh. 158 8. 2 M. [2130 
Hoenig, F., Gefecht b. Kissingen 10. 7. 1866. 
M. Orientierungsplan. N. Ausg. Kissingen: 
Clement. 48 8. 80 Pf. 12131 


Sosnosky, Th. v., Balkanpolitik 
Österreich-Ungarns seit 1856. Bd. 1: 
Mit 2 Kart. u. 1 Anh. Stuttg.: Dt. 
Verl.-Anst. x, 302 S. 6 M. 50. [2132 

Müller, Karl Alex. v., Die Tauff- 
kirchensche Mission nach Berlin u. 


Wien. Bayern, Dtld. u. Österr. im 
Frühjahr 1837. (Riezler-Festschr. 
352-440.) [2133 


Gildemeister, O., Aus d. Tagen Bismarcks. 
Polit. Essays. 2. verm. Aufl. Lpz.: Quelle 
u. M. 314 S. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, 
Nr. 50 H. Oncken. [2134 

Knetschh K., Bismarck e. Nachkomme 
Philipps d. Großmüt. (Hessenland 13, Nr. 17 / 
18.) [2135 

Sell, 8. Charl. v., Fürst Bismarcks Frau. 
Berl.: Trowitzsch. 252 8. 6 M. Rez.: Lit. Zbl. 
14, Nr. 4 F. B. [2136 


F. K., Moltke. (Aus Natur u. Geistes- 
welt 415.) Lpz.: Teubner. 96 S. 1 NM. 25. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14 Nr. 17 Fr. Otto. — Sp. 
Wilkinson, The early life of Moltke. Oxford: 
Clarend. Pr. 28 S. — Werdegang Moltkes bis 
1858. (Beih. z. Milit.-Wochenbl. 13, 259-306; 
883-426.) 12137 


Stolze, W., Gründg. d. Dt. Reiches 1870, 
8. 13, 2055. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 
3391. Bitterauf; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 
805-7 W. Martens. [2138 

Fester, R., Neue Beitrr. z. G. d. hohenzoll. 
Thronkandidatur in Spanien, s. 13, 4649. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 48 Hesselbarth. [2139 


Ollivier, E., Woerth. (Rev. des 2 mondes. 
15. IV. 12.) —, Ders., Forbach. (Ebd. 1. V. 
’12.) — Ders., A Metz et à Paris après les pre- 
mières défaites. (Ebd. 15. V. 12.) — Ders., 
Projet d'un coup de justice et de salut public. 
(Ebd. 1. VI. 12.) — Ders., Le renversement 
du ministère du 2 janvier. (Ebd. 15. VI. ’12.) 
— Ders., Les batailles sous Metz. Borny. 
Rezonville. La reculade sur les lignes d’Aman- 
villers. Gravelotte. St. Privat. (Ebd. 1. VI. 
13—15. VII. 13.) — Ders., Au camp de Châlons, 
la déposition de l'Empereur. (Ebd. 1. VIII. ’13.) 
— Ders., Les tourmens de Mac Mahon. (Ebd. 
15. VIII. 13.) Vgl. 12, 1982. — Vgl.: Milit.- 
Wochenbl. 13, Nr. 130 u. 139 v. 8. — La Tour 
du Pin Chambly, Les batailles sous Metz et 
le general de Ladmirault. (Rev. des 2 mondes 
15. IX. 13.) [2140 


Lövy, Cam., Le bombardement de 
Lichtenberg 9 août 1870. Limoges et 
Paris: Lavauzelle. 207 S. 5 fr. [2141 


*61 


Haake, P., Nachtr. zu d. Aufzatz „Sachsen 
u. Preußen 18. August 1870.“ (N. Arch. f. sächs. 
G. 34, 175.) Vgl. 13, 2065. 12142 

Palat (P. Lehautcourt), Bazaine et 
nos desastres en 1870. 2 Bde. Paris: 


Chapelot. xij, 375; 370 S. 15 fr. [2143 
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. 13. Nr. 12 W. 
Lanoir, P., Le maréchal Bazaine et 

la capitulation de Metz. Vol. 1. An- 

tibes: Roux. 468 S. 7 fr. [2144 
Peyron, E., A propos du siège de Metz. 

Simple réponse à une simple question. Paris: 

Stock. 98 S. 1 fr. 50. [2145 
Jette, Beaumont et Sedan. Préf. de Lacroix. 

(Aus: Rev. milit. gener.) Paris: Berger-Levrault 

56 8. [2146 
Haaris, E., Der Sedan-Feldzug. 2. verm. 

Aufl. Halle: Waisenhaus. 628. 1M.50. [2147 
Müller, Karl Alex. v., Bismarck u. 

Ludwig II. im Sept. 1870. (Hist. 2t. 

111, 89-132.) [2148 
Fabricius, H., Besangon-Pontarlier. 

Die Operationen d. Generals v. Man- 

teuffel geg. d. Rückzug d. franz. Ost- 

heers v. 21. 1. 1871 ab (s. 13, 2072). 

TI. 2: Pontarlier. Verhinderg. d. Rück- 

zuges d. Ostheers nach d. südl. Frankr. 

u. 8. Ende. Buch 3: Von Besangon 

nach Pontarlier v. 27.-29. 1. 1871. 238 8. 

7 M. Buch 4: Um Pontarlier vom 30. 1. 


- 6. 2. 1871. 342 S. 8 M. [2149 

Brindeau, L., Les événements de 1870/71 au 
Havre (s. 12, 1981). T. 2: Du 25 jan. 1871 au 
14. sept. 72. 12. X, 218 8. 6 fr. [2150 

Cathal, J., L’occupation de Lunéville par les 
Allemands 1870-73. Pref. de Ch. A. Farny. 
Paris et Nancy: Berger-Levrault. xıj, 221 8. 
8 fr. [2151 


Albin, P., La paix armée. L’Alle- 
magne et la France en Europe (1885- 
1894). (Biblioth. d’hist. contemp.) 
Paris: Alcan. x, 400 S. [2152 

Lamprecht, K., Der Kaiser. Ver- 
such e. Charakterist. Berl.: Weid- 


mann. 136 S. 2 M. [2153 
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 45. 


Rachfahl, F., Kaiser u. Reich, 1888- 
1913. 25 Jahre preuß.-dt. G. Berl.: 


Voß. 351 S. 4 NM. 50. [2154 
Schuster, Geo., Der Kaiser. Zu s. 25j. Regie- 
rungsjubil. Lpz.: Akad. Verlagsges. 104 S. 
1 M. 20. 12155 
Liman, P., Der Kaiser. Charakterbild Wil- 
helms II. N., umgearb. u. stark verm. Aufl. 
Lpz.: Thomas. 435 8. 3 M. 50. [2156 
Loening, E., Kaiser u. Reich, 1888-1913. 
Halle: Waisenhaus. 33 8. 80 Pf. [2157 
Oncken, H., Der Kaiser u. d. Nation. Hei- 
delb.: Winter. 31 8. 50 Pf. [2158 
Egelhaat, d., 25 Jahre. Zu d. Kaisers Regie- 
rungs-Jubil. (Dt. Rundschau. 155, 321-27.) [2159 


Massow, W. v., Die dt. innere Poli- 
tik unt. Wilh. II. Stuttg.: Dt. Verl.- 
Anst. jx, 342 S. 5 M 50. [2160 

„E., Wilhelm II. als Schloßherr auf 


elsäss. u. lothr. Boden. 
60 8. 50 Pf. 


Gebweiler: Boltze. 
[2161 


*62 


M., J. S., Die Kaiserin Friedrich in Paris im 
Febr. 1891. (Hist.-pol. Bil. 152, 630-44.) [2162 
Friedjung, H., Die Zusammenkunft in Buch- 
lau 15. u. 16. Sept. 1908. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mahirens usw. 17, 206-11.) [2163 
Geschichtskalender, Dt., begründ. 
v. K. Wippermann (s. ’13, 2078). 
10, Bd. 2. 239 S. 11, 2. 225 8. 
13. Bd. 1 u. 2. 476; 447 S. à 6M. [2164 
Schultheß, Europ. G.-Kalender (s. 13, 
2077). N. F. 28 (G. R. 53): 12; bearb. 
v. L. Rie B. jx, 597 S. 12 M. [2165 
Egelhaaf, G., Polit. Jahresübers. (s. 
12. 4254). 5: 12. 143 S. 2 M. 25. 6: 13. 
181 S. 2 M. 75. [2166 
Martin, W., La Crise polit. de l’Alle- 
magne contemp. (Biblioth. d’hist. con- 
temp.) Paris: Alcan. xv, 288 S. [2167 


Charmatz, R., Adf. Fischhof, s. 12, 4256. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 561 f. Herre. [2168 

Wertheimer, v., Graf Jul. Andrássy, s. 13, 
4680. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 37 Pribram; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52, Lit. 
Beil., 7-11 Weber; 2t. f. N G. 4, 413- 15 
Hoctzsch; Mitt. a. d. hist. Lit. N, F. 2, 195-200 
Ködderitz. — F. Zweybrück, ur. “Andrassy 
u. d. auswärt. Politik Öst. - Ungarns. (Preuß. 
Jalırbb. 154, 400-36.) [2169 

Petermann, R. E., Wien im Zeitalt. Kaiser 


Franz Josefs I. Schildergn. 3. Aufl. Wien: 
Lechner. 453 S. 25 M. [2170 

Kaser, K., Steiermark im J. 1848. Graz: 
Moser. 38 8. 80 Pf. [2171 


Berchtold, F., Bundesrat Druey. TI. 1: 1798- 
1833. Zürich. Diss. 12. 166 8. [2172 
Bomhard, E. v., Staatsminister a. D. 
Eduard v. Bomhard. Münch.: Olden- 


bourg. 222 S. 5 M. 50. [2173 

Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 70-73. 

Dor, F., Jak. Lindau. E. bad. Politiker u. 
Volksmann. Mit Geleitsw. v. Th. Wacker. 
3. Aufl. Freib.: Herder. 104 S. 1 M. 20. [2174 

Schwemer, G. d. Freien Stadt Frankf. a. M. 
1811-66, s. 12 4265. Rez.: Hist. Zt. 111, 635-41 
Valentin: Zt. d. Ver. f. hess. G. 46, 191-94 
Wenck; Mitt. a. d. hist. Lit. 1, 208-10 u. 216-18 
Lennhoff; Jahrbb. f. Nat. 6k. 99, 816-18 Thor- 
wart. [2175 

Dam van Isselt, W. E. van, De beteugeling 
van de onwillige schutters in jan. en febr. 1831. 
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 1, 1-55.) 12176 

Iseler, Entwicklg. e. öffentl. polit. 
Lebens in Kurhessen 1815-48. (Marb. 


Diss.) Berl.: Ebering. 3 M. [2177 
Rez.: Zt. d. Ver.f.hess. G. 47, 394-98 Lichtner., 
Hopf, W., Aug. Vilmar, s. 13, 4788. Rez.: 

Westdt. Zt. 32, 257-60 Oppermann; Zt. f. Kirch.- 

G. 35. 77-86 Wiegand; Zt. d. Ver. f. hess. G. 

47, 401-4 Heymann; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 

R. M. Meyer. 12178 
Rothert, W., Hrzg. Adolf Frdr. v. Cambridge. 

(Allg. hannov. Biogr. 2° 20-34.) — Ders., 

König Ernst August. (Ebd. 119-46.) — Ders., 

König Georg V. (Ebd. 147-74.) [2179 
Gabe, Hainburg in d. Bewegg. v. 1848/49, 

s. 12, 2012. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 32 

Wohlwill; Lit. Zbl. 13, Nr. 43. [2180 
Mackeprang, M., Nord-Schleswig 1864-1911, 
12 4266. Rez.: Hist. Vierteijschr. 16, 312 

Witte. 12181 


Bibliographie Nr. 2162—2228 


Schneider, Karl, Altenburg in d. 


revolution. Bewegung 1848-49. Al- 
tenb.: Bonde. 135 S.; 7 Taf. 2 M. 50. 
(32 S.: Jen. Diss.) [2182 


Mönch, O., Einiges üb. Berlin-Lichterfelde 
u. d. Kadettenanstalt. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 
13, FNr. 5.) 12183 

Woidschützke, W., Beitrr. z. Haltung Schle- 
siens in d. Revolutionsjahren 1830/31 u. 1848. 
Bresl. Diss. 62 8. 12184 

Klaußmann, A. Osk., Oberschlesien vor 
55 Jahren u. wie ich es wiederfand. Nach per- 
sönl. Erinnergn. geschild. Kattowitz: Phönix 
12. xıj, 339 S. 5 M. 12185 


Innere Verhältnisse. 


Meisner, H. O., Die Lehre vom monar- 
chischen Prinzip im Zeitalt. d. Restau- 
ration u. d. Dt. Bundes. (122 v. Nr. 38.) 
Bresl.: Marcus. 317 S. 10 M. (Ab- 
schn. 4, II: Berl. Diss. x, 64 S.) [2186 


Beiträge z. Partei-G. (s. 13, 4696). 
6: W. Wieber, Die polit. Ideen v. 
Sylvester Jordan. 93 S. 3 M. 7: R. 
Lempp, Frage d. Trennung v. Kirche 
u. Staat im Frankf. Parlament. 240 S. 
6 M. (82 S.: Täb. Diss.) [2187 

Rez. v. 1 (Bergsträßer): Zt. f. Polit. 7, 
306-10 W. Busch; v. 5 (List): Dt. Lit.-Ztg. 13. 
Nr. 46 Eschelbacher; Hist. Zt. 112, 381-88 Rapp; 
Hist. Jahrb. 35, 232-34 K. O. M. v. 7: Hist. 
pol. Bll. 153, 638-40. 

Wieber. W., Sylv. Jordans „Polit. Erinnergn.“ 
(Hessenland 13, Nr. 11.) 12187 a 

Klein- Hattingen. G. d. dt. Liberalismus, s. 
12, 2024. Rez.: Westdt. Zt. 31, 235-37 Opper- 
mann. SEE EEE i2188 
Lenel, P., Wilh. v. Humboldt u. d. An- 
fänge d. preuß. Verfassg. (9. 3 v. Nr. 39.) 
Heidelb.: Winter. 27 S. 80 Pf. [2189 

Richter, Edm., Frdr. Aug. v. Staege- 
mann u. d. Kgl. Verfassungsverspre- 
chen v. 22. Mai 1815. Greifsw. Diss. 
97 S. [2190 

Käding, E., Beitrr. z. preuß. Finanz- 
politik in d. Rheinlanden 1815-40. 
(8 v. Nr. 115.) Bonn: Marcus u. W. 
XIj, 153 8. 3 M. 80. (E. Tl.: Bonn. 
Diss.) [2191 

Oeschey, R., Einige gleichzeit. Stim- 
men z. bayer. Verfassungsurkunde v. 
26. Mai 1818. (Oberbayer. Archiv 57, 
285-321.) [2192 

Göpner, Beitrr. z. Entwicklgs.-G. d. 
Parteien in d. sächs. Kammern. Tl. 1: 
Landtag v. 1830-40. (Leipz. Diss.) 


Lpz.: Schunke. 116 S. 3 M. [2193 

Hofmann, H., Entwicklg. d. Wahlrechts z. 
suchs. 2. Kammer unt. Berücks. d. polit. Zu- 
stünde. Leipz. Diss. 12. 78 8. [2194 


Elsholz, E., Die Bürgerrechte in d. 
dt. Verfassungsurkk. v. 1832-41. 
Greifsw. Diss. 67 8. [2195 


Neueste Zeit seit 1815 


Losch, Ph., Die Schnurrbartdebatte d. hess. 
Ständekammer 1832. (Hessenl.’13, 17/18.) [2196 

Linnenkohl, E., Dahlmann u. d. Konstitu- 
tionalismus. Kiel. Diss. 94 8. 12197 

Buchheim, K., Stellung d. Köln. 
Zeitg. im vormärzl. rhein. Liberalis- 
mus. (Beitrr. z. Kult.- u. Univers.-G. 
27.) Lpz.: Voigtländer. xj, 430 S. 
13 M. (jx, 285 S.: Leipz. Diss.) [2198 

Ruckstuhl, Der bad. Liberalismus u. d. Ver- 
fassungskämpfe 1841/43, s. 12, 2026. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 15, 299f. Zuchardt; Hist. 
Jahrb. 34, 649f. Löffler; Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 2981. Martens; Hist. Zt. 112, 388-90 
Andreas. [2199 

Stern, A., A letter of Sir Rob. Peel 
relat. to King Frederick William IV’s 
Proposal to the Common Diets, 1847. 
(Engl. hist. rev. 28, 542-46.) [2200 

Teschemacher, H., Die Einkommensteuer u. 
d. Revolution in Preußen. Finanzwiss. u. all- 
gemeingeschichtl. Stud. üb. d. preuß. Einkom- 
inensteuerprojekt v. 1847, s. 12, 4273. Rez.: 
Arch. f. Sozialwiss. 35, 579-81 Vogel; Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 10, 589-91 Merker; 
Verwaltungsarch. 21, 160-65 Michaelis; Westdt. 
Zt. 31, 4991. Heyderhoff. [2201 

Hugemann, A., Entwicklg. d. erst. 
Kammer in d. Preuß. Verfassg. 
Greifsw. Diss. 12. 122 S. [2202 

Hemmerle, Die Rheinländer u. d. preuß. 
Verfassungsfrage auf d. erst. Verein. Landtag 
(1847), s. 13. 4705. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 6501. 
(auch v. 13, 4707 Nathan) Selmütgen: Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26, 647 f. A. Herrmann; 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 G. Kaufmann; Zt. d. 
Aach. G.-Ver. 35, 189-91 Fritz. 2203 

Nathan, Preußens Verfassg. u. Verwaltg. im 
Urteile rhein. Acht undvierziger, s. 13,4707. Rez.: 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 2111-13 v. Beckerath; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 648 f. A. Herr- 
mann: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 G. Kaufmann; 
Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 186 89 Fritz. 12204 

Zantopf, E., Entwicklg. d. Grund- 
rechte in d. Verfassungsurkk. d. dt. 
Einzelstaaten seit 1848 im Zusammen- 
hange m. d. „Grundrechten d. dt. Vol- 


kes“ v. 1848. Greifsw. Diss. 152 S. [2205 

Landau, L., Geschichtl. Entwicklg. 
d. Wahlrechts z. preuß. Abgeordneten- 
hause. Greifsw. Diss. 114 S. [2206 

Freyer, U., Das Vorparlament zu 
Frankfurt a. M. 1848. Greifsw. Diss. 
170 8. [2207 

Bergsträßer, Die parteipolit. Lage 
beim Zusammentritt d. Vorparla- 
ments. (Zt. f. Polit. 6, 594-620.) [2208 

Philippson, J., Üb. d. Ursprg. u. d. 
Einführg. d. allgem. gleich. Wahl- 
rechts in Dtld. m. besond. Berücksicht. 
d. Wahlen z. Frankf. Parlament im 
Großhrzgt. Baden. (52 v. Nr. 6.) 
Berl.: Rothschild. xj, 76 S. (2M. 40. 
Subskr.-Pr. 2 M.) [2209 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 163-65 
Schnabel. 


*63 


Bergsträßer, Der erste Entwurf d. 
Verfassungsausschusses d. Frankf. Par- 
laments üb. d. Abschnitte: Reichs- 
oberhaupt u. Reichsrat. (Hist. Vier- 
teljschr. 16, 378-82.) [2210 

Schmidt, Fr., Die Verfassgn. d. 
Jahre 1849 u. 1850 u. ihre Bedeutg. im 
Verhältn. z. Verfassg. d. Dt. Reiches. 


Erlang. Diss. 100 S. [2211 

Bergsträßer, Die Verfassg. d. Dt. Reiches v. 
J. 1849. M. Vorentwürfen, Getenvorschlägen 
u. Modifikationen bis z. Erfurt. Parlament. 
(Kleine Texte 114.) Bonn: Marcus u. W, 104 8. 
2 M. 20. [2212 

Anschütz, Die Verfassgs.-Urk. f. d. preuß. 
Staat v. 31. 1. 1980. Bd. 1, s. 13, 2097. Rez.: 
Verwaltungsarch. 21, 330-39 K. Friedrichs. [2213 

Hell, O., Bismarck u. d. Konstitu- 
tionalismus. Kiel. Diss. 12. 62 S. [2214 

Oncken. H., Publizist. Quellen zu d. Bezichgn. 
zwisch. Bismarck u. Lassalle. (Arch. f. G. d. 
Sozialismus usw. 4, 90-99.) Vgl. 13, 4711. [2215 

Ritter, Gerh., Die preuß. Konser- 
vativen u. Bismarcks dt. Politik 1858 
bis 1876. (43 v. Nr. 7.) Heidelb.: 


Winter. xjv, 390 S. 10 M. [2216 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 8 Bergsträßer. 
Horn, E. v., Aus d. Leben d. Oberpräsidenten 

Carl v. Horn, 1863 bis 1869. (Dt. Revue 38, II, 

351-66. III, 103-18; 237-51; 354-67.) [2217 
Wilckens, Th., Die badische Kriegsanleihe 

(Zwangsanleihe) v. 1866. (Mannheim. G.bll. 14. 

2091.) 12218 
Saalfeld, F., Die Theorien üb.d. rechtl. Natur 

d. Grüudg. d. Norddt. Bundes. Münch. Diss. 

12. jx, 78 8. 12219 
Frederich, O., Die staatsrechtl. Stellung d. 

dt. Kaisertums, verglich. m. d. beid. Verfas- 

sungsentwürfen v. 18138, 1849 u. m. d. Unions- 

Verfg. v. 1850. Würzb. Diss. 12. 98 8. [2220 
Hagen, M. v., Bismarcks Staatsstreichee- 

danken bei sein. parlamentar. Kämpfen um d. 

Kolonien. (Preuß. Jahrbb. 153, 121-24.) [2221 


Kaiser, Hans, Der Kampf geg. d. dt. Sprache 
in d. elsäss. Schulen v. 1833-70, vornehml. 
nach d. Akten d. Unterrichtsverwalte. (Els. 
lothr. Kulturfragen H. 4/5.) Straßb.: Els.-lot hr. 
Vereinigg. 56 S. 1 M. 30. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 29, 169 f. K.O. 12222 


Kämmer. R., Die Finanzwirtsch. d. St. Mar- 
burg in d. letzt. 100 Jahren (1810-1910) unt. 
bes. Berücks. d. Neuzeit (1890-1910). Marb.: 
Elwert. xij., 196 S. (Xij., 170 S.: Marb. Diss.) 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 412-15 Brauns. 

[2223 

Clemen, R., Die Finanzwirtschaft d. kleiner. 
preuß. Städte u. ihre Entwicklg. seit 1871, s. 13. 
2044. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 235-39 
Köppe. 12224 


Hesse, Alb., Wirtschaftl. Entwicklg. d. Dt. 
Reiches. Jena: Fischer. 56 8. 1 M. 60. [2225 
Neuhaus, G., Die dt. Volkswirtschaft u. ihre 
Wandlgn. im letzt. Vierteljahrhundert (s. 11, 
4208). 2: Landwirtschaft u. Gewerbe. xv, 
278 S. 4 M. 50. 2226 
Harms, B., Wilhelm II. u. d. Triebkräfte d. 
neudt. Sozial- u. Wirtschaftslebens. Jena: 
Fischer. 38 8. 1 M. 12227 
Möllenberg, Lit. z. neuest. Wirtsch.-G. Mag- 
deburgs. (G.bll. f. Magdeb. 48, 76-78.) [2228 


+64 


Carstenn, E., Wirtschaftl. Entwicklg. Elbings 
im 19. Jh.(Altpr. Monatsschr. 50, 453-83.) [2229 
Sommeregger, F., Agrarverfassg. d. Landge- 
meinde u. Landeskulturpolitik in Österr. seit 
d. Grundentlastung. Berl. Diss. 12. 123 S. [2230 
Dade, Die dt. Landwirtschaft unt. Wilhelm II. 
Halle: Marhold. xj, 703; 590 8. 40 M. [2231 
Bovensiepen, R., Die kurhess. Gewerbepolitik 
u. d. wirtschaftl. Lage d. zünftig. Handwerks 
in Kurhessen 1816-67, s. 10, 2139. Rez.: Hist. 
Zt. 110, 612-15 Biermann. [2232 
Misselwitz, A., Entwicklg. d. Gewerbes in 
Halle a. S. währ. d. 19. Jh. (Slg. nat.-ök. u. 
statist. Abhdlign. d. staatswiss. Sem. zu Halle. 
68.) Jena: Fischer. 125 S. 3 M. 60. (72 S.: 
Gött. Diss.) 2233 
Treitschke, H. v., Die Gründg. d. dt. Zollver- 
eins. (Voigtländers Quellenbücher. 62.) Lpz.: 
Voigtländer. 213 S. 1 M. HW. 2234 
Gaertner, A., Kampf um d. Zollverein zw. 
Österr. u. Preuß. 1849-53, s. 12, 4225. Rez.: 
Hist. Zt. 111, 159-62 Stählin; Hist. Jahrb. 34, 
674 Löffler; Lit. Zbl. 13, Nr. 34. 12235 
Rauers, F., Bremer Handels-G. im 19. Jh. 
Brem.: Leuwer. 63, 126 S. 3 M. [2236 
Hansen, Th., Hamburg u. d. zollpolit. Ent- 
wicklg. Dtschlds. im 19. Jh. Hamb.: Boysen. 
jx, 180 8. 3 M. 12237 
Fricke, A., Anfänge d. Eisenbahnwesens in 
Preußen. Erlang. Diss. 12. 85 8. 2238 
Goldberg, M., G. d. dt. Bank- u. Münzgesetz- 
gebg. seit d. erst. Erneuerg. d. Reichsbank- 
privilegs. Berl.: Puttkammer u. M. 3 M. [2239 
Lemcke, E., Entwicklg. d. Raiffeisen-Organi- 
sation in d. Neuzeit. Beitr. z. G. d. dt. Genos- 
senschaftswesens. (Volkswirtschaftl. Abh. d. 
bad. Hochschulen. N. F. 21) Karlsr.: Braun. 
139 8. (3 M. 60. Subskr.-Pr. 2 M. 80.) [2240 


Mayer, Gust., Trennung d. proletar. von d. 


bürgerl. Demokratie in Dtld. 1863-70, s. 12, 
2064. Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 35, 2601. 
Bunzel; Zt. f. Polit. 6, 523-28 Gerh. Ritter. [2241 


Engels, Fr. u. Karl Marx, Brief- 
wechs. 1844-83. Hrsg. v. A. Bebel 
u. Ed. Bernstein. 4 Bde. Stuttg.: 


Dietz Nachf. 40 M. [2242 
Oncken, H., Marx u. Engels. (Preuß. Jahrbb. 
155, 209-56.) 
Rosenbaum, E., Ferd. Lassalle. Studien üb. 
d. hist. u. systemat. Zusammenhang sein. Lehre. 
Jena: Fischer 11. 2198. 5 M. 50. Rez.: Jahrb. 
1. Gesetzgebg. 38, 404-7 W. Köhler. [2243 
Oncken, Lassalle. 2. Aufl., s. 13, 2137. Rez.: 
Zt. f. Polit. 6, 677-84 Gust. Mayer. 12244 
Mayer, Gust., Brief Lassalles an d. Minister 
v. Bodelschwingh. (Arch. f. G. d. Sozialismus 4, 
330-32.) 2244 ua 
Heilmann, E., G. d. Arbeiterbewegung in 
Chemnitz u, d: Erzgebirge. Chemn.: M. Müller. 
310 8. 3 M. Rez.: Arch. f. G. d. Sozialismus 
usw. 4, 353-56 Mehring. [2245 


Geisberg, W. D., Bismarck u. d. Kriegsvöl- 
kerrecht. Lpz.: Gräfe. jx, 174 8. 3M. (jx, 
133 8.: Bonn. Diss.) [2246 

Gérardot, A., Die Optionsfrage In Els.-Lothr. 
Völkerrecht). Studie. (44 v. Nr. 104.) StraBb.: 
Heitz. 98 8. 3 M. 12247 

Landsberg, E., Geist d. Gesetzgebg. in Dt ld. u. 
Preuß. 1888-1913. Bonn: Cohen. 90 Pf. [2248 

Freisen, J., Das Militär-Kirchenrecht in 
Heer u. Marine d. Dt. Reiches, nebst Darstellg. 
d. außerdt. Militärkirchenwesens. Paderb.: 
Schöningh. xjv, 395 8. 9 M. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 588-91 Pohl. [2249 


Bibliographie Nr. 2229—2311 


Pinkow, H. W., Der liter. u. parlaınent. 
Kampf geg. d. Institution d. stehend. Heeres 
in Dtid. in d. erst. Hälfte d. 19. Jh., 1815-48. 
Berl. Diss. 12. 111 8. 12250 

Osten-Sacken u. v. Rhein, O. Frhr. v., Wil- 
helm II. u. s. Heer 1888-1913. (Aus: Nr. 779.) 


Berl.: Mittler. 151 S. 3 M. 2251 
Wi'zleben, E. v., Adf. v. Deines. Berl.: Liebel. 
289 8. 7 M. 50. 12252 


Ottizier-Stammliste d. 1. Garde-Regim. z. Fuß 
1869-1913. Berl.: Mittler. 307 S. 10 M. [2258 
Schimmelpfeng. H., G. d. 2. hannov. Inf. 
Reg. Nr. 77 (1866-1913). Oldenb.: Stalling. 
347 8. 9 M. — Oftiz.-Stammliste desselb. Reg. 
Ebd. 288 S. 7 M. 25. [2254 
Kleveman, K., G. d. 5. hannov. Inf.-Regts. 
Nr. 165, 1813-1913. Quedlinb.: Deter. 268 S. 
2 M. 75. (2255 


Schnütgen, Das Elsaß u. d. Erneuerg. d. kath. 
Lebens in Dtld. 1814-48, s. 13, 4740. Rez.: 
Lit. Zbl. 13, Nr. 41 Schnabel; Hist. Jahrb. 34, 
831 f. Seppelt. — Wentecke, Görres u. d. Elsaß. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 29, 304-19.) (2256 

Schnütgen, A., Zur Vor-G. d. Indizierung 
Leanders van EB 1821. (Theologie u. Glaube 5. 
627-33.) 12257 

Vermeil, E., Jean Adam Möhler et l'école 
cath. de Tubingue 1815-40. Etude sur la theol. 
romantique en Wurtemberg et les origines ger- 
maniques du modernisme. Paris: Colin 14, 
518 S. 12 fr. [2258 

Schinzel, Jos., Maximil. Jos. Frhr. v. Somerau- 
Beeckh, Kard. Fürst-Erzbisch. v. Olmütz 1838- 
53. Olbersdorf: Richter. 213 8. 3M.40. [2259 

Vogel, P., Beitrr. 3. G. d. Kölner Kirchen- 
streites v. 1837, s. 13, 4743. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 9 G. Kaufmann; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
Kan. Abt. 3, 587 Giese; Ann. d. Hist. Ver. f. 
d. Niederrh. 95, 133-45 Schrörs; Zt. d. Aach. 
G.-Ver. 35, 191 f. Fritz. 2260 

Bachem, K., Jos. Bachem (s. 13, 2151). 2: 
1848-60. G. d. kath. Presse v. 1848-60. Die rhein. 
u. d. dt. Volkshalle. Der kath. Klub in d. Frank- 
furt. Nationalversammig. Entstehg. u. Ent- 
wicklg. d. kath. Fraktion in Berlin. Die,, kathol.“ 
Politik. xvj, 517 8. 6 M. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 16, 437 f. Zuchardt; Hist.-pol. Bll. 151. 
838-52. [2261 

Kißling, J., G. d. Kulturkampfes im 
Dt. Reiche (s. 13, 4746). 2: Kultur- 


kampfgesetzgebg. 1871-74. 494 S. 6M. 
50 


l [2262 

Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 132-42. 

Bachem, J., Erinnergn.e.alt. Publizisten u. 
Politikers. Köln: Bachem. 2 M. 40. [2263 

Dittrich, F., Kulturkampf in Ermland. Berl.: 
Germania. 368 S. 4 M. (2263 a 

Welsch, H., Konr. v. Busch, Bisch. v. Speier. 
(Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32, 1-13.) (2264 

Rieder, K., Kirchl. Statistik d. Erzdiözese Frei- 
burg i. Br. (Freib. Diöz.-Arch. 13, 265-89.) [2265 


Ludwig, A., Die chiliast. Bewegg. In Fran- 
ken u. Hessen im 1. Drittel d. 19. Jh. M. e. 
Sendschreiben Möhlers. st 
103 8. 1 M. 20. [22068 

Breest, Aktenstücke a. d. Jahren 1816 u. 
1817, d. Errichtg. u. Aufhebg. e. Bibelgesell- 
schaft zu Ansbach betr. (Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 
20, 80-86.) [2267 

Schubert, E., Die ev. Predigt im Revolutions- 
jahr 1848. (Stud. z. G. d. neuer. Protestant. 8.) 
Gieß.: Töpelmann. 1808. 4 M. 80. [2288 

Risch, A., Festschr. z. Jahrhundertfeier d. pri- 
vil. württ. Bibelanstalt. Stuttg. 12. 112 3. [2269 


Neueste Zeit seit 1815 


Lütgert, W., Mart. Kähler. (Beitrr. z. För- 
derg. christl. Theol. 17, 1.) Gütersloh: Bertels- 
mann. 28 8. 60 Pf. 12270 

Braun, M., Ad. Stöcker. Berl.: Vaterl. Verl. 
u. Kunstanst. 12. 286 S. 3 M. (2271 


Rottmanner, M., E. Universitätsfestrede a. 
d. J. 1839. (Altbayer. Monatsschr. 12, 26-36.) 
12272 


Doeberl, M., Zur G. d. bayer. Schulpolitik im 
19. Jh. (Sitzungsberr. d. Münch. Ak. 12, 8.) 
Münch.: Franz. 62 8. IM. [2273 

Kinter, M., Das Bencdiktiner-I,yzeum b. St. 
Stephan in Augsburg u. s. erst. Rektor. (Stud. u. 
Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 3, 348-54.) [2274 

Herrmann, Rich., E. demokrat. Schülerverein 
a. d. Revolutionsjahre 1849. (Zt. f. G. d. Erziehg. 
3, 21628.) 2275 

Jonas, F., Hnr. Bertram. Berl.; Weidmann 
11. 3028. 4 M. Rez.: Dt. Lt.-Ztg. 13, Nr. 41. 
Michaelis. 2276 

Laubert, I., Zur G. d. Schulw. v. Koschmin 
u. Staniewo in Flottwellscher Zeit. (Zt. d. 
Hist.-Ges. Posen 28, 127-51.) [2277 


Gooch, History and historians in the 19 cen- 
tury, s. 13, 4767. (10 sh. 6 d.) Rez.: Lit. Zbl. 
13, Nr. 37 F. Fdch.; Hist. Zt. 112, 150-54 
Meinecke: Engl. hist. rev. 28, 753-55 Pollard; 
Amer. hist. rev. 19, 151-53 Shotwell. [2278 

Meinecke, Fr., Zur Beurteilg. Rankes. (Hist. 
Zt. 111, 582-99.) 12279 

Waits, E., Geo. Waitz. Berl.: Weidmann. 
100 8. 1 M. 80. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 47 
Ermisch. — H. Ermisch, Zur Erinnerg. an Geo. 
Waltz. Dresd.: Heinrich. 24 S. 1 M. — I. 
Krammer, Aus Geo. Waitz’ Lehrjahren. (N. 
Arch. 38, 701-7.) 2280 

Lübbe, A., Fr. Gentz u. H. v. Sybel. Beitr. z. 
G. d. neuer. Historiographie. (Diss.) Göttingen: 
Vandenhoeck u. R. jx, 87 8. 2 M. 40. Rez. 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5 Füeter. [2281 

Merzdort, H., K. W. Nitzsch. Die method. 
Grundlagen sein. G. schreibg. (Beitrr. z. Kult. “- 
u. Univ.-G. 24.) Lpz.: Voigtländer. xj, 181 8. 
6 M. [2282 

(Schaumkell, B., Geschichtsschreibung u. 


Weltanschauung Jak. Burckhardts. (Preuß. 
Jahrbb. 154, 1-23.) [2283 
Treitschke, H. v., Briefe. Hrsg. v. 


M. Cornicelius (s. 13, 4771). Bd. 2. 
2. Buch: 1859-66. 496 S. 10 M. (Bd. 1. 
1. Buch: 1834-58 ersch. in 2. A. x, 


487 S. 10 M.) [2284 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 31, 
741-13 u, 33. 217-24 Kaemmel; Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 26, 649-51 Dreyhaus; Hist. Jahrb. 34, 
926 f. Löffler; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Walzel. 
Hüffer, H., Lebenserinnergn., hrsg. v. Sie- 
per, s. 13, 4773. Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 
433-47. [2285 
Schlossar, A., Der mähr. G. forscher Frz. X. 
Richter, 1783-1856. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mäh- 
rens usw. 17, 212-34.) 2286 
M off, E., Frhr. Geo. v. Kreß. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. dt. St. Nurnberg 20. 1-9.) [2236a 
Wulflius, W., Schirren u. sein Lebenswerk 
in schwedisch. Beleuchtg. (Sitzungsberr. d. 
Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen '11,409-21.) [2287 
Wolfram, G., Karl Wichmann. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. 24, 506-13.) 2288 
Erbea, W., Streifzüge durch d. G. u. Vor-G. 
d. hist. Seminars d. Univ. Innsbruck. (Festschr. 
d. ak. Historikerklubs. Innsbr. 39-71.) [2289 


*65 


Bretholz, B., Zur G. d. mähr. Archivwesens. 
Entwickig., Zustand, Aufgaben. (Mitt. d. k. k. 
Archivrates 1, 15-38.) 2290 

Rahn. J. R., Erinnergn. an d. Antiquar. Ges. 
in Zürich (Festschr. f. Meyer v. Knonau 485- 
501.) 12291 

Ortner, H., Ber. üb. d. Tätigk. d. Hist. Ver. 
v. Oberpfalz u. Regensb. In d. erst. 80 Jahren 
sein. Bestehens. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober- 
pfalz usw. 64, 1-24.) [2292 

Zenetti, P., Die erst. 25 Jahre d. Hist. Ver. Dil- 
lingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dill. 25, 1-237.) [2293 

Seitz, Fr., Zur Erinnerg. an K. Wilh. Bouter- 
wek u. W. Crecelius. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 
3-32.) [2294 

Hoffmann, Hugo, Der Verein f. d. G. u. Altkde. 
v. Erfurt 1863-1913. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erf. 
34, 1-53.) ar ee [2295 

Wentscher, M., Herm. Lotze. 1: Lotzes Leben 
u. Werke. Heidelb.: Winter. 376 8. 8M. [2296 

Windrath, E., Fr. Nietzsche's geist. Ent- 
wicklg.bis z. Entstehg. d. „Geburt d. Tragödie“. 
(Progr.) Hamb.: Crone & M. 104 S. 2 M. [2297 

M., Aus m. Jugend. Autobiogr. 
M. Vorw. u. Anhg. hrag. v. N. Lazarus. 
Frankf.: Kauffmann. 137 S. 2 M. 50. 12298 

Kantorowicz, H. U., Max Conrat (Cohn) u. 
d. mediävistische Forschg. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 33, R. A., 417-73.) [2299 

Spiero, H., Detlev v. Liliencron. Berl.: 
Schuster u. L. 580 S. 8 M. — F. Böckel, Detl. 
v. Lilieneron. Erinnergn. 2. verm. Aufl. v. 
„Liliener. im Urteil zeitgenöss. Dichter“. 
(Xenien, Sonderhft. 2.) Lpz.: Xenien-Verl. 12. 
167 8. 2 NM. [2300 

Singer, 8., Rich. Heinzel. (Singer, Aufsätze 
u. Vortrr. 183-280.) — Br. Hake, Erich Schmidt. 
(Dt. Rundschau 155, 386-93.) [2301 

Weese, A., Carl Justi. (Rep. f. Kunstw. 36, 
157-68.) [2302 

Schatz, A., Konservator Karl Atz. (Forsch. 
usw. z. G. Tirols usw. 10, 146-53.) (2303 

Zemp. J., J. R. Rahn. (Repert. f. Kunst wiss. 35, 
414-18 u. Anz. f. schw. Altkde. 14, 1-6.) 12304 


Hirschstein, H., Die franz. Revolution v. 1789 
Im dt. Drama u. Epos nach 1815. (Bresl. Beitrr. 
z. Lit.-G. N. F. 31.) Stuttg.: Metzler 12. 384 8. 
9 M. Rez.: Hist. Zt. 113, 212 Wahl. [2305 

Bücker, W., Grillparzers Verhältn. x. Politik 
s. Zeit. (Beitrr. z. dt. Lit.wiss. 19.) Marb.: 
Elwert. 167 8. 3 M. 50. 12306 

Thorn, E., Hnr. Heines Beziehgn. zu Clem. 
Brentano. (Berl. Beitrr. z. germ. u. rom. Philol. 
46.) Berl.: Ebering. 195 8. 5 M. 20. — H. 
Blanck, Heine u. d. Frau. Münch.: G. Müller. 
195 S. 1 M. 80. — G. Plotke, Heine als Dichter 
d. Judentums. Dresd.: Reißner. 111 8. 
3 NM. [2307 

Schlösser, R., Aug. Graf v. Platen. (s. 13, 
2170.) 2: 1826-35. XV, 5728. 17 M. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 8 F. Reuter. 12308 

Knapp. M., Alb. Knappals Dichter u. Schrift - 
steller. Tübing.: Möhr 12. xıj, 288 8. 5 M. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 283-91 Herm. 
Fischer. [2309 

Hebbel, Fr., Tagebücher. Bd. 1: 1835-39. 
(Hebbel, Werke. flist.-krit. Ausg. v. R. M. 
Werner. Säkular-Ausg. Abt. 2.) Berl.: Behr. 
XX, 431 8. 2 M. 50. — Desgl. in 4 Bdn., lirsg. 
v. H. Kramm. Lpz.: Hesse. 2 M. 50. — Frz. 
Faßbinder, Fr. Hebbel. (Vereinsschr. d. Görres- 
Ges. 13, 2.) Köln: Bachem. 1 M. 80. 12310 

Muret, G., Jerem. Gotthelf in sein. Bezichgn. 
zu Dtld. Münch.: Geo. Müller & R. 106 8. 
3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 40 Hunziker. — 
H. Maync, Jerem. Gotthelf. (Intern. Monats- 
schr. f. Wiss. usw. 13, 1307-36.) 12311 


Histor. Vierteljahrschrift 1914. 3. Bibliographie 5 


*66 Bibliographie Nr. 23 12— 2402 


Wehrhan, K., Ferd. Freiligrath u. s. kauf- 
männ. Tätigkeit. Nach e. unbekannt geblieb. 
Briefe d. Dichters a. s. Barmer Zeit. (Eupho- 
rion 19, 785-91.) [2312 

Büttner, Geo., Rob. Prutz. E. Beitr. zu sein. 
Leben u. Schaffen 1816-1842. (Teutonia. 25.) 
Lpz.: Avenarius. 185 S. 4 M. Rez.: Lit. Zbl. 
14, Nr. 6 Merker. 12313 

Nehring. Frz., Sozialist. Lyrik. G. Herwegh. 
F. Freiligrath. H. Heine. (Arch. f. G. d. Sozia- 
lismus usw. 4, 191-221.) [2314 

Bollert, M., Willib. Beyschlag üb. Kinkels 
relig. u. theol. Entwicklg. (Theol. Stud. u. Krit. 
13, 589-610.) (2315 

Broecker, A., Die Wirkg. d. dt. Revolution 
auf d. Dichtung d. Zeit, mit besond. Berücks. d. 


Deutsch, O. E., Frz. Schubert. Die Doku- 
mente s. Lebens u. Schaffens. Bad. 2 u. 3. 
Münch.: Müller. xj, 513; 617, 43 8. 35 M. 
(Bd. 1 noch nicht ersch.) [2329 

Wagner, Rich., Mein Leben, s. 11, 4263. 
Rez.: Hist. Zt. 110, 363-70 Rapp. — R. Batka, 
Wagner. Berl.: Schles. Verl. 12. 126 8.: Taf., 
Fkems. 5 M. — A. Rapp, Die Erscheinung Wag- 
ners im Geistesleben. (Arch. f. Kultur-G. 11, 
70-112.) — E. v. Schrenck,- Wagner als Dichter. 
Münch.: Beck. 218 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit. 
Ztg. 13, Nr. 21 Golther. — H. Belart, Wagners 
Liebest ragödie m. Math. Wesendonk. Die Tra- 
gödie v. Tristan u. Isolde. Dresd.: Reißner 12. 
176 S. 8 M. — 8. Röckl, Ludwig II. u. Wagner. 
1: 1864 u. 65. 2. verm. Aufl. Münch.: Beck. 


polit. Lyrik. Bonn. Diss. 12. vnj, 86 S. [2316 246 8. 4 M. [2330 
Rosenfeld, W., Gottfr. Keller. Leipz.-Co. Müns, 8., Brahms. (Münz, Ost. Profile usw, 
Sphinx-Verl. 38 8. 50 Pf. Rez.: Lit. Zbl. 14, 107-28.) 12331 


Nr. 12 Wüst. — H. Dünnebier, Keller u. Ldw. 
Feuerbach. Zürich: Ketner. jx, 280 S. 2 M. 75. 
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 45. Wüst. [2317 

Kremser, W., Stud. üb. Scheffel. Aus d. bis- 
her unerschloss. Nachlaß d. Dichters. Salzb.: 
Mayr. 46 S. 1 M. 12318 

Becker, Alb., Fr. Rückert u. d. Pfalz. (Eu- 
phorion 19, 781-84.) [2319 

Altmüller, H., Ungedr. Briefe Ernst Kochs an 
Karl Alt müller. (Hessenl. 13, Nr. 17/18.) [2320 

Krüger, Chr., Quellenforschgn. zu Reuters 
Dicht gn. u. Leben (s. 13, 4820). Forts. (Jahrb. 
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 39, 17-32.) 
— Fr. Keerl, Die Quellen zu Reuters „Ur-@. 
v. Mecklenborg“. Greifsw. Diss. 78 8. [2321 

Baldegger, P., Karl I orel, e. Schweizer Dichter 
u. Historiker, 1822-66. Zürich. Diss. 89 8. [2322 

Litzmann, B., E. v. Wildenbruch. 1: 1845-85. 
Berl.: Grote. xj, 390 S. 8 M. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 6 v. Oettingen. [2323 


Hamann, R., Die dt. Malerei im 19. Jh. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 448/51.) Lpz.: Teubner. 
4518. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 Woer- 
mann. 12324 

Beringer, Badische Malerei im 19. Jh., s. 13 
4824. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 531-35 
Sutter. 12325 

Höhn, H., Joh. Adam Klein als Zeichner u. 
Radierer. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11, 
150-88.) [2326 

Kaden, H., Hnr. Brandes, e. Braunschw.Maler. 
(Braunschw. Magaz. 13, 37-47; 55-57.) 12327 

Mütterlein, M., Semper u. dess. Monumental- 
bauten am Dresdn. Theaterplatz. (N. Arch. f. 
sächs. G. 34, 299-399.) [2328 


Stümcke, H., Henriette Sontag. (Schrr. d. 
Ges. f. Theat.-G. 20.) Berl.: Ges. f. Theat.-G. 
xvj, 312 S.; 12 Tat. 2332 

Merbach, A., Aus d. Briefschaften G. Wiede- 
beins. Beitr. z. braunschw. Theater- G. im 
19. Jh. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braun- 
schw. 11, 48-77.) 12333 

Fournier, A., Zur Berufg. Laubes ans Wiener 
Burgtheater. (Fournier, Hist. Studien usw. 3, 
331-37.) [2334 


Meyer, Jul., Authent. Mitt. üb. Kasp. Hau- 
ser. Auf Grund d. Gerichtsakten hrsg. 2. um- 
gearb. Aufl. Ansbach: Seybold. 253 S. 2 M. 20. 
— A. Sager, Das Rätsel Kasp. Hauser. Ebd. 11. 
56 8.; Bild. 80 Pf. 12335 

Schell, O. u. J. Bolte, Soldatenlieder a. d. 
dänisch. Kriege v. 1864. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
22, 284-88.) 12336 

Rosenthal, H., Kulturbestrebgn. d. estnisch. 
Volkes währ. e. Menschenalters (1869-1900). 
Reval: Cordes u. Sch. 12. 374 8. 6 M. (2337 

H -Krayer, E., Feste u. Bräuche d. 
Schweizervolkes. Klein. Handb. d. schweiz, 
Volksbrauchs d. Gegenw. Zür.: Schultheß. xjv, 
164 8. 2M. 40. Rez.: Dt.Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 
H. Bächtold. 12338 

Imme, Th., Hochzeitsbräuche im Essenschen 
um d. Mitte d. vorig. Jh. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 10, 81-103.) 12339 

Schmidt, H., Aus e. sächsischen Stammbuche 
v. 1836. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkakde. 6. 
65-67.) 12340 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften 


*67 


Teil II.“ 
A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


(Vgl. auch Nr. 1—170). 


Bibliothek, Hist. Hrsg. v. d. Red. d. Hist. 


Zt. 34. [2341 
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. 6. 
8, 3f. [2342 
Studien, Hist. Hrsg. v. R. Fester. 4. [2343 
Untersuchungen, Hist., hrsg. v. Cichorius 
usw. 21. 12344 
Bibliothek d. Kgl. Preul. Hist. Instituts in 
Rom. 10 u. 11. [2345 
Quellenstudien a. d. Hist. Seminar d. Univ. 
Innsbruck. 5. 12340 


Festschrift d. akad. Hirtorikerklubs z. Er- 
innere. an dess. 40. Stiftungsfest. Innsbr.: Dt. 
Buchdr. 13. 109 8. 2 M. . 

Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. F. 
30 (Ganze R. 42). Br 

Arbeiten, Jenaer hist. 6. [2349 

Bijdragen v.h. Instituut voor middeleeuwsche 
gesch. d. Rijks-Univ. te Utrecht. Uitg. door 
O. Oppermann. 1. [2350 

Lenz, M., Kl. hist. Schriften. 2., ver m. Aufl. 
Münch.: Oldenbourg’ 13. jX, 625 8. 9 M. [2351 

Schäfer, Dietr., Aufsätze, Vortrr. u. Reden. 
2 Bde. Jena: Fischer ’13. 492; 475 8. 18 M.[2352 

Oncken, H., Hist.-polit. Aufsätze u. Reden. 
2 Bde. Münch.: Oldenbourg. 344 u. 382 8. 
12 M. 50. 12353 


Mitteilungen d. Dt. Ges. z. Erforschg. vater- 
länd. Sprache usw. in Leipz. 11, 1. 12354 


Jahresberichte d. G. wiss. 34: 11, s. Nr. 20. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 113-22 
Rehtwisch. [2355 

Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
39. 12356 

Jahrbuch. Biogr. u. dt. Nekrolog. 16. [2357 


„ d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
(2358 
t- archiv f. Fischerei-G. Hrsg. v. E. Uhles. 


(2359 

` Zeitschrift f. Brüder-G. 7. [2360 
Abhandlungen, Heidelb. kunstgeschicht!., 
hrsg. v. C. Neumann u. K. Lohmevyer.l. 2361 


Wörter u. Sachen. Kulturhist. Zt. 5, 2f. [2362 


Forschungen z. inner. G. Ost erreichs. 10. [2363 
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protestant. in Osterr. 

12361 
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg. 5. [2365 


34. 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steierinark. 10 
u. 11. [2366 
Beiträge z. Erforschg. steirisch. G. 37/40 
(N. F. 5/8). 2367 
Jahrbuch, Basler 14. [2368 


Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kant. Solo- 
thurn. 6f. 12369 


| 


Taschenbuch, Zürcher. N. F. 37: 14. [2370 
Mitteilgn. d. Antiquar. Ges. in Zurich. 25, 
31. 12371 
Beiträge, l’hurgauische, z. vaterl. G. 53. [2372 
Jahrbucher, Appenzellische. 41. 12373 
Mitteilungen . vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver. 


St. Gallen. 33. 4. F., 3. 12374 
Jahrbuch d. Hist. ver. d. Kantons Glarus. 
38: 13. 12375 


Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d. 


V Orte. 68. [2376 
Neujahrsblatt, Hist., veröff. v. Ver. f. G. usw. 
v. Uri. 20: ’14. [2377 
Taschenbuch, N. Berner. 19: ’14. [2378 
Hefte, Bayer., f. Volkskde. Vierteljschr. 
(Schriftleiter Fr. v. der I. eyen u. A. Spamer.) 
Münch.: Seyfried & Co. (Jg. 5 M.) I. 1. [2379 


Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing u. 
Emgebg. 16: 13. 12380 
Beiträge z. frünk. Kunst-G. 4f. [2381 
Jahresbericht d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg. 
36: 13. [2382 
Sammelblatt d. Hist. Ver. Fichstätt. 27. [2383 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neu- 
burg. 39. (2384 
Archiv f. d. G. d. Hochstifts Augsburg. III, 
31. u. IV, 3f. [2385 
Jahrbuch d. Hist. Ver. f. Nördlingen u. Um- 
gebg. 2: 13. [2386 
Darstellungen a. d. württb. G. 12. [2387 
Neujahrsblatter d. Bad. Hist. Kommiss. N. F. 
17. 12388 
Heimat. Badische. Zt. f. Volkskde., landl. 
Wohlfahrtspflege, Heimat- u. Denkmalschutz. 
Hrsg. v. M. Wingenroth. Karlsr.: Braun. 
(Jg.: 3 Hfte. 5 M.) I, 1. — Mein Heimatland. 
Bad. Bl. f. Volkskde. usw. Hrsg. v. H. Flamm 
(Jg.: 6 Hfte. 3 M.) I, 1. 2380 
Dibzesan- Archiv, Freiburg. N. F. 14 (= 
41). 12390 
Zeitschrift d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw: 
v. Freiburg. 29. [2391 
Schriften d. Ver. f. G. u. Natur-G. d. Baar. 
13: 13. [2392 
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensces. 42. [2393 


Bausteine z. els.-lothr. G. u. T.dkde. 13. [2394 
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse.36. [2395 
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz. 33. [2396 
Beiträge z. G. d. St. Mainz. 3. [2397 
Veröitentlichungen d. Hist. Ver. Dillenburg. 


6. [2398 


Studien z. rhein. G. 10. 2399 
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G. kde. 33: 
13. 12400 
Mitteilungen d. Hist. Ver. f. d. Saargegend. 
12401 

Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95. [2402 


Abgeschlossen 15. Mai 1914. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1914. 


5* 


*68 


Veröffentlichungen d. Köln. G.-Ver. 1f. [2403 
Jabrbuch d. Köln. G.-Ver. 2. [2404 
Studien u. Quellen z. G. v. Wesel. 4. [2405 
Zeitschrift d. Aach. G.-Ver. 35. [2406 
Archivenblad, Nederl. 21, 4f. 12407 
Verslagen en meded. d. Vereeniging tot uitg. 
de bronnen v. h. oude vaderl. recht. 6, 4. [2403 
Archief, Nederl., voor kerkgesch. N. S. 10. [2409 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. usw. 47 (N. F. 
37). — Mitteilungen desselb. Ver.: 12 / 
13. 12410 

Beiträge 2. Kunst-G. Hessens u. d. Rhein- 
Main- Gebiet es, hrsg. v. Chr. Rauch. 1. [2411 

Geschichtsblätter, Hanauer. N. F. 2. [2412 

Zeitschrift f. vaterl. G. usw. West fal. 71. [2113 

Beiträge z. G. Dort munds u. d. Grafsch. Mark. 
23 u. Regist. zu Bd. 1-23. 12414 

Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. Börde. 
30. 12415 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. die Grafsch. 
Ravensberg zu Bielef. 27: 13. 12416 
Blätter, Ravensberg 13. 41. [2416a 
Jahrbuch f.d.G.d.Hrzgts.Oldenburg, 22. [2417 
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
; [2418 
Jahrbuch der Männer v. Morgenstern. 14 u. 
15: 11/13. 6 M. [2419 

Jahrbuch, Bremisches. 25. [2420 

Veröftentlichungen d. Ver. f. hamburg. G. 1. 

[2421 

Zeitschrift d. Ver. f. hamb. G. 18, 2. [2422 

Veröfttentlichungen z. G. d. Freien u. Hanse- 
stadt Lübeck. 2. 12423 

Zeitschrift d. Ges. f.schlesw.-holst. G. 43. [2424 

Schritten d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 
2. R. (Beitrr. u. Mitt.) 6, 1. [2425 

Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. 
19, 1. 12426 


Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 
12. 12427 
Festschrift f. P. Zimmermann z. Vollend. s. 
60. Lebensj. v. Freunden, Verehrern u. Mitarb. 
(= 2700.) Wolfenb.: Zwißler. 318 S. 5M. (2428 
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm. f. d. 
Prov. Sachs. usw. 38. 12429 
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 
23. [2430 
Beiträge z. anhalt. G. 19f. 12431 
Jahrbuch, Zerbster. 9: 13. 12432 
Veröffentlichungen d. Alt.-Ver. Torgau. 22: 
11/12. [2433 
Forschungen z. thür.-sächs. G. 5. (2434 
Jahresbericht d. Thür.-Süchs. Ver. f. Er- 
forschg. d. vaterl. Alterts. usw. 93/94: 12 / 
13. 12435 


18 


Bibliographie Nr. 2403 — 2614 


Studien z. thür.-sächs. Kunst-G. 2. [2433 
Blätter, Mansfeld. 27. 12437 
Mitteilungen d. Ver. f. G. usw. in Sangerha u- 


sen u. Umgegend. 9. [2433 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser. 14. [2439 
Beiträge z. G. Eisenachs. 9, 7. 12439 


Mitteilungen d. Vereinig. f. Gothalsche G. u. 
Altert umsforschg. 12/13. 12440 
Zeitschrift d. Ver. f. henneberg. G. u. Ldkde. 
in Schmalkalden. 17. [2441 
Mitteilungen d. Geschichts- u. Alterts.forsch.- 
Ver. zu Eisenberg. 30 (Bd. V, 5). (2142 
Mitteilungen d. Geschichts- u. Alterts. forsch. 
Ges. d. Osterlandes. 12, 8. 12443 
Jahresbericht d. Alterts. forsch. Ver. zu 
Hohenleuben. 81/88. 12444 
Aus Sachsens Vergangenheit. Einzeldarstel- 
ign. d. sächs. Volke dargeb. v. d. Kgl. Sächs. 


Komm. f. G. 2. 12445 
Bibliothek d. sächs. G. u. Ldkde. 4, 3. [2446 
Archiv, Neues, f. sächs. G. 35. (2447 
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. 27. 12448 


Beiträge z. G. d. sächs. Schulwesens. 3. [2449 
Mitteilungen d. Ver. f. sachs. Volkskde. 8, 3f. u. 
Jahresber.: 13. 2450 
Mitteilungen d. Altert.-Ver. au Pla uen. 24.2451 
Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Annaberg u. 


Umgeg. Jahrb. 12: 10/13. 12452 
Geschichtsblätter, Dresdner. 21: 13. (2453 
Magasin, N. Lausitz. 89. 12454 
Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. 9. [2455 
Mitteilungen, Niederlausitz. 12. [2456 
Hohensollern-Jahrbuch. 17. 12457 
Beiträge u. Forschungen. Urkdl., z. G. d. 

preuß. Heeres. H. 26-30. 12458 


Jahrbuch f. brandb. Kirch.-G. 9/10. [2459 
Schritten d. Ver. f. G. Berlins. 47. 12480 
Jahrbücher u. Jahresberichte d. Ver. f. 
mecklenb. G. usw. 78. (2461 
Beiträge z. G. d. St. Rostock. 7 u. 8. [2462 
Studien, Baltische. N. F. 17 u. Regist. zu 
Bd. 1-46 (1832-96). 12463 
Jahrbücher, Pommersche. 14. 2464 
Monatsblätter, Hist., f. d. Prov. Posen. 
14: 13. 2465 
Aus Posens kirchlich. Vergangenh. 3. [2466 
Aus Lissas Vergangenheit, hrsg. v. W. Bicke- 
rich. 2. (2468 a 
Zeitschrift d. Hist.Ver.Marienwerder.53. (2467 
Geschichtsblätter, Oberländ. H. 15 (Bd. 3, 
6. Schluß-H.). 2468 
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia. 18. [2469 


II. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literaturberichte. 


Dahlmann-Waitz, Quellenkde. z. dt. G. 
8. Aufl., hrsg. v. F. Herre, 8. Nr. 171. Rez.: 
Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 2, 149-51 Del 
Vecchio; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 
612-16 Bichtold. [2470 

Schellhaß, K., Bibliogr.: 12/13, Abt. 1. 
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven usw. 16, 2, 
159-97.) 12471 


Loesche, G., G. A. Skalský u. K. Völ- 
ker, Liter. Rundschau üb. d. d. Pro- 
test. in Österr. betr. Veröffentlichgn.: 


11 u. 12. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Pro- 
test. in Österr. 34, 212-339.) 2472 

Schlossar, A., Die Literatur d. 
Steiermark in bezug auf G., Landes- 
u. Volkskde. Beitr. z. österr. Bibliogr. 
2. vollst. umgearb. u. bis auf d. 
jüngste Zeit verm. Auf l. Graz: Moser. 
xIj. 341 S. 10 M. [2473 

Geramb, v. u. E. Czegka, Übers. üb. d. ersch. 
Lit. z. steier. Heimatkde.: 1. Jan. 12-1. Nov. 


13 (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 272-79. 11. 
209-16; 340-56.) 12474 


Barth, H., Bibliogr. d. Schweizer 


Bibliographien und Literaturberichte. — Geographie 


G., enth. d. selbständ. erschien. Druck- 
werke z. G. d. Schweiz bis Ende 12. 
1: Quellen u. Bearbeitgn. nach d. 
Folge der Begebenheiten. (= 2689.) 
Basel: Geering. xXvnj. 529 S. 11 M. 


20. [2475 
Rez.: Rev. hist. 116, 155f. Pfister. 
Guilland, A., Les études hist. en Suisse. 

(Rev. de synthèse hist. 26, 82-98; 293-312.) [2476 
Burckhardt, Fel., Hist. Lit., d. Schweiz betr.: 

12. (Anz. f. schweiz. G. 13, Nr. ö, Beil. 32 S.) [2477 
Büchi. J., Thurgauische Lit.: 12. (Thurg. 

Beitrr. 53, 139-49.) 12478 
Leuze, O., Württb. G.-Lit.: 12. 

(Württb. Vierteljhfte. N. F. 22, 455- 

90.) [2479 
Marckwald, E. u. L. Wilhelm, Katal. 

d. els.-lothr. Abt. d. Univ.- u. Landes- 


bibl. Straßb. (s. 13, 11). Lfg. 6. 
(Bd. 2, 163-320.) 2 M. [2480 
Stenzel, K., Elsäss. G.-Lit.: ’12. 


(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 626-99.) 

[2481 

Bibliographie lorraine (s. 13, 2271): 

(Ann. de l’Est 27, 2.) 13. 

[2482 

Rez. v. 11/12 u. 12/18: Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. 25, 544—46 J. B. Kaiser. 5 

12 u. 


Volts, L., Neue hess. Literat.: 


13. (Arch. f. hess. G. 9, 377-440.) [2483 

Dechent, H., Neuere Arbeiten auf d. Gebiete 
d. Frankfurt. Kirchen-G. seit d. Reform. (Vortrr. 
d. theol. Konferenz zu Gießen. 36. Folge.) 
Gieb.: Töpelmann. 33 8. 70 Pf. [2484 


Barth, F. X., Lit.ber.: ’11. (Ann. d. 
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 146- 
206.) [2485 

Gotzen, J., Bücher- u. Zeitschrif- 
tenschau: ’12. (Jahrb. d. Köln. G.- 
Ver. 2, 151-99.) [2486 


Overzicht van geschriften betr. de Nederl. 


kerkgesch. (Nederl. 
N.S.10, 344-82.) 

„P., Westfäl. Bibliogr.: 
(Aus: „Westfalen“. ) Münst.: Coppenrath 13. 
39 8. 2 M. 


Arch. voor kerkgesch. 
2487 


[2483 
Koblischke, J., Wichtiger Nachtr. z. Bibliogr. 
d. Lit. üb. die Drawehnen. (Zt. d. Hist. Ver. f. 


Niedersachs, 13, 392 f.) Vgl.’08, 1901. [2489 
Hedemann- Heespen, P. v., Lit. ber.: 12/13. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 43, 457-501.) [2400 
Literaturbericht. (Arch. f. Landes- u. Volks- 
kde. d. Prov. Sachs. 23, 159-227.) [2491 
Israöl, Neuere allg. u. Speziallit. z. G. d. Erz- 
stifts u. Hrzgts. Magdeb. (G. bll. f. Magdeb. 48, 
293-312.) 2492 


R., Übers. üb. neuer- 
dings ersch. Schrr. u. Aufsätze z. 
sächs. G. u. Altkde. (N. Arch. f. sächs. 


G. 35, 197.214.) 2493 

Neupert. A., Aufsätze z. G., Landes- u. Volks- 
kde. d. Vogtlandes im Vogtländ. Anzeiger u. 
Plauen. Sonntags-Anz. 13. (Mitt. d. Alt.-Ver. 


Plauen 24, 175f.) 12494 
Jecht, R., Lausitz. Lit. (N. Laus. Mag. 89, 
245-54.) 2495 


Kohtfeldt, G., Rostock in d. hist. Lit.: 1900- 
O9. (Beitrr. z. G. d. St. Rost. 7, 123-33.) [2496 


[ 
’11 u. 12. 


*69 
Prochnow, G., Geschichtl. u. lan- 


deskdl. Lit. Pommerns: 12. Mit 
Nachtrr. f. 11. (Pomm. Jahrbb. 14, 
131-60.) [2497 

Minde-Pouet, G. u Übers. d. 


. W. Christiani. 
Erscheingn. auf d. Gebiet d. Posener Provinzial- 
G.: 12, nebst Nachtrr. zu '11. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Posen 14, 106-20.) [2498 


Devrient, E., Jahresber. d. genealo og. 
Liter., abgeschl. 15. Mai 12. (Mitt. 

Zentralstelle f. dt. Personen- u. Fam.- 
G. 10. 03: 123.) [2499 


R., „ Die baltische famillengeschichtl. 
Lit. ion 12. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09, 10, 
323-30.) [2500 


Bräuer, K., Krit. Studien z. Lit. u. Quellen- 
kde. d. Wirtschafts-G., s. 13, 22. Rez.: Mitt. a. 
d. hist. Lit. N. F. 1, 190-93 Koehne. 12501 

Scharfenort, v., Quellenkde. d. 
Kriegs wissenschaften seit 1740. Bd. 2, 
H. 1: 10, 11, 12. Berl.: Mittler. 
253 Sp. 5 M. [2502 

Kröß, A., Lit.ber.: Zur G. relig. Orden. (Zt. 
f. kath. Theol. 37, 831-49.) 12503 

Literaturbericht, Hist.-päd.: 11. 
(4. Beih. v. Nr. 44.) Berl.: Weidmann. 
jx, 408 8. 12504 

Hashagen, J., Literaturber.: G. d. geist ig. 
Kultur v. d. Mitte d. 17. bis z. Ausgange d. 
18. Jhs. (s. Nr. 198). Schluß. (Arch. f. Kultur- 
G. 12, 104-26.) [2505 

Rosenbaum. A., Bibliogr.: 10 u. 11. (Erg.- 
hft. 10 v. Nr. 45.) 12506 

Abt, A., Die volkskundl. Literatur: 


11. Lpz.: Teubner 13. 134 S. 5M. [2507 

Peßler, W., Neuere Arbeiten zur Hauskunde 
u. Ethno-Geogr. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 
42024.) 12508 


2. Geographie. 


König, Erich, Konr. Peut lnger und die sog. 
Karte d. Nikolaus v. Cues. (Festschr. v. Hert- 
ling dargebr. 337-41.) [2509 

Schäfer, D., Dt. Sprachgrenzen u. Sprachen- 
kämpfe. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 403-25.) — 
Ders., Die dt.-franz. Sprachgrenze. (Ebd. 
382-402.) — ra [2510 


Pirchegger, H., Der Hist. Atlas d. öst. Alpen- 
länder. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 327- 
39. 12511 

Abhandlungen z. Hist. Atlas d. öst. Alpen- 
länder (s. 13, 2303, wo fälschlich 9 statt 10 u. 
11). 12 u. 13 s. Nr. 203 u. 750. Rez. v. 10 
(Pirchegger): Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 
580-83 v. Wretschko; Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 
11, 217-21 Mell. 2512 

Mell, A. u. H. Pirchegger, Steirische 
Landgerichts - u. Burgfriedsbeschrei- 
bgn. Als Quellen z. Hist. Atlas d. öst. 
Alpenländer. (Beitrr. z. Erforschg. 
steir. G. 37/40, N. F. 5/8. LXIj S. u. 
S. 127.749.) Sep. ersch. als Nr. 2777. 


Graz: Leykam. 15 M. [2513 

Hettwer, E., Stadtplan (Hist. Plan) v. Salz- 
burg (u. nüchst. Umgebg.). Entwicklg. vom 8.“ 
20. Jh. Salzb.: Mayrische Buchh. 13. 2 M. [2514 


*70 Bibliographie Nr. 2515—2586 


Borel, M. u. H. A. Jaccard, Atlas 


cantonal, polit. et econom. de la 
Suisse. Neuchätel: Attinger 13. 4°. 
16 Taf. 25 fr. [2515 
R., Das ländl. Sied- 
lungswesen d. Kgr. Württemb. (Forsch. 
z. dt. Landes- u. Volkskde. 21, 1.) 
Stuttg.: Engelhorn 13. 136 S. 6 M. 
80. — Ders., Die städt. Siedlungen 
d. Kgr. Württemb. (Forschgn. 21, 2.) 
Ebd. 89 S.; Kte. 9 M. 30. [2516 
Müller, Karl Otto, Alte u. neue 
Stadtpläne d. oberschwäb. Reichs- 
städte. (Ergänzg. zu Nr. 2964.) 
Stuttg.: Kohlhammer. 21 Taf. 20 u 
14 S. Text. 3 M. 50. [2517 
Fabricius, W., Die Grafschaft Vel- 
denz. Beitr. z. geschichtl. Ldkde. d. 
ehemal. Nahegaus. (Mitt. d. Hist. 
Ver. d. Pfalz 33, 1-91.) [2518 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 108-11 G. H. 
Müller. 
Becker, Aug., Beitrr. z. Siedlungskde. d. 
Holien Westerwaldes. Marb. Diss. 12. 99 8. [2519 
Hombitzer, A., Beitrr. z. Siedlungskde. u. 
Wirtsch.-Geogr. d. Siebengebirges u. sein. Um- 
gebg. Bonn. Diss. 13. 152 8.; Kte. 12520 
Mertens, H., Beitrr. 2. Morphologie u. Sied- 
lungskde. d. Ahrgebiets. Bonn. Diss. 10. 1118. 
— M. Groebel, Beitrr. z. Siedlungs-G. d. Wied. 
Bonn. Diss.’11. 79 8. —A. Zumbusch, Siedlungs- 
G. d. Kreises Grevenbroich u. d. näher. Umgebg. 
Menden i. W.: Riedel 10. 66 S. 2 M. (Rez.: 
Westdt. Zt. 32, 236-38 Tuckermann.) 2521 
Tuckermann, W., Die Wandlungen im Land- 
schaftsbilde d. Eifel seit d. unt. d. Obersten 
Tranchot (1801-1814) ausgeführt. franz. Lan- 
desaufnahme. (Eifel-Festschr. 76-91.) [2522 
Atlas, Geschiedkund., van Neder- 
land (s. 13, 35). De republiek in 1795. 
19 Ktn. in gr. 2° u. 209 S. 8. (35 fl. 
Subskr.-Pr.: 25 fl.) [2523 
Engelking, K., Zur Siedlungakde. d. Kem- 
perlandes an d. unter. Mittel-Weser. Marb. Diss. 
56 8. 12524 
Fürchtenicht-Boening, H., Beitrr. z. 
physik. Geogr. u. Siedlungskde. d. 
schlesw.-holst. Sandr- (Geest-) Gebie- 
tes. (Forsch. z. dt. Landes- u. Volks- 
kde. 20, 5.) Stuttg.: Engelhorn ’13. 
65 S.; Karte u. Taf. 6 M. 50. [2525 
Damköhler, E., Beitrr. z. braunschw. Ldkde. 
(Braunschw. Magaz. 13, 92-96, 106-8.) [2526 
Pietsch, E., Planskizze d. St. Plauen 
a. d. J. 1536. (Mitt. d. Alt.-Ver. 


Plauen 24, 102-10.) [2527 

Stössel, Fr., Die Siedlungen d. nordwestl. 
Mecklenburg. Geogr. Studie. Rostock. Diss. 13. 
110 8. (2528 

Dau, E., Aufsätze z. Wirtschaftagcogr. u. 
Landeskde. v. West- u. Ostpreußen. Danzig: 
Homann u. W. 86 8. 1 M. 80. [2529 

Kröhnert, E., Die dt.-russ. Grenze von Eydt- 
kuhnen bis Soldau. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 
18, 81-133.) Königsb. Diss. 13. Xj, 53 8. [2530 


Cramer, Frs., Aufgaben d. heut ig. Orts na men- 
forschg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 33 
210-16.) [2531 

Schlatter. Th., St. gallische roman. Orts- 
namen u. Verwandtes. Beitrr. z. Ortsnamenkde. 
d. Kantons St. Gallen. H. 2. St. Gallen: Fehr 
18. 101 8. 1 M. 60. 12532 

Buchner, Geo., Rätoroman. Namen a. d. All- 
gäu u. Nordtirol. (Alemannia 3 F., 5, 121-27.) 
— H. Wirth, Verbreitungsgebiet d. Romanen 
oder Welschen in Baden. (Ebd. 113-21.) [2533 

Welz, Jos, Die Eigennamen im 
Codex Laureshamensis. (Aus d. Lob- 
dengau u. Württemb.) (Untersuchen. 
z. dt. Sprach-G. Hrsg. v. R. Henning. 


4.) Straßb.: Trübner 13. 124 8. 


3 M. 50. [2534 
Herr, E., Der Name „Elsag“. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 29, 7-58.) 2535 


Fiurnamenbuch d. Grhrzgts. Hessen, hr=x. v. 
J. R. Dieterich u. O. Schulte. Prov. Ober- 
hessen. Bd.5. Kr. Lauterbach, H. 1: Die Flur- 
namen d. Grafsch. Schlitz, gesamm. v. . 
Hotz. Darmst.: Grhrzgl. hess. Staatsverl. 12. 


XLIIj, 67 8. 2538 
Franck, Joh., Was wissen wir vom Namen d. 
Eifel?! (Eifel-Festschr. 62-58.) (2537 


Schoof, W., Beitrr. z. heas. Ortsnamen kde. 
(8. Nr. 233). 2: Kuhleiche, Leuchtberg, Lischrid, 
Leihgestern. 3: Marburg, Marienthal, Weimar. 
(Hessenland ’13, Nr. 23f. 14, Nr. 6f.) — K. 
Stuhl. Der urdt. Name d. Taunus. (Ebd. 13. 
Nr. 21f.) 2538 

Cramer, Frz., Mimigernaforde-Mimigardeford. 
d. Altest. Namen Münsters. (Zt. f. vaterl. G. 
usw. Westfal. 71, I, 309-23.) — P. Henke, Der 
Nam Gescke. (Ebd. II, 248-51.) [2539 

Grienberger, Th. v., Ostgerman. Flußnamen 
bei Jordanes. (Zt. f. dt. Altert. 55,41-51.) 2540 

Bär, M. u. W. Stephan, Die Ortsna menan- 
dergn. in Westpreußen, 8. 13, 67. Rez.: Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26, 614 f. Schott muller; 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 64f. F. Hirsch; Mitt. 
d. Coppernicus-Ver. 20, 55f. Semrau; Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 11-13 Braune. 

12541 


8. Sprachkunde. 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. (s. 
Nr. 238). Bd. 11. Abt. 2. Lfg. 1: 
U-Überdrängen. 160 Sp. Bd. 12. Abt. 1. 
Lfg. 11: Versuch -Vertreten. Sp. 1825- 
1984. Bd. 14. Abt. 1. Lfg. 3: Wehtag- 


Weiche. Sp. 321-480. (à 2 M.) [2542 
Sperber, H., Beitrr. z. german. Wort kde. 
(Wörter u. Sachen 6, 14-58.) (2543 
Franke, Karl, Grundzüge d. Schriftsprache 
Luthers (s. 13, 2357). 2: Wortlehre. 2., wesentl. 
veränd. u. verm. Aufl. 366 8. 8 M. 40. [2544 
Jellinek, M. H., G. d. neuhochdt. Grammat. 
v. d. Anfangen bis auf Adelung (s. Nr. 240). 
2. Halbbd. (Germ. Biblioth., Abtlg. 2, Bd. 7.) 
13. x, 504 8. 10 M. (2545 
Heuser, A., Die neuhochdt. Schriftsprache 
währ. d. 16. u. 17. Jh. zu Bremen. Kiel. Diss. 
12. 127 8. (2546 
Brunner, Hnr. u. Rich. Schröder, Bericht d. 
Kommliss. f. d. Wörterbuch d. dt. Rechtssprache: 
12. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 740-44.) [2547 


Huß, R., Siebenb.-dt. Sprachatlas. (Korr. bl. 
f. slebenb. Ldkde. 37, 25-29.) — G. Kisch, Zur 


15 ———xꝛñĩůr 8 — — ——— . 222 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *71 


Wortforschg. (Ebd. 36, 81f.) — J. Roth, Reusz. 
Sprachl. u. rechtsgeschichtl. Untersuchg. (Ebd. 
121-24.) [2548 
Idiotikon, Schweiz. (s. ’13, 2361.) 
H. 74-75. à 2 M. 2549 
Schneider, Pet., Wortschatz d. Bamberg. 
Mundart v. 1880-1910. TI. 1 (s. 13, 2363). Sep. 
Speyer: Michelsen. 54 8. IM. 12550 
Lohß, M., Beit rr. a. d. landwirtschaftl. Wort - 
schatz Württembergs nebst sachl. Erläuterem. 
(Beih. 2 v. Nr. 2362.) Heidelb.: Winter. xjv, 
115 8. 
Frisch, P., Studien z. Grenze d. Mosel- u. 
Rheinfrankischen im Suden d. Reg.-Bez. Trier. 
Bonn. Diss. 11. 57 S.; Kte. Rez.: Westdt. Zt. 
32, 238-40 Frings. [2552 
Frings, Th., Das Alter d. Benrather Linie. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache usw. 39, 362-76.) 
Ygl. Nr. 242. [2553 
Schütte, O., Beitrr. z. mittelniederdt. Worter- 
buche. (Jahrb. d.Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
39, 98-118.) [2554 
Wrede, Die hess. Dialektforschg. u. d. ge- 
plante Hessen- Nassauische Wörterbuch. (Mitt. 
d. Ver. f. hess. G. 12, 13, 71-75.) 2555 
Bromm, E., Stud. z. Dialekt geogr. d. Kreise 
Marburg, Kirchhain, Frankenberg. (Aus: Dt. 
Dialekt geogr. 7.) Marb. Diss. 13. 72 8. [2556 
Schoof. W., Die Schwalmer Mundart (s. 13, 
2368). Forts. (Zt. f. dt. Mundarten ’14, 3-31.) 
Sep. Halle: Waisenhaus. 95 8. 2 M. 40. [2557 
Dellit, O., Die Mundart v. Kleinschmalkal- 
den. (= 2441.) Marb.: Elwert.xj, 2 10 S. 6 M. [2558 
Claußen, Th., Beitrr. z. schlesw.-holst. Wör- 
terbuch. TI. 1 u. 2. Hamb. Progr. 12 f. 30; 
33 8. [2559 
Brandt, E., Die nordfries. Sprache der Goes- 
harden. Hall. Diss. 13. 71 8.; kte. 12560 


Müller- Fraureuth, K., Wörterb. d. 
obersächs. u. erzgebirg. Mundarten (s. 
13, 2370). Lfg. 8-10. Bd. 2. 385- 


819. á 3 M. 50. [2561 

Gerbet, E., Ncue Beitrr. zum Erzgebirgischen 
u. Vogtländischen. (Zt. f. dt. Mundarten 14, 
131-59.) — Ders., Beitrr. z. Kenntn. d. West- 
erzgebirgischen, Niedererzgebirg. u. Vogtländi- 
schen. (Ebd. 13, 54-69 usw. 289-316.) 12562 

Seelmann, W., Die Mundart d. hinteren Neu- 
mark oder das Ost märkische. (Jahrb. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschz. 39, 141-62.) (2563 

Koerth, A., Weitere Beitrr. z. niederdt. 
Mundart d. Rogasener Gegend in Posen. (Zt. f. 
dt. Mundarten 14, 159-66.) Vgl. Nr. 253. [2561 


Werle, Die Altest. gerin. Personennamen, s. 
12. 2196. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 201-9 
Much. [2565 

Drees, H., Die heutig. Familiennamen Wer- 
nigerodes. Progr. Werniger. 30 S. [2566 

Rost, B., Die Stollbergschen Familiennamen. 
Stollb.: Keller 13. 72 8. 50 Pf. 12567 


4. FPallographie; Diplomatik; 
Chronologie. 

Brethols, Lat. Palacogr. 2. A., s. 12, 76. 

Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens X. 


F. 2, 569-71 Bliemetzrieder; Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. forschg. 34, 667-69 v. Ottenthal. [2568 


Monumenta palaeogr. Hrsg. v. A. 
Chroust. 1. Abt. Ser. 2 (s. 13, 2376). 
Lig. 13-15. 60 M. [2569 


Monumenta palaeogr. Vindobonen- 
sia. Denkmäler d. Schreibkunst a. d. 
Handschriftensammig. d. habsb.-loth- 
ring. Erzhauses (k. k. Hof-Biblioth. in 
Wien). Unt. Leit. v. J.v.Karabacek 
hrsg. v. R. Beer (s. 11, 96). Lfg. 2. 
20 Taf.; 73 S. ill. Text. 100 M. [2570 

Schiaparelli, L., Diplomi dei re 
d'Italia (s. 13, 2379). Forts. Taf. 53- 
63. (Arch. palaeogr. Fasc. 41.) [2571 

Petzet u. Glauning, Dt. Schrifttafeln d. 9.“ 
16. Jh., s. 13. 2332. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 
233-37 Scemüller. [25372 

Ottenthal, E. v., Die dt. Schrift. 
(Festschr. d. Akad. Historikerklubs 


Innsbr. 14-28.) [2573 
Lichtenecker,Urkk.z.österr.G.s.Nr.2718.[2574 


Breßlau, Handb. d. Urkundenlehre Bd. 1. 
Aufl. 2, s. Nr. 263. Rez.: Biblioth. d. l'École 
des chartes 74, 629-32 Lot; Arch. stor. it. Anno 
71, vol. 2, 382-86 Leicht. 12575 

Schmitz, Karl, Ursprung u. G. d. 
Devotionsformeln bis zu ihr. Aufnahme 
in d. fränk. Königsurkunde. (Kirchen- 
rechtl. Abhandlgn., hrsg. v. U. Stutz. 
H. 81.) Stuttg.: Enke 13. xvIIj, 192 S. 
8 M. (56 S.: Bonn. Diss.) [2576 

Hussl, H., Studien üb. Formelbe- 
nützg. in d. Kanzlei d. Karolinger, 
Ottonen u. Salier. (In: Quellenstudien 
a. d. Hist. Seminar d. Univ. Innsbr. 
H. 5.) [2577 

Kleeberg, G., Untersuchgn. zu d. Urkk. 


Karls d. Gr. Berl. Diss. 103 S. [2578 

Solmi, A., La formula della „Mancipatio“ 
nei documenti piacentini del secolo 8. (Arch. 
stor. it. Anno 71, Vol. 2, 225-70.) 12579 


Tenhaeff, N. B., Diplomat. studiën 
over Utrechtsche oorkonden d. 10. tot 
12. eeuw. (= 2350.) Utr.: Oosthoek 
13. 339 S. 3 fl. 50. [2580 

Bierbach, A., Das Urkundenwesen 
d. älter. Magdeburg. Erzbischöfe. Tl. 1: 
Die äußeren Merkmale d. Urkk. Hall. 


Diss. 13. 97 8. [2581 
Rez.: G.bll. f. Magdeb. 48, 250-63 Arnecke. 
Aicher, H., Über Diktat u. Datierg. zweier Ur- 

kk. Ottos III. Gmund. Progr. 12. 7 S. [2582 
Wieser, H. v., Über d. Identität d. Kanzlei- 

notars Hildibold m. d. Kanzler d. Erzbischofs 

Heribert. (In: Quellenstudien a. d. Hist. Semi- 

nar d. Univ. Innsbr. H. ö.) 12583 
Kalbfuß, H., E. Bologneser Ars dictandi d. 

12. Jh. (Sep. aus 16, 2 v. Nr. 19.) Rom: Loe- 

scher u. Co. 35 8. 1 M. 60. 2584 


Ginzel, F. K., Handb. d. mathem. 
u. techn. Chronologie (s. 13, 99). 
Bd. 3. 445 S. 16 M. [2585 

Bedlich, Osw., Chronologisches, vor- 
nehml. aus Tirol. (Festschr. d. Akad. 
Historikerklubs Inns br. S.29-38.) [2586 


+79 Bibliographie Nr. 2587—2664 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Roman, J., Manuel de sigillogra- 
phie franç. Paris: Picard 12. 401 S.; 
Taff. [2587 

Eitel, A., Die Siegel d. Grafen v. Freiburg. 
(Zt. d. Ges. 1. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Frei- 
burg. 29, 217-24.) (2588 

Klinkenborg, M., Politik u. Zufall bei d. Maje- 
stätssiegeln d. Hohenzollernsch. Kurfürsten u. 
Könige. (Hohenz. Jalırb. 17, 244.) (2589 

Engelhardt, E., Die Siegel u. Wappen d. Stadt 
Artern. Art.: Havekost 13. 15 8.; Taf. 
60 Pf. 12590 


Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 


284). Lfg. 560-63. à 6 M. [2591 
Inh.: Lig. 560, 561 u. 563 = Bd. IV. 4. H. 24- 
26. (Niederöst. Adel.) S. 293-364; Taf. 139-74. 
— Lig. 562 = Bd. X H. 2. (Bürgerl. Geschlech- 
ter.) S. 19-36; Taf. 21-40. 
König-Warthausen, Elise v., Adels-Diplom 
u. Wappenbriefe. (Dt. Herold 13, Nr. 11.) [2592 
Ströhl, H. d., Die Wappen d. Ordensstifte 
in Tirol u. Vorarlberg. (Kunst u. Kunsthand- 
werk 15, 12, 193-233.) Rez.: Forsch. usw. z. G. 
Tirols usw. 10, 308f. Wieser. [2593 
Moeser, K., Aufdeckung herald. Fresken d. 
14. Jh. in Meran. (Forsch. usw. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 10, 289-93.) [2594 
Leonhardt, K. Fr., Janus Colhophus u. s. 
Wappen. (Dt. Herold 14, Nr. 3.) 12595 


(Mannh. G.bll. 15, 63-67.) 12596 

Wappen, Hessische. Hrsg. v. V. 
Würth. Bd. 1, 1: K. Dotter, Als- 
felder Wappen. (Sep. a. Nr. 112.) 
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 
13. 52 S.; 12 Taf. 2 M. [2597 

Würth, V., Wappen blühender hess. Bürger- 
geschlechter. (Hess. Chron. Jg. 2.) [2598 


Zimmermann, P., Bemerkgn. zum braun- 
schw. Wappen. (Braunschw. Magaz. 14, 


441.) 2599 
Meuß, J. Fr., Die preuß. Königsflagge. 
(Hohenz. Jahrb. 17, 70-77.) [2600 


6. Numismatik. 


Blanchet, A. et A. Dieudonné, Manuel d. 
num.frang. 1, 8. 13, 2422. Rez.: Bibl. de l'École 
des chartes 74, 410f. Prinet; Moy. Age 27. 43-54 
Prou.; Num. Zt. N. F. 7, 236-40 Kubitschke. 

12601 


Fıiedensburg, F., Die Symbolik d. 
Mittelaltermünzen. Tl. 1: Die ein- 
fachst. Sinnbilder. Berl.: Weidmann 


13. X, 119 S.; Taf. 3 M. 60. [2602 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 3 Weinmeister; Zt. 
f. Num. 31, 468-73 Menadier. 
Decourdemanche, J. A., Note sur les poids 
caroling. (Rev. num. 4. S., 16, 372-89.) [2603 
Wilberg, M., Die Münzensammig. d. Hist. 
Ver. z. Frankf. a. O. (Mitt. d. Ver. H. 26.) 
Frankf. a. O.: Harnecker u. Co. 13. 102 8.; 
Taf. 50 Pf. (2604 
Bahrteldt, E. u. W. Reinecke. Der Barde- 
wiker Münzfund. Berl.: Berl. Münzblätter 13. 
43 8.; 3 Taf. [2605 
Stroedicke, E., Der Münzfund v. Znin. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 138-42.) [2606 
Schöttle, G., Ital. amtl. Münzfälschgn. u, d. 
Auftreten d. Stadt Lindau hiegegen. (Schrr. d. 
Ver. f. G. d. Bodensees 42, 38-44.) [2607 


Nagl, A., G. d. Wiener Markgewich- 
tes. (Num. Zt. N. F. 6, 87-128.) [2608 

Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen im 
Mittelalt., s. Nr. 295. Rez.: Num. Zt. N. F. 6, 85 f. 
K. Schalk; Hist. Zt. 112, 697 f. Uhlirz. [2609 

Hirn, J., Die lange Münze in Tirol u. 
ihre Folgen. (Aus: Arch. f. öst. G. Bd. 


104.) Wien: Hölder. 119S. 3M. [2610 

Clauß, H., Schraubentaler a. d. Jahre d. 
Salzburg. Emigration. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Osterr. 34, 117-27.) [2611 

Wavre, W. et E. Demole, De la succession 
des Brandebourg aux Longueville 1707-22. 
Fragment très abrégé de l’hist. monet. de Neu- 
chätel. (Rev. suisse de num. 19, 135-48.) [2612 

Ebner, J., Geistliche Münzprägung innerh. d. 
Grenzen d. jetzig. Königreichs Württemb. (Fest- 
schr. d. K. Altertümersammig. in Stuttg. S. 115- 
20.) — Ders., Untersuchgn. z. Münz-G. d. Graf- 
sch. Hohenberg. (Bll. f. Münzfreunde Jg. 47, Sp. 
5095-5102.) — Ders., Die Reichsmünzstätte 
Ulm vom 11.-14. Jh. (Ebd. 5022-27.) [2613 

Noß, A., Die trier. Guldenmünze in Offenbach 
a. M. (Num. Zt. N. F. 6, 143-60; Taf. 4.) [2614 

Weyersberg, A., Münzumrechnung vor 100 
Jahren. (Monatsschr. d. Berg. Q.-Ver. 21, 98- 
100.) [2615 

Menadier, J., Aachener Zeichen u. 
Marken. (Zt. f. Num. 31, 145-54; 
Taf.) — Ders., Aachen. Schaumünzen. 
(Ebd. 155-207; Taf. 2-8.) — Ders., 
Münzprägung u. Münzumlauf Aachens 
in ihr. geschichtl. Entwicklg. (Ebd. 217- 
73.) — Ders., Urkk. u. Akten z. Aachen. 
Münz-G. (Ebd. 274-459.) [2616 

Lennartz, P., Die Probationstage u. 
Probationsregister d. niederl.-westf. 


Kreises. (Num. Zt. N. F. 6, 1-84.) [2617 

Stange, E., Geld- u. Münz-G. d. Bistums Min- 
den, s. Nr. 804. Rez.: Zt. f. Num. 31, 210-14 
Menadier; Gött. gel. Anz. 14, 189-92 Edw. 
Schröder. [2618 

Bahrfeldt, M. v., Die Münzen d. Bistums 
Ratzeburg (s. 12, 2262). 2: Hrzg. August d. A. 
zu Braunschw.-Lüncb. (Jahrbb. d. Ver. f. meck- 
lenb. G. 78, 301-42; 2 Taf.) [2619 

Jeep, W., Die auf Hrz. Friedr. Wilhelms Be- 
fehl geprägte braunschw. Landmünze. (Braun- 
schw. Magnz. 14, 19-24.) — Ders., Die unt. 
Hrzg. Wilhelms Regierg. (1831-34) geprägte 
Silber-Scheidemünze. (Ebd. 13, 65-87.) [2620 

Schrötter, Fr. Frhr. v., E. preuß. Kompagnie- 
kasse a. d. 73. Kriege. (Zt. f. Num. 31, 460- 
67.) [2621 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Heydenreich, E., Handbuch d. 
prakt. Genealogie, in Verbindg. m. 
O. Frh. v. Dungern, O. Forst- 
Battaglia, Karge u. a. Mit Ein- 
leitg. v. K. Lamprecht. (2., sehr 
verm. u. umgearb. Aufl. d. familien- 
geschichtl. Quellenkde.) Lpz.: Dege- 
ner 13. xxxvj, 398, 483 S. m. 


11 Stammtaf. 25 M. [2622 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 823 f. Wenck; 
N. Arch. f. sächs. G. 35, 198-95 Ermisch.; Lit. 
Zbl. 14, Nr. 27 Knöpfler. 


t Zus 


Sphragist. u. Herald. — Numism. — Genealogie, Familiengesch. u. Biogr. 73 


Hofkalender, Goth. geneal. (s. 13 
2444). Jg. 51: 14. xxjv, 1208, 36 8. 
10M. ' [2623 

Bansa, E., Das Haus Este-Welf. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 41, 


362-78.) [2624 
Zimmermann, P., Das Haus Braunschw.- 
Grubenhagen, 8s. 13, 137. Rez.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 14, 161-67 Krusch. [2625 
Maltzahn, A. A. Frhr. v., Die 4096 Ahnen 
Sr. M. Kaiser Wilh. II., s. 13, 134. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 17, 114-20 Forst-Battaglia. [2626 
Grellet, J., Zur Geneal. der Grafen v. Neuen- 
burg. (Dt. Herold 13, Nr. 11.) Vgl. 13, 2443. 
— Val. J. O. Hager. (Ebd. Nr. 12.) [2627 
Hammann, W. H., Ahnentaf. d. 
Prinzen Wilh. Karl v. Isenburg zu 


4096 Ahnen, nebst 20 Stammtafeln. 
Darmst.: Schlapp 13. 2°. jx S.: 
64 Taf. 25 M. [2628 

Posse, O., Die Urahnen d. fürstl. 
u. gräfl. Hauses Schönburg. Dresd.: 
v. Baensch -Stiftg. 4“. 25 S.; 2 Taf. 
u. 2 Ktn. 4 M. [2629 


Taschenbuch, Goth. geneal. d. gräfl. 
Häuser (s. 13, 2444). Jg. 87: 14. — 
Desgl. d. freiherrl. Häuser 64: 14. 
— Desgl. d. uradel. Häuser. 15: 14. 
— Desgl. d. briefadel. Häuser. 8: 14. 
(à 10 M.) [2630 

Geschlechterbuch, Dt. (s. Nr. 317). 
24: Bergisch. Geschlechterb., hreg. v. 
B. Koerner, bearb. m. E. Strutz. 
Bd. 1: Elberf.-Barmen. 13. xxxvi. 
618 S.; Taff. — Bd. 25. 13. XL, 519 S.; 
Taff. — Bd. 26: Ostfries. Geschlech- 
terb., hrsg. v. B. Koerner. Bd. 1. 
IIj, 509 S. (à 10 M.) [2631 

Berchem, H. v., Die adeligen Begräbnis- 
Stätten auf d. südl. Friedhofe zu München. Mit 
Einleitg. hrsg. v. E. Frhr. v. Berchem. Münch.: 
Kellerer 13. 79 S. 3 M. [2632 

Kindler v. Knobloch u. O. Frhr. 
v. Stotzingen, Oberbad. Geschlechter- 
buch (s. Nr. 320). 3, 8. (Röder v. Ro- 


deck v. Rotberg.) S.561-640.6M. [2633 

Schwartz, Hub., Die Grabplatten u. Grab- 
denkmäler in d. Soester Kirchen. (Zt. d. Ver. f. 
G. v. Soest 30, 1-125.) [2634 

Poseck, M. v., 5. Verzeichn. v. 500 in d. v. 
Poseckschen Sammlgn. vorkomm. Namen. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 42, 68-85.) 
Vgl. 12, 2288. [2635 

Kießkalt, E., Die Gedächtnistafeln u. Grab- 
denkmäler d. Amtsgerichtsbezirkes Kahla, 
Sachs.-Altenb. (Ebd. 41, 339-61. 42, 1-19.) [2636 

Gantzer, Aus d. Album d. Kgl. u. Gröningisch. 
Gymnas, zu Stargard in Pommern. (Ebd. 42, 
86-96.) (2637 

Taube, M. v., Beitrr. z. baltisch. Famil.-G. 
(Jahrb. f. Geneal. usw. 09 / 10, 134-42.) — P. 
Frhr. v. Ungern-Sternberg, Beitrr. z. Güter- u. 
Fam. -G. Estlands zur schwed. Zeit. (Ebd. 107 - 
33.) — W. Rader u. O. Stavenhagen, Bürger- 
liste u. Ratslinie d. St. Goldingen bis 1889. 


(Ebd. 158-245.) — C. v. Dehn, Auszüge a. d. 
Kirchenbuch d. Insel Ösel. (Ebd. 1-82.) [2638 


Trippenbach, M., Verzeichn. d. in d. Fam. 
v. d. Asseburg vorgekomm. Heiraten. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. 41, 379-88.) [2639 

Bönhoff, L., Die v. Blankenau. (Mitt. d. 
Ver. f. Chemnitz. G. 15, 48-56.) 2640 

Schön, Th., E. angebl. Zweig d. kurlund. 
Geschl. v. d. Brincken im Hrzgt. Braunschw. 
u. Kgr. Preuß. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09/10, 
91-29.) 12641 

Bruiningk, H. Bar. v., Das Geschlecht v. 
Bruiningk In Livland. Familiengesch. Nachrr. 
Riga: Kymmel 13. 4°. xlj, 396 S. 16 M. [2642 

Woringer, Collmannsche Familiennachrr. 
(Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12/13, 117-30.) [2643 

Dingeldey, K., Stammbaum d. Fam. Dingel- 
de y. (Hess. Chronik Jg. 2.) [2644 

Sommerfeldt, G., Preuß. Bezichgn. d. kur- 
länd. Herren v. Dönhoff, 1615-1686. (Jahrb. 
f. Geneal. usw. 09/10, 83-88.) [2645 

Estorff, E. v., Zur G. d. Fam. v. Estorff bis 
z. Reformation. E. Zeitbild aus d. Fürstent. 
Lüneburg. (5, 1/2 v. Nr. 136.) Hannov.: Geibel. 
177 8.; 3 Stammtaf. u. 3 Ktn. 6 M. [2646 

Sommerfeldt, G., Eulenburgisches (s. 13, 
2470). Forts. (Dt. Herold 14, Nr. 4.) 12647 

Bassermann, E., Mannheim. Fam. Frohn. 
(Mannh. G. bll. 15, 33-38.) 12648 

Studien z. Fugger -G. H. 4 8. Nr. 1290. [2649 

Sommerfeldt, G., Z. Stammb. d. Ant. v. Gla- 
(Jahrb. f. Geneal. usw. 09 / 10, 

[2650 

Wastian, Frz., Beitrr. z. G. u. z. Wappen d. 
Fam. Kernstock. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 11, 272-96.) 12651 

Stavenhagen, O., Die Kettler, bzw. Frei- 
herrn u. Grafen v. Kettler in Kurland. (Jahrb. f. 
Geneal. usw. 09/10, 275-81.) Vgl. 11. 2401. [2652 

Koch, Herb., Nachfahrentaf. d. Stadthaupt- 
manns Joh. Heinr. Koch (gest. 1775 in Jena). 
Jena: Vopelius. 1 Stamnitafel m. Text auf d. 
Umschlag. 3 M. 12053 

Stackelberg, O. M. Frhr. v., Ausgestorb. Va- 
sallen- Geschlechter. I: Die Kuddelen. (Jahrb. 
f. Gencal. usw. 09/10, 256-60.) 12654 

Burkhardsberg, W., Beitrr. z. G. d. Fam. 
Mahla. (Burkhardab., Vorarbeiten z. Familien- 
chronik. H. 1.) Münch. 11. 15 8. 12655 

Averdunk, H., Die Nachkommen d. Geogra- 
phen Gerh. Mercator. (Schrr. d. Duisburg. 
Museums - Ver. 5.) Duisb.: Ver. 13. 56 8.; 
8 Taf. 1 M. 50. Rez.: Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 8, 91 f. Rotscheidt. 2656 

Mitteilungen aus d. Mitzschkeschen Famil. 
Verbande (s. 13, 2495). H. 9 u. 10. Okt. 13 u. 
Apr. 14. S. 77-92. 1 M. 12657 

Wiündelts, J. W., Het Geslacht op ten 
Noort. Amsterd. 13. 228 S.; Stammtaf. [2653 

Grotetend, O., G. d. Geschlechts v. d. Osten. 
Urkundenbuch. Bd. 1: 1200-1400. Lpz.: Dege- 
ner. 311 8. 20 M. [2659 

Heinze, Jul., Beitr. z. Aufklärg. d. Abstam- 
mg. d. Herrnmeisters d. Dt. Ordens Wolter 
v. Plettenberg. (Dt. Herold 14, Nr. 4.) [2660 

Hager, J. O., Die Herren v. Rötteln u. ihre 
heutig. Nachkommen. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. 
d. G.kde. ww. v. Freiburg 20, 147-72.) [2661 

Burkhardsberg, W., Quellenkde. z. G. d. 
Fam. v. Schiber. 1. (Burkhardsb., Vorarbeit. 
z. Familienchron. H. 2.) Münch.: Selbstverl. 
v. Schiber 12. [2662 

Höhnk, H., Nachrr. von d. Vorfahren u. d. 
Familied.russsAdmirals Pet. von Sievers. (Zt. 
d. Ges. f. schlesw. holst. G. 43, 256-352.) [2663 

Pirchegger, H., Die Stubenberger u. ihre 


*74 Bibliographie Nr. 2664—2734 


ältest. Zweige. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 
357f.) [2664 

Traansehe, A. v., D. Ende d. „Taube-Kontro- 
verse“. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09/10, 232-302.) 
— M. Frhr. v. Taube, Zur Forts. d.,, Taube -Kon- 
troverse“. (Ebd. 417-19.) Vgl. 11, 2431. [2665 

Traansehe, A. v., Die v. Tausas in Livland. 
(Ebd. 246-55.) [2666 
x; Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Fam. v. 
Thienen (s. 08. 2032). Verbessergn. u. Zusätze. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 43. 447-56.) [2667 

Ahnen d. Grafen Joh. Tserclaes v. Tilly. 
(Dt. Herold '14, Nr. 3.) [2663 

Sommerfeldt, G, Zur G. d. um 1830 erlosch. 
Fam. d. Freiherrn v. Troschke-Rosenwerth. 


(Ebd. 13, Nr. 11.) 2669 
Bachofen, Frhr. v., Die U tsch in Steiermark. 
(Dt. Herold 13, Nr. 12.) [2670 


Engelhardt, E. v., Die v. Venediger in Liv- 
land u. ihr Erlöschen daselbst. (Jahrb. f. 
Geneal. usw. 09/10, 100-106.) [2671 

Voigtländer, R., Meine Vorfahren u. wir. 
Beitr. z. G. d. Fam. Voigtländer 1629-1913. 
(Abgeschloss. 21. 12. 13.) Lpz.: Voigtl. 54 8. 
2 M. 12672 
Roeschen, A., Beitrr. z. G. d. Fam. Welcker. 
(Aus Treysa u. Alsfeld.) H. 2. Als Ms. gedr. 
Gießen 13: Kindt. 39 8. 12673 

Moorrees, W., Het Münstersche Geslacht 
van der Wyck. Met 2 stamlijsten. s' Graven- 
hage 11. 12674 

Manteuffel, L. Z. v., Neue Beitrr. z. G. d. 
Fam. Zoe ge v. Manteuffel. (Jahrb. f. Geneal. 
usw. 09 / 10, 264-74.) [2675 


Heigel, K. Th. v., 12 Charakterbil- 


der aus d. neuer. G. Münch.: Beck 13. 
398 S. 5 M. [2676 


Weber, Ottok., Von Luther zu Bismarck. 
12 Charakterbilder aus dt. G. Bd. 1 u. 2. Aufl. 


2. (Aus Natur u. Geisteswelt. 123.) Lpz.: Teub- 
ner 13. 128; 140 S. 2 M. [2677 
Von unsern Vätern. Bruchstücke a. 
schweizer. Selbstbiographien v. 15.- 
19. Jh., hrsg. v. O. Greyerz (s. '12, 
2347). Bd. 2. 13. 314 S. 3 M. 20. [2678 
Biographien, Hessische, in Verbin- 
dg. m. K. Esselborn u. Geo. Leh- 
nert hrsg. v. Herm. Haupt (s. 13. 
2525). Bd. 1, 2. (Arbeiten d. Hist. 
Komm. f. d. Grhrzgt. Hess.) S. 129. 
259. 13. 2 M. 40. [2679 
Biographie nation. de Belg. (s. 12, 
2348). 21, 2: Savius-Schotelaere. 
Sp. 481-990. 3 fr. [2650 
Rothert, W., Allg. hannov. Biogra- 
phie (s. 12, 2350). Bd. 2: Im alt. Ker. 
Hannov. 1814-66. 599 S. 7 M. [2681 


Rez. v. 1: Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 17, 
227-29 Cohrs. 

Lehmann, Gust., Die Ritter d. Or- 
dens pour le mérite. Berl.: Mittler 13. 
XLj, 671; 598, 50 S. 22 M. [268% 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 424-25 
Kekule v. Stradonitz; Lit. Zbl. 14, Nr. 18; Dt. 
Lit.-Ztg.“ 14, Nr. 20 v. Petersdorff. 


Staatsmänner, Preuß. Hrsg. v. A. Meister. 
1. [2633 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist. (s. Nr. 332). Legum 
sectio IV: Constitutiones etc. imperatorum et 
regum. T.V,3u.VJ,1,18.inAbt.B. Necro- 
logia V s. Nr. 2789. [2684 


Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere G. 
Österr. (s. 13, 2534). 13 s. Nr. 2721. [2685 
Quellen z. G. d. St. Wien (s. 12, 2357). 1. Abt., 
Bd. 8 s. Nr. 2722. [2686 
Schönach, L., Streifzüge durch d. Biblio- 
theca civica in Trient. (Forsch. usw. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 10, 287f.) 12687 
Fontes rerum Transylvanicarum (s. 12, 2361). 
T. 2 s. Nr. 1474 u. 3 (Posse vin, Transilvania 


1584). [2688 
Quellen z. schweiz. G. N. F. Abt. 4: Hand- 
bücher. Bd. 1 s. Nr. 2475. 12689 


Quellen u. Forschgn. z. Kirch.- u. Kultur- G. 
v. Els.-Lothr. 1 (v. Hohenlohe, Kreuzbüch- 
lein 1525) s. in Abt. B. 12690 
Quellen u. Forschungen z. hess. G., hrsg. v. 
d. Hist. Komm. f. d. Grhzgt. Hessen. 1 (Vige - 
ner, Mainzer Dompropstei im 14. Jh.) s. in 
Abt. B. 12691 
Veröftentlichungen d. Hist. Komm. d. Stadt 
Frankf. a. M. 6 s. Nr. 2781. 12692 
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Nassau 
(8. 13, 2389). 7 s. Nr. 2995. [2693 
Dönges, C., Katal. d. hist. Sammign. im Wil- 
helmsturm zu Dillenburg. (= 2398.) Dillenb.: 
Seels Nachf. 12. 216 8.; 4 Taf. 2 M. (2694 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G. kde. (s. 
Nr. 391). 23, 7 (Sauerland, Urkk. usw. z. G. 
d. Rheinlande. Bd. 7) u. 31 (Landsberg, Gut- 


achten d. rhein. Immediat-Justiz-Kommi«. 
1814-19) s. in Abt. B. (2695 

Schrörs, H., „Fälschungen“ d. Brü- 
der Gelenius u. kein Ende. (Ann. d. 
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 1-60.) 
Vgl. 12, 3271. [2696 

Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Hess. 
u. Waldeck (s. Nr. 302). VII, 2 u. X, 1 s. Nr. 
2712 u. 2757. 12697 

Horstmann, W., Bernh. Homeisters Sammig. 
in d. Stadtbiblioth. zu Hannover. ITI. 1 u. 2. 
Linden. Progr. 12 f. 4°. 24; 46 8. (2698 

Quellensammlung d. Gesellsch. f. 
schlesw.-holst. G. (s. 05, 185). Bd. 7. 


220 S. 5 M. [2699 
Quellen u. Forschungen z. braunschw. G. (3. 
Nr. 396). 6 s. Nr. 2428. [2700 


Arras, P., Quellenbuch z. sächs. G. 2. ver m. 
Aufl. Bautzen: Weller 12. 182 8. 2 M. Rez.: 
N. Arch. f. sächs. G. 35, 167 f. Beschorner. [2701 

Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Pom- 
mern (s. Nr. 398). II, 1 s. Nr. 2770. 12702 

Ostwald, P., Quellen u. Lit. z. G. d. Ordens- 
landes Preußen. (Dt. G. bil. 15, 27-39.) [2703 


2. Geschichtschreiber. 


Jansen, M.u.L. Schmitz-Kallenberg, 
Historiographie u. Quellen d. dt. G. 
bis 1500. 2. Aufl. (R. I, 7 v. Nr. 1.) 
Lpz.: Teubner. 130 S. 3 M. [2701 


Allgem. Quellensammlungen. Geschichtschreiber. Urkunden u. Akten 


Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G. im Mittelalt. 
Bd. 1. Aufl. 2, s. 13, 2543. Rez.: N. Arch. 39, 
211 Levison. [2705 

Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Gesamt- 
ausg. 9, 2 (Gregor v. Tours. 4. Aufl., Bd. 3) 
u. 93 (Salimbene. Bd. 1) s. Abt. B. 2706 

Schulz, Marie, Lehre v. d. hist. Methode bei 
d. G.schreibern d. Mittelalters, s. 12, 2371. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20 Bernheim. [2707 


Chroniken d. dt. Städte (s. 13, 
2547). 31, 2: Niedersächs. Städte. 
Lübeck 5, 2. 184 S. 8 M. [2708 

Denkwürdigkeiten a. Altösteıreich (s.“ 13, 302). 
778 8. Nr. 1830. 9/10 (Castolli, Memoiren mein. 
Lebens) s. in Abt. B. 2709 

Chronik d. Pfarrers Gumbart. (Mannh. G.- 
bll. 14, 23537.) 2710 

Pauls, E., Chronica manuscripta 
Aquensis. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 
126-53.) [2711 

Chroniken v. Hessen u. Waldeck. 
Bd. 2: Waldeck. Chroniken. Bearb. 
v. P. Jürges, A. Leiß, W. Dersch. 
(VII, 2 v. Nr. 2697.) Marb.: Elwert. 
xxxvij, 385 S. 16 M. [2712 

Bremer, Asmus (Bürgermeister v. 
Kiel), Chronicon Kiliense tragicum- 
curiosum 1432-1717 (s. 01, 2173). 
Forts., hrag. v. M. Stern. (= 2426.) 
13. 5128. 2M. [2713 

Deiter, H., Joh. Statwechs Prosa- 
Chronik. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 


Sprachforschg. 39, 33-74.) [2714 

Chronik d. Stadt Mühlhausen in Th. Hrsg. v. 
R. Jordan (s. 09, 343). Bd. 5: Namen- u. 
Sachverzeichn. 13. 72 8. 2 M. 40. — R. Jor- 
dan, Zur Chron. d. St. Mühklh. (Mühlh. G. bll. 
14, 138-40.) [2715 

Specht, W., Thom. Neumanns Rathenower 
Chronik. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb. 
43/44, 109-14.) 2716 

Carstenn-Wongrowitz, E., Carl Ferd. Ramsay, 
e. Fortsetzer d. Rupson-Dewitz-Amelungschen 
Annalen d. Stadt Elbing. (Mitt. d. Copernicus- 
Ver. 20, 8-24.) [2717 


3. Urkunden und Akten. 


Lichtenecker, H., Urkk. z. österr. 
G. Nach Originalen desk. u. k. Haus-, 
Hof- u. Staats-Archivs in Wien. 
Wien: Pichler 13. 20. 40 S.; 8 Taf. 
(22 M., einzelne Taf. 3 M. 40.) [2718 

Archivalien z. neuer. G. Österreichs 
(s. 09, 2270). I, 4. (Tl. v. Nr. 56.) 


S. 323-772. 12 M. 50. [2719 

Kybal, V., Üb. d. Bedeutg. d. General-Ar- 
chivs zu Simancas für d. neuere G. Österreichs, 
s. 12, 194. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 3001. 
Herre. 12720 


Staatsverträge, Osterr. (s. 13, 2558). 
L. Bittner, Chronol. Verz. d. österr. 
Staatsverträge. 3: Die Staatsvertrr. 
d. Kaisert. Österr. u. d. Österr.-Ung. 
Monarchie 1848-1911. (= Nr. 2685.) 
xxj, 742 S. 21 M. [2721 


*75 


Rez. v. Abt. Srbik, Niederlande. Bd. 1: 
Hist. Vierteljschr. 16. 557 f. V. Loewe; Hist. Zt. 
112, 516. Brugmans; Hist. Jahrb. 35, 137-52 
Turba u. Entgegug. v. Srb. m. Erwiderg. v. 
T. ebd. 505-7. Rez. v. Abt. GooB, Fürstent. 
Siebenbürgen: Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 36, 87 f. R. Br.; Hist. Jahrb. 34, 897f. 
Turba. Rez. v. Abt. Pribram. England. 
Bd. 2: Dt, Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Bittner. 

Regesten a. in- u. ausländ. Archiven, 
m. Ausnahme d. Archivs d. Stadt 
Wien. Bd. 8; red. v. J. Lampel. 
(= Nr. 2686.) Wien: Gerold & Co. 
XIIj. 350 S. 20 M. [2722 

Thiel, V., Zur G. d. k. k. steiermärk. 
Statthalterei-Archivs. (Beitrr. z. Er- 
forschg. steirisch. G. 37/40, N. F. 5/8, 
1-70.) — J. Loserth, D. Archiv d. 
Hauses Stubenberg (Supplement II): 
Archivregister v. Wurmberg (1498 u. 
1543), nebst e. Wurmberg. Schloß- 
invent. (1525). (Ebd. 71-126.) [2723 

Meil, A. u. H. Pirchegger, Steirische Land- 
gerichts- u. Burgfriedsbeschreibgn. 8. Fr. 
2513. 12724 

Grein, Chr., Die Urkk. d. Stadt pfarrarchives 
in Hallein (8. 13, 2561). Schluß. (Mitt. d. Ges. 
f. Salzb. Ldkde. 53, 39-68; 121-92.) 12725 

Urkunden u. Akten-Regesten a. d. Dekanats- 
archive Stilfes 1300-1800, hrsg. v. Geo Schmid, 
s. 13, 230. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 
56, 559-62 Fischnaler. 12726 

Urkundenbuch d. Stadt Krummau in Böh- 


men. Bd. 2. Hrsg. v. Val. Schmidt u. A. 


Picha, s. 12, 197. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. - 
forschg. 34, 679-81 Klimesch. 12727 


Merz, W., Invent. d. Stadtarchivs Zofingen. 
Aarau: Sauerländer u. Co. 38 8. 90 Pf. [2728 


Urkundenbuch, Appenzeller. I: Bis z. 
Eintritt Appenzells in d. Bund d. Eid- 
genossen 1513. Bearb. v. Tr. Schie h, 
unt. Mitwirkg. v. A. Marti. St. Gallen: 
Fehr 13. 789 S.; 5 Taf. 26 M. [2729 

Urkundenbuch d. Abtei Sanct Gallen. 
TI. 5: 1412-1442 (s. 11, 2471). 6. 
(Schluß-)Lfg.: 1441-42, Nachtrr. u. 
Register. Bearb. v. Pl. Bütler u. T. 
Schieß. 13. S. 1001-1215. 10 M. [2730 

Urkundenbuch d. Stiftes Bero-Mün- 
ster (s. 13. 2568). II, 321-428. (Beil. 
zu Nr. 2376.) [2731 


Riedner, O., Winke f. d. Benutzg. d. staatl. 
bayer. Archive. (Biblioth. f. Volks- u. Heimat- 
kde. 93. Sonderhft. zu d. „Dt. Gauen“.) Kauf- 
beuren (Bayern): Dt. Gaue 13. 24 3. [2732 


Mitterwieser, Alois, Regesten d. 
Frauenklosters Altenhohenau am Inn 
(8. 11, 2472). Forts.: Nachlese u. 16. Jh. 
(Oberbayer. Arch. 58, 270-328.) [2733 

Urkundenbuch, Württb. (s. 12, 
202). Bd. 11: 1297-1300. Hrsg. v. 
Eug. Schneider u. G. Mehring. 
13. XXI, 645 S. 10 M. [2734 


*76 
Archivinventare, Württemb. (s. Nr. 
422). H.11. 


Inh.: Duncker, Die Pfarr- u. Gemeinde- 
hun d. Oberamts Tübingen. 112 8. 
1 M. 12735 

Urkundenbuch, Hohenlohisches, hrsg. v. K. 
Weller u. Chr. Belschner. Bd. 3,8. 2 2574. 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 659. P. Albert; t. f. G. 
d. Oberrh. N.F.29, 1531. 5 Hist. 
Zt. 112, 691 f. F. V. [2736 


Regesten d. Markgrafen v. Baden u. 
Hachberg 1050-1515. Bd. 4: Regesten 
d. Markgrafen v. Baden 1453-75 (s. 
Nr. 426). Lfg. 4: 1468, Okt. 5-1475, 
Febr. 24. Bearb. v. A. Krieger. 8. 
241-362. 8 M. [2737 

Blittersdorff, Phil. Frhr. v., Archi- 
valien d. freiherrl. v. Blittersdorff- 
schen Archivs, derzeit in Ottensheim 
a. D., Oberöst. (Mitt. d. Bad. Hist. 
Komm. 35, 112 ff. u. 36, 12-23.) — 
Bened. Schwarz, Frhrl. v. Gemmin- 
gen-Gemmingensches Arch. in Gem- 
mingen, Bez.-Amt Eppingen. (Ebd. 
36, 24ff.) [2738 

Regesta episcoporum Constantien- 
sium (s. ’13, 2577). Bd. 3: 1384-1436. 
Lfg. 3/4. Bearb. v. K. Rieder. ’13. 
S. 185-358. 15 M. [2739 

Hessel, A., Urkk. d. 13. Jh. a. d. Straßburg. 
Dominikanerarchiv. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 34, 653-56.) [2740 

Engel, K., Repertorium d. Stadtarchivs Col- 


mar, 8. 13, 2578. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F 
28, 526f. H. Kaiser. 12741 


Urkunden u. Regesten d. Stadt u. 
Vogtei Rufach (1350-1500), hrsg. v. 
Theob. Walter. (Beitrr. z. G. d. St. 
Rufach. 3.) Colmar: Straßb. Dr. u. Verl. 


Anst. 13. xxuj, 240 S. 10 M. [2742 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 161 H. K. 


Scherlen, A., Inventar d. alt. Ar- 


chivs d. St. Kaysersberg. (= Nr. 
2394.) Zabern: Fuchs. 251 S. 6 M. 
Vgl. Nr. 428. [2743 


Jungk, A. H., Regesten z. G. d. 
ehemal. Nassau-Saarbrückischen Lan- 
de. Tl. 1: -1317. (= 2401.) Saarbrück.: 
Verein. 288 S. [2744 

Krudewig, J., Übers. üb. d. Inh. d. 
kleiner. Archive d. Rheinprovinz. Bd. 
4, H. 4: Kreis Trier-Land. S. 177-239. 
(Beil. z. Nr. 2400.) [2745 

Kelleter,H., „Aus d. Eifelbergen“. (Monatahfte. 
f. rhein. Kirch. G. 8, 21-31.) Urkunden. [2746 

Brück, F., 4 Urkk. d. Honnschaft Crumbach 


im Bergischen Amte Mettmann. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 46, 220-40.) [2747 


Hulshof, A., Oorkonden aangaande 
de betrekkingen d. Geldersche vorsten 
tot Frankrijk. (Werken, uitg. door 
Gelre -Ver. 9.) Arnhem: Gouda Quint 
12. 201 S. [2748 


Bibliographie Nr. 2785—2789 


Doorninck, P. N. van, Inventaris 
van het archief van het St.-Agnes of 
groote convent te Emmerik. Haar- 
lem: van Brederode. 146 S.; 2 Taf. 
4 fl. 80. [2749 

Lallemand, A. et W. de Vreese, Docc. 
fondamenteaux de l'histoire de Bel- 
gique. Chartes et coutumes, Edits et 
actes diplomat., avec commentaires 
et annotations. Liege: Dessain. 280 S. 
4 fr. [2750 

Verriest, L., Annuaire des archives 
de Belgique. Roulers 13: Deraedt- 
Verhoye. 167, cxx1j 8. [2751 

R., De archieven der garnizoenskerken 


Fruin, 
in de Zuidelijke Nederlanden. (Nederl. Archie- 
venblad 21, 155-64.) [2752 


Cartulaire de Téglise Saint- en 
de Liege, publ. p. E. Poncelet (s. 01, 
2213). T. 5. 13. 767 S. 20 fr. 12753 

Inventaires somm. des petites ar- 
chives du Hainaut (s. 13, 2594). I, 4. 
13. S. 275-410. 2 fr. [2754 

Chartes du chapitre de Sainte- 
Waudru de Mons, rec. et publ. p. L. 
Devillers (s. 09, 227). T. 4. 13. jx, 
843 S. 15 fr. [2755 
Lot, F., Etudes crit. sur l’abbaye de 
Saint-Wandrille. (Biblioth. de l’École 
deshautes&tudes214.) Paris: Champion 


2 oxxxv. [Urkk.:] 258 S. [2756 
: N. Arch. 89, 281 f. Levison. 


Urkundenbuch d. Klosters Fulda. 
Bd. 1, Hälfte 1. (Die Zeit d. Abtes 
Sturmi.) Bearb. v. Ed m. E. Sten- 
gel. (X, 1, 1 v. Nr. 2697.) Marb.: 


Elwert 13. jx, 202 8. í M. 50. [2757 

Rez.: N. Arch. 39, 2391. 

Linneborn, Aus d. 5 u. Gemeinde- 
archive d. Freiheit Bödefeld, Kr. Meschede. (Zt. 
f. vaterl. G. usw. Westfal. 71, II, 251-55.) . 

Urkundenbuch, Hans. Bd. 10, bearb. v. 
Stein, s. 11, 223. Rez.: Hist. Vierteljschr. N 
1421. Daenell. (2759 

3. Abt., Bd. 9: 1477-1630; 


bearb. v. D. Schäfer u. Fr. Techen, s. Nr. 
442. Rez.: Mitt. d. West pr. G.-Ver. 13, 46-48 
Perlbach. [2760 


Urkundenbuch d. St. Braunschweig. Bd. 4, 
hrsg. v. H. Mack, s. 13, 259. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 17. 295-97 Keußen. 12761 

Kötschke, R., Quellen z. G. d. ostdt. Koloni- 
sation im 12.-14. Jh., s. 13, 260. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 246 f. Thausing; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 3151. Hoppe: 
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 13, 4741. Krabbo 
Hist. Vierteljschr. 17, 2931. Curschmann. [2762 

Hofmann, H., Urkundliches a. d. alt. Turm- 
knöpfen d. St. Ülrichskirche zu Magdeb. (G. N 
1. Magdeb. 48, 24-40.) [27 

Bangert, Das Fürstl. Schwarzburg. Archiv in 
Rudolstadt. (Korr. bl. d. Gesamt- Ver. 61, 405- 
15.) 12784 


Urkunden u. Akten. Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler 


Bestände, Die handschriftl., d. Schloß-Archivs 
zu Eisenberg, S.-A. (Mitt. d. Geschichts- u. Alter- 
ts. forsch. Ver. Eisenb. H. 30, 143-91.) 12765 


Krabbo, H., Regesten d. Markgrafen 
v. Brandenb. a. askan. Hause (s. Nr. 
2603). Lfg. 4. S. 211-320. 4 M. 40. [2766 

Bauer, Herm., Die Uberlieferg. d. Lehniner 
Archivs. Berl. Diss. 13. 200 8. 12767 

Urkundenbuch, Mecklenburg. (s. 
13, 2604). Bd. 24: 1400. 3 Siegelheft. 


158, 68 u. 52 S. 10 M. [2768 
Rez. v.23: Hist. Vierteljschr. 17, 298 f. Daenell. 
Jesse, W., Die Verzeichnung d 

kleiner. Archive Mecklenburgs. (Jahr- 

bb. d. Ver. f. meckl. G. 78, 343-72.) [2 769 
Grotefend, O., Bericht üb. d. Ver- 

zeichng. d. kleiner. nichtstaatl. Ar- 

chive d. Kreises Saatzig in Pommern. 

(= 2702.) Stettin: Saunier 13. 81 S. 

2 M. [2770 
Zivier, E., Oberschles. Archive u. oberschles. 

Archivalien. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 415- 

25.) [2771 
Warschauer, A., D. Inventarisation d. urkdl. 

Quellen z. Landes-G. Westpreußens im nicht- 

staatl. Besitze. Danz.: Kafemann. 12 S. 1M. [2772 
Osten-Sacken, Bericht üb. d. Estländ. Ritter- 

schaftsarchiv. (Jahrb. f. Geneal. usw. ’09/’10, 

3006-19.) 12773 


Zeumer, K., Quellensammig. z. G. d. dt. 
Reichsverfassg. in M.-A. u. Neuz., 8. Nr. 449. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 32f. Hirsch; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 714 f. Schreuer. [2774 

Urbare, Österr. (s. Nr. 450). Abt. 3: 
Urbare geistl.Grundherrschaften.Bd.3: 
Mittelalterl. Stiftsurbare d. Erzhrzgts. 
Österr. ob d. Enns. TI. 2: Garsten, 
Gleink, Kremsmünster, Schierbach, 
Spital a. P. Hrsg. v. K. Schiff mann. 


617 S. 16 M. [2775 
Rez. v. Abt. 1: Landesfürstl. Urbare. Bd. 2: 
Landesfürstl. Urbare d. Steiermark a. d. Mittel- 
alt., hrsg. v. A. Dopsch unt. Mitw. v. A. 
Mell: Gött. gel. Anz. 14, 177-83 Voltelini. 
Weistümer, Österr. Bd. 10: Steier. Taidinge, 
hrsg. v. A. Mell u. Eug. Frhr. v. Müller, s. 
Nr. 451. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 552- 
56 v. Künbberg. — Bd. 11: Niederöst. Weis- 
tümer, hrsg. v. Gust. Winter. T. 4, bearb. v. 
J. Schatz. Rez.: Ebd. 556 f. Stutz. [2776 
Quellen z. Verlassgs.- u. Verwaltgs.-G. d. 
Steiermark. Hrsg. v. d. Hist. Landeskommiss. 
f. Steierm. 1 s. Nr. 2513. 12777 


Stadtrechte, Oberrhein. Hrsg. v. d. 
Bad. Hist. Kommiss. (s. 10, 2454). 
Abt. 2: Schwäb. Stadtrechte. H. 2: 
Überlingen. Wort-, Sach- u. Namen- 
verzeichn., bearb. v. E. Hafen. Text- 
verbessergn. v. Chr. Roder. S. 695- 
733. 13. 1 M. 50. H. 3: Neuenburg 
a. Rh., bearb. v. W. Merk. xxxjx, 
234 8. 8 M. 40. [2778 

Herr, Gesammelte Bruchstücke elsäss. Weis - 
tümer a. d. 11.-14. Jh. (s. Nr. 453). Schluß. 


(Elsäss. Monatsschr. für G. u. Volkskde. 4, 318- 
20; 348-52; 397-401; 449-54.) 12779 


77 


Ginsberg, F., Die Privatkanzlei d. 
Metzer Patrizierfamilie de Heu (1350 
1550). Quellenstud. z. Wirtsch.-G. d. 
Metz. Landes. (Aus: „Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. usw.“) Berl.: Neumann 
u. Co. 13. 215 S.; 13 Taf. 6 M. (70 S.: 
Berl. Diss. 12.) [2780 

Amts- u. Zuniturkunden, Frankfurt., 
bis 1612. Hrsg. v. K. Bücher u. 
Benno Schmidt. Tl. 1: Zunfturkk. 
bis 1612. Hrsg. u. eingel. v. B. 
Schmidt. 2 Bde. (= Nr. 2692.) 
Frankf. a. M.: Baer u. Co. 92, 516; 


481 S. 20 M. [2781 

Weistümer d. Rheinprovinz. Abt. 2: Kur- 
fürstent. Köln. Bd. 1: Hülchrath. Hrsg. v. H. 
Aubin, s. Nr. 454. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 558-60 Fehr. 12782 

Macco, H. Fr., D. Aachen. Kempenbuch. (Zt. 
d. Aach. G.-Ver. 35, 102-10.) (2783 


Werken d. Vereeniging tot uitg. d. 
bronnen v. h. oude vaderl. recht (s. 
13, 272). 2. R., Nr. 15: Geldersche 
markerechten. Uitg. door J. J. S. 
Sloet. D. 2. 506 S. 9 fl. [2784 

Altmann, W., Ausgew. Urkk. 2. 
brandenb.- preuß. Verfassgs.- u. Ver- 
waltgs.-G. Tl. 1: 15.-18. Jh. 2. stark 
verm. Aufl. Berl.: Weidmann. 509 S. 
7 M. 40. [2785 


Regesta chartarum Italiae (s. Nr. 
458). 12: Regesto Mantovano. Le 
carte degli archivi Gonzaga e di stato 
in Mantova e dei monasteri Manto- 
vani soppressi (Archivio di stato in 
Milano), a cura di P. Torelli. Vol. 1. 
XV, 437 S. 2 M. 80. [2786 

Wiederhold, W., Papsturkunden in 
Frankr. (s. ’12, 2428). 7: Gascogne, 
Guienne u. Languedoc. (Nachrr. d. Gött. 
Ges. d. Wiss. 13, Beihft.) 201 S. [2787 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Rehme, Paul, Über Stadtbücher als 
Geschichtsquelle. Halle: Waisenhaus 
13. 32 S. 1 M. [2788 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 715 Stutz; 
Hist. Zt. 113, 196 f. Alfr. Schultze. — Fr. 
Rörig, Zur Stadtbuchforschung. (Zt. f. läb. G. 
16, 125-29.) 


Necrologia Germaniae (s. 10, 2464). 
T. 5: Dioecesis Pataviensis pars 2: 
Austria inferior. Ed. A. Franc. 
Fuchs. (Tl. v. 2684.) Berl.: Weid - 
mann 13. x, 750 S. 33 M. (T. 4 noch 


nicht ersch.) [2789 
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 311-19 Edw. 
Schröder. 


*78 


Koch, Herb., Kirchenbücher d. 
Reichslandes Elsaß-Lothr. (s. 13, 279), 
Forts. (Mitt. d. Zentralstelle f. dt. 
Personen- u. Fam.-G. 10, 8-52.) [2790 

Macco, H. F., Niederrhein. u. bergische Kir- 
chenbücher. (Dt. Herold 13, Nr. 12.) [2791 

Bächtold. Herm., Üb. d. Plan e. Edition d. dt. 
Zolltarife d. Mittelalters. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 11, 515-32.) [2792 


Schäfer, D., Die Sundzollrechngn. 
als internat. G.- Quelle. (Schäfer, Auf- 
sätze usw. 2, 260-80.) [2793 

Herrmann, Fritz, Quellen zur Topo- 
graph. u. Statist. d. St. Mainz. Häu- 
ser- u. Steuerlisten 1497-1541. Hrsg. u. 
erl. (= 2397.) Mainz: Wilckens. 
160 S. 6 M. [2794 

Booz, E., Fürstenspiegel d. Mittel- 
alters bis z. Scholastik. Freiburg. 
Diss. 13. 89 8. [2795 

Manitius, M., Zur poet. Literatur aus 
Bruxell. 10615-729. (N. Arch. 39, 
155-75.) [2796 

Roth, P., Die neuen Zeitungen in 
Dtld. im 15. u. 16. Jh. Gekrönte 
Preisschrift. (Preisschr. d. fürstl. 
Jablonowskischen Ges. z. Leipz. 43, 
Nr. 25 d. geschichtl.-ökon. Sekt.) 
Lpz.: Teubner. 86 S. 5 M. [2797 


Weltenfürsten d. Braunschweig-Wolfenbüt- 
telschen Lande. Enth.: 35 Kunstbll. n. Stichen 
a. d. kgl. Ernst August-Fideikommiß-Biblioth. 
in Gmunden u. Orig.-Ölgemälden aus d. kgl. 
Schlössern der Marienburg, Gmunden u. Pen- 
zing, d. kgl. Gemälde-Galerie in Herrenhausen 
u. d. vaterländ. Museum in Hannover. Mit hist. 
Beitrr. v. Zimmermann Thies, Lührs u. a. 


Hannov.: Harzig u. M. 13. 2. Mit 99 S. u. 
1 Bl. Text. 35 M. [2798 

Dehio, G., Handbuch d. dt. Kunstdenkmä- 
ler. Bd. 1: Mitteldtid. 2. Aufl. Berl.: Was- 
muth. 487 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 17 Leitschuh. 2799 


Neuwirth, J., Denkmalpflege u. Heimat- 
schutz als neue Aufgaben d. G. vereine. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52. 179-206.) [2800 

Rahn, J., Zur Statist. schweiz. Kunstdenk- 
mitler (S. 13, 2634). Forts.: Th. Durrer, Un- 
terwalden. S. 529-592. (Beil. z. Nr. 69. Bd. 14, 
4 u. 15, 4.) [2801 


Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern 
(s. Nr. 470). Bd. 2: Reg.-Bez. Ober- 
pfalz u. Regensb. Hrsg. v. G. Hager. 
H. 20: H. Karlinger, G. Hager u. 
G. Lill, Bez.-Amt Stadtamhof. 319 S.; 
17 Taf. u. Kte. Bd. 3: Reg. Bez. 
Unterfranken u. Aschaffenb. H. 8: 
H. Karlinger, Bez.- Amt Gerolzhofen. 
Mit hist. Einl. v. H. Ring. 316 S.; 10 
Taf. u. Kte. qe 11 M. [2802 


Bibliographie Nr. 2790—2847 


Kunst- u. Altertums-Denkmale im 
Kgr. Württemb. hreg. v. E. Grad- 
mann (s. 13, 285 u. 2636). Erg.-Atlas 
Lfg. 31 u. 32. 10 Taf. 3 M. 20. [2803 

Laur, W. Fr., Die Kunstdenkmäler 
d. St. Haigerloch. Stuttg.: Meyer- 
Ilschen 13. 20. xj, 34 S.; 9 Tai. 
15 M. [2804 

Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden 
(s. Nr. 471). 9, 2: H. Rott, Amtsbez. 
Bruchsal (Kr. Karlsruhe). 13. 357 8 
36 Taf. 10 M. [2805 


Rez. v. 8, 2 (v. Oechelhaeuser, Amtsbez. 
Heidelberg): Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 170- 
73 K. Lohmeyer. 


Sauer, Jos., Kirchl. Denkmalskde. 
u. Denkmalspflege in Baden 12/13. 
(Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14. 272. 
426.) [2806 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.“ 
Bez. Wiesbaden (s. 11, 264). 5: F. 
Luthmer, Kreise Unter-Westerwald. 
St. Goarshausen, Untertaunus u. 
Wiesbaden Stadt u. Land. xxj, 249 


S.; Taf., Kte. 10 M. 12807 

Berichte üb. d. Tätigkeit d. Prov.-Kommiss. 
f.d. Denkmalpflege in d. Rheinprov. u. d. Prov. - 
Muscen zu Bonn u. Trier (s. 13, 2639). 18: 13 
101 S.; 10 Taf. 2 M. 50. (2303 


Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg. 
Bez. Cassel (s. 11, 269). 5: Paul 
Weber, Kreis Herrschaft Schmal - 
kalden. 2 Bde. xuj, 276 S.; 200 Taf. 
23 M. [2809 

Bau- u. Kunstdenkmäler v. West- 
falen. Hrsg. v. A. Ludorff (s. 13 
2640). Kr. Coesfeld. M. geschichtl. 
Einl. v. Darpe u. Weskamp. 13. 
141 S.; 84 Taf., 3 Ktn. 6 M. [2810 

Darstellung, Beschreib. d. älter. Bau- 
u. Kunstdenkmäler d. Kgr. Sachsen 
(s. Nr. 478). 37: C. Gurlitt, Amts- 
hauptmannsch. Großenhain (Land). 


566 S. 25 M. [2811 
Schmidt, Hans, Die Grabdenkmäler in Häh- 
nichen. (N. Laus. Mag. 89, 168-200.) 12812 
Lemoke, Jahresber. üb. d. Tätigkeit d. Kom- 
miss. z. Erforschg. u. Erhaltg. d. Denkmäler in d. 
Prov. Pommern (s.’13, 2647). 19: 1. X. 12-30. IX. 
13. (Balt. Stud. N. F. 17, Beil. S. 1 ff.) 12513 
Schmidt, Bernh., Die Denkmalpflege in West- 
preuß. (s. Nr. 480). 11:13. 20 S.; 3 Taf. 1 M. 12814 


Hach, Th., Lübecker Glockenkunde. 
(= Nr. 2423.) Lüb.: Schmidt 13. 
xIj, 338 S. 12 M. 50. [2815 


Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte 


*79 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Jäger, O., Dt. G. In 2 Bdn. 4. Aufl. Münch.: 
Beck. 15 M. 12816 
Einhart, H., Dt. G. 5., vollk. neu bearb. u. 
erweit. Aufl. Lpz.: Dieterich. xij, 512 8. 
4 NM. 50. 12817 


Marshall, H. E., A history of Ger- 
many. London: Frowde 13. 462 S. 
7 sh. 6 d. [2818 

Guglia, E., Die Geburts-, Sterbe- u. 
Grabstätten d. röm.-dt. Kaiser u. Kö- 
nige. Wien: Schroll u. Co. 199 8. 
15 M. [2819 


Engelmann, O., Die päpstl. Legaten 
in Dtld. bis z. Mitte d. 11. Jh. Marb. 
Diss. 140 8. [2820 

Pahncke, H., G. d. Bischöfe Italiens 
dt. Nation v. 951-1264. Tl. 1: 951- 
1004. (112 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering 
13. 119 8. 4 M. Vgl. 13, 3614. [2821 

Rez.: N. Arch. 39, 210 B. Schm. 

Weber, Ottok., Dt. G. v. west fäl. Frieden bis 
z. Untergange d. röm. -dt. Reichs 1648-1806, s. 
13. 2654. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 
623-26 Herse; Zt. f. öst. Gymn. 64, 1117f. Lo- 
sert h. 12822 

Auerbach, La France et le Saint Empire 
Romain Germanique dep. la paix de Westphalie 
jusqu’à la révol. franç., a. Nr. 689. Rez.: Westdt. 
Zt. 32, 398-400 Plat zhoff: Engl. hist. rev. 28, 
373-75 Murray; Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 2, 
429-35 Negri. 2823 

Schäfer, D., Dtid. u. Frankreich als erobernde 
Mächte. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 426-37.) [2824 


2. Territorial- Geschichte. 


Silva, F. J. Graf v., Austria. Sein 
u. Werden uns. Heimatsstaates (s. ’10, 
2494). II. 12. 3 Kr. 2825 

Rez.: Zt. f. öst. Gymn. 64, 995-1000 Imen- 
dörfer. 

Kießling, Frz., Altertüml. Kreuz- u. Quer- 
züge. Orts-, landes- u. erdkdl. Mitteilun. insbes. 
a. d. niederöst. Waldviertel, nebst e. Anzahl 
Mitt., Wien betr. Wien: Kubasta u. Voigt 
5 M. 50. [2826 


Schlosser, P., Aus d. Türken- u. 
Franzosenzeit Marburgs u. Umgebg. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 


59-106.) [2827 

Grill, K., Judenburg einst u. jetzt. 2. verb. 
u. verm. Aufl. Judenb. 12. 248 8. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 11. 235-37 Geramb. [2827 a 

Stolz, O., Tirols Stellung in d. dt. G. (Zt. d. 
dt. u. öst. Alpenver. 44, 62-80.) 12828 

Bretholz, B., G. Böhmens u. Mährens, s. Nr. 
498. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 841 f. Zibermayr; 
Engl. hist. rev. 29, 131-33 Forbes; Hist. Zt. 112, 
604-8 Luschin v. Ebengreuth; Dt. Arbeit. Jg. 
13, H. 2 Loebl; Kwartaln. hist. 27, 336-18 
Lodynski. — Bretholz, Meine „G. Böh- 
mens u. Mährens‘ u. ihre Kritiker. (Zt. d. Dt. 
Ver. f. G. Mährens u. Schles. 18, 85-101.) [2829 


Treizler, A., Aus Gödings Vergangenheit. 
Progr. Göding 13. 46 8. [2830 


+ Gagliardi, E., G. d. schweiz. Eidge- 
nossensch. bis z. Abschluß d. mai- 
länd. Kriege 1516. Darstellg. u. Quel- 


lenberr. Lpz.: Voigtländer. 215 S. 
1 M. 50. [2831 

Iselin, L. E., G. d. Dorfes Bettingen. Basel: 
Frobenius 13. 77 S.; 5 Taf. [2332 


Sury d Aspremont, G. v., Landvog- 
teien u. Landvögte d. Stadt u. Republ. 
Solothurn. Soloth.: Lüthy ’13. 80 S. 
3 M. 2833 

Schmidlin, J. Ldw., Zürich, Alt- u. Neu- 
Historisches mit Abschweifgn. Zürich: Kreut- 
ler o. J. 200 8. 1234 

Buchmüller, G., St. Beatenberg. G. e. Berg- 
gemeinde. Bern: Wyb. xj, 656 8.; Taff. u. Kte. 
10 M. 2835 

Meyer, Karl, Blenio u. Leventina v. Burba- 
Tossa bis Heinr. VII., 8. 13. 2675. Rez.: Arch. 
stor. lomb. Ser. 4, Vol. 20. 228-13 Salvioni; Rev. 
d' hist. eccl. 15, 116 f. Fierens. 2836 


Riezler, 8., G. Bayerns (s. Nr. 507). 
Bd. 8: 1651-1726. (Allg. Staaten- G. 
20.) xxvj, 698 S. 15 M. [2837 

Dürnegger, J., Rohrdorfeinst u. jetzt. Münch.: 
Lentner '13. 195 8.; 3 Taf. 2 M. [2838 

Hopf, M., G. d. Hofmark Sandels- 
hausen. (Sep. a. Nr. 84.) Landshut: 


Thomann 13. 247 S. 4 M. [2839 

Lunkenbein, Fr., G. d. St. Schweinfurt v. d. 
Entstehg. d. St. bis in d. Gegenw. Lpz.: Lun- 
kenbein. 194 S. 1 M. 40. 12840 


Ullrich, H., Entererthal. Kultur- 
hist. Studie üb. e. Siedelg. d. Saal- 
gaues. Würzb.: Schöningh. 414 S. 
3 M. 60. 2841 

Haeßlein, H., Beitrr. z. Heimatkde. v. Nürn- 
berg. Nürnb.: Korn. 124 8. 2 M. 20. [2842 

Schröder, Alfr., Das Bistum Augs- 
burg, hist. u. statist. beschrieben, vor- 
mals v. A. v. Steichele (s. Nr. 515). 
Lfg. 61 (Bd. 8, 161-240). 1M. 50. [2843 

Schneider, Eug., Bilderatlas z. würt- 
temb. G. Im Auftr. d. württemb. 
Kommiss. f. Landes-G. unt. Mitwirkg. 
v. P. Göhler hrsg. EBlingen: Neff 


13. 96 S. 4M. [2844 

Aich, J. A., G. d. Marktdorfs Laupheim bis 
z. Aussterben derer von Ellerbach, 1570. Tübing. 
Diss. 135 8. 12845 


Hutter, O., Das Gebiet d. Reichs- 
abtei Ellwangen. (= Nr. 2387 u. Tü- 
bing. Diss.) Stuttg.: Kohlhammer. 
Xj, 228 S.; 2 Ktn. 3 M. 50. [2846 

Jacob. A., Die Herrschaft Boll im Madach. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 32-37.) [2847 


*30 


Wündisch, F., Geschichtsübersicht 
f. Elsaß-Lothr. Straßb.: Du Mont- 
Schauberg. 131 S. 3 NM. [2848 

Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 25, 549 f. R. 

Schloesser, H. C., Die Rückgabe d. Elsaß an 
Frankreich unmöglich! E. geschichtl. Beweis- 
führg. usw. Leipz.-Go.: Hillmann 13. 31 8. 
60 Pf. [2849 

Schäfer, D., Aus dt.-franz. Grenzlanden. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 8-39.) [28350 

Acker, P., Une ville alsacienne. Wissembourg. 
(Rev. des 2 mogdes 14, 15 févr.) 12851 

Wentzcke, P., G. d. Stadt Schlettstadt, s. 11, 
317. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 79-81 
Herr. [2852 

Geschichte u. Beschreibung d. Ober-Elsasses u. 
sein. Bewohner v.d.ältest.b. ind. neuest. Zeiten. 
Entnommen e. Handbuche vom J. 1782. Senn- 
heim i. Els.: Kohler 13. 152 S. 1 M. 60. [2853 

Duvernoy, E., Une enclave lorraine en Alsace. 
Liepvre et l'Allemand Rombach. (Aus: Mém. 
de l'Acad. de Stanislas 11/12.) Nancy: Berger- 
Levrault 12. 86 S. 12854 

Lehmann, J. d., Urkdl. G. d. Burgen u. Berg- 
schlösser in d. ehemal. Gauen, Grafschaften u. 
Herrschaften d. bayr. Pfalz. (Anast. Neudr.) 
Bd. 2: Des Speyergaus. 2. TI. (s. Nr. 525). Lig. 4-8. 
(1857.) S. 225-444. (Pfälz. Bibl. ITI. 2, 4.) — 
Bd. 3: Urkdl. G. d. gräfl. Hauses Leiningen- 
Hartenburg u. Westerburg in d. chemal. Worms- 
gaue. Lig. 1-8. (186 1.) 342 S.; 8 Taf. u. 4 
Stammtaf. (Pfalz. Bibl. TI. 2, 5.) — Bd. 4: 
Urkdl. G. d. Burgen usw. um d. Donnersberg 
u. im Nahegaue. Lfg. 1-6. (186 1.) 326 S. (Pfälz. 
Bibl. TI. 2, 6.) — Bd. 5: Desgl. im Westriche u. 
im ehemal. Bliesgaue. Lfg. 1-6. (1861.) xxjv, 
304 S. (Pfälz. Bibl. TI. 2, 7.) — (à 1 M. 20.) [2855 


Zink, Th., Kaiserslautern in Vergan- 
genh. u. Gegenw. Kaisersl.: Kayser. 
392 S. 7 M. 50. [2856 

Fabricius, W., Siedlungs- u. Bevöl- 
kerungsverhältnisse im ehemal. Amt 
Birkenfeld. (Dt. G. bll. 15, 57-70.) — 
G. Strakosch- Graßmann, Entgegnung. 
(Ebd. 70-80.) [2857 

Diehl, W., Kulturgeschichtl. Bilder 
a. Darmstadts Vergangenh. in ge- 
sammelt. Aufsätzen. Darmst.: Schlapp. 
263 S. 3 M. [2858 

Friedrich, W. L., G. v. Nieder-Ramstadt, m. 


e. Beitr. z. G. d. Mühltals. Darmst.: Bender 
13. 50 8. 1 M. [2359 


Bothe, Fr. u. Bern. Müller, G. d. St. 
Frankf. a. M. in Wort u. Bild. Bd. 1: 
G. d. St. Frankf. a. M. Von B. Frankf.: 
Diesterweg 13. xx1j, 774 S. 25 M. [2860 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 37, 55-57 Edw. 
Schröder. 

Lohmann, F. W., G. d. Stadt Vier- 
sen von d. ältest. Zeiten bis z. Gegenw. 
Viersen: Verl. d. Stadt 13. xvj, 


934 S.; 3 Taf. 5 M. 50. [2861 
Kleintitschen, H., G. v. St. Hubert. Kempen: 
Thomasdr. 13. 196 S.; Taf. u. Kte. 75 Pf. [2862 
Oellers, H., D. Jülicher Herrscherhaus u. d. 
Reichsst. Aachen im 13. u. 14. Jh., s. 13, 2717. 
Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 163-70 Scheins. [2863 


Hanßen, H., Die Rimburg. G. d. 
Burg, d. ehemal. Herrschaft bzw. 


Bibliographie Nr. 2848—2917 


freien Reichs herrschaft u. d. Gemeinde 
Rimburg. Aachen: Aach. Verl.- u. 
Dr.-Ges. 12. 366 8. [2864 

Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 176-78 Huys- 


kons. — E. v. Oidt mann, Zur Geneal. u. Herald. 
früher. Besitzer d. Rimburg. (Ebd. 368-67.) 


Hulshof, A., Historiographie d. middeleeuw- 
sche gesch. van Nederland. (Akad. Antritts- 
rede.) Haarlem '13. 34 8. 12865 

Fockema, D., Gedenkboek van Arn- 
hem, 1813-1913. Rotterdam: van Dit- 
mar 13. 151 S.; Taff. 7 fl. 50. [2556 

Fris, V., Histoire de Gand. Brux.: 
Van Oest & Co. 13. 376 S. 12 fr. [2867 

Pypers, R., Geschiedkund. schetsen 
uit Beveren-Waes’ Bever.-Waes: Stry- 
bol-Van Hoeylandt 11. 325; 371 S. 
15 fr. [28068 


Brunner, Hugo, G. d. Residenzstadt Cassel. 
8. Nr.548. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 10 W. H.; Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 47, 333-35 Küch; Dt. Lit.-Ztg. 
„14, Nr. 15 Knetsch; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2. 
218-23 Hopf. — A. Stölzel, Zur ältest. Anlage 
Cassels. (Hist. Vierteljschr. 17, 161-86.) {2569 

Butte, H., Hersfeld u. d. Landgrafschaft He 
sen im 14. u. 15. Jh. (Hessenland 13, Nr. 11- 
11.) 2870 

Fischer, Fritz, Die Kommende Mülheim a. d. 
Möhne, e. Niederlassg. d. dt. Ritterordens von ihr. 
Gründg. bis zu ihr. Aufhebg. 1809. (Sonderhit. 
v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax 13. 74 8. 2 M. [2371 


Brill, J., Spezial-G. d. Stadt Wie- 
denbrück u. d. Umgegend. Wiedenbr.: 
Selbstverl. 130 8. [28723 

Tjaden, H., Illustr. ostfries. G. Em- 
den: Schwalbe 13. 162 S.; Taff. 
4 M. [2874 

Rüthning, G., Oldenburg. G., s. 13, 2730. 
Rez.: Bremisch. Jahrb. 25, 212-14 Bippen. [2875 


Kohnen, A., Die Grafen v. Olden- 


burg- Wildeshausen. (Jahrb. f. G. d. 
Hrzgts. Oldenb. 22, 60-154 u. Münst. 
Diss. ’13.) [2876 


Jürgens, Aus dem Inhaltsverzeichn. zu Re- 
dekers Chronik (s. 13, 366). Forts. (Hannov. G. - 
bll. 16, 104-23; 218-32. 17, 99-101; 308-20.) [2877 

Scherwatzky, R., G. d. Herrschaft Plesse. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 300-342 
u. Gött. Diss. 13.) 2878 

Ohnesorge, Einleitg. in d. lübische G., 8. 13. 
2741. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 
14, 83-93 Borchling. [2879 

Jessen, A., G. d. Kirchspiels u. Amtes Trittau 
u. sein. weiter. Umgebg. Aus d. Nachl. hrsg. 
v. H. Jessen. Hamb.: Agentur d. Rauh. Hau- 
ses. xj, 364 8.; 5 Taf. 6 M. 12880 


Frühling, K., Schloß Wernigerode; überarb. 
u. m. Anmerkgn. verseh. v. Jacobe. (Aus: Zt. 
d. Harz-Ver. 46.) Werniger.: Jüttner 13. 38 3.; 
5 Taf. 1 M. 25. — P. Höfer, Der Forst v. Hassel- 
felde. (Dies. Zt. 297-303.) Vgl. 13, 2745. [2381 

Ansorge, Th., G. d. Ortschaften Hohenziatz 
u. Lüttgenzlatz (Parochie Hohenziatz). (Aus: 
„Tagebl. f. d. Jerichowschen u. benachb. 
Kreise“) Burg: Hopfer 13. 70 S. 1 M. 20. [2383 


Territorial-Geschichte. — Verfassung 


Redens, Th., Hist. Entwicklg. d. Landesgrenze 
zwisch. d. Hrzgt. Anhalt u. d. Prov. Sachsen, 
soweit d. Grenze von d. Fuhne gebildet wird 
(Saalkreis u. Kreis Bitterfeld), von d. ältest. Zel- 
ten ab bis 3. Gegenw. Hall. Diss. 203 8. [2883 


Wäschke, H., Anhalt. G. (s. 13, 
2746). 3: Von d. Teilung bis z. Wieder- 
voreinigung. 13. x1j, 591 S. 6 M. [2884 

Selbstref.: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 3991. 
— Rez. v. 1-3: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 207- 
12 Peuckert. 

Fricke, Entstehg. Bernburgs. (Arch. f. Landes- 
u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 23, 151-58.) [2885 

Wernecke, G., Wartenburg einst u. jetzt. 
Wittenb.: Wunschmann 13. 162 8. [2886 

Spangenberg, C., Mansfeld. Chro- 
nica (s. 13, 2748). Tl. 4: Beschreibg. 
d. Grafschaft Mansfeld von ortt zu 
ortt, der Schlösser, Stedte usw. Hrsg. 
v. C. Rühlmann. (= 2437.) Eisleb.: 
Schulbuchh. 13. 312 S. 4 M. [2887 

Engelhardt, Ew., Arterner Heimat- 
puch. Natur- u. Kultur-G. d. St. 
Artern von Urzeiten bis z. Gegenw. 
Artern: Stadtverwaltg. 13. 4°. 408 8. 


Geb. 7 M. 50. [2888 
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 47, 68-70 E. Jacobs. 
Kahle, K., Aus Eisenachs guten u. bösen Ta- 

gon (s. 08, 287). H. 9 1861-70 ( = Nr. 2439). 

13. 172 8. 1 M. 2889 
Francke, H. G., 1 d. thür.-meißn. Grenz- 

gebiete. (Mitt. d. "Alt.-Ver. Plauen 24, 21-74.) 

— A. Neupert, Bilder a. d. Plauischen Stadt- G. 

(Ebd. 135-54.) — Ders., Vom alten zum neuen 

Plauen. (Ebd. 155-67.) — Ders., Die Ruine 

Dobenau. (Ebd. 85-91.) 2890 


Crasselt, Fr. Aug. u. Frz. Hellriegel, 
Chronik v. Markneukirchen. Zwickau: 


Zwick. Ztg. 13. jx, 152 S. 4 M. 25. [2891 
Markert, Th., Auerbach im Erzgeb. im Wan- 
del d. Zeiten. Zwönitz: Ott 13. 52 8. 1 M. [2892/3 
W., Die Landesherren d. Niederlau- 

sita. (Niederlaus. Mitt. 12, 171-85.) — Karl Ul- 
rich, Dic Passerini. (Ebd. 91-125.) [2894 


Wadäington, Histoire de Prusse T. 1, s. 
Nr. 581. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 120-23 
Zickursch. [2805 

Thamm, G. d. brandb.-preuß. Staates, 8. 13, 
400. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 609 
Mcusel. 2896 


[ 
Koser, R., G. d. brandb.-preuß. 


Politik. Bd. 1: Bis z. Westf. Frieden 
v. 1648. Stuttg.: Cotta 13. xuj, 
508 8. 12 M. [2897 


Geschichte d. preuß. Hofes. Hrsg. v. 
Geo. Schuster (s. 12, 2579). Bd. 3, 
TI. 1: E. Bleich, Der Hof d. Königs 
Friedr. Wilh. II. u. d. Königs Friedr. 
Wilh. III. xvVIIj, 208 S. 7 M. 50. [2898 

Klmkenborg, I., Stellung d. Hauses Fincken- 
stein am Hofe im 17. u. 18. Jh. (Hohenz. Jahrb. 
17, 156-72.) [2899 

Holtse, Fr., G. d. Mark Brandenb., s. Nr. 686. 


Bez.: Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 9/10, 426-28 


Zscharnack; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 631. 
Goldschmidt. 2900 


Schulze, Dan. Fr., Zur Beschreib. u. 


G. v. Spandow. Gesammelte Materia- | 


*81 


lien. Im Auftr. d. Kirche u. d. Stadt 
hrsg. v. O. Recke. Spandau: Hopf 
13. xıj, 695; 495 8. 21 M. [2901 


Chronik. ( 

43/44, 109-14.) [2902 
w G. d. Stadt Stettin, s. ’13, 2773. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5 Heinemann. [2003 
Metseke, A, Die franz. Kolonie in Stettin. 

Stett. Progr. 13. 4°. 10 8. [2904 
Jecht, R., Gelutitz e. bis jetet unbekannt. 

Dort in d. Vorstadt v. Görlitz. (N. Laus. Magaz. 


89, 211-13.) (2905 
Zum Winkel, A., Die Stadt Liegnitz 
seit Einführg. d. Städteo 1809. 


Liegn.: Kaulfuß ’13. 6298. 3M. [2906 
Sehife, D., Unser Recht auf d. Ostmarken. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 305-20.) 12907 
Missalek, E., Zur ältest. G. Polens. 
(Zt. f. osteurop. G. 4, 161-86.) [2908 
„O., Die Personal- u. Amtsdaten d. 
Hochmeister d. dt. Ritterordens von sein. 
Gründg. bis z. J. 1525. (Oberland. G. bil. H. 15.) 
Vgl. Nr. 595. 12909 
Simson, P., G. d. St. Danzig. (In 

4 Bdn.) Lfg. 1-3 = Bd. 1 (Von d. An- 
fängen bis 1517), Lfg. 1-3. Lfg. 4 (Ur- 
kunden), Lfg. 1. Danz.: Kafemann 
13. 3. xvi, 423; 147 S. (à 4 M.) [2910 

: Dt. Lit.-Ztg.’14. Nr. 12 Peribach. 

Hoffmann, „ Chronik d. Dorfes Praust, 
Kr. Danzig. Höhe, Praust (Westpr.): Gawlowski 


13. 120 8. 1 M. 50. 12911 
3. Geschichte einzelner Ver- 
hültnisse. 

a) Verfassung. 


(Reich, Territorien, Städte.) 
Below, G. v., D. dt. Staat d. Mittel- 
alters. E. Grundriß d. dt. Verfassgs.- 
G. Bd. 1: Die allgem. Fragen. Lpz.: 
Quelle u. Meyer. xx, 387 S. 9 M. [2912 


(vgl.: Below: Intern. Monatsschr. f. Wiss. 
usw. Jg. 8, Nr. 5, 521-52.) 


Dungern, Frhr. v., War Dtschl. e. 
Wahlreich? (Erweit. Sonderdr. a.: 
„Festschr. f. A. Wach“ .) Lpz.: Meiner 


13. 70 S. 3 M. 50. [2913 
Rez.: Dt. Herold 14, Nr. 1 Kekule v. Stra- 
donitz; Hist. Zt. 113, 658 f. Haller. 


Wunderlich, Br., Die neuer. Ansich- 
ten üb. d. dt. Königswahl u. d. Ursprg. 
d. Kurfürstenkollegiunis. (114 v. Nr. 
2.) Berl.: Ebering ’13. 223 8. 6 M. 
(99 S.: Hall. Diss. ’13.) 2914 

Schönherr, F., Die Lehre v. Reichs- 
fürstenstande d. Mittelalters. (Lei pz. 
D iss.) Lpz.: Koehler. 156 S. 2 M. 75. 

[2915 

Schubert, P., Die Reichshofämter u. 

ihre Inhaber bis um d. Wende d. 12. Jh. 


Berl. Diss. 77 S. [2916 
Buchner, M., Entstchg. d. Erzämter, 8. 12. 
2509. Rez.: Theol. Lit. Ztg. 13, Nr. 8 Lerche; 


Histor, Viorteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 6 


*32 


Mitt. d. Inst. f. öst. G. 34, 3491f. Hugelmann; 
Hist. Jahrb. 34, 843-50 Riedner; Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 2, 41-43 Taube; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 518-21 Rosenstock. 12917 

Krammer, M., Das Kurfürstenkolleg v. sein. 
Anfängen bis z. Zusammenschluß im Renser 
Kurverein d. J. 1338, 8. 13, 2792. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 523-41 Rosenstock u. Ent- 
gegng. v. Kr. ebd. 35, 641-45. 12918 

Buchner, M., Entstehg. u. Ausbildg. d. Kur- 
fürstenfabel, s. 13, 2793. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, G. A., 522 1. Rosenstock. (2919 


Geist, H., Der Kurerzkanzler v. 
Mainz als treibende Kraft in d. Zer- 
setzg. d. alt. dt. Reiches. (Beitr. z. 
Staatsrechts-G. d. alt. dt. Reiches.) 
Greifsw. Diss. 13. jx, 48 S. [2920 

Eichmann, Ed., Die rechtl. u. kir- 
chenpolit. Bedeutg. d. Kaisersalbg. 
im Mittelalt. (Festschr. v. Hertling 
dargebr. 263-71.) [2921 

Meister, A., Entstehg. d. Kuriatstim- 
men. (Hist. Jahrb. 34, 828-34.) [2922 

Kormann, K., Die Landeshoheit in 
ihr. Verhältnis zur Reichsgewalt im 
alt. Dt. Reich seit d. westf. Frieden. 
(Zt. f. Polit. 7, 139-70.) [2923 


„C., Ständotum u. Konstitutionalis- 
mus. (Zt. f. Polit. 7, 123-38.) [2924 

wW , Verfassgs.-G. d. dt. Kirche im 
Mittelalt. 2. A., 8. Nr. 612. Rez.: Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 4 F., 1, 696-700 Hilling; Rev. 
d’hist. eccl. 15, 105-10 von der Essen; Hist. 
Zt. 113, 6809—12 Brackmann; Zt. f. öst. Gymn. 
65, 443 Loserth. Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 
739. H. B. [2925 

Weise, G., Königtum u. Bischofswahl im 
fränk. u. dt. Reich vor d. Investiturstreit, s. 13, 
2803. (57 S.: Gieß. Diss. 12.) Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 503-8 Scharnagl; Theol. 
Lit.-Ztg. 13, Nr. 23 Lerche. [2926 

Dauch, Br., Die Bischofsstadt als 
Residenz d. geistl. Fürsten. (109 v. 
Nr. 2.) Berl.: Ebering 13. 2728. 7M. 
20. (57 8.: Berl. Diss.) [2927 

Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 12 u. Theol. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 13 Lerche; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, 
K. A., 538-41 Werminghofl. 

Hofmann, Konr., Die engere Im- 
munität in dt. Bischofsstädten im 
Mittelalt. (Veröff. d. Görres-Ges. Sekt. 
f. Rechtsw. H. 20 u. Tübing. Diss.) Pa- 
derb.: Schöningh. x, 152 8.5M. [2928 

Hirsch, H., Die Klosterimmunität seit d. In- 
vestiturstreit. Untersuchgn. z. Verfassgs.-@. d. 
Dt. Reiches u. d. dt. Kirche, s. 13, 2805. Rez.: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 677-711 Beyerle; Hist. 
Jahrb. 15, 386 f. Huyskens; Stud. u. Mitt. 3. 
G. d. Bened.-Ordens N. F. 4. 167f. Tomek; 
Vierte ljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 249-57 
Aubin. [2929 

Sehling, E., G. d. protest. Kirchen- 
verfassg. 2. Aufl. (R. II, 8 v. Nr. 1.) 
Lpz.: Teubner. 508. 1M.80. [2930 

ez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24/25 E. Förster. 


Hayer, Ernst, Bemerkgn. z. frühmittelalterl. 
insbes. ital. Verfassungs- G., 8. 13, 2806 a. Rez.: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 475-84 Niese. [2931 


Bibliographie Nr. 2917—2980 


Schneider, Fed., Die Reichsverwaltg. 
in Toscana v. d. Gründg. d. Lango- 
bardenreiches bis z. Ausgang d. Stauf - 
fer (568-1268). Bd. 1: Die Grundlagen. 
(= 11 v. Nr. 2345.) Rom: Loescher. 
xx, 352 S. 12 M. [2932 

Rez.: Lit.-Zbl. 14. Nr. 26 E. Mayer. 


Schiefer, W., Beitrr. z. Lehre vom 
Repräsentantencharakter d. dt. Land- 
stände. (Westdt. Zt. 32, 261-335.) 
36 S.: Bonn. Diss. 13. [2933 

Zehntbauer, Verfassungsändergn. im neuer. 
Österr., s. 13, 435. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 850-52 
Turba. 12934 

Fellner, Th. u. Hnr. Kretschmayr, Österr. 
Zentralverwaltg. Abt. 1, s. 11, 383. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 697-702 Kogler. [2935 

Hauptmann, Ludm., Das Schöffentum auf 
slovenisch. Boden. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 10, 181-207.) [2936 

Köster, A., Die staatl. Beziehgn. d. böhm. 
Herzöge u. Könige zu den dt. Kaisern v. Otto d. 
Gr. bis Ottokar II., s. 13, 439. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 643 f. Peterka; Dt. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 44/15 Bretholz. 12937 

Stieber, M., Böhmische Staatsverträge, s. 
13, 440. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A. 
645-47 Peterka. 12938 

Roth, Carl, Die Bücherzensur im alten Basel. 
(Zbl. f. Bibliothw. 31, 51-67.) 2939 


Omlin, H., Die Allmend-Korpora- 
tionen d. Gemeinde Sarnen, Obwalden. 


(Geschichtsfreund 68, 1-184.) [2940 

Schmidt, Günth., Das würzburg. Herzogt. u. 
d. Grafen u. Herren v. Ostfrank. v. 11.-17. Jh., 
8. 13, 2812. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 
579-81 Glitsch; Hist. Jahrb. 35, 447 f. K. O. 
Müller. [2941 

Wülk, J. u. H. Funk, Die Kirchenpolitik d. 
Grafen v. Württemb., bis z. Erhebg. Württem- 
bergs zum Herzogt. 1495, s. 18, 2813. (53 8.: 
Tübing. Diss. 12.) Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 28, 715-17 Haering; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 
O. R. Redlich. 2942 

Christophel, Die direkt. Staatssteuern in 
Baden bis z. 16. Jh., s. 12, 2613. Rez.: Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 28, 172 f. r. 12943 

Kiener, F., Studien z. Verfg. d. Territoriums 
d. Bischöfe v. Straßb., s. Nr. 621. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 711-13 Beyerle; Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 29, 339-44 Frankhauser; Hist. 
Vierteljschr. 17, 250-81 Seeliger. [2944 


Nieschlag, Fr., Quellenkrit. u. ver- 
fassungsgeschichtl. Beitrr. z. G. d. 
Mark Maursmünster im Elsaß. (45 v. 
Nr. 104.) Straßb.; Heitz 13. jX 
95 S. 3 NM. 12945 

Schmidtborn, E., Zur G. d. kurpfälz. 
Oberamts Bacharach. Marb. Diss. 13. 
57 8. [2946 

Rolff, G., Die rhein. Landgemeinde- 
verfassg. seit d. franz. Zeit. Bonn. Diss. 


12. 181 8. 12947 

Kentenich, Beitrr. z. G. d. Landkreises Trier 
(s. 12, 2616). Forts. (Trier. Chron. N. F. 8, 177- 
80. 9, 79-90.) — Ders., D. alte kurtrier. Amt 
Wittlich (s. Nr. 623). Schluß. (Ebd. 10, 21-26; 
57-60; 117-22; 178.84.) [2948 


Verfassung 


Weimann. Die Mark- u. Walderbengenossen- 
schaften d. Niederrheins, s. 13, 447. Rez.: 
Beitrr. 3. G. d. Niederrh. 25, 232 f. Wentzcke; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 466 ff. Mayer - 
Homberg. [2949 


Germing, J., G. d. amtl. Finanz- 
statist. d. ehem. Grafschaft Mark v. 
Beginn d. brandb. Regierg. bis 2. 
Gründg. d. Kriegs- u. Domänenkam- 
mer in Kleve 1609-1723. Münst. Diss. 
13. 81 8. Vgl. 10, 2603. [2950 

Cappelle, R., Beitrr. z. G. d. Erben- 
tage, namentl. derjenig. d. Grafschaft 
Mark. (Beitrr. z. G. Dortmunds 23, 
75-169 u. Gött. Diss. 13.) [2951 

Rez.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 285 f. 

Lohn, O., Entwicklg. d. Corveyer 
Schutz- u. Vogteiverhältnisse von d 
Gründung d. Klosters im J. 823 bis 2. 
Abschluß d. Erbschutzverträge d. J. 
1434 (43 v. Nr. 134 u. Münst. Diss. 13). 
Hildesh.: Lax. 112 S. 2 M. 80. [2952 

Nerlich, O., Der Streit um die 
Reichsunmittelbarkeit d. ehemal. Herr- 
schaft u. später. Grafsch. Steinfurt bis 
z. Flinteringischen Vertrage (1569). 
(42 v. Nr. 134 u. Münst. Diss.) Ebd. 
13. 153 8. 3 M. [2953 

Prüllage, Th, Der Gau Dersi. 
N f. d. G. d. Hrzgts. Oldenburg 
22, 3-59. u. Münst. Diss. 13.) [2954 

Schmidt, Eberh., Die Standesherr- 
schaften d. Niederlausitz. (Nieder- 
laus. Mitt. 12. 1-90.) [2955 

Lorenz, R., Herrschaften u. Enkla- 
ven d. Oberlausitz. Leipz. Diss. ’13. 
112 8. [2956 

Seidel, P., Die Insignien u. Juwelen 
d. preuß. Krone. Mit Einleitg. v. R. Ko- 
ser. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 1-69.) [2957 

Hintze, O., Die Hohenzollern u. d. 


Adel. (Hist. Zt. 112, 494-524.) [2958 
Ihde, R., Amt Schwerin. G. sein. Steuern, 
Abgaben u. Verwaltg. bis 1655, 8. 13, 2826. Rez.: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 68311. 
Aubin; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 602f. 
Spangenberg. 12959 
` Croon, Die landständ. Verfassg. v. Schweid- 
nitz-Jauer, s. 13, 457. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 26, 612-14 Rachel; Hist. Jahrb. 34, 
915-17 K. O. Müller; Zt. d. Sav. Stiftg. 34, G. A., 
599-602 Spangenberg; Jahrbb. f. Nat. ök. 102, 
394. Aubin; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 1 AN 
12960 


l Schönberg, L., Technik d. Finanzhaushalts 
d. dt. Städte im Mittelalt., s. 13, 2831. Rez. 
Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 368- 71 Toberg. (2961 


Zycha, Adolf, Üb. d. Ursprg. d. 
Städte in Böhmen u. d. Städtepolit. 
d. Pfemysliden (s. Nr. 643). 

(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
52, 263.307; 559-605. 53, 124-70.) [2962 


*83 


Krieg, K., Beitrr. z. Verfassgs-G. 
Augsburgs bis zur Einsetzg. d. Rates. 
Leipz. Diss. 13. 86 8. [2963 

Müller, Karl Otto, Die oberschwäb. Reichs- 
städte. Ihre Entstehg. u. ältere Verfg., 3. Nr. 
645. Rez.: Korr. bl. d. Gesamtver. 61, Sp. 4771. 
Pischek; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 581-87 
Alfr. Schultze; Dt. Lit.-Ztg.’14, Nr.52 Keutgen. 
— Vgl. Nr. 2517. [2964 

Schliz, Alfr., Verfg. u.Verwaltg. d. Beichmr. 
Heilbronn im Mittelalt. 1, s. 12, 2641. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 H. Knapp. 12065 

Hunn, K., Aus d. G. Meersburgs. Vor nehml. d. 
rechtl. Verhältnisse zw. d. Stadtherrn u. d. Stadt. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 15-28.) [2966 

Hund. A., Die Reichenweirer Neubürger v. 
1506-49. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 567- 
608.) [2967 

Lücker, Die Finanzen d. Stadt Köln seit d. 
Ausgange d. 18. Jh. TI. 1, s. 12, 2644. Rez.: 
Westdt. Zt. 32, 253 f. Hashagen. [2968 

Ohlendorf, Das niedersächs. Patriziat u. a. 
Ursprg. s. 13, 472. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 1, 390-92 Schaer. [2969 

Arnecke, Fr., Hildesheimer Stadtschreiber, 8. 
Nr.649. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 568-70 
Rehme; Hist. Jahrb. 35, 229-31 Lerche. [2970 

Feine, H. E., Der Goslarische Rat 
bis z. J. 1400. (120 v. Nr, 38.) Bresl.: 
Marcus 13. xnj, 158 S. 5 M. [2970 

Rez.: Hana. G. bll. 14, 339-58 Frölich; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 578-81 Beyerle. 

Rosendorf, H., Tangermünder Ver- 
fassungs- u. Verwaltungs-G. bis z. Ende 
d. 17. Jh. (Sammlg. wissensch. Arbeiten 
H. 19 u. Greifsw. Diss.) Langensalza: 
Wendt & K. 198 S. 5 M. [2971 

Blümcke, O., Der Rat u. die Rats- 
linie v. Stettin. (Balt. Stud. N. F. 17, 
61-148.) [2972 

Ostwald, P., Zur Stadtverfassg. im 
Lande d. Dt. Ordens. (Dt. G.bll. 15, 


115-22.) [2973 


Seeliger, G., Handwerk u. Hofrecht, s. Nr. 
658. Vgl. v. Below: Hist. Zt. 112, 429 u. Seeli- 
ger: Hist. Vierteljschr. 17, 2921. [2974 

Schäfer, D., Zur G. d. Zunftwesens. (Schäfer, 
Aufsätze usw. 1, 84-106.) 12975 

Ressel, Arch. d. Bäckergenossensch. in Wien, r. 
Ir. 659. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 11 v. Srbik; Hist. 
Zt. 113, 695-97 Uhlirz. (2976 

Szädeczky, L., Iparfejlödes és a cze- 
hek törtenete Magyarországon. (Ent- 
wicklg. d. Gewerbes u. G. d. Zünfte in 


Ungarn.) Budep: 13. 234; 376 S. [2977 
5 . . Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 


Dirr, P., Studien z. G. d. Augsburg. 
Zunftverfassg. 1368-1548. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Schwaben u. Neub. 39, 144. 
243.) [2978 

Zeltner, E., Gerber u. Papierer in 
Freiburg i. Br. bis z. Ende d. 16. Jh. 


Freib. Diss. 13. 48 8. [2979 
Kleiner, V., Bregenzer Zunftordngn, (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 56-70.) 12980 


6° 


484 


Thimme, Hans, Das Kammeramt in Straßb., 
Worms u. Trier, s. ’13, 2841. (Freiburg. Diss. 
13.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 570-72 
Molitor; Hist. Zt. 112, 656 Sander. (2981 

Weber, Wilh., Einiges üb. d. ehemal. Schnei- 
deramt d. St. Oldenburg. (Jahrb. f. d. Gd. d. 
Hrzgts. Oldenb. 22, 195-201.) — Th. Raspe, Von 
d. alt. Oldenb. Goldschmieden. (Ebd. 202- 
11.) [2982 
Lahrsen, K., Das Lauenburger Schiff- 
amt. Kiel. Diss. 75 8. [2983 

Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 
182-84 Peters. 

Unterhorst, M., G. u. Bedeutg. d. 
Kieler Kramerkompagnie. Kiel. Diss. 
13. 127 S. [2984 

Kirsten, G., G. d. Innung d. Bau- 
meister zu Dresden. Dresd.: Holze u. 
P. 76 S.; 11 Taf. 3 M. 50. [2985 

Sommer, H., Die Müllerinnung zu Grätz. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14. 3-6.) [2986 

Ropp, Baron Arth. v., Das zünftige 
Handwerk in Mitau zu herzogl. Zeit, 
1562-1795. Freiburg. Diss. 13. Xjv. 
162 S. e [2987 
b) Wirtschafts- und Sosialgeschichte. 

(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, 
Handel, Verkehr. — Stände, Juden.) 

Bücher, K., Entstehg. d. Volkswirtschaft 
9. Aufl. Tübing.: Mohr 13. 464 8. 7 M. 20. (2988. 

Caro, G., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u. 
Vertassgs.-G., 8. Nr. 668. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 34, 6731. Dopsch; Westdt. Zt. 82, 
391f. Oppermann. [2989 

Zielenziger, K., Die alten dt. Kame- 
ralisten. Beitr. z. G. d. Nationalök. 
u. zum Problem d. Merkantilismus. 
(Beitrr. 2. G. d. Nationalökonomie. 
Hrsg. v. K. Diehl. H. 2.) Jena: 
Fischer. xuj, 468 S. 12 M. [2990 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 Nielsen. 

Schuhmacher, Ant., Wirtschaftl. 
Entwicklg. d. Stadt Buchau am Feder- 
see. Tübing. Diss. 13. 78 S. [2991 

Helbok, J., Bevölkerg. d. Stadt Bregenz a. 
Bodensee, s. 13, 2851. Rez.: Forsch. usw. z. G. 
Tirols usw. 10, 305-7 Tizian; Hist. Zt. 112, 602-4 
Bothe. 12992 
Wiebach, E., Beitrr. z. Kenntn. d. Volks- 
dichteknderg. im Unter- Elsaß 1723-1910. Straßb. 
Diss. 13. 103 8.; Ktn. [2993 

Ew., Die Verändergn. d. Volksdichte 
in d. lothring. Kreisen Forbach u. Baargemünd 
1801-1910. Straßb. Diss. 106 8.; Tabellen u. 
Ktn. (2994 

Söhn, J., G. d. wirtschaftl. Lebens 
d. Abtei Eberbach im Rheingau, vor- 
nehm]. im 15. u. 16. Jh. (= 2693.) 
Wiesbad.: Bergmann. 164 S. 6 M. 
(Tl. 2: Gött. Diss. 13. 49 S. [2995 

Iigen, Th., Grundlagen d. mittel- 
alterl. Wirtschaftsverfassg. am Nie- 
derrhein. (Westdt. Zt. 32, 1-132.) [2996 


—— — M 


Bibliographie Nr. 2981—3044 


„W., Cäsar, Tacitus, Karl d. Gr. 


Fleischmann 
u. d. dt. Landwirtschaft, s. 12, 2666. Rez.: Zi. 
d. Hist. Ver. f. Steiermark 11, 289-44. (2907 
Frank, Chr., Die Hochäcker. (Sonderhft. zu 
d. „Dt. Gauen“. Biblioth. f. Volks- u. Heimat- 
kde. H. 87.) Kaufbeuren: „Dt. Gaue“ 13. 130 
8. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 675 Riedner. [2998 
Groeteken, Das alte Rittergut Gremsmühlen 
in sein. geschichtl. Entwicklg. Lingen: R. van 
Acken 13. 22 8. 40 Pt. [2999 
Ehlers, Wilh., Besiedelung d. Moorgebiete 
in d. Niederungen d. Wümme, Wörpe, Hamme 
u. d. mittl. Oste. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 1-105.) [3000 


Engelbrecht, Erwin, Die Agrarver- 
fassg. d. Ermlandes u. ihre hist. Ent- 


wicklg. (Staats- u. sozialwissenschaftl 
Forse 169.) Münch.: Duncker u. 


H. 13. 256 S. 6 M. 50. (Abschn. 3: 


Berl. Diss. 13. 96 8.) 19001 
Rez.: Jahrbb. f. Nationalök. 102, 107-9 Aubin. 


Reichswald, Der, b. Nürnberg in geschichtl. 
u. wirtschaftl. Beziehg. Ansbach: Brügel & 8. 
12. 82 8. (9002 

Krudewig, J., Der Königsforst bei Köln. 
E. torstwirtschaftsgeschichtl. Studie. (Jahrb. d. 
Köln. G.-Ver. 2, 35-52.) [3003 

Hammers, J., Die Waldgenossenschaften in 
d. Aachen. Gegend. (Münst. Diss.) Aachen: 
Cremer 13. ix, 91 8. 1 M. 80. (3004 


Köhl, O., Zur G. d. Bergbaues im 
vormal. Fürstent. Kulmbach-Bay- 
reuth, m. besond. Berücks. d. zum 
Frankenwalde gehör. Gebiete. Kul- 
turgeschichtl. Studie. Hof: Klein- 
schmidt. 144 S.;1 Fksm. 2M. [3005 

Christ, K., Alter Bergbau an d. Bergstraße. 
(Mannh. G. bil. 15, 18-21; 48.) Vgl. Nr. 694. (3006 

Utsch, R., Entwicklg. u. volkswirt- 
schaftl. Bedeutg. d. Eisenerzbergbaues 
u. d. Eisenindustrie im Siegerland. 
Tübing. Diss. 13. 231 8. 13007 


Frieß, E., Soz.- u. Wirtsch.-G. d. Eisenarbei- 
ter in Waidhofen a. d. Ybbs (s. 11, 452). 2. Forts. 
(Jahresber. d. Museal - Ver. f. Waidhofen 3/4, 
63-93.) [3003 


— — — 


Techen, Fr., Die dt. Handwerker in 
Bergen. (Hans. G. bll. 13, 561-76.) 
Vgl. 13, 2872. [3009 

Sals, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neuzeit, 
8. Nr. 607. Rer.: Mitt. d Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 58, 173-91 Pick. — Entgegng. v. Salz 
auf d. Rez. Sanders u. Antw. v. Sand.: Dt. Lit. 
Ztg. 14, Nr. 7. Vgl. Salz, In eigener Sache — 
u. Max Weber, Redaktion. Nachwort: Arch. f. 
Sozialwies. 38, 527-50. Vgl.: P. Sander, In 
eigen. Angelegenheit — u. Erklärg. v. Weber: 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 23 u. 26. — Die rechts- 
u. staatswiss. Fakultät d. dt. Univ. Prag üb. d. 
Angriff M. Webers geg. Sander. Prag; Fakult. 
328. Vgl.: G. Seeliger, Kritik u. Polemik (Hist. 
Vierteljschr. 17, 463 f.). [8010 


Hummel, J. Fr., Das Textilge werbe 
d. St. Würzburg bis z. Ausgang d. 
17. Jh. Freib. Diss. 13. 123 8. [3011 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte 


Lévy, R., Hist. &conom. de l'industrie coton- 
nière en Alsaco, s. 13. 499. Rez.: Rev. de syn- 
thèse hist. 26, 313-19 Ballot. [3012 

Hamb A., Die Steinindustrien d. Vorder- 
eifel. (Eifel-Festschr. 295-308.) (3013 

V C., Die Aachen. Nadelindustrie. 
Heidelb. Disa. 13. 144 8. 13014 

Vockert, R., Das Baugewerbe dar- 
gest. auf Grund Leipz. Verhältnisse f. 
d. Zeit v. 15. Jh. bis z. Gegenw. 
Tübing. Diss. 124 8. [3015 


Meerwein, G., Entwicklg. d. Chem- 
nitz. bzw. sächs. Baumwollspinnerei 
1789-1879. (Heidelb. Diss.) Berl.: Ebe- 
ring. 103 S. 2 M. 80 [3016 

W., Die Llssaer Pulvermühlen u. 
d. Familie Zugehör. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28, 
211-42.) [3017 


Müller, Conr., Altgerman. Meeres- 
herrschaft. Mit 13 Bildtaf. u. 2 Ktn. 
Gotha: Perthes. xrj, 487 S. 10M.[3018 

Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 36 Waschunitius. 

Schäfer, D., Dtld. zur See. E. hist.-polit. 
Betrachtg. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 24-101.) 
— Ders., Die Aufgaben d. dt. See-G. (Ebd. 281 
-92.) — Ders., Der Kampf um d. Ostsee im 16. 
u. 17. Jh. (Ebd. 102-26.) [3019 

Hagedorn, Bernh., Entwicklig. d. 
wichtigst. Schiffstypen b. ins 19. Jh. 
(= 2421.) Berl.: Curtius. xvj, 133 8.; 
28 Taf. 9 M. 50. 3020 

Rez.: Hans. G. bll. 14, 307-85 W. Vogel; 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 38, 4, 519-1 Brinkmann. 

Schäfer, D., Wisby u. Gotland, e. Rest nor- 
disch. Mittelalters. (Schäfer, Aufsätze usw. 1, 
107-18.) — Ders., Zur G. d. dt. Handels nach 
Finland. (Ebd. 119-32.) — Ders., Die Hanse 
u. ihre Handelspolitik. (Ebd. 168-93.) — Ders., 
Zur Eröffnung d. Nordostsee- Kanals. (Ebd. 414 
-35.) [3021 

Häpke, R., Friesen u. Sachsen im 
Ostseeverkehr d. 13. Jh. (Hans. G.- 


bil. 13, 163-92.) [3022 
Brinkmann, C., Der Beginn d. neuer. 
Handels-G. u. d. Aufkommen d. See- 


mächte. (Hist. Zt. 112, 264-83.) [3023 
Arup, Studier i engelsk og tysk handels hi- 
storie, 8. 10, 2667. Rez.: Hist. Zt. 112, 595 f. 


Daenell. (3024 

Nistor, Handel u. Wandel in d. Moldau bis z. 
Ende d. 18. Jh., 8. 18, 515. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
13, Nr. 6 Rachel: Hist. Zt. 111, 215 Loserth; 
Hist. Vierteljschr. 17, 207 f. Kaindl. 13025 

Rintelen, I., Das Ragionenbuch d. 
Augsburg. Kaufmannschaft. E. Beitr. 
z. G. d. Handelsregisters. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Schwab. u. Neub. 39, 96- 
143.) [3026 

Birkenmaier, A., Die fremd. Krä- 
mer zu Freiburg i. B. u. Zürich im 
Mittelalt. bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Zt. 
d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw. v. 
Freiburg 29, 81-146 u. Frei burg. Diss. 
13.) [3027 


85 

Läufer, E., G. d. Zollwesens d. Stadt Breisach 
bis z. Mitte d. 17. Jh. (Ebd. 1-80.) Vgl. 
Nr. 712. (3028 


Kuske, Br., Die Märkte u. Kauf- 
häuser im mittelalt. Köln. (Jahrb. d. 


Köln. G.-Ver. 3 75-133.) [3029 
Lingelbach, Th., Saxon-American Relations 
1778-1828. (Amer. hist. rev. 17, 517-39.) [3030 


Lindlar, J., Die Lebensmittelpolitik 
d. St. Köln im Mittelalt. (2 v. Nr. 2403 
u. Münst. Diss. 13.) Köln: Lempertz. 


x, 43 S. 1 M. 20. 3031 
d. dt. Alpenländer. (Dt. 

G. bll. 15, 103-9.) Vgl. Nr. 669. 3032 
Lampp, Fr., Getreidehandelspollt. in d. ehem. 
Grafsch. Mark währ. d. 18. Jh., s. 13, 2890. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 
2591. H. Thimme. 3033 
Jobs., Beitrr. z. G. d. Getreldehan- 

dels u. d. Getreidepolltik Lübecks, s. 13, 2891. 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 1525 f. Brink- 
mann; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 10 Tecben; Lit. 
bl. 14, Nr. 51/52 Lerche. 13034 


Geschichte d. dt. Buchhandels (s. 
11, 471). Bd. 4: Goldfriedrich, 
Vom Beginn d. Fremdherrsch. bis z. 
Reform d. Börsenvereins im Dt. 
Reiche. (1805-89.) 13. xıj, 595 8. 
12 M. [3035 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 36/37 Ruprecht: 
Lit. Zbl. 14, Mr. 44 van der Borght. 
„ X. I. I., De boekhandel te 
Amsterdam voornamelijk in de 17. eeuw. I. 
(Bijdrag. tot de gesch. v. d. Nederl. boekhandel. 
X.) s’Gravenh.: Nijhoff. 320 8. 6 fl. [3036 
Silberstein, $., Berichtigung zu: Stieda, Das 
Tabakmonopol in Mecklenb.-Schwerin. (Jahrbb. 
d. Ver. f. mecklenb. G. 78, 373-76.) 9813087 


W., Stud. 3. Ent wieklgs.-G. d. mo- | 
dern. Kapitalismus. I, s. 18, 2805. Rez.: Vier- 
teljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 11, 637-40 
Brinkmann. — Vgl. Nr. 8050. [8038 

Buß, d., Die Berl. Börse v. 1685- 
1913. Berl.: Preuß. Verlgsanst. 13. 


135 8. 3 N. [3039 


Meier, P. J., Die Heerstraße v. Braunschw. 
nach Hannover. (Braunschw. Maga. 14, 
5f.) 13040 

Dencker, Wandergn. auf alt. Wegen d. 
Oberharzes. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 277-07.) [3041 


Büttel. I., Die Armenpflege zu 
Frankf. a. M. m. besond. Berücks. d. 
Kinderpflege im 18. u. 19. Jh. bis z. 
Eintritt d. neuen Armenordnung 1883. 


Heidelb. Diss. 13. 172 8. [3042 

Möring, W., Die Wohlfahrtspolitik d. Ham- 
burg. Rates im Mittelalt. s. Nr. 730. Rez.: Vier- 
teljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 11, 625-27 Kap- 
hahn. 13043 


W. Frhr. v., Die Reichs- | 


Waldentels, 
ritterschaft. (Dt. G. bil. 15, 169ff.) 


Vgl. Nr. 732. — P. Schnepp, Erwiderg. 
(Ebd. 172-84.) | [3044 


*36 


Molitor, Stand d. Ministerialen vornehml. 
auf Grund sächs., thür. u. niederrhein. Quellen, 
8. 13, 543. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 6 Brinkmann; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 572-76 Schulte; Vier- 
tel jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 340-44 Aubin. 

(3045 


Spirkner, B., Geschichtl. Studie besond. üb. 
d. Grundlasten d. Bauernstandes m. Beispielen 
a. d. Pfarrei Kirchberg B.-A. Vilsbiburg. (Aus: 
„Niederbayr. Monatsschr.‘‘) Passau: Waldbauer. 
22 8. 80 Pf. [3046 

Eigenbrodt,W.,DerZehnte usw. in Hess.-Hom- 
burg. Kiel. Diss. 12. 109 8. Rez.: Zt. d. Ver. f. 
hess. G. 47, 363 f. J. Schultze. 13047 

Brebaum, H., Das Wachszinsrecht im südl. 
Westfalen bis z. 14. Jh. (Zt. f. vaterl. G. usw. 
Westfal. 71, II, 1-59.) [3048 

Hedemann-Heespen, P. v., Über Gutaherr- 
schaft u. Bauern an d. Ostküste Schlesw.-Hol - 
steins im Rahmen e. Buchbesprechung. (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-hoist. G. 43, 502-8.) Vgl. 13, 
2322. (3049 


Wätjen, H., Das Judentum u. d. Anfänge d. 
modern. Kolonisation. (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-@. 11, 338-68; 565-606.) Sep. Stuttg.: 
Kohlhammer. 1 M. 50. Vgl. Nr. 3038. (3050 

Quellen u. Forschungen z. G. d. Juden in Dt.- 
Österr. (s. 13, 552). 6 (Grunwald, Sam. Oppen- 
heimer) s. in Abt. B. — Rez. v. 4, 1(Wach- 
stein, Inschrr. d. alt. Judenfriedhofes in Wien. 
ITI. 1): Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 7 u. Lit. Zbl. 13, 
Nr. 20 8. Krauß. (4, 2 noch nicht ersch.) [3051 

Rothschild. Aus Vergangenh. u. 
Gegenw. d. israel. Gemeinde Worms. 5., verm. 
u. verb. Aufl. Frankf. a. M.: Kauffmann 13. 
60 8. 1 M. 20. 13052 

Samuel, 8., G. d. Juden in Stadt u. Syna- 
gogenbez. Essen von d. Einverleibg. Essens in 
Preußen 1802-1913. Frankf. a. M.: Kauffmann. 
87 S. 1 M. 20. [3053 

Schwabacher, J. 8., G. u. rechtl. Gestaltg. d. 
portug.-jüd. u. d. dt.-israel. Gemeinde zu Ham- 
burg. (Heidelb. Diss.) Berl.: Frensdorf. 80 8. 
2 M. 50. 13054 


c) Recht und Gericht. 

Brunner, Hnr., Grundzüge d. dt. Rechts-. 
6. Aufl. Münch.: Duncker u. H. 13. 347 8. 
8 M. 13055 

Schwerin, Cl. Frhr. v., Dt. Rechts- G., 8. 12, 
446. Rez.: Hist. Zt. 112, 396-98 Haff. [3056 

Weimann, K., Das tägliche Gericht. 
Beitr. z. G. d. Niedergerichtsbarkeit 
im Mittelalt. (119 v. Nr. 38.) Bresl.: 
Marcus 13. 138 S. 4 M. 60. (59 S.: 
Leipz. Habil.-Schr.) [3057 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 543-49 
Aubin; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 28 v. Below; Hist. 
Tt. 114, 205-7. K. O. Müller. 

Glitschh Die Untersuchgn. z. mittelalterl. 
Vogtgerichtsbarkeit, s. 13, 2939. Rez.: Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 29, 162 f. Baier; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, G. A., 662-77 Beyerle; Vierteljschr. 
f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 12, 241-49 Aubin. [3058 

Schulte, A., Der hohe Adel d. dt. 
Hofrichters. (Festschr. v. Hertling 
dargeb. 532-42.) [3059 

Lenel, P., Scheidung v. Richter u. 
Urteilern in d. dt. Gerichtsverfassg. 
seit d. Rezept. d. fremd. Rechte. (Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 440-47.) [3060 


Bibliographie Nr. 8045—3106 


Mayer- Die fränkisch. Volksrechte 
im Mittelalt., s. Nr. 748. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
84, G. A., 461-65 Köstler; Hist. Jahrb. 35, 
445 f. K. O. Müller; Hist. Zt. 113, 340-45 
Rosenstock. , : [3061 

Mayer, Ernst, Die Einkleidg. im 
german. Recht. (Aus: „Festschr. f. 
A. Wach“ Bd. 2.) Lpz.: Meiner 13. 


105 S. 4 M. 13062 
(Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 724-26 
Stutz.) — Ders., Spanisches z. Ständegliederg. u. 
Einkleidg. (Zt. d. Bav.- Stiftg. 34, G. A., 419-32.) 
Fehr, H., Rechtsstellg. d. Frau u. d. Kinder 
in d. Weistümern, 8. 13, 2937. Rez.: Westdt. 
Zt. 81, 485 f. Aubin; Dt. Lit. - tg. 14, Nr. 18 
Geo. Cohn; Zt. f. Sozialwiss. N. F. 5, 362 f. 
v. Below. en 


Böttcher, W., G. d. Verbreitg. 
lübisch. Rechtes. Greifsw. Diss. 13. 


180 8. [3064 
Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 137 f. Rehme. 


Amend, R., Reichskammergericht. TI. 1, 8. Nr. 
749. Rez.: Hist. Zt. 112, 591-94 A. Walther. [3065 
Adler, 8., Das adel. Landrecht in Nieder- u. 
Oberösterr. u. d. Gerichtsreformen d. 18. Jh., 
8. 13, 555. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A,, 
647-40 Kogler. [3066 
Wahle, K., Die Wiener,, Genannten“ 
als Urkundspersonen. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. forschg. 34, 636-52.) [3067 
Pscholka, G., Der Grazer Burgfried. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 
27-58.) [3068 
Stolz, O., G. d. Gerichte Deutschtirols, a. 13, 
2942. Rez.: Vierteljschr. f. 8Soz.- u. Wirtsch.-G. 
11, 6201. Aubin; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 
7181. Stutz. [3060 
Kempen, R. v., Die Streitigkeiten zw. d. 
Kurfürst. v. d. Pfalz als Hrz. v. Jülich u. d. 
Reichsst. Aachen weg. d. Vogtmeierei im 18. Ih. 
(s. 18. 2944). Schluß. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 
1-101.) (3070 

Meister, E., Ostfäl. Gerichtsv . im Mit- 
telalt., s. 13, 2946. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 587-91 v. Schwerin; Hist. Zt. 114, 158 f. 
Rehme. 13071 

Stölzel, Der vermeintl. „Schöppenstuhl zu 
Jüterbog im 17. Jh.“ (G. bil. f. Magdeb. 48, 1- 
23.) (3072 

Loening, Edg., Abhandlgn. u. Auf- 
sätze. Bd. 1: Gerichte u. Verwaltgs.- 
behörden in Brandenb.-Preuß. Beitr. 
z. preuß.Rechts-u.Verfassgs.-G. Halle: 
Waisenhaus. xnj, 326 S. 9 M. [3073 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 26 Holtze; Ver- 
waltungsarch. 22, 549-51 Bornhak. 

Holtze, F., 500 Jahre G. d. Kammer- 
gerichts. (= 2460.) Berl.: Mittler 13. 
263 S. 6 M. [3074 

Weißler, A., Zur G. d. preuß. Nota- 
riats. Freib. i. B.: Bielefeld. 56 S. 
2 M. [3075 

Rez.: Tt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 606 Kisch. 

Brünneck, W. v., Zur G. d. Kulmer 
Oberhofes. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 1-48.) [3076 


Recht und Gericht 


Hübner, J., Der Fund im german. u. 
ält. dt. Recht. (X, 1 v. Nr. 39.) Hei- 
delb.: Winter. 193 S. 5 M. [3077 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 592 f. Stutz. 

Meister, E., Fahrnisverfolg. u. Un- 
terschlagung im dt. Recht. (Aus: 
„Festschr. f. A. Wach“ .) Lpz.: Meiner 
13. 78 S. 3 M. 50. [3078 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 726-34 Stutz. 

Planitz, H., Studien z. G. d. dt. 
Arrestprozesses. Der Arrest geg. d. 
fugitivus. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. 
A., 49-140.) [3079 

Mitteis, Rechtsfolge d. Leistungsverzugs beim 
Kaufvertrag nach niederländ. Quellen d. Mittel- 
alters, s. 13, 2950. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 
33 van Kuyk; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 651- 
57 Heymann. 13080 

Buch, G., Zur Zession im dt. mit- 
telalterl. Recht. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, G. A., 429.33.) Vgl. 13, 2951. [3081 

G., Das Schadennehmen. Beitr. 3. G. 
d. dt. mittelalterl. Vollstreckungsrechtes. (Aus: 
Rhein. Zt. f. Zivil- u. Prozeßrecht Bd. 5, 4.) 
Mannh.: Bensheimer 13. 34 8. 1 M. [3082 

Heymann, E., D. Verschulden beim 
Erfüllungsverzug. Zugl. e. Beitr. z. G. 
d. Obligationenrechts. (Nr. 18 d. Ar- 
beiten z. Handels-, Gewerbe- u. Land- 
wirtschaftsrecht, hrsg. v. E. Heimann.) 
Marb.: Elwert 13. 174 8. [3083 
no Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 619-26 

uch. 

Schneider, Br., Friedewirkg. u. Grundbesitz 
in Markt u. Stadt, s. 13, 2055. Rez.:Zt.d.Sav.- 
Stifte. 34, G. A., 609 1. Rehme; Dt. Lit.-Ztg. 
’14, Nr. 48 Keutgen. 3084 

Skedl, A., Die Grundlagen d. österr. 
Konkursrechtes in ihr. hist. Entwicklg. 
(Aus: „ Festschr. f. Wach“.) Lpz.: 
Meiner 13. 175 S. 7 M. [3085 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 603-5 K isch. 

Rintelen, M., Das Wiener Merkantil- 
protokoll. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34. G. 
A., 258-312.) [3086 

Meyer, Ernst, Über d. Schuldrecht d. dt. 
Schweiz v. 13.-17. Jh., s. 13, 2958. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 721-24 Stutz. [3087 

Könneche, Rechts-G. d. Gesindes in West- 
u. Süddtld., s. Nr. 766. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
17, 106-8 Th. Knapp; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 
330-32 A. B. Schmidt. [3088 

Hitz, J., Das Nachbarrecht d. Kan- 
tons Graubünden. Bern. Diss. 12. 
190 S. [3089 

Suchier, W., Zur G. d. Jahrgebg. in Meck- 
lenb. Rostock: Leopold 12. 31 8. 60 Pf. [3090 


Minnigerode, H Frhr. v., Ebenburt u. Echt- 
heit, s. 13, 2964. Rez.: Zt. d. Sav.-Btiftg. 34, 
G. A., 576 f. A. Schulte. 13091 

Abt, Mißheiraten in d. dt. Fürstenhäusern 
unt. bes. Berücks. d. standesherrl. Familien, 8. 
12, 465. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 10 Dun- 
gern; Zt. d. Sav.-Stift. 34, G. A., 577-79 A. 
Schulte. [3092 


287 


Berr, Adt., Die Kirche gegenüb. Ge- 
walttaten v. Laien (Merow.-, Karol. 
u. Ottonenzeit). (111 v. Nr. 2.) Berl.: 
Ebering 13. 126 S. 3 M. 50. (53 S.: 


Berl. Diss.) [3093 
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 4191. Maring; Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 35, K. A., 572-75 v. Hörmann. 


Knapp. H., Alt-Regensburgs Ge- 
richtsverfassg. Strafverfahren u. Straf- 
recht bis z. Carolina. Berl.: Gutten- 


. X, 275 S. 8 M. [3094 
ez.: Zt.d.Sav.-Stiftg. 35, G. A., 582-84 His. 
Maier, Rud., Strafrecht d. Stadt 
Villingen von d. Gründung d. Stadt 
bis z. Mitte d. 16. Jh. Freiburg. Diss. 
13. jx, 173 8. [3095 
Rez.; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 742 Merk. 
Uhle, P., Urteile auf Reißen m. glühend. Zan- 
gen u. Lebendigverbrennen, Säcken, Rädern u. 
Staupenschlagen in Chemnitz. (Mitt. d. Ver. f. 
Chemnitz. G. 15, 72-74.) [3096 


Stutz, U., Kirc henrecht. G. u. Sy- 
stem. 2. Aufl. (Encyklop. d. Rechts- 
wiss. v. v. Holtzendorff-Kohler. 7. Aufl. 
5, 275-479.) [3097 

Res: Hist. Zt. 113, 646 A. W. 

Lappe, J., Kirchen auf Wüstungen. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34. Kan. Abt. 3, 159-222.) [3098 

Stutz, U. (Parochus. Ebd. 495-97.) Vgl. 13, 

71 13099 


2971. 

Rueß, K., Rechtl. Stellg. d. päpstl. 
Legaten bis Bonifaz VIII. (Görres 
Ges. Sekt. f. Rechts- u. Sozialwiss. 
H. 13.) Paderb.: Schöningh 12. xm). 
252 S. 8 M. [3100 


Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 
519-22 Brackmann. 


Gröll, J., Elemente d. kirchl. Freiungsrechtes. 
Mit besond. Berücks. d. österr. Entwicklg., 8. 13, 
2969. Rez.: Hist. Zt. 112, 392-95 Köstler. [3101 


Ott, E., Eindringen kanon. 
Rechts, s. Lehre u. wissenschaftl. 
Pflege in Böhmen u. Mähren währ. d. 
Mittelalters. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
Kan. A., 3, 1-107.) [3102 

Seeholzer, H., Staat u. röm.-kath. 
Kirche in d. parität. Kantonen d. 
Schweiz. Zür. u. Lpz.: Rascher u. Co. 
12. 181 S. 3 M. 50. [3103 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 
5921. Bindschedler. 

Krieg, J., Kampf d. Bischöfe geg. d. 
Archidiakone im Bist. Würzburg. 
(Kirchenrechtl. Abhh. hrsg. v. U. Stutz. 
82.) Stuttg.: Enke. xx1j, 284 S. 12 M. 


(xv, 86 S.: Würzb. Diss.) [3104 
Naumann, Zur G. d. Archidiakonate Thürin- 
gens. (Zt. d. Ver. f. Kirchen- G. i. d. Prov. Sachs. 
712, 155-206.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. 
Abt. 3, 550-52 Hilling. [3105 
W., Das allmähl. Schwinden d. 

Binflusses d. Kirche auf d. Schule in Preußen. 
(Arch f. kath. Kirchenrecht 93. 410-47.) 13106 


288 Bibliographie Nr. 3107 3169 


Eger, K. u. Jul. Friedrich, Kirchen- 
recht d. ev. Kirche im Grhrzgt. Hes - 
sen (s. 12, 2787). Bd. 1: Verfassgs.- u. 
quellengeschichtl. Einleitg. usw. Xv, 


474 S. 17 M. 30. [3107 

Martens, E., Die hannov. Kirchenkommis- 
sion, s. Nr. 775. (75 8.: Bonn. Diss. 18.) Rez.: 
Zt. f. Kirch.-G. 35, 135-87 Dietterle; Zt. d. Bav.- 
Stiftg. 34, Kan. Abt., 608-15 Niedner. [3108 

Hedemann-Hoespen, P. v, Das Patronat in 
Schlesw.-Holst. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. 2. R., 6, 1, 21-62.) [3109 


d) Kriegswesen. 


Horsetzky, A. v., Kriegsgeschicht!. 
Übers. d. wichtigst. Feldzüge seit 1792. 
7., neubearb. Aufl. Wien: Seidel u. S. 
XXIV, 742 S.; 41 Taf. 30 M. [3110 

Eberle, L., Das Kriegskanzleihaus 
am Hof. Wien: Gerlach u. W. ’13. 
68 S.; Taf. 5 M. [3111 

Georgi, Fr. Frhr. v., Helden- u. Ruhmestaten 
v. Mannschaften a. d. 8. Korpsbereiche v. 1792 
bis auf d. Gegenw. (s. Nr. 780). Forts. (Streff- 
leurs milit. Zt. 14.) (3112 

Hauser, K., Milit.-Kollegium u. Kadetten- 
korps in Winterthur. (Neujahrsbl. d. Stadt- 
biblioth. Winterth. Stück 249: 14.) Winterth.: 
Stadtbibl. 48 8. 2 M. 13113 

Huffschmid, O., Die kurpfälz. Regimenter v. 
1670-1799. (Mannh. G. bil. 15, 50-53.) [3114 

Siegel, Die hessisch. Land- u. Garnisonregi- 
menter. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12/13, 38- 
44.) 18115 

Woringer, A., Ausländer als Offiziere im 
hess. Heere (s. Nr. 782) Forts. (Hessenland 13. 
Nr. 22. 14, Nr. 8.) [8116 

Orth, E., 100 Jahre Geschichte braunschw. 
Artillerie. (Braunschw. Magas. 13.121 ff.) [3117 

Mackensen, v., Westpreußen u. d. Leibhusa- 
ren. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 22-44.) [3118 

Schartenort, v., Kulturbilder aus d. Vergan- 
genh. d. altpreuß. Heeres. Berl.: Mittler 13. 
172 S. 3 M. | (3119 

Regimentsgeschichten: [3120 

Spieß, K. u. Hans Ritter, Drag.-Reg. Königin 
Olga (1. württb.). Ludwigsb.: Reg. 522 3. 10 M. 

Kühls, F., Preuß. Husaren-Reg. Kg. Hum- 
bert v. Italien (1. kurheas.) Nr. 13. Frankf. a. M.: 
Minjon 13. xvj, 752 8. 45 M. Res.: Zt. d. Ver. 
f. hess. G. 47, 382-84 Woringer. 

Funck u. v. Feldmann, Offiz.-Stammliste d. 
vormal. Kgl. Hannov. Inf.-Reg. u. d. 1. Hann. 
Inf.-Beg. Nr. 74, 1813-1918. Hannov.: Rechts-, 
Staats- u. Sozialwiss. Verl. 13. 262 8. 6 M. 

Rohr, v., Magdeb. Hus.-Reg. Nr. 10, 1813- 
1913. Berl.: Mittler 13, xvj, 387 8. 30 M. 

Hübner, Sächs. Feldart.-Reg. Nr. 32. Berl.: 
Vossische Buchh. 88 8. 2 M. 60. 

Hesselhauf, R. u. Gaede, Inf.-Reg. v. Grol- 
mann (1. posensch.) Nr. 18. 2. Bd. (Anlagen). 
Berl.: Mittler 13. 250 S. 10 H. (Bd. 1 noch 
nicht ersch.) 

Heidrich, 3. ost preuß. Feldart.-Reg. Nr. 79. 
Ebd. 13. 123 8. 1 M. 60. 

Geßler, B. A., Die Basler Zeughausinventare 
v. Ende d. 16. bis z. Ende d. 17. Jh. (Ane. f. 
schweiz. Altkde. N. F. 14, 248-57; 357-60. 16, 
67-84; 151-72; 220-51.) 13121 


— 


e) Religion und Kirche. 


Hauck, Kirchen- G. Dtlds. s. Nr. 3616. [3122 
„ 3., Die Cisterzienser von d. 


strengen Observanz in d. Ländern dt. Zunge, 
einst u. jetzt. (Stud. usw. z. G. d. Bened.- 
Ordens N. F. 3, 593-804.) 
Böhmer, H., Die Jesuiten. 3. Aufl., 8. 18, 
2997. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 128-28 Diet- 
terle; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr.26 Hoens- 
broech. 13123 
Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt. 
Zunge. Bd. 2, Hälfte 1, s. 13. 2998. Rez.: 
Westdt. Zt. 32, 248 u. Zt. d. Aach. G.-Ver. 35. 
374-76 Fritz; Hist. Vierteljschr. 17, 268-72 
Loserth; Zt. f. Kirch.-G. 84, 465 f. Fueter; Zt. 
f. schweiz. Kirch.-G. 7, 146-48; Röm. Quartal- 
schr. 28, 57-59 Ehses; Laucher Stimmen 85, 
307-14. 13124 


Sperber, R., Das Simultaneum in Schlede- 
hausen. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
18, 221-30.) 8125 

Schubert, H. v., Kirchen-G. Schleswig-Hoi- 
steins, s. 08, 442. Rez.: Hist. Zt. 113, 138-40 
Finke [3136 


Kirchengalerie, neue sächs. (s. 
Nr. 795). Ephorie Grimma (r. d. 
Mulde). Vollst. 818 Sp. 18 M. [3127 

Langhäuser, Das Militärkirchenwesen im 
kurbrandb. u. preuß. Heere, s. Nr. 796. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 668-71 
Stolze. (3123 


131222 


Austria sancta. Die Heiligen u. Seligen 
Niederösterr. 2: Seit d. Regierungsantritt d. 
Habsburger, s. 13, 3003. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 7 Völker; Anal. Bolland. 33, 257 
Lechat. (3129 

Paßler, P., Beitır. z. G. d. Benediktiner - 
stiftes Mariazell im Wienerwalde. Progr. Bern- 
dorf a. d. Tr. 12. 30 8. 13130 

Mayer, Hnr., G. d. Spendung d. Sakramente 
in d. alt. Kirchenprov. Salzburg. (Zt. f. kath. 
Theol. 37, 760-804. 38, 1-36; 267-96; 372-76 
u. Münch. Diss.) [3131 
(8. Nr. 803). Lfg. 20. S. 503—704. 
1 M. [3132 

Benziger, C., Alte kirchl. Gebräuche in 
Schwyz. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 25-32.) 
— I. Benzenrath, Statist. des saints patrons 
des églises du diocèse de Lausanne au moy. 
age (s. 13, 612.) Berichtigungen u. Nachtrr. 
(Ebd. 57-60.) [3133 

Brasey, G., Le chapitre de l’insigne 
et exempte Collegiale Saint-Nicolas 
& Fribourg, Suisse, 1512-1912. No- 
tice hist. Frib.: Impr. St. Paul ’12. 
200 S. [3134 

Budde, R., Die rechtl. Stellg. d. 
Klosters St. Emmeram in 
burg zu d. öffentl. u. kirchl. Gewalten 
vom 9. bis z. 14. Jh. (Arch. f. Ur- 
kundenforschg. 5, 153-238.) 45 S.: 
Marb. Diss. [3135 

Schmidt, Ulr., Das chem. Franziskaner- 
kloster in Nürnberg. Nürnb.: Nürnb. Volks- 
zeitg. 13. 71 8. 80 Pf. (3136 

Zeller, Jos., Stift Edelstetten. Bei- 


trr. z. sein. G. u. Verfassg. im Mittel- 


LM . un rr 


U 


Kriegswesen. — Religion und Kirche 


alt. (Arch. f. G. d. Hochstifts Augs- 
burg 4, 369-432.) — Ders., Beitrr. 
z. älter. G. d. Benediktinerabtei Deg- 
gingen im Ries. (Ebd. 433-50.) [3137 

Stolz, E., Die Urbansbruderschaft in Rot- 
tenburg a. N. Bottenb.: Bader 13. 37 8. 


60 Pf. (3138 
G., Adalungszell. (Zt. f. 


G. d. 
Oberrh. N. F. 28, 559-66.) 131309 


Reinfried, K., Die Pfarrei Stein- 
bach, Dek. Ottersweier. (Freiburg. 


Dioz.-Arch. N. F. 14, 82-133.) [3140 
Pfleger, Üb. d. elsäss. Predigtwesen im 

Mittelalt. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4, 

38.) 3141 
Clauß, Jos., Sankt Anstett zu Wittersdorf 

im Sundgau od. zu Vergaville in Lothringen? 

(Zt. f. d. d. Oberrh. N. F. 20, 181-95.) [3142 
Remling, F. X., Urkdl. G. d. chem. Ab- 

teien u. Klöster in Rheinbayern. (Anast. 


529- 


Neudr.) TI. 2 (s. Nr. 819). Lig. 4-7. (1836.) 
8. 167-389. (Pfälz. Biblioth., Bd. 2.) à 1 
20 Pt. 13143 


Huftschmid, M., Zur G. d. Kirchen u. Klöster 
auf d. Heiligenberg (s. 11, 570). SchluB. (N. 
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 12, 91-104.) 13144 

Keller, Aug., Aus d. kath. Pfarr-G. v. 
Heiliggeist zu Heidelberg. (Alemannia 42, 8- 
17.) - {3145 

Fabricius, W., Beitrr. 3. kirchengeschichtl. 
Geogr. v. Hessen (3. 11, 571). Forts. (Arch. f. 
hess. G. 9, 14-23.) [3146 


Schwarz, R., Personal- u. Amts- 
daten d. Bischöfe d. Kölner Kirchen- 
ae 1500-1800. (1 v. Nr. 2403.) 

öln: Lempertz. xvj, 91 S. 2 M. 
25. (xjv, 31 8.: Königsb. Diss. 
13.) [3147 


Res.: Monatahfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 
1581. Rotscheidt. 


Kühn, G., Die Immunität d. Abtei 
Groß-St. Martin zu Köln. (Beitır, 
z. G. d. alt. Mönchtums u. d. Bene- 
diktinerordens 5.) Münst.: Aschen- 
dorff 13. xrj, 114 S. 3 M. 50. (108 S.: 
Leipz. Diss.) [3148 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 576-78 
Beyerle. 

Dicks, M., Die Abtei Camp am 
Niederrhein. G. d. erst. Cistercienser- 
klosters in Dtld. (1123-1802). Nach 
archival. Quellen. Kempen: Thomas- 
Dr. 13. XXI j, 710 S.; 15 Taf. u. Kt. 


15 M. [3149 
Bendel. J., DieGottestracht zu Mülheima.Rh. 
Mülh.-Rhein: Selbstverl. 31 8. 50 Pf. 13150 


Paas, Th., DiePrämonstratenserabtei 
Steinfeld im 13. u. 14. Jh. (Ann. d. 
Hist. Ver. i. d. Niederrh. 95, 61-123. 
96, 47-90.) | [3151 

Schaake, A., Verfassung u. Ver- 
waltg.d. Cisterzienserinnenabtei Burt- 
scheid, v. ihr. Entstehg. bis um die 
Mitte d. 14. Jh. (Münst. Diss.) 
Aach.: Creutzer 13, 118 S.; Kte. 
2M. [3152 


| 
| 


*89 


Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 381f. Huye- 
kens; Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 4, 168-70 Teichmann. 

Arts, P., De Predikheeren te Gent, 
1228-1854. Gent: Siffer. 762 8. 
14 fr. [3153 

Tenckhoff, F., Die westfäl. Bischofswahlen 
bis z: Wormser Konkordat (1122), 8. 18, 623. 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 443 f. Lercho u. Berich · 
tigung d. Redaktion m. Erklärg. v. L. ebd. 
9671. [3164 


Schöne, Frz., Beitrr. z. G. d. Prä- 
monstratenserklostersCappenberg. (Zt. 
f. vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 105- 
218 u. Münst. Diss. ’13.) [3155 
Friedhoff, A., Stellung d. Benedik- 
tinerklosters Grafschaft zur Pfarr- 
seelsorge. (Ebd. 71, II, 60-128.) [3156 
Blank, Eug., Verfassg. u. Verwaltg. 
d. Moritzstiftes im Mittelalt. Frei- 
burg. Diss. 70 8. [3157 
Bückmann, Das Domkapitel zu Verden im 
Mittelalt., s. 12, 2844. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 
18, Nr. 13 Lerche. 18158 


Quedlinburger Äbtissinnen. 


Burg, P., Dio 
(3150 


Halle: Nietschmann. 96 8. 1 M. 
Tilger, Fr., Aus d. G. d. Neustädter Agneten- 
klosters. (Geschichtsbll. f. Magdeb. 48, 200-30. 
49, 51-77.) (3160 
Francke, H. G., Schicksale u. Beschreibg. d. 
Franziskanerklosters in Weida u. sein. Gottes- 
hauses, d. heutig. Stadtkirche. (Jahresberr. 
d. Alters. forsch. Ver. Hohenleuben . 1- 
3161 


80.) 

Dix, H., Das Interdikt im ostelbisch. 
Dtid. Marb. Diss. xvj, 121 8. [3162 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3061. O. Clemen; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 544-46 H. 
Zimmermann; Zt. d. Bav.-Btiftg. 35, K. A, 
541-44 Hiling. 

Bönhoff, L., Beobachtgn. u. Bemerkgn. zur 
Meißner Bistumsmatrikel. (N. Arch. f. sächs. 
G. 35, 125-43; 233-58.) (3163 

Burck, G., Stand u. Herkommen 
d. Insassen einig. Klöster d. mittel- 
alterl. Mark Meißen. Beitr. 7. Kloster- 
U. Stände-G. Le pz. Diss. 13. 126, 
X 8. [3164 

(Aus: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 9, 
1/21. 

Bönhoft, Archidiakonat, Erzpriesterstuhl u. 
Pfarrei Bautzen. (N. Laus. Magaz. 89, 125- 
67.) (8165 

Schulse, Hans, Zur G. d. Grund- 
besitzes d. Bistums Brandenburg. 
(Jahrb. f. brand. Kirch.-G. 9/10, 1-48 
u. Berl. Diss. 12.) [3166 

Claren-Kioster, Das, zu Ribnitz. Hist. Skizze 
nach gedr. u. ungedr. Quellen. Stimmen a. 
St. Clara v. Vaals. Münch.: Beyfried & Co. 
106 8.; 3 Taf. 2 M. 13167 

Tochernich, E., Aus d. mittelalterl. Kirch. 
G. v. Domanze u. Umgegend. (Stud. d. Wiss. 
Theol.-Ver. zu Breslau, Decke überr. 8. 185- 


204.) (8188 
Binder, Br., Das Domkapitel zu 
Gnesen. Seine Entwicklg. bis z. Mitte 


90 
d. 15. Jh. Greifsw. Diss. 12. 
112 8. [3169 


Lemmens, L., Aus d. G. d. dt. Franziskaner 
im Ordenslande Preußen. (Mitt. d. Copperni- 
cus-Ver. 20, 58-65.) — Ders., Zu d. Anfängen 
tl. Franziskanerklöster im Ordenslande. (Ebd. 
21, 2-8.) 13170 


Dittrich, Fr., D. kath. Kirche u. 
Gemeinde zu Königsberg (1614-1914). 
Königsb.: Teichert. 216 S.; 4 Taf. 
2 M. 50. [3171 


Müller, J. Th., G. u. Inhalt d. Acta Uni- 
tat is Fratrum (sogenannte Lissaer Folianten). 
(Zt. 1. Brüder -G. 7, 66-113; 216-31.) — W. 
Schmidt, Die dt. Ubersetzung d. Acta Unitatis 
Yratrum. (Ebd. 232-34.) 13172 


Troeltsch, Die Bedeutg. d. Protestantismus 
$. d. Entstehg. d. modern. Welt, s. 12, 2850. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 10 Wernle; Dt. 
Lit.-Ztg. 13, Nr. 19 Hnr. Hoffmann; Zt. f. 
Kirch.-G. 35, 318f. Zscharnack. [3173 


Glawe, W., Die Hellenis’erung d. 
Christentums in d. G. d. Theologie 
v. Luther bis auf die Gegenw. (N. 
Studien z. G. d. Theol. u. d. Kirche, 
St. 15). Berl.: Trowitsch u. S. 12. 


xij, 340 S. 10 M. [3174 
.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 129 f. Kopratscheck. 


Skalsky, G. A., Aus d. liturg. Vergangenheit 
d. ev. Kirche in Österr. seit d. Toleranzpatent. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 
159-83.) [3175 

Bünker, J. K., Die ev. Pfarrer in Kärnten 
vom Toleranzpatent bis z. Gegenw. (Ebd. 145- 
58.) 13176 

Trautner, Fr. W., Zur G. d. ev. Liturgie u. 
Kirchenmusik in Nördlingen. Nördl ing.: Fe 
13. 96 8. 2 M. 60. 

Fritz, Die Liebestätigkeit d. württb. 
meinden v. d. Ref. bis 1650 (s. Nr. 841). Forts. 
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 153-69. 18, 68- 
84; 161-80.) (3178 

„L., Kirchenvisitationen im Ulmer 
Land v. 1557, 1699, 1722. (Württb. Viertel- 
Infte. N. F. 23, 120-54.) [31788 

Krüger, Alir., Geschichtl. Entwicklig. d. 
Verfassg. d. Kirche augsb. Konfession v. Els.- 
Lothringen 1789-1882, s. 13, 3054. Rez.: Zt. 
1. G. d. Oberrh. N. F. 28, 731 f. u. Theol. Lit. 
Ztg. 14, Nr. 8 Adam; Zt. d. Bav. a 34, 
Kan. Abt., 5831. Giese. 3179 


Diehl, W., Zur G. d. theol. Fakul- 
tätsexamens in Gießen. (Nebst Kan- 
didatenbuch 1650-1874.) (Arch. f. 


hess. G. 9, 65-133.) [3180 

Rodewald, Irmenach bis z. franz. Zeit, 1734- 
94. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 97 
152; 161-94.) — F. v. Bernus, Zur G. d. ev. Ge- 
meinde Oberdreis. (Ebd. 80-90.) 1.3181 

Asen, J., Die Doktoren d. theol. Fakultät 
d. Univ. Duisburg. Mit Ergänzgn. v. W. Rot - 
scheidt. (Ebd. 7, 353-65.) — W. Rotscheidt, 
Zur G. d. Gemeinde Kervenheim. (Ebd. 366- 
71.) 13182 
Hullu. J. de, Het kerkelijk leven in eenc 
Waalsche gemeente. (Nederl. Arch. v. kerk- 
gesch. N. 8. 10, 63-102; 155-86.) — Ders., De 
Waalsche kerk van Oostburg. (Ebd. 193- 
230.) [3183 


Bibliographie Nr. 8169—3231 


Barich, Fr., Die Geistlichen d. Dortm. Ka- 
pitels 1625-1710 u. Verzeichn. d. in Dort m. 
1625-1708 ordin. a (Beitır. 2. G. 
Dortmunds 23, 348-68.) 13184 

Borries, v Pfarrer a. d. Altstädter Nicolai- 
Kirche in "Bielefeld. (Ravensberg. Bil. 13, 
Nr. 9.) 13185 


Behrens: Mich., Historia ecclesiae 
Wandesbecensis; hrsg. v. Eickhoff. 
(Schrr. d.Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.- 
G., 2 R., 6, 1, 63-96.) [3186 

Schwartz, Paul, Beitrr. z. Kirchen- 
G. brandenb. Städte (s. 12, 2865). 
Forts. (Jahrb. f. brandb, Kirch.-G. 
9/10, 78-125.) [3187 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 


Bensel, Niederrh. Geistesleben im Spiegel 
klevisch. Zeitschrr. d. 18. Jh., s. 13, 692. Rez. 
Dt. Lit.-Ztg. '13, Nr. 15 Redlich; Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 46, 344-46; Westdt. Zt. 32, 403-6 
Beyerhaus. 3188 

Philipps, G., Entwicklg. d. geist. 
Kultur Ravensbergs bis 1807. 
(Münst. Diss.) Gütersloh: Tigges. 
84 S. 1 M. 50. [3189 


Wretschko, v., Die akad. Grade namentl. 
an d. österr. Universitäten, s. 12, 540. Rez. 
nun v. 12, 2603 u. 11, 3640): Mitt. d. Inst. 

f. öst. G. forschg. 34, 689-93 v. Ankwicz. [3190 

Matrikel d. Univ. Altdorf, hrsg. v. E. v. 
Steinmeyer, 8. 13, 3071. Rez.: Mitt. d. Ver. 
f. G. d. St. Nürnb. 20, 309-13 Reiche; Hist. 
Vierteljschr. 17, 4521. Keußen. 13191 

Matrikel d. Univ. Dillingen, bearb. 
v. Th. Specht (s. 13, 3072). II, 3/4. 
(= III, 3/4 v. Nr. 2385.) S. 963-1189. 
13. (5 M. 25, Subskr.-Pr. 4 M. 
20.) 13192 

Rez.: Hist. Jahrb. 35, 707-9 v. Orterer. 

Rotscheidt, W., Wo haben die (ev.) Kölner 
studiert? (Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2, 146- 
50.) 13193 


Wils, J., Documents relat. à l’hist. 
de l'Université de Louvain 1425-1797 
(s. 13, 658). Forts. (Anal. p. s. à 
l’hist. eccl. de la Belg. 3 S., 9, 275- 
304. 10, 97-128.) [3194 

Birt, Th., Catal. studiosorum Mar- 
purgensium (s. ’10, 2792). Faso. 8-10: 
1760-1810. S. 339-502. [3195 


Kaufmann, Geo., Festschr. s. Feier d. 
hundertj. Bestehens d. Univ. Breslau, s. 12, 
642. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 305-7 
Keußen. [3196 

Ziehen, Aus d. Studienzeit. Quellenbuch z. 
G. d. dt. Unlv.-G., s. 13, 3077. Rez.: Gött. 
gel. Anz. 14, 183-88 Frensdorff; Zt. f. öst. 
Gymn. 64, 1138-41 Spengler. [3197 


Monumenta Germ. paedag. (s. ’13, 
3078). 52: Jul. Richter, Erziehungs- 
wesen am Hofe d. Wettiner Albertin. 
(Haupt-) Linie. 13. xxjx, 652 8. 
17 M. — 53: Frz. Zwerger, G. d. 


Bildung, Literatur und Kunst 


realist. Lehranstalten in Bayern. xx, 


463 S. 12 M. [3198 

Selbstans.: Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 233-39 
bzw. 4, 241-44. Rez. v. 52: N. Arch. f. sächs. 
G. 35, 187-89 Geo. Müller; Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 40/1 Ermisch; Lit. Zbl. 14, Nr. 47 K. 
— Zu 46 vgl.: P. Schwartz, Preuß. Schul-G. 
in poln. Beleuchtg. (Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 
253-304.) 

Wetzstein, O., Die geschichtl. Entwicklig. d. 
Realschulwesens in Dtld. (s. 13, 3081). 8. 
Neustrelitz. Progr. 48 8. 13199 

„K., Entwicklg. d. Realschulwesens 
in Preußen u. Sachsen im 19. Jh. bis 1859 bzw. 
1860. Lei pz. Diss. 100 8. 13200 


Hübl, A., Die K. u. K. Edelknaben am Wiener 
Hof. (Wien. Progr.) Wien: Fromme 12. 55 8. 
1 M. 25. (3201 

Thomas, Ferd., Die G. d. Schule in Ruppers- 
dorf b. Reichenberg. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 52, 232-38.) . (3202 

Reimann, M., Die G. d. Aarauer 
Stadtschulen v. ihr. Anfäng. bis z. 
Ende d. bernisch. Herrschaft, 1270- 
1798. (Bern. Diss.) Aarau: Sauer- 
länder u. Co. jx, 220 S. 3 M. 60. [3203 

Mösch, Joh., Solothurn. Volksschule vor 1830 
(s. 11, 2970). 2: 1663-1758. 3: 1758-83. (Mitt. 
d. Hist. Ver. d. Kant. Solothurn 6 u. 7.) Soloth.: 
Gaßmann 13f. 244; 221 S. à 3 M. 60. [3204 

Stölsle, R., Erziehungs- u. Unter- 
r.chtsanstalten im Juliusspital zu 
Würzburg 1580-1803. Erstmals ak- 
tenmäßig dargest. Münch.: Beck. 
320 S.; 2 Taf. 8 M. 50. [3205 

Koeberlin, K., Beitrr. z. G. d. Kantorei bei 
St. Anna in Augsburg. (Zt. d. Hist. Vor. f. 
Schwab. u. Neub. 39, 71-95.) 13206 

Bundschuh, J., Beitrr. z. G. d. innern Ent- 
wieklg. d. kath. Volksschule Württembergs. 
(Der schwäb. Schulmann 17/22.) Stuttg.: 
Kath. Schulver. f. d. Diöz. Rottenburg 13. 
256 8. 3 M. Vgl. 13, 3085. 13207 

Diehl, W., Beitrr. zu e. hess.-darmst. Lehrer- 
matrikel. (Hess. Chronik, Jg. 2.) 13208 

Barich, Fr., Verzeichn. d. Lehrer u. Lehre- 
rinnen an d. ev. Volksschulen zu Dortmund, 
1570 bis 1. Juli 1913. (Beitrr. z. G. Dortm. 23, 
170-257. [3209 

Wiegard, A., Das Schulwesen d. 
Stadt Warburg in fürstbischöfl. Zeit. 
(Zt. f. vaterl. G. usw. Westfal. 71, 
II. 143-233.) 66 S.: Münst. Diss. 


13. [3210 

Bertram, F., G. d. Ratsgymn. (vormal. 
Lyceums) zu Hannover (s. 13, 3092). Forts. 
(Hann. G. bll. 16 u. 17. Beil. 8. 273-448.) (3211 

Hartung, W., Die ersten höher. Töchter- 
schulen Magdeburgs. (Geschichtsbll. f. Mag- 
deb. 48, 186-99.) 13212 


Schwabe, E., Das Gelehrtenschul- 
wesen Kursachsens von sein. An- 
fängen bis z. Schulordnung v. 1580. 
(= 2445.) Lpz.- Berl.: Teubner. 160 8. 


3M.20. [3213 

Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 13; N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. usw. 34, 286-89 Kammel; Dt. Lit. 
Ztg. 14, Nr. 27 Geo. Müller. 


91 


Sachse, R., Die ältere G. d. Thomasschule 
zu Leipzig, s. Nr. 874. Rez.: N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. usw. 34, 165-71 Windel; Hist. Zt. 
44, 168-70 Kämmel. 13214 

Meißen u. seine Fürstenschule. Afran. Merk- 
buch. Dresd.: Ver. ehemal. Fürstenschüler 13. 
171 8. [3216 

Wehrmann, M., Zur älter. Schul-G. Greifen- 
bergs. Greifenb. Progr. 13. 4°. 20 8. (3216 

Smend, G., Ev. Schulwesen in Lissa. Beitr. 
z. Entwicklg. d. Volksschule in d. Prov. Posen. 
(= 2466 .) Lissa: Eulitz 13. 80 Pf. 3217 

Sommerleldt, d., Die Friderizianumskirche 
zu Königsberg, ihre Begründg. durch d. Prof. 
d. Theol. H. Lysius (t 1731), u. ihre spätere 
Entwicklg. b. z. Eingehen 1853. (Altpreuß. 
Monatsschr. 51, 36-57.) . [3218 

Armstedt, R., G. d. Kneiphöfisch. Gymn. zu 
Königsb. in Pr. (s. 05, 533). TI. 2 u. 3. Königsb. 
Progr. 11 u. 13. 8. 55-140. [3219 


Brehm, J., Entwicklg. d. ev. Volks- 
schule in Masuren im Rahmen d. Ge- 
samtentwicklg. d. preuß. Volksschule 
von d. Reform. bis z. Regierungszeit 
Friedr. Wilhelms I. Kön gsb. Diss. 
13. jx, 174 8. [3220 


Suchier, W., Kurze G. d. Universitätsbiblio- 
thek zu Halle 1606-1876. (Sep. a. Nr. 2435.) 
Halle: Gebauer-Schwetschke 13. 70 8. 
80 Pf. [3221 

A. G., Gesch. van de bibliotheek der 
rijksuniversiteit te Groningen. Gron.: Wolters 
112 8. 2 fl. 50. 13222 

Richter, W., Die Theodorianische Bibliothek 
zu Paderborn. (Zt. f. vaterl. G. usw. Westfal. 
71, 11, 241-47.) 13223 

Müller, G. H., Die Klosterbibliothek Loc- 
cum, s. Nr. 830. Rez.: Hist. Zt. 112, 664-66 
P. Lehmann. 13224 


Schäfer, D., Das eigentl. Arbeitsgebiet d. G. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 264-90.) — Ders., 
G. u. Kultur-G. E. Erwiderung. (Ebd. 291- 
351.) 13225 


Ritter, M., Stud. üb. d. Entwicklig, 
d. Geschichts wissenschaft (s. 13, 218). 
4: Das 18. Jh. (Hist. Zt. 112, 29- 
131.) [3226 

Bezold, Fr. v., Zur Entstehungs-G. 
d. hist. Methodik. (Intern. Monats- 
schr. 13, Dez., 273-306.) (3227 


Krüger, Herm., Dt. Lit.-Lexikon. 
Münch.: Beck. 483 S. 6 M. 50. [3228 

Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt. 
Dichtung. 2. ganz neu bearb. Aufl. 
Mit Fachgelehrten fortges. v. E. 
Goetze (s. 13, 3101). H. 30: Bd. 10, 
433-684 u. xıj S. 7 M. 20. — 3. neu 
bearb. Aufl. Bd. 4, Abt. 4: Nachtrr., 
Bericht. u. Regist. zu Bd. 4, Abt. 2 
u. 3. 321 8. 8 M. 60. [3229 


Golther, W., Die dt. Dichtg. im Mittelalt., 
800-1500, s. 13, 3104. Rez.: Moy.-Age 2. B., 
17, 433-39 Gromaire; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 
Dollmayr. 13230 

Winterfeld, P. v., Dt. Dichter d. lat. 


Mittelalters. In dt. Versen. Hrsg. u. 


+92 


eingel. v. H. Reich. Münch.: Beck. 


XX, 542 S. 8 M. 50. [3231 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49 Strecker. 
Nadler, J., Lit.-G. d. dt. Stämme u. Land- 

schaften, s. Nr. 886. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 

N. F. 29, 357-63 Frz. Schultz; Zt. f. öst. Gymn. 

66, 419-28 Pohl; Bll. f. hess. Volkskde. 13, 137- 

40 Helm. 323 
Bär, Frs., Die Marienlegenden d. ae 

Hs. Ms. Germ. 863 u. ihr literarhist. Zusam- 

menhang. Straßb. Diss. 13. 217 8. (3233 
Rattay, Die Ostracher Liederhandschrift u. 

Ihre Stellg. in d. G. d. dt. Lieder, s. 12, 585. 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 152-59 Rietsch. [3234 
Wirth, Fel, Der Untergang d. nie- 

derl. Volksliedes, Haag: Nijhoff ’11. 


xvj, 357 S. 5 fl. [3235 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 258-61 Blote. 
Walzel, Vom Geistesleben d. 18. u. 19. Jh., 
s. 12, 2917. Rez.: Zt. f. öst. Gymn. 64, 138- 
45 J. Körner. [3236 


Denkschrift z. Feier d. 125 jühr. Bestehens d. 
Vogtländ. Anzeigers u. Tageblattes. Plauen 
i. v. qu. 8°. 13237 


Leitschuh, Stud. u. Auerea z. dt. Kunst-G. 
d. 15.-17. Jh., s. 13, 3 Rez.: Mitt. d. Ver. 
£. G. d. St. Nürnb. 205 1185 21 Relcke. (3238 

Saur, J., Der Cisterzlenser- Orden u. d. dt. 
Kunst d. Mittelalters (s. Nr. 901). Auch Bonn. 
Diss. 13. 88 8. (3239 


Kunststätten, Berühmte (s. Nr. 899). 
63: Fr. Leitschuh, Bamberg. 314 8. 
4 M. 3240 


Rez. v. 56 (Jos. Ld w. Fischer, Ulm): Dt. 
Lit.-Ztg. 11, Nr. 7 Baum. 


Roth, V., Beitrr. zur Kunst-G. 
Siebenbürgens. (170 v. Nr. 49.) 
Straßb.: Heitz. xj, 335 S.; 61 Taf. 
35 M. [3241 

Entwicklung d. Kunst ind. Schweiz, 
hrsg. v. O. Pupikofer, J. Heierli, 
A. Fäh u. a. St. Gallen: Fehr. 468 S. 
10 M. [3242 

Hartig, M., Bayerns Klöster u. ihre 
Kunstschätze v. d. Einführg. d. 
Christentums bis z. Säkularisation zu 
Beginn d. 19. Jh. 1: Die Klöster d. 
Benediktinerordens. H.1: Die Bened.- 
stifte in Oberbayern. Diessen: Huber 
’13. 40. XII, 80 S. 2 M. 50. [3243 

M., G. d. Kunst in Flan- 
dern. Stuttg.: Hoffmann. vıj, 376 S. 
6 NM. [3244 

Paul, M., Sundische u. lübische 
Kunst. Beitrr. z. niederdt. Kunst-G. 
Diss.) Berl.: Paul. 99 S.; 23 Taf. 
4 M. [3245 

Malkowsky, G., Die Kunst im 
Dienste d. Staatsidee. Hohenzollern- 
sche Kunstpolitik v. Groß. Kurfürsten 
bis auf Wilhelm II. Berl.: Patria-Verl. 
12. 245 S. 5 M. [3246 

Kutske, G., Aus Luthers Heimat. 


Bibliographie Nr. 3231—8292 


Vom Erhalten u. Erneuern. Jena: 
Diederichs. 1798. 5 M. [32462 


Lübke, W., G. d. Renaissance in 
Dtld. 3. A., neu bearb. v. Alfr. 
Haupt. Bd. 1 u. 2. (Gesch. d. neuer. 
Baukunst. N. A. Bd. 2 u. 3.) 

Neff 13. xıj, 490; 538 S. 38 
20 Pf. 

Gysi, Fr., Entwicklg. 
chitektur in d. dt. Schweiz im 17. u. 
18. Jh. Aarau: Trüb u. Co. 139 8; 
56 Taf. 6 M. 50. [3248 

Bahn, J. R. u. H. Zeller-Werdmüller, 
Das Fraumünster in Zürich (s. 01. 
2574). 3: Die spätgot. Abteigebäude 
02. S. 19-90, 7 Taf. 3 M. 20. 4: 
Bau-G. d. Fraumünsters v. J. Zemp. 
S. 91-178; 17 Taf. 4 M. 60. [3249 

(Mitt. d. Antiquar. Ges. in Zürich 25, 3 u. (. 

Zauner, P., München in Kunst u. 
G. (D. bayer. Oberland in Kunst u) 
G., Bd. 1.) Münch.: Lindauer. 380 8. 
4 M. 3250 

Schmidt, Fr., Entstehg. d. Neu- 
stadt Erlangen. (4 v. Nr. 2381.) Er- 
lang.: Blaesing 13. jx, 221 8. 
4M. [3251 

Timm, H., Uns. Lieb. Frauen Pfarr- 
kirche zu Katzwang. (5 v. Nr. 2381 
u. Erlang. Diss. 13.) Ebd. XII, 119 8. 
4 M. 3252 


Kempf. Fr., Das Freiburg. Münster, s. Bau- 
85 ‚Kunstpfiege, (Badischo Heimat 1 
[ 


Vogts, H., Das Kölner Wohnhaus bis 
2 Anfang d. 19. Jh. Köln: Köln. 
Verl.-Anst.,. u. Dr. Xjx, vij, 516 8. 
21 M. — Ders., Das Kölner Rathaus. 
(Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2, 1-34.) [3254 


Kömstedt, R., Entwicklg. d. Ge 
wölbebaues in d. mittelalt. Kirchen 
Westfalens. (172 v. Nr. 49.) Straßb.: 
Heitz. xıj, 157 S.; 17 Taf. 12 M. 


(Ohne Taff. : Münch. Diss.) [3255 
Jänecke, W., Das klassische Osnabrück. 
Beitr. z. G. d. dt. Bürgerhauses zw. 1760 u. 
1840. Dresd.: Kühtmann 13. 192 8. 5 M. [3256 
Riemer A., Zur stadthannov. Bau-G. (s. 
> 2931). Forts. (Hann. G.bll. m er 


Mackowsky, W., Erhaltenswerte bürgeri. 
Baudenkmäler in Dresden. (Jahresgabe d. Ver. 
f. G. Dresdens f. seine Mitglieder.) Dresd.-N.: 
Heinrich 13. 4°, 76 8.; 20 Tat. (3258 

Zieler, O., Potsdam. E. Stadtbild d. 18. Jh. 
Bd. 1: Stadtarchitektur. Berl.: Weise u. u 
13. 4°. 28 8.; 4 Taf. 20 M. 

Bemrau. A., Forschgn. z. Bau- G. d. e 
kirche in Thorn, 1250-1500. (Mitt. d. Copperni- 
cus-Ver. 21, 28-53.) 13280 


Pinder, W., Die dt. Plastik vom 
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re- 


Bildung, Literatur und Kunst, — Volksleben 


naissance. H. 1. (Handb. d. Kunst- 
wiss., hrsg. v. Fr. Burger.) Berl.- 
Neubabelsberg: Athenaion 32 8.; 
2 Taf. (2 M.; Subskr.-Pr. 1 M. 50). [326 


Vitsthum, d., Die Malerei u. Pla- 
stik d. Mittelalters. Lfg. 1-3. (Handb. 
d. Kunstwiss. Hrsg. v. F. Burger.) 
Ebd. 96 S.; 6 Taf. (à 2 M.; Subskr.- 
Pr. à 1 M. 50.) [3262 

Burger, F., Die dt. Malerei vom 
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re- 
naissance. H. 1-8. (Hdb. d. Kunst- 
wissensch. Hrsg. v. F. Burger.) 
Ebd. 264 S.; Taff. (à 2 M.; Subskr.- 
Pr. 1 M. 50.) [3263 

Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in 
Dtld. (s. 12, 600). II, 6. 6 Taf. 
20 M. [3264 

Handzeichnungen dt. Meister in d. 
hrzgl. anhalt. Behörden-Biblioth. zu 
Dessau. Hrsg. v. M. J. Friedländer. 
Stuttg.: Krais. 2°. 79 Taf.; VII 8. 
Text. 150 M [3265 

Holzschnitte im Kupferstichkabi- 
nett d. Germ. Nation.-Museums zu 
Nürnberg. Hrsg. v. W. Stengel. 
(Außerordentl. Veröffentlichung d. 
graph. Ges. 3.) Berl.: Cassirer 13. 
20. 29 Taf.; vij S. 50 M. [3266 

Steilen, D., Hist. Grabmalkunst im Unter- 
wesergebiet u. in d. Landen Wursten u. Hadeln. 


Bremen: Hauschild. 68 8.; 64 8. Abbildgn. 
4 M. (3267 


Karcher, Dt. Goldschmiedehandwerk bis ins 
15. Jh., 8. 11, 8029. Rez.: Vierteljschr. f. 80. 
u. Wirtsch.-G. 11, 237-39 K. Vogel; Zt. f. 
Sozialwiss. N. F. 6, 361-63 Brauer. (3268 

Roth, V., Mitt. a. d. Baron v. Brukenthal- 
schen Museum. I. (Korr. bl. d. Ver. f. siobenb. 
Ldkde. 35, 139-44; 13 Taf.) (3269 

Eber, H., Creußener Töpferkunst. Mit bes. 
Berücksicht. d. G. ihr. Meister. (Bayerland- 
Bücherei.) Münch.: Bayerland-Verl.’13.93 8.; 
12 Tat. 3 M. 50. 13270 

Zeh, E., Hanauer Fayence. E. Beitr. z. G. 
d. dt. Keramik. (= Nr. 2411.) Marb.: Elwert 
13. jx, 240, LXXVII), 9 8.; 46 Taf. 18 M. (E. 
TI. Gießen. Diss.) (3271 


Albert, Herm., Sachs.-Thüringens Stellung 
in d. dt. Musik-G. (Jahresber. d. Thür.-Jächs. 
Ver. f. Erforschg. vaterl. Alterts. 93/94, 109- 

[3272 


-12.) 
Engelke, B., G. d. Musik im Dom v. d. ältest. 
Zeiten b. 1631. (Geschichtabll. f. Magdeb. 48, 
[3273 


264-91.) 

„ L., Die Oper an d. badisch. 
Höfen d. 17. u. 18. Jh. (Sammelbde. d. Intern. 
Musik-Ges. Bd. 14, H. 2-4.) Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 29, 173-77 Ordenstein. [3274 


Herrmann, M., Forschgn. z. dt. 
Theat.-G. d. Mittelalters d. Renais- 


93 


sance. Berl.: Weidmann. Xv, 541 S. 
20 M. 3275 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 v. ellen; 

Lit. Zbl. 14, Nr. 45 Knudsen. 
Richter, Helene, Schauspieler Cha- 
rakteristiken. (Theatergeschichtliche 
Forschgn. 27.) Lpz.: Voß.220 8.7 1270 
76 


g) Volksleben. 


Steinhausen, G., G. d. dt. Kultur. 
2., neubearb. u. verm. Aufl. (s. 13, 
3162). 2. (Schluß-)Bd. 13. 536 8. 
10 M. 3277 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 735-38 
Schnabel. 

Böhme, Fr., Kulturhist. Skizzen a. d. „Ter- 
streuten Kapiteln“. (Theod. Storms sämt!l. 
Werke. Bd. 9, hrag. v. Böhme, S. 99-134; 234- 
40.) [3278 

Homann, R., Deutsche u. Franzosen in 
gegenseitig. Beurteilg. (Els.-Loth. Kultur- 
tragen 13, Nr. 6/7.) (8279 

Faust, A. B., Das Deutschtum in d. Ver- 
einigt. Staaten, s. 18, 747. Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 38, 1015-21 Ernst Schultze. [8280 


Reiterer, K., Volkstümliches a. d. 
nordwestl. Steiermark. Graz: Dt. 
Vereinsdr. 13. 143 S. 2 K. 50. [3281 

Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel 
dt. Volkstums (s. 11, 3043). 4. 
Xj, 628 S. 10 M. [3282 

Trautmann, K., Kulturbilder aus 
Alt-München. 1. Reihe. Münch.: 
Lindauer. 208 S.; 16 Taf. 4 M. [3283 

Rez.: Hist.-pol. Bll. 153, 297-303 H.; Mitt. 
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 334 f. Kronseder. 

Höhn. O., Mitt. üb. volkstüml. Überliefergn. 
in Württemb. (s. 13, 3170). Nr. 7: Sitte u. 
Brauch bei Tod u. Begräbnis. (Württb. Jahrbb. 
f. Statist. u. Ldkde. 13, 307-57.) 13284 
A., Volksleben, Volksglaube u. 
volkstüml. G.-auffassg. im Fürstent. Minden. 
(Aus: „27. Jahresber. d. Histor. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensberg.) Minden: Volkening 13. 
82 8. 80 Pf. (3285 
Kühn, H., Kulturgeschichtl. Bilder 
3358. 
[3286 
„ F., Volkskundliches aus d. Vogt- 


Hälsig 
lande. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6, 151- 
56; 178-91.) 13287 


aus Thüringen Lpz.: Dieterich. 


ungen d. Mittelalters in dt. 
Übersetzg. u. lat. Urtext, hrsg. v. J. 
Klapper. (Wort u. Brauch 12.) Bres- 


lau: Marous. 474 S. 14 M. 13288 
G., Sagen a. Kärnten. Lpz.: Die- 
458 8. 5 M. Rez.: Carinthia I. 
Jg. 104, 156-65 Hann. 13289 
J., Volkssagen a. d. Kuhländchen. 

3. Aufl. Neutitschein; Hosch 18. 114 8.; 
3 Taf. 1 M. 3290 
Müller, A., Die Sage bei Hnr. Brennwald. 
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 17, 193-222.) [3291 
B., Sagen u. G. a. Oberfranken. 

Nürnb.: Korn 13. 64 8. 85. Pf. 13292 


Graber, 
terich. XL, 


*94 


Hoeßler, C., Sagenkranz a. Hessen-Nassau. 
3., vollst. umgear b., illustr. u. verm. Aufl. 


Cassel: Vietor 13. xvj, 260 S. 3 M. [3293 
Esselborn, K., Gelnhaarer Sagen. Nach 
Aufzeichngn. d. Pfarrers K. Erdmann. (Hess. 


Bl}. f. Volkskde. 12, 209-15.) [3294 
K., Sagen a. Stadt u. Stift Hildes- 

heim. (Hildesh. Heimatbücher. Hrsg. v. 
Blume. 1.) Hildesh.: Lax 13. 48 S. 40 Pf. [3295 
Siegert, H., Sagen d. Sachsenlandes. Lpz.: 
Wunderlich. 157 S. 1 M. 60. 13206 
Geyer, Br., Sagenschatz d. St. Zwickau. 
Zwick.: Kretzschmar u. S. 13. 119 S. 1M. 3297 
Schwartz, Wilh., Sagen u. alte Geschichten 

d. Mark Brandenb. 6. Aufl. Stuttg.: Cotta. 
xjv, 219 8. 2 M. [3298 


Kühnau, R., Sagen a. Schlesien 
(m. Einschluß Öst.-Schlesiens). (Eich- 
blatts dt. Sagenschatz Bd. 4.) Berl. 
Friedenau: Eichblatt. xvj, 182 S.; 
12 Taf. 2 M. 50. [3299 


Meisinger, O., Volkslieder a. d. bad. Ober- 
lande. Heidelb.: Winter 13. 320 S. 5 M. 
20 Pf. [3300 

Schütte, O., Braunschweig. Volksreime. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 23, 293-97; 394-99.) [3301 

Adamek, K., Dt. Volkslieder u. Sprüche a. 
d. Netzegau. (Veröff. d. Abt. f. Lit. d. Dt. 
Ges. f. Kunst u. Wiss. zu Bromberg 7.) Lissa: 
Eulitz 18. 148 8. 2 M. 13302 


Weyman, K., Randbemerkgn. zu d. lat. 
Sprichwörtern u. Sinngedichten d. Mittelalters 
(Münch. Museum f. Philol. d. Mittelalt. usw. 2, 
117-45.) 13303 

Schollen, M., Aachener Sprichwörter u. 
Redensarten 2. sehr verm. u. verb. Aufl. 
Aach.: Creutzer 13. xj, 228 S. 4 M. [3304 

Birkemeyer, P., Plattdeutsche Sprichwörter 
u. sprichwörtl. Redensarten a. d. Gegend v. 
Herford. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 7/8.) [3305 


Lewalter, J., Dt. Kinderlied u. Kinderspiel. 
In Kassel a. Kindermund in Wort u. Weise 
gesamm. Kassel: Vietor. 464 S. 6 M. [3306 

Wiechel. H. u. A. Meiche, Himmelhuppen u. 
Wunderkreise. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volks- 
kde. 6, 97-106; 173 f.; 200-205.) — K. Prahtel, 
Hexenabend. (Ebd. 145-51.) — G. Reichel, 
Zur G. d. errgebirg. Bescherungsepiele u. 
Engelscharen. (Ebd, 106-11.) [8307 


Mogk, E., Ursprg. d. sogen. Sühnekreuze. 
(Ebd. 79-84.) (3308 

Nägele, A., Über Kreuzsteine in Württemb, 
u. ihre Bedeutg. Monumente u. Dokumente z. 
Kreuzsteinforschg. mit besond. Berücks. Ober- 
schwabens. (Württb. Jahrbb. f. Statist. u. 
Ldkd. 13, 377-426.) Sep. Stuttg.: Kohlham- 
mer. 1 M. 20. [3309 

Hörmann, K., Herdengeläute u. s. Bestand- 
teile. (Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 1-99. 13, 
1-47.) [3310 


Hälsig, Fr., Der Zauberspruch bei d. Ger- 
manen bis um d. Mitte d. 16. Jh. Leipz. Diss. 
10. XI], 110 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
23, 100f. Ebermann. (3311 

Jacoby, A., Zum Prozeß verfahren geg. d. 
bösen Geister. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 
184-87.) 13312 

Schöttle, G., Geld u. Münze im Volksaber- 
glauben. (Arch. f. Kult.-G. 11, 320-62.) [3313 

Gesemann, G., Regenzauber in Dtld. Kiel. 
Dias. 13. 06 8. {3314 


Bibliographie Nr. 8298—3366 


Fehrle, E., Segen u. Zauber aus Baden. 
(Badische Heimat 1, 89-95.) [3315 
Carstens, H., Volksglauben u. Volksmei- 
nungen aus Schlesw.-Holstein (s. ’11, 3067). 
Forts. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 277-83.) [3316 


Blanckmeister, Frs., Dt. Familienleben. 
Dresd.: Sturm u. Co. x, 392 8. 3 M. 75. [3317 

Reichhardt, R., Geburt, Hochzeit u. Tod im 
dt. Volksbrauch u. Volksglauben. Jena: 
Costenoble 13. 176 S. 3 M. 13318 

Bächtold, H., Die Verlobung im Volks- u. 
Rechts brauch, mit besond. Berücks. d. Schweiz 
vergleich.-hist. dargest. (Schrr. d. Schweiz. Ges. 
f. Volkskde. 11.) Straßb.: Trübner. 328 S. 11 M. 
(Basler Diss. 13. 154 8.) Rez.: Arch. stor. it. 
14, Vol. 1, 70-75 Corso; Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, 
G. A., 638 f. Stutz. [8319 

Kipp. G., Familienfeste aus d. Kreise Lüb- 
decke. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 11.) [3320 

Menghin, O., Über Tiroler Bauernhochzeiten 
u. Primizen. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 399- 
406.) (3321 

Merker, P., Die Tischzuchtenliteratur d. 
12.-16. Jh. (Mitt. d. Dt. Ges. z. Erforschg. 
vaterl. Sprache usw. 11, 1-52.) 13322 


Hackel, A., Aus d. bürgerl. Leben vergang. 
Tage. Kulturgeschichtl. Bilder a. d. Rats- 
protokollen d. älter. Eisenstadt Steyr. Wien. 
Progr. 36 8. 13323 

Stoomeier, E. v., Aus vergang. Tagen. Bil- 
der a. d. Gemeinde- u. Bürgerleben klein. Städte 
u. d. Milit.- u. Hofleben klein. Staaten. (Schrr. 
d. Ver. f. Sachs.-Mein. G. 60, 3-35.) 13324 


Bieber. 8., Nachbarschaften, Gilden, Zünfte 
u. ihre Feste. (Arch. f. Kultur-G. 11, 455-82. 
12, 56-78.) (3325 
Clemen, C., Der Ursprung d. Karnevals. 
(Arch. f. Religionswiss. 17, 139-58.) 13326 
Leiche, A., Der Lobetanz. (Arch. f. Kult. - 
G. 12, 79-96.) 13327 
Gyr, 8. F., Das Zürcher. Sechseläuten. E. 
Studie üb. dessen Ursprung u. Entwicklg. 
Zürich: Füßli ’12. 72 S. 2 M. 13328 


Ebstein, E., Zur Volksmedizin im sächs. Erz- 
gebirge. (Mitt. d. Ver. f. sachs. Volkskde. 6. 
123-34.) Vgl.: G. Reichel. (Ebd. 17 (f.) [3329 


Kaindl. R. F., Zur Kunde d. dt. Hauses u. 
seiner Feuerstätten. (Dt. Erde Bd. 11, H. 
6/7.) 13330 


Pessler, W., Hausgeographie d. Wil- 
ster Marsch. (Forsch. z. dt. Landes- 
u. Volkskde. 20, 6.) Stuttg.: Engel- 
horn 13. 19 S.; 4 Taf., te. 
3 M. [3331 


Heyding, H., Hess. Hausinschrr. u. byzantin. 
Rätsel. (Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 161-82.) [3332 
Bender, P., Hess. Hausinschrr. aus d. Mar- 
burg. Gegend. (Progr.) Marb.: Elwert. 62 8. 
1 M. 20. [3338 
Zinck, P., Wohnhausinschrr. im Kgr. Sach- 
sen. Im Auftr. d. Ver. f. sächs. Volkskde. hrsg. 
Dresd. 13. 138 8. [3334 


Flechtner-Lobach, A., Die Kunst d. Holz» 
bearbeitg. bei Niedersachsen u. Friesen. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 23, 349-67.) [3336 

Brunner, K., Das Bauernhaus im Riesen- 
gebirgeu.seineHolzstube. (Ebd. 337-49.) [3336 


Rebensburg, H., Das dt. Dorf: Süddtld. 
Münch.: Pi & Co. 13. 203 S. 1 M. 80. 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 11 R. A. [8337 


Das deutsche Altertum bis c. 500 


95 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 
Schmidt, R. R., Die diluviale Vorzeit Dtschls., 


s. Nr. 980. Rez.: Mannus 6, 223-30 Jos. 
Bayer. nu m [3338 


Halter, Indogermanen, s. Nr. 982. Rez.: 
Mannus 6, 236 Waschnitius. [3339 

Feist, S., Indogermanen u. Ger- 
manen. Beitr. z. europ. Urgeschichts- 
forschg. Halle: Niemeyer. 76 8. 
2 M. [3340 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 14 O. Schrader 
u. Ent gegn. v. J. m. Antwort Sch. s ebd. Nr. 18; 
Lit. Zbl. 14, Nr. 18 Fränkel; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. forschg. N. F. 2, 3521. Stähler. 


Schrader, O., Germanen u. Indo- 
germanen (Korr. bl. d. Gesamt- ver. 
62, 54-64.) [3341 

Braungart, R., Die Südgermanen. 
Die Bojer, Vindelizier, Räter, Noriker, 
Taurisker ete. waren nach all ihr. 
landwirtschaftl. Geräten u. Einrich tgn. 
keine Kelten, sondern Urgermanen, 
höchst wahrscheinl. d. Stammvolk 
aller Germanen. Heidelberg: Winter. 


Xv, 811 S. 40 M. [3342 

Kauffmann, Fr., Dt. Altertumskde. 1. Hälfte, 
s. 13, 3449. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 6 Be- 
schorner; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 
34, 104f. Herr; Hist. Vierteljschr. 17, 1031. 
Ldw. Schmidt; Hist. Jahrb. 35, 2261. 
Grupp. 13343 


Reallexikon d. German. Altertskde. 
Hrsg. v. J. Hoops (s. Nr. 988). 
Bd. 2, 2-3: Gefolgschaft — Handel. 
S. 137-408. 10 M. [3344 

Rez. v. Bd. 1: Lit. Zbl. ’14, Nr. 6 Beschorner. 


Günther, A., Germanen-Statuette aus Ur- 
mits a. Rh. (Mannus 6, 210f.) 13345 


Schlis, A., Die Keramik d. nord- u. west- 
alpinen steinzeitl. Pfahlbaukulturen u. ihre 
Zeitstellung. (Opuscula archacol. Montel io di- 
cata 19-36.) — A. Götze, Die Technik gegossen. 


Bronzeketten. (Ebd. 155-75.) [3346 
Kossi Der germ. Goldreichtum in d. 
Bronzezeit. 1: Goldfund v. Messingwerk b. 


Eberswalde u. d. golden. Kultgefäße d. Ger- 
manen. (Mannus-Biblioth. 12.) Würzb.: Ka- 
bitzech. jx, 55 8.; 17 Taf. (5 M.; Subskr.-Pr. 
4 M.) Res.: Mannus 5, 38 2f. Wahle; Prähist. 
Zt. 5, 585-87 Schuchhardt u. Bericht. Ks. m. 
Antw. v. Sch. ebd. 6, 198-201; Hist. Viertel - 
schr. 17, 4411. Hörnes; Lit. Zbl. 14, Nr. 41 
K. H. Jacob. — Kossinna, Neue Goldgefäße 
sus Frankr. m. e. Anhg.: Herr Schuchhardt u. 


d. Wahrheit. (Mannus 6, 295-308; 3 Taf.) Vgl. 
Nr. 3379. 13347 

Beltz, R., Die bronze- u. hallstattzeitl. Fibel 
(Zt. f. Ethnol. 45, 659-900.) 


13348 


Ploner, Agunt, d. alte Kelten- u. Römer- 
stadt b. Lienz in Tirol, s. 13, 3453. Rez.: 
Forsch. usw. z. G. Tirols 10, 300-02 Meng- 
hin. [3349 

Wimmer, J., Aufdeckg. d. altbronzezeitl. 
Gräberfeldes v. Gmunden. Progr. Gmunden. 
13. 62 8.; 15 Tat. [3350 

Häusler, R., Die ältest. Spuren vom Men- 
schen am Schweizersbild. (Mannus 6, 181- 
83.) 13351 

Viollier, D., Quelques sépultures de lage 
du bronze en Suisse. (Opuscula. archl. Mon- 
telio dicata 126-39.) [3352 

Viollier, D., ct F. Blanc, Les tumulus hall- 
statiens de Grüningen, Zurich. (Anz. f. schweiz. 
Altkde. N. F. 15, 265-83; 3 Taf.) [3353 

Wernert, P., Paläolitbeitrr. a. Nordbayern. 
(Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 34, 44-62.) 13354 

Reinecke, P., E. altgriech. Bronzeschüsse! 
a. Südbayern. (Opuscula archl. Montelio di- 
cata 105-10.) s [3355 

Forschner, Schussenrieder Pfahlbau. (Fund- 
Berr. a. Schwaben 20, 6-8.) — P. Gößler u. 
Schlis, Grabhügel b. Jagstfeld. (Ebd. 14-18.) 
— G. Bersu, Der Goldberg u. s. Befestigungen. 
(Ebd. 26-29.) — Ders., Viereckschanze b. Ein- 


siedel. (Ebd. 29-32.) [3356 

Schlis, Bersu usw., Großgartach. Stein- 
zeitl. Niederlaseg. (Röm.-germ. Korr. bl. 6, 
Nr.4.) [3357 


Wagner, E., Reichenau (Amt Konstanz): 
Brandgrab d. Bronzezeit. (Ebd. Nr. 5.) [3358 
Fuchs, Die Kultur d. keltisch. Vogesensiede- 
lungen mit besond. Berücksichtig. d. Wasser- 
waldes b. Zabern (s. Nr. 998). Schluß. (Elsäss. 
Monatsschr. f. G. usw. 4, 321-36, 353-72.) — 
R. Forrer, Keltische Münzen u. kelt. Gold- 
Wäschereien im Elsaß u. in Baden. (Korr. bl. d. 
Gesamt-Ver. 61, 222.) 13359 
Mehlis, C., Archäol. Studien v. Mittelrhein- 
Ide. Vorgeschichtl. Befestigung auf d. „Heidel- 
berg“ b. Hambach, Pfalz. (Korr. bl. d. Gesamt- 
Ver. 62, 64-67.) [3360 
E., Vorröm., röm. u. german. Fundo 

a. d. Gemarkg. Büttelborn. (Arch. f. hess. G. 
9, 298-323.) 13361 
Bremer, W., Eberstadt, e. steinzeitl. Dort 
d. Wetterau. (Prähist. Zt. 5, 366-435; Taf. 16- 
22.) — E. Anthes, Megalithgrab in d. Wetterau. 
(Ebd. 591-93; Taf. 25.) 18862 
Rademacher, C., Neuere neolith. Funde a. 
d. Rheinlanden im prähist. Museum Cöln. 
(Opuscula archl. Montelio dicata 37-44.) [3363 
Lehner, H., Prähist. Ansiedign. b. Plaidt a. d. 
Nette. (Bonn. Jahrbb. 122, 271-310; Taf. 24- 
38.) [3364 
Holwerda, J. H., Zwei Riesenstuben b. Drou- 
wen (Prov. Drente), Holland. (Prähist. Zt. 5, 
435-48.) [3365 
Schulz, W., Übers. üb. d. vorgeschichti. 
Funde in Minden-Ravensberg. (Ravensberg. 
Bll. 14, Nr. 3.) — O. Hartwig u. Sander, Neuere 


96 


Funde in d. Gegend v. Halle i. W. (Ebd.) — 
J. Wengler, E. Grabhügel auf d. Lusebrink in 
Neuenknick b. Petershagen a. d. Weser. 
(Ebd.) (3366 
Lienau, M. M., Üb. Megalithgräber u. son- 
stige Grabformen d. Lüneburg. Gegend. (Man- 
nus-Biblioth. 13.) Würzb.: Kabitzach. 42 8.; 
30 Taf. (5 M.; Subskr.-Pr.4 M.) Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 11, Nr. 31 Feist. [3367 
Monte, B., u. G. Kossinna, Depotfund d. 
jüng. Bronzezeit a. d. hannov. Wendlande. 
(Mannus 6, 192-201.) 13368 
Knorr, Fr., Skelettgräber d. Eisenzeit in 
. (Opuscula archl. Montelio dicata 317- 
26.) [3369 
Rothmann, C., Brandgrab d. Alter. Bronze- 
zeit auf Sylt. (Ebd. 111-14.) [3370 
Behn, Fr., Funde d. Wickingerzeit auf Föhr. 
(Prähist. Zt. 5, 468-71.) [3371 
Fuhse, Frs., Gr. Steinum-Beienrode E. 
Gräberfeld aus d. älter. Eisenzeit. (Quell. usw. 
2. braunschw. G. 6, 85-100.) 18372 
Götze, Walt., Prähist. Grabstätten im Kreise 
Cöthen. (20 v. Nr. 2431.) Cöthen: Schettler 
13. 39 8. 1 M. 13373 
Amende, Bronzezeitl. Urnenfriedhof auf d. 
Läusebergo b. Waltersdorf im Ost kreise, 7 km 
nordwestl. von Altenburg. (Mitt. d. G. u. 
Altert.forsch. Ges. d. Osterlandes 12, 235-50.) 
— Ders., Vorgeschichtl. Urnenfriedhof b. 
Zschechwits. (Ebd. 251-78.) 13374 
Jakob, K. H., Alter d. palänlith. Fundstätte 
Markkleeberg b. Leipzig. (Prähist. Zt. 5, 331- 
89.) — Ders., Kugelflaschenfund v. Börtewitz 
b. Mügeln, Kor. Sachsen. (Ebd. 362-66; Taf. 
14 u. 15.) 9 
Dorsch, W., Die vorgeschichtl. Besiedig. d. 
3 (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen, 24, 1- 
[3376 

a ER R., Nachtr. üb. Fibelformen d. 
Bronge- u. Risenzeit in d. Mark Brandenb, u. 
d. Prov. Sachs. (Mannus 6, 184-91.) Vgl. 12, 
3226. [3377 
Quente, P., German. Dorf b. Kyritz. (Ebd. 
97-101; 5 Taf.) [3378 
Schuchhardt, Goldfund vom Messingwerk 
in Eberswalde. (Korr.bi. d. Gesamt-Ver. 62, 
111-14.) Vgl. Nr. 3347. 13379 
Kiekebusch, Steinzeitsiedig. b. Trebus im 
Kreise Lebus, Prov. Brandenb. (Prähist. Zt. 5, 
340-62.) 13380 
Oesten, G., Gruppe steinzeitl. Hügelgräber 
b. Feldberg in Mecklenb. (Zt. f. Ethnol. 45, 
. 1010-13.) — R. Beltz, Jungbronzezeitl. Fund a. 
Mecklenb. (Opuscula archacol. Montelio dicata 
91-95.) (3381 
Walter, E., Üb. Altertümer u. Ausgrabgn. in 
Pommern 12. (Balt. Stud. N. F. 17, 324-37.) [3382 
Beger, H., Stand d. Urgeschichtsforschg. in 
Schlesien. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 106- 
11.) — Ders., Kultsymbole a. schles. Gräbern 
d. frühen Eisenzeit. (Opuscula archl. Montelio 
dicata 215-22.) [3383 
Wileke, Noch einmal: Das Gräberfeld in 
Wilhelmshöhe b. Usch, Prov. Pose:. (Mannus 
6, 202-9; 2 Taf.) Vgl. Nr. 1010. [3384 
Dorr, e v. Lindenau, Kr. 
Marienburg. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 21, 14- 
[8385 

Besuenberger, A., Ostpreuß. Bronse-Depot - 

bia (Opuscula archl. Montelio dicata 141- 
[3386 

Ebert, M., Die baltisch. Provinzen Kurland, 
Livland, Estland: 13. (Prahist. Zt. 6, 498- 
559; Taf. 23 u. 24.) [3387 
Hausmann, R., Depotfund v. Dorpat. 
(Opuscula archl. Montelio dicata 291-97. ) [3388 


Bibliographie Nr. 8866—8485 


b) Einwirkungen Roms. 


Cramer. Frz., Dtschld. in röm. Zeit, 8. 13, 
3475. Rez.: Röm.-germ. Korr.bl. 6, Nr. 4 
Riese. [3389 

Trenkel, Zur Frage d. Völkerbewegungen in 
d. Ländern zwisch. Weser u. Elbe 1.-6. Jh. 
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Bachs. 


23, 135-50.) 13390 

Eickhoff, P., Neue Darstellg. d. Varus- 
schlacht. (Ravensberg. Bll. 16, Nr. 3.) Vgl. 
13, 3476. 18391 


Beneke, A., 44 Hinweise zur Bestimmg. d. 
Vnrusschlacht feldes. Mit d. Gräberkarte vom 
Ensterknick. Dortm.: Ruhfus. 8 3. 30 Pf. (3392 


Limes, Der obergerm.-rät., d. Rö- 
merreiches (s. 13, 3482). Lfg. 38 
(8 M.) u. 39 (7 M. 20). 3393 

Inh. v. 38: Geo. Wolff, Ban Rückingen. 
36 S.; 5 Taf. (Sep. 7 M. 60.) J. Fink, Kast. 
Kösching 41 8.; 4 Taf. (Bop. 4 M. 40.) — Inh. 
v. 39: Ernst Schmidt, Kast. Friedberg. 
55 8.; 5 Taf. u. Kte. (Sep. 10 M.) 


Cramer, Fr., Röm. -germ. Studien. 
Gesamm. Beitrr. z. röm.-germ. Alter- 
tumskde. Bersl.: Hirt. 263 S. 6 M. 
80 Pf. [3394 

Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 33, 287- 


91 Koepp; Hist. Vierteljschr. 17, 442 Ldw. 
Schmidt. 


Materialien z. röm.-germ. Keramik. 
hrsg. v. d. röm.-germ. Kommiss. d. 
kaiserl. archl. Instituts Frankf. a. M. 
Frankf.: Baer u. Co. 1: Frz. Oel- 
mann, Die Keramik d. Kastells Nie- 
derbiber. 80 S.; 9 Taf. 7 M. 50. [3395 


Egger, R., Grabgn. am Zollfelde 00-11. 
(Carinthia I, Jg. 103, 236-44. [3396 
Schultheß, O.. Neue röm* Inschrr. a. d. 
Schweiz. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 15, 36- 
44; 191-204; Taf. 7.) (3397 
Fels, C., 8. He Heuberger u L. Gra- 
bungen d. Gesellsch. Pro Vindonissa 12. (Ebd. 


284-320.) (3398 
Fastlinger, M., Hosi = Osi. (N. 
Arch. 39, 179-84.) [3399 


er, Fr., Die Erbauer d. Viereck- 
schanzen. (Altbayer. Monatsschr. 12, 45- 
57.) 13400 
Reinecke, P., Beitrr. z. G. Rätiens in d. röm. 
Kaiserzeit. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. 
Neub. 39, 1-25.) — O. Roger, Röm. Funde in 
Augsburg. (Ebd. 258-70.) — Ders., Bilder- 
typen von Augsburg. Sigillaten. (Ebd. 26-70: 
18 Taf.) — Ders., E. röm. Denkstein. (Ebd. 
254-57.) (3401 
Reinecke, P., Kempten. Ausgrabgn. 12. 
(Röm.-germ. Korr. bl. 6, Nr. 3.) 13402 
GoeBlee, P., Das Kastell Rißtissen u. seine 
Bedeutg. f. d. röm. Okkupations-G. Südwest- 
dt ids. (Festschr. 3. Feier d. 50. Bestehens d. 
K. Altertumssammig. in Stuttg. 46-55; Taf. 1.) 
— R. Knorr, Die neugefund. Sigillaten v. Rib- 
tissen u. ihre Bedeutg. als südgall. Impor: 
(Ebd. 56-64; Taf. 2.) — Fr. Hertlein, 
Opie- -Oberdorf b. Bopfingen. (Ebd. N ze 
Taf. 3 u. 4.) 13403 
Paradeis, Römisches a. Rottenburg. (Fund- 
Berr. a. Schwaben 20, 47-51.) — P. Gosßler, 


Das deutsche Altertum bis c. 500 


Funde antiker Münzen im Kgr. Württemb. 
20. Nachtr. (Ebd. 53-56.) (3404 

Fritsch, O., Terra-Sigillata-Gefäße, gefund. 
im Grhzgt. Baden. Karlsr.: Braun 13. 76 8. 
5 M. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 724-26 
Revellio. 13405 


Riese, A. Das rhein. Germanien in d. 
antik. Inschrr. Lpz.: Teubner 14. xiij, 


479 S. Geh. 18 M., geb. 20 M. [3406 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 Drexel. 
Werner, Mulhouse et ses environs A l’&poque 

rom. (Bull. du Musée hist. de Mulh. 36, 5- 

26.) [3407 
Keune, J. B., Boissards Metzer Inschriften- 

sammlg. (Röm.-germ. Korr. bl. 6, Nr. 3.) Vgl. 

13, 3489. [3408 
Reubel, G., Neue Ergebnisse d. Ausgrabgn. 

in Rheinzabern. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 

33, 183-204.) [3409 
Sprater, Fr., Das frühröm. Erdkastell b. 

Rheingönheim. (Mannh. G. bll. 14, 228f.) [3410 
Körber, Mainz. Röm. Inschrr. (Röm.-germ. 

Korr. bl. 6, Nr. 4.) — G. Behrens, Mainz. E. 

Depot spätröm. Henkelkrüge. (Ebd.) — F. 

Quiming, Zur groß. Juppitersäule v. Mainz 

(Ebd.) (3411 
Wan, Geo., Frankfurt a. M. u. seine Um- 

gebg. in vor- u. frühgeschichtl. Zeit. Höchst, 


Frankf., Hanau, Heddernheim, Saalburg. 
(Hendschels Luginsland. H. 41.) Frankf.: 
Hendschel 13. 116 8. € M. 50. 13412 


Funck. E., Röm. Töpfereien in Remagen. 
(Bonn. Jahrbb. 122, 247-55.) [3413 

Cramer, Frs., Die Römer in d. Eifel. (Eifel- 
Festschr. 215-46.) (3414 

Lehner, H., Vetera. Ausgraben. 10, 11, 
12. Ausgrabungsber. (Bonn. Jahrbb. 122, 311- 
42; Taf. 39-48.) — J. „Augusteische 
Töpferei auf d. Fürstenberg. (Ebd. 343-62; 
Taf. 49-53.) — Ders., Einzelfunde v. Vetera 
10-12. (Ebd. 363-420; Taf. 54-58.) — H. 
Lehner, 2 Trinkgefäße aus Vetera. (Ebd. 421- 
35; Taf. 59-60.) 13415 

Voges, Th., Funde v. Pfingstanger b. Weddel. 
Quell. usw. 3. braunschw. G. 6, 101-7.) [3416 


c) Ausbreitung der Deutschen und 

Begrundung germanischer Reiche. 
Hamel, van, De oudste Keltische en Angel- 
raksische geschiedbronnen, 8. 13, 1030. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 36, 220-25 Deutschbein. [3417 
Anonymus Valesianus. Fragmenta 
hist. ab Henr. et Hadr. Valesio 
primum edita a cura di Rob. Cessi. 
(Rer. it. scriptores N. ed. Fasc. 114/15 
= T. 24, 4.) Città di Castello: Lapi 
13. cLXXj, 41 S.; 3 Taf. — R. Cessi, 
Die due miscellanee stor. mediev. 
(Arh: Muratoriano 2, 71-96.) [3418 

: N. Arch. 39, 213 u. 546 B. Schm. 
Tamassia,N.‚Sullaseconda partedell 
Anonimo Valesiano. (Arch. stor. it. 
Anno 71, Vol. 2, 1-22.) [3418 
Landolphus Sagar, Historia Romana a cura 


di A. Crivelluceci, s. 13, 3501. Rez.: N. Arch. 
39, 2171. B. Schm. (3419 


Boer, R. C., Methodolog. Bemerkgn. üb. d. 
Untersuchg. d. Heldensage, s. ’13, 1033. Rez.: 
Zt. f. dt. Philol. 45, 522-30 Polak. 13420 


Schneider, Herm., Studien z. Hel- 


*97 


densage. 1: Sigmundsage. 2: Er- 
manarichsage. 3: Eckesage. 4: Diet- 
richsage. (Zt. f. dt. Altert. 54, 339- 
69.) — W. Bruckner, Hildebrandslied 
37. 38. (Ebd. 369-75.) — L. Polak, 
Untersuchgn. üb. d. Sage vom Bur- 
gundenuntergang. 1: Die Thidreks- 
saga u. d. Nibelungenlied. (Ebd. 427- 
66.) [3421 

Pongs, H., Das Hildebrandslied. 
Uberlieferg. u. Lautstand im Rahmen 
d. ahd. Lit. Marb. Diss. 13. 


208 8. [3422 

Mehlis, C., Waltharisage u. Wasgenstein, 8. 
13, . Rez.: N. Arch. 38, 746 u. 39, 248 
K. [3423 

Christ, K., Die Beziehen. d. Nibelungen zum 
Rhein u. Odenwald. (Mannh. G. bll. 15, 79- 
91.) 13424 


Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis . Aus- 
gange d. Völkerwanderung., s. 13, 3509. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 36, 113-17 R. Loewe; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 394-402 Bück- 
mann; Hist. Zt. 113, 614-17 Rlezler; Dt. Lit. - 
Ztg. 14. Nr. 51 Levison. 13425 

Körbs, Untersuchgn. z. ostgot. G. 
I. Jen. Diss. 13. 112 8. [3426 

Schwach, K., Der Verrat d. Bischofs 
Valens v. Pettau u. d. Zerstörg. dies. 
Stadt 380. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 10, 161-80.) [3427 

Pudor, W., Byzanz u. d. Ermordg. 
d. Amalasuntha. (Dt. G.bll. 15, 122- 
26.) [3428 

Leeds, E. Th., The archaeology of 
the Anglo-Saxon settlements. Ox- 
ford: Clarendon-Pr. 13. 144 S.; 
13 Taf. [3429 

Schmaus, J., G. u. Herkunft d. alt. Franken, 
8. 13, 3516. Rez.: Röm.-germ. Korr. bl. 6, 
Nr. 5 Wirtz. [3430 

Wirtz, Law., Franken u. Alamannen in d. 
Rheinlanden bis 3. J. 496, 8. 13, 3517. Rez.: 
Nass. Heimatbll. 17, 119-23 Brenner. — Ldw. 
Schmidt, Die fränkisch-alamann. Grenze im 
5. Jh. (Westdt. Zt. 32, 3761.) 13431 

Gaus u. Haag. Alamann. Reihengräber b. 


Herbrechtingen. (Fund-Berr. a. Schwaben 20, 
60-62.) 13432 
Mötefindt, Grabfund a. d. Völkerwande- 


rungszeit v. Goldbach, Landkr. Gotha. (Zt. f. 
Ethnol. 45, 1003-7.) 13433 


d) Innere Verhältnisse. 


Tacitus’ Germania. Erl. v. H. Schweizer- 
Sidler, s. Nr. 1046. Erwiderg. v. Schw. auf 
d. Rez. Vigeners u. Entgegng. V.s: Hist. Zt. 
112, 470-72. [3434 


Conrat (Cohn), M., Römisch. Recht 
im frühest. Mittelalter. Hrsg. v. H. 
Kantorowioz. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 34, Rom. Abt., 13- 
45.) $ [3435 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 7 


+98 


Mayer, Ernst, Bemerkgn. zu d. 
Volksrechten. (Ebd. Germ. Abt., 
405-7.) [3436 
Fockema Andreae, De intertiatio 
in het proces om roerend goed bij de 
Franken. (Verslagen en med. d. Kon. 
Akad. van Wetensch. 4. R., 11, 360- 
74.) [3437 

Petot, P., Un nouveau manuscrit 
de la loi Gombette. (N. rev. hist. de 


droit 37, 337-75.) [3438 
H. Mitteis, E. neue Hs. d. Lex Burgundi- 
onum. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 407f.) 


Schreuer, H., Altgerman. Sakral- 
recht. I. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 
313-404.) — Ders., Götter u. Tote 
als Rechts-Subjekte bei d. alt. Ger- 
manen. (Essays in legal hist., read 
before the Intern. Congress of hist. 
studies in London 13, 153-58.) [3439 

Lehmann, Karl, Zum altnordisch. 
Kriegs- u. Beuterecht. (9, 1 v. Nr. 39.) 


Heidelb.: Winter ’13. 27 8. 
80 Pf. [3440 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 481-83 
Henrici. , 


Pierquin, H., Les institutions et les 
coutumes des Anglo-Saxons, Paris: 
Picard ’13. 238 S. 7 fr. 50. — Ders., 
Les lettres, les sciences, les arts, la 
philosophie et la religion des Anglo- 
Saxons. Ebd. 118 S. 3 fr. [3441 

Liebermann, The national assembly in the 
anglo-saxon period, s. 13, 3528. Rez.: Rev. 
crit. 13, Nr. 37 Grillet; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 454-61 Brunner. [3442 


Jahn, M., Die Bewaffnung d. Germanen zur 
Römerzeit. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 117- 
21.) (3443 


Proté, O., Vorgeschichtl. Jagd. (Mannus 5, 
107-34.) [3444 


Feist, 8., Thüring. Runenfunde. (Zt. f. dt. 
Philol. 45, 117-33.) [3445 
Wilke, G., Mythische Vorstellungen u. sym- 
bolische Zeichen a. indoeurop. Urzeit. (Mannus 
6, 15-44.) [3446 
Bing, J., German. Religion d. Alt. Bronze- 
zeit. Stud. üb. skandinav. Felsenzeichngn. 
(Ebd. 5, 149-80.) [3447 
Phillpotts, B., German. heathenism. (Cam- 
bridge mediev. hist. 2, 480-95.) [3448 


Neckel, G., Walhall. Studien üb. 
germ. Jenseitsglauben. Dortm.: Ruh- 


fus 13. 144 S. 4 M. 1 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20/21 Mogk. 
Pestalozzi, R., Die german. Götterdämme- 

rung. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 31, 

706-20.) (3450 
Waschnitius, V., Perht, Holda u. 

verwandte Gestalten. Beitr. z. dt. 

Relig.-G. (Sitzungsber. d. Wien. Akad. 

174,3.) Wien: Hölder. 184 S. 4M.[3451 


— 


Bibliographie Nr. 8486—3199 


Graber, G., Der hcilige Mann der Niklai. 
Neue Zeugnisse z. G. d. german. Glaubens u. 
Kultes. (Zt. f. öst. Volkskde. 19, 13711., 
21711.) 13452 


Mansion, J., Les origines du christianisme 
chez les Gots. (Anal. Bolland. 33, 5-30.) 13453 
Leuthold, H., Ulfila. E. chronol. Abhdlg. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache usw. 39, 376- 
90.) 13454 
Müller, Conr., Ulfilas Ende. (Zt. f. dt. Altert. 
55, 76-147.) 13455 
Klinkenberg, J., Das Ursulaproblem. (W est - 
dt. Zt. 32, 336-62.) Vgl. 12, 3271. — Th. Ilgen. 
Gegenbemerkgn. zum Ursulaproblem u. zu den 
Kritiken d. Fälschungen d. Brüder Gelenius. 
(Ebd. 362-74.) Vgl. Nr. 2696. [3456 
Rez.: N. Arch. 39, 563f. Hofmeister. 
Morin, G., L'inscription de Clematius et la 
légende des Onze Mille vierges (Anecdota Ma- 
redsolana 2 8.; Bd. 1, 208-19.) 18457 
Hulshof, A., De legende van Sinte Kuners. 
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. S. 10, 7-17.) 13458 


Haupt, Albr., Das Holz als maßgebend. Stoff 


german. Kunstbetätigung. (Mannus 6, 85- 
88.) (3459 


Bersu, G., Beitrr. z. Kenntnis d. steinzeitl. 
Wohnhauses. (Festschr. z. Feier d. 50. Be- 
stehens d. K. Altertümersammig. in Stuttg. 
41-45.) — Ders., Hausbau d. Steinzeit in Dtid. 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, 114-17.) 13460 

Schulz, Walt., Das german. Haus in vor- 
geschichtl. Zeit, s. Nr. 1059. Rez.: Anz. f. dt. 
Altert. 37, 1-6 Henning. (3461 


2. Frünkische Zeit bis 918. 


a) Merowingische Zeit. 

goriptores rerum Meroving. T. 6: Passiones 
vitaeque sanctorum aevi Merov., edd. Krusch 
et Levison, 8. Nr. 1061. Rez.: Anal. Boll. 33, 
246-51 Moretus; Engl. hist. rev. 29, 339-41 
Warren; Rev. d’hist. eccl. 15, 324-37 van der 
Essen. — G. Morin, A propos des préliminaires 
de B. Krusch à la Vita Corbiniani. (Rev. béné- 
dict. 31, 178-84.) Rez.: N. Arch. 39, 550-52 
Krusch. [3482 

Riedner, O., Geschichtl. Wert d. Afralegende, 
s. 13, 3544. Rez.: N. Arch. 39, 212 f. Krusch; 
Hist. Zt. 113, 187 f. Levison. 13403 

Kurth, Etude crit. sur la vie de sainte Gene- 
viève, s. 13, 3546. Rez.: N. Arch. 39, 215 f. 
Krusch. 13464 


Gregorius, Bisch. v. Tours, 10 Bü- 
cher fränk. G., übers. v. W. v. Giese- 
brecht. 4. vollkomm. neubearb. Aufl. 
v. S. Hellmann (s. 13, 3540). Bd. 3. 
(9, 2 v. Nr. 2706.) 13. 251 8. 
5 M. [3465 

Rez.: Hist. Zt. 113, 655f. A. W. 

Lot, Ferd., Encore la Chronique du 
Pseudo-Fredegaire. (Rev. hist. 115, 
305-37.) [3466 

Rez.: N. Arch. 39, 548f. Krusch. 

Reverdy, G., Note sur l’interpreta- 
tion d’un passage d’ Avitus. (Moy. 
Age 26, 274-77.) [3467 


Fränkische Zeit bis 918 


Pfister, Ch., Gaul under the Mero- 
vingian Franks. Narrative of events. 
(Cambridge mediev. hist. 2, 109-31.) 
— R. Altamira, Spain under the Visi- 
goths. (Ebd. 159-93.) — L. M. Hart- 
mann, Italy under the Lombards. 
(Ebd. 194-221.) [3468 

Wahl, Edg., Die Stellung Austers 
im Frankenreiche. Hall. Diss. 13. 
116 8. [3469 

Hutton, W. H., Gregory the Great. 
(Cambridge mediev. hist. 2, 235- 
62.) [3470 

Stuhlfath, Gregor I., s. Nr. 1066. Rez.: N. 
Arch. 39, 214 Levison. 13471 


Kropp, Ph., E. slavisch. Begrüäbnisplatz auf 
dem Selig b. Göschlitz. (Jahresberr. d. Alters.“ 
forsch. Ver. Hohenleuben 81/83, 165-84.) (3472 

K., Dio spätmerow. od. karoling. 
Gräber auf d. Aue b. Mühlhausen i. Th. Mühl- 
ha us. G. bll. 14, 134-36.) 13473 


b) Karolingische Zeit. 


Vita sancti Burkardi. hrsg. v. Frz. J. Ben- 
del, s. 12, 964. Rez.: Hist. Viertel jschr. 17, 
137-39 Levison. [3474 

Hann. F. E., Das Rolandslied als G.-duelle, 
s. Nr. 1067. Rez.: N. Arch. 39, 248 f. M. I.; 
Lit. Zbl. 14, Nr. 19; Monatsbll. d. Ges. f. pomm. 
G. 13, 108-10 M, Engelhardt. 13475 


Kurze, F., Die Annales Laubacen- 
ses u. ihre nähere Verwandtschaft. 
(N. Arch. 39, 13-41.) [3476 

Schlachter, W., Beitrr. z. Latinität 
d. Annales Fuldenses. (838-887.) 


Greifswald. Diss. 125 8. [3477 

Höfer, P., Ertfelde, Michaelskirche u. Liut- 
birgsklause. Studie z. Vita Liutbirgae. (Quell. 
usw. 2. braunschw. G. 6, 159-75.) 13478 


Bonifatius, Briefe, übers. usw. v. M. Tangl, 
n. 13, 1076. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 
342 Wenck; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 127- 
29 Köhler. [3479 


Levillain, L., Sur deux documents 
carolingiens de l’abbaye de Moissac. 
(Moy. Age 27, 1-35.) [3480 

Buchner, M., E. Brief d. Ermoldus 
Nigellus an Pippin I. v. Aquitanien. 
(Hist. Jahrb. 35, 1-25.) [3481 

Perels, E., Die Briefe Papst Niko- 
laus I. (s. 13, 1079). II. (N. Arch. 39, 
43-153.) [3482 


Kirsch, J. P., Die sogen., Confessio“ 
d. Konstantinischen Schenkung. (Röm. 


Quartalschr. 27. 170-789.) [3483 
Rez.: N. Arch. 39, 570f. Levison. 


Gaudensi, A., La falsa donazione 
di Constantino nella sua origine e 
nel suo sviluppo, col primitivo testo 
greco della medesima. (Rendic. d. 
sessioni d. R. Accad. d. sc. d. Ist. di 


| 
| 
| 


*99 
Bologna Ser. 1, vol. 6, ’13, 59- 
61.) [3484 


Caspar, E., Pippin u. d. röm. 
Kirche. Krit. Untersuchg. z. fränk.- 
päpstl. Bunde im S. Jh. Berl.: 
Springer. 208 S. 10 M. [3485 

Rez.: N. Arch. 39, 538 f. Tangl. 

Burr, G. L., The Carlovingian revo- 
lution and frankish intervention in 
Italy. (Cambridge mediev. hist. 2, 
575-94.) [3486 

Reumont, H., Der hl. Chrodegang, 
Bisch. v. Metz. (Festschr. G. v. Hert- 
ling dargebr. 202-15.) [3487 

Güldemeister, E., Karl d. Gr. Bielef.: Vel- 
hagen u. Kl. 34 S. 60 Pf. (3488 

Seeliger, G., Conquests and im- 
perial coronation of Charles the Great. 
(Cambridge mediev. hist. 2, 595- 
629.) [3489 

Huyskens, A., Karl d. Gr. u. seine Lieblings- 
pfalz Aachen. Aach.: Aach. Verl. u. Dr.-Ges. 
32 S. 50 Pt. [3490 

Flach, J., Le comté de Flandre et 
ses rapports avec la couronne de 
France du 9. au 12. siecle. (Rev. hist. 
115, 1-33; 241-71.) [3491 

Palmaroochi, R., Le origini dei 
Normanni e la loro invasione in Fran- 
cia. Faenza: Novelli e C. 12. 4°. 


Knapp. E., Udalrich u. Wendilgard. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 6-14.) 13493 


Bethge. O., Fränk. Siedelungen in Dtld., 
auf Grund v. Ortsnamen festgest. (Wörter u. 
Sachen 6, 58-80.) 13494 

Pirchegger, Karantanien u. Unt erpannonien 
zur Karolingerzeit, s. 13, 1080. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. 1. Steierm. 10, 280-85 L. Haupt- 
mann. [3495 

Hülsen, F., Die Besitzgn. d. Klosters Lorsch 
in d. Karolingerzeit, s. 13, 3562. Rez.: Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 28, 714f.; Theol. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 11 Lerche; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 29 
Curschmann. 13496 


c) Innere Verhältnisse. 

Gesetze, Die, d. Angelsachsen, hrsg. v. F. 
Liebermann, s. 13, 3566. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stifte. 34, G. A., 450-54 v. Amira. — H. W. C. 
Davis, The Anglo-Saxon Laws. (Engl. hist. 
rev. 28, 418-30.) 8 13497 

Liebermann, F., Üb. d. Gesetze 
Ines von Wessek. (Mélanges d' hist. 
off. a Bemont 21-42.) [3497 a 

Mayer-Homberg, E., Stud. z. G. d. Ver- 
fangenschaftsrechtes. Bd. 1: Entstehg. d. 
fränk. Verfangenschaftsrechtes, 8. 13, 3570. 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 610-18 
Meyer. 13498 

Lesne, E., Évêché et abbaye. Les 
origines du bénéfice ecelesiast. (Rev. 
d’hist, de l’église de France 5, 15- 
50.) [3499 


7° 


*100 


Hörmann, W. v., Bußbücherstudien 
(s. 13, 3571). Forts. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, Kan. Abt., 413-92, 35, 358- 
483 u. 610.) [3500 


Pfister, Ch., Gaul under the Mero- 
vingian Franks. Institutions. (Cam- 
bridge mediev. hist. 2, 133-58.) — 
P. Vinogradoft, Foundations of society. 
Origins of feudalism. (Ebd. 630-54.) 
— G. Seeliger, Legislation and ad- 
ministration of Charles the Great. 
(Ebd. 655-84.) [3501 

Quoidbach, Th., Esquisse du régime polit. de 
la natlon franque sous Charlemagne. (Aus: 
Annuaire de l’Univ. cath. de Louvain 14.) 
Louvain: Van Linthout. 23 8. 50 ct. 13502 

Dopsch, A., Die Markgenossenschaft d. Karo- 
lingerzeit, s. Nr. 1086 (wo versehentlich „Mark- 
gra fschaft“). Entgeeng. v. H. Wopfner mit 
Schlußwort v. D.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. - 
forschg. 34, 732-37. 13503 

Buchner, I., Grundlagen d. Be- 
ziehgn. zw. Landeskirche u. Thron- 
folge im Mittelalt. (Festschr. G. v. 


Hertling dargebr. 234-52.) [3504 


Winkler, E., Zur Lokalisierg. d. sog. 
Capitulare de villis. (Zt. f. rom. Phil. 
37, 51868.) [3505 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 37, 531. Edw. 
Schröder; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 364-66 
v. Ett mayer. 


Jud, J., u. L. Spitzer, Zur Lokali- 
sierg. d. sog. Capitulare de villis. 
(Wörter u. Sachen 6, 116-40.) [3506 


Sohuchhardt, C., Über d. Begriff „Burg“ 
im Heliand. (Opuscula archl. Montelio dicata 
351-57.) 13507 


Rivière, J., La première vie de 
sainte Sigolöne. (Alba christiana 13, 
401-25.) Vgl. '10, 1051. (3508 

Steinberger, L., Zur Legende der 
hl. Marinus u. Annian, Patrone des 
Stiftes Rott. (Stud. u. Mitt. z. G. d. 
Bened.-Ordens. N. F. 3. 117-26.) — 
B. Sepp, Nochmals zur Legende der 
hl. Marinus u. Annianus. (Ebd. 729- 
37.) — Steinberger, Zum dritten 
Mal d. Legende d. hl. Marinus u. An- 


nian. (Ebd. 4. 293-312.) 3508 a 
Rez.: N. Arch. 38, 718 f. u. 39, 532 f. Levison. 


Lesne, E., La lettre interpolée 
d’Hadrien I. à Tilpin et l'église de 
Reims au 9. siècle. (Moy.-Age 2. S., 
T. 17, 325-51; 389-413.) [3509 

Voigt, K., Le diplöme de Thierry III 
et le privilège de 847 pour Corbie. 


(Ebd. 414-22.) [3510 
Rez.: N. Arch. 30, 576 Krusch. 


Bibliographie Nr. 8500—3551 


Whitney. J. P., Conversion of the Teutons. 
(Cambridge mediev. hist. 2, 514-42.) 13511 
Kurth, G., Saint Boniface 680-755. 4. éd. 
Paris: Gabalda 13. 197 8. 2 fr. 13512 


Schmidt, Herm. Jos., Die Kirche 
v. Ravenna im Frühmittelalt. (540. 
967). Beitr. z. G. d. Verhältnisses v. 
Staat u. Kirche. (Hist. Jahrb. 34, 
729-80.) [3513 

I., Monasterium Acau- 
nense. (Etudes orit. sur les origines 
de l’abbaye de St. Maurice en Valais.) 
Fribourg: Fragniere 13. 210 S. 
8 fr [3514 


Rez.: Rev. d’hist. de l'église de France 5, 
369-71 Perrod; N. Arch. 39, 544-46 Krusch. 


Hannemann, O., Die Kanoniker- 
regeln Chrodegangs v. Metz u. d. 


Aachen. Synode v. 816 u. d. Verhältn. 
Gregors VII. dazu. Greifsw. Diss. 
86 8. [3515 


Perugi, G. L., Gottschalc. Roma: 


Bazzocchi 11. 4°. 157 8. [3516 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 669- 
73 Kalbfuß. 


Sach, A., Üb. die Reisewege d. 
ältest. nordisch. Mission u. d. Gründg. 
d. Kirche Ansgars. (Schrr. d. Ver. 
f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 
1, 1-20.) [3517 


Schwistering, J., Der erste Merseburger 
Spruch. (Zt. f. dt. Altert. 55, 148-56.) [3518 


Reismann, H., Ist d. Bartholomäi-Kapelle in 
Paderborn e. karoling. Bau? (Zt. f. vaterl. Q. 
usw. Westfal. 71, II, 129-42.) (3519 


Goldschmidt, Ad., Die Elfenbein- 
skulpturen a. d. Zeit d. karoling. u. 
sächs. Kaiser 8.-11. Jh., bearb. unt. 
Mitwirkg. v. P. G. Hübner u. O. 
Homburger. (In 2 Bdn.) 1. Bd. 
2 Tle. Text u. Tafelbd. (Denkmäler 
d. dt. Kunst. Hrsg. vom Dt. Ver. f. 
Kunstwiss.) Berl.: Cassirer. 2°. 108 S.; 
87 Taf. 150 M. [3520 

Landsberger, Frz., Der St. Galler 
Folchart-Psalter. E. Initialenstudie i. 
A.d. Hist. Ver. St. Gallen. St. Gall.: 
Fehr 12. 20. 7, 52 S.; 7 Taf. 


24 M. [3521 
Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. Beibl. d. „Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.“ 12, 86f. W. Köhler. 


3. Zeit der sächsischen, frän- 
kischen und stauflschen Kaiser, 
919—1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919—1125. 

Teuffel, R., Individuelle Persön- 
lichkeits-Sohilderg. in d. dt, Ge- 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 7101 


schichtswerken d.10.u. 11. Jh. (Beitrr. 
z. Kult.-G. d. Mittelalt. usw. 12 u. 
Tübing. Diss.) Lpz.: Teubner. x, 144 
S. (4M. 40; Subskr.-Pr. 4 M.) [3522 

Nürnberger, A., Die Glaubwürdigkeit d. bei 
Widukind überliefert. Briefe. (In: Quellen- 
studlen a. d. Hist. Seminar d. Univ. Innsbruck, 
H. 5.) 3523 

Bagemihl, G., Otto II. und seine 
Zeit im Lichte mittelalterl. G. auffas- 
sung. Greifsw. Diss. 13. 107 S. [3524 

Feind, Frs. J., Die Persönlichkeit 
Kaiser Heinrichs II. nach d. augustin.- 
eschatolog. Geschichtsanschauung d. 
zeitgenöss. Quellen. Greifsw. Diss. 
89 8. [3525 

Chroniques des comtes d' Anjou et 
des seigneurs d’Amboise. Publ. p. 
L. Halphen et R. Poupardin. 
(Collect. de textes p. s. à l’Etude et à 
l’enseignem. de l’hist. 48.) Paris: Pi- 
card ’13. xcv, 316 S. [3526 


Rez.: N. Arch. 39, 218-20 Levison, Moy. 
Age 27, 165-67 Roussier. 


Gesler, W., Der Bericht d. Mona- 
chus Hamerslebiensis üb. d. „ Kaiserl. 
Kapelle! S. Simon u. Juda in Goslar 
u. d. Beförderg. ihr. Mitglieder. Bonn. 
Diss. xvj, 94 8. [3527 

Rez.: Zt d. Sav.-Stiftg. 35 K. A., 517f. Lüders. 

Fulcheri, Carnotensis hist. Hiero- 
solymitana (1095—1127); hrsg. v. H. 
Hagenmeyer. Heidelb.: Winter 13. 


x, 915 S. 35 M. [3528 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 50 Gerland. 


Wichmann, Pr., Ottos III. Urkunde f. Wals- 
rode v. 7. Mai 986. (Arch. f. Urkundenforschg. 
5, 2391.) (3529 

Duvernoy, E., Catal. des actes des 
ducs de Lorraine de 1048 & 1139. 
(Mém. de la Soc. d’archl. lorraine 62, 

[3530 


99-172.) 

Wutke, K., Zur Berichtigung d. Regesten 3. 
schles. G. Bd. 1 (2. Aufl. 1884), S. 8/9 3. J. 1016. 
Businc ist nicht Bautzen bzw. Beuthen a. O. 
bzw. Bunzlau, sondern Bisenz in Südmähren. 
(Schles. G. bil. 14, 41-43.) 13531 

Hafen, B., Zur Überliefergs.-G. d. Speierer 
Kaiserprivilegs v. J. 1111. (Mitt. d. Hist. Ver. 
d. Pfalz 33, 205-13.) Vgl. Nr. 1109. 13532 


Stead, M. T., Manegold of Lauten- 
bach. (Engl. hist. rev. 29, 1-15.) [3533 


Wilgert, J., Die Kapelle d. hl. Nikolaus im 
Lateranpalast, e. Denkmal d. Wormser Kon- 
kordats. (Festschr. G. v. Hertling dargebr. 
225-33.) 13534 


Lüttich, Ungarnzüge in Europa, s. 12, 978. 
Rez.: Byzantin. Zt. 22, 506-509 Gerland. [3535 


Hofmeister, A., Dtld. u. Burgund 
im früher. Mittelalt. E. Studie üb. 
d. Entstehg. d. Arelat. Reiches u. 3. 


polit. Bedeutg. Lpz.: Dyk. 110 8. 


3 M. 50. 

Rez.: Rev. crit. 14, Nr. 21 Grillet; Moy. 
Age 27, 174-76 Billioud. 

Rüsen, W., Der Weltherrschafts- 
gedanke u. d. dt. Kaisertum im Mittel- 
alt. (Von Otto d. Gr. bis auf Heinr. VI.) 
Hall. Diss. 13. 79 8. [3537 

Norden, W., Erzb. Friedr. v. Mainz u. Otto 
d. Gr., 8. ’13, 3613. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit, 
N. F. 1, 238-40 Kalischer; Hist. Zt. 112, 426- 
28 Werminghoff; Zt. d. Ver. f. 3 
344f. Wenck; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 14 E. 
Vogt. [ 


Ediger, Th., Rußlands älteste Be- 
ziehgn. zu Dtld., Frankr. u. d. röm. 


Kurie. Hall. Diss. 11. 110 S. [3539 
Rez.: N. Arch. 39, 208 f. A. H. 
Schröder, Alfr., Die Ungarnschlacht auf d. 
Lechfelde, s. 12, 3351. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. forschg. 34, 724 f. Uhlirz. [3540 


Berg, Ldw., Gero, Erzbisch. v. Köln 
969-76. (8, 3 v. 2342.) Freib.: Herder 


13. xj, 96 S. 3 M. 3541 
Rez.: Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 95 f. 
Rotscheidt; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 Gerh. 
Schwartz; Hist. Jahrb. 35, 382-86 Huyskens: 
Westdt. Zt. 32, 486 f. Keussen. 
Zmigr6d-Stadnicki, Graf v., Die Schenkung 
Polens an Papst Johannes XV. um d. J. 995, 
s. 13, 1120. Rez.: Hist. Zt. 112, 4281. Hof- 
meister; Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 
41-43 Paech. 13542 
Kohlrausch, R., Wo e. dt. Kaiser (Otto III.) 
starb. (Dt. Revue 38, IV, 170-77.) [3543 
Meyer v. Knonau, Jahrbücher d. dt. Reiches 
unt. Heinr. IV. u. Heinr. V., Bd. 7: 1116-25, 8. 
10, 3155. Rez.: Hist. Zt. 113, 106-8 Bern- 
heim. 13544 


Erben, W., Untersuchgn. z. G. d. 
Erzbischofes Gebhard. (Mitt. d. Ges. 
f. Salzb. Ldkde. 53, 1-38.) [3545 

Schober, G., Das Wahldekret v. 
J. 1069. Bresl, Diss. 79 S. I3546 

Kästner, W., Ludwig II., d. Sprin- 

r, Graf v. Thüring. (-1123.) Jen. 

iss. XIj, 48 8. [3547 

Jungnits, H., Der Kampf zwisch, 
Regnum u. Sacerdotium um d. maß- 
gebende Stellg. auf d. Reichsver- 
sammlgn. 1077 bis 1122. Greifsw. 
Diss. 107 8. [3548 

Feierabend, H., Die polit. Stellg. d. 
dt. Reichsabteien währ. des Investi- 
turstreites. (3 v. Nr. 2344.) Breslau: 
Marcus ’13. 232 S. 8 M. Vgl. Nr. 
1118, 3549 

Rez.: 71. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 519 Brandi. 


Gaffrey, B., Hugo d. Weiße u. d. 


Opposition im Kardinalskollegium geg. 
Papst Gregor VII. Greifsw. Diss. 
87 8. [3550 


Trotter, C., Ub. d. Grafen Walther v. Ehling. 
(Altbayer. Monatschr. 12, 61-72.) 18551 


*102 


b) Staufische Zeit, 1125— 1254. 


Sturm, J., Der Ligurinus, s. 13, 3630. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 17, 1061. Schmeidler; Hist. 
Zt. 113, 192 Hofmeister. [3552 


Timm, R., E. Untersuchg. d. Conti- 
nuatio Aquicinctina. (Mon. Germ. S. S. 
VI.) Erlang. Diss. 13. 638. [3553 

Oppermann, O., Zur Entstehgs.-G. 
d. sogen. Marbacher Annalen. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 561- 
95.) [3554 
Rez.: N. Arch. 39, 558-60 Hofmeister. 

Haller, J., Zu d. Marbacher Annalen. 


(Hist. Vierteljschr. 17, 3493-60.) [39043 

Rez. v. 13, 1130 (Haller, Marb. Ann.): 
Lit. Zbl. 14, Nr. 8 Fed. Schneider; Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 1, 242-49 Herr; Rev. crit. 13, 


Nr. 38 R. 

Salimbene de Adam. Chronica. Ed. Holder - 
Egger, s. 13, 3632. Rez.: Arch. Francisc. hist. 
VI, 4, 759-67 Bihl, vgl. N. Arch. 39, 221 B. 
8 chm 13555 


Salimbene, Chronik; bearb. v. A. 
Doren, 1. Bd. (93 v. Nr. 2706.) Lpz.: 
Dyk. xxjx, 373 8 8. 73 7 M. 50. [3556 


Missalek, E., Zur 2 0b Urk. v. 1175. 
(Zt. f. osteurop. G. 4, 401-4.) Vgl. Nr. 1150 u. 
1170. [3557 

Francke. W. Ch., Barbarossas Angaben üb. 
d. Gerichtsverfahr. geg. Heinr. d. Löwen, 8. 13, 
3637. Rez.: Hist. Zt. 112, 658 f. Haller; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 402 f. Brandi. 13558 

Tuček, E., Das Testament Hein- 
richs VI. E. Studie. Progr. Kalks- 
burg 12. 15 S. [3559 

Hirschfeld, Th., 3 neue Kaiserurkk. 
a. Genua. (Quell. usw. a. it. Archiven 
usw. 16, 2, 143-58.) Friedr. II. (1220 
u. 1238) u. Karl IV.: 1355. [3560 

Michael, E., Die Schreiben Kg. 
Friedrichs II. u. sein. Kanzlers an 
Honorius III. üb. d. Wahl Hein- 
richs VII. 1220. (Zt. f. kath. Theol. 
38, 144-60.) [3561 
Brandi, K., Die Urkde. Friedr. II. 
v. Aug. 1235 für Otto v. Lüneburg. 
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 33- 

46.) [3562 

Krabbo, H., E. Originalmandat d. 
Königs Heinrich Raspe. (N. Arch. 39, 
187-89.) [3563 


Bartholomaeis, V. de, Il conselh’ di Folquet 
de Romans a Federico II. imperatore. (Mem. 
d. B. Accad. d. scienze dell’ Ist. di Bologna 6, 
12, 81-88.) — Ders., Osservazioni sullo poesie 
Provenzali relat. a Federico II. (Ebd. 97- 
123.) 13564 


Hofmeister, A., Kaiser Lothar u. d. 
große Kolonisationsbewegung d. 12. Jh. 
Die Aufrichtg. d dt. Herrschaft in 
Wagrien. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 


Bibliographie Nr. 8552 — 3609 


| holst. G. 43, 353-71.) Vgl. Nr. 
1133 3565 


Ohnesorge, Ausbreitg. u. Ende d. Slawen 
zwisch. Niederelbe u. Oder, s. 13, 3641. Ent- 
gegn. v. O. auf d. Rez. Schmeidlers u. Schluß- 
wort Schm. s: Hist. Vierteljschr. 17, 313-19. 
Ohnesorge, Zur hist. Googr. v. Nordalbingien 
(geg. A. Rudloffs Rez., s. 13, 1139) u. Er- 
widerg. Rudloffs. (Hans. G. bill. 13, 577- 
601.) (3566 


Schambach, K., Forschgn. z. G. 
Rainalds v. Dassel als Domherr von 


Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. ’13, 343-61.) [3567 

Poole, A. L., Henry the Lion, s. 13, 3644. 
Rez.: Hist. Zt. 112, 6571. Haller. [3563 


Niese, H., Zum Prozeß Heinrichs d. 
Löwen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. 
A., 195-258.) — Ders., Sturz Hein- 
richs d. Löwen. (Hist. Zt. 112, 548- 
61.) [3569/70 

eemann, Papst Gregor VIII. (1187), s. 13, 
3645. {38 8.: Jen. Diss. 12.) Rez.: Rev. d’hist. 
occl. 14, 509-602 van der Essen. [3571 

Cartellieri, A., Heinr.VI. u. d. Höhe- 
punkt d. staufisch. Kaiserpolitik. 
Lpz.: Dyk. 20 S. 80 Pf. (3572 

Baethgen, Fr., Die Regentschaft 
Papst Innozenz’ III. im Kgr. Sizilien. 
(44 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. 
164 S. 4 M. 40. (40 S.: Heidelb. 
Diss.) [3573 

Munro, D. C., The Childrens Crusade. 
(Americ, hist. rev. 10, 518-24.) 13574 

Cartellieri, A., Die Schlacht bei 
Bouvines (27. 7. 1214) im Rahmen 
der europ. Politik. Lpz.: Dyk. 26 S. 
80 Pf. 3575 

Rez.: Rev. crit. 14, Nr. 21 Grillet. 

Bücking, W., Leben d. hl. Elisabeth, Land- 
gräfin v. Hessen. 3. verb. Aufl. Marb.: El- 
wert 13. 72 S. 80 Pf 13576 

Braun, P., Studien z. G. d. hl. Eli 
sabeth. (Arch. f. hess. G. 9, 1- 
13.) [3577 
Reinhold, P., Empörg. König Heinrichs (VII.) 
gegen 8. Vater, s. 12, 1018. Rez.: Hist. Zt. 112, 
361-63 Niese; Hist. Vierteljschr. 17, 294f. 
Stieve. [3578 

Marchetti-Longhi, d., La legazione 
in Lombardia di Gregorio da Monte 
Longo 1238-51 (s. Nr. 1145). Forts. 
(Arch. d. R. Soc. Rom. di storia pa- 
tria 36, 585-687.) [3579 

Niese, H., Das Bistum Catania u. d. 
sizilischen Hohenstaufen. (Nachrr. d. 
Gött. Ges. d. Wiss. 13, 42-71.) [3580 

Hauß, A., Kardinal Oktavian Ubaldini, s. 
'13, 3651. Rez.: Rev. d’hist. eccl. 15, 121-23 
Fierens. [3581 

Malsch, Hnr. Raspe, Landgr. v. Thüring. u. 
Dt. König, s. 13. 1152. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
17, 140 f. Stieve. 13582 


Crermak, E., Gesch Hermanns, Mark- 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 *103 


grafen v. Baden u. Hrzgs. v. Österr. 
u. Steier, 1248-50. Progr. Krems ’12. 
32 8. [3583 


Fris, V., Thomas de Savoie. (Biogr. nat. de 
Belg. 21, 498-517.) 13584 
Hölscher, U., Pfalzgraf Heinrich in d. Vogtei 
Goslar. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6. 136- 
41.) 13585 
Meier, H., Zur G. d. Befestigung Helmstedts. 
(Braunschw. Magaz. 13, 112-15.) 13586 
Knesebeck, 8. v. d., Wie erwarben die Grafen 
von Osterburg ihr. alt märkisch. Eigenberitz? 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 362- 
71.) 13587 
Nießen, P. v., Die staatsrechtl. Ver- 
hältnisse Pommerns 1180-1214. (Balt. 


Stud. N. F. 17. 233-309.) [3588 


c) Innere Verhältnisse. 
Reynaud. L., Ics origines de l'influence 
franç. en Allemagne. TI. 1, s. Nr. 1151. Rez.: 
Biblioth. de l'Ecole des chartes 74, 636-53 
Leroux; Moy. Agc. 27, 64-68 Billioud; Arch. 
stor. it. 72, Vol. 2, 329-35 Paladino; Frankf. 
Ztg. '15, 3. Jan., Nr. 3 Holtzmann. [3589 


Rosenstock, E., Bruchstücke e. ver- 
kürzt. Sachsenspiegels. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, G. A., 408-10.) [3590 

Schweizer, P., Fragmente d. Sach- 
sen- u. d. Schwabenspiegels u. Statut 
von Cercenasco. (Ebd. 410-18.) [3591 

Rörig, F., Erklärg. (betr. d. Freiburg. Stadt- 
rodeikontroverse). (Hist. Vierteljschr. 17, 154- 
59.) Vgl. 13, 3660. — H. Flamm. Zur Daticrg. 
d. Freiburg. Stadtrodels. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 29, 105-19.) 13592 

Beyerle, K., Die Urkundenfälschgn. 
d. Kölner Burggrafen Heinrich III. 
v. Arberg. (9. 4 v. Nr. 39.) Heidelb.: 
Winter 13. 304 S.; 3 Taf. 9 M. [3593 

Rez.: Westdt. Zt. 32. 377-90 L. v. Winter- 
feld; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 560-75 Liese- 
ang. 

: Rosenstock, E., Ostfalens Rechtaliteratur unt. 
Friedr. II., s. 13. 3661. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, G. A., 541-51 v. Gierke. [3594 


Rosenstock, E., Königshaus u. 
Stämme in Dtschld. zw. 911 u. 1250. 
Lpz.: Meiner. xIj. 416 S. 10 M. 


50 Pf. [3595 
N Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 524-57 Platz- 
off. 


Krüger, Johs., Grundsätze u. Anschauungen 
bei d. Erhebgn. d. dt. Könige v. 911-1056, 8. 
12, 1029. Rez.: Hist. Jahrb. 33, 43 5f. M. B.; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 514-17 Rosen- 
stock. [3596 

Frederich, L., Einfluß d. augustin. 
Anschauungen von pax, iustitia u. 
Aufgaben d. christl. Obrigkeit auf d. 
Erlasse u. Gesetze d. dt. Könige von 
d. Ottonen- bis in d. Stauferzeit. 
Greifsw. Diss. 69 S. 13597 

Bloch, H., Die staufisch. Kaiserwahlen, 8. 13, 


3667. Rez. (auch d. Arbeiten Krammers): 
Zt. f. Polit. 7, 273-78 Scholz: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, G. A., 487-514 Rosenstock. [3503 


Mayer, Ernst, Kaiserl. Gewalt u. 
Königswahl. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34. 
G. A., 418f.) [3599 

Bauten d. Hohenstaufen in Unter- 
italien (s. 13, 1191). Ergbd. 1: E. 
Sthamer, Die Verwaltg. d. Ka- 
stelle im Kgr. Sizilien unt. Kais. 
Friedr. II. u. Karl I. v. Anjou. 40. 
XxIj. 184 S. 22 M. [3600 

Rez.: N. Arch. 39. 569f. E. C. 

Krammer, M., Ursprung d. brandb. 
Kur. (Forschg. z. brandb. u. pr. G. 
26. 353-78.) 13601 


Kollmeyer, Beitr. z. Vogtei d. Mathildisch, 
Stiften. (Zt. d. Harz-Ver. 47, 34-42.) 12602 


Bächtold, H., D. nordd. Handel im 12. u. be- 
ginnend. 13. Jh., s. 13, 1171. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 2, 43-45 Schaer; Jahrbb. f. Na- 
tionalök. 103, 667-72 Held mann; Hist. Zt. 113, 
428 f. Techen. 13603 

Ehrenkreuz, St., Beitrr. z. sozial. G. Polens 
im 13. Jh. Lpz. Diss. 11. 70 8. Rez.: Zt. f. 
osteurop. G. 4, 419-21 u. Hist. Zt. 113, 195 
Missalek. 13604 


Goerris, De Denkboelden over oorlog en de 
hemoelingen voor vrede in de 11. eeuw, s. 13. 
3674. Rez.: Rev. eccl. 14, 350-54 de Jongh: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 604-8 His. [3605 


Singer, H., Neue Beitrr. üb. d. De- 
kretalensammlgn. vor u. nach Bern- 
hard v. Pavia. Mit Benutzg. d. in Fr. 
Maaßens Nachlasse enthalt. Vorarbei- 
ten. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 
171, 1.) Wien: Hölder ’13. 404 S. 


8 M. 68. [3606 

Fr. Heyer, Die Dekretalsammlgn. d. 12. 
bzw. 1. Jahrzehnt d. 13. Jh. m. besond. Rück. 
auf Singer. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 
615-42.) — Ders., Namen u. Titel d. Gratia- 
nischen Dekretes. (Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 94, 501-17.) 


Zimmermann, Hnr., Die päpstl. 
Legation in d. 1. Hälfte d. 13. Jh. 
Vom Regierungsantritt Innocenz' III. 
bis z. Tode Gregors IX. (1198-1241). 
(Görres-Ger. Sekt. f. Sozialwiss. 17.) 
Paderb.: Schöningh 13. xv, 348 S. 


12 M. 3607 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 
5221. Brackmann; Arch. f. kath. Kirchenrecht 
94, 171-74 Louis. 


Peters, P., Die Quirinalien d. Metell 
v. Tegernsee m. Ausnahme d. Eklogen 
auf d. Quellen hin untersucht u. hrsg. 
Greifsw. Diss. 13. 176 S. [3608 

Morin, G., Règlements de Gré- 
goire VII. pour les chanoines régu- 
liers. (Anecdota Maredsolana, 2. Série: 
Morin, Études, textes, découvertes, 


2104 


Bd. I, 457-65.) — Ders., Walter de 
Honnecourt, un écrivain inconnu du 
11. siècle. (Ebd. 466-86.) [3609 


Černík. V., Das älteste Nekrologium d. Stif- 
tes Klosterneuburg. (Jahrb. d. Stiftes Kloster- 
neub. 6, 177-83.) [3610 

Bönhoff, Die Stiftungsurkunde d. Wurzener 
Kollegiatstiftes. E. Godenkblatt z. 800 j. Jubil. 
d. dortig. Domkapitels. (Beitrr. z. sachs. Kirch. - 
G. 27, 1-15.) [3611 


Theloe, Die Ketzerverfolgungen im 11. u. 
12. Jh., s. Nr. 1162. Rez.: Zt. d. Sav.-Zt. 
34, Kan. Abt. 3, 509-20 Kallen; Hist. Jahrb. 
35, 420 f. Maring; Zt. f. Kirch.-G. 35, 467 
Schmeidler; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 26 (auch 
v. Nr. 3619) Kern. 13612 

Schulz, W., Einfluß d. Gedanken 
Augustins üb. d. Verh. von ratio u. 
fides im 11. Jh. (Zt. f. Kirch.-G. 35, 
9-39.) [3613 

Waas, A., Leo IX. u. Kloster Muri. 
(Arch. f. Urkundenforschg. 5, 241- 
68.) [3614 

Ghellinck, J. de, Le mouvement 
theolog. du 12° siècle. Etudes, re- 
cherches et docc. Paris: Lecoffre. 
jx, 409 8. 7 fr. 60. [3615 


Rez.: Zt. f. kath. Theol. 38, 329-36 Bruders; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 332-36 Hilling; 
Rev. d' hist. eccl. 15, 340-43 Dieu; N. Arch. 39, 
558 A. H 


Hauck, A., Kirchen-G. Dtlds. TI. 4: 
Hohenstaufenzeit. Aufl. 3/4. Lpz.: 
Hinrichs 13. 1070 S. 19 M. 50. [3616 

Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 30 Fr. Schneider. 

Bachmann, Johs., Die päpstl. Le- 
gaten in Dtld. u. Skandinavien, 1125- 
59. (115 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering 13. 
xv, 2358. 7 M. 20. [3617 


Wieczorek, G., Verhältnis d. Papstes 
Innocenz II. (1130-43) zu d. Klöstern. 
Greifsw. Diss. 156 8. [3618 

Köhler, Herm., D. Ketzerpolit. d. 
dt. Kaiser u. Könige 1152-1254. 
(= Nr. 2349.) Bonn: Marous u. W. 13. 
xvj, 74 S. 2 M. 80. (xvj S., 23 S.: 


Jen. Diss. 13.) [3619 
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 704-6 
Nottarp. 
Greven, J., Ursprg. d. Beginenwesens. (Hist. 
Jahrb. 35, 26- 58; 291-318.) Vgl. Nr. 1166. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 7, Nr. 3 O. Clemen. 13620 


M., Besetzungsform d. Bistums Ol- 
mütz, 1063-1207 (s. Nr. 1167). TI. 2. Brünn. 
Progr. 13. 16 8. [3621 

Tenckhafl, Frs., Der Wählerkreis bei d. 
westf. Bischofswahlen bis 3. Worms. Konkor- 


dat 1122. (Festschr. G. v. Hertling dargebr. 
516-22.) [3622 
Wihelm, Fr., Zu d. dt.-franz. Kultur- 


besziehgn. im 12. Jh. (Münch. Museum f. Philol. 
d. Mittelalters usw. 1, 2471.) 13623 


Bibliographie Nr. 8609 — 8666 


Naumann, H., Notkers Boethius. 
Untersuchgn. üb. Quellen u. Stil. 
(Quellen usw. Forschgn. z. Sprach- 
u. Kultur-G. d. germ. Völker 121.) 
Straßb.: Trübner 13. x, 116 8. 


4 M. [3624 
Wasmann, E., Die hl. Hildegard v. Bingen 
als Naturforscherin. (Festschr. G. v. ss 
dargebr. 459-75.) (36 
Wiedemann, E., Fragen a. d. Gebiet d. Na- 
tur wissenschaften, 5 v. Friedr. II., d. 
Hohenstaufen. (Arch. f. Kultur-G. 11, 483- 
85.) [3626 
Endres. J. A., E. beabsichtigte zweite Bc- 
rufg. Alberts d. Gr. an d. Universit. Paris ums 
Jahr 1268. (Hist.-pol. Bil. 152, 749-58.) [3627 


Denkmäler dt. Prosa d. 11. u. 12. Jh. 
Hrsg. u. m. Komment. u. Einl. verseh. 
v. Fr. Wilhelm. (Münch. Texte. 
H. 8.) Münch.: Callwey. 132 8. 
2 M. 50. [3628 

Weller, A., Die frühmittelhochdt. 
Wiener Genesis nach Quellen, Über- 
setzungsart, Stilu. Syntax. (Palaestra 
123.) Berl.: Mayer u. Müller. jx, 
259 S. 7 M. 60. [3629 


Oswald, Der Wiener. Hrsg. v. Geo. Bac- 
secke, s. 13, 3692. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 
36, 240-51 Keim. — K. Helm, Beitrr. z. Uber- 
lieferg. u. Krit. d. Wiener Oswald. (Beitrr. z. 
G. d. dt. Sprache u. Lit. 40, 1-47.) (3630 

Aschner, 8., Zum Ludus de Antichristo. 
(Münch. Museum f. Philol. 1, 355-62.) Vgl. 13, 
3693. [3681 


Paul, Hans, Ulrich v. Eschenbach 
u. seine Alexandreis. (Diss.) Berl.: 
Ebering. 166 S. 4 M. [3632 

Leesthal, O. G. di, Studien üb. Vel- 
dekes Eneide. Straßb. Diss. 13. 
83 8. [3633 

Barlaam, Der Laubacher. E. Dichtg. 
d. Bischofs Otto II. v. Freising, 1184 
1220. Hrsg. v. A. Perdisch. (Bibl. 
d. Lit. Ver. in Stuttg. Publ. Nr. 260.) 
Tübing. 13. 572 8. [3634 

Pogatscher, F., Zur Entstehungs-G. 
d. mittelhochdt. Gedichtes vom König 
Rother. (Leipz. Diss.) Halle: Nie- 


meyer 13. jx, 78 S. 2 M. 40. [3635 
ez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Bacsecke. 
Schröder, Karl, Der dt. Facetus, s. 12, 3425. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 251-55 Helm. [3636 
Wilhelm, Fr., Freidanks Todesjahr. (Münch. 
Mus. f. Philol. 1, 45.) (3637 
Beinbot v. Durne, Der heil. TB, ka v. 
C. v. Kraus, s. 09, 1117. Res.: dt. 
Philol. 45, 496-504 Rosenhagen. i 638 
„ J. W., Minnesang. Die Liebe im 
Liede d. dt. Mittelalters. (Aus Natur u. Geistes- 
welt 404.) Lpz.: Teubner 13. 130,8. Geh. 1 M., 


geb. 1 M. 25. (3638 
„P., Der Minnesang als Standes- 

dichtung. (Arch. f. Kultur-G. 11, 389- 
410.) — — [3640 
Durand, d., Églises romanes des 


Vosges. Paris: Champion 13. 396 p. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517 


(2. supplément de la Rev. de l'art 
chretien). [3641 
Rez.: Moy. Age 27, 58-63 Deschamps. 
Grein, W., Zur Bau-G. d. Domes 
zu Mainz. N. Untersuch. üb. d. Bau- 
zeit d. roman. Mittelschiffes. Mainz: 
Lehrlingshaus 12. 51 S.; 9 Taf. 
4 M. [3642 
Rathgens, H., Die Kirche S. Maria 
im Kapitol zu Köln. Hrsg. v. d. Stadt 
Köln u. d. Zweigverein Köln d. Rhein. 
Ver. f. Denkmalspflege. Düsseld.: 
Schwann 13. 4°. xIj, 221 S.; 22 Taf. 
30 M. [3643 
J., Zur Bau-G. d. Kirche Unser 


Kobte, 
Lieben Frauen in Magdeburg. (Geschichtebll. f. 
Magdeb. 48, 181-85.) 13644 


Christ, Hans, Roman. Deckenmalereien a. d. 
Friedhofkirche in Baliugen. (Festschr. z. Feier 
d. 50 j. Bestehens d. K. Altertümersammlg. in 
Stuttg. 95-104; 3 Taf.) [3645 

Perikopenbuch, Das, Kaiser Hein- 
rich II. (cod. lat. 4452). (Miniaturen 


aus Handschrr. d. Hof- u. Staats- 


biblioth. München. Hrsg. v. G. Lei- 
dinger, H. 5.) Münch.: Riehn u. T. 
4°, 67 Taf.; 52 S. Text. 52 M. [3646 


Drinkwelder, O., Ein dt. Sequentiar aus d. 
Ende d. 12. Jh. Hrsg. u. komment. (Veröff. d. 
Gregorianisch. Akad. zu Freiburg in d. Schw., 
H. S.) Graz: Styria. xj, 84 8.; Taf. 2 M 
60 Pf. 13647 


Kondsislls, Volkstüml. Sitten u. Bräuche 
im mittelhochdt. Volksepos, s. 12, 3434. Rez.: 
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 328-30 Lohre; Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steiermark 11, 244-46 v. Ge- 
ramb. (3648 
Seiler, Fr., Dt. Sprichwörter in mittelalterl. 
lateln. Fassung. (Zt. f. dt. Philol. 45, 236- 
91.) [3649 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1264 — 1617. 


a) Vom Interregnum bis gum Tode 
Karls IV., 1254—1378. 


Vystyd, M., Die steirische Reim- 
chronik u. d. Königsaaler Chronik. E. 
uellenkrit. Untersuchg. (s. Nr. 1184). 
orts. i 
forschg. 34, 596-635.) 
Brückner, C., Die Auffassg. d. Stau- 
fers Manfred u. sein. Gegner im Lichte 
d. eschatolog. Geschichtsauffassg. bei 
d. Zeitgenossen. Greifsw. Diss. 
103 8. [3651 
Dosnield, Untersuchgn. zu Gottfr. Hagens 
Reimchronik d. St. Köln, s. 12, 3485. Rez.: 
Lit. Zbl. 18, Nr. 29 Spiller; Hist. Zt. 111, 6621. 
Edw. Schröder; Zt. f. dt. Philol. 45, 8171. 
Moser. [3662 
Steinberger, L., Nochmals z. Lebens-G. Hein- 
richs d. Tauben. (N. Arch. 39, 2018.) Vgl. 
Nr. 1186. (3653 


*105 


Compagni, Dino, Cronica. A cura 
di I. Del Lungo. (Rerum ital. sorip- 
tores. N. ed. Fasc. 117/19 = 9, 2.) 
Città di Castello: Lapi 13. 4°. xvj, 
290 8. [3654 


Constitutiones et acta publ. imperat. 
et regum (s. ’12, 3442). V (1313-24), 
3; ed. J. Schwalm. xxxvj S., S. 
849-915. 4 M. VI, 1 (1325-28). 448 S. 
19 M. (Tl. v. 2684.) [3655 

Lizerand, G., Les constitutions Ro- 
mani Principes et Pastoralis Curis et 
leurs sources. (N. rev. hist. de droit 
37, 725-57.) [3656 

Zur G. d. bischöfl.-straßburg. 


Frankhauser, 
Archivs im 14. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
29, 320-23.) 13657 


Streitschriften, Unbekannte kirchen 
polit. a. d. Zeit Ludwigs d. Bayern 
(1327-54). Analysen u. Texte, bearb. 
v. R. Scholz (s. 13, 1204). TI. 2: 
Texte. (= 10 v. 2345.) x, 611 8. 
21 M. [3658 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 3431. 
Hilling; N. Arch. 39, 565 f. M. Kr.; Zt. d. Sa v. 
Stiftg. 35, K. A. 4, 528-31 Werminghoff. 

ols, R., Jordan v. Osnabrück. (Real- 
enzyklop. f. prot. Theol. 23, 688-700.) 13659 

Dantes Monarchie, Übers. u. erkl. v. C. 
Sauter, s. 13, 3714. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, Kan. Abt. 3, 545-47 Scheffler; Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 94, 336-41 Heyer. [3660 

Marsilius v. Padua, Defensor pacis. 
Für Übungszwecke bearb. v. R. 
Scholz. (Quellensammig. z. dt. G.) 
Lpz.: Teubner. 131 S. 2 M. 20. [3661 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A. 4, 5271. 
Werminghoff. Rez. d. Ausg. v. A. Cartellieri, 
s. 13, 3715: N. Arch. 39, 223 f. Zeumer. — P. 
Villari, Marsilio di Padova eil,, Defensor pacis“. 
(N. Antologia 13, Apr. 1.) 

Salomon, R., Zur Oeconomica des 
Konrad v. Megenberg. (N. Arch. 39, 
190-200.) [3661 a 

R. Scholz, Konr. v. Megenberg. (Real- 
enzyklop. f. prot. Theol. 23, 798-802.) 

Körner, B., Die Grabdenkmäler Wilhelms 
d. Einäugigen u. s. Gemahlin Elisabeth im 
Dome zu Meißen. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 144- 
51.) 13602 


Matthaei, L., Teilnahme d. Reichs- 
stände an d. ersten Kriegszuge Kg. 
Rudolfs gog. König Ottokar 1276. 
Greifsw. Diss. 66 S. [3663 

Hentze, K., England, Frankreich u. 
König Adolf v. Nassau 1294-98. Kiel. 
Diss. 115 8. [3664 

Ercole, Impero e Papato nella tradizione 
giurid. bolognese e nel diritto pubbl. ital. del 
Rinascimento, s. 12, 1090. Res.: Studi storici 
21, 237-65 Torre. (3666 

„ K. H., Dt. Ritter u. Edelknechte 
in Italien währ. d: 14. Jh. Buch 1 u. 2, 8. 18, 


106 


1211. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 
681-89 Erben; Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 
475f. Hofmeister. — K. H. Schäfer, Kirchen 
u. Grabmäler dt. Ritter in Pisa u. Lucca. (Dt. 

[3666 


Herold 13, Nr. 11.) 

Schepelmann, W., Die dt. Königs- 
wahl v. 1308. Hall. Diss. 13. 74 S. [3667 

Moeller, R., Ludwig d. Bayer u. die 
Kurie im Kampf um d. Reich. (116 
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. xjv, 256 S. 
7 M. 20. (74 S.: Rostock. Diss. 
14.) [3668 


Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 631-34 E. 
Mayer. 


Kurth, G., Frankreichs niederländ. 
Polit. im 14. Jh. (Festschr. v. Hert- 
ling dargebr. 283-88.) [3669 

Strecker, W., Die äußere Politik 
Albrechts II. v. Mecklenb. (Jahrbb. d. 
Ver. f. meckl. G. 78, 1-300 u. Rostock. 
Diss. ’13.) [3670 

Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 154-56 Techen. 
Huckhuhn, P., Wenzels Jugend- 
jahre bis zum Antritt sein. Regierg. 
1378 im Rahmen d. Politik sein. Vaters 
Kaiser Karls IV. Hall. Diss. 
157 8. [3671 

Reuss, R., La prem. invasion des 
„Anglais“ en Alsace, épisode de 
hist. du 14. siècle. (Mélanges d' hist. 
off. a Bemont 281-303. ) [3672 


Durrer, R., Der jetzte At Attinghausen. (Anz. 
f. schweiz. G. 13, Bd. 11, 431-34.) 13673 
Flamm, H., Die Todesdaten d. Markgrafen 
Heinrich II. u. Hermann III. v. Baden-Hach- 
berg. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw. 
29, 224-28.) [3674 
Geiges, Fr., Freiburgs erst. Bürgermeister. 
Beitr. z. G. ncuzcitl. Legendenbildg. (Schau- 
in's-Land 40, 49-104.) (3675 
Birmanns, M., Ritter Gerh. Chorus, Bürger- 
meister v. Aachen. Aach.: Jacobi u. Cie. ’13. 
Xj, 718. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 377-80 
Huyskens. 13676 
Wolf, O., Die Stadt Friedberg unt. Karl IV., 
1347-68. (Friedberg. G. bll. 14, Nr. 5/6.) 13677 


Krabbo, H., Die Teilung d. Mark 
Brandenb. durch d. Markgrafen Jo- 


hann I. u. Otto III. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. Brandenb. 43/44, 77- 
97.) [3678 


Mark Brandenb. (Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 26, 379-412; 589£.) [3679 

1. Markgraf Konrad II. 2. Sandau. E. Beitr. 
z. G. d. Grenzbeziehgn. zwisch. Brandenb. u. 
Magdeb. 

Panske, P., Zur G. e. alt. dt. Ansiedlg. in 
Westpreußen (8. 10, 1261.) Forts. (Mitt. d. 
Coppernic.-Ver. 21, 55- -70.) [3680 


bdb) Yon Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. 


Neimchronik d. Appenzellerkrieges 
(1400-1404). Hrsg. v. Tr. Schieß. 


Bibliographie Nr. 8666—3722 


St. Gall.: Fehr 13. 128 S. 3 M. [3681 
Kiuppel’s, Konr., Chronik u. Brief- 


buch. Hrsg. v. P. Jürges. (Aus 
Nr. 2712.) Marb.: Elwert. xxxvij, 
179 8. [3682 


Eitel, A., Zur Kritik d. Approba- 
tionsverhandlgn. Papst Bonifaz IX. 
mit Ruprecht v. d. Pfalz. (Hist. 
Jahrb. 35, 59-85.) — G. Sommerfeldt, 
Gerhard v. Hoengen u. Albert Engel- 
schalk. (N. Arch. 39, 761-64.) [3683 

Urkunden u. Regesten z. G. d. 
Rheinlande a. d. Vatikan. Archiv 
Ges. u. bearb. v. H. V. Sauerland 
(s. 12, 3472). 7. (Schluß-) Bd.: 1400- 
1415; hrsg. v. H. Thimme. (Tl. v. 


2695.) 20, vj. 517 S. 16 M. [3684 

Rez.: Düsseldorf. Jahrb. 26, 331 f. Redlich. 
Rez. v. 6: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 133-35 
Hofmeister. 

Müller, Wilh., Aus d. Cöthener NRatsarchiv. 
Zur G. d. Stadt Cöthen im 15. Jh. (19 v. 
Nr. 2431.) Schettler 18. 50 8. 
1 M. [3685 

Neupert, A., Im Weimarer Gesamtarchiv ent- 
deckte Plauische Urk. v. J. 1432. (Mitt.d. Alt.- 
Ver. Plauen, 24, 135-38.) [3686 


Cöthen: 


Specht, W., Volkslied d. ae 
Niklas Upschlacht auf Markgraf Friedr. 1. 
u. sein. Sieg üb. d. Quitzows 1414 nach d. 
wiederaufgefund. Hs. hrsg. u. übers. v. O. 
Tschirch. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb. 
43/44, 73-76.) 13687 

Buchwald, G., Leipziger Universitätspredig- 
ten zu Ehren Friedr. d. Streitbaren u. sein. 
uns 1420-28. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 25- 

) 


[3688 

Pirchegger, H., E. Besteuerung Seckauer 
Pfarren = 13. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 10, 107-18.) 13689 


Baldass, L. v., Die Bildnisse Kaiser 
Maximilians I. (31, 5 v. Nr. 50.) 
Wien: Tempsky. S. 247-334; 8 Taf. 
30 M. [3690 


Strnad, P., Beitr. z. G. d. Streites um d. 
röm. Kaiserkrone zwischen d. Luxemburgern u. 
d. pfälz. Partei 1378-1410 (8. 13, 3745). TI. 2. 
Pilsen. Progr. 13. 13 8. [3691 

Cartellieri, O., Beitrr. z. G. d. Her- 


zöge v. Burgund. IV: König Hein- 


rich V. v. England u. Herzog Johann 


v. Burgund 1414. (Sitzungsberr. d. 
Heidelb. Akad. 13, 9.) Heidelb.: 
Winter. 32 8. 1 M. — Ders., Phi- 
lipp II. August u. d. Zusammenbruch 
d. angevin. Reiches. Lpz.: Dyk 13. 
16 S. 60 Pf. [3692 
Bellée, H., Polen u. die röm. Kurie 
1414-1424. (Osteuropäische Forschgn., 
hrsg. v. O. Hoetzsch usw. H. 2.) Dr 
Göschen. 134 S. 3 M. 60. (63 8 


Berl. Diss. 13.) [3693 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg 15, Nr. 6 Seppelt. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Schlecht, J., Pius III. u. die dt. 
Nation. Mit Anh. ungedr. Briefe u. d. 
Lobgedichte d. Engelb. Funk. (Aus: 
„Festschr. f. Hertling“.) Kempt.: 
Kösel. 60 S.; 2 Taf. 3M. [3694 

Kneschke, R., Georg v. Stein. Ver- 
such e. Biogr. Leipz. Diss. 13. jx, 
133 8. [3695 

Picotti, G. B., La dieta di Mantova e la poli- 
tiea dei Veneziani, s. 13, 3754. Rez.: Arch. 
stor. it. 71, Vol. 2, 388-99 Cessi. [3696 


Lucius, Ch., Pius II. u. Ludwig XI. 
v. Frankreich 1461-62. (41 v. Nr. 37.) 
Heidelb.: Winter 13. 106 S. 2 NI. 


80 Pf. [3697 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 Fueter. 


Grand, A., Anteil d. Wallis an d. 
Burgunderkriegen. Dissert. Freiburg 
i. Ue., Brig. 13. 160, XuIj S. [3698 

Rez.: Hist. Jahrb. 35, 434f. F. Schröder. 

Billioud, J., L’attitude des Etats 
des deux Bourgognes à l'égard de 
Charles le Téméraire après la bataille 
de Morat, 1476. (Moy.-Age 26,352- 
59.) [3699 

Hare, Chr., Maximilian the Dreamer, 
Holy Roman Emperor, 1459-1519. 
Lond.: Stanley Paul & Co. 13. xxj. 


310 S. 12 sh. 6 d. [3700 

Goldschmidt, H., D. Gcfangensch. Bertrams 
v. Nesselrode 1508. (Zt. d. Aach.-G.-Ver. 35, 
111-25.) 13701 


Samuel, V., Fürst Rudolf d. Tap- 
fere v. Anhalt u. d. Krieg Maximi- 
lians I. geg. Venedig 1509-1510. ( Krieg 
bis Ende Mai 1509.) Beitr. z. Liga v. 
Cambray. Hall. Diss. 69 S. [3702 


Lenné, A., Der erste literar. Kampf 
auf d. Konstanzer Konzil Nov. u. Dez. 
1414. (Aus: Röm. Quartalschr. 28.) 
Freiburg. Diss. 13. 62 S. [3703 

Lasarus, P., Das Basler Konzil, a. 13, 1258. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 255 f. Hnr. 
Werner; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 
560-65 Jacobi; Hist. Zt. 114, 212f Haller. [3704 

Zeiltelder, A., England u. d. Basler 
Konzil. Mit Urkunden. (113 v. Nr. 2.) 
Berl.: Ebering 13. 386 S. 11 M. 
20 Pf. [3705 


Scharf, L., Bischof Bruno v. Brixen, 1250-88 
45 12, 3461). TI. 2. Kufstein. Progr. 12. 
7 8. 


13706 
Gerog v. Ow. + 1526. (Hist. -pol. Bi. 152, 
480-85.) 


zu d. Beziehgn. zw. Stadt u. Bist. Straßburg 
im 15. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 430- 
83.) 13708 

Butte, Hersfeld u. d. Landgrafsch. Hessen 
im 14. u. 15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 
12/13, 23-26.) Vgl. Nr. 2870. 13709 

Wintruff, W., Landesherrl. Kirchen- 


politik in Thüring. am Ausgang d. 


*107 


Mittelalters. (= Nr. 2434.) Halle: 
Gebauer-Schwetschke. 98 S. 2 M. 


75 Pf. [3710 
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22, 224 
Herb. Koch; N. Arch. f. sächs. G. 35, 387-89 
Ermisch; Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 226-29 Wer- 
minghoff; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A. 4, 533-38 
v. Srbik. 
‚ Erfurt. Revolution v. 1509, 8. 12, 
1143 u. 13, 3772. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 
33, 1591. Caemmerer; Hist. Zt. 110, 663 Holtz- 
mann; Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-Q. 10, 
564f. Rapp; Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 


530 Herb. Koch. E [3711 
c) Innere Verhältnisse. 
«) Verfassungsgeschichte; Wirt- 


schafts- und Sozialgeschichte ; Rechts- 
geschichte; Kriegswesen. 


Janssen. J., Dtid. allgem. Zustände beim 
Ausgang d. Mittelalters. 19. u. 20. vielf. verb. 
u. verm. Aufl., bes. durch L. v. Pastor. (G. 
d. dt. Volkes seit d. Ausgang d. Mittelalters. 
Bd. 1.) Freib.: Herder 13. Lx, 838 S. 11 M. 
40 Pf. 13712 


Schäfer, K. H., Die Ausgaben d. apostol. 
Kammer unt. Johann XXII. nebst, d. Jahres- 
bilanzen v. 1316-75, s8. 12, 1146 u. 13, 3774. 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 647 
50 Göller. 13713 

Chronik d. Bamberg. Immunitätenstreites 
1430-35, brsg. v. A. Chroust, s. 11, 1257. 
Rez.: Hist. Zt. 110, 610-12 Stengel. 13714 

Marez, G. et E. de Sagher, 
Comptes de la ville d’Ypres de 1267 à 
1326. Brux.: Kießling & Co. 13. 
1042 S. 12 fr. 3715 

Wintruft, W., Beitr. zu d. Statuten d. Stadt 
Mühlhausen in Thür. v. J. 1401. (Mühlhäus. 
G.bll. 14, 1371.) (3716 

Bulmerinod. A. v., Kämmerei-Register d. St. 
Riga 1348-61 u. 1405-74. Bd. 1 u. 2, 8. Nr. 1256. 
Rez.: Hans. G.bll. 14, 328.39 Fahlbusch; Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 Seraphim. 13717 


Müller, Jobs., Entstehg. d. Kreis- 
verfassg. Dtlds. 1383-1512. (Dt. G.- 
bll. 15, 139-69.) [3718 

Luschin v. Ebengreuth, Die Erbhuldigung d. 


Innerösterreicher 1360. (Zt. d. Hist. Ver. J. 
Steiermark 11, 267-71.) 13719 


Goetz, Geo., Niedere Gerichtsbar- 
keit u. Grafengewalt im badisch. Linz- 
gau währ. d. ausgeh. Mittelalters. 
Beitr. z. ländlich. Verfassgs.-G. Schwa- 
bens. (121 v. Nr. 38.) Bresl.: Marcus 


13. x, 117 S. 4 M. [3720 

Rez.: N. Arch. 39, 568 f. H. St.; Dt. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 28 v. Below; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
29, 732 f. Baier; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 


549-55 Beyerle. 


Küch, Fr., E. Visitation d. Ober- 
grafschaft Katzenelnbogen 1514. 
(Arch. f. hess. G. 9, 145-254.) [3721 

Pauls, V., Die holstein. Lokalver- 
waltg. im 15. Jh. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 43, 1-255.) [3722 


*108 


Kalisch, H., Die Grafschaft u. d. 
Landgericht Hirschberg. (Zt. d. Sav.- 
[3723 


Stiftg. 34, G. A., 141-94.) 


Kogler, F., Beitrr. z. Stadtrechts-G. Kuf- 
steins bis z. Ausg. d. Mittelalters, s. 13, 1278. 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 566-68 La- 
husen; Hist. Zt. 112, 465 f. Uhlirz. 13724 

O., Finanzverwaltg. d. St. Braun- 
schw. 1374-1425, s. Nr. 1267. (xj, 38 8.: Gött. 
Diss. 13.) Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 14, 171-77 u. Hist. Zt. 113, 465 18725 

Jahn, P., Die Kanzlei d. Stadt Zerbst bis 
2. J. 1500. (Beih. 1 v. Nr. 148.) Dessau: Dünn- 
haupt 13. 56 8. 1 M. Vgl. 18, 3795. [3726 


Schrader, Hans, Die Schleswiger 
Zünfte mit besond. Berücks. d. Flens- 
burger Gilden u. Bruderschaften bis 2. 
Beginn d. 16. Jh. Lpz. Diss. 180 S. [3727 


Cuvelier, J., Les denombrements de foyers en 
Brabant, 14.-16. siècle (s. 13, 1290). Table 
onomastique. 13. 208 S. 5 fr. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 17, 424-26 v. Winterfeld; Hist. Zt. 
114, 120-22 Keussen. [3728 

Pfeiffer, E., Götting. Gewerbewesen 
im 14. u. 15. Jh. Gött. Diss. 13. 


127 8. [3729 

Ostwald. P., Die Mühlen d. Stadt Thorn im 
ae (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 197 A 

Engel, Karl, Die Organisation d. dt.- 
hans. Kaufleute in England im 14. u. 
15. Jh. bis z. Utrecht. Frieden 1474 
(s. Nr. 1285). Forts. (Hans. G.bll. ’14, 
173-225.) 75 S.: Gött. Diss. ’13. [3731 

Waldner, J., Der Streit d. Stadt St. Gallen 
mit Abt Uir. Rösch weg. Verkehrs- u. Be- 
steuerungsprivilegien 1487. (Anz. f. schweiz. G. 
13, Bd. 11, 434-48.) 13732 


Birkenmaier, A., Krämer in Frei- 
burg i. B. u. Zürich im Mittelalt. bis 
z. Wende d. 16. Jh. Freib. Diss. 13. 
Xi, 196 S. 3733 

„ K., Handel u. Verkehr d. dt. Hanse 
in Flandern währ. d. 14. Jh., 8. Nr. 1284. Rez.: 
Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 138-42 Häpke. [3734 

Cessi, R., Le relazioni commerciali 
tra Venezia e le Flandre nel secolo XIV. 
(N. Arch. Veneto 27, 5-116.) [3735 

Groß, L., Beitrr. z. städt. ver- 
mögensstatistik d. 14. u. 15. Jh. in 
Österr. (= 2363.) Innsbr.: 

13. 131 S. 4 M. 50. [3736 

Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 506-09 Andr. 
Walther. 

Tumbült, d., Die Einkünfte d. jetzt 
nach Baden gehörig. Pfarreien u. 
Pfründen d. ehemalig. Bistums Kon- 
stanz um d. J. 1275. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 29, 54-104.) [3737 

Düvell, Die Gütererwerbgn. Jak. Fuggers d. 
Reichen 1494-1523, s. Nr. 1200. Rez.: Jahrbb. 
k. Nat.ök. 102, 533 Aubin; Jahrb. f. Gesetz- 
gebg. usw. 38, 1004 Brinkmann. [3738 


Bibliographie Nr. 8728—8786 


Kracauer. J., G. d. Frankfurt. Juden im 
Mittelalt. Aus d. inner. G. d. Jud. Frankfurts 
im 14. Jh. (Judengasse, Handel u. sonst. Be- 
rufe.) Frankf. a. M.: Kauffmann. 51 8. 1 M. 
50 Pf. [3739 


Norges gamie love. 2. R.: 1388-1604, udg. 
v. A. Taranger. Bd. 1: 1388-1447, 8. 18, 
1299. Rez.: Hans. G. bll. 14, 388-92 W. 
Stein. (3740 


Schröder, Rich., E. strafprozessual. 
Verordng. Königs Ruprecht f. sein 
Landgericht Sulzbach (Oberpfalz) v. 
16. Apr. 1408. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 433-35.) [3741 

Zingsheim, M., 2 Papsturkk. a. d. 
J. 1428 u. 1430 geg. d. westf. Frei- 
gerichte. (Zt. f. vaterl. G. usw. West- 
fal. 71, I, 324-30.) [3742 

Stölzel, A., Gerichtsbuch d. Stadt 
Cassel aus 1505 u. 1506. (Festgabe f. 
Riesser 250-305.) [3743 

Chiappelli, L., Ricerche di storia 
letteraria del diritto. Ms. Lauren- 
ziano Ashburnham 1798. (Arch. stor. 
it. 12, 4.) [3744 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 
526-32 Fitting. 

Vigener, Fr., Die Mainzer Dom- 
propstei im 14. Jh. Aufzeichngn. üb. 
ihre Besitzgn., Rechte u. Pflichten a. 
d. J. 1364-67. (= 2691.) Darmst.: 
Grhzgl. Hess. Staatsverl. Ljx, 186 8. 
6 M. [3745 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt., 552- 


54 Brackmann; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 349- 
52 E. Vogt; Zt. f. d. d. Oberrh. N. F. 29, 7401. 


Ba ier. 
Edua., 2 staatskirchenrechtl. Aus- 


Becker, 
schreiben vor d. Reformation. (Arch. f. hess. 
G. 9, 134-36.) [3746 


Riedner, O., Offizial u. bischöfl. Ge- 


richt in Köln u. Konstanz. (Hist. 
Jahrb. 35, 127-30.) [3747 


Wolff, Alfr., Gerichtsverfassg. u. 
Prozeß im Hochstift Augsburg in d. 
Rezeptionszeit. (Arch. f. G. d. Hoch- 
stifts Augsb. 4, 129-368.) [3748 

Aubin, H., Einrichtg. d. weltlich. 
Hofgerichtes in Köln. (Jahrb. d. 
Köln. G.-Ver. 2, 136-43.) 13749 


Stutz, U., Üb. d. Ausübg. ein. dinglichen 
Kompatronates, insbes. d. daraus fließ. Prü- 
sentations- bzw. Kollationsbefugnis. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 8, 493-95.) [3750 

Schiller, E., Bürgerschaft u. Geistlichkeit in 
Goslar (1200-1866), s. 13, 3821. Rez.: Zt. d. 


Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 8, 558-60 v. Srbik; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 165-70 au 


Braunschw. Magaz. ’13, 120 Lerche. 


Techtermann, M. de, Un inventaire de l’artil- 
lerie fribourgeoise en 1508. (Anz. f. schweiz. 
Altkde. N. F. 14, 344-54.) [8752 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


f) Religion und Kirche. 


Motski, Urkk. z. Caminer Bistums-G. (1343- 
1366), s. Nr. 445. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
Kan. Abt. 3, 557 Werminghoff. 13753 

Seppelt. F. X., Die Breslauer Diözesansy node 
v. J. 1446, s. 13, 1314. Rez.: Zt. f. K irch.-G. 
34, 6271. Schmeidler; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, 
G. A., 565-67 u. Hist. Jahrb. 34, 142. Koe- 
niger. [3754 

Wehsarg, G., E. Verordng. der Isenburger 
Grafen v. 1517. (Arch. f. hess. G. 9, 3135.) [3755 


Grauert, H., Magist. Heinrich d. Poet in 
Würzburg u. d. röm. Kurie, s. 13, 1320. Rez.: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 542-45 R. 
Scholz; N. Arch. 38, 390 f. K. Z.; Dt. Lit.-Ztg. 
13, Nr. 25 Brackmann; Anal. Bolland. 32, 344- 
46 H. D.; Rev. d’hist. cccl. 14, 358-61 Creusen. 
— P. Lehmann, Zur Disputatio Ganfredi et 
Aprilis de statu curiae Rom. (Hist. Viertel- 
schr. 17, 86-94.) 13756 


Buchwald, G., Dt. Heiligenpredig- 
ten nach d. Art d. „Schwarzwälder 
Prediger“. (Mitt. d. Ges. z. Erforschg. 


vaterl. Sprache usw. 11, 52-111.) [3757 
Wilhelm, Fr., Dt. Mystikerpredigten. (Münch. 
Museum f. Philol. 1, 1-36.) (3758 
Pohl, J., Thomas v. Kempen ist d. Verfasser 

d. Nachfolge Christi. (Festschr. v. Hertling 
dargebr. 131-38.) [3759 
Tauler, J., Predigten; übertr. u. eingel. v. 
Walt. Lehmann. Jena: Diederichs 13. 213; 
248 8. 10 M. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 477-79 
Uckeley. — J. Tauler, Ausgew. Predigten; hrsg. 
v. L. Naumann. (Kleine Texte, hrsg. v. H. 
Lietzmann. 127.) Bonn: Marcus & W. 62 8. 
1 M. 50. 13760 
Wilheim, Fr., Die Schäftlarer Augustiner- 
regel. (Münch. Museum f. Philol. 1, 103- 
17.) (3761 
Fr., Neue Beitrr. zu Jakob v. 

Jüterbock. (Zt. f. Kirch.-Q. 35, 64-76; 363- 
72.) [3762 


= Schairer, J., Das relig. Volksleben 
am Ausgang d. Mittelalters nach Augs- 
burg. Quellen. (Beitrr. z. Kultur-G. 
d. Mittelalters u. d. Renaiss. H. 13 u. 
Tübing. Diss.) Lpz.: Teubner. 136 S. 
4 M. [3763 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 304 f. O. Clemen; 


Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20/21 Bossert; Beitrr. 
2. bayer. Kirch.-G. 21, 92-94 Fr. Roth. 


Kogler, A., Nekrologisches a. d. Kloster d. 
Grazer Dominikanerinnen. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Steierm. 11, 1-14.) 13764 

Haid, K., Besctzg. d. Bistums Brixen 1250- 
1376, s. 13, 3842. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 45-47 Rest; Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 10, 125f. A. Lang; Theol. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 8 Heussi; Carinthia I., Jg. 104, 97-101 
v. Jaksch. (3765 

Heldwein, J., Die Klöster Bayerns am Aus- 
gange d. Mittelalters, s. 13, 3846. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-G. 35, 303 Schmeidler; Hist. Zt. 113, 
201f. O. Clemen; Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.- 
Ordens N. F. 4, 1631. Zibermayr; Hist. Jahrb. 
34, 637 G. A.; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19, 
283. (3766 

Stols, E., Die Rothenburger Fronleichnams- 
kapelle u. d. AblaBverleihg. d. Bischofs Albert 
v. Marienwerder 1283. (Freiburg. Diöz.-Arch. 
N. F. 14, 236-40.) [3767 


*109 


Wetterer, A., Stiftung d. Prädikatur an d. 
Stiftskirche Uns. Lieben Frau in Bruchsal. 
(Ebd. 209-17.) (3768 

Müller, Wilh., Der heilige Send zu Nieder- 
Flörsheim. (Arch. f. hess. G. 9, 24-30.) [3769 

Pauls, E., Zahlreiche Prozessionen m. Reli- 
quien in Nothberg 1454. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
35, 154-56.) [3770 

Vreese, W. de, Jan van Schoonhoven. (Biogr. 
nat. de Belg. 21, 883-903.) [3771 

Rodenberg. C., Kirche u. Staat im Mittel- 
alter u. d. Entstehg. d. sogen. Landeskirchen 
d. 15. Jh., s. 12, 1213. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 33, Kan. A. 2, 422 1. Werming- 
hoff. 13772 

Wintrufl. W., Die Reichsstadt Mühlhausen 
i. Thür. im Kampfe mit d. Dt. Orden 1357-62. 
(Mühlhäus. G. bil. 14, 53-126.) 13773 

Dietze, P., G. d. Georgenstifts auf d. Schlosse 
zu Altenburg. (Mitt. d. G.- u. Alterts. forsch. 
Ges. d. Osterlandes 12, 279-334.) 13774 

Dobeneck, v., Hirschberger Schenkungsbrief 
d. Vögte v. Weida fur d. Pfarrkirche zu 
Gefell. s. angebl. u. a. vermutl. Alter. (Jahres- 
berr. d. Alters. forsch. Ver. Hohenleuben 81/83, 
81-115.) [3776 

Hofmeister, A., Zur G. d. Rostocker Domini- 
kaner im 13. Jh. (Beitrr. 3. G. d. St. Rost. 7, 
23-40.) [3776 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Burdach, K., Vom Mittelalter zur 
Ref. Forsch. z. G. d. dt. Bildg. (s. 
13. 3853). Bd. 2, TI. 1, Hälfte 1: Des 
Cola di Rienzo Briefw. TI. 1: Rienzo 
u. d. geist. Wandlg. sein. Zeit. Hälfte 


1. 13. 368 S. 12 M. [3777 
Ders., Ub. d. Ursprung d. Humanismus. 
(Dt. Rundschau 14, Febr.-April.) 


DUwof. Frz., Die sogen. „freie“ Schule d. Dt. 
Ordens zu St. Kunigund am Leech b. Graz 1278. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 208-16.) 13778 

Lehmann, Paul, Neue Beitrr. z. Schul- u. 
Gelehrten-G. Braunschweigs im Mittelalt. 
(Braunschw. Magaz. 13, 87-89.) [3779 


Schmitz-Kallenberg, L., Über Handschriften- 
einkäufe d. Klosters Böddeken im 15. Jh. (Zbl. 
f. Bibliothw. 31, 163-68.) 18780 


Schillmann, F., Wolfgang Trefler u. 
die Bibliothek d. Jakobsklosters zu 
Mainz. Beitr. z. Lit.- u. Biblioth.-G. 
d. ausgeh. Mittelalters. (Zbl. f. Biblio- 
thw., Beih. 43.) Lpz.: Harrassowitz 


13. 227 S. 12 M. [3781 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 3521. Wenck; 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 P. Lehmann. 
German, W., Buchhändler Johs. Rynmann 
v. Öhringen, 1460-1522. (Württb. Vierteljhfte. 
N. F. 23, 155-94.) 13782 


Einblattdrucke d. 15. Jh. E. bibliogr. ver- 
zeichn. Hrsg. v. d. Kommiss. f. den Gesamt- 
katal. d. Wiegendrucke. (Sammig. bibliotheks- 
wiss. Arbeiten. 35/36 = 2. S., 13/19.) Halle: 
Karras. xjx, 553 3. 38 M. [3783/84 

Zedler, Die Mainzer Ablaßbriefe d. Jahre 
1454 u. 1455, s. Nr. 1328. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 414 u. Gött. gel. Anz. 14, 437-42 
Haebler. 18785 


110 


ckelmann, O., D. Grabmal d. Chronisten 

Reinb. Slecht. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 
323-26.) [3786 
Häußler, M., Felix Fabri aus Ulm 
u. scine Stellg. zum geistig. Leben sein. 
Zeit. (Beitrr. zur Kultur-G. d. Mittel- 
alters usw. Bd. 15 u. Tübing. Diss.) 
Lpz.: Teubner. 119 S. 4 M. [3787 
König, Erich, Peutingerstudien. (9, 
1/2 v. Nr. 2342). Freib.: Herder. 
179 S. 4 M. 50. [3788 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 18/19 Brandi. 
Serena, A., La cultura umanistica 
a Treviso nel secolo decimoquinto. 
(Miscellanea di storia veneta. Ser. 3, 
T. 3 u. App.) Venezia: Società 12 


13. xj, 396, 39 S. [3789 
Rez.: Arch. stor. it. 72, Vol. 2, 355-58 Rossi. 
King, R., Der Astronom Johannes v. Gmun- 

den u. scin Kalender. Linz. Progr. 02. 

378. [3790 


Höpfner, R., R zu d. 
Innsbrucker, Berliner u. Wiener Oster- 


spiel. (German. Abhh. 45.) Bresl.: 
Marcus 13. 157 S. 5 M. 60. [3791 

Wilhelm, Fr., Pet. Grieninger. E. Hand- 
schriftenschreiber u. Spruchdichter. (Münch. 
Museum f. Philol. 1, 235-40.) 13792 


Strobl, Jos., Stud. üb. die literar. 
Tätigkeit Kaiser Maximilians I. Berl.: 
Reimer 13. 163 S. 5 M. [3793 


Brandt, H., Kunsthistorisches bei e. Mystiker 
d. 15. Jh. Notizen üb. Nürnberg, Brüssel, Kob- 
lenz u. Brixen. (Rep. f. Kunstw. 36, 297- 
305.) 13794 

Baum. J., Die württemb. Kunst im Zeitalt. 
Eberhards im Bart. (Festschr. z. Feier d. 50j. 
Bestehens d. K. Altertümersammlg. in Stuttg. 
105-14: 5 Taf.) (3795 

Habicht, C., Die gotische Kunst d. St. Han- 
nover. E. Beitr. zur niedersächa. Kunst.-G. 
(Hann. G.bll. 16, 233-85.) (3796 


Gerstenberg, K., Dt. Sondergotik. 
Untersuchg. üb. d. Wesen d. dt. Bau- 
kunst im späten Mittelalt. Münch.: 
Delphin-Verl. 13. 190 S.; 16 Taf. 


12 M. [3797 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 Kehrer; Preuß. 
Jahrbb. 155, 532-36 Schacht. 


Semrau, A., Herkunft d. Meisters (Maurers) 
Hans Gotland. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 20, 
25-27.) — Ders., Die Tätigkeit lessen den nach 
1437. (Ebd. 65-68.) 13798 


Hildebrand, A., Sächs. Renaissance- 
portale u. d. Bedeutg. d. hallisch. 
Renaiss. f. Sachsen. (= 2436.) Halle: 
Gebauer-Schw. 278 S.; 12 Taf. u. 
12 Bl. Erklärgn. 8 M. (II. 1: Hall. 


Diss. 13, 68 8.) [3799 

Fluri. Ad., Meister Albrecht v. Nürnberg, d. 
Bildhauer. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 15, 
134-41.) (3800 


Bibliographie Nr. 3786—3841 


Loßnitzer, Veit Stoß, s. 13, 3882. Rez.: 
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 322-26 Fr. 
Tr. Schulz. 13801 


Abraham. E., Ub. d. Quellen d. Stils in d. 
Nürnberg. Malerei um 1400. (Rep. f. Kunst w. 
37, 1-14.) 13802 

Bossert. H. Th., Die Heimat v. Hans u. Konr. 
Witz. (Ebd. 36. 305- -17.) 13803 


Klemm, W. B., Der Bertin-Altar 
aus St. Omer im Kaiser-Friedrich- 
Museum zu Berlin. (Beitrr. z. Kunst- 
G. N. F. 41 u. Leipz. Diss.) Lpz.: 
Kröner. 116 S. 3 M. [3804 

Ziekursch, E., Dürers Landauer 
Altar im Kunsthist. Hofmuseum in 
Wien. (Bern. Diss.) Münch.: Müller 
u. R. 13. 69 S.; 30 Taf. 6 M. [3805 

Chamberlain, A. B., Hans Holbein 
the Youger. 2 vol. Lond.: Allen 13. 


378; 448 S. 63 sh. „(3806 
Knackfuß, H., Holbein d. Jüng. Aufl. 

(Künstler-Monographien. N. A. 17.) "Bielet. 

Velhagen u. Kl. 168 S. 4 M. 13807 


Josten, H. H., Matth. Grünewald. 
(Künstler-Monographien 108.) Ebd. 
94 S. 4 M. [3808 

Benziger, K. J., Parzival in d. dt. 
Handschriftenillustration d. Mittel- 
alters. E. vergleich. Darstellg. d. ge- 
samt. vorhand. Bildermaterials unt. 
besond. Berücksicht. d. Berl. Hand- 
schr. Cod. A. A. 91. (175 v. Nr. 49.) 
Straßb.: Heitz. 60 S.; 41 Taf. 


12 M. [3809 

Lehmann, Hans, Die Glasmalerei in Bern 
am Ende d. 15. u. Anfg. d. 16. Jh. (Anz. f. 
schweiz. Altkde. N. F. 14, 287-309. 16, 45-52; 
100-116; 205-26; 321-46; Taff.) [3810/11 

Molsdorf, W., Schrifteigentümlich- 
keiten auf älter. Holzschnitten als 
Hilfsmittel ihr. Gruppierung. (174 v. 
Nr. 49.) Straßb.: Heitz. 45 8.; 
18 Taf. 7 M. . [8812 

Bruns, Fr., Die St. Jürgen-Gruppe d. Lübeck. 
Muscums u. ihr Meister. (Zt. d. Ver. f. lub. G. 
15, 213-27.) 13813 

Gümbel, A., Zur Biogr. d. Nürnberg. Glocken- 
u. Büchsengiceßers Ulr. Glockengießer. Mit ur- 
kdl. Beitrr. z. G. d. Beziehgn. d. dt. Königs 
Sigmund zu Nürnbergs Kunst u. Gewerbe. 
(Rep. f. Kunstw. 36, 325-46.) 13814 


Petasch, G., Über Technik u. Stil d. mittel - 
hochdt. Privat briefe d. 14. u. 15. Jh. Greifsw. 
Diss. ’13. 120 8 13815 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 Jjähr. 
Krieges, 1517— 1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Myconius, Fr., G. d. Ref. Hrsg. v. O. Cle - 
men. (Voigtländers Quellenbücher 68.) Lpz.: 
Voigtl. 100 S$. 80 Pf. (3816 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30 Jqähr. Krieges, 1517—1648 8111 


Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. Nr. 1364). Nr. 41-42 (Jg. 
11, 1-2). 160 8. [3817 

Studien u. Texte, Reformations- 
geschichtl. Hrsg. v. J. Greving (s. 
13, 3895). Hft. 23: C. Schmitz, Der 
Observant Joh. Heller v. Korbach. 
Mit besond. Berücksicht. d. Düssel- 
dorf. Religionsgesprächs v. J. 1527. 
Anh.: Neudr. der „Handlg. u. Dispu- 
tation“ v. Hellers „Antwort“ 13. 
123 S. 3 M. 30. [3818 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 310f. O. Clemen; 
Düsseldorf. Jahrb. 26, 328-31 Redlich. Rez. v. 
8/10 (Schottenloher, Jak. Ziegler): Hist. 
Jahrb. 35, 238-40 Bigelmair. 

Luther, M., Werke. Krit. Gesamt- 
ausg. (s. 13. 3896). Bd. 50. (Größere 
u. kleinere Arbeiten a. d. Jahren 1536 
39.) jx, 690 S. 21 M. 20. — Dt. Bibel 
1529. Bd. 5. xxvij, 804 S. 25 M. 60. 
(Bd. 4 noch nicht ersch.) — Tischreden. 
Bd. 2. 13. 700 S. 2M. [3819 

Rez. v. Dt. Bibel, Bd. 4: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Ir. 22 Cohrs. Rez. v. 30, 3: Theol. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 6 Schornbaum. Rez. v. Tischreden, 
Bd. 1 u. 2: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 52 O. Clemen’ 

Haubold, Fr., Untersuchg. üb. d. 
Verhältn. d. Originaldrucke d. Wit- 
tenberger Hauptdrucker Lutherscher 
Schriften: Grunenberg. Lother, Dö- 
ring-Cranach u. Lufft zu Luthers 


Druckmanuskripten. qen. Diss. 
96 8. [3820 
Luther, Johs., Die Schnellarbeit d. 


Wittenberger Buchdruckerpressen in 
d. Ref.-Zeit. (Ausd. Druckerpraxis d. 
Ref.-Zeit II.) (Zbl. f. Bibliothw. 31, 
244-64.) Sep. Lpz.: Harrassowitz. 
1 M. [3821 

Braun, Aus Luthers literar. Werk- 
statt. (N. kirchl. Zt. 24, 763-92.) [3822 

Körner, E., Beitrr. zu Luthers Tisch- 
reden. (Arch. f. Ref.-G. 11, 134- 
14.) 


44. [3823 
Kühn, J., Luther u. d. Wormser Reichstag 
1521. 


Aktenstücke u. Briefe. (Voigtländers 
Quelienbücher 73.) Lpz.: Voigtl. 121 8. 
iM. [3824 


Kawerau, G., Nachtrr. u. Ver- 
rgn. zu den Briefen Melanch- 
thons an Georg Buchholzer u. s. Söhne 
(aus d. Nachlaß v. D. Enders). (Jahrb. 
f. brand b. Kirch.-G. 9/10, 49-77.) [3825 


Vallensis. Joachimsthaler Reliquien 
von G.Bossert, O.Clemen, P. 
Flemming, G. Loesche. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 
38-54.) [3826 

Corpus Schwenckfeldianorum (s. 13, 
3906). 4: Casp. Schwenckfeld, 


Letters and treatises 1530-33. Ed. 
Ch. D. Hartranft, E. E. Schultz- 
Johnson, S. Schulz-Gerhard. 


xXVIIj. 925 S. 24 M. [3827 
„Fr., 3 Briefe e. Darmst. Zwingli- 

aners a. d. Zeit Philipps d. Großmüt. (Arch. 
f. hess. G. 9, 142-44.) [382% 
Briefsammlung, Vadian., s. 13, 3909. Rez. 
v. Bd. 7 u. Erg.-Bd.: Gött. gel. Anz. 14, 234- 
47 Meyer v. Knonau. — Gabr. Meier, Das 
Kloster St. Gallen in d. Ref. zeit. (Stud. u. Mitt. 
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 125-30.) [3829 
Jung, Rud., Die Aufnahme d. 
Schrift d. Cochlaeus Adversus cucul- 
latum Minotaurum Wittenbergensem 
in Wittenberg 1523. (Arch. f. Ref.-G. 
11, 65-68.) [3830 
Arnecke, Fr., Üb. d. Zusendung e. Bucher 


Hieron. Emsers durch d. Leipziger Rat an d. 
Bischof v. Merseburg 1522. (Ebd. 145-47.) [3831 


Zopf, Ldw., 2 neue Schriften Mur- 


ners. Freib. Diss. 11. 142 S. [3832 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 45, 511-15 A. Götze. 
Richter, Greg., Die Schriften Geo. Witzels, 

bibliogr. bearb., a. Nr. 1384. Rez.: Theol. Lit.- 

Ztg. 14, Nr. 12 Bossert; Zt. f. Kirch. -G. 35; 

608 Hasenclever. [3833 


Hohenlohe, Sigm. v., Kreuzbüch- 
lein 1525. Neu hrsg. v. Johs. Ficker. 
(= 2690.) Straßb.: Trübner 13. 
XLV), 23 S.; 4 Taf. 4 M. 50. [3834 

Redlich, O. R., Jülisch-berg. Kirchenpolitik. 
2: Visitationsprotokolle u. Berichte. JI. 1: 
Jülich (1533-89), s. 13, 1395. Rez.: Hist. 
Jahrb. 34, 146 f. Paulus; Westdt. Zt. 32, 216- 
35 K. Hahn; Zt. d. Aachen. G. -Ver. 35, 174-82 
Huyskens. 13835 

Camenisch, E., Die Confessio Rae- 
tica. Beitr. z. bündnerisch. Ref.-G. 
(Jahresber. d. Hist.-ant. Ges. v. Grau- 


bünd. 43, 223-60.) [3836 


Menke-Glückert, Die Geschichtschreibg. d. 
Ref. u. Gegenref., s. 13, 3919. Rez.: Hist. 
Jahrb. 34, 925 Schottenloher; Westdt. Zt. 32, 
396 f. Platzhoff; Hist. Zt. 113, 204-6 u. Theol. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 W. Köhler; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 35, 184-87 Fueter. 13837 

Gömars, F. L. de, Annals of the Emperor 
Charles V. By R. B. Merriman, s. 13, 3920. 
Rez.: Engl. hist. rev. 28, 7781. Pollard; Hist. Zt. 
112, 667 A. Walther; Lit. Zbl. 15, Nr. 1. [3838 

Bauern » d. deutsche, in zeitgenöss. 
Quel lenzeugnissen. Übertr. u. hrsg. v. H. 
Barge. Bd. 1: Vorspiele zum Bauernkricg. 
Der Bauernkrieg in Schwaben. Bd. 2: Der Auf- 
stand in Franken u. im Odenwald. Niederwerfg. 
d. Aufstandes in Süddtld. (Voigtländers Quel - 
lenbücher 71 u. 81.) Lpz.: Voigtl. 146; 204 8. 
2 M. 70. 13839 

V. 


Löffler, Kl., Der selbständ. Teil 
Kerssenbrochs „Catalogus episco- 
porum Mymingardevordensium, nunc 
Monasteriensium“ 1532-1577. (Zt. f. 
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 290- 
308.) [3840 


Mußenug, Kirchengeschichtl. a. d. Nördling. 
Archive. 1: Vom Reichstag zu Worms 1521. 


— — — 


»112 
2: Über Gustav Adolf. (N. kirchl. Zt. 24, 82- 
85.) [3841 


Mayr, Mich., Zur Krit. zeitgenöss. 
Quellen üb. d. Schlacht v. Pavia 1525. 
(Festschr. v. Hertling dargebr. 329- 
36.) [3842 

Arnecke, Fr., Meldung d. Schlacht 
bei Pavia durch Erzhrz. Ferdinand an 
Hrz. Georg v. Sachsen. (N. Arch. f. 


sächs. G. 35, 151-53.) [3843 

Henkelmann, K., Brief d. Erzhrzgs. Ferdi- 
nand v. Österr. an d. Ritter Hans Landschad 
v. Steinach. (Arch. f. hess. G. 9, 59-64.) [38344 

Loserth, J., Zur G. d. Wiedertäufer in Steier- 
mark. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 267-71.) 
Akten. 13845 

Inventare hans. Archive d. 16. Jh. 3, bearb. 
v. P. Simson, 8. 13, 2596. Rez.: Mitt. d. 
Westpr. G.-Ver. 12, 64-66 Perlbach; Zt. d. Ver. 
f. lub. G. 16, 142-50 Techen. 13846 


Ehses, St., Die Carte Farnesiane d. 
Vatikan. Archives. (Röm. Quartal- 
schr. 28, 41-747.) [3847 


Bernouli, A., Noch e. Lied vom Bauern- 
krieg. (Alemannia 12, 51-53.) [3848 


Belagerungsplan, Frankfurter, nach 
d. 1. Ausg. v. 1554. (Von Konr. 
Faber.) Hrsg. v. Ver. f. das hist. 
Museum Frankf. a. M. Frankf.: 
Reitz u.K. ’13. gr.2°. 80 M. [3849 


Montz, E., Dt. G. im Zeitalt. d. Ref., d. 
Gegenref. u. d. 30j. Krieges, s. Nr. 1405. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 O. Clemen; Preuß. 
Jahrbb. 156, 128-30 Ebbinghaus; Hist. Jahrb. 
35, 431 N. Paulus; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
usw. 33, 6461. Götze; Zt. f. Kirch.-G. 35, 590 f. 
Mechler. — — 13850 

Boehmer, H., Luther im Lichte d. neuer. 
Forschg. E. krit. Bericht. 3. verm. u. umgearb. 
Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 118.) Lpz.: 
Teubner. 170 8. 1 M. Rez.: Hist. Jahrb. 35, 
660 f. Paulus. 13851 

Emerton, B., Mart. Luther in the light of 
recent criticism. (Harvard theol. rev. 14, 2, 
203-30.) [3852 

Buchwald, G., Luther. 2. verm. u. 
verb. Aufl. Lpz.: Teubner. x, 516 S. 
in Lwd. geb. 8 M., in Perg. geb. 10 M. 

[3853 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 311f. O. Clemen; 
Zt. f. öst. Gymn. 65, 763-65 Jos. Frank. 

' Agate, L. D., Luther and the refor- 
mation. Lond.: Jack. 6 sh. [3854 

Grisar, Luther, s. Nr. 1412. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-Q. 35, 128f. Kropatscheck; Rev. béne- 
dict. 31, 200-202 Defrenne; Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 8, 145-40 Schnürer; Hist. Zt. 113, 
355-59 W. Köhler. — R. H. Grützmacher, 
Die Prinzipien in Grisars Lutherforschg. (N. 
kirchl. Zt. 24, 838-53.) [3855 

‚Bivari, E., La mente e il caratterre 
di Lutero. Considerazioni psicologiche, 
Con pref. d. R. Brugia. Bologna: 
Beltrami. xxj, 265 S. [3856 

Köhler, W., Zu: Luther u. d. Lüge. (Zt. f. 
Kirch.-G. 35, 260-77.) Vgl. 13, 3944. (Erwiderg. 
auf Grisars Rez.) 13857 


Bibliographie Nr. 8841—3907 


Meissinger, Luthers Exegese in d. Frühzeit, 
s. 11, 3726. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 33, 6091. 
Kropatscheck; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 4 
Scheel. 13858 

Smith, P., Luthers development of the doc- 
trine of justification by faith only. (Harvard 
theol. rev. 6, 407-25.) 13859 


Anrich, G., Mart. Bucer. Straßb.: 
Trübner. 147 S. 2 M. 75. [3860 


Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 600 O. Clemen; 
Preuß. Jahrbb. 158, 518-23 Ebbinghaus. 

A. Lienhard, Desgl. (Straßb. Biblioth.) 
Ebd.: Heitz. 31 S. 30 Pf. 

Zeller, J., Neues üb. Paul. Speratus. 
(Württb. Vierteljhfte. N. F. 23, 97- 
119.) Vgl. 10, 1431. [3861 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u. 
d. Ref. (s. Nr. 1422). 13, 2 u. 14. 1. 
(Bd. 3, 2-3.) S. 33-96. [3862 

Inh.: O. Farner, Zwinglis Entwicklg. zum 
Reformator nach sein. Briefwechs. bis Ende 
1522. Forts. (8. 83-45; 65-87. Vgl.: W. Köhler 
8.128.) — E. Egli, Biblianders Missionsge- 
danken. (S. 46-50.) — W. Wuhrmann, Zwing- 
lis beabsichtigte Amtaniederlegung. (8. 50-54.) 
— P. Schmid, Die Zwinglikirche in Weesen. 
(8. 55-58.) — W. Köhler, Zur G. d. privaten 
Abendmahlsfeier. (S. 58-64.) — . Hegi, 
Meister Fabian Windberg(er). (S. 64.) — G. 
Finsler, Zwinglis Kurzsichtigkeit. (S. 87-89.) 

Lang. Aug., Zwingli u. Calvin, s. Nr. 1421. 
Rez.: Rev. d' hist. de l'église de France 5, 377- 
84 Malley; Zwingliana 3, 90 f. W. K. [3863 


Reyburn, H. ., Calvin: his life, 
letters and work. Lond.: Hopper u. 
S. 384 S. 10 sh. 6 d. [3864 

Simons, E., Fasttage in d. alten calvinischen 


Kirchen. (Marb. Univ.schr.) Marb.: Koch 12. 
20 8. (3865 


Walther, A., Anfänge Karls V., s. 13, 1436. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 308 Ernst; Mitt. 
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 138-42 Gust. Wolf; Theol. 
Lit.-Ztg. '14, Nr.15 Bernays. 13866 

Neuser, W., Hans Hut. Leben und 
Wirken bis z. Nikolsburger Religions- 
gespräch. Bonn. Diss. 13. 49 S. [3867 

Sachsse, C., Balthas. Hubmaier als 
Theologe. (Neue Studien z. G. d. 
Theol. 20.) Berl.: Trowitzsch u. S, 
xvj, 274 S. 10 M. 40. [3868 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G.35, 6021. Kropatscheck. 
Rez. v. 13, 1441 (Mau, Hubmaier): Hist. Zt. 
113, 111-19 A. Götze; Zt. f. G. d. Oberrh. N. 
F. 28, 7191. A. Peter. 

Jordan, R., Neuere Lit. z. G. d. Bauernkriegs 
auf d. Eichsfelde. (Mühlhaus. G. bll. 14, 19- 
52.) [3869 

G., Augustin Bader v. 
Augsburg (s. Nr. 1434). Schluß. 
(Arch. f. Ref.-G. 11, 103-33; 176- 
99.) [3870 

Köhler, D., Reformationspläne f. d. geistl. 
Fürstentümer bei d. Schmalkaldenern, s. 13, 
3959. Rez.: Hist. Zt. 112, 669-71 W. Köhler; 
Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 354-56 Sohm; Theol. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 10 Schornbaum; Dt. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 22 Egelhaaf; Zt. f. Kirch.-G. 86, 5981. 
Hasenclever. [3871 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517—1648 113 


Richter, Max, Bremen im Schmal- 
kald. Bund. Marb. Diss. XI j. 
100 S. [3872 

Keller, Alfr., Wiedereinsctzg. d. Hrzun. Ui- 
rich v. Württemb. durch d. Landgrafen Philipp 
v. Hessen 1533/34, s. 13, 1450. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Heidrich. 18873 

Wotschke, Th., Die Truppenwerbg. f. d. 
schmalkald. Verbündeten im Posener Lande 
1546. (Hist. Monatabll. f. d. Prov. Poen 14. 
65-73.) 13874 


— 


Otto, Eman., Ref. u. Gegenref. in 
d. Oststeiermark. (Zt. d. Hist. Ver. 


Hann, F. G., Klagenfurt u. reine ev. Ge- 
meinde im Zeitalt. d. Ref. Festrede. Klagenf. : 
Hevn. 27 B. 90 Pf. 13876 

Meier, Gabe., Der Rosenkranz in d. Ref.-Zeit. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 296-303.) [3877 


Götz, J. B., Die relig. Bewegung in 
d. Oberpfalz, 1520-1560. (Erläutergn. 
usw. zu Janssens G. d. dt. Volkes. 
Hrsg. v. Pastor. 10, 1/2.) Freib.: Her- 


der. xvj, 208 S. 6 N. 3878 
Rex ist.-pol. air 154, 609-12 Hirsch- 
mann; Zt. f. Kirch.-G. 35, 613 f. O Clemen. 
Kolde, G., Die Anfänge d. Ref. zu 
Weiden in d. Oberpfalz. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 20, 1-28; 167-97; 
207.29.) 3879 
Ernst, V., Entstehg. d. württb. Kirchenguts, 
n. 13, 3960. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 47 
Leuze; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A., 606-8 
Hermelink. [3880 
G., Hans Halm, d. Stadtschreiber v. 
Aalen, und Sebast. Emhart, d. Burgvogt v. 
Asperg. Beitr. z. Vor-G. d. Rückkehr d. Her- 
zogs Ulrich. (Württb. Jahrbb. f. Statist. u. 
Luke. 13, 358-76.) [3881 
Lutz, Les réformateurs de Mulhouse. (Bull. 
du Musée hist. de Mulh. 35, 35-60. 36, 31- 
51.) 3882 
Jung. Fr., Johs. Schwebel, d. Reformator 
v. Zweibrücken, s. 10, 3408. Rez.: Dt. Lit. - 
Ztg. 14, Nr. 8 Joachimsen. [3883 
Zijp, A., De strijd tusschen de staten v. 
Gelderiand en het hof, 1543-66. (Werken, uit- 
geg. d. „Gelre“.) Arnhem: Quint. 13. xij, 
227 8. 8 fl. 
Vos. K., Martelaarm uit Gelderland (1550), 
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. 8. 10, 252- 
68.) [3885 
Wolff, W., Säkularisierg. u. Verwendg. d. 
Stifta- u. Klostergüter in Hess.-Kassel unt. 
Philipp d. Großmüt. u. Wilh. IV., s. Nr. 1456. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. heas. G. 47. 356-59 Sohm; 
Hist. Zt. 113. 109-11 Joh. Schultze. [3886 
Kuloge, W., D. Mindener Achtserklärung 
1538. (Ravensb. BH. 13, Nr. 6.) (3887 
Veeck, O., Daniel von Büren d. Jüng. (Bre- 
misch. Jahrb. 25, 184-89.) [3888 


Martensen, W., Zur Einführg. d. 
Ref. in Angeln. (Schrr. d. Ver. f. 
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 1. 
97-126.) [3889 

Schilling, A., Moritz v. Sachsen in 
sein. Beziehgn. zur Reichsstadt Mühl- 
hausen in Thüringen 1539-1548. Hall. 
Diss. 13. 114 8. [3890 


3884 


Neupert, A., Besoldungen d. Kirchen- u. 
Schuldiener im Kurfürstent. Sachs. 1545. (Mitt. 
d. Alt.-Ver. Plauen 24, 1671f.) [389 1 

Bönhoff, Einführg. d. Ref. in d. Pa- 
rochien d. sachs. Oberlausitz. (Beitrr. 
z. Sächs. Kirch.-G. 27, 132-78.) [3892 

Krause, K. E. H., Die Wiedertäufer in Ro- 
stock. (Beitrr. 3. G. d. St. Rost. 7, 113-21.) 3893 


Wotschke, Th., Die Ref. im Lande 


Posen. Lissa: Eulitz 13. 109 8. 
1 M. 80. [3894 
Wotschke, Th., Der Petrikauer 


Reichstag 1552 u. d. Synode zu 
Koschminek 1555. (Arch. f. Ref.-G. 
11, 81-102.) [3895 


b) Gegenreformation und 30jähr. 


Krieg, 1555 — 1648. 


Uhle, P., Mit e. Chemnitzer bei Kaiser Ferdi- 
nand I. (Mitt. d. Ver. f. Chemn.-G. 15, 23- 
36.) [3896 

tho Eqauart, Kroniek; uitg. d. J. A. 
Feith en H. Brug mana, s. 12, 3713. Rez.: 
Lit. Zbl. 12, Nr. 43 Japiske; Hist. Zt. 113, 149- 
52 Hagedorn. 13897 


Possevini, Antonii, Transilvania 
(1584). Ed. Veress, sumpt. J. Czer- 
noch. (3 v. Nr. 2688.) Wien: Hölder. 


13. xxjv, 297 S. 8 M. 50. [3898 

Rez.: Hirt. Jahrb. 35, 664 f. D.; Zt. f. öst. 
Gymn. 65, 626-28 Loserth; Zt. f. Kirch.-G. 35, 
615 f. Fueter. 


Barich, F., Nachrr. a. d. Kirchen- 
buche d. Marien 5 namentl. a. 
d. Zeit d. 30j. eges. (Beitrr. z. G. 


Dortmunds 23. 33-74.) [3899 
Aus d. Chronik d. St. Lübbecke: Der 30j. 
Kr. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 10.) 13900 
Pfaff, Fr., Aus d. Not Breisachs bei d. Be- 
lagerung i. J. 1638. (Alemannia 42, 54-58.) [3901 
Kürschner. W., Aua d. Kirchenbuch v. 
Reichensachsen (u. Langenhain) 1639-53. (Arch. 
f. hess. G. 9, 48-55.) 13902 


Constant. G., Etude et catalogue crit. de doce, 
sur le Concile de Trente, s. 12, 1355. Res.: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 725 f. Stein- 
herz. 13903 


Susta, Jos., Die röm. Kurie u. d. 
Konzil v. Trient unt. Pius IV. Akten- 
stücke (8. Nr. 1467). 4. (Schluß-) Bd. 


XX, 617 S. 14 M. 05. [3904 

Pastor, L. v., Allgem. Dekrete d. Röin. In- 
quisition 1555-97, s. 13, 1479. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 572-74 Hilling: 
Hist. Vierteljschr. 17, 267 f. Friedensburg. [3903 

Loserth, J., 2 Miszellen a. d. Wiedertäufer- 
zeit in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
usw. 18, 168-70.) 1571 u. 1588. [3906 

Nuntiaturberichte a. Dtid. nebst ergänz. 
Aktenstücken 1585 (1584)-1590. Abt. 2: Die 
Nuntiatur am Kaiserhofe. 2. Hälfte: Ant. 
Put eo in Prag 1587-89, hrsg. v. J. Schweirer, 
s. 13, 3999. Rez.: Röm. Quartalschr. 27, *52- 
54 Ehses; Arch. f. kath. Kirchenrecht 93, 551 
56 Mergentheim; Hist. Zt. 113, 362-64 Loserth; 
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 4 Holtzmann. 13907 


Histor. Vierteljahr schrift. 1914. 4. Bibliographie 8 


3114 


Roth, F., Die Aufzeichngn. d. Augsburg. 
Juristen Dr. Hieron. Fröschel üb. d. v. Georg 
v. Schachten in Schlitz geg. Cyriac. Spangen- 
berg angestrengt. Injurienprozeß. (Arch. f. 
hess. G. 9, 36-47.) [3908 

Mayer, Hnr., Brief d. Hrzgs. Wilhelm V. v. 
Bayern an d. Weihbisch. Barth. Scholl u. d. 
bischöfl. Vikar Ldw. v. Schremkh 20. Jan. 1605. 
(Zt. f. kath. Theol. 38, 37678.) [3909 

Huygens, Const., Briefwisseling 
1608-87, uitg. d. J. A. Worp (s. 13, 
4012). D. 3: 1640-44. (Rijks ge- 
schiedk. Publ. 21.) 16, 546 S. 4 fl. 
50. [3910 

Heldmann, K., Fürsten- u. Feld- 
herrenbriefe a. d. Zeit d. 30j. Krieges. 
Aus d. Archiv Hans Georgs v. Arnim 
m. hist. Einleitgn. veröffentl. Göt- 
ting.: Vandenhoeck u. R. 13. x, 86 S. 
2 M. [3911 

Rez.: Lit. Zbl. ’14, Nr. 12; N. Arch. f. sächs. 
G. 35, 169f. Kretzschmar; Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 277-81 Gumlich. 

Voges, H., Neue Beitrr. z. G. d. 
Schlacht b. Lutter am Barenberge. 
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 126- 
35.) [3912 

Schwarz, Bened., Korrespondenz d. 
Frhrn. Joh. Chris t. v. Gemmingen, 
schwed. Oberamtmanns zu Amorbach 
1632, 1633 u. 1634 (s. Nr. 1483). 
Schluß. (N. Arch. f. G. d. St. Hei- 
delb. 12, 65-84.) [3913 


Blum, Hrzg. Bernhard v. Weimar 
u. Straßburg. (Els. Monatsschr. f. G. 
usw. 4, 337-47.) [3914 


Sehling, E., Einleitg. zu e. Ausgabe d. ev. 
Kirchenordgn. von Dorpat. (Festschr. f. A. 
Wach 1, 363-82.) [3015 

Kunz, K., Bericht d. Ant. Schneider, Stadt- 
schreibers zu Mellingen, üb. d. Kelchkrieg v. 
1620. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 33-35.) [3916 

Bünger, F., Die Katechismusarbeiten d. Hek- 
tor Mithobius. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 18, 117-31.) 13917 


Wels, K. H., Zur Volksdichtg. üb. d. Schlacht 
bei Wimpfen. Die Echtheit der „Zwei gantz 
Newen Liedlein“. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
29, 130-44.) 13918 


Elkan, A., Entstehg. u. Entwicklg. 
d. Begriffs „ Gegenreform“. (Hist. Zt. 
112, 473-93.) [3919 


Dreyer, Die lübisch-liviänd. Beziehgn. zur 
Zeit d. Unterganges livl. Selbständigk., 1551-63, 
B. 13, 4018. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 11. 632-34 Simson; Dt. Lit.-Ztg. 


14, Nr. 10 Techen. [3920 
Ortroy, F. van, Le pape saint Pie V. 
(Anal. Boll. 33. 187-215.) [3921 


Platt hoff, Frankr. u. d. dt. Protestanten 
1570-73, 8. 13, 4026. Rez.: Korr. bl. d. Gesamt- 
Ver. 61, 270f. Rich. Wolff; BI Zt. 112, 573- 
76 Elkan; Hist. Monatsbli. . àd. Prov. Posen 


Bibliographie Nr. 8908— 3974 


14, 180-82 Dersch; Theol. Lit.-Zte. 14, Nr. 12 
W. Köhler; Zt. f. Kirch.-G. 35, 308 f. Mechler; 
Hist. Vierteljschr. 17, 452 Loserth. 13922 


Huybers, H. F. M., Don Juan van 
Oostenrijk, landvoogd d. Nederlanden. 
(Utrechtsche bijdragen v. letterkde. 
en gesch. 7.) Utr.: Oosthoek ’13. 
XXIIj, 304 S. 6 fr. 80. [3923 

Hiltebrandt, Ph., Die päpstl. Politik 
in d. preuß. u. in d. jülich-klevisch. 
Frage (s. Nr. 1504). Il: Beilagen. 
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven 
usw. 16, 2, 36-90.) [3924 

Hoek, J. J. van den, De veldtocht 
van prins Maurits in 1597. ’s-Gra- 
venh.: Nijhoff. 123 S. 2 fl. [3925 

Metz, W., Die Restitution d. Mark- 
grafen v. Baden-Baden nach d. 
Schlacht b. Wimpfen 1622-30. Freib. 
i. Br., Fehsenfeld 12. 72 8. [3926 


Schäler, D., Zum Gedächtnis Gustav Adolfs. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 360-83.) 13927 


Rudert, O., D. Verrat v. Leipzig 
(N. Arch. f. sächs. G. 35, 68-87.) [3928 


Braun, Th., Oberst Ulr. Braun. Aus d. 
Leben e. schwed. Off. im 30 j. Kr. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 14, 106-31.) 13929 


Thiel, V., Die Aufrichtg. d. Regierg. 
d. Erzhrzgs. Karl v. Innerösterr. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 297 
307.) [3930 


Schwerdteger, J., E. Beschreibg. d. Stadt 
Wien aus d. Zeit d. 30j. Krieges. (Status regi- 
minis 1637 u. Zeiller-Merian 1649.) Wien. Progr. 
12. 28 8. [3931 


Loserth, J., Zur kirchl. Bewegung 
in Steiermark im 16. u. 17. Jh. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 217 


34.) [3932 

1: Aus d. Tagen d. Reform. u. Gegenref. 
2: Zur Frage d. Errichtg. c. Bistums in Graz 
in d. Tagen Ferdinands II. 

Lucerna, C., Dichter Urb. Paumgartner. E. 
Kärntner Exulant. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 34, 55-72.) [3933 

Blau, Jos., Kreuz u. Kelch. Beitrr. z. G. d. 
pfarrlich. u. relig. Zustände d. Böhmerwaldes 
um 1600. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
52, 238-62.) (3934 

Luschin v. Ebengreuth, Aus d. Studienzeit 
d. Abtes v. Kloster Bruck, Sebast. Freytag v. 
Cziepiroh. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 
18, 52-57.) [3935 

Schmidlin, L. R., Die von Rollsche Stiftung 
d. Kirche d. heilig. Grabes u. d. Kaplanei zu 
Kreuzen b. Solothurn. (Zt. f. schweiz. Kirch. - 
G. 7, 241-47.) 13936 

Bauer, F., Joh. Hnr. Büttner. Bild ev. 
Glaubenstreue zur Zeit d. 303. Krieges u. d. 
nachfolg. Jahre d. Friedens in d. früher. Herr- 
schaft Lahr-Mahlberg. Karlsr.: Ev. Schriften- 
verein 13. 182 8. 2 M. 40. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 29, 156 f. Obser. (3937 

Hefele, F., Zur G. d. 30). Krieges im Hegau. 
(Zt. d. Ges. t. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Frei- 
burg 29, 229-31.) [3938 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517 —1648 #115 


Ludwig, Adf., Die Entstehg. d. Gemeinde 
Glashütten b. Hasel 1639. (Alemannia 3. F., 6, 
147-52.) [3939 

Hahn, Karl, Die kirchlich. Reformbestrebgn. 
d. Straßburg. Bischofs Joh. v. Manderscheid 
(1569-92), s. 13, 4044. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 29, 155 f. Hasenclever; Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, Kan. Abt. 3, 574-76 u. Hist. Zt. 113, 208 
Sohm. 13940 

Ellerbach, Der 30]. Krieg im Elsaß, s. 
Nr. 1524. Rez.: Rev. cath. d'Alsace N. S. 32, 
740-51. 33, 45-53 u. 103-16 Oberreiner. 13941 


Fliedner, H., Zur G. d. Vier Täler (Oberamt 
Bacharach) u. d. Unteramts Kaub (8. 13, 1538). 
Forts. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 7, 65- 
76.) — Rodewald. Der Ritt d. Pfalzgrafen 
Georg Wilh. v. Birkenfeld nach Trarbach. 
(Ebd. 244-50.) Vgl. 13, 1538. — F. Back, Die 
Pfarrei Gebroth, 1560-1620. (Ebd. 193-209.) 
— Bookmühl, G. Vellen (Fell), Pastor zu Was- 
senberg, Odenkirchen u. Aachen. (Ebd. 8, 65“ 
80.) — Ph. Nottbrock, Beitr. z. älter. G. d. ev. 
Gemeinde in Hilden. (Monatsschr. d. Berg. Q.- 
Ver. 20, 201-13.) 13942 

Esser, N., Rutg. Edinger u. Kasp. Ulenberg, 
2 Kölner Psalterübersetzer. (= Nr. 119 u. 
Münst. Diss. 13.) Bonn: Hanstein 13. 85 8. 
2 NM. [3943 

Schuhmacher, Karl, Die konfession. Verhält- 
nisse d. Hrzgts. Berg vom Eindring. d. Reform. 
bis z. Xantener Vertrag, B. 12, 1340 u. 3774. 
Rez.: Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger- 
Ver. N. F. 14, 109-11 (auch v. 13, 3976) 
Goebel. 13944 

Rotscheidt, W., Arn. Pollich. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 46, 127-68.) Sep. Mörs.: Selbstverl. 13. 
47 8. 50 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3131. 
O. Clemen. [3945 

Van der Linden, H., Eman. Philib. duc de 
Savoie. (Biogr. nat. de Belg. 21, 482-97.) [3946 

Scheiven, A. A. van, Petrus Dathenus. 
(Nederl. Archief voor kerkgesch. N. 8. 10, 328- 
43.) — J. 8. van Veen, De eerste hervormde 
prediking te Groenlo (1580). (Ebd. 280- 
85.) [3947 


Schellhass, K., Rud. Clenck u. d. 
Gegenref. in Braunschw. 1577-78. 
(Quell. u. Forsch. a. it. Archiven usw. 
16, 2, 91-142.) [3948 

Bohlmann, R., Die Zeichen od. Monogramme 


d. Hrzgs. Julius v. Braunschweig. (Quell. usw. 
z. braunschw. G. 6, 256-62.) 13949 


Meier, Paul Jon., Aus d. Anfängen d. St. 


Wolfenbüttel. (Ebd. 142-47.) 13950 


Naumann, L., Die Pfortaschen Amtsdörfer 
u. d. 30 J. Krieg, s. 13, 4058. Rez.: Thür. sachs. 
Zt. f. G. 3, 225-27 Kaphahn. 13051 


Geist, G., Die Säkularisation d. Bistums 
Halberstadt im westfäl. Friedenskongresse, 8. 
11, 3815. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. G. 2, 2951. 
Arndt; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 33, 
Kan. A., 437 f. Hilling. [3952 


Thaemert, W., Die Reichsstadt Mühlhausen 
in Th. im 30j. Kriege 1631-35, s. 13, 4060. 
Rez.: Thür. sächs. Zt. f. G. 3, 228f. Herb. 
Koch. (3953 

Bemmann, Untergang d. Dorfes Eichen b. 
Mühlhausen i. Th. (Mühlhäuser G.bll. 14, 1- 
11.) [3954 

Tetzner, F., Das kurfürsti. Amt Werdau unt. 
d. Albertinern bis z. 30j. Krieg. (N. Arch. f. 
sächs. G. 35, 39-67.) [3955 

Hofmeister, A., Die Brüder Varmeier u. d. 
Ermordg. d. Obristen H. L. von Hatzfeld 1631. 
(Beitrr. s. G. d. St. Rostock 7, 81-96.) [3956 


Dcekeley, A., Vermögens- u. Rechtsverhält- 
nisse e. pommersch. Dorfkirche um 1600. 
(Pomm. Jahrbb. 14, 105-29.) 13957 

Krebs, J., Schuldkonto d. Stadt Leobschütz 
a. d. J. 1630. (Schles. G. bll. 14, 19-21.) [3958 

Wotschke, Th., Die Abwanderg. d. Evange- 
lischen a. Posen im 17. Jh. (Hist. Monatsbll. f. 
d. Prov. Posen 14, 17-23.) 13959 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 
Ständeakten, Kurmärk., a. d. Regierungszeit 

Kurf. Joachims II., hrsg. v. W. Friedens- 

burg. Bd. 1: 1535-50, 8. 13, 4069. Rez.: 

Hist. Zt. 113, 143-46 v. Below. (3960 
Regula, Das Regierungshandbuch d. Her- 

zogin Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb. 1545. 

(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 18, 28- 

43.) 13961 
Scheiding, Ph., Bericht an d. Reichsräte, 

betr. Verwaltg. Estlands 1637. (Balt. Monats- 

schr. 75, 424-33.) [3962 . 


Loserth, J., Steiermark u. d. An- 
fänge d. österr. Gesamtstaatsidee. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 1- 
26.) [3963 

Loserth, J., Zur G. d. Kirchengutes 
in Steiermark im 16. u. 17. Jh. (Ebd. 
11, 308-26.) Vgl. ’13, 438. [3964 

Rez. v. 13, 438: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 13 
Erben; Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 285-87 
Doblinger. 

Köchl, K., Das Verhalten d. steirisch. Stände 
in d. Frage üb. d. persönl. Erscheinen d. Salz- 
burg. Erzbischofes vor der Landschranne. (Ebd. 
11, 15-50.) [3965 

Kauw, E., Finanzwesen d. Kur- 
pfalz am Ausgang d. 16. Jh. m. be- 
sond. Berücks. d. Ämter. Bonn. Diss. 
XIj. 94 8. [3966 

Klinkenborg, M., Ra tstube u. Kanz- 
lei in 5 16. Jh. (Forsch. 
2. brand b. u. pr. G. 26, 413-28.) [3967 

Haß, M., Die kurmärk. Stände im letzt. 
Drittel d. 16. Jh., s. Nr. 1555. Rez.: Hist. Zt. 
113, 140-43 v. Below. 13968 


Kott, L., Gemeindehaushalt d. Stadt Leip- 
nik i. J. 1612 (s. 11, 3502). TI. 2. Leipn. Progr. 
12. 27 8. 13969 

Fertsch, W., Rat d. Reichsstadt 
Fried berg i. d. W. im 16. Jh. Gieß. 
Diss. 13. 117 S. [3970 

Pick, R., Aus d. untergegang. Rateproto- 
kollen d. Reichsst. Aachen. (Zt. d. Aach. G.- 
Ver. 35, 345-47.) 13971 

Marrt, H., Wehrverfassg. d. Stadt Münster 
1536-1650, s. Nr. 1557. (Auch = Nr. 2348. 
Münst.: Coppenrath 13. 2 M. 60.) 13972 

Wernicke, E., Beschwerden u. Bitten d. 
Rats d. Stadt Marienwerder im J. 1586. (Zt. 
d. Hist. Ver. Marienw. 53, 40-44.) 13973 


Baier, H., Zur Bevölkergs.- u. Ver- 
mögensstatist. d. Salemer Gebietes 
im 16. u. 17. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 29, 196-216.) 13974 


g’ 


*116 


Sarmenhaus, W., Festsetzg. d. nie- 
derländ. Religionsflüchtlinge im 16. Jh, 
in Wesel u. ihre Bedeutg. f. d. wirt- 
schaftl. Entwicklg. dies. Stadt. (= 2405 
u. Kiel. Diss. ’13.) Wesel: Kühler. 


72 S. 1 M. 25. [3975 
Häberle, D., Die Wälder d. Stiftes zu Kaisers- 
lautern 1600 n. d. Beforchung d. kurfürstl. 
Forstmeistere Ph. Velmann. (Mitt. d. Hist. 
Ver. d. Pfalz 33, 93-180.) Sep.: Speyer: Nimtz. 
13. 1 M. (3976 
Jacobs, Ed., Hrzg. Heinr. Julius v. Braun- 
schw. u. d. hohe u. Raubwild-, besond. Bären- 
jagd, im wernigeröd. Harzwalde. (Quell. usw. 
z. braunschw. G. 6, 176-93.) 13977 
Schäfer, D., Zeitalter d. Entdeckungen u. d. 
Hanse. (Schäfer, Aufsätze usw. 1, 479-92) [3978 
„ Fr., Der Hansgraf. (Korr. bl. d. Ver. 

f. siebenb. Ldkde. 37, 23.) [3979 


Winter, Z., Cesky prümysi a ob- 
chod v XVI. věku. (Die böhm. In- 


dustrie u. Handel im 16. Jh.) 
V Praze: Česká Akad. 13. xij, 
681 S. [3980 


Müller, Otto, Die amtl. Weinpreise d. nördl. 
Bodenseegebiets v. 1538-1648. Beitr. z. Han- 
dels-, Maß- u. Münz-G. (Württb. Jahrbb. f. 
Statist. u. Läkde. 13, 719-27.) [3981 

Krause, Ldw., Zur Entwickig. d. Haus-, 
Hand- u. Handelsmarken. (Beitrr. z. G. d. St. 
Rostock 7, 77-80.) (3982 


Pries, A., Der schwed. Zoll in Warne- 
münde 1632-54, insbes. im Westf. 
Frieden. (Rostock. Diss.) Wismar: 
Hinstorff. xj, 105 S. 2 M. [3983 


Huhnhäuser, Rostocks Seehandel v. 
1635-1648 (nach d. Warnemünder 
Lizentbüchern). 1: Schiffahrt. (8 v. 


2462 u. Rost. Diss. 13.) 149 S. [3984 
Rez.: Hans. G. bll. 14, 322-27 Techen. 


Voigt, Chr., E. Prunkschiff aus d. Zeit Kaiser 
Karls V. (Dt. Herold 14, Nr. 2.) [3985 
Scholler. E., Münzwesen d. Reichsstadt Nürn- 
berg im 16. Jh., s. 13, 4081. (Erlang. Diss. 
'13.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 
2891. rst. [3986 


Winckelmann, O., Üb. die ältest. 
Armenordngn. d. Ref.-Zeit 1522-25. 
(Hist. Vierteljschr. 17, 187-228; 361- 
400.) [3987 


.” Ebell, C. C. D., Ordonnantie-locaal 
of keuren, statuten en ordonnantien 
van Stad en Lande van Zevenbergen. 
(Verslagen en med. d. Vereenig tot 
uitg. d. bronnen v. h. oude vaderl. 
recht 6, 285-476.) [3988 

Alberti, W., Der Rheingauer Land- 
brauch v. 1643. E. rhein. Bauern- 
recht. (Arbeiten zum Handels-, Ge- 
werbe- u. Landwirtschaftsrecht. Hrsg. 
v. E. Heymann. Nr. 23.) Marb.: El- 
wert 13. xj, 109 S. 2 M. 50. [3989 


Rez.: Arch. f. hese. G. 9, 374 f. Wilh. Müller; 
Zit. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A. 511, 13 Herb. Meyer. 


Bibliographie Nr. 8975—4010 


Schreiber, O., Testament d. Fürsten 
Wolfgang v. Anhalt v. 25. Aug. 1565. 
(9, 2 v. Nr. 39.) Heidelb.: Winter. 


91 S. 2 M. 40. [3990 

Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 599-602 
Henrici. 

Haft, K., Vollstreckungsordng. für d. fürst- 
bischöfl. Augsburg. Pflogamt Füssen 1585 m. 
Kommentar. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 435- 
40.) [3991 

Schmidt’s, Maister Frantzn, All sein Richten, 
hrsg. v. Albr. Keller, s. Nr. 1580. Rez.: 
Mitt. d. Ver. f. O. d. St. Nürnb. 20, 283-86 
Knapp. 3992 

Meyer, V., Kulturgeschichtliches a. d. Stadt 
Mowe im 16. Jh., nach d. , Mewer Blutregister“ 
(8. 13, 4087). Forts. (Zt. d. Hist. Ver, Marien- 
werder 53, 1-39.) [3993 

Gierke. 0. V., Johs. Althusius u d. Ent- 
wicklg. d. naturrechtl. Staatstheorien. 3. durch 
Zusätze (v. 1913) verm. Ausg. (Anast. Ne udr.) 
Bresl.: Marcus (02) 13. xvj, 391 8. 10 M. [3994 


Ebers, Gd. J., Die Archidiakonal- 
Streitigkeiten in Münster im 16. u. 
17. Jh. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. 
Abt. 3, 364-412.) [3995 


Steinwenter, A., Der General-Inten- 
dant im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steiermark 11, 51-84.) [3996 


Burger, O., Erasmus v. Rotterdam 
u. d. Spanier Vives. E. pädag. Studie. 
Münch. Diss. 80 S. 13997 


Clemen, O., Zur G. d. protest. Stiftsschule in 
Graz. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 119- 
24.) 13998 

Roller, K., Schul chtl. Bedeutg. Jos. 
Furttenbachs d. Älteren (1591-1667) in Ulm. 
Darmst. Habil.schr. 13. 119 8. Rez.: Zt. f. 
G. d. Ersiehg. 3, 305-8 Doebber. [3999 


Franz, R., Christ. Scheibler u. die älteste 
Säkularschrift d. Dortmund. Gymnasiums. 
(Beitrr. z. G. Dortm. 23, 258-347.) 4000 


Lehmann, Paul, Mart. Hayneccius, Rekt. d. 
Martineums zu Braunschweig. (Quell. usw. z. 
braunschw. G. 6, 246-52.) [4001 

Fritssche, W., E. Schulordng. d. Kreuzschule 
1575. (Dresdner G. bll. 22, ’13, 1-32.) 


Stenzel, K., Beatus Rhenanus u. Joh. v. 
Bot heim. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 120- 
29.) 14003 
Michel, J., Die Quellen z. Raeteis d. Sim. 
Lemnius (s. Nr. 1595). Schluß. (Jahresber. d. 
Hist.-ant. Ges. v. Oraubünd. 48, 1-112.) [4004 


Elert, W., Die voluntaristische My- 
stik Jak. Böhmes. E. psycholog. Stu- 
die. (N. Studien z. G. d. Theol. usw. 
19.) Berl.: Trowitzsch 13. 143 8. 
5 M. [4005 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3171. Kropatscheck. 

Gilow, M., Das Stammbuch d. Toblas Scheidt. 


Gubener Gelehrtenstammb, 1612-21. (Nieder- 
laus. Mitt. 12, 135-56.) (4006 


Haulten, A., Sebast. Franck als Verf. frei- 
christl. Reimdichtgn., 1531. (Zt. f. dt. Philol. 
45, 389-426.) ; (4007 


Vom Westf. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelm I., 1648—1740 117 


Hübner, Art., Studien zu Naogeorg. 1: Pam - 


machius. 2: Mercator. (Zt. f. dt. Altert. 54, 


297-338.) 14008 

Reutter, H., Südmähr. Weihnachtsspiele. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 18, 138- 
52.) " 14009 


Dehio, G., Die Krisis d. dt. Kunst im 16. Jh. 
(Arch. f. Kultur-G. 12, 1-16.) [4010 
Hoeber, Fr., Der kunstgeschichtl. Charakter 
d. dt. Rena issancearchi tektur. (Rep. f. Kunst w. 
36, 210-27.) 14011 


Hedicke, R., Cornel. Floris u. d. 
Florisdekoration. Stud. z. niederl. u. 
dt. Kunst im 16. Jh. Berl.: Bard. 13. 


XV, 427 S.; 50 Taf. 90 M. [4012 
„ A., Posener Stadtbaumeister 
Joh. Bapt. Quadro. E. KUnst ler leben a. d. 
Renaissancezeit. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28, 
161-200.) 
Carus, A. V., Das Altarwerk zu Lauenstein 
. Leipz. 
8 14014 
Bechtold, A., Abel Stimmer in Freiburg (s. 
12, 1482). II. (Rep. f. Kunstw. 36, 317-24.) [4015 
„E., Osw. Onghers (1628-1706). Kunst- 
5 Untersuchg. Würzb. Diss. 13, 91 8.; 
3 Tat. 


[4016 

Flechsig, E., Beitrr. z. G. d. Wolfenbuttl. 
Holzschnittes im 16. Jh. (Quell. usw. z. braun- 
schw. G. 6, 263-68.) [4017 
W., 2 archival. Beitrr. z. G. d. Orgel- 

baues in Braunschw. 1626 u. 1631. (Braunschw. 
Magar. 13, 80-84; 89-91.) [4018 


Eulen, 8., Weltliche Musik am Hofe Ant. 
Günthers. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersa chs. 13, 
372-91.) [4019 


Schumacher, K., D. sogen. Liederbuch d. 
Herzogin Amalia v. Cleve-Jül.-Berg. (Zt. f. dt. 
Philol. 46, 3 ke [4020 

parmberg, P., üring. Aberglaube um 1600. 
(Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 215-17.) 14021 
„ Hexenproz. im Kraichgau 

1563 (s. 13, 4118). Schluß. (Alemannia, 3. F., 
5, 99-109; 127-46.) [4022 
A., E. gereimte Zeitg. üb. d. Hexen. 

brand in Dieburg 1627. (Hess. Bil. f. Volkakde. 
12, 199-204.) [4023 
ker, K., Begräbnis Graf Ernsts VII. 
v. Honstein. (Zt.d. Harz-Ver. 47, 50-58.) [4024 

Obser, K., Die Reise e. eidgenöss. Gesandt- 
schaft nach Durlach u. Straßburg 1612. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 217-34.) [4025 

Gebauer, J. H., Hildesheim. Lotteriewesen 
vor 300 Jahren. (Zt. d. Harz-Ver. 47, 58- 
63.) [4026 
Uhle, P., Öffentl. Unsicherheit in d. Chem- 
nitz. Gegend 3. Zeit d. 80 J. Krieges. (Mitt. d. 
Ver. f. Chemn. G. 15, 751.) [4027 

Haug, Fl. H., Der Schmuck e. frank. Gräfin 
um 1611. ( f. Kultur-G. 12, 97-103.) [4028 


6. Vom Westfülischen Frieden 
dis zum Tode Karls VI. und 
Friedrich Wilhelm I 3 
1648—1740. 


Comenius, Zerstörung Lissas April 1656. 
Aus d. Lat. übers. v. W. Bickerich. 2. m. e. 
Einleitg. „Comenius in Lissa“ verm. Ausg. 
(3 v. 24668.) Lissa: Eulitz. 34 8. 50 Pf. [4029 


Sophie, Kurfürst. v. Hannov., Me- 


moiren u. Briefe. Hrsg. v. R. Geerds- 
(Schicksal u. Abenteuer. Lebensdoku- 
mente vergang. Jahrhh. Bd. 8.) 
Münch.: Langewiesche-Brandt 13. 


447 S. 1 M. 80. [4030 

Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 
167-69 Thimme; Hist. Vierteljechr. 17, 464. 
Helmolt. 


Guillot, G., Un témoin italien de la 
guerre des Imp£riaux contre les Turcs 
1688. (Rev. d’hist. dipl. 18, 98- 


113. [4031 
l, Frs., Beitr. z. G. v. Heidelbergs 
5 1693. (Mannheim. G. bll. 15, 121- 


) [4032 
Lewenhaupt, A., Leonh. Kaggs 
dagbok 1698-1722. (Hist. handlingar 


24.) 4032 a 

H. Baron Bruiningk, I. Kaggs Tagebuch 
a. d. Zeit d. Nordisch. Krieges. (Dt. Monatsschr. 
f. Rußland 56, 544-49.) 


Du Boscq de Beaumont, d., et M. 
Bernos, Correspondance de Sophie 
Dorothée, princesse &lector. de Ha- 
novre, avec le comte de Konigs- 
marck, 1691-93. Paris: Aubert. 
327 S. (Vgl.: Rev. des 2 mondes ’14, 
1. avr. f.) [4033 

Akten z. G. d. bayer. Bauernauf- 
standes 1705/06, hrsg. v. S. Riezler 
u. K. v. Wallmenich (a. 13, 4128). 
TI. 2: Akten a. d. J. 1706-1719. (Abh. 
60 1 Akad. 36, 2.) 286 8. 
1 


4034 
606 f. de 


Friedrich Wilhelm I., Erlasse u. Briefe. Hrsg. 
v. W. M. Pantenius. (Voigt landers Quellen- 
bücher 65.) Lpz.: Voigtl. 13. 121 8. 1 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 113, 677. Stolze. [4036 


Rez. v. 1: Arch. f. Sozialwiss. 37, 
Waha. 


Kriegskosten d. Gemeinde Hardenberg 1689. 
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 14, 36-37.) [4036 


Zwingmann, H., Der Kaiser in 
Reich u. Christenheit im Jh. nach d. 
westf. Frieden. Versuch üb. die Me- 
thode in d. gegenwärt. G.-schreibg. 
Buch 1: Die Mo ilmachgn. d. immer- 
währ. Reichstages v. 1663. Lpz.: 


Köhler ’13. 64 S. 2 M. 50. 4037 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’14, 40/41 v. Srbik. 


Loewe, V., E. Diplomat u. Gelehr- 
ter d. 17. Jh.: Ezech. Spanheim in 
paz Diensten. (Zt. f. G. d. Oberrh. 


„F. 29, 235-65.) [4038 
Kentenich, Trier u. d. Trierer Land in d. 
Raubkriegen Ludwigs XIV. (Trier. Chron. N. F. 
10, 1-21.) [4039 


Strich, M., Beitrr. z. G. d. bayer. 
franz. Beziehgn. unt. Kurf. Max Éma- 
nuel. (Oberbayer. Arch. 58. 329 — 
69.) [4040 


*118 


Heigel, K. Th. v., Prinz Eugen v. Savoyen. 
(v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d. neuer. G. 
1-34.) 14041 

Biema, E. van, Eenige bizonder- 
heden over d. slag hij Fleurus 30. Juni 
et 1. Juli 1690. (Oud-Holland 32, 25- 
71.) [4042 

Feldmeier, Frz., Aechtung d. Kur- 
fürst. Max Emanuel v. Bayern u. d. 
Übertragung d. Oberpfalz mit.d. fünft. 
Kur an Kurpfalz 1702-08. (Oberbayer. 

Strich, M., Liselotte u. Ludwig XIV., s. 13, 
4143. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 158- 
61 Fitte; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 201f. 
v. Brbik; Hist. Vierteljschr. 16, 574f. Hel- 
molt. 14044 

Hein, M., Kg. Friedr. Wilh. I., 1713-40. 
(Konserv. Monatsschr. 70, I, 503-15.) [4045 

Erslev., Kr., Hor P. Lauridsen godtgjort, at 
Kongelovens Arvefolge gjaldt i den kongelige 


- Andel af Slesvig allerede for 1721? (Dansk 


hist. Tidsskr. 8. R., 5, 20-44.) [4046 

Schilling, Zwist Preußens u. Hannovers 1729/ 
30, 8. 13, 1638. Rez.: Hist. Zt. 112, 6741. 
Michael. 14047 


Beyrich, R., Kursachsen u. d. pol- 
nische Thronfolge 1733-36. (Leipz. 
Diss. u. 36 v. Nr. 5.) Lpz.: Quelle 
& M. 13. XIj. 174 S. 6 M. [4048 


Jarisch, J., E. Notschrei aus d. J. 1723. 
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 127- 
29.) 14049 

Guggenbühl, G., Der schweiz. Bauernkrieg 
v. 1653. (Bilder a. d. Schweizer-G., Nr. 1.) 
Basel: Ver. f. Verbreitg. gut. Schrr. 13. 64 8B. 
15 Pl. [4050 

Bächtold, C. A., Kurprinz Karl v. d. Pfalz 
in Schaffhausen 1670. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
28, 700-6.) [4051 

Strich, M., Der Münchener Residenzbrand 
v.9. April 1674 u. d. Herzog v. Vitry. (Bayer- 
land, Jg. 25, Dez. 13, 184-88; 204-6.) 14052 


Ki6l6, J., Die Reichsstadt Hagenau 
vom Westf. bis z. Nimweger Frieden, 
1648-1679. Hagenau: Urscheller ’13. 
xıj, 268 S. [4053 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 3451. 


Katterfeld; Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5, 
206-13 Lempfrid. 


Heimeier, W., Die polit. Bezichgn. 
d. Bistums Münster zum Fürstent. 
Ostfriesland währ. d. Regierg. d. Fürst- 
bischofs Christ. Bernh. v. Galen 1650- 
78. Münst. Diss. 13. 79 S. [4054 


Berkenkamp. Das Fürstent. Corvey unt. 
Christoph Bernh. v. Galen 1661-78, s. Nr. 1652. 
(Auch Münst. Diss. 13.) Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 14 Lerche. 14055 

Wendland, A., Hannov.-Herrenhausen im 
Leben d. Kurfürst. Sophie. (Hann. G. bll. 17, 
296-307.) 14056 


Ulrich, O., Chr. Ulr. Grupen, Bür- 
germeister d. Stadt Hannover 1692- 
1767. (Veröff. d. Ver. f. G. d. St. 
Hannov.) Hann.: Geibel 13. xıj, 
447 S. 8 M. [4057 


Bibliographie Nr. 4041—4108 


Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14. 
178-81 Büttner. 

Hagen, K. v., Feldmarsch.-Leutnant Busso 
v. Hagen. (Braunschw. Magaz. 13, 61-65.) — 
O. Hahne, Peter d. Gr. in Salzdahlum u. Braun- 
schw. (Ebd. 25-30.) — P. Zimmermann, Königl. 
Besuch nach d. Geburt u. zur Taufe d. Erb. 
prinzen Karl Wilh. Ferdinand. (Ebd. 14, 
25-28 u. Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14, 
Nr. 5.) [4058 

Toller, K., Chr. Abrah. v.d. Sahla. (N. Arch. 
f. sächs. G. 35, 88-101.) [4059 


Innere Verhältnisse. 


Grunwald, M., Sam. Oppenheimer 
u. 8. Kreis. E. Kapit. a. d. Finanz- 
G. Österreichs.) (5 v. Nr. 3051.) 
Wien: Braumüller 13. XIj, 358 S. 


6 M. [4060 
Rez.: Hist. Zt. 113, 675 f. Pribram. 


Duhr, B., Der Olmützer Zensur-Streit. E. 
Beitr. z. G. d. Zensur u. d. Universitätsprivi- 
legien. (Zt. f. kath. Theol. 38, 37-62.) [4061 

Elert, K., Die Behördenorganisa tion 
v. Neuchatel zur Zeit d. Übergangs unt. 
preuß. Herrschaft 1707-13. Weimar: 
Böhlau. 91 8. 2 M. 80. (41 S.: 
Königsb. Diss.) [4062 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 637f. Stutz. 

Consbruch, O., Die Steuerexemten in d. 


Grafsch. Ravensberg im Ausgang d. 17. Jh. 
(Ravensberg. Bll. 13, Nr. 5.) 14063 


Hintse, O., Der Staat d. Gr. Kur- 
fürsten. (Intern. Monatsschr. Jg. 8. 
Nr. 6. 657-92.) [4064 

Koch, Walth., Das gesamtstaatl. 
Finanzkollegium d. J. 1655. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26, 575-79.) [4065 

Uderstädt, E. R., Die ostpreuß. 
Kammerverwaltg., ihre Unterbehör- 
den u. Lokalorgane unt. Friedr. 
Wilh. I. u. Friedr. II. (s. Nr. 1659). 
Schluß. (Altpr. Monatsschr. 51, 216- 
50.) [4066 


Günther, Fr., Zellerfeld 1691. (Zt. d. Harz- 
Ver. 47, 1-34.) 14067 


Haering. H., Mannheim. Braucreien u. 
Brauereiordngn. z. Zeit Karl Ludwigs. (Mannh. 
G.bll. 14, 194-200.) [4068 

Pennings, H., Das Galmeibergwerk b. Ver- 
lautenheide im 17. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
35, 193-258.) [4069 

Möllenberg, W., Zur G. d. Verkehrs- u. Post- 
wesens im Erzst. Magdeb. (Geschichtsbll. f. 
Magdeb. 48, 155-80.) 14070 

Schmidt, Harry, Nachlaß-Inventar en 

es. f. 


Jürgen Ovens. (Quellensammlg. d. 
14071 


schlesw.-holst. G. 7, 1-89.) 

Knauer, P., Aufstand der Bauern v. Eckers - 
dorf (Grafsch. Glatz) zwecks Befreiung von d. 
Roboten 1680. (Schles. G. bll. 14, 43-45.) [4072 


Schmidt, Eberh., Kriminalpolitik 
Preußens unt. Friedr. Wilh. I. u. 
Friedr. II. (Abhdlgn. d. kriminalist, 


Vom Westf. Frieden b. 3. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelm I., 1648-1740 #1 19 


Instituts an d. Univ. Berlin H. 2 u. 
Gött. Diss.) Berl.: Guttentag. 69 8. 
2 M. [4073 
Kment, R., Stolordnung f. d. Land d. Abtei 
Passau v. J. 1650. (Arch. f. kath. Kirchenrecht, 
4. F., 1, 613-22.) 14074 


Thenius, W., Anfänge d. stehend. Heer- 
wesens in Kursachs. unt. Joh. Georg III. u. 
Joh. Georg IV., s. 13, 4176. Rez.: N. Arch. f. 
sächs. G. 34, 400 Hottenroth; Hist. Viertel- 
jschr. 17, 302 Rich. Schmitt. 14075 


Schrötter, R., Frhr. v., Das preuß. 
Offizierkorps unt. d. 1. Könige v. 


Preuß. (Forsch. z. brand h. u. pr. G. 
26, 429-95; 27, 97-167.) 14076 


Kraft, J., Tirols u. Vorderösterr. Bauhilfe 
(in Geld) für d. Wiener Karlskirche. (Forsch. 
usw. 2. G. Tirols 10, 142.38.) 14077 

Wymann, E., Rompilger a. Nidwalden in d. 
Jubeljahren 1675, 1700 u. 1725. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 8, 46-48.) 14078 

Zobel. Fra. X., Vereinbarung zw. d. Kloster 
St. Blasien, d. Gemeinde Bonndorf u. d. Pau- 
linerkloster daselbst, 1668. (Freib. Diög.-Arch. 
N. F. 14, 186-209.) [4079 

Gass, Ursulinenklöster im Elsaß. (Straßb. 
Diözesanbl. 32, 394 f.) [4080 

Linneborn, J., Synodäalstreit (1659-61) d. 
Paderborn. Bischofs Theod. Ad. v. d. Recke 
(1650-61) mit sein. Domkapitel. (Festschr. v. 
Hertling dargebr. 350-60.) 14081 


Clauß, H., Liedersammign. österr. Exulanten 

a. d. 17. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. 34, 104-16.) [4082 
Reißenberger, K., Zur G. d. Transmigration. 
(Korr. bl. f. siebenb. Ldkde. 37, 36-38.) [4083 
degel, A., Patronatsstreit im Fürstent. Ans- 
bach a. d. Anfg. d. 18. Jh. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 20, 197-201.) 14084 
Keidel, Fr., Schwäbische Beisteuern zum 
Kirchenbau in Magdeburg 1651 u. 1652. (Bll. 
f. württb. Kirch.-G. 19, 931.) 14085 
Stein, Viritationsreisen d. Speziale zu Hei- 
denheim im 18. Jh. (Ebd. 94-96.) (4086 
Joh. Overbeek in Cleve als Mit- 

arbeiter an Gottfr. Arnolds Kirch.- u. Ketzer- 
Historie. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 
3-20.) [4087 
Erkundigungen, Die amtlichen, a. d. J. 1664- 
67 (s. 12, 3903). Forts. (Jahrb. d. Ver. f. ev. 
Kirch.-G. Westfal. 15, 162-89.) 14088 


Merz, W., Die Generalkirchenvisi- 
tation in d. Altländisch. Präpositur 
v. 8.-28. Mai 1716. (Zt. d. Ges. f. 


niedersächs. Kirch.-G. 18, 44- 
116.) 4089 

Graff, P., Chr. Frdr. Knorr (s. 13, 4189). 
Nachtrr. (Ebd. 245 f.) 14090 


Happach, P., Mit d. Kirchen- u. Schulvisi- 
tat. v. 1671 auf d. Orten d. Chemnitz. Kirchen- 
kreises. (Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. 15, 36- 
48.) 14091 

Ronneberger, Kamenz. Kirchenordng. (Beitrr. 
2. Achs. Kirch.-G. 27, 216-39.) 1691. 14092 


Haß, E., Beitrr. z. Leben Bernhards 
v. Sanden, sen. Königsb. Diss. jx, 
177 8. [4093 


Skalský, G. A., Quellen u. Belege 2. G. d. 
öhm. Emigranten nach Preußen. (Jahrb. f. 
brandb. Kirch.-G. 9/10, 229-43.) [4094 


Raebiger, K., Das evang. Schweidnitz u. d. 
Reichstag zu Regensburg 1852-54. Beitr. z. G. 
d. Gegenref. (Stud. d. Wiss. Theol. Ver. zu 
Breslau Decke überr. 170-84.) [4095 


Carré, J. M., Le piétisme de Halle et la philo- 
sophie des lumières 1690-1750. (Rev. de syn- 
thèse hist. 27, 279—308.) [4096 

Petri, H., Der pietismus in Sorau N.-L. 
(Jahrb. f. brandb. Kirch. -G. 9/10, 126-203.) [4097 


—ͤ — 


Müller, J. Th., Die ältest. Berichte Zinzen- 
dorfs üb. s. Leben, s. Unternelimgn. u. Herrn- 
huts Entstchen (8. 13, 1675). Forts. (Zt. f. Brüder- 
G. 7, 114-21; 171-215.) — Loebich, Zinzendorf 
u. d. Pietismus s. Zeit. (Ebd. 129-70.) [4098 


Reichel, Gerh., Der ‚‚Senfkornorden“ Zinzen- 
dorfs. Beitr. z. Kenntn. sein. J ugendentwicklg. 
u. sein. Charakters. Tl. 1: Bis zu Zinzendorfs 
Austritt a. d. Pädagogium in Halle 1716. (Berr. 
d. Theol. Seminars d. Brüdergemeine in Gnaden- 
feld. H. 9.) Lpz.: Jansa. 228 S, 4 M. 14099 


Kemp. J., Das Studium d. d. a. d. Köln. 
Univers. (8. 13, 4194). Forts. (Jahrb. d. Köln. 
G.-Ver. 2, 53-74.) i [4100 


Beißwänger, G., Comcniana. Beitr. z. Come- 
nius’ Briefwechs. (s. ’10, 1736). Forts. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 92-103.) 
— W. Toischer, Zur Entstchgs.-G. d. „Orbis 
pictus". (Zt. f. G. d. Erzichg. 3, 169-93.) Rez.: 
Ebd. 4, 62 f. Kvachla. — J. Kvacala, Die letzt. 
autobiogr. Aufzeichngn. d. Comenius. (Ebd. 3, 
1-15.) (4101 

Windel, R., Üb. d. cmblemat. Methode d. 
Johs. Buno. (Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 243- 
52.) 14102 

Acta Nicolaitana et Thomana. Hrsg. v. R. 
Sachse, s. 13, 1676. Rez.: N. Arch. f. sachs. 
G. 34, 185 f. Geo. Müller; Dt. Lit.-Ztg. 18, 
Nr. 22 Kaemmel; Zt. f. G. d. Erzichg. usw. 3, 
80-85 Schwabe; Hist. Zt. 113, 626-28 Wehr- 
mann. 14103 

Prümers, A., Georg Motz. Der Kantor zu 
Tilsit, 1653-1733. (Altpr. Monatsschr. 51, 97- 
125; 323-52.) 14104 


Kiefl, Frz. H., Leibniz. Der europ. 
Freiheitskampf geg. die Hegemonie 
Frankreichs auf geist. u. polit. Ge- 
biet. (Welt-G. in Charakterbildern.) 
Mainz: Kirchheim 13. xj, 149 S. 


4 M. 50. [4105 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 6251. Dietterle. 


Halkin, L., J. F. I. Schannat. (Biogr. nat. 
de Belg. 21, 588-98.) 14106 


Bechtold, Art., Joh. Jak. Christ. v. 
Grimmelshausen u. seine Zeit. Hei- 
delberg: Winter. 260 S.; 9 Taf. 


8 M. [4107 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 363 f. 


Haupt- u. Staatsaktionen, Wiener; 
eingel. u. hreg. v. R. Pa yer v. Thurn. 
(Schrr. d. Lit. Ver. in Wien 10 u. 13.) 
Wien: Ver. 08 u. 10. XI, 459; 


439 8. [4108 
Rez.: Hist. Zt. 113, 127 f. Edw. Schröder. 


*120 


Woringer, A., Joh. Chr. Gottscheds Be- 
zichgn. zu Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 
67-102.) — 14109 


Sigismund, E., E. sächs. Künstler u. Soldat 
d. 17. Jh. (Dresdner G. bil. 22, 13, 34-56.) [4110 

Lohmeyer, K., Der Meister d. Heidelberg. 
Rathauses. (N. Arch. f. G. d. St. zu, 115 
85-90.) 


Lohmeyer, Karl, Johs. Seiz, Be 
trier. Hofarchitekt, Ingenieur usw. 
Die Bautätigkeit o. rhein. Kurstaates 
in d. Barockzeit. (= 2361.) Heidelb.: 
Winter. xıv, 222 S. 16 M. [4112 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 353-57 
B. Pfeiffer; Westdt. Zt. 32, 407 f. Rahtgens. 

Sillib, R., Schloß Favorite u. die 
Eremitagen d. Markgräfin Franziska 
Sybilla sta v. Bad.-Bad. (= Nr. 
2388.) Ebd. 108 S. 1 M. 20. [4113 

Maul, D., Mich. Willmann. Beitr. 
z. Barockkunst Schlesiens. (176 v. 
Nr. 49.) Straßb.: Heitz. XIj, 81 S.; 
21 Taf. 10 M. [4114 

Kraft, Jos., Joh. Vicelli, Maler in Sillian. 
(Forsch. usw. 3. G. Tirols usw. 10, 281-85.) [4115 

Stübel, M., Der Landschaftsmaler 
Joh. Alex. Thiele u. seine sächs. Pro- 
spekte. (Veröff. d. Sächs. Komm. f. 
d. Lpz. u. Berl.: Teubner. 4°. xvj, 
72 8. 230 Taf. In Papp-Mappe 20 M., 
in Leinen-Mappe 24 M. [4 116 

Weinitz, Frz., Joh. Jacobi, d. Gießer 
d. Reiterdenkmals d. Gr. Kurfürsten 
in Berlin. Berl.: Curtius. 26 S.; 8 Taf. 


M. [4117 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14, Nr. 5 
v. Siefart. — en 


Biessinger, K., Studien z. Ulmer Musik-G. 
im 17. Jh., insbes. üb. Leben u. Werke 8. A. 
Scherers. (19 v. Nr. 99.) Ulm 13. 4°. 77 B. 
3 NM. ee un [4118 


Sahm, W., Beschreibg. d. 1 d. Reinh. 
Lubenau (s. 12, 3854). TI. 1, Schluß. (Mitt. 
25 a 3 zu Königsb. In Fr. 5.) Do 

11 

Ener gange J. r Das Gehofener Non- 

„ (Arch. f. Kultur- G. 11, 1120 


141 

Lichius, H. . Huyskens, Zur Feler 4. 
900. Wiederkehr d. 3 Karls d. Gr. zu 
Aachen 1714. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 158- 
62.) [4121 

Neupert, A., Die älteste Druckschr. üb. Bad 
Elster v. J. 1669 u. ihr Verfasser. (Mitt. d. 
Alt.-Ver. Plauen 24, 75-84.) [4122 

Krohn, R., Die Pest in Itzehoe vor 200 Jahren 
u. ihre Bekämpfung. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 43, are) = [4123 


7. Zeitalter Friedri Friedrichs d. Gr., 
1740 —1789. 


Friedrich d. Gr., Werke. In dt. 
Übers. m. Illustr. v. A. Menzel. Hrsg.: 
G. B. Volz (s. Nr. 1701). Bd. 9: 
Dichtgn. Tl. 1; dt. v. Eberh. König 


Bibliographie Nr. 4109—4173 


u. a. jX, 319 S.; 15 Taf. Bd. 10: 
Dichtgn. TI. 2; dt. v. Geo. Enders 
u. a. 286 S.; 12 Taf. (à 10 M.) [4124 

Mutter u. Sohn. Intime Briefe 
Maria Theresias u. Josefs II. 
Berl.: Curtius 13. 173; 167 8. 
5 M. [4125 

Aus d. Chronik d. St. Lübbecke: Der 7jähr. 
Krieg. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 12.) [4126 


Buwinghausen-Wallmerode, v., Tageb. üb. d. 
„Landreisen‘ d. Hrzgs. Karl Eugen v. Würt - 
temb. 1767-73; hrsg. v. Frhr. E. v. Ziegesar, 
s. 12, 1593. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 304 
O. Weber. 14127 


Koser, R., G. Friedrichs d. Gr. 4. u. 
5. verm. Aufl. (s. 13, 4230). 4. (Schl.-) 
Bd. 175 S. 3 M. 50. [4128 

Peters, Erw., Die Orientpolitik 
Friedrichs d. Gr. nach d. Frieden v. 
Teschen 1779-86. (= 2343 u. Hall. 
Diss.) Halle: Niemeyer. xıj, 56 S. 
1 M. 80. 4129 

Friedr. d. Gr. 


(Religion d. 

Klassiker, 5 Berl. -Schöneb.: Prot. Schriften- 
vertrieb 13. 112 8. 2 M. 14130 
Krieger, B., Friedrich d. Gr. u. seine 
Bücher. Berl. u. Leipz.: Giesecke & D. 
4°, 181 S. 12 M. Vgl. Nr. 1720. [4131 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 31 Mangold; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 632f. Droysen. 
Cisternes, R. de, Louis XV. et le comte de 
Clermont à la bataille de Lawfeldt. (Rev. des 
questions hist. 95, 440-47.) [4132 


Waddington, R., La guerre de sept 
= (s. 10, 1786). T. 5. 443 S. 7 fr. 


[4133 

Archenholts, J. W. v., d. d. 7j. Krieges in 
Dtld. nach d. neust. geschichtl. Forschungsergeb- 
nissen umgearb. v. Duvernoy. 2. Aufl. Lpz.: 
Amelang. xxjv, 561 8. 3 M. [4134 
Bothmer, R., Der operative Angriff 
Friedrichs d. Gr. (Vierteljhfte. f. 
Truppenführg. 11, 257-69.) [4135 
Brabant, A., Das Heil. Röm. Reich teutsch. 
Nation im Kampfe m. Friedr. d. Gr. Bd. 2, 
8. Nr. 1735. Rez.: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 
478-80 Hein; Hist. Vierteljschr. 17, 303f. Zie- 
kursch. [4136 


Rose, J. H., Frederio the Great and 
England 1756-63. (Engl. hist. rev. 29, 
79-93; 257-75.) [4137 

Dussauge, A., Etudes sur la guerre 
de sept ans. Le ministère de Belle- 
Isle. Krefeld et Lütterberg 1758. 
(Publ. sous la dir. de la section hist. 
de l’Etat-Major de l'armée.) Paris: 
Fournier. 482 S. 7 fr. 50. [4138 

Eisentraut, G., Sandershausen u. 
Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 
210-33.) [4139 


Schmid, Osw., Der Baron v. Besen- 
val 1721-91. (5, 3 v. Nr. 3.) Zürich: 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789 


Leemann u. Co.’13. S. 601-970. 6 M. 10. 


[4140 
Rez.: Ans. f. schweiz. G. 14, 59-63 Lechner. 


Müller, Karl Eug., Karl Theodor u. 
aein Hof beim Ausbruch d. 7j. Krieges. 


Münch. Diss. 69, xj S. [4141 
Losch, Ph., Der Uriasbrief des Grafen v. 
Schaumburg. Zur G. d. öffentl. Meinung üb. 
d. sogen. Soldatenhandel. (Hess. Chronik, 
Jg. 2.) [4141a 
O., Zur Charakterist. d. Hrzgs. Karl 

in. (Quell. usw. z. braunschw. G. 
6, 117-25.) [4142 
Stammier, W., Braunschw. 1775. Ber. e. 
Zeitgenossen. (Braunschw. Magaz. 14, 1- 
5.) [4143 
Klinkenborg, M., Regierungspräsident Frdr. 
Ludw. Karl Reichsgraf Finck v. Finckenstein. 
(Konservat. Monatsschr. 70, 2, 626-33; 720- 


30.) [4144 
Kohleldt, d., Rostock um die Mitte d. 18. In. 
Nach d. handschriftl. Tageb. d. Stralsund. 


Pastors Joh. Chr. Müller. (Beitrr. 3. G. d. St. 
Rost. 7, 41-47.) [4145 


Innere Verhältnisse. 


Rosenmöller, B., Schulenbu 1g- Keh- 
nert unt. Friedr. d. Gr. Berl.: Roth- 


schild. (= 2683.) xv, 475 S. 10 M. 
(S. 268-355: Münst. Diss. unt. d. Tit. 
„Seehandlg. u. Bank unt. Schulen- 
burg-Kehnerts Leitg.“) [4146 

Rohde, G., Die Reformen Friedrichs 
d. Gr. in d. Verfassg. u. Verwaltg. d. 
Hrzgts. Geldern 1763-70. Gött. iss. 
59 S. [4147/8 

Schädrich, F., Das Generalfeld- 
kriegskommissariat in Schlesien 1741. 
(2 v. Nr. 2344.) Bresl.: Marcus 13. 
xjv, 1128. 4 M. Vgl. Nr. 1766. [4149 


Rez.: Schles. G. bll. 14, 681. Fuhrmann; 
Forsch. £. brandb. u. pr. G. 27, 828 f. Wolters. 


wol, Frz., D. Ständische Land tag 
d. Hrzgts. Steiermark unt. Maria 
Theresia u. ihr. Söhnen. (Arch. f. öst. 
G. 104, 120-96.) Sep. Wien: Hölder 


13. 70 S. 1 M. 88. 415 

Yv „ W., Staat u. kath. Kirche in d. 
Markgrafsch. Baden zur Zeit Karl Friedrichs, 
s. Nr. 1758. Rez.: Westdt. Zt. 32, 401-3 O. Red - 
lich. 14151 


Bingold, Reichastädt. Haushaltg. Nürnbergs 
1756-76, s. 12, 3995. (98 B.) Rez.: Mitt. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 281-83 Stoer. [4152 

Weingärtner, d., Zur G. d. Kölner 
Zunftunruhen am Endo d. 18. Jh. 
G. d. bürgerl. Deputatschaft. (Münst. 
Diss.) Münst.: Aschendorff 13. 80 8. 
2 M. [4153 


Mil, H., Von d. Auswanderg. im 18. Jh. 
(Trier. Chron. N. F. 10, 93-96.) [4154 
F. C., Aus e. Köln. Kaufmanns - 

haus d. 18. Jh. (Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2, 
134-36.) [4155 


*121 


Stuhlmann, Fr., u. M. 2 Geschäfts- 
reisen Aachener Großkaufleute in d. östl. u. 
nördl. Europa im 18. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
85, 259-317.) [4156 

Eisentraut, Beförderg. v. Briefen u. Nachrr. 
bei d. hess. Armee im 7j. Kriege. (Mitt. d. Ver. 
f. hess. G. 12/13, 26-31.) 


Pauls. E., E. Aachener Rechtsgelehrten- Ge- 
sellsch. im 18. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 
318-39.) 14158 


Hofmann, Johs., Die kursüchs. 
Armee 1769 bis 2. Beginn d. bayr. 


Erbfolgekrieges. (= 2446 u. Lei pz. 
Diss.) Leipz.: Hirzel. XIj, 156 S. 
4 NM. 


4159 
Rez.: N. Arch. f. Achs. G. 35, 394 f. Klose. 


Schotte, H., Zur G. d. Emser Kon- 
Fresses. (Hist. Jahrb. 35, 86-109: 
319-48; 781-820.) [4160 

Spreter, H., Beitrr. zum relig. Leben aus d. 
18. Jh. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14, 225. 
31.) [4161 


Dröscher, D., Pfarrer Frz. Xav. Ganter in 
Amoltern. (Ebd. 151-70.) 14162 


Auer. K., Fr. Nicolai als Zeuge d. kirchl. 
Lebens in Berlin z. Zeit d. Aufklärg. (Jahrb. f. 
brandb. Kirch.-G. 9/10, 244-67.) — W. Wend- 
land, Die prakt. Wirksamk. Berl. Geistlicher im 
Zeitalt. d. Aufklärg. 1740-1806. (Ebd. 320-78.) 
Vgl. Nr. 1771. [4163 

„H., Beziehgn. d. Oberlausitz zu 
d. Evangelischen auf d. kleinen Iser in Böhmen. 
(N. Laus. Magaz. 89. 201-10.) 14164 

Geiges, R., Joh. Conr. Lange u. d. Anfänge 
d. herrnhutisch. Gemeinschaftspflege in Würt- 
temberg. (Zt. f. Brüder-G. 7, 1-65.) 14165 


Krusch, Br., Brief e. Götting. Studenten an 
seine Eltern 1786. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 14, 146-51.) [4166 

Frs., Joh. Rich. Jessen. Bild aus 
d. Universitäts-u. Schulleben d. 18. Jh. (Hann. 
G. bll. 16, 286-300.) — Ders., Karl Phil. Moritz’ 
u. Joh. Hnr. Voß’ Bewerbgn. um d. Rektorat 
d. Stadtschule zu Hannov. (Ebd. 177-92.) (4167 

Michelsen, E., Die erst. Anfänge d. Tondern- 
schen Seminars. Das „Theologeninstitut“ u. d. 


„Schulmeisterinstitut“ d. pst es Balth. 
Petersen. (Schrr. d. ver. f. schiesw.-holst. 
Kirch.-@. 2. R., 6, 1, 127-44.) [4168 


Krüger, Gust., Albr. Thaer u. d. Erziehg. d. 
Menschengeschlechts. (Sammlg. gemeinver- 
ständl. Vortrr. u. Schrr. a. d. Gebiet d. Theol. 
usw. 73.) Tübing.: Mohr 13. 44 8. 1 M. 20. 
— E. Krieck, Lessing u. d. Erziehg. d. Men- 
schengeschlechts. Zugl. e. Auseinandersetzg. m. 
d. Thaerlegende. Heidelb.: Winter 13. 43 8. 
1 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 35 u. 14. 


Nr. 22. 8 [4169 
Zwingmann, H., Kants Staatstheorie. (Hist. 
Zt. 112, 525-47.) 14170 


A., Nicolais Bemühungen um d. dt. 

Sprache. Gießen. Diss. 18. 126 8. 14171 
Schück, Studien üb. Johs. v. Müller, s. 13. 
1777. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Hen- 
king. [4172 


Springer, E., Chr. Mart. Wieland als Kanzlei. 
verwalter in Biberach. (Württb. Vierteljhfte 
N. F. 22, 363-425.) 14172 


122 


Schairer, E., Chr. Fr. Dan. Schubart als 
polit. Journalist. (Tübing. Diss.) Tübing.: 
Mohr. 180 8. 3 M. 14174 

Goethe, Der junge, in sein. Briefen, Gedich- 
ten u. Gesprächen. Bis z. Ankunft in Weimar 
1775. Hrsg. v. W. Vesper. Berl.: Dt. Biblioth. 
13. 319 8. 1 M. 14175 / 78 

Goethe u. Zelter. Der Briefwechs. zw. G. u. 


Z. Im Auftr. d. Goethe- u. Schiller-Archivs 


hrsg. v. M. Hecker. 1: 1799-1818. Lpz.: 
Insel-Verl. 13. 615 S. 5 M. 14177 
Maync, H., G. d. dt. Goethe- Biographie. E. 
krit. Abris. 2. Abdr. Lpz.: Haessel. 74 8. 
1 M. 20. 14178 
Heyer, Rich. M., Goethe. Volksausg. Berl.: 
Bondi 13. 580 S.; 16 Taf. 4 M. 50. 14179 
Simmel, Goethe, s8. 13, 4327. Rez.: Dt. Lit.- 


Zig. 14, Nr. 19 Unger. 14180 

Ziegler, Th., Goethes Welt- u. Lebens- 
anschauung. Berl.: Reimer. 126 8. 2 M. 
40 Pf. 14181 


Schaufler. Th., Gocthes Leben, Leisten u. 
Jeiden in Goethes Bildersprache. Heidelb.: 
Winter 13. xvj, 634 8. 4 M. 50. [4182 

Modiok, O., Goethes Beitrr. z. d. Frankfurt. 
Gelehrt. Anz. v. 1772. Zugl. Beitr. z. Kenntn. 
d. Sprache d. jung. Goethe. Borna: Noske 13. 
129 8. 3 M. [4183 

Bode, W., Goethes Liebesleben. Berl.: Mitt- 
ler. xjx, 453 8.; 32 Taf. 5 M. 14184 

Seillidre, E., Charl. v. Stein u. ihr antiromant. 
Einfluß auf Goethe. Aut. Übers. v. L. Jacobs. 
Berl.: Barsdorf. 164 8. 3 M. 50. (Vgl.: Rev. 
des 2 mondes Année 84, 6. Pér., T. 20, 117-53 
usw.) 14185 

Hertz, W., Bernh. Crespel, Goethes Jugend- 
freund. Nach ungedr. Briefen u. Urkk. Münch.: 
Geo. Müller. xij, 291 8. 6 M. [4186 

Thieß, Fr., Moriz Rapp u. Goethe. (Württb. 
Vierteljhfte. N. F. 23, 210-19.) (4187 

Bode, W., Goethe 1813. (Stunden m. Goethe. 
H. 37 = X, 1.) Berl.: Mittler. 106 8. [4188 

Berger, K., Schiller. Sein Leben u. s. Werke. 
2 Bde. Aufl. 7. Münch.: Beck. 14 M. [4189 

Berresheim, Fr., Schiller als Herausgeber d. 
Rhein. Thalia, Thalia u. Neuen Th. u. s. Mit- 
arbeiter. (Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. 40.) Stuttg.: 
Metzler. 135 S. 4 M. 50. [4190 


Gut, A., Der protest. Kirchenbau d. fride- 
rizian. Berlins. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 13, 
Nr. 12.) i (4191 

Bangel, R., Joh. Geo. Trautmann u. 8. Zeit- 
genossen. Nebst e. G. d. Frankf. Malerzunft 
im 18. Jh. (173 v. Nr. 49.) Straßb.: Heitz. 
190 8.; 11 Taf. 12 M. 14192 

Lens, Geo., Berl. Porzellan. Die Manufaktur 
Frdr. d. Gr. (1763-86.) Berl.: Hobbing 13. 2°. 
2 Bde. m. 162 Taf. (300 M.; Subskr.-Pr. 
240 M.) 14193 


Falck, M., Wilh. Friedemann Bach. Lpz. 
Diss. 13. 137, 31 8. 14194 
Krebs, C., Haydn, Mozart, Beethoven. 

2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 92.) Lpz.: 
Teubner 13. 112 8. Geh. 1 M., geb. 1 M. 25. 
[4195 

Mosart. Die Briefe W. A. Mozarts u. sein. 
Fam. Erste krit. Gesamtausg. v. L. Schieder- 
mair. Bd. 1 u. 2: Briefe Mozarts. Bd. 3 u. 4: 
Briefe Leop. Mozarts u. d. übrig. Familie. Bd. 5: 
Mozart, Ikonographie. Münch.: G. Müller. (Je 
5 M. — Bd. 5: 12 M.) 14196 
Arnheim, A., Zur G. d. Liebhaberkonzerte 
in Berlin im 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
13, Nr. 12.) 14197 


Bibliographie Nr. 4174—42 18 


Wymann, Ed., Volkskundliches a. Urner 
Sittenmandaten vom Ende d. 18. Jh, (Schweiz. 
Arch. f. Volkekde. 17, 247-51.) 14198 

Woringer, A., Das Kasseler Lotto 1771-85. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 17-47.) 14199 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Aus d. Briefwechs. d. Hrzgs. 
Friedr. Christian zu Schleswig- 
Holst. Briefanh. z. Biogr. 10. Hrsg. 
v. Hans Schulz. Stuttg.: Dt. Verl.- 


Anst. 13. xıj, 334 S. 6 M. [4200 
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 319f. R. M. Meyer. 
Bauer. E., Die franz. Revolution v. 1789 in 

zeitgenöss. dt. Flugschrr. u. Dichtgn. (Forsch. 

z. neuer. Lit.-G. 44.) Weim.: Duncker u. H. 

13. 89 S. (3 M. 60; Subskr.-Pr. 3 M.) [4201 
Kollofrath, E. Kundgebung d. Kardinals Ro- 

han währ. sein. Aufenthaltes in Ettenheim. 

(Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14, 217-24.) [4202 
Sommerfeldt, G., Zu d. Feldzugsberr. üb. d. 

Kriegführg. am Niederrhein, 1787-95. (Ann. d. 

Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 124-32.) [4203 
Woringer, A., Feld postbricfe e. Kasseler 

Artilleristen 1792-95. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 

47, 234-316.) 14204 
Somrau, A., Neue Aktenstücke z. Besitz- 

ergrei fung d. Stadt Thorn durch d. Preußen 

1793. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 21, 82-84.) [4205 


Montarlot, P. et L. Pingaud, Le Con- 
grès de Rastatt (11. juin 1798-28. avr. 
1799). Corresp. et docce. (s. Nr. 1831). 


T. 2 u. 3. 12 f. 407; 425 S. à 8 fr. [4206 

Döberl, A., Della Gengas Nuntiaturberichte. 
1: Uber d. 2. Koalitionskrleg. 2: Kirchl. 
Zustände in Dtid. zu Beginn d. 19. Jh. (Hist. - 


pol. Bll. 153, 116-32; 190-205.) 14207 

Plank, B., Fluchtreise 1800-1801. Von 
B. Pösinger. Progr. Kremsmünster 18. 
78 8. 14208 


Warren, D., Journal of a Brit. 
chaplain in Paris au the peace 
negotiations of 1801-2. Ed. with notes 
etc. b. A. A. Broadley. Lond.: 
Chapman & H. 13. Lj, 283 S. [4209 


te von u. an Fr. v. Gent. Hrsg. v. F. 
K. Wittichen u. E. Salzer. 3: Schriftwechs. 
m. Metternich. TI. 1 u. 2: 1803-32, s. Nr. 2067. 
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 431-36 Wahl; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 27, 320-25 Meusel. — M. 
Hein, Gentz u. Metternich. 1: Napoleon u. d. 
Beginn d. Reaktion. (Konservat. Monatsschr. 
70, 2, 886-97.) 14210 


Schönholz, Fr. A. v., Traditionen z. 
Charakterist. Österreichs, sein. Staats- 
u. Volkslebens unt. Franz I. Eingel. u. 
erläut. v. G. Gugitz. (3/4 v. Nr. 2709.) 
Münch.: Müller. xIIj, 322; 361 S. 
12 M. [4211 

Herre, P., Von Preußens Befreiung 
u.Verfassungskampf. Aus d. Papieren 
d. Oberburggrafen Magn. v. Brün- 
neck. Berl.: Mittler. jx, 501 S. 


9 M. 50. [4212 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 6408. 
Dreyhaus. 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 8123 


Curschmann, Fr., Ein erdichtetes Memoiren- 
werk a. d. Zeit d. Befreiungskriege. 


(Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 26, 579-85.) Vgl. 11, 
4025. 14213 


Borowski. E. v., Königsberg. patriot. Pre- 
digten 1806-1810. Aus 8. handschriftl. u. gedr. 
Nachl. hrsg. u. eingel. v. A. Uckeley. (Schrr. 
a. Synodalkomm. f. ostpr. Kirch.-G. 17.) 
Königsb.: Beyer 13. 158 8. 2 M. 75. [4214 


Thiele. E., Magdeburg. Predigten 1807-15. 
(Geschichtabll. f. Magdeb. 48, 231-49.) [4215 
Muhl, J., Erinnergn. an d. Zeit vor 100 
Jahren. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 6-15.) 
Brivfauszüge 1807,14. [4216 


Wagner, Karl, Die Wiener Zeitun- 
gen u. Zeitschrr. 1808 u. 9. (Arch. f. 
öst. G. 104, 197-386.) Sep. Wien: 
Hölder. 4 M. 95. [4217 

Arndt, E. M., Briefe an K. Schildener; mitg. 
u. erl. v. W. Hanow. (Preuß. Jahrbb. 151, 
481-92.) 4218 

Castelli. J. F., Memoiren mein. Le- 
bens. Mit Einleitg. u. Anmerkgn. neu 
hrsg. v. Jos. Brunner. (9/10 v. 
Nr. 2709.) Münch.: G. Müller. Xxxxvij, 
500; 586 S. (14 M.; Subskr.-Pr. 


11 M.) [4219 
Grünwald, M., Die Feldzuue Napoleons nach 
Aufzeichnungen jüdisch. Teilnehmer u. Augen- 
zeugen. Wien u. Lpz.: Braumüller 13. 4 Kr. 
0. [4220 
Granier, H., Aufruf Schills an d. Westfalen 
v. April 1809. (HñHohenzoll. Jahrb. 17, 245.) [4221 
Kircheisen, F. M., Napoleons Untergang (s. 
13, 4416). Bd. 3: 1814. 4: 1815. 338 S.; 2 Ktn. 
393 8., 3 Ktn. à 6 M. [4222 
Redlich, O. R., Vor 100 Jahren. Briefe d. 
säch®e. Generalstabsoffiziers Frhrn. Otto v. 
Odeleben v. Kriegsschauplatz 1812 u. 1813. 
(Westermanns Monatshfte., Bd. 113, TI. 1. 409- 
18.) 14223 
Gorjainov, 1812, s. 12, 4061. Rez.: Zt. f. 
ost europ. G. 4, 409-13 Recke. 14224 


Hennet, L. et E. Martin, Lettres interceptees 
par lea Russes durant la campagne de 1812, 
publ. d’apr. les pièces communiquées par Gori- 
ainow. Avec une introd. p. Fr. Masson. Paris 
13. 440 8. [4225 

Dee. Chr. C. Ldw., E. dt. Hauslehrers Pilger- 
schaft durch Land u. Leben, 1792-1818. Reva! 
13. 259 8. Rez.: Zt. f. osteurop. G. 4, 422-24 
Recke. [4226 

Wangenheim, W. v., In russ. Gefangenschaft. 
Erlebnisse währ. d. Winterfeldzuges 1812 u. 
sein. einjähr. Gefangensch. Kattowitz: Phönix- 
Verl. 13. 72 8. 80 Pf. [4227 

Krimer, Frz., Bei d. Lützowern 1813 u. 14. 
(Westermanns Monatshfte. 58, H. 1f.) 14228 


Granier, H., Aus d. Briefwechs. d. 
Kronprinzen Friedr. Wilh. u. d. Prin- 
zen Wilhelm mit ihr. Cousine Prin- 
zessin Friederike v. Preuß. währ. d. 
Freiheitskriege 1813-15. (Hohenzoll. 


Jahrb. 17, 173-209.) [4229 
Baumert, KH., Aus d. 1 ade c. Brom- 
berg. Kaufmanns 1813-17. (Zt. d. Hist. Ges. 
Posen 28, 243-312.) 14230 
Jordan, Har. v., Erinnerungsblätter u. Briefe 
e. jung. Freiheitskämpfers 18 13 u. 14. Zus. gest. 
u. m. verbind. Text vers. v. Lud w. v. Jordan. 
Berl.: Sigismund. 334 8. 4 M. 80. 14231 


Granier, H., Das e d. 


Kronprinz. Friedr.-Wilhelm v. Preuß. 
1813. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 96- 
104.) [4232 


Altenburg, O., Stettin im eisern. 
Jahr. (Balt. Stud. N. F. 17, 149- 


231.) [4233 
Nebst: O. Schönbeck, Verzeichn. d. in d. 
Feldzügen 1813-15 gefall. Stettiner. (Aus: Mo- 
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13.) Sep. Stettin: 
Saunier. 2 M. 
Siegl. K., Eger u. d. Jahr 1813. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 207-31.) Nach 


G. A. Beyls Chronik. 14234 
Freis, E. Brief d. Maire Erdmann. (Jahrb. 
f. d. G. d. Hrzgts. Oldenb. 22, 191-94.) [4235 


Pilot, A., Venezia nel blocco del 1813-14 da 
noterelle ined. del Cicogna. (N. Arch. Veneto 
27, 191-227.) [4236 

Damus, E. Schriftstück a. Danzigs schwerster 
Zeit (v. 24. Okt. 1813). (Mitt. d. West pr. G. - 
Ver. 13, 3-5.) [4237 

Invasion de la Franche-Comté (fin 
de 1813). Blocus de Besancon (janv. 
—mai 1814). (Vorr.: L. Pingaud.) 
Besang. 10. xvnj, 592 S. [4238 

(Mémoires et docc. inéd. p. 8. à l’hist. de la 
Franche-Comté. T. 12.) 

Chuquet, A., L’annee 1814. La 
Campagne de France. Les allies & 
Paris. Aux mois d’avr. et de mai. 
En Alsace. Quelques generaux. L'ile 
d' Elbe. Le congrès de Vienne. Lett- 
res et mémoires. Paris: Fonté- 


moing. 482 S. 10 fr. [4239 
Rez.: Hist. Zt. 114, 222 f. Baillen. 


Rengger, A., Brief wechs. m. d. aar- 
gauisch. Regierg. währ. d. Wien. Kon- 
gresses; hrsg. v. S. Heuberger. 
(= Nr. 74.) Aarau: Sauerländer 13. 


197 S. 4 M. 80. [4240 

(Parish, Geo.,) Vor 100 Jahren. Briefe e. in 
Dtid. reisend. Engländers; mitg. v. O. Frhr. 
Parish v. Senftenberg. (Dt. Rundschau ’14, 
Vol. 1, 270-90.) 14241 


Wahl, A., G. d. europ. Staatensystems im 
Zeitalt. d. franz. Revol., 8. 12, 4080. Rez.: 
Hist. Zt. 112. 576-81 Andreas; Arch. stor. It. 14. 
Vol. 1. 117-21 Vago. [4242 

Wilmans, E., Entstehg. d. hansisch. 
Desiderien. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 
307-67.) [4243 

Kraus, W., Strategie d. Erzherzogs Carl 1796, 

13, 4440. (Berl. Diss. 13.) Rez.: Dt. Lit.- 
Zig. 14, Nr. 7 Knorrek; Hist. Zt. 112, 679 
Wahl. [4244 

Heigel, K. Th. v., Metternich. (v Heigel, 
12 Charakterbilder a. d. neuer. G. 215-5 0.) [4245 

Döherl, A., Die Säkularisation u. d. päpet- 
liche Diplomatie 1798-1803. (Hist.-pol. Bil. 153 
759-70.) [4246 


Blok, P. J., England and Holland 
at the beginning of the 19. century. 


(Engh. hist. rev. 29, 327-32.) [4247 
err, Jobs., Blücher. 3 Bde. 8. Aufl. 
Lpz.: Hesse u. B. 5 M. 59. (4248 


124 


Erman, W., Jean Pierre Erman 
1735-1814. E. Lebensbild a. d. Berl. 
franz. Kolonie. Berl.: Mittler. 122 S. 


4 M. [4249 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 42/43 Wendland. 


Lange, Wilh., Kleine Beitrr. z. G. 
d. Insurrektionen geg. d. westfäl. Re- 
gierg. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 138- 


56.) [4250 
Heigel, K. Th. v., Gneisenau. (v. Heigel, 
12 Charakterbilder 251-79.) 14251 
B., F., Campagne de 1807. La 
manoeuvre d'Eylau. (Rev. hist. red. 
A l’Etat-Major de l'armée 54, 45-78; 
224-67; 413-61.) [4252 
Vidal de la Blache, Cte., Eylau dans la pein- 
ture et I'histoire. (Bev. de Paris 15. III. 
’14.) [4253 
Schmidt, Edua., Aus d. Frühzeit d. Reichs- 
frhrn. vom Stein. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 161- 
66.) [4254 


Harms, B., K. Ferd. Friese, e. 
wackerer Staatsmann im Spiegel e. 
groß. Zeit. (Altpr. Monatsschr. 51, 
58-96; 271-322.) [4255 

Grasset, La guerre d’Espagne (1807- 
13). I: Oct. 1807-avr. 1808. Nancy- 
Paris: Berger-Levrault. ıxj, 490 S.; 


Taf. 15 fr. [4256 
5 Streffleurs milit. Zt. 14, Lit. bl., 132- 
Rothert, W., Geo. Jul. v. Hartmann. (Allg. 
hamov. Biogr. 2, 220-84.) 14257 
Wunderlich. K., Das Pontifikat Pius’ VII. 
in SEN d. dt. Mitwelt. Leipz. Diss. 13. 
72 8. 258 


(4 
Heigel, K. Th. v., Andr. Hofer. (v. Heigel, 
12 Charakterbilder 184- 214.) [4259 
Barklay de Tolly u. d. vaterländ. Krieg 1812. 
Von F. W. v. W.. . . n. Reval: Kluge. 173 8. 
3 M. [4260 
Beß, Das westf. (8.) Armeekorps in Rußland 
1812 unt. besond. Berücks. d. 1. Teiles d. Feld- 
zuges bis Moskau. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12 / 
13, 62-68.) [4261 
Fr., Ldw. v. Wolzogen u. d. russ. Feld- 

zug v. 1812. Tübing. Diss. 13. 69 S. [4262 
J. G., Leben d. Feldmarschalls 

York v. Wartenburg. (11. Aufl.) Lpz.: Insel - 
Verl. 13. x, 532: 527 8. 11 M. 14263 


Lehmann, Max, Die Genesis d. 
preuß.-russ. Bündnisses v. 1813. (Hist. 
Zt. 112, 284-326.) [4264 

Grauert, H., Dt.-nationale Regun- 
gen in Süddtid. 1812/13. (Festschr. 
v. Hertling dargebr. 361-80.) Sep. 
Kempten: Kösel. 1 M. 4265 

— ka, F., Die Freiheitskriege im 
systemat. Entwicklg. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. usw. 33, 255-61.) — Geo. Fr. Preuß, Die 
Quellen d. Nationalgeistes d. Befreiungskriege. 
(Aus: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 14, 1/2.) Berl.: 

Mittler & 8. 74 8. 1 M. 20. — Fr. Rarich, Zur 
Erinnerg. an d. Freiheitskriege 1813/15. (Beitrr. 
z. G. Dortmunds 23, 369-427.) [4266 

Beiträge z. G. d. Befreiungskriege. 
Hrsg. v. R. Friederich (s. 13, 4478). 
H. 4: W. Sattig, Die Schlacht an d. 


Bibliographie Nr. 4249 — 43 18 


Katzbach 26. 8. u. d. Verfolg. bis 2. 


1. 9. 1813. 146 S. 4 M. [4267 
Rez.: Neueste Milit.-Lit. 14, Nr. 14 3. 


1813-1815. Österr. in d. Befrei- 
ungskriegen (s. 13, 4481). 7: Karl v. 
Möller, Die 100 Tage 1815. 8: O. 
Criste, Wien. Kongreß. 9: A. 
Veltze, Krieg geg. Neapel 1815. Je 


2 M. [4268 

Rez. v. 1-3: Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 
227-32 Hafner. 

Heigel, K. Th. v., 1813-1918. Münch.: Lin- 
dauer 13. 36 S. 50 Pf. — R. Fester, 1813-1918. 
Stuttg. 183: Dt. Verl.-Anst. 11 8. Vgl. 13, 
4489. — Th. Lindner, 1813. ( = 2429.) za 
Hendel. 32 8. 1 M. — D. Schäfer, Rede 
Erinnerg. an d. Erhebung d. dt. Nation 1813. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 438-59.) — W. 
Steffens, Die Erhebung v. 1813 u. ihre geist ig. 
Träger. (Monatshfte. d. Comen.- Ges. 14. 113- 
22.) — E. Kuske, Die Beteiligung d. höher. 
Schulen Preußens an d. Erhebung 1813. (Preuß. 
Jahrbb. 154, 437-50.) — Fr. Patriot. 
Opfer u. Gaben a. d. Hrzgt. Warschau 1813. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 185- 
95.) (4269 

Auerswald, v., Frhr. v. Stein u. Landhof- 
meister v. Auerswald. (Dt. Revue 39, 119- 
22.) [4270 


Gaebel, G., Belagerung v. Stettin 
1813. Stett.: Saunier 13. 89 8. 
2 M. [4271 


Vidal de La Blanche, J., L’Evacua- 
tion de I. Espagne et l'invasion dans 
le Midi (juin 1813-avr. 14). (Publ. 
sous la dir. de la Seotion hist. de J Etat- 
major de l'armée.) Nancy-Paris: 
Berger-L. 600; 615 S. 20 fr. [4272 

Rez.: Engl. hist. rev. 29, 589-91 Oman; 
Streffleurs milit. Zt. 14, Lit. dl., 134-37 Lk. 

Becke, Die entscheidenden Ursachen d. Nie- 
derlage Napoleons im Herbstfeldzuge 1813. 
(Marine-Rundschau 13, H. 12.) [4273 

Ulmann, H., Hessen-Darmst. am Scheideweg 
Herbst 1813. (Arch. f. hess. G. 9, 281-97.) [4274 

Sywall, K., Die denkwürdig. Augusttage d. 
J. 1813 im ober. Neissegebiete, insbes. in Rei- 


chenberg. Progr. Reichenb. 13. 38 8. [4275 
Koch, Napoleon in Zittau. (N. Lausitz. 
Magaz. 89, 231-33.) [4276 


Gruner, J. v., Neues z. Verhaftungs-G. d. 
Staatsrats Just. v. Gruner. (Dt. Revue 38, 
IV, 37477.) [4277 

Koischwits, O., Sacken u. Horn. Die Kämpfe 
d. Russen u. Preußen vor u. nach d. Katzbach- 
schlacht b. Bunzlau am Bober. Beitr. 3. G. d. 
Herbst- Feldzuges 1813 in Schlesien. Bungzl.: 
Muschket 13. 80 S.; 6 Ktn. 1 M. [4278 


l, Das Korps York b. Wartenburg u. 
(Vierteljhfte. f. Truppenführg. N 


Schulte, A., Die Schlacht b. Leipzig, 8. 
Nr. 1962. Rez.: Streffleurs milit. Zt. 14, Bd. 1. 
Lit. 175 82 f. Kerchnawe; Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 27, 3261. Dreyhaus; Thür.- sachs. Et. f. 
G: z 224f. E. Bothe. — Schulte, Zur Schlacht 
b. Leipzig u. Entgegng. v. Pflugk-Harttung. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 5 [4280 

Voß, v., Leipzig u. Sedan. E. Vergleich. 
(Beih. . Milit.-Wochenbl. 14. 1-26.) [4281 

Pilugk-Harttung, J. v., Üb. d. Verhalten 


Möckern. 
H. 4. 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 61 25 


Bernadottes v. 14. bis 17. Okt. 1813. (Milit.- 
Wochenbl. 13, Nr. 1651.) 14282 
Calmon- Le general Maison 


et le 1er corps de la Grande-Armée. 
Campagne de Belgique (dec. 1813- 
avril 14). Paris: Calmann- Levy. 11, 
338 S. 17 fr. 50. [4283 

Beseler, H. v., 1814. (Beih. z. Milit.-Wochen- 
bl. 14, 177.200.) 14284 

Zwehl, v., 1814. Die groß. Operationen in 


preuß. u. österr. Darstellg. (Milit.-Wochenbl. 


13, Nr. 156; 163; 167; 170.) 14285 
Walter. Fr., Zur G. d. Rheinũberganga v. 
1814. (Mannh. G.bll. 14, 244-48.) [4286 
v., Die Kämpfe d. Schles. 
Armee Febr. 1814. (Vierteljhfte. f. Truppen- 
führg. 11, 83-119.) 14287 
Brendel, R., Die Pläne e. Wieder- 
gewinng. Els.-Lothringens 1814 u. 
1815. (47 v. Nr. 104.) Straßb.: Heitz. 
Xv, 232 S. 10 M. (xv, 50 S.: Straßb. 
Diss. 13.) 4288 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 728-31 
Wilt berger. 


Webster, C. K., England and the 
Polish-Saxon Problem at the Congress 
of Vienna. (Transactions of the Royal 
Hist. Soc. 3. Ser., 7, 49-101.) [4289 

Navez, L., Les Belgea à Waterloo. N. éd., 
rev., corrigée et considérablem. augm. Brux.: 
Lebègue et Co. 300 8. 5 fr. [4290 


Hirn, F., Gesch. Tirols 1809-14. Mit 
Ausblick auf die Organisation d. Lan- 
des u. d. groß. Verfassungskampf. 
Innsbr.: Schwick 13. jx, 635 8. 
10 M. 14291 

Wostey, W., Prag in d. dt. Freiheitsbewegung. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 308-41.) 
Sep. Prag: Calve 14. 60 Pf. 14292 


Scheibeck, L., Die Deutschnationale 
Bewegung in Bayern 1806-13. Münch. 
Diss. 80 8. [4293 

Haering, H., Organisierung v. Land- 
wehr u. Landsturm in Baden 1813 u. 
14. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29. 
5 464-516.) [4294 


J., Revolutionskommissar Anstett a. 
Molsheim. (Aus: Anz. f. ela. Altertkde.) 
Straßb.: Le Roux u. Co. 9 S. 50 Pf. [4295 

Lamblia, J. B., Das Unter-Elsaß 1814-1818. 
Straßb. Diss. 13. 55 8. [4296 

Grupe, Die bäucrlich. Unruhen in d. Grafsch. 
Hanau-Lichtenberg Sommer 1789. (Els. Mo- 
natsschr. f. G. usw. 4, 289-300.) Umarbeitg. d. 
erst. Teiles e. 1897 erschien. Arbeit. 14297 

Bockenheimer, K. d., Mainzer Leidenstage 
nach d. Schlacht b. Leipzig. Nach Berr. v. 
Zeitgenossen erzählt. Mainz: Mainz. Verlags- 
anst. u. Dr. ’13. 52 S. 50 Pt. [4298 


Wentzcke, P., Just. Gruner, d. Be- 
gründer d. preuß. Herrschaft im Ber- 
gisch. Lande. Heidelb.: Winter 13. 
68 S. 1 M. 90. [4299 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 186-90 
u. Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 273-78 v. Gruner; 


Forsch. z. brandb. n. pr. G. 27, 327-29 Stolze; 
Westdt. Zt. 32, 493 Platzhoff. 


Pick, R., D. Vernichtg. d. an d. Lehnwesen, 
d. Königtum u. d. Religion erinnernd. Zeichen 
in Aachen z. Zeit d. Fremdherrschaft. (Zt. d. 
Aach. G.-Ver. 35, 340-44.) w. Schmitz, 
E. Erinnerg. a. d. J. 1813. (Ebd. 367-72.) [4300 


Jordens, F., N. H. Baron v. Schoenfeldt. 
(Biogr. nat. de Belg. 21, 749-812.) 14301 

Pergameni, Ch., Ies fêtes révolutionnaires 
et l'esprit public bruxellais au début du régime 
franç., d’apr. des docc. inéd. (Sep. a.: Ann. 
de la Soc. roy d'archl. de Brux. 27.) Brux.: 
Vroment et Cie. 13. 59 8. 2 fr. 14302 


Meyer, Theod., Fahnenweihe in d. Groß. 
Kirche zu Kassel 1814. (Hessenland 14, Nr. 5.) 
— Wilh. Wagner, Fremdherrschaft u. Freiheits- 
kriege in Ottrau. (Ebd. Nr. 2-4.) — A. Beb, 
Zum 18. Okt. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 1- 
16.) 14303 

Vahlbruch, Die Grafsch. Schaumburg 1806- 
13, 8. 13. 4525. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
47, 373 Roscnfeld. [4304 

v Erstes, d. St. Bielefeld z. Aus- 
rüstung vaterländisch. Krieger (Dez. 1813). 
(Ravensberg. Bil. 13, Nr. 6.) 14305 


Seifert, Fr., Die äußere Politik Franz 
Egons v. Fürstenberg, Fürstbischofs 
v. Paderborn u. Hildesheim 1789-1802. 
(Münst. Diss. u. 45 v. Nr. 134.) 


Hildesh.: Lax. 69 S. 2 M. 40. [4306 
Dunkmann, A., Ostfriesid. in d. Zelt d. Be- 
freiungskrge. 1813-15. Aurich: Dunkmann ’13. 


233 8. 2 M. [4307 
Rothert, W., Graf Münster. (Allg. hannov. 
Biogr. 2, 347-76.) [4308 
Schulze-Smidt, B., Bürgermeister 
Joh. Smidt. Bremen: Leuwer 13. 
456 S. 10 M. [4309 


Wohlwill, Neuere G. d. Fr. u. Hanzestadt Ham- 
burg, insbesondere v. 1789-1815, s. Nr. 1902. 
Rez.: Hang. G.bll. ’14, 311-22 v. Bippen. [4310 


Wahl, A., Hamburg u. d. europ. Politik im 
Zeitalt. Napoleons. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
18, 317-30.) — A. Heskel, Hamburgs Schicksale 
währ. d. J. 1813 u. 14. (Ebd. 245-79.) — 0. 
Henke, Hambg. in d. Kriegsereignissen d. J. 
1813 u. 14. (Ebd. 280-316.) 

(Sep. unt. d. Tit.: Hamburg in d. Franzosen- 
zeit. Hamb.: Sillem. 3 M.) 14311 

„ L., Hrzg. Frdr. Wilhelm u. 
Generalmajor Elias Olfermann. (Jahrb. d. G.- 
Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 12, 69-144.) [4312 

Abelmann, Br., Zeitz u. d. Stift ium 
zur Zeit d. Freiheitskriege. TI. 1: 1813. Zeitz. 
Progr. 4°. 23 8. [4313 

Cartellieri, A., Weimar u. Jena in d. Zeit d. 
dt. Not u. Erhebung 1806-13. Jena: Fischer 
13. 33 8. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 
v. Oettingen. [4314 

Adam, G., Die Einquartierungslast e. Dresd- 
ner Bürgerhauses 1813. (Dresdn. G. bll. 22, 13. 
68-70.) [4315 

Schulze, Th., Rheinbundtruppen in d. Nie- 
derlausitz, Mai 1807. (Niederlaus. Mitt. 12, 
157-70.) [4316 

Asselmann, G., Üb.d. letzte Reise d. Königin 
Luise 1810. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14, 
Nr. 4.) 14317 


Klaje, H., Pommern im J. 1813. 
Beitr. 2. G. d. Befreiungskriege in 


einzeln. Bildern. TI. 1. (Kolb. 
Progr.) Kolberg: Dietz & M. x. 
126 S. 1 M. 50. [4318 


*126 


Prümers, R., E. Spionagefall zu Posen 1815. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 36- 
30.) f [4319 


Innere Verhältnisse. 


Wuthe, E., Entwicklg. d. richter- 
lich. Gewalt in d. Verfassungsurkk. 
Frankreichs u. d. Rheinbundstaaten 
1791-1814. Greifsw. Diss. 149 S.[4320 

Wintterlin, Die altwürttb. Verfassg. 
Ende d. 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 
N. F. 23, 195-209.) (4321 

Lichtner, A., Landesherr u. Stände 
in Hess.-Cassel 1797-1821. Götting.: 
Vandenhoeck & R. 13. xj, 218 8. 


5 M. 60. 4322 

Cunze, Fr., Aus d. westfäl. Zeit. E. Frage- 
bogen an d. Beamten d. Königreichs. (Quell. 
usw. z. braunschw. G. 6, 114-16.) 14323 


Hopf, W., Kassels Einquartierungslast in 
westfäl. Zeit. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 103- 
37.) (4324 


Behrendts, W., Reformbestrebgn. in 
Kursachsen im Zeitalt. d. franz. Revol. 
(Leipz. Diss. u. 38 v. Nr. 5.) Lpz.: 


Quelle & M. xij, 110 S. 3 M. 20. [4325 

Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 35, 395-99 Kap- 
hahn. 

Vahle, Johs., Städt. Armenwesen Münsters 
vom Ausgange d. fürstbischöfl. Zeit bis z. Be- 
ginne d. franz. Herrschaft einschließl. (Zt. f. 
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 331-494.) Auch 
Tübing. Diss. 13. 14326 


Meister, A., Wirkg. d. wirtschaftl. 
Kampfes zwisch. Frankr. u. England 
v. 1791-1813 auf Westfalen. (Zt. f. 
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 219- 


89.) [4327 

Dunan, M., E. württemb. Handelssperre 
gegen d. Schweiz vor 100 Jahren 1810-1811. 
(Württb. Vierteljhfte. N. F. 22, 445-54.) Vgl. 
13, 4454. 14328 

Fuchs, Die erste Telegraphenlinie in Els.- 
Lothr. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4, 497-505; 
539-55.) [4329 


— ——ů— 


Heer, D. preuß., d. Befreiungskriege. 
(s. 13, 1952). Bd. 2: 1813. (= 2458.) 


645 S.; Taff. 14 M. 50. [4330 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 11, Nr. 30 u. Lit. Zbl. 
14, Nr. 32 v. Janson. 


Gab, J., Das Straßburg. Priesterseminar 
währ. d. Revolut. zeit. Straßb.: Le Roux u. Co. 
106 8. 2 M. Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 717-20 
Paulus. 14331 
Bouuaert, F., Le diocèse et le sémi- 

naire de Gand pend. les dernières années de 
la domination franç., 1811-1814. Gand: 
Vanderschelden; Paris: Champion 13. 325 8. 
3 fr. 50. [4332 
Müller, Jos., Das Domkapitel zu Münster 
zur Zeit d. Säkularisation. (Zt. f. vaterl. G. 
usw. Westfal. 71, J, 1-104.) [4333 
Hartung, K., Die eichsfeld. Klöster in d. letzt. 
Leit ihr. Bestehens u. ihr Ende. Münst. Diss. 
13. 110 8. 14334 


Bibliographie Nr. 4319—4890 


Lueder, Zur G. d. religiös. Lebens vor 100 
Jahren. (N. kirchl. Zt. 24, 429-67.) 14335 
Peters, M., Bleibende Werte a. Schleier- 
machers prakt. Theologie. (Ebd. 553-632.) [4336 
Loesche, G., Aus d. napoleonisch. Zeit Kärn- 
tens. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Osterr. 
34, 184-210.) [4337 
Knoke, K., Daten u. Urkk. z. G. d. Götting. 
Konsistoriums währ. d. westfäl. Herrschaft 
1807-13. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
18, 1-27.) [4333 
Knoke, K., Die Besoldgs.-Verhältnisse d. ev. 
Geistlichen d. Altmark in d. Zeit d. Kgreichs. 
Westfal. 1807-13. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 
9/10, 204-28.) (4339 
Grössel, Briefe e. Patronin an Ihr. Pastor, 
vor 100 Jahren. (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 27, 
178-215.) [4340 
Freytag, E. Rich., Magist. Wilh. Ackermann, 
Oberpfarrer in Auerbach 1787-1825. (Mitt. d. 
Alt.-Ver. Plauen 24, 117-34.) [4341 


Falk, J., Reise nach Jena u. Weimar 1711. 
Mitget. v. R. Eckart. Jena: Pohle 13. 33 8. 
80 Pf. [4342 

Schneider, Frs., Karl Fr. v. Savignys Denk- 
schr. üb. d. Reorganisat. d. Univ. Heidelb. 1804. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 609-25.) — 
Ders., Zur Verlegung d. kath.-theol. Fakult. v 
Heidelb. nach Freiburg 1807. (Freiburg. Diözes.— 
Arch. 14, 134-50.) 14343 


Kammradt, Fr., Die Nationalerziehg. d. Zu- 
kunft nach Fichtes Staatslehre a. d. J. 1813. 
(Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 194-215.) [4344 

Stoffen, F., Die Normalschule zu Ruthen, 
Normallehrer Fr. Ad. Sauer u. dess. Beiseber. 
üb. d. Schulen in Göttingen, Fulda u. Würz. 
burg 1795. Düsseld.: Schwann 13. 728. 1 M. 
23. [4345 

Wiedemann, Frz., Joh. Wilh. Oelsner, c. 
Lehrer d. Gymn. zu St. Elisabeth u. Breslauer 
Bürger 1766-1848. Bersl. Progr. 12. 31 8.[4346 


Fischer, Ernst, Carl Fr. Haeberlin, e. braun- 
schw. Staatsrechtslehrer u. Publizist 1756-1808. 
(Gött. Diss.) Götting.: Vandenhoeck u. R. 
84 8. 2 M. 40. [4347 

Reinhard, Ew., Hallers „Restauration d. 
Staatswissenschaft“. (Hist.-pol. BI. 152, 918- 
31.) [4348 

Medicus, Fr., Fichtes Leben. Lpz.: Meiner. 
176 S. 3 M. — Fr. Gogarten, Fichte als relig. 
Denker. Jena: Diederichs. 120 8. 2 M. 50.[4349 

Merkel, Frs. R., Naturphilosoph Gotth. Hnr. 
Schubert u. d. Romantik. Münch.: Beck 13. 
151 8. 3 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 41 


Körner. [4350 
Mayr, Erich, Fr. Aug. v. Staegemann (als 
Dichter). Münch. Diss. 13. 109 8. (4351 


Schlegel, Doroth., Briefe an Fr. Schleier- 
macher. (Mitt. a. d. Lit. -Arch. in Berl. N. F. 7.) 
Berl.: Lit.-Arch.-Ges. 13. 134 8. [4352 

Schl egel, Dorothea u. Friedr., Briefe an d. 
Familie Paulus. Hrsg. v. R. Unger. (Dt. Lit. 
Denkmale d. 18. u. 19. Jh. 146.) Berl.: Behr 
18. zu 192 8. 4 M. 80. [4353 

Obser, K., Aus d. Briefwechs. d. Frhrn. Leo 
v. Seckendorff; Beitr. z. G. d. dt. Lit. im 1. Jahr- 
zehnt d. 19. Jh. (N. Heidelb. Jahrbb. A 1- 
47.) 

Schneider, Frz., Beitrr. 2. G. d. Heidelberg, 
Romantik. (Ebd. 48-102.) [43 

Reichel, O., Der Verlag von Mohr u. 2 
u. d. Heidelberg. Romantik. Münch. Diss. 18. 
114 8. [4366 


Neueste Zeit seit 1815 


Förster, Rich., Frz. Gareis. (N. Laus. Magaz. 
89, 1-116.) 14357 


Losch, Ph., Fel. Blangini, Kg. Jéromes Gene- 
ralmusikdirektor. (Hessenland 14, Fr. 1 
4.) 14358 


Fritz, Alfons, Merkwürd. Aachen. Theater- 
zettel 1810. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 360. 
63.) [4359 


Wendland, A., Hannov. Gefühleleben in be- 
wegt. Zeit. (Hannov. G. bil. 16, 193-215.) [4360 
Hayen, W., Die Oldenburg. Gesellscll. 1814. 
(Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 22, 155- 
75.) [4361 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Olfers, Hedw. v., geb. v.Staegemann, 
1799-1891. Lebensbild (s. 08. 1582). 
Bd. 2: 1816-91. 648 S. 10 M. 50. [4362 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27. 334- 
36 Lüdicke; Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 28 R. M. 
Meyer. 

Obser,K., Briefe Fr.Cäs. Laha rpes 
an Joh. Ldw. Klüber. (Zt. f. G. d. 


Oberrh. N. F. 28, 537-58.) 4363 
Geerds, R., Aus d. Zeit d. Demagogenver- 
folgn. (Voigtländers Quellenbücher 72.) Lpz.: 
Voigtl. 105 8. 1 M. 14364 
Molden, E., Zu d. österr. -rusa. Beziehgn., 
1829. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 657- 
60.) [4365 
Bailleu, P., Hrzg. Karl v. Bru unschw., Fürst 
Wittgenstein u. Varnhagen v. Ense 1830. 
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 108-13.) [4366 
Salzer, E., Neue Briefe Fr. Jul. Stahls. 
(Dt. Rundschau 14, Apr., 99-125.) Vgl. 12, 
1893. [4367 
Radowitz, Ausgewählte Schriften, 
hrsg. v. W. Corvinus. 3 Bde. 


Regensburg: Habbel 11. 8 M. [4368 
Kes.; Hist. Vierteljschr. 17, 3071. Zuchardt. 


Loewenson, L., Zukovskijs Briefwechs. m. 
Friedr. Wilh. IV. (Zt. f. osteurop. G. 4, 210- 


17.) 14369 

Augusta, Kaiserin. Aus d. lit. Nachlaß, hrag. 
v. P. Ba ille n u. Geo. Schuster, 8. 13, 1990. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 179-81 Hopf; 
Forsch. 3. brandb. u. pr. G. 27, 343-46 Struck. 
— Fritz Friedrich, Die Prinzessin v. Preuß. 
auf Grund ihr. literar. Nachlasses 1840-50. 
(Preuß. Jahrbb. 156, 285-307.) [4370 

Pahncke, R., Die Parallel-Erzählgn. 
Bismarcks zu sein. Gedanken u. Er- 
innergn. (3 v. Nr. 2343.) Halle: Nie- 
meyor. XvIj. 322 S. 8 M. [4371 

Z.: Lit. Zbl. '14, Nr. 26 H. Richter. 

B „Vom jungen, Briefwechs. Bis- 
marcks m. G. Scharlach, s. '13, 1987. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr.17 Oncken. [4372 

Fournier, A., Lola Montez u. d. Studenten. 
Uned. Berr. (Dt. Revue 39, 1, 280-98.) [4373 

Jaoob, Br., Die Hornisse. Stück Kassel. G. 
a. d. Zeit d. dt. Revolution. (Zt. d. Ver. f. hess. 
G. 47, 171-209.) 14374 

Schurz, Carl., Jünglings jahre in Dtld. Wort- 
getreuer u. unverkürzt. Abdr. d. 1. Bdes. der 
Lebenserinnergn. v. Sch. in bill. Ausg. (Tit. 
Ausg.) Berl.: Reimer (11) 13. 270 8. 2 M. 
50. 14375 


127 


Zingeler, K. Th., Briefe d. Fürsten 
Karl Anton v. Hohenzoll. an seine 
Gemahlin Josephine. geb. Prinzessin 
v. Baden (s. 13, 1992). Forts. (Dt. 
Rev. 38, Bd. 4—39, Bd. 3.) [4376 

eron, A. Frhr. v., Krieg u. Frieden. 
Erinnergn. a. d. Leben e. Offiziersfrau. Berl.: 
Eisenschmidt 12. 316 3. 5 M. 50. 14377 

Kupke, Brief wechs. zw. d. Grafen 
Herm. Baudissin u. Geheimrat 
Samwer. Beitr. 2. G. v. Schlesw.- 
Holst. 1863 u. 64. ( Quellensammlg. d. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 7, 90- 
220.) [4378 

Schmid, v., Generalmajor, Kom- 
mandeur d. 25. Inf.-Brigade, Tage- 
buch v. 1864. (Beiheft z. Milit.- 


Wochenbl. ’14, 74-114.) [4379 

Gerland, O., Schmalkalder Erinnergn. v. 
1866. (Hessenland 14. Nr. 5-7.) [4380 

Fester, R., Bismarcks Gespräch mit K. 
Schurz 28. Jan. 1868. (Süddt. Monatshfte. 13, 
Dez., 362-68.) 14381 

Einigungskriege Deutschlands 1864-71 in 
Briefen u. Berichten d. führend. Männer. Hrsg. 
v. H. Kohl (s. Nr. 2088). 3: Der dt.-frz. Krieg 
1870-71. Abt. 3: Belagerg. v. Paris. (Voigt- 
länders Quellenbücher 74.) 308 8.; Kte. 1 M. 
80. [4382 

Guerre, La. de 1870/71 (s. Nr. 2089). 
Le siege de Paris. Premiers jours du 
siège, 20. au 30. sept. (Rev. d’hist. 
red. à la section hist. de l’Etat-Major 
de l’armee, T. 53 u. 54.) [4383 

Schmid, E. v., Das franz. Generalstabswerk 
üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches. 
Fortges. v. P. Kolbe (8. 13, 4652). H. 12 u. 
13: Feldzug d. Nordarmee. TI. 2: Pont-Noyelles 
(Schlacht a. d. Hallue). TI. 3: Ba paume. 230; 
210 8.; 3 Karten. à 7 M. Rez.: Lit. Zbl. 14. 
Nr. 43 v. Janson. 14384 

Farinet, L’agonie d'une armée (Metz 
1870). Journal de guerre d'un porte- 
étendard de l'armée du Rhin, publ. 
sous la direct. de Ch. Rob. Dumas, 
avec des notes hist. etc. par P. Da- 
vaud. Paris: Boivin et Co. xvj, 
392 8. [4385 

Wahl, A., E. Frankfurter Kaiser- 
krönungsprojekt Dez, 1870; mitget. 
(Dt. Rev. 38, IV, 328-31.) [4386 

Thronfrage, Die braunschweig. Aktenstücke 
a. d. J. 1884-1913. Berl.: Reichsverl. 18. 25 8. 
15 Pf. 14387 

Miquel, J. v., Reden, hrsg. v. Walt. 
Schultze u. Fr. Thimme (s. 13, 


4609). 4. (Schluß-) Bd.: 1892-1901. 
Mit Sachregist. zu 1-4. 534 8. 
12 M. [4388 


Schäfer, D., 1813-1913. (Schäfer, Aufsätze 
usw. 3, 460-68.) [4389 


Quellen u. Darstellungen z. G. d. 
Burschenschaft n. d. dt. Einheits- 


*128 


bewegung. Hrsg. v. H. Haupt (s. 
14, 2100.) Bd. 5, /. 148 8. [4390 

Inh.: W. Bruchmüller, Anfänge d. Leipz. 
Burschenschaft. — H. Haupt, Vandalensenior 
Schnelle, e. Bahnbrecher d. burschenschaftl. 
Gedankens in Jena. — Frz. Schneider, An- 
fänge d. , Deutsch. Gesellschaft“ zu Heidelb. 
(1814). — O. Heinemann, Zur G. d. Berlin. 
Burschenschaft. E. Spottgedicht auf d. Farben 
d. Burschenschaft (1821). — P. Went zeke, E. 
Schüler Hegels a. d. Frühzeit d. Burschenschaft 
Gust. Asverus in Heidelb., Berlin u. Jena. — 
Frz. Leininger u. H. Haupt, Zur G. d. 
Frankfurter Attentats. 

Leonhardt, H., Die Alteste Lelpriger Bur- 
schenschaft 1818-33. Münst. Diss. 13. 
75 8. [4390 a 

Boriba, Chr., Beitrr. z. G. d. alt. Gießen. 
Burschenschaft. Burschenschaftl. Lebensbilder 
a. d. Jahre d. groß. Relegation (1828). Mit Ein- 
leitg. v. H. Haupt. Gieß.: Töpelmann 13. 
32 8. 70 Pf. 14391 

Bleyer, J., Frdr. Schlegel am Bundestage in 
Frankfurt. (Aus: Ung. Revue) Münch.: 
Duncker & H. 13. 168 8. 4 M. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 392-94 Nohle; Hit. 
Zt. 116, 224-26 Musebeck; Lit. Zbl. 15, Nr. 5 
O. Flscher. 4392 

Pingaud, L., Alexandre Ier ct Metternich 
d’apr. les rapports de Lebzeltern, 1816-26. (Rev. 
d’hist. dipl. 18, 161-77.) [4393 


Laubert, M., Luise Radziwill u. Wrangel. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 585-87.) [4394 


Laubert, M., Zu Gneisenaus Tod. (Hist. Mo- 
natsbll. f. d. Prov. Posen 14, 153-58.) [4305 


Heigel, K. Th. v., Fr. Chr. Dahlmann. (v. 
Heigel, 12 Charakterbilder 280-316.) [4396 


Philippovich, N. v., Das Leben u. Wirken e. 
öst. Offiziers. Wien: Gerold. Tübing.: Mohr 13. 
xj, 150 8. 7 M. 50. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 
38, 1569-72 Bunzel. 14397 


Laubert, M., Metternich u. d. Kritik 
d. dt. Presse an d. Revolution in Kra- 
kau u. Galizien 1846. (Hist. Viertel- 
jschr. 17, 34-53.) [4398 

Sögur-Cabanac, V. Graf, Kaiser 
Ferdinand I. (V.) d. Gütige in Prag 
(8. 13, 2029). Die Zeit nach d. 13. 3. 
1848. 13. XIj. 215 S. 10 M. [4399 


Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 85 f. II- 
wof; Hist.-pol. Bil. 153, 630-35 K. Fuchs. 


Bergsträßer, L., Neue Beitrr. z. G. 
d. Berl. Märztage. (Hist. Viertel- 
jschr. 17, 54-85.) [4400 

Oelrichs, A. v., Die Flucht d. Prin- 
zen v. Preußen, nachmal. Kaisers 
Wilhelm I. Nach d. Aufzeichngn. d. 
Majors O. im Stabe d. Prinzen v. 
Preuß. (Aus: Türmer. Jg. 15, Okt. 
u. Nov. 13.) Stuttg.: Greiner u. Pf. 
126 S. 2 M. [4401 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 6141. 
Kaeber. 


Hansen, Jos., Kg. Friedr. Wilh. IV. 
u. d. liberale Märzministerium d. 
Rheinländer Camphausen u. Hanse- 
mann 1848. (Westdt. Zt. 32. 133-204.) 
Sep. Trier: J. Lintz 13. 1 M. 50. [4402 


Bibliographie Nr. 4890—4447 


Rez.: Köln. Ztg. 14, Jan. 31 A. Herrmann; 
Hist. Zt. 112, 684 K. J. 


Schmidt, Herb., Fr. Jul. Stahl u. 


d. dt. Nationalstaatsidee. (=4 v. 
Nr. 2344.) Bresl.: Marcus. 106 S. 
3 M. 60. [4403 

Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr.14 P. W.; Hist. Zt. 


113, 684 (auch v. Nr. 2111) Meinecke. 


Ackermann, K., Gust. v. Struve m. 
besond. Berücks. sein. Bedeutg. f. 
d. Vor-G. d. badisch. Revol. Heidelb. 
Diss. 123 S. 14404 

Hoetzsch, O., Stellg. d. Generals v. 
Colomb z. Revolution in Posen u. zu 
Willisen 1848. (Zt. f. osteurop. G. 4. 
338-74.) [4405 

Brünnert, G., Das Erfurter Unions- 
Parlament 1850. (Sonderhft.d.Jahrbb. 
d. Erf. Akad.) Erf.: Villaret 13. 51 S. 
60 Pf. 4406 

Schiemann, Neue Beitrr. z. Vor-G. d. Ver- 
haftg. Vict. Hehns. (Zt. f. osteurop. G. 4. 228- 
30.) 1440778 

Vargas, Ph. de, L' Affaire de Neu- 
chätel, 1856-57. Les negooiations 
diplom. Lausanne: Bridel 13. Xvi. 
159 S. [4409 


Vogt, Ernst, D. hess. Politik in 


d. Zeit d. Reichsgründg. 1863-71. 
= Nr. 2341.) Münch.: Idenbourg. 
1229 8. 6 M. [4410 


: Mitt. d. hist. Lit. N. F. 2, 406-8 
Stenaield, Lit. bl. 14, Nr. 20 H. Richter. 


Schlöser, L. v., Gener.-Feldmarschall Frhr. 
v. Loč. 2. Aufl. Stuttg. u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 
xj, 393 8. 6 M. 50. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 407-9 v. Janson; Lit. Zbl. 14, Nr. 39 
H. Richter. [4411 

Blasich, Br., Schleswig-Holstein „up ewig 
ungedeelt“. Geschichtl. Rückbl. z. 50 jähr. 
Wiederkehr d. Feldzugsjahres in Schleswig u. 
Jütland. (Streffleurs milit. Zt. 14, I, 189-204; 
553-76.) — v. Gründorl-Zebey6ny, Der Feld- 
zug geg. Dänemark 1864. (Öst. Rundschau 38, 
H. 4.) — Der Krieg 1864. Die Operationen bis 
z. Einmarsch in Jütland. (Milit.-Wochenbl. 14, 
Nr. 17; 19.) — TANIT Moitke u. d. Marine 
1864. (Vierteljhfte. f. Truppenführg. 11, nn 
21.) 


Kielberg, A., Fra krigen 1864. Skitser 
og skildringer. Kobenhavn: Lybecker 13. 
184 8. [4413 

Wiegand, A., Wider d. Danebrog 
1864. Jena: Costenoble. 178 S.: 
4 Taf. 2 M. [4414 


Hesselbarth, Die Urheberschaft d. 
Übereinkunft v. Gastein. (Hist. Vier- 
teljschr. 17, 229-41.) [4415 


Götz, Ernst, Stellung Hessen-Darm- 
stadts z. dt. Einigungsfrage 1866-71. 
StraßBb. Diss. 103 S. [4416 


Glaser, H., Fürstl. Gegner Bismarcks im 
Kampf um d. Krieg v. 1866. (Grenzboten 72, 
Nr. 14.) [4417 


Neueste Zeit seit 1815 


Uniacke, R. F., Bohemian campaign of 1866; 
notes compiled for a series of lectures delivered 
at Dover Nov. 1913. Lond.: Rees. 74 S. 1 sh. 
6 d. [4418 


Gefecht, Das, v. Skalitz 28. Juni 
1866 als Beitr. z. G. d. Kampfes um 
d. Vorherrschaft in Dtld. Von e. 
Österreicher. Wien u. Lpz.: Brau- 


müller. 92 S. 3 M. 50. [4419 

Rez.: Streffleurs milit. Zt. 14, Lit.bl. 131. 
v. Woinovich; Neueste Milit.-Lit. '14, Nr. 22 
Balck. 


Schäfer, D., Festrede zu der v. d. Stadt 
Heidelberg veranstalt. 100 jahr. Gedenkf. d. 
Geburtstags Kaiser Wilh. I. 22. III. 1897. 
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 1-23.) — Heigel, K. 
Th. v., Festrede z. Gedächtn. Kaiser Wilh. I, 
(v. Heigel, 12 Charakterbilder 349-79.) [4420 


Lens, M., Gesch. Bismarcks. 4., durchges. 
Aufl. Münch.: Duncker u. H. 497 8. 8 M. 
Rez. d. 3. A.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 
356 f. Roloff; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 177- 
79 Hopf. [4421 

Schäfer, D., Festrede, gehalt. z. Bismarck- 
feier in Tübing. 1. Apr. 1895. (Schäfer, Aufsätze 
usw, 1. 390-413.) — G. Buchholz, Bismarck und 
wir. Betracht gn. zu sein. 99. Geburtstage. Lpz.: 
Dieterich. 16 8. 14422 


Bismarck-Jahr, Das. Monatsschr. 
2. Vorbereitg. d. Bismarckfeier d. dt. 
Studentenschaft 19.-22. Juni in Ham- 
burg. Hrsg. v. M. Lenz u. E. Marc ks. 
Nr. 1-3. Hamb.: Broschek & Co. S. 
1-62. (6 M.) [4423 

Inh.: S. 1-20: E. Marcks, Bismarck. S. 21- 
23: E. Gothein, B.s Stellg. z. Religion. 8. 21- 


38: K. Mahr, B. im Bilde. S. 39-62: O. Hint ze 
B. Stellg. z. Monarchie u. z. Beamtentum. 


Müller-Bohn, H., Kaiser Friedr. Gedächtnis- 
werk. Hrsg. v. P. Kittel. Berl.: Kittel. 4°. 
590 8. 36 M. 14424 

Curtius, Fr., Kaiser Friedrich als Kronprinz. 
(Dt. Revue 39, II, 1-8.) 14425 

Leinhaas, G. A., Kaiserin Friedrich. Dießen: 
Huber. 212 8. 6 M. 80. 14426 

Frederick, The empress. A memoir. Lond.: 
Nisbet 13. xvj, 384 8. 15 sh. 14427 


Lüller-KTranefeldt, Die 3. Kavallericdivision 
von d. Saar bis an d. Mosel, 6.-14. Aug. 1870. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 14, 115ff.) [4428 

Goßler, C. v., Das franz. 6. Korps bei St. 
Privat. (Vierteljnfte. f. Truppenführg. 11, 353- 
88.) [4429 

Bapst, G., Die erst. Unterhandlungsversuche 
d. Marschalls Bazaine in Metz. (Dt. Rev. 39, 
1, 3-14; 223-35; 337-47. II, 32-40.) — Ders., 
Die Affäre Regnier. (Ebd. II, 135-50; 259-73. 
III, 15-28; 134-45; 266-73.) 14430 

Witting. Die Lage am 15. Aug. 1870 Abends. 
Strateg. Studie. (Beitr. z. Milit.-Wochenbl. 14, 
201-12.) 14431 


Dutrait Crozon, H., Gambetta et la 
defense nationale 1870-71. Paris, 
Nouv. libr. nat. 583 S. 6 fr. [4432 

Naß, L., Le siège de Paris et la 
commune. Paris: Plon. 364 p. 3 fr. 
50. [4433 


*129 


Serrigny, B., L'évolution de Em- 
pire allem. de 1871 jusqu’à nos jours. 
Paris: Perrin. 330 S. 3 fr. 50. [4434 


Schäfer, D., Das neue Dtschld. u. scine 
Kaiser. (Schäfer, Aufsätze 1, 213-63.) — Ders., 
Die neue Reichsgrenze. (Ebd. 40-46.) — Ders., 
Was bodeutet dem Deutschen sein Reich? 
(Ebd. 2, 321-40.) — Ders., Englands Welt- 
stellg. u. Dtlds. Lage. (Ebd. 341-62.) — Ders., 
Dtlds. Heer, Dtids. Stärke. (Ebd. 363-74.) [4435 


Muth, F., Bismarck, Arnim u. d. Konvention 
v. 15. März 1873. Nakel. Progr. 13. 14 8. (4430 


Singer, A., G. d. Dreibundes. Mit 
e. Anh.: Der Inhalt des Dreibundes. 
E. diplom. Untersuchg. v. H. F. Hel- 
molt. Lpz.: Rabinowitz. 293 8. 
6 M. 50. [4437 

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3 Bde. Schriftleitg. Ph. Zorn, H. v. 
a ger Berl.: Hobbing. 1772 S. 


[4438 
Fr. Noack, Fürst Bülows „Dt. Politik”. 

(Dt. Revue 39, I, 155-58.) — Ph. Hiltebrandt, 

Desgl. (Dt. Rundschau 14, Mai, 191-219.) 


Hintze, O., Rede z. Feier d. 25 jahr. Regie- 
rung Wilh. II. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 78 
95.) 14439 


Massow, W. v., Die dt. innere Poli- 
tik unt. Kaiser Wilh. II. (D. Welt- 
bild d. Gegenw. Hrsg. v. K. Lam- 
precht u. H. F. Helmolt, Bd. 6.) 
Stuttg.: Dt. Verlagsanst, 13. jx, 


342 8. 5 M. 50. [4440 
Rez.: Westdt. Zt. 32, 495 Hashagen. 


Reventlow, Graf E. zu, Dtlds. aus- 
wärt. Politik 1888-1913. Berl.: Mitt- 
ler. xvj, 402 S. 8 M. 50. 14441 

Vietor, J. K., Geschichtl. u. kul- 
turelle Entwickelg. uns. Schutzge- 
biete. Berl.: Reimer ’13. 144 8. 
2 M. [41442 

Schiemann, Th., Dtid. u. d. große 
Politik (s. 13, 4677). Bd. 13: 13. 
419 S. 6 M. [4443 


Herwig, Geo. Schönerer u. d. Entwicklg. d. 
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Wien: Alldt. Ver. 12f. xvnj, 420; XI], 636 8. 
11 M. 30. 14441 

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Mähren u. Schlesien nach d. Ergebnissen d. Volks. 
zählg. 1910. (Zt. d. Dt. Ver. f. d. Mährens 
usw. 18, 1-51; 187-226.) 14445 


Burckhardt, P., G. d. St. Basel v. d. 
Trennung d. Kantons bis 2. neuen 
Bundesverfassg., 1833-48. Tl. 3. (Neu- 
jahrsbl. hrsg. v. d. Ges. 2. Beförderg. 
d. Guten usw. 92.) Bas.: Helbing u. 


L. 88 S. 1 M. 40. [4446 


Rez. v. 1-3: Anz. f. schweiz. G. 14, 163-65 
Wettstein. 


Heer, A., u. G. Binder, Der Sonder- 
bund. Zürich: Schäubli 13. 368 8. 
12 M. [4447 


Histor. Vierteljahrschrift 1914. 4. Bibliographie. 9 


*130 


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Nr. 2173. Rez.: Bayer. Staatsztg. 14, Nr. 63f., 
17 u. 18. III. 14, K. A. v. Müller; Lit. Zbl. 14, 
Nr. 21 Bergsträßer; Hist. Zt. 113, 138-38. 
Riezler. 14448 

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Kassel u. Bonn 1829. (Hessenland 14, Nr. 7. 
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Rothert, W., Hnr. Bening. (Allg. hannov. 
Biogr. 2, 62-73.) — Ders., J. K. B. Stüve. 
(Ebd. 480-95.) — Ders., W. F. O. v. Borries. 
(Ebd. 83-98.) — Ders., G. H. J. Bacmeister. 
(Ebd. 44-55.) 14450 

Daenell, E., Nordschleswig seit 1864. (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 43, 372-409.) — H. 
Hansen, Mackeprang u. Daenell üb. , Nord- 
schleswig v. 1864-1911“, bzw. „seit 1864" u. 
Entgegng. v. Daenell. (Ebd. 44, 298-316.) [4451 

Johann Georg, Hrzg. zu Sachs., Kg. Johann 
u. Hrz. Joscph v. Sachs.-Altenb. 1829-68. (N. 
Arch. f. sächs. G. 35, 1-24.) [4452 

Nitzsche, R., Geschichtl. denkwürd. Rechts- 
fall, e. Folge d. am 18. Juni 1848 in Altenburg 
ausgebroch. Aufstandes. (Mitt. d. G.- u. Alterts. 
forsch. Ges. d. Osterlandes 12, 215-35.) [4453 

Richter, Hub., Reise König Friedr. Augusts II. 
v. Sachs. nach Kroatien u. Dalmatien im J. 1845. 
(N. Arch. f. sächs. G. 35, 113-24.) 14454 

P., Aus sturmbewegt. Zeit. (Mitt. d. 
Ver. f. Chemnitz. G. 15, 83-86.) — Ders., Die 
Festnahme d. provisor. Regierg. in Chemn. 
(Ebd. 86-88.) [4455 

Rothert, W., Hnr. Abeken. (Allg. hannov. 
Biogr. 2, 9-19.) (4456 

Laubert, M., E. Bericht d. kommand. Gene- 
rals v. Roeder v. 1827. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 14, 49-54.) — Fr. Koch, Bromberg 
1848. (Ebd. 97-106.) — W. Christiani, Die Tre- 
messener Expedition 1863. (Ebd. 81-87.) [4457 


Innere Verhältnisse. 


Jahr, Das, 1913. E. Gesamtbild d. 
Kulturentwicklg. Hrsg. v. Sarason. 
Lpz.: Teubner 13. 549 S. Geh. 14 M., 
in Lwd. geb. 15 M., in Halbfrz. geb. 18 
M. ä [4458 


Oeschey, R., Die bayr. Verfassungs- 
urkde. v. 26. 5. 1818 u. die Charte 
Ludwigs XVIII. vom 4. 6. 1814. E. 
Beitr. z. Lehre vom monarch. Prinzip. 
Unt. Berücks. d. bayer. Konstitution 
v. 1. 5. 1808 u. deren Vorbildes, d. westf. 
Verfassg. v. 15. 11. 1807. Münch.: 
Beck. 158 S. 5 M. Vgl. Nr. 2193. [4459 

Haake, P., Kg. Friedr. Wilh. III., 
Hardenberg u. d. preuß. Verfassungs- 
frage. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
26, 523-73.) [4460 

Stephan, W. J., Entstehg. d. Pro- 
vinzialstände in Preußen 1823. Mit 
besond. Beziehg. auf d. Prov. Bran- 
denb. (Diss.) Berl.: Lonys. 72 S. 


2 M. 20. [4461 
Buchheim, K., Stelle. d. Kölnisch. Zeitung 
im vormärzl. Liberalismus. Leipz. Diss. 13. 
jx, 285 8. 14462 
Scholl, A., Einfluß d. nordamerikan. Unions- 
verfassg. auf d. Verfasse. d. Dt. Reichs v. 


— 


Bibliographie Nr. 4448—4516 


28. März 1849. Tübing. Diss. 18. 67 8. Rez.: 
Hist. Jahrb. 35, 696 Bauermeister. 14463 

Müller, Hugo, Der Preuß. Volks-Verein. 
Greifsw. Diss. 134 S. - [4464 

Laband, P., Das Staatsrecht d. Dt. Beiches. 
5. neubearb. Aufl. (s. 12, 2031). Bd. 8 13. 
524 8. 12 M. 4465 


Gerloff, W., Die Finanz- u. Zoll- 
polit k d. Dt. Reiches nebst ihr. Be- 
ziehgn. zu Landes- u. Gemeinde- 
finanzen von d. Gründg. d. Norddt. 
Bundes bis z. Gegenw. Jena: Fischer 


13. xvj, 553 S. 14 M. [4466/7 

Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 38, 915-18 Vogel; 
Zt. f. Polit. 8, 280-84 A. Günther. 

Siebert, A., Über d. Entwicklig. d. Reichs- 
finanzen bis z. Einführg. d. ersten direkten 
Reichssteuern. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. 70, 
50-87.) — — [4468 

Windthorst, Eduard, Lebenserfahrgn. e. Idea- 
listen. Bonn: Georgi 13. 490 S. 5 M. [4469 

Siebert, A., Entwicklg. d. direkt. Besteuerg. 
in d. süddt. Bundesstaaten im letzt. Jahrh. 
(Zt. f. d. ges. Staatswies. 68, 1-52.) 14470 

Bauer, Ldw., u. B. Gißler, Die Mitglieder d. 
Ersten Kammer d. Badisch. Ständeversammig. 
1819-1912. Als Ms. gedr. Karlsruhe 13: Fide- 
litas. 109 8. 14471 

Kentenich, Entstehg. d. Landkreises Trier. 
(Aus: Trier. Chronik N. F. 10.) Trier: Lintz. 
15 8.; 2 Ktn. 1 M. 20. 14472 

Schwarzenberg, B., Das Braunschw. Staats- 
papiergeld. (Braunschw. Magaz. 14, 31-56; 
40-43.) [4473 

Schmude, A., Die Finanz-G. d. Kreiskom- 
munalverbandes d. Kreises Teltow v. 1825-1874 
unt. bes. Berückz. d. verfassungs- u. staatsrechtl. 
Grundlagen. Tübing. Diss. 126 8. 14474 


Mauer, Herm., Wilh. v. Humboldt u. d. Ent- 
schuldung d. ländl. Grundbesitzes. (Jahrb. f. Ge- 
set zgebg. 38, 297-302.) 14475 

Jackowski, Th. v., Der Bauernbesitz in d. 
Prov. Posen im 19. Jh. (Volkswirtschaftl. u. 
wirtschaftl. Abh., hrsg. v. Stieda. 3. F., H. 7.) 
Lpz.: Veit u. Co. 154 8. 4 M. 50. [4476 


Handelstag, Der dt., 1861-1911. 
Hrsg. v. dt. Handelstag (s. 12, 205 7). 
Bd. 2. Rerl.: Heymann. xvj, 746 G.; 


2 Taf. 10 N. 14477 
Allmann, L., Die Wahlbewegung zum 1. Dt. 
Zoll parlament in d. Rheinpfalz. Straßb. Diss. 
13. 73 8. 14478 
Eysoldt. G., Der Zollkrieg zwisch. Frankr. u. 
d. Schweiz (1. 1. 1893—19. 8. 1895). (Münch. 
volkswirtsch. Stud. 124.) Btuttg.: Cotta 13. 
x, 134 S. 4 M. 14478 a 
Hornbogen, H., Die Lübecker Banken. Ihre 
Entwicklg. u. Bedeutg. f. d. Wirtschaftsleben 
Lübecks. Freiburg. Diss. 147 8. 14479 
Uhlich, Th., Vor-G. d. sachs. Eisenbahn- 
wesens. (Abh. a. d. volkswirtschaftl. Semin. d. 
techn. Hochschule zu Dresden. Hrsg. v. R. 
Wuttke H. 6.) Münch.: Duncker u. H. 13. 
107 8. 3 M. [4480 
Leyen, A. v. d., Die Eisenbahnpolit. 
d. Fürsten Bismarck. Berl.: Springer. 
xıj, 256 S. 6 M. 14481 
Rez.: Dt. Rundschau 159, 459-70 G. C.; 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 528-30 Schmoller. 
t- Renaud, Thdr., Entwicklg. d. Eisenbahn- 
wesens in Preuß. seit 1888. (Aus Nr. 4484a.) 
Berl.: Stilke. 688. 2M. 14482 


Neueste Zeit seit 1815 


Zimmermann, Alfr., G. d. dt. Ro- 


lonialpolitik. Berl.: Mittler. xvj, 
336 S. 7 M. [4483 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 19. 


Hagen, I. v., Bismarcks parlamentar. 
Kämpfe um d. Kolonien. (Neues Dtid. 13, 
10. Mai, Nr. 32, 400 ff.) — Ders., Freisinnige 


Kolonialpolit. unt. B. (Grenzboten 13. 30. Juli, 


Nr. 31. 194 ff.) — Ders., Zentrumskolonial- 
politik unt. B. (Ebd. 13, Nr. 32, 6. Aug., 
262 ff.) — Ders., B.s Stellg. z. Außeren Mission. 
(Ebd. 12, 18. Dez., Nr. 51, 570ff.) — Ders., 
B.s Stellg. z. Auswanderungsproblem. (Ebd. 
13, 1. Jan., Nr. 1, 24 ff.) 14484 


Kultur, Soziale, u. Volkswohlfahrt 
währ. d. ersten 25 Regierungsjahre 
Kaiser Wilhelm II. E. Gedenkwerk 
in ausgew. Einzelabschnitten. Berl.: 
Stilke 13. 2°. xuj, 869 S.; 63 Taf. 
125 M. 14484 


Engels, Fr., u. Karl Marz, Briefwechs. 1844- 
83, hrsg. v. Bebel u. Bernstein, s. 14, 2242. 
Rez.: Zt. f. Polit. 7, 428-44 Gust. Mayer. — 
E. Bernstein, Politik u. Ökonomie im Briefw. 
Marx-Engels. (Arch. f. Sozialwiss. 38, 826-68.) 
— Frz. Mehring, Marx u. Engels. (Arch. f. 
G. d. Sozial. 5, 1-38.) — H. Oncken, Desgl., 
s. Nr. 2242 (Oncken, Aufsätze 2, 323-79.) — 
G. Schmoller, Desgl. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 
42332.) 14485 

Mondolfo, R., Il materialismo stor. in Federico 
Engels. Genova: Formiggini 12. 357 8. 5 L. 
Rez.: Arch. f. G. d. Sozialism. 5, 163-68. [4485 4 

Földes, B., Bemerkgn. zu d. Problem Lorenz 
Stein-Karl Marx. (Jahrbb. f. Nat.ök. 102, 289 - 
99.) [4486 

Oncken, H., Neue Lassalle-Briefe. (Arch. f. 
G. d. Sozialismus 4, 439-65.) 14487 

Trautwein, C., Über Ferd. Lasalle 
u. sein Verhältn. z. Fichteschen So- 
zialphilosophie. Jena: Fischer 13. 
169 S. 5 M. [4488 

Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 38, 875 f. Oncken. 

Bebel, A., Aus mein. Leben (s. 12. 
2066). 3. (Schluß-) TI. Hrsg. v. K. 
Kautzky. 270 S. 1 M. 80. [4489 

Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 636-38 Rabenhof: 
Arch. f. Sozialwiss. 38, 885-87 Bernstein. 

„ Fr., Aug. Bebel. Persönl. Erin- 
nergn. (Arch. f. G. d. Sozialismus usw. 4, 304- 
12.) — R. Michels, Aug. Bebel. (Arch. f. Sozial- 
wiss. 37, 671-700.) — L., Desgl. (Dt. Rund- 
schau 13, Nov., 259-68.) 14489 a 


Landsberg, E., Die Gutachten d. 
rhein. Immediat-ustiz-Kommission 
u. d. Kampf um d. rhein. Rechts- u. 
Gerichtsverfassg. 1814-19. (Tl. v. 
2695.) Bonn: Hanstein. cxxx, 373 8. 
16 M. 50. [4490 


Rez.: Westdt. Zt. 32, 482—84 Bär; Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 35, G. A., 622—31 Heymann. 


Fontaine, J., Die Besatzg. v. Trier seit 1815 
(Trier. Chron. N. F. 10, 86-93.) 14491 
Röper, A., G. d. Infanterie-Regim. v. Wittich 
(3. kurhess.) Nr. 83 1866 bis z. Gegenw. Berl.: 
Mittler 13. jx, 742 S. 18 M. 14492 


5131 


Krebs, E., Hirscher u. d. Wiedergeburt d. 
kath. Lebens in Dtid. (Freiburg. Diözes.-Arch. 
N. F. 14, 170-86.) [4493 

Döberl, A., Bausteine zu e. Biogr. d. Bischofs 
Sailer. (Hist.-pol. Bil. 151, 742-52 etc.) [4494 

Dittrich, Frs., Die Bemühen. d. Köln. Erz- 
bischofs v. Spiegel um Wiederherstellg. d. geistl. 
Gerichtsbarkeit in d. rhein.-westf. Bistümern. 
(Festschr. v. Hertling dargebr. 558-73.) [4495 

Forschner, K., Frz. Chr. Ign. Moufang. 
(Hess. Biographien 1, 241-47.) [4496 

Ptült, O., Jos. Graf zu Stolberg - Westheim 
1804-59. 8. Verdienste um d. kathol. Kirche 
Dtids. (Laacher Stimmen. Erghft. 111.) 
Freib.: Herder 13. 193 S. 3 M. 40. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 173-75 Kaeber. [4497 

Sträter, A., Vertreibung d. Jesuiten a. Diid. 
1872. (Laacher Stimmen. Erghft. 116.) Ebd. 
94 8. 1 M. 60. Rez.: Hist.-pol. Bll. 154, 771. 
Rost. [4493 

Nostits- Rieneck. R. v., Graf Paul v. Hoens- 
broechs Flucht a. Kirche u. Orden: was er ver- 
lieB u. verlor. Kempt.: Kösel 13. x, 158 8. 
2 M. — P. Hoensbroech, Des Jesuiten v. No- 
stitz-Rieneck Schrift: „Graf Hoensbroechs 
Flucht aus Kirche u. Orden“. Lpz.: Breitkopf 
u. H. 13. 35 5. 50 Pf. 14499 


Herold, R., Z. Erinnerg. an Ldw. Pflaum. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20, 201-5.) [4500 
Esselborn, K., Wilh. Baur, Theologe 1826- 
97. (Hess. Biographien 1, 138-48.) [4501/2 
Wendland, W., Zur reaktionăr. Gesinnung. 


R. Fr. Eylerts. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 
9/10, 403-6.) (4503 
Weidauer, A., Charakterbilder erzgebirg. 


Pastoren a. d. 1. Hälfte d. vergang. Jh. (Beitrr. 
z. sächs. Kirch.-G. 27, 29-131: 28, 1-84.) [4504 

Steinbeck, Die letzt. 10 Jahre d. dt., bes. 
preuß. Kirch.-G. (N. kirchl. Zt. 24, 278- 
307.) 14505 


Gotthardt, J., Zur Gründungs- G. d. Univ. 
Bonn. (Hist.-pol. Bil. 153, 459-65.) [4506 
Glasenapp, G., Der Plan z. Errichtg. e. Uni- 
vers. od. e. akad. Gymn. zu Lübben 1816. 
(Niederlaus. Mitt. 12, 126-34.) 14507 
Cardauns, H., 50 Jahre Kartellverband. 
Festschr. z. gold. Jubil. d. Verbandes d. kath. 
Studentenvereine Dtids. 1863-1913. Kempt.: 
Kösel 13. 252 8. 3 M. 50. 14508 


(Dinter. Gust. Fr.). Erinnergn. an Dinter. 
Sammig. bisher noch nicht veröffentl. Briefe u. 
ander. Handschriften D.s. Zusammengest. u. 
erläut. v. H. Gerst. Königsb.: Gerst ’13. 
171 S. 2 M. 50. [4509 

Creäner, K., Herm. Bonitz u. Fr. Sydow. 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 32, 521- 
37.) 14510 

Meinhold, F. L., G. d. Oschatzer Handels- 
schule bis z. Auflösg. d. Kramerinnung 1854- 
1899. (= 2449.) Dresd.: Huhle. 64 S. 1 M. 
20. 14511 

Laubert, MW., Die Gründg. d. kath. Gym- 


naslums zu Ostrowo. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 


28, 313-29.) [4512 


Schäfer. D., G.- wissenschaft im 19. Jh. 
(Schäfer, Aufsätze 2, 250-59.) 14518 
Krügel, R., Der Begriff d. Volksgeistes in E. 
M. Arndts Geschichtsauffassg. Beitr. 3. G. d. 
G. wiss. (Lei pz. Diss. u. Pädag. Magaz., 
H. 566.) Langensalza: Beyer. 153 8. 2 M. [4514 
Schäfer, D., Hnr. Luden. (Schäfer, Aufsätze 
1, 140-67.) — Ders., B. Erdmannsdörfer. (Ebd. 


*132 


177-88.) — Ders., Adf. Schmidt. (Ebd. 205- 
12.) — Ders., Antrittercde b. Eintritt in d. 
Kgl. Preuß. Akad. d. Wiss. (Ebd. 2, 232- 
41.) [4515 

Ziehen, J., W. v. Giescbrecht. E. Wort z. 
Jahrhundertfeler sein. Geburtstages. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 33, 136-39.) [4516 


Döllinger, J., Briefe an e. junge Freundin; 
hrsg. v. H. Schrörs. Kempten u. Münch.: 
Kösel. 260 8. 3 M. 50. Rez.: Hist.-pol. Bil. 
154, 379-90 Krueckemayer; Lit. Zbl. 14, 
Nr. 39 G. Kr. [4517 

Krammer. M., Aus d. Briefen v. K. W. 
Nitzsch an Frdr. Harms. (Konserv. Monats- 
schr. 70, 1, 349-58; 440-47.) 14518 


Rittinchaus, W., Die Kunst d. Geschichts- 
schreibg. v. Treitschkes. (Beitrr. 2. Kult.- u. 
Univ.-G. 29 u. Leipz. Diss.) Lpz.: Voigtländer. 
x, 134 8.4 M. 50. Rez. Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 6 Egelhaaf. [4519 

Hütter, Herm., Lebenserinnergn. Hrsg. v. 
E. Sieper. N. Ausg. m. Personenregist. Berl.: 
Reimer. 420 8. 9 M. [4520 

Michels, R., Gust. Schmoller in Bein. Cha- 
rakterbildern. (Intern. Monatsschr. f. Wiss. 
usw., Jg. 8, Nr. 5, 595-620.) [4521 


Pfleger, L., Ldw. v. Pastor. (Hist.-pol. Bil. 
153, 161-77.) [4521a 

Auer, H., Frdr. v. d. Wengen (1838-1912) u. 
seine militärschriftstellerische Tätigkeit. (Zt. 
d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Freiburg 
29, 201-14.) 14522 

Schornbaum, K., Theod. v. Kolde. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 20, 97-122.) — E. Kolde, 
Th. v. Koldes Druckschrr., öflentl. Reden u. 
Vortrr. Anhg.: Nekrologe. (Ebd. 123-66; 2291.) 
— Herm. Jordan, Th. Kolde. Lpz.: Delchert. 
199 8. 4 M. 50. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 21, 89-91 Schornbaum. — Ders., Zum Ge- 
dächtn. an Kolde. (Dt. G. bll. 15, 130-35.) [4523 


Meyer v. Knonau, G., Joh. Rud. Rahn. 
(Neujahrsbl. 77 auf d. J. 14. Zum Besten d. 
Waisenhauses in Zürich.) Zür.: Beer u. Co. 
60 8. 3 M. 60. 14524 

Kehr. P., Das Preuß. Hist. Institut in Rom. 
(Intern. Monatsschr. f. Wiss. usw. Nov. 13, 
129-70.) — D. Schäfer. Das Preuß. Hist. Inst. 
in Rom u. d. dt. G. wiss. (Ebd. Jan. 14, 393- 
420.) — P. Kehr, Geschichtsstudien u. Hist. 
Institut. (Ebd. 421-27.) Vgl. Kern u. Mei- 
necke: Hist. Zt. 112, 415-17. — G. Seeliger, 
Das hist. u. besond. d. hilfs wissenschaftl. Stu- 
dium an dt. Universitäten. (Hist. Vierteljschr. 
17, 280-88.) 14525 

Dengel, Ph., D. Österr. Hist. Institut in 
Rom 1901-13. Festgabe, Ldw. v. Pastor zum 
60. Geburtstage dargebr. Freib. i. B.: Herder. 
99 8. 5 M. [4526 

Dürrwächter, A., Gemeinschaftl. Aufgaben 
d. bayer. G.- u. Urgeschichtsvereine. (Sep. a.: 
71. Ber. u. Jahrb. d. Hist. Ver. Bamberg.) 
Bamb.: Reindl. 50 8. Vgl. 08, 3648. [4527 


Beets, E., Einfluß d. Alter. Darwinismus auf 
d. dt. Kulturgeschichtsforschg. bis 1885. Leipz. 
Diss. 12. 94 8. 14528 

Show, B., The new culture-history in Ger- 
many. (Hist. Teachers Magazine Okt. 13. Dt. 
Übers. v. Fritz Fiedrich: Vergangenh. u. 
Gegenw. 14. H. 2, 65-87.) Rez.: Preuß. Jahrbb. 
156, 639-42 Seeliger u. Nachw. v. Delbrück, 
ebd. 542-44. 14529 


Briefe v. u. an J. F. Her bart. Urkk. u. 
Regesten zu s. Leben u. s. Werken. 1: 1776- 
1807. 2: 1808-32. 3: 1833-38. 4: 1839-42. 
Nachtrr. u. Reg., hrsg. v. Th. Fritzsch. 


Bibliographie Nr. 4515—4558 


= Herbart, Werke, hrsg. v. Kehrbach u. 
Flügel 16-19.) Langensalza: Beyer 12. à 5 M. 
Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 309-16 v. 
Gilow. [4530 

Schillmann, Fr., Anteil Kg. Friedr. Wil- 
helms IV. an d. Berufg. d. Brüder Grimm nach 


Berlin. („Sitzungsberr. d. preuß. Akad. d. 
Wiss.“ 14, 470-78.) Sep. Berl.: Reimer. 
50 Pf. [4531 


Kohut, A., Kg. Maximilian II. v. Bayern 
u. d. Philosoph F. W. J. v. Schelling. Mit 
1 Bilde Maxim. II. u. 13 bisher ungedr. Briefen. 
Lpz.: Markgraf. 215 S. 3 M. [4532 

Frensdorii, F., Gottl. Planck, dt. Jurist u. 
Politiker, Berl.: Guttentag. xjv, 452 8. 10 M. 
Rez.: Lit. Zbl. ’14, Nr. 14 Bergsträßer; Dt. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 40/41 Vierhaus. [4533 

Müllee, J., Johannes Franck. (Zt. d. Ver. 
f. rhein. u. westf. Volkskde. 11, 1-4.) [4534 

Häberle, D., Die Gesellschaft f. Naturwiss. u. 
Heilkde. zu Heidelb. (1818-47), die Vorläuferin 
d. naturhist.-med. Ver. zu Heidelb. (seit 1856). 
(Vhdlgn. d. Naturhist.-med. Ver. zu Heidelb. 
N. F. 12, 417-76.) (4535 


Donner, K. W., Eduard v. Schenk. Beitr. 
2. G. d. Schillerepigonen. Münst. Diss. 13. 
86 8. [4536 
Kosch. W., Ldw. Aurbacher d. bayr.-schwäb. 


Volksschriftsteller. (Vereinsschr. d. Görres - 
Ges. 14, 1.) Köln: Bachem. 127 8. [4537 
Platen, Aug. v., Briefwechs. Hrsg. v. P. 


Bornstein (s. 11, 4253). Bd. 2. 432 8. 7 M. 
50. 14538 

Heines, Hnr., Briefwechs. Hrsg. v. Fr. 
Hirth. (In 4 Bdn.) Bd. 1. Münch.: G. Müller. 
644 8. 7 M. 14539 

Enders, C., Gottfr. Kinkel im Kreise sein. 
Kölner Jugendfreunde. (Stud. z. rhein. G. 9 v. 
Nr. 115.) Bonn: Marcus & W. 90 8. 
14540 

Bollert, I., Kinkels Kämpfe um Beruf u. 
Weltanschauung bis z. Revolut. (= 2399.) 
Ebd. 159 8. 3 M. 60. — Ders., Kinkel vor dem 
Kriegagericht. (Preuß. Jahrbb. 155, 488- 
512.) — Ders., Kinkel im Zuchthause. ri 
158, 405-30.) 4541 

Houben, H. H., Laubes „Karlsschüler“ in 
Stuttgart. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 23, 220- 
28.) (4542 

Hes, Eise, Charl. Birch-Pfeiffer als Drama- 
tikerin; Beitr. zur Theat.-G. d. 19. Jh. (Bresil. 
Beitrr. zur Lit.-G. 38.) Stuttg.: Metzler. 
227 8. 7 M. 50. [4543 

Hildebrand, Aug., Geibel als relig. Dichter. 
(Theol. Stud. u. Krit. 14, 454-72.) [4544 

Classe, K., Gust. Freytag als polit. Dichter. 
Münst. Diss. 107 8. 14545 

Harcourt, R. de, Conr. Ferd. Meyer. Sa vie, 
son oeuvre (1825-98). Paris: Alcan 18. 544 8. 
10 fr. — Ders., O. F. Meyer. La crise de 1852- 
56. Lettres de C. F. Meyer et de son entourage. 
Ebd. xıv, 262 S. 5 fr. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 27 Korrodi. [4546 

Glümer, H. v., Claire v. Glümer. (Braunschw. 
Magaz. 13, 97-105.) — K. Mollenhauer, Literar- 
geschicht]. Würdig. Claires v. Glümer. (Ebd. 
109-12.) [4547 

Schäfer, D., Ultramontane Volksschrift- 
stellerei. (Schäfer, Aufsätze 1, 53-83.) [4548 


Burckharäts, Jak., Briefwechs. m. Heinr. 
v. Geymüller. Hrsg. v. Neumann. 
Münch.: Geo. Müller u. R. 188 8. 3 M. 50. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 50 Dehio. [4549 

Künstlerbriefe a. d. 19. Jh., hreg. v. Br. 
Cassirer. Berl.: B. Cassirer. 711 8. 14 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’14, Nr. 8 Woermann. [4550 


Neueste Zeit seit 1815 


Weese, A., u. L. Born, Die bernische Kunst- 
gesellsch. 1813-1913. Bern: Francke 13. 147; 
20 S. 10 M. 14551 

Matthaei, Ad., Dt. Baukunst im 19. Jh. (Aus 
Natur u. Geist eswelt 453.) Lpz.: Teubner. 
147 S. 1 M. [4552 

Siebert, K., Verzeichn. d. Werke d. Malers 
G. Cornicelius. (171 v. Nr. 49.) Straßb.: Heitz. 


86 S.; 12 Taf. 6 M. [4553 

Mense), Adi. v., Briefe. Hrsg. v. Hans 
Wolff. Einleitg. v. O. Bie. Berl.: Bard. 
251 8. 8 M. 14554 


5133 


Fritse, E., Zur Kultur-. d. fränk.-thür. 
Dorfes. 50 Jahre G. e. Frankendorfes (Veits- 
dorf). (= Nr. 156.) Meining.: Brückner u. R. 
13. 120, 29 8. 2 M. 50. 14555 

Liersch. P. K., Allerlei v. Leben in Kottbus 
1820-30 nach alt. Wochenbll. (Niederla us. Mitt. 
12, 186-200.) [4556 

Kuhlmann, L., Freundschaft u. Liebe vor 
100 Jahren. (Arch. f. Kultur-G. 11, 363- 
76.) 14557 

Julien, R., Die dt. Volkstrachten zu Beginn 
d. 20. Jh. Münch.: Bruckmann 12. 192 8. 
4 M. 80. Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 203- 
05 Spieß. 14558 


*134 Alphabetisches Register 
Alphabetisches Register 
Unberüoksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitsc S 


anonym erschienene Aufsätze, 


Abele 467 
Abelmann 4313 
Abhandlungen: Atlas 
öst. Alpenl. 2512 
Abignente 1083 
Abraham 3802 
Abt, A. 2507 
Abt, E. 3092 
Achelis 1594 
Achilles 1268 
1813—1815 4268 
Acker 2851 
Ackermann, K. 4404 
Ackermann, O. 682 
Acta: Borussica 1755; 
Imperii 1190; Nicolai- 
tana 4103 
Adam, G. 4315 
Adam, J. 1372 
Adamek 3302 
Adler 3066 
Adrian 1924 
Agate 3854 
Aich 2845 
Aicher 2582 
Akten: Bayer. Bauern- 
aufstand 4034 
Albers 1172 
Albert 3272 
Alberti, O. v. 319 
Alberti. W. 3989 
Albin 2152 
Albrecht 1374 
Aldhelm 1063 
Allard, E. 1716 
Allard, P. 1088 
Allemann 950 
Allmann 4478 
Almgren 1049 
Alossery 1537 
Altamira 3468 
Altenburg 4233 
Alter 2117 
Alt-Hessen 902 
Altmann 2785 
Altmüller 2320 


neuer Auflagen. 


Altorffer 1825 

Altwegg 1347 

Amende 3374 
Amersdorffer 1809 
Amira, v. 1077 

Andre, d' 1904 
Andreae, Fr. 1935. 4269 
Andreas 2014 

AndreßB 938 

Aner 4163 a 
Angyal 1226 

Ankel 2043 

Ankwicz, v. 1336 
Annales Xantenes 1068 
Anonymus Valesianus 
Anrich 842. 3860 [3418 
Anschütz 2213 

Ansorge 2882 

Anthes 3362 

Arbusow 448. 1216. 1305 
Archenholtz, v. 4134 
Archiv f. Ref.-G. 1364. 
3817 [2719 
Archivalien: Neuere 
Archives: Maison d'- 
Orange-Nassau 1712 
Archivinventare, 
Württ. 422. 2735 
Arens 1320 

Armstedt 3219 

Arndt, E. M. 4218 
Arndt, G. 847 

Arnecke 649. 2970. 3831. 
3843 

Arnheim 1719. 4197 
Arnold 199 

Arnswaldt, v. 325 
Arras, P. 1882. 2701 
Artler 1111 

Arts 3153 

Arup 3024 

Aschner 3631 

Asen 1363 a. 3182 
Asselmann 4317 

Atlas: Geschichtl. d. 
Rheinprov. 211; Ge- 


die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter 


schiedk. v. Nederland 
2523; Hist. d. öst. Al- 
penländer 202. 2512 
Aubert 1709 

Aubin 454. 630. 2782. 
Auer 4522 [3749 
Auerbach 489. 2823 
Auerswald, v. 4270 
Augst 2120 3 
Augusta, Kaiserin 4370 
Aumüller 839 

Auner 288. 859 

Aus d. ital. Unabhän- 
gigkeitskriegen 2077 
Austria sancta 799. 3129 
Averdunk 2656 

Aymes 1912 


Baas 739 
Babendererde 1288 
Babinger 1601 
Bachem, J. 2263 
Bachem, K. 2261 
Bachmann 1128. 3617 
Bachofen, v. 2670 
Back 3942 

Bacon 1173 

Baden 209 

Bächtold, C. A. 4051 
Bächtold, H. 200. 2792. 
3319. 3603 

Baedeker 1629 
Baedorf 1062 

Bär, Frz. 8233 

Bär, M. 1761 

Baesecke 3630 
Baethgen 1125. 1139. 
Bäuerle 1484 [3573 
Bagemihl 3524 
Bahmann 634 
Bahlmann 954. 2488 
Bahr 1284. 3734 
Bahrfeldt, E. 307 
Bahrfeldt, M. v. 2619 
Baier 1318. 3974 
Baillet 1181 


Bailleu 4366. 4370 
Balau 408 

Baldass, v. 3690 
Baldegger 2322 

Baldes 1115 
Ballheimer 556 

Bang 1014 

Bangel 4192 

Bangert 2764 

Bansa 2624 

Bapst 2093. 4430 [1539 
Bardeleben, v. 1463. 
Barge 1420. 1428. 3839 
Barich 3184. 3209. 3899. 
4266 

Barker 1042 

Barklay de Tolly 4260 
Barlaam 3634 

Bartels 1048 

Barth, F. X. 2485 
Barth, G. K. 1941 
Barth, H. 2472 
Bartholomaeis, de 3564 
Bartos 1240 
Basse, v. 784 
Bassermann 2648 
Baßler 422 
Bastgen 1528. 
1975. 2027 
Bauch 1588 
Bauckner 1744 
Ba u- u. Kunstdenkmäler 
469ff. 2807ff. 
Baudissin 4378 

Bauer, F. 3937 

Bauer, H. 2767 

Bauer, K. 1412 

Bauer, L. 4471 

Bauernkrieg 3839 
Baum 869. 1029. 3795 
Baumann 1836 
Baumeister 970 
Baumert, G. 858 
Baumert, H. 4230 
Baumgarten, P. M. 272. 
273 [1931 
Baumgarten-Crusius 
Baumgartner, A. 1795 
Baumgartner, R. 802 
Bauten d. Hohenstaufen 
Bayern 1813 1979 [3600 
Beatis, de 1390 

Bebel 4485. 4489 
Bechstein 2100 
Bechtold 4015. 4107 
Beck, A. 572 

Beck, Chr. 231 

Beck, F. G. M. 1042 
Becké 4273 


1974. 


— 
—— ß ⏑˖ ˖2cRN2 A e e a e e 3 


Alphabetisches Register 


Becker, Alb. 1332. 2319 
Becker, Ant. 702 
Becker, Aug. 2519 
Becker, Const. 1731 
Becker, Edua. 3746 
Becker, Frz. 610 
Becker, Rich. 218 
Beckschäfer 826/27 
Beemelmans 1294 
Beeson 1033 

Beets 1615 
Befreiungskrieg 1934 
Behaghel 1094 
Behm, O. 279 


Behrendts 4325 
Behrens. G. 3411 
Behrens, M. 3186 
Beil 1247 
Beißwänger 4101 
Beiträge z. G.: Eise- 
nachs 574; d. Befrei- 
ungskriege 4267; d. 
letzt. Staufer 1188; 2. 
dt.-böhm. Volkskde. 
937 
Belagerungsplan 3849 
Bellee 3693 [2974 
Below, v. 2912. 2914. 
Belschner, Chr. 2736 
Beltz 3318. 3381 
Bemmann 19. 249. 
Benary 3711 [3954 
Bendel 537. 539. 825. 
1109. 3150. 3474 
Bender 971. 3333 
Beneke 1002. 3392 
Bennigsen, v. 2081 
Bensel 3188 
Benzenrath 3133 
Benziger 3133. 3809 
Beowulf 1038 
Berchtold 2172 
Berend 2051a 
Berg, L. 3541 
Berg, S. 677 
Bergemann 1789 
Berger, A. E. 1407 
Berger, H. 1988 
Berger, H. v. 4438 
Berger, K. 2059. 4189 
Bergner 476 
Bergsträßer 2208. 2210. 
2212. 4400 
Berichte: Prov.-Kom- 
miss. f. Denkmalpflege 
2808; Schlacht b. 
Bautzen 1882 


*135 


Beringer 2325 
Berkenkamp 1652. 4055 
Berliere 1670 
Berlin-Neubart 1560 
Berliner 357 

Berling 667 

Bernheim 1099 

Bernos 4033 

Bernoulli 406. 3848 
Bernstein 4485 

Bernus, v. 3181 

Berr 3093 

Berresheim 4190 

Bersu 3356. 3357. 3460 


Bertheau 713 [4167 
Bertram 1787. 3211. 
Beschorner 217. 224. 


Beseler, v. 4284 [1693 
Besler 1599 

Beß 4261. 4303 

Besson 3514 

Bestehorn 689 
Bestimmungen d. Hist. 
Kommiss. f. d. Prov. 
Sachs. 397 

Bethge 3494 

Beyer 1634 

Beyerle 3593 

Beyrich 4048 
Beyschlag 809 

Bezold, Fr. v. 3227 

Bezold, G. v. 911. 1350 

Bezzenberger 3386 
Bibel, Die erste dt. 1338 
Bibl 1500 
Bibliographie: Kirchen- 
geschichtl. 195; Lor- 
raine 2482 

Bickerich 1549. 1687. 
Biebl 918 13017 
Bielschowsky 1794 
Biema, van 4042 
Bierbach 2581 

Biereye 1112. 1958. 1999 

Bihler 1645 

Billioud 3699 

Billot 2090 

Bindel 1148 

Binder, Br. 3169 
Binder, G. 4447 

Bing 3447 

Bingold 4152 

Binhack 808 
Biographie nation. de 
Belg. 2680 

Bippen, v. 1841 a 
Birke 219 

Birkemeyer 3305 
Birkenmaier 3027. 3733 


3136 

Birmanns 3676 

Birt 3195 

Bismarck, Hnr. Achaz v. 
1843 [4372 


Bismarck, O. v. 2075. 
Bismarck-Jahr 4423 
Bitterauf 1980. 2012 
Bittner 605. 2721 
Blanc 3353 
Blanckmeister 3317 
Blank 3157 

Blasich 4412 

Blau 3934 

Blazejewski 598 

Bleek, van der 2094 
Bleich 2898 

Blessinger 4118 

Bleyer 2065. 4392 
Blittersdorff, v. 2738 
Bloch 269. 3598 

Block 2002 

Blok 546. 4247 
Blößner 807 

Blücher 1829 

Blümcke 2972 
Blümlein 1792 

Blum 3914 

Blume, E. 1031 
Blume, R. 1601 

Bock, v. 784. 1869 
Bockenheimer 4298 
BCckmühl 1455. 3942 
Bode 1801. 4184. 4188 
Bodenhausen, v. 1857 
Böckenholt 629 
Boeckler 1663 

Böhm 416 

Böhme 3278 

Boehmer, G. 784 
Böhmer, H. 3123. 3851 
Böhmländer 1635 
Böing 1815 
Boelkow 1105 
Bönhoff 2640. 
3165. 3611. 3892 
Boer 3420 
Boettcher 567. 3064 
Boethius 1482. 1510 
Bohlmann 1539. 3949 
Bojani, de 1627 
Bojanowski, v. 1802. 
Boinet 1098 [1940 
Bollert 2315. 4541 
Bolte 1601 

Bomhard, v. 2173. 4448 
Bonifatius 3479 

Boos 1040 

Booz 2795 

Borel 205 


3163. 


Alphabetisches Register 


Borkowsky 1911 

Borman, de 436 

Born 4551 | 
Bornhak 2924 
Bornstein 4538 
Borowski, v. 4214 
Borrey 1972 

Borries, v. 3185 
Borrmann 3264 

Bosch 710 

Bossert, A. 885 
Bossert, G. 1397. 1434. 
1451. 1520. 3139. 3826. 
3870. 3881 

Bossert, H. Th. 3803 
Bothár 1491 

Bothmer 4135 

Bouly de Lesdain 286 
Bouricius 1295 
Bourrilly 1430 
Bovensiepen 2232 
Brabant 777. 1735. 1957. 
Bräuer 2501 [4136 
Brakebusch 329 
Brandenburg 2090 
Brandi 264. 3562 
Brandt, E. 2560 
Brandt, H. 3794 
Brants 1478 

Brasey 3134 

Braun 3822 

Braun, F. W. 1608 
Braun, M. 2271 

Braun, P. 3577 

Braun, Th. 3929 
Braungart 3342 
Braunsberger 1499 
Brebaum 3048 

Breest 2267 

Brehm 3220 

Breitbart 1810 
Brembach 1856 
Bremer, A. 2713 
Bremer, W. 3362 
Brendel 4288 

Brenner 1000. 1093 
BreBlau 263. 1071. 1107. 
1155. 2575 

Bretholz 419. 498. 1339. 
1774. 2290. 2568. 2829 

Briefe: v. u. an Fr. v. 
Gentz 2067. 4210; v. 
u. an Herbart 4530 

Briefe u. Akten z. G.: d. 
16. Jh. 1470, Wallen- 
steins 1481 

Brieger 1406 [3829 

Briefsammlung, Vadian. 

Briefwechsel zw. König 


Johann v. Sachs. u. 
Friedr. Wilh. IV. u. 
Wilh. I. 2070 

Brill 2872/3 

Brindeau 2150 
Brinkmann, A. 1180 
Brinkmann, C. 3023 
Brinkwerth 1661 
Brobergen, v. 1815 
Broecker 2316 

Bromm 2556 

Bronnen tot de gesch.: 
d. Leidsche Textielnij- 
verheid 455; d. Leidsche 
Univers. 855 

Brose 4262 

Brown 1799 
Bruchmüller 1710. 4390 
Bruckner 3421 

Bruder 1287 

Brück 2747 

Brückner 3651 
Brünneck, v. 3076. 4213 
Brünnert 4406 

Brüsch 808 

Brugmans 1471. 3897 
Bruinier 3639 
Bruiningk, v. 2642. 
4032 a 

Brunner, Hnr. 3055 
Brunner, Hugo 548 
Brunner, K. 3336 
Brunhuber 864 

Bruns 3813 

Buberl 469 

Buch 3081 

Buchegger 1760 
Buchenau 293 
Buchheim 2198. 4462 
Buchhold 871 
Buchholz 4422 
Buchmüller 2835 
Buchner, E. 468 
Buchner, M. 607. 608. 
2917. 2919. 3481. 3504 
Buchwald 1307. 1418. 
3757. 3688. 3853 

Budde 3135 

Bücher 2781. 2988 

Büchi 179. 2478 

Bücker 2306 

Bücking 3576 

Bückmann 3158 

Bühler 403 

Bünger 1302. 3917 

Bünker 3176 

Bürckstümmer 1314. 
1379. 1448 

Bütler, Pl. 2730 


Büttner 2313 
Büttel 3042 
Bullinger 1382 
Bulmerineg, v. 1256. 
Bundschuh 3207 [3717 
Burchard, M. 374 
Burck 3164 
Burckhardt, A. 367 
Burckhardt, Fel. 2477 
Burckhardt, Jak. 4549 
Burckhardt, P. 4446 
Burdach 3777 
Burg 3159 
Burger, F. 3263 
Burger, O. 3997 
Burgsdorff, v. 1861 
Burkhardsberg 2655. 
Burr 3486 [2662 
Buß 3039 
Busse, E. K. 1178 
Busse, H. 1008. 1030 
Bussemaker 1712 
Butte 2870. 3709 
Buwinghausen-Wallme- 
rode, v. 4127 
Buzzi 193 
Bylstra 1566 


Caemmerer, v. 1264 
Caesar 524 

Cahiers 1822 

Cahn 300 
Calmon-Maison 4283 
Calvin 1403 

Camenisch 3836 
Camobreco 458 
Campagne: de 1794 
1897; de 1807 4252; de 
1814 1971 

Cappelle 2951 
Caraman-Chimay 1398. 
Cardauns 4508 [1477 
Carl 1959 

Caro 668. 2989 

Caron 174 

Carre 4096 

Carstenn 2229. 2717 

Carstens 3316 

Carstensen 1542 

Cartellieri, A. 3572. 3575. 
3661. 4314 

Cartellieri, O. 3692 

Cartier 1403 

Cartulaire: Eglise St. 
Lambert 2753 

Carus 4014 

Caspar 3485 

Cassirer 4550 

Castelli 4219 


Alphabetisches Register 


Cathal 2151 

Celander 1052 

Cernik 1331. 3610 

Cessi 3418. 3735 

Chamberlain 3806 

Champeaux 1249 

Chance 1647 

Charles V. 1398 

Charmatz 175. 2168 

Chartes: St.-Waudru de 
Mons 2755 

Chiappelli 3744 

Chimay, de 1477 

Christ, G. 1816 

Christ, H. 3645 

Christ, K. 529. 694. 
3006. 3424 

Christiani 4457 
Christophel 2943 
Chronicle: Anglo-Saxon 
1035 

Chronicon Kiliense 2713 
Chronik: Bamb. Im- 
munitätenstreit 3714; 
St. Mühlhausen 2715; 
Oesterr. d. 95 Herr- 
schaften 405 
Chroniken: Hess. u. 
Wald. 2712; Dt. Städte 
2708 

Chroniques: Comtes 

d' Anjou 3526; Liegeoi- 
ses 408 

Chroust 2569. 3714 
Chuquet 4239 
Cisternes, de 4132 
Claeys-Bouuaert 2028. 
4332 

Claren-Kloster 3167 
Classe 4545 

Classen 531. 1454 
Clauß, H. 2611. 4082 
Clauß, J. 3142 
Claußen 2559 

Clemen, O. 1367. 1368. 
1376. 1377. 1385. 1399. 
1587. 3326. 3816. 3826. 
Clemen, R. 2224 [3998 
Cleß 2055 
Cochenhausen, v. 784 
Cochin, H. 1390 

Codex dipl. maj. Polo- 
niae 447 

Colomb, v. 1829 
Comenius 4029 
Compagni 3654 

Concilium Trident. 1468 
Conrat (Cohn) 3435 
Consbruch 4063 


*137 


Constant 3903 
Constitutiones et acta 
publ. imperat. 3655 

Corpus: Ref. 1380; 
Schwenckfeld. 3827 

Corvinus 4368 

Costa 850 

Coulon 283 

Courtois 332 

Cramer 785 

Cramer, Frz. 2531. 3389. 
3394. 3414 

Cramm, v. 1857 
Crasselt 2891 

Credner 4510 

Criste 1902. 1934. 4268 
Cristiani 1410. 1414 
Crivellucei 3419 

Croll 1646 

Crome 1003 

Croon 638. 2960 
Crusius 2994 

Cunze 4323 

Cuny 919 
Curschmann 236. 4213 
Curti 1168 

Curtius 4425 

Cuvelier 1279. 3728 
Czermak 3583 

Czernin 1883 


Dade 2231 
Dändliker 504 
Daenell 4451 [2470 
Dahlmann-Waitz 172. 
Dam van Isselt 2176 
Damköhler 2526 
Damm, v. 1458 
Dammann 531 
Dammköhler 2048 
Damus 4237 
Dannenberg 1871 
Dante 3660 
Darstellung: Bau- u. 
Kunstdenkmäler 476. 
Dau 2529 L[478. 2811 
Dauch 2927 
Davaud 4385 
Davidsohn 1202 
Davis 3497 
Dechent 793. 2484 
Decourdemanche 2603 
Dehio 911. 2799. 4010 
Deiter 1402. 1492. 2714 
Dellit 2558 
Del Lungo 3654 
Dencker 3041 
Dengel 4526 
Denkmäler dt. 


[3628 
Prosa 


*138 


Denkwürdigkeiten: a. d. 
J. 1812 1858; a. Alt- 
österr. 2709; a. d. Zeit 
d. Freiheitskriege 1864 

Deplin 1680 l 

Depréaux 1985 

Derendinger 906 

Des Marez 3715 

Desmons 1672 

Deutsch 2329 

Deutschland unt. 

Wilh. II. 4438 
Deutschmann 736 
Deuser 824 
Devillers 2755 
Devrient 2499 
Dialektgeographie 242 
Dickhuth 1963 
Dicks 3149 
Diebold 927 
Diehl 1707. 2858. 3180. 
Dierauer 502 [3208 
Dierssen 1644 
Diesbach 420 
Diete 246 
Dietze 3774 
Dingeldey 2644 
Dinter 4509 
Dirr 2978 
Dittrich 2263a. 3171. 
Dix 3162 [4495 
Dmitrewski, v. 786 
Dobeneck, v. 3775 
Dobenecker 188 
Döberl, A. 508. 2068. 

4207. 4216. 4494 
Doeberl, M. 2273 
Döhla 1713 
Döhler 2125 
Döllinger 4517 
Dönges 2694 
Doering 716 
Dörrer 1922 
Domarus 1698 
Dombrowski 1242 
Donner 4536 
Doorninck, van 2749 
Dopsch 1086. 1087. 3503 
Doren 3556 
Dorlan 523 
Dorider 703 
Dornfeld 3652 
Dorr 3385 
Dorsch 3376 
Draeger 1153 
Drechsler 1639 
Drees 2566 
Dreger 469 
Dreyer 3920 


Alphabetisches Register 


Driault 1909 
Drinkwelder 3647 
Droege 1039 

Dröscher 4162 [4263 
Droysen 1630. 1703. 
Du Boscq de Beaumont 
Dürnegger 2838 [4033 
Dürrholder 1203 
Dürrwächter 1527. 4527 
Düvel 1290. 3738 
Duhr 3124. 4061 
Dumas 4385 

Dumoulin 1042 

Du Moulin-Eckart 1942 
Dunan 4328 

Duncker 422. 1437. 2735 
Dungern, v. 312. 615. 
Dunkmann 4307 [2913 
Durand 3641 

Durrer 1070. 2801. 3673 
Dussauge 4138 

Dutrait Crozon 4432 
Duvernoy 2854. 3530 


Ebell 3988 

Eber 3270 

Eberbach 1291 

Eberle 3111 
Ebermann 1361 

Ebers 3995 

Ebert 3387 

Ebinghaus 973 

Ebner 2613 

Ebstein 3329 

Eckardt, v. 2084 
Eckart 4342 

Eckstein 1241 

Ediger 3539 
Egelhaaf 2159. 2166 
Eger 3107 

Egger 3396 

Egidi 1195 

Egli 1380. 3862 
Egloffstein, v. 1946 
Ehlers 3000 
Ehretsmann 369 
Ehrenkreuz 3604 
Ehrenpfordt 1210 
Ehrentreich 2100 
Ehrenzeller 1233. 1243 
Ehrle 257 

Ehses 1469. 1496. 1497. 
Ehul 1934. 1970 [3847 
Ehwald 1063 

Eichholz 479 
Eichmann 2921 
Eickhoff 3186. 3391 
Eigenbrodt 2108 a. 3047 
Einblattdrucke 3783 


Einhart 2817 
Einigungskriege 2088. 
Einsiedel, v. 1855 [4382 
Eisentraut 4139. 4157 
Eitel 2588. 3683 

Eitle 867 

Eitner 1461 

Elert, K. 4062 

Elert, W. 4005 

Elkan 1534. 3919 
Ellerbach 1524. 3941 
Elsholz 2195 

ElBmann 189. 575 
Elster 1513 

Emerton 3852 

Emmius 1471 

Emser 1386 

Ender 1163 

Enders 2052. 4540 
Endres 1509. 3627 
Endriß 1317 

Engel 1723 [3731 
Engel, K. 2741. 1285. 
Engelbrecht 3001 [2888 
Engelhardt, E. 2590. 
Engelhardt, E. v. 2671 
Engelke 3273 
Engelking 2524 
Engelmann 2820 
Engels 4485 

Englert 4023 

Ennen 446 
Entwicklung d. Kunst 
in d. Schweiz 3242 
Eppens tho Equart 3897 
Epistolae et acta Jesui- 
tarum 1474 

Erben, W. 2289. 3545 
Ercole 3665 

Erismann 1508 
Erlebnisse e. elsäss. Je- 
suiten 1820 

Erman 4249 

Ermisch 2070 


Erslev 4046 
Erzählungen d. Mittel- 
alters 3288 
Eschenhagen 1270 
Escher 1422 

EB, v. 833 
Esselborn 3294. 4501 
Esser 3943 

Estorff, v. 2646 
Etienne 1822 
Ettmayer, v. 244 
Eulen 4019 

Eysoldt 4478 a 


Faber 3849 

Fabricius, H. 2149 
Fabricius, W. 211. 2518. 
Fack 957 [3146 
Fäh, A. 3242 
Fahlbusch 1267. 3725 
Fairon 438 

Falck 4194 

Falco 1172 

Falk 4342 

Farinet 4385 

Farner 1422. 3862 
Fastlinger 1044. 3399 
Faust 3280 

Feaux de Lacroix 687 
Febvre 1522 

Feddersen 1870 
Fehling 1624 

Fehr 3063 

Fehrle 232. 3315 
Feierabend 1118. 3649 
Feigen 534 
Feilchenfeld 1665 
Feind 3525 

Feine 29708 

Feist 3340. 3445 

Feith 3897 

Feld-Briefe 1880 
Feldmann, v. 3120 
Feldmeier 4043 

Fellner 2935 

Fels 3398 

Ferchl 1668 

Fertsch 3970 

Fester 2139. 4269. 4381 
Festgabe f. Meyer v. 
Knonau 9 
Festnummer d. Schles. 
Zeitg. 1878 
Festschrift d. Wiener 
Fleischhauer-Genossen- 
schaft 660 
Feulner 470 
Fiala 305 
Fickert 722 
Filangieri di 
Fillet 2108 
Fink 3393 
Finke 964 
Finkenwirth 632 
Finsler 1580. 3862 
Fischel 1553 

Fischer, E. 4347 [2871 
Fischer, Fr. 865. 1776. 
Fischer, H. 247. 896 

Fischer, H. E. 1779 

Fischer, K. B. 706. 720 

Fischer, K. R. 413 

Fischer, Ldw. 3241 


Candida 
11147 


Alphabetisches Register 


Fischer, M. 656 

Fitschen 1363 

Flach 3491 

Flamm 3592. 3674 

Flechsig 4017 

Flechtner-Lobach 3335 

Fleischmann 2997 

Flemming 2826 

Fliedner 3942 

Fl isch 1743 

Flitner 2049 

Flori 879 

Fluri 3800 

Fockema 2866. 3437 

Földes 4486 

Förstemann 223 
Förster 4357 

Förstner 955 

Foltz 657 

Fontaine 4491 

Fontes rer. Transylv. 
1474. 2688 

Forbin, de 1628 
Forrer 3359 

Forschner 3356. 4496 
Forst-Battaglia 309. 315 
Fournier 1893. 2334. 


Frahm 2213 14373 
Franck 2537 [1683 
Francke, Aug. Herm. 


Francke, H. G. 2890. 
3161 

Francke, W. Ch. 3558 
Frank, Chr. 2998 
Frank, Th. 700 
Franke, F. 1308 
Franke, Karl 2544 
Frankhauser 3657 
Franz 4000 

Frech 591 

Fred 1704 

Frederich, L. 3597 
Frederich, O. 2220 
Frederick 4427 
Fredrich 2004 
Freiheitskriege 1911 
Frels 4235 

Freisen 2249 
Frensdorff 4533 
Freund 2023 

Freyer 2207 

Freytag, E. R. 4341 
Freytag, G. 2083. 2094 
Freytag, H. 1486 
Freytag, R. 1756 
Fricke 2238. 2885 
Frickewirth-Axt 339 
Frie, v. 628 
Friedensburg, F. 292 


*139 


Friedensburg, W. 1420. 
2077. 3960 

Friederich, R. 1933. 
1958a. 4267 
Friederich, S. 3122a 
Friedhoff 3156 
Friedjung 2115. 2163 
Friedländer 3265 
Friedli 3282 [4124 
Friedrich d. Gr. 1701 ff. 
Friedrich Christian zu 
Schlesw.-Holst. 4200 
Friedrich Karl, Prinz v. 
Preuß. 2085 [4035 
Friedrich Wilhelm I. 
Friedrich Wilhelm, Fürst 
zu Ysenburg 1676 
Friedrich, Fr. 4370. 4529 
Friedrich, Jos. 1976 
Friedrich, Jul. 3107 
Friedrich, W. L. 2859 
Fries 1673 

Friesen, v. 334 

FrieB 3008 

Frimmel, v. 914 
Frings 2553 

Fris 1593. 2867. 3584 
Frisch 2552 

Fritsch, J. 832 
Fritsch, O. 3405 

Fritz 841. 3178 

Fritz, A. 4359 

Fritze, E. 4555 
Fritzsch 4530 
Fritzsche 4002 
Froelich, G. 2010 
Frölich, L. 3398 

Frohn 774 

Frommann 2100 
Fronmüller 511 

Fruin 1625. 2752 
Fuchs, A. 998. 3359. 4329 
Fuchs, A. Franc. 2789 
Fuchs, J. B. 1711 


Fuckel 1658 [2525 
Fürchtenicht-Boening 
Fürst 1581 

Fuhrmann 592 


Fuhse 664. 3372 
Fulcheri 3528 
Funck 1930. 3120 
Funck, E. 3413 
Funk, H. 2942 
Funk, M. 1824 
Funk, M. J. 729 


Gabe 2180 
Gaebel 4271 
Gaede 3120 


*140 


Gaertner 2235 

Gaffrey 3550 [2831 
Gagliardi 1214. 1228. 
Gaisberg-Schöckingen 
Gäl 1079 [310 
Ganß 1418 

Gantzer 2637 

Gass 1820. 4080. 429. 
Gaudenzi 3484 [4331 
Gaus 3432 . 
Gauß 1440 
Gawin-Gostomski 335 
Gebauer 1551. 1667. 
4026 

Gebhardt, A. 241. 1582 
Gebhardt, Br. 484 
Gecks 268 

Geerds 4030. 4364 
Geerling 545 

Gefecht v. Skalitz 4419 
Geffcken 1094 

Geiges 1674. 3675. 4165 
Geisberg 2246 

Geist, G. 3952 

Geist, H. 2920 
Gemmell-Flischbach 861 
Gemmingen, v. 1483. 
3913 

Gentz, v. 2067. 4210 
Georgi 780. 3112 
Gérardot 2247 

Gerbet 2562 

Gerlach 639 

Gerland 4380 

Gerloff 4466 

Germain 695 

German 3782 

Germing 2950 

Gerst 4509 
Gerstenberg 3797 
Geschichte: d. dt. Buch- 
handels 3035; d. preuß. 
Hofes 2898; d. Huys- 
burg 568; d. Ober- 
elsasses 2853; d. hu- 
man. Schulwes. in 
Württ b. 866 
Geschichten d. Terri- 
torien d. Prov. Sachs. 
560 

Geschichtschreiber d. dt. 
Vorzeit 400. 2706 
Geschichtsquellen: d. 
Bist. Münster 395; 
württb. 389 

Geschlechterbuch 317 

Gesemann 3314 13497 
Gesetze d. Angelsachsen 
Gesler 3527 


Alphabetisches Register 


Gehler 3121 

Geus, de 545 
Geyer 3297 
Geymüller, v. 4549 
Geyso, v. 1585 
Ghellinck, de 3615 
Gierke, v. 3994 
Gieseke 845 

Gieße 1859 
Gilardone 1953 
Gildemeister 2134 
Giles 1035 

Gillis 762 

Gilow 4006 
Ginsberg 2780 
Ginsburger 1571 
Ginzel 2585 
Girach 1176 
Gißler 4471 

Glaise v. Horstenau 1934 
Glasenapp 4507 


Glaser 4417 

Glawe 3174 
Gleichen-Rußwurm, v. 
Glitsch 3058 [1805 
Glock 519 


Glöckner 249 
Gloeden 1201 
Glückel v. Hameln 1665 
Glümer, v. 4547 
Gneisenau, v. 1847 
Godefroy 1179 
Goecke 479 
Goedeke 3229 
Göpner 2193 

Görg 823 

Görges 1948 
Görres, v. 1853 
Goerris 3605 
Goerung 1419 
Goeßler 3356. 3403f. 
Goeters 1678. 4087 
Goethe 1793. 1798. 
4175f. 
Goethe-Jahrbuch 1796 
Götz, E. 4416 
Götz, J. B. 3878 
Goetz, G. 3720 
Goetz, W. 1470 
Götze, A. 3346 
Götze, W. 3373 
Goetze, E. 3229 
Göz, v. 2024 
Gogarten 4349 
Gohlke 785 
Goldberg 2239 
Goldfriedrich 3035 
Goldmann, E. 763 
Goldmann, F. 1230 


Goldschmidt, A. 3520 


Goldschmidt, H. 435. 

Golther 3230 13701 

Goltz, v. d. 1950. 1950 a. 

Gómara, de 3838 [1955 
Gooch 2278 

Good 840 

Gooß 2721 

Gorjainov 4224 

Görka 1170 

Goßler, v. 2093. 4429 
Gothein 4423 

Gottberg, v. 345 
Gotthardt 1890. 4506 
Gotzen 2486 

Gougaud 1089 

Goyens 466 

Grabau 843 

Graber 287. 3289. 3452 
Grabinski 1418 
Gradmann 2516 

Gräf 1793 

Gräffer 1973 

Graff 4090 

Grand 3698 

Granier 1829 a. 1865. 
1874. 4221. 4229. 4232 
Grasset 4256 

Grauert 3756. 4265 
Grautoff 1887 
Gregorius, Bisch. v. 
Tours 3465 

Grein 3642 

Greinz 2725 

Grevel 2057 

Greven 1166. 3620 

Greving 3818 

Grienberger 2540 

Grill 2827 a 

Grimm, E. 3292 

Grimm, H. 2057a 

Grimm, J. u. W. 238. 2542 

Grisar 1412. 3855 

Griselle 1479 

Gröll 3101 

Grössel 4340 

Groeteken 2999 

Grolmann, v. 1888 

Gronemann 322 

Grosholz 647 

Groß, H. 1013 

Groß, J. C. 1884 

Groß, L. 3736 

Grosse 757 

Grotefend 2659. 2770 

Grümmer 1427 

Gründorf-Zebeyeny, v. 
2082. 4412 

Grünfeld 2020 


Grünwald 4220 
Grützmacher 2017. 3855 
Gruhler 1205 

Gruner, v. 1891. 4277 
Grunwald 741. 4060 
Grupe 4297 

Grupp 933 

Gubo 493 
Güldemeister 3488 
Gümbel 1275. 1316. 
1354. 3814 

Gündel 1025 

Günter, H. 1450 
Günther 3345 

Günther, F. 720. 1543. 
1592. 4067 

Günther, O. 1602 
Guerre de 1870/71 2089. 
4383; de Peninsule 
1915; de la succession 
d'Autriche 1722 
Gürtler 1762 
Güterbock 1130 

Guglia 861. 1769. 2819 
Guggenbühl 4050 
Gugitz 4211 

Guhr 784 

Guilland 2476 

Guillot 4031 

Gumbart 2710 
Gurland 1286 

Gurlitt 478. 4078 

Gut 4191 

Gutbier 1138 

Gutsche 1199 
Guttenberg, v. 690.1937. 
Gyr 3328 

Gysi 3248 


H 3432 
Hoake 2142. 4460 
Haan 318 


Haarhaus 2063 

Haaris 2147 

Haas, A. 1009 

Haas, E. 2092 

Haase 857. 2029 
Haberland 600 
Habicht 1351. 3796 
Hach 2815 

Hackel 3323 

Hacker 1359 

Häberle 1816. 3976. 4535 
Haeckel 1669 

Hälsig 3287. 3311 
Häne 1435 
Hänselmann 4312 
Häpke 3022 

Haering 1577. 4068. 4294 


Alphabetisches Register 


HaeBlein 2842 

Häusler 3351 

Häußler 3787 

Häußner 585 

Hafen 2778. 3532 

Haff 3991 

Hagedorn 3020 
Hagemann 551 

Hagen, J. 3415 
Hagen, K. v. 1939. 4058 
Hagen, M. v. 2221. 4484 
Hagenmeyer 3528 
Hager 2661 

Hahn, E. 293 

Hahn, K. 3940 

Hahne, E. 990 

Hahne, O. 4058. 4142 
Haid 3765 

Halkin 4106 

Hall 1240 

Haller 1135. 3554 a 
Hallwich 1481. 1507 
Halphen 3526 

Halter, E. 982. 3339 
Halter, K. 520 
Hamann 2324 
Hambloch 3013 
Hamburg in d. Fran- 
zosenzeit 4311 

Hamel, van 3417 
Hamelmann 1393 
Hammann 2628 
Hammer 1563. 1814 
Hammers 3004 

Hampe, K. 1188 
Hampe, Th. 1590 
Hanauer 427 
Handel-Mazzetti, v. 359 
Handelstag 4477 
Handzeichnungen 3265 
Hankel 251 

Hann 3876 
Hannemann 3515 
Hanow 4218 

Hansen, A. 1057 
Hansen, J. 3034. 4402 
Hansen, Th. 2237 
Hanserecesse 442. 2760 
Happach 4091 
Harcourt, de 4546 
Hardeland 1372 

Hare 3700 

Harms 1251. 2227. 4255 
Harnack 2045 

Hartig 3243 

Hartmann v. Aue 1176 
Hartmann, A. 467 
Hartmann, J. 2054 
Hartmann,L.M.603.3468 


*141 


Hartmann, M. 1073 
Hartranft 3827 
Hartung, K. 4334 
Hartung, W. 3212 
Hartwig, O. 3366 
Hartwig, Th. 1749 


Harvard de la Montagne 
Has 784 [1390 
Haß, E. 4093 

Haß, M. 1554. 1555. 
3968 

Hase, v. 338 


Hashagen 198. 340. 882. 
Hasl 860 [2505 
Hassebrauk 1540 
Hassert 207 
Hattemer 530 
Hauber 356. 425 
Hauffen 4007 
Haug 1020. 4028 
Haupt, A. 905. 1056. 
1097. 3247. 3459 
Haupt, H. 2100. 4390. 
Haupt, P. 2090 [4391 
Haupt, R. 903. 1122 
Haupt- u. Staatsakti- 
onen 4108 
Hauptmann, F. 1989 
Hauptmann, K. 1027 
Hauptmann, L. 737. 
2936 

Hauptregister 1752 
Hauser, H. 1432 
Hauser, K. 3113 
Hausmann 3388 
Hausrath, A. 1411 
Hausrath, H. 686 
Hauß 3581 

Hauviller 2161 

Hay 1778 

Hayen 4361 

Hebling 643 a 

Heck 528 

Hecker, M. 4177 
Hecker, O. A. 1462 
Hedemann-Heespen 
2490. 3049. 3109 
Hedicke 4012 

Heer 4330 

Heer, A. 4447 

Heer, G. 2100 
Heeringa 462 

Heers 2051 

Hefele, F. 1505. 3939 
Hefele, H. 206 

Hegel 2047 

Hegi 3862 

Heidrich 3120 
Heidrich, E. 1425 


*142 


Heierli 3242 

Heigel, v. 1636. 1739. 
1740. 2107. 2676. 4041. 
4245. 4251. 4259. 4269. 
4396. 4420 

Heilmann 2245 
Heimann 4155 
Heimberger 770 
Heimeier 4054 

Hein 1167. 3621. 4045. 
Heine, F. 1297 [4210 
Heine, H. 4539 
Heineck 1373 
Heineken 293 
Heinemann 2100. 4390 
Heinze 2660 

Helbok 2992 
Heldmann 3911 
Heldwein 3766 

Hell 2214 

Hellen, v. d. 1798 
Hellinghaus 1858. 1864 
Hellmann 407. 1103f. 
Hellriegel 2891 

Helm 1050. 3630 
Helmbold 574. 1215 
Helmke 1222 

Helmolt 2083. 4437 
Hemmerle 2203 
Hengelmüller, v. 1642 
Henke 4311 

Henkel 1021 
Henkelmann 3844 
Hennet 4225 

Hennig 216 

Hennige 563 

Henning 989 

Henschel 1808 

Hensler 900 

Hentze 3664 

Herbart 4530 

Herbst 1276 

Herda 947 

Hermsen 894 

Herold 4500 

Herr 453. 2535. 2779 
Herre 171. 934. 4212 
Herrmann, Alfr. 1906 
Herrmann, Aug. 1821 
Herrmann, F. 432. 2794. 
3828 

Herrmann, J. 2037 
Herrmann, M. 3275 
Herrmann, O. 1734 
Herrmann, R. 2036. 2275 
Hertlein 3403 

Hertz 4186 

Herwig 4444 

Herz 4445 


Alphabetisches Register 


Herzog 949 

Hes 4543 

Heskel 4311 

Hesse, A. 2225 

Hesse, M. 2121 

Hessel, A. 2740 
Hessel, K. 952 
Hesselbarth 4415 
Heßler 549. 953. 3293 
Hettwer, E. 2514 
Heuberger, R. 276. 1280 
Heuberger, S. 1894. 
3398. 4240 

Heuft 974 

Heuser, A. 2546 
Hehser, E. 1640 
Heuwieser 1445 
Heyderhoff 1711 
Heyding 3332 

Heyer 3606 

Heymann 3083. 3989 
Heyn 1812 
Heyne 1038 
Hildbrand, A. 
3799. 4541 
Hildebrand, S. 252 
Hilff 541 

Hiller v. Gaertringen 


1807. 


Hilling 631 [1839 
Hiltebrandt 584. 1504. 
3924. 4438 


Hiltmann 4164 

Hintze 1942. 2958. 4064. 
4423. 4439 

Hirn, F. 4291 [2610 
Hirn, J. 1902. 190. 
Hirsch 613. 2929 
Hirschauer 1476 
Hirschberg 930 
Hirschfeld 3560 
Hirschstein 2305 

Hirth 4539 

Hitz 3089 

Hobohm 1269. 1512 
Hock 1058 
Holder-Egger 3555 
Hoeber 4011 

Hoede 640 

Höfer, P. 3478 

Höfer, R. 578 
Höfflinger 362 

Höhn 2326. 3284 
Höhnk 2663 

Hoek, van den 3925 
Hoelge 836 

Hölscher 910. 1995. 3585 
Hoen, v. 1934 

Hoenig 2131 


| Hoensbroech 4499 


Höpfner 3791 
Hörmann, K. 3310 
Hörmann, W. v. 3500 
Hörter 1001 
Höse 561 
Hoetzsch, O. 2073. 4405 
Hoff 2011 
Hoffmann, H. 2295 
Hoffmann, M. 738 
Hoffmann, W. 2911 
Hoffmann-Krayer 200. 
Hofkalender 2623 [2338 
Hofmann, H. 2194. 2763 
Hofmann, Herm. 2095 
Hofmann, Hnr. 711 
Hofmann, J. 4159 
Hofmann, Karl 181 
Hofmann, Konr. 2928 
Hofmann, W. v. 1726 
Hofmeister 1004 
Hofmeister, A. 443. 587. 
1126. 1149. 1302. 1321. 
3536. 3565. 3776. 3956 
Hofmeister, H. 856. 1123 
Hohenlohe, S. v. 3834 
Hohenzollernbriefe 1865 
Hohlfeld 1250 
Hollack 1706 
Hollweg 1529 
Holthoff 784 
Holtmeyer 902 
Holtze 586. 2900. 3074 
Holtzmann 3279 
Holwerda 3365 
Holzhausen 1929 
Holzhey 997 
Holzskulpturen 912 
Hombitzer 2520 
Homburger 3520 
Hoops 988. 3344 
Hopf, M. 2839 
Hopf, W. 2025. 2178. 
Hopfner 227 [4324 
Horn, E. v. 2217 
Horn, K. 1526 
Hornbogen 4479 
Hornburg 1881 
Horsetzky, v. 3110 
Horstenau, v. 1934 
Horstmann 2698 
Houben 4542 
Hoyer 704 
Hruby 1502 
Huber 204. 248 
Hübel 1% 
Hübl 3201 
Hübner 3120 
Hübner, A. 4008 
Hübner, J. 3077 


Hübner, K. 801. 1310 

Hübner, P. G. 3520 

Hübner, R. 761 

Hübsch 1981 

Hüffer 2285. 4520 
Hüllen 872 

Hülsen 3496 

Huemer 1466 
Huffschmid,M. 529. 3144 
Huffschmid, O. 1622 a. 
3114 

Hugemann 2202 
Huhnhäuser 3984 
Huläkovsky 260 
Hullu, de 3183 
Hulshof 2748. 2865. 3458 
Humann 2000 
Humbel 1381 
Humbert 1349 
Humboldt, v. 2071 
Hummel 3011 
Humpert 533 

Hund 297 

Hundert 1997 

Hunn 2966 

Hussl 2577 

Hussong 1823 

Hustin 543 

Hutter 2846 

Hutton 3470 
Huybers 3923 
Huygens 3910 
Huyskens 3490. 4121 


Idiotikon 2549 

Ihde 637. 2959 

Ilgen 29%. 3456 

Illert 898 

Illgner 474 

Ilwof 3778. 4150 
Imhof 735 

Imme 945. 2339 
Inhelder 1833 
Innerhofer 1921 
Innerkofler 1770 
Innocenz XI. 1627 
Invasion de la Franche- 
Comté 4238 
Inventaires: archives du 
Hainaut 2754 
Inventare: hans. Ar- 
chive 3846; nichtstaatl. 
Archive d. Grhzgt. Hes- 
sen 432 

Iseler 2177 

Iselin 2832 

Isernia, Hnr. v. 1188 

Israël 2492 

Israël, R. 1643 


Alphabetisches Register 


Jackowski, v. 4476 

Jacob, A. 2847 

Jacoh, Br. 4374. 4449 

Jacob, K. 1204. 2705 

Jacobs, Ed. 3977 

Jacobs, Em. 1702 

Jacobs, J. 1017 
Jacoby 3312 

Jaden 2059 

Jäger 2816 

Jänecke 3256 

Jahn, Fr. L. 1852 
Jahn, M. 987. 3443 
Jahn, P. 3726 

Jahr 1913 4458 
Jahrzeitbuch 463 
Jakubicka 1656 
Jakob 3375 

Janke 1880 

Jansen, M. 2704 
Janson, v. 1721 
Janssen 3712 
Japikse 183. 1625 
Jarisch 4049 

Jecht 1224. 2006. 2495. 
2905 

Jecklin 463 

Jeep 2620 

Jegel 619. 4084 
Jegerlehner 951 
Jellinek 240. 2545 
Jentsch 876 

Jesse 2769 

Jessen 2880 

Jette 2146 

Jickeli 708 

Jiriczek 1037 
Joachim 760 

Jörger 941 

Jörin 1977 

Johann Georg, Hrzg. zu 
Sachs., 2001; 2070; 
20708; 4452 

Jonas 2276 

Jordan, Hnr. v. 4231 
Jordan, Herm. 4523 
Jordan, L. v. 4231 
Jordan, R. 1998. 2715. 
3869 

Jordanes 1032 
Jordens 4301 

Josef II. 4125 
Josten 3808 

Jud 3506 

Jürgens, O. 2877 
Jürgens, St. 1586 
Jürges 3662 

Juethe 1177 

Julien 4558 


5143 


Jung, Fr. 3883 
Jung, R. 3830 
Jungbauer 937 
Jungk, A. H. 2744 
Jungnitz 3548 
Jusselin 262 


Kaden 2327 

Käding 2191 

Kämmer 2223 

Kästner 3547 

Kagg 4032 a 

Kahle 2889 

Kaindl 932. 3330 

Kainz 4016 

Kaiser 222. 464 
Kalbfuß 459. 1156. 2584 

Kaleschke 1932 
Kalisch 3723 

Kalkoff 1417 
Kammradt 4344 
Kampers 591. 1072 
Kanehl 1800 

Kant 1779 

Kanter 1225 
Kantorowiez 1152. 2299. 
Kaphahn 1561 13435 
Kapras 752 

Karcher 3268 
Karg-Bebenburg, v. 206 
Karl V. 1392 

Karl Anton v. Hohen- 
zoll. 4376 

Karl, Erzherzog 1902 
Karner 799 

Kaser 1229. 2171 
Kastner 2061 

Katalog d.: Ausstellg. 
„Friedr. d. Gr. in d. 
Kunst“ 1809; Danzig. 
Stadtbiblioth. 191; 
Nürnberg. Stadtbi- 
blioth. 180 
Kauffmann 3343 
Kaufmann, G. 1802. 
2098. 3196 
Kaufmann, Joh. 594 
Kaufmann, Jos. 597 
Kausch 562 

Kautzky 4489 
Kautzsch 1356 

Kauw 3966 

Kawerau 1368. 1371. 
1377. 1400. 1404. 3825 
Kayser 1618 

Kehr 460. 4525 

Keidel 4085 

Keiper 526 

Kelemina 1175 


144 


Keller, Albr. 1036. 1580. 

Keller, Alfr. 3873 [3992 

Keller, Aug. 3145 
Keller, R. A. 2032 

Kelleter 2746 

Kemp 4100 

Kempen, v. 3070 

Kempf, F. 3253 

Kempf, K. 693 

Kentenich 623. 824. 878. 
1213. 1651. 1700. 2948. 
4039. 4472 

Keramik 1026 

Kern, A. 1874 

Kern, F. 371. 1190. 1193. 
Kern, R. 581 [1196 

Kerrl 606 

Kerssenbroch 3840 

Kerst 2061 a 

Kessel 1772 

Keune 31408 

Keußen 967 

Kiefl 4105 

Kiekebusch 3380 
Kielberg 4413 

Kiener 621. 2944 

Kießkalt 2636 
KießBling 2826 
Kimpel 873 

Kindler v. 
320. 2633 
King 3790 
Kinkel 2079 
Kinter 2274 

Kipp 3320 
Kircheisen 1900. 1901. 
1926. 4422 
Kirchengalerie 795. 3127 
Kirchenordnungen 1388 

Kirchhoff 4412 

Kirn 1677 

Kirsch 3483 

Kirsten 2985 

Kisch 3082 

Kißling 2262 

Kittel 4424 

Klaar 314. 496 

Klaiber 908 

Klaje 2005. 4318 
Klamroth 895 

Klapper 3288 
Klaußmann 2185 

Klee 4226 

Kleeberg 2578 
Kleemann 3571 
Kleerkooper 3036 
Klein-Hattingen 2188 
Kleine-Natorp 719 
Kleiner 2980 


Knobloch 


Alphabetisches Register 


Kleinschmidt, A. 1725 
Kleinschmidt, K. 1686 
Kleintitschen 2862 
Klele 4053 

Klemenz 887 

Klemm 3804 
Klevemann 784. 2255 

Klingenburg 1423 

Klingner 1412 
Klinkenberg 3156 
Klinkenborg 1626. 1947. 
2589. 2899. 3967. 4144 
Klocke, v. 321 

Klohn 2952 
Klosterarchive 440 
Kluckhohn 733. 3640. 
Klüver 652 [3671 
Kluppel 3682 

Kment 4074 

Knackfuß 3807 

Knapp, E. 3493 
Knapp, H. 3094 
Knapp, M. 2309 
Knauer, E. H. 691 
Knauer, P. 4072 

Knell 1959 

Kneschke 3695 
Knesebeck, v. d. 3587 
Knetsch 2135 
Knipping 434 
Knöpfler 206 

Knoke 43381. 

Knorr 1019. 3369. 3403 
Knortz 961 

Knüsli 341 

Kobelt 342 

Kober 423 

Koblischke 2489 

Koch 4276 

Koch, E. 457. 665. 1281 
Koch, F. 4457 [27% 
Koch, H. 188. 313. 2653. 
Koch, W. 1556. 4065 

Kochendörffer 1935 

Koeberlin 3206 

Köchl 3965 

Koegler 1358 

Koehl 1060. 3005 

Köhler, D. 3871 
Köhler, H. 3619 
Köhler, W. 1378. 1380. 
1422. 1433. 3857. 3862 
Kömstedt 3255 

König, E. 2509. 3788 
König-Warthausen, v. 
2592 

Königsmarck 4033 
Könnecke 766. 3088 
Koepp 1503 


| 


| ö l ůůs«—iſ a e E — NmG N———ß—5v5— —ä—Ü—) E R R = 


Körber 1024. 3411 
Körbs 3426 
Koerner, B. 317 
Körner, E. 3662. 3829 
Koerth 253. 2564 
Köster, A. 2937 
Koester, W. 1144 
Kötschke 2762 
Kogler 3724. 3764 
Kohfeldt 2496. 4145 
Kohl 1841. 2075. 2088. 
Kohlrausch 3543 [4332 
Kohnen 2876 
Kohte 3644 
Kohut 1718. 4532 
Koischwitz 4278 
Koken 980 
Kolbe 4384 
Kolberg 1324 
Kolde, E. 4523 
Kolde, G. 1446. 
Kolfhaus 1424 
Kollmeyer 3602 
Kollofrath 4202 
Kondziella 3648 
Konrich 2119 
Kont 178 
Konventsbuch 1277 
Kormann 2923 
Kosch 4537 
Koser 1703. 2897. 4128 
Kossinna 979. 984. 1002. 
1010. 3347. 3368 
Kostrzewski 1010 


1621 a. 
[3879 


Kott 3969 

Kowalski 488 

Krabbo 1143. 1212. 
2766. 3563. 3678. 3679 
Kracauer 3739 


Kraft 4077. 4115 
Kralik, D. v. 1082 
Kralik, R. 491 
Krammer 2918. 35%. 
3601. 4518 

Kraus, C. v. 3638 
Kraus, W. 4244 
Krause, K. E. H. 1751. 
Krause, L. 3982 [3393 
Krauth 1092 

Krebs, C. 4195 

Krebs, E. 4493 

Krebs, J. 3958 

Krebs, W. 2051 

Kreitz 873 

Krell 1728 

Kremser 2318 
Kretschmar 1966 
Kretschmayr 2935 
Krieck 4169 


Krieg, J. 3104 

Krieg, K. 2963 [2737 
Krieger, A. 426. 1244. 
Krieger, B. 1720. 4131 
Kriester 3200 

Krimer, F. 4228 
Krimer, W. 1828 
Kröhnert 2530 

Kroell 1084 

Kröß 2503 

Krohn 4123 
Krollmann 1879 
Kropp 3472 

Krudewig 2745. 3003 
Krügel 4514 

Krüger, A. 3179 
Krüger, Geo. 1006 
Krüger, Gust. 4169 
Krüger, H. K. A. 888 
Krüger, Herm. 3228 
Krüger, J. 3596 
Krüger, P. 266 
Krusch 1061. 3462. 4166 
Kruse 1431 

Kuberka 4266 
Kubitschek 1017 

Küch 3721 

Küeffer 950 

Kühling 1727 

Kühls 3120 

Kühn, G. 3148 

Kühn, H. 2101. 3286 
Kühn, J. 670. 1846. 
3824. 4449 

Kühn, L. 1116 
Kühnau 3299 
Künstlerbriefe 4550 
Küntzel 2076 
Kürschner 3902 
Kuhlmann 4557 
Kuhring 2016 

Kull 293. 298 

Kuloge 3887 

Kultur 44844 [2802 ff. 
Kunstdenkmäler 470ff. 
Kunststätten 899. 3240 
Kunsttopographie 469 
Kunz 3916 

Kunze, E. 2008 
Kunze, H. 1345 
Kupke 4378 
Kurrelmeyer 1338 
Kurth 547. 1166. 3464. 


Kurzwelly 1911 
Kuske, Br. 3029 
Kuske, E. 4269 


Alphabetisches Register 


Kutzke 3246 a 
Kvačala 1589. 4101 
Kybal 2720 
Kyrion 541 


Laband 4465 

Läufer 712. 3028 
Lager 1826 

Laharpe 4363 

Lahrsen 2983 

Lahusen 282. 1252 
Lallemand 2750 
Lambla 4296 

Lamey 1782 

Lampel, J. 2722 
Lampp 3033 
Lamprecht 1917. 2153 
Landau 2206 
Landeskunde, Schles. 591 
Landolphus Sagax 3419 
Landsberg, E. 2248 
Landsberg, Th. 1834. 
4490 

Landsberger 3521 [423 
Land kten, Württ. 
Land wehrbriefe 1879 
Lang, A. 1421. 1485. 
Lang, W. 2100 [3863 
Lange 1113 

Lange, H. 685 

Lange, W. 1182. 4250 
Langenbach 1530 
Langhäuser 796. 3128 
Lanoir 2144 

Lappe 648. 3098 
Lasson 2047 

La Tour, de 1419 
Laubert 1935. 2277. 
4394 f. 4398. 4457. 4512 
Lauchert 1383 

Laue 187 

Lauhn, v. 1875 

Laur 2804 

Lauxmann 692 
Lazarus, M. 2298 
Lazarus, P. 3704 
Lebedur, v. 285 
Lechner 862 

Leeds 3429 

Leestlial 3633 [1967f. 
Lefebvre de Behaine 
Lehautcourt, P. 2143 
Lehenbuch 457 
Lehmann, A. 1298 
Lehmann, G. 2682 
Lehmann, H. 3810 
Lehmann, J. 848 
Lehmann, 
2855 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 


*145 


Lehmann, K. 3440 

Lehmann, L. 797 

Lehmann, M. 4264 

Lehmann, O. 975 

Lehmann, P. 403. 404. 
1333. 3756. 3779. 4001 

Lehmann, W. 3760 

Lehner 3364. 3415 

Leidinger 3646 

Leimbach, v. 1964 

Leinhaas 4426 

Leininger 4390 

Leisching 1691 

Leistle 1315 

Leitschuh 3238. 3240 

Leitzmann 1367. 1804 

Lemcke 2240. 2813 

Lemmens 411. 412. 787. 
1301. 3170 

Lenel, P. 1757. 2189. 

Lenel, W. 497 13060 

Lengler 255 

Lennartz 2617 

Lenné 964. 3703 

Lentze 536 

Lenz, F. 718 

Lenz, G. 4193 [4423 

Lenz, M. 2351. 4421. 

Leonhard, K. C. 1969a 

Leonhardt, H. 43908 

Leonhardt, K. F. 1348. 
2595 

Leonhardt, W. 1140 

Lesne 3499. 3509 

Lesort 390 

Lessiak 226 

Lessing 1819 

Leßmann 1121 
Lettow-Vorbeck, v. 784 
Lettres eto.: Murat 1850 
Leuthold 3454 

Leuze 2479 

Levillain 3480 
Levinson 1623 

Levison 384. 385. 401. 
1061. 1102. 1172. 3462 


Lévy, R. 3012 
Lewalter 1601. 3306 
Lewenhaupt 4032 a 
Leyen, v. d. 4481 
Leyhausen 2040 
Libaert 257 

Lichius 4121 


10 


*146 


Lichtenberg, v. 981 
Lichtenecker 2718 
Lichtner 627. 4322 
Lick 1158 

Lieb 1597 

Liebe 1681 

Liebenau, v. 1344 
Liebermann 3442. 3497 f. 
Liebmann 1550 

Lienau 1054. 3367 
Lienhard 3860 

Liersch 4556 
Liliencron, v. 4377 
Liman 2156 

Limes 3393 

Linden, van der 3946 
Lindenberg 347 
Lindlar 3031 

Lindner, A. 899 
Lindner, P. 800 
Lindner, Th. 4269 
Lindner, W. 972 
Lingelbach 3030 
Linneborn 2758. 4081 
Linnenkohl 2197 
Lippert 747. 1705. 2894 
Literaturbericht, Hist. 
päd. 2504 

Litzmann 2323 

Ljubsa 798 

Liutprand 1101 

Livijn 1872 

Lizerand 3656 

Lobbes 250 
Lockemann 1370 
Loebich 4098 [3840 
Löffler 1053. 1393 f. 1416. 
Loening 2157. 3073 
Lösche 838. 3826. 4337 
Loewe 1874. 4038 
Loewenson 4369 

Löwis of Menar, v. 222. 
Lohmann 2861 [602 
Lohmeyer 4111f. 

Lohß 2551 

Lonchamp 715 

Loon, van 1742 
Lorentzen 1221 

Lorenz, M. 635 

Lorenz, R. 2956 
Lorenzen 1605 

Lorme, de 456 [4358 
Losch 364. 2196. 4141 a. 
Loserth 1239. 1436. 
2723. 3845. 3906. 3932. 
Loßnitzer 3801 [3963f. 
Lot 2756. 3466 

Love Norges 3740 
Lucanus 1706 


Alphabetisches Register 


Lucerna 3933 

Lucius 3697 

Ludwig, A. 2266. 3939 
Ludwig, K. 1976 
Ludwig, V. O. L. 1271 
Lübbe, A. 2281 
Lübbert 1785 

Lübke 3247 

Lücker 2968 

Lueder 4335 

Lüdtke 1638 

Lühr 877 

Lütgert 2270 

Lütjens 892 

Lüttich 3535 

Lulves 1717 
Lunkenbein 2840 
Luschin v. Ebengreuth 
295. 1574. 2609. 3719. 
Luther, J. 3821 13935 
Luther, M. 1367ff. 
Lutteroth 317 [3819ff. 
Lutz 3882 


Macco 316. 2783. 2791 
Maciet 2090 a 

Mack 650. 925. 2761 
Mackensen, v. 3118 
Mackeprang 2181 
Mackowsky 3258 
Maere d’Aertrycke 1198 
Mahner 676 

Mahr 4423 

Maier 3095 

Maliniak 698. 1579 
Malkowsky 3246 
Malsch 3582 

Maltzahn, v. 2626 
Manen, v. 728 

Mang 671 

Mangelsdorf 1729 
Manitius 1042. 1218. 
Mankel 781 [2796 
Mann 1067. 3475 
Mansion 3453 
Manstein, v. 291 
Mantel 1648 
Manteuffel, v. 2675 
Manussi v. Montesole 
861 [3579 
Marchetti-Longhi 1145. 
Marcks 4423 [1705 
Maria Antonia v. Sachs. 


Maria Theresia 1704f. 


Marini 1235 

Markert 2892 
Markgraf 593 
Märki 1642a 


[4125 


ı Marre 1557. 3972 


Marshall 2818 


' Marsilius v. Padua 3661 
' Martens, E. 775. 3108 
Martens, W. 1532 


Martensen 3889 
Martian 993 


Martin, E. 3361. 4225 
Martin, F. 469 


Martiny 683 
Marwitz, v. d. 1835 


: Marx 4485 
Masson 4225 


Massow, v. 2160. 4440 
Materialien z. röm.- 
germ. Keramik 3395 
Matolezy 1970 
Matrikel d. Univ.: Alt- 
dorf 3191; Dillingen 
Matschoß 1763 [3192 
Matthaei, A. 4552 
Matthaei, K. 1340 
Matthaei, L. 3663 
Matzinger 1234 

Mau 3868 

Mauer 4475 

Maul 4114 

Maurer 517 

Maurhoff 784 
Maurmann 243 

May, O. H. 278 

May, Osw. 880 

Mayer 1447 

Mayer, E. 614. 2931. 
3062. 3436. 3599 
Mayer, Gust. 2241.2244a 
Mayer, Hnr. 3131. 3909 
Mayer, Herm. 1325 ; 
Mayer, J. G. 803. 3132 
Mayer, Th. 617. 1274 
Mayer-Homberg 1078. 
3061. 3498 
Mayerhoffer v. Vedro- 
polje 1954 


Medicus 4349 
Meerkamp v. Embden 
Meerwein 3016 [1253 
Mehlis 3360. 3423 
Mehring 2314. 4485. 
4489a. 2731 

Mejbaum 1738 

Meiche 3307. 3827 
Meier, Burkh. 1352 
Meier, Gabr. 1344 a. 
3829. 3877 


Meier, Hnr. 554. 650. 
1849. 3586 

Meier, P. J. 650. 3040. 
Meier, S. 940 [3950 
Meier, Wilh. 540 
Meiergerichtsurteile 1572 
Meilinger 1564 
Meinecke 1942. 2096. 
2113a. 2279 

Meinhold 4511 
Meininghaus 755 
Meisinger 3300 
Meisner, H. 220 
Meisner, H. O. 2186 
Meißen 3215 
Meissinger 3858 
Meißner, H. H. 2018 
Meißner, W. 487 [4327 
Meister, A. 604. 2922. 
Meister, E. 756. 3071. 
Meister, W. 350 [3078 
Mell, A. 203. 451 f. 2513. 
Mell, R. 275 [2724 
Menadier 303. 2616 
Menghin 1017. 3321 
Menke-Glückert 3837 
Mennen 1596 

Mensi, v. 1436 

Mente 3368 

Mentz, E. 3850 

Mentz, F. 1619 

Mentz, G. 1405 
Menzel, v. 4554 
Merbach 2333 

Merk 422. 2778 

Merkel 4350 

Merker 3322 

Merkle, J. A. 515 
Merkle, S. 1468. 1754. 
Merores 270 [2226 
Merriman 3838 
Mertens 833 

Merz 503. 1653. 2728. 
Merzdorf 2282 [4089 
Meschwitz 783 
Messikommer 994 
Metcke 2904 

Mettensia 390 

Mettig 837 

Metz 3926 

Metzenthin 1657 
Meusel 1835 

Meuß 2600 

Mey 1124 

Meyer 201 

Meyer, Clem. 926 
Meyer, Ernst 3087 
Meyer, Herm. 1327 
Meyer, J. R. 940 


Alphabetisches Register 


Meyer, Is. 743 [2836 
Meyer, Karl 555. 784. 
Meyer, Otto 1316 
Meyer, R. M. 4179 
Meyer, Th. 4303 
Meyer, V. 1895. 3993 
Meyer, W. 1852 
Meyer-Benfey 2058 
Meyer v. Knonau 1641. 
3544. 4524 
Meyer-Rahn 921 : 
Meyer-Zschokke 503 
Mezger 472 
Michael 1157. 3561 
Michel, Fr. 966 
Michel, J. 1595. 4004 
Micheli 1266 
Michels 4489a. 4521 
Michelsen 4168 
Michniewicz 2111 
Mielke 890. 977. 
Milz 4154 
Minnereden 1340 
Minnigerode, v. 3091 
Miquel, v. 4388 
Missalek 2908. 3557 
Misselwitz 2233 
Mitteilungen: Mitzsch- 
kesch. Fam. 2657 
Mitteis 3080. 3438 
Mitterwieser 2733 
Modick 4183 [41070 
Möllenberg 1568. 2228. 
Moeller, Ch. 2118 
Möller, K. v. 4268 
Moeller, R. 3668 
Möller, W. 285 
Mönch 2183 
Möring 730. 3043 
Mörtzsch 579 
Mösch 3204 
Moeser 2594 
Mößler 186 
Mötefindt 1002. 1005f. 
1045. 3433 
Mogk 3308 
Molden 2105. 4365 
Molhuysen 855 
Molitor 3045 
Mollat 1200 
Molsdorf 3812 
Mombritius 402 
Mondolfo 4485a 
Montarlot 1831. 4206 
Monumenta Germ.: ar- 
chitect. 905; hist. 382. 
2684; paedag. 3198 
Moorrees 377. 2674 
Morcone, de 1083 


Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 


8147 


Morel-Fatio 1391 
Morgenstern 1849 
Morin 3457. 3462. 3609 
Mortensen 1872 

Motzki 445. 1632. 3753 
Mozart 4196 

Mraček 418 
Mühlbrecht 194 

Müller 1925 

Mueller, A. 215. 1254. 
3291 

Müller, Alph. Vict. 1413 
Müller, Ernst 1867 
Müller, Eug. 1189 
Müller, Eug. v. 451 
Müller, G. H. 214. 830. 
3224 

Müller, H. 1969. 4464 
Müller, J. 4534 

Müller, J. Th. 3172. 4098 
Müller, Johs. 571. 3718 
Müller, Jos. 1273. 1396. 


4333 
Müller, Karl Alex v. 
2133. 2148 


Müller, Karl Eug. 4141 
Müller, Karl Otto 645. 
1289. 1296. 2517. 2964 
Müller, Konr. 3018. 3455 
Müller, Otto 3981 
Müller, Paul 1464 
Müller, Th. 1442. 1443 
Müller, Walt. 1371 
Müller, Wilh. 3685. 3769 
Müller-Bohn 4424 
Müller-Fraureuth 2561 
Müller-Kranefeldt 4428 

Müllerleile 663 

Müllner 1856 

Münz 2331 

Münzen u. Medaillen v. 
Cöln 302 

Münzer 1012 

Mürkens 235 

Müsebeck 1866. 1914 

Mütterlein 2328 

Muhl 4216 

Mumbauer 1788 
Mummenhoff 644. 688. 
1650. 2286 a 

Mundt 1911 

Munk 746 

Munro 3574 

Murat 1850 

Mußgnug 3841 

Muth 4436 

Mutke 651 

Mutter u. Sohn 4125 

Myconius 3816 


10 * 


*148 


Nabholz 1194 

Nadler 886. 3232 

Nägele 3309 

Naegle 1055 

Nagl 2608 

Nah 4433 

Nathan 2204 [3624 

Naumann, H. 254. 3105. 

Naumann, L. 681. 3760. 

Navez 4290 [3951 

Nebelsieck 560 

Neckel 3449 

Necrologia Germ. 2789 

Neischl 996 

Nell 1300 

Nerlich 2593 

Nesselhauf 3120 

Nestle 2030 

Netz 535 

Neubauer, Fr. 1944 

Neubauer, Th. 1278 

Neubaur 931 

Neuhaus 2226 

ers 2007. 4549 
eupert 2494. 28%. 
3686. 3891. 4122 

Neuser 3867 

Neuwirth 2800 

Nicolai 1045 

Nieschlag 2945 

Nielsen 1559. 1892 

Niese 271. 3569. 3580 

Nießen, v. 1464. 3588 

Nistor 3025 

Nitzsche 4453 

Noack 4438 

Nößlböck 413 

Nohl 2050 

Nolte 1675 

Norden 3538 

Nordmann 744 

Norlind 213 

Noß 302. 2614 

Nostitz-Rieneck 4499 

Notten, v. 912 

Nottbrock 3942 

Novotny 499 

Nürnberger 3523 

Nuntiaturberichte 1623. 
3907 


Obermaier 996 
Oberndorff, v. 430 
Oberreiner 1015. 1074. 


1525 

Obser 4025. 4354. 4363 
Odeleben, v. 4223 
Oechelhaeuser, v. 471 
Öchsler 815 


Alphabetisches Register 


Oechsli 2069 

Oellers 2863 

Oelmann 3395 
Oelrichs, v. 4401 
Oertzen, v. 351 
Oeschey 2192. 4459 
Oesten 3381 

Osterreich in d. Befrei- 
ungskriegen 4268 
Offizier-Stammliste d.: 
1. Garde-Reg. 2253; 
Inf.-Reg. 77 2254 
Ohle 588 

Ohlendorf 2969 
Ohlenschlager 3400 
Ohnesorge 1123. 2879. 
Ohr 423 [3566 
Oldenbourg 333 

Olfers, v. 4362 

Ollivier 2140 

Omlin 2940 

Oncken 2100. 2158. 2215. 
2244. 2353. 4485. 4487 
Opitz 758 

Oppermann 3554 
Origines, diplom. de la 
guerre 1870/71 2086 
Orth 3117 N 
Ortner 1507a. 2292 
Ortroy, van 3921 
Ortschafts verzeichnis, 
Schles. 221 

O' Shea 1426 
Osten-Sacken 2773 
Osten, gen. Sacken, A. 
v. d. 352 

Osten-Sacken u. v. 
Rhein, O. v. d. 779. 
Osterberg 1746 [2251 
Ostermann 1773 
Ostertag 4130 

Ostwald 1282. 2703. 
2973. 3730 

Oswald 3630 

Ott 3102 

Ottenthal, v. 388. 2573 
Otto, E. 3875 

Otto, W. 1541 

Overmann 477 


Paas 3151 

Päpke 1342 
Pagenstecher 2066 
Pahncke, H. 2821 
Pahncke, R. 4371 
Palat 2143 
Palleske 1806 
Palmarocchi 3492 
Panske 3680 


Pantenius 1730. 4035 
Pape 699 
Pappenheim, v. 353 
Paradeis 3404 

Parish, G. 4241 
Parish v. Senftenberg 
Parisot 1896 [4241 
Pasolini 1429 
Paßler 3130 
Pastor, v. 1494. 
Pauen 672 
Paul, H. 3632 
Paul, M. 3245 
Pauls, E. 1989. 2711. 
3770. 4158 

Pauls, V. 3722 
Paulus, M. 854. 872 
Paulus, N. 791 
Paulus, R. 1690. 1694 
Pauw, de 1187. 1360 
Payer v. Thurn 4108 
Paz 410 

Peitz 1108 

Pennings 4069 

Peper 564. 1211 
Perdisch 3634 

Perels 3482 
Pergameni 4302 
Perikopenbuch 3646 
Pernthaler 417 
Persson 1047 

Perthes 2076 

Perugi 3616 

Peßler 2508. 3331 
Pestalozzi 3450 
Petermann 2170 
Peters, A. 727 

Peters, E. 4129 
Peters, L. 976 

Peters, M. 4336 
Peters, P. 3608 
Petersdorff, v. 379. 2099 
Petit 184 

Petot 3438 

Petri 4097 

Petry 1573 

Petsch 1600 

Petzold 220 

Petzsch 3815 

Peyron 2145 

Pfaff 3901 
Pfannmüller 1341 

Pfeifer, H. 622 

Pfeiffer, A. 431. 868 
Pfeiffer, B. 330 

Pfeiffer, E. 3729 

Pfeiffer, M. 1231 
Pfeilschifter 1745 

Pfietzmann 579 


2114. 
[3905 


Pfister 3468. 3501 

Pfleger, A. 943. 3141 

Pfleger, L. 4521a 

Pflüger 1910 

Pflugk, A. v. 884 

Pflugk-Harttung 1847. 
1873. 1877. 1885. 4120. 

Pfülf 4497 [4280. 4282 
Philipp, A. 1660 
Philippe, 1823 
Philippovich, v. 4397 
Philipps 3189 
Philippson 1908. 2209 
Phillpotts 3448 

Picha 2727 

Pick 3971. 4300 
Pickel 810. 1313 
Picotti 3696 
Piekosinski 447 
Pierquin 3441 

Pieth 1978 

Pietsch 2527 

Pilot 4236 

Pinder 3261 

Pingaud 1831. 4206. 
Pinkow 2250 [4238. 4393 
Piper 978 

Pirchegger 2511—13. 

2664. 2724. 3495. 3689 
Pirenne 544 

Pirro 1695 

Pirson 1080 

Planitz 3079 

Plank 4208 

Planta 506 

Platen, v. 4538 

Plathner 1584 

Platter 1598 

Platzhoff 3922 

Plietz 633 

Ploner 3349 

Podlech 821 

Pöhlmann 331 

Poeschel 580 

Pösinger 4208 

Pogatscher 3635 

Pogatschnigg 494 
Pohl 1488. 3759 

Polak: 3421 

Polesny 1775 

Pollmann 19% 

Pompecki 893 

Poncelet 2753 

Pongs 3422 

Pontoppidan 1943 
Poole 3568 

Poseck, v. 2635 

Posse 281. 2629 
Possevini 3898 


Alphabetisches Register 


Posthumus 455 
Postina 1523 

Pott 212 

Poupardin 3526 

Prahl 1860 

Prahtel 3307 

Preitz 1733 

Preuschen 195 

Preuß 4266 

Pribram 2721 

Pries 3983 

Proben d. Territorial- 
karte 206 

Prochnow 1654. 2497 
Profe 3444 

Profeld 1516 

Prokop 1036 

Prüllage 2954 

Prümer 958 

Prümers 4104. 4319 
Pscholka 3068 
Publikationen d. Ges. f. 
rhein. Gkde. 391. 2695 
Pudor 3428 

Püschel 642 

Puff 1262 

Pupikofer 3242 

Puteo 3907 

Pypers 2868 


Quellen z.: Schweiz. G. 
2689; G. d. kirchl. Un- 
terrichts 1387; G. d. 
St. Wien 2686; Verfgs.- 
u. Verwaltgs.-G. d. 
Steiermark 2777 
Quellen u. Abhdl 
G. d. Abtei Fulda 393 
Quellen u. Darstellungen 
z. G.: d. dt. Burschen- 
schaft 2100. 4390; Nie- 
dersachsens 394 
Quellen u. Forschgn.: 
a. d. Geb. d. G. 383; 
z. braunschw. G. 396. 
2700; z. G. d. Domini- 
kanerordens 788; z. 
hess. G. 2691; z. G. d. 
Juden 3051; z. Kirch.- 
u. Kultur-G. v. Els.- 
Lothr. 26% 
Quellensammlung: z. dt. 
G. 1099; z. G. d. dt. 
Reichsverfg. 449; d. Ges. 
f.schlesw.- holst. G. 2699 
Quente 1076. 3378 
Quesada 881 
Quilling 3411 
Quoidbach 3502 


*149 


Rabe v. Pappenheim 353 

Rachfahl 2154 

Rademacher 1001. 3363 

Radowitz 4368 

Raebiger 4095 

Rahn 2291. 2801. 3249 

Ranck 968 

Ranftl 1353 

Rapp 942. 2122 

Raspe 2982 

Rast 1519 

Rathgens 3643 

Rattay 3234 

Rauch, v. 424 

Rauers 2236 

Rauter 1207 

Rawitscher 680 

Reallexikon 988. 3344 

Rebensburg 3337 

Rebiczek 959 

Rebmann 209 

Recke 1881. 2901 

Recueil des: Lettres mis- 

sives 1477; Instruc- 

tions donn. aux am- 
urs de France 

461: Ordonnances des 

Pays-Bas 1478 

Reden, v. 784 

Redenz 2883 

Redlich, O. R. 3835. 

4243 

Redlich, Osw. 265. 274. 

Reetz 4528 [2586 

Regensberg 2130 

Regesta: Chartarum Ita- 

liae 458. 2786; Epi- 

scoporum Constant. 

2739; Pontificum Ro- 

man. 460 

Regesten: aus in- u. aus- 

länd. Archiven 2722; 

d. Erzbischöfe v. Köln 

434; d. Erzbischöfe v. 

Mainz 433; d. Mark- 

grafen v. Baden 426. 

2737; d. Pfalzgrafen a. 

Rh. 430 

Regino v. Prüm 1069 

Registres de l' Eglise ref. 

néerl. 465 

Regula 3961 

Rehfeldt 1134 

Rehme 2788. 

Reich 3231 

Reichel, E. 1689 

Reichel, G. 3307. 3329. 

4099 

Reichel, O. 4356 


*150 


Reichert 1164 
Reichhardt 3318 
Reichmann 1418 
Reichsregisterbücher 
1392 
Reichswald b. Nürnberg 
Reicke 180 [3002 
Reiff 1827 
Reifferscheid 922 
Reimann 3203 
Reimchronik d. Appen- 
zellerkrieges 3681 
Reimers 829. 1245 
Reinbot v. Durne 3638 
Reinecke, K. 186 
Reinecke, P. 3355. 3401 f. 
Reinfried 620. 3440 
Reinhard 4348 
Reinhold, E. 2003 
Reinhold, P. 3578 
Reinstorf 354 


Reißenberger 4083 
Reißner 1395 

Reiterer 3281 
Reitsma 846 
Reitzenstein 1012 
Remling 819. 1986. 3143 
Renaud 4482 
Renger 771 

Rengger 1894 

Renz 522 

Ressel 659. 2976 

Rett 806 

Reu 1387 

Reubel 3409 
Reumont 3487 
Reusch 1023 

Reuss 1664. 1984. 3672 
Reuter, W. 1117 
Reutter, H. 500. 4009 
Revellio 1591 
Reventlow zu 4441 
Reverdy 1065. 3467 
Reyburn 3864 
Reynaud 1151. 3589 
Rhenius 381 

Rheude 285. 289 
Rhyn, v. 1830 
Rjasanoff 2109 

Ricci 1129 

Richter, E. 2190 
Richter, Gr. 1161. 1384. 
38 


33 
Richter, Hel. 3276 
Richter, Hub. 4454 
Richter, J. H. 828 
Richter, Jul. 3198 


Alphabetisches Register 


Richter, M. 3872 
Richter, P. 532. 1260 
Richter, P. E. 190 
Richter, W. 3223 
Richter, Wern. 717 
Richter-Heimbach 956 
Richthofen, v. 368 
Ridder, de 1991 
Riedel 723 

Rieder, J. 516 

Rieder, K. 1319. 2265. 
2739 

Riedner, O. 2732. 3463. 
3747 


Riedner, W. 851 
Riemer 1845. 3257 
Riese 3406 
Riesenfeld 891. 1811 
Rieß 1876. 2087 
Riezler 230. 507. 2837. 
4034 
Riezler-Festschrift 78 
Ring 470. 917 
Ringholz 804 
Rintelen 3026. 3086 
Rippmann 3178 a 
Risch 2269 

Rist 2091 

Ritter, G. 2216 
Ritter, H. 3120 
Ritter, M. 3226 

Ritt inghaus 4519 
Ritzler 944 * 

Rivari 3856 

Rivière 3508 
Robertson 1797 
Rockinger 1292 
Rodenberg 1146. 3772 
Roder 745. 929. 2778 
Rodewald 1671. 3181. 
Röckemann 3285 [3942 
Rödding 1622 
Roeder, v. 1837 
Rögele 1982 
Römerkriege 1011 


Rörig 3592 
Roeschen 2673 
Roger 3401 
Rohde, G. 4147 
Rohde, H. E. 1236 
Rohr, v. 3120 
Rolff 2947 

Rolfs 1487 
Roller 3999 
Roman, J. 2587 
Ronneberger 4092 
Roos 3222 
Rooses 3244 


Ropp, v. 2987 

Rose, A. 1927 

Rose, J. H. 4137 

Rose, W. 778 

Rosenbaum 2243. 2506 

Be 1575 
sengren 1511 

Rosenmöller 4146 

Rosenstook 3590. 3594f. 


Rosenthal 754. 1357. 
Rost 2567 [2337 
Roth 2128 


Roth, F. W. E. 387. 
1330 

Roth, Fr. 1449. 3908 

Roth, K. 2939 

Roth, P. 2797 

Roth, V. 923. 3241. 3269 

Rothacker 486 

Rothbarth 1238 

Rothert, H. 794 

Rothert, W. 2129. 2179. 
2681. 4257. 4308. 4450. 
4456 

Rothmann 355. 3370 

Rothschild 3052 
Rotscheidt 844. 148ba. 
1533. 3182. 3193. 3945 
Rottmanner 2039. 2272 
Rub 928 | 

Rubin 2112 

Ruckstuhl 2199 
Rudert 1767. 3928 

Rudkowski 2104 

Rudolphi 1854 

Rübel 1085 

Rückert 812 

Rüegg 1335 

Rühlemann 565. 2887 

Rüsch 1993 

Rüsen 3537 

Rueß 3100 

Rüthning 2875 

Rukser 1081 

Runge 559 

Rustenbach 831 

Rzehak 992 


Saager 1828. 
Saalfeld 2219 
Sach 3517 
Sachse 874. 3214. 4103 
Sachsse, C. 3868 
Sacramentarium Fuld. 
Sagher, de 3715 [1161 
Sahm 599. 4119 

Sailer 1396 


2082 


Salfeld 1764 


Salimbene 3655f. 


|a 


Salis 1171 

Salomon 3661 a 

Salz 697. 3010 

Salzer 2067. 4210. 4367 
Samuel, S. 3053 

Samuel, V. 3702 

Samwer 4378 

Sandemann 1923 

Sander 3366 

Sander, H. 1919 

Sander, P. 658. 3010 

Sarason 4458 

Sarmenhaus 3975 

Sarrazin 1476 

Sassen 1583 

Sattig 4267 

Sattler 1607 

Sauer, E. 4201 

Sauer, H. 1576 

Sauer, J. 816. 1091. 2806 
Sauerland 3684 

Saur, J. 901. 3239 
Sauter 3660 

Saxer 1783 

Schaake 3152 

Schach 4171 

Schacht 358 

Schädrich 1766. 4149 
Schäfer, D. 442. 485. 
1110. 2352. 2510. 2760. 
2793. 2824. 2850. 2907. 
2975. 3019. 3021. 3225. 
3927. 3978. 4269. 4389. 
4420. 4422. 4435. 4513. 
4515. 4525. 4548 
Schäfer, K. H. 285.1192. 
1197. 1229a. 3666. 3713 
Schäfer, W. 662 
Schafmeister 1538 
Schagen 2041 

Schairer 3763. 4174 
Schambach 1131. 3567 
Schapper 1263 

Scharf 3706 

Scharfenort, v. 2502. 
3119 

Scharlach 4372 

Schatz 451. 2303 

Schaudig 811 

Schauffler 4182 

Schaumkell 2283 

Scheel 1412 

Scheffler 1206 
Scheibeck 4293 
Scheiding 3962 

Scheins 4156 

Schelenz 965 

Schell 1666 

Schellberg. 1853 


Alphabetisches Register 


| Schellhass 173. 1613. 


2471. 3948 
Schelling 2048 
Schelven, van 3947 
Schempp, v. 1747 
Schepelmann 3667 
Scherer 2038 
Scherg 1303 
Scherlen 336. 428. 2743 
Scherr 4248 
Scherwatzky 2878 
Scheuffler 1438 [2571 
Schiaparelli 258. 261. 
Schiedermair 3274. 4196 
Schiefer 2933 
Schiemann 4407. 4443 
Schierghofer 963 
Schieb 1517. 2729f. 
3681 

Schiffmann 450. 2775 
Schiller, E. 3751 
Schiller, Fr. 1793 
Schilling, A. 3890 
Schilling, H. 4047 
Schillmann 3762. 3781. 
4531 

Schimmelpfeng 2254 
Schimmelfennig, v. 366. 
Schinzel 2259 [636 
Schipke 863 

Schlachter 3477 
Schlachtfelder, Dt. 777 
Schlatter 2532 
Schlecht 1132. 1219. 
3694 [4352 f. 
Schlegel, Dor. 2065. 
Schlegel, Fr. 2065. 4353 
Schlenz 1784 
Schlieffen, v. 776 
Schliz 980. 1045. 2965. 
3346. 3356 f. [2849 
Schloesser 1741. 2308. 


| Schlözer, v. 4411 


Schlossar 2286. 2473 
Schlosser 2827 
Schmaus 3430 
Schmeidler 1133 
Schmerber 1507 a 
Schmid, B. 480. 2814 
Schmid, E. v., 4379. 4384 
Schmid, Geo. 2726 
hmid, H. A. 1610 
Schmid, Jos. 421 
Schmid, Osw. 4140 
Schmid, P. 3862 
Schmidgall 853 
Schmidlin 2834. 3936 
Schmidt, Alf. 624 
Schmidt, Benno 2781 


*151 


Schmidt, Bernh. 2814 
Schmidt, Eberh. 2955. 
4073 
Schmidt, Edua. 4254 
Schmidt, Ernst 3393 
Schmidt, Ferd. 1531 
Schmidt, Frz. 1580. 3992 
Schmidt, Fr. 707. 1692. 
2211. 3251 
Schmidt, Günth. 2941 
Schmidt, H. 2340 
Schmidt, Hans 2812 
Schmidt, Harry 4071 
Schmidt, Herb. 4403 
Schmidt, Herm. Jos. 
3513 (3425. 3431 
Schmidt, Ldw. 1043. 
Schmidt, M. C. P. 566 
Schmidt, Otto Ed. 1886 
Schmidt, R. R. 980. 
3338 
Schmidt, Rich. 1606 
Schmidt, Rob. 2019 
Schmidt, Ulr. 3136 
Schmidt, W. 3172 
Schmidt, Wilh. 1759 
Schmidt, Val. 1272. 2727 
Schmidtborn 2946 
Schmidts, M. 784 
Schmieder 577 
Schmitz, C. 3818 
Schmitz, Karl 2576 
Schmitz, Ldw. 4300 
Schmitz-Kallenberg 
2704. 3780 
Schmoller 1755. 2074. 
Schmude 4474 [4485 
Schnabel 1782. 4032 
Schnackenburg 1951 
Schnaubert 2044 
Schneid 1578 
Schneider, Br. 3084 
Schneider, E. 2844 
Schneider, Fed. 1127. 
1185. 2932 
Schneider, Ferd. Jos. 
1603. 1790f. 
Schneider, Fr. 900 
Schneider, Frz. 2032. 
4343. 4355. 4390 
Schneider, Herm. 3421 
Schneider, Karl 2182 
Schneider, Pet. 2550 
Schneller 346 
Schnepp 732. 3044 
Schneppe 20508 
Schnitzer 1309. 1334 
Schnizlein 510. 866 
Schnorr 361 


*152 


Schnütgen 2257 
Schober 3546 

Schön, Fr. 897 

Schön, Th. 2641 
Schönach 1208. 2687 
Schoenaich, v. 1862 
Schönbeck 1851. 4233 
Schönberg 2961 

Schöne 3155 
Schönfelder 1161 
Schönherr 2915 
Schönholz, v. 4211 
Schönsteiner 1768 
Schöppe 1460 

Schött 2042 

Schöttle 2607. 3313 
Scholl 4463 

Schollen 3304 

Scholler 3986 

Scholz, A. 1389 
Scholz, H. 2046 
Scholz, R. 3658f. 3661 f. 
Schoof 233. 2557 
Schornbaum 1498. 1514. 
Schott 814 [4523 
Schotte 4160 
Schottenloher 1620. 
Schottenloher 1620. 3818 
Schrader, H. 3727 
Schrader, O. 3341 
Schrafel 1848 [3990 
Schreiber 595. 2909. 
Schreibmüller 527 
Schrempf 1786 
Schreuer 3439 
Schrevel, de 1536 
Schrieder 1813 
Schriften d. Ver. f. Ref.- 
G. 1408 

Schröder, A. 512 f. 3540 
Schröder, C. 550 
Schröder, E. 852. 1007 
Schröder, H. 1949 
Schröder, K. 3636 
Schröder, R. 3741 
Schröpfer 1737 

Schrörs 26%. 4517 
Schröter, A. 714 
Schröter, G. A. 1724 
Schrötter, Fr. v. 294. 
306. 308. 1755. 2621 
Schrötter, R. v. 4076 
Schrohe 290. 473 
Schubert, E. 2268 
Schubert, H. v. 3126 
Schubert, P. 611. 2916 
Schuchhardt 1075. 3379. 
Schück 4172 [3507 
Schüller 483. 824 


Alphabetisches Register 


Schüßler 2116 
Schütte 2554. 3301 
Schuhmacher, A. 2991 
Schuhmacher, K. 3944 
Schuhmann 1312 
Schulenburg, v. d. 327 
Schuller 1439 
Schullerus 245 
Schulte, Al. 825. 1962. 
3059. 4280 
Schulte, Lamb. 759.1322 
Schultheiß 654 
Schultheß 3397 [1803 
Schultheß-Rechberg 
Schultz-Johnson 3827 
Schultze, A. 1154 
Schultze, Joh. 1567 
Schultze, Max. 1837. 
1854. 1936 Ä 
Schultze, S. 570 
Schultze, Siegm. 569 
Schultze, Walt. 2081. 
Schultzen 830 [4388 
Schulz, Fr. Tr. 907. 916. 
1355 
Schulz, Hans 4200 
Schulz, Kurt 625 
Schulz, Marie 2707 
Schulz, W. 3613 
Schulz, Walt. 1028.1059. 
3366. 3461 
Schulz-Gerhard 3827 
Schulze, Dan. Fr. 2910 
Schulze, Fr. 326. 1840. 
1863. 1911 
Schulze, Hans 3166 
Schulze, Th. 4316 
Schulze-Smid 4309 
Schumacher, K. 985. 
Schurz 4375 [4020 
Schuster, Geo. 313. 2155. 
2898. 4370 
Schuster, Hnr. M. 764 
Schwab 883 
Schwabacher 3054 
Schwabe 3213 
Schwach 3427 
Schwalm 3655 
Schwanneke 1562 
Schwartz, Gerh. 1114 
Schwartz, Hub. 2634 
Schwartz, Paul 3187 
Schwartz, Th. 1246 
Schwartz, Wilh. 3298 
Schwarz, B. 1483. 2738. 
3913. 4022 
Schwarz, F. 191 
Schwarz, J. 740 
Schwarz, R. 3147 


Schwarz, W. E. 1475 
Schwarzenberg 4473 
Schweizer, J. 3907 
Schweizer, P. 3591 
Schweizer-Sidler 1046. 
Schwemer 2175 [3434 
Schwenckfeld 3827 
Schwerdfeger 3931 
Schwerin, v. 3056 
Schwietering 3518 
Scriba 4391 

Scriptores rer. Merov. 
1061. 3462 
Sedelmayer 514 
Seeanner 482 

Seeck 1041 

Seehausen 1343 
Seeholzer 3103 

Seeliger 658. 2974. 3489. 
3501. 4525 

Seelmann 2563 
Seemüller 405 

Seger 3383 

Segmüller 1495 
Segur-Cabanac 4399 
Sehling 1388. 2930. 3915 
Seibel 1696 

Seidel, K. 834 

Seidel, P. 1714. 1809. 
Seidel, V. 1150 [2957 

Seidlitz, v. 904 

Seifart 3295 

Seifert 4306 

Seiler 936. 3649 
Seillière 4185 

Seitz 182. 2294 

Sell 2136 

Sellmann 3473 

Sellschopp 1682 
Sembritzki 1791 
Semrau 3260. 3798. 4205 
Sepp 3508 a 

Seppelt 1227. 1323. 3754 
Seraphim 583 

Serena 3789 

Serrigny 4434 
Seuberlich 448. 924 
Seyfarth 962 

Seyfert 1961 

Seyffarth 1875 

Show 4529 

Siebeck 1617. 

Sieber, J. 1259 

Sieber, S. 3325 
Siebert 820 

Siebert, A. 4468. 4470 
Siebert, K. 4553 
Siebmacher 284. 2591 

Siebrecht 538 


Siegel 3115 

Siegert 32% 

Siegl 1656 a. 4234 
Siemens 1095 

Sieper 2285. 4520 

Sie veking 1994 
Sigismund 4110 
Silberstein 3037 

Sillib 4113 

Silva, v. 2825 

Simmel 4180 

Simons 1529. 3865 
Simson, B. v. 1068 
Simson, P. 597. 2910. 
Singer, A. 4437 [3846 
Singer, H. 3606 
Singer, S. 239. 935. 950f. 
Siwinna 784 (960. 1174 
Sixt 1020 

Skalsky 3175. 4094 
Skedl 3085 

Skirl 596 

Sloet 2784 

Smend, G. 3217 
Smend, R. 749. 3065 
Smith, Fr. 1202 
Smith, P. 3859 

Söhn 2995 

Sohm 1452 

Solleder 1570 

Solmi 2579 

Sombart 3038 

Sommer 2986 
Sommeregger, F. 2230 
Sommeregger, K. 1952 
Sommerfeldt 344. 684. 
1248. 1544. 1706. 2645. 
2647. 2650. 2669. 3218. 
3683. 4203 [4030 
Sophie, Kurf. v. Hann. 
Sophie Dorothée 4033 
Sorgenfrey 641 
Sosnosky, v. 2132 


Spahn 1631 
Spamer 1306 [2887 
Spangenberg, C. 565. 


Spangenberg, H. 1257 
Sparmberg 409. 4021 
Spatz 479 

Specht, Th. 3192 
Specht, W. 2716. 2902. 
Sperber, H. 2543 [3687 
Sperber, R. 3125 
Spieß, D. F. 721 
Spieß, K. 3120 
Spirkner 3046 

Spitzer 3506 
Splittgerber 1547 
Sprater 3410 


Alphabetisches Register 


Sprecher 1905 

Spreter 815. 4161 
Springer 4173 
Sprockhoff 1090 

Srbik 2721 

Saymank 2100 [2683 
Staatsmänner, Preuß. 
Staatsverträge, Österr. 
2721 

Stackelberg, v. 2654 
Stadsrekeningen v. Lei- 
den 1253 [1255 
Stadtbuch, Wismarsch. 
Stadtrechte, Oberrhein. 
2778 

Ständeakten, Kurmärk. 
Stahl 4367 [3960 
Stammler 4143 

Stange 304. 2818 
Stapper 1304 

Starzer 414 

Stauff 1223 
Stavenhagen 2652 
Stead 3533 

Steffen 4345 

Steffens, H. 1834 
Steffens, W. 4269 
Stegemann 360. 696 
Stehle 1777 

Stehlich 1736 

Stehlin 1362 

Steichele 512 

Steig 1842. 2057 a. 2060 
Steilen 3267 

Stein 1521. 4086 
Stein, W. 1283. 2759 
Steinacker 4024 
Steinbeck 4505 
Steinberger 1186. 1518. 
3508a. 3653 

Steiner 969 

Steinert 573 
Steinhausen 3277 
Steinhauser 813 
Steinherz 1472 
Steinlein 1415 
Steinmann 792 
Steinmetz 1018. 1987 
Steinmeyer, v. 3191 
Steins 724 

Steinwachs 2013 
Steinwenter 3996 
Stelzner 363 

Stengel, E. 267. 1064. 
2757 

Stengel, W. 920. 1616. 
3266 

Stenzel 2481. 3708. 4003 
Stephan 4461 


*153 
Stern, A. 2072. 2097. 
Stern, M. 2713 12200 
Steurich 590 
Sthamer 3600 


Stieber 2938 

Stiebitz 2035 

Stieda 703a. 2022 
Stierling 1688 

Stiewe 674 

Stiftungen, A. H. 
Franckes 1683 
Stimming 3377 
Stocmeier, v. 3324 
Stölzel 3072. 3743 
Stölzle 3205 

Stössel 2528 

Stolz, E. 3138. 3767 
Stolz, O. 765. 2828. 3069 
Stolze, W. 2138 
Stotzingen, v. 2633 
Sträter 4498 
Strakosch-Freytag 2094 
Strakosch-Graßmann 
Straßburger 1996 [669 
Stratner 673 

Straub 725 

Straus, R. 1160 
Strauß, M. 1916 
Strecker 3670 
Streitschriften 3658 
Strich 4040. 4044. 4052 
Stricker 626 

Strieder, J. 1375 
Strieder, W. 902 
Strnad, P. 3691 
Strnadt, J. 750 

Strobl 3793 

Stroedicke 2606 

Ströhl 2593 [2649 
Studien z. Fugger-G. 
Studien u. Texte, Re- 


formationsgeschicht!. 
Studt 365 [3818 
Stübel 4116 


Stückrath 1818 
Stümcke 2332 

Stützel 618 

Stuhl 234 

Stuhlfath 1066. 3471 
Stuhlmann 4156 
Stumm 1612 

Stumpf 952 

Sturm 3552 

Stutz 609. 1572. 3097. 
3099. 3750 

Sury d’Aspremont 2833 
Suchier 3090. 3221 
Susta 1467. 3904 
Swarzenski 915 


2154 


Sywall 4275 

Szädeczky 2977 
Szezeponik 1548 
Szombathy 991 


Taar 1781 

Tacitus 1046. 3434 
Tagebuch e. freiwill. Jä- 
gers 1868 

Tamassia 3418 a 

Tang 2042 

Tangl 3479 

Taranger 3740 
Tarneller 228 
Taschenbuch, Goth. ge- 
neal. 2630 

Tauler 3760 

Tavernier 870 [3009 
Techen 442. 1255. 2760. 
Techtermann, de 3752 
Tenckhoff 3154. 3622 
Tenhaeff 2580 
Teschemacher 2201 
Testament, Das nieder- 
Tetzner 3955 [dt. 1386 
Teuffel 3522 

Teutsch 501. 3979 
Thaemert 3953 

Thamm 2896 

Theloe 1162. 3612 
Themessl 296 

Thenius 4075 

Theobald 1470 [237 
Thesaurus linguae lat. 
Thiel 413. 616. 679. 2723. 
Thiele 4215 [3930 
Thieß 4187 

Thilo 655 

Thimig 928 

Thimme, F. 2081. 4388 
Thimme, H. 1565. 2981. 
Thomas 3202 [3684 
Thompson 256 
Thronfolge, Die braun- 
schw. 4387 

Thürheim 1830 

Tjaden 2874 
Tiedemann 1337 

Tietze 469 

Tigges 628 

Tilger 3160 

Timm, H. 3252 

Timm, R. 3553 
Tinnefeld 552 
Tippmann 1265 

Toberg 1558 

Tobler 1441 

Toennissen 553 
Toischer 4101 


Alphabetisches Register 


Toller 4059 

Torelli 2786 
Tourneau 3106 
Transehe, v. 2666 
Trautmann, C. 1137 
Trautmann, K. 3283 
Trautner 3177 
Trautwein 4488 
Traversa 1209 
Treitschke, v. 2234 
Treixler 2830 
Trenkel 3390 
Trincker 601 
Trippenbach 2639 
Troeger .1838 
Troeltsch 3173 
Troitzsch 666 
Tronnier 1329 
Troschel 4279 
Trotter 3551 
Trouchin 784 
Trummel 1898 
Tschackert 1489 
Tscherny 784 
Tschersich 3168 
Tschirch 3687 
Tuček 3559 
Tuckermann 2522 
Tumbült 280. 3737 
Tummeley 1010 
Tusel 495 


Ubbelohde 208 

Ubisch, v. 1965 
Uckeley 3957. 4211 
Uderstädt 1659. 4066 
Uebersberger 490 

Uhl 1096 

Uhland 2054 [4455 
Uhle 3096. 3896. 4027. 
Uhlhorn 301. 910 
Uhlich 4480 

Uhlirz 259. 1120 
Ulmann 4274 

Ullrich, H. 2841 
Ullrich, J. 3290 

Ulrich v. Richenthal 
Ulrich, K. 2894 [1237 
Ulrich, O. 4057 

Ungar 939 

Unger, R. 4353 

Unger, W. v. 1829. 1839. 
Unholtz 718 [1913 
Uniacke 4418 
Unterhorst 2984 
Unterrichter, v. 337 
Unwerth, v. 1051 
Urbanek 1217 

Urbare, Gst. 450. 2775 


— 


Urkunden z. Camin. 
Bist.-G. 445 

Urkunden u. Akten- 
stücke z. G. d. Kurf. 
Friedr. Wilh. 1624 
Urkunden u. Regesten 
z. G. d. Rheinlande 
3684; d. St. Rufach 
2742 

Urkundenbuch: Appen- 
zell 2729; Bero Münster 
2731; Braunschw. 2761; 
Sächs. Franziskaner- 
prov. 411; Klost. Fulda 
2757; St. Gallen 2730: 
Hans. 2759; Heilbronn 
424; Klost. Heilig- 
kreuztal 425; Hochst. 
Hildesheim 441; Ho- 
henlohisches 2736; 
Krummau 2727; Leip- 
nik 418; Mecklenb. 
444. 2768; Württb.2734 
Urkunden-Regesten a.d. 
Dek.-Arch. Stilfes 2726 
Utsch 1816. 3007 
Uttendörfer 1684 


Vadian 3829 
Vahlbruch 4304 

Vahle 4326 

Valdenaire 2062 
Valentin 2110 
Vallensia 3826 

Vargas, de 4409 

Veeck 1457. 3838 
Veen, van 1535. 3947 
Vegesack, v. 1232 
Velden, v. den 465 
Veltze 4268 

Veress 1474. 3898 
Verkooren 437 

Vermeil 2258 
Veröffentlichungen d.: 
Komm. f. neuere G. 
Österr. 2685; d. Hist. 
Komm. d. St. Frankf. 
a. M. 2692; desgl. f. 
Hess. u. Wald. 392. 
2697; desgl. f. Nassau 
2693; desgl. f. Pom- 
mern 398. 2702 
Verriest 2751 

Verzeichnis d. Hss. d. 
Hist. Arch. d. St. Trier 


Vesper 4175 [386 
Vidal de la Blache 4253. 
Vierling 1649 [4272 
Vietor 4442 


Vigener 433. 789. 3745 
Villari 3661 

Villatte des Prugnes1928 
Vinogradoff 3501 
Viollier 3352 f. 

Vita sancti Burkardi 
Vitzthum 3262 [3474 
Vivell 1183 

Vockert 3015 

Völker 1409 

Völkle 2124 

Vogel, P. 2260 

Vogel, W. 2021 
Vogelgesang 3014 
Vogelsang 912 

Voges, H. 3912 

Voges, Th. 1005. 3416 
Vogt, E. 433. 4410 
Vogts 3254 

Voigt, Chr. 558. 1697. 
Voigt, Fr. 557 [3985 
Voigt, K. 3510 
Voigtländer 2672 
Vojtisek 413 

Volf 1493 

Vollheim 2015 

Vollmer, A. 542 
Vollmer, B. 705 
Voltelini, v. 492. 751 
Voltz 2483 

Volz 1701. 4124 

Vom Berg 1708 

Von unsern Vätern 2678 
Vorberg 788. 1942 

Vor 100 Jahren 1878 
Vorländer 1780 

Vos 3885 

Voß, v. 4281 

Vota 583 

Vreese, de 2750. 3771 
Vystyd 1184. 3650 


Waas 1546. 3614 
Wachsmuth 2056 
Wachstein 3051 
Wachter 177. 1471 
Wackernagel 1311 
Waddington 582. 2895. 
Wäschke 2884 [4133 
Wätjen 3050 

Wagner, E. 3358 
Wagner, K. 4217 
Wagner, M. 731 
Wagner, P. 773 
Wagner, W. 4303 
Wahl, A. 1942. 4242. 
4311. 4386 

Wahl, E. 3469 

Wahle 1016. 3067 


Alphabetisches Register 


Waizenegger 1903 
Waldenfels, v. 3044 
Waldner 3732 
Wallis 2033 
Wallmenich, v. 4034 
Walter, E. 3382 
Walter, Fr. 1983. 4286 
Walter, K. 481 
Walter, Th. 1453. 2742 
Walther, A. 1258. 3866 
Walzel 3236 
Wangenheim, v. 4227 
Wannow 1549 
Wantoch-Rekowski 2090 
Wappler 1459 
Warichez 1748 
Warncke 1326 
Warnke 1844 
Warren 4209 
Warschauer 2772. 4013 
Wartmann 505 
Waschnitius 3451 
Wasmann 3625 
Wastian 2651 
Wauer 675 
Weber 1366 
Weber, Fr. 229. 995 
Weber, G. A. 1609 
Weber, O. 2677. 2822 
Weber, P. X. 1299 
Weber, W. 2982 
Weber v. Rosenkrantz 
Webster 4289 [2667 
Wecken 371 
Wedel, v. 1838 
Weese 2302. 4551 
Wegner 726 
Wehmann 695 
Wehrhan 2312 
Wehrmann 1389. 2903. 
Wehsarg 3755 [3216 
Weidauer 4504 
Weimar in d. Freiheits- 
kriegen 1840 
Weimann 2949. 3057 
Weingärtner 4153 
Weinitz 4117 
Weinzieher 709 
Weis, K. H. 3918 
Weise, G. 2926 
Weistümer: Öst. 451. 
2776; d. Rheinprov. 
454. 2782 
Weiß, E. 1611 
Weiß, G. 2034 
Weißbrodt 1386 
Weißenborn 653 
Weißler 3075 
Weizsäcker 753 


*155 


Welcker 998 
Welfenfürsten 2798 
Weller, A. 3629 
Weller, K. 2736 
Wels 1604 
Welsch 2264 
Weltzien 889 
Welz 2534 
Wendland 4056. 
4360. 4503 
Wendling 2054 a 
Wengler 3366 
Wenke 1169 
Wentscher 2296 
Wentzcke 1345. 2100. 
2102 a. 2852. 4299. 4390 
Wenzel, A. 678 
Wenzel, E. 772 
Werdermann 1106 
Werken d. Ver. tot 
uitg. d. bronnen v. h. 
oude vaderl. recht 2784 
Werle 2565 
Werlhof 1732 
Werminghoff 612. 1191. 
Wernecke 2886 [2925 
Werner 1022. 3407 
Werner, J. 210 
Wernert 3354 
Wernicke 323. 3973 
Wesemann 446 
Wessel 1868 
Westenholz, v. 1142 
Westernhagen, v. 373 
Wetterer 3768 
Wettstein 504 
Wetzel 518 
Wetzstein 3199 
Weyden 2064 
Weyersberg 2615 
Weyman 3303 
Whitney 3511 
Wibel 439 
Wichmann 3529 
Widmann 1552 
Widukind 1100 
Wiebach 2993 
Wieber 2187a 
Wiechel 3307 
Wieczorek 3618 
Wiedemann 3626. 4346 
Wiedemann-Warnhelm 
Wiederhold 2787 [2103 
Wiegand 4414 
Wiegard 3210 
Wienecke 875 
Wieneke 2053 
Wieser, H. v. 2583 
Wieser, Th. 734. 1515 


4163. 


*156 


Wilberg 2604 
Wilcke 1006. 3384 
Wilckens 375. 2218 
Wild 2102 
Wilke 3446 
Will 299 
Willkomm 1365 
Wilmanns 1832. 4243 
Wilmersdoerffer 509 
Wilhelm 3623. 3628. 
3637. 3758. 3761. 8792 
Wilpert 3534 
Wils 3194 
Wilser 986 
Wiltberger 2106 
Wimmer 3350 
Winckelmann 1569. 
3786. 3987 
Windel 4102 
Windelband 1758. 4151 
Windrath 2297 
Windthorst 4469 
Winkler, A. 1444 
Winkler, E. 3505 
Winter, G. 451 
Winter, Z. 3980 
Winterer 818 
Winterfeld, v. 3231 
Wintruff 3710. 3716. 
Wintterlin 4321 [3773 
Wintzingerode, v. 376 
Wirth 3235 
Wirtz, L. 3431 
Wirz, H. G. 1293 
Witt, F. 197 
Witt, J. de 1625 
Witte, H. 589. 946 
Witte, K. 1956 
Wittichen 2067. 4210 
Witting 4431 
Witzleben, v. 2252 
Wlaschütz 1934 
Woelcke 1000 [245 
Wörterbuch, Siebenb. 
Wohlwill 1992. 4310 
Woidschützke 2184 
Woinovich, E. v. 2127 
Woinovich v. Belobres- 
Wolf, O. 3677 [ka 1918 
Wolf, W. 844a 
Wolkan 1220 


Alphabetisches Register 


Wolff, A. 1575. 3748 

Wolff, E. 1600 

Wolff, Geo. 999. 3393. 

Wolff, H. 4554 [3412 

Wolff, K. F. 948 
Wolff, R. 1715 

Wolff, W. 1456. 3886 

Wolfram 2288 

Wolpers 1633 

Woltmann 1136 

Wonisch 790 

Woringer 782. 1899. 
1960. 2643. 3116. 4109. 
Worp 3910 (4199. 4204 
Wostry 4292 

Wotschke 1465. 1679. 
3874. 3894 f. 3959 

Woyte 983 

Wrede 242. 2555 
Wretschko, v. 3190 

Wülk 2942 


Wuhrmann 1382. 3862 
Wulffius 192. 2287 
Wumkes 849 
Wunderlich, Br. 2914 
Wunderlich, H. 238 
Wunderlich, K. 4258 
Wundrack 2009 
Wustmann 576 
Wuthe 4320 
Wutke 399. 3531 
Wutte 415 
Wymann 805. 1401. 
1621. 4078. 4198 
Wyndelts 2658 


Yernaux 1261 


Zantopf 2205 

Zaretzky 1490 

Zauner 3250 

Zedler 1328. 3785 
Zedtwitz, v. 324 

Zeh 3271 

Zehntbauer 1655. 2934 
Zeller, A. 475 [3861 
Zeller, J. 1119. 3137. 
Zeller-Werdmüller 3249 
Zellfelder 3705 


Zelter 4177 
Zeltner 2979 
Zemp 2304. 3249 
Zenetti 2293 
Zesiger 661 
Zeitung, Spenersche 
1878 
Zetzner 1664 
5 449. 2774 
ie r, v. 4127 
Ziegler, L. 742 
Ziegler, Th. 4181 
Ziehen 3197. 4516 
Ziekursch 3805 
Zielenziger 1662. 2990 
Zieler 3259 
Ziesemer 1277 
Zillessen 2031 
Zimmerer 1473 
Zimmermann, v. 4287 
Zimmermann, A. 4483 
Zimmermann, B. 378 
Zimmermann, H. 1545 
Zimmermann, Hnr. 
1141. 3607 
Zimmermann, N. 1817 
Zimmermann, P. 1637. 
2599. 2625. 2798. 4058 
Zinck, P. 3334 
Zingeler 2080. 4376 
Zingsheim 3742 
Zink 671. 2856 
Zinkgräf 1699 
Zivier 2771 
Zmigröd-Stadnicki 3542 
Zobel 4079 
Zopf 3832 
Zorn 4438 
Zottmann 1614 
Zscharnack 1480 
Zschommler 380 
Zucchetti 458 
Zum Winkel 2906 
Zunftrollen 666 
Zwehl, v. 4285 
Zwerger 3198 
Zwingli 1380 
Zwingliana 1422. 3862 
Zwingmann 4037. 4170 
Zycha 643. 2962 
Zijp 3884 


Druck von B.G. Teubner in Dresden. 


UNIVERSITY OF MINNESOTA 
wils,per n.f.jahrg.17 


Historische vierteljahrschrift 


3 


195 1 


1002 441 210 T