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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XVII. JAHRGANG 1914/15
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE FÜNFUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
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DRUCK UND VERLAG VON B. G.TEUBNER IN LEIPZIG 1916
ALLE RECHTE, BINSCHLIKS8ßLICH DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN,
J303
H623
Inhalt
des siebzehnten Jahrgangs 1914— 1915.
Aufsätse.
Beite
Hagenbring, Paul, Iselins Geschichtsphilosophie i ; . . 465
Soltau, Wilhelm, Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 821
Haller, Johannes, Zu den Marbacher Annalen ie A 848
Stölzel, Adolf, Zur ältesten Anlage Cassels . . . 3 161
Barge, Hermann, Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in
Wittenberg . . 1
Winckelmann, Otto, Über die ältesten Armenordnungen der Re-
formationsseit (1522—1525) . . . 187, 861
Pflugk-Harttung, Julius von, Warschau zur Preußischen Zeit
1795 - 18080 489
Laubert, Manfred, Metternich und: die Kritik der deutschen Presse
an der Revolution in Krakau und Galizien 1846 . . 84
Bergsträsser, SENE Neue zur Geschichte der Berliner
Märztage . 2 A i |
Kleine Mitteilungen.
Seeliger, Gerhard, Das historische und besonders das hilfswissen-
schaftliche Studium an deutschen Universitäten 280
Oßwald, Paul, Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von
Landtagsakten . . . 401
Adam, Bemerkungen über die Res us abe von Landtsgeskten 518
Srbik, Heinrich R. v., Die dreizehnte Versammlung deutscher Histo-
riker in Wien . 147
Gerlach, Walter, Zur Frage der Grundrißbildung der Jontsähen Stadt 508
Lechner, Johannes, Die Reichsacht . . . . . 518
Lehmann, Paul, Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu Se 86
Hesselbarth, Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein . . 229
Salzer, Ernst, Nachruf für Reinhold Koser 595
Neumann, K. J., Nachruf für Wilhelm Wiegand 598
Besprechungen.
Acta, Borussica, Behördenorganisation. Bd. 5. (Seidler). . . 457
Alberti, Wilhelm, Kriegsbriefe aus den nn Bearb.
von R. Brieger. (Schmitt) . p i . 277
Allshorn, L., Stupor mundi. (Hampe) su A aY 688
Askenasy, Simon, Fürst Joseph Poniatowski. (Herrmann) . 274
N 28 1
IV Inhalt
Bandmann, O., Die deutsche Presse und die Entwicklung der
deutschen Frage 1864—66. (Kaeber).
Bannrollen, Die Metzer, hrsg. von K. Wichmann (Könisen)
Below, G.v., Handwerk und Hofrecht. (Seeliger)
Bendel, J., Vita sancti Burkardi. (Levison). m e eoa
Bender, F., Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. (Thimme)
Biehringer, Fr. J., Kaiser Friedrich II. (Hampe) e
Böhtlingk, A., Bismarck und das päpstliche Rom. (Zuchardt) .
Brabant, A., Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im
Kampf mit Friedrich dem Großen. Bd. 2. (Ziekursch) . .
Bruns, Fontes juris romani antiqui. Additamentum ed O. Graden-
witz. (Rabel) *
Buschbell, G., Reformation aia iiano in Italien. (Lulvös)
Buwinchausen- Wallmerode, v., Tagebuch über die Landreisen
des Herzogs Karl Eugen von Württemberg. (O. Weber) i
Caro, G., Neue Beiträge zur deutschen Wirtschafts- und Verfassungs-
geschichte. (Rörig) )
Calvin, Excuse de Noble Seigneur de Bourgogne: Signour de Valais
et de Bredam. publ. p. A. Cartiers. (Loserth)
Chroniken zur Geschichte des Bauernkrieges und der Markgrafen-
fehde in Bamberg. Hrsg. von A. Chroust. (L. v. Winterfeld).
Cramer, F., Römisch-germanische Studien. (L. Schmidt)
Croon, G., Die landständische Verfassung von Schweidnitz und Jauer.
(OBwald) . :
Cuvelier,J., Les e de foyeri en Brabant. (L. v. Winterfeld)
Darmstädter, P., Geschichte der en: und Kolonisation
Afrikas. (Hadank) be er 0 8
Delbrück, Richard, Antike Porträts (Koepp)
Dieterich, A., Mutter Erde. 2. Aufl. (Mogk) T E
Dilthey, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Bd. 2. (Metzger) .
Döberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns Bd. 2. (Vancsa)
Dopsch, A., Die F der Karolingerzeit. Teil 1—2.
(v. Dungern). `
Duhr, B., Geschichte der Jesartan in des Bänder deude Zunge;
Bd. 2 (Loserth) . ; „
Eigenbrodt, A., Bismarck and seine Zeit. (Ludicke).
Einleitung in die Altertums wissenschaft, hrsg. von A. Gercke and
E. Norden. Bd. 1—3. (O. Th. Schulz) :
Entzelt, Christoph, Altmärkische Chronik. Blangenberp)': A
Fabricius, W., Die Grafschaft Veldenz. (G. H. Müller).
Freytag- Loringhoven, v., Die Macht der Persönlichkeit im kriege.
2. Aufl. (Schmitt) .
Freytag-Loringhoven, v., Die Führung in den Henesten Kaa.
Heft 1. (Schmitt).
Gaffron-Kunern, . Denkwürdigkeiten. Beach; von F. Àn:
dreae. (Schmitt)
—
Inhalt
Geerds, R., Die Mutter der Könige von Preußen und England. (Helmolt)
Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. B. 1.
(G. Müller)
Glawe, W., Die Hellenisierung des Christentums. (Windisch) . i
Goetz-Bernstein, H. A., La diplomatie de la Gironde. (Wahl).
Goetz, W., König Robert von Neapel. (Huyskens) . :
Goldhardt, O., Die Gerichtsbarkeit in den Dörfern des mittelalter-
lichen Hennegaues. (Wopfner) .
Guyot, R., Documents biographiques sur J. F. Reubell. (Waas) . T
Hallwich, H., Briefe und Akten zur Geschichte; Wallensteins. (Krebs)
Hashagen, J „ Das Rheinland und die französische Herrschaft.
(O. Weber)
Haß, M., Die kurmärkischen Stände im letzten Drittel des 16. Jahr-
hunderts (OBwald) .
Heidrich, E., Dürer und die Reiden og nene
Heldmann, S., Wie studiert man Geschichte. (Herre) ;
Hobohm, M., Machiavellis Renaissance der Kriegskunst. (v. Liebenso)
Hohenzollern, Prinz Carl von, Meine Erlebnisse während des russisch-
japanischen Krieges. (Schmitt) . ;
Holländer, F., Studien zum Aufkommen städtischer Alison am
Niederrhein. (Oppermann) ;
Holtzmann, R., Französische Varlaanmngsgoschichte. (Finke) . š
Huges, J., Het leven en bedrijf van Mr. Franchois Vranck. (Mentz)
Jecht, R., Der Oberlausitzer Hussitenkrieg. 1. (Wostry).
Jorga, N., Geschichte des osmanischen Reiches. Bd. 6. (SäBheim)
Kauffmann, F., Deutsche Altertumskunde 1. (Ludwig Schmidt) .
Kaufmann, G., Universität Breslau. Festschrift. (Keussen)
Kiener, F., Studien zur Verfassung des Territoriums der Bischöfe von
Straßburg. 1. (Seeliger) .
Könnecke, O., Rechtsgeschichte den: Gesinden: in West- ad Sad-
deutschland. (Th. Knapp). ; TE E
Koepp, W., Johann Arndt. (Heinrich Hoffmann) TE s a
Kornemann, E., Der Priesterkodex in der Regia. (Man)
Kossinna, G., Der germanische Goldreichtum in der Bronzezeit. 1.
(Hoernes) . ;
Krüger, Gustav, Handbuch der Kirchengeschichte. (Grützmacher) ;
Kybal, V., Über die Bedeutung des Generalarchivs zu Simancas. (Herre)
Besrned, M. D., Guide to the Manuscript materials relating to
American History in the German State Archivs. (Daenell).
Lehmann, Max, Historische Aufsätze und Reden. (O. Weber)
Lenz, F., und Unholtz, O., Die Geschichte des Bankhauses Gebrüder
Schickler (Gritzner) . ' ee a
Libri citationum et sontentiarum jóm: 1. ed. B. Bretholz. (Kaindl)
Liebmann, H., Deutsches Land und Volk nach italienischen Bericht-
erstattern. (Joachimsen) . . . .
Malsch, R., Heinrich Raspe. (Stieve)
VI Inhalt
Maltsahn, A. A. v., Die 4096 Ahnen Seiner 8 Kaiser Wilhelms II.
(O. Forst- Battaglia) .
Matrikel der Universität Altdorf. Hreg. von E. v. e
Teil 1—2. (Keussen) . . . í 8
Matrikel der Universität Rostock pep von 4 Hofmeister and
E. Schäfer. (Keussen) TE
Meister, A., Grundriß der Geschichtswissenschaft. (Seeliger) 3
Mentz, G., Handschriften der Reformationszeit. (Bretholz) .
Mettig, C., Geschichte Rußlands bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Bd. 2. (Hoetzsch) . . . á
Meyer, A. O., England und die katholische Kirche nier Elisabeth,
Bd. 1. (Friedensburg)
Meyer-Steinegg, Th., Chirurgische e des: Altertums
(Sudhoff) . l . ne
Mims, St. L., Colberta West India Policy. (Darmstaedter) . ; 8
Mitteis und Wilcken, 5 und Chrestomathie der Papyrus-
kunde. (Eger). T l r
Moltke, Helmut v., Briefe über Zustände ana Begebenheiten in ie
Türkei. 7. Aufl. (Schmitt) ken Say zieht Ale Sao er zur nah, Mi
Müller, Ernst, Cäsarenporträts. (Schulz) TE ;
Müller, G., Die ursprüngliche Rechtslage der Rumänen im eben
bürger Zachsanlande. (Kaindl) . . . 2... e a ne
Nissen, H., Orientation. (v. Scala) . . E
Nistor, J., "Handel und Wandel in der Moldau, (Kaind)). :
Oech ali, W. Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert. (Steiner)
Pastor, L. v., Allgemeine Dekrete der Römischen Inquisition. (Frie-
densburg) asi BE er E E E
Pastor, L. v., Geschichte dr Päpste. Band 6. (Friedensburg)
Philipps on, M., Die äußere Politik Napoleons I. (Fridrichowicz)
Pierron, J. B., Die katholischen Armen. (Heussi) .
Platzhoff, W., Frankreich und die deutschen Protestanten 1570—1618.
(Loserth) .
Proben der Territorialkarte von 1802 des hibtörischen Atlasesı von
Bayern. (G. H. Müller). ;
Quellen zur Geschichte der ontdentachen Kolonien.‘ im 12. bie
14. Jahrhundert, hrsg. v. R. Kötzschke. (Curschmann) ;
Radowitz, Ausgewählte Schriften, hreg. v. W. Corvinus. dae
Reu, M., Mitteldeutsche Katechismen. (G. Müller)
Reinhold, P., Die Empörung König Heinrichs (VII.) gegen seinen
Vater. (Stieve) ;
Riepl, W., Das Nachrichten eisen des: EN (H. Philipp)
Rosenberg: A., Untersuchungen zur römischen Zenturienverfas-
sung. (Mau)
Rupertsberger, M. „Ebelsberg einst und jetzt. Gances)
Schmiedel, H., Nikolaus Lubich. (Scholz)
Seite
114
458
458
184
450
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276
298
807
301
294
242
186
444
142
Inhalt VII
Scholz, R., Unbekannte kirchenpolitische Streitschriften aus der Zeit
Ludwigs des Bayern. (Heusi) . . . 579
Schrecker, A., Das land wirtschaftliche Ba in Anhalt. (Kaser) 577
Schwartz, Edu., Kaiser Constantin und die christliche Kirche. (Mau) 448
Schwartz, P., Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschul-
kollegium. Bd. 8. (G. Müller). . . 146
Show, A. L., Die Kulturgeschichtschreibung Karl Lamprechts (Seeliger) 288
Sophie, Kurfürstin von Hannover, Memoiren und Briefe, a von
R. Geerds. (Helmolt) . . . . . 454
Spangenberg, H., Vom Lehnstaat zum Ständestaat. (Croon) . 1
Staatsverträge, Preußische, aus der Regierungszeit König Friedrich
Wilhelms I., hrsg. von V. Loewe. (O. Weber). . . . 456
Sturm, J., Der e (Schmeid ler) . 106
Survey of the Honour of Denbigh 1884 ed. by P. Vinogradoft
(Liebermann) . 6417
Thenius, W., Die Anfänge des stehenden NN in Kürkschsen,
(Schmitt). . . a e a 802
Treitschke, H. v., Briefe, Bd. 1—2. (Salzer) e e 435, 571
Uhlmann, Joh., Joseph Görres und die deutsche Einheits- und Ver-
Tassungsfrage. (Wentzcke) . . . . 5867
Ulbricht, W., Bunsen und die deutsche Einheitsbewegung. (Valentin) 568
Urkundenbuch der Stadt , Bd. 4 bearb. von J. Ma ck.
(Keussenn )) . e e e
Urkundenbuch, Hansisches. Bd. 10. (Daenell77. 142
Urkundenbuch, Mecklenburgisches. Bd. 28. (Daenell). . . . . 298
Volkslieder, Historische, und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahr-
hundert, hrsg. v. A. Hartmann und H. Abele. Bd. 1—8. (Götze) 582
Waddington, A., Histoire de Prusse. 1. (Ziekur sch) l . 120
Wahl, A., Geschichte des europäischen Staatensystems im Zeitalter
der französischen Revolution. (Salomon) . . 568
Wichmann, K., Die Metzer Bannrollen Teil 1—8. (Keussen) . . . 444
Woods, F. A. The influence of monarchs. (Metzger). . . . . . 245
Zeck, E., Der Publizist Pierre Dubois. (Scholz). . . 0. 14
Zilli kon, G., Untersuchung über den Kölner Festkalender. (Keussen) 442
Nachrichten und Notisen.
Kommissionen: Kommission für neuere Geschichte Österreichs 151. —
Königl. Sächsische Kommission für Geschichte 151. — Badische Histo-
rische Kommission 152. — Historische Kommission für die Provinz
Sachsen und das Herzogtum Anhalt 461. — Monumenta Germaniae
historica 482.
Tagungen: Versammlung deutscher Historiker in Wien 1918 147. — Ver-
band deutscher Geschichtslehrer 150. — Waitzfeier 150.
Erwiderungen und Erklärungen: Fritz Rörig 154. — W. Ohnesorge
— B. Schmeidler 818. — Seeliger, Kritik und Polemik (Max Weber —
Paul Sander) 468.
VIII Inhalt
Ernennungen und Beförderungen: 158, 311, 462, 586.
Bibliographie zur Fremdländischen Geschichte: 159, 819.
Todesfälle: A. Bachmann 590. — W. Barthel 589. — F. L. v. Baumann
594. — E. v. Böhm-Bawerk 598. — P. v. Bojanowski 598. — Th. Brieger
692. — H. Brunner 598. — H. v. Caemmerer 590. — L. Cardauns 589.
— J. Conrad 592. — G. Croon 589. — O. Dähnhardt 589. — F. H.
Dunckelmann 6598. — F. Foltz 589. — H. Geffcken 594. — F. Glase-
napp 592. — A. Grund 588. — B. Hagedorn 589. — P. Hagenbring
588. — H. Hagenmeier 592. — O. Harnack 812. — E. Heidrich 588.
— K. Th. v. Heigel 591. — H. Heineken 590. — Herzberg-Fränkel 168.
— E. Heydenreich 592. — E. Holm 6592. — L. Keller 591. — Kolde
154. — R. Koser 595. — Krosta 818. — F. Kurze 589. — K. Lam-
precht 592. — F. Leo 812. — Lichtwark 312. — Th. v. Liebenau 463.
— J. Luntz 589 — Meili 312. — Eckard Meister 587. — R. M. Meyer
594. — H. Niese 589. — H. Planer 591. — A. v. Pöhlmann 598. —
A. Poetzsch 589. — O. Pollak 589. — F. Preuß 588. — L. v. Rockinger
691. — E. Salzer 590. — A. Schnütgen 591. — J. F. v. Schulte 590.
— G. Schwartz 588. — K. Sell 591. — B. v. Simson 593. — W. Sohm
587. — W. v. Sommerfeld 594. — J. Springer 589. — Stäbler 587. —
Stegmann 812. — M. L. Strack 588. — E. Strohal 468. — H. Thimme
588. — Uhlirz 818. — W. Wiegand 598. — H. Willers 598. — R.
Wuttke 598. — Zeumer 463.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge
in Wittenberg.
Von
Hermann Barge.
Obgleich bereits acht Jahre seit dem Erscheinen meines Buches
über Karlstadt verflossen sind, ist die Debatte, die sich daran knüpfte,
noch nicht zur Ruhe gekommen.! Würde es sich in der Kontroverse
ausschließlich oder nur vornehmlich um den höheren oder geringeren
Grad der persönlichen Wertung Karlstadts handeln, so stünde es
seinem Biographen, nachdem er wiederholt zur Sache das Wort er-
griffen hat, wohl an, das Endergebnis der Diskussion dem Urteil der
Historiker zu überlassen. Indessen was einem Außenstehenden, der
nicht mit allen Details der Quellenzeugnisse genau vertraut ist,
gegenwärtig eine abschließende Stellungnahme zu den diskutierten
Streitfragen aufs äußerste erschwert, ist der Umstand, daß über die
geschichtlichen Tatsachen selbst, die die Grundlage für ein zusammen-
fassendes Gesamturteil abgeben müssen, noch keineswegs eine Eini-
gung erzielt ist. Denn gegen fast alle wichtigen tatsächlichen Auf-
stellungen, zu denen ich bei meinen Forschungen gelangt bin, wird
noch immer der Widerspruch aufrecht erhalten. Insbesondere ist
ihnen gegenüber Walter Köhler in einer ausführlichen kritischen
Prüfung der ganzen Streitfrage“ zu einem ablehnenden Ergebnis ge-
langt.
1 Eine Zusammenstellung der gesamten den Gegenstand betreffenden Lite-
ratur im 1. Ergänzungsbande von Haucks Realenzyklopädie, 3. Aufl., S. 738.
Dazu kommen noch — als Ergänzungen zur vorliegenden Abhandlung —
meine Ausführungen in Theol. Stud. u. Krit., Jg. 1913, S. 461 ff. (‚Die Ent-
stehungszeit der Wittenberger Beutelordnung“) und in Z. f. Thüringische Ge-
schichte u. Altertumskunde, Bd. 29 (1913), S. 338ff. (, Die Übersiedlung Karl-
stadts von Wittenberg nach Orlamünde “).
In den Göttingischen gelehrten Anzeigen, Jg. 1912, S. 505—550. Die
Ansichten Köhlers hat inzwischen G. Mentz, Deutsche Gesch. im Zeitalter der
Reformation, der Gegenreform. u. des dreißigj. Krieges (1913), S. 127f., unver-
andert übernommen, als ob Köhlers Ausführungen die Quintessenz der penen
Karlstadt-Kontroverse darstellten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914 1 1
—
2 Hermann Barge
In Köhlers Ausführungen handelt es sich nun keineswegs nur um
Dinge, die die Persönlichkeit Karlstadts betreffen, sondern um Fragen,
von deren Beantwortung die Beurteilung der gesamten frührefor-
matorischen Ereignisse zum guten Teil mit abhängt. So wird es ge-
rechtfertigt erscheinen, wenn ich — nach reiflicher Prüfung zu der
Überzeugung gelangt, daß alle wesentlichen Einwände Köhlers sich
nicht als stichhaltig erweisen — zu seinen Ausführungen in der fol-
genden Abhandlung Stellung nehme.
I. Der Kampf um die Messe.
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht noch immer die Witten-
berger Bewegung, die während Luthers Abwesenheit auf der Wart-
burg einsetzte. Diese Bewegung ging aus vondem Kampfe gegen die
Messe, in dessen Verlaufe erstmalig reformatorische Grundsätze in
die kirchliche Praxis übergeführt wurden. Eine große Rolle spielt
in diesem Kampfe die durch Zwillings Vorgehen eingeleitete Beseiti-
gung der Privatmesse. Der Definition, die Köhler von der missa
privata gibt, kann ich zustimmen: „Die missa privata bleibt stets
die auf Stiftung beruhende Messe und ist nicht etwa sans phrase
jede Messe ohne Kommunikanten“ (S. 511). Doch muß nachdrück-
lich betont werden, daß der Charakter der Privatmesse als Einzel-
messe, also das Fehlen der Kommunikanten, für Luther, der sich in
jenen Tagen darüber in Briefen an die Wittenberger äußerte, den ent-
scheidenden Anstoß gab, sie zu bekämpfen. Schreibt er doch am
7. Oktober 15211: Injuria missae est privatam esse, cum nomen eius
sit Synaxis (= Zusammenkunft) et communio.
Im übrigen ist meine Auffassung von der Stellung Luthers und
Karlstadts, die sie in den Kämpfen gegen die Messe eingenommen
haben, der Ansicht Köhlers diametral entgegengesetzt. Dieser be-
streitet, daß in der Beurteilung der Privatmessen Karlstadt irgendwie
von Luther abgewichen sei (S. 514f.). Beide hätten die Privatmessen
„umdeuten, nicht abschaffen wollen“, d.h. Karlstadt sei in dieser
Frage völlig von Luther abhängig gewesen.
Demgegenüber ist zu betonen: 1. Zwar hat auch Karlstadt in
der 64. seiner 138 Thesen vom 17. Oktober 1521 (Karlstadt 1, 487)
dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möge die Privatmesse mög-
lichst bald durch eine evangelische Abendmahlsfeier, bei der der zele-
Enders III, 237.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 3
brierende Priester socios mensae habe, ersetzt werden. In der
Praxis aber hat er gleichwohl die Beibehaltung der Privatmesse
bis auf weiteres befürwortet. 2. Dieses Festhalten Karlstadts an der
Privatmesse entspringt völlig andern Motiven, als sie Luther im Jahre
1520 in De Captivitate babylonica bestimmten, die Umdeutung der
Privatmesse zu befürworten. Damals dachte Luther noch nicht daran,
den herkömmlichen Ritus der Abendmahlsfeier dem im Neuen Testa-
ment überlieferten anzupassen. Karlstadt legt in seiner Stellung zu
den Privatmessen auf diese Reform des Meßritus das Hauptgewicht
und tritt für Beibehaltung der Privatmessen geradezu aus dem
Grunde ein, weil in ihnen sich am ehesten die Forderung nach dem
Laienkelch verwirklichen ließ. Vgl. die These 107 der erwähnten The-
sen (Karlstadt 1,489): ... illi, qui per tyrannidem non possunt utrum-
que signum accipere, privatim celebrent missas, ut capiant utrumque.
Bezüglich Luthers Stellung zur Privatmesse ist zu bemerken:
1. Luther wünscht zwar bezüglich der Messe im allgemeinen eine Re-
form des äußeren Meßritus, legt aber auf Einzelheiten, so auch auf
Austeilung sub utraque specie, kein Gewicht — darin ist er konser-
vativer als Karlstadt. 2. Dagegen hat Luther bezüglich der Privat-
messe den 1520 in De Captivitate babylonica vertretenen Standpunkt
aufgegeben und verwirft die Privatmessen seit Oktober 1521 unbe-
dingt — darin ist er entschiedener als Karlstadt.
Also bei Luther im Jahre 1520 die Forderung der Ge d
1521 die Forderung der Beseitigung, bei Karlstadt 1521 die der
Reform der Privatmessen. Wenn man diese grundsätzlichen Unter-
schiede nicht festhält, kann man zu einem vollen Verständnis der
Vorgänge, die sich beim Kampf um die Messe abspielten, nicht ge-
langen. Während Luther die Einstellung der Privatmessen gutheißt,
weil ihr Wesen als auf Stiftung beruhender Messen dem Wesen der
Abendmahlsfeier grundsätzlich widerspricht, hält Karlstadt ge-
rade an den im Ritus den Vorschriften des Neuen Testamentes sorg-
fältig angepaßten Privatmessen mit einer gewissen Beharrlichkeit
fest, weil sie vorläufig allein den Genuß des Abendmahls in einer
Form, die den Weisungen der Heiligen Schrift entspricht, gewähr-
leisten.! Umgekehrt: während Luther kein grundsätzliches Bedenken
1 Vgl. über die von Karlstadt befürworteten Laienkommunionen, die der
einzelne Laie ohne Priester vornehmen könne, das in meinem „Frühprotesten-
tischen Gemeindechristentum“ S. 22 Gesagte. Die dort gemachten Aus-
führungen erkennt Köhler S. 513 als richtig an.
1°
4 Hermann Barge
gegen die vorläufige Teilnahme an öffentlichen Messen hegt, weil für
ihn die Fragen des Ritus von mehr untergeordneter Bedeutung sind,
und in den öffentlichen Messen doch immerhin der Gemeinschafts-
charakter der Abendmahlsfeier ihm zum Ausdruck zu gelangen schien,
steht Karlstadt den öffentlichen Messen, solange sie nicht in einer
der Heiligen Schrift gemäßen Form abgehalten werden, mißtrauisch
gegenüber. Folgerichtig hat darum Karlstadt im Kampfe gegen die
Messen nicht — wie der unter Luthers Einfluß stehende Zwilling —
bei der Privatmesse eingesetzt, sondern seinem Protest gegen das
herrschende Meßwesen erstmalig durch Nichtabhaltung einer auf ihn
als Stiftsherrn fallenden öffentlichen. Messe Ausdruck gegeben,
um dann bald die evangelische Reformierung der öffentlichen Messe
folgen zu lassen.
Der Gegensatz zwischen beiden Männern kommt deutlich in zwei
ziemlich gleichzeitigen Äußerungen zum Ausdruck. In dem unter
Karlstadts Einfluß entstandenen Gutachten des Universitätsaus-
schusses vom 20. Oktober heißt es: , So viel aber betrifft die Augu-
stiner, ist unsers Bedünkens nicht Sünde, allein Messe halten, so man.
sonst der Messe nicht mißbraucht. Man soll auch niemand wehren,
allein und privatim Messe halten.! Dagegen hatte Luther an der
schon oben angezogenen Stelle des Briefes vom 7. Oktober an Spala-
tin gesagt: das Unrecht der Messe sei, daß sie eine private wäre.?
Den Sinn der Worte Luthers abzuschwächen, liegt nicht nur kein
Anlaß, sondern — ungeachtet der von Köhler S. 515 aufgestellten
Behauptung, es sei ein Irrtum von mir, wenn ich Luther seit Oktober
die Privatmesse unbedingt verwerfen ließe — auch keine Möglich-
keit vor. Denn alle Äußerungen Luthers aus jener Zeit liegen in der
Richtung, daß er den Kampf gegen die Privatmesse gutheißt.
Dies gilt besonders von Luthers Schrift De abroganda missa. Ich
bestreite durchaus, daß ich „die Lutherschrift mißverstanden‘‘ habe
(Köhler S. 520). Gewiß ist der weitaus überwiegende Teil dieser
Schrift theoretischer Natur. Darum lag ihrer Veröffentlichung ‚aber
doch, wie ihr Eingang und ihr Schluß beweist, die Absicht zugrunde,
zu den Vorgängen in Wittenberg Stellung zu nehmen, und zwar in
dem Sinne, daß er den Augustinern zu ihrer Abschaffung der Privat-
messen ausdrücklich seine Sanktion erteilte, so wie Kawerau richtig
0
1 Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung. 1911. S. 40.
t Enders III, 237.
vo
Zur Genesis der frähreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 5
die Schrift charakterisiert hat!: „Die Augustiner stellten das tägliche
Messelesen ein. Luther unterstützte sie hierin durch seine Schrift
Vom Mißbrauch der Messe. Keine einzige der von Köhler S. 520
angeführten Stellen besagt, daß Luther den Augustinern, soweit er
ihr bisheriges Verhalten in den Kreis seiner Betrachtung zieht, „ vor-
sichtig und zurückhaltend gegenübersteht“. Indem er sie firmare
und consolari will, ist er doch weit entfernt davon, Kritik an der Ab-
schaffung der Privatmessen zu üben! Er will vielmehr die Witten-
berger stärken gegen Anfechtungen, die in der Form von Bedenken
angesichts der übernommenen Verantwortung ihnen kommen können.
Vor allem ist nicht einzusehen, wie die Stelle in Luthers Schrift?:
da die Messen durch Satans List in Opfer verkehrt seien, so müßten
sie allesamt mit voller Zuversicht abgeschafft werden, und zwar ohne
Rücksicht auf wenige Schwache — wie diese Stelle mit Köhlers
Deutung in Einklang gebracht werden soll, Luther stehe den Witten-
bergern „vorsichtig und zurückhaltend gegenüber“
Die folgenden Streitpunkte liegen weniger kompliziert als die
Frage nach der Privatmesse.
Bei der von Karlstadt unterlassenen Abhaltung der Festmesse
vom 21. November 1521 erkennt Köhler (S. 522) einerseits an, daß
die dabei von mir hervorgehobenen Momente Beachtung verdienten,
anderseits sollen meine Schlußfolgerungen (Gemeindechristentum
S. 63) zu weitgehend sein. Indessen mag es sich zunächst auch nur
um eine Unterlassung Karlstadts handeln, so wird doch nichts anderes
übrig bleiben, als in ihr einen Protest gegen den herrschenden Meß-
ritus zu sehen, einen Protest, der — wie ja die folgenden Ereignisse
bestätigen — in der Reformierung der Messe durch Karlstadt seine
naturgemäße Fortsetzung fand.
e
In Möllers Handbuch III S.38. ? Sie ist auch von Köhler S. 518f. angeführt.
3 Köhler ist völlig entgangen, daß Luther, wo er in De abroganda missa
vorsichtig abwägend spricht, die evangelische Reform der Messe überhaupt
im Auge hat — ohne daß er doch auch sie aufhalten will! —, daB dagegen, wo
er auf die bereits erfolgte Einstellung der Privatmessen zu sprechen
kommt (die doch alle Opfermessen sans phrase waren !), seine Zustimmung nir-
gends an Entschiedenheit zu wünschen übrig läßt. Köhlers Meinung (S. 520)
„irgendein Vorstoß praktisch greifbarer Art für die Wittenberger Verhältnisse‘
werde von Luther in seiner Schrift nicht gemacht, wird schon hinfällig durch
seine Äußerung in dem an Spalatin gleichzeitig mit der Schrift De abroganda
missa übersandten Begleitschreiben vom 11. November 1521 (Enders III, 247):
Abrogationem missarum confirmo hoc, quem mitto, libro.
6 Hermann Barge
Den Vorgängen in Wittenberg um die Wende des Jahres 1521/22
gingen tumultuarische Szenen in Eilenburg parallel, bei denen Zwil-
ling die führende Rolle spielte. Ihre Ähnlichkeit mit den gleichzei-
tigen Vorkommnissen in Wittenberg soll von mir vergeblich erschüttert
worden sein.! Indessen ich selbst habe „die Übereinstimmung im
laienchristlichen Grundcharakter der Wittenberger und Eilenburger
Bewegung“ ausdrücklich hervorgehoben.“ Nur freilich ergibt sich,
daß in Eilenburg gewisse Ausschreitungen stattfanden, die uns von
den gleichzeitigen Vorgängen in Wittenberg eben nicht berichtet
werden. Wir hören nur aus Eilenburg, daß Kinder von 10 und 11
Jahren an der Kommunion teilgenommen haben; und den aufrühre-
rischen Reden Zwillings, die — mag er auch später die Verantwortung
dafür von sich abzuwälzen suchen? — kurze Zeit darauf den Sturm
auf die Eilenburger Pfarre entfacht haben, sind ähnliche Äußerungen
Karlstadts aus diesen Tagen nicht an die Seite zu stellen.“
II. Das Eingreifen Kurfürst Friedrichs in die Witten-
berger Bewegung auf Grund des Nürnberger Mandats
vom 20. Januar 1522.
Karlstadts Schuld an dem „Bildersturm“ ist nun auch von Köhler
in grellen Farben gezeichnet. Daß er in der Bilderfrage grundsätz-
lich einen von Luther verschiedenen Standpunkt eingenommen hat,
soll natürlich nicht bestritten werden. Zweifellos betont auch® das
Gutachten Melanchthons® einen Gegensatz seines Verfassers zu Karl-
stadt in dieser Frage. Aber das Entscheidende scheint mir doch zu
sein, daß auch Melanchthon in diesem Gutachten (das wohl gleich-
zeitig mit seinem Briefe an Einsiedel vom 5. Februar anzusetzen ist)
die Notwendigkeit der Beseitigung der Bilder aus den Kirchen be-
tont: eo quod a vulgo coluntur. Demgemäß hatte er auch vorher
1 Köhler S. 523. 11 g
? Gemeindechristentum S. 67, unter Verweisung auf die frühere Stelle Karl-
stadt 1. 363.
Vgl. den von F. Geß im Neuen Sächs. Archiv 1911 S. 372 f. abgedruckten
Brief Zwillings. Wieder abgedruckt in meinen „Aktenstücken zur Wittenberger
Bewegung“ (1912) S. 16, Anm. 1.
In anderem Zusammenhange sagt Köhler selbst (S. 527): „Zugeben kann
man Barge, daß Zwilling etwas stürmischer gewesen ist als Karlstadt.“
5 Worauf Köhler S. 526f. hinweist.
6 Gedruckt bei Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung Nr. 85 S. 183.
PP)
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 7
dem die Beseitigung der Bilder betreffenden Passus der Stadtordnung
zugestimmt.
Über den bei der Bilderabnahme erfolgten Exzeß aber heißt es
in der solidarischen Erklärung des Jonas, Karlstadt, Melanch-
thon und Amsdorf!: ‚Daß aber etliche ungeschickt damit sein um-
gegangen, ist ohne unser Schuld und Zutun“. Diese Worte offen-
baren, daß auch Karlstadt die Ausschreitungen nicht gutgeheißen
hat. Somit trifft doch nicht zu, was Köhler ihm (S. 527) zuschiebt:
er habe die „heilige“ Tat gebilligt und nur subjektiv als religiöser
Enthusiast in ihr keinen Aufruhr gesehen. Karlstadt hat im Erlaß
der Stadtordnung und der darin durch den Wittenberger Rat ange-
ordneten Bilderbeseitigung einen genügenden Erfolg seiner — an sich
radikalen — Agitation gegen den Bilderdienst gesehen. Seitens der
kurfürstlichen Räte mochte man Karlstadt immerhin moralisch für
den Exzeß verantwortlich machen: das ist aber nicht gleichbedeutend
mit Köhlers Behauptung, daß jene Ausschreitung für Karlstadt eine
„heilige Tat gewesen sei.?
Bevor wir uns zu dem Kernpunkt der ganzen Diskussion — dem
Eingreifen der Nürnberger Fürstenversammlung in den Gang der
Dinge und der Rückkehr Luthers nach Wittenberg — wenden, schicke
ich einige Bemerkungen über die Vorgänge voraus, die sich unmittel-
bar, bevor Friedrich der Weise aus seiner bisher innegehaltenen
Reserve heraustrat, in Wittenberg abspielten.
Durch Nik. Müller ist der Inhalt einiger Briefe aus diesen Tagen —
die Schreiben selbst sind verloren gegangen — bekannt geworden.?
Was wir hierdurch erfahren, bestätigt einige früher von mir aufgestellte
Kombinationen‘, macht aber anderseits Ergänzungen und Korrek-
turen notwendig, die inzwischen in meinen „Aktenstücken“ an ver-
schiedenen Stellen gegeben sind. Seine Briefe an Karlstadt und (in
betreff Zwillings) an Melanchthon vom 3. Februar 1522 hat der kur-
1 Nik. Müller, a. a. O. Nr. 93 I, S. 194.
2? Köhler läßt S. 526 (gegen meine Behauptung Gemeindechristentum
S. 191) die Möglichkeit offen, daß , der Tumult beim Abtun der Bilder vor dem
vom Rate festgesetzten Termin“ (also in unmittelbarer Nachwirkung der „auf-
rührerischen“ Predigt Karlstadts) erfolgt sei. Jedenfalls hat er nach dem Er-
laß der Stadtordnung vom 24. Januar stattgefunden. Denn erst Anfang Fe-
bruar schickte der Rat einen Boten „der Bilder halben“ zum Kurfürsten. Vgl.
Nik. Müller, S. 185.
3 Vgl. meine Aktenstücke Nr. 4 und das dort in den Anmerkungen Gesagte.
1 Vgl. das, was Aktenstücke S. 21f., Anm. 5 ausgeführt ist.
R Hermann Barge
fürstliche Rat Einsiedel nicht im Auftrage oder auf Veranlassung
Friedrichs des Weisen geschrieben.! Und da wir jetzt wissen, daß
das Nürnberger Mandat am 2. Februar beim Kurfürsten eintraf?, so
kann Einsiedel es von ihm noch nicht erhalten haben, als er am
3. Februar an Karlstadt und Melanchthon schrieb.“ Darum lasse
ich es zweifelhaft‘, ob die immerhin auffällige’ Übereinstimmung
an einer Stelle des Briefes Einsiedels an Karlstadt mit einer Stelle
des Mandats die — von dritter Seite übermittelte — Kenntnis des
Mandats seitens Einsiedels voraussetzt oder zufällig ist.®
Gegenüber der von mir aufgestellten These, das Mandat des katho-
lischen Reichsregiments vom 20. Januar 1522 habe Friedrich den
Weisen zu seiner schroffen Ablehnung der Wittenberger Neuerungen
veranlaßt, wird immer wieder geltend gemacht: die Eindrücke, die
der Kurfürst von den Wittenberger Vorgängen selbst erhalten habe,
reichten völlig zur Erklärung dafür aus, daß er der zu Ausschreitungen
führenden Bewegung Halt geboten habe. Und es liegt ja in der Tat
das Bemühen nahe, aus der Genesis der Wittenberger Ereignisse her-
aus Friedrichs Verhalten erläutern zu wollen.
Geht man indessen von dieser Voraussetzung her an das Quellen-
material heran, so gelangt man an einer Stelle nicht über den toten
Punkt hinaus. Über alles nämlich, was im weitesten Sinne des Wortes
1 Köhler schreibt S. 528: „Barge (Gemeindechristentum S. 107. 288) läßt
diese Briefe (scil. Einsiedels) durch den Kurfürsten veranlaßt sein. Das ist
aber ausgeschlossen.“ Er hat übersehen, daß ich — dem neuen Quellenmaterial
Rechnung tragend — selbst bereits in den Aktenstücken S. 9, Anm. 1 (die Akten-
stücke gehören mit zu den von Köhler besprochenen Schriften und Abhand-
lungen) schrieb: „Vom Kurfürsten kann das Vorgehen Einsiedels nicht anbe-
fohlen worden sein“ usw.
3 Nicht am 3. Februar, wie Köhler S. 528 versehentlich behauptet. Vgl.
Aktenstücke S. 10, Anm. 5. l
3 Aktenstücke Nr. 6 und 7. Vgl. Aktenstücke S. 11, Anm. 3.
5 Trotz des von Köhler S. 528 dagegen Gesagten. Köhler bekämpft a. a. O.
auf Grund des neuen Materials bei N. Müller meine früheren Ausführungen im
„Gemeindechristentum“, ohne zu sehen, daß durch das, was ich in meinen
„Aktenstücken“ geschrieben habe, seinem Angriffe im voraus der Boden ent-
zogen wird.
6 Ich bemerke noch, daß die von Köhler S. 528 vertretene Ansicht, es sei
nach dem Schreiben des Kurfürsten vom 6. Februar um den 13. Februar eine
zweite Instruktion an Einsiedel geschickt worden, nicht haltbar ist. Nik. Müller,
auf den sich Köhler beruft, behauptet S. 190, Anm. 3 jedenfalls etwas ganz
anderes: nämlich, daß die Instruktion vom 13. Februar auf Grund der kur-
fürstlichen Weisungen vom 6. Februar von Einsiedel entworfen ist.
— — —
11
— a
* di
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 9
unter den Begriff der Störung der öffentlichen Ordnung fällt, ist
eine volle Verständigung zwischen den evangelischen Vorkämpfern
und den kurfürstlichen Räten erzielt worden. Von Karlstadt, der
in der Bilderfrage den entschiedensten Standpunkt vertreten hatte,
waren die übrigen Vertreter der Universität im Verlaufe der Unter-
handlungen abgerückt.! Karlstadt hatte gelobt, „sich hinfurder
dergleichen predigens zu enthalten‘.?2 Über die Beibehaltung der in
der Stadtordnung beschlossenen Reformen? hatten sich Räte und
Ausschuß geeinigt. Und gleichwohl lehnte Kurfürst Friedrich im
Schreiben an Einsiedel vom 17. Februar die getroffene Vereinbarung
ab!“ Daß „sie sich unterstanden, eine Ordnung zu machen“, hat er
mit beschwertem Gemüt gehört. Er erwartet, die Räte haben sich
so vernehmen lassen, daß es nicht den Anschein gewönne, als hätten
er — der Kurfürst — oder in seinem Namen „die Räte“ in solche
Vereinbarung gewilligt. „Dan du hast zu bedenken, zu was Auf-
legung solchs uns gereichen möcht.“ Wie man sieht, ist in dem kur-
fürstlichen Schreiben von den Ausschreitungen der Wittenberger
Bewegung gar nicht mehr die Rede: sie sind längst erledigt, und der
Kurfürst verwirft jede kirchliche Neuerung überhaupt.
Diese zu der zaudernden Zurückhaltung Friedrichs des Weisen
auffallend kontrastierende Entschiedenheit ist so ungewöhnlich, daß
sie einen ungewöhnlichen Erklärungsgrund erheischt. Ich fand ihn
lediglich in der Tatsache, daß der Kurfürst bei seinem ablehnenden
Verhalten dem Mandat des Reichsregiments vom 20. Januar Rech-
nung trug, das kirchliche Neuerungen aufs strengste verbot.“ Eine
Bekräftigung für diese Annahme schien die Tatsache zu ergeben, daß
der Kurfürst dem Bischof von Meißen sein auf Grund des Mandats
gestelltes Ansuchen, eine Visitation in den zu Kursachsen gehörigen
Teilen seines Sprengels vorzunehmen, zustimmend beantwortete.‘
1 Vgl. jetzt Aktenstücke S. 39, Anm. 3. 2 Aktenstücke S. 44.
3 Oder wenn man will — was ich indessen nicht für richtig halte — über den
von Beyer und den kurfürstlichen Räten ausgehenden Kompromißvorschlag
Aktenstücke Nr. 18, S. 40f. 4 Aktenstücke Nr. 20, S. 44 ff.
5 Über den diesen Worten folgenden, erst jüngst publizierten Satz vgl.
unten. 6 Jetzt gedruckt Aktenstücke Nr. 2.
1 Diese von niir erkannten Zusammenhänge wurden Karlstadt I, 427 und
429 unrichtig damit begründet: der Brief Herzog Georgs an Friedrich den
Weisen vom 2. Februar habe diesen über die Stimmung beim Nürnberger Reichs-
regiment unterrichtet und zu seinem am 6. Februar einsetzenden Vorgehen ver-
anlaßt. Dieser Brief traf in Wahrheit erst am 24. Februar in Wittenberg ein.
10 Hermann Barge
Eine quellenkritische Nachprüfung dieser zunächst mehr hypo-
thetisch gewonnenen Erkenntnis bestätigte ihre Richtigkeit. Es hat
in der Tat Friedrich der Weise, bevor er in die Wittenberger Ver-
hältnisse eingriff, das Mandat des Reichsregiments zugestellt erhal-
ten: am 2. Februar ist es bei ihm eingetroffen.“ Sodann nimmt die
Instruktion vom 13. Februar‘, die Einsiedel als Unterlage der Ver-
handlungen mit dem Ausschuß auf Grund des verloren gegangenen
kurfürstlichen Briefes vom 6. Februar? aufsetzte, in der einleitenden
Partie, wo die Motive für das Vorgehen des Kurfürsten erläutert
werden, sehr nachdrücklich auf das Mandat Bezug: „Die Neuerung
und etwa ein unbedächtig Zulaufen zum Sakrament neben andern
bisher ungehaltenen Formen und Gebrauch“ sind „schier im ganzen
Reich erschollen. Daraus erfolgt, daß man gleich schimpflich von
denen von Wittenberg redet.“
Weiterhin ergab sich, daß Kurfürst Friedrich, als der Bischof
von Meißen mit seinem oben erwähnten Ansuchen an ihn herantrat,
sich der Tragweite dieser Forderung voll bewußt war und lebhaft
durch sie beunruhigt wurde.“
Schließlich kam, nachdem die Diskussion über die ganze Frage
bereits zu einem vorläufigen Abschluß gelangt war, ein neues Zeugnis
hinzu, das schwerer wiegt als alle bisher bekannten. Der Brief des
Kurfürsten vom 17. Februar an Einsiedel® war im Corp. Ref. I, 559
nur teilweise abgedruckt worden, weil sein Schluß fernerliegende
Dinge betraf. Nik. Müller läßt in seiner Neupublikation des Briefes“
diesen Schluß gleichfalls weg, druckt aber nach seiner Vorlage hinter
den oben angeführten Worten des Kurfürsten (vgl. oben S. 9) noch
die Worte ab: „Dan du sihest, wie das Regiment vnd bischoff bev
vns suchen (= Ansuchen) thun.“ Durch diese bislang unbekannte
Äußerung ‚gerade in dem für seine endgültige Stellungnahme zu den
Verhandlungen entscheidenden Schreiben‘ erfährt die von mir auf-
Vgl. Frühprotestantisches Gemeindechristentum S. 148f. H. Böhmer, Luther
im Lichte der neueren Forschung, 2. Aufl. S. 92, verwirrt erneut durch eine
Unachtsamkeit den Tatbestand, indem er Herzog Georgs Brief vom 2. Februar
fälschlich auf den 6. Februar datiert. 1 Aktenstücke S. 10, Anm. 5.
* Aktenstücke Nr. 15. 3 Vgl. Aktenstücke Nr. 10.
4 Auch Köhler S. 528 hat sich davon überzeugt, daß in diesen Worten cine
Bezugnahme auf das Mandat vom 20. Januar vorliege.
vgl. den eigenhändigen Brief des Kurfürsten an seinen Rat Einsiedel vom
12. Februar 1522, Aktenstücke Nr. 14. 6 Aktenstücke Nr. 20. S. oben S. 9.
Die Wittenberger Bewegung Nr. 99, vgl. S. 208. 8 Aktenstücke S. 46.
Bi,
Zur Genesis der frübreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 11
gestellte These eine auffallende — sich sowohl auf das „Reichsregi-
ment“ als auf den „ Bischof erstreckende — Bestätigung.
Köhler vermag das Gewicht der angeführten Argumente schon
um deswillen nicht zu entkräften, weil er sich mit ihnen überhaupt
nicht auseinandersetzt. Er behauptet kategorisch: ‚Barge hat die
Bedeutung des Reichsregiments irrig gezeichnet“ (S. 529), ohne jene
zuletzt angeführte, neu gefundene Stelle im Briefe des Kurfürsten
vom 17. Februar, ja ohne dies ganze Schreiben, das zum Angelpunkt
der Untersuchung gemacht werden muß, nur mit einem Worte zu er-
wähnen. Köhler behauptet: der Ausschuß (dem die Führer der evan-
gelischen Bewegung in Wittenberg angehörten) habe ganz nach den
Intentionen des Kurfürsten gehandelt (allerdings mit dem Zusatz
„wenn anders wir die Instruktion richtig beurteilten“), wo doch ge-
rade der Wortlaut des kurfürstlichen Briefes vom 17. Februar die
unverhohlene Zurückweisung der zwischen dem Ausschuß und den
Räten getroffenen Vereinbarung ausspricht, und wo doch schon vor-
her die in der Instruktion vom 13. Februar! niedergelegten Forde-
rungen des Kurfürsten mit den dagegen vom Ausschuß in der Erwide-
rung geltend gemachten Gegengründen? hart aufeinander platzen.
Seine eigene Ansicht über die Frage charakterisiert Köhler in
dem Sinne: bestenfalls könne von einem mittelbaren Einfluß des
Mandats gesprochen werden; Barges Schlußfolgerungen seien über-
trieben; es handle sich ‚überhaupt nicht um Unterdrückung, sondern
um Rückführung auf das rechte Maß im Interesse der obrigkeitlichen
Ordnung“. Aber wir deuteten schon oben an, daß für diese ver-
mittelnde Stellungnahme bei näherem Zusehen kein Raum übrig
bleibt. Auch für mich ist es selbstverständlich, daß Friedrich der
Weise auch ohne das Mandat auf die Aufrechterhaltung der obrig-
keitlichen Ordnung in Wittenberg gehalten haben würde —- wie er
Ja schon früher gelegentlich der Unruhen im Dezember 1521 einge-
schritten war. Und zweifellos bot ihm der Bildersturm — muß man
sich auch hüten, seine Tragweite zu übertreiben — Anlaß genug zum
Einschreiten. Und der Passus, der in der Instruktion vom 13. Februar
über die Bilder handelt?, geht natürlich nicht auf das Mandat vom
20. Januar zurück, da in ihm von den Ausschreitungen in der Bilder-
frage noch gar nicht die Rede sein konnte.
1 Aktenstücke Nr. 15. 2 Aktenstücke Nr. 16.
3 Aktenstücke 8. 27.
12 i Hermann Barge
Und doch führt eine einseitige Betonung des Motivs der Aufrecht-
erhaltung der obrigkeitlichen Ordnung auf den bewußten toten Punkt!
Denn in der Bilderfrage wurde, wie wir schon oben (S. 9) andeuteten,
eine Einigung erzielt, bei der sich der Kurfürst beruhigt haben würde,
wenn für ihn ausschließlich der Gesichtspunkt der öffentlichen Ord-
nung in Betracht gekommen wäre. Seine ablehnende Haltung gegen-
über jeglichen kirchlichen Reformen begründet der Kurfürst viel-
mehr selbst mit dem Hinweis auf Mandat und Bischof. Nur wenn
man des Kurfürsten eigene Argumentation respektiert, kann man die
wahren Beweggründe seines Handelns würdigen.
Betreffs der Visitationsreise des Meißner Bischofs gibt Köhler
(S. 529) zu, daß das bischöfliche Ansuchen ein aus dem Scharfmachen
des Reichsregiments zu erklärendes novum sei. Aber es habe sich
doch immerhin um ein Recht des Bischofs gehandelt. Erscheint
schon dies Recht an sich bei der Entwickelung des landesherrlichen
Kirchenregiments im ausgehenden Mittelalter! vom Standpunkt des
Landesfürsten aus mehr als zweifelhaft, so kann der kirchenrechtliche
Gesichtspunkt für die Beurteilung der frühreformatorischen Vor-
gänge überhaupt nicht entscheidend sein. Jedenfalls können nur
schwerwiegende Gründe Friedrich den Weisen veranlaßt haben, ein
Visitationsverfahren gegen Geistliche seines Landes, die der neuen
Lehre anhingen — darunter den Geistlichen seines Residenzortes
Lochau Franz Günther, dem er wohlgesinnt war? —, zuzulassen.
Er hat es getan mit Rücksicht auf die durch das Mandat herbei-
geführte gespannte Sachlage.
Daß er dabei durch geschicktes Diplomatisieren nach Möglich-
keit schlimme Folgen der Visitation von den davon betroffenen Geist-
lichen abzuwenden suchte?, ist ja selbstverständlich, und ich ver-
stehe nicht, inwiefern sich dieses Bemühen mit meiner Auffassung
nicht vereinbaren lassen soll. Zum Überfluß wird Köhlers Behaup-
tung, „von einer ‚lebhaften Beunruhigung‘ des Kurfürsten sei keine
Rede“, durch eine Äußerung Friedrichs des Weisen im Briefe vom
12. Februar widerlegt, durch den er den Empfang des Gesuchs des
Bischofs Einsiedel mitteilen will: „Den wir besorgen, man were uns
gerne zu [= man wolle uns zu Leibe rücken]. Der man zu Nüren-
1 Auch nach K. Müller, Kirchengeschichte, Bd. 2, S. 148.
Vgl. Frühprotestantisches Gemeindechristentum S. 140.
Worauf Köhler S. 530 hinweist.
+
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 13
| berg [= Herzog Georg] feihert nicht. Got gebe, das er es treulichen
und wol maine.“
III. Luthers Rückkehr von der Wartburg.
Der von uns erwiesene Zusammenhang zwischen der Aktion des
Kurfürsten und dem Mandat des Reichsregiments bedingt natur-
gemäß auch eine von der herkömmlichen Meinung abweichende Be-
urteilung der Rückkehr Luthers von der Wartburg nach Wittenberg.
Köhler schreibt (S. 531): „Barges noörov weüdog ist die falsche
Analyse der Schrift Luthers de abroganda missa; dadurch verschiebt
sich sein ganzes Bild. Wir erwidern darauf: Köhlers irrige Annahme,
daß Luther sich in der Schrift de abroganda missa zur Einstellung
der Privatmessen in Wittenberg „ vorsichtig und zurückhaltend“ ge-
stellt habe, versperrt ihm den Weg zu einer richtigen Beurteilung der
Stellung Luthers gegenüber den Wittenberger Vorgängen vom No-
vember 1521 bis Januar 1522. In Wahrheit hat Luther, wie er die
Abschaffung der Privatmessen in de abroganda missa gutgeheißen
hat, so auch den weiteren Fortgang der Ereignisse in Wittenberg
mit seiner Zustimmung begleitet.?
Gleichwohl lagen natürlich in der religiösen Grundauffassung
zwischen Luther und Karlstadt Differenzen vor. Sie waren schon
früher gelegentlich zum Ausdruck gekommen: in der Frage des Ja-
kobusbriefes, in der Frage der Mönchsgelübde, der Privatmessen,
des Laienkelchs. Meinungsverschiedenheiten bestanden ja, wie wir
sahen, in der Bilderfrage auch zwischen Melanchthon und Karlstadt.
Wie aber diese Differenz nicht verhindert hat, daß die Führer der
evangelischen Bewegung einhellig die Wittenberger Stadtordnung
angenommen haben, so vermag auch die Annahme, daß Luther und
Karlstadt in manchen Fragen nicht einig waren, mit nichten den
jähen Umschwung zu erklären, der in Luthers Gesamthaltung gegen-
über den Wittenberger Vorgängen in der Zeit zwischen Ende Januar
und Ende Februar eingetreten ist.
Was konnte Luther bestimmen, daß er gegen die Reformen, die
mit der Stadtordnung zur Durchführung gelangt waren, Sturm lief
1 Aktenstücke Nr. 14 8. 24.
Ich verweise für die zustimmende Haltung Luthers auf die zahlreichen
Briefstellen, die ich Historische Zeitschrift Bd. 99 (1907), S. 306—311 zusam-
mengestellt habe. Meine dort gemachten Ausführungen werden von meinen
Gegnern — auch von Köhler — hartnäckig ignoriert.
14 | Hermann Barge
und sie über den Haufen warf, obgleich nach Köhlers eigenem Urteil
(S. 523) „es nicht bestritten werden kann, daß ihre (d. h. der Stadt-
ordnung) Hauptgedanken die Luthers sind?“!
Köhler ist wie ich der Meinung, daß „die Aktion des Kurfürsten
den Stein ins Rollen gebracht hat“, d. h. daß erst nach dem Einsetzen
dieser Aktion, also verhältnismäßig spät, Luther beunruhigende Be-
richte über die Wittenberger Zustände von seinen Freunden erhalten
hat. Aber während ich die Meinung vertrete, daß jedenfalls bis zum
13. Februar, dem Tage der Verhandlungen zwischen Ausschuß und
kurfürstlichen Räten, die Führer der evangelischen Bewegung soli-
darisch aufgetreten seien, und Karlstadt den maßgebenden Einfluß
in Wittenberg besessen habe, behauptet Köhler, es sei „nicht richtig,
daß noch am 13. Februar die führenden evangelischen Männer sich
auf Karlstadts Standpunkt stellten“ (S. 531). Indessen durch nichts
sind die zum Teil wörtlichen Übereinstimmungen entkräftet, die schon
früher von mir? zwischen dem von Amsdorf entworfenen Verantwor-
tungsschreiben vom 13. Februar? und gleichzeitigen Äußerungen in
Karlstadtschen Schriften, namentlich seiner Schrift „Von Abtuhung
der Bilder“, nachgewiesen worden sind. Das Abrücken der übrigen
von Karlstadt erfolgte — ungeachtet schon vorher bestehender Mei-
nungsverschiedenheiten im einzelnen —, wie wir jetzt aus dem von
Johann v. Dolzig nachgeschriebenen Protokoll wissen“, erst im Ver-
laufe der Verhandlungen des 13. Februar, und kritisch vollends wurde
die Situation in Wittenberg erst, als der Kurfürst am 17. Februar
den vorgenommenen Reformen seine Genehmigung versagte. Diese
Weigerung des Kurfürsten hat die Mehrzahl der evangelischen Führer
Wittenbergs außer Fassung gebracht und bestimmt, Luther zur Rück-
kehr zu bewegen. Die Ratlosigkeit der Wittenberger aber erzeugte
1 Schon Gemeindechristentum S. 93, Anm. 2 hatte ich auf den inneren
Widerspruch aufmerksam gemacht, der darin besteht, daß man einerseits beim
Zustandekommen der Wittenberger Stadtordnung einen möglichst großen An-
teil an ihr für Luther und seinen Anhängerkreis in Anspruch nimmt, dann aber
später — wo sich Luther gegen die mit der Stadtordnungdurchgeführten Reformen
wendet — unvermittelt in eine unfreundliche Beurteilung des Reformwerkes
umschlägt und die ganze Verantwortung Karlstadt aufbürdet. So vgl. man
mit Köhlers oben im Texte angeführter Äußerung den Satz auf S. 531: „Die
Verantwortlichmachung Karlstadts war auch nicht ungerecht; er war der
Schuldige (natürlich bona fide).“
2 Gemeindechristentum S. 118ff. Aktenstücke Nr. 16, 1.
4 Aktenstücke Nr. 17, vgl. besonders S. 38 u. 39.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 15
bei dem auf der Wartburg weilenden Reformator die Meinung, daß
die Wittenberger Reformen in falschem Geiste vorgenommen und des-
halb rückgängig zu machen seien.
Von diesem Umschlag der Stimmung Luthers erhielt der Kurfürst
Kenntnis durch einen Brief, den jener an ihn richtete.! Der Kurfürst
beantwortete ihn in einer an den Eisenacher Amtmann Johann Os-
wald gerichteten Instruktion.“ Köhler sieht (S. 531) — übereinstim-
mend mit der herkömmlichen Meinung — die ausschließliche Tendenz
dieser Instruktion in der Absicht des Kurfürsten gegeben, die Rück-
kehr Luthers nach Wittenberg zu verhüten. Damit wird aber ihr
Inhalt einseitig gekennzeichnet.“ Sie stellt vielmehr eine Erwide-
rung auf den ganzen Brief Luthers dar, und die Rekapitulation des-
selben in der Einleitung der Instruktion zeigt in Verbindung mit
dem Folgenden deutlich, daß der Kurfürst auf zwei Äußerungen
Luthers in seinem Briefe, die miteinander in keiner unmittelbaren Be-
ziehung stehen, des näheren eingehen will: 1. auf Luthers Aufforde-
rung an den Kurfürsten, er möge „klug und weise sein und nicht
nach Vernunft und Ansehen des Wesens richten“.“ Hierauf antwortet
der Kurfürst damit, daß er ihn in die Schwierigkeiten der Lage in
Wittenberg und in seine politischen Besorgnisse einweiht und sich
durch den Hinweis darauf indirekt rechtfertigt. Wie wir nach allem,
was wir wissen, nicht anders erwarten, spielen dabei das Nürnberger
Reichsregiment und der Meißner Bischof eine wichtige Rolle: nach-
drücklich hebt der Kurfürst deren Eingreifen hervor.“
Köhler kann (S. 531) das Nachdrückliche dieser Hervorhebung
an unserer Stelle nicht bestreiten. Aber er meint, nur deshalb „male
die Instruktion die politische Situation stark aus, träte die Erwähnung
des Reichsregimentes deutlicher heraus, als es seiner Bedeutsamkeit
entspräche“ (!), damit der Kurfürst Luther von der Rückkehr nach
Wittenberg dadurch zurückhalte. Erscheint es schon an sich bedenk-
! De Wette II, 136f. ? Enders III, Nr. 484. N
` Auch Th. Lockemann, Technische Studien zu Luthers Briefen an Fried-
rich den Weisen (Probefahrten aus A. Kösters Seminar 22. Band, 1913) S. 112f.,
hat — obschon er sonst auf die Analyse der von ihm behandelten Stücke das
Hauptgewicht legt — die Zweiteilung der kurfürstlichen Instruktion, die an
Luthers Februarbrief anschließt, nicht erkannt. Übrigens weiß Locke mann
nichts von der ganzen Karlstadt-Kontroverse und davon, daß sie eine reiche
Literatur über die von ihm S. 109—127 behandelten Lutherbriefe gezeitigt hat.
De Wette II, 136, rekapituliert in der Instruktion Enders III, S. 292.
5 Vergleiche die Stelle Enders III. S. 293, Zeile 40ff.
16 Hermann Barge
lich — damit dem Reichstag und Bischof kein maßgebender Einfluß
auf die Entschließungen des Kurfürsten zugestanden werde —, den
Sinn seiner Worte abzuschwächen, so spricht gegen Köhlers Deutung
einfach der Umstand, daß im ersten Teile der Instruktion von Luthers
Rückkehr überhaupt noch nicht die Rede ist.
Darüber spricht sich der Kurfürst erst aus:
2. von den Worten an!: „Und als er auch am Ende seines Schrei-
bens anzeigte, als wollt er selbst, so Gott walt, bald da sein“ usw.
Im folgenden? erwägt der Kurfürst die Möglichkeit, daß Luther
„seine schriftliche Erinnerung und Bedenken, was in diesen Sachen
sollte vorgenommen werden“, dem bevorstehenden Reichstage über-
sende. Er konnte mit dieser Möglichkeit rechnen, weil er wußte,
daß Luther die Vorgänge in Wittenberg jetzt schroff verurteilte,
und darum die Beleuchtung, die er ihnen geben würde, beim Reichs-
tag keinen Anstoß erregen würde. Wenn Köhler (in Übereinstim-
mung mit K. Müller) sagt: der Kurfürst habe die ‚schriftliche Er-
innerung nur für sich erbeten, so widerspricht diese Annahme
durchaus dem Wortlaut der Instruktion. Köhlers Argument: ‚Wie
hätte der Geächtete durch eine Zuschrift an den Reichstag als öffent-
licher Gutachter über die Wittenberger Verhältnisse auftreten kön-
nen?“ verschlägt nichts. Natürlich sollte diese ‚schriftliche Erinne-
rung“ nicht eine tatsächliche Belehrung des Reichstags bezwecken.
sondern einen günstigen Eindruck von Luthers gemäßigter Haltung
hervorrufen. Übrigens ist ja Luther nach seiner Rückkehr tatsäch-
lich vom Kurfürsten bestimmt worden, einen Brief zu schreiben,
der von vornherein dazu bestimmt war, zur Kenntnis des Reichs-
regiments zu gelangen. Der Umstand, daß dieses Schreiben formell
an Friedrich den Weisen adressiert war, ist von untergeordneter Be-
deutung und zwingt nicht dazu, an unserer Stelle den Wortlaut der
Instruktion umzudeuten.
Ich verzichte darauf, ausführlich die Streitfragen wieder auf-
zurollen, die mit Luthers Schreiben an den Kurfürsten vom 5. und 7.
bez. 12. März zusammenhängen, und verweise hierfür auf das Hist.
Zeitschr., Bd. 99 (1907), S. 315ff. und Gemeindechristentum S. 175ff.
Gesagte. Wer, wie Köhler, der Meinung ist, daß der Kurfürst dem
Mandat des Nürnberger Reichsregiments eine untergeordnete Bedeu-
1 Bei Enders III, S. 294, Zeile 65 ff.
2? Enders III, S. 295, Zeile 12 bff.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 17
tung beigemessen habe, wird natürlich nicht zugeben können, daß
die Rücksicht auf das Eingreifen des Reichsregiments den Tenor der
Briefe vom 7. und 12. März bestimmt hat. Aber wir sahen, daß diese
Prämisse unzutreffend ist. In Wahrheit hat der Kurfürst den größten
Wert darauf gelegt, daß Luthers Wirken nach seiner Rückkehr nicht
als im Widerspruch stehend mit der im Mandat ausgesprochenen
Willenskundgebung des Reichsregiments aufgefaßt werde. Dem-
gemäß ist die opportunistische Ausdrucksweise in dem Briefe Luthers
vom 7. bzw. 12. März auf diese Intentionen des Kurfürsten zurückzu-
führen. |
Daß Luther dabei durch die Rücksicht auf das Reichsregiment be-
stimmt gewesen sei, ist nie von mir behauptet worden: er hat, wie er
an Spalatin schreibt (Enders 3, 306), die Schwachheit des Kurfürsten
schonen wollen. Aber darum ist er sich doch dessen bewußt gewesen,
was sein Brief bezweckte. Köhler sieht (S. 532) in der absichtlich
aufs äußerste abgeschwächten Wendung: ‚denn das soll E. K.
F. G. wissen und gewiß drauf sich verlassen, daß es ist im Himmel
viel anders denn auf Erden beschlossen‘ ‚eine sehr energische Be-
tonung der Lutherschen Gewissenspflicht, unbekümmert um die
ganze Welt! und meint, beide Briefe, der vom 7. und der vom
12. März, könnten ‚den wahren Luther nicht verleugnen“. Aber
in Wahrheit rührt ja die Wendung im Briefe vom 12. März, die die
„sehr energische Betonung der Lutherschen Gewissenspflicht“ be-
kunden soll, gar nicht von Luther her! Sie ist aus diplomatischen
Erwägungen heraus ‚‚von dem fürstlichen Geheimsekretär ihm hinein-
korrigiert‘‘ worden!, an Stelle einer wirklichen Freimut bekundenden
Äußerung Luthers im Briefe vom 7. März. Und Luther urteilt im
Briefe an Spalatin vom 13. März selbst über sein Schreiben vom
12. März: alle würden über die Anrede, die er dem Kaiser zuteil werden
lasse ‚Mein allergnädigster Herr!‘ lachen; er habe genug mit Schmin-
ke, die er hasse, gearbeitet; es gälte nun auch einmal Freimut zu be-
währen.?
1 Worte Lockemanns a. a. O. S. 126. Von Lockemann wird der Nachweis
geführt, daß alle Retuschen, die im Briefe vom 12. März gegenüber dem vom
7. März angebracht sind, nicht von Luther, sondern von Schurf herrühren.
Luther hat dann den retuschierten Text am 12. März nochmals abgeschrieben.
2 Enders 3, 306: Nam ego fucos mire odio, et satis multum eis concessi
hactenus, aliquando et ragenolav praestare oportet. eis bezieht sich auf
fucos. Danach ist meine Übersetzung der Stelle Hist. Z. a. a. O. S. 320 zu ver-
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 2
18 Hermann Barge
Wollte sich der Kurfürst vor dem Reichsregiment salvieren, so
genügte jener Brief vom 12. März allein freilich nicht; es galt auch
tatsächlich die nach der Stadtordnung vom 24. Januar durchgeführ-
ten evangelischen Reformen rückgängig zu machen. Wenigstens dies
räumt Köhler (S. 533) ein, .‚Barge habe darin recht, daß die Luther-
schen Maßnahmen in Wittenberg stark reaktionär waren, äußerlich
der reichsregimentlichen Reaktion glichen. Mehr besagte meine
Wendung, Luther „erscheine fast als Mandatar des Reichsregiments“
(Karlstadt 1, 438) auch nicht.!
Daß Luthers Vorgehen gegen Karlstadt andere Motive zugrunde
lagen, als sie das Reichsregiment bei Erlaß seines Mandates leiteten,
ist ja selbstverständlich. Er rechtfertigte die Aufhebung der evange-
tischen Reformen mit der Berufung auf den Grundsatz der ‚Schonung
der Schwachen‘. Freilich habe ich schon an anderer Stelle? geltend
machen müssen, daß die Bezugnahme auf diesen Grundsatz, ange-
sichts der besonderen Umstände, unter denen sie erfolgte, als sach-
lich unangebracht bezeichnet werden muß. Die Wittenberger Evan-
gelischen verlangte es gar nicht nach jenem Schutz der Schwachen,
der ihnen in der Wiederherstellung des katholischen Gottesdienstes
präsentiert wurde, sondern nach Schutz gegen die katholischen
Machthaber, die ihnen das Recht verkümmerten, ihr Kirchenwesen
ihrem evangelischen Gewissen gemäß zu gestalten. Indem Luther
unter der Devise der „Schonung der Schwachen‘ die evangelischen
Reformen über den Haufen warf, liefen tatsächlich seine Maßnahmen,
obschon er optima fide handelte, auf das hinaus, was die katholischen
bessern. -— Richtig urteilt Lockemann S. 127 über das Schreiben vom 12. März:
es habe .‚so eine Gestalt bekommen, in der es vom Hofe mit Erfolg als poli-
tisches Aktenstück verwandt werden konnte“. — Wenn Köhler meint. ich hätte
nicht bewiesen, daß der Brief Luthers beim Reichsiegiment gewirkt habe. so
bleiben doch die Gemeindechristentum S. 182 angeführten Wahrscheinlichkeits-
argumente — direkte Zeugnisse fehlen — nach wie vor bestehen. Vor dem
Erscheinen meiner Arbeiten hat schon Kawerau, Luthers Rückkehr 8. 54
ganz richtig geurteilt, daß sich infolge des Bekanntwerdens jenes Briefes „f die
Aufregung in Nürnberg über Luthers Rückkehr schon in den nächsten Wochen“
legte.
1 Ich habe nie gesagt, daß Luther sich als Mandatar gefühlt habe. Daher
stimmt die von Köhler S. 532 gewählte Wendung ‚Wie kann der ‘Mandatar
des Reichsregiments', der alles getan hatte, sich bei diesem in Gunst zu setzen,
jetzt auf einmal, wo er doch den besten Beweis seiner Mandatartätigkeit hätte
geben können, die Rücksicht nicht nehmen ?!“ nicht zu der von mir gewählten
Ausdrucksweise. 2 Karlstadt 1. 444.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 19
Reaktionäre wünschten, denen natürlich vor allem an einer Wieder-
herstellung des katholischen Kultus gelegen sein mußte. Nichts
anderes als dies besagte der von Köhler (S. 533) beanstandete Satz
in Karlstadt 1, 445: „Die Schwachen, für die Luther Schonung heischte,
waren die katholischen Reichsstände, die Bischöfe und Prälaten, die
Georg von Sachsen und Johann von Meißen“ usw.
Nun meint Köhler immerhin, mein Zugeständnis, daß Luthers
Maßnahmen nur „tatsächlich“, also nicht absichtlich sich „völlig mit
dem deckten, was das Reichsregiment vom Kurfürsten gefordert
hatte“, berge eine Unklarheit in sich; es mangle meiner Auffassung
die Konsequenz, und meine „ganze Darstellung der Verhältnisse
nach Luthers Rückkehr“ sei „nicht klar“. Zugrunde liegt diesem
Bedenken offenbar die Erwägung: wenn Luther für sich persönlich
auf das Reichsregiment keine Rücksicht genommen hätte, könne
doch auch dem reichsregimentlichen Mandat keinerlei Bedeutung für
sein Handeln und für das, was sich als endgültiges Ergebnis bei
Luthers Vorgehen gegen Karlstadt ergab, zukommen; vielmehr sei
die ungefähre tatsächliche Übereinstimmung der an sich reaktio-
nären Maßnahmen Luthers mit den Forderungen des Reichsregi-
ments — weil beide auf ganz entgegengesetzte Motive zurückgingen
— mit Notwendigkeit als rein zufällig anzusehen. Ä
Aber mit diesem Einwurfe wird der eigentümlichen Verschlungen-
heit der Situation in Wittenberg bei Luthers Rückkehr von der Wart-
burg nicht genügend Rechnung getragen. Beeinflußt worden ist
nämlich Luthers Wirken durch das Mandat vom 20. Januar doch in
sehr hohem, ja in entscheidendem Maße, obschon er es für sich per-
sönlich nicht zum Ausgangspunkt seiner Maßnahmen machte. Schon
bei dem Umschwunge in der Beurteilung der Wittenberger Zustände
durch Luther erkannten wir, daß sie durch die Wirkungen, die das
Mandat in Wittenberg erzeugte, mittelbar hervorgerufen war, ohne
daß Luther darum zu seinem den Wittenberger Vorgängen gegenüber
plötzlich zur Schau getragenen Pessimismus aus der Lektüre des
reichsregimentlichen Mandats gelangt wäre. Ähnliches gilt für die
Maßnahmen, die er nach seiner Rückkehr von der Wartburg ergriff.
Das Mandat übte unmittelbar eine starke Wirkung auf Kur-
fürst Friedrich aus; dieser wollte unter keinen Umständen dulden,
daß die Bestimmungen der Stadtordnung vom 24. Januar im Wider-
spruch zum Nürnberger Mandat aufrecht erhalten blieben. Und er
war der Mann, der letzten Endes über die Maßnahmen zu bestimmen
99
20 | Hermaun Barge
hatte, die an Stelle der eingeführten Neuerungen zu treten hätten.
Luther aber konnte — da er den Glauben an die Güte der Beweggründe,
denen die Reformen entsprungen seien, verloren hatte — den Wün-
schen des Kurfürsten bis zu dem Grade entgegenkommen, daß er —
von Einzelheiten abgesehen — den katholischen Ritus wieder her-
stellte, ohne dabei in Gewissenskonflikte zu geraten. So konnte
ich Karlstadt 1, 448 sagen: „Diplomatischen Rücksichten auf Kur-
fürst Friedrich und das Reichsregiment hat Luther dabei wohl nicht
Raum gegeben“, und kann gleichwohl die Behauptung aufrecht er-
halten, daß die treibende Kraft bei den Vorgängen in Wittenberg
nach Luthers Rückkehr die Haltung des katholischen Reichsregiments
gewesen ist. Luther handelte bona fide: aber er war in Wahrheit der
Geschobene. Der, der darüber wachte, daß die tatsächlichen Maß-
nahmen nicht im Widerspruch mit dem Willen des Reichsregiments
standen, war Kurfürst Friedrich.
Wir glauben, daß es auch für den, dem bei der Geschichtsbetrach-
tung mehr apologetische und konfessionelle Gesichtspunkte im Vor-
dergrund des Interesses stehen, möglich sein wird, sich mit dem durch
die neueren Forschungen veränderten Bilde der Ereignisse in Witten-
berg 1521/22 irgendwie abzufinden. Man mag ruhig die Tatsache
betonen, daß auch in meiner Darstellung die persönliche Integrität
Luthers bei seinem Eingreifen in die Wittenberger Verhältnisse nicht
in Zweifel gezogen worden ist. In dem einzigen Falle, wo er bewußt
den opportunistischen Erwägungen Friedrichs des Weisen Raum
gibt — beim Entwurf des Briefes vom 7. März und der Übernahme
seiner veränderten Redaktion vom 12. März 1522 —, hat ihn ein
ehrenwerter Beweggrund geleitet: die persönliche Rücksicht auf den
von ihm verehrten Kurfürsten.
Aber mag man nun gegenüber dem verschobenen Tatsachenbilde
die alten Beurteilungsmaßstäbe beibehalten oder mag man — wie
es bei mir der Fall ist — zu neuen gelangen und die Meinung vertreten,
daß die Unterdrückung der frühprotestantischen Bewegung in Witten-
berg dem inneren Leben des Protestantismus schwere Einbuße ge-
bracht hat: die Verschiebung des Tatsachenbildes als solche anzu-
erkennen, sollte man sich nicht länger sträuben. Und indem der
Historiker darüber wacht, daß keinem noch so starken Überzeugungs-
bedürfnis zuliebe die Objektivität der geschichtlichen Forschung be-
einträchtigt werde, ist doch auch ihm — was Köhler im Eingang
seiner Ausführungen S. 506 für den Theologen geltend macht — „die
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 21
Geschichte mehr als die Leiche, die zu sezieren und deren ehemaliges
Leben mit einer gewissen inneren Anteilnahme zu rekonstruieren ist“.
Wem die Gesamtheit der geschichtlichen Vorgänge gleichsam als der
Mantel erscheint, der die Gottheit umwallt, der wird das Bemühen,
die Flecken zu tilgen, durch die sein Bild in der Vorstellung des Be-
schauers entstellt wird, den hohen Betätigungen des Menschengeistes
zurechnen. So begriffen, als Ausfluß der geschichtlichen Wahrheits-
liebe, sollte „ein Angriff auf die historische Position“ einer theo-
logischen Richtung nie zugleich „als ein Angriff auf die eigene, ja
im letzten Grunde auf Gott, der in der Geschichte N ist“ ver-
standen werden.
IV. Die Vorgänge in Wittenberg nach Luthers Rückkehr.
Von der Schrift Karlstadts über die Messe, die er nach der durch
Luthers Rückkehr erfolgten Katastrophe ausarbeitete, sind fragmen-
tarische Auszüge vorhanden!, welche eine Rekonstruktion ihres In-
halts ermöglichen. Den Gegenstand des zweiten Teiles dieser kon-
fiszierten Schrift, der zunächst nicht festgestellt werden konnte,
habe ich? als den von Karlstadt geführten Nachweis der Schrift-
gemäßheit seiner Ansichten über die Messe charakterisiert. Es läuft
auf einen Streit der Worte hinaus, wenn Köhler S. 533 sagt, daß der
Zusammenhang des zweiten Teiles „zwar nicht in dem Nachweis der
Schriftgemäßheit der Karlstadtschen Ansichten liegt, wohl aber
in dem der Christusgemäßheit“‘. Denn die Christus gemäße An-
sicht über das Abendmahl ist doch wohl — im Sinne jener Zeit —
zugleich die der Schrift gemäße. Der Ausdruck „schriftgemäß''
empfiehlt sich aber mehr als die Bezeichnung ‚‚christusgemäß‘, weil
unter den erhaltenen Belegen von Schriftstellen auch eine Berufung
auf Moses vorhanden ist.“
Was die Tendenz dieser konfiszierten Schrift Karlstadts betrifft,
so kann man nicht sagen, daß sie „gegen Luther und nicht etwa
gegen den Leipziger Professor Ochsenfart sich wende.“ Da es Karl-
stadt aus guet nicht für geraten hielt, seine Opposition gegen die
1 Gedruckt Karlstadt 2, S. 563 fl. 3 Gemeindechristentum S. 213ff.
3 Es hätte von Köhler einfach betont werden müssen, daß ich den Zusam-
menhang zuerst richtig erkannt habe. Diese Unterlassung erklärt sich bei ihm
aus seinem generell in seiner Abhandlung durchgeführten Verfahren, auch bei
keiner Einzelheit eine Richtigstellung meinerseits vorbehaltlos anzuerkennen.
480 Köhler S. 533.
22 Hermann Barge
Wiederherstellung des katholischen Meßritus durch Luther! in einer
gegen diesen persönlich gerichteten Polemik zum Ausdruck zu bringen,
so nahm er das Auftreten des Leipziger Theologieprofessors Ochsen-
fart, der in Begleitung des Meißner Bischofs auf dessen Visitations-
reise in Kursachsen den katholischen Kultus wiederherstellen half,
zum Anlaß, die katholische Messe zu bekämpfen. Und er hat sich
in seiner Schrift auch im einzelnen mit Ochsenfart auseinander-
gesetzt.? Nach der ganzen Situation war freilich die von Karlstadt
geübte Kritik auch gegen Luthers Vorgehen gerichtet, und es lag
nahe, daß man dies in Wittenberg als ihre eigentliche Tendenz be-
trachtete.
Nicht darin, daß sich Luther durch sie getroffen fühlte, sondern
darin, daß um der von Karlstadt geübten Kritik willen seine Schrift
gewaltsam unterdrückt wurde, wird man etwas Befreindliches sehen
müssen. Dies Vorgehen widersprach selbst dem Grundsatze, den der
gemäßigte Kurfürst Friedrich der Weise bislang vertreten hatte, der
am 19. Dezember 1521 im Schreiben an Beyer dem evangelisch ge-
sinnten Ausschuß zwar gebot, es bei dem alten Brauch bleiben zu
lassen, aber es freistellte, „die Sache in weiter und mehr Bedenken
zu nehmen, auch davon zu disputieren, schreiben, lesen und pre-
digen“.“ Darum wurde auch der Gerechtigkeitssinn des Kurfürsten
durch die Karlstadt widerfahrene Vergewaltigung verletzt.“
V. Verhältnis der frühreformatorischen Theologie
Karlstadts zu der Luthers.
Es erübrigt noch, das Verhältnis der religiösen Gesamtanschauung
Karlstadts zu der Luthers, und zwar zunächst das Maß der Abhängig-
keit jenes von diesem und die selbständigen Momente der Karlstadt-
schen Theologie festzustellen. Der Vorwurf’, es sei in den Ausfüh-
rungen meines „Karlstadt“ „die rechte Relationsbestimmung zwi-
schen Luther und Karlstadt vermißt worden, Karlstadt. werde zu viel
1 Nur Kanon und Opfergebete ließ Luther auch für die Zukunft in Wegfall
kommen.
? Vgl. die dafür Gemeindechristentum S. 209, sowie ebenda S. 313ff. ge-
lieferten Nachweise, ferner die Stelle (ebenda S. 216), an der Karlstadt seine
Übereinstimmung mit Luther gegen Ochsenfart zum Ausdruck bringt.
> Vgl. Nik. Müller, Die Wittenberger Bewegung S. 124.
Vgl. das Gemeindechristentum S. 216f., sowie S. 317f. sub Nr. 16 darüber
Gesagte. Ein Hinweis auf diese Vorgänge wäre in Köhlers Anzeige wohl am
Platze gewesen. 5 Bei Köhler S. 541.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 23
Originalität zugewiesen gegenüber Luther, von dem er viel stärker
abhängig sei“, ist ebenso wie die folgenden Ausführungen Köhlers
(S. 541— 545) geeignet, eine irreführende Vorstellung von dem Wesen
der Schilderung zu erwecken, die ich über das gegenseitige Verhält-
nis der beiden Reformatoren in den Jahren 1517 — 1521 gegeben habe.
Wenigstens in diesem Punkte sollte eine Verständigung zu erzielen
sein, da ich für die genannten Jahre Luthers geistige Führerrolle nie
bestritten, die weltgeschichtliche Bedeutung seines Kampfes gegen
die Papstkirche vorbehaltlos anerkannt und nur auf der Grundlage
dieser Voraussetzungen das Verhältnis beider Männer zueinander
untersucht habe.!
. Zu dem obigen Vorwurfe, Karlstadt werde von mir gegenüber
Luther zu viel Originalität zugewiesen, bemerkt Köhler: „Das ist
richtig und läßt sich in verschiedenster Weise belegen; z. B. wird die
entscheidende Bedeutung Augustins für Karlstadt (Karlstadt 1, 76ff.)
auf Luther zurückgehen.“ Aber ich selbst habe doch in aller Deut-
lichkeit — auf Grund des Selbstzeugnisses Karlstadts in der Vor-
rede seiner wiedergefundenen Schrift über Augustins De spiritu et
litera — zur Darstellung gebracht, daß Karlstadt ausschließlich
durch Luther auf Augustin hingeführt worden ist.?
Köhler mahnt (S. 541), ich „hätte energisch die Abhängigkeit be-
tonen“ sollen; „vor allem der Gegensatz: Buchstabe — Geist ist
typisch für Luther“. Ihm ist dabei entgangen, daß ich Luthers Priori-
tät in dieser Frage mit aller Entschiedenheit festgestellt habe. Denn
Karlstadt 1, 85 schreibe ich: „Auch Einzelausführungen der Karl-
stadtschen Thesen finden wir schon früher in Lutherschen Äuße-
rungen, so besonders den der Augustinschen Schrift De spiritu
et litera entnommenen Parallelismus von Gesetz und Evange-
lium, Buchstabe und Geist“.
1 Daß dabei in einer Monographie Karlstadts — angesichts der Verwahr-
losung, die in der Behandlung der ganzen Karlstadtmaterie eingerissen war —
seine Schriften und Gedanken ausführlich behandelt werden, sollte doch nicht
als eine Spitze gegen Luther gedeutet werden. '
2 Karlstadt 1, 72. Vgl. ebenda den Satz: „Daß Luthers Auftreten den un-
mittelbaren Anstoß zu seiner Sinnesänderung gegeben habe, erkennt Karl-
stadt später selbst unumwunden an.“
3 Diese Äußerung hat Köhler überlesen. Auch sonst ist es mir öfters wider-
fahren, daß in meinem „Karlstadt“ die ausdrückliche Anerkenntnis der Priori-
tät Luthers vor Karlstadt übersehen und mir dann die angebliche Unterlassung
dieser Konstatierung zum Vorwurf gemacht worden ist. Vgl. z. B. Frühprote- _
24 | Hermann Barge
Was sodann von Köhler S. 542 unter Berufung auf den neuer-
dings von Ficker veröffentlichten Römerbriefkommentar gegen meine
angebliche Überschätzung der Originalität Karlstadts vorgebracht
ist, hat doch, weil diese Publikation, als ich mein Buch schrieb, noch
nicht erschienen war, bei der Beurteilung der Objektivität meiner
Arbeitsweise auszuscheiden.“
Köhler schreibt: „Daß in der Beurteilung der Makkabäerbücher
als apokryph Luther Karlstadt voraufging, hat die Kritik (vgl. z. B.
Kawerau in D. L. Z. 1906, Nr. 2) mit Recht gegen Karlstadt 1, 192
behauptet.“ Er erwähnt nicht, daß ich diese Berichtigung mir längst
zu eigen gemacht und Hist. Zeitschrift, Jg. 1907, S. 281, Anm. 1 —
unter Berufung auf Köstlin—Kawerau 1, 256 — geschrieben habe:
„Die Echtheit der Makkabäerbücher hatte Luther bereits in seinen
Resolutionen bestritten.“? Daß Karlstadts „Appellation“ eine origi-
nale Tat gewesen sei, habe ich nirgends behauptet.“ — Köhler sagt
S. 544: „Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß Karlstadt in seinem
Abendmahlstraktate von 1521 nicht nur ‘wahrscheinlich’, sondern
ganz sicher von Luther beeinflußt ist.“ Ich akzeptiere Köhlers Mei-
nung, vermisse aber bei ihm den Hinweis darauf, daß an der Stelle
meines „Karlstadt“, wo ich die vorsichtigere Wendung „wahrschein-
stantisches Gemeindechristentum S. 82 f. — Meine nachträglichen Proteste ver-
hallen alsdann bei den Theologen ungehört.
1 Köhler S. 542 konstatiert, daß der Römerbriefkommentar mir „allerdings
noch nicht bekannt war“, führt aber die angeblich aus ihm fließenden neuen Er-
kenntnisse ganz auf einer Linie mit seinen übrigen Ausstellungen an. Eine Nach-
prüfung der betreffenden Stellen des Römerbriefkommentars behalte ich mir
für später vor. Solange er nicht bekannt war, bestand für den Historiker unter
allen Umständen die Pflicht, auf die — nach dem damaligen Quellenbestand
zu urteilen grundlegenden — Ausführungen Karlstadts über Gesetz und
Evangelium in seiner wiedergefundenen Schrift über Augustins De spiritu et
litera nachdrücklich hinzuweisen. — Sachlich unwesentlich ist das von Köhler
S. 543 über die „merkwürdigen Sätze“ Karlstadts Gesagte, von denen ich Karl-
stadt 1, 117 handelte. Richtig ist, daß man dazu die Stelle im Briefe Luthers
vom 21. März 1518 bei Enders 1, 170 heranzuziehen hat (auf die ganze Trag-
weite ihrer Bedeutung hat P. Kalkoff inzwischen hingewiesen; vgl. seine For-
schungen zu Luthers römischem Prozeß, 1905, die daselbst S. 43—46 zusammen-
gestellten Quellenzeugnisse). Indessen mit der zur Diskussion stehenden Ab-
hängigkeit Karlstadts von Luther hat diese Frage nichts zu tun.
3 Die Ignorierung solcher von mir gegebenen Berichtigungen kann doch
nur die sachliche Vertiefung der Diskussion aufhalten.
3 Vgl. Karlstadt 1, 229ff.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 25
lich“ gebrauchte, ich selbst! die Belege aus Luthers De captivitate
Babylonica angeführt habe, aus denen auf die Abhängigkeit Karl-
stadts zu schließen ist und daß ich jüngst? erneut mit Sperrdruck
hervorgehoben habe: ‚Nie ist mir in den Sinn gekommen, die Priori-
tät Luthers im Vorgehen gegen die katholische Messe zu bestreiten.“
So vermag ich keinen Widerspruch zu entdecken zwischen der
in meinem „Karlstadt“ über die Zeit von 1517—1521 gegebenen Dar-
stellung und der von Köhler (S. 544) geltend gemachten Meinung:
„Karlstadt hat die entscheidenden Anregungen für seine Theologie
von Luther erhalten“, und bestreite gleichzeitig die Richtigkeit des
von Köhler hinzugefügten Nachsatzes: „und ist viel stärker von ihm
beeinflußt, als Barge annimmt“.
Umgekehrt bleibt nun freilich in Köhlers Darstellung von der
Eigenart und Selbständigkeit, mit der Karlstadt — von Luther ein-
mal auf reformatorische Grundüberzeugungen hingeführt — die neuen
Probleme schon während der ersten Jahre der Reformation in Angriff
genommen hat, so gut wie nichts übrig. Von den für die Entwickelung
der frühreformatorischen Anschauungen bedeutungsvollen Thesen
Karlstadts vom 26. April 15175, die Luthers freudige Bewunderung
erregten, wird nur konstatiert, „daß die Konsequenz Karlstadts
Luthers angeborenen Konservativismus weiter getrieben hat‘‘, daß
aber „die Wirkung der Thesen Karlstadts auf Luther etwas herab-
gestimmt werden müsse‘. Karlstadts Einfluß auf Luthers Anschau-
ungen in der Frage des Heiligenwesens wird grundsätzlich bestritten,
trotzdem Luther ausdrücklich im Jahre 1525 Schwenckfeld gegen-
über bezeugt hat, er sei „Karlstadt und andern gewichen, als in der
Fürbitte der Heiligen und andern Artikeln“.“ — Mit dem in der
Schrift Verba Dei quanto candore etc. gerichteten Appell an die Masse,
der ein Jahr vor Luthers Schrift „An den Adel“ fällt, hätte ich über-
trieben; „Karlstadt will nicht mehr verlangen als die öffentliche
Predigt des Gotteswortes vor allem Volke, die hatte Luther sowohl
1 Karlstadt 1, 283, Anm. 100. 2 Gemeindechristentum S. 12, Anm. 2.
> Vgl. Karlstadt 1, 75—84.
4 Vgl. Hist. Zeitschrift 1907 S. 278. Köhler S. 543 sagt trotz dieses Be-
kenntnisses Luthers: in der Heiligenfrage sei Luther ‚jedenfalls nicht von Karl-
stadt abhängig, vielmehr liegt die Sache umgekehrt“. Das Selbstzeugnis Luthers
ist doch zum Ausgangspunkt der Untersuchung zu nehmen! Durch die von
Köhler S. 542 f. angeführten Stellen aus Luthers Römerbriefkommentar wird
es in keiner Weise entkräftet, da diese als ein grundsätzlicher Protest gegen das
Heiligenwcesen nicht verstanden werden können.
26 Hermann Barge
gefordert als vor allen Dingen auch praktisch ausgeübt“; aber der
Wortlaut der Schrift besagt mehr: die Laien sollen sich durch das
Studium der Heiligen Schrift von den Priestern unabhängig machen.“
Es tritt ferner bei Köhler die Tatsache nicht heraus, daß Karl-
stadt in der Bekämpfung des Mönchswesens die Priorität gebührt:
Luthers Schrift De votis monasticis ist vom November, Karlstadts
Super coelibatu, monachatu et viduitate vom Juni 1521.
Endlich hat Köhler zwar den Nachweis erbracht, daß Luther
schon am 13. Januar 1522 den von Karlstadt 1523 in der Schrift
„Sermon vom Stand der christgläubigen Seelen“ ausgeführten Ge-
danken ausgesprochen hat, daß die Seelen bis zum jüngsten Tage
schlafen; aber er hat aus dieser vereinzelten Übereinstimmung zu
allgemeine Schlüsse gezogen, wenn er sagt: „ Abhängigkeit von der
Mystik’ liegt also hier (in Karlstadts Schrift) nicht vor, sondern von
Luther.“ Die Schrift als Ganzes ist von Lutherschem Geiste unbe-
rührt und mystisch beeinflußt. Oder will man die folgenden Aus-
führungen als Luthersches Gedankengut in Anspruch nehmens: Die
Seelen stehen „in Gelassenheit und geschwinder Langweiligkeit und
werden in langweiliger Sehnlichkeit wie die versengten oder verbrann-
ten Bäume, von welchen die Blätter mosig werden und die Rinden
sich abschälen““
1 Vgl. z. B. Bl. Eij: Vae, quod (Subjekt: die Priester) parvulos et simplices
et. nudos et vaouos et ob id dei verbo praeparatos sacrarum literarum noticia
spoliatis atque impeditis.
® Köhler schreibt S. 544: „Es tritt bei Barge nicht heraus, de B auf Luther
alle sachlichen Beweisgründe keinen Eindruck machen konnten, solange er
keine Schriftstelle für sich hatte“ (also hier Luther der Vertreter des bei Karl-
stadt gerügten Bibelbuchstabenprinzips!). „Denn die Karlstadtsche Schrift-
interpretation befriedigte ihn nicht.“ Dem halte ich entgegen. was ich über
die Gründe der ablehnenden Haltung Luthers gegen Karlstadts Schrift über
die Mönchsgelübde Karlstadt 1, 295 ausgeführt habe: „Luther entgingen die
Schwächen der Karlstadtschen Beweisführung nicht. Sie beruhten vor allem
auf dessen biblizistischer Argumentationsweise. Mit Recht konnte Luther
mancher gewagten Deutung gegenüber Bedenken geltend machen“ usw. Wenn
ich 8. 299 sage. Luther sei in der Beurteilung des Mönchswesens später zu der
konsequenten Betrachtungsweise Karlstadta gedrängt worden, so habe ich da-
für S. 300 Belege angeführt, die nicht ohne weiteres als,, Außenpunkte“ gekenn-
zeichnet werden können. 3 Vgl. Karlstadt 2, 9.
1 Daß Luther „sich in gleichem Sinne über das Fegfeuer ausgesprochen“
habe wie Karlstadt (Köhler S. 544), ist nicht zutreffend, wie ein Vergleich der
Ausführungen Luthers im Briefe an Amsdorf bei Enders 3, 270 mit Karlstadts
Ausführungen Karlstadt 2, 8 ergibt.
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 927
VI. Bedeutung des Gegensatzes zwischen Luther und Karl-
stadt für die Beurteilung der Reformation.
Mit der Zunahme der persönlichen Differenzen zwischen Luther
und Karlstadt wurde auch ihr theologischer Gegensatz schroffer.
Köhler hat am Ende seiner Ausführungen (S. 545—550) noch die
Ansichten beider Männer einer vergleichenden Prüfung unterzogen,
die, von einem Zugeständnis abgesehen (S. 547: „Es wird ein Ver-
dienst Karlstadts bleiben, in der Wittenberger Bewegung die prak-
tische Ausgestaltung der Reformation über den toten Punkt hinüber-
gehoben zu haben, auf den Luthers Idealismus sie festzulegen drohte“),
zu Luthers Gunsten ausfällt. Auf alle Einzelheiten seiner Einwände
gehe ich hier nicht ein, da ich schon an anderer Stelle — in der Dis-
kussion mit Scheel — mich zu dem Thema geäußert habe. Bei dieser
Gelegenheit ist bereits von mir ausgeführt worden, daß bei Karlstadt
der Glaube an die Autorität des Wortlauts der Schrift durch seinen
Spiritualismus von Anfang an erweicht ist. Als ein Trotzen auf den
„Bibelbuchstaben“, der „zum allerschlimmsten Stockmeister“ wird,
die Freiheit untergräbt und eine religiöse Gesetzlichkeit herauf -
beschwört (Köhler S. 547), kann Karlstadts Theologie daher nicht
charakterisiert werden, obschon das gelegentliche starke Betonen des
Schriftbuchstaben nicht zu den Stärken seiner theologischen Position
gehört.“
Darum darf auch nicht ohne weiteres Karlstadt in seinem Be-
streben, dem laienchristlichen Puritanismus in Wittenberg zum Siege
1 Dor Streit über die Grundlagen der religiösen Erneuerung in der Kontro-
verse zwischen Luther und Karlstadt 1524/25 in Studium Lipsiense für K.
Lamprecht (1909) S. 192 ff.
? Troeltsch hat jüngst in „Die Soziallehren der christlichen Kirchen und
Gruppen“ (1912) S. 879 in diesem Punkte richtig über Karlstadt geurteilt:
„Auch er wollte den rein innerlichen Vorgang an seinen praktischen Wirkungen.
an der durch die Gottförmigkeit ermöglichten Selbstverleugnungs- und Liebes-
moral, erkennbar wissen. Daraus ergab sich ihm mit der ganzen Mystik eine
Höherstellung des Geistes über den Buchstaben. Köhler hat den spiritualisti-
schen Charakter der Karlstadtschen Theologie S. 549 selbst betont, aber daraus
nicht die Folgerungen bei Beurteilung der Stellung Karlstadts zur heiligen
Schrift gezogen. — Nicht aufrecht zu erhalten ist die herkömmliche, nun auch
wieder von Köhler S. 546 vorgebrachte Gegenüberstellung: für Luther sei der
Ausgangspunkt die innere Heilserfahrung, Karlstadts Erkenntnis, der das Prius
der inneren Heilserfahrung fehle, sei von außen gekommen. Die „innere Heils-
erfahrung“ ist auch für Karlstadt durchaus das Primäre. Vgl. sein Selbstzeugnis
Karlstadt 1, 74 (über seine Bekehrung zu Luthers Anschauungen im Jahre 1517).
28 Hermann Barge
zu verhelfen, als Vertreter eines sektiererischen Prinzips ange-
sprochen werden, insofern er — nach Art der späteren Sekten — ledig-
lich eine, „ Repristination der urchristlichen Idealgemeinde“ auf Grund
der buchstäblich verstandenen Vorschriften der Bibel erstrebt hätte.
Vielmehr ist es ihın dabei allgemein um eine Durchdringung des Ge-
meindelebens mit einer aus dem Geiste christlicher Liebe fließenden
ethischen Gesinnung zu tun gewesen. Zweifellos haben später — nach
Konsolidierung der lutherischen Staatskirchen — ähnliche Bemü-
hungen zu sektiererischen Absplitterungen geführt, und man mag
von vornherein Reformversuchen dieser Art für das absolutistische
Deutschland jener Zeit eine nicht allzu günstige Prognose stellen.!
Aber jedenfalls hat Karlstadt im Verein mit den Freunden Luthers,
auf der Basis der von Luther in seiner Schrift „An den Adel“ nieder-
gelegten Grundsätze, seine Reformen in Wittenberg anerstrebt, ohne
nur an die Möglichkeit zu denken, daß sie zu der evangelischen Ge-
samtentwickelung in Gegensatz treten könnten.
Durchaus nicht sektiererisch ist jedenfalls, daß er mit dem
Magistrat bei seinen Maßnahmen aufs engste Hand in Hand geht.
Karlstadts Gemeindechristentum in Wittenberg ist dem von Calvin
in Genf zur Durchführung gelangten nahe verwandt — und das
Genfer Beispiel zeigt zugleich, daß an sich Karlstadts gemeinde-
christliche Bestrebungen nicht utopischer Art waren. Übrigens
hätte sich auch in Deutschland für ihre Verwirklichung ein Boden
auf dem Umwege finden lassen, daß den evangelischen Fürsten, als
den Trägern der politischen Macht in ihren Territorien, die Aner-
kenntnis eines weitgehenden Selbstbestimmungsrechtes der Ge-
meinden in kirchlichen Dingen und in Fragen sozialer Wohlfahrts-
pflege von den Reformatoren zur christlichen Pflicht gemacht worden
wäre. Ohne anfängliche Reibungen und schließliche Kompromisse
wäre es wohl nicht abgegangen, auch war eine ganz einheitliche
Regelung der kirchlichen Organisation in den verschiedenen Terri-
torien kaum zu erwarten. Eine schließliche Überbrückung der wider-
strebenden landesfürstlich-absolutistischen und gemeindechristlich-
evangelischen Tendenzen war aber um deswillen nicht ausgeschlossen,
weil — bei besonnener Scheidung zwischen der Sphäre des Religiösen
und Staatlichen — die Fürsten eine Beeinträchtigung ihrer politi-
! Was natürlich für den Gesinnungswert ihrer Träger keinen UrteilsmnB-
stab abgeben würde! Dies bemerke ich u. a. in Ergänzung zu Tröltsch, a. a. O.
8. 435f., Anm. |
- EA o tg
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 29
schen Machtbefugnisse von einer kirchlichen Verselbständigung der
Gemeinden kaum zu besorgen gehabt hätten.! Indessen Luther, auf
dessen aktives Eintreten für die Rechte der Gemeinden alles ankam,
hat, nachdem er anfangs zu einem solchen geneigt schien, bei Auf-
richtung der Organisation seiner Kirche in Kursachsen darauf ver-
zichtet, den Gemeinden auch nur ein geringes Maß von Selbständig-
keit zu sichern. |
Den Kern meiner Anschauung über das frühprotestantische Ge-
meindechristentum trifft Köhler jedenfalls nicht, wenn er schreibt
(S. 547): „Barge hat den Puritänismus idealisiert, d. h. in Wirklich-
keit gründlich mig verstanden, wenn er in das Prädikat laienchrist-
lich’ etwas von modern freiheitlichen Gemeindeidealen hineinbringt.“
Denn diesen modernen Gemeindeidealen stehe ich seit je skeptisch
gegenüber, insofern als ich die Ansicht vertrete, daß auf der Basis
der Lutherkirche sich ein wurzelechtes Gemeindechristentum über-
haupt nicht entwickeln läßt, und daß in der Niederhaltung der dahin
führenden Bestrebungen und ihrer freimütigen Vertreter das histo-
rische Recht auf seiten der kirchlichen Oberbehörden steht, so-
lange als die heutigen evangelischen Landeskirchen theologisch und
organisatorisch ausschließlich in den von Luther vertretenen Grund-
sätzen verankert sind.?
1 Dies bemerke ich gegen Tröltsch S. 435, Anm. 682. Tröltsch hat recht,
wenn er geltend macht, daß ohne ein Eingreifen der Landesfürsten, wie nun
einmal die politischen Verhältnisse in Deutschland lagen, sich „eine umfassende
und einheitliche Neugestaltung der Kirche“ nicht denken ließ, aber dies Ein-
greifen brauchte nicht mit innerer Notwendigkeit zu einer Vernichtung der
Gemeindeselbständigkeit zu führen. Der Einschlag einer ‚„radikal-antisakra-
mentalen Theologie“ in die Ortsobrigkeiten und Gemeindevertretungen, mit dem
nach Tröltsch der Untergang dieser Bestrebungen besiegelt war, kommt bei
dem ersten bedeutsamen Versuche in Wittenberg noch nicht in Betracht.
2? Dazu steht nicht im Widerspruch, daB Karlstadts Gemeindechristentum
durch Luthers Vorschläge in der Schrift „An den Adel“ mit beeinflußt worden
ist. Ein Ferment bei der Bildung seiner Kirche haben sie für Luther nicht ab-
gegeben. — Zuzugeben ist, daß ich bei Behandlung der sozial-christlichen Maß-
nahmen während der Wittenberger Bewegung einige Lichter aufgesetzt habe,
durch die sie zu den christlich-sozialen Bestrebungen der Gegenwart in Parallele
gesetzt werden sollten. Darin kommt eine zeitliche Bedingtheit und cin Tribut
an die optimistisch gestimmte christlich-soziale Anschauungswelt, die damals
Friedrich Naumann vertrat, zum Ausdruck. Dieser Optimismus ist inzwischen,
soweit deutsche Verhältnisse in Betracht kommen, bei mir geschwunden, wo-
durch freilich generell mein Urteil über die Tragfähigkeit dieser Gedankenrich-
tung nicht berührt wird. — Wenn übrigens Tröltsch a. a. O. S. 880. Anm. 482
30 Hermann Barge
So wird man kaum sagen können, daß der Durchführung jener als
„frühprotestantisches Gemeindechristentum“ gekennzeichneter Ten-
denzen, in der Fortführung der durch Luthers Schrift „An den Adel“
gezeichneten Linie, von vornherein unüberwindliche grundsätzliche
Hindernisse im Wege gestanden hätten. Weit schwierigere und fol-
genschwerere Probleme ergaben sich aus der seit 1523 erfolgten Hin-
wendung Karlstadts zu mystischem Spiritualismus.!“ Unmittelbar
war sie die Folge davon, daB Karlstadt durch Luther kaltgestellt
und von der ferneren Mitwirkung am Aufbau der neuen Glaubens-
gemeinschaft ausgeschlossen war. Da die von Luther aufgerichtete
dogmatische Zwangsordnung — mit starken Konzessionen an den
katholischen Kultus — ihn nicht befriedigen konnte und eine Rück-
kehr in den Schoß der allein seligmachenden Kirche vollends aus-
geschlossen war, so blieb ihm gar nichts anderes übrig, als die Ge-
wißheit seiner inneren Glaubenserfahrungen zu behaupten, ja aufs
neue sich zu erobern, indem er sich rein persönlich, um alle kirchlichen
— Katholische wie lutherische — Bindungen unbekümmert, in Be—
ziehung zum Absoluten setzte.?
Es ist fraglich, ob Karlstadt überhaupt Spiritualist und Mystiker
— in merklich höherem Grade, als man beides auch für Luther gel-
tend machen kann — geworden wäre, wenn ihm ein Weiterwirken
in der jungen evangelischen Gemeinschaft verstattet gewesen wäre.
Ein starkes Bedürfnis, über die persönliche Spekulation hinaus den
Anschluß an eine größere religiöse Gemeinschaft zu finden, ist ihm
zeit seines Lebens geblieben. In bewußtem Gegensatze zu dem sub-
jektiven Separatismus Münzers mahnt er in seinem mystischen
Traktate „Was gesagt ist sich gelassen“ (April 1523), den Namen
meine Parteinahme für Karlstadt aus ‚der doch auch für Karlstadt an der Peri-
pherie liegenden politisch-sozialen Stellungnahme“ erklärt, so darf ich bemerken,
daß auch für mich diese Dinge nicht im Zentrum der Betrachtung gestanden
haben, daß ich vielmehr das Schwergewicht auf die Herausarbeitung der reli-
giösen Gedankenwelt Karlstadts von Anfang an gelegt habe, aus der freilich
ein religiös-sozinler Demokratismus praktisch resultiert.
1 Daß es sich dabei um evangelische Mystik handelt, braucht in diesem
Zusammenhange nicht des näheren ausgeführt zu werden.
3 Tröltsch bemerkt S. 940, Anm. 507, obgleich er an dieser Stelle sagt, daß
„meine Gesamtanschauung vom Verlaufe der Reformation in den Hauptzügen
richtig“ sei, daß ich nur „wenig Verständnis für den Kirchentypus‘ zeige. In-
dessen eine der Hauptaufgaben bei der Biographie Karlstadts war es, darzu-
legen, aus welchen inneren Anlässen Karlstadt folgerichtig zur Fee des
Lutherschen Kirchentypus gelangen mußte.
*
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 31
Gottes zu offenbaren ‚und den Namen Gottes unseren Brüdern zu
verkündigen, nicht in einem Winkel, sondern im Mittel der Ge-
meine Gottes. 1 Als sich die Aussicht eröffnet — vor dem Marburger
Religionsgespräch —, daß die Lutheraner und Zwinglianer sich zu
einer Gemeinschaft vereinigen, bittet er Philipp von Hessen in einem
Schreiben, diese Einigungsbestrebungen zu fördern, damit die „arme
bedrängte Christenheit“ in eine rechte Einigkeit komme ewig, wie
sich denn wahrlich geziemt.?2 Und als er seine Bemühungen endgültig
gescheitert sieht, Einfluß auf die Gestaltung der kirchlichen Ent-
wickelung in Deutschland zu gewinnen, wird er nicht Sektierer, son-
dern sucht und findet den Anschluß an die schweizerische Kirche
Zwinglis.“ Vor diesem Schritte bewirkte der Zwang der Verhältnisse,
daß er religiös einsam stand.
Aber wie dem auch sei: zweifellos geriet das sich religiös auf eigene
Füße Stellen Karlstadts mit dem Kirchenbegriff Luthers in einen
unvereinbaren Widerspruch; darum hatte dieser nicht unrecht, in
dem bisherigen Genossen einen höchst gefährlichen Gegner zu sehen.
Karlstadts Spiritualismus gewährleistete — wie zugestanden sein
soll — weit weniger „das gute Recht der Geschichte und damit des
objektiven Anknüpfungspunktes der Religiosität“ als der massive
Kirchenbegriff Luthers. Diese Anknüpfung fehlte bei seiner Theo-
logie zwar nicht völlig, sie war aber in dem Bekenntnis zu einer christ-
förmigen Gesinnung, deren Normen der subjektiven religiösen Spe-
kulation Grenzen steckten, nur lose gegeben. Karlstadts Spiritualis-
mus konnte nur in einer kirchlichen Organisation von lockerem Ge-
füge, unter weitgehender Duldung von Lehrmeinungen, die mit der
offiziellen Kirchenlehre nicht zusammenstimmten, ja bei der Mög-
lichkeit einer fortdauernden Weitergestaltung der kirchlichen Lehre
eine Stätte finden. Da in Deutschland für ein so weitmaschiges kirch-
liches Gebilde vorerst die Voraussetzungen fehlten, drängte schließ-
lich der Spiritualismus auf Absonderung in sektiererische Bildungen. ô
1 Vgl. Karlstadt 2, 93f. 7 Schon zitiert Gemeindechristentum S. 279f.
8 Diese Momente läßt Köhler S. 548 außer acht, wenn er Karlstadt zum
Vertreter des „soziologischen Sektentypus“ macht.
4 Worte Köhlers S. 550.
5 Wir lassen hier den an sich bedeutungsvollen, von Tröltsch hervorgehobe-
nen Unterschied zwischen Sekten und spiritualistisch- mystischen Konventikeln
beiseite. In Karlstadts Theologie sind beide vorbereitet: sein Puritanismus ent-
hält — obschon, wie wir sahen, nicht von vornherein — sektenhafte, sein Spiri-
tualismus konventikelhafte Momente.
32 Hermann Barge
Die innere Notwendigkeit dieser Absonderung der Vertreter einer
spiritualistischen Religiosität wirft nun aber auf der anderen Seite
ein Schlaglicht auf das eigentliche Wesen der Lutherkirche; sie offen-
bart, daß die Lutherkirche so, wie sie geschichtlich geworden war,
ihren Gliedern ein religiöses Selbstbestimmungsrecht nicht gestatten
konnte, daß sie von ihnen den Gebrauch der äußeren Gnadenmittel
in Wort und Sakrament fordern mußte, daß sie denen, die auf der
Grundlage einer erlebten Religiosität mit dem Rechtfertigungs-
dogma nicht ins reine kamen, Gewissenszwang auferlegen, insbeson-
dere auch ihren Geistlichen, denen die Vermittelung des Wortes und
der Sakramente oblag, die Unterwerfung unter die offizielle Kirchen-
lehre ungeachtet persönlicher Zweifel und Vorbehalte zumuten mußte.
Alle diese kirchlichen Grundsätze sind offensichtlich gut lutherisch.
Damit wird aber klar, daß der Auseinandersetzung zwischen
Luther und Karlstadt — gleichgültig ob man der Theologie des letz-
teren einen höheren oder geringeren Wert beimißt — eine weit über
ihre persönliche und unmittelbare Veranlassung hinausreichende Be-
deutung zukommt. Erstmalig stießen hier Gegensätze aufeinander,
die bis in die Gegenwart hinein noch nicht überbrückt sind, und deren
Unausgeglichenheit dem Historiker noch heute eine Beantwortung
der primären Frage, was das religiöse Wesen der Reformation —
von Gegensatz gegen den Katholizismus abgesehen — ausmache,
aufs äußerste erschwert: ob dies Wesenhafte sich darstelle in der
durch Luthers Rechtfertigungslehre gewonnenen und alsdann kirch-
lich sanktionierten neuen religiösen Erkenntnis — oder in dem Rechte
der Persönlichkeit, autonom und unabhängig von aller Zwangsauto-
rität auf allgemeinchristlicher Grundlage ihre religiösen Überzeu-
gungen zu gestalten und in einer Überzeugungsgemeinschaft zu
bewähren.
In ersterem Falle würde formell und materiell die Bedeutung
der Reformation klar bestimmt sein, und man wüßte, woran man sich
zu halten hätte; im zweiten Falle würde auf ein reformatorisches
„Materialprinzip“ im voraus verzichtet und das Wesen der Refor-
mation — von der religiös-christgemäßen Bindung der Spekulation
abgesehen — lediglich durch das formale Prinzip der religiösen Auto-
nomie der Persönlichkeit zu bestimmen sein.
Wer der ersteren Annahme zuneigt und im Verlauf der Geschichte
der Lutherkirche bestätigt zu finden glaubt, daß dem spezifischen
Luthertum eine unerschöpfliche Fülle religiöser Kräfte eigne, deren
Zur Genesis der frühreformatorischen Vorgänge in Wittenberg 33
Keimkraft auch heute noch die Ablehnung aller auf anderem Boden,
als dem des Luthertums, gewachsener religiöser Gedanken geraten er-
scheinen lasse, dem werden jene Dissenter, die, um ihrer persönlichen
religiösen Überzeugung leben zu können, Vereinsamung und Ver-
folgung auf sich nahmen, nur als eigensinnige Querköpfe erscheinen.
Indessen ist, ohne daß man dabei den Boden einer streng historischen
Betrachtungsweise verläßt, auch eine andere Beurteilung denkbar.
Der Historiker kann auf die scheinbare Anomalie hinweisen, daß die
kirchliche und religiöse Indifferenz in den heutigen Lutherkirchen
Deutschlands, obschon gerade sie mit dem Anspruch auftreten, Volks-
kirchen zu sein, ungleich größer ist als in den religiösen Gemeinschaf-
ten der protestantischen Länder, die vom Luthertum nicht berührt
worden sind; daß insbesondere in den Vereinigten Staaten von Ame-
rika, in denen ein reiches Sektenleben zu einer äußerlich gespaltenen
Entwickelung führte, das Nebeneinander der Überzeugungs-
gemeinschaften eine starke und in den wesentlichen Zügen einheit-
liche religiöse Gesamtstimmung erzeugt hat.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 3
34
Metternich und die Kritik der deutschen Presse
an der Revolution in Krakau und Galizien 1846.
Von
Manfred Laubert.
Das Verhalten Österreichs gegenüber den Unruhen in Krakau und
Galizien 1846 rief eine höchst abfällige Kritik in der deutschen Presse
hervor, die in Wien sehr unangenehm empfunden wurde. Das be-
kamen zuerst die Hansestädte zu fühlen. Am 9. Mai richtete Met-
ternich an den K. K. bevollmächtigten Minister v. Kaisersfeld in
Hamburg eine Depesche, worin ihm seine Berufung auf den seit länge-
rer Zeit erledigten Posten eines außerordentlichen Gesandten und be-
vollmächtigten Ministers bei der schweizerischen Eidgenossenschaft
angekündigt wird.! Indessen sollte Kaisersfeld keinen Nachfolger er-
halten und in Hamburg nur das österreichische Generalkonsulat zur
Besorgung der Handels- und sonstigen Geschäfte bestehen bleiben.
Über den Anlaß hierzu heißt es in dem Schreiben:
„S. Majestät wollen kein Geheimniß aus den Gründen gemacht wissen,
welche Allerhöchstdieselben zu vorliegender Verfügung bewogen haben, und
werden Ew. pp. hierüber insbesondere dem H. Syndikus Sieveking die nach-
stehenden Erläuterungen unter Vorlesung gegenwärtiger Depesche geben.
Die Gesinnungen Sr. Majestät des Kaisers und dero Hauses gegen die
freien und Hanse-Städte sind zu lange schon bekannt und erprobt, um rück-
sichtlich der Richtung derselben hier eine besondere Auseinandersetzung
nöthig zu machen. Von Alters her und so lange noch das Reich bestand, fanden
jene freien Städte unter der aus dem Österreichischen Hause hervorgegangenen
langen Kaiserreihe stets wohlwollende Freunde und treue Schirmherren.
Später, im Jahr 1814, als diese Städte als Staaten verschwunden, und aus
den Trümmern der alten Zeit das neue Gebäude des heutigen Deutschlands
aufzuführen war, sprach abermals Österreich ein gewichtiges Wort zu Gunsten
der Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Freiheit der Städte und sie
traten als geehrte Glieder in den neu begründeten Fürstenverein.
Auch seitdem hat sich — dieses Zeugniß wird uns jedermann geben —
bei keiner Gelegenheit das aufrichtige Wohlwollen des Kaiserl. Hofes für die
Städte und ihre Bevölkerung verläugnet, und es hat sich thätig erwiesen, so oft
hierzu die Zeit und Gelegenheit geboten war.
1 Nach Rep. 77. D III. 14. Bd. VI und Rep. 89 C. 75. Bd. I im Geh. Staats-
archiv z u Berlin und Oberpräsidialakten X 8 Bd. IV im Staatsarchiv zu Posen.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 35
Wir haben hingegen nichts verlangt als die Beobachtung der allgemeinen
völkerrechtlichen Rücksichten, die sich Staaten überhaupt schuldig sind, und
jene der speciellen Pflichten, die in dem Bundesverein, dem die freien Städte
ebenmäßig wie Österreich W dessen Mitglieder wechselseitig gegen
einander eingegangen sind.
Wie haben aber in jüngster Zeit, unter den freien Städten, Hamburg und
Bremen diesen Verpflichtungen genügt ?
Eine künstlich herbeigeführte Bewegung brach aus in einem Theile unseres
Staates, sowie in dem benachbarten Krakau. Sie bot in ihren ersten Anfängen
einen ebenso dunklen als drohenden Anschein; und wir hielten uns im Interesse
unserer Ehre und eigenen Sicherheit; im Interesse der Ruhe unserer und der
benachbarten Länder; ja selbst im Interesse der Menschlichkeit für verpflichtet,
unsere Freunde und Verbündete dringend zu bitten, darauf zu sehen, daß nicht
durch die Licenz ihrer Zeitungen die Aufregung vermehrt, die Wahrheit entstellt,
daß, mit einem Worte nicht in einem Momente wahrer Krisis Oel in das Feuer
gegossen werde. Was selbst bei freistehenden Staaten schon Pflicht der Freund-
schaft und guten Nachbarschaft gewesen wäre, war zudem bei den deutschen
Bundesstaaten S Nhe der streng vorgezeichneten Bundespflicht.
Weit entfernt jedoch, unseren Warnungen und unseren Winken Gehör zu
geben, hat man während der ganzen Dauer der polnischen Bewegung zu Ham-
burg wie zu Bremen in den Zeitungen es sich zum Geschäft gemacht, die Sache
der Insurrektion mit den glänzendsten, jene der Regierung mit möglichst
dunklen Farben zu malen; — Lügen zu verbreiten, wenn sie nur der Sache des
Rechts nachtheilig, so viel man konnte und mochte, und deren Widerlegung
in den Schatten zu stellen — überhaupt, was uns das empfindlichste seyn mußte,
die moralischen Grundlagen, auf denen unser Reich beruht und welche sich
in dem Wahlspruch des jetzigen, wie des vorigen Kaisers bezeichnet Anden
anzugreifen und in ihrem Bestand zu läugnen.
. Sämtliche. Zeitungen Hamburgs und Bremens sind censirt, sollen und
müssen censirt sein; und es haben sonach die Regierungen der beiden Städte
die Unbilden, denen unser Reich in denselben ausgesetzt ist, zu vertreten.
Bei diesen Regierungen können S. M. der Kaiser unter so gehaltenen Um-
ständen einen diplomatischen Repräsentanten nicht beglaubigt erhalten.
Allerhöchst dero persönliche Würde macht dieses unmöglich und die
Ehre unseres Staates erheischt, daß nicht ferner ein K. K. Minister zu Hamburg
fortfahre, ohne Mittel der Abhülfe wie der Genugthuung, täglich Zeuge der
Angriffe zu seyn, denen sein Monarch und sein Land in den öffentlichen Blättern
der gedachten, wie der Schwesterstadt ausgesetzt ist.
Eine österreichische Gesandtschaft wird daher für jetzt, — und so lange in
Hamburg nicht bestehen, bis nicht nur die Erinnerung an die Verunglimpfungen,
die man sich gegen den K. K. Hof in letzter Zeit daselbst und zu Bremen erlaubt
hat, genügend getilgt, sondern auch volle Bürgschaft dafür gegeben ist, daß
die Senate der freien Städte entschlossen sind, gegen den Kaiserstaat ein Be-
nehmen zu beobachten, welches den allgemeinen Völker- und bundesrechtlichen
Pflichten, sowie der wechselseitigen und natürlichen Stellung Österreichs und
der freien Städte a einander entsprechend seyn wird.
Empfangen usw.‘
8°
36 Manfred Laubert
Als Metternich im Begriff war, diese „für den Syndikus der Stadt
Hamburg ostensible Depesche“ dem österreichischen Vertreter in
Berlin, Grafen v. Trauttmansdorff zur Mitteilung an den preußischen
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, General Frhrn. v. Canitz,
zuzustellen, kam ihm die Breslauer Zeitung vom 6. Mai (Nr. 105)
zu Gesicht. In der schlesischen Metropole hatte man wegen der engen
Handelsbeziehungen zu Krakau! die dortigen Vorgänge mit gespann-
tester Aufmerksamkeit verfolgt. Das genannte Organ brachte wohl auch
als erste deutsche Zeitung eine nicht offizielle nähere Schilderung des
Krakauer Aufstandes. Jetzt wurde zu deren Ergänzung in einem
Bericht: Krakau, d. d. 11. April, ausführlich gegen die Augsburger All-
gemeine Zeitung polemisiert, die den Kommentar zu den amtlichen
Berichten der österreichischen Presse zu liefern pflegte und seit Jahren
mit Seitenhieben auf die Provinz Posen und Russisch-Polen die ga-
lizischen Zustände als ein Paradies geschildert hatte. Europa war
deshalb daran gewöhnt worden, die dortige Lage durch das Prisma
des Augsburger Blattes zu betrachten. Krakau entbehrte dagegen
der gleichen Empfehlung. Sein politisches Leben reduzierte sich
unter dem wirksamen Schutz der drei Teilungsmächte auf klein-
städtische Kämpfe einer sog. Demokratie, die ihre Rechte und Pflich-
ten nicht einmal kannte, geschweige denn auszuüben die Kraft
hatte. Der Ort war deshalb in Europa vergessen. Da stellte plötzlich
die Augsburger Zeitung Krakau in einer Reihe von Aufsätzen als
einen Herd der Anarchie dar. Berichtigenden Zuschriften aus der
Stadt begegnete die Redaktion mit der Erklärung, sie dürfe nur
drucken, was ihr von offizieller Seite zukomme (Schreiben vom
14. Dez. 1835). Drei Monate später löste sich das Rätsel auf. Nachdem
die öffentliche Meinung überzeugt worden war, daß Krakau eine euro-
ı Vgl. Treitschke: Deutsche Geschichte usw. V 547.
: Nr. 63 vom 16. März, nicht vom 5. März, wie Szarota: Die letzten Tage
der Republik Krakau. Breslau 1911, 85f. will. Die Krakauer Nachrichten in
Nr. 53/5 vom 4.—6. März sind ziemlich belanglos. Sz., dessen Darstellung
zwar den polnischen Standpunkt wahrt, aber ruhig und sachlich und auf reiches
archivalisches Material gestützt ist, irrt auch, wenn er den Notizen der Bres-
lauer Zeitung eine „polenfeindliche, tendenziöse Absicht“ unterschiebt. Das
seit 1838 von Hermann Barth in konservativem Sinne geleitete Blatt (Salomon:
Geschichte des deutschen Zeitungswesens III. Oldenburg und Leipzig 1906.
347) versucht zwar die Insurgenten möglichst abzuschütteln, um die Ein-
wohnerschaft Krakaus reinzuwaschen, wälzt aber die Hauptschuld auf das
kopflose Verhalten der österreichischen Behörden und Militärs ab.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 37
päische Frage bilde und die Ruhe des Erdteils gebieterisch ihre Lö-
sung erheische, marschierten Truppen der drei Schutzmächte in
den Freistaat ein, wo die österreichischen vier Jahre verblieben.
Unter ihren Bajonetten erfolgte eine politische und administrative
Reorganisation. (Diese neue Organisation, die man bis heute fort-
während durch Gelegenheitsgesetze aus Wien ergänzte, hat zwar un-
längst ein erlauchter Staatsmann in einer dem diplomatischen Korps
in Deutschland zugesandten Note fehlerhaft genannt, und ihr die
ganze Schuld an den neuesten Ereignissen in Krakau zugeschrieben,
aber ohne Zweifel aus Versehen, da man unmöglich zugeben kann,
daß er vergessen haben sollte, wie sie sein eigenes Werk gewesen,
er sich also selbst auf diese Weise öffentlich anklagt.)!
Diese (fehlerhafte) Organisation brachte der Stadt österreichische
Gesetze und Beamte; Polizei und Militär wurde auf österreichischen
Fuß gesetzt und Krakau unterstand fortab dem seit 70 Jahren in
Galizien befolgten System (und wenn man dem erwähnten Staats-
mann Glauben schenkend diese Einrichtung fehlerhaft nennen wollte,
so tragen die Krakauer an ihr keine andere Schuld als etwa die,
daß sie ihr ein Jahrzehnt hindurch gutwillig gehorchten). Als jetzt
die Augsburger Allgemeine Zeitung zum Schrecken der Bürgerschaft
in den früheren Ton verfiel, täuschte sich niemand darüber, daß ihr
Wiener Korrespondent die traurige Aufgabe habe, die österreichischen
Militärbehörden zu rechtfertigen, die Schuld an den Unruhen auf
die Einwohner abzuwälzen und damit künftige Beschränkungen
vor ganz Europa zu rechtfertigen. Er berichtete deshalb eine Reihe
von Unwahrheiten über die Kämpfe und den Rückzug der von Pod-
górze? nach Krakau eingerückten Truppen. Die rein sachliche Wider-
legung dieser Entstellung in Nr. 63 der Breslauer Zeitung nannte
das Augsburger Blatt „wahrhaft schändlich“ und behauptete:
1. dieser Aufsatz sei eine Schmähschrift gegen die österreichische Re-
gierung und Armee, 2. die eine Prozession in Podgörze anführenden
Krakauer Priester hätten die Aufrührer zum Kampf getrieben und
! Den eingeklammerten Stellen war vom Oberzensurgericht das Im-
primatur versagt worden. — Es wird hier auf Metternich selbst angespielt, der
die Unhaltbarkeit der Zustände in Krakau als Vorwand benutzte für die ge-
plante Einverleibung.
2 Galizische Stadt am rechten Weichselufer, mit Krakau durch die
Franz-Josephbrücke verbunden. Seit 1832 mit einer österreichischen Brigade
belegt.
38 Manfred Laubert
selbst in heiligen Gefäßen Gift bereitet, 3. die Erzählung, daß den
Bauern in Bochnia’ und Tarnów! von den Behörden Blutgeld für
eingebrachte Edelleute gezahlt wurde, sei erfunden und demnach
eine Verleumdung des österreichischen Staates. Demgegenüber sei
bemerkt: ad.1. Es stände schlecht um die Ehre einer Regierung
und die Tapferkeit einer Armee, wenn man die eine nach den Fehlern
ihrer Unterbeamten, die andere nach der Unfähigkeit ihrer Befehls-
haber beurteilen wollte. Die „Milde, Weisheit und Gerechtigkeit“
der österreichischen Regierung sind zu bekannt, um durch eine Zei—
tungspolemik in den Augen aller Verständigen und Gutgesinnten
erschüttert zu werden. Es handelt sich nur um die Aufdeckung des
wahren Tatbestandes, der die Regierung überzeugen soll, daß ihre
Organe durch übertriebenen Diensteifer viel Unglück anrichteten
und daß ein Offizier durch Untauglichkeit den Ruf des Heeres stark
kompromittierte. In Galizien waren leider an der Spitze von zwei
Kreisämtern (bornierte oder besser gesagt: wahnsinnige) Beamte?,
die in ihrer Not viel zu weit gingen und unschuldige Opfer ver-
anlaßten. In Krakau sah, nachdem der erste Angriff der wahren
Insurgenten abgeschlagen (Nacht vom 20./21. Febr.) und der Auf-
stand ziemlich unterdrückt war, ein abgelebter General? noch zwei
Tage hinterher Gespenster und zog sich endlich nicht vor einem
Feind, sondern vor falschen Nachrichten zurück, die die Furcht gebar
und nur die Furcht glauben konnte. Dieser Rückzug hat den Auf-
stand erst eigentlich hervorgerufen. Liegt es da nicht im Interesse
der Regierung, die Wahrheit kennen zu lernen ? Ist ihre Ehre dabei
nicht auf das höchste beteiligt? Soll ein ganzer Staat dafür büßen,
daß der Führer der zu seinem Schutz geschickten Truppen schlecht
gewählt war und durch seine und der Behörden Flucht einigen Un-
ruhestiftern Gelegenheit gab, sich der Gewalt in der Hauptstadt zu
bemächtigen? Das wäre ein Attentat auf die Ehre der österreichi-
schen Regierung, wenn man ihr zumuten wollte, ein solches Verfahren
ungeahndet zu lassen und die Katastrophe in Dunkel zu hüllen.
ad. 2. Nie gab das Verhalten des Krakauer Klerus Anlaß zu einer
derartigen Behauptung. Die Grausamkeit, womit am 27. Februar
1 Städte an der Krakau-Lemberger Bahn.
2 Die Kreishauptleute v. Bernd und Ritter Breinl v. Wallerstern in Bochnia
und Tarnów. |
3 Generalmajor Collin; vgl. über ihn Springer: Geschichte Österreichs
usw. I. Leipzig 1863. 583. 2
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 39.
einige. Geistliche getötet, andere fortgeschleppt wurden, sollte durch-
aus gerechtfertigt werden. Darum verwandelte sich unter der Feder
des Korrespondenten die einfache Überrumpelung von Podgörze zu
einer Schlacht mit den Insurgenten, darum drückte man den die
Prozession führenden Priestern Waffen in die Hand und stellte sie
dar als fanatisierte, mit Dolch und Gift arbeitende Hetzer nach dem
Beispiel des spanischen Unabhängigkeitskrieges. In Wahrheit war
die Prozession durchaus friedlicher Natur. Kein Priester trug Waffen.
und niemand wehrte sich. Alles fiel auf die Knie und flehte um Gnade.
Die anwesenden bewaffneten Leute gehörten zur Krakauer Sicher-
heitswache und dachten gar nicht an einen unsinnigen Kampf gegen
Kartätschen und Kavallerie. Insurgenten waren überhaupt nicht
in der Nähe: ad. 3. Es ist eine unbezweifelbare Tatsache, daß dem-
Bauern der Kreise Bochnia und Tarnów Geld von den Behörden ge-
zahlt wurde, um sie zu Gewalttätigkeiten gegen die Edelleute auf-
zustacheln. Aber ebenso gewiß war diese Maßregel nicht von der
Staatsregierung befohlen, sondern entsprang dem Übereifer einiger
Unterbeamter. Die Regierung rechnete auf die Landbevölkerung
und wandte sich auch direkt an sie, setzte aber keinen Blutlohn für
die Köpfe der ihr noch unbekannten Ruhestörer aus. Schon im April:
und Dezember 1845 hatten die Kreisämter auf Befehl des Landes-
guberniums mit Umgehung der Dominien polnische Zirkulare direkt
an die Vorsteher der Dorfgemeinden adressiert, was noch nie in Ga-
lizien geschehen war. In diesen Rundschreiben wurden die Ge-
meinden auf die Pläne etlicher Revolutionäre aufmerksam gemacht,
die nach dem Sturz der Regierung die älteren polnischen Verhält-
nisse, namentlich die bäuerlichen, wieder herstellen wollten. Sie
befahlen den Einwohnern, ein wachsames Auge auf diese Empörer
zu haben, ihre Zusammenkünfte zu hindern, Tag und Nacht Wachen
auszustellen, jeden Verdächtigen einzufangen und ihn den Kreis-
ämtern einzuliefern „gegen angemessene Belohnung —“, wie in
den Kreisen Bochnia und Tarnów ausdrücklich eingeschaltet war.
Es ist nicht bekannt geworden, welche Erläuterungen den Dorf-
vorstehern auf den Ämtern bei Abholung der Erlasse gegeben wur-
den, aber es liegen traurige Beweise dafür vor, wie sie diese Erläute-
rungen ausgelegt haben. Hinterher haben die Kreishauptleute beider
Städte wirklich den Bauern für jeden Kopf eines Aufrührers unter der
Bezeichnung: Vorspannentschädigung oder verlorener en
angemessene Entschädigungen ausgezahlt.
40 Manfred Laubert
Demgegenüber sei kategorisch festgestellt: 1. Es gab in Krakau
höchstens 20 Mitwisser oder Teilnehmer an dem Aufstand. 2. Der
Senat hat niemals die Sendung österreichischer Truppen erbeten,
vielmehr den Residenten der Schutzmächte nur überlassen, ob und
welche Maßregeln zur Abwehr etwaiger äußerer Gefahren sie treffen
wollten ?! 3. Weder eine Deputation des Senats noch der Bürgerschaft
hat Collin für die Besetzung der Stadt gedankt.“ 4. Während der
Anwesenheit der österreichischen Truppen (18.— 22. Febr.) hat außer
einer am 20. an den Straßenecken angeschlagenen Bekanntmachung
keine amtliche Proklamation den Einwohnern ihr Benehmen vor-
geschrieben noch auf die Gefährdung der Straßen hingewiesen.
5. Außer den Angriffen der wahren Insurgenten auf Krakau, Chrza-
nów? und Krzeszowice® am 21. Februar hat an diesem und den folgen-
den Tagen kein Angriff im ganzen Freistaat stattgefunden. 6. Die am
21. gegen Mittag und am 22. in den Straßen Krakaus getöteten oder
verwundeten Personen gingen ohne Kenntnis der militärischen
Sperre ihren Geschäften nach, müssen also als Opfer des Irrtums
betrachtet werden, aus dem heraus Collin überall Insurgenten witterte,
obwohl er diese am 21. bis 8 Uhr früh gänzlich zersprengt hatte.
7. Am Abend des 22., als sich die Österreicher auf die Nachricht vom
Anrücken 10 000 Aufständischer unter Patelski? nach Podgórze
zurückzogen, befand sich dieser mit seinen Anhängern, die nie über
80 Berittene zählten, schon als Flüchtling in Preußen. 8. Die angeb-
lich im Bielanyer® Wald gesehenen 10 000 Krakusen waren 400
dorthin vor Patelskis gewaltsamem Aufgebot geflüchtete Bauern.
9. Collin nahm aus Krakau alle zum Schutz der Stadt verpflichteten
Behörden mit; keine einzige Wache blieb bei dem Kriminalgefängnis
und den öffentlichen Kassen zurück und die Bewohner wurden ihrem
1 Da sich der österreichische Resident Liehmann v. Palmrode mit dieser Ant-
wort nicht zufrieden gab, mußte sich der Senat am 18. Februar zur Abänderung
seines Beschlusses bequemen und formell um eine Truppensendung ersuchen;
vgl. Szarota 47/48 und Stern: Geschichte Europas usw. VI. Stuttgart und Ber-
lin 1911. 367; Springer 583.
Die gegenteilige Behauptung der Augsburger Allgemeinen Zeitung
Nr. 78 entkräftet Szarota (S. 49 Anm. 1) durch Liehmanns eigenen Bericht
vom 18. Februar. 3 Stadt an der Oderberg- Krakauer Bahn.
Badeort, 25 km westlich von Krakau.
5 Gutsbesitzer und Bandenführer; über seine Tätigkeit vgl. v. Sala: Ge-
schichte des polnischen Aufstandes vom Jahre 1846. Wien 1867. 215 und 220.
Bielany, Dorf an der Weichsel, westlich Krakau.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 41
Schicksal überlassen. 10. Der einzige Zweck des von den Bürgern ge-
bildeten Sicherheitskomitees bestand in der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und der Verständigung mit der jeden Augen-
blick erwarteten Macht Patelskis. 11. Dieses Sicherheitskomitee löste
sich erst auf, als die sog. Nationalregierung bewaffnet in seinem
Sitzungslokal erschien und die Auflösung erzwang. 12. Collins
Rückzug aus Podgörze und Wieliczka erfolgte wie der aus Krakau
lediglich infolge falscher Nachrichten. 13. Dieser Rückzug war das
Signal zu den vorgefallenen Greueltaten und er lieferte erst den
Aufständischen Geld, Waffen, Munition. — Der Aufsatz schließt
mit der Aufforderung an den Korrespondenten des Augsburger
Blattes, die Feststellungen zu widerlegen. Geschah das auch nur in
einem Fall, so war die Redaktion der Breslauer Zeitung ermächtigt,
den Namen ihres Gewährsmannes zu veröffentlichen, der sich dann
jeder Verantwortlichkeit zu unterwerfen versprach. !
t Über den wirklichen Tatbestand vgl. außer Szarota und der ganz öster-
reichisch gefärbten Darstellung Salas Stern VI 367ff., Treitschke V. 544ff.,
Springer 583 ff. und die übrige von Szarota 174/5 aufgeführte Literatur. Jeden-
falls schlug Collin die Insurgenten entscheidend in der Nacht vom 20. /21. Februar,
glaubte sich aber, wie es oft in ähnlichen Fällen ergeht — man denke an die
Russen in Warschau 1794 und 1830 — einem ermüdenden Ortsgefecht nicht auf
die Dauer gewachsen und eilte nach Podgörze zurück, als ihm die Zersprengung
seiner drei Patrouillen und das Herannahen neuer Insurgentenhaufen gemeldet
wurde. Vollständig kopflos setzte er diesen Rückzug am 24. ohne jede Not
fluchtartig unter Preisgabe der Magazine, Waffen- und Kassenbestände zu
Podgórze und Wieliczka bis Wadowice halbwegs zwischen Krakau und Bielitz
fort. Da sich die rechtmäßigen Behörden seinem Zuge anschlossen, war die
Krakauer Bürgerschaft in der Tat auf Selbsthilfe angewiesen und organisierte
einen Sicherheitsdienst ohne aggressive Absichten. Wie die polnische Revo-
lution von 1846 überhaupt, so war auch ihr Ableger in Krakau in der Hauptsache
ein Werk des Adels und der Emigration, dem die Masse der Bürger und Bauern
fern stand. Aber auch hier wurden sie von der radikalen Minderheit terrorisiert
und mußten die Gewalt dieser überlassen. Das wurde durch den Rückzug der
Österreicher ermöglicht, der den Aufständischen dann auch wirklich erst die
Mittel zu emer militärischen Organisation in größerem Umfang gewährte.
Ebenso ist anscheinend die zur Fanatisierung des Landvolks mit großem kirch-
lichen Prunk von Podgörze nach Wieliczka ziehende Prozession von den wieder
einrückenden Österreichern ohne zureichenden Grund mit einem Kugelregen
begrüßt worden, der manche unschuldige Opfer erforderte. Über die viel umstrit-
tene Anschuldigung wegen der berüchtigten Blutprämien, die übrigens sogar
Bismarck für wahr erachtete (Gedanken und Erinnerungen, Volksausg. II 263),
vgl. besonders Szarota 36 und 68. Jedenfalls fällt den betreffenden Beamten
zum mindesten eine grobe Unvorsichtigkeit zur Last, und es ist durchaus be-
42 Manfred Laubert
Diesem Artikel war auf eine Beschwerde Barths vom Ober—
zensurgericht durch Erkennt nis vom 28. April unter Aufhebung
des entgegenstehenden Zensurverbots mit unbedeutenden Streichungen
die Druckerlaubnis erteilt worden. In der Urteilsbegründung
heißt es: Der Artikel hat den Zweck, die Bevölkerung Krakaus
gegen die Angriffe in der Korrespondenz aus Wien vom 23. März
der Augsburger Allgemeinen Zeitung Nr. 86 durch Anführung an-
geblicher Tatsachen zu verteidigen. Er verstößt im allgemeinen
nicht gegen die Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843, da, auch
wenn darin das Verfahren einzelner Beamter und Befehlshaber
einem strengen Tadel unterworfen wird, dies doch unter Berufung
auf Tatsachen geschieht, die, ihre Wahrheit vorausgesetzt, die An-
sicht des Verfassers rechtfertigen würden. Die Erörterung ist ruhig
gehalten und stellt sich die Aufgabe, im eigenen Interesse der beteilig-
ten Regierung zur Aufklärung des wahren Hergangs beizutragen.
Es würde daher, auch wenn es sich um die Kritik preußischer Beamter
handelte, dem Aufsatz im ganzen nach der ausdrücklichen Vorschrift
von Art. IV der Zensurinstruktion das Imprimatur nicht versagt
werden können. Nur einige Stellen machen hiervon eine Ausnahme,
indem sie teils die Absichten der drei Schutzmächte gegen Krakau ver-
dächtigen, teils eine befreundete Regierung und ihre Mitglieder, teils
deutlich bezeichnete österreichische Beamte verunglimpfen. In bezug
auf diese Stellen mußte daher die Beschwerde zurückgewiesen werden.
greiflich. daß sich in ganz Europa ein Sturm der Entrüstung erhob. Der von
Szarota aufgeführten Literatur sind seitdem noch folgende, mir erst nach
Fertigstellung meines Manuskriptes zu Gesicht gelangte Arbeiten hinzugetreten:
Schiemann: Geschichte Rußlands unter Kaiser Nikolaus I. III. Berlin 1913
(für die der Einverleibung Krakaus voraufgegangenen Vorverhandlungen der
30er Jahre); Hoetzsch: Aktenstücke zur polnischen Geschichte 1846 und 1863
(Zeitschr. f. osteuropäische Gesch. III. 530 ff. enthält Briefe Metternichs usw.);
von polnischer Seite B. Limanowski: Historya ruchu rewolucyjnego w Polsce
w 1846 r. (Gesch. d. revolut. Bewegung in Polen in Jahre 1846 bringt. so-
weit ich sehe, wenig neues) Krakau 1913 und B. Lozinski: Szkice 2 historyi
Galicyi w XIX. wieku (Skizzen aus der Gesch. Galiziens im 19. Jahrh.)
Lemberg 1913. Loz. versucht in dem Abschnitt: Galizien im Jahre 1846
2. T. (dwa upiory historyczne — 2 geschichtl. Vampyre — Benedek, dem
die entscheidenden militärischen Erfolge der österreichischen Waffen zu ver-
danken waren und Breinl S. 213ff.) mit unbarmherziger Zerpflückung der
Breinlschen Selbstverteidigung die wirklich erfolgte Aussetzurg der Blut-
prämien in sehr gründlicher und wohl auch überzeugender Weise darzutun;
vgl. besonders S. 241 u. 248.
7
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 43
Dieser Aufsatz brachte auf Metternich eine geradezu erschüttern-
de Wirkung hervor. Mit Zustellung der Depesche an Kaisersfeld
forderte er Trauttmansdorff am 10. Mai auf, von dem Artikel
Kenntnis zu nehmen und daraus zu ermessen, welchen Eindruck
diese Koinzidenz auf den österreichischen Staatskanzler machen
mußte. Eines Auszuges, meinte der Fürst, ist die Diatribe nicht
fähig und es genüge zu sagen, daß der lange Artikel von Anfang bis
zu Ende nur eine fortlaufende, auf falsche und gänzlich entstellte
Tatsachen gegründete Anklage gegen das Benehmen Österreichs
in Krakau und Galizien bildet und das Gefühl der kaiserlichen
Staatsmänner um so mehr empören muß, weil er gleißnerischer
Weise die Sache der Regierung von der ihrer Organe und Diener zu
trennen versucht und unter geheuchelter Achtung für erstere um so
zügelloser das Walten der letzteren angreift, eine Scheidung, die man
in Wien zurückweist, weil wir nicht zugeben können, daß in einem,
wohlgeordneten Staatsorganismus die oberste Gewalt nicht für das
verantwortlich sei, was in den tieferen Schichten der amtlichen
Hierarchie sich zuträgt. Was sollen wir Sieveking, was dem Bürger-
meister Smidt zu Bremen antworten, wenn sie der Ankündigung:
„der Kaiser setze seine diplomatischen Verhältnisse mit den freien
Städten der maßlosen Angriffe auf sein Reich in ihren Blättern halber
für das erste nicht fort“, mit der Breslauer Zeitung in der Hand ent-
gegentreten und uns daran erinnern, daß es wohl nicht billig sei,
an ihnen, den republikanischen Behörden kleiner, unbedeutender
Städte so scharf zu rügen, was in den Ländern des innig verbündeten
mächtigen Freundes und Alliierten des Kaisers und des zweiten
Fürsten im deutschen Bund tagtäglich in noch grellerer Weise und
als wenn es sich von selbst verstünde, geübt wird?
„Es ist wahrlich die aus solchen Verhältnissen hervorgehende Stellung eine
ganz und gar anormale, und sie ist um so abnormer, als die Monarchen Öster-
reichs und Preußens nicht nur als Theilnehmer an der seit 1812 bestehenden,
dem Erhaltungsprincip gewidmeten Großen Allianz, nicht nur als die ersten
Begründer und hauptsächlichsten Stützen des Deutschen Bundes, sondern noch
ganz speciell durch ihr gemeinschaftliches Interesse an Behauptung: ihrer
*respectiven ehemals polnischen Provinzen an einander gewiesen und gekettet
eind; und sonach die aus den Staaten des Einen dieser hohen Monarchen gegen
die Staaten des Andern täglich geschleuderten Brandfackeln einen Charaoter
der Inconsequenz und Unerklärlichkeit an sich tragen, der sicher dem Euro-
päischen Publicum ein Räthsel bleibt und es irre führen muß, wenn sogar ich
in der Lage bin zu gestehen, daß mir zu selbem der Schlüssel völlig fehlt.
Daß wenige Wochen nachdem die drei Mächte eben in Bezug auf Krakau
44 Manfred Laubert
ihre Solidarität durch neue Bande verstärkt hatten!, eine Preußische Zeitung
es wagen konnte, den ganzen Thatbestand, auf den diese Solidarität aber-
mals begründet ward, als erdichtet, und die Stadt rein als ein unschuldiges
Opfer böswilliger Machinationen darzustellen — ist ein Zusammentreffen der
Umstände, welches freilich der Königl. Preuß. Regierung selbst nicht weniger
unangenehm als der unsrigen fallen muß, welches aber eben dadurch unsere
Verlegenheit, hier eine Erklärung und einen Ausweg zu finden, nicht anders
als vermehren kann.
Ersuchen Ew. Exc. den H. Freiherrn von Canitz, mit seiner erprobten
correcten Gesinnung und seiner nicht bezweifelten Anhänglichkeit an die allein
Heil bringenden Grundsätze unserer Allianz, sich in die Lage, in die sich der
Oesterreichische Cabinetschef einer solchen Gestaltung der Dinge gegenüber
versetzt sieht, hineinzudenken, und ihm, soviel von ihm abhängt, die Mittel
zu gewähren, den Schwierigkeiten so ganz verkehrter Stellungen dennoch ein
gutes Ende abzugewinnen.
Empfangen usw.“
Noch weit unverhüllter kommt die Stimmung Metternichs in
einem am gleichen Tage an den ihm von seiner Wiener Gesandten-
zeit her befreundeten Canitz gerichteten Privatschreiben zum
Ausdruck:
„Mein lieber General!
Der Fall, welcher mir die Veranlassung zu einem Erlasse an den Grafen
v. Trauttmansdorff giebt, gehört zu den seltenen, in denen (um mich eines höchst
gemeinen Ausdrucks zu bedienen) mir der Verstand still stehen bleibt!?
Was soll ich in der Sache thun oder rathen ? Ich weiß es nicht! In allen
Richtungen entdecke ich eine moralische Beschwerniß.
Der Artikel. .. ist von dem Öber-Censur-Gericht zum Druck geeignet
befunden worden. DaB der Censor dessen Gelichter besser beurtheilt als das
Gericht es gethan hat, ist sicher, verändert aber nichts in der Lage. Der Artikel
. . stellt die Kaiserl. Österr. Regierung an den Pranger, denn wir huldigen dem
Thiers’schen Satze: Le Roi règne et ne gouverne pas, nicht. Wir leben noch im
Gefühle, welches der Hochselige Kaiser Franz als ein Lebensprincip aus-
gesprochen hat: „„Ich stehe für meine Regierung!“ Mit dem Vorbehalt,
welcher in dem Artikel vorkommt, daß die Rügen die Regierung nichts
angchen, ist also für uns wenigstens, nichts gesagt, und auf denselben nehmen
wir keine Rücksicht.
Der Artikel strotzt von Lügen und Verdrehungen. Zu den letzteren gehört
die veranlassende Ursache der ersten Besetzung von Krakau. Es ist richtig,
daß der Senat die Bitte der Hilfe nicht in der Form einer schriftlichen Re-
quisition machte, weil er sich vor der Rache der Verschworenen, unter denen er
— = —
1 Durch die gemeinsame Besetzung Krakaus durch die Truppen der drei
Schutzmächte Anfang März.
2 Als Gegenstück hierzu standen damals über die Artikel der französischen
Presse seiner Frau „wirklich die Haare zu Berge“. Aus dem Tagebuch der Für-
stin Melanie. Aus Metternichs nachgelassenen Papieren. V. Wien 1883. 145.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 45
stak, fürchtend — sich diese Form nicht erlaubte, und die Residenten deshalb
die Form der Anfrage an den Senat wählten.
Das weiß man zu Berlin ebenso gut als wir es wissen; und es der Bericht-
erstatter . . wohl selbst weiß. Er hatte einen böswilligen Artikel vorausge-
schiokt;! wir haben ihn unbeantwortet gelassen, weil es nicht unser Geschäft ist,
uns in die Arena der Klopffechter mit Feder und Faustschlägen zu werfen.
Ein Correspondent der Allgemeinen Zeitung hat die Lügen, lügen gestraft.
Nun tritt der Verbreiter der ersten Lügen mit doppelter Ladung auf den Kampf-
platz. Wir betreten denselben nie und nimmermehr; hiermit könnte man
sagen, ist die Sache also von selbst abgethan !
Kann dem so seyn, nachdem der Erlaß, den ich gestern nach Hamburg
gerichtet habe, zu dem unvermeidlichen Schlusse führt, daß wir auf die Klei-
nen fallen, und gegen Andere schweigen ? Nun ist der in Rede stehende Andere,
aber eben unser Bundesgenosse, nicht allein auf dem Bundes- sondern auch
auf dem gesamten Felde des heut so arg bedrängten Staatslebens. Wie hier
handeln, wo das Schweigen nicht möglich ist?
Sie sehen, daß ich Ihnen aufrichtig beichte, und daß ich bei Ihnen selbst
Rath suche. Wissen Sie mir welchen zu geben, so thun Sie es ebenso gerade
und unbefangen, wie ich mich an Sie wende. Wir wollen dieselbe Sache; der
Sache kann gedient oder sie kann in Grund und Boden verdorben werden;
weloher Weg dünkt Ihnen der beste?
Dem Breslau-Krakauer Spektakel muß in jedem Falle ein Ende Sn
denn unter dessen Fortbestehen hilft die klügste Klugheit nichts; sie versagt ihre
Dienste wie das Leben unter der Räucherung mit giftigen Dämpfen erlischt.
Empfangen Sie die Versicherung meiner Freundschaft. Metternich.“
Unmittelbar darauf fand der Fürst Anlaß zu einer neuen Klage.
In der Spenerschen Zeitung vom 2. Mai wurde eine Bittschrift
der galizischen Adelsfamilie Bogusz an Kaiser Ferdinand
abgedruckt, die ein um so größeres Ärgernis bildete, als ihre Über-
reichung in Wien erst am 10. Mai erfolgte.“ Am 12. schrieb Metter-
nich darüber an Trauttmansdorff: „Es ist dies der deutlichste
Beweis, wenn es dessen für die Kenner der Verhältnisse überhaupt
bedurft hätte, daß die Bittsteller nicht das einfache Recht, das ihnen
übrigens auch jetzt nicht versagt werden wird, sondern vor allem
Aufsehen und Aufreizung bezweckt haben. Was der Kaiser auf die
uns zuerst durch die Haude und Spenersche Zeitung bekannt geworde-
ne Eingabe beschließen wird, wird den Tatbeständen das Siegel der
Wahrheit aufdrücken. Was ich Ew. Exzellenz über den Fall mit der
Breslauer Zeitung schrieb, daß mir nämlich der Schlüssel zu solchen
Rätseln fehlt, paßt vollkommen auch auf den heutigen.
t In Nr. 63.
? Mehrere Mitglieder dieser im Kreis Tarnów ansässigen Familie waren von
den Bauern grausam ermordet worden; vgl. Sala 270ff.
46 Manfred Laubert
Der König hat kürzlich erst im Großherzogtum Posen strenge
Maßregeln zur Zügelung der polnischen Presse ergriffen! und wir wa-
ren die ersten, die hohe Weisheit und Zweckmäßigkeit der getroffe-
nen Verfügungen anzuerkennen. ‚Sie flossen aus dem richtigen
Gefühle, daß bei der allgemeinen Aufregung der Gemüther in Bezug
auf die polnischen Angelegenheiten die öffentliche Meinung besänf-
tigt und nicht durch täglich wiederkehrende Erdichtungen und
Aufreizungen noch mehr aufgestachelt werden müsse und daß es
daher Recht und Pflicht der Regierung sey, zu solchem Behufe die
Zügel des Preßregiments in Bezug auf diese Verhältnisse fest in die
Hand zu nehmen.“
Was aber auf das Großherzogtum Posen und die dortigen pol-
nischen Zeitungen paßt, sollte wohl auch für die anderwärts in Preu-
Ben erscheinenden Blätter gelten, sofern sie polnische Angelegenheiten
besprechen, denn sie werden in Polen gelesen so gut wie in Berlin
und das Gift, das sie verbreiten können, wirkt sicher auf die Be-
wohner des Großherzogtums nicht minder zerstörend, wenn es von
jenseits der Provinzialgrenzen kommt, als wenn es innerhalb der-
selben bereitet wird.
Welchen anderen Eindruck sollen derartige Aufsätze auf die
Bewohner aller ehemals polnischen Länder — Posen eingeschlossen —
machen, als den, „daß ein großer Theil ihrer Stanımesgenossen eben
seiner polnischen Nationalität halber die Opfer der schändlichsten
Attentate und eines beispiellosen Machiavellismus geworden sind?
Mit solcher Nahrung reizbare polnische Gemüther zu nähren,
stimmt wohl wenig mit den eine Pacifikation bezweckenden Maß-
regeln überein, welche Sr. Majestät der König es unter dem 20. März
für Ihre Regentenpflicht hielten, Ihren Posenschen Unterthanen gegen-
über in das Leben treten zu lassen.“
Am 16. Mai teilte Canitz den Hamburger Zwischenfall dem preu-
Bischen Minister des Innern v. Bodelschwingh mit. Er bemerkte
1 Insbesondere wurde durch eine Kabinettsorder vom 20. März 1846 be-
fohlen, daß auch die nach einer Verordnung vom 30. Juni 1843 von der Ein-
holung einer Konzession und den für Zeitungen und Zeitschriften geltenden
Zensurbestimmungen befreiter, in monatlichen oder längeren Zwischenräumen
erscheinenden Blätter, soweit sie in polnischer Sprache gedruckt wurden,
wieder an die Erteilung einer Konzession gebunden sein sollten; vgl. für alles
Nähere Laubert: Studien zur Geschichte der Provinz Posen usw. Posen 1908.
204 ff.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 47
dazu: „Das Kaiserlich-Oesterreichische Kabinett ist von jeher sehr
empfindlich gegen alle Angriffe der Presse gewesen.“ Nunmehr war
Trauttmansdorff beauftragt worden, auch in Berlin „die dringendsten
Vorstellungen zu machen, um eine schärfere Censur, hauptsächlich
betreffs der polnischen und Krakauer Vorgänge zu bewirken‘. Die
über einen unlängst in der Allgemeinen Preußischen Zeitung aufge-
nommenen Bericht aus Galizien in Wien entstandene ‚große Be-
wegung war noch bei weitem durch den Eindruck des Aufsatzes
der Breslauer Zeitung übertroffen worden. Die allerdings sehr un-
gehörige Veröffentlichung des Spenerschen Blattes fiel nicht der
Zensur, sondern dem Bittsteller zur Last, der offenbar dabei Sym-
pathien und Aufsehen erregen und seine umgekommenen Angehörigen
als unschuldig hinstellen wollte.
Die Absicht, den langgehegten, weitverzweigten Empörungsplan
jetzt nach seinem Scheitern zu verleugnen oder wenigstens als ein
unbedeutendes Spiel einiger unruhiger Köpfe darzustellen, liegt un-
verkennbar den meisten Artikeln zugrunde, die in unseren, wie in
den Bremer und einigen anderen Zeitungen jetzt sehr häufig erschei-
nen. Nächstdem kann den Freunden und Teilnehmern an der pol-
nischen Verschwörung nichts erwünschter sein als die Stiftung von
Unfrieden zwischen den Kabinetten, deren Einigkeit die Ausführung
ihrer Pläne unmöglich macht. Diesen Eindruck zu erhalten und
jeden Schein eines Zerwürfnisses zu vermeiden ist in den gegen-
wärtigen Verhältnissen von sehr ernster politischer Bedeutung.
Wenn nun (mit Recht oder Unrecht) der Presse ein Gewicht beigelegt
wird, das das gute Vernehmen zu stören imstande wäre, so scheint
es ratsaın, diesem Übel zuvorzukommen, was am sichersten durch
einen Befehl des Königs geschehen würde, bis zur Beendigung der
jetzt schwebenden Angelegenheiten über die ehemals polnischen
Provinzen durchaus keine Artikel in den Zeitungen zuzulassen, die
Anklagen oder Vorwürfe gegen die Regierungen enthalten oder
dahin zielen, die stattgehabten Rebellionsversuche zu beschönigen.
Um jeden Vorwand zu dergleichen Notizen, insbesondere den der
Widerlegung ungerechter Anklagen, abzuschneiden, dürfte zweck-
mäßig den Zensoren im allgemeinen anzuempfehlen sein, über Vor-
1 Vgl. die wutschäumende Strafpredigt der Augsburger Allgemeinen Zei-
tung Nr. 74 vom 15. März über dieses „, unpatriotische Vorgehen, abgedruckt
Szarota 86. Über die Klagen Trauttmansdorffs wegen der Unbotmäßigkeit
der preußischen Zeitungen vgl. Stern. 370/1.
48 Moaufred Laubert
fälle in den polnischen Landesteilen überhaupt „alle raisonnirenden
Artikel zurückzuweisen“ und sich lediglich auf die nächste Bestim-
mung der Zeitungen, auf Tagesneuigkeiten, zu beschränken.
Der praktische Nutzen einer zeit weisen Suspension der Besprechung
politischer Angelegenheiten hat sich bereits bei mehreren Veranlas-
sungen bewährt; kaum möchte in neuerer Zeit eine wichtigere und
dringendere vorgekommen sein als diese, wo es sich darum handelt,
der Welt durch die Tat zu beweisen, daß die gemeinsamen Feinde
der konservativen Mächte vergebens auf den Moment lauern, wo
deren Solidarität sich auflösen und eine gegen die andere Partei
nehmen sollte.
Canitz hatte sich vorläufig auf die Zusage beschränken müssen,
den Fall Allerhöchsten Ortes zur Sprache bringen zu wollen. Um die
österreichische Depesche endgültig beantworten zu können, ersuchte
er Bodelschwingh um einen Immediatvortrag und um Mitteilung
des königlichen Beschlusses. Am 22. Mai erinnerte er seinen Kol-
legen in einem eigenhändigen Privatschreiben dringend an diese
Pflicht:
„Die Sache leidet keinen Aufschub. Wir müssen entweder geradezu er-
klären, daß wir keine Änderung im status quo der Presse in Bezug auf die Pol-
nischen Angelegenheiten wollen oder es muß eine Remedur erfolgen. Ein aus
der Breslauer in die Spenersche Zeitung übergegangener Artikel wird neuen
Allarm in Wien machen; das Ober-Zensurgericht hat den famosen Artikel kor-
rigirt und dann gut geheißen. Was würde man von einem Richter sagen, der in
einem Prozeß die vorgekommenen Injurien weglöscht und seinen Spruch fällt,
als ob keine Injurien vorgekommen wären.
Der König hat unzweifelhaft das Recht zu befehlen, daß die Zeitungen im
gegenwärtigen Moment sich aller raisonnierenden Artikel über die polnischen
Angelegenheiten enthalten. In der Heimat der Preßfreiheit, in England, hat
der Redakteur des letzten Winkelblättchens so viel nationalen Sinn und Takt,
um zu begreifen, daß es Momente gibt, wo man über gewisse Dinge schweigen
muß, eben weil das Geklatsch darüber die Sache verdirbt und die Regierung
kompromittirt. Unsere sogenannten „Litteraten“ haben diesen Takt nicht!;
die Polen, die unsere Zeitungen zum Tummelplatz ihrer heuchlerischen Recht-
fertigungen machen, haben ihn noch weniger, ihnen ist vielmehr nichts er-
wünschter als Preußen mit Österreich und Rußland zu brouillieren.“
Der König wird gewiß kein Bedenken gegen eine solche Weisung
finden. Der Ausfall der nächsten Sitzung des Staatsministeriums,
1 Vgl. Bismarcks Rede vom 26. Februar 1863 im preußischen Abgeordneten-
haus anläßlich der Poleninterpellation Schulze-v. Carlowitz, wo er ganz ähnlich
über die Taktlosigkeit der preußischen Kammer bemerkt: Geben Sie uns ein
englisches Unterhaus und dann fordern Sie englische Institutionen.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 49
in der Sie die Sache zur Sprache bringen wollten, und die bevor-
stehende Reise des Monarchen machen es dringend notwendig, vor-
her einen Beschluß zu fassen und auszuführen. Deshalb bitte ich
„so dringend als ergebenst: Nehmen Sie sich der Sache an, sonst
muß ich trotz meines Fiebers morgen Seiner Majestät Vortrag halten.
Ohne Antwort kann ich den österreichischen Gesandten nicht lassen.
„Daß das Benehmen in Krakau miserabel gewesen, bin ich weit
entfernt zu bestreiten!, daß aber die gute Republik als ein unschuldig
harmloses Geschöpf erscheine, ist eine handgreifliche Lüge; übrigens
möge dem sein wie ihm wolle, die Frage ist die: Wollen wir uns mit
Österreich und Rußland brouillieren oder nicht? — Daß Se. Majestät
der Kaiser Nicolaus und der Fürst Metternich ein übertriebenes Ge-
wicht auf Zeitungs-Artikel legen?, ist leider nur allzu wahr, und ist
aber nicht in meiner Macht, die Ansichten in Petersburg und Wien
zu ändern; wie sie und meine Pflicht mir auf das entschiedenste ge-
bietet, auf die Lage der Dinge aufmerksam zu machen ().“ Unter-
richten Sie mich gütigst durch einige Worte, ob Sie meine Bitte
erfüllt haben. Trauttmansdorff war heut schon wieder bei mir; es
ist „eine unwürdige Stellung für einen preußischen Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, in so einfacher und zugleich so wich-
tiger Sache eine schüchterne und weichende Rolle zu spielen
Auf Canitz’ Drängen erließ Bodelschwingh zunächst noch am
22. Mai ein Rundschreiben an sämtliche Ober präsidenten
des Inhalts: In den wegen der Zensur von Mitteilungen über die pol-
1 Noch weit offenherziger enthüllt Canitz seine Ansichten über die Krakauer
Ereignisse in den Bemerkungen, womit er am 12. April den ihm von den Unter-
händlern Rußlands und Österreichs, General v. Berg und Graf Ficquelmont,
vorgelegten Protokollentwurf der Berliner Konferenz über das künftige Schick-
sal der Stadt begleitete. Da heißt es: Le peuple de Cracovie n’a pas pris spon-
. tanöment les armes contre les puissances proteotrioes, il faut le dire parce qu'il
faut être juste pour tout le monde; les troupes impériales sont entrées dans la
ville sana rencontrer de résistance; après leur départ l’insurrection s'est emparde
de la ville; oe serait donc trop dire, si l'on voulait déclarer les Cracoviens indignes
d'un gouvernement indépendant parce qu’ils n’ont pu se défendre contre une
emeute tramee par un conspiration.“ Szarota 130. Hier bekennt sich der Mi-
nister zu Ansichten, die denen des fraglichen Aufsatzes in seinem Hauptpunkt
entsprechen.
2? Bei der Einverleibung Krakaus in die österreichische Monarchie legte
Metternich eine gewisse Gleichgültigkeit Preßangriffen gegenüber an den Tag
und erklärte geradezu: „mir ist der Tadel in solchen Gelegenheiten lieber als
das Lob.“ (An Canitz 14. November 1846, abgedruckt bei Szarota 154.)
Histor. Vierteljahrsohrift. 1914. 1 4
50 Manfred Laubert
nischen Vorgänge erlassenen Zirkularverfügungen vom 23. Nov. 1845,
26. Febr. und 20. März 18461 habe ich Sie insbesondere ersucht,
die Zensoren auf die Unzulässigkeit solcher Artikel aufmerksam zu
machen, die störend in den Gang der Untersuchungen eingreifen könn-
ten oder darauf berechnet sind, jene revolutionären Umtriebe als ge-
rechtfertigt darzustellen und Sympathien für sie zu erwecken. Meh-
rere Zeitungsartikel lassen es jedoch notwendig erscheinen, für
die Behandlung dieser Angelegenheit noch einen andern Gesichtspunkt
hervorzuheben. |
Einige ausländische Blätter sind nämlich besonders bestrebt,
das Verfahren der mit Preußen gleich beteiligten Mächte Rußland
und Österreich gegen die polnischen Untertanen in den eigenen und
Nachbarländern sowohl vor als nach den letzten Ereignissen anzugrei-
fen und im „gehüssigsten Licht“ darzustellen. Das unmittelbare
Interesse der preußischen Regierung macht es dieser aber nicht
minder wie ihre freundschaftlichen Beziehungen zu den genannten
Staaten zur unerläßlichen Pflicht, jenen Bestrebungen auf das ent-
schiedenste entgegenzutreten und insbesondere alle durch das Gesetz
gebotenen Mittel anzuwenden, um die diesseitige Presse von einem
ähnlichen Vorwurf rein zu erhalten. Hierzu bietet aber das Gesetz
auch hinreichende Handhaben durch das Verbot solcher Schriften
(Art. IV der Zensurinstruktion), die Verunglimpfungen der mit dem
preußischen Staat in freundschaftlicher Verbindung stehenden Re-
gierungen und der sie konstituierenden Personen enthalten. Danach
ist also jeder Artikel, der die Politik und Verwaltungsgrundsätze
der russischen und österreichischen Regierung in betreff der vormals
polnischen Landesteile durch Verdächtigung ihrer Motive und Mittel
oder sonst durch eine feindliche Kritik schmäht, schlechthin vom
Druck auszuschließen. Es kann dabei selbstredend keinen Unter-
schied machen, ob die Angriffe direkt gegen die Regierung oder ein-
zelne ihrer Organe gerichtet sind, mit der verhüllten, aber unverkenn-
baren Tendenz, die Regierung für die Handlung der letzteren ver-
antwortlich zu machen. Ferner wird die Presse zu ganz gleicher
Rücksicht gegen die innere Sicherheit der deutschen Bundes-
staaten wie gegen die des preußischen Staates selbst verpflichtet.
Es gilt also in bezug hierauf alles in den obigen Zirkularen zunächst
in betreff Preußens Gesagte. Endlich erklärt Art. IV auch solche
1 Vgl. über alle vier Verfügungen Laubert a. a. O. 207/8.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 51
Mitteilungen für zensurwidrig, die die äußere Sicherheit des preu-
Bischen Staates verletzen. Hieraus folgt für die Zensoren im vor-
liegenden Fall die Pflicht, zu erwägen, ob ein Artikel durch Ver-
letzung der genannten Mächte mittel- oder unmittelbar eine Störung
des guten Einvernehmens zwischen beiden Staaten befürchten lasse.
Glaubt der Zensor diese Frage bejahen zu müssen, so darf er einem
Aufsatz die Druckerlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn die
übrigen Zensurbestimmungen ihm nicht entgegenstehen sollten.
Diesen Andeutungen gemäß waren die Beamten zu instruieren
und ihnen bei deren Befolgung diejenige Sorgfalt und Strenge zur
besonderen Pflicht zu machen, über deren Notwendigkeit bei den ob-
waltenden Umständen der Oberpräsident gewiß mit dem Minister
einverstanden sein würde.
Abschrift dieses Runderlasses fertigte Bodelschwingh dem Staats-
anwalt am Oberzensurgericht, Geh. Justizrat Lüderitz, mit der
Bemerkung zu, daß seine nächste Ursache in einer sehr lebhaften
Reklamation der österreichischen Regierung wegen des Aufsatzes
der Breslauer Zeitung zu suchen war, der bei seiner unverkennbaren
Tendenz nach des Ministers Ansicht zensurwidrig erschien. „Im
höheren politischen Interesse“ war es bei den Beziehungen zwischen
den beteiligten Staaten ‚von der äußersten Wichtigkeit, Beschwerden
der gedachten Art gänzlich zu vermeiden“, und Bodelschwingh be-
zweifelte nicht, daß das Obèrzensurgericht diesen Gesichtspunkt
nötigenfalls zur Geltung bringen werde.
Er hoffte, daß Canitz aus diesen Maßnahmen, sowie aus der
Tatsache, daß jeder Übertretung der früheren Verfügungen stets
die ernste Rüge unmittelbar gefolgt war, die Überzeugung entnehmen
werde, wie seitens der preußischen Verwaltung alles geschah, was
sich nach den geltenden Zensurgesetzen tun ließ, um die österreichi-
sche wie die eigene Regierung gegen die boshaften Angriffe einer
übelgesinnten Presse zu sichern. Daß trotzdem jener gerügte Aufsatz
durchgeschlüpft war, bedauerte Bodelschwingh aufrichtig, und wenn
auch bei der Stellung des Oberzensurgerichts sich in diesem Falle
keine Abhilfe schaffen ließ, so war durch die Verfügung an Lüderitz
doch für die Zukunft in dieser Beziehung ebenfalls möglichste Für-
sorge getroffen.
Hiernach blieb bloß die von Canitz angeregte Frage zu erörtern,
ob hinlängliche Veranlassung vorlag, durch eine besondere Kabinetts-
order der Presse für die Behandlung der polnischen Angelegenheiten
4*
52 Manfred Laubert
engere Grenzen als die durch die allgemeine Preßgesetzgebung ge-
botenen zu stecken? Diesen Punkt erachtete Bodelschwingh für so
erheblich, daß ihm darüber eine Beratung im Staatsministerium
notwendig erschien (an Canitz 22. Mai). Offenbar griff jedoch Fried-
rich Wilhelm IV. aus eigenem Entschluß ein, denn am 24. Mai erließ
er an den Justizminister folgende Order: Ich habe von den Ver-
fügungen des Ministeriums des Innern von 22. Mai Kenntnis ge-
nommen. „Bei dem großen Gewicht, welches Ich auf die Erhaltung
des guten Einvernehmens mit Meinen Alliirten üerhaupt, insbeson-
dere aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen darauf legen muß,
daß in der bezeichneten Angelegenheit jeder Schein einer Trennung
vermieden werde, während eine in der periodischen Presse geschäftige
Partei bemüht ist, den Glauben einer solchen Trennung hervorzu-
rufen, habe Ich die in der bezeichneten Verfügung enthaltenen
Andeutungen nur vollkommen billigen können und glaube erwarten
zu dürfen, daß das Oberzensurgericht bei etwaigen Berufungen dem-
gemäß verfahren werde.“ Um aber diesen Erfolg zu sichern, beauf-
trage Ich Sie, dem genannten Gericht den Inhalt der Instruktion
mitzuteilen und ihm zu eröffnen, daß sie Meine Bestätigung erhalten
habe und daher bis auf weiteres als eine nach $ 13 der Verordnung
vom 23. Februar 1843! erlassene Anweisung zu beachten sei.
Wieder einmal hatte Preußen sich beeilt, den Wünschen der Wie-
ner Hofburg nachzugeben und seiner damaligen schmählichen
Politik entsprechend den eigenen Vorteil geopfert, um äußerlich das
gute Einvernehmen mit den beiden anderen Teilungsmächten zu
wahren und das künstliche Gebilde der heiligen Allianz zu stützen,
während in Wirklichkeit die ursprüngliche Interessengemeinschaft
längst in die Brüche gegangen war. Gerade in der Krakauer Frage
traten die Gegensätze mit aller Schärfe hervor, aber weder Friedrich
Wilhelm IV. noch seine Minister besaßen Energie und Scharfsinnig-
keit genug, um den gestellten Schlingen zu entgehen. Nach dem
gänzlichen Zurückweichen Preußens auf der die Einverleibung des
Freistaates in die österreichische Monarchie vorbereitenden Berliner
Konferenz vom April 1846? war es allerdings nur folgerichtig, wenn
1 Gesetz-Sammlung S. 31ff. — Über Anweisungen zur Knebelung der
gesamtdeutschen Presse, denen Preußen seine Zustimmung nicht versagte,
vgl. das Schreiben Metternichs an Canitz vom 16. April. Aus Metternichs
nachgelussenen Papieren VII 215ff.
? Die Verhandlungen sehr ausführlich bei Szarota 93—133.
Metternich und die Kritik der deutschen Presse an der Revolution usw. 53
man den Tadel der öffentlichen Meinung im eigenen Lande möglichst
abzuschwächen versuchte. Man war eben bereits auf dem besten Weg
nach Olmütz. Die oft — auch heute noch — beklagte Vernachlässi-
gung der handelspolitischen Gesichtspunkte seitens einer unfähigen
preußischen Diplomatie ließ dann im Herbst die fast bedingungslose
Angliederung Krakaus an den Kaiserstaat geschehen!, deren Vorteile
lediglich Österreich zugute kamen, deren Odium aber in gleicher
Weise auf Preußen fiel. Zu spät erkannte Canitz den begangenen
Fehler, der ihm Worte der Verzweiflung in die Feder gab? und wohl
die Erkenntnis in ihm aufdämmern ließ, daß die Tage des Metternich-
schen Regimentes gezählt waren und das zähe Festhalten an dem
System der heiligen Allianz zu einer Katastrophe führen mußte.
1 Vgl. die vernichtenden Urteile bei Treitschke V. 548 und 550ff. und
Szarota 131f. und 148ff.
2 Szarota 169. — In einem Brief an Bunsen vom 8. Mai 1848 nennt Christian
Friedrich v. Stockmar die Krakauer Angelegenheit geradezu „die zweite
Jenaische Schlacht“, die man in Berlin , mit unbegreiflicher Blindheit“ annahm
und verlor. Denk würdigkeiten. Braunschweig 1872. 498.
54
Neue Beiträge
zur Geschichte der Berliner Märztage.
Von
Ludwig Bergsträsser.
In der bisherigen Literatur über die Märztage werden an zwei
Stellen Aufzeichnungen eines Oberstleutnants a. D. Freiherrn
v.d. Goltz erwähnt. Perthes führt ihn (Preußische Jahrbücher 63
S. 538) an als seinen Gewährsmann für die Erzählung des Hofpredigers
Strauß; dann hat Meinecke in dem Aufsatze: Friedrich Wilhelm IV.
und Deutschland (Hist. Zeitschrift Bd. 89) einige Stellen aus Goltz-
schen Aufzeichnungen benutzt (S. 47f.). Sie sind ihm aus dem Nach-
lasse Bodelschwinghs in Abschrift mitgeteilt worden. Meinecke legt den
Aufzeichnungen wenig Bedeutung bei. Er bemerkt: „Goltz war da-
mals in Koblenz, schöpft also aus zweiter Hand.“ Noch weniger gut
kommt Goltz bei Rachfahl weg, der es für unwahrscheinlich hält,
daß Sybels Gründe, die Mitteilung des Oberstleutnants für völlig
wahr zu halten, sich „über das Niveau des Klatsches erheben“.
(Rachfabl, Deutschland, König Friedrich Wilhelm IV. und die Ber-
liner Märzrevolution S. 194 Anm. 1.)
Beide kennen allerdings die Goltzschen Aufzeichnungen ihrerseits
nur aus zweiter Hand und nur kleine Bruchstücke, während mir durch
die Güte von Herrn Professor Eduard Freiherrn v. d. Goltz in
Greifswald die ganzen Aufzeichnungen seines Großvaters zugänglich
geworden sind. |
Aus dem Zusammenhang ergibt sich zunächst, daß Goltz überall
aus erster Hand schöpft. Er hat seinen Erinnerungen Erzählungen
eingefügt, die beteiligte Personen ihm nicht lange nach den Ereig-
nissen mitgeteilt haben.
Alexander Freiherr v. d. Goltz war damals Rittmeister und
dem Generalkonımando der achten Armee in Coblenz zugeteilt; ge-
boren 1800, war er 1816 in das damals siebente, dann vierte Dragoner-
regiment eingetreten und schon seit längeren Jahren erst als Ritt-
meister, dann als Major in seiner Stellung; er hatte 1822—1825 die
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 55
Kriegsakademie in Berlin besucht und da die streng kirchliche Über-
zeugung gewonnen, die er fürs Leben festgehalten hat.! 1850 nahm
er krankheitshalber den Abschied, nachdem er schon 1848 aus dem-
selben Grunde einen dreimonatlichen Urlaub nachgesucht und er-
halten hatte. Einen Teil dieses Urlaubs verbrachte er in Ostende;
hier hat er die bei Perthes erwähnten Gespräche mit dem Hofpre-
diger Strauß gehabt.
Politisch war v. d. Goltz im Jahre 1848 — liberal, im
Gegensatz zu den meisten Männern seiner näheren Umgebung und
seines Verkehrs; er billigte Camphausens Politik, hielt gleich zu Be-
ginn der Märztage Konzessionen und ein Entgegenkommen gegen-
über den Forderungen der öffentlichen Meinung für nötig, vor allem,
daß Preußen auf der Bahn zum Konstitutionalismus weiter schreite.
Die deutsche Frage wollte er gelöst sehen dadurch, daß ein konsti-
tutionell gewordenes Preußen die Führung übernehme; er war sich
klar darüber, daß das zu einer kriegerischen Auseinandersetzung
mit Österreich führen werde, schrieb wenigstens in diesem Sinne im
März 1849 einen Brief an den General v. Thile“, aus dem etwa noch
zu erwähnen wäre, daß er damals das Gagernsche Programm ganz
billigte und zu seiner Durchführung die Übernahme Gagerns in den
preußischen Staatsdienst, ja selbst die Übertragung des Minister-
präsidiums in Preußen an ihn für richtig hielt.“
Nach seiner Verabschiedung hat sich Goltz vielfach mit geschicht-
lichen Studien befaßt, er hat Beiträge zur Geschichte der evangeli-
schen Gemeinde Elberfeld geschrieben, auch ein Lebensbild von
Thomas Witzenmann verfaßt, das 1859 im Verlag Perthes in Gotha
erschienen ist. Ä
Seine Erinnerungen umfassen acht große Manuskriptbände, viel-
fach ist sein Tagebuch, oft auch sind Briefe eingearbeitet. Alle Auf-
zeichnungen, die Goltz sich machte, sind gleichzeitig und offenbar
sehr genau. Wir haben dafür eine Kontrolle darin, daß sich in seinen
1 Vgl. E. Frh. von der Goltz, Ein Erinnerungsbild aus der Berliner reli-
giösen Erweckung von 1822 in „Deutsch-Evangelisch, Monatsblätter für den
gesamten deutschen Protestantismus. 1910, Heft 5, S. 272 ff.
? Thile bis März 1848 kommandierender General in Koblenz.
Der Entwurf des Briefes findet sich in Goltzens Kollektaneen, die übrigen
Äußerungen in den handschriftlichen Lebenserinnerungen; die Lebensdaten in
der Familiengeschichte: Nachrichten über die Familie der Grafen u. Freiherrn
v. d. Goltz. Straßburg (Els.) 1885. S. 148/49.
56 Ludwig Bergsträsser
Kollektaneen ein Auszug aus dem Briefe Bodelschwinghs an Fallen-
stein befindet, eine Niederschrift, die Goltz machte, nachdem ihm
Landfermann am 24. April 1848 diesen Brief vorgelesen hatte; es ist
bewundernswürdig, wie Goltz es verstanden hat alles Wichtige aus
diesem langen Briefe festzuhalten und aufzuzeichnen; das ergibt ein
Vergleich mit dem Briefe selbst. So können wir annehmen, daß auch
die übrigen Aufzeichnungen mit gleicher Gewissenhaftigkeit gemacht
sind.
Diese Aufzeichnungen erstrecken sich im wesentlichen einmal
auf den Anteil Eichmanns an der Entstehung des Patentes vom
18. März und dann auf die Rolle, die Strauß und Wussow am 19. März
im Schlosse spielten ; was sonst aus den Aufzeichnungen zu entnehmen
ist, sind Bruchstücke.
I. Eichmanns Anteil an den Ereignissen.
Über den Anteil Eichmanns an dem Zustandekommen des Patents
wußten wir bisher nichts. Meinecke (a. a. O. S. 35) stellt wenigstens
die Tatsache von Eichmanns Anteil aus Gerlach fest.
Raveaux, ein Mitglied der rheinischen Deputation, erzählt nur,
daß diese am zweiten Tage ihrer Reise, zwischen Hannover und Berlin,
den Oberpräsidenten Eichmann getroffen habe, der, „als ihm die
Entsendung der Deputation bekannt geworden war, sich veranlaßt
fand, zu gleicher Zeit mit ihr die Reise nach Berlin anzutreten. Er
erbot sich, uns dem Minister v. Bodelschwingh vorzustellen, um
durch diesen Audienz beim Könige zu erhalten.“!
Goltz schreibt über die Reise in sein Tagebuch: „Zu meiner Freude
ist am 14. März der Oberpräsident dahin [nach Berlin] abgegangen,
um über die Stimmung der Provinz Bericht zu erstatten, und hat
Delius mitgenommen.“ In den Erinnerungen wird dann das Fol-
gende eingeschoben: „Im Februar 1849 erzählte mir Eichmann von
dieser Reise und ihren Folgen. Er sei den 17. März nachmittags um
6 Uhr etwa mit den rheinischen Deputierten in Berlin angekommen
und mit Delius gleich bei Bodelschwingh vorgefahren, welchem er
vorgehalten, daß ohne allen Verzug ausgedehnte Konzessionen ge-
macht werden müßten. Er habe diesen hiermit ganz einverstanden
gefunden. Von Bodelschwingh sei er zum Könige gefahren, wo er
1 Ra veaux, Rückblicke und Erlebnisse in Kolatscheks Deutscher Monats-
schrift I. 1850. S. 403 ff.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 57
den Minister v. Thile traf. Dem Könige sagte er das Nämliche mit
dem Hinzufügen, daß es die höchste Zeit sei, eine eigentlich kon-
stitutionelle Verfassung dem Volke zu geben und in bezug auf die
deutschen Verhältnisse sich bestimmt zu erklären. Aber noch ein
Drittes sei nötig, nur wisse er nicht, ob er's aussprechen dürfe. Als
der König dies verlangte, sagte er, der König müsse das Ministerium
wechseln. Bodelschwingh hatte schon tags vorher sein Abschieds-
gesuch eingereicht, der König wußte aber nichts davon, Thile mußte
es wohl zurückgehalten haben. Es wurde nun über die Sache weiter
beraten. Bodelschwingh war unterdes dazugekommen. Die Frucht
davon war das Patent vom 18. März, welches Bodelschwingh in der
Nacht niederschrieb. Den anderen Morgen, am 18. März, um 6 Uhr
war Eichmann wieder bei Bodelschwingh, welcher ihn hatte rufen
lassen und ihm das Patent mitteilte. Es wurden noch einige stilisti-
. sche Veränderungen vorgenommen. Dann fuhr Eichmann zum Mini-
ster v. Canitz, welcher den Passus in bezug auf Deutschland Österreichs
wegen für unmöglich hielt. Thile war einverstanden.” Um 8 Uhr,
so meine ich, war Konferenz beim Könige. Das Patent wurde unter-
schrieben und in die Druckerei geschickt. Es war davon die Rede
gewesen, wie wünschenswert es sein würde, wenn ein neues Ministerium
das Patent in die Öffentlichkeit bringen könnte; das ging aber so
1 Diese Angabe stimmt nicht, Bodelschwingh hatte bereits am 16. März die
Zusicherung seiner Entlassung erhalten. Brief Bodelschwinghs an Fallenstein
bei Diest, Meine Erlebnisse S. 18.
3 Auch Gerlach, Denkwürdigkeiten I, 133 berichtet, Canitz habe ihm er-
zählt, er habe gegen den Bundesstaat gesprochen. Gerlach verlegt diesen Wider-
spruch aber in eine Beratung, die am 17. März zwischen Eichmann, Bodel-
schwingh, Canitz und Thile stattgefunden habe. Bodelschwingh erzählt in dem
Briefe an Fallenstein, er habe den Entwurf selbst zu Canitz gebracht. Gerlach
erwähnt an derselben Stelle einen Widerspruch von Thile gegen den Konsti-
tutionalismus; er wird nach dem Folgenden unwahrscheinlich; Bodelschwin gh
bestreitet ihn in seiner Erklärung gegen die Signatura temporis.
Diese Erklärung Bodelschwinghs gegen die Signatura temporis gibt Diest
S. 27 ff. Sie ging Leo etwa Ende November oder Anfang Dezember 1848 zu
mit der ausdrücklichen Bevorwortung, daß es ihm freistehen solle, ob und in
welcher Weise er die darin angegebenen Unrichtigkeiten beriohtigen wolle. Leo
wählte die Form, die Erklärung wortgetreu in Nr. 15 der Kreuzzeitung vom
19. Januar 1849 zu veröffentlichen. Er sagt selbst, er habe nicht Korrektur
lesen können, deshalb könnten Unrichtigkeiten vorkommen. Ein Vergleich
mit Diest ergibt einige Fehler von Leos Abdruck. Der Vergleich ergibt aber
vor allem auch, daß Diest verschiedentlich falsch gelesen hat. Einige Sätze sind
58 | Ludwig Bergsträsser
rasch nicht. Eichmann sagte, nur Bodelschwingh und Thile hätten
die bestehende Gefahr und die Notwendigkeit ihres Rücktritts er-
kannt, alle anderen Minister hätten keine Ahnung davon gehabt,
wie die Sachen eigentlich standen. Alle hätten gemeint, die hervor-
tretenden Erscheinungen seien nur vereinzelte Aufregungen, nament-
lich sei Eichhorn ganz blind gewesen und ebenso Savigny. Noch be-
merkte Eichmann: Bodelschwingh habe immer schon die Lage der
Dinge richtig erkannt gehabt, sei aber durch die geistige Übermacht
des Königs zu abhängig von ihm gewesen. Als er, Eichmann, nach
dem Landtage mit General v. Thile bei ihm auf Haus Heyde ge-
wesen sei, habe Bodelschwingh aufs bestimmteste erklärt, auf die
Periodizität sei, nachdem der König sich in der Thronrede so aus-
gesprochen, wie es geschehen, für jetzt nicht einzugehen, es würde
das seinem Ansehen zu viel vergeben; und doch sei Bodelschwingh
im Prinzip für die Periodizität gewesen.
Bei einer anderen Gelegenheit sagte mir Eichmann noch: Am
18. März morgens, als er die rheinische Deputation dem Könige
in seiner Fassung unverständlich und erhalten erst durch den Leoschen Ab-
druck einen Sinn.
Diest S. 29. | Leo [offenbar richtige Fassung).
Die Ausführung der Mission des Die Umstände unterstützten die
Generals von Radowitz ging langsam Mission des v. Radowitz; langsam
genug. Aber immer wohl [I] viel | zwar, aber doch immer viel schneller,
schneller, als dies unter ... al
Diest S. 31. | Die übrigen Minister ... abge-
Die übrigen Minister hatten Seiner | geben, daß sie sich unbedingt zur
Majestät nur die Erklärung abge- Disposition stellten, damit in ihren
geben, daß in ihren Personen kein | Personen kein Hinderniß liege, eine
Hinderniß liege eine etwa für nötig | etwa nötig erscheinende durchgrei-
zu erachtende durchgreifende Umge- | fende Umgestaltung so auszuführen,
staltung so anzusehen [CI]. wie das | wie dies am räthlichsten erscheinen
|
am rätlichsten erscheinen möchte. möchte.
DieVollziehungsgewalt (Regierung
aber dem Könige verbleibt, um sie
durch ein der Krone und den Stän-
den für die Handhabung der Ge-
setze verantwortliches Ministerium
auszuüben.
[In diesen Satz hat der Zeitungs-
druck eine leicht zu hebende, bei
mir aufgelöste Verwirrung gebracht.]
Diest S. 28.
Die Regierung (Vollziehungsge-
walt) aber dem Könige unter der
Verpflichtung verbleibt, ein der
Krone und den Ständen für die |
Handhabung der Gesetze verant- |
wortliches Ministerium anzustellen.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 59
auf dem Schlosse vorstellte, habe er dort Graf Arnim gesehen. Der
König hatte die Proklamation bereits unterzeichnet, seine an die
Deputation gerichteten Worte seien aber sehr verworren gewesen,
er habe von dem in Dresden abzuhaltenden Fürstentage gesprochen,
von welchem nach der Proklamation nicht mehr die Rede hätte sein
können. Als Eichmann am Nachmittag des 18. März das Schloß ver-
ließ, wurde schon gefeuert. Er wollte nach dem Rheine zurückreisen,
sein Sohn war bei ihm. Sie konnten keinen Wagen bekommen und
mußten ihr Gepäck selbst tragen, bis sie am Brandenburger Tor
einen Charlottenburger trafen, der sie an die Eisenbahn brachte.!
Als ich später Delius? nach dieser Reise fragte, erzählte er mir die
Sache ebenso; doch will ich aus seinem Berichte noch ergänzend hin-
zufügen: Das Patent vom 18. März hatten die Minister Canitz, Eich-
horn und Thile? unterzeichnet; von ersterem holte Eichmann die Unter-
schrift, von den anderen Bodelschwingh, die der übrigen scheint
gefehlt zu haben.“ Vollzogen wurde dasselbe im Konzept nicht nur
vom Könige, sondern auch vom Prinzen von Preußen. Delius hatte
unterdessen alles zum Drucke vorbereiten lassen, der ungesäumt be-
wirkt wurde.“ Die rheinische Städtedeputation hatte unterdes
1 Diest S. 8 erzählt dies auch mit dem Bemerken, er habe beiden geholfen
zur Bahn zu kommen.
? Delius, Eduard, geb. 1809, seit 1836 Regierungsassessor, seit 1841 Regie-
rungsrat in Coblenz, war mit Goltz befreundet. Er wurde 1848 mehrfach zu
Sendungen nach Frankfurt und Berlin verwandt, seit Juni 1848 als Hilfsarbeiter
im Ministerium des Inneren mit Vorbereitung verschiedeuer Gesetzentwürfe
beschäftigt. Herbst 1849 bis Februar 1851 war er Mitglied der ersten Kammer,
wo er zur gemäßigt-liberalen Opposition gehörte. Als er sich 1853 um die Vize-
präsidenteustelle bei der Regierung in Coblenz bewarb, schnitt ihm Kleist-
Retzow die Hoffnungen ab wegen seines Anteils an der Gemeindeordnung des
Jahres 1850. Vgl.: „Zur Erinnerung an Eduard Heinrich Carl Delius, Coblenz
1862.“ Dieser Lebensabriß ist von dem Schulrat Dietrich Wilhelm Land-
fermann auf Wunsch der Familie Delius verfaßt worden [D. F. L. Erinnerungen
aus seinem Leben, Leipzig 1890, S. 316]. L. war damals in Coblenz und
mit Eichmann, Goltz und Delius befreundet.
Deswegen konnte auch Bodelschwingh in seiner Erklärung auf die Sig-
natura sagen, daß von einem Widerspruch des Staatsministers v. Thile niohts
bekannt geworden sei. Nach dem Wortlaut bei Gerlach I. 133 scheint Gerlach
such nur durch Canitz von Thiles Widerspruch gehört zu haben, also nicht aua
direkter Quelle.
Doch wohl nur, als der Entwurf Bodelschwinghs im Konseil vorgelegt
wurde.
5 Der bei Raveaux S. 407 Anm. erwähnte Regierungsrat, dr die Prokla-
mation in die Druckerei besorgte, ist natürlich Delius.
60 Ludwig Bergsträsser
Audienz beim Könige, Eichmann war zugegen. Delius brachte ihnen
nachher Abdrücke des Patents in ihr Hotel. Alle waren höchlich
befriedigt und wollten anfangs sogleich eine Dankadresse an den König
richten, wozu sie sich aber, bei weiterer Überlegung, nicht für bevoll-
mächtigt hielten. Für 2 Uhr war eine Massendeputation der Schutz-
wehren an den König angekündigt worden, 10 000 Menschen hatten
sich in Bewegung gesetzt, Plakate hatten das im Druck befindliche
Patent schon angekündigt. Dankende Bürger drängten zum Schlosse,
mit ihnen der Zug. Bald hieß es: Soldaten sind da; es ist nicht
Ernst; gleich werden sie schießen. So ging der Lärm los. Raveaux
und D’Ester selbst wollten beruhigen; ihre Bemühungen waren ver-
geblich.! Delius aß bei Bodelschwingh, der Minister kam erst nach
4 Uhr nach Hause und ging bald wieder fort. Die Frau war in Sorge,
deswegen begleitete ihn Delius. Unter den Linden hörte Delius
Pelotonfeuer, Bodelschwingh wollte es nicht glauben, bis die Sache
sich dreimal wiederholte. Am Schlosse angekommen, fanden sie den
Schloßplatz und die Breite Straße frei, der Kampf war in der König-
straße. Es wurde aus den Häusern geschossen. Bodelschwingh
meinte, es seien die Soldaten, welche in die Luft schössen. Auf der
Kurfürstenbrücke stießen sie auf einen Transport Gefangener, gegen
welche die Soldaten sehr erbittert waren. Bodelschwingh, um diese
zu beruhigen, sagte, sie möchten sie nur ins Schloß bringen, morgen
sollten sie alle erschossen werden. Dann ging er zum Könige, Delius
aber nach Hause und den nämlichen Abend reiste er mit Eichmann
nach dem Rheine zurück.
Nach dieser Erzählung von. Eichmann läßt sich die bei Diest
S. 8 mitgeteilte Äußerung Bodelschwinghs, man habe auf dem
Schlosse nichts vom Schießen gehört, vielleicht einordnen. Sie
kann nur gefallen sein, als Bodelschwingh um 4 Uhr nach
Hause kam; dann müßte er vor dem Ausbruch des Barrikaden-
kampfes vom Schloß gegangen sein; das wäre auch insofern wahr-
scheinlich, als man kurz vorher durch die Ovationen der Meinung
gewesen ist, nun werde alles gut ablaufen: in diesem Augenblick
kann Bodelschwingh, dessen Optimismus in dieser Hinsicht bezeugt
ist, das Schloß verlassen haben. Diest selbst gibt S. 6 an, daß Bodel-
schwingh nachmittags zu Hause war. Er wäre dann eben bald fort-
gegangen, als er zu Hause das Schießen hörte.
! Über die Beruhigungsversuche Raveaux’ vgl. dessen Bericht a. a. O. S. 410.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 61
Zur Ergänzung teile ich noch zwei Eintragungen aus Goltz’ Tage-
buch mit, die sich auch auf die Reise von Eichmann und Delius
beziehen:
„Den 20. [März] auf dem Bureau erzählte der General [v. Thile],
Delius sei eben bei ihm gewesen und habe die Nachricht gebracht,
daß alles bewilligt. Nach dem Vortrage suchte ich Delius auf, er
war aber beschäftigt, so daß ich ihn nicht stören durfte. Nur das eine
Wort fragte ich ihm ab: Ob er zufrieden sei? was er mit „ganz“ be-
antwortete. Patent... Darauf der Krawall, die Menschen sind
wie unsinnig gewesen und darunter ganz ordentlich gekleidete Leute.“
Die ausgelassenen Stücke entsprechen durchaus der schon ge-
gebenen Erzählung.
Als Goltz im Sommer 1848 in Ostende war, traf er dort mit dem
Sohne Eichmanns! zusammen, der ihm noch einiges an Ich
teile daraus zweierlei mit:
„Eichmann ist vor der verhängnisvollen Nacht auch vom Könige
ein Ministerium angeboten worden; er hielt sich aber mit Recht da-
mals für unmöglich und außerdem für nötig in der Rheinprovinz.“
In der Nacht sei Herr v. Vincke aufs Schloß gekommen und
[habe] verlangt, dem Könige gemeldet zu werden. Der Minister
v. Thile habe ihn empfangen und ihm gesagt, das ginge jetzt nicht;
er aber habe Spektakel gemacht und gefordert, daß der König darüber
entscheide. Dieser sei über dem Lärm herausgetreten und habe Vincke
in sein Kabinett genommen, wo der ihm vorgestellt, daß das Blut-
vergießen ein ganz zweckloses sei. Siege das Volk, so sei die Krone
gefährdet, siege das Militär, so sei der König verhaßt; daher müsse
er das Schießen einstellen lassen.?
Beide Stücke sind wörtlich entnommen einem Brief, den Goltz
am 20. August 1848, sofort nach der Unterredung mit Eichmann jr.,
an seine Frau schreibt. — Die erste Notiz ist als auf Eichmann sen.
zurückgehend sicher richtig; die zweite Quelle, aus der Eichmann jr.
1 Eichmann jr., Friedr. Chr., seit 1860 v. Eichmann, geb. 1826, war später
im diplomatischen Dienst. Er hat 1848 eine Flugschrift, Preußen und Deutsch-
land“ verfaßt, die entschieden darauf hinweist, daß die wahre Kraft augen-
blicklich in Preußen ruhe. (Vgl. Wentzcke, Kritische Bibliographie, S. 110.)
® Bodelschwingh sagt in seiner Erklärung gegen die Signatura, daB Graf
Arnim berufen wurde, nachdem die Unterhandlungen mit einem anderen hoch-
gestellten Manne zu keinem Resultat geführt; das wäre also Eichmann. Graf
Arnim selbst hat dann am 18. März — nach seiner Erklärung — Eichmann eine
Portefeuille in seinem Ministerium angeboten, das dieser aber auch ausschlug.
62 | Ludwig Bergstrüsser
E
seine Wissenschaft über die Audienz Vinckes hatte, kennen wir
nicht. Ich glaubte die Erzählung trotzdem mitteilen zu sollen, da
schließlich auch indirekte Quellenzeugnisse von Wert sein können.
Wir haben uns zu fragen, ob mit dem neuen Material vielleicht
ein festerer Standpunkt gegenüber der wichtigsten Streitfrage zu
gewinnen ist, ob das Patent und die ganze Politik des Königs ein
Ausfluß preußischer Machtpolitik gewesen sei oder mehr eine inner-
politische Aktion, um die Revolution zu besänftigen, ihr den Wind
aus den Segeln zu nehmen.
Die Rheinländer wollten konstitutionelle Zusicherungen, aber sch
nationale. Letztere lagen in der Richtung der Heidelberger Beschlüsse
vom 5. März; sie hatten keine Tendenz gegen Osterreich; man wollte
nur, daß Preußen seinen vollen Einfluß geltend mache; als Vorbe-
dingung sah man an, daß Preußen den Konstitutionalismus annehme.
All das geht aus verschiedenen Stellen von Raveaux’ Bericht! deut-
lich hervor. Í
Eichmann hält Bodelschwingh vor, daß ohne allen Verzug aus-
gedehnte Konzessionen gemacht werden müssen; offenbar meint er
sie in demselben Sinne wie die rheinische Deputation, also nach beiden
Seiten hin. Beim König spricht er erstens für eine eigentlich kon-
stitutionelle Verfassung, woraus zu schließen ist, was ja mit allen
anderen Zeugnissen übereinstimmt, daß der König wohl eine Ver-
fassung, aber keine Konstitution geben wollte; unter einer Verfassung
dachte der König sich eben eine ständische Vertretung, während unter
einer Konstitution nur eine Volksvertretung im naturrechtlichen
Sinne gemeint sein konnte. Eichmann will beim Könige auch, daß
man sich in bezug auf die deutschen Verhältnisse bestimmt erkläre.
Das ist doch wohl so aufzufassen: Eichmann hat von Bodelschwingh
Mitteilungen über den bisherigen Stand der preußischen Initiative
in der deutschen Frage erhalten (Sendung von Radowitz, Projekt
eines Fürstenkongresses in Dresden). Er findet das nicht ausreichend
gegenüber der öffentlichen Meinung in Süddeutschland, die schon ein
fertiges Programm hat, nämlich Bundesstaat und deutsches Parla-
ment. In dieser Hinsicht wünscht Eichmann eine bestimmtere Er-
.' Rachfahl nennt diesen Bericht „ziemlich tendenziös gefärbt“ (Deutsch-
land S. 118, Anm. 1); er ist ja gewiß einseitig und parteiisch in seinen Urteilen,
aber wo wir ihn nachprüfen können, stimmen die tatsächlichen Angaben, so
daß wir ihn als in dieser Beziehung zuverlässig ansehen müssen. Wir werden
ihn darum auch im folgenden mehr benutzen, als Rachfahl es getan hat.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 63
klärung; sie erfolgt denn auch in dem Patent, in dem vom Bundes-
staate die Rede ist. Unterhalb der Forderungen der rheinisch-süd-
deutschen öffentlichen Meinung bleibt das Patent nur insofern, als
nichts von einem deutschen Parlament gesagt ist, sondern nur von
einer Repräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder.. Diesen
Gedanken hat man in Preußen noch festgehalten, als man den zweiten
vereinigten Landtag Wahlen für die Bundesrepräsentation vornehmen
ließ; erst unter dem Druck der Beschlüsse des Vorparlaments gab
man diese Idee auf. — Wenn Eichmann noch am 17. März eine bestimm-
tere Erklärung in bezug auf die deutsche Frage zu verlangen für nötig
hielt, so geht allein daraus schon hervor, daB man sich in Berlin da-
mals darüber noch im unklaren war, was alles der Kongreß beraten
und wieweit die preußische Regierung in ihren Vorschlägen gehen
sollte. Auch das ist anderweit bezeugt, die Antwort, die Canitz an
Gagern erteilt, zeigt dieselbe ausweichende Unklarheit, Diese selbst
hat einen doppelten Grund: man weiß nicht recht, wie weit man der
Volksmeinung entgegenkommen müsse, man weiß aber auch nicht
recht, was man vorschlagen könne, ohne bei den anderen Regierungen
anzustoßen und dadurch das ganze Projekt zu gefährden, denn aus-
drücklich soll ja die Weiterentwickelung der deutschen Zustände er-
folgen mit den anderen Regierungen, unter ihrem Einverständnis,
also auch unter Zustimmung Österreichs. All das spricht der König
selbst der rheinischen Deputation gegenüber ganz klar aus. Raveaux
berichtet darüber und wir haben gar keinen Grund anzunehmen,
daß er dem König irgend etwas zuschiebe, was er nicht gesagt
hat. Nach Raveaux’ Bericht (a. a. O. S. 406 f.) antwortet der. König
auf die Ansprache des Sprechers der Deputation: Als er bei der Grund-
steinlegung des Kölner Doms auf die Einheit Deutschlands hinge-
wiesen, sei das keine Redefloskel gewesen. Wenn man aber verlange,
daß er sich an die Spitze Deutschlands stellen solle, so möge man
bedenken, daß er nicht der Erste in Deutschland sei, auch nicht der
Dritte, er sei der Zweite; Österreich gebühre der Vorrang, und für
alles in der Welt wolle er nicht den Schein auf sich laden, als usur-
piere er etwas, was ihm rechtlich nicht zustehe; er habe den Fürsten-
kongreß zusammenberufen. Im Laufe des Gesprächs hebt der König
noch einmal hervor, er habe den Fürsten nichts zu befehlen, er könne
den deutschen Fürsten nicht befehlen ; ihm stehe nur zu sie einzuladen.
Diese Äußerungen sind meines Erachtens so klar, dgBß sie nicht
umgedeutet und umgebogen werden können. Der König will eine
64 Ludwig Bergsträsser
Reform des Bundes, er will sie aber nur mit den Fürsten und unter
Wahrung des österreichischen Vorranges. „Er wiegt sich also immer
noch in der Illusion, eine Reform des Bundes mit Österreich durch-
führen zu können.““ (Meinecke, Hist. Zeitschrift, Bd. 89, S. 40.)
Eine Unklarheit des Königs ist auch Eichmann aufgefallen; er er-
zählt Goltz, die Antwort des Königs an die Deputation sei verworren
gewesen, er habe von dem in Dresden abzuhaltenden Fürstentag ge-
sprochen, von welchem nach der Proklamation nicht mehr die, Rede
hätte sein können. In dieser Äußerung ist zunächst der kleine Irr-
tum zu berichtigen, daß damals die Verlegung des Kongresses nach
Potsdam schon beschlossen war. Im übrigen sieht Eichmann aber
offenbar die Sache so an: Durch das Patent hat man sich der rheinisch-
süddeutschen öffentlichen Meinung bezüglich der deutschen Frage
genähert, man hat sich zugleich von Österreich entfernt (Eichmann
kannte den Widerspruch von Canitz, er hatte doch wohl die Sache
mit diesem durchgesprochen und seine Ansicht dahin ausgesprochen,
daß es der öffentlichen Meinung wegen nötig sei, dieses Programm auf-
zustellen). Nachdem also das Patent ergangen, sieht Eichmann die
Verworrenheit des Königs darin, daß er die nötigen und ihm klaren
Konsequenzen aus dem Patent nicht zieht. Jetzt, aber erst jetzt,
muß Preußen eine von seinen Interessen ausgehende deutsche Poli-
tik initiieren; jetzt, aber erst jetzt, usurpiert Preußen die Führung:
jetzt, aber erst jetzt, ergibt sich ein Gegensatz zu anderen Regie-
rungen, wenigstens zu Österreich. Der König aber zieht diese Folge-
rungen in seiner Antwort noch nicht, obwohl es gerade dieser Depu-
tation gegenüber richtig gewesen wäre, sie zu ziehen, denn sie will
ja, daß Preußen sich in der deutschen Frage an die Spitze stellt.
Ein Wunsch übrigens, den die rheinisch-süddeutsche öffentliche Mei-
nung überhaupt Anfang März hatte, ein Wunsch, der erst nach den
Barrikadenkämpfen in Berlin erlischt!, derselbe Wunsch und poli-
tische Gedanke, auf denen Gagerns Sendung beruht.
Das Ergebnis ist also, daß zwar die Berliner Minister
im Laufe des 17. und 18. März einer Politik zustimmen,
die zum Gegensatz gegen Österreich führen muß; einer
der Minister gibt seine Zustimmung nur nach lebhaften
Bedenken. Der König aber zieht an demselben 18. März
1 Vgl. Bergsträsser, Die parteipolitische Lage beim Zusammentritt des
Vorparlaments in Zeitschrift für Politik Band VIS. 594 ff., besonders S. 618—620.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 65
noch nicht die den Ministern selbstverständliche Fol-
gerung aus dem Patent. Es kann also keine Rede davon
sein, daß der Königin diesen Tagen von einer preußiscoh-
hegemonischen Politik in der deutschen Frage absorbiert
gewesen wäre. Alle Zeugnisse, auch die hier neu er-
schlossenen Quellen, widersprechen dieser Annahme.
II. Der Anteil des Hofpredigers Strauß.
Über seinen Anteil haben wir verschiedene Nachrichten. Völlig
wertlos ist die bei Diest S. 11, obwohl sie mit späteren Darstellungen
von Strauß selbst zusammenstimmt. In seinen allerdings in überaus
salbadrigem Tone geschriebenen Erinnerungen (Abendglockentöne,
Berlin 1868) verlegt Strauß seine Anwesenheit auf dem Schloß auf
den Sonnabend, den 18. März; was er von Einzelheiten gibt, ist ver-
zerrt, (S. 329 ff.). Eine zweite Version bringt Varnhagen, Tagebücher
IV, 313 ff. Es ist nicht angegeben, wann Strauß diese Mitteilungen
gemacht hat; ihrem Inhalt nach sind sie zwischen die Erzählung zu
Goltz und die Erinnerungen zu setzen; sie enthalten schon manches
Unrichtige, aber doch noch mehr zutreffende Anga ben als die Erinne-
rungen. Falsch ist, daß Strauß die Nacht hindurch auf dem Schlosse
gewesen sei; auch die Erzählung von den Fluchtversuchen, die Rach-
fahl, Deutschland S. 195 Anm. 1 abdruckt, um die Unglaubwürdig-
keit des ganzen Berichtes darzutun, ist spätere Zutat. Wir haben
durch Vergleich der drei Versionen jetzt die Geschichte der Trübung
dieser Erinnerungen sehr schön vor Augen. Richtig in der Erzählung
bei Varnhagen ist, daß der König am 19. März in der Schloßkapelle
einen Gottesdienst unter Mitwirkung des Domchores haben wollte;
aber auch sie, meines Erachtens das psychologisch wichtigste Stück
dieser ganzen Episode, ist bei Varnhagen in einen falschen Zusammen-
hang eingeordnet; den richtigen ergibt erst die dritte Version. Diese
ist bekannt aus Perthes, S. 538 f. (vgl. dazu Rachfahl, Deutschland
S. 194). Der Oberstleutnant a. D. Freiherr v. * der Perthesschen
Aufzeichnungen ist Goltz. Was bei Perthes steht, stimmt mit Goltz-
schen Aufzeichnungen vollständig und wörtlich überein, allerdings
nicht mit denen, die er sich von dem Gespräch mit Strauß machte.
Goltz hat, nachdem er ziemlich viel Material über die Märztage ge-
sammelt hatte (er kannte z. B. die im Manuskript gedruckten Er-
klärungen von Graf Arnim und von Prittwitz, Abschriften beider
sind in seinen Kollektaneen erhalten), die Resultate seiner Nachfor-
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 5
66 Ludwig Bergsträsser
schungen punktweise zusammengefaßt. Den Punkt 8 dieser Zu-
sammenfassung finden wir bei Perthes abgedruckt. Von seiner Unter-
redung mit Strauß hat Goltz aber auch seiner Frau am 25. August
brieflich Mitteilung gemacht. Ich gebe sie im Wortlaut, da sie einige
Einzelheiten enthält, die neu sind und mir beachtenswert erscheinen.
Die Unterredung fand am Abend vorher statt, am Morgen früh hat
Goltz gleich geschrieben:
„Ich mußte nun fortfahren von den Märzvorfällen in Coblenz
zu erzählen. Daran knüpfte dann Strauß die Erzählung von dem,
was er am 18. und 19. März in Berlin erlebt hat. Es ist dies freilich
weniger, als ich vermutet hatte. Am 18. März nachmittags 3 Uhr
hat er eine Trauung im Dom zu halten gehabt, bei welcher sich, wie
gewöhnlich, ein paar hundert Menschen eingefunden hatten. Mitten
in der Handlung bemerkt er unter den hinteren Zuhörern große Un-
ruhe, einige Knaben lachen und lärmen, plötzlich verschwindet alles
aus der Kirche. In der Sakristei findet er die Küster, welche er wegen
des Lärms für die Zukunft instruieren wollte, die ihm voll Angst er-
zählen, daß das Volk am Schlosse im Aufstand sei. Er wollte so-
gleich zum Könige eilen, begegnete aber dicht vor dem Schlosse
einem Major vom Generalstabe, der ihm sagte, er möge sich beruhigen
und still nach Hause gehen, er mache esauch so; eben kommeer vom
Schlosse, den Soldaten seien ein paar Schüsse zufällig losgegangen,
das habe einige Bewegung verursacht, jetzt sei aber alles wieder in
Ordnung. Daraufhin ging Strauß wirklich nach Hause und legte
sich 4,10 Uhr ruhig zu Bette. Den andern Morgen hört er, daß
die ganze Nacht geschossen worden sei. Er zieht sich an, treibt mit
Mühe, zu hohem Preise, eine Droschke auf, nimmt von der Frau Ab-
schied, jetzt sei sein Posten beim Könige, und fährt auf einem Um-
wege zuerst nach dem Dome, wo er die Liturgie zu lesen hatte, und
als er die Kirche verschlossen fand, zum Könige. Die Offiziere woll-
ten ihn anfangs nicht durchlassen; er sagte aber, er müsse von Amts
wegen beim Könige sein, und so kommt er in dessen Zimmer, wo
fast die ganze königliche Familie versammelt war. Graf Keller! kam
ihm entgegen und fragte, wo die Chorsänger seien? Strauß wußte
nicht, was das bedeuten sollte. Es klärte sich auf, daß er ein Billet
des Grafen nicht bekommen, welches ihn benachrichtigen sollte,
daß der König die Abhaltung eines Gottesdienstes im Schlosse
1 Graf Keller war Hofmarschall.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 67
wünsche. An Chorsänger war natürlich nicht zu denken, den Talar
hatte Strauß auch nicht, nur Bäffchen, und so versammelte sich die
königliche Familie mit den Hofstaaten in einem der Zimmer; in den
vorliegenden war eine Menge Menschen, meist solche, die sonst nie
in die königlichen Zimmer gekommen waren. Strauß fühlte, daß der
Moment nicht angetan war, der Versammlung zu predigen. Er nahm
die Heilige Schrift, las den 25. Psalm, betete dann das Vaterunser
und sprach schließlich den Segen. In diesem Momente warf der König
sich auf die Knie, die ganze königliche Familie und alles, was zu ihr
gehörte, folgte, während die Menschen in den Vorzimmern stehen
blieben. Der König kniete lange. Nachdem er sich erhoben, standen
auch die andern auf, Strauß scheint zu meinen, dieser Moment habe
über den König bestimmt, indem er seitdem entschlossen gewesen
sei, sich allem, was Gott über ihn verhängte, zu unterwerfen. Strauß
hat mit ihm in der Zeit! auch speziell als Seelsorger gesprochen, ist
darüber aber zurückhaltend und hat uns dringend gebeten, diese
Mitteilungen, als vertrauliche, für uns zu behalten. Ich bitte Dich
daher, obschon sie eigentlich nichts enthalten, doch niemand davon
Kenntnis zu geben. Der entscheidende Befehl zum Zurückziehen der
Truppen war längst gegeben, ehe Strauß aufs Schloß kam. Mir kommt
vor, daß ihm selbst dies unbekannt gewesen sei, und daß er sich ein-
bildet, den Befehl durch seinen Gottesdienst erwirkt zu haben.
Den 26. August morgens 1,9 Uhr.? Gelegentlich machte ich die
Bemerkung, daß des Königs überlegener Geist eine Gewalt über die
charaktervollsten Männer seiner Umgebung ausübe, und daß dies
mir ein Hindernis scheine, daß guter Rat sich bei ihm geltend machen
könne; ich wolle nur geradezu das Verhältnis von Bodelschwingh
zum Könige als Beispiel anführen. Strauß fand diese Bemerkung
außerordentlich treffend. Öfter akzentuierte er sehr stark, daß er
kein Politiker sei, daß ihm an jenem Tage nur des Königs Seelenheil
vor Augen gestanden habe; daß dieses unter allen Umständen ge-
wahrt sei, habe ihn allein beschäftigt, und dafür zu sorgen, wäre seines
Amtes gewesen. Diese stark betonte Äußerung in Verbindung mit
anderem läßt mich jetzt doch für wahrscheinlich halten, daß wirk-
! Anm. von Goltz: Gleich nach dem Gottesdienste nahm der König ihn
in ein Kabinett besonders und besprach sich mit ihm. Strauß sagte wieder-
holentlich: Er sei kein Staatsmann und habe nur als Seelsorger sprechen
können.
Unmittelbare Fortsetzung des Briefes. Anm. d. B.
5 0
68 Ludwig Bergsträsser
lich dieser Gottesdienst und die Einwirkung von Strauß wesentlich
dazu beigetragen haben, den König zu bestimmen, den Befehl zum
Rückzuge der Truppen zu geben, um so mehr, als auch nach einer
späteren Erzählung des Polizeidirektors Duncker, den ich gestern
durch Strauß kennen lernte, dieser Befehl erst nach dem Gottes-
dienste gegeben worden ist, worüber ich eine unrichtige Ansicht ge-
habt habe. Dieser Duncker hat auch gegen Sommerfeld! geradezu
gesagt: Die Pfaffen hätten es getan und dabei speziell auf Strauß
angespielt.“
Das wichtigste Ergebnis dieser offenbar zuverlässigen Erzählung
von Strauß ist dies, daß der König am 19. März einen Gottesdienst
wünschte, daß schon Schritte geschehen waren ihn abhalten zu lassen,
ehe Strauß kam, daß ferner der König aus eigener Initiative mit
dem Hofprediger nach dem Gottesdienst eine geistliche Unterhaltung
hatte. Daraus muß meines Erachtens geschlossen werden, daß der
König seelisch stark erschüttert war. Offenbar hat er den Hofpre-
diger gefragt, ob er, der König, nach dessen Urteil bestimmte Hand-
lungen vor seinem Gotte verantworten könne; das paßt sehr gut
zu dem ganz persönlich zugespitzten Begriffe von Gottesgnadentum,
der den König beherrscht. Nach Lage der Dinge ist es wahrschein-
lich, fast zwingend, daß der König dem Hofprediger die Frage vor-
legte, ob er seinem Volke gegenüber nicht erst alle Wege der Güte
beschreiten müsse, ehe er Gewalt anwenden dürfe; daß Strauß dies
vom geistlichen Standpunkte aus bejaht hätte, wäre wiederum nur
natürlich. Aber auch wenn wir diesen psychologischen Möglichkeiten
nicht nachgehen, sie vielmehr ganz ausschalten, so bleibt immerhin,
daß der König am 19. März morgens ein starkes Bedürfnis nach geist-
lichem Zuspruch gehabt hat, und das hätte er nicht gehabt, wenn er
mit sich im reinen und ganz entschieden gewesen wäre, sondern es
läßt eben auf eine innere Unsicherheit schließen. Das scheint mir das
Ergebnis zu sein, das wir unter allen Umständen dieser Straußischen
Erzählung als gesichert entnehmen müssen.
Eine Erzählung eines Augenzeugen, denn das ist Strauß doch,
einfach damit abzutun, daß man eine offenbar unglaubwürdige
spätere Zutat allein zu ihrer Kritik heranzieht, wie es Rachfahl ge-
tan hat, geht doch wohl nicht an.
! Sommerfeld, Oberst v. S. als Führer der drei von Halle nach Berlin
gezogenen Bataillone am Kampf beteiligt.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 69
III. General von Wussow am 19. März.
Die weiteren Aufzeichnungen von Goltz zur Geschichte der März-
tage stehen zerstreut in den Kollektaneen oder als Einschiebungen
in der von ihm versuchten Gesamtdarstellung; sie sind aber auch
hier nicht überarbeitet, sondern in Klammern beigefügt, oder es ist
ausdrücklich bemerkt: NN erzählt mir. Die Mehrzahl dieser Erzäh-
lungen geht auf Wussow zurück, so daß die Aufzeichnungen über die
Tätigkeit wenigstens eines der unverantwortlichen Ratgeber etwas
von der näheren Aufklärung geben, die Thimme (Forschungen,
Bd. 16, S. 570) mit Recht für notwendig hält.
„General von Wussow, welcher die Zeit über [am 18. März] im
Schlosse war, erzählte mir, daß die Barrikaden direkt eigentlich nicht
verteidigt worden seien, sondern aus den Häusern zur Seite, so daß
diese zuerst durch Tirailleure genommen werden mußten, dann seien
jene von selbst gefallen. Wussow ist übrigens für die Entfernung des
Militärs gewesen und rühmt sich seines Einflusses in diesen entschei-
denden Stunden. Er will darüber ein Memoire für die Nachwelt
aufsetzen.“ l
„General Wussow erzählte mir zwei Jahre später: In der Nacht
vom 18. auf den 19. März sei er bis 3 Uhr morgens auf dem Schlosse
gewesen. Der König habe am 18. März Berlin verlassen wollen. Alles
sei schon vorbereitet gewesen, als der Plan wieder aufgegeben und
so der Zweck vereitelt wurde, ihn aus dem Spiele zu bringen und alle
Verantwortlichkeit auf den General v. Pritt witz zu legen. Nach-
dem der König sich zur Ruhe gelegt, habe auch er (Wussow) das
Schloß verlassen und sei nach Hause gegangen. Den anderen Morgen
um 10 Uhr ins Schloß zurückkehrend, in Zivil, habe er die Truppen
in den Straßen in keinem guten Zustande gefunden, schon am Nach-
mittage vorher, als er durch ihre Reihen gegangen, sei ihm dieser
Eindruck geworden.” Auf dem Schlosse habe er gehört, daß der König
ihren Rückzug befohlen. Minister v. Bodelschwingh und v. Arnim
hätten über die Art gestritten, wie dieser Befehl zur Ausführung kom-
men solle, und Bodelschwingh das Gespräch mit einer heftigen Äuße-
rung abgebrochen. Wussow machte damals die Bemerkung, daß,
1 Diese Notiz ist ohne Angabe, wann Wussow es erzählt habe.
Demgegenüber teilt Goltz folgende Notiz mit: General Jänichen, welcher
die Artillerie kommandierte, hat Sommerfeld versichert, das Militär würde bis
8 Uhr nachmittags der ganzen Stadt Herr gewesen sein, wenn es den Kampf
nicht morgens 7 Uhr hätte einstellen müssen.
70 Ludwig Bergsträsser
wenn die Sache geschehen solle, nach dem Zustande, in welchem er die
Truppen gesehen habe, kein Augenblick damit zu säumen sei. Es
wurde besprochen, wohin die Truppen gehen sollten, und General
von Wussow überbrachte selbst einen solchen Befehl. Zu seiner Über-
raschung waren nachher aber, außer den wenigen Kompagnien im
Schlosse, gar keine Truppen mehr da. Im Zeughause, wo er selbst
war, fand er nichts als den gewöhnlichen Posten. Auch er legte die
Schuld an dem traurigen Ausgang dieser Verfügung der Verstimmung
des Generals von Prittwitz bei.“ — —
Das folgende, Eichmanns Urteil, hat Meinecke aus einer Bodel-
schwinghschen Abschrift veröffentlicht (Hist. Zeitschrift 89, S. 48,
Anm. 2). Die Bemerkung: Auch muß man . . . usw. folgt allerdings
nicht direkt hierauf, sie steht später; dazwischen noch die von Mei-
necke S. 47 Anm. 2 mitgeteilte Notiz, bei der auch Quellenangabe
fehlt. Es ist möglich, daß diese Erzählung wie die folgende durch
v. Oriolla über Roon an Goltz kam: „Roon erzählte mir, Oriolla!,
der damals beim Könige war, habe gesagt: Der König, als er die
Ansprache an seine lieben Berliner aufgesetzt und sie Bodelschwingh
übergeben, habe hinzugefügt, was Oriolla mit angehört haben soll:
„Lesen Sie es und geben Sie es Prittwitz, und wenn Sie einverstanden
damit sind, lassen Sie es drucken.‘ — In dieser Fassung ist die Erzäh-
lung falsch, schon weil Bodelschwingh der Entwurf nicht vom König
übergeben, sondern nıit dem bei Perthes S. 535 mitgeteilten Schreiben
übersandt wurde. Die Möglichkeit besteht allerdings, daß der König
dem Uberbringer noch mündlich aufgetragen, er oder Bodelschwingh
sollten die Proklamation auch Prittwitz zeigen; der König hätte
dann das durchaus richtige Empfinden gehabt, daß Prittwitz um seine
Meinung gefragt werden müsse. Nehmen wir das an, so kann Bodel-
schwingh nicht nach dem Befehl gehandelt haben, was unwahrschein-
lich ist; es kann eher der Überbringer des Briefes diesen mündlichen
Zusatz auszurichten vergessen haben. In den Goltzschen Kollek-
taneen findet sich noch zu der Erklärung von Prittwitz, da wo er
bemerkt, die Proklamation an die Berliner sei ihm erst morgeus
übergeben worden, die Anmerkung: „Roon erzählte mir am 5. Januar
1849 von einem Briefe, den General v. Hirschfeld vom General
v. Prittwitz über die Ereignisse vom 18./19. März 1848 damals erhalten
1 Eduard Oriolla, Graf, Kammerherr seit 1842, damals Major im Großen
Generalstab.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 71
habe, in welchem Prittwitz die Schuld derselben Bodelschwingh bei-
mißt. Pritt witz war mit diesem, wie Roon mir schon früher erzählte,
gespannt, eben weil Bodelschwingh den Aufruf ohne Mitwissen von
Prittwitz hatte drucken lassen, während Pritt witz glaubte, als Kom-
mandant auf eine vorhergehende Mitteilung Anspruch gehabt zu
haben.“ — —
Die Erzählung Wussows geht dann zu dem Umritt am 21. über,
sie ist in den Punkt 15 von Goltz eingearbeitet:
„Der Wunsch, den König zu rehabilitieren, indem man ihn be-
stimmte, die deutschen Farben anzunehmen, einen Umzug zu halten,
die Studenten zu haranguieren und sich an die Spitze Deutschlands
zu stellen, zu welchem auch Wussow, Oriolla und Vetter August!
das ihrige beigetragen haben, war wohl verfehlt. Wussow sagte mir
2 Jahre später, daß er damals auf dem Schlosse die Äußerung gemacht,
die Revolte würde am besten zu überwinden sein, wenn der König
das von ihr errichtete Zeichen als das eigene adoptierte. Der Vor-
schlag wurde in der Umgebung des Königs in Erwägung gezogen.
Graf Arnim meinte, die Sache sei nicht ohne Gefahr, doch schloß
auch er sich an und wurde dem Könige darüber Vortrag gemacht,
bei welcher Gelegenheit Wussow den Vorschlag lebhaft vertrat. —
So kam, bemerke ich [Goltz], der famose Umzug mit der deutschen
Fahne zustande! August, der mit Oriolla auch auf dem Schlosse
war, hat Blanka? bald darauf erzählt, daß er gleich in die Stadt ge-
gangen sei, um deutsches Band zu holen. Wussow erzählte mir weiter:
Bei der Ausführung des Umrittes habe Graf Arnim die von ihm
(Wussow) für passend gehaltene Grenze überschritten, seinerseits sei
gewünscht worden, daß der König bald wieder nach dem Schlosse
zurückkehrte. Graf Arnim habe ihn aber durch die Breite Straße
1 Vetter August: August Freih. von der Goltz, geb. 25. Sept. 1802, gest. in
Bonn als Generalleutnant z. D. am 23. Sept. 1873, 1848 Adjutant der
Generalinspektion, Major u. Mitglied der allgem. Militärstudienkommission,
später persönlicher Adjutant des Prinzen Adalbert von Preußen, seit 1860 Direk-
tor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegsministerium; seine Schwester
war Blanka v. d. G., die Stiefmutter des Verfassers der Lebenserinnerungen.
Sein Vater, Ferdinand, war der Bruder des Generals Alexander Wilhelm, N
Sohn die hier benutzten Memoiren hinterließ.
Blanka, geb. 3. Mai 1799 in Königsberg, Tochter von Ferdinand v. d. 0.
sie heiratete ihren Onkel Alexander Wilh. v. d. Goltz und starb am 7. Mai
1883 in Stift Heiligengrabe. Sie lebte zur Zeit der Abfassung der Aufzeichnungen
häufig im Hause ihres Stiefsohnes, des Oberstit. v. d. G. in Koblenz.
12 Ludwig Bergsträsser
bis an das Kölnische Rathaus geführt und dann noch durch die Königs-
straße, bis die Aufgrabungen das Weiterreiten verhindert hätten.
Wussow glaubte, auf diese Weise des Königs Freiheit bewirkt und
für die deutsche Sache beim Könige den Grund gelegt zu haben. Er
eilte dann nach Potsdam, um auch auf dem dortigen Schlosse die
deutsche Fahne aufziehen zu lassen! und so beim Volke neues Ver-
trauen zum Könige hervorzurufen. Wussow sagte mir, daß er all
diese Ereignisse niedergeschrieben habe, doch könne er sie nicht mit-
teilen. Von vielen und besonders in der Armee wurde ihm die Rolle,
die er hierbei gespielt, sehr verdacht und nachgetragen.“
Aus diesen Aufzeichnungen nach der Erzählung Wussows geht
zunächst hervor, daß Wussow der General von * ist, aus dessen Er-
innerungen Perthes S. 537 einiges mitteilt. v. Petersdorff hat das
schon richtig vermutet (König Friedrich Wilhelm IV., S. 84). Über-
einstimmend in beiden Aufzeichnungen die Behauptung, daß Bodel-
schwingh und Arnim sich um die Auslegung gestritten hätten, ebensodaß
der Erzähler die Uberbringung eines Befehls übernahm. Mit den Per-
thesschen Aufzeichnungen stimmt fast wörtlich überein eine Mitteilung
in der Kreuzzeitung vom 16. März 1889. Ein bei Perthes fehlendes
Stück, nach dem der Verfasser am Morgen des 19. März in Zivil
nach dem Schlosse ging, stimmt wieder mit Wussows Erzählung
überein, so daß kein Zweifel ist, daB die Aufzeichnungen bei
Perthes und in der Kreuzzeitung den schon von Goltz erwähnten
Aufzeichnungen Wussows wörtlich entnommen sind. Für die
Perthessche Publikation bezeichnend ist dabei erstens, daß der
Satz: „daß zwischen Bodelschwingh und Graf Arnim eine ver-
schiedenartige Ansicht stattfand, welcher letztere das Abziehen
der Truppen — — als das entscheidende Mittel vertrat“ — daß dieser
Satz verstümmelt ist. Wo Perthes zwei Striche macht, gehört ein-
gefügt: „nach den diesen Morgen von dem Könige den Deputationen
ausgesprochenen Zusagen“. Zweitens hat Perthes den schon von
Rachfahl (Deutschland S. 314) als unorganisch empfundenen Satz:
„Unterdessen .. einfach eingeschoben. Diese Einschiebung ist durch
je zwei Striche am Anfang und Ende des Satzes nur ungenügend an-
gedeutet; Wussows Bericht geht sofort mit dem Satze: ‚Se. Majestät
...“ weiter, wie der Druck in der Kreuzzeitung zeigt, den Rachfahl
1 Übereinstimmend die Prittwitz-Nobilingschen-Papiere, ed. Rachfahl, Preuß
Jahrbücher, Bd. 110, S. 458, da auf den 22. März gelegt.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 73
offenbar nur in dem unvollständigen und ungenauen Abdruck Sy bels
(Vorträge und Abhandlungen S. 251 f.) benutzt hat. Die Einschie-
bung bei Perthes gehört sachlich allerdings an diese Stelle, sie stammt
aber von anderer Seite. Uber den kritischen Wert von Wussows Dar-
stellungen werde ich weiterhin noch einiges zu sagen haben; natür-
lich kann er nicht, wie Rachfahl meint, so ununterrichtet gewesen sein,
daß er die Konferenz, an der der König am 19. März teilnimmt, zu
einer solchen macht, in der die Proklamation an die lieben Berliner
beraten worden sei; die Proklamation hatte er (vgl. Kreuzzeitung)
schon auf dem Wege ins Schloß gelesen. (Kreuzzeitung: ‚Am 19. März
früh auf dem Wege, in Zivil, zum Schloß, las ich an der Schloß-
freiheitecke die Proklamation, deren Inhalt so ganz aus der Per-
sönlichkeit des Königs selbst hervorgegangen war, die Se. Majestät
noch in der Nacht, nach unserer gestrigen Verabschiedung aus dem
Schlosse Allerhöchst geschrieben haben muß.“) Wenn Rachfahl ge-
rade aus der Kritik der unorganischen Einschiebung den geringen
Quellenwert von Wussows Erzählung folgert, so ist dieses Argument
wenigstens nicht zutreffend.
Was uns Wussows Erzählung außer diesen kritischen Momenten
Neues bietet, bezieht sich auf die folgenden Tage. Im übrigen ver-
gleiche man Abschnitt V, wo auch Wussows Erzählung in die neue
Auffassung des Verfassers eingearbeitet ist.
IV. Fluchtversuche.
Bei Goltz steht darüber das Folgende:
„Tümpling erzählte mir, der König habe am 19. März zweimal
zu fliehen versucht. Das erste Mal gleich nach dem Abzuge des Mili-
tärs. Der sechsspännige Wagen stand schon vor dem Tore und er
selbst war mit der Königin auf der Treppe; General v. Tümpling
ging ihnen vor. Als dieser an den Wagen trat, war eben das Volk
mit den Leichen der Gefallenen in den Schloßhof gekommen, die sie,
als sie den Wagen sahen, den Pferden vor die Füße warfen und in
großer Erbitterung in die Zimmer des Schlosses dringen wollten.
General Tümpling ging sogleich zurück und zwang den König,
eiligst wieder hinauf zu gehen, er lasse ihn nicht weiter. Oben wolle
er ihm alles sagen. Demnächst erschien der König mit der Königin
auf dem Balkon. Spät abends wurde der zweite Versuch zur Flucht
gemacht. An der kleinen Treppe bei der Apotheke stand ein kleiner
zweispänniger Wagen bereit. Der König und die Königin gingen
14 Ludwig Bergsträsser
schon hinunter, da schreckte letztere ein Schatten, den sie für eine
Volksmenge hielt. Sie kehrte plötzlich um, und so unterblieb aber-
mals die Ausführung, welche wahrscheinlich sehr unglückliche Folgen
gehabt haben würde.“
Der Erzähler ist der spätere General der Kavallerie Wilhelm
v. Tümpling, damals Major im Großen Generalstab, vorher im Stabe
des achten Armeekorps in Coblenz. Der General ist sein Vater
Adam v. Tümpling, damals Kommandeur der Garde-Kavallerie
und ihr Führer im Märzaufstand. In der Geschichte der Geschlechts
v. Tümpling (Weimar 1892, Verf. Wolf v. T.) sind Bd. II, S. 509
einige leider stark gekürzte Tagebuchnotizen des Generals mitgeteilt,
darunter auch eine, die sich auf den oben erwähnten Fluchtversuch
bezieht.. Aufzüge mit den Leichen .. „Der König wollte in den Wagen
steigen. um nach Potsdam zu reisen, ich beeilte mich, als er die Treppe
herunterkam, ihn davon abzuhalten, weil sein Leben auf dem Spiel
stand, wäre er in den Wagen gestiegen; auch wurden Leichen vor die
Pferde hingelegt.“ (S. 520 ebenda die Notiz: „Ohne daß etwas von
Erheblichkeit vorgefallen wäre [seit dem 18. abends], bekam ich nach
12 Uhr [am 19.] durch den Leutnant v. Cosel des Garde-Dragoner-
regiments von dem General v. Prittwitz den Befehl, daß die Regi-
menter sogleich nach ihren Garnisonen zurückkehren und ich nach
dem Schloß kommen sollte. Es mochte gegen 1 Uhr sein, als ich dort.
angekommen war.“) Der Fluchtplan ist derselbe, von dem auch
Stillfried erzählt (Deutsche Rundschau Bd. 62, S. 415). Stillfried
erwähnt auch den zweiten Fluchtversuch am Abend des 19. März,
der durch eine plötzliche Erscheinung auf der Treppe (bei Still-
fried eines Soldaten, den man da nicht vermutet habe) vereitelt wor-
den sei.
Aus einer Tagebucheintragung der Freifrau v. d. Goltz ist zu
entnehmen, daß Tümpling dies am 16. April 1848 Goltz erzählte.
Goltz fügt in seinen Erinnerungen noch hinzu: „General v.Wussow be-
stätigte mir, daß es mit diesen Fluchtversuchen des Königs am
19. März seine Richtigkeit habe; den zweiten Wagen am Abend spät
habe er sich selbst besorgt, den Weg bis zum Tore rekognosziert und
für seine Person auf dem Bocke gesessen; nur die Ängstlichkeit und
Kurzsichtigkeit der Königin habe die Ausführung vereitelt. Seit
dieser Zeit sei der König als der Gefangene des Volkes anzusehen ge-
wesen. Überall seien die preußischen Adler heruntergerissen und
deutsche Fahnen aufgesteckt worden.‘
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 75
Hervorzuheben wäre, daß Wussow am 19. März für die Flucht
des Königs tätig ist, und erst, als sie gescheitert, den Gedanken
ventiliert, des Königs Position in Berlin durch Anerkennung des
Volkswunsches zu stärken.
V. Die sogenannte Naunynsche Deputation
und der Befehl zum Rückzug der Truppen.
Hierzu habe ich kaum neues Material vorzulegen, ich glaube aber,
daß eine genaue Nachprüfung der ganzen Vorgänge zu einer wesent-
lich anderen Auffassung führen muß, als man sie bisher gehabt hat.
Allgemein gehe ich dabei in der Kritik und damit auch in der Be-
nutzung der Quellen von der Annahme aus, daß die zunächst Betei-
ligten die jeweiligen Einzelheiten der Vorgänge, an denen sie eben be-
teiligt waren, auch am genauesten werden behalten haben. Das ist
eine Erfahrungstatsache, die fast selbstverständlich klingt, die aber
doch bei Beurteilung der an die Naunynsche Deputation sich an-
schließenden Vorgänge nicht immer beachtet worden ist.
Zunächst hat man genau wie dem Berichte Raevaux’ für den
18. März so auch dem des nächstbeteiligten Bürgermeisters Naunyn
für den 19. März nicht genügend Beachtung geschenkt.!
Naunyn geht auf das Schloß, um „bei dem Könige das sofortige
Zurückziehen sämtlicher Truppen von allen Straßen und Plätzen
Berlins zu erwirken‘.” Er wendet sich im Schloßhofe an Prittwitz,
der ihm den Weg zum Sternensaal zeigt, ohne aber in ihn einzutreten.?
Im Sternensaal verhandelt Naunyn nunmehr mit Bodelschwingh,
denn dieser ist ja noch Minister. „Er stellte ihm in der eindringendsten
Weise die unabweisbare Notwendigkeit des augenblicklichen Zurück-
ziehens sämtlicher Truppen von allen Straßen und Plätzen Berlins
vor, wenn ein neues Blutbad und Folgen vermieden werden sollten,
die hier vom Schlosse aus unübersehbar sein möchten.“ [Danach be-
steht die Möglichkeit, daß Naunyn auf die gefährdete Lage der Trup-
1 Er ist bei Wolff I, S. 219 abgedruckt nach einem vor dem 17. Juli er-
schienenen Hefte: Amtliche Berichte und Mitteilungen über die Berliner Barri-
kadenkämpfe. Berlin 1848, Verlag von Gustav Hempel. Wolff gibt selbst
dieses Heft als Quelle des Naunynschen Berichtes an. Da auf dem Umschlag
des Heftes die Porträts der neuen Minister angezeigt werden und unter ihnen
auch das von Graf Schwerin, der am 17. Juli zurücktrat, ergibt sich der terminus
ante quem. Vermutlich ist das Heft aber noch wesentlich früher erschienen.
? Amtliche Berichte S. 37.
Nobiling-Prittwitzsches Manuskript, Preuß. Jahrb. 110, S. 421.
76 Ludwig Bergsträsser
pen oder darauf aufmerksam gemacht hat, daß ein Fraternisieren
der Truppen mit dem Volke zu befürchten sei; sie besteht um so
mehr, als Naunyn ja nicht zu den Aufständischen, sondern zu der
Partei der Bürger gehört, denen an der Wiederkehr der Ruhe viel
liegt, die also auch einen Sieg der Barrikadenkämpfer gefürchtet
haben.] ‚Alles wäre zu fürchten, wenn er ohne den Befehl zum Zu-
rückgehen des Militärs, das Beste aber zu hoffen, wenn er mit diesem
Befehl zurückkäme.“ 1 Auf Naunyns Ausführungen hin „sagte Bodel-
schwingh sofort seine Verwendung für eine Audienz bei dem Könige
zu; er erkannte das Gewicht der vorgetragenen Gründe und erklärte
sich zur Entwerfung eines schriftlichen Erlasses, welcher Sr. Majestät
vorzulegen sein möchte, bereit“. (wörtlich aus dem amtlichen Be-
richt). Bodelschwingh hat dann auch sofort einen solchen Ent-
wurf skizziert. Für diese Annahme stützen wir uns wieder auf
Naunyns Bericht. Er fährt an der oben abgebrochenen Stelle fort:
„Der Bürgermeister Naunyn erklärte, daß er diesen Erlaß, der ja.
auch schon in der soeben gedruckt verteilten Ansprache Sr. Majestät
von der vergangenen Nacht enthalten sei, weder für rätlich noch
für so schnell wirksam erachte, als der Drang der Umstände es er-
fordere.“ Naunyn muß also den Entwurf gesehen haben, sonst
stünde nicht „diesen“, sondern etwa: einen solchen. Bodelschwingh
hat ihm eben die sofort entworfene Skizze zur Begutachtung über-
reicht. Naunyn hat von dem Entwurf den Eindruck, daß seine
Konzessionen in der Ansprache des Königs schon enthalten seien;
dies trifft nun durchaus zu für eine Fassung, die Bodelschwingh in
seinem Brief an Fallenstein (Diest S. 25) anführt als den endgültigen,
der Deputation übermittelten Bescheid. Diese Antwort nimmt als Tat-
sache an, was der König als Bedingung stellte, daß mit dem Ab-
1 Amtliche Berichte S. 37. [Schulz] Die Berliner Märztage, 2. Aufl., S. 99
behauptet, und die bisherigen Darstellungen haben das übernommen, diese
Naunynsche Deputation habe gemeldet, in der Königsstadt habe man mit Weg-
räumen der Barrikaden begonnen; das kann nicht stimmen, denn Naunyn kam
aus der Friedrichstadt, wo er sich längere Zeit um die friedliche Vermittelung
bemüht hatte, konnte also von der Königsstadt nichts aussagen. Dagegen wird
sich Naunyn wohl des Arguments bedient haben, das Schulz auch erwähnt:
„Mit der Entfernung der Truppen werde der Einfluß der guten Bürger über-
wiegen, und das irregeleitete Volk zur Besinnung zurückkehren.“ Das paßt.
schr gut zu dem oben in der Einschiebung unterstrichenen Gesichtspunkte.
Von der Königsstadt können nur andere Bürger — Stieber oder Duncker — be-
richtet haben. |
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 177
bruch der Barrikaden angefangen sei; die Antwort verklausuliert
die Zurückziehung der Truppen sogar noch, indem sie mit dieser
ersten als Tatsache genommenen Bedingung eine zweite Tatsachen-
annahme koordiniert, nämlich, daß gleichzeitig mit der Zurückziehung
der Truppen jede Widersetzlichkeit aufhöre. Damit ist implicite
gesagt, als eine reservatio: wenn es nicht der Fall sein wird, werden
die Truppen nicht weiter zurückgezogen, wir haben vielmehr dann
freie Hand. Auch der Schluß stimmt mit der Ansprache wieder über-
ein. Wir werden also nicht fehl gehen, wenn wir in dem von Bodel-
schwingh mitgeteilten Dokument nicht den endgültigen Bescheid,
sondern Bodelschwinghs Entwurf sehen. Naunyn lehnt diese Art
einer Konzession ab und stellt nunmehr seinerseits eine Forderung
auf: „Nur die Beiordnung eines von Sr. Majestät mit dem erforder-
lichen, bestimmten und ganz unbedingten Befehle an die Truppen
versehenen Adjutanten lasse den gewünschten Erfolg hoffen.
Naunyn teilt nichts mit von einer zusichernden Antwort, die er
auf diese Forderung hin von Bodelschwingh bekommen hätte,
ich vermag darum nicht einzusehen, wie Rachfahl (Deutsch-
land S. 206, Anm. 1) aus Naunyns Bericht folgern kann, Bodel-
schwingh habe Naunyn vor der Audienz beim Könige ‚sehr entgegen-
kommende Erklärungen abgegeben“. Das Gegenteil ist der Fall.
Bodelschwingh wollte zunächst dieser Deputation so gut wie gar
keine Konzessionen machen; er blieb bei dem, was die Proklamation
gewährt hatte. Und sein späteres Verhalten in der Behandlung der
Deputation entspricht dem vollständig.
Bodelschwingh selbst sagt, daß erst nach vielen Debatten die
Deputation einen endgültigen Bescheid bekommen habe. Diesen
Debatten und Beratungen müssen wir uns nun zunächst zuwenden.
Vorweg ist dabei zu bemerken, daß solche Debatten stattfanden
sowohl ehe der König persönlich mit der Deputation sprach, als auch
nachher. Das geht klar hervor aus zwei Auslassungen des Ministers
Grafen Arnim-Boytzenburg.” In beiden Auslassungen schildert
1 Schon Gerlach und nach ihm Petersdorff, Friedrich Wilhelm IV., S. 86,
Anm. 1 machen auf diese Übereinstimmung aufmerksam.
? Die eine — statt Handschrift gedruckt — ist datiert: Berlin, den 1. Ok-
tober; sie ist die kürzere. Die längere, „berichtigende Erklärung“ Boytzen-
burg, den 31. Januar 1849 ist eine Antwort auf die Berichtigung, die Bodel-
schwingh Leo zukommen ließ, und die dieser in der Kreuzzeitung vom 19. Ja-
nuar abdruckte.
78 Ludwig Bergstrüsser
Arnim in derselben Weise, wie er indem Augenblick aufs Schloß kam,
als der König eben die Naunynsche Deputation selbst ansprach und
verabschiedete; während dieser Rede des Königs an die Deputation
fanden Diskussionen nicht statt; dagegen hörte Arnim, daß vor
seinem Eintreffen von mehreren Seiten gegen die Maßregeln [d.h.
die der Deputation zu erteilende Zusage betr. Rückzug der Truppen]
Gegenvorstellungen erhoben wurden. Sofort nachdem der König
mit der Deputation gesprochen hatte, ging er mit Graf Arnim in sein
Kabinett, und zwar, wie beide Erklärungen Arnims ausdrücklich
bezeugen, zogen nur der König und Graf Arnim sich dahin zurück;
alle anderen Personen blieben in dem Zimmer, in dem der König
mit der Deputation gesprochen hatte. Im Kabinett erklärt Arnim,
daß er es für seine Pflicht halte, dem Rufe des Königs zu folgen und
das Ministerium zu übernehmen. „Darauf schlug ich Allerhöchstdem-
selben die Männer vor, mit denen ich vorläufig das Werk zu beginnen
wünschte, und motivierte diese Vorschläge. Diese Unterredung wurde
auf einen Augenblick durch den Minister Bodelschwingh und einige
Personen aus der Umgebung Sr. Majestät unterbrochen, unter der
eine Verschiedenheit der Ansicht darüber hervorgetreten war, in-
wieweit jener Befehl buchstäblich zu nehmen und damit ein Zurück-
ziehen aller Truppen von den Straßen und von allen Plätzen gemeint
sei, und welche dahin entschieden wurde, daß die königliche Ver-
heißung ganz und ungeschmälert erfüllt werden müsse.“ Soweit Graf
Arnim. Er gibt uns einen klaren und sicher zutreffenden Überblick
über das äußere Geschehen seit dem Augenblicke, wo der König
mit der Deputation spricht. Diese Schilderung ist auch durchaus
glaubhaft, sie ist bald nach den Ereignissen niedergeschrieben, früher
wie manche andere Quelle; Arnim war handelnd bei der Deputations-
angelegenheit nicht beteiligt; er mußte sie aber in ihrem äußeren Ver-
lauf mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgen, da er den dringenden
Wunsch hatte, sobald als möglich mit dem König zu konferieren.
Sofort nachdem der König seine Ansprache beendigt hatte, fragte
Arnim den noch im Amt befindlichen Minister Bodelschwingh, ob er
etwa dem König noch einen Vortrag zu halten habe; dieser hat die
Frage augenscheinlich verneint, worauf der König sich mit Arnim
zurückzog.! Während nun Arnim mit dem König berät, ergibt sich
! So wäre wohl aufzufassen, was Manteuffel (Rachfahl, Preuß. Jahrb. 110,
S. 423) über diesen Vorgang berichtet. Ähnlich auch bei Schulz, 2. Aufl.,
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 79
eine Auseinandersetzung über die Tragweite der Zusicherungen, die
der König der Deputation gemacht hat. Wie konnte sie entstehen?
Um uns das klar zu machen, müssen wir zunächst wieder auf den
ganzen inneren Verlauf der Deputationsbescheidung zurückgreifen.
Wir haben diese Linie oben in dem Augenblick verlassen, wo Naunyn
die erste von Bodelschwingh skizzierte Art der Konzession als un-
wirksam verwirft, seinerseits eine Forderung aufstellt. Darauf, das
hat uns Bodelschwingh schon mitgeteilt, finden lange Debatten
statt. Uber ihren Verlauf sagt Bodelschwingh nichts; er erwähnt
nur eine in Gegenwart mehrerer hoher Militär- und Zivilbeamter
abgehaltene Beratung. Auch Naunyn gibt keine Aufschlüsse, denn
er ist nicht dabei gewesen; auch Graf Arnim nicht, denn er kam erst,
als das Ergebnis dieser Beratungen vom König der Deputation ver-
kündet wurde. Dagegen haben wir einige andere Quellen, aus denen
diese Beratungen und Debatten wenigstens insoweit rekonstruiert
werden können, daß wir wissen, um welchen Gegensatz man ge-
stritten hat.
Wir haben oben gesehen, daß Bodelschwingh zunächst Naunyn
vorschlug, einen schriftlichen Erlaß des Königs hinauszugeben,
dessen Inhalt ich erwähnt habe. An diesem Gedanken hielt Bodel-
schwingh zunächst in der nunmehr stattfindenden Beratung fest.
General v. Wussow erzählt: „Ich trat in den Vorsaal der Königin
in dem Moment ein, als der König mit den Ministern v. Bodel-
schwingh und Graf Arnim in Gegenwart des Prinzen von Preußen,
anderer Prinzen, des Generals v. Neumann über die Abfassung einer
gedruckten Bekanntmachung beriet, welche den Abzug der Truppen
aus ihren gegenwärtigen Stellungen dem Volke verkünden sollte.“
Das einzige, was wir an dieser Darstellung als unrichtig erweisen
können, ist die Anwesenheit Arnims; er kam erst später hinzu, wie
er selbst sagt; unrichtig ist auch die weitere Erzählung, daß eine Aus-
einandersetzung zwischen Arnim und Bodelschwingh bei dieser Kon-
ferenz stattgefunden habe. Das übrige können wir aber für durch-
aus zutreffend halten (vgl. die oben gegebene kritische Wertung des
Berichtes von Wussow). Indem Bodelschwingh dies vorschlug, d.h.
S. 100; doch gibt die Darstellung da keinen Sinn, wenn es heißt: Bodelschwingh
habe Arnim gefragt, ob er Arnim noch einen Vortrag zu halten habe; nach Lage
der Dinge kann nur umgekehrt Arnim diese Frage an Bodelschwingh gestellt
haben, da ja Bodelschwingh nur noch kurze Zeit hatte als Minister Vortrag zu
halten.
80 Ludwig Bergsträsser
den Erlaß eines schriftlichen, wohl durch Maueranschlag zu ver-
breitenden Befehles, hat er doch wohl auch erwähnt, daß Naunyn
darin keine wirksame Maßregel sehe, sondern andere, oben erwähnte
Forderungen stelle. Es ist dann über die Frage diskutiert worden,
ob und wie die Truppen zurückzuziehen seien; dabei machte der Prinz
von Preußen darauf aufmerksam, daß man ja noch gar nicht aus
zuverlässiger Quelle wisse, ob denn auch nur die Voraussetzung, von
der auch Bodelschwinghs Entwurf ausging, zutreffe, nämlich daß
mit der Aufräumung der Barrikaden freiwillig der Anfang gemacht
sei. Er schlug vor, das durch Offiziere feststellen zu lassen, man
ging aber nicht darauf ein.! Vielmehr nahm man an, daß diese Mit-
teilung zuverlässig sei, und diskutierte weiter über die Art der Zu-
rückziehung der Truppen. Beschlossen wurde dann, daß mit dem
Rückzug der Truppen von den Straßen und Plätzen der Anfang ge-
macht und damit in dem Maße fortgefahren werden sollte, als das
gegebene Wort auch von der anderen Seite erfüllt werde, mit der
ausdrücklichen Ausnahme jedoch einer Sicherung des Schlosses und
anderer öffentlicher Gebäude. Es ist als sicher anzunehmen, daß auch
ein Beschluß gefaßt wurde, wie dieser Befehl den einzelnen Truppen-
teilen übermittelt werden sollte; anzunehmen ist aus einem später zu er-
örternden Grunde, daß beschlossen wurde, es sollten sogleich Offiziere
mit den Mitgliedern der Deputation nach den verschiedenen Kampf-
plätzen gehen und diesen neuen Befehl überbringen. Nachdem dieser
Beschluß gefaßt worden war, wurde der Bürgermeister Naunyn vor den
König geführt (amtlicher Bericht S. 38). Der König erteilte ihm eine
Antwort auf seine an Bodelschwingh vorgetragenen Wünsche. Von
dieser Antwort nun sagt Naunyn aus, daß er mit ihr die unbedingte?
Gewährung seiner Bitte erhalten habe. Er sagt weiter: „Ein General,
wenn wir nicht irren Herr v. Pritt witz, erhielt von Sr. Majestät
selbst den Befehl, dem Bürgermeister Naunyn, dem Dr. Stieber und
Stadtrat Duncker die erforderlichen Adjutanten mit dem Befehl zum
Zurückziehen der Truppen zuzuweisen.“ Das ist nachher geschehen ;
wir haben auch keinen Grund anzunehmen, daß Naunyn Falsches be-
richtet, wenn er den König diesen Befehl selbst einem General er-
1 Auch hier folgen wir dem Bericht des Nächstbeteiligten, nämlich des Prin-
zen selbst, wie er sich in dem Briefe an die Kaiserin von Rußland findet. Peters-
dorff, Friedrich Wilhelm IV., S. 231.
Amtliche Berichte S. 38. Schon hier ist das Wort „unbedingte“ durch
Fettdruck hervorgehoben.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 81
teilen läßt. Allerdings dürfte es nach Naunyns eigener Darstellung
der späteren Vorgänge nicht Prittwitz gewesen sein, vielmehr wäre
nach Wussows Bericht (Preuß. Jahrb. 63, S. 328) anzunehmen, daß
General v. Neumann den Befehl erhalten habe, die Adjutanten
beizugeben. Wenn wir annehmen, daß Naunyn diesen Vorgang rich-
tig schildert, so müssen wir auch annehmen, daß der König diesen
Befehl gab in Verfolg eines Beschlusses der Konferenz. Ein klaffender
Widerspruch besteht nur zwischen dem Beschluß der Konferenz
über die Zurückziehung der Truppen und dem Bescheid, den Naunyn
vom Könige erhalten haben will. Wie ist er zu lösen? Meines Er-
achtens durch die einfache und sehr naheliegende Annahme, daß
Naunyn aus der Rede des Königs, ihrem Wortlaute nach, etwas
anderes entnehmen mußte, als der König hatte sagen wollen. Wir er-
innern uns, daß der König schon beim Empfang der rheinischen De-
putation gesagt hat, er habe ja alle! Forderungen schon gewährt; er
verwies dabei auf das im Druck befindliche Patent, dieses aber ent-
hielt nur einen Teil dessen, was die Deputation als ihre Bitten vor-
getragen hatte, und ging von ganz anderen Gesichtspunkten aus.
Ähnlich mag auch dieses Mal der König, zu dessen Eigenschaften
Exaktheit des Ausdruckes sicher nicht gehörte, der vielmehr alles
leicht ins Allgemeine zog, eben allgemein von der Zurückziehung der
Truppen gesprochen und des gemachten Vorbehaltes nicht erwähnt:
haben. Eine Unterredung mit Naunyn hat nicht stattgefunden,
das bezeugt Arnim. Eine Richtigstellung eines Mißverständnisses,
das darauf beruhte, daß beide Teile unter ungefähr denselben Worten
doch etwas Verschiedenes verstanden, jeder aus seinem Gedanken-
kreis heraus, konnte also nicht direkt stattfinden. Daß aber ein Miß-
verständnis über die Worte des Königs zu Naunyn bestanden hat, ist
mehrfach bezeugt. Arnim sagt in seiner berichtigenden Erklärung,
daß, als er nach Verabschiedung der Deputation mit dem Könige
in dessen Kabinett gewesen sei, der Minister v. Bodelschwingh und
Das Wort „aller“ wurde damals allgemein in einem unbestimmten
Sinne gebraucht. Z. B. Varnhagen IV S. 315: „Staatszeitung brachte eine
Proklamation [vom 18 ten] die alles bewilligte.“ IV S. 320 bei der Erzählung
von der rheinischen Deputation: „darauf verhieß der König alles.“ Ebenso
erzählt Ra vaux (aa. O. S. 408), der Prinz von Preußen habe zu der Depu-
tation gesagt: „er habe gehört, daß der König all ihren Wünschen zuvor-
gekommen sei.“ Die Beispiele ließen sich aus der gleichzeitigen Literatur,
besonders aus den Zeitungen, beliebig vermehren; dieser Gebrauch des Wortes
ist auch nicht auf Berlin beschränkt, sondern überall derselbe. f
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 6
82 Ludwig Bergetrüsrer
einige Personen aus der Umgebung des Königs sie unterbrochen
hätten, unter der eine Verschiedenheit der Ansicht darüber hervor-
getreten war, inwieweit jener Befehl buchstäblich zu nehmen sei.
Ähnlich eine Notiz in Varnhagens Tagebüchern IV, 323, die offenbar
gleichzeitig und wahrscheinlich von einem Mitglied der Deputation
ist (Personenverwechselungen machen es wahrscheinlich, daß die
Nachrichten nicht auf ein Mitglied der Hofgesellschaft zurückgehen).
Hier heißt es: „Rürgermeister Naunyn.... beim Könige, der versprach
die Truppen zurückzuziehen; Herr von Arnim (der Pariser Gesandte,
Arnim-Strick) wiederholte die Äußerungen des Königs so, daß etwas
ganz anderes daraus wurde, auch andere redeten ein und die Ver-
heißungen des Königs wurden beschnitten, verdreht.“ Diese ver-
schiedene Ansicht über den Sinn der Antwort des Königs kann nur
dadurch entstanden sein, daß der König eben den Beschluß der Kon-
ferenz nicht wörtlich, sondern allgemein wiederholte; offenbar unter
Auslassung der oben erwähnten Restriktion. Um nun eine authen-
tische Interpretation der königlichen Worte zu erlangen, gingen
Bodelschwingh und, wie Arnim sagt, einige andere Personen aus der
Umgebung des Königs in das königliche Kabinett, unterbrachen da
auf einen Augenblick die Unterredung zwischen dem König und Arnim
über die Ministerliste und fragten um Bescheid. Nach einer Notiz
bei Perthes (Preuß. Jahrb. 63, S. 536 unten) scheint Graf Oriolla
dabei gewesen zu sein. Und hier nun, im Kabinett des Königs ist
es offenbar zu der Auseinandersetzung zwischen Arnim und Bodel-
schwingh gekommen, von der wir verschiedentlich in den Quellen lesen.
Diese Annahme ist um so wahrscheinlicher, als Arnim und Bodel-
schwingh über die Zurückziehung der Truppen verschiedener Mei-
nung waren. Bodelschwingh wollte sie nur unter Reservationen,
Arnim dagegen erzählt selbst, er sei zwar zu der Konferenz zu spät
gekommen, habe aber nach Schluß der Debatte seine Privat mei-
nung (Arnim legt auf den privaten Charakter großen Wert) dahin
geäußert, der König möge den Zusicherungen der Bürgerschaft Ver-
trauen schenken. Er hatte sich ferner dafür ausgesprochen, man solle
die Truppen zunächst zurückziehen, ehe die Barrikaden geräumt
seien, da eine Wegräumung derselben sich als unmöglich ergebe, so
lange die mit Erbitterung Kämpfenden in den Straßen und Häusern
einander gegenüberständen.! Ein weiterer Grund zu einer Differenz
—
1 Aus Arnims Erklärung im Wortlaut übernommen.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 83
lag aber darin, daß Arnim, dem der Beschluß der Konferenz wenn über-
haupt nur nachträglich mitgeteilt wurde, der aber die Antwort des
Königs an die Deputation nach allen Zeugnissen mit anhörte, aus
dieser Antwort, ebenso wie Naunyn, entnahm, daß die Räumung
der Plätze und Straßen schlechtweg vom Könige verheißen sei.“
Als nunmehr Bodelschwingh und andere eine authentische Inter-
pretation der Worte des Königs verlangten, hat Arnim „das unver-
zügliche Abziehen der Truppen nach der am Morgen vom Könige
den Deputationen ausgesprochenen Zusage als das entscheidende
und einzige Mittel vertreten, um Frieden und Ruhe und das gestörte
Vertrauen wieder herzustellen“. Diese Auseinandersetzung, während
der Bodelschwingh an der Bedingung der Wegräumung der Barri-
kaden festhält, muß in diesem Augenblick der ganzen Kette der Er-
eignisse stattgefunden haben, denn Wussow sagt ausdrücklich, daß
„über die Ausführung der bereits stattgefundenen königlichen Zu-
sage eine ernste verschiedenartige Ansicht zwischen dem bereits
zurückgetretenen Minister von Bodelschwingh und dem dann zum
Minister ernannten Grafen Arnim stattfand“ (ebda.). Die, Ausein-
andersetzung zwischen beiden Ministern war überaus heftig, Bodel-
schwingh kam in die größte Aufregung, verließ das königliche Zimmer,
indem er die Tür mit einem lauten Krach zuwarf.“ Mit rotem Kopf
——— —
! Darauf hat schon Rachfahl, Deutschland, S. 206, Anm. 2 aufmerksam
gemacht; er löst den Widerspruch des sonst auch von ihm hochgewerteten
Berichtes Arnims dahin, daß dieser, ganz von seiner Ministerliste absorbiert,
bei der Konferenz nicht ordentlich zugehört habe; ich glaube vielmehr,
daß er, bei der Konferenz nicht mehr zugegen, den Beschluß nur in der
Formulierung hörte, die der König ihm gab, und daß er so gut wie Naunyn
— und beide wohl mit Recht — aus ihm etwas anderes heraushörten, als
der Beschluß hatte sagen wollen. So löst sich der scheinbare Fehler des
Arnimschen Berichtes ungezwungen auf und der Bericht dient zur Stütze
der oben entwickelten Annahme.
Wortlaut in dem Berichte Wussows, allerdings nur in dem vollständigen
Abdruck der Kreuzzeitung vom 18. März 1889; in dem Abdruck bei Perthes,
Preuß. Jahrb. 63, S. 537 ist die entscheidende Stelle: „nach — Zusagen“ ausge-
lassen, bei Sybel fehlt ‚den Deputationen“ (Sybel, Vorträge u. Abhandlungen,
S. 252), wodurch Rachfahl, der den Abdruck der Kreuzzeitung offenbar nicht
verglichen hat, zu der Annahme verleitet wird, Wussow meine die Proklamation.
Das dient auch wieder der vernichtenden Kritik, die Rachfahl, wie wir sehen
zu Unrecht, in einem eigenen Exkurs (Deutschland S. 313—316) an diesem Be-
richt übt, zur vermeintlichen Stütze.
3 So die oben schon erwähnte Einschiebung, die Perthes in deu Wussow-
schen Bericht ganz an der richtigen Stelle gemacht hat.
6°
84 Ludwig Bergsträsser
und lauter Stimme rief er nun den Befehl des Königs, die Truppen
bedingungslos zurückzuziehen, in den Saal. Als der Prinz von Preußen
an diesem Befehl Ausstellungen machen wollte, „donnerte er ihn
an“. ! Bodelschwingh war in ungeheurer Aufregung, offenbar doch, weil
er den Befehl in dieser Form nicht billigte, was nach seiner bisherigen
Haltung selbstverständlich ist, und weil in ihm die Erregung über
die Auseinandersetzung mit Arnim noch kochte. Er hatte, um ja
ganz sicher zu gehen, dem Könige den Befehl verbotenus wiederholt,
jetzt, nachdem er ihm so erteilt worden war, nach einem langen Hin
und Her, nachdem er selbst vergebens gekämpft hatte, befiel ihn eine
Art verbissener Wut, als der Prinz nochmals diese Frage aufrühren
wollte; er war einfach fertig, verließ darum auch sofort das Schloß.
Daraufhin hat dann der Generaladjutant v. Neumann den Befehl an
die Truppen ausgefertigt, dessen Original in dem Tagebuche Wussows
enthalten ist.” Das Weitere gehört nicht in diesen Zusammenhang.
Es ergibt sich also aus unserer Untersuchung: Der
Minister v. Bodelschwingh hat bis zum letzten Au-
genblick sich gegen das bedingungslose Zurückziehen
der Truppen ausgesprochen; die Konferenz, in der
die Antwort des Königs an die vierte Deputation
beraten wurde, sprach sich im selben Sinne aus; sie
machte nur die Konzession, daß Adjutanten direkt
den eventuellen Befehl zum eventuellen Rückzug
überbringen sollten. Der König hat dann in seiner
Antwort nur allgemein von der Zurückziehung der
Truppen gesprochen, die Bedingung nicht erwähnt.
Daraus ergab sich ein Streit um die Auslegung der
Worte des Königs, indem Arnim, da er nur diese ge-
hört hatte, an der seiner Meinung nach einmal ge-
machten Konzession festhielt und sich deshalb für
die bedingungslose Zurückziehung der Truppen aus-
sprach. Der König schließt sich Arnim an, Bodel-
schwingh überbringt voll Wut den endgültigen Be-
fehl, den er für falsch ansieht und bis zuletzt aufs
heftigste bekämpft hat.
1 Bericht des Prinzer, Petersdorff 232.
1 Schon bei Perthes, Preuß. Jahrb. Bd. 63 S. 538.
Neue Beiträge zur Geschichte der Berliner Märztage 8
Nachschrift.
Als meine Arbeit schon abgeschlossen war, erschien neues Material
zur Geschichte der Märztage unter dem Titel „Die Flucht des Prinzen
von Preußen. Nach Aufzeichnungen des Majors O., im Stabe des
Prinzen“, im Oktober- und Novemberheft des „Türmers“ Warum
der Herausgeber den Namen abkürzte, ist nicht ersichtlich. Wenn
die übrigen Angaben stimmen, muß der Major August Oelrichs der
Verfasser sein. Aus eigener Kenntnis schildert Oelrichs nur den
äußeren Verlauf; für den inneren gibt er den Brief des Prinzen
von Preußen an die Kaiserin von Rußland. Dagegen gibt er An-
haltspunkte, den Verfasser eines anderen anonymen Berichts fest-
zustellen. Friedrich Curtius druckt in der zweiten Auflage des
Lebensbildes seines Vaters Ernst Curtius (Berlin 1913) Bd. I S. 297ff.
einen „authentischen Bericht über die Erlebnisse der Familie des
Prinzen von Preußen“ ab. Er ist allem Anscheine nach von der
Erzieherin der damaligen Prinzessin Luise, einem Fräulein von May,
verfaßt. Innere Anzeichen lassen darauf schließen, da von der
Prinzessin vielfach die Rede ist, einzelne Äußerungen derselben
genau angegeben werden, da überdies aus dem Bericht hervorgeht,
daß die Verfasserin immer um die Königin oder die Prinzessin von
Preußen war. Sie erzählt auch, ziemlich übereinstimmend mit Oel-
richs, wie die beiden kronprinzlichen Kinder am 19. nach Potsdam
gebracht wurden. Nach Einzelheiten, so bemerkt der Bericht, daß
in der Wohnung, in die die Kinder gebracht wurden, die Familie
nicht anwesend war (nur ist Oelrichs mit Brauchtisch verwechselt),
kann nur Fräulein von May, die hierbei allein außer Oelrichs zu-
gegen war, das alles so genau gewußt haben. Über die inneren
Vorgänge bringt auch dieser Bericht nichts, was wir nicht schon
wüßten. |
1 Oelrichs, geb. Bremen 8. 3. 1801, gest. als Generalleutnant z. D. in
Berlin ani 15. 3. 1868, 1858 geadelt. Vgl. Briefadliges Taschenbuch 1910
8. 559.
Kleine Mitteilungen.
Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae.
Non raro accidit, ut... ., quum auctor aliquis libris a se in formam dia-
logorum aut alio simili modo scriptis nomina colloquentium indidisset Cice-
ronis morem secutus, librarii imperiti postea illa nomina tamquam aucto-
rum inscriberent.” Was hier von C. de Smedt in seiner noch immer lesens-
werten “Introductio generalis ad historiam ecclesiasticam critice tractandam’!
als methodischer Erfahrungssatz ausgesprochen ist, läßt sich von neuem
stützen durch die Geschichte eines Carmen de statu curiae Romanae’, auf
das jüngst H. Grauert? die Blicke der Forscher von neuem gelenkt hat.
Fast immer und überall inı Mittelalter wie in der Neuzeit hat man im
Namen des Hauptsprechers, Ganfredus, den Namen des Verfassers gesucht
und oftmals dahinter den Engländer Ganfridus de Vino Salvo (um 1200)
gesehen. Nun hat H. Grauert das Gedicht auf Grund verschiedener Hand-
schriften neu herausgegeben, vortrefflich erläutert und in weitgreifender
sicherer Untersuchung einem Deutschen die Dichterehre zurückerobert, der
nicht Ganfredus hieß. Der schwäbische Chorherr des Würzburger
Neumünsterstiftes Magister Henricus, dem schon die Zeitgenossen
den Ruhmestitel des Dichters gaben, hat außer poetischen Werken über
den Apostel Johannes und über das Kurfürstenkolleg, die leider verschollen
sind, in der Zeit zwischen 1261 und 1265 jenes einem Ganfredus
zugeschriebene Kuriengedicht verfaßt. In gewandten lateinischen
Distichen ist da mit viel Witz und guter Kenntnis der Verhältnisse das Leben
am päpstlichen Hofe zu Rom geschildert.
Es ist schwer, dem Grauertschen Werke voll gerecht zu werden. Nicht
weil es störende Fehler und Lücken hätte, sondern im Gegenteil, weil es fast
zu viel des Guten birgt, — oft verbirgt. Mit bewundernswürdigem Forscher-
triebe hat er auf jede der großen und kleinen Fragen, die ihm bei der Arbeit
an dem Gedichte gekommen sind, eine Antwort zu geben versucht. Gewissen-
haft hat er zu allen Einzelheiten des poetischen Berichts Erklärungen gelie-
1 Gent 1876, p. 118.
Magister Heinrich der Poet in Würzburg und die römische Kurie, Mün-
chen 1912: Abhandl. d. K. B. Akad. d. Wiss. Philos.-philol. und hist. Kl.
XXVII. Bd. 1. u. 2. Abt. 528 S. und 2 Tafeln.
Paul Lehmann: Zur Disputatio Uanfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 87
fert — leider nicht in der Form eines knappen Kommentars unter dem Text —,
hat die Gelegenheit ergriffen, über die Stellung Papst Urbans IV. zur Philo-
sophie, über die Nachtischgespräche an der Kurie, über Albertus Magnus und
Thomas von Aquino und über etliche römische Würdenträger wie den Kar-
dinal Gaietanus, wie Petrus von Assisi und über das Kardinalkollegium u. a.
zu sprechen. Im Verein mit R. v. Heckel! hat G. die Gestalt und die Tätig-
keit kurialer Behörden untersucht, weiterhin ist er Kleinigkeiten wie dem
vom Dichter erwähnten Vorkommen der Bienen am Atna gründlich nach-
gegangen usw. Die Frage nach dem Verfasser des Kuriengedichtes führte
ihn auf das Carmen satiricum des Nicolaus von Bibra; der, wie er meint,
halb ironische, halb apologetische Charakter des Dialogs ließ ihn die Begriffe
von Komödie und Tragödie im Mittelalter erörtern. Das Grab Heinrichs
im Kreuzgange des Neumünsterstifts gab ihm Anlaß zu einem gelehrten Ex-
kurse über die Gräber Walters von der Vogelweide und Reinmars von Zweter.
All das und vieles andere ist mit viel Scharfsinn und reichem Wissen 80
ausführlich behandelt worden, daß es eines Führers durch die reichen Schatz-
kammern des Buches in der Gestalt eines genauen planvollen Registers be-
durft hätte. Nicht ohne Grund muß man befürchten, daß die Ausschöpfung
des Werkes allzu lange dauern oder gar manches übersehen werden wird,
was für Geschichte und Literatur des Mittelalters von lebendigem Wert ist.
Anderseits ist es durch die Eigenart der Abhandlung gegeben, daß allerlei
Ergänzungen und Berichtigungen im kleinen zu machen sein werden.
Obwohl ich an der Arbeit selbst hie und da teilnehmen, ihren Gang von
Anfang bis zu Ende beobachten durfte, kann auch ich bereits einige Nach-
träge geben.
Den Ausgangspunkt und die sichere Grundlage für Grauerts Beweis,
daß ein anderer als Ganfredus das Kuriengedicht verfaßt hat, bot das Zeug-
nis des Hugo von Trimberg. Dieser Bamberger Schulmeister bezeichnet
1280 in seinem Registrum multorum auctorum’ mit Bestimmtheit einen
Kanonikeram Würzburger Neumünsterstift, Magister Henricus, als den Urheber
dreier poetischer Werke, unter denen sich das Carmen de statu Curiae Roma-
nae befindet.“ Da die in Frage kommende Stelle eine Lücke aufwies in der
einzigen Gesamtausgabe des Hugonischen Registers, mußte Grauert auf
dessen Überlieferung eingehen und konnte nun feststellen, daß bloß zwei
Handschriften des merkwürdigen bibliographisch-pädagogischen Leitfadens
bekannt geworden sind: 1. ein Grazer Kodex (G), den zuerst (1854) Moritz
Haupt benutzte und auf Grund dessen dann im Jahre 1888 J. Huemer da:
ganze Werk in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie der Wissenschaf-
ten veröffentlichte; 2. eine Handschrift des Kapitels zur Alten Kapelle in
1 8. 162, 207—229, 487—493 stammen ganz von ihm.
! Vgl. Grauert S. 54ff.
88 Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Április de statu curiae Romanae
Regensburg (R). A. Ebner war es, der 1890 im Historischen Jahrbuch Näheres
über sie mitteilte und feststellte, daß sie in mancher Hinsicht den Wortlaut
getreuer überliefert als G und auch die Lücke in dem Abschnitt über Magister
Henricus ergänzt. Andere Handschriften sind bisher nicht aufgetaucht,
das Registrum gehört zweifelsohne zu den Seltenheiten unserer Bibliotheken.
Bei dieser Sachlage dürfte die Ermittelung eines dritten Exemplars von eini-
gem Werte sein.
Der neue Textzeuge, von dem im folgenden die Rede sein soll, bringt
allerdings nur Bruchstücke des Gedichtes, neben vielen anderen fehlen die
Henricusverse. Ich stieß auf ihn dank der ‘Bibliotheca latina mediae et
infimae aetatis’ des Joh. Alb. Fabricius, die einen kurzen Artikel über einen
Hugo Bambergensis’ enthält: H. B. tempore Rudolphi Habspurgici serip-
sit Historiam poetarum, quae citatur a Theodorico Engelhusio.“ Diese Notiz
ist auch für U. Chevaliers Bio-Bibliographie verwertet worden. Beide Ge-
lehrte haben nichts Rechtes damit anzufangen gewußt. Selbst Chevalier er-
kannte nicht, daß Hugo von Bamberg und Hugo von Trimberg ein und die-
selbe Person sind, er handelt an getrennten Stellen! über beide. So ist es
wohl gekommen, daß Grauert, der wahrscheinlich unter Hugo von Trimberg
in Chevaliers trefflicher Kompilation nachgesehen hat, die von Hugo von
Bamberg handelnde Notiz nicht heranzog. Die fragliche Angabe der Biblio-
theca des Fabricius geht zurück auf die Weltchronik des Theodericus
Engelhusius, die Leibniz im zweiten Bande (Hannover 1710) seiner Seri p-
tores Brunsvicensia illustrantes’ abgedruckt hat. Hoc tempore, sagt Engelhus
bei Behandlung der Regierungszeit Kaiser Rudolfs von Habsburg (S. 1121),
floret Bambergae poeta modernior dictus Hugo, qui omnes poelas in unum rede-
git, sub pulchra prosa tempus et materiam ipsorum pertractans.? Cuius hoc est
epitaphium
Mille sımul cum ducentis annis copulatıs
Octoginta simul praesens fit arte registrum.
Es ist klar, daß hiermit Hugo von Trimberg, der Schulmeister an St.
Gangolf bei Bamberg, gemeint ist. Bei näherem Nachsehen ergab sich eine
ziemlich häufige Benutzung des Registrums durch Engelhus.
Zur Charakteristik des Horatius Flaccus ist ‘Hugo poeta Bambergensis’
(p. 1013) mit den Versen 66—68, 70—75 zitiert. Ferner werden für Ovidius
(p. 1017) v. 80—81, 84—85, 96—97 angeführt. Bei der ersten Erwähnung
des Sedulius und Prudentius (p. 1038) dürften die v. 393ff. und 449—450,
463, 464, 452—454 verarbeitet sein. Für Avianus (p. 1040) sind v. 707, 712
2. Ausgabe col. 2195 und 2219sq.
Eine andere Engelhushandschrift hat nach Leibniz: . . omnes poetas in
unum collegit, tempus et maleriam eorum breviter quasi duobus versibus compre-
hendene.
Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 89
bis 713, für Prosper (p. 1042) v. 443—444 herangezogen. Sedulius, Iuvencus,
Prosper, Arator, Prudentius, Amartius, Petrus Riga (p. 1107sq.) sind zu-
sammen durch v. 374—380, 392—398, 404—407, 410—415 behandelt; Ala-
nus, Matthaeus, Ganfredus, Anticlaudianus und Gualtherus (p. 1110) durch
v. 287—290, 293, 294, 290—304, 307, 308, 331—333 und 353—354. In den
meisten Fällen handelt es sich um wörtliche Herübernahme der Verse Hugos;
der verschiedentlich genannt wird. Hie und da scheint Engelhus absicht-
lich die eine oder andere Wortform geändert zu haben, um die aus dem Zu-
sammenhang gerissenen Zitate dem Leser der Chronik (E) verständlich zu
machen, doch ist das nur ausnahmsweise geschehen. Anderseits bringt E
mehrere interessante Lesarten.
v. 378 schreibt E mit R descripsit, während Huemers Text auf Grund von
G fälschlich dispers hat. v. 380 lautet bei E: Hunc Iuvencus sequitur
Prosper et Aralor. Statt Iuvencus soll G iniunctus, R inventus haben. Daß
Iuvencus zu lesen ist, war mir schon klar, bevor ich E kannte. Vielleicht
ist auch in v. 405 Et diversas haereses verbo scriplo necans mit E verbo statt
vero zu schreiben. v. 293 und 294 hat E mit R mellifluus und liber nobilis
statt melliflorus und libro nobili in G.
Allem Anschein nach ist die Engelhusische Handschrift des Registers
ebenso gut wie R, besser als der jüngste Textzeuge G, schließlich wohl beiden
an Alter überlegen gewesen, da die zweite lateinische Fassung der Chronik
1426 entstanden ist. Woher Engelhus den Text hatte, der sonst im Mittel-
alter unbekannt gewesen zu sein scheint, läßt sich einstweilen nicht sagen.
Da er einstmals Lehrer in Bamberg gewesen sein soll, ist es nicht ausge-
schlossen, daß er das Gedicht da kennen gelernt hat, wo Hugo es für den
Unterricht verfaßt hatte.
Daß die von Leibniz veranstaltete Ausgabe textkritisch unsern Ansprüchen
nicht vollauf genügt, darf nicht übersehen werden. Ich möchte hier den
Wunsch aussprechen, daß bald einmal jemand, wenn nicht eine neue Aus-
gabe macht, so doch die Überlieferung genau prüft und — die trefflichen For-
schungen von L. von Heinemann! und K. Grube? fortsetzend — eine Quellen-
untersuchung der mir in mehr als einer Hinsicht beachtenswert scheinenden
Chronik und der übrigen Werke des Einbecker Dietrich Engelhus liefert.
Mit einem Beitrag zur Symbolik des Hundes im Mittelalter kehre
ich zu Heinrichs Gedicht zurück, mit einer Bemerkung zu v. 559, wo die
kurialen Advokaten canes genannt werden.
1 Über die Deutsche Chronik und andere Schriften des Magister Dietrich
Engelhus: Neues Archiv XIH, S. 171—187; Zur Lebensgeschichte des Chro-
nisten Dietrich Engelhus: a. a. O. XIV, S. 1961.
! Beiträge zu dem ke und den Schriften des D. ns Hist. Jahrbuch
III, S. 49—66.
90 Paul Lehmann: Zur Dieputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae
G. bietet im Anschluß an diese Stelle auf S. 180 ff. und 493 f. wichtige Er-
örterungen über die Symbolik des Hundes im Altertum und namentlich
im Mittelalter, er bringt manchen Beleg für den Gebrauch des Bildes zu Lob
und Tadel. Daß man mit dem Begriff des bellenden Hundes die Vorstellung
der Wachsamkeit und des Pflichteifers, vorzüglich im Dienste der Kirche.
verband, führt er auf die Deutung von Is. 56, 10 zurück. Aber auch die ent-
gegengcsetzte Verwendung, die im Mittelalter häufiger ist, hängt mit der
allegorischen Erklärung der Bibel zusammen. Es ist dafür besonders zu ver-
weisen auf Melitos Clavis scripturae. In dieser gewaltigen Enzyklopädie der
Allegorese finden sich nicht weniger als zehn Erklärungen biblischer, Hunde“
zusammengestellt!:
1. Apostoli (Cod. A hat dafür praedicatores): Lingua canum tuorum e.c
inimicis.’ (Ps. 67, 24.)
. Sacerdotes mali: Canes muti, non valentes latrare. (Is. 56, 10.) ‘Ei
canes impudentissimi nescierunt saturilalem.’ (IS. 56, 11.)
3. Judaei: Quoniam circumdederunt me canes. (Ps. 21, 17.)
4. Gentiles: Non est bonum, sumere panem filiorum et dare canihus. (Marc.
7, 27.)
5. Haerelici. ‘Videte canes, videte malas operarios, videte concistones.’ (Phil.
3, 2.) “Non inferes pretium canis in domo Dei tui. (Deuter. 23, 18.) “Forts
canes.? (Apoc. 22, 15.)
6. Peccator: ‘Melior est canis vivens leone mortuo. (Eccle. 9, 4.)
7. Rizosi vel detractores: ‘Quod si invicem mordetis el comedelis. (Galat.
5, 15.)
8. Adulatores: Sed et canes venicbant et lingebant ulcera.’ (Luc. 16, 21.)
9. Apostata: Sicut canis reverlilur ad vomitum, sie stultus ad stullitiam.“
(Prov. 26, 11.)
10. Catelli. Gentiles: Htiam Domine; nam ei Catelli edunt de micis, quae
cadunt de mensa domi, norum suorum.’ (Matth. 15, 27.)
Wir wissen leider noch nicht, wann und wo diese merkwürdige Kompi-
lation entstanden ist. Daß sie nicht, wie Pitra meinte, auf den alten Melito
von Sardes saec. II zurückgeht, scheint mir P. Odilo Rottmanner, O. S. B.,
schlagend nachgewiesen zu haben.“ Jedenfalls aber war das Werk um die
Wende des 8. zum 9. Jahrhundert bereits bekannt und wurde dann nicht
selten benutzt. Ich möchte glauben, daß es nicht zuletzt der Clavis' zu ver-
danken ist, wenn der Hund in der mittelalterlichen Symbolik von Kunst
18
1 Pitra, Spicilegium Solesmense IB 2) p. 75 und Analecta sacra II
: Melito zebrant die Tsätasstelle ale nicht wie Grauert, der sie S. 493 für
die Grundlage der Deutung von canis im guten Sinne erklärt.
Theol. Quartalschrift LXXVIII (1896) S. 612—629.
Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 91
und Literatur eine große Rolle spielt. Nachdem mir P. Mandonnet! kürzlich
darin zuvorgekommen ist, daß er, Pitra folgend, Gregor den Großen als den
frühesten uns bekannten Gewährsmann für die Gleichsetzung von ‘Canes’
und “praedicatores boni’ festgestellt hat, seien hier von den zahlreichen
mittelalterlichen Werken, die Pitra benutzt hat zur Erläuterung der Clavis,
nur noch die vermutlich von einem Engländer des 12./13. Jahrhunderts
stammenden ‘Distinctiones monasticae et morales’ erwähnt.“ Die Deutung
der ‘Canes’ beginnt in den Distinctiones mit den Sancti doctores’:
Notandum, quod omnia quae superius in cane esse commendabilia memo-
ravi, spiritualiter intellecta, sanctis doctoribus ecclesiae conveniunt, et quae-
dam ex illis cunctis fidelibus sunt communia. ... Per canem significantur doc-
tores sancti, qui verbo curant vulnera peccatorum. Besonders interessant ist
der Schluß:
Canes eliam dici possuni qut lites amant et iurgia usw. Da haben wir die
Prozeßjäger, die unser Kuriengedicht geißelt.
Nun zur Überlieferung des Carmen de statu curiae Romanae! Es ist
zum ersten Male von Mathias Flacius Illyricus 1557 zu Basel in den ‘Varia
doctorum piorumque virorum de corrupto ecclesiae statu Poemata’ ver-
öffentlicht worden. Grauert hat sich, wie zu erwarten war, sorgsam mit
dieser Ausgabe befaßt. Es ist ihm aber entgangen, daß Flacius schon vor
Drucklegung des Gedichtes in seinem ‘Catalogus tertium veritatis’ p. 986
von Ganfredus gesprochen hat: Gamfredus, vir sane non indoctus, ut ex serip-
tis eius apparet, scripsit versu poeticam ei Romanae curiae laudes antiphrastico
vel ironico polius praeconio, in quo prolize omnes Romanistarum virtutes de-
pingi. Vixi, ut opinor, ante annos 70. Scripti eius utriusque exemplaria
habeo; nondum arbitror edita esse. Darin ist vor allem der Datierungsversuch
interessant, obwohl oder weil er ganz falsch ist. Wie kam Flacius dazu, hier
die Satire ans Ende des 15. Jahrhunderts zu setzen? Die Erklärung wird
im Alter, d. h. in der Jugend, der ihm vorliegenden Handschrift zu suchen
sein. Auch die Poetria, die tatsächlich ja von Galfridus de Vino Salvo
stamnıt, schreibt Flacius dem Verfasser des Kuriengedichtes zu. Von der
Poetria aber liegt in Wolfenbüttel als Cod. Aug. 37, 34 fol. ein Kodex aus
der Flacianischen Bibliothek, der im Jahre 1480 geschrieben ist.“ Dieses
Datum wird Flacius verleitet haben, 1556 von Ganfredus zu sagen, er hätte
vor 70 Jahren gelebt. Die Schriftzüge seines Exemplares des Dialogs dürften
den Fehlschluß erleichtert haben.
1 Note de Symbolique médiévale Domini canes: Revue de Fribourg No.
d’Octobre 1912. Die Benutzung eines Sonderabzuges verdanke ich H. Grauerta
Güte.
? Pitra, Spio. III, p. 4598.
Vgl. O. v. Heinemann, Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek
zu Wolfenbüttel II. 3, S. 155ff.
92 Paul Lehmann: Zur Disputatio Gunfredi et Aprilis de statu curiae Romanae
Leider ist es weder Grauerts noch meinen Bemühungen bisher gelungen,
diese handschriftliche Grundlage für den Erstdruck des Kuriengedichts aus-
findig zu machen. Ich habe sie anderswo ebenso vergeblich gesucht wie in
Wolfenbüttel. Eine Zeitlang glaubte ich sie in der von H. Grauert nur neben-
bei (vgl. S. 13f.) benutzten Handschrift 3529 der Wiener Hofbibliothek
entdeckt zu haben. Bibliotheksgeschichtlich hatte diese Annahme etwas
für sich: Die Wiener Bibliothek besitzt viele Bücher aus der Sammlung des
Kaspar von Nidbruck. Der aber war ein Freund des Flacius, ein Helfer ge-
rade auch bei der Sammlung der antikirchlichen Gedichte. Am 15. Januar
1557 schrieb er an Flacius!: Hog etiam, ut ex aliis libris eos remillatıs, quibus
usi eslis, ea ipsa de causa, ut ego fide data me liberem .... scripsit d. Wissen-
burgius Oporinum evulgalurum antiquos versus collectos et alia nonnulla quae
ipsi miss, te praefalionem praefigere velle etc. Nidbruck fürchtete, sich Unan-
nehmlichkeiten zuzuziehen, wenn sein Name in der Ausgabe der romfeind-
lichen Verse genannt werden würde. — Weiterhin war mir bekannt, 1 daß
Nidbruck in den Besitz von Kölner Handschriften gekommen ist. Nach
einem Briefes vom 23. Aug. 1554 sah er auch in bihliolheca Coloniensi den
Traktat des Matthaeus de Cracovia De squaloribus curiae Romanae. Aus
einer Kölner Bibliothek stammte auch, wie Grauert bereits mitgeteilt hatte,
jener Vindobonensis 3529. So gut alles zueinander stimmte, meine Vermu-
tung erwies sich als falsch, sobald ich den Kodex einer genauen Prüfung
unterzog. Er ist keinesfalls die Vorlage für den Flacianischen Druck gewesen.
Sicherer als viele einzelne Abweichungen in den Lesarten bewies das die
Beobachtung, daß dein Vindob. nicht wenige Verse, z. B. 211—224, 269 bis
272, 748—750 vollständig fehlen, die Flacius veröffentlicht und nach Aus-
weis der anderen Handschriften nicht erfunden hat. Immerhin war die Kol-
lation, die ich in München vornehmen konnte, nicht nutzlos.
Textverbesserungen bringt der Vindobonensis, den ich seiner Kölner Her-
kunft wegen K nenne, freilich durchwegs nicht. Es fehlen ihm viele Verse des
Gedichtes vollständig, nämlich: 1—48 (Prolog), 61—64, 87—88, 129—130,
153—154, 181—182, 207—224, 251—252, 261—262, 269—272, 277—290,
305—306, 325—326, 337—342, 344, 360—363, 367—368, 381—382, 389—390,
413—414, 423—431, 433, 449—450, 459—460, 463—464, 481—482, 489— 490,
497—498, 507—508, 515—516, 522—524, 533—534, 546—548, 551—552,
641—642, 647—648, 654, 658—660, 675—678, 693—694, 728—730, 740, 742,
748—750, 769—770, 782, 787—788, 790, 811—812, 819, 843—844, 867—868,
883—886, 895—896, . 906, 923—924, 937—938, 941—943, 951—952, 958, 969
Veröffentlicht im Jahrbuch der Gesellschaft f. d. Geschichte des Protestan-
tismus in Österreich XX, S. 111; vgl. auch XVII, S. 24.
? Vgl. meine Abhandlung Franciscus Modius als Handsc hriftenforscher.
München 1908, S. 87f.
Im vorhergenannten Jahrbuch XVIIL S. 215.
Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae 63
bis 972, 979—980, 1019—1020 und 1027. Nicht selten sind ferner, wo es: das
Metrum gestattete, die Wörtchen est und et fortgelassen, z. B. v. 35, 148, 163,
177, 345, 380, 535, 652, 684, 1013. Auch Umstellungen sind fälschlich vorge-
nommen, es folgen aufeinander v. 825, 827—830, 795—810, 845—848, 813. bis
818, 839—842, 849—850, 820ff. Obwohl Grauert ziemlich viele Textzeugen
sorgfältig herangezogen hat, fehlen in seinem Apparat viele Lesarten von K.
Es würde zu weit führen, wollte ich alle Sonderlesarten anführen. Einige Bei-
spiele werden genügen. v. 65 liest K beneficia statt stipendia, 90 vini statt
bom, 175 superna statt sincera oder fraterna, 343 qualis statt comes, 346 manu
statt parte, 349 iuste statt Marte, 354 servat statt fervet, 355 taliter statt sic sic, 438
in talibus statt inutilibus, 461 tale statt visum, 586 Slavos statt flavos, 657 de-
clara statt perora, 810 Pro eo quod statt ex equo. In vielen Fällen handelt es sich
nicht um die Anderung eines einzelnen Wortes, oft haben ganze Vershälften
und Verse ein anderes Aussehen bekommen. So bietet K |
v. 97 Cuncta preoptata trunsmittunt regna propinqui
für Omnia de circum veniunt regione iacenti;
v. 100 Transmittit mare succos olive satis en
für Transmittit fetua pinguis oliva sacros; Be
v. 205 Ecce velud mare terrarum
für Nonne velut pontus terrarum;
v. 351 Huius et officium cum regula certa legendi
für Huius et hoc opus est et regula certa, legendas;
v. 411 Currite velociter investigate prophanum
für Ite, ait, et subito hunc investigate prophanum;
v. 575 Disco nunc sancta tua me solacia docent
für Disto. Sed astantem tua me solatia reddunt;
v. 716 Cernere qui sedeat in al o throno terrarum
für Cernere et in mediis finge sedere feris;
v. 878 Omnibus est clarus articulus iste thronus
für Omnibus armata est artibus illa domus usw.
Diese großen und kleinen Abweichungen, von denen ich nur einen Teil
hier angemerkt habe, sind teils Verlesungen teils bezeugen sie Eindringen von
Glossen und willkürliche Veränderungen. Jedoch stammen die Korruptelen
nicht sämtlich erst von dem Schreiber der Hs. K. Mehrfach stimmt K in den
Fehlern überein mit A. Z. B. lesen beide v. 67 una für orta, 239 petitum für
petendum est, 302 tua für tibi, 399 suo deprenso für sue deprensa, 496 credit für
credat, 555 Gaytanum für Casertanum, 593 prophete für Johanni, 733 quamris
für quamquam, 849 causa für racıo.
Größer an Zahl sind noch die Fehlerübereinstimmungen mit F: v. 99 gran-
dia für Bachia, 108 tristis für Tuscus, 131 Non trahet für auferet, 139 virorem
für Pelorum. 156 ferant für trahant, 292 fortassis perdam quis für Dic lacerum
digito quis, 492 magis für niger, 557 Causa super mansis centum für Causa
super pratis dotem, 558 utputa prata duo für utpote rure, domo, 559 comes (was
außerdem auch M hat) für canes, 638 apponant timor est apposuisse für timidas
apposuisse manus, 670 mundus ubique für arcus uterque, 731 determinat für
diffibulas, 989 Ex quibus insidie fierent für Ex quibus insidiis Roma u. a.
94 Paul Lehmann: Zur Disputatio Ganfredi et Aprilis de statu curiae Romanae
Mancherlei hat K auch mit beiden Hss., A und F, gemeinsam, nicht nur das
Fehlen des Prologs (v. 1—48), sondern auch Einzelheiten wie v. 76 valeat statt
faciat, 126 gressus statt ingressus, 157 Frigida mendaces compescat passio
linguas statt Frigida mendacem confundat passio linguam, 165 tractant statt
pugnant, 359 odore statt honore, 505 petre statt terre, 594 fulguris Yaspidis,
613 placebit statt licebit. 625 tantum statt verum. 876 pudore statt parore 986
plumbea bulla statt plumbea forma.
Mich hat diese Vergleichung einmal gelehrt, daß Flacius — denn die Les-
arten seines Druckes sind mit F bezeichnet — seine Hs. ziemlich getreu abge-
druckt hat, daß aber anderseits Grauert recht tat, ihm nur selten zu folgen;
dann, daß A, F, K nahe verwandt sind, ohne daß die eine von der andern
unmittelbar abstammte. Grauert hates nicht versucht., seine Hss. in ein Stemma
zu zwängen. In der Tat läßt sich das anscheinend einstweilen nicht fertig
bringen, wohl aber kann man zum mindesten einen Überlieferungszweig von
den andern abtrennen, eben A, F,K. Vielleicht ist diese Handschriftengruppe
in der Gegend von Köln zu Hause. Denn K stammt aus dem Kölner Frater-
herrenhause und A aus der Bibliothek des Amplonius Ratinck, die viele kölnische
oder doch niederrheinische Bestandteile hat. Und vielleicht hatte auch Flacius
seine Vorlage aus der Amploniana, deren Katalog von 1412 (vgl. Grauert S. 11)
noch ein zweites Exemplar des Gedichtes verzeichnet.
Ist aus A, F, K allerdings so gut wie nichts für die Textkritik zu gewinnen,
so lehren doch gerade ihre zahlreichen starken Veränderungen, daß man in
deutschen Landen das Kuriengedicht mit großem Eifer gelesen und auch mund-
gerecht gemacht hat.
München. Paul Lehmann.
95
Kritiken.
L. Mitteis und U. Wilcken, Grundzüge und Chrestomathie der
Papyruskunde. Erster Band: Historischer Teil von U. Wilcken,
erste Hälfte: Grundzüge (LXXII u. 437 S.), M. 14,—, zweite Hälfte:
Chrestomathie (VIII u. 579 S.), M. 16,—, zweiter Band: Juristischer
Teil von L. Mitteis, erste Hälfte: Grundzüge (VIII u. 298 S.), M. 10,—,
zweite Hälfte: Chrestomathie (VI u. 430 S.), M.14,—. Leipzig-Berlin
1912, B. G. Teubner.
In der Entwicklung der Papyruskunde inauguriert dieses Werk einen neuen
Abschnitt. Denn während diese seither sozusagen eine Geheimwissenschaft
war, nur denen zugänglich, welche die mühevolle, fast führerlose Einarbei-
tung nicht scheuten ist jetzt weiten Kreisen hier die Möglichkeit geboten,
sich mühelos über die wichtigsten derzeitigen Ergebnisse der Papyrusfor-
schung zu informieren und auf dieser Grundlage und unter sachkundigster
Anleitung in die Papyrusschätze einzudringen. Sind doch die Herausgeber
die berufensten Isagogen auf diesem Gebiete: Mitteis, der zuerst die Bedeu-
tung der Papyri für den Rechtshistoriker voll erkannt hat und seit seinem bahn-
brechenden Reichsrecht und Volksrecht, in dem er, auch unter Verwertung
der Papyri, den Romanisten neue Bahnen wies, und seinen Aufsätzen im
Hermes der anerkannte Führer auf dem Gebiet der juristischen Papyrus-
forschung ist; Wilcken, der in Droysens Bahnen die Zeit des Hellenismus-
erforscht, der bereits in seiner Dissertation Papyri in mustergültiger Weise
verwertete und der seither rastlos das Ziel verfolgt, die ganze Fülle des Papy-
rusmaterials, das er in eminenter Weise beherrscht, der Wissenschaft, und zwar
allen ihren Zweigen, dienstbar zu machen, wovon vor allem auch sein jedem
mit der Papyrusforschung sich Beschäftigenden unentbehrliches Archiv für
Papyrusforschung beredtes Zeugnis ablegt. Mit freudiger Genugtuung mag
es sie beide erfüllen, das Reis, das sie gepflanzt und gepflegt, zu einem solch,
stattlichen Stamm heranwachsen zu sehen und die erste reiche Ernte halten
zu können. Möge auch ihr Wunsch in Erfüllung gehen, mit ihrem vorliegenden.
Werk der Papyruskunde neue Jünger zu gewinnen, deren Mitarbeit es drin-
gend bedarf. Bleibt doch trotz der bedeutenden, gesicherten Ergebnisse,
von denen ein beträchtlicher Teil gerade durch dieses Werk neu zutage ge-
fördert wurde, auch schon für das bis jetzt der Forschung zugängliche Material
noch viel zu tun übrig, wie die große Zahl der noch ungelösten Probleme
beweist, auf welche auf Schritt und Tritt von den Verff. hingewiesen wird.
96 Kritiken
Das Werk zerfällt in zwei Teile, von denen der historische von Wilcken,
der juristische von Mitteis stammt. Beide Teile sind wieder in der Weise ge-
gliedert, daß jeweils in den Grundzügen die wesentlichen allgemeinen
historischen bzw. rechtshistorischen Ergebnisse des ganzen Papyrusmaterials
mit reichen Literaturangaben dargelegt sind, während in den Chrestoma-
thien zur Illustration eine vortreffliche Auswahl von Texten (hauptsäch-
lich Papyri, aber auch Ostraka und Inschriften) unter Angabe der Literatur
und — soweit notwendig — unter Beigabe eines Kommentars mitgeteilt ist,
die an 900 Stücke enthält, worunter einige zum erstenmal edierte, viele neu
revidierte mit wichtigen Neulesungen sind.
Die Einleitung, mit der Wilcken seine Grundzüge beginnt, ist eine solche
für das ganze Werk. Hier findet u. a. die schwierige Frage der Begrenzung
des Begriffs der griechischen Papyruskunde, die sich vor allem mit den nicht-
literarischen, griechisch und lateinisch geschriebenen Papyruskunden beschäf-
tigt, ihre Beantwortung dahin, daß diese zu betrachten ist als eine „histo-
rische IIilfsdisziplin“, die den Wissenschaften, welche die Geschichte des Al-
tertums, gleichviel von welchen Gesichtspunkten aus, zu erforschen haben
(namentlich der Philologie, der alten Geschichte, der Rechtsgeschichte, der
Theologie, aber auch der Medizin) zu dienen hat. — Als Hauptpunkte der
allgemeinen Papyruskunde, über welche jeder, der sich mit den Papyri be-
schäftigt, einigermaßen informiert sein muß, werden kurz, aber ausgezeichnet
orientierend behandelt: die Funde und Fundstätten (schon hier macht sich
der auch später hie und da auftauchende Wunsch rege, die Darlegungen
durch eine Karte unterstützt zu schen), Sammlungen und Editionen!, Schreib-
materialien, Schrift (wobei Wilcken aus dem reichen Schatz seiner Erfahrung
sehr wertvolle Winke für das selbständige Einlesen gibt), Sprache. Von be-
sonderer Wichtigkeit sind die Abschnitte über die Chronologie, vor allem-
die Bemerkungen über den fünfzehnjährigen Indiktionenzyklus, dessen Be-
ginn im Jahr 297 nunmehr feststeht, und die definitive Beseitigung der an-
geblichen Nilindiktion, sowie über numismatische und metrologische Fragen.
Der Inhalt der nun folgenden zwölf Kapitel gehört der speziellen oder
angewandten Papyruskunde an: hier werden die Ergebnisse der Papyri spe-
ziell für den Historiker dargelegt. Zwar gewähren sie für die äußere Geschichte
eine verhältnismäßig geringe Ausbeute; dafür geben sie um so ausführlichere
und lebensvollere Nachrichten über die innere Politik, über die Verwaltung
des Landes, über kulturhistorische und wirtschaftsgeschichtliche Fragen.
1 Unter den inzwischen erfolgten Publikationen nehmen die Dikaiomata,
Auszüge aus alexandrinischen Gesetzen und Verordnungen. herausgegeben von
der Graeca Halensis, einen hervorragenden Platz ein. Im übrigen sei hier auf
das bald zu erwartende neue Heft des Archivs für Papyrusforschung verwiesen,
das wohl über die Neuerscheinungen berichten wird. Ä
Kritiken 97
— Bei den Untersuchungen werden im allgemeinen vier Perioden unter-
schieden: 1. Die griechische Periode, umfassend die Zeit der absoluten
Monarchie der Ptolemäer, 2. die römische Periode bis zu Diocletian, in wel-
cher der Princeps an die Stelle der Ptolemäer getreten ist, wobei aber schon
unter Augustus oder doch in früher römischer Zeit wichtige Änderungen
erfolgten, wie z. B. die Einführung des ägyptischen Provinzialzensus mit
seiner vierzehnjährigen Periode, einschneidende Eingriffe in die Tempelver-
waltung, verbunden mit großen Konfiskationen, Dreiteilung des Landes,
Einführung der Konventsordnung, Veränderung der Verteilung des Grund
und Bodens (wobei vielleicht erst in römischer Zeit ein [provinzielles] Privat-
eigentum an demselben anerkannt wurde), Ausbildung des Amtsliturgie-
wesens; 3. die byzantinische Periode, die tiefgreifende Veränderungen auf
allen Gebieten bringt, während welcher die Sonderstellung Ägyptens im Reich
ihr Ende findet und als deren wichtigstes Merkmal die Bildung der großen
Grundherrschaften mit ihren üblen Folgeerscheinungen zutage tritt, eine Pe-
riode, für die erst in letzter Zeit die Papyri uns nähere Kunde gebracht haben,
so daß es Wilcken — abgesehen namentlich von der vortrefflichen Arbeit
M. Gelzers — an Vorarbeiten fehlte; 4. die arabische Periode, für welche
das Material, dessen Hauptteil auch erst in allerletzter Zeit (namentlich im
IV. Band der Londoner Papyri) bekannt geworden ist, noch wenig durch-
gearbeitet ist.
In dem ersten Kapitel werden hauptsächlich Fragen des öffentlichen
Rechts, wie die nach der Verfassung und der Organisation der Landesver-
waltung, erörtert und die Entwicklung in den eben bezeichneten Perioden
verfolgt. Von den vielen wichtigen Ausführungen, welche dieser Abschnitt
enthält, können hier nur diejenigen hervorgehoben werden, welche die Stel-
lung des Epistrategen in ptolemäischer und römischer Zeit behandeln, wobei
Wilcken im Anschluß an die Ergebnisse einer neuen Untersuchung von
Martin! darlegt, daß es in ptolemäischer Zeit — und zwar seit dem 2. Jahr-
hundert — nur einen Epistrategen (für die Thebais) gegeben hat, während wir
in römischer Zeit in den drei Teilen des Landes Epistrategen finden, die
(im Gegensatze zu dem ptolemäischen Epistrategen) nur rein zivile Funktio-
nen haben. — Die Untersuchung über die Verhältnisse in den Gemeinden
(Dörfern, Metropolen, Gricchenstädten) hat inzwischen weitere Förderung
erfahren durch das gründliche Werk von P. Jouguet, La vie municipale dans
l'Égypte romaine, Paris 1911. — Eine Fülle feiner Beobachtungen enthalten
die Abschnitte über Bevölkerung und Bevölkerungspolitik in ptolemäischer,
römischer und byzantinischer Zeit; so über das Aufkommen und Überhand-
nehmen ger ägyptisch-nationalistischen Bewegung unter den schwächlichen
ì Vgl. jetzt V. Martin, Les Epistratöges dans l'Égypte greco-romaine,
Genèves 1911.
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 1 7
98 Kritiken
Ptolemäern, die allmähliche Bildung einer gräko-ägyptischen Mischrasse,
das Wiedererstarken des Agyptertums in christlicher Zeit, die Stellung der
Juden und ihre Kämpfe mit den Hellenen, die Beschränkung der Verleihung
des Bürgerrechts durch die Constitutio Antonina im wesentlichen auf die
hellenistischen Elemente infolge des Ausschlusses der dediticiil, das sind haupt-
sächlich die (voll) kopfsteuerpflichtigen Ägypter. — Die Richtigkeit der von
Wilcken vorgeschlagenen Gleichung: dediticii = 6u0loyos läßt sich auch aus
dem inzwischen bekannt gewordenen Material noch nicht sicher beweisen.
Das zweite Kapitel ist der Religion und dem Kultus gewidmet, wobei
wieder die Entwicklung durch die verschiedenen Perioden verfolgt wird.
Scharf wird dabei geschieden zwischen der Religionspolitik des Staats, die
sich in ptolemäischer und im allgemeinen auch in römischer Zeit durch weit-
gehende Toleranz auszeichnet, und den kirchenpolitischen Maßnahmen, wo-
durch die kräftigen Ptolemäer und ebenso wieder die Römer die Macht der
Priester brachen und dem Staat den maßgebenden Einfluß auf die Ver-
waltung des Tempelguts sicherten, wofür namentlich in römischer Zeit der
Umstand charakteristisch ist, daß hier der Idiologus zugleich als @eyıegeug
an der Spitze der Tempelverwaltung von ganz Ägypten steht. Neben den Aus-
führungen über den hellenistischen Herrscherkult erwecken besonderes Inter-
esse die Bemerkungen zum Sarapisproblem, wobei man sich aber eine defini-
tive Stellungnahme bis zu dem — hoffentlich recht baldigen — Erscheinen
der „Urkunden der Ptolemäerzeit“ von Wilcken vorbehalten muß, die eine
ausführliche Darstellung bringen sollen; auch der hier in Aussicht gestellten
Äußerung zu der Frage der x«royos sicht man mit großer Spannung entgegen.
— Die auffallende und bedauerliche, bis jetzt bestehende Dürftigkeit der
Nachrichten über die christliche Religion in der römischen Periode führt
Wilcken wohl mit Recht auf einen Zufall zurück.
Während der nun folgende Abschnitt über das Erziehungswesen, in wel-
chem auf diesem noch wenig bearbeiteten Gebiet ein Überblick über die Nach-
richten über den Elementarunterricht und die gymnasiale Ausbildung ge-
geben wird, vorzüglich kulturhistorisches Interesse hat, wenden sich die
weiteren Kapitel dem Finanzwesen zu, ein Gebiet, als dessen hervorragend-
ster Kenner sich Wilcken ja bereits in seinen Ostraka erwiesen hat, für welches
aberinzwischen vielneues Material hinzugekommen ist, von welchem noch vieles
der detaillierten Bearbeitung harrt. Die Abschnitte über die Finanzressorts,
ihre Organe und Kassen geben in knappen, klaren Ausführungen das zur Orien-
Trotz Jouguet, la vie municipale S. 355 ist im P. Giss. 40 an der Lesung
und Ergänzung: Öeölexlov festzuhalten. Die Vorschläge des Herausgebers
des P. Gss 40, P. M. Meyer, haben im übrigen meist Zustimmung gefunden,
außer bei Girard, Text de droit romain 4. Aufl. S. 201. S. auch neuestens
P. Krüger, Geschichte der Quellen des röm. Rechts. 2. Aufl. S. 130.
Kritiken 99
tierung Nötige, insbesondere auch für die römische Periode, in welcher die
Verhältnisse dadurch kompliziert werden, daß hier neben dem in dieser Zeit
an die Stelle des ptolemäischen ßaoılıxov tretenden Fiskus (Ploxog, dnuocıov,
tauıeiov) und dem von den Ptolemäern übernommenen ?dsos Aoyog noch als
Neubildung der oVoıaxög Aoyog erscheint. Dabei sucht Wilcken die Schwierig-
keiten, die sich daraus ergeben, daß in manchen Urkunden ovola: als rauıaxal,
also wohl Patrimonialgüter als fiskale bezeichnet werden, durch die Ver-
mutung zu beseitigen, daß hier eine Neuordnung des Septimius Severus zu-
tage trete, da keine der seither bekannt gewordenen, einschlägigen Urkunden
vor dessen Zeit fällt; ob diese Hypothese durch das kommende Material
bestätigt wird, bleibt abzuwarten. — Bei der Behandlung des Steuerwesens
wird für die verschiedenen Perioden ein ausgezeichneter Uberblick gegeben
über die verschiedenen Arten der Steuern (direkte, wie Grund-, Gewerbe-,
Vieh-, Sklaven-, Kopfsteuer [letztere ptolemäisch ovvra&ıs, römisch Anoygapic]
und indirekte, als Verkehrssteuern und Zölle), die Steuerveranlagung (ver-
schiedenartige Deklarationen [&rroygagel] in den einzelnen Perioden, Bedeu-
tung des Katasters, indictio), Steuerberechnung und -erhebung (Regie und
Pacht). Eins der schwierigsten hier auftauchenden Probleme ist die Frage
nach der Bedeutung der wohl zugleich mit dem Provinzialzensus (also in
römischer Zeit) eingeführten sog. nichtmilitärischen, fiskalischen Epikrise,
die zurzeit noch nicht in allen Einzelheiten sicher beantwortet werden kann,
bei der es sich jedoch, wie ınan nun erkennt, hauptsächlich um Prüfung der
Voraussetzungen für die völlige oder teilweise Befreiung von der Kopfsteuer
handelt, so daß die Erıxexgiuevor, die sich vorzüglich aus hellenistischen
Elementen rekrutieren, als Privilegierte in scharfem Gegensatz stehen zu
den Axoypapovusvor, den (voll) kopfsteuerpflichtigen, den dediticii, was darin
zutage tritt, daß nur die ersteren zum Heeresdienst qualifiziert und nur
sie durch die constitutio Antonina mit dem Bürgerrecht bedacht wurden.
In dem Kapitel über Industrie und Handel betreten wir wieder ein Ge-
biet, das trotz seiner großen wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung noch keine
intensive Bearbeitung gefunden hat und wo deshalb noch wichtige Probleme
zu lösen sind. Doch zeigen Wilckens Ausführungen z. B. schon jetzt, wie in
ptolemäischer Zeit Industrie und Handel sich zum großen Teil in den Hän-
den des Königs befanden und wie in dieser Zeit und später zahlreiche Mono
pole bestanden, von denen uns zurzeit das Ölmonopol (ein Verkaufs- und Pro-
duktionsmonopol, verschärft durch Einfuhrverbot bzw. Schutzzoll) am ge-
nauesten bekannt ist.
Bei der Darstellung der Entwicklung der Agrarverhältnisse konnte
Wilcken Rostowzews ausgezeichnete Studien zur Geschichte des Kolonats
verwerten, mit denen er in den Hauptfragen übereinstimmt. So auch darin,
daß er annimmt, daß sich privates Eigentum am Grund und Boden erst in
römischer Zeit entwickelt habe. Doch handelt es sich in diesem Punkt vor-
78%
100 Kritiken
läufig angesichts des dürftigen Materials aus ptolemäischer Zeit um eine
nicht sicher zu beweisende Annahme und manches bleibt noch unaufgeklärt,
wie z. B. die Frage, ob nicht wenigstens am Hausland schon in ptolemäischer
Zeit privates Eigentum bestand!, sowie weiter wie im einzelnen die rechtliche
Lage der Inhaber von sdıoxtnrog yr in ptolemäischer Zeit war und ob und even-
tuell in welcher Weise hier eine Änderung in römischer Zeit eingetreten ist.
Im übrigen muß auf eine Aufzählung der zum großen Teil hochbedeutsamen
Ergebnisse dieses agrargeschichtlichen Kapitels hier verzichtet und auf das
Werk selbst verwiesen werden. Hervorgehoben seien nur die Feststellung,
daß angesichts neuer Urkunden nun mit Sicherheit zwischen ßaoılıxn y
und dnuoola yij in römischer Zeit zu scheiden ist, sowie die weitere, daß die in
römischer Zeit begegnende g000dov yij, für die man die Erklärung gefunden zu
haben glaubte, nunmehr wieder von neuem in rätselhaftes Dunkel gehüllt
ist; ferner die Ausführungen über die Entstehung des Kolonats und seine
Vorläufer, sowie über die Zwangsverpachtung als Vorbote der &mıßoAn.
Weitere Zwangsleistungen für den Staat werden im folgenden (VIII.)
Kapitel behandelt, in welchem die Fronarbeiten (d. h. körperliche Zwangs-
leistungen, wie Damm- und Kanalarbeiten) und die Liturgien besprochen
werden. Dabei wird unter Liturgie im Anschluß an neue Untersuchungen
von Oertel die „gesetzmäbig erzwungene Amtsführung“ verstanden und zum
erstenmal betont, daß hier eine wichtige Veränderung gegenüber der ptole-
mäischen Zeit vorliegt. Denn während in dicser die Beamtenschaft sich
grundsätzlich aus freiwilligen Bewerbern rekrutiert, finden wir erst in der
Kaiserzeit die allgemeine Üburg, daß hinreicherd begüterte Persoren auf
Vorschlag von Korporationen, die wieder ihrerseits für die von ihnen Vorge-
schlagenen haften, zur Führung öffentlicher Ämter gezwungen werden, und
dieser Amtszwang war so drückend und die dadurch aufgebürdete ſinanzielle
Last so schwer, daß Wilcken mit Recht für die spätere Zeit das Liturgiesystem
als den „Totengräber des bürgerlichen Wohlstandes“ bezeichnet.
Auch in den nächsten Abschnitten über das Verpflegungswesen (Natural-
verpflegung des Hofs, der Beamten [auf Risen] und der Truppen [Zwangs-
käufe, annona militaris], Verpllegungswesen der Gemeinden, Roms und
Konstantinopels) und das Post- und Transportwesen (Posteinrichtungen,
Transportrequisition für Beamte und Truppen, Korntransport) lernen wir
u. a. weitere Lasten kennen, welche die ägyptische Bevölkerung bedrückten.
Zu dem XI. Kapitel (Militär und Polizei) iet jetzt auch die tüchtige Schrift
von Lesquier? zu vergleichen, die Wilcken bereits angekündigt hat und die
eine ae Darstellung des Heerwesens und der damit zusammenhängeı.den
' S. Ztschr. d. Sav. Stift., Rom. Abt. XXXII (1°11) 8. 429.
? Lesquier, J., Les institutions militaires de l’Egypte sous les Lagides.
Paris 1911.
Kritiken 101
agrarischen Verhältnisse in ptolemäischer Zeit gibt. In Friedenszeiten waren
damals neben der Gendarmerie nur wenige stehende Truppen vorhanden;
im Ernstfall konnte ein Heer gebildet werden aus Söldnern und auch aus ein-
heimischen Ägyptern, vor allem aber aus den regulären (griechischen) Trup-
pen, die mit Land belehnt und zum militärischen Dienst verpflichtet waren.
Dabei ist es von hohem Interesse, zu sehen, wie das Recht der Inhaber dieses
Lehnslandes am Grund und Boden ganz allmählich erstarkt und schließlich
in römischer Zeit zu privatem Eigentum wird, wobei manche Phasen dieser
Entwicklung auf Grund neuen, von Wilcken verwerteten Materials deutlicher
hervortreten. — Für die römische Zeit geben uns die Papyri Kunde von den
in Ägypten garnisonierenden Legionen und Auxilien; auch gewähren sie Ein-
blicke in den inneren Dienst und geben Nachricht von der militärischen Epi-
krise, bei welcher eine Untersuchung auf die Tauglichkeit zum Militärdienst
stattfand, die von der bereits erwähnten fiskalischen Epikrise wohl zu scheiden
ist, wenn auch das Verhältnis der letzteren zur ersteren noch der näheren
Aufklärung bedarf.
Das Schlußkapitel des historischen Teils mit den zugehörigen Stücken
der Chrestomathie eröffnet einen Blick in das ägyptische Volksleben. Ist es
auch nur eine kleine Auswahl aus dem reichen, kulturhistorisch unschätz-
baren Material, so ist sie doch wohl geeignet, erkennen zu lassen, was mit
das reizvollste an den Papyri ist, daß sie uns nämlich die Menschen, die vor
hunderten von Jahren gelebt, geliebt, gelacht und gelitten haben, rein mensch-
lich so nahe bringen. Schubarts „Ein Jahrtausend am Nil“ bietet hier
eine schöne Ergänzung zu den notgedrungen knappen Andeutungen Wilckens.
In dem von ihm bearbeiteten Teil behandelt Mitteis in den Grund-
zügen die Hauptergebnisse der Papyri auf juristischem Gebiet. Aber es ist
durchaus nicht nur ein Werk für Juristen, das er geschaffen hat. Die meister-
hafte Klarheit der Ausführungen, wie sie eben nur bei so souveräner Beherr-
schung des Stoffs möglich ist, gestattet es auch dem Nichtjuristen, ihnen zu
folgen, namentlich bei Behandlung derjenigen Probleme, die geeignet sind, auch
über den Kreis der Juristen hinaus Interesse zu erwecken. Dahin gehören
schon die in der Einleitung behandelten Fragen nach dem Verhältnis des
einheimischen, ägyptischen Rechts zu den eindringenden fremden Rechten
(namentlich dem griechischen Recht), das Nebeneinanderstehen und die gegen-
seitige Beeinflussung der verschiedenen Rechtsordnungen. Weiter das (zum
Teil damit in engem Zusammenhang stehende) Proze Brecht der ptolemäi-
schen Zeit (Kap. I)!, wo uns z. B. die kollegialen Gerichtshöfe der Laokriten
und der Chrematisten begegnen, erstere für die Prozesse der Agypter, letz-
tere für die Griechen untereinander, sowie ein weiterer Gerichtshof (xosvodl-
xıov) für Prozesse, an welchen Parteien verschiedener Nationalität beteiligt
! Neuestens handelt darüber: Semeka, Ptolemäisches Prozeßrecht. Heft I.
München 1913.
102 Kritiken
sind. Später wird der letztere Gerichtshof nicht mehr erwähnt und statt
dessen in einem königlichen Dekret bestimmt, daß bei Prozessen unter Par-
teien verschiedener Nationalität die Sprache der dem Prozeß zugrunde lie-
genden Urkunde entscheiden soll: bei Streitigkeiten auf Grund von Urkunden,
die in griechischer Sprache abgefaßt sind, sollen die Chrematisten, im gegen-
teiligen Fall die Laokriten zuständig sein.
Weiter seien hervorgehoben die Darlegungen über das Urkundenwesen
(Kap. III), welche einen ausgezeichneten Überblick über den erstaunlichen
Reichtum an Formen der Beurkundung von Rechtsgeschäften bieten. Es
begegnen unter den griechisch geschriebenen Urkunden einerseits private
(wie die bei dem ovyyoapopvie deponierte Syngraphophylaxurkunde der
ptolemäischen Zeit, das yergóyoagov [dasinrömischerZeitu. U. der Einregistrie-
rung (Önuooiwcıs) bei den beiden alexandrinischen Archiven bedarf], das
drrouvnue), anderseits öffentliche (so notarielle, vor dem Agoranomen errich-
tete) Urkunden, die bei Gericht errichtete ovyyoenoıs-Urkunde und — als
interessanteste Urkundenform — die vor der Bank errichteten dınypapal
ron dns, die auch zu den öffentlichen Urkunden zu stellen sind, da die Ban-
ken wenigstens in römischer Zeit notarielle Funktionen haben — ein Zeichen
des großen in sie gesetzten Vertrauens.
Die überraschendste Kunde, welche uns die Papyri auf juristischem
Gebiet brachten, war die von der Existenz eines Grundbuchs in Ägypten in
römischer Zeit, d.h. einer staatlichen Verbuchung der Rechtsverhältnisse
am privaten Grund und Boden zu dem deutlich erkennbaren Zweck, u. a.
damit eine sichere Grundlage für den privaten Verkehr mit Grundstücken
und deren Belastung zu schaffen. Mitteis, der zuerst auf diese Verbuchung
hingewiesen und ihre Bedeutung erkannt hat, gibt im IV. Kapitel eine ein-
gehende Schilderung des Geschäftsgangs bei dem Grundbuchamt (Bıßluodjxn
Eyaııccewv),
Von besonderer Bedeutung sind dabei seine Bemerkungen über die
rechtliche Bedeutung der Eintragung bei der BBU Eyarıjocor.
Überraschend sind z. B. auch die Einblicke, die wir in das an das moderne
Mahnverfahren erinnernde Verfahren gewinnen, welches in römischer Zeit
auf Grund der Exekutivurkunden (d. h. Urkunden mit der xadarseg Èx d-
Klausel, nach welcher Vollstreckung wie auf Grund eines rechtskräftigen
Urteils erfolgen soll) stattfand (Kap. V S. 119ff.).
Auch in dem das Eherecht behandelnden VIII. Kapitel begegnen Fragen,
die allgemeines Interesse beanspruchen, wie z. B. die nach dem Unterschied
zwischen der Schriftehe (y&uog yyoagpoş) und der schriftlosen Ehe (y&uoç
dye)
Schließlich sei noch hingewiesen auf die Auswahl der in den Papyri er-
haltenen Uberreste von Gesetzen hauptsächlich privatrechtlichen Inhalts,
die sich im Schlußkapitel findet.
Kritiken 103
Überblickt man das in dem Werk Gebotene, so drängt es einem, den Ver-
fassern Dank zu sagen für die große und mühevolle Arbeit, die sie im Inter-
esse aller geleistet haben. Möge sie durch reiche, freudige und fruchtbare Mit-
arbeit auf der von ihnen geschaffenen, soliden Basis belohnt werden.
Basel. Eger.
Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 1. Hälfte. München
1913, Beck. (A. u. d. T.: Handbuch des deutschen Unterrichts für höhere
Schulen, herausgeg. v. A. Matthias. Bd. V, 1.) 508 S. 35 Tafeln. M. 11,—.
Im Vorwort zu seinem Buche: Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer
(Leipzig 1899) sagt schon Moriz Heyne mit Recht, die deutschen Philo-
logen hätten in jüngerer Zeit vorzugsweise ihre Teilnahme der sprachlichen
und literarhistorischen Forschung zugewandt, die deutschen Altertümer aber
über Gebühr vernachlässigt. Der deutsche Philologe aber solle sich seine Stel-
lung gerade in dieser Forschung nicht nehmen lassen. „Denn nur er ist im-
stande, eines der wichtigsten Zeugnisse methodisch zu verwerten: nur ihm
sagt die Sprache, und nicht zum wenigsten nach der etymologischen Seite
hin, was sie den anderen Forschern, wie man sieht, hartnäckig verweigert.
Die Darstellung auch äußeren deutschen Lebens von einem Germanisten
und mit germanistischen Mitteln ist eine Notwendigkeit, und er müßte so-
gar hier an die erste Stelle rücken.“ Daß diese Mahnung auf fruchtbaren Bo-
den gefallen ist, zeigt das vorliegende Werk. Eine wissenschaftliche Gesamt-
darstellung der deutschen Altertumskunde fehlte bis jetzt, obwohl ein drin-
gendes Bedürfnis dazu vorlag. Das groß angelegte Buch Müllenhoffs ist be-
kanntlich ein Torso geblieben. Von den lebenden Germanisten konnte keiner
berufener erscheinen, die Lösung der dankbaren, aber außerordentlich
schwierigen Aufgabe in die Hand zu nehmen, als der Vertreter der deutschen
Philologie an der Universität Kiel, Friedrich Kauffmann. Die jetzt erschie-
nene erste Hälfte seines Handbuches behandelt die Urzeit bis zur Völker-
wanderung und läßt die vollständige Beherrschung des gewaltigen Stoffes
durch den gelehrten Verfasser erkennen. Die zweite Hälfte soll 1915 heraus-
kommen. Ein einleitender Abschnitt gibt eine Übersicht über die bisherigen
Forschungen auf dem Gebiete der deutschen Altertumswissenschaft, die an
das Studium der Werke des Tacitus anknüpften. Ergänzend sei hier darauf
hingewiesen, daß schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts sich auch das Inter-
esse für die leider verschollenen Bücher des Plinius über die germanischen
Kriege regte, vgl. Lehnerdt im Hermes 48 (1913) S. 274ff. — Weitere
Kapitel behandeln die nordeuropäische Urzeit, die Indogermanen, die Ur-
germanen, die Germanen, die West- und Ostgermanen. Bemerkenswert und
verdienstvoll ist die ausgiebige Verwertung des archäologischen Materiales.
Der Verf. hat sich den Dank namentlich der Historiker erworben, indem er die
in unzähligen Publikationen beschriebenen Funde zusammengestellt und be-
104 Kritiken
sprochen hat. Freilich ist das Problematische, das bis jetzt den Ergebnissen
der deutschen Archäologie noch anhaftet, nicht scharf genug hervorgehoben
worden. Die Uneinigkeit der Vertreter dieser Disziplin in fundamentalen
Fragen läßt eine weitgehende Skepsis wohl berechtigt erscheinen. Daß die
Frage nach der Urheimat der Indogermanen durch die Archäologie nicht
gelöst werden kann, dürfte ein feststehendes Ergebnis sein. (Nach K. ist die
Wiege der Indogermanen in einem Streifen zu suchen, der zwischen Süden
und Norden sich von Asien bis nach Mitteleuropa erstreckt, nicht in Nord-
europa, wie die Archäologen wollen.) Nach Kossinna ist die Lausitzer Bronze-
zeit illyrisch, nach der Ansicht anderer Archäologen (auch K.s) germanisch.
Die Datierung des berühmten Silberkessels von Gundestrup durch die Archäo-
logen bewegt sich in einem Zeitraum von nicht weniger als 600 Jahren (!).
Unstreitig von der größten Wichtigkeit ist die Archäologie für die Ergänzung
und Erläuterung literarischer Zeugnisse, also für die geschichtliche Zeit; wo
solche fehlen, sind die aus ihr gezogenen Schlußfolgerungen zur Ethnographie
stets mit einem Fragezeichen zu versehen.
Ausführlich auf Einzelheiten des groß angelegten Werkes einzugehen,
würde den Rahmen einer gewöhnlichen Besprechung weit überschreiten.
Verf. behauptet, die Sweben Ariowists seien von der Ostsee hergekommen,
ich weiß nicht, auf Grund welcher Zeugnisse. Die an die Küste Germaniens
verschlagenen Inder, die Ariowist nach Cornelius Nepos dem Prokonsul von
Gallien im J. 59 v. Chr. zum Geschenk machte, können doch durch den
Zwischenhandel in seine Gewalt gekommen sein. Uber Ariowist als Fürst
der Triboker vgl. meine Ausführungen Hermes 42 (1907) S. 509 f. Völlig un-
haltbar ist die Behauptung (S. 236), Cäsars Politik sei darauf gerichtet gc-
wesen, die swebischen Eindringlinge unbehindert bis an den Rhein und bis
an die Donau herankommen zu lassen, um sie hier festzuhalten und den römi-
schen Interessen dienstbar zu machen. Es versteht sich von selbst, daß Cäsar
erst nach dem Siege über Ariowist auf den Gedanken gekommen ist, die über
den Rhein gegangenen Sweben zum Schutze der Grenze zu verwenden. Sehr
unpassend wird S. 237 das spätrömische Quartierreglement (vom J. 398,
vgl. Brunner, Rechtsgeschichte I?, 73), nach dem der Soldat von seinem
Wirt ein Drittel des Hauses zu beanspruchen hatte, mit der Ansiedlung
der Germanen auf dem Boden Galliens in Verbindung gebracht. Kaum
richtig dürfte die Ansicht sein, daß die Chatten aus der nach Hessen vorge-
drungenen Abteilung der Sweben hervorgegangen seien (S. 245 f.). Man wird
vielmehr dieChatten von den Sweben zu sondern und ihre Heimat in dem Lande
der Chattuarier, dem späteren Gau Hatterun an der mittleren und unteren
Ruhr, zu suchen haben. Der oft widerlegte Irrtum, daß Arminius den Namen
einer römischen Familie geführt habe (S. 341), hätte nicht wiederholt werden
sollen. — S. 290 ist Feudenheim statt Freudenheim zu lesen.
Dresden. Ludwig Schmidt,
Kritiken 105
Joseph Sturm, Der Ligurinus. Ein deutsches Heldengedicht zum Lobe
Kaiser Friedrich Rotbarts. (Studien und Darstellungen aus dem Ge-
biete der Geschichte VIII. Bd., 1. u. 2. Heft.) Freiburg i. Br. 1911,
Herdersche Verlagsbuchhandlung. VII u. 235 S. M. 5.—.
Sturm spricht dem Zisterziensermönch Gunther von Pairis (im Elsaß)
die seit der letzten Abhandlung von A. Pannenborg über den Gegenstand
(„Der Verfasser des Ligurinus, Studien zu den Schriften des Magister Gunther.
Göttinger Gymnasialprogramın“ 1883) allgemein als bewiesen angesehene
Verfasserschaft am Ligurinus wieder ab, mit beachtenswerten Gründen,
ohne daß man aber seine Ansicht als endgültige Lösung der Frage hin-
nehmen kann. Zwar daß die Ebracher Hs. den Namen Gunther enthalten
habe, was Pannenborg zuletzt beweisen zu können meinte, wird man mit
dem Verf. ablehnen können, wie die ersten Herausgeber auf den Namen ver-
fielen, läßt sich nicht strikt beweisen. Aber die inneren Gründe Sturms gegen
Gunthers Verfasserschaft sind zunächst nicht zwingend. Unter den sprach-
lichen Parallelen, die er im Anschluß an Pannenborg behandelt, befinden sich
doch nicht wenige recht singuläre, die mir einigen Eindruck machen, z. B.
blando spiramine solis (Sturm S. 28), einige Wendungen bei Sturm S. 35,
um nur die wichtigsten zu nennen. Und sodann ist die Methode Sturms im
Prinzip nicht geeignet, die Frage einer endgültigen Lösung zuzuführen.
Er erörtert die von Pannenborg namhaft gemachten sprachlichen Parallelen
zwischen den verschiedenen .von Pannenborg für Gunther in Anspruch ge-
nommenen Werken und meint die Schlußfolgerung zu erschüttern, indem er
weitere Parallelen aus anderen, sicher nicht von Gunther herrührenden Wer-
ken beibringt. Damit ist aber gar nichts-bewiesen oder widerlegt. Beweisend
ist allein eine Methode — wie sie Pannenborg hat üben wollen, die Sturm S. 35
ganz mit Unrecht im Prinzip anficht —, die den konstanten, häufigen Sprach-
gebrauch erst des einen Werkes, dann den des anderen oder der anderen Werke,
die zu vergleichen sind, feststellt und dann erst aus dem Vergleich dieser bei-
den Größen, die gar nicht willkürlich gewonnen sind, ihre Schlüsse zieht.
Gewiß hat Pannenborg in anderen Fällen (Carmen de bello Saxonico) sich
nicht als sicheren, zuverlässigen Stilkritiker erwiesen. Man kann darum Sturm
zugeben, daß die Frage der Autorschaft am Ligurinus als eine offene an-
zusehen ist, aber sie ist auch durch Sturm nicht im negativen Sinne ent-
schieden und wird offen bleiben, bis ein wirklich erfahrener Stilkritiker,
was Sturm als Anfänger nicht sein kann, die Frage in der oben angedeuteten
Art systematisch und methodisch behandelt haben wird. |
Der Hauptteil des Buches ist der zweite über den Ligurinus und die Gesta
Friderici, S. 46— 206. Hier steckt eine Fülle fleißiger Arbeit zur Kommentie-
rung des Gedichtes im einzelnen, zur Herausarbeitung der selbständigen Be-
merkungen und Nachrichten des Dichters. Es finden sich da Ergebnisse
und Bemerkungen zur Geschichte der Jahre 1152—1160, die hier nicht im
106 Kritiken
einzelnen aufgezählt werden können. Nur eine allgemeinere Bemerkung sei
gemacht; Sturm verwertet öfters (S. 53ff., 57) zur Charakteristik des Dich-
ters, seiner Ansichten und Gefühle, Aussprüche, die sich in Reden finden,
die der Dichter anderen Personen in den Mund legt (z. B. in der großen Wahl-
rede I, 233—343). Das ist so ohne jeden Vorbehalt natürlich nicht zulässig,
man muß doch stets die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß der Dichter An-
sichten anderer wiedergibt, die darum durchaus noch nicht seine eigenen
sein müssen.
Der dritte Teil (S. 207—233) gibt zusammenfassend eine Charakteristik
des Dichters und seines Werkes, besonders auch seiner Ansichten über Kaiser-
tum und Papsttum. Auch hier ist stets sorgsame Nachprüfung der Ausfüh-
rungen Sturms notwendig; daß seine Erörterungen über die Abfassungszeit
des Solimarius S. 209 f. unhaltbar sind, hat A. Hofmeister N. Archiv 38, 342
mit Recht bemerkt. Die Kenntnisse des Dichters an Land und Leuten er-
strecken sich nach Sturm ziemlich gleichmäßig über Italien (vor allem die
Umgegend Roms und die mittlere und westliche Lombardei) und Deutsch-
land (besonders den Lauf des Rheins), die Heimat des Dichters sucht Sturm
in der Diözese Basel. Ein Exkurs S. 234 f. behandelt die nicht von den ersten
Herausgebern verfaßten Argumente des Gedichtes und weist sie als zumeist
wörtlich dem Gedicht selbst entlehnt nach; sie rühren nach (Pannenborg
und) Sturm von einem dem Dichter zeitlich nicht sehr fernstehenden Leser
und Benutzer her, der aber schon eine an manchen Stellen verderbte Hs.
hatte.
Die fleißige Arbeit bietet mancherlei Anregung und Resultate im einzel-
nen und ist im ganzen mit Dank zu begrüßen.
Leipzig. B. Schmeidler.
Otto Könnecke, Rechtsgeschichte des Gesindes in West- und
Süddeutschland. (Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirt-
schaftsrecht. Herausgegeben von Prof. Dr. Ernst Heymann, Marburg.
Nr. 12.) Marburg i. H. 1912. XXXVII u. 938 S. M. 21.—.
Einem Buch von fast 1000 Seiten über die Rechtsgeschichte des Gesindes
in der einen Hälfte Deutschlands — Österreich ist nur gelegentlich beigezogen
— wird man sich von vornherein mit einer Empfindung argwöhnischen Grau-
ens nähern. Wer steht uns dafür, daß nicht im nächsten Jahr ein ebenso
dickes Buch über die östliche Hälfte des alten Deutschen Reichs erscheint?,
im übernächsten eines über die Rechtsgeschichte des Hirtenwesens, wofür
die Quellen recht reichlich fließen ? — in der Tat eröffnet der Verf. S. 883
eine solche Aussicht — oder etwa über die verwaltungsrechtlichen Bestim-
mungen für den Hausbau, insbesondere das Feuerungswesen ? Und all das
soll man lesen ? Woher die Zeit bekommen ? — Man kann nicht sagen, daß
diese Bedenken durch die nähere Beschäftigung mit dem Buch beseitigt
Kritiken 107
würden. Gewiß ist die Liebe und Hingebung erfreulich, die der Verf. seinem
Gegenstand widmet, ist der Riesenfleiß zu bewundern, mit dem er alles durch-
stöbert hat, was irgendeine Ausbeute versprach. Aber sein Verdienst wäre
größer, wenn er die Selbstüberwindung gebabt hätte, nach dem Abschluß
seiner Saınmeltätigkeit alles Entbehrliche auszuscheiden und das Wesentliche
kurz und gut zusammenzufassen. Hört man vollends (S. IV), daß er den prak-
tischen Zweck verfolgt, auf die künftige Gestaltung des Gesinderechts ein-
zuwirken, also beim Gesetzgeber Gehör zu finden wünscht, so wird man sagen
müssen, daß er sich diese Aufgabe durch den unförmlichen Umfang seines Buchs
sehr erschwert hat. In der wörtlichen Mitteilung seiner Belegstellen kennt
der Verf. kein Maß. Nur ein Beispiel: S. 127f. ist auf zwei vollen Seiten eine
Verordnung abgedruckt, in der, wie Verf. selbst S. 129 sagt, „das einzige an
fester Regel“ das Verbot der Viehhaltung für das Gesinde ist. In seiner Er-
zählung des geschichtlichen Verlaufs wird dem Leser auch das Unwichtigste
nicht erspart (Beispiele: S. 110: Die Vota bis festzustellen; 112: Ein Vor-
schlag bis gedruckt übergab). Die Form der Darstellung läßt Kürze und Ein-
fachheit schmerzlich vermissen; vgl. S.29: „Die anfangs wenigstens in An-
sätzen vorhandenen Abweichungen der Gutsgrößen vom Volksbesitz erfuhren
eine immer weiter greifende Verschärfung durch fortgesetzte Vergrößerungen
des herrschaftlichen Privatlandes.“ So ist es dem Leser sehr schwer gemacht,
den wertvollen Inhalt herauszuschälen, der zweifellos in dem Buche vorhan-
den ist, und es wird ihm der Seufzer ausgepreßt: „Gott behüte uns vor dieser
überdeutschen Ubergründlichkeit!“
Der erste Teil behandelt, was Verf. die Quellengeschichte nennt, die all-
gemeine Geschichte des Gesinderechts, zunächst in Hessen (gemeint ist Kur-
hessen): die Zeit der Rechtsbücher und Stadtrechte, die der Polizeiordnungen,
die der Gesindeordnungen, die französische Zeit, das 19. Jahrhundert (von
der Wiederherstellung Kurhessens bis zur Einverleibung in Preußen); S. 3
bis 169. Daran schließen sich S. 170—236 die außerhessischen Länder West-
und Süddeutschlands. Der zweite Teil S. 237—881 enthält die „Systema-
tische Darstellung der Rechtsentwicklung“, und zwar Begriff des Gesindes,
Beschaffung des Gesindes, Vertragsschluß, Dienstantritt, Pflichten des Ge-
sindes, Pflichten der Herrschaft, Beendigung des Dienstes auf friedlichem Weg,
Vertragsbruch, Abwendigmachen, Gesindezeugnis. Ein Anhang S. 882—909
bespricht das besondere Recht der Müllerknechte und Hirten in Hessen und das
Sonderrecht des hessischen Hofgesindes. Verdienstlich ist, zumal bei dem großen
Umfang des Buchs, das sehr genaue Inhaltsverzeichnis S. VI bis XXIII. er-
gänzt durch ein Sach-, ein geographisches, ein Personenregister S. 911—938. —
Was die Entwicklung im ganzen betrifft, so zeigt der Verf., daß die Rechts-
bücher das Gesinde verhältnismäßigbilligbehandeln, dann aberdie Regierungen
wie die öffentliche Meinung entschieden für die Herrschaften gegen die
Dienstboten Stellung nehmen, die weder dort noch hier zu Worte kommen
108 Kritiken
können, bis erst unter dem Einfluß der französischen Revolution wieder eine
Wendung zugunsten des Hofgesindes eintritt. Übrigens ist der Verf. nicht ganz
der Versuchung entgangen, nun seinerseits vom Standpunkt des Gesindes
aus auch harmlose Äußerungen und Anordnungen als Ausfluß ungerechter,
parteiischer Gesinnung zu deuten und Bestimmungen zugunsten der Dienst-
boten zu gering einzuschätzen. — Einem seltsamen Mißverständnis verdankt
„der garntz lon“ S. 589 Anm. sein Dasein. Garntz ist nichts anderes als will-
kürliche Schreibung für garnts d. h. ge-arn-tes; Lohn ist wie so oft in älterer
Sprache als Neutrum gebraucht; geamtes Lohn = verdienter Lohn; vgl.
im Text S. 589: seins gearnten lons; ebenso S. 591. In die Harr S. 437 heißt
auf die Länge. Wehnenheller S. 8% ist Heller für die Angewöhnung.
Tübingen. Theodor Knapp.
Wilhelm Fabricius, Die Grafschaft Veldenz. Ein Beitrag zur ge-
schichtlichen Landeskunde des ehemaligen Nahegaus. (in: Mitt. d. Hist.
V.d. Pfalz Bd. 33.) Buchhandlung Nimtz, Speyer.
Mit dieser Abhandlung eröffnet der unermüdliche und konsequente Führer
der Arbeit am Rheinischen Atlas die Ausgabe der speziellen grenzgeschicht-
lichen Vorarbeiten für die territorialen und administrativen Karten der älteren
Zeit. Der 12. Bd. der Gesellsch. f. rhein. Geschichtskunde kündigt schon
(S. 12) das Erscheinen eines 6. Erläuterungsbandes zum Atlas an, er soll den
vorderen Nahegau mit Kreuznach umfassen und 3 Karten bringen: 1. eine
Gaukarte ca. 1000, in 1: 500000, 2. eine Territorienkarte ca. 1250, in dem-
selben Mabstabe. 3. eine Karte um 1430 mit den Gemarkungen, in 1: 250000..
Zu den einleitenden Vorstudien zu diesem Bande gehört vorerst die genannte
Abhandlung, welche auf ihre vorbildlichen Ergebnisse zu prüfen ist. Fabricius
hat bereits durch den 2. Erläuterungsband (zur Karte von 1789, Einteilung
und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794) die Grundlage für die
Inangriffnahme der einzelnen Territorien geschaffen. Über alle (gegen 150
große und kleine) eine derartige Untersuchung zu bringen, wird nicht beab-
sichtigt sein, und F. hat offenbar bereits einige feste Zeiten (1000, 1250, 1430)
für das Ganze im Auge. Das sofort deutliche Problem ist nur, inwieweit
schon die hier für das Beispiel der Grafschaft Veldenz wiedergegebenen grenz-
geschichtlichen Daten direkt darauf führen, wenn nicht dazu zwingen, von
der, wie es scheint, wiederum festgehaltenen modernen Gemarkungs-Grund-
lage abzugehen.
Die in der Teilungsurkunde vom 23. April 1387 aufgezählten Gebiete
und Rechte waren zum großen Teil Lehen, ebenfalls ein großer Teil Pfand--
schaften, zum kleinen Teil Allod. Zum Teil waren die Stücke selbst wieder
als Lehen vergeben. Scheiden wir genauer nach dem Ineinandergreifen der-
staatsrechtlichen, auf die territoriale Abschließung hinzielenden, und den
Kritiken 109
grundrechtlichen, nur mehr oder weniger von jener Abschließung ergriffenen
Momenten, so ergibt sich, daß F. eine Fixierung dieses Ineinandergreifens,
event. als Grenzlinie gedacht, nicht ins Auge gefaßt hat. Vielleicht „noch
nicht“. Es fehlt wenigstens jede Andeutung. Die in extenso wiedergegebenen
Rent- und Bederegister vom Amt Lichtenberg 1477 und 1480, ferner die
ausführliche Amtsbeschreibung des Amtes Baumholder von 1570/71 zeigen
aber klar die Möglichkeit und, meiner Ansicht nach, die Notwendigkeit,
diese präzisierten Einzelangaben auch zu verwerten. Nur müßte eine erste
Feststellung der Zehnt-, Fron-, Zins-Rechte der verschiedenen Grundherrn
bzw. nur Lehnträger, ferner vor allem die durchaus nicht seltene Gemenglage
der Rechte — sowohl der Grund- wie der Gerichtsrechte — in statistisch-
tabellarischer Weise etwa auf den sog. Grundkarten oder auf Meßtischblättern
notiert werden, ehe sie als eine lineare Grenzwiedergabe oder innerhalb eine
solche übertragen werden kann. l
Als die Grundlinie einer solchen Grenze erscheint auch nach F. die Amts-
bzw. Gericbtsgrenze in ihrer ältesten kartographisch greifbaren Form
ebenso beim Niedersächsischen Atlas; auch im Königreich Sachsen wird man
nach einer mündlichen Äußerung Herrn Professor Kötzschkes wohl ebenfalls
diese Grenzen zu den entscheidenden für die Atlaskarten machen —, also
die sich im 15./16. Jahrhundert als Ergebnis darstellenden Obergerichts-
grenzen. Die voraufgehenden Zustände der Rechtskreuzung, z. B. Vogtei
ohne Blutbann und ohne Grundrechte, dann mit sämtlichen grundherrlichen
Rechten, schließlich mit höherer ‚Gerichtsbarkeit nach Trennung des Burg-
friedens aus dem umfassenderen Hochgerichtsverband (so im Burgfrieden,
späteren Amte Veldenz, — 1327, 1327, 1539), oder die verwickelteren Ver-
hältnisse, sobald eine besondere Weiterbelehnung erfolgt ist, aber Gerichts-
und Grundrechte vorbehalten oder in anderer Hand waren (so z.B. im
Ostertal), — werden jedoch in einer bewertenden Unterscheidung darzustellen
sein. Es fragt sich in der Tat, ob der Besitz der Hochgerichtsbarkeit allein
ausschlaggebend zu einer territorialen Charakteristik sein soll. Danach wäre
z. B. der Burgfrieden Veldenz nicht vom Hochgericht Bernkastel in Trier zu
trennen, bis ca. 15391 In dem von F. als Musterbeispiel gewahrter Einheit
der Verfassung beschriebenen Eßweiler Tal war der Rheingraf Herr des Blut-
bannes, neben einem gemeinschaftlichen Hufengericht der 14 Lehnsherren,
der alleinigen Grund- und Zehntherren, und neben der Bedepflicht fast sämt-
licher Eingesessenen in die Veldenzer Pflege zu Hundheim oder Nerzweiler.
Allein durch den ersten Punkt sind doch die Verhältnisse nicht genügend
bestimmt beschrieben. Man lese z. B. auch die Urkunde von 1387 daraufhin,
was alles zu einer erschöpfenden Inhaltsangabe des territorialen Besitzes
gehört. Und fassen wir die Aufgabe ganz bestimmt, so kann doch eine
historische Territorialkarte die territorialpolitischen Zustände an den
Grenzgebieten in ihrer Auseinandersetzung nicht unbeachtet lassen. So daß
110 Kritiken
also eine solche Karte nicht ein Hilfsmittel zu solchen historischen Unter-
suchungen, sondern deren schließliches Ergebnis in sich begreifen wird.
Sobald man genauer auf die Rechtskreuzungen eingeht, genügen nicht die
Gemarkungsgrenzen als Hilfslinien. Ganz abgesehen davon, daß die im all-
gemeinen geltende Auffassung der Gemarkung als durchlaufender Linie
in F.’s Arbeit stark korrigiert wird. F. gibt die Burgfriedens-, bzw. Gerichts-
und Amtsgrenzen ausführlich wieder. (Amt Veldenz: 15. Jahrhundert, 1558,
1777. Amt Lichtenberg 1585/88 eine Gesamtbeschreibung, unter Bezug
auf ein Exemplar von 1600. Von den Teilen: Remigiusland (1330, 1357),
1541; aus dem Ostertal das Gericht zum Saal 1487, derer zum Lewenstein
1538, das „Königreich“ 1491, das Gericht Baumholder 1570/71 aus „eim
alten Gerichtsbüchlin“, das Rohrbacher Gericht 1581. Ferner das Eßweiler
Tal 1515.) Er projiziert die Angaben auf die modernen Gemarkungsgrenzen,
und zwar, da er nur die Grenzen der eben genannten Gerichte verfolgt, kommt
nur ein Teil der Gemarkungen in Betracht. Doch handelt z. B. die Baum-
holder Amtsbeschreibung (1570/71) von allen einzelnen Ortschaften und
ihrer Zubehör. Für eine präzisere Erfassung des Begriffs „Gemarkung“
springt genügend heraus. Das Wichtigste — diese Warnung kommt für die
Arbeit am niedersächsischen Atlas nur zurecht!! —: etwa zu versuchen, auf
Gemarkungslinien Gerichts- oder Amtsgebiete zusammenzusetzen, ist
durchaus verfehlt, verwirrt nur und führt von dem eigentlichen Problem ab,
Im Gericht Baumholder waren nur der Flecken und 5 Ortschaften mit rein
landesfürstlichen Untersassen innerhalb des, Gerichts B.; 5 Ortschaften hatten
eine Mischung der fronpflichtigen Hintersassen, 1 war nur adlig, doch ge-
hörten sie vollzählig zuın Gericht B.; bei 3 dagegen trennte die Gerichtsgrenze
die Ortschaft selbst, so daß sie zu 2 Gerichten gehörte. Daß sie trotzdem
„eine Gemein“ bildeten, wird betont und der beschriebene „Bezirk des
Zehenden“ und der „Weidgang“ umfassen das Ganze. 1x 3 und 2 x 2 der
Ortschaften gehören ferner ebenfalls als Gemeinde und nach diesen Grenzen
zusammen. Es sind also 11 Gemeinden, davon 3 zweiherrisch bzw. in 2 Ge-
richten. Von F. wird als „Gemarkung“ der „Weidgang“ angesprochen.
Dieser und der Zehntbezirk sind zumeist als identisch beschrieben. Nicht
immer: einmal 2 Beschreibungen (Rulsberg) und einmal sehr zersplitterte
Zehntgrenzungen neben dem Weidgang (Thal Lichtenberg). Die Zugehörigkeit
der Waldungen ist nicht einwandfrei erkennbar. Sie werden bei jedem Orte
einzeln mit Besitzer beschrieben. Es fragt sich: sind sie — was wahrschein-
licher ist — in den Weidgang einbezogen, so auch dann die nicht als Ge-
meinde-, sondern auch in Einzelbesitz (der „Erben“) oder dem auswärtiger
Besitzer, so daß also keine einheitliche Gemarkung besteht? Oder sind sie
nicht einbezogen, dann würde der betr. Gemeindebesitz eben an der Ge-
1 3. Jahresbericht der Histor. Kommission S. 12.
Kritiken 111
markung fehlen, sie also auch so nicht einheitlich sein. Sehen wir zum Schluß
kurz auf die oben genannten Gerichts-Grenzbeschreibungen — einzelnes zu
bringen würde zu weit führen —, so bestätigen sie nicht nur häufig das Ab-
weichen der jetzigen Gemarkungen von jenen Grenzen und deren Kreuzung
durch damalige Ortszugehörigkeiten, sondern die Tatsache tritt besonders
hervor, daß das mit wenigen Ausnahmen durchgängige Fehlen einer Bezug-
nahme auf die Ortschaften und deren , Gemarke“ die damalige Unmöglichkeit
einer solchen linearen Auffassung der Gemarkung beweist. Terrainangaben,
FluBläufe, die Straßenzüge und die Strecken, welche event. „vermarkt“ sind,
diese waren anzugeben.
Die „Marcke“ oder das „Gemarke‘ wird doch wohl ursprünglich ein
Begriff der Zugehörigkeit ohne strenge Lokalisierung gewesen sein. Erst
durch die nach und nach erfolgende Vermarkung und Besteinigung der Gren-
zen kam es zur jetzigen Gemarkung. Darauf stoßen die Quellenangaben in
F.'s Untersuchung. Und die in der Territorienbearbeitung vorwärts-
führende methodische Linie geht trotz Ed. Richters ursprünglichem Bedenken
(M. I. ö. G. Erg.-Bd. 1,1885, S. 594) nur durch die Aufklärung aller ein-
zelnen Besitzverhältnisse, soweit es die Quellen gestatten.
Göttingen. G. H. Müller.
Hans Spangenberg, Vom Lehnstaat zum Ständestaat. Ein. Bei-
trag zur Entstehung der landständischen Verfassung (Historische Biblio-
thek, herausg. von der Redaktion der Hist. Zeitschr. Bd. 29). München
und Berlin 1912, R. Oldenbourg. XII u. 207 S. 80. M. 6.—.
Studien vornehmlich zur älteren Verwaltungsgeschichte der deutschen
Territorien, insbesondere der Mark Brandenburg und des Fürstentums
Osnabrück, haben den Verf. dazu angeregt, in der vorliegenden Darstellung
ein anschauliches Bild des geschichtlichen Werdegangs der landständischen
Verfassung zu entwerfen. Das Wesentliche der Aufgabe bestand darin, die
Ubersichtlichkeit nicht verloren gehen zu lassen, und die Lösung in diesem
Sinne ist gelungen. Der Verf. betont mit Recht, daß der noch immer sehr
fühlbare Mangel an einer genügenden Zahl von Monographien einzelner
Territorialverfassungen noch nicht die Inangriffnahme einer umfassenden
Geschichte der deutschen Landstände ermöglicht, die das recht umfangreiche
818 Seiten umfassende Werk Fr. Wilh. Ungers aus dem Jahre 1844 ersetzen
könnte. Immerhin aber hat sich die einschlägige Literatur seit dieser Zeit
derartig vermehrt, und die grundlegenden Anschauungen haben sich in dem
Maße gefestigt, daß Spangenbergs zusamınenfassende Darstellung als Einfüh-
rung in den Stand der heutigen Forschung einem Bedürfnis abhilft. Indem
der Verf. daneben eigene ausgiebige Untersuchungen zugrunde legt, entwirft
er etwa folgendes Bild: Die Emanzipation der Stände von der landesherr-
lichen Gewalt vollzieht sich in der Zeit vom Ende des 13, bis ins 14. Jahr-
112 Kritiken
hundert. Die den Lehnstaat vernichtende privatrechtliche Behandlung der
Staatsinteressen und die Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind
die Ursache der landesherrlichen Niederlage. Das Mittel, dessen sich die
Stände zur Erwerbung der Macht bedienen, ist vornehmlich das Steuer-
bewilligungsrecht. Während aber im 14. Jahrhundert der Landesherr nur
mit einzelnen Gruppen zur Bewilligung von Steuern verhandelt, legt er im
15. Jahrhundert bei immer steigenden finanziellen Bedürfnissen dadurch das
Fundament für die Wiederherstellung seiner Gewalt, daß er ständisebe Be-
willigungen „in korporativem Verein“, d.h. durch Landtage herbeiführt.
Sobald der Landtag eine dauernde Einrichtung geworden ist, ein Zustand, der
im Laufe des 15, und 16. Jahrhunderts eintritt, ist die landständische Ver-
fassung vollendet. Zur verfassungsmäßigen Wirksamkeit der Landtage muß
von seiten des Landesherrn die Durchführung des Mehrheitsgrundsatzes
und der Vertretungskompetenz erfolgen. Die Vertretungskompetenz weniger
Stände für das ganze Land führt also ihren rechtlichen Ursprung auf die
landesherrliche Gewalt zurück und ist von dieser vornehmlich im Interesse
der Steuerbewilligung geschaffen worden. Die landständische Verfassung
ist ein Erfolg des Fürsten gewesen, der die Stände zwang, zugunsten der
Allgemeinheit ihren Freiheiten und Privilegien zum Teil zu entsagen, und
sie so zu staatlicher Gesinnung erzogen hat. Die Zeit, in der die Verfas-
sung entstand, ist die Übergangszeit zwischen der Ständeherrschaft und der
Entstehung des absoluten Staates, und zwar gilt als terminus post quem die
Bewilligung allgemeiner Landessteuern.
Die leitenden Sätze Spangenbergs gipfeln demnach in der Feststellung,
daß die landständische Korporation als rechtlich anerkannte Vertretung des
Landes eine Schöpfung des Landesherrn gewesen ist, daß diese Schöpfung
erst zum Zwecke der regelmäßigen Steuerbewilligung erfolgte (S. 148) und
daß das Kriterium der vollendeten Verfassung die dauernde Einrichtung des
Landtages ist. Aber einmal kann cine Verfassung, auch ohne daß sich schon
feste Geschäftsformen wie periodische Berufung des Landtags ausgebildet
haben, tatsächlich vorhanden sein, d. h. es kommt, jedenfalls für den Histo-
riker, nur auf die faktisch bestehende Beschränkung der Rechte des Landes-
herrn an. Auch die Erzielung der gemeinschaftlichen Bewilligung allgemeiner
Landessteuern durch die Stände kann nicht als sicherer Termin der Voll-
endung der Verfassung gelten, denn in den Territorien von Trier und Württem-
berg haben gerade die vom Landesherrn geforderten allgemeinen Landes-
steuern, statt einigend zu wirken, einen so wichtigen Träger der Verfassung, wie
die Ritterschaft, zu völligem Austritt aus dem Territorialverband geführt. Was
sodann die Initiative des Landesherrn angeht, so ist in vielen Fällen statt förm-
licher Verleihung von Korporationsrechten durch den Landesherrn nur ein
passives Sich-Fügen des Landesherrn in eine gewohnheitsrechtliche Entwick-
lung festzustellen. In den schlesischen Erbfürstentümern sind es im 15. Jahr-
Kritiken 113
hundert zuerst die Stände gewesen, die vor die Notwendigkeit gestellt, sich selber
und damit das ganze Land ohne Hilfe des Landesherrn zu schützen, zur Ab-
haltung periodischer Versammlungen und zur Erhebung allgemeiner Landes-
steuern geführt worden sind. Die rauhe Not hat hier dasselbe bewirkt, was
anderswo der Landesherr vollbrachte. Daß nur die an militärischer und fi-
nanzieller Kraft starken Stände sich versammelten, führte dort schon damals
zu einer vom Landesherrn weder bestrittenen noch sanktionierten Ver-
tretungskompetenz. Die Fülle des geschichtlichen Lebens läßt nun einmal
die allgemeine Gültigkeit weniger scharf formulierter Leitsätze nicht zu.
Die Zeit, in die Sp. die Vollendung der landständischen Verfassung setzt,
kann mit größerem Recht als die den absoluten Staat einleitende Periode,
d.h. als die Zeit des beginnenden Niedergangs der ständischen Verfassung
bezeichnet werden. Die Verfassung macht nur in ihrer inneren Ausgestaltung
noch bedeutsame Fortschritte, von denen namentlich die Ausbildung des
Landesältestenamts künftiger Würdigung harrt. Man wird deshalb daran
festhalten müssen, daß eine landständische Verfassung tatsächlich, wenn auch
vielleicht hoch nicht schematisch staatsrechtlich in dem Augenblick eintritt,
sobald die Rechte des Landesherrn durch die Initiative der Stände eine
dauernde Beschränkung erleiden, mag auch eine festere Geschäftspraxis noch
nicht nachweisbar sein.!
Im einzelnen ist zu S. 136 zu bemerken, daß Karl IV. doch wohl ständische
Einungen in der Goldenen Bulle verboten wissen wollte, denn im gleichen
Jahre, am 4. April 1356, ordnet er in einer zu Prag ausgestellten Urkunde
als künftiger Erbherr von Schweidnitz-Jauer an: „daz die man, ritter und
knechte und burger derselben lande, stete und weichpilde keine eynunge an
urloup, rate und wizzen ires erbherren hoher machen sullen noch mugen, denne
zu dreizzig schillingen“.
1 Dieser Unterschied in unserer Auffassung erklärt es auch, warum Sp. in
seiner Besprechung meines Buchs über die landständische Verfassung von
Schweidnitz-Jauer (Histor. Zeitschr. Bd. 111, S. 249) die Schilderung der
Entwicklung dieser Verfassung im Kampf zwischen Fürstentum und Ständen
vermißt. Nach meinen Quellen ist die Verfassung schon im 14. Jahrhundert
vollendet, und der zu Ende des 15. Jahrhunderts neu einsetzende Kampf wird
von mir nur als Zeichen ihres Niedergangs behandelt. Sp. dagegen sieht in
diesen neuen Kämpfen nur die Periode der Vollendung der Verfassung, ist aber
damit offenbar durch moderne staatsrechtliche Anschauungen beeinflußt. Die
Geschichte der allgemeinen Landessteuern ist für Schweidnitz-Jauer während
des 15. und 16. Jahrhunderts gemeinsam mit der von Gesamtschlesien, und
diese Geschichte hat Rachfahl in seiner Organisation der Gesamtstaatsverwal-
tung Schlesiens vor dem Dreißigjährigen Kriege ausreichend behandelt. Die
von mir aus Rachfahls sowohl, wie aus eigenen Untersuchungen (S. 12, 21,
127.) gezogenen Schlußfolgerungenen hat Sp., soweit er sie gelesen hat, nioht
bestritten, und er hätte sie, soweit er sie vermißt, auf S. 127 lesen können.
Histor. Vierteljabrschrift. 1914. 1 8
114 Kritiken
Ferner würde es (vgl.. S. 144) von hohem Interesse sein, zu untersuchen,
ob im Osten während des Mittelalters die Bevölkerung des flachen Landes in
der Tat regelmäßig im Hintersassenverhältnis gestanden hat. Nach Bei-
spielen aus Schweidnitz-Jauer, Oppeln- Ratibor und Steiermark zu schließen,
hat es im Mittelalter zahlreiche Besitzer von Schützenlehen gegeben, die
weder ritterlich noch auch einer lokalen Obrigkeit untergeben, direkt dem
Gericht des Landesherrn unterstanden haben. Daß diese wenigstens in
Schweidnitz-Jauer ursprünglich ihrer unmittelbaren Stellung wegen land-
tagsfähig gewesen sind, ist ein Beweis für die alte militärische Grundlage der
Landstandschaft.
Ein mit Dank zu begrüßendes umfassendes Literaturverzeichnis und ein
Ortsnamenregister beschließen die vortreffliche durch Scharfsinn und Fleiß
sich auszeichnende Darbietung.
Düsseldorf. G. Croon.
Axel Albrecht Freiherr von Maltzahn, Die 4096 Ahnen Seiner
Majestät Kaiser Wilhelms II. Berlin 1911, Vossische Buehh. M. 80.
Während noch vor wenigen Jahren ein Dornröschenschlaf die praktische
Genealogie gefangen hielt und speziell die Ahnentafeln ganz vernachlässigt
schienen, ist seit der Jahrhundertwende eine fast unheimliche Produktivität
zu bemerken. Große Ahnentafelwerke entstanden. Rollers badner Tafeln,
die, obzwar gelegentlich anfechtbar, dennoch das Verdienst eines Bahn-
brechers beanspruchen, Kekules und Dungerns prächtige Sammelwerke, um
nur die wichtigsten zu nennen, die Ahnentafel des österreichischen Thron-
folgers und das nachgelassene Werk des Grafen Jan Drohojowski dürften
wohl die markantesten Erscheinungen dieser Art sein.
Leider scheint die erfreuliche genealogische Renaissance, die allenthalben
zu bemerken ist, auch unberufene Elemente zu veranlassen, ihre Elaborate
einem Laienpublikum zu unterbreiten, das noch lange nicht in genealogischen
Angelegenheiten genug Erfahrung besitzt, um die Spreu vom Weizen zu son-
dern.
Zu den Unberufenen gehört, trotz seiner Berufung ins Heroldsamt zu
Berlin, der Freiherr Axel Albrecht von Maltzahn. Sein vorliegendes Werk
bildet eine schwere Kompromittierung der genealogischen Wissenschaft
unserer Tage. Energisch muß daher auf rechtzeitige Kritik der jüngsten
Riesenahnentafel gedrungen werden, um zu verhindern, daß eine so gänz-
lich mißglückte dilettantische Arbeit von Nichtgenealogen als Orakel zu Rate
gezogen werde und zu falschem Nimbus gelange.
Die Ahnentafel Kaiser Wilhelms gehört zu den schwersten Aufgaben,
die einem Genealogen gestellt werden können, ohne gründliche historische
und archivalische Studien, ohne Kenntnis des Russischen ist sie überhaupt
nicht zu bewältigen.
Kritiken 115
Wenn der Autor dennoch den Mut fand, sein Werk zu veröffentlichen
und mit einer stolzen Vorrede zu versehen, verliert er das Recht auf Scho-
nung, das man sonst gutgemeinten Dilettanten zubilligt.
Maltzahns Buch ist nun leider gleichfalls nur eine vollständig wertlose
Dilettantenarbeit, die von jedem Fachgenealogen binnen acht Tagen aus
den gebräuchlichsten Handbüchern zusammengeschrieben werden könnte,
sie bringt nichts Neues, kennt viele standard works der Genealogie über-
haupt nicht, von Durcharbeitung der Spezialliteratur ist ebensowenig die
Rede als von archivalischen Studien. Notorische Fakten aus der Genealogie
hochberühmter russischer Familien sind Maltzahn unbekannt. In seiner Ein-
leitung verrät er das völlige Fehlen jeder theoretischen Kenntnisse über
Ahnenverlust usw., eine Übersicht über seine Resultate ist nicht einmal
versucht, das Werk entbehrt jeden Quellenbelegs, den heute eine ernst zu
nehmende Arbeit aufweisen muß, ausländische Namen sind meist falsch ge-
schrieben, nicht einmal das Ahnenbezifferungssystem Kekules hat sich der
Autor zu eigen machen können. Nimmt man noch dazu, daß der Druck
ungewöhnlich fehlerhaft ist, daß es von Druckfehlern wimmelt, ja daß sogar
Filiationen falsch sind, so wird man wohl als Gesamturteil über das Werk
des Freiherrn von Maltzahn feststellen können: Eine ungewöhnlich schlechte
Dilettantenarbeit.
Dieser für den Autor nicht sehr schmeichelhaften These sollen nun im
folgenden die Beweise geliefert werden. Nur der Umstand, daß so schwere
Anwürfe felsenfest begründet werden müssen, zwingt mich, dadurch die
Besprechung in eine sonst dem Werke gar nicht zukommende Länge zu ziehen,
zugleich aber auch die Hoffnung, daß mehrere meiner Korrekturen den Lesern
von Nutzen sein können.
Dennoch lege ich mir Beschränkung auf, und habe nur erstens überhaupt
jene Personen durchgeprüft, die auch in der Ahnentafel des Erzherzog Franz
Ferdinand vorkommen, zweitens die Filiationen untersucht, soweit ich dies
ohne archivalische Studien konnte; ein Mehr hätte fast eine Neuherausgabe
der Tafel bedeutet. Und von dem Gefundenen begnüge ich mich einen Ex-
trakt vorzuführen, bemerke jedoch, daß weitere ale und Omissa in
meinem Besitz sind.
Einleitung: Absatz 5: Titulaturen wegzulassen ist mit Einfachheit nicht
zu entschuldigen. Durch das ganze Werk weiß man, ohne über die gründ-
lichen Kenntnisse des Freiherrn von Maltzahn zu verfügen, nie, ob die be-
treffende Person Herzog, Fürst, Graf oder sonst etwas ist.
Absatz 6: Wenn die Daten wirklich im neuen Kalender gegeben wären,
wäre dies sehr erfreulich, leider stehen im unen WIFTDATEH Durcheinander
alter und neuer Kalender nebeneinander.
Absatz 8. Hier verstummt nn der stupenden Unbelesenheit des
Autors jede Kritik.
116 Kritiken
Absatz 11: Die Berechnung des Ahnenverlusts ist, wie schon erwähnt,
ganz unrichtig.
Die folgenden Absätze sind überflüssig. Fehlend werden Übersichten
über die rationale Zusammensetzung empfunden.
Register: Infolge der ungeschickten Ahnenbezifferung sehr umständ-
lich und mit Doppelzahlen (Tafel und Nummer) überlastet.
Literaturverzeichnis: Zeigt die allzugroße Bescheidenheit des Autors
in der Benutzung der Literatur. Für ein Werk wie dieses 80 benützte Vor-
arbeiten! (Für meinen zweiten Band der Thronfolgerahnentafel mußte ich
bis jetzt etwa 1400 Publikationen zu Rate ziehen.)
Quellenbeleg: fehlt, ein Hauptfehler des Werks, das dadurch jedes
wissenschaftlichen Wertes entbehren muß.
Nun möge ein Auszug aus der Liste jener Filiationen und Daten folgen,
die ich bei der im oben erwähnten Umfang vorgenommenen Prüfung als un-
richtig oder unentschuldbar fehlend feststellen konnte. (X = geboren,
oo = vermählt.)
Tafeln: II. 43 f 3. März 1568. — 49 x vor 12. April 1508. — 51 oo 29. Ok-
tober 1525. — 60 x 7. Dezember 1541. — 61 x 5. Dezember 1542, o
29. April 1565. — 65 x Mitte 1526, f 27. Jänner 1546. — 79 o August
1538. — 81 x Ende Mai 1466. — 84 f 24. August 1522. — 85 x 1489/1496,
00 1. Dezember 1514. — 87 oo nach 9. Juni 1526. — 89 oo 26. September
1534. — 93 t nach 21. Juli 1563. — 94 x 5. Oktober 1521. — 95 0013. Juli
1545. — 96 x 15. September 1468. — 103 x Anfang 1488, oo 21. Novem-
ber 1509. — 120 x 21. September 1516, f 4. September 1571. — 121
x 8. Oktober 1515, f 7. März 1578, oo 6. August 1544. — 123 oo 16. Juni
1538. — III. 29, 58, 116 Belle ville, nicht Belleyeuille. — 590010. März 1576.
— 31, 62, 124 Gaillard, nicht Goulard. — 118 Tarquez, nicht Tarquesse. —-
119 dieses Maltzahn unbekannte Quartier hat zu lauten: Susanne von Midy.—
124, 125 wohl fal che Quartiere, richtig Wilhelm Gaillard und Leonie von
Pompadour. — IV. 9 œ 30. März 1569. — 75 oo Ende August 1486. —
91x vor 24. Juli 1485. — 97 x 14. September 1485. — 106 x 1500. — 108
+ 28. Mai 1513. — 109 oo 14. August 1492. --- 1110011. September 1497,
t 1539. — 117 oo 6. Oktober 1510. — 121 x November 1475, f 1521.
— 123 oo 18. Jänner 1512 (sonst wäre Margarethe Lewenhaupt ein Ba-
stard!). — V. 21 x 20. März 1550. — 43 x (nach 27. Mai) 1518. — 60
t 17. Juni 1607. — 62 x 29. August 1600. — 63 f 30. Juni 1606, co 7. De-
zember 1572. — 73 x 28. September 1511, t nach 3. Juli 1577. —-
87 Margarethe von Brandenburg: falsches Quartier! Soll richtig heißen: Ama-
lie von der Pfalz, X 25. Juli 1490, f 6. Jänner 1525, oo 12. Juni
1513. — 97 x 14. März 1523. — 99 x nach 6. September 1533. — 105
x zwischen November 1522 und 14. Jänner 1523. — 120 f Oktober
1548. — 121 f 17. März 1594. — 127 f 21. August 1572. — VI. 31 x 1600. —
63 oo 24. Juni 1592. — 111 x 1506, f nach 5. Oktober 1554. — 124
x 18. August 1522, f 18. Juli 1586. — 125 als Mutter Wilhelms von Mans-
feld ist wohl Katharina von Gleichen X 21. Dezember 1548, f 19. Februar 1601,
Kritiken 117
oo 30. August 1570 anzusehen, doch steht dies nicht fest.— VII. 47 x 22. Sep-
tember 1555, oo 10. September 1575. — 92 x 1517. — 93 x 1516. — 94
x 1. September 1566. — 95 t 1583. — VIII. 7 x 14. März 1615, oo 10. De-
zember 1637. — 13 x 1571, f 27. August 1608, oo 1. Dezember 1589. —
49 oo 10. Juli 1522. — 65 X 30. Juni 1480. — 89 f März 1529, oo 27. Sep-
tember 1517. — 90 x 1471, f 17. Juni 1516. — 91 x 1470, f 12. Februar
1517. — 92 f Ende 1512. — 93 f Sommer 1549, oo 19. Jänner 1507. —-
94 f 22. September 1555. — 96 x 22. August 1468, oo (vor 20. Februar)
1490. — 97 f 17. Mai 1505. — 108 x Dezember 1466. — 109 x 9. August
1487. — KX. 73 oo vor 19. Juli 1520. — 75 x (nach 9. Oktober) 1515. —
77 + 12. November 1559 (kann doch nicht gut vor der Geburt ihres Kindes
sterben); oo 22. Mai 1539. — 78 f 15. März 1549. — 79 f Ende Mai 1586,
00 5. September 1528; richtige Schreibweise: Stainville. — X. 67 x 1435,
7 24. August 1497, oo (nach 11.) November 1451. — 80 0023. November
1423. — 119 f nach 9. Juli 1513, wohl noch in diesem Jahre, O 9. Juli
1453. — 120 oo 15. Jänner 1475, f 1528. — 121 f 6. April 1477. — 123
oo 1457. — 125 oo 30. Juni 1471, f Jänner 1512. — 126 f 13. März 1491.
— 127 f nach 1531, O0 29. Juni 1488. — XL 48 x 13. Jänner 1482, oo
20. September 1505. — 51 oo vor 29. März 1506. — 64 x 30. Novem-
ber 1473. — 67 Rieneck, nicht Rheineck. — 96 + 29. November 1493. —
97 x 1415/22, f 20. Jänner 1455. — 98 zwischen 26. Mai und 20. Au-
gust 1466. — 99 oo nach 4. September 1452. — 102 f 17. Oktober 1495.
— XII. 25 x 8. April 1563, oo 8. März 1582. — 72 x August 1461. — 97
oo 22. Mai 1503. Zu den Pallant 27, 54, 108 wäre zu vergleichen Schotel:
Floris I en II von Pallant, Arnheim 1846. — XIII. 66 x 1442, f 24. März 1531.
— 67x 1452, f 1. August 1529, oo um 1480. — 70 x 1442/48, f nach
21. Mai 1520. — 71 f vor 1523, oo 26. Jänner 149. — 81 x 12. Oktober
1514. — 82 x 1492/1500, f 5. Februar 1570. — 83 x 10. Juni 1517, oo
6. Dezember 1532. — 92 x 18. Juni 1480. — 93 +4. Februar 1559. — XIV. 32
x 15. Dezember 1540, } 13. März 1593. — 64 x 25. Februar 1498. — 65
t 30. Jänner 1553. — 66 f 1553. — 67 t 1595, oo 17. Februar 1539 (auch
diese Dame kann nicht gut 14 Jahre vor der Geburt ihrer Tochter Ursula ge-
storben sein). — 68 } 1572, Vermählungsjahr kann nicht stimmen, sonst wäre
sein Sohn 14 Jahre vor der Trauung geboren! — 69 f 1573. — 82 x 14. No-
vember 1500. — XV. 12 f 4. April 1657, 13 f 30. Juni 1632 (hier reduziert
Maltzahn nicht, wie auch sonst öfter). — 26 f 1626. — 27 oo Februar 1600.
— 54 x 15. Jänner 1538. — 107 oo 13. August 1553. — 113 x 7. Jänner
1547. — Die höchst unvollständige Ahnentafel von 5 wäre mit reichlichen Daten
aus folgenden Arbeiten zu versehen: Schannat, Eiflia illustrata II, 2, 31ff.;
499 ff.; Seiffert: 24 florierende Familien 14ff.; Hormayrs Archiv 1826 (Schlik)
und Jahrbuch Adler 1886. — XVI. 72 x 1504. — XVII. 43, 86 reichliche
Angaben in Hormayrs Taschenbuch 1829, 19ff.
XXL Maltzahn kennt den Geburtsnamen, Rabe, Katharinas nicht, ebenso-
wenig deren Eltern. Über diese Fragen existiert eine reiche Literatur, aus
der einiges bei Ungeiop". S. 222 angeführt ist. Überhaupt hat Maltzahn keine
Idee von russischer Geschichte und deren Literatur.
118 Kritiken
Daher nimmt es uns nicht wunder, daß er die ganzen Vorfahren der Carin
Natalie Narischkin nicht kennt. Die gioße Zahl von Monographien über diese
berühmte russische Familie findet sich bei Ca Bea01% S. 182 auszugsweise ver-
zeichnet.
Nicht minder rätselhaft bleiben dem Autor die Streschnew, ebenso die Sche-
stow (die Chestof genannt werden), sogar die Gorbatij-Schuiskij sind für Mal-
tzahn nicht näher bestimmbar. Die ganzen russischen Romanowgenealogien
sind ihm fremd. Die Ahnentafel Annas hätte aus jedem russischen Konver-
sationslexikon schon erheblich ergänzt werden können, und unter Hinzu-
ziehung einiger standard works, etwa Xarcı.ıi. npeakn n NOTONETBO On
Pounuunn vb. Moskau 1864; Ionanonsm-Pocroneriä; Preckaa PogOchon-
Han Runra. endlich Herponn: IIcropig phon, peeraro MRopa"eTna
wäre es möglich gewesen, von den 111 Lücken der Tafel ca. 40—50 zu füllen.
XXIII. Ein ähnliches Mißgeschick wie über den Ahnen Annas von Rußland,
waltet über denen der großen Katharina II. aus dem Hause Anhalt, ihre Groß-
mutter, die zur Reichsfürstin erhobene Christiane Elconore von Zeutt ch bildet
für den Freiherrn von Maltzahn ein schweres Hirdernis. Ihm fehlen drei Ahnen
der 32er und 30 der 64er Reihe. Auch hier hätte dif Spczialliteratur viel
Neues geboten, unbedingt wäre aber das Dresdner Archiv, anstatt des An-
halter zu Rate zu ziehen gewesen, aus dessen reichhaltigen Personalakten ohne
Zweifel alle Lücken zu füllen wären. Daß der Autor sogar König, Mans-
berg und Peccenstein, die wichtigsten Sammelwerke über sächsischen Adel
nicht kennt oder nicht benutzt hat, ist einfach. unbegreiflich.
XXV. Hier wäre für die Daten der Ahnentafel von 4 reiche monographische
Literatur heranzuziehen gewesen, so statt vieler: Plancher (für die Rye):
Richette, Histoire de la maison de Tournon; Richardson (für Merode);
Goethals, Histoire de la maison de Hornes. Brüssel 1848; Scohier, Genealogie
de Croy. Brüssel 1589 (Exemplar in München, wohl Unikum in Deutschland);
Leroy, Chronologie des ducs de Croy 1790, sogar Bödicker, Haus Arenberg bleibt
unbenutzt. Über die Helfenstein wären Kerler und vor allem Gabelkhovers
Stuttgarter Manuskripte zu vergleichen.
Gänzlich unzureichend sind die böhmischen Ahnen von 12. Hier kann ich
mich auf Einzelkritik nicht einlassen. Das reiche Material findet sich ja bei
Fibrts Bibliographie. Über die Berka die schöne Abhandlung in den Mit-
teilungen des Vereins für Gesch. der Deutschen in Böhmen 1886—1888.
Bei den bisherigen Erratis und Omissis konnte ich wegen ihrer großen
Zahl nur auf die Quellen hinweisen, aus denen ihre Beseitigung leicht möglich
ist; nun wieder einige Detailkorrekturen.
21 x 8. Scptember 1603 (zeigt, daß von Maltzahn sogar Behrs Supplement
nicht kennt!). — 41 x 9. März 1563. — 123 x April 1512, f 23. Oktober 1579.
XXIX. Die Angaben über die schlesischen Ahnen sird natürlich ohne Ver-
wertung der Spezialliteratur, besorders der Leichenpredigten verfaft. Sehr
störend wirkt hier, wie auf anderen Tifeln, daß v. Maltzehn das Werk des
Sagittarius über die Grafen von Gleichen nicht kennt, aus dem zrhlreiche
Lücken zu ergänzen wären. Auf dieser Tafel kommt dies bei 43 und 86 zum
Ausdruck. Ferner macht sich hier (87) wie anderwärts die Unkenntnis der
Kritiken 119
berühmten hessischen Landergeschichte von Wenok bemerkbar, wo über die
zahlreichen Ahnen des Kaisers aus dem Edelherrngeschlecht der Plesse reiches
Material zu finden ist.
Einzelheiten: 41 x April 1580. — 59. oo Mai 1568 (Wutke also auch un-
bekannt!). — 66 f 7. Mai 1531 (Francke, Mansfeld gleichfalls nicht benutzt!).
— 67 1 8. September 1511, oo Anfang 1500. — 82 + nach 26. Februar
1534. — 103 falsches Quartier statt Dorothea von Colditz richtig Amalie
von Mansfeld x 1506, f nach 5. Oktober 1554, oo 1522. :
XXX. Diese Tafel ist wohl neben der russischen die schwächs‘e des ganzen
Werkes. Trotz der fa t unübersehbaren Literatur über die berühmten Ge-
schlechtern entstammenden österreichischen Ahnen des deutschen Kaisers hat
der Verfasser eine Ahnentafel der Dorothea Renate von Zinzendorff zusammen-
gestellt, die in der 32er Reihe vier falsche Quartiere enthält, wäh end die
leicht ermittelbaren Daten fast überall fehlen. Bei der Prüfung dieser Tafel
fand ich, daß v. Multzahn sogar „Wurzbechs“ 60 bänd'ges Hauptwerk über
österreichische Berühmtheiten nicht kennt! Im folgenden eine Auswahl von
ergänzten Lücken und Irrtümern.
12 x 1605, f 28. III. 1665 (nicht 1713). — 13 f 1646. — 24 x 27. De-
zember 1570, f 29. Jänner 1626. — 26 x 1570, f (vor 1. Juli) 1630.
—27tvor 1613, oo 15. Jänner 1596. — 48 x 9. Jänner 1541, 1 1577.
— 49 x 1551.— 52 x 9. Juli 1531, + 25. Oktober 1580. — 53 œ 10. Juni
1563. — 54 f 22. August 1584. — 96 x 1507, } 1552. — 98 falsches Quar-
tier. Statt Andreas Volchra richt'g Joachim von Volckra. — 99 falsches
Quartier. Statt Katharina von Liechtenstein richt g: Anna von Lappitz,
ou 1548. — 104 Xx 4. August 1482, f 18. August 1541. — 105 x (nach
25. M.i) 1493, 00 23. Jänner 1511, (nach 11. März) 1549. — 106 x 1514,
t 1569. — 107 f 1567, oo 1540. — 108 f nach 25. Jänner 1558. — 109
oo 26. Mai 1530. — 117 falsches Quartier. Statt Dorothea R’dler richt'g:
Apollonia Scheller. — 119 falsches Quartier. Statt Afra von Messenpeck
richtig: Clara von M:ssenbach. — 126 x um 1493, f 1. Juni 1540
(verrät Unkenntnis von Pichlers Aufsatz in der Vierteljahrsschrift des Herold !).
— 127 x 4. Juli 1500, f 17. Februar 1543, oo 1513.
Für die Ergänzung der übr'gen sehr umfarg”eichen Lücken in den Daten
verweise ich unter anderm auf folgende Werke: Feyfar, Herrn auf Nikolsburg.
1879. Czerwenka, Die Khevenhüller. Archiv für österr. Geschichte, XXIV.
33ff. Loserths Beiträge zur steir. Genealogie.
XXXL 119 das fehlende Quartier ist auszufüllen: Margarethe von Lai-
ming:n.
Auch hier müßte natürlich mehr Spezialliteratur herangezogen werden, so
die Aufsätze in der Carinthia 1852, im g’ornale araldico 1892; Rollers Mono-
graphie der Werdenberg im schweizer Handbuch, endlich das oberbayerische
Archiv 1871, S. 85ff. (Scala).
XXXIL 39 falsches Quartier. Richtig Katharina, nicht Anna von Hohn-
stein (zeigt die Unkenntnis von Hoches Geschichte von Hohnstein). — 64
1 17. November 1511. — 65 f zwischen 23. Juni und 2. September
1468, oo (vor 21.) Februar 1454. — 66 f 21. Dezember 1480. — 67
120 Kritiken
t vor 24. September 1524 (hier wie mehrfach Chestret de Haneffe unbe-
kannt). — 68 f 1525 (verrät Unbekanntschaft mit Posse, Siegel des Adels der
Wettiner Lande!). — 116, 117 vgl. Weidenbach, Grafen von Are 1845. Hier
wie anderwärts über die Grafen von Reinstein zu vergleichen Zeitschrift des
Harzvereins 25, 132ff.
XXXVIL 86 vgl. Dresser, Ungnadische Chronika 1607 und Carinthia 1836.
XXXIX. Hier fehlt besonders die Benutzung folgender Arbeiten: Kumar,
Geschichte der Familie Herberstein, 1816; Oberbayrisches Archiv 1888, S. 1ff.;
Verhdlgn. d. hist. Vereins für Niederbayern, 1892, S. 29ff.; (Preysing) sogar
Gebhardi ist Maltzahn unbekannt.
Eine Reihe von Unvollkommenheiten macht sich schließlich fast auf allen
Tafeln bemerkbar, so die vollständige Unkenntnis der landesgeschichtlichen
Spezialliteratur. Die thüringischen Grafen- und Dynastengeschlechter sind
höchst ungenau behandelt. Wahrscheinlich finden sich hier gleichfalls mehrere
Filiationsirrtümer; denn wenn ich auch aus der Literatur Maltzahn nichts Der-
artiges nachweisen kann, stimmen doch manche Daten bedenklich und lassen
vermuten, daß eine archivalische Forschung Maltzahns Angaben über
thüringische Filiationen vielfach umstoßen dürfte. Zum Schluß natürlich, wie
schon bemerkt: Polonica, Bohemica, Russica ignorantur et non leguntur!
So ließen sich der Errata und Omissa eine große Anzahl aufführen,
eine weitere Serie halte ich zurück, um meine schon allzu lange Rezension
nicht zu überlasten. Ich glaube aber wohl den Beweis für meine These ge-
liefert zu haben: v. Maltzahns Werk ist eine Dilettantenarbeit, vor dessen
Benutzung nachdrücklichst gewarnt werden muß.
Wien. Otto Forst-Battaglia.
Albert Waddington, Histoire de Prusse. T. I: Des origines à la
mort du Grand Electeur (1688). Paris 1911, Plon-Nourrit et Comp.
XII u. 594 S. 12 fr.
Für eine Erscheinung, die sich schon öfters in der deutschen Historio-
graphie gezeigt hat — ich erinnere nur an die Loyolabiographie des Prote-
stanten Gothein und die Calvinbiographie des Katholiken Kampschulte —,
dürfte das vorliegende Werk nach seiner Vollendung einen neuen Beleg lie-
fern: in diesem Fall ist es der Ausländer, der von persönlichen oder familiären,
sozialen oder religiösen Sympathien und Antipathien zu seinem Stoff freie
und ihm daher völlig unbefangen gegenübertretende Franzose, der die beste
preußische Geschichte verfaßt.
Wer die früheren Arbeiten Waddingtons nicht kennt und in der Einleitung
S. VI den Satz liest: „C'est par un travail incessant, par la ruse ou la violence,
par une conduite que les scrupules ne genaient guère, qu’ils (les Hohenzollern)
se sont peu à peu levés à la super&matie“, erwartet vielleicht ein Buch voll
gallischen Witzes und geistreicher Pointen gegen die sich mühselig empor-
arbeitenden märkischen Kurfürsten; das Gegenteil trifft zu. Frei von jeder
Kritiken 121
nationalen oder gar chauvinistischen Befangenheit, hat sich W. in liebevoll-
ster Weise in die dem modernen Franzosen doch wahrlich schwer verständ-
lichen Zustände und Bestrebungen der spätmittelalterlichen Jahrhunderte
und des Übergangs zur Neuzeit hineingearbeitet; er hat, was die Farben-
frische und Anschaulichkeit seiner Schilderung verrät, den Schauplatz der
von ihm behandelten Ereignisse aufgesucht, so vermag er charakteristische
Landschaftsbilder aus Ostpreußen und der Mark, aus Bayreuth und Ansbach
zu geben, er führt den Leser auf die Burg Zollern, die Plassenburg, die Cadolz-
burg, nach der Stadt Nürnberg usw.! In feinsinniger Weise nützt er die Por-
träts auf Geinälden und Grabplatten zur lebensvollen Charakteristik der Per-
sönlichkeiten aus. Die Quellen und die Literatur sind gründlich ausgeschöpft
worden, für die letzten drei Fünftel des Bandes, die Zeit des großen Kur-
fürsten, besonders für die Darstellung der inneren Zustände, hat W. bisher
unveröffentlichtes Aktenmaterial aus dem Berliner Staatsarchiv verarbeitet.
Daß er sich öfters kritisch gegen Droysen und andere preußische Historiker
wenden muß, ist selbstverständlich ; wie vorsichtig und unbefangen er verfährt,
beweist seine Stellungnahme zum Schwarzenbergproblem, sein relativ un-
günstiges Urteil über diesen Mann S. 235. Gegen W.s Darstellung ließe sich
im allgemeinen höchstens einwenden, daß sie etwas zu sehr nach alter Art
die Regenten in den Vordergrund schiebt und die Geschichte des Landes
zurücktreten läßt, mindestens bis 1640 hin. So liefert er für das 15. und
16. Jahrhundert eine Reihe vorzüglicher Biographien, aber, um nur ein Beispiel
herauszuheben, über die Geschichte der märkischen Städte in diesen beiden
Jahrhunderten ließe sich etwas mehr sagen, als er bringt.
Es ist nun an sich leicht, Einzelausstellungen an einem sechs Jahrhunderte
umspannenden Werke zu machen, ich tue es nur zum Vorteil einer Neuauf-
lage, die sicher nicht ausbleiben wird, und der wünschenswerten Übersetzung
des Buches ins Deutsche.
Die ersten 20 Seiten, die Schilderung der slawischen Zeit, der Germani-
sation und der Herrschaft der Askanier, bilden den bei weitem schwächsten
Teil des Werkes. Helmold (S. 4) schrieb seine Slavenchronik nicht um die
Mitte des 13. Jahrhunderts, sondern um 1170. Von wendischen Städten in
der Mark zu Beginn der Germanisation (S. 9) zu sprechen, geht nicht an.
S. 9/10 teilt W. die übliche Überschätzung der Bedeutung des Zisterzienser-
ordens für die ostdeutsche Kolonisation; das der völligen Welt flucht dieses
Ordens gemäße und im 12. Jahrhundert auch beachtete Verbot der An-
lage und Annahme von Zinsdörfern verhinderte diese Mönche, über die von
Den zur kursächsischen Niederlausitz gehörenden, erst 1815 an Preußen
gekommenen und zur Provinz Brandenburg geschlagenen Spreewald hätte W.
8. 3 deshalb nicht zur Zeichnung der märkischen Landschaft ohne weiteres
verwenden dürfen.
122 Kritiken
ihnen selbst bewirtschafteten Vorwerke hinaus einen großen Einfluß auf das
Wirtschaftsleben ihrer neuen Heimat auszuüben oder gar deutsche Bauern
nach dem Osten zu führen; im 13. Jahrhundert kauften sie zur Ausdehnung
ihres Großgrundbesitzes gelegentlich sogar deutsche Bauerndörfer aus. S. 13
ist die Charakteristik des Kurfürstenkollegs: vaguement constitué dè; le
12. siècle zum mindesten irreführend. S. 18 gibt W. eine falsche Erklärung
der Rolande. S. 26 wird Franken für die Zeit der Salier und Staufen als la
terre du roi par excellence et le foyer de l'esprit gibelin bezeichnet, die daran
anknüpfende Charakteristik des Nürnberger Burggraſenanits ist ebenso schief
wie dieser Ausdruck. Daß die Joachimica noch heute für gewisse Erbrechts-
fragen gilt (S. 83), trifft seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht
mehr recht zu. Der S. 95 erwähnte Friedrich II. von Liegnitz, der 1537 den
bekannten Erbvertrag mit den Hohenzollern schloß, war kein Säufer; W.
verwechselt ihn mit seinem Nachfolger Friedrich III. Die Begründung des
Geheimen Rats 1604 erfolgte nicht, wie S. 139 W. behauptet, aus einer stände-
feindlichen Tendenz; vgl. darüber jetzt Koser in der Hist. Zeitschr. Bd. 109
S. 88. Die S. 139 auf 60000 Köpfe angegebene Zahl der von König Ottokar
von Böhmen gegen die Preußen geführten Kreuzfahrer mag in den Quellen
genannt sein, ist aber sicher viel zu hoch gegriffen, dasselbe gilt von den Polen-
heer in der Schlacht bei Tannenberg S. 155. Für die Schilderung dieser
Schlacht hätten benützt werden müssen: Delbrück, Gesch. d. Kriegskunst,
Bd. III, S. 539 ff., Lohmeyer, Gesch. v. Ost- u. Westpreußen, Bd. 1, 3. Aufl.,
S. 352 (dieses Buch scheint W. überhaupt entgangen zu sein) und Werming-
hoff, Die Schlacht bei Tannenberg, Berlin, 1910. — S. 227 wird m. E. die
Bedeutung des holländischen Aufenthalts für den 15 —18 jährigen Großen
Kurfürsten in üblicher Weise überschätzt; als Maßstab für seine geistige Ent-
wicklung in jener Zeit kann sein Brief in den Forsch. z. brandenb. u. preuß.
Gesch. Bd. 16, S. 523/4 dienen. S. 253 beurteilt W. die Verhandlungen über
eine Ehe des Groben Kurfürsten mit der Schwedenkönigin Christine zu gün-
stig. S. 358/9 gibt er eine teils schiefe, teils falsche Darstellung über die
Entstehung des Landratsamts, die Bedeutung der Landreiter und die mär-
kische Stadtverfassung unter dem Großen Kurfürsten. Uberhaupt hätten
die Abschnitte über die inneren Verhältnisse durchsichtiger gestaltet werden
können, wenn die Entwicklung des Heeres an die Spitze gestellt und dann
die Rückwirkung der neuen Heeresorganisation auf die Verwaltung, das Steuer-
wesen usw. geschildert worden wäre. Die Darstellung der bäuerlichen Ver-
hältnisse S. 432 [f. weist mancherlei Irrtümer auf, sie ‚müßte ausführlicher
gehalten sein, vor allem hätte W. hier unbedingt die verschiedenen Terri—
torien scharf voneinander trennen müssen. Über die Persönlichkeit des Großen
Kurfürsten denke ich ein wenig anders als W.; ich gehe von der Auffassung
E. v. Meiers aus in seinem Buch: Französische Einflüsse auf die Staats- und
Rechtsentwicklung Preußens iin 19. Jahrhundert, Bd. II, S. 4: „Nicht Mili-
Kritiken 123
tär und Finar zen, sondern die alten territorialen Staatszwecke, Kirchen-
regiment und Justiz, haben, wie sich aus dem Testamente von 1667 ergibt,
bei ihm im Vordergrurde gestanden.“ Friedrich Wilhelm ist der Vertreter
eines Ubergar gszeitalters; den Reiz seiner politischen Persönlichkeit bildet
das Auſtauchen moderner realpolitischer Tendenzen, aber auch phantasti-
scher Zukunſtsträume neben den alten territorialstaatlichen Bestrebungen.
Die Darstellurg der äußeren Politik des Großen Kurfürsten wiederholt
natürlich, was W. wenige Jahre früher in seineni zweibändigen Werk: Le
Grand Elccteur Frédéric Guillaume de Brandebourg. Sa politique extérieure.
gesagt hat. |
Breslau. Ziekursch.
Martin Hobohm, Machiavellis Renaissance der Kriegskunst,
Erster Band: Machiavellis florentinisches Staatsheer, 436 S., gr. 8°.
Zweiter Band: Machiavellis Kriegskunst, 596 S. Berlin 1913.
Das vorliegende Werk verdankt seine Entstehurg dem Preisausschreiben
der Universität Berlin, das also lautet: „Die Angaben Machiavellis über das
Kriegswesen seiner Zeit, insbesondere das schweizerische, sind systematisch
zusammenzustcllen und auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen.“
Auf breitester Grundlage suchte der Verfasser dieses Thema zu bewältigen,
so daß zwei umfangreiche Bände dieser, für die Kriegsgeschichte wichtigen
Darstellung entstanden sind. Der erste dieser Bände behandelt: Die floren-
tinische Heeresgründung, der zweite: Machiavellis Kriegskunst, so daß jeder
dieser Bände cin abgeschlossenes Ganzes bildet.
Die Werke des geistreichen, humanistisch gebildeten Staatsmannes der
Republik Florenz haben seit alten Zeiten die Aufmerksamkeit der Gebildeten
auf sich gelenkt, doch ist von den Forschern über die Kriegsgeschichte die
kritische Würdigurg nicht mit der wünschenswerten Schärfe bis ins Detail
durchgeführt worden. Dies ist erst jetzt in den vorliegenden zwei Bänden,
die auch die früheren Forschungen sorgfältig berücksichtigen, der Fall.
Im ersten Band bespricht der Verfasser die florentinische Verfas-
sung, Entstehungsgeschichte der Miliz, Machiavellis Militär-
denkschrift; sodann die Zentralbehörden, Heer und Volk, Befehlshaber im
Krieg und Frieden, Justiz und Politik, Schulung und Taktik der Infanterie,
Kavallerie und Felddienst. Einläßlich wird die Katastrophe von Prato
(1512) behandelt.
Das Hauptverdienst des florentinischen Staatskanzlers bestand — wie
Martin Hobohm richtig ausführt — darin, unter den denkbar schwierigsten
Verhältnissen das Söldnerheer, auf das sich bis 1494 die Regierung gestützt
hatte, durch eine Landwehr zu ersetzen. In Parteien zerrissen, von revo-
lutionär gesinnten Untertanen bedroht, in mißlicher Finanzlage lebend, sogar
von den Bundesgenossen zur Zeit der Not fast ganz verlassen, hatte Machia-
124 Kritiken
velli seine Reformen eingeführt. Hiebei konnte er sich nicht auf eine ziel-
bewußte starke Regierung stützen, da bei dem Mißtrauen und der Scheelsucht
der Florentiner dafür gesorgt war, daB kein geistig hervorragender Mann an
die Spitze des Staates treten durfte.
Sehr bezeichnend versichert in dieser Hinsicht Capponi: „Sie verstanden
wohl die Freiheit zu geben, aber nicht sie zu formen.“ — Dieses gegenseitige
Mißtrauen aller gegen alle war auch die Ursache, daß den Behörden, denen
die Lösung und Bewältigung schwieriger Aufgaben nur bei längerer Erfah-
rung möglich wird, eine ganz unglaublich kurze Frist der Wirksamkeit ein-
geräumt blieb, die jedes erfolgreiche Resultat vereitelte. So kamen auch un-
praktische Verordnungen zustande, die nur Verwirrung anrichteten. Während
anderwärts in Zeiten der Gefahr jeder Bürger zu den Waffen gerufen wurde,
sollten jene von Florenz sich nicht einmal auf den Straßen zeigen dürfen;
sie hatten ruhig zu Hause zu bleiben. Und als im Jahre 1512 ein schwaches,
von einem wenig berühmten Spanier geführtes Heer heranrückte, hielt der
Rat von Florenz in knauserigster Weise mit der Besoldung und ausreichenden
„Unterstützung der im hochwichtigen Punkte Prato gelegenen Truppen
zurück. So kam alles zu Fall.
Es ist begreiflich, daß die wieder zur Herrschaft gelangenden Medici die
erbärmliche Form der Republik änderten und so auch die von Machiavelli
eingeführte Militärorganisation beseitigten.
Der zweite Band ist der kritischen Würdigung des Militärschriftstellers
Machiavelli gewidmet. Dessen erstes Buch behandelt: Machiavelli
und Rom, das zweite: Die Soldaten der Renaissance, und zwar
mit Bezug auf das Reich, die Schweiz, England, Spanien, Italien und Frank-
reich; auch auf Türken und Mamelucken, wie auf Einrichtung des Lands-
knechtswesens und auf Soldatenschulung im allgemeinen. Das dritte Buch
ist der Kriegskunst der Renaissance gewidmet mit besonderer Berück-
sichtigung der Reform der Taktik durch Machiavelli.
Dieser sonst gewandte Schriftsteller nimmt in formeller Beziehung unter
den Humanisten Italiens nicht eine der hervorragendsten Stellen ein, obwohl
seine Originalität und sein Geist den Leser fesseln. Er ist auch nicht eine
durchaus kritisch veranlagte Natur, oder ein erprobter Krieger, vielmehr hat
edler Patriotismus seine rührige Feder beherrscht. Machiavelli ist gewisser-
maßen der Vorläufer Cavours, da seine Schriften durch den Hinweis auf die
Größe und den Rulım der alten Römer schon seine Zeitgenossen zur Gründung
eines einigen Italiens aufwecken sollten. Wie den meisten dieser Zeitgenossen,
so erschienen auch ihm die Volkstraditionen und die Erzählungen der alten
Klassiker durchaus unanfechtbar. Mit gleicher Leichtgläubigkeit nahm
Machiavelli beispielsweise die haltlosesten Angaben über die Bevölkerungs-
zahl Frankreichs und das Einkommen des deutschen Kaisers in seine Werke
auf. Bedenklicher noch ist, wie Hobohm ausführt, die Tatsache, daß Machia-
Kritiken 125
velli die ihm wohlbekannten Vorgänge auf den Kriegsschauplätzen Italiens
aus der allerjüngsten Zeit — zuweilen falsch darstellte, nur um damit seine
Theorien zu stützen.
Es kann hier nicht der Ort sein, diese verdienstliche Studie eingehend oder
‚auch nur näher zu würdigen und auch nur die wichtigsten Ergebnisse dieser
gründlichen Forschung hervorzuheben. Ich beschränke mich auf einige
kritische Bemerkungen, welche dem Werke nicht irgendwelchen Vorwurf
machen sollen.
Manche Verstöße Machiavellis über Schweizer Verhältnisse rühren wohl
daher, daß er nur in ganz kurzer Zeit durch einen Teil der Westschweiz über
Zürich nach Deutschland reiste und schwerlich mit Magistraten der Zentral-
schweiz in persönlichen Verkehr trat.
Wenn Machiavelli die Schweizer als ein armes Volk bezeichnet, so ist das
:zum Teil unrichtig. Schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts hatte sich der
‚schweizerische Wohlstand so gehoben, daß die Gotteshausleute von Uri,
Unterwalden und Luzern sich von den Verpflichtungen gegen ihre geistlichen
Herrschaften loskaufen konnten. — Handel und Industrie blühten damals
sehr schön in Bern, Zürich, St. Gallen, Freiburg und Basel.
Die Bemerkung über den Mangel an Pferden und Geschützen, den Machia-
velli in der Schweiz wahrnehmen wollte, ist ebenfalls unzutreffend. Schon um
die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde in der Schweiz Pferdezucht gepflegt, so
von den Stiften St. Gallen, Einsiedeln und Engelberg im großen. Schweizerische
Pferdehändler besuchten namentlich die mailändischen Märkte. Der Trans-
port über die Alpenpässe mit Saumpferden bildete eine Haupteinnahmequelle
der verschiedensten Grenzkantone; diese sehr alte Erwerbsart hatte früh die
sog. Portensverbände ins Leben gerufen, die in Graubünden noch bestehen.
Nicht nur vermögliche Schweizer Bürger, sondern selbst einfachere Land-
'bewohner übten sich in Turnieren; so beispielsweise der Vater des Chronisten
:Salat in Sursee (Kt. Luzern), der das Turnier in Anspach besuchte.
Was den angeblichen Mangel der Schweizer an Geschützen betrifft, kann
er leicht widerlegt werden. Schon 1425 zogen die St. Galler mit Kanonen
‘ins Eschenthal; zu Anfang des 16. Jahrhunderts führten die Solothurner
beim Feldzug nach Mailand ihre Kanonen über den St. Gotthardpaß.
‚Auch beim Feldzug nach Dijon beschossen die Schweizer diese Stadt mit
Kanonen. Die Zeughäuser von Bern, Zürich, Solothurn und Basel waren seit
‚den Burgunderkriegen reich mit Geschützen versehen. Machiavelli erblickte
ferner in der deutschen Heeresorganisation das verhältnismäßig besto Sy-
stem; er verschwieg dabei, daß im sog. Schwabenkrieg (1499) die Deutschen
von den Schweizern in fast all den zahlreichen Treffen geschlagen wurden.
Die Werke Machiavellis über Kriegskunst sind — nach Hobohm — zwar
geistreich, aber unklar und unpraktisch.
Luzern. Dr. Th. v. Liebenau.
126 Kritiken
Gottfried Buschbell, Reformation und Inquisition in Italien
um die Mitte des XVI. Jahrhunderts. Paderborn 1910, F. Schö-
ningh (XXIII u. 344 S. gr. 8°). M. 16,—. Quellen und Forschungen auf
dem Gebiete der Geschichte, herausgb. von der Görres-Gesellschaft.
XIII. Band.
G. Buschbell ist in früheren Jahren als Mitglied der Görres-Gesellschaft
mit der Sammlung der Konzilsbriefe aus der ersten Tagung des Tridentiner
Konzils in italienischen und anderen Archiven und Bibliotheken beschäftigt
gewesen für die große Publikation der Gesellschaft „Concilium Tridentinum“.
Bei dieser Sammlung ist er nicht engherzig vorgegangen, er hat noch weiteres
Material mit herangezogen, das für die Publikation sclbst, wenigstens im
strengen Sinne, nicht in Betracht kommt, sie aber in willkommener Weise
ergänzt, gewissermaßen den Hintergrund und den Boden für die Tätigkeit des
Konzils erläutert und erkennen läßt.
Aus dem derartig nebenbei — vornehmlich aus den „Carte Cerviniane“
des Florentiner Staatsarchivs und den „Carte Farnesiane“ in Parma, Neapel
und Rom — gewonnenen Material, das in der Darstellung reichlich ergänzt
wird, ist Buschbells Buch entstanden. 97 korrekt und mit erschöpfenden An-
merkungen abgedruckte Aktenstücke, von denen nur eins bekannt, d. h.
anderswo gleichzeitig publiziert worden ist, bilden die archivalischen Beilagen.
Die mehr als das Doppelte des Raumes jener einnehmende Darstellung be-
handelt Reformation und Inquisition hauptsächlich in Venedig, im Reiche der
Republik, — die bei ihren regen, für ihr Staatsleben bedeutungsvollen Handels-
bezichungen, vornehmlich mit England, leicht ein Hauptsitz des Protestantis-
mus für Italien werden konnte, — und in den benachbarten Gegenden des
Kirchenstaates (besonders Romagna und Bologna), im großen und ganzen
für die 1%, Jahrzehnte 1541—1554, speziell für die vier Jahre 1546—1549.
Der Verfasser dieser Publikation der Görres- Gesellschaft proklamiert bei
Bearbeitung des nicht ganz einfachen und leichten Themas „Inquisition“
seine vollständige Unparteilichkeit, unter Annahme der Ansicht Albert Ehr-
hards: „Innere Überzeugung soll nicht durch Gewaltmittel unterdrückt
werden“ usw., und unter Berücksichtigung der Zeitverhältnisse und des Zeit-
geistes. Er verlangt für die Beurteilung der Inquisition und ihrer Organe
dieselbe historische Gerechtigkeit, welche man den römischen Christenverfol-
gern zuteil werden läßt (S. 21). In der Tat fällt sein Urteil über die Hand-
habung der römischen Inquisition, welche Papst Paul III. am 21. Juli 1542
durch die Bulle „Licet ab initio“ als obersten Gerichtshof eingesetzt hatte,
für die hier behandelte kurze Anfangsperiode ziemlich milde, vielleicht zu
milde, aus. Er betont an der Hand seiner Quellen, daß in keinem Falle die
Gebote der Menschlichkeit den Gefangenen gegenüber verletzt worden seien;
eine ausnehmend rücksichtsvolle Behandlung wurde Kranken gegenüber
beobachtet. Auf diese Weise bot sich den in Klöstern Inhaftierten leicht
Kritiken 127
die willkommene Gelegenheit zur Flucht. Auch bei dem sonst so gefürchteten
römischen Inquisitionstribunal selbst hebt B. in den von ihm behandelten
Fällen die Langmut und die strenge Innehaltung der juristischen Formen hervor,
ferner das wohl verständliche Bestreben, die Begabten der Kirche zu erhalten,
da diese sich von ihnen Nutzen versprechen konnte, er bestreitet persönliche
Härte bei den Ketzerrichtern, — kurz, zu Anfang der Institution ein Maß-
halten und eine Milde, die der Natur Pauls III. entsprochen habe, der sich
1547 einmal über den allzu großen Eifer der Inquisitoren im Aufspüren von
Irrtümern beklagt hat. Die Rückfälligen und Hartnäckigen verfielen schon
damals härteren Strafen, der Folter und auch dem Henker (S. 221).
B. gibt zur Charakteristik der römischen Inquisition nur Einzelbeiträge.
Nach dem Material zu urteilen, das Pastor jetzt — angesichts der noch
andauernden, im eigenen Interesse beklagenswerten Unzugänglichkeit des
Inquisitionsarchivs — an anderen Stellen aufgespürt.und von dem er bereits
eine Sammlung allgemeiner Dekrete aus den Jahren 1555—1597 publiziert
hat (Histor. Jahrbuch XXXIII, 479ff.), wird sich eine wirklich sichere An-
sicht über die römische Inquisition erst nach der Öffnung ihres Archivs
ermöglichen lassen.
Das Auftreten der Reformation in Italien wird von B. sachgemäß be-
gründet durch die vorhandenen schweren Schäden im Klerus und in der Ver-
waltung der kirchlichen Aniter. Er beleuchtet den Tiefstand des damaligen
Klerus in Italien hinsichtlich seiner Ausbildung und seines moralischen
Wertes und gibt daran der Leichtfertigkeit, mit der Weihen, unter Umgehung
der lokalen Instanzen, in Rom oder in Venedig, zume ist gegen Geld erteilt
wurden, mit Recht die Schuld; der ärgste Vorwurf ward in dieser Hin-
sicht dem päpstlichen Legaten von Avignon gemacht, der selbst Analphabeten
geweiht haben soll. Proteste der zuständigen Bischöfe waren gegen Indulte
vom apostolischen Stuhle machtlos. Verschlimmert wurden derartige Zu-
stände durch die große Zahl der Prälaten, welche sich über ihre Residenzpflicht
hinwegsetzten, besonders in Rücksicht auf ihre Dienste an der Kurie.
Dementsprechend war die Unwissenheit und .der moralische Tiefstand
im Volke.
Gegen diejenigen Bischöfe, welche energisch gegen die verfahrenen Zu-
stände in ihren Diözesen eingeschritten sind, wurde dann von seiten der Be-
troffenen mit Vorliebe die Beschuldigung häretischer Gesinnung erhoben.
Das bekannteste Beispiel bietet dafür Vergerio, Bischof von Capodistria und
ehemaliger päpstlicher Nuntius.
Seinem berübmt gewordenen Prozeß widmet B. eine gründliche Neu-
untersuchung, die gegen Sixt’s 1855, L. A. Ferral's (Archivio Storico Italiano
1885) und besonders gegen des antiklerikal tendenziösen L. Campana (, Gio-
- vanni della Casa“, 1908) Arbeiten gerichtet sind. Bei allen drei rügt B. als
Hauptfehler die Unkenntnis des gewöhnlichen ProzeB verfahrens. Die rö-
198 Kritiken
mische Inquisition beanspruchte die Oberhoheit über die Tribunale der Bi-
schöfe und die Inquisitionen örtlichen Charakters, in deren Verfahren sie
eingriff. Die natürliche Folge war, daß sich die Bischöfe in ihren Rechten be-
einträchtigt fühlten, daß ebenso die Staatsgewalt dem Einschreiten der rö-
mischen Inquisition Widerstand entgegensetzte, ihr zum mindesten zu An-
fang, wie in Venedig, abgeneigt war, ihren Eifer zu mäßigen suchte. Das
Volk verhielt sich ebenfalls häufig genug den Inquisitoren gegenüber gänzlich
passiv, erschwerte ihre Tätigkeit aus Teilnahme für die Verfolgten, deren Pre-
digten sich nicht selten gerade eines großen Zulaufs zu erfreuen gehabt hatten.
Es ist zu bedauern, daß Verfasser bei der Neubehandlung des Vergerio-
Prozesses, der fast ein Viertel seiner Gesamtdarstellung einnimmt, äußer-
licher Hinderungsgründe wegen nicht das von Ferral benutzte handschrift-
liche Material in Venedig heranziehen konnte, dessen Nachprüfung er selbst
für notwendig erachtet.
Aus dem glücklichen Verlaufe des hier gleichfalls vorgetragenen Prozesses
gegen den Bischof Nacchianti einen Analogieschluß auf den wahrscheinlichen
Ausgang des Vergerio-Prozesses für den Fall zu machen, daß der ehemalige
Nuntius, statt zu fliehen, nach Rom gegangen wäre, — wie es der Verf.
(S. 173) mit einem starken Sicherheitsgefühl tut, — erscheint doch zu ge-
wagt!
Die örtliche und zeitliche Beschränkung des interessanten Themas in der
oben angegebenen Weise verschuldet es leider, daB des weiteren die von
Buschbell erörterten Fälle und Prozesse zum Teil nicht vollständig behandelt
werden. Mehrere lokale italienische Publikationen können gewissermaßen
als Ergänzung zu dem vom Verfasser angeschlagenen, überaus wichtigen und
ergiebigen Gegenstande betrachtet werden, darunter in erster Linie die von
Battistella (Il S. Officio e la Riforma religiosa in Bologna, 1905), La Mantia
(L’Inquisizione in Sicilia, 1904), und besonders eingehend von Fumi (L Inqui-
sizione Romana e la stato di Milano, 1910). Uber die Schicksale des Archivs
der Florentiner Inquisition hat übrigens R. Davidsohn im „Convegno degli
Amici dei Monumenti“ zu Florenz bereits im April 1908 wertvolle Mitteilungen
gemacht.
Die von mir in Anbetracht des mehr versprechenden Titels des Buches heraus-
gehobene, zu enge Abgegrenztheit der Darstellung und des Materials ist be-
gründet in den schwierigen Umständen, unter welchen diese Arbeit — für den
Verfasser in Wahrheit nur eine Nebenarbeit — zustande gekommen ist.
Die in dem Buche steckende, wissenschaftliche Leistung ist in jedem Falle
gebührend anzuerkennen als ein wertvoller, unsere Kenntnis erweiternder
Beitrag zu dem Thema; sie ist doppelt hoch einzuschätzen, da sie nicht etwa
von einem Mitgliede einer Hochschule oder eines wissenschaftlichen Instituts,
das jahrelang seine Tätigkeit ausschließlich gelehrter Arbeit, womöglich
einem wissenschaftlichen Werke, widmen kann, sondern von einem durch
Kritiken 129
eine andere Berufstätigkeit in Anspruch genommenen Beamten, einem Ober-
lehrer, verfaßt ist, dessen Hauptbeschäftigung tagsüber der anderen,
zumeist weniger gelehrten Tätigkeit gewidmet ist und der gemeinhin nur
einzelne müde Abendstunden, wie sich einmal P. Franz Ehrle ausgedrückt
hat, für sein wissenschaftliches Werk zu erübrigen vermag.
Hannover. J. Lulvès.
Hermann Hallwich, Briefe und Akten zur Geschichte Wallen-
steins (1630—1634). Wien 1912, in Kommission bei Alfred Hölder.
4 Bände in gr. 8°. Zugleich Fontes Rerum Austriacarum, österreichische
Geschichtsquellen, herausg. von der Historischen Kommission der Kai-
serlichen Akademie der Wissenschaften in Wien, 2. Abteilung Diplo-
mata et Acta, 63. bis 66. Band. Mit der Nachbildung eines vom 4. De-
zember 1633 datierten Waldsteinschen Briefes. M. 15,30.
Seinen vor kurzem erschienenen „Fünf Büchern zur Geschichte Wallen-
steins“ hat der Verf. rasch die vorliegenden stattlichen vier Bände folgen
lassen, die neben einigen schon früher gedruckten Briefen auf mehr als 3000
Seiten unter Festhaltung der chronologischen Ordnung in rund 2500 Num-
mern und in vier Abschnitten (Entlassung und Wiederberufung, Von Znaim
bis Nürnberg, Von Nürnberg bis Lützen, Von Lützen bis zum Ende) eine Aus-
lese aus seiner Sammlung von Urkunden zur Geschichte der letzten Lebens-
jahre des kaiserlichen Feldherrn bringen. In ähnlicher Art wie in den „Fünf
Büchern“ wollte H. ursprünglich eine bis ins einzelne gehende Geschichte
Waldsteins für die Jahre 1630 bis 1634 liefern, die im Anhange sämtliche
wichtigeren Briefe und Akten enthalten sollte. Da dies jedoch einen großen
Umfang des Werkes erfordert haben würde und bei den Verhältnissen unseres
Buchverlags schwer ausführbar gewesen wäre, so begrüßte es der Verf. mit
Freuden, als die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien auf Emp-
fehlung ihres damaligen Präsidenten Prof. Dr. Sueß die Herausgabe in der
allen ihren Veröffentlichungen eigenen würdigen und schönen Form übernahm.
Zur Vervollständigung seiner gesammelten Briefschaften stellte H. neue
Forschungen im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchive, in welchem allein
16000 Nummern in Betracht kamen, und unter vielfacher Richtigstellung
dor von Dudik daraus in Druck gebrachten Akten im Kriegsarchive an. Dazu
traten einige Privatarchive, wie das Trautmannsdorfsche, die von Friedland,
Töplitz, Nachod, das Archiv Waldstein in Prag und die Harrachschen Archive
in Bruck und Wien. Die Herausgabe ist mit peinlichster Sorgfalt und Ge-
wissenhaftigkeit erfolgt, schwer lesbare Briefe, wie die von Marradas, sind
geschickt entziffert, fremdsprachliche Schriftstücke wiederholt von Sach-
verständigen nachgeprüft, der Text ist bis auf jeden Buchstaben und jedes
Satzzeichen herab genau wiedergegeben worden. In den Noten erhält der
Leser zuverlässige Auskunft über Personen- und Ortsnamen, oder er wird auf
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1 9
130 Kritiken
schon Gedrucktes verwiesen, das mit dem Neugebrachten in Verbindung
steht; nicht nur über die Literatur, auch über die kaiserlichen Regimenter,
ihre Inhaber, Kommandeure und Standorte weiß der Verf. besten Bescheid.
Scharfsinnig führt er, zum Teil (wie III 681) auf mühsamem Umwege, schwer
erklärbare Namen auf ihre wahre Bedeutung zurück. Welche Stoffmenge
ihm zu Gebote steht, ersieht man aus der Mitteilung, daß die neuen vier
starken Bände nur etwa den zehnten Teil des ungedruckten Materials bilden,
das über die behandelte Zeit noch in seinen Händen ist. Aus der Fülle des
Gebotenen hebt Ref. folgendes heraus: Die Gutachten der sog. Deputierten
Räte, d. h. des kaiserlichen Geheimen Rats, lassen erkennen, welche Summe
politischen und staatsrechtlichen Wissens in diesen Persönlichkeiten, unter
denen Stralendorf und Trautmannsdorf voranstehen, vereinigt war; diese
Protokolle bilden auch willkommene Ergänzungen zu unserem Wissen über
den Verlauf des Regensburger Reichstags, über das Verhältnis des Kaisers zu
den Kurfürsten und den immer schärfer hervortretenden Gegensatz zwischen
dem Wiener und dem Münchener Hofe. Maximilian von Bayern, der katho-
lische Vertreter deutscher Fürstenlibertät, schloß trotz seines Versprechens,
sich in keine Partikulartraktate einzulassen, Verträge mit dem Auslande,
stellte sich als völlig gleiche Macht selbstbewußt neben den Kaiser und trotzte
dessen Befehlen offen. Für ihn war Hingebung an das Kaiserhaus meist
gleichbedeutend mit Nutzen und Gewinn; blieb der gehoffte Vorteil aus, 80
klagte er laut: Da sehen E. Lbd., wie es mir geht und daß daran nichts als
meine beständige Treue gegen I. Kais. Maj. schuld ist, oder: Der Kaiser
muß auch den Reichsständen an die Hand gehen, damit sie nicht Ursache
haben, sich durch andere Mittel in Sicherheit zu setzen. Zahlreiche Schrift-
stücke verbreiten sich für die genannten Jahre über den Kriegsverlauf
(bezeichnend für die Dialektik Arnims, der nicht aus Schlesien fort will,
ist III 284), über die Vorgänge vor und bei Lützen, über Pappenheims Tod
und die Auffassung Kaiser Ferdinands, der in dem Falle Gustav Adolfs ein
Gottesgericht erblickte. Ein fesselndes Schreiben berichtet über die während
der sächsischen Okkupation in Prag herrschenden Zustände, ein anderes
führt uus den Schwedenkönig in seinem Gespräch mit den Bürgern von Hirsau
deutlich vor Augen. Wir erfahren ferner von der Verpflichtung der Obersten
zur Beschaffung „des Gewehrs“, von der bei Requisitionen schon üblichen
Ausstellung von Gutscheinen, von Werbungsunkosten u. a. Wichtige Bei-
träge behandeln das Wesen des Kaisers und der vornehmsten höheren Offi-
ziere. Ferdinand erscheint weniger unselbständig, als man gewöhnlich an-
nimmt, Tilly fällt durch die selbstbewußte Sprache auf, die er nach der
Eroberung Magdeburgs gebraucht, Pappenheim gewinnt durch kluges Urteil
und weiten politischen Blick, Aldringen klagt über seine unglückliche Stel-
lung zwischen zwei so unversöhnlichen Gegnern wie Maximilian und Wald-
stein und schreibt: Man hat mich nicht gern hier oben, weil ich E. Kais.
Kritiken 131
Maj. Dienste wegen etwa zuviel rede. Tiefenbach erhebt seine geringen
Verdienste über alles Maß hinaus, überschüttet den Kaiser und den Thron»
folger mit niedrigen Schmeicheleien und verleumdet, wie und wo er kann,
Über die Nervosität des Kurfürsten von Bayern schreibt Fugger: Läßt sich
ein feindlicher Reiter eine Stunde von Ingolstadt sehen, so ist diese Festung
verloren. Das schärfste Licht fällt natürlich auf den Herzog von Friedland.
Mit seinem böhmischen Besitz ist er eng verwachsen, die Sorge um die schrei-
enden Schwäne, die roten Forellen oder den „saufenden“ Gärtner verläßt
ihn selbst in den kritischen Augenblicken seiner Feldzüge nicht. Mit Zähigkeit
unterstützt er die Ansprüche der Witwe Pappenheims (seine eigene mußte
wenig später „mit ihrer elenden Tochter die größte Not leiden“). Bald stößt
er uns ab, wenn er sich freut, daß neun Soldaten aufgehängt worden sind, bald
findet er unsere volle Zustimmung, wenn er dem Kaiser, der rebellische ober-
österreichische Bauern unter die Truppen stecken will, antwortet: In die
Armada gehören keine Sträflinge, sondern Leute, die allein aus Ehre und
lauterem Eifer zu E. M. Dienst freiwillig ihr Leben einzusetzen begehren.
Waldstein empfiehlt „das Prävalieren“ der höheren Offiziere nach dem
Dienstalter, er weist ihm unpassend erscheinende Selbständigkeitsgelüste
seiner Generäle (Wilhelms v. Baden, Pappenheims) schroff zurück und
zeigt sich in seiner Voraussage über die Wege, die Gustav Adolf nach den
Kämpfen vor Nürnberg einschlagen müßte, und an anderen Stellen als ein-
sichtiger Prophet. Einmal muß er eingestehen, daß der Verdacht vorhanden:
sei, als beabsichtige man mit der Einführung kaiserlichen Volkes in die
Reichsstädte „das Reich in eine Monarchie zu reduzieren“. Sein größtes Ver-
dienst um den Kaiser bleiben die noch nicht völlig gewürdigten Tage von
Znaim, über die wir manches Neue erfahren. Niemals verläßt ihn das Miß-.
trauen gewisser Hofkreise; Stralendorf, der nicht zu seinen Freunden gehörte,
urteilte im Herbst 1632: Es hat auch die große Kriegsmacht, die LK M.
ins Reich geschickt, bis Dato den gewünschten scopum nicht erreicht.
Viel unbekannten Stoff bringt d. W. über die Friedensverhandlungen.
von 1633. Dabei fällt der Gegensatz in der Stellung auf, die der Gencral
dazu einnahm. Im April bittet er, ihm keine Traktaten aufzuhalsen, er.
will nichts damit zu tun haben und einzig und allein seinen (militärischen)
Beruf abwarten; bald danach kommt er aus den Friedensverhandlungen fast:
nicht mehr heraus. Als die letzten Abmachungen mit Amim fruchtlos.
blieben, schrieben beide gleichzeitig: Gott wird diese Falschheit nicht un-
gestraft lassen! Sehr wichtig ist die umfangreiche kaiserliche Instruktion
zum Breslauer Friedenskongresse; ihr geringes Entgegenkommen gegen die
Evangelischen rechtfertigt den Spott, den Oxenstierna für diese vorzeitigen
Friedensabsichten hatte. Mit seiner Annahme, der General werde „als kaiser
licher devotionierter Fürst“ bei der Rückgabe Mecklenburgs sich also be-.
zeigen, daß der Friede ohne weitere Beschwerung der kaiserlichen Lande.
9° z
132 Kritiken
d. h. ohne Entschädigung durch ein Stück kaiserlichen Gebiets, geschlossen
werden könnte, befand sich Ferdinand II., der Waldstein doch von ganz an-
derer Seite kennen gelernt hatte, in einem schwerverständlichen Irrtum.
Am Hofe verlor der General (abgesehen von seinem Zerwürfnis mit Maximilian
von Bayern) vornehmlich aus zwei Ursachen den Boden unter den Füßen,
einmal durch die namentlich nach dem Treffen bei Oldendorf infolge des
schlesischen Stillstands immer trostloser werdenden Zustände in West-
deutschland. Die Bischöfe von Mainz, Osnabrück und Würzburg waren aus
ihren Diözesen vertrieben, in Trier, urteilten die Reichshofräte, sieht es so aus,
als ob sich Frankreich durch Anmaßung der Judikatur wie vormals in Metz,
Toul und Verdun Eingang verschaffen wolle. Der Pfalzgraf Wolfgang Wil-
helm sollte mit Frankreich Neutralität geschlossen haben, der von derselben
Macht umworbene, von den Niederländern bedrängte Kurfürst von Köln be-
teuerte, er werde von schwermütigen Gedanken heimgesucht und habe in
Wahrheit nicht mehr zu leben. Schon besorgte man in Wien, diese Kurfürsten
könnten sich bei äußerster Gefahr des Hauses Osterreich zusammentun,
noch einen oder zwei Weltliche auf ihre Seite bringen und eine Neuwahl ver-
anstalten. Das andere war die ungeheure Last der Einquartierung, welche die
Erbländer drei Winter hindurch zu tragen hatten; man staunt über die auf-
gebrachten hohen Summen und versteht, daß selbst der Kaiser darüber
(III 671, IV 529) in Erregung geriet. Nun bekamen Stralendorf, Traut-
mannsdorf, Bischof Anton die Einquartierung auch auf ihren Gütern und die
Not am eigenen Leibe zu spüren; ich werde, schrieb Kardinal Harrach an den
General, noch ganz aus Böhmen weichen und mir das Brot anderswo betteln
müssen. Mit den schlesischen Verhandlungen, „daraus doch einiger ersprieß-
licher effectus nicht zu hoffen“, war zuletzt alle Welt unzufrieden, man be-
dauerte die damit unnützlich und jammerlich verlorene edle, gute Zeit. Schließ-
lich wurden auch die Generäle unwillig. Aldringen verwünscht das Still-
liegen in einem Briefe an Gallas (, Der Feind tut, was er will, und wir ver-
lieren Zeit und Gelegenheit“) und bedankt sich für dessen vertrauliche Nach-
richten über die Verhandlungen mit Sachsen und Brandenburg. Vom Sommer
1633 an wird beider Briefwechsel mit Piccolomini zahlreicher und offenherzi-
ger, viele italienische und spanische Briefe ergänzen ihre von Irmer, Huber
und Parnemann bearbeitete Korrespondenz. Ununterbrochen eilen Boten
zwischen ihnen hin und her, und sie halten die Ziffernschrift in ihrem Brief-
austausch für nötig. Einer der Hauptbeteiligten in der Mordnacht von Eger,
Leslie, führt eine sehr eingehende Korrespondenz mit Piecolomini und dem
Reichshofrate Ferdinand Sigismund Kurz von Senftenau, dessen Bruder der
Verfasser des Perduellionis Chaos, der bekannten Anklageschrift war, die
Waldsteins Andenken am meisten belastet hat. Auf die früh begonnene
Einkreisung des Generals deutet, was Bischof Anton (25. Januar 1634) an
Aldringen schrieb: „Ihro Maj. haben mir befohlen, dem Herrn in Ver-
Kritiken 133
trauen zu schreiben, daß auf den Fall (daß) der Herr Generalissimus den
Herrn etwa persönlich zu sich erfordern sollte, der Herr aus gewissen Ur-
sachen dessen Ihro Maj. vorher erinnern und außer Dero Resolution sich
dorthin nit begeben solle.“ Lehrreich für den Zweifel der großen Menge an
Waldsteins Schuld sind die Schreiben des P. Basilio; man hatte den bis zum
Ungehorsam gebenden Eigenwillen des Generals seit Jahren miterlebt und
war nun überrascht, daß dieser Trotz mit einem Male zum Verbrechen ge-
stempelt wurde. Die Verdächtigungen der deutschen Offiziere, Hatzfelds,
Bredows, Webels u. a., mit denen die Betreiber des Verrats rasch an der Hand
waren, wurden schwer geglaubt, man schob die Schuld auf „die Fremden, die
Ausländer“, und Piccolomini verfaßte eine vom Kaiser mit Ungeduld er-
wartete Rechtfertigungsschrift, die dann vielleicht mit in den „Ausführlichen
und Gründlichen Bericht“ übergegangen ist. Hierzu mag noch auf ein Schrei-
ben Fabio Diodatis vom Januar 1635, worin die Verdienste der drei vornehm-
sten Gegner Waldsteins in Gulden und Hellern gegeneinander abgewogen
werden, auf die vielen „soll“ in Schlieffs Aussage (IV 788) und auf die merk-
würdigen Nemesis-Worte von Gallas hingewiesen werden, als diesen der Hof
mitten im Feldzuge von 1639 schmachvoll vom Heere abberufen wollte:
Man wird ja auch die Leute zuvor hören, ebe man sie verurteilen wird. Von
auffälligen Einzelheiten erwähnt Ref. noch: Arnim nimmt im April 1632
die Farben grün-weiß zu den sächsischen Fahnen; Waldstein spricht von sei-
nem Herzogtum Glogau vier Wochen vor der Zeit, wo ihm Eggenberg die
Verleihung desselben durch den Kaiser ankündigt. Wiederholt muß den
Waldsteinschen Obersten, die ärgerliche Reden über den Kaiser oder den
Kurfürsten von Bayern geführt hatten, mit kaiserlicher Ungnade oder
exemplarischen Strafen gedroht werden; man begreift schwer, daß der Gene-
ral im November 1633 seinem Landeshauptmann in Sagan die Aufnahme
und Unterstützung von böhmischen ihrer Religion wegen vertriebenen Edel-
leuten befehlen konnte oder daß er und Gallas sich durch grobe Reden des
Bürgermeisters von Pilsen verletzt fühlten. Den Schluß dieses Werkes bildet
ein ausführliches, von Dr. Teichl sehr sorgfältig angefertigtes Register der
Personen- und Ortsnamen. Das neue Werk reiht sich den beiden vorher
erschienenen größeren Veröffentlichungen Hallwichs würdig an. Alle drei
stellen das Ergebnis eines entsagungsvollen, opferreichen, ein ganzes Leben
lang mit Begeisterung für das Thema durchgeführten Studiums dar, sie bilden
zusammen ein wirkliches Monumentum aere perennius, ein herrliches Ge-
schenk für alle Bearbeiter der Zeit des großen Krieges, für das dem hoch-
verdienten Forscher reichster Dank gebührt.
Reichenstein (Schlesien. J. Krebs.
134
Nachrichten und Notizen.
Der von Aloys Meister herausgegebene Grundriß der Geschichts-
wissenschaft Leipzig, B. G. Teubner, 1906 ff.) hat rasch Anerkennung gu-
funden. Er dient, wie es im Titel heißt, zur Einführung in das Studium der
deutschen Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit. Nicht allein dem
Studierenden, sondern auch dem Gelehrten wird er als Hand- und Nuch-
schlagebuch beste Dienste leisten. Zwei Reihen einzelner Hefte, die den ein-
zelnen historischen Wissenszweigen gewidmet sind, gelangten zur Ausgabe. Die
erste Reihe betrifft Historische Hilfswissenschaften und Propädeutik, die zweite
Historische Sonderwissenschaften. Innerhalb der ersten Reihe ist behandelt:
Lateinische Palüographie von Bretholz, Kaiserdiplomatik von Thommen, Päpst-
liches Urkundenwesen von Schmitz-Kallenberg, Privaturkunden von Steinacker,
Chronologie von Grotefend, Sphragistik von Ilgen, Heraldik von Gritzner,
Numiswatik von Friedensburg, Genealogie von Fo:st-Battaglia, Historische
Geographie von Kötzschke, Methodenlehre von Meister, Geschichtsphilosophie
von Braun, Historiographie des Mittelalters von Jansen und Schmitz-Kallen-
berg. Nur die Historiographie der Neuzeit, die Herm. Oncken übernommen
hat, ist bisher nicht erschienen, die meisten anderen Hefte haben bereits eine
zweite Auflage erlebt, und dabei wurden auch minder gelungene Teile, wie
die Kaiserdiplomatik, von der Gunst getragen, die anderen treff lichen Be-
arbeitungen galt. Auch die Sonderteile der zweiten Reihe: Wirtschalts-
geschichte bis zum 17. Jahrhundert von Kötzschke, Wirtschaftsgeschichte der
späteren Zeit von Sieveking, Deutsche Verfassungsgeschichte bis ins 19. Jabr-
hundert von Meister, Rechtsgeschichte von Frhr. v. Schwerin, Verfassungs-
geschichte der deutschen Kirche im Mittelalter von Werminghoff, Geschichte
der protestantischen Kirchenverfassung von Sehling — liegen zum Teil schon
in zweiter Bearbeitung vor. Die deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit,
die vor Jahren Erler übernommen batte, wird demnächst Fritz Hartung publi-
zieren, ebenso steht die Verfassungsgeschichte der katbolischen Kirche in der
Neuzeit von Joseph Freisen in naher Aussicht.
Siegmund Hellmann, Wie studiert man Geschichte? Vortrag, gehalten
im freistudentischen Ortsverband München. Mit einem Anhang: Biblio-
graphisches zum Studium der deutschen Geschichte. Leipzig, Duncker
u. Humblot, 1911. M. 1,50.
Man darf diese Anleitung zum Studium der Geschichte unseren Studieren-
den wärmstens empfehlen. Auf dem knappen Raum von 27 Druckseiten wird
übersichtlich über den Begriff der Geschichts wissenschaft, ihre Einzeldisziplinen,
Studienmittel, Methode, Hilfs wissenschaften und über Geschichtsphilosophie ge-
sprochen, während auf neun weiteren Seiten zweckmäßige Literaturangaben
und Notizen diese Ausführungen ergänzen. Man muß rückhaltlos anerkennen,
daß es dem Verf. mit seinen klaren und besonnenen Formulierungen gelungen
ist, die Dinge richtig abzugrenzen und zugleich dem Anfänger verständlich zu
machen. Es spielt demgegenüber keine Rolle, daß ein oder das andere Urteil
etwas subjektiven Klang hat: so, wenn der Verf. vor einer Überschätzung der
Nachrichten und Notizen 135
Seminare warnt oder einen eigenen neuen Begriff „Kulturgeschichte“ prägt
oder die staatliche Tätigkeit mit der Aufstellung einer Rechtsordnung im
Innern und dem Sichabfinden mit den anderen Mächten nach außen um-
schreibt. |
Den zweiten Teil bildet eine Bibliographie zur deutschen Geschichte (S. 37
bis 68). Neben Hilfsmitteln und Zeitschriften sowie den grundlegenden Quel-
lenwerken werden hier die wichtigeren Darstellungen aufgeführt, nacheinander
die Gesamtdarstellungen und die für die einzelnen zeitlichen Abschnitte, während
von aller territorialgeschichtlichen Literatur abgesehen wird. In der gleichen
Anordnung folgen knappere Angaben für die geschichtlichen Einzelgebiete:
Recht und Verfassung, Wirtschaft, Kirche, Sprache und Literatur, Wissenschaf-
ten, bildende Kunst, Musik und Privatleben, und den Beschluß machen einige
kurze Hinweise auf die weltgeschichtliche Literatur. Man wird der Auswahl
im ganzen wohl zustimmen dürfen, aber die beigefügten kritischen Bemerkun-
gen, die sich durch Schärfe und Einseitigkeit auszeichnen, fordern manchen
Widerspruch heraus. Man schwankt zwischen den Gefühlen der Hochachtung
vor der subjektiven Wahrhaftigkeit und Unbestechlichkeit dieser Werturteile
und dem Bedauern über die Störung der sonst so pädagogischen Grundsätze
des nutzbringenden Buches. |
| Leipzig. | Herre.
Meyer -Steineg, Theodor (Prof. Jena). Chirurgische Instrumente des
Altertums. Ein Beitrag zur antiken Chirurgie. Jenaer medizin- historische
Beiträge. Herausg. von Theod. Meyer-Steineg. Heft 1. Jena, Gustav
Fischer 1912. 52 S. Gr. 8%. Mit 7 einf. und einer Doppeltafel Instrumen-
tenabbildungen. M. 5,—.
Die hie und da immer wieder im ganzen weiten Bereich römischen Imperi-
ums gefundenen zierlichen Bronzeinstrumente, denen ihr medizinisch - chirur-
gischer Zweck mit geringerer oder größerer Deutlichkeit in ihrer ganzen Er-
scheinung eingegraben schien, haben schon seit lange Wißbegierde und Scharf-
sinn der chirurgischen und medizinisch- historischen Fachleute gereizt. Seit
den vortrefflichen Spezialarbeiten von Deneffe, die vor allem gallorömischen
Sammelfunden ihr Interesse gewidmet hatten, ist nur der Gesamtdarstellung
Milnes eine Erwähnung zu schenken, die aber etwas zu eilig auf kaum
genügendem Material weniger Museen aufgebaut ist. Alles übrige in den
letzten zwei Jahrzehnten ist nur kleine Detailarbeit. Vorliegende Arbeit
Meyer-Steinegs bedeutet nun wieder einen rüstigen Schritt vorwärts. An
einer Kollektion eigenen Besitzes, die auf einer Reise nach Griechenland und
namentlich nach Kos und der Küste Kleinasiens und Kreta erworben und
durch die Sammelhilfe gefälliger Freunde weiter ergänzt wurde, prüft der
wohlunterrichtete Verfasser Herkunft, Material und technische Herstellung
der antiken Instrumente, die Zusammensetzung des Instrumentariums und
eine Reihe von Einzelgruppen in monographischer Darstellung unter Abbil-
dung einiger 50 Instrumente, deren Identifizierung seinem fachmännischen
Scharfsinn vortrefflich gelingt. Es ist eine ganze Reihe von Instrumenten
der griechischen Chirurgen darunter, die keiner seiner Vorgänger so zweifellos
sicher festzulegen vermochte. Als solche seien beispielsweise genannt: der
136 Nachrichten und Notizen
Löffel des Diokles zum Ausziehen von Pfeilspitzen, „Pfahlmesser“, „Unter-
minierer‘‘. Hohlsonde, Koparion, Embryotom, Aderlaßlanzette, Nahtmesser,
Katias, Kranioklast, Unterbindungsnadel, Lidhalter und Ankylotom. Einem
zweiten in Aussicht gestellten Bändchen, das die geburtshilflichen Instrumente
umfassen soll, sehen wir nach den reichen Ergebnissen dieses ersten Buches
mit Spannung entgegen. Sudhoff.
Arthur Rosenberg, Untersuchungen zur römischen Zenturienverfassung.
Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1911. M. 2,40.
Der Verf. hat in dem vorliegenden Buche mehrere Untersuchungen ver-
einigt, die zu verschiedenen Zeiten entstanden sind, die sich aber alle mit dem
Problem der Zenturienverfassung beschäftigen. Daß dieses Problem zu den
verwickeltsten der altrömischen Geschichte gehört, ist bekannt; und alle
Schwierigkeiten sind auch durch die vorliegenden Untersuchungen sicher noch
nicht beseitigt; immerhin scheinen viele Fragen ihrer endgültigen Lösung näher
gerückt zu sein.
Mit Reoht legt der Verf. überall Mommsens Darlegungen zugrunde, geht aber
in allem über ihn hinaus. Ich stimme ihm vollkommen bei, wenn er Mommsens
Ansicht, daß die Servianische Verfassung eine Militärordnung gewesen sei,
zurückweist. Diese Annahme führt tatsächlich zu „Ungeheuerlichkeiten“, wie
eingehend nachgewiesen wird. Die Zenturienverfassung ist nicht die Heeres-
ordnung, sie beruht nur auf ihr. Am besten scheint das Kapitel über die
Stärke der einzelnen Klassen gelungen zu sein; die Heranziehung der modernen
Agrarstatistik, die hier in weitestem Maße vorgenommen wird, hilft in der Tat
die Frage wesentlich klären und zeigt, daß die Ansichten Mommsens und auch
neuerer Forscher über die Stärke besonders der ersten Klasse unhaltbar sind.
Die Ausführungen über die accensi velati, die allerdings von dem großen Scharf-
sinn und der glänzenden Kombinationsgabe des Verf. Zeugnis ablegen, können
mich nicht überzeugen, wenn sie auch auf den ersten Augenblick bestechen.
Die Quellen sind hier m. E. ganz unzureichend. Ich möchte bei dieser Gelegen-
heit erwähnen, daß der Verf. dem Dionysios und auch dem Livius überhaupt
allzu großes Vertrauen entgegenbringt. Freilich gebe ich gern zu, daß auch
mir die allzugroße Skepsis Mommsens und neuerer Forscher diesen Quellen
gegenüber ungerechtfertigt erscheint; aber vor einseitiger Uberschätzung —
und diese findet sich bei Rosenberg nicht selten — sollten wir uns doch auch
hüten. Ein ganz neuer Versuch, das Wesen und die Bedeutung der Zenturiat-
und der Kuriatkomitien zu bestimmen, wird in dem zweiten Abschnitt des
zweiten Kapitels gemacht. Es wird die Methode des Rückschlusses angewandt.
Das Ergebnis ist überraschend und wirkt überzeugend.
Im allgemeinen möchte ich bemerken, daß die wichtigen und die altrömische
Geschichte auf völlig neue Grundlage stellenden Untersuchungen K. J. Neu-
manns zu wenig beachtet worden sind; ich bin der festen Überzeugung, daß
eine wirklich abschließende Untersuchung auch über das Problem der Zen-
turienverfassung nur auf Grund der hochbedeutenden Forschungen Neumanns
gegeben werden kann.
Liegnitz. G. Mau.
Nachrichten und Notizen 137
‚Illustrierte Geschichte der Stadt Köln von Dr. Franz Bender. Mit
171 Abbildungen und einem Stadtplan aus dem Jahre 1571. Köln 1912.
Verlag und Druck von J. P. Bachem. 302 S. M. 5,—.
Wer zu dem vorliegenden Werkchen greift, erfreut etwa über die er-
wünschte Beseitigung einer vorhandenen Lücke, mag sich auf eine gewisse
Enttäuschung gefaßt machen. Ein „zuverlässiger Führer“ beansprucht der
Verfasser zu sein. Ohne Einschränkung kann man ihm das leider nicht zu-
billigen. An mehr als einer Stelle versagt seine Führung. Einiges sei hervor-
gehoben. Die Ausführungen über die Zünfte sind mit ihrer Gleichsetzung
von Gaffel und Zunft ebenso irreführend wie die Bemerkungen über den
Stapel, dessen Wesen und Bedeutung nicht erfaßt ist. Sollte man es für
möglich halten, daß in dem Abschnitt über die Hanse eine so bedeutende
Kölner Persönlichkeit wie der Hansesyndikus Heinrich Suderman mit keinem
Wort erwähnt wird?! Der Krieg der Hanse gegen Dänemark und Norwegen
wurde 1367 nicht im Saale des Gürzenich, dessen Bau erst ca. 80 Jahre später
begann, sondern im Rathaus beschlossen. Derartige Versehen können schließ-
lich bei einer neuen Auflage ausgemerzt werden. Freilich auch dann wird
das Niveau des Buches kaum hochstehend genannt werden dürfen. Wenn sich
beispielsweise sein Verfasser zur Kennzeichnung der Persönlichkeit Rainalds von
Dassel damit begnügt, die Worte der Chronik wiederzugeben, ‚ein durch Recht-
schaffenheit in jeder Hinsicht bewunderungswürdiger Mann“, so ist ein solcher
Verzicht auf wirkliche Charakteristik gerade bei einer volkstümlichen Darstel-
lung recht bedauerlich. — Dankenswert, das wird man gern anerkennen, ist die
Ausführlichkeit, mit der die kulturgeschichtliche Seite des Stoffes behandelt
wird. Die zahlreichen Illustrationen sind mit Geschick ausgewählt, ebenso die
Proben der Kölner Mundart im Anhang. Erwünschte Beigaben sind die Kapitel
„Köln als Pflegestätteder Kunst“ von Regierungsbaumeister Dr. ing. Hans Vogts
und „Verzeichnis der wichtigsten Nachschlage- und Orientierungs-Werke zur
kölnischen Geschichte“, bearbeitet in Verbindung mit Dr. Johannes Krudewig.
Köln. ö Hermann Thimme.
Vita sancti Burkardi. Die jüngere Lebensbesclireibung des hl. Burkard,
ersten Bischofs zu Würzburg. Mit einer Untersuchung über den Verfasser
herausgegeben von Dr. Franz J. Bendel, Paderborn, F. Schöningh,
1912, 8%, XXII u. 58 S. M. 4.—.
Es gab bisher keine vollständige Ausgabe der zweiten Lebens beschreibung
Burchards von Würzburg, da der letzte Herausgeber, Holder-Egger, der
allein auf Grund seiner Handschriften den ganzen Text hätte geben können,
große Stücke wegen ihres geringen Wertes weggelassen hat (MG. SS. XV,
50—62), und so ist es recht dankenswert, daß Bendel die trotz ihrer späten
Entstehungszeit und der nicht eben hohen Glaubwürdigkeit interessante Quelle
in handlicher Gestalt neu herausgegeben hat, um so mehr, als es ihm
geglückt ist, eine lange verschollene Handschrift von St. Stephan in Würz-
burg, deren Abschrift einst Schannat den Bollandisten besorgt hatte, in der
Würzburger Universitätsbibliothek wieder aufzufinden. So kann er sich für
seinen Text auf vier Abschriften des 15. bis 18. Jahrhunderts stützen, während
seinem letzten Vorgänger nur drei zur Verfügung standen; denn es ist eine
138 Nachrichten und Notizen
irrtümliche Annahme Bendels (S. IV und VIII), daß auch für die MG. nur zwei
Würzburger Handschriften, noch niemals aber die Oxforder verwertet worden
sei: diese ist von Holder-Egger benutzt und an erster Stelle genannt worden
(a. a. O. S. 47). Das Verhältnis der Handschriften ist richtig bestimmt (dooh
kommt der S. XV als möglich aufgestellte zweite Stammbaum neben dem
ersten nach Ausweis der mitgeteilten Lesarten nicht in Betracht), und der
Text ist im allgemeinen einwandfrei, wenn auch an wenigen Stellen der Ox-
forder Handschrift (A) im Hinblick auf die Verwandtschaftsverhältnisse zu
Unrecht der Vorzug gegeben ist (S. 10, 19, 22. 13, 3. 19, 1); S. 5, 20 ist „ pro
meritorum diversitate haut equipollencia‘ zu schreiben, S. 15, 3 ist die Zahl
LIII dem Urtext vermutlich ebenso fremd gewesen wie S. 8, 28 der Orts-
name und erst in der Vorlage von E ergänzt worden. Bei den Versen 8. 6
hätts auf das Akrostichon hingewiesen werden sollen. Leider hat Bendel sich in
der Hauptsache darauf beschränkt, den Text herzustellen, aber im übrigen
wenig dafür getan, seine Benutzung (etwa nach dem Vorbild der Scriptores
rerum Germanicarum) zu erleichtern. Die zahlreichen biblischen Wendungen
sind nur zum kleinen Teil nachgewiesen, nicht einmal alle, die bereits von
den Vorgängern angemerkt waren, und so hätte der Herausgeber schon aus
Holder-Egger erschen können, daß die Stelle S. 35, 26 keineswegs verderbt
ist, wie er meint, sondern ihren Sinn bekommt, wenn die darin enthaltene
Bibelstelle (Psalm 76, 11) als solche erkannt ist und abgetrennt wird: ut — -—
cunctorum sonarent ora ubique: „Hec mutatio dexterae excelsi“. Auch die
Quellen der Vita sind nur in der Einleitung kurz behandelt; dagegen sind ab-
geleitete Stellen im Text weder durch verschiedenen Druck noch durch An-
merkungen kenntlich gemacht, und der Benutzer ist so genöt'gt, nebenbei
die Ausgabe der SS. zur Hand zu nehmen, wenn er die entlehnten Stellen
nicht selbst aus den Quellen ermitteln will. Die Heranziehung der S. 46, 7
benutzten Vorlage hätte auch die Ergänzung,, Vide tur nobis, [his] qui sua“
ergeben; vgl. den falschen Gregor-Kanon bei H. Boehmer, Die Fälschungen
Lanfranks von Canterbury (Bonwetsch und Seeberg, Studien zur Geschichte
der Theologie und der Kirche VIII, 1), 1902, S. 164. Bei Buch II, 10 (S. 35f.)
oder in der Einleitung wäre zu dem Aufsatz von A. Poncelet, La Vie de
S. Gombert d’Ansbach (Analecta Bollandiana XXVIII, 1909, S.272—280) Stel-
lung zu nehmen gewesen. Daß der Verfasser der Vita „bereits“ die Ableitung
des Namens Bonifatius von bonum und facere kennt (S. XIX), kann man doch
wohl nicht sagen, da sie lange vorher begegnet (vgl. meine Vitae Bonifatii
S. LVI Anm. 1 und S. 82; Neues Archiv XXXVII, 287 Anm. 7), ebensowenig
es als feststehend bezeichnen, daß Burchard im Jahre 753 noch lebte (S. XX),
da das dieser Annahme zugrundeliegende Diplom Pippins MG. Dipl. Karol. I
n. 32 doch längst als Fälschung erwiesen ist. Daß die dritte Lebensbeschreibung
Burchards auch von Böhmer herausgegeben ist (S. VII Anm.5), trifft nicht zu.
Den Verfasser der 2. Vita, die dem Abt Pilgrim von St. Burchard (1130—46)
gewidmet ist (die Verschiebung seines Todesjahres auf 1156 S. XV Anm. 1
geht bei der Art der Quelle kaum an), bezeichnete man bisher meist nach dem
zweifelhaften Zeugnis des Trithemius als Egilwardus, oder man bemühte sich,
aus der entstellt als Eggithdius überlieferten Randbemerkung der verschollenen
Handschrift von St. Stephan den wirklichen Namen zu erraten. Durch deren
Nachrichten und Notizen 139
Wiederauffindung kann Bendel die richtige Lösung geben; der Name des Ver-
fassers E. ist dort zu „Eingilhardus“ ergänzt, und dieser undeutlich geschrie-
bene und einst verlesene Name erweist sich als richtig durch den die Beziehung
zu den Engeln bescheiden ablehnenden Zusatz „E. neo nomine dignus“. Ben-
del erkennt in ihm den Würzburger Abt Engelhard von St. Burchard, der 1168
in dem Privileg Friedrichs I. für Würzburg als Zeuge genannt wird, und ver-
mutet, dieser sei Mönch zu St. Stephan gewesen, als er die Vita dem Abt von
St. Burchard widmete. Dagegen habe ich das Bedenken, daß der Verfasser,
wie schon Hefner bemerkt hat (Archiv des Historischen Vereins von Unter-
franken XLV, 1903, S. 11), damals anscheinend bereits selbst Abt gewesen
ist, wie man wohl aus einer Stelle des Widmungsbriefes schließen muß, die
schwerlich ein anderer als der Leiter eines Klosters so einem Abt schreiben
konnte: „Sit preterea presens opusculum inter utriusque nostrum congrega-
tiones sicuti presentibus probatio fraternae dilectionis, ita etiam apud posteros
utrobique monumentum vel testamentum perpetuae societatis,“ und man darf
für die Zeitbestimmung wohl auch berücksichtigen, daß es noch einen anderen
Abt Pilgrim von St. Burchard in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
gegeben hat (J. B. Stamminger, Franconia Sacra I, 1889, S. 16), dem die Vita
gewidmet sein könnte — die Richtigkeit der Tatsache vorausgesetzt. Frei-
lich an den namentlich als Biograph der Mathilde von Dießen bekannten
-Zisterzienser Engelhard, der Abt in Österreich gewesen war, dann als Mönch
in Franken lebte (vgl. die Literatur bei Wattenbach IIC, S. 374 f.), möchte
ich nicht als Verfasser denken, da der Stil seiner Schriften mir von dem der
Vita Burkardi stark abzuweichen scheint, und zugunsten eines anderen Abtes
Engelhard, der um 1170 das im Würzburger Sprengel gelegene Kloster Komburg
bei Schwäbisch-Hall geleitet ha ben soll(Ussermann, EpiscopatusWirceburgensis
S. 203; Hefner a. a. O. S. 16), vermag ich nichts als den Namen beizubringen.
-Jedenfalls scheint mir die Frage nach dem Verfasser noch offen, wenn Bendel
auch durch den Nachweis des richtigen Namens sich das Verdienst erworben
“hat, eine Voraussetzung der Lösung geschaffen zu haben. Wilh. Levison.
Johann Ba pt. Pierron, Die Katholischen Armen. Ein Beitrag zur Ent-
stehungsgeschichte der Bettelorden mit Berücksichtigung der Humiliaten
und der Wieder vereinigten Lombarden. Freiburg i. B., Herder, 1911. XV
u. 182 S. M. 4,—, geb. M. 5,—.
Ein sehr dankenswerter Beitrag zur katholischen Ordensgeschichte! Der
Verfasser zeigt, wie der römische Stuhl in sehr geschickter Politik den Katharern
und den Waldensern dadurch ihre gefährlichsten Waffen zu entwinden suchte,
daß er ihre Grundgedanken: apostolische Armut, Studium und Predigt, in die
Kirche herübernahm. Nicht weniger als dreimal hat die Kurie den Versuch ge-
macht, aus rekatholisierten Waldensern Konkurrenzorden gegen die Sekten zu
-schaffen; von diesen drei Gründungen ist die der Humiliaten lebensfähig ge-
wesen, die der Katholischen Armen (Pauperes catholici) und der Wiedervereinig-
ten Lombarden dagegen mißglückt. Der Verf. gibt von diesen drei Gründungen
ein anschauliches Bild, am eingehendsten von den Katholischen Armen. Ein
interessantes Schlußkapitel zeigt, daß die Katholischen Armen und die Wieder-
vereinigten Lombarden unmittelbare Vorläufer der beiden großen Bettelorden
140 Nacbrichten und Notizen
gewesen sind, bei deren Ausbau die Kurie die Erfahrungen verwertete, die sie
bei jenen beiden ersten Gründungen gesammelt hatte. Der Wert des Buchs be-
steht darin, daß es die Geschichte der Katholischen Armen in einem größeren
geschichtlichen Zusammenhang uns vorführt und die Motive verdeutlicht, von
denen die päpstliche Politik gegenüber Franziskus und Dominikus geleitet
wurde. Ist der Grundgedanke des Buches, worauf der Verfasser übrigens selbst
hinweist (z. B. S. 1471), nicht neu, so ist doch seine Durchführung an einem grö-
Beren Quellenmaterial sehr lehrreich. — Zu S. 24: Dominikus stammte nicht
aus der Familie der Guzman, so verbreitet auch diese Angabe ist. Nicht durch-
weg präzis sind die Angaben über die Waldenser; der Verf. hätte H. Böhmers
Artikel „Waldenser“ in Haucks Realenzyklopädie (Bd. XX, S. 799 ff.) nicht
außer acht lassen dürfen.
Leipzig. Karl Heussi.
Dr. Rudolf Malsch, Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen und Deutscher
König. Forsch. z. Thüring.-Sächs. Gesch. 1.H. Halle a. S., Gebauer-
Schwetschke, 1911. M. 2,—.
Der Verfasser hat durch den Untertitel seiner Abhandlung: „Versuch einer
historisch-psychologischen Würdigung“ wie auch durch die Worte seiner Ein-
leitung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ihm das Charakterproblem bei
seiner Arbeit die Hauptsache war. Er findet, daß alle bisherigen Historiker,
die sich mit dem Gegenkönig Friedrichs II. beschäftigten, zu ungerecht über
ihn aburteilen und unternimmt es nun, den Thüringer Landgrafen gegen die
Vorwürfe des Ehrgeizes und der Herrschsucht, die noch zuletzt Wenck in
seinem großen Wartburgwerk ausgesprochen hat, zu verteidigen. Seine Lebens-
beschreibung teilt das Los vieler anderer: sie ist eine Ehrenrettung des Helden.
Durch neue Deutung der bekannten Tatsachen kommt Malsch zu dem Schluß,
daß Heinrich Raspe als „der Sohn einer frommen Mutter“ selbst ganz beseelt
gewesen sei von dem Geiste „jener franziskanisch-asketischen Strömung“, die fast
alle seine Verwandten erfaßte“ (S. 64). Er nennt (S. 62) ihn noch deutlicher
einen „Mönch im Kleide eines Reichsfürsten“ und glaubt, sein Abfall von
Friedrich II. sei aus seiner Frömmigkeit zu erklären, die es ihm verbot, länger
beim exkommunizierten und abgesetzten Kaiser auszuharren und den Aufforde-
rungen des Papstes zu widerstehen, die von ihm die Führungder kirchlichen Sache
in Deutschland verlangten. Als Hauptbeweis für Heinrichs tiefreligiöse Gesin-
nung gilt ihm neben einigen Briefstellen dessen Gründung einer großen Buß-
brüdergemeinschaft im Jahre 1239 (S. 39, Urkunde S. 75). Die Ansicht, Hein-
rich habe in Thüringen seinen Neffen Hermann II. aus der Herrschaft verdrängt,
sucht er teils durch die Behauptung von Hermanns Kränklichkeit zu ent-
kräften, teils durch den Hinweis, daß 1231 schon die Gesamtbelehnung in der
Landgrafschaft Thüringen stattgefunden habe. Ebenso erklärt er Raspes Ver-
halten gegen die heilige Elisabeth nur als „das eines sorgsamen Hausvaters,
der der frommen Verschwendungssucht der Schwägerin Schranken setzen muß“,
Mir will es jedoch scheinen, als lasse diese ganze Auffassungsart, die bei
Heinrich nur eitel Gutes und Edles sieht, große Widersprüche ungedeutet. Wie
kommt es, daß dieser Mann, „der von Haus aus zweifellos keine aktive Herr-
schernatur ist, sondern wie alle stark religiösen Naturen mehr kontemplative
Nachrichten und Notizen 141
Neigungen hat“ (S. 65), auf der andern Seite so energisch und einwandfrei alles
tut, was sein Land fördert ? Auch entsprechen seine Handlungen, die alle nur
dem Pflichtbewußtsein und der Gewissenhaftigkeit entspringen sollen, ganz un-
leugbar zugleich den Forderungen seines persönlichen Vorteils. Denn er hat
doch bei all seiner Buß- und Weltfluchtstimmung von Kaiser Friedrich den
Reichsverwesertitel angenommen und dann kurz darauf sich von Rom aus
zum Gegenkönig gegen den gleichen Friedrich machen lassen, um sich von da ab
„durchaus nicht schwächlich“ mit allen seinen Kräften für die Sache der Kirche
einzusetzen. Geschah das alles wirklich nur aus Frömmigkeit ?
Malsch geht zweifellos in der Verherrlichung seines Helden zu weit. Er hat
in Einzelheiten, wo er alte Vorwürfe al; unberechtigt nachweist, sicher recht,
aber im großen und ganzen hat er über Heinrich Raspes Wesen, gerade weil
er restlos zu loben sucht, noch nicht das letzte, entscheidende Wort gefunden.
Die Rätsel mittelalterlicher Charaktere lassen sich nicht mit so modernen Be-
griffen wie „erhabenes Rechtlichkeitsgefühl“ oder „ Festhalten an der Sittlich-
keit des Staatsgedankens“ erklären. Doch ist es natürlich ein Verdienst, daß
Malsch versucht, dem „Pfaffenkönig“ besser gerecht zu werden, als es bisher
geschehen, und seine Arbeit wird, so sehr sie auch über das Ziel hinausschießt,
doch durch die Wärme ihrer Anteilnahme und die Richtigstellung mehrerer Punkte
zu einer Revision des historischen Urteils über diesen Mann den Anstoß geben.
München. Friedrich Stie ve.
E. Zeok, Der Publizist Pierre Dubois, seine Bedeutung im Rahmen der
Politik Philipps IV. des Schönen und seine literarische Denk- und Arbeits-
weise im Traktat De recuperatione terre sancte. Berlin, Weidmannsche
Buchhandlung 1911. XIX u. 218 S. M.7,—.
Naohdem bereits so viel über Peter Dubois, den bekannten französischen
politischen Projektenmacher des angehenden 14. Jahrhunderts geschrieben
worden ist, bedarf eine so umfängliche Monographie, wie die vorliegende, im-
merhin wohl einiger Rechtfertigung. Der Verfasser, der sich nach S. V. seit
1891 mit den Schriften seines Helden beschäftigt und in zwei Programmen des
Berliner Leibniz-Gymnasiums 1905—06 schon vorgearbeitet hatte, hat mit
Fleiß, Gründlichkeit und etwas umständlicher Gelehrsamkeit versucht,
durch Heranziehung des ganzen kultur- und geistesgeschichtlichen Hinter-
grundes der Epoche die oft ja verblüffenden Ideengänge Dubois’ verständlich
zu machen. Folgt er dabei vielfach den von mir selbst seinerzeit in meiner
Publizistik (1903) gegebenen Anregungen, so fördert er doch auch unsere
Kenntnis in manchen guten Einzelbeobachtungen. Seiner Gesamtbeurteilung
Dubois’, die sioh gleiohweit von moderner Über- wie Unterschätzung hält,
kann ich völlig beistimmen. Zu S. 114 n. ist zu bemerken, daß es sich um die
Alexandreis des Walter von Lille (Chätillon) handelt. Auffallend ist die Ver-
wendung des Wortes „Canon“ für kanonisches Rechtsbuch; man versteht
darunter sonst die biblischen Bücher. Zu bedauern ist es, daß der Verfasser
sich nicht zur Herausgabe des noch immer ungedruckten zweiten Hauptwerks
Dubois’ De abbreviatione guerrarum et litium entschlossen hat. Das wäre
ein entschiedenes Bedürfnis und Verfasser wohl durchaus dazu berufen gewesen.
Leipzig. R. Scholz.
142 Nachrichten und Notizen
Hans Schmiedel, Nikolaus Lubich (1360—1431), ein deutscher Kleriker
im Zeitalter des Großen Schismas und der Konzilien, Bischof von Merse-
burg 1411—1431. Berlin, Verlag von Emil Ebering 1911 (Historische
Studien Heft 88). 158 S. M. 4,50.
Die frisch und mit Liebe für ihren Gegenstand geschriebene Arbeit gibt
ein recht anschauliches Bild von dem vielbewegten Leben und Treiben eines
deutschen Prälaten der Konzilsepoche. Nikolaus Lubich gehört allerdings
durchaus zu den Geistern zweiten Ranges, nicht zu den Führern, aber seine
Vielgeschäftigkeit, die Gewandtheit, mit der der einfache Eisenacher Bürger-
sohn sich bis zum Bischof emporarbeitete und in dem Treiben der Welt, an
der Kurie, am Hofe der Wettiner und auf dem Konstanzer Konzil eine Rolle
zu spielen suchte, macht auch dieses Leben interessant genug für eine histori-
sche Betrachtung. Als gesuchter Prokurator in Rom, als Geistlicher in Erfurt
und am thüringischen Fürstenhofe tätig, schließlich als Merseburger Bischof
Vertreter der Universität Leipzig und der Wettiner Fürsten im Konzil, Re-
ferendar des Papstes und Deputierter im Generalausschuß der Nationen des
Konzils, überall verstand er, sich zur Geltung zu bringen und auch — seinen
materiellen Vorteil zu wahren. Ein anziehendes Charakterbild ist es nicht,
das die leider nur zu dürftigen Quellen mehr ahnen lassen, als enthüllen. Ad-
vokatenschlauheit, skrupelloser Ehrgeiz, der ihn sein Bistum arg vernach-
lässigen läßt, ja auch offene Bestechlichkeit treten hervor. Der bekannte
Straßburger Elektenprozeß, in den er verwickelt wurde, hat seinem Namen
ein wenig rühmliches Andenken verschafft. Der Verfasser hat aus dem etwas
spröden Material durch fleißige archivalische Studien einen interessanten und
lesenswerten Beitrag zur Personengeschichte des 15. Jahrhunderts zu machen
verstanden. Der Anhang enthält Regesten und Urkunden aus verschiedenen
Archiven und Hss. Ich bemerke, daß die Hs. der Leipziger Universitäts-
bibliothek nr. 922 eine Sentenz des Bischofs Nikolaus v. J. 1414 in Sachen
der Appellation Nendorp contra Gerlach enthält.
Leipzig. R. Scholz.
Hansisches Urkundenbuch, 10. Bd. 1471—1485, bearbeitet von W. Stein.
Leipzig, 1907. XIV u. 7% S.
Der 15 jährige Zeitraum dieses Bandes bietet vornehmlich wichtiges Material
zur Geschichte der westlichen Beziehungen der Hanse bis hinab nach Spanien.
Für die Geschichte des Kampfes mit England, der die ersten Jahre dieses
Zeitraums erfüllt, ergibt das Material viel Neues. Auf verschiedenes, was be-
sondere Beachtung verdient, hat der Bearbeiter bereits im Vorwort hingewiesen.
Der für die Hanse günstige Friede zu Utrecht gibt ihr ein größeres Gewicht
im ganzen Westen. Die Unterwerfung des abtrünnig gewordenen Köln unter
die Gesamtheit der Städte kräftigt den Bund innerlich und gibt der von Lübeck
geführten Bundespolitik verstärktes Ansehen. Diese Führerrolle Lübecks auch
im Westen kommt selbst in Worten des französischen Privilegs 1483 zum
Ausdruck: Obtinet principatum (Nr. 1098 $ 7). Das Kontor zu Brügge be-
festigt seine Stellung in Antwerpen und Bergen op Zoom durch neue Privi-
legien. Zum Herzogtum Bretagne gewinnt die Hanse ein festes Friedensverhält-
nis. Kölner Handelsbeziehungen sehen wir nach Coruna und Messina reichen.
Nachrichten und Notizen 143
Der Wille Hollands zur Freundschaft mit der Hanse tritt wiederholt unzwei-
deutig zutage. Zu den nordischen Reichen unterhält Amsterdam eifrige Be-
ziehungen politischen Charakters. Zu ihnen und den Ostseegebieten und Hanse-
städten der Ostsee stehen die holländischen und seeländischen Städte in mannig-
fachen Verbindungen, in hartem Konkurrenzkampf mit den Hansen, die ihnen das
Vorrücken ihres Handels im Norden ebenso erschweren wie das Eindringen in das
deutsche Binnenland und die direkte Verbindung mit den dortigen Produzenten.
Im Osten des hansischen Handelsgebiets fällt zum erstenmal Licht auf
das deutsche Kontor in Kowno, seine Stellung zum Orte selbst und zu Danzig,
das den Hauptanteil am Handel mit Kowno hatte. Auch für den Verkehr mit
den Russen in Narwa und Nowgorod bieten die Akten dieses Bandes mancherlei.
Eine Fülle wertvoller Einzelnachrichten findet sich durch den Band ver-
streut über Handelsbeziehungen, Stapelzwang und Gästehandel, den Herings-
handel in den Niederlanden, über Bergwerksunternehmungen hansischer Kauf-
leute in England und den Karpathen, über den Bau eines Schiffahrtskanals
von der Ems nach Groningen und vieles andere.
Erhöht wird der Wert und die Benutzbarkeit dieses wie schon des vorigen
Bandes durch die umfangreichen Zusätze, die der Bearbeiter dankenswerter-
weise zahlreichen Urkunden beigegeben hat durch Mitteilung weiterer erläu-
ternder Quellen und Verweise auf deutsche wie fremde Literatur.
Bei den Registern habe ich nur eine Anzahl Stichproben im Sachregister
gemacht, die teilweise nicht befriedigend waren. Banneria kommt nicht Nr. 576
$ 8, sondern Nr. 579 $ 8 vor. Bei „englisches Blei“ war auch auf Nr. 634 zu
verweisen. Unter, Holz“ hätte auch auf die an anderer Stelle erwähnten Speirer
Bretter verwiesen werden sollen; ebenso unter „Leinen“ auf die anderswo ge-
nannten buckeranen. Auch unter „Fisch“ sind durchaus nicht alle vorkommen-
den Fischarten zusammenfassend erwähnt. Die Schiffsart carracques ist ander an-
gegebenen Stelle nicht zufinden. „Silveroure purificatum“ ist gereinigtes Silbererz
und hätte unter , Silber“ miterwähnt sein sollen. „Tzarter“ Nr. 123 ist nirgends
aufgeführt. Im ganzen, das Sachregister ist nicht selten willkürlich und ungenau.
Kiel. Daenell.
Max Lehmann, Historische Aufsätze und Reden. Leipzig, S. Hirzel, 1911.
384 S. M. 8,—.
Der Göttinger Historiker und Biograph Scharnhorsts und Steins hat in
vorliegendem Bande eine Reihe von Aufsätzen und Reden gesammelt, kurz
revidiert und mit Anmerkungen versehen. Sie sind naturgemäß ungleicher
Natur. Während einige, das gilt besonders für die Reden, in einer Frage den
Standpunkt, auf den bei dem betreffenden Gegenstande eben die Historie
angelangt ist, feststellen sollen, sind andere kritische Untersuchungen, in denen
der Verf. selbst zu neuen Ergebnissen kommt. Die ersten zwei Beiträge be-
handeln Luther, Lehmann schildert ihn als Deutschen und Christen und
untersucht dessen Haltung in Worms mit den vorausgegangenen diesbezüg-
lichen Verhandlungen. Dann wird uns Gustav Adolf wiederum als „Retter
des deutschen Protestantismus“ vorgeführt. Es wird die Stellung der pro-
testantischen Kirche in Schlesien vor der Besitzergreifung durch Preußen ge-
schildert, wobei besonders auf das Kolowratsche Edikt von 1504 und den
144 Nachrichten und Notizen
Altranstädter Vertrag von 1707 Bezug genommen wird. Ein weiterer Auf-
satz erörtert die Beziehungen zwischen Preußen und Polen; ein anderer die
Entstehung von Kontribution und Akzise in Brandenburg-Preußen. Zwei
Artikel beschäftigen sich mit der Tätigkeit Friedrich Wilhelms I. in Schule
und Heer, wobei in beiden Fällen gewarnt wird vor einer Überschätzung der
Bestrebungen des genannten Königs. Auf denselben Monarchen wird der Ur-
sprung des preußischen Kabinetts zurückgeführt. Zwei Aufsätze beleuchten
kritisch Memoiren: die Denkwürdigkeiten Hardenbergs und Boyens. Der
Friede von Tilsit wird an der Hand neuer Publikationen von Handelsmann
und Delbrück erörtert und dem Zaren Alexander das Verdienst, Preußen ge-
rettet zu haben, vindiziert. Interessant ist die Haltung der offiziellen und der
dazu eigens herangezogenen Zensur über Fichtes Reden an die deutsche
Nation; es berührt eigen, zu sehen, wie manche dieser Reden nur passieren
gelassen worden waren infolge von Nichtachtung und Unterschätzung seitens
ihrer Kritiker. Die preußische Städteordnung von 1808 wird untersucht,
und wer wäre berechtigter, über sie ein Urteil zu fällen, als der Kenner von
Steins Wirksamkeit? Eine kritische, schön geschriebene Würdigung erfährt
auch Tirols Erhebung von 1809, angeregt durch das große Werk von Hirn;
Gneisenaus „Exil“ in England und Schweden i. J. 1812, das aber von Harden-
berg beeinflußt wurde, sehen wir in einer Reihe von Briefen zwischen beiden
Männern Gewicht und Bedeutung erhalten. Des Major von Wrangels nach-
träglichen Versuch, sich das Verdienst an Tauroggen anzumaßen, wird ge-
bührend zurückgewiesen, Borstells eigenmächtiger Zug an die Elbe als Par-
allelaktion zur Konvention von Tauroggen gekennzeichnet, Den Abschluß
macht ein polemischer Artikel gegen die päpstliche Zensur, gestützt auf die
Konstitution von Leo XIII. aus dem Jahre 1897, die aber wohl durch die
tatsächlichen Verhältnisse wesentlich gemildert wird.
Es ist eine Fülle von Wissen, Fleiß und Gedankenarbeit, die in diesen ver-
schiedenartigen Aufsätzen und Reden zusammengetragen ist; alle lesen sich
leicht und flüssig und gewinnen durch die freimütige Art, mit der L. seine
Meinung vertritt. Er ist ja dafür bekannt, energisch für das einzutreten,
was er für richtig ansieht. Allen Seiten dieses Buches gemeinsam ist das Be-
streben, den Gedanken des Deutschtums in der Geschichte der letzten vier
Jahrhunderte zu verfolgen. Reiche Anregung und Belehrung sind jedenfalls
aus diesem Buche zu schöpfen, auch wenn man nicht mit allen ausgesproche-
nen Ansichten einverstanden sein sollte.
Prag. O. Weber.
Ernst Heidrich. Dürer und die Reformation. Leipzig, Klinkhardt u.
Biermann 1909. 82 S. M. 2,75.
Der Verfasser beschäftigt sich in dieser kleinen Schrift, von kunsthistori-
scher Arbeit über Dürer herkommend, mit den berühmten Vier Aposteln
und den Unterschriften des Bildes. Er spricht die Bilder als Bekenntnis-,
nicht bloße Andachtsbilder an und sieht in ihnen ein Bekenntnis Dürers zum
Luthertum, das durch die Unterschriften bekräftigt wird. Diese Unter-
schriften sollen sich sämtlich gegen das Täufertum richten. Für die ersten
beiden Unterschriften (die aus Petrus und Johannes) ist das schon lange an-
Nachrichten und Notizen 145
genommen und wohl nur durch Zuckers einseitige Aufstellungen verdunkelt
worden, für die beiden letzten (aus Paulus und Marcus) vermag auch H. nicht
mehr als die Möglichkeit solcher Berechnung zu erweisen. Alle Versuche,
weiter vorzudringen, insbesondere etwa besondere Anspielungen auf den
Führer der Täufer, Hans Denk, nachzuweisen, müssen nach der Lage der
Dinge erfolglos bleiben. Auch die von H. herangezogenen Schriften Alt-
hamers fördern nicht; ich bemerke, daß Althamers Tacituskommentar, der
soviel zeitgeschichtliche und persönliche Erwähnungen bietet, auch da
Dürer nicht nennt, wo es nahe läge. Glaublich, ja wahrscheinlich ist es ja,
daß Dürer vor allem von dem Prozeß gegen die „gottlosen Maler“ berührt
wurde. In diesem Sinne mögen die Bilder auch persönliche „Bekenntnis-
bilder“ Dürers sein. Aber wenn er sich damit, wie H. meint, gleichsam wegen
seiner eigenen Hinneigung zu Zwingli, die er eben überwunden hatte,
rechtfertigen wollte, so paßt doch in den Mund eines solchen Mannes schlecht
die Warnung an die weltlichen Regenten, die die Unterschriften einleitet.
Es bleibt schließlich wohl bei dem, was Springer von Dürer gesagt hat: „Er
hat kein protestantisches Bekenntnis abgelegt, aber frühzeitig reformatorische
Gedanken gehegt und immer kräftiger entwickelt. Nicht allein als private
Person, sondern auch als Künstler.“
München. Paul Joachimsen.
Im Verlag von A. Jullien ist (1911) die in ihrer originalen Gestalt lange ver-
loren gewesene Schrift Calvins „Excuse de Noble Seigneur de Bour-
gogne Seigneur de Falais et de Bredam“ in der trefflichen Ausgabe
Alfred Cartiers in neu durchgesehener und vermehrter Auflage erschienen.
Die Edition ist — genau nach dem einzigen Exemplar der Genfer Ausgabe
von 1548 veranstaltet. Eine gut geschriebene und knapp gehaltene Einleitung
schildert in 9 Kapiteln die Jugend Jaques’ de Bourgogne, eines Enkels Philipps
des Guten aus dessen Verhältnis mit Catherine de Tiesferies, berichtet dann
von seinem Beitritt zur neuen Lehre, seinen Beziehungen zu Calvin, seinem Auf-
enthalt in Köln und Straßburg, den Verwicklungen und Leiden, in die er als
Anhänger Calvins Karl V. gegenüber geriet. Sich vor dem Kaiser zu rechtfer-
tigen, ließ er seine Excuse — ein Memorandum, bestimmt, sein Verhalten und
seinen Wegzug aus Belgien zu verteidigen — durch Calvin redigieren. In wenigen
Wochen ausgeführt, wurde sie am 16. April 1546 an Falais geschickt und 1547
in den Druck gegeben. Die letzten drei Kapitel behandeln Falais’ Aufenthalt
in Basel, wo er am 22. Februar 1547 das Bürgerrecht erhielt, dann in Veigy und
Genf, seinen Bruch mit Calvin und seine letzten Lebensjahre. Was die Excuse
selbst betrifft, ist sie, wie Cartier mit Recht bemerkt (S. XXXV) un chef
d'œuvre du genre et renferme des pages dignes de cette admirable épitre à
François I% qui forme l’imposant frontispice du traité de l'Institution chré-
tienne. Sie ist die beredte Verteidigung der Rechte eines unschuldig Verfolgten.
Verurteilt und proskribiert sei Falais bereit, sein Leben im Dienste des Kaisers
aufzuopfern, es müsse aber gestattet sein, auch Gott zu geben, was Gottes ist.
Eine Notice bibliographique beschreibt genau die Originalausgabe der Excuse
und gibt die notwendigen Erläuterungen dazu.
Graz. J. Loserth.
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 1 10
146 Nachrichten und Notizen
J. Huges, Het leven en bedrijf van Mr. Franchois Vranck. ’sGravenhage, Mar-
tinus Nijhoff, 1909. XV u. 119 8.
In dieser gut geschriebenen Leidener Doktordissertation stellt H. zusammen,
was er in der gedruckten Literatur und in den Archiven über Leben und Tätig-
keit des Pensionärs der Stadt Gouda und späteren Mitgliedes des hohen Rates
Franchois Vranck (1555—1617) hat in Erfahrung bringen können. Das Material
ist sehr spärlich, das Gebotene aber doch interessant, da Vrancks Wirken aufs
engste verbunden ist mit einem der wichtigsten Wendepunkte in der Geschichte
des jungen niederländischen Staates, mit dem Siege des föderalistisch-repu-
blikanischen Gedankens über den monarchischen. Vranck war von vorn-
herein ein Vertreter des ersten und hat vor allem auch publizistisch für ihn ge-
kämpft. Gute Gelegenheit dazu bot sich ihm besonders in der Leicesterschen
Periode, in der er an der Seite Oldenbarnevelts die größte historische Wirksam-
keit entfaltet hat.
Außer über die Tätigkeit Vrancks unterrichtet uns das Buch über die Poli-
tik Goudas, das vielfach seine eigenen partikularistischen Wege ging, vor allem
von dem Wunsche nach Frieden, verbunden mit Religionsfreiheit, geleitet.
Nicht in jeder Beziehung war Vranck mit dieser Politik einverstanden.
Der Verf. bringt wohl nicht gerade viel Neues, aber er vertieft unsere Kennt-
nisse und stellt Einzelheiten richtig. Sein Urteil ist vorsichtig, seine Quellen-
benutzung zeugt von gutem kritischen Sinn.
Jena. G. Mentz.
Christoph Entzelts Altmärkische Chronik. Neu herausgegeben von Her-
mann Bohm. Leipzig, Duncker und Humblot, 1911 S. 258 (Veröf-
fentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg).
Es ist eine entsagungs- und mühevolle Aufgabe gewesen, die um 1578 nieder-
geschriebene, als historische Quelle nicht gerade wertvolle altmärkische Chro-
nik Chr. Entzelts ( 1583) neu herauszugeben. Dem Text der Chronik sind
einleitende Abschnitte über Entzelts Leben, die Abfassung der Chronik, die
Quellen derselben, den geschichtlichen Wert des Werkes, die alten und neuen
Ausgaben vorausgeschickt. Die Edition selbst macht durchweg einen zuver-
lässigen Eindruck. H. Spangenberg.
Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium
(1787—1806) und das Abiturientenexamen. Von Professor Dr.
Paul Schwartz in Berlin-Friedenau. Dritter Band. Berlin, Weid-
mannsche Buchhandlung, 1912. gr. 8. XII und 648 S. M. 16,80. Auch
u. d. T.: Monumenta Germaniae Paedagogica. Herausgegeben
von der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte.
Band L.
Mit diesem umfangreichen Bande findet das Werk, auf dessen Bedeutung
wir bereits mehrfach hingewiesen haben, seinen Abschluß. Die nicht weniger
als 50 enggedruckte, dreispaltige Seiten umfassenden Sach-, Personen- und
Ortsregister schließen bequem den vielseitigen Reichtum von Material zur
Schul-, Kultur-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Preußens, ja, man
kann sagen, Deutschlands auf. Denn auch außerpreußische Gebiete werden
vielfach berührt. Aufmerksam gemacht sei nur auf den Einfluß, den
Nachrichten und Notizen 147
die Universität Leipzig auf die Heranbildung der in dem Werke genannten
Lehrer gehabt hat. Aus der Darstellung des Bandes fesselt besonders Kapitel
XIX mit seinen mehr als 100 Regesten von Urkunden und Verfügungen über
das Abiturientenexamen, die gegen 80 Seiten einnehmen. Was wir bereits
bei der Besprechung des ersten Bandes hervorgehoben haben, die zielbewußte
organisatorische Tätigkeit auf dem Gebiete des preußischen höheren Schul-
wesens, die durch die Kriegsereignisse unterbrochen wurde, das tritt auch hier
mit anschaulicher Klarheit zutage, namentlich der unermüdliche Eifer Gedikes
und Meierottos. Ein fesselndes Stück Kulturgeschichte bietet dasXX. Kapitel
mit seinen Mitteilungen über die Prüfung der Kantonpflichtigen. Verwiesen
sei z. B. auf den Erlaubnisschein zum Studieren auf S. 556 oder auf den Streit
zwischen Militär- und Schulbehörde wegen eines Stargarder kantonspflich-
tigen Schülers S.557f. Aus den einzelnen Gebieten sei besonders das Herzog-
tum Magdeburg erwähnt, in dem die „Schulstadt‘‘ Halle, Magdeburg und
Kloster Berge viel Stoff bieten. — Zur Geschichte der Verbreitung der Schul-
bücher finden sich zahlreiche Notizen, die das Verzeichnis S. 609—620 über-
sichtlich zusammenfaßt. Beinahe 600 Namen sind vertreten. — In dem
Schlußworte spricht sich der Verfasser gegenüber falschen Auffassungen eines
Rezensenten über seine Stellung zum jetzigen Abiturientenexamen aus
(S. VI-VIM).
Leipzig. Georg Müller.
Die dreizehnte Versammlung deutscher Historiker in Wien. Kann
ein österreichischer Berichterstatter der Historikertagung, die vom 16.—20.
September 1913 in Wien stattfand, freigebig Lob spenden? Es würde fast
wie eine oratio pro domo klingen, wenn auch der Unterzeichnete selbst
gar kein Verdienst an dem Gelingen der ganzen Veranstaltung hat. So mag
denn besser auf den liebenswürdigen und von herzlichem Humor gewürzten Be-
richt Sebastian Merkles hingewiesen werden, dessen Persönlichkeit selbst einen
der anziehendsten Mittelpunkte des Kongresses bildete. Die Schilderung, die
er in den Süddeutschen Monatsheften gegeben hat, drückt, so hoffen wir, das
Urteil aller Teilnehmer aus: der uneingeschränkten Anerkennung für die Unter-
richtsverwaltung, den Vorsitzenden Emil v. Ottenthal, den Leiter des Ortsaus-
schusses Alfons Dopsch und alle die anderen Herren, die sich um die Vorberei-
tung und Durchführung verdient gemacht haben; die jungen Fachgenossen,
die im stillen eine wirklich aufopfernde Tätigkeit entfaltet haben, werden sich
gerne mit dem allgemeinen Danke begnügen. Und mit Merkle werden wohl
alle darin übereinstimmen, daß Wien die Erwartungen erfüllt, ja übertroffen
hat; alle wissenschaftlichen Vorträge, die reichen literarischen Festgeschenke,
die Führungen im Staatsarchive, der einzigartigen Ausstellung der Hofbiblio-
thek, dem kunsthistorischen Hofmuseum, der kaiserlichen Schatzkammer und
dem Stephansdome und schließlich die wundervolle Donaufahrt durch die
Wachau, der Besuch der alten Städtlein Krems und Dürenstein — all das hat
hoffentlich jedem Teilnehmer einen bleibenden Eindruck hinterlassen und die
Worte, die Felix Rachfahl, Georg Brandi und Hubert Ermisch bei dem Schluß-
festmahle im Namen der Auswärtigen sprachen, sind sicherlich vom Herzen
gekommen. Es gab eigentlich nur zwei Enttäuschungen: Man hätte wohl
10°
148 Nachrichten und Notizen
eine noch stärkere Beteiligung der Herren aus dem Reiche gewünscht; ihre Zahl
betrug kaum mehr als ein Viertel der dreihundert Teilnehmer und mancher
wurde sehr vermißt, der sonst bei Historikertagen fast nie fehlte oder auf dessen
Erscheinen man doch diesmal mit Sicherheit gehofft hatte. Und dann die Tat-
sache, daß zwei von den Vorträgen, die das erste Programm versprach, ent-
fielen: Fritz Kern (Kiel) wollte über „Gottesgnadentum, Volkssouveränität
und Widerstandsrecht im früheren Mittelalter”, Harold Steinacker (Innsbruck)
über „Die Eigenart der geschichtlichen Entwicklung Ungarns“ sprechen, beide
Herren wurden durch unvorhergesehene Zwischenfälle an der Ausführung
ihres Vorhabens gehindert. Um so anerkennenswerter, daß Hans Uebers-
berger (Wien) sich in die Bresche stellte.
Und nun ein kurzes Referat über die wissenschaftlichen Darbietungen — ohne
Kritik. Alexander Cartellieri (Jena) eröffnete die Reihe mit dem Vortrage
„Die Schlacht bei Bouvines im Rahmen der europäischen Politik”. Nicht wie
noch Scheffer-Boichorst und Julius Ficker meinten, den Gipfelpunkt einer
alten gegen Deutschland gerichteten Politik Frankreichs bedeutet der Sieg
Philipps II. August vom 27. Juli 1214; er war vielmehr geboren aus der Geg-
nerschaft zweier Bündnisse, des französischen Königtums, das mit den Anjou
rang, und des staufischen Deutschlands gegenüber England und dem Welfen
Otto IV., und die Schlacht bewirkte keine Vertiefung des Gegensatzes Frank-
reichs und Deutschlands, ihre Folgen waren tiefgreifende in erster Linie für
das Kapetingerreich und für England. Dann sprach Josef Hansen (Köln)
über „Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und das liberale Märzministerium
1848”. Trotz seiner andersgerichteten Überzeugung hat sich Friedrich Wilhelm
auf den Rat von Radowitz, den wieder die rheinischen und Heidelberger Libe-
ralen drängten, durch das Patent vom 10. März dem konstitutionellen System
zugewendet, um Preußen nicht Deutschland zu entfremden. Im Widerstreite
mit der Gerlachschen Partei und allen altpreußisch Gesinnten sucht der König
die Verfassung mit einem Beamtenministerium ins Leben zu rufen; der Sturm
des 18. März reißt Friedrich Wilhelm ins gemeindeutsche Fahrwasser hinein,
er müht sich durch den vereinigten Landtag die Frage des Wahlrechts zu lösen,
die revolutionären Strömungen greifen immer mehr um sich und fassen an die
Wurzeln des Königtums selbst; um ihnen die Spitze zu nehmen, entschließt
sich der König zur Bildung des Ministeriums Camphausen-Hansemann, nach-
dem die rheinländischen Führer sich seinen Grundsätzen bezüglich des Wahl-
rechts gefügt haben, — dann kommt doch gleich wieder Gerlach und die Hof-
partei zur Macht, die monarchischen Prinzipien des Königs, seine Abneigung
gegen den Parlamentarismus siegen in ihm über die konstitutionelle Idee.
Den altgeschichtlichen Vortrag hielt diesmal Adolf Bauer (Graz): „Hippo-
lytos von Rom, der Heilige und Geschichtschreiber”. Wie der heilige Hippolyt
der Legende und der häretische Fanatiker und Gegenpapst der Geschichte, so
steht der Ruhm seiner Chronik im Gegensatze zu ihrem quellenmäßigen Werte.
Nach Bauers Forschungen, der die Ausgabe für die Berliner Sammlung der
Kirchenväter besorgt, läßt sich diese Chronik keineswegs an Wert mit der des
Julius Africanus oder des Eusebius gleichstellen, sie ist eine Kompilation, die
auf einer geringen Zahl von Quellen beruht und die chiliastischen Sorgen ent-
gegentreten will, zugleich doch selbst dem Chiliasmus entsprungen ist. Sie
Nachrichten und Notizen 149
will nachweisen, daß seit der Schöpfung der Welt 5738 Jahre verstrichen sind
bis zu ihrer Veröffentlichung 234/35 p. Ch.; die Menschheit kann also bis zum
Jahre 6000 der Erschaffung noch geraume Zeit in Sicherheit leben. Hans
Hirsch (Wien) ging in „Kaiserurkunde und Kaisergeschichte im 12. Jahrhun-
dert” von diplomatischen Forschungen aus, um dann allgemeine Fragen der
deutschen Reichs- und Territorialgeschichte zu untersuchen. Der würzburgi-
sche Einfluß in der kaiserlichen Kanzlei, der etwa von 1156—1168 nachzuweisen
ist, leitete ihn zu den gerichtlichen Befugnissen des Bischofs von Würzburg
und des Herzogs von Österreich über, dessen privilegium minus in diesem Punkte
eine neue Interpretation erfuhr. Das deutsche Königtum ist sich nach Hirschs
Auffassung unter Heinrich V. zum ersten Male klar bewußt geworden, daß seine
wesentlichste Aufgabe in der Kräftigung der Reichsgewalt liege und daß zu
diesem Zwecke einmal die materielle Grundlage, das Haus- und Reichsgut,
gefestigt und die Ministerialen begünstigt werden müssen, daß ferner die „Dy-
nasten” durch Förderung ihres Machtwillens zu Werkzeugen der neuen Reichs-
politik gemacht werden müssen. Deshalb hat ihnen der König die gräflichen
Rechte, namentlich die hohe Gerichtsbarkeit überlassen, die sie zur Bildung
einheitlicher Territorialstaaten ausnutzten. — Den Gegensatz der monarchi-
schen Tendenzen des Papsttums und der oligarchischen Gegenströmungen der
Kardinäle schilderte in eingehendster Weise durch die Jahrhunderte Jean
Lulvès (Hannover) in „Machtbestrebungen des Kardinalkollegs gegenüber
dem Papsttume'; eine umfassende Ausgestaltung jener wichtigen, die zentrale
Kirchenverfassung berührenden Untersuchungen, die aus des Vortragenden
Arbeiten in den „Quellen u. Forschungen aus italien. Archiven” 12 und 13 be-
kannt sind. In das Rußland Nikolaus’ I. und Alexanders II. führte endlich
Hans Uebersberger (Wien) mit den „Theorien der russischen Slavophilen”.
Es handelt sich um jene Gruppe, die nach dem Aufstande des Jahres 1825
im Gegensatze zum Kaisertum und der offiziellen, konservativen russischen
Welt, im Gegensatze ferner zu den Westeuropa nacheifernden, den Westen be-
wundernden Kreisen des geistigen Rußland an Hegelsche Ideen anknüpfte und
das russische Volk, sein Alter, seine eigenberechtigte Kultur der höchsten
Schätzung wert erklärte, die Westkultur abwies und der nationalen und reli-
giösen Eigenart Rußlands zum Durchbruche verhelfen wollte. Diese Strömung
hat praktisch für das Los der Bauern Bedeutendes gewirkt, seit Danilevsky
wandelte sich der Slavophilismus allmählich zum Panslavismus um.
Den ersten öffentlichen Vortrag bot Heinrich Friedjung .Wien) über den
Imperialismus in England. Er zeigte, wie England nach dem Verklingen des
Manchestertums auf Grund der Theorien Dilkes und Seeleys und durch die
Imperial federation league von 1884 die festere Einheit mit seinen Kolonien:
zu erzielen suchte und unter Disraelis und Chamberlains Antrieb aus der splen-
did isolation heraustrat, das Allianzsystem der Koalitionskriege wieder auf-
nahm und namentlich auf afrikanischem Boden eine ungeheure Ausdehnung:
seines Machtbereiches erzielte. Schließlich schilderte Moritz Dreger, unter-
stützt von vielen schönen Lichtbildern, Wiens Stellung in der Kunstgeschichte.
Von der Römerzeit bis an die Gegenwart trat der Wandel der fremden Kultur-
einflüsse und die Wirkung der bodenständigen Elemente im Wiener Kunst-
schaffen, den Baulichkeiten und Bildwerken der Stadt lebendig, vor Augen.
150 Nachrichten und Notizen
Die gleichzeitig tagende 11. Konferenz der Vertreter landesgeschichtlicher
Publikationsinstitute führte zu eingehenden Erörterungen der Sammlung von
Nachrichten über Elementarereignisse, der historischen Atlanten und der Samm-
lung handelsgeschichtlicher Quellen. Oswald Redlich (Wien), Hans Pirch-
egger (Graz), Baron Karg-Bebenburg (München) und Jakob Strieder
(Leipzig) sind als Referenten rühmend zu nennen.
Die nächste Versammlung deutscher Historiker findet zu Ostern 1915 in
Köln unter Vorsitz J. Hansens statt.
Graz. Heinrich R. v. Srbik.
Auf der letzten Philologentagung in Marburg ist am 29. September ein
„Verband deutscher Geschichtslehrer“ gegründet worden. Die Begrüßungs-
ansprache hielt Gymnasiuldirektor Friedrich Neubauer über „Die Aufgaben
des Verbandes deutscher Geschichtslehrer“. Nach Wahl des Vorstandes
und nach Erledigung geschäftlicher Fragen sprach E. Bernheim-Greifswald
über „Die Vorbildung der Geschichtslehrer“. Es wurden überdies Vorträge
von W. Soltau-Zabern „Über den Geschbichtsunterricht in der Prima und
die Forderungen der Reifeprüfung‘ und von A. Dobritzsch-Leipzig über „Das
Anschaulichkeitsprinrip im Geschichtsvortrag“ gehalten. Die Vorträge und die
Berichte über die Debatten sind al gediuckt im 1. Ergänzungsheft der Zeit-
schrift „Vergangenheit und Gegenwart“ (B G. Teubner, M. 1,50), die als
publizistisches Organ des Verbandes zu gelten bat. Die Gründung des
Verbandes ging von der Anschauung aus, daß die historische Unterweisung
der Jugend, auf der sich die stautsl:ürgerliche auf baut, eine der wichtigsten
Aufgaben der deutschen Schule sei, un, daß an der Vervollkommnung dieses
Unterrichts kräftig mitgearbeitet werden müsse. Lehrer aller Schularten
sind als Mitglieder willkommen. Zum 1. Vorsitzenden wurde Gymnasial-
direktor Dr. Friedr. Neubauer in Frankfurt a. Main gewählt. Stellvertreter
ist Universitätsprofessor Dr. E. Bernheim in Greifswald. Anmeldungen sind
an den 1. Schriftführer, Lehrer Walter Behrendt, Leipzig-Schönefeld,
Stöckelstr 6, zu richten, der Jahresbeitiag von 2M. an den 1. Schatzmeister,
Herrn Oberlehrer Dr. P. Rühlmann, Leipzig, Lampestr. 7, zu senden. Alle
2 Jahre soll ein Verbandstag stattfinden, u. z. im Anschluß an geeignete
andere Versammlungen, z. B an die der deutschen Philologen und Schul-
münner, an die Tagung des Verbandes deutscher Historiker oder den
Kongreß fir Schulreform. Ob nicht zweckmübiger die ganze Gründung im
organischen Zusammenhang mit e.ner bestehenden Einrichtung, etwa mit
dem Verband deutscher Historiker erfolgt wäre?
Waitz-Feier. Am 9. Oktober waren 100 Jahre seit der Geburt des
Meisters deutscher Geschichtsforschung Georg Waitz verflossen. Mit
Rücksicht auf die akademischen Ferien kamen in Göttingen erst am
25. Oktober ehemalige Schüler, Kinder und Enkel des 1886 verstorbenen
Gelehrten mit Dozenten und Studierenden der Universität zusammen, um
an der Stätte des langjührigen und ruhmvollen akademischen Wirkens von
Waitz eine Erinnerungsleier zu begehen. Der Direktor der Kgl. Bibliothek
zu Dresden, Hubert Ermisch, hielt die von Wärme und Dankbarkeit ge-
tragene Festrede, in der er Waitz als Mann der Wissenschaft und als
Lehrer pries, in der er besonders der Treue gedachte, die nach Waitz
Nachrichten und Notizen 151
Auffassung die altgermanischen Verhältnisse beherrschte und die in der
Persönlichkeit des Gelehrten selbst einen Grundton angab. Die Rede
ist im Druck erschienen: Zur Erinnerung an Georg Waitz. Von Dr. H. Ermisch,
Dresden, C. Heinrich, 1913 — Bei dieser Gelegenheit sei einer Schrift gedacht,
die wir einem Sohne Waitz’ verdanken: Georg Waitz. Ein Lebens- und
Charakterbild zu seinem hundertjährigen Geburtstag. Von Eberhurd Waitz.
Berlin, Weidmann, 1913. 100 S. Pr. 1,80 M.
Die diesjährige Vollversammlung der Kommission für neuere de-
schichte Österreichs fand am 31. Oktober 1913 statt, wobei über den
Stand der Arbeiten wie folgt berichtet wurde: Abteilung Staatsverträge:
Der zweite Band der englischen Staatsverträge von 1748 bis 1813 und mit
einem Anhang bis 1847 reichend (bearb von Prof. Pribram) ist erschienen.
Die Bearbeitung der österreichischen Staatsverträge mit der Türkei wurde
Dr. Roderich Gooß, der mit Frankreich Dr. Ernst Molden und des zweiten
Bandes der österreichische niederländischen Staatsverträge Dr. Paul Heigl
übertragen. Das „chronologische Verzeichnis der österreichischen Staats-
vertrüge! (Prof. Bittner) wird demnächst druckreif. Abteilung Korre-
s pondenzen: Der erste Band der Familienkorrespondenz Ferdinands I.
(bearb. von Dr. Wilhelm Bauer) wurde ausgegeben, der Band von Prof.
Bibl wird 1914 druckfertig Das vierte Heft der „Archivalien zur
neueren Geschichte Österreichs“ ist ausgegeben und damit der erste
Band derselben, das Material der buhmisch-mährischen hochadeligen Privat-
archive umfassend, abgeschlossen.
Die Königl. Sächsische Kommission für Geschlehte bielt am 20. De-
zember 1913 ihre 18. Jahresveraammlung ab. Über den Stand der
wissenschaftlichen Unternehmungen der Kommission ist das Folgende zu
berichten. Im vergangenen Jahre sind erschienen: M. Stübel-Dresden J. A.
Thiele und seine sächsischen Prospekte, E. Schwabe-Leipzig Das Gelehrten-
schulwesen Kursachsens von seinen Anfängen bis zur Schulordnung von
1580. Im Druck nahezu abgeschlossen ist Band II der Akten und Briefe
Herzog Georgs (Geß- Dresden), sowie die Ausgabe der Schriften Melchiors
von Ossa (Hecker- Dresden), Akten des l’auernkriegs in Mitteldeutschland
(Merx-Münster i. W.), Musikgeschichte Leipzigs Bd. II, 1 (Rudolf Wustmann),
Sächsische Bildnerei und Malerei vom 14. Jahrhundert bis zur Reforma-
tionszeit (Eduard Flechsig). Der Abschluß des Manuskriptes ist im Laufe
des nächsten Jahres zu erwarten bei Geschichte des Heilbronner Bundes
(Kretzschmar-Lübeck), Briefe und Aufzeichnungen Augusts des Starken
(Haake-Berlin), I'riefwechsel zwischen dem Grafen Brühl und von Heinecken
(O. E. Schmidt-Freiberg), Band I der Kirchenvisitationsakten (G. Müller-
Leipzig), Bibliographie der sächsischen Geschichte (Bemmann- Dresden),
Historisches Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen (Meich- -Dresden),
sowie Register der Einkünfte und Gerechtsame der Markgrafen von
Meißen vom Jahre 1378 (Bescbhorner-Dresden). Fortgang genommen hat
die Ausgabe der sächsischen Ständeakten (Görlitz Niesky, Oßwald-Leipzig
und Kaphuhn- Dresden). Weitere Förderung erfahren haben: Politische
Korrespondenz des Kurfürsten Moritz, Eand III (Brandenburg-Leipzig und
Hecker-Dresden), Briefe und Denkschriften des Grafen Manteuffel (Philipp-
152 Nachrichten und Notizen
Borna), Denkschriften der Restaurationskommission 1762/68 (Schmidt-Breitung-
Leipzig), Beschreibung des Bistums Meißen (Becker-Dresden), Briefe des
Humanisten Stephan Roth (Clemen-Zwickau), Geschichte des kirchlichen
Lebens in Leipzig (Hermelink-Thekla), Geschichte der bildenden Kunst in
Leipzig (Kurzwelly-Leipzig), Flurkartenatlas (Kötzschke-Leipzig). Die von
Beschorner-Dresden geleitete Flur- und Forstortsnamensammlung bat eine
weitere Ausdehnung erfahren. In der Reihe der kleinen Schriften ist das
von Philipp-Borna vorbereitete Heft über Brühl und Sulkowski, die Entstehung
des Premierministeramts in Sachsen, dem Abschluß nahe. Neu beschlossen ist
die Aufnahme einer Veröffentlichung von Pfarrer D. Buchwald-Leipzig, be-
treffend die für die Reformationsgeschichte und auch die Geschichte der Leip-
ziger Universität wichtigen Matricula Ordinatorum des Bistums Merseburg von
1469 bis 1543, sowie eines Heftes von O. E. Schmidt-Freiberg: Aus der Zeit der
Freiheitskriege und des Wiener Kongresses 1818—1816 mit Briefen und anderen
unmittelbaren Zeugnissen der damaligen Stimmungen in Sachsens Bevölkerung.
Am 7. und 8. November d. J. fand in Karlsruhe die 82. Plenar-
versammlung der Badischen Historischen Kommission statt. Nach-
stehende Übersicht zeigt den Stand der Arbeiten: Der dritte Band der
Regesten der Bischöfe vun Konstanz (Dr. Rieder) liegt gedruckt vor.
Das Register ist in Vorbereitung. — Von dem vierten Bande der
Regesten der Markgrafen von Baden, (Dr. Krieger), erschien die
3. Lieferung, die 4. wird demnächst folgen. Mit dem Druck des Re-
gisters wird im nächsten Jahre begonnen werden. Auch der Druck des
2. Bandes der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein (Dr. Graf von Oberndorf)
ist bis zur 3. Lieferung erschienen, die drei folgenden sollen im nächsten
Jahre ausgegeben werden. Mit dem Druck der Politischen Korrespondenz
Karl Friedrichs (Dr. Obser) soll 1914 begonnen werden. Professor Dr. Pfeil-
schifter hat die Sammlung von Briefen für die Korrespondenz des Fürst-
abts Martin Gerbert von St. Blasien fortgesetzt. Der 1. Band der Geschichte
der badischen Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren
1802—1818 (Dr. Andreas) ist erschienen. Vom Oberbadiscbhen Geschlechter-
buch (Freiherr O. von Stotzingen) erschien das 6. und 7. Heft des 3. Bandes,
das 8. folgt im nächsten Jahre. Ein 4. Heft der Badischen Städtesiegel
ist in Vorbereitung. Von den Oberrheinischen Stadtrechten steht das Er-
scheinen des Stadtrechts von Neuenburg (Dr. Merk) unmittelbar bevor. Mit
der Drucklegung der Stadtrechte von Konstanz (Professor Dr. Beyerle) und
Freiburg (Dr. Lahusen) wird im nächsten Jahre begonnen werden, das
Register zum Stadtrecht von Überlingen noch in diesem Jahre ausgegeben.
Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 28. Band und
von den Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission Heft 85 er-
schienen. Das Neujahrsblatt für 1913, August Graf von Limburg-Stirum,
Fürstbischof von Speier, Miniaturbilder aus einem geistlichen Staate im
18. Jahrhundert (Professor Dr. Wille), gelangte 1912 zur Ausgabe. Das
Neujahrsblatt für 1914, Schloß Favorite und die Eremitagen der Markgräfin
Franziska Sibylla Augusta von Baden-Baden (Dr. Sillib) wird noch vor
Schluß des Jahres erscheinen. Die Ausgabe der Historischen Grundkarten
des Großherzogtums Baden (Dr. Lange) wird nach Fertigstellung der vier
Nachrichten und Notizen 153
letzten Sektionen demnächst abgeschlossen werden. Neu aufgenommen
wurden in das Programm der Kommission: Die Herausgabe der badischen
Weistümer und Dorfordnungen, von denen ein 1. Heft, bearbeitet von Privat-
dozent Dr. Brinkmann in Freiburg, im nächsten Jahre erscheinen soll, sowie
eine Geschichte der badischen Landstände, für die Dr. Schnabel in Karls-
ruhe als Bearbeiter gewonnen wurde. Mit der Vorbereitung eines 6. Bandes
der Badischen Biographien wurde Geh. Archivrat Dr. Krieger betraut.
Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch-
schulen. Der Professor der Geschichte und Kultur des Orients Dr. Karl
Heinrich Becker in Hamburg wurde als Ordinarius nach Bonn, der ao.
Prof. der Geschichte Dr. Ernst Daenell in Kiel als Ordinarius nach Münster
und der ao. Prof. der historischen Hilfswissenschaften Dr. Albert Brack-
mann in Marburg wurde als Ordinarius nach Königsberg berufen.
Der Direktor des Statistischen Landesamtes in München Dr. Friedrich
Zahn wurde zum Honorarprofessor für Statistik und Sozialpolitik ernannt.
Prof. Dr. Otto Hötzsch in Posen wurde als ao. Professor der „osteuro-
päischen Geschichte nach Berlin berufen.
Pfarrer D. Hans Haas wurde zum ao. Professor der allgemeinen Reli-
gionsgeschichte und vergleichenden Religionswissenschaften in Jena ernannt.
Privatdozent Dr. Rudolf Köstler in Czernowitz wurde als ao. Professor
für Kirchenrecht und deutsches Recht nach Wien, Privatdozent Dr. W. Jelli-
nek in Leipzig als ao. Professor des öffentlichen Rechts nach Kiel, Privatdozent
der Kirchen- und Dogmengeschichte Dr. H. Hermelink in Leipzig als ao.
Professor nach Kiel, Privatdozent der Geschichte Dr. Alfred Herrmann
in Bonn als Professor an der Akademie in Posen berufen.
Es habilitierten sich: Dr. Arthur Hübner (Deutsche Literaturgeschichte)
in Berlin, Dr. Ernst Robert Curtius (Romanische Philologie) in Bonn,
Dr. Manfred Stimming (mittlere und neuere Gesehichte) in Breslau, Dr.
Karl Weimann (Geschichte) in Leipzig, Dr. Paul Lehmann (Geographie)
in Leipzig, D. Wilhelm Neuß (Kirchengeschichte) in Bonn, Dr. Friedrich
Klausing (Deutsche Rechtsgeschichte) in Marburg.
Archive. Im k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv traten folgende
Veränderungen ein: Sektionsrat und Vizedirektor Dr. Hans Schlitter wurde
an Stelle des in den Ruhestand tretenden bisherigen Direktors Dr. Arpad
von Karolyi zum Direktor, Alfred Anthony v. Siegenfeld zum Vize-
direktor, Archivar Dr. Tankred Stokka zum Sektionsrat, Vizearchivar
Dr. Karl Hönel zum Archivar ernannt. Dem Archivar Dr. Artur Gold-
mann wurde Titel und Charaktar eines Sektionsrates und dem Vizearchivar
Dr. Roderich Gooß Titel und Charakter eines Archivars verlieben.
Dr. Joseph Malota wurde zum Haus-, Hof- und Staatsarchivar und Dr. Jo-
seph Mayr zum Archivkonzipisten ernannt.
Bibliotheken. Der Bibliothekar an der Stadtbibliothek in Hannover
Dr. Friedrich Thimme wurde zum Bibliothekar des Preußischen Herren-
hauses in Berlin gewählt.
Todesfälle: Mitte September 1913 starb Dr. Sigmund Herzberg-
Fränkel o. Prof. der Geschichte in Czernowitz im 56. Lebensjahr. Von
seinen Schriften sei genannt: Die ältesten Land- und Gottesfrieden (1883);
154 Nachrichten und Notizen
Geschichte der deutschen Reichskanzlei 1216—1308 (1885); Moderne Ge-
schichtsauffassung (1906). Dann seine Ausgaben: Joh. Wyclifs Tractatus
de simonia mit Dziewicki (London 1897); Bd. II der Necrologia in den MG.
und Hft. VIII der Kaiserurkunden in Abbildungen mit grundlegenden spezial-
diplomatischen Erläuterungen. Mit H. F. ist ein ausgezeichneter Gelebrter
aus Sickels Schule allzufrüh verstorben, ein Gelehrter, der, scharfsinnig und
geistvoll, streng philologisch-bistorische Forschungen auf das trefflichste
ausführte und daneben eine lebhafte publizistische Tätigkeit entfaltete.
Am 22. Oktober 1918 starb der o. Professor der Kirchengeschichte
D. Theodor v. Kolde in Erlangen im Alter von 68 Jahren. Er war ge-
borener Oberschlesier, hatte in Breslau und Leipzig studiert, sich 1876 in
Marburg habilitiert, wurde 1879 zum ao. Professor ernannt und folgte 1881
einem Rufe nach Erlangen. Er war vorwiegend Reſormat ionshistoriker und
die Person Luthers stand ihm im Mittelpunkt. Dies zeigt vor allen sein
großes zweibän iges Werk Martin Luther (1884 — 93). Von seinen zahlreichen
sonstigen Schriften verweisen wir hier nur auf: Der Kanzler Brück und
seine Fedeutung für die Entwickelung der Reformation (1874), seine Erst-
lingsschrift; Luthers Stellung zu Konzil und Kirche (1876); Friedrich der
Weise und die Anfänge der Reformation (1881); Luther und der Reichstag
zu Worms (1882); Luthers Selbstmord eine Geschichtslüge P. Majunkes (1890);
Andreas Althamer (1895); Die kirchlichen Bruderschaſten und dus religiöse
Leben im modernen Katholizismus (1895); P. Deuif le. Unterarchivar des
Papstes, seine Beschimpfung Luthers und der evangelischen Kirche; Das
bayerische Religionsedikt vom 10. Januar 1803 und di» Anfänge der pro-
testantischen Landeskirche in Bayern (1903); Die Universität Erlangen unter
dem Hause Wit elsbach 1810—1910 (1910). Auch als Herausgeber war er
tätig, so der: Analecta Lutherana (1883); der symbolischen Bücher der evn-
gelisch-lutherischen Kirche; Der Loci communes Philipp Melanchthons (1890)
und der Sammlung Beiträge zur bayerischen Kirchengeschichte, die seit 1895
erschienen sind.
Erklärung.
In der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. XI.
S. 448—452 (als Anmerkung 1 zu S. 448) kommt Lahusen nochmals auf die
Freiburger Stadtrodelkontroverse? zurück. Wenn ich auch mit der von mir
1 Der neuen Literatur über die Entstehungszeit des Freiburger Stadirodels ist
zweimal in dieser Zeitschrift gedacht worden (1911 S. 320f. und 1912 S. 437}.).
Die Frage wur insofern von allgemeinerem methodischen Interessc, weil es sich zeigte,
auf wie schwachen Füßen mitunter selbstgewiß geäußerte Ansichten standen und
wie manche mit apodiktischer Sicherheit vorgetragenen rechishistorischen Argu-
mente vor einer nüchtern und sorgfältig geführten paläographischen Untersuchung
in nichts zerflatterten. Eine weitere Erörterung schien mir wenig ersprießlich zu
sein, ich habe deshalb die Fortsetzung der Polemik zur Rodelfrage nicht verfulgt.
Wenn jetzt Herrn Dr. Rörig Raum für eine, Erklarung gegeben wird, an geschieht
es, weil er Gelegenheit zur Verteidigung erhalten soll und weil seine Bemerkungen
am Schluß die Streitfrage auch sachlich fördern, eine Streitfrage, die sich allerdings
bereits in Nichtigkeiten aufzulösen begonnen hat. Gerhurd Seeliger.
3 Vgl. über sie Seeliger in dieser Zeitschrift 1911, 320f. und 1912, 437f.
Nachrichten und Notizen 155
in den Mitteilungen des Instituts für österreichische: Geschichtsforschung.
Bd. XXXIV, S. 197ff. versuchten kurzen zusammenfassenden Behandlung der
strittig gewordenen Fragen die sachliche Auseinandersetzung meinerseits für
abgeschlossen halte, so veranlaßt mich doch der letzte Angriff Lahusens, wie
er rein persönlich gehalten ist, zu einem persönlichen Worte der Abwehr.
1. Einleitend nennt L. seine Ausführungen eine Sammlung von „einigen
Lesefrüchten aus dem Rörigschen Aufsatz” (gemeint der obengenannte). Bei
genauerer Durchsicht von L.s letzten Bemerkungen ergibt sich aber, daß von
meinen letzten Ausführungen so gut wie ausschließlich die Anmerkung 3 von
8. 199 den Stoff zu L.s „Lesefrüchten” geliefert hat. Zu diesem Teil seiner
Ausführungen habe ich hier vor allem Stellung zu nehmen; was L. dann noch
an Zitaten aus den verschiedenen Stadien der Kontroverse zusammengetragen
hat, wird in zweiter Linie zu berücksichtigen sein.
2. Nochmals muß meine’ Interpretation der Urkunde von 1217 als Zeugnis
dafür dienen, daß mir eine für den Diplomatiker besonders wichtige Eigenschaft,
die peinliche Genauigkeit, abgeht, da ich den Freiburger Conrad Snewelin für
das Jahr 1217 irrig als Schultheiß bezeichnet hätte. Demgegenüber beschränke
ich mich auf folgende Feststellung. Auf S. 24 meines zweiten Rodelaufsatzes!
hatte ich eine weitere Urkunde des Jahres 1217 von der Hand des Rodelschreibers
festgestellt, „laut deren die Äbtissin des Margaretenklosters Waldkirch dem
Freiburger Ratsherrn (nicht Schultheiß!!) Conrad Snewelin den Rottzehnten
auf dem Schlierberg . .. verleiht“. Ich hatte dann diese Tatsache gegen L. a
Annahme, daß die vier weiteren von der Hand des Rodelschreibers herrührenden
Tennenbacher Urkunden einfach Empfängerausfertigungen des Tennenbacher
Klosters seien, verwendet und dann 8.25f. ausgeführt: „Conrad Snewelin ist
aber für die Jahre 1220—1223 als Freiburger Schultheiß festge-
stellt, und da war für ihn der Stadtschreiber? der gegebene Mann für die Nie-
derschrift der ihn betreffenden Urkunde.” Indem nun L. ganz übersah, daß auch
ich Conrad Snewelin für das Jahr 1217 nur als Ratsherrn anspreche, daß also
in diesem Punkte gar kein Gegensatz besteht, entdeckte er beim Nach-
blättern des von mir gegebenen Zitats aus Kriegers Topographischem Wörter-
buch, daß für 1219 ein anderer Freiburger Schultheiß belegt ist — und schon
war der Stab über mich, den zur Diplomatik Untauglichen, gebrochen. Der
weitere Verlauf der Kontroverse erhellt aus folgendem Abdruck.
Rörig: Mitt. d. Inst., Bd. XXXIV, Lahusen: Vtjschr. f. S. u. Wg. XI,
S. 200f. Anm. 3. S. 451 Anm.
Mir schienen die Zusammenhänge, Ich hatte geantwortet: „Schon mit
auf die es ankam, so einfach und durch- seiner Angabe über die Lage des Klo-
sichtig zu sein, daß eine breite Aus- sters Tennenbach bewies er (sc. Rörig),
einandersetzung von Einzelheiten sich daß ihm eine für den Diplomatiker
erübrigte. Daß meine Darstellung trotz besonders wichtige Eigenschaft: die
1 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins XXVII, S. 16—32.
2 Nach dem, was ich in den Mitt. d. Inst., Bd. XX XIV, S. 201 unter Abs. 4
ausgeführt habe, würde ich jetzt für „Stadtschreiber setzen: „der dauernd
— oder wiederholt — in städtischen Schreibgeschäften beschäftigte Tennen-
bacher Mönch der Freiburger Niederlassung“.
156
ihrer Kürze verständlich war, beweist
ihre Wiedergabe in der Anzeige von
Seeliger H. V-. 1912, S. 437). Doch
gewiß: Ich hätte mich breiter fassen
können, dann wäre Lahusens Mißver-
ständnis unterblieben. Um also
alles ganz ausführlich zu berichten:
Als im Jahre 1217 eine Urkunde aus-
zustellen war, in welcher der do min us
Conrad Snewelin als Partei auftritt,
lag es für diesen Mann, der wenige
Jahre später Freiburger Schultheiß
ist, und als Glied der in Freiburg füh-
renden Familie Snewelin auch schon
1217 eine hervorragende Rolle (Rats-
herr!) spielte — warum wäre er sonst
Schultheiß geworden?! — nahe, sich
für diese, seine Privatperson betref-
fende Urkunde der Hilfe des Schrei-
bers zu bedienen, der durch seine Tä-
tigkeit in städtischen Geschäften ihm
nahe stand.
Nachrichten und Notizen
peinliche Genauigkeit abgeht. Wir
haben hier nun ein zweites Zeugnis”,
und hatte dann ausgeführt, daß 1219
ein Otto scultetus de Friburch als
Schultheiß belegt sei, wie in der von
Rörig benutzten Schultheißenliste des
topographischen Wörterbuches von
Krieger zu lesen sei, mithin 1217 Con-
rad Snewelin bestimmt nicht Schult-
heiß war. Daß ich recht habe, kann
selbst Rörig nicht in Abrede stellen.
Sehr niedlich ist nun aber die Argu-
mentierung, die Kürze seiner Darstel-
lung habe mich zu einem „MiBver-
ständnis’’ veranlaßt, das Seeliger in
der Hist. Vtjschr. 1912, S. 437, nicht
passiert sei. Weil also Konrad Sne-
welin 1220—1223 Schultheiß war, so
muß für ihn 1217 der Stadtschreiber
„der gegebene Mann für die Nieder-
schrift der ihn betreffenden Urkunde“
gewesen sein, obwohl er 1217 sicher
noch nicht Schultheiß war. Seeliger
aber hatte keine Quellenstudie, son-
dern lediglich ein Referat über Rörigs
Aufsatz gegeben und er gab dieses Re-
ferat — was Rörig wiederum „ver-
gessen” hat hinzuzufügen —, bevor
meine Entgegnung vorlag.
Ich stelle also fest: Das ganze Gerede von meiner angeblichen Un-
genauigkeit in der Charakterisierung des Conrad Snewelin für
das Jahr 1217 erledigt sich durch die einfache Tatsache, daß ich
selbst ihn von vornherein für das Jahr 1217 nicht als Schultheiß,
sondern als Ratsherrn angesprochen habe — eine Tatsache, die L.
auch diesmal wieder entgangen ist. Dieser ganze Angriff stellt sich also im besten
Falle als eine flüchtige Übereilung heraus, die einem Autor, der es so sehr mit
der „peinlichen Genauigkeit” hält, eigentlich nicht hätte passieren dürfen.
3. Auch diesmal weist L. auf den von mir 1911 in der Lage des Klosters
Tennenbach — die im Anfang des 19. Jahrhunderts nach Freiburg transpor-
tierte Tennenbacher Kirche hatte mich verleitet, das Kloster selbst nach Frei-
burg zu verlegen — begangenen Irrtum nachdrücklich hin. Inzwischen hat mir
L. so oft Gelegenheit gegeben, meinen Irrtum offen zuzugeben, daß diese Frage
erledigt sein könnte. Immerhin gibt L. der Sache diesmal eine pikante Wen-
dung durch die Bemerkung, „daß das Wörterbuch von Krieger über Badens
Grenzen hinaus bekannt und verbreitet ist“. Damit soll doch wohl der An-
schein erweckt werden, daß dieses allerdings grundlegende topographische Werk
mir bei Abfassung meines ersten Aufsatzes unbekannt gewesen sei. Wie unzu-
Nachrichten und Notizen 157
treffend dieser Anschein ist, beweisen die wiederholten Zitate aus Kriegers
Wörterbuch in meinem ersten Aufsatz.! Ich begnüge mich mit dieser Feststel-
lung. Was sich nun bei L. anschließt, ist in mehr als einer Beziehung merk-
würdig. Da wird tapfer gegen die Unhaltbarkeit meiner Stadtschreiberhypo-
these zu Felde gezogen, die ich in den Mitt. d. Inst. Bd. XXXIV, S. 201, Abs. 4
wesentlich modifiziert habe. Ich schrieb dort: „Die Frage, ob die Bezeichnung
„Stadtschreiber für einen Schreiber dieser Art zulässig ist, wird allerdings zu
verneinen sein, wenn man das vollentwickelte Amt der spätmittelalterlichen
Stadtschreiber im Auge hat. Für die Anfänge des Freiburger Stadtschreiber-
amtes dürfte aber dieses Vertrauensverhältnis der Stadt zum Tennenbacher
Kloster, das eine dauernde Beschäftigung eines vertrauenswürdigen Tennen-
bacher Mönches in städtischen Schreibgeschäften zur Folge hatte und auch sonst
seine Spuren hinterlassen hat (Belege), von nicht geringer Bedeutung gewesen
sein.” Anstatt zu versichern, daß ich weder neues Material noch neue Gesichts-
punkte in meinem letzten Aufsatze vorbringe, hätte L. besser daran getan,
von den oben wiedergegebenen Sätzen Kenntnis zu nehmen. Allerdings wäre
dann wenig Anlaß mehr zur Fortsetzung einer Polemik gewesen, die, nachdem
L. meine Ausführungen über die Tätigkeit eines Bruders der Niederlassung des
Tennenbacher Klosters in Freiburg im städtischen Schreiberdienste übernommen
hat“, und ich die Stadtschreiberannahme in der oben mitgeteilten Form modifi-
ziert habe, keinen rechten Grund mehr hat. Weder die zahlreichen Zitate
aus dem letzten Aufsatze Rietschels noch die witzige Bemerkung vom städti-
schen Viehhirten als vielleicht in Betracht zu ziehenden Rodelschreiber können
daran etwas ändern, daß L. hier eine durch meine letzten Ausführungen erledigte
Kontroverse weiterführt, dabei aber doch nur gegen Windmühlen kämpft.
4. Der mir von L. gemachte und neuerdings wiederholte Vorwurf des „Ver-
schweigens” ist mir nicht nur „sehr unbequem”, sondern ich meine, solche auf
das moralische Gebiet hinüberspielende Vorwürfe sollten unbedingt ausschei-
den, wenn nicht ganz gewichtige Gründe zu ihrer Geltendmachung vorliegen.
Bei dem Abdruck meiner Entgegnung hat L. übrigens vor den entscheidenden
Sätzen haltgemacht. Sie lauten: „Dabei ist auch diesmal der ganze Zwist sach-
lich vollkommen nebensächlich. Denn wenn Lahusen den Rodel eine „formelle
Fälschung” nennt, so bedeutet das doch wohl: der Rodel bemüht sich, zu der
Zeit seiner Entstehung zu Recht bestehende Sätze als vom vermutlichen Stadt-
gründer herrührend hinzustellen. Dagegen habe ich Front gemacht; und dabei
ist es an sioh ganz gleichgültig, ob die Bürgerschaft oder sonst Jemand seine
1 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins, Neue Folge, Bd. XXVI, S. 51, Anm. 1;
52, Anm. 1 und Anm. 2.
2 Über die sonderbare en in der diese Übernahme erfolgte, vgl. Mitt. d.
Inst. XXXIV, S. 201, Anm. 1. — L. hat es vermieden, diese Anmerkung
unter seine „Lesefrũc hte“ aufzunehmen, ebenso wie er auf seine verletzenden
Ausführungen in den Mitt. d. Inst. S. 358, Z. 2—5 nicht mehr zurückkommt.
Jene Vorwürfe als durchaus ungerechtfertigt zurückzuweisen, war mir aller-
dings ein Leichtes. Vgl. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins, Bd. XXVII, 8. 335,
Abs. 1.
Aus der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins, Neue Folge, XXVII, S. 336.
158 Nachrichten und Notizen
Entstehung veranlaßt hat.“! Gegen die erste Begründung, die L. seinem schweren
Vorwurf geben zu können glaubte, beschränke ich mich auf die Wiederholung
dieser Sätze, meine aber, nach den L. von verschiedenen Seiten gemachten wohl-
wollenden Vorschlägen, doch nun endlich einmal die unglückliche Fälschungs-
hypothese für den Rodel aufzugeben“, hätte L. erst recht wenig Veranlassung.
nochmals auf diesen Punkt zurückzukommen. — Weiter glaubte L. den Vor-
wurf des Verschweigens damit begründen zu können, daß ich seine Äußerungen
über das Stadtsiegel nicht mitgeteilt habe. Demgegenüber bemerke ich nur,
daß für mich bei Abfassung meines zweiten Aufsatzes weder eine Veranlassung
noch eine Verpflichtung vorlag, die auf das Siegel bezüglichen ergänzenden Be-
merkungen L.s anzuführen. Schon aus diesem Grunde ist der auf dieser Basis
abermals erhobene Vorwurf des Verschweigens völlig unangebracht. Wieweit
nun L.s Mitteilungen über das Siegel wirklich Neues enthalten, mag der Leser
durch einen Vergleich mit dem, was Krieger in den Siegeln der badischen
Städte, Heft III, S. 54 anführt?, feststellen: Aus den dort mitgeteilten bisher
nachweisbaren Gebrauchszeiten der einzelnen Siegel der Stadt — das zweit-
älteste findet sich an Urkunden der Jahre 1234—1253, das drittälteste der Jahre
1245—1663 — schließt L., daB das älteste Siegel nach 1245 nicht mehr im Ge-
brauch gewesen sein könnte, weil sonst gleichzeitig drei Siegel nebeneinander
benutzt worden wären. Wenn ich auch diesen sehr hypothetischen Schluß
durchaus nicht „als das wichtigste Argument für eine Datierung des Rodels
nicht nach 1245” anerkennen kann“, so mag mein Urteil über L.s auf das Siegel
1 Da ich die „formelle Fälschung“ überhaupt ablehnte, konnte damals von
einer Veranlassung oder gar Verpflichtung für mich, auf den von L. ver-
muteten Fälscher einzugehen, nicht die Rede sein.
3? Seeliger, Hist. Vtjschr. 1912, S. 438, und Schultze, Zeitschr. f. Gesch.
d. Oberrheins XXVIII, S. 189, Anm. 3.
s Da mir bei Abfassung meiner Entgegnung dieses Heft nicht zur Verfügung
stand, mußte ich mich damals mit dem allgemein gehaltenen Zitat: „z. B.
Rietschel und F. Beyerle“ begnügen. — Über die Befestigung des Siegels und
die Farbe der Siegelschnur hat sich bereits Schreiber, Urkundenbuch der
Stadt Freiburg I, S. 2 geäußert.
Das tut übrigens — trotz L.s entgegengesetzter Behauptung — auch Schultze
nicht, der L.s Siegelhypothese nur einen „gewissen Wahrscheinlichkeitswert“
beimißt, und erst das Jahr 1248 als vollkommen gesicherten Endtermin für den
Rodel anerkennen will. (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins XXVIII, S. 191 und
ebd. Anm. 2.) — Als das wichtigste Ergebnis dieses Aufsatzes von Schultze
möchte ich hervorheben, daß durch ihn für die Freiburger Vorlage der Brem-
gartner Text, in dem Schultze mit Rietschel die Vorlage des Rodels erblickt,
die Möglichkeit, daß wenigstens diese noch vor 1218 entstanden sein kann,
zugegeben ist. — Den Schlüssen, die Schultze für die Entstehungszeit des
Rodels zieht, kann ich nicht folgen. Ich vermag nicht einzusehen, daß nicht
schon etwa im Jahre 1220, in welchem bereits der neue Freiburger Stadtherr
als „comes Egeno de Friburg” belegt ist (Fla mm, Mitt. d. Inst. f. österr. Gfg.
XXVIII, 426) die Bezeichnung „comitatus suus” in dem unbestimmteren Sinne
der zusammenfassenden Bezeichnung der gräflichen Herrschaftsgebiete — ein-
Nachrichten und Notizen 159
bezügliche Bemerkungen immerhin etwas scharf ausgefallen sein. Daß sie das
aber taten, geschah unter dem frischen Eindruck des zwiefach erhobenen Vor-
wurfs des Verschweigens. Aufs nachdrücklichste verwahre ich mich auf Grund
der vorstehenden Ausführungen nochmals gegen diese schweren Vorwürfe, die,
unbegründet, auf keinen Fall zu dulden sind.
Lübeck. Fritz Rörig.
Fremdländische Geschichte.
Literatur eingegangen bei derRedaktion. (Besprechung vorbehalten.)
Neapolis. Rivista di archeologia Boll, F., Die Lebensalter. Ein Bei-
epigrafia e numismatica Publicazione | trag zur antiken Ethol gie und zur
trimestrale Anno I. Perrella, Napoli | Geschichte der Zahlen. Teubner,
1913. 20 Æ. Leipzig-Berlin. 2,40 M.
Sgansini, C., Die Fortschritte der Wirth, A., Der Gang der Weltge-
Völkerpsychologie von Lazarus bis | schichte. Gotha, Perthes. 9 M
Wundt. Francke, Bern.
schließlich der Niedergerichtsherrschaften — (so Schultze a. a. O. S. 194) mög-
lich gewesen wäre. Zum mindesten kann ich die einzige Begründung, die
Schultze für die Ansetzung des Rodels nicht vor 1235 gibt, daß nämlich ein so
großer Zeitraum nötig gewesen sei, bis der Grafentitel auf die verschiedenen
Herrschaftsgebiete abgefärbt habe, und die Freiburger Bürger sich an diesen
Begriff hätten gewöhnen können, den durch Rietschels Einwände nicht er-
schütterten Ergebnissen der Schriftanalyse gegenüber als durchschlagend an-
erkennen. Nur gegen die Entstehung in der Zähringerzeit würde Schultzes
Argumentation zwingend sprechen; doch scheint mir durch die isolierte Inter-
pretation des comitatus kein hinreichender Beweisgrund zu gewinnen zu sein. Was
Schultze gegen die Altersbestimmung auf Grund des Schriftbefundes vorbringt
— für die Einwände Rietschels verweise ich auf meine Ausführungen in den
Mitt. d. Inst. XXXIV, 202f. — bedarf einer Richtigstellung. Eine methodisch
richtig geführte paläographische Untersuchung ist doch wohl auch in ihren
speziellen Ergebnissen kein „zweifelhaft Ding”, sondern dem Operieren mit ein-
zelnen Gründen der inneren Kritik, das gerade auf dem Gebiete der Freiburger
Stadtrechtsforschung schon manchen Trugschluß gezeitigt hat, zum mindesten
an Beweiskraft ebenbürtig. Sodann ist zu betonen, daß der Rodel wegen seiner
„feierlichen Schriftform” sich durchaus nicht außerhalb der Reihe stellt. Der
Zeilenabstand ist etwas größer, die Schäfte sind infolgedessen etwas länger, ein
Pergamentstreifen am Rand ist frei geblieben, und Abkürzungen sind seltener;
das ist aber auch alles. Unumstößlich bleibt dagegen die Tatsache be-
stehen, daß schon bei flüchtiger Betrachtung die Schrift des Rodels
in ihrem gesamten Duktus den Stücken der Jahre 1217 und 1223 weit
näher steht, als dem von 1231 oder gar 1237 und 1246/47. Die ein-
gehende Untersuchung im einzelnen bestätigt diesen ersten Eindruck auf das
beste, und demgegenüber ist die schriftpsychologisch interessante, auch sonst
(Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 18%, S. 54) belegte Tatsache,
daß der alternde Schreiber bei einzelnen, übrigens ganz wenigen Fällen, in sonder-
bare Archaismen zurückfällt, ganz belanglos. — Daß demnach, wie Lahusen will,
die Frage der Datierung des Rodels durch Rietschel und Schultze , endgültig“
eu meinen Ungunsten entschieden sei, vermag ich durchaus nicht zuzugeben.
160
Gercke und Norden, Einleitung
in die Altertumswissenschaft. Bd. 8:
Griechische und römische Geschichte,
Griechische und römische Staatsulter-
tümer. 2 Aufl. Teubner,
Berlin. 10 M.
Endres, H., Die offiziellen Grund-
lagen der Alex anderüberlieferung und
das Werk des Ptolemäus. Würzb. Diss.
Standenraus, Würzburg.
Steiner, A., Der Fiskus der Ptole-
mäer. I. Seine Spezialbeamten und
sein öffentlich- rechtlicher Charakter.
Teubner, Leipzig- Berlin. 2,40 M.
Biedermann, E., Studien zur äryp-
tischen verwaltungegeschichte in pto-
lemhisch römischer Zeit. Weidmann,
Berlin. 8,10 M.
Otto, Walter, Herodes. Beiträge zur
Geschichte de; letzten jüdischen Kö-
nigshauses. Metzler, Stuttgart. 6 M
Stuhlfath, W., Gregor 1. der Große.
C. Winter, Heidelberg.
Windisch, E., Das keltische Britan-
nien bis zu haiser Arthur. Teubner,
Leipzig. 9 M.
Liebermann, F., The national as-
sembly in the anglo-saxon period
Niemeyer, Halle.
Franke, Walter, Romuald von Ca-
maldoli und seine Reformtätigkeit zur
Zeit Ottos Ill. Ebering, Berlin.
Marsh, F. B., English rule in Ga-
scony 1199—1259. Wahr, Ann Arbor
(Michigan).
Rambeud, P., L'assistance publique
à Poitiers jusqu'à l'an V. Tom. 1.
Champion, Paris.
Schwarz, Karl, Aragonische Hoford-
nungen im 18. und 14. Jahrhundert.
Rothschild, Leipzig-Berlin. 4,40 M.
Theile, F., Nikolaus von Prato, Kar-
dinalbischof von Ostia (1303—1321).
Marb. Diss. Jenke, Niesky.
Graves, F. M., Quelques pièces
relatives à la vie de Louis l., duc d’Or-
léans et de Valentine Visconti, sa
femme. Honoré Champion, Paris. 7, 50 fr.
Mirot, L., Une grande famille par-
lementuire aux XIVe et XVe siècles:
Les d’Orgemont Honoré Champion,
Paris. 7.50 fr.
Zelllelder, A., England und das Bas-
ler Konzil. Ek. Ebering, Berlin. 11, 20 M.
Leipzig-
Nachrichten und Notizen
Roloff, G., Geschichte der euro-
päischen Kolonisation seit der Ent-
deckung Amerikas. Salzer, Heil-
bronn. 8 M.
Pirenne, H., Geschichte Belgiens.
Bd. 4. Deutsche Ubersetzung von
F. Arnheim. Perthes, Gotha.
La Force, Duc de, Lauzun. Un
courtisan du grand roi. Hachette,
Paris.
Esmonin, Edm., La taille en la
Normandie au temps de Colbert
(1661—1683). Hachette, Paris. 7,50 fr.
Batiffol, L., La duchesse de Che-
vreuse. Hachette, Paris.
Farrand, M., The framing of the
constitution of the United States
Yale University Press, New Haven.
Barthou, L., Mirabeau. Hachette,
Paris. ee
Robespierre, Maximilien, Oeuvres
complètes publ. par E. Lesueur.
Tom. II. Leroux, Paris.
Bourgin, Georges et Hubert. Le
socialisme francais de 1789 à 1848.
Hachette, Paris.
Philippson, M., Die äußere Politik
Napoleons 1. Der Friede von Amiens
1802. Fock, Leipzig.
Bradisteanu, St., Die Beziehungen
Rußlands und Frankreichs zur Türkei
18:6 und 1807. E. Ebering, Berlin.
Memoire de Marie Caroline reine
de Naples intitulé de la revolution
du royaume de Sicile par un témoin
oculaire Publ par B. M. Johnston.
Harvard Univ. Cambridge.
Beclus,M., Ernest Picard 1821—1877.
Hachette, Paris. 8,50 fr
Johnston, W. D. and J. G. Mudge,
Special collections in libraries in the
United States. Washington.
Ruck, E., Die Organisation der
R mischen Kurie. Mohr, Tübingen.
2 M.
Stählin, K., Über Rußland, die
russische Kunst und die großen D:ch-
ter der russischen Erde. C. Winter,
Heidelberg. 6 M.
Rußlands Kultur und Volkswirt-
schaft Aufsätze und Vorträge hrsg.
v.M Sering. Göschen, Berlin-Leip-
zig. 7,20 M.
161
Zur ältesten Anlage Cassels.
Von
Adolf Stölzel.
I.
Es wäre wohl keine undankbare Aufgabe gewesen, für die Jahr-
tausendfeier, die im verflossenen Jahre die Stadt Cassel beging,
einige Reliefkarten herzustellen, und dadurch eine plastische An-
schauung zu bieten, wie sich geschichtlich die Stadt in ihren Haupt-
perioden entwickelt habe, oder wenigstens eine solche Karte vor Au-
gen zu führen, um sichtbar zu machen, wie der Grund und Boden
des am frühesten erstandenen Stadtteiles (der am linken Fuldaufer
gelegenen „Altstadt“ Cassels) vor jeder dort begonnenen Bebauung
gestaltet gewesen sei und damit auf die Art der Bebauung seinen
Einfluß geübt habe. Zur Grundlage für eine solche Karte mußte
dabei einerseits die ursprüngliche Gestaltung des linken Fuldaufers
und des an den Grenzen der Altstadt in die Fulda einmündenden
Nebenflüßchens, der „kleinen Fulda“ oder, was dasselbe ist, der
„Drusel‘“ und der nicht unweit des Altmarktes in den Hauptfluß
sich ergießenden „Ane“ oder „Ahna“, anderseits die Gestaltung
des welligen Landes mit seinen Erhöhungen dienen, das sich von Wil-
helmshöhe her bis zum Fuldaufer allmählich herabsenkte. Wo
die Terrainbildung, wie sie noch heute vor jedem Beschauer der
Casseler Gegend liegt, nicht ausreichte, waren die ältesten örtlichen
Bezeichnungen aus dem vorhandenen Sprachschatze heranzuziehen.
Sie sind heute zwar vielfach außer Gebrauch und darum unbekannt,
lassen sich aber doch aus urkundlichen Resten oder aus noch leben-
digen, aber etymologisch oft nicht leicht zu enträtselnden Worten der
Volkssprache ermitteln. In welchem Maße derartige Ausgrabungen aus
der Volkssprache Licht in manchen kulturgeschichtlichen Vorgang ver-
breiten können, ist ohnlängst an zahlreichen Beispielen nachzuweisen
versucht worden!; den Anlaß dazu gab ein Wort der Casseler Mundart,
das freilich mit der Geschichte der Stadtentwicklung nichts zu schaffen
1 A. Stölzel, Streifzug in die Volksetymologie (Grenzboten 1913 Nr. 40,
47, 49; 1914 Nr. 2, 8, 9.)
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 p 11
162 Adolf Stölzel
hat. Aber auf diesem Gebiete spielen doch zwei andere Casseler
Worte eine große Rolle, von denen das eine längst vergessen, das an-
dere noch in Cassel geläufig ist, jedoch seiner Bedeutung nach selbst
alten Einwohnern Cassels ein Rätsel aufgibt.
Es sind das die beiden Worte „Schüttelitte“ und „Schlagd“
(oder „F Schlacht“). Gerade in diesen Worten markiert sich die Zäsur
zwischen der Zeit, in der Cassel nichts als eine wirtschaftliche Guts-
anlage, eine Art Dorf, eine Farm, ein Hof (curtis) oder, wie der
meistgebräuchliche technische Ausdruck ist, eine villa war, und der-
jenigen Zeit, in der es sich zur Stadt (civitas), zu einem befestigten
Burgsitz erhob.
Die Villenzeit währte nachweisbar mindestens zwei Jahrhun-
derte, ehe die Stadtzeit Cassels mit Ende des 12. Jahrhunderts be-
ginnen konnte. Die Tausendjahrfeier galt, wie wohl jedermann
erfahren haben wird, der Anteil daran nahm, nicht der Geburts-
zeit der „Stadt“ Cassel, sondern derjenigen Zeit, in welcher die
Ausstellung zweier Urkunden erfolgte, die als Ortsangabe das Wort
Chassella und Chasalla enthielten. Ein Beiwort, wie villa oder curtis,
fehlt. Dies sind die beiden Urkunden des Jahres 913, mit deren Er-
wähnung die Festschrift zur Tausendjahrfeier beginnt.! Eine andere
Urkunde von 940, laut deren König Otto den Ort Mörsch (locum
Meriske) der bischöflichen Kirche zu Speier schenkt, ist datiert
actum in Cassella, ebenfalls ohne weiteres Beiwort?; sie bleibt in der
Festschrift unberührt, besprochen ist aber darin eine Urkunde von
945, die dartun soll, daß „in Cassel“ ein Tag zum Vergleiche streiten-
der Parteien von jenem Könige abgehalten sei. Wo diese Urkunde
sich befindet, sagt die Festschrift nicht. Die Tatsache des Vergleichs-
abschlusses „in Cassella“ bekundet die in der zweiten Hälfte des
10. Jahrhunderts von einem Mönche des Klosters Maximin zu Trier
fortgesetzte Chronik des 915 gestorbenen Abtes Regino.?
Von einer villa Cassalla redet sodann eine in den Monumentis
mitgeteilte, von der Festschrift unerwähnt gelassene Urkunde des
Jahres 947, welche den König Otto sagen läßt, daß „duas villas
1 Geschichte der Residenzstadt Cassel. Zur Feier des tausendjährigen
Bestehens der Stadt im Auftrage des Magistrats verfaßt von Prof. Dr. H.
Brunner, Cassel 1913. Die Urkunden Mon. Germ. hist. Dipl. Konrad I 15. 16.
2 Otto I. 23.
3 Contin. Regin. 945. SS. I. Der neue Herausgeber F. Kurze, S. 163, be-
zieht die Stelle nicht auf Cassel, sondern auf Castell Mainz.
Zur ältesten Anlage Cassels 163
Hohemberg et Chassella a Lothario rege et a Ludovico“ dem Kloster.
Essen gespendet worden seien.! Wenn nun auch Sickel, der Herausgeber
dieser im Stadtarchiv Düsseldorf befindlichen Urkunde, die Einzel-
aufzählung der in dieser Urkunde als geschenkt bezeichneten Ob-
jekte für interpoliert erklärt, so hält er den Inhalt der Interpolation
doch für richtig. Villen Hohemberg und Chassalla existierten also
bereits unter Lothar, der 855 starb, oder unter einem der drei Lud-
wige, deren erster 840, deren zweiter 875 und deren dritter 882 starb.
Inwiefern die in diesen verschiedenen Urkunden gebrauchte Orts-
bezeichnung auf das heutige Cassel sich bezieht, oder ob es irgendwie
Zweifeln unterliegt, daß dies der Fall, soll nicht Gegenstand unserer
Erörterung sein. Soviel wird als unbestritten gelten dürfen, daß
Cassalla als villa im 10., vielleicht sogar schon im 9. Jahrhundert
vorkommt. Dem tritt hinzu, daß im Jahre 1008 Kaiser Heinrich II.
über die curtis Cassella zugunsten des von seiner Gemahlin gestif-
teten unweit des heutigen Cassel gelegenen Klosters Kaufungen
verfügt hat.? Mit dieser curtis wird unzweifelhaft auf die am linken
Fuldaufer gelegene villa gleichen Namens hingewiesen, aus der die
heutige Residenzstadt Cassel erwuchs. Hier ist die Beziehung des
Namens Cassella auf eine an der Fulda gelegene Örtlichkeit unbedingt
sicher. Auch scheint sie sicher zu sein für die beiden im Jahre 913
ausgestellten Urkunden. Da aber das Wort Cassella oder Chassala
wohl mit Recht als Lehnwort des Wortes castellum gilt und ebenso
mit Recht in einer germanischen cassella jener Zeit nicht etwa ein
römisches Kastell, sondern nur ein fester Holzbau gesehen wird,
so liegt bei den lokalen vielen Kämpfen jener Zeit nahe, als Vor-
gänger der heutigen Stadt Cassel die Existenz eines solchen
Kastells anzunehmen, wenn sie urkundlich auch nicht verbrieft ist.
So durchzieht beispielsweise den Bericht, den Ranke? über die
Kämpfe des im Jahre 939 unter dem Schutze des Mainzer Erz-
bischofs gekrönten Königs Otto mit den Magnaten der 940er Jahre
gibt, der Gedanke, daß es sich wesentlich um die Entreißung oder
Verteidigung von „Kastellen“ der Beteiligten handelte.
Aus der einstigen Cassala an der Fulda wurde im Laufe der Jahr-
hunderte zunächst die „Burg, und dann das „Schloß“ zu Cassel.
Nachdem letzteres unter König Jerome abgebrannt, aber der vom
1 Dipl. Otto I. 85.
2 H. v. Roques, Urk.-B. des Klosters Kau fungen S. 7. (Dipl. Heinrich II. 182.)
3 Weltgeschichte I, 489, 497 (1910).
11*
164 Adolf Stölzel
zurückgekehrten hessischen Kurfürsten begonnene Bau einer Katten-
burg“ an der Stelle des ehemaligen Schlosses seit 1821 liegengeblieben
war, verwendete man den Bauplatz in preußischer Zeit, darauf das
heutige Regierungs- und Justizgebäude zu errichten.
Cassel war längst Stadt geworden, als im Jahre 1468 die erste
Stadtrechnung von der Stadtkämmerei aufgestellt wurde. Unter
den hier aufgeführten von der Stadt zu zahlenden Neujahrsgeldern
werden diejenigen genannt, die „auf die Burg“ und diejenigen, die
„in des Schultheysen haeb“ (Hof) zu leisten sind!, und es werden
unter den als Empfangsberechtigte bezeichneten Personen der Schult-
heiß, der Rentmeister und der Rentschreiber namhaft gemacht, ohne
Angabe, ob sie auf der Burg oder im Schultheißenhof wohnen; ein
„Hofmann“ wird als „in des Schultheisen Hof“ sitzend bezeichnet.
Ein „Renthof“, wo der Rentmeister und der Rentschreiber seßhaft
gewesen, wird nicht genannt. Sie hatten also damals ihren Sitz ent-
weder auf der Burg oder im Schultheißenhof. Der landesherrliche
Schultheiß hatte sich aus dem einstigen villicus entwickelt, wie die
Burg aus der einstigen cassala.. Burg und Schultheißenhof sind die
für die erste Anlage der Stadt maßgebenden Örtlichkeiten, die Burg
auf der steilen Höhe dicht an der Fulda, der Schultheißenhof auf
dem breitgestreckten sanften Abhang, der am Fuße des Burgbergs
sich zur Fulda herabsenkt. Der Schultheißenhof war der Nachfolger
des einstigen Zentralpunktes der Verwaltung, welcher die villa unter-
stand. Jener ganze Abhang hieß „die Schüttelitte“.
Mit diesem Zentralpunkt konnte das feste Haus auf der Höhe
im 10. Jahrhundert nicht in einer Weise verbunden sein, wie sie später
durch die Anlage der sog. , Schlagd' und dem dadurch erst geschaffe-
nen Terrain entstand, auf welchem jetzt der „Renthof“ mit seinem
geräumigen Vorhof zu sehen ist. Es fehlte damals dafür der Bau-
grund.
Der Sohn des Kasseler Oberbürgermeisters aus der Zeit von 1842
bis 1848, Wilhelm Arnold, dessen rechts- und kulturgeschichtliche
Forschungen in der Wissenschaft volle Anerkennung fanden“, und
der seine akademische Laufbahn 1850 in Marburg begann, wählte
sich zu seiner ersten Vorlesung die Entwicklung der deutschen
Stadtverfassung als eine neue Entwicklungsstufe des Volkes, dem
1 Zeitschr. des Vereins f. hess. Gesch. N. F., drittes Supplement 1871 S. 9.
2 S. darüber besonders E. Landsberg. Gesch. der deutschen Rechts wiss.
Bd. 2 (1910) S. 765ff. u. Noten S. 327, 328.
Zur ältesten Anlage Cassels 165
es Bedürfnis wurde, seine zerstreuten offenen Wohnungen enger
aneinander zu schließen und zu befestigen, seit Handel und Gewerbe
zur Herrschaft gelangten neben dem bisher ausschließlichen Acker-
baubetrieb. Aus dem Munde Arnolds, zu dessen damaligen Zu-
hörern ich gehörte, schrieb ich nieder: ‚‚Diejenigen Orte, in denen sich
später städtische Einrichtungen finden, hießen civitates, wenn sie
in römischen Provinzen liegen und befestigt sind, sonst hießen sie
villae. Villa heißt jede Niederlassung, die einen offenen Ort bildet;
dazu gehört einmal das Dorf selbst und dann eine Feldmark als
Teil der Centen; marca und villa sind gleichbedeutend.“ Erklärlicher-
weise berührte Arnold auch die hessischen Städte. Er lehrte: „Sämt-
liche hessischen Städte gehören zu denen, die erst später entstanden,
als sich im übrigen Deutschland eine besondere städtische Verfassung
gebildet. Einige wenige durch Bonifacius gegründete sind allerdings
sehr alt; die übrigen entstanden erst im 13. Jahrhundert.“ Dabei
erwähnte Arnold als erstes Casseler Stadtrecht das von 1239.“ Es
war dies aber die durch den Regierungswechsel des Jahres 1238 nötig
gewordene Erneuerung eines früheren Stadtrechtes. Die älteste Ur-
kunde, in der eine ‚civitas‘‘ Cassels auftritt, brachten (1896) Dobe-
neckers thüringische Regesten Nr. 334. Sie gehört dem Ende des
12. Jahrhunderts an. Als älteste Urkunde, die ein „sigillum villici
et consulum civitatis in Casla“ kannte, ging mir im Jahre 1872
eine Ausfertigung von 1225 durch die Hand, die das damalige Cas-
seler Staatsarchiv in Zelle 115, Waldolfeshausen, aufbewahrte. Die
Vorzeit gehört der Periode an, während der Cassel eine Villa war.
Das Wort Villa hat in unserem heutigen Sprachgebrauch seine
Bedeutung wesentlich verändert, indem man darunter ein Landhaus
im Gegensatz zu einem Stadthause versteht. Ja sogar ein niedrig
gebautes Stadthaus, umgeben von möglicherweise sehr spärlichen Gar-
tenanlagen, nennen wir heute eine Villa. Der Italiener hat sich mehr
von der alten Bedeutung erhalten, wenn er unter seinen vielfach
berühmten Villen (wie villa Borghese, villa Pamfili, villa d’Este
usw.) stets nur parkartige Komplexe versteht, die ein Landhaus ein-
schließen; das Landhaus, für sich allein genommen, ist ihm keine
villa, sondern es ist ihm ein casino (= Häuschen) in der villa. Der
Franzose hat für die aus der Villenzeit erwachsene Stadt einfach
seine ville als Bezeichnung der Stadt herübergenommen. Dem
Engländer ist villa der Landsitz, zugleich aber vill ein Weiler oder ein
1 Dem Inhalte nach in der Festschrift S. 15 mitgeteilt.
166 Adolf Stölzel
Dörfchen, und dem Spanier ist villa sowohl das Landhaus wie der
Marktflecken oder die kleine Stadt.
Es wird erzählt, daß einst ein Lehrer seinen Schülern die Einrich-
tung der bewohnten Erde um deswillen besonders gepriesen habe,
weil die Weisheit des Schöpfers es zuwege brachte, daß an jeder
Stadt her ein Fluß geführt worden sei. Auf diesem Standpunkt
stehen wir heute nicht mehr. Auch stehen wir nicht mehr auf den
Standpunkte, daß Anhöhen irgendwelcher Art, die sich an Flußufern
finden, Land seien, das der Fluß aufgeschüttet oder angeschwemmt
hätte, als wäre er bergauf geflossen, oder als hätte er sich landaufwärts
durch seine Strömung von eingeführten Erdmassen befreit. So wenig es
Flüsse gibt, deren Entstehungszeit eine spätere wäre als die der anliegen-
den Städte, so wenig gibt es Bergabhänge, die ihre Entstehung dem
Flusse verdankten, an dessen Ufer sie liegen. Vielmehr ist von der Hydro-
graphie anerkannt, daß da, wo Flüsse einen Bogen aufweisen, die
Außenseite desselben sich zufolge der Stoßkraft des fließenden Was-
sers stets als diejenige Seite darstellt, die an Steilheit allmählich
dadurch zunimmt, daß die Wasserkraft Teile der Erdmasse, gegen
welche sie anstößt, mit sich fortschwemmt. Die Uferböschungen wer-
den deshalb an den Außenbögen der Flüsse, soweit die Wasserkraft
nicht durch Natur oder Kunst bezwungen wird, immer steiler, und sie
verflachen sich immer mehr an den gegenüberliegenden Innenbögen.
Wenn daher alte Urkunden einstige Wald- oder Flurstrecken, die
heute eine geebnete Fläche bilden, als Bergabhänge mit dem dafür
technischen Namen Lite, Litte, Lith oder Leite bezeichnen, auch ein
erhöhtes Flußufer, als wäre es durch das Flußwasser „aufgeschüttet“,
Schütte-Litte nennen, so ist das ein Beleg dafür, daß ein solches Fluß-
ufer einst ein Bergabhang war, der dicht am Flusse später durch
künstliche Anlagen seinen Charakter als Bergabhang verlor und am
Uferrande zu einem Flachlandsegment geebnet wurde.
Zwei Bergabhänge oder Anhöhen wiesen der Bebauung des
Casseler linken Fuldaufers ihre Wege. Sie liegen beide unmittelbar
nebeneinander, stehen jedoch ihrer äußeren Erscheinung nach in
einem wesentlichen Gegensatze. Die westliche Anhöhe erreicht ihren
Höhepunkt erst dicht am Wasser; sie besteht aus festem Gestein,
das steil, fast senkrecht abfällt und das Wasser, das unten fließt,
zum Ausweichen nötigt, so daß die Fulda ihren Lauf nur in gerader
Linie fortsetzen kann. Die östliche Anhöhe dagegen folgt mit ihrer
langgestreckten First dem Laufe der jetzigen Brüderstraße und fällt
Zur ältesten Anlage Cassels 167
von deren südlicher Seite allmählich nach dem Flusse hin ab, so
daß man glauben könnte, sie sei von deren Wasser „aufgeschüttet“.
Sie trug einst den Namen „Schüttelitte“. Vom Marställerplatz ge-
langt man zur Spitze der ersteren (steilen) Anhöhe in schwachem
Steigen, zum Fuße der letzteren (sanften) Anhöhe in schwachem Fallen.
Vom Burgberg aus konnte der Wanderer nur, wenn er sich herab-
stürzte, in die Fulda gelangen, von der Schüttelitte aber führte ihn
ein bequemer Weg direkt an das Wasser. Je höher der Wasserstand
war, um so kürzer war der Weg. Die Natur hatte der Fulda am
Burgberg ein senkrecht abfallendes (linkes) Ufer gegeben, an der
Schüttelitte aber ein schräg abfallendes. An dem hier auf natürlichem
Wege gebildeten Außenbogen bedurfte es künstlicher Bauten, um
ein ebenes Stück Landes am Ufer entstehen zu lassen. Nur wenn
dem Laufe des Flusses felsiges Gestade Halt gebietet und sein Gewässer
von einer Stelle zurückdrängt, die er überfluten würde, wenn sie ebenes
Terrain wäre, erfährt die Bildung des Außenbogens eine Störung.
Eine solche natürliche Störung brachte unfern des Einflusses der sog.
kleinen Fulda die in schroffem Gesteine einerseits nach der (großen)
Fulda, anderseits nach dem spätern Renthof zu steil abfallende Höhe
mit sich, auf der heute das Casseler Justiz- und Regierungsgebäude
steht. Der Schüttelitte gebrach es, wie ihr Name sagt, an solchem
Gesteine. Nach Vilmar? ist Lite ein „äußerst häufig, vorkommender
Eigenname von Flur- und Waldgegenden; „Kornschütten“ findet sich
in seiner ursprünglichen Bedeutung: das ausgedroschene Getreide
aufschütten, nicht mehr; als einziger Rest hat sich in Niederhessen
das Wort „Schüttekreppeln“ erhalten für das Gebäck, das am Tage
des Getreideausdreschens und -aufschüttens gebacken zu werden pflegt.
Nicht jeder Bergabhang ist danach eine Schüttelitte, sondern nur der-
jenige, der den Anschein erweckt, als sei er durch Aufschaufeln von
loser Erde (Gerölle, Lehm, Sand) in derselben Weise entstanden,
wie der Bergabhang, der durch Aufschaufeln ausgedroschenen Kornes
entsteht. Von diesem Bilde her stammt der Name Schüttelitte für
einen dem Bilde entsprechend von der Natur geformten Bergabhang.
Auch die steile Höhe des Bergkopfes, auf dem die Burg Cassels er-
stand, hatte nach zwei Seiten hin ihre „Litte“ (ihren Abhang), aber
keine dieser Litten war eine ‚Schütte“-Litte.e Und das Terrain,
wie es jetzt um den Renthof herum jedermann vor Augen liegt, hätte
niemals sich die Bezeichnung ‚Schüttelitte‘‘ erwerben können, wenn
1 Kurhess. Idiotikon S. 251, 375.
168 Adolf Stölzel
es ursprünglich so gestaltet gewesen wäre, wie es jetzt gestaltet ist.
Die Schüttelitte war ein Bergabhang, der an seinem östlichen der
Ahne sich nähernden Teile seinen Namen sogar auf die Straße
übertrug, die dort erbaut wurde. Denn das Straßenverzeichnis
Cassels von 1605 nennt zwischen der mit M bezeichneten ‚Marckt-
gasse und der mit ff bezeichneten „Underen Fuldagasse als U
die „Schüttelitte“. Welche der heutigen Straßen damit gemeint ist,
läßt sich aus dem Verzeichnisse von 1605 nicht erkennen, möglicher-
weise die im Straßen- und Häuserverzeichnisse von 1623 genannte
„Schlachtgasse“, die wohl identisch ist mit der heutigen Straße
„vor der Schlacht“.
Im wesentlichen unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
veröffentlichte ich vor 40 Jahren einen Aufsatz über ein Stück Häuser-
und Familiengeschichte Cassels und dann einen Aufsatz über die
älteste Anlage der Stadt.!
Als Resultat wurde verteidigt, daß die Geschichte der Städte-
gründungen überhaupt, sowie das für die Flußläufe unwandelbare
Naturgesetz im Zusammenhalte mit der sehr charakteristischen
Bezeichnung der ältesten Flurbezeichnung der betreffenden Gegend
und mit ihrem heutigen Befunde den unumstößlichen Beweis liefere,
es sei die als ältester Teil der späteren Stadt Cassel bekannte (der
Stadtgründung jedenfalls lange vorangegangene) Ansiedelung des
villicus anderswo als an der Stelle des heutigen Renthofs zu suchen.
Der villicus hätte hier seine Behausung auf einem der Überschwem-
mung ausgesetzten Boden dicht an demjenigen Punkte eines Außen-
bogens des ansteigenden Fuldaufers gehabt, welcher am meisten
landeinwärts lag, ja vielleicht sogar hätte die Behausung mindestens
teilweise im Wasser gestanden, nach jeder Seite hin entfernt von den
Ländereien und ebenso entfernt von der einzigen Fähre, die in früher
Zeit von der damaligen Ahnemündung zum jenseitigen Ufer führte.
Über die Schüttelitte bemerkt der Aufsatz von 1872 S. 8: „Zur Zeit,
als solche niederdeutsche Bezeichnungen . . gebildet wurden,
war man in der Hydrographie noch nicht so weit zu wissen, daß
Flüsse vermöge eines klaren Naturgesetzes nie an den Außenbögen
Bergabhänge aufschwemmen, sondern im Gegenteil, daß ansteigende
Flußufer stets allmählich durch Aushöhlung entstanden sind und fort-
während entstehen. Mag daher der Name Schüttelitte ein sachlich
unrichtiger sein, er beweist, daß einst die Fulda vom Einfluß der
1 Zeitschr. f. hess. Gesch. 1872 S. 1ff.; 1873 S. 88 ff.
Zur ältesten Anlage Cassels 169
kleinen Fulda bis etwa zum jetzigen Wehre hin einen viel stärkeren
Bogen machte als heutzutage, daß also nicht bloß die ganze Schlagd,
sondern auch wahrscheinlich ein Theil des Areals, auf welchem
dermalen der Renthof und andere angrenzende Gebäude stehen,
dem Wasser abgewonnen sind; denn schwerlich würde man sonst
dies flache, längs des jetzigen Flußufers sich erstreckende Areal
einen Bergabhang haben nennen können.“
Wer die Frage untersuchen will, wo sich die erste bauliche Anlage
Cassels befand, muß sich nach dem Ausgeführten zunächst ein Bild
von dem Terrain machen, auf welchem vor dessen Bebauung der äl--
teste Teil der heutigen Stadt sich erhob. Bei Cassel ist dies die sog.
Altstadt, die auf dem linken Fuldaufer bis dicht an dieses heranreicht.
Nimmt man seinen Weg von der Oberstadt über den Marställer-
platz abwärts zum Renthof und geht dann weiter zu der über die
Fulda geführten Drahtbrücke, so muß jedermann, der auf der Brücke
stehend, seinen Blick der Strecke vom Einfluß der kleinen Fulda hin
nach den Eisbrechern (den Resten der alten Fuldabrücke) und
weiter nach der neueren Fuldabrücke zuwendet, alsbald erkennen,
daß von dem riesigen in die Fulda gestellten alten Turme der ein-
stigen Burg bis über den einstigen Einfluß des Ahnebaches hinaus.
das Fuldabett durch gewaltiges Gemäuer eingeengt ist. |
So wandelte sich der vor Regulierung des linken Ufers sicher ur-
sprünglich vorhanden gewesene Außenbogen der Fulda in eine ge-
rade, an ihren Enden sogar etwas nach innen gebogene Linie künstlich
um. Der Außenbogen wurde mittels eines Gemäuers abgeschnitten.
Erst damit eröffnete sich die Möglichkeit, am linken Fuldaufer
ebenes, zum Bebauen geeignetes Gelände zu gewinnen, wie es sich
vom Fuße des Burgturmes bis nach der Fuldabrücke und noch über
sie hinaus erstreckt. Dies Gelände setzte sich zusammen teils aus
demjenigen Stück des Fuldabettes, dessen Wasser durch das gezogene
Gemäuer zurückgedrängt war, teils aus demjenigen Stücke der Schütte-
litte, das dem ursprünglichen Fuldaufer zunächst lag. Ein unteres
erhebliches Stück der Schüttelitte wurde abgegraben; sie verlor da-
durch an ihrem dem Wasser bis dahin zunächstgelegenen Teile den
Charakter eines sich langsam verflachenden Abhanges und wurde ein
horizontales Stück Land, das eine starke senkrechte Stützmauer vom
Flusse trennt. Daß eine solche Abgrabung stattgefunden hat, wird be-
wiesen durch die Beschaffenheit des heute noch vom Marställerplatz zur
Fulda führenden gepflasterten abschüssigen Weges. In ihm haben wir
170 Adolf Stölzel
den westlichsten nicht abgegrabenen Teil der Schüttelitte vor uns. Er
wurde in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten, um eine Wegeverbin-
dung zwischen dem Marställerplatz und dem Renthof zu schaffen. Der
Zweck konnte nur dadurch erreicht werden, daß man da, wo die Schütte-
litte abgegraben wurde, die angelegte Straße durch eine Seitenmauer
vor den Abstürzen schützte. Die der Straße zugekehrte Seite dieser
Mauer überragt, wie der heutige Augenschein lehrt, wenig das Straßen-
niveau, die andere Mauerseite aber geht in die Tiefe hinab und läßt
so ermessen, um wieviel hier die Schüttelitte abgegraben ist, damit
der ebene Vorplatz vor dem Renthof entstehen konnte.
Das Terrain, auf dem der Renthof errichtet ist, kann sich nicht etwa
dadurch gebildet haben, daß durch die Stoßkraft der kurz vor dem
Burgturm in die große Fulda einmündenden kleinen Fulda lehmiger
Boden in die große Fulda geführt worden sei, der am Außenbogen
der Fulda Land angeschwemmt hätte. Dazu reichte die Stoßkraft
der kleinen Fulda im Verhältnis zur Stoßkraft des Hauptflusses nicht
aus, und die Stoßkraft der Ahne konnte überhaupt nicht gegen den
Lauf des Hauptflusses nach der Burg hin wirken.
Zu der im Jahre 1903 stattgehabten Naturforscherversammlung
erschien als Teil der veröffentlichten Festschrift „Die Residenzstadt
Cassel am Anfang des 20. Jahrhunderts‘ ein Aufsatz über
„die Geologie und Topographie Cassels“. Der Verfasser geht auf die
Fuldaregulierung durch Anlage der „Schlagd“ nicht ein und gibt
einen geologisch-topographischen Situationsplan, in welchem der
Lauf der Fulda so dargestellt ist, wie wir ihn heute sehen. Darin tritt
besonders deutlich hervor, daß dieser Lauf ein künstlich herbeige-
führter sein muß. Wie der Lauf früher gestaltet gewesen sei, damit
sich zu befassen, scheint außerhalb des Zweckes der Abhandlung ge-
legen zu haben. Auf S. 57 wird aber hervorgehoben, daß der Vor-
sprung der paarigen Höhenzüge, die von der Fulda und ehemals auch
von der Ahne unmittelbar bespülte prächtige Anhöhe, auf der sich
heute der Justizpalast erhebe, „schon frühzeitig. . . zur Anlage des
Burgsitzes herausforderte‘‘, und weiter bemerkt (S. 135), daß im Haupt-
tal der Ahnelehmen, der ausgezeichnete Ackerböden bedecke, als feiner
lehmiger oder auch rein toniger Schlamm bei Überschwemmungen
an der der Strömung abgekehrten Seite zum Ansatz gekommen sei.
Aber diese Worte beschäftigen sich nirgends mit der Frage, wie das
vom Turme des Burgberges bis zur Ahnemündung ebene Terrain
entstand, und sie bestätigen in ihrem Schlusse, daß die Strömung des
Zur ältesten Anlage Cassels 171
Hauptflusses den Ansatz des Ahnelehms an der Außenseite ver-
hindere, den Ansatz vielmehr an der andern dieser Strömung abge-
kehrten Seite herbeiführe. Der Situationsplan stellt denn auch
das Fuldaufer zwischen Turm und Ahnemündung in seiner jetzigen
Gestalt sogar als nach innen gebogen dar. Besonders macht aber der
Meriansche Stadtplan Cassels für das Jahr 16451 deutlich, daß das
Profil des linken Fuldaufers vom Turm nach der alten Ahnemündung
hin auf einer durch menschliche Tätigkeit herbeigeführten Korrektur
des natürlichen Flußlaufes beruhen muß.
Nach den Karten und den dazugehörigen Begleitworten der Ber-
liner geologischen Landesanstalt steht, wie aus denselben erhellt,
die Altstadt Cassel auf diluvialen Lehmen, die unterlagert werden
von „Schottern“ . Die Fulda sei in diluvialer Zeit über das Gebiet
des heutigen östlichen Cassels geflossen. Unter den Schottern liege
Buntsandstein, sog. Röth, der schuld sei an der breiten Talaue zwischen
einerseits Wolfsanger-Bergshausen und anderseits Rengshausen; die
Fulda bespüle also zwischen dem Schloßberg und dem Sandwerder
Lehmen, den sie westwärts zu benagen und dadurch zu gefährden be-
strebt gewesen. Deshalb hat es hier eines Gemäuers zur Uferbefestigung
bedurft. Den Raum zwischen dem Gemäuer und dem Ufer hat man
dann durch aufgeschüttetes Material geebnet. Darin liegt die Bestäti-
gung des oben Dargelegten und zugleich noch eine Erläuterung des
Namens Schüttelitte. „Schotter“ ist nach Grimm zerbröckeltes,
zerriebenes Gestein, Geröll, verwandt mit Schutt, Schütten und Schott,
welch letzteres auch gebraucht werde für die aus einem Graben zur
Deichbefestigung angeworfene Erde.
Die Korrektur des Fuldaufers vollzog sich mit der Anlage der
„Schlagd“. Damit hörte die „Schüttelitte“ auf, bis an das Fluß-
ufer zu reichen; sie verlor ihre bisherige Aufgabe, dem Flusse seinen
Weg zu weisen. Diese Aufgabe übernahm nunmehr die Schlagd.
Die Zeit der „Villa“ Cassel hatte ihre Endschaft erreicht, und die
„Stadt‘-Zeit hatte begonnen.
Die Festschrift zu Cassels Tausendjahrfeier geht weder auf die
in der Zeitschr. für hess. Gesch. a. a. O. entwickelte Ansicht über die
älteste Anlage der Stadt ein, noch erwähnt sie irgendwo die Schütte-
litte; von der „sogenannten Schlagd“ berichtet sie lediglich (S. 6),
daß deren ganzes „Gelände an der Fulda allezeit herrschaftlich war“.
1 Abgedruckt in der Casseler Festschrift von 1913 S. 48.
172 Adolf Stölzel
Was eine „Schlagd“ ist, und was sie für Cassel bedeutete, bleibt.
unerörtert.
Die Schlagd oder Schlacht, ein von schlagen abgeleitetes Substan-
tiv, dessen Casseler Schreibweise Schlagd sich aus dem Casseler-
Sprachidiom erklärt, welches ch in g und t in d zu verwandeln liebt,
ist der im 13. Jahrhundert auftauchende bautechnische Ausdruck
für „einen großen starken Deich oder Damm, der bestimmt ist, das.
Wasser von gewissen Teilen des Flußufers abzuhalten, eine moles.
palis maximis contra vim fluminum“ (Frisch, Teutsch-latein. Wb.
1741 II, 186), ein „in das Wasser geschlagener Damm als Uferbe-
festigung oder zur Abwehr des Stromes“ (Weigand, Deutsches Wör-
terbuch), „eine aus Pfählen, Gitterwerk, Mauerung usw. hergestellte
Befestigung der Flußufer, ein Buhnenwerk, eigentlich das Eingeschla-
gene, Hineingetriebene“ (Woeste, Wörterbuch der westphäl. Mund-
art 2, 238), „ein Holzdamm am oder im Wasser, besonders an der
Weser gebräuchlicher Ausdruck. Deshalb „heißt das von Quader-
steinen aufgemauerte Weserufer in der Altstadt Bremen die Schlachte‘“
(Grimm, D. Wb.) und das zu Burghausen an der Schlacht auszu-
ladende Salzschiff das Schlachtschiff (Sanders, Wörterbuch). „Rei-
Bende Wasser werden durch starke Fürsatz und Schlachten im Zaume
gehalten“ (Hohberg, Aus dem Landleben 1, 67).
Rechtfertigt hiernach schon der heutige Anblick der Casseler:
Schlacht den Schluß, daß ihre Herstellung kein Werk derjenigen Zeit
war, während deren es noch keine „Stadt“ Cassel gab, so ist nach den
eben mitgeteilten Daten die Anlage dieser Schlacht sicher nicht vor
dem 13. Jahrhundert erfolgt. Wahrscheinlich steht sie mit dem Burg-
bau oder dem Bau der ältesten Fuldabrücke im Zusammenhang,
welche direkt auf die Schlacht führte. Vor Anlage der Schlacht stieß
die Schüttelitte in langsamer Senkung an das Wasser der Fulda.
Die Schlacht aber drängte dies Wasser nach dem jenseitigen Ufer
hin, und nahm dadurch für sich einen Teil des bisherigen Fuldagrundes
als Baugrund in Anspruch. Wurde der Außenbogen der Fulda durch
das Pfahlwerk oder Gemäuer der Schlacht in eine gerade Linie ver-
wandelt, so erwuchs, um das Landen und Ausladen der Schiffe zu
fördern, die Notwendigkeit, den tiefstgelegenen Teil der Schüttelitte
bis zum oberen Rande des Schlachtdammes zuzuwerfen und zu einem
ebenen Terrain umzuändern. Das ebene Terrain von jenem oberen
Rande des Dammes an bis in die Schüttelitte hinein entstand auf
sehr natürlichem Wege, sobald man ein Stück derselben abgrub und
Zur ältesten Anlage Cassels 173
das dadurch gewonnene Material zur Ausfüllung des Winkels ver-
wendete, den der untere Teil der Litte mit dem eingefügten Damme
bildete.
So wurde das Wort Schlacht und die Entstehung der Schlacht
in Cassel zum „schlagenden“ Beweise, daß der Grund und Boden,
auf dem der jetzige „Renthof“ oder irgendwelches sonstige Haus an
der Schlacht erbaut wurde, vor Errichtung der Schlacht noch nicht
existierte, daß vielmehr dieser ebene Boden einst abschüssiges Terrain
war, welches mindestens teilweise dem Flusse angehörte. Der Platz
des Renthofs kann deshalb, solange Cassel Villa war, nicht mit
Wirtschaftsgebäuden für den Villicus besetzt gewesen sein.
Eine Untersuchung über das Terrain, auf welchem der Renthof
steht, ist darum für die Geschichte Cassels wesentlich. Diese Unter-
suchung hätte in der Festschrift zur Casseler Tausendjahrfeier
nicht fehlen dürfen. Dann wären auch vielleicht einige Mißverständ-
nisse vermieden worden, deren sich die Festschrift hinsichtlich
zweier Namen ältester Straßen Cassels schuldig macht. Diese Miß-
verständnisse betreffen die einstige Mar- oder Markgasse, die einstige
Zeitengasse und die einstigen beiden Zentengassen der Stadt. Jeder
dieser Namen ist von sprach- wie kulturgeschichtlichem Interesse,
jeder ist auch urkundlich verbürgt. Ein arger Fehlgriff der Festschrift
ist sowohl die Bemängelung der Existenz der „Mar- oder „Mark-
gasse als eines Vorgängers der heutigen „Marktstraße“, wie der
Existenz der beiden „Zentengassen“ als der Vorgänger der heutigen
„Thomas“ und „ZFranziskusstragßee. Dies soll jetzt des Näheren
nachgewiesen werden,
U $
Den Hof des Villicus sucht die Festschrift (S. 6) mit Recht (in
Übereinstimmung mit den Ausführungen in der Zeitschr. des Ge-
schichtsvereins Bd. 5 S. 88ff.) nicht auf der Anhöhe, auf der später
die Burg erstand, sondern „vom Markte abwärts zur Fulda“. Als
Beleg dafür unter den fünf Punkten, welche nach der Darstellung
in der Zeitschrift in Betracht kamen, daß in der bezeichneten Gegend
die älteste bauliche Anlage der villa Cassella gelegen haben müsse,
ist dort die Anlage und der Lauf der „Margasse“, wie der ihr später
parallel laufenden beiden „Zentengassen“ (der jetzigen Thomas- und
der jetzigen Franziskusstraße) hervorgehoben (S. 106).
Hiergegen bemerkt die Festschrift (S. 34):
174 Adolf Stölzel
„Die Ausführungen Stölzels (Z. H. G. Bd. 15 S. 104ff.) über die Mark-
gasse, die in die ‚Mark‘, d. h. in die Cent nach Kirchditmold geführt haben,
sind unhaltbar. Mark und Cent war überall; und Mark für Markt findet sich in
hiesiger Mundart auch oft genug in Mark- statt Marktmeister. Ebenso steht es
mit der Behauptung S. 105 ff. über die ‚Centengassen‘ (Franziskus- und Thomas -
straße). Was er als Zentengasse gelesen, heißt in alten Rechnungen ganz deut-
lich Zeutengasse, nach einem daselbst befindlichen Wasserauslauf, einer Zeute
oder Zaite.“
1.
Die Namen einerseits der Margasse, anderseits der Zentengassen
weisen darauf hin, daß der Zentralpunkt der Villa Kassel nicht an
der Stelle des jetzigen Renthofes, sondern abseits davon nahe dem
Einfluß der Ahna in die Fulda zu suchen ist. Um von dem linken
Flußufer in das Land und auch um aus dem Lande zum linken Fluß-
ufer einen geeigneten Weg für den auf dem Flusse stattfindenden
Verkehr zu erlangen, wurde erst für die Altstadt eine Markgasse
nach dem Mühlhäusertor, dann wurden nach des letzteren Abbruch
und der Neuanlage des Hohentors zwei Zentengäßchen nach diesem
neuen Tore hin angelegt. Die alte Margasse übernahm nunmehr die
Verbindung der inneren Stadt mit dem am Margassenende entstande-
nen Markte und modernisierte sich damit zur Mark t gasse, behielt
aber bis zur Stunde im Volke ihren Namen Margasse bei. Ihre frühere
Funktion, den Verkehr zu oder von der Fulda zu fördern, übernahmen
die beiden Zentengassen. Daß das Müllertor fiel und damit der Aus-
gang der Margasse nach einem Tore hin verschwand, war nicht, wie
die Festschrift sagt, etwas Merkwürdiges, sondern etwas durchaus
Natürliches. Alte Städte, d.h. mit Mauern befestigte Plätze, lieben
möglichst wenige, nicht möglichst viele Zu- oder Ausgänge. Ebenso
natürlich wie der Ersatz des Müllertores durch das Hohetor war
es, den Ersatz, den die Margasse als Verbindungsweg in den beiden
Zentengäßchen und der sie fortsetzenden Hohentorstraße fand, nicht
wiederum etwa Markgäßchen, sondern Zentengäßchen zu nennen;
denn Zent ist, wie ich a. a. O. S. 89 hervorhob, „dasselbe wie die
Mark mit einem späteren lateinischen Namen“. Damit erledigt sich die
nichtssagende Bemerkung der Festschrift: „Mark und Zent war überall.“
Mehrere dreißig Jahre wohnte ich in Cassel. Währenddes habe ich
die vom Martinsplatz nach der Fulda hin führende Straße nie anders
nennen hören und selbst nie anders genannt als Märgasse. In der
Zeitschr. des Casseler Geschichtsvereins! ist betont, daß die neun
1 Bd. 5 S. 98.
Zur ältesten Anlage Cassels 175
ältesten Casseler Stadtrechnungen aus der Zeit von 1468 bis 1553,
die ich 1870 veröffentlichte!, nur einmal den Namen jener Gasse
aufführen, und zwar im Jahre 1520 als „Marggasse. Das städtische
„Bauregister vber das Arbeitersvolk“‘ von 15902 berichtet: „den
kumpff in der ‚markgassen‘ gesäubert“ und „eine fure mist von dem
kump in der marckgasse“, ferner auch ‚in der marckgassen gearwei-
det“ und ‚dem Johan in der marckgassen bezalt“. Das sichtliche Stre-
ben, marckgasse nicht als von marckt hergeleitet gelten zu lassen,
beweisen Einträge (das. S. 35, 51), wie die: ‚3 Fuder steine vffs markt
vnd in die marckgasse‘‘ oder „vf dem marckte vnd in der marck-
gassen . . gearweidet‘‘. Das analoge Register von 1591 spricht von
Arbeiten am Brunnen , in der Marckgasse“.? Mit der Wende des Jahr-
hunderts scheint die offizielle Schreibweise „Marcktgasse“ Platz
gegriffen zu haben. So schreiben das dem amtlichen Einwohnerver-
zeichnisse von 1605 zugefügte Straßenverzeichnis? und das Verzeich-
nis der Schmiedarbeit vom April, Juni, Juli, Oktober 1697°, desgleichen
die Kämmereyrechnung von 1710° und Belege der Kämmereirechnung
von 1758.
Einen Beleg für die angeblich in Cassel gebräuchliche Mundart
„Markmeister' für Marktmeister hat die Festschrift nicht beigebracht.
Daß beim Sprechen der mit Markt zusammengesetzten Wörter das
t oft nicht hörbar ist, versteht sich von selbst und beweist nichts,
ist auch keine Eigentümlichkeit Cassels, kommt vielmehr überall
vor. Cassel hat aber die ganz besondere Eigentümlichkeit, den Markt
als Neutrum zu behandeln und das Wort (mit kurzem a) auszusprechen,
als würde es „Marchd“ geschrieben; man geht „uffs (oder „offs“)
Marchd“. Das d oder t am Schlusse wird niemals verschluckt. Diese
Sprechweise erklärt sich durch die für k und t in Cassel wie in Thürin-
gen übliche Weichheit dieser Konsonanten. Während Mark altdeut-
schen Ursprungs ist und zunächst nichts anderes als Grenze (limes)
bezeichnet’, entstand Markt aus dem lateinischen mercatus.“ Neben
dem „Marktmeister“ gibt es einen , Markmeister“ als magister mar-
chiae. Den Marktmeister schreibt die Casseler Rechnung von 1553
! Suppl. 3 der Zeitschr. 2 Im Stadtarchiv D. 956 S. 18, 34, 51, 74.
3 Das. D. 956 S. 4 (zweimal), 29 (zweimal), 30, 31, 38 (viermal), 52, 59
(zweimal). 36, 60, 62—64, 70, 71 (achtmal).
4 Stadtarchiv Bl. 17. 5 Das. 6 Das. S. 213.
7 Das. Geschoßregister Nr. 202 Zettul 45.
8 Vilmar, Kurhess. Idiotikon S. 262. ° Grimm, Deutsches Wörterbuch.
10 Grimm, Rechtsaltertümer, 4. Aufl. 2. 19.
176 Adolf Stölzel
S. 110 „Margtmeyster‘‘. Spuren, daß Markt aus mercatus entstand,
liefern die ältesten vorhandenen Casseler Rechnungen, wenn sie für
Markt 1468 (S. 3) zweimal „Margkte“, zweimal (S. 31) „Markede“,
1471 (S. 13) wie 1491 (S. 14) zweimal „Marketgefälle“ schreiben.
Dem entspricht, daß urkundlich die in Cassel dem Kloster Kaufungen
1489 gehörige Behausung als „an dem margkede gelegen“ bezeich-
net wird.! So wenig das bald als Titel, bald als Familienname vor-
kommende Wort Margraf, Marggraf oder Markgraf einen Markt-
grafen bedeutet, so wenig bedeutet ursprünglich die Casseler „Mar-
gasse eine Marktgasse. Höchstens könnte sie in ältester Zeit eine
- Markgasse im Sinne von Grenzgasse bedeutet haben, weil sie auf
der Grenze der im Beginn des 14. Jahrhunderts neugeschaffenen
dritten Stadt, der Freiheit, herführte.?
Um glaublich erscheinen zu lassen, die Margasse sei bereits in
ihrer ältesten Zeit eine „Marktgasse gewesen, wäre der Nachweis
einer Market- oder „Margt! oder Marcktgasse erforderlich; statt-
dessen ist die älteste Schreibweise „Marggasse oder „Marckgasse“.
2.
Noch übler steht es mit der Behauptung, was Stölzel als Zenten-
gasse gelesen habe, heiße in alten Rechnungen ganz deutlich Zeuten-
gasse nach einem daselbst befindlich gewesenen Wasserauslauf, einer
Zeute oder Zaite. |
Allerdings gab es in Cassel eine Zeuten- oder Zeitengasse. Das
war aber die heutige untere Druselgasse. Daneben gab es in ganz
anderem Stadtteile die meinerseits 1872 aufgefundenen beiden
Zentengassen (jetzt die Thomas- und die Franziskusstraße). Beides
verwechselt die Festschrift. Das hätte ein Blick in das Verzeichnis
von 1605 und in den Plan von ca.1700 unmöglich machen müssen.
Zunächst läßt der Verfasser der Festschrift ungesagt, ob er die
meinerseits auszugsweis wörtlich mitgeteilten Urkunden, die der
„Zentengassen“ Erwähnung tun, nachgeprüft und wie er sie gelesen
hat. Die Urkunden sind das im Stadtarchiv jetzt noch befindliche
offizielle Einwohner- und Häuserverzeichnis Cassels von 1605 nebst
angeschriebenem Straßenverzeichnis und ein jetzt in der Casseler
Murhard-Bibliothek befindlicher Casseler Stadtplan ohne Jahr,
etwa aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts. Die Bemerkung der
1 S. die Festschrift S. 450.
2 Bd. 5 der Zeitschr. f. hess. Gesch. S. 102.
Zur ältesten Anlage Cassels 177
Festschrift muß die Meinung erwecken, es werde mir ein Lesefehler
in einem für die Sache sehr erheblichen Punkte schuldgegeben. Das
Versehen liegt aber auf ganz anderer Seite. Der Verfasser der Fest-
schrift hat entweder jene Urkunden überhaupt nicht eingesehen,
oder er hat sie nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gelesen.
Sie ergeben als durchaus zweifellos, daß ihre Autoren, die der
deutschen Lettern sich bedienen und dem Vokal u stets den U-Deckel
geben, an der entscheidenden Stelle „Zentengassen“ schrieben
und sich dabei keineswegs verschrieben. Selbst wenn aber ‚in alten
Rechnungen ganz deutlich“ das, was ich Zentengassen gelesen,
„Zeutengasse hieße, weshalb wären die (der Zeit nach nicht namhaft
gemachten) „Rechnungen“ ein dem offiziellen Straßenverzeichnis von
1605 und dem Stadtplan aus dem Anfang des folgenden Jahrhun-
derts vorzuziehendes Beweismittel? In den sechs von mir veröffent-
lichten Casseler ältesten Stadtrechnungen von 1468 bis 1553 kommt
weder das Wort Zentengasse, noch das Wort Zeutengasse, auch nicht
das Wort Zeute oder Zaite vor. Fände sich demgegenüber in alten
Rechnungen für eine Casseler Gasse das Wort ‚„Zeutengasse‘, so
wäre weiter zu beweisen, daß unter diesem Worte eine und welche
der beiden in den anderen Urkunden als Zentengasse benannten
Gassen gemeint sei. Nun nennt aber sowohl der Stadtplan wie das
Straßenverzeichnis übereinstimmend eine ganz andere Gasse
„Zeuten“- bzw. „Zeitengasse‘“ als die heutige Franziskus- oder
die heutige Thomasstraße, nämlich die heutige untere Drusel-
gasse, d. h. eine mit jenen beiden in der „Freiheit“ gelegenen
Gassen parallel laufende, in der „Altstadt“ gelegene, kaum
ein paar hundert Schritt entfernte Gasse, die für meine Unter-
suchung von 1873 gar nicht in Betracht kam und deshalb davon
unberührt blieb. l
Das mir jetzt wieder vorliegende Verzeichnis der Häuser und
Einwohner Cassels von 1605 nennt zunächst keine Straßennamen,
sondern teilt die Häuserquartiere mit fortlaufenden Buchstaben ab,
unter welche die fortlaufenden Häusernummern eingereiht sind. An
seinem Schlusse erklärt es aber die einzelnen Buchstaben durch die
bezüglichen Straßennamen. Dies Straßenverzeichnis ist mit blaß
gewordener roter Tinte und kleinen, aber selbst ohne Lupe bestens
erkennbaren deutschen Buchstaben sehr korrekt (wohl einige Jahre
nach 1605) geschrieben. Die für gegenwärtige Erörterung wesent-
lichen Stellen lauten:
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 12
178 Adolf Stölzel
O Entengasse, AA Hinterm Rahdthause,
P Zeutengasse, BB Hinter der Wage,
Q Trausselgasse, CC Die Judengasse,
R Leder-Marckt, DD Fliegengasse oder Bevergasse,
S Aufm Platze, EE Auf der Ane,
T Ober Fuldagasse, FF Herr- (oder Heer- ?)gasse,
V Mittel Fuldagasse, GG Zentengassen,
X Der Marckdt, HH Auf dem Princke,
Y Marckdtgasse, II Vorm Aneberge,
U Schüttelitte, KK Die Weiße- oder Newegasse,
ff (?) Under Fuldagasse, LL Princkgasse,
Z Hinterm Rüsthause, MM Die Freiheit,
NN Die Scheefergasse.
Damit ist für Beginn des 17. Jahrhunderts die Existenz einer
„Zeutengasse“ dicht bei der Druselgasse und die Existenz mebr als
einer Zentengasse beim Brinke voll bewiesen. Übereinstimmend
nennt der in der Murhard-Bibliothek vorhandene, dort auf die Zeit
um 1700 eingeschätzte Stadtplan bei den beiden Nummern 47, die
zur Bezeichnung der Thomas- und der Franziskusstraße verwendet
sind, jedesmal ganz deutlich
„Die Zentengassen“,
während es weiter heißt:
„26 Trausselgasse,
19 Mittelgasse,
27 Zeitengasse, auf den Graben mündend.“
Jeder Zweifel an der Existenz der Zentengassen ist damit beseitigt,
zugleich aber auch die etwaige Annahme als irrig dargetan, statt
Zentengassen sei für die Thomas- und die Franziskusgasse im Häuser-
verzeichnisse wie im Stadtplan Zeutengasse zu lesen.
Zur Unterstützung der Behauptung, daß die mehrgenannten
Sträßchen Zeutengassen geheißen hätten, beruft sich neuerdings!
der Verfasser der Festschrift auf einen Originalkaufbrief des Jahres
1637 des Stadtarchivs, worin der Bürgermeister lic. jur. Christoph
Ungefug nebst seinen zwölf Schöffen bekundet, daß ein Verordneter
der Kinder des verstorbenen Frdr. Martin an die Witwe des Hans
Willer verkauft habe
„eine Behausung bey uns in der Zeutengassen zwischen H. W. und
H. Chr. Witwen vor... 320 Taler“.
Sollte damit der Verkauf eines Hauses in der Thomas- oder der Fran-
1 S. unten Note 1 S. 184.
Zur ältesten Anlage Cassels 179
ziekusstraße verlautbart sein, so würde der Bürgermeister, der zu-
gleich nicht bloß Lizentiat der Rechte, sondern auch Anwalt war,
sehr schlecht seines Amtes gewaltet haben, wenn er das in einer
der vermeintlichen beiden Zeutengassen gelegene Haus als ‚in der
Zeutengassen gelegen“ bezeichnet hätte. Außerdem ergibt das Häuser-
verzeichnis von 16051, daß in der Zeutengasse Ungefug selbst zu-
sammen mit seinem Schwager Eigentümer der Behausung Nr. 325, zu-
gleich aber, daß er daselbst für sich allein Eigentümer der,, Mietheuslein
Nr. 327. 328°, und daß Eckhardt Ungefugs Haußfrauw — also eine
weitere Angehörige der Familie Ungefug, deren Glieder schon seit Ende
des 15. Jahrhunderts dem Gelehrtenstande angehörten? — ebendort
Eigentümerin des Hauses Nr. 329 waren. In dieser Gasse scheint
danach die Familie Ungefug ihren Stammsitz gehabt zu haben.
Schwerlich wird doch dieser Sitz einer Gelehrten- und Bürgermeister-
familie in der Thomas- oder Franziskusgasse, einem der elendesten
Stadtteile Cassels, zu suchen sein. Der Kaufbrief spricht also nicht
etwa für die Annahme, daß die Thomas- oder die Franziskusstraße
1637 Zeutengasse hieß, sondern er spricht gerade dafür, daß nicht eine
der letzteren beiden Gassen, sondern daß eine ganz andere Gasse Cassels
den NamenZeutengasseführte. Möglicherweise wollteder Bürgermeister,
der den Kaufbrief als einziger unterzeichnete, schon durch dessen Fas-
sung seiner persönlichen Beziehung zur Zeutengasse als Besitzer
mehrerer ihrer Häuser Ausdruck geben, indem er das Kaufobjekt eine
„bei uns (nämlich in unserer, d.h. der Ungefugs Nachbarschaft) ge-
legene Behausung der Zeutengasse zwischen „x und y“ bezeichnete.
So liefert der Kaufbrief allein schon — ganz abgesehen vom Häuser-
und Straßenverzeichnis des Jahres 1605 — den unwiderleglichen Be-
weis, daß die Zeutengasse nicht identisch sein kann mit der
Thomas- oder der Franziskusgasse. Der Kaufbrief tut hiernach
die Unrichtigkeit der Behauptung der Festschrift dar, daß die Thomas-
oder daß die Franziskusstraße oder gar die eine wie die andere Zeuten-
gasse geheißen habe.
Mit den Häuserverzeichnissen des alten Cassel hat sich weiland
dessen Oberbürgermeister Nebelthau zwischen den Jahren 1864
und 1875 sehr eingehend beschäftigt. Von seiner mir wohlbekannten
Hand befinden sich Abschriften, die 80 Folioseiten füllen und den
1 Unter P.
3 A. Stölzel, Studierende der Jahre 1368—1600 aus dem Gebiete des sp.
Kurf. Hessen 1875 (Suppl.-Heft der Zeitschr. f. hess. Gesch.) S. 105.
12*
180 Adolf Stölzel
Verzeichnissen von 1605 und 1623 entlehnt sind, im Stadtarchive,
aus welchem sie mir gegenwärtig zugänglich wurden. Die S. 75 gibt
eine Abschrift des Straßenverzeichnisses von 1605. Darin steht zwi-
schen Enten- und Trusselgasse „Zeutengasse“, zwischen Herrgasse
und Auf dem Princke aber — übereinstimmend mit unseren obigen An-
gaben S. 178 — „Zentengassen“. Letzterem Worte fügte Nebelthau (in
Parenthese) ein Fragezeichen bei; denn der Name Zentengasse fiel ihm
erklärlicherweise auf; niemand in Kassel wird in den 1860er Jahren
den Namen gekannt oder versucht haben, sich ihn zu enträtseln.
Der meinerseits im Jahre 1873 vertretenen Auffassung ist abgesehen
von der Festschrift niemand entgegengetreten. Seit 1906 oder 1907
gibt das Casseler Adreßbuch Nachrichten über die älteren Straßen-
namen. Diese Nachrichten beruhen auf Mitteilungen des Casseler
Geschichtsvereins; bei der Thomasstraße ist darin bemerkt: „alte
Centgasse
Für die untere Druselgasse ist aber der Name Zeutengasse oder
Zeitengasse noch leichter zu erklären, als für die Franziskus- und
für die Thomasstraße der ihnen gemeinsame Name Zentengassen.
Das Wort Zeite oder — wie auch geschrieben wurde — Zaite
kennt wahrscheinlich kaum die Hälfte der jetzigen Bewohner Cassels,
und die älteren Bewohner erinnern sich seiner nur noch aus ver-
klungenen Tagen. Es hängt zusammen mit der Art, wie einst Cassel
gleich anderen älteren Städten mit Wasser versorgt wurde. Den haupt-
sächlichen Wasserbedarf deckten in offene Straßenrinnen geleitete
Bäche der Umgegend, den minder großen Bedarf deckten artesische
Brunnen, aus denen das Wasser gepumpt wurde. Das letztere Wasser
war naturgemäß das frischere und reinere, aber auch härtere. Das flie-
Bende Bachwasser war zum Trinken nicht tauglich, wohl aber als das
weichere zum Kochen und Waschen. Abzweigungen des auf Wil-
helmshöhe entspringenden Trausel-! oder Druselbaches führten dessen
Wasser in und durch die Straßen Cassels; die Casseler Rinnen oder
Gossen nahmen deshalb den Namen Druseln an, der Druselbach
selbst aber mündete als „kleine Fulda“ in den Hauptfluß. Manche
seiner Verzweigungen nahmen auch ihren Weg unterirdisch, indem
sie offen durch die Keller der Häuser flossen, oder sie wurden da,
wo sie die Gossen der Straßen durchzogen, mit Bohlen bedeckt.
Solcher Bohlen erinnere ich mich noch in den 1850er Jahren durch
1 Die Schreibweise Trausel findet sich in dem Verzeichnis von 1605 (s.
S. 178).
Zur ältesten Anlage Cassels 181
die obere Königstraße auf der Seite des damaligen Kriegsministeriums
hergeführt. Die vom Druselturm und dem dort gebildeten Drusel-
reservoir abwärts nach dem Graben angelegte Gasse heißt noch heute
die Druselgasse, Sie wird etwa in ihrer Mitte rechtwinklig von der
(größeren) Mittelgasse durchschnitten. Letztere bezeichnet, wie wir
S.178 sahen, der dort besprochene Plan mit Nr. 19, die obere Dru-
selgasse aber mit Nr. 26 und die jetzige untere Druselgasse mit Nr. 27
als „Zeitengasse. Wahrscheinlich um nicht quer über diese Haupt“
straße die Drusel offen oder unter einem Bohlenbelag fließen zu
lassen, faßte man das Wasser in eine unterirdische Röhre bis zu
den Kellern des unteren Teiles der Druselgasse, wo es unbedeckt
durch die Keller floß, legte aber zugleich in diesem Teile der Gasse
zur Bequemlichkeit ihrer Bewohner einen sog. , Zeitenstock“ an, d. h.
einen Brunnen, in dessen Röhre das Druselwasser durch den Druck
seines Gefälles hinaufgetrieben wurde, so daß es beim Aufdrehen
eines Hahnes von selbst ausfloB im Gegensatz zu denjenigen Brunnen,
deren Wasser aus der Tiefe herausgepumpt werden mußte. Der Aus-
guß für das Druselwasser hieß in Casseler Mundart die Zeite oder
Zaite. Dieser Name ging dann auf die ganze betreffende Röhren-
brunnenanlage über; ihren Gegensatz bildete der Pumpbrunnen.
Nähere Angaben, wie demgemäß sich die Versorgung Cassels mit
Wasser gestaltete, finden sich in H. Schmidtmanns Erinnerungs-
bildern (1910 S.5) und unabhängig davon, aber übereinstimmend,
in Jeannette Bramers Artikel ‚Pumpen und Zaiten Altcassels‘‘ (Cass.
Tagebl. vom 4. Mai 1913). Vilmars kurhessisches Idiotikon (1868)
lehrt: „Zeite (wol eher Zeute) hervorragende Mündung der Brun-
nenrohre, die ausgebogene Mündung eines Gefäßes; in den Städten
Röhrbrunnen, die Zeite genannt, im Fuldaschen, Hanauischen und
Schmalkaldischen Zott gesprochen.“ Dem wird noch hinzugefügt,
daB das Zeitenwasser das schlechteste Wasser ist, weil es lange in der
Röhre gestanden habe, und daß das Wort dasselbe wie Teute (Bier-
kanne), holländisch Tuyt bedeute. Im Nassauischen, z. B. in Monta-
baur, ist noch heute für jeden Ausguß eines Gefäßes, das für Aufnahme
von Flüssigkeiten bestimmt ist, der Name „Zutt“ üblich. Zufolge
der Neigung, eu als ei auszusprechen, verwandelte sich die Casseler
einst schriftgemäße „Zeute in eine „Zeite“; darum schreibt das
Straßen verzeichnis von 1605 und der Kaufbrief von 1637 noch „Zeu-
tengasse‘‘, der Stadtplan von ca. 1700 „Zeitengasse . Die in der unteren
Druselgasse angelegte Zeute brachte diesem Teile der heutigen Drusel-
182 Adolf Stölzel
gasse vor 1605 den Namen Zeutengasse ein. „Zeiten“ oder „Zaiten‘ stan-
den noch über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus viele in
Cassel. Ich erinnere mich einer am Eckhaus der Wilhelm- und König-
straße und einer am Marställerplatz angebrachten. Die ältere Periode
Cassels zog es vor, für jedes Häuserquartier besondere Straßennamen
zu wählen. Eine obere und eine untere Druselgasse, von der Mittel-
gasse durchschnitten, kannte sie nicht. Ebensowenig kannte sie
noch in den 1860er, vielleicht sogar in den 1870er Jahren z. B.
eine durch die Hauptstraße der Oberneustadt (die Königstraße)
durchschnittene obere und untere Wilhelmstraße. Die letztere
Straße hieß vielmehr Amalienstraße. Jetzt ist sie als solche ver-
schwunden und in die untere Wilhelmstraße verwandelt. In Nebel-
thaus Abschrift des Einwohnerverzeichnisses von 1623 kommt
weder eine Zeuten- noch eine Zeitengasse vor, wohl aber ‚die untere
Druselgasse und „die oberste Druselgasse (Bl. 60 v. 65). Gleichwohl
hielt der Bürgermeister Ungefug, dessen Familie in der „ Zeutengasse“
ansässig war, diesen alten ihm von seiner vor 1605 gelegenen Jugend-
zeit her wahrscheinlich geläufigen Namen noch in dem von ihm
ausgestellten Kaufbrief von 1637 fest, und ebenso tat das der Stadt-
plan von ca.1700, der sich nur der Casseler Sprachweise mehr an-
schloß, als jener Bürgermeister; denn der Plan schreibt statt,, Zeuten-
gasse Zeitengasse.
Je mehr in den Städten die Neuerung um sich griff, gutes filtriertes
Wasser mittels einer künstlichen Leitung in jedes Haus zu führen,
desto überflüssiger wurden die „Zeiten“, und es kehrte sich ihr Ver-
hältnis zu den Pumpbrunnen geradezu um: die Zeiten, d.h. die
mit einem Hahn zum Aufdrehen versehenen Ausgüsse der Wasser-
leitungsröhren, lieferten nunmehr das bessere, die Pumpbrunnen das
aus dem Grundwasser heraufgezogene schlechtere Wasser.
Wahrscheinlich wurde die erste Zeite Cassels in der unteren Dru-
selgasse gesetzt und verhalf deshalb diesem Teile der genannten
Gasse zum Namen ‚Zeutengasse‘“‘. Der Name verlor seine eigentliche
Bedeutung, seit Zeuten auch an anderen Stellen der Stadt angelegt.
wurden. Man taufte nun die Zeutengasse in „untere Druselgasse‘“
und die bisherige Druselgasse in die ‚obere Druselgasse um. Nebel-
thaus Abschrift des Häuser- und Straßenverzeichnisses von 1623
verzeichnet noch andere obere und untere Gassen, z. B. oberste
Entengasse, untere Ziegengasse, obere Marcktgasse! usw. Dabei fehlt
Bl. 59, 59. 60 v.
Zur ältesten Anlage Cassels 183
in diesem Verzeichnis die Zeutengasse; sie führt bereite den Namen
untere Druselgasse (Bl. 60v.).
Ähnlich erging es im Verzeichnis von 1623 den EN
aber aus einem wesentlich anderen Grunde. Fremdwörter finden im
Volksmunde immer nur schwierig Aufnahme, vor allem tritt das Stre-
ben hervor, das Fremdwort einem heimischen Worte zu assimilieren,
wenn nicht überhaupt die Aufnahme abgelehnt wird. So verwandelt
sich der Cent- oder Zentgraf in den Zehntgraf, den Zinkgraf, den
Zengraf, einen Familiennamen, wie er noch heute vorkommt. Als ich
in den 1870er Jahren bei alten Bewohnern der „Zentengassen“
mich erkundigte, wie sie die Gäßchen zu benennen pflegten, erhielt
ich die Antwort: „Die Gäßchen haben eigentlich keinen Namen,
wir nennen jede ‚das Enggäßchen‘, die eine das erste Enggäßchen,
die andere das zweite. Der Name ‚das Enggäßchen‘“ kann sich sehr
wohl aus der Bezeichnung „das Zenggäßchen“ gebildet haben. Die Ab-
schrift des Verzeichnisses von 1623 bezeichnet (Bl. 33 v.) das eine Gäß-
lein als „Gäßlein gegen den Wilden Mann“, d. h. gegenüber dem
Gasthaus zum Wilden Mann, das der noch heute bekannten „Wilde-
mannsgasse den Namen gegeben hat. Dies , Gäßlein“ entspricht einer
der beiden Zentengassen. Das andere GäBlein heißt ebenda „Gäßlein
gegen Dr. Egelings Haus“. Der Name Zentengasse war also bereits dem
Häuser- und Straßenverzeichnisse von 1623 fremd; die Zentengassen
waren namenlos geworden. Das kam auch bei anderen kleinen
Gassen Cassels damals vor; denn die Abschrift des Verzeichnisses
von 1623 redet auch von einem „Gäßlein nach dem Zeughaus“, einem
„Gäßlein hinter der Entenbrücke“ (Bl. 29), einer „Eng-Gasse (Bl. 33),
was Nebelthau als „obere Kettengasse erläutert, ferner von einem
„Gäßlein gegen den Fisch“ (Bl. 35).
Ein langes Leben im Volksmunde haben daher die Zentengassen
sicher nicht gehabt, wohl aber hatte es die Mark- oder Margasse.
Von „Zentengassen“ wie von „Zeutengasse redet nicht bloß keine
der veröffentlichten ältesten Casseler Stadtrechnungen, sondern such
keine der oben zitierten noch unveröffentlichten, auch keiner der dazu
vorhandenen Belege. Wohl aber werden in den noch unveröffentliehten
Archivalien mannigfach Arbeiten an „Zeutenstöcken“ erwähnt.
So heißt es (1590 S. 17 des Bauregisters): „Draußelmans Arbeit.
an dem Zeutte stock bei Hertingshausen 18 alb. 9 heller“, oder (das.
S. 19): „im Breule ... . den stock gesetzet‘‘ oder (S. 22) „im Breul
den zeutenstock gesatzet oder (S. 35): „ein zeuttenstook vor Jorge
184 Adolf Stölzel
Hassen haus vffgebau“ oder (1591 S. 34): „43 Fuder mist bei die
kumpp vnd Zeuttenstock“.
Auch die Kämmereirechnung von 1639 handelt von „Ausgaben
an der Trausel“ und nennt darunter (S. 124—127) Ausgaben an
„Zeutenstöcken“. Mit dem Ende des Jahrhunderts werden die
Zeutenstöcke zu Zeitenstöcken. Im März 1697 wird angeschafft:
„auf dem Pferdemarkte ein eigen an den Zeitenstock“, im Mai wird
„das Blech auf dem Zeitenstock reparirt“ und „ein new eißen an den
Zeitenstock berechnet; auf die Randfrage: ‚an was vor einen Zeiten-
stock?“ wird eingeschaltet: ‚in der Druselgasse“. Auch im Oktober
1706 ist von Arbeiten an einem Zeitenstock bei der Schule und einem
in der Trauselgasse die Rede. Die Kämmereirechnung von 1710 no-
tiert indes eine Ausgabe für „Zeutenstöcke“, und die Belege der
Kämmereirechnung von 1758 wechseln zwischen der Schreibart
Zeuten- und Zeitenstock.
Wenn die Festschrift S. 34 sagt, „was Stölzel als Zentengasse ge-
lesen, heißt in alten Rechnungen ganz deutlich Zeutengasse nach einem
daselbst befindlichen Wasserauslauf, einer Zeute oder Zaite“, so ist
das völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe nicht in alten Rechnungen,
wohl aber im Originalstraßenverzeichnis von 1605 und im Stadtplan
aus der ersten Zeit des 18. Jahrhunderts „Zentengassen gefunden.
Das steht zweifellos im Häuserverzeichnisse neben der darin verzeich-
neten „Zeutengasse‘“ und im Stadtplan neben der darin verzeichneten
„Zeitengasse. Als „Zentengasse“, wie die Festschrift behauptet,
habe ich überhaupt nichts gelesen. Die weitere Behauptung, daß
in alten Rechnungen der Plural ‚Zeutengassen‘‘ mannigfach eine Rolle
spiele, trägt schon von vornherein den Stempel der Unwahrschein-
lichkeit an sich; denn der einzelne Rechnungsposten betrifft doch
regelmäßig einen Vorgang, der sich in einer Gasse, nicht einen Vor-
gang, der sich in einer Mehrheit von Gassen ereignete. In den mir zur
Benutzung mitgeteilten Stadtrechnungen und Belegen findet sich,
soviel ich ersehen konnte, weder das ‘Wort Zentengasse, noch das
Wort Zeutengasse, noch die Pluralform eines dieser Worte, wohl aber
finden sich im Häuserverzeichnis von 1605 die Worte Zentengassen
und Zeutengasse, ebenso finden sich die Worte „Zeitengasse und „Zen-
tengassen“ im Stadtplan. Weiter findet sich im Kaufbrief von 1637
— völlig korrekt — das Wort „Zeutengasse‘.!
1 Daß es keine alten Rechnungen Cassels gebe, aus denen die Nichtexistenz
der alten Zentengassen herausgelesen werden könne, war mir nach Einsicht
Zur ältesten Anlage Cassels 185
Der Schluß der Casseler Festschrift, daß es keine Zentengassen
in Kassel gegeben habe, weil es dort Zeutenstöcke und auch eine
Zeutengasse gab, ist an Wert dem anderen Schlusse etwa gleich, weil es
irgendwo Zeuten gegeben habe, habe es dort keine Zenten gegeben.
Einen Beweis, daß die Casseler Marktgasse nicht ursprünglich
Markgasse geheißen habe, und daß sie nicht daher noch heute Margasse
heiße, hat die Festschrift zu führen überhaupt unterlassen. Ebenso
den Beweis, daß Markmeister „oft genug statt ‚„Marktmeister‘‘ in
Casseler Mundart gebraucht werde.
Der Glaube daran aber, daß König Otto 945 einen Vergleichstag
laut der Nachricht: „Herimanus et Chuonradus duces quasdam inter
se inimicitias habentes in praesentia piissimi regis in Cassella sunt
replicati“, im „eigentlichen Hofe“ des heutigen Cassels abhielt,
„wo er den heutigen Renthof, den Wirtschaftshof der landgräflichen
Zeit (im Gelände der sog. Schlagd an der Fulda hinauf) mit einbegriff‘‘,
wird nicht bloß stark erschüttert um deswillen, weil der Grund und
Boden der Schlagd im Jahre 945 noch nicht existierte, sondern weil
der König jenen Tag nach den Ermittlungen der neueren Geschichts-
schreiber?, die dem Verfasser der Festschrift unbekannt geblieben
zu sein scheinen, gar nicht im heutigen Cassel, sondern im heutigen
Kastel (bei Mainz) zubrachte. Dafür spricht das Itinerar des Königs
und die Heimat des Chronisten.“
III.
Als Resultat stellt sich heraus:
Der S. 34 der Festschrift gegenüber dem Aufsatz der Zeitschr.
f. hess. Gesch. Bd. 15 erhobene Widerspruch spitzt sich auf die Frage
der Festschrift von vornherein klar. Auf die Anfrage beim Herrn Verf., welche
Rechnungen und welche Stellen darin er als Beweisstücke im Auge habe, erfolgte
die Antwort: bei der Kürze der für Ausarbeitung der Stadtgeschichte ihm
gelassenen Zeit habe er die genaue Fundstelle nicht mehr festzustellen ver-
mocht; aber durch die mir vorliegende Urkunde von 1630 — damit ist offen-
bar der Kaufbrief von 1637 gemeint — hätte ich den Beweis in Händen, daß
der Name Zeuten- und nicht Zentengasse laute. Wie es sich mit diesem ver-
meintlichen ,F Beweise verhält, darüber s. oben S. 176 ff.
1 Continustor Reginonis.
2 Köpke-Dümmler, Jahrb. der deutschen Gesch. (Otto d. Gr. 1876) S. 145.
Österley, Hist.-geogr. Wörterbuch 1883 S. 334 unter Kastel. Für die Gegen-
ansicht der älteren (hessischen) Autoren (Wenck, Rommel, Pidgerit) fehlt die
nötige Grundlage.
3 S. oben S. 162, vgl. auch L. Ranke, Jhrb. des deutschen Reichs I 2. S. 89
(1838) und Weltgesch. III, S. 485 1910).
186 Adolf Stölzel. Zur ältesten Anlage Cassels
zu, ob an den maßgebenden Urkundenstellen ein U-Deckel oder kein
U-Deckel steht. So unbedeutend das zu sein scheint, so erheblich ist
es für das Verständnis der Geschichte Altcassels. Unbestreitbar fehlt
der U-Deckel, während die Festschrift sein Vorhandensein und dar-
aufhin annimmt, es habe in Cassel nie Zentengassen gegeben. Damit
zusammen hängt der andere Irrtum, es habe nie eine Markgasse,
sondern nur eine Marktgasse gegeben, und der weitere Irrtum, im
Jahre 945 habe König Otto in Cassel einen Zwist streitender Fürsten
geschlichtet.
Was die Festschrift zu diesen Punkten behauptet, scheitert:
1. an der Nichtbeachtung der in der Zeitschr. f. hess. Gesch.
besonders betonten beiden Urkunden (des städtischen Straßen-
verzeichnisses, das dem Häuserverzeichnis von 1605 angefügt
ist, und des Stadtplanes aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts),
2. an der Nichtbeachtung der urkundlich ältesten Bezeichnung
der heutigen Marktgasse als Markgasse,
3. an der Nichtbeachtung der aus den lokalen Bezeichnungen der
Schüttelitte und der Schlagd für die Gegend beim jetzigen
sog. Renthof folgenden topographischen Beschaffenheit der
dortigen Gegend,
4. an der Nichtbeachtung der aus Häuserverzeichnis, Stadtplan
(s. zu 1) und Kaufbrief von 1637 sich klar ergebenden Exi-
stenz einer „Zeutengasse“ (der heutigen unteren Drusel-
gasse) und daneben der Existenz von zwei „Zentengassen
(der heutigen Thomas- und der heutigen Franziskusstraße),
5. an der Nichtbeachtung der neueren Geschichtaliteratur,
die im Jahre 945 König Otto einen Vergleichstag nicht in der
Cassella an der Fulda, sondern in der am Rhein (bei Mainz)
abhalten läßt.
187
Über die ältesten Armenordnungen
der Reformationszeit (1522—1525).
Von
Otto Winckelmann.
Die ersten erfolgreichen Versuche einer geordneten öffentlichen
Armenpflege fallen, wie allgemein anerkannt wird, zeitlich mit den
Anfängen der Kirchenreformation des 16. Jahrhunderts zusammen
und sind städtischen Ursprungs. Ob und inwieweit sie aber durch die
große religiöse Bewegung angeregt und beeinflußt worden sind,
darüber gehen heute die Meinungen noch sehr auseinander, und auch
die Frage, welche Städte als die Bahnbrecher auf diesem Gebiete
anzusehen sind, wird noch verschieden beantwortet, wobei in der
Regel der konfessionelle Standpunkt mehr oder weniger sich geltend
macht.! Zu dem Entschluß, in dieser Kontroverse das Wort zu er-
greifen, hat mich zweierlei bewogen: einmal das Ergebnis meiner ein-
gehenden Beschäftigung mit der noch wenig bekannten und dabei
äußerst wichtigen Reform des Armenwesens, die sich seit 1523 in
Straßburg vollzog?, und zweitens die Tatsache, daß die zuletzt er-
schienene, von einem Nationalökonomen herrührende Abhandlung?
1 Als wichtigste Schriften sind zu nennen: Franz Ehrle, Beiträge zur Ge-
schichte und Reform der Armenpflege (1881), Georg Ratzinger, Geschichte der
kirchlichen Armenpflege 2. Aufl. 1884 (dazu die Kritiken von Löning in der
Beilage zur Allgemeinen Zeitung (1884) Nr. 325 u. Uhlhorn in Theol. Literatur-
zeitung (1885) Nr. 6), G. Ratzinger in Hist.-Pol. Blätter 95 (1885) 413ff. (neu
abgedruckt mit einigen Ergänzungen: Ratzinger, Forschungen z. bayr. Ge-
schichte (1898) 595ff.), Löning in Schönbergs Handbuch der politischen Öko-
nomie 2. Aufl. III (Artikel „Armenwesen‘), F. Ehrle, Die Armenordnungen
von Nürnberg u. von Ypern I in Hist. Jahrbuch IX (1888) 450ff., G. Uhlhorn,
Die christliche Liebestätigkeit II (1884), III (1890), Joh. Janssen, Geschichte
des deutschen Volkes VIII (1894), ergänzt u. herausg. v. L. Pastor, 283ff.
3 Die Veröffentlichung der im Straßb. Hospitalarchiv (Stadtarchiv) be-
findliohen Akten über diese Reform ist in Aussicht genommen. Gegenwärtig
kommen nur in Betracht die kurzen Angaben von T. W. Röhrich, Mitteil.
a. d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsasses I (1855) 156 ff. u. besonders Ad. Baum.
Magistrat u. Reformation in Straßburg bis 1529 (1887) 56—61.
2 L. Feuchtwanger, Geschichte der sozialen Politik u. des Armenwesens im
Zeitalter der Reformation, im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung u. Volks-
wirtschaft Jahrg. 32 (1908) II, 167—204 u. Jahrg. 33 (1909) I, 191—228.
188 Otto Winckelmann
über die soziale Politik des 16. Jahrhunderts bis jetzt von den Histo-
rikern und Theologen kaum beachtet worden ist, obwohl sie in der
Gesamtauffassung wie in Einzelheiten sehr zur Kritik reizt.
Um die Neugestaltung der Armenpflege in der Reformationszeit
richtig würdigen zu können, müssen wir uns zunächst die mittelalter-
liche Entwicklung kurz vergegenwärtigen, auf die Gefahr hin, dabei
oft Gesagtes noch einmal zu wiederholen.
Barmherzigkeit und brüderliche Nächstenliebe haben stets zu
den vornehmsten Christenpflichten gezählt. Niemals aber sind sie
wohl in so idealer Weise tatsächlich ausgeübt worden, wie in den
altchristlichen Gemeinden, wo Bischöfe und Diakonen die Armen
und Kranken persönlich aufzusuchen pflegten, sich liebevoll nach
den Bedürfnissen eines jeden erkundigten und Hilfe spendeten,
noch ehe sie begehrt wurde. Diese in einfachen patriarchalischen
Verhältnissen und in kleinen Gemeinschaften mögliche und ange-
messene Art der Fürsorge versagte natürlich, als das Christentum
Staatsreligion wurde und ganze Reiche und Völker umfaßte. Hie
und da gelang es zwar selbst noch im 11. Jahrhundert einzelnen
besonders eifrigen und frommen Bischöfen, die Armenpflege in der
alten Art erfolgreich zu betätigen.“ Später aber kann von einem plan-
mäßig geordneten Unterstützungswesen nirgends mehr die Rede
sein. Die Kirche, der das ganze Gebiet der Liebestätigkeit nach wie
vor überlassen blieb, zeigte sich außerstande, eine den veränderten
Verhältnissen entsprechende Neuorganisation zu schaffen; das
war um so schlimmer, als der Kirche aus allen Schichten des Volkes
eine unendliche Fülle von milden Gaben, Stiftungen und Vermächt-
nissen für die Armen zufloß, dank der inzwischen aufgekommenen
Lehre, daß man sich durch „gute Werke“, vor allem durch Almosen-
spenden, Vergebung der Sünden und ewige Seligkeit sichern könne.
Nicht einmal für einzelne Städte, geschweige denn für große Terri-
torien, wurden die zahllosen Wohltätigkeitsanstalten und Stiftungen
organisch verbunden, einer gemeinsamen Oberaufsicht unterstellt
und nach einheitlichen Grundsätzen verwaltet; es fehlte vielmehr
jeder Zusammenhang, jede gegenseitige Rücksichtnahme. Über-
dies achtete man beim Austeilen der Almosen viel zu wenig auf die
Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bewerber. Zwar ist es nicht richtig,
1 Vgl. das kurze Referat von R. H. in Hist. Zeitschr. Bd. 102, 440 u. Bd. 103,
205.
2 Ratzinger, Armenpflege 250ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 189
was mehrfach von protestantischer Seite behauptet wurde!, daß die
Kirche das „kritiklose Almosengeben grundsätzlich gebilligt und
die Gläubigen in der Meinung bestärkt habe, daß es weniger darauf
ankomme, den Armen zu helfen, als sich selbst durch Weggabe
von Geld und Gut himmlischen Lohn zu verdienen. Allein, daß tat-
sächlich die Kritik nur zu oft vernachlässigt wurde, weil die Spender
zu leichtsinnig und bequem waren und mehr an die Förderung des
eigenen Seelenheils als an die Armen dachten, können selbst katho-
lische Forscher, wie Ratzinger und Ehrle, nicht bestreiten.?
Dieses ebenso reichliche wie unsystematische und gedankenlose
Almosengeben leistete natürlich der gewerbsmäßigen Bettelei außer-
ordentlichen Vorschub. Arbeitsscheue, in allen Schlichen und Knif-
fen des Bettelns erfahrene Gauner und Vagabunden wußten die
wohltätigen Einrichtungen und die Leichtgläubigkeit und Hilfs-
bereitschaft der Begüterten gründlich auszubeuten, während die
wirklich Armen und Erwerbsunfähigen, besonders, wenn sie sich
zu betteln schämten, vielfach hilflos zugrunde gingen.
Seit dem 13. Jahrhundert wurden diese Mißstände einerseits
durch den zunehmenden Verfall des religiösen und sittlichen Lebens,
andererseits dur:h die damals beginnende soziale und wirtschaftliche
Umwälzung immer schlimmer. Der schöne altchristliche Grund-
satz, das Kirchengut in erster Linie als Armengut zu betrachten und
zu verwenden, geriet mehr und mehr in Vergessenheit; die Diener
der Kirche suchten aus der Opferfreudigkeit der Besitzenden vor al-
lem für sich selbst, für ihre Stifter und Klöster, Vorteil zu ziehen“,
und gleichzeitig wurde durch den allmählichen Übergang von der
Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft, durch den Aufschwung von
Gewerbe, Handel und Verkehr, durch die steigende Wohlhabenheit
einzelner die Entstehung eines Proletariats begünstigt, wie es das
frühere Mittelalter nicht gekannt hatte. Der Mangel einer geord-
1 Vgl. Ehrle, Armenpflege, Kap. I, wo er sich besonders gegen A. Emming-
haus wendet.
? Ratzinger a. a. O. 369. Ehrle a. a. O. 25.
3 Das wird auch von katholischen Forschern nicht in Abrede gestellt. Vgl.
z. B. Ratzinger a. a. O. 376ff., der freilich in seinem späteren Aufsatz (Hist.-
Pol. Blätter (1885) 413ff.) die im Hauptwerke zugegebenen Mißbräuche mit
Stillschweigen übergeht und die kirchliche Armenpflege des späteren Mittel-
alters nicht bloß in der Theorie, sondern auch in der Praxis als musterhaft
hinzustellen sucht, „wenn auch einzelne (!) Mißbräuche sich einschlichen,
wie dies ja bei allen Institutionen und in allen Zeitaltern vorkömmt“ (415).
190 Otto Winckelmann
neten Armenpflege machte sich daher immer fühlbarer und die Bette-
lei nahm einen unerträglichen Umfang an. Die ersten nachdrücklichen
Versuche, Abhilfe zu schaffen, treten uns in den großen unabhängigen
Städten entgegen, die begreiflicherweise wegen ihrer zahlreichen
Wohlfahrtseinrichtungen unter dem Andrang fremder Bettler am
meisten zu leiden hatten, aber auch am ehesten berufen und im-
stande waren, eine Besserung herbeizuführen. Denn nachdem sie sich,
zum Teil in blutigen Kämpfen, das Recht freier Selbstverwaltung
ertrotzt und die meisten Gebiete des Rechts- und Wirtschaftslebens
durch musterhafte Gesetze und Ordnungen geregelt hatten, konn-
ten sie einer so brennenden sozialen Frage, wie der Armenfürsorge,
gegenüber nicht gleichgültig und untätig bleiben, zumal sich immer
deutlicher zeigte, daß die Kirche zu deren Lösung unfähig war.
Nur sehr langsam freilich und Schritt für Schritt gelang es ihnen,
in diesem Wirkungskreise festen Fuß zu fassen, denn der Klerus
leistete natürlich zähen Widerstand, und auch im Volke selbst war
dio alte Anschauung, daß die Kirche allein die berufene Vermittlerin
der Liebestätigkeit sei, nicht so leicht zu erschüttern.
An frühesten kamen in den meisten Städten die Spitäler unter
bürgerliche Verwaltung. So hat Straßburg schon 1263, als es die bi-
schöfliche Oberhoheit abschüttelte, das große Hospital an sich ge-
rissen.! In anderen Städten, wo dies nicht glückte oder den Bedürf-
nissen nicht genügte, gründeten die Bürger neue Spitäler, Fremden-
herbergen, Waisenhäuser usw. und gaben sie in die Obhut des Magi-
strates. Auf diese Weise wurde die „geschlossene“ Armenpflege
mehr und mehr, ja überwiegend, der Kirche entzogen und den städti-
schen Behörden unterstellt. Anders stand es mit der „offenen“ Ar-
menpflege, die für gerechte Almosenverteilung und namentlich für
die Hausarmen zu sorgen hat. Sie verblieb größtenteils der Kirche
und der privaten Fürsorge, so dringend gerade sie einer einheitlichen
und festen Regelung durch die bürgerliche Obrigkeit bedurft hätte.
Es fehlte eben an jeder Handhabe, um den kirchlichen Organen alle
die zahllosen Legate, Vermächtnisse, Stiftungen und Schenkungen, die
ihnen im Laufe der Jahrhunderte für die Armenunterstützung über-
wiesen waren, zu entwinden. Doch wurden hin und wieder von den
Bürgern neue Almosenstiftungen für Hausarme dem Magistrat
anstatt der Kirche anvertraut, in der Erwartung, daß dieser die Spen-
1 Martha Goldberg, Das Armen- und Krankenwesen des mittelalterlichen
Straßburg im Jahrbuch f. Geschichte usw. Elsaß-Lothringens XXV (1909) 249.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (15 22— 1525) 191
den gewissenhafter und gerechter verteilen werde als die Geistlichkeit;
und da sich diese Hoffnung in der Tat erfüllte, wie wir u. a. an der
.Wiesebederschen Stiftung in Frankfurt! und an dem sog. „Reichen
Almosen“ in Nürnberg? sehen, so erfreuten sich derartige städtische
Einrichtungen wachsender Gunst bei der Bürgerschaft und wurden
häufig durch Schenkungen erweitert. Immerhin trat damit die kom-
munale Tätigkeit der kirchlichen nur wetteifernd und ergänzend zur
Seite“, ohne auch nur den Versuch zu wagen, sie ganz aufzusaugen
oder zu verdrängen. Ahnlich ist es mit der genossenschaftlichen Für-
sorge, wie sie sich bei dem Emporkommen der Städte besonders
in den Zünften, Gesellenbrüderschaften usw. entwickelte. Wenn sie
auch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung erlangte, so konnte
sie doch das kirchliche Unterstützungswesen keines wegs ersetzen oder
überflüssig machen; denn die große Masse der dem Hunger und Elend
am meisten preisgegebenen, heimatlos umherirrenden Menschen stand
ja außerhalb jener genossenschaftlichen Verbände.
Im großen und ganzen kann man sagen, daß die Tätigkeit der
Städte in der offenen Armenpflege sich wesentlich noch auf polizei-
liche Abwehrmaßregeln gegen die Bettelei beschränkte. Dem frühe-
ren Mittelalter hatte der Gedanke, das Betteln irgendwie zu verbieten
oder einzuschränken, ganz ferngelegen; Betteln galt als Kennzeichen
der Armut, die ja für jeden Christen etwas Verdienstliches und
Erstrebenswertes war. Der wahrhaft Arme, der mühsam und kärg-
lich von Almosen sein Leben fristete, war selbst dann, wenn er nichts
tat, um durch Arbeit seine Lage zu verbessern und seinen Unterhalt
zu erwerben, ein Gegenstand der Verehrung seiner Mitmenschen;
denn er stand kraft seiner Armut dem Himmelreich und der ewigen
Seligkeit viel näher als der Begüterte. Durch sein Betteln machte er
sich um die Wohlhabenden geradezu verdient, weil er ihnen Ge-
legenheit verschaffte, sich durch Almosengeben dem vollkommeneren
Stande der Armut ihrerseits zu nähern. An dieser Auffassung hielt
die Kirche auch im späteren Mittelalter fest; nur konnte sie ange-
sichts des furchtbaren Mißbrauches der Bettelfreiheit schließlich doch
1 Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter I, 163. Ratzinger a. a. O.
353 u. Forschungen z. bayr. Geschichte 601. Uhlhorn II, 453.
3 Dasselbe ging hervor aus der Stiftung des Bürgers Burkhard Sailer von
1388. Vgl. Waldau, Beiträge z. Gesch. Nürnbergs IV, 162 u. 381. Janssen-
Pastor VIII, 289.
® Ratzinger a.a. O. hat ihren Umfang bedeutend überschätzt.
192 | Otto Winckelmann
nicht umhin, gewisse Einschränkungen zu machen. So erklärte
schon im 13. Jahrhundert der heilige Thomas von Aquino!, es komme
sehr darauf an, aus welchen Beweggründen gebettelt werde. Ge- .
schehe es aus wirklicher Not, aus wahrer Demut, für wohltätige
Zwecke, oder um Mittel zum Studium zu erlangen, so sei nichts
dagegen einzuwenden; ja, es sei sogar lobenswert. Wer hingegen aus
Habsucht oder Faulheit bettele, begehe eine Sünde und sei nicht zu
unterstützen. Tatsächlich wurde aber, wie schon hervorgehoben,
von den Almosenspendern, Geistlichen wie Laien, nur selten gehörig
geprüft, wes Geistes Kind der Bettler sei, und so gerieten nach wie
vor die Spenden häufig in unwürdige Hände und richteten mehr
Schaden als Nutzen an. Dazu kam noch, daß fremde Bettler häufig
den eingesessenen Armen das Brot vor dem Munde wegnahmen. Kein
Wunder, wenn sich hiergegen, besonders in den gut verwalteten Städten,
der gesunde Sinn der Bürgerschaft empörte und auf Abhilfe drängte.
Bereits im 14. Jahrhundert begegnen uns in den Städten die ersten,
zum Teil noch unsicher tastenden Versuche, der überhandnehmenden
Bettelei Herr zu werden. So hat Straßburg schon in dem zu Anfang
des Jahrhunderts erlassenen fünften Stadtrecht” angeordnet, daß
alle Beutelschneider, Wegelagerer, Wucherer, Kuppler, kurz alles
arbeitsscheue, liederliche Gesindel, bei Strafe der Blendung die Stadt
meiden sollten. Gewöhnliche Bettler wurden dadurch noch nicht
betroffen. Gegen sie ging man zunächst nur in außerordentlichen
Fällen, wie im Jahre 1391, als der Stadt eine feindliche Belagerung
drohte, mit Ausweisung vor. Auch die Straßburger Dekrete von 1409
und 1411 waren noch sehr allgemein gehalten? und fruchteten deshalb
wenig. In dem einen heißt es, man solle Leute, die sich mit Lug und
Trug Almosen erschleichen und dadurch die wahrhaft Armen schä-
digen, „bitter zur Rede setzen“; in der zweiten, man solle alle Müßig-
gänger, die kein Vermögen hätten und, statt um Lohn zu arbeiten,
sich der Bettelei, dem Spiel, der Hurerei und anderen Lastern er-
gäben, an ihrem Leibe strafen. Aus Colmar und Eßlingen kennen wir
Ratsmandate von 1363 und 1389, wonach nur diejenigen betteln durf-
ten, denen es der Rat ausdrücklich erlaubte.“ Keine deutsche Stadt
1 Vgl. Ratzinger, Armenpflege 393.
2 Straßb. Urkundenbuch IV, 2, S. 24. Vgl. Goldberg a. a. O. XXVI, 27.
3 C. Hegel, Die Chroniken der oberrheinischen Städte. Straßburg II, 1028
u. 1029. Vgl. Goldberg a. a. O.
t Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 19, 160. Uhlhorn II, 455.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 193
hat aber, soweit wir bis jetzt wissen, das Bettelwesen so frühzeitig
und mit solcher Genauigkeit geregelt wie Nürnberg.! Schon um die
Mitte des 14. Jahrhunderts, spätestens um 1370, wurde hier verfügt,
das Almosenheischen solle nur nachweislich armen, arbeitsunfähigen
Einwohnern gestattet sein, die zur Erleichterung der Aufsicht ein
bestimmtes Abzeichen an ihrer Kleidung tragen mußten. Zweimal
im Jahre sollte die Bedürftigkeit der Bettler von neuem geprüft
werden, um festzustellen, wer das Zeichen behalten und wer es zurück-
geben sollte. Fremde Bettler sollten keinesfalls länger als 3 Tage
in der Stadt bleiben. Erst 1442 finden wir einen ähnlich ausführlichen
und strengen Erlaß in Wien.? Nürnberg selbst erneuerte seine Ord-
nung 1478 mit einigen näheren Bestimmungen?, wie und wo gebettelt
werden durfte. So sollten die Almosenempfänger nur im Gehen,
nicht aber beim Sitzen singen dürfen. Auch sollten sie keine Leibes-
schäden zur Schau tragen, sich nur vor, aber nicht in den Kirchen auf-
halten, ferner nicht müßig dasitzen, sondern spinnen oder andere
Arbeiten verrichten und keine Kinder, die über 8 Jahre alt seien,
bei sich haben. Solchen Kindern sollte vielmehr durch die Almosen-
herren ein Dienst verschafft werden: ein anerkennenswerter Versuch,
die negativen Maßnahmen durch positive Fürsorge zu ergänzen.
Wann es in Straßburg zum Erlaß der ersten richtigen Bettelord-
nung kam, ist nicht genau zu sagen; es scheint ziemlich spät, etwa um
1460, gewesen zu sein. Es folgten dann bis 1506 mehrere Abänderungen
der ursprünglichen Fassung.* Danach stand die Oberaufsicht und die
Strafgewalt über die Bettler 3 Herren vom Magistrat zu, von denen
einer (wahrscheinlich der Reihe nach wechselnd) als Obervogt die
Leitung hatte. Ihm unterstanden der anfangs ehrenamtliche, seit
1473 aber besoldete Bettelvogt und 2 Knechte, deren Zahl 1506 ver-
1 Waldau, Beiträge IV, 328. Vgl. Janssen-Pastor VIII, 288. Da der in
der undatierten Ordnung genannte Bettelvogt nach Waldau a. a. O. 329 Anm.
im J. 1373 starb, so muß die Ordnung früher erlassen sein. Uhlhorn sowohl wie
Ratzinger haben sie übersehen, obwohl schon Kriegk I, 145 sie erwähnt hatte.
3 Uhlhorn II, 456. 3 Kriegk I, 145. Uhlhorn II. 457.
4 Vgl. Brucker, Straßburger Zunft- u. Polizeiverordnungen (1889) 11 u.
134. Vgl. Goldberg a. a. O. XXVI, 28ff. Die bei Brucker S. 134 gedruckte
Ordnung ist die älteste, die S. 11 gedruckte eine jüngere, die wahrscheinlich ins
Jahr 1473 zu setzen ist. Weitere Ergänzungen vom Jahre 1506 sind in einer
Handschrift des Straßb. Hospitalarchivs nr. 1193 III, 2—5 enthalten. Die bei
Brucker S.3 mit der Angabe „15. Jahrhundert“ gedruckte Armenordnung
ist in Wirklichkeit vom Jahr 1523, wie schon Goldberg a. a. O. 60 Anm. 54
richtig bemerkt hat. Wir kommen auf sie später ausführlich zurück.
Histor, Vierteljahrschrift. 1914. 2 18
194 Otto Winckelmann
doppelt wurde. Wie in Nürnberg wurde nur wirklich armen und
zum Arbeiten untauglichen Bürgern zu betteln gestattet.! Wer ohne
Erlaubnis beim Almosenheischen betroffen wurde, verfiel einer Buße
von 6, später 12 Pf., wovon der die Anzeige erstattende Knecht
die Hälfte als Belohnung erhielt. Fremde Bettler wurden, ohne Unter-
schied, höchstens 3 Tage in der Stadt geduldet; blieben sie länger,
so strafte man sie zunächst mit 1 Schilling und verbot ihnen ein
Vierteljahr lang das Wiederbetreten der Stadt. Ließen sie sich trotz-
dem abermals beim Betteln erwischen, so kamen sie in den Turm.
Bürger, die fremde Bettler länger als 3 Tage beherbergten, hatten
eine Buße von 5 Schilling zu zahlen oder wurden für ein halbes Jahr
verbannt. Da es häufig vorkam, daß arme Leute das sog. Schult-
heißenbürgerrecht?, dessen Erwerb nur geringe Kosten verursachte,
kauften, um unter seinem Schutze der Bettelei obzuliegen, so wurde
der Schultheiß ermahnt, bei der Erteilung des Bürgerrechts vorsichtig
zu sein. Als dies nichts half, beschloß der Rat, daß die Schultheißen-
bürger im Falle des Bettelns wie die Fremden behandelt, also aus-
gewiesen werden sollten. Wie in Nürnberg, so durften auch in Straß-
burg die autorisierten Bettler keine arbeitsfähigen Kinder bei sich
haben; das Leihen fremder Kinder zur Unterstützung beim Betteln
war verboten. Diese im ganzen schon recht strenge Ordnung wurde
1506 noch weiter verschärft, indem die Aufenthaltsfrist für fremde
Almosenempfänger auf 1 Tag beschränkt wurde.
Bei dieser Armenpolitik ist vor allem merkwürdig, wie entschieden
die Städte die Arbeitspflicht jedes einzelnen betonen, im Gegensatz
zu der frühmittelalterlichen Anschauung, die in der weltlichen
Berufserfüllung gewissermaßen nur ein notwendiges Übel oder allen-
falls ein zweckmäßiges Mittel zur Kasteiung frommer Christen er-
blickt und niemals verhehlt hatte, daß es von höherem Wert sei,
sich mit Inbrunst religiöser Andacht und Beschaulichkeit hinzu-
geben. Dieser Wandel der Ansichten vollzog sich unter dem unwider-
stehlichen Einfluß der völlig veränderten Lebens- und Erwerbsver-
hältnisse, die durch den mächtig aufblühenden Handel und Ver-
kehr sowie durch das immer mehr um sich greifende Geld- und Kredit-
wesen bedingt waren. Nur zögernd und widerwillig bequemte sich
die Kirche dem neuen Zeitgeist und den neuen wirtschaftlichen Ver-
1 Vgl. Ad. Baum a. a. O. 59 Anm. 2, wonach dieser Grundsatz schon um
1400 gegolten hätte. Mir ist das von Baum benutzte Aktenstück nicht bekannt.
2 Vgl. Winckelmann in der Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 18, 505.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 195
hältnissen an. Für fleißige bürgerliche Berufstätigkeit fehlte ihr noch
lange die volle sittliche Wertschätzung; ja, das Streben, sich durch
Arbeit mehr an äußeren Gütern zu erringen, als zum Leben genügte,
galt ihr geradezu als sündhaft, und gar das Zinsnehmen von dargeliehe-
nem Kapital erklärte sie, selbst wenn es sich in bescheidenen Grenzen
hielt, für unerlaubten Wucher.? Trotzdem kam im Volke und bei den
Regierenden die Überzeugung von der sittlichen und wirtschaftlichen
Notwendigkeit der Arbeit immer entschiedener zum Durchbruch,
und der Grundsatz, daß nur arbeitsunfähige Arme betteln durften,
wurde sogar im Reichsabschied von Lindau 1497 und später noch oft
reichsgesetzlich anerkannt.
Eine andere bemerkenswerte Art der Bettelbeschränkung zeigt
sich in dem spätmittelalterlichen Verfahren der Städte gegen die
fremden Bettler. Daß man diese, ohne auf ihre Notlage zu achten,
nur 3 Tage oder sogar nur 1 Tag im Weichbilde duldete und dann aus-
wies, stand eigentlich im grellen Widerspruch zu der Kirchenlehre,
nach der kein wirklich Bedürftiger, mochte er einheimisch oder
fremd sein, am Almosenheischen verhindert werden durfte. Es war
reine Notwehr, wenn sich die Städte hierüber hinwegsetzten. Zur
Entschuldigung gaben sie an, sie hätten mit ihren eigenen Armen der-
art zu schaffen, daß sie nicht noch fremde unterhalten könnten,
zumal deren Zahl um so mehr wachse, je mehr Duldung man ihnen
gewähre, ganz abgesehen davon, daß sich unter dem Vorwande
der Armut nichtsnutziges Gesindel in Menge einschleiche und die
Gutmütigkeit der Bürger ausbeute. Indem man also das Betteln
möglichst einschränkte, wollte man es für die En ne,
licher machen.
Viel genutzt haben die Bettelordnungen nirgends. Der Klerus
setzte ihnen zwar in der Regel keinen offenen Widerstand entgegen,
störte aber doch ihre strenge Durchführung, indem er seine Al-
mosen wie bisher ganz nach Gutdünken verteilte, ohne nach dem
vorgeschriebenen Bettlerabzeichen oder nach Herkunft und Heimat
der Bittenden zu fragen. Auch die Bürger fügten sich nicht immer
den Anordnungen des Rates, erschwerten vielmehr häufig den Bettel-
1 Vgl. Ratzinger 399ff. Uhlhorn II, 325; III, 22ff. Was das Zinsnehmen
angeht, so wurde es sogar noch von Luther mißbilligt, während in der katho-
lischen Kirche bereits manche Stimmen dafür laut wurden.
2 Sammlung der Reichsabschiede II, 32, 48, 80. Vgl. Janssen-Pastor a. a. O.
VIII, 299.
13 *
196 Otto Winckelmann
vögten und Knechten ihr undankbares Amt, indem sie die Bett-
ler gegen Strafe und Ausweisung in Schutz nahmen.! Gewiß war
das Mitleid, das dabei im Spiel war, manchmal recht wenig am
Platze; oft aber war es auch begreiflich und berechtigt, namentlich
wenn es sich um arme Fremde handelte. Daß der Magistrat diese
unter allen Umständen unbarmherzig fortjagte, während er die Schar
von Mendikanten, Stationierern, Ablaßkrämern und anderen geist-
lichen Bettlern ruhig gewähren ließ, mußte in der Tat auf jeden billig
Denkenden einen sehr ungünstigen Eindruck machen. Hier lag ein
Hauptmangel aller Bettelordnungen jener Zeit. Es ist über den
Krebsschaden der geistlichen Bettelei schon so viel geschrieben wor-
den?, auch von katholischer Seite, daß ich nicht näher darauf einzu-
gehen brauche. Das aber muß doch nachdrücklicher als bisher her-
vorgehoben werden, daß alle im 15. Jahrhundert erlassenen Bettel-
ordnungen, auch die strengsten, keinerlei Handhabe boten, um diesem
Unfug entgegenzutreten. Nur Betrüger, die sich als Priester ausgaben,
um mit besserem Erfolge betteln zu können, konnte man allenfalls
bestrafen und austreiben. Die wirklichen Diener der Kirche da-
gegen waren durch ihr geistliches Gewand geschützt und konnten dem
Volke unbehelligt, unter allerhand Vorwänden, das Geld aus der
Tasche locken. Wie schwer Bürger und Bauern darunter zu leiden
hatten und welcher Ingrimm sich infolgedessen gegen den Klerus
ansammelte, das zeigen höchst anschaulich zahlreiche seit dem
Ende des 15. Jahrhunderts erschienene Flugschriften.“ Als um 1500
ein Theologe der nominalistischen Richtung, Johann Major in Paris,
dem Staat ausdrücklich das Recht zusprach*, die Bettelei vollständig
1 Für Straßburg ersieht man das aus der Ordnung von 1506, die alle die-
jenigen mit hohen Strafen bedroht, die den Bettelvögten und Knechten „ in ihr
Sach reden oder tragen mit Worten oder Werken“ (Straßb. Hospitalarchiv
1193 III. 2—5).
2 Ratzinger 397ff. Uhlhorn II, 431 ff.; III, 37ff. Janssen-Pastor VIII. 283.
3 Vgl. im allgemeinen Uhlhorn III, 37ff. In Straßburg haben außer Wimp-
feling und Geiler besonders der Ritter Eckard zum Drübel und der Münsterpfarrer
Mattheus Zell ihrem Unwillen über die Habsucht und Zuchtlosigkeit des Klerus
beredten Ausdruck gegeben. Vgl. Dacheux, Jean Geiler (1876) 110ff. Röhrich,
Mitteil. a. d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsasses III, 19 u. 115. Sehr bezeich-
nend ist auch eine Predigt Wickgrams, des Neffen Geilers, vom Jahre 1518.
Vgl. A. Jung, Beiträge z. d. Gesch. d. Reformation II, 22ff.
t Ehrle, Armenpflege 39. Der Satz lautet bei Major wörtlich: Si princeps
vel communitas statuat, ne sit mendicus in sua patria, et provideatur impoten-
tibus, probe agit et quod quidem licet.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 197
zu unterdrücken, falls in anderer Weise für den Armenunterhalt
gesorgt werde, hatte er offenbar die geistliche Bettelei nicht mit im
Auge, ebensowenig wie der Straßburger Münsterprediger Geiler von
Kaysersberg, der noch einen Schritt weiter ging, indem er der welt-
lichen Obrigkeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu-
erkannte, das Armenwesen ganz und gar in die Hand zu nehmen
und gründlich zu ordnen. Es ist der Mühe wert, Geilers Stellung in
dieser Frage etwas genauer zu prüfen, zumal dies bis jetzt nicht hin-
reichend geschehen ist.!
Sehen wir zunächst zu, wie er über Armut und Reichtum im
allgemeinen denkt. Entscheidend für seine Auffassung ist das Wort
Christi: „Selig sind die Armen im Geist, denn ihrer ist das Himmel-
reich. Demgemäß betont er wiederholt, daß Armut an sich keine
Tugend sei?; wer sie mit Ungeduld und Murren trägt, darf auf himm-
lischen Lohn nicht rechnen, sondern nur, wer die Güter dieser Welt
gering achtet, sie um Gottes willen freiwillig und fröhlich aufgibt und
sich gerne mit dem Allernotdürftigsten begnügt; andrerseits ist Reich-
tum an sich keine Sünde?, wenn man nur sein Herz nicht an ihn
hängt und den Armen gerne und reichlich von seinem Überflusse
mitteilt. Nicht in der Hoffnung auf Vergeltung im Jenseits, oder um
sich den Dank des Armen zu verdienen, soll man wohltätig sein,
sondern aus Liebe zu Gott.“ Bei dringender Not muß dem Armen,
der da hungert, friert oder krank ist, schnell geholfen werden.“ Wie-
derholt schilt Geiler auf solche, die viel Fragen an die Bettler richten
und ihnen Vorhaltungen machen. „Wie ungerecht bist Du doch,“
ruft er aus, „irgendeinem Pfeifer, Vogler oder Gaukler ohne Zögern
zu geben, was er begehrt, dem gewöhnlichen Bettler dagegen Lüge
und Müßiggang vorzuwerfen, da Du doch selbst mit diesen und
noch schlimmeren Lastern befleckt bist, und Gott Dir trotzdem
1 Die ausführlichsten Angaben hat Janssen-Pastor a. a. O. 292 ff. Was Uhl-
horn II, 448, 449 darüber bringt, ist ganz unzureichend. l
3 Vgl. besonders Geiler, Seelenparadies (Straßb. 1510) 29ff. l 2
3 Vgl. Geilers ausgewählte Schriften, herausg. von Ph. de Lorenzi (1881 ff.)
III, 177; IV, 180. Die Übersetzungen Lorenzis sind im allgemeinen zuver-
lässig und haben den Vorzug, leichter zugänglich zu sein als die alten Original-
ausgaben. 4 Lorenzi a. a. O. III, 385. 1 E=
s Vgl. Geilers Predigt über das „Narrenschiff“ Abschnitt 95 betr. die
„Schenknarren“. Ferner die Schrift „De gemmis spiritualibus“, herausg.
von Wickgram (1518) £. 37: „noli multum deliberare frater in eventibus re-
pentinis. “‘
— Doré IE 't er u N Er Ko 2 : — a
198 | Otto Winckelmann
Licht, Luft und Wasser nicht entzieht! Während Du also Ursache
hättest, Dich des Armen um so mehr zu erbarmen, wirfst Du ihm
Zudringlichkeit vor, weil er zweimal heischt, unverschämt heischt
usw.“ 1
Ahnlich warnt er in einer anderen Predigt? davor, einen Bettler,
der wie Lazarus nur ein Stückchen Brot, kein Schloß, Landhaus oder
Geld begehrt, abzuweisen oder erst sein ganzes Leben auszuforschen.
„Gesetzt den Fall, er würde dabei wirklich als sündhaft erfunden,
soll man ihn deshalb eines Bissens Brotes für unwürdig erachten?
Ge währt ihm doch Gott trotzdem Sonnenschein, Leben, Luft und Was-
ser, und Dir, der Du noch sündhafter als der Arme bist, gibt Gott
auch noch Nahrung.“ Freilich mahnt Geiler gelegentlich auch,
sich vor denen zu hüten, die durch erheuchelte Demut, durch Schmei-
chelei und Unterwürfigkeit vieles zu erlangen suchen, was sie gar nicht
nötig haben. Ihnen sowohl wie den Gebern selbst schade das Almosen,
weil es zur Sünde verleite?; nur die wirklich Armen solle man unter-
stützen.
Also das eine Mal Ware vor allzu kritischem Verhalten, das
andere Mal Mahnung zur Vorsicht gegenüber den Bettlern. Darin
scheint ein gewisser Widerspruch zu liegen, der aber bei näherem
Zusehen nicht so wesentlich ist, wie Uhlhorn meint“; denn in dem einen
Falle denkt Geiler an Bettler, deren Wünsche über die einfachsten
Lebensbedürfnisse hinausgehen, in dem anderen an solche, denen
man ihr Elend sofort ansieht, und die verhungern oder erfrieren wür-
den, wenn man ihnen nicht schnell Brot oder Obdach verschafft.
Wie Geiler vom Standpunkt des Hilfsbedürftigen aus das Betteln
beurteilt, zeigt uns am besten seine Predigt über Brants Narren-
schiff.° Er ist hier weit davon entfernt, das Almosenheischen unter
allen Umständen zu verdammen; vielmehr gesteht er den freiwillig
1 Wiedergegeben nach der zuverlässigeren lateinischen Ausgabe des
Narrenschiffs: Navicula sive speculum fatuorum, ed. J. Otther, Argent. 1513.
3 De XII fructibus spiritus sancti (Argent. 1514) f. 64 b. Vgl. Lorenzi I, 415.
\ 3 Peregrinus, ed. Otther (1513), Abschnitt 10: „‚Nocet eis elemosina oblata
sed et tibi, cum des eis peccandi occasionem.“ Vgl. die freie, aber sinnent-
sprechende Übertragung bei Lorenzi III, 179.
A. a. O. II, 448. Uhlhorn stützt sich übrigens auf die späte, wenig vorläß-
iche Ausgabe des Narrenschiffs von Nic. Höniger (Basel 1574), die bei J. Scheible,
Das Kloster I, neu abgedruckt ist (Stuttg. 1845).
Ich benutze auch hier die lateinische Ausgabe (vgl. oben), da die deutsche un-
genau ist. Bei Lorenzi fehlt dieser Abschnitt ganz. Vgl. Janssen-Pastor a. a. O. 297.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 199
Armen, die Geld und Gut absichtlich preisgegeben haben, um unter
Entbehrungen ein gottseliges Leben zu führen, wie Lazarus, Alexius
Benediktus, Dominikus und Franziskus, das Recht des Bettelns
unbedingt zu, genau so, wie es vor ihm Thomas von Aquino getan
hatte. Freilich muß der Lebenswandel solcher Menschen auch wirk-
lich musterhaft sein und zur Erbauung dienen; wer bloß Müßiggang
auf diese Weise sucht, ist nicht befugt zu betteln. Das gilt auch für
die Angehörigen der Mendikantenorden. Ferner ist das Almosenhei-
schen aus wirklicher Not nach Geiler keine Sünde. Den Begriff der
Not faßt er dabei nicht allzu eng; denn auch dem armen Studenten
will er das Betteln zur Erlangung von Büchern und sonstigen Lehr-
mitteln gerne gestatten. Sündhaft ist dagegen alles Betteln ohne Not
oder gar aus Habsucht, um Geld anzuhäufen. Auch Stationierer und
Quästionierer, die gefälschten Ablaß und falsche Heiligenreliquien
zu verkaufen suchen, sowie alle, die Leibschäden, Beinbrüche, Wun-
den usw. simulieren, sind selbstverständlich zu verdammen.
Geiler gab sich nicht dem Wahne hin, durch bloße Predigten
und Ermahnungen an das Volk die unerträglichen Mißstände im
Armenwesen beseitigen oder auch nur merklich bessern zu können;
er forderte vielmehr tatkräftiges Eingreifen der Obrigkeit, und zwar
der weltlichen, nicht etwa der ihm näherstehenden kirchlichen.
Sehen wir uns seine Äußerungen über diesen wichtigen Punkt etwas
näher an. Die erste findet sich, noch ziemlich unbestimmt gehalten,
in einer Predigt! vom Jahre 1497, wo es heißt: „Glücklich die Stadt,
die so geordnet ist, daß in ihr kein Bettler ist, wie es in Straßburg
sein könnte, wenn man nur wollte.“ Im folgenden Jahre macht er den
Rat der Stadt für die übergroße Bettelei schon direkt verantwortlich,
indem er sagt, es fehle durchaus nicht etwa an den erforderlichen
Mitteln, wohl aber an ihrer richtigen Verwendung; denn einer erhalte
oft, was für zehn genügen würde; die Stadt solle sich durch geeignete
Vertreter der Sache annehmen.
Als er 1501 alle seine mannigfachen Reformwünsche in den be-
rühmten 21 Artikeln nochmals zusammenfaßte, bemerkte er im
13. Artikel über Armenpflege folgendes“: Es sei nicht bloß in Straß-
1 Sermones et varii traotatus, ed. P. Wickgram (1518), f. 87b: Felix oivitas
et polioia sic ordinata, ut in e a nemo sit mendious, qualis utique esse posset
Argentinensium, si vellent. Vgl. Dacheux a. a. O. 91, Anm. 2 u. Janssen-Pa-
stor 297.
2 Dacheux a. a. O. Pièces justificatives 32. Im Text seiner Biographie
hat Dacheux über Geilers Stellung zum Armenwesen nichts Näheres mitgeteilt.
200 Otto Winckelmann
burg, sondern in der ganzen Christenheit ein dringendes Bedürfnis,
für ordentliche Verteilung der Almosen zu sorgen, damit sie nicht den
Unwürdigsten zukämen. Eigentlich sei es Pflicht von Kaiser und
Reich, diese Angelegenheit zu regeln; man habe sich deswegen auch
„an etliche“ (Fürsten?) gewendet, aber ohne Erfolg. Deshalb bleibe
nichts anderes übrig, als daß jede Gemeinde selbständig vorgehe.
In Straßburg seien reichliche Mittel vorhanden; der Magistrat müsse
aber eine Ordnung erlassen, wonach die gesunden Bettler und ihre
erwerbsfähigen Kinder zur Arbeit angehalten und nur die wirklich
Bedürftigen und Arbeitsunfähigen unterstützt würden. Zu diesem
Zweck sei die Stadt in 6 oder 7 Bezirke zu teilen, mit je einem Ver-
trauensmann, der das Wesen der Armen zu erforschen hätte.
Das Neue und Bedeutsame in den Geilerschen Ausführungen ist,
wie schon bemerkt, daß er es der weltlichen Obrigkeit zur Pflicht
macht, das Armenwesen zu ordnen und zu überwachen, während Jo-
hann Major nur von einer Berechtigung dazu gesprochen hatte.
Es ist das äußerst bezeichnend sowohl für Geilers Zweifel an der
Fähigkeit und dem guten Willen der geistlichen Behörden, wie für
das wachsende Ansehen und Zutrauen, das sich der Magistrat trotz
mancher gerade von Geiler eifrig getadelten Fehler und Unvollkom-
menheiten, durch sein geschicktes Organisieren. und kraftvolles
Wirken auf den verschiedensten Gebieten des staatlichen und wirt-
schaftlichen Lebens errungen hatte. Auch die Tatsache, daß die ein-
zelnen bereits in städtischer Regie befindlichen Almosenstiftungen
in Straßburg sowohl wie in anderen Städten zweckmäßiger und
besser verwaltet waren als die in geistlichen Händen befindlichen,
hat jedenfalls Eindruck auf Geiler gemacht. Überdies lag es ja auf
der Hand, daß eine gute positive Armenfürsorge immer nur von der-
jenigen Stelle ausgeübt werden konnte, die gleichzeitig imstande war,
das Bettelunwesen erfolgreich zu bekämpfen, und das traf einzig
und allein auf die staatliche Obrigkeit zu.
Wie sich unser Münsterprediger die praktische Durchführung
seiner Vorschläge dachte, ist nirgends recht ersichtlich. Sein Rat,
in den verschiedenen Bezirken durch städtische Abgeordnete die
Bedürfnisse der einzelnen Armen untersuchen zu lassen und danach
die Gabenverteilung einzurichten, ist ja an sich gewiß sehr verstän-
dig; allein, solange die tatsächliche Verfügung über die große Mehr-
zahl der gestifteten Spenden noch den verschiedenen kirchlichen Or-
den und Klöstern zustand, konnte der Magistrat wenig ausrichten.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 201
Oder glaubte Geiler etwa, daß die Kirche diese ihr durch Schenkung
und Vermächtnis überkommenen Mittel der Stadt gutwillig zur Ver-
teilung abtreten würde, oder daß sie sich auch nur Vorschriften über
die Art der Verwaltung würde gefallen lassen ? Den Klerus zur Nach-
giebigkeit zu nötigen, daran konnte damals, vor Luthers Auftreten,
noch keine Obrigkeit denken. Dafür waren die alten Überlieferungen
und Überzeugungen noch viel zu mächtig. Zwar würde der Magistrat,
wenn er Geilers Rat zu befolgen versucht hätte, aus der Bürgerschaft
gewiß manche neue Gabe für die Armen erhalten haben; aber eine
geordnete, zentralisierte Fürsorge wäre durch das Fortbestehen der
unkontrollierten und ungeordneten kirchlichen Almosenspenden immer
wieder gestört und behindert worden.
Unklar und unentschlossen ist auch Geilers Stellung zur Armen-
polizei und Bettelei. Was in dieser Hinsicht bereits vom Magistrat
angeordnet war, übergeht er merkwürdigerweise vollkommen mit
Stillschweigen; vermutlich, weil von einer Wirkung wenig oder nichts
zu spüren war. Sein pathetischer Ausruf: „Glücklich die Stadt,
wo das Armenwesen so geordnet ist, daß es keine Bettler gibt“, darf
weder so verstanden werden, daß bei guter Fürsorge die Bettelei
von selbst verschwinden werde, noch auch in dem Sinne, daß sie ganz
verboten sein sollte; denn in der Denkschrift von 1501 verlangt er
ja ausdrücklich, die gesunden Bettler und ihre erwerbsfähigen Kinder
sollten zur Arbeit angehalten werden, und anderseits geht aus seinen
sonstigen Äußerungen deutlich genug hervor, daß er das Betteln durch-
aus nicht unter allen Umständen verwarf. Es lag ihm sicherlich fern,
ein Vorgehen der Obrigkeit gegen Bettelmönche, Kirchenbitter,
Wallfahrer usw. zu verlangen, soweit sich diese bescheiden hielten;
und ebenso ist das unnachsichtige Ausweisen aller fremden Bettler,
auch solcher, die sich wirklich in Not befanden, schwerlich nach
seinem Sinne gewesen, trotz seines Grundsatzes, daß jede Gemeinde
ihre Armen selbst versorgen sollte. Bezeichnend in dieser Hinsicht
ist, wie er gegen das Wegschicken kranker Fremder, insbesondere
syphilitischer, eifert und auf ihre Unterbringung im Blatternhause
drängt.! l
Alles in allem können wir Geilers Ansicht über das Betteln kurz
dahin zusammenfassen, daß es durch geordnete öffentliche Armen-
pflege und durch Arbeitszwang für alle Gesunden tunlichst einge-
schränkt, aber nicht unbedingt und allgemein verboten sein sollte.
1 Dacheux a. a. O. 522.
202 Otto Winckelmann
Ohne Zweifel entsprachen derartige Anregungen den Wünschen
zahlreicher, und zwar der einsichtsvollsten Staatsmänner Straß-
burgs!; allein an eine Verwirklichung war aus den schon angedeuteten
Gründen nicht zu denken. Die obenerwähnte, im Jahre 1506 vorge-
nommene Verschärfung der Bettelordnung gegen die Fremden hatte
mit Geilers Bestrebungen gar nichts zu tun, hielt sich vielmehr durch-
aus im Rahmen der alten verfehlten Politik, die der Bettelplage
allein durch drakonische Strafen Herr zu werden hoffte.?
Erst durch Luther wurden zwei Jahrzehnte später die Grundlagen
geschaffen, auf denen die Reform des Armenwesens, wie sie Geiler
schon angestrebt hatte, aufgebaut werden konnte. Daß Luthers Lehre
von der Rechtfertigung allein durch den Glauben und von der Ver-
- dienstlosigkeit der guten Werke eine ganz neue Auffassung der
Liebestätigkeit begründet hat, darf ich hier wohl als bekannt voraus-
setzen. Von katholischer Seite pflegt sehr einseitig betont zu werdens,
daß überall da, wo diese Lehre Eingang gefunden habe, die Barm-
herzigkeit und praktische Nächstenliebe bedenklich zurückgegangen
seien. Das ist, wie schon hier bemerkt sei, für die Privatwohltätigkeit
im großen und ganzen richtig“, für die öffentliche Armenpflege aber
1 Der bedeutendste unter ihnen war Geilers Gönner und Freund Peter Schott.
Vgl. Dacheux 29, 284 ff. Charles Schmidt, Histoire . de l’Alsace I, 340 ff.;
II, 3ff.
2 Dacheux hat zwar a. a. O. 91 Anm. 3 und in „ Die ältesten Schriften Geilers“
I, 67 von einer Ordnung gesprochen, durch die der Rat schon im Jahre 1500 die
Armen „mit ziemlicher Notdurft versehen“ und alles Betteln, von Fremden
sowohl wie von Eingesessenen, verboten habe; allein diese Ordnung ist — wie
schon Baum a. a. O. 58 Nr. 1 richtig bemerkt hat — nicht vom Jahre 1500,
sondern erst von 1523. Offenbar hat sich Dacheux dadurch irreführen lassen,
daß die von ihm benutzte undatierte Handschrift der Ordnung (Straßb.
St.-Arch. MO 30f. 92) in einem Archivrepertorium mit dem Vermerk „A. 1500“
aufgeführt wird. Der Verfasser dieses Vermerks, ein Archivar des 18. Jahrhun-
derts, will damit nicht behaupten, daß die Ordnung im Jahre 1500 erlassen
sei, sondern er will lediglich das Jahrhundert andeuten, in das sie nach seiner
Ansicht zu setzen sei. Andere Beispiele derselben Bezeichnung undatierter
Stücke finden sich in Menge. Den gleichen Fehler wie Dacheux hat übrigens
auch K. Engel, Das Schulwesen in Straßburg vor 1538 (Straßb. 1886) 8. 28
u. 41 begangen. Sehr verhängnisvoll ist dieser Irrtum für die Darstellung
bei Janssen-Pastor a. a. O. 297 geworden, der sich auf Dacheux stützt, ohne
die Berichtigung bei Baum (vgl.oben) zu beachten. Pastor ist dadurch zu
ganz irrigen Folgerungen hinsichtlich des Straßburger Armenwesens gelangt.
-3 Vgl. u.a. Janssen II, 302 ff. Ratzinger, e 457.
* Auch Uhlhorn III. 33ff. gibt es zu.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 203
trifft es durchaus nicht allgemein zu. Hier hat Luther im Gegenteil
neue, sehr fruchtbare Anregungen gegeben, deren Ausführung aller-
dings mit mannigfachen Schwierigkeiten verknüpft war. Trotzdem
haben sie in einer Reihe von Städten sehr bemerkenswerte Erfolge
gehabt.
Zuerst sprach sich Luther über öffentliche Armenpflege 1519
in seinem Sermon vom Wucher! aus. Er sagt hier, Bettelei sollte in
der Christenheit gar nicht vorkommen. Geistliche und weltliche Obrig-
keiten würden „ihrem Amte nicht unförmlich handeln, so sie alle
Bettelsäcke abtäten“. Gegenwärtig kämen die Almosen statt den
armen Leuten größtenteils den Kirchen, Klöstern, Altären, Türmen,
Glocken, Orgeln, Bildern, Kleinodien, Gewändern, ferner den Messen,
Vigilien, Brüderschaften usw. zugute. Geistliche und weltliche Fürsten
sollten entweder direkt oder in einem Konzil anordnen, daß jeder
Ort seine Kirchen und was dazu gehöre, selbst baue, und ebenso für
seine armen Leute sorge, damit der Bettel aufhöre, oder wenigstens
nicht also zunehme. Ähnlich, nur noch ausführlicher und entschie-
dener, äußerte sich der Reformator 1521 in der berühmten, weit ver-
breiteten und viel gelesenen Flugschrift „An den Adel‘. Jede
Stadt — sagt er hier — solle ihre eigenen Armen versorgen und keine
fremden Bettler, „sie hießen, wie sie wollten, es wären Wallbrüder
oder Bettelorden“, zulassen. Es ist wenig wahrscheinlich, daß Luther
mit Geilers Ansichten über die Fürsorgepflicht der Gemeinden ver-
traut war; denn die einzige Schrift, in der Geiler die Frage eingehender
behandelt hat, die 21 Artikel, ist bis zur Neuzeit ungedruckt geblie-
ben und daher außerhalb Straßburgs wohl kaum bekannt geworden.
Trotz vieler Berührungspunkte zeichnet sich Luthers Auffassung
vor der Geilerschen durch weit größere Klarheit und Entschiedenheit
aus. Einig sind beide in dem Verlangen, daß die Armenpflege dem
Klerus entzogen und den einzelnen Gemeinden übertragen werden
müsse; einig auch darin, daß nur die wirklich Notleidenden und Ar-
beitsunfähigen zu unterstützen seien. Während aber Geiler der Bet-
telei gegenüber noch eine schwankende und unentschlossene Haltung
einnimmt, fordert Luther mit voller Bestimmtheit ihre gänzliche Un-
terdrückung, allerdings immer unter der Voraussetzung, daß die Obrig-
keit aus freien Stücken ihre armen Untertanen vor dem Äußersten,
1 Luthers Werke. (Erlanger Ausgabe) „Bd. 20, 8. 97, 99, 101.
. Luthers Werke Bd. 21, S. 318 u. 335ff. Ahnliche Äußerungen auch in
anderen Schriften, vgl. Bd. 8, S. 298; 13, S. 232; 43, 8. 146 u. 163; 63, S. 269.
204 Otto Winckelmann
vor dem Verhungern und Erfrieren, bewahre. Mehr zu tun, sei die
Gemeinde nicht verpflichtet, denn „wer arm will sein, sollt nit reich
sein, will er aber reich sein, so greif er mit der Hand an den Pflug
und suchs ihm selbs aus der Erde“. Das klingt hart, namentlich wenn
man es allgemein auf die Pflicht der Nächstenliebe und Wohltätig-
keit bezieht. So ist es aber auch nicht gemeint. Nur die öffentliche
Armenpflege will Luther so eng begrenzt wissen; für die private Mild -
tätigkeit zieht er die Grenze sehr viel weiter und erklärt eine Liebe,
die dem Nächsten nur in äußerster Not zur Hilfe kommt, für eine
„träge Liebe“, ja für gar keine.“
Es ist bisher noch viel zu wenig beachtet und gewürdigt worden,
welch gewaltigen Fortschritt dieses kraftvolle Auftreten des Refor-
mators gegen jede Art von Bettelei für die Entwicklung des Armen-
wesens bedeutete.“ Wurde doch jetzt zum ersten Male auch die bis
dahin immer geschonte Bettelei der Mönche, Stationierer, Kirchen-
bitter usw. rückhaltlos verurteilt! Gerade diese, unter religiösem
Deckmantel betriebene Aussaugung des Volkes war aber, wie schon
hervorgehoben, ganz unerträglich geworden, so daß man in weiten
Schichten des Volkes Luthers unerschrockenes Vorgehen mit unver-
hohlener Genugtuung und Erleichterung begrüßte. Namentlich in
den großen Städten, wo das Bedürfnis nach einer Reform des Armen-
wesens am stärksten empfunden wurde, erkannten die Obrigkeiten
sehr bald die große grundsätzliche Bedeutung der von Luther auf-
gestellten Sätze. Erst durch sein allgemeines, strenges Bettelverbot
war die Möglichkeit, zugleich aber auch die Pflicht zur Einrichtung
einer geordneten Fürsorge gegeben. Beides bedingte sich gegenseitig;
denn wie der Staat das Betteln nur dann allgemein verbieten kann,
wenn er für alle Bedürftigen ausreichend sorgt, so wird umgekehrt
eine geordnete, positive Armenpflege nur dann zu rechter Wirksam-
keit kommen, wenn keinerlei Bettelei geduldet wird.
Dem Streben der Städte, Luthers Ideen über Armenpflege zu
verwirklichen, kam auch die ganze sonstige Lehre und Tätigkeit
des Reformators hilfreich entgegen. Seine niederschmetternden An-
klagen gegen den Klerus, der das Kirchengut unerhört mißbrauche
und zu eigenem Wohlleben vergeude, statt für die Armen zu sorgen,
machte gewaltigen Eindruck und bewog nach und nach die Stände
1 Luthers Briefe ed. De Wette XIX, 1, 33. Vgl. Uhlhorn III, 24.
% Auch Feuchtwanger a. a. O. (vgl. besonders Bd. 33, S. 220) hat dies gar
nicht erkannt.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1625) 205
und Städte, energisch vorzugehen und das in kirchlicher Obhut be-
findliche Armengut auch gegen den Willen des Klerus seinem ur-
sprünglichen Zweck wieder dienstbar zu machen. An vielen Orten
wurde durch die große religiöse Bewegung die Widerstandskraft der
Geistlichkeit gegen die Sekularisierung der Armenpflege völlig ge-
brochen, an anderen wenigstens stark gelähmt und erschüttert.
Dank der lutherischen Lehre, daß die wahre Liebe zu Gott sich nicht
in Stiftung von Seelenmessen, Vigilien, Klöstern, Kapellen, Altären
und Kirchenschmuck aller Art betätige, sondern vor allem in Unter-
stützung der notleidenden Mitmenschen, ging die Zahl der Schen-
kungen und Vermächtnisse an Kirchen und Klöster allenthalben
bedeutend zurück, ohne daß freilich die Barmherzigkeit gegenüber
den Armen und Bedrückten überall in entsprechendem Maße zuge-
nommen hätte; denn für viele Menschen — wenn auch durchaus
nicht für alle — trifft Ratzingers Bemerkung zu!, daß die lutherische
Rechtfertigungslehre „den Nerv der Opferwilligkeit durchschnitten
habe.
Im engen Anschluß an Luther drangen namentlich noch Eberlin
von Günzburg und Karlstadt auf Organisierung der öffentlichen Ar-
menpflege durch die weltliche Obrigkeit: Eberlin, ohne ein unbedingtes
Bettelverbot zu fordern?, Karlstadt, indem er einzelnes noch genauer
als Luther ausführte und begründete.
Die ersten Früchte von Luthers Anregungen sehen wir, was ja
nicht zu verwundern ist, in seinem Wohnsitz Wittenberg. Ein von
dort ausgegangener Brief des Studenten Ulscenius an Capito“ vom
1 A. a. O. 457.
2 Vgl. B. Riggenbach, Joh. Eberlin v. Günzburg (1874) 71—74. Eberlins
Schriften sind neu herausg. von L. Enders in den „Flugschriften aus der Refor -
mationszeit XI, XV, XVIII. Die hier hauptsächlich in Betracht kommenden
erschienen zuerst 1521 u. 1523. Vgl. auch W. Lucke, Die Entstehung der 15
Bundesgenossen des Joh. Eberlin (1902).
3 Vgl. seine Schrift „Von Abtuhung der Bilder“ usw. (1522) u. dazu die
Ausführungen von Barge, Andreas Bodenstein von Karlstadt I (1905) 386 ff.,
gegen die sich Karl Müller meines Erachtens mit Recht wendet. Vgl. dessen
Schriften: Luther und Karlstadt S. 157 u. Kirche, Gemeinde und Obrigkeit nach
Luther S. 135. — Auch der Schweizer Ulrich Hugwald ist, wie O. Schiff in
Hist. Zeitschr. Bd. 110 (1913) 83 zeigt, schon 1520 in einer Schrift für obrigkeit-
liche Armenpflege unter Verwendung der Kirchengüter eingetreten.
Gedruckt bei Hartfelder, Melanchthoniana paedagogica 119 u. im Archiv
f. Ref.-Gesch. VI, 266. Die uns hier interessierende Stelle lautet: Videas fiscum
consilio d. Martini per magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus
206 Otto Winckelmann
30. November 1521 spricht von einer städtischen Armenkasse, die
der Wittenberger Magistrat auf Luthers Rat begründet habe, und die
von Tag zu Tag wohlhabender werde, weil man ihr jetzt zuwende,
was man früher zur Stiftung von Altären und Vigilien verschwendet
habe. Meines Erachtens kann kaum ein Zweifel darüber herrschen,
daß die von H. Barge vor einigen Jahren gefundene und veröffent-
lichte „Ordnung des gemeinen Beutels zu Wittenberg“ ! sich auf die
von Ulscenius erwähnte Kasse bezieht, obwohl der Herausgeber selbst
dies lebhaft bestreitet. In der über diese und andere Fragen zwischen
ihm und Karl Müller entbrannten Polemik stehe ich, wie fast sämt-
liche Kritiker, die dazu Stellung genommen haben, auf seiten Mül-
lers.“ Nur Feuchtwanger ist wie Barge der Ansicht, daß die Beutel-
ordnung nichts mit dem auf Luthers Rat begründeten „Fiskus“ zu
tun habe. Während aber Barge sie als eine Ausführungsbestimmung
der erst im Januar 1522 erlassenen Wittenberger Ordnung ausgibt,
verfällt Feuchtwanger in den entgegengesetzten Fehler, sie bereits
dem Anfang des 16. Jahrhunderts zuzuweisen. Das ist schon allein
deswegen unzulässig, weil in der von Barge benutzten Handschrift
des Wittenberger Ratsarchivs zwei Zusätze Luthers enthalten sinds,
aus denen hervorgeht, daß diesem das Manuskript zur Begutachtung
vorgelegen hat; und zwar sind seine Anmerkungen derart, daß man
nicht annehmen kann, es handle sich um eine schon längere Zeit be-
stehende Ordnung. Überdies zeigt meines Erachtens der ganze In-
pauperes juvari solent. Nam que olim pro aris, vigiliis instituendis profuderant,
hodie illi immittunt. K. Müller, Luther und Karlstadt 35, faßt den letzten Satz
so auf, als ob das früher für Vigilien usw. gestiftete Geld jetzt diesem Zweck
entzogen und dem Fiskus zugeführt worden sei. Meines Erachtens will jedoch
Ulscenius nur sagen, daß die Bürger, durch Luther eines Besseren belehrt,
ihre Frömmigkeit nicht mehr wie früher durch Stiftung von Altären und Vigilien
betätigten, sondern durch Unterstützung der neuen Armenkasse.
1 Barge a. a. O. II, 559.
3 Näheres in dem Exkurs am Schlusse dieses Aufsatzes. Vgl. K. Müller
in Hist. Zeitschr. 96 S. 471; Barge ebenda 99 S. 256; K. Müller, Luther und Karl-
stadt (1907) 202 ff.; Barge in Histor. Viertel jahrsschr. XI (1908) 193. Ferner
Hermelink ebenda (1907) 442, Barges Erwiderung u. Hermelinks Replik ebenda
(1908) 120 u. 126; R. H. in Hist. Zeitschr. 101 S. 443; Brieger in Zeitschr. f.
Kirchengesch. (1908) 490; Feuchtwanger a. a. O. Bd. 32, S. 172; Kawerau
in Deutsche Lit.-Zeitung (1910) 2889 u. Barges Antwort ebenda 3210; W. Köhler
in Götting. Gel. Anz. (1912) 505.
3 Barge, Karlstadt II, 561. Daß die Zusätze von Luthers Hand seien, hat
zuerst Nicolaus Müller bemerkt. Vgl. Hist. Vierteljahrschr. XI, 127 u. 220 A. 1.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1526) 207
halt der Ordnung so deutliche Spuren lutherischen Geistes, daß wir
dem Reformator zum mindesten einen erheblichen Anteil an der Ur-
heberschaft zuschreiben müssen, wenn auch das Schriftstück selbst
vermutlich im Schoße des Magistrats entworfen worden ist.“
Eine andere Frage ist es, ob die Beutelordnung in der uns vor-
liegenden Fassung denn auch wirklich in Kraft trat. Es wäre sehr wohl
denkbar, daß sie nur Entwurf geblieben ist; dafür scheint namentlich
der Umstand zu sprechen, daß in der späteren Ordnung vom Januar
1522 dieser Vorgängerin gar nicht gedacht wird, und daß auch Karl-
stadt in seiner Schrift von „Abtuung der Bilder“ nichts von ihr er-
wähnt.“ Auf jeden Fall hat die Beutelordnung, wenn sie wirklich
Gesetz geworden ist, kaum Zeit gehabt, sich fest einzubürgern, weil
sie sehr bald von der gleich zu besprechenden, viel radikaleren Kirchen-
ordnung vom Januar 1522 überholt wurde. Trotzdem verlohnt es
sich, etwas bei ihr zu verweilen und namentlich zu prüfen, worin sie
sich von den früheren und späteren Armenordnungen unterscheidet.
Sie erscheint mir als ein charakteristisches Produkt der Übergangs-
zeit, da sie unsicher tastend zwar neue Wege beschreitet, im ganzen
aber doch noch von mittelalterlichem Geiste erfüllt ist. Sie weiß
noch nichts von der Pflicht, für alle Armen der Gemeinde zu sorgen,
und kennt auch dementsprechend noch kein völliges Bettelverbot.
Sie will hauptsächlich den verschämten Hausarmen, die sich nicht an
ihre Mitmenschen herandrängen mögen, zu Hilfe kommen? und der
äußersten Not bei ihnen vorbeugen. Darin gleicht sie älteren städti-
schen Ordnungen, wie der Wiesebederschen in Frankfurt und dem
Reichen Almosen in Nürnberg. Während aber diese auf Stiftungen
beruhen, die von einzelnen reichen Bürgern herrühren und der Stadt
zur Verwaltung übertragen sind, handelt es sich in Wittenberg — so-
viel ich sehe, zum erstenmal in Deutschland — um eine vom Magi-
strat aus eigenem Antriebe hervorgerufene Einrichtung, die ihre Mittel
1 Nicolaus Müller hatte beabsichtigt, über die Entstehung der Ordnung,
von der er noch eine zweite, „fast ganz“ von Luther herrührende Handschrift
gefunden hatte, Näheres mitzuteilen (vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 163). Nach-
dem er nun gestorben, wäre es sehr erwünscht, daß das von ihm gesammelte
Material von einem Freunde oder Schüler veröffentlicht würde.
2 Vgl. auch den Exkurs am Schlusse.
8 Unrichtig ist die Angabe bei Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 172, daß so-
wohl „anpochende Bettler“ wie Hausarme unterstützt werden, und daß unbe-
mittelte Mitbürger Darlehen zu niedrigerem Zinsfuß als dem üblichen erhalten
sollten. Letztere Bestimmung steht erst in der Ordnung vom Januar 1522.
208 Otto Winckelmann
durch wöchentliche Sammlungen beim Gottesdienst und durch frei-
willige Gaben aufbringt. Alle diese Spenden sollen in einen vor oder
in der Pfarrkirche aufgestellten, mit drei Schlössern verwahrten Kasten
getan werden. Von irgendwelchem Eingriff in die kirchliche Almosen-
verwaltung oder von Aneignung geistlicher Einkünfte für die Zwecke
der Armenpflege ist noch nicbt die Rede. Die ortseingesessenen Bett-
ler läßt man noch ruhig gewähren; wenigstens ist gegen sie im allge-
meinen nichts gesagt. Die Terminierer der Bettelklöster, ‚die unsere
Einfältigen zu Testament erweichen und sonst das Volk mit Betteln
beschweren“, soll man „wenigern und mäßigen“, die „Jakobsbrüder,
Ternisten (?)! und andere Streicher“ dagegen gar nicht in die Stadt
lassen. Dieses Ausschließen der fremden Bettler und Landstreicher
war ja fast überall längst üblich. Neu und bezeichnend ist nur, daß
man offenbar auch die geistlichen Bettler zurückwies, was man bis-
her nirgends gewagt hatte.? Ich sehe darin einen deutlichen Beweis,
daß die Beutelordnung schon unter lutherischem Einfluß entstanden
ist. Dafür spricht übrigens auch die Anordnung, daß beim Gottes-
dienst für die Armen gesammelt werden soll; denn hier muß eine Ver-
ständigung mit dem Stiftskapitel, dem die Pfarrkirche unterstand,
vorangegangen sein. Die Stiftsgeistlichkeit aber hätte sich vor der
lutherischen Zeit schwerlich zu solchem Zugeständnis gegenüber dem
Magistrat bereitfinden lassen.
Was die Beutelordnung im einzelnen über die Verwaltung des Al-
mosenkastens bestimmt, ist etwas unklar und verworren. Immerhin
ist so viel ersichtlich, daß entsprechend den 4 Stadtvierteln 4 vom
Magistrat gewählte und ihm zur Rechenschaft verpflichtete Bürger
die Verwaltung führen, die Armen aufsuchen und je nach ihrer Ar-
beitsfähigkeit, sittlichen Führung und Notlage unterstützen sollten.
Wenn die Mittel dazu reichen, soll auch ein Korn- und Holzvorrat
angekauft werden, um in Zeiten der Teuerung helfen zu können.
Ferner wird der Krankenfürsorge bei Epidemien kurz gedacht.
Weit über das in der Beutelordnung Geplante hinaus geht die
am 24. Januar 1522 vom Wittenberger Rat erlassene, das ganze
1 Vgl. Exkurs. Es ist fraglich, ob mit den „Ternisten“ etwa die Terminierer
auswärtiger Klöster gemeint sind im Gegensatz zu den vorher erwähnten
einheimischen, oder ob das offenbar verschriebene Wort sich auf eine andere
Art von fremden Bettlern bezieht.
2 Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 172 meint zwar, daß es schon im 15. Jahr-
hundert üblich gewesen sei, führt aber keine Belege dafür an.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 209
Kirchenwesen zusammen mit der Armenpflege regelnde Ordnung.!
Barge hält sie zwar für ein Werk Karlstadts?; allein es läßt sich, wie
Karl Müller mit Recht betont hat?, unmöglich verkennen, daß sie sich
in ihren auf Armenwesen und Bettelei gerichteten Artikeln vollkom-
men mit den Forderungen deckt, die wir aus Luthers Flugschriften
kennen. Nur die überraschend schnelle, ja, man darf sagen, überstürzte
Durchführung der lutherischen Gedanken ist auf Rechnung des stür-
misch vorwärts drängenden Karlstadt zu setzen, der während Luthers
unfreiwilligen Verweilens auf der Wartburg die Wittenberger zu
kirchlich-revolutionären Schritten fortzureißen wußte.
Im engen Zusammenhange mit tiefgreifenden Änderungen des
Gottesdienstes, namentlich der Messe, sowie mit Abschaffung der
Privatmessen und Vigilien, sollten nach der neuen Ordnung die Zin-
sen der Gotteshäuser, der Brüderschaften und Gewerke sofort ein-
gezogen und einem „Gemeinen Kasten einverleibt werden, desglei-
chen, nach Absterben der bisherigen Inhaber, die Zinsen der geist-
lichen Lehen oder Pfründen.“ Auch das Vermögen der Klöster wird
inventiert, in der Absicht, es später ebenfalls einzuziehen. Aus diesem
„Gemeinen Kasten“ sollten alle wirklich Armen versorgt, ferner un-
verzinsliche Darlehen an bedürftige Handwerker sowie mäßig zu ver-
zinsende an sonstige Bürger gegeben werden. Auch Unterstützung
armer Waisen, besonders Mädchen und begabter Knaben, denen die
Mittel zum Studium fehlen, wird vorgesehen. Falls die Einnahme des
Kastens für diesen guten Zweck nicht reiche, solle jeder, ob Priester
oder Bürger, nach seinem Vermögen jährlich eine Summe zuschießen ;
mit anderen Worten: es sollte eine ergänzende Armensteuer erhoben
werden. Dieser umfassenden, positiven Fürsorge trat zum ersten
Male ein völliges Bettelverbot ergänzend zur Seite, und zwar wurde
mit besonderem Nachdruck auch den Bettelmönchen, fremden Schü-
lern, Stationierern und Kirchenbittern alles Betteln strengstens
untersagt.
Zur Verwaltung des Kastens waren zwei vom Rat und zwei von der
Gemeinde nebst einem Schreiber verordnet. Es lag ihnen wohl nur die
1 Gedruckt bei E. Sehling, Die evang. Kirchenordnungen des 16. Jahrhun-
derts I, 697. Dort sind auch die älteren Drucke erwähnt. Vgl. K. Muller, Luther
und Karlstadt 49 A. 1.
2 Barge, Karlstadt I, 385. 3 A. a. O. 56ff.
In dieser Frage stimme ich der Ausführung Barges in Hist. Vierteljahr-
“schrift XI, 195 gegen K. Müller a. a. O. 53 bei.
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 2 14
210 Otto Winckelmann
Einziehung der Gelder sowie die Rechnungs- und Kassenführung ob;
denn bei der Größe und Mannigfaltigkeit der dem Kasten zugedachten
Einnahmen konnten sich diese Beamten schwerlich auch noch um
die Verwendung derselben und um die Prüfung und Auswahl der zu
Unterstützenden kümmern. Dafür standen ihnen vermutlich noch
eigentliche Armenpfleger zur Seite. Nun sagt freilich die Ordnung
selbst gar nichts über deren Einsetzung; aus einer gleichzeitigen
Äußerung des Bürgermeisters Beyer wissen wir aber, daß in jeder
Gasse ein frommer Mann als Armenverweser vorgesehen war, und da-
mit läßt sich sehr gut vereinbaren, was eine andere Quelle meldet,
daß nämlich 14 Personen für diesen Zweck bestimmt worden seien.!
Die Verfügung des Rats, die diese und vermutlich noch andere Einzel-
heiten genauer regelte, scheint verloren gegangen zu sein. Jedenfalls
ist sie bis jetzt nicht bekannt geworden.?
Feuchtwanger behauptet?, Karlstadts Ordnung vom Januar 1522
habe zum ersten Male einen „Gemeinen Kasten“ nicht bloß für
die Armen, sondern für allgemeine Zwecke, auch für die Besoldung
der Kirchenbeamten, begründet. Das ist nicht richtig. Im Gegenteil,
es ist nirgends ein Wort davon gesagt, daß von den eingezogenen
Kirchengütern und den Almosen auch der Unterhalt der Prediger,
der Schulen usw. bestritten werden soll, wie man das bei einer so
radikalen Reform eigentlich erwarten sollte; vielmehr sind alle Mittel
nur für die oben schon angeführten sozialen Aufgaben bestimmt.
Man sieht schon daraus, wie mangelhaft durchdacht und flüchtig
redigiert das Ganze war. Kein Wunder, wenn diese Saat nur küm-
merliche Früchte trug. Zwar scheint Luther, der auf die Kunde des
Geschehenen von der Wartburg nach Wittenberg eilte und die alten
kirchlichen Einrichtungen und Zeremonien zum Teil wiederherstellte,
die Bestimmungen über die Armenfürsorge nicht völlig umgestoßen
zu haben“; indessen ihre Durchführung mußte notwendigerweise
durch sein Einschreiten sehr gehemmt und beeinträchtigt werden,
da die Beschaffung der Mittel für den „Gemeinen Kasten“ ja aufs
I Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 429 u. 465 sowie den Exkurs am Schlusse
des vorliegenden Aufsatzes.
3 Barges Ansicht, daß diese Vollzugsbestimmungen eben in der „Beutelord-
nung“ zu erblicken seien, ist jedenfalls irrig. Vgl. Exkurs.
3 A. a. O. 32 S. 173.
Vgl. Barge, Karlstadt I, 447 u. K. Müller a. a. O. 105. Feuchtwanger
a. a. O. 175 ist im Irrtum mit der Behauptung, nur die Beutelordnung sei
nach Luthers Rückkehr bestehen geblieben. i
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522— 1525) 211
engste mit der von Karlstadt geplanten und jetzt von Luther gestörten
Sekularisierung der Kirchengüter zusammenhing. Überdies war in-
zwischen der durch Karlstadts Reden und Predigten geschürte,
schwärmerische Reformeifer des Magistrats offenbar sehr abgekühlt
worden durch die aufdämmernde Erkenntnis, daß für so umfassende
religiöse und sozialökonomische Neuerungen der Boden in Witten-
berg noch viel zu wenig vorbereitet, auch die Autorität des Rats nicht
ausreichend sei. So schreckte man vor den sich auftürmenden Schwie-
rigkeiten zurück und blieb unentschlossen auf halbem Wege stehen.
Selbst im weiteren Verlauf der Reformation hat es die Lutherstadt
nicht zu einer einigermaßen befriedigenden Armenordnung gebracht,
einmal wegen der später noch zu erörternden, vielen evangelischen
Städten verhängnisvoll gewordenen finanziellen Verquickung von
Kirchenreform und Armenunterhalt und zweitens wegen der Un-
selbständigkeit und Schwäche der Stadtobrigkeit.
Nach der überraschenden Behauptung eines neueren Forschers!
soll die Reichsstadt Nördlingen genau zu derselben Zeit wie Witten-
berg eine geordnete bürgerliche Armenpflege eingeführt haben.
Diese Angabe beruht auf einem Irrtum. Die Nördlinger Ordnung
datiert nämlich vom 24. Tage des „Wintermonats 15222, d. h. vom
24. November und nicht, wie Bisle meint, vom 24. Januar 1522.
Sie zeigt übrigens inhaltlich geringe Selbständigkeit, da sie sich im
wesentlichen an das Vorbild anlehnt, das die benachbarte Reichsstadt
Augsburg am 27. März 1522 gegeben hatte.
Diese Augsburger Ordnung hat mich bei näherer Betrachtung.
sehr enttäuscht, insofern sie keineswegs einen so bedeutsamen Fort-
schritt darstellt und so vom Geiste der neuen Lehre erfüllt ist, wie dies
bisher wiederholt behauptet worden ist?; freilich lagen bis in die
neueste Zeit auch nur unvollständige Auszüge und Inhaltsangaben vor,
während jetzt die ganze Ordnung im Wortlaut gedruckt ist.* Der
1 M. Bisle, Armenpflege der Reichsstadt Augsburg S. 6.
2 Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Stadtarchivars von Nördlingen.
3 Vgl. besonders F. Roth, Augsburgs Reformationsgeschichte, 2. Aufl. I
(1901) 116 u. Uhlhorn III. 54. Dagegen hat schon Löning (Beilage z. Allg.
Zeitung 1884 S. 4803 Anm.) richtig hervorgehoben, daß die Augsburger Ord-
nung von der Reformation noch wenig berührt sei.
* Bisle a. a. O. 168 nach dem Originaldruck von 1522. Ein Exemplar von
letzterem liegt auch im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316. Danach mögen hier zwei
sinnentstellende Druckfehler bei Bisle berichtigt werden: S. 171 Z. 10 von oben
lies: „zu vergünnen“ statt „zu mergrünen“ u. Z. 7 von unten „überfaren“ statt
„übersaren“,
14°
212 Otto Winckelmann
Herausgeber M. Bisle hat es merkwürdigerweise versäumt, sie einer
näheren kritischen Würdigung zu unterziehen, obwohl er dazu in sei-
ner Monographie allen Anlaß gehabt hätte. Außerdem erschwert
er noch durch die sonderbare Einteilung seines Stoffes einen klaren
Einblick in das Wesen der neuen Ordnung. Anstatt diese nämlich
als Ganzes im Zusammenhange zu betrachten, schildert er die Elemente
und Organe der städtischen Armenpflege nacheinander einzeln,
vom Mittelalter an bis auf die neueste Zeit. Infolgedessen erhält man
in dem Werke auf die wichtige Frage, ob und inwieweit die lutherische
Lehre auf den Erlaß von 1522 eingewirkt habe, gar keine Antwort.
Sehen wir nun selbst näher zu, so finden wir in der Ordnung zwar einen
ganz anerkennenswerten Ausbau des bereits Bestehenden, aber durch-
aus keinen Bruch mit den herkömmlichen Anschauungen und keinen
neuen Grundsatz von einschneidender Bedeutung. Das Neue be-
stand bloß darin, daß 4—6 Almosenherren mit ebensoviel Knechten
Sonn- und Feiertags von Haus zu Haus, auch bei den Klöstern, Gaben
sammeln und diese dann an würdige Hausarme, die sich zu betteln
schämten, unter sorgsamer Abwägung des Bedarfs verteilen sollten.
Den zahlreichen Armen, die durch Bettel ihren Unterhalt suchten,
gestattete man dies auch fernerhin und verbot ihnen lediglich, im
Innern der Kirchen zu heischen. Auch gegen fremde Bettler war
man noch sehr nachsichtig; sie durften in Augsburg 3 Tage hindurch
ihrem Gewerbe obliegen. Demnach war der Magistrat noch sehr weit
davon entfernt, den lutherischen Grundsätzen gemäß die Bettelei
vollständig abzuschaffen und eine einheitliche Zusammenfassung
der verschiedenen Almosenspenden und Stiftungen unter städtischer
Regie zu erstreben. Es ist dies leicht begreiflich, wenn man bedenkt,
daß die neuen religiösen Ideen damals in Augsburg noch nicht so durch-
gedrungen waren wie in anderen oberdeutschen Reichsstädten,
trotz der zeitweiligen Lehrtätigkeit eines Ökolampad. Ich stimme
daher der Ansicht Feuchtwangers! vollkommen bei, daß die Augs-
burger Ordnung sich im alten Geleise der Armengesetzgebung bewegt
und von lutherischem Geiste noch unberührt ist.
Ganz anders steht es mit der bald hernach, am 23. Juli 1522,
erlassenen Nürnberger Ordnung, die Ehrle und Feuchtwanger? eben-
falls als ein „Beispiel humanistisch katholischer Sozialreform“ in
Anspruch nehmen möchten. Hier liegt in Wirklichkeit der erste
1 A. 2. C. 32 S. 182ff. | p | |
3 Ehrle im Hist. Jahrbuch IX (1888) 450ff.; Feuchtwanger a. a. O. 184ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 213
von Erfolg gekrönte Versuch vor, in bewußter und deutlicher Anleh-
nung an Luther eine geordnete öffentliche Armenpflege einzuführen.
Gewiß hat Ehrle recht, wenn er behauptet, daß Nürnberg 1521
noch „offiziel!“ eine katholische Stadt gewesen sei; ja, man wird
dies sogar noch für das Jahr 1522, in das der Erlaß der Armenord-
nung fällt, getrost zugeben dürfen, da an einen offenen und völligen
Bruch mit Rom damals noch keine Obrigkeit dachte. Anderseits
ist aber doch nicht zu verkennen — und darauf allein kommt es
hier an —, daß der Magistrat sich nur aus diplomatischer Klugheit
noch einer gewissen Zurückhaltung befleißigte, und daß die maß-
gebenden Persönlichkeiten sowie ein beträchtlicher Teil der Bürger-
schaft der neuen Lehre von Anfang an sehr zugetan waren. Hiero-
nymus Ebner, einer der angesehensten Männer der Stadt, war vom
ersten Auftreten Luthers an dessen größter Bewunderer; der berühmte
Humanist Pirckheimer nahm sich bis zum Bauernkriege hin ebenfalls
des Reformators mit großer Wärme an, und Lazarus Spengler, der
als Ratsschreiber vermöge seiner hohen Begabung und Tatkraft
einen großen politischen Einfluß ausübte, wurde nicht müde, sich bei
jeder Gelegenheit als Luthers begeisterten Anhänger zu bekennen
und zu betätigen.“ Im Augustinerkloster, wo der Lutheraner Wenzel
Linck bis 1520 wirkte, pflegten die Gesinnungsgenossen zusammen-
zukommen, um alles sofort zu lesen und zu besprechen, was der Refor-
mator veröffentlichte, darunter natürlich auch seine Schrift „An den
Adel“, die der in Wittenberg studierende, spätere Propst von St. Lo-
renz, H. Pömer, übersandt hatte.? Im übrigen sei, um Nürnbergs
religiöse Haltung zu kennzeichnen, nur kurz auf folgende Tatsachen
hingewiesen: Seit 1520 bereits stand St. Lorenz, seit 1521 auch St. Se-
bald unter einem durchaus lutherisch gesinnten Propst, und beide
Hauptkirchen waren demgemäß mit evangelischen Seelsorgern ver-
sehen, die unter gewaltigem Andrange des Volkes predigten.“ W. Vol-
precht, der Prior des Augustinerklosters, hielt sich gleichfalls un-
bedingt zu Luther. In Rom wußte man darüber sehr wohl Bescheid;
das ersieht man sowohl aus dem Breve des Papstes vom 30. November
1522, wie aus der im Januar 1523 folgenden vergeblichen Mahnung
an den Nürnberger Rat, die Ketzerei zu unterdrücken und die lutheri-
1 F. Roth, Die Einführung der Reformation in Nürnberg (1885) 58. 63ff., 70.
2 Roth a. a. O. 59, 98.
8 Ebenda 98, 100, 109. In St. Lorenz predigte Osiander, in St. Sebald
Schleupner.
214 Otto Winckelmann
schen Prädikanten auszuweisen. Somit war es doch schon mehr als
„eine kleine, aber rührige und einflußreiche protestantische Minder-
heit“ !, die in Nürnberg die Neuerungen begünstigte. Im Stadtrat
gab sie ohne Zweifel bereits den Ton an, und die Neuordnung der
Armenpflege war nichts anderes als ihr erster Schritt auf dem Wege
zur kirchlichen Reform.
Wie schon früher dargelegt, hatte sich Nürnberg bisher, gleich an-
deren Reichsstädten, erfolglos bemüht, der unerträglichen Bettelei
einigermaßen Herr zu werden. Alle Versuche, sie einzuschränken?,
mußten schon an der Schwierigkeit einer wirksamen Kontrolle
scheitern; denn die Bestimmung, daß nur solche Arme betteln durf-
ten, die ein gewisses, ihnen von der Behörde gegebenes Abzeichen
trugen, galt nur für die Ortsansässigen, nicht aber für die zahllosen
fremden Landstreicher, denen es nach der Ordnung erlaubt war,
sich 3 Tage lang bettelnd in der Stadt aufzuhalten. Wie sollten da
die Polizeiorgane zwischen Fremden und Einheimischen mit Sicher-
heit unterscheiden und außerdem die Einhaltung der dreitägigen Frist
kontrollieren ? Noch im Februar 1520 und Juli 1521 hatte der Rat
die alte Bettelordnung von neuem eingeschärft und an den Pfarr-
kirchen anschlagen lassen?, schwerlich mit besserem Nutzen als früher.
Als im Frühjahr 1522 der Reichstag in Nürnberg zusammentrat,
mußte der Rat den Bettelrichtern bezeichnenderweise nochmals ein-
schärfen, sie sollten doch dieBettler davon abhalten, die anwesenden
Fürsten und fremden Herrschaften außerhalb der Kirche „anzu-
laufen‘‘.*
Bald nachher, am 20. Mai, tauchte dann im Rat der bedeutsame
Antrag auf, man solle auf Mittel und Wege denken, wie die Bettelei
vollständig unterdrückt und für geregelten Unterhalt der Armen ge-
sorgt werden könnte. Sigmund Fürer und Hans Haller wurden er-
sucht, Vorschläge in diesem Sinne auszuarbeiten.® Schon 4 Tage
1 Ehrle a. a. O. 477. Feuchtwanger a. a. O. 184.
2 Ehrle a. a. O. u. Ratzinger (Forschungen 601) behaupten mit Unrecht,
Nürnberg habe die Bettelei schon 1478 schlechthin verboten. In Wirklichkeit
wurde sie damals nur auf die wirklich Bedürftigen — die ein Abzeichen erhiel-
ten — eingeschränkt. S. oben S. 193.
® Ehrle a. a. O. 454 nach Auszügen aus den Nürnberger Ratsbüchern.
Nürnberger Kreisarchiv, Ratsverlässe d. d. 1522 April 24.
Ebenda Mai 20: „Beratschlagen, wie vorkommen mocht werden, daß
niemand alhie offentlich petlet und doch die onvermochlichen mochten unter-
halten werden, und herwiderpringen: S. Furer, H. Haller.“
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1622—1525) 215
später legten sie ihren Ratschlag vor und erhielten darauf zunächst
den Befehl, von Hause zu Hause eine genaue Liste aller wirklich
Unterstützungsbedürftigen aufzunehmen und dabei auch die Zahl
der Kinder zu berücksichtigen.! Nachdem dies geschehen, beschloß
der Rat am 7. Juli, die vorgeschlagene Ordnung versuchsweise ein-
zuführen, und ernannte am 16. Juli die beiden erwähnten Herren
zu Oberpflegern der neuen Einrichtung.” Am 23. Juli endlich wurde
mit Bewilligung der lutherisch gesinnten Pröpste verfügt, daß in den
beiden Pfarrkirchen und in Unserer Frauen Kapelle je eine Truhe
zur Sammlung von Almosen aufgestellt werde und die Ordnung am
1. September ihren Anfang nehmen sollte.“
Ehrle und Feuchtwanger haben die große grundsätzliche Be-
deutung dieses mit dem 20. Mai einsetzenden Vorgehens kaum er-
kannt und den evangelischen Charakter desselben mit Unrecht
abgeleugnet. Ehrle schreibt“, die sozialpolitische Bewegung sei in
Nürnberg schon am Ende des 15. Jahrhunderts so weit gediehen ge-
wesen, „daß der nächste Schritt durch Aufhebung der letzten be-
deutenderen Ausnahmen zum allgemeinen Bettelverbot und infolge-
dessen zur anderweitigen Versorgung der Armen führen mußte.
Es war also die Nürnberger Armenordnung die letzte Phase eines schon
längst in noch echt katholischen Zeiten im Gange befindlichen sozialen
Prozesses, den ihm fremdartige Momente unwesentlich beschleunigen,
verzögern und modifizieren konnten, den aber nur eine wesentliche
Änderung der sozialen Lage zum Stillstand zu bringen vermocht
hätte.. Und Feuchtwanger läßt sogar den epochemachenden Fort-
schritt Nürnbergs von der bisherigen Regelung des Bettelns zum
völligen Bettelverbot ganz unbeachtet und meint, die neue Ordnung
von 1522 habe lediglich „alle bisherigen charitativen, polizeilichen
und sozialpolitischen Maßnahmen kodifiziert‘‘.° Das Außerordent-
liche, daß hier zum erstenmal, dem Beispiel Wittenbergs folgend,
eine große deutsche Reichsstadt die Verpflichtung auf sich nimmt,
durch eine zentralisierte umfassende Fürsorge alle Armen in ihrem
Gebiet ausreichend zu unterstützen und so das Betteln ganz über-
flüssig zu machen, ist dabei völlig übersehen. Wenn Feuchtwanger
schreibt', der Stadtrat als Träger der Fürsorgepflicht sei nichts
? Ehrle a. a. O. 455 Nr. 3. 2 Ebenda Nr. 4 u. b.
3 Ebenda Nr. 6. 4 A. a. O. 476.
6 A. a. O. 32 S. 185. Vgl. auch Ratzinger, Forschungen 601 ff. u. Janssen -
Pastor a. a. O. VIII, 303. 6 A. a. O. 32 S. 172.
216 Otto Winckelmann
Neues und nichts Evangelisches, so ist das nur insofern richtig, als
manche Städte allerdings schon lange einen großen Teil der geschlos-
senen Armenpflege an sich gebracht und auch in der offenen sich hie
und da durch Verwaltung einzelner Stiftungen verdient gemacht
hatten. Allein das bedeutete doch immer nur eine Art fakulta-
tiver Armenpflege, deren Umfang sich nach dem Willen des Stif-
ters und vor allem nach den vorhandenen Mitteln richtete, während
die von Luther angeregte und jetzt von Nürnberg eingeführte obli-
gatorische Fürsorge grundsätzlich jeden bedürftigen Mitbürger
vor der äußersten Not und damit vor dem Betteln bewahren sollte.
Die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen, galt für eine unbedingte
Pflicht der Gemeinde und ihrer Obrigkeit.
Daß der Nürnberger Rat die Neuordnung des Armenwesens viel
besonnener, gründlicher und deshalb auch erfolgreicher in Angriff
nahm als der Wittenberger, kann bei seiner viel größeren Unab-
hängigkeit, Autorität und sozialpolitischen Erfahrung nicht über-
raschen. Mit kluger Vorsicht schonte er anfangs noch gewisse kirch-
liche Einrichtungen und Anschauungen, um den Klerus und den noch
im alten Glauben verharrenden Teil der Bürgerschaft nicht unnötig
zu reizen, und erst nach und nach bemächtigte er sich der alten
kirchlichen Almosenstiftungen und sonstiger für die Armen bestimm-
ter Kirchengüter.
An der Spitze der Armenpflege sollten nach der N hinbarger Ord-
nung! 2 Oberpfleger stehen, die dem Rat angehörten. Ihnen waren
10 Pfleger aus der Bürgerschaft unterstellt, von denen immer je 2
abwechselnd ein halbes Jahr lang die laufenden Geschäfte zu besorgen
hatten, und zwar ehrenamtlich und unentgeltlich; nur in wichtigeren
Fragen sollten sie die anderen Kollegen mit zu Rate ziehen. Diesen
Pflegern war für jeden der 4 Stadtbezirke ein besoldeter Knecht
zugeordnet, der die Armen in seinem Viertel aufsuchen, sich über
ihren Leumund erkundigen, die Zahl ihrer Kinder und das Maß der
erforderlichen Unterstützung feststellen mußte. Soweit die Kinder
schon erwerbsfähig waren, sollte ihnen Arbeit verschafft werden.
1 Die Ordnung ist in verschiedenen Fassungen überliefert, die ich im Archiv
f. Ref.-Gesch. X 242 ff, nebeneinander abgedruckt und kritisch besprochen habe.
Die früher von Ehrle im Hist. Jahrbuch 1888 S. 456ff. über die Entstehung
und das gegenseitige Verhältnis der Fassungen ausgesprochenen Ansichten,
die bisher allgemein als zutreffend betrachtet worden sind, glaube ich dabei
als irrig erwiesen zu haben.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 217
Brauchte ein Armer mehr Hilfe, als ihm zuerst zugebilligt worden,
so war den Pflegern die Entscheidung vorbehalten. Anfangs hatten
sich „zwei fromme Priester“ erboten, die Knechte bei ihren Rund-
gängen zu begleiten und den Pflegern über die Lage der Armen zu
berichten; davon ist bezeichnenderweise in den späteren Redaktionen
der Ordnung nicht mehr die Rede. Um die Redlichkeit und Unpartei-
lichkeit der Knechte besser kontrollieren zu können, sollte ihnen jede
Woche ein anderer Stadtbezirk zugewiesen werden. Wie früher die
Bettler, so sollten jetzt die regelmäßig Unterstützten ein Kennzeichen
an ihrer Kleidung haben; in Wirtshäusern und an ‚anderen unziem-
lichen Orten“ durften sie sich nicht sehen lassen. Indessen sollten
brave verschämte Arme von dem Tragen des Abzeichens befreit sein,
in einer besonderen Liste geführt und unauffällig unterstützt werden.
Sehr interessant ist die Haltung, die armen Priestern gegenüber
beobachtet wird. Sie sollen vom Almosen ausgeschlossen bleiben
„aus Ursach, daß sie solcher Ordnung sehr zuwider und zu Nachteil
reden und hindern, besorgen, ihnen gehe durch dieses Almosen ihre
Präsenz ab“. Diese schon in der ältesten Fassung des Erlasses ent-
haltenen Worte zeigen, daß auch in Nürnberg, wie überall, der Klerus
von der neuen Armenfürsorge Nachteile für sich selbst befürchtete
und ihr deshalb widerstrebte; und in der Tat ließen ja auch die guten
Werke der Bürger für die Kirche und ihre Diener infolge der Begrün-
dung des Stadtalmosens bedeutend nach. In den neueren Redaktionen
des Dekrets hat der Magistrat noch hinzugefügt, die Unterstützung
bedürftiger Priester könne und müsse ihren besser gestellten Kollegen
überlassen bleiben, und in der letzten endgültigen Fassung heißt es
sogar geradezu, es sei schmählich für Geistliche, öffentlich zu bet-
teln; man dürfe sie durch Almosen nicht im Müßiggang bestärken.
Sie sollten entweder das Wort Gottes predigen und dafür unter-
halten werden, oder ‚außerhalb des priesterlichen Standes durch
andere ehrbare Wege ihre Nahrung suchen“. Ich glaube, nachdrück-
licher, als es hier geschieht, kann sich die protestantische Auffassung
kaum kundtun. Es ist mir daher unbegreiflich, wie Ehrle und
Feuchtwanger behaupten können, die Ordnung sei vom evangelischen
Geist nicht maßgebend befruchtet. An die Wittenberger Ordnung,
die den Nürnbergern sehr wahrscheinlich bekannt war, gemahnt deut-
lich der Gedanke, aus der Almosenkasse auch brave Handwerker,
die sich mühsam durchschlagen, mit unverzinslichen Darlehen und
Vorschüssen auf fertige Waren zu unterstützen; ferner der Plan,
218 Otto Winckelmann
wenn es die Mittel erlaubten, einen Kornvorrat anzuschaffen, um
den Bürgern in Teuerungsjahren billiges Brot liefern zu können.
Dies die wichtigsten Vorschriften für die positive Fürsorgetätig-
keit. Über die ihr ergänzend zur Seite tretenden Maßnahmen gegen
das Bettelwesen ist folgendes zu bemerken: In denersten drei Redak-
tionen der Ordnung ist ein scharfes Bettelverbot mit Strafandrohun-
gen nur gegen die Fremden, nicht gegen die Ortsansässigen ausge-
sprochen; erstere sollten an den Toren der Stadt verwarnt oder direkt
abgewiesen werden; betreffs der letzteren gab man sich wohl anfangs
noch der Hoffnung hin, daß sie infolge der Neuordnung ihre Bettelei
von selbst einstellen oder wenigstens sehr einschränken würden.
Als sich diese Erwartung nicht erfüllte, dehnte man in der letzten end-
gültigen Redaktion, die spätestens Anfang 1523 zu setzen ist, wahr-
scheinlich aber noch in den Herbst 1522 fällt!, das Verbot auch auf
die Einheimischen aus. Jeder, der in den Kirchen, auf der Straße oder
in den Häusern bettelte, wurde mit Ausweisung oder sonstiger Strafe
bedroht. Nur eine gewisse Zahl armer Schüler, die ein besonderes
Kennzeichen erhielten, durfte wie bisher, alter Gewohnheit nach,
vor den Häusern singen und Almosen dafür erbitten; und außerdem
war, ebenfalls einem alten Ortsbrauch zuliebe, das Betteln am Aller-
heiligen- und Allerseelentage (1. und 2. November) ganz allgemein
für jedermann?, „er sei Bürger oder Gast“, gestattet. Das Vorgehen
gegen die Landplage der geistlichen Bettelei war anfangs, der kirchen-
politischen Lage entsprechend, noch etwas zaghaft. Am 23. Juli,
als der Rat die neue Armenordnung in den Grundzügen feststellte,
beschloß er, die wöchentlichen Hauskollekten der einheimischen Domi-
nikaner und Karmeliter mit ihren Sammelbüchsen auch weiterhin zu
dulden?, ebenso wie die Sammlungen der vier Siechenhäuser, des neuen
Spitals, des Findelhauses usw. Indessen wurden letztere Kollekten
1 Archiv f. Ref.-Gesch. X, 249.
2 Nicht bloß für die gekennzeichneten Armen, wie Ehrle a. a. O. 476 meint.
Ehrle hat auch behauptet (S. 458), die Bettelfreiheit für die genannten Tage sei
nur in den älteren Fassungen der Ordnung zugestanden, später aber zurück-
gezogen worden. Daß gerade das Gegenteil richtig ist, habe ich im Archiv f.
Ref.-Gesch. X, 252 nachgewiesen. Erst in der vorletzten Redaktion kam der
Rat auf den Gedanken, an jenen Tagen das Betteln ausnahmsweise zu ge-
statten. Wann dies wieder aufgehoben wurde, vermochte ich nicht festzu-
stellen; wahrscheinlich aber geschah es bald nach der vollen Einführung der
Reformation.
3 Ehrle a. a. O. 455—456 nach dem Nürnberger Ratsbuch.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 219
schon am 22. September ausdrücklich aufgehoben.! Wie lange man
die Bettelmönche noch gewähren ließ, bleibt unklar, da der Text der
Ordnung sie überhaupt nicht erwähnt. Deutlich verboten war
dagegen das Sammeln für Kirchenbauten, Altäre, Glocken, Bilder
und sonstigen Kirchenschmuck.
Die nötigen Mittel für die Armenpflege hoffte der Rat hauptsäch-
lich durch Gaben, Stiftungen und Legate der Bürger zu erhalten.
Die Prediger sollten von der Kanzel herab unablässig zum Wohltun
und zur Unterstützung der Armenkasse ermahnen. In den Kirchen
waren Opferstöcke aufgestellt und beim Gottesdienst wurden Über-
dies auf Tafeln, später mit dem Klingelbeutel Gaben gesammelt.
Das eigentliche Kirchengut blieb zunächst unangetastet; ja, es scheint
nicht einmal, daß der Magistrat sich sonderlich bemühte, die seither
von dem Klerus verwalteten und verteilten Almosengelder sofort an
sich zu bringen. Er sprach nur die Hoffnung aus, daß sie mit der
Zeit an das städtische Almosen fallen würden. Bloß die 13. bei
St. Sebald bestehenden alten Spendenstiftungen wurden schon am
25. September eingezogen?, und betreffs neu gestifteter Spenden an
die Kirchen bestimmte man, daß sie ohne weiteres der städtischen
Armenkasse einverleibt werden sollten.
Man erkennt in alledem die schon lobend hervorgehobene kluge
Mäßigung des Rats, der das Gelingen der Reform nicht, wie in Witten-
berg, durch übereilte Schritte gefährden wollte. Ihren lutherischen
Ursprung und ihre evangelische Tendenz kann die Ordnung trotzdem
nirgends verleugnen. Bezeichnend dafür ist namentlich das Vorwort
der letzten endgültigen Redaktion.“ Es rührt vermutlich von dem
Ratsschreiber Lazarus Spengler her, der überhaupt wohl der Haupt-
urheber der Ordnung war; denn die klare und bestimmte Art, in der
hier die lutherische Rechtfertigungslehre vorgetragen und aus ihr die
Pflicht abgeleitet wird, dem Nächsten zu helfen, erinnert lebhaft an
eine von Spengler im gleichen Jahre zu Wittenberg veröffentlichte
Schrift.* Am jüngsten Tage — heißt es in der Einleitung unserer Ord-
nung — wird jeder Christ Rechenschaft darüber ablegen müssen,
1 Ratserlaß vom 22. Sept. im Nürnb. Kreisarchiv. Vgl. Archiv f. Ref.-
Gesch. a. a. O. 248 u. ebenda 272 den Text der Ordnung $ 13.
1 Ehrle 456. Vgl. Text der Ordnung 5 14. Archiv a. a. O. S. 273.
® Archiv f. Ref.-Gesch. X, 258. Ehrle 459.
1 „Die Hauptartikel, durch welche gemeine Christenheit bißhere verfüret
worden ist. Wittenberg 1522.
220 Otto Winckelmann
ob er seinen notleidenden Mitmenschen Hilfe erzeigt hat, nicht aber,
ob er viel Messen gestiftet, Kirchen gebaut, Wallfahrten getan und
andere dergleichen „von Christo ungebotene Werk geübt hat“. Wie
Ehrle und Feuchtwanger dieser durch und durch von Luthers Geist
erfüllten Einleitung gegenüber sagen können, es handle sich bei Nürn-
bergs Vorgehen um eine „rein sozialökonomische Maßregel‘, bei der
die evangelische Lehre gar keine Rolle gespielt habe, ist mir ganz un-
verständlich, zumal der Inhalt der Ordnung, wie wir gesehen haben,
ganz den Anregungen des Reformators entspricht.
Außer den bereits zur Kennzeichnung der evangelischen Gesin-
nung des Rats angeführten Stellen möge hier noch auf den Artikel
der letzten Redaktion über die bettelnden Schüler hingewiesen
werden. Es heißt da ($ 8), daß viele von ihnen derart im Betteln und
Müßiggang ‚‚erstarken und alt werden“, daß ihnen später nichts übrig-
bleibt, als „ ungelehrte Mönch und Pfaffen zu werden und als unver-
ständige Blindenleiter andere neben ihnen zu verführen“. Alles
in allem kann kein Zweifel darüber herrschen, daß diese Nürnberger
Ordnung ein Vorläufer der eigentlichen Kirchenreform gewesen ist.
Der Magistrat selbst hat sie 1525 in einem Bericht an Straßburg als
wichtigen Bestandteil des religiösen Reformwerks ausdrücklich mit
aufgezählt.“ Um so auffälliger ist es, daß Friedrich Roth in seiner
Geschichte der Nürnberger Reformation die Neugestaltung des
Armenwesens fast ganz mit Stillschweigen übergeht.“
Schon in der dritten Woche nach Beginn der Armenordnung konnte
der Nürnberger Magistrat mit Genugtuung feststellen“, daß alte und
junge Leute, die früher den ganzen Tag über nur gebettelt hatten, sich
jetzt zu Hause hielten und nach Möglichkeit arbeiteten, was manchen
Gewerben, die bisher über Arbeitermangel klagten, sehr zustatten
komme, „und finden sich jetzt die Kirchen und Straßen sauber und
rein von dem armen umlaufenden Volk, das einem jeden wohlgefällt‘‘.5
So glänzend, wie man es wohl anfangs gehofft hatte, war freilich
der Erfolg, namentlich auf die Dauer, nicht. Zum Teil lag das an dem
offenen oder versteckten Widerstande, den die Altgläubigen und na-
1 Ehrle 477. Feuchtwanger 184.
3 Straßb. Thom. Arch. 54, 1 a. Kürzlich veröffentlicht von Kolde in Beiträge
z. bayr. Kirchengesch. XIX, 2, 57ff. Vgl. besonders S. 72.
3 Nur auf S. 207 findet sich ein sehr flüchtiger Hinweis. Man vergleiche
damit das oben S. 211 Anm. 3 über Augsburg Gesagte. Archiv a. a. O. 277.
5 Schlußsatz der älteren Fassungen. Archiv a. a. O. 279.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 221
mentlich der Klerus, wie schon früher beiläufig erwähnt, der Ord-
nung entgegensetzten!, zum Teil auch daran, daß die Gaben und
Vermächtnisse der Bürger weniger reichlich ausfielen, als man er-
wartet hatte. Immerhin sind nach dem Zeugnis des zuverlässigen Chro-
nisten Müllner? in den ersten drei Jahren über 13000 fl. freiwilliger
Spenden und Legate eingegangen, also eine recht ansehnliche Summe.
Als dann aber von 1525 ab die volle kirchliche Reformation eingeführt
und die Kirchengüter eingezogen wurden, beging der Magistrat den-
selben verhängnisvollen Fehler wie die meisten anderen evangelischen
Obrigkeiten: er bildete eine gemeinsame Kasse für das gesamte
Kirchen-, Schulen- und Armenwesen, worunter das letztere natur-
gemäß litt. So kostete um 1530 allein die Besoldung der Prediger
1600 £l.?; auch die Pension für die aus den Klöstern ausgetretenen
Mönche wurde aus dieser Kasse bestritten, was viel Unzufriedenheit
erregte, zumal es nicht an verleumderischen Übertreibungen dieser
Tatsache fehlte.“ Trotzdem war nach einem sachverständigen und
unparteiischen Urteil® aus dem Jahre 1531 Nürnbergs Armenfürsorge
noch damals ziemlich gut, jedenfalls unvergleichlich viel besser als
vor der neuen Ordnung. Etwa 400— 500 Personen erhielten, auf Grund
sorgfältiger Prüfung ihrer Notlage, dauernde Unterstützung. Daneben
blieb noch das sog. „Reiche Almosen“, eine Stiftung Burkhart Sai-
lers vom Jahre 13886, bestehen, das wöchentlich an etwa 500 Per-
sonen Fleisch- und Brotspenden verteilte“, und zwar zumeist an ver-
schämte Arme. Wer aus dieser Stiftung etwas erhielt, bekam aus
dem großen Almosen nichts und umgekehrt.
Die Nürnberger Ordnung erregte als erster reichsstädtischer Ver-
such, eine obligatorische weltliche Armenpflege aufzurichten und die
Bettelei abzuschaffen, in ganz Deutschland, insbesondere bei den
In der letzten Redaktion (Archiv a. a. O. 271) ist, nochmals "darauf
hingedeutet mit den Worten: „Dieweil der Teufel nit feiert, dises und andere
dergleichen gute Werke durch sich selbst und andere sondere Personen, denen
von ihres Geizes, Genusses und Vorteils wegen solch Almosen ganz wider und
entgegen ist, zum höchsten zu verhindern.“
2 Vgl. G. E. Waldau. Beyträge z. Gesch. d. Stadt Nürnberg IV, 420.
3 Nach A. Berners Bericht. Vgl. die folgende Anm. 5.
Nürnberger St.-Archiv. Amb 459 f. 18.
Von Alex. Berner, dem Gehilfen Hackfurts, der 1531 eine Rundreise durch
die süddeutschen und schweizerischen Städte unternahm, um überall den Stand
des Armenwesens zu studieren. Sein Reisebericht liegt im Straßb. St. N
Hosp. 1316 II. Vgl. oben S. 191.
7 Nach Berners Bericht waren es jede Woche 13 Zentner Fleisch.
222 Otto Winckelmann
Städten, großes Aufsehen. Dafür zeugt schon die einfache Tatsache,
daß sie noch vor ihrer letzten, endgültigen Fassung in den verschie-
densten Gegenden durch den Druck verbreitet wurde, so in Leipzig,
in Breslau, in Basel und wiederholt in Straßburg.! Die Baseler Aus-
gabe bezeichnet die Ordnung auf dem Titelblatt ausdrücklich als
eine solche, „welche würdig und fast nützlich wäre, einem jeden Land,
Stadt oder Gemeinde mit allem Fleiß anzunehmen und nachzufol-
gen“. Und daß sie tatsächlich Nachahmung fand, werden wir so-
gleich an mehreren Beispielen sehen.
Für das sächsische Städtchen Altenburg, das zunächst mit einer
Reform seines Armenwesens folgte, läßt sich freilich die Benutzung
des Nürnberger Vorbildes nicht mit unbedingter Sicherheit nach-
weisen, weil die getroffenen Maßnahmen nur in schwachen Um-
rissen bekannt sind.“ Wir wissen nur, daß „eine gemeine Kollekte
zu Unterhaltung der Armen“ eingerichtet, ‚dazu auch zwei Kasten
vor die Kirchen gesetzt und hernachmals fremder Bettler und Schüler
Umlaufen untersagt wurde“. Wahrscheinlich ist dies den Bemühun-
gen des Lutheraners Wenzel Linck zu danken, der im Sommer 1522
vom Kurfürsten von Sachsen als Prediger nach Altenburg geschickt
wurde. Trifft diese Annahme zu, so liegt weiter die Vermutung
1 Näheres im Archiv f. Ref.-Gesch. X, 243 ff.
2 Uhlhorn III, 57 schreibt diese Titelworte irrtümlicherweise der Leip-
ziger Ausgabe zu.
3 Daß die Altenburger Ordnung nicht, wie Uhlhorn III, 64 meint, durch
die Leisniger Ordnung (vgl. weiter unten) beeinflußt sein kann, ergibt sich ohne
weiteres aus ihrer früheren Entstehungszeit.
4 Nach dem Brief, mit dem der Prediger Wenzel Linck im Herbst 1523
die Widmung seiner Schrift,, Von Arbeit und Betteln“ an den Rat von Altenburg
begleitete. Gedruckt bei W. Reindell, W. Lincks Werke I (1894) 150. Ehrle
im Hist. Jahrbuch (1888) 474 hat Bendixens Aufsatz über Lincks Schrift
in der Zeitschr. f. kirchl. Wissenschaft (1885) 584 ff. übersehen. Näheres über
den Inhalt der Altenburger Ordnung ist bis jetzt nicht bekannt. Da Linck
1523 schreibt, sie sei „vor einem Jahre“ erlassen worden, so gehört sie noch ins
Jahr 1522.
$ Nach W. Reindell, Doktor Wenzeslaus Linck I (1892) 185 f. scheint ee ziem-
lich sicher, daß Linck schon im Juli 1522 nach Altenburg gekommen ist, wenn er
auch sein geistliches Amt erst im folgenden Januar angetreten hat. Vgl. Bene-
dixens Artikel in Realencyclopädie f. prot. Theol. XI, 505ff. Immerhin könnte
auch Gabriel Zwilling (Didymus), der vor Linck einige Monate in Altenburg
predigte, den Anstoß zu der Armenordnung gegeben haben. Vgl. Mitteil. d.
Gesch. Gesellsch. d. Osterlandes VI, 11 ff. u. besonders K. Müller, Kirche, Ge-
meinde und Obrigkeit nach Luther (1910) 103ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 223
sehr nahe, daß sich Linck wesentlich durch Nürnbergs Vorbild hat
beeinflussen lassen; denn er stand ja noch von seinem früheren Auf-
enthalt her mit den Führern der Nürnberger Reformbewegung in
engem Verkehr und war offenbar über alle Vorgänge in der Reichs-
stadt sehr gut unterrichtet.! Ähnlich wie in Wittenberg kam aber
auch in Altenburg die Neuerung schon ins Stocken, bevor sie sich noch
recht eingebürgert hatte. Dem Magistrat fehlte es eben auch hier
an der nötigen Kraft und Entschlossenheit zur Überwindung der man-
nigfachen Bedenken und Schwierigkeiten.? Lincks Versuch, ihn durch
die temperamentvolle Schrift über „Arbeit und Betteln‘“? zu größerer
Energie aufzurütteln, scheint fehlgeschlagen zu sein. Über den In-
halt dieses Büchleins kann ich mich hier kurz fassen. Es zeichnet
sich namentlich durch den großen Nachdruck und die Ausführlichkeit
aus, mit der der Verfasser die Pflicht der Menschen zur Arbeit betont
und begründet, sowie durch die ungewöhnliche Schärfe, mit der er
jegliche Art von Bettelei, namentlich auch die geistliche, sowohl vom
Standpunkte des Gebers wie von dem des Empfängers, unbedingt
verdammt. Über die Pflicht der Gemeinde, den Armen zu helfen,
äußert er sich dagegen auffallend kurz und ohne irgend etwas vorzu-
bringen, was über die bekannten lutherischen Ideen hinausginge. Zu
erwähnen ist höchstens, daß er die Fürsorgepflicht in erster Linie den
Verwandten und Hausgenossen der Armen zuschieben möchte und
erst dann, wenn es deren Kräfte übersteigt, der Gemeinde auferlegen
will: ein an sich ganz vernünftiger Gedanke, der sich aber schwer in
Gesetzesform fassen läßt. |
Nach Altenburg war es das ebenfalls in Kursachsen gelegene Städt-
chen Leisnig, das sich 1523 eine moderne Armenordnung gab.“ Sie
erregt dadurch besonderes Interesse, daß sie unter Luthers eigener
Mitwirkung entstanden ist, und von ihm ausdrücklich gutgeheißen
und zur Nachahmung empfohlen wurde. Wir finden in ihr deutlich
ausgesprochen die wiederholt hervorgehobenen Grundgedanken
Luthers: obligatorische Gemeindearmenpflege und allgemeines stren-
1 Reindell, Lincks Werke I, 149, vermutet sogar, daß Linck an der Abfas-
sung der Nürnberger Ordnung beteiligt gewesen sei. Einen sicheren Anhalts-
punkt dafür gibt es indessen nicht.
2 Über die noch wenig geklärte kirchliche Lage in Altenburg vgl. K. Müller
a. a. O. 3 Vgl. Reindell, Lincks Werke I, 150.
Gedruckt in Luthers Werke, Weimarer Ausgabe XII. 1 u. bei Sehling,
Evangel. Kirchenordnungen I, 1, S. 596, wo auch die ältere Literatur verzeich-
net ist. Vgl. Uhlhorn III, 62 ff., Feuchtwanger a. a. O. 32, S. 175ff.
294 Otto Winckelmann
ges Bettelverbot; daneben zahlreiche Einzelvorschriften, die uns
schon in den vorangegangenen Ordnungen von Wittenberg und Nürn-
berg begegnet sind, u. a. über zinsfreie Darlehen an arme Handwerker
und über Ankauf von Getreidevorräten für Zeiten der Teuerung.
In dem Verhalten gegen die fremden Armen bekundet Leisnig etwas
größere Milde als die eben genannten Städte. Es will sie nicht unbe-
dingt ausweisen, sondern unter Umständen, wenn sie redlich und
fleißig sind, doch etwas unterstützen. Reichen die Kirchengüter und
freiwilligen Almosen nicht aus, um alle wirklich bedürftigen Gemeinde-
glieder zu versorgen, so ist, wie in Wittenberg, eine ergänzende Steuer
zugunsten der Armen geplant; ein Vorhaben, das angesichts der un-
bedingten Fürsorgepflicht der Gemeinde als durchaus folgerichtig,
ja notwendig erscheint. Denn wie sollte man sich anders helfen,
falls die freiwilligen Gaben nicht genug zusammenbrachten ? Wenn
trotzdem weder die Nürnberger noch die späteren deutschen Armen-
ordnungen die Steuer einführen, so liegt dies teils an einem gewissen
Optimismus, der an die Möglichkeit unzureichender freiwilliger Spen-
den nicht glauben will, teils an der eingewurzelten Abneigung gegen
jeden Zwang auf dem Gebiete der Liebestätigkeit. Zur tatsächlichen
Erhebung der Armensteuer kam es denn auch in Leisnig nicht,
wie denn überhaupt der Erfolg der neuen Ordnung hier ziemlich
kläglich war.!“ Die Gründe dafür sind nicht schwer zu erkennen; sie
liegen größtenteils schon in der ganzen Art des Entstehens der Ord-
nung, die nicht als Erlaß einer unabhängigen, selbstbewußten Obrig-
keit erscheint, wie in Nürnberg, sondern als das Ergebnis einer,, brü-
derlichen Vereinbarung‘ der ganzen Leisniger Bürgerschaft, offenbar
nach dem Vorbilde der altchristlichen Gemeinden. Die neuerdings
wiederholt aufgeworfene Frage“, ob und inwieweit Luther in Leisnig
sein Ideal einer wahrhaft christlichen Gemeinde erfüllt gesehen
habe, kann hier unerörtert bleiben. An den guten Willen der Leis-
niger und an die Möglichkeit eines Erfolges hat er jedenfalls geglaubt,
wenn er sich auch schwerlich übertriebenen Hoffnungen hingegeben
hat. Um von vornherein das Utopische dieses ganzen Verfahrens
I Ganz gescheitert ist sie zwar nicht, wie Sehling a. a. O. gegen Uhlhorn
III, 64 hervorhebt; aber daß sie namentlich für die Armenpflege wenig fruch-
tete, wird von niemand bestritten.
2 Vgl. P. Drews, Entsprach das Staatskirchentum dem Ideale Luthers!
(Erg.-Heft der Zeitschr. f. Theologie u. Kirche 1908), Hermelink in Zeitschr. f.
Kirchengesch. XXIX, 267 u. 479ff., Karl Müller, Kirche, Gemeinde usw. 119.
Im allgemeinen stimme ich mit letzterem überein.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1526) 225
einzusehen, war er viel zu wenig Staatsmann; er konnte nur immer
wieder die Notwendigkeit der obligatorischen Gemeindefürsorge und
des gänzlichen Bettelverbots betonen und mußte es der Einsicht,
dem Geschick und der Autorität der einzelnen Städte überlassen,
diese Grundsätze in geeigneter Weise zu verwirklichen. Daß ein so
kleines, unselbständiges Städtchen wie Leisnig dazu nicht in der
Lage war, kann nicht überraschen; stand doch die Bürgerschaft
einerseits unter der Hoheit des Kurfürsten, anderseits unter dem
— wenn auch bestrittenen — Patronat des Klosters Buch. Dazu
kam, daß der Stadtrat mit den durch die Neuordnung geschaffenen
Kastenvorstehern der Gemeinde wegen des Kirchenvermögens un-
eins wurde.! Sehr bedenklich war es endlich, daß hier die Armenord-
nung lediglich einen Teil der allgemeinen Kirchenordnung ausmachte,
die das gesamte Kirchen- und Schulwesen auf lutherischer Grund-
lage reformieren sollte. Alle kirchlichen Einkünfte und freiwilligen
Spenden ohne Unterschied flossen demgemäß in einen „ Gemeinen
Kasten“, wodurch jede Hoffnung, für die Armenpflege hinreichende
Mittel zu erhalten, von vornherein abgeschnitten war; denn Kirchen-
dienst und Schule gingen natürlich vor und verbrauchten fast alles für
sich. Leisnig ist das erste von zahlreichen Beispielen solcher verhängnis-
vollen finanziellen Abhängigkeit der Armenpflege von Kirchen- und
Unterrichtsverwaltung.? Feuchtwanger hat vollkommen recht?, wenn
er die „Ungeschiedenheit des Kassenwesens“ als einen Grundfehler
der meisten evangelischen Kirchenordnungen jener Zeit bezeichnet.
Erst der kluge Bugenhagen hat seit 1528 in den von ihm verfaßten
oder angeregten norddeutschen Armenordnungen diesen Fehler ver-
mieden, indem er den Armenkassen bestimmte gesonderte Einkünfte
überwies“; dadurch ist es ihm in manchen Fällen wenigstens
vorübergehend gelungen, die Fürsorge leistungsfähig zu ge-
stalten.
Ungefähr gleichzeitig mit Leisnig hat die fränkische Mainstadt
Kitzingen ihr Armenwesen reformiert.“ Barge ist überzeugt, daß da-
1 Sehling a. a. O. 596. Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 176.
2 Der „Gemeine Kasten“ in Wittenberg war, wie schon oben betont wurde,
(S. 210), wenigstens während der ersten Zeit noch ausschließlich für Not-
leidende bestimmt. 3 A. a. O. 177.
4 Uhlhorn III, 76. Feuchtwanger a. a. O. 33 S. 200ff.
5 Die Armenordnung wurde in Kitzingen am 30. August 1523 von der Kan-
zel herab verkündigt und zu Martini (Nov. 11) in Kraft gesetzt. Der alte Druck
von 1523 ist selten geworden. Ein von mir besorgter Neudruck im Archiv f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 2 15
226 | Otto Winckelmann
für die, nach seiner Ansicht bekanntlich von Karlstadt herrührende,
Wittenberger Beutelordnung als Muster gedient habe. Indessen kann
dies nur für die nebensächliche Einrichtung des dreifach verschlos-
senen Almosenkastens allenfalls als richtig zugegeben werden; denn
im übrigen ergibt ein Vergleich mit der Nürnberger Ordnung aufs
schlagendste, daß diese das Vorbild für Kitzingen geliefert hat. Stim-
men doch ganze Abschnitte wörtlich überein, sogar in solchen Punk-
ten, wo Barge Anklänge an die Beutelordnung zu finden glaubt:
Der Umstand, daß das offenkundig evangelische Kitzingen sich der-
art an Nürnberg angelehnt hat, spricht jedenfalls nicht für Ehrles
und Feuchtwangers Behauptung, daß der Nürnberger Erlaß noch
wesentlich in katholischen Anschauungen wurzele. Für das Verhalten
gegen die Bettelei fußt Kitzingen noch auf den älteren Nürnberger
Fassungen, d.h. es verzichtet auf Strafbestimmungen gegen den
Bettel in der optimistischen Hoffnung, daß bei geordneter Armen-
pflege das Betteln der Einheimischen von selbst aufhören werde.
Die Fremden sollen, wie in Nürnberg, an den Toren abgewiesen wer-
den und nur ausnahmsweise einen Zehrpfennig erhalten. Eine be-
merkenswerte Abweichung von der Nürnberger Organisation besteht
darin, daß Kitzingen statt der Bettelknechte einen Bettelrichter auf-
stellt, der nicht wie jene die Almosen zu verteilen, sondern das sitt-
liche und ordentliche Verhalten der Armen zu überwachen und alle
Verstöße den Pflegern zur Bestrafung anzuzeigen hat Wie sich die
Kitzinger Ordnung bewährt hat, und ob sie später der Gefahr einer
Verschmelzung von Armen- und Kirchenvermögen entgangen ist,
vermag ich nicht anzugeben.
Uhlhorn meint’, auch die Stadt Breslau habe bereits 1523 ihre
Armenpflege reorganisiert. Das ist ein Irrtum: es geschah erst 1525,
und zwar im engen Zusammenhang mit der kirchlichen Reformation.*
Sehr beachtenswert ist dagegen noch die im Frühjahr 1523 be-
schlossene Neuordnung in Regensburg.“ Hier war ein großer Teil
Ref.-Gesch. XL1. Vgl. G. Buchwald, Gesch. d. evang. Gemeinde zu Kitzingen
(1898) 25—30, Barge, Karl:tadt I. 499. 1 Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. X 255.
2 Einen solchen Zensor bringt auch Vives in seinem später zu erörternden
Gutachten in Vorschlag.
3 A. a. O. III, 59. 1 Vgl. Ebers, Armenwesen von Breslau 8ff.
6 Uhlhorn III, 59 erwähnt sie nur flüchtig unter Berufung auf die ungenaue
Notiz in den Chroniken der deutschen Städte XV, 53, obwohl schon K. Th.
Gemeiner, Regensb. Chronik IV, 489 ff. (Regensb. 1824) ausführlich und akten-
mäßig darüber berichtet hat.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 227
der Bürgerschaft der neuen Lehre von Anfang an eifrig zugetan; an
ihrer Spitze der Reichshauptmann Thomas Fuchs und der Kämmerer
Hans Portner, die im Magistrat den Vorsitz führten und schon seit
1519 mit Luther in freundschaftlichem Briefwechsel standen.! Auch
der 1522 berufene Ratskonsulent Dr. Johann Hiltner war ein ent-
schiedener Anhänger der Reformation. Diesen Männern ist es unzwei-
felhaft zu danken, daß die Stadt 1523 die Armenpflege nach dem
Beispiele des benachbarten Nürnberg einrichtete. Von ihrer am 1. Mai
erlassenen Almosenordnung liegen zwei gleichzeitige Redaktionen
vor. Die eine enthält das vollständige Gesetz mit allen Einzelheiten
der neuen Organisation?, die andere, für die Öffentlichkeit bestimmte,
nur einen Auszug der wichtigsten, von den Einwohnern und Fremden
zu beachtenden Regeln.? Für diese kürzere Fassung hat der Magi-
strat die Einleitung und den Schluß wörtlich aus der vorletzten
Nürnberger Redaktion? übernommen, einschließlich der lutherischen
Äußerung, ‚daß alles christlich Wesen allein steht in einem rechten
wahrhaften Vertrauen und Glauben gegen Gott und brüderlicher
Lieb gegen den Nächsten“. Das Betteln wird für jedermann, Ein-
heimische wie Fremde, von Pfingsten 1523 ab streng untersagt,
noch strenger und entschiedener sogar als in Nürnberg.? Wer das
Verbot übertritt, dem soll zum mindesten die Stadt ‚ein Jahr lang
verboten sein“. Nur für die Tage Allerheiligen und Allerseelen ist,
wie in Nürnberg, das Betteln ausnahmsweise allgemein freigegeben.“
Von den Mendikanten, Stationierern und anderen geistlichen Bettlern
ist nicht ausdrücklich die Rede.
In der ausführlicheren Redaktion stimmt die lange Einleitung
genau mit der Nürnberger Fassung A”? überein, hat also ebenfalls
durchaus evangelisches Gepräge. Auch der eigentliche Inhalt deckt
sich fast durchweg mit dem Nürnberger Vorbilde. Nur über einige
Punkte, wie die Überweisung armer Kinder an Handwerker zur
1 K. Th. Gemeiner, Kirchenreform in Regensburg (1792) 8 ff.
2 Gedruckt im Archiv f. Ref.-Gesch. XI, 8.
Gedruckt bei Gemeiner, Regensb. Chronik IV, 490—492. Vgl. Archiv
f. Ref.-Gesch. X, 256.
Archiv f. Ref.-Gesch. X 245, 258, 279.
6 Die Regensburger Ordnung spricht sich schon in der Einleitung sehr deut-
lich in diesem Sinne aus.
Genau mit denselben Worten wie in der vorletzten Nürnberger
Fassung.
Archiv f. Ref.-Gesch. X 258 ff., Ehrle im Hist. Jahrbuch (1888) 459.
15*
228 Otto Winckelmann Über d.ältest. Armenordn.d. Reformationsz. (1522—25)
Lehre! und die Unterstützung armer Kleriker, enthält der Regens-
burger Erlaß gewisse Einzelheiten, die offenbar nicht von Nürnberg
stammen. Darunter möge hier nur folgende hervorgehoben wer-
den“: „Item der frommen armen Priester halben, so ihres Amts be-
raubt und nicht sich des Almosens des Altars teilhaftig mögen machen,
sofern die Bürgerskind dergleichen in Armut fielen, sollen nicht
destominder wie ander von solchem Almosen ziemlichermaßen
unterhalten werden.“ Das kann sich nur auf die Geistlichen beziehen,
die vom Bischof als lutherische Ketzer ihrer Ämter und Einkünfte
entsetzt worden waren.” Daß man sie aus dem Almosen unterstützen
wollte, zeigt deutlich genug, welchen Sinnes die Urheber der Ordnung
waren. Die Mittel für eine geordnete Armenpflege hoffte man in
Regensburg ebenso wie in Nürnberg zunächst ohne Eingriffe in kirch-
liche Einkünfte und Vermögensverhältnisse zu erlangen. Nur was
künftig „von Spenden geschafft und fürgenommen“, sollte statt
der Kirche dem neuen Almosen zufließen. Während aber in Nürnberg
mit dem Fortschreiten der Reformation die Bedenken gegen die Ein-
ziehung der Kirchengüter allmählich schwanden, blieben sie in
Regensburg, wo man auf die mächtigen katholischen Nachbarn,
Bayern und Österreich, Rücksicht nehmen mußte, notgedrungen be-
stehen; ja selbst der eben erwähnte Versuch, wenigstens die neu ge-
stifteten Spenden dem Stadtalmosen einzuverleiben, wurde von der
Geistlichkeit heftig bekämpft.“
1 Gemeiner a. a. O. 494 hat hier die Ordnung (vgl. den Wortlaut) falsch ver-
standen, wenn er behauptet, nur „geschickte und gelernige Knaben hätten
das Bettelzeichen erhalten; „die größere Anzahl mußte sich des Singens vor
den Häusern behelfen.“ In Wirklichkeit ist es so, daß nur die ersteren durch
das Bettelzeichen die Erlaubnis erhielten, sich durch Singen vor den Häu-
sern etwas zu erbetteln; den übrigen, unbegabten oder faulen, Schülern sollte
dagegen das Singen verboten sein. Auch sollte man sie womöglich ganz von der
Schule entfernen und ein Handwerk lernen lassen.
3 Archiv f. Ref.-Gesch. XI, 11 nr. 15.
8 Gemeiner, Reform. in Regensburg 17. Aus Akten im Regensb. Stadtarchiv
(Ia Nr. 12) ergibt sich, daß das Almosenamt in der Mitte des 16. Jahrhunderts
aus 7 Unterämtern bestand, denen 1556 noch ein achtes angefügt wurde,
und zwar zur Aussteuer armer Bürger bei der Heirat, zur Unterstützung Stu-
dierender und solcher, „die um des Evangeliums willen vertrieben
worden“, ferner zur Hilfe für Witwen von „Kirchendienern‘“. Die
Akten zeigen ferner, daß damals dem Rat eine ganze Reihe bürgerlicher Stif-
tungen für solche wohltätigen Zwecke zur Verfügung stand.
1 Gemeiner a. a. O.
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 229
Kleine Mitteilungen.
Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein.
Wenn auch Bismarcks ganze Laufbahn reich an überraschenden Wen-
dungen ist, so hat doch kaum eine seinerzeit so allgemeines Staunen hervor-
gerufen, wie die Übereinkunft von Gastein vom 14. August 1865, ratifiziert
von den beiden Monarchen am 20. zu Salzburg. Seit Monaten schien er’s
sich zur Aufgabe gesetzt zu haben, die schleswig-holsteinsche Frage zur Lö-
sung zu treiben, ja Österreich zu reizen, und kürzlich war es sogar zu einem
preußischen Ultimatum gekommen. Durch die Februarbedingungen hatte
Preußen ferner seine Ansprüche festgelegt dahin, daß ihm, als dem zu-
künftigen gegebenen Beschützer der Dänemark entrissenen Lande, die voll-
kommene Verfügung über deren militärische Kräfte zustehen, strategische
Punkte, wie Sonderburg, Friedrichsort und die Endpunkte des Nordostsee-
kanals, abgetreten werden müßten. Ja, es war kein Geheimnis, daß darüber
hinaus von ihm die Annexion angestrebt wurde. Jetzt schloß es einen Ver-
trag, der — abgesehen von Lauenburg, welches allerdings in den alleinigen
Besitz des Königs von Preußen überging — doch nur eine Teilung, und zwar
lediglich der Verwaltung brachte. Auch wenn man in Rechnung zog, daß
jene Februarbedingungen allgemein als überkühn beurteilt worden waren,
mußte das befremden.
Noch viel mehr hat man freilich über das Eingehen Österreichs auf den
Vertrag den Kopf geschüttelt und die Erklärung nur in der trostlosen inneren
Lage dieses Staates gefunden, in welche hinein das preußische Ultimatum
vom 21. Juli gefahren war, das unter Androhung gewaltsamer Selbsthilfe
die Unterdrückung der Augustenburgschen Agitation in den Herzogtümern
verlangt hatte. Der Vertrag schlug Österreichs noch soeben verfochtenen
Grundsätzen: Zuständigkeit des Deutschen Bundes in der schleswig-holstein-
schen Frage, und Erbrecht des Herzogs von Augustenburg, geradezu ins Ge-
sicht. Friedrich VIII. war beiseite geschoben, und seinen Anhängern mußte
das unaufhaltsame Herannahen der Annexion sich aufdrängen. Schlimmer
noch war es, daß Österreich seine guten Freunde, die deutschen Mittel-
staaten, schnöde im Stich ließ. Von Dresden war Beust nach Wien geeilt,
voll froher Hoffnung, an der Spitze der kleinen Staaten (des „dritten Deutsch-
landa ei eine führende Rollet bei der Entscheidung zu spielen. Nun erfuhr
1 Beust eine mit dem Krieg und natürlich mit dem Siege Österreichs,
das ihm nie schneidig genug war. Nach einem amüsanten Bericht des fran-
230 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
er noch nicht einmal einen Augenblick früher als jeder andere, wie die Würfel
gefallen waren. Und das zum Lohn dafür, daß er und die anderen Österreich
bereitwilligst in die Hände gearbeitet hatten; mit Verfechtung des Satzes
namentlich, daß es gegen das Bundesrecht verstoßen würde, einem Herzog
von Holstein (Schleswig gehörte nicht zum Deutschen Bunde) die Februar-
bedingungen aufzuerlegen. Österreich war eben einfach auf den preußischen
Standpunkt übergetreten, daß die Regelung der schleswig-holsteinschen Frage
den beiden Großmächten als Besitznachfolgern Dänemarks allein zustehe.
Beide Teile hatten etwas nachgegeben, und beide rechtfertigten das Über-
einkommen nur als letztes Mittel, den Frieden zu erhalten. Das jedoch war
sofort jedem klar, daß auf Preußens Seite der Vorteil war, den Gegner kom-
promittiert und auf ein Gebiet gelockt zu haben, wo ihm weitere Nieder-
lagen drohten. Für unsere Beurteilung kommt hinzu der Gesichtspunkt,
den Bismarck in den Gedanken und Erinnerungen hervorhebt, daß der
König durch die Genugtuung über das Errungene fester an die Bismarcksche
Politik gefesselt wurde, und noch ein anderer, den er nicht berührt hat. Der
Vertrag ist für Frankreichs Kaiser, der den Bruch zwischen den deutscheu
Großmächten wünschte, sowie für Italien eine Lektion gewesen, daß sie
nicht genug Entgegenkommen in den Verhandlungen mit Preußen geübt
hatten. Sie sollten fühlen, daß Bismarck ihrer auch entraten könnte,
Wenn man also auch nicht alle die vernichtenden Urteile über Österreichs
Ungeschick unterschreiben wird, welche in den Kleinstaaten und in Paris
gefällt wurden — die „betrübten Lohgerber, denen die Felle weggeschwon-
men waren“, urteilten übertrieben bitter — einen großen Schritt vorwärts,
seinem Ziele zu, hatte der preußische Staatsmann gemacht. Und in dem
Raffinement, mit welchem bei scheinbarer Parität dennoch Österreich tat-
sächlich verkürzt war und weiter in die Enge getrieben wurde, möchte man ei-
nen charakteristischen Zug seiner Staatskunst erkennen.
Nach der Darstellung aber in Sybels „Gründung des Deutschen Reiches“
wäre die ganze Idee der Abmachung von einem sonst kaum hervorgetretenen
österreichischen Diplomaten ausgegangen und sozusagen fast zufällig zur Gel-
tung gekommen. Der kluge und einflußreiche Minister ohne Portefeuille
Esterhazy habe auf ein Mittel zur Verständigung gesonnen und habe sich ge-
freut, als ihm Graf Blome, österreichischer Gesandter in München, ein sol-
ches entgegenbrachte. Als geborener Holsteiner und in der Überzeugung,
daß Österreich den Krieg nicht führen könne, sei dieser auf den Einfall
gekommen, daß einfach Preußen Schleswig, Österreich Holstein annektieren
möge (B). Die Teilung, allerdings nur als Provisorium (A), bis ein Äquivalent
an Holsteins Stelle für Österreich gefunden werde, habe Esterhazys Beifall
zösischen Gesandten in Dresden bewunderte man ihn in Wien, doch sei es in
Sachsen manchem unheimlich, auf einem so kleinen Wagen zu sitzen mit eine m
so großen Pferde davor.
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 231
gefunden und auch die vorläufige Billigung des Kaisers. Blome sei also mit
der Ermächtigung, über diese Möglichkeit (A) die Stimmung des preußischen
Kabinetts zu sondieren, wenn sonst keine Einigung zu erzielen sei, am 26. Juli
von Wien zu den Verhandlungen abgereist (im übrigen lief der diplomatische
Verkehr in Wien zwischen dem Ministerpräsidenten Grafen Mensdorf und
dem preußischen Gesandten v. Werther weiter). In Gastein habe Blome vom
27. ab, und selbst noch in seiner Audienz bei König Wilhelm am 30., nur im
Sinne der Anerkennung des Herzogs von Augustenburg, freilich vergeblich,
verhandelt. Erst nach diesen, in einigen Einzelheiten von Sybel wieder-
gegebenen, Verhandlungen sei Blome auf die Teilung „wenn nicht
der Souveränität (B), so doch der Verwaltung“ (A) gekommen,
wofür. er die Geneigtheit seiner Regierung in Aussicht gestellt habe. Auch
Bismarck habe sogleich seine Geneigtheit zu erkennen gegeben; mit ge-
wissen Vorbehalten freilich wegen Holsteins. Mit Verschiebung des Wei-
teren auf die bevorstehende Monarchenzusammenkunft ist er einverstan-
den; strengste Verschwiegenheit indessen macht er sich für die Zwischen-
zeit aus.
° Blome reist am 31. Juli zurück, und am 5. August sprechen in einem Mi-
nisterrat, zu dem der Kaiser nach Wien kommt, andere gegen, er aber
und Esterhazy eifrig für den Ausweg (A), zu welchem sich dann auch Franz
Josef in einem Schreiben vom 7. an König Wilhelm bekennt. Am 8. eilt
Blome mit dem Schreiben nach Gastein, wo am 10. die Verhandlungen wieder
beginnen.
Bismarck hat inzwischen einen Entwurf! „ im ursprünglichen Blomeschen
Sinne‘ ausgearbeitet (also einen Entwurf zu B): Teilung der Souveränität,
Preußen annektiert Schleswig und Lauenburg, Österreich erhält Holstein mit
den und den Einschränkungen und darf es nur unter denselben Bedingungen
weitergeben. (Die Voraussetzung ist offenbar, wovon jedoch in dem „ur-
sprünglichen Blomeschen Vorschlag“ nicht im geringsten die Rede gewesen ist,
daß Österreich baldigst dort den Augustenburger einsetzen würde.) Bismarck
muß aber seinen Entwurf alsbald fallen lassen, weil die Vollmacht des Unter-
händlers nur auf Teilung der Verwaltung (A) lautet, und sich begnügen,
dabei noch möglichst viel von jenen Punkten in bezug auf Holstein durch-
zusetzen. So Sybel.
1 Sybel hat offenbar ebendenselben Text vor Augen gehabt, der von Horst
Kohl, Bismarck Jahrbuch IV, S. 196 als „Erster eigenhändiger Entwurf der
Konvention von Gastein“ gedruckt ist. Nichts hat aber mit diesem Entwurf
zu tun; der „Geheime Artikel“ am Schluß: „In Anbetracht, daß bei der gegen-
wärtigen Realteilung beider Herzogtümer .. Eine bloße Realteilung ist viel-
mehr die nachherige Konvention selbst, und zu ihr ist der geheime Artikel ge-
dacht gewesen; darüber s. unten.
939 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
Bekanntlich ist Sybel für uns sowohl Darstellung als Quelle, und zwar eine
vorläufig unersetzbare Quelle; denn hinter ihm haben sich die Pforten des
Auswärtigen Amtes und seines Archivs für Forschungen geschlossen. Der Jubel,
mit dem sein Werk begrüßt worden ist, setzte sich aus Bewunderung der
lebendigen Darstellung und aus Respekt vor dem kostbaren darin enthaltenen
Material zusammen. Kein Wunder, daß gegen Sybel sich so leicht keine ab-
weichende Meinung hervorwagte. Lenz z. B. in seiner Geschichte Bismarcks
kürzt das Kapitel über Schleswig-Holstein in diesem Teile sehr, weil Sybel
„gerade das diplomatische Spiel, das zwischen Berlin und Wien geführt wurde,
mit Meisterschaft geschildert habe“. Leider kann das Lob Sybels heute nicht
in vollem Umfange aufrecht erhalten werden. Zuweilen ist doch seine beste-
chende Sicherheit nicht ganz stichhaltig. So hat er von der spanischen
Thronkandidatur Leopolds 1870 eine Schilderung gegeben, welche sich durch-
aus nicht bewährt hat, und zwar weil er einem zweifachen Fehler! verfallen
ist: er hat dort auf ungenügendem Material aufgebaut, ohne den Mangel auch
nur durch einen Vorbehalt anzudeuten, und hat der offiziellen Darstellung,
welche Bismarck im Beginn des Krieges von dem Streitfall gab, ein viel zu
großes Vertrauen entgegengebracht. Auch in unserem Falle wird sich etwas“
Ahnliches herausstellen.
Bedenken gegen die Sybelsche Darstellung ergeben sich teils aus anderen
bekannten Tatsachen, teils sogar aus ihr selbst. Es muß so scheinen, als ob
Blome eigens wegen seiner Idee mit der Verhandlung betraut wird. Er ist
jedoch einfach als nächster Diplomat von Rang in Vertretung des beurlaubten
Karolyi zum Dienst bei König Wilhelm kommandiert gewesen. Es würde
also ein zufälliges Zusammentreffen von Umständen vorliegen. Er hütte,
in Wien angekommen, seine Idee B geäußert und es wäre dann in Eile und ohne
viel Umstände durch Esterhazy die vorläufige Zustimmung des Kaisers,
aber nur zu A, erwirkt. Merkwürdiger noch ist, daß er in Gastein erst im
allerletzten Augenblick auf diesen Vorschlag A kommt, dann aber auch
seine ursprüngliche, doch abgelehnte Idee B anbringt. Daß Bismarck neben
dem Hauptakteur Blome in einer uns etwas ungewohnten Nebenrolle er-
scheint, nur nebenher. Aber daß er auf Blomes bloße Erwähnung seiner
„ursprünglichen Idee“ hin ein ausgeführtes Programm, tatsächlich für den
Papierkorb, entwirft, ist befremdlich.
Die Hauptsache aber ist, daß seit Sybel durch die Gedanken und Er-
innerungen der schöne Brief Bismareks an den König vom 1. August nebst
Randbescheid desselben bekannt geworden ist, und daß dieser ein ganz ab-
weichendes Bild ergibt. Danach hatte der König soeben die Unvorsichtig-
keit begangen, seiner Gemahlin brieflich Mitteilungen aus den Verhandlungen
zu machen, und Bismarck will ihn bewegen, durch Telegramm an den Feld-
1 Das Nähere: Hesselbarth, Drei psychologische Fragen zur spanischen
Thronkandidatur Leopolds v. Hohenzollern, Leipzig 1913, S. 51 Anm.
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 233
jäger den Brief zurückzuziehen. Wie wunderbar er den Ton getroffen hat, der
zum Herzen seines Herrn dringt, das muß man selbst lesen. Er führt nicht
die üble Wirkung an, welche eine Indiskretion der Königin in Deutschland
oder Paris auslösen könnte. Dergleichen Schädigungen verschwinden gegen-
über der einen großen Frage, welche den Monarchen jetzt bewegt. Dieser
ist nämlich zum Bruch mit Österreich entschlossen, wenn die jetzige Ver-
handlung nicht gelingt, trägt aber schwer an der Verantwortung. Bismarck
malt deshalb nur dies aus, wie Franz Josefs Mißtrauen durch den Bruch des
Geheimnisses erregt werden könnte, welches er Blome „auf dessen Verlangen“
zugesagt habe, und wie darüber die Verhandlung scheitern könnte. Genug, Wil-
helm willigt ein, rechtfertigt aber dabei seine Handlungsweise nach Möglichkeit:
„Einverstanden. Ich tat der Sache (administrative Teilung, also A) des-
halb Erwähnung, weil in den letzten 24 Stunden ihrer nicht mehr Erwähnung
geschah, und ich sie als ganz aus der Combination fallen gelassen ansah, nach-
dem die wirkliche Trennung und Besitzergreifung (B) an die Stelle getreten
war. Durch meine Mitteilung an die Königin wollte ich den Übergang dereinst
anbahnen zur Besitzergreifung (d. h. Augusta darauf vorbereiten), die sich
nach und nach aus der Administrationsteilung entwickelt hätte (so will er
ihr die überraschende Tatsache erklären). Indessen kann ich dies auch später
so darstellen, wenn die Eigentumsteilung wirklich erfolgt, an die ich noch
immer nicht glaube, da Österreich zu stark zurückstecken muß, nachdem
es sich für Augustenburg und gegen Besitznahme, wenn freilich die ein-
seitige (d. h. durch Preußen allein), zu sehr avancierte.‘
Diese Urkunde, nach Vergleichung mit dem Original von Horst Kohl in
seinem „Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen“ Bd. I oder „Kaiser
Wilhelm und Bismarck“ nochmals abgedruckt, wirft die Darstellung Sybels
einfach um. Es kann festgestellt werden:
1. A ist nicht erst in letzter Stunde (vielmehr da gerade nicht mehr
sondern nur B noch) verhandelt worden. Tagelang muß es besprochen sein,
allerdings nur in zweiter Linie, unter der Hand, und es wurde deshalb — was
sicherlich auch sonst Bismarck willkommen war — des Gegenstandes in der
Audienz beim Könige nach Sybel nicht gedacht.
2. Kurz vor Blomes Abreise ist allerdings ein Novum vorgebracht worden;
das war aber eben B.
3. Mindestens dieser Vorschlag (der als ein großer Gewinn erscheint, den
der König kaum erhofft, wohl aber sein Minister) rührt sicher von diesem
selbst her. Seine Präexistenz im Kopfe Blomes können wir ruhig strei-
chen, wenn auch Bismarck ihn seinem Partner unterzuschieben, zu sugge-
rieren versucht haben mag. Vielleicht hat er ihn auch dem König als von
Blome ausgegangen hingestellt; wenigstens behauptet er, diesem „auf sein
Verlangen“ die Geheimhaltung zugesagt zu haben, während bei Sybel viel
wahrscheinlicher Bismarck sie zur Hauptbedingung macht.
934 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
4. Daß Bismarck in der nun folgenden Pause der Verhandlung ein aus-
führliches Programm ausarbeitet „im ursprünglich Blomeschen Sinn“ (B),
klingt zwar jetzt etwas weniger unwahrscheinlich, wo er selbst der Vater des
Gedankens ist. Immerhin muß auch dieses B nach dem Ausdruck des
Königs „an die Stelle getreten war“ schon vor Blomes Abreise eine greifbare
Gestalt angenommen haben. Die voraussichtliche Abtretung Holsteins an
Augustenburg muß ein wichtiger Punkt dabei gewesen und dem Kaiser als
vorteilhaft für Österreich hingestellt worden sein, während von erschweren-
den Bedingungen noch nicht allzuviel die Rede gewesen sein dürfte; die
arbeitet ja Bismarck in der Pause der Verhandlungen aus.
Glücklicherweise setzen uns nun die von der französischen Regierung
herausgegebenen Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870/71 in die Lage,
die ziemlich kurze, aber interessante Lebensgeschichte sozusagen von B ge-
nauer zu verfolgen. In 1496 teilt der französische Minister des Äußeren,
Drouyn de Lhuys, unterm 16. August den Vertretern in Wien und Berlin
mit, daß in den letzten Tagen Fürst Metternich, Österreichs Gesandter in Paris,
ihm davon gesprochen habe, als von seinem eigenen Einfall (natürlich!), ob
nicht etwa die Herzogtümer geteilt werden könnten, so daß Preußen Schles-
wig annektiere, Österreich aber Holstein erhielte und dem Herzog gäbe.
Zur Empfehlung habe er hinzugefügt, daß Österreich dann in Deutschland
als das uneigennützige dastehen würde. Natürlich hat Drouyn vermutet,
daß dies nicht bloße Meinung Metternichs, sondern (hierin geht er zu weit)
die Instruktion Blomes sei; er hat die Gefahren ausgemalt, welche von seiten
Preußens deın neuen Herzog und damit auch Österreich selbst drohen
würden, das ihn nicht würde im Stich lassen können, und hat den Gegenvor-
schlag gemacht, dieses möge das dänischredende Nordschleswig wählen und
es an Dänemark zurückgeben, was ein Hauptwunsch Napoleons war. Es geht
aus diesem interessanten Zwischenfall hervor, daß der Vorschlag B in Wien
durchaus nicht aussichtslos gewesen ist, daß man sich aber vergewissern
wollte, wie die Sache in Paris aufgenommen werden würde.
Auch Sybel weiß ein wenig davon, daß „Blomes Vorschläge“ von Mens-
dorf an Metternich, von diesem an Drouyn mitgeteilt worden sind; Bismarck
hat sich darüber bei Mensdorf nachher beschwert. Es ist uns erwünscht,
daß Sybel dabei das Datum der Mitteilung an Metternich nennt. „Schon
am 10. August“, sagt er, weil er es für ein bloßes Ausplaudern hält. Wir wer-
den uns gerade umgekehrt wundern, daß, wenn man einmal in Paris sondierte,
es nicht eher geschah als am 10,, also an dem Tage, wo schon die neue Ver-
handlung in Gastein begann!
Wieder bieten uns die Origines Diplomatiques Aufklärung. Abgesehen
von dem Schritt in Paris hat nämlich Mensdorf auch wirklich einfach ausge-
plaudert, z. T. sogar noch mehr; und zwar — ganz vertraulich selbstver-
ständlich — an den badischen Gesandten v. Edelsheim, von dem die Kunde
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 235
alsbald an den badischen Minister v. Roggenbach und weiter an den französi-
schen Gesandten in Karlsruhe flog. S. dessen Bericht an Drouyn 1497 vom 16.
Es wird also am 13., 14. oder 15. gewesen sein, als Mensdorf sich so ausließ:
„Die Idee der Übereinkunft sei von Bismarck ausgegangen, der sie in einem
Gespräch mit Blome bei dessen im übrigen gescheiterter Sendung angeregt
habe. Blome habe aber keinen Wert darauf gelegt und ihm gar nichts davon
gesagt. Daher habe Bismarck selbst nachher durch Werther ihm, und er dem
Kaiser die Sache unterbreitet, der nach Anhörung einiger Ratgeber sie ge-
nehmigt habe.“ Festzuhalten ist dabei, daß Mensdorf jetzt naturgemäß
nur von einem Modus spricht, denn B ist inzwischen ja erledigt.
Mensdorf will offenbar zeigen, daß er an der Übereinkunft ziemlich un-
schuldig sei, und schweigt schon deshalb davon, daß ganz kürzlich ein noch
viel weitergehender Vorschlag B Gegenstand der Verhandlung und sogar
einer Anfrage in Paris gewesen war. Dabei ist ihm jedoch die Entstehungs-
geschichte von B willkommen gewesen, weil man den großen Ministerrat vom 5.
natürlich den Wißbegierigen anderweitig erklärt hatte; so brauchte er nicht
zu widerrufen. Mensdorf hat also die Entstehung von B auf A oder die Über-
einkunft überhaupt übertragen. Es bestätigt sich somit abermals, daß B von
Bismarck herrührt. Wichtiger aber noch ist, daß sich uns nun enthüllt, warum
erst am 10. Metternich mit der Anfrage in Paris beauftragt worden ist. Dem
Ministerrat vom 5. hatte B gar nicht vorgelegen, weil Blome „keinen Wert
darauf gelegt“ hatte; und Bismarck hatte erst Werther vorschicken müssen,
als er in Gastein das erfuhr oder aus irgendeinem Umstand ersah. Das
mag nicht lange vor dem 10,, immerhin doch wohl vor Blomes Wiedereintreffen
am 8., gewesen sein.
Die Entstehungsgeschichte von A beleuchtet uns zwar keine Urkunde;
sie dürfte sich aber einfach genug gestalten. Mit der Präexistenz von B in
Blomes Kopf fällt wohl auch die von A und die durch Esterhazy erwirkte
Billigung des Kaisers weg. Blome hatte bei der ersten Unterbandlung nur
Vollmacht in bezug auf Augustenburg und wird eben von Bismarck erst nach
und nach mit Idee A vertraut gemacht sein, und die hat er ja auch dann
in Wien verfochten, während er den weitergehenden Plan Bismarcks B fallen
ließ. Sybels ganze Darstellung halte ich für eine offizielle Lesart, die hinter-
her von beiden Teilen verbreitet wurde, übrigens gewiß auch von Bismarck
herrührt. Als nämlich die Lüftung des im allgemeinen gutgewahrten Geheim-
nisses mit der Veröffentlichung des Vertrages bevorstand, war es notwendig,
sich zu verständigen!, was man dem Publikum von der Vorgeschichte des-
selben zu wissen geben wollte. Wie schon Mensdorf sich bemüht hatte, in
seinem Gespräche mit Edelsheim der Sache einen möglichst zufälligen Ur-
1 Auch hierzu bietet die spanische Thronkandidatur eine Parallele; der sog.
Instruktionsbrief Bismarcks verfolgt denselben Zweck; a. a. O. S. 35.
936 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
sprung beizulegen, so spielte auch in dieser offiziellen Darstellung das Un-
wahrscheinliche eine ziemlich große, daneben Bismarck eine ziemlich naive
Rolle.
Noch eine Nachlese, zu welcher die Origines Diplomatiques Stoff geben.
Nach Ollivier Empire Liberal VII S. 451 hielt Bismarck später für nötig,
in Paris darzulegen, warum Preußen nicht Holstein, sondern Schleswig er-
halten habe! Erst durch Drouyns Gegenvorschlag, über den also die Öster-
reicher wieder geplaudert hatten, wird dies verständlich. Auch ein anderer
wenig klarer Vorgang könnte mit ihm zusanımenhängen. Der Stellvertreter
des auf Urlaub gegangenen Gramont in Wien war Graf Mosbourg. In seinen
Berichten nach Paris übermittelt er natürlich offizielle Auslassungen (so
am 17. die Mensdorfs, wo dieser die Übereinkunft als günstig für Österreich
hinstellte und „alles Verdienst dem Grafen Blome zuschrieb‘‘) und außerdem
war er, wie alle seinesgleichen, auf der Jagd nach Neuigkeiten, die aber ber
ihm etwas dürftig ausfallen. Erst 1503, unterm 20., notiert er von den um-
laufenden Gerüchten als beständigstes, daß in Gastein eine endgültige
Teilung vereinbart worden sei, wobei Österreich Schleswig, Preußen Holstein
erhalten werde; was er später (recht post festum) berichtigen muß. Man
könnte, wie gesagt, auch hierbei an Drouyns Vorschlag denken, doch ist wohl
nur etwas von B durchgesickert und liegt im übrigen eine Verwechselung der
beiden Ländernamen durch Mosbourg vor.
Nun aber noch ein sehr merkwürdiges Stück der diplomatischen Korre-
spondenz dieser Tage. Verblüffend geradezu ist 1516, wo der französische
Gesandte beim Bunde, Reculot, am 23., also nur einen Tag bevor der öster-
reichische und der preußische Gesandte den Text des Übereinkommens in
Frankfurt überreichen, einen gänzlich abweichenden Text nach Paris meldet,
den er zweimal ausdrücklich bezeichnet als einem „heute früh“ an seinen
preußischen Kollegen eingegangenen Einlauf (dépêche) entstammend! Also
eine Falschmeldung, aber vom preußischen Ge:andten selbst herrührend.
Es sind erstens, gegenüber den 11 Paragraphen des echten Textes, nur drei
„öffentliche“, wozu jedoch Reculot selbst bemerkt, daß außerdem Preußen
verschiedenes andere, ihm nicht gemeldete durchgesetzt haben dürfte. Dann
kommen aber noch fünf „geheimen Paragraphen“. Schließlich versichert
Reculot bestimmt zu wissen, daß über Abtretung aller Rechte an Preußen oder
den von diesem begünstigten Oldenburger für 12 Millionen Taler und über
einen gemeinsamen Antrag beider Großmächte beim Bunde auf Garantierung
von Venetien noch verhandelt werde. A
Wenn wir auch von den letzten törichten Meldungen, für welche Reculot
nicht denselben authentischen Ursprung in Anspruch nimmt, absehen, so
bleibt das Übrige sonderbar genug. Ich meine nicht, daß Savigny Dienst-
geheimnisse an Reculot preisgibt; er hat z. B. eine noch viel größere Pflicht-
widrigkeit begangen 1407. Aber ist es wohl denkbar, daß dergleichen Falsch-
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 237
meldungen so unmittelbar vor dem echten Text dem preußischen Gesandten
amtlich von Gastein oder Salzburg zugegangen sein sollten ? Nein. Absicht-
liche Irreführung Savignys oder Lanzierung durch ihn sind ebenfalls aus-
geschlossen. Also was sonst? Sieht man sich nun zuerst die fünf „geheimen
Paragraphen“ an, so erweisen sie sich als lauter einseitig preußische, noch un-
abgeschwächte Wünsche, die überdies nur leicht hingeworfen sind. 8 1 besagt,
daß Kiel nur durch die preußische Marine besetzt werden soll jusqu’& nouvel
ordre (soll heißen: bis zur Neuordnung, also bis es durch den Bund als Kriegs-
hafen eingerichtet wird); $ 2, daß Rendsburg nur durch preußische Truppen
besetzt werden soll (hier fehlt ein entsprechender Zusatz). $ 5, betreffend
das Verfahren mit dem Augustenburger, ist nach Sybel mündlich in Salzburg
abgemacht worden, und der fast selbstverständliche $ 3, wonach die Stände,
von denen ja doch nur Widerspruch zu erwarten wäre, nun vorläufig nicht
einzuberufen sind, sicher ebenso. $ 5 endlich, Anwendung der strengeren
dänischen Preß- und Vereinsgesetze, ist wohl fallen gelassen. Kurz, das
könnte alles ganz wohl von Bismarck als preußischer Standpunkt im Laufe
der Verhandlung zum Handgebrauch skizziert worden sein.
Davon unterscheiden sich die drei „öffentlichen“ Paragraphen auf den
ersten Blick dadurch, daß sie schon in diplomatische Form gegossen sind:
„Die beiden Regierungen, sich stützend auf..... haben bestimint.“ Aber
die Formeln sind nachher in dem Vertragstext freilich ganz abweichend
gewählt: „Ihre Majestäten .. haben sich überzeugt.. . Dieselben sind über
folgende Artikel übereingekommen.“ Also, daß es eine unvollständige und
flüchtige Abschrift der Ubereinkunft wäre, erklärt allein das Rätsel nicht.
Auch hier haben wir nur einen Entwurf, aber von Vorschlägen, die dem anderen
Teile wirklich vorgelegt werden und ihm die Sache mundgerecht machen
sollen. Und — fügen wir es gleich hinzu — sie gehören offenbar an den ersten
Anfang der Verhandlung über A. $ 1 umfaßt gleich den ganzen Kern des
Vorschlags A (und damit der nachherigen Übereinkunft selbst): provisorische
Teilung von Schleswig- Holstein, Abtretung von Lauenburg, über dessen
Größe, Bevölkerung und Einkünfte Angaben zur Erläuterung gemacht werden.
Dieser Paragraph ist eben etwas verhältnismäßig Neues, während für die
folgenden schon eine gewisse Bereitwilligkeit vorausgesetzt werden konnte.
$ 2 bringt die Erklärung Kiels und Rendsburgs zum Bundeskriegshafen
bzw. Bundesfestung, aber ohne Vorzugsrechte Preußens zu erwähnen. § 3
verlangt zweierlei für Preußen, die Erbauung einer Eisenbahn Lübeck-
Kiel und die Posten und Telegraphen. Ich halte diesen Drei-Paragrapben-
Text, so wie er ist, für den Blome mitgegebenen und von ihm in Wien
vertretenen Vorschlag A selbst. Eine Stelle spricht m. E. sehr deutlich für
diese Vermutung. Nach 8 1 teilen sich die beiden Vertragschließenden
„du moins provisoirement“. Man erkennt schon den dahinter steckenden
Plan B.
938 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
Doch wie man auch über die beiden Bestandteile des merkwürdigen
Schriftstückes denken mag, sie sind aus verschiedenen Zeitpunkten der
Verhandlungen herausgerissene Augenblicksbilder, die nicht mit rechten
Dingen nach Frankfurt gewandert sind. Savigny hat mittels Hintertreppe
sich Abschriften oder Konzepte aus Bismarcks Umgebung verschafft, die ihm,
oder von ihm, nun irrtümlich als öffentliche und geheime Paragraphen der
Übereinkunft bezeichnet wurden. So, gingen sie eiligst, ungeprüft, nach
Paris, wo sie natürlich nicht geringes Staunen hervorriefen und Nachfragen
veranlaßten. Man gönnt den beiden Frankfurter Freunden den Reinfall von
Herzen, obwohl man als Historiker Grund hätte, ihnen für ihre Indiskretion
dankbar zu sein.
Damit ist die Sichtung des Materials beendigt. Unser Bild von der Ent-
stehung der Gasteiner Übereinkunft ist einigermaßen anders geworden, als
es bei Sybel aussieht. Bis einmal unsere Archive sich erschließen und größere
Gewißheit schaffen, möchte ich den Hergang so auffassen. P.
Bismarcks Streben in der schleswig-holsteinschen Sache, den König scharf
zu machen, Österreich auf Schritt und Tritt zu bekämpfen und ihm seinen
Mitbesitz gründlich zu verleiden, wie es Sybel so schön geschildert hat, fand
seinen Höhepunkt in dem Regensburger Ultimatum, welches unter Androhung
der Selbsthilfe die Unterdrückung der Agitation für den Augustenburger
verlangte. Den Zwecken Bismarcks war es aufs beste angepaßt. König Wil-
helms Rechtsbewußtsein entsprach es so sehr, daß er im Falle der Verweige-
rung zum Äußersten entschlossen war; und doch hätte es nach allem Vorher-
gegangenen etwas Demütigendes für Franz Josef gehabt, das Verlangte zu
gewähren. Es stand also auf des Messers Schneide.
Aber in diesem Zeitpunkt faßte Bismarck eine Möglichkeit der Verständi-
gung ins Auge, und zwar gleich die endgültige Teilung B; eine goldene Brücke
für den Gegner, golden namentlich aber für Preußen, welches im Fall des vollen
Gelingens dem Endziel seiner Wünsche ohne Krieg außerordentlich nahe ge-
kommen wäre. Alles kam darauf an, den Kaiser, der damals noch sehr selb-
ständig sich zu entschließen pflegte, dem Plane willig zu machen. Es durfte
bei ihm kein Mißtrauen aufkommen und mußten also alle Einflüsse, die
störend dazwischentreten konnten, ferngehalten werden. Daher war strengstes
Geheimnis im Kreis der nächsten Ratgeber beider Monarchen erste Bedin-
gung. Sodann mußte das Auskunftsmittel den Österreiehern vorerst in harm-
losem Gewande erscheinen, zunächst also als ein bloßer Modus vivendi A.
Diesen Gesichtspunkten entsprechend wurde Graf Blome in Gastein trotz
seinen ganz ungenügenden Aufträgen, die noch auf die Einsetzung des Her-
zogs abzielten, von Bismarck keineswegs kurz abgefertigt. Nur wurden
ihnen in tagelanger geduldiger Arbeit soviel Schwierigkeiten aus dem reichen
Arsenal der Februarforderungen entgegengetürmt (wobei sich Bismarck natür-
lich hinter seinen „eigenwilligen Herrn“ verschanzte), daß Blome an dem
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 239
Gelingen in der Richtung seines Auftrages zu verzweifeln begann. Was an
diesem Eindruck etwa noch fehlte, fügte die Audienz bei Wilhelm, am 30.,
hinzu, wo er auf die ganze Zähigkeit und Entschlossenheit stieß, deren dieser
fähig war, wenn seine Überzeugung für eine Sache feststand. F
Inzwischen jedoch hatte Bismarck seinem Partner eben den Gedanken
einer vorläufigen Teilung A nahe gebracht. Im Besitz von Lauenburg und
mit der alleinigen Verwaltung Schleswigs in Händen, könne Preußen auf
die militärische Unterordnung Holsteins im übrigen verzichten; nur müsse
man Rendsburg und Kiel in Form von Bundesfestung und Kriegshafen
zur Verfügung haben und daneben Post und Telegraphen des Landes be-
halten. Namentlich aber hatte er Blome überzeugt, daß „er mit voller Auf-
richtigkeit eine Verständigung mit Österreich jeder anderen Kombination
und Eventualität vorziehen werde“. Diese Worte hat nachher Blome im
Ministerrat zu Wien von Bismarck gebraucht. (Sybel.)
Bevor aber der Unterhändler den Rückweg dahin antrat, hatte Bismarck den
Hauptpfeil seines Köchers abgeschnellt, indem er hinwarf, als eine für Öster-
reich noch annehmbarere Idee: Endgültige Annexion Schleswigs durch
Preußen und ebenso endgültige Überlassung Holsteins an Österreich, das
dadurch freie Hand erhielte, statt in Maßregeln gegen den Augustenburger
zu willigen, diesen dort glatt einzusetzen. Eingehend müssen in den „letzten
34 Stunden“ die Vorteile für Österreich erörtert worden sein: die Befriedi-
gung der über ganz Deutschland verbreiteten augustenburgischen Partei, vor
allem aber der auf das Bundesrecht pochenden deutschen Fürsten. Auch
die Perspektive auf Bundeskriegshafen und -flotte machte sich ja immer vor
dem Publikum ganz gut. Vielleicht wurde irgendeine frühere Äußerung
Blomes benutzt, um ihm selbst die Ehre der ersten Erfindung zuzuschreiben,
oder er wurde bewogen, zugunsten der Sache diese Rolle in Wien zu über-
nehmen. Die spätere offizielle Bemäntelung der Tatsache, daß die ganze
Übereinkunft Bismarcks Werk war, hat sich dann daran kristallisieren können.
Genug, Blome kehrte am 31. zurück, gewonnen für A, das er in Gestalt
des Drei-Paragraphen-Textes mit sich nahm, und einigermaßen auch für B,
das er außerdem, mündlich, als seine Idee vorzubringen bereit war. Ob nun
Blome unterwegs die letztere Lösung doch unzuträglich fand, oder ob er erst
zuletzt damit hervorzukommen beabsichtigt hatte, und wegen der Gegner-
schaft, welche schon A fand, darauf ganz verzichtete, jedenfalls wurde Bismarck
erst mehrere Tage später inne, daß in Wien B leider gar nicht zur Sprache
gekommen war. Obgleich das übel genug war, und nun eine Aufmachung
des Projektes als „made in Austria“ ausgeschlossen war, ließ er doch nicht
locker und regte dasselbe nachträglich durch Werther drüben an. Wie sehr
es dort Anklang gefunden, läßt die Anfrage Metternichs bei Drouyn de Lhuys
erkennen. Franz Josef, der schon auf A ohne Ministerrat hatte eingehen
wollen, war wahrscheinlich jetzt auch für B. Es entfiel damit für ihn das
940 Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein
drückende Gefühl der Wortbrüchigkeit an seinen fürstlichen Anhängern. Beide
aber, ihn sowohl wie die wenigen Räte, die er befragte, lockte mehr noch, als
die erhoffte Popularität, die Aussicht, endgültig aus der leidigen Frage auf
eine gute Manier herauszukommen. Aber gerade diese Hoffnung sollte schwer
erschüttert werden, als man sicherheitshalber jene Anfrage in Paris stellte
und von dort her eine scharfe Warnung kam. Das Mißtrauen Franz Josefs
ward wieder rege, und es blieb bei der Vollmacht Blomes über A.
Bismarck mußte es dabei bewenden lassen. Die lockende Aussicht,
Schleswig unwiderruflich einzuverleiben und statt der Großmacht Osterreich
in Holstein einen ohnmächtigen Herzog zum Nachbar zu haben, war ge-
scheitert; ganz begraben hatte er sie, vielleicht von österreichischer Seite
vertröstet, noch nicht, als er den geheimen Artikel zu dem Ubereinkommen
(vgl. Anmerkung 2) entwarf: „In Betracht, daß bei der gegenwärtigen Real-
teilung beider Herzogtümer der von Preußen übernommene schleswigsche
Anteil an Bevölkerung und an Wohlhabenheit dem holsteinischen nicht
gleichkommt, soll bei definitiver Lösung des Verhältnisses die Benachteili-
gung Preußens, welche alsdann darin liegen würde, vollständig ausgeglichen
werden.“
Im ganzen wird es keine Verstellung gewesen sein, wenn er an Eulenburg
Origines Diplomatiques 1505 telegraphierte: man werde sehr erstaunt sein,
er sei sehr zufrieden. Daß er aber Blome sofort nach der Unterzeich-
nung ins Gesicht gesagt haben soll, er habe nie gedacht, daß ibm ein Öster-
reicher so etwas unterschreiben werde, ist mir wenig wahrscheinlich.
Wenn aber über das Gesamtergebnis Bismarcks Freude nicht ganz un-
gemischt sein konnte, gern hat er sich stets der gelungenen Einwicklung
des Grafen erinnert, und öfters erzählt, wie er im Quinzespiel mit ihm (dem
letzten, das er mitgemacht) absichtlich leichtsinnig gesetzt und einige hundert
Taler verloren habe. „Aber ich machte ihn irre und kriegte ihn dann
richtig dahin, wohin ich ihn haben wollte. Er hielt mich für wagehalsig
und gab nach.“ Ich habe früher den Eindruck gehabt, daß die Anekdote
wohl eine Selbsttröstung darstelle über einen großen Spielverlust. Das ist
nun doch nicht richtig; es lag ganz in der Linie seines Verfahrens mit Blome,
wenn er damals in Gastein sich den Anschein großer Wurstigkeit gegeben und
den „tollen Bismarck“ gespielt hat.
Bei der von ihm festgestellten offiziellen Lesart über die Verhandlung
(in einem zusammenfassenden Berichte oder Denkschrift mag sie Sybel so,
wie er sie unbedenklich wiedergibt, gefunden haben) fühlt man psycholo-
gische Beziehungen hindurch. Es hätte ja wohl nicht bloß dem Publikum,
sondern auch diplomatischen Kreisen gegenüber genügt, wenn es hieß: Graf
Blome sei es gewesen, der schon vorher in Wien die Teilung der Verwaltung
angeregt gehabt und auch die Ermächtigung erhalten habe, im Notfall darüber
zu sondieren. Wenn nun in der offiziellen Version eigentlich überflüssiger-
Hesselbarth: Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein 241
weise Blome gar gleich zuerst an endgültige Teilung gedacht haben soll, so
spielt dabei mit, daß für Bismarck selbst diese Idee B der eigentliche Aus-
gangs- und Zielpunkt gewesen ist, so daß er seinen Partner nur zu seinem
Spiegelbild gemacht hat. Und wenn Blome nachher in Gastein, als er mit A
seinem Auftrag gemäß herauskommt, auch B, so unglaubhaft, soll haben
miteinfließen lassen: „wenn nicht der Souveränität, so doch usw.“, so hat
auch diese fingierte Szene ihr Urbild; Bismarck schwebten die Worte aus
seinem eigenen Drei-Paragraphen-Entwurf vor, aus denen sozusagen der
Pferdehuf herausschaut: „wenigstens der Verwaltung“.
Nicht wesentlich verschiebt sich also nach unseren Feststellungen das
Werturteil über die Gasteiner Übereinkunft, wenngleich der Abstand zwischen
dem Erreichten und dem Erstrebten etwas fühlbarer wurde, als er bei Sybel
ist. Äußerst lehrreich sind dagegen die Einblicke in die diplomatische
Werkstatt unseres großen Staatsmanns.
Beschämend für uns, doch sehr dankenswert ist Frankreichs Vorai:
gehen mit Veröffentlichung der diplomatischen Aktenstücke. Sind sie auch
nicht überall so reich an Aufschlüssen, wie in unserem Falle, so bergen sie
doch, wenn man sich in sie hineingelebt hat, des Neuen die Fülle, wie man
aus einer Schrift ersehen wird, die ich demnächst erscheinen lassen werde:
Blicke hinter die Kulissen der europäischen Diplomatie im Jahre 1864.
Lippstadt. Hesselbarth.
Histor. Vierteljabrschrift. 1914 3 16
242 Kritiken
Kritiken.
Wolfgang Riepl, Das Nachrichtenwesen des Altertums. Mit be-
sonderer Rücksicht auf die Römer. Leipzig u. Berlin 1913, B. G. Teubner.
XIV u. 478 S. 8%. M. 16,—.
R. hat trotz seiner Tätigkeit als vielbeschäftigter Zeitungsredakteur
in Süddeutschland die Zeit gefunden, ein Werk zu schreiben, für das man
ihm dankbar sein muß. Die Grundlage seiner Arbeit ist gediegen, die Kenntnis
der einschlägigen Literatur im allgemeinen ausreichend. Mit Ausnahme
der postalischen Einrichtung der Römer, des cursus publicus (über den
der Artikel im Pauli-Wissowa am besten orientiert), der genügend behandelt
und geklärt ist, bemüht sich der Verfasser, das gesamte Nachrichtenwesen
des Altertums zu behandeln. Er definiert den Begriff Nachrichtenwesen so:
„Unter den Begriff Nachrichtenwesen im weitesten Sinne fällt jede (eigene
oder fremde) Tätigkeit, welche durch Wort oder Schrift, Bild oder Zeichen
dem menschlichen Bewußtsein irgendeine Vorstellung aus dem Bereiche der
Außenwelt vermittelt, sei es eine Weisung und überhaupt ein Willensakt
oder eine Tatsache, Begebenheit, Meinung usw. aus der Vergangenheit,
Gegenwart oder Zukunft.“ Dementsprechend sind seine Hauptteile: Nach-
richtenübermittlung (Zeichen und Signale; Telegraphie: Polybius X, 45—47);
Mittel und Schnelligkeit der Nachrichtenbeförderung (Marschgeschwindig-
keit; Schiffahrt; Kuriere; Gerüchte); besondere Bedingungen der Nach-
richtenübermittlung (Briefwesen; Geheimschriften); Nachrichtenverbrei-
tung (mündlich oder schriftlich und bildlich); Zeitungswesen; Nachrichten-
ermittlung (Gesandtschaftswesen; Erkundung durch Emissäre, Kaufleute
oder Sklaven und Angestellte; Geheimpolizei; Beschlagnahme von Korre-
spondenz; militärisches Erkundungswesen). Man sieht also, daB eine Fülle
von Material auf den 476 Seiten zusammengetragen ist, das R. durch geschickte
Analogien aus dem Mittelalter und der modernen Zeit zu beleben weiß. Da
bisher ein derartiges Handbuch ganz fehlte, so ist der Fleiß des Verfassers
um so mehr anzuerkennen, aber auf den Leser, der hier zum erstenmal die vielen
zerstreuten Nachrichten vereinigt sieht, ist der Eindruck um so gewaltiger.
Interessant sind z. B. die Zusammenstellungen über Marschgeschwindigkeit:
Durchschnittsleistung der römischen Soldaten: 30 km; werden magna itinera
verlangt: 36 km; dann haben wir aber Nachrichten über weit größere Lei-
stungen: Polybius III, 68: Lilybäum-Ariminum, 180 Meilen, in 40 Tagen,
also bei 4—5 Rasttagen täglich 38 km; Claudius Nero eilt von Hannibal gegen
Kritiken 243
Hasdrubal und zurück: 420—450 km in 6 Tagen, also 70—75 km; nach
2 Rasttagen wird dieselbe Strecke zurückgelegt; Scipios Marsch vom
Ebro gegen Kartagena in 7 Tagen, täglich 63—64 km; Cäsars Gewalt-
marsch von Gergovia gegen die Haedui mit 4 legiones expeditae: 75 km
in 24 Stunden mit dreistündiger Ruhe; Alexander verfolgt den Darius-
mörder mit berittener Infanterie und legt in 11 Tagen 82 Meilen zurück,
täglich 7¼ Meilen. Das Höchstmaß wird von Philipp III. berichtet, der ein-
mal in 24 Stunden 90 km zurücklegt (Liv. XXVIII, 7, 3). Vergleichen wir
damit moderne Leistungen: Die Bayern unter Wrede legten auf Napoleons
Betreiben nach Aspern vom 1.—4. Juli 1809 etwa 170 km (Linz-Wagram)
zurück, täglich also 42,5 km im Durchschnitt (am 4. Juli 58 km [St. Pölten-
Burkersdorf] mit 26,5 kg Gepäck pro Mann und 36 Geschützen; beim Ein-
greifen in den Kampf anı 6. Juli waren sie freilich erschöpft); in Marokko hat
die Kolonne Aubert im Juni 1910 in Erwartung feindlicher Angriffe in einem
Tage 75 km zurückgelegt. Besonders interessant sind aber die Belege, die R.
über die Leistungen der modernen Japaner gibt: bei Marschübungen mit
wechselndem Dauerlauf und gewöhnlichem Schritt sind am ersten Tag in
6 Stunden 20 Minuten 39 km zurückgelegt worden, beim zweitenmal in 9 Stun-
den mit einstündlicher Pause 53 km, das drittemal beim strömenden Regen
in 15 Stunden und zweistündlicher Pause sogar über 85 km, 11'/, Meile,
so daß in der Tat die antiken Angaben viel von ihrem abenteuerlichen Schim-
mer verlieren. Interessant ist auch eine Zusammenstellung der antiken Nach-
richten über Fußgänger- und Eilbotengeschwindigkeit mit den Ergebnissen
der Olympischen Spiele (ich benutze das Album der Olympischen Spiele 1912,
Verlag IIlustrierter Sport, Berlin-Schöneberg): Rekord für die klassische
Marathonstrecke (40, 200 m) steht auf 2036’ 54¼“, für die volle Marathon-
strecke (41,843 m) auf 2055’ 18 ¼“ ; 160 km sind in 13026’ durchlaufen worden;
320 km (43 Meilen) sind 1882 in 35° 10’ zurückgelegt. Die Höchstleistung
aus dem Altertum weist Euchidas auf, der in einem Tage 25 Meilen 2. T. berg-
auf und bergab durchläuft, aber die Anstrengung mit seinem Leben bezahlte.
Bei den Schiffsgeschwindigkeiten wäre noch auf eine sekundäre Folge auf-
merksam zu machen: die griechischen Seeleute pflegten in ihren neolnAoı
die Entfernung von dem einen nach dem anderen Hafen durch die Zeit aus-
zudrücken, die sie gebrauchten. Dabei bildete es sich für die Umrechnung
der Zeit- in Entfernungsangaben als Usus heraus, die Tagesfahrt auf 500
Stadien, also Tag- und Nachtfahrt auf 1000 Stadien anzunehmen, weil dies
als die Durchschnittsgeschwindigkeit der griechischen Schiffe in der Ägäis
erschien. Als nun nach Besetzung der provenzalischen Küste die Griechen
auch von Italien nach Spanien fuhren, bekamen sie auch bald Maße für die
Berechnung der direkten Entfernung Süditaliens von Südspanien. Als nun die
Kartographen Karten der bekannten Welt entwarfen, benutzten sie die An-
gaben der Schiffer über die Zeitdauer ihrer Fahrten. Da der Grieche aber
16°
244 Kritiken
in den ihm nicht vertrauten Gewässern des Westens langsamer als in der
Agäis fuhr und auch sowieso dem Karthager im Segeln unterlegen war, um-
gekehrt aber der Karthager im Westen und auch sonst schneller als der Grieche
fuhr, so kam es immer darauf an, ob der Kartograph eine griechische oder pu-
nische Zeitangabe zur Berechnung der Ost-West-Entfernung Spaniens von
Italien verwertete. So entstanden die verzerrten Zeichnungen auf den an-
tiken Karten: entweder hat Italien, um näher an Spanien heranzurücken,
übertriebene Nord-Süd -Richtung, oder aber es verläuft fast von Ost nach West.
Noch schlimmer wurde es bei den griechischen Fahrten im Ozean, wo noch
dazu die im Mittelmeer fast unbekannte Ebbe die Fahrt verlangsamte. Als
daher Eratosthenes nach dem Schiffsbuch des Pytheas Britannien zeich-
nete, mußte er die Zeit verwerten, die Pytheas für die Umsegelung angab.
Diese war aus den angegebenen Gründen, und auch weil Pytheas die Buchten
aussegelte (antike Schiffahrt ist Küstenschiffahrt), weit übertrieben. Astro-
nomisch berechnet waren nur die geographischen Breiten, in die jetzt das
viel zu lange Britannien eingezeichnet wurde. Es reichte daher viel mehr nach
Osten (fast bis Skandinavien), als es in Wahrheit der Fall ist. Daraus entstand
dann weiter der Irrtum, daß das Thule des Pytheas Skandinavien sei und daß
er selbst, wozu auch R. noch neigt, in die Ostsee gekommen sei. R. kommt
also in diesem Kapitel, wenn er aus Zeitangaben und Entfernungsangaben
die Geschwindigkeit berechnen will, nicht immer zu einwandfreien Ergebnis-
sen. Dieselbe Fehlerquelle macht sich übrigens auch bei Entfernungsangaben
auf dem Lande bemerkbar: Polybius findet beispielsweise in seiner Quelle,
Hannibal marschierte 500 Stadien vom Punkt A zum Punkt B; er setzt dies
nach dem Schema der Landmarschleistungen (250 Stadien pro Tag) in die Zeit
um und behauptet, daß im Alpengebiet die Entfernung von A nach B in zwei
Tagen zurückgelegt sei, ja, wenn er nach dem Schema des 24-Stunden-Tages
(500 Stadien pro Tag + Nacht) umrechnet, so sagt er flüchtig, die Strecke
sei in einem Tage erledigt worden, woraus dann wieder eine dritte Quelle
— ich denke hier an tatsächliche Belege aus den Angaben des Ptolemäus —
schließt, Punkt A läge von B 250 resp. 500 Stadien weit. So bergen also die
Angaben der Antiken, sowohl die Zeit- als auch die Entfernungsangaben,
nicht selten Versehen der Schriftsteller in sich, sind also, wie dies übrigens
bei R. meist der Fall ist, mit Vorsicht zu verwerten.
Zu dem Kapitel der Nachrichtenbeförderung usw. möchte ich zum Vergleich
auf eine Dissertation von Wilhelm Mummenhoff, Der Nachrichtendienst
zwischen Deutschland und Italien im 16. Jahrhundert (Berlin 1911), hinweisen.
Zu den Nachrichten über die Schnelligkeit der Briefbeförderung in der Cicero-
korrespondenz vgl. auch Sternkopf, N. J. f. Philol. u. Päd. 1909, 646ff.
Brieftaubenpost im Altertum: Hans Fischl, Gymnas.-Progr., Schweinfurt
1908/09; — Kluge, Heimat der Brieftaube, „Bunte Blätter“, Kulturgeschicht-
liche Vorträge und Aufsätze, Freiburg i. B. 1908, 145—54; — Lorentz, Die
Kritiken 245
Taube im Altertum, Gymnas. Progr., Wurzen 1886; — F. Schwally, Noch ein-
mal die Brieftaube, Frkf. Ztg. 26. Januar 1906 (vgl. J. Möller, Berl. Philol.
Woch. 1910). Gezähmte Schwalben im Altertum: Plin. n. h. X, 71; Chryso-
stomus 35. homil. ad Matth. X, 42 (dazu Dieterich, Archiv f. Relig. VIII,
Beiheft 1905, 104ff.): Möller, Berl. Philol. Woch. 1910, 701). — Zu dem Ab-
schnitt über kaiserliche Geheimpolizei S. 459 (Druckfehler 495) ist die Berliner
Akademieabhandlung von O. Hirschfeld über die agentes in rebus zu benutzen.
Die Ansicht, die R. unter Benutzung des Pauli-Wissowa-Artikels „acta“
von Kubitschek über den Staatsanzeiger entwickelt, ist nicht einleuchtend,
auch hier ist Hirschfelds Akademieschrift „Die acta diurna“ einzusehen.
Diese Ausstellungen gebe ich nur, um dem Leser zu zeigen, eine welche Fülle
von Material von R. verarbeitet ist, wie sein glänzendes Buch unter dem
Titel „Nachrichtenwesen“ auch die fernsten Randgebiete dieses Begriffes
erkundet. Stets geht der Verfasser auf die Quellen selbst ein, so daß der In-
halt sehr gediegen ist. Gewiß, nicht alle Gebiete sind gleichmäßig ausführlich
behandelt, nicht alle Resultate sind mir persönlich als unumstößlich erschienen,
sicherlich wird man im einzelnen noch weiter kommen können, aber der Ge-
samteindruck ist entscheidend. Der Verfasser verdient den besten Dank
für sein fleißiges, ergebnisreiches und im Quellenmaterial fast lückenloses
Buch.
Nur einen dringenden Wunsch habe ich: Das Buch ist seinem Charakter
entsprechend zum Nachschlagewerk geschaffen, leider aber zu diesem Zweck
fast unbrauchbar: es fehlt ein Wortindex und, was noch wichtiger ist, ein Ver-
zeichnis der behandelten antiken Schriftquellen. Möge also bald die neue
Auflage erscheinen.
Friedenau, Hans Philipp.
Frederick Adams Woods, The Influence of Monarchs. Steps in
a New Science of History. New York 1913.
Es ist ein sonderbares Buch, welches dem Ref. von der Redaktion zur
Besprechung überwiesen wurde. Der Verf. ist,, Lektor der Biologie“ irgendwo
in Amerika, scheint sich aber mit Vorliebe mit den Problemen der „historio-
metry“, einer von ihm neuerfundenen Wissenschaft, abzugeben. So hat er
ein Buch über „geistige und moralische Vererbung bei Königen“ geschrieben,
das ich nicht kenne; dessen Fortsetzung aber ist das vorliegende Werk über
„Den Einfluß der Monarchen“ auf die Zustände ihrer Länder. Da der Verf.
mit den denkbar größten Ansprüchen auftritt und seine „historiometry“
für das einzige Mittel ausgibt, um „Geschichte wissenschaftlich“! zu machen:
so wird er sich nicht beklagen können, wenn ihm — wie dies nach seinen An-
1 scientific: im Engl. bekanntlich speziell: naturwissenschaftlich.
246 Kritiken
gaben im angelsächsischen Kulturgebiet auch schon geschehen ist! — auch die
Kritik nicht eben sanftmütig entgegentritt. Aber fangen wir damit an, was
an seinen Behauptungen und Theorien noch das haltbarste scheint: es ist das,
was er offenbar aus seinem früheren Buche übernommen hat. Nicht mit Un-
recht erkennt er, daß sich unter den Monarchen? aller Zeiten eine überdurch-
schnittlich große Zahl bedeutender Männer befindet; „der Stammbaum
der königlichen Geschlechter ist mit genialen Namen gepfeffert (peppered)“:
einer auf vierzig verdient hier immer das Prädikat „groß“, was das Mittel
„einige hundert tausendmal“ (S. 264) übertrifft. Aber mag an diesen Zahlen
(die der Verf. selbst nur mehr hypothetisch ansetzt) etwas sein oder nicht:
soviel ist sicher, daß die Angehörigen fürstlicher Familien — im ganzen
genommen — als überwertig gelten können; eine Tatsache, die übrigens erst
dann in die richtige Beleuchtung rücken würde, wenn man einmal die Rela-
tionen zwischen sozialer Stellung und geistiger Begabung überhaupt
„exakt“ untersuchen würde.“ Nun aber die „causation“ dieses Tatbestandes!
Hier beginnt der Verf. sein Steckenpferd zu reiten; geistige Bedeutung soll
durchaus nicht „erworben“ (environmental — durch die Umgebung bewirkt),
sondern jederzeit „angeboren“ (gametie — vererbt) sein. Der große Mon-
arch verdankt also seine Größe nicht seiner günstigen äußeren Stellung,
nicht der Erziehung, nicht dem belebenden Ansporn, den große geschicht-
liche Aufgaben ausüben, sondern (wenn ich recht verstehe) allein der „prä-
determinierten“ (S. 270) Struktur seiner Keimzellen (gametes). Die könig-
liehen Geschlechter sind einfach eine „biologically isolated caste“ (S. 271),
seit unvordenklichen Zeiten herangezüchtet, eine „sub-variety of the human
race“ (S. 272), deren „superiority“ über alle Einflüsse von außen erhaben
ist! Dieser biologischen Weisheit bekenne ich als Nichtbiologe nicht ganz
gewachsen zu sein, kann aber meine schwersten Bedenken dagegen nicht
unterdrücken. Ich glaube nicht, daß die Biologie heute schon in der Lage ist,
dieses tiefste und zentralste Problem der Geistes wissenschaft (ob die geistigen
Fähigkeiten „erworben“ oder „angeboren“ seien) mit ihren Mitteln zu lösen;
und ich hege den allerstärksten Zweifel, ob dieser gänzliche Ausschluß der
„circumstances“ seine Berechtigung hat, ob „heredity‘ hier wirklich die „all-
beherrschende Kraft“ ist. Aber auch diese „gametie interpretation of history“
1 Allerdings: , exclusively in literary or historical reviews, or in the daily
press, not in journals devoted to science“ (Natur wissenschaft) (S. 24).
? Und ihren Angehörigen; beides faßt der Verf. immer zusammen.
3 Vom Adel, von der sozialen Schichtung überhaupt spricht der Verf. nie;
er kennt nur königliche Geschlechter und „general population“. Auch die häu-
fige „insanity“ bei Königen soll übrigens deren Genialität beweisen! (S. 264).
Wie schwer es ist, geistige „Größe, Bedeutung, Wertigkeit“, die noch etwas an-
deres ist als die ihr gewöhnlich (auch vom Verf.) untergeschobene „ Berühmt-
heit“, präzise oder gar numerisch zu fixieren, liegt auf der Hand.
Kritiken 247
(die man ja schon bei Gobineau finden könnte!), ist nur die Voraussetzung zu
derjenigen weiteren Argumentation, der das vorliegende Buch eigentlich ge-
widmet ist. Die Könige werden nicht nur von den Umständen nicht geformt;
sondern sie sind es, die die Umstände formen. Der Satz ist ja nicht ganz
neu; aber fassen wir hier nicht seine inhaltliche Bedeutung, sondern die Be-
weismethode des Verf. ins Auge. Derselbe geht nun nicht mehr biologisch,
sondern — historisch vor, aber was ist das für eine Historie! Er zählt die Mon-
archen auf, die vom 10.—18. Jahrhundert in 14 europäischen Ländern ge-
herrscht haben, und bezeichnet sie je nach der Quantität ihres „Genius“
mit +, + und -; und ebenso zählt er die „conditions“ auf, die während die-
ser Regierungszeiten in diesen Ländern bestanden haben, und diese werden
nach ihrer größeren oder geringeren „prosperity‘‘ wieder mit den Noten +,
+ und — bedacht. Diese Zusammenstellung und Klassifizierung, die natür-
lich nirgends auf eigener Forschung, sondern überall auf Kompilation beruht,
diese „historiometry“ nimmt den Hauptteil des Buches ein. Dann aber kommt
die „interpretation of the results!“ Es zeigt sich das wunderbare Resultat,
daß in 70%, der Fälle Herrscher und Zustände gleiches Vorzeichen, in 10%
ganz ungleiches und in 20%, halb ungleiches haben?; ein Ergebnis, das der
Verf. in seiner Weise so ausdrückt, es bestehe zwischen Herrscher und Zustand
eine Korrelation r = 0,60.° Ich glaube, jeder Historiker wird mir zugeben,
daß das keine Messung, sondern Spielerei ist. Gewiß sucht die heutige Wissen-
schaft derartige „ Korrelationen“ nicht nur zwischen körperlichen Merkmalen
(z. B. der Augenfarbe von Zwillingen), sondern auch zwischen geistigen
Eigenschaften, die sich gegenseitig bedingen, aufzustellen ; aber diese Formeln
werden eben um so ungewisser, je schwerer die verglichenen Tatbestände
exakt bestimmbar sind. Ich möchte durchaus nicht leugnen, daß auch die
geschichtlichen Wissenschaften von solchen Zahlwerten (die natürlich niemals
„Gesetze“ heißen dürfen, aber doch ein Analogon zu Gesetzen darstellen)
zuweilen Gebrauch machen könnten; vielleicht könnten z. B. gewisse Bezie-
hungen zwischen geographischen Faktoren und wirtschaftlichen Verhält-
nissen, die man bisher in Sätzen mit dem Wörtchen „meist“ aussprach,
auf diese Weise etwas schärfer präzisiert werden.“ Mag dieses Verfahren als
1 In Deutschland vertritt der Zoologe Weismann bekanntlich eine Lehre,
die alle organische Entwicklung unter Ausschluß jeder äußeren Beeinflussung
lediglich auf „ä innere“ Ursachen, auf die Entwicklung des unsterblichen Keim-
plasmas zurückführt. Der Verf. ist davon nicht berührt.
3 D. h. + Herrscher bei +- oder —-Zuständen; + -Zustände bei +- oder
— Herrschern. ä
3 r= 0 würde Beziehungslosigkeit (d. h. gegenseitige Aufhebung, 50 %
gleich, 50 % ungleich); r = 1,00 würde „ perfect correlation“, „Identität“ in
allen Fällen bedeuten.
t Was der Verf. alles auf solohe Weise „messen“ will: s. S. 246.
248 Kritiken
solches mithin einen gewissen Wert haben: der wenigst geeignete Schauplatz
für seine Anwendung ist sicherlich das Tatsachengebiet, mit dem der Verf.
operiert. Wie kann man ein so kompliziertes, ungreifbares Etwas wie die
geistige „Bedeutung“ eines Mannes — die jedem Beschauer nach seinen sub-
jektiven Wertgefühlen in anderem Lichte erscheint — in ein so äußerliches
Schema pressen; und wie kann man die unendliche Fülle der Lebensäußerun-
gen einer Kulturgemeinschaft mit den drei kahlen Begriffszeichen „plus,
mittel und minus“ erschöpfen wollen 11 Aber wir sind noch nicht am Ende.
Bis jetzt kennen wir ja nur eine „Korrelation“, d. h. eine ziemlich häufige
Vorzeichengleichheit zwischen „rulers“ und „conditions“. Dies aber deutet,
wie der Verf. ohne weiteres annimmt, auf eine Kausalbeziehung, und es fragt
sich nur, in welcher Richtung diese verläuft, ob die Herrscher die Zustände
oder die Zustände die Herrscher „gemacht“ haben. Um nun die erstere These
„exakt zu beweisen“, führt der Verf. eine dreifache Argumentation ins Feld.
Erstens die Beobachtung, daß oftmals bei einem Regierungswechsel eine ent-
sprechende „abrupt change“ der Zustände stattfindet; zweitens die Tatsache,
daß in solchen Zeiten, wo für einen minorennen König ein Regent am Ruder
steht, die Länder oft „Minusperioden“ haben; und drittens — folgende
indirekte, eben deshalb aber „endgültige“ Schlußfölgerung. I. Die Kausalrela-
tion zwischen Königen und Zuständen besteht. II. Die psychophysische
Eigenart des Königs ist aber nicht durch die Zustände bestimmt, sondern wur-
zelt in seinem „Stammbaum“ — ist (wie der Verf. ja bestimmt annimmt) „an-
geboren“, nicht „erworben“. III. Also bleibt nur die umgekehrte Richtung
der Kausalität übrig: die Eigenart der Zustände ist durch den jeweiligen
Monarchen bedingt. „By this triangulation of reasoning the question is settled
once and for all. No other explanation will suffice“ (S. 256). Die „Große-
Männer-Theorie“ (S. 294) ist also jetzt mathematisch bewiesen. „The men
moulded tue circumstances, and not the reverse.“ Carlyle müßte sich noch im
Grabe dafür bedanken!
Aus dem ganzen Buche wird übrigens nicht klar, ob dieses „ Gesetz“ für
die ganze „Weltgeschichte“ oder vielleicht nur für den örtlich-zeitlichen Be-
rei n gelten soll, den der Verf. behandelt. Warum schließt er gerade mit der
französis hien Revolution? Und höchst merkwürdig ist es, daß er für das
neuere England selbst eine Ausnahmestellung anerkennt; trotz andauernder
Minus"ön.ge (im 18. Jahrhundert) hat er hier eine unzweifelhafte intensive
t U ter „Conditions“ scheint der Verf. freilich lediglich wirtschaftliche und
politische Verhältnisse zu verstehen. Bei Elisabeth von England und Louis XIV.
von Frankreich erwähnt er nicht den Hochstand der Literatur, bei Hein-
rich VIII. nicht seine Einführung der Reformation. „ Plus“ ist also Ordnung,
Frieden und gute Geschäfte — „peace, prosperity, progress —, „Minus“ das
Gegenteil.
Kritiken 249
und dauernde Plusperiode zu statuieren; das macht, England ist eben „a
type of organic structure new to the history of the world“ (S. 196). War
es vielleicht nur das erste Beispiel dieses „neuen Typs“? Liegt vielleicht
gerade darin das Spezifische der Hochkultur, daß hier die soziale und politische
Lage eines Landes von der Persönlichkeit des Herrschers weniger abhängig ist
als in primitiven Zeiten, wo ja diese Abhängigkeit kein ernster Historiker
je geleugnet hat?! Auch dies läßt sich aus dem Buche nicht klar erkennen,
ob der entscheidende Einfluß des „Mannes“ auf die „Zeit“ eben nur von
stammbaumbegünstigten Königen — oder auch von sonstigen „großen
Männern“ behauptet wird. Wie steht es mit Cäsar, Napoleon, mit republi-
kanischen Diktatoren, mit allen nichtköniglichen Staatsmännern — vor allem
auch mit Priestern und Päpsten? um von den genialen Gelehrten, Künst-
lern, Religionsstiftern ganz zu schweigen. Und schließlich: hat es über-
haupt einen Sinn, „Männer“ und „Umstände“ so wie Billardkugeln einander
gegenüberzustellen und aufeinander „wirken“ zu lassen? Ist dasjenige,
was man im Bereiche geschichtlichen Lebens mit dem sehr dehnbaren Namen
„Kausalität“ bezeichnet, nicht ein Ineinandergreifen ganz anderer Art als
jenes mechanische „Wirken“? Freilich dürfen wir nicht in den alten schroffen
Dualismus verfallen, der in der „Natur“ alles „more geometrico“ mit abso-
luter logischer Konsequenz geschehen ließ, den „ Geist“ aber als das Reich der
„Freiheit“, der völligen Gesetzlosigkeit ansah. Dies aber dürfte zu verlangen
sein, daß einer, der in den Geisteswissenschaften arbeitet, sich die eigentüm-
liche Vielfältigkeit alles geistig-geschichtlichen Geschehens, die fortwährende
Verschiebung aller Verhältnisse, die ungeheure Fülle der ineinander verfloch-
tenen Faktoren, und vor allem die — vom Verf. gänzlich übersehene — psy-
chische Motivation? dieses ganzen Getriebes zum Bewußtsein bringe. So-
lange die „neue Wissenschaft“ der „historiometry“ diese spezifische Einstel-
lung auf die Eigenart geistigen Lebens und geistiger Entwicklungsprozesse
gänzlich vermissen läßt, wird man auf Seite der Geistes wissenschaften so frei
sein, sie abzulehnen.
Leipzig. Wilhelm Metzger.
1 Merkwürdigerweise hat der Verf. die deutsche Kaisergeschichte des Mittel-
alters (mit Ausnahme der Habsburger) nicht herangezogen, aus der er doch für
seine These manche „Beweise“ hätte entnehmen können.
3 Der Verf. sagt, Geschichte sei nichts anderes als „Psychologie der Vergan-
genheit‘ (292). So gesagt, ist dies methodisch falsch, sogar ein Unsinn — aber
gerade für das Richtige, was diese Behauptung meinen kann, daß nämlich
der Historiker alle geschichtlichen Vorgänge psychologisch zu deuten hat,
fehlt dem Verf. alles Verständnis. — Daß übrigens auch physiologische Fak-
toren in der Geschichte eine große Rolle spielen, darf nicht geleugnet werden.
250 Kritiken
Fritz Kiener, Studien zur Verfassung des Territoriums der
Bischöfe von Straßburg. I. Die Entstehung der Gebietsherrschaft.
Leipzig, Quelle u. Meyer, 1912. VIII u. 149 S. M.5,—.
Nicht die Geschichte des bischöflichen Territoriums mit seinen Wand-
lungen, seinen Gewinnen und Verlusten will Kiener erforschen — das hat be-
reits J. Fritz in seinem Buch, Das Territorium des Bistums Straßburg 1885,
getan, sondern die Herrschaft über dieses Territorium, nicht die Entstehung
des Gebietes, sondern die Entstehung seiner Beherrschung klarlegen,
die Elemente, aus denen die Gebietsherrschaft sich zusammensetzt. Er fragt
deshalb nach der obersten Gebietsgewalt, die den geographischen Bereich des
Staatsgebildes bestimmt. Die Gebietsherrschaft bilde den Kern der bischöf-
lichen Territorialverfassung. Sie werde im Mittelalter „twing und ban“ ge-
nannt, soweit der Bischof „twing und ban“ besitze, reiche seine Landeshoheit.
Noch im Urbar des Bischofs Berthold aus der Mitte des 14. Jahrhunderts ist
der Begriff des Zwing und Bann nicht überall reinlich herausgearbeitet,
sondern in einigen Fällen mit der Gerichtsgewalt zusammengeworfen, er
schwankt noch. und ist nicht völlig auf sich gestellt (S. 6). Aber ein Jahrzehnt
später, in einem Urbar des Jahres 1362, ist er bereits zur völligen Klarheit
durchgebildet. Zwing und Bann und Gericht werden auseinandergehalten,
man ist sich klar geworden, daß es diese Gerechtsame sind, denen eine grund-
legende Bedeutung zukommt. Twing und Ban ist das Recht, sich unter An-
wendung von Zwang und Strafe Gehorsam zu verschaffen. Sein Ursprung
liege im Dunkeln. Man habe Zwing und Bann als eine Befugnis gedeutet,
die für den land wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Gebote und Verbote
zu erlassen. Das sei unrichtig. Zwing und Bann ist als staatliche Herrschaft
zu fassen, auf den Twingherrschaften beruht der Territorialstaat, aus ihnen
setzt or sich zusammen (S. 8). Aber er ist eine späte Bildung, man muß nach
den Herrschaftsorganisationen fragen, die vor ihm gewesen sind. Das sind
zwei: Öffentliche und private Herrschaft. Aus diesen zwei zunächst getrenn-
ten Elementen ist die bischöfliche Territorialherrschaft zusammengeschweißt
worden, sie nahm ihren Ausgang von der Privatgewalt, verdankt aber in den
maßgebenden Einrichtungen der Herrschaft und des Gerichts ihr Gepräge
ausschließlich der hinzuerworbenen öffentlichen Gewalt (S. 8).
Diesen Grundgedanken, die in einem $ 1 ausgeführt werden, entspricht
der Aufbau der weiteren Untersuchung. Zuerst wird der karolingische Staat
und die oberrheinische Lokalverwaltung behandelt ($ 2, S. 10—21), ganz
im Sinne der von Sohm scharf zugespitzten und konstruierten Ansicht. Dann
erörtert Kiener „Die Privatherrschaft der Bischöfe von Straßburg“
($ 3, S. 22—53) und unterscheidet eine dreifache Machtstellung in dieser Hin-
sicht: Leibherrschaft, Großgrundbesitz und Lehnsherrlichkeit. Die Leib-
herrschaft hat nach Kieners Meinung in ihrer eigenständigen Gestalt keine
Dauer besessen, sie verachmolz mit staatlicher Herrschaftsgewalt, was im
Kritiken 251
10. und 11. Jahrhundert eingeleitet wurde, sie ging in der Territorialherrschaft
auf (S.25). Der Grundbesitz, vielfach zerstückelt im Gemenge mit dem
Grundeigen anderer Groß- und Kleinbesitzer, ist größtenteils vom Grundherrn
nicht selbst bewirtschaftet, sondern als Leihegut an Einzelwirtschaften ge-
geben worden, und zwar entweder in freier Leihe, die „den Empfänger in Un-
abhängigkeit vom Leiheherrn“ ließ und, „wenn sie strittig wird, zur Kompe-
tenz des öffentlichen Gerichts“ gehörte; oder in unfreier Leihe, die „den Be-
dachten in Sachen des Gutes dem engeren Gutsverband und der privaten
Gerichtsbarkeit des Leiheherrn“ unterwirft (S. 32 f.). Nur das zu unfreier
Leihe gehende Gut des Grundherrn und das hieraus sich ergebende Abhängig-
keitsverhältnis der Huber gehörte zur Kompetenz der zu Dinghöfen gewor-
denen Fronhöfe (S. 43f.). In den bischöflichen Dinghofgerichten haben wir
„vor uns eine grundherrliche Selbstgerichtsbarkeit, die in keiner Beziehung
oder Abhängigkeit zu den staatlichen Gerichten steht und keine Berufung
an eine übergeordnete Instanz kennt“ (S. 43). Zu diesem Ergebnis gelangt
Kiener, obschon er wohl bemerkt, daß der vom Fronhof geforderte Leibfall
nicht nur von den privatherrlich Unterworfenen, sondern mitunter von allen
Ortseingesessenen geleistet und daß Dienste von allen Ortsbewohnern bzw.
allen Hausbesitzern eines Gerichtsbezirks begehrt wurden (S. 35f., 44 N. 3).
Er sieht darin „eine Anleihe bei einer fremden Gewalt“, nämlich bei der Orts-
herrschaft (S. 35 f.). Schließlich wendet sich Kiener der dritten Art von
bischöflicher Privatherrschaft zu, der Lehnsherrlichkeit (S. 48—53). Sie
hat dem Bischof tüchtige Berufskrieger gebracht. Aber die Lehnsbeziehungen
sind „nicht im umfassenden Sinne eines obrigkeitlichen Verhältnisses zu deuten,
sondern erscheinen im wesentlichen auf das Militärkommando beschränkt. Die
Lehnsherrlichkeit ist also nicht wie die Privatherrschaft [die Leibherrschaft]
imstande, einen außerstaatlichen Herrschaftskreis zu bilden“. Das Lelingericht
betrifft nur die rechtlichen Beziehungen, die sich aus dem Lehnsvertrage er-
geben. „Weder die Grundherrlichkeit noch die Lehnsherrlichkeit sind obrig-
keitliche Herrschaftsgebilde‘ (S. 53). Und so kommt Kiener wieder zur Frage,
wie obrigkeitliche Gewalt begründet wurde, und beantwortet sie dahin:
nur durch die öffentliche und die private Herrschaft. „Auch die territoriale
Obrigkeit der Bischöfe von Straßburg kann nicht anders entstanden sein,
als aus der einen oder aus der Verschmelzung dieser beiden Herrschaften“
(S. 53). | |
Folgerichtig schließt sich der Betrachtung der bischöflichen Privatherr-
schaft die der öffentlichen Gewalt an: $4. Die Immunität der Bischöfe
von Straßburg (S. 54—92). Die öffentliche und die private Herrschaft
bilden Personalverbände, so führt Kiener aus, während die Territorialherrschaft
ein territorialer Verband ist. „Einer der Wege, der vom personalen zum terri-
torialen Prinzip hinüberführt, dürfte die Immunität sein.“ „Durch die Immuni-
tät erhalten die damit Beliehenen zu ihrer Privatherrschaft noch öffentliche
952 Kritiken
Herrschaft hinzu.“ Kiener erklärt zwar, zur Streitfrage über die Entwick-
lung der Immunität in nachkarolingischer Zeit nicht Stellung nehmen zu wol-
len, aber er muß das natürlich gleichwohl für das Straßburger Gebiet tun.
Und er kommt zu dem Ergebnis, zu dem m. W. jede sorgfältige Einzel-
untersuchung bisher immer gelangt ist, nämlich einmal, daß die durch die
Immunität zur Entwieklung gelangte Gerichtsgewalt „in einem von Mun-
dat zu Mundat verschiedenen Grade“ gesteigert ward, sodann daß der Im-
munitätsherr vielfach seine Gerechtsame über den eigenen Splitterbesitz
hinaus in einem räumlich geschlossenen Bezirk ausbreitet, daß die erweiterte
Immunität oder Bannherrschaft begründet wird (S. 55, 57f.). Nur von Im-
munität im letzteren Sinne handelt Kiener; die dem Kirchengut als solchem
zukommende allgemeine Immunität bleibt ganz unbeachtet — naturgemäß,
weil sie nicht territorialbildend zu wirken vermocht hat. Die in größeren oder
kleineren geschlossenen Bezirken entstandene Herrschaftsgewalt bezeich-
net Kiener als Immunität oder Mundate, obschon dieses Wort für diese Herr-
schaftsgebiete meist nicht in den Quellen Anwendung findet — nur das
Rufacher Gebiet wird als districtus superior qui vulgariter dicitur die Ober-
mundat oder schlechthin als Mundat bezeichnet. So behandelt Kiener unter
dem Gesichtspunkt der Mundate drei größere Straßburger territoriale Gebiete:
1. das Rufacher im Süden, das jedenfalls bereits längst vorhanden war, als
darüber im 10. Jahrhundert berichtet wurde, das allem Anschein nach seit
jeher einen geschlossenen und nur nachträglich (im 13. Jahrhundert) um den
nördlichen Egisheimer Teil vergrößerten Bezirk der bischöflichen Herrschaft
bildete; 2. das Land zwischen den Flüßchen Breusch, Still und Wichahe,
der nordwestliche Teil des später ausgedehnten bischöflichen Distrikts Molles-
heim; 3. den Straßburger Stadtbezirk, der 982 dem Bischof überwiesen
wurde.! Nicht das Grundeigentum dieser Gebiete hat der Straßburger
Bischof erworben, nie war er Grundeigentümer schlechthin, ja nachweislich
ist das bischöfliche Eigentum an Grund und Boden im Breuschtal- und
Rufachgebiet zu allen Zeiten nur gering gewesen — esist ein vom Staat stam-
mendes Herrschaftsrecht, das hier Straßburg gehörte: erweiterte Immunität,
Bannherrschaft.
Kiener untersucht näher die Handhabung der öffentlichen Gewalt in
diesen Bezirken und findet, daß der grafschaftliche Charakter der Mundate
über allem Zweifel feststehe, daß der Bischof Herr dieser Mundat-Grafschaften
sei, der Vogt als Hochrichter fungiere, aber vom Schultheißen, d. i. von dem
vom Bischof bestellten Unterrichter vielfach verdrängt wurde, und daß — so
in Rufach und in Straßburg — dem Vogt nur die Leibesexekution vorbehalten
bleiben mußte. „Die Verwaltungsorganisation der drei bedeutendsten Im-
munitäten“ offenbare, sagt Kiener (S. 66), in ihrer „Linienbildung in unver-
ı Eine Karte ist dem Werk Kieners leider nicht beigegeben. Man muß die
vortreffliche Skizze bei Fritz vergleichen.
Kritiken 253
kennbarer Reinheit den Charakter der Grafschaft“. Nun besaß aber Straß-
burg auch zahlreiche kleine Dorfmundate (S. 66) — und hier war wirtschaft-
liche und immunitätsherrliche Administration, Grundherrlichkeit und Dorf-
herrschaft vielfach ineinander verschmolzen, hier gab es nicht, wie in den
großen Mundaten, eine Doppelorganisation, die den beiden Machtsphären
des Bischofs entsprach. Der grafschaftliche Charakter aber der Immuni-
täten zeigt sich darin, daß der Bischof die ihm überwiesenen Distrikte im
Auftrag des Reiches als Grafschaften verwalten ließ, daß daher die Reichs-
untertanen auch im Verbande der Immunitäten bleiben, was sie waren,
und nicht zu Untertanen des Bischofs werden (S. 74). Aber die Mundatreviere
waren nicht nur Grafschaften und Reichsbezirke wie diese, in ihnen konnte die
territoriale Herrschaft weit besser zur Durchführung gelangen. Denn da die
Grafschaften in ihrer Tätigkeit „auf die freien Leute beschränkt blieben‘,
so konnten sie nicht das werden, was sie anstrebten: Territorialverbände zu
sein, sondern sie waren nur Personalverbände innerhalb der Grenzen ihres
Bezirks. Die Mundate dagegen konnten die Vollendung dessen sein, was die
Grafschaften vergebens angestrebt hatten, nämlich Territorialverbände zu
werden. Sie konnten das, weil innerhalb ihrer Grenzen kein anderes Gericht
von Obrigkeits wegen zuständig war als das Immunitätsgericht (S. 76). Und
dieses erstreckte sich über alle Bewohner des ganzen Bezirks ohne Ansehen des
Standes, gleichviel ob frei oder unfrei, allerdings zunächst unter Wahrung ihres
verschiedenen Rechts. Dadurch aber, daß Staatsuntertanen der bischöflichen
Immunität unterworfen wurden, ist eine bischöfliche Freienherrschaft empor-
gekommen, die gemäß ihrem staatlichen Ursprung einen freiheitlichen Cha-
rakter bewahrte (S. 83). Und sie „blieb nicht ohne sänftigenden Einfluß auf
das hörige Herrschaftssystem, das in die Mundat mit eingespannt war und seine
bisher knechtischen Formen durch menschenwürdigere ersetzte“ (S. 83).
„Die bischöfliche Hörigenherrschaft war deshalb im 11. Jahrhundert keine
Gewalt- und Willkürherrschaft mehr, sondern eine Rechtsordnung mit Nor-
men ähnlich denen des staatlichen Systems“ (S. 84). „Dieser Fortschritt ist der
Immunität zu verdanken, die den Hörigen und den Freien der Herrschaft
desselben Herrn unterwarf und, was dem Freien recht war, nun auch dem
Hörigen billig sein ließ.“ „Die Verschmelzung der beiden Systeme war nur
eine Frage der Zeit. Wann sie geschah, wissen wir nicht: im 14. Jahrhundert
war sie eine längst vollendete Tatsache“, „Freie und Unfreie haben sich in
einer gemeinsamen Untertänigkeit mit gleichen Rechten und Pflichten zusam-
mengefunden“, „der Gegensatz von Freiheit und Unfreiheit verlor die alte
Bedeutung und wich einer Gliederung der Bevölkerung nach der Gleichheit
des Berufes“ (S. 84).
Naturgemäß ist Kiener auch der Frage nähergetreten, wie denn die Im-
munitätsherrschaft die Privatunterworfenen anderer Herrschaften im Im-
munitätsbezirk hat umschließen können. Kiener erklärt das als „ein zurzeit
254 Kritiken
unlösbares Problem“ (S. 77). Er vermutet, „daß diese Territorialität, welche
die fremden Privatherrschaften aufsog, auf jurisdiktionellem Gebiet einge-
setzt und sich von da aus zur Obrigkeit fortgebildet hat“.
Die Immunitätsherrschaft besteht „aus privater und öffentlicher Gewalt
und erstreckt sich dementsprechend über freie und unfreie Leute, worunter
hier die Vasallen dort die Ministerialen zu höheren Rechten und Würden
emporstreben. Sie war in Wesen und Struktur eine ziemlich treue Nachbil-
dung der staatlichen Herrschaft, erwies sich aber, gewissermaßen auf ein neues
Holz gepfropft, lebenskräftiger als diese“ (S. 89).
Den bischöflichen Immunitätserwerb veranschlagt Kiener auf ein gutes
Viertel des späteren Territoriums. Aber das reichsverfassungsmäßige Institut
der Immunität kam zugleich mit dem Verfall der alten Reichsverfassung
außer Gebrauch (S. 94). In späterer Zeit, besonders im 13. und 14. Jahrhundert,
ist die neugewonnene bischöfliche Gebietsherrschaft nicht wie die Immuni-
tätsherrschaft aus eximierten Bezirken entstanden, sondern unmittelbar aus
dem Grafschaftsgau hervorgegangen (S. 95). Mit diesen Fragen beschäftigt sich
ein $5 „Übergang grafschaftlicher Unterbezirke an den Bischof“
(S. 93—127).
Kiener geht von folgenden Vorstellungen über die Aufteilung der alten
karolingischen Provinzialgewalten aus. Die karolingische Ordnung habe eine
klare und unmißverständliche Aufteilung der Geschäfte unter Graf und Cen-
tenar dadurch geboten, daß sie dem Grafen, der die einzelnen Hundertschafts-
gemeinden im echten Ding zusammenberief, die wichtigen, dem Hundertschafts-
schultheißen, der sich mit dem gebotenen Ding begnügte, die kleinen Pro-
zesse zuwies (S. 96). Bei zunehmender Bevölkerung und stärkerer Inan-
spruchnahme des Gerichts ist die Grafschaft mit der Hundertschaft nicht
mehr ausgekommen, sie hat einen neuen Unterbezirk angesetzt, der manchmal
zwei und auch mehr Ortschaften, in der Regel aber nur ein Dorf umschließt.
Damit wurde die Ortschaft gleich dem Gau und der Hundertschaft öffentlicher
Verband und Glied der Staatsverfassung. Die gräfliche Tätigkeit war unbe-
quem und teuer, und als die anderen Beamten, d. i. die der Hundertschaft und
eventuell der Dorfschaft, mit ihr zu konkurrieren begannen, wurde sie über-
flüssig, veraltet und lästig (S.96). Nur jene Immunitätsgerichte, die es nicht bis
zur gräflichen Kompetenz gebracht hatten, konnten die gräfliche Unter-
stützung noch nicht entbehren. Sonst wurden die Schultheißengerichte als
lokalisierte Dorf- und Hundertschaftsgerichte allein maßgebend, während
die Grafengerichte verödeten und ihre Existenz nur retten konnten, indem sie
adlige Standesgerichte wurden (S. 98). Wohl suchen die Gaugrafen, unbe-
kümmert um die Territorialgewalten, nach altem Brauch im ganzen Grau juris-
diktionelle Gewalt auszuüben und sogar den eximierten Herrschaften ihres
Distrikts ihr Gericht aufzuzwingen (S. 99). Aber das gelingt nicht: die Terri-
torialherren nehmen seit dem 12. Jahrhundert vielfach den Grafentitel an, die
Kritiken 255
Gaugrafen nennen sich fortan Landgrafen, ohne Bedeutung für die Territorial-
bildung zu gewinnen.
Kiener will nun näher untersuchen, inwieweit gräfliche Unterbezirke an
der Bildung der Territorialherrschaften mitgewirkt haben (S. 101 ff.). In
welcher Weise sich die gräflichen Unterbezirke zu Landesherrschaften ent-
wickelt haben, das zu erkennen hält er allerdings zurzeit für un ausführbar.
Er will daher nur zeigen, welcher Art die Hundertschaften und die Orts-
distrikte waren, die im Territorium der Straßburger Bischöfe Aufnahme
fanden (S. 104 ff.). Die Beispiele, die Kiener für die Entstehung des Terri-
toriums aus Hundertschaften anführt, sind allerdings meist nicht zwingend,
es kann sich oft um Neubildungen handeln, die durch Gewinnung der Bann-
gewalt veranlaßt wurden. Aber daß auch alte Hundertschaften in den Besitz
der Straßburger Kirche übergegangen sind, ist zweifellos und m. E. besonders
deutlich S. 115 erwiesen. Den Übergang grafschaftlicher Unterbezirke an
den Bischof zu veranschaulichen, ist dem Verf. nicht gelungen; dagegen hat
er ein lehrreiches Bild der mannigfaltigen und komplizierten Gerichts- und
Herrschaftsverhältnisse im späteren Mittelalter entworfen. Es ist in der Tat
für das Verständnis der öffentlichen Gewalt interessant zu hören, daß die
Orte Blienschweiler, Nothalten und Zell eine Dorfgerichtsgemeinde bilden
und in der Hinsicht dem Reich unterstehen, daß aber in die Bannherrschaft
über sie sich das Reich, der Bischof, die Herren von Andlau und die Habs-
burger teilen mußten, daß die Dorfjurisdiktion von einem Reichsschultheißen,
die Hochgerichtsbarkeit aber in Oberehnheim wahrgenommen wurde, daß
der Straßburger Bischof seine eigenen Untertanen der Dorfjurisdiktion des
Reiches zu entwinden vermocht hat, während die anderen Herren Amtleute
ohne richterliche Gewalt bestellten und zur Wahrung obrigkeitlicher Gewalt
nur Gefängniszwang ausüben durften. Weitere Beispiele zeigen, daB mit-
unter „Immunität, Hundertschaftsgericht und Privatherrlichkeit zu einem
bunten Knäuel“ verschlungen sind.
In einem 6. Paragraphen behandelt schließlich Kiener „Die Immuni-
tätsvogtei, ein Ausgangspunkt bischöflicher Obrigkeit“. Erst in
später Zeit, im 15. und im 17. und 18. Jahrhundert hat der Bischof aus der
Immunitätsvogtei der Klöster Honau und Ettenheimmünster ansehnliche
Gebietshoheit und landesherrliche Gewalt erworben. Eine ganz besondere
und geradezu mißbräuchliche Entwicklung, denn gewöhnlich hat nicht der
Schutzvogt, sondern die Immunitätsherrschaft die Gebietsherrschaft bewirkt.
Der Vogtei fehlt im Grunde die verfassungbildende Bedeutung, meint Kie-
ner; sie ist „weniger eine Wurzel bischöflicher Herrschaft als vielmehr nur
ein Mittel, um dieselbe auszudehnen“ (S. 128). Die drei Elemente, welche das
bischöfliche Territorium und die bischöfliche Herrschaft geschaffen haben,
sind Privatherrschaft, Immunität und Amtslehen; auf ihrer Vereinigung und
Fortentwicklung beruht der Charakter des Neugebildes (S. 128).
* *
%*
256 Kritiken
Kieners Gedankengänge sind eingehend wiedergegeben worden, weil sie
große Beachtung verdienen, weil sie einen ersten bedeutsamen Versuch bil-
den, die Entstehung der landesherrlichen Gewalt in einem geistlichen Terri-
torium nach den verschiedenen Seiten vollständig aufzuhellen. Wir haben
es mit einer vortrefflichen Arbeit zu tun: volle Beherrschung der allgemeinen
verfassungsgeschichtlichen Probleme, Beherrschung des Quellenmaterials
und der Literatur, zugleich des Topographischen zeichnen das Buch aus.
Mit ruhiger Sicherheit werden die tatsächlichen Zusammenhänge entwickelt
und die maßgebenden Bildungselemente charakterisiert.
Nicht immer vermag ich allerdings derMeinung desVerf. zuzustimmen. Das,
was er über den Gegensatz von freien und unfreien Leihen, das, was er über die
Verschmelzung von Freien und Unfreien durch die Immunitäten sagt, über
die erst im 11. Jahrhundert erfolgte Erhebung der Herrschaftsleute aus wirk-
licher Knechtschaft und über das Aufhören der Willkürherrschaft, halte ich
nicht für zutreffend. Ebensowenig halte ich die Charakterisierung der auf
Dagobert gefälschten Urkunde, die bisher als Hof-und Dienstrecht des 12. Jahr-
hunderts angesehen wurde, als Freien- und Immunitätsrecht des 11. bzw. des
10. Jahrhunderts für richtig.
Indessen sollen diese und andere Bedenken nicht näher erörtert werden.
Hier ist vielmehr nur dessen zu gedenken, was für die Behandlung des Gesamt-
problems in Betracht kommt. Und da habe ich einen Umstand hervorzu-
heben, der, wie ich glaube, etwas Schwankendes und Widerspruchsvolles in
die Darlegungen Kieners hineingetragen hat. Der Verf. hat sich nicht voll-
ständig von jener Ansicht freizumachen gewußt, die in der Grafschaft den
eigentlichen Kern aller landesherrlichen Gewalt sieht; er hat überdies nicht
bestimmt genug Stellung zu den über die Entwicklung der Immunität vorge-
brachten Ansichten genommen.
Auf der einen Seite stellt Kiener fortgesetzt die Territorialgewalt der gau-
gräflichen Kompetenz entgegen: „Territorialgewalt und gaugräfliche Kompe-
tenz sind auseinanderzuhalten“, „die Territorialbildung im Elsaß läßt die
Grafschaft außerhalb ihres Bereichs stehen“; „die Gaugrafschaft hat am Ober-
rhein keine verfassungbildende Triebkraft entwickelt“ (S. 99, 101 usw.).
Auf der anderen Seite aber betont er den gräflichen Charakter der neuen
territorialen Bildungen: es „steht der gräfliche Charakter der Mundate über
allen Zweifel“ (S. 59); „ihre Linienbildung offenbart in unverkennbarer Rein-
heit den Charakter der Grafschaft“ (S. 66) usw. Soll damit gemeint sein —
und das ist offenbar der Fall —, daß die neuen territorialen Gebilde im wesent-
lichen jene öffentlichen Funktionen besitzen, die den fränkischen Gaugraf-
schaften eigentümlich waren, so ist eine Einwendung nicht zu erheben. Denn
das karolingische Grafenamt schloß die höchsten öffentlichen partikularen
Befugnisse in sich. Aber diese Art von Zusammenhang zwischen Landeshoheit
und Grafschaft ist bisher nicht geleugnet worden, kann nicht geleugnet wer -
Kritiken 257
den, auch nicht von den extremsten Anhängern einer „grundherrlichen
Theorie“. Jede provinziale Gewalt, die zur Landeshoheit führt, wird in einem
gewissen Stadium ihrer Entwicklung große Ähnlichkeit mit der Gewalt eines
karolingischen Grafen zeigen. Das muß als unbestreitbar gelten, das kann
nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Streitfrage sein. Sondern nur die
Frage, in welchem Maße die karolingische Grafschaft und das nachkarolin-
gische Grafenamt an der Bildung der späteren Territorien mitgewirkt haben.
Kieners konkrete Ausführungen zeigen mit aller wünschenswerten Deut-
lichkeit, daß weder die Gaugrafschaft topographisch den Rahmen für die Bil-
dung der bischöflichen Landeshoheit abgegeben hat, noch daß generell durch
Übertragung gaugräflicher Gerechtsame auf neue territoriale Bezirke die
Straßburger Landesherrschaft entstanden ist. Gewiß haben wir das Privileg
von 982, das dem Bischof im Bereich der Stadt die gesamten öffentlichen
Rechte gewährte, als Übertragung der Grafengewalt aufzufassen, aber in
dem allergrößten Teil des späteren Straßburger Territoriums ist auch nach
Kieners Annahme Analoges nicht erfolgt. Vielmehr sind hier innerhalb der
fortbestehenden Gaugrafschaft neue Gewaltbezirke aufgetreten, die nach
und nach, in einem ganz allmählichen Prozeß, die gaugräflichen Funktionen
beiseite schoben.
Kieners Untersuchungen bedeuten im Grunde eine Widerlegung der
Grafschaftstheorie. Weil aber Kiener gleichwohl sich von dieser Theorie
nicht völlig freimachen konnte, deshalb hat er, wie ich glaube, einerseits
manche Zusammenhänge verwischt, anderseits scharfe Unterscheidungslinien
mitunter da gezogen, wo sie nicht zu ziehen waren. Auf der einen Seite hebt
er wiederholt und nachdrücklich die völlige Verschmelzung der ihrem Ur-
sprung nach Öffentlichen und privaten Gerechtsame hervor, auf der anderen
will er sie scharf sondern. Er sieht daher in den Frondiensten, die ein Hofherr
von allen Ortsbewohnern, nicht allein von seinen Hintersassen und Unfreien,
verlangt, „eine Anleihe bei einer fremden Gewalt, in der wir die Ortsherrschaft
erkennen“ (S. 35) — obschon kein Zweifel bestehen kann: nachweislich haben
Grundherren seit der Karolingerzeit ihre Gewalt über das Gebiet ihres Grund-
eigentums hinaus erweitert und kraft der gewonnenen obrigkeitlichen Gewalt
Dienste und Zinse in Anspruch genommen. Er spricht von „Zwitterbildungen“
da, wo sich „ Dorfmundate“ gebildet und die bischöfliche Grundherrlichkeit
mit der Dorfherrschaft (d. i. der Bannherrschaft) verbunden hatten (S. 68)
— er muß dabei allerdings selbst zugeben, daß Nachrichten über ‚die reine
Form der Immunitas“ fehlen. Die „Zwitterbildungen“ sind eben etwas ganz
Normales und Typisches.
Kiener hat infolge dieser teilweisen Abhängigkeit von der „Grafschafts-
theorie“ nicht nur oft vergeblich versucht, die späteren landeshoheitlichen
Bezirke aus alten Hundertschaften abzuleiten, er hat auch zu wenig das
Herauswachsen der gesamten landesherrlichen Organisation aus der der ur-
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 2 17
258 Kritiken
sprünglichenPrivatherrschaftgewürdigt. Fronhöfesind zu Dinghöfen geworden,
und zwar zu Dinghöfen der Bannbezirke mit Nieder- und Hochgerichts-
barkeit. Man betrachte diedem Buch von Fritz beigegebene Karte der bischöf-
lichen Landesherrschaft und lese die historischen Erläuterungen — man
wird nur selten überhaupt die Möglichkeit haben, die landesfürstliche Organi-
sation auf die der alten Provinzialverwaltung zurückführen zu können.
Mag sein, daß da und dort eine alte Volksdingstätte erhalten blieb — im
großen und ganzen ist die Verfassung des Straßburger Landes aus anderen
Momenten herausgewachsen.
Mit Kieners Verhältnis zur Grafschaftstheorie, besonders aber mit seiner
allzu zurückhaltenden Meinung über die Immunitätsentwicklung im allge-
meinen hängt es zusammen, daß diesen Ausführungen mitunter die erwünschte
sichere Bestimmtheit fehlt, daß Wendungen gebraucht werden, die zu Mißver-
ständnissen Anlaß bieten. Ich hatte mich vor 11 Jahren gegen die verbreitete
Meinung gewendet, daß die Entwicklung der dem Kirchengut als solchem zu-
kommenden Immunität vom karolingischen zum ottonischen Zeitalter in einer
allgemeinen Steigerung von Nieder- zu Hochgerichtsbarkeit zu sehen sei; ich
hatte auf zwei neue Momente in der Immunitätsentwicklung des 10. Jahr-
hunderts hingewiesen: einmal, daß das Immunitätsgut nicht allgemein graf-
schaftsfrei wurde, daß vielmehr die Steigerung der Immunitätsherrschaft bis
zur Grafschaftsfreiheit sich nur auf Teile des Kirchenguts beschränkte; so-
dann daß eine Ausdehnung der ehemaligen Privatherrschaft über das eigene
Gut hinweg in geschlossenen Gebieten gelang, daß eine Begründung von
Bannherrschaften erfolgte.“
Kiener geht — so scheint es — auch von diesen Grundanschauungen aus,
denn er nimmt eine Differenzierung des Immunitätsrechtes an (S. 55, 57ff.,
oben S. 252), er spricht auch einmal von Immunitäten, die es nicht bis zur
gräflichen Kompetenz gebracht hatten (S. 97, vgl. oben S. 254), er führt ins-
besondere die Bannherrschaften auf Immunität zurück. Aber er hat sich
leider nicht über die Verschiedenheit der Immunität, über den Wandel und
Wechsel ausgesprochen — er operiert einfach mit „Immunität“ im Sinne von
Bannherrschaft. Darin sehe ich einen gewissen Mangel der Arbeit. Ohne eine
ganz bestimmte Stellungnahme zu den allgemeinen Fragen der Immunitäts-
entwicklung war naturgemäß nicht eine klare und Mißverständnisse ausschlie-
Bende Darstellung des Verhältnisses von Immunität und Landesherrschaft zu
gewinnen. Ja, so wenig ich selbst dagegen einwenden möchte, daß Kiener
die Bannherrschaft mit der Immunität in Verbindung bringt,“ eine Identi-
fizierung halte ich nicht für angebracht.
1 Soziale u. polit. Bedeutung der Grundherrschaft, 1903. S. 96ff., 16 7ff.
Ich verweise auf meine Ausführungen Ebd. S. 109ff. und Staat u. Grund-
herrschaft 1909, S. 26f.
Kritiken 259
Das führt mich zu einigen Bemerkungen über Kieners Auffassung der
Bannherrschaften überhaupt.
Zwei Bedenken habe ich hervorzuheben. Einmal, daß Kiener die Bann-
herrschaften ausschließlich auf die Immunität zurückführt. Dann, daß er
die Banngewalt als eine stets vom König unmittelbar und persönlich zu ver-
gebende Zwangsgewalt ansieht, die bis zur Verfügung der Todesstrafe reicht.
Beide Annahmen halte ich für unrichtig.
Die eine deshalb, weil die aus der Immunität entstandene Bannherrschaft
nur eine Art der Bannherrschaften ist, weil es Bannherrschaften gab, die
ohne Anschluß an Grundeigentum und Fronhofsverfassung, ohne Anschluß
an Immunität, offenbar durch Gewinnung von Beamtenrechten in geschlos-
senen Bezirken erlangt worden sind. Die andere deshalb, weil mit dem Ortsbann
keineswegs Hochgerichtsbarkeit verbunden zu sein braucht, und weil der Bann,
der eine behördliche zwingende Gewalt bedeutet,nichtmitdemBlutbann,d. i. mit
der vom König verliehenen Gewalt über Tod und Leben, verwechselt werden darf.
Der Ortsbann ist offenbar auf recht verschiedene Weise gewonnen worden.
Da zeigen uns königliche Privilege, daß einem Stift der Ortsbann, d. i. die
zwingende behördliche Gewalt in bestimmtem Gebiet, vom König gewährt wurde
— zuerst im Jahre 946.1 Da zeigt uns eine oft besprochene Wormser Fälschung
des ausgehenden 10. Jahrhunderts, daß von einem Stift überall da, wo es
einigen Grundbesitz hatte, die volle Ortsherrschaft beansprucht wurde.?
Aber die Frage nach der Entstehung der Bannherrschaften führt uns in die
karolingische Zeit hinauf, und wir sehen, daß schon damals eine vom Grund-
eigentum ausgehende, aber über die Grenzen des Grundeigentums hinausgrei-
fende Herrschaft in zwiefacher Art geschaffen wurde: einmal durch eine Terri-
torialisierung der Mithio im kleinen (Begründung einzelner Ortsherrschaften),
dann durch Erwerb einer Markherrschaft vom König (Gewinnung eines
über mehrere Ortschaften reichenden Banngebiets).“ Obschon über Zeit
und Art der Entstehung von Bannherrschaften Sonderforschungen erst an-
zustellen sind, so ist doch schon jetzt soviel klar, daß hier teils ein Aufbau im
kleinen, nämlich die Schaffung einzelner Ortsherrschaften, teils von Anfang
an eine Bildung im großen, nämlich die Gewinnung der Herrschaft in weiteren
Gebieten, stattfand. Im Elsaß bilden neben der Straßburger oberen Mundat
die Mark Mauersmünster und die Mundat Weißenburg Beispiele von charak-
teristischen Herrschaftsbildungen der fränkischen Periode.* Daß aber Bann-
1 Vgl. Bedeutung der Grundherrschaft S. 109ff., 119. Dipl. Otto I., 77.
3 Ebd. S. 110flf.
s Vgl. meine Ausführungen in Histor. Viertelj. 1907, S. 320.
* Über die Mark Mauersmünster vgl. Nieschlag, Beitr. z. Gesch. d. Mark
Mauersmünster 1913 S. 58 ff. Über die Mark Weißenburg s. Herr, Bemerkens-
werte mittelalterliche Schenkungen im Elsaß 1908, S. 1 ff., wo freilich der
Charakter der Mundat nicht näher gewürdigt wird.
17*
960 Kritiken
herrschaften auch ohne Anlehnung an Grundeigentum begründet werden
konnten, dafür legen die Nachrichten des habsburgischen Urbars Zeugnis
ab, die wiederholt von Zwing und Bann in Orten berichten, in denen Habs-
burg niemals begütert war. i
Für nicht richtig halte ich ferner Kieners Charakterisierung der Bannherr-
schaften bzw. der Immunitäten, wie er sie nennt, als Hochgerichtsbezirke und
Grafschaften schlechthin. Ob die Straßburger Kirche wirklich nur Zwing und
Bann da hatte, wo ihr auch die volle Hochgerichtsbarkeit und die volle Frei-
heit von landgräflicher Gewalt zustand, möchte ich dahingestellt sein lassen.!
Jedenfalls steht das fest, daß es im Elsaß, wie überall sonst, Bannherrschaften
ohne volle Hochgerichtsgewalt gab. Bannherrschaft allein vermag nicht, so
ist nachdrücklich hervorzuheben, jene Gebietsherrschaft zu begründen, die
zur Landeshoheit hinüberleitet, sie vermag das nur dann, wenn Hochgerichts-
barkeit und volle Emanzipation von höherem Provinzialbeamtentum hinzu-
gekommen sind. Viele Bannherrschaften verblieben auf dem niederen Sta-
dium und wurden nur zu Patrimonialherrschaften.
Aus diesen Bemerkungen ergibt sich ein weiteres. Zur Ausübung der Ge-
bietsherrschaft an sich ist keineswegs persönliche königliche Bevollmächtigung
nötig. Die Bannherrschaft hat staatlichen Charakter, auch wenn sie nicht auf
königliche Privilegierung, sondern auf andere Momente zurückgeht. Aber
sie ist weder das Recht, bei Androhung einer Strafe von 60 Schillingen (Kö-
nigsbann i. e. S.) zu gebieten und zu verbieten, noch schließt sie die Blut-
gerichtsbarkeit (Blutbann) in sich. Nur der Blutrichter muß im früheren
Mittelalter vom König selbst die unmittelbare Vollmacht erhalten. Bannge-
walt darf weder mit Handhabung des Königsbannes noch mit Handhabung
des Blutbannes verwechselt oder vermischt werden.
Was lehren uns Kieners eingehende Untersuchungen ?
Der Straßburger Bischof ist nicht wie andere geistliche Fürsten mit Graf-
schaften beschenkt worden, um mit Hilfe dieses Besitzes landesherrliche
Rechte auszubauen. Das Immunitätsprivileg, das 982 Stadt und Stadtgebiet
von der Grafschaft eximierte und dem Bischof allein unterstellte, darf zwar in
seiner tatsächlichen Wirkung der Übertragung einer kleinen Grafschaft gleich-
gestellt werden. Ähnliches ist aber sonst im Straßburger Gebiet nicht unmittel-
bar bezeugt. Die Straßburger Landeshoheit hat sich von unten aus entwickelt,
ist aus Ortsherrschaften und aus Centherrschaften zusammengefügt worden,
und manche der später bekannten größeren geschlossenen Landesgebiete
können in diesem ihrem allmählichen Zusammenschluß beobachtet werden.
Die Gebietsgewalt des Bischofs, jedenfalls in sehr verschiedener Weise
entstanden, hat erst nach und nach die Gaufgraschaft, d. i. die spätere Land-
1 Auch Wohltmann will für die Prümer Bannbezirke Hochgerichtebar-
keit als das charakteristische Recht gelten lassen. Westd. Zeitschr. 28 (1909),
S. 451, 455, 462.
Kritiken 261
grafschaft, zurückgedrängt. Sie hat das vermocht, da sie die volle Macht über
alle der kirchlichen Herrschaft Unterworfenen besaß und den Grafen auf die
von der kirchlichen Herrschaft Freien beschränkte. Und so bestand die
Grafschaft weiter, gleichsam als schwächlicher Rahmen, der die in ihr ent-
standenen selbständigen Territorialgewalten umspannte und vergebens da und
dort die verlorene Herrschaft zu erneuern suchte. Sie bestand in dieser kraft-
losen Art fort, bis sie im 17. Jahrhundert einen neuen mächtigen Besitzer
fand, den französischen König, der die seit vielen Jahrhunderten verlorene
Stellung wiederzugewinnen und die Landgrafschaft als Grundlage einer vol-
len staatlichen Herrschaft auszubauen vermochte,
Straßburgs Territorialbildung ist nicht auf Grund gräflicher Gerechtsame,
sondern im Gegensatz zu ihnen entstanden. Das ist unbestreitbar. Hüten
wir uns aber, diese Tatsache zu verallgemeinern. Die Besprechung eines
anderen trefflichen territorialgeschichtlichen Werkes wird demnächst zeigen,
daß auch ganz andere Wege bei Begründung der landesherrlichen Gewalt
beschritten werden konnten.
Leipzig. Gerhard Seeliger.
Paul Darmstaedter, Geschichte der Aufteilung und Kolonisa-
tion Afrikas seit dem Zeitalter der Entdeckungen. 1415 bis
1870. Berlin 1913, G. J. Göschen.
In einem auf zwei Bände berechneten Werke unternimmt es Paul Darm-
staedter, die Aufteilung Afrikas unter die europäischen Völker zu schildern
und die Kolonisation, Verwaltung und Ausnutzung der von den europäischen
Nationen in Besitz genommenen Gebiete darzustellen. So hat der Verfasser,
abweichend von dem allgemeiner gehaltenen Buchtitel, seine Absicht im
Vorwort kundgetan. Er betont mit Recht die Verschiedenheit seiner Auf-
gabe einerseits von einer Schilderung der Entdeckungsgeschichte und anderer-
seits von einer Darstellung der Geschichte des europäischen Handels mit
Afrika. Ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit den Ansichten einzu-
lassen, die hinsichtlich der Abgrenzung Afrikas in der neueren, nach der
physischen Seite gerichteten Geographie hervorgetreten sind, will er unter
dem Worte Afrika den „gesamten Erdteil nebst den umliegenden Inseln“
verstanden wissen. Er bleibt also bei der vulgären, herkömmlichen Auf-
fassung. Ich muß freilich gestehen, daß mir die Ausschließung der Azoren,
Madeiras und der Kanarischen Inseln nicht genügend motiviert erscheint.
Den Stoff hat D. auf die beiden Bände in der Weise verteilt, daß der erste
Band vom Zeitalter der Entdeckungen an bis 1870 reicht, während der zweite
die eigentlich zeitgenössische Geschichte bringen soll. Schon aus dieser Zu-
weisung des Raumes an die verschiedenen Epochen ist ersichtlich, daß die
Darstellung mit der fortschreitenden Zeit erheblich ausführlicher wird. Diesen
Grundsatz hat der Verfasser auch innerhalb des ersten Bandes befolgt. Mir scheint
962 Kritiken
erindessen darin etwas weitgegangen zu sein. Den einzelnen Abschnittensind Be-
merkungen über die wichtigsten Quellen und Literaturangaben vorausgeschickt.
Bei der zunehmenden Wichtigkeit Afrikas für den Gang der allgemeinen
Geschichte dürfte es gerechtfertigt sein, wenn ich auf einige Einzelheiten näher
eingehe; außerdem möchte ich bei dieser Gelegenheit meine von derjenigen
des Verfassers stark abweichende Auffassung von der Methodik der Ge-
schichtschreibung über Afrika darlegen, zumal das zu besprechende Buch
in Deutschland ein Novum darstellt und von vielen als maßgebendes Vor-
bild angesehen werden dürfte.
Unzweifelhaft bezeichnet Darmstaedters mit großem Fleiß unternomme-
ner Versuch einen wesentlichen Fortschritt gegenüber etwa dem Buche
von Alexander Supan, Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolo-
nien; denn dieser kümmert sich um die Fragestellung des Historikers recht
wenig. Nur in einer Hinsicht steht das vorliegende Werk hinter dem von
Supan zurück: es fehlt ihm an zureichenden kartographischen Beilagen;
die spärlichen, kleinen und rohen Skizzen können kaum befriedigen. D.
hätte sie ebensogut weglassen können.
Vielfach auch geographischer, vor allem aber philologischer Art ist ein
Mangel, der namentlich im ersten Teil des Buches sehr hervortritt: die
Nachlässigkeit, mit der Orts- und Personennamen behandelt werden. Rein
arabische Formen, solche des marokkanischen Dialekts, spanische, portu-
giesische, französische und deutsche Umschreibungen gehen bunt durchein-
ander. Der Laie wird in manchen Fällen gar nicht merken, daß bei der wech-
selnden Transkription ein und dasselbe arabische Wort vorliegt. Was hat es
ferner für einen Sinn, dem deutschen Leser die Umschreibung z. B. des
Franzosen zu bieten, da doch dieser zu den Buchstaben andere Lautbilder vor-
stellt als der Deutsche! Der vielgebrauchte arabische Personenname Mo-
hammed lautet in türkischer Verunstaltung nicht Mehmet, sondern Mehemed.
Bei den Namen der beiden bekanntesten Korsaren des Mittelmeeres aus der
Zeit Karls V. ist dem Verfasser gleichzeitig ein sprachlicher Irrtum und eine
Verwechslung der Personen passiert. „Barbarossa“ ist nicht etwa abend-
ländische Volksetymologie für den türkisch-arabischen Namen Bäbä Urũg,
wie D. zu glauben scheint (S. 15), sondern der italienische Ausdruck, der als
Beiname des staufischen Kaisers bekannt ist; er wird in diesem Falle von neu-
em gebraucht, jedoch nicht dem ältesten der vier Brüder beigelegt, sondern
dem jüngsten, Hair ed-din. (Vgl. H.-D. de Grammont, Histoire d’Alger sous
la domination turque, 1515—1830, Paris 1887, S. 29f. Anm.) Die Veröffent-
lichungen der französischen Hochschule in Algier hätten Beachtung verdient,
denn sie enthalten auch einige tüchtige Arbeiten zur Geschichte Algiers
wie überhaupt Nordafrikas. Unter dem Titel „Publications de l’École des
Lettres d' Alger. Bulletin de Correspondance Africaine“ erscheinen sie in Paris
im Verlage von E. Leroux.
Kritiken 263
Dem so häufig vorkommenden Fehler, daß der Historiker die Wichtigkeit
des speziellen, von ihm behandelten Gegenstandes überschätzt, ist auch D.
nicht entgangen. Er übertreibt den Einfluß kolonialer Fragen auf die euro-
päische Geschichte mit der Behauptung (S. 40), daß der Krieg zwischen
England und den Niederlanden in den Jahren 1664—1667 seinen Ausgang
von der Goldküste genommen habe. Diese entscheidende Bedeutung hatte
damals der westafrikanische Kolonialbesitz für die Engländer noch nicht.
Neuniederland in Nordamerika galt ihnen mehr als Guinea, und der Streit um
die Bandainsel Polaron war älter. Aber noch wichtiger als diese dreifachen
kolonialen Differenzen waren die Gegensätze zwischen beiden Staaten in Europa:
die große Handelseifersucht, die gegenseitige Bekämpfung der Verfassungs-
prinzipien (Monarchie und Republik) und der persönliche Groll Karls II., da
er zur Zeit seiner Verbannung von den Niederländern ausgewiesen worden war.
Von einem „halb sagenhaften Timbuktu“ vor dem 19. Jabrhundert
(S. 59) kann nur jemand reden, der weder spanische noch arabische Histo-
riker näher kennt. In ihrer nationalen Eitelkeit haben die Franzosen der
Wanderung des René Caillié nach Timbuktu einen unverdienten Ruhm
verschafft. Vor seiner Reise haben Bewohner der nördlich gelegenen Länder
diese Stadt so häufig kennen gelernt und geschildert — wußte man doch
bereits im späten Mittelalter in Europa von ihr —, daß der spanische Gelehrte
Francisco Fernändez y Gonzälez sich geradezu für berechtigt hielt, zu behaup-
ten, Timbuktu sei fast eine spanische Stadt, sowohl wegen ihrer zweiten
Gründung als auch wegen der großen Zahl spanischer Reisender, die sie vor
dem französischen Forscher aufgesucht und beschrieben haben. (Vgl. den
Aufsatz „Influencia de los españoles en la historia y civilización de Tombucto.
Establecimientos castellanos y portugueses en las comarcas occidentales de
Africa“ in der „Revista de Espana“, tomo 105, Madrid 1885.)
Was der Verfasser S. 32 und namentlich S. 37 über den Gegensatz der bei-
den Arten der Sklaverei sagt, ist an und für sich richtig, nur ihre kontinentale
Abgrenzung und Gegenüberstellung als „die Sklaverei in Afrika“ und „die
Sklaverei in Amerika“ ist verkehrt. Es handelt sich vielmehr um eine Frage
der Religion und Weltanschauung, die in rechtlicher und sozialer Beziehung
im Islam viel humaner gelöst worden ist als in den Kreisen einerseits der Hei-
den, anderseits der Christen. Die milde Haussklaverei findet man daher nicht
nur in Afrika, sondern ebensogut in Asien, eben überall dort, wo Mohammeda-
ner leben. In Afrika lagen die Verhältnisse außerdem zu verschiedenartig,
als daß man die mildere Behandlung der Sklaven als die Eigentümlichkeit
dieses Erdteiles ansehen dürfte.
Wer da erwartet, kriegsgeschichtliche Abschnitte in dem Buch zu finden,
wird sie vergeblich suchen. Warum die militärischen Vorgänge nicht in den
Rahmen des Buches fallen, hat D. bei seiner ablehnenden Stellungnahme
S. 113 nicht angegeben. Die ungebührliche Bevorzugung von Einzelheiten
264 Kritiken
der Verfassungen ist sachlich durchaus nicht begründet, vielmehr eine bloße
Mode, die Hand in Hand geht mit der breiten Erörterung von historisch
bedeutungslosen Plänen und Träumen. Wenn Geschichtschreiber sich
weniger um papierne Bestimmungen und mehr um die realen Vorgänge
kümmerten, die den Lauf der Geschichte bestimmen, so würden sie ihrer Auf-
gabe besser genügen. Die militärische Eroberung und Behauptung von Kolonien
ist die allererste und notwendigste, fürdiefolgende Entwicklung entscheidendste
Maßregel; ohne sie gäbe es überhaupt keine Kolonien, wenn auch die Diplo-
maten in den europäischen Hauptstädten noch soviel Verträge abschließen.
In einem Werke zusammenfassender Art, wie es D. geliefert hat, kann na-
turgemäß nur eine beschränkte Zahl von Werken der historischen Literatur
genannt werden als vorläufiger Anhalt für solche Leser, die sich über be-
stimmte Kapitel näher zu unterrichten wünschen. Darin stimme ich also mit
dem Verfasser durchaus überein; jedoch mit der Art der Auswahl, die er ge-
troffen hat, namentlich für die ersten Jahrhunderte der neueren Zeit und für
die portugiesische und spanische Kolonialgeschichte überhaupt, kann man
nicht zufrieden sein. Was er dort bietet, gehört überwiegend der früheren
Literatur an und ist vielfach stark veraltet. Während D. die englische und
französische Literatur gut kennt, hat er für Portugal und Spanien weder eine
Anzahl großer Zentenarwerke noch Akademieabhandlungen oder Aufsätze
in historischen Zeitschriften der betreffenden Länder herangezogen. Darunter
hat begreiflicherweise die Darstellung des Verfassers gelitten. Beispielsweise
ist das Kap Bojador nicht erst, wie nach alter Weise auf S. 9 zu lesen steht,
im Jahre 1434 von Gil Eanes umfahren worden, sondern schon 1416 ist Frei
Gonçalo Velho darüber hinaus bis zur Terra Alta gelangt. Dieser zeitlich erste
und in gewissem Sinne wichtigste Entdecker aus dem Kreise des Prinzen
Heinrich von Portugal ist bezeichnenderweise ein Mönch. (Vgl. das zweibän-
dige Werk, das Ayres de Sä nach diesem Pionier der portugiesischen Seefahrten
benannt hat [Lisboa 1899—1900], obgleich es in der Hauptsache einen an-
deren Inhalt hat; denn den weitaus größten Umfang nehmen in dem Buche
752 Dokumente und Regesten des 12.—19. Jahrhunderts aus dem Archivo
da Torre do Tombo ein.) Den Azurara wird man nicht mehr so unbedingt
als „die wichtigste Quelle für die ältesten portugiesischen Entdeckungen“
(S. 5) bezeichnen dürfen, seitdem Ernesto do Canto im „Archivo dos Acores“
vol. XII, 449ff. auf seine Unzuverlässigkeit aufmerksam gemacht hat. Wenn
auch D. mit gewissem Recht das nicht gerade bedeutende siebenbändige
Werk Os Portuguezes em Africa, Asia, America e Oceania (Lisboa 1848—1850)
unerwähnt gelassen hat, so hätte er doch wenigstens dessen späte Fortsetzung
durch einen neueren Autor nicht übergehen sollen — denn als solche hat Pin-
heiro Chagas sein allerdings ungleich wertvolleres Buch ausdrücklich bezeich-
net, das er in Lissabon im Jahre 18% unter dem Titel As colonias portuguezes
no seculo XIX (1811—18%) herausgab.
Kritiken 265
Was aber viel schwerer wiegt als Irrtümer in Einzelheiten, ist die verkehrte
Gesamtauffassung von den Motiven der portugiesischen und spanischen Kolo-
nialpolitik. In der Theorie gibt D. wohl hier und da zu, daß bei Portugiesen
und Spaniern bei ihren Unternehmungen der religiöse Antrieb stark gewesen
ist, in der Praxis der Darstellung aber hat er diese Tatsache viel zu sehr aus
den Augen verloren und daher wichtige historische Vorgänge außer acht ge-
lassen. Lange Zeit war — wovon man bei D. so gut wie nichts erfährt — die
Herstellung möglichst enger Beziehungen zu Abessinien ein Hauptziel welt-
licher wie geistlicher Machthaber in Portugal und auch in Spanien; ja, auf
diesem Grunde gedachten sie bisweilen eine weitgreifende afrikanische Poli-
tik aufzubauen. Bis tief in das 17. Jahrhundert hinein dauerten die immer
wieder von neuem mit großer Geduld unternommenen Versuche der Ge-
winnung Abessiniens zu einer gemeinsamen Aktion gegen die mohammedani-
schen Mächte und der Verpflanzung der abendländisch-katholischen Ideen
nach jenem Reich im Osten Afrikas. Wie bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts
in der europäischen Geschichte die Politik der Staaten hauptsächlich kirch-
lichen Fragen zugewandt war, so haben die abendländischen Staaten, vor
allem Spanien und Portugal, natürlich auch außerhalb des eigenen Erdteils
diese Richtung innegehalten.
Für die ungeheure Bedeutung der Religion für die Geschichte Afrikas
geht dem Verfasser das nachfühlende Verständnis ab, wie er denn auch der
Tätigkeit der christlichen Missionen nicht die gebührende Beachtung ge-
schenkt hat. Selbst abgesehen von der religiösen Seite, kommt die große
zivilisatorische Leistung der Missionare, bei allen Fehlgriffen im einzelnen,
in seinem Buche nicht zur Geltung. Er hat die Aufteilung und Kolonisation
des Erdteiles viel zu einseitig unter dem Gesichtswinkel des gegenwärtig in
Europa vorherrschenden kaufmännisch-bureaukratischen Interesses ange-
sehen. Der Grund für diese unhistorische Betrachtungsweise scheint mir
wenigstens teilweise darin zu liegen, daß er sich zu eng an englische Werke,
namentlich Theal anlehnt.!) Es ist ein Grundfehler vieler englischer Histo-
riker, wie z. B. auch von Martin Hume in seinen Arbeiten zur spanischen
Geschichte, den kommerziellen Maßstab auch dort anzulegen, wo er nicht hin-
gehört. Anderseits ist das von mir bekämpfte Verfahren des Verfassers die
Konsequenz des prinzipiell verkehrten Standpunktes, den er zu der Geschichte
der einheimischen Gewalten Afrikas einnimmt. Unmöglich kann man die
politischen Gebilde dieses Erdteiles gleichsam als tote Objekte ansehen
noch meinen, daß sich um deren Beherrschung eigentlich nur europäische
Staaten gestritten hätten. Leo Frobenius hat bereits gewagt, die Umrisse
1 Um so mehr muß man sich wundern, daß D. nirgends die große Quellen-
sammlung nennt, die derselbe englische Autor zur Geschichte Südafrikas her-
ausgegeben hat.
266 Kritiken
einer Geschichte Afrikas vor der islamischen Zeit zu zeichnen, wieweit mit
Erfolg, ist eine Frage, die ich hier unerörtert lassen muß. Jedenfalls wird man
um so mehr von einem historisch faßbaren Eigenleben in diesem Erdteil in
der Neuzeit sprechen dürfen. Die stärksten und hartnäckigsten Rivalen
und Widersacher der Europäer in Afrika waren und sind die Träger des Islam.
Sie haben dort eine erfolgreiche religiöse Propaganda entfaltet, nicht un-
bedeutende kommerzielle Leistungen vollbracht und beachtenswerte staat-
liche Gebilde geschaffen. Eine unabweisbare Aufgabe jeder Geschichte Afri-
kas und seiner Kolonisation ist demnach die Darstellung der Geschichte des
Vordringens der Araber in diesem Erdteil. Wenigstens einen Überblick
über dieses wichtige Kapitel, wie man ihn nach dem allgemein gehaltenen
Titel des Werkes bei D. hätte erwarten müssen, vermißt man bei ihm. Aber
auch wenn dort der einschränkende Zusatz „europäisch“ nur versehentlich
oder aus sonst einem Grunde weggeblieben sein sollte, so wäre doch wegen
der vielfachen engen Berührungen und des schroffen Gegensatzes zu den
Europäern die Geschichte der Araber zu berücksichtigen gewesen. Die Aus-
dehnung ihres Einflusses bis auf weite Strecken südlich des Äquators ist eine
Tatsache, die geschichtlich ungeheuer viel folgenreicher geworden ist als die
kurzlebigen kolonialen Versuche, welche Dänen, Schweden, Kurländer und
Österreicher in Afrika unternommen haben. Es gibt viel Quellenmaterial
über diese Frage, aber man muß auch das Arabische verstehen. Und damit
komme ich am Ende meiner Ausführungen ausdrücklich auf eine grundsätz-
liche Frage der wissenschaftlichen Ausrüstung des Historikers zu sprechen,
die implicite im bisher Gesagten schon enthalten war. Der Leser wird sich
inzwischen, so hoffe ich, bereits überzeugt haben, daß man an eine Darstellung
der Geschichte Afrikas oder auch nur seiner Kolonisation nicht mit derselben
Vorbildung und denselben Voraussetzungen herangehen darf wie etwa bei
der Geschichte Nordamerikas. Nach allgemeiner Übereinstimmung hat
der Historiker die Kenntnis des Lateinischen nötig, um auf dem Felde unserer
mittelalterlichen Geschichte arbeiten zu können. Ich vermag nicht einzu-
sehen, warum das analoge Prinzip für die Beschäftigung mit der afrikanischen
Geschichte keine Geltung haben soll. Was der Sinologe de Groot für die Ge-
schichtschreibung über China und der Keltist Kuno Meyer für die Geschicht-
schreibung über Irland gefordert haben, das verlange ich für die Darstellung
der Geschichte Afrikas. Natürlich meine ich nicht, daß man beliebig viel
Negersprachen lernen solle, denn brauchbare historische Nachrichten würde
man auf diesem Wege in kaum nennenswerter Menge erhalten. Vielmehr
handelt es sich der Hauptsache nach um eine einzige Sprache, die für den Histo-
riker vor allen anderen weit voransteht, weil sie in allen mohammedanischen
Ländern als die vornehmste betrachtet wird und in ihr sehr viele historische
Werke abgefaßt sind, die Sprache Mohammeds. In erster Linie also Studium
des Arabischen in enger Verbindung mit der Islamforschung — denn beides
Kritiken 967
kann nur in gegenseitiger Durchdringung recht betrieben werden —, aber
auch Kenntnis der portugiesischen und spanischen Sprache und Litera-
tur, nicht nur vom englischen Gesichtswinkel aus, ist für unser Thema un-
erläßlich.
Lissabon. Karl Hadank.
L. von Pastor, Allgemeine Dekrete der Römischen Inquisition
aus den Jahren 1555—1597. Nach dem Notariatsprotokoll des
S. Uffizio zum ersten Mal veröffentlicht. Freiburg 1912, Herder, 71 8.
Pastor bietet hier eine Nebenfrucht zu seiner „Papstgeschichte“, deren
Fortgang ihn veranlassen mußte, über die unter Paul III. erneuerte Inqui-
sition, diese furchtbare Waffe der Gegenreformation, besonders über die noch
sehr dunkle Entwicklung des zentralen römischen Glaubenstribunals, nach
authentischem Material zu suchen. Allein auch diesem so gut empfohlenen
katholischen Autor öffnete sich die Tür des Archivs der Inquisitions-Kongre-
gation in Rom nicht. So blieb P. auf gelegentliche Funde angewiesen. Seinem
Spürsinn aber glückte es, in fünf noch von keinem Forscher herangezogenen
Handschriften der (jetzt bekanntlich im Vatikan befindlichen) Biblioteca
Barbariniana zahlreiche Notariatsprotokolle von Dekreten des römischen Tri-
bunals aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1555—1597) aufzufinden.
Sie sind es, die er uns hier vorlegt, bereichert um einen Anhang, der das, was
P. sonst noch an einschlägigem Material ausfindig gemacht hat, hinzufügt.
Pastor hat diese Akten mit Anmerkungen versehen, die besonders die vor-
kommenden Namen erklären; die eigentliche Verwendung des neu erschlosse-
nen Materials zur Geschichte der päpstlichen Inquisition behält er seiner
„Papstgeschichte“ vor (vgl. für die Zeit Pauls IV. den inzwischen erschienenen
6. Band, S. 508ff.).
Was nun den Inhalt der kleinen Publikation betrifft, so lehren uns die
Dekrete die Mitglieder des Tribunals, sowohl die ständigen wie die jeweils
hinzugezogenen kennen und geben mannigfachen Aufschluß über die Or-
ganisation und die Kompetenz der gefürchteten Behörde. Ihrer Aburteilung
unterlagen neben Ketzerei auch schwere Sittenvergehen, Blasphemie, Zau-
berei, Nekromantie usw.; ebenso hat sie teil an der Bücherzensur. Zahlreiche
Dekrete betreffen die Behandlung der Angeklagten und Gefangenen; es fehlt
nicht an einigen vergleichsweise humanen Verfügungen (so das Absehen von
der rasura capillorum der Frauen und die Versorgung der Gefangenen mit
wöchentlich zu wechselnden linteoli, mappae et mappulae); auf der anderen
Seite spielt die Folter eine bedeutsame Rolle. Schon 1569 dekretiert der „hei-
lige“ Pius V.: „omnes et quoscumque reos, convictos vel conflexos de haeresi
pro ulteriori veritate habenda et super complicibus torquendos fore et esse
arbitrio dominorum judicum“, wodurch augenscheinlich Mißbräuchen und
Grausamkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet wurden. Andere Dekrete be-
268 Kritiken
schäftigen sich mit dem Rang und den Vorrechten der Inquisitoren, mit der
Heimlichkeit des Verfahrens und der Akten, mit der Abgrenzung der Wir-
kungssphäre der römischen Inquisition gegen die lokalen Inquisitionen wie
gegen die Camera apostolica und die Privilegien der Jesuiten usw.; noch
andere betreffen Einzelheiten mancher Art. So erhalten wir dankenswerte
Einblicke in das Wesen des geheimnisvollen Tribunals; daß sie jedoch die
von Pastor S. 3 übernommene Behauptung, „die Enthüllung des Seins der
Inquisition sei ihre beste Verteidigung“, rechtfertigten, vermag Referent nicht
einzusehen.
Magdeburg. Friedensburg.
Bernhard Duhr S. J., Geschichte der Jesuiten in den Ländern
deutscher Zunge. Zweiter Band. Geschichte der Jesuiten in den Län-
dern deutscher Zunge in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
1. u. 2. Teil. Freiburg i. B. 1913, Herdersche Verlagsbuchhandlung.
XVII u. 703, X u. 786 S. gr. 8°.
Wie der vor sechs Jahren erschienene erste, so umfaßt auch der zweite
Band den Zeitraum eines halben Jahrhunderts deutscher Jesuitengeschichte;
während aber der erste gleichfalls etwas dick geratene Band mit 876 Seiten
sein Auslangen gefunden hat, ist der zweite fast auf den doppelten Umfang an-
gewachsen. Das ist begreiflich, denn zu den alten Ordensniederlassungen
waren ebenso viele neue hinzugekommen; außerdem mußten einige Länder
einbezogen werden, die strenge genommen nicht in den Rahmen der Arbeit
fallen, so die Gebiete von Wälschtirol, Kärnten, Krain, das Küstenland und
Istrien, dann das ehemalige polnische Preußen, Ost- und Westpreußen. Der
erheblich größere Umfang erklärt sich zweitens auch durch die Wichtigkeit
der behandelten Periode und der sie bewegenden Fragen. Sieht man den In-
halt durch, so schildert der erste von den beiden Teilen in 10 Kapiteln die po-
litische und religiöse Lage Deutschlands, die Entwicklung des Ordens in den
vier deutschen Ordensprovinzen, die Einwirkungen des Krieges, die Friedens-
bestrebungen und Gegenströmungen, Erziehung und Unterricht und die
Schulkomödien, der zweite in 15 Kapiteln die Seelsorge, die marianischen
Kongregationen, die Liebestätigkeit, die Klosterfrage und Klosterreform, die
Wirksamkeit der Jesuiten als Hofbeichtväter, die Lagermission, die Wiederher-
stellung der katholischen Religion in den protestantischen Gebieten, Schrift-
stellerei und Schriftsteller, den Kampf gegen nationale Unsitten und MiB-
stände, die Hexenprozesse, die innere Geschichte des Ordens, und gibt eine
Charakteristik hervorragender Ordensmitglieder. Es ist ein außerordentlich
reicher Inhalt, der hier geboten wird und der das Buch in einer Reihe von
Kapiteln zu einer förmlichen Kulturgeschichte der genannten Zeitperiode ge-
staltet. Nicht über jedes einzelne Kapitel kann hier kritisch referiert werden;
hierfür würde der zur Verfügung stehende Raum nicht ausreichen ; nur einige
Kritiken 269
Bemerkungen allgemeiner Natur mögen zunächst gemacht und sodann auf
das Bedeutsame des ganzen Werkes hingewiesen werden.
Über die Quellen erstattet das Vorwort einen eingehenden Bericht, in
welchem zunächst die großen archivalischen Verluste an Denkschriften und
Briefen beklagt werden, die im Laufe der Zeit eingetreten sind. Um so höher
wird, was übrig blieb, gewertet, jene Briefe und Schriften vor allem, die als
„Soli“ bezeichnet werden. Daß man es bei den Quellen freilich auch mit
sehr minderwertigen zu tun hat, hätte vielleicht betont werden müssen.
Wer z.B. in den Klagenfurter Jesuitenannalen etwas zu finden hofft, was
für die Geschichte der Jesuiten in Kärnten belangreich ist, der wird sich sehr
enttäuscht sehen und in ihnen eine wenig brauchbare Kompilation aus anderen
Quellen finden.
Die Behandlung des Stoffes ist eine kritische. Es macht von vornherein
einen wohltuenden Eindruck, daß der Verf. auch dem gegnerischen Stand-
punkt gerecht zu werden bestrebt ist und die auf der eigenen Seite vorkom-
menden Mängel nicht bestreitet, wenngleich hier der Farbenton mitunter
etwas blässer wird. Nicht immer ist es die Schuld des Autors, sondern seiner
Quellen, die die Dinge in jener Beleuchtung zeigen, in der sie gesehen sein wol-
len. Nicht zu vergessen ist, daß Anordnungen, die getroffen werden, in ihren
Absichten und an sich betrachtet sehr gut sind, aber nicht immer befolgt wer-
den. Von dem vordringlichen Wesen der Jesuiten findet sich in den von
mir gesammelten Akten ein reiches Material, es ist nicht ganz in diesem
Werk übersehen, hätte aber doch etwas stärker hervorgehoben werden müs-
sen. Zu den Ausführungen über die Ursachen und den Anlaß zum Dreißig-
jährigen Krieg hätte auch auf die Methode hingewiesen werden dürfen, mit
der die Gegenreformation seit 1579 in den österreichischen Ländern arbeitet
und, indem sie von einem Erfolg zum andern schreitet, die Gegner unter die
Waffen ruft. So erhebt sich zuerst 1590 in Innerösterreich eine ständische
Opposition, die nicht gebeugt werden kann und deren Vorgehen für die Hor-
ner später auch für die Böhmen vorbildlich geworden ist. Es würde sich bei
genauerer Untersuchung wohl finden, daß nicht bloß um irdische Güter,
sondern, um mit dem Verf. zu reden, auch um „Ideen“ gekämpft wurde.
Daß auch die Jesuiten nicht immer um ideale Güter kämpfen, muß doch deut-
lich gesagt werden. An Beispielen hierfür fehlt es nicht. Wenn sie 1604 be-
gehren, daß die von der Krainer Landschaft erkauften Häuser der evangeli-
schen Geistlichkeit eingezogen werden, so ist die Sache selbst dem Dompropst
zu stark; dieser sagt, die Häuser seien frei erkauft, er wisse nicht, was die Pa-
tres für einen Anspruch darauf haben. Noch mehr kommt ihre Tendenz in
Kärnten zur Geltung. Die Wirksamkeit der Jesuiten daselbst wird — gestützt
auf Norbert Lebingers Gegenreformation in Steiermark — zu gut eingeschätzt,
eine sorgsame Prüfung des von Lebinger benützten Materials hat nicht ein
derartiges Resultat ergeben, daß man ein Gesamturteil in der Fassung zu
970 Kritiken
schreiben berechtigt ist, wie es sich hier II 344/5 findet. Was die Krainer Ver-
hältnisse betrifft, so ist die Persönlichkeit Kröns, wie man selbst aus Original-
akten geistlicher Provenienz erweisen kann, keine einwandfreie, und hat
sein gewalttätiges Vorgehen in der Sache der Gegenreformation selbst den Ta-
del des Landesfürsten hervorgerufen. Nicht anders als in den Landstuben
liegen die Dinge in den Rathausstuben der Bürger. Auch hier ist es den
Jesuiten nicht immer um „ideale“, sondern meist um sehr reale Dinge zu
tun, wie man, um nur einen Fall herauszuheben, schon aus ihrem Vorgehen in
Leoben ersehen kann. Trotzdem sie hier wie anderwärts versichern, sie würden
mit den Bürgern nicht rechten, sondern alle gute Freundschaft, Nachbarschaft
und Friedsamkeit halten, kommt es gleich im ersten Jahr ihrer Anwesenheit
zu Irrungen — eben um dieses irdischen Besitzes wegen. Können sie diesen
auf dem Weg des Rechtes nicht erhalten, so bekommen sie ihn durch die
Verwendung des Landesfürsten. Es handelt sich ja nur um den Baumgarten,
der an der Ringmauer bei der Burg gelegen ist, aber die Sache ist doch immer-
hin bezeichnend. Auch was da und dort von der „raschen“ Bekehrung der
Protestanten gesagt wird, ist großentcils in das Reich der Fabel zu verweisen.
Noch 20 Jahre nach der „sogenannten“ Durchführung der Gegenreformation
liegen die Dinge nicht viel anders als 1598—1600, nur daß den Protestanten
die geistlichen Führer und die Schulen genommen sind. Gelingt es einem
evangelischen Prediger ins Land zu kommen, so strömt ihm noch in den
30er Jahren das Volk in hellen Haufen zu. Man lasse sich da nicht etwa
durch -die bischöflichen Diözesanberichte täuschen, die, wie ich anderwärts
erwiesen habe (D. L. Z. 1909), großenteils ad usum Delphini verfaßte Stim-
mungsbilder enthalten. Auch die Briefe des Stobäus, so geschätzt sie werden,
sind erwiesenermaßen nicht ganz einwandfrei. Kann ich sonach in den
Partien, welche die äußere Geschichte der deutschen Ordensprovinzen ent-
halten, wenigstens was Osterreich betrifft, dem Verf. nicht in allen Punkten
zustimmen, so verdient die Darstellung der folgenden Abschnitte alle An-
erkennung. Sehr ansprechend ist sie in den Partien, welche die Kriegsnöte
und die Friedensbestrebungen und Gegenströmungen schildern, und das gilt
denn auch von den sachgemäßen Ausführungen über die Friedens verhand-
lungen zu Münster. Auch die Charakteristik der aus jesuitischen Federn ge-
flossenen Schriftstücke jener Zeit und jener Verhandlungen muß als eine
zutreffende bezeichnet werden. Diese Teile des Buches werden den Forschern
auf diesem Gebiete viel Neues bieten: die Arbeit der Jesuiten bei allen wich-
tigen politischen Ereignissen dieser Zeit ist gut herausgearbeitet. Als die ge-
lungensten und lehrreichsten Abschnitte des Werkes und die, welche auch durch
reichliches Bildwerk verziert sind, wird man jene bezeichnen müssen, die
sich mit dem Schulwesen der Jesuiten nach allen seinen Richtungen — von
der Volksschule bis zur Universität — beschäftigen. Es ist da eine ungeheure
Fülle von Materialien zusammengetragen, so daß an einzelnen Stellen etwas
Kritiken 971
weniger besser gewirkt hätte. Beachtenswert sind vor allem die guten Zusam-
menstellungen über die Schuldramen. Wenn da ein und derselbe Stoff —
nehmen wir z. B. die Geschichte von Jephta — in einer protestantischen
Schule wie in der berühmten Stiftsschule zu Graz und in einer Jesuitenschule
wie in Ingolstadt — behandelt wird, wäre ein Vergleich beider Arbeiten
gewiß erwünscht gewesen.
Aus den gehaltvollen Partien des zweiten Teiles verdienen die Kapitel b,
7 und 8 eine nähere Beleuchtung. Man weiß, wie der Ordensstifter über die
Verwendung der Jesuiten als Beichtväter an den Höfen gedacht hat. In der
Folge sind mitunter andere Gesichtspunkte maßgebend gewesen und die Be-
trachtungen, die der Verf. hierüber anstellt, sind in hohem Grade lehrreich
und beachtenswert; man sucht sich der älteren Praxis wieder zu nähern,
aber die Instruktionen, die ein Aquaviva deswegen an die Beichtväter der
Fürsten in die Provinzen sendet, sind schon von Anfang an nicht immer
beachtet worden. Man wird auch hier eben wieder bemerken, daß die Er-
lässe gut, die Ausführung oft eine sehr lässige oder mangelhafte ist. Das
Wirken der Jesuiten als Beichtväter in Graz, Wien, Innsbruck, München
u. a. O. wird sachgemäß und unter Hervorhebung der Mißstände, die mit dem
Hofbeichtvateramt verbunden waren, erzählt und die dagegen laut gewordenen
Klagen untersucht. Auch den Charakteristiken der von Jesuiten erzogenen
Fürsten, wie Ferdinand II. und III. usw. wird man zustimmen können.
Die Schäden, die die Befolgung des Grundsatzes Cuius regio, eius religio
(der übrigens an sich vom Verf. schwer, aber mit Recht getadelt wird) im Ge-
folge hatte, werden im einzelnen dargelegt. Hier und da wird man freilich
gegen einen und den anderen Satz Einspruch erheben müssen. Es gab wohl
auch im Reiche damals schon Fürsten, die sich zum Grundsatz der Toleranz
bekannten. Wenn sich die sogenannte katholische Reformation (Gegenrefor-
mation) gern auf die Augsburgische bzw. Calvinische beruft, so bringt der Ge-
sandte der österreichischen Stände Wolfgang von Hofkirchen eine Äußerung
Christians von Anhalt über den Kurfürsten von der Pfalz in Erinnerung.
Als Hofkirchen dem Fürsten sagte, weil die Pfalz reformiere, haben die katho-
lischen Fürsten einen Grund, es auch zu tun. „Aber“, sagte der Fürst, „es
ist nicht so. Pfalz leide an Orten, wo er es hindern könnte, die katholische
Religion und ebenso die Augsburgische Konfession.“ So tolerant waren frei-
lich nicht viele — auch nicht in der Pfalz. Die Schilderung, die der Verf.
auf Grund des heute ganz obsolet gewordenen Buches von Majläth über die
Protestanten und ihre Bestrebungen gibt, ist in ihrer Allgemeinheit irreführend.
Nur der in den österreichischen Ländern ganz unbedeutende Bruchteil von
Protestanten, der etwa zu den Calvinern neigte, zeigte eine unter Umständen
auch gegen die Dynastie gerichtete Tendenz; das war aber in den Erblanden
nicht der Fall, wo der Calvinismus ja auch von den der Augsburgischen Kon-
fession angehörigen Ständen keine Duldung fand, am wenigsten in den inner-
272 Kritiken
österreichischen Ländern, in denen solche Anschuldigung mit Entrüstung
zurückgewiesen wurde. Sehr viel Lehrreiches enthalten die Ausführungen
über Schriftstellerei und Schriftsteller, über die Zensur, Drucklegung und Ver-
lag, endlich über Jesuiten, die sich in der Wissenschaft einen Namen gemacht.
Von allgemein kulturhistorischem Interesse sind die Kapitel über die natio-
nalen Unsitten und Mißstände, Gastereien und Trinkgelage, das Verprassen
des Kirchengutes, die schlechte Behandlung der Untertanen, die Fremdsucht
und Ausländerei, die Hexenprozesse, deren Grauenhaftigkeit auf Grund rei-
cher Quellenbelege geschildert wird. Diese Kapitel verdienen vermöge ihrer
kritischen, umsichtigen Behandlung und ansprechenden Darstellung alles
Lob. Den Schluß machen sorgfältige Erörterungen über die Aufnahme,
Ausbildung und Entlassung, über die Lebensweise der Jesuiten, über die Gũ-
terverwaltung, über die Polemik mit Glaubensgenossen und Protestanten
und eine warm gehaltene Darstellung des Lebenslaufes von Wilhelm Lamor-
maini, Andreas Brunner und Friedrich Spe. Einige Uberschwenglichkeiten,
wie die Charakteristik Leopold Wilhelms (II, 325), oder Sprachunrichtigkei-
ten, wie „Siebtes“ Kapitel, und falsche Schreibungen wie Kanissa mögen noch
nebenher vermerkt werden. Der Wert des Buches und seine Bedeutung in
der Wissenschaft ist jedenfalls hoch anzuschlagen.
Graz. J. Loserth.
A. O. Meyer, England und die katholische Kirche unter Elisa-
beth und den Stuarts. Bd. I. Unter Elisabeth (= Bibl. d. K. Preuß.
Histor. Instituts in Rom, Bd. 6). Rom 1911, Loescher & Co. XXV u.
489 S.
In der vorliegenden Arbeit erhalten wir den ersten Teil eines auf drei
Bände berechneten Werkes über England und die katholische Kirche von
1558—1689. Ein mehrjähriger Aufenthalt in Rom gab dem Verf. die Mög-
lichkeit, das einschlägige Material des Vatikanischen und der übrigen päpst-
lichen Archive usw. kennen zu lernen und durchzuarbeiten; Ergänzungen
brachte ein Besuch englischer Archive.
Der vorliegende Band umfaßt ausschließlich die Regierungszeit Elisa-
beths, er bietet einen Beitrag zur Geschichte jener so großen wie glücklichen
Periode, da auf der Grundlage des Protestantismus England seine Welt-
stellung erstritt. Wie hat sich da — das ist das Problem, das das Buch behan-
delt — der einheimische Katholizismus handelnd und leidend verhalten?
Eine wichtige Vorfrage ist: Wann und wodurch ist der Katholizismus,
der beim Ausgang der blutigen Maria wohl noch die Hälfte der Bevölkerung
Englands umfaßte, zur winzigen Minorität geworden? Man wird — vorbe-
haltlich der Ergebnisse von Einzeluntersuchungen — die Lösung, die Verf.
bietet, annehmen dürfen: diese Umwandlung gehört etwa den ersten 12 Jah-
ren der Regierung Elisabeths an, wo der englische Katholizismus sich von der
Kritiken 273
Verbindung mit dem Festlande so gut wie völlig abgeschnitten und auf sich
selbst gestellt sah, ohne Organe und Zusammenhalt. Er hat sich damals zu-
erst äußerlich der Staatskirche konformiert, ihren Gottesdienst zunächst
noch mit allerlei Mentalreservationen besucht, mit der Zeit ist er dann aber
für die neue Form der Gottesverehrung, die ihm — ein unendlicher Vorzug! —
in der Muttersprache entgegengebracht wurde, auch innerlich gewonnen wor-
den. Unter diesen Umständen hat die katholische Mission, die um das Jahr
1570 — zunächst von den Seminaren des Festlandes aus — einsetzt, nur noch
die Trümmer der alten Kirche aufsuchen und um sich sammeln können.
Meyer macht glaubhaft, daß die 100—140000 englischen Katholiken, von denen
in katholischen Berichten von 1575 als neu gewonnenen die Rede ist, vielmehr
diese alten, nunmehr organisierten Reste des englischen Katholizismus seien.
Gegen sie richten sich nun die schwersten Verfolgungen, zu denen die
Regierung seit Ende der 60er Jahre nach und nach übergeht. Zuerst hat
wohl die schottische Krise Anlaß gegeben, im Nachbarlande die Zügel straf-
fer anzuziehen; dann hat der feudale Katholikenaufstand in Nordengland von
1569 die englische Regierung herausgefordert. So gehen zeitlich die Verfol-
gungen dem Einsetzen der katholischen Mission und der durch die gegen
Elisabeth geschleuderte Bannbulle Pius’ V. vom Jahre 1570 herbeigeführten
Kriegserklärung Roms und seiner Partei gegen das Elisabethanische Regi-
ment vorauf; aber durch die Exkommunikation und die Mission erhielt die
Glaubensverfolgung neue und verstärkte Antriebe und immer unlöslicher
verquicken sich Aufrechterhaltung der Staatskirche und Aufrechterhaltung
der Macht und Selbständigkeit Englands überhaupt. Unleugbar findet die
freilich in den grausamen Formen der Zeit betriebene Verfolgung der Katho-
liken in dem Interesse der Selbsterhaltung des bestehenden Regiments ihre
Rechtfertigung, selbst wenn die einzelnen Opfer, zumal die Missionen (die
Meyer allerdings unter dem Eindruck der katholischen Berichte wohl etwas
idealisiert) lediglich von religiösem Eifer getrieben wurden. Ganz sicher
aber sind doch politische Ziele bei den Drahtziehern der Bewegung vorhanden,
und wenn Meyer die Bedeutung der katholischen Verschwörungen gegen die
Königin nicht hoch anschlägt, so hat es sicher nicht an der Kurie, die Elisa-
beths Ermordung offen als ein hochverdienstliches Werk bezeichnet (Meyer
S. 428, Beilage 18 B), gelegen, wenn die Monarchin nicht als Opfer der vom
Auslande aus geschürten Leidenschaften gefallen ist.
Sehr beachtenswert ist der Nachweis des Verf., wie sich unter den Katho-
liken Englands schon seit den 70er Jahren eine Scheidung einleitet zwischen
— sozusagen — politischen und religiösen Katholiken, zwischen solchen,
die die gewaltsame Rekatholisierung Englands durch das Ausland wünschen,
und solchen, die ihren Glauben mit ihrem Nationalgefühl als Engländer in
Einklang zu halten suchen (S. 208 ff.). Die Entscheidung bringt dann auch
hier der Ausgang des Unternehmens der unüberwindlichen Armada. Verf.
Histor. Vierteljalirschrift. 1914. 2 18
274 Kritiken
hat diese Episode mit einer Ausführlichkeit behandelt, wie man sie — trotz
der Anmerkung S. X der Vorrede — kaum erwarten sollte: ein gutes
Drittel der Darstellung ist ihr gewidmet. Die Nachwirkungen der großen krie-
gerischen Entscheidung, des „Gottesurteils“, werden dann in den Schluß-
kapiteln behandelt: der Sieg der patriotischen Richtung bei den englischen
Katholiken und die Veränderung, die sich — gefördert durch die einsetzende
Entfremdung zwischen Rom und Spanien — in der Haltung der katholischen
Mächte gegen England vollzieht, wo andererseits die Katholikenverfolgung
entsprechend nachläßt,
Den Schluß der gehaltvollen, gründlichen und gut geschriebenen Arbeit
bilden eine Auswahl von Belegen, ein chronologisches Verzeichnis der an-
geführten handschriftlichen Stücke und ein Namen- und Sachregister. Man
darf der Fortsetzung mit Spannung entgegensehen.
Magdeburg. Friedensburg.
Askenazy Simon, Fürst Joseph Poniatowski 1763—1813. Mit
1 Titelbild und 20 Vollbildern. Autorisierte deutsche Ausgabe. Gotha
1912, Friedrich Andreas Perthes. VIII u. 373 S. M. 9—.
Zu den am meisten vom Zauber der Romantik umflossenen Gestalten
aus der langen Reihe der Napoleonischen Heerführer gehört der schöne und
tapfere Fürst Joseph Anton Poniatowski. Eine nennenswerte deutsche Biogra-
phie P.s fehlte bisher, so daß die vorliegende, im allgemeinen wohlgelungene,
ja stellenweise elegante Übersetzung eines polnischen Werkes eine Lücke aus-
füllt. Julius Tenner hat sie nach dem Original des Lemberger Historikers A.
(letzte Auflage 1910) besorgt. Auf Grund eines reichen urkundlichen Materials
und umfassender Benutzung der einschlägigen, auch der deutschen, Literatur,
hat A.s Werk unsere Kenntnis zweifellos erheblich gefördert. Gleichwohl
sind einige Vorbehalte gegen das Werk am Platze. Vor allem ist es A., trotz
offenkundigen Bemühens, nicht immer gelungen, die bewegten Schicksale
Polens, von denen das Leben seines Helden sich abhebt, mit voller Unbefan-
genheit zu schildern. Besonders der Untergang Polens scheint für polnische
Autoren dauernd eine ebensolche Klippe zu bilden wie für Franzosen die
elsaß-lothringische Frage, und doch kann man selbst aus A.s sehr vorsichtiger
Darstellung nur aufs neue die ganze geschichtliche Notwendigkeit von Polens
Untergang erkennen. Erwähnung verdient besonders, daß A. von den Tei-
lungsmächten Preußen mit ganz anderem und zwar schärferem Maßstabe
mißt als Rußland und Österreich.
Das Leben P.s ist ein Abbild der großen polnischen Tragödie im kleinen.
Auch seinem Helden gegenüber läßt A. sich mitunter von Sympathien und
Antipathien fortreißen. Wenn seine erheblichen menschlichen Schwächen
nur vorsichtig angedeutet werden, läßt sich das vielleicht aus Gründen des
Geschmackes rechtfertigen. Aber auch über die Grenzen der Begabung
Kritiken 275
P.s und seine Leistungen ist A.s Urteil mitunter allzu günstig und wohl nicht
unbeeinflußt von der Bedeutung, die P. am Ausgang seines Lebens für die
nationale Sache Polens erlangt hat.
Gewiß hat P. schon in österreichischen Diensten bis 1789 gute Soldaten-
eigenschaften bewährt, und in dem Feldzuge, der der zweiten Teilung Polens
vorausging, hat er mit kläglichstem Material sich leidlich aus der Affäre ge-
zogen, und vor allem war er aus ganz anderem Holze als sein charakterloser
königlicher Oheim, aber Feldherrnqualitäten vermag ich in P. wenigstens bis
dahin ebensowenig zu entdecken, wie er freizusprechen ist von Mitschuld
an der gänzlichen Unzulänglichkeit der polnischen „Armeereform“ seit 1789.
Wenn 1794 nicht Joseph P., sondern die Potocki und Kosciuszko die Träger
des Aufstandes wurden, so war der Fluch, der auf dem Namen P. lastete,
gewiß daran nicht unschuldig, aber auch an der soldatischen Überlegenheit
Koseiuszkos ist nicht zu zweifeln, P.s Leistungen von 1794 vermochten ihn
nicht zu rehabilitieren, und erst im Großherzogtum Warschau ging sein
Stern auf, nachdem er 1795—1806 in einer Muße gelebt, die er nicht immer
ganz würdig ausfüllte. Daß er der chronique scandaleuse namentlich des
sittenlosen Warschau reiche Beiträge lieferte, ist bekannt, aber auch seine
wechselvollen politischen Beziehungen, bis er sich 1806 entschloß, Napoleons
Gnaden sein und Polens Schicksal anzuvertrauen, erscheinen mir nicht im-
mer ganz einwandfrei. Es paßt zu der sinnlichen Weichheit und der starken
Sensibilität seines Charakters, daß energische Entschlußkraft und entschie-
denes Festhalten nicht P.s Stärke sind, und es entspricht doch recht wenig
seinem bisherigen Anteil an der Politik, wenn A. sein schließliches Ausharren
bei Napoleon auch gegen fortdauernde Versuchungen Rußlands und Preu-
Bens über alle Maßen lobt. A.s Urteil über die Leistungen P.s als Warschauer
Kriegsminister werden wir einigermaßen messen müssen an den weitgehen-
den Hoffnungen, die auch noch heute dem zurückschauenden Polen in der
bloßen Tatsache des Großherzogtums Warschau und dem Protektorat Napo-
leons liegen. Nach A. sind allein die Gegner P.s schuld, daß Polen innerlich
so wenig gesundete in jenen Jahren, die den Vergleich mit der preußischen Ge-
schichte förmlich herausfordern! Vergeblich sucht man dabei in Polen nach
jenen ethischen und geistigen Mächten und Kräften, die die Wiedergeburt
Preußens so maßgebend befördert haben.
So ist denn auch P.s Popularität wesentlich nur durch die kriegerischen
Erfolge gerechtfertigt, die ihm an der Spitze polnischer Truppen 1804 und 1812
— namentlich bei Smolensk und Borodino — vergönnt waren. Wie P.
in schwieriger Lage sich vor dem russischen Feldzug rückhaltlos zu Napoleon
bekannte, blieb er ihm auch nach Moskau treu, als die Polen bereits zahlreich
den Lockungen des Zaren folgten. Daß diese Entscheidung P.s den Grundstein
für „Kongreß-Polen“ bilden soll, ist m. E. von A. nicht genügend begründet.
Wie immer man aber auch über P. denken mag, sein ritterlicher Heldentod
18*
276 Kritiken
bei Leipzig löscht vieles aus, und wir begreifen die Sympathie seines jüngsten
Biographen für einen Nationalhelden seines Volkes.
Bonn. Alfr. Herrmann.
Proben der Territorienkarte von 1802 des historischen At-
lasses von Bayern. I. Zur Einführung von Th. v. Karg-Beben-
burg. II. Kartenprobe aus Schwaben. Von Herm. Hefele. III. Kar-
tenprobe aus der Oberpfalz. Von J. Frz. Knöpfler. (In: Oberbayr.
Archiv f. vaterländ. Gesch. Bd. 57. 1913. S. 322—411.) Mit 2 Karten.
In sehr instruktiver Weise wird hier in die Arbeit an den Bayerischen Atlas
eingeführt. Zwei Beispiele aus den zwei Ländergruppen mit verschiedener
staatlicher Entwicklung: dem alten Bayern, dessen Gerichtsverfassung einen
den österreichischen Ländern gleichen geschlossenen Verlauf durchmachte,
— den westlichen und nördlichen, schwäbisch-fränkisch-pfälzischen Teilen,
mit ihrer westdeutschen territorialen Zersplitterung. Beide auf die politisch-
administrative Zustandskarte vom J. 1802 bezogen. Hier ist eine Vereini-
gung der beiden verschiedenartigen Komplexe noch möglich. Das bayerische
Landgericht (Waldeck-Kemnath) der nördlichen Oberpfalz ist in einem nur
selten vorkommenden Maße von niederen Gerichten des Adels und der Kirche
durchsetzt, es wurde aus diesem Grunde als methodisches Beispiel gewählt.
An der Kartenprobe aus Oberschwaben (Memmingen-Ottobeuren usw.) soll
sich zeigen, wie jenem analog vorgegangen werden kann, um die notwendige
beabsichtigte Einheitlichkeit der Karte zu erreichen. Das — gegenüber dem
österreichischen und dem rheinischen Atlas — Neue, in welchem diese Ein-
heitlichkeit zum Ausdruck kommt, liegt in dem Versuche, sowohl die juris-
diktionelle als auch die territoriale Mischung der Gerechtsame bis in die ein-
zelnen Ortschaften hinein darzustellen. Es wird das durch verschiedene
Farbe der Signaturen und Unterstreichungen erreicht und m. A. wird auch
erreicht, was nach v. K.-B.s Worten (S. 326) als Grundsatz vorschwebte:
„gesteigerte Ausdrucksmöglichkeit der Karte bei sparsamster Anwendung
der Mittel.“ Es bleibt selbstverständlich eine Aufgabe, sich in die plastische
Anschaulichkeit und Übersicht einzulesen — NB.! wie in Österreich ist der
braune Gelände- und blaue Gewässerstein der österreichischen Generalkarte
von Mitteleuropa verwandt —, aber man kann mit den Karten selbst so weit
kommen, der Text bleibt Erläuterung der Einzelheiten und Beleg der Ent-
scheidungen über die kritischen Fragen, z. B. über den wirklichen Besitz
der Landeshoheit.
Glücklich vermieden ist die gefährliche Grundkartenklippe. „Die Ermitt-
lung des Grenzverlaufes beruht grundsätzlich auf archivalischer Forschung“,
ein regelmäßig wiederkehrender Teil des Textes bringt die Nachweise. Nie
ungeprüft wurde auf die modernen Gemeindegrenzen zurückgegangen, son-
dern die Kontinuität erst nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht. Denn
Kritiken 277
die Untersuchungen zeigten: „Man dürfe in keinem Falle von vornherein an-
nehmen, sie reichten noch unverändert ins 18. Jahrhundert zurück.“ (S. 327.)
Während für die Schreibweise der Namen als allein möglicher Ausweg
die moderne offizielle gewählt ist, wurde die Auswahl der Namen (mit Be-
schränkung in Hinsicht der Anschaulichkeit) nach historischem Gesichts-
punkt vorgenommen, nur nach den Texten selbst. — Über das Straßennetz
des 18. Jahrhunderts ist noch keine Entscheidung getroffen.
Die Knappheit der (noch nicht endgültigen) Textbeigaben ist vorbildlich:
sie umfassen 1. Allgemeine Quellen, besonders die gedruckten, 2. Die staats-
rechtlichen Verhältnisse nach Grundherrschaft und Gericht mit Überblick
über die Entwicklung 1650—1802, 3. Die Grenz-Nachweise, 4. Haus- und Be-
völkerungsstatistik für die Zeit um 1802, 5. Die kirchlichen Verhältnisse.
4. und 5. waren nicht erforderlich, doch haben offenbar die statistischen
Quellen direkt darauf geführt, auch diese Angaben sofort zu vermerken;
5. bereitet für die kirchlichen Karten vor.
v. K.-B. bemerkt zunächst über den weiteren Arbeitsplan, daß nach dem
Abschlusse der Territorienkarte von 1802 eine Entwicklungskarte der baye-
rischen Landgerichte und die monographische Behandlung der meisten an-
deren Territorien folgen soll. So wird chronologisch aufwärts in „festumschrie-
benem Gesamtplan“ mit der Absicht „systematischer und möglichst gleich-
förmiger“ Durchführung aufgebaut. So selbstverständlich dies klingt, so
wertvoll ist die klare Betonung von vornherein. Zumal das andere hinzu-
kommt: „Bei allen geschichtlichen Angaben gingen wir von dem Grundsatze
aus, daß nur ganz bestimmte Verhältnisse für ganz bestimmte Perioden,
diese aber, nach Maßgabe der Quellen, in gewissem Sinne erschöpfend be-
handelt werden sollen.“
Man kann diesen Eintritt des bayerischen Atlasunternehmens in die
Reihe der übrigen nur freudig begrüßen. So offenbar diese in manchem
negativ vorbildlich waren und jeder neue Plan aus der Vermeidung vorheriger
Fehler gewinnt, ebenso sicher kann nur eine zielbewußte und überlegte
Leitung, wie sie hier am Werke ist, einen Erfolg verbürgen.
Dresden. G. H. Müller.
Denk würdigkeiten des Freiherrn Hermann von Gaffron-Kunern.
Festgabe des Vereins für Geschichte Schlesiens zur Jahrhundertfeier der Be-
freiungskriege. Bearbeitet von Friedrich Andreae. Mit zwei Bildnissen
H. von Gaffrons. Breslau 1913, Ferdinand Hirt. XVIu. 244 S. M. 5,—.
Kriegs briefe des Leutnant Wilhelm Alberti aus den Befreiungs-
kriegen. Nebst Reiseberichten aus Holland und Belgien vom Sommer
1814. Festgabe des Vereins für Geschichte Schlesiens zur Jahrhundertfeier
der Befreiungskriege. Bearbeitet von Rudolf Brieger. Mit zwei Bild-
nissen Albertis. Breslau 1913, Ferdinand Hirt. XXXVII u. 234 S. M. 5,—.
278 Kritiken
Zwei junge Mitkämpfer der Befreiungskriege lernen wir in obigen Fest-
gaben kennen. Der eine aus altem adeligen Geschlechte entstammte einer
Familie, die schon manchen Offizier in ihren Reihen gehabt hat. Die Nei-
gung zum Soldatenstand war ihm gewissermaßen angeboren, so hat er sich
auch sehr schnell in den Dienst eingelebt. Im Juli 1813 erhielt der erst 16 Jahre
alte Jüngling die lang ersehnte Erlaubnis des Vaters, sich zum Kriegsdienst
melden zu dürfen. Er trat beim schlesischen Kürassierregiment ein, nahm
schon am 26. August an der Schlacht bei Dresden teil, wurde im September
Unteroffizier, am 8. Oktober Fähnrich. Eine Woche später zeichnete er sich
bei Liebertwolkwitz aus, ebenso 1814 bei Etoges und Athies. Seine Schilde-
rungen der betreffenden Gefechte zeigen, daß er trotz seiner Jugend und
trotz seiner Kurzsichtigkeit, die ihm oft hinderlich war, einen guten militäri-
schen Blick hatte, darum verdienen seine Mitteilungen über die betreffenden
Gefechte Beachtung. Auch seine Erzählungen vom Lagerleben, von seinen
Begegnungen mit Blücher, Kleist, dem Prinzen August und anderen Persön-
lichkeiten erwecken Interesse. Die Gaffronschen Erinnerungen sind also wohl
geeignet, dem Historiker Material zu liefern.
Weniger dürfte das von den Kriegsbriefen Albertis gelten, die sein Ur-
enkel mit Liebe und Geschick herausgegeben hat. Alberti entstammte einer
bürgerlichen Familie, der der militärische Beruf bisher fremd geblieben war.
Der Urgroßvater war Jurist, der Großvater Theologe, der Vater Kaufmann
und Fabrikant. Die Neigungen des Sohnes wandten sich teils dem väterlichen
Geschäfte, teils gelehrten Studien zu. Als Hirschberger Gymnasiast saß er
unter den Ersten seiner Klasse. Als 1813 der König die gebildete Jugend zu
den Waffen rief, trat Alberti freiwillig bei den ostpreußischen Kürassieren ein.
Im November wurde er unter Beförderung zum Leutnant zum 6. Reserve-
infanterieregiment versetzt. Wohl ist er, getrieben von edler Vaterlandsliebe,
gern Soldat geworden, wohl finden sich auch gelegentlich in seinen Briefen
Äußerungen, aus denen hervorgeht, daß ihm manchmal Stimmungen kamen,
in denen ihm der Soldatenstand gefiel, aber daneben sehr viele andere Be-
merkungen, in denen er diesen Beruf verwünscht.
Während Gaffron, der erst im Frühjahr 1814 Offizier geworden war,
1815 bei der Depoteskadron bleiben mußte, zog Alberti wieder ins Feld und
wurde bei Belle-Alliance zweimal verwundet. Schon vorher hatte er den Ent-
schluß gefaßt, in das väterliche Geschäft einzutreten, was er 1817 ausführte.
Er ist 1869 als Kommerzienrat gestorben.
Seine Briefe sind als Zeichen der herrschenden Stimmung gewiß interes-
sant, aber für das Studium der Ereignisse, für die Kenntnis der Schlachten,
an denen er teilgenommen, bieten sie sehr wenig.
Alberti hat seinen Aufenthalt in Frankreich und in den Niederlanden
benutzt, um die dortigen Spinnereien kennen zu lernen, aber da er direkt
vom Gymnasium in die Armee eingetreten war, fehlte es ihm natürlich an
Kritiken 279
den nötigen Vorkenntnissen. Er hat deshalb, als er 1816 als Leutnant in Mainz
stand, Stunden in der technischen Mechanik und Chemie genommen. Was er
ohne diese Vorkenntnisse 1814 und 1815 über die französische und nieder-
ländische Industrie schreibt, dürfte Fachkreise wohl nur wenig interessieren,
Daß auch in den Zeiten der großen Begeisterung sich mancher Unmut
regte, dafür finden sich in beiden Werken manche Beweise. Gaffron wie Al-
berti waren wiederholt erbittert über die Ungerechtigkeiten, die bei Ver-
leihung der Eisernen Kreuze stattfanden.
Der Herausgeber der Gaffronschen Erinnerungen hat eine Stelle falsch
verstanden. S. 86 und 87 erzählt Gaffron, wie er seine Schüleruniform der
Liegnitzer Ritterakademie angezogen, um von den Russen als ein Offizier
eines schlesischen Regiments gehalten zu werden, der schlesischen Farben
Blau-Gelb wegen. Andreae macht an der Stelle ein Fragezeichen, die schlesi-
schen Landesfarben seien Weiß-Gelb. Es handelt sich aber gar nicht um die
Landesfarben, sondern um die Uniform der schlesischen Infanterie. Diese
trug blaue Röcke mit gelben Kragen, ähnlich wie die Schüler der Liegnitzer
Ritterakademie, es war also wohl möglich, die Russen zu täuschen, um so
mehr, als diese im Juni 1813 die preußischen Abzeichen wohl kaum schon
genau kannten. Übrigens erwähnt Gaffron die gelben Kragen der schlesischen
Infanterie als Kennzeichen später noch einmal S. 157.
Charlottenburg. Richard Schmitt,
280
Nachrichten und Notizen.
Das historische und besonders das hilfswissenschaftliche
Studium an deutschen Universitäten.
Im Novemberheft der Internationalen Wochenschrift für Wissenschaft,
Kunst und Technik (Jahrg. 8) hat Paul Kehr, seit zehn Jahren Leiter des
Kgl. Preußischen Historischen Instituts in Rom, aus Anlaß des 25 jährigen
Bestehens dieses Instituts einen Rückblick auf dessen Geschichte und Lei-
stungen geworfen. Im Anschluß an diese lehrreichen Ausführungen erhob er
Klage darüber, daß die Ergänzung seiner römischen Mitarbeiter jetzt schwerer
sei als je, denn „unsere jungen Historiker verlassen die Universität fast ausnahms-
los in absolut unzureichender Vorbildung für wissenschaftliche Forschung“,
sie seien insbesondere in den historischen Hilfswissenschaften, vor allem
in Paläographie und Handschriftenkunde, ganz ungenügend ausgebildet.
„Unerträglich“ sei „die Spezialisierung auf die neuere und neueste Geschichte
hin mit bewußter Abkehrung von der Geschichte des Mittelalters und ihren
Hilfsdisziplinen: mit solcher für Mädchenlyzeen passenden Ausbildung läßt sich
keine gelehrte Forschung größeren Stils treiben.“ Kehr weist auf den Vorzug
der Franzosen und der Österreicher hin, die in der Ecole des chartes und im In-
stitut für österreichische Geschichtsforschung höhere Schulen besitzen, in denen
die jungen Historiker mit der vollen Technik der Forschung ausgerüstet und
für Arbeiten, wie sie das Römische Institut betreibt, tüchtig gemacht werden.
Kehr führt weiterhin aus, daß deshalb das Römische Institut für die Fortbil-
dung der von den Universitäten übernommenen Gelehrten selbst hat sorgen
und das hat nachholen müssen, „was an der Universität versäumt worden ist,
oft mit Zeitverlust und manchem Verdruß‘“. Nachdem aber die jungen Gelehr-
ten im Römischen Institut zu fleißigen, exakten, gewissenhaften Arbeitern
ausgebildet worden sind, „gediehen wohl die mechanischen Arbeiten, aber
das Letzte und Höchste, was ein Institut erreichen soll, selbständige Gelehrte
und Forscher heranzubilden, steht noch aus“. Es galt, den jungen Gelehrten
die Möglichkeit zu eigenen und selbständigen Arbeiten zu verschaffen. Auch
das sei schließlich gelungen, und Kehr weist auf die wichtigen Arbeiten hin,
die vom Institut aus Göller, Cardauns, A. O. Meyer, Schneider, Hiltebrandt,
Sthamer, Kalkhoff, Scholz u. a. veröffentlichen konnten. Die Ziele des In-
stituts umfassen Mittelalter und Neuzeit, Kirchengeschichte und kanonisches
Recht, Politik, Recht und Verfassung, Reformationsgeschichte, Literaturge-
schichte, sie greifen über Rom und Italien, über Deutschland und Preußen
nach Frankreich, England und Spanien hinüber. „So geht das Institut mit
voller Absicht darauf hinaus, nicht nur wie früher ein Publikationsinstitut zu
sein, sondern zugleich eine Stätte selbständiger Arbeit und wissenschaftlicher
Fortbildung.“ Und Kehr fordert die ehemaligen Institutsmitglieder, die jetzt
als Universitätslehrer wirken, auf, „mit dankbarem Stolze die Erinnerung an
die frohen Arbeitsjahre in Rom trotz der herben Strenge ihreg ehemaligen
Direktors bis in ihre alten Tage festzuhalten“.
Mit den Vorwürfen, die Kehrs Ausführungen mittelbar und unmittelbar gegen
Nachrichten und Notizen 281
den an deutschen Universitäten betriebenen historischen Unterricht erheben,
beschäftigt sich im Januarheft derselben Zeitschrift Dietrieh Schäfer.
Seiner Meinung nach besteht eine Überlegenheit deutscher Geschichtsarbeit
und deutscher Geschichtsinteressen, die mit charakteristischen Beispielen belegt
wird. Die glänzende Bilanz, die Kehr dem von ihm geleiteten Institut gestellt
hat, will Schäfer nicht bemängeln, ja, er entnimmt dem Verzeichnis der Insti-
tutsarbeiten das höchste Lob, das einem Lehrer zuteil werden kann, nämlich
das, daß die Schüler den Direktor übertreffen. Aber er erhebt entschiedenen
Einspruch „gegen das helle Licht, das Kehr auf der einen Seite (Römisches In-
stitut) erstrahlen läßt, gegen den dunklen Schatten, den er der anderen (deutsche
Universitäten) gibt“. Schäfer leugnet die Überlegenheit der geschichtswissen-
schaftlichen Ausbildung in Frankreich und Österreich, er leugnet, daß das be-
rühmte Wiener Institut eine besonders ergiebige Pflanzschule von Geschichts-
schreibern geworden wäre, ja, er meint, daß hier selbst bei Quelleneditionen
einseitig und nachteilig das diplomatische Moment gegenüber dem historischen
betont worden sei. Von der Errichtung eines deutschen Instituts nach dem
Muster des Pariser oder des Wiener verspricht er sich nichts. Ein solches würde
das von Kehr bekämpfte Spezialistentum nur befördern. Es sei nicht leicht,
sich aus den historischen Hilfswissenschaften zu geschichtlicher Auffassung
und Darstellung zu erheben; Kehr selbst habe diesen Schritt bisher nicht voll-
zogen. Obschon Schäfer den methodischen Wert des mittelalterlichen Geschichts-
studiums besonders hoch einschätzen will, erklärt er doch: „wenn ein Entweder-
Oder vorläge, müßte man sich für neuere Geschichte entscheiden; ihre gründ-
liche Erfassung ist doch das wichtigste Ziel. „Von den sämtlichen Koryphäen
der Geschichtschreibung aller Nationen hat kaum einer dieses Handwerk
fachmäßig erlernt, obgleich sie ihr Material in weitestem Umfange aus dem Staub
der Archive heraussuchten. Historische Hilfswissenschaften und neuzeitliche
Geschichtschreibung stehen nicht zueinander in dem Verhältnis von Hand-
werk und Kunstübung. Es ist eine ‚Ressortenge‘, wenn man die neuzeitlichen
Historiker ihren Bildungsgang nicht nehmen läßt, wie ihr Geist sie treibt.‘“
Kräftigsten Widerspruch erhebt Schäfer gegen Kehrs Meinung, daß die deut-
schen Geschichtsprofessoren hinter ihren Büchern, am komfortablen Schreib-
tisch sitzen und von den Schwierigkeiten archivalischer Forschung, vom
Erfordernis verschiedener Sprachkenntnisse, der geistigen Beweglichkeit und
der Fähigkeit, auch zu entbehren, so gar nichts wüßten. Er weist demgegenüber
nachdrücklichst darauf hin, daß so manche neueren Geschichtschreiber, die nicht
hilfswissenschaftlich vorgebildet waren, eine erstaunlich ausgedehnte Sprach-
kenntnis besitzen und eine bewunderungswürdig reiche Archivbenutzung in
ihren Werken dartun. Am Schlusse zieht Schäfer einen Vergleich zwischen den
Leistungen des preußischen Historischen Instituts und denen anderer Publi-
kationsinstitute Deutschlands und stellt bei aller Anerkennung des Römischen
Instituts mit Entschiedenheit in Abrede, „daß hier etwas ganz Besonderes
geleistet, daß vor allem hier wissenschaftlich gearbeitet, hier besonders wissen-
schaftlich geschult werde“. Und „darin, daß von den nahezu hundert Privat-
dozenten, die sich im letzten Jahrzehnt an deutschen Universitäten für ge-
schichtliche Fächer habilitierten, sechs am Institut in Rom beschäftigt waren,
liegt wirklich nichts Auszeichnendes“.
282 Nachrichten und Notizen
In einer gleichzeitig mit Schäfers Aufsatz erschienenen Erwiderung Kehrs
wird die Klage nachdrücklich wiederholt, „daß es trotz der massenhaften Pro-
duktion von jungen Historikern immer Ausnahmen waren, wenn sich unter
ihnen jüngere Gelehrte fanden, die sich für die Arbeiten des Instituts geeignet
erwiesen; gerade die Begabten waren bereits fertige Spezialisten, d. h. sie
waren einseitig vorgebildet, als sie an das Institut kamen“. Mit Spezialisten-
tum meine er, so hebt Kehr gegen Schäfer, der ihn mißverstanden habe, aus-
drücklich hervor, nicht jenes Spezialistentum, das das Wesen jeder wissen-
schaftlichen Arbeit sei, sondern die ganz einseitige nur für das Verständnis
gewisser Seiten und gewisser Zeiträume des geschichtlichen Lebens ausreichende
geschichtswissenschaftliche Vorbildung. Kehr sieht als, Spezialisten“ insbeson-
dere diejenigen an, denen die hilfsw issenschaftliche Bildung fehle, die jungen
Gelehrten, die nicht mit Handschriften und Urkunden umzugehen wissen.
Das Schwinden philologischer Schulung werde allgemein beklagt, die frühere
einheitliche humanistische Vorbildung fehle, die Seminarübungen, die früher
die Studierenden zu gelehrter Forschung anregten, seien zu einer notwendigen
Ergänzung der akademischen Vorträge geworden. Die historische Ausbildung
auf den Universitäten sei ungleichartig und zufällig. Vor allem aber — und das
ist doch wohl das Wesentliche von Kehrs Bedenken, das ist die Grundlage
seiner positiven Forderungen —, es fehle an einer gründlichen Ausbildung in
philologicis und technicis. Dietrich Schäfer finde die historischen Hilfs wissen-
schaften hinreichend vertreten, er aber halte deren Betrieb, „so wie er jetzt an
den deutschen Universitäten herrscht, für ganz ungenügend und geradezu un-
nütz“. Er verspricht sich Besserung allein vom „Ausbau eines historischen In-
stituts in Berlin oder Göttingen, wo ältere Traditionen dazu einladen, ausge-
zeichnete Lehrer wirken, stattliche Materialiensammlungen vorhanden sind
und die großen Bibliotheken den nötigen literarischen Hintergrund bieten“.
Kehrs Ausführungen, und zwar gerade seine letzten an Dietrich Schäfer
gerichteten Worte, enthalten schwere Anklagen gegen viele Geschichtslehrer
an deutschen Universitäten. Denn wenn der „Betrieb der historischen Hilfs-
wissenschaften .. so wie er jetzt an den deutschen Universitäten herrscht, für
ganz ungenügend und geradezu unnütz“ erklärt wird, dann wird all denen, die
FHilfs wissenschaften lehren, Unfähigkeit oder Nachlässigkeit vorgeworfen.
Aber diese ins Persönliche hinüberragenden Dinge mögen auf sich beruhen.
Suchen wir vielmehr nur zu erwägen, was wir aus der Diskussion Kehr- Schäfer
lernen können, ob und wie der Geschichtsunterricht an unseren Hochschulen
zu bessern sei.
Manche der allgemeinen Klagen Kehrs sind gewiß zutreffend. Einmal, die klas-
sisch-philologische Vorbildung der Studierenden ist zweifellos geringer, sie ist
insbesondere ungleicher geworden. Dadurch ist die Leitung der historischen
Übungskurse wesentlich erschwert: mit den Abiturienten der humanistischen
Gymnasien ist anders zu arbeiten als mit denen der Realgymnasien und vol-
lends mit denen der lateinlosen Oberrealschulen. Sodann, eine Flucht der
historischen Interessen von älteren Perioden in die neuere und neueste Zeit
ist sicherlich zu beobachten. Die altgeschichtlichen und mittelalterlichen Vor-
lesungen erfreuen sich nicht immer des gleich regen Besuches, den die Kollegs
Nachrichten und Notizen 283
über neuere und neueste Geschichte genießen, der Andrang zu Übungen über
Themen der jüngsten Vergangenheit findet den meisten Anklang. Das liegt
nicht allein in einer Verschiebung der Sprachkenntnisse, im Zurücktreten
der Kenntnis des Lateinischen und Griechischen und in einer steigenden
Bekanntschaft der Studierenden mit neueren Sprachen, das liegt zum guten
Teil in einem gewissen Erlahmen des rein historischen Interesses. Das Ge-
schichtsstudium wird jetzt vielfach nur als Mittel benutzt, um ein Verständnis
der die Gegenwart beherrschenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen
Kräfte zu ermöglichen. Zu dem Zwecke glaubt man nicht allzuweit zurückgehen
zu sollen, jedenfalls nicht bis ins Mittelalter, kaum über das 19. Jahrhundert
hinauf. Es hängt das mit Momenten unserer allgemeinen Entwicklung zu-
sammen. Ist es auch begreiflich, daß der Unterrichtsbetrieb sich dem äußer-
lichen Bedürfnis anzuschmiegen sucht, daß er diese Entwicklung berücksichtigt
und daß Vorlesungen und Übungen in steigendem Umfang sich der neuesten
und allerneuesten Zeit zuwenden, so darf doch die Konzession an solche
außerhalb wissenschaftlicher Interessen entstandenen Bildungsbedürfnisse nicht
zu weit gehen: historische Vorlesungen sollten nicht nach der „Gegenwart“
benannt, Kollegs über „Geschichte der Gegenwart“ nicht angekündigt werden.
Aber nicht nur das. In der Beschränkung auf neueste Geschichte liegt
die große Gefahr, daß die soliden Grundlagen der historischen Ausbildung
überhaupt verlassen werden, ja daß das Studium eine Verflachung erfährt.
Allerdings scheint mir Kehr kaum erfüllbare Anforderungen an die Leistungs-
kraft junger Gelehrten, die eben die Universität verlassen haben, zu stellen.
Wenn er darüber klagt, daß die vom Römischen Institut zu erledigenden amt-
lichen Recherchen und Gelehrtenanfragen, die sich auf verschiedene Bibliotheken
und Archive Roms beziehen und sich über Themen vom ältesten Mittelalter bis
zu den neuesten Zeiten erstrecken, von den jüngeren Herren nicht ohne weiteres
besorgt werden können, so will mir das ganz selbstverständlich und naturgemäß
erscheinen —die volle Vorbereitungdafürkann und sollihnen einetwa vierjähriges
Universitätsstudium gar nicht bieten. Daß etwa ein mehrjähriger ausschließlich
hilfswissenschaftlicher Drill diese Vorbereitung schaffen würde, bezweifle ich.
Ich erinnere mich an die Erzählung eines älteren Archivars, der übrigens zu-
gleich ein trefflicher Gelehrter ist, daß er, nach Absolvierung des Wiener Insti-
tuts in ein Archiv versetzt, sich merkwürdig hilflos vorkam, weil er wohl die
merowingischen Urkunden und die römischen Wachstafeln leicht zu lesen ver-
mochte, weil ihm aber die Schriften des ausgehenden Mittelalters und der Refor-
mationszeit große Schwierigkeiten bereiteten. Wahrlich, das Universitätsstu-
dium vermag dem angehenden Gelehrten nicht jene Beherrschung weiter histo-
rischer und hilfswissenschaftlicher Disziplinen zu verschaffen, die Kehr ver-
langt. Ein Einarbeiten in die besonderen Aufgaben wird für den jungen Doktor
immer unerläßlich sein, ob er als Lehrer am Gymnasium, als Archivar, als Biblio-
thekar oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Kommissionsaufgaben u. dergl.
Verwendung findet. Was allein zu verlangen ist, betrifft die allgemeine ge-
schichtswissenschaftlich-methodische Voraussetzung für ein Sicheinarbeiten in
die Sondergebiete. Gewiß ist zuzugeben, daß nicht jeder, der als „geprüfter“
Historiker die Universität verläßt, diese Voraussetzungen erfüllt, daß die oben
hervorgehobenen Momente in der Tat manche Mißstände geschaffen haben. Ein
284 Nachrichten und Notizen
gewisses Maß von historischer Allgemeinkenntnis und dazu von philologischer und
hilfswissenschaftlicher Schulung müßte allgemein von jedem Historiker gefordert
werden. Solche Elemente, denen das fehlt, sollten von der Promotion und der
Staatsprüfung in Geschichte als Hauptfach ausgeschlossen bleiben. Leider gibt
es wirklich Historiker, die auf einen offiziell beglaubigten erfolgreichen Abschluß
ihrer historischen Studien an einer Universität hinweisen können, ohne über das
volle wissenschaftliche Rüstzeug zu verfügen. Hier liegen Mängel vor, die
dringend eine Beseitigung begehren. Aber wie ? Sind die unleugbaren Mißstände
dadurch erzeugt worden, daß die an den Universitäten abgehaltenen Vorlesungen
und Ubungen nicht mehr die volle wissenschaftliche Ausbildung zu geben ver-
mögen, oder vielleicht nur dadurch, daß zwar die Möglichkeit der vollen Ausbil-
dung besteht, daß sie aber von den inakademischer Freiheitlebenden Studierenden
nicht immer benutzt wird ? In dem einen Falle würde es sich um tiefe Mängel des
akademischen Unterrichtsbetriebes handeln, im anderen lediglich um Fragen des
Prüfungswesens. Kehr ist der ersten Meinung, ich dagegen halte die darauf zielen-
den Äußerungen teils für stark übertrieben, teils für ungerechtfertigt, ich glaube,
daß der Unterrichtsbetrieb nicht wesentlich zuändern, daßdagegen das Prüfungs-
wesen zu reformieren sei. Wie das zu geschehen hat, welche verschiedenen Mög-
lichkeiten bestehen, das soll hier nicht erörtert werden. Hier bleibe die Betrach-
tung auf die Fragen beschränkt, ob der Geschichtsunterricht an unseren Univer-
sitäten, besonders während der letzten zehn Jahre, einen Rückschritterfahren hat,
ob eine Reform im Sinne der Vorschläge Kehrs nötig sei.
Daß sich im Betrieb des geschichtswissenschaftlichen Unterrichts an unseren
Universitäten bedeutsame Wandlungen vollzogen haben, dürfte nicht zu
leugnen sein. Denken wir an die Übungen, wie sie vor mehreren Generationen
Ranke oder wie sie Rankes Schüler Giesebrecht und Meister Waitz geleitet
haben, und betrachten wir die jetzt in den historischen Instituten und Seminaren
üblichen Kurse. Damals ist die kritische Schulung an mittelalterlichen Quellen
allein vorgenomm£n worden: Übungen, die der Edition der Quellen oder deren
Interpretation und Verwertung galten. Fast unbestritten herrschte die Ansicht,
daß historische Kritik an mittelalterlichen, nicht an neuzeitlichen Quellen zu
erlernen sei. Nur vereinzelt sind Übungen auf neuzeitlichem Gebiet versucht
und erst allmählich allgemeiner verbreitet worden. Dabei gab es nur einen
kleinen Kreis von Teilnehmern, denn fast nur diejenigen, welche wissenschaft-
lich selbständig arbeiten wollten, wurden Mitglieder des historischen Seminars,
während die Masse der Geschichte Studierenden sich mit dem Hören von
Vorlesungen begnügten. Und jetzt beziehen sich die Übungen auf alle Gebiete
und auf alle Perioden des geschichtlichen Lebens: Geschichte der Politik, des
Rechts, der Kirche, der Kunst, des geistigen Lebens, der materiellen Kultur,
der Verfassungen usw. werden in besonderen Kursen behandelt. Dabei begegnet
überall ein eifriges Streben der Studierenden, Aufnahme zu finden, eine Auf-
wärtsbewegung der Teilnehmerzahlen, die mitunter nicht viel hinter denen der
Hörer von Vorlesungen zurückbleiben.
Diese Entwicklung hat gewiß manche Schwierigkeiten geschaffen.
Einmal ist zu beobachten, daß die Menge der Teilnehmer den intimen Cha-
rakter der Übungen früherer Zeiten oft stark beeinträchtigt hat. Aber durch Ein-
Nachrichten und Notizen 285
richtung von Parallelkursen und durch eine zweckmäßige Abstufung der Übun-
gen nach Gruppierung der Fortgeschrittenen kann dem Ubel meist abgeholfen
werden. Jedenfalls besteht für den eifrigen Studenten auch an einer großen Uni-
versität noch durchaus die volle Möglichkeit, persönlichen Anschluß an einen
Dozenten zu finden.
Sodann ist wohl zweifellos die frühere Einheitlichkeit und Geschlossenheit
des seminaristischen Unterrichts gewichen. Aber es ist hervorzuheben: die
frühere Einheitlichkeit war zugleich Einfachheit, ja Einseitigkeit. Eine Man-
nigfaltigkeit und ein Reichtum ist an ihre Stelle getreten, von dem man früher
keine Ahnung hatte. Und dazu verfügt das akademische Studium über litera-
rische Hilfsmittel und über ein Anschauungsmaterial, nach welchem der Stu-
dierende früherer Zeiten sich vergebens gesehnt hatte. Wenn ich an meine eigene
Berliner Studienzeit Anfang der achtziger Jahre zurückdenke! Keine Arbeits-
räume, keine historische Handbibliothek; Buch für Buch mußte erst vorher
auf der Bibliothek schriftlich bestellt werden. Und vollends der hilfs wissenschaft-
liche Apparat einst und jetzt! Welches reiche und mannigfaltige Anschauungs-
und Arbeitsmaterial steht dem Studierenden der Paläographie und Diplo-
matik zur Verfügung, wie gewinnt es von Jahr zu Jahr an Ausdehnung. Die
Institute, die den Studierenden zur Benutzung all dieser Hilfsmittel einladen,
üben an sich eine umfassende Lehrwirksamkeit aus. Das Dasein der Institute
allein bedeutet einen Fortschritt im Unterrichtsbetrieb von kaum zu über-
schätzender Bedeutung. Was aber die Anleitung zur wissenschaftlichen Benut-
zung und zur wissenschaftlichen Arbeit überhaupt betrifft, so ist jedenfalls
Reichtum und Mannigfaltigkeit der jüngeren Unterrichtsentwicklung eigen-
tümlich. Wohl war es einst für den Studierenden einfacher zu wählen, von
vornherein war der Weg fest vorgeschrieben, weil die mannigfaltige Auswahl
fehlte. Aber eine Organisation ist doch auch jetzt überall vorhanden. Meines
Wissens ist der seminaristische Betrieb der Geschichte selbst an kleinen und
kleinsten Universitäten so geordnet, daß obligatorische Vor- und Einführungs-
kurse den Hauptkursen vorangehen, die sich mit wissenschaftlichen Problemen
mannigfacher Art befassen, die keineswegs, wie Kehr behauptet, nur einer not-
wendigen Ergänzung der akademischen Vorlesungen, die vielmehr in erster Linie
der Einführung in selbständiges Forschen dienen. Im Leipziger Historischen In-
stitut hat sich in den letzten Jahren tatsächlich eine dreifache Abstufung herausge-
bildet. Gewiß gilt es hier weiter ordnend vorzugehen, manche bessere Organisation
zu versuchen und besonders durch klare Anweisungen dem Studierenden den rich-
tigen Weg zu zeigen. Aber allzu weitgehende Einzelvorschriften und allzu strenge
Schematisierungen wären vom Ubel. Selbststudium und Selbstdisziplin sollen
auf der Universität die Hauptsache bleiben, der Lehrer biete Anregungen und
weise die allgemeine Richtung, der Jünger der Wissenschaft suche sich den
Weg im einzelnen selbst. Wir wünschen keinen Drill, sondern Erziehung und
in kräftiger Art Selbsterziehung. Wir sollen, so will mir scheinen, besonders
keine allseitige Uniformierung in der Ausbildung wissenschaftlicher Historiker
an den Universitäten begehren.
Kehr wendet sich gegen die,, Spezialisten“. Ich meine, die Spezialisten, die in
einer Periode und auf einem Gebiete gründlich Bescheid wissen, sind überall
brauchbarer als die Universalisten, die nirgends ordentlich zu Hause sind. Nur
286 Nachrichten und Notizen
der kann mit den Urkunden des 12. Jahrhunderts — um an eine Redewendung
Kehrs anzuknüpfen — selbständig wissenschaftlich umgehen, der den Um-
gang mit Urkunden überhaupt gelernt hat, d.h. der diplomatisch wirklich
gebildet ist; aber eine gleich gründliche Bekanntschaft mit den Urkunden aller
Jahrhunderte kann allgemein nicht verlangt werden, besonders nicht von einem
wissenschaftlichen Anfänger. Und nicht nur das. Ich halte eine durchgehends
einheitliche und gleichartige Ausbildung der Historiker, die wissenschaftlich
produktiv arbeiten wollen, nicht nur für undurchführbar, sondern geradezu
für unerwünscht.
Die Aufgaben der Geschichtswissenschaft sind so überaus mannigfaltig
und ausgebreitet, sie erstrecken sich auf so verschiedenartige Völker, Zeiten
und Verhältnisse, daß eine verschiedene wissenschaftliche Ausrüstung in Sprach-
und in Sachkenntnissen ganz unerläßlich ist. Selbst wenn wir in der Frage der
akademischen Ausbildung nur von Historikern sprechen, die ihre wissenschaft-
liche Arbeit im wesentlichen auf Europa und auf Mittelalter und Neuzeit beschrän-
ken wollen, wird sich das Einheitliche und Gleichmäßige der Vorbildung auf die
Methode des Forschens und auf eine Allgemeinkenntnis der abendländischen
Kulturentwicklung zu beziehen haben, im übrigen aber wird naturgemäß da
und dort. die Erwerbung von ganz verschiedenen Sonderkenntnissen die un-
erläßBliche Voraussetzung der selbständigen wissenschaftlichen Arbeit bilden.
Verschiedene Sprachkenntnisse je nach der Völkergruppe, die im Mittelpunkt
des Forscherinteresses steht, verschiedene Durchbildung in jenen systemati-
schen Wissenschaften, deren genauere Bekanntschaft die Behandlung der
entsprechenden Sondergebiete des geschichtlichen Lebens ermöglicht. Nicht daß
der Wirtschaftshistoriker von Recht, Politik, Kirche und Kunst nichts zu wis-
sen braucht. Im Gegenteil. Ohne Kenntnis der allgemeinen Entwicklungslinien
ist kein tiefes und sicheres Verständnis der Sonderfragen zu gewinnen. Aber doch
wird je nach Neigung, Begabung und mannigfachen individuellen Umständen
ein gewisses Auseinandergehen des geschichtlichen Studiums von Anfang an
stattfinden. Ein Spezialistentum in diesem Sinne soll sich ausbilden. Vor Ein-
seitigkeit wird derjenige, der seine Aufgabe tief erfaßt, von selbst bewahrt wer-
den, weil ein Spezialistentum im Grunde nur auf dem Boden allgemeiner histo-
rischer Bildung erblühen kann. Nur bei einem Spezialistentum ist eine Gefahr
wirklicher Einseitigkeit und wissenschaftlicher Enge vorhanden, bei jenen
Spezialisten, die sich auf Sammlung und kritische Bearbeitung des geschicht-
lichen Quellenmaterials beschränken. Hier ist, im großen und ganzen wenig-
stens, auch ohne nähere Bekanntschaft mit der Kulturentwicklung, lediglich
auf Grund einer rein technischen Vorbildung eine ersprie Bliche wissenschaftliche
Tätigkeit möglich.
Vertrautheit mit der grundsätzlich gleichartigen historischen Forschungs-
methode, dazu Bekanntschaft mit der Entwicklung des abendländischen Kul-
turkreises nach den verschiedenen Seiten des Gemeinschaftslebens hin, des Kul-
turkreises, der in seinen Anfängen und im neuzeitlichen Geltungsbereich weit
nach dem Osten und Westen hinausgreift — das ist als allgemeine Grundlage
der wissenschaftlichen Bildung des Historikers zu fordern. Daneben muß aber
die Möglichkeit gegeben sein, eine Ausbildung auf besonderen historischen Ge-
bieten bzw. auf Nachbargebieten der Geschichtswissenschaft zu gewinnen, in
Nachrichten und Notizen 287
Vorlesungen und in Übungen. Dem selbständig Strebenden bleibe es über-
lassen, in einer ihm erwünschten Kombination sein Studium einzurichten und
auf einer gewissen allgemeinen geschichtswissenschaftlichen Basis seine Sonder-
richtung des historischen Interesses zu pflegen. Daß zu der allgemeinen Basis, die
gefordert werden soll, die Hilfswissenschaften mit gehören, ergibt sich von selbst.
Aber in welchem Umfang ?
So sehr ich die Wichtigkeit des Studiums von Paläographie und Diplo-
matik betonen und so sehr ich jedem, der auf dem Gebiet der mittleren und der
neueren Geschichte wissenschaftlich arbeiten will, eine nähere Beschäftigung
mit diesen Hilfsdisziplinen empfehlen möchte, so wenig vermag ich hier die
Forderung der Gleichmäßigkeit für gerechtfertigt zu erachten. Daß jeder Histo-
riker mehrere Vorlesungen und Übungen über lateinische Paläographie,
mehrere mehrstündige Vorlesungen und Übungen über Diplomatik, dazu
eigene Kurse über Genealogie, Heraldik, Sphragistik, Archiv- und Bibliotheks-
kunde, Münzwesen und etwa eine vierstündige Privatvorlesung über Chrono-
logie absolvieren soll, halte ich für wenig angezeigt, ja für ganz unerwünscht.
Das würde die meisten Studierenden allzu stark belasten und von weit Wich-
tigerem fernhalten. Das hilfswissenschaftliche Studium ist mit Maß zu pflegen,
es ist ihm in verschiedenem Grade zu huldigen, je nach den wissenschaft-
lichen Sonderinteressen, denen sich der junge Gelehrte zuzuwenden beginnt. Das
ist meines Erachtens ganz unerläßlich und unbedingt geboten. Die hilfswissen-
schaftlichen Vorlesungen und Übungskurse können aber wohl so eingerichtet
werden, daß sie von der einen Gruppe von Studierenden in ganzer Folge absol-
viert werden, von einer anderen aber nur in einzelnen Teilen. Ein drei- bis
vierstündiges Kolleg über Paläographie, ein vierstündiges über allgemeine
Urkundenlehre und Kaiserdiplomatik, zwei zwei- bis dreistündige Vorlesungen
über Papst- und Privaturkunden, ferner einige kleinere über Genealogie, Heral-
dik, Sphragistik, über Chronologie, über Bibliotheks- und Archivkunde, dazu
womöglich auch über Münzwesen — solche Kurse, in regelmäßiger Reihe abge-
halten und mit entsprechenden nachfolgenden Seminarübungen verbunden,
genügen durchaus, um einerseits in entsprechender Auswahl dem Historiker
schlechthin jene allgemeine hilfswissenschaftliche Vorbildung zu bieten, die
für erwünscht oder für unerläßlich zu halten ist, um anderseits zugleich auch
denen die volle fachmännische Durchbildung zu ermöglichen, die sich der
Erforschung der mittelalterlichen Geschichte im besonderen zu widmen, ja
die die Hilfswissenschaften selbst als eigenes Arbeitsgebiet zu wählen wün-
schen. Ob alle unsere deutschen Universitäten diese Forderungen in vollem Maße
zu erfüllen in der Lage sind, mag wohl bezweifelt werden. Daß aber die großen
diese Wünsche entweder bereits im wesentlichen befriedigen oder wenigstens
leicht befriedigen können, darf ohne weiteres als feststehend gelten. Mit größtem
Nachdruck muß hervorgehoben werden: ein wissenschaftliches oder pädagogi-
sches Bedürfnis für die Errichtung eines hilfswissenschaftlichen Großinstituts
in Berlin oder Göttingen als Zentralstelle für die wahre wissenschaftliche Aus-
bildung von Historikern ist nicht vorhanden. Niemals würden die anderen deut-
schen Universitäten, besonders die nichtpreußischen, die doch in unserer geisti-
gen Entwicklung auch eine gewisse Rolle gespielt haben und spielen, eine solche
288 Nachrichten und Notizen
Zentralisierung als berechtigt anerkennen, sie würden es sich vermutlich nicht
nehmen lassen, für den wissenschaftlichen Nachwuchs der historischen Forscher
wie bisher selbst zu sorgen. Sie vermögen es.
Leipzig. Gerhard Seeliger.
Über die Kulturgeschichtschreibung Karl Lamprechts handelt Arley
Barthlow Show, der — wie ich den Angaben seines Ubersetzers entnehme —
1900, 1901 und 1909 in Leipzig studierte und gegenwärtig als Professor an der
Leland Stanford Junior University bei Paolo Alto in Kalifornien wirkt. Der Auf-
satz ist zuerst unter dem Titel „The New Culture-History in Germany“ in „The
History Teacher's Magazine“ IV Nr. 8 Okt. 1913 erschienen und hierauf in deut-
scher Übersetzung, mit einigen Anmerkungen von Fritz Friedrich bereichert, in
„Vergangenheit und Gegenwart“ 1914 Heft 2 S. 65—87 veröffentlicht worden.
Show skizziert zuerst mit starker Sympathie das Leben, die Persönlichkeit
und das wissenschaftliche und akademische Wirken Lamprechts. Er findet,
daß L. „den Geist des Apostels hat, der die Wahrheit zu gelegener und zu
ungelegener Zeit verkündet“, der „von Anfang bis zu Ende keinen Wechsel
der Überzeugung“ kennt, er gedenkt der älteren Werke L.s, er bespricht
dessen Deutsche Geschichte und ihre wissenschaftliche Wirkung, er hebt
auch die Gründung des „Kulturhistorischen Instituts“ hervor. Dabei werden
manche Worte warmer Anerkennung gesprochen: „bisweilen erhebt sich
sein Tiefblick, seine Intuition fast bis zur wirklichen Genialität“. Aber
Show steht gleichwohl nicht auf der Seite der „neuen Richtung“. Er ana-
lysiert in vornehmer, obschon bestimmter Weise, was in den Grund-
forderungen des Reformators neu und was alt und längst bekannt,
er erörtert sodann, inwieweit das wirklich Neue brauchbar sei. In erster
Hinsicht kommt er zum Schluß, daß vieles von dem, was als neu ge-
boten wird, so beispielsweise über den Entwicklungsgedanken, nur Alt-
bekanntes wiederholt. „L. sagt die Wahrheit mit der Miene eines Mannes,
der ein gewaltiges Geheimnis verrät; wenn es heraus ist, erweist es sich
als eine große Wahrheit, aber eine längst bekannte.“ In zweiter Hinsicht
erörtert Show eingehend die theoretischen Grundlagen der „neuen Richtung“
und lehnt sie in ihrer Einseitigkeit ab, die Ansichten L.s über die Be-
ziehungen zwischen Individuum und Masse, über die Gesetzlichkeit des
geschichtlichen Verlaufs, über das Verhältnis des Historikers zur Psycho-
logie. Was Show hier an positiven Bemerkungen bietet, klug und fein,
entspricht wohl den im allgemeinen unter den Fachhistorikern vorherrschenden
Meinungen. „Reiner Individualismus geht soweit fehl wie reiner Kollekti-
vismus; die Wahrheit liegt in der Mitte“ „Wenn Geschichte bloße Biologie
und Psychologie und Soziologie ist, sind alle wissenschaftlichen Grenz-
bestimmungen abgeschafft.“
Show wendet sich auch der „Deutschen Geschichte“ L.s zu, in der
die Probe auf die Theorien gemacht wurde. Er bespricht die 6 Kultur-
zeitalter, die nach L.s Meinung nicht allein der deutschen, sondern jeder
geschichtlichen Entwicklung charakteristisch sind. „Wenn diese Auffassung
von geschichtlicher Entwicklung richtig ist,“ bemerkt Sh., „dann ist sie die
größte Entdeckung, die unserer Wissenschaft jemals gelungen ist. Sie ist
Nachrichten und Notizen 289
einer unendlichen Anwendung fähig, ein wahrhaftes Novum Organum. Aber
mit Trauer muß man anerkennen, daß sie nicht richtig ist; ja sie ist nicht
weit davon entfernt, absurd zu sein.“
Auch der „Methode der neuen Geschichtschreibung“ widmet Sh. ein-
gehende Betrachtungen. „Mehr als die meisten anderen wissenschaftlichen
Arbeiter hat es der Historiker nötig, ein Gefühl der Zuverlässigkeit, der
Glaubwürdigkeit, der strengen, gewissenhaften Selbstzucht einzuflößen. In
dieser Hinsicht versagt L. Man könnte denken, die Kritik habe ihn un-
gerecht beurteilt; doch das kann schwerlich der Fall sein.“ Sh. führt des
weiteren aus, daß L.s Doktrinen nicht aus den Tatsachen der Geschichte ab-
geleitet, sondern den Tatsachen auferlegt seien. „Dogmatische Voraus-
setzungen, Konstruktionen dem System zuliebe, gezwungene Interpretationen
treten uns allenthalben entgegen.“ Und schließlich wirft er einen Blick auf
das neue Kulturhistorische Institut, das eine hochorganisierte Propaganda
für die neue Kulturgeschichte sei, und das alle möglichen Wissenschaften in
ibren Bereich zu ziehen begonnen habe. „Warum nicht noch ein paar
Wissenschaften hinzunehmen und das ganze eine Universität nennen“, so
fragt nicht ohne Ironie der Verfasser und läßt L. einen Universitätskollegen,
den Vertretern der einzelnen Wissenschaften zurufen: „Ihr wollt nicht die
Psychologie, die Soziologie, die Volkswirtschaft lehren, die ich brauche;
daher muß ich sie selbst lehren.“ „Wenn die Geschichtswissenschaft ihrer
eignen Überlieferung getreu sein soll, so kann sie dem von der neuen
Kulturgeschichte vorgezeichneten Gang nicht folgen.“ Das ist die eigentliche
Schlußfolgerung, zu der Sh. gelangt. Ihm gilt L. als der erste und zugleich
als der letzte Apostel des neuen Evangeliums der historischen Wissenschaft.
Diese Stimme aus dem Ausland und aus der neuen Welt, wo die
„neue Richtung“ den vollen Erfolg gewonnen zu haben schien, verdient
eine ganz besondere Beachtung. Sie wird gehört werden müssen sowohl von
denjenigen, die Shows Charakterisierung zustimmen, als auch von denen,
die ihr widersprechen. Jedenfalls ist Shows Äußerung bemerkenswert:
„wenn neuerdings der Widerspruch gegen L.s Ansichten nachgelassen zu
haben scheint, so liegt der Grund darin, daß seine Kritiker ihn bereite als
abgetan betrachten oder ihn als hoffnungslos aufgegeben haben.‘ Shows
Äußerung weist aber auch zugleich auf einen Fehler hin, den die Vertreter
deutscher Geschichtswissenschaft — und Show sieht fast alle als Gegner der
„neuen Richtung“ schlechthin an — begangen haben. Es war ein großes
Unrecht, sich während der letzten anderthalb Jahrzehnte in ein vornehmes
Schweigen zu hüllen. Es wäre Pflicht gewesen, die Stimme zu erheben und
Kritik zu üben. Pflicht gegenüber der „neuen Richtung“, die vielleicht unter
solcher Einwirkung gemäßigtere Bahnen eingeschlagen hätte, Pflicht besonders
gegenüber der historischen Wissenschaft und ibrer Wirkung unter den „Ge-
bildeten“. Nicht daß ein Kampf in der Tagespresse erwünscht gewesen wäre.
Die Wissenschaft in ihrer entsagungsvollen Strenge soll auf flüchtige Tages-
erfolge und auf Reklamewirkung verzichten. Aber es muß ausdrücklich gesagt
werden: die Tagespresse war kaum in der Lage, hier den wahren wissen-
schaftlichen Stand zu erkennen; sie wurde nur von der einen Seite instruiert, sie
hörte von der anderen kaum ein Wort, ja sie konnte nicht einmal in den rein
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 19
290 Nachrichten und Notizen
fachwissenschaftlichen Zeitschriften die nötige Aufklärung finden. So kam
es, daß die „neue Richtung“, die in Fachkreisen kaum Anklang gefunden
hatte, zu einem scheinbar mächtigen Erfolg emporgehoben wurde, so geschah
es, daß ein merkwürdiges Auseinandergehen in der Wertschätzung des
„Neuen“ stattfand: einer stillschweigenden Ablehnung im fachwissen-
schaftlichen Bereich stand eine überaus hohe Wertung im Kreis der
„Gebildeten“ gegenüber. Die persönlichen Momente dürfen dabei als gleich-
gültig gelten. Die Wissenschaft selbst wird nicht beunruhigt, wenn diesem
oder jenem vorzeitig der Lorbeer gereicht wird. Aber da die fachwissenschaft-
liche Belehrung versagte, so mußte die einseitig orientierte Tagespresse steigen-
den Einfluß auch aufjene Kreise gewinnen, die zwar mit der Geschichtswissen-
schaft in Verbindung stehen, aber nicht selbst inmitten der geschichts-
wissenschaftlichen Forschung leben, die zugleich berufen sind, die Fortschritte
der Wissenschaft zu verbreiten und zu lehren. Ihnen fehlte beim Schweigen
der Fachleute die sichere Orientierung. Möchte die vornehme, leiden-
schaftslose und rein sachliche Ausfübrung des Amerikaners Show eine für
das Gedeihen der Wissenschaft nötige sachliche Aussprache einleiten. Nicht
so sehr die Betonung dessen, was an der „neuen Richtung“ alt ist, soll
vor allem gefordert werden, als vielmehr die scharfe Beleuchtung dessen,
was wirklich neu ist, aber zu Bedenken Anlaß bietet. Schon Show deutet
an, daß der „neuen Richtung“ ein weites Hinausgreifen über die wahren
Aufgaben der Geschichtswissenschaft, ein Hinübergleiten auf fremde Wissens-
gebiete eigentümlich sei. Diese Wissenschaften werden sich selbst zu
schützen wissen, die Geschichtswissenschaft aber muß ihr eigenes Gebiet
hüten und muß dafür sorgen, daß ihre Aufgaben durch eine Ausdehnung
ins Ungemessene nicht ins Schwanken geraten und daß bei dieser Gelegen-
heit ihre fest ausgebildeten Methoden nicht erschüttert werden.
Leipzig. Gerhard Seeliger.
Tabulae in usum scholarum editae sub cura Johannis Lietz-
mann. 6. Antike Porträts. Bearbeitet von Richard Delbrück.
Bonn, Marcus u. Weber, 1912. LXX S. Text u. 62 Tafeln. Geb. M. 12.
In der Reihe der Tabulae in usum scholarum, mit denen der jenaische
Theologe, wie mit seinen „Kleinen Texten für Vorlesungen und Ubungen“,
auch Philologie und Geschichtswissenschaft beschenkt und beschämt, ist als
sechster Band eine Sammlung von ägyptischen, griechischen und römischen
Bildnissen erschienen, die auf 62 vortrefflichen Lichtdrucktafeln eine Fülle
des Wertvollen auch für den Historiker bietet, indem sie zugleich die Erscheinung
vieler hervorragender Menschen uns vor Augen stellt und die Entwicklung der
Bildkunst des Altertums überblicken läßt. Neben allbekannten Bildnissen
sieht man manche, die selbst dem Archäologen nicht so geläufig und nicht so
leicht zugänglich sind, als sie es verdienen. Weit mehr noch wird der Ferner-
stehende des Neuen kennen lernen, wenn er den gerade auf dem Gebiet der
„Ikonographie“ in der letzten Zeit sehr regen Forschungen nicht zu folgen
vermochte. Dankbar wird er die knappen und anregenden Einleitungen lesen,
durch die der Weg der antiken Bildniskunst beleuchtet wird, ebenso dankbar
erwünschte Belehrung über jedes einzelne der abgebildeten Porträts in den
Nachrichten und Notizen. 291
vielfach durch Textbilder belebten Erläuterungen zu den Tafeln finden und an
die Literaturangaben sich hier und dort weiter leiten lassen.
Unter jedem der beiden Gesichtspunkte, die für die Auswahl der Bildnisse
maßgebend gewesen zu sein scheinen, wird man freilich ein oder das andere
vermissen, wie unter dem historischen das Bild Alexanders, das nur durch
die Münze des Lysimachos (Taf. 61, 5), die Goldmedaillons aus Abukir (Taf. 60,
1. 2) und eine Gemme (Taf. 58, 2) vertreten ist, unter dem kunst geschichtlichen
das des Homer, doch zweifellos eine der hervorragendsten Leistungen antiker
Bildniskunst, das als erfundenes Bildnis trotzdem ausgeschlossen blieb,
wie anderseits auch die für die Bildniskunst oft besonders wertvollen Original-
bildnisse obskurer Persönlichkeiten keine Aufnahme gefunden haben, mit ganz
wenigen Ausnahmen, von denen drei als Beispiele gemalter Bildnisse durch
solche illustrer Personen nicht zu ersetzen waren: der pompeianische Bäcker-
meister P. Paquius Proculus mit seiner Gattin, das Mumienbildnis der Aline
aus Hawara und die Turtura aus der Katakombe der Commodilla; unter den
plastischen Bildnissen wohl nur die vortreffliche Terrakottabüste in Boston
(Taf. 31), ein anderer unbekannter Römer im Kapitolinischen Museum (Taf. 45)
und der namenlose Konsul der Spätzeit im Konservatorenpalast (Taf. 56),
dann die alte Frau im Britischen Museum, der eine kunstgeschichtliche Hypo-
these Zutritt verschaffte (Taf. 21). die vornehme römische Dame aus dem
Kapitolinischen Museum (Taf. 40) und zwei Kinderbildnisse der Kaiserzeit
(Taf. 37). Freilich steht auch unter mehr als einem Bildnis der Name nur mit
einem Fragezeichen und mancher Name darf, auch wenn er ein Königsname
ist und durch die Vergleichung mit einem Münzbild gesichert zu sein scheint,
dennoch als obskur bezeichnet werden, wofür vielleicht um so eher das Bild-
nis, dem er gegeben wurde, als Originalbildnis angesehen werden darf.
Doch wer nicht die leidige Gabe hat, mehr das zu sehen, was nicht da ist,
als das, was da ist, und nicht verkennt, daß gewisse Inkonsequenzen bei jeder
Auswahl unterlaufen werden, durch persönliche Vorliebe oder zufällige Hervor-
hebung in neuester Literatur veranlaßt, der wird die Freude über das, was hier
geboten wird, gewiß vorherrschen lassen. Wie es aber geboten wird, darüber
kann, zumal in Erwägung des niedrigen Preises des Buches, nur ein einziges
Urteil sein.
Münster i. W. F. Koepp.
Bruns, Fontes juris romani antiqui. Additamentum. Indicem ad fontium
partem priorem per Regiomontanas et Ruperto-Carolenses conficiendum
cura vit et cum simulacris edidit Otto Gradenwitz. I. Index. II. Simu-
lacra. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1912. X u. 183 S. 8°;
X S. u. 36 Taf. 4%. Geb. M. 12,— u. 6,—.
Eine sehr erfreuliche Überraschung hat Gradenwitz hier geboten: ganz wun-
dervolle Lichtbildertafeln zu den wichtigsten römisch-rechtlichen Denkmälern
und eine Reihe erschöpfender Indices zum ersten Teil der „Fontes“. Es ist ein
prächtiges Anschauungs- und Studiumsmaterial, den gelehrten und lernenden
Juristen hochwillkommen, aber sicherlich auch für den historisch-philologi-
schen Unterricht wichtig; und die Simulacra sind von sachverständigster
Seite (P. Krüger, D. L. Z. 1913, 376) „zugleich als eine hervorragende Samm-
19*
292 Nachrichten und Notizen
lung von Schriftproben aus den letzten Jahrhunderten v. Chr. und den ersten
drei n. Chr.“ bezeichnet worden.
Die Zusammenstellung dürfte wenig Ungenaues enthalten, etwa daß der
Index S. 167 die rationales zwar unter „reditus publici“, aber nicht unter den
Beamten aufführt, und dergleichen Kleinigkeiten. Leider aber ist die Gelegen-
heit nicht wahrgenommen, um ein Verzeichnis der in der siebenten Ausgabe
des Brunsschen Werks unterlaufenen Druckfehler und Versehen zu veröffent-
lichen (nach Berichtigung rief doch z. B. der zweimalige Abdruck derselben
Stelle aus Serv. ad Verg. im zweiten Teil S. 79 unter verschiedenen Überschrif-
ten „in Bucolica 4, 43“ und „in Eclogas 4, 43“, in verschiedenen Versionen
und mit einem Druckfehler). Ja bei der fiduziarischen Manzipation der Pop-
paea Note Nr. 134, wo die wichtige Neuentzifferung Zangemeisters C. J. L. IV
Suppl. S. 416 übersehen war, ist noch in den Indices der unberichtigte Text
zugrunde gelegt, vgl. S. 90, 123 usf. Auch sind die der Edition noch nicht zu-
gänglich gewesenen Lesungen von Schubart bei Grenfell-Hunt P. Oxy VI
(1908) S. 252 zu B. G. U. 326 (Fontes Nr. 119) und von Wilcken, Arch. f. Pap.-F.
V (1909) 217, N.1 zu P. Paris 17 (Nr. 161) nicht berücksichtigt.
Hingegen erscheinen nunmehr in den Faksimilien die Kaufpapyri B. G. U.
887 und P. Lond. 229 — eine Aufmerksamkeit, für die derjenige besonders zu
danken hat, der über das Fehlen der beiden Urkunden in der Ausgabe ge-
legentlich „valde questus est“ und nun „nach Möglichkeit befriedigt werden“
sollte (praemonenda S. VIII). Beinahe hätte der durch so liebenswürdige Zuvor-
kommenheit halbentwaffnete „collega isque papyrologus“ des Mutes erman-
gelt, neue noch „heftigere“ Beschwerden zu erheben. Gut nur, daß die Pflicht,
die hierzu zwingt, ihn zugleich angenehm nötigt, für die glänzende Bereiche-
rung unserer Hilfsmittel, die aus den Additamenta erwächst, dem verdienten
Herausgeber und den von ihm herangeführten Mitarbeitern wärmstens zu danken !
Göttingen. E. Rabel.
G. v. Below hat in der Historischen Zeitschrift 112 (1914) S. 429
meinen Aufsatz „Handwerk und Hofrecht“ (Hist. Vierteljahrschr. 1913
8. 307—354) als eine „Erwiderung“ auf seinen in der Histor. Zeitschr. 106
S. 268ff. erschienenen Artikel charakterisiert. Das ist ein Irrtum.
In den Aufsatz G. v. Belows habe ich zwar nach dessen Erscheinen 1911
einen Blick geworfen, ihn aber nicht beantworten zu sollen gemeint,
weil ich von der Fortsetzung einer Polemik, wie sie G. v. Below er-
öffnete, keine sachliche Förderung erwarten zu dürfen glaubte In
meinem Aufsatz 1918 ist mit keinem Wort und in keinem ein-
zigen Punkt weder unmittelbar noch mittelbar auf G. v. Belows
Artikel von 1911 Bezug genommen, dagegen deutlich und bestimmt
hervorgehoben worden, woher die Anregung der Veröffentlichung stammt.
Erst jetzt, 1914, durch G. v. Belows Notiz veranlaßt, nahm ich den Auf-
satz von 1911 wieder zur Hand und überzeugte mich, daß ich mit
meinem stillschweigenden Hinwegsehen recht batte. Wurden mir doch
Ansichten zugemutet, die ich nie vertreten habe und nie zu ver-
treten gedenke. Nie habe ich den hofrechtlichen Ursprung der
Zünfte zu retten gesucht, weder ganz noch teilweise, stets vielmehr die
Nachrichten und Notizen 293
Fragestellung in der langjährigen Zunftpolemik als irrig bezeichnet, Es
geht nicht an, Äußerungen von Leipziger Dissertationen, bei denen auch
ich als Referent fungiert babe, als meine Ansicht hinzustellen, vollends
nicht die solcher Dissertationen, die nicht einmal von mir angeregt waren.
Ich sehe meine Aufgabe als Referent bei Dissertationen lediglich darin,
zu prüfen, ob die Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, ich frage
nicht, ob die dort vorgetragenen Ansichten den meinigen entsprechen.
G. v. Below bezeichnet meine Ausführungen von 1918 als „Rückzugs-
gefecht“. Ich hebe bervor, daß ein Gefecht gegen G. v. Below über-
baupt nicht bezweckt war und daß ich einen Rückzug nicht ange-
treten habe. In keinem einzigen Punkt. Einen Kampf aber, wie er
etwa in Prozessen von Advokaten ausgefochten wird, wollen wir in der
Wissenschaft vermeiden, wir wollen auch nicht die „Beweislast“ dem
Gegner zuzuschieben suchen und dergl. mehr. Wir haben in erster
Linie die Pflicht, die Ansicht des Gegners zu verstehen. Ist das versucht
worden, dann wollen wir unsere Gründe für und wider ohne persönliche
Spitzen vortragen — und das weitere der Zukunft überlassen.
Leipzig, März 1914. G. Seeliger
Quellen zur Geschichte der ostdeutschen Kolonisation im 12. bis
14. Jahrhundert. Herausgegeben von Rudolf Kötzschke, a. o. Pro-
fessor der Landesgeschichte und Siedelungskunde. Mit 4 Flurkarten (Teil
von: Quellensammlung zur deutschen Geschichte, herausgegeben von
E. Brandenburg und G. Seeliger). Leipzig u. Berlin, B. G. Teubner, 1912.
VIII u. 142 S. M. 2,.—.
Unter den Herausgebern der Sammlung, in der die Quellen zur Geschichte
der Kolonisation des deutschen Ostens erschienen sind, ist Kötzschke einer
der wenigen, der mit einem Hefte ausgekommen ist. Daß ihm diese Beschrän-
kung möglich war, mag zum guten Teile an seinem Gegenstande liegen, der
nicht so umfangreiches Material vorzuführen gebot wie die Sammlungen sei-
ner Vorgänger, die entweder zentrale Probleme der deutschen Geschichte über-
haupt (Investiturstreit, Königswahl) behandelten oder aus dem an sich um-
fangreicheren Aktenmateriale der Neuzeit schöpften. Als erfreulich darf der
verhältnismäßig geringe Umfang von K.s Sammlung aber doch bemerkt wer-
den, um so mehr, als was sie bringt, doch noch so reichhaltig ist, daB man ihren
Inhalt in historischen Ubungen eines Semesters nicht wird erschöpfen können.
86 Nummern bietet die Sammlung, wobei unter mancher von ihnen mehrere
Stücke vereinigt sind, so daß das Bändchen noch mehr enthält, als das Inhalts-
verzeichnis auf den ersten Blick erkennen läßt.
An der Spitze steht, wie billig, der berühmte Ansiedelungsvertrag, den
Erzbischof Friedrich von Hamburg-Bremen 1106 mit den holländischen An-
siedlern schloß, die im Begriff waren, sich an der unteren Weser niederzulassen.
Es folgen die älteren Urkunden aus dem 12. Jahrh. über die Kolonisation
im Bereiche der mittleren Elbe (wichtig die fünf Urkunden Erzbischof Wich-
manns von Magdeburg über seine Ansiedelungen im Jerichowschen), der Mulde
und im Waldgebiete gegen das Erzgebirge hin, den Beschluß macht die Fülle
der Urkunden, zumeist aus dem 13. Jahrh., über die deutsche Kolonisation
294 Nachrichten und Notizen
in den weiter östlich gelegenen Landschaften bis ins Ordensland, Polen und
Siebenbürgen. Die Mehrzahl der Urkunden handelt, wie begreiflich, von der
Anlage deutscher Dörfer, daneben aber stehen auch einige Verleihungen von
Burgen (in Preußen) und eine Anzahl interessanter Städteprivilege. Zwischen
die Urkunden hat K., zu ihrer Ergänzung, eine Reihe von Stücken aus dar-
stellenden Quellen eingeschoben : hier findet man die prächtig anschauliche
Erzählung der Pegauer Annalen, wie Wiprecht von Groitzsch die ersten deut-
schen Kolonisten an der Mulde ansetzte, die bekannten Helmoldkapitel über
die Kolonisation in der Mark Brandenburg, in Wagrien und Mecklenburg,
den Bericht des Heinrichauer Gründungsbuches über die Kolonisation in Mit-
telschlesien, Stücke aus Peter von Dusburgs Chronik über die Eroberung
Preußens durch den Deutschen Orden und anderes. Kurz und gut, die Samm-
lung ist so vielseitig und reichhaltig, daß man kaum irgend etwas vermissen
wird. Wünschenswert wäre mir höchstens noch die Aufnahme von ein oder
zwei Gründungsurkunden adeliger Mediatstädte erschienen; eine Reihe guter
Beispiele sind uns besonders aus Hinterpommern erhalten, z. B. für Regen-
walde (Gründung der Borcke, ca. 1282) und Freienwalde (Wedelsche Grün-
dung, vor 1335). Zur Marktrechtsurkunde für Stendal sollte man nicht mehr
— auch wenn sie durch ein Fragezeichen wieder abgeschwächt wird — die
Riedelsche Datierung 1151 setzen; das erweckt den Anschein, als sei der Markt
schon um die Mitte des 12. Jahrh. gegründet, während er in Wirklichkeit
erst gegen Ende von Albrechts des Bären Regierung ( 1170) entstand (vgl.
R. Aue im 37. Jahresber. d. Altmärk. Vereins f. vaterländ. Gesch. S. 14ff.).
Nr. 81 die lateinische Gründungsurkunde für Frankfurt a. O. ist, nachdem schon
mehrfach ihre Echtheit angezweifelt worden war, nach den neuesten Ausfüh-
rungen von H. Krabbo (nach K.s Sammlung erschienen) unbedingt als stark
verfälscht zu verwerfen (vgl. Archiv f. Urkundenforschung IV, 273 ff.). Den
echten ursprünglichen Text bewahrt — in Übersetzung — die deutsche Fas-
sung der Gründungsurkunde (Riedel, Cod. dipl. Brand. A XXIII, 2 Nr. 2).
Bürgert sich K.s Quellensammlung. wie sie es verdient, in unseren Seminaren
ein und erlebt sie, wie vor ihr schon ein anderes Werk der Reihe, eine zweite
Auflage, so hätte ich noch einen besonderen Wunsch: ein Sachverzeichnis ähn-
lich dem, das Keutgen seinen Urkunden zur städtischen Verfassung (Bd. I
der Ausgewählten Urkunden zur deutsch. Verfassungsgesch., herausgegeben
von G. v. Below und F. Keutgen) beigegeben hat, ein Index also aller für die
Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte bemerkenswerten Ausdrücke,
der es erlaubt, zu Wörtern und Wendungen, die in ihrer Bedeutung zweifelhaft
sind, schnell Parallelstellen aufzufinden und sie dadurch zu erklären. Die be-
kannten großen lateinischen Lexika versagen begreiflicherweise gerade für
Ausdrücke, die dem Orden eigen sind, besonders oft.
Greifswald. F. Curschmann.
Dr. Peter Reinhold, Die Empörung König Heinrichs (VII.) gegen seinen
Vater. Leipziger histor.Abhandlungen. Heft 35. Quelle u. Meyer1911. M. 2, 40.
Diese Arbeit faßt alles Material, das uns über die Auflehnung des jugend -
lichen Heinrich gegen Friedrich II. vorliegt, sichtend und urteilend zusammen.
Das Neue, das sie zu der ganzen, schon früher mehrfach behandelten Frage
Nachrichten und Notizen 295
bringt, besteht in der Art ihrer inneren Erklärung des gesamten Vorgangs.
Sie wendet mit Recht das Augenmerk auf den psychologischen Untergrund
allen äußeren Geschehens, auf das Wesen des Königs. Auf diesem Wege sind
zweifellos viel mehr, als es bisher geschah, letzte Aufschlüsse über Ereignisse der
mittelalterlichen Geschichte zu finden. In unserem Falle leuchtet das sogleich
ein. Die schwankende, unbestimmte und doch kindisch trotzige Art Heinrichs,
die bald rückhaltlos gefügig, bald unüberlegt rebellisch sich geberdet, erklärt
am besten seine zweideutigen, jäh wechselnden Handlungen. Wir müssen
beistimmen, wenn R. zu dem Schlusse kommt, daß seine „Empörung weder
von den Freiheitsideen eines Volkes, noch von dem Aufwärtsstreben eines be-
stimmten Standes getragen war“. Dann fährt der Verf. fort: „Nicht zwei
Weltanschauungen standen sich hier gegenüber, sondern lediglich zwei Men-
schen rangen miteinander um die Macht.“ Von diesen zwei Menschen aber
war der eine Friedrich IL, der andere ein halbes Kind, das, zu früh vor eine
zu schwere Aufgabe gestellt und von seinem Vater mehr gezwungen als bera-
ten, leicht verleitet werden konnte, die Mittel seiner Macht zu überschätzen.
R.s Untersuchung ist klar, umsichtig und dabei zielbewußt genug, um zu
einem sicheren, wohlbegründeten Ergebnis zu gelangen.
München. Friedrich Stieve.,
Heinr. Mack, Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Vierter Band
MCCCXLE-MCCCL und Nachträge MLXVII—MCCCXL. Braunschweig,
E. Appelhans & Comp. (Rud. Stolle & Gust. Roselieb) MDCCCCXIL 4°.
XIIII u. 818 S. M. 12,—.
Mit dem vorliegenden IV. Bande erreicht das Braunschweiger Urkundenbuch
seinen vorläufigen Abschluß. Wie der Herausgeber im Vorwort mitteilt, soll es
nach Beschluß der städtischen Behörden einstweilen nicht fortgesetzt werden.
Die Gründe für diesen Beschluß werden nicht mitgeteilt. Aber der unübersehbare
Umfang, den dieses Urkundenbuch annehmen würde, wenn es in der bisherigen
zwar gründlichen, aber überaus weitläufigen Weise seine Weiterführung fände,
mag doch wohl mitbestimmend gewirkt haben. Denn dieser vorliegende Band
umfaßt 818 Seiten, wovon 380 auf die 10 Jahre 1340—1350, 202 Seiten auf Nach-
träge und Ergänzungen zu den 3 ersten Bänden und über 230 Seiten auf die
Register entfallen. Schon bei der Besprechung des III. Bandes (in dieser Zeit-
schrift 10, S. 428/9) hat der Ref. darauf hingewiesen, daß versucht werden
müsse, in anderer Weise den so stark anschwellenden Stoff zu meistern. Angesichts
des mitgeteilten Beschlusses erübrigen sich darauf hinzielende Vorschläge. Der
Herausgeber wird jetzt andere Wege einschlagen müssen, um den reichen Inhalt
des ihm anvertrauten Archivs der wissenschaftlichen Forschung zu erschließen.
Das Urkundenbuch der Stadt Br. gibt, wie ausdrücklich betont werden
soll, nicht nur die Urkunden der Stadtverwaltung selbst, sondern auch die der
geistlichen Korporationen und Privatleute nicht nur in der eigentlichen Stadt,
sondern auch in einem weiteren Umkreise, so von den Klöstern Wienhausen
und Riddagshausen, gelegentlich z. B. auch eine Stiftung eines Braunschweiger
Bürgers für ein auswärtiges Kloster, so daß man keinen ganz sicheren Grund-
satz für die Begrenzung des Inhalts wahrnehmen kann.
Mit großem Fleiße hat der Herausgeber außer dem Stadtarchive noch eine
+
296 Nachrichten und Notizen
ganze Anzahl von anderen Archiven, namentlich die zu Wolfenbüttel und
Hannover, herangezogen. Die Nachträge geben eine sehr erwünschte Nachlese
von Braunschweiger Urkunden und Erwähnungen aus sehr zerstreuten Quellen;
die erste bisher noch ungedruckte Urkunde (n. 75) stammt aus dem Jahre 1246.
Wenn der Herausgeber auch die seither befolgte, vom Ref. nicht gebilligte Zer-
stückelung der Stadtbücher nach Jahren festgehalten hat, so hat er doch durch
Wiedergabe der stehend gewordenen Formeln verschiedener Rechtsgeschäfte
in Regestenform eine annehmbare Kürzung dieser wichtigen, aber einen zu
großen Umfang annehmenden Quellengruppe erzielt.
Dem Inhalte nach betreffen die Urkunden ganz durchweg Vorgänge wirt-
schaftlicher Natur. Ein besonders interessantes Stück handelt von der Teilung
des großen Hofes des Blasius-Stiftes in 18 Baustellen zugunsten der Stifts-
herren. S. 338 wird ein Bericht des Braunschweiger Back-Amtes an die Hanno-
verschen Bäcker mitgeteilt über die Vorkehrungen gegen die Schädigung der
Meister durch die Gesellen. Eine Sülzrente wird 1290 verkauft (Nachtr. n. 176).
Natürlich werden kirchliche Dinge öfter behandelt: die Exkommunikation der
Stadt durch Albrecht von Braunschweig, Bischof von Halberstadt (n. 19 und
20), die Verhaftung eines Mönchs wegen Diebstahls (S. 106). Weiterhin heben
sich von dem gleichmäßigen Inhalt ab eine militärische Urkunde (S. 108) und
der Bundesvertrag mit Helmstedt gegen Herzog Magnus 1349 (S. 333). Einen
wichtigen Bestandteil des Bandes bilden auch die Rechtsbescheide für Hannover
(S. 336ff.) und für Einbeck, sowie die Supplemente zum Stadtrecht im Anhang.
Nicht verständlich ist dem Ref., warum der Herausgeber die Hänselmannsche
Eigenart einer gesuchten altertümelnden Sprache bei den Regesten beibehalten
hat, zumal die Ausdrücke vielfach nicht in den Quellen stehen und dadurch
etwa sich rechtfertigen ließen. Dem, der die Ausdrücke zu deuten weiß, erschei--
nen sie sonderbar; manche sind zudem nicht ohne weiteres klar. An solchen
Sonderbarkeiten bemerke ich: kontumaziert die Beklagten (S. 39 n. 19), be-
leibzüchtigt (S. 103), der oben gezackte Pergamentzerter (S. 187), die Überset-
zung von resignare mit aufsenden (S. 143/4), von anniversarium mit Jahrzeit
(S. 181), ferto mit Vierding (Nachtr. n. 246). Bei n. 201 wird von Begräbnis-
Entziehung gesprochen, muß heißen Begräbnisrecht-E., n. 218 Stiftung der Lich -
ter für Christi Leichnam, d. i. am Fronleichnamtage. Oft wird das veraltete
wasmaßen im Regest angewandt, z. B. S. 289, 295, 380, 383. Entgegen dem
wohl allgemein durchgeführten selbstverständlichen Brauche werden noch die
Bruchzahlen in der Originalform wiedergegeben, z. B. ij statt 1%, für den nicht
geschulten Benutzer eine unnütze Quelle von Miß verständnissen.
So sehr der Ref. den Nutzen gut gearbeiteter und eingehender Register
anerkennt, so wenig kann er sich mit dem Übermaß einverstanden erklären,
das bei diesem Urkundenbuche die Register zu einem unheimlichen Umfange
hat anschwellen lassen und sie trotz der anerkennenswerten Disposition unüber-
sichtlich macht. Das Register ist doch zum raschen Nachschlagen da, aber
nicht dazu, den Stoff des Buches in alphabetischer Folge nochmals zu wieder-
holen. Als bezeichnendes Beispiel setze ich das Stichwort Basard hierher:
Basard, Berneke, Anbauer eines Gartens 1345 (n. 1345), in der Altstadt verhaf-
tet 1347: 1571. 22, 25422; es hätte reichlich genügt: Basard, Berneke 1345/7
und die Belegstellen. Das Stichwort de Bedersche umfaßt 4 Zeilen, wäre aber
Nachrichten und Notizen 297
in 1 Zeile zu erledigen gewesen. Bei dem Stichwort Braunschweig S. 603 sind
fast alle Stellen überflüssig, ins besondere aber die Stellen, wo es als Ausstellungs-
ort bezeichnet wird; wer wird jemals diese Stellen aufschlagen, und zu welchem
Zwecke? S.623/4 sind in der weitläufigsten Form alle Nachrichten über das
Marienspital zusammengestellt, S. 607 alle Erwähnungen der Gördelingerstraße,
z. T. in förmlichen Regesten. Der Artikel Johannes mit 3 Spalten wird kaum
von einem Benutzer nachgeschlagen werden; aus ihm führe ich z. B. die Stelle
an: Johann, Knappe, Bruder Ritter Brunos, vormals mit diesem Lehnsmann
der Grafen von Wohldenberg wegen einer Wurt zu Eilsleben, 1305: 458°. Wem
mag wohl mit einer solchen Anführung gedient sein? Aus langjähriger Erfah-
rung heraus möchte Ref. betonen, daß diese Art von Registern für den prak-
tischen Gebrauch sehr unbequem ist, daß die Kunst des Registers gerade in der
knappen Übersicht über den dargebotenen Stoff besteht, daß das Register
nur das enthalten soll, was wirklich nachgeschlagen wird. Schon die Rücksicht
auf die hohen Druckkosten der Register und die dadurch bedingte Verteuerung
der Werke sollte die Bearbeiter von Registern zum Maßhalten veranlassen.
Köln. Herm. Keussen.
J. Nistor, Handel und Wandel in der Moldau bis zum Ende des 16. Jahrhun-
derts. Czernowitz, K. K. Univ.-Buchh. H. Parolini, 1912. 200 S. K. 4, 80.
Nistor hat in rascher Aufeinanderfolge drei Schriften erscheinen lassen,
welche, auf reicher Literatur- und Quellenkenntnis aufgebaut, unser Wissen
über den Handel und Verkehr in der Moldau überaus gefördert haben. Zunächst
veröffentlichte er „Die auswärtigen Handelsbeziehungen der Moldau im 14.,
15. und 16. Jahrh.“ (Gotha 1911); sodann die kleinere Studie „Das moldauische
Zollwesen des 15. und 16. Jahrh.“ (Schmollers Jahrb. f. Gesetzgebung usw.
Bd. 36, 1), endlich das vorliegende Buch. In diesem schildert der Verf. ausführ-
lich die handelspolitischen Verhältnisse des Landes, das moldauische Verkehrs-
wesen (Land- und Wasserstraßen, Sachgüter-, Personen- und Nachrichtenver-
kehr), die Kaufleute, die Arten und die Technik des Warenumsatzes, die Han-
delsgerichtsbarkeit, das Geldwesen, Maße und Gewichte, Handelsgegenstände
und Warenpreise.
Die Darstellung Nistors bedeutet in jeder Hinsicht eine wesentliche Be-
reicherung der bisherigen Literatur. Dem Werte des Buches kann es keinen Ab-
bruch tun, wenn im folgenden einige Bemerkungen hinzugefügt werden. Zur
Charakteristik der schlechten Beschaffenheit der Wege hätte die Stelle aus
Wapowski (Kaindl, Gesch. d. Buk. II, 23) zitiert werden können; ferner der Be-
richt zweier Jesuiten aus 1689 (ebenda S. 100). Die Bistritzer Straße wurde
noch 1408 mit Saumtieren begangen (ebenda S. 98), ihre Fahrbarmachung
bis Kimpoburg und weiter ins Gebirge erfolgte also erst später. Über die Be-
schaffenheit der Fähre bei Czernowitz gibt der Bericht über die Reise des eng-
lischen Gesandten Porter von 1762 willkommene Auskunft (Kaindl, Gesch. v.
Czernowitz S. 33). Es hätte hier wohl etwas über die Gebühr für die Überfahrt
gesagt werden können. Über die Unsicherheit der Straßen durch Raubanfälle
vgl. man noch die schon zitierte Stelle aus der Gesch. d. Buk. S. 100. Zur
Haftpflicht der Gemeinden für Mordtaten auf ihrem Gebiet vgl. man Gesch.
v. Czernowitz S. 21. Das wichtige Handelsprivileg für die Lemberger deutschen
998 Nachrichten und Notizen
und armenischen Kaufleute wird mit Recht nicht ins Jahr 1407, sondern ins
Jahr 1408 gesetzt (vgl. Gesch. v. Czernowitz S. 211). Wenn Nistor S. 97 be-
merkt: „Die deutschen Niederlassungen in der Moldau konnten schwerlich auf
Grund eines landesfürstlichen Privilegiums entstanden sein, wie Kaindl ver-
mutet“, so übersieht er, daß an der zitierten Stelle meiner , Gesch. d. Deutschen
in den Karpathenländern“ im allgemeinen von Bestiftungsurkunden die Rede
ist, also nicht von Urkunden, mit denen die deutschen Ansiedlungen ins Leben
gerufen wurden, sondern gewisse Freiheiten erhielten. Er selbst bemerkt gleich
S. 98, daß die Wojewoden deutschen Ansiedlungen das Marktrecht verliehen.
Aus dem 18. Jahrh. sind übrigens auch Gründungsbriefe erhalten (Gesch. d.
Deutschen II, 380). Aus meiner ganzen Darstellung ebenda S. 353ff. ergibt
sich, daB ich vor allem an spontane Einwanderung und Niederlassung der Deut-
schen denke. Zum Import von Silberwaren vgl. man die Nachrichten über
die Verarbeitung von 480 Mark Silber durch den Lemberger Goldschmied Rollen-
dorff für den Wojewoden Jankul (Gesch. d. Deutschen I, 344). Aus Acta grod.
i ziem. X Regest Nr. 4036 geht hervor, daB man in Lemberg auch Glocken und
Kanonen für die Moldau gegossen hat.
Czernowitz. Raimund Friedr. Kaindl.
Mecklenburgisches Urkundenbuch, herausgegeben vom Verein für meck-
lenburgische Geschichte u. Altertumskunde, 23. Bd. 1396—99. Schwerin,
Bärensprung, 1911. 682 u. 198 S. M. 16,—.
Dieser Band bringt für die Jahre 1396—99 681 Urkunden und Regesten
(die Nummern 12 881-13 561), von denen 473 hier zum erstenmal mitgeteilt
sind. Das Jahr 1400, das nach dem ursprünglichen Plan mit einbezogen werden
und so mit diesem Bande die dritte Abteilung des Werkes zum Abschluß bringen
sollte, ist, um den Band nicht zu sehr anschwellen zu lassen, dem Nachtragsband
vorbehalten worden. 19 Abbildungen geistlicher, fürstlicher, städtischer und
privater Siegel sind dem Text eingefügt. Das Ortsregister hat Grotefend, das
Personenregister Stuhr, das Sach- und Wortregister Voß mit nn Zu-
verlässigkeit bearbeitet.
Auf politischem Gebiet zeigen diese Jahre die nach Schluß des Kampfes
um Schweden eintretende Ruhe. Die hier mitgeteilten Urkunden, die sich auf
den Abschluß dieser Bewegung beziehen, waren bereits aus den Hanserezessen
bekannt, haben aber teilweise durch nochmaliges Vergleichen mit den Ori-
ginalen im Staatsarchiv Königsberg textliche Verbesserungen erfahren. Her-
vorzuheben wäre sonst etwa auf S. 319 (vgl. S. 502, 506) das Bündnis des
Domkapitels Schwerin mit König Albrecht und Herzog Johann und auf S. 329
das Bündnis desselben mit den Herren v. Werle, sowie S. 679 das Bündnis
der Herren v. Mecklenburg-Schwerin und Stargard untereinander.
Der von mir (Geschichte der deutschen Hanse S. 185) dem Februar 1399
zugewiesene Entwurf eines Bündnisses der wendischen Städte ist hier (Nr. 13411)
entsprechend abgedruckt, während der Text des im Hansischen Urkunden-
buch zu diesem Zeitpunkte mitgeteilten Entwurfs im Einklang mit einer An-
nahme von Techen dem Jahre 1411 zugewiesen ist.
Es sind ganz vorwiegend innere Verhältnisse, Veräußerungen von Landbe-
sitz und nutzbaren Rechten, kirchliche und fürstliche Angelegenheiten, die den
.Nachrichten und Notizen 999
Hauptinhalt des Materials bilden. Auch über städtische Verhältnisse finden
eich Nachrichten, z. B. über Beziehungen zu Tönsberg, Oslo, Skjelskör, Bergen,
Brügge, Danzig und anderen Hansestädten der Ostsee, auch zur Lüneburger
Sülzfrage eine bisher nicht bekannte Urkunde.
Kiel. Daenell.
Libri eitationum et sententiarum. Tomus VII, 1490—1503. Edidit
Dr. Bertoldus Bretholz. Brünn, Mährischer Landesausschuß, 1911.
8. XLIX u. 315 S. M.4,—.
Die Libri citationum et sententiarum des Brünner und Olmützer Landrechts
umfassen in 98 Bänden gerichtliche Aufzeichnungen aus den Jahren 1405 bis
1641. Sie werden gegenwärtig im mährischen Landesarchiv aufbewahrt. Da
diese Gerichtsbücher für die Kenntnis des Rechtes, der Topographie, Adels-
geschichte, Kulturgeschichte usw. eine unerschöpfliche Fundgrube bilden, wie
sie nicht bald einem Lande aus dieser Periode zur Verfügung stehen, wurden die
ersten Bände (Jahre 1374—1398 und 1405—1490) schon 1872—1895 vom frühe-
ren Archivar Brand l ediert. Zufolge eines Beschlusses des mährischen Landes-
ausschusses wird jetzt mit der weiteren Publizierung fortgefahren werden. Der
vorliegende 7. Band, herausgegeben von dem durch seine Arbeiten über mäh-
rische Geschichte bekannten Landesarchivdirektor Prof. Bretholz, umfaßt
zunächst eine ausführliche Einleitung, ferner den Text der Gerichtsaufzeichnungen
von 1490—1503 (zusammen 1389 Nummern), endlich ein Namens verzeichnis.
In der Einleitung (in tschechischer und deutscher Sprache) charakterisiert
Bretholz die „libri“, ihre frühere Ausgabe und die jetzt in Angriff genommene
Fortsetzung. Der Zweck der „libri citationum‘ war, die vor das Brünner Land-
recht gebrachten Zitationen oder Klagzettel, die auf eigenen Blättern geschrieben
sein mußten, gesammelt einzutragen. Das Gericht, welches diese Zitationen
entgegennahm, war nicht ständig, sondern wurde ein- oder zweimal im Jahre
zu diesem Behufe eigens zusammengestellt. Der Herausgeber handelt ausführ-
lich über die Termine und die Zusammensetzung des Gerichtes, schildert den
Prozeßgang sehr eingehend und charakterisiert den Inhalt der Klage. Dieser
ist überaus mannigfaltig und bietet für den Kulturforscher eine reiche Aus-
beute. Die Zitationen bieten ein Bild der rechtlichen Zustände ihrer Zeit (es
kommen auch gewaltsame Besitzergreifungen von Dörfern, Ausraubungen von
Bürgern u. dgl. vor), beleuchten die Untertänigkeits verhältnisse, erzählen uns
über Verpfändungen von Kleinodien an einen Juden, von der Fahrt einer Frau
zu einem Arzt nach Prag u. dgl. Wir lernen aus ihnen Münzen und Geldrela-
tionen, Schmuck, Kleidung, Einrichtungsgegenstände u. dgl. kennen. Die
Klagsummen sind in der Regel gering, in einzelnen Fällen erreichen sie aber
immerhin die Höhe von 20000—60000 Gulden. Einzelne Eintragungen be-
rühren politische Ereignisse, so die im Juli 1479 in Olmütz stattgefundenen
Friedens verhandlungen zwischen Matthias und Wladislaw, ebenso die zwischen
diesen Königen 1486 geschlossenen Iglauer Verträge.
Wie schon aus diesen knappen Bemerkungen zu ersehen ist, sind die „libri
oitationum“ vor allem für die Landesgeschichte eine Quelle ersten nr
Ihre sorgfältige Ausgabe ist daher mit Freuden zu begrüßen.
Czernowitz (Bukowina). R. F. Kaindl.
300 Nachrichten und Notizen
W. Glawe, Lic. Dr., Privatdozent an der Universität Rostock, Die Hellenisie-
rung des Christentums in der Geschichte der Theologie von Luther bis auf
die Gegenwart. Neue Studien zur Geschichte der Theologie und der Kirche,
herausgeg. v. Bonwetsch u. Seeberg. Bd. 15. Berlin, Trowitzsch, 1912.
340 S. M. 19,—.
Die Frage, seit wann und in welchem-Maße der Hellenismus das Christentum
beeinflußt hat, steht heute wieder im Vordergrund des Interesses. Da ist es
zeitgemäß, daß Glawe die Geschichte dieses Problems aufzeigt und uns belehrt,
wie die Problemstellungen und Lösungen von heute zum Teil schon seit Jahrhun-
derten eine Rolle spielen. Das erste Aufblühen des Hellenisierungsbegriffs ist
bei Erasmus und Melanchthon, dann bei Casaubonus und den Katholiken Crispus,
-Petavius und Huetius zu finden. Wie die Annahme hellenischer Einflüsse
vielfach auf dogmatische Interessen zurückgeht, zeigen die Auseinandersetzun-
gen zwischen Antitrinitariern und Trinitariern. Den quantitativen Höhepunkt
des Hellenisierungsbegriffs findet Glawe in Souverains Buch, Le Platonisme
dévoilé; gesicherter erscheint ihm der Standpunkt Mosheims, weil hier das pro-
testantische Dogma nicht tangiert wird. Von Mosheim wird die Entwicklung
bis zur Gegenwart fortgeführt; doch wird die neueste Zeit sehr kurz behandelt,
A. Harnack z. B. auf 14 Zeilen abgetan. Auch sonst weist die Darstellung
und namentlich die Beurteilung manche Mängel auf. Das Werk ist dennoch
ein wertvolles Nachschlagebuch für die Geschichte der Forschung vom 16.
bis ins 19. Jahrh. hinein.
Leipzig. Hans Windisch.
Vlastimil Kybal, Über die Bedeutung des General-Archivs zu Simancas
für die neuere Geschichte Österreichs. Wien, Gesellschaft für neuere Ge-
schichte Österreichs, 1910. 65 S. Kr. 4,—.
Die Bedeutung des Simancas-Archivs für die deutsche Geschichte des
16. und 17. Jahrh. ist längst bekannt, und man muß in hohem Maße bedauern,
daß es so selten benutzt wird. Es ist deshalb mit Freuden zu begrüßen, daß in
Österreich jetzt die planvolle Ausschöpfung der zumal für die habsburgischen
Länder so wichtigen Bestände in Angriff genommen wird. Die Inventarisierungs-
arbeit Kybals, der namens der Gesellschaft für neuere Geschichte Österreichs
die für die deutsch-österreichische Geschichte in Betracht kommenden Mate-
rialien in Augenschein genommen hat, leistet für alle künftige Forschung
gute Dienste. Der Verf. behandelt in seiner orientierenden Schrift zunächst in
kurzem (nicht unbedingt zuverlässigem) Überblick die bisherige Forschung
in Simancas und verbreitet sich dann über die äußere Einteilung der Archiv-
bestände in Rücksicht auf die deutsch-österreichische Abteilung sowie über die
innere Zusammensetzung, die durch die Organisation des Staatsrats bestimmt
ist, um schließlich den Wert der Papiere für die österreichische Geschichte
darzulegen. In den Beilagen A und B werden zwei Archivinventare von 1660
. und 1819 abgedruckt, soweit sie sich auf Deutschland und Österreich erstrecken;
nach meinem Urteil freilich wäre eine Aufführung der Bestände nach der heuti-
gen Aufstellung für den Benutzer wertvoller gewesen.
Übrigens sei bemerkt, daß auch von anderer Seite dieser Zeit ein Bericht,
über das Simancas-Archiv erschienen ist. J. Borovička veröffentlichte in
Nachrichten und Notizen 301
den Mitteilungen aus dem Landesarchive des Königreichs Böhmen (Bd. 3
S. 184—215) einen Aufsatz: „Das Archiv zu Simancas. Beitrag zur Kritik
der Berichte der spanischen Gesandten“, der ähnlich allgemein unterrichtet,
in den tatsächlichen Angaben freilich sich mehr auf die Zeit Philipps II. und
Philipps III. beschränkt.
Leipzig. ` Herre.
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts. Zweiter Band:
Mitteldeutsche Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. Von Johann
Michael Reu. Gütersloh, Druck und Verlag von C. Bertelsmann, 1911.
gr. 8°. VII u. 1126 S. M. 22,—. — (Auch unter dem Titel: Quellen zur Ge-
schichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche Deutsch-
lands zwischen 1530 und 1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammen-
fassend dargestellt. I, 2, II.)
Der sachkundige, gründliche und betriebsame Verfasser hatte im ersten
Bande 1904 Süddeutsche Katechismen veröffentlicht und damit die ergebnis-
reichen Studien von Ferdinand Cohrs fortgesetzt. Hier bietet er in 89 Nummern
wertvolles Material zur Katechismusgeschichte Mitteldeutschlands. Den Löwen-
anteil hat das erste Kapitel, das auf 709 Seiten 62 Stücke aus der sächsisch-
thüringischen Entwicklung bringt, in dem übrigens Nordböhmen mit der Joa-
chimsthaler Katechismuserklärung von 1574 Berücksichtigung findet. Erwäh-
nung, wenn nicht Abdruck, hätte hier ein sehr seltenes Büchlein verdient, das
sich in der Pannachschen Bibliothek der Michaeliskirche zu Bautzen befindet:
Der kleine Katechismus, Tauf- und Traubüchlein D. Martini Lutheri, wendisch
und deutsch in Druck verfertiget, durch Wenceslaum Warichium, Groedicensem,
Pfarren (sic!) zu Gödau. Samt einer Vorrede, Herrn M. Alberti Lyttichii,
Pfarrherrs und Superintendens zu Bischofswerda. MDXCVII. Vgl. darüber
G. Jacob, Der erste wendische Katechismus, S. 65—91 in der Festschrift für
Herrn Geheimen Kirchenrat Domherrn Prof. D. Fricke zur Feier seines 50jäh-
rigen Präsidiums. Leipzig, Fr. Richter, 1897. — Auch das Güldene Kleinot von
Tetelbach, das der Herausgeber bereits im ersten Bande S. 1667 abgedruckt
und im zweiten Teile, den Quellen zur Geschichte des biblischen Unterrichts,
S. VII, erwähnt hat, konnte genannt werden, da sein Verfasser ein Dutzend
Jahre, von 1554—1566, Superintendent in Chemnitz war und sich dort des kate-
chetischen Unterrichts angenommen hat.
Von den 16 Stücken des zweiten Abschnittes, der die schlesischen Katechis-
men enthält, ist von besonderem Interesse der von Kaspar Schwenckfeld aus
dem Jahre 1531. Er beginnt mit der Frage: Warinn (sic!) der recht grund der
seligkeit stee? Eine Bezugnahme auf die katechetischen Stücke: Dekalog,
Kredo usw. findet nirgends statt. Der Druckort ist nicht angegeben. Ihn zu
kennen ist von um so größerem Interesse, als Kaspar Schwenckfeld 1529 in die
Verbannung gegangen war, um niemals wieder nach Schlesien zurückzukehren
(Hauck?, Bd. XVIII, S. 74).
Im dritten Teile werden 12 hessische Katechismen abgedruckt. Der Frank-
furter Katechismus ist in Ermangelung eines gedruckten Exemplars nach der
im Frankfurter Stadtarchiv erhaltenen Handschrift mitgeteilt. Eine zweite
202 Nachrichten und Notizen
ebendort aufbewahrte Handschrift und ein in polemischem Interesse veranstal-
teter Druck aus dem 17. Jahrhundert wird damit verglichen.
Der stattliche Band ist nicht nur ein wertvolles Hilfsmittel für den Forscher,
sondern auch ein praktisches Lehrmittel für katechetische und pädagogische
Seminare.
Leipzig. Georg Müller.
Walther Thenius, Die Anfänge des stehenden Heerwesens in Kursachsen
unter Johann Georg III. und Johann Georg IV. (Leipziger Historische
Abhandlungen, herausgegeben von Brandenburg, Seeliger und Wilcken,
Heft XXXI.) Leipzig, Quelle u. Meyer, 1912. XII u. 148 S. M.5,—.
Im vorliegenden Buche wird die Entstehung des stehenden Heeres in Kur-
sachsen geschildert, ein Vorgang, der auch in Sachsen eng mit dem Sinken
der ständischen Macht und dem Aufkommen des Absolutismus verknüpft ist.
Die Unterstützung, die die Albertiner dem Kaiser gegen die Türken und gegen
die Franzosen gewährten, begünstigte die Entwicklung der militärischen Re-
form. Wohl regte sich bei den Untertanen gelegentlich Unzufriedenheit über
die Ausschreitungen, die sich die Soldaten erlaubten, aber trotzdem setzten die
Landesherren ihren Zweck durch.
Die Mitteilungen über die Gehaltsverhältnisse zeigen, daB die unteren Char-
gen schlecht bezahlt waren, dagegen war die Generalität recht gut gestellt.
Die Strafen waren sehr hart. So wurde ein Fourier zum Tode verurteilt,
weil er sich unehrerbietig über den Kurfürsten geäußert hatte.
Sehr schlecht war das Sanitätswesen, infolgedessen waren die Verluste
durch Krankheit während der Feldzüge groß.
Charlottenburg. Richard Sohmitt.
Stewart L. Mims, Colbert's West India Policy (Yale Historical Studies I).
New Haven, Yale University Press, 1912. XIV u. 385 S. Dollars 2,—,
Es ist immer noch nicht hinreichend bekannt, daß die französischen Kolo-
nien in Westindien, insbesondere St. Domingo, Martinique und Guadeloupe im
18. Jahrhundert nicht nur in der französischen Volkswirtschaft, sondern in der
Weltwirtschaft von ganz hervorragender Bedeutung gewesen sind. Der Zucker,
den Mitteleuropa konsumierte, stammte zum größten Teil von diesen Inseln,
ihre Produkte gingen nach Osten bis in die Levante, während im Westen die
Blüte der neuenglischen Hafenstädte nicht zum wenigsten auf dem gewinnreichen
Handelsverkehr mit den französischen Kolonien beruhte. Hauptsächlich durch
diese vielerörterten, aber noch immer nicht völlig aufgeklärten Beziehungen
zwischen Neuengland und Französisch-Westindien angeregt, beabsichtigte Mims
(von der Yale-Universität) die Zustände der Inseln im 18. Jahrhundert möglichst
eingehend darzustellen. Bei seinen Studien in den französischen Archiven fand
er aber über die ältere Zeit so viel Material, daß er zunächst einen Band den An-
füngen der Kolonien (bis 1683) gewidmet hat. Mims schildert die Festsetzung
der Franzosen auf den Antillen und geht dann ausführlich auf die Maßregeln
Colberts ein. Die allgemeinen Prinzipien der Handels- und Kolonialpolitik des
großen Ministers sind ja hinreichend bekannt; Mims zeigt aber an der Hand der
Akten, wie Colbert und seine Gehilfen ihre Grundsätze in Westindien im einzel-
Nachrichten und Notizen 303
nen durchgeführt und wie sie ihr Hauptziel, die Verdrängung der Holländer,
erreicht haben. Verf. erzählt u. a. auch die Geschichte der französischen west-
indischen Kompagnie und gibt einen Überblick über den Ein- und Ausfuhr-
handel der Inseln. Mit vollem Recht betont er, daß die Colbertsche Politik
nicht ausschließlich nach ökonomischen Prinzipien gewertet werden darf, da
die nationalen Gesichtspunkte in ihr ebenso stark vertreten sind wie die wirt-
schaftlichen. Es ist zu hoffen, daß der Verf. seine Absicht bald ausführt, und
uns eine Geschichte der Blütezeit der französischen Antillen schenkt.
Göttingen. Paul Darmstaedter.
Artur Brabant, Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im Kampf
mit Friedrich dem Großen. Bd. II.: Die Reichspolitik und der Feldzug
in Kursachsen. 1758. Berlin, Gebr. Paetel, 1911. VIII u. 439 S. M 10,—.
Wie der Untertitel besagt, schildert Brabant in diesem zweiten Bande seines
Werkes den völlig ergebnislosen Feldzug der Reichsarmee unter dem Kommando
des Pfalzgrafen Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld in Böhmen und
Sachsen im Jahre 1758 und die politischen Ereignisse, die sich in Süddeutsch-
land, in der Hauptsache am Regensburger Reichstage, abspielten, vor allem
die vergeblichen, an den inneren Schwierigkeiten und den Gegenmaßnahmen
der preußischen Partei gescheiterten Versuche, das Achtsverfahren gegen Fried-
rich den Großen und seine norddeutschen Bundesgenossen zum Abschluß zu
bringen. Wenn es also an sich keine allzu bedeutenden Ereignisse sind, die
hier behandelt werden im Gegensatz zum ersten Bande, der den Feldzug von 1757
mit der Schlacht bei Roßbach darstellte, und wenn es anfangs vielleicht Bedenken
erregt, daß den unwichtigen Vorgängen eineseinzigen Jahres 376 Druckseiten Text
gewidmet sind, so kann doch das Lesen dieses Buches einem jeden dringend
empfohlen werden; es wird ihm viel Vergnügen und Belehrung verschaffen.
Der Wert des Buches liegt in der Schilderung der unglaublichen Schwierig-
keiten, die bei der Verpflegung, Rekrutierung, Bewaffnung, sonstigen Aus-
rüstung und Beschaffung der Winterquartiere für die Reichsarmee zu über-
winden waren, Schwierigkeiten, deren Rückwirkung auf die Operationen im
Felde bisher bei der Beurteilung der Tätigkeit der Reichsarmee nicht genügend
berücksichtigt wurden; dazu gesellen sich tiefe Einblicke in das Getriebe am
Reichstage und den Kreistagen. Das Elend der deutschen Kleinstaaterei im
18. Jahrhundert offenbart sich hier in aller Deutlichkeit, wirkt aber durch
seine Krähwinkelei in zahllosen Fällen überaus belustigend. Wer an grotesker
Komik Freude findet, lese zum mindesten die Verhandlungen (S. 366ff.) nach
dem Tode der Lieblingsschwester Friedrichs des Großen über eine neue Heirat
des Bayreuther Markgrafen, um den Heimfall der beiden süddeutschen Mark-
grafschaften an Preußen durch schleunige Erzeugung der nötigen Nachkommen-
schaft zu verhindern; der Markgraf rechnete darauf, daß seine Ehewilligkeit
zur Bezahlung seiner Schulden seitens der Gegner Preußens führen würde, er
war aber leichtsinnig genug, vor der Verwirklichung dieser Hoffnung das Ehejoch
wieder auf sich zu nehmen. Bald sah er sich enttäuscht, aber auch seine Ehe er-
füllte nicht ihren Zweck. Das Gegenstück auf militärischem Gebiet bildet der
Anschlag auf Pirna S. 124ff. Der Verfasser hat den Stoff überaus geschickt
verarbeitet, wenn ihn auch gelegentlich das fürchterliche Aktendeutsch des
304 Nachrichten und Notizen
18.Jahrhundertszum Gebrauch von Worten wie: „Wegfangungen“, „in die Kassen
einweisen“, „undienstbar“, „ ungewichtig“, „Engnisse“ oder zu Sätzen wie: „der
fränkische Kreis war ohne Arzte und Apotheker ausmarschiert“ verführt hat.
Breslau. Ziekursch.
Tagebuch des herz. württembergischen Generaladjutanten
Freiherrn von Buwinghausen-Wallmerode über die Land-
reisen des Herzogs Karl Eugen von Württemberg in der Zeit von 1767
bis 1773. Im Auftrage des Württemb. Gesch.- u. Altert.-Ver. herausg.
von Freiherr Ernst von Ziegesar. Stuttgart, 1911. 313 S. M. 5,—.
Der Herausgeber hat das Manuskript seines Urgroßvaters durch Zufall
in die Hand bekommen und es für interessant genug befunden, um es in
extenso herauszugeben. Ref. bedauert, darin anderer Ansicht sein zu müssen.
Es ist keine Frage, daB manche der in diesem sehr ausführlichen Journale be-
rührten Dinge von allgemeinem Interesse sind, so die angeführten Preise der
Lebensmittel, des Getreides, die Namen der am württembergischen Hofe
verkehrenden Personen, ebenso Bemerkungen über Trachten, Gebräuche
jener Tage. Ref. gibt ferner zu, daß in kleinen Zügen auch das Charakterbild
des Herzogs selbst Ergänzung findet. Jagd, Gestüt, Ballett, das sind die drei
Zerstreuungen, über die hier berichtet wird; seine Maitresse en titre scheint
Fräulein Bonafina gewesen zu sein, aber im Verhinderungsfalle waren auch
andere Damen so gefällig, in die Wochen zu kommen. Auch die kleinliche, soll
man sagen Bosheit oder Lust an Neckerei ? des Herzogs wird in einem drasti-
schen Beispiele erläutert, die Karlsschule findet Erwähnung und die jährliche
Rektorswahl in Tübingen nimmt des Herzogs Regentenpflichten in Anspruch.
Er hält dabei Reden, „daß vielen Anwesenden das Herz brach und die Tränen
in den Augen stunden“ (S. 234). Aber für solch kurze und wenig häufige
Bemerkungen den ganzen Wust der Aufzeichnungen über geschossenes Wild,
über die eingeladenen Gäste in Solitude, über die Stuten der herzoglichen
Gestüte in den Kauf nehmen zu müssen, ist hart. Werden uns ja einmal auf
nahezu vier Seiten (41 bis 44) sämtliche in dem Marstall sich befindlichen
Pferde mit Namen vorgeführt. Wenn der alte Hofmann vor 140 Jahren solches
in seinem Tagebuch verzeichnet hat, weil er,, allerhand Sachen zueiner künftigen
Nachricht“ hier eintrage, ist das ganz verständlich; weniger verständlich
aber, warum sein Urenkel uns damit behelligt. Gegen eine solche Überfüllung
des wissenschaftlichen Büchermarktes muß doch Einspruch erhoben werden.
Prag. O. Weber.
Freiherr v. Freytag-Loringhoven, Die Macht der Persönlichkeit im
Kriege. Zweite durchgesehene und erweiterte Auflage. Mit 24 Skizzen
im Text. Berlin, E. S. Mittler und Sohn, 1911. X und 232 S. M. 3,50.
Der Verfasser hält sich in vorliegendem Werke eng an Clausewitz, dessen
Gedanken er näher ausführt und durch Beispiele erläutert. Diese Beispiele
sind überwiegend den Kriegen Friedrichs des Großen und Napoleons I. ent-
nommen, zum Teil auch den Kriegen von 1866 und 1870, den amerikanischen
Sezessionskämpfen, den russisch-türkischen Kriegen des 19. Jahrhunderts,
dem russisch -japanischen und dem Burenkriege.
Nachrichten und Notizen 305
Manche Beispiele dürften Widerspruch hervorrufen. So lagen für König
Friedrich durchaus keine zwingenden Gründe vor, bei Kolin Daun anzugreifen,
im Gegenteil, da Daun ihn nicht angriff, so hätten die Preußen warten können,
bis Prag gefallen war, das Daun nicht zu entsetzen wagte. Übrigens gibt
Freytag S. 4 zu, daß Daun nicht daran dachte, aus seiner Stellung heraus-
zugehen und zum Angriff zu schreiten, und S. 5, daß es Daun nur darum
gelang, Prag zu entsetzen, weil Friedrich ihn bei Kolin mit Unglück an-
gegriffen hatte. Die zwingenden Gründe zur Schlacht bestanden eben nicht.
S. 144 nennt er als Beispiel für Männer, die in niederen Regionen die größte
Entschlossenheit gezeigt, in höheren sie verloren, den General von Steinmetz.
Nun ist aber der Sieger von Nachod und Skalitz nicht wegen seiner Unent-
schlossenheit 1870 gescheitert, sondern wegen seines Ungehorsams gegen die
oberste Heeresleitung. Dagegen stimme ich Freytag völlig bei, wenn er
S. 199 sagt, daß ohne Bülow die Siege von Großbeeren und Dennewitz den
Preußen bei der Hcerführung Bernadottes nicht beschieden gewesen wären.
Angesichts der Überschätzung Rernadottes und der Angriffe gegen Bülow,
die sich in dem Buche von Klaeber, das ich auch in der Historischen Viertel-
jahrschrift bespreche, finden, ist diese Feststellung recht dankenswert. Eben-
so erfreulich ist, was Freytag über die Schädlichkeit und den Unverstand
jener angeblichen Friedensfreunde, S. 228—230 sagt, welche meinen, durch
ihre Propaganda einen ewigen Frieden herbeiführen zu können. Wie sehr
derartige weichliche Anschauungen die Schmach von 1806 mitverschuldet haben,
wird S. 230 mit vollem Recht erwähnt.
Das vorliegende Buch wird allen, die in der Kriegsgeschichte der letzten
beiden Jahrhunderte bewandert sind, viel Anregung bieten. Aber eine gründ-
liche Kenntnis dieser Dinge muß der Leser mitbringen, sonst findet er nicht
seinen Weg durch die lose aneinander gereihten Beispiele.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Universität Breslau. Festschrift zur Feier des hundertjährigen Bestehens,
herausgegeben im Auftrage von Rektor und Senat von Georg Kaufmann.
Breslau, Ferd. Hirt, 1911. Erster Teil. Geschichte der Universität Breslau
1811—1911 von Georg Kaufmann. Zweiter Teil. Geschichte der Fächer,
Institute und Ämter der Universität Breslau 1811—1911.
Die vorliegende Festschrift zerfällt in zwei innerlich und äußerlich sehr
verschiedenartige Teile. Wie es in der Natur der Sache liegt, sind die Aus-
führungen des umfangreicheren II. Teiles, die von einer großen Anzahl von
Verfassern, den Inhabern der einzelnen Professuren und Ämter, herrühren,
recht ungleich ausgefallen. Vielfach bieten die Einzelstücke nur eine trockene
Aufzählung der äußeren Daten; eine größere Zahl der Darstellungen trägt
dagegen das Gepräge der Eigenart ihrer Verfasser. Besonders eingehend ist
die Geschichte der Universitätsbibliothek gehalten, die von der sonst so häufig
bei Festschriften beliebten Schonung der Personen und der von ihnen gemach-
ten Fehler absieht, vielmehr allerdings in rein sachlichem Interesse offenherzig
den Finger auf wunde Stellen legt. Sympathisch berührt die persönliche
Note in Rich. Försters Bericht über die Pflege der klassischen Altertums-
wissenschaften und die Schilderung von Ferd. Cohns stiller und erfolgreicher
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 20
306 Nachrichten und Notizen
Tätigkeit durch Fel. Rosen. Fast unglaublich erscheinen uns namentlich im
Vergleich zu der glänzenden Gegenwart die traurigen Zustände der medizini-
schen Fakultät bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Mehrfach berühren
sich die Ausführungen des II. Teiles mit denen des I. Teiles oder ergänzen die-
sen, so namentlich das von Walter Schauenburg herrührende interessante
Kapitel über den Universitätsrichter hinsichtlich der Geschichte der studen-
tischen Verbindungen. Als Ganzes genommen, geben die Ausführungen des
II. Teiles ein oft bis in die kleinsten Einzelheiten gehendes systematisches Bild
von der wissenschaftlichenTätigkeitderBreslauerUniversität und ihrenErfolgen.
Dagegen stellt der von Georg Kaufmann verfaßte I. Teil die Universität
hinein in die geistige und politische Entwicklung Preußens und Deutschlands
im 19. Jahrhundert. Als Geschichtsschreiber der deutschen Universitäten
des Mittelalters und zugleich als Verfasser der politischen Geschichte Deutsch-
lands im 19. Jahrhundert war K. der berufene Bearbeiter für die ihm vom
Breslauer Senat gestellte Aufgabe. Er bietet uns eine vortreffliche Darstel-
lung aus einheitlichem Guß, auch der Form nach eine fesselnde Lektüre.
K. geht davon aus, daß die preußische Universität Breslau des 19. Jahrhunderts
trotz der äußeren Anlehnung nicht als eine Erweiterung der alten Leopoldina
anzusehen sei, sondern als eine neue Anstalt mit anderer Verfassung und an-
deren Zielen als Frankfurt a. O. und das alte Breslau, und daß diese neue
Universität im Jahre 1911 mit Recht ihr erst hundertjähriges Bestehen feiert.
Ein stolzes Kapitel bildet die Darstellung der Erhebung von 1813. Die
mutige Tat von Steffens hebt sich strahlend ab auf dem Untergrunde des eng-
herzigen Verhaltens von Rektor und Senat. Weiterhin geht der Verf. ein auf
das Reformationsfest vom Jahre 1817, an dessen Vorbereitung sich auch, be-
zeichnend für den friedliebenden Geist jener Zeit, die katholisch-theologische
Fakultät durch Deputierte beteiligte. Es reiht sich daran an die Schilderung
des betrübenden Breslauer Turnstreites und der Folgen der Karlsbader Be-
schlüsse, die ausgeführt wurden durch außerordentliche Regierungsbevoll-
mächtigte zur Beaufsichtigung der Universität. Aus der weiteren Darstellung
sei hingewiesen auf die Stellung des Kurators zur Hochschule, der sich manch-
mal ungehörige Einmischung in den Lehrbetrieb erlaubte. Wohl begründet
klingt dagegen das Lob des Ministers Altenstein, der die geistige Freiheit
gewahrt hat, soweit es ihm möglich war. Von Interesse sind weiterhin die Aus-
führungen über die häufigen Schwierigkeiten bei der Besetzung der konfes-
sionellen Professuren, die Schilderung der politischen Tätigkeit von Pro-
fessoren und Dozenten, eines Hoffmann von Fallersleben, eines Gustav Frey-
tag und Friedrich Haase u. a. Auch auf das politische Leben der Breslauer
Bürgerschaft haben die Professoren Einfluß geübt; in die Vorgänge des Jahres
1848 haben sie meist mäßigend eingegriffen. In dem Kapitel: Aus dem Leben
der späteren Dezennien behandelt K. liebevoll einzelne hervorragende Mit-
glieder der Universität, mit besonderer Wärme Theodor Mommsen und Richard
Roepell. Während K. bei seinen Ausführungen über die Entwicklung der
evangelisch-theologischen Fakultät seine persönliche Stellungnahme offen
vertritt, referiert er über die mehrfachen schwerwiegenden Konflikte in der
katholisch-theologischen Fakultät, über ihr Verhalten in den hermesianischen
Streitigkeiten und zum Unfehlbarkeitsdogma nur knapp und mit fast ängst-
Nachrichten und Notizen 307
licher Objektivität, während der offizielle Vertreter der Fakultät diese Fra-
gen im II. Teil von seinem Standpunkte aus mit auffallender Mäßigung be-
handelt, wobei die freundliche Würdigung von Baltzers älterer Wirksamkeit
erfreulich anmutet.
In den Schlußkapiteln: Probleme der Gegenwart und Rückblick und Aus-
blick erörtert der Verf. mit anerkennenswertem Freimut viele allgemeine
Fragen des heutigen Hochschulwesens, die aus langjähriger Erfahrung schöp-
fen und nicht für die Breslauer Universität allein von Interesse und Wichtig-
keit sind.
Zu S. 8 wäre zu berichtigen, daß die Universität Köln nicht 1794, sondern
erst 1798 aufgehoben worden ist.
Köln. Herm. Keussen.
Radowitz’ Ausgewählte Schriften, herausg. v. W. Corvinus, 3 Bde., Regens-
burg, Habbel o. J. M. 8.—.
Die Auswahl enthält folgende Schriften von R.: im 1. Bd. die „Gespräche
aus der Gegenwart über Staat u. Kirche“ (abgedruckt nach der 4. [und letzten]
Originalausgabe von 1851) und den Aufsatz „Frankfurt a. Main“; im 2. Bd.
R.s berühmteste Schrift: „Deutschland u. Friedrich Wilhelm IV.“, einige
seiner hervorragendsten Reden und den 1. Teil der „Fragmente“ (Zur Politik
u. Rechtslehre); und schließlich im 3. Bd. den 2. u. 3. Teil der „Fragmente“
(Zur Religion u. Philosophie u. Zur Literatur u. Kunst). Mit Ausnahme der
„Gespräche“ sind sämtliche Schriften u. Reden nach der Ausgabe in R.s
„Gesammelten Schriften“ 1852/53 abgedruckt.
Die Auswahl bringt allerdings das Wichtigste, denn zum Wiederabdi uck
der erst 1905 in Hassels Werk über R. veröffentlichten Memoiren (‚Zur
Geschichte meines Lebens“) lag kein Anlaß vor. Für den wissenschaftlichen
Gebrauch kommt die Auswahl jedoch nicht in Betracht. Mit der besonders
bei den Fragmenten nötigen Textkritik — wovon Meinecke in der Festschrift
für K. Zeumer Beispiele gibt — befaßt sich der Herausg. nicht. Seine
Absicht ist offenbar nur, zur Popularisierung von R., vor allem in katho-
lischen Kreisen, beizutragen. Dieser Versuch dürfte aber ebenso wie der jüngst
in bezug auf Görres unternommene wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Die Anmerkungen, die der Herausg. am reichlichsten den „Gesprächen“
beigibt, von denen er vor allem eine Verbreitung in weiteren Kreisen erwartet,
sind auf die „einfachste Bildung“ berechnet, zur schnellen Orientierung gut,
aber ohne wissenschaftliche Bedeutung.
Der Auswahl geht eine 37 kleine Seiten lange Einleitung des Herausg. vor-
an, die sich auf das Werk von Hassel stützen soll, aber viel enger an den Auf-
satz in der A. D. B. über R. anschließt. Selbstständigen Wert kann dieser
orientierende Lebensabriß nicht beanspruchen, man muß aber der Überschät-
zung von R. durch den Herausg. (R. „der Führer nach Deutschlands Zukunft,
der theoretische Begründer des Deutschen Reichs“) entgegentreten, ohne da-
durch die große Bedeutung von R. einschränken zu wollen. Sehr verfehlt
ist die Konstruktion der Entwicklungsreihe: Fr. Schlegel-Radowitz-Nie tzsche.
Um sich die Glorifizierung seines Helden zu vereinfachen, hat der Herausg.
die bekannten absprechenden Urteile Bismarcks über R., zu denen in dem
20*
308 Nachrichten und Notizen
kürzlich veröffentlichten Briefwechsel mit Scharlach (S. 112ff.) noch neue
gekommen sind, ganz ignoriert.
Leipzig. Karl Zuchardt.
A. Eigenbrodt, „Bismarck und seine Zeit. Streifzüge, Betrachtungen und
Untersuchungen“. Leipzig, Dieterich (Theod. Weicher), 1912. VII u. 375 8.
M. 5.—.
Weder sachlich noch in der Auffassung dürfte unsere Kenntnis der Dinge
und Persönlichkeiten durch das vorliegende Buch wesentlich gefördert sein.
Ungedrucktes Material hat der Verf. anscheinend nirgends benutzt, und was er
uns über die Zeit um 1815, über Friedrich Wilhelm III. und seine Nachfolger,
über Napoleon III., über deutsche und preußische politische Zustände im 19.
Jahrhundert zu sagen hat, ist weder neu noch eigenartig. Seine Meinungen,
die in allgemeiner Heldenverehrung wie in den Anschauungen der bekannten
Bismarckorthodoxie wurzeln, werden, ganz abgesehen vom Stil, in nicht immer
sehr geschmackvoller Weise vertreten. Insbesondere muß der Ton zurückge-
wiesen werden, den der Verf. M. Lenz und E. Marcks gegenüber anschlägt
(vgl. S. 287 ff. bezw. S. 310).
Berlin-Steglitz. R. Lüdicke.
Otto Bandmann, Die deutsche Presse und die Entwicklung der deutschen
Frage 1864—66. (= Leipziger historische Abhandlungen Bd. XV.) Leip-
zig 1910. XI u. 193 S. M. 4.—.
Die Abhandlung zeigt Vorzüge, die gerade bei Erstlingsarbeiten, noch dazu
auf dem methodisch so unsicheren Boden der historischen Verwertung der flüch-
tigen Erzeugnisse der öffentlichen Meinung, besondere Anerkennung verdienen:
reichen Inhalt in gut disponierter und das Wesentliche vom Bedeutungslosen
scheidender Verarbeitung. Dabei ist die Sprache lebendig und dem Gegenstande
angemessen.
Bandmann gliedert die Untersuchung in drei Hauptabschnitte. Der erste
verfolgt den Niederschlag, den die Entwicklung der schleswig-holsteinschen
Frage durch den Wiener Frieden und nach ihm bis zur Gasteiner Konvention
in der politischen Presse fand, der zweite verfolgt die Beurteilung der preußisch-
österreichischen Beziehungen in der Periode des Zusammengehens der beiden
Mächte, der dritte und umfangreichste behandelt den Ausbruch und den Ver-
lauf der erneuten und diesmal entscheidenden Spannung zwischen den deutschen
Großmächten bis zum Beginn des Krieges.
Die Unklarheit über die künftige Gestaltung Deutschlands, die seit dem
Mißlingen des Werkes der Frankfurter Nationalversammlung und seit dem Tage
von Olmütz sich wieder der Gemüter bemächtigte, findet in den bewegten Jahren
zwischen der Wiedergewinnung der Nordmark und dem Ausbruch des „Bruder-
krieges“ beredten Ausdruck in der deutschen Presse. Bandmann ist mit Sorg-
falt den Äußerungen der preußischen Konservativen, Altliberalen und extremen
Fortschrittler in ihren wichtigsten Organen nachgegangen, er hat für die Stim-
mung in den norddeutschen kleineren Bundesstaaten mit besonderer Vorliebe
die Hamburger und Kieler Presse, für die Süddeutschen die Neue Frankfurter
Zeitung, den Stuttgarter Beobachter und den Schwäbischen Merkur, für die
Klerikalen die Kölnischen und die Historisch-politischen Blätter herangezogen.
Nachrichten und Notizen 309
Für Österreich stand ihm nur ein Exemplar der „Presse“ zur Verfügung, doch
ist es ihm gelungen, mehrfach umfangreiche Zitate aus anderen österreichischen
Zeitungen in reichsdeutschen Blättern aufzufinden und zu verwerten.
Bedenken wird man einmal dagegen hegen dürfen, ob die drei von Bandmann
benutzten süddeutschen Zeitungen wirklich genügen, die Stimmung in Süd-
deutschland zu charakterisieren und so allgemeine Urteile zu fällen, wie er es
tut. Noch stärkere Zweifel aber möchte ich gegen die Berechtigung der vielen
politischen und moralischen Zensuren erheben, mit denen B. seine Auszüge
aus den Preßartikeln zu begleiten liebt. Sie sind nicht nur häufig schief und ein-
seitig, sondern widersprechen sich auch hin und wieder. Als Beispiele führe ich
an S. 15 (gegen die Kölnische Zeitung und das übertriebene Nationalitätsprinzip;
vgl. dagegen B. selbst auf S. 27); S. 19 (das „ohnmächtige Geschwätz“ der
Wochenschrift des Nationalvereins; vgl. auch S. 35); S. 36 über die „Kölnischen
Blätter“; S. 84 über den „ Bruderkrieg“; S. 117 über das Problem von Staat
und Kirche. S. 99 ff. wird die Vossische Zeitung als kriegerisch gestimmt ge-
schildert; damit ist die Äußerung B.s auf S. 166 schwer vereinbar.
Hervorheben möchte ich noch den von B. mit Recht nachdrücklich konsta-
tierten Gegensatz zwischen den „Kölnischen Blättern“ und Jörgs Artikeln in
den Hist.-polit. Blättern sowie die zusammenfassende Würdigung dieser Zeit-
schrift auf S. 158. Sehr nützlich sind die im Anhang mitgeteilten Notizen über
die einzelnen Zeitungen, ihre Leiter und Mitarbeiter.
Die Bedeutung des Jahres 1848 für die Presse und namentlich für die libe-
ralen Organe wird m. E. von B. überschätzt. Es gab schon in dem Jahrzehnt
vorher, seit 1840 auch in Preußen, sehr selbständige politische Zeitungen, und
zwar fast ausschließlich liberaler Richtung. Die Herrschaft der liberalen Presse
war in Preußen schon vor 1848 entschieden und ein Gegenstand beständiger
Sorge für die Regierung.
Berlin. E. Kaeber.
Böhtlingk, Arthur, Bismarck und das päpstliche Rom. Berlin Putk.
u. M. 1911. M. 10.—.
Die drei umfänglichen Werke über den Kulturkampf, die das Jahr 1911 ge-
bracht hat, sind sämtlich Tendenzschriften. Von den beiden katholischen
Werken wird das von Johannes B. Kissling an dieser Stelle besonders angezeigt
werden. G. Goyau, Bismarck et le culturkampf, 2 Bde., ist sachlich das
wertvollste, während das dritte Werk, das dem protestantischen Lager ent-
stammt, zweifellos das schwächste ist.
Wie Böhtlingk selbst im Vorwort sagt, war seine Absicht eigentlich nur, ein
protestantisches Gegenstück zu Majunkes Kulturkampfgeschichte zu schreiben.
Damit setzt er den Wert seines Buches von vornherein herab.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen, charakterisiere ich hier nur die allge-
meine Tendenz des Werkes. Der sehr entschieden, ja aufdringlich betonte
Standpunkt des Verf. ist der des Bismarokverehrers im nationalistischen
Sinne. Daraus ergibt sich auch, daß er die Haltung Bismarcks in den achtziger
Jahren, bei der sogenannten Friedensgesetzgebung, nicht mehr recht ver-
stehen kann. Die einseitige Tendenz des Verf. zeigt sich schon am Stil: Aus-
drücke wie „Römlinge“ kehren mit der größten Beharrlichkeit immer wieder,
während „katholisch“ usw. auf dem Index verbotener Worte steht.
310 Nachrichten und Notizen
Literatur- und Quellenangaben sind ganz spärlich gemacht. Das benutzte
Material scheint auch nicht allzu umfangreich gewesen zu sein. Anzuerkennen
ist, daß der Verf. wenigstens den Versuch macht, die Beziehungen zwischen
auswärtiger Politik und Kulturkampf mit darzustellen. Bequem ist das aus-
führliche Inhaltsverzeichnis, das ein Register einigermaßen ersetzt.
Leipzig. Karl Zuchardt.
Freiherr v. Freytag-Loringhoven, Die Führung in den neuestenKriegen,
1. Heft: Das russische Oberkommando in der europäischen Türkei im
Kriege 1877—1878. Mit 7 Skizzen als Anlagen. Berlin, E. S. Mittler
und Sohn, 1912. VIII und 110 S. M. 5.75.
Die vorliegende Schrift des Generals von Freytag - Loringhoven wird allen,
welche die Geschichte des russisch - türkischen Krieges eingehender studieren
wollen, von Nutzen sein. Der Verfasser zeigt uns, wie die Russen mit ganz
ungenügenden Streitkräften den Krieg begonnen haben, wie ihr großer Op-
timismus bald schwand, als die ersten unerwarteten Rückschläge eintraten,
und nun ein ganz unberechtigter Pessimismus sich einstellte. Wir sehen, wie
der weiche Charakter des Zaren Alexander 1]. ihn nicht geeignet machte, die
schwere Bürde zu tragen, die auf seinem Haupte ruhte. Auch seinen Bruder,
den Großfürsten Nikolaus, lernen wir in seinen Vorzügen und Schwächen
näher kennen, und ich muß sagen, daß Freytags Untersuchungen doch eine
Reihe von Verdiensten des Großfürsten hervorgehoben haben, die seine Heer-
führung günstiger beurteilen lassen, als es bisher geschah. Natürlich tritt
auch Skobelew in den Vordergrund, und besonders sympathisch erscheint uns
Totleben, der einst der Verteidiger Sewastopols gewesen und nun der Bezwinger
Tlevnas geworden war.
Mit Recht macht Freytag darauf aufmerksam, wie wenig die Russen aus
diesem Krieg gelernt und wie sich das in den Kämpfen gegen die Japaner
ein Vierteljahrhundert später gerächt hat.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Prinz Carl von Hohenzollern: Meine Erlebnisse während des russisch-
japanischen Krieges 1904—1905. Mit 55 Abbildungen und 6 Skizzen
im Text. Berlin, E. S. Mittler und Sohn, 1912. VI. und 159 S. M. 2.50.
Bekanntlich sandte während des russisch- japanischen Krieges unser Kai-
ser zwei Prinzen nach dem Kriegsschauplatz: zu den Russen den Prinzen Fried-
rich Leopold von Preußen, zu den Japanern den Prinzen Carl von Hohenzol-
lern. Letzterer hat seine Erlebnisse im Jahre 1908 niedergeschrieben und
hierbei sein Tagebuch benutzt, gegen Ende des Jahres 1911 hat er das
Werk der Öffentlichkeit übergeben.
Der Prinz ist von den Japanern mit der allergrößten Liebenswürdigkeit
aufgenommen worden. Er hat das Glück gehabt, der Schlacht bei Mukden
beiwohnen zu können. Er hat die Leiden und Anstrengungen, die grimmige
Winterkälte, die Staubstürme und manche andere Unannehmlichkeiten mit
durchgemacht. Er zollt der Tapferkeit sowohl der Japaner, als auch der
Russen volle Anerkennung. Die Ursachen der russischen Niederlagen sieht
auch er, wie ja wohl alle namhaften Beurteiler, in der mangelnden Offensiv-
Nachrichten und Notizen 311
kraft; auch heute noch, wie im Zeitalter Friedrichs des Großen, ist der Russe
sehr tapfer in der Defensive, zur Offensive aber weniger geeignet. Dagegen
lebte bei den Japanern der feste Wille zum Siege, die mutige Entschlußkraft.
Freilich würden sie, wie der Prinz S. 145 sehr treffend bemerkt, einem anderen
Gegner gegenüber, der Offensivgeist gehabt hätte, nicht so große Erfolge da-
vongetragen haben. Die Schwerfälligkeit der Russen machte es nicht nötig,
daß die Japaner schnelle Entschlüsse fassen mußten. In einem Punkte haben
die Sieger nicht verstanden, das Errungene auszunutzen: sie haben nicht ge-
nügend den geschlagenen Feind verfolgt.
Ein kleiner Vorgang, den der Prinz S. 60 erwähnt, ist nicht ohne Bedeutung
für die Sittengeschichte jener Tage. In Port Arthur erschienen angebliche
Krankenschwestern mit der Roten-Kreuz-Binde am Arm und stellten sich
nach der Kapitulation unter den Schutz der Japaner. Sie wurden aber an den
französischen Konsul abgeschoben, da sich ergab, daß es Dirnen waren. Da
Kriegsberichterstatter von Unsittlichkeiten, die Krankenschwestern begangen
hatten, zuerzählen wußten, dürfte die Beobachtung des Prinzen von Wert sein;
offenbar ist die Tracht des Roten Kreuzes wiederholt gemißbraucht
worden.
Charlottenburg. Richard Schmitt
Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch-
schulen. Der o. Prof. für neuere Geschichte Dr. Friedrich Meinecke in
Freiburg wurde als Nachfolger für Max Lenz, der nach Hamburg geht,
nach Berlin berufen. Die Frage der Nachfolgerschaft für Erich Schmidt
wurde so geordnet, daß der ao. Prof. Dr. Andreas Heusler in Berlin zum
Ordinarius ernannt wurde, und daß Prof. Dr, Gustav Roethe auch die
Vertretung für neuere deutsche Literatur erhielt. Als Nachfolger Minors
wurde Prof. Dr. Walter Brecht in Posen nach Wien berufen. Der o. Prof.
der griechischen Sprache und Literatur Dr. Rudolf Herzog in Basel wurde
nach Gießen, der o. Prof. der Nationalökonomie Dr. Karl Oldenberg in
Greifswald nach Göttingen und der o. Prof. für Neues Testament Dr.
Rudolf Knopf in Wien nach Bonn berufen.
Der ao. Prof. für deutsches bürgerliches Recht Dr. Martin Wolf in
Berlin wurde als Ordinarius nach Marburg und an seiner Stelle der Privat-
dozent Dr. Claudius Freiherr von Schwerin in München als ao. Prof.
nach Berlin berufen.
Zu Ordinarien wurden ernannt der ao. Prof. der Kirchengeschichte
Dr. Gustav Anrich in Straßburg, der ao. Prof. der Kirchengeschichte
Dr. Hans Achelis in Halle und der ao. Prof. der Germanistik Dr. Georg
Baesecke in Königsberg.
Der ao. Prof. der Kirchengeschichte D.Dr. Heinrich Voigt in Halle
wurde zum o. Honorarprofessor ernannt.
Der Privatdozent für Staats- und Verwaltungsrecht Dr. Karl Kormann
in Berlin wurde als ao. Prof. nach Leipzig berufen.
Zu ao. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Franz
Zinkernagel (neuere deutsche Literaturgeschichte) in Tübingen, Dr. Horst
312 Nachrichten und Notizen
Stephan (Kirchengeschichte) in Marburg, Dr. Edmund Stengel (mittel-
alterliche und neue Geschichte) in Marburg, Dr. Karl Wild neuere Ge-
schichte) in Heidelberg und Dr. Fritz Vigener (mittelalterliche Geschichte)
in Freiburg i. B.
Den Titel Professor erhielten die Privatdozenten Dr. Fritz Kern (Ge-
schichte) in Kiel, Dr. Adolf Hofmeister (Geschichte) in Berlin und
Dr. Manfred Laubert (Geschichte) in Breslau.
Es habilitierten sich: Dr. Arthur Rosenberg (alte Geschichte) in
Berlin, Dr. Herbert Koch (Kunstgeschichte) in Bonn, Dr. Werner
Richter (Germanistik) in Greifswald, Dr. Walter Friedländer (Kunst-
geschichte) in Freiburg i. B. und Walter Behrmann (Geographie) in Berlin.
Archive: Es wurden die Archivassistenten Dr. Hermann Bier (Marburg)
nach Schleswig, Dr Rudolf Brieger (Breslau) nach Aurich, Dr. Wilhelm
Smidt (Hannover) nach Marburg und Dr. Hans Schubert (Düsseldorf)
nach Wiesbaden und der Hilfsarbeiter Dr. Schotte (Danzig) als Archiv-
assistent nach Marburg versetzt.
Bibliotheken: Der Oberbibliothekar an der Königlichen Bibliothek in
Berlin Prof. Dr. Konrad Haebler wurde zum Abteilungsdirektor, der
Kustos Dr. Hanno Martens an der Universitätsbibliothek zu Leipzig und
der Assistent Dr. Hubert Richter an der Königlichen Öffentlichen
Bibliothek in Dresden wurden zu Bibliothekaren ernannt.
Museen: Der Direktor der Kunsthalle in Bremen Dr. Gustav Pauli
wurde als Nachfolger Lichtwarks nach Hamburg und der Hilfsarbeiter am
Germanischen Museum in Nürnberg Dr. Heinrich Reifferscheid als
Konservator an das Großherzogliche Museum nach Schwerin berufen.
Todesfälle. Mitte Januar starb der o. Prof. der klassischen Philologie
Geh. Regierungsrat Dr. Friedrich Leo in Göttingen im Alter von
63 Jahren. Sein Forschungsgebiet war die Geschichte der römischen
Literatur, und wir verdanken ihm zahlreiche Untersuchungen zu römischen
Dichtern, auch eine Ausgabe des Venantius Fortunatus und vor allem eine
Römische Literaturgeschichte, von der aber leider nur der erste Band (1913)
veröffentlicht wurde.
Am 14.Januar starb in Hamburg der Direktor der Kunsthalle Prof.
Dr. Alfred Lichtwark im Alter von 62 Jahren.
Am 14. Januar starb Dr. Friedrich Meili, o. Prof. des internationalen
Privatrechts und Völkerrechts sowie Prüses des Kassationsgerichtshofes in
Zürich im Alter von 66 Jahren. Von seinen zahlreichen Schriften sei hier
nur auf seine Geschichte und System des internationalen Privatrechts im
Grundriß (1892) hingewiesen.
Am 15. Februar starb im Alter von 54 Jahren der Direktor des Bayri-
schen Nationalmuseums Dr. Hans Stegmann.
Mitte März starb der o. Prof. der deutschen Literatur und Ästhetik an
der Technischen Hochschule in Stuttgart Dr. Otto Harnack im Alter von
57 Jahren. Ohne hier seiner zahlreichen Studien auf literarischem und
kunstwissenschaftlichem Gebiet über Schiller, Goethe, Humboldt zu ge-
denken, wollen wir bier nur auf seine geschichtlichen Untersuchungen hin-
weisen, auf: Die Beziehungen des fränkisch-italienischen zu dem byzantini-
Nachrichten und Notizen 313
schen Reiche unter der Regierung Karls des Großen (1880) und Das Kur-
fürstenkollegium bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (1888).
Am 22. März starb der o. Prof. für österreichische Geschichte Dr. Karl
Uhlirz in Graz im Alter von 59 Jabren. Er war ein Schüler Arneths und
Sickels, war 1882 Kustos der Wiener Stadtbibliothek und des Stadtarchivs,
1889 Vorsteher dieser Institute und 1903 Ordinarius für österreichische Ge-
schichte an der Universität Graz geworden. Von seinen Schriften nennen
wir die Geschichte des Erzbistums Magdeburg unter den Kaisern aus
sächsischem Hause (1887), Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Otto XII.
und Otto XIII., Bd. 1 (1902), Österreichische Geschichte, 2 Bde (1906/7). Auch
war er Mitarbeiter an den Monumenta Germaniae historica. |
Anfang Februar 1914 starb zu Friedenau der Historiker Dr. Friedrich
Krosta. Er war längere Jahre Oberlehrer am Kneiphöfischen Gymnasium
zu Königsberg und zuletzt Stadtschulrat. Von seinen Schriften sind außer
der Dissertation De donationibus a Pippino et Carolo Magno sedi apostolicae
factis (1862) besonders noch zu erwühnen Wilhelm von Modena als Legat
von Preußen (1867) und Masurische Studien, Land und Leute in Masuren.
2 Teile, Königsberg 1875 und 1876.
Entgegnung.
Die in dieser Zeitschrift 1913, S. 265—268 veröffentlichte, als ein Ergebnis
wissenschaftlicher Kritik auftretende Besprechung meiner Arbeit „Ausbreitung
und Ende der Slawen zwischen Nieder-Elbe und Oder“ durch Schmeidler
erweist sich als eine so ununterbrochene Reihe von Unterstellungen, daß ich
mich gezwungen sehe, das eigentümliche Vorgehen Schmeidlers zu beleuchten,
um so mehr, als der Rezensent bei dem leichten Zugang, den er dank seiner
Eigenschaft als Mitarbeiter der M. G. bei den fachwissenschaftlichen Zeitungen
findet, es offenbar in seiner Hand zu haben glaubt, den wissenschaftlichen Ruf
ihm mißliebiger Autoren zu untergraben.
Leider ist eine sachliche Widerlegung, auf die ich mich gern beschränkt
haben würde, unmöglich, da Schmeidlers Räsonnement an Stelle sachlicher Aus-
einandersetzungen nichts als eine Kette von Vorwürfen und Anschuldigungen
enthält. Beweise oder auch nur Beispiele für seine Behauptungen sucht man ver-
gebens, für Behauptungen, denen zufolge ich beispielsweise „es an jeder sorg-
fältigen Durcharbeitung des Stoffes“ habe fehlen lassen, mir eine „so große
Fülle von Mißverständnissen und Oberflächlichkeiten“, „Nichtberücksichtigung
wichtiger Stellen“, „fortwährende willkürliche und falsche Interpretationen
und Auffassungen“ unterlaufen, Vorwürfe von solcher Allgemeinheit, daß man
ihnen wehrlos gegenübersteht, wenn ihr Urheber eine Begründung sich zu er-
sparen beliebt, obwohl sie so schwerwiegend sind, daß sie eine sorgfältige und
umfassende Begründung unbedingt erfordern, wenn sie ernst genommen sein
wollen. Nur eins sei gesagt: es ist nicht richtig, wenn Schmeidler behauptet, daß
ich die „der Ausrottungstheorie zur Stütze dienenden Nachrichten Helmolds aus
dem Wege zu räumen suche (I)“, indem ich „sie z. T. einfach (sic!) ignoriere“.
Genau das Gegenteil ist der Fall: ich habe die Helmoldstellen, die in dieser Be-
ziehung ernstlich in Frage kommen können, zusammengestellt und eingehend
314 Nachrichten und Notizen
besprochen, ihnen sogar ein besonderes Kapitel, das fünfte des zweiten Abschnit-
tes, gewidmet.
Schmeidler unterstellt mir folgendes Vorgehen: „O. hat hier, wie es scheint,
seine Untersuchungen während der Arbeit sogleich drucken lassen und die
Nachträge, wie sie ihm eben kamen (!), dann hinzugefügt.“ Auch diese Behaup-
tung Schmeidlers entspricht nicht der Wahrheit. Vielmehr hat die ganze, 404
Druckseiten umfassende Arbeit entsprechend der Gepflogenheit, der damals
alle für die Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alter-
tumskunde bestimmten Beiträge unterworfen waren, der Kommission des
Vereins vorgelegen, die diese Beiträge zu begutachten hatte: Gymnasial-
direktor Prof. Dr. Reuter, der mich gelegentlich dieser Durchsicht auf eine
Notiz aufmerksam machte, für die ich ihm in Anmerkung 507 gedankt habe,
und Dr. Friedrich Bruns, dem verdienstvollen Herausgeber der Lübecker Chro-
niken, von dem ich bei der gleichen Veranlassung die Notiz über Rademyn
erhielt, für die ich in Anmerkung 150 dankend quittiert habe. Zwar fügt Schmeid-
ler hinzu, „ wie es scheint“, aber diese scheinbare Abschwächung hält ihn keines-
wegs davon ab, auf Grund dieser seiner phantasievoll:n Vorstellung fortzufahren:
„ein Verfahren, mit dem er (d. h. ich) in der wissenschaftlichen Literatur wohl
einzig dastehen dürfte“.
Auch an anderen Stellen tritt diese persönliche Gehässigkeit des Rezensenten
unverkennbar hervor: „Eine kartographische Darstellung der Resultate wäre
sehr erwünscht, fast notwendig gewesen; auch sie (was denn noch 7) ist wohl
mehr infolge der Hast des Verfassers als etwa um finanzieller Gründe willen —
der Verf. streift den Gedanken und die Möglichkeit nirgends — unausgeführt ge-
blieben. Diese neue Unterstellung soll offenbar den Leser glauben machen,
es wäre mir ein leichtes gewesen („als etwa um finanzieller Gründe willen“),
die Mittel für solche Karte bewilligt zu erhalten, trotzdem hätte ich es versäumt,
auch nur den Versuch zu machen, die Bewilligung einer Karte durchzusetzen.
Auch hier liegt ein Verkennen der nichts weniger als undurchsichtigen Sach-
lage vor. Habe ich doch nicht einmal die völlige Übernahme der Druckkosten
für die Arbeit durchsetzen können: einen nicht unerheblichen Beitrag zu den
Druckkosten habe ich aus meiner Tasche zahlen müssen. Und da behauptet
Schmeidler in einer anderen seiner Kritiken über diese Arbeit von mir (N. Archiv
B. 37, S. 318) frisch und fröhlich, ich hätte sie „auf den Markt geworfen“, d. h.
doch, wenn dieser Begriff nicht widersinnig gebraucht werden soll, ich hätte
mit dieser Arbeit Geld verdienen wollen!
Auch mein Verhältnis zu Hauck wird in einer entstellten Art zu zeichnen ge-
sucht. Daß es mir gar nicht eingefallen ist, einen so ausgezeichneten, vorsichtigen
und objektiven Gelehrten wie Hauck als „Anhänger einer Theorie und überhaupt
eines Dogmas“ hinzustellen, hätte Schmeidler schon daraus erkennen müssen,
daß ich mich bezüglich Brandenburgs und Mecklenburgs gerade auf Hauck
als Zeugen für die Tatsache beziehe, daß auch für Mecklenburg und die Mark
die Ausrottungstheorie nicht gelten könne. Aber es läßt sich nun einmal nicht
bestreiten, trotz des nicht geringen Aufgebots von Dialektik, mit dem Schmeid-
ler den Anschein zu erwecken sucht, als habe meine Arbeit offene Türen einge-
rannt, daß selbst ein so ausgezeichneter Kenner wie Hauck bezüglich Wagriens
irrt, wenn er sagt: „Das Heidentum hörte auf, indem die Slawen aus dem
Nachrichten und Notizen 315
Lande entwichen, und wo sie nicht wichen, wurden sie vertrieben.“ Bezüglich
Wagriens war eben immer noch die Meinung verbreitet, auch unter den ange-
sehensten Forschern, wie ich S. 126—130 nachgewiesen habe, daß durch die Züge
Heinrichs v. Badewide und der Holzaten in den Jahren 1138 und 1139 eine Ver-
treibung bzw. Ausrottung der Holzaten stattgefunden habe. Hauck, der dar-
über doch wohl ein begründeteres Urteil besitzt als Schmeidler, ob ich recht
habe, wenn ich ihn selber als Beispiel dafür anführe, daß selbst ein Forscher
von seiner Bedeutung bezüglich der Behandlung der Slawen in Wagrien sich
geirrt habe, schreibt mir am 16. August 1911: „Ich habe mich Ihres Buches
über die Slawen an der Niederelbe sehr gefreut; bringt es uns doch die sehr er-
wünschte Klärung über eine viel besprochene Frage. Ihren Nachweisen gegen-
über ist auch die Wendung „kleine Reste“, die ich IV, S. 609 gebraucht, nicht
- mehr aufrecht zu erhalten. Ich werde sie bei der Neubearbeitung des Bandes
abzuändern haben.“
Es zeugt von wenig Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, wenn Schmeid-
ler ausruft: „Der Verfasser tritt der alten Ausrottungstheorie entgegen und
erhebt den Anspruch, damit eine neue Erkenntnis auszusprechen und mit
solchem Kampfe sich ein eigenes wissenschaftliches Verdienst zu erwerben.
Nach den Arbeiten von Witte ist in der wissenschaftlichen Literatur für die
Erwerbung eines solchen Verdienstes kein Raum mehr.“ Auch diese Behaup-
tung Schmeidlers ist nicht stichhaltig.
Wittes Untersuchungen haben sich auf Mecklenburg, aber nicht auf Wagrien
bezogen; bezüglich der früher herrschenden Ausrottungstheorie, die für kein
zweites Gebiet derartig als Dogma hingestellt wurde, wie gerade für Wagrien,
hat sich durch Wittes Arbeiten für Wagrien nichts geändert: es ist unbegreif-
lich, wie Schmeidler behaupten kann, infolge von Wittes Arbeiten sei „kein Raum
mehr für die Erwerbung eines solchen Verdienstes“ für Wagrien. Die von mir
zitierten Äußerungen Lamprechts von 1893, Gloys von 1894, Kühnels von 1907,
Hans v. Schuberts von 1907 und Reuters von 1910 beweisen das Gegenteil.
Ich habe die vortrefflichen Arbeiten Wittes, deren Verdienst ich voll und gern
anerkenne, erst nach Beendigung meiner Arbeit gelesen: nur die dankenswerte
Karte, die eine graphische Zusammenstellung seiner Ergebnisse enthält, habe
ich noch benutzt und zitiert.
Wittes und meine Arbeiten ergänzen sich aufs beste: was Witte durch eine
von ihm selbst ausgesonnene Methode für Mecklenburg vollgültig beweist, habe
ich durch eine andere Methode, die ich mir gleichfalls selber ausgebildet habe, für
Wagrien nachgewiesen. So ist auch der Beginn von Schmeidlers Kritik hinfällig.
Niemand ist sich über die Mängel der von Schmeidler besprochenen Arbeit
klarer als ich selbst: sie liegen aber auf formalem, besser gesagt, auf redaktio-
nellem Gebiete. Vom Vorstand des V. f. L. G. wiederholt angetrieben und ge-
fragt, ob meine Arbeit nicht bald fertig sei, das neue Heft müsse nun bald
erscheinen, stand ich in stetem Konflikt zwischen dem Bestreben, diesem
Wunsche gerecht zu werden, und dem Eifer, so gewissenhaft wie möglich zu ar-
beiten und nichts Wesentliches zu übergehen. In diesem Konflikt ist, wie
ich hoffe, nicht die sachliche Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit, sondern die
Redaktion und teilweise die Übersichtlichkeit meiner Arbeit der unterliegende
Teil gewesen, und so ist es zwischen S. 140—190 zu den von Schmeidler ange-
316 Nachrichten und Notizen
führten Ergänzungen gekommen, die, wie ich hoffe, nicht unwichtiges Material
und dessen Verarbeitung bringen, in redaktioneller Hinsicht allerdings
eine Umarbeitung als wünschenswert erscheinen ließen, wozu es aber mfolge
der angedeuteten Umstände an der Zeit gebrach. So weist die Arbeit formale
Gebrechen auf, die ich nicht nur kenne, sondern auf die ich gleich zu Beginn
des Buches selber hingewiesen habe. Wie kommt es, daß Schmeidler, statt diese
Erklärung zu respektieren, sich die größte Mühe gibt, die Arbeit auch in sach-
licher Beziehung völlig herunterzureißen und ihr einen wissenschaftlichen Wert
abzusprechen, wiewohl er trotz aller Verunglimpfung am Schlusse seiner Kritik
von meinen Darlegungen behauptet, „sie stimmen ja im ganzen aufs beste zu
Helmold“ ?
Seit 1911 ist aus dem „V. Cl. Ohnesorge, qui — primus post Schirren novas
quaestiones ad Helmoldum pertinentes aggredi et nova indicia afferre conatus
est“ der praefatio zu Schmeidlers Helmoldausgabe von 1909; aus dem Verfasser.
von dem Schmeidler 1909 im Neuen Archiv schreibt: „Des Verf. allgemeine An-
sicht über Helmold, seine Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit, scheint mir
durchaus richtig und annehmbar“ und über dessen Arbeit von 1909 er im
N. A. 1910 urteilt: „Sie zeichnet sich wie alle Arbeiten des Verf. durch um-
fassende Literaturkenntnis und sehr eingehende Erörterung der behandelten
Probleme aus“, ein unzuverlässiger Skribent geworden, bei dem „die
Fülle der Mißverständnisse und Oberflächlichkeiten so groß ist, daß — man
nirgends eine Behauptung und ein Ergebnis des Verf. ohne genaue Nachprüfung
annehmen darf“. — Von einer Anzahl Fachzeitschriften ersucht, die Schmeid-
lersche Helmoldausgabe zu besprechen, habe ich versucht, diesen Wünschen so
gewissenhaft, als es mir möglich war. zu entsprechen, und Schmeidlers Leistung
ebenso eingehenden wie überaus warm anerkennenden Besprechungen unter-
zogen, jedenfalls mich ungleich günstiger ausgesprochen als etwa Hellmann
in dieser Zeitschrift (Jg. 15 u. 16) in seinen beachtenswerten Ausführungen.
Es konnte mir aber unmöglich entgehen, daß die literaturgeschichtlichen .
Fragen in dieser Helmoldausgabe nicht gefördert waren, und daß sich Schmeid-
ler bei dem wenigen, was er in dieser Beziehung gebracht hat, von Willkür nicht
ferngehalten hat. Daß ich diese Wahrnehmungen nicht unterdrückt, insonder-
heit aber, daß ich Schmeidler eine Anzahl von Irrtümern in der historischen
Geographie nachgewiesen habe, hat aus dem Autor, der mir am 26. Juni 19009
seine Helmoldausgabe mit freundlicher Widmung verehrte, meinen erbitterten
Feind gemacht. Seit 1911 hat Schmeidler ein wahres Kesseltreiben gegen mich
veranstaltet. In nicht weniger als drei Zeitschriften ist er persönlich gegen mich
zu Felde gezogen, in anderen Fachblättern hat er den einen oder anderen seiner
Schüler veranlaßt, gegen mich loszugehen. Bei seinen zahlreichen literarischen
Beziehungen ist es ihm ein leichtes gewesen, auch innerhalb seines großen
Bekanntenkreises gegen mich zu wirken. So blieb mir zu meinem lebhaften Be-
dauern nichts übrig, als die Art seines Vorgehens an der Stelle zu charakteri-
sieren, wo sein letzter Angriff gegen mich erfolgt ist, ein Angriff, für dessen
richtige Charakterisierung ich einen parlamentarischen Ausdruck zu finden
nicht vermag.
Lübeck, Juni 1913. Wilhelm Ohnesorge.
Nachrichten und Notizen 317
Schlußwort.
1. Auf die persönlichen Ausführungen von Ohnesorge erwidere ich in
Kürze: O. führt meine ablehnende Kritik auf persönliche Gehässigkeit wegen
seiner Anzeigen meiner Helmoldausgabe zurück; er überschätzt damit die Wir-
kung seines Auftretens gewaltig. Mein Urteil über O. ist von Anfang an bis
jetzt ziemlich das gleiche geblieben. Das oben von ihm angeführte Zitat aus
meiner Helmoldausgabe von 1909, S. XV, lautet richtig: „Ohnesorge, etsi con-
iecturis saepius errasse videtur, tamen primus — conatus est.“ Ich billige ihm
also einen richtigen Blick für Probleme zu (aber nur: „conatus est“), was sage
ich von seinen Lösungen! S. IV, N. 6: „Pleraque, quae de aetate, patria, vita
Helmoldi coniecit W. Ohnesorge, probare non possum.“ Für eine Anerkennung
halte ich das nicht, habe es jedenfalls nicht als solche gemeint. Im N. Archiv 34,
554 (1909) billige ich O.s allgemeine Ansicht über Helmold, denn worauf läuft
sie hinaus? Auf ein Zitat aus einem Briefe von mir. Diese Ansicht stammt
weder von mir noch von O., sondern von Wigger und seiner Widerlegung der
Helmoldkritik Schirrens. O.s spezielle Ansichten lehne ich bis auf eine auch
dort deutlich ab. Meine Äußerung N. Archiv 36, 252: „umfassende Literatur-
kenntnis und sehr eingehende Erörterung der behandelten Probleme“ vermeidet
jede positive Zustimmung zu O.s Darlegungen auf einem mir fremden Gebiet,
sie enthält nach meiner Absicht gar kein Lob, ist nur oberflächliche freundliche
Quittung für fortwährende Zuschickungen und Widmungen, mit denen O.
mich damals bombardierte. Dagegen enthält noch meine Anzeige N. Archiv 37,
317f. (1912) neben deutlicher Ablehnung die Anerkennung von den „Arbeiten
des Verf., die sich stets durch umfangreiche Quellenbenutzung auszeichnen“.
Ich habe von Anfang an in meinem Urteil über O. Anerkennung für eifriges
Bemühen mit Bedauern und Ablehnung gemischt, nur sind Bedauern und Ab-
lehnung im Laufe der Zeit schärfer geworden, seit ich ihn und seine Arbeiten
genauer kennen gelernt habe. Mit seinen Kritiken hat das nichts zu tun. —
Mein „Kesseltreiben“ gegen O. besteht darin, daß ich pflichtgemäß seine Ar-
beiten (vom quellenkritischen Standpunkt aus) im N. Archiv angezeigt habe,
daß ich seine letzte Arbeit in dieser Zeitschrift (unter anderen Gesichtspunkten)
besprochen habe, und daß ich in einem eigenen Aufsatz über Helmold zu seinen
vorhergegangenen Ausführungen über dasselbe Thema Stellung genommen
habe. Hätte ich das letztere etwa unterlassen und seine Arbeit totschweigen sol-
len? Und worin besteht sonst das Kesseltreiben ? „Der eine oder andere“
meiner Schüler ist nur der eine, der auf meine Veranlassung in seiner Arbeit
(über Arnold von Lübeck) unter anderem eine These von O. untersucht und ab-
gelehnt hat. O.s weitere persönliche Ausführungen über meinen großen Einfluß
usw. sind nur humoristisch zu nehmen.
2. Zur Sache will ich folgendes sagen. O. sucht für die Unfertigkeit seiner
Arbeit den damaligen Vorstand des V. f. L. G. verantwortlich zu machen,
der ihn so getrieben habe. O.s Darlegungen über seinen Beitrag zu den Druck-
kosten — daß dergleichen heute beim Verein nicht üblich ist, kann ich aus
eigener Kenntnis versichern, auch früher wird ein solches Verfabren wohl be-
sondere Gründe gehabt haben —, über das Antreiben des früheren Vorstandes
sind sehr merkwürdig und undurchsichtig, aber darüber mögen sich vielleicht
diejenigen äußern, die O. hier beschuldigt, um sich zu entlasten. Aber entlastet
318 Nachrichten und Notizen
er sich denn? Welcher gewissenhafte wissenschaftliche Autor gibt denn eine
unfertige Arbeit aus der Hand oder bringt sich in die Lage, sie aus der Hand geben
zu müssen ? O.s Nachträge sind doch nur ein Zeichen für die von mir gerügte
und allgemein belegte (S. 267£.) Unfertigkeit und Voreiligkeit seiner Publikation.
O.s Arbeiten haben alle diesen Charakter, ich habe ihnı das schon N. Archiv 37,
318 gesagt. Wer mich dabei etwa für persönlich befangen hält, der vergleiche
folgende Besprechungen von O.s Buch mit seinen häufigen Erwiderungen und
Polemiken: A. Rudloff, Hansische Geschichtsblätter 18 (1912), 304—319, dazu
O.s Ausführungen ebenda 19 (1913), 577—594 und Rudloffs Erwiderung S. 595
bis 601. O. in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 1912,
427—-450 über die Arbeit von Mey und dazu H. Hofmeister ebenda 1913, Heft
2/3, S. 295—297. J. Koblischke, Berichtigende Beiträge zur Ortsenamenskunde
und historischen Nationalitätsforschung. Deutsche Erde, 12. Jahrg. 1913,
164—172. Wer dies alles liest, besonders O.s gereizte Erwiderungen, wird fin-
den, daß ich ihn sehr milde behandelt habe.
3. Die bisherigen Ausführungen von O. und mir lassen nur die Zeitschrift
bedauern, deren Raum so überflüssig belastet wird; was ich jetzt zu sagen habe, ist
sehr ernsthaft. O. hat in seinem Buche (1911) behauptet, als erster die Ausrottungs-
theorie widerlegt zu haben. Das steht in seinem Abschnitt II: „Untersuchung
der Theorie von der systematischen Ausrottung der Slawen zwischen Elbe und
Oder“, insbesondere Kapitel 6: „Übersicht über das Schicksal der von der Eider
bis zur Peene wohnhaften Slawen von 1138 bis zur Dänenherrschaft“, ebenso
in dem , Ergebnis“ (S. 348—362). Es ist nicht wahr, daß O., wie er jetzt behaup-
tet, eine spezielle Untersuchung nur für Wagrien zu liefern beansprucht hat;
eben daß er diese tatsächliche Beschränktheit seiner Arbeit nicht zum Ausdruck
gebracht hat, sondern überall beansprucht, als erster das ganze Problem in seinem
gesamten Gehalt zu behandeln, habe ich ihm zum Vorwurf gemacht. Wie steht
es mit diesem Anspruch? Allbekannt ist, daß H. Witte in zahlreichen Arbeiten
als erster das Problem gestellt und vorzügliche Beiträge zu seiner Lösung ge-
bracht hat (vgl. zuletzt seine Übersicht in den Geisteswissenschaften I, Heft 23).
O. nennt auf S. 28 seines Buches einen kleinen Aufsatz von Witte (Hansische
Geschichtsblätter Bd. 14, 1908, daselbst referiert Witte über seine früheren For-
schungen), seine entscheidenden Untersuchungen nennt er nirgends, weist
nirgends auf die Bedeutung hin, die sie haben. Er hat in den Hansischen Ge-
schichtsblättern 19, 581,590 (1913) und jetzt wieder hier behauptet, er habe Wittes
Forschungen bei Ausarbeitung seines Buches noch nicht gelesen (obwohl Witte
sie in dem von O. S. 28 zitierten Aufsatz nennt; und Unkenntnis ist in der Wis-
senschaft doch keine Entschuldigung), sie seien ihm „bis dahin nur durch
Referate bekanntgeworden“, „erst zugänglich“ geworden, „als meine (O.s)
Arbeit bereits vollendet war“; er habe also unabhängig von Witte die Aus-
rottungstheorie widerlegt. Als ich O.s Buch studierte, war ich überzeugt, daß
er Wittes Arbeiten gekannt und sich den Ruhm des Widerlegers der Ausrottungs-
theorie wider besseres Wissen hat anmaßen wollen. Aber ich wollte und konnteeine
so schwere Beschuldigung nicht aussprechen, nur auf innere Indizien gestützt,
mochten sie noch so schlagend sein. Jetzt kann ich meinen Verdacht beweisen: es
ist nicht wahr, daß O. Wittes Arbeiten nicht gelesen und nicht gehabt hat, er hat
sie zum Teil besessen und nach eigenem Eingeständnis gelesen. Beweis? Herr
Nachrichten und Notizen 319
Archivrat Dr. Hans Witte in Neustrelitz ermächtigt mich, mitzuteilen, daß er im
Besitze folgender schriftlicher Äußerungen von O. ist. 14. Dezember 1905:
„Ihr hochinteressanter Aufsatz über wendische Bevölkerungsreste im westlichen
Mecklenburgsteht an einer weiten Kreisen so wenig zugänglichen Stelle[Deutsche
Geschichtsblätter 1904, S. 219—235], daß! O. einen Abzug erbat. Herr Dr. Witte
hatte keinen mehr und wies O. auf seine demnächst erscheinenden Arbeiten
hin, wovon O. dankend Kenntnis nahm (19. Dezember 1905). Später schickte
Herr Dr. Witte ihm seine grundlegende Forschung über wendische Zu- und
Familiennamen (Jahrb. d. Ver. f. Mecklenb. Gesch. 71, 153—290) und erhielt
folgende Dankeskarte vom 27. Oktober 1908: „Nachdem ich für unsere Pri-
manerbibliothek die beiden Jahrgänge der Deutschen Erde angeschafft habe,
die Ihre grundlegenden Arbeiten enthalten, ist es mir eine besondere Freude,
das mir durch Ihre Güte bescherte Buch erhalten zu haben. Ich hatte den
hochinteressanten Aufsatz in Ihrer Zeitschr. . . gelesen... S. 11, 13, 15, 20 eto.
meiner Einleitung [in die lübische Geschichte 1908] geben eine Bestätigung
Ihrer Forschungen, daß die Wenden sich länger bei uns gehalten haben, als man
bis auf Ihre Arbeiten geglaubt hat.“ Herr Archivrat Dr. Witte kann nötigen-
falls diese Stücke im Original an geeigneter Stelle vorlegen.
Nach diesen Feststellungen habe ich weiter über O. nichts zu sagen, ich
werde mich nie wieder mit ihm befassen.
Leipzig. Bernhard Schmeidler.
Fremdländische Gesthichte.
Literatur eingegangen bei der Redaktion. (Besprechung vorbehalten.)
Feist, S., Indogermanen und Ger- De Wulf, Maurice, Geschichte der
manen Niemeyer, Halle. mittelalterlichen Philosophie. Über-
Ziebarth, E., Aus dem griechi- setzt v R. Eisler. Mohr, Tübingen.
schen Schulwesen. Eudemos von | 12,50 M.
Milet und Verwandtes. 2. Aufl. Hörle, Geo. Heinr., Frühmittelalter-
Teubner, Leipzig. 5 M. liche Mönchs- und Klerikerbildung
8 in Italien. Herder, Freiburg. 2 M.
Hasen bed eidagun, Berlin. alton | Rambaud, A., Histoire de la Russie.
i ; i se éd. Hachette, Paris. 6 fr.
Schütz, Rob., Ciceros historische | Bulletin de l’Institut pour l'étude
Kenntnisse, Ebering, Berlin. de l'Europe sud-orientale. Fublica-
Strenger, F., Strabos Erdkunde von | tion mensuelle dirigée par N. Jorga,
Libyen. Weidmann, Berlin. 5 M. G. Murgoci, V. Pârvan. Ier Année, 1.
Schonack, W., Die Rezepte des Imprimerie „Neamul Romänesc,
Scribonius Largus ins Deutsche über- Välenil-de-Munte. 6 fr. jährlich,
setzt. Fischer, Jena. Reynand, L., Les origines de l’in-
Schiwietz, St., Das morgenländische fluence française en Allemagne. Tom. I.
8 8 8 Champion, Paris.
5 Bd. II. Kirchheim, Mainz. Baethgen, Fr., Die Regentschaft
i i Papst Innozenz III. im Königreich
Archivio Muratoriano. Studi e | Sizilien. Winter, Heidelberg. 4,40 M.
ricerche in servigio della nuova edi- Dehio, Ludwig, Innozenz IV. und
zione dei „Rerum Italicarum Scrip- | England. Göschen, Berlin- Leipzig.
tores di Muratori. N. 11—12. 10 L. 3,60 M.
Schubert, Hans v., Grundzüge der Hauß, A., Kardinal Oktavian Ubal-
Kirchengeschichte. 5. Aufl. Mohr, | dini, ein Staatsmann des 13. Jahr-
Tübingen. 4 M hunderts. Winter, Heidelberg.
320
Rothbarth, Marg., Urban VI. und
Neapel. Rothschild, Berlin-Leipzig.
8,60 M.
Baer, Fritz, Studien zur Geschichte
der Juden im Königreich Aragonien
während des 13. u. 14 Jahrhunderts.
Ebering, Berlin.
Chroniques des comtes d' Anjou et
des seigneurs d'Amboise publ. p.
L. Halphen et R. Poupardin.
Picard, Paris.
Block, W., Die Condottieri. Studien
über die ‘sogenannten „unblutigen
Schlachten“. Ebering, Berlin.
Inventaires des chartes et cartu-
laires des duchés de Brabant et de
Limbourg et des pays d'Outre-Meuse
par A. Verkooren. | Partie tom. 5.
Hayez, Bruxelles.
Figgis, John Neville, The divine
right of kings. 2. ed. University
Press, Cambridge. 6 sh.
Lucius, Chr., Pius Il. und Ludwig XI.
von Frankreich 1461—1462. Winter,
Heidelberg 2,80 M.
Denifle, H., Luther et le Luthé-
ranisme. Trad. par J. Paquier Tom. IV.
Picard, Paris.
Braun, Jos., Spaniens alte Jesuiten-
kirchen. Herder, Freiburg., 4,80 M.
Schneller, Adelina, Un processo
circa l'archivio di Rovereto nel secolo
decimosettimo. S-A. aus „San Marco“
Anno V. Grandi, Rovereto.
Uebersberger, H., Rußlands Orient-
politik in den letzten zwei Jahr-
hunderten. Bd. I.
lagsanstalt, Stuttgart. 7 M.
Barthou, Louis, Mirabeau Übers.
von Ph. Weller. Julius Hoffmann,
Stuttgart.
Deutsche Ver-
Nachrichten und Notizen
Grasset, A., La guerre d' Espagne
(1807—1818) Tom. 1. Berger-Le-
vrault, Paris-Nancy. 156 fr.
Vidal de la Blanche, L'évacuation
de l’Espagne et l'invasion dans le
midi (Juin 1818 — Avril 1814).
Tom. 1—2. Berger-Levrault, Paris.
20 fr.
Mathies, A., Les grandes journées
de la constituante 1789—1791. Ha-
chette, Paris. 2 fr.
Pillet, A., Recherches faites en
Allemagne sur l'horloger Charles-
Guillaume Nauendorff prétendu fils
de Louis XVI de Narie-Antoinette.
III. Picard, Paris.
Vachée, Napoléon en campagne.
Berger - Levrault, Paris. 4 fr.
Gailly de Taurines, Ch., La reine
Hortense en exil. Hachette, Paris.
8,50 fr.
Memoiren der Marquise von Na-
daillac, Herzogin von Escars. Her-
ausgegeben von ihrem Urenkel Oberst
Marquis von Nadaillac. Deutsche
Bearb. v. E. v. Kraatz. Wester-
mann, Braunschweig-Berlin. 5 M
Dengel, Ph., Das österreichische
historische Institut in Rom 1901-1913.
Festgabe Ludwig von Pastor darge-
bracht. Herder, Freiburg.
Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Be-
trachtungen über den russisch-japa-
nischen Krieg II. Mittler, Berlin.
Graevenits, G. v., Geschichte des
Italienisch-Türkischen Krieges, Lfrg. 3.
Eisenschmidt, Berlin. M 5.
Hanotaux, Gabr., La guerre des
Balkans et l' Europa 1912—1913.
Plon, Paris.
321
Das pontifikale Jahrbuch
und seine Rekonstruktion.
Von
Wilhelm Soltau.
I.
Es darf jetzt wohl als ausgemacht gelten, daß die gleichzeitigen
Aufzeichnungen auf der tabula pontificis um 300 v. Chr. begonnen
haben. Im 10. Buche des Livius treten zuerst jene Jahresberichte
auf, welche, genau den späteren Spuren der tabula pontificis ent-
sprechend, kurze Angaben über Kriege, prodigia, sakrale Anord-
nungen, Straffälle, Spiele, Krankheiten, Todesfälle und allgemeine
Kalamitäten brachten.
Daneben ist die von mir in meinem Aufsatz: „Die annales maxi-
mi“? nachgewiesene Existenz eines pontifikalen Jahrbuchs fest-
zuhalten. Dieses gab schon früh neben der Tafel, welche in klei-
neren Zwischenräumen dem Volke allerlei Bemerkenswertes bekannt
machte, auch eine zusammenfassende Übersicht über die
Jahresereignisse.
Bekanntlich bat Kornemann in mehreren Aufsätzen? diesen Ge-
danken weiter verfolgt. Er hat auch im einzelnen feststellen können,
wie in der Regia außer der alljährlich Öffentlich ausgestellten Tafel
ein sılvak oder codex geführt wurde, in welchem schon lange vor
Mucius Scaevolas Abschluß der annales maximi (um 130 v. Chr.)
1 Kornemann, Der Priesterkodex in der Regia (Tübingen 1912); besser
vielleicht spricht man von einem pontifikalem Jahrbuch. Vgl. auch Soltau,
Anfänge der römischen Geschichtschreibung 1909, 1f.
2 Philologus 1896. 55, 274f. auch 264. Die Philologus 1893. 52, 665 erwähnten
Berichte geben ein gutes Bild von der Beschaffenheit jenes Jahrbuchs. Hätte
Binder diese Ergebnisse berücksichtigt, so würde er nicht zu seinem skeptischen
Urteil „Die Plebs 444“ berechtigt gewesen sein. Mit der von Seeck und Binder
aufgestellten Theorie von einer alljährlich aufgestellten Kalendertafel sollte
übrigens nicht mehr operiert werden. Vgl. dagegen Philologus 55, 258.
3 Klio 1911, 245 u. 325 und „Der Priestercodex in der Regia“ (Tübingen
1912), 9f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 21
322 Wilhelm Soltau
eine Chronik gehalten wurde, welche die auf der Pontifikaltafel bedeut-
samen Verkündigungen in einem Jahresbericht zusammenfaßte.
Der Beweis für die Existenz eines solchen pontifikalen Jahrbuchs
oder — nach Kornemanns Bezeichnung — des Priesterkodex der
Regia, konnte auf verschiedenem Wege erbracht werden. Die Worte
Ciceros de Oratore II, 51f. zeigen vor allem, daß schon längere Zeit
vor den ersten Annalisten ein solches Jahrbuch bestanden hat:
Erat enim historia nihil aliud nisi annalium confectio; cuius rei
memoriseque publicae restinendae causa ab initio rerum
Romanarum usque ad P. Mucium pontificem maximum res omnes
singulorum annorum mandabat litteris pontifex maximus efferebat-
que in album et proponebat tabulam domi, potestas ut esset
populo cognoscendi: ei, qui etiam nunc annales maximi nominantur.
Klar geht bieraus hervor: daß
1. längere Zeit vor Mucius Scaevola ein Jahrbuch geführt wurde
(eine tabula pontificis), das neben den Anschlägen draußen an
der Regia auch drinnen in einem codex des Oberpriesters nieder-
geschrieben wurde;
2. daß dieses rückwärts schreitend auch die ersten vier Jahrhunderte
der römischen Geschichte mit berücksichtigt hatte.
Andrerseits ist nicht zu bestreiten, daß diese anfänglich noch
nicht eine detaillierte Geschichte der Königszeit und
noch nicht ein Gründungsdatum gegeben haben kann, da hier-
über noch zu Ennius’ Zeit (um 180) nichts feststand! und erst gegen
das Ende des 6. Jahrhunderts d. St. die ungefähre Zeit der Gründung
Roms fixiert und dann auch eine Chronologie der Königszeit im ein-
zelnen festgestellt worden ist.
Wie die Chronik diese älteste Epoche der römischen Geschichte
behandelt hat, das zeigt aufs deutlichste die bis jetzt noch nicht ge-
nügend beachtete Nachricht des Dionys' 1, 73, welcher ja, ausdrück-
lich die Anschauungen über Roms Gründung vor den Annalisten
èx nalaıöv Aoyav Ev lefg Öklroıc owfoufvam herleitet.
Die pontifikale Chronik hatte aus dem Wust der griechischen
Gründungssagen eine Auswahl getroffen, welche Romulus und Römos
zu Söhnen oder zu Enkeln des Aeneas gemacht hatte.2 Dieselbe hatte
! Soltau, Roms Gründungsjahr bei Ennius. Philologus 1912, 317. Auch
Pos und Remus Philologus 1909, 154.
80 direkt Dionysius 1, 73 Z. 4, nachdem Z. 2 Romulus und Romos genannt
waren. Vielleicht war daneben von den pontifices die Gründungstätigkeit eines
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 823
zugleich mehrfach die Gründung von Capua, Antium (’Ayrlop?) und
einer Siedlung auf dem Ianiculum ebenfalls von Römos! ausgehen
lassen.?
Darin liegt aber zugleich so viel, daß das Stadtbuch Einzelheiten
über die eigentliche Gründung Roms nicht gegeben haben kann,
daß es namentlich auf eine chronologische Fixierung im einzelnen
verzichtet hatte.
Die frühere Existenz einer rekonstruierten Stadtchronik wird
namentlich auch bezeugt durch die zahlreichen Umschreibungen,
in welchen auf einen solchen Priesterkodex hingewiesen wird“, der die
im wesentlichen noch vorgeschichtliche Zeit vor 300 behandelt hatte,
also nachträglich rekonstruiert war. Die Ausdrücke ô xe rolg
Gpyıspoics neluevog xl v at, legal ðélror, tabula apud pontificem maxi-
mum werden gebraucht, um ein Tafelwerk, einen codex im ursprüng-
lichen Sinne des Wortes zu bezeichnen.
Sowohl von Kornemann wie auch von mir ist festgestellt worden,
daß diese Rekonstruktion in der ersten Hälfte des 3. Jahr-
hunderts stattgefunden haben muß, eine Zeitlang bevor die Anna-
listen an den codex anknüpfend ihre Publikationen für weitere
Kreise in griechischer Sprache erscheinen ließen. „Die erste Hälfte
des 3. Jahrhunderts v. Chr. ist die geschichtsbildende Periode‘:
diese meine These bat Kornemann auch formell zu der seinigen ge-
macht.
Damit ist der Forschung die neue Aufgabe gestellt, zu zeigen,
wie und in welchem Umfange diese Rekonstruktion erfolgt ist.
Darüber bestehen im einzelnen noch manche Kontroversen, die im
folgenden erörtert werden sollen.
Kornemann hatte richtig erkannt, daß der pontifikale Kodex
sehr früh auch schon die ersten Jahrhunderte der Republik behandelt
haben müsse. Eine doppelte Rekonstruktion jedoch, welche Kor-
nemann für wahrscheinlich hielt, die eine, die nur bis zu Roms Ein-
nahme zurückgriff und eine andere, die bis zum Beginn der Repu-
Romulus bei der späteren, der ĝsvréęaæ xtisıg hervorgehoben. Vgl. Philologus
1909, 154f. und Soltau, Anfänge der röm. Geschichtschreibung 1909, 21f.
1 Vgl. Anm. 2 S. 322.
2 In allen diesen Punkten berichteten die annales maximi vom J. 130 v. Chr.
abweichend.
3 Kornemann, Priesterkodex 12. Klio 1911, 248f.
% Soltau, Klio 1910, 131. Kornemann, Klio 1911, 257. —
21*
324 Wilhelm Soltau
blik reichte, ist durchaus unbegründet. Gerade die Fla viusinschrift!
mit ihrer Datierung post aedem Capitolinam dedicatam zeigt, wie
man zu Beginn einer pontifikalen Chronistik mindestens bis auf den
Anfang der Republik zurückgegangen ist.
Ja in einigen Hauptzügen muß jedenfalls bereits anfänglich auch
die Vorgeschichte Roms festgestellt und aufgezeichnet sein; denn
Dionys hat in der eben genannten Stelle seine Berichte 1, 73 aus-
drücklich mit Beziehung auf die fegai dälroı in die Zeit vor die
ältesten Annalisten verlegt: malaròç uèv ovv obre ovyyoapeùs
obre Aoyoyodpos orl "Ponalwv O, eig Ex nalaıöv ulvror
Aöywv Ev lepaig d Erong owtouévov Eraorög ti nagakußov Aveyparev.
Auch weisen diese Angaben über jene vorgeschichtlichen Schick-
sale Roms, von einer zweifachen Gründung der Stadt im 12. und im
8. Jahrhundert v.Chr., schon durch diesen Inhalt auf eine
Zeit hin, welche der römischen Annalistik vorangegangen ist.“
Denn alle römischen Annalisten seit Fabius kannten nur eine ein-
malige Gründung Roms und verlegten sie insgesamt ins 8. Jahr-
hundert v. Chr.? j
II.
Neben der Feststellung, daß eine solche pontifikale Stadtchronik
schon eine Zeitlang vor Fabius geführt und bald auch aufwärts über
die wichtigsten Epochen der republikanischen Geschichte rekonstruiert
ist, bleibt nun dasandere Problem zu lösen, ob schon dieses älteste
Stadtbuch, wie später, streng annalistisch nach Eponymen geordnet ge-
wesen ist, oder ob bei der kurzen Zusammenfassung der Hauptereig-
nisse eine solche Anordnung erst später, bei der Ausarbeitung der
ausführlichen Stadtchronik, der annales maximi um 130, erfolgt ist.
Zugunsten einer annalistischen Anordnung von Anfang an kann,
abgesehen davon, daß die communis opinio sich stets für eine solche
Stoffverteilung bei der pontifikalen Annalistik ausgesprochen hat,
mit einigem Grund angeführt werden, daß das pontifikale Jahr-
buch® seit Beginn des 3. Jahrhunderts nach diesem Schema geführt
1 Plin. N. H. 33, 1, 20.
3 Eine ausführliche Schilderung der Königszeit und eine chronologische
Fixierung der Regierungszeiten der Könige gehört erst dem 2. Jahrhundert
v. Chr. an; das hat auch Kornemann richtig erkannt (Priesterkodex 65f.)
3 Soltau, Röm. Chronologie, Abschr. XXI. 402f.
Man vergl. vor allem die kurzen Jahresberichte in Livius 10. Buch: 1, 1
bis 2, 2; 9, 3—9; 15, 1—6; 23; 31, 1—9; 46, 10—47, 7.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 325
sein muß und es dann das Natürlichste war, daß bei dem Zurück-
greifen auf die Geschichte des voraufgehenden Jahrhunderts eine
gleiche Verteilung des Geschichtsmaterials beobachtet: worden ist.
Für diese Annahme lassen sich auch im einzelnen einige beachtens-
werte Argumente beibringen." Immerhin aber stehen ihr auch Be-
denken entgegen, welche nicht unterschätzt werden dürfen. Be-
kannt ist ja längst, daß gerade manche der ältesten Berichte — und
zwar inhaltlich die allerbedeutsamsten — ursprünglich nicht
nach Eponymen geordnet gewesen, sondern mit Abstandsangaben
versehen bald hier, bald da von den Annalisten eingetragen worden
sind. Als Musterbeispiele für die Art der Anordnung des Stoffes
der älteren Zeit können vor allem angeführt werden die Schlacht
am See Regillus bez. die verschiedenen Ansätze für die ersten Dik-
tatoren. Diese Schlacht wird von Livius (2, 19) zu varron. 255 unter
Leitung des zweiten Diktators (A. Postumius) angesetzt. Nach Dionys
6, 2f. dagegen fällt die Schlacht 3 Jahre später 258. Sie kann also
längere Zeit nicht unter den Eponymen eingetragen sein, muß erst
durch späte schriftstellerische Kombination bald hierhin, bald dort-
hin gestellt sein. In ähnlicher Weise ist der erste Diktator T. Larcius
nach Livius varron. 253, nach Dionys (5, 72) 256 eingesetzt. Die
dreijährige Verschiebung wird auch von Livius 2, 18 notiert: apud
veterrimos auctores T. Larcium dictatorem primum, Sp. Cassium
magistrum equitum creatos invenio. Dagegen sagt Cicero de rep.
2, 32, 56 dictator est institutus decem fere annis post primos consules?
T. Larcius. Das führt (246—255) auf 255 oder 256; in letzteres Jahr
verlegt die Diktatur, wie erwähnt, Dionys 5, 72f.
Aber was hier für die Zeit der ältesten Republik deutlich hervor-
tritt und unten S. 336 in einem anderen Zusammenhang noch ein-
gehender erhärtet werden kann, das gilt auch noch für viele der
wichtigsten Quellenberichte über das 4. Jahrhundert.
Zweifellos sind namentlich die zahlreichen Abstandsangaben
alt, welche intermittierend von Epoche zu Epoche fortschritten, nur
1 Selbst Schwartz, der die außerordentliche Güte der diodorischen anna-
listischen Quelle anerkennt (Diodoros R. E. p. 20f.), kann sich von dem Vor-
urteil nicht lossagen, daß es von vornherein wahrscheinlich sei, daß die Fasten
Diodors zur Erzählung gehören
2 Cicero unterscheidet scharf zwischen post primos consules (was dasselbe
ist wie post aedem Capitolinam dedicatam) und post reges expulsos. Sp. Cassius
varron. 261 ist ihm (2, 32, 56) sexto decimo fere anno post primos consules.
consul, sein Konsulat war das 17.
326 Wilhelm Soltau
die wichtigsten Ereignisse verzeichneten, ja sie sind älter als die
Versuche, die Ereignisse der beiden ersten Jahrhunderte der Repu-
blik genau nach Eponymen zu ordnen. So sind bereits vor die Aus-
arbeitung eines suiva& zu setzen:
1. Die kurzen Berichte über die tumultus Gallici? des 4. Jahrhun-
derts,
2. die Angaben über die Intervalle wichtiger Epochen des 5. Jahr-
hunderts, wie die Intervalle zwischen der Vertreibung der Kö-
nige und der secessio plebis (Cic. de republ. 2, 23, 57), zwischen
jener und dem Decemvirat (2, 35, 60) quarto circiter et quinqua-
gesimo anno post primos consules.?
3. Äbnliches gilt von den Waffenstillstandsfristen und Friedens-
zeiten. So im 5. Jahrhundert der 40jährige Waffenstillstand
zwischen Veii und Rom 277—317, der in der annalistischen Tra-
dition (Liv. 2, 50f., 4, 17f.) durch einige Revanchefeldzüge nach
dem Fall der Fabier verkürzt erscheint; der 20jährige Waffenstill-
stand 329—348, die 10jährige Dauer des Krieges mit Veii 348
bis 358, das im 6. Jahre vor Roms Einnahme erobert ward.
Gewiß liegen hier bedeutsame Spuren älterer chronologischer
Ansätze vor, die für die Pontifices, welche im 3. Jahrhundert das
pontifikale Stadtbuch, den viva, auszuarbeiten suchten, von großem
Werte waren, und unter allen Umständen ist soviel festzuhalten,
daß für die Rekonstruktion des codex der Regia gerade solche, nicht
an das bestimmte Fachwerk der Konsulliste gebundenen Berichte
von großer Bedeutung gewesen sind.’
Aber bei einer solchen Materialsammlung, die sich über vielo Teile
des 4. Jahrhunderts erstreckt hat, ja zweifellos auch die bedeut-
samsten Kriegszeiten, die Kämpfe gegen Veii und Fidenae, gegen
Volsker und Äquer mitumfaßt hat, sind die Pontifices nicht stehen
geblieben. Sie haben das vorgefundene Material bald auch über-
arbeitet und ergänzt, sie müssen es chronologisch näher fixiert und
Vgl. Kornemann, Priesterkodex 35f. und eingehend behandelt in meiner
Röm. Chronologie 350%.
2 Wenn das Konsulat des Aternius und Tarpeius gegeben war, so auch das
drei Jahre später beginnende Decemvirat.
® Ungenauigkeiten bei Umrechnung der Intervallangaben sind keine Sel-
tenheit. So Cic. de repub. 2, 35, 61 anni postea XX ex eo, quod L. Papirius,
P. Pinarius eto. Ähnlich Liv. 3, 33, 1 anno trecentesimo altero (varr. 303) iterum
mutatur forma civitatis ab consulibus ad decemviros translato imperio. Livius
zählt sonst nie capitolinisch; vgl. Soltau, Röm. Chronol. 285.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 327
— soweit man bei den Pontifices von kritischer Sichtung sprechen
kann — mit anderen Berichten sakraler oder offizieller Art verarbeitet
haben.
Nur hat man bei der Annahme einer solchen von den Pontifices
erstrebten Anordnung, welche der späteren annalistischen Mode, alles
nach der Eponymenliste zu gruppieren, folgte, von vornherein vor
einem Irrtum zu warnen. Auch als diese Anordnung erstrebt und
durchgeführt ward, legten die alten Annalen ebenso wie vorher
nur einen geringen Wert auf das Persönliche, auf die Tätigkeit der
einzelnen Oberbeamten und es werden wohl nicht selten einige Jahre
summarisch behandelt, zuweilen auch ohne Hervorhebung der Epo-
nymen da übergangen sein, wo eine inhaltliche Leere bestand.
Manche Spezialuntersuchungen haben über die Beschaffenheit
dieser Rekonstruktionsversuche der Pontifices Licht verbreitet.
Auszugehen ist hier von der Beobachtung, die von Eduard Meyer
über die Jahresberichte Diodors gemacht worden ist. Er zeigte, daß
Diodor in der Erzählung nie Eponymen nennt, überhaupt nur selten
die Namen der agierenden Personen erwähnt. In den 35 Abschnitten,
welche über Kriege berichten!, werden die Namen der heerführenden
Konsule nur dreimal genannt: 16, 90 der des Latinerbesiegers Manlius
Torquatus 340 v. Chr., 20, 35 die Namen der Führer in den großen
Feldzügen, welche den zweiten Samniterkrieg entschieden, 20, 161
der des Besiegers der Äquer 304 P. Sempronius. Daß aber Diodor hier
nicht willkürlich verfahren ist, sondern die Eigenart seiner Quelle
getreu wiedergibt, lehrt der Umstand, daß in den 7 Fällen, in denen
ein Diktator das Heer führt (12, 64; 80; 14, 93; 117; 19, 72; 76; 101),
regelmäßig nicht nur dieser, sondern (außer 19, 101) auch der Reiter-
führer mit Namen genannt wird. Mit Recht weist aber Eduard Meyer
darauf hin, daß nicht Diodors Quellen allein, daß auch andere, vor
allem Cato, so geschrieben hatten. Cato bellorum duces non nomi-
navit (Nepos Cato 3).
Hieraus muß der Schluß gezogen werden, daß die älteren histo-
rischen Berichte, welche sich in Priesterkreisen erhalten hatten,
überhaupt ohne viel persönliches Beiwerk nur die Haupttatsachen
behandelt haben und kein Gewicht auf die Einzelheiten der Epo-
nymenliste, auf die Tätigkeit der Konsuln und der Jahresbeamten ge-
legt haben.
1 Rhein. Mus. XXXVII 612f. Ebenso Cichorius de fastis 210f.
328 Wilhelm Soltau
Ganz dasselbe folgt aus der Qualität der Kriegsberichte
Diodors. Nicht allein, daß, wie erwähnt, in ihnen die Konsuln ge-
wöhnlich übergangen waren: es findet statt dessen eine Datierung
nach Kriegsjahren! statt, wie sie bei gleichzeitiger Aufnotierung
der Ereignisse mindestens ungewöhnlich und auffällig gewesen wäre,
die also auf eine mehr kurze Zusammenfassung der Ereignisse einige
Zeit nach den Vorgängen schließen läßt.
Selbst ein Piso, der sonst die Namen der Eponymen erwähnt“,
hatte gegen Schluß des 2. Samniterkrieges zwei Konsulate samt ihren
Taten übergangen, „biennio exempto quo Claudium Volumniumque
et Cornelium cum Marcio consules factos tradidimus“ (Liv. 9, 44, 3).
Das Detail über die Taten der einzelnen Konsuln ist also gewiß erst
später bei Ausarbeitung der annales maximi auf Grund von Lauda-
tionen, imagines und Familienarchiven nachgetragen worden.?
Trotzalledem aber ist festzuhalten, daß das pontifikale Jahrbuch
gleich anfänglich, wenigstens bei den wichtigeren Ereignissen, auch
die Konsuln vorangestellt hat und, soweit möglich, eine annalistische
Anordnung herzustellen bestrebt gewesen ist. Wenn ihr codex seit
300 stets nach Konsulaten den Geschichtsstoff geordnet bot, so kön-
nen sie dieselben bei einer Ausarbeitung der voraufgehenden Zeiten
wenigstens nicht prinzipiell vernachlässigt haben.“
Allerdings ist es undenkbar, daß wenn sie auf eine Epoche zurück-
griffen, über welche sie überhaupt sehr wenig, von den Konsuln sogar
meist nichts zu erzählen wußten, nur das Fachwerk der Eponymen-
liste ihrer Chronik vorangestellt haben, um etwa nur zu melden, daß
nichts der Erwähnung Wertes geschehen sei. Es mag gelegentlich
hervorgehoben sein, was eine alte annalistische Quelle des Livius
2, 21, 1 zu den Jahren 499—897 v. Chr. bemerkt hatte: triennio
1 Nach Diodor soll der 2. Samniterkrieg 22 Jahre und 6 Monate gedauert
haben, während er bei Livius auf 21 (nicht auf 23) Amtsjahre verteilt ist.
Röm. Chronologie 439.
® Gut hebt Niese hervor observationes de annalibus Romanis Marb. Progr.
I. p. III. oonsulum nomina, qui in fastis erant, saepe in rebus gestis non fuisse
antiquitus memorata, sed posteriore aevo addita.
* Sollten nicht die Berichte über eine solitudo magistratuum per quinquen-
nium (welche chronologisch nicht entbehrt werden können[vgl. Niese, Grund-
riß 91), so zu erklären sein, daß die ältesten Annalen des pontifex maximus
nichts weiteres über jene Jahre zu erzählen wußten, als daß die Parteikämpfe
5 Jahre fortgedauert hatten und daß eine gültige Wahl von Konsuln bez. Militär-
tribunen dauernd verhindert worden sei? Vgl. Soltau, Röm. Chronol. 340f.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 329
deinde nec certa pax nec bellum fuit. Aber in der Regel wird in solchen
Fällen, wo die alten Quellen völlig versagten, auch die Chronik des
pontifex maximus intermittierend berichtet haben, wie es Cicero
de republica I getan hat, und wie das Livius 2, 21, 4 bezeugt: nec qui
consules secundum quosdam, neo quid quoque anno actum sit, in
tanta vetustate non rerum modo sed etiam auctorum digerere possis.
Aber was für einige dunkle Epochen des 5. Jahrhunderts anzu-
nehmen ist, darf nicht unbesehens auch auf die helleren Zeiten des
4. Jahrhunderts übertragen werden, für Zeiten, die nur wenige Men-
schenalter vor der Lebenszeit der Bearbeiter des Priesterkodex zu-
rücklagen.
Es ist gewiß richtig, daß die pontifikale Chronistik auf alten Be-
richten mit Intervallangaben beruhte, ja recht eigentlich von ihnen
ausgegangen ist. Ebenso sicher aber ist es, daß sie bei ihrer Ausführung
im Detail die Anordnung nach Eponymen wenigstens erstrebt, keines-
wegs sie in der Regel oder gar prinzipiell vernachlässigt haben wird.
Vor allem ist auch zu beachten, daß die Datierung nach Konsuln
nicht eine solche nach Intervallen ausschließt. Noch bei Livius u. a.
finden wir bei wichtigen Abschnitten die Angabe des Intervalls post
reges exactos, post urbem liberatam, post primum consulem plebeium,
während Livius sonst ja streng nach Konsulaten Bericht erstattet.
Es sind das oft nur noch die letzten Spuren jener älteren Zeit-
angaben, die zugleich deutliche Anzeichen der Einarbeitung in eine
nach Eponymen geordnete Chronik aufweisen.
Ähnlich findet sich in der sicherlich auf einen älteren Annalisten!
zurückgehenden Schrift Ciceros de republica die Doppeldatierung.
Hier werden oft Abstandsangaben geboten und zugleich die Konsuln
hinzugefügt. Vgl. Soltau, Der Annalist Pito Philologus 1897, 121.
Weiter ist zu beachten, daß die zahlreichen Berichte, welche die
Pontifices aus den commentarii sacerdotum entnommen haben, mehr-
fach auch die Persönlichkeiten der agierenden Oberbeamten mit-
genannt und damit das Konsulat geboten baben müssen, unter wel-
chem der betreffende Vorgang anzusetzen sei. Wer z. B. die ver-
schiedenen lectisternia in den Kommentarien der IIviri sacris
faciundis fand, der mußte sich gedrungen fühlen, diese in ein bestimm-
1 Cicero benutzt außer Polybius den Piso, jedenfalls die Chronik eines
Zeitgenossen des Aemilianus.
2 Später derXviris. f. Vgl. Soltau, Anfänge der röm. Geschichtschreibung
1909, 5f. l
330 Wilhelm Soltau
tes Jahr, unter bestimmten Eponymen einzureichen, und sicherlich
gaben jene priesterliche Kommentarien auch hierfür oft eine Hand-
habe. So ward in dem alten annalistischen Bericht Liv. 5, 13 die An-
gabe über den kalten Winter und die Krankheiten während der
Sommerhitze kombiniert erzählt mit der schlechten Amtsführung
des P. Licinius und der Wahl von 5 plebejischen Militärtribunen
neben einem einzigen patrizischen. Die schlimmen Vorzeichen, welche
vor der Alliaschlacht nicht beachtet geblieben waren, fanden sich
mit Angabe des haruspex L. Aquinius und des Militärtribun Q. Sul-
picius notiert.“ Auch die Erwähnung von Koloniegründungen sind
schwerlich ohne die Eponymen in die Annalen eingetragen worden,
wenn sie auch, wie die Berichte des Velleius 1, 14 wahrscheinlich
machen, mehrfach in Listen zusammengestellt waren, welche dieselben
ohne derartige Einzelheiten notiert hatten.
Entscheidend ist hier folgendes: Wie ich in meinem Aufsatz ‚Die
Entstehung der annales maximi“ (Philolog. 1896, 273) dargelegt habe,
weisen zahlreiche Abschnitte des 6.—10. Buches des Livius auf eine
planmäßig angelegte und verschiedene Menschenalter hindurch
gleichmäßig geführte Chronik zurück. Es sind das jene Jahres-
berichte, welche z. B. Liv. 6, 1; 7, 1. . . 10, 1 in ermüdender Gleich-
förmigkeit wiederkehren, aber sachlich und glaubwürdig stets über
dieselben Angelegenheiten Bericht erstatten. Sie erzählen die Er-
wählung der Konsuln, eventuell mit Hinzufügung der Interregna,
kurze Angaben über Anlage von Kolonien, über einen kriegerischen
Erfolg, über Triumphe, zuweilen über eine Tempelweihe; sie bieten
endlich Notizen über die Verurteilung durch die Adilen und die Ver-
wendung der Multen zu sakralen Zwecken. Eine Ubersicht über diese
Jahresberichte, welche sich deutlich von den spätesten Machwerken
über die Samniterkriege, den Latinerkrieg und die Siegesberichte von
Fabius Rullianus oder Papirius Cursor unterscheiden, gibt ebendaselbst
S. 273 zugleich mit einer Charakterisierung dieser und noch einiger
weiterer Hilfsmittel, die den Pontifices zu Gebote standen, als sie die
Jahresberichte ihres codex zusammen zu stellen suchten.
1 Macrobius Saturn. I, 16, 22.
Dagegen stammen mehrere jener ausführlichen Schilderungen über die
Gallierkriege, sowie auch die Kriegsberichte über den 1. und 3. Samniterkrieg
(7, 29—41; 10, 16—21; 10, 25—30; 10, 32—45) mit ihren rhetorischen Aus-
malungen, nicht minder auch die caudinische Katastrophe 9, 1—16, und die
licinischen Gesetzeskämpfe 6, 34—42 aus den spätesten Annalisten, denen die
Geschichtschreibung lediglich als opus oratorium (Cicero de or. 1, 6) galt.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 331
Zweierlei ist bei dieser hier festgestellten Entwicklungsgeschichte
einer pontifikalen Chronistik stets vor Augen zu behalten.
Zunächst ist es notwendig, das gewonnene Resultat nicht will-
kürlich zu erweitern und zu verallgemeinern. Die hier nachgewiesene
Rekonstruktion der altrepublikanischen Geschichte im pontifikalen
Jahrbuch gilt direkt nur für die Epoche des 4. Jahrhunderts. Diese
Ergebnisse lassen zwar wichtige Folgerungen auch für die vorauf-
gehende Zeit zu, dürfen aber nicht von vornherein und unbesehen
auch für die bedeutend dunkleren, ungeschichtlicheren Zeiten des
5. Jahrhunderts Anwendung finden.
Sodann aber könnte der Wert des Ergebnisses illusorisch erschei-
nen, wenn die Möglichkeit, wo nicht gar Wahrscheinlichkeit in Be-
tracht käme, daß eine solche Rekonstruktion, nach Konsulaten ge-
ordnet, sehr wohl erst später, nicht gleich anfänglich, durchgeführt
worden sei. Könnte nicht in der Tat eine solche Umarbeitung des
früher gesammelten Materials und die genaue Verteilung über die
Eponymenliste ebensogut erst das Werk jener Pontifices gewesen sein,
welche den Abschluß der annales maximi um 130 vorbereiteten und
herbeiführten ? Es ist also noch bestimmter die Frage zu beant-
worten, aus- welchen Gründen muß angenommen werden, daß eine
derartige Rekonstruktion wie sie uns in Liv. 6, 1f., 7, 1f.; 9, 1f., 10, 1f.
vorliegt, nicht wohl um 130, sondern mehr als ein Jahrhundert früher
erfolgt ist.
Wichtig ist hier namentlich folgender Tatbestand.
Die Beschaffenheit der in den kurzen Jahresberichten des Livius
enthaltenen Angaben! schließt es aus, daß nach 2—300 Jahren noch
eine Erinnerung haften geblieben sein könnte, an welche bestimmte
Konsulatsjahre sie gebunden gewesen waren.
Man mache beliebig einige Stichproben, man wähle aus dem 6. bis
10. Buche des Livius ein Paar jener älteren Berichte pontifikaler
Art aus, und man wird dies bestätigt finden. So 6, 4—7. Es wäre wohl
möglich, daß die Maßregeln, die in Rom nach Abzug der Gallier ge-
troffen (vgl. Liv. 6, 1, 2f.), allgemein bekannt, die sakralen Angaben
6, 1, 9—12 in den commentarii pontificum bewahrt geblieben wären.
Aber daß die Einzelheiten über die Neuorganisation Roms 6, 4,
4—6; 6, 4, 12; 6, 5, 6—8 sich im Gedächtnis der Männer des letzten
republikanischen Jahrhunderts durch mündliche Tradition so er-
halten habe, ist schwer denkbar.
1 Vgl. Soltau, Livius’ Geschichtswerk (Dieterich 1897) 127. 137.
332 Wilhelm Soltau
Einige, für spätere Zeiten ganz gleichgültige Einzelheiten könnten
sich etwa in den Priesteraufzeichnungen oder in den Notizen
einiger Beamten noch eine Zeitlang so erhalten haben, daß sie zwei bis
drei Menschenalter später noch in die Stadtchronik gelangen konnten.
Dagegen denen, welche um 130 die annales maximi überarbeiteten,
waren solche Angaben schwerlich noch zugänglich; auch hatten derlei
Einzelheiten kein besonderes Interesse für die späteren Generationen.
Formell aber weisen diese Notizen auf eine nach Eponymen ge-
ordnete Chronik zurück. Man beachte z. B. die Jahresangaben: Liv.
6, 4, 4: eo anno in civitatem accepti etc. 6, 5, 8 eo anno aedis Martis
Gallico bello vota dedicata est. T. Quinctio decemviro sacris
faciendis etc. 6, 6, 4 principio anni ete. Solche Datierungen setzen
doch eine Kenntnis der Eponymen voraus.
6, 21—22. 6, 21, 1 heißt es: pestilentiam inopia frugum et volgatam
utriusque mali famam anno insequente multiplex bellum excepit.
L. Valerio quartum A. Manlio tertium ... tribunis militum consulari
potestate .. .; ad quam militiam quo paratior plebes esset, quinque viros
Pomptino agro dividendo et triumviros Nepete coloniae deducendae
creaverunt. 6, 29—31. Nach Erzählung der Einnahme von Praeneste
und Velitrae heißt es 6, 29, 6: T. Quinctius Praeneste in deditionem
accepto Romam revertit triumphansque signum Praeneste devectum
Iovis Imperatoris in Capitolium tulit; dedicatum est inter cellam
Iovis ac Minervae tabulaque sub eo fixa monumentum rerum ge-
starum his ferme incisa litteris fuit; die vicensimo quam creatus erat,
dictatura se abdicavit, comitia inde habita tribunorum militum etc.
Für eine streng annalistische Anordnung gerade der glaub-
würdigsten Berichte, die unter Voranstellung der Eponymen im 4.,
wie später bei der gleichzeitigen Berichterstattung im 3. Jahrhundert
erfolgt ist, sprechen die Angaben, wo von ambo consules oder von
den Konsuln ohne Trennung ihrer Provinzen gesprochen wird. Solche
Angaben der kurzen älteren Annalen wären ohne rechten Sinn ge-
wesen, wenn ihre Berichte nicht an der Spitze der Jahresberichte die
Konsuln genannt hätten.
Kaerst hat nun für die Darstellung des zweiten Samniterkrieges
bei Diodor nachgewiesen!, daß die Zuteilung verschiedener Provin-
zen an die Konsuln zur Zeit der Samniterkriege noch nicht die herr-
schende Regel war, sondern vielmehr die Kollegialität auch in der
1 Jahrbuch f. klass. Philol. XIII Suppl. 1884, 725 und Philologus n. F.
II. 306.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 333
Kriegführung gebräuchlich gewesen, und daß ein Gleiches auch für
die voraufgehende Zeit anzunehmen ist. Daraus folgt, daß bei einer
solchen Anordnung die älteren annales (so namentlich Diodor) die
Taten der einzelnen Konsuln noch nicht hervorgehoben haben kön-
nen. Wenn nun trotzdem gerade in den ältesten Jahresberichten des
Livius und anderer von den Konsuln die Rede ist, so müssen die
Namen derselben an der Spitze des Jahresberichts gestanden haben;
es wäre sonst die Erwähnung der ambo consules, der consules oder des
alter consulum unverständig, ja ohne genügenden Sinn gewesen.
III.
Wenden wir uns jetzt der Rekonstruktion der Pontifikalchronik
des 5. Jahrhunderts v. Chr. zu.
Es ward oben davor gewarnt, die Ergebnisse, welche über die
Stadtchronik des 4. Jahrhunderts und ihre allmähliche Wiederher-
stellung zu Anfang des 3. Jahrhunderts gefunden waren, nicht auch
für die voraufgehende Zeit vorauszusetzen.
Gegen solche Vermutungen sollte zunächst die Rücksicht auf das
geringe geschichtliche Material sprechen, welches die Pontifices für
jene dunkle Epoche besessen haben, ja überhaupt gewinnen konnten.
Hätten nicht bei den Taten des Camillus vor Veii und nach Roms
Befreiung von den Galliern die Poesie und die schriftstellerische Er-
findung die fehlenden Tatsachen ergänzt!, so hätte Livius nicht die
jetzt so ausführliche Darstellung der Eroberung von Veii und von
Rom gegeben haben können. Es spricht wahrlich nicht für eine hin-
reichende Kunde der geschichtlichen Verhältnisse, was bei Livius
über die revolutionäre Wirksamkeit des M. Manlius oder der Vertreter
der licinisch-sextischen Rogationen vorgetragen wird. Da ist es un-
denkbar, daß den Pontifices Einzelheiten bekannt geblieben seien,
welche die ständischen Kämpfe aus Cincinnatus Zeit, von Sp. Maelius
und M. Minucius oder von irgendeinem obskuren Sicinius, Publilius?,
Numitorius geschildert hätten.
1 Im einzelnen zeigte ich „Anfänge der Röm. Geschichtsschreibung“
17—131, welchen Einfluß Ennius, die fabulae prastextae und die Familien-
traditionen der laudationes und imagines hier ausgeübt haben.
3 Es wird späteren Geschlechtern unverständlich erscheinen, daß gerade
solche Forscher, welche selbst die gute antiquarische Tradition des 5. Jahr-
hunderts v. Chr. als unglaubwürdig gering achten, mit einem wahren Köhler-
glauben an der lex Publilia Voleronis und an den 4 Namen des damaligen Tribu-
nenkollegiums festgehalten haben. Vgl. Soltau, Philologus 1912, 267 (Diodora
anhalistische Quelle zu V. 283).
334 Wilhelm Soltau
Anderseits ist zu beachten, daß doch die Jahresberichte, welche
die Zeit gleich nach der Befreiung Roms behandeln (6, 1. 6, 4, 4. 6, 5,
15), sowie die folgenden Jahre (6, 21, 1—22, 6; 6, 27,1—6; 6, 29, 6
bis 10; 6, 30, 9; 6, 33; 6, 42, 9—14) eine größere Anzahl von glaub-
würdigen und sachgemäßen Einzelheiten bieten.“ Dazu kommt, daß
doch den im einzelnen oft unhistorischen Schilderungen der Kämpfe
mit Latinern und Volskern, mit Tusculum und Praeneste historische
Vorgänge zugrunde liegen müssen, wie dasnamentlich dasWeihgeschenk
bezeugt, das der Diktator von Praeneste nach dem Kapitol gebracht
und dort inter cellam Iovis ac Minervae aufgestellt hatte (6, 29, 8).
Man denke ferner an die Geschichtlichkeit eines Weihgeschenkes an
Delphi (Liv. 5, 25, 10), das noch im 1. punischen Krieg in aller Er-
innerung war (Diodor 14, 93f.).
Hält man neben diese Jahresberichte diejenigen, welche Livius
nach den Streitigkeiten um die Canulejischen Gesetze geboten hat,
so ist der Abstand unverkennbar. Es sind diese letzteren aller-
spätester Herkunft, wie das namentlich bei den Abschnitten über den
Aufstand des Sp. Maelius (4, 12, 7—16, 8), über die Einzelheiten von
Cornelius Cossus’ Sieg (4, 17—20), beim Äquersieg des Postumius
Tubertus sowie der Konsuln Cn. Cornelius Cossus und L. Furius Me-
dullinus (4, 54—56) deutlich ist. Der Rest ist allerdings z. T. besser
beglaubigt, so namentlich in den Jahresberichten 4, 8. 4, 11. 4, 21—23.
4, 25. 4, 29, 6—31. Auch zeigen diese Jahresberichte vielfältig die
gleiche Auswahl und Anordnung des Stoffes wie die spätern nach
Veiis Einnahme. |
Nichtsdestoweniger können dieselben in der jetzigen An-
ordnung nicht der ersten Rekonstruktion des pontifikalen Kodex
angehören. Diese kann nur die wichtigsten Ereignisse des 5. Jahr-
hunderts berichtet, sie muß auch diese nur mit Intervallangaben, nicht
nach Konsulaten geordnet, geboten haben. Dafür läßt sich in der
Tat ein vollgültiger Beweis erbringen.
Es möge dahingestellt sein, ob die von mir, Röm. Chronologie
466—471 wahrscheinlich gemachte Verschiebung mehrerer Ereignisse
des 5. Jahrhunderts um 2 und mehr Jahre festgehalten werden darf.
Jedenfalls ist nicht zu leugnen, daß der Sieg des A. Cornelius Cossus,
1 Zwischen diese sind dann die Laudationenberichte der gens Furia (vgl.
Soltau, Livius“ Geschichtswerk) 6, 6—10; 6, 22, 6—27, 1; 6, 27, 7—29, 10 ein-
geschoben, welche ohne den geringsten geschichtlichen Wert sind.
3 Über alle Einzelheiten vgl. Soltau, Livius“ Geschichtswerk 164—183.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 335
durch welchen dieser die spolia opima gewann, von Livius (4, 17)
unter das varr. Jahr 317, von Diodor (12, 80) unter 328 angesetzt wird,
während derselbe unzweifelhaft in das Konsulat des Cossus 326
gehört.!
In meiner Chronologie 379f. hob ich dazu hervor, daß die spolia
opima nur von einem Oberbeamten dem feindlichen Führer abge-
nommen werden konnten. Augustus hatte also ganz recht, wenn er
festhielt, daß nach der Aufschrift Aulus Cornelius cos. d.h. als
Konsul den Vejenterkönig erschlagen habe.? Die alten Annalisten
und speziell die Pontifices wußten aber so wenig etwas von einem
Sieg des Cossus unter den Eponymen von 326, daß Livius 4, 20, 9
berichten konnte: inbelle triennium ferme pestilentia inopiaque fru-
gum circa A. Cornelium consulem fuit, adeo ut quidam annales velut
. funesti nihil praeter nomina consulum suggerant.“ Die meisten
setzten statt dessen seinen siegreichen Zweikampf (wie erwähnt)
ins Jahr 328, indem sie nicht beachteten, daß damals schon der 20jäh-
rige Friede mit Veii abgeschlossen worden sein muß, der spätestens
348, vielleicht schon 347 zu Ende gegangen ist.*
Anderseits hatten ihn manche Annalisten schon zu 317 am Ende
des 40jährigen Friedens mit Veii angesetzt, was staatsrechtlich ein
Unding war, da Cossus damals Militärtribun war und nur ein staat-
licher Oberbeamter die spolia opima erringen konnte.
Wahrscheinlich ist durch den falschen Ansatz des 20jährigen
Friedens 329 (Liv. 4, 35), welcher den 9jährigen Krieg mit Veii ab-
schloß, die ganze Reihe der Vejenterkriege in Unordnung geraten.
Tatsache ist wenigstens, daß der 40jährige Friede, dessen Beginn
von 317 (Liv. 4, 17) auf die Fabierkatastrophe 277 (Liv. 2, 50, 11)
zurückführt, von den spätern Annalisten erst 280 (2, 54, 1) nach Er-
zählungen verschiedener Revanchekämpfe notiert wurde (2, 51, 5;
52, 7). Ob nun allein durch diese erste Umstellung der Cossustaten
1 Ebenso schon Mommsen, Röm. Forsch. II, 236.
2 Wahrscheinlich bedeutet der Zusatz nichts anderes als Konsul. Das
cognomen wird damals schwerlich offiziell gebraucht worden sein. N
3 Das einzige, was bei Livius 4, 30, 4 berichtet wird, ist: Veientes in agrum
Romanum excursiones fecerunt.
4 Es ist zwar von derartigen Berichten des Livius kein großes Aufheben
zu machen; aber bemerkenswert ist doch für die besondere Rechnungsweise
einer der Hauptquellen, daß Livius, der 4, 35,2den Beginn des 20 jährigen Waffen-
stillstandes erst 329 ansetzt, bereits 4. 58 zu 347 überliefert: tempus indutiarum
cum Veienti populo exierat. Hier ist die „doppelte Buchführung‘ augenscheinlich!
336 Wilhelm Soltau
die Unordnung in die Annalenberichte gekommen ist oder anderes
mitgewirkt hat: zweifellos ist es, daß ähnlich wie hier bei den
allerwichtigsten Tatsachen des 5. Jahrhunderts in den Ansätzen der
Annalen eine Differenz von mehreren Jahren besteht. Man kann dabei
ruhig absehen von den nur hypothetisch festgestellten Verschiebungen
und Dubletten.! Es genüge auf folgende Tabelle zu verweisen.
Richtige Ansätze älterer Spätere Annalen gewannen
Annalen u. Fastenangaben: durch Rückrechnung:
253 1. Diktatur 256
255 2. Diktatur, Schlacht am See Regillus 258
277 Fabier-Niederlage, Beginn des 40 jährigen Friedens
mit Veii 278/280
296 (297) Sieg über die Äquer am Algidus 299
308 Krieg gegen Äquer und Volsker 311
317 Gesandtenmord, Krieg gegen Veii und Fidenae 319/20
320(?) Sieg über die Äquer am Algidus 323
326 Sieg des Cossus 328
327 20 jähriger Friede mit Veii 329
347/8 Wiederbeginn der Feindseligkeit 348/9
358 Veiis Eroberung 358
364 Roms Zerstörung 364
Wenn über den Zeitansatz der Einführung der Diktatur, über
die Tätigkeit des ersten Diktators, ja über den Ausgangspunkt der
Aera „post aedem Capitolinam dedicatam“ Differenzen von 2—3
Jahren möglich waren, so kann damals, als diese Dinge zuerst in die
Annalen eingetragen wurden, noch keine nach Eponymen geordnete
Chronik geführt sein. Anderseits sind aber die Angaben, daß Larcius
erster Diktator war, daß die Schlacht am Regillus den Kampf mit
den Tarquinern beendet hat, durchaus glaubwürdig und in richtiger
Reihenfolge notiert, ebenso wie die Tempelweihe?, der Fall der Fabier
und die Waffenstillstandsfristen mit Veii.
Es kann also nichts sicherer sein, als daß die Rekonstruktion der
Pontifikalchronik, welche in der Zeit des Flavius erfolgt ist, für die
Zeiten vor der Einnahme Veiis und Roms noch nicht zu einem
nach Eponymen geordneten Jahrbuch geführt hat. In Ciceros Schrift
de republica 2, 32—37 findet sich ein treffliches Musterbeispiel für die
Art und Weise, wie jene Annalen angelegt waren.? Sie gaben nach
einer breiten Darstellung der Befreiung Roms von seinen tyrannischen
1 Röm. Chronologie 470£., namentlich auch 471 A. 2.
Zu den verschiedenen Ansätzen der Tempelweihe s. ebendaselbst 468f.
2 Anfänge der Röm. Geschichtschreibung 1909, 225.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 337
Königen, nicht Jahr für Jahr weiter erzählend, sondern intermittie-
rend kurze Berichte über die Vorgänge der nächsten Menschenalter.
Daß aber trotz dieser Erkenntnis, daß die ältesten Produkte
pontifikaler Geschichtsschreibung sehr dürftig gewesen sind, Korne-
mann sich geirrt hat, wenn er die Vermutung ausgesprochen hat,
daß die erste Rekonstruktion des pontifikalen Jahrbuchs nur bis zur
Gallierkatastrophe zurückgereicht hat, das lehrt die Qualität der älte-
sten Jahresberichte in Livius II. Buch, sowie die oft genau entspre-
chende Berichterstattung bei Cicero de republica II. Buch 1; denn
daß derartige Berichte im Lapidarstil, wie sie Livius daselbst bietet,
nicht den Zeiten angehören können, da der Pontifex maximus Mucius
Scaevola die ausführlichen und in behaglicher Breite erzählenden
80 Bücher der Annales maximi ausarbeiten ließ, sollte ausgemacht
sein. Ein Hinweis auf die einzelnen Annalenberichte, welche unzwei-
felhaft jener frühesten Periode der Rekonstruktion eines Codex
pontificalis angehören, wird genügen, diese Herkunft deutlich zu
machen. Liv. II. Buch:
15, 1; 6—7 zu 248 21, 1—3 zu 256—258
16, 1—6 „ 249—250 21, 6—7 „ 259
16, 7-9 „ 251 34, 1f. „ 262
17, 1—3 „252 40, 10—14 , 268
18, 1—7 „ 253 51—52 „ 278—279
19, 1—2 „254, 255 62, 1—3 „ 285
Schon der Stil verrät hier die Zeit des Ursprungs jener Chronik-
notizen der dürftigsten, zugleich aber glaubwürdigsten Art. Man
lese und urteile selbst: 21, 1 Triennio deinde nec certa pax nec bellum
fuit... his consulibus aedis Saturni dedicata, Saturnalia institutus
festus dies. — 21, 7 eodem anno Signia colonia, quam rex Tarquinius
deduxerat, suppleto numero colonorum iterum deducta est. Romae
tribus una et viginti factae. aedis Mercuri dedicata est Id. Martiis usw.
Erst eine spätere Überarbeitung hat solche kurze Chroniknotizen
in eine zusammenhängende Geschichtsdarstellung umgesetzt und ein-
gefügt, durch Berichte der Laudationen und dichterische Aus-
führungen, durch rhetorische Überarbeitung und pragmatische Ver-
knüpfung der Einzelheiten zu jenen Geschichtsbildern, welche jetzt
einen quasihistorischen Charakter tragen, zusammengestellt; 80
x Die trefflichen Ausführungen Ciceros 11 1 die Tradition Wider: wie
sie in Pisos Annalen yor Herausgabe der Annales maximi vorlag.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 22
338 Wilhelm Soltau
bei den Kämpfen aus dem 1. Jahr der Republik (Liv. 2, 1—14), über
die I. und II. secessio, über Coriolan, das II. Dezemvirat, die Äquer-
kriege des Cincinnatus und Postumius Tubertus und die Kämpfe
des A. Cornelius Cossus mit den Vejentern.!
Aber daneben finden sich auch hier überall in den kürzeren Jah-
resberichten Spuren jener alten pontifikalen Aufzeichnungen, welche
formell bis auf den Anfang des 3. Jahrhunderts, sachlich mehrfach
noch bis in das 5. Jahrhundert hinaufreichen. Man denke dabei an
die Einzelheiten über die Erfolge der Plebs, über die Grundrechte
der Plebs (Liv. 3, 55, 3f.), die kurze sachgemäße Schilderung des I. De-
zemvirats (3, 33), an Tempelweihen (Liv. 2, 21, 2. 7; Tacit. annal.
2, 49) und Koloniegründungen, an viele religiöse Feiern (ludi Ro-
mani, lectisternia), zu welchen dann manche sakrale Aufzeichnungen
aus den commentarii pontificum, aus den commentarii der Augurn
und der Orakelbewahrer hinzugekommen sein mögen.
IV.
Aus dieser Untersuchung hat sich ergeben, daß die Aufstellungen
Kornemanns?trotz des richtigen Ausgangspunktes wesentliche Modi-
fikationen zu erfahren haben. Die Entwicklung, welche die ponti-
fikale Geschichtsbearbeitung durchlaufen hat, ist vielmehr folgende:
I, Erst seit dem Beginn des 3. Jahrhunderts v. Chr., sagen wir seit
Flavius, hat der Pontifex maximus an Stelle der mündlichen Mittei-
lungen an das Volk die tabula pontificis, eine Tafel ausgestellt, welche
allerlei bemerkenswerte Vorfälle sakraler und politischer Art ver-
zeichnet enthielt. Im Anschluß daran gab der pontifex maximus
am Ende jedes Jahres eine Zusammenfassung der wichtigeren Jahres-
ereignisse, natürlich von seinen einseitigen priesterlichen und offi-
ziellen Gesichtspunkten aus. Es geschah dies auf einer tabula quam
proponebat domi, in dem sog. Kodex der Regia.
II. Diese annalistische Tätigkeit des Pontifex maximus führte
auch zu einer Sammlung geschichtlichen Materials über die vorauf-
gehenden Menschenalter. Solche Notizen waren durchweg nach Kriegs-
jahren, nach Intervallen in natürlichen Jahren, mit Epochenabständen
geordnet. So noch in den diodorischen Kriegsberichten, in den alten An-
3 Vielleicht schöpfte Cicero aus Piso (Philologus 1897. 56, 120), wenn er
nicht etwa selbst den Codex der Regia eingesehen hat, den auch Polybius bei An-
gaben über ältere römische Geschichte schwerlich vernachlässigt hat.
3 Kornemann, Der Priesterkodex in der Regia 20f.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 339
gaben Catos über tumultus Gallici, bei den Waffenstillstandsfristen
des 5. und 4. Jahrhunderts. Doch wurde das Material schon bald nach
300 für die Zeit des 4. Jahrhunderts bis zurück auf Veiis und Roms
Eroberung zu einer Chronik verarbeitet, die wenigstens die Zeit des
4. Jahrhunderts v. Chr. meist nach Eponymen geordnet darstellte.
III. Die Materialsammlung aber machte sicherlich nicht halt bei
Roms Eroberung, sondern griff intermittierend zurück bis auf den
Anfang der Republik. Der Freiheitskampf nach Vertreibung der
Könige, die Neuordnung der Verfassung, die secessio plebis und ihre
Wirkungen, der Fall der Fabier, einige Entscheidungskämpfe mit
Äquern und Volskern, werden ebensowenig wie der Dezemvirat, die
Taten des Cornelius Cossus und des Postumius Tubertus gefehlt
haben. Diese Zeit kann jedoch damals noch nicht nach den Jahres-
beamten geordnet worden sein, sondern muß zunächst nur die Haupt-
epochen behandelt haben, etwa nach Art von Ciceros Darstellung
inderepublica II. Eine detaillierte Geschichte der Königszeit mit ge-
nauen chronologischen Angaben kann damals noch nicht gegeben
sein.! Will man Ciceros Worten Glauben schenken, der Pontifex
maximus habe ab initio rerum Romanarum seine Chronik geführt,
so wird an die von Dionys 1, 73 ausdrücklich auf den Kodex der
Regia (Aöyov èv fegais ðélrorç owfoutvov) bezogenen Ausführungen
zu denken sein.
IV. Doch finden sich auch für die Zeit des 1. Jahrhunderts der
Republik Spuren von Jahresberichten.
Solche sind z. B.: Liv. 2, 15, 1—17, 1 für die Jahre 248—252,
oder die Erzählungen über den Dezemvirat, soweit dieselben bei Livius
und Cicero de republica fast identisch dargestellt sind.
V. Die scharf durchgeführte Verteilung des Annalenstoffes nach
Eponymen haben erst die Annales maximi, die um 130 abgeschlossene
Stadtchronik des Pontifex maximus, dargeboten. Erst sie nahmen
eine Korrektur der Fasten vor, welche an Stelle einiger Konsulate
oder längerer Interregna® die sogenannten Diktatorenjahre setzten,
das heißt sie in der historischen Erzählung übergingen, wogegen die
3 Hier bemerkt Kornemann, Priesterkodex 49, treffend: „Selbet bei der
zweiten Rekonstruktion hatte der Oberpontifex noch nicht das Gründungs-
jahr der Stadt festgestellt.“
3 Ersteres, falls meine Deutung der Diktatorenjahre richtig ist, letzteres
falls die Diktatorenjahre erst späteste Fälschungen waren, und als Ersatz für
längere Interregna angesetzt waren, wie das z. B. noch Leuze annimmt.
22°
340 Wilhelm Soltau
Diktatorenjahre in der annalistischen Erzählung des 2. Sam-
niterkrieges mitbehandelt und mitgezählt wurden.!
VI. Erst die Schlußredaktion der Stadtchronik um 130 hat end-
lich die überaus breiten Ausführungen der Annalisten und Antiquare
über die römische Königszeit zum Abschluß gebracht und damit ein
Fundament gelegt, auf dem auch die romanhaften Weiterbildungen
der jüngeren Annalisten von Antias bis Tubero beruhten, die sich jetzt
im Bewußtsein eines gewissen historischen Untergrundes sicher fühlten,
hierüber um dem römischen Volke die literarischen Erfindungen des
3. und 2. Jahrhunderts v. Chr. als geschichtliche Tradition anzupreisen.
V.
Die Folgerungen, die aus einer solchen Entwicklung der römischen
Annalistik gewonnen werden können für die Beurteilung des histori-
schen Wertes der Uberlieferungen und der geschichtlichen Verhältnisse,
sind von nicht geringer Tragweite sowohl in negativer wie in posi-
tiver Hinsicht. Sie sind der Art, daß sie ein ferneres Herumraten,
wie es leider neuerdings üblich geworden ist?, für die ältere Geschichte
der römischen Republik ausschließen. In negativer Hinsicht war
allerdings längst festgestellt, daß die rhetorischen Schilderungen
der ständischen Kämpfe, die Schlachtenschilderungen der Kriege gegen
Vejenter und Gallier, über den Latinerkrieg und die Samniterkriege
spätester Herkunft und ohne Quellenwert seien. Bestimmt war der Ein-
fluß, welchen griechische Skribenten und Dichter auf die Ausgestaltung
einer römischen Geschichtsbildung gehabt hatten, festgestellt. Auch
war dadurch die Notwendigkeit in den Vordergrund getreten, zu
scheiden zwischen den Geschichtskonstruktionen der jüngeren
Annalisten und den bedeutend glaubwürdigeren Berichten des ponti-
fikalen Jahrbuchs und der Annalisten des 2. Jahrhunderts v. Chr.
Nach Ausscheidung derartiger Bestandteile ungeschichtlicher Art
! Vgl. darüber Philologus 1910, 551f.
? Die einseitige Methode, die Überlieferung zu maßregeln oder vielmehr zu
ignorieren, begann mit Nieses Aufsatz über das licinische Ackergesetz und
seiner Verwerfung der secessiones plebis (Grundriß 55); sie fand reichliche För-
derung durch Pais und seine Schule, in Deutschland namentlich auch durch
Karl Johannes Neumann. Vgl. Gercke-Norden III, 391 f.
3 Das war das Ziel der Untersuchungen, welche ich in meinen Büchern
„Livius’ Geschichtswerk, seine Komposition und seine Quellen“ (1897) und
„Die Anfänge der römischen Geschichtschreibung“ (1909) niedergelegt habe.
Vgl. Anf. der R. G. 188f., 213f., 228f.
Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion 341
ergab es sich, daß noch ein achtbarer Bestandteil älterer Überlieferung
vorhanden war, welcher mindestens für das 4. Jahrhundert eine Über-
lieferung feststellte, welche wichtige historische Bestandteile darbot.
„An geschichtlichem Material, das in eine frühere Epoche hinauf-
reichte, fehlte es keineswegs. Der Sammlung solcher Angaben im
3. Jahrhundert v. Chr. und den Rekonstruktionsversuchen der fol-
genden Zeit wird es verdankt, daß neben den ungeschichtlichen Zu-
taten, welche Dichtung und Erfindung späterer Jahrhunderte hinzu-
gefügt haben, ein Kern von glaubhaften und brauchbaren Nach-
richten erhalten geblieben ist.“ (Anf. d. R. G. 227.)
Die hier gewonnenen Ergebnisse über die frühe Rekonstruktion
einer Pontifikalchronik haben diese Qualität der Uberlieferung sicher-
gestellt, ja den Eindruck ihrer Glaubwürdigkeit noch verstärkt.
Wenn schon in Pyrrhus’ Zeit der Versuch gemacht ist, das histo-
rische Material über die voraufgehenden Menschenalter zu sammeln
und zu sichten, wenn schon damals ein pontifikaler Kodex in der Regia
angelegt ward, welcher die Geschichte des 4. Jahrhunderts im Zu-
sammenhang zu erzählen unternahm, so wird es nicht mehr möglich
sein, bei allen wichtigeren Ereignissen politischer Art z. B. bei dem
Verlauf der Samniterkriege, bei dem wechselnden Verhältnis Roms
zu Latium einen Zweifel an der Geschichtlichkeit der Haupttatsachen
zu hegen. Viele Einzelheiten persönlicher Art waren in diesem
Priesterkodex wohl nicht verzeichnet gewesen, diese werden erst
später aus den Triumphlisten, aus den Elogia der Ahnenbilder und
Geschlechtsarchive nachgetragen sein. Aber selbst die Hauptab-
schnitte der Verfassungsgeschichte können bei einer solchen offiziellen
Darstellung des 4. Jahrhunderts durch den Pontifex maximus, den
custos iuris civilis, nicht unbekannt geblieben, nicht übergangen sein.
Es ist nur wahrscheinlich, daß dabei der geschichtliche Quellen-
stoff vor der licinischen Gesetzgebung dürftiger geflossen ist. Viel-
leicht wußten die Pontifices nichts Genaueres über die ersten An-
fänge jener tribunicischen Rogationen und notierten unter den Jah-
ren varr. 379—383 (Liv. 6, 35, 10): ea solitudo magistratuum .. per
quinquennium urbem tenuit. Schon um die Geschichte der Einnahme
von Veii und von Rom eindrucksvoll darzustellen, bedurfte es der
Elemente, welche spätere Poeten und Antiquare erfunden hatten.
Aber an der Geschichtlichkeit der Hauptfakta und der Hauptfaktoren
zu zweifeln, ist bei einer solchen Entwicklung einer pontifikalen
Annalistik nicht mehr gestattet.
342 Wilhelm Soltau: Das pontifikale Jahrbuch und seine Rekonstruktion
Minder günstig allerdings muß das Urteil über die Geschichtsre-
konstruktion ausfallen, welche die Pontifices über das 1. Jahrhundert
der Republik versucht haben. Hier fehlte ihnen, selbst bei wichtigeren
Kriegsereignissen, die Möglichkeit, dieselben chronologisch so zu fixie-
ren, daß sie der geschichtlichen Wirklichkeit auch nur einigermaßen
entsprachen; die Tat des Cossus ward zwar nicht übergangen, aber
ob varr. 326 oder 328 der Sieg erfochten ward, darüber konnten schon
um 300 v. Chr. die Pontifices nicht mehr Genaueres feststellen.
Doch eine kurze Übersicht über jene Epoche zu geben, haben sie
schon damals versucht, und es wäre deshalb geradezu töricht, die
wichtigsten Kämpfe Roms mit Volskern und Vejentern, die Waffen-
stillstandsfristen und Friedensschlüsse jener Zeit in Zweifel zu ziehen.
Auch wäre es unbegründet, den Pontifices aus Flavius’ Zeit eine
Kunde der Rechtsentwicklung des römischen Staates seit dem Dezem-
virat abzusprechen. Wie der Staat organisiert, das Heer gebildet
wurde, war ihnen zweifellos gut bekannt, und auf ihren damaligen
Berichten beruht die Sicherheit, welche wir der Darstellung der
Hauptepochen der römischen Verfassungsgeschichte beimessen dürfen.
Ebensowenig wie man an der Existenz eines servianischen exer-
citus, der auch zur Wahl der Konsuln berufen ward, zweifeln darf,
wird man die revolutionäre Selbsthilfe der plebs um 493 und die damalige
Einsetzung des Tribunats verleugnen dürfen. Denn selbst Berichte
über die Hauptepochen der Geschichte des 5. Jahrhunderts
gehen inhaltlich auf jene Tätigkeit des Pontifikal-
kollegiums zurück, welches seit Beginn des 3. Jahrhunderts v. Chr.
den Kodex in der Regia geführt und schon bald in seinen älteren
Partien sachgemäß ergänzt hat.
343
Zu den Marbacher Annalen.
Von 1
Johannes Haller.
Meine Abhandlung über die Marbacher Annalen! hat neben viel-
facher Zustimmung auch von zwei Seiten Widerspruch erfahren. Auf
den einen war ich gefaßt. Ich hatte nicht erwartet, daß Bloch sich durch
Ausführungen würde überzeugen lassen, die seine Ausgabe der Schrift
als verfehlt und die Würdigung, die er ihr in einer breiten Abhandlung
hatte zuteil werden lassen, in den Hauptpunkten als irrig erwiesen.
Was ich nicht erwartet hatte, war, daß er erwidern würde, ohne irgend
etwas Neues vorzubringen oder mir irgend einen wesentlichen Irrtum
nachzuweisen.“ Seine Entgegnung“ beschränkt sich darauf, zu wie-
derholen, was er früher gesagt, und meine Gründe für nicht stich-
haltig, meine Beobachtungen für falsch zu erklären.“ Damit raubt
er mir die Möglichkeit, mit ihm zu diskutieren. Denn wohin würde
es führen, wollte ich seinem Beispiel folgen und nun auch meinerseits
wiederholen, was ich schon gesagt? Nur auf eines darf ich mir wohl
zu erwidern gestatten. Bloch bemerkt nebenher, meine selbständigen
Beobachtungen deckten sich an zahlreichen Punkten mit denen, die
er bereits in seinem Buche vorgelegt habe, und ich stütze tatsächlich
seine Ansichten wiederholt gerade da, woich ihn bekämpfe. Abgesehen
davon, daß ich nicht ganz verstehe, wie es möglich ist, selbständige
Beobachtungen zu machen, die sich mit denen decken, die ein anderer
1 Die Marbacher Annalen. Berlin 1912.
2 Für zwei nebensächliche Punkte möchte ich selbst es tun. Es ist keines-
wegs richtig, wenn ich S. 44 das Vorkommen des Erzpriesters im Elsaß vor der
französischen Zeit geleugnet habe; und es ist auch nicht richtig (S. 37), daß
Böhmer die Handschrift der Marbacher Annalen nicht selbst gesehen habe.
Er hat sie von Jena zugeschickt bekommen (Janssen 2, 465). Die Mangelhaftig-
keit seiner Beschreibung wird dadurch freilich nur um so auffallender. S. 74
Zeile 3 ist „F Würzburg“ statt „ Gelnhausen“ zu lesen.
3 Neues Archiv 38, 297—306.
Diesen Eindruck haben auch andere empfangen; vgl. Fedor Schneider im
Literar. Zentralblatt 1914, Nr. 8. s S. 298f.
344 Johannes Haller
schon vorgetragen hat —: ich kann in dem angeführten Satze nur
einen Vorwurf erblicken, den man höchstens gegenüber einem An-
fänger nicht für recht schwerwiegend halten dürfte. Bloch hätte also
die Pflicht, diesen so allgemeinen — er spricht von „zahlreichen
Stellen“ — ausgesprochenen Vorwurf wenigstens durch ein paar un-
zweideutige Tatsachen zu belegen. Er hat sich dieser Aufgabe nicht
nur entzogen, er hat sogar in einem Punkte den Tatbestand kühn-
lich auf den Kopf gestellt. Nach allem, was ich über seine Methode
der Stilkritik gesagt, nach den zahlreichen Verstößen und Trug-
schlüssen, die ich ihm auf diesem Gebiete nachgewiesen, nach dem
grundsätzlichen Widerspruch, den ich gegen sein Verfahren erhob,
gehörte wirklich einiger Mut zu der Behauptung, meine stilkritischen
Beobachtungen sicherten erst recht die von ihm angenommene Schei-
dung des Neuburger Glossators von dem Fortsetzer bis 1238.? Jeder,
der mein Buch gelesen hat, wird mir bezeugen, daß ich gerade mit
stilistischen Kriterien — freilich mit anderen, als die Bloch handhabt
— eine von Blochs Ausgabe aufs stärkste abweichende Bestimmung der
Neuburger Glossen durchgeführt und gerade hierdurch die von Bloch
behauptete „Neuburger Chronik“ aus der Welt geschafft habe. Ob
ich darin irrte oder das Richtige traf, steht hier nicht zur Erörterung.
Aber ich möchte des zweiten. fast sicher sein, angesichts der Art
wie Bloch selbst sich nunmehr darüber vernehmen läßt. Er tut
dasselbe noch an einer zweiten Stelle. Die Rasur in der Nachricht
zu 1226 hat er in seiner Ausgabe nur unvollständig gelesen. Ich konn-
te das Fehlende ergänzen und damit seine Konstruktionen in einem
wichtigen Punkte umstoßen. Unter dem heutigen Text „non sine
grandi impensa Marbac.“ erkannte er als ursprünglichen ‚non sine
grandi ... impensa.“ Ich stellte fest, daß das fehlende Wort, nostra“
ist. Jetzt erklärt er S. 305 Anm. 1: das sei sehr erfreulich, komme
aber für die Kritik nicht in Betracht. Darüber wird man anderer
Meinung sein dürfen. Mir scheint bis auf weiteres, wenn die
Marbacher an einer Stelle in erster Person sprachen, daß damit auch
die Autorschaft eines Marbachers an dieser Stelle erwiesen ist. Gerade
dies aber hatte Bloch nicht erkannt und auch bis heute — wenigstens
1 Seinen Hinweis auf die „Verbindung des Chronisten mit den Zähringern“
die er schon „ausführlich behandelt haben will“, verstehe ich nicht. Es war
doch nicht meine Absicht, ihm in allem zu widersprechen. Wie vieles ich an
seiner Arbeit anerkenne, glaube ich wirklich mit genügender Deutlichkeit ge-
sagt zu haben. ’ S. 299 Anm. 1.
Zu den Marbacher Annalen 345
öffentlich — nicht zugeben wollen. Ich scheine aber auch hier Er-
folg gehabt zu haben, denn schon beeilt sich Bloch, sich aus dem
Archive der M. G. bescheinigen zu lassen, daß sein Manuskript be-
reits die richtige Vermutung enthalten habe und folglich meine
„Lesung‘ — wofern sie sicher sei — sachlich [zu] seiner For-
schung nichts Neues biete, da diese eben durchaus mit ihr gerechnet
habe.! Das Urteil über diese merkwürdige Art der Verteidigung
kann ich dem Leser überlassen. Hier genüge es festzustellen, daß
meine Lesung Blochs ganze Forschung über den zweiten Teil der
Chronik umwirft; daß sie bei ihrem Erscheinen für jedermann
„sachlich neu“ war, weil Blochs „Konjektur“ in seinem Manuskript
stecken geblieben, in der Ausgabe nicht mit abgedruckt und sogar
Bloch selbst aus dem Gedächtnis gekommen war, so daß er erst
während der Korrektur seiner Erwiderung durch eine Mitteilung
von Hofmeister an sie erinnert wurde.? Ob es vollends schön ist,
für die Unterdrückung der Konjektur dem verstorbenen Holder-
Egger die Verantwortung zuzuschieben, darüber läßt sich streiten,
oder vielleicht auch nicht streiten. Aber man versteht danach wobl,
was es sagen will, wenn Bloch am Schlusse seiner Erwiderung „Hol-
der-Eggers achtunggebietendes Wort aufs schmerzlichste vermißt“.
Von ganz anderer Art sind die Erörterungen, mit denen Opper-
mann in die Streitfrage eingreift.“ Von meinen Ergebnissen nimmt
er einen Teil an, in anderem nähert er sich Bloch; vor allem aber stellt
er in wesentlichen Punkten ganz originale Thesen auf, die das viel-
umstrittene Werk in einem neuen Lichte zeigen sollen. Bloch hatte
es seiner Entstehung nach in drei Teile zerlegt: die Annalen eines
unbekannten Straßburger Domherrn bis 1200, die Hohenburger
Chronik von 631—1210, die die Annalen aufnahm, und endlich die
Neuburger Chronik, die das Ganze erweiterte, überarbeitete und bis
1238 fortsetzte. Mein Aufbau war einfacher: Chronik und Annalen
des Propstes Friedrich von St. Thomas 631—1200 dazu eine Fort-
1 8.306 Anm.
3 a. a. O.: „Zu S. 305 Nr. 1 kann ich bei der Korrektur eine Mitteilung nach-
tragen, die mir Herr Kollege Dr. Hofmeister inzwischen hat zukommen lassen.“
’ a. a. O. schreibt er, die Konjektur sei im Druck „getilgt worden — vielleicht
weil H.-E. solche über den Befund hinausgehenden Vermutungen nicht liebte.“
Wenn es sich um bloße Vermutung handelte, hätte H.-E. nur Recht gehabt.
Es ist aber mehr, es ist eine ganz evidente Lesung.
4 Zur Entstehungsgeschichte der sogenannten Marbacher Annalen. Mittei-
lungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung 34, 561—595.
346 Johannes Haller
setzung bis 1238, verfaßt in Marbach, endlich Zusätze von einem
Neuburger, entstanden nach 1244. Oppermann geht viel weiter.
Er gibt mir darin recht, daß Propst Friedrich der Annalist und zu-
gleich der Chronist sei, der die Geschichte des Reiches von 631 an
darstellte. Aber er will dennoch Blochs „Hohenburger Chronik“
retten, indem er denselben Friedrich seine Arbeit bis 1214 fortführen
läßt. Inwiefern das noch eine „Hohenburger Chronik“ sein soll, bleibt
freilich unklar. Überraschender sind Oppermanns Thesen in betreff
der Fortsetzung 1215—1238. Mit großer Bestimmtheit schreibt er sie
dem Straßburger Domkustos Arnold von Bürglen zu, der unter den
Auspizien des Bischofs Berthold von Teck 1238 arbeite. Dem Neu-
burger räumt auch Oppermann nur eine glossierende Tätigkeit ein,
die er überdies noch geringer anschlägt als ich und bestimmt ins
Jahr 1240 verlegt. ‚So‘, meint er, „entwirren sich verwickelte und
vielfach umstrittene Probleme zu einem ganz einfachen Tatbestand.“
Die Einfachheit sei ohne weiteres zugegeben, aber sie allein ist doch
nicht das Ziel der Forschung: die Hauptsache dürfte doch immer
noch die Richtigkeit sein. Und wenn man im allgemeinen auch sagen
kann, daß das Richtige auch einfach zu sein pflegt, so ist darum das
Einfache noch nicht immer richtig. Was Oppermann nun Neues
vorbringt, ist, so einfach es klingen mag, in allen Punkten un-
richtig.
Die Hauptsache an dem ganzen Problem, wichtiger als alle Ver-
fassernamen, weil für die Beurteilung des Werkes ausschlaggebend,
für seinen Quellenwert bestimmend, ist die Frage: bis wohin reicht
der erste Teil — die Reichschronik samt den Reichsannalen — und
wo beginnt die Fortsetzung? Denn damit fällt die andere Frage zu-
sammen: wann ist der erste Teil verfaßt? Oppermann findet, die
Ausdrucksweise sei noch bei 1212 „unverkennbar“ dieselbe wie in
den früheren Teilen.“ Die „unverkennbare“ Gleichheit beschränkt
sich darauf, daß auch bei 1212 der ablativus absolutus gebraucht
wird, für den der Chronist im ersten Teil eine Vorliebe hat, und daß
es bei 1212 heißt „baronibus aliisque diverse conditionis hominibus“,
während man schon bei 1184 las „principes et comites et alii diversi
generis homines“. Das erste beweist nichts, das zweite beweist das
Gegenteil von dem was es beweisen soll: die Ausdruckweise ist an
beiden Stellen nicht „unverkennbar“ dieselbe, sondern eher ver-
schieden: wo der eine Autor „conditio“ braucht, setzt der andere
1 8. 579.
Zu den Marbacher Annalen 347
„genus“. Sodann bemerkt Oppermann, daß der Chronist bei 1212 seinen
Bericht über den Kinderkreuzzug mit den Worten schließt: „Rede-
amus nunc ad historiam de Ottone.“ Diesen „Kunstgriff literarischer
Technik“ finde man schon früher im Text der Chronik dreimal
(‘sed unde digressi sumus revertamur’, p. 17 und 43, “hec de genea-
logia Agnetis dicta sufficiant’, p. 42). Aber nötigt uns dieses schon,
auch bei 1212 noch immer den gleichen Verfasser anzunehmen ?
Mit einer Wendung wie „genug hiervon“, „zurück zur Sache“ von
einer Abschweifung zum Thema zurückzukehren, wird niemals
das Monopol eines bestimmten Schriftstellers sein. Das tun die mei-
sten Erzähler und können nach Bedarf alle tun. Nur wenn es mit
den gleichen Worten geschieht, entsteht der Verdacht, daß auch der
gleiche Mann zu uns spricht. Die Worte aber sind hier nicht die glei-
chen, sondern verschiedene. Zudem hat Oppermann anscheinend nicht
bemerkt, in welchen Widerspruch er hier zu sich selbst geraten ist.
S. 563 stellt er fest, daß auch in den Glossen zu Otto von Freising
(im ersten Teil des Codex, der die Marb. Ann. enthält) in derselben
Weise von einer Digression zum Thema zurückgeleitet wird: sed de
his dicta sufficiant’. Er schließt aber an dieser Stelle, sehr richtig,
keineswegs, daß diese Glosse vom Verfasser der Chronik herrühren
müsse, er schreibt sie vielmehr nur dem Abschreiber zu, der hier die
Wendung nachahme, die er in der Chronik gelesen hatte. Ob das
letzte unbedingt angenommen werden muß, mag auf sich beruhen.
Aber es zeigt sich doch, daß auch nach Oppermanns Ansicht das
Vorkommen einer derartigen Wendung keineswegs immer auf einen
bestimmten Autor zu schließen zwingt. Die „unverkennbar“ gleiche
Ausdrucksweise, die uns bei 1212 noch denselben Verfasser ver-
raten soll, der bis 1200 schrieb, ist also in Wirklichkeit gar nicht
vorhanden.
Oppermann will aber bei den Chronisten von 1209—1214 auch
dieselbe „ politische Gesinnung oder Gesinnungslosigkeit‘ finden, die
im ersten Teil sich ausspricht. Propst Friedrich, der kaiserliche Kap-
lan, der staufische ‚‚Reichsannalist‘“, ist „ein entschiedener und konse-
quenter Vertreter staufischer Politik . . . sicherlich nicht“ gewesen
(S. 577); im Gegenteil: „dieser frühere Reichskaplan (so!) . . . ist ein
recht gesinnungsloser Skribent“ (S. 594). An seiner Gesinnungs-
losigkeit ist er sogar überall kenntlich. Wohl hat er sich zu 1187 sehr
zornig über Urban III., den Feind des Kaisers geäußert; aber „zehn
Jahre später ist seine Gesinnung nicht mehr die gleiche“. Er gibt
348 Johannes Haller
sich zwar noch immer als Anhänger des staufischen Hauses und be-
klagt namentlich den Tod des staufischen Prinzen Otto von Burgund;
aber „er ist keineswegs von Anfang an ein Parteigänger Philipps ge-
wesen‘, weil er nämlich in seinem Bericht über das Jahr 1198 sagt,
der Erzbischof von Köln habe den deutschen König in Aachen zu
salben, während doch noch im gleichen Jahre Philipp sich vom Erz-
bischof von Tarentaise in Mainz habe krönen lassen. Oppermann
findet das „im höchsten Grade auffällig“ (S. 575). „Denn der Be-
richterstatter konnte natürlich nicht im Zweifel darüber sein, daß die
Erhebung eines nichtstaufischen Königs geplant war“, d.h. — wenn
ich den wohl etwas zu knapp ausgedrückten Gedanken richtig er-
gänze — er mußte wissen, daß der Staufer die Krone aus der Hand
des Kölners nicht bekommen werde, und daß ihm nichts übrig bleiben
werde, als auf das Recht des Mainzers zurückzugreifen und in dessen
Abwesenheit sich vom ersten besten Erzbischof krönen zu lassen.
Wenn aber dies der Annalist voraussah, dann durfte er auch vorher
nicht von einem Krönungsrechte Kölns und Aachens reden, ohne
sein schlechtes Herz für die staufische Sache zu verraten. Mir scheint,
Oppermann hätte diese seine Anklage gegen den Straßburger Propst
verstärken und zugleich vereinfachen können, wenn ihm nicht ent-
gangen wäre, daß der ganze Abschnitt, der von der Doppelwahl von
1198 handelt, in einem Zuge verfaßt ist, so daß der Annalist die Main-
zer Krönung Philipps bereits kannte, als er seine taktlose Bemerkung
über das Krönungsrecht des Kölners niederschrieb. Und doch tut
Oppermann ihm vielleicht unrecht. Wie wäre es, wenn der Ge-
schmähte nur ein noch besserer Prophet gewesen wäre als sein An-
kläger von ibm verlangt? Bekanntlich hat ja König Philipp selbst das
Krönungsrecht Kölns anerkannt, indem er sich vom Erzbischof Adolf
nach dessen Unterwerfung am Dreikönigstag 1205 nochmals krönen
ließ. Sollte der weitblickende Straßburger nicht auch das voraus-
gesehen und deshalb schon sechs Jahre früher mit ruhigem Gewissen
in seinen Aufzeichnungen sich zu der Anschauung bekannt haben,
daß es Sache des Erzbischofs von Köln sei, den König in Aachen zu
krönen? Scherz bei Seite: kein Zurechnungsfähiger kann um 1197/98
haben bestreiten wollen, daß der Kölner der zur Krönung am nächsten
berechtigte Fürst sei, und daß nur im Notfall ein anderer an seine
Stelle treten könne. Die Erwähnung dieses zweifellosen Rechts hat
denn auch im Zusammenhang der Stelle ganz deutlich nur den Zweck,
zu erklären, warum der Bischof von Straßburg sich auf separate
Zu den Marbacher Annalen 349
Wahlverhandlungen mit Köln und Trier einließ: diese beiden Erz-
bischöfe wären ja bei der Einsetzung des neuen Königs die Haupt-
personen gewesen.!
Etwas anderes findet N „noch auffälliger“: der Annalist,
der doch der staufischen Partei angehören will, nennt bei 1198 den
Welfen „rex“, den Staufer dagegen einfach „Philippus“, und erzählt
von ihm, er habe das Unterelsaß mit Raub und Brand verwüstet.
Ein wirklicher Anhänger, ein getreuer Hofkaplan hätte das verschwei-
gen oder beschönigen sollen, selbst wenn seine Heimat dabei Not
litt, vielleicht sogar seine eigenen Güter oder die seines Stifts ver-
wüstet wurden. Dem Ideal eines Reichshistoriographen, wie es dem
Kritiker des 20. Jahrhunderts vorschwebt, hätte er damit besser ent-
sprochen. Vielleicht hätte er auch voraussehen müssen, daß ein sehr
gelehrter Historiker nach 700 Jahren von einem Kaplan die Denk-
weise eines Lakaien verlangen werde. Darin ist er allerdings schwer
zu entschuldigen. Was aber den Königstitel betrifft, den er seinem
Herrn verweigert, dem Gegner aber zuerkennt, so scheint mir eigent-
lich nur die Flüchtigkeit „auffallend“, mit der Oppermann das Werk
gelesen hat, das er doch kritisieren will. Denn bei etwas mehr Auf-
merksamkeit hätte auch er die Erklärung für das, was ihm so auffal-
lend scheint, gefunden: daß nämlich der Annalist streng und konse-
quent dem den Königstitel gibt, der die kirchliche Königssalbung
empfangen hat, und daß er demgemäß zunächst nur Otto, den früher
Gekrönten, Philipp aber erst genau vom Tage der Mainzer Krönung
an als „rex“ tituliert. Daß der Annalist im Jahre 1198 hätte voraussehen
sollen, man werde ihn wegen dieser etwas pedantischen Korrektheit
im Jahre 1914 als gesinnungslosen Skribenten und heimlichen Gegner
seines königlichen Herrn denunzieren, > ist vielleicht doch etwas
zu viel verlangt.
An dieser sogenannten Gesinnungslosigkeit will nun Oppermann
in der Erzählung der Ereignisse von 1209—1212 den gleichen Autor
wiedererkennen. Er hat bemerkt, daß in diesem Abschnitt dem Wel-
fen Otto IV. der ihm zukommende Titel „imperator“ bald gegeben,
1 Dux Suevie ... cum episcopo Argentinensi cepit agere, quatinus sibi fi-
deliter assisteret .. . Quod cum episcopus, ut dicebatur, acceptasset et die
statuto Hagenowe ad ducem venire debuisset, acceptis litteris archiepiscoporum
Coloniensis et Treverensis, quorum unius iuris est regem inungere, alterius vero,
id est Treverensis, eum Aquisgrani in sedem regni locare, ad ipsos quantocius
festinavit (ed. Bloch p. 71f.).
350 Johannes Haller
bald verweigert wird; und er glaubt nachweisen zu können, daß
beides unter dem Einfluß des nächstbenachbarten großen Fürsten,
des Herzogs von Zähringen, geschieht. Nämlich so. Im November
1210 ist Otto exkommuniziert worden; und schon beeilt sich der Chro-
nist, ihm bei 1211 den ersten Fußtritt zu geben mit der Bemerkung, er
habe nicht vernünftig gehandelt (non sano usus consilio). Ebenso
haben freilich bis auf diesen Tag alle neueren Historiker geurteilt.!
Indessen — Bauer, das ist etwas anderes; ein wohlgesinnter Chronist
hatte auch vor den offenbaren Dummheiten Sr. Majestät in demü-
tiger Urteilslosigkeit zu ersterben. Immerhin, unser gesinnungsloser
Skribent wagt doch noch nicht, Otto geradezu den Kaisertitel zu
nehmen, denn Otto hat — am 16. Juni 1211 den Bürgern von Straß-
burg ein Privileg verliehen (wirklich so zu lesen bei Oppermann
S. 580). Erst zu Ende des Jahres, nachdem einige Fürsten in Nürn-
berg dem König von Sizilien die Krone anzubieten beschlossen haben,
„glaubt der Chronist jede Rücksicht gegen Otto fallen lassen zu
dürfen“, faßt sich ein Herz und nennt ihn zum erstenmal schlechtweg
„Otto“, ohne jedes p. p. Aber schon fast auf der nächsten Zeile (buch-
stäblich so!)? erschrickt er über seine eigene Kühnheit und setzt den
„imperator“ wieder in seine Würde ein. Er hat nämlich erfahren, daß
drüben jenseits des Rheines der großmächtige Herzog von Zähringen
noch an Otto festhält. Wenn der wüßte —! Unser Chronist hat schlaf-
lose Nächte. Zum Glück ist der Zähringer gar nicht so schlimm, er
nimmt vielmehr selbst an der zweiten Wahl Friedrichs von Sizilien
im Dezember 1212 teil. Erleichtert atmet der Chronist auf und läßt
bis auf weiteres den Kaisertitel vor Ottos Namen fort. Freilich, dem
Sizilianer den Königstitel zu geben, wagt er noch nicht; er ist ge-
witzigt und wartet ab, wie der Hase läuft, Er hat wohl daran getan;
denn der Zähringer, vor dessen Stirnrunzeln er zittert — warum,
wissen wir nicht; vermutlich aus allgemeiner Gesinnungslosig-
keit — ist ein unsicherer Kantonist: „spätestens zu Anfang des
Jahres 1214 muß er seine Parteistellung abermals gewechselt ha-
1 Oppermann hat übrigens gar nicht bemerkt, daß der Chronist die Ursache
von Ottos Exkommunikation fälschlich im Bruche seinesVertragseids und in der
Besetzung des Kirchenstaates sieht. Sollen wir diesen Irrtum einer fast oder ganz
gleichzeitigen Aufzeichnung zutrauen ? Mir scheint, die Stelle beweist allein,
daß dieser Teil des Werkes erheblich später verfaßt sein muß, daß also Bloch und
Oppermann nicht Recht haben können, wenn sie ihre „Hohenburger Chronik“
bis 1211 oder 1214 reichen und damals verfaßt sein lassen.
2 Im Druck p. 81, Zeile 21—25.
Zu den Marbacher Annalen 351
ben.“! Dem Chronisten bleibt nichts übrig als mitzumachen: in
einem Uberblick über die Geschicke des staufischen Hauses nennt
er jetzt Otto „ä imperator und Philipp beim bloßen Vornamen. Dies
müssen die letzten Zeilen gewesen sein, die er schrieb. Das bestän-
dige Schwanken war mehr als die Konstitution des sensibelsten
aller Chronisten vertrug. Erschöpft legte er die Feder beiseite; man
errät ohne Mühe, daß er noch im Jahre 1214 gestorben sein muß.
Nun, dieser elendeste aller Poloniusse, dieses Chamäleon unter den
Geschichtschreibern des Mittelalters, wer kann er anders sein als
der Annalist von 1198, der „im Gegensatz zu Philipps Wählern“ zu
behaupten wagte, „daß das Krönungsrecht dem Erzbischof von Köln
zustehe und Aachen der rechte Ort der Krönung sei“? Damals freilich
hatte er den Mut, anders zu schreiben als seine eigene Partei bald
darauf zu handeln genötigt war; aber das tut nichts, gesinnungslos
war er hier wie dort. Es war natürlich auch nichts als feige Gesinnungs-
losigkeit, wenn er, der übrigens kirchlich Denkende, bei 1187 Gott
dankte, daß er den Papst zu rechter Zeit hatte sterben lassen; oder
wenn er, der kaiserliche Kaplan, die Kirchenpolitik Friedrichs I.
offen tadelte und auch gegenüber Heinrich VI., seiner unklugen
Siegeszuversicht, seiner Grausamkeit, vielleicht sogar gegenüber der
Kühnheit des Erbreichsplanes, sich das Recht der Mißbilligung
wahrte,! Bei einem anderen müßte man das als Zeichen der Selbstän-
digkeit und Urteilsfähigkeit achten; ein Hofkaplan aber, der Ge-
schichte schreiben will, darf keine eigene Meinung haben. Hat er sie
doch und ist töricht genug, sein volles Herz nicht zu wahren, so wird
er wegen seiner Gesinnungslosigkeit nach 700 Jahren gekreuzigt
und verbrannt.
Da ich dies schreibe, wird mir mit einem Male klar, warum der
Chronist, der sich doch für die Zeit von 631 bis 1200 so viel Mühe um
eine zusammenhängende Darstellung der deutschen Geschichte ge-
geben hat, die folgenden Jahre so stiefmütterlich behandelt, daß man
sagen muß, wenn er wirklich im Jahre 1214 schrieb, er habe ein großes
Stück der jüngsten Vergangenheit, die ganze inhaltschwere Zeit von
1 Es bleibe nicht unbemerkt, daß die Gründe für diese Annahme vollkommen
hinfälligsind;daßnämlich der König den Bischof vonStraßburg „dilectus princeps
nennt, da dieser doch mit dem Zähringer verfeindet war, und daß er einem
Kloster versprach, es nicht dem Herzog geben zu wollen (S. 581). Wer wird
Oppermann folgen, wenn er daraus Schlüsse auf einen neuen Abfall des Zährin-
gers zieht ? 2 Vgl. meine Marbacher Annalen, S. 107f.
352 Johannes Haller
1201 bis 1209 eigentlich übersprungen.! Ich hatte in dieser Lücke
bisher den stärksten Beweis dafür sehen zu müssen geglaubt, daß die
Chronik des Propstes Friedrich beim Jahr 1200 ihr Ende gefunden
habe und das Folgende spätere Zutaten seien, dürftige Lückenbüßer,
die man nach Jahrzehnten einflickte, als die Erinnerung geschwun-
den war und für eine stilgerechte Fortsetzung das Material ebenso wie
das zwingende Bedürfnis fehlte. Aber ich hatte nicht mit der Ge-
sinnungslosigkeit des Skribenten gerechnet. Sie erklärt alles: er hatte
einfach nicht den Mut, über die Geschichte Philipps von Schwaben
zu reden; erst die allgemeine Anerkennung Ottos gab ihm die Sprache
wieder. Ja, nicht einmal nachträglich wagte er, sich über die Taten
des ermordeten Philipp zu äußern. Wie tief muß er als Charakter ge-
standen haben!
Aus Charakterlosigkeit, ohne Zweifel, hat er in diesem Zeitraum
auch den Brauch gewechselt, die Jahre zu zählen. Früher hatte er
stets begonnen mit “Anno Domini’, seit 1209 begnügt er sich, gesin-
nungslos wie er ist, mit einem bloßen ‘Anno’. Man fühlt dieser fröh-
lichen Kürze förmlich die Erleichterung nach, die der Chronist emp-
funden haben muß, als er endlich die staufische Maske abwerfen und
offen sein welfisches Herz bekennen durfte. In derselben Weise er-
klärt sich auch, was sonst unerklärlich bliebe und was auch Opper-
mann zu erklären unterlassen hat: die ganz augenfällige Wandlung
im Stil unseres Autors. Früher kurz, trocken, sachlich, auch in den
eingestreuten subjektiven Zwischenbemerkungen wortkarg, wird er
nun mit einem Male blühend und voll, in breiter rhetorischer Diktion
mit langen Perioden und rhythmischem Tonfall dahinrollend, wie z. B.
in der Erzählung vom Kinderkreuzzug bei 1212. Wie verkehrt es war,
aus diesem Wechsel des Stils auf einen neuen Verfasser zu schließen,
sieht man jetzt. Dem Manne ist das Herz aufgegangen und die Zunge
hat sich ihm gelöst. Es war der Zwang der Rücksicht auf die im stillen
nicht geliebten Staufer gewesen, was ihn früher so lakonisch hatte
schreiben lassen. Seit er davon befreit ist, darf er mit seinem wahren
Herzen auch zugleich seinen wahren Stil zeigen. |
Es ist wichtig, daß wir ihm den Bericht über 1212 noch zuschrei-
ben dürfen. Denn gerade in der Erzählung vom Kinderkreuzzug hat
Oppermann einen neuen Beitrag zu seiner Lebensgeschichte entdeckt,
der gleichsam die Probe auf das Exempel seiner Autorschaft bietet.
Der Erzähler macht nämlich durchaus kein Hehl daraus, daß er ein
ı Vgl. a. a. O. 16f.
Zu den Marbacher Annalen 353
Gegner des wahnwitzigen Unternehmens ist. Aber er ist es nicht etwa
aus gesunder Vernunft, sondern aus Geldgier. Käme der Zug nicht
zustande, so müßten die armen Kleinen, die da ihrem sicheren Ver-
derben entgegenwallen, ihr Gelübde mit Geld ablösen, und das allein
ist es, was unser Chronist wünscht. Dies wirft ein Licht nicht nur auf
seinen abominablen Charakter, sondern auch auf seine amtliche
Tätigkeit. Eine unverkennbare Schwierigkeit für die Annahme, daß
die Chronik des Propstes von St. Thomas über 1200 hinausreiche,
liegt nämlich in der Tatsache, daß die Urkunden den Propst Friedrich
bis 1201 verhältnismäßig oft, von da an aber nie mehr nennen, und
daß schon 1202 ein anderer Name im Besitze der Thomaspropstei
erscheint.! Man hatte bisher daraus geschlossen, Propst Friedrich
müsse gegen 1202 gestorben, vielleicht auch auf den Kreuzzug ge-
gangen und nicht wiedergekommen sein. Oppermann belehrt uns
eines Bessern: er hat noch gegen 15 Jahre gelebt, aber seine Stellung
gewechselt, er ist Kämmerer des Bischofs geworden. Der Träger dieses
Amtes heißt wirklich beim Jahr 1212 einmal Friedrich; und das ge-
nügt, um den früheren Propst zu erkennen (S. 583f.). Einem Käm-
merer als Finanzbeamten ist es auch zuzutrauen, daß er sogar in dem
beklagenswerten Abenteuer des Kinderkreuzzugs nichts weiter als
die Gelegenheit zu einer Finanzoperation sieht. Unerklärt läßt
Oppermann dabei nur eins: den Übergang von einer Propstei zur
Kämmerei, der keine Beförderung, sondern eine Degradation bedeuten
würde, wie man aus den Zeugenreihen der Urkunden ersehen kann.?
Aber die Verlegenheit ist nicht arg, die Erklärung liegt zweifellos
in der uns schon bekannten Gesinnungslosigkeit des Mannes. Er ist
zur Strafe degradiert worden. Vielleicht hat gar König Philipp ihn
als Propst absetzen lassen, als er zufällig einmal erkannte, welche
1 Vgl. a. a. O. 99—102. Ein weiteres Zeugnis ist inzwischen hinzugekommen
in der von Wentzcke, Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins XXVII, 14 publizier-
ten Urkunde von 1190.
2 Statt vieler Beispiele nur ein paar. 1218 ist die Reihenfolge in einer bi-
schöflichen Urkunde diese: Propst, Dekan, Kantor, Scholastikus, Thomaspropst,
Chorbischof, Kämmerer. Schöpflin I, 335. 1194 eröffnet, ebenfalls in bischöf-
licher Urkunde, Propst Friedrich von St. Thomas die Reihe, vor einem Dom-
herrn, dem Vitztum, Scholastikus, Pförtner u. a., I. c. 302. 1155 steht der Propst
von Jung St. Peter, zugleich Domschulmeister, vor dem Kämmerer. Straß-
burger Urkundenbuch I, 86. Ähnlich ist die Rangordnung in Speier 1154: die
Pröpste von St. German und St. Guido stehen zwischen Dompropst, Domdekan
und Domscholastikus, alle vor dem Kämmerer. Schöpflin I, 242. Die Urkunden
der Mainzer Erzbischöfe beobachten den gleichen Brauch.
Histor. Viertoljahrschrift. 1914. 3 28
354 Johannes Haller
Natter er am Busen trug, und der Bischof hat ihn dann später mit
dem Kämmereramt entschädigt. Was wie eine Schwierigkeit aussah,
enthüllt sich mithin als Bestätigung von Oppermanns Vermutung.
Das Ganze aber ist wirklich „ein ganz einfacher Tatbestand“.!
Nimis difficile erat satiram non scribere! Oppermann ist nicht der
Erfinder dieser Methode, die Mücken seiht und Kamele verschluckt
und mit Hilfe eines Wörtchens, eines fortgelassenen oder zugesetzten
Titels die geheimsten Falten eines Schriftstellerherzens auf die Ent-
fernung von 7 Jahrhunderten wie mit X-Strahlen zu durchleuchten
unternimmt. Sie hat seit Pickwicks Zeiten schon manchen Vertreter
gehabt, und in unserem Falle hatte sie Bloch bereits gelegentlich an-
gewandt, auch mit entsprechendem Mißerfolg, wie ich glaube gezeigt
zu haben. Oppermann bleibt das Verdienst, sie einmal gründlicher
ad absurdum geführt zu haben, als dem schärfsten Kritiker möglich
gewesen wäre: indem er sie ernsthaft anzuwenden meinte, hat er sie
unbewußt parodiert. Hoffen wir, daß dies für einige Zeit die Nach-
ahmer abschrecken werde.
Bleibt noch die Frage, an welchem Ort der Propst-Kämmerer
seine gesinnungslose Skribententätigkeit verübt hat. Daß er die
Bibliothek des Klosters Marbach benutzt hat und für diesen Ort Inter-
esse zeigt, ist offenkundig. Ich hatte gezeigt, daß beides natürlich
ist bei unserem Propst, der zugleich Pfarrer in Kolmar, also gleichsam
Hausnachbar von Marbach war.? Oppermann findet S. 586: „So
ganz selbstverständlich wäre eine solche Art zu arbeiten bei einem
Chronisten aus dem Jahre 1200 nun doch nicht“, sieht sich „nach
einer besseren Erklärung“ um, und siehe da, „sie liegt nahe genug“.
Im Jahre 1213 ist nämlich der Konvent von Marbach auseinander
gegangen wegen Streitigkeiten mit seinem Propst, die schließlich zu
dessen Ermordung geführt hatten.“ „Daß die herrenlos gewordene
Marbacher Bibliothek (damals) nach Straßburg gekommen ist,
darf man schon deshalb annehmen, weil von Straßburg aus 2 Jahre
später die Wiederherstellung des Klosters eingeleitet worden ist.“
1 In Wirklichkeit liegt die Sache so, daß ein Kämmerer in den ersten Jahren
nach 1200 nicht erwähnt und das Amt 1208 von Friedrich von Entringen neben
der Kantorei versehen wird, die dieser von 1201—1232 innehat; daß dann im
gleichen Jahr 1208 Berthold von Geroldseck und erst 1212 ein nicht näher be-
zeichneter Friedrich als Kämmerer erscheint. Dieser muß aber damals jung ge-
wesen sein, denn er steht in der Zeugenreihe an vorletzter Stelle. Straßburger
Urkundenbuch I, 121. 122. 126 und Register.
2 Marbacher Annalen S. 97. 3 Vgl. a. a. O. 111.
Zu den Marbacher Annalen 355
Ich kann zwar dieser Logik nicht folgen. Mir ist es weder klar, warum
im Jahre 1200 ein Chronist nicht ebenso wie heute ein Forscher vor
allem die nächste Büchersammlung benutzt haben sollte, noch ver-
mag ich einzusehen, warum bei einer gelegentlichen Zerstreuung der
Mönche auch die Bibliothek ausgewandert sein muß, am wenigsten
aber, warum die Wiederherstellung des Klosters durch den Bischof
von Straßburg beweisen soll, daß die Marbacher Bücher inzwischen
nach Straßburg gekommen waren. Denn der Bischof war ja der welt-
liche Herr und Obereigentümer dieses Klosters!, seine Sache war also
die Wiederherstellung in jedem Falle. Aber ich würde jedem, der Wert
darauf legt, diese Vorstellungen gern gönnen, vorausgesetzt daß nur
vorher mit halbwegs brauchbaren Gründen die Identität des Propstes
Friedrich von 1200 mit dem Kämmerer Friedrich von 1212 plausibel
gemacht werden könnte. Bis das geschieht, muß ich auch die „bessere
Erklärung‘, die Oppermann gefunden haben will, für überflüssig halten.
In Straßburg ist nach Oppermann auch der zweite Teil, die Fort-
setzung von 1215—1238, verfaßt, nicht in Marbach, wie ich meinte,
Beweis hierfür die Notiz bei 1226: Eodem anno fundata est domus
apud Argentinam in honore sancte Trinitatis a Wernhero marscalco
non sine grandi impensa Marbacensium’. Ich hatte gezeigt, daß die
letzten Worte ursprünglich, wie noch heute erkennbar ist, lauteten:
non sine grandi nostra impensa’. Ich hatte daraus den Schluß ge-
zogen, der Abschreiber habe in dem Kloster, von dessen Beitrag zu
der Stiftung hier ursprünglich in erster Person die Rede war, den Mar-
bacher Konvent gesehen, und ich hatte angenommen, als ungefährer
Zeitgenosse werde er das wohl gewußt haben. Doch besser weiß es
Oppermann: der Abschreiber hat sich geirrt, St. Trinitatis ist gar
nicht auf Kosten des Mutterhauses Marbach zur Propstei erhoben
worden, die Pflicht, diese Gründung zu unterstützen, lag vielmehr
den Straßburger Domherrn ob (S. 588). Ein Straßburger Domherr
also klagt hier sein Leid, und nur der gedankenlose Abschreiber —
der übrigens nach Oppermann genau 14 Jahre, nicht etwa, wie ich
annahm, 20—30 Jahre später, arbeitete? — hat das nostra ganz ver-
1 a. a. O.
2 Seine Gründe sind auch hier ganz unzureichend. In seiner Kritik meiner
Ausführungen S. 567ff. übersieht er die Hauptsache: die Abhandlung ‚, Quo tem-
pore discesserit Romanum imperium a Romanis principibus“ spricht allerdings
von dem Ubergang der Herrschaft von den Römern auf andere Völker, braucht
aber gelegentlich die Wendung „iam paulatim vergere tanta gloria et ad hano
defectionem quam nunc cernimus tendere ceperat“. Auf diese Worte
23°
356 Johannes Haller
kehrterweise auf Marbach bezogen. Natürlich wußte er auch gar nicht,
woher das Buch, das er abschrieb, stammte und wem es gehört hatte!
Mir scheint allerdings, Oppermann hätte, ehe er auf die Straßburger
Domherrn einen Wechsel zog, sich vergewissern sollen, daß sie ihn
auch einlösen würden. Welche Verpflichtung sollten „die Straßburger
Domherrn“ wohl haben, eine Stiftung des Marschalls aus ihren Mitteln
zu unterstützen, vollends wenn es sich um ein reguliertes Chorherrn-
stift und eine Filiale von Marbach handelte? Die Antwort auf diese
Frage wird Oppermann wohl immer schuldig bleiben. Damit aber
fällt der einzige Anhalt, die fortgesetzte Chronik einem Straßburger
Domherrn zuzuschreiben, in sich zusammen.
Aber sogar den Namen dieses ‚Straßburger Domherrn“ hat Opper-
mann entdeckt: Arnold von Bürglen, 1233—1239 Domkustos, vorher
1224—1230 Kämmerer, nachher seit 1240 Dompropst, seit 1245/46
päpstlicher Kaplan, spätestens 1250 gestorben. Ibn empfiehlt er-
stens, daß er auch Domherr in Basel ist (er wird 1239 als solcher ge-
nannt); denn für Basel zeigt der Chronist von 1215—1238 bekannt-
lich ebensoviel Interesse wie für Straßburg. Ihn empfiehlt zweitens,
daß auch er früher Kämmerer war. „Mit dem Kämmereramt hat
Friedrichs zweiter Amtsnachfolger die Handschrift der Chronik
übernommen, die er fortgesetzt hat.“ Das Verbindungsglied zwischen
beiden bildet Berthold von Teck, seit 1224 Bischof von Straßburg,
vorher 1216—1223 — man errät es schon — auch er Domkämmerer.
Er war es bereits, „der im Jahre 1214 den damaligen Kämmerer
Friedrich zur Abfassung seiner Chronik veranlaßte“. Beweis: dessen
Interesse für das Bistum Basel und für das Haus Zähringen. Denn
Berthold von Teck entstammte selbst diesem Hause, und die Herzöge
von Zähringen, seine Verwandten, waren Lehnsleute des Bischofs von
Basel. Ob nicht die Nachbarschaft des Zähringers!, dazu die im Bistum
Basel gelegene Kolmarer Pfarre das Interesse des Propstes Friedrich für
Zähringen und Basel besser erklären, als der Einfluß Bertholds von
Teck, von dem wir gar nicht wissen, was und wo er vor 1216 war?
Indessen „noch wahrscheinlicher als eine geistige Einwirkung Ber-
tholds von Teck auf den Chronisten von 1214 ist eine solche auf
Arnold von Bürglen, den Fortsetzer von 1238.“ Einmal ist dieser
ihm im Amte des Kämmerers gefolgt; sodann „steht die Persönlichkeit
habe ich meine Datierung gestützt; Oppermann scheint über sie hinweggelesen
zu haben.
1 Vgl. Marbacher Annalen S. 98 (auch 82).
Zu den Marbacher Annalen 357
des Bischofs Berthold unverkennbar im Vordergrund von Arnolds
Darstellung“. Da auch Arnold „wenigstens an einer Stelle“ der Zäh-
ringer gedenkt und die Bischöfe von Basel regelmäßig verzeichnet,
so ist ein „politischer Grundgedanke des Chronisten von 1214 von
seinem Fortsetzer beibehalten worden“: „der Gedanke der zährin-
gischen Vormachtstellung, der sich in Bischof Bertholds kraftvoller
Regierung noch einmal verkörperte. Bischof Berthold selbst wird
man demgemäß als den geistigen Urheber wie schon der Chronik von
1214 so auch der Fortsetzung von 1238 bezeichnen dürfen.“ So
Oppermann. Nur ein klangvoller neuer Name fehlt noch dem präch-
tigen Luftschloß der Phantasie. Es ist nicht recht einzusehen, warum
Oppermann es seinen Lesern überläßt, ihn zu finden. Liegt es doch
auf der Hand, daß man fortan nicht mehr von „sogenannten Mar-
bacher Annalen“, sondern von der „Straßburger Kämmererchronik“
wird reden müssen.
Also nicht die Größe des Kaisertums, nicht der Übergang des
römischen Reiches auf die Deutschen, nicht die Taten der Kaiser,
auch nicht die Geschicke des staufischen Hauses hat die Chronik
zum Thema, sondern „die Vormachtstellung der Zähringer“ — die
freilich für uns noch zu entdecken ist, denn bisher hat man von ihr
nicht viel gewußt.! Die Zähringer werden überdies im ersten Teile
der Chronik kaum mehr als dem Namen nach genannt, ihre Genealogie
wird nirgends wie die der Staufer und Welfen zusammengestellt,
von ihrer „Vormachtstellung“ ist gar nichts zu spüren, Berthold V.
spielt sogar mit seiner zurückgenommenen Bewerbung um die Krone
im Jahre 1198 eine nichts weniger als glänzende Rolle. Im zweiten
Teil des Werkes wird das Geschlecht „wenigstens einmal erwähnt“,
wie Oppermann bescheiden genug sagt; d. h. der Tod Herzog Bertholds
V. wird bei 1218 so kurz wie möglich angemerkt; nicht einmal, daß er
der Letzte seines Hauses war, hält der Chronist für nötig hervorzu-
heben. Da soll die Geschichte der Zähringer „einen politischen Grund-
gedanken“ des Werkes in seinen beiden Teilen bilden?
Aber was will das alles bedeuten! Wir haben ja gelernt, daß auch
in der Quellenkritik das ‚Credo quia absurdum“ gilt. Wie wir uns
gewöhnen mußten, die verschiedenen Teile einer Chronik dem gleichen
1 Daß sie „sich in Bischof Bertholds kraftvoller Regierung noch einmal ver-
körperte“, ist reine Phrase. Bischof Berthold von Teck war gar kein wirklicher
Zähringer, nur ein Verwandter der letzten zähringischen Herzöge; und wann
und wo hätte er eine „Vormachtstellung“ besessen!
358 Johannes Haller
Verfasser zuzuschreiben, weil sie in Stil und Ton ganz verschieden
sind, so werden wir uns jetzt darein zu finden haben, daß der „poli-
tische Grundgedanke“ eines Werkes gerade das ist, was darin nicht
vorkommt. Gegenüber dieser neuen Methode und ihren mit so großer
Sicherheit vorgetragenen Ergebnissen wagt man kaum ein paar
nüchterne Fragen zu stellen. Erstens: ist Bischof Berthold von Teck
wirklich bis zu seiner Erhebung Domkämmerer gewesen ? Oppermann
bat dafür keinen anderen Beweis, als daß der Kämmerer 1216—21
Berthold heißt.! Das allein wird nicht jeden überzeugen; denn es ist
nicht eben das Wahrscheinlichste, daß man mit Übergehung der Di-
gnitäre einen Beamten zweiter Ordnung zum Bischof wählt.? Zweitens:
welche Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß dieser Berthold schon
bevor er Kämmerer wurde — vorausgesetzt daß er es wurde — den
früheren Thomaspropst bei der Abfassung seiner Chronik beeinflußte ?
Friedrich, der schon in den achtziger Jahren als Propst begegnet,
muß um 1214 — wenn er wirklich so lange gelebt haben sollte — ein
recht alter Mann gewesen sein, Berthold von Teck aber war noch
1223, als er Bischof wurde, so jung, daß es auffiel und der Neuburger
Glossator der Marbacher Chronik seine Jugend hervorhebt (hic cum
esset iuvenis’ usw.). Drittens: ist es denn wahr, daß in der Chronik
von 1238 ‚die Persönlichkeit Bischof Bertholds im Vordergrund“
steht? Ich kann es nicht finden. Von seinen Taten wird nichts
weiter berichtet als die Fehde mit seinen Vettern, den Grafen von Pfirt,
um die Dagsburgische Erbschaft, ziemlich ausführlich — sie war
ja das große Ereignis der 20er Jahre im Elsaß —, aber auch recht
äußerlich, sogar ohne Angabe der Ursache. Das füllt im ganzen noch
nicht 30 Zeilen. Später fällt Bertholds Name nur noch ein einziges
Mal ganz nebenher bei 1232. Bei der Notiz von seiner Erhebung
(1223) allerdings steht ein Passus von 8 Zeilen, in denen seine Verdien-
ste um die Bereicherung des Bistums in vollen Tönen gerühmt
werden. Aber kann man daraufhin sagen, seine Persönlichkeit stehe
in der Chronik der Jahre 1215—1238 „im Vordergrund“? Zudem
verwickelt sich Oppermann hier wieder, wie schon früher, in einen
Widerspruch, Er will an anderer Stelle beweisen, daß der oben er-
wähnte Panegyrikus gar nicht dem Bischof, sondern dem Kämmerer
1 Das kann gerade so gut Berthold von Geroldseck sein, der schon 1209 als
Kämmerer vorkam, s. oben S. 354. Übrigens wird 1220 vorübergehend einmal
Heinricus camerarius episcopi genannt. Schöpflin I, 341.
2 In allen Zeugenreihen steht der Kämmerer weit hinten als einer der letzten.
Zu den Marbacher Annalen 359
Berthold gelte. „Hic cum esset iuvenis, sano semper utens consilio,
in omnibus agendis suis seniorem se gessit in opere quantum ad
augmentum sue ecclesie, quam suis temporibus plus ditavit quam
omnes sui antecessores“ usw. Das alles soll nach Oppermann nicht der
Bischof, sondern der „junge Berthold“ in seiner Stellung als Kämme-
rer getan haben. Ich weiß nicht, ob Oppermann sich die Mühe genom-
men hat, sich über Stellung und Aufgaben eines Domkämmerers
im 13. Jahrhundert zu unterrichten. Fast möchte ich es bezweifeln:
denn die Rolle, die er ihm hier zuweist, steht nicht im Einklang mit
dem, was wir bisher als seine Obliegenheiten zu kennen glaubten:
der Sorge für das Schlafgemach, die Schatzkammer, den täglichen
Haushalt des Fürsten, für die Vorbereitung des Gottesdienstes, die
dazu nötigen Geräte, und was dergleichen mehr ist. Daneben kennen
wir nur eine wichtige Funktion, der Empfang der Abgaben. Daß
der Kämmerer politische Aufgaben hat, ist nirgends zu bemerken,
auch kaum glaublich.1 Überdies müssen wir feststellen, daß Opper-
mann die Stelle, aus der er den jungen Kämmerer Berthold als er-
folgreichen Premierminister seines Bischofs hervorzaubert, denn doch
mit einer schwer entschuldbaren Flüchtigkeit gelesen hat. Berthold
soll „seine“ Kirche mehr als alle seine Vorgänger bereichert haben —
etwa seine Vorgänger in der Kammer ? Wohinersich wandte, da lächelte
ihm der Erfolg? — als Kämmerer? Die Klöster in ‚seinem Bistum“ be-
handelte er gut und schützte sie“ — als Kämmerer? Man braucht wirk-
lich keine Überlegung, um zu wissen, daß hier nur vom bischöflichen
Regiment Bertholds die Rede sein kann, und es ist ein ganz toller Ein-
fall, wenn Oppermann die Worte cum esset iuvenis — seniorem se
gessit’? mit „als er jung war“ übersetzen will, da sie nur bedeuten kön-
nen: „obwohl er noch jung war, handelte er wie ein älterer Mann“.“
1 Vgl. die Mitteilungen aus einem Kämmerer-Recht von 1334 bei Aubin,
die Verwaltungsorganisation des Fürstbistums Paderborn im Mittelalter (1911)
S. 42. 2 Et quocunque se vertebat, prosperis successibus pollebat.
2 Et monasteria in suo episcopio sita satis humane et sine magno gravamine
protexit et fovit.
Oppermanns Latein ist auch sonst nicht stichfest. S. 566 zieht er
aus der Glosse zum Kreuzzugsbericht von 1218 „alias et per alios
qualiter hoo evenerit pleniter exaratum est, sicut in armario Novicastri
diligens lector invenire poterit“ den absonderlichen Schluß, der Schreiber
dieser Zeilen könne sich nicht in Neuburg befunden haben, da er ja auf
eine „anderswo“ (alias!) befindliche Darstellung verweise. Statt auf so
kuriose Gedanken zu verfallen, hätte Opperman sich doch erinnern sollen,
daß „alias“ auch einfach „anders“, „in anderer Weise bedeutet.
360 Johannes Haller: Zu den Marbacher Annalen
Indessen, diese Stelle muß bei der Beurteilung des Verhältnisses
der Chronik zum Bischof ganz außer Betracht bleiben, weil Oppermann
darin mit mir einig ist, daß sie gar nicht der Chronik selbst angehört,
sondern eine Neuburger Glosse darstellt. Zieht man sie aber ab, was
bleibt dann übrig, die Behauptung zu rechtfertigen, daß, die Persönlich-
keit des Bischofs Berthold unverkennbar im Vordergrund“ der Chronik
von 1215—1238 steht? Ist ferner dies nicht der Fall, dann fehlt auch
der leiseste Grund, ihn für ihren ‚geistigen Urheber“ zu halten, wie
schon früher die Beziehungen zum Kammeramt und dessen Vorstehern
vor und nach 1215 als willkürliche Phantasien erkannt wurden.
Ziehen wir die Summe. Oppermann wollte zeigen, daß die
Chronik des Propstes Friedrich bis 1214 reichte und in diesem
Jahr abgefaßt wurde. Er hat nichts irgend Stichhaltiges dafür
vorgebracht, die unüberwindlichen Hindernisse für seine Annahme,
wie es scheint, nicht einmal gesehen. Gegen die von ihm be-
hauptete Identität des Propstes Friedrich von St. Thomas aus den
Jahren 1182—1201 mit einem nur einmal bei 1212 erwähnten gleich-
namigen Domkämmerer spricht schlechterdings alles. Der maßgebende
Einfluß des Bischofs Berthold von Teck auf die Entstehung des Werkes
erweist sich als reine Phantasie, die Autorschaft des Domkustos Arnold
von Bürglen am zweiten Teil als aus der Luft gegriffen, die Annahme,
daß überhaupt ein Domherr vom Münster der Verfasser sei, steht im
Widerspruch mit dem einzigen ausdrücklichen Zeugnis der Handschrift.
Das sind die Hauptsachen, die Oppermann neu vorgebracht hat. Ich
müßte fürchten, die Aufmerksamkeit der Leser trotz der „sicheren
Herrschaft über die literarische Form“, die Oppermann mir unverdien-
terweise zubilligt, nicht länger fesseln zu können, wollte ich auch noch
von Nebendingen reden, die mir nicht weniger anfechtbar scheinen.!
! Ich darf diese Gelegenheit benutzen, um festzustellen, warum der Angriff
von Güterbock (im Neuen Archiv 38, 559) auf zwei Stellen meiner Abhandlung
unerwidert geblieben ist. Bald nach seinem Erscheinen sandte ich eine kurze
Widerlegung von Güterbocks Bemerkungen, die mich unhaltbar dünken,
an die Redaktion des Neuen Archivs, erhielt auch, wiewohl erst nach 2'/, Mo-
naten und auf wiederholte dringende Anfragen, am 15. Dezember 1913 die Auf-
nahme zugesagt. Diese Zusage wurde nicht gehalten; das nächste Heft des N. A.
erschien im April 1914 ohne meine Entgegnung. Da es meinem Geschmack
ebenso widerspricht, nach Jahr und Tag noch auf eine Frage von so geringem
Belang öffentlich zurückzukommen, wie es mir unwürdig scheint, mich nach
dem Belieben der Redaktion zum Antichambrieren zwingen zu lassen, so habe
ich meine Entgegnung zurückgezogen. Der Schade, den die Wissenschaft dabei
etwa leiden könnte, wird zu verschmerzen sein.
361
Über die ältesten Armenordnungen
der Reformationszeit (1522—1525).
Von
Otto Winckelmann.
II.
Viel bedeutender als die in Kitzingen und Regensburg eingeführ-
ten, ziemlich sklavischen Nachahmungen der Nürnberger Ordnung
war die Neuregelung des Armenwesens, die Straßburg einige Monate
später unternahm. Wahrscheinlich waren hier Geilers Reformvor-
schläge, obwohl sie schon mehr als zwei Jahrzehnte zurücklagen,
noch nicht vergessen. Eifrig griff man sie jetzt wieder auf, nachdem
durch Luthers Lehre die Bedenken und Schwierigkeiten beseitigt
waren, die bis dahin ihrer Verwirklichung im Wege gestanden hat-
ten. Durfte der Magistrat doch nun sicher sein, den größten Teil
der Bürgerschaft auf seiner Seite zu haben, wenn er einen starken
Druck auf die Geistlichkeit ausübte, um die gesamte Fürsorge in
seine Hand zu bekommen. Denn der Unwille über die Zuchtlosig-
keit, den Hochmut und Geiz des Straßburger Klerus war seither fort
und fort gestiegen!, ebenso wie der Mißmut über das schamlose
Treiben der Bettelmönche, Stationierer, Ablaßkrämer usw.“ Wie
in Nürnberg, so hatte ja auch in Straßburg die lutherische Lehre
sehr bald Wurzel geschlagen, und selbst der anfangs noch etwas
zurückhaltende Rat hatte sich seit 1523 offen für die evangelischen
Prädikanten erklärt.“
Wie schon erwähnt, war im Sommer 1522, als die Nürnberger
1 Röhrich, Geschichte der Reformation im Elsaß I, 116ff., A. Jung,
Gesch. d. Reform. in Straßburg 12ff., Ad. Baum, Magistrat und Reformation
in Straßburg 4. Unter anderm war die Bürgerschaft auch deswegen erbittert,
weil die reichen Stifter in dem Hungerjahre 1517 dem darbenden Volk ihre
reichen Kornvorräte vorenthalten hatten. Über die durch böse Ausschreitungen
einiger Kleriker erzeugte Aufregung vgl. besonders noch Röhrich, Mitteil. a.
d. Gesch. d. evang. Kirche des Elsaß I, 132—150.
? Vgl. die schon oben S. 196 Anm. 3 angeführten Flugschriften Eckard.
und andrer. |
Baum a. a. O. 15ff.
362 Otto Winckelmann
ihre Aufsehen erregende Armenordnung erließen, gerade der Reichs-
tag in ihrer Stadt versammelt, an dem auch eine Gesandtschaft
des Straßburger Rats teilnahm.! Daher kam es wohl, daß dieser
sehr schnell Kenntnis von der Ordnung erhielt. Die Lebhaftigkeit
des Eindrucks ersieht man schon daraus, daß binnen kurzer Zeit
zwei Nachdrucke in Straßburg entstanden.“ Adolf Baums Vermu-
tung, daß die Straßburger für ihre Armenordnung die Nürnberger
als Muster benutzt hätten, kann ich jetzt zur Gewißheit erheben;
denn nicht nur stimmt der Inhalt in vielen Punkten auffallend über-
ein, sondern es wird auch an einigen Stellen des Straßburger Ent-
wurfs® ausdrücklich auf die Nürnberger Vorlage Bezug genommen.
Übrigens hatte sich der Magistrat im April 1523 auch die Augs-
burger Ordnung von 1522 zur Prüfung schicken lassen.“ Indessen
ist sie nicht viel benutzt worden, da man sich bald von ihrer Rück-
ständigkeit überzeugte. A
Über dic Personen, die sich um die Neuordnung verdient mach-
ten, sind wir in Straßburg weit besser unterrichtet als in Nürnberg.
Von dem fünfgliedrigen Ausschuß, der den Entwurf zu bearbeiten
hatte“, sind die beiden adeligen Mitglieder, Melchior Zuckmantel
und Jakob Spender, ziemlich bedeutungslos; die drei bürgerlichen
aber, Daniel Mieg, Mathis Pfarrer und Jakob Meyer, gehörten zu
den anerkannt tüchtigsten Männern der Stadt und gleichzeitig zu
den emsigsten Anhängern der neuen Lehre.“ Die Mitwirkung Daniel
Miegs war noch deshalb von besonderem Wert, weil er als Abge-
sandter zum Reichstag im Spätjahr 1522 Gelegenheit gehabt hatte,
die Nürnberger Einrichtungen aus eigener Anschauung kennen zu
1 Reichstagsakten, Jüngere Reihe III, 484, 928. Pol. Corresp. d. Stadt
Straßburg I, 59 A.3.
3 Im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 befindet sich eine gleichzeitige Kopie
der Nürnberger Ordnung, die wahrscheinlich von den Gesandten überschickt
oder mitgebracht worden ist. Vgl. Arch. f. Ref.-Gesch. X 245 Nr.b.
3? Vgl. oben S. 222 und Archiv f. Ref.-Gesch. X 243ff. 4 A. a. O. 60.
5 Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 IV, 25.
Ein Druckexemplar im Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 nebst einem kurzen
Begleitschreiben des Augsburger Rats vom 22. April 1523, woraus hervorgeht,
daß Straßburg die Übersendung erbeten hatte.
7 Die Namen der Mitglieder sind im Straßb. St.-Arch. Hosp. Prot. 145 p. 2
genannt.
® Biographische Notizen u. Quellennachweise über sie geben Ficker u. Win-
ckelmann, Handschriftenproben des 16. Jahrhunderts nach Straßb. Originalen
I, 1, 5, 10.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 363
lernen. Die eigentliche Seele des Ausschusses war indessen nicht er,
sondern Mathis Pfarrer, nächst Jakob Sturm wohl der hervorragendste
Straßburger Politiker der Reformationszeit. Von seiner charakte-
ristischen Hand rühren sowohl verschiedene Vorarbeiten für die Ord-
nung, wie auch der mehrfach korrigierte Entwurf her, der mit gerin-
gen Änderungen schließlich Gesetz geworden ist. Daß Mathis Pfar-
rer schon 1522 ein begeisterter Verehrer Luthers war, ergibt sich mit
größter Sicherheit aus einem interessanten, noch ungedruckten Brief,
den er an seinen Schwager und Gesinnungsgenossen, den Stadtschrei-
ber Peter Butz, richtete.! Die theologischen Berater der Stadt,
Capito, Bucer und Hedio, mögen vielleicht beim Ausarbeiten der
Ordnung gelegentlich um ihre Meinung befragt worden sein, die An-
regung zu ihr haben sie jedenfalls nicht gegeben, aus dem einfachen
Grunde, weil sie erst nach Straßburg kamen, als die Hauptpunkte
der neuen Einrichtung schon im wesentlichen feststanden. Hedio
hat weder damals noch später eine solche Rolle im Straßburger Ar-
menwesen gespielt, daß man ihn, wie es Feuchtwanger? tut, als den
„Organisator“ desselben bezeichnen könnte.
So ist also die Initiative zu der Neugestaltung in Straßburg
nicht von theologischer, sondern von staatsmännischer Seite aus-
gegangen, was freilich nicht hindert, daß sie in der Hauptsache doch
auf Luthers Lehren beruht und ohne diese niemals zustande gekom-
men wäre.
Noch vor Ende des Jahres 1522 leitete der Magistrat die Reform
in sehr umsichtiger Weise damit ein, daß er alle geistlichen Stifter
und Klöster der Stadt aufforderte, die bisher von ihnen verwalteten
Almosenstiftungen dem Rat zur Vereinigung mit dem geplanten
großen Stadtalmosen abzutreten. Man suchte durch diese Zentrali-
sierung der verfügbaren Mittel den Wettbewerb des Klerus von
vornherein möglichst auszuschalten: ein Vorgehen, das wir in
Nürnberg nicht beobachten konnten, und das uns bezeugt, wie
sich in Straßburg seit Geilers Zeit die Macht und das Ansehen
des Rats gegenüber der Geistlichkeit gehoben hatten. Diese konnte
1 Straßb. St.-Arch. Thom. Varia eccl. XI, 404 (Kopie). Pfarrer erzählt in
diesem vom 24. März 1522 datierten Brief, er habe zu Mainz im Dom einen Pre-
diger gehört — ohne Zweifel Caspar Hedio —, der das Evangelium noch „ tap-
ferer‘‘ als der Straßburger Münsterprediger Mathis Zell verkünde und bei der
Bürgerschaft großen Beifall finde. Hoffentlich werde diese Tatsache die Straß-
burger in ihrem evangelischen Eifer bestärken.
2 Jahrbuch f. Gesetzgebung Bd. 32 S. 198.
364 Otto Winckelmann
sich, angesichts der ihr feindlichen Volksstimmung und der in
ihrer eigenen Mitte hervortretenden Sympathien für die neue Lehre,
dem Ansinnen der Stadt nicht ernsthaft widersetzen! und über-
ließ in der Tat, wenn auch mit Zögern und manchen Verklausulie-
rungen, die Mehrzahl ihrer regelmäßigen Almosenspenden dem Magi-
strat zur ferneren Verwaltung und Austeilung. Pfarrer berechnet
den gesamten Wert der auf diese Weise zusammengebrachten Mittel
auf 419 fl. jährlich.? Bei einer im April 1523 vorgenommenen Visi-
tation wurde dann festgestellt, daß 523 ansässige Arme in der Stadt
waren, von denen aber nur 400 als wirklich unterstützungsbedürf-
tig anerkannt wurden.“ Bei einer Tagesbeihilfe von 2 Pf., die Pfarrer
für eine Person als ausreichend ansah“, war demnach eine Summe
von 2311 fl. erforderlich, so daß nach Verbrauch der durch die Geist-
lichkeit abgetretenen 419 fl. noch ein Fehlbetrag von rund 1900 fl.
zu decken blieb. Nachdem sich der Ausschuß so zunächst einen zu-
verlässigen Begriff von den erforderlichen Mitteln verschafft hatte,
ging er an die Ausarbeitung der neuen Organisation, die im wesent-
lichen nach Pfarrers Vorschlägen am 4. August 1523 vom Rat
genehmigt und am 29. September in Kraft gesetzt wurde.) Ein
Auszug daraus wurde der Bürgerschaft durch gedruckte Anschläge
bekanntgegeben.®
Die Einleitung betont in ganz ähnlicher Weise wie die ältere Fas-
Wie gering damals die Widerstandskraft des Klerus gegen die weltliche Ge-
walt war, ersieht man besonders auch daraus, daß die Geistlichen sich bald nach-
her bequemen mußten, dem Verlangen des Rats entsprechend das Bürgerrecht
zu erwerben. Baum 51ff. 2 Straßb. St.-Arch. Hosp. 1316 IVf. 28.
Wenn Wickgram 1518 in Straßburg 2200 Arme zählt (Jung a. a. O. 22),
so hat er offenbar die fremden Bettler u. Landstreicher mitgerechnet, die damals
infolge der allgemeinen Hungersnot überaus zahlreich waren. Hieronymus Geb-
weiler gibt um dieselbe Zeit die Zahl der „gesunden“ Bettler auf tausend an.
(Ebenda.)
Sie wurde bei Erlaß der Ordnung etwas höher angesetzt. Vgl. unten.
Ein Straßburger Pfennig war nach der Kaufkraft etwa gleich 20—25 heutigen
Pfennigen. Vgl. unten S. 368 Anm. 2.
5 Gedruckt bei Brucker, Straß b. Zunft- und Polizeiverordnungen 3 mit der
falschen Datierung „15. Jahrhundert“. Schon M. Goldberg im Jahrbuch des
Vogesenolubs Bd. 26 S. 60 Anm. 54 hat die Ordnung mit Recht dem Jahre 1523
zugewiesen. Der 4. August 1523 als Tag der Genehmigung durch den Rat er-
gibt sich mit Sicherheit aus einer Schlußbemerkung im Konzept. (Straßb. St.-
Arch. Hosp. 1195, 1.)
Gedruckt Röhrich, Mitteilungen I, 156. Ein Originalplakatdruck findet
sich noch Straßb. St.-Arch. GUP 217, 1.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 365
sung des Nürnberger Erlasses die dringende Notwendigkeit, der
leichtfertigen, betrügerischen Bettelei ein Ende zu machen und den
wirklich notleidenden Mitbürgern so zu helfen, daß sie ‚nicht zu bet-
teln brauchten. Dabei wird jede Berufung auf die neue Lehre sorg-
sam vermieden, ja man kommt sogar dem alten Glauben von der
Verdienstlichkeit der guten Werke noch in gewisser Weise entgegen,
indem man von der,, brüderlichen Liebe‘ spricht, die,, den Menschen zur
Erlangung göttlicher Gnade und Seligkeit das beste und erschießlichst
gut Werk“ sei. Offenbar wollte man auf diese Weise die Altgläu-
bigen, insbesondere die Stiftsgeistlichkeit, dem städtischen Vorhaben
eher geneigt machen. Daß die Ordnung gleichwohl dem lutherischen
Gedankenkreise entsprungen ist, zeigt sich klar in dem strengen
und allgemeinen Bettelverbot, das ja nur auf Grund der neuen Lehre
logisch und durchführbar erscheint, was freilich im Anfang wohl nur
wenigen Anhängern der römischen Kirche recht zum Bewußtsein
gekommen ist. Während die Nürnberger Ordnung in ihrer ersten
Fassung, wie wir gesehen haben, den Einheimischen das Betteln
noch nicht geradezu untersagte, hat die Straßburger es von vornherein
verboten. Nur einer bestimmten Anzahl armer Schüler sollte, wie
in Nürnberg, nach wie vor gestattet sein, vor den Häusern zu sin-
gen und Almosen dafür anzunehmen. Außerdem behielt man auch
die Kollekten für das Blatternhaus und Waisenhaus bei. Alles an-
dere Umgehen mit Bettelbüchsen wurde abgeschafft. Von den Men-
dikanten und anderen Bettlern im geistlichen Gewande ist nicht aus-
drücklich die Rede; doch zeigt der folgende, charakteristische Fall,
der sich wenige Monate nach Erlaß der Ordnung zutrug, daß man dem
Klerus keine Ausnahmestellung einräumte. Ein Stationierer, der
angeblich Reliquien des heiligen Anastasius bei sich führte, hatte sich
erdreistet, im Münster während Bucers Predigt zu betteln. Als er
trotz aller Warnungen damit nicht aufhörte, nahm man ihm das ein-
gesammelte Geld einfach weg, um es in den Almosenstock zu werfen.!
1 So schildert der Stadtschreiber Butz den Vorfall in einem bald nachher ge-
schriebenen Brief vom 3. Februar 1524. (Straßb. St.-Arch. Thom. Varia eccl. XI
213, Kopie.) Der Chronist D. Specklin weiß dagegen von einer ganzen Schar
von Stationierern, die damals mit jenen Reliquien durch die Stadt gezogen seien.
Der Magistrat habe ihnen nicht weniger als 2000 fl. zugunsten des Almosens ab-
genommen. (R. Reuss, Les collectanndes de Specklin Nr. 2243 u. Röhrich,
Gesch. d. Ref. I, 206.) Da weder Butz noch der Almosenschaffner Hackfurt in
seinen sorgfältigen Aufzeichnungen (Straßb. St.-Arch. Hosp. Prot. 145) davon
etwas meldet, so ist Specklins Nachricht mit Mißtrauen aufzunehmen.
366 Otto Winckelmann
Fremde, die in die Stadt hinein wollten, mußten, wenn ihr Aus-
sehen und Gebaren verdächtig schien, eidlich versichern, daß sie nicht
betteln würden; wer diesen Schwur verletzte, wurde in den Turm
gelegt. Im übrigen sollten fremde Bettler, die man vormittags in
der Stadt ertappte, ohne weiteres ausgewiesen werden; die zu späte-
rer Tageszeit Betroffenen wurden zum Übernachten in eine der
sog. „Bosen“ geführt und am nächsten Morgen mit einem Zehr-
pfennig fortgeschickt; sie mußten dabei schwören, innerhalb eines
halben Jahres nicht wiederzukommen. Hielten sie nicht Wort, so
sollten sie mit Rutenhieben oder sonst gestraft werden.
Für die ortsansässigen Armen wird ganz dem Nürnberger Muster
gemäß eine sorgfältige individuelle Prüfung ihrer Lage und genau
ihren Bedürfnissen angepaßte Unterstützung angeordnet. Wäh-
rend man aber in Nürnberg durchschnittlich für den einzelnen Armen
35 Pf. wöchentlich aufwandte und daneben noch arbeitsame Leute,
die aus Mangel an Betriebskapital in ihrem Gewerbe nicht recht vor-
wärtskommen konnten, durch Darlehen zu fördern suchte, ver-
zichtete man in Straßburg auf letzteres und setzte das wöchent-
liche Almosen durchschnittlich auf nur 16 Pf. nebst einer Brotspende
fest. Verschämten Armen sollte diskret geholfen werden; sie brauch-
ten deshalb, wie in Nürnberg, kein Abzeichen zu tragen. Daß
sich in Straßburg, abweichend von Nürnberg, der Magistrat von An-
fang an die Beihilfe der Stifter und Klöster zur Aufbringung der
nötigen Geldmittel sicherte, wurde schon erwähnt. Das meiste muß-
ten freilich auch hier die Bürger mit freiwilligen Gaben leisten,
die teils in die Almoseustöcke der Kirchen gelegt, teils beim Gottes-
dienst eingesammelt wurden.! Die Prediger taten das Ihrige, indem
sie von der Kanzel aus fleißig zur Förderung des gemeinnützigen
Werkes mahnten.
Auch die Organisation der Straßburger Armenverwaltung lehnt
sich im allgemeinen eng an das Nürnberger Vorbild an. Vier aus dem
Schoße des Magistrats ernannte ehrenamtliche Oberpfleger, die in
bestimmter Reihenfolge wechselten, führten die Oberaufsicht.
Unter diesen standen, den neun Pfarreien der Stadt entsprechend,
neun ehrenamtliche Pfleger, denen mit Hilfe von vier besoldeten
Knechten die eigentliche Verteilung der Spenden oblag. Auch in
1 Es wurde den Besitzenden auch nahegelegt, den gezeichneten Armen
Speisereste und Ähnliches zukommen zu lassen. (Nach dem „kurzen Vergriff“
bei Röhrich, Mitteil. I, 158.)
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 367
Straßburg mußten, um Unredlichkeiten leichter verhüten und ent-
decken zu können, die Knechte jede Woche ihren Bezirk wechseln.
Ein Amt aber hat Straßburg noch geschaffen, das in Nürnberg
fehlte, und das bald von der größten Bedeutung werden sollte, näm-
lich das Amt eines besoldeten Almosenschaffners, der alle für die
Armen überwiesenen Gelder, Lebensmittel, Kleidungsstücke, Ge-
rätschaften usw. in Empfang zu nehmen und zu verzeichnen hatte
und über ihre Verwendung Buch führte. Er wurde sehr bald, analog
dem auch in anderen städtischen Dienstzweigen zu beobachtenden
Vorgang, aus einem bescheidenen Rechner und Kassenführer zum
eigentlichen Leiter und Mittelpunkt der ganzen Fürsorge, indem die
ehrenamtlichen Pfleger ihm mehr und mehr die eigentliche Arbeit
überließen und sich nur eine gewisse Aufsicht vorbehielten. Der Um-
stand, daß der erste Schaffner, Lukas Hackfurt, eine ungewöhnlich
tatkräftige und selbstbewußte Persönlichkeit war, die sich mit wah-
rem Feuereifer ihrem schönen Berufe widmete, hat die angedeutete
Entwicklung noch besonders begünstigt und beschleunigt. Wie
sich aus den Akten, die ich demnächst zu veröffentlichen gedenke,
klar ergeben wird, kann man Hackfurts Verdienste um die Straß-
burger Armenpflege kaum hoch genug einschätzen. Über seinen Le-
bensgang sei kurz folgendes bemerkt.! Er war aus Straßburg gebür-
tig und studierte 1511—1513 in Heidelberg Theologie. Nach dem
Aufkommen der lutherischen Lehre wandte er sich ihr alsbald zu
und gehörte zu den ersten Geistlichen in Straßburg, die in den
Ehestand traten. Im Jahre 1523, als die neue Armenordnung er-
schien, leitete er eine private Lateinschule, was ihn aber nicht ab-
hielt, sich sofort um die Stelle des Almosenschaffners zu bewerben.
Obwohl noch zwei andere Anwärter da waren, zögerte der Magistrat
nicht, ihm das verantwortungsvolle Amt zu übertragen. Der evan-
gelischen Lehre leidenschaftlich zugetan, hat Hackfurt sich eine Zeit-
lang den Schwärmern und Wiedertäufern Schwenckfeldscher Rich-
tung angeschlossen, bis ihn Bucer 1531 zur förmlichen Annahme
des Straßburger Bekenntnisses, der Tetrapolitana, zu bewegen
wußte. Daß man einem so offenen Gegner der römischen Kirche die
Almosenschaffnei anvertraute, zeigt vielleicht deutlicher als alles
andere die religiöse Gesinnung, aus der die Reform des Straßburger
Armenwesens entsprungen ist. Schon nach ganz kurzer Zeit ließen.
1 Vgl. Ficker- Winckelmann, Handschriftenproben II 78. Hackfurts latini-
sierter Name ist Bathodius.
368 Otto Winckelmann
sich Oberpfleger und Pfleger des Stadtalmosens fast ganz von Hack-
furt beherrschen, und die vier „Knechte“ waren nicht viel mehr als
die Werkzeuge des Schaffners, der bis an sein Lebensende 1554 im
Amte blieb.
Es würde natürlich zu weit führen, wollte ich hier die höchst
bemerkenswerte Ausgestaltung der Straßburger Armenpflege unter
Hackfurts Einfluß genauer darlegen. Nur einiges über die tatsäch-
lichen Leistungen und Erfolge sei mitgeteilt“, um zu zeigen, daß die
Protestanten auf dem Gebiet der Wohltätigkeit doch nicht überall
so unfruchtbar oder gar zerstörend gewirkt haben, wie vielfach be-
hauptet wird. Obwohl von den amtlichen Rechnungen des Almosens
über Einnahmen und Ausgaben aus dem 16. Jahrhundert nur zwei
vollständig erhalten sind, die von 1539—1540 und 1564—1565,
wozu noch aus dem Gründungsjahre 1523—1524 eine kurze summa-
rische Übersicht und eine genauere Aufzeichnung über das erste Quar-
tal kommt, so genügt dies schon, um einen recht lehrreichen Ein-
blick zu erhalten.
Im ersten Jahre beliefen sich die Einnahmen auf 1290 Pfund
Pfennige? und 695 Viertels Getreide. Von der Geldsumme rührte
etwa die Hälfte aus den Almosenstöcken in den Kirchen her; 75
Pfund waren auf Grund der schon erwähnten Vereinbarung von den
Stiftern und Klöstern gespendet und der Rest stammte von über-
wiesenen Geldstrafen, Vermächtnissen, Schenkungen, sowie von
größeren Darlehen der Stadt her, die später, als das Almosen finan-
ziell sichergestellt war, pünktlich zurückerstattet wurden. Die
695 Viertel Getreide, meist Roggen, gehörten fast ganz zu den von
der Geistlichkeit abgetretenen Spenden und wurden zu Brot ver-
backen, wobei jedes Viertel 34 Brote zu 4 Pfund ergab. Da jeder Arme
wöchentlich ein solches Brot erhielt, reichte der Vorrat für mehr als
400 Personen im Jahre. Von den 1290 Pfund des ersten Jahres
wurden 232 für Gehälter und sonstige Verwaltungskosten verbraucht;
827 Pfund kamen den gezeichneten Armen zugut, 35 den verschäm-
1 Auf Grund der Akten u. Rechnungen im Straßb. St.-Arch. Hosp.
21 Pfund = 20 Schillinge = 240 Pfennige. Wenn wir nach A. Hanauer,
Etudes &conomiques sur l’Alsace I, 497 u. II, 607 die Kaufkraft des Geldes zu
berechnen wagen, so finden wir, daß ein Pfund Pfennige in der Zeit um 1525
etwa soviel Wert hatte wie 50 Mark in der zweiten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts.
8 Ein Straßburger „Viertel“ enthält im Großhandel 116, im Kleinhandel
111 Liter. Hanauer a. a. O. II 12f.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 369
ten Hausarmen, 11 den mit Zehrpfennigen bedachten Fremden
und 183 Pfund blieben für Rechnung des folgenden Jahres übrig.
Im Jahre 1525 erhielt das Almosen ein eigenes Heim im ehemali-
gen Hause der „Platzbrüder“, einer Beghardengenossenschaft, die
bisher den Leichenträgerdienst besorgt und 1524 infolge der Refor-
mation die Stadt verlassen hatte. Als man dann allmählich daran
ging, die Schmuckgegenstände, Gemälde, Ornate usw. aus den Kir-
chen zu entfernen, setzten Schaffner und Pfleger mit wiederholten
Bitten beim Rat durch, daß ihnen die aus dem Verkauf dieser Dinge
erlösten Beträge überwiesen wurden. Auch sonst ließ Hackfurt bei
der fortschreitenden Säkularisation der Kirchengüter das Interesse
seiner Pflegebefohlenen niemals aus dem Auge. Er erklärte es ge-
radezu für eine schwere Sünde, die Kirchengüter anders als zum
Besten der Armen zu verwenden. Aber erst seit 1529, nachdem sich
Straßburg mit der feierlichen Abschaffung der Messe ganz von Rom
losgesagt hatte, ließ sich der Rat endlich dazu herbei, das zum Teil
schon sequestrierte Vermögen der Stifter und Klöster endgültig
und vollständig für Zwecke der Wohltätigkeit, des evangelischen
Gottesdienstes und Unterrichts zu verwenden. Bei dieser Aufteilung
wurde im Oktober 1529 das Kloster St. Marx, aus dem die Nonnen,
lauter Straßburger Patriziertöchter, schon 1525 ausgetreten waren,
mit all seinem Eigentum, Zinsgefällen usw. dem Almosen über-
wiesen. Damit gewann dieses endlich ausreichende Räumlichkeiten
für Dienstwohnungen, Kornspeicher, Magazine, Bäckerei usw. und
außerdem rund 250 Pfund jährlicher Einkünfte, die sich mit dem
allmählichen Wegfall der an die ausgetretenen Nonnen zu zahlenden
Pensionen noch erhöhten. Dazu kam der bedeutende Vorrat von
4750 Vierteln Getreide, den das Kloster in letzter Zeit aufgespart
hatte. Im Jahre 1530 folgten noch einige kleinere Überweisungen
aus dem Vermögen der Dominikaner und des Klosters St. Arbogast.
Ungeachtet dieser scheinbar sehr reichlichen Dotierung klagte der
Almosenschaffner in diesem Jahre mehr denn je, daß die Mittel
nicht ausreichten, um alle Armen zu versorgen. Nicht weniger als
6000 fl. und 3000 Viertel Korn jährlich bezeichnete er als Erforder-
nis. Tatsächlich war die Zahl der Armen in Straßburg damals beson-
ders groß, teils wegen der schlimmen Nachwirkungen des Bauern-
krieges, teils wegen der völligen Mißernte des Jahres 1529, teils wegen
des massenhaften Andrangs von evangelischen Flüchtlingen, die von
nah und fern in der als reformfreundlich und gastfrei bekannten
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 3 24
370 Otto Winckelmann
Stadt Zuflucht suchten. Nun verbot ja eigentlich die Armenordnung,
solche Fremde zu unterstützen; allein das Mitgefühl für die notleiden-
den Glaubensgenossen drängte eine Zeitlang alle sonstigen Bedenken
zurück, um so mehr, als Hackfurt und sein Hauptgehilfe, Alexander
Berner, den um ihres Glaubens willen aus der Heimat vertriebenen
Evangelischen besonders wohlwollten.!
Bei der Unmöglichkeit, allen Anforderungen gerecht zu werden,
konnte es natürlich nicht ausbleiben, daß die kaum unterdrückte
Bettelei trotz aller Bemühungen des Magistrats wieder zunahm.
Immerhin hat Straßburg in diesen schlimmen Jahren Großes in
der sozialen Fürsorge geleistet.? Die gesunden Bettler wurden mit
Erdarbeiten an den Wällen und Festungswerken beschäftigt; viele
Tausende von brotlosen Fremden, darunter zahlreiche Welsche,
wurden zeitweise in der Elendenherberge, in den sog. Bosen und im
leerstehenden Barfüßerkloster verpflegt. Handfeste Knechte mußten
dreimal wöchentlich von Haus zu Haus Geld, Lebensmittel und Klei-
dungsstücke sammeln und den noch bestehenden Klöstern und Stif-
tern wurden für die Dauer der Teuerung besondere Getreideliefe-
rungen auferlegt. Bis 1532 waren endlich die Nachwehen des Hunger-
jahres 1529 einigermaßen überwunden, und etwa seit 1534 traten
für die Almosenverwaltung wieder normale Zustände ein. Im Jahre
1537 betrug die Zahl der dauernd zu unterstützenden Einheimischen
nur noch 200.
Am vortrefflichsten sind wir über das Jahr 1539—1540 unter-
richtet, über das noch die genaue, sehr lehrreiche Rechnung Hack-
furts vorliegt. An Feldfrüchten hatte das Almosen damals eine
Jahreseinnahme von 962 Vierteln, zumeist Roggen, der bis auf einen
kleinen Rest zu Brot verbacken und für die Armen verbraucht
wurde. Die Geldeinnahme belief sich auf 1532 Pfund, wovon 400
als Überschuß aus dem Vorjahre übernommen waren, etwa 450
aus Zinsen, besonders von St. Marx, herrührten, 500 Pfund aus den
in den Kirchen aufgestellten Sanımelbüchsen und etwa 150 Pfund
1 Sie veranstalteten für solche Flüchtlinge unter der Hand noch eine beson-
dere, vom Stadtalmosen unabhängige Kollekte. Das darüber geführte, sorg-
fältige Register zeigt, daß die Einnahme von 1529—1547 rund 153 Pfund be-
trug. Straßb. St.-Arch. Hosp. 1240.
2 Eine Aufzählung dieser Leistungen mit genauen Zahlenangaben findet man
in der Einleitung von C. Hedios Schrift: Von Almusengeben zwey büchlin
Ludovici Vivis. (Straßb. 1533.) Näheres über dieses Werk Hedios folgt weiter
unten.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 371
aus Erbschaften, Legaten und sonstigen Schenkungen stammten.
Die Mildtätigkeit der evangelischen Bürgerschaft steuerte demnach,
was wohl zu beachten ist, zu den Einkünften des Almosens weit mehr
bei als das ehemals katholische Kirchengut. Von den 1532 Pfund
Einnahmen wurden nur 1256 Pfund verbraucht, und zwar 1025
Pfund für Zwecke der Wohltätigkeit, der Rest für Verwaltungskosten,
Gehälter usw. Dauernde Unterstützung erhielten nur 138 Personen
oder Familien; der Durchschnitt der Jahresbeihilfe war 3—4 Pfund,
doch erhielten manche auch bis zu 7 Pfund. Bemerkenswert ist,
daß die Verwaltung von Jahr zu Jahr mehr davon abkam, solche
feststehenden Armenpensionen zu zahlen, und lieber, je nach Lage
des Falles, bald mit einer größeren, bald mit einer kleineren Summe
den Notleidenden beisprang. So gab es z.B. 1564/65 nur noch
77 Pensionäre, die zusammen 385 Pfund erhielten, während die
für sonstige Beihilfen gewährten Beträge 703 Pfund erreichten. Für
ärztliche Behandlung der Armen, für Badekuren und sonstige Heil-
zwecke wurden rund 60 Pfund, im Jahre 1564 beinahe 160 Pfund
verausgabt. Die Verteilung von Brennholz an die Armen kostete
1539/40 27 Pfund, im Jahre 1564 42 Pfund.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hat die Wohltätigkeit
der Straßburger nicht nachgelassen, wie es vielfach in anderen Städten
geschah, sondern noch beträchtlich zugenommen, so daß Einkom-
men und Leistungsfähigkeit des Stadtalmosens recht befriedigend
blieben. Die Opferstöcke und Klingelbeutelsammlungen trugen
zwar durchschnittlich nur etwa 150 Pfund mehr ein als im Jahre
1540, was angesichts des gesunkenen Geldwerts nicht allzuviel be-
deuten will. Dagegen haben sich die Zinsen aus größeren Stiftungen,
Legaten usw. von 140 Pfund im Jahre 1540 auf 740 Pfund im Jahre
1564 gehoben. Freilich war auch, der schwächeren Kaufkraft des
Geldes entsprechend, die durchschnittliche Jahresbeihilfe für einen
Armen von 3—4 Pfund auf 5 Pfund gestiegen.
Alles in allem darf man mit Fug und Recht sagen, daß die Straß-
burger Armenpflege auf der Grundlage von 1523 ihre Aufgabe in
einer Weise erfüllt hat, die geradezu Bewunderung verdient, nament-
lich wenn man ihre Erfolge mit den trostlosen Zuständen vergleicht,
die bis dahin geherrscht hatten.! Das Ideal freilich, das Hackfurt
! Schon 1524 hat Eckard zum Drübel die Begründung des Stadtalmosens
und die damit erzielten Erfolge hoch gerühmt. Vgl. Röhrich, Mitteil. a. d. G.
d. evang. Kirche des Elsasses III, 26ff. Auch Capito äußerte sich sehr befrie-
24
372 Otto Winckelmann
und anderen begeisterten Vorkämpfern sozialer Fürsorge vorschwebte,
konnte in diesen Zeiten noch nicht erreicht werden. Namentlich
wenn außergewöhnliche Ereignisse, wie Mißernten, Kriegsnot oder
religiöse Verfolgung Tausende im Lande brotlos machten und
zwangen, in den Städten Unterschlupf und Nahrung zu suchen,
konnte Straßburg begreiflicherweise, trotz aller Mühe und Aufopfe-
rung, nicht allen Ansprüchen genügen. So haben, außer der schon
erwähnten Teuerungszeit von 1529—1532, besonders noch die Jahre
1542—1544 dem Magistrat und der Armenverwaltung schwere Sorge
bereitet. Nicht weniger als 1700 Viertel Korn und 1500 Pfund
Pfennige wurden im Jahre 1543 für die Armen verbraucht, und doch
war damit noch lange nicht allen geholfen, die Hilfe nötig hatten.
Kein Wunder, wenn das Almosenamt daher bei vielen Unverstän-
digen, trotz seines unleugbaren Eifers, noch Undank und Verleum-
dung erntete. Die einen murrten, daß man zuviel fremdes Volk mit
ernähre, andere verdächtigten die Redlichkeit der Verwaltung und
wieder andere, und zwar nicht die wenigsten, fanden, daß man zu
streng mit den Bettlern verfahre; ja, sie scheuten sich nicht, die
Almosenknechte zu beschimpfen und tätlich anzugreifen, wenn sie
vorschriftsmäßig gegen die Bettler einschritten. Es ist das sehr be-
zeichnend dafür, wie tief in der breiten Masse des Volks die alte
Anschauung von der Erlaubtheit des Bettels noch wurzelte.
Auf Nürnberg und andere Reichsstädte mag Feuchtwangers
Behauptung!, daß die volle Einführung der Reformation einen quali-
tativen Rückgang der sozialen Wohlfahrtspflege, ja sogar eine Rück-
bildung zur kirchlichen Armenpflege veranlaßt habe, mehr oder
weniger zutreffen; für Straßburg ist sie jedenfalls nicht richtig.
Hier hat das Stadtalmosen stets seine eigene, unabhängige Finanz-
verwaltung bewahrt und den sonst vielfach begangenen Fehler ver-
mieden, Kirchen-, Schul- und Armenwesen zusammen aus einem
„Gemeinen Kasten“ zu unterhalten. Auch sonst ist die Straßburger
Almosenverwaltung, dank ihrer weisen Organisation, von jeder
nennenswerten Einmischung der neuen protestantisch-kirchlichen
Behörden glücklich verschont geblieben. Woraus Feuchtwanger
schließt?, daß sich in der Straßburger Neuordnung von Anfang an
eine leise Reaktion im Sinne einer Verkirchlichung geltend gemacht
digt (Uhlhorn III, 59) u. ebenso Hedio. (Vgl. das Vorwort zu seiner Schrift
„Von Almusengeben“ 1533, die weiter unten noch besprochen wird.)
A. a. O. 33 S. 202f. 2 A. a. O. 32 S. 186.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 373
habe, die sich in der stärkeren Heranziehung der Hilfe der Kirche und
des kirchlichen Amts äußere, ist mir unklar. Denn abgesehen von
der naheliegenden Pflicht, das Volk zur fleißigen Unterstützung
des Stadtalmosens zu ermahnen, hatten die Prediger ordnungsgemäß
gar nichts mit der öffentlichen Armenpflege zu tun.
Man darf es also der Stadt Straßburg als besonderen Ruhm
anrechnen, daß sie im Gegensatz zu so vielen anderen Städten
ihre 1523 begründete kommunale Armenfürsorge dauernd vor der
Gefahr bewahrt hat, in kirchliche, und damit auch finanzielle Ab-
hängigkeit zu geraten. Wenn Feuchtwanger weiter tadelt!, daß die
Almosenverwaltung bei vielen Städten bald ihren öffentlichen, wie
ihren liberalen, sozialpolitischen Charakter abgestreift habe und zu
einer gewöhnlichen Stiftung herabgesunken sei, so trifft auch dieser
Vorwurf auf Straßburg nicht zu; denn im großen und ganzen hat
hier das Stadtalmosen seinen ursprünglichen Charakter bis in die
Neuzeit treulich bewahrt, trotz der schweren finanziellen Krisen, die
es besonders im 17. Jahrhundert zu überstehen hatte.
Auf die nach 1523 in protestantischen Städten erlassenen
Armenordnungen gehe ich hier nicht weiter ein. Soweit sie noch vor
der allgemeinen Kirchenreform entstanden sind wie z. B. die Magde-
burger von 1524?, können sie sich an gründlicher, organisatorischer
Durchbildung mit der Nürnberger und Straßburger nicht vergleichen?,
und für die zahlreichen Almosenkasten, die dann seit 1525 im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Kirchenreform und mit der
Säkularisation der geistlichen Güter begründet worden sind, meist
nach Anleitung von Luthers Freund Bugenhagen, braucht der prote-
stantische Ursprung und Charakter nicht erst, wie für die älteren
Ordnungen, bewiesen zu werden. Wohl aber haben wir noch die wich-
tige Frage zu beantworten, was denn eigentlich von der so viel-
1 A. a. O. 33 S. 194, 214.
2 A. L. Richter, Die evang. Kirchenordnungen (1846) 17.
Wohl von Nürnberg und Straßburg beeinflußt ist die „Ordnung von des
Bettels vnd der armen lüth wegen In der Statt Schaffhusen“ vom Jahre 1524.
(Orig.-Druck in Stadtbibl. Zürich Gal. XVIII, 59 [Sammelband].) Sie verbietet
jeden Bettel, „wie der sin namen hat“, sehr energisch und zieht alle älteren Spen-
denstiftungen für das Stadtalmosen ein. Erst später wird das Betteln auch in
Zürich und Winterthur zugleich mit der Begründung oder Erweiterung des Stadt-
almosens gänzlich untersagt. Vgl. die Züricher Ordnung vom 15. Januar 1525
bei Egli, Actensammlung z. Gesch. d. Zürcher Reformation 270ff., und die Winter-
thurer vom 25. Januar 1525 im Jahrbuch f. Schweiz. Gesch. Bd. 37 (1912) S.150.
374 Otto Winckelmann
gerühmten „niederländisch-katholischen Sozialpolitik“ zu halten ist,
die gewöhnlich mit dem Namen des Humanisten Vives verknüpft
und von manchen Forschern noch weit über die der süddeutschen
protestantischen Reichsstädte gestellt wird. Das Verdienst, auf sie
zuerst hingewiesen zu haben, gebührt Franz Ehrle.! Unter Be-
rufung auf ihn hat dann Ratzinger versucht”, für die niederländische
Reorganisation der Armenpflege sogar den zeitlichen Vorgang vor
der süddeutschen in Anspruch zu nehmen, und als ihm dies von
Löning, Uhlhorn und selbst Ehrle mit Recht bestritten wurde?, um
so hartnäckiger die Behauptung verfochten“, daß die Yperner Ar-
menordnung von 1525, die als das älteste niederländische Muster
einer gründlichen Sozialreform gilt, viel „umfassender und ratio-
neller“ sei, als Nürnbergs Erlaß von 1522. Und dieser Ansicht ist
seither von anderen katholischen Autoren, insbesondere Pastor°,
sowie kürzlich noch von dem Wirtschaftshistoriker Feuchtwanger®
eifrig zugestimmt worden.
Wenn wir zur Kritik ihrer Auffassung zunächst auf das mittel-
alterliche Armenwesen der niederländischen Städte? einen Blick
werfen, so finden wir, daß es sich, soviel die grundsätzliche Regelung
anbelangt, nur wenig von dem der deutschen Reichsstädte unter-
scheidet. Höchstens fällt der größere Reichtum der Niederlande
an Spitälern und sonstigen Anstalten für Kranke, Gebrechliche
und Hilflose aller Art auf. Der offenen Armenpflege dienten beson-
ders die sog. mensae sancti spiritus, auch Heiliggeisttafeln oder kurz
„Tische“ genannt, die wohl nicht mit den in Frankreich begründeten
Heiliggeistorden zusammenhängen, sondern, wie in Cöln, Straß-
burg? und anderen westdeutschen Städten, zur Hausarmenpflege
gegründete, bürgerliche Genossenschaften oder Laienbrüderschaften
waren. Ihre Zahl und Verbreitung in den Niederlanden war freilich
! Ehrle, Beiträge z. Gesch. u. Reform der Armenpflege (1881) 27ff.
3 Gesch. der Armenpflege. 2. Aufl. (1884) 437 ff.
3 Löning in Beil. z. Allg. Zeitung 1884 S. 4802; Uhlhorn in Theol. Lit. Ztg.
1885 Nr. 6; Ehrle im Histor. Jahrbuch IX (1888) 452.
* Historisch-polit. Blätter Bd. 95 S. 413ff. u. Ratzinger, Forschungen 602 ff.
5 Janssen-Pastor, Gesch. d. deutschen Volkes VIII 286, 303.
A. a. O. Bd. 32 Heft 4, Bd. 33, 1.
7 Vgl. Alberdingk Thijm, Gesch. d. Wohltätigkeitsanstalten in Belgien. 1887.
8 Wie Thijm a. a. O. 48 meint. Vgl. Woikowsky-Biedau, Armenwesen des
mittelalterl. Köln (1891) 21ff.
° M. Goldberg im Jahrbuch f. Gesch. Elsaß-Lothr. Bd. 26 S. 18ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 375
viel größer als in Deutschland; denn fast jede Pfarrei besaß schließ-
lich ihre Mensa. Der Name darf nicht dazu verleiten, an geschlos-
sene Anstalten zu denken, in denen die Bedürftigen gemeinsam ge-
speist wurden; vielmehr verteilten die Tische, wenigstens im späteren
Mittelalter, Almosen aller Art, auch an Hausarme.! Trotz solcher
Fülle wohltätiger Einrichtungen war aber die Not und das Elend
in den Niederlanden seit dem 14. Jahrhundert um nichts geringer,
ja eher noch ärger alsim Reich ; denn alle jene Faktoren, die in Deutsch-
land das Proletariat und Bettelwesen begünstigten, wie die Aus-
breitung des Geld- und Kreditwesens, die Entstehung großer Ver-
mögen, der Zusammenbruch zahlreicher schwacher Existenzen,
machten sich in den dichtbevölkerten Niederlanden mit ihrer
ungemein hochentwickelten Industrie noch viel empfindlicher
geltend. Zwar gelang es, wie in Nürnberg, Straßburg usw., den zähen
Bemühungen der bürgerlichen Obrigkeiten auch hier, dem Klerus
die Verwaltung der meisten Spitäler und sonstigen Wohltätigkeits-
anstalten allmählich zu entwinden; allein das hohe Ziel, die ganze
Armenpflege in die Hand zu bekommen, sie einheitlich zu organisie-
ren und mit genügenden Mitteln zu versehen, sowie der unbeschreib-
lichen Bettelplage ein Ende zu machen, wurde nirgends erreicht
und konnte auch nicht erreicht werden, solange die Kirche und die
überlieferten religiösen Ansichten ihre Macht behaupteten. Verhält-
nismäßig am besten scheint es Antwerpen gelungen zu sein, dem
Ideal der städtischen Zentralisierung aller Fürsorgebestrebungen
nahezukommen.? Andere belgische Städte, denen Ratzinger das-
selbe nachrühmt?, stehen in Wirklichkeit weit hinter Antwerpen zu-
rück, so daß die Schlußfolgerung, das Armenwesen der Niederlande
sei schon im 14. und 15. Jahrhundert vollkommener gewesen, als das
der Nürnberger von 1522, durchaus verkehrt ist, zumal da selbst
in Antwerpen die beiden wichtigen Grundsätze fehlen, auf denen
vor allem die Überlegenheit Nürnbergs und Straßburgs beruht: die
Anerkennung der obrigkeitlichen Pflicht, für alle Armen zu sorgen,
und die entschiedene Verwerfung aller Bettelei.
Zu diesem hohen Standpunkte hat sich erst 1525 Ypern als erste
ı Thijm a. a. O. 48. 2 Ebenda 94.
3 Ratzinger, Forschungen 609. A. Thijm, auf den sich Ratzinger beruft,
hat nur gezeigt, daß diese Städte die geschlossene Armenpflege großenteils
unter ihre Aufsicht gebracht haben. Auch Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 187ff.
scheint mir die niederländischen Armenordnungen zu überschätzen.
376 Otto Winckelmann
niederländische Stadt aufgeschwungen, und ihre demgemäß durch-
geführte Reorganisation der Armenpflege hat denn auch, besonders
bei den katholischen Zeitgenossen, berechtigtes Aufsehen erregt.
In neuerer Zeit war sie freilich fast in Vergessenheit geraten!, bis
Ehrle 1881 die Aufmerksamkeit von neuem auf sie hinlenkte.? Leider
hat er dabei den verhängnisvollen Fehler begangen, seinen Mittei-
lungen nicht den Originaltext der Yperner Neuordnung? zugrunde
zu legen, sondern eine 6 Jahre später erschienene Erläuterungs-
und Rechtfertigungsschrift®, die angeblich fast ganz übereinstimmt
mit dem Gutachten, das der Humanist Vives 1526 der Stadt Brügge
für die Reform des Armenwesens unterbreitet hatte.“ So kommt es,
daß uns Ehrle in Wirklichkeit nicht über den Inhalt des Yperner
Erlasses, sondern über die Ansichten des Vives kerichtet und
daran die — wie wir sehen werden — ziemlich gewagte Behaup-
tung knüpft, daß kaum ein Unterschied zwischen beiden sei.
Im Jahre 1888 hat er schließlich, im Zusammenhang mit einer kriti-
schen Untersuchung und Besprechung des Nürnberger Dekrets
von 1522, auch die Yperner Ordnung im Originaltext zu veröffent-
lichen versprochen®, um das Wesen und gegenseitige Verhältnis
beider völlig klarzustellen; allein dieser zweite Teil seines Aufsatzes
ist aus unbekannten Gründen niemals erschienen. Trotzdem haben
alle, die sich seither mit diesen Dingen beschäftigt haben, wie zuletzt
noch Feuchtwanger, ohne weiteres mit Ehrle angenommen, daß
das Gutachten des Vives und die Yperner Ordnung sich wirklich
in allen wesentlichen Punkten deckten.
Vergleichen wir nun den kürzlich von mir veröffentlichten Ori-
Vgl. jedoch Carton, De l'état ancien de la mendicité dans la province
de la Flandre occidentale im Bulletin de la commission centrale de statistique
IV. Bruxelles 1850, ferner besonders Recueil des pieces imprimees par ordre
de la chambre des representants. Session de 1853—54. Bruxelles 1854. T. II
nr. 90 Appendice.
2 Ehrle, Beiträge usw. 33ff.
Gedruckt im Inventaire des chartes et documents app. aux archives de
la ville d’Ypres, publié par I. L. A. Diegerick V (1860) p. 239 ff.
Forma subventionis pauperum quae apud Hyperas Flandrorum urbem
viget. Antverpiae 1531. Ein Exemplar dieses sehr seltenen Drucks befindet
sich in der Kgl. Bibliothek zu Brüssel. Verfasser ist vermutlich der Propst von
St. Martin zu Ypern. Vgl. Ehrle, Beiträge 40. Archiv f. Ref.- Gesch. X 257.
5 I. L. Vives, De subventione pauperum. Brugis 1526 mense Septembri.
Neu gedruckt in Vivis opera (ed. Majansii) IV 420ff.
® Histor. Jahrbuch IX (1888) 453.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 377
ginaltext des Yperner Statuts! zunächst mit den schon besprochenen
Erlassen von Nürnberg und Straßburg, so zeigt sich eine auffallend
weitgehende, von Ratzinger und Feuchtwanger nicht bemerkte
Ähnlichkeit in allen Hauptgrundsätzen, so in der Anerkennung der
unbedingten Fürsorgepflicht des Staates, in dem vollständigen Bet-
telverbot, in dem Streben, die ganze Armenpflege und alle ihr dienen-
den Mittel möglichst unter städtischer Regie zusammenzufassen,
in der Forderung, daß jeder Erwerbsfähige sein Brot verdienen
müsse?, und in der genauen Anpassung der staatlichen Unterstützung
an das wirkliche Bedürfnis des einzelnen. Was Ratzinger als beson-
dere Vorzüge der Yperner Satzung preist?: die genaue Ausscheidung
der verschiedenen Arten von Armut, die strenge Begrenzung der Haus-
armenpflege und der Anstaltspflege, die verständige Verbindung
beider, ist tatsächlich gar nicht darin enthalten. Von der Anstalts-
pflege ist überhaupt nicht die Rede, ebensowenig wie von besonderen
Armenschulen. Ratzingers Irrtum erklärt sich einfach dadurch, daß
er, gestützt auf Ehrle, der Yperner Ordnung Forderungen und Eigen-
tümlichkeiten zuschreibt, die sich nur in der Schrift des Vives fin- -
den. Was dann ferner die gesonderte Behandlung der fremden
Armen, die Zentralisation in der Verwaltung und die Individuali-
sierung in der Pflege angeht, so sind das Einrichtungen, die wir aus
Nürnberg und Straßburg längst kennen.
Gehen wir zu den Einzelheiten der Yperner Organisation über,
so zeigt sich auch hier vielfach eine überraschende Überein-
stimmung mit den genannten Vorgängerinnen. So sind in Ypern
wie in Straßburg 4 Magistratsherren mit der Oberaufsicht der Armen-
verwaltung betraut und die Zahl der Pfleger entspricht in beiden Städ-
ten der Zahl der Pfarrbezirke (4 und 9). Die erste Aufgabe der
Pfleger war in allen 3 Städten die, eine Liste der vorhandenen
Armen mit genauen Angaben über ihre wirtschaftliche Lage, ihre
Familienverhältnisse, ihre körperlichen und sittlichen Mängel auf-
zustellen. Auch die wöchentliche Verteilung der Almosen findet sich
in Ypern genau wie in Nürnberg und Straßburg; nur fehlen die
4 Knechte, denen dort die Exekutive oblag. Die Mittel zur Armen-
versorgung sollten in Ypern genau wie in Straßburg aufgebracht wer-
1 Archiv f. Ref.-Gesch. XI 13ff.
2 Dieser Arbeitszwang kommt in der Yperner Ordnung vielleicht etwas
stärker zum Ausdruck als in der Straßburger.
3 Forschungen 603.
378 Otto Winckelmann
den: 1. durch Einziehung der bisher vom Klerus und anderen Kör-
perschaften verteilten regelmäßigen Almosenspenden, auf Grund
gütlichen Ubereinkommens, 2. durch Aufstellen von Opferstöcken
in den Kirchen, 3. durch Sammlungen in den Kirchen oder von
Haus zu Haus, 4. durch geistliche Ermahnung der Bürger zur Wohl-
tätigkeit. Die Vorschriften über Rechnungsablage und Rechnungs-
kontrolle lauten ebenfalls ganz ähnlich; jedoch fehlt in Ypern, wie
übrigens auch in Nürnberg, das wichtige Amt eines besoldeten
Schaffners, das in Straßburg so große Bedeutung erlangt hat. End-
lich ist auch die wichtige Kinderfürsorge in allen drei Städten ähn-
lich geregelt.!
In dem allgemeinen Bettelverbot wurde die Geistlichkeit, genau
wie in Nürnberg und Straßburg, mit Stillschweigen übergangen.
Während aber die protestantischen Städte in der Praxis sehr bald
auch den Klerus mit einbegriffen, hat das katholische Vpern aus
naheliegenden Gründen die üblichen Kollekten der einheimischen
Bettelmönche nicht anzufechten gewagt. Die Behandlung der aus-
wärtigen Bettler unterschied sich in keinem wesentlichen Punkte
von der in den beiden Reichsstädten vorgeschriebenen. Von nennens-
werten Neuerungen, die nur Ypern eigentümlich sind, wäre höchstens
zu erwähnen, daß den Kindern das Betteln noch ganz besonders
bei Rutenstrafe oder ähnlicher Züchtigung untersagt wurde, daß die
Bürger auch auswärts nicht betteln durften, und daß niemand
ohne Erlaubnis des Magistrats Wohnungen an Fremde vermieten
sollte.
Enthält somit die Yperner Ordnung nur sehr wenig Neues und
Selbständiges von Belang’, so sind ihr umgekehrt Nürnberg und
Straßburg darin überlegen, daß sie für die verschämten Hausarmen
eingehender sorgen. Auch Nürnbergs Plan, arme strebsame Bürger
durch Vorschüsse zu fördern, fand in Ypern keine Nachahmung,
wahrscheinlich aus demselben Grunde wie in Straßburg, weil man
in weiser Selbstbeschränkung zunächst nur die ärgsten Notstände
beseitigen wollte.
Vgl. Archiv f. Ref.-Gesch. X 262, XI 16 u. 17; Brucker a. a. O. 6.
3 Ergibt sich aus den später noch zu erwähnenden Verhandlungen mit den
Bettelorden.
3 Zu erwähnen wäre noch die sehr verständige Anordnung, daß gewisse,
nicht einwandfreie Arme kein Geld erhalten sollten, sondern nur Brot, Holz
und andere Naturalien.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 379
Ratzinger hat gemeint!, für Lönings Annahme, daß das Yperner
Statut von 1525 eine Nachahmung der Nürnberger Ordnung sei,
gebe es keinerlei geschichtlichen Beweis. Die Ähnlichkeit beider
sei in der Natur der Sache begründet und bestehe lediglich darin
daß zu beiden Ordnungen öffentliche Armenpfleger, eine Armenkasse,
arme Witwen, Waisen und verlassene Kinder gehörten. Nun, ich
glaube gezeigt zu haben, daß die Übereinstimmung denn doch erheb-
lich größer ist, namentlich soweit Straßburg in Frage kommt, und
daß sie sich kaum erklären läßt ohne die Annahme, daß Ypern
beide Vorläufer oder wenigstens einen von ihnen gekannt und benutzt
hat. Einen direkten Beweis dafür kann ich zwar nicht erbringen?;
wenn man aber erwägt, welches Aufsehen die Nürnberger Ordnung
erregt hat, und wie sie fast gleichzeitig an den verschiedensten Orten
und wiederholt gedruckt worden ist; wenn man ferner bedenkt, in
welch regem Verkehr die niederländischen Industrie- und Handels-
städte mit Nürnberg und Straßburg standen, und wie lebhaft sie
für die sozialen Fragen interessiert waren, so muß man es als nahezu
undenkbar bezeichnen, daß ihnen die Regelung des Armenwesens
in Nürnberg und Straßburg und die damit erzielten Erfolge sollten
unbekannt geblieben sein. Nun war es freilich für eine katholische
Stadt wie Ypern kein geringes Wagnis, in der Armenpflege, die ja
mit Kirche und Religion so eng zusammenhing, dem Vorbilde von
Städten zu folgen, die offenkundig der lutherischen Ketzerei huldig-
ten. Über dieses Bedenken scheint die Tatsache hinweggeholfen zu
haben, daß damals einer der einflußreichsten und angesehensten
Yperner Geistlichen, der Propst von St. Martin?, ein vorurteilsfreier
und einsichtsvoller Mann war, der klar erkannte, daß nur die bürger-
liche Obrigkeit imstande sei, die erforderliche Zentralisierung und
1 Forschungen 602.
Es wären hierzu vor allem noch Nachforschungen in den niederländischen
Archiven, namentlich in Ypern, nötig. Auf eine schriftliche Erkundigung da-
selbst wurde mir der Bescheid, daß ein einheimischer Jurist demnächst eine
Arbeit über die Yperner Ordnung veröffentlichen werde. Leider ist dies bis jetzt
nicht geschehen.
3 Vgl. Ehrle, Beiträge 40. Dieser Propst war es, der 1531 die schon
oben erwähnte „Forma subventionis pauperum“ zur Erläuterung und Ver-
teidigung der Yperner Ordnung veröffentlichte. Er ist wohl auch bei dem
Erlaß selbst im Jahre 1525 stark beteiligt gewesen. Über seine Persönlich-
keit aus den belgischen Archiven Näheres festzustellen, würde sich vielleicht
verlohnen.
380 Otto Winckelmann
Reorganisation der Armenpflege und die ebenso dringliche Unter-
drückung des Bettels durchzuführen. Ihm ist es wohl zu danken,
daß die bei anderen Geistlichen der Stadt vorhandenen Bedenken
gegen die Reform beschwichtigt wurden. Zur Begründung des für
Katholiken höchst ungewohnten Bettelverbots mußte freilich ein
anderer Gewährsmann als Luther herangezogen werden; daher
die Berufung! auf Johann Major, jenen Lehrer der Sorbonne, der
um 1500 den Satz ausgesprochen hatte, daß es der Obrigkeit frei-
stehe, das Betteln gänzlich zu verbieten, wenn sie für die Armen
anderweitig Sorge trage.! Da Major als einwandsfreie Autorität
galt, so schien damit Yperns Vorgehen hinreichend gedeckt. Frei-
lich werden wir bald genug sehen, wie sich die alte traditionelle
Anschauung, die das Betteln begünstigte und unter Umständen so-
gar als verdienstlich rühmte, gegen die Verwirklichung der Major-
schen Theorie heftig sträubte. Ehe wir uns jedoch mit diesen Wir-
kungen der Yperner Ordnung beschäftigen, ist noch zu untersuchen,
ob und inwieweit der Humanist Vives bei dem Erlaß eine Rolle ge-
spielt hat.
Der Spanier Johann Ludwig Vives? hatte in Paris und Löwen stu-
diert und hielt sich seit 1523 mit Vorliebe in Brügge auf; doch weilte
er auch häufig in England, wo er eine Zeitlang König Heinrichs
Gunst genoß, Vorlesungen hielt und bei der Erziehung der Prinzes-
sin Maria mitwirkte. Seine Bildung war eine außerordentlich viel-
seitige und umfassende, und seine Schriften erstreckten sich fast
auf alle Gebiete des damaligen Wissens; hauptsächlich aber hat die
pädagogische Wissenschaft ihm viel zu danken. In kirchlicher Hin-
sicht hatte seine Haltung mancherlei Ähnlichkeit mit der seines
Lehrers und Freundes Erasmus; nur war er diesem an aufrichtiger
Frömmigkeit, Wärme des religiösen Empfindens und sittlicher
Strenge weit überlegen. Dogmatischen Streitigkeiten abhold, be-
tonte er gern den sittlichen Gehalt des Christentums und lehnte
die lutherische Reformation, wie alles, was die Autorität und Einheit
der Kirche gefährdete, entschieden ab. Dabei war er aber keines-
wegs blind für die vielen Mißbräuche und Mängel in ihrem Bereich
Vgl. Forma subventionis pauperum 13. Ehrle, Beiträge 39.
2 Vgl. oben S. 196.
3 Vgl. besonders F. Kayser in Bibliothek der kathol. Pädagogik VIII (1896)
123—179 u. Wetzer u. Weltes Kirchenlexikon XII, 1024ff. Bei Kayser S. 129
ist auch die ältere Literatur über Vives verzeichnet.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 381
und stets geneigt, an ihrer Besserung und Beseitigung mitzuarbeiten,
soweit dies mit dem kirchlichen Gehorsam vereinbar schien. Gleich-
wohl hat er, wenigstens nach dem Urteil der Kirche, die Grenze
zulässiger Kritik im Eifer manchmal überschritten und dadurch
verschuldet, daB einige seiner Bücher auf den Index gekommen
sind. Doch hat er noch gegen Ende seines Lebens sich ausdrücklich
in allen solchen Fällen der Entscheidung des päpstlichen Stuhls
bedingungslos unterworfen.
An diesen Gelehrten richtete Ludwig de Praet, der Bürgermeister
seines Wohnorts Brügge, 1525 die Bitte! um Rat, wie die Stadt sich
der erschreckend zunehmenden Bettelei und Verarmung erwehren
sollte. Vives antwortete darauf mit einer ausführlichen Schrift,
die er dem Magistrat mit einer Widmung vom 6. Januar 1526 über-
sandte. Sie erschien im September desselben Jahres auch im Druck.?
Da sie schon wiederholt ausführlich analysiert worden ist?, begnüge
ich mich hier mit den für unseren Zweck wichtigsten Feststellungen.
Wenn Uhlhorn das Büchlein für ein humanistisch-rhetorisches
Machwerk ohne tieferen religiös-sittlichen Gehalt erklärt“, so sind
Würkert, Weitzmann und Feuchtwanger gewiß im Recht, wenn sie
solches Urteil als ungerecht zurückweisen; denn trotz aller selbst-
gefälligen Breite und schönrednerischen Weitschweifigkeit, die nun
einmal den meisten humanistischen Werken eigen ist, verrät sich
in dem Büchlein doch unverkennbar ein tiefes warmes Mitgefühl
mit den Armen und Bedrückten, ein überraschend richtiges Ver-
ständnis für die sozialen Mißstände der Zeit und für die zu ihrer
Hebung geeigneten Mittel. Daß in der Schrift weniger biblische
und theologische Gesichtspunkte als philosophisch-naturrechtliche
und praktische in denVordergrund treten, kann beieinem Humanisten
nicht wundernehmen.
A.F. Lange hat die Abhandlung gerühmt als die erste durch-
dachte und mit völliger Klarheit hingestellte Theorie einer all-
gemeinen bürgerlichen Armenpflege.5 Dieses Urteil hat fast überall
! Ehrle, Beiträge 28.
2 De subventione pauperum. Vgl. oben S. 376, A. 5.
3 Ehrle, Beiträge 29ff., Würkert im Jahresbericht der städt. Realschule zu
Pirna 1901, W. Weitzmann, Die soziale Bedeutung des Humanisten Vives
(Erlanger Dissert. 1905), Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 193ff.
- 4 Uhlhorn, Die christl. Liebestätigkeit III, 171.
5 Vgl. Langes Artikel „ Vives“ in R. Schmids Encyclopädie des Erziehungs-
u. Unterrichtswesens IX, 737—814.
*
f
382 Otto Winckelmann
lebhaften Anklang gefunden.! Auch ich stimme ihm durchaus bei;
nur darf man Langes Worte nicht, wie es meist geschieht, so auffas-
sen, als ob die wichtigsten, der Schrift zugrunde liegenden Gedanken
vollkommen neu und erst von Vives ausgegangen seien; es sind viel-
mehr genau dieselben, die wir schon in Nürnberg, Straßburg und
pern nicht bloß ausgesprochen, sondern auch verwirklicht fanden.?
Das Verdienst des Humanisten beschränkt sich lediglich darauf,
sie wissenschaftlich und systematisch zusammengefaßt, näher be-
gründet und in Einzelheiten weiter entwickelt und durchgebildet zu
haben. Ehrle hat ja die Ähnlichkeit, allerdings nur soweit die Vper-
ner Ordnung in Frage kommt, bereits erkannt und hervorgehoben;
wie sie zu erklären ist, darüber hat er aber kein sicheres Urteil ge-
wagt. Er läßt die Möglichkeit zu, daß Vives bei seinem Ratschlag
für Brügge durch das Yperner Statut beeinflußt worden sei, neigt
jedoch eher zu der entgegengesetzten Annahme, daß Ypern den
Anregungen und Vorschlägen des Humanisten gefolgt sei.“ Ratzin-
ger und Feuchtwanger nehmen dies ohne weiteres als erwiesen an“,
obwohl die Yperner Ordnung doch schon am 3. Dezember 1525 in
Kraft trat, während das Gutachten des Vives erst im Januar 1526
dem Magistrat von Brügge überreicht und erst im September 1526
durch den Druck allgemein bekannt wurde. Vives müßte also,
wenn jene Annahme richtig wäre, schon vorher den Ypernern einen
ähnlichen Ratschlag erteilt haben, wovon indessen nicht das mindeste
verlautet. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, daß Ypern zu dem
Humanisten jemals — wie Brügge — in näheren Beziehungen
gestanden hat.
Vor allem aber möchte ich feststellen, daß die Ähnlichkeit
zwischen der Yperner Ordnung und den Vorschlägen des Vives
keineswegs so weit geht, wie Ehrle und seine Anhänger behaupten.
Zunächst ist zu bemerken, daß die Ordnung sich nur mit der offenen
Armenpflege befaßt, Vives dagegen auch die geschlossene behandelt,
ferner daß die erstere sich überhaupt in allen Punkten viel knapper
ausdrückt, was freilich schon durch den verschiedenen Charakter
1 Außer den obengenannten Schriften vgl. noch Christliche Welt 1892
S. 243—245 (Nebe).
? Schon Würkert a. a. O. 14ff. hat — allerdings mit einigen Versehen —
auf eine Reihe übereinstimmender Punkte hingewiesen.
3 Beiträge 33.
Ratzinger, Armenpflege 442, Feuchtwanger a. a. O. 32 S. 197. Auch
Pirenne, Gesch. Belgiens III, 354 findet es „so gut wie sicher“.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522— 1525) 383
und Zweck einer humanistischen Abhandlung und eines amtlichen
Erlasses bedingt ist. Aber auch hiervon abgesehen, sind beiden
Schriftstücken fast nur die mehrfach erwähnten, auch in Nürnberg,
Regensburg, Straßburg usw. beobachteten Hauptgrundsätze ge-
meinsam, während sich sonst nicht unerhebliche Abweichungen
finden. So soll nach Vives die Obrigkeit die gesunden Müßiggänger
nicht bloß zur Tätigkeit anhalten, indem sie ihnen Almosen verwei-
gert und Betteln verbietet, sondern sie soll ihnen auch Arbeit ver-
mitteln und nachweisen. Davon ist in der Yperner Ordnung ebenso-
wenig etwas zu finden, wie von der durch Vives empfohlenen Grün-
dung besonderer Schulen für arme Kinder. Der größte Unterschied
aber besteht in den eigentlichen Verwaltungsfragen und in der Art,
wie die Mittel aufgebracht werden sollen. Hier merkt man den un-
klaren und verschwommenen Vorschlägen des Vives an, daß sie
von einem Gelehrten herrühren, der zwar keineswegs weltfremd war,
dem aber die praktische Einsicht und Erfahrung eines geschulten
Staatsmannes doch abging. Nicht einmal eine wirklich straffe Zen-
tralisierung und Kontrolle der Armenpflege wird durch seine Vor-
schläge gesichert. Zwei jährlich vom Rat gewählte Zensoren haben
lediglich die Aufgabe, das Leben und Treiben der unterstützten Ar-
men sowie die Armenschule zu überwachen; außerdem sollen für
jedes Spital jährlich zwei Verwalter gewählt werden, die dem Rat
Rechenschaft zu geben haben, ferner je zwei Verwalter für die in
den Kirchen aufzustellenden Opferstöcke. Die Regelung der eigent-
lichen Hausarmenpflege, die uns am meisten interessiert, bleibt un-
deutlich. Mit den einfachen, aber bestimmten Anordnungen der
Yperner Satzung oder gar mit der außerordentlich fein durchdachten
und gegliederten Straßburger Verwaltung halten die Ratschläge
des Humanisten jedenfalls keinen Vergleich aus. Ähnlich ist es mit
der Geldfrage. Vives will vor allem die Freiwilligkeit der Almosen
strengstens gewahrt wissen. Er verwirft daher nicht bloß jede Ar-
mensteuer, wie man sie in Wittenberg und Leisnig für den Notfall
vorgesehen hatte, sondern er will selbst von Hauskollekten und
Klingelbeutelsammlungen nichts wissen. Höchstens sollen, wenn
die Mittel sonst nicht reichen, Opferstöcke in den Hauptkirchen auf-
gestellt werden. Er hat überhaupt mehr Furcht, daß zuviel, als daß
zu wenig Mittel zusammenkommen. Er meint, man solle grundsätz-
lich nie mehr als den augenblicklichen Bedarf sammeln, weil größere
Vorräte leicht zu Mißbräuchen, Veruntreuungen usw. führten. Man
384 Otto Winckelmann
sieht auf den ersten Blick, wie wenig diese Anschauungen und For-
derungen mit dem Yperner Statut und seiner „ Bourse commune“
harmonieren. Auch das ist charakteristisch, daß Ypern wie Straß-
burg die Bürger durch die Geistlichkeit fort und fort zu freigiebiger
Unterstützung des Stadtalmosens ermahnen läßt, während Vives den
Klerus als den ärgsten Gegner einer geordneten bürgerlichen Fürsorge
von jeder Mitwirkung ausschließen will. Er glaubt nicht, daß die
Geistlichkeit sich mit der Neuerung aussöhnen werde, und rät, sich
darein zu schicken. Es ist für diesen Humanisten äußerst be-
zeichnend, wie sich in ihm Treue und Ergebenheit gegenüber der
römischen Kirche mit großer Geringschätzung und Abneigung gegen
den zeitgenössischen Klerus paaren.
Alles in allem dürfen wir jedenfalls behaupten, daß das Yperner
Statut viel mehr Verwandtschaft mit dem Nürnberger und beson-
ders mit dem Straßburger zeigt, als mit dem Ratschlag des Vives.
Im übrigen trifft das früher schon über die Yperner Ordnung Ge-
sagte auch auf die Schrift des Humanisten zu. Es erscheint aus-
geschlossen, daß Vives bei seinem warmen Interesse für soziale Für-
sorge von den Erfolgen der deutschen Städte auf diesem Gebiet
nichts gehört haben sollte, zumal die Nürnberger Ordnung erwiesener-
_ maßen so großes Aufsehen erregte und wiederholt gedruckt wurde.
Vielleicht ist sie ihm auf dem Umwege über Straßburg und mit
der Straßburger Ordnung zugleich in die Hände geraten. Denn er
hat nachweislich mit einem der Straßburger Reformatoren, Kaspar
Hedio, der ihm als Pädagoge und Freund der Armen gesinnungs-
verwandt war, in brieflichem Verkehr gestanden, über dessen Ent-
stehung, Art und Umfang wir allerdings bis jetzt so gut wie nichts
wissen.! Wahrscheinlich haben die pädagogischen Schriften des
Vives zur Anknüpfung der Beziehungen geführt; denn Hedio war
ein eifriger Freund und Förderer des Jugendunterrichts. Im Jahre
1 Es ist von diesem Briefwechsel nur eine einzige Spur bekannt, auf
die Feuchtwanger a. a. O. Bd. 32 S. 200 aufmerksam gemacht hat. Sie fin-
det sich in einem Brief von Vives an den portugiesischen Gelehrten Damian
de Goes vom 17. Juni 1533. (Erasmi epistolae [London 1642], Auctuarium
P. 115.) Die Stelle lautet: Hedioni non rescribam nunc propter meam valitu-
dinem; quin et multum deliberabo, quando et quemadmodum scribam propter
tempora et hominum suspiciones. (Feuchtwanger hat das nicht unwichtige
„nunc“ ausgelassen!) Ob der hier angedeutete Brief Hedios der einzige war,
den er an Vives richtete, oder ob ein längerer Briefwechsel voraufgegangen
ist, läßt sich einstweilen nicht entscheiden.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 385
1532 hat er von Vives’ Schrift De subventione pauperum eine deutsche
Übersetzung hergestellt und sie dem Rat und der Bürgerschaft von
Straßburg zum Neujahrstage 1533 zugeeignet.' Was ihn dazu be-
wog, hat er in der Vorrede deutlich genug gesagt; nur muß man es
recht aufmerksam und ohne Voreingenommenheit lesen und zugleich
die damalige Lage des Straßburger Armenwesens einigermaßen
kennen und berücksichtigen; sonst kommt man wie Feuchtwanger
zu einer unrichtigen oder wenigstens schiefen Auffassung der Be-
weggründe.
Wie schon früher mitgeteilt, hatte das schlimme dl
1529 und die Weitherzigkeit, mit der sich der Magistrat evangelischer
Flüchtlinge annahm, der Straßburger Armenverwaltung schier un-
erträgliche Lasten aufgebürdet, so daß sie sich trotz der vielen rei-
chen Spenden aus privaten Mitteln und aus dem Kirchengut außer-
stande sah, allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Kein Wunder,
wenn unter solchen Umständen in der Bürgerschaft, die noch manche
Gegner der neuen Einrichtung in sich barg, heftige Klagen und Be-
schwerden über Pfleger und Schaffner des Almosens laut wurden.
Man fand es unglaublich, daß die vielen zur Verfügung stehenden
Mittel nicht ausreichen sollten, und schalt über die Zunahme der
Bettelei. Man maß im Unverstand dem ganzen neuen System die
Schuld daran bei, murrte, daß viel faules Gesindel dadurch angelockt
werde, und verdächtigte sogar die Redlichkeit der Pfleger und Be-
amten. Besonders im Jahre 1532 sah sich die Almosenverwaltung,
wie aus ihren Akten hervorgeht, wiederholt genötigt, in ausführ-
lichen Denkschriften die verschiedenen Anschuldigungen zurückzu-
weisen, die eigentlichen Ursachen der Mißstände klarzulegen und Vor-
schläge zu ihrer Besserung zu machen.?
Unter solchen Umständen begreift man, daß Hedio damals auf
die Idee kam, seinen Mitbürgern durch Übersetzung der Vivesschen
Schrift zu zeigen, daß auch auswärts und selbst in altgläubigen Krei-
sen das in Straßburg angewandte und zu weiterem Ausbau empfoh-
lene System der Armenpflege eifrige und hochangesehene Befür-
worter habe. Er hoffte, daß Magistrat und Gemeinde dadurch er-
mutigt und bestärkt würden, auf dem eingeschlagenen Wege weiter
1 Der Titel des sehr selten gewordenen Drucks lautet: „Von Almusen geben
zwey büchlin Ludovici Vivis, auff dis new XXXIII Jar durch D. Casparn
Hedion verteutscht . . . Allen Policeyen nutzlich zu lesen.“
2 Straßb. St. Arch. Hosp. Prot. 145 fol. 231 u. 276ff.
H istor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 25
386 Otto Winckelmann
voranzuschreiten und sich noch mehr als bisher in Liebe und Barm-
herzigkeit gegen die Armen zu betätigen. Indem er dann im einzel-
nen aufzählt, welch bedeutende Opfer die Stadt in den letzten Jahren
für die Notleidenden gebracht habe, betont er, daß er es nicht aus
Überhebung tue, um Straßburg über andere Städte zu setzen, die
vielleicht dasselbe oder noch Größeres geleistet hätten, sondern
1.um seine Mitbürger und ihre Nachkommen auch weiterhin zu
gleicher Opferfreudigkeit anzuspornen, 2. um auch draußen Straß-
burgs Leistungen im rechten Lichte zu zeigen und der Verleumdung
entgegenzutreten, daß die evangelische Lehre die Armen-
pflege ungünstig beeinflusse!, 3. um fromme Leute außer-
halb Straßburgs, die an ihrem Wohnsitz keine rechte Gelegenheit
zum Wohltun hätten, zur Unterstützung des Straßburger Almosens
anzuregen. Trotz dieser klaren, aus dem Munde eines Protestanten
ganz natürlich klingenden Begründung sind dem Verfasser von
Feuchtwanger Ansichten und Gedanken zugeschrieben worden,
für die das Vorwort durchaus keine Anhaltspunkte gewährt. So
ist die Angabe durchaus irrig, daß Hedio sich nicht genug tun könne,
die alten christlichen Traditionen Straßburgs in den Werken der
Liebe zu betonen. Was er in Wirklichkeit hervorhebt, ist vielmehr
das in den letzten Jahren als „Eures Glaubens Werk“, d.h. dank
der evangelischen Lehre, für die Armen Geleistete; nur beiläufig
bemerkt er, daß die Straßburger damit der Tradition ihrer Vorfahren,
die „allweg der Barmherzigkeit gerühmt“, treugeblieben sind. Frei-
lich hätte er als Protestant noch stärker betonen dürfen, daß die
Straßburger Reform des Armenwesens im engsten Zusammenhange
mit der religiösen Reform entstanden sei. Was ihn davon abhielt,
dies zu sagen, war wohl die Rücksicht auf altgläubige Leser, die er
nicht minder als die evangelischen von den Vorzügen der Reorgani-
sation überzeugen wollte und deshalb vor dem Argwohn bewahren
mußte, als handle es sich um ketzerische Neuerungen. Jedenfalls
ist es unrichtig und entstellt den Sinn der Hedioschen Vorrede
Die fragliche Stelle in der Vorrede lautet wörtlich: „Auch ferrer, das un-
sere lieben nachpaurn sampt andern außlendigen unsers thuns zu Straßburg
warhaffte zeugniß und bericht haben mögen und dem onwarhafften verleym-
den und anbringen, so etwan nit allein zuwider der leer sonder auch dem all-
musen beschicht, nit allein nit glauben geben (dann wer mag unschuldig sein,
so anklagen gnug sein soll) sonder auch so sye bey inen nit arme hetten, den
zu helfen, sy wüßten, wo und wie manns treulich und mit ordnung ausspendet,
und ir glaub auch durch die liebe ir wirkung haben möchte.“
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 387
vollkommen, wenn Feuchtwanger sagt!, Hedio habe mit keinem
W ort versucht, die Fortschritte des Armenwesens als Wirkungen der
neuen Lehre hinzustellen, sondern im Gegenteil „nachdrücklich be-
hauptet, daß in diesem Punkte sich nichts geändert habe“. Der Pro-
testant Hedio hatte es leicht, ‚die Grundsätze des reformationsfeind-
lichen Vives allen Städten zu empfehlen?; waren sie doch in allem
Wesentlichen lutherischen Ursprungs und mit den in Straßburg
seit Jahren verwirklichten übereinstimmend! Eher darf man sich
umgekehrt darüber wundern, daß Vives trotz seines Gegensatzes
zur Reformation sich diese Grundsätze zu eigen gemacht hat, von
denen er zum mindesten wissen mußte, daß sie in ketzerischen
Städten, wie Nürnberg und Straßburg, zuerst zur Geltung gelangt
waren. |
Daß Vives’ Schrift großes Aufsehen erregt hat, unterliegt keinem
Zweifel. Es geht schon aus der Tatsache hervor, daß sie außer ins
Deutsche auch ins Französische, Italienische und Spanische über-
setzt wurde.? Ob aber ihre Einwirkung auf die seit 1526 entstandenen
protestantischen Armenordnungen, die großenteils auf Bugenhagens
Vorschlägen beruhen, so stark gewesen ist, wie Feuchtwanger an-
nimmt!, möchte ich doch bezweifeln. Wahrscheinlich ist da das
praktische Vorbild der süddeutschen Reichsstädte von größerer Be-
deutung gewesen. Ähnlich scheint auch in den Niederlanden, deren
Verhältnisse der Humanist doch hauptsächlich im Auge hatte,
mehr als seine Schrift das Beispiel Yperns gewirkt zu haben.
Eine ganze Reihe von Städten soll Ordnungen gleicher Art er-
lassen haben.? Auf Valenciennes trifft das sicher, auf Lille sehr
wahrscheinlich zu®, während für die anderen Orte noch genauere
Nachweise zu erbringen wären. In Brügge, das ja den Ratschlag
des Vives direkt erbeten hatte, scheint noch auf Jahrzehnte hinaus
bis 1562 alles beim alten geblieben zu sein. Mit welchen Schwierig-
keiten die Durchführung der neuen Ordnungen in den Niederlanden
1 A. a. O. 32 S. 198. .
2 Feuchtwanger a. a. O. sucht diese Empfehlung, die ihn ohne Grund be-
fremdet, auf recht gezwungene Art zu erklären. l
3? Ehrle, Beiträge 29 A. 1.
4 A. a. O. Bd. 32 S. 187, 197; Bd. 33 S. 199.
5 Pirenne III 355ff. nennt besonders Lille 1527, Mons und Oudenaarde vor
1531, Valenciennes 1531.
Messager des sciences historiques . . . de Belgique 1895 p. 349; Le Boucq,
Hist. eccl. de Valentienne (1844) 261.
25°
388 Otto Winckelmann
zu kämpfen hatte, zeigt in typischer, sehr lehrreicher Weise das
Bild derjenigen Stadt, die als erste den neuen Weg betreten hatte.
Es verlohnt sich, darauf noch einen kurzen Blick zu werfen.
Am 3. Dezember 1525 war in Ypern das allgemeine Bettelverbot
und damit die neue Armenordnung im vollen Umfang rechtskräftig
geworden.“ Die Geistlichkeit, wahrscheinlich unter dem Einflusse
des Propstes von St. Martin, hatte ausdrücklich zugestimmt, wenn
auch mit dem Vorbehalte, daß man zunächst nur einen Versuch
machen wollte. Sei es nun, daß sich die Bettelmönche die Folgen des
Erlasses nicht recht klargemacht, oder daß sie mit einer weniger
strengen Handhabung gerechnet hatten, jedenfalls entstand allmäh-
lich unter ihnen große Unzufriedenheit mit der neuen Einrichtung.
Anstatt das Stadtalmosen zu unterstützen, sagten sie ihm allerlei
Übles nach, so daß der Magistrat schließlich um eine offene Aus-
sprache bat und am 15. September 1530 im Franziskanerkloster
eine Konferenz veranstaltete, an der sich neben Vertretern der
Stadt die vier Bettelorden der Dominikaner, Augustiner, Karmeliter
und Franziskaner beteiligten.
Aus dem sehr lehrreichen Protokoll über diese Verhandlungen?
entnehmen wir folgendes: Zunächst beklagten sich die Bettelorden,
daß man sie in der neuen Almosenordnung gar nicht erwähnt habe.
Darauf erwiderte der Magistrat nicht ohne Spott, die Mendikanten
verständen sich so gut auf das Betteln, daß es vollkommen unnötig
sei, dafür noch durch eine Ordnung zu sorgen?; die Stadt erlaube
! Die Richtigkeit des oben angegebenen Datums steht außer Zweifel. Wir
finden es sowohl in dem Originalerlaß (Diegerick, Inventaire 296; Archiv f. Ref.-
Gesch. XI 13 Anm. 4) wie in dem Bericht des Magistrats an die Pariser theologische
Fakultät vom 28. Dezember 1530 angegeben (Recueil etc. nr. 90 p. 31). Im letz-
teren steht überdies noch die Bemerkung, daß die Einrichtung seit 5 Jahren
bestehe, was ebenfalls auf Ende 1525 als Zeitpunkt des Beginns deutet. Wenn
im Widerpruch hiermit die französische Übersetzung der Verhandlungen vom
September 1530 (Recueil p. 6—30) den 3. Dezember 1529 als Datum des Bettel-
verbots angibt, so ist das wohl ein bloßer Schreib- oder Druckfehler. Carton
a. a. O. 6 u. Ehrle, Beiträge 33 Anm. haben sich dadurch mit Unrecht beirren
und zu der Deutung verleiten lassen, die Ordnung sei erst 1529 voll in Kraft ge-
setzt worden. Auch Uhlhorn III, 171 ist hiernach zu berichtigen.
Schon Ehrle, Beiträge 35, hat kurz darüber berichtet, ebenso Uhlhorn III,
172. Ich benutze die im Recueil nr. 90 p. 6—30 gedruckte französische Über-
setzung des Protokolls.
3 „Ces ordres mendiants savent si bien exploiter la mendicité, qu'il n'est
nullement nécessaire d’y pourvoir par une ordonnance.“ A. a. O.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 389
ihnen nach wie vor ihre monatlichen Sammlungen und störe sie auch
sonst keineswegs im Genuß ihrer Einkünfte, Geschenke usw. Damit
allein war aber den Mönchen, wie aus den weiteren Erörterungen
hervorgeht, nicht gedient. Der tiefere Grund ihrer Unzufriedenheit
war, daß die neue Ordnung die Freigiebigkeit des Volkes gegen die
Bettelklöster sehr herabgemindert hatte, und daß die Achtung vordem
geistlichen Stande erheblich gesunken war.! Die Klöster verlangten
deshalb, daß die Ordnung, die ja nur versuchsweise eingeführt wor-
den sei, wieder aufgehoben werde, zumal da einsichtige Leute
lutherische Ansichten darin entdeckt hätten. Vergebens
wehrte sich der Magistrat gegen diese Verdächtigung, vergebens
strich er die großen Vorzüge der neuen Ordnung heraus und be-
tonte, daß jetzt 1600-1800 Arme, ohne betteln zu müssen, vor Not
geschützt seien. Auch der wiederholten Einladung, sich durch den
Augenschein von der guten und gerechten Verwaltung des Stadtal-
mosens zu überzeugen, kamen die Ordensleute nicht nach, sondern
beharrten hartnäckig in ihrem Mißtrauen gegen die städtischen
Pfleger und in ihrer Abneigung gegen die Bourse commune, die sie
geradezu für eine ketzerische Erfindung erklärten. Weiter machten
sie geltend, — und hier trafen sie in der Tat den wundesten Punkt
der ganzen Neuerung — die christliche Charitas erfordere, daß
jeder einzelne mit den Bedürftigen in unmittelbaren Verkehr trete
und selbst nachschaue, wo das Elend am größten und die Hilfe am
nötigsten sei, statt sich mit einer Spende an die Armenkasse zu be-
gnügen und sich auf die Fürsorge der Almosenpfleger zu verlassen,
Gar mancher, behaupteten sie, spende jetzt unter dem Vorwande,
daß er seine Gabe in die Almosenstöcke lege, weniger als früher.
Den geringen Ertrag der Opferstöcke mußte der Rat zugeben; doch
meinte er, das werde sich bessern, sobald die Ordensleute den Bür-
gern die Einrichtung mehr empfehlen würden, anstatt darauf zu
schelten. Den stärksten Widerspruch der Mönche forderte bezeich-
nenderweise das strenge und allgemeine Bettelverbot heraus, ob-
wohl es sie selbst gar nicht betraf. Sie erklärten es vom katho-
lischen Standpunkte aus ganz folgerichtig als unvereinbar mit der
kirchlichen Lehre und Überlieferung und als lutherische Ketzerei;
denn Luthers These, die geistlichen und weltlichen Fürsten täten
gut, die Bettelei auszurotten, sei von der Kirche ausdrücklich ver-
dammt worden. Nach Gottes Wort dürften die Obrigkeiten dem
1 Dies wird von den Vertretern der Orden ausdrücklich geltend gemacht.
390 Otto Winckelmann
Betteln der wirklich Armen und Bedürftigen keine Hindernisse
bereiten, da es auch bei geordneter Fürsorge leicht vorkommen
könne, daß jemand durch Nachlässigkeit der Pfleger ohne ausreichende
Unterstützung bleibe. An einer anderen Stelle betonten die Mönche,
daß auch in den kaiserlichen Mandaten ein strenges Vorgehen nur
gegen arbeitsscheue Bettler und Landstreicher gefordert sei.
Der Magistrat äußerte hierauf seine Verwunderung, daß die
Orden den verurteilten lutherischen Ausspruch, der hier gar nicht
in Betracht komme, in die Debatte zögen. Man denke ja gar nicht
daran, die Bettelorden im Genuß ihrer Almosen und Stiftungen
irgendwie zu stören, und habe die frommen Leute, die das Gelübde
der Armut abgelegt hätten und aus Demut und freiwilliger Erniedri-
gung bettelten, absichtlich in der Ordnung gar nicht erwähnt; den-
selben werde, wie bisher, Hilfe und Schutz niemals versagt werden.
Im Grunde war dies nur eine überflüssige Wiederholung der schon
früher gegebenen Zusage und traf nicht den Kern des gegnerischen
Einspruchs, da die Mönche offenbar auch für die wahrhaft Armen
außerhalb des geistlichen Standes Bettelfreiheit ver n.
Von diesen, die nach dem Vorbilde des heiligen Alexius in frommer
Beschaulichkeit von Almosen zu leben wünschten, sagt der Magi-
strat ausweichend, ihre Zahl sei sehr klein; für die allermeisten sei
doch Arbeitsscheu der eigentliche Grund des Bettelns. Ähnlich wie
die Klöster ja nicht jedem einzelnen ihrer Insassen gestatteten,
nach Belieben für sich persönlich zu betteln, sondern durch beauf-
tragte Brüder Sammlungen vornehmen und den Ertrag dann unter
alle verteilen ließen, so mache es auch das städtische Almosenamt
mit den Armen der Stadt. Die neue Ordnung erleichtere den wirk-
lich Bedürftigen ihr Dasein, indem sie das Betteln überflüssig
mache und ihnen Muße gebe, Gott noch mehr zu dienen und für ihre
Wohltäter zu bitten.
Sehr richtig macht Uhlhorn! auf die Schwäche dieser Entgeg-
nung des Magistrats aufmerksam, indem er sagt: „Hier kommt der
Widerspruch zwischen seiner Armenordnung und den Anschauungen
der katholischen Kirche offen zutage; ist das Tun eines Mannes
wie des heiligen Alexius verdienstlich, dann muß die Kirche es als
unstatthaft erklären, daß so etwas verboten werde. Mögen die
meisten aus Faulheit betteln, es könnte doch ein heiliger Alexius
darunter sein, der aus Frömmigkeit bettelt und den ein ausnahms-
Christl. Liebestätigkeit III, 173.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 391
loses Bettelverbot mit träfe und hinderte, seine Frömmigkeit zu
betätigen.“
Da der Yperner Magistrat sich auf dieser Tagung mit den Mendi-
kantenorden nicht einigen konnte, suchte er einen Rückhalt bei
der hochangesehenen theologischen Fakultät in Paris.! Das von
ihr am 16. Januar 1531 erstattete Gutachten? entsprach im ganzen
den Wünschen der Stadt.“ Das Bettelverbot wurde unter der schon
von Johann Major aufgestellten Voraussetzung gebilligt, daß die städ-
tische Fürsorge tatsächlich alle Armen vor der äußersten Not schütze.
Treffe dies nicht zu, so sei das Verbot allerdings unstatthaft. Kein
Zweifel, daß diese Entscheidung der Sorbonne mit der überlieferten,
streng kirchlichen Anschauung nicht recht im Einklange stand.
Wenn sie trotzdem, namentlich in staatsmännischen und humanisti-
schen Kreisen der katholischen Welt, beifällig aufgenommen wurde,
so war dies der praktischen Einsicht zu danken, daß ohne eine ent-
schiedene Abkehr von der alten Haltung zur Bettelfrage eine gründ-
liche Besserung der wirtschaftlichen und sozialen Mißstände schlech-
terdings nicht erzielt werden könne. Sogar die Gefahr, lutherischer
Anwandlungen verdächtigt zu werden, verlor unter dem Druck der
Verhältnisse ihren Schrecken. Nichts ist in dieser Hinsicht bezeich-
nender, als daß Karl V. selbst sich im September 1531 die Yperner
Ordnung schicken ließ, um nach ihrem Vorbilde das ganze nieder-
ländische Armenwesen zu reformieren.* Ratzinger erblickt in dieser
Tatsache eine sichere Bestätigung seiner Ansicht, daß die Yperner
Ordnung der Nürnberger weit überlegen oder zum mindesten nicht
bloß nachgeahmt sei. Denn, sagt er naiv, sonst würde sich der Kaiser
wohl nicht nach Ypern, sondern nach Nürnberg gewandt haben.
Als ob das anerkannt lutherische Nürnberg in einer solchen An-
gelegenheit, die doch mit der Stellung in kirchlichen Dingen eng
zusammenhing, für den katholischen Kaiser überhaupt hätte in Be-
tracht kommen können, selbst wenn ihm die dortige Ordnung an
1 Schreiben vom 28. Dezember 1530 im Recueil 31. <4
2 Mehrfach gedruckt. Am leichtesten zugänglich ist der Abdruck bei Ehrle,
Beiträge 37 Anm. 1.
3 Die vom Propst zu St. Martin in Ypern verfaßte Schrift „Forma subven-
tionis pauperum“ (vgl. oben S. 376 u. 379) sollte weiter dazu dienen, die Almosen-
ordnung zu erläutern und zu rechtfertigen. Durch sie wurde das Vorgehen des
Magistrats erst in weiteren Kreisen recht bekannt. Ehrle, Beiträge 40.
t Ehrle, Beiträge 40, Pirenne a. a. O. III, 356, Uhlhorn III, 174, Feucht-
wanger a. a. O. Bd. 32 S. 202. 5 Forschungen 603.
392 Otto Winckelmann
sich besser gefallen hätte! Auch ist zu bedenken, daß Karl eine
Reform des Armenwesens in seinen Niederlanden und nicht im
Reich beabsichtigte, und daß daher bei der Verschiedenheit flandri-
scher und deutscher Zustände Ypern selbstverständlich eher als
Vorbild in Frage kommen mußte. Übrigens ist die eigentliche An-
regung zu dem Edikt wohl aus den Niederlanden selbst an den
Kaiser gelangt. Sein Erlaß erschien am 6. Oktober 1531! und emp-
fahl allen niederländischen Städten die Yperner Organisation zur
Nachahmung. Das Betteln sollte jedermann mit Ausnahme der
Mendikantenorden, der Gefangenen und der Aussätzigen, die ihre
besonderen Kennzeichen haben, verboten sein.“ Die Durchführung
im einzelnen blieb den Stadträten anheimgestellt und ließ jedenfalls,
dank der ablehnenden Haltung des Klerus und seiner Anhänger, viel
zu wünschen übrig.“ Namentlich wurde das Bettelverbot nicht streng
genug befolgt. In seiner Verordnung für Brüssel vom 3. Januar 1538
hob es Karl V. sogar ausdrücklich wieder auf, indem er eine Aus-
nahme für alle diejenigen zuließ, die durch die Oberpfleger die Er-
laubnis und ein entsprechendes Abzeichen erhielten. Damit war
man wieder bei dem alten, schon im 15. Jahrhundert üblichen,
ganz unzulänglichen System der Bettelordnungen angelangt.* Ähn-
lich war der Verlauf der Dinge in Spanien, wo die Bemühungen zur
Besserung des Armenwesens ebenfalls nach vorübergehenden Erfol-
gen scheiterten.’
Mehr und mehr ging dann die wieder erstarkende römische Kirche,
nachdem sie sich während Karls Regierungszeit meist auf stummen,
passiven Widerstand beschränkt hatte, zum offenen, leidenschaft-
1 Recueil d' edits .. . concernant le duché de Luxembourg (1691) p. 35ff.
2 Die Wichtigkeit dieser Ausnahmen wird m. E. von Ehrle a. a. O. 40 u.
Uhlhorn III, 174 überschätzt. Was in diesem Zusammenhange unter den , Ge-
fangenen“ (prisonniers) zu verstehen ist, weiß ich nicht zu sagen.
3 Das läßt sich z. B. aus den kaiserlichen Verordnungen für Brüssel vom 1. März
1534 und 3. Januar 1538 schließen. (Recueil de la chambre 1853—54 T. II nr. 90
p. 44 u. 48.) Die von Feuchtwanger a. a. O. Bd. 33 S. 222 kurz analysierte
Schrift des Löwener Humanisten Christian Cellarius (Oratio contra mendicita-
tem 1531) zugunsten der weltlichen Armenpflege und des Bettelverbots war
wohl bestellte Arbeit und dürfte auf die Gegner um so weniger Eindruck ge-
macht haben, als der Verfasser sich erst im Jahre vorher genau im entgegen-
gesetzten Sinne geäußert hatte.
* Am 15. Juni 1556 wurde dann das Bettelverbot für Flandern allgemein
wieder aufgehoben. Feuchtwanger a. a. O. 33 S. 224.
5 Ehrle, Beiträge 41ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 393
lichen Kampf gegen die weltliche Armenpflege und die Bettelver-
bote über. Ihr Hauptwortführer war der Augustiner Lorenzo
de Villavincentio, der aus Anlaß der Brügger Armenordnung von
1562 alle diese Bestrebungen als Ketzereien verfluchte. Mit Recht
sieht er das allgemeine Bettelverbot als Hauptkennzeichen der
weltlichen protestantischen Fürsorge an und verlangt geradeheraus,
daß die ganze Armenpflege wieder ausschließlich der Kirche über-
lassen werde. Freilich fand er damit selbst in geistlichen Kreisen
wenig Anklang und die Löwener Universität sprach sich deutlich
gegen seine Übertreibungen aus. Immerhin war der Widerwille
gegen fest zentralisierte staatliche Fürsorge und grundsätzliche all-
gemeine Unterdrückung des Bettelns überall in katholischen Gebieten
stark genug, um die neuen städtischen Armenordnungen nirgends
zu voller Wirkung kommen zu lassen.
Wie wir im Laufe unserer Untersuchung wiederholt bemerken
konnten, ist der Wirtschaftshistoriker Feuchtwanger, ähnlich wie
Ehrle, Ratzinger und Pastor, der Meinung, ‚in der katholischen
Welt habe sich die geordnete weltliche Armenpflege praktisch und
theoretisch entwickelt“; Luther habe die dort ausgesprochenen
und verwirklichten Gedanken nur aufgenommen, und Männer wie
Bugenhagen, Hedio, Rhegius hätten die Ideen und Einrichtungen
der katholischen Humanisten auf protestantischen Boden verpflanzt.“
Indessen will Feuchtwanger dem Protestantismus doch nicht jedes
selbständige Verdienst auf diesem Gebiete streitig machen; er gesteht
nämlich, wenn auch in sehr allgemein gehaltener Weise, zu, daß „die
Reformation dem modernen Staat mit seinen kulturellen Aufgaben
den Weg geebnet habe, wobei er wohl u.a. die auch von mir be-
tonte Tatsache“ im Auge hat, daß die Reformation die Fürsten und
Städte von den vielfach hemmenden Rücksichten befreite, die sie
bisher auf Kirche und Klerus hatten nehmen müssen. Ferner
meint er, die große religiöse Bewegung habe, „indem sie wider
Willen die Impulse zu der reichen Mildtätigkeit des Mittelalters
beseitigte, den minder Begüterten die Selbst verantwortung einge-
impft, die Pflicht, zuerst für sich und die Ihren den notdürftigen
Lebensunterhalt zu erarbeiten“. Prüfen wir zunächst den Vorder-
satz dieser Behauptung. Er enthält den oft, schon in der Reforma-
tionszeit selbst erhobenen Vorwurf, daß Luthers Rechtfertigungs-
1 Ehrle 51, Feuchtwanger 33 S. 225. 2 A. a. O. 33 S. 199 u. 220.
3 Ebenda 214. 4 Oben S. 204f.
394 Otto Winckelmann
lehre und Kampf gegen die Verdienstlichkeit der guten Werke eine
bedenkliche Abnahme der Wohltätigkeit verschuldet habe. Gewiß
ist das nicht ganz unberechtigt. Hat doch Luther selbst wiederholt
geklagt, daß unter der Herrschaft seiner Lehre nicht mehr soviel
und reichlich gespendet werde, wie früher! Es war ja auch ganz
natürlich, daß bei vielen der Eifer, mit dem sie sich bisher in Werken
der Liebe betätigt hatten, erkaltete, als man sie belehrte, daß damit
nicht die ewige Seligkeit erkauft, sondern nur eine einfache Pflicht
erfüllt werde, und daß es im Christentum nur auf den rechten Glau-
ben ankomme, aus dem, wenn er innig und aufrichtig sei, die Näch-
stenliebe von selber entspringe. Für die breite Masse des Volkes war
eine solche Auffassung zu ideal und weltfremd, um sofort volles Ver-
ständnis zu finden und einen kräftigen Ansporn zu barmherziger
Tätigkeit abzugeben. Ich möchte aber noch auf einige andere,
wenig beachtete Faktoren aufmerksam machen, durch die vielleicht
die private Opferfreudigkeit den Armen gegenüber noch stärker be-
einträchtigt worden ist, als durch die lutherische Rechtfertigungs-
lehre. Indem die Städte in ihren neuen Ordnungen die Verpflichtung
übernahmen, für alle ihre Armen ausreichend zu sorgen, und zu die-
sem Zweck auch Kirchengut einzogen, nistete sich bei zahlreichen
Bürgern, trotz aller Mahnungen des Magistrats und der Geistlichen
zur Wohltätigkeit, die Vorstellung ein, man habe jetzt nicht mehr
nötig, viel für die Armen zu tun, und könne die Verantwortung
getrost der Obrigkeit überlassen. Dazu kam, was schon die zeitge-
nössischen Gegner der Evangelischen als einen Mangel der neuen
Organisation empfunden und gekennzeichnet haben: der einzelne
verlor zu sehr die so wichtige, unmittelbare Fühlung mit der not-
leidenden Menschheit, weil die Obrigkeit einerseits das Betteln ver-
bot, anderseits die ganze Fürsorge in ihrer Hand zentralisierte und
den Bürgern immer wieder nahelegte, ihre Almosen nicht selbst aus-
zuteilen, sondern den städtischen Armenpflegern zu übergeben,
damit eine gleichmäßige und gerechte Verteilung gesichert werde.
Nicht mit Unrecht macht Hieronymus Emser hiergegen geltend!,
man werde der Armen leicht vergessen, wenn einem ihr Elend nicht
täglich vor Augen sei; ja, fährt er fort, „es bewegt mich kein höl-
zerner Stock oder eiserner Kasten so bald zu Barmherzigkeit oder
1 In der Schrift „Wyder den falsch genannten Ecclesiasten und warhafften
Ertzketzer Martinum Luther“ (1523). Vgl. Inhaltsangabe bei Barge, Karlstadt
I, 397.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 395
Geld darein zu legen, als wenn ich einen armen dürftigen Menschen
vor mir sehe, der sein Not mit Weinen und Heulen beklagt, sein
Gebrechen und Elend augenscheinlich weiset und mich daneben um
Gottes willen bittet und anruft“. Ähnlich äußerten sich auch in Ypern
1531 die Mönche, als sie die neue Armenordnung bekämpften.!
In der Tat wird man zugeben müssen, daß dies eine Schattenseite
der sonst so segensreichen und verständigen Fürsorge der Gemeinden
war. Freilich machte sich der Nachteil durchaus nicht überall in
gleichem Maße bemerklich. In gutverwalteten Städten, wo Magistrat
und Geistlichkeit einträchtig und unermüdlich ihr Möglichstes
taten, um die Bürgerschaft zu fleißiger Unterstützung des Almosens
anzutreiben, und wo die handgreiflichen Erfolge der neuen Einrich-
tungen jedem Unbefangenen klar vor Augen lagen, flossen die Spen-
den noch immer verhältnismäßig reich, obschon die private, in direk-
tem persönlichen Verkehr mit den Armen ausgeübte Liebestätigkeit
wohl auch hier zurückging. Meines Erachtens war es aber weniger
dieser Rückgang, der, wie Feuchtwanger meint?, den erwerbsfähigen
Armen „die Selbst verantwortung einimpfte“, d. h. sie zur Arbeit er-
zog, als vielmehr das dem Protestantismus eigene, grundsätzliche
und allgemeine Bettelverbot und die Beschränkung der Hilfe auf
wirklich Arbeitsunfähige sowie auf das notwendigste Maß.
Indem Feuchtwanger leugnet, daß „die staatliche Rechtsordnung
der Armenpflege in unserem modernen Sinne‘? von der Reformation
ausgegangen sei, verkennt er vollkommen, daß die Städte Nürn-
berg, Straßburg, Regensburg und andere zu ihren ersten bedeut-
samen Schritten in dieser Richtung ganz wesentlich durch die neue
Lehre bewogen worden sind. Ihre mit Recht gerühmte sozialpoli-
tische und administrative Schulung und Erfahrung ist ihnen dabei
ohne Zweifel sehr zustatten gekommen, hätte aber für sich allein
den Fortschritt nicht ermöglicht. Freilich ist ja dann die Armenpoli-
tik der meisten Städte nur zu bald wieder von der richtigen Bahn
auf Abwege geraten, und in vielen evangelischen Gebieten ist es
von vornherein aus Mangel an Tatkraft und sozialpolitischer Reife
Vgl. oben S. 389. Da in Ypern die evangelische Rechtfertigungslehre keine
Geltung hatte, so kann man ihr jedenfalls den auch dort beklagten Rückgang
der Wohltätigkeit nicht aufs Konto setzen. Vielmehr muß er hier als eine Folge
der amtlichen Fürsorge betrachtet werden, soweit er nicht etwa durch die Op-
position des Klerus hervorgerufen war.
A. a. O. Bd. 33 S. 214. Ebenda.
396 Otto Winckelmann
oder infolge organisatorischer Fehlgriffe und mangelnder Geld-
mittel überhaupt zu keiner fruchtbaren, öffentlichen Armenpflege
gekommen. Es kann dies kaum wundernehmen, wenn man be-
denkt, wie der Protestantismus nach dem ersten großartigen Auf-
schwung ja selbst auf seinem eigentlichen, religiösen Gebiet nur zu
bald erlahmt und verknöchert ist. Erst der Neuzeit blieb es vor-
behalten, die in der Reformationszeit gepflanzten, dann aber ver-
kümmerten oder in der Entwicklung zurückgebliebenen Keime eines
geordneten öffentlichen Armenwesens zur Blüte zu bringen.
Anhang.
Über das gegenseitige Verhältnis der beiden ältesten
Wittenberger Armenordnungen.
Die von H. Barge bekanntgemachte Wittenberger Beutelordnung!
— weiterhin kurz mit BO bezeichnet — ist undatiert, und die Ver-
suche, sie nach inneren und äußeren Merkmalen zeitlich genauer zu
bestimmen sowie ihre Entstehung aufzuklären, haben zu einer leb-
haften Auseinandersetzung, insbesondere zwischen dem Heraus-
geber und Karl Müller geführt.” Meines Erachtens ist letzterer im
Recht®, wenn er BO früher als die Ordnung vom 24. Januar 1522 —
die wir mit StO bezeichnen wollen — ansetzt. Barges Bemühungen,
das Gegenteil nachzuweisen“, haben mich nicht überzeugt”. Wenn
er zunächst meint, aus einem bloßen Vergleich des Inhalts beider
Ordnungen lasse sich kein sicherer Schluß weder für die eine noch
für die andere Annahme ziehen, so gebe ich zu, daß ein durchaus
schlüssiger Beweis auf diese Weise nicht geführt werden kann;
aber eine große Wahrscheinlichkeit ergibt sich immerhin hierbei für
Müllers Ansicht, während man allenthalben auf schwere Bedenken
stößt, sobald man Barge zu folgen sucht. Namentlich widerspricht
der Bargeschen Annahme, daß BO eine nähere Ausführungsbestim-
1 Barge, Karlstadt II 559.
2 Zu der oben S. 206 Anm. 2 angeführten Literatur ist noch hinzu-
zufügen: H. Barge, Frühprotestantisches Gemeindechristentum in Wittenberg
und Orlamünde (1909), besonders S. 76 ff. und 342 ff., und Theol. Studien
und Kritiken 1913 S. 461 ff.
3 K. Müller, Luther u. Karlstadt. Anhang 1 (S. 202ff.).
* Vgl. Karlstadt I 382 ff. u. 498, Histor. Vierteljahrschr. XI, 193 ff.
Vgl. auch R. H. in Histor. Zeitschr. 101 S. 443, Brieger in Zeitschr. f.
Kirchengesch. 29 S. 490 ff.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 397
mung von StO sei, die Verschiedenheit der in den beiden Erlassen ent-
haltenen Vorschriften betreffs der Bettelei. Während nämlich StO
alle und jede Bettelei, geistliche wie weltliche, fremde wie einhei-
mische, rundweg verbietet, ist BO in dieser Hinsicht viel gemäßigter
und auch unklarer. Es heißt hier nämlich: 1. Die Jakobsbrüder
(d. h. die Wallfahrer nach St. Jakob in Spanien), die „Ternisten und
andere Streicher“ sollten nicht in die Stadt eingelassen werden
und 2. man solle „die Terminierer, die unsere einfeltigen zu testa-
ment erweichen und sunst das volk mit betteln beschweren, mit
guten gewissen wenigern und messigen; dan got lob, wir haben prister
genung bei uns“. Ist nun, wie Barge und Müller übereinstimmend
annehmen, mit den an erster Stelle genannten „Ternisten“ dasselbe
gemeint wie mit den später erwähnten „Terminierern“, nämlich die
zu gewissen Zeiten und in bestimmten Gegenden Almosen sammeln-
den Kommissare der Bettelklöster, so ergibt sich ein Widerspruch in-
sofern, als diese nach dem ersten Abschnitt des Artikels gar nicht in
die Stadt gelassen, nach dem zweiten dagegen nur verringert und zur
Mäßigung angehalten werden sollten. Ich vermute daher, daß die
— offenbar auf einem Schreibfehler beruhende — Bezeichnung „Ter-
nisten“ etwas anderes als „Terminierer“ bedeutet. Falls sie sich aber
wirklich auf letztere bezieht, wäre der Widerspruch wohl so zu er-
klären, daß an erster Stelle die fremden, an zweiter die in Wittenberg
heimischen Bettelmönche gemeint sind. Indessen wie dem auch sein
mag, jedenfalls läßt sich die schonende Behandlung, die den Ter-
minierern in BO zuteil wird, nicht in Einklang bringen mit dem völ-
ligen Bettelverbot und der ausdrücklichen Abschaffung aller „Termi-
nei“ in StO und demgemäß auch nicht mit der Annahme, daß BO
nähere Vollzugsbestimmungen für StO enthalte.
Die von Barge für seine Auffassung von BO angeführten „direkten
Quellenzeugnisse finde ich recht wenig beweiskräftig; ja sie bezeugen
zum Teil eher das Gegenteil von dem, was Barge zu beweisen wünscht.
So stützt er sich z. B. auf einen Brief, den der Wittenberger Bürger-
meister Christian Beyer am Tage nach Erlaß der StO an den kurfürst-
lichen Rat Einsiedel richtete. Dort ist über die Neuordnung der
Armenpflege in summarischer Weise folgendes mitgeteilt:! „Die
Armen sol man versorgen aus dem gemeinen Beutel; darein sollen
alle fraternität, der XXI sein, neben den lehen, wue sie vorfallen,
und der kirchen schaetz. In einer ytzlichen gassen soll sein ein fruem
1 Archiv f. Ref.-Gesch. VI 429.
398 Otto Winckelmann
man, der auf die armen aufsehen soll haben“ usw. Es ist offenbar
sehr gewagt, aus diesen Worten, wie Barge es tut, den Schluß ziehen
zu wollen, daß der „gemeine Beutel“ bisher noch nicht bestanden
habe, sondern erst jetzt begründet worden sei. Jedenfalls läßt sich
Beyers Mitteilung ganz zwanglos und natürlich so auffassen, daß der
schon vorhandene „gemeine Beutel“, aus dem die Armen versorgt
werden, nunmehr durch die säkularisierten Bruderschaftszinse, die
künftig verfallenden Priesterlehen und die eingezogenen Kirchen-
schätze verstärkt werden soll. Beyers weitere Angabe, es solle in jeder
Gasse ein Armenverweser sein, findet, wie ich Barge gern zugestehe,
in StO keine Bestätigung. Allein sie stimmt auch zu BO nicht, wo
ja nur vier Verweser, in jedem der vier Stadtviertel einer, vorgesehen
sind. Trotzdem will Barge sie mit BO in Einklang bringen, indem er
auf die dort den Aufsicht führenden Räten erteilte Vollmacht, „andere
Vorsteher‘ zu setzen, hinweist. Dagegen ist zu bemerken, daß es sich
hier wohl weniger um die Befugnis handelt, weitere Vorsteher zu den
vier schon vorhandenen hinzuzuwählen, als vielmehr darum, letztere
unter Umständen durch andere Personen zu ersetzen. Aber auch, wenn
Barges Deutung von „andere“ richtig wäre, müßte sein weiterer Er-
klärungsversuch doch abgelehnt werden; denn nach Beyers Brief,
der ja unmittelbar nach Erlaß der StO geschrieben wurde, war von
Anfang an in jeder Gasse ein Armenverweser vorgesehen. Es
bleibt also kein Raum für die Annahme, daß die Räte die in BO auf-
gestellten vier Pfleger nachträglich vermehrt hätten. Anderseits
stimmt Beyers Angabe sehr gut zu einem gleichzeitigen, anonym
veröffentlichten Bericht!, der die Zahl der Pfleger auf 14 beziffert.
Somit scheinen gleichzeitig mit StO für das Armenwesen nähere
Bestimmungen erlassen worden zu sein, die bis jetzt nicht bekannt-
geworden sind, die aber keinesfalls mit BO identifiziert werden
dürfen. 1
Barge behauptet ferner“, Karlstadts Schrift „Von Abtuung der
Bilder“ beweise klar und deutlich, daß BO später als StO entstanden
. sein müsse. Er meint, diese Schrift mit ihrer ausführlichen Bekämp-
fung des Bettelwesens hätte keinen Zweck gehabt, wenn damals
(27. Januar 1522) die Bettelei schon durch so nachdrückliche Bestim-
1 Von Barge in Zeitschr. f. Kirchengesch. 22 S. 121 und von Nicolaus Müller
im Archiv f. Ref.-Gesch. VI, 464 neu herausgegeben. Der Originaldruck ist
selten. |
Vgl. diese Zeitschr. XI 211.
Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525) 399
mungen, wie sie die Beutelordnung enthält, beseitigt gewesen wäre.
Dabei überschätzt er einmal den Umfang und die Schärfe jener Be-
stimmungen — wie schon oben angedeutet — sehr erheblich, und fer-
ner übersieht er, daß der Erlaß einer Verordnung gegen Bettelei in
jener Zeit noch lange nicht deren wirkliche „ Beseitigung“ bedeutete.
Besonderen Wert legt Barge folgendem Satze bei, der sich in Karl-
stadts Schrift findet: ‚Und seind dise mittel furgenomen, das man
einen gemeinen Beutel oder Kasten solt aufrichten und darein das
Einkommen aller Bruderschaften bringen.“ Natürlich bezieht sich
dieser Satz, wie auch Barge annimmt, auf StO.' Karlstadts Befürch-
tung, daß die Bestimmungen dieser Ordnung infolge der Gegnerschaft
mancher Leute und wegen sonstiger Schwierigkeiten nicht in Kraft
treten würden, erwies sich als übertrieben. Der „Gemeine Kasten“
oder — genauer gesagt — dessen Erweiterung durch Einziehung
der Bruderschaftszinse usw. kam wirklich zustande; nicht — wie
Barge unnötigerweise annimmt — durch nachträglichen Erlaß der
BO, sondern einfach kraft der StO selbst. Wäre BO in der Tat, wie
Barge meint, eine Ausführungsbestimmung zu StO, so hätte Karl-
stadt alle Ursache gehabt, seine Befürchtungen dadurch nicht zer-
streut, sondern im Gegenteil bestätigt zu sehen. Denn BO begnügt
sich ja ganz bescheiden mit der Sammlung von Almosen beim Gottes-
dienst und denkt noch gar nicht an Zwangseinziehung der Bruder-
schaftsgelder, Priesterlehen, kirchlichen Güter usw., auf deren Ge-
winn für den gemeinen Kasten es Karlstadt vor allem ankam.?
Etwas auffällig ist es allerdings, daß Karlstadt in seiner Schrift
des schon bestehenden Armenfonds, von dem uns Ulscenius in dem
Brief vom 21. November 1521 berichtet, mit keiner Silbe gedenkt.
Wahrscheinlich hat er es deshalb nicht der Mühe für wert gehalten,
1 W. Köhler hat neuerdings in den Göttinger Gel. Anzeigen 1912 S. 524ff.
die Worte Karlstadts so zu deuten gesucht, daß sie sich nicht auf einen erst zu
begründenden, sondern auf einen bereits vorhandenen „Beutel oder Kasten“,
nämlich auf den von Ulscenius erwähnten „Fiscus“, beziehen. Mit dieser Deu-
tung kann ich mich ebensowenig wie Barge (vgl. Theol. Studien u. Kritiken
1913 S. 461ff.) befreunden.
2 Auch in seinem Buch,, Frühprotestant. Gemeindechristentum“ S. 343 und in
Theol. Studien u. Kritiken 1913 S. 463 hat Barge wieder mit Unrecht betont, die
BO könne im November 1521 deshalb noch nicht existiert haben, weil Karlstadt
im Januar 1522 die Befürchtung äußere, die beschlossene Errichtung des gemeinen
Beutels werde nicht zustandekommen. In Wirklichkeit war Karlstadt — wie
oben hervorgehoben — lediglich in Sorgen, daß die StO mit ihren weit über
BO hinausgehenden radikalen Bestimmungen undurchgeführt bleiben könnte.
400 Winckelmann: Über die ältest. Armenordnungen der Reformationszeit
davon zu sprechen, weil der von StO vorgesehene „Gemeine Kasten“
einen ganz anderen Charakter hatte und seine Mittel aus ganz anderen
und viel reicheren Quellen schöpfte als jener ältere, wesentlich auf
freiwillige Gaben angewiesene „Fiscus“.
Einig bin ich mit Barge darin, i daß das letzte Wort über die Beutel-
ordnung erst wird gesprochen werden können, wenn das von Nikolaus
Müller darüber gesammelte Material aus dessen Nachlaß bekannt
geworden sein wird. Immerbin ist es mir sehr wahrscheinlich, daß BO
schon vor dem Wormser Reichstag entworfen und von Luther begut-
achtet worden ist. Es ist ein Mißverständnis Barges, wenn er Karl
Müller die Ansicht zuschreibt?, Luther habe BO verfaßt. In Wirk-
lichkeit spricht Müller nur von einer Anregung und Nachprüfung
durch den Reformator; die eigentliche Ausarbeitung verlegt er —
wohl mit Recht — in die städtische Kanzlei. Auch hat Karl Müller
nirgends die ihm von Barge zugeschriebene Behauptung aufgestellt,
daß die Ordnung gerade im November 1521 entstanden sei, sondern
er hat nur gesagt, sie müsse vor dem Brief des Ulscenius vom 30. No-
vember erlassen sein.?
! Theol. Studien u. Kritiken 1913 S. 464. ? Diese Zeitschr. XI 220.
Luther u. Karlstadt 33 u. 208.
401
Kleine Mitteilungen.
Kritische Bemerkungen
über die Herausgabe von Landtagsakten.
Im letzten Jahre sind zwei neue Bände Landtagsakten herausgegeben wor-
den!, so daß für die Zeit vom Ende des 15. Jahrhunderts bis Ende des
17. Jahrhunderts 12 Bände dieser Quellengattung für sieben verschiedene
deutsche Territorien vorliegen, abgesehen von vereinzelten Aktenpublika-
tionen, die ständegeschichtlichen Darstellungen angefügt worden sind. In
anderen Territorien sind gleiche Unternehmungen in Angriff genommen oder
geplant; auch soll die Ausfüllung der zeitlichen Lücken in den bestehenden Edi-
tionen sowie ihre Fortsetzung bis in das 19. Jahrhundert hinein in Angriff
genommen werden. Die vorhandenen Publikationen sind in Auswahl und An-
ordnung des Materials sowie in der Art des Abdrucks nicht alle gleich. Die
Aufgabe, für die Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte die Landtags-
akten des albertinischen Sachsens mit herauszugeben, nötigt mich, den Ur-
sachen dieser Verschiedenheiten nachzugehen. Da wir mitten darin stehen,
eine neue Quellenart der Forschung zugänglich zu machen — von den vor-
handenen Editionen sind zwei Drittel innerhalb der letzten 12 Jahre er-
schienen —, scheint mir die Gelegenheit günstig, einmal der Frage näher-
zutreten, ob sich im Interesse einer gleichmäßigen Durchforschung und Be-
wertung dieser Quellen allgemeingültige Editionsgrundsätze aufstellen lassen.
Die folgenden kritischen Bemerkungen, die nur die äußere Form der Edition
betreffen, nicht aber den inneren Wert des publizierten Materials, sollen ein
Versuch zur Lösung dieser Frage sein.
I.
Abgesehen von den Arbeiten über ständische Verhältnisse und den im Zu-
sammenhang damit vereinzelt publizierten Aktenstücken in der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts, die größtenteils auf den Darstellungen des 18. Jahr-
hunderts fußten, ohne auf die primären Quellen zurückzugehen, hat sich die
wissenschaftliche Forschung erst mit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts ein-
gehender der reichen Fülle dieses Quellenkreises zugewendet. Das erste Unter-
nehmen auf diesem Gebiet wurde von der „Kommission für Herausgabe der
ı W. Friedensburg, Kurmärkische Ständeakten aus der Regierungszeit
Kurfürst Joachims II. Bd. I: 1535—1550 (Veröffentl. d. Ver. f. Gesch. d. Mark
Brandenburg). — W. Ohr u. E. Kober, Württembergische Landtagsakten,
herausg. v. d. Württ. Kommission für Landesgesch. I. Reihe, Bd. 1: 1498 bis 1515.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 3 26
402 | Paul Oßwald
Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm
von Brandenburg“ angeregt. Zwar erschien schon 1869 der 1. Band der
„Ständischen Verhandlungen“; aber erst nach elf Jahren, 1880, kam der
zweite Band heraus, und wieder nach langer Pause, 1894, der erste Teil
des dritten Bandes, dem dann 1899 der zweite Teil folgte.! Die Publikation
dieser Akten stand in Deutschland allein, hervorgerufen durch das Bestreben,
die für den gegenwärtigen Staat der Hohenzollern überaus bedeutsame Zeit
des großen Kurfürsten nach allen Richtungen hin historisch zu erfassen.
Für die anderen deutschen Territorien fehlte ein ähnlicher Anstoß.?
Hier mußte von anderer Seite die Bewegung in Fluß kommen. Als die
geschichtliche Spezialforschung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts
den verschiedenartigen Fragen nachging, die den Prozeß staatlicher Einigung
und Kräftigung der großen deutschen Fürstentümer aufdecken sollten, trat
das Interesse für die ständischen Verhandlungen kräftiger auf. Dabei dachte
man zunächst nur an die Zeit des ausgehenden Mittelalters und der begin-
nenden Neuzeit, an die Periode, in der die Landstände als rechtlicher Körper
mit bestimmten Funktionen und Ansprüchen entstanden, und als der Kampf
zwischen Fürstenmacht und Ständemacht zur Bildung bestimmt abgegrenzter
Territorien führte. Während im Staate Preußen die zweite Hälfte des 17. Jahr-
hunderts Zeitraum der Publikation gewesen war®, wurde dies in den anderen
Territorien das 15. und 16. Jahrhundert. Nur für das frühere Deutsch-
Ordens-Gebiet hatte der „Verein für die Geschichte Preußens“ begonnen,
die Ständeakten in geschlossener Reihenfolge vom 13. Jahrhundert an her-
auszugeben.“
1 Bd. V der Urk. u. Aktenstücke z. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wilh. v. Bran-
denburg, bearb. von A. v. Haeften für Cleve-Mark (1641—1661). Die Fort-
setzung lieferte O. Hötzsch (s. unten S. 404); Bd. X bearb. von S. Isaacsohn
für die Mark Brandenburg (1640 — 1684); Bd. XV bearb. von K. Breyssig für
Preußen (1640 bis 1662), Fortsetzung in Bd. XVI, 1 bearb. von Breyssig
(1662—1663) und Bd. XVI, 2 bearb. von M. Spahn (1663 —1 688). l
In Böhmen hatte man mit Unterstützung des Landtages schon von 1877
an die Ständeakten herausgegeben, welches Unternehmen bis zum 10. Band
vorgeschritten ist: „Die Böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtags-
beschlüsse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit“ herausg. vom Kgl.
Böhmischen Landesarchiv, 1877—1900, 10 Bde. (bis 1604).
® Dabei erkannte man richtig, daß ein volles Verständnis der Publikation
nur möglich sei nach Kenntnis der vorhergehenden Verhältnisse; deshalb
haben alle drei Herausgeber in einer umfangreichen Einleitung eine Dar-
stellung der Entstehung und Entwicklung der Landstände ihres besonderen
Territoriums gegeben, wobei sich Breyssig auf die Edition von Töppen (s. die
folgende Anm.) stützen konnte.
M. Töppen, Akten der Ständetage Preußens unter der Herrschaft des
Deutschen Ordens (1233—1525), 5 Bde. 1878—1886. Weil diese Akten fast
ausschließlich aus Rezessen bestehen, eigentliche Landtagsakten erst mit
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 403
M. Ritter wies dann allgemein darauf hin, daß es eine Aufgabe landesge-
schichtlicher Publikationsinstitute sei, die Kenntnis der Ständeakten zu ver-
mitteln.! Die erste Arbeit, die auf diese Anregung hin erfolgte, war die Heraus-
gabe der Landtagsakten von Jülich-Berg durch G. v. Below im Jahre 1895.
Diesem Unternehmen folgten bald andere.“ Sehr erwünscht ist es nun, daß diese
Quellen auch in zahlreichen anderen Territorien der allgemeinen Forschung
zugänglich gemacht werden. Nicht nur zum Verständnis der Verhältnisse
landesherrlicher und landständischer Befugnisse sind sie wichtig; sie
bieten reichen Stoff für verfassungs-, verwaltungs-, sozial- und wirtschafts-
geschichtliche Fragen, für Gesetzgebung und Rechtspflege ebenso wie für Fi-
nanz- und Kirchengeschichte, ja selbst für die auswärtige Politik. In den
Akten findet sich eine Fülle geschichtlichen Lebens. Nicht nur die Entstehung
wichtiger Gesetze können wir verfolgen; wir erhalten auch Aufschluß über
ihre Durchführung; wir sehen den Kampf neuer Gesetze mit alten Überliefe-
rungen und Gewohnheiten vorüberziehen ; uns klingen die Mühen und Nöte der
Bauern und Handwerker entgegen und noch viel anderes mehr. Von all diesen
verschiedenartigen Dingen sind die Verhandlungen am Landtag selbst oft
wieder nur das Ergebnis besonderer Vorverhandlungen. Es ist deshalb notwen-
dig, zum Verständnis der Landtage andere Quellenkreise heranzuziehen, wie
Gruppenverhandlungen der einzelnen Stände (Ritterschaftstage, Kreistage der
Städte, Kapitelstage, Stiftstage, Korrespondenzen usw.), Vorberatungen des
Landesfürsten mit seinen Räten (Gutachten, Entwürfe, Instruktionen) usw.
II.
Unter einen solchen weiten Gesichtskreis hat zuerst Breyssig die Aufgabe
gestellt,“ indem er vor allem das verwaltungsgeschichtliche Material mit in
dem Beginn schriftlicher Verhandlung am Ausgang der Periode auftreten,
ist diese Publikation in den folgenden Ausführungen außer acht gelassen worden.
1 Im 3. Jahresbericht der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (W.
Z. 3, 1884 N. u. N. 34).
3 G. v. Below, Landtagsakten von Jülich-Berg 1400—1610 (Pub lik. d.
Ges. f. Rhein. Geschichtskunde XI), 1. Bd.: 1400 bis 1562, 1895; 2. Bd.:
1563—1589, 1907. Die Fortsetzung hat Goldschmidt übernommen.
s (Gilagau, Hessische Landtagsakten, 1. Bd.: 1508—1521 (Veröffentl. der
Hist. Kommission für Hessen u. Waldeck), 1901. — C. A. H. Burkhardt,
Ernestinische Landtagsakten, Bd. I: Die Landtage von 1487—1532 (Thüringische
Geschichtsquellen Bd. 8), 1902. — A. E. Adam, Württembergische Landtags-
akten (berausg. v. d. Württemb. Kommission für Landesgesch.) II. Reihe,
1. Bd. 1593—1598, 1910; 2. Bd.: 1599—1608, 1911.
Einleitung zu Bd. I (Bd. XV der Sammlung), S. VI—VII. Schon Töppen
hatte mehr Akten als reine Ständeakten verwertet (S. XVII, XXI u. XXV).
— v. Haeften u. Isaacsohn hatten in der Hauptsache nur Akten, die auf die
Steuerbewilligungen sich bezogen, zum Abdruck gebracht.
26°
404 Paul Oßwald
die Publikation einbezog. Denselben Weg hat Below beschritten.! Er hat die
Akten über die Verhandlungen mit den Geistlichen und den Eigenherren auf-
genommen, obwohl diese keine Kurie des Landtages bildeten ; selbst die herzog-
lichen Reichstagsinstruktionen hat er berücksichtigt. Im zweiten Bande
hat er das Ziel noch weiter gesteckt, indem er darauf hinwies, daß auch die
Bedürfnisse der Territorial- und teilweise der Lokalgeschichte nicht außer
acht gelassen werden dürften. Ausgeschlossen hat er wegen Raum- und
Zeitmangel die Akten der Verwaltung; die Masse des Materials hinderte ihn,
die Publikation so durchzuführen, wie er es gern gesehen hätte. Die folgen-
den Editoren sind in der Auswahl des Stoffes Below mehr oder weniger gefolgt,
an Reichhaltigkeit des Materials erreicht ihn aber keiner; trotzdem sind die
meisten dieser Publikationen noch umfangreicher; die Bezwingung des Mate-
rials ist ihnen nicht so geglückt wie Breyssig und Below.
Breyssig hatte in starkem Maße die Form des Aktenauszugs angewendet;
auch Below verwendet oft das Regest. Gänzlich gescheitert in der Edition ist
an der Masse des Stoffes Hötzsch.“ Er verzichtete überhaupt auf die Akten-
publikation und gab dafür eine sehr umfangreiche Darstellung. Mit der Be-
merkung: „Es konnte von keinem Werte sein, Akten zu veröffentlichen, die
einander wie die Landtagsproposition oder die Listen der Gravamina oft bis
in die einzelnen Wortwendungen hinein vollständig glichen“,“ hat er voll -
ständig recht; muß aber deshalb überhaupt auf eine Edition verzichtet werden?
So vielseitig und wertvoll auch eine Darstellung ist, so kann sie bei der Reich-
haltigkeit und Verschiedenartigkeit des Materials unmöglich die Akten aus-
schöpfen. Ganz abgesehen davon, daß eine Kontrolle der Beweisstücke sehr
erschwert, wenn nicht unmöglich ist, so sind die Akten selbst eben nicht zugäng-
lich gemacht für viele Spezialforscher, die vielleicht von ganz anderer Fragestel-
lung aus und mit ganz anderen Problemen an die Akten herantreten möchten
als gerade der Herausgeber oder besser hier der erste Bearbeiter.“
Allerdings, die Masse ist erschrecklich groß.“ Aber man darf nicht unter-
Bd. I, S. VII u. Bd. II, S. VIII.
» Es ist eigentümlich, daß dabei keiner auf Breyssig hinweist als auf den,
der zuerst den großen Gesichtspunkt in der Stoffauswahl aufgestellt hat. Below
erkennt dies vollständig an (vgl. Hist. Z. 100 (1908) 318 Anm. 1 („Zur Gesch.
der landständ. Verfassung“).
O. Hötzsch, Stände und Verwaltung von Cleve u. Mark in der Zeit von 1666
bis 1697 (Urk. u. Aktenstücke z. Gesch. d. inneren Politik des Kurf. Friedr.
Wilh. v. Brandenburg, 2. Teil) 1908.
Ebenda: Einleitung S. IX—X.
5 Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen Lindners
„Über die Herausgabe von geschichtlichen Quellen“ in den MI G G. 16,1895, S. 501
bis 507, der in seinen Forderungen allerdings wohl etwas zu weit gegangen ist.
ê Bei Glagau hat der Landtag von 1514, 13.—24. März 78 Seiten Text
(= Nr.114, nur ein Protokoll), bei Ohr- Kober der von 1514 (= Nr. 59—73)
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 405
liegen. Reichen die alten Wege nicht mehr aus, so müssen neue gefunden
werden. Unbedingt festhalten muß man an dem Grundsatz, die Grenzen
der Materialsammlung so weit zu belassen, wie bisher geschehen. Ja, ich möchte
dafür eintreten, sie soweit wie nur möglich zu stecken. Einen Weg dazu und
zugleich zur Aufklärung vieler dunkler Stellen in den Verhandlungsakten
selbst sehe ich darin, alles in Betracht kommende archivalische Material
vorerst zu sammeln, alles, auch das, das in Privat- und weniger zugänglichen
Archiven ruht. Alle Herausgeber von Landtagsakten weisen auf die große
Verstreutheit des Materials hin; unter den verschiedensten Stichwörtern
sind die Akten oft registriert worden.! Dadurch ist die Arbeit sehr erschwert.
15 Nummern auf 74 Seiten. Bei Friedensburg umfaßt der fünfte Abschnitt ein
Jahr auf 217 Seiten. — Einen Überblick über den Umfang der verschiedenen
Publikationen gewähre folgende Tabelle:
1 | | Auf
1 | Herausgeber Territorium Zeitraum | "ebte | Seiten- aa
jahr a) = Seiten
b)
1869 | v. Haeften Cleve-Mark | 1640—1661 | 22 943 42 +)
1880 | Isaacsohn | Mark Brandenburg | 1640—1684 | 45 594 13
Breyssig Preußen I 1640 —1660 | 21 234 110)
1894 | u Preußen (im selben | 1661—1663 3 |sı9+435| 248 e)
Bd.) u. II, 1 (1899) = 144
1895 | v. Below Jülich-Berg I 1538—1562 | 25 558 | 22
Breyssig Preußen II, 1 8. O.
1899 Spahn Preußen II, 2 | 1663—1688 26 | 657 25
1901 | Glagau Hessen 1508—1521 | 14 574 41
1902 | Burkhardt Thüringen 1487—1532 | 46 264 5 c)
1907 v. Below Jülich -Berg II 1563—1589 27 959 35
1910 | Adam Württemberg I 1593 - 1598 6 | 567 94d)
1911 Württemberg II | 1599—1608 | 10 | 809 | 80d)
1913 Friedensburg Mark Brandenburg | 1535—1550 | 16 | 850 | 53d)
1913 | Ohr-Kober | Württemberg | 1498-1515 | 18 | 293 | 16o)
*) Nur Landtagsakten ohne Berücksichtigung anderer Quellenkreise.
&) Anfangs- u. Endjahre sind voll gerechnet. b) Ohne Berücksichtigung
von Bruchteilen. c) Vorwiegend Regest. d) Vorwiegend vollständiger
Abdruck. e) Dieser große Landtag bildet eine Ausnahme. — Die Tabelle
läßt erkennen, wie beim Aufrücken in der Zeit das Material anwächst, wenn
es nicht energisch durch die Form von Regesten eingeschränkt wird. — Be-
sonders deutlich ist diese Zunahme auch aus der geschlossenen Reihe der
böhmischen Landtagsakten zu ersehen, wo von 1526—1594 (Bd. VIII)
die auf 1 Jahr entfallende Seitenzahl von 31 auf 271 hinaufsteigt.
! Ich verweise z. B. auf die Aufzählung der verschiedenen Registranden
bei Friedensburg, S. V.
406 Paul Oßwald
Doch auf der anderen Seite entsteht hierdurch ein großer Vorteil. Dem Be-
arbeiter fallen oft Archivalien in die Hände, die von größtem Wert für den
Aufschluß der Landtagsakten selbst sind; auf dieses Material den Benutzer
der Edition hinzuweisen, erscheint mir unabweisbare Pflicht. Zwar werden
sich in den kleineren Archiven von den Verhandlungen selbst in der Regel
nur Abschriften vorfinden, die nur dann wertvoll werden, wenn die Original-
stücke verlorengegangen sind; aber gerade das Material, das zur Erklärung
wesentlich beiträgt, wie Korrespondenzen, Berichte von Teilnehmern u. ä.,
werden sie enthalten. Die älteren Herausgeber v. Haeften, Isaacsohn und
Breyssig haben ihre archivalischen Forschungen sehr weit ausgedehnt, die
späteren dagegen haben sich auf die Staats-, Stände- und einige Stadtarchive
beschränkt, zum Nachteil ihrer Publikation.
Es wird weiter von Vorteil sein, sich einen Überblick über den Aktenbestand
nicht nur eines engbegrenzten, sondern eines möglichst weitgesteckten Zeit-
raumes zu verschaffen. Dabei wird sich wohl fast überall herausstellen,
daß die Akten des ausgehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit
sehr Jückenhaft überliefert sind. Vom 4. und 5. Jahrzehnt des 16. Jahrhun-
derts an sind sie zusammenhängender; seit der Mitte dieses Jahrhunderts
spürt man überall die ordnende Tätigkeit fest angestellter Archivare. Diese
Art der Überlieferung brachte es mit sich, dab v. Below auf eine Edition der
Akten aus der frühesten Zeit verzichtete; sie hätte in ihrer Spärlichkeit und
Lückenhaftigkeit dem Forscher keine Dienste erweisen können. Below zog
es deshalb vor, diese Zeit unter Heranziehung verschiedenartigster, vor allem
urkundlicher Quellen in referierender Bearbeitung zu geben. Mit dem Ab-
druck der Akten begann er erst von dem Zeitpunkt an, wo die Akten reich-
licher flossen (1538). Diesem Vorbild folgte Glagau, indem er das Material
„von dem Zeitpunkt ab brachte, wo eine zusammenhängende Reihe von Land-
tagsakten erhalten ist“.! Wo die Verhältnisse ähnlich wie in Jülich-Berg
und in Hessen liegen, wird sich der gleiche Weg als der beste empfehlen.“
Wie wertvoll es ist, vor der Publikation eines bestimmten Zeitraumes eine
räumlich und zeitlich möglichst ausgedehnte archivalische Sammelarbeit ge-
U S. XII; den „älteren, überaus spärlichen und unzusammenhängenden
Quellenstoff‘‘ wollte er in darstellender Form in einem Einleitungsband später
behandeln.
Im albertinischen Sachsen z. B. — In Württemberg liegt für das Jahr 1498
ein geschlossenes Material vor (Ohr-Kober); dann kommt eine Lücke bis 1503;
wohl haben Landtage in dieser Zeit stattgefunden, auch sind ihre Akten ver-
schiedentlich in der Literatur erwähnt, ohne daß es gelungen ist, die Akten
selbst zu finden. Sind die in Betracht kommenden Archive alle gleichmäßig
durchforscht worden? — Zu empfehlen ist die Art, wie bei Below und Ohr-
Kober die vor der Zeit der Edition liegenden Urkunden und Aktenstücke, auf
die die Edition später sehr oft Bezug nehmen muß, in einem besonderen Ab-
schnitt vorangestellt sind.
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 407
leistet zu haben, beweist der Umstand, daß ich für Landtage des albertinischen
Sachsens in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wichtige Stücke in Akten-
bündeln aus der zweiten Hälfte des 16. und aus dem 17. Jahrhundert ge-
funden habe, daß sich in Abschriftenbänden entlegener Archive des 18. Jahr-
hunderts Material fand, welches die Originalakten des 16. Jahrhunderts nicht
ınehr hatten. Daß bei einer solchen Vorarbeit das Material geradezu
riesenhaft anwächst, ist natürlich. So habe ich für den Zeitraum von
1539 bis 1694 für das albertinische Sachsen in 17 Archiven annähernd
1500 Aktenbündel festgestellt, darunter gegen 700, die Original-Landtags-
akten enthielten. Von einem Einzelnen läßt sich eine Edition unter diesen Ge-
sichtspunkten nicht bewerkstelligen. Nur die wissenschaftlichen Kom-
missionen können eine solche Arbeit unter Bereitstellung von Mitteln und
Hilfskräften organisieren und durchführen. u
- aé
III.
Hat ein Herausgeber bei Sammlung des Materials sein Ziel möglichst weit
gesteckt, so muß er anderseits von vornherein die Mittel kennen, wie er der
Masse des gewaltigen Stoffes Herr wird. Da ist zunächst die Gruppierung
des Materials in zwei Gruppen: 1. den ersten Teil bildet alles das, was die
Verhandlungen des Landtages betrifft und direkt berührt; diese Stücke bil-
den den Hauptinhalt der Edition; 2. den zweiten Teil bildet alles übrige Mate-
rial, das von Anfang an als Ergänzungs- und Erklärungsmaterial zu be-
trachten ist.
Von einer Edition dieser zweiten Materialgruppe im bisherigen Sinne
ist von vornherein abzusehen. Diese Akten dienen nur als Wegweiser zu
weiterer Forschung; deshalb sind sie in der Form eines Archivinventars vor-
wiegend in die Anmerkungen zu bringen; unerläßlich ist dabei peinlichste Ge-
nauigkeit in der Angabe der Fundstelle bis zur Folioangabe hinab.! Nur wo
es unbedingt notwendig ist, ist ein Auszug aus diesem Material zu geben;
es müssen jedoch seltene Fälle bleiben. Diese Materialgruppe dient als Quellen-
verzeichnis für die verschiedenen Spezialforscher. Bei ihrer Behandlung
muß der Herausgeber sehr streng gegen sich selbst sein, um nicht Dinge auf-
zunehmen, die für ihn in ihrer Ausführlichkeit zufällig Wert besitzen oder durch
1 Erwünscht ist auch eine genaue Bezeichnung der Aktenform; da wir
hierüber noch keine allgemein angenommenen Bezeichnungen haben, wird
es sich empfehlen, die gewählten Bezeichnungen im Eingang des Bandes zu
erklären; auf diesen Punkt sei hier nicht weiter eingegangen. Ich verweise
auf die Vorschläge von Küch im „Politischen Archiv des Landgrafen v. Hessen“,
1904, Bd. I, S. XXIXff. und die dazu geäußerten Bedenken Brandis in den
G G A. 1905, S. 903. — Below und Glagau bringen am reichhaltigsten der-
artige Hinweise.
408 Paul OBwald
die er seine große Belesenheit und Kenntnis offenbaren kann, die der Allge-
meinheit aber herzlich gleichgültig sind.!
Die andere Gruppe von Aktenstücken, die die Verhandlungen selbst ent-
hält, sowie alles, was mit ihnen in direkter Verbindung steht, ist auch be-
stimmten Einschränkungen zu unterwerfen. Alles Formelhafte ist nur ein-
mal, dort, wo es in der jeweilig besonderen Form zum ersten Male auf-
tritt, zum Abdruck zu bringen, sonst aber unter allen Umständen fortzu-
lassen.“ Weiter soll die Edition von all dem schleppenden Beiwerk, das
die Landtagsverhandlungen oft, besonders im 17. und 18. Jahrhundert, so
erschwerten und in die Länge zogen, entlastet werden. Aber auch sonst ist
nicht alles wert, abgedruckt zu werden; dies gilt vor allem von Aussteuer-
fragen, die mitunter in tage- und wochenlangen Beratungen erledigt wurden,
und ähnlichen inneren Familienangelegenheiten. Das kann aber auch von
Akten gelten, die an sich größeren inneren Wert haben. So bringt Friedens-
burg einmal Veranlagungslisten einiger Stifter zur Landessteuer sowie
einige Einkommen- und Verbrauchsverzeichnisse derselben Stifter. Diese
Akten durften aber höchstens als Anhang beigefügt werden. Denn was
nützt es, diese zufälligen Verzeichnisse anzuführen, wenn wir sie nicht von
den anderen Orten auch haben; denn dann erst können sie verwertet
1 Mit höchster Verwunderung wird man die langen Anmerkungen bei Adam
lesen. Hier einige Beispiele: Im 1. Band lesen wir auf S. 3 Anm. 1 über den Prä-
laten Jakob Schropp: „Gries und calculus renum nötigen ihn wiederholt ins
Wildbad. 1591 September klagt er, daß er trotzdem weder gehen, stehen noch
reiten könne; 1589 war er zudem von einem Hund in den Schenkel gebissen
worden“ usw. usw. (36 Zeilen in Kleindruck); oder in demselben Band S. 5—6
Anm. 2 (41 Zeilen über Prälat Eberhard Bidembach): „Doch wurde er mannig-
fach heimgesucht durch eigene Krankheit und schwere Krankheit seiner Frau;
seine Tochter Margaretha starb mit 15 Jahren; sein hoffnungsvoller Sohn Eber-
hard starb, kaum zum Oberdiakon in Tübingen ernannt, 1591 Aug. 21.“ usw.
usw.; wie rührend ist es zu lesen, was Adam über den Landtagssekretär Ulrich
Scheck schreibt (1, S. 7, Anm. 1): „seit 1574 als Landeskind und Familien-
vater zu Landschreibgeschäften verwendet . . . Lange krank und kontrakt,
stirbt er 1593 Juli 31 in der Sänfte in der Nähe von Stuttgart auf der Heim-
reise von Wildbad; seine Witwe folgt ihm schon 1593 Okt. 10. im Tode nach;
außer dem Sohn Hans Bernhard Sch., Hofkanzleiskribent, sind die Kinder
minderjährig.“ S. 233/34 findet sich eine Rede des Landtagsadvokaten bei der
Kindtaufe des elften Kindes des regierenden Herzogs. Der Beispiele seien
genug; sie lassen sich beliebig vermehren. Daß diese Art von erläuternden
Bemerkungen vollständig abzuweisen ist, bedarf weiter keines Wortes, um
so mehr, als wir bei Adam sachliche Erklärungen des Inhalts nur spärlich
vorfinden.
3 So selbstverständlich dies erscheint, wird es doch nicht immer befolgt;
Friedensburg verfährt hier z. B. ganz willkürlich ; manchmal bringt er Eingangs-
und Schlußformeln, manchmal läßt er sie fort.
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 409
werden.! Ein Hinweis auf diese Stücke war allein notwendig. Auch ist zu
fordern, daß von den zahlreichen Vollmachten nur je eine der verschiedenen
Kurien abgedruckt wird, während die Anmerkung dann mitteilt, von welchen
Ständen sonst noch welche vorhanden sind, wo sie sich finden, unter
Umständen mit Angaben von Besonderheiten des Inhalts, wie dies bei Ohr-
Kober in zu billigender Weise geschehen ist.
Die Einschränkung des Aktenabdrucks ist noch nach einer anderen
Seite hin vorzunehmen. Alle die Stücke, die in einem leicht zugänglichen
Werke schon richtig ediert sind, dürfen nicht noch einmal zum Abdruck
kommen; vielmehr ist unter kurzer Vermerkung des Inhalts auf die frühere
Edition zu verweisen. Dies soll nicht gelten, wenn es sich um wenige Stücke
handelt, wohl aber, wenn geschlossene Editionen größerer Abschnitte vorlie-
gen. Friedensburg hat diesen Grundsatz nicht gelten lassen, wodurch seine
Edition unnötig dick geworden ist. Georg Winter hat 1882 und 1883 im
19. und 20. Bande der Zeitschr. f. Preuß. Gesch. u. Landeskunde eine Studie
über „Die Märkischen Stände zur Zeit ihrer höchsten Blüte 1540—50" ver-
öffentlicht, wobei er die Akten zum größten Teile wörtlich oder im Auszug
mitteilt. Friedensburg sagt darüber: „ So beachtenswert diese Veröffentlichung
als Anfängerarbeit des damals noch sehr jugendlichen Autors erscheinen
mag, so kann sie doch keineswegs wissenschaftlich als abschließend bezeichnet
werden, da das Material weder vollständig herangezogen noch einwandfrei mit-
geteilt und verarbeitet worden ist. Er hat „deshalb auf diese frühere Edition
keine weitere Rücksicht nehmen zu müssen geglaubt; .. allerdings war nicht
zu vermeiden, auf nicht selten begegnende falsche Datierungen und andere
Irrtümer und Mängel der Winterschen Edition hinzuweisen“. Ein Vergleich
ergab: Bei Winter fehlt manchmal die Datumzeile; dafür gibt er aber das
aufgelöste Datum; bei Winter fehlen die Eingangs- und Schlußformeln,
die Friedensburg überflüssigerweise sehr oft abdruckt; im Text finden sich
bei Winter hie und da Abweichungen, die erkennen lassen, daß Winter offen-
sichtlich falsch gelesen hat; der größte Vorwurf, der ihm zu machen ist, ist.
der, daß er sich in der Zuweisung einzelner Aktenstücke zu bestimmten Jahren
geirrt hat. Von 55 Nummern, die Friedensburg wieder abgedruckt hat,
bezeichnet er 7 als mangelhaft oder fehlerhaft; 1 Nummer ist falsch bezeich-
net, 11 Nummern sind zu falschem Jahre gesetzt; im ganzen 19 Nummern.
36 Nummern sind also vollständig gleich; bei den falsch bezeichneten und
1 Eine solche Zusammenstellung ist natürlich sehr wichtig. Es ist deshalb
sehr zu begrüßen, daß Adam im 1. Bande ein ganz genaues, alle Orte einzeln
aufführendes Verzeichnis über „Höhe und Umschlag der von Prälaten und
Landschaft seit 1554 bewilligten Schatzungen“ (bis 1607) sowie eine „Überschau
über Einnahmen und Ausgaben der Landschaft-Einnehmerei-Rechnungen aus
Herzog Friedrichs Zeit (1592/93—1607/08)“ bringt; aber natürlich nicht im
Text, sondern als Anlagen 1 und 2.
410 Paul Oßwald
falsch eingereihten Nummern hätte in Friedensburgs Edition eine richtig-
stellende Bemerkung genügt: notwendig war nur der Neudruck von 7 Num-
mern; 48 Stück mit 120 Seiten Text hätten wegbleiben können.!
IV.
Ist das Material, das für den Text der Edition in Betracht kommt,
gesondert, so erhebt sich die Frage nach Anordnung und Gliederung
des Stoffes. Eine streng chronologische Aneinanderreihung der einzelnen
Stücke ist eine natürliche Forderung. In der Hauptsache haben ihr auch
alle bisherigen Herausgeber Rechnung getragen. Es fragt sich aber, wieweit
eine Gliederung in bestimmte Abschnitte erwünscht und durchführbar ist.
Die ersten Editionen der kurbrandenburgischen Akten sowie die von Jülich-
Berg haben „der Übersichtlichkeit wegen die Aktenstücke in Gruppen,
welche Verwandtes vereinigen, zusammengefaßt“.? Diese Art haben alle fol-
genden Editoren außer Adam? und Burkhardt“ übernommen.“ Bei Glagau
Dagegen ist es verständlich, wenn Friedensburg — abgesehen von einigen
weniger bekannten Werken — 8 Nummern mit 16 Seiten Text aus Riedels Cod.
dipl. und 10 Nummern mit 60 Seiten Text aus Mylius Corp. Const. Marchio. neu
abgedruckt hat, da diese Stücke dort an verstreuten Stellen stehen.
2 v. Below I, S. IX.
s Es ist mir unklar geblieben, nach welchem Prinzip Adam numeriert.
So enthält z.B. in Band I Nr. 25: „Herzog Ludwigs Erinnerung, den 2. Aprilis
1593 Gf. Friedrich von W. in Stuttgart zugestellt“ (S. 57—58), Nr. 26 auf S. 71 ff.:
„LK und GAusschuß an Hz. Friedrich August 15“ (sc. 1593); dazwischen stehen
aber 13 Seiten Text und Abdruck eines Protokolls über Ausschußtage vom
9.—15. August 1593.
Burkhardt gliedert nur nach Land- oder Ausschußtagen und hat zwischen
den verschiedenen Tagungen stets den Abschnitt,, Ständische Korrespondenzen“.
Dem Bedürfnis, sich schnell über die Landtage zu orientieren, trägt er jedoch
insofern Rechnung, als er auf S. LXII—LXIV eine Tabelle der Landtage mit
Ort, Datum und Bezeichnung der wichtigsten Verhandlungsgegenstände gibt.
5 Friedensburg gliedert seinen Band in sechs Hauptabschnitte; die Eintei-
lung ist aber durch nichts erklärt oder gerechtfertigt; die Überschriften sind
rein chronologischer Art ohne irgendwelche Angabe einer inneren Beziehung
(im Inhaltsverzeichnis ist übrigens die Bezeichnung des letzten Abschnittes
vergessen worden). Friedensburg gibt auch vor jedem Abschnitt längere Vor-
bemerkungen. Diese erklären aber den sachlichen Zusammenhang keineswegs,
sondern sind nur äußerlichste Inhaltsangaben der folgenden Akten; sowohl in
diesen Vorbemerkungen wie in dem Textabdruck stehen erklärende Anmer-
kungen, aber ohne genaue Verweise aufeinander; da beide Teile denselben Gegen-
stand behandeln, finden sich manche Erklärungen in den Vorbemerkungen,
manche im Text. Man möchte also die Aktenstücke schon gelesen haben, um
die Vorbemerkungen richtig zu verstehen, und umgekehrt. So steht z.B. die
wichtige Tatsache, daß der erste Artikel von Nr. 9 (1536) wörtlich einem Land-
tagsabschied von 1527 entnommen ist, nicht an der betreffenden Textstelle
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 411
und Ohr-Kober war die sachliche Gruppierung deshalb besonders leicht,
weil die von ihnen behandelte Zeit fast ausschließlich mit politischen Dingen
ausgefüllt ist.! Trotzdem gelingt es Glagau nicht, überall gleichmäßig den In-
halt zu treffen. So tragen die Abschnitte IV, V und VI die Bezeichnung
„Schiedstag“ ohne nähere sachliche Angabe; und die Bezeichnung von Ab-
schnitt XII: „Bündnisse der Landgräfin und der hessischen Stände mit be-
nachbarten Fürsten“ hätte in dieser allgemeinen Art auch über manchem der
vorhergehenden Abschnitte stehen können. Am energischsten hat Below
die sachliche Gruppierung durchgeführt.“ Man kann seine Art wohl als Vor-
bild gelten lassen. Doch darf man sich den schweren Bedenken nicht ver-
schließen, die eine solche systematische Gruppierung mit sich bringt. Es
sind auf ein und demselben Landtage nicht nur ein oder zwei bestimmte
Themen behandelt worden, sondern oft viele und sehr verschiedene. Außer-
dem findet dieser oder jener Gegenstand seine Fortsetzung oder Erledigung
auf dem dritten oder vierten folgenden Landtag; während auf den dazwischen-
liegenden Tagungen ganz andere Dinge zur Sprache kommen, die vielleicht
wieder an viel früher gelegene Landtage anknüpfen. Eine systematische
Anordnung droht also entweder den chronologischen Zusammenhang zu
zerreißen, damit aber das historische Gesamtbild zu verschieben, oder sie muß
unvollständig bleiben. Die Vorstellung von der Reichhaltigkeit der Ver-
handlungen kann bei solchen Gruppenüberschriften nicht zum Ausdruck
kommen; und auch Belows klar und scharf umrissene Überschriften erschöp-
fen den Inhalt der Tagungen keineswegs, abgesehen davon, daß sie ihn auch
zu Zwangsverbindungen bringen wie in Band I bei Abschnitt IV: „Die Tür-
kenhilfe von 1542 und der Einfall Rossems in die Niederlande.“ Es ist ein
Notbehelf, der Übersichtlichkeit halber die einzelnen Stücke zu Gruppen zu-
sammenzuschließen; aber nicht mehr; dessen muß man sich bewußt sein.
Es will mir nun scheinen, als ob es ein Mittel gäbe, die Übersichtlichkeit
sachlicher Zusammenfassung zu bieten, ohne daß Mängel auftreten, wie sie
jeder sachlichen Gruppierung des Textes selbst anhaften müssen. Der Edition
werden Tabellen angefügt oder vorangestellt, die in Stichworten und über-
schriftsmäßigen Sätzen sachlich Zusammengehöriges bezeichnen; dahinter
werden in den Tabellen die Jahre, Tage, Orte und die nähere Bezeichnung der
einzelnen Stücke aufgeführt, in denen der betreffende Gegenstand zur Ver-
handlung stand. Dadurch soll es möglich sein, schnell alles zu überblicken,
was zusammengehört, ohne Rücksicht auf die dazwischenliegenden Dinge;
(auch kein Verweis), sondern in der Vorbemerkung auf S.6 Anm.2. Außer-
dem sind die Verweise oft oberflächlich, wie auf S. 5 Anm. 1: „Vgl. die ein-
schlägigen Textnoten zu Nr. 9 (Eingang)“ oder auf S. 5 Anm. 6: „Vgl. die be-
zügliche Anmerkung zu Nr. 13“; Nr. 13 aber umfaßt 5 Seiten mit mehreren An-
merkungen; welche ist gemeint?
1 Bei Ohr-Kober fehlt das Inhalts verzeichnis.
3 Dabei ist die chronologische Folge stets streng gewahrt.
412 Paul OBwald
diese Tabellen werden schnell Aufschluß darüber geben, ob eine bestimmte
Frage sporadisch auftrat oder die Landtage in längerer Dauer beschäftigte,
wann und wie oft; mit anderen Worten, sie werden die zeitliche Entwicklung
einer bestimmten Erscheinung sofort vor Augen führen. Sie werden viel mehr
bieten können als die bisherigen sachlichen Gruppierungen, die nur einen
Hauptpunkt aus der Fülle der Verhandlungsgegenstände herausheben konn-
ten. Das Sachregister wird durch diese Tabellen natürlich keineswegs er-
setzt. Sie sollen vielmehr bestimmte große Probleme, die den Landtag zu
ganz verschiedenen Zeiten beschäftigten und doch in innerem Zusammenhang
miteinander stehen, sofort in diesem Zusammenhang dem Benutzer zeigen;
dadurch scheint mir eine viel größere Übersichtlichkeit des Materials gewähr-
leistet. Es könnten diese Angaben auch im Sachregister bei den betreffenden
Stichworten angefügt werden; doch halteich eine besondere Tabelle für wert-
voller, da sie denjenigen Forscher, der sich nur vorläufig über den vielseitigen
Inhalt der Publikation orientieren will, nicht zwingt, das immer sehr um-
fangreiche Sachregister durchzulesen.“ Als beste Gruppierung erscheint mir
in Verbindung mit solchen Tabellen die Anordnung rein nach Landtagen,
wie sie Burkhardt getroffen hat.?
Dabei ist eins unerläßlich: Die Anordnung der einzelnen Stücke hat dem
wirklichen Verhandlungsgang zu entsprechen; in der Reihenfolge der Akten
muß eine Rekonstruktion des Landtags selbst geboten werden. Der Her-
ausgeber muß sich freimachen von der Abhängigkeit, in die ihn die Form des
überlieferten Aktenstücks bringt. Der Aufbau wird dadurch klarer und das
Material selbst auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. An einem
Beispiele sei dies erläutert. Es ist falsch, neben den Aktenstücken noch das
Protokoll vollständig aufzunehmen, weil es vielleicht zufällig vorhanden ist.
Das würde in der Regel nur eine Wiederholung bedeuten. Das Protokoll ist
vielmehr sofort als Mittel zur Gestaltung zu verwerten und an seiner Hand
sind die Stücke aneinanderzureihen, soweit sie nicht selbst die Reihenfolge
erkennen lassen. Vom Protokoll sind nur diejenigen Bemerkungen aufzu-
nehmen, die nicht schon durch den Inhalt der Akten und durch Anordnung
des Materials verdeutlicht sind.
Ansätze zu einer solchen Gruppierung finden sich in den bisherigen Editio-
nen hie und da. So sind bei Ohr-Kober die Nr. 4 und die anschließenden
Korrespondenzen vom 30. März ff. einem gedruckten Ausschreiben vom 18. Mai
entnommen, also an der Stelle eingereiht, wo sie tatsächlich hingehören ;
im Ausschreiben selbst ist dann an der betreffenden Stelle nur ein Verweis
In diesem Zusammenhange sei auch auf die Art der Inhaltsangabe in
den Böhmischen Landtagsakten hingewiesen, die jede einzelne Nummer in
Form eines Archivinventars verzeichnen und dadurch einen schnellen und
eingehenden Überblick ermöglichen.
1 f. oben S. 410 Anm. 4.
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 413
angegeben. Ohr ist sich eines bestimmten Prinzips aber offenbar nicht bewußt
geworden. Auf S. 12 und 14 Anm. 1 verweist er die Rekonstruktion des
Verhandlungsganges in die Anmerkungen.! Maßgebend muß die Chronologie
der einzelnen Ereignisse, nicht die der überlieferten Aktenstücke sein. Dabei
ist es erforderlich, daß eine genaue Quellenangabe bei jedem Stück den
Benutzer die Reihenfolge im archivalischen Befund jederzeit erkennen läßt.
Auch an einem Beispiel bei Glagau läßt sich meine Forderung erläutern.?
Nr. 114 enthält ein Protokoll aus dem Marburger Archiv, das durch ein an-
deres im Schweriner Archiv ergänzt wird. Dieses gibt genau die Zeit an
und enthält auch noch zwei Reden zu Beginn der Tagung, die im Marburger
Protokoll fehlen; Glagau hat nun nach diesem gedruckt und bringt die zwei
Reden nur in einer Anmerkung. Besser wäre es gewesen, sofort nach dem
Schweriner Protokoll in zeitlich richtiger Reihenfolge den Textabdruck an-
zuordnen.“ Auch bei Burkhardt findet sich die Rekonstruktion des Landtags;
besonders deutlich ist dies beim Landtag zu Naumburg 1498, Juli 9. (S. 28ff.)
aus den Quellenangaben ersichtlich.
Nach den bisherigen Ausführungen würde sich der Text einer Landtags-
aktenpublikation in folgender Anordnung darbieten:
1. Einleitung: Kurzgefaßte Angaben über Zeit und Umstände, unter
denen die Tagung stattfand.
2. Vorbemerkungen editionstechnischer Art.
3. Abdruck der Akten:
a) Vorverhandlungen (Korrespondenzen, Vorbereitungen, Gutachten
usw.).
b) Einladungen und Ausschreiben.
1 Weiter hätte nach Abdruck der Vollmachten zum Jahre 1498 erst die
Eröffnung kommen müssen; es wäre besser, die auf S. 10ff. angegebenen Vor-
verhandlungen und die S. 12 n. 4 gemachten Bemerkungen auf S. 17 vor
Nr. 3 einzurücken. Der Benutzer muß jetzt Vorbemerkungen und Aktenstücke
nebeneinander lesen, da Nr. 3 eine Erwähnung über den Inhalt der vorgelegten
Artikel nicht enthält. In Nr. 5 findet sich ein genauer Bericht über die Eröff.
nung des Landtags und seine Zusammensetzung; diese Bemerkungen hätten
zur Rekonstruktion des Landtags benutzt werden sollen, also vor Nr. 3 ge-
bracht werden müssen; in Nr. 5 hätten sie dann wegbleiben können; der Um-
fang wäre dadurch auch geringer geworden. Die Bemerkungen von S. 71 wären
besser nach Nr. 29 8. 105 gebracht; hier fehlt ein Hinweis auf S. 71ff.
* 8. 242 u. 247f. 5
s Hier wird die Notwendigkeit, möglichst viele Archive zu durchsuchen,
besonders deutlich (s. oben S. 405 ff.). — Eine solche Behandlung des Materials
setzt eine starke Selbständigkeit des Herausgebers gegenüber seinen Akten-
beständen voraus. Ein gutes Beispiel hierfür, wobei es allerdings ohne Zwang
nicht abgehen kann, findet sich bei Ohr-Kober in Nr. 12 (Abschied von 1498),
wo die Disposition des Herausgebers die Akten erst verständlich gemacht hat
(S. 47, Anm. 1).
414 Paul OBwald
c) Vorbereitungen der Stände (Kreistage, Ritterschaftstage usw.).
d) Verhandlungen:
c) Anwesenheitslisten (Entschuldigungen, Vollmachten usw.).
8) Proposition.
y) Antwort der Stände (Kommunikation untereinander).
ô) Replik usw. .... bis zum Abschied und Revers.
e) Durchführung derBeschlüsse rennen, Korrespondenzen usw.).
f) Landtagskosten u. ä.
4. Zwischenverhandlungen bis zum nächsten Landtag.“
Dann beginnt mit dem nächsten Landtag das Schema von neuem.
Daß in der Praxis aus Mangel an Aktenstücken die theoretische Ein-
teilung nicht immer eingehalten werden kann, ist natürlich; trotzdem ist
ein bestimmtes Einteilungsprinzip notwendig.
V.
Hat man sich über die Stoffgliederung bestimmte Grundsätze verschafft,
so bleibt die letzte große Frage zu beantworten, die nach der Art des Abdrucks.
Soll man alles abdrucken, mit allen Varianten, mit welchen Beschränkungen ?
Soll man nur Regesten geben?
Am weitgehendsten sind Adam und Friedensburg verfahren. Adam
macht „ganze Arbeit“, ist lieber ausführlicher, als daß er zu knappe Ex-
zerpte gäbe.“ Nur Eingangs- und Schluß formeln läßt er fort. Überschriften
gibt er ganz kurz; auf Inhaltsangaben unter den einzelnen Uberschriften
verzichtet er; dafür druckt er die den wichtigen Inhalt bezeichnenden
Worte im Text gesperrt, ein Verfahren, das sich nur dadurch erklärt, daß er
den Inhalt überhaupt nicht würdigt. Wie schon früher bemerkt', ist eine Orien-
tierung bei ihm so gut wie ausgeschlossen; man muß eben alles lesen, um et-
was zu finden. Selbst Marginalien, die das Suchen erleichtern könnten,
bringt er nicht.
Auch Friedensburg gibt die Aktenstücke grundsätzlich in „vollem Wort-
laut.“ Wohl sagt er in der Einleitung, daß er „Abweichungen der Konzepte
und anderer Texte nur vermerke, soweit sie sachlich sind“. Aber trotzdem
erscheinen in den Noten selbst die äußerlichsten Abweichungen. Ob „s.f.g.“
zweimal hintereinander steht,“ ob der Schreiber aus Versehen ein Wort
doppelt geschrieben hat®, ob er sich verschrieben hat“, alles wird getreulich
1 Darunter gehören auch Erbhuldigungen, Einungen, Kommissionsbera-
tungen u.ä.
2 I, S. VI. 2 g. oben S. 410 Anm. 3.
8. VIII f. Ganz vereinzelt bringt er einen Auszug, leider aber nicht immer
äußerlich kenntlich gemacht.
5 S. 14 Anm. 2. ê S. 48 Anm. 4.
7 S. 12 Anm. 1; S. 48 Anm. 7.
Kritische Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 415
gebucht.“ Dutzende von Beispielen gibt es hierfür. Friedensburg führt jede
Folioseite des Aktenstücks in photographischer Genauigkeit vor. Auf S. 85
lesen wir: „Pergamentausfertigung in Heftform (folio) mit schwarzweißer
Siegelschnur geheftet; es sind zwei Bogen, der Text beginnt mit dem zweiten
Blatt und endet auf der ersten Seite des vierten Blattes. Das Siegel ist abge-
rissen.“ Eine Menge nebensächlicher, überflüssiger Bemerkungen stören
den ruhigen Genuß der Akten. Auch muß Einspruch dagegen erhoben werden,
wie hier die Anwesenheitslisten abgedruckt sind.“
Der vollständige Abdruck der Akten kann in keiner Weise gebilligt werden ;
wohin wir damit kommen, zeigt die Tabelle auf S. 404/405 Anm. 6. Es ist bedauer-
lich, daß neuere Editoren von dem Wege abgewichen sind, den schon Breyssig
in der Hauptsache beschritten hat. Als einzig mögliche Art des Abdrucks
von Landtagsakten will mir das Regest erscheinen, wobei Regest und wörtlich
aus den Akten übernommene Stellen äußerlich kenntlich zu machen sind.
Breyssig, Spahn, Below, Glagau, Ohr-Kober haben die Form der Regesten mit
Abdruck des Textes vereinigt; fast ausschließlich Regesten hat Burkhardt
gebracht; deshalb hat seine Edition den geringsten Umfang.*
Auf andere Fragen, wie Gestaltung der Orts-, Personen- und Sach-
register, die in jedem Bande unerläßlich sind, oder Fragen nach Behandlungen
18. 673 Anm. 3: „Am Rande ein Merkzeichen“! ;
2 Noch einige Beispiele: S. 181 Anm, 1: „Pergamentausfertigung, von der
das Siegel abgefallen ist, während der Papierstreifen noch hängt.“ S. 63, Quellen-
angabe zu M: „2 durch die schwarzweiße Siegelschnur ineinander geheftete
Bögen, Siegel abgefallen.“ Man muß sich glücklich schätzen, daß Friedensburg
nicht noch 10—15 verschiedene Entwürfe, Konzepte u.ä. mehr gefunden
hat. Selbst die Entschuldigungsschreiben druckt er vollständig ab.
8. 195—98, 239—46 usw. Dadurch wächst der Umfang des Bandes
ohne Grund und der Preis des Buches wird unnötig teuer; dasselbe gilt
von den fetten Überschriften, die dem Auge wehtun, und die durch ihre Länge
bis zu % der Seite (= 14 Zeilen), z. B. S. 570 Nr. 190ff., eher verwirrend als
klärend wirken. Um so merkwürdiger ist es, daß man bei besonders langen
Texten (z. B. Nr. 12: 38 Punkte auf 12 Seiten) die Ausführlichkeit der Überschrift,
die zugleich Inhaltsverzeichnis ist, vermißt (sie ist diesmal nur 2 Zeilen lang).
Die Ungleichmäßigkeit in der Bearbeitung dieser Edition, der die letzte Feile
offenbar fehlt, tritt auch in einigen stilistischen Schönheitsfehlern auf: S. 2
Anm. 1: „Weiterungen‘‘; S. 2, Zeile 6 von unten: „Inslebenführung“; S. 557:
Refrain der Proposition; S.558: „Obwohl der Kurfürst, legte das Aktenstück
dar, im Hinblick auf . . .; S. 74: „der Ausschuß mahnte den Kurfürsten, sich
künftig nach der Decke zu strecken.“ — Mit Dank wird man bei Adam in An-
lage 3 die Liste der Anwesenden begrüßen, die nach Orten zusammengestellt ist.
* Burkhardt mag manchmal zu stark gekürzt haben, doch ist das eher zu
verzeihen als die Ausführlichkeit anderer Editionen. Bei der Fülle des Stoffes
muß der Benutzer in einzelnen Dingen doch auf die Archivalien selbst zurück-
greifen.
416 P. Oßwald: Kritische Bemerkungen üb. die Herausgabe von Landtagsakten
des Seitenkopfes, Datums, von Marginalien, Hinzuziehung der Literatur u. &.,
Verwendung verschiedener Typen (Kursivdruck, Kleindruck usw.) soll
hier nicht weiter eingegangen werden; es kam mir nur darauf an, über die
Sammlung und Gestaltung des Hauptmaterials einige kritische Bemerkungen
zu machen. Vor allem wollte ich zeigen, daß bei der Fülle des Stoffes die
bisherige Behandlung nicht ohne weiteres beibehalten werden darf, wenn
dieses Material überhaupt in absehbarer Zeit der Forschung zugänglich ge-
macht werden soll. Welches andere Prinzip an die Stelle zu setzen ist
und ob nicht lokale Verschiedenheiten auch verschiedene Methoden erforder-
lich machen, ist das Problem. Vorstehende Bemerkungen sollten nur auf
einige Punkte hinweisen, ohne mich selbst dadurch irgendwie zu binden.
Eine Behandlung der ganzen Frage von verschiedenen Seiten kann der
Edition von Landtagsakten nur förderlich sein.
Doch das Eine läßt sich mit Bestimmtheit sagen: der Herausgeber von
Landtagsakten darf nicht in sklavische Abhängigkeit von der Form der über-
lieferten Akten geraten. Sobald er das Material beherrscht — und dies kann
er allerdings nur beim Überblick über große Zeiträume und nach Durch-
forschung möglichst zahlreicher Archive —, dann wird er nicht nur einen
Abdruck bringen, d. h. die Schriften für den Benutzer in einem Bande vereini-
gen und leicht lesbar machen, sondern dann wird er erst die große Aufgabe er-
füllen können, die jeder Herausgeber hat, die Akten für jeden Forscher benutz-
bar zu machen und auf die in seinen Akten berührten Probleme hinzuweisen.
Leipzig. Paul Oßwald.
417
Kritiken.
Heinrich Nissen, Orientation, Studien zur Geschichte der Re-
ligion. 1. Heft 1906. 2. Heft 1907. 3. Heft 1910. 8°. IVu.460 S. Berlin,
Weidmannsche Buchhandlung. M. 11,60.
N. hat uns die Zusammenfassung und Fortsetzung seiner früheren Stu-
dien über Tempelorientation geboten, so daß hieraus die Orientierung der
Tempel nach Sternen und nach der Sonne im ganzen klar, wenn auch im ein-
zelnen nicht immer sichergestellt, hervorgeht. So ist uns der Tempelbau in
helleres Licht gerückt. Wir sehen, wie in Ägypten, Griechenland, Italien die
Orientierung vor sich geht und auf Grund der Orientierung dann die Haupt-
punkte für die Verhältnisse von Höhe, Breite, Länge ausgesteckt werden.
Es wird Sache der Fachmänner auf dem Gebiete der Geschichte der Archi-
tektur sein, im einzelnen die Aufstellungen nachzuprüfen, ebenso Sache
der Astronomen, verläßliche Nachmessungen für astronomische Bestim-
mungen zu geben. Es scheint aber doch, daß der geschichtliche Gewinn be-
reits unter Dach gebracht werden kann, der vielleicht mehr noch als der
engeren Kunst- und Architekturgeschichte, der allgemeinen Geschichte, der
Geschichte der geistigen Bewegungen und Kulturübertragungen angehört.
Wenn Nissens Werk betrachtet wird, so kann die Verläßlichkeit der
Messungen kaum bezweifelt werden; die Weite des Gesichtskreises tritt überall
hervor. Die vergleichende Religionswissenschaft, die ebenso die Völker des
Mittelmeerkreises wie keltische Beligionsübung und die Orientierung des
Höhlentempels von Florida in ihre Betrachtung zieht, findet in Nissen ihren
wohlgeschulten Vertreter; er konnte nur nicht die wichtigen Messungen
Boyle Somervilles auf den äußeren Hebriden verwenden, der dort die Orien-
tierung der Cromlechs nach der Sonne bei der Tag- und Nachtgleiche, nach der
Capella und den Plejaden feststellte (Petermanns Mitt. 1913, 2, 326). Die
Orientierung der Tempel nach Sternen kann nur dort stattfinden, wo die
Helligkeit niedriger Breiten diese Beobachtung unterstützt. Aber auch hier
steht doch vielleicht das Sonnengestirn stärker im Vordergrund, als nach
Nissens Untersuchungen anzunehmen wäre. Der Ammontempel von Karnak ist
seit dem Umbau durch Thutmosis 3, nach dem Sonnenuntergang an der
Sommerwende orientiert, vielleicht ursprünglich nach dem Aufgang am
Wintersolstiz, der Tempel von Kas'r-Karüin genau nach Winterwende.
Die letzten Ptolemäer haben nach dem Sirius (Hathor von Dendera),
Euergetes I. nach dem Orion (Horus von Edfu) orientiert. Unsicher scheint
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 8 27
418 Kritiken
aber die erst aus der literarischen Überlieferung einer späteren Zeit (Plutarch)
erschlossene Verbindung von Osiris mit dem Aufgang des Skorpions und die
danach vermutete Orientierung des Memnoniums nach dem Antares des
Skorpions — zu künstlich ist diese Verbindung der beiden ohnedies nicht
tragfähigen Balken! Auch die Orientierung des Heiligtums des Arkes von
Tuka (Antaeopolis) nach dem Regulus, des Neittempels von Esne nach dem
südlichen Fisch (Fomalhaut), beide wohl unter der saitischen Dynastie,
sind unsicher, obwohl noch wahrscheinlicher als die Beziehung des Chnum-
tempels von Esne um 600 zu Ophiuchos und Serpens, des Sebak-Ra-
Tempels von Ombos auf den Arktur (um 2000), während für die letzte Ptole-
mäerzeit der von Kleopatra erbaute Montu-Tempel von Erment recht wohl
nach dem überaus hellen Kanopus gerichtet sein kann. Man kann daher nach
der Meinung des Berichterstatters die Bestimmung der Tempelbauten nach
Sternaufgängen mit Sicherheit erst in die Ptolemäerzeit, mit einiger Wahr-
scheinlichkeit höchstens noch in die saitische Königsreihe setzen.
Die Stadtgründung von Alexandrien nach dem Kanopus-Aufgang, von
Pompeji nach der Sommersonnenwende, von Neapel nach der Sonne Anfang
August sind interessante Beispiele der Sternenorientation im ägyptisch-
hellenistischen Kreise, der Wendenverehrung in Italien und der griechischen
Orientierung nach dem Gründungstage. Der Tempel des Apollon Karneios
auf Thera mag Beziehungen zu Kastor (« der Zwillinge) haben, Didyma zu
Pollux (ß der Zwillinge), wie Lagina und Samothrakes alter Tempel. Bei
Delphi versagt die jetzt mögliche Kombination, während bei Athen die
Hinaufrückung des kleinen Heiligtums Atovvosov v Aluvaıg bis 750 und
die dann versuchte Beziehung auf Capella œ Aurigae bedenklich ist (ebenso
wie Lokri auf «œ der Zwillinge, Metapont auf Capella, Ancona auf Arktur).
Die sehr nützliche Untersuchung und Zusammenstellung erweist, daß die
Sternenorientation fremder Einfluß ist und zum Teil die Orientierung nach
Westen hervorbringt, während die Orientierung nach Osten echt griechisch ist.
Die Orientierung nach Westen scheint doch zunächst vorgriechisch-
karisch-minoisch zu sein (ich sage zunächst, weil weitere östliche Ein-
flüsse hier maßgebend und uns babylonische Beobachtungen zur Ergänzung
dringendst notwendig scheinen): Lagina, Samothrake, Eleusis, das Artemi-
sion van Ephesos, Magnesia, der Felsentempel von Delos wie die übrigen
delischen Heiligtümer würden dafür sprechen und beim Metroon von Olympia
ist asiatische Übertragung im 3. Jahrhundert anzunehmen.
Für den durch griechische Einwirkung fast verschütteten italischen
Vorstellungskreis ist es sehr wertvoll, zu sehen, wie die den Griechen frem-
de Beziehung der Orientierung zu den Wenden fast überall in Italien
sich bis in die Kaiserzeit erhält, bis fremde Einflüsse in dieser Kaiserzeit und
früher im Tempel der Penaten und der Magna Mater siegen und Westorien-
tation nach Sternbildern durchbricht. Diese italische Richtung nach der
Kritiken 419
Winterwende taucht im Osten auf griechischem Boden in Konstantinopel
«auf. Dann siegt das Bestreben des Christentums, die alte Ostrichtung
ganz und gar zu überdecken und zu verdrängen.
So sehen wir die großen geschichtlichen Gegensätze der nationalen Ent-
wicklung und der Kulturübertragung auch auf diesem selten bebauten Ge-
biete in lehrreicher Art durch Nissens Untersuchungen vor uns sich bekämpfen.
Innsbruck. R. v. Scala,
Robert Holtzmann, Französische Verfassungsgeschichte von
der Mitte des neunten Jahrhunderts bis zur Revolution.
München und Berlin 1910, Oldenbourg. XI u. 543 S. (Handbuch der
Mittelalterlichen und Neueren Geschichte von G. v. Below und
F. Meinecke). M. 12, 50.
Mein Interesse an dem vorliegenden Buch ist aus der Praxis zunächst er-
wachsen; ich hatte es im Erscheinungsjahr wiederholt Kandidaten für das
Doktor- und Staatsexamen zur Benutzung empfohlen und aus mündlichen
Äußerungen wie aus den Ergebnissen des Examens selbst ein durchaus
günstiges Urteil bekommen. Ich erfuhr, daß gegenüber den so schwer benutz-
baren, unlebendigen Darstellungen z. B. Loserths oder einzelner Teile des
Gebhardtschen Handbuches dieses Werk nicht nur zum Einprägen des Tat-
sächlichen sich vorzüglich eigne, sondern auch die Neigung zu selbständigem
Weiterarbeiten entschieden fördere. Also gerade das, was man von der Be-
nutzung eines „Handbuches“ in erster Linie erwarten darf. Und als Hand-
buch muß und will dieses Werk zuerst gewertet werden. Es hat auf Grund
der sicheren Ergebnisse vor allem französischer, aber auch deutscher und
eigener Forschung die Verfassungsentwicklung eines gewaltigen Zeitraumes
von beinahe 1000 Jahren klar disponiert in plastischer Sprache vorgeführt.
Die historischen Tatsachen reden, nicht, zum Glück möchte ich sagen, die
juristischen Konstruktionen, wie das anscheinend von einer Seite gewünscht
worden ist. Es gibt wohl kein Gebiet des Verfassungslebens, keine Frage
moderner Forschung, die hier nicht berührt werden: die Entwicklung des
Königstums in der gerade aufsteigenden Linie, von Heer und Marine aus den
kleinen Anfängen des 13. Jahrhunderts, der Parlamente, von Recht und
Gericht, des Steuerwesens, um nur einige mir am besten scheinenden Partien
herauszugreifen, vermag auch der Studierende mit einiger Übung leicht zu
übersehen. Dazu helfen auch die in die Darstellung verwobenen historischen
Reminiszenzen; denn manche Verfassungsänderung, ich nenne nur den Aus-
schluß der Frauen vom Thron, läßt sich doch nur aus den allgemeinen histo-
rischen Wandlungen erklären. Für manche Zusammenstellung wird dem Ver-
fasser auch der Forscher dankbar sein, selbst wenn sie nur rein praktischen
Wert hat wie z. B. (S. 297) die Aufzählung der Bistümer, für welche der
König das Regalienrecht besaß,
27°
420 Kritiken
Freilich erhebt sich hier die Frage, ob da des Guten nicht zu viel geschehen ;
manchen Abschnitten gehen allgemeine Einleitungen, oft von vielen Seiten,
voraus, bei denen man nicht recht weiß, für wen sie bestimmt sind. Besonders
ist mir das bei den verschiedenen Kapiteln aufgefallen, die das Verhältnis
von Staat und Kirche behandeln. Ich bestreite gar nicht, daß in einem Buche,
das die Übersicht der ganzen französischen Verfassung bringt, die einzelnen
Institutionen nicht abrupt eingeführt werden dürfen. Aber Aufzählungen,
wie S. 294 die Entwicklung der allgemeinen Kirchenrechtsquellen, Erklärun-
gen, wie S. 159, was eine Synode ist, sind doch überflüssig oder gehören
höchstenfalls in eine Anmerkung. Überhaupt würde durch eine stärkere
Heranziehung von Anmerkungen in dieser Handbücher-Sammlung — bei
Holtzmann bin ich, glaube ich, keiner einzigen begegnet — eine straffere Zu-
sammenfassung und eine kräftigere Hervorhebung des Wichtigen möglich
sein. In einer Anmerkung wären meines Erachtens auch die vier Seiten über
die Entwicklung der neueren Rechtswissenschaft in Frankreich (S. 368—371)
unterzubringen gewesen. Vor allem stören solche allgemeine Angaben, wenn
bei ihnen Fehler sich zeigen, die stärker als anderswo empfunden werden.
So ist, um nur ein Beispiel anzuführen, unzweifelhaft die Darstellung der
Wucherlehre und ihrer Wirkung (S. 303ff.) zum mindesten einseitig. Und
bei dem in Frage stehenden 7. Kapitel finde ich auch die Literaturangaben,
die sonst von einer staunenswerten Belesenheit zeugen, nicht vollständig
befriedigend. Selbst die sprachliche Darstellung ist hier nicht auf der Höhe
der sonstigen Leistung; denn was die Bezeichnung „berüchtigte“ regulae
cancellariae apostolicae soll, weiß ich wirklich nicht, und der schon von an-
derer Seite gerügte Satz, daß die Ketzerverbrennung „natürlich nicht eine
Zuvorkommenheit gegen die Hölle war, um dieser ihre Beute möglichst
frühzeitig zuteil werden zu lassen‘, ist als Witz doch zu abgebraucht. Jeden-
falls kann man seiner gerechten Indignation über die Inquisition einen wirk-
sameren Ausdruck geben.
Bei dem vielfach engen Zusammenhange verfassungsgeschichtlicher Er-
scheinungen in den verschiedenen Kulturstaaten ist es nicht immer leicht,
das unterscheidende Merkmal scharf hervorzuheben. Im allgemeinen ist das
Holtzmann gelungen; zuweilen versagen allerdings die speziellen Züge fran-
zösischer Eigenart; so wenn es heißt: „Eine enge Verbindung hat in Frank-
reich immer zwischen Staat und Kirche bestanden“ (S. 129), und dann
Einzelheiten angegeben werden, wo für Frankreich ebensogut Neapel oder
Spanien usw. gesetzt werden könnten. Eine schärfere Präzisierung bei der
Anführung mancher Beamtenkategorien, vielleicht nur in Form einer
trockenen Aufzählung, z. B. bei der Finanzverwaltung, der Kanzlei, mit
Angabe der Obliegenheiten, hätte das Bild des Beamtenapparates klarer ge-
staltet; möglicherweise versagt hier aber der Stoff. Jedenfalls habe ich diese
Lückenhaftigkeit auch in dem hervorragenden Werke von Viollet verspürt.
Kritiken 421
Was ich hier hervorgehoben habe, sind Schwächen, die meist nicht den
Kern des Buches, die Probleme, sondern nur den Aufbau berühren; sie können
bei einer hoffentlich nicht allzu fernen neuen Auflage leicht beseitigt werden.
Ich verstehe darunter: Kürzung des allgemeinen Verfassungsgeschichtlichen,
straffere Formulierung einzelner Partien, hie und da vorsichtigere und kühlere
Fassung des Ausdruckes. Dann erhalten wir ein vorzügliches Handbuch der
Sammlung, zu deren besten Werken es jetzt schon zählt.
Freiburg i. B. Heinrich Finke.
O. Goldhardt, Die Gerichtsbarkeit in den Dörfern des mittel-
alterlichen Hennegaues. Leipziger Historische Abhandlungen,
Heft XIV. Leipzig 1909, Quelle u. Meyer. M. 2, 20.
Vorliegende Arbeit reiht sich würdig an andere aus der Seeligerschen Schule
hervorgegangene Untersuchungen an, welche die Geschichte der Verfassung,
namentlich der Gerichts verfassung, auf dem offenen Lande in fruchtbarer
Weise behandelt haben. Vom 13. Jahrhundert ab lassen sich auch in der
Grafschaft Hennegau Bannbezirke beobachten, innerhalb welcher der
Bannherrschaft Wirtschaftsbann und Gerichtsbann zustand. Diese Bann-
herrschaft, nach dem Dorf(bann) bezirk auch Dorfherrschaft genannt, er-
scheint vielfach als Um- und Weiterbildung der älteren Grundherrschaft,
worauf Seeliger selbst und Arbeiten seiner Schüler zu wiederholten Malen
aufmerksam machten. G. nun untersucht die gerichtlichen Kompetenzen
innerhalb dieser Bannbezirke. Jeder solcher Bannbezirk ist zugleich Bezirk
des Dorf- oder Schöffengerichtes. Unterhalb dieses Schöffengerichts steht aber
noch das Grundgericht. Die wesentlichste gerichtliche Kompetenz desselben ist
die Entscheidung in rein grundherrlichen, Zins und Zinsgut betreffenden An-
gelegenheiten, außerdem ist es bis herauf ins 13. Jahrhundert zuständig
in Klagen um Fahrhabe. Das Recht in diesem Gericht wird von Schöffen
gefunden, den Vorsitz führt der grundherrliche Meier. Die Kompetenz des
über diesem grundherrlichen Gericht stehenden Dorfgerichtes ist im 13. Jahr-
hundert in der Weise abgegrenzt, daß Klagen um Fahrhabe damals noch meist
nicht vor das Dorfgericht, sondern vor das Grundgericht gehören. Erst in
der Folgezeit ist der schon erwähnte Umschwung zu Gunst der Ausdehnung
der dorfgerichtlichen Kompetenz eingetreten. Was die Abgrenzung der Zu-
ständigkeit des Dorfgerichts nach oben betrifft, so „bildet der Hieb mit einer
scharfen Waffe... einen Gegenstand, der dem Urteil des Dorfgerichtes ent-
zogen bleibt, an andern Orten ... fällt er noch dem Urteil der Dorfschöffen
anheim, so daß auch er bald exklusiv, bald inklusiv die Grenze darstellt“ (13).
Die weitere Entwicklung ging dahin, daß, gleichwie das Grundgericht die
Klagen um Fahrhabe an das Dorfgericht verloren hat, dieses wiederum die
Blutbußen an das Hochgericht verlor. Die Schöffen des Grundgerichtes
können auch im Dorfgericht als Rechtsprecher auftreten. Über das Dorf-
422 Kritiken
gericht als Mittelgericht erhob sich das Hochgericht des Vogtes oder Grafen.
Hier wurde vor allem über jene Verbrechen gerichtet, welche mit dem Tode
gebüßt wurden, Diese peinlichen Strafsachen sind wie allenthalben: Dieb-
stahl, Raub, Brandlegung, Notzucht. Die Feststellung des Tatbestandes obläg
dem Schöffengericht, die Fällung des Strafurteils dem Hochgerichtsherrn,
der nach seinem Gutdünken, nach Willkür, die Strafe verfügen konnte.
So deutet G. die Ausdrucksweise der Quellen, wenn sie davon sprechen, der
Verbrecher sei „im Willen des Herrn“. Bestand diese Willkür noch im 13.
und 14. Jahrhundert, so ging doch das Streben dahin, der Herrenwillkür
durch den gerichtlichen Strafsatz ein Ende zu machen.
Was den Vogt betrifft, so ist dessen Gewalt auf den gerichtlichen Vorsitz
in den drei Dingen beschränkt, in welchen die Klage um Fahrhabe entschie-
den und vor allem auch die Rechtsweisung vorgenommen wird. Die Vogt-
gerichtsbarkeit auf diesen Dingen ist keine Gerichtsbarkeit über die freien
Insassen der Bannbezirke, sondern über alle jene Insassen desselben, die
außerhalb der engern Immunität des geistlichen Grundherren angesessen
sind. Abgesehen von seiner Stellung als Vorsitzender auf diesen Dingen
ist der Vogt Exekutor der Urteile des Hochgerichtes und Rekursinstanz
in jenen Fällen, wo dem Urteil des Dorfgerichtes Widerstand entgegen-
gesetzt wird oder das Dorfgericht sich einer Rechtsweigerung schuldig
macht. G. leugnet den Zusammenhang der nachkarolingischen Vogtei
mit der karolingischen Immunitätsvogtei. Ebensowenig stehen nach G. die
drei genannten ungebotenen Vogtdinge in einem erweislichen Zusammen-
hang mit den ordentlichen ungebotenen Dingen der karolingischen Ge-
richtsverfassung. So sehr auch die vorsichtige und unbefangene Quellen-
benützung bei G. anerkannt werden muß, ist doch zu bedenken, daß das G.
zur Verfügung stehende Material ein entscheidendes Urteil in dieser Hinsicht
nicht zuläßt und daß die Entstehung der nachkarolingischen Vogtei, sowie
die Herkunft und der Zusammenhang der erwähnten drei Dinge noch weiterer
Aufhellung durch die Untersuchung anderer Gebiete und die Heranziehung
weiteren Quellenmaterials bedarf. Der Vermutung G.s, daß die Schöffen —
entgegen der karolingischen Gerichtsverfassung — „auf dem allgemeinen
Ding keine gerichtliche Rolle gespielt“ haben (29), scheint doch gerade der
Umstand zu widersprechen, daß die Schöffen gleich dem Vogt an der von der
Gerichtsgemeinde beizustellenden Beköstigung Anteil haben. Daß sie im
Vogtding in ihrer gerichtlichen Funktion durch milites des Vogtes ersetzt
wurden, scheint mir nicht erwiesen zu sein.
Um die Entstehung der neuen gerichtlichen Organisation in der nach-
karolingischen Zeit zu erklären, weist G. darauf hin, daß die große Bedeutung,
welche noch in der Karolingerzeit der Unterschied von Freiheit und Unfreiheit
für das Verhältnis des einzelnen zu den gerichtlichen Organisationen besaß,
in der Folgezeit verschwindet. Nicht mehr Freiheit oder Unfreiheit, sondern
Kritiken 423
die Scheidung von privilegierten und nicht privilegierten Klassen wird aus-
schlaggebend. Es ist ein beachtenswerter Gedanke, den G. ausspricht, daß
die Freiheit an Bedeutung nicht so sehr deswegen einbüßte, weil die Masse
der Freien quantitativ sich verringert hatte, sondern aus dem Grunde, weil die
Freiheit qualitativ entwertet worden war: „Unbekümmert um Freiheit oder
Unfreiheit wird der Bauer Bannmann, homo potestatis, denn nur die Zusam-
menfassung zu Herrschaften vermochte ihm die Sicherheit seiner Wirtschaft zu
garantieren“ (58). Die privilegierten Klassen bestanden zum Teil aus Unfreien,
die nicht privilegierten zum Teil aus Freien, erstere sind Inhaber der Lokalge-
richte und unterstehen selbst dem Grafengericht, die nicht privilegierten Klassen
unterstehen in der Mehrheit ihrer rechtlichen Beziehungen den lokalen Gerich-
ten. Gerichtsherrschaft und Herrschaftsrecht über Unfreie, Leibherrschaft,
gehen im Nordwesten Deutschlands ebenso auseinander wie im Südwesten. Die
Leibherrschaft hat vorwiegend nur mehr finanzielle Bedeutung. Die Gerichts-
herrschaft erstreckt sich über die Inhaber eines Bezirkes ohne Rücksicht darauf,
ob die Insassen auch noch der leibherrlichen Gewalt des Gerichtsinhabers unter-
stehen oder nicht. „So wird das ganze gerichtliche Leben nicht mehr von dem
Begriff der Freiheit, sondern von dem der Herrschaft beherrscht“ (48).
Was die Entstehung der Dorfgerichte betrifft, so kommt G. zum Ergebnis,
daß in kleineren, genau umschriebenen Bezirken ein Teil der bisherigen gräf-
lichen Gerichtsbarkeit, eben jener, der nach den späteren Urkunden zur Kom-
petenz der Dorfgerichte gehört, an die Herren dieser Bezirke vergabt wurde.
Dieser Ubergang der gräflichen Gerichtsrechte erfolgte, soviel wir sehen,
ohne Widerstand, ja häufig mit Zustimmung der Inhaber der gräflichen Ge-
walt. G. glaubt, dieses Verhalten der Inhaber der Grafenrechte daraus er-
klären zu müssen, daß das Schwergewicht des Grafenamtes nicht mehr in
seiner gerichtsherrlichen als vielmehr in seiner militärischen Stellung lag,
und daß andererseits aus der zunehmenden Dichte der Besiedelung gesteigerte
Anforderungen an die Tätigkeit der Gerichte erwuchsen, welcher die ältere
Organisation des Gerichtswesens nicht mehr gerecht zu werden vermochte.
Daß der Graf der Ausbildung dieser Gerichtsinstanzen keinen Widerstand
entgegensetzte, erklärt G. daraus, daß der Graf auch bei der neuen Verfassung
sich eine obrigkeitliche Gewalt wahrte, welche sowohl in wirtschaftlicher wie
in gerichtlicher Hinsicht ihm die Hoheit über die lokalen Herrschaftskreise
sicherte. Als zweite, beziehungsweise dritte Instanz übte er auch jetzt noch
oberhalb der Mittelgerichte und Niedergerichte richterliche Gewalt aus. Die
im Wirtschaftsbann und im Gerichtsbann dargestellten obrigkeitlichen Rechte
des Grafen kommen für die Entstehung der Landeshoheit in viel stärkerem
Maße in Betracht als die seit dem 12. Jahrhundert zu beobachtende Tätigkeit
des Grafen an der Spitze der Friedensbewegung, in welcher Pirenne in erster
Linie den Ausgangspunkt für die Landeshoheit sah.
Innsbruck. H. Wopfner.
424 Kritiken
J. Cuvelier, Les dénombrements de foyers en Brabant (XIV®
—XVI® siècles) Brüssel 1912, Kiesling. 4°. CCCXXXIX u. 548 S. mit
einer Karte des Herzogtums von Brabant um 1437. (Veröffentlichung
der königl. belgischen Akademie.)
Ein wirkliches Verständnis der wirtschaftlichen Lage einer Zeit ist erst
möglich, wenn die Dichtigkeit der Bevölkerung sowie deren soziale Gliederung
zahlenmäßig ermittelt sind. Dieses Verständnis hat Cuvelier durch das vor-
liegende Werk — das erste und grundlegende seiner Art — bedeutend gefördert.
Denn, obschon die einschlägigen Quellen nicht unbekannt waren, beschränken
sich die älteren Arbeiten nur auf einzelne Gebiete Brabants und sind unzu-
reichend, da sie vor einer Kritik der Herd- oder Hauszählungen (foyer bedeutet
so viel wie Haus) verfaßt wurden.
Was hier versäumt wurde, hat Cuvelier in seiner wertvollen Einleitung,
die allein die Hälfte des Bandes einnimmt, in vorbildlicher Weise gegeben.
Methodisch leiten ihn die Erwägungen, daß nur vergleichende Statistiker,
die zugleich den Prozentsatz der Erscheinungen angeben, von Nutzen sind,
und daß jede Statistik sich selbst interpretieren müsse. — Nach einer vor-
trefflichen Einführung in die geographisch bedingten Verschiedenheiten der
Dichtigkeit der brabantischen Bevölkerung und in die administrative Ein-
teilung des Landes gibt der Verf. einen interessanten Rückblick auf Volks-
zählungen überhaupt und auf die gesamte europäische demographische Lite-
ratur. Danach unterrichtet er uns über den Ursprung und die Entwicklung der
Herdbesteuerungen (fouages), die schon im 12. Jahrhundert in dem Languedoc
üblich über Burgund ihren Weg nach Brabant fanden. Jede Herdzählung, die
für die Jahre 1437, 1464, 1472, 1480, 1492, 1496 und 1526 vorliegen (die Zäh-
Jung von 1374 erstreckt sich nur auf die wohlhabenden erwachsenen Personen,
die zu einer Kopfsteuer herangezogen wurden), widmet er eine eingehende Spe-
zialstudie von ihrer Veranlassung und obrigkeitlichen Verordnung an bis zum
Abschlusse ihrer Durchführung. Da die Besteuerung Ursache und Zweck
jeder Zählung war, so geben die sich ständig vervollkommnenden Listen
genauen Aufschluß nicht bloß über das Wachstum, sondern auch über die
Vermögenslage der Bevölkerung. Beides ist voneinander abhängig. Im Jahre
1496, das den Tiefstand der Einwohnerzahl bezeichnet, stieg der Prozent-
satz der Armen auf durchschnittlich 29,6 %, stellenweise sogar auf 46,6 0%.
Cuveliers Vorgehen ist zunächst rein individualistisch: er sucht die Glaub-
würdigkeit jeder einzelnen Angabe und den durch sie ausgedrückten Tat-
bestand zu ermitteln. Im allgemeinen ist die Zuverlässigkeit der Ziffern
sehr groß; das beweisen die seltenen Reklamationen gegen die Verteilung
der Steuerlasten. Zuweilen aber zeigt die Überlieferung Lücken. Die Zahl
der taxierten Häuser entspricht nicht der Wirklichkeit, sondern einem durch
Privileg geschaffenen Zustand, oder wie z. B. bei der weniger sorgfältigen
Zählung von 1472 bzw. 1473 es sind die Angaben älterer Listen verschiedent-
Kritiken 425
lich übernommen. In diesen Fällen hat der Verf. durch sorgfältige Berech-
nungen, deren Methode ein nachträglicher Quellenfund! glänzend bestätigte,
das ungenaue oder lückenhafte Material ergänzt.
Durch Vergleich erhalten die gesicherten Grundzahlen ihre rechte Bedeu-
tung; sie „interpretieren sich selbst“. Und Cuvelier, ein Meister des Verglei-
chens, zielt weniger ab auf Gesamtzahlen oder Durchschnittsberechnungen
für größere Gebiete, sondern spezialisiert und vergleicht nur wirklich vergleich-
bare Größen. Dabei erweitert sich der Kreis der Untersuchungen. Auch
die Resultate gleichzeitiger und späterer Volkszählungen und die Einwohner-
zahlen fremder Staaten und Städte werden von ihm herangezogen. So
charakterisiert nichts den Aufschwung Antwerpens besser als die Tatsache,
daß keine deutsche Stadt um 1526 seine Einwohnerzahl von 50000 erreichte,
und daß es nach 40 Jahren, in denen seine Bevölkerung sich verdoppelte,
Venedig und Mailand, ja fast Paris und Konstantinopel an Größe gleich-
kam.
In anschaulichen Diagrammen und in einer synoptischen Tafel, die die
Resultate der Herdzählung mit denen der Volkszählung von 1900 vereinigt, hat
Cuvelier seine statistischen Untersuchungen zusammengefaßt. Wir sehen, wie
die Bevölkerung der vier großen Städte, von denen stets nur eine — im 14. Jahr-
hundert Löwen, anfangs des 15. Jahrhunderts Brüssel und späterhin Ant-
werpen — den Mittelpunkt des Herzogtums bildet, stetig zunimmt, wie die
kleinen Provinzstädte ständig zurückgehen und die Zustände auf dem platten
Lande im allgemeinen — mit Ausnabme der Unglückszeiten am Ende des
15. Jahrhunderts — stationär bleiben. Ein Wort noch über das Tempo der
Bevölkerungszunahme. In der Zeit von 1437—1526 betrug der Zuwachs nur
½; die Einwohnerzahl Brabants stieg von ca. 450000 auf ca. 500000, um
dann bis 1900 (also in weniger als vier Jahrhunderten) auf das Fünffache
anzuwachsen.
Da niemand, der sich mit Bevölkerungsfragen beschäftigt, an der Arbeit
Cuveliers, die methodischen Scharfsinn mit seltener Belesenheit verbindet,
wird vorübergehen können, sei hier nur noch eins seiner mannigfachen Er-
gebnisse hervorgehoben. Es ist die Feststellung, daß die Herdzählungen,
obwohl die Verteilung der Steuern eine rein lokale Angelegenheit blieb, ein
vortreffliches Mittel zur Stärkung der Zentralgewalt bildeten; sie bahnten
den Weg aus dem mittelalterlichen Lehnsstaat, der nur die Einwirkung des
Herrn auf seinen unmittelbaren Lehnsmann kannte, zu einer monarchischen
Regierungsform an. Der politische Rückgang des brabantischen Adels spricht
sich in der starken Verminderung der Lehnsgüter aus.
Neben der Einleitung erscheinen die umfangreichen 45 Urkunden, deren
Wert für die allgemeine Geschichte Cuvelier erschöpft haben dürfte, fast wie
1 cf. J. Cuvelier, Les fouages dans le quartier de Bois-le-Duc. Bulletin de
le Commission royale d'histoire. LXXXII (1913) Nr. 1 p. 97 ff.
426 Kritiken
ein Anhang. Doch sind sie mehr als bloße Beweisstücke. Schwerlich wird
man in Deutschland ähnliche Quellen finden, die eine so intime Kenntnis
der sozialen Lage breitester Volksschichten vermitteln.
Köln a. Rh. Luise v. Winterfeld.
L. von Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des
Mittelalters. Sechster Band. Geschichte der Päpste im Zeitalter
der katholischen Reformation und Restauration: Julius III., Marcellus II.
und Paul IV. (1550—1559). Erste bis vierte Auflage. Freiburg 1913,
Herder. XL u. 723 8. M. 11,—.
Mit bewunderungswürdiger Stetigkeit und Konzentration liegt Pastor der
Fortführung seines großen Werkes ob. So kann er nach knapp vier Jahren dem
fünften Bande einen neuen starken Teil folgen lassen. Dieser behandelt das
in der Geschichte des Papsttums und des Katholizismus wie auch der all-
gemeinen kirchlichen und politischen Geschichte Europas bedeutsame Jahr-
zehnt von 1550—1559. Die Art der Anlage und Ausarbeitung ist natürlich
die bewährte der voraufgehenden Teile. Wiederum ist die Literatur — die
allgemeine wie die spezielle und speziellste — in weitestem Umfange nicht
nur herangezogen, sondern auch verarbeitet worden, und wiederum sind wich-
tige Ergänzungen aus handschriftlichem Material gewonnen worden, das ein
ausgedehntes archivalisches Studium des Verf. herbeigeschafft hat. Die
römischen Archive und Bibliotheken (deren das Verzeichnis S. XXIIf. nicht
weniger als 27 aufführt) kommen hauptsächlich der Behandlung der kirch-
lichen, die Sammlungen von Florenz, Mantua (Archiv Gonzaga), Venedig
mit ihren ausgiebigen Gesandtschaftsberichten der politischen Dinge zugute;
dazu treten hübsche Einzelfunde des Verf., der z. B. in der Seminarbibliothek
zu Foligno die Originalakten des Prozesses Morone, in der Universitätsbiblio-
thek zu Genua Korrespondenzen des Großinquisitors Ghislieri mit dem In-
quisitor in Genua und anderen Inquisitoren entdeckte; auch die vielbenutzte
Bibliothek Barberini in Rom lieferte über das römische Glaubensinstitut
in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch unbekanntes Material von
so erheblicher Bedeutung, daß Verf. es in einer Sonderpublikation mit-
geteilt hat. Im übrigen hat er nach der Art der früheren Bände auch
dem vorliegenden eine reichhaltige Auswahl an ungedruckten Aktenstücken
und archivalischen Mitteilungen beigegeben; sie zählt 90 Nummern und
nimmt 70 enggedruckte Seiten ein.
Die im vorliegenden Bande dargestellte Periode der Papstherrschaft steht
wesentlich im Zeichen der sich vorbereitenden Gegenreformation oder —
wie Pastor zu sagen vorzieht — der katholischen Reformation. Die Vertiefung
des kirchlichen Lebens, die im Gegensatz zur verkommenen Papstkirche
der Protestantismus herbeigeführt hatte, berührte endlich auch jene und
führte ihr frische Kräfte zu, mit deren Hilfe eine Gegenbewegung zugunsten
Kritiken 427
des Katholizismus eingeleitet werden konnte. In unserer Epoche liegt der
Nachdruck noch auf den Bestrebungen zur inneren Erneuerung, die aber auch
noch durch andersgeartete Strömungen gekreuzt und in ihren Wirkungen
beeinträchtigt wurden. So erscheint der Nachfolger Pauls III., Julius III.,
dessen Erhebung ein ungewöhnlich langes Konklave, in dem es sehr mensch-
lich zuging, beendigte, keineswegs als der würdige Vertreter eines regenerier-
ten Papsttums; eitel, weltlich gesinnt, oberflächlich, alles in allem eine durch-
aus unbedeutende Persönlichkeit, hat Julius besonders durch sein Verhält-
nis zu Innocenzo del Monte, einem Burschen aus der Hefe des Volks, den er
adoptierte und trotz seiner Lasterhaftigkeit zum Kardinal und Staatssekretär
erhob, schweren Anstoß erregt. Auf der anderen Seite ist der nämliche Papst
doch auch durch eine Reihe von Reformverfügungen (Pastor S. 647—649)
dem Zuge der Zeit gefolgt und die angebahnte Vertiefung des kirchlichen
Lebens hat er weder hindern wollen noch können, Seine äußere Politik war
— nach den schweren Konflikten zwischen der geistlichen und der weltlichen
Obergewalt der katholischen Christenheit, die die letzten Jahre Pauls III.
erfüllt hatten — eine versöhnliche; bekanntlich hat der Nachfolger Pauls
das Konzil nach Trient zurückgeführt, wo damals sogar Vertreter der Prote-
stanten erschienen sind; doch führte, wie jedermann weiß, die Erhebung des
deutschen Fürstentums in kurzem die bedeutsamste Wendung herbei, das
Konzil lief kläglich auseinander, und auch verbündet haben Kaiser und
Papst dem politisch wieder erstarkten deutschen Protestantismus nicht die
Stange halten können. Um die nämliche Zeit zeigt sich auch in Polen der
Katholizismus stark gefährdet; andererseits erlebt Julius noch die Anfänge
der (vorübergehenden) Restauration der alten Kirche in England durch die
blutige Maria.
In der Wahl des Nachfolgers Julius’, Marcellus II. (Cervini), begrüßt
Pastor einen bedeutsamen Erfolg der katholischen Reformpartei, ohne indes
zu verschweigen, daß politische Momente für die Wahl den Ausschlag gaben.
Sicher aber war der sittenstrenge, gelehrte und geschäftskundige Cervini
vor anderen der Tiara würdig; doch stand er schon am Ende seines Lebens;
sein Pontifikat währte nur 22 Tage. Aus dem erneuten Konklave ging dann
unter dem Einfluß der Farnesepartei der finstere und strenge, 79 jährige
Carafa als Gewählter hervor, vielleicht der unbeliebteste unter allen Kardi-
nälen; weshalb eigentlich Farnese auf Carafa bestand, wird aus Pastors
Darstellung nicht recht klar; der Verf. widerspricht sich hier auffallend, in-
dem er S. 359 schreibt: „ So blieb als aussichtsvollster Kandidat der Kardinal-
dekan Carafa“; während wir S. 361 lesen: „Obwohl der Vorschlag (Farneses,
Carafa zu wählen) angesichts der großen Unbeliebtheit Carafas .. .. fast gar
keine Aussicht auf Erfolg hatte.“
Für die Geschichte Pauls IV. konnte Pastor vielfach auf den Ergebnissen
der Detailstudien fußen, die Ren& Ancel über diese Epoche veröffentlicht hat;
428 Kritiken
daß Verf. gleichwohl auf eigene Prüfung nicht verzichtet hat, versteht sich
von selbst. Am wenigsten verschweigt er die Mißgriffe des fanatischen,
weltabgewandten Eiferers: Die Erhebung der gänzlich unwürdigen Nepoten
(für deren Treiben aber Paul doch in höherem Maße verantwortlich zu machen
ist, als Pastor es zugeben möchte), der hoffnungslose Kampf gegen Spanien,
in dessen Verlauf lediglich die Mäßigung des spanischen Feldherrn Rom vor
einem zweiten „Sacco“ bewahrte, der Streit mit Ferdinand I. über das Kaiser-
tum, die Ketzerriecherei nebst den Schrecken der Inquisition, die verschärfte
Bücherzensur, die Beeinträchtigung des Wirkens Reginald Poles in England,
die Beargwöhnung der Jesuiten — stellen eine lange Kette von Mißgriffen
dar, die Rankes Urteil, daß das Pontifikat Pauls IV. dem Protestantismus
nicht wenig zugute gekommen sei, doch wohl einige Berechtigung geben.
Allerdings kann Pastor andererseits auch auf eine ausgedehnte Tätigkeit Pauls
für die Reform, auf einschneidende der Kräftigung der katholischen Kirche
geltende Maßnahmen, Kampf gegen die Simonie, Abschaffung der käuflichen
Ämter, Reform der Klöster und der Zentralbehörden der Kurie, Einführung
der Residenzpflicht für die Bischöfe usw. verweisen. Auch hat ja Paul
noch selbst sich vom Nepotismus abgewandt, nachdem man ihm die Augen
über die Unwürdigkeit der Neffen geöffnet hatte, und der Sturz der Carafa
bedeutet überhaupt das Ende des Nepotismus in seiner bisherigen Gestalt.
Im ganzen betrachtet bezeichnet das Jahrzehnt, das der sechste Band
von Pastors Papstgeschichte behandelt, gleichsam ein Durchringen des
Papsttums aus nicht mehr haltbaren Verhältnissen zu Bildungen, die ihm,
wenn auch in beschränkterer Machtfülle, eine neue Bedeutung sicherten.
Extensiv wurden allerdings noch namhafte Fortschritte errungen, nämlich
in der neuen Welt, wie auch im fernen Ostasien, wo sich besonders der Tätig-
keit der Jesuiten ein unabsehbar weites Feld darbot. In Europa entschied
sich dagegen die kirchliche Spaltung Deutschlands und der Abfall Englands
von der katholischen Kirche, Pastor hat die Periode Marias von England
eingehend, leider aber nicht ganz mit dem ihn sonst auszeichnenden Streben
nach Objektivität zur Darstellung gebracht; er sieht, wenn er Maria
als die „beste“ englische Königin, als ein Muster von Herz und Wohlwollen
bezeichnet, die nur durch den „rohen Fanatismus“ der Masse zu scharfen
Maßnahmen gezwungen worden sei, ohne Zweifel durch die konfessionelle
Brille; wir glauben auch nicht, daß es dem Verf. gelungen ist, die bisherige
Auffassung von der „blutigen“ Maria zu korrigieren. Ferner sieht man nicht,
mit welchem Recht Pastor den Suprematsakt Elisabeths „verhängnisvoll“
nennen kann (S. 615); ist doch die Gründung der anglikanischen Staats-
kirche das Fundament zu Englands Macht und Blüte geworden,
Wie in den vorigen Bänden, so verbreitet sich Pastor auch im vorliegenden
über das Verhältnis der Päpste zu Kunst und Wissenschaft. Die große Zeit
der ästhetisch-künstlerischen Blüte ist allerdings dahin; aber der Pontifikat
Kritiken 499
Julius’ III. wird noch durch das Wirken Michelangelos bestrahlt, der, vom
Papste gegen seine Feinde beschützt, das Wunderwerk des neuen St. Peter
fördern konnte. Auch die herrliche „Villa di Papa Giulio“ bei Rom bewahrt
das Andenken des genannten Papstes, wogegen unter Paul IV. Kunst wie
Wissenschaft trauernd ihr Haupt verhüllten; für sie war am Sitze des Papst-
tums jetzt keine Stätte mehr: wir befinden uns am Abschluß der Renaissance-
periode Roms. Der Verf. aber markiert diesen. Abschnitt in der Geschichte des
päpstlichen Rom durch ein am Ende des Pontifikats Julius’ III. eingeschobenes
ausführliches Kapitel über den damaligen Zustand Roms, in dem die Kunst
des Darstellers auf Grund einer Fülle von Details von den einzelnen Teilen
und Ruinen der Stadt, ihren öffentlichen und privaten Gebäuden, ihren
Hauptsehens würdigkeiten, ihren Wohltätigkeitsanstalten, Nationalhospizen
usw. woblabgerundete, fesselnde Rn gibt.
Magdeburg. Friedensburg.
M. Philippson, Die äußere Politik Napoleons I. Der Friede von
Amiens 1802. Leipzig 1913, Gustav Fock G. m. b. H. 108 S.
Verf. will in der kleinen Schrift die Auslegung, welche Napoleon dem Frie-
den von Amiens gab, als ein eklatantes Beispiel seiner politischen Unzuverlässig-
keit hinstellen. Im Gegensatz zum Verf. glaube ich, daß gerade das von ihnı
gewählte Beispiel sich am wenigsten dazu eignet, während es wohl ein Dutzend
anderer gibt, an denen sich der vom Verf. gesuchte Nachweis leicht erbringen
läßt. Im Gegensatz zum Verf. bin ich vielmehr der Meinung, daß der Friede
von Amiens der einzige ist, den Napoleon nie verletzt hat oder doch nur in
einem sehr untergeordneten Punkte, und zwar aus dem Grunde, weil die eng-
lischen Unterhändler sich bei seinem Abschluß derartig unfähig erwiesen
hatten, daß Napoleon nicht nötig hatte, ihn zu verletzen, daß aber umgekehrt
der Friede von den Engländern in unendlich viel Punkten verletzt ist, und
zwar deshalb, weil seine Unterhändler sich derart unfähig gezeigt hatten,
daß die Engländer ohne die schwerste Gefährdung ihrer vitalsten Interessen
den Friedensvertrag gar nicht einhalten konnten. Um diese meine Behaup-
tung zu stützen, will ich nun im folgenden nur den Verfasser selbst reden lassen,
m. a. W., ich will dartun, daß Verf. mit seinen Schlußfolgerungen sich mit
sich selbst im Widerspruch befinde.
Zunächst also der Friedenstraktat und die Umstände, unter denen er
abgeschlossen wurde. Über den Präliminarfrieden vom 1. Oktober 1801
sagt Verf. selbst (S. 11): Der Verzicht auf Malta räumte das stärkste Hinder-
nis des Ausgleichs aus dem Wege. Großbritannien sollte seine sämtlichen
Eroberungen an Frankreich, Spanien und Holland zurückgeben mit Ausnahme
Ceylons und Trinidads, Frankreich den Kirchenstaat und Neapel verlassen,
Ägypten sowohl von den französischen wie von.den englischen Truppen ge-
Täumt und dem Sultan zurückgegeben werden. England traf keine Bestim-
430 Kritiken
mung zugunsten der Wiederherstellung des Königs von Sardinien. Man glaubte,
daß bei der Unterwerfung des gesamten übrigen Oberitaliens unter Frank-
reich die Wacht an den Alpen, wie Piemont sie früher gehalten, jede Be-
deutung für England verloren hatte und dieses nicht betrübt sei, derart einen
Apfel der Zwietracht zwischen Frankreich auf der einen und Österreich
und Rußland auf der anderen Seite zu belassen. Weiter (S. 12): Die Zuge-
ständnisse waren beinahe Null... Es behielt jenseits der natürlichen Gren-
zen Piemont. Weiter (S. 13): Die Präliminarien enthielten nicht ein Wort
über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und
Frankreich nebst dessen zahlreichen Vasallen. Es ließ sich leicht vorher-
sehen, daß der erste Konsul sich dieser Tatsache bedienen werde, um den
Handel und die Erzeugnisse Großbritanniens von allen den Teilen des Fest-
landes auszuschließen, die unmittelbar oder mittelbar seinem Einflusse unter-
worfen waren. S. 16 wird ausgeführt, daß England sich zwar der Wichtigkeit
der Unabhängigkeit der batavischen und helvetischen Republik bewußt ge-
wesen sei, aber diese Frage nicht habe berühren wollen, um den definitiven
Friedensschluß nicht in Frage zu stellen. Weiter (S. 25): Großbritannien wies
die Anerkennung der von Bonaparte in Italien neu geschaffenen Staaten-
gebilde, der italienischen und der ligurischen Republik sowie des König-
reichs Etrurien zurück. Napoleon erwiderte kaltblütig: Drei Staaten von
solcher Bedeutung nicht anerkennen, werde die doppelte Folge haben, den
britischen Handel von ihnen auszuschließen und England jedes Recht der Ein-
mischung zugunsten ihrer Bevölkerung zu entziehen. England sah also
seinem Handel den Zugang zu dem oberen und mittleren Italien versperrt.
S. 26 beißt es, daß dem Statthalter von Oranien nur in allgemeinen Worten
eine Indemnität zugesichert sei. S. 27 sind die Vereinbarungen über Malta
ausführlich angeführt: Binnen drei Monaten soll Malta dem Orden als un-
abhängige neutrale und dem Handel aller Völker geöffnete Besitzung zurück-
gegeben, die französische und die englische Zunge des Ordens unterdrückt,
französische und englische Untertanen nicht mehr in ihn aufgenommen, an
deren Stelle eine Malteser Zunge geschaffen werden. Der Orden soll die Be-
satzung Maltas mindestens zur Hälfte aus Eingeborenen der Insel, zum Rest
aus fremden Söldnern bilden; bis zur vollständigen Aufstellung einer solchen
Truppe sollen 2000 Neapolitaner die Festungswerke besetzen. Die Unab-
hängigkeit Maltas wird von den sechs Großmächten garantiert. Am 25. März
1802 ward der Friede zu Amiens unterzeichnet. Weiter (S. 28): Man hatte in
dem Traktat die Gültigkeit der früheren Handelsverträge von 1713, 1763
und 1783 nicht bestätigt. Der englische Unterhändler hatte dies verlangt,
Bonaparte es aber abgelehnt. Ebenfalls noch S. 28: Frankreich hatte noch
vor dem Frieden von Amiens mit Portugal einen Handelsvertrag abgeschlos-
sen, der dem Methuenvertrage widersprach. England hatte dagegen keiner-
lei Einspruch erhoben. Auf den folgenden Seiten wird dann ausgeführt,
Kritiken 431
daß Napoleon nach dem Abschluß des Friedens seine Ausschließungspolitik
England gegenüber fortgesetzt habe. Gewiß ist das richtig. Aber die Frage,
um die es sich handelt, ist die, ob damit der Friede von Amiens verletzt wurde.
Billig müssen wir diese Frage nach dem Vorangehenden verneinen. Die Eng-
länder wünschten Zurückgabe von Beschlagnahmungen, die im Kriege
gemacht waren. Napoleon verweigerte sie, und zwar vollkommen mit Recht;
denn im Friedenstraktat stand davon nichts. Als weitere Friedensverletzung
führt Verf. die Einverleibung von Piemont an. Andere frühere Friedensver-
träge, in die England nicht eingeschlossen war, mochten dadurch freilich ver-
letzt sein. Was ging das aber England an, das ja im Frieden von Amiens in
bezug auf Piemont, wie wir oben sahen, geflissentlich die Vogelstraußpolitik
getrieben hatte. Weiter sollte eine Verletzung des Friedens die Besetzung
Etruriens sein. Hatte nicht aber Napoleon selbst die Engländer wissen lassen,
die Nichtanerkennung dieses Königreichs nehme ihnen alles Recht, sich in
die inneren Angelegenheiten dieser Staaten zu mischen ? Andere Verträge
mochten durch diese Besetzung verletzt sein, der Friedenstraktat von Amiens
nicht. Eine fernere Verletzung des Friedens von Amiens sollte die Zurück-
lassung einer Besatzung in Holland sein. Gewiß, die Verträge vom Haag und
von Luneville waren dadurch verletzt, aber doch nicht der Friede von Amiens.
Die englischen Unterhändler hatten sich über die batavische Republik ge-
flissentlich ausgeschwiegen.
S. 51 stellt Verf. die Behauptung auf, der Ausspruch: „Den ganzen Frie-
den von Amiens, nichts als den Frieden von Amiens“, den Napoleon in einer
Note an den englischen Hof um die Mitte des Oktober 1802 gebraucht hatte,
sei identisch mit der englischen Auslegung „Den ganzen Zustand Europas
zur Zeit des Friedens von Amiens und nichts als diesen Zustand“. Wer
sich freilich auf diesen Standpunkt stellt, der muß in allen oben angeführten
Vorgängen eine Verletzung des Friedens von Amiens sehen. Daß ein solcher
Standpunkt unhaltbar ist, ist klar. Oder war etwa die Abtretung von Elsaß-
Lothringen an das Deutsche Reich und die Gründung des Deutschen Reiches
eine Verletzung des Friedens von Nicolsburg? Nach dem Verf. ja. War die
Erwerbung von Helgoland eine Verletzung des Frankfurter und Nicolsburger
Friedens? Nach dem Verf. ja. Dies genüge, die Unhaltbarkeit der Ansicht
des Verf. zu zeigen. Damit kommt er dann auch zu dem Standpunkt, daß Eng-
land zu all den Verletzungen des Friedens von Amiens, die wir weiter unten
noch aufführen werden, so lange berechtigt gewesen sei, bis es eine Entschädi-
gung für Frankreichs Machtzuwachs in Italien und der Schweiz erhalten habe,
Nach der damals beliebten Lehre vom Gleichgewicht mochte es berechtigt
erscheinen, Ausgleiche zu verlangen; das aber berechtigte es noch nicht,
früher eingegangene Verträge so lange nicht einzuhalten, bis ihm dieser Aus-
gleich gewährt war. Der Einmischung in die Schweizer Verhältnisse stellte
Napoleon übrigens den Satz entgegen, daß England dazu um so weniger
432 Kritiken
Recht habe, als es die helvetische Republik gar nicht anerkannt habe. In
diesem Standpunkt konnte England um so weniger eine Verletzung des Frie-
dens von Amiens sehen, als Napoleon es ja offen bei den Verhandlungen aus-
gesprochen hatte, daß die Nichtanerkennung eines staatlichen Gebildes
durch England ihm in seinen Augen jedes Recht nehme, sich in seine inneren
Angelegenheiten zu mischen, und als England, obgleich ihm dieser Standpunkt
ganz offen dargelegt worden war, nicht gezögert hatte, den definitiven Frieden
von Amiens zu unterzeichnen. Eine Verletzung anderer Verträge mochte darum
wohl Napoleons Eingreifen in die Schweiz sein; eine Verletzung des Friedens
von Amiens war es auf keinen Fall. Wenn Verf. auf S. 53 die Unterwerfung
Italiens, Hollands und der Schweiz vertragswidrig nennt, so mochte das zu-
stimmen in bezug auf andere Verträge, die England nichts angingen, aber nicht
in bezug auf den Vertrag von Amiens. Unter dem Gesichtspunkt einer Eng-
land gegenüber begangenen Vertragsverletzung konnte England also hier-
gegen keinen Einspruch erheben. Auf derselben Seite! sagt Verf.: Der Ver-
trag von Amiens sei ausdrücklich und mit voller Zustimmung der französi-
schen Regierung auf der Grundlage des Standes der Dinge, wie er damals in
Europa vorherrschte, geschlossen worden. Steht davon im Friedenstraktat
auch nur ein Wort? Kann Verf. auch nur irgendeinen Beweis dafür anführen,
daß den Engländern eine solche Zusicherung mündlich gegeben sei? Nach
seiner eigenen Darstellung ist dies vielmehr sehr unwahrscheinlich; denn er
selbst sagt, daß die Engländer die Anschneidung einer solchen Frage aufs
ängstlichste vermieden hätten, um nicht den Abschluß des Friedens zu ge-
fährden. Verf. vermag also keine einzige bedeutende Verletzung des Friedens
von Amiens durch die Franzosen nachzuweisen, nur insofern hatte Frankreich
den Vertrag nicht eingehalten, als es den Statthalter von Oranien nicht
schadlos gehalten hatte. Dagegen muß Verf. selbst fünf grobe Vertragsverlet -
zungen durch die Engländer zugeben.
1. England hielt seine im Artikel 1 des Vertrages eingegangene Verpflich-
tung nicht, denjenigen, die Frankreich Schaden zufügen würden, weder
Schutz noch Beistand zu gewähren. Es duldete weiter die Umtriebe der
Emigranten in England und den Inseln des Kanals (S. 35 f., 56, 68).
2. England räumte das Kapland nicht (S. 45, 53).
3. England lieferte Malta selbst da dem Orden nicht wieder aus, wo alle
Voraussetzungen für diese Auslieferung durch Frankreich erfüllt waren (S. 79).
4. England gab die französischen Besitzungen in Indien nicht zurück
(S. 50 u. 53).
5. England räumte Agypten nicht (S. 53).
Verf. hat also durch seine Arbeit das Gegenteil von dem bewiesen, was er
beweisen wollte. Nur England hat den Frieden von Amiens nicht eingehalten,
1 Auf S. 67 kommt Verf. auf diesen Punkt noch einmal zurück.
2 —
— — — — — —̃ — —
Kritiken 433
und zwar ungefähr in allen Punkten, die ihm eine Verpflichtung auferlegten.
Frankreich hat nur in einem sehr unbedeutenden Punkte den Frieden von
Amiens nicht erfüllt. Doch wir müssen, um dem Verf. gerecht zu werden,
noch zu einer anderen Frage kommen, das ist die, ob Napoleon den Frieden
selbst für einen definitiven angesehen habe. Diese Frage können wir un-
bedingt verneinen. Er war der vollen Überzeugung, daß England den Frieden
in keinem der Punkte erfüllen werde, in dem es ihn späterhin auch unerfüllt
gelassen hat; aber er bedurfte vorläufig des Friedens, und er wollte die
Nichteinhaltung der Friedensbedingungen durch England zu geeigneter Zeit
als gerechtfertigten Vorwand zum Wiederausbruch der Feindseligkeiten be-
nutzen, Damit, daß England, welches formal alles Unrecht auf sich geladen
hatte, auch noch den Vorwurf der offiziellen Kriegserklärung auf sich nehmen
würde und ihn zwingen würde, vorzeitig die Waffen wieder zu ergreifen, da-
mit hatte er nicht gerechnet. Insofern kam selbst ihm der Wiederausbruch
des Krieges überraschend,
Berlin-Schöneberg. Fridrichowicz.
Max Cornicelius, Heinrich von Treitschkes Briefe. I. Band
1834—1858. Leipzig 1912, S. Hirzel. 485 S. M. 10,—, geb. M. 12,50.
Max Cornicelius, dem wir schon die Ausgabe der Politik verdanken,
hat nun auch auf Veranlassung von Treitschkes Tochter, Fräulein Maria
von Treitschke, und durch ihre pietätvolle Mitarbeit unterstützt, die schöne
Aufgabe übernommen, die Briefe des Propheten unserer nationalen Einheit
zu veröffentlichen. Sie sind ein köstliches Geschenk, nicht nur für die Wis-
senschaft, sondern für unser ganzes Volk, besonders aber für unsere Jugend,
und ein herrliches Denkmal für den dem Leben und der Wissenschaft zu früh
Entrissenen. Von den 214 Briefen dieses Bandes — es sind deren drei geplant
— sind fast zwei Drittel an den Vater gerichtet, einer an die Mutter, einer an
deren Bruder, Friedr. v. Oppen, die übrigen zumeist an Studienfreunde
(Wilh. Nokk, Heinr. Bachmann, Rud. Martin, Ferd. Frensdorff, Rud. Schelske
und Hugo Meyer). Dazu kommen noch einzelne Briefe an den Rektor der
Dresdner Kreuzschule, Klee, an Karl Simrock, Salomon Hirzel, Rud. Haym,
Rob. v. Mohl, endlich an Gustava v. Haselberg. Die Briefe an Ägidi und
Gutschmid, die zunächst nicht zu beschaffen waren, können hoffentlich in
den nächsten Bänden gebracht werden.
Den einzelnen rein chronologisch geordneten Briefgruppen hat der Heraus-
geber orientierende Einleitungen vorausgeschickt sowie den Briefen erläuternde
Anmerkungen beigegeben. Besonders dankenswert sind die zahlreichen
Hinweise auf Stellen in T.s Werken!, wo die Urteile der Briefe bisweilen
modifiziert erscheinen (z. B. über Stahl vgl. S. 382 Anm. 3, die aber eigent-
1 Bisweilen wäre freilich anstelle solcher Hinweise oder neben ihnen eine
kurze sachliche Erläuterung erwünscht, z. B. S. 54 Anm. 2, S. 437 Anm. 1. 3
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 8 28
434 Kritiken
lich schon auf S. 368 gehört hätte).“ Mit den Anmerkungen hätte der
Herausgeber übrigens etwas freigebiger sein dürfen, zumal da das Buch doch
nicht nur für die Fachkreise bestimmt ist.?
Sehr häufig stößt man im Texte abwechselnd auf mehrere Punkte oder
Gedankenstriche. Vergebens sucht man im Vorwort und in der Regel auch
an den einzelnen Stellen? nach einer Erklärung dafür. Die Gedankenstriche
haben zudem das Mißliche, daß man häufig nicht recht sieht, ob sie aus der
Vorlage stammen, oder ob sie eine Auslassung bezeichnen sollen. Es ist selbst-
verständlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Unwesentliches oder aus Grün-
den des Taktes Dinge rein privater oder familiärer Natur und mancherlei an-
deres nicht abgedruckt werden. Aber man soll doch auch nicht allzu ängstlich
sein — gerade einem Treitschke gegenüber wäre es unverzeihlich, seine
Briefe durch Punkte und Gedankenstriche zu retuschieren. Bei manchen Strei-
chungen mitten im Satz ist der Gedanke schwer abzuweisen, daß der Heraus-
geber Äußerungen, die ihm allzu temperamentvoll erschienen, unterdrückt
habe (z.B. S. 162 nach „Gesicht“, 249). Warum S. 400 die Gründe für
Vischers Weggang nach Zürich gestrichen sind, ist z. B. auch nicht recht abzu-
sehen. Sehr bedauerlich ist es, daß nicht den einzelnen Bänden Register
und genaue Inhaltsverzeichnisse beigegeben sind. Um so dringender ist
zu wünschen, daß der letzte Band ein Gesamtregister bringen möchte.
An der früh entwickelten und scharf ausgeprägten Persünlichkeit, die uns
in den Briefen entgegentritt, sind die hervorstechendsten Züge das unermüd-
liche Streben nach allseitiger Ausbildung der Persönlichkeit im Sinne des
humanistischen Bildungsideals, ein geradezu leidenschaftlich starker staat-
licher und nationaler Sinn, eine mächtige Willenskraft und ein hoher sitt-
licher Ernst, der das ganze Wesen und Handeln durchdringt und adelt.
Schon der vierzehnjährige Schüler liest den Xenophon „sehr gern“, hat
Verständnis für die Schönheiten der alten Klassiker und wünscht sich zu
Weihnachten Beckers Weltgeschichte, obwohl die Mutter meint, daß er
einen neuen Rock nötiger brauche. Der Student empfindet das Bedürfnis,
sich auch in den Naturwissenschaften mehr zu bilden, die Landwirtschaft
praktisch kennen zu lernen. Aber bei allem Bildungsdrang erkennt er doch
auf der anderen Seite, „daß nur das Schaffen dem Leben Wert giebt, und daß
ein übertriebener Bildungseifer zu einem ohnmächtigen Raffinement führt,
das mit der Barbarei sehr viel Ähnlichkeit hat“.
1 Auch die Erläuterungen zu Namen findet man öfters erst bei der zweiten
Erwähnung, z. B. S. 98 u. 424 Rotter, S. 462 u. 471 Müller, S. 153 u. 159 Bur-
mester; dieser ist übrigens offenbar einer der schon S. 84 erwähnten früheren
schleswig-holsteinischen Offiziere.
2 So sind z. B. Thöl und Hugo Meyer in weiteren Kreisen sicher nicht bekannt.
Pohlandt, Weller, Kruse, Salmuth, Polenz haben sich wohl nicht feststellen lassen ?
„ Nur manchmal wird angegeben, was ausgelassen worden ist.
Kritiken 435
Der Drang nach schöpferischer Tätigkeit und nach lebendigem Umgang
— „mit anderen und auf andere zu wirken“ — bricht in den Briefen immer
wieder hervor. „Als Kind und noch bis an das Ende meiner Schülerzeit hab’
ich sehr Viel gelesen und bin so bei Manchen in den unverdienten Ruf eines
Bücherwurms gekommen. Aber ich denke, die Leselust in jenem Alter ist
nur die Art, wie sich der Thätigkeitstrieb überhaupt äußert.“ Jetzt „sehnt
er sich aus dieser Büchernot nach dem Katheder, wo endlich das lebendige
Wort an die Stelle dieses ewigen Lesens tritt“. Das wissenschaftliche Arbeiten
„in der Form des Stubenhockens“, das „Bücherbrüten‘, „aus 20 Büchern
ein 21. zu machen“, hat gar keinen Reiz für ihn, und er besitzt kein Verständ-
nis dafür, daß es einem Göttinger Professor „in dem herrlichen Büchersaal“
der Bibliothek „allemal warm ums Herz wird!. So kann er mit Recht
öfters von sich sagen, daß er „unendlich wenig oder nichts vom gelehrten Wesen
besitze“. Er erkennt zwar die guten Seiten seiner gelehrten Bekannten an:
ihre Bildung, die Gemäßigtheit und Selbständigkeit ihrer Ansichten über
öffentliche Angelegenheiten, ihren Fleiß und Eifer, ihre Uneigennützigkeit,
die Gewissenhaftigkeit, mit der sie an ihrer Überzeugung festhalten ‚in diesen
Tagen des politischen Windwechsels“; aber er hat auch ein scharfes Auge
für ihre Schwächen: „Dieser kleinliche Neid und Geifer gegen wissenschaft-
liche Gegner, diese körperliche Verknöcherung, diese Abkehr von aller thätigen
Theilnahme am Gemeinwesen: man weiß wirklich nicht, soll man sie mehr
bewundern oder bedauern.“ Und die Polemik eines gelehrten Freundes
bestärkt ihn in der Überzeugung, „daß es kein bissigeres Tier giebt als einen
eingefleischten Gelehrten“,
Vor solch einseitiger Erstarrung bewahrte diesen reichen Geist — neben
seinem prächtigen Temperament — vor allem auch seine dichterische Be-
gabung, die ihn lange schwanken ließ, ob nicht auf diesem Felde sein eigent-
licher Beruf liege. Der innere Zwiespalt zwischen seinen Fähigkeiten hat
seine Jugend mit schweren Kämpfen erfüllt — aber schließlich bricht doch
auch hier immer wieder jener freudige Glaube an die Zukunft durch, der
einen der Grundzüge seines Wesens bildet, und er gewinnt „die feste Vorahnung,
daß dieses Doppelleben glücklich sein wird“.
Neben dem ausgeprägten Individualismus des noch nicht Neunzehnjährigen,
der erkennt: „Ein Mann, der mächtig wirken will, muß seine Individualität
so schroff in die Welt hereinrücken, daß sich das Gemeine und Alltägliche die
Stirn daran einrenne — neben diesem Individualismus erscheint gleichfalls
ungemein früh entwickelt ein staatlicher Sinn und ein deutsches Nationalgefühl
von fast elementarer Stärke: Der Neunzehnjährige bezeichnet den Staat als
den „tiefsinnigsten Gedanken, den die Menschheit je gedacht, und an dem
sie noch heute unter den mannigfaltigsten Leiden weiter denkt und bildet“.
Und einige Jahre später wird ihm „die Überzeugung immer klarer, daß
unter gesunden Verhältnissen der Staat das Herz des Volkslebens sein muß,
28*
436 Kritiken
das mit allen seinen Bestrebungen in Verbindung steht“. Eben weil er diese
hohe Auffassung vom Staate hat, schmerzt es ihn so tief, daß das deutsche
Volk „alles hat, was eine Nation groß und herrlich macht, nur nicht das Wich-
tigste, einen nationalen Staat“ — daß „Deutschland als Ganzes ohnmächtig
und ein Spott der Fremden ist“. In den vaterländischen Gedichten hat er
diesem Ingrimm über die „Schmach“ Deutschlands mit prächtiger politi-
scher Leidenschaft Ausdruck gegeben — zugleich aber auch der Hoffnung und
der Überzeugung, daß „dem thatkräftigen Glauben eines Volkes das Schick-
sal noch nie gelogen habe“. Er will durch seine Gedichte „die Teilnahme
des Publikums auf unsre traurigen deutschen Zustände, auf unsere Schwäche
nach außen richten — ein Punkt, der so ziemlich aus dem Gedächtnisse unsres
Volkes verschwunden zu sein scheint; denn über unserer Rübenzuckerfabri-
kation und anderen geisterhebenden Beschäftigungen und über unserer harm-
losen Freude, daß der ‚Cravall‘ zu Ende ist (hier folgen wieder einmal die fa-
talen Punkte in der Ausgabe!) haben wir so ziemlich vergessen, daß der
deutsche Name allüberall zum Spott geworden“. Und er hatnur einen
Zweifel: „Wenn ich die Geschichte der letzten Jahre sehe, wenn ich denke,
wie vielleicht das ganze werdende Geschlecht mit seinem Blute nicht im
Stande sein wird, die Schmach dieser Tage zu vernichten, wenn ich nur
denke, welcher Ingrimm, welche Scham mir allein schon das Herz füllt über
solche Zeiten — dann schäme ich mich des schwachen, ach so unendlich
schwachen Ausdrucks, den ich ihnen gegeben.“
Früh ist T. von der Urwahrheit des politischen Realismus durchdrungen,
daB das Wesen des Staates Macht ist (über das Ziel hinausschießend leugnet
er deshalb einmal geradezu die Existenz eines Staatsrechts — S. 2951);
der Kleinstaat ist ihm ein Phantom (S. 228). Er ist „ganz radikaler Unita-
rier“: „der Weg, der am raschesten zur nationalen Einigung führt, ist mir
der liebste, und sollte es der Despotismus sein; ich glaube, daß jede un-
natürliche Verfassungsform, wenn eine wahrhaft nationale Einigung unseres
Volkes erreicht ist, nur von kurzer Dauer sein könnte“ (S. 260). In der Tat
hat der T. der Sturm- und Drangzeit — zum guten Teil eben infolge seines
Unitarismus — einen gewissen radikalen Zug: Er ist Gothaer, aber er teilt
nicht die „monarchistischen Ideen“, „die stehenden Vorurteile“ (S. 260f.)
dieser Partei. Die Verehrung der angestammten Fürstenhäuser ist ihm stets
lächerlich gewesen (S. 260), und den herrschenden Gewalten in Deutschland,
den Fürsten und dem Adel, spricht er jede politische Lebensfähigkeit und
jede Gemeinschaft mit der Geschichte und den Bedürfnissen des Volkes ab
(S. 2%) — „an den heiligen Nimbus der Fürsten glaubt kein Mensch mehr,
seit sie der Spielball fremder Mächte geworden“, und „für das Elend des Adels“
würde er „keine Worte finden, wenn es nicht preußische Kammerverhand-
lungen gäbe“.
Hier wäre ein Verweis auf Politik I, 131 am Platz gewesen.
Kritiken 437
Preußen allein scheint ihm lebensfähig genug zu sein, um die Zukunft
Deutschlands zu verbürgen. „Was uns not thut, ist ein mächtiger rein deut-
scher Staat, dessen zentralisierender Kraft sich der partikularistische Unfug
beugen muß.“ „Nur Preußen kann dieser Staat sein.“ Ob dies freilich ohne
Revolution und unter Aufrechterhaltung des monarchischen Prinzips möglich
sein werde, ob nicht die reaktionäre innere Politik im Lande seiner Wahl
selbst auf eine Revolution hintreiben werde, das erschien T. in den 50er Jah-
ren zweifelhaft. In ungemein scharfen Worten verurteilt er die reaktionäre
Politik „Manteuffels und der Junker“, durch die „der Norden augenblicklich
auf den Hund kommt“ (S. 241, 338). Und es wirft ein grelles Schlaglicht auf
die ganze Ungesundheit der politischen Zustände jener Jahre, wenn ein T.
die furchtbar bitteren Worte schreiben konnte: „Wir sind bereits so weit,
den (heutigen) Staat als eine Last, ja als eine Unsittlichkeit anzusehen;
kein ehrlicher Mann tritt gern und ohne Gewissensbisse in Staatsdienste.“
Der Anbruch der liberalen Ara erfüllt ihn dann wieder mit froher Hoffnung
für die Zukunft Preußens und Deutschlands.
Auch in den Fragen der äußeren Politik steht T. im jenen Jahren unter
dem Einfluß der liberalen Anschauungen. Zwar über den Staatsstreich
Louis Napoleons hat er „mit Vielen, die sehr entrüstet darüber waren, Streit
gehabt“. — „Ich denke aber, ich bin zunächst ein Deutscher; und daß die
Katastrophe für Deutschlands Ruhe ein glückliches Ereignis ist, liegt doch
wohl auf der Hand, man mag von dem Präsidenten denken, wie man wolle.“
Darin steckt wieder ein Stück politischen Realismus, das an Bismarck an-
klingt.! Aber während des Krimkrieges erscheint er dann ganz liberal-west-
mächtlich — mindestens antirussisch gesinnt: „Ein Kampf mit Rußland
wäre ein Kampf für Europas Freiheit“! Übrigens tritt das Interesse an der
europäischen Politik stark vor den deutschen Angelegenheiten zurück.
Was Simrock von den Gedichten sagte, das gilt auch für die Briefe: Es
steckt viel „Vollblut“ darin. „Die volle Fähigkeit, herzlich zu hassen und
zu lieben‘ ist eine Eigenschaft, ohne die T. einem Manne nicht näher treten
kann. „Ein gesunder Haß und Zorn ist ein ganz schätzenswertes Angebinde
in einer Zeit, wo auch über dem Haupte des Lebhaftesten und Feurigsten
die gefühllose Gleichgültigkeit wie ein Schreckgespenst schwebt“ (vgl. auch
S. 364), und über die „Memmenphilosophie‘ der Victor Hugoschen Verse:
Ne jamais rien halr, mon enfant! Tout aimer ou tout plaindre! packt diesen
Feuergeist die Wut. Kühle Skepsis und müde Resignation, geist- und cha-
rakterlose Streberei und banausisches Aufgehen in den materiellen Interessen
erregen seinen Zorn und seine Verachtung. „Die hassenswürdigste der Sün-
den“ aber ist ihm die Heuchelei.
In hervorragendem Maße besitzt T. jene männliche Keuschheit der Seele,
1 Daß im übrigen Bismarcks Urteil (Briefe an Gerlach S. 12 ff.) wesent-
lich anders ist, entgeht mir natürlich nicht.
438 Kritiken
die es nicht liebt, die innersten Gefühle bloßzulegen. „Ein so häufiges Ein-
gehen in sein Inneres und Bloßlegen seines Herzens (wie in Perthes’ Briefen)
ist durchaus weibisch“, und es ist ihm unmöglich, „ an die Aufrichtigkeit von
Gefühlen zu glauben, die wie kleine Münze ausgegeben werden“.
Von Eitelkeit, der Schwäche mehr der bedeutenden als der wahrhaft
großen Geister, ist T. ganz frei. Er protestiert einmal sehr nachdrücklich gegen
den „submissen Ton“, den ein Freund ihm gegenüber in einem Briefe ange-
stimmt. Sehr schön ist, was er in diesem Zusammenhang über die Freund-
schaft sagt (S. 417), deren Grundlage es ist, daß „Ein ganzer Mann gerade so
viel wert ist wie der Andere — Gottlob, daß trotzdem jeder ein anderer ist“.
Die religiösen Anschauungen T.s erscheinen nach der Emanzipation von dem
positiven Glauben des Elternhauses sehr frei (vgl. S. 23, 39, 167, 202, 245,
314f.). Der Vierzehnjährige betet noch inbrünstig. Der Einundzwanzig-
jährige bekennt sich zum Protestantismus, weil ihm die Pflicht als dessen
Grundidee erscheint, und die Ideen der Freiheit als seine Wurzel. Aber er
„sucht seinen Gott nicht im Himmel, sondern in der Geschichte und dem
Beruf seines Volkes“ (S. 364), und die Hinweisung auf Gott in zweien seiner
Gedichte „drückt ihn“, — „bei meinem Glaubensstandpunkt kommt mir das
wie Blasphemie vor und war doch unumgänglich, um einen wahren Gedanken
nicht allzu abstrakt auszudrücken“ (S. 375, vgl. auch S. 379, 389ff., 394f.,
399, 455, 473). Es ist bekannt, daß T. später in religiöser Hinsicht positiver
wurde.
Seine wunderbare sittliche Energie konnte indessen dadurch nicht mehr ge-
steigert werden. Einzelne Anschauungen haben sich noch gewandelt — die
Persönlichkeit des Vierundzwanzigjährigen ist fertig.
Charlottenburg. Ernst Salzer.
439
Nachrichten und Notizen.
Einleitung in die Altertumswissenschaft, unter Mitwirkung von
Beloch, Bethe, Bickel, Heiberg, Keil, Kornemann, Kretschmer, Lehmann-
Haupt, Neumann, Pernice, Wendland, Wide, Winter herausgegeben von
Alfred Gercke und Eduard Norden. I. und II. Band. Zweite Auf-
lage. Leipzig und Berlin 1912. — III. Band. Erste Auflage. Leipzig und
Berlin 1912. Preis des Gesamtwerkes geb. M. 30,—.
Es war von vornherein mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß der von Alfred
Gercke und Eduard Norden bei B. G. Teubner herausgegebenen dreibändigen
„Einleitung in die Altertums wissenschaft“ dank ihrer gesamten Anlage, die un-
leugbar einem großen praktischen Bedürfnis entgegenkommt, ein hervorragen-
der buchhändlerischer Erfolg zuteil werden würde. So ist in der Tat die zweite
Auflage des ersten und zweiten Bandes kaum zwei Jahre später erschienen
als die erste derselben Bände (1910), ja sie ist dieser letzteren in so kurzem Ab-
stande gefolgt, daß nunmehr die erste Auflage des dritten Bandes die gleiche
Jahreszahl 1912 trägt wie die zweite seiner beiden Vorgänger.!
An äußerem Umfange ist die Neuauflage des Handbuches noch gewachsen,
was zum Teil darauf zurückzuführen ist, daß Band I ein allerdings noch immer
zu kurzes Register der gesamten drei Bände zweiter bzw. erster Auflage bei-
gegeben wurde, das sich am Schlusse des zweiten Bandes mit geringfügiger
Modifizierung wiederholt. Trotz dieses gewaltigen Volumens von über andert-
halbtausend Seiten fehlen dem Werke einige wichtige Seiten der Altertumswis-
senschaft, in die es dooh den Studierenden vor allem einführen will, und es ist
sehr die Frage, ob sich so ohne weiteres der gänzliche Ausfall einer Paläographie
und Epigraphik wird ertragen lassen, wie die Herausgeber in ihrem Vorwort
zum dritten Band glauben annehmen zu können, während sie anderseits selbst
zugeben müssen, daß eine solche „zu liefern wir uns vorgenommen hatten“.
Es steht zu hoffen, daß die zweite Auflage des dritten, im übrigen am wenig-
sten umfangreichen Bandes? nicht nur diese Darstellung, sondern auch die der
Papyrologie nachholt: Denn all das ist jetzt keinesfalls mehr zu entbehren.
Das gleiche gilt von einer antiken Chorographie, während die Geschichte der
Altertumswissenschaft selbst seit den Tagen des ausgehenden Mittelalters und
der Renaissance, um das Handbuch nicht allzu sehr anschwellen zu lassen, füg-
lich fehlen durfte. In diese Lücke treten im übrigen ja auch neuere wohlfeile
Veröffentlichungen wie die von Gudemann und Kroll ein.
Auf Einzelheiten soll im Rahmen dieses kurzen Referates nicht eingegangen
werden: Nur das sei zum Schlusse hervorgehoben, daß die beispiellos verfehlte
Metrik Ernst Bickels, die wohl einmütig von der gesamten Kritik der ersten
Auflage zurückgewiesen worden ist, unter keinen Umständen in der zweiten Auf-
lage sich nochmals hätte einfinden dürfen. Es ist unbegreiflich, wie man sich
einer anderen Meinung hat hingeben können, als daß Irrtum und Unfähigkeit
auch in der Wiederholung eben nur Irrtum und Unfähigkeit bleiben.
Pönitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz.
1 Vgl. unsere früheren Besprechungen in dieser Zeitschrift.
2 Er enthält griechische und römische Geschichte sowie Staatsaltertümer.
440 Nachrichten und Notizen
Ernst Kornemann, Der Priestercodex in der Regia und die Entstehung der
altrömischen Pseudogeschichte (Doktorenverzeichnis der Philosophischen
Fakultät der Universität Tübingen). Tübingen 1912, J.C. B. Mohr
(P. Siebeck). Geh. M. 2,—.
Daß die altrömische Geschichte stark verfälscht ist, steht seit Niebuhr fest;
aber wie weit die Fälschung reicht, das ist eine Frage, die immer noch der Lö-
sung harrt. Haben wir überhaupt die Möglichkeit, auf Grund unserer Über-
lieferung dies festzustellen ? Von welchem Zeitpunkt an haben wir festen Boden
unter den Füßen? Bildet der große Vejenterkrieg einen Einschnitt oder die
Gallierkatastrophe, oder ist der Zeitpunkt noch tiefer herabzurücken ? Erst
wenn „die Zerstörung des Betruges, die Trennung der Fabel“ vom Kritiker ge-
leistet ist, kann der Historiker daran gehen aufzubauen. Die vorliegende Studie
von Kornemann, der sich schon durch frühere kritische Arbeiten über die alt-
römische Geschichte einen Namen gemacht hat, setzt sich nun zum Ziel, „eine
klare Einsicht in die Entstehung und den Werdegang der uns überkommenen
Tradition, und zwar in bezug auf die Personen, die sie geschaffen haben, die Zeit
und vor allem die Motive der Schöpfung“ zu gewinnen. Es handelt sich zunächst
darum, ob wir die Frage beantworten können, um welche Zeit und von wem
die ältesten Annalen in Rom zusammengestellt sind. Bisher glaubte man, daß
die erste offizielle Buchung der römischen Urgeschichte die große Veröffent-
lichung der Annales Maximi durch Scaevola gewesen sei. K. glaubt nun nach-
weisen zu können, daß, bevor Fabius Pictor seine Annalen schrieb, bereits eine
Buchung der altrömischen Legende in Form einer Pontifikalchronik vorgelegen
hat, daß also die offizielle Darstellung schon vorlag, bevor die Privatannalistik
einsetzte. Diese ältesten Pontifikalannalen müssen spätestens in den ersten
Jahren des Pyrrhoskrieges veröffentlicht worden sein. Das ergibt sich dem
Verf. aus der kritischen Betrachtung der Quellen über die Schlacht bei Senti-
num. Und in der Tat lassen auch allgemeine Erwägungen gerade diesen Zeit-
punkt als geeignet erscheinen (S. 30). Nun fragt sich, wie weit diese erste Dar-
stellung der römischen Geschichte durch die Priester hinaufgegangen ist:
Hat sie bereits die ganze Urgeschichte gegeben oder nicht? K. glaubt, beweisen
zu können, daß die Geschichte von der Gallierkatastrophe an abwärts behandelt
worden sei. Wir hätten dann eine zweite Redaktion des Pontifices anzunehmen,
die die Ereignisse von dem Galliereinfall an aufwärts bis zur Weihung des
Jupitertempels 507 gegeben hätte. Die Königsgeschichte soll dann von den
Privatannalen und von Cato geschaffen worden sein.
Ich muß gestehen, daß die Annahme verschiedener Redaktionen für mich
etwas Gekünsteltes hat; die Sache scheint doch zu sehr konstruiert zu sein, um
wahrscheinlich sein zu können. Wie weit die Fälschung der vor dem Pyrrhos-
krieg liegenden Geschichte geht, hat K. nicht nachgewiesen; es war auch nicht
seine Absicht, darauf einzugehen. Und das ist wohl die wichtigste Frage, die nun
beantwortet werden muß. K. J. Neumann hat wohl recht mit seiner Forderung,
die Konsulnliste kritisch zu untersuchen und auf Grund dieser Kritik dann fest-
zustellen, wie weit die Fälschung reicht.
Liegnitz. G. Mau.
Nachrichten und Notizen 441
A. Dieterich, Mutter Erde. Ein Versuch über Volksreligion. 2. Aufl. 138 S.
8°. Leipzig 1913, B. G. Teubner. M. 3,60.
Als Dieterichs „Mutter Erde“ in ihren Anfängen im. 8. Bande des Arch. f.
Religions wissenschaft und bald darauf erweitert in Buchform erschien (1905),
fand die Arbeit ungeteilten Beifall. Sie war eines der wichtigsten Kapitel in der
neuen vergleichenden Religionsgeschichte, zeigte den Glauben an die leben-
spendende Kraft der Erde bei fast allen Völkern und klärte zahlreiche Riten
und bei Kulturvölkern fortlebende Sitten und Bräuche auf. Wie anregend
sie gewirkt hat, beweisen die vielen Nachträge, die der pietätvolle Herausgeber
der vorliegenden 2. Auflage dem ursprünglichen Werke beigefügt hat (S. 122
bis 138); es sind Beweisstellen, die zum großen Teil unter dem Einflusse der Die-
terichschen Arbeit aus entlegenen Schriften oder gelegentlichen Beobachtungen
mitgeteilt worden sind und die alle die Dieterichsche Auffassung stützen.
Auf weitere Gebräuche, die mit dem Kult der Erde im Zusammenhang stehen,
habe ich in Hoops Reallexikon der germ. Altertümer (I 625f.) hingewiesen.
Es seien hier noch zwei Beispiele angeführt. Das neugeborne Kind auf die Erde
zu legen, ist auch in Sachsen bekannt; es soll dadurch fleißig werden (E. John,
Aberglaube, Sitte und Brauch im Sächs. Erzgebirge, S. 49). Über den Glauben,
daß der Mensch aus der Erde komme (S. 14), haben wir den trefflichen Mythus
bei den Polareskimos: „Da die Erde entstanden war, kamen die Menschen.
Man erzählt sich, die Menschen seien aus der Erde aufgestanden. Kleine Kinder
entsprangen der Erde. Sie kamen aus den Weidengebüschen heraus voller
Weidenlaub. Und da lagen sie zwischen dem Zwerggestrüpp, mit geschlossenen
Augen und zappelten; sie konnten nicht einmal kriechen. Die Speise bekamen
sie von der Erde.“ (K. Rasmussen, Neue Menschen, S. 120.) Auch im nordischen
Glauben spielt die Erdkraft, das jardarmegin, eine wichtige Rolle: sie gibt
dem Berauschten seinen Verstand wieder (Hávamál 136), sie hat dem Gott
Heimdall seine Fähigkeiten gegeben (Hyndlul. 39), sie hat die Guðrún zu einem
neuen Menschen gemacht (Guörünarkv. II 22). So wird die Zukunft noch
manches Zeugnis aufdecken und mancher Brauch wird noch durch die Dieterich -
sche Schrift geklärt werden, der die weiteste Verbreitung zu wünschen ist.
Der Text selbst ist unverändert geblieben, was gewiß allgemeine Anerkennung
finden wird. ee
Leipzig. 2 E. Mogk.
Prof. Dr. Gustaf Kossinna, Der germanische Goldreichtum in der Bronze-
zeit. I. Der Goldfund von Messingwerk bei Eberswalde und die goldenen
Kultgefäße der Germanen. Mit XVII Tafeln u. 24 Textabbildungen. 56 8.
8° (Mannus- Bibliothek, herausg. v. Prof. Dr. G. Kossinna. Nr. 12).
Würzburg 1913, C. Kabitzsch. M. 5,—. |
Verf. hat sich sehr beeilt, der geplanten offiziellen Publikation vorgreifend,
wenigstens einen Teil des Goldfundes von Eberswalde (8 getriebene Täßchen,
zahlreiche Spiraldrahtringe u. etwas Rohmaterial in einem Tongefäß geborgen,
Weihegabe oder Besitz eines wandernden Händlers und Goldschmiedes aus der
jüngeren Bronzezeit des N. bzw. der älteren Halstattzeit Mitteleuropas), näm-
lich die kleinen Goldgefäße, zu publizieren und mit allem, was von ähnlichen
Funden schon früher bekannt war, in die ihm beliebige Beleuchtung zu rücken.
442 Nachrichten und Notizen
Exakt wissenschaftlich ist diese nicht, wie schon der Titel zeigt, vielmehr
höchst phantastisch; aber der altgermanische Sonnengott hat ihm gewinkt,
er möge in seinem eifrigen Bemühen, das deutsche Volk über die Herrlichkeiten
aus urgermanischer Hinterlassenschaft aufzuklären, nicht nachlassen. Wem
ein so hoher Beruf zuteil wurde, der steht auf der Zinne der Partei und spottet
der kalten Anmaßungen einer methodischen Kritik.
Wien. M. Hoernes.
Cramer, Franz, Römisch-germanische Studien. Gesammelte Beiträge zur
römisch-germanischen Altertumskunde. Breslau 1914. 263 S. 8°. M. 6,80.
Der Verf., als trefflicher Kenner der römisch-germanischen Altertumskunde
bekannt, bietet in dem vorliegenden Buche eine Sammlung kleinerer, dieses
Gebiet betreffender Abhandlungen, die zum Teil schon früher veröffentlicht
wurden, jetzt aber in berichtigter Gestalt erscheinen. Neu sind die Aufsätze 1:
Die Kulturstufe der Rhein-Germanen zu Beginn der Römerzeit. 6: Die Abstam-
mung der Treverer. 8: Ambitarvium — Hentern. 9: Aus der römischen Eifel.
11: Vom römischen Aachen. 12: Aquae Granni. 17: Die matronae Aufaniae.
18: Wann wurde die Wasserleitung aus der Eifel nach Köln gebaut? 24: Der
Name Numantia. 25: Gibt es slawische Ortsnamen links des Rheins? Einen
breiten Raum nehmen die den Verf. besonders interessierenden namenkund-
lichen Studien ein. In dem unter 1. abgedruckten Vortrag pflichtet Cr. (S. 7f.)
der Ansicht von Hoops u. a. bei, daß die von Cäsar geschilderte germanische
Agrarverfassung nur einen kriegerischen Ausnahmezustand darstelle und daß
in Deutschland im allgemeinen schon unter Cäsar dieselben Verhältnisse bestan-
den, wie sie Tacitus berichtet. Ich habe schon früher an anderer Stelle bemerkt!,
daß diese Anschauung nicht zutreffend sein kann; denn es ist nachzuweisen,
daß bei den Ostgermanen noch im 5. Jahrhundert n. Chr. ähnliche wirtschaft-
liche Zustände herrschten, wie sie Cäsar von den Germanen seinerzeit schildert.
Der große Unterschied zwischen den Verhältnissen der cäsarischen und der
taciteischen Epoche ist durch die Festlegung der römischen Grenze am Rhein
hinreichend begründet. — S. 57 sagt der Verf., es dürfe als sicher gelten, daß
die Bataver jedenfalls schon vor dem Kimbernzuge ihre rheinischen Sitze ein-
genommen hätten. Die Archäologen nehmen an, daß die Germanen bereits
um 500 v. Chr., wenn nicht schon früher, den Rhein erreicht hatten. In Wahr-
heit haben aber zu Cäsars Zeit an der Rheinmündung die keltischen Menapier
gewohnt, die allein dort auch Strabo kennt; die Bataver haben erst später das
Rheindelta besetzt. Wenn bell. Gall. IV, 10 die insula Batavorum genannt
wird, so ist dieses Kapitel eine nachcäsarische Interpolation. Wir verdanken
diesen wichtigen Nachweis dem Buche von Klotz, Cäsarstudien. Leipzig 1910.
S. 38f.
Dresden. - Ludwig Schmidt.
Im 119. Heft der Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rhein-
lande veröffentlicht Georg Zilliken eine Untersuchung über den Kölner Fest-
kalender, seine Entwicklung und seine Verwendung zu Urkundendatierungen,
Geschichte der deutschen Stämme I, S. 361. 469. Diese Ausführungen
sind von der Forschung leider bisher konsequent ignoriert worden.
Nachrichten und Notizen 443
als Beitrag zur Heortologie und Chronologie des Mittelalters. Die Arbeit bietet
einleitungsweise wichtige Beiträge zur älteren Kölner Kirchengeschichte. Für
die Ursulafrage und für das Gereonsmartyrium wird in kurzen Zügen der heutige
Stand der Forschung kritisch dargelegt. Den Hauptteil der Untersuchung bildet
eine Vergleichungstabelle für die Kölner Festkalender vom 9./10 bis zum 15. Jahr-
hundert; sie führen in sinnfälliger Weise das massenhafte Eindringen der Hei-
ligennamen in die auf römischer Grundlage aufgebauten Kalendarien seit dem
Anfange des 10. Jahrhunderts vor Augen. Doch ist diese Erscheinung nicht
durch die Zunahme der kirchlich gefeierten Feste, sondern durch die literarische
Einwirkung der verwandten Martyrologien zu erklären. Vom 12. Jahrhundert
ab ergibt dagegen die Zusammenstellung wichtige Fingerzeige für das Auf-
kommen neuer Festtage, namentlich auch von Translationen. Im 13. und 14.
Jahrhundert treten meist neu kanonisierte Heilige hinzu, sowie Feste, welche
dem Aufschwung des Marienkultus ihre Einführung verdanken. Interessant
sind auch die Feststellungen des Verfassers über die Änderungen, welche im
Laufe der Zeit im Range der Feste eingetreten sind.
Rein chronologisch ist von Wichtigkeit die Ermittlung, daß erst seit etwa
1150 die ersten zweifellos sicheren Datierungen nach kirchlichen Festen vor-
genommen werden; sie werden erst im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts
häufiger; es bildet sich ein bestimmter Kanon von Festen heraus, der die Datie-
rung der Urkunden beherrscht. Ein früheres Vorkommen der kirchlichen Feste
bei Datierungen bedingt die erheblichsten Zweifel an der Echtheit der Urkunden,
wie der Verfasser an den bisher bekannten fünf Beispielen aus dem Erzbistum
Köln erweist.
Köln. Keussen.
Eduard Schwartz, Kaiser Constantin und die christliche Kirche. Leipzig
und Berlin 1913, B. G. Teubner. M. 3,—, geb. M. 3,60.
Das Buch enthält weit mehr, als der Titel ahnen läßt: es gibt nicht weniger
als eine Entwicklung des Christentums und der Kirche in ihren Beziehungen
zum römischen Staate von ihren Anfängen bis zum Tode Constantins, und
zwar so, daß die ältere Zeit mehr zusammenfassend, die Constantins ausführ-
licher behandelt wird. Wenn irgend jemand, so war Ed. Schwartz dazu berufen,
eine Darstellung dieses Zeitabschnittes zu liefern; denn er ist ohne Zweifel der
gründlichste Kenner der Quellen dieser Zeit. Wer die stark ausgeprägte Per-
sönlichkeit des Verf. aus seinen früheren Werken kennt, war von vornherein
darauf gefaßt, überall das selbständigste Urteil zu finden. In der Tat weichen
seine Ergebnisse häufig von den landläufigen Auffassungen ab, und er selbst
ist sich bewußt, daß der zünftige Historiker und der zünftige Theologe vieles
an seiner Darstellung aussetzen werden. Aber wohl niemand wird, wenn auch
in Einzelheiten widersprochen wird, bestreiten wollen, daß das Buch als Ganzes
die bedeutendste Leistung auf diesem Gebiete ist, daß der Verf. das erreicht hat,
was er in der Vorrede als sein Ziel angibt: das geschichtliche Leben dieser Zeit
als ein untrennbares Ganzes zu sehen, Politisches und Kirchliches, Heidnisches
‚und Christliches in gleicher Schärfe zu erfassen. Im besonderen möchte ich
folgendes hervorheben: Man spricht allgemein von einer Diocletianisch-Con-
stantinischen Epoche und faßt so die Neuschöpfungen dieser beiden Mon-
444 Nachrichten und Notizen
archen zusammen. In der Tat fließen diese für den, der den Standpunkt der äl-
teren Zeit, des Augusteisch-Hadrianischen Prinzipates, einnimmt, vielfach in-
einander und sind für den oberflächlichen Betrachter schwer zu trennen. Aber
dieser Standpunkt ist falsch; wenn man nämlich unbefangen die Schöpfungen
beider Männer miteinander vergleicht, sieht man, daß Diooletian überall vor-
sichtig an das Alte, Gegebene anknüpft, und daß Constantin der kühne Neuerer
ist: Diocletian steht am Ende der Entwicklung des Prinzipates, Constantin
schafft etwas vollkommen Neues. Dies hat Schwartz scharf betont und im Laufe
seiner Untersuchung schlagend bewiesen. Auf Einzelheiten einzugehen, ist
hier nicht am Platze; und es würde auch keinen Wert haben, solche aus dem
Zusammenhange herauszureißen; denn mit logischer Notwendigkeit gehören
alle an ihren Platz. Überhaupt ist die zwingende Logik ein Hauptreiz des
Buches. Besonders hinweisen aber möchte ich auf die fesselnden Charakte-
ristiken, die sich überall in dem Werke zerstreut finden, unter denen mir beson-
ders die von Diocletian, Constantin, Eusebius von Nikomedien, Arius, Atha-
nasius Meisterschöpfungen zu sein scheinen. Wer die „Charakterköpfe“ des
Verf. kennt, weiß, daß er in der Kunst der Charakteristik schlechthin Unüber-
treffbares leisten kann. Dem Inhalt des Buches entspricht die Form: eine
wundervolle, gedankenschwere Sprache, ein ganz persönlicher Stil.
Alles in allem ist zu sagen, daß das Buch ein Kunstwerk ist: es ist ein welt-
geschichtlich höchst bedeutender Abschnitt in mustergültig wissenschaftlicher
Methode untersucht und in vollendeter Darstellung behandelt worden.
Liegnitz. G. Mau.
Mathias Rupertsberger, Ebelsberg einst und jetzt. Ein ortsgeschichtlicher
Versuch. Linz-Ebelsberg, Selbstverlag, 1912. gr. 8°. 462 S. M. 10,—.
Der Markt Ebelsberg in Oberösterreich, um das Jahr 1100 zum ersten Male
genannt, Sitz einer bischöflich Passauischen Herrschaft, tritt historisch im
oberösterreichischen Bauernaufstand 1626 einigermaßen hervor und gewann
seinen Ruf eigentlich nur durch das blutige Treffen vom 3. Mai 1809, in dem
sich die Wiener Freiwilligen so besonders auszeichneten. Das würde wenig
Stoff zu einer Ortsgeschichte im landläufigen Sinne bieten, aber der Verf. hat
aus dem vorhandenen ziemlich reichhaltigen Urkunden- und Aktenmaterial
zur Markt-, Herrschafts- und Pfarrgeschichte die Entwicklung der wirtschafts-
geschichtlichen Momente in geschickter Weise herauszulösen und sehr anschau-
lich — z. T. mit statistischen Tabellen — darzustellen verstanden. Auf solche
Art lernt man den Markthaushalt, die Kriegslasten, das Verkehrs- und Sani-
tätswesen, den Grundbesitz der Kirche und Pfarre, die kirchlichen Vermögens-
verhältnisse, die herrschaftlichen Rechte und Gülten übersichtlich kennen,
und der Wirtschaftshistoriker wird aus den speziellen Beispielen wertvolle all-
gemeine Richtlinien zu gewinnen wissen. Interessant ist auch in dieser Hin-
sicht die Chronik sämtlicher Bauernhäuser.
Wien. M. Vancsa.
Karl Wichmann, Die Metzer Bannrollen des dreizehnten Jahrhunderts.
Teil I—III (Quellen zur lothringischen Geschichte, herausg. von der Ge-
sellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde). Band V—VII.
Metz 1908—12, G. Scriba. M. 46,30.
Nachrichten und Notizen 445
Von dem großen Quellenwerke der Metzer Bannrollen des 13. Jahrhunderts
liegen bisher 3 Bände vor; der abschließende 4. Band ist ebenfalls bereits fast
druckfertig, so daß die Vollendung der Edition in absehbarer Zeit zu erwarten ist,
obwohl der verdienstvolle Herausgeber und Bearbeiter, Karl Wichmann,
am 16. Oktober 1911 gestorben ist. Denn Prof. Grimme, der nach Wichmanns
Tode den Druck des II. Bandes vollendet hat, hat auch für den Schlußband
seine Beihilfe zugesagt. Hoffentlich werden diesem Bande auch die Karte des
Metzer Landes und der Plan der Stadt Metz zugefügt werden, die Wichmann
in Aussicht gestellt hat, und die für eine ersprießliche Beschäftigung mit den
Bannrollen unentbehrlich sein werden.
Bekanntlich deckt sich die Einrichtung der Metzer Bannrollen durchaus
nicht mit den Kölner Schreinskarten und Schreinsbüchern, wenn auch ihr Vor-
bild dem Bischof Bertram bei der Einführung der Schreine in Metz 1197 vor
Augen gestanden haben muß. In diesen Schreinen sind dann die Urkunden
über Grundbesitzwechsel oder Belastung als solche im Original, nicht in Karten
oder Bücher eingetragen, aufbewahrt worden. Neben diesen Schreinsurkunden
gehen die Bannrollen einher; sie enthalten die Brkundung, daß die öffentliche
Behörde den Bannehmenden die Gewere für ihren Besitz nach Ablauf der
Anfechtungsfrist verleiht.
In der dem I. Bande beigegebenen Einleitung handelt W. eingehend über
die rechtlichen Voraussetzungen der Bannahme und über die hierfür in Be-
tracht kommenden Behörden. Er zieht den Vergleich mit dem Kölner Schreins-
wesen und begründet die in Metz eingeführten Änderungen mit der Verschieden-
heit der Verhältnisse in beiden Städten. Aber in der Hauptsache stimmen
doch beide Einrichtungen überein; hier wie dort sind es die mit dem Grundbe-
sitz verknüpften Rechtsgeschäfte, welche den Gegenstand der Eintragungen
bildeten, wenn man absieht von den den Metzer Rollen meist beigefügten
Proskriptionslisten; ebenso war in beiden Städten die Einrichtung wenigstens
von vornherein fakultativ, nicht behördlich erzwungen. Eine Hauptverschieden-
heit in dem für Köln und Metz veröffentlichten Material liegt in dem Unterschied
der Jahrhunderte: in Köln ist das Material für das 12. Jahrhundert, in Metz
für das 13. Jahrhundert gedruckt. Sehr wesentlich ist freilich auch ein weiterer
Unterschied: in Köln ist die Hauptmasse der alten Schreinskarten für einen
großen Teil des Stadtgebietes erhalten, in Metz dagegen nur 18 Karten, bzw.
Rollen von mindestens 80 im 13. Jahrhundert. Immerhin ist es ein gewaltiger
Stoff, den W. der Forschung erschlossen hat: 7894 Eintragungen auf 153 Blättern.
Wie in Köln, so werden auch in Metz die Grundbuchakten im Laufe der Zeit
gesprächiger und reichhaltiger; sie haben dazu in Metz den Vorzug der sicheren
Datierung, während die Kölner Schreinskarten des 12. Jahrhunderts an siche-
ren Anhaltspunkten für die Zeitfolge arm sind und daher ihre Herausgabe und
Nutzbarmachung für die Forschung mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft
war. Auch bei den Kölner Schreinsbüchern des 13. Jahrhunderts sind feste
Daten durchaus nicht die Regel.
Band I der Bannrollen enthält, abgesehen von einer zweckentsprechenden
Einleitung, eine gute Stückbeschreibung mit Feststellung der Schreiberhände,
von denen sich für das 13. Jahrhundert 20 verschiedene feststellen lassen, so-
dann den Text von 11 Bannrollen (von 1220—1279), Band II enthält Stück-
446 Nachrichten und Notizen
beschreibung und Text von 7 Rollen (die nachträglich aufgefundene oder viel-
mehr zeitlich richtig bestimmte Rolle von 1277, sowie die Rollen von 1281
bis 1298). Schon aus dem Vergleich dieser Zahlen ersieht man das Anschwellen
des Stoffes. Die Anmerkungen zu beiden Textbänden beziehen sich fast nur
auf die formale Textbehandlung.
Der reiche Stoff der Textbände ist in dem III. Bande, der die prächtigen
Register umfaßt, musterhaft erschlossen. Dieser III. Teil enthält zunächst das
Register über die Personennamen, über Stand und Gewerbe und über die
kirchlichen Dinge. Der IV. Teil wird nach dem Vorwort zum III. Teil noch wei-
tere 3 Register enthalten, von denen Register IV die Ortsnamen behandeln
wird, und jedenfalls auch ein umfassendes Glossar.
Sehr verständig und praktisch ist die alphabetische Ordnung aller Register.
Wegen des willkürlichen Wechsels in der Schreibweise sind C und K, I und Y
vereinigt, U und V nach ihrem Lautwerte behandelt, so daß ein leichtes Zurecht-
finden in dem riesigen Stoffe gewährleistet ist. Mit besonderer Vorliebe hat der
Bearbeiter die Metzer Patrizierfamilien behandelt, zu denen W. für das 13. Jahr-
hundert mit Sicherheit 322 Familien mit 1800 Mitgliedern rechnet. Durch
die im Register beigefügten sorgfältigen Stammbäume wird die Unterscheidung
der gleichnamigen Mitglieder ermöglicht. Indem W. sodann im Register den
Inhalt der einschlägigen Noten andeutet, leistet er eine erhebliche Vorarbeit
für die Frage der Entstehung des Kapitalismus in Metz, soweit dabei der Be-
sitz an Grund und Boden und an Grundrente in Betracht kommt.
Als ein glücklicher Zufall ist es zu begrüßen, daß der verstorbene Verf.
noch das Ergebnis seiner mühevollen Arbeit nach mehrfacher Richtung hin in
ansprechender Form im XXI. Jahrgang des Lothringer Jahrbuchs (1909),
S. 28ff. veröffentlicht hat. Deutlich wird hier vor Augen gestellt, welch schöner
Ertrag sich dem spröden Material der Bannrollen bei eindringlicher Durcharbei-
tung abgewinnen läßt. Zunächst verdanken wir diesen Studien eine bedeut-
same Erweiterung und Vertiefung der topographischen Erkenntnis nicht nur der
inneren Stadt Metz, sondern auch ihrer weiteren Umgebung, zumal die Errich-
tung von großen Festungswerken im Anschluß an die gewaltsame Zerstörung
von zwei Stadtteilen durch die Franzosen im Jahre 1552 das topographische Bild
der alten Stadt sehr stark verändert hatte. Weiterhin wird auf die Undeut-
lichkeit der topographischen Angaben in den Bannrollen hingewiesen, die da-
durch hervorgerufen wird, daß nur ein einziger Haus- oder richtiger Hofname
im 13. Jahrhundert genannt wird. Irrig schließt übrigens W. aus den öfter
erwähnten zumeist jedenfalls ideellen Teilen von Häusern auf ihre Größe. Wert-
voll sind ferner die aus dem Material gewonnenen gewerbegeschichtlichen Nach-
richten. W. benutzt sie, um eine Berechnung der Einwohnerzahl mit allem Vor-
behalt auf 35000 Seelen vorzunehmen. Daß die Voraussetzungen für diese
Berechnung irrig sind, darauf macht v. Below aufmerksam (Hist. Zeitschr.
105, 160). Auffällig ist das weite Einflußgebiet der Metzer Bannrollen. Es
werden Bannahmen in nicht weniger als 375 Örtlichkeiten erwähnt, zu denen
noch 341 Herkunftsnamen kommen. Sogar ein Luxemburger nimmt in Metz
Bann für Besitz in der Heimat. Höchst ergiebig ist das Material auch für sprach-
geschichtliche Studien. Zunächst ist die bemerkenswerte Tatsache festzustellen,
daß im Metz des 13. Jahrhunderts die französische Sprache in ihrem altlothringi-
Nachrichten und Notizen 447
schen Dialekt alleinherrschend war. Von gegen 900 Flurnamen sind bezeich-
nenderweise höchstens 7 deutschen Ursprungs. Wie überall anderswo sind auch
hier im 13. Jahrhundert die Personennamen noch durchaus im Fluß, worüber
interessante Zusammenstellungen unterrichten.
Die schwierige und entsagungsvolle Ausgabe, die nicht nur der Metzer Lokal-
geschichte, sondern ganz allgemein der rechts- und städtegeschichtlichen For-
schung und der Sprachwissenschaft reichen neuen Stoff in guter Bearbeitung
vorlegt, wird das Andenken Karl Wichmanns in Ehren lebendig erhalten.
Köln. Herm. Keussen.
G. Müller, Die ursprüngliche Rechtslage der Rumänen im Siebenbürger Sach-
senlande. Eine bürgerrechtliche Vorstudie, zugleich ein Beitrag zum deut-
schen Kolonistenrecht in seinem Verhältnis zu fremdnationalem Recht in
Ungarn. Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Deut-
schen in Ungarn. Im Auftrage des Vereins für siebenbürgische Landes-
kunde herausgegeben. H. 1. Hermannstadt, W. Krafft, 1912. 234 u.
LVI S.
Es ist allgemein bekannt, daß die Rumänen in Siebenbürgen lange Zeit als
ein untergeordneter Volksstamm betrachtet wurden; auch der griechisch - orien-
talische Glaube, dem die Mehrzahl der Rumänen angehören, wurde nicht zu den
sogenannten „rezipierten“ Bekenntnissen gezählt. Seit dem 18. Jahrh. ha-
ben die Führer der Rumänen wiederholt versucht, die Lage ihrer Volksgenos-
sen zu verbessern, und dies hatte einige Streitschriften von ihrer und von der
gegnerischen Seite veranlaßt. Eine neue wissenschaftliche Darstellung der
früheren Rechtslage war dringend nötig, und diese hat nun Müller geboten.
Er gibt zunächst eine kurze Übersicht der Ansiedlung der Rumänen im Sach-
senland oder Königsboden Siebenbürgens und bietet die nötigen Mitteilungen
über die Literatur über die ehemalige Rechtsstellung dieser Rumänen. Sodann
schildert er sehr ausführlich und unter stetem Hinweis auf die Quellen die Ge-
schichte und die Rechtslage der einzelnen rumänischen Ansiedlungen auf Sach-
senboden, und zwar sowohl jener, die vollständig (bzw. überwiegend) mit Ru-
mänen besetzt sind (Gemeindezubehörorte), als auch jener, die nur teilweise
von ihnen bewohnt werden. Es stellt sich heraus, daß alle „ Gemeindezubehör-
orte“ erst nach der Einwanderung der Sachsen angelegt wurden: sie sind auf
sächsischem Boden begründet worden. Für die Ansiedlung der Rumänen auf
ehemals von Sachsen bewohnten Höfen ist die besondere Erlaubnis der säch-
sischen Stuhlbehörden (Kreis- oder Distriktsbehörden) als erforderlich bezeugt.
Bei Beamten- und Altschaftsstellen standen die Rumänen weit zurück. So wurde
z. B. für Freck 1582 die Verteilung dieser Stellen in der Art geregelt, daß den
Sachsen das Recht auf das Hannenamt (Ortsrichter), auf zwei Geschworenen-
stellen und auf die Hälfte der aus 32 Mitgliedern bestehenden Altschaft, den
dortigen Rumänen dagegen auf bloß eine Geschworenenstelle und auf die zweite
Hälfte der Altschaftsstellen zustand. Interessant ist ferner, daß die Rumänen
in einzelnen Orten außer ihren Feiertagen auch die größeren Feiertage der
Sachsen gemeinsam festlich zu begehen hatten. An den Stuhls- und Distrikte-
versammlungen durften die Rumänen vielfach nicht teilnehmen. Als die
Kronstädter Vorstadtrumänen sich 1735 beschwerten, daß sie bei der Rech-
448 Nachrichten und Notizen
nungslegung über die städtischen Gefälle nicht zugezogen wurden, gab das sie-
benbürgische Gubernium sein Gutachten dahin ab, daß die Rumänen als staats-
rechtlich nur geduldete Nation für die Annahme in die Stadtkommunität (den
äußeren Rat), welcher die Rechnungsprüfung oblag, nicht geeignet seien.
Ebenso hatten die Rumänen nur beschränktes Weiderecht, sie durften keine
festen Häuser mit Scheunen und Kellern bauen, keine Kaufläden halten.
Rumänen wurden nicht in die Zünfte aufgenommen u. dgl. m. Diese wenigen
Andeutungen mögen genügen, um die Rechtsstellung der Rumänen auf dem
Sachsenboden bis tief ins 18. Jahrh. zu charakterisieren. Der Arbeit ist eine
Karte des Sachsenbodens beigegeben. Der Verfasser hat sein Buch der Stadt
Kronstadt und den sächsischen Gemeinden des Burzenlandes zur Erinnerung
an die vor 700 Jahren erfolgte Kolonisation des Burzenlandes durch den Deut-
schen Orden gewidmet.
Czernowitz. Raimund Friedr. Kaindl.
Prof. Dr. R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg und das Land der Sechs-
städte unter Kaiser Sigmund. I. Teil. Görlitz 1911. 247 S. (Auch: Neues
Lausitzisches Magazin, Bd. 87, 1911, S. 33 ff.)
Als Jecht 1896 (—99) den ersten Teil des „Codex diplomaticus Lusatiae
superioris II, enthaltend Urkunden des Oberlausitzer Hussitenkrieges und der
gleichzeitigen, die Sechslande angehenden Fehden“ erscheinen ließ, stellte er
die Bearbeitung der von ihm veröffentlichten Quellen zu einer zusammenfas-
senden Darstellung in Aussicht. In dem Bande, den die Stadt Görlitz und die
Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften „der Universität Breslau zu
ihrem 100jährigen Jubeltage“ widmeten, liegt die Erfüllung dieser Zusage vor.
Nicht minder als die Nachbarländer Böhmens (und Mährens), als Österreich,
Schlesien und Sachsen (Meißen), hatte die Oberlausitz unter den hussitischen
Stürmen zu leiden. Den Arbeiten von Grünhagen, Frieß und Kroker über
die Hussiteneinfälle und -kämpfe in jenen Ländern schließt sich nun die von
Jecht an. Was bisher über den Oberlausitzer Hussitenkrieg vorlag, das war
entweder im ganzen ungenügend oder es war, wo es wertvollere Angaben bot
— wie die Auszüge aus den Aufzeichnungen des Pastors Jakob Gottlieb Kloß
(t 1789) — von der späteren Forschung unbeachtet geblieben. Diesem Mangel
steuert nun Jechts Bearbeitung der stattlichen Reihe von bisher unveröffent-
lichten und vielfach unbekannten Akten, welche neben bereits bekanntem
Material im oben genannten Codex vereinigt sind.
Die Einleitung führt die Oberlausitz in den letzten Jahrzehnten vor dem
Hussitenkriege vor und zeigt die überragende Bedeutung des Sechsstädte-
bundes und seine inneren Verhältnisse. Die Schilderung der Regierung König
Wenzels als Landesherren bildet den Übergang. Gleich mit Beginn des Krieges
wurde die Oberlausitz in denselben hineingezogen: schon zu König Sigmunds
erster Heerfahrt (1420) stellte sie ihr Kontingent bei. Jecht vermag für diesen
wie für die folgenden Kriegszüge ausführliche Angaben über Stärke und Aus-
rüstung der Truppen — besonders der Görlitzer — beizubringen. Die nächsten
Jahre ließen die Hussiten wohl wiederholt an den Grenzen des Landes erschei-
nen, zu einem Einfalle kam es erst 1424. Von nun an blieb die Oberlausitz
freilich ständig bedroht und ward häufig greulich heimgesucht, so namentlich
Nachrichten und Notizen 449
1427. Die Nachrichten über die Teilnahme der Görlitzer an der Schlacht bei
Aussig 1426 und über die Einnahme von Lauban 1427 berichtigt und ergänzt
Jecht durch viele Einzelheiten. Das nächste Jahr führte die gefürchteten Scha-
ren abermals ins Land — Löbau sah sie vor seinen Mauern —, doch brachte
es auch den schönen Erfolg von Kratzau-Machendorf. 1429 erfolgte ein neuer
großer Einfall: Görlitz erwehrte sich des Feindes; dagegen fiel ihm Kamenz
ohne Gegenwehr zu, und das hart bestürmte Bautzen folgte dem nun vielfach
auch anderwärts gegebenen Beispiel, sich von den Bedrängern loszukaufen.
Bedeutsam sind die Zusammenstellungen der Quellenstellen über die Wehr-
verfassung der Sechsstädte, über die Art der Verteidigung, über das Geschütz-
wesen, über einen interessanten Versuch, die bäuerliche Bevölkerung militä-
risch zu organisieren (1427). Das oft geschilderte Kriegswesen der angriffs-
lustigen Hussiten gewinnt hier ein Gegenbild, das freilich auch den Mangel an
Organisation auf deutscher Seite klar erkennen läßt. Wie mißlich es um die
Maßnahmen des Reiches gegen die Hussiten überhaupt bestellt war, dafür bietet
ein Beispiel die Haltung der Sechsstädte in der Frage der Hussitensteuer, die
der Reichstag zu Frankfurt 1427 beschlossen hatte. Die Steuer wurde hier
wohl bereitwillig eingehoben — über Görlitz liegen nähere Angaben vor —,
aber daseinmal eingegangene Geld wollte man nun nicht abliefern, sondern für sich
verwenden; nur die westliche Oberlausitz führte es seiner eigentlichen Bestim-
mung zu. Von dem übrigen reichen Inhalte des Buches, in dem namentlich die
Schilderung der zahlreichen Fehden und sonstigen inneren Unruhen einen breiten
Raum einnimmt, sei nur der Konflikt der Sechsstädte mit der westfälischen Feme
hervorgehoben 1427, ein Beispiel für einen jener Übergriffe, welche im nächsten
Jahrzehnt vielfache Beratungen der deutschen Reichstage zur Folge hatten.
Jecht hat für seine dankenswerte Bearbeitung den Inhalt der ihm zur Verfü-
gung stehenden Quellen gewissenhaft ausgeschöpft — ja, man kann sagen, fast zu
gewissenhaft: denn durch die Verwertung nahezu jeden Details hat er seine Dar-
stellung doch belastet und ihre Übersichtlichkeit einigermaßen beeinträchtigt.
Prag. Wilhelm Wostry.
Hans Liebmann, Deutsches Land und Volk nach italienischen Berichter-
stattern der Reformationszeit. Berlin 1910, Ebering. 244 S. M. 6,50.
Durch neuere Veröffentlichungen, besonders durch die Nuntiaturberichte,
ist ein sehr reichliches Material italienischer Äußerungen über das Deutschland
der Reformationszeit zugänglich geworden. Es war ein trefflicher Gedanke
Cartellieris, dies Material durch einen Schüler auf seinen kulturgeschichtlichen
Wert bearbeiten zu lassen. Liebmann hat die Aufgabe sehr sorgfältig und mit
gutem Gelingen gelöst. Der erste Teil, welcher die zeitlichen und räumlichen
Grenzen für die Arbeit steckt und dann ausführlich über Quellen und Bericht-
erstatter handelt, bietet auch Lehrreiches über den Unterschied politisch-
geschichtlicher und kulturgeschichtlicher Arbeitsweise. So sind bei den Vene-
tianern die dispacci von geringerer Bedeutung für unser Thema als die Relatio-
nen, Berichte von der Reise selbst wichtiger als vom Bestimmungsort der
diplomatischen Sendung, also gerade umgekehrt, wie bei der politischen Ge-
schichte. Überhaupt sind es eigentlich die zufälligen und beiläufigen Mitteilun-
gen, die den Stoff für das Bild hergeben müssen, denn Berichterstatter mit
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 8 29
450 Nachrichten und Notizen
kulturhistorischer Absicht sind selten — der von Pastor herausgegebene Bericht
des Antonio de Beatis, der als Sekretär eines Kardinals d’Aragona 1517 seine
täglichen Beobachtungen aufschrieb, ist die wichtigste Ausnahme — und Lieb-
mann weist außerdem S. 94 und 232 darauf hin, daß wir bei manchen Be-
merkungen in den Schlußrelationen der Venetianer mit literarischen Hilfsmitteln
wie den Werken Enea Silvios zu rechnen haben. — Was Liebmann nun aus diesen
Berichten in zwei großen Abschnitten, Das deutsche Land und Das deutsche
Volk, jenes nach Landschaften, dieses nach Ständen gegliedert, zusammen-
gestellt hat, ist dem Umfang nach erheblich, kann sich aber im Inhalt mit dem,
was wir aus einheimischen Berichterstattern, 2z. B. in Erich Schmids Deutsche
Volkskunde im Zeitalter des Humanismus und der Reformation erfahren haben,
nicht messen; eine lehrreiche Tatsache, wenn wir bedenken, daß Ranke seiner-
zeit die Bedeutung der venetianischen Berichterstattung gerade für das Zuständ-
liche, für die inneren Verhältnisse hervorgehoben hatte. Aber es zeigt sich, daß
die Berichterstatter diese Dinge nur würdigen, soweit sie politische Kräfte sind;
wie L. selbst betont, haben die meisten weder Interesse noch Verständnis für
das eigentliche Volk in Deutschland. Dafür entschädigt dann wieder der Scharf-
blick und Wirklichkeitssinn einzelner, wofür wir ja an Aleander und aus der Zeit
kurz vor der Reformation an Machiavelli glänzende Beispiele haben. Be-
merkenswert ist einerseits die allgemeine Überzeugung von der durch nichts
begründeten Überhebung der Deutschen, die freilich nicht erst damals auftritt,
anderseits das Unverständnis fast aller Berichterstatter für die tieferen Gründe
der Reformation. Auch das muß beachtet werden, daß Arbeiten, wie die vorlie-
gende, ebenso wichtig für die Kenntnis der Berichterstatter wie für die ihres
Objekts sind, und auch dadurch hat sich die schöne Arbeit, an der nur eine ge-
wisse Zitierwut auch in den allgemeinen Teilen auffällt, unsern Dank verdient.
München. Paul Joachimsen.
Georg Mentz, Handschriften der Reformationszeit. (Tabulae in usum scho-
larum, editae sub cura Johannis Lietzmann. V.) Bonn 1912. M. 6.—.
An paläographischen Sammlungen für das 16. Jahrh. fehlt es uns nun nicht
mehr, wie noch vor kurzer Zeit. Winckelmann- Ficker, Clemen und Mentz — das
gibt immerhin schon eine Kollektion, wie wir sie für andere Perioden des aus-
gehenden Mittelalters und der späteren Neuzeit auch nicht annähernd be-
sitzen. Jedes dieser drei Werke hat seine Vorzüge. Mentz nicht als die letzten
sein handliches Format und den niederen Preis bei vortrefflicher Ausstattung.
Auf 50 Blättern im Format 16,5:24 (Lexikon 8) erhalten wir 93 Schriftproben
fast ebensovieler Autoren, die Zeit von 1514-1561 umfassend. Die Reich-
haltigkeit des Materials geht allerdings ein wenig auf Kosten des Umfangs der
einzelnen Stücke, so daß man sich bei manchen mit etlichen Zeilen begnügen
muß: Luther (lateinischer Text) 7, Hutten 6, Eber kaum 6, Linck 4 u. ähnl.
Der mannigfache Zweck, den M. mit seiner Sammlung verfolgt, nämlich das
Buch sowohl für paläographische Übungen als auch für Handschriftidentifizie-
rung und schließlich noch für die bloße Lektüre von Briefen und Akten jener
Zeit, also für das historische Studium verwertbar zu machen, wird dadurch wohl
ein wenig eingeschränkt, aber immerhin wird sowohl der Paläograph als Histo-
riker M. für die mühsame Arbeit Dank wissen.
Nachrichten und Notizen 451
Denn nicht nur ist die Auswahl mit großer Sachkenntnis getroffen, sondern
dem Buch sind in selbständigem Heft auch noch die Transskriptionen der
Faksimilien beigegeben mit biographischen Notizen über die Autoren, biblio-
graphischen Nachrichten über die betreffenden Handschriften, Drucknachweisen
usw. Bei der Vergleichung der Photogramme mit den Texten habe ich nur un-
bedeutende Versehen konstatiert, deren Nachweis aber dem Verf. für eine
zweite Auflage nicht ganz wertlos sein kann und ihn vielleicht veranlassen
dürfte, selber eine nochmalige Revision vorzunehmen. Z. B. Nr. 3a, Z. 6
nosti etiam (st. n. et); Z. 9 diu (st. dur); Nr. 4a, Z. 25 reichstag (st. reichssag);
Nr. 10b, Z. 6 saocerdiotio (sic, st. sacerdotio), Z. 17 divus (mit überzähligem
Schaft, st. dominus), Z. 19 mercedam (Schreibfehler, st. mercedem), Nr. 13a,
Z. 8 nomen (st. namen); Nr. 16, Z. 25 (in marg.) obest (st. oberit); Nr. 19a,
Z. 14 grossen (st. grosse); Nr. 22 a, Z. 10 kyrchen (st. kerchen); Nr. 22 b, Z. 8
worts (st. wort); Nr. 50a, Z. 1 nunmer (st. nuemer); Nr. 50 b, Z. 9 gehaimbsten
(st. gehaimesten) u. a. An mehreren Stellen hat M. die unrichtigen Lesungen
früherer Editoren verbessert.
Brünn. B. Bretholz.
Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg.
Herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landesge-
schichte. Erster Band: bis 1559. Stuttgart, Druck und Verlag von
W. Kohlhammer 1912. gr. 8°. VIII u. 659 8. M. 8.—.
Auf einer Versammlung des Württembergischen Gymnasiallehrervereins
1906 trat eine Anzahl humanistischer Lehrer infolge des Vortrags von Professor
Dr. Karl Weller zur Bearbeitung einer Geschichte des humanistischen Schul-
wesens im Lande zusammen. Im Jahre darauf entschloß sich die Kommission
für Landesgeschichte, das Werk unter ihre Veröffentlichungen aufzunehmen.
Jetzt liegt der erste Band vor, der mit seiner vielseitigen Stoffülle, der exakten
Behandlung der einschlagenden Fragen, der sorgsamen Benutzung der Lite-
ratur, der gründlichen archivalischen Forschung, der fesselnden Darstellung
zeigt, daß die Arbeit in den rechten Händen ruht. Nach K. Wellers Eiulei-
tung wird im ersten Teile von A. Diehl die Zeit der Scholastik, im zweiten
von J. Wagner die Zeit des Humanismus vor der Reformation, im dritten dag
württembergische Partikularschulwesen 1534—1559 von Ludwig Ziemssen
behandelt. Die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Verhältnisse werden
eingehend dargestellt, verwiesen sei z. B. auf die ausgiebigen Mitteilungen über
das Schulpatronat, über das wir bisher wenig unterrichtet waren, vor allem
fesseln die sachkundigen Ausführungen über den Schulbetrieb, sein Verhältnis
zur Hochschule und Kulturbewegung, besonders zum Humanismus. Das bio-
graphische Material ist reich vertreten, ebenso die Schulbücher. Namentlich
sind die Beziehungen zu den anderen deutschen Gebieten genau verfolgt,
Als Beispiel sei das Kurfürstentum und Herzogtum Sachsen hervorgehoben:
Paul Niavis spielt hier früh eine Rolle. Schon wird einmal Jakob Andreae
erwähnt, .der in den folgenden Jahrzehnten vom kursächsischen Hofe eine
bedeutsame Aufgabe zu lösen bekam. Mit großer Spannung sehen wir dem
nächsten Bande entgegen.
Leipzig. Georg Müller.
29°
452 Nachrichten und Notizen
Walter Platzhoff, Frankreich und die deutschen Protestanten in den Jah-
ren 1570—1573. (Historische Bibliothek 28. Bd.) München u. Berlin,
R. Oldenbourg, 1912. M. 6.—.
Die dankenswerte Studie schildert in sieben Abschnitten die Beziehungen
Frankreichs zu den deutschen Protestanten in den Jahren 1559—1570, dann
die Verhandlungen über ein französisch-protestantisches Bündnis bis zur Bar-
tholomäusnacht, die Bartholomäusnacht und den Abbruch der Bündnis verhand-
lungen, die französischen Praktiken im Frühjahre 1573, die polnische Königs-
wahl und das Geleit für Heinrich von Anjou, die neuen Bündnisanträge und
die Unterhandlungen über die Kaiserwahl, den Durchzug des Polenkönigs durch
das Reich und gewährt zum Schluß einen Ausblick auf die deutsch- französischen
Beziehungen bis zum Ende des 16. Jahrh. Die Arbeit ist streng quellenmäßig
und durchaus sachlich gehalten. Außer dem reichhaltigen gedruckten Quellen-
stoff sind archivalische Materialien aus dem Hofstaatsarchiv zu Dresden und
dem Staatsarchiv zu Marburg zur Benützung herangezogen und damit die
Lücke, die sich in den bisherigen Publikationen über die Beziehungen der
deutschen Protestanten zu Frankreich in den genannten Jahren noch vorfand,
ausgefüllt worden. Die Einwirkungen, welche die Bartholomäusnacht auf den
Abbruch der Bündnisverhandlungen nahm, werden kritisch untersucht und sach-
gemäß dargelegt. Überhaupt wird man dies Kapitel wohl als das beste des gan-
zen Buches bezeichnen dürfen, wie es auch nach der formellen Seite alles Lob
verdient. Die scharfe Zusammenfassung S. 69f. muß als eine durchaus gelungene
bezeichnet werden. In den protestantisch gewordenen Landschaften Österreichs
ist die Einwirkung noch länger als ein Jahrzehnt zu verspüren, zwar nicht in
der auswärtigen Politik, aber doch in den Beziehungen der Stände zur Regie-
rung. Die mit der polnischen Königswahl zusammenhängenden Partien bieten
eine gute Ergänzung zu der ausgezeichneten Monographie Eduard Reimanns,
die nur diese, nicht auch die Stellungnahme der deutschen Fürsten hierzu ein-
gehend behandelt. Sehr gut ist auch die französische Aktion bezüglich der Kai-
serwahl dargestellt: „Was sie verhindern wollte, die österreichische Nachfolge,
hat sie am kräftigsten gefördert und den ausschlaggebenden protestantischen
Fürsten vollends in die Arme Habsburgs getrieben. Wie hier sind auch in den
folgenden Abschnitten die recht spröden Materialien zu einer gut lesbaren Ge-
samtdarstellung verwertet worden. Dem Buche sind 20 Beilagen, meist Korre-
spondenzen aus dem Dresdner und Marburger Archiv, angefügt. Was die for-
melle Seite der Darstellung betrifft, ist der Stil hie und da (so namentlich
S. 13) etwas schwerfällig, auch konnte mit Fremdwörtern etwas sparsamer um-
gegangen werden.
Graz. J. Loserth.
Die Matrikel der Universität Altdorf, herausgegeben von Elias von
Steinmeyer. Erster Teil: Text. Zweiter Teil: Register. — Veröffent-
lichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. Vierte Reihe: Ma-
trikeln fränkischer Schulen. 2 Bde. Würzburg, H. Stürtz A.-G., 1912. M. 60.—.
Mit zwei stattlichen, der ehemaligen Universität Altdorf gewidmeten Bänden
beginnt die vierte Reihe der Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische
Geschichte. Weiterhin sind geplant Register der Matrikel des Hofer Gymna-
Nachrichten und Notizen 453
siums und der Universität Erlangen, die Würzburger Matrikel, sowie die Schü-
lerverzeichnisse der Gymnasien Schweinfurt und Weißenburg. Die fränkische
Gelehrten- und Schulgeschichte wird also in den Schriften der Gesellschaft
reichliche Berücksichtigung finden. Die Universität Altdorf, 1575 eröffnet
und 1809 eingegangen, hat in den 234 Jahren ihres Bestehens fast 20000 An-
gehörige gezählt. 1% Jahrhundert ist sie der geistige Mittelpunkt des prote-
stantischen Frankens gewesen, und darüber hinaus hat sie in ganz Deutschland,
soweit das evangelisch-lutherische Bekenntnis verbreitet war, und auch in nicht
unbeträchtlichem Maße im Auslande Anerkennung und Besuch gefunden;
eine lehrreiche Übersicht über die örtliche Herkunft der Studenten nach der
heutigen geographischen Zugehörigkeit, wie sie auch der Herborner Matrikel
beigegeben ist, bildet den Abschluß des zweiten Bandes. Die Ausgabe selbst
ist vom philologischen Standpunkte aus ganz vorzüglich gestaltet worden.
Der Herausgeber hat sich nicht mit dem Abdruck des vielfach fehlerhaften
Matrikeltextes begnügt, sondern eine Anzahl von anderen authentischen Quel-
len, wie das Einnahmebuch des Rektors, die Depositionslisten, das Verzeichnis
der medizinischen Doktoren, die Dissertationen usw. herangezogen und dadurch
einen möglichst einwandfreien Text herstellen können. Die äußere Anordnung
des Druckes ist dadurch recht übersichtlich geworden, daß die Familiennamen
durch Sperrdruck sich abheben. Die Einschnitte werden durch die Rektorate
gegeben, aber nicht mit besonderer Zählung innerhalb derselben, sondern in-
dem die Gesamtzählung der Matrikel von Nr. 1—19623 durchläuft, wodurch
jeder Immatrikulierte seine bestimmte Ordnungszahl erhält. Die Erläuterungen,
welche in anderen Matrikelausgaben den Text begleiten, sind in der vorliegenden
Ausgabe mit dem Register verknüpft aus praktischen Gründen, welcher der
Herausgeber S. LIII auseinandersetzt. Dem Ref. erscheinen freilich die Vorteile,
welche hierdurch erwachsen, zurückzustehen hinter denen des gebräuchlichen
Verfahrens, welches das anderweitige Studium und die späteren Schicksale der
gleichzeitig Immatrikulierten erkennen läßt. Immerhin ist das große Per-
sonenregister eine überaus dankenswerte Leistung und ermöglicht durch seine
übersichtliche Anordnung ein rasches Nachschlagen. Eine Fülle von wichtigem
Erläuterungsstoff ist in den Anmerkungen niedergelegt, so daB die Altdorfer
Matrikel für die deutsche Gelehrtengeschichte des 17. und 18. Jahrh. ein not-
wendiges Nachschlagewerk werden wird. Personen- und Ortsregister sind ge-
trennt, was in der späten Zeit, welche diese Matrikel umfaßt, und in der die
Familiennamen so ziemlich feststehen, ja angängig ist. Das Ortsregister bietet
neben der Lageangabe nur eine summarische Übersicht über die mit den einzel-
nen Orten zusammenhängenden Familiennamen. Auf die Bedeutung der ab-
schließenden geographischen Übersicht nach Ländern und Provinzen wurde oben
schon hingewiesen. Jedenfalls darf die Altdorfer Matrikelausgabe einen ehren-
vollen Platz unter ihresgleichen beanspruchen.
Köln. Herm. Keussen.
Wilhelm Koepp, Johann Arndt, eine Untersuchung über die Mystik im
Lutbertum. (13. Stück der neuen Studien zur Geschichte der Theologie
und der Kirche, h. von N. Bonwetsch und R.Seeberg.) Berlin 1912, Tro-
witzsch u. Sohn. XI, 313. M. 11,20.
454 Nachrichten und Notizen
Koepps letztes Interesse ist nicht historischer Art: Er will die Frage über
den Wert der Mystik klären, die in der gegenwärtigen Religionsphilosophie und
Theologie von steigendem Interesse ist. Das hat ihn zu Johann Arndt geführt,
der erstmalig genuin lutherische und mystische Frömmigkeitselemente in wirk-
samer Weise miteinander verknüpft hat. Aber erst im letzten Abschnitte seines
Buches wendet er sich der dogmatischen Frage zu, während weitaus der größere
Teil rein historisch ist, und es ist anzuerkennen, daß der letztlich dogmatisch
interessierte Verfasser die historische Objektivität gewahrt und auch sehr sorg-
fältige Kleinarbeit geleistet hat. Er schildert zunächst Arndts Leben und Haupt-
werke, sein Ausgehen von der Orthodoxie, die erst leise, dann stärkere Auf-
nahme der Mystik, wozu ihn zuerst ethische Interessen veranlagten, und die
Kämpfe, die er dadurch schon früh zu bestehen hatte, die aber besonders stark
seit 1620 ausbrachen und nur durch äußere Gründe, die Wirren des 30 jäh-
rigen Krieges, verstummten. Grundlegend Neues war hier nicht zu bieten, wohl
aber konnte gegenüber der jüngst erschienenen Arndtbiographie von Winter
manches richtiger bestimmt werden, z. T. durch Benutzung bisher nicht aus-
genutzter Briefe Arndts an seinen jungen Freund Johann Gerhard, den späteren
berühmten Jenenser Dogmatiker. Charakteristisch für Koepp ist die starke
Konzentration auf die Darstellung der Frömmigkeit, die ihm der Hauptgegen-
stand der Kirchengeschichtsschreibung ist. Der Referent kann dieser Anwen-
dung der sogenannten religionsgeschichtlichen Prinzipien auch auf die Kirchen-
geschichte nur zustimmen. Mit besonderer Sorgfalt behandelt Koepp die Nach-
wirkungen Arndts auf die Folgezeit, die ihren Höhepunkt im Pietismus erreich-
ten, aber auch in der Restauration des 19. Jahrhunderts wiederkehrten. Solche
Überblicke sind immer sehr instruktiv, weil sich in der Stellung zu einer Größe
der Vergangenheit sehr scharf der Geist der Zeiten spiegelt. Den Höhepunkt
des Buches bildet die Analyse der Frömmigkeit Arndts in ihre verschiedenen
Elemente, das lutherische und das mystische, das als das für Arndt über-
geordnete erkannt wird, und ihre Übergänge. Gut werden die leisen Umbiegun-
gen des lutherischen Elementes durch das mystische gezeigt. Im letzten Kapitel
des Buches folgt dann die Wertung der Mystik, die ablehnend ausfällt, was uns
hier als über das historische Gebiet hinausgehend nicht interessiert. Das Buch
ist für die innere Geschichte des Protestantismus von beträchtlichem Werte.
Bern. Heinrich Hoffmann.
Die Mutter der Könige von Preußenund England. Memoiren und Briefe
der Kurfürstin Sophie von Hannover, herausgegeben von Robert
Geerds. Ebenhausen-München und Leipzig 1913, Wilhelm Langewiesche-
Brandt. (Schicksal und Abenteuer. Lebensdokumente vergangener Jahr-
hunderte.) Einheitspreis: Kartoniert M. 1,80. 447 8.
Zu tadeln ist an diesem auf weiteste Verbreitung zugeschnittenen, aber auch
dem Fachmanne manches bietenden Buche nur dreierlei, und das ist rein äußer-
lich: der etwas marktschreierisch anmutende Obertitel „Die Mutter der Könige“,
die Wahl eines nicht authentischen Stahlstichs zur Vorlage für das Titelbild und
die Beigabe zweier Stammbäume, eines ungenügenden im Rahmen des Buches
(auf S. 6) und eines ausführlichen außerhalb (auf einem losen Umschlage, den
man wegwirft). Sonst aber ist alles tadellos. Ja, man darf dies Finden und
222 ͤ— — — —
Nachrichten und Notizen 455
Durchschreiten einer goldnen Mittelstraße, die ebenso zum Herzen des voraus-
setzungslos an die Lektüre herantretenden Laien führt wie sie den suchenden
Historiker befriedigt, direkt vorbildlich nennen. Geerds (inzwischen leider ver-
storben) bringt nicht nur die Memoiren und die Briefe der geistreichen und
scharfzüngigen Herzogin und Kurfürstin Sophie, sondern auch den von ihm
längst als echt erwiesenen Briefwechsel der Kurprinzeß Sophie Dorothee
(„von Ahlden“) mit dem Grafen Königsmarck (t 1694) in flüssiger deutscher
Übertragung, alles mit knappen, das Wesentliche hervorhebenden Erläute-
rungen. Weggelassen hat er — mit gutem Rechte — den grobgepfefferten
Brief an Liselotte vom 31. Oktober 1694 (s. die „Anekdoten vom französischen
Hofe“, Straßburg 1789, oder meinen Neudruck: Annaberg i. Erzgeb. 1909);
da alle andern Briefe der Tante an ihre Nichte verlorengegangen sind, würde
er, zumal in deutscher Übersetzung, die kaum genießbar wäre, von dem Brief-
wechsel der beiden braven Fürstinnen ein ganz schiefes Bild vermitteln.
Bremen. Í Helmolt.
C. Mettig, Geschichte Rußlands bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. 2. Band.
Die Europäisierung Rußlands im 18. Jahrhundert. (= Geschichte Rußlands
bis zum Ende des 18. Jahrhunderts von A. Brückner. Band II. Allge-
meine Staatengeschichte, herausgegeben von K. Lamprecht. I. Ab-
teilung. 29. Werk). Gotha 1913. XII und 506 8.
C. Mettig (der inzwischen leider verstorben ist) setzt mit diesem Bande das
Werk A. Brückners fort, das 1896 erschien, und führt es bis zum Ende der Regierung
Katharinas II. Brückner starb 1896. Die Redaktion der europäischen Staaten-
geschichte übertrug 1899 die Weiterführung Dr. A. von Hedenström, der 1902 die
Arbeit aufgab. 1908 übernahm Mettig die Fortsetzung und legt sie nun in diesem
Bande vor, der zugleich das Werk abschließt. Der Band ist fast ganz Mettigs Werk,
da der Nachlaß Brückners nichts ergab und die Vorarbeit Hedenströms wenig
nützte. Unzweifelhaft hat M. auf diese Fortsetzung sehr viel Fleiß verwendet.
Trotzdem können wir nicht sagen, daß das Buch, so wie es vorliegt, befriedigt. Es
ist immer mißlich, das Werk eines anderen fortzusetzen; das zeigt sich hier ganz
besonders stark. Sicherlich hätte M. die Aufgabe anders angefaßt, wenn er
ganz frei hätte arbeiten können. Er will vor allem Kulturgeschichte geben
und behandelt daher nach einer knappen politischen Übersicht folgende Gebiete
(auch in dieser Reihenfolge): Bildungswesen, Kirche, Administration, Arbeits-
gebiete, Stände. Ich vermag in dieser Disposition irgendeinen Zusammenhang
nicht zu erkennen. So erwünscht gerade kulturgeschichtliche Behandlung der
russischen Geschichte ist, so wenig befriedigt heute diese Form der kulturge-
schichtlichen Darstellung, die wir sonst im allgemeinen überwunden haben.
M.s Werk ist noch ganz in jener älteren Weise gehalten, die glaubte, Kultur-
geschichte zu geben, indem sie eine Masse Einzelmaterial zusammenhäufte,
ohne zu versuchen, einen inneren Zusammenhang herzustellen, und ohne dafür
einen Hintergrund zu geben, von dem aus allein dieses Material nützlich und
brauchbar ist. So fürchte ich, wird das Buch wenigen wirklich nützen. M.
arbeitet zumeist mit Darstellungen in deutscher Sprache. Daß er der Forschung
auch sonst nicht sehr nahe steht, scheint seine Bemerkung im Vorwort anzu-
deuten, daß die Darstellungen der politischen Geschichte Rußlands im 18. Jahr-
456 Nachrichten und Notizen
hundert von Herrmann und Bernhardi durch die spätere Forschung nur un-
wesentliche Emendationen erfahren könnten. Nicht auf seine Rechnung kommt
es wohl, daß sonderbarerweise das Werk mit diesem Bande zum Abschluß ge-
bracht ist; wenn man das Thema der Europäisierung Rußlands behandeln will,
so ist doch der Beginn der Regierungszeit des Kaisers Paul in keiner Weise ein
Abschluß, sondern war es unbedingt nötig, die Reformen Alexanders II. mit
herein zu ziehen. Wir bedauern somit, daß der auf dieses Werk verwendete
Fleiß zweifellos nicht im Verhältnis zu dem steht, was das Buch für die Er-
kenntnis Rußlands nützen wird. Das hat man sich durch die ganze Anlage des
Werkes von vornherein unmöglich gemacht.
Berlin. :- Hoetzsch.
Friedrich Lenz und Otto Unholtz, Die Geschichte des Bankhauses Ge-
brüder Schickler. Festschrift zum 200jährigen Bestehen. Berlin, Georg
Reimer, 1912. Buch- und Kupferdruck Georg Büxenstein & Co., Berlin.
Buchschmuck von Lehmann-Ajax. XXIV, 355 u. 94 S. gr. 4%. Laden-
preis M. 25,—.
Zu einer kurzen hinweisenden Besprechung liegt uns die musterhaft ausge-
stattete, umfangreiche Festschrift des ältesten Berliner Bankhauses Schickler
vor. Gegründet 1712 von den Kaufleuten Splittgerber und Daum, seit 1795
unter der Firma Gebrüder Schickler fortgeführt und seit 1910 mit dem Bank-
haus Delbrück, Leo & Co. zu dem heutigen Delbrück, Schickler & Co. in Berlin
verschmolzen, hat das Bankhaus besonders im ersten Jahrhundert seines Be-
stehens eine bedeutungsvolle Stellung als erstes Bankgeschäft am Berliner
Markt im politisch-wirtschaftlichen Leben des emporsteigenden preußischen
Staates eingenommen. Vor allem zu Friedrich dem Großen stand es in ernsten
Kriegszeiten wirtschaftlich beratend und unterstützend in engen Beziehungen.
Als Dank des großen Königs für diese patriotische Betätigung erhielt das Bank-
haus nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges des Königs großes, bisher
noch unbekanntes Ölbildnis, welches als Titelbild reproduziert ist. Zur Wirt-
schaftsgeschichte der friderizianischen Zeit bildet somit die Veröffentlichung
eine wertvolle Bereicherung der Literatur. Die Darstellung ist klar und
übersichtlich und beruht auf sorgfältig ausgewähltem archivalischen Mate-
rial. Ihre Anschaulichkeit wird durch vorzügliche Kupferdruckbilder aus
der Geschichte des Hauses, durch Abdruck wichtiger Urkunden, einer
Stammtafel der Geschäftsinhaber Splittgerber, Schickler, Berendes sowie ein
gutes Personenregister ergänzt und gehoben. Buchdruck, Papier und Aus-
stattung sind mustergültig und dem festlichen Anlaß der Veröffentlichung
angepaßt.
Dresden. Gritzner.
Dr. Victor Löwe, Preußische Staatsverträge aus der Regierungszeit König
Friedrich Wilhelms I. (Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven.
87. Bd.). Leipzig, S. Hirzel, 1913. XIV u. 499 S. M. 2,—.
Wie uns der Herausgeber erzählt, bestand schon lange die Absicht seitens
der Leitung dieser Publikationen, das Werk Mörners, Kurbrandenburgs Staats-
verträge, fortzusetzen; äußere Ursachen haben die Ausführung dieses Planes
bis jetzt verhindert. Der vorliegende Band bringt vorläufig die Staatsverträge
Nachrichten und Notizen 457
des Königs Friedrich Wilhelm I., die noch bleibende Lücke von 1700—1713 soll
später ausgefüllt werden. Der vornehmlich bis jetzt als Wallensteinforscher
von Verdienst bekannte Herausgeber hat sich der ihm gestellten Aufgabe mit
glücklichem Gelingen unterzogen. Er rechtfertigt in Kürze zunächst die
Aufnahme verschiedener Stücke, die streng genommen nicht unter den Begriff
Staatsverträge passen, in diese Sammlung: man wird ihm da recht geben
können. Er druckt dann nach den vorhandenen Archivalien die Verträge Preu-
Bens in dem genannten Zeitraume ab, es sind 108 Stücke, gibt für sie die Drucke
und die Literatur an und stellt den meisten eine knappe übersichtliche Einlei-
tung voraus, in der er die Geschichte des betreffenden Vertrages kurz erzählt.
Die aufgenommenen Stücke sind natürlich von sehr ungleichem Werte; die
wichtigsten sind wohlbekannt; man wird sich aber freuen, sie in tadellosem
Abdrucke beisammen zu finden, außerdem fallen dabei doch noch neue Schlag-
lichter auf Personen und Ereignisse. Der wenig bekannte Vertrag, mit dem die
preußische koloniale Politik jener Tage ein Ende fand, der Verkauf der letzten
afrikanischen Besitzungen an die niederländisch-westindische Kompagnie um
6000 Dukaten nebst „zwölf wohl gewachsenen Negern“ ist ebenso interessant,
wie die kurze Antwort des preußischen Königs anno 1716 auf die Frage, ob er
einen Vertrag in französischer und lateinischer Sprache oder nur in ersterer
allein ausgefertigt haben wollte: „francosisch, ich verstehe die Pedantische
Gott sey danck lateinische Sprache nit.“ In der Einleitung zu Nr. 89 soll
es wohl statt 1729 heißen 1730 ?
Prag. O. Weber.
Acta Borussica. Behördenorganisation. Fünfter Band, erste Hälfte,
Berlin 1910 M. 23.—; zweite Hälfte, Paul Parey, Berlin 1912. M. 26.—.
Die groß angelegte Aktenpublikation über das preußische Behördenwesen
im 18. Jahrh. hat mit den beiden vorliegenden Bänden, welche Akten von 1730
bis 1735, bzw. von 1736—1740 enthalten, einen rüstigen Schritt nach vorwärts
getan. Da die Publikation für die Epoche 1740—1756, wie in der Vorrede zum
ersten der beiden Bände mitgeteilt wird, schon im November 1909 vorbereitet
war, so dürfen wir hoffen, die Arbeit bis zum Beginn des Siebenjährigen Krie-
ges in Bälde fertig vor uns zu haben.
Der Anlage des Werkes getreu, bieten auch die vorliegenden Bände ebenso
reiches Material zur Geschichte der Behördenorganisation, der Verwaltung,
des Beamtentums, des Ständewesens, wie vermöge der persönlichen Stellung
Friedrich Wilhelms I. im Mittelpunkte der gesamten Regierung zur Charak-
teristik dieses Königs. Was schon von dem unmittelbar vorhergegangenen
Bande über die allgemeine Natur des Aktenmaterials zu sagen war, gilt auch
hier. Nach dem Abschluß der Reformperiode von 1718—1723 zeigen uns die
Akten im wesentlichen das Bild der im Gange befindlichen Behördenorgani-
sation, wobei es ganz naturgemäß an Bemühungen um Verbesserung, insbeson-
dere durch Neueinteilung der Departements, z. T. auch an kleineren Neuorgani-
sationen nicht fehlt. So seien die Reformbestrebungen, betreffend das Justiz-
wesen, die allmähliche Entwicklung eines Departements der geistlichen Ange-
legenheiten, die Organisation einer Kriegs- und Domänenkammer in Gum-
binnen, die Vereinigung der Kriegskanzlei mit der des Generaldirektoriums,
458 Nachrichten und Notizen
die Einführung von Landräten in die Kammern, die Schlichtungen von Kompe-
tenzkonflikten, die neuen Instruktionen für den Generalfiskal und für die Clevi-
schen Steuerräte, die Verfügungen über das Sportelwesen u. dgl. m. hervor-
gehoben.
Aus der Affäre des Kronprinzen begegnen wir den überaus interessanten
Akten über die Zuweisung desselben zur Küstriner Kammer, später zum Gene-
raldirektorium, über die Heranziehung zu anderen wichtigen Staatsgeschäften.
Wie den Berichten Manteuffels zu entnehmen ist, gibt der kranke König dem
Kronprinzen Unterweisungen über die Kunst des Regierens. Von Akten,
welche persönliche Verfügungen und Äußerungen des Königs enthalten, seien
erwähnt: die Anordnung der Hinrichtung des Geheimen Kriegsrates v. Schlub-
hut und des Landrentmeisters Hesse wegen Kassendefektes, die Kabinetts-
ordres über die Verwaltung der Provinz Preußen, über Beamtenerziehung,
der strenge Tadel der Pflichtvergessenheit des Generaldirektoriums, die spätere
Anerkennung der Leistungen dieser Behörde, das Urteil im Hinblick auf die
dienstliche Ausbildung eines jungen Beamten: „Oeconomie aestimiere ich mehr
als die Juristerei“ u. v. a.
Ausführliche Register erleichtern die Benützung auch dieser Bände.
Wien. ö Gustav Seidler.
Die Matrikel der Universität Rostock, herausgegeben von Adolph
Hofmeister (t). V. Ostern 1789—30. Juni 1831, bearbeitet von Ernst
Schäfer. Rostock, Stillersche Buchhandlung, 1912. M. 13.50.
Ad. Hofmeister hat die Vollendung der von ihm i. J. 1886 begonnenen Aus-
gabe der Matrikel der Universität Rostock nicht mehr erlebt. Ernst Schäfer,
der ihm im Vorwort zu dem jetzt erschienenen V. (Schluß-) Bande einen liebe-
vollen Nachruf widmet. hat ganz nach seinem Vorgange die Ausgabe der Matrikel
zu Ende geführt. Daß diese beim Jahr 1831 Halt macht, liegt in dem Umstande
begründet, daß seit dem Sommersemester 1831 die Studenten verzeichnisse ge-
druckt vorliegen. Einen breiten Raum nehmen in dem neuen Bande die an-
nalistischen Aufzeiohnungen ein, über deren Herkunft der Herausgeber im Vor-
wort die notwendige Auskunft gibt. Trotz der Aufhebung der unfruchtbaren
Konkurrenzuniversität Bützow war übrigens in diesen Jahren die Frequenz
von Rostock, abgesehen von dem vorübergehenden Aufschwung i. J. 1789, nicht
erheblich; aus 42 Jahren werden nur 1980 Immatrikulationen berichtet. Wie
das Vorwort angibt, hat der Herausgeber auch den Auftrag zur Bearbeitung des
Registers erhalten, das für eine erfolgreiche Benutzung der umfangreichen,
über mehr als 4 Jahrhunderte sich erstreckenden Matrikel ganz unentbehrlich ist.
Möge der Bearbeiter unter Beachtung der von anderen Editoren gemachten Er-
fahrungen die praktische Brauchbarkeit möglichst in den Vordergrund stellen!
Köln. Herm. Keussen.
Raymond Guyot, Documents biographiques sur J.-F. Reubell (1747—1807).
These complémentaire présentée à la Faculté des Lettres de I' Université
de Paris. Paris, Berger-Levrault, éditeurs. 5 rue des Beaux-Arts. 184 S.
Der Elsässer Reubell spielte als Mitglied der National versammlung, des
Konvents und besonders des Direktoriums bekanntlich eine immerhin bedeu-
tende Rolle. Er hätte also wohl eine eingehendere Biographie und Würdigung
Nachrichten und Notizen 459
verdient, als sie Guyot in den 13 Seiten des Précis ohronologique seines Werkes
(S. 13—25) gibt. Der Wert dieses Abschnittes besteht vor allem in einer ge-
nauen und, wie mir scheint, unbedingt zuverlässigen Feststellung aller Daten
des Lebens und Wirkens dieses Mannes, was in dem Wirrsal der französischen
Revolutionsgeschichte keine ganz leichte Sache war. Auf Einzelheiten hat sich
der Verf. nicht eingelassen, auch nicht auf eine etwas genauere Darstellung
der führenden Stellung, die Reubell in der auswärtigen Politik des Direktoriums
1795—1799 eingenommen hat, worin doch seine Bedeutung gipfelt. Schade,
denn daß Guyot dazu imstande gewesen wäre, beweist die meines Erachtens
treffliche Charakteristik, die in folgenden Sätzen der Einleitung (S. 2) ent-
halten ist: „Ce n'est pas, & coup sür, un personnage de tout premier rang: il
n'a eu, pour tenir une place importante dans la littérature historique de la Révo-
lution ni les qualités tout à fait &minentes, ni les vices éclatants, ni la tragique
destinée qui ont valu à d'autres d'échapper pour longtemps à l’oubli. Pourtant,
Bes capacités d'homme d' affaires, son caractère brusque, mais sincère, une volonté
opiniâtre, une tournure d’esprit assez originale, un langage parfois mordant
et ironique, le distinguent encore de la plupart des hommes politiques, parfois
assez médiocres qui du 9 thermidor au 18 brumaire ont dirigé les affaires de
la France. Napoléon lui dit un jour que dans le Directoire il était le seul & sa
place. |
Im übrigen verweist uns der Verf. auf sein gleichzeitig erscheinendes größeres
Werk über die Diplomatie des Direktoriums, wovon diese Broschüre nur eine
Nebenarbeit ist. Den größten Teil des Buches nimmt eine überaus umfangreiche
Sammlung von Quellen (zeitgenössischen und späteren Schriften, Einzelartikeln
und Aktenstücken) zur Geschichte Reubells ein, die, in sieben Kapitel geglie-
dert und in Regestenform dargeboten, für die Benutzung sehr bequem ist.
Auch eine „Ikonographie“ dieses republikanischen Heiligen fehlt nicht.
Das Buch ist Andreas Waltz, dem Bibliothekar von Kolmar, der Vaterstadt
Reubells, gewidmet. Mit dieser Widmung verbindet der Verf. (S. 9) seinen Dank
an jene „fidélité inébranlable aux souvenirs du passe, qui réunit si vite et si
puissamment, entre Rhin et Vosges, les hommes de toutes les professions, de
tous les Ages et de toutes les oroyanoes.
Mainz- Gonsenheim. Christian Waas.
H. -A. Goetz- Bernstein, La diplomatie de la Gironde. Jacques-Pierre Brissot.
Paris, Librairie Hachette, 1912. XX u. 450 S. 80.
Eine wertvolle Bereicherung der historischen Literatur! Auf Grund um-
fassender Heranziehung von zahlreichen gedruckten und ungedruckten Quel-
len — unter letzteren finden sich besonders ausgiebig benutzt die hoffentlich
endgültig wieder zu Ehren gekommenen Berichte des preußischen Gesandten
Goltz — hat es G.-B. verstanden, über manche Einzelzüge der girondistischen
Politik und speziell der Brissots neues Licht zu verbreiten. Völlig überzeugend
weist er u. a. auf die bedenklichen Widersprüche in Brissots auswärtiger
Dilettantenpolitik hin; er predigt z. B. „Krieg den Königen“, verrennt sich aber
im selben Augenblick in den absurden Gedanken des Bündnisses mit den
Königen von Preußen und England, um auch diese Fürsten doch alsbald wie-
der mit den Foigen der Revolution zu bedrohen. Wie man sieht, führt das
460 Nachrichten und Notizen
neue eingehendere Studium der Brissotschen Politik in diesem Falle zu einer
neuen Verurteilung; so aber ist es überall oder fast überall; an unserem bis-
herigen Gesamturteil über die „Diplomatie der Gironde“ ändert die Arbeit nichts.
In der kräftigen Zusammenfassung seiner Resultate schreibt der Verf. mit
Recht: „Weder als Diplomaten, noch als Parteiführer entfalteten sie die not-
wendige Energie, Geschicklichkeit, Feinheit und Kaltblütigkeit.“ „Nervöse
Politiker, die sie waren, schreckten sie vor den logischen Konsequenzen ihres
eigenen Verhaltens zurück und verstanden nur zu zerstören, was sie geschworen
hatten, zu verteidigen. Immer auf dem Posten, Hiebe nach rechts auszuteilen,
hatten sie nicht Kraft genug, die von links zu parieren.“ — Im einzelnen sei
noch bemerkt, daß G.-B. es erfreulicherweise gar nicht mehr für nötig hält,
die bewußt kriegerische Haltung der Gironde zu beweisen und daß er umge-
kehrt beim Kaiser friedliche Absichten annimmt.
Bei weitem nicht in allem wird man geneigt sein, dem Verf. zu folgen. Er
läßt z. B. in Brissot das unzweifelhaft vorhandene idealistische Element allzu-
sehr hervortreten und betont nicht stark genug seinen wilden Ehrgeiz und man-
cherlei, was mit der etwas dunklen Vergangenheit des Journalisten zusammen-
hängt, der unzweifelhaft zu der, gelinde ausgedrückt, gemischten Umgebung
des Herzogs von Orléans gehört hat. Brissot versuchte bekanntlich, Ludwig XVI.
zu retten (indem er „zum ersten Male als Politiker redend“, wie G.-B. bitter
sagt, ganz mit Recht darauf hinwies, daß die Hinrichtung des Königs die aus-
wärtige Stellung Frankreichs sehr bedeutend verschlechtern würde). Der Verf.
meint, er habe so gehandelt, „um seinen Edelmut zu beweisen und der Stimme
des Herzens zu folgen, bewegt durch das tragische Unglück Ludwigs XVI.“.
Ohne nun diesen Edelmut völlig wegleugnen zu wollen, meinen wir doch, daß
für die Haltung Brissots der Eigennutz, der Gedanke an die eigene Rettung
maßgebender war. Ist es doch allgemein anerkannt, daß die Hinrichtung des
Königs auch der Gironde den Todesstoß versetzen sollte und versetzt hat.
G.-B. schreibt gut und vor allem lebendig, freilich ist er gelegentlich auch
breit und sagt wohl allzuoft Dinge, die schon früher ausgesprochen worden
waren. Diese Nachteile hat sein Buch mit sehr zahlreichen anderen der im all-
gemeinen so prächtigen französischen Thèses gemein. Möge uns Deutsche diese
Tatsache trösten, wenn wir sonst mit berechtigtem Neid den Vergleich zwischen
dem Durchschnitt französischer und deutscher Doktorarbeiten ziehen.
Tübingen. Wahl.
‚Hellmuth von Moltke, Briefe über Zustände und Begebenheiten in
der Türkei aus den Jahren 1835 bis 1839. 7. Auflage. Eingeleitet und mit
Anmerkungen versehen von Gustav Hirschfeld. Mit einem Bildnis des Ver-
fassers aus dem Jahre 1851, elf Abbildungen, drei Karten und Plänen
und einer Übersichtskarte. E. S. Mittler und Sohn. Berlin 1911. M. 10.—.
In 7. Auflage sind Moltkes Briefe aus der Türkei veröffentlicht worden. Der
Zeitpunkt ist jedenfalls gut gewählt, denn das Interesse für die Türkei ist gerade
jetzt in Deutschland recht rege. Türkische Offiziere weilen zu ihrer Ausbildung
in unserem Vaterlande, deutsche Instrukteure wirken in der Armee des Groß-
sultans und wiederum ist unter der Reihe der preußischen General-Feldmar-
schälle einer, von der Goltz, der, wie einst Moltke, jahrelang als Reformator
Nachrichten und Notizen 461
des türkischen Heeres gewaltet hat. Die jungtürkische Bewegung hat das Inter-
esse neu angeregt, und nach dem Erscheinen des Buches ist der tripolitanische
Krieg ausgebrochen, dem der Balkankrieg folgte. So kommen viele Umstände zu-
sammen, die es rechtfertigen, gerade jetzt die Lektüre dieses Buches warm zu
empfehlen. Der große Stratege hat schon in jenen Jahren sich als ein aufmerk-
samer Beobachter und guter Schilderer erwiesen. Wenn wir hören, wie ihn der
Sultan empfängt, der auf einem Divan sitzend mit einem Blicke Konstantinopel,
das Meer, die gegenüber liegenden asiatischen Berge, sowie die Flotte überschauen
kann, oder wenn wir erfahren, wie derselbe Herrscher dem Exerzieren eines Rediff-
Bataillons zusieht, wie er Moslems, Griechen, Armenier und Juden empfängt, sie
ermahnt, ihm treu zu dienen und ihnen dafür eine gerechte Regierung zusichert,
wie er den Hospodaren Ghika und Stourdza Audienz gewährt, immer werden wir
mit Interesse Einblick in das Leben des großherrlichen Hofes nehmen. Auch ein
trockener Humor fehlt nicht. Wenn Moltke berichtet, wie der Sultan den beiden
Hospodaren die Gnade erweist, ihnen 10 000 Dukaten abzunehmen, wenn er
die kalte Nacht im Mai 1837 damit erklärt, daß die Türken, als sie das Land er-
oberten und die christlichen Heiligen entthronten, vergessen hätten, Mamertus
und Pankratius zu vertreiben, oder wenn er erzählt, wie ein ältlicher Gentleman
ihn wegen seiner Verdienste um die Türkei lobt und er hinterher erfährt, daß
dieser würdige Herr der Hofnarr ist, überall finden wir jene kurze humoristische
Ausdrucksweise, die Moltke auch als siebenzigjähriger ruhmgekrönter Feldherr
noch liebte.
Wie anziehend versteht er ferner die landschaftliche Schönheit einer Gegend
zu schildern, zum Beispiel die Bulgariens in dem Briefe aus Tirnowa vom
19. Mai 1837, oder die der Stadt Orfa, wo er im April 1838 weilte, der Stadt, die
mit ihren „Obst- und Weidenbäumen eine Oase zwischen der Sand- und. der
Steinwüste“ bildet. Das große topographische Interesse, das Moltke hatte, tritt
überall hervor. Als ihn seine militärischen Pflichten nach der asiatischen Türkei
führten und er nach Orten kam, die noch nie der Fuß eines Deutschen betreten,
gewinnen seine Schilderungen fast noch mehr an Interesse. Wohl liegen die
Kämpfe, die damals sich abspielten, uns heute fern, aber gerade deshalb sollte
der Historiker suchen, sie kennen zu lernen. Sie bilden ja doch auch ein Glied
in der Entwicklung, die zuerst zum Verlust Ägyptens, jetzt zu dem von Tri-
polis und großer Teile der europäischen Türkei führte.
So sei die Lektüre dieser Briefe allen Verehrern des großen TEN warm
fohl
Deere Richard Schmitt.
Am 16. und 17: Mai 1914 fand in Naumburg die 40. Sitzung der
Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum
Anhalt statt. Dem Bericht entnehmen wir, daß mit der Inventarisierung
der nichtstaatlichen Archive begonnen worden ist und schon eine gedruckte
Denkschrift vom Staatsarchivar Dr. Möllenberg über den Kreis Neuhaldens-
leben vorliegt. Die Archivverzeichnisse für die einzelnen Kreise werden
heftweise erscheinen und später in Bänden zusammengefaßt. Von den Ge-
schichtsquellen gelangt Bd. 5 der Kirchenvisitationsprotokolle des Kurkreises
(Liebenwerda und Elsterwerda, bearb. von Pallas) zur Ausgabe, beschlossen
462 Nachrichten und Notizen
wird die Herausgabe eines Urkundenbuches zur Geschichte der Universität
Wittenberg „Wittenberger Denkmäler‘ (Friedensburg in Magdeburg) und
die Veröffentlichung der ältesten Inschriften in Erfurt bis zum Dreißig-
jährigen Kriege. Von der beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunst-
denkmäler sind die Kreise Wolmirstedt und Wanzleben (Bergner) und Graf-
schaft Wernigerode (Bergner und Jacobs) erschienen. Die übrigen Arbeiten
sind in gutem Fortgang.. In Aussicht genommen werden such für das
Herzogtum Anhalt Beschreibungen der Bau- und Kunstdenkmäler (Brink-
menn).
Die 40. ordentliche Plenarversammlung der Monumenta Germaniae histo-
rica fand vom 20. bis 22. April in Berlin statt. Dem Bericht ist zu entnehmen,
daß im vergangenen Jahr folgende Bände erschienen sind: Scriptores rerum
Merovingicarum. tom VI (Passiones vitaeque sanctorum, ed. B. Krusch et
W. Levison); Constitutiones et acta publica imperatorum etregum. tom. V, 8
et VI, 1 (ed. J. Schwalm); Necrologia Germaniae. tom. V (Dioecesis Pata-
viensis pars II; Austria inferior, ed. A. F. Fuchs); Auctores antiquissimi,
tom. XV, 1 (Aldhelmi opera, ed. R. Ehwald); Neues Archiv Bd. 88, 2. 8., 89, 1.
In Druck befinden sich neun Quartbände und drei Oktavbände Die Ar-
beiten sind meist in gutem Fortgang.
Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die Akademie der
Wissenschaften in Berlin ernannte Prof. Dr. Otto Hintze (Geschichte),
Prof. Dr. Max Sering (Staatswissenschaften) und Prof. Dr. Adolf Gold-
schmidt (Kunstgeschichte) in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern der phi-
lologisch-historischen Klasse.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Kunst-
geschichte Dr. Ernst Heidrich in Basel ist nach Straßburg, der o. Prof.
der alten Geschichte Dr. Walter Otto in Greifswald als Nachfolger für
Klebs, der in den Ruhestand tritt, nach Marburg, der o. Prof. der Ge-
schichte Dr. Felix Rachfahl in Kiel nach Freiburg i. Br., der o. Prof.
der systematischen Theologie Dr. Ernst Troeltsch in Heidelberg als
Ordinarius für Religionswissenschaft in die Philosophische Fakultät von
Berlin und der ao. Prof. für neuere Geschichte Dr, Curt Kaser in Gras
als Ordinarius für allgemeine Geschichte nach Czernowits berufen.
Der o. Prof. der Religionsgeschichte Dr. Lars Olof Jonathan
Söderblom in Leipzig wurde als Erzbischof und Prokanzelar der Uni-
versität Upsala berufen.
Der ao. Prof. der Geschichte Dr. Karl Stählin in Heidelberg wurde
als Ordinarius der neuen Geschichte nach Straßburg, der Privatdozent
Prof. Fritz Kern in Kiel als o. Prof. der mittleren Geschichte nach
Frankfurt a. M., der Privatdozent Dr. Hans Windisch in Leipzig als o.
Prof. der Theologie nach Leiden, der Privatdozent Dr. E. Meister in Leipzig
als ao. Prof. für Rechtsgeschichte und deutsches Recht nach Basel und der
Oberlehrer Dr. Preuß in Leipzig als ao. Prof. der Kirchengeschichte nach
Erlangen berufen.
Der Assistent am Institut für osteuropäische Geschichte in Berlin Dr.
Salomon wurde als Professor für Geschichte und Kultur Rußlands nach
Hamburg berufen.
N achrichten und Notizen 463
Zu ao. Prof. wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Hormann Wätjen
(Geschichte) in Heidelberg und Dr. Alfred Merz (Geographie) in Berlin.
Es habilitierten sich: Dr. F. W. Wolters (Geschichte) in Berlin,
Dr. Francis Smith (Geschichte einschließlich alter Geschichte) in Leip-
zig, Dr. P. Frankl (Kunstgeschichte) in München, Rudolf Hapke
(Handelsgeschichte) in Berlin und D. Jos. Löhr (kathol. Kirchenrecht) in
Breslau.
Archive: Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. A. Rubel in Metz
wurde zum Direktor des Bezirksarchivs für Lothringen ernannt.
Todesfälle. Am 20. April starb im Alter von 65 Jahren der o. Honorar-
professor der Rechtsgeschichte in Berlin und Mitglied der Zentraldirektion
der Monumenta Germaniae Historica Geh. Justizrat Dr. Karl Zeumer. Wir
behalten uns eine ausführliche Würdigung der Persönlichkeit des Verstorbenen
noch vor.
Am 5. Juni starb im Alter von 70 Jahren der o. Professor des deutschen
bürgerlichen und sächsischen Rechts Geh. Hofrat Dr. Emil Strohal in Leipzig.
Am 18, Juni starb im 72. Lebensjahre der Geheime Kirchenrat o. Pro-
fessor emer. der Theologie in Leipzig D. Georg Rietschel
Kürzlich starb im Alter von 74 Jahren Dr. Theodor von Liebenau,
Staatsarchivar zu Luzern. Der Verstorbene war ein tätiger Forscher auf
dem Gebiet der Kultur- und Kriegsgeschichte namentlich seiner engeren
Heimat. Er hat eine große Reihe von Studien und Untersuchungen meist
in Zeitschriften veröffentlicht, so eine Geschichte der Ritter von Baldegg (1866),
der Freiherrn von Attinghausen (1865), über Bischof Johann von Gurk (1874),
Das alte Luzern (1882), Die Schlacht bei Sempach (1886), Das Gasthaus- und
Wirtshausleben der Schweiz in älterer Zeit (1891) und die Geschichte der
Fischerei in der Schweiz (1897). Auch behandelte er in dem Werk von
Wilhelm Lübke „Die Denkmäler des Hauses Habsburg in der Schweiz“
das Kloster Königsfelden.
Kritik und Polemik.
„Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der deutschen Uni-
versität in Prag über den Angriff Prof. Dr. Max Webers gegen Prof. Dr. Paul
Sander“ Prag 1914, 82 8. Im Selbstverlag der Fakultät.
Diese Broschüre ist dadurch veranlaßt worden, daß Prof. Sander, der
ein Buch von Arthur Salz, „Geschichte der böhmischen Industrie in der Neu-
zeit“ in der Deutschen Literaturzeitung abfällig kritisiert hat (1918 Sp. 2675 ff.),
deshalb von Max Weber im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik
(Bd. 88 S. 589 ff.) auf das schärfste angegriffen wurde. Sander wird, wie es
in der Fakultätschrift heißt, als literarischer Ehrabschneider, Denunziant,
Plagiatschnüffler, subalterner Arbeiter usw. hingestellt, den ein anständiger
Mensch nicht als seinesgleichen anerkennen könne. Da einem Mitglied der
Fakultät die wissenschaftliche und sogar die bürgerliche Ehre abgesprochen
wurde, so stand nach der Erklärung der Broschüre das Professorenkollegium
vor der Alternative, entweder eine reinliche Scheidung zwischen sich und
einem unwürdigen Mitglied vorzunehmen oder die auf ihre Richtigkeit nach-
geprüften Angriffe surückzuweisen. Die Fakultät hat ein Fakultätsmitglied
464 Nachrichten und Notizen
zum Berichterstatter bestellt, der mit der größten Gewissenhaftigkeit sich
der ins Kleine und Kleinliche gehenden Arbeit unterzogen hat und dessen
Bericht von der Fakultät veröffentlicht wird. Der schwer mißhandelte Prof.
Sander erhält vom Berichterstatter und von der Fakultät eine volle Ehren-
und Vertrauenserklärung. „Bedenkt man“, so schließen die Ausführungen
des Berichterstatters, „in welch leichtfertiger Weise sich Weber in seinem
Artikel als Organ der literarischen Sittenpolizei betätigt, mit welcher Kühn-
heit er die Reinheit der Gesinnungen eines, wie es scheint, ihm völlig
unbekannten Gelehrten verdächtigt, so wirkt die Abrechnung, mit der er
seinen Artikel schließt, geradezu wie eine Selbstverspottung . . . Die Unter-
suchung, ob Webers Beschuldigungen zutreffen, gestaltet sich unwillkürlich
zu einer Anklage gegen den Angreifer selbst.“
Die Fakultätschrift wird ihre beabsichtigte Wirkung im Einzelfalle
zweifellos ausüben. Mag sein, daß viele der Einwürfe Sanders gegen Salz
sich auf Kleinigkeiten beziehen. Jedenfalls ist die Behauptung Webers,
daß „sich die absolute, bei jeder Nachprüfung sofort erkennbare Unwahrheit
seiner (Sanders) sämtlichen höchst widerwärtigen Denunziationen“ ergebe,
geradezu ungeheuerlich. Die Ausführungen der Prager Broschüre, die zu
einem schlechthin entgegengesetzten Ergebnis gelangen, sind absolut zwingend
und überzeugend.
Der Prager Schrift wäre eine allgemeinere über den Fall Sander- Salz-
Weber hinausreichende Wirksamkeit lebhaft zu wünschen. Denn unsere
wissenschaftliche Kritik und die wissenschaftliche Polemik zeigen mitunter
eine Verwilderung und eine Selbstentäußerung der Gewissenhaftigkeit, die tief
zu beklagen ist. Gewiß ist kritische Schärfe nötig: Liederlichkeit und Irr-
tum sollen als solche charakterisiert werden, gesunde Polemik ist erwünscht,
eine klare und bestimmte Hervorhebung dessen, was die Ansichten trennt,
für den Fortgang der Forschung geradezu unerläßlich. Aber all das muß
sich auf dem Boden des Sachlichen bewegen, darf nicht in das Persönliche
hinübergreifen und darf vollends nicht die moralische Persönlichkeit des
Andersmeinenden berühren. Wir wissen, daß das leider nicht immer der
Fall ist. Wandel tut not. Wohl vermögen kritische Brutalitäten dauernd
wissenschaftliche Verdienste nicht zu schmälern, wohl kann die Gewaltherr-
schaft eines Kritikers oder eines Kritikerkreises, die durch die begreifliche
Scheu vieler Gelehrten, sich in ein Gezänk einzulassen, leicht begünstigt
wird, niemals von langer Dauer sein, wohl bricht die ganze Herrlichkeit
eines Kritikertyrannen zusammen, wenn das Gift seiner Feder nicht mehr
gefürchtet wird. Der Schaden indessen, den die wissenschaftliche Arbeit
erleidet, ist immerhin beträchtlich. Mehr als bisher soll es Aufgabe der
wissenschaftlichen Zeitschriften sein, hier führend und zurückweisend zu
wirken und durch Wahrung des literarischen Anstandes und der Ge-
rechtigkeit den Wissenschaften zu dienen, G. 8.
465
Iselins Geschichtsphilosophie.
Von
Paul Hagenbring ().
Literatur.
Isaac Iselin: Vermischte Schriften, 2 Bde. Zürich 1770.
Ders.: Träume eines Menschenfreundes, 2 Bde. Basel 1776.
Ders.: Über die Geschichte der Menschheit“, 2 Bde. Basel 1779.
Allgem. Deutsche Biographie, 1886. Bd. 23, S. 772—776 (Bernoulli).
J. Baechtold: Geschichte der deutschen Literatur in der Schweiz. S. 675.
Frauenfeld 1892.
Eisler: Wörterbuch der philos. Begriffe, II. Aufl., 2. Bd., S. 391f. Berlin 1904.
Ersch u. Grubers Encyklopaedie: II, Bd. 24, S. 336f. (Escher.)
K. Goedeke: Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung aus den
Quellen. 2. Aufl. 1891. IV. Bd., 1. Abtig., S. 155 ff.
H. Hettner: Geschichte der deutschen Literatur im 18. Jh. 3. Aufl. 1879.
II. Buch, S. 315/16, S. 370 f., S. 402—404; III. Buch, 1. Abtlg., S. 69.
J. Keller: Goethe im Kreise Is. Iselins, mitgeteilt von J. Keller. Goethe-
Jb. 1885. Bd. VI. S. 84— 94.
P. Menzer: Kants Lehre von der Entwicklung in Natur und Geschichte.
S. 245—251. Berlin 1911.
A. v. Miaskowski: I. Iselin, Ein Beitrag zur Geschichte der volkswirtschaft-
lichen, sozialen und politischen Bestrebungen der Schweizer im 18. Jh.
(in den „Baseler Beiträgen für vaterl. Geschichte“). Bd. X. Basel 1875.
K. Morell: Geschichte der Helvetischen Gesellschaft. Winterthur 1863.
Mörikofer: Die schweizerische Literatur des 18. Jh. S. 311ff.
C. Wieland: Dem Andenken I. Iselins. Zur Feier der Enthüllung seines
Denkmals. (1891.)
W. Windelband: Die Geschichte der neueren Philosophie in ihren allgem.
Zusammenhängen. 4. Aufl. Bd. I. S. 601, Leipzig 1907.
Ders.: Lehrbuch der Geschichte der Philosophie. 4. Aufl. S. 441. Tübingen 1907.
1 Dieses Werk Iselins erschien zuerst 1764 als „Philosophische Mutmaßun-
gen über die Geschichte der Menschheit“ in zwei Bänden. Die erweiterte Bear-
beitung der zweiten Auflage von 1768 trug den Titel: „Über die Geschichte der
Menschheit‘ und erschien in Zürich. Die dritte Auflage scheint ein unveränder-
ter Abdruck der zweiten gewesen zu sein. Wir benutzten als die letzte, von
Iselin selbst redigierte Ausgabe die vierte, verbesserte und vermehrte Auflage
von 1779, in der die letztwillige Anschauung des Philosophen mit Recht zu ver-
muten ist. Eine fünfte Auflage erschien 1786, vier Jahre nach Iselins Tode.
Histor. Vierteljabrschrift. 1914. 4 30
466 P. Hagenbring
Die Anregung zu Isaak Iselins geschichtsphilosophischem Haupt-
werk „Über die Geschichte der Menschheit“ gaben zwei verschiedene
Motive.
Der Verfasser hatte sich bereits mit geschichtsphilosophischen
Gedanken beschäftigt, als ihn Rousseaus Verherrlichung des Natur-
menschen! veranlaßte, ein Veto gegen diese im Sinne der Aufklärung
revolutionären Gedanken einzulegen. Seine Gedanken an eine Ent-
gegnung erfuhren jedoch eine weitere Vertiefung und einen zweiten
Richtungspunkt durch ein Schreiben Homes an die ‚„Menschenfreund-
liche Gesellschaft in der Schweiz“ (vom 10. Mai 1763), deren Mitglied
Iselin war, indem jener bei der Besprechung der staatsphilosophischen
Gedanken Montesquieus im Gegensatz zu dem im „Esprit des lois“
enthaltenen Grundgedanken betonte, „daß die menschliche Natur
selbst einen größeren Einfluß in die Einführung von Gesetzen und
von Gewohnheiten habe, als alle anderen Ursachen, welche Mon-
tesquieu anführt“. Damit war die leitende Idee der Arbeit Iselins
bestimmt; sie verkörperte sich in der Aufgabe, die Entwicklung des
Menschen von der äußersten Einfalt zu einem immer höheren Grade
von Licht und Wohlstand aufzuzeigen und philosophisch zu begrün-
den. Obgleich der Verfasser behauptet, daß er ohne eine vorgefaßte
Meinung und nach durchaus induktiver Darstellung verfahren werde,
konnte er sich doch nicht von der im Gegensatz zu Rousseau gefaßten
Voraussetzung emanzipieren, daß die Vollkommenheit des Menschen
nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft zu suchen sei,
und daß die hauptsächlichsten Faktoren der Entwicklung in der
Natur des Menschen selbst begründet seien. Iselin mußte also not-
wendig eine psychologische Betrachtung der Schilderung des histo-
rischen Verlaufs voraufgehen lassen und ständig den durch seine
Psychologie gewonnenen Standpunkt im Auge behalten. Insonder-
heit ließ er jedoch der historischen Darstellung die Erleuchtung
durch die Philosophie zuteil werden, so daß sich aus einer Vereinigung
beider Betrachtungsweisen folgende vier Grundfragen ergaben:
1. Wie verhält sich der Mensch in der Erscheinung zu dem Be-
griffe des Menschen ?
2. Wo finden wir den wahren Menschen ?
3. Erfüllt der Mensch seine Bestimmung ?
4. Ist der Mensch zur Glückseligkeit reif?
1 In dem „ Discours sur les sciences et les arts“ (1750).
Iselins Geschichtsphilosophie 467
Von der Beantwortung dieser Probleme versprach er sich nicht
nur einen wissenschaftlichen, sondern auch einen ethischen Wert,
da sie „natürlicherweise zu den großen Grundsätzen führen muß,
nach welchen in bessern Zeiten glücklichere Völker sich einen voll-
kommeneren Wohlstand versprechen können“. Damit aber gewinnen
wir einen Einblick in den Plan der Gottheit mit dem Menschen, denn
die Geschichte des menschlichen Geschlechtes wird von einem weisen
Schöpfer in ihrem Verlaufe vorausbestimmt.
Die im Sinne Leibnizens und Wolffs dargestellte Psychologie
enthält folgende Grundgedanken:
Alle Lebensfunktionen des Individuums beruhen auf dem Zu-
sammenwirken des „organischen Leibes“ und der „vernünftigen
Seele“, und zwar ist die Organisation der Seele völlig von der des
Leibes abhängig. Dieses Abhängigkeits verhältnis der Seele dehnt sich
jedoch auch auf alle übrigen Dinge der Umgebung aus.
Die Grundlage und das Bewegende aller Seelenkräfte ist eine
„innerliche Empfindung, das Bewußtsein seiner selbst“, das als ein
Bedürfnis auftritt.
Begierden, Vorstellungen und Gedanken sind nur Modifikationen
der Empfindung jenes innerlichen Gefühls. Die Empfindungen
gliedern sich in angenehme und unangenehme, d. h. Lust- und Un-
lustgefühle; beide können sinnlicher und vernünftiger Natur sein.
Neigungen und Abneigungen, die Folgen der Lust- oder Unlust-
gefühle, sind in ihrer Stärke abhängig von den Trieben, den Leiden-
schaften und dem Willen. Unter den Trieben als der Grundlage des
sittlichen Charakters versteht man „äeinförmige und immer gleich
mächtige Neigungen der Seele“, die in der Mischung ursprünglich
dunkler Gefühle begründet sind.
Außer den eben besprochenen sinnlichen Empfindungen und
Gefühlen beherrscht den Menschen das „sittliche Gefühl“ in
solcher natürlichen Stärke, daß es die Besseren unter den Menschen
auch ohne verstandesgemäße Erkenntnis des Guten zu rühren
vermag.
Naturgemäß richtet sich die Tätigkeit der Sinne auf die Umwelt
und erzeugt die Erfahrung; das „sinnliche Urteil“ ist der Abschluß
dieses Prozesses, das Höchste, das die niederen Seelenvermögen
zu leisten imstande sind. Zu den höheren Seelenvermögen rechnet
Iselin Verstand, Vernunft und Weisheit; sie beruhen auf der Fähigkeit
des Menschen, zu denken, d.h. sich Vorstellungen von außen her zu
80°
468 P. Hagenbring
erwerben und in sich selbst solche zu bilden.! Daher sind „Gedanken
die einzige Nahrung der menschlichen Seele“, und erst der Verstand
vermag in die Verwirrung der Vorstellungen Licht und Deutlichkeit
zu bringen und den Menschen zur Fähigkeit des vernünftigen Urteils
und endlich zur Vernunft selbst zu erheben.
Die Anwendung des Scharfsinnes und des „gesunden Verstandes“,
bon sens, mens sana, erzeugt die Bildung allgemeiner Begriffe; endlich
verleiht der Wille dem Menschen die Fähigkeit ‚in seinen Entschlüssen
der Stimme der Vernunft zu folgen“. Je mehr er dies tut, um so wich-
tiger und geordneter wird das Ganze seiner Einsichten, um so stärker
wird sein „Geist“ sein. „Wir können uns also die Seele wie ein Wesen
vorstellen, in welchem auf einem dunklen Grunde hin und her lichte
Stellen hervorschimmern“, deren Anzahl und Harmonie die ‚Schönheit‘
des Geistes und das Maß der Fähigkeit zur Charakterbildung bestimmen.“
Wie die Aufnahme der Vorstellungen und die Ordnung der Be-
griffe in der Hauptsache durch die männliche Kraft des Willens be-
dingt wird, so hängt die Aufnahme von Schönheiten und Vollkommen-
heiten von der „Reizbarkeit der Seele“ ab.
Sobald der Mensch in die Welt eintritt, beherrscht ihn fast aus-
schließlich der Trieb zur Selbsterhaltung. Indessen würden alle Eigen-
schaften der Seele, selbst der Verstand nicht, der menschlichen Ent-
wicklung Plan und Ziel zu geben vermögen, wenn nicht der Schöpfer
in jeden Menschen den Trieb nach einer immer höheren Vollkommen-
heit als eine immer gleiche, „natürliche Empfindung“ gelegt hätte,
deren Wesen auf der Erzeugung von Lustgefühlen, hervorgerufen
durch die Beförderung und jeweilige Beschleunigung der Seelen-
tätigkeit, beruht.®
Die Seelenkräfte, deren Wesen wir soeben beschrieben haben und
deren Gesamtheit das Bild der menschlichen Seele ausmacht, äußern
sich nun nacheinander im Verlaufe der Entwicklung des Individuums
in charakteristischer Weise. |
1 Vgl. Wolff, Psychol. emp. $ 20: „Ens quod in nobis sibi sui et aliarum
rerum conscium est, anima dicitur“.
? Die Beziehung dieser Anschauung zu der Monadologie Leibnizens liegt
klar zutage.
3 Diese Anschauung Iselins von der Entwicklung der menschlichen Seelen-
kräfte entspricht dem Harmoniegedanken des 18. Jahrhunderts and hängt mit
Iselins Weltanschauung aufs innigste zusammen, nach der Gott der ewige Ur-
quell von Ordnung, Harmonie und Ebenmaß ist und auch den Menschen zur
Vollkommenheit bestimmt hat.
Iselins Geschichtsphilosophie 469
Das Kind wird beherrscht durch die erste Äußerung der sinnlichen
Vermögen und körperlichen Bedürfnisse; dunkle Empfindungen und
Gefühle, Triebe und Begierden erfüllen die Seele; aus den ungeübten
Sinnen einer unerfahrenen Seele entstehen „falsche und verworrene
Vorstellungen“, die das Individuum in einen Zustand der Unordnung
und Verwirrung stürzen, der „billig die Wildheit des’einzelnen Men-
schen“ genannt werden kann.
Im Verlaufe des Kindesalters wachsen und stärken sich insonder-
heit die sinnlichen Vermögen und versuchen die Tätigkeit des er-
wachenden Verstandes zu unterdrücken. Die Einbildungskraft be-
schleunigt die Tätigkeit der Sinne und erhöht alle angenehmen Empfin-
dungen, allerdings nicht ohne sie zu verwirren und eine harmonische
Entwicklung der Seele zu gefährden. In der Tat wird das „größere
Kind“ bald mehr und mehr von Unordnung und Ausgelassenheit
erfaßt; Leidenschaften, unter denen Iselin zur Gewohnheit gewordene
Gemütsbewegungen der Seele versteht, ‚ein Gemisch ausschweifender
Begierden“, bemächtigen sich der Seele, lang ehe das Urteil die Ver-
nunft, und der gesunde Verstand sie zu einer wahren Tugend reif,
und zu einer gründlichen Glückseligkeit geschickt machen“. Die
Jugend ist deshalb nicht ‚das Lebensalter der wahren Glückseligkeit
und des reinen Vergnügens‘“.
Viele Menschen bleiben, wie die Erfahrung lehrt, auf diesem Punkte
der Entwicklung stehen; doch selbst wenn sie ihrer Anlage nach zu
den bedeutenden Geistern gehören, zu den Helden und Genies, ist
ihr seelischer Zustand zu verurteilen, solange sie sich allein von großen
Trieben und Leidenschaften beherrschen lassen und der Verstand nicht
ihre genislen Anlagen durchdringt. Zwar vermag sich der Mensch
durch Vereinigung des Witzes! und der Einbildungskraft zum „schönen
Geist“ zu erheben, doch würde die große Masse der Individuen in
diesem Lebensalter, dessen großes Gesetz die Einbildung ist, unzweifel-
haft der Zügellosigkeit und Verwilderung anheimfallen, wenn sich
nicht die Vernunft zur Führerin des Mannesalters erhöbe; sie weist
die Sinnlichkeit und Einbildung in ihre Schranken, „belebt und
ordnet das Ganze der menschlichen Gefühle“, und sie gibt ihm durch
eine erhabene Harmonie die Würde und die Vollkommenheit, durch
1 Unter „Witz“ versteht Iselin das Vermögen der Seele, das nach Maßgabe
ihrer Empfindlichkeit und Reizbarkeit „diejenigen Merkmale und Beziehungen
der Dinge, die ihr vorzüglich schön, gefällig oder sonderbar vorkommen‘.
ergreift.
470 P. Hagenbring
welche allein es „wahrhaft schätzbar werden kann“. Daher gebietet
über den vollkommenen Menschen nur die Vernunft.
So wird der Mensch durch ein dreifaches Gesetz beherrscht:
„Die Sinne beleben die sanften Bewegungen der Triebe und Begier-
den. Die Einbildung entflammt das heftige Feuer der Gemütebe-
wegungen und der Leidenschaft. Die Vernunft beleuchtet die ruhigen
Entschlüsse des Willens.“ Die Herrschaft einer dieser drei Seelen-
kräfte macht das Wesentliche eines Lebensalters des Individuums
aus.
Wir haben bereits oben berührt, daß die psychische Veranlassung
des Menschen außer von der Beschaffenheit des Leibes auch von seiner
jeweiligen Umgebung abhängig ist. Zu den für seine Veranlagung
wichtigsten Faktoren gehören also unzweifelhaft das Klima und die
Nahrung. Der Grad dieser Beeinflussung ist ein so bedeutender, daß
unter verschiedenen Himmelsstrichen sich verschieden geartete
Menschen bildeten. Der Süden erfüllte den Menschen mit Sklaverei
und Furchtsamkeit, der Norden mit unbändiger Selbstgelassenheit ;
allein in der gemäßigten Zone vermochten freie und tugendhafte
Menschen zu gedeihen. So ist zwar die Schnelligkeit der Entwicklung
des Menschen von der Art der ihn umgebenden Natur abhängig, und
die „Polizierung“ des Orients, Süd- und Nordeuropas vollzog sich
analog dem günstigen oder ungünstigen Klima jener Länder, doch
muß auch an den unter einem der Entwicklung widerstreitenden
Himmelsstriche geborenen Menschen die Forderung gestellt werden,
diese ungünstigen Voraussetzungen zu überwinden. Der Einfluß der
eben besprochenen Faktoren auf die Natur und Entwicklung des Men-
schen ist jedoch bei weitem noch nicht so bedeutend als der, den das
Individuum auf seinesgleichen ausübt.
Allein die Entwicklung der wenigsten Menschen durchläuft den
im Sinne des Schöpfers regulären Gang vom sinnlichen Kindesalter
zu dem Alter männlicher Vernunft. Die Seele der meisten Menschen
bleibt auch in reiferen Jahren auf der ersten und zweiten Stufe stehen.
Diese Tatsache berechtigt uns, die Individuen in folgende drei Klassen
einzuteilen:
1. Klasse: Oberherrschaft der Sinne und sinnlichen Triebe, Dun-
kelheit der Begierden; Egoismus, allein ohne Vorsatz.
2. Klasse: Die Einbildungskraft ist mächtiger als die Sinne, die
Vernunft schwächer als die Einbildung. Zwar sind die Seelen vermögen
erhöht, die Klarheit der Begriffe und Vorstellungen überwiegt, allein
Iselins Geschichtephilosophie 471
eine Ordnung der Seelenkräfte ist noch nicht möglich. Die Menschen
dieser Klasse werden von starkem, bewußten oder unbewußten
Egoismus beherrscht.
3. Klasse: Die Vernunft herrscht über Sinne und Einbildung und
unterdrückt den Egoismus. Die Liebe zu Gott und zum Nächsten ist
das Prinzip dieser Klasse; ihre Angehörigen sind die „Egoisten im
erhabenen Sinne“.
Diese Einteilung der Individuen gewinnt bei einer auf die obige
Psychologie gegründeten geschichtsphilosophischen Betrachtung große
Bedeutung. Mannigfache Beispiele aus der Geschichte der Völker,
die alle dasselbe Streben von Dunkelheit der Seelen und Sinnlichkeit
zur Klarheit der vernünftigen Anschauung und Betätigung zeigen,
legen den Schluß nahe, daß die Entwicklung ganzer Völker sich der
Individualpsyche parallel vollziehe. Ist dieses in der Tat der Fall,
so ergibt sich daraus ein beachtenswerter Versuch zur Lösung des
geschichtsphilosophischen Problems, der uns nahelegt, die Geschichte
eines Volkes, ja der ganzen Menschheit analog der psychischen Ent-
wicklung des Individuums zu betrachten und anzunehmen, „daß,
wie ein jeder einzelne Mensch nur durch das kindische Alter zu dem
höheren Verstande gelangen kann, auch jedes Volk seinen kindischen
Zeitpunkt habe, durch den es sich zu einem vollkommenen Zustande
hindurcharbeiten müsse“. Demgemäß teilen wir alle Völker in drei
„Stände“ ein, den der Einfalt oder der Natur, der Barbarei oder Wild-
heit und der Gesittung oder der Vernunft. Ihre wesentlichen psychi-
schen Merkmale sind dieselben, die das Kindes-, Jünglings- und
Mannesalter des Individuums auszeichnen, so daß wir von „Lebens-
altern“ eines Volkes zu reden berechtigt sind.! Insonderheit faßt
Iselin den Naturzustand eines Volkes sehr häufig als dessen Kindes-
alter. |
Die Charakteristika des abscheulichen ‘Standes der Barbarei und
Wildheit entsprechen denen des Individuums in dessen späterer
Jugend: die menschliche Gesellschaft taumelt in „Unbändigkeit und
Unordnung“; stärkste Einbildungskraft beherrscht die Jugend jener
Völker. |
Wie der Jüngling zum Manne emporwächst, so wird ein jugend-
1 Der Vergleich des Lebens der Völker mit dem des Individuums ist sehr
alt. Er findet sich bereits bei Herodot und Tacitus angedeutet. Auch Francis
Bacon unterscheidet Jugend-, Mannes- und Greisenalter in der Geschichte,
faßt aber das Greisenalter als das des Handels. Vgl. Eisler a. a. O. S. 391.
472 | P. Hagenbring
liches Volk durch gesittete Nachbarvölker und die Hand des Schöp-
fers auf die Stufe männlicher Vernunft emporgeführt, die allein das
Individuum wie die Gesellschaft blühend und glücklich zu machen
vermag. Die Entwicklung zum Mannesalter hat statt durch zwei
Arten von „ZPolizierung“, von Milderung der Sitten:
Die erste Art gibt der Gesellschaft die äußerliche Gestalt und ist
lediglich formaler Natur, die zweite erst nach der ersten eintretende
Art der Polizierung ‚verbessert die Geister und Gemüter“; sie ist das
Werk der erhabenen Vernunft.
Iselin wendet sein geschichtsphilosophisches System nicht sofort
auf die Betrachtung der Geschichte der Menschheit an, gibt vielmehr
zunächst an der Hand eines allgemeinen Beispiels die Richtlinien für
die historische Betrachtungsweise und betrachtet zunächst den „ersten
Stand“ des Menschen, den Idealzustand Rousseaus.
Das Hauptmerkmal dieses Standes würde eine ‚tierische Selbst-
genügsamkeit“ sein, die ohne Kenntnis der Gefühle der Liebe und
des Hasses sich zwar nicht auf die Empfindung des gegenwärtigen
Zustandes beschränken, sondern gerade so viele Triebe und Begierden
entwickeln würde, als die Selbsterhaltung erfordert. Schwache Fun-
ken des gemeinen Verstandes würden dem Menschen dieses Standes
wenige gleichförmige, doch noch nicht allgemeine Begriffe vermitteln,
seine Sprache wäre nur der Ausdruck lebhafter Gefühle, seine ge-
sellige Empfindung ein schwacher und dunkler Herdentrieb. Da
indessen durch die Geschichte nicht festzustellen ist, ob dieser halb
tierische Zustand frühester Kindheit überhaupt jemals so ausgeprägt
existiert hat und in Wahrheit der Mensch mit viel größeren Fähigkei-
ten aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen ist, als uns Rous-
seau glauben machen möchte, so ergibt sich mit Notwendigkeit, daß
nach Iselin der sogenannte tierische Stand des Menschen entweder
ein Unding oder eine höchkt seltene Ausnahme ist.
In der Tat wäre dieser Zustand ein sehr kläglicher, und es ist
kein Grund vorhanden, ihn für den der wahren Glückseligkeit zu
halten; er ist lediglich eine Erfindung des Schriftstellers Rousseau,
nicht des Gelehrten.
Wir werden uns also aufs neue die Frage nach den wesentlichen
Merkmalen des Standes der Natur vorlegen müssen. War er überhaupt
vorhanden und wodurch unterschied er sich von dem der Gesittung ?
In der Tat treten wir mit der Betrachtung dieses wahren Standes
der Natur auf gesicherten Boden.
Iselins Geschichtephilosophie 473
Niedriger kindischer Verstand, schwache Entwicklung der geselli-
gen Triebe und die durch die Einbildung erhöhte Sinnlichkeit sind
die großen Gesetze dieses Standes. Den Menschen erfüllen zwar leb-
hafte, zu Gemütsbewegungen und Leidenschaften erhobene, aber noch
unbedachte und ungerechte Empfindungen, die ihn zum Egoismus
führen. Ohne gesunden Verstand, verworrenen Vorstellungen unter-
worfen, mit nur geringer Kraft des Gedächtnisses begabt, wird er
doch verhältnismäßig glücklich sein, da die Erinnerung an begangenes
oder erlittenes Unrecht bald erlischt. Seine gewaltige Einbildungskraft
erfüllt ihn mit phantastischen Wundergeschichten und dunkeln
mythologischen Vorstellungen; Musik und starke Getränke tragen
noch mehr zur Erhöhung dieser „F verdorbenen“ Art von Phantasie bei.
Indessen bahnt sich durch die Steigerung der Seelenkräfte, die
Entstehung und Hebung des gemeinen Verstandes, die Ausdehnung
der Begierden, die erste Andeutung einer aufwärtssteigenden Entwick-
lung an. Die Vergleichung der Empfindungen des Vergangenen und
Zukünftigen treibt den Menschen zur Bildung von allgemeinen Be-
griffen und zur „Erfindung“ einer Sprache „oder zur Entwicklung
derjenigen an, die in ihm liegt“. Eine dunkle Empfindung des Be-
griffes des Eigentums, die Mühe um dessen Erhaltung erzeugt das
Gerechtigkeitsgefühl und den Begriff der Gerechtigkeit. Die zar-
testen Keime der sympathischen Gefühle erwachen, und in der
Sprache regen sich die Ideen von „Zahl, Leben, Tod, Liebe, Haß,
Güte, Bosheit“ dunkel und langsam. Die Bildung der sympathischen
Gefühle verstärkt den dem Menschen innewohnenden altruistischen
Trieb und bewirkt Erhöhung der geselligen Empfindungen, die ihn
zur Bildung von kleinsten Gesellschaften anregen und das schon vor-
handene Familiengefühl verstärken. Bereits regen sich die ersten
Keime des dem Menschen eingepflanzten sittlichen Gefühls als kost-
bare Gefühle der Mitfreude und des Mitleidens und erzeugen eine
erste Blüte der „Menschlichkeit“ . Dem Lebensalter der Einbildungs-
kraft gemäß äußert sich der sittliche Charakter des Menschen in hef-
tiger Weise.
So ist der Mensch in dem Stande der Natur, durch den sehr wahr-
scheinlich ein jedes Volk einmal hindurchgehen mußte, und den man
noch jetzt unter vielen wilden Völkern antrifft, verhältnismäßig
glücklich, ja noch glücklicher als in den engen Schranken des hypo-
thetischen ersten Standes, „in welche er sich, nach Herrn Rousseau,
so sehnlich zurückwünschen sollte“.
474 P. Hagenbring
Auch die soeben dargestellte Entwicklung des Standes der Natur
will Iselin mehr als Spekulation denn als historische Wahrheit an-
gesehen wissen, denn den Zustand vollkommener Einfalt hat die Ge-
schichte verhüllt.
Anders ist es mit dem nun eintretenden (zweiten) Stande der Wild-
heit und Barbarei. Seine wesentlichen Merkmale betrachten wir wie-
derum im Anschluß an diejenigen der Psyche eines älteren Knaben
und Jünglings.
Das große Gesetz des Standes der Wildheit ist eine „bösartige
und zügellose Einbildung“. Kindische Furcht, der Hang zum Wun-
derbaren und Zauberhaften erfüllt die Menschen dieses Standes noch
viel stärker als ihre dem Stande der Natur angehörenden Voreltern.
Daher besitzen sie eine „ausgeartete“, auf Zauberei, Aberglaube und
Furchtsamkeit gegründete Religion ohne alle gesunden Begriffe von
der Gottheit.
Aus der zügellosen Einbildung erwächst die Leidenschaft für Musik,
Putz und Tanz; bei den reiferen Völkern dieses Standes blühen alle
Arten der Dichtung schnell und reich empor, ihr Lebensalter gleicht
dem des leidenschaftlichen, genialen Individuums. Mit Lebhaftigkeit
und Hitze suchen sie, nur der Gegenwart lebend, ihre unbändigen
Begierden zu befriedigen; die ersten Wallungen edlerer Liebe des
Standes der Natur sinken zu tierischer Brunst herab, die die Ehe zur
Sklaverei des Weibes und der Kinder erniedrigt. Auch das sittliche
Gefühl äußert sich zunächst nur triebhaft; wilde Rache folgt jeder
Rechtsverletzung. Zwar sind die geselligen Gefühle auf die Nächsten
beschränkt; aus dem leidenschaftlichen Kampfe um deren Freiheit
und Wohl erheben sich jedoch die rührendsten Beispiele von Treue,
Aufopferung und Freundschaft. Diese Tugenden sind indessen noch
nicht die Früchte wahrer Einsicht. Eine natürliche Trägheit zum Den-
ken lähmt den Menschen dieses Standes, die ihm auch die Beschäfti-
gung mit Jagd und Krieg, alle blühende Einbildungskraft nicht zu
berauben vermag; seine mit Finsternis umhüllte Seele ist nur die Wohn-
stätte verworrener und dunkler Begriffe. Unmoralische Handlungs-
weise, Lüge und Falschheit sind die notwendigen Folgen der Unwissen-
heit.
Die unbändige Tapferkeit der Wilden ist eng verbunden mit einer
grenzenlosen Liebe zur Freiheit, die sich jedoch in diesem Stande nie
zur wahren Freiheit erhebt.
Vielmehr besteht die Geschichte des Standes der Wildheit in einer
Iselins Geschichtsphilosophie 475
großen Reihe wechselseitiger Unterdrückungen; das Recht des Stär-
keren ist das beherrschende Gesetz. Dieser Zustand ist indessen
naturgesetzlich notwendig; man kann ihn mit demselben Recht als
„kindischen Zeitpunkt“ wie als „stürmische, freudige Jugend“ des
Menschengeschlechtes bezeichnen. Versetzen wir uns jedoch auf den
Standpunkt jener Wilden, so müssen wir auch diesmal feststellen,
daß auch in ihnen die Menge der angenehmen Empfindungen die der
unangenehmen übertrifft und gerade durch den Egoismus der Mensch
dieses Standes zu milderen Sitten gelangt.
„Licht, Ordnung und eine ausgebreitete Liebe“ sind die Kriterien
des (dritten) Standes der Gesittung. Bevor jedoch der Mensch zu
dieser Höhe der Entwicklung vorschreiten kann, muß er sich der
Wildheit entledigen, in die auch der glücklicher Veranlagte und unter
einem gesegneteren Himmelsstriche Geborene gefallen ist.
Doch lassen fruchtbare Gegenden von vornherein glücklicher
geartete Menschen von ‚„süßerem Geblüt, besseren Säften und feineren
Nerven‘ erstehen. Die Gefühle der Sympathie und des Geschmackes
werden mächtiger, die Empfindsamkeit wird geschäftiger und der
Verstand aufgeklärter. Die Ehe erfährt eine ethische Vertiefung;
die Familiendenkart und -ethik weitert sich auf die Sippe und die
größere, umfassende Gemeinschaft und entwickelt den „öffentlichen
Geist“, den Trieb für das gemeine Wohl. Er erzeugt das edle Gefühl
der Glückseligkeit bei altruistischen Handlungen. Auf diese Weise
vermag sich der Mensch, indem er für das allgemeine Beste zu sorgen
lernt, auf eine neue Stufe von Sittlichkeit und Glückseligkeit zu er-
heben. Zu den Faktoren der Erziehung gesellt sich bereits die Religion,
deren Begriffe zwar noch sehr unvollkommen und divergierend sind,
jedoch bereits zur Läuterung der Sitten beizutragen vermögen.
Immerhin ist diese Periode als eine Zeit des Überganges von der
Wildheit zur Gesittung, deren Entfaltung durch die Verschiedenheit
der Religionen sehr erschwert wird, noch voller Unordnung und
Wirrnisse.
Die Vermehrung der Geschlechter und des Wohlstandes zeitigen
bedeutende Wandlungen der Volksseele.
Während die geselligen Neigungen sich erhöhen, die angenehmen
Empfindungen sich veredeln und die Einbildungskraft sich ver-
feinert, wird der Geist tätiger und das Gemüt milder. Die Begriffe
heitern sich mit der Zunahme der Erkenntnis mehr und mehr auf.
Eine bessere Entwicklung von Ordnung, Gerechtigkeit und Sittlich-
476 P. Hagenbring
keit bahnt sich an. Er versteht jetzt zu lernen; rohe und schwache
Anfänge der Kunst bezeugen sein nachdenkend an der Natur haftendes
Auge. |
Eine entstehende Gemeinsprache stärkt das aufkeimende Stam-
mes- und Volksbewußtsein. Dieses kann um so mehr gedeihen, als
mit dem Beginne der Seßhaftigkeit der langsam entstehende Feld-
bau dauerndes Eigentum begründet. Gemeinden und kleinere Städte
entstehen, „glückliche Geister“ fördern die Allgemeinheit, Hoch-
achtung und Ansehen, Liebe und Ehrfurcht bei den Mitbürgern ernten
sie als würdigen Lohn. Die Befreiung eines Teiles der Bürger von
den täglichen Sorgen kommt dem Anbau der Vernunft zugute; trieb-
haft regen sich die ersten Spuren ordnender Gesetzgebung.
Die fernere staatliche Entwicklung vollzieht sich wegen der Un-
bändigkeit der Bewohner überaus langsam.
Mit der Staatengründung ist die Entstehung der Regierungs-
gewalten innig verknüpft; tugendhafte Regenten und „glückliche
Räuber“ bestimmen die Glückseligkeit der Untertanen.
Die Verfeinerung der Empfindungen hat eine Erhöhung des Ge-
schmacks und der Künste, insonderheit die Entstehung der Schreib-
kunst zur Folge; die bevorzugten Stämme schließen sich nach Sprache,
Sitten und Besitz enger zusammen und veranlassen die Gründung
kleiner Staaten, in denen milde und weise Menschen die rohen Ele-
mente bessern und der Vollkommenheit näher bringen. Da jedoch
der Mensch noch nicht der wahren, vernünftigen Gesetze der Ordnung
und des Gehorsams fähig ist, sind diese Gesetze und Staatenbildun-
gen nur eine vorübergehende Erscheinung.
Allein eine gemeinsame Religion vermag den Staat zusammen-
zuhalten.
Während man bisher noch Hausgöttern huldigte, bringt bereits
„eine glückliche Überlegung, oder eine göttliche Eingebung, oder das
Beispiel eines von Gott besonders begünstigten Volkes“ „weise Männer
auf den Gedanken, auch vielen Geschlechtern einen gemeinsamen
Gott zu geben“. Diese Gemeinsamkeit überschreitet jedoch nicht die
Volksgemeinde, ja sie wird durch ein großes System des Dualismus,
das sich bald alle Religionen unterwirft, über den Haufen geworfen.
Die Neigung zum Wunderbaren und Ubernatürlichen hält noch lange
die Einfalt und Leichtgläubigkeit gefangen.
Trotz ständiger Wirrungen und Langsamkeit der Entwicklung
breitet sich der Altruismus siegend aus.
Iselins Geschichtsphilosophie 477
So offenbart sich der eben geschilderte Zustand als ein weiteres
Mittelglied zwischen Barbarei und Gesittung, denn nur allmählich
entwickelt die Natur den Bürger aus dem Wilden. Der wahre Stand
der Sitten, in dem die Vernunft herrscht, ist selbst in der Gegenwart
von den fortgeschrittensten Völkern noch lange nicht erreicht.
Dieselbe Entwicklung, die wir mit Iselin soeben theoretisch gezeigt
haben, wendet der Geschichtsphilosoph nun auf die Geschichte der
Menschheit an, um festzustellen, ob auch auf die tatsächliche Ge-
schichte dieselben Gesetze zur Anwendung kommen können. Dem-
gemäß handelt er zunächst, „von den Fortgängen des gesitteten
Standes bei den orientalischen Völkern“.
Das milde Klima des fruchtbaren Ägyptens und lieblichen Asiens
schenkte den Orientalen vortreffliche Leiber und Seelen, gute Vor-
aussetzungen für eine glückliche Einbildungskraft und erhabene Ent-
würfe. Gleiche Sprache und Denkungsart, Einfalt und Sinnlichkeit
unterwarfen sie erhabenen und guten Gesetzen. Freilich waren Tu-
gend und Erleuchtung bei ihnen noch sehr gering; doch ihren engen
Begriffen stellten sich außerordentlich lebhafte und reizvolle Empfin-
dungen gegenüber, und die Einfalt der individuellen Vernunft be-
wirkte leichte und willige Unterordnung unter das allgemeine Gesetz.
Rauhe Eroberer und wilde Nachbarn wurden durch gesittetere
Völker kultiviert; Helden, Weise und Gesetzgeber erstanden. Die
Macht des Herrscheramtes wurde durch das Oberpriestertum ge-
schützt und geheiligt; so entstand in despotischen Reichen ein edler
Absolutismus, dessen Regierungskunst zwar einförmig, aber erhaben
einfältig war, denn die Lebensbetätigungen waren noch nicht differen-
ziert, der größte Teil der Bürger wurde durch natürliche und morali-
sche Gründe von einer Erhöhung der Geisteskräfte abgehalten.
Die lebhafte Einbildungskraft des Orientalen schuf eine Kunst von
kühnen und großen Entwürfen, die jedoch über eine gewisse Ein-
förmigkeit nicht hinauskam, da keine Originalgenies erstanden und
eine natürliche Trägheit die Unternehmungskraft gefangen hielt.
Einen ähnlichen Verlauf nahm die Entwicklung der Wissenschaft;
kaum zu einer gewissen Blüte erhoben, begann sie zu stagnieren, da
sie Staatsgeheimnis blieb. Die Philosophie war die Mutter der Ge-
setze und eine Tochter der Einbildungskraft, deshalb gewann gerade
sie großen Einfluß auf die Menschen; doch war sie von einer vernünf-
tigen Durchdringung noch weit entfernt, und selbst die Priester lern-
ten nicht „denken“.
478 P. Hagenbring
War die Regierung des despotischen Staates zunächst patriarcha-
lisch, so konnte es bei der ungemeinen Schnelligkeit der Entwicklung
in jenen Zeitläufen nicht fehlen, daß der Despotismus ausartete und
zum Egoismus getrieben wurde.
Die Betrachtung der Geschichte des Orients als eines Zeitalters
der Sinnlichkeit zeigt deutlich das Bestreben Iselins, jene Epoche als
den Entwicklungsabschnitt der Menschheit zu schildern, der jenem
ersten Stand der Sinnlichkeit, durch den jedes Volk hindurchgehen
muß, aufs genaueste entspricht.
Während der Orient der Beharrung verfiel, stiegen unter dem vor-
teilhaften Klima der Küsten und Inseln des Mittelmeeres andere
glücklicher organisierte Völker zu neuer Blüte empor. War der Orien-
tale Ackerbauer gewesen, so waren die handeltreibenden Völker an
den Küsten des Mittelmeeres von vornherein mehr zur Kulturschöp-
fung geeignet. Das große Gesetz ihrer Geschichte war ebenfalls die
Einbildungskraft, die Ehrgeiz und ruhelose Unbändigkeit erzeugte und
einen Stand gemilderter Wildheit heraufführte. Demgemäß lagen ihre
vorzüglichsten Tugenden in der Tapferkeit und einer durch die Sinn-
lichkeit hervorgezauberten Kunst begründet. Die Liebe zum Ruhm
und zur Schönheit führte Griechen und Römer auf eine weltgeschicht-
liche Höhe.
Die früheste Geschichte Griechenlands bietet ein treffendes Bei-
spiel, daß noch lange beständige Fehden den Fortschritt zu Gesetzen
und einer ordnenden Obrigkeit hemmten. Aber einige Helden der
Menschlichkeit als „Halbgötter angestaunt“, schwangen sich über die
Allgemeinheit empor und bestimmten die Menschen, die Empfindung
der gemeinsamen Not mit dem Grundsatz des gemeinsamen Nutzen
zu verbinden. Die Ämter des Königs und Priesters waren noch ver-
bunden. Da die Griechen furchtsame und sinnliche, für alles Neue
und Seltsame höchst empfängliche Menschen waren, mußte die ewige
Weisheit in ihnen durch diese Eigenart ihrer Veranlagung, Ehrfurcht,
Liebe und Tugend erwecken. Dieselbe sinnliche Veranlagung begrün-
dete ihre hohe künstlerische Begabung. So wurde durch Heldentum,
Religion und Dichtkunst eine erste Verbesserung der griechischen
Staaten heraufgeführt.
Diesem Fortschritt war jedoch keine Beständigkeit beschieden,
denn die Macht der Vernunft war im Staateleben bei weitem noch
nicht genug gefestigt. Die Gesetze entsprachen uraltem Herkommen
und Brauch; die Einsichten auch des erfahrensten Mannes waren
Iselins Geschichtsphilosophie 479
sehr klein, und Neigung zur Weiterbildung fruchtbarer Gedanken war
nicht vorhanden. Aberglaube, Vorurteile und Irrtümer lassen uns
daher vermuten, daß in dem frühesten Teil der griechischen Ge-
schichte nur die äußere Gestalt eines „gesitteten Standes“ vorhanden
war.
Trotzdem der Grundsatz des Völkerrechts noch das Recht des
Stärkeren war, Fehden und Barbarei die Völkerschaften erfüllten,
wuchsen aus Landwirtschaft, Schiffahrt, Handel und kulturfördernder
Emsigkeit allmählich die Grundlagen für mildere Sitten empor; die
sohönen Wissenschaften und Künste erblühten, nachdem durch die
Einführung der Kunst zu schreiben die notwendige Grundlage für
Weisheit, Sitten und Wissenschaften gelegt worden war. Die Empfin-
dung der Gerechtigkeit, inniger Gehorsam gegen Vaterland und Götter
machten die Menschen reif für die erhabenen Entwürfe weiser Gesetz-
geber; Nationalreligion, Nationalfeste und Nationalbünde waren die
glücklichen Folgen von Wohlstand, Erleuchtung, Milderung und
besserem Völkerrecht.
Doch auch auf diesem Höhepunkt der Entwicklung blieben die
großen Taten und Tugenden der griechischen Republikaner Früchte
der Empfindung, nicht der Überlegung, und Beifall, Gunst und Be-
wunderung des Volkes waren mehr als die „Liebe zum Vaterlande
die Triebräder der Staaten“.
Auf diesem Niveau griechischer Kultur erhob sich als eine Frucht
tiefer Einsicht und vorzüglicher Geschicklichkeit die Verfassung
Spartas bis zu dem höchst möglichen Grad der Vollkommenbeit.
Eine auf gleicher Anlage des Geistes und Leibes beruhende Erziehung
ermöglichte eine vollkommene Harmonie zwischen „allgemeinem Bei-
spiel“, Erziehung und Gesetzgebung, so daß sich Sparta zu dem
Despotismus der Gesetze erheben konnte, der zwar seine Größe aus-
machte, jedoch als ein widernatürlicher, ungerechter, gewalttätiger
und barbarischer Zustand den Fortgang zu weiterer Vollk ommenheit
verhinderte und nicht die Bewunderung des Weisen verdient. Auch
waren trotz der Bewunderung, die wir der griechischen Philosophie
zu zollen gewohnt sind, die Griechen noch Kinder in den Wissenschaf-
ten; ihrer Philosophie fehlten richtige Begriffe und zuverlässige Be-
obachtungen, lange Erfahrung und Beobachtung; wir sind daher eher
von einer philosophischen Mythologie zu sprechen berechtigt. Zudem
waren Philosophie und Sittenlehre nicht Sache der Allgemeinheit:
man ließ der Vernunft nur soweit ihr Recht, als sie Phantasie und Ehr-
480 P. Hagenbring
geiz zu befriedigen vermochte. Allein Sokrates, „der unsterbliche
Vater der wahren Philosophie“, bildet eine rühmliche Ausnahme.
Trotz der Bescheidenheit seiner Erkenntnis faßte er die reinsten und
richtigsten „ Begriffe“ von der Gottheit und schuf eine erhabene Ethik.
Die eintretende Dekadenz der griechischen Staaten entfesselte
Neid, Ungerechtigkeit und Ungebundenheit; aus tüchtigen Republi-
kanern wurden die abscheulichsten Demokraten. Vergebens eröffnete
sich mit Alexander aufs neue die Aussicht auf eine vollkommene
Blüte der Ordnung und Menschlichkeit; mit dem Schwinden von Weis-
heit und Tugend verfiel Griechenland der Barbarei.
So zeigt die Geschichte Griechenlands, daß in ihr sich jene beiden
großen Triebräder in alles bestimmender Weise geltend machten, die
wir als Charakteristika des zweiten Standes, der Jugend eines Volkes,
festgestellt haben, die „Einbildung und die Wildheit“.
Auf denselben psychologischen Prinzipien entwickelte sich die
Geschichte Roms aus barbarischen und dunkeln Anfängen. Niedrig-
ster Aberglaube und kriegerische Unbändigkeit waren die Grundlagen
der Religion und Verfassung.
Erst mit der Einrichtung der Republik erhob sich auch die Tugend,
doch je gewaltiger sich die Größe des Staates entfaltete, um so mehr
wuchsen auch die sittlichen Mißstände, und Rom war für die ganze
Dauer seines Weltreiches voll „ Unart, Unbändigkeit und Verderbens‘“.
Vergebens weckte die Besitznahme Griechenlands eine lahme
Nachahmung der griechischen Philosophie, Rom blieb ungerecht und
gewalttätig, denn seine so gepriesene Gesetzgebung hatte nicht die
wahre Glückseligkeit des Bürgers zum Gegenstande; dieser konnte
bei der Größe des Staates kein Verhältnis zur Allgemeinheit gewinnen
und war aller wahren Tugend bar. Das gewaltige Reich ging an seiner
Größe zugrunde; vergebens suchten sich die Zeitgenossen über die
staatlichen Mißstände durch die Philosophie der Stoa und des Epikur
hinwegzutäuschen.
Die Betrachtung der Geschichte des römischen Weltreiches durch
Iselin ist also ebenso ungerecht als tendenziös entstellt und flach.
Seinen psychologischen Kategorien zuliebe muß sich die römische
Kultur in das Zeitalter der Wildheit einordnen lassen. Das Fehlen
einer bedeutenden Philosophie genügt, um ihn für die Größe Roms
blind zu machen.
Das römische Reich war (nach Iselin) bereits dem Untergange
verfallen, als sich in seiner , verdorbensten Provinz“ die ersten Keime
Iselins Geschichtsphilosophie 481
des Christentums erhoben, einer göttlichen Lehre von „erhabenster
Einfalt und reinster Lauterkeit‘‘. Sie war berufen, die Reinigkeit der
Sitten erst wahrhaft zu befestigen. Ihre historische Entwicklung
nötigt uns jedoch, die christliche Religion unter zwei Gesichtspunkten
zu betrachten: von dem „innerlichen Christentum“, das wir als eine
unmittelbare Wirkung der Gottheit, eine Wundergabe für Auser-
wählte anzusehen haben, unabhängig vom Kultus über jede Philo-
sophie erhaben, ist das , äußerliche Christentum“ deutlich zu scheiden.
Dieses beruht nicht auf unmittelbarer Wirkung Gottes und darf in-
folgedessen philosophischer Prüfung unterworfen werden, ja es ist
sogar zum Aberglauben ausgeartet. Der Kultus vorzüglich ist als
unwesentliches Beiwerk, als eine Konzession an die Sinnlichkeit der
Menschen aufzufassen.
Auf die kurze Blüte Roms folgte eine Finsternis von mehr als
tausend „Jahren“. Den Norden Europas bewohnten barbarische
Nomaden, die, sobald sie mit der römischen Kultur in Berührung
kamen, der Verweichlichung anheimfielen. Dummheit und Einfalt
waren die Grundzüge des germanischen Volkscharakters; niemals war
der Mensch in so tiefer Barbarei befangen als der Bewohner des
cisalpinischen Europas bis ins 16. Jahrhundert es tatsächlich war.
Eine unendlich tiefe Barbarei und Roheit der Gemüter erstickte jede
Empfindung des Schönen, Angenehmen, Bequemen; ‚„ungereimte und
kindische Fabeln“ erfüllen die Geschichte des Mittelalters. Der Mensch
kannte nur zwei Berufe, denen er sich leidenschaftlich hingab, den
der Jagd und den der „Möncherei“. Eine kriegerische, verworrene
Verfassung hielt die Menschen zusammen, Ehrgeiz und Eigennutz
waren die Triebfedern jenes abscheulichen Fehderechtes, das die
europäischen Vasallenstaaten zu wahren Tyranneien herabdrückte.
„Rohigkeit, Gewalttätigkeit und Unverstand waren bey den Hohen
wie bey den Niederen allgemein. Die Ungereimtheit des einheimi-
schen Rechtes wurde durch unsinnige Vermischung mit dem römischen
Recht nur noch erhöht.
Das Ideal des mittelalterlichen Menschen war ein „Hirngespinst
von Ehre“, ein Mittelding zwischen Barbarei und Tugend, das die
Triebfeder aller großen Ereignisse war.
Lange schwankte infolge der Barbarei die Regierungsform des
mittelalterlichen Staates zwischen Anarchie und Despotie, bis sich
die Anfänge monarchischer Verfassung bilden konnten. Diesen Fort-
gang zum Besseren entsprach die beginnende Polizierung Europas
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 31
482 P. Hagenbring
durch die christliche Religion, die jedoch erst in sehr schwachen An-
fängen auftreten konnte, da Hierarchie und Aberglaube der Priester,
Räubereien und Mißbräuche des Klerus den mittelalterlichen Men-
schen in eine neue, freilich historisch notwendige Barbarei stürzten.
Auch die Philosophie des Mönchtums vermochte lange Zeit hindurch
nur schwaches Licht zu verbreiten, bis endlich der Ausgang des
Kampfes zwischen päpstlicher und kaiserlicher Gewalt als ein histo-
risches Ereignis von größter Tragweite die Befreiung der Gelehrsam-
keit und Philosophie vom Joche der Geistlichkeit herbeiführte.
Auch die rohe und kriegerische Ritterschaft begann, ihre Ideale
zu veredeln und für das allgemeine Beste zu streiten. Aus den Taten
einer ungezähmten Einbildung, feurigen Leidenschaft und stolzen
Unbändigkeit gebaren sich die ersten Keime der Freiheit. Die „aben-
teuerlioche Schwärmerei“ der Kreuzzüge gab der Allgemeinheit eine
Fülle großer Begriffe, reizvoller Gefühle und erzeugte Erhöhung der
Einbildung. Allein alle diese Fortschritte stießen auf unendliche
Hindernisse, auch die liebliche Frucht des Minnegesanges verwelkte
bald in Finsternis.
Der nächste Fortschritt von weittragender Bedeutung lag in der
Gründung von Städten, in der Ordnung und dem Fleiß eigenartiger
Handwerkergilden, dem Aufblühen des Handels und bürgerlichen
Laientums begründet; er wurde nachhaltig verstärkt durch den nach
Norden dringenden, durch die norditalschen Städtegründungen
wachgerufenen Enthusiasmus für die Freiheit. Ihm verdankten zahl-
reiche Munizipalregierungen, Reichsstädte und Reichsländer ihr Ent-
stehen, so daß eine rohe und unbändige Liebe des gemeinen Wesens
ins Leben gerufen wurde. Neue Verfassungen stiegen empor, bis die
moderne Monarchie entstand, in „Staaten, in welchen die Macht des
Fürsten durch Verträge eingeschränkt, die Reste des Volkes und der
Menschlichkeit durch Gesetze gesichert und die Tugend und der
Wohlstand der Bürger durch das Licht der Weisheit und durch die
Macht der Gesetze erhöhet wurden“. In unendlich langsamen Fort-
gängen entwickelte sich mehr und mehr die Reinheit der Sitten und
festigte sich die Freiheit, bis wiederum Italien, als ein Hort der Ge-
sittung, für Deutschland die Stätte aufkeimenden Lichtes, einer
Renaissance des Rechts, der Kunst und Wissenschaft wurde. Vorzüg-
lich waren es also die Liebe zur Wissenschaft und Kunst, die die sitt-
liche und politischeVerbesserung der Gesellschaft und den Anbruch der
Reformation beschleunigten. Die Finsternis des Mittelalters wich vor
Iselins Geschichtsphilosophie 483
der Erfindung des Buchdrucks zurück. Da brachte der beginnende
Wohlstand, Überfluß und feine Geschmack die unreifen mittelalterlichen
Seelen aufs neue in abscheulichste Gärung, so daß, nachdem auch die
Konzile nur den Erfolg gezeitigt hatten, daß die der Kirche nützlichen
Irrtümer bestätigt wurden, die erleuchteteren und stärkeren Geister,
ein Luther, Zwingli, Calvin von einer gänzlichen Revolution ein besseres
Schicksal erwarteten und diese Erkenntnis in die Tat umsetzten.
Neues Unheil folgte jedoch aus der reformatorischen Tätigkeit. Die
Religion wurde Gegenstand politischer Machenschaften, die Gelehr-
samkeit sank zur Polemik, die Philosophie zur Philologie herab.
Dieser Rückschritt stellte jedoch nicht wie in früheren Epochen alle
errungenen Vorteile in Frage, denn die durch die Entdeckungen neu
geschaffenen Begriffe und Wahrnehmungen hatten bisher unbekannte
Gefühle und Gesinnungen ins Leben gerufen, und diese hatten das
Aufblühen einer bisher ungekannten Freiheit und einer „festeren und
deutlicheren Verfassung“ zur Folge, die sich von England über das
übrige Europa ausbreiteten. Wenn auch die neuerstandene ‚englische
Freiheit“ noch kein Ideal verkörperte, so war damit doch das soziale
und politische Dasein Europas auf eine neue Stufe gehoben worden.
Auch die bis dahin noch herrschende Finsternis der pseudoaristoteli-
schen Philosophie wurde durch die Geistestaten eines Galilei und
Baco, insonderheit eines Cartesius, der die Menschen den Wert
des Zweifels lehrte und die Schulgelehrsamkeit in Trümmer schlug,
zum großen Teile aufgehoben.
In den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts begann die end-
gültige Polizierung Europas in so ausgeprägter Weise, daß jene De-
zennien zur „Erleuchtung und Milderung‘‘ Europas mehr beitrugen,
als alle vorhergehenden Jahrhunderte. Der Geist der britischen Frei-
heit dehnte sich nach dem Kontinente aus; ein besserer Geschmack
lenkte die neu aufblühende schöne Literatur und vertrieb die Roheit.
Die Gelehrsamkeit, durch viele kleine Höfe protegiert, gelangte zu
neuer Blüte, so daß wir im Hinblick auf die Gründung bedeutender
Akademien von einer Verstärkung des philosophischen Geistes in
Europa zu reden berechtigt sind.
Dasselbe gilt in erhöhtem Maße von dem Beginne des 18. Jahrhun-
derts, dessen bedeutendstes kulturhistorisches Ereignis es war, daß
es der psychiokratischen Schule zum Segen der Menschheit gelang,
die Triebe zum Feldbau wieder populär zu machen. Bedeutende Philo-
sophen gaben dem Jahrhundert das Gepräge: den ebenso universalen
81*
484 P. Hagenbring
wie scharfsinnigen und erhabenen Leibniz zeichnete die glücklichste
und regelmäßigste Einbildungskraft aus; Wolff, ebenso tiefsinnig
als jener, wenn auch nicht von der gleichen Bescheidenheit und bei
trockener mathematischer Schematisierung leider ohne alle Anmut,
verursachte trotzdem eine Revolution in der Denkart Nordeuropas;
Lockes bescheidenes Genie erhob die englische Philosophie auf eine
bedeutende Höhe. Bei der Arbeit um die Polizierung Europas trat
das Weib dem Manne mit seinen hervorragenden Gaben an die Seite.
Weise und emsig arbeiteten gelehrte Gesellschaften und Akade-
mien; Patriotismus und Pädagogik wurden von einem neuen Geiste
belebt.
Zwar ergriff der Fortschritt nur die gesitteteren Bewohner Euro-
pas; in den niederen Klassen beharrten die düsteren Uberbleibsel
von Barbarei und Finsternis, Aberglaube und Roheit, und auch die
vornehmeren Kreise erlagen noch oft einer „verfeinerten Barbarei“.
Am meisten wurden jedoch die Kabinette und Ratssäle von Barbarei,
Einbildung und kriegerischem Geist beherrscht, so daß die Staats-
verfassung eine Quelle zahlloser Ubel geblieben ist, die nur allmählich
der Vernunft weichen werden. Doch ist die gegenwärtige Verderbnis
„menschlicher, vernünftiger, nützlicher“ als die der Vergangenheit.
Der neue Stand der Gesittung Europas festigte sich trotz der kur-
zen Zeit, die er erst bestand, schnell, so daß selbst die größte und
vernichtendste Überschwemmung durch rohe Barbarei nicht imstande
wäre, den Fortschritt dauernd zu unterbrechen. Deshalb sind die
gegenwärtigen schweren politischen Verwicklungen nur als reinigende
Gewitter in einer hoffnungsvollen Krisis anzusehen. Die Gelehrten
vor allenı, die nie so zahlreich vertreten waren als im 18. Jahrhundert,
werden die „geheiligten Rechte der Menschheit unverletzt erhalten“
und Anwälte „des Wahren und Guten sein“, denn von allen Tätigkeiten
des Menschen tragen am meisten die Wissenschaften dazu bei, ihn
glücklich und tugendhaft zu machen.
Trotz dieser bedeutenden Fortschritte stehen Wahrheit und Ver-
nunft noch nicht in dem ihnen gebührenden Ansehen. Trotz einer
glücklichen Morgenröte der Vernunft beherrscht wie im Altertum auch
jetzt noch die Einbildung die Geister; Europa ist noch im Jugend-
alter, der Barbarei näher als der wahren Menschlichkeit, und „reift
erst seinen männlichen Jahren entgegen“.
Aus der Betrachtung des 18. Jahrhunderts erhellt, welchen kultur-
und gesittungfördernden Wert Iselin der Philosophie beimißt. Sie
Iselins Geschichtsphilosophie 485
scheint ihm größerer und sicherer Eroberungen fähig als die Waffe;
ihre Entwicklung lehrt, daß sie im stetigen Aufsteigen zu höherer Voll-
kommenheit und Erkenntnis begriffen ist, denn auf die feurige Ein-
bildungskraft des Orientalen, den lieblichen und sanften „Witz“
der Griechen folgte die männliche Vernunft des Nordens. Eine philo-
sophische Wahrheit erhält jedoch erst dann ihren wahren Wert, wenn
sie sich nicht in Widerspruch zur menschlichen Glückseligkeit setzt.
Deshalb ist der wahre Philosoph, der „bescheidene und standhafte
Verehrer und Liebling der Wahrheit“, ein Werkzeug des Himmels
zur Vollkommenheit des Menschen.
Nachdem wir in dem vernünftigen Denken die wahre innere Trieb-
feder der Entwicklung der Menschheit zur Vollkommenheit erkannt
haben, entsteht die Frage nach dem Ideal der gesellschaftlichen Form.
Wie wir bereite beobachteten, entstanden Familie und Gesellschaft
durch die starke Fähigkeit der Seele, „vielen andern nach ihrem
Gutbefinden Ruhe oder Tätigkeit“ zu gebieten, „von andern aber sich
solche nicht leicht vorschreiben“ zu lassen.
Bereits in der Familie regten sich die ersten Keime von Tugend
und Menschlichkeit; jedes Volk gewann durch ein gewisses Maß von
Gutem erst seine Daseinsberechtigung. Je reicher und mächtiger ein
Staat emporblüht, um so größere Weisheit und reinere Tugend hat er
nötig. Gemäß den drei Stufen der menschlichen Entwicklung stehen
den regierenden Klassen drei verschiedene Quellen der Autorität zu
Gebote: die Einfalt, die Leidenschaften und die Vernunft. Allein die
erleuchtete Vernunft vermag einer Regierungsform „unverderbliche
Güte“ und einer Verfassung wahren Wert zu verleihen. Die Tugend
der Bürger sei die erhabenste Sorge der Regierung, ihr Wohlstand
deren wahre Größe, Ehre und Glückseligkeit, denn „die Religion, die
Gerechtigkeit, die Weisheit, die Ordnung sind die einzigen wahren
und unzerstörbaren Grundsäulen der Wohlfahrt der Staaten“. Des-
halb kann ein Volk nur dann auf eine sittliche Höhe kommen, wenn
ein gewisser Prozentsatz seiner Angehörigen „vernünftig“ ist.
Da sich im Verlaufe der Entwicklung drei verschiedene Regierungs-
formen ausbildeten, so entsteht das Problem, welche unter ihnen die
den Menschen angemessenste sei. Es ist aber der Despotismus das
Erzeugnis der trägen Einfalt der Unwissenheit, die Republik das einer
erhöhten Einbildung und Leidenschaft aufgeklärter Menschen. Allein
die Monarchie vermag den Segen der vollkommenen Vernunft glück-
seligen Bürgern zuteil werden zu lassen; nur in ihr vermag die wahre
486 P. Hagenbring
Freiheit als eine Frucht der Erleuchtung und Milderung zu gedeihen.
Doch „wenn Weisheit und Güte die Menschen beherrschen, so ist die
Form ziemlich gleichgültig, unter der es geschieht“.
Man vermag weder die geschichtsphilosophische noch die sozial-
logische Anschauungsweise Iselins vollkommen zu verstehen, wenn
man nicht seine Weltanschauung einer Betrachtung unterzieht.
Gott ist für Iselin der allweise, allgütige, allmächtige und unend-
liche Schöpfer, Beherrscher und Erhalter der Natur; der „ unbegreif-
liche Vater aller Wesen“, der Welt verstand. Mit der Einsicht in seine
Vollkommenbeit ist der Glaube an niedere Gottheiten nicht zu ver-
einigen. Die Schöpfung ist Gottes Werk; alle ihre Teile verraten daher
Ebenmaß, Harmonie und Ordnung, und selbst der schwächste Keim
von Tugend und Weisheit, der in der Schöpfung schlummert, enthält
Lebenskraft und führt langsam zur Vollkommenheit. Das große Ge-
setz der Vernunft beherrscht alle Gesetze der Natur und der mensch-
lichen Entwicklung. Der Mensch ist nur dann wahrhaft vollkommen,
wenn er „vernünftig“ im erhabenen Sinne ist. Der Wert seiner Tätig-
keit ist vom Aufkeimen der Vernunft abhängig; anderseits können
Grundsätze und Gesetze lange bestehen, ehe der Mensch „vernünftig“
genug ist, sie zu befolgen.
Die wahre menschliche Natur zeigt sich erst im Verhältnis des
erleuchteten Menschen zu Gott. Dieses beginnt mit der wahren Er-
kenntnis, die allein die wahre Freiheit und eine glückliche Harmonie
zu verleihen vermag. In einem solchen Idealzustande besitzt die Seele
Licht, Stärke, Ordnung und Harmonie mit den wohltätigen Absichten
der Schöpfung. |
Solcher vollkommenen Weisheit und unbefleckten Tugend ist in-
dessen der Mensch nicht fähig; sein Los besteht nicht in reinem, un-
getrübtem Glück, wenn er auch, wie der Verlauf der von Gott voraus-
bestimmten Geschichte zeigt, der Bestimmung des Schöpfers und
seiner Veranlagung gemäß zur Vollkommenheit bestimmt ist. Selbst
unter den rohesten Nomaden sahen wir große und geniale Geister ent-
stehen. So entwickelt sich das Menschengeschlecht von kindischer
Einfalt durch grenzenlose Wirrung zur erhabenen Einfalt der Vernunft
und Tugend, denn die wahre Größe der Bestimmung des Menschen
besteht in Weisheit, Tugend und Freiheit, in dem Streben nach dem
edlen Gefühl des Zusammenhanges des Individuums mit dem Unend-
lichen, das sich am deutlichsten im sittlichen Gefühl offenbart. Die
Ewigkeit ist also das Ziel des Menschen, ein „ unendlicher Fortgang in
Iselins Geschichtsphilosophie 487
der Vollkommenheit“ ihre Bestimmung. Dann wird am Ende der
Tage wahre Freiheit herrschen, jede Verfassung wird den Bürger
gleich frei und glücklich machen, alle Stände werden von Liebe um-
schlungen sein.
Die Weltanschauung Iselins enthält also einen außerordentlich
tiefen ethischen Einschlag, dessen Grundzüge wir, da sie für seine Ge-
schichtsphilosophie von Bedeutung sind, kurz darlegen wollen.
Gesundheit des Körpers, Harmonie und Stärke der Seele, sicherste
Kenntnisse und freudigster Wille sind die Grundbedingungen für eine
Anlage zur Glückseligkeit. Immer muß indessen das Gefühl des „sinn-
lich Vollkommenen“, der „Empfindung des sittlich Guten“ voraus-
gehen. Ohne Erziehung ist der Mensch eine rohe Frucht, und die
„natürliche Güte des Menschen“, jene glückliche Harmonie seiner
Triebe und Begierden, die Rousseau als Idealzustand preist, ist nicht
in der Allgemeinheit anzutreffen.
Ihr gegenüber stellt Iselin die wahre Güte des Menschen als Stärke
und Gesundheit der Seele, Weisheit und Tugend. Allein aus der
reifen Vernunft mit dem zweckmäßigsten, wohlgeordnetsten Willen
fließt die wahre Tugend; sie allein vermag dauerhaften Wohlstand zu
verleihen und kann den Wert eines „Gutes“ beanspruchen. „Das
Vollkommene in seinem größten Umfange kennen, das Gute in seiner
größten Ausdehnung wollen: Dieses ist die wahre Erhabenheit des
denkenden Wesens. Demgemäß versteht Iselin unter den wahren
Tugenden die „Früchte einer aufgeklärten Vernunft, einer erleuchteten
und reinen Erkenntnis der Gottheit, einer allgemeinen Liebe des
menschlichen Geschlechtes und jener großen Gefühle, welche sich nach
Maßgabe der mannigfaltig abwechselnden Verhältnisse des Tugend-
haften bei jedem Vasalle durch eine zärtliche Empfindung von Güte
und von Gerechtigkeit gegen einzelne Menschen oder gegen ganze
Gesellschaften verschiedentlich äußern“. Das Böse vernichtet sich
durch sich selbst; die Folgen des Guten jedoch sind durch dessen
wesentliche Natur ewig.
Da die Natur Gottes Werk ist, so ist kein Glied an ihr, das nicht
den Menschen zur Tugend und zum Streben nach Vollkommenheit
auffordere. Der Mensch gelangt erst zur wahren Würde und dauern-
dem Glück durch ‚seine Einflüsse in die Glückseligkeit der Menschen,
und in die Vollkommenheit des Ganzen“. Dann gelangt er auch in
den Besitz eines der erhabensten menschlichen Güter, der wahren
Freiheit. Diese ist ‚eine reife und späte Frucht der tiefsten Einsicht
488 P. Hagenbring: Iselins Geschichtsphilosophie
in die Natur des Menschen“ und die Rechte der Menschheit, eine
Tochter der Tugend, und ist undenkbar ohne die Herrschaft der Gesetze
und des „großen Grundtriebes der allgemeinen Wohlfahrt“. Freilich
ist sie nicht die Frucht aller Zeiten, denn nicht jedes Volk ist für
sie reif.
Die wahre Glückseligkeit des Individuums wie des Staates ist da-
her von deren Tugend und Weisheit durchaus abhängig. Diese müssen
alle Funktionen des Lebens durchdringen; ja selbst die Museen er-
füllen erst dann völlig ihre erhabene Aufgabe, wenn sie Schönheit und
Klarheit mit Weisheit und Güte vereinigen.
Iselins Geschichtsphilosophie bietet uns ein Musterbeispiel für
die Geschichtsauffassung des enthusiastischen Optimismus der Auf-
klärung überhaupt. Ohne Shaftesbury und Leibniz wären die Be-
trachtungen über die Geschichte der Menschheit nicht denkbar, denn
dem Verfasser erscheint die Geschichte des ganzen menschlichen Ge-
schlechtes wie das Leben einer gewaltigen Zentralmonade, deren
dunkle Vorstellungen sich mehr und mehr dem Lichte nähern. Die
auf der reinen Vernunft gegründete Philosophie bleibt dabei die trei-
bende Kraft, die den Fortgang der Menschen zur Vollkommenheit
bestimmt und jedem Zeitalter den ihm zukommenden Wert verleiht.
Deshalb ist Iselins Werk im Grunde eine Apologie der Philosophie der
Aufklärung, der die Überzeugung innewohnt, daß wir es am Ende doch
so herrlich weit gebracht haben. Deshalb erfuhr sie auch die vernich-
tende Kritik Herders, der dem beginnenden Mannesalter der Vernunft
im Iselinischen Sinne das Greisenalter der Vernunft entgegenstellte
und eine Rettung der römischen und mittelalterlichen Epoche, des
„Mannesalters der Menschheit‘ vollzog. Kant freilich betonte, ob-
gleich er die falsche und gewaltsame Art der Zweckbeziehung Iselins
vermied, noch 1784 in den „Ideen zu einer allgemeinen Geschichte in
welt bürgerlicher Absicht“ 1, daß es zwar befremdend und rätselhaft,
immerhin aber notwendig sei, daß die Generationen der Menschheit
nur um der zukünftigen Geschlechter willen ihr mühseliges Geschäft
trieben.
1 Werke, herausgegeben von Rosenkranz und Schubert, Bd. 7, S. 321.
489
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806.
(Ein Kulturbild.)
Von
J. v. Pflugk-Harttung.
Durch die zweite (1793) und dritte (1795) Teilung Polens
gelangte ein großer Teil des alten Kronpolen in preußischen Be-
sitz, begrenzt, mit Zwischenland, durch die Flüsse Memel, Bug,
Weichsel und Pilica. Das Gebiet nördlich der Weichsel erhielt den
Namen Neu- Ostpreußen, das zwischen Weichsel und Pilica bezeich-
nete man als Südpreußen und die äußerste Südspitze als Neu-
Schlesien. Neu- Ostpreußen erhielt als Verwaltungsbehörde erst eine
Kammerkommission zu Bialystock, Südpreußen hingegen Kriegs-
und Domänenkammern zu Posen, Petrikau und Warschau, bis die
endgültige Ordnung der beiden Provinzen erbrachte: für Neu- Ost-
preußen die Kammern von Bialystock und Plock, für Südpreußen
die von Posen, Kalisch und Warschau. Das Gebietsdreieck zwischen
Bug und Weichsel mit der Stadt Praga gehörte ebenfalls noch zu
Preußen, was namentlich der Stadt Warschau zum Nutzen gereichte.
Die Provinz Südpreußen umfaßte ungefähr 1035 geographische
Quadratmeilen, weitaus in der Mehrzahl Wald, Heideflächen, Ge-
wässer, Moräste, „Lehden und Unland“. 1 Die meisten Wälder galten
als Wüsteneien, von denen man nur wenige in nutzbare und ge-
schlossene Forsten umgewandelt hatte. Der Boden an sich war trag-
bar, aber erst zum geringen Teile ernstlich angebaut. Getreide gab
es so reichlich für die dünne Bevölkerung, daß eine beträchtliche
Menge noch außer Landes ging, und ein Drittel des Bestandes wegen
Mangel an Absatz zu Branntwein verwendet werden mußte. Freilich
im Vergleich zum Flächeninhalt genügte die Aussaat weitaus nicht.
Noch mehr als der Ackerbau befand sich die Viehzucht im Rück-
stande, denn es waren um 1800 nur vorhanden: 119461 Pferde, 215454
Ochsen, 208634 Kühe, 870662 Schafe und 311158 Schweine. Wie
1 Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7. C. 1a Vol. III fol. 3.
490 J. v. Pflugk- Harttung
wenig dies genügte, ergibt ein Vergleich mit dem wesentlich kleineren
Schlesien, das über 2 Millionen Schafe, und zwar bessere, zählte.
Deshalb stand auch die schlesische Wolle doppelt so hoch im Preis
als die südpreußische. Diese ließ sich nur für grobes Wollenzeug ver-
wenden. An Menschen umfaßte die Provinz 1294491, darunter
1223976 Christen und 70515 Juden, so daß jeder 18. Mensch ein
Jude war. Männlichen Geschlechts gab es 658 447, weiblichen 636 244,
jene überwogen mithin. In den Städten wohnten 314 203 Leute, auf
den Dörfern 980 288, hier also mehr als dreimal so viel. Auf die
Quadratmeile kamen 1251 Menschen. Am volkreichsten war das
Posensche Departement mit 1666 für die Quadratmeile, wogegen das
am schwächsten bewohnte Warschauer Departement nur 1109 auf-
wies.
Bald nach der preußischen Besitzergreifung des Landes konnte
gesagt werden, die Bevölkerung werde bald bedeutend zunehmen,
wenn sich erst geltend machten: die Wirkungen der neuen Medizinal-
anstalten, eine verbesserte Polizei und eine Erleichterung der
unteren Volksklassen. — Die Häuser in den 242 Städten erwiesen
sich durchweg als schlechte Holzbauten, außer in Warschau, Posen
und Kalisch, wo es auch Steinbauten gab. Die meisten Häuser hatten
Stroh- oder Schindeldächer, sogar hölzerne Schornsteine; an Ziegel-
dächer dachte man hier noch nicht. Aui 35807 Holzhäuser kamen
nur 3157 massive, Kirchen gab es 533 und Klöster 120. Gewerbe
und Industrie befanden sich noch in der Kindheit; man zählte in den
Städten 29118 Handwerker, von denen je der 7. dem Judentume
angehörte. Unter preußischer Herrschaft nahm die Zahl der Hand-
werker zu, die des Hauptgewerbes, der Tuchmacher, z. B. um 200.
Die Zahl der Branntweinbrennereien in den südpreußischen
Städten betrug 1911, wogegen Schlesien nur 909 besaß; dem ent-
sprechend erwies sich die Trunksucht in Polen auch weit größer.
Der Handel war immer passiv gewesen und durch die preußische
Besitzergreifung verschlechtert, weil zunächst noch der Ausgleich
mit den nunmehr russischen und österreichischen Anteilen fehlte.
Er gelangte nur selten über Krämerei hinaus. In den polnischen
Städten lebte der 15., in den schlesischen der 5. Mensch vom Handel.
Dörfer besaß man 7936, weitaus die meisten im Posenschen
Departement, die wenigsten im Warschauer. Die Dörfer wiesen
5461 herrschaftliche Wohnhäuser auf, 47665 Bauern-, 38358 Kos-
sätenhäuser usw., im ganzen 158461 Feuerstellen, wozu sich noch
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 491
962 Kirchen und 3688 Mühlen gesellten. Auf eine Quadratmeile
kamen 153 Häuser, auf jedes Haus sechs Menschen und auf jede Dorf-
kirche deren 1020. Wie der wirtschaftliche war auch der Kultur-
stand niedrig. Das Verhältnis der ländlichen Bewohner zu ihren
Grundherren erschien sehr verschieden. Viele Bauern hatten den
Acker bloß gepachtet, die meisten waren leibeigen und nur wenige
die Eigentümer ihrer Wirtschaften. Als Steuern gab es Grund-
steuern und Gewerbesteuern; beide zusammen betrugen jährlich für
einen Dorfbewohner nur etwas über 23 Groschen. — Während man
den Geldwert der Provinz Schlesien auf 180 Millionen Taler berechnete,
kam man für Südpreußen nur auf 89 Millionen, also noch nicht auf
die Hälfte. Demgemäß waren Erzeugnisse und Häuserwert der
Städte in Schlesien doppelt so hoch. Noch mehr fiel das polnische
Gebiet in Gewerbefleiß und Handel gegen die Nachbarprovinz ab.
An umlaufendem Gelde besaß Südpreußen kaum ein Drittel so viel
als Schlesien.
In einem Berichte, den der Minister v. Voß 1798 an den König
sandte, verglich er Südpreußen mit einem „devastirten Gut ohne
Cultur, welches durch Geld und Pflege wieder soll nutzbar gemacht
werden“. Dies aber erwies sich ungemein schwierig, denn es fehlte
gerade an dem, was erforderlich war: an Geld und Hilfsmitteln.
Polen selber besaß diese nicht, und Alt-Preußen vermochte sie nur
in beschränktem Umfange zu gewähren. Es mangelte an Kapital
noch mehr als an tüchtigen Kräften. Die besten Beamten gingen nur
ungern nach dem fernen Osten, und die Geldarmut bewirkte, daß
namentlich das mittlere und Unterpersonal weder an Zahl noch an
Güte genügte. Da nun ferner die bisherige Verfassung und Verwal-
tung Polens keine oder doch nur mangelhafte Anknüpfungspunkte
für die ganz anders geartete preußische bot, so wußte man sich nicht
besser zu helfen, als das preußische System mit seinem General-
direktorium, seiner Kriegs- und Domänenkammer und seiner deut-
schen Rechtspflege in das fremde Land zu übertragen. Bald zeigte
sich dann aber, daß es hierhin nicht recht paßte. An die Stelle eines
oft gewalttätigen, aber durchgreifenden Adelsregimentes trat ein
sorgsam gegliedertes Beamtentum mit einer weitgehenden Kollegia-
lität, die sich in der dünnen, anderssprachigen Bevölkerung fremd-
artig, überkostspielig, schwerfällig und unselbständig erwies. Ge-
rade in ihrer pedantischen Gewissenhaftigkeit lähmte eine Behörde
die andere, und innerhalb der Behörden herrschte oft Zwietracht und
492 J. v. Pflugk - Harttung
Ungehorsam. Über den Ton, der selbst in der leitenden Behörde,
der Kriegs- und Domänenkammer herrschte, gibt eine Beilage des
Präsidenten Hoym vom 4. Dezember 1799 Aufschluß. 1 Demnach
wurde während eröffneter Sitzung unter Leitung des Präsidenten
zwei Kriegs- und Domänenräten ein kleiner Zettel zum Lesen zu-
geschoben, welcher von einem dritten eigenhändig geschrieben war,
und lautete: „Der Kriegs- und Domänenrat Fischer wird schon Zu-
lage oder Remuneration bekommen; dafür läßt er sich aber auch
von dem Praesidio auf die Nase scheißen.“ Hoym verwies den Räten
diese Unschicklichkeit und führte aus, er bemerke nachteilige Ver-
bindungen, werde solche aber schlechterdings nicht dulden, viel-
mehr auf Versetzung und Bestrafung dringen. Darauf erhielt er von
einem der Räte schriftlich die Antwort: „So lang pp. Kammer
Directoren nicht für gut finden, sich durch wesentliche Verdienste
die Achtung des Collegii zu erwerben, und durch ein offenes, biederes
Benehmen im Dienst den gegen sich erregten Widerwillen vergessen
zu machen, wird nie ein angenehmes Dienstverhältnis herzustellen
sein.“ Die Sache gelangte wie fast alles ans Ministerium in Berlin
und zog sich hin bis zum März 1801, wo der Minister verfügte, der
Präsident solle entweder seine Schuldigkeit beobachten oder dem
Königlichen Dienste entsagen. Die Entscheidung fiel also zugunsten
der widerspenstigen Räte. — Unter solchen Umständen kam es zu
Hemmungen, Verschleppung und Widersprüchen. Die Entscheidung
mußte zu sehr aus Berlin vom grünen Tische erwartet werden. Tat-
kräftige Männer vermochten an Ort und Stelle nur wenig zu leisten
und nicht emporzukommen. Die Justiz erwies sich gerechtigkeits-
suchend, aber umständlich und langwierig, während die Polen bisher
eine rasche und rauhe Rechtspflege gewohnt waren. Dies alles, ver-
bunden mit einem gewissen Schwächegefühl der Regierung in den
weit ausgedehnten Gebieten, führte zu Zaghaftigkeit und Nachsicht,
welche die Polen mißverstanden und falsch auffaßten. Die Ver-
waltungskosten betrugen 1794/95 nicht weniger als 75 Prozent der
Einnahmen, wogegen man die Ausgaben in Schlesien auf nur 7 Pro-
zent berechnete. Hinzu kam die Tatsache, daß sich eine rein deutsche
und wesentlich evangelische Verwaltung über ein polnisches und
schroff katholisches Volk breitete. Beide Teile verstanden gegen-
1 Vgl. hier und für das Folgende: J. v. Pflugk-Harttung, Der Stadt - und
Polizeipräsident von Tilly und die Zustände in Warschau zur preußischen
Zeit 1799—1806. Danzig. A. W. Kafemann.
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 493
seitig weder ihre Sprache, noch ihre Anschauungen und Sitten. Das
Ganze war ohne Einheitlichkeit und trug den Stempel der Eroberung.
Hiermit aber nicht genug, trotz der deutschen Sprache wohnte der
preußischen Bureaukratie eine gewisse Nationslosigkeit inne. Gerade
damals lag das Gefühl des Deutschtums tief danieder. Man dachte
und empfand kosmopolitisch. Preußen bildete einen Staat aber kein
selbstbewußtes einheitliches Volk. Ganz anders die Polen: aus dem
tiefen Falle rafften sie sich rasch empor; namentlich der sehr zahl-
reiche Kleinadel, die Studierten und die Geistlichkeit verbreiteten
ein zunehmendes Nationalgefühl. Die gebildeten Polen hielten sich
fern vom Eintritt in die preußische Verwaltung, ja sie wurden ihr
zunehmend feindlicher und schufen eine neue polnische Literatur.
Und preußischerseits arbeitete man ihnen noch in die Hände, da man
das Heer mehr und mehr aus Polen ergänzte. Viel weiter wäre man
gekommen, wenn man in Anlehnung an die gewaltgewöhnte polnische
Einwohnerschaft wenigstens als Übergang eine Statthalterschaft mit
starker Zivil- und Militärbefugnis eingesetzt, die tatkräftig und
zielbewußt gewaltet hätte. Sie wäre billiger und erfolgreicher gewesen
und vermochte der nationalen Widerspenstigkeit mit ganz anderer
Wucht zu begegnen als ein Minister in Berlin und vielköpfige Kam-
mern in Posen, Kalisch und Warschau. Die Befangenheit der preußBi-
schen Regierung im Hergebrachten, das Unvermögen oder die Ab-
neigung, eine für die Zustände passende selbständige Zentralleitung
auszugestalten, ließ selbst das Gute, das aufrichtigste Wohlwollen
und den unverdrossenen Fleiß vieler Beamten verkümmern.
Als eigenartigstes Gebilde Südpreußens hat Warschau zu gelten.
Früher Hauptstadt eines weiten Reiches, der Sammelplatz eines
prunkliebenden Adels, war es jetzt zu einem Grenzorte mit vielem
Militär hinabgesunken, dem die Mehrzahl der früheren Lebens-
bedingungen fehlte. DasWeichbild zeigte sich von einem niedrigen Walle
und trockenen Graben, den sogenannten Barrieren eingeschlossen, die
sich von der Weichsel im Halbkreise um die Stadt legten. Es gab fünf
Einfahrten zu den Barrieren und drei Stadttore. Doch befand sich alles
in so tiefem Verfall, daß man trotz aller Sperre leicht in die Stadt
gelangen konnte. Hier zählte man 19 Marktplätze, im Jahre 1803
257 Straßen mit 3584 Häusern. Einige Straßen, wie die Königs-,
Marschall-, Senatoren- und Kapuzinerstraße trugen ein stattliches
Äußere. Dann besaß man 33 Kirchen, wörunter eine reformierte,
eine evang.-lutherische und eine griechische, ferner vier gemauerte
494 J. v. Pfiuyk-Harttung
Rathäuser, ein königliches Schloß und eine königliche Sommer-
residenz, 65 große Palais, meistens mit schönen Gärten, überdies
öffentliche Anlagen und Brunnen, darunter einen vortrefflichen
Springbrunnen, schließlich vier große Kasernen, Spitäler, Schulen,
selbst eine öffentliche Bibliothek, welche freilich von den Russen bei
ihrer letzten Besetzung gänzlich ausgeräumt war.
Ursprünglich befand sich Warschau auf den engen Raum der
späteren Altstadt beschränkt. Seine Lebensbedingungen beruhten
auf einer günstigen Lage, an der wasserreichen Weichsel mitten im
Lande, und auf der Residenz der Herzöge von Masuren, später der
Könige von Polen.. Außerhalb der Ringmauern besaß sie anfangs fast
nur ein einziges, ihr geschenktes Dorf. Je mehr das Gemeinwesen aber
aufblühte, desto zahlreichere Menschen bauten sich neben ihr an, und
so entstand zuerst die Neustadt. Mehrere Vornehme, die sich ent-
weder ihrer Ämter oder des Hofes wegen in der Hauptstadt auf-
hielten, kauften in der Nähe Ländereien, welche sie den Gewerbe-
treibenden zur Bebauung überließen, um ihnen am Ende die Rechte
einer Stadt auszuwirken. So entstand auch Praga jenseits der
Weichsel. Es vergrößerte sich auf eben die Weise wie Warschau und
war wie dieses eigentlich aus mehreren voneinander ganz abgesonder-
ten Ortschaften zusammengesetzt. |
Nach Praga, welches zu Warschau gerechnet wurde, gelangte man
über eine hölzerne Brücke, auf Kähnen gelegt, welche vor Anfang des
Winters abgebrochen und im Frühjahr wieder hergestellt wurde.
Im Winter mußte man also das Eis der Weichsel benutzen oder sich
mit Booten übersetzen lassen, was sich bei Schollentrieb gefährlich
oder unmöglich erwies. Praga machte einen ungemein dürftigen Ein-
druck; es enthielt eine hölzerne Pfarrkirche, ein hölzernes Nonnen-
kloster, zwei hölzerne Rathäuser und über 500 hölzerne Bürgerhäuser,
von denen einmal 82 gänzlich abbrannten.
Schlechterdings vom Übel erwies sich die Selbständigkeit der
Einzelgemeinden, welche durch die Macht der großen Grundherren
aufrecht gehalten wurde. So bestand Warschau aus 14 und Praga
aus 6 (7) Jurisdiktionen. Erst nach vielen Anstrengungen gelang es,
das Gebiet zwei Meilen im Umkreise dem Krongroßmarschall für
Warschau zu übertragen, wodurch die verschiedenen Städte und
Städtchen gewissermaßen vereinigt wurden. Andere wohltätige Ver-
fügungen kamen hinzu. Die Konstitution vom 18. April 1791 hob
sämtliche Jurisdiktionen und kleinen Städte, welche nahe an den
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 495
größten Städten lagen, auf und vereinigte die Kämmereieinkünfte
samt Handhabung der Rechtspflege. Mit Vorbehalt der Rechte der
Grundherren waren die Grundzinsen jetzt den Stadtmagistraten zu
zahlen. Als Verwaltungsgebiet zerlegte man Warschau in 7 Zirkel,
von denen Praga den siebenten bildete. Die in der Provinz herrschen-
den Zustände wirkten auf die alte Hauptstadt zurück. Dort waren
Raub und Verbrechen an der Tagesordnung. Meistens handelte es
sich um Eigentumsvergehen eingeborner Polen, namentlich geschäfte-
und nahrungsloser Menschen, Juden, armer Edelleute und entwichener
oder ausgewiesener Fremden. Als Quellen des Übels findet man be-
zeichnet Gewerbs- und Nahrungslosigkeit, Unzulänglichkeit des
Polizeiwesens und Mängel der Kriminaljustiz, dazu den Hang der
Polen zu Ungebundenheit. Während die Mehrzahl des höheren Adels
seine national-polnische Gesinnung behauptete, neigten die Stadt-
bürger zunehmend stärker auf die preußische Seite, welche wenigstens
eine gewisse Sicherheit und Ruhe gewährleistete. Eine Selbstver-
waltung in Warschau gab es nicht, sondern es fanden sich nur staat-
liche Behörden, nämlich die der Kriegs- und Domänenkammern für
das Kammerdepartement und die für den Stadtkreis: der Stadt-
magistrat und der Justizmagistrat. An der Spitze der Kammer stand
der Präsident v. Hoym, an der der Stadt der Stadt- und Polizei-
präsident v. Tilly, der mit zwei Direktoren ein Direktorium bildete,
zu denen ein Syndikus und vier Stadträte kamen; diese acht Leute
vereinigten sich im Magistratskollegium. Das Verhältnis der drei
Körperschaften zueinander war durchweg schlecht.
Im ganzen machte Warschau einen verwahrlosten und zurück-
gekommenen Eindruck. Die Brücken, Schlagbäume und Barrieren
befanden sich bei Antritt der preußischen Herrschaft in so schlech-
tem Zustande, daß letztere rings überschritten wurden. Die neue Re-
gierung verbesserte etwas, aber doch nur völlig ungenügend. Der
Stadtgraben blieb unzulänglich, drei Tore waren sogenannt ver-
schlossen und unbewacht. Die Landstraße zeigte sich dort mit einem
Brette gesperrt, das aber jedem den Weg frei ließ. In den Vorstädten
befanden sich Schank- und Ausspannhäuser, welche als Zufluchte-
stätten für Spitzbuben und Vagabunden galten. Hierhin begaben
sich auch die Kleinhändler zum Aufkauf der Waren, die vom Lande
gebracht wurden. Dadurch konnten sie dem Städter den Preis vor-
schreiben. Draußen waltete der Landrat mit einigen Ausreitern, die
aber weitaus nicht für Aufrechterhaltung der Ordnung genügten.
496 J. v. Pflugk-Harttung
Überhaupt ließ die landrätliche Tätigkeit viel zu wünschen. Wie in
ganz Polen bestand auch in Warschau die größte Menge der Häuser
aus Holz, das Straßenpflaster erwies sich namentlich in den Neben-
straßen halsbrechend, und bei Regen bildeten sich große Pfützen; eine
öffentliche Straßenbeleuchtung gab es nicht. Der Straßenkot wurde
täglich außer an Sonn- und Festtagen abgefahren, auf die Höker,
Trödler und überzahlreichen Kneipen geachtet. Der Reihe nach
mußte jeder Hausbesitzer einen Mann zur Nachtwache stellen, dazu
kamen noch Militärwachen und Posten. Natürlich verbürgte dies
keine auch nur annähernde Sicherheit der Nacht. Der Antrag, be-
soldete Nachtwächter zu stellen, scheiterte am Geldmangel. Arme
Erwachsene und Knaben machten sich einen kleinen Verdienst, in-
dem sie an finsteren Abenden Fußgänger erst mit Holzfackeln, dann
mit Holzlaternen nach Hause leuchteten. In der Stadt trieben sich
massenhaft vermögenslose Faulenzer herum. Von Praga heißt es, die
Zügellosigkeit und Dieberei nähme überhand. Es kämen Fälle vor,
daß Sterbende ihren letzten Willen nicht verfügen könnten, weil sich
niemand über die Weichselbrücke wage.
Man hatte polnische, deutsche und französische Theaterauf-
führungen, welche bisweilen im Privatkreise stattfanden. Die Kauf-
mannschaft gab polnische Stücke und Bälle, die deutsche Lustspiel-
truppe stand unter der Leitung eines Perückenmachers und spielte
ziemlich gut, während im Palais des Prinzen Joseph Poniatowski
treffliche französische Vorstellungen stattfanden. Gesellschaftliche
Vereinigungen bot das Bürgertum, reiche Privatleute, namentlich
adelige, veranstalteten große Festlichkeiten; von einer solchen beim
Grafen Walicki heißt es, daran hätten 300 Personen teilgenommen
und Überfluß, sowie Ordnung geherrscht.
Nicht nur Deutsche und Polen befanden sich im Gegensatze,
sondern dieser herrschte auch zwischen den einzelnen Ständen in
voller Schroffheit; der Adel fühlte sich allein als existenzberechtigt
und hielt sich von den übrigen Volksklassen fern, außer von den
Studierten. Die Kaufmannschaft rächte sich dadurch, daß sie für
ihre Bälle keine Billetts an Adelige abgab. Das Gesinde erhielt seinen
Lohn noch teilweis in Naturalien, zumal in Getreide, doch stellte die
preußische Regierung dies dahin ab, daß ausschließlich nur Geld-
zahlung nebst einiger Leinenverabreichung zulässig sei. Die Erwerbs-
möglichkeiten waren gering. Durch die Nachlässigkeit der Polen,
vieles Holz und böswillige Absicht entstanden zahlreiche Feuers-
Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 497
brünste, deren die Feuerwehr nicht Herr zu werden vermochte.
Zweimal geriet sogar das Schloß in Gefahr, ein Raub der Flammen
zu werden. An den Schloßhof grenzten hölzerne Privatgebäude, und
auf demselben standen meist hölzerne und mit Schindeln gedeckte
Ställe und Wagenremisen. Um hier zu bessern, befahl der König,
sie aus Stein zu errichten, oder doch wenigstens Dachziegel zu ver-
wenden. Durch Kabinettsorder vom 24. September 1804 wurde auch
eine General-Feuer-Sozietäte-Direktion ernannt. Sie sollte in 8 Kreise
des Warschauer und in 8 Kreise des Kalischer Departements zer-
fallen und ihren Sitz mit einem Generaldirektor in Warschau haben.
Daneben gingen Polizeiverfügungen: so durfte niemand mit brennen-
den Tabakspfeifen, brennenden Kienhölzern und Lichtern in Scheunen,
Stallungen und auf der Straße gehen.
Halbjährlich setzte man die Brottaxen mit Rücksicht auf den
Getreidewert fest. Beim Fleisch bestimmte die gegenseitige Konkur-
renz den Preis. Das Getreide stieg zeitweise ungemein hoch. Über-
haupt galt Warschau als teure Stadt. Obwohl das Gemeindewesen
durch die Revolution und die Regierungsveränderung an Einwohner-
zahl und Wohlstand eingebüßt hatte, mußte es doch die alten Ab-
gaben weiter und noch neu hinzugekommene Lasten tragen. Die
Leistungen beruhten größtenteils auf dem Einkommen der Bürger
und auf den Häusern. Nun aber war der Grund und Boden ungemein
entwertet, so daß die Mieten nur wenig einbrachten. Man mußte
deshalb das Kapital angreifen, um die Abgaben zu bestreiten.
Schwierig gestaltete sich die Judenfrage. Die Israeliten ver-
mehrten sich stark und brachten den größten Teil des Handels in
ihre Hände. Infolgedessen wurden die katholischen Polen aufsässig
und verübten Gewalttaten gegen sie, der Fiskus legte ihnen hohe Ab-
gaben auf, und die Polizei wies die zahlreich zureisenden Juden „alle
ohne Umstände zurück“. Die Beaufsichtigung und Gelderhebung bei
den Juden erforderte ein größeres Polizeipersonal, die Art der Zah-
lung blieb lästig.
In Warschau lag viel Militär unter dem Gouverneur General-
leutnant v. Köhler. Aber zunehmend mehr veränderte sich der
Mannschaftsbestand aus einem preußischen in einen polnischen. Die
Offiziere waren zum großen Teil Deutsche, aber leider nicht die besten.
Es liegen Klagen über Händel auf öffentlichen Bällen vor, bei denen
Offiziere sich nicht vorteilhaft auszeichneten, was natürlich die
Nationalpolen erbitterte.
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 4 82
498 J. v. Pflugk - Harttung
Über die Justiz äußerte sich der Minister v. Voß im Jahre 1800:
Bei der Abneigung der Polen gegen viele und neue Gesetze müsse
man sich auf Hauptgegenstände, besonders Ruhe, Ordnung, Sicher-
heit des Eigentums und notwendigste Bedürfnisse beschränken.
Nichts sei wichtiger als die Kriminaljustiz gegen die sehr zunehmenden
Räubereien und Diebstähle. Die Teilung Polens machte viele Men-
schen, besonders aus dem nichtansässigen Adel, den Juden und dem
Gesinde des Luxus brot- und geschäftslos. Das reize sie zu Gesetzes-
übertretungen, wobei die Milde der preußischen Kriminalgesetz-
gebung und das Verfahren bei der Untersuchung sie weniger davon
abschrecke, als ehemals die unmenschliche Behandlung und häufige
Todesstrafe zur polnischen Zeit. „Die Förmlichkeit des Verfahrens
häuft die Zahl der Inquisiten in den Gefängnissen, und diese sind um
so weniger hinlänglich und sicher genug, um jene auch nur bis zur
realisierten Strafe zurückzuhalten. Sie entspringen in Komplotten
sogar gefesselt und bedrohen das Eigentum und Leben des Publi-
kums von neuem, nachdem sie in den Gefängnissen sich noch gegen-
seitig schlechter gemacht haben. Im Warschauer Kammerdeparte-
ment schwebten während der letzten drei Jahre 743 Kriminalprozesse
und davon betrafen zwei Drittel Raub und Diebstähle. Bei diesen
Umständen scheint für Südpreußen Schärfung der für den dortigen
Kulturstand noch zu milden Kriminalgesetze und mehrere Abkürzung
der Untersuchungsformen notwendig. Dringend wird auch um so
mehr die Vollendung der Fronvesten.“
Als meist hervortretende Persönlichkeiten hatten in Warschau zu
gelten die bekannten Glieder des polnischen Hochadels und preu-
Bischerseits der Kammerpräsident v. Hoym, der erste Departemente-
beamte, nebst dem Stadt- und Polizeipräsidenten v. Tilly, dem ober-
sten Stadtgebieter und dem Justizpräsidenten v. Meyer. Tilly hatte
die militärische Laufbahn bis zum Regimentskommandeur durch-
gemacht und kam erst als fast 60jähriger, mithin zu spät, in sein
wichtiges Amt. Dennoch bewährte er sich und hat als einer der
besten Bürgermeister Südpreußens zu gelten. Gerecht, soldatisch
strenge, wo es nötig erschien, ein vortrefflicher Polenkenner, suchte
er schöpferisch zu wirken, sah sich aber durch das Instanzenwesen,
den erschreckenden Geldmangel der Regierung und die verworrenen,
unfertigen Zustände überall gehemmt. Das Amt war ungemein
schwierig, verdruß- und arbeitsreich. Zwei Vorstädte gehörten nicht
zum polizeilichen Aufsichtsbereiche. Dadurch traten schlimme Miß-
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 —1806 499
stände zutage, sowohl bei Verbrechen wie bei Brandunglück. Tilly
forderte deshalb Ausdehnung der Polizeibefugnisse über die Ansiede-
lungen außerhalb der Barrieren. Jeder Übeltäter, der sich in der Stadt
verfolgt sah, konnte sich leicht in die Vorstädte und umgekehrt von
diesen in die Stadt flüchten, ohne daß die betreffende Polizei imstande
war, ihm sofort nachzusetzen oder ihn aufzufinden. Gerade die
Spelunken in den Vorstädten bedurften einer besonderen Über-
wachung. Deshalb forderte Tilly räumliche Ausdehnung der Polizei-
befugnisse, eine polizeiliche Zusammenlegung der Stadt mit den Vor-
orten. Aber die Kammer erklärte sich dagegen, wesentlich aus juristi-
schen Gründen. Nach allerlei Hin- und Herschreiben entschied sich
der Minister für Tilly.
Dann herrschte Streit, ob das Justiz- und Polizeiwesen Pragas,
d.h. des 7. Zirkels von Warschau, abzutrennen und ihm ein eigener
Polizei- und Justizmagistrat zu geben sei. Es hing dies mit der Un-
sicherheit und der schlechten Brückenverbindung zusammen. In
einem Gutachten hieß es da: Die Pragaer klagten „mit Recht und
Grund“ über die Polizeibeamten. Viele Dinge seien der Verbesserung
fähig, aber auch ungemein zahlreiche Fragen zu erwägen: Das
Kämmereinteresse, die Rechtspflege, die Armenpflege, die Religions-
ausübung, das Brückengeld usw. Schließlich wurde für Praga eine
eigene, aber den Warschauer Behörden unterstellte Polizei- und
Justizpflege geschaffen.
Zu den vielen obwaltenden Schwierigkeiten gehörten auch die
rückständigen Abgaben der Warschauer Bürger und deren Beitrei-
bung, die natürlich Unwillen und Widerspruch erzeugte. Eine gleich-
mäßigere und ermäßigtere Besteuerung erschien dringend notwendig,
zumal auch eine vernünftigere Regelung der Judenabgaben. Der
König erklärte sich für die Einführung der Torakzise und Verminde-
rung der direkten städtischen Belastung.
Aus der Gesamtsachlage erhellt, daß eine gute Polizei als drin-
gendes, fast als das dringendste Bedürfnis für Warschau gelten mußte.
Zur polnischen Zeit hatten die Kronmarschälle die Polizeigewalt in
der Altstadt mit 2 Meilen Gebietsumfang gehandhabt. Sie besaßen
die Aufsicht über die Märkte, Taxen, Pflasterung, Feueranstalten,
Juden usw., wofür ihnen Unterbeamte, dann eine Kronmarschalls-
miliz und ziemlich bedeutende Einnahmen zustanden, von letzteren
auch drei Fünftel der Judenabgaben. Das änderte sich mit der preußi-
schen Besetzung. Da wurden Stadt- und Polizeiverwaltung in eine
32*
500 J. v. Pflugk-Harttung
Körperschaft zusammengelegt, und an ihrer Spitze stand ein Stadt-
und Polizeipräsident, erst der Geh. Rat v. Werthern, dann der Geh.
Rat v. Tilly. Unter ihm wirkte ein Polizeidirektor, den man durch
einen zweiten vermehrte. Diese drei bildeten das Polizeidirektorium.
Nun folgte ein , Stadtrat und Syndikus“, mithin ein Jurist, und dann
kamen noch vier Stadträte, im ganzen mithin ihrer fünf. Diese acht
Leute bildeten das Magistratskollegium. Als dessen vorgesetzte Be-
hörde galt die Kriegs- und Domänenkammer, bezw. dessen Direk-
torium oder Präsident. Nun wollte das Unglück, daß gerade die
Warschauer Kammer derartig war, daß sich der Minister v. Voß
äußern konnte: „Keine Kameral-Administration leidet vielleicht mehr
als die südpreußische durch die schlechte Beschaffenheit ihrer Pro-
vinzialbehörden. Unter diesen zeichnet sich aber noch besonders die
Warschauer Kammer durch Zwecklosigkeit und Langsamkeit vieler
Arbeiten, sowie durch Unfolgsamkeit, Disbarmonie und schlechtes
Betragen mehrerer Arbeiter aus.“ Sie bestand aus Juristen, die, wie
diese Leute so oft, an Buchstabenpedanterie litten. Sie betrachteten
alles wesentlich vom Rechtsstandpunkte, vielfach im Gegensatze zu
den Polizeipräsidenten, zumal Tilly, welcher als Soldat und Vollzugs-
beamter von praktischen Erwägungen ausging. Derart verschiedene
Auffassung führte zu allerlei Zusammenstößen, ja tatsächlich zu einer
Zweiteilung der Verwaltung. Am 22. Mai 1796 wurde ein neues
Polizeireglement veröffentlicht; es bewirkte aber solche Mißstände in
den Ressortverhältnissen, daß der Minister sich zu wiederholten
Reskripten veranlaßt sah. Daraufhin wandte sich die Kammer an
ihren Präsidenten und stellte in Erwägung, ob nicht zuvörderst das
Verhältnis „sämtlicher städtischer Behörden, als des Justiz- und
Polizei-Magistrats sowie auch des Polizeidirektorio gegen ander fest-
gesetzt und deren Ressort genau bestimmt, und besonders erwogen
werden muß, ob nicht hier, sowie in allen Städten gleicher Volks-
menge eine Kombination sämtlicher drei Behörden bewirkt, und da-
durch eine Menge zeitraubender Korrespondenzen, wie auch mit der
Zeit einiges Personal erspart, vorzüglich aber der Geschäftsgang ab-
gekürzt und das Entgegenarbeiten dieser Behörden vermieden werden
kann.“ Zu der mangelhaften Abgrenzung zwischen den Polizei-, den
Regierungs- und Justizkammern kam ein unfraglicher Mangel an
Verständnis für die notwendigen Erfordernisse beim Ministerium zu
Berlin, Reibereien innerhalb des Polizeidirektoriums, ein ungenügen-
des Polizeipersonal, sowohl der Zahl, wie dem Werte nach, und
Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 501
schlechterdings nicht ausreichende Mittel. Die Armut des Staates
lagerte sich wie ein Meltau auf die ganze Tätigkeit der Behörde und
hemmte fast alle Bemühungen ihrer Leiter.
Vor allem wollte sich die Stadt sowohl wie die Polizei der un-
bequemen und vielfach niederdrückenden Bevormundung seitens der
Kammer entziehen. Deshalb suchte der Stadtmagistrat im Jahre 1800
das Recht zu erlangen, seine Mitglieder selber zu wählen. Dies hätte
seine Selbständigkeit und damit seine Leistungskraft wesentlich be-
fördert. Aber zugleich bedeutete es eine völlige Umgestaltung der
städtischen Verfassung mit Verminderung der Kronrechte, wofür die
Bevölkerung noch nicht reif war. Mit Recht wurde die Forderung
deshalb abgelehnt. Zwar sollte der Polizeipräsident die Ordnung auf-
recht erhalten, besaß aber keine volle Verfügung, weder im Vor-
schlagsrecht für das Personal, noch in dessen Maßregelung bei Ver-
gehen. Er mußte seine Wünsche erst der Kammer kundgeben, die
sie dann begutachtet nach Berlin sandte. Die Folge war bisweilen
eine unleidliche Verschleppung. Es kam zu Eifersüchteleien und
Streit über die unwichtigsten Kleinigkeiten, zu endlosen Schreibe-
reien und Beschwerden, zu Hin- und Herfragen, zu Gutachten und
Gegengutachten; oder eine Behörde verließ sich auf die andere, und
bei Unregelmäßigkeiten schob man sich gegenseitig die Schuld zu.
Deshalb suchte Tilly wenigstens die Personalvorschläge in die eigene
Hand zu bekommen und mit dem Ministerium unmittelbar zu ver-
kehren. Er erhoffte dadurch bedeutende Verbesserungen. Doch ver-
gebens, die Kammer fühlte sich in ihren Befugnissen geschmälert,
das Instanzenschema paßte nicht dafür und auch der Minister er-
klärte sich dagegen. Hinzu kamen Zerwürfnisse mit der Justiz-
behörde. Überall Verstimmung, die in kleinlichster Weise zum Aus-
drucke gelangte. So verurteilte die Justizdeputation der Kammer
den Polizeipräsidenten zu einer Geldstrafe von 5 Rth., weil er in seinen
Zuschriften nicht die Gesamttitulatur des Königs anwende. Der Ge-
maßregelte wandte sich deshalb an den König, der dahin entschied,
daß für die internen Schriftstücke die gewöhnliche, verkürzte
Form genüge, und daß deshalb die Geldstrafe sofort niederzu-
schlagen sei.
Ein großes Übel bestand darin, daß man kein eigenes Polizei-
gebäude besaß, sondern sich mit getrennten Mieträumen begnügen
mußte. Hierdurch zeigte sich Übersicht und Verwaltungsschnellig-
keit schwer geschädigt. Doch vermochte Tilly weder ein eigenes
502 J. v. Pflugk-Harttung
Haus herauszuschlagen, noch auch nur einen dringend notwendigen
Geheimfonds von 300 Talern zu erlangen.
Am schlimmsten sah es mit dem unteren Polizeipersonal aus.
Es genügte weitaus nicht an Zahl und bestand durchweg aus In-
validen. Uber diese Unzuträglichkeiten waren sogar Tilly und die
Kammer einig. Tilly äußerte, ein Invaliden-Polizei-Bedienter sei
ein Widerspruch in sich selbst. Der Wirkungskreis der Leute habe
einen solchen Umfang und erfordere so viel Tätigkeit bei Tag und
Nacht, daß ein Polizeibeamter schon im eigenen Berufe sehr leicht
invalide werde; was könne man von solchen erwarten, die es schon
seien? Ähnlich urteilte die Kammer, und zwar noch 1806: In-
validen genügten nicht für den Polizeidienst; ihre Anhäufung zeitige
böse Folgen. In den Führungslisten des Unterpersonals wechsle das
Urteil ab: „Säufer“ oder „Kann nicht mehr fort“. Nur wenige,
welche sich noch aus der polnischen Zeit herschrieben, seien brauch-
bar. Unter dem Oberpersonal befänden sich vier durch Alter und
Krankheit völlig abgenutzte Kommissare. Dabei habe man es mit
einer Bevölkerung zu tun, die an Unordnung Freude finde und sie
oft absichtlich aus Widerwillen gegen den jetzigen Landesherrn be-
fördere. Für alle die verschiedensten Erfordernisse besitze die Polizei-
direktion wesentlich nur Säufer und Krüppel, von denen ziemlich
zwei Drittel pensioniert werden sollten. Das Gehalt dieser Leute,
die das Ansehen des Staates aufrecht erhalten sollten, blieb über alle
Maßen kläglich: es betrug für den Polizisten nur fünf Taler monat-
lich. Natürlich erwies es sich unmöglich, davon wohnen und leben zu
können. Viele gelangten geradezu an den Bettelstab, besonders wenn
sie eine zahlreiche Familie hatten. Ein Beamter, der von Breslau
nach Warschau versetzt war, bezog 400 Taler jährlich, was bei einer
Frau, sieben Kindern und der wachsenden Teuerung schlechterdings
nicht genügte, weshalb er die notwendigsten Kleidungsstücke, Wäsche,
Holz, Licht und Schulgeld nicht zu bezahlen vermochte und trotz
größter Sparsamkeit in Schulden kam. Bisweilen besaßen die Un-.
glücklichen nicht einmal Feuerung, um ihre dürftige Wohnung im
rauhen polnischen Winter zu erwärmen. Ein Paar Stiefel, deren man
im Dienste viele gebrauchte, verschlang ein ganzes Monatsgehalt.
Die meisten gingen deshalb auch in völlig abgerissener Kleidung ein-
her, was sie in den Augen der Polen herabwürdigte. Kein Wunder,
daß fast alle dem Branntwein frönten. Und welch ein Elend ent-
stand erst, wenn jemand krank wurde und die Kurkosten nebst einer
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 — 1806 503
Vertretung im Amte bezahlen sollte. Für arme und kranke Polizei-
beamte war nicht die geringste Fürsorge getroffen. Noch schlimmer
erging es den Witwen und Waisen. — Die geringen Gehälter öffneten der
Bestechung und dem Drange nach Nebeneinnahmen Tür und Tor;
selbst Unterschlagungen kamen vor, und zwar aus reiner Not, frei-
lich selten, was den guten Geist der Leute zeigte. Natürlich er-
schollen ununterbrochen Bitten um Gehaltserhöhungen. Tilly so-
wohl wie die Kammer suchten diese schlechterdings ungehörigen und
unhaltbaren Zustände abzuändern. Es galt, das Gehalt oder doch
die Einnahmen zu steigern, das Personal zu vermehren, zu verbessern
und zu heben. Vor allem erstrebte Tilly Rücknahme der Vorschrift,
daß stets Militärinvaliden zu Polizeibeamten genommen werden
müßten, und dafür zu gestatten, daß tätige, junge, mit den nötigen
Kenntnissen versehene, gut beleumundete Leute ernannt werden
dürften. Dies um so mehr, als viele der alten Militärs die polnische
Sprache nicht genügend beherrschten. Umsonst, es blieb beim Schlen-
drian, weil man die Invaliden unterbringen mußte und Vergrößerung der
Geldausgaben fürchtete. Das einzige, was sich zunächst erreichen
ließ, war, daß neben den Invaliden „auch andere qualifizierte Sub-
jekte vorgeschlagen“ werden durften. Erst allmählich erweiterte
Voß die Möglichkeiten, indem von Invaliden nur solche genommen
werden sollten, deren Körperkräfte ausreichten. Und endlich im
Februar 1806 verfügte der König, daß ein Drittel der Polizeidiener-
stellen mit „ qualifizierten Zivilpersonen“ und zwei Drittel aus taug-
lichen Militärinvaliden zu wählen seien. Die Gesuche des Präsidenten
um Gehaltserhöhungen blieben meistens ungehört. Hier und da suchte
die Regierung im kleinen zu helfen, so daß sie eine Stelle offen ließ
und das Gehalt an bedürftige Mitbeamten verteilte. Zuletzt
wurde doch etwas erreicht. So bezogen die Zirkelschreiber ganze
120 Taler Jahresgehalt. Es gelang, ihnen 30 Taler Aufbesserung zu
verschaffen. Sofort traten nun die Exekutoren auf den Platz, die
bisher überhaupt kein Gehalt bekamen, sondern sich von den ge-
ringen Exekutionsgebühren durchschlagen mußten. Auch sie er-
hielten 150 Taler. Die Polizeireiter vermochten ihre Dienstpferde
nicht zu füttern. Für sie erwirkte Tilly ebenfalls 30 Taler Jahres-
zulage. Kam eine bessere Stelle frei, so entstand jedesmal ein wahres
Wettrennen. Manches Amt wurde längere Zeit nicht besetzt aus
Geldmangel oder wegen Langsamkeit der Entscheidung. Am traurig-
sten blieb die Lage der gewöhnlichen Polizisten. Vergebens schlug
2
504 J. v. Plugk-Harttung
Tilly einen Fonds zur Ergänzung des Gehaltes vor, oder noch lieber
eine unmittelbare Monats verbesserung auf 7 Taler. Ferner hielt er eine
Uniform für geboten. Dabei führte er aus, Zivilkleidung und als Amts-
abzeichen ein Schild genügten nicht. Er erachte vielmehr eine Her-
vorhebung der Polizeibeamten für höchst notwendig, weil man bisher
sich ihnen gegenüber damit ausrede, man erkenne sie nicht. Freilich
erscheine die Anschaffung einer Uniform für die Unterbeamten
unerschwinglich, weshalb er den Minister um einen Zuschuß bitte.
Die Antwort lautete, man verkenne die Vorteile einer uniformierten
Polizei keineswegs, befände sich aber nicht in der Lage, dem War-
schauer Polizeidiener personal durch Kleidung eine Verbesserung ihrer
Einnahmen zu bewirken; diese seien ‚so reichlich bestimmt“, daß
es sich aus eigenen Mitteln anständig kleiden könnte. Die Polizei
koste schon derartige Summen, daß sie womöglich vermindert werden
müsse. Gehaltserhöhung von Unterbeamten ließe sich einzig durch
Beschränkung des Personenbestandes bewirken, indem alsdann die
frei gewordenen Gehälter unter die Ubrigbleibenden verteilt
würden, oder seien nur durch andere Ersparnisse beim Magistrat
erreichbar.
Tilly andererseits fand die Polizeiverhältnisse so unwürdig, daß
er die Uniformfrage bis vor den König brachte. Es kam zu einem
lebhaften Schriftwechsel, auch mit der Kammer; über Farbe und
Schnitt der Uniform wurde verhandelt, ohne daß man zu einem Er-
gebnis gelangte. Nur dem Chef der Polizei wurde schließlich ge-
währt, die alte Armeeuniform als Oberst tragen zu dürfen. Wie klein-
lich die höchste Behörde des Warschauer Regierungsbezirkes ver-
fuhr, zeigt ihre Darlegung, daß es unschicklich erscheine, den Poli-
zisten Säbel zu geben, wie die Berliner sie trügen. Das Kammer-
direktorium erklärte sich für Stäbe von mittlerer Länge, wie der
König meine; Tilly sei auch dafür, nur hege er die besondere Ab-
sicht, einen Knotenstock zu wählen. Der frühere Polizeipräsident
Schimmelpfennig habe ohne höhere Genehmigung Schilder ange-
wiesen und das Geld dafür aus der Polizeistrafkasse vorgeschossen.
Deshalb erklärte sich das südpreußische General-Finanz-Departe-
ment dagegen. Weil die Aufwendung aber nicht ganz überflüssig
erschien und man den Polizeichef nicht durch Auferlegung der Kosten
schädigen wolle, so befürworte die Kammer, die Ausgabe für die
Schilder mit 58 Taler 22 Groschen 6 Pfennig der Warschauer Käm-
mereikasse zu überweisen. Es sei auffallend, daß nach der Tillyschen
Warschau zur Preußischen Zeit 1795—1806 505
Angabe alle Polizeidiener in einem Zirkel die Schilder verloren haben
sollten. Tatsächlich blieb es beim Verhandeln und die Warschauer
Polizei ohne Uniform. — Schließlich bezog ein Polizeidiener 90 Taler,
ein Marktmeister 120, ein Polizeimeister 150 Taler Gehalt.
Sehr wichtig war natürlich in einer Provinz mit mehr oder weniger
feindlicher Bevölkerung die Geheimpolizei. Ihre Oberleitung besaß
das südpreußische Departement des Generaldirektoriums, während
sie in den einzelnen Städten von den Polizeidirektoren gehandhabt
wurde. In Warschau erwies sich die Geheimpolizei ungemein arm,
wie fast alles. Ihr eigentlicher Vertreter war ein früherer polnischer
Oberst. Tilly beantragte deshalb noch die Anstellung eines ehe-
maligen polnischen Majors als Ubersetzers von Geheimsachen. Erst
als es zu spät war, erkannte man in Berlin die Unterlassungssünde
und unterstellte die Geheimpolizei dem Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten.
Trotz aller dieser Schäden und Schwächen verbesserten sich die Zu-
stände. Wenn die preußische Regierung ihr Wohlwollen auch nur in
kleiner und kleinster Münze verausgabte und sich dabei noch fleißig
selber hemmte, so war sie doch volksfreundlich und rechtschaffen. An
die Stelle des persönlichen Adelsregimentes setzte sie ein Beamten-
tum mit seinen guten und Schattenseiten. Auf die verschiedensten
Dinge wandte sie ihr Augenmerk. Im Jahre 1804 konnte der Minister
v. Voß dem Könige einen durchaus günstigen, vielleicht zu günstig
lautenden Bericht einsenden. Danach hatte sich die Bevölkerung
um 37 555 Menschen und die Kantonistenzahl um 2287 Mann ver-
mehrt. Die Landeskultur mache bedeutende Fortschritte, die Aus-
saat sei stärker und die Ernte reichlicher gewesen, Viehzucht und
Obstkultur nähmen zu. Der Gesundheitszustand bessere sich, besonders
durch Ausrottung der Blattern und des venerischen Ubels. Die
geistige und moralische Kultur zeige in ihrem Wachsen schon die
Früchte der auf das Schul- und Erziehungswesen gerichteten Für-
sorge des Staates; sie würde sich in der Folge noch mehr äußern.
Fabriken, Handel und Schiffahrt befänden sich in bedeutendem Auf
schwunge. Die Finanzverwaltung ergäbe einen Überschuß von
347 000 Talern. Der Minister schließt: es seien von der Sorgfalt der
Landesregierung und der stetigen Zunahme der inneren Kräfte die
glücklichsten Folgen für den künftigen Zustand der Provinz zu er-
hoffen. — Das Jahr darauf, 1805, unternahm Voß eine „südpreu
Bische Departements-Bereisung‘“‘, über die er dem Könige am 22. Juni
506 J. v. Pflugk-Harttung
mitteilte, daß die Bildung der Einwohner sowohl wie die Bodenkultur
auffallende Fortschritte zeitigen. In der Urbarmachung folgten die
Landbesitzer rühmlichst dem Beispiele, welches die königlichen Do-
mänen gewährten. Der sonst unruhige und umherreisende Adel be-
ginne auf seinen Gütern seßhaft zu werden, suche seine Verhält-
nisse zu bessern und finde in dem gesteigerten Ertrage den Lohn für
seinen Fleiß. „Bei der Gewandtheit und Aktivität der Polen ist diese
Provinz auf dem Wege, Fortschritte in der Kultur zu machen, durch
die sie bei der Zuträglichkeit ihres Bodens bald manche der älteren
Provinzen hinter sich zurücklassen werde.“ Die Bevölkerungszahl
betrug 1804: 1 436 621 Köpfe mit einer Jahreszunahme von 52 695.
— Im Juli desselben Jahres schrieb Voß, daß alle die vielerlei preu-
Bischen Einrichtungen und die Beispiele in den Domänen, deutsche
Pächter, Kolonisten und Gutsbesitzer, verbunden mit dem ver-
änderten Staatsverhältnisse und den hohen Preisen den Kulturstand
und Flor der Provinz erhöht hätten. Er versicherte: „Ich habe die
Organisation und Verwaltung von Südpreußen mit Liebe geführt und
werde daher nicht ohne Rührung davon Abschied nehmen. Dafür
wird aber das Bewußtsein entschädigen, daß ich die Administration
in vollendeter Ordnung und die Provinz selbst im regsten Aufblühen
und Emporstreben zu E. K. M. Händen übergebe.“
Nicht am wenigsten Nutzen zog Warschau aus diesen Umwand-
lungen. Es nahm an Bevölkerungszahl, Handel und Gewerbe zu, der
Adel kehrte in großer Menge zurück und brachte Geld unter die
Leute. Die Sehens würdigkeiten und Vergnügungen, Bälle, Theater-
aufführungen und Gelage steigerten, der Bürgerstand und die Lebens-
führung besserten sich. Das Zucht- und Arbeitshaus, für das nach
damaligen Verhältnissen gewaltige Summen verausgabt waren, galt
als vorbildlich für die ganze Provinz, denn es befolgte ein unabhängi-
ges Gewöhnen an Fleiß, Ordnung und Reinlichkeit. Das Lyzeum in
Warschau hatte so starken Besuch, daß man an eine Erweiterung der
Anstalt denken mußte. Es erschienen zunehmende Literaturerzeug-
nisse, freilich fast nur polnische. Der bislang unbedeutende Buch-
handel begann sich zu heben; sowohl die geistlichen wie die sittlichen
Anschauungen standen im Zeichen der Vervollkommnung. Auch
sonst steigerte sich die Zahl der Kaufläden, der Wert der Häuser und
der Betrag der Mieten; man baute viel, und der Umlauf des Geldes
vergrößerte sich merklich. — Wäre alles jahrzehntelang in ruhiger Ent-
wicklung geblieben, hätte sich unfraglich manches erreichen lassen.
Warschau zur Preußischen Zeit 1795 —1806 507
Doch die Vorbedingung blieb aus. Die national-polnische Gesinnung
gewann an Kraft und Bedeutung und erschwerte die Verwaltung, die
Kriegserfolge der Franzosen erweckten immer neue Hoffnungen, bis
bei Jena und Auerstädt die preußischen Heere erlagen. Nun ver-
sagte die Krone, von der man in dem absoluten Staate Friedrichs des
Großen alles erwartete. Wie fast im ganzen Lande erlosch das Selbst-
gefühl und die Tatkraft des Beamtentums auch in Südpreußen, die
Truppen befanden sich außerhalb der Provinz, und einen halbwegs
verläßlichen Untergrund besaß die preußische Herrschaft nicht. So
brach sie haltlos vor dem äußeren und inneren Feinde zusammen,
vor den Waffen Napoleons und den Übergriffen aufrührerischer
Polen.
508
Kleine Mitteilungen.
Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt.“
Wer sich in künftiger Zeit mit dem Problem des Anfanges und der Grund-
rißbildung der deutschen Stadt im Mittelalter befaßt, wird an den Forschun-
gen und Ergebnissen P. J. Meiers nicht achtlos vorübergehen dürfen. Wie schon
aus seinen früheren Arbeiten, so lernen wir ihn auch in seinem jüngsten Vor-
trag als einen Forscher kennen, der im Lager Siegfried Rietschels steht, der
aber auch in einigen Punkten über ihn hinauszukommen sucht. Hatte schon
Rietschel geglaubt, in den mittelalterlichen Stadtanlagen des Westens die
Ausbildung einer „planmäßigen Art von Ortsgründung, die Anfänge des
späteren Normalschemas erkennen zu dürfen, so geht Meier einen Schritt
weiter. Nach seiner Ansicht sind auch die scheinbar unregelmäßigen Stadt-
pläne des Westens nach „sachgemäßer Überlegung“ entstanden. Von diesem
Gesichtspunkte ausgehend, glaubt er ein System von Typen aufstellen zu
dürfen, in das sich die einzelnen Stadtpläne einordnen lassen. (Z. B. rechnet
er Nürnberg und Braunschweig zum sogenannten Meridionaltypus).” Im
allgemeinen haben diese Ergebnisse bisher noch nicht den Beifall der Forschung
gefunden. Erinnert sei an die skeptische Aufnahme seines Vortrages auf der
Lübecker Versammlung (1908), hingewiesen sei auf die überzeugenden Wider-
legungen der Lokalhistoriker Heinrich Meier, Mack und Mummenhoff?
und auf die Angriffe Aues“, die auf die Gefahren alles Schematisierens und
Systematisierens hinweisen.
In seiner jüngsten Arbeit sucht Meier in weiteren Punkten über Rietschel
1 P. J. Meier, Die Fortschritte in der Frage der Anfänge und der Grundriß-
bildung der deutschen Stadt. (Vortrag, gehalten in der Hauptversammlung
des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine in Breslau
6.—7. August 1913. Im Druck erschienen im Korrespondenzblatt des Gesamt-
vereins 22. Jahrg. 1914; Juni- und Juli-Nummer.)
® Vgl. P. J. Meier, Die Grundrißbildung der deutschen Städte des Mittel-
alters in ihrer Bedeutung für Denkmalpflege 1907. (8. Tag für Denkmal-
pflege.) — Ders.: Der Grundriß der deutschen Stadt des Mittelalters in seiner
Bedeutung als Geschichtsquelle. 1909. (Korrespondenzblatt des Gesamtvereins
Nr. 3, S. 105 ff.) — Ders.: Der Grundriß der deutschen Stadt als geschicht-
liche Urkunde. (Deutsche Geschichtsblätter X. Bd. 1909, S. 47 ff.) — Ders.:
Bericht über die Forschung auf dem Gebiete der alten Stadtgrundrisse.
(Korrespondenzblatt 1910, S. 140ff.)
Eine Zusammenstellung diesbezüglicher Literatur vgl. W. Gerlach, Die
Entstehungszeit der Stadtbefestigungen in Deutschland (Leipz. Hist. Ab-
handl. 34, 1913) S. 64 Anm. 1 u. S. 65 Anm. 2.
Aue, Die Städte der Altmark. Greifswalder Diss. 1910.
Walther Gerlach: Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt 509
hinauszukommen. Mit ihm zusammen scheidet er die Siedlungstypen in
Marktansiedlungen und Städte. Während aber Rietschel die Ansicht vertritt,
daß es für die Unterscheidung von Märkten und Städten kein anderes
Kriterium als die Ummauerung gibt, erkennt Meier die Ummauerung
nicht als Merkmal der mittelalterlichen Stadt an. Für ihn gibt es Städte, die
bis ins 13. Jahrhundert nicht mit Mauern, sondern nur mit Verplankung be-
festigt waren, und Marktansiedlungen mit Mauern, die keine Städte waren,
z. B. Speier, Worms, Regensburg. — Der Hinweis Meiers, daß ein Unterschied
zwischen einer Befestigung durch Mauer aus Stein und zwischen einer Be-
festigung durch Graben, Wall und Palissaden bis ins 13. Jahrhundert nicht
bestanden hat, ist durchaus beachtenswert. Rietschels Ansicht, nur solche
Siedlungen als Städte zu betrachten, die nachweislich Steinmauern besaßen, ist
mit Recht als irrig hingestellt worden. Wenn Meier in einer Kritik über meine
stadtgeschichtliche Untersuchung! mir vorwirft, ich hätte an die Möglichkeit
einer städtischen Befestigung in der Form von Planken, Palissaden nicht ge-
dacht?, so tut er mir Unrecht. Wer meine Abhandlung genau liest, wird die Be-
obachtung machen können, daß ich durchweg die allgemeine Bezeichnung,, Be-
festigung‘‘ anwende und nur dort von „Ummauerung“ spreche, wo es sich nach-
weislich um wirkliche Steinmauern handelt. Daß ich ebenso wie Meier an die
Möglichkeit einer städtischen Befestigung in der Form von Planken und Palis-
saden gedacht habe, mögen wenige Beispiele zeigen. Auf Seite 44 meiner Ab-
handlung zitiere ich eine Stelle aus der Vita s. Oudalrici, aus der hervorgeht,
daß die Stadt Augsburg im 10. Jahrhundert durch Holzplanken befestigt
war: „. . . qualiter civitatem, quam ineptis valliculis et lignis putridis
circumdatam invenit ...“, auf S. 67f. führe ich eine Stelle aus Lamberti
Hersfeldensis Annales an, derzufolge Goslar im 11. Jahrhundert eine Befesti-
gung besaß, die nicht aus Steinmauern bestand: „. .. villam viris fortibus,
vallis et seris undique munitam ... Deshalb diesen Ortschaften den
städtischen Charakter abzusprechen oder diese Befestigungen nicht als städ-
tische Befestigungen anzusehen, ist mir natürlich nicht eingefallen. Während
Rietschel die Ummauerung als Merkmal der mittelalterlichen Stadt be-
trachtet, während Meier im Gegensatz zu Rietschel die Befestigung im
allgemeinen als Kennzeichen ansieht (denn von einer unbefestigten Stadt
spricht er nirgends), halte ich die Frage nach der Befestigung, die nur eine
militärische Maßnahme ist, für den Stadtbegriff im früheren Mittelalter für
eine Frage von sekundärer Bedeutung. Auch eine Ortschaft ohne Be-
festigung konnte eine Stadt sein, wenn sie gewisse wirtschaft-
liche, rechtliche und topographische Merkmale besaß.’
! Vgl. S. 508, Anm. 3.
? Korrespondenzblatt des Gesamtvereins: 22. Jahrg. 1914, Spalte 245.
MG. 88. IV, S. 390. * Schulausgabe 1894, S. 171.
® Vgl. meine Abhandl. S. 2—7.
510 Walther Gerlach
Rietschels Ergebnisse beruhen in der Hauptsache auf seiner bekannten
Lehre von der Bedeutung der Siedlungsbezeichnung civitas (resp. urbs).
Meier schließt sich dieser Ansicht voll und ganz an und sucht meine Lehre
kraftlos zu machen, die im Gegensatz zu Rietschel zeigt, daß auch seit der
Mitte des 12. Jahrhunderts civitas nicht regelmäßig ummauerte (resp. be-
festigte) Stadt bedeutet, sondern erstens in enger Bedeutung ganz allgemein
eine Befestigung bezeichnet, zweitens in weiterer Bedeutung eine Befestigung
und außerhalb liegende Siedlung bezeichnet.! Aus diesem Grunde erscheint
mir die Methode, sich bei dem Bestimmen der Entstehungszeit befestigter
Bürgersiedlungen auf Siedlungsbezeichnungen zu stützen, recht bedenklich.
Meier kann nicht leugnen, daß tatsächlich außerhalb der Befestigung gele-
gene Orte als „in civitate“ gelegen bezeichnet werden. Doch will er die von
mir angeführten Stellen nicht gelten lassen, da „die Bezeichnung in civitate
nicht im eigentlichen Sinne verstanden“ werden dürfe; es liege offenbar ein
sprachlicher Vorgang, eine Art Attraktion vor, es habe nicht die Absicht be-
standen, den außerhalb gelegenen Ort rechtlich oder topographisch zu ver-
einen, Gewiß, das mag für manche Fälle zutreffen, wie z. B. für Seehausen,
das Kloster Berge b. Magdeburg und für von Kretschmar behandelte Ort-
schaften. Aber die von Meier angeführten Beispiele bestätigen
gerade meine Lehre; sie zeigen, daß der mittelalterliche Sprachgebrauch
recht willkürlich verfährt, und warnen davor, mit Hilfe des Titels civitas die
Entstehungszeit von Mauern resp. Befestigungen nachzuweisen, wie dies ja
vielfach geschehen ist und auch neuerdings wieder vertreten wird von K. O.
Müller“, dem Meier „die Palme unter allen bisherigen Arbeiten über den
Gegenstand“ zuspricht. — Daß ich aber auch Beispiele anführen kann, wo
auch außerhalb des befestigten Gebietes die Siedlung civitas genannt wird®
in der Absicht, sie topographisch und rechtlich zu vereinen, scheint Meier
übersehen zu haben. In Hildesheim lag unmittelbar neben der kleinen be-
festigten Domburg die offene Bürgersiedlung. Als es sich darum handelt,
die „immunita“ genannte Siedlung durch Befestigung der Domburg anzu-
gliedern, wird sie bereits civitas betitelt.“ Civitas ist Gesamtbezeichnung für
die ganze Siedlung. Ebenso wird in Passau suburbium und Neumarkt bereits
! ebendort S. 13— 29, S. 74f.
? „Oberschwäbische Reichsstädte. 1912, vgl. z. B. S. 98: „Wir werden an-
nehmen dürfen, daß nicht nur die Burg (Memmingen), sondern auch der mit
Marktrecht verliehene Burgflecken bald eine Befestigung, wenn auch zu-
nächst nur mit Wall und Graben, erhalten hat. (Neu. Archiv Bd. VIII, 161
findet sich eine Aufzeichnung, wo es heißt: de oivitate Mamingin. Hieraus
geht also hervor, daß M. bereits am Ausgang der welfischen Periode oivitas,
Stadt, gewesen ist.)“
3 Vgl. meine Abhandlung S. 22.
* Doebner, U. B. I. Nr. 33 (a. 1167): „ .. cum oivitas nostra plerisque
in locis et maxime versus monasterium sancti Michaelis im munita esset...“
Zur Frage der Grundrißbildung der deutschen Stadt 511
civitas genannt, als es sich um topographische und rechtliche Angliederung
handelt: „... decrevimus . . . instituere theloneum, sumptibus inde ad muni-
endam civitatem tam in fossata quam in muro .. . 1 Daß es in der Tat offene
Siedlungen gab, die die Bezeichnung civitas führten, zeigen uns deutlich die
Königsurkunden: „Ad noticiam universorum cupimus pervenire ... quod
quilibet episcopus et princeps imperii civitatem suam debeat
et possit opus et obsequium imperii et ipsius in fossatis,
muris et in omnibus munire ...“? und: „Si civitas eum (pro-
scriptum) communiter scienter tenuerit, si est murata, murum eius iu-
dex terre destruat ... Sicivitas muro caret, iudex eam succendat .. .“?
Sollte mir Meier auch hier vorwerfen, ich hätte an die Möglichkeit einer Be-
festigung aus Graben, Wall und Palissaden nicht gedacht, diese Siedlungen
würden mit Recht civitas genannt, da sie vor Befestigung durch einen murus
schon eine Befestigung durch Wall und Palissaden und Planken besessen
haben könnten, so möchte ich ihm mit seinen eigenen Worten entgegnen,
daß der Unterschied „zwischen einer Befestigung durch eine Mauer aus
Stein und zwischen einer Befestigung aus Graben, Wall und Palissaden bis
tief ins 13. Jahrhundert hinein nicht bestanden hat“, daß man sich unter
murus nicht immer eine Steinmauer vorzustellen braucht, sondern ebenso
eine Holz-, Lehmmauer oder Wall mit Planken und Palissaden verstehen darf.
Unabhängig von meinen Untersuchungen, die sich auf die Urkundensprache
beschränken, hat Hofmeister“ die Sprache der Chronisten untersucht und
Ergebnisse erlangt, die meine Lehre der Siedlungsbezeichnungen unter-
stützen. Hatte Schwarz noch die Ansicht vertreten, daß bei Thietmar
von Merseburg in den Hildesheimer Annalen, in der Lebensbeschreibung
Bernwards, bei Widukind und Adam von Bremen urbs und civitas immer be-
festigte Stadt bedeute, so zeigt Hofmeister, daß auch bei den Chronisten dieser
enge Sprachgebrauch nicht vorliegt, vielmehr kann bei Adam von Bremen
urbs bedeuten: 1. die Burg, 2. Burg und anliegende Siedlung; „civitas deckt
sich mit urbs, nur läßt sich kein sichrer Fall nachweisen, daß civitas allein
die Burg darstellte“; bei Helmoldt können urbs und civitas ohne Unterschied
bedeuten: 1. Stadt, 2. Burg, 3. Siedlung bei der Burg, 4. Dorf. All das spricht
gegen die Lehre von Rietschel und gegen den Verteidiger Meier und warnt,
die Siedlungsbezeichnungen zugunsten eines Schemas zu vergewaltigen.
Also nicht die Ummauerung ist nach Meier ein Merkmal, das die Stadt vom
Markt trennt. Die wirklich unterscheidenden Merkmale sucht er auf anderen
1 M. Boic. XXVIII, II Nr. 53 (a. 1209).
M. G. Const. II Nr. 306 (a. 1231). M. G. Const. II Nr. 196 (a. 1235).
* „Altlübeck“ (Ztschr. d. Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertums-
kunde Bd. XIV, 1912).
°® Die Anfänge d. Städtewesens in den Elb- und Saalegegenden (Bonn.
Diss. 1892).
512 Johannes Lechner
Gebieten. Für ihn ist die Stadt eine ständisch erweiterte Marktansied-
lung, d. h. es werden nicht nur, wie in der Marktansiedlung, Kaufleute und
Gewerbetreibende freien Standes und „eine Anzahl aus ihrem bisherigen
Stande herausgewachsener höriger Handwerker des Grundherrn“ mit einem
besonderen Recht ausgestattet, sondern auch die „große Masse der übrigen
Hörigen und vor allem die Landwirte“. Mit dieser Auffassung tritt Meier in
Gegensatz zu Rietschel! und Keutgen?, nach deren Ansichten zwischen Markt
und Stadt ein rechtlicher Unterschied nicht besteht. Hier mit Meier die Grenze
zwischen zwei Siedlungsgruppen zu erblicken, ist ein Verkennen historischer
Entwicklung. Auch die noch nicht ständisch erweiterte Marktansiedlung
war eine Stadt, eine Stadt auf früherer Entwicklungsstufe; trat dann später
eine ständische Erweiterung ein, so haben wir es mit einer Stadt auf späterer
Entwicklungsstufe zu tun.
Zweitens ist ihm die Stadt eine örtlich erweiterte Marktansiedlung,
d. h. „wie die Marktansiedlung meist neben dem älteren Dorfe entsteht, so
wieder neben der Marktansiedlung die Stadt“. Bereits an anderer Stelle habe
ich davor gewarnt’, alles bürgerliche Leben in den rechtsrheinischen Städten
nur aus Siedlungen entstanden sein lassen, die auf Grund eines Marktprivilegs
neben einer älteren Ortschaft gegründet worden sind (vgl. z. B. Osnabrück,
Stendal u.a.). Den beachtenswerten Hinweis auf ein topographisches Neben-
einander verdanken wir bekanntlich zuerst Fritz. Rietschel übernahm dieses
Ergebnis und geriet in ein einseitiges Schematisieren. Von ihm angeregt
glaubt nun Meier ein doppeltes Nebeneinander konstatieren zu können. Auf
Grund weniger Beispiele eine Theorie aufstellen und diese dann zu verallge-
meinern zu suchen, ist die Gefahr, die die Meierschen Ansichten neben dankens-
werten Anregungen und brauchbaren Ergebnissen in sich birgt. Ob wir auf
diesem schematischen Wege wirklich zu Resultaten gelangen, die der Wirk-
lichkeit entsprechen, ob wir diese Ergebnisse wirklich als „Fortschritte in der
Frage der Anfänge und der Grundrißbildung der deutschen Stadt“ bezeichnen
können, darf wohl angezweifelt werden,
Schneeberg. Walther Gerlach.
Die Reichsacht.“
Mißbräuche in Justiz und Verwaltung sind ein Symptom der Schwäche
der Staatsgewalt.
Wenige Monate ist es her, daß in Wien ein Kenner unserer heutigen
Justiz „aus eigener Werkstatt“ plauderte und ausplauderte, daß die Justiz
Rietschel, Burggrafenamt S. 323. Anm. 2.
? Keutgen, Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. V. Bd. 1900. S. 287.
Vgl. meine Abhandlung S. 3 u. 4.
Literatur: J. Lechner, Reichshofgericht und kgl. Kammergericht im
15. Jahrhundert, Mitt. d. Inst. f. öst. G. F. Erg. 7 (1904). — Ed. Eichmann, Acht
Die Reichsacht 513
nicht dazu da sei, die Wahrheit zu finden, sondern nur den Zweck habe,
Ordnung zu machen. Wie heute, so ehedem. Auch der Rechtshistoriker
muß den schönen Kinderglauben an die wahrheitsuchende und wahrheit-
findende Aufgabe der Rechtsprechung aufgeben, wenn er die Art der obersten
Rechtspflege von der Gründung des fränkischen Reiches bis zum Eingehen
des alten Deutschen Reiches, d. i. in dreizehn Jahrhunderten, begreifen will.
Nicht Wahrheit wurde im Rechtsstreit gefunden, nur etwas Ordnung wurde
gemacht. Auch vor Gericht siegt nicht immer das bessere Recht, immer nur
— wie in aller Natur — die größere Kraft, Kraft im weitesten Sinne ge-
nommen. Der Prozeß ist ein Kampf wie der Krieg, ein Kampf in geregelten
Formen. Der Stärkere hat zwar nicht immer Recht, er benält aber immer
Recht, wenn er will.
Zu dieser allgemeinen Ursache für Rechtsbeugungen kamen Gründe prak-
tischer Art; klägliche Verfassung, ungeeignete Besetzung und überdies jahre-
lange Nichthegung der höchsten Gerichte, die Geldnot der Funktionäre, die
Beeinflussungen und Bestechungen Tür und Tor öffneten, vereinzelt selbst
beim Kaiser. |
Das muß wissen, wer die Praxis mit der Theorie des Straf- und Prozeß-
rechtes einigermaßen in Einklang bringen will.
Ein Mittel der Exekutive dieser vergangenen Justiz war die Reichsacht.
Der sogenannte moderne Kulturstaat kennt die Reichsacht nicht, als
Rechtsinstitut nicht mehr. Sie entspricht den primitiven staatlichen Ver-
hältnissen und rohen Kulturzuständen des germanisch-deutschen Mittel-
alters, ist in ihrer Wirkensdauer aber nicht auf dieses beschränkt geblieben.
Im 19. Jahrhundert sind an ihre Stelle Haftbefehl und Steckbrief getreten,
in der Rechtswirkung des bürgerlichen Todes auch die Kuratel.
Die Reichsacht war Strafmittel für Verbrechen und Zwangsmittel im Zivil-
und Bann im Reichsrecht des Mittelalters (Paderborn 1909). — Eberhard
v. Künßberg, Acht (Weimar 1910). — P. Puntschart, Zur ursprüng-
lichen Bedeutung von „Jahr und Tag“, ZS. d. Sav.-Stiftung f. RG. Germ.
Abt. 32 (1911). — Jos. Poe tsch, Die Reichsacht im Mittelalter und beson-
ders in der neueren Zeit (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-
geschichte, herausgeg. von Otto v. Gierke, Heft 105) Breslau 1911. — Der-
selbe, Die Reichsjustizreform von 1495 (Münster 1912). — Rud. His, Über
gelobten und gebotenen Frieden im deutschen Mittelalter, Z S. d. Sav.-Stiftung
f. RG. Germ. Abt. 33 (1912) — Rud. Smend, Das Reichskammergericht I
(Weimar 1911). — J. Lechner, Besprechung des Buches von Poetsch, Die
Reichsacht, und der einschlägigen neuesten Arbeiten über Reichsacht und
Kirchenbann, Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechts-
wissenschaft III F. 17 (1915), demnächst erscheinend. Neben dieser kritischen
Behandlung des Gegenstandes, die auch die Lücken in unserer Kenntnis für
die weitere Forschung feststellt, in einem juristischen Fachorgan schien eine
übersichtliche Skizze des Rechtsinstituts der Reichsacht für Historiker am
Platze, wie ioh sie im folgenden biete.
Histor. Viertel ahrschrift. 1914. 4 88
514 Johannes Lechner
prozeß, um den gegen Gerichtsbefehle , Ungehorsamen“ zu zwingen, zu Recht
zu stehen, das wirksamste und folgenschwerste, das Kaiser und Reich zur
Aufrechterhaltung der Ordnung zur Verfügung hatten.
In altgermanischer Zeit wurde über Verbrecher und prozessualisch Un-
gehorsame die sogenannte Friedlosigkeit verhängt, der Friedlose wurde aus
der Friedens- und Rechtsgemeinschaft der Landesgemeinde ausgeschlossen
und von der Feindschaft der Volksgenossen verfolgt. Durch Vereinigung der
obersten öffentlichen Gewalt über mehrere Volksstämme und Stammes-
gebiete in der Hand eines Mannes, des Königs, durch Begründung eines
Reiches, trat an Stelle der Landesgemeinde als Träger der Gerichtshoheit der
König: Aus der auf einen Stamm beschränkten germanischen Friedlosigkeit
entstand die Reichsacht, die den vollständigen Verlust des Rechtsschutzes
im ganzen Reich, die Vernichtung der Rechtspersönlichkeit des Geächteten,
bedeutet.
Mit des Reiches Acht und Aberacht war Person und Vermögen des Ächters
der feindlichen Hand jedermanns preisgegeben, Leib und Leben, Gut und
Habe „aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt“. Der Friedlose glich dem
wilden Wolfe, der vor der Menschen Hetze in den Wald flieht, er durfte buß-
los gejagt und gefangen werden wie ein Vogel: er war vogelfrei. Ein Histo-
riker des 18. Jahrhunderts, Friedrich v. Schiller, zeichnet die Reichsacht
durch die Worte Tells zu Herzog Hans von Habsburg: „Weißt Du, daß Dich
die Acht verfolgt, daß Du dem Freund verboten und dem Feind erlaubt?
(Wilhelm Tell: 5. Aufzug, 2. Szene.)
Was die Reichsacht im deutschen, waren Deportation auf eine Insel und
Interdictio ignis et aquae (Feuer- und Wasserverbot) im römischen Rechte
und Reiche. So ähnlich diese Einrichtungen ihrem Wesen und Zweck nach
sind, ein Einfluß der älteren römischen auf die jüngere deutsche ist nicht
erkennbar. Deportation handhabte in gewaltigem Maßstabe Karl d. Gr. gegen
die ihre Freiheit und ihren Väterglauben verteidigenden aufständischen
Sachsen, Deportation wurde ein Jahrtausend später wieder gegen den titani-
schen Korsen Kaiser Napoleon, den die europäischen Mächte als Usurpator
und Abenteurer behandelten, angewandt, Deportation nach Elba und nach
St. Helena. Es ist eben ein Jahrhundert seither.
Die Reichsacht, erwachsen und angepaßt der mittelalterlichen Stufe öffent-
licher Ordnung, erhielt sich aber noch jahrhundertelang, nachdem längst das
Schießpulver erfunden, der ewige Landfriede verkündet und durch ihn das
private Fehderecht für alle Zeiten endgültig aufgehoben, im Reichskammer-
gericht ein ständiges oberstes Reichsgericht mit besoldeten Beamten errichtet
(1495), rechtsgelehrte Berufsrichter an Stelle der früheren Volksrichter nach
dem Gesetz das Recht sprachen und in der „Peinlichen Halsordnung‘' Karls V.
ein Reichs-Strafgesetzbuch geschaffen war (1532): Auch der neuzeitliche
Staat hat noch bis zum Untergang des alten heiligen römischen Reiches
deutscher Nation diese furchtbare, wenn auch rechtlich und praktisch
Die Reichsacht 515
mannigfach gemilderte Institution in der Rüstkammer seiner Straf- und
Zwangsmittel gegen „schädliche und ungehorsame Leute‘ beibehalten, im
18. Jahrhundert allerdings nur mehr in der Theorie des Straf- und Prozeß-
rechtes.
„Acht“ kommt von „ächten‘, d. i. verfolgen, hetzen, schädigen, „Aber-
acht“ bedeutet „abermalige Acht“, nicht — wie man vielfach meint —
„Oberacht“, höhere Acht. Reichsacht wurde angewendet bei Überschreitung
bestimmter Arten von Geboten und Verboten. Namentlich in der Land-
friedens-Gesetzgebung, die den Schutz gegen Mißbrauch des Fehderechtes
zum Gegenstand hat. Gegen Räuber hohen und niedrigen Standes, Mörder
und Mordbrenner in privater Fehde, gegen Landfriedensbrecher. „Dem Land-
frieden“, auch dem reichsgesetzlich für ewig erklärten (1495), „war nicht zu
trauen‘, sprichwörtlich nicht. Erst gegen Anfang des 17. Jahrhunderts
wurden Landfriedensbrüche zur Ausnahme, infolge Einzuges milderer u
und Kräftigung der öffentlichen Gewalt. er eE
Reichsacht kann auch aus der von einem Unterrichter en
Verfestung und als Folge des Kirchenbannes nach Verlauf von Jahr
und Tag entstehen. Die Formel „Jahr und Tag“, von den Germanisten ge-
wöhnlich als ein Jahr, 6 Wochen und 3 Tage gedeutet, ist nach Feststellungen
jüngster Zeit wenigstens ursprünglich im Wortsiune zu verstehen: ein Jahr
und ein Tag. Sogar vertragsmäßige Übernahme der Reichsacht kommt vor.
Mächtige Parteien oder Bürgen unterwerfen sich in Vertragsurkunden der
Reichsacht und dem Kirchenbann, falls sie den Vertrag nicht erfüllen, d. h.
sie verpfänden ihre rechtliche Existenz.
Es gibt je zwei verschiedene Arten von Reichsacht, nach Grad und Grund:
Einfache Acht und Aberacht, Deliktsacht und Kontumazacht. Die Delikts-
oder Missetats-Acht ‚wird wegen Verbrechens verhängt, die Kontumazacht
wegen prozessualen Ungehorsams im zivilen Rechtsstreit, die eine ist Straf-
mittel, die andere Zwangsmittel.
Anwendungsform und Wirkungskraft der Reichsacht ist nicht zu allen
Zeiten und nicht gegen jeden Ächter gleichmäßig, je nach der größeren oder
geringeren Macht des Kaisers und Reiches und des Betroffenen ist diese Geißel
bald furchtbar, bald kaum fühlbar.
Sofortige volle Friedlosigkeit tritt in frühester Zeit als Folge der Reichs-
acht ein, im Mittelalter nur bei schwersten Verbrechen. Zu ihnen wurde auch
das Verharren in der einfachen Reichsacht, die im späteren Mittelalter zu
einer Rechtsminderung gemildert wurde, gerechnet.
Hartnäckiger Ungehorsam im Rechtsstreit, Widerstand gegen Gerichts-
befehle qualitizierten sich als schweres Majestätsverbrechen, die Rechts-
folgen waren Aberacht und volle Friedlosigkeit. Nach der Reichsjustizreform
des Jahres 1495 verschmolzen einfache Reichsacht und Aberacht zu einer
einheitlichen Reichsacht mit voller Friedlosigkeit als Rechtswirkung. Durch
allzuhäufigen Gebrauch war das an sich scharfe Mittel der einfachen Reichs-
83?
516 Johannes Lechner
acht abgestumpft worden: Viele Fürsten, Klöster und insbesondere Städte
hatten des Handels wegen seit K. Friedrich III. kaiserliche Privilegien,
Achter hausen zu dürfen, erworben, denn die Zahl der Achter war groß und
das Verkehrsverbot beeinträchtigte schon merklich den Geschäftsverkehr;
außerdem schwächten Einzelausnahmen die Härte ab. Gegen Geistliche
und in neuerer Zeit gegen Frauen wurde eine mildere Unterart der Reichs-
acht angewendet, die Privation, die nur das Vermögen, nicht die Person
erfaßte.
Bis zum Jahre 1495 verhängt die Reichsacht nur der König, nach 1495
auch das Reichskammergericht; nur sie sind kompetent. Vor 1495 bedeutet
auch das kaiserliche Kammergericht, nach 1495 der Reichshofrat die kaiser-
liche Person. Bei wichtigeren Rechtssachen, besonders wenn die Partei zu
den Großen des Reiches, zu den Reichsfürsten, gehörte, wurde auch das Ver-
fahren bis zur Achtverkündigung, die Verhandlung und das Urteil vor dem
König selbst oder einem eigens ernannten Richter geführt und gefällt, auf
Reichsversammlungen und Reichstagen, nicht im Reichshofgericht. Seit 1495
im Reichskammergericht und im Reichshofrat. Die Formen der Achtver-
hängung über Reichsstände sind ein vielumkämpftes Streitobjekt zwischen
Kaiser und Ständen und bilden einen Gegenstand der Wahlkapitulationen,
das sind vertragsmäßige Versprechungen, die den deutschen Kaisern vor der
Wahl von den Ständen abgenommen wurden.
Das Verfahren im einzelnen vollzieht sich von dreimaliger Ladung zum
Achturteil, zu öffentlicher Verkündung des Achturteils, Eintragung ins
Achtregister, Ausfertigung eines Achtbriefes. Die Ächtungsformel lautet im
Jahre 1539:
„Nachdem E. v. X. auff beklagen und erfolgen V. v. V. umb sein frevent-
liche, fürsetzliche, eigengewaltige that, an gemeltem von V. geübt, am keys.
cammergericht in Röm. keys. Mt und des heiligen reichs acht mit urtheil
und recht gesprochen und erklärt, auch offentlich zu denunciren erkannt wor-
den ist: Darumb im namen und anstatt höchst gedachter keys. Mt denun-
ciren und verkünden wir denselben von X. in solch keys. M und des reichs
acht, setzen ihn auss dem friden in unfriden und erlauben sein leib, hab und
güter gedachten von V. und allermänniglich.“
Durch das Wahlversprechen Karls VI. Art. 20 vom Jahre 1711, der die
Ächtung von Reichsständen von einem Erkenntnis des Reichstags abhängig
machte, wurde diese so erschwert, daß sie aufhörte. Die letzten ständischen
hatte Josef L (1709) verhängt. Nur noch einmal wurde gegen einen Reichs-
stand das Achtverfahren eingeleitet, aber nicht abgeschlossen: gegen den
großen Preußenkönig Friedrich beantragte am 31. März 1757 der Reichshofrats-
Fiskal als Öffentlicher Ankläger beim Reichshofrat die Einleitung des Achtver-
fahrens wegen Landfriedensbruchs, begangen besonders durch dessen Ein-
fall in Sachsen. Durch denselben Artikel wurde die Reichsacht in Zivil-
sachen schlechtweg abgeschafft. Schon im Jahre 1654 war die Reichsacht
Die Reichsacht 517
bei Vollstreckung der Reichskammergerichts-Urteile auf den Fall tätlichen
Widerstandes eingeschränkt worden.
Acht und Aberacht zogen den bürgerlichen Tod nach sich, Verlust aller
Rechte und Vorrechte in persönlicher und vermögensrechtlicher Richtung.
Schon die gemilderte einfache Reichsacht des späteren Mittelalters bis 1495
minderte die persönliche Rechtsfähigkeit derart, daß der Ächter von jeder-
mann jederzeit verhaftet und vor Gericht gebracht werden durfte. Der
Friedlose und Aberächter war „recht- und ehrlos“, er verlor sogar seine
Familienrechte, seine Frau wurde zur Witwe, seine Kinder zu Waisen, nie-
mand durfte ihn hausen, hofen, speisen noch tränken, ungestraft konnte und
sollte ihn jedermann töten. Das galt für einzelne wie für juristische Personen,
z. B. Gemeinden, Städte. Da in solchem Falle Unschuldige mitbetroffen wur-
den, bürgerte sich schon im 16. Jahrhundert, dem Jahrhundert der häufig-
sten Achtverhängungen, am Reichskammergericht bei minder schweren
Landfriedensbruch-Sachen die im Jahre 1548 reichsgesetzlich sanktionierte
Praxis ein, statt der Acht auf eine Geldstrafe zu erkennen. In persönlicher
Hinsicht sind die Rechtsfolgen dieselben, mag die Aberacht wegen eines Ver-
brechens oder wegen Ungehorsams im Zivilprozeß verhängt worden sein.
Missetatsacht und Kontumazacht unterscheiden sich aber in der vermögens-
rechtlichen Vollstreckung und Lösung. Während die Missetatsacht vom
Exekutor nach freiem Ermessen vollstreckt werden konnte, die Lösung von
ihr, einer Strafe, reiner Gnadenakt des Kaisers oder des Reichskammer-
gerichtes war, mußte bei der Exekution der Kontumazacht der Kläger in die
Güter des Geächteten eingesetzt werden; sie mußte gelöst werden, wenn die
Vorbedingungen erfüllt waren, denn sie hatte nur den Zweck, den Ächter zu
zwingen, zu Recht zu stehen. Seit dem 14. Jahrhundert scheint in allen Aber-
achtfällen unter Einwirkung des römischen Rechtes Konfiskation des gesam-
ten Vermögens des Ächters stattgefunden zu haben. Zu den weltlichen Folgen
der Acht kamen noch die kirchlichen der Exkommunikation; praktisch an-
erkannte die Kirche diesen Grundsatz allerdings nicht allgemein.
Auf eine Zeit des Übermaßes folgte der Rückschlag: Im 17. Jahrhundert
sind Ächtungen schon selten, das Reichskammergericht zieht Geldstrafe der
Acht vor, sie finden ihren Abschluß im Jahre 1698 in einer Appellationssache
an die römische Kurie gegen ein Urteil des Reichskammergerichts.
Gegen Reichsstände verhängte die Acht meist der Kaiser, mit schwanken-
dem Einwilligungsrecht der Reichsstände. Im Mittelalter regelmäßig mit,
seit 1495 bis zur Wahlkapitulation Ferdinands IIL meist ohne, von da an
wieder vertragsmäßig mit Zustimmung der Reichsstände.
Mit dem Untergang des alten Deutschen Reiches (1806) traten auch diese
Normen außer Kraft.
Innsbruck. Johannes Lechner.
518 Adam
Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten.
In dankenswerter Weise hat Oßwald in Jahrg. 1914. 3, S. 401—16 dieser
Zeitschrift die Grundsätze für die Herausgabe von Lanntagsakten zur Er-
örterung gestellt. Seine Darlegungen sind gewiß beachtenswert. Doch kann
ich seine Ergebinsse nicht durchaus richtig finden. Bei der Wichtigkeit der
Sache mögen mir daher einige kurze Bemerkungen gestattet sein.
Den Hauptfehler Oßwalds finde ich darin, daß er die Herausgabe von
Landtagsakten rein für sich betrachtet und nicht in Beziehung gesetzt hat zu
der Herausgabe von Akten überhaupt, und daß er ganz ignoriert die auf der
zweiten Versammlung Deutscher Historiker festgesetzten „Grundsätze,
welche bei der Herausgabe von Akten zur neueren Geschichte zu befolgen
sind“ (vgl. Bericht über die zweite Versammlung D. H. Leipzig, Duncker &
Humblot 1894, S. 33—36). Wenn er sie nicht billigt, so hätte er doch dazu
Stellung nehmen und nicht diejenigen, die sie befolgen, tadeln sollen. Ich
meinerseits bin der Ansicht, daß diese wohlerwogenen Grundsätze auch heute
alle Beachtung verdienen und darum befolgt werden sollten. So meint
Oßwald, das Regest sei die einzig mögliche Art des Abdrucks. Jene Grund-
sätze dagegen bestimmen in I—III: als Regel Auszüge, für wichtige Akten-
stücke den vollständigen Abdruck, für minder wichtige Aktenstücke zu-
sammenfassende Darstellungen; niemals aber ein bloßes Regest; vielmehr
sollen auch die Auszüge „nicht nur die in einem Aktenstücke behan-
delten Gegenstände bezeichnen, sondern dasselbe seinem ganzen Inhalt
nach darzustellen suchen“, Damit ist noch immer ein weiter Spielraum
gelassen, wie weit man im Zusammenpressen der Auszüge gehen soll. Da ist
bemerkenswert, daß die Herausgeber der Briefe und Akten zur Geschichte
des Dreißigjährigen Krieges in den späteren Bänden von der knapperen Fas-
sung der Auszüge zu einer ausführlicheren Wiedergabe übergegangen sind.
Dies deshalb, weil sie die Wahrnehmung machen mußten, daß selbst, wenn der
Bearbeiter den Inhalt eines Stückes richtig erfaßt hat, doch für Dritte leicht
Zweifel und Mißverständnisse entstehen können (Bd. 9, S. 8). Nun aber soll
es schon vorgekommen sein, daß ein Herausgeber den Inhalt eines Stückes
nicht richtig erfaßt hat (vgl. Druffel Bd. 4 und dazu Württemb. Vierteljh.
1902, 249f. 465f.). Dann ist das Unglück schwer; denn solange die Fehler
nicht aufgedeckt, führen sie den gutgläubigen Forscher auf falsche Fährte:
sobald aber die Ausgabe verdächtig geworden, verliert sie allen Wert, denn
man weiß an keiner Stelle mehr, ob man trauen darf oder nicht, und muß
darum stets auf die Archive zurückgreifen. Chroust hat daher im 10. Bd.
(S. 6) mit Recht „die Auswahl so getroffen, daß sich der ernsthafte Forscher
. . . ein vollständiges Bild herstellen kann . . . ohne selbst archivalische Studien
zu machen und nochmals den Weizen von der Spreu sondern zu müssen. Bei
solcher bewußter Absicht durften auch scheinbar minder wichtige Stücke nicht
immer übergangen werden.“ Und im folgenden Band 11, S.9 kommt er
darauf zurück mit den Worten: „Der Herausgeber wird darauf Bedacht neh-
Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 519
men müssen, daß er nicht die persönliche Note austilgt, die für die richtige
Charakterisierung ... unentbehrlich ist. Auch deshalb wird bei der Ver-
kürzung und Formung die größte Zurückhaltung zu beachten sein, „damit
nicht bei der Unterdrückung des scheinbar Formelhaften auch die wenigen
Anhaltspunkte beseitigt werden, durch die sich Verfälschungen oder nachträg-
liche Veränderungen des Wortlauts dieser Schriftstücke verraten können
Auch für die Qyellen der neueren Geschichte bleibt darum Beachtung der
Form der Überlieferung ein wichtiges kritisches Mittel, das der Heraus-
geber dem nachfolgenden Forscher um so weniger verkümmern darf, als dieser
vielleicht mit feineren Methoden oder mit reicherer Fülle der Kenntnisse
ausgestattet, nachträglich richtigstellen kann, was jenem noch entgangen ist.“
Von dem Stoff, der die Verhandlungen des Landtags selbst betrifft, unter-
scheidet Oßwald alles übrige in den Akten enthaltene Material. Letzteres soll
nach seiner Ansicht nicht mitgeteilt, sondern nur dessen Fundstellen mit
peinlichster Genauigkeit angegeben werden als Quellenverzeichnis für die
verschiedensten Spezialforscher. Auch diese Aufstellung steht im Wider-
spruch mit den Grundsätzen von 1894, welche in IV und V umgekehrt vor-
schreiben, der Herausgeber solle den gesamten Stoff zu sammeln und aus-
zubeuten trachten und er solle dazu die gesamte einschlägige Literatur heran-
zuziehen bemüht sein. Bei der Herausgabe von Landtagsakten zumal dürfen,
wie Below hervorhebt und Oßwald wiederholt, die Bedürfnisse der Territorial-
und teilweise der Lokalgeschichte nicht außer acht gelassen werden. Ich
glaube, wir müssen weitergehen und anerkennen, daß die landesgeschicht-
lichen Kommissionen und Geschichtsvereine, die die Herausgabe von Land-
tagsakten in Auftrag geben, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Terri-
torialgeschichte durch den Bearbeiter sogar in erster Linie erwarten. Oßwald
selbst tadelt es an Hötzsch, daß durch dessen Ausgabe die „Akten selbst eben
nicht zugänglich gemacht sind für viele Spezialforscher, die vielleicht von
ganz anderer Fragestellung aus und mit ganz anderen Problemen an die
Akten herantreten möchten“ als der Herausgeber. Gerade diesen Spezial-
forschern wird aber mit noch so genauer Angabe der Fundorte das für sie in
Betracht kommende Material nicht zugänglich gemacht. Nicht bloß deshalb,
weil auch heute manchmal Akten, die noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit
vorhanden waren, sich nicht mehr finden wollen, ja ganze Archive durch
Brand und Krieg untergehen, sondern deshalb, weil diese Spezialforscher
meist nicht das Glück haben, am Sitz der Archive zu wohnen, weil sie die
Archivalien aber an ihren Wohnort nicht zugeschickt erhalten und weil sie
selbst für ihre meist unbelohnten Arbeiten die Zeit und die Mittel nicht auf-
wenden können zu Reisen an den Sitz der Archive. Selbst die angezogene
Literatur können sie sich von Präsenzbibliotheken gar nicht, von anderen
Bibliotheken nur mit unverhältnismäßigen Kosten und Umständen, Nach-
schlagewerke und Handschriften aber ebenfalls nicht verschaffen. Ist es da
nicht besser, der Herausgeber bringt den Stoff, der sich ihm als Neben-
520 Adam
produkt ergeben, vollends in Ordnung und teilt ihn mit, statt ihn unter den
Tisch fallen zu lassen mit genauester Angabe der Fundstellen, wo ihn dann
andere sich wieder zusammenklauben müssen. Auch Lindner (Über die Her-
ausgabe von gesch. Quellen in: Mitteil. des Inst. f. Österr. Gesch. 1895, 501 f.)
sagt daher, der Herausgeber selbst solle über Orte und Personen „diejenige
Auskunft geben, welche lästiges Nachschlagen erspart. Dagegen kann Platz
gespart werden durch möglichst kurze Fassung der Uberschriften der Akten-
stücke. Ihr Inhalt wird „durch gesperrten Druck bezeichnender Wörter leicht
ersichtlich gemacht“, wie Ziff. XI der Grundsätze von 1894 es vorschreibt.
Die von Oßwald erwähnten Marginalien sind dann überflüssig; sie stören das
Satzbild und verteuern zudem den Satz um 100 Prozent.
Wie weit hat der Herausgeber in der Bearbeitung zu gehen ? Hier halte
ich es gegen Oßwald mit Lindner (den O. in einer Bemerkung abtut, ohne des-
sen Ansichten mitzuteilen, geschweige denn zu widerlegen). Der Herausgeber
von Akten hat nicht die Aufgabe, selbst den Stoff zu bearbeiten, sondern ihn
dem Forscher zur Bearbeitung vorzulegen. Je weniger er sich zwischen den
Forscher und seinen Stoff als Medium schiebt, desto leichter und unbeirrter
wird der Forscher seiner Aufgabe nachgehen. „Das erste Gebot einer Heraus-
gabe muß demnach sein, alles zu vermeiden, was eine Ablenkung von dem ein-
fachen Selbsterkennen bewirken kann“, schließt Lindner. Das ist freilich
eine entsagungsvolle Aufgabe, um so entsagungsvoller, als sie nicht einmal
immer gedankt wird. Denn manche Benützer gibt es, die sich nicht die Zeit und
Mühe nehmen, in dem dargebotenen Stoff selbst zu schürfen, und nun den
Herausgeber zu tadeln geneigt sind, daß nicht er diese Arbeit für sie geleistet
und ihnen das Ergebnis rund und nett vorgelegt hat. Mag sein, daß einzelne
Benützer auch bei gutem Willen nicht ohne Stütze nach den Quellen arbeiten
können. Aber besser, sagt Lindner, man läßt sie schwimmen und sehen, ob
sie von selbst durchkommen, als daß sie an den Strick genommen einer Füh-
rung gehorchen müssen. Dazu ändern sich die geschichtlichen Kenntnisse und
Anschauungen oft schon in wenigen Jahrzehnten; wie mißlich wird es dann
sein, wenn die Historiker „auf Schritt und Tritt über Angaben, Behauptungen
und Kommentare stolpern, die längst überwunden und haltlos geworden
sind“, Wird dagegen nur der Quellenstoff gegeben, so veraltet die Ausgabe
nie; findet sich neuer Stoff, so ist sie durch einen Nachtrag leicht wieder auf
die Höhe gebracht. Es ist darum auch Oßwalds Rat bedenklich, vor der Her-
ausgabe die Sammelarbeit auch zeitlich möglichst auszudehnen. Die Heraus-
geber lassen sich ohnedem meist viel länger Zeit als den Wartenden lieb ist.
In der Tat, größer als der Schaden, wenn etwa irgendwo versteckt gebliebene
Akten nicht herbeigezogen worden sind, ist der Schaden, der durch ungebühr-
liche Verzögerung der sehnlich erwarteten Herausgabe entsteht und durch die
Gefahr, daß darüber die Herausgabe an andere übertragen werden muß oder
ganz liegen bleibt, weil der Herausgeber vor Abschluß abgerufen wird in
einen anderen Wirkungskreis oder gar in eine andere Welt. Vestigia terrent.
Bemerkungen über die Herausgabe von Landtagsakten 521
„Gewiß will gut Ding gute Weile haben und braucht seine Zeit; aber es ist
von Übel, wenn sie länger ausgedehnt wird, als durchaus notwendig ist.“ Es
ist daher auch wohl verständlich, wenn geschichtliche Kommissionen und
Vereine ihren mit der Aktenherausgabe Betrauten schließlich Fristen für den
Abschluß der Arbeit setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf den Auf-
trag abnehmen. — Der Wunsch nach einer Orientierung, den Oßwald aus-
spricht, ist freilich gerechtfertigt. Ihm ist aber Rechnung zu tragen nicht
durch Gruppierung der Aktenstücke nach ihrem Inhalt und durch dessen
Würdigung u. dgl., was eben alles bereits eine Bearbeitung ist, sondern durch
ein eingehendes Register, das jedem einzelnen Band sofort beizugeben ist.
Dies Register allein wird denn auch von den Grundsätzen von 1894 in Ziff.
XIV gefordert.
Die Frage allerdings ist zum Schluß aufzuwerfen, ob der Umfang, den bei
diesen Grundsätzen die Herausgabe von Landtagsakten annimmt, auch
immer im Verhältnis stehen wird zu dem Gewinn, den die Herausgabe bringt
und bringen kann. Wenn man erwägt, daß mit den fortschreitenden Jahren
die Verhandlungen immer breiter, die Akten immer massenhafter werden,
dagegen die Bedeutung der Landstände abnimmt, so kann wohl der Fall ein-
treten, daß diese Frage bejaht werden muß. Hierin bin ich mit OBwald einig.
Die Folgerung darf aber m. E. nicht sein die Ersetzung der Akten durch
Regesten und ihre Würdigung durch die „beginnende Bearbeitung des Roh-
materials‘, durch eine, Verkürzung des Stoffs, bei der die größere Masse der
Akten teilweise oder ganz in Auszüge umzugießen oder in bloße Referate zu-
sammenzufassen sind- (wie in dem von Götz herausgegebenen Bd. II, 1 der
Neuen Folge der Briefe und Akten gesagt ist); denn das gibt eine Halbheit,
die nicht mehr Quellenedition und noch nicht Darstellung ist und darum von
keinem Standpunkt befriedigt. Vielmehr bleibt dann nichts anderes übrig,
als ehrlich auf die Herausgabe der Akten zu verzichten und dafür eine ein-
gehende und mit den Hauptquellenstellen belegte Darstellung zu geben, wie
es Hötzsch mit den Landtagsakten von Cleve und Mark 1666/97 und lange vor
ihm schon Stieve in Bd. 4 und 5 der Briefe und Akten 2. Gesch. des Dreißigjähr.
Krieges in lobenswerter Weise getan haben. Ob man diesen Schritt machen
soll, ist für jeden Fall wohl zu überlegen, wird auch wesentlich von den verfüg-
baren Mitteln abhängen. Aber darüber kann m. E. kein Zweifel sein, daß die
Akteneditionen, die nach dem anderen, allerdings durch die gewichtige Stimme
Moritz Ritters gestützten Rezept, in Regesten und Referate umgegossen
sind, in kurzer Zeit wieder als ungenügend werden erkannt werden, und daß
dann die Arbeit wieder von vorn angefangen werden muß.
Stuttgart. Adam,
522
Kritiken.
G. Caro, Neue Beiträge zur deutschen Wirtschafts- und Ver-
fassungsgeschichte. Leipzig 1911, Veit u. Co., VI u. 156 S. M. 4,—.
Mit Dank und Wehmut durchliest man dieses anregende Buch, in welchem
der Verfasser kurz vor seinem frühen Tode noch einmal vereinigte, was seinem
wissenschaftlichen Interesse besonders am Herzen lag.
Zwei Aufätze allgemeiner Art stehen an der Spitze. Probleme der deutschen
Agrargeschichte behandelt der erste: er gilt der Vertiefung des Verständnisses
für die Entwicklung von Grund- und Gutsherrschaft in Deutschland, das im
Westen an das Land der „reinen Grundherrschaft“ — Frankreich — stößt,
im Osten aber an Polen, wo „eine bis zur äußersten Schärfe ausgeprägte Guts-
herrschaft‘‘ bestand. Dem Besitz der Gerichtsherrschaft schenkt C. für
die Entstehung der Gutsherrschaft die Hauptaufmerksamkeit, er betont die
für die Ausbildung der Gutsherrschaft günstige Konstellation, wenn etwa
die Inhaber dieser Gerichtsrechte einen besonders großen Einfluß als Stände
auf die Regierung des Territoriums gewonnen hatten. Hätte C. noch die
neueste Literatur verfolgen können, so würde er dem Einfluß des Getreide-
handels im 16. Jahrhundert als erregenden Moments für die Herren, nun diese
ihnen gegebene Macht in bewußter Weise zur Gutsbildung auszunutzen,
doch wohl höher angeschlagen haben. Siedlungsgeschichtliche Unterschiede
zwischen Westen und Osten verdienen vielleicht auch noch stärkere Betonung.
In dem zweiten der beiden Aufsätze, der im wesentlichen den Inhalt eines
1907 gehaltenen Vortrags wiedergibt, behandelt C. Probleme, die seit über
zehn Jahren fortgesetzt im Mittelpunkt der Erörterung gestanden haben.
Man darf sagen, daß die Darstellung C.s, namentlich für die Fragen der Im-
munität und der Bannherrschaften, in enger Berührung zu den Forschungen
Seeligers steht, der dasselbe Thema 1909 auch monographisch behandelt hat.
Für die ältere Sozialgeschichte ist die Ablehnung bemerkenswert, die C. der
Theorie von einer grundherrlichen Lebensweise der Germanen widerfahren
läßt, wie auch der kleinbäuerlichen Theorie, die ganz Germanien mit freien
Einhufnern bevölkern will. C. warnt davor, auf die Größe des Besitzes stan-
desrechtliche Unterschiede begründen zu wollen: Vollfreie konnten im frühen
Mittelalter sowohl Grundherren als Bauern sein; die Übergänge sind auch hier
fließend.
Die folgenden drei Aufsätze zeigen C. auf dem Gebiet, wo er wohl sein
Bestes gegeben hat: der eindringenden territorialen Einzeluntersuchung
auf der Grundlage einer umfassenden Kenntnis der groen Zusammenhänge.
Wieviel Reizvolles C. einer scheinbar so trockenen Materie, wie es eine Stati-
stik des Urkundenmaterials des Klosters St. Gallen vom 10.—13. Jahrhundert
Kritiken 523
nach Urkundenzahlen und Urkundengattungen ist, abzugewinnen weiß,
wie er hier z. B. die Intensität des Eingreifens Innocenz IV. in die deutschen
Angelegenheiten während seines Kampfes mit den Staufen nachweist, zeigt
der erste der genannten Aufsätze. Nach der Seite der Methode ist der nächste
Aufsatz: Zur Geschichte von Grundherrschaft und Vogtei nach St. Galler
Quellen lehrreich. Er zeigt für die schwierige Frage der Entwicklung der
Vogtei, wie notwendig es hier ist, in die letzten Einzelheiten einzudringen,
von Ort zu Ort unter genauer Berücksichtigung der grundherrschaftlichen
und herrschaftlichen Rechte anderer Art die Vogteirechte nach Entstehung,
räumlichen Umfang und Inhalt zu untersuchen. Und wenn sich dann heraus-
stellt, wie mannigfaltig selbst für eine einzige Immunitätsherrschaft die Vogtei-
rechte sich gestalten, so ist hierin eine gewichtige Warnung gegeben, sich bei
einer Studie über die Vogtei mit einer Interpretation einiger weniger Vogtei-
urkunden allgemeinen Inhalts für die einzelnen Klöster begnügen zu wollen!:
1 Hierauf hat sich A. Heilmann, Die Klostervogtei im rechtsrheinischen
Teil der Diözese Konstanz bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Preisschrift der
juristischen Fakultät der Universität Tübingen, Köln 1908, im wesentlichen be-
schränkt. Wenn E. Stengel in seiner sehr wohlwollend gehaltenen Besprechung
des Heilmannschen Buches (Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsgesch. 1912, S. 123)
bemerkt, daß Heilmann „die entscheidenden Momente oft, ja in der systema-
tischen Zusammenfassung fast ausschließlich, statt aus primären Quellen aus
einer Erwägung der in der allgemeinen Literatur geäußerten Ansichten ent-
nommen habe“, so trifft Stengel damit gewiß das richtige. Zu verwundern ist
dabei nur, wie Stengel einer Spezialuntersuchung solcher Art eine selbständige
und überzeugende Beweiskraft für die Richtigkeit einer Theorie zuschreiben
kann, deren Gedankengänge in so tiefgreifender Weise von dieser Theorie be-
einflußt sind. Dabei ließen sich die Mängel in der Quellenbenutzung, die Stengel
und andere (O. Redlich, Hist. Jahrbuch 31, 428f.; C(aro), Hist. Zs. 103, S. 141)
vorbringen, noch leicht vermehren. Als Grundfehler der Heilmannschen Arbeits-
weise ließen sich anführen, daß sie von der Einheit der Vogtei eines bestimmten
Klosters ausgeht, und diese während des ganzen Mittelalters als Einheit weiter
behandelt. Nun ist aber, zumal im hohen Mittelalter, die Summe der an den
einzelnen Gütern oder Bezirken einer kirchliche:: Herrschaft bestehenden Vogtei-
rechte keine Einheit mehr. Weder in dem Sinne, daß die von den verschiedenen
Teilen des Besitzes eines Klosters bestehenden Vogteigerechtsame ihrem Inhalt
nach eine Einheit darstellen noch auch in dem Sinne, daß in der Person des Trä-
gers dieser Rechte eine Einheit gegeben wäre. Nicht nach dem Streubesitze der
einzelnen Kirchen, sondern nach der realen Machtverteilung zwischen den ein-
zelnen Machthabern der verschiedenen Gebiete gruppieren sich die Vogtei- und
Pseudovogteirechte, oft Güter der verschiedensten Kirchen unter die gleich-
mäßige Herrschaft eines weltlichen Machthabers zwingend. — Übrigens hielt
es derselbe Autor, der im Vorwort wegen seiner Jugend „billigerweise um Nach-
sicht bittet“, für angebracht, zu behaupten, daß Seeliger die ganze Frage der
Immunitätsentwicklung durch unbegründete Distinktionen verwirrt habe.
(S. 63, Anm.)
524 Kritiken
das so gewonnene Bild müßte notwendigerweise in einem argen Gegensatz
stehen zu einer Nachprüfung nach dem von Caro eingeschlagenen Verfahren. —
Mit dem Satze: „Grenzgebiete lassen am besten die Ubereinstimmungen und
Abweichungen in der Entwicklung benachbarter Länder erkennen“, hat C.
selbst den besonderen Wert seines Aufsatzes „Zur Geschichte der Grundherr-
schaft in Oberitalien“ für die deutsche Wirtschaftsgeschichte hervorgehoben.
Im Titel vermißt man das Wort „Gerichtsherrschaft‘‘; denn gerade das auch für
deutsche Verhältnisse lehrreichste Kapitel, „Die Höfe des Bischofs von Lodi“,
zeigt deutlich, wie die alte Grundherrschaft fast nichts, der Besitz der ge-
schlossenen Gerichtsherrschaft dagegen alles für die Entwicklung im hohen
Mittelalter bedeutete. Die sehr interessanten Ausführungen auf S. 114—118
geben ein anschauliches Bild davon, wie sich um die Höfe des Bischofs von
Lodi durch königliche Verleihung, unabhängig von dem alten Streubesitz,
geschlossene Gerichtsbezirke bilden, und wie in ihnen eine auf öffentlich recht-
licher Grundlage beruhende Banngrundherrschaft entsteht, die in ihren Wir-
kungen, namentlich der Allmendnutzung, alle Ortseingesessenen umfaßt. —
Der städtischen Wirtschaftsgeschichte ist der letzte Aufsatz der Sammlung,
„Ländlicher Grundbesitz von Stadtbürgern im Mittelalter“, gewidmet. Aus
ihm erhellt für die Städte des alten deutschen Kulturgebiets, daß neben fort-
gesetztem Erwerb ländlichen Besitzes durch Stadtbürger auch ursprünglicher
ländlicher Grundbesitz in Bürgerhänden häufig ist, nur kommt diesem Grund-
besitz nicht die wirtschaftliche Bedeutung zu, die Sombart ihm in seiner
Theorie von der Grundrentenakkumulation geben zu können glaubt. Für
Lübeck dagegen, der Stadt auf Kolonialboden, lehnt C. mit guten Gründen
ursprünglichen Landbesitz in Bürgerhänden ab und erblickt in dem länd-
lichen Besitz der Lübecker Bürger ausschließlich Kapitalanlage. Die von Som-
bart herrührende Unterscheidung eines „älteren, handwerksmäßigen Han-
dels, dessen Zweck nichts weiter als Bedarfsbefriedigung war, von dem jūn-
geren kapitalistischen, der auf Erzeugung von Reichtum hinarbeitet‘‘, wird
gerade auch in ihren psychologischen Voraussetzungen als unhaltbar dar-
getan.
Lübeck. Fr. Rörig.
Alfons Dopsch, o. ö. Professor der Geschichte an der Universität in Wien,
Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit, vornehm-
lich in Deutschland. I. Teil, X und 374 S. 80. 1912. II. Teil, VIII
und 364 S. 8°. 1913. Weimar, Hermann Böhlaus Nachfolger. M. 18,—.
Inamas Darstellung der karolingischen Wirtschaftsverfassung ist längst
in so vielen Einzelheiten abgelehnt worden, daß eine zusammenfassende
Neubearbeitung des ganzen Stoffes nottat. Dies zu tun, hat Dopsch die Ab-
sicht. Er schickt zwei Bände Forschungen voraus. Die Tragweite der eigenen
neuen Auslegungen, Deutungen und Theorien, die er diesem oft und nach allen
Richtungen beackerten Felde abzugewinnen versuchte, ist überraschend groß.
Kritiken 525
Eine literarhistorische Einleitung wird vorausgeschickt (S. 1—25). Dopsch
zeigt, daß die Theorie von der Wirtschaftsordnung der Karolinger, wie sie
von Maurer und Inama-Sternegg zu einem umfassenden System ausgear-
beitet worden war, als Grundanschauung heute noch herrscht. Obwohl
manche Stützpunkte dieser Theorie inzwischen beseitigt worden sind (vor
ällem durch Below, Caro, Seeliger), behauptete sich viel von den alten Lehren,
weil sie dank der Darstellungskunst Inamas für unsere Vorstellung zur Reali-
tät geworden sind. Wir haben vergessen, daß es sich nur um ein wissenschaft-
liches Dogma handelte. Wir haben infolgedessen die Kritik (insbesondere
der Schriften Inamas) nur auf Einzelpunkte bezogen und die Gesamtanschau-
ung nicht überwunden. Inwiefern dies zutrifft, ergibt sich in beiden Bänden
Punkt für Punkt. Literarische Kritik und Quellenkritik laufen bis zum Schluß
nebeneinander her.
Dopsch faßt nun alle Einwendungen zusammen. Dazu kommt reichlich
eigener Widerspruch und ein systematischer Neuaufbau der quellenmäßigen
Grundlagen. Dementsprechend wird das ganze Material nach den äußeren
Erscheinungen des Wirtschaftslebens gegliedert: Grundherrschaft; dingliche
Bestandteile der Grundwirtschaft: Hufe, Mark; Subjekte der Wirtschafts-
ordnung: Stände (das Kapitel hat die Überschrift: Die soziale Entwicklung):
rechtliche Selbständigkeit der Grundherrschaft: Immunität; dann: Gewerbe,
Handel und Verkehr, Geldwirtschaft, Münzwesen; endlich die Regalien.
Es ist klar, daß bei derartiger Einteilung des Stoffes Wiederholungen vor-
kommen und auch, daß die Ergebnisse nicht für alle Punkte gleichmäßig
sichergestellt und gleich originell sein konnten. Ich vermag darin nicht,
wie andere Referenten!, einen Mangel zu sehen. Bei Untersuchungen,
die sich mit Einzelfragen begnügen, erleben wir es fortwährend, daß Neben-
sächliches, weil es überraschend originell dargestellt wird, zu hohe Ein-
schätzung erfährt; und daß wichtige aber anspruchslos vorgetragene grund-
legende Resultate übersehen werden. Diese Gefahr fällt fort bei einer syste-
matischen Zusammenfassung wie Dopsch sie bringt; wenn dafür einigen blen-
denden Ergebnissen sich Kapitel anreihen, die weniger Neues bringen, in
den Schatten gestellt werden, darf ınan dem Autor keinen Vorwurf machen.
Die reine Untersuchung wird ausschließlicher nach Ursachen und den Bedin-
gungen einer Entwicklung disponieren; hier ist schon stark auf eine syste-
matische Darstellung hingearbeitet.
In hohem Maße überraschend ist gleich die erste kritische Untersuchung
im II. Kapitel über die Quellen (S. 25—107). Dopsch beweist, daß Karls
des Großen berühmtestes, meistbelobtes, meistbehandeltes capitulare
de villis nicht von Karl dem Großen und nicht ein Capitular (Gesetz) ist,
vielmehr zu Lebzeiten Karls von seinem Sohn Ludwig (etwa 794/95) erlassen
worden ist, und zwar als eine grundherrschaftliche Verfügung für ganz be-
! Vgl. Haff, Ztschr. d. Sav. St. f. RG. germ. Abt. 1912, S. 524 ff. und
Herz berg-Fränkel, Historische Zeitschrift, 1914, 159ff.
626 Kritiken
stimmte Güter in Aquitanien (also nicht für das ganze Reich, auch nicht,
wie Gareis wollte, für Nordfrankreich); es stellt überhaupt keinen neuartigen
Organisations- und Wirtschaftsplan auf, sondern schärft für Tafelgüter,
die in Verfall geraten waren, alte Ordnung ein. Auf die interessanto Beweis-
führung kann hier im einzelnen nicht eingegangen werden; sie scheint mir
unanfechtbar. Wichtige Beweisgründe stützen sich allerdings auf den dem
§63 C. de V. folgenden Abschnitt, don Dopsch selbst für einen Zusatz ansicht;
damit bliebe die Möglichkeit, daß es sich um eine Spezialredaktion eines
verloren gegangenen allgemeinen Capitulars Karls des Großen handelt.
Der unbefangene Leser von Dopschs Ausführungen wird kaum hierauf kommen,
aber man sucht unwillkürlich nach Stützpunkten für die herrschende An-
sicht in einer so einschneidend neuen Auslegung. Ich sehe keinen Grund,
dem Biographen L. d. Frommen, dem sog. Astronomen, zu mißtrauen, der
sagt, Karl der Große habe an der Verordnung seines Sohnes Gefallen ge-
funden und habe sie „in Francia“ nachgeahmt (im Capt. de iustitiis facien-
dis und Aachener Capt. — beide galten nicht für Deutschland). Gareis
(Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen, 1895, 214) hatte das
angebliche C. de V. für eine so außerordentliche gesetzgeberische Leistung
Karls des Großen gehalten, daß er die Entstehungszeit auch deshalb in die
ruhigen letzten Lebensjahre des Kaisers setzte. Nitzsch hatte von einer bis
ins kleinste gehenden Staatskontrolle gesprochen. Man sah in dem vermeint-
lichen Capitular die Einleitung einer durchaus originellen einheitlichen Hof-
und grundherrschaftlichen Verfassung gerade für Deutschland, nämlich eines
neuartigen Systems von Zentral- und Unterhöfen, das von der geistlichen und
weltlichen Grundherrschaft kopiert worden; verband den Immunitätsbegriff
mit dieser Grundherrschaft; deduzierte aus dem C. de V. die Organisation
einer neuen Hierarchie von Verwaltungsbeamten; erklärte alle Probleme der
Volkswirtschaft: Handel, Gewerbe, Zins-, Preis-, Lohnfragen, die Vorstellung
vom Unternehmertum, schließlich die Frage der Gerichtsorganisation (Hof-
recht), der Entstehung autonomer Stadtgemeinden, die ganze Verfassungs-
entwicklung (Territorien, Verschwinden der kleinen freien Grundeigner)
auf der Grundlage einer Grundherrschaft, wie man sie im C. de V. sab, und
so als direkte oder indirekte Folge karolingischer Gesetzgebungskunst und
Initiative. In allen populären Darstellungen vom Wirken Kaiser Karls
spiegelt sich dieser Eindruck. Selbst wo man (Lamprecht, Wirtschaftsleben)
für geistliche und weltliche Grundherrschaften die Geschlossenheit und ein-
heitliche Organisation, die vom C. de V. vorausgesetzt werden, geleugnet
hatte; wo man (Below) freien Ursprung der Stadtverfassung behauptet,
wo man Fortbestand kleiner freier Gutsherren nachgewiesen (Caro), wo man
jene fundamentalen Wirkungen der Grundherrschaft bestritten hatte (See-
liger), da hatte man doch als Muster oder als früheren Zustand oder als reichs-
gesetzlich einst geschaffene Form die territoriale Gestaltung und die Beamten-
hierarchie des sogenannten Capitulars bestehen lassen. Das alles fällt fort.
Kritiken 527
Dopsch begnügt sich nicht damit, so eine der Grundlagen unserer Auffas-
sung vom staatsmännischen Wirken Karls des Großen zu zerstören: er zeigt
weiter, daß das sogenannte C. de V. auch nicht etwa später, literarisch odar
auf andere Woise, Einfluß auf die grundherrschaftlichen Einrichtungen in
Deutschland gewonnen hat. Er untersuchte zu diesem Zweck insbesondere
das 1873 entdeckte c. missorum der Ambrosiana, die brevium exempla,
karolingische Urbare, Breviare und Traditionsbücher, um überall die angeb-
liche Abhängigkeit vom capitulare de villis auszuschalten. Dabei stellt er
im Weißenburger liber possessionis Edelini Abbatis und im Codex Laures-
hamensis Resto von Urbaren aus karolingischer Zeit fest; S. 97 ff. und stellt
S. 87 eine ansprechende Hypothese dafür auf, wie überhaupt der Text des
Capitulars nach Deutschland gekommen. Die Tragweite dieser Ergebnisse
liegt auf der Hand. Auch die politische Geschichtschreibung wird das Bild
Karls des Großen als des besorgten und bis ins einzelne bedachten Gutsherrn,
Hausverwalters und Organisators einer geordneten Beamtenschaft revidieren
müssen, weil er zum großen Teil auf dem C. de V. beruhte.
Aber damit wäre noch nicht viel erreicht, denn gerade in unserer Rechts-
geschichte haben Irrtümer ein doppeltes Leben — wie Heck einmal gesagt
hat —, bis sie widerlegt sind, reicht das eine; dann läuft das andere fort,
das ihnen gesichert ist, weil sie einmal durch das Gewicht bedeutender Autori-
täten getragen worden, und das mitunter eine unbefangene neue Generation
abwarten muß, um zu verschwinden. Unter dem Einfluß der älteren An-
schauungen hat die Interpretation auch anderer Quellen gelitten. Auch
andere rechtsgeschichtlichen Quellen sind oft nur auf Wortlaut und Echt-
heit geprüft, dann einfach gelesen und übersetzt worden. Dopsch fragt auch,
ob die Quellen ihrer Natur nach das sagen können, was sie wörtlich bekun-
den, und nicht etwa Wichtiges auslassen, also ergänzt werden müssen, um
eine richtige Vorstellung zu vermitteln; ob eine Bekundung etwa eine Trag-
weite beansprucht, die sie gar nicht haben konnte; ob Tendenz, Unbeholfen-
heit und Armut der Sprache an technischen Ausdrücken nicht etwa den
Sinn der klaren Wortfassung verschiebt. So übersetzt er manche technischen
Ausdrücke der Quellen wesentlich anders, wie es die Forschung bisher getan.
Ich halte diesen philologischen Teil der Untersuchung, der durch das ganze
Werk verstreut ist, für sehr wichtig und stelle die hauptsächlichen, übrigens
nicht gleichmäßig sichergestellten Verbesserungen Dopschs hier kurz zu-
sammen: Das erwähnte c. missorum hat möglicherweise für Deutschland ge-
golten (S. 62 ff., 172 ff.); die Brevia waren möglicherweise Privatarbeiten
(S. 81), die vielleicht mit Ludwigs des Frommen Klosterreform in Zusammen-
hang zu bringen sind (S. 84). — Für die Traditionsbücher und Urbare
wird, anknüpfend insbesondere an die Kritik dieser Quellen durch Caro,
gezeigt, daß sie nicht als vollständige Verzeichnisse angesehen werden können.
auch nicht, wo sich das aus dem Text unmittelbar zu ergeben scheint (S. 87ff.,
94, 102). Die bisher aus diesen Aufzeichnungen herausgelesene Beobachtung,
528 Kritiken
daß von einer gewissen Zeit an die freien Schenkungen zunahmen, be-
ruht auf einem Interpretationsfehler: der Unterschied trifft die Art der Über-
lieferung, nicht die Tatsachen; die bedingten Traditionen gehen eben-
soweit zurück, wie die freien (S. 189f.) — Dann in bezug auf einzelne Aus-
drücke: fiscus, curtis, villa: die Worte werden oft synonym gebraucht,
bedeuten kein System, keine Einteilung; die Vorstellung von der „Kammer“
korrigiert sich danach (S. 128, 135; 148ff.). — Brunners Unterscheidung
einer typischen Bedeutung von „ad opus“ — „ad partes regis" erscheint
hinfällig (S. 155); dagegen hat servire bei königlichen Gütern eine spezifische
Bedeutung, ebenso „terra tributaria“ im Gegensatz von „terra censua-
lis“. 1 — terra indominicata und terra censualis bedeuten keine wirt-
schaftliche Distinktion, sondern stellen das im Gutsverbande stehende
Land dem Salland gegenüber (S. 235, 234), das wiederum nicht als Herren-
land im Gegensatz zu Bauernland aufzufassen ist (Schröder). Auch über
beneficium (das nicht den Personalstand des Besitzers berührt; S. 206 ff.),
über curtis (S. 231), über den Begriff der accolae (nicht für ständisch Un-
freie, sondern für wirtschaftlich Abhängige geprägt, S. 249ff., 252) finden sich
scharfsinnige und größtenteils wohlbelegte neue Interpretationen. — Die
Schenkungen von Grundbesitz an die Kirche werden, allgemeiner wie
von der bisherigen Lehre als Scheinschenkungen interpretiert (S. 183ff.).
— Das Verhältnis von Tausch und Schenkung wird neu bestimmt (S. 197 ff.).
— Die Zeugnisse für Autotraditionen Freier werden sehr glücklich
einer stark einschränkenden Kritik unterzogen. — Der Unterschied zwischen
Prekarien und Lehen wird im Anschluß an eine zum Teil Brunner
widersprechende Theorie der Entstehung der Lehen (S. 204 ff.) reduziert,
die relative Bedeutung der großen königlichen Belehnungen in den großen
Schenkungen durch eine sorgfältige Aufzählung (S. 271 ff.) illustriert. Hier-
her würde auch die Erörterung des ungeteilten Eigentums an dynastischen
Großgrundherrschaften nach Erbfällen gehören — ein bisher zu wenig be-
achteter, auch von Dopsch nur gestreifter Punkt (S. 347). — Gewerberecht
und Prozeßrecht sowie das kirchliche Inquisitionsrecht erfahren quellen-
mäßige wichtige Klärungen (S. 215, 219, 221). — Die Form der königlichen
Besitzbestätigungen bekommt eine besondere Bedeutung (S. 216).
Weiter wird der Wert der Worte ingennus, liber, nobilis erfolgreich
revidiert (II, S. 47, 49, 61ff.); auch der Worte miles, parafridus, scara
(II, S. 89, 214, 218). Die Ständetheorien, die sich an die Deutung der nobiles
und liberi knüpfen (II, S. 55ff.), bekommen neue Beleuchtung, die Quellen-
worte advocati nostri eine neue Auslegung (II, S. 106); ebenso die Stelle
der Lex Ribuaria, Tit. 36, $ 12, in der man ein direktes Zeugnis für die Buß-
reduktionen Pipins hatte finden wollen (II, S. 293). Auch die Vorstellungen,
! Diese gegen Brunner aufgestellte Ansicht bedarf, wie Haff a. a. O. 531
gezeigt hat, einer Einschränkung.
Kritiken 529
die sich an die Worte census, tributum, annua dona knüpften, erfahren
eine Korrektur (II, S. 338f., 253) u. dgl. m.
Hierher gehören weiter die Auslegungen, die Dopsch den Worten Hufe
und Mark gibt. Er widmet einer Rektifikation der Begriffe, Theorien und
Kontroversen, die sich für die bisherige Lehre mit diesen Worten verknüpft
haben, zwei ganze Kapitel (58 6 und 7, S. 301—369). Neben wertvollen neuen
Einzelbeobachtungen ist das Wichtige auch hier die Zusammenfassung.
Die Zweifel, daß die Hufe — und ebenso die Königshufe — in vorkarolin-
gischer Zeit einen einheitlichen Begriff, ein konstantes Flächenmaß oder
ein Wirtschaftsmaß (Gut) gebildet haben, werden so sehr unterstrichen,
daß alle Vorstellungen von einem typischen Einfamilien-Subsistenzgut, das
es ja, genau wie heute, jederzeit für jede verschiedene soziale Klasse länd-
licher Besitzer gegeben haben muß, künftig nicht mehr ohne weiteres an eine
Hufenzahl — 1, 2 Hufenbesitz — geknüpft werden können. Auch von be-
stimmten Pflichten „pro Hufe“ wird man kaum reden dürfen. Endlich hat
die Theorie einer Änderung der Hufenverfassung in karolingischer Zeit fort-
zufallen. In der Auslegung der Hufe als terminus technicus der Quellen
kommt hier Dopsch ziemlich zu den gleichen Resultaten, die Richard Hilde-
brand auf rechtsvergleichender Basis gefunden hatte.
R. Hildebrands Konstruktionen werden auch in einem Punkte, in dem
sie noch viel heftiger abgelehnt worden waren, zu Ehren gebracht — mit ge-
ringen Einschränkungen und Abweichungen: in der Auffassung der Mark.
Die Idee eines Gesamteigentums oder genossenschaftlichen Eigentums an
nicht besetztem Land (Wald, Weide, Einöde, Grenzgebiet) wird von Dopsch
energisch geleugnet und Recht auf Nutzung an ihre Stelle gesetzt (S. 334ff., 354).
Auch damit ist eine alte grundlegende Konstruktion unserer rechtsgeschicht-
lichen Forschung getroffen. Widerspruch, der inzwischen hiergegen durch
Wopfner vorgetragen wurde (Mitt. d. Instit. f. östr. Geschf. 33, 553ff. und
34, 1ff.), ist durch Dopsch an gleicher Stelle beantwortet worden. Ich bin
überzeugt, daß gerade hier die Lehre Hildebrands mit der Zeit durchdringen
wird, aber schwerlich auf dem Wege der Quellenauslegung — die Quellen
sind nicht eindeutig genug —, sondern aus einer neuen Gesamtauffassung
der frühmittelalterlichen Kultur- und Gesellschaftsordnung heraus, die der
einseitig juristischen Spekulation etwas weniger Raum geben wird. Die Aus-
legung gewisser hier wichtiger technischer Ausdrücke: die „Kötter“, die
Haistalden, die communia, commarcani und vicini, auch Rübels
Marksetzung wird revidiert (S. 330f., 337ff., 352f.).
Für die karolingische Zeit ergibt sich überall ein konstanter Ausbau gə-
gebener Verhältnisse, statt der bisher meist angenommenen durchgreifenden
Reformen.
In dem III. Kapitel über die Königliche Grundherrschaft wird (zum
Teil im Anschluß an Dahn, Brunner, Rübel) die von Schröder vertretene
Grundregaltheorie abgelehnt (S. 107f.); ebenso die Rübelsche Deutung der
Histor. Vierteljahrschrift, 1914. 4 34
530 Kritiken
Rechte des Königs am eremus (S. 109) und die Idee einer allgemeinen Steuer-
pflicht auf Grund des Bodenregals (S. 173). Die Größe des königlichen
Grundbesitzes wird betont, die Herkunft aus Konfiskationen, aus dem ere-
mus, aus unbesiedelten Wäldern, aus Prekarien (S. 176) erörtert; dann die
Zusammensetzung nach Formen der Nutzung besprochen: 1. Regiegüter,
2. zu Lehen, 3. zu Zins vergebene Güter (S. 171ff.), 4. königlicher Zins von
Grundbesitz in Städten (S. 181). Damit sind gleichzeitig Veräußerungsarten
behandelt, zu denen die Schenkung hinzukommt. Von dem, was übrig bleibt,
wird gezeigt, daß dafür nicht die geschlossene Herrschaft (Inama, Lamprecht,
Eggers), sondern Streubesitz typisch war, also keine Einteilung in große
übersichtliche Wirtschafts- und Verwaltungseinheiten! Die Größe des fiscus
Asnapium, die Lamprecht bestimmt hatte, wird anders, ganz wesentlich
kleiner, berechnet (S. 137f.); weiter wird die Existenz eines einheitlichen
Verwaltungsmechanismus (judex, villicus, Meier) abgelehnt, ebenso die Los-
lösung aus dem Grafschaftsverband (S. 138ff.); endlich wird, zum Teil im
Anschluß an Heusler, gegen Brunner, altes Hausgut von Neuerworbenem
(aus Eroberung usw.) = Staatsgut und Amtsgut (S. 170) auf das Bestimm-
teste unterschieden, ein wichtiger gut gesicherter Punkt (S. 150ff., 158 ff.,
169); 4. wird die herrschende Idee von der Ablieferung der Produkte und
vom Wandern des Königs von Pfalz zu Pfalz korrigiert (S. 163ff., 169) und
im Anschluß daran eine neue Ansicht über die Bedeutung von Pfalz und
Stadt vorgetragen.
Die geistliche Grundherrschaft (Kap. IV, S. 181—268) erscheint bei
Dopsch auch als sehr groß, aber gerade zur Karolingerzeit in starker Bedräng-
nis und Zerstückelungsgefahr. Geschlossenheit ist Ausnahme, einheitliche
Verwaltungsform fehlt; wie auch bei der im V. Kapitel behandelten welt-
lichen Grundherrschaft (S. 181ff., 223ff., 283). Als Gründe der Minderung
des Kirchengutes zählt Dopsch auf: 1. nachteilige Prekarien (S. 191, 195);
2. nachteilige Tauschoperationen (S. 197ff.); 3. Einbuße durch Veräußerung
zu Lehen (S. 213 ff.) und 4. durch Usurpation der Krone und weltlicher
Magnaten (S. 214). Die königlichen Besitzbestätigungen erscheinen als ein
Mittel hiergegen. — Weiter untersucht Dopsch die Verwaltung von Fron-
höfen (S. 232ff.), wobei die „geschlossene Villen verfassung“ auch dort ge-
leugnet wird, wo ganze Dörfer sich in kirchlichem Besitz finden (S. 241);
ferner die Fruktifizierung neuen Landes durch Rodung, Kultur, Kolonisation
(S. 243ff.). Hierbei verschiebt sich wiederum das hergebrachte Bild: nicht
unmittelbare Arbeit der kirchlichen Verwaltungen und Genossenschaften
selbst, sondern die Arbeit des einzelnen freien oder unfreien, jedenfalls von
der Kirche abhängigen Mannes hat das große Werk der Urbarmachung und
der Kolonisation im weitesten Sinne besorgt (S. 244). Endlich hebt Dopsch
Erscheinungen hervor, die, wie er meint, seit dem 11./12. Jahrhundert eine Um-
wälzung der Wirtschaft verursacht haben: das Kolonat, der sogenannte
Teilbau (S. 252f.), die Einrichtung der Meiergüter, die Verfronung; lauter
Kritiken 531
Wirtschaftsformen, von denen gezeigt wird, daß sie schon in karolingischer Zeit
existierten und dann weiterbestanden haben.
Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit der Grundherrschaft der großen
weltlichen Herren (S. 268—301). Dopsch meint, die Quellen dafür seien be-
sonders spärlich; das ist nur insofern richtig, als in der Tat wenig Zeugnisse
vorhanden sind, die unmittelbar über Bestand und Verwaltung der Grund-
herrschaften einzelner weltlicher Magnaten in karolingischer Zeit orientieren.
Aber wir haben anderes Quellenmaterial: die Nachrichten über Ausdehnung
der Herrschaftsgebiete und über Vererbung der Güter einzelner Dynasten.
Warum Dopsch (an anderer Stelle)! es abgelehnt hat, Untersuchungen über
die Entwicklung der Grundherrschaft hierauf zu gründen, ist mir unverständ-
lich. Die vorliegende Arbeit kommt jedenfalls für die weltliche Grundherr-
schaft der Karolinger in dem entscheidenden Punkt: Trennung von Groß-
grundherrschaft und Kleinbesitz, durch Untersuchung der Besitzverteilung
nur zu negativen Resultaten. Infolgedessen ist dieses Kapitel das wenigst
befriedigende der beiden Bände. Das ist bedauerlich; denn gerade hier greift
das Werk über die Wirtschaftsgeschichte hinaus in das verfassungsrechtliche
Gebiet. Dopsch hat erkannt, daß hier ständische Fragen von wirtschaftlichen
und staatsrechtlichen nicht getrennt werden können: er widmet den stände-
rechtlichen Problemen einen umfangreichen Abschnitt und der Immunität
ein ganzes Kapitel (II, § 8, 9).
Dopsch weist zunächst die Annahme zurück, daß sich in karolingischer Zeit
nach dem Muster der angeblichen königlichen und geistlichen oder des so-
genannten capitulare de villis eine geschlossene, einheitlich organisierte bzw.
verwaltete Grundherrschaftsform in den Händen der weltlichen Dynasten
gebildet und im 9. Jahrhundert den kleinen freien Grundbesitz aufgesaugt
habe. Auch hier wurde lediglich Vorhandenes erhalten und ausgebaut. Aber
wir haben um 900 dynastische Großgrundherrschaften mit so eminenter
Sonderstellung (Hoheitsrechte, Immunität), daß sich nun um so imperativer
die Frage aufdrängt, wie diese deutsche Grundherrschaft mit größeren Pri-
vilegien, als sie die französische, englische, spanische, sogar die italienische
je erreicht hat, entstanden sein kann.
Daß Größe des Besitzes — zumal eines nicht geschlossenen, nicht orga-
nisch zusammengefaßten Besitzes“ — zu solcher juristischen Stellung nicht
Mitt. d. Inst. f. östr. Geschf. XXXIII, 702 verlangt er meinen Unter-
suchungen gegenüber, die von den Personen bez. Familien ausgehen, eine
andere Methode: ausgehen vom Besitz. Ich glaube, dabei wären abschließende
Ergebnisse selbst für das 12. und beginnende 13. Jh. noch ausgeschlossen.
.“ Nur die Verstreuung über weite Teile des Reichs, nicht die Auflösung in
Einzelparzellen und -güter, geht aus einer von Dopsch, S. 287, A 2 zitierten
genealogischen Arbeit Poupardins, Les grandes familles eto., hervor. Dasselbe
läßt sich aus der deutschen Literatur zeigen, nur muß man eben auch da
auf die unbeliebten Familiengeschichten bez. genealogischen Forschungen
84°
532 Kritiken
geführt haben kann, ist klar. Das wird vollends dadurch verdeutlicht, daß
Dopsch aus der Literatur und durch eigene Untersuchungen ein Fortbestehen
der kleinen Freien mit eigenem Grundbesitz darlegt. Die immer noch mit-
unter vorgetragene Ansicht vom Verschwinden der kleinen Freien muß für
das ganze damalige Deutschland aufgegeben werden. Sie haben neben und
zwischen den Großgrundherrschaften weiter existiert. Dopsch konstatiert
mit Recht zahlreiche Abstufungen und Ubergangsformen (S. 283, 286, 206).
Wenn er hervorhebt, daß die Herrenhufe anders bewirtschaftet wurde, wie
die Bauernhufe (S. 293), so kann das nicht zur Charakterisierung der Grund-
herrschaft dienen; denn mit Herrenhufe ist hier das Hofgut eines Großbauern,
das spätere Rittergut, gemeint, das mit abhängigen Leuten arbeitet, wie alle
späteren ritterlichen Ministerialen und viele kleinen Freien. Die „Grund-
herrschaft“ ist etwas anderes. Übrigens sind keine Anhaltspunkte für die
faktische Größe eines Besitzes, der eine Grundherrschaft ausmachen, also
dem Besitzer die Unterlage für die privilegierte Stellung eines Dynasten
geben konnte, beigebracht.! Die Vorstellung von Übergangsformen macht
also das Bild nur noch komplizierter; auch die etwas vage Annahme, daß
die Zahl der Grundherrschaften ziemlich hoch anzusetzen sei, kann unmög-
lich weiterhelfen.
Dopsch zeigt aber ferner, daß die Idee einer rechtlichen Sonderstellung
des dynastischen Besitzes wenigstens bis zum Ende der Karolingerzeit
irrig ist; daß es nicht angeht, hier Lehen als eine an die Grundherrschaft
gebundene Erscheinung, Prekarien als eine Vergabungsform für abhängige
Leute aufzufassen. Großgrundherren haben damals schon nicht nur Lehen,
sondern auch Zinsgüter übernommen. Ich meine, hieraus folgt, daß die Tat-
sache der Belehnungen und das Erblichwerden der Lehen wenigstens nicht
als primäre Ursache für die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Aristo-
kratie, die für das ausgehende 9. Jahrhundert feststeht, angesehen werden
kann.
Aber auch der ständerechtliche Unterscheidungsmaßstab der bisherigen
Lehre hat fortzufallen. In eingehender Besprechung des Ständeproblems
weist Dopsch nach, daß die hergebrachte rechtshistorische Methode (die nach
zurückgreifen, statt auf Ökonomische oder ständerechtliche Erörterungen.
Eine zusammenfassende Untersuchung fehlt allerdings bisber für Deutschland
und für Italien.
Haff zitiert a. a. O. eine Arbeit E. Mayers, Würzburger Festschrift für
H. v. Burchard, 1910, aus der sich einiges über den Umfang gewisser Be-
sitzungen entnehmen ließe; vgl. auch E. Mayers umfassende Untersuchung
Ztschr. d. Sav. St. für R. G. XXXII, 1911, 41 ff., insbes. S. 103 ff. Allein da
handelt es sich um Hof- bez. Gutsbesitz, nicht um dynastische Grundherr-
schaften; die im Gegensatz zu jenen Gütern nicht der Primogeniturerbfolge
unterworfen waren, soweit sie aus Allod bestanden. Die Ursachen sind hier
auf ökonomischem, nicht auf juristischem Gebiet zu suchen.
Kritiken 533
der faktischen Lage einzelner Großgrundherren überhaupt nicht fragt, son-
dern Klassen konstruiert, Stände, für die dann, je als ein Ganzes, gewisse
Normen der Befugnisse und Abhängigkeitsverhältnisse festgestellt werden)
auf falschem Wege ist (I, S. 270ff.; II, S. 1, 52ff.) Die Quellenausdrücke
liber, nobilis, ingenuus können überhaupt nicht verwendet werden, um für
die karolingische Zeit eine einheitliche privilegierte Standesklasse oder gar
einen Adel festzustellen; ebensowenig die Wergeldstufen. Daraus ergibt sich,
scheint mir, daß wir zunächst einmal wissen müssen, wie die Stände im Ver-
hältnis zueinander konstituiert waren; dann erst werden sich diese Ausdrücke,
wo immer sie vorkommen, richtig interpretieren lassen. Jedenfalls hat es
schon in karolingischer Zeit eine Mannigfaltigkeit von Freiheits- bzw. Ab-
hängigkeitszuständen gegeben. Sehr glücklich wird gerade an der kirchlichen
Regel, daß nur Freie in kirchlichen Anstalten aufgenommen werden sollen,
die Ungleichwertigkeit des Wortes liber, und an dem Bestreben der Kirche,
die Zustimmung des Grafen zu Traditionen kleiner Freier (ohne Immunität)
zu umgehen, die tendenziös-verwirrende Verwendung des Wortes nobilis
klargestellt (II, S. 8ff.).! Die alten Stände der „Freien“ und „Unfreien“
sind in karolingischer Zeit bereits überwunden.
Diesen verschiedenen negativen Feststellungen hält nun Dopsch die An-
nahme entgegen, daß damals eine „Amtsaristokratie in mehrfacher Abstu-
fung, daneben die Kron- und Kirchenvasallen“ erstanden sei, und zwar
„aus der Masse der Gemeinfreien“, als der „neue Adel“ (II, S. 349). Um zu
zeigen, wie das gekommen ist, vermag aber Dopsch nur „soziale“ Gründe
anzuführen: „Größeres Ansehen in sozialer Beziehung“ durch Reichwerden
(II. S. 65); ein „Aufsteigen zum nobilis“ sei „nicht selten“ vorgekommen
und soll mit der „grogen sozialen Aufwärtsbewegung der unteren Klassen“
zusammenhängen (II, S. 72; auch 348). Neben die Freien „in bloß wirtschaft-
licher Abhängigkeit“ und die wenig vermögenden „Gemeinfreien‘ treten
die „wirtschaftlich und sozial hervorragenden Freien“ (Wernusky, zitiert
von Dopsch II, S.68 A.1).
Wenn man sich die ungemein starke rechtliche Sonderstellung der Aristo-
kratie am Ausgang der Karolingerzeit, die institutionell bis in das 12. Jahr-
hundert fortbestand“, vor Augen hält, können diese Erklärungen nicht be-
friedigen. Es bleibt die Frage: Wie kam diese Aristokratie zu ihren außer-
ordentlichen Privilegien, wenn weder die rechtliche, ja nicht einmal die wirt-
Danach sind, wie ich bereits Mitt. d. Inst. f. östr. Geschf. 1912 S. 508ff.
hervorgehoben habe, die Feststellungen Aloys Schultes (Der Adel und die
deutsche Kirche im Mittelalter) über freie Klöster im frühen Mittelalter einer
durchgreifenden kritischen Revision bedürftig.
? Durch traditionellen Zusammenhalt der Familien und durch erfolgreiches
Festhalten gewisser Sondertitel (Freier, Edler, Herr) hat sie ja gesellschaft-
lich sogar ihre Auflösung im 12. Jh. überdauert; vgl. meinen „Herren-
stand im Mittelalter“.
534 Kritiken
schaftliche Organisation ihrer Grundherrschaften, noch die Tatsache persön-
licher Freiheit sie juristisch vom übrigen Volk sonderte? Die Antwort hier-
auf fehlt,
Eine prinzipielle Lösung kann auch ohne Eingehen auf die tatsächliche
Entwicklung bei den einzelnen Dynasten und Geschlechtern wenigstens nahe-
gelegt werden, wenn man von der Einrichtung der Immunität ausgeht. Nun
erörtert Dopsch das Problem der Immunität auch bei der weltlichen Grund-
herrschaft und kommt auch hier einer Lösung sehr nahe, läßt es aber schließ-
lich doch bei einem negativen Resultat bzw. bei dem „sozialen“ Entwick-
lungsmoment bewenden. Wenn die späteren Dynasten die Immunität,
die sie, im Gegensatz zu den kleinen freien Gutsbesitzern, alle haben, unter
den Karolingern durch Verleihung bekommen hätten, so wäre für unsere
bisherige Auffassung alles systematisch abgelaufen und prächtig zu erklären.
Allein sehr zutreffend weist Dopsch die Supposition solcher Immunitäts-
erteilungen — erhalten sind bekanntlich keine! — zurück. Er meint: „Die
Immunität hat an sich keine neue Gerichtsbarkeit geschaffen‘; es sei eine
Gerichtsbarkeit des Grundherrn schon vor der förmlichen Erteilung von Im-
munitätsrechten durch den König (nämlich an die Kirchen) vorhanden ge-
wesen. Er bekämpft sehr zutreffend die von Kroell unter Zustimmung
Rietschels besonders scharf formulierte herrschende Lehre, daß aus dem Fehlen
von Immunitätsprivilegien für weltliche Herren eine Wandlung der könig-
lichen Immunitätspolitik in karolingischer Zeit: ein Beschränken der Insti-
tution auf geistliche Großgrundherren zu entnehmen sei (II. S. 128ff.).
Dopsch prägt dabei sogar das Wort Autoimmunität (S. 131). Aber er erklärt
diese Autoimmunität aus der faktischen Führung des Grafenamtes und be-
schränkt sie auf das Grundeigen des betreffenden Grafen. Damit wäre für
die Erklärung der Institution wenig gewonnen. Nein, die Immunität war
das Primäre. Sie befähigte zu Grafenamt, Vogtei und den anderen Präroga-
tiven der „potentes“. Sie hing an der Person der Dynasten. Deshalb
war eine förmliche Verleihung von Immunitätsrechten durch königliches
Privileg „nur bei solchen Laien notwendig, die eben nicht zu den potentes
gehörten“. — Ich habe diese Auffassung einer allgemeinen persönlichen Im-
munität der dynastischen Großgrundherren, die ihrem Wesen nach von könig-
licher besonderer Verleihung unabhängig war, schon wiederholt vorgetragen.?
Aus den Ergebnissen Dopschs geht hervor, daß der Ursprung dieser Immuni-
tät in die merowingische Zeit zurückgeht.“
Geht man hiervon aus, so liegt die Vorstellung nahe, daß der Standes-
! Die angeblich erhaltenen sind anders zu interpretieren: Dopsch, II, S. 1281.
In meiner Schrift „Staat und Volk durch die Jahrhunderte (Graz1911)
und seitdem mehrfach.
Eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen Ernst Mayers, Der ger-
manische Uradel, Ztschr. d.Sav. St. XXXII, vgl. S. 228, 225, kann hier nicht die
Aufgabe sein.
Kritiken 535
genosse, der wohl regelmäßig Familiengüter in ungeteilter Gemeinschaft
mit einem Grafen besitzen mochte, für sich selbst und für Hintersassen,
passiv und aktiv, in bezug auf Gerichtsstand und Steuerpflicht nicht einem
anderen Grafen unterworfen sein konnte. Mit der systematischen Übertra-
gung dieses dynastischen Immunitätsrechts auf die kirchlichen Herren und
damit auf die Herrschaft, mußte jenes Sonderrecht des Adels in erhöhtem
Maße den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Standesgrenze bekommen;
das wäre die Erklärung für die fraglose Konsolidation des großgrundherr-
lichen Adels — man spricht dabei meist von einer Umwandlung der Amts-
in eine Geburtsaristokratie — im 9. Jahrhundert. Da bekommt dann
allerdings die Klage aus den Kreisen des Adels, Kaiser Ludwig der Fromme
habe viele, viele Niedriggeborene zu den einflußreichsten Stellungen empor-
gehoben (II, S. 348), eine etwas andere Bedeutung.
Aus diesem Gesichtspunkt bekommt auch die Hervorhebung der potentes
in karolingischen Quellen, auf die Dopsch hinweist (II, S. 64), ihren rechten
Sinn: das Wort hat nicht nur „soziale“, sondern juristische Färbung. Es
bedeutet etwa Grafengenossen. Es handelt sich um die dynastische Aristo-
kratie. Dopsch sagt zutreffend, daß Machthaber, „die bereits über eine
gute wirtschaftliche Position verfügten, mit Grund und Boden im Gaue
ansässig waren“, die einflußreichsten Ämter bekamen (II, S. 64); aber dazu
paßt nicht recht, daß gleichzeitig eine „Amtsaristokratie“ an Stelle des alten
Geburtsadels getreten ist, der immer mehr verschwand und zurücktrat
(II, S. 64 ohne Quellenbelegel). Gewiß kann man die Aristokratie unter
Karl dem Großen im Gegensatz zur späteren und wohl auch zur früheren
eine Amtsaristokratie nennen, aber doch nur in verfassungsrechtlichem Sinne;
ein Wandel in der Zusammensetzung des Standes ist damit nicht dargetan.
Woraus soll denn dieses Verschwinden bewiesen werden? Es ist doch nur
Theorie, und nicht einmal allgemein anerkannte Lehre. Daß die Ansicht
von einer Fortdauer des sogenannten germanischen Volksadels als Standes-
klasse bis in das 8. Jahrhundert irrig ist, versteht sich. Aber deshalb braucht
doch nicht die großgrundherrliche Aristokratie des 7. Jahrhunderts zu ver-
schwinden. Wir haben ja positive Gegenbeweise: Welfen, Victoriden, Eti-
chonen usw.
Auch das Vogtproblem löst sich bei meiner Auffassung der juristischen
Situation: mit Recht betont Dopsch (II, S. 124), daß der Vogt noch zu einer
Zeit, als er schon eine der gräflichen gleiche Jurisdiktionsgewalt besaß, Privat-
beamter des (geistlichen) Immunitätsherrn war. Andrerseits zeigt Dopsch
zutreffend, daß die Vögte nicht allgemein den Königsbann erhielten (II, S. 123)
und daß Bistümer und Klöster, mit Ausnahme derer, die Eigen des Königs
oder von Laiengroßen waren, die Vögte frei wählten (II, S.106). Damit
wäre die Vorstellung gegeben, daß der kirchliche Herr in der Lage war, durch
privaten Akt gräfliche — also öffentliche — Gerichtsbarkeit zu übertragen
— eine Unmöglichkeit, selbst wenn man an der meines Erachtens irrigen Lehre
536 Kritiken
von der unentwirrbaren Verstrickung öffentlicher mit privatrechtlichen Ver-
hältnissen im Mittel festhält. Die Lage wird dagegen ganz klar, wenn man
sich Immunität als eine persönliche Eigenschaft der Angehörigen des Adels
denkt. Dann, und zwar erst dann wird es auch erklärlich, daß alle diese
Vögte — mir ist nicht eine Ausnhame bekannt — auch die Untervögte,
die hohe Gerichtsbarkeit bekamen, dem dynastischen Adel angehört haben.
Erst nach der institutionellen Auflösung dieses Adels in der staufischen Zeit
ist dies anders geworden.
Hiernach erklärt sich auch der Unterschied zwischen Prekarien und Lehen,
der sich allmählich ausbildete (I, S. 206), nämlich mit der Konsolidation der
grundherrschaftlichen Aristokratie zu einer institutionell anerkannten Kaste
der „Autoimmunitätsinhaber“. Commendation wurde die typische Form,
einen Großgrundherrn zu diskretionären Leistungen — d. h. zu Leistungen
mit seiner ganzen Macht, seiner Person — zu verpflichten. Die juristische
Unterscheidung von den Prekarien liegt aber auch dann zunächst noch in
der Leistung — nicht in der Person des Empfängers. — Die spätere Ent-
wicklung in Deutschland ist bisher nicht befriedigend untersucht worden.
Die Beobachtung über ein stärkeres Hervortreten der Laienaristokratie in
Frankreich wie in Deutschland am Ausgang des 9. Jahrhunderts (I, S. 287)
beruht wohl nur auf dem Mangel an einschlagenden Bearbeitungen für
Deutschland.
So kämen wir zu dem Ergebnis, daß es bereits in karolingischer Zeit einen
Stand von Dynasten gegeben hat, für den geradezu persönliche (passive)
und naturgemäß auf ihre Hintersassen ausgedehnte (aktive) Immunität
das bezeichnende war — nicht Freiheit; auch nicht Besitz freien Eigens,
sondern Zugehörigkeit zu Familien, die eben jene öffentliche Qualifikation
genossen, und das waren ausschließlich Geschlechter mit großgrundherr-
schaftlichem Familienbesitz. Dann bleibt nur noch die Frage offen, wie
und ob überhaupt, ob insbesondere gerade in karolingischer Zeit in den Kreis
der vorhandenen Geschlechter, die dieses Privileg besaßen, neue Elemente
— kleine Freie, Freigelassene — eintreten konnten. Jedenfalls würden wir
von der „Immunitätspolitik“‘ der Karolinger ohne weiteres feststellen müssen,
daß es den Herrschern durch ihre Grafschaftsverfassung in Deutschland
höchstens gelungen sein kann, die Immunitätsansprüche der Magnaten vor-
übergehend zurückzudrängen und die Geschlossenheit dieser privilegierten
Klasse zu durchbrechen. Der Rückschlag war dann bei dem Versagen der
königlichen Gewalt in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts um so stärker:
aus dem Magnatenadel der merovingischen Zeit wurde eine geburtsständisch
streng abgesonderte Adelskaste.
Das korrigiert dann auch einigermaßen das Bild von der Entstehung der
weltlichen Großgrundherrschaft. Konsolidationspol war die Person bzw.
die Familie des Herrn, und dies schon in vorkarolingischer Zeit. Dopsch
zeigt, daß die weltliche Grundherrschaft sich „im ganzen“ in karolingischer
Kritiken 537
Zeit auf Kosten des königlichen und kirchlichen Grundbesitzes entwickelt
(I, S.269). Das darf nicht verstanden werden als neuentwickelt, sondern
nur als vergrößert. Die Grundherrschaften der weltlichen Herren der Mero-
wingerzeit haben den sehr bedeutenden Grundstock gebildet, auch in Deutsch-
land. — Ich habe von der karolingischen Grundherrschaft die Vorstellung
weniger, aber sehr ausgedehnter Herrschaftsgebiete.
In den Kapiteln über Gewerbe, Handel und Verkehr, Geldwirtschaft,
Münzwesen und Regalien (II, $ 10—14) werden im wesentlichen Nachrichten
aus der sehr verstreuten neuesten Literatur zusammengestellt und hie und
da durch bisher nicht beachtete Quellenstellen ergänzt, die zeigen, daß schon
unter den Karolingern in Deutschland ein lebhafter internationaler Verkehr,
Warenumsatz, kapitalistischer Betrieb herrschte — bei durchgreifender und
intensiver staatlicher Kontrolle der ökonomischen Verhältnisse, unabhängig
von grundherrschaftlicher Ordnung und Initiative. Wenn Dopsch hier Punkt
für Punkt gegen Inamas Auffassung, die den Staat überall durch die Grund-
herrschaft zurückgedrängt sehen wollte, so mag mit Recht eingewendet
werden, daß Inamas Auffassung gerade in diesen Fragen als überwunden
gelten konnte. Aber zum erstenmal setzt Dopsch an die Stelle der zusammen-
fassenden Darstellung Inamas eine ebenso geschlossene neue, die auf ganz
anderer Grundlage ruht. Man wird deshalb künftig gerade auf diese Kapitel
häufig zurückgreifen.
Die Darstellung, die in diesen Kapiteln mehr wie sonst in dem Werke
hervortritt, wird aber auch hier von einzelnen selbständigen Untersuchungen,
neuen Auslegungen und Theorien begleitet. Ich hebe hervor einen Versuch,
die herrschende Idee vom Fehlen ordentlicher Staatssteuern unter den Karo-
lingern zu widerlegen (II, S. 337ff.), die Eliminierung der von Fedor Schnei-
der auf die Spitze getriebenen älteren Auffassung der Wuchergesetzgebung
Karls des Großen (II, S. 225, 266 ff.), die Ablehnung der ziemlich allgemein
vertretenen Lehre (Waitz, Inama, Al. Schulte), daß der Handel, insbesondere
der Großhandel und internationale Handel damals Fremden überlassen
worden sei (II, S. 211). Die Idee des Vorherrschens einer Naturalwirtschaft
(Tausch) unter den Karolingern wird energisch widerlegt und im Anschluß
die Theorien über die Münzverhältnisse, insbesondere das Aufkommen
ſeudaler Münze (II, S. 314) und die Verdreifachung der Wergelder in Fries-
land (II, S. 319) ausführlich und glücklich kritisiert. Die Politik Karls des
Großen erweist sich fast in jedem Punkt als ein Streben, bestehende, Rechts-
ordnung zu erhalten, zu vereinheitlichen und neu entstandenen Bedürfnissen
nach einheitlicher Ordnung gesetzgeberisch Rechnung zu tragen — nicht
aber, wie das im modernen Staat geschieht, durch Gesetze die Volkswirt-
schaft in theoretisch konzipierte neue Bahnen zu lenken. — Unter den Ur-
sachen der Entäußerung von Regalien durch die Krone im 9. Jahrhundert
müßten wohl neben Erteilung von Privilegien (II, S. 344) die Usurpationen
durch Dynasten und geistliche Fürsten betont werden.
633 Kritiken
Dopsch verleugnet seine Freude an scharfer Polemik in diesen zwei Bänden
nicht: auch dort, wo er nicht gerade die „herrschende“ Lehre angreift, liebt
er es, seine Auffassung an der eines Gegners zu messen. Das stört nicht,
da es sich ganz überwiegend um Forschung, nicht um Darstellung handelt.
Der Eindruck, den die mannigfachen originellen Resultate dieser Forschung
(vor allem die Umwertung des sogenannten capitulare de villis) machen,
wird vielleicht abgeschwächt durch den öfteren Kampf für eine nicht durch-
aus gerade neue Auffassung. Dafür hat aber das Werk den großen Vorteil
einer systematisch angeordneten Durcharbeitung aller wichtigen Fragen
und des gesamten Materials, das zum Verständnis der karolingischen Wirt-
schaftsentwicklung dienen kann, und das Gesamtbild ist in sehr wesent-
lichen Punkten neu.
Czernowitz. Dungern.
Fr. J. Biehringer, Kaiser Friedrich IL (Historische Studien, veröff.
v. E. Ebering, Heft 102), Berlin 1912, Emil Ebering, 432 S. M. 10,—.
L. Allshorn, Stupor mundi. The life and times of Frederick II.
emperor of the Romans, king of Sicily and Jerusalem
(1194—1250). London 1912, M. Secker. 318 S. 16 sh.
In einem Jahre zwei zusammenfassende Darstellungen der Geschichte
Friedrichs IL — das beweist zum mindesten, daß das Interesse weiterer
Kreise für die fesselnde Erscheinung des Kaisers dauernd lebendig ist. Bedeuten
die neuen Bücher auch einen wissenschaftlichen oder populärwissenschaftlichen
Gewinn? Keiner der beiden Verfasser deutet in einem Vorwort seine Absicht
an; man wird sie daher aus den Leistungen selbst erschließen müssen.
In Eberings Historischen Studien erwartet man im allgemeinen Arbeiten,
die eine Förderung der Forschung bezwecken. Biehringers Buch scheint
schon äußerlich durch den Mangel der Anmerkungen anzudeuten, daß es
mehr populäre Ziele verfolgt. In der ein wenig an Prokop und seine Behand-
lung der Geschichte Justinians erinnernden Einteilung: äußere Geschehnisse,
Persönlichkeit, Bauten fällt eben dieser letzte Abschnitt, der nahezu ein
Fünftel des Ganzen umfaßt, durch die unverhältnismäßig starke Hervorhe-
bung des behandelten Gegenstandes auf, und man wird schwerlich irren, wenn
man ihn für den Kern des Buches hält. Man möchte vermuten, daß der Verf.
auf einer Reise starke Eindrücke von den staufischen Bauten Unteritaliens
gewonnen, die neueren Forschungen darüber sich zu eigen gemacht und sie
zu einer zwanglosen Darstellung zusammengearbeitet hat. Ob er dabei eini-
germaßen sorgfältig verfahren ist, und ob hier und da eine eigne Bemerkung
als förderlich angesehen werden kann, das mögen die kunsthistorischen Fach-
männer entscheiden. An Nachlässigkeiten fehlt es sicherlich nicht (S. 356 ist
z. B. das wissenschaftliche Verdienst Huillard-Br&holles mit dem seines Mäzens,
des Herzogs von Luynes verwechselt, S. 388 der Magister Thomas von Gaeta
zum Bischof gemacht, S. 399 und 406, wie auch 223 beharrlich Fiorentino
Kritiken 539
mit Ferentino verwechselt usw.). Indessen als eine erste bequeme Einführung
in den augenblicklichen Stand dieser baugeschichtlichen Forschungen möchte
ich diesen Abschnitt immerhin ansprechen und glauben, daß auch wer sich als
Historiker mit diesen Dingen beschäftigt hat, auf den einen oder andern über-
sehenen Punkt, wie etwa die jüngst in Angriff genommene Innenherstellung
des Schlosses von Gioia del Colle, hingewiesen werden mag. Freilich, wie
viele haben auf diesem Gebiete das hier fehlende, aber unbedingt nötige Ab-
bildungsmaterial zur Hand, ohne das die Ausführungen farblos oder unver-
ständlich bleiben müssen ? Und weiter: die Forschung ist hier dank der Tätig-
keit des preußisch-historischen Instituts in Rom so sehr im Flusse, daß
Biehringers Zusammenfassung in ganz kurzer Zeit auch für den Zweck einer
ersten Einführung unbrauchbar werden wird ; wer hier etwas dauernder Gültiges
niederschreiben will, der hat eben einfach die abschließenden Forschungen
und Darlegungen Haseloffs und Sthamers abzuwarten.
Von den Bauten aus hat B., wie es scheint, auch weiterhin an Schicksalen
und Persönlichkeit Friedrichs Interesse gewonnen und sich aus naheliegenden
Werken über ihn Auszüge gemacht. Deren Zusammenarbeitung bildet den
ersten und zweiten Teil des Buches. Während aber im letzten Abschnitt die
angeschauten Monumente immer noch einigermaßen lebendig im Hinter-
grunde stehen, ist hier von einer Vertrautheit mit den Quellen kaum etwas
zu spüren. Gerade wenn der Verf. einmal eine zitiert, kann man diese man-
gelnde Vertrautheit mit Händen greifen. Was soll man z. B. dazu sagen, daß
er S. 262 Saba Malaspina „seine guelfisch gefärbte Geschichte von Sizilien
in der Mundart seiner Heimat“ schreiben läßt? Man ersieht daraus nur, daß
er sie nie auch nur angeblättert hat, und wenn er S. 351 wirklich einige Worte
aus ihr in italienischer Sprache anführt, so hat er eben die Fälschung des
Ricordano Malespini mit ihr verwechselt und auch daraus in Entstellung
aus zweiter oder dritter Hand geschöpft. Ebenso ist etwa S. 131 die be-
lehrende Anmerkung über Salimbene voller Verkehrtheiten, und es verrät
wenig Kennerschaft, wenn S. 132 von dem „sonst so zuverlässigen eng-
lischen Geschichtsschreiber Matthäus Paris“ gesprochen wird, während er
doch je nach seinen Gewährsmännern und dem Schauplatz der Begeben-
heiten ganz verschieden bewertet werden muß, wenn S. 13 die bekannte
Nachricht von dem Krönungsersuchen Heinrichs VI. für seinen Sohn einfach
den „Marbacher Klosterannalen“ zugewiesen ist oder S. 413 die Diurnalen
des Matteo di Giovinazzo als echte Quelle benutzt werden.
Eine derartig mangelhafte Quellenkenntnis muß notwendig auch einem
populär gehaltenen Geschichtswerk zu schwerem Schaden gereichen. Sie nimmt
dem Verfasser Selbständigkeit und Unbefangenheit, der Darstellung Leben
und Farbe. Auch B. ist so von seinen modernen Vorlagen, die er ohne ein-
dringendere Kritik eklektisch zusammenfügt, hilflos abhängig, und nicht sel-
ten zeigt eine eingestreute Bemerkung, wie wenig er sich doch im Grunde in
den Zeitverhältnissen auskennt. Friedrich Barbarossa soll vornehmlich die
540 Kritiken
„kaiserlichen Regalien‘ in Deutschland preisgegeben haben (S. 280)! Erst
„seit dem großen Mainzer Landfrieden (1235)“ wurden die dem Kaiser
„unterstehenden Städte zu einer regelmäßigen Steuer, ja nötigenfalls auclı
zu besonderen Abgaben herangezogen“ (S. 280), wie auch in Sizilien die Kirche,
„die sich bisher, wie in allen übrigen Ländern, einer völligen Abgabenfreiheit
erfreut hatte“, erst seit den Konstitutionen von Melfi zur Besteuerung mit
herangezogen wird (S. 287). Das heißt doch die Dinge auf den Kopf stellen.
Ebensowenig verrät es richtige Anschauungen, wenn Innozenz III. 1210 be-
reits fanatische Bettelmönche nach Deutschland geschickt haben soll (S. 25),
wenn die Ketzerverfolgung erst in Deutschland Eingang gefunden habe,
„als man schon längst in anderen Ländern Ketzer verbrannte“ (S. 127),
während doch die Strafe des Feuertodes für Ketzer gerade aus Deutschland
stammt, oder wenn 1234 die Inquisition „für immer“ aus Deutschland ge-
schwunden sein soll (S. 127). Derartige Beispiele liegen sich häufen.
Trotz alledem könnte das Buch auch in seinen beiden ersten Teilen immer
noch in bestimmten Grenzen für populäre Zwecke brauchbar sein, wenn es
uns eine saubere und geschmackvolle Zusammenarbeitung der neueren
Darstellungen und Forschungen böte. Indessen auch das trifft nicht zu!
Es fehlt nicht nur an einer inneren Durchdringung und künstlerischen Glie-
derung des Stoffes, sowie an stilistischer Feinheit der Darstellung, in welcher
der beständige un begründete Tempuswechsel sehr störend wirkt, sondern
der Verf. hat sich hier auch längst nicht in demselben Maße wie im letzten
Abschnitt bemüht, die neueren und neuesten Forschungen heranzuziehen ;
er hat vorwiegend die landläufigen, auch älteren Darstellungen zugrunde
gelegt, neben Winkelmann auch Raumer, Huillard-Bröholles und Schirr-
macher, und deren Wiedergabe ist nicht einmal sorgfältig. Da der Anschluß
nur selten wörtlich ist, so wäre es natürlich allzu mühevoll und unergiebig,
wollte man das Buch allenthalben auf diese seine Vorlagen zurückführen.
Jedoch soweit man folgen kann, stößt man überall auf Unzuverlässigkeiten.
Ich bin wohl verpflichtet, dies Urteil eingehender zu begründen.
Die Eingangsabschnitte über Friedrichs Frühzeit, die im besonderen Maße
von Unrichtigkeiten wimmeln, will ich dazu nicht einmal durchgehen; ein
Vergleich mit dem soeben erschienenen Buche von F. Baethgen, Die Regent-
schaft Papst Innozenz III. im Königreich Sizilien (Heidelberger Abhand-
lungen, Heft 44) mag den Verf. darüber belehren, wie weit seine Darstellung
hier hinter dem nach dem neuesten Stande der Forschung Erreichbaren zu-
rücksteht. Auch den ähnlich nachlässig behandelten Kampf Ottos IV.
mit dem Staufer und die päpstliche Politik jener Zeit, wofür doch zum min-
desten mein Aufsatz in der Historischen Vierteljahrschrift IV hätte benutzt
werden sollen, will ich nur streifen und mit der Erhebung Heinrichs (VII.)
zum deutschen König S. 41 ff. probeweise ein Stück herausgreifen, bei
dem es nur galt, aus der im allgemeinen noch durchaus gültigen Darstellung
Winkelmanns einen Auszug zu machen.
Kritiken 541
Am 5. Februar 1217 soll Friedrich seinen Sohn zum Herzog von Schwaben
ernannt haben. Woher dies Datum stammt, ist mir unerfindlich; am 13. Fe-
bruar 1217 erscheint Heinrich zuerst als schwäbischer Herzog, die Übertragung
hatte aber wohl schon 1216 stattgefunden. „Damit war der Bestimmung
des Innozenz, daß kein König Siziliens deutscher Reichsfürst werden könne,
ins Gesicht geschlagen. Obgleich man von seiten der Kurie Einspruch erhob,
blieb Friedrich dabei nicht stehen.“ Jenes ganze diplomatische Spiel ist
durch diese Sätze entstellt! Die angezogene Bestimmung existierte nicht,
ebendeshalb konnte Friedrich diesen Schritt tun, ohne den Einspruch der
Kurie befürchten zu müssen, der auch tatsächlich nicht erfolgte; denn nur
gegen die Absicht einer Erhebung Heinrichs zum römischen König konnte
er sich richten und hat er sich gerichtet. — Weiter soll Friedrich im Jahre 1219
dem Sohne den Titel eines Königs von Sizilien entzogen haben; vielmehr er-
scheint Heinrich schon im September 1218 ohne diesen Titel. Die Angaben
über das große Privileg an die geistlichen Fürsten von 1220, den Preis für
Heinrichs Königswahl, sind unklar und unvollständig. Durch diese Wahl
soll nun Heinrich „nach der mit dem Papst früher getroffenen Vereinbarung
das Recht verwirkt haben, auch den Thron Siziliens einzunehmen“, — wieder
eine Verkennung der formalen Rechtslage, die den Fall eben nicht vorgesehen
hatte! Dafür, daß dann die Kurie „von solch’ sophistischen Spitzfindig-
keiten“ nichts habe wissen wollen, vermöchte B. wohl keinen Beleg beizu-
bringen; erst kurz vor der Kaiserkrönung am 10. November 1220 bat sie sich
nach den vorhandenen Quellen über die Sache geäußert. „Doch brachte es die
geschickte Diplomatie der kaiserlichen Kanzlei noch im Laufe des Sommers
1220 zuwege, daß man sich in Rom zu dem Zugeständnis herbeiließ, Friedrich
dürfe, wenn Heinrich ohne Erben vor ihm sterbe, Sizilien auf Lebenszeit ver-
walten.“ Hier ist nun jenes Zugeständnis gemeint, das längst vor der Königs-
wahl Heinrichs von der Kurie gemacht und bereits in die Erneuerung von
Friedrichs Versprechen für Honorius III. vom 10. Februar 1220 aufgenommen
war. — Das „schließliche Eingehen der Kurie auf seine Wünsche“ hat Fried-
rich dann „durch weitgreifende Zugeständnisse erkaufen müssen. Wie
einst Innozenz gegenüber, hat er nochmals auf alles Reichsland in Italien,
auf das die Kirche Anspruch zu haben glaubte, verzichtet“ (gemeint kann
nur die Erneuerung der Egerer Goldbulle schon im September 1219 sein, die
mit den Unions verhandlungen in keiner Verbindung stand!) „und die mathil-
dische Schenkung, deren Umfang sich nie genau hatte feststellen lassen und
die darum (darum allein?) stets einen Zankapfel zwischen Papst und Kaiser
gebildet, in ihrem weitest-dehnbaren Begriff, d. h. das ganze Land zwischen
Po und Liris (Garigliano) als kirchliches Gebiet anerkannt.“ Wo denkt sich
bei solcher Ausdehnung des mathildischen Gutes und also nun auch kirch-
lichen Besitzes der Verf. denn eigentlich noch Reichsitalien? Nimmt man hin-
zu, daß der entscheidende Gegensatz von Real- und Personalunion in diesen
Verhandlungen gar nicht zum Ausdruck gebracht ist, so kann wohl kaum
542 Kritiken
zweifelhaft sein, daß eine so unzuverlässige Darstellung mehr Schaden
als Nutzen stiften wird.
Im zweiten Teile mag das ziemlich reichhaltig zusammengetragene Ma-
terial für den immer aufs neue fesselnden Gegenstand: die Persönlichkeit
Kaiser Friedrichs IL den Laienleser mehr befriedigen und ihm eine erste
Anregung gewähren. Jedoch ein eindringliches und überzeugendes Charakter-
bild konnte aus diesem unkritischen Aneinanderreihen des Stoffes unmöglich
erwachsen, die rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Stellen entbehren auch
hier des tieferen Verständnisses, und gerade in diesem Abschnitte wünschte
man ganz besonders, daß der neuerdings von H. Niese in der Historischen
Zeitschrift Bd. 108 betretene Weg weiter begangen würde: statt ewiger
Wiederholung der zum Teil legendarischen Überlieferung aus zweiter und
dritter Hand sollte nur behauptet werden, was aus den Originalquellen zu
belegen ist. Überdies ist B.s Wiedergabe seiner Vorlagen leider auch hier
nicht verläßlicher, als im ersten Teil. Man vergleiche etwa die Benutzung
Huillard-Breholles. S. 245 ist mit der „Psychologie“ des Aristoteles, die
Michael Scotus übersetzte, der pseudoaristotelische „liber physionomiae“,
mit den „Tiergeschichten“ die kürzende Bearbeitung Avicennas gemeint.
S. 246 sind die „Inquisitio sapientiae“ und die verschiedenen Kommentare
zu Aristoteles usw., die hier nebeneinander gestellt werden, identisch. Auch
das Folgende ist ungenau wiedergegeben. S. 251 ist wohl Huillard-Bréholles
Introduction S. 532 entstellt, wenn gesagt wird, Friedrich habe „wie übrigens
die meisten damaligen Fürsten Europas, Hofastrologen gehalten“. Daß er
damit erst Vorbild für die anderen Fürsten geworden, ist daraus nicht zu er-
kennen. Wird der Hofastrologe Theodor ebenda ein sizilischer Grieche ge-
nannt, so ist eine Vermutung Huillards zur Gewißheit gemacht, und die an-
gebliche Beschuldigung Rolandins von Padua gegen diesen Theodor, „daß
er des öfteren das Horoskop wissentlich falsch gestellt habe“, beruht
nur auf zu flüchtiger Lesung von Huillards Französisch: „Ce témoin oculaire
l’accuse aussi de s' tre grossièrement trompé“ usw., bezieht sich überdies auch
nur auf einen einzigen Fall. Noch ärger ist die Entstellung auf S. 259: „Ein-
mal erließ er (Friedrich) den Befehl an alle Offiziere seines Heeres, den Ro-
man Palamides oder Guiron le Courtois zu lesen.“ Ein eigenartiger Heeres-
befehl in der Tat! Es wird danach der Phantasie des Lesers überlassen, sich
auszumalen, wie etwa die Überrumpelung von Vittoria nur deshalb den
Parmesen gelang, weil die Offiziere des kaiserlichen Heeres auf höheren
Befehl bis über die Ohren ins Romanlesen vertieft waren. Leider wird dies
anmutige Bild roh zerstört, wenn man Huillard aufschlägt und S. 541 liest:
„Dans une lettre du 5. février 1240, il remereie le segreto de Messine de lui
avoir envoyé une copie du livre de Palamède . . ., et il est probable que cet
en voi était le resultat d’ordres donnés à tous les officiers (natürlich: Beamte)
du royaume pour l’acquisition des romans de la Table-Ronde.“ Man er-
sieht aus solchem Mißverständnis, was der Verf. für möglich hält! Was er sich
Kritiken 543
ferner unter einer „pfalzgräflichen Akademie“ denkt, wie er S. 265 Huillards
„Académie palatine“ übersetzt, bleibt sein Geheimnis.
Übrigens möchte ich den französischen Sprachkenntnissen des Verf.
damit nicht zu nahe treten; vielmehr begegnen derartige Entstellungen ge-
legentlich auch bei seinen Auszügen aus deutschen Werken, z. B. dem ehr-
lichen alten Raumer, den er mit besonderer Vorliebe verwertet hat. Von
jenen sarazenischen Mädchen, die der Kaiser vor seinem Schwager Richard
von Cornwall tanzen ließ, bemerkt B. (S. 270): „mit den Füßen zuerst auf
je einer Kugel stehend, hätten sie sich in kühnen Verschlingungen, trotz des
glatt getäfelten Bodens, von einer Kugel auf die andere geschwungen“ usw.
Sich in kühnen Verschlingungen von einer Kugel auf die andere zu schwingen,
dazu gehört wirklich ein wenig Hexereil Raumer schreibt nach Matthäus
Paris III, 290: „Kühner erhoben sie hierauf die Hände... und verschlangen
die Arme in vielfachen Stellungen“. S. 135 läßt B. „zwanzig Markgrafen“
an der Wormser Hochzeit Friedrichs mit der englischen Isabella teilnehmen.
Raumer, der hier seine Vorlage ist, nennt: „30 Markgrafen und Grafen“,
was schon viel glaubhafter klingt. Auch abgesehen von dieser Nachlässigkeit
durfte freilich die ganze Stelle dem übertreibenden Matthäus Paris nicht
einfach nachgeschrieben werden. S. 147 sind aus den 12 000 Rittern der
Vorlage (Winter?) 1200 geworden.
Wer sich an solchen Einzelheiten einmal die Arbeitsweise des Verf. klar-
gemacht hat, der wird es schwerlich noch verlockend finden, gegen so manche
anderen falschen Angaben und Vorstellungen mit schwerem Geschütz anzu-
kämpfen; denn bei Ermittlung der Vorlage könnten sie sich zu leicht als
harmlose Mißverständnisse enthüllen, die gar nicht einmal den Anspruch
erheben, irrige Überzeugungen zu sein. So begnüge ich mich, nur noch in aller
Kürze auf ein paar handgreifliche Fehler hinzuweisen, wie die Verwechslung
von Jakob mit Thomas von Capua (S. 104), von Ravello mit Vercelli (S. 317),
die Verleihung des Titels eines Herzogs von Sachsen an Otto von Braun-
schweig-Lüneburg 1235 (S. 136), das Festhalten der falschen von Winkel-
mann beseitigten Raumerschen Ansicht über den Grund der sizilischen
Bistumsvakanzen (S. 58), die angeblich verschiedene Behandlung von Öster-
reich und Steier 1237 (S. 140), die behauptete bedingungslose Bewunderung
des Aristoteles durch Friedrich II., der ihm in seinem Vogelbuch doch gelegent-
lich widerspricht (S. 244), die Unkenntnis dessen, was Dante unter Epikuräern
(= Leugnern der Unsterblichkeit, nicht unmäßigen Prassern) versteht
(S. 278), die Vorstellung, die königliche Heiratserlaubnis für Vasallen sei erst
von Friedrich in Sizilien eingeführt (S. 285) usw.
Nach allem halte ich mich für berechtigt und verpflichtet, vor einer un-
vorsichtigen Benutzung des Biehringerschen Buches eindringlich zu warnen.
Es ist keine Leistung, die dem heutigen Stande unseres Wissens und unserer
Methode entspräche, und es dürfte dem Verf. wohl nur zu schwachem Troste
gereichen, daß das englische Buch „Stupor mundi‘, an das ich nur wenige
544 Kritiken
Worte verschwenden will, noch unendlich viel minderwertiger ist, als das
seinige, und in der Tat einen „stupenden“ Tiefstand historischer Arbeit
aufweist.
Zu loben ist lediglich der geschmackvolle Umschlag, sowie Druck und
Papier, schon nicht mehr die beigegebenen alten Phantasiebildnisse. Uber-
haupt haben wir es eigentlich nur mit einem Buchhändlerunternehmen und
kaum mit einem neuen Werke zu tun. Im Jahre 1862 erschien in zwei Bänden
Kingtons History of Frederick the second, keine besonders originale, viel-
mehr stark von der deutschen und französischen Forschung abhängige, aber
doch solide und durchaus ernst zu nehmende Leistung. Die Aufgabe, die sich
der Verleger gestellt hat, war nun offenbar, dies Werk dem verkümmerten
historischen Lesebedürfnis des zwanzigsten Jahrhunderts anzupassen. Dazu
war Verkürzung, Versimpelung und gute Ausstattung nötig. Die ersten beiden
Aufgaben übernahm Mr. Lionel Allshorn. Er verfertigte einen dürftigen,
vergröbernden, großenteils wörtlichen Auszug aus Kingtons Buch, dem er
also in der Tat „much indepted“ ist, wie es an etwas versteckter Stelle in
einer Anmerkung auf S. 138 heißt. Doch hat er die Kapitelüberschriften
wohl selbst geformt, und gelegentlich begegnet man auch Spuren eigner
Sorgfalt, z. B. in der sowohl im Text wie im Register streng durchgeführten
Scheidung der „archbishops of Mentz“ von den „archbishops of Mayence“.
Sonst hat er nur selten eine Stelle aus einem anderen älteren Werke, wie
etwa Milmans History of Latin Christianity oder eigne abweichende Äußerun-
gen eingefügt. Wenn auch für die Länder englischer Zunge gilt, was man
bald auf Deutschland anwenden kann: daß das Sprichwort,, Kleider machen
Leute‘ sich auch auf Bücher bezieht, so wird der Verlag mit diesem Minimum
geistigen Aufwands vermutlich ein gutes Geschäft machen.
Heidelberg, den 11. Juni 1914. K. Hampe.
Friedrich Holländer, Studien zum Aufkommen städtischer
Akzisen am Niederrhein (bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts).
Bonner Dissertation 1911. 93 S.
Das vom Verf. zusammengestellte Material — er hat die gedruckt vor-
liegenden Urkunden durch fünf bisher ungedruckte Stücke von 1278—1329
aus dem Düsseldorfer Staatsarchiv bereichert, die er im Anhang mitteilt —
bietet einen überaus lehrreichen Einblick in die Entstehungsgeschichte der
städtischen Verwaltung. Leider aber hat der Verf. das Wesentliche nicht so
klar herausgearbeitet, wie es wünschenswert gewesen wäre. Er stellt im An-
schluß an v. Below (Historische Zeitschrift 75, 240f.) fest, daß die Akzise
auf Grund des Zollregals erhoben wurde. Da dieses aber schon im 13. Jahr-
hundert auf die immer mehr erstarkenden Territorialfürsten übergegangen
sei, sei das Recht der Akziseerhebung meist in ihren Händen. Der König
habe zwar sein altes Recht den Landesherren gegenüber noch mehrfach gel-
tend gemacht — so 1239 in Köln — doch ergebe sich aus den Urkunden, daß
Kritiken 545
allein die Landesherren das Recht der Akziseerhebung besaßen. In den
Reichsstädten habe der König die Rechte des Stadtherrn gehabt.
Der Verf. glaubt damit im wesentlichen zu einer Bestätigung der Ergebnisse
v. Belows gelangt zu sein. Diese lauteten dahin, daß die Akzise eine landes-
herrliche resp. grundherrliche Steuer sei, da das Zollregal sich entweder in
der Hand von Landesherren oder Grundherren befand. Nur durch Verleihung
seitens des Stadtherrn hätten die Städte das Recht zur Erhebung der Akzise
erlangt; doch sei sie auf städtischem Boden zuerst zur Anwendung gekommen.
Sieht man sich aber das vom Verf. vorgelegte Material an, so findet man,
daß es für die Aufstellungen v. Belows keine Stütze bietet.
Zunächst ist festzustellen: die vom Verf. herangezogene Stelle des Mainzer
Reichsgesetzes von 1235, in der das Recht der Landesherren, eigenmächtig
von ihren Untertanen Akzise zu erheben, anerkannt worden sein soll, spricht
nicht von den Fürsten, sondern von Herren und Städten, domini vel civi-
tates. Daß unter den ersteren nicht auch die Fürsten verstanden werden
können, ergibt sich unseres Erachtens aus $ 28, durch den ein Hofrichter
eingesetzt wird ius reddens omnibus querulantibus preterquam de princi-
pibus et aliis personis sublimibus. Das Reichsgesetz stellt „mit der fursten rat
und ander des riches getruwen“ Beschwerden der Fürsten gegen die Reichsver-
waltung ab, unter anderem die Übergriffe, die Herren und Städte sich er-
lauben, indem sie in homines extra positos vel extraneos vel bona eorum, d. h.
von fürstlichen Untertanen, Ungeld erheben. Noch 1235 ist also die Akzise
eine Einrichtung der Reichs verwaltung, die kraft Reichsrechtes von Herren
und Städten gehandhabt wird. |
Fassen wir nun die Verhältnisse in den einzelnen Städten ins Auge. Da
ist zunächst Köln. Der Verf. hat hier (S. 21f.) leider eine entscheidende Quel-
lenstelle unrichtig wiedergegeben, indem er behauptet, König Philipp habe
1206 die Akzise als indebitae exactiones verboten. Es heißt in der Urkunde:
Quicquid cives Colonienses vel in sale vel in vino seu quacumque alia re per
indebitam exactionem cuiquam damni intulere, de eo ipsi de cetero absque
omni iuris vindicta liberi et absoluti remanebunt. Die Beschwerden wegen
der Akzise werden also niedergeschlagen; der König erkennt das Recht der
Stadt, Akzise zu erheben, stillschweigend an. Die richtige Auslegung der
Urkunde hätte der Verf. bei v. Below (a. a. O. S. 241 Anm. 4) finden können,
dem wir freilich auch hier nicht zu folgen vermögen, wenn er in dieser , Ver-
leihung“ der Akzise einen ersten Akt der Umwandlung Kölns aus einer Land-
stadt in eine Reichsstadt erblickt. Daß Köln als herrschaftliche, als Landstadt,
entstanden sei, wird ja auc# von andern Forschern (Keußen, Seeliger) ange-
nommen. Allein da es schon im 11. Jahrhundert in Köln einen praefectus
urbis gab, der unter Königsbann die Regalien, also gerade auch das hier in
Rede stehende Recht, verwaltete, so wird man behaupten dürfen, daß reichs-
städtische und herrschaftliche Tendenzen in Köln stets miteinander im
Kampfe gelegen haben. Jedenfalls zeigt die unter dem Stadtsiegel ausgestellte
Histor, Vierteljahrschrift. 1914. 4 35
546 Kritiken
Urkunde vom März 1229 (Annalen des hist. Vereins f. den Niederrhein 46,
94; H. S. 23), dab die Stadt damals völlig unabhängig vom Erzbischof über eine
Brausteuer verfügte. Auch ist durchaus fraglich, ob das Privileg des Kaisers
Otto von 1212 als Verleihung einer Mahl- und Getreidesteuer auf drei Jahre
zu deuten ist; ich halte es für einen Versuch, die Erhebung der genannten
Steuern auf diesen Zeitraum einzuschränken; der Kaiser hatte, wie ich an
anderer Stelle ausgeführt habel, auf die Wünsche einer städtischen Partei
Rücksicht zu nehmen, die der reichsstädtischen Politik des Verwaltungs-
patriziates widerstrebte.
In Trier (H. S. 56 f.) ist 1248 eine ad firmitatem civitatis bestimmte Akzise
communicato consilio et assensu archiepiscopi, capituli et universitatis civi-
tatis Treverensis festgesetzt worden. Die Urkunde ist besiegelt vom Erz-
bischof, vom Domkapitel und von der Stadt. Daß diese sich zur Durchfüh-
rung ihrer Absichten mit Erzbischof und Domkapitel ins Vernehmen setzte,
ist begreiflich; aber von einer Verleihung des Besteuerungsrechtes ist mit keinem
Wort die Rede. Die drei Faktoren treten als durchaus gleichberechtigt auf.
Was Ahrweiler anlangt (H. S. 30f.), so hat Erzbischof Konrad von Köln
1259 beurkundet, daß die Besitzungen des Klosters Marienthal von der zu Ahr-
weiler erhobenen Akzise befreit sind; 1260 hat er eine entsprechende Urkunde
für das Kloster Steinfeld ausgestellt. Es handelt sich dabei keineswegs um
einen Eingriff in das Besteuerungsrecht der Stadt, sondern es wird nur dem
geistlichen Grundbesitz die Steuerfreiheit gewährleistet. Unter den Zeugen
befinden sich Vogt, Schöffen und Bürger von Ahrweiler; daß sie die Akzise
auf Grund erzbischöflicher Verleihung erheben, wird mit keinem Worte ge-
sagt oder angedeutet.
Aus dem Stadtrecht, das Erzbischof Siegfried 1279 an Lechenich verlieh,
schließt H. (S. 32), daß die Akzise schon vorher, aber wohl auf Verleihung
des Landesherrn hin, erhoben wurde. Die Annahme einer solchen Verleihung
ist durchaus ungerechtfertigt; der Erzbischof findet die Akzise als bestehendes
Recht vor; eben deshalb ist er bemüht, ihre Erhebung zeitlich einzuschränken:
nur so lange goll sie erfolgen, wie noch an den Befestigungswerken gebaut wird.
Aus Bonn (H. S. 26ff.) erfahren wir von Erhebung einer Akzise zuerst
1289. Der Klerus bezeichnet sie natürlich als extorsiones illicitas — was
H. selbst als unbrauchbar für die Feststellung der Rechtsfrage ablehnt. Wäre
die Steuer auf Grund landesherrlicher Verleihung erhoben worden, so müßte
man erwarten, daß die Geistlichkeit beim Erzbischof Schutz gesucht hätte.
Aber sie wendet sich an das geistliche Gericht, an den Offizial, und dieser
spricht sie jeder Verpflichtung, der Stadt irgendeine Steuer zu zahlen, ledig.
Er läßt sich also auf eine Prüfung der Frage, ob die Stadt überbaupt das Recht
der Besteuerung habe, gar nicht ein, sondern schützt nur das Steuerprivileg
der Geistlichkeit. Erst 1318 hat Erzbischof Heinrich, dem die Doppelwahl
von 1314 gestattete, unbekümmert um die Erfordernisse der Reichsverwal-
! Hansische Geschiohteblätter 1911, 47.
Kritiken 547
tung dem Strome des westeuropäischen Wirtschaftslebens nachzugeben, sich
ein Recht landesherrlicher Einwirkung auf die städtische Akzise verwaltung
beigelegt. Man darf wohl daran erinnern, daß er in Bonn Sterlinge nach
englischem Muster hat prägen lassen.
Der Stadt Rees (H. S. 32f.) hat Erzbischof Konrad von Köln, der als ent-
schiedener Vertreter kaiserlicher Politik emporgekommen war, 1240 zu-
gestanden, daß alle Einkünfte, welche die communitas civium in der Stadt
selbst hat, für die Befestigung derselben verwendet werden sollen. Man kann
also doch unmöglich mit H. davon sprechen, daß 1289 die erste Verleihung
des Akziserechts an die Stadt erfolgt sei.
Das Vorstehende genügt, denke ich, um erkennen zu lassen, daß die herr-
schende Lehre von der Akzise dringend der Nachprüfung bedarf. Die Ver-
hältnisse im Herzogtum Österreich, durch die nach Dopsch (Mitteilungen des
Instituts für österr. Geschichtsforschung 28, 651 ff.) die Feststellungen v. Be-
lows bestätigt werden, sind von besonderer Art, weil Österreich vor seiner Er-
hebung zum Herzogtum eine Markgrafschaft war. Es gab also hier keinen
Königsbann und somit auch keine Möglichkeit, die örtliche Reichsverwaltung
aufrecht zu erhalten.
Utrecht. Oppermann.
Survey of the Honour of Denbigh 1334 edited by Paul Vinogradoff,
F. B(rit.) A(cad.), Corpus Prof. of jurisprud. in the Univ. of Oxford and
Frank Morgan, M(ag.) a(rt.), Tutor of Keble College Oxford. Lond.
Publ. for the British Academy by Humphrey Milford, Oxford Univ. Press
Amen Corner (London) E. C. 1914. CXXIV + 348 S. gr. 8°. 16 Sh. net.
(Vorsatztitelblatt): The British Academy. Reconds of the social and
economic history of England and Wales. Vol. I.
Zum ersten Male erscheint hier vollständig die früher vom Lokalhistoriker
Williams und namentlich von Seebohm für die Geschlechterverfassung in
Wales’ verwertete Landaufnahme der Großbaronie (= Herrschaftskomplex
über mehrere Rittergüter) Denbigh im nordöstlichen Wales, die dem Dyna-
sten die wirtschaftlichen Vorteile dorther nach den einzelnen Gebietsteilen,
Untertanen und Rechten genau darlegt. Gar manche derartige Aufnahme
über Maß und Art des Bodens, Bevölkerung, Jahresertrag in Geld, Natu-
ralien und Diensten, aber auch über mögliche Rentensteigerung, ward im
britischen Mittelalter durch Umfrage bei eingeschworenen (S. 22) Insassen
der einzelnen Ortschaften hergestellt, lateinisch abgefaßt und eztenta betitelt.
Als verantwortlichen Leiter hat man vermutlich den Generalverwalter
(steward) anzusehen, der streitige Aussagen dem consilium domini (S. 20)
überläßt. Die zahlreich erhaltenen Denkmäler dieser Art erhellen zunächst
die Geschichte der betreffenden Örtlichkeit, der Landwirtschaft, der grund-
herrlich-bäuerlichen Verhältnisse. Das Denbigher Grundbuch aber, dessen
älteste Hs. von c. 1375 Seebohm der Oxforder Maitland-Bibliothek für Rechts-
35°
548 Kritiken
und Sozialgeschichte geschenkt hat, besitzt nun daneben einen Sonderwert:
nur ein halbes Jahrhundert nach dem Untergang des kymrischen Staates
entstanden, schildert es neben der Gegenwart von 1334 auch noch die frühe-
ren Zustände tempore principum des selbständigen Wales, also den keltischen
Geschlechterstaat, besonders in den unteren Volkskreisen. Wir sehen, wie
dieser ringt gegen das Lehnrecht der Anglonormannen, wie Viehzucht verdrängt
wird vom Ackerbau, der Walliser vom englischen Neusiedler, die Gemeinheits-
nutzung vom Einzelgrundbesitz mit Geldabgabe an den Feudalherrn, die
Fron von Geldzahlung, der rein persönliche Geschlechtszusammenhang von
dörflicher Nachbarschaft. Im ganzen hat der Eroberer nicht etwa systema-
tisch und überall seit 1283 das englische Manor eingeführt, sondern zumeist
die alte Verfassung bestehen lassen. Nur im Osten, an der englischen Grenze
siedelte er Engländer an, bisweilen kraft des Rechtes der Verpflanzung von
Urbewohnern, öfters weil der Kelte als Aufrührer den Boden an ihn verwirkt
hatte. Schon vor 1283 schob sich zwischen Fürst und Bauer mancher Be-
zirksherr ein (so namentlich Prälaten), der die ursprünglich öffentlichen
Dienste des Volkes für sich beanspruchte. So beschleunigte die Eroberung
auch hier mehr eine schon vorher begonnene Umwandlung zur Abhängigkeits-
Abstufung hin, als daß sie plötzlich gewaltsam die alte Verfassung überall
zerstört hätte.
Der Honor Denbigh enthielt 21/, Cantreds (etwa Hundertschaften), je
½ Cantred machte 1 Commot aus. Die Aufnahme beginnt mit dem England
nachbarlichen und am meisten anglisierten Commot und geht dorfweise nach
Nordwesten. Den Commoten werden untergeordnet neben 80 Dörfern und
vier Städten auch die vier Herrschaftsgüter. Diese ähneln dem englischen
Manor fast nur nominell: wohl schuldet der Hintersaß Burgwache in Schloß
Denbigh, wo der königliche Grenzkommandant über Flint und Cheshire be-
fehligte, oder feudale Abgaben (Handschuhe, Sporen); aber ohne die in Eng-
land gewohnte Fron oder Leibeigene beschäftigen diese Manors Lohnarbeiter
und werfen eine offenbar künstlich gesetzte Rente von 6, 12, 24, 48 £ ab.
Der Foliant schließt mit der Angabe, der Gesamtertrag der Baronie sei 1100 £
— heute wohl ¼ Million Mark —, worüber !/,, Steigerung möglich sei.
Der Herausgeber, der Oxforder Rechtshistoriker von russischer Herkunft
und teilweise deutscher Bildung, nennt in der Vorrede sein Seminar als Mit-
arbeiter; darunter schätzt mehrere auch deutsche Wissenschaft, so Whitwell,
Powicke, Mig Neilson. Das Werk ist das erste vielverheißende Stück
einer durch die British Academy versprochenen Reihe von Ausgaben jenes
unerschöpflichen Schatzes an Denkmälern der Sozial- und Wirtschafts-
geschichte des britischen Mittelalters, von dem bisher nur Teile königlicher
Finanz und kirchlicher Chartulare in Druck erschienen. Zunächst will man
ländliche Urkunden, später auch Dokumente des Gewerbes und Handels
veröffentlichen. — Die Methode der Ausgabe entspricht vollauf dem Werte
des Denkmals. Der Text ist mit zwei Nebenhandschriften 14/15. Jhs. kolla-
Kritiken 549
tioniert und mit Anmerkungen versehen. Wir erhalten eine Karte, Genealo-
gien, Indices locorum, personarum, rerum. Ein Nicht-Keltist wie Ref. findet
freilich letzteren zu kurz und lakonisch und bedauert lebhaft, daß die zahl-
reichen Walliser Termini (trevgyvriv, treweloghe!) nicht verzeichnet sind
(um so mehr als manche Schwierigkeiten hier von Seebohm abweichend er-
klärt werden), und daß die Einleitung, ein höchst wichtiger Beitrag zur Walli-
ser Verfassungsgeschichte, im Index nicht berücksichtigt ist. Diesen Schlüssel
zum Texte nämlich wird jeder Leser zuerst, mancher ihn allein, zur Hand
nehmen. Wer über Mühlenrecht z. B. arbeitet, findet zwar über 60 Zitate
unter mill, aber keinen Hinweis auf die Zusammenfassung (S. LXX).
Die 114 Seiten Einleitung behandeln in neun Abschnitten: Lokalgeschichte,
Geschlecht und Dorf, Weide, Ackerbau, Abgaben und Dienste, Beamte,
Unfreie, anglonormannisches Besitzrecht, Städter. Die Einzelangaben des
Textes werden hier statistisch aufgerechnet und verglichen sowohl unter-
einander wie mit unberührtem Kymrenrecht um 1300 einerseits und eng-
lischer Gewohnheit anderseits. Besonders Wales’ alte Gesetze, bisher bis
zur Unbrauchbarkeit schlecht ediert, die, wie bei ihrer Entstehung mehrere
Jahrhunderte zuvor und bei ihrem Schematismus natürlich, dieser Denbigher
Urkunde häufig widerstreiten, empfangen dabei wertvolles Licht.
Schon Harold unter Edward dem Bekenner hatte Teile der Grafschaft
Denbigh erobert. Aber noch Edward I. überließ sie anfangs heimischen
Fürsten zu Lehn. Erst nach der Eroberung 1283 verlieh er die Baronie dem
Grafen von Lincoln Heinrich Lacy als Lohn für dessen Hilfe. Dieser grün-
dete seine Stadt Denbigh kraft englisch-rechtlichen Freibriefs, der sie aber
nicht vollkommen zur Körperschaft organisiert, sondern die Privilegierten
samt Besitz und Recht einzeln benennt. Die Einwohner waren zum Teil
Unfreie, die Bürger zum Teil Walliser. Besitzrecht auf Jahre kommt vor.
Es gibt eine Burgstadt und eine Handelsstadt “außerhalb der Mauern’; doch
zahlt die Bürgerschaft für beide dem Baron die Jahrespacht. Der Text
schildert S. 2, wie sich dieser Baron zum Maßstab aller Dinge setzte: constitust
perticam (Rute) 21 pedſ um / de pedibus suis propriis, que non continet
nisi 18½ pedes gemein englischen Fußes. Lacys Schwiegersohn und Erbe
und zwei folgende Barone von Denbigh, Despencer und Mortimer, starben
den Tod des Verräters. Wilhelm von Montacute war mit dem Honor Denbigh
beliehen, als diese eætenta davon aufgenommen wurde.
Die Walliser erscheinen, Freie wie Unfreie, rein agnatisch gegliedert in
Nachkommenschaften eines längst verstorbenen Ahnen. Eine solche (z. B.
25 Mann) besitzt Land (z. B. 733 Acres) gemeinschaftlich, in mehreren Dör-
fern, von denen Teilstücke anderen Geschlechtern gehören. Die coheredes et
participes sind gleichberechtigt; keiner hat einzeln ein Stück sichtbar abgrenz-
baren Bodens, jeder nur ideellen Anteil. Rebelliert einer, so konfisziert der
Herr in einem Beispiel ½, des Ganzen; rebelliert die ganze Nachkommenschaft,
konfisziert er ihr Gesamtland. Innerhalb eines ‘Betts’ (d. h. der Nachkom-
550 Kritiken $
men von einem Vater, Großvater oder Urgroßvater) vererbt das Land ge
wohnheitsrechtlich. Fehlt dem Erblasser ein Verwandter dieses Kreises
so fällt der Boden dem Herrn heim, der ihn aber erst propinquiors de sanguine
zum Kauf anbieten muß, wenn er ihn ausleihen will. Gavel bedeutet hier
nicht immer Unterabteilung von Bett', sondern Geschlechtsland, territo-
riale Grundlage der Geschlechtsberechtigung’. Ein Heimfall an den Herrn er-
folgte, und schon unter keltischem Rechte, auch wegen Ausbleibens schuldiger
Dienste. So war !/ — , des Dorfbodens dem Herrn in Stücken verfallen, die er
dann durch Verpflanzung und Tausch abrundete. Die Unfreien machten nur /
des Volkes aus, weit weniger als die Villane in England. Mancher bespannte
einen ganzen Pflug und hielt freie Arbeiter im Dienst. Gemeinbesitz hängt
gern an Weidewirtschaft, wie sie vom Boden Denbighs, doch nicht überall,
erfordert wird; jener herrscht hier auch bei Ackerbau. Der Acker trägt meist
Hafer, nur an bevorzugten Stellen Weizen, und liegt ein Jahr oder ein Jahr-
siebent um das andere brach. Auf einem der Herrschaftsgüter gibt es schon
Dreifelderwirtschaft, wie denn der Engländer den technischen Fortschritt ver-
tritt. Doch auch auf diesen Gütern überwiegt Hirtenarbeit die Flurfron.
Daneben gewähren einzelne weite Landschaften jedem Volksgenossen Weide-
gemeinschaft. — Deutlich schimmern Spuren urältester Gastung für den Für-
sten hindurch; auch sie ist freilich nach dem Pfund von 240 Pfg., also nach
Mercischem Einflusse, geregelt. Sie lastet anfangs auf dem Geschlecht,
später auf dem Dorf. Ein Haus herbergt z. B. ein Pferd samt Stalljungen
eine Nacht.
Manche Abgabe ersetzt genau wie bei den Angelsachsen 10/11. Jhs. die
Fron des Pflügens, Ernteschnitts, Zäunens, Besthaupt vom Erbe und Heirats-
abgabe des Brautvaters, die auch Freie belasten, folgen trotz englischer
Namen dem Walliser System. Ebenso bewahrt die Beamtenschaft niederen
Grades, im Gegensatz zu den höheren Lehninspektoren englischer Art, in
Namen, Wesen und Naturalbesoldung durch Eingesessene keltische Züge.
Nur der wahre Erbe’, der Walliser Geschlechtsgenoß, war vor 1283 vollfrei.
Es gab Dörfer nur von Freien, Dörfer nur von Unfreien und, wie in England,
Dörfer von beiden. Ein Ahn konnte Freie und Unfreie zu Nachkommen
haben. Die Freiheit war in halbfreien Schattierungen abgestuft, besonders
bei fremdher Zugewanderten, meist Gewerbetreibenden. Fürstengnade und
Hofdienst führten, wie bei Germanen, zur Freiheit, und Unterliegen im Krieg,
Verbrechen, Zahlungsunfähigkeit zur Knechtschaft. Seit Eindringen englischen
Rechts gründet sich der Personenstand mehr auf Grundbesitz als auf Geburt.
Diese Proben müssen genügen zum Beweise, daB dieses Werk weit über
die Geschichte von Wales oder die des 14. Jhs. oder der englischen Landwirt-
schaft und Grundbesitz-Verfassung hinaus jeden Erforscher indogermani-
scher Staatsaltertümer angeht. Die Einleitung zu kritisieren wäre nur ein
Kenner des Rechts und der Sprache der Kymren zuständig.
F. Liebermann.
Kritiken 551
Wilhelm Diltheys Gesammelte Schriften, II. Band. Weltanschauung
und Analyse des Menschen seit Renaissance und Reformation. Abhand-
lungen zur Geschichte der Philosophie und Religion. Leipzig u. Berlin 1914,
B. G. Teubner. Geh. M.12, -, in Lwd. geb. M. 14,—, in Halbfrz. geb. M.16,—.
Nachdem Wilhelm Diltheys einzigartige Gabe, geistesgeschichtliche Phä-
nomene, einzelne Persönlichkeiten wie allgemeine geistige Strömungen, psycho-
logisch zu analysieren und lebendig zu machen, gerade in seinen letzten
Lebensjahren sowohl von seinen engeren Fachgenossen wie fast mehr noch
von dem weiteren Kreise der Historiker und ‚Geisteswissenschaftler‘‘ an-
erkannt worden ist, haben es Diltheys Schüler mit Recht für ihre unerläßliche
Pflicht gehalten, die Werke des verstorbenen Denkers, die zum größeren
Teile in zerstreuten Aufsätzen bestehen, teilweise auch im Manuskript stecken
geblieben sind, zu einer Gesamtausgabe zu vereinigen. Von dieser Gesamt-
ausgabe, die auf sechs Bände berechnet ist, erscheint hiermit als erster der
zweite Band, welcher eine Reihe höchst bedeutender Abhandlungen zur Gei-
stesgeschichte des 15., 16. und 17. Jahrhunderts enthält. Den Hauptteil da-
von bilden die vier Aufsätze, welche — 1891 bis 1893 veröffentlicht — dem
Gedankenkreis des (niemals fertig gewordenen) zweiten Bandes von Diltheys
Hauptwerk, der „Einleitung in die Geisteswissenschaften‘‘ angehören. Es
sind dies 1. „Auffassung und Analyse des Menschen im 15. und 16. Jahrhun-
dert“ (vor allem Petrarca, Macchiavelli, Montaigne, Erasmus, Luther, Zwingli,
Sebastian Franck); 2. „Das natürliche System der Geisteswissenschaften im
17. Jahrhundert“ (merkwürdig verfehlte Betitelung; es handelt sich vielmehr
um die Voraussetzungen dieses „natürlichen Systems — natürliche Religion,
Naturrecht usw. — wie sie schon im 16. Jahrhundert, vor allem bei den prote-
stantischen Reformatoren, gegeben sind); 3. „Die Autonomie des Denkens...
im 17. Jahrhundert“ (hier erst wird das „natürliche System“ selbst entwickelt,
vor allem nach Herbert von Cherbury, Bacon, Charron, Bodin, Althus, Hugo
de Groot); 4. „Giordano Bruno.“ Der folgende Aufsatz über den „entwick-
lungsgeschichtlichen Pantheismus (1900 geschrieben) gibt mehr und weniger
als der Titel besagt. Weniger insofern, als er eigentlich nur auf den Pantheis-
mus der Griechen und wiederum Giordano Brunos näher eingeht; mehr inso-
fern, als hier Dilthey seine bekannte Lehre über die drei großen Typen der
Metaphysik (Pantheismus, Naturalismus, Idealismus der Freiheit) entwickelt
und in Hobbes für den Naturalismus, in Descartes für den Idealismus ein
charakteristisches Beispiel aufstellt. Als Anfang zu diesem Aufsatz läßt siclı
die folgende kleine Studie betrachten: „Aus der Zeit der Spinoza-Studien
Goethes“; dieselbe— 1894 erschienen— enthält u. a. den Nachweis, daß Goethes
prachtvoller Hymnus „H Natur“ (1782 im Tiefurter Journal, übrigens nicht
einmal von Goethe selbst, sondern,, nach Gesprächen Goethes“ aufgezeichnet!)
sehr wesentlich von Shaftesbury beeinflußt ist. Den Band beschließt endlich
eine längere Abhandlung über „Die Funktion der Anthropologie in der Kultur
des 16. und 17. Jahrhunderts“, welche 1904 erschienen ist. Mehrere der Auf-
552 Kritiken
sätze erhalten wertvolle Zusätze aus ungedrucktem Handschriftenmaterial;
einige solche handschriftliche Fragmente sind am Schluß des Bandes noch
einzeln nachgetragen. Diltheys universale geschichtliche Weltansicht kann
man in der Tat erst an der Hand dieser Gesamtausgaben ganz verstehen und
würdigen. Er ist kein Geschichtsphilosoph im konstruktiven oder spekula-
tiven Sinn; er ist auch kein kritischer Einzelforscher ; seine Stärke liegt in dem
feinsinnigen psychologischen Nachverstehen der überlieferten Lehrmeinun-
gen und Weltanschauungen. Vor allem ist es sein Vorzug, die Entwicklung
der philosophischen Systeme nicht lediglich als einen isolierten Denkprozeß
aufgefaßt, sondern — wie er selbst betonte — mit dem „Ganzen der Kultur“,
mit der jeweiligen Form des Lebens und der Gesellschaft in engsten Einklang
gesetzt zu haben. „Denn jede Epoche ist... durch die Bewußtseinsstellung
der Menschen in derselben, weiterhin durch die in derselben enthaltenen
Denk- und Gemütsvoraussetzungen bedingt: innerhalb dieser atmen, fühlen,
denken und wollen die Menschen ... Diese Einsicht ist von wahrhaft ge-
schichtlichem Denken unabtrennbar“ (S. 204). Nach Diltheys vorwaltender
Interessenrichtung ist es besonders die Parallele der philosophischen mit der
religiösen Entwicklung, die er immerfort herauszuarbeiten strebt; was er über
die verschiedenen Epochen der christlichen Religiosität zu sagen hat, das
gehört zu den tiefsten und treffendsten Ergebnissen seiner Geschichts-
betrachtung. Aber es ist doch bemerkenswert, wie er auch den Einfluß der
politischen und besonders der wirtschaftlichen Zustände auf das philosophi-
sche Denken erkennt und überall hervorhebt, wie er z. B. das Aufkommen
des Rationalismus im 17. Jahrhundert mit der „zunehmenden städtisch un-
ruhigen Bevölkerung“ in Verbinduung setzt, deren Lebensbedürfnisse nur
„auf dem Wege des Versuchs, der Rechnung, der Entdeckung, der Erfindung‘
befriedigt werden konnten. Die „Verbindung der Arbeit mit dem forschenden
Geiste im Schoße einer freien bürgerlichen Gesellschaft hat das Zeitalter der
Autonomie und Herrschaft der Vernunft heraufgeführt“ (S. 258). Dem vor-
liegenden Bande, wie der ganzen geplanten Dilthey-Ausgabe ist in der Tat
die weiteste Verbreitung zu wünschen. In Diltheys ganzer psychologisch-
historischer Auffassungsweise, deren reife Abgeklärtheit sich auch im sprach-
lichen Ausdruck sehr reizvoll bekundet, steckt zweifellos eine Fülle unschätz-
baren Gehaltes, aus der die deutsche Wissenschaft und das deutsche Geistes-
leben noch manchen reichen Gewinn entnehmen wird.
Leipzig. Wilhelm Metzger.
Historische Volkslieder und Zeitgedichte vom sechzehnten bis
neunzehnten Jahrhundert. Gesammelt und erläutert von August
Hartmann. Mit Melodien, herausgegeben von Hyacinth Abele.
Band 1: Bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges. Band 2: Von Mitte
des 17. bis zu der des 18. Jahrhunderts. Band 3: Von 1756 bis 1789.
München 1907, 1910, 1913, C. H. Beck. 352, 355, 225 S. 8°.
Kritiken 553
Panzer hat in seiner Frankfurter Rektorrede von 1911 mit berechtigtem
Nachdruck darauf hingewiesen, daß ein Lied entweder nicht historisch ist
oder nie volkläufig gewesen sein kann; das Volk als solches weiß nichts von
Geschichte, und so enthält die Bezeichnung „historisches Volkslied“ einen
Widerspruch in sich. So sind denn auch unter den 306 Liedern und Zeit-
gedichten aus den Jahren 1522 bis 1879, die Hartmann vorlegt, fast keine
Volkslieder, der Herausgeber nennt sie so im Bann einer Tradition, die letzten
Endes auf Herder zurückführt und an die das neue Werk bewußt anknüpft:
es führt die „Historischen Volkslieder der Deutschen“ fort, die vor fünfzig
Jahren im Auftrag derselben Historischen Kommission zu München, die jetzt
Hartmanns Sammlung fördert, Rochus von Lilieneron unternommen und
bis 1554 geführt hatte. Ein Unternehmen dieser Art verlangt, ganz abgesehen
von der musikalischen Seite, die hier nicht zu würdigen ist, einen doppelten
Fachmann: der sachliche Gehalt der Lieder bedarf des Historikers, ihr Text
braucht die Hand des Philologen. Der einzige Liliencron hat beide Seiten
musterhaft vereinigt, so daß keine zu kurz kam, unsere übrigen Sammlungen
historischer Lieder — Hartmann Bd. 1, IIIf. zählt sie auf — sind mehr oder
weniger einseitig geraten, von Soltau bis auf Hartmann, dessen Stärke ent-
schieden in der historischen Bearbeitung der Lieder liegt, in der es schwer sein
wird, positiv über ihn hinauszugelangen, indes Textbehandlung und sprachliche
Ausdeutung nicht selten bedauern lassen, daß der Herausgeber ohne gleich-
mäßige philologische Beratung hat arbeiten müssen. Und da die historische
Verwertung der Gedichte recht wohl erst beginnen könnte, nachdem der
Herausgeber sein Werk vollendet hat, während die Texte in abgeschlossener
Gestalt aus seiner Hand hervorgegangen sein sollten, wiegt dieses Bedauern
nicht ganz leicht.
Einzelheiten zu behandeln ist hier nicht der Ort, sonst ließen sich Fälle
häufen wie im ersten Lied H.s Vorschlag, statt des einwandfrei überlieferten
Da sach man manigen stolzen Man In seinen (Dativ) Harnaß geleißen (glänzen)
zu lesen: in seinen Harnaß gebeißen, was dann heißen soll: „das Haupt ster-
bend sinken lassen“, und verglichen wird mit dem Ausdruck , ins Gras beigen“,
während der Reim auf verpeissen die ganze Schlimmbesserung von vornherein
unmöglich macht. Daneben wird die Notwendigkeit verkannt, in der nächst-
folgenden Strophe statt des überlieferten Die Schlacht was schon zergangen
einzusetzen: was schon geschechen, wozu der Reim auf übersechen berechtigt und
zwingt. Am gleichen Lied läßt sich auch nachweisen, daß die Mängel in
Kritik und Exegese der Liedertexte gelegentlich ihre historische Verwertung
schädigen: Lufferstain Str. 2 ist sicher nicht mit Lovero im Veltlin zu ver-
binden, dessen Paß zu keiner Zeit eine Rolle gespielt hat, sondern mit dem
z. B. bei Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels vielgenannten
Lovere im Bergell. Damit wird die Bestimmung des Lieds auf 1522 proble-
matisch, gegen die sich auch sachliche Bedenken ergeben: Frundsberg schickt
seine Landsknechte dem Kinig aus Frankreiche zu, das wird auf einen Feldzug
554 Kritiken
gegen Franz I. gedeutet; ein Lied, das den Feldzug einleitet: Und ee das
Jar her wider kam, Groß Laid stund ihn zu handen, das nach der Schlacht den
Landsknechten zuruft: Wie habt ihr's übersehen! feiert gewiß nicht deren Sieg
bei Bicocca.
In dem Gespräch eines Bayern mit einem Sachsen von 1556 (Nr. 8) sind
selbst verständliche Wörter erklärt wie V. 174 Bankart „uneheliche Kinder“;
366 schier „bald“; 552 mit Fleiß „absichtlich“, daneben bleiben Schwierig-
keiten unerläutert wie 55 u. ö. Landschaft „Landtag, Landstände“; 56. 469
gerathen „entbehren“; 96 Gaißhaut als wegwerfende Bezeichnung einer Per-
gamenturkunde; 153 Daß man das Schwert bhali in der Schaid „daß man
(durch Geschenke) den gefährlichen Mann beim Guten erhalte“; 178 dörfen
„brauchen“; 212 großer Fall „Hauptrecht, Abgabe beim Tod eines Leib-
eigenen“; 287 Polizei „ Staatsverwaltung, staatliche Maßregel‘‘; 375 übergeben
„verlassen, verraten“; 428 Neid,, Hab“; 465 verjechen „sagen, bekennen“. 603/5
Das Unkraut mueß beleiben stan... den Waiz thuet es nit trenken gar war zu
erklären nach Schmeller, Bair. Wb. 1, 665: „Unkräuter, Bäume trenken auf
einem Acker, einer Wiese, wenn sie den Wachsthum der Feldfrüchte, des Grases
hindern“. Statt dessen steht S. 53 der unhaltbare Vorschlag, drengen „ ver-
drängen“ zu lesen. 105 Steuerherr wird erklärt „Erheber der Steuern“ statt
„Landesherr mit Steuergerechtigkeit“; 444 Alefanz mit „Bestechung“ statt
mit „Ränke“, Wenn V. 83f. nicht auf gibt reimt, so waren in einem bayrischen
Gedicht die obd. Formen nit: git herzustellen, dann war aber auch im Reim
auf nit V. 141 nicht gegen die Überlieferung Gezücht einzusetzen, sondern mit
beiden Handschriften zu lesen: Daß sie allsampt seind arg (statt arges) ges ylt
(d. i. gesittet).
Das führt auf die Schwäche des Werks in der Herstellung der Texte.
Wo einem Lied mehrere alte Vorlagen zugrunde liegen, da wendet Hartınann
das alte eklektische Verfahren an, das seit Lachmann und Haupt kein Daseins-
recht mehr hat (, Ich gebe daher zunächst den Wolfenbütteler Text wieder,
entnehme aber zahlreiche Verbesserungen ... dem zu München“ S. 51; entspr.
119. 166 f.), statt kritisch das Verhältnis der Texte zueinander festzustellen
und daraus mit methodischer Sicherheit die echte Lesung abzuleiten. Viel-
fach findet man bei Hartmann die gute, schwierige Lesart im Apparat, im
Text die einem oberflächlichen Verständnis zugänglichere „Besserung“ einer
glättenden Überlieferung; wo aber nur ein alter Text vorausliegt, da stellen
sich „Besserungen“ des Herausgebers ein, die in der Überlieferung überhaupt
keine Stütze haben. So gehörte Nr. 9 V. 32 vermit in den Text statt FVermied;
Nr. 11 Str. 7, 10 ze statt zu; 15, 1, 6 Streit statt Strick; 15, 8, 4 thet mit euch
statt mit Euch thet; 26, 37. 38, 82 wird statt wurd; 43, 9, 4 brengen statt bringen.
Daß das häufige sie Dialektform für sich sein kann, geht dem Herausgeber
in der Anmerkung zu 48, 9, 1 auf, nachdem er 37, 7, 7 sie gegen die Uberlie-
ferung beseitigt hat, und auch 48, 9, 1 hindert ihn die richtige Erkenntnis
nicht, die Schlimmbesserung noch einmal in den Text zu setzen.
Kritiken 555
In den Anmerkungen fehlt es nicht an schweren Mißverständnissen: 23, 9, 5
rühmt sich ein Reiter: Wer mein Kopf kreigt, schert mir den Bart, d. h. „nur
mit dem Kopfe lasse ich mir dieses Zeichen soldatischen Sinnes nehmen,
lebendig nicht“; zu kreigen „kriegen“ s. Deutsches Wb. 5, 2238; Hartmanns
Anmerkung S. 123 verkennt das prächtige Kraftwort und will breigt von
rauen ableiten. 12, 2 soll Anreitgeld eine Anspielung auf Manfelds diplo-
matische Tätigkeit enthalten, es ist aber das Werbegeld des Reiters. 26,
174 klagt der Winterkönig So übel hat mir der Bayrfürst bürsst; bürsten im
Sinn von „übel mitspielen“ und mit dessen Rektion s. Deutsches Wb. 2, 551 f.,
H. Fischer, Schwäb. Wb. 1, 1548; V. 154 geht das parallele Bild voraus: So
wurd mir nicht so übel geæ wagt, trotzdem hält Hartmann S. 140 eine Erklärung
mit Hilfe von gebürscht „gejagt“ für möglich.
So liest sich der Philolog bei Hartmanns drei Bänden, die doch künftig
auch er nicht entbehren mag, durch manchen schmerzlichen Verdruß hindurch,
und eine Würdigung, die auch das Einzelne sehen will, darf das nicht ver-
schweigen. Sie darf aber auch nicht dabei stehen bleiben und nicht vergessen,
vor allem das Ganze zu sehen. Und da überwiegen doch durchaus Freude und
Lob: die Anerkennung, die berufene Kenner wie Siegmund Riezler Hist. Zs.
100, 610 und Edward Schröder, Anz. f. d. Altertum 32, 196. 34, 118 dem
Buch gespendet haben, ist verdient. Dem Hauptziel gegenüber sind es Klei-
nigkeiten, die den Widerspruch herausfordern, eingestreut in eine Fülle, für
die man dankbar sein muß und sein wird. Erhalten wir doch mehr als 300
Gedichte, die in unseren Tagen überhaupt noch nicht oder in ganz unzuläng-
licher Gestalt veröffentlicht waren, und damit einen Zuwachs, wie ihn die
Gattung des historischen Lieds seit Lilieneron nicht erlebt hat. In diesem
Sinn wird man Hartmanns Sammlung gern die Ehre tun, sie als Fortsetzung
von Lilienerons Meisterwerk gelten zu lassen.
Freiburg i. B, Alfred Götze.
M. Haß, Die kurmärkischen Stände im letzten Drittel des
16. Jahrhunderts. (Veröffentlichungen des Ver. für Gesch. d. Mark
Brandenburg.) München u. Leipzig 1913, Duncker u. Humblot, X u.
367 S., 1 Tafel. M. 10,40,
G. Croon, Die landständische Verfassung von Schweidnitz-
Jauer. Zur Geschichte des Ständewesens in Schlesien (Cod.
dipl. Silesiae, Bd. 27, herausg. vom Verein für Gesch. Schlesiens), Bres-
lau 1912, Ferd. Hirt, XII u. 388 S. M. 11.—.
Die Literatur der Ständegeschichte ist durch die Untersuchungen von Haß
und Croon um zwei sehr wertvolle Arbeiten bereichert worden. Während Haß
sich auf einen kurzen Zeitraum beschränkt, sich hier aber in liebevoller Weise
in alle Einzelfragen ständischen Verfassungs- und Verwaltungslebens versenkt
und unsere Kenntnis durch eine Fülle von Tatsachen erweitert, gibt Croon
556 Kritiken
auf Grund eines sehr umfangreichen Aktenmaterials einen klaren Überblick
über die ständische Verfassung von ihren Anfängen an bis zum Jahre 1648.
Haß hat 1904 eine Arbeit über den gleichen Gegenstand als Dissertation
in Berlin eingereicht; davon erschien 1905 der erste Teil. Ehe das Ganze in
Druck gehen sollte, wollte Haß sicher sein, alles irgend erreichbare archivalische
und literarische Material erschöpfend durchgearbeitet zu haben. Darüber und
über anderen Studien vergingen mehrere Jahre, bis ihn der Tod 1911 an der
Durchführung seiner Pläne für immer hinderte.! Aus seinem Nachlaß hat
Hintze das vorliegende Buch herausgegeben. Der früher als Dissertation
gedruckte Teil ist darin in bezug auf Ausdruck und Auffassung ergänzt und
verbessert worden.
Haß behandelt die Zeit des Kurfürsten Johann Georg, 1571—1598.
Es ist die Periode der kurbrandenburgischen Ständegeschichte, die am
ruhigsten verlaufen ist. Unter Joachim II. hatten die Stände in heftigen
Kämpfen den Gipfel ihrer Macht erreicht; 1549/50 war ihnen fast die gesamte
Steuerverwaltung übertragen worden. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts
werden wieder lautere Töne angeschlagen, bis im 30jährigen Kriege Landes-
fürst und Stände von neuem miteinander in Kampf geraten, welcher Streit
im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts mit dem Siege des Kurfürsten endet.
Stehen demnach in der von Haß behandelten Zeit auch nicht gleich wichtige
Fragen im Mittelpunkt des ständischen Lebens, so ist diese Zeit doch insofern
von hoher Bedeutung, als in ihr die Errungenschaften der vorhergehenden
Jahre fest ausgebaut werden. Die Stände mußten zeigen, ob sie die schwere
Last der Finanzverwaltung, an deren Bewältigung die, Herrschaft“ geschei-
tert war, tragen konnten. Die ständischen Gewohnheitsrechte sowie das
Steuerwesen und die Steuergesetzgebung werden gesetzlich festgelegt; jetzt
erst tritt der ständische Beamtenapparat in seinem ganzen Umfange in Tätig-
keit, In diesem Zeitabschnitt erhält die ständische Verfassung, deren Keime
weiter zurückliegen, diejenige Gestalt, in der die Stände fortgelebt haben,
bis in das 19, Jahrhundert hinein, als ihr tatsächlicher Einfluß schon längst
geschwunden war.
In einem ersten Abschnitt führt uns Haß die genaue Organisation der Land-
schaft, ihre Gliederung in die Kurien der Prälaten, der Grafen und Herren,
der Ritterschaft und der Städte vor und gibt Aufschluß über ihre Arbeits-
methode in allgemeinen Landtagen, Ausschußversammlungen, sowie Tagun-
gen der einzelnen Kurien, wobei er die Darstellung durch eine reiche Fülle
von Belegen aus archvialischem und literarischem Material illustriert. Auf
zwei Punkte sei hier besonders hingewiesen. Einmal sehen wir schon unter
Johann Georg den Versuch machen, die Organisation der Landschaft selbst
1 Siehe den Nachruf Hintzes in d. Sitzungsber. d. Ver. f. Gesch. d. Mark
Brandenburg, 11. 10. 1911, abgedruckt in den Forsch. z. Brandenb.-Preuß.
Gesch. 25, 1913,
Kritiken 557
zu benutzen, um die Macht der Stände zugunsten des Landesfürsten zu min-
dern. Der „Große Ausschuß‘, der sich aus Vertretern aller Stände zusammen-
setzte — einen „engeren“ wie in anderen Ländern gab es in Kurbranden-
burg nicht — war in den Jahren 1540—50 mit der ständischen Steuerver-
waltung als deren Organ entstanden; die jährliche Kontrolle der Neubier-
geldkasse war seine hauptsächlichste und in manchen Jahren seine einzige
Aufgabe; weiter reichte seine Vollmacht nicht. Da es aber das einzige Organ
der Gesamtlandschaft war, das periodisch Jahr für Jahr zusammentrat, so
lag es für den Kurfürsten nahe, ihm alle anderen den Landtag angehenden
Sachen vorzulegen und dadurch die „allgemeinen Landtage“ zu beseitigen.
Tatsächlich versuchte Johann Georg 1577 dem Großen Ausschuß diese Be-
deutung beizulegen, indem er in einer Instruktion an seine Räte sich dahin
äußerte, daß der Ausschuß „von unser landschaft dorumb verordent, dasz
wir, wan wir etwas bey derselbigen zusuchen, zuvorhuetung grosserer ver-
seumbnus und unkosten denselben beschreiben und denen der fürfallenden
sachen möchten berichten laszen, dasz der auch in sachen, welcher sich die
landschaft zu bewilligen ohne das nicht könte entbrechen, etwas endtliches
zuwilligen und zuschlieszen volmacht hette“ (S. 57). Aber der Ausschuß lehnte
die Übernahme der geforderten Türkensteuer ab. Einen ein für allemal und
für alle Angelegenheiten zuständigen Ausschuß gab es eben nicht. Der zweite
Punkt, auf den ich aufmerksam machen möchte, betrifft die Frage nach dem
Merkmal ritterschaftlicher Landtagsfähigkeit. Die Ansicht, wie sie Below
für den Westen Deutschlands festgestellt hattet, nämlich, daß nur die Bur-
genbesitzer landtagsfähig seien, trifft für Kurbrandenburg nicht zu. Hier
sind „Beschlossene“ (d. h. Besitzer eines Schlosses) wie „Unbeschlossene“
! Below selbst hat in seinem Buche „Terr. u. Stadt“ eine solche Ver-
allgemeinerung, wie Haß meint, nicht gezogen; vielmehr wünscht er ausdrück-
lich erst noch nähere Untersuchungen für die übrigen Territorien (S. 161);
für die ältere Zeit läßt er aus Mangel an Quellen die Frage überhaupt offen
(S. 141); und S. 207/208, Anm. 1 betont er, daß man sich „eines allgemeinen
Urteils über die Territorien des Ostens noch enthalten müsse“. In der Hist.
Zeitschr. 100, 1908, S. 324ff. hat er zu der Dissertation von Haß Stellung
genommen; darin nennt er zwar den Burgenbesitz von neuem eine „ Voraus-
setzung für die Landstandschaft der Ritterschaft“ (S. 324), überträgt diesen
Satz aber doch nicht uneingeschränkt auf Ostdeutschland, wenn er S. 328
sagt: „Es ergibt sich also, daß in den drei größten Territorien des Ostens
(Brandenburg, Pommern, Sachsen) der Burgenbesitz eine namhafte Rolle spielt.“
Dies ist in der Art der Berufung und im Vortritt bei der Stimmabgabe
der Fall (H if 33). Auch im Art. „Adel“ im H. d. St W. spricht er nur von
„vielen Territorien“. Haß ist in der Polemik gegen Below insofern zu weit
gegangen, als er die vorsichtige Ausdrucksweise Belows übersah und Behaup-
tungen angriff, die dieser in solcher Verallgemeinerung gar nicht getan hat.
— Diese Besprechung war schon ausgedruckt, als Belows Rezension erschien
(H. Z. III. F. 17, S. 140 ff.).
558 Kritiken
in gleicher Weise berufen worden, nur die Form der Berufung war verschie-
den (an jene wurden litterae clausae, an diese litterae patentes abgeschickt)
(S. 33). Auch die Amtshauptleute gehörten als Lehensleute zur Ritterstand-
schaft (S.30). Haß stütztseine Behauptungen vor allem auf einen interessanten
Fragebogen, in welchem die Kanzlei vor der Berufung zum Landtage 1602
Auskunft für die Berufungsschreiben erbittet; der Kanzler erteilt selbst die
Auskunft. Haß kommt zu dem Schluß, daß „die Gesamtheit der getreuen
Lehnsleute auch die Summe der getreuen Landschaft“ ausmache (31/32),
oder wie er an anderer Stelle (S. 9) sagt: „daß die Gesamtheit aller Landtags-
fähigen zugleich die Gesamtheit aller Ortsobrigkeiten darstellt, d. h. alle
freie Bevölkerung, soweit sie nicht im Hintersassen verhältnis sei, Vertre-
tung genieße. Mag diese Erscheinung für Brandenburg auch zutreffen, so
ist sie mit ihrer Feststellung doch noch nicht erklärt. Die Erklärung dafür,
daß in Kurbrandenburg weit mehr Lehensleute Standschaft genossen, als man
nach Belows Untersuchungen bisher annahm, hat Haß sich entgehen lassen,
obwohl er an einer Stelle (S. 29) die Lösung der Frage streift, wenn er sagt: „es
gab keinen Landstand, der von der Stellung der Lehnspferde frei gewesen
wäre.“ Auch Below hat in H. d. St. W.“, I(1909), S. 43 Art. „Adel“ diese
militärische Leistung berührt: „Wie die Landstandschaft, so charakterisieren
sich auch die übrigen politischen Vorrechte des Rittertums als Korrelate seiner
militärischen Stellung.“ Liegt da die Vermutung nicht nahe, daß bei einer
solchen Bevorzugung der militärischen Stellung auch diejenigen militärischen
Leistungen, die nicht durch Burgenbesitz unterstützt wurden, gleiches Vorrecht
genossen, daß also das Kriterium der Standschaft ursprünglich die militärische
Leistung, der Roßdienst, gewesen ist? Haß und Below haben diese letzte Folge-
rung nicht gezogen. Die Untersuchungen von Croon haben dieses Merkmal
der Standschaft für Schlesien klar erbracht (s. unten S. 561 ff.), und nach den
—
1 Kaphahn hat in seiner Besprechung in Schmollers Jahrbüchern 38, 1,
S. 431 (1914) gegen Haß angeführt, daß es in Kurbrandenburg freie Bauern
gegeben habe, die ausdrücklich von dem Recht der Landstandschaft aus-
genommen gewesen seien. Er fußt auf Großmann: „Die gutsherrlich-bäuer-
lichen Rechtsverhältnisse in der Mark Brandenburg“, Schmollers Forschungen IX,
4, 1890, S. 51. Doch die von Großmann angeführten Belege bei Götze, Basse-
witz und Stengel sind Ansichten der Justiz-Deputation von 1806, die Vor-
arbeiten zur Publikation eines Märkischen Provinzialrechts ausführen sollte.
Die in ihren Konferenzakten niedergelegten Äußerungen beziehen sich auf
den damals bestehenden Zustand, können also nicht ohne weiteres auf die
früheren Jahrhunderte übertragen werden. Man wird deshalb vorläufig die
Resultate von Haß annehmen und seiner überaus großen Sorgfalt auch in
diesem Punkte vertrauen müssen.
? Kurz vorher sagt er allerdings noch: „Wie hoch die Burg geschätzt
wurde, ergibt sich schon daraus, daß in vielen Territorien an ihrem Besitze
die Landtagsfähigkeit mit allen ihren Vorteilen haftete.“
Kritiken 559
gelegentlichen Bemerkungen bei Below und Haß kann man annehmen, daß
auch für die von ihnen untersuchten Territorien dies zutrifft.
In einem zweiten Abschnitt untersucht Haß die Kompetenz der Stände,
erläutert ihr Verhältnis zu der landesherrlichen Verwaltung (Justiz, Gesetz-
gebung, Polizei) und betrachtet schließlich eingehend ihre wirtschaftspoliti-
schen Bestrebungen. Zum letzteren Punkt zeigt er an vielen Beispielen, wie der
wirtschaftliche Kampf zwischen Ritterschaft und Städten, der Kampf um die
privilegierte adlige Kornausfuhr und die Exklusivität des städtischen Handels
und Gewerbes einerseits den Landesfürsten zwang, Sonderverhandlungen
mit den einzelnen Kurien zu führen, und andererseits die Gesamtlandschaft
des nötigen Nachdrucks in der Verteidigung ihrer Rechte gegenüber dem
Fürsten beraubte. Wichtig ist auch die Beobachtung, daß die Ritterschaft,
die von jeder Steuerleistung befreit war (abgesehen von den drei Not- und
Ehrenfällen: bei einer Niederlage oder Gefangenschaft des Landesherrn,
bei einem mit Bewilligung der Landschaft unternommenen Landkrieg und
bei Verheiratung und Ausstattung fürstlicher Töchter), 1572 zu einer direkten
von ihr persönlich zu tragenden Steuer herangezogen wurde; es war die Jun-
ker- oder Adelssteuer, auch Landsteuer genannt, und von allen rittermäßigen
Lehen auf die Dauer von 6 Jahren zu leisten (S. 188 ff.). Die Ritterschaft er-
klärte sich dazu bereit, da der Kurfürst auf ihre Bitten hin den „Neuen Korn-
zoll“ aufhob, einen früher erhobenen Ausfuhrzoll, der zuerst ihr Steuerprivileg
durchbrochen hatte. Der Gedanke scheint vom Kanzler Diestelmeier aus-
gegangen zu sein. Die in den einzelnen Territorien, außer in Schlesien, Ost-
und Westpreußen, vorhandene Steuerfreiheit des Adels ist also doch hier und
da durchbrochen worden. Aus derselben Zeit, 1552 und 1557, sind zwei
gleiche Fälle für das Kurfürstentum Sachsen bekannt.!
1 1552 Aug. bewilligte die Ritterschaft 2 Pf. vom Schock und wollte dabei
ihre Ritter- und Erbgüter in Anschlag bringen (Dresden, Hauptstaatsarchiv,
loc. 9349, Gen. nr 5: Landesbewilligungen de Anno 1356—1570, fol. 3 und 6b).
In den Landtagsakten von 1557, Dresden ebd. loc. 9:56: Handlung des Land-
tags zu Torgau heißt es fol. 24b: „ von iderm schock irer ligenden erbguter
funf pfennige“; „was aber ire ritterguter beirift, ob sie wol davon, weil sie an
das mit den ritterdiensten beschwert und zu leistung derselbigen teglich mit leiben,
pferden und knechten gewerlig sein mussen, ainige weitere beschwerunge auf
sich zu nehmen sich nicht schuldig achten, so wollen sie doch ... auf dis-
mal von itzberurten iren rittergutern vun idem schock zween pfennige und von irer
werdenden barschaft von iderm schock auch zween pfennige zu geben bewilligen.
Und im Konzept zum Steuerausschreiben (ebd. fol. 43) heißt es: „Die von
der ritterschaft, witfrawen und andere vom adel sollen von iren ritter- und lehn-
gutern, werbender barschaft, auch wiederkeuflichen Zinsen [sie weren denn dessen
von unsern vorfarn und uns sonderlich befreyet (ist durchgestrichen)] von idem
schock zween pfennige, aber von andern iren unbeweglichen gutern, so erbe seint,
funf pfennige geben.“ (s. Hausmann: Beiträge z. Kenntnis d. kursächs. Landes-
versammlungen II, S. 39 ff. u. 53 auf Grund anderer Aktenstücke).
560 Kritiken
Am ausführlichsten behandelt Haß in einem dritten Abschnitt die stän-
dischen Finanzen und das Kreditwerk. Hier sollte sich ja die Berechtigung
der ständischen Machtentfaltung erweisen. Die Sanierung der Finanzen war
in die Hände der Landschaft gegeben. Wir sehen eine weitverzweigte Ver-
waltung mit genauer Buchführung und allseitiger Kontrolle. Hier hätte am
ehesten eine ständische Machterweiterung einsetzen können. Aber überall
sehen wir den Landesfürsten selbständig eingreifen. Bei allen Kassen beobach-
ten wir dieselbe Erscheinung: die Verwaltung derselben wurde den Ständen
keineswegs unkontrolliert überlassen, sondern durch organische Institutionen
einer ständigen landesherrlichen Mitwirkung unterworfen (S. 297).
Überhaupt ist die Macht des Landesfürsten im letzten Drittel des 16. Jahr-
hunderts weit größer gewesen, als es die Rechte der Stände und ihre weit-
verzweigte Verwaltung auf den ersten Blick erscheinen lassen. Haß faßt dieses
Ergebnis in mehrfacher Hinsicht in dem vierten und letzten Abschnitt zusam-
men, der von der Stellung der Landschaft im Territorium handelt. Unter
Johann Georg kann es sich nur um einen schwach ausgeprägten Dualismus ge-
handelt haben (S. 315). Der Einfluß der Stände hing ganz von dem jeweiligen
Machtverhältnis zwischen Fürst und Ständen ab. Selbst die ständische
Finanzverwaltung unterlag der beständigen Aufsicht des Landesherrn.
Es bleibt nach Haß bei dem Urteil Rankes über das territoriale Staatsleben
in der Mark: „Alles hängt von dem Fürsten ab, der seinerseits wieder ohne die
Landschaft keinen Schritt tun kann“, nur möchte Haß den ersten Teil dieses
Satzes noch schärfer betont wissen (S. 170/171). In dieser Auffassung weicht
Haß bewußt von der sonst zutreffenden Darstellung ab, wie sie Droysen in
seiner Gesch. d. Preuß. Politik II, 2 gegeben hat.
Haß betont lebhaft und wiederholt, daß bei einer allgemeinen Darstellung
ständischer Geschichte die zeitlichen und räumlichen Unterschiede nicht
stark genug berücksichtigt werden können. Diese Unterschiede sind mannig-
faltiger, als man auf Grund der bisherigen zusammenfassenden Darstellungen
annehmen zu müssen glaubte. Aus der reichen Fülle, die Haß bietet, seien zu
den bisher angeführten Punkten nur noch kurz angefügt: die Frage der
Städtevertretung (nicht nur Hauptstädte, sondern alle, auch die kleinsten
Immediatstädte waren vertreten, S. 40); Beibehaltung der bürgerlichen Räte
und nach ihrem Tode gleicher Ersatz durch Johann Georg; kein ausgespro-
chenes Indigenat, sondern auch Anstellung von Ausländern als Räte (S. 119)
usw.
Schließlich sei noch der wertvolle Anhang hervorgehoben, der ausführ-
liche Tabellen der landständischen Beamten, der Ausschuß- und Steuerver-
ordneten, der Ober- und Ziesemeister, der Mühlenbereiter usw. bringt und uns
außerdem die verschiedenen Kassen und Steuererträgnisse in einer Über-
sichtlichkeit moderner Etataufstellungen und Abrechnungen für einen Zeit-
raum von 60 Jahren vorführt.
Das Buch von Croon bietet eine Geschichte der ständischen Verfassung
Kritiken 561
von den Anfängen an bis zum Jahre 1648. Der Verfasser hat überall die
Spezialliteratur herangezogen; vor allem aber fußt er auf einem wohl als voll-
ständig zu bezeichnenden archivalischen Material, auf das in zahlreichen
Anmerkungen in dankenswerter Weise als Beweismittel hingewiesen wird.
Die verfassungsgeschichtlich wichtigsten Aktenstücke sind im zweiten Teil,
der den darstellenden Teil an Umfang übertrifft, in musterhafter Weise zum
Abdruck gebracht worden. Nach einem einleitenden Überblick über die Vor-
läufer der landständischen Verfassung in Schlesien behandelt Croon diejenige
von Schweidnitz-Jauer in vier Kapiteln. Das erste Kapitel zeigt die Aus-
bildung der Verfassung im 14. Jahrhundert bis zum Aussterben des Her-
zogshauses und den Übergang des Fürstentums an die Krone Böhmen,
1353 und 1392, sowie die weitere Entwicklung der ständischen Politik bis 1527.
Croon kommt für Schweidnitz-Jauer zu demselben Ergebnis, wie es für die
anderen deutschen Territorien festgestellt ist!, daß die Einungen für die Ent-
stehung der landständischen Verfassung keine Bedeutung haben. Gemeinsame
Einungen von Adel und Städten sind hier sogar erst später als die für die stän-
dische Verfassung grundlegenden Privilegien aufgetreten (S. 17). „Nicht der
freie Wille des einzelnen, sondern nur ihr bestimmtes Verhältnis persönlicher
Natur zum Landesherrn, dinglicher Natur zum Territorium, kann die Zu-
gehörigkeit zu der ständischen Gesamtheit und damit ihre Anteilnahme am
Aufbau der ständischen Verfassung bedingt haben“ (S. 17/18). „Der Fort-
schritt der ständischen politischen Selbständigkeit, der Ausbau der Verfassung
erfolgte in der langsamen ruhigen Entwicklung, die durch das notwendige
Zusammenwirken der Stände in den Zwangsverbänden des Territoriums und
des Weichbildes zustande kam“ (S. 18; auch im Exkurs I, S. 158—160),
Durch diese allgemeinere Charakterisierung ist der Leser jedoch nicht be-
friedigt; wie die Entwicklung nun im einzelnen vor sich gegangen ist, darüber
findet sich in der Darstellung leider nichts.
Das zweite Kapitel handelt von der Landstandschaft der einzelnen Stände
im 16. und 17. Jahrhundert. Doch greift Croon bei der Erklärung bestimmter
Erscheinungen zeitlich weiter zurück, wodurch er den Vorteil gewinnt, frühere
und spätere Erscheinungen wechselseitig erklären zu können. Von besonderer
Wichtigkeit ist der Nachweis, daß der Burgenbesitz in Schlesien ebensowenig
wie in Brandenburg das Kriterium der Standschaft in der Ritterkurie ist.
Als landtagsfähige Lehen galten in Schweidnitz-Jauer nicht nur das Ritter-
gut oder der adelige Sitz, sondern auch Geschösser, Zölle, Zinse und „Ob-
mäßigkeiten‘‘, soweit sie mit Ritterdiensten belastet waren. Militärischer
und persönlicher Art war ursprünglich das Kriterium der Standschaft; auch
der „Freie“, der zu Roß Kriegsdienste leistete, genoß dieses Recht (S. 39);
doch dadurch, daß viele dieser Freien wirtschaftlich nicht länger mit dem
Vgl. die Zusammenfassung bei Spangenberg: Vom Lehnstaat zum Stände»
staat (Hist. Bibl. 29) 1912, S. 93—116.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 86
562 Kritiken
Adel konkurrieren konnten, sind diese freien Standesherren auf ein Mini-
mum herabgesunken!. Die militärische Grundlage der Landstandschaft
wurde dadurch beiseite gedrängt, daß von einer Reihe von Lehen die Pflicht
zum Kriegsdienste abgelöst wurde, ohne daß das Recht der Landstandschaft
verloren ging. An die Stelle des persönlichen Kriteriums trat seit dem 14. Jahr-
hundert die Eintragung des Lehens in die gerichtlichen Auflassungsbücher, die
„Landtafeln“. Damit wurde hier wie auch sonst in Deutschland das Recht
der Standschaft verdinglicht (S. 40—41; vgl. auch Exkurs II, S. 160—161).
Die eigentliche Grundlage kann aber nur das bevorrechtete unmittelbare und
roßdienstpflichtige Lehen gewesen sein (S. 40). Interessant ist weiter die
Feststellung, daß wie in Brandenburg so auch in Schweidnitz-Jauer alle
Immediatstädte landtagsfähig waren (S. 49.)
Im dritten Kapitel lesen wir von den Organen des Fürsten und der Stände;
wir erhalten hier den Haupteinblick in die ständische Verfassung. Erst der
Entscheidungskampf zwischen Adel und Städten um die Urbarienrechte
einerseits und der Kampf beider Kurien mit dem Landesherrn wegen der neuen
Schatzung und der Regelung des Verhältnisses zu Gesamtschlesien haben eine
Verfassung entstehen lassen. Es sind die ersten Jahrzehnte der habsburgischen
Herrschaft. Deshalb ist es auch natürlich, daß der erste Band der erhaltenen
Landtagsakten erst von 1545 datiert. Mit dem Schwinden der Einmütigkeit
von Ritterschaft und Städten wird die Verfassung mit ihren Organen (Aus-
schuß, Landschreiber, Syndikus, Archiv) geboren. Dieser Gegensatz hat aber
zugleich das Vordringen absolutistischer Tendenzen begünstigt. Dazu kam,
daß die Stände aus wirtschaftlichen Gründen die Erledigung der Geschäfte
einem Ausschuß, dem Landeskolleg, und dem Landesältesten überließen.
Als unter dem Gegenspiel einer kräftigen Regierung Ende des 16. Jahr-
hunderts in der Zusammensetzung dieses Ausschusses der Grundsatz der
Wahl zu weichen begann und seine Mitglieder Beamtencharakter erhielten,
war der Ausschuß ein zwischen Ausschuß und landesherrlichem Rat stehendes
Institut geworden. Seit dem 3. Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sank er bis
zur vollen Bedeutungslosigkeit hinab (S. 101 f.). Während die Stände im
16. Jahrhundert noch ein sehr umfangreiches Feld ihrer Wirksamkeit hatten
(Landespolizei, Gericht, Steuern, Beamteninstruktionen, Landeswohlfahrt,
Münze usw.), besteht ihre Tätigkeit im 17. Jahrhundert nur noch in Klagen
und Beschwerden. Initiative und Entscheidung lagen seit dem 30jährigen
Kriege ausschließlich bei dem Landesherrn und seinen Behörden (S. 92).
Das letzte Kapitel bespricht in kürzerer Weise die einzelnen Gebiete der
Verfassung und Verwaltung, die Gerichts- und Weichbildverfassung, die
Finanz- und Heeresverwaltung. Angefügt sind vier Exkurse über: Die Zwecke
der ältesten Einungen in Schlesien, Landschaft und Burgenbesitz, die Ver-
In anderen schlesischen Fürstentümern begegnet die gleiche Erscheinung,
Croon, S. 40 Anm. 4.
Kritiken 563
tretung der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer auf dem schlesischen Fürstentag
und die Siegel der Fürstentümer in der böhmischen Zeit.
Das Orts- und Personenregister sowie das ausführliche Sachregister, die
von A. Heyer bearbeitet sind, werden jeden Benutzer mit Dank erfüllen.
Leipzig. P. Oßwald.
Adalbert Wahl, Geschichte des europäischen Staatensystems
im Zeitalter der französischen Revolution und der Frei-
heitskriege (1789—1815). Handbuch der mittelalterlichen und neueren
Geschichte, herausgegeben von G. v. Below und F. Meinecke. Ab-
teilung II: Politische Geschichte. München und Berlin 1912, R. Olden-
bourg. VIII u. 266 S. M. 9,—.
Ein Thema von ungewöhnlicher Schwierigkeit war hier zur Bearbeitung
gestellt, denn was galt es zu leisten? Dem Charakter eines Handbuchs ent-
sprechend sollte der Stand der Forschung über das vorliegende Thema
wiedergegeben werden, aber gibt es hier einen Stand der Forschung? Wir
besitzen berühmte Werke zur Geschichte dieser Epoche, aber kein einziges
über die Geschichte des europäischen Staatensystems. Und weder über das
Größte noch über das Kleinste herrscht irgendwie Einstimmigkeit; überall
ist die Forschung im Flusse. Auch das ist zu bedenken, daß bei Betrachtung
der Wirren und Erschütterungen dieses Zeitraumes der Rahmen eines euro-
päischen Staatensystems kaum genügen kann; wie ungeheuer haben doch
Vorgänge in der außereuropäischen Welt damals schon auf die europäische
Politik eingewirkt: der Zusammenbruch des alten Mogulreiches in Indien
lag noch nicht lange zurück und hatte die stärksten Konsequenzen, und der
Niedergang des Osmanischen Reiches begann um diese Zeit die verwickelten
und mannigfaltigen Probleme der Orientalischen Frage zu stellen. Wahl
half sich, indem er einen Weg einschlug, auf dem er die Fußtapfen zahlreicher
Vorgänger benutzen konnte; wir lesen S. 34: „Der Hauptinhalt der Staaten-
geschichte der Jahre 1792—1815 ist eine gewaltige Auseinandersetzung
zwischen dem revolutionären Frankreich und den wichtigsten Staaten des
übrigen Europas.“ Dank dieser Formulierung konnte er rasch vorwärts-
kommen, und wir wollen ihm dafür dankbar sein; aber — ich nenne dies keine
Geschichte des europäischen Staatensystems. Und dann ergab sich aus dieser
Themastellung ein anderer Übelstand; die Vereinfachung des Themas, die
Einnahme des französischen Standpunktes hatte diese unvermeidliche
Schwierigkeit im Gefolge: Wahl geriet in die Untiefen der Napoleonischen
Forschung.
Denn nun half alles nichts: Wahl mußte sich selbst forschend orientieren
und eine eigene, persönliche Ansicht gewinnen; so lesen wir auch im Vorworte
von einer Napoleonauffassung, die er anderwärts im Zusammenhange dar-
gelegt habe. Wo hat er dies getan? Warum gibt er es uns nicht an? Ich
kenne seinen Aufsatz über „Die französische Revolution und das 19. Jahr-
36°
564 Kritiken
hundert“ 1, aber dieser behandelt doch ausschließlich Fragen der inneren
Politik. Mir scheint nun, er habe die hier niedergelegte Anschauung und Auf-
fassung auf die allgemeine Politik ausgedehnt; das Ergebnis ließe sich kurz
so formulieren: das Jahr 1793 bedeutet einen tiefen Einschnitt. Von hier,
nicht von 1789, geht die folgenschwerste Einwirkung der französischen Re-
volution aus; Napoleon ist der Erbe und Vollstrecker der Revolution von 1793
geworden. Damit stimmt überein, was wir im vorliegenden Werke zur kurzen
Charakteristik Napoleons lesen (S. 77): „Er gehörte trotz der oben erwähnten
vorrevolutionären Umwandlungen durchaus zu den Männern von 1793,
nicht zu denen von 1789; er ist der Mann der Macht, nicht der Freiheit.
Wahl hält dann Napoleons Abhängigkeit von den Ideen und Kräften von
1793 offenbar für so stark, daß es ihm möglich erscheint, den Namen Napo-
leons im Titel seines Werkes zu unterdrücken; Napoleon wird in die von
1793—1815 verlaufende Entwicklung eingereiht. Eine kritische Besprechung
ist nicht der Ort, um auf das Napoleon-Problem, eines der schwierigsten in
der neueren Geschichte, einzugehen; es genüge, auf Wahls Auffassung zu er-
widern, daß ihr entgegen der neueste Stand der Napoleon-Forschung uns
anregt, endlich einmal wieder Napoleons persönliche Verantwortung deut-
licher und schärfer ins Auge zu fassen und uns in die Eigenart seiner Politik
unterschiedlich von vorangehenden Strömungen zu versenken. Hierin liegt
die meines Erachtens große Bedeutung des bei uns bisher übersehenen,
schwer lesbaren, aber mit reichem Gewinne zu studierenden Werkes von
Raymond Guyot, Le Directoire et la Paix de l'Europe.“ Auch Herrmanns
sehr verdienstvolles Werk weist in die gleiche Richtung.“ Weiter aber
darf ich nicht verschweigen, daß das Bild, das Wahl von Napoleon zeich-
net, an und für sich gar zu wenig anschaulich, farblos, ja in sich wider-
spruchsvoll ist. Wie soll man sich einen „ Realpolitiker“ (S. 77) vorstellen
mit „falschem Augenmaß in bezug auf das Mögliche“? (S. 92.) Der Ver-
gleich mit den Männern von 1789, der Hinweis auf „einen Jakobinischen
Einschlag“ als Verhängnis von Napoleons Leben (S. 143), alles das erscheint
mir ebenfalls wenig klärend, da wir doch nicht annehmen können, daß der
unbewanderte Leser von der „Idealpolitik von 1789“ und den Jakobinern
irgend etwas weiß, und da Wahls Erläuterungen schwerlich ausreichen.
Übrigens möchte ich in Hinblick auf den Vergleich Napoleons als des „Real-
politikers“ mit den „Idealpolitikern“ von 1789 fragen, ob nicht Talleyrand
der größere Realpolitiker war, und er war doch einer der Männer von 1789.
Mit alledem komme ich darauf hinaus, daß Wahl, indem er einerseits
Zeitschrift für Politik I., 157ff
Des Traités de Bäle à la Deuxième Coalition (1795—1799). Paris 1911,
956 8. Ein kurzes Resümee gibt Guyot in der Revue des Etudes Na-
poléoniennes I, 321—334.
Der Aufstieg Napoleons. Krieg und Diplomatie vom Brumaire bis Lune-
ville. Berlin 1912.
Kritiken 565
sein Thema beschränkt und üns das Werden der Dinge von Frankreich aus
sehen läßt, uns anderseits doch nicht durch ein ausgeglichenes, in sich über-
zeugendes Urteil über die französische, insbesondere die Napoleonische Politik
entschädigt. Verdienst und Wert des Buches — beides schätze ich wahrlich
nicht gering — liegen in der Wiedergabe der wichtigsten Einzelvorgänge im
Bereich von Politik und Kriegführung in ihrer Wechselwirkung aufeinander.
Man muß selbst in dieser Zeit gearbeitet haben, um das hier Gebotene richtig
beurteilen zu können; nicht vielen wäre es in gleicher Weise gelungen, diese
höchst verwickelten Dinge in einer glatten, ja glänzenden Darstellung wieder-
zugeben. Eine Spezialität Wahls ist ein genaues Eingehen auf die Ursachen der
verschiedenen Kriegserklärungen 1792, 1802, 1806, 1809, 1812; die Ursachen, die
zum Bruch des Friedens von Amiens führten, sind besonders sorgfältig geprüft
und abgewogen, so daß wir über dieses viel erörterte Thema hier die beste
Orientierung finden, die es überhaupt gibt. Von der „inneren Geschichte‘
heißt es im Vorwort, sie sei nur insoweit berührt, als sie von unmittelbarem,
bedeutendem Einfluß auf die äußeren Schicksale der Staaten gewesen sei;
nach Wahls Vorgehen hört dieser Einfluß mit Napoleons Emporkommen in
Frankreich auf. Mir scheint, dem ist nicht so, und gerade Wahls in logischer
Schärfe nicht zu übertreffende Darlegung der Napoleonischen Politik in
den Jahren vom Konsulat zum Empire muß uns belehren, daß eine recht
befriedigende Erklärung für den Wiederausbruch des Weltkrieges aus der
Diplomatie und diplomatischen Akten allein niemals wird gewonnen werden
können.
Eine Schlußbetrachtung weist uns auf das schließliche Ergebnis der
Kämpfe der Revolution und Napoleons hin: es sei der Sieg Englands über
Frankreich nach einem neuzeitlichen 100jährigen Kriege mit allen seinen
Konsequenzen. Es ist dies ganz richtig aus dem Aufbau des Buches gefolgert.
Mir aber will erscheinen, daß das große Ergebnis ein sehr viel umfassenderes
gewesen sei: eine neue Gestaltung des europäischen Staatensystems, dessen
Werdegang in diesen wirren Jahren zu schildern ein großes Anliegen unserer
Wissenschaft bleiben muß. Eine mühselige Bibliographie verdient beson-
deren Dank.
Leipzig. Felix Salomon.
Wilhelm Oechsli, Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert.
Zweiter Band. 1813—1830. Leipzig, S. Hirzel 1913. M. 14,— u. M. 17.—.
Mit dem zweiten Band von Oechslis Schweizgeschichte hat die historische
Literatur eine unschätzbare Bereicherung erfahren. Auf über 800 Seiten
behandelt der Verfasser einen, mit Zahlen bemessen, zwar kurzen, an Ereig-
nissen und Entwicklungsmomenten aber reichen Zeitabschnitt. Die Grund-
lagen zum Verständnis des Bundesvertrages von 1848 und damit zur Beur-
teilung der modernen Eidgenossenschaft werden hier mit Gründlichkeit und
Klarheit geschaffen. Im allgemeinen erfreut sich freilich die sogenannte
566 ` Kritiken
Restaurationszeit (1815—1830) keiner besonderen Beliebtheit. Die retro-
grade Bewegung, die sich über historisch Gewordenes hinwegsetzt, erfüllt
den Leser mit Unbehagen, und die oft chaotischen Zustände in der Eid-
genossenschaft erschweren ihm das Verständnis. Hier hat nun Oechsli eine
schwierige Aufgabe glänzend gelöst. Eine Fülle von interessanten Tatsachen
und Kombinationen breitet er vor uns aus, weiß aber gleichzeitig die großen
Linien festzuhalten, zusammenzufassen und den Stoff so zu gliedern, daß er
trotz dieser Fülle nicht verwirrend auf den Leser wirkt.
Der vorliegende Band zerfällt in zwei Bücher; das erste ist der Übergangs-
zeit von 1813—1815, das zweite den Restaurationsjahren 1816—1830 be-
stimmt. Seine Vertrautheit mit den militärischen und politischen Verhält-
nissen der Befreiungszeit hat der Verfasser bereits in früheren eingehenden
Arbeiten an den Tag gelegt. Sie gereicht auch diesen ersten Kapiteln zum
Vorteil. Sorgfältige Aufmerksamkeit wird dann den schwierigen Fragen
zuteil, namentlich der Herausbildung des Bundesvertrages von 1815. In
konziser Schlußbetrachtung werden die Resultate der Umwälzung ohne
Vorurteil gewürdigt.
Besonders reichhaltig ist das zweite Buch; nachdrücklich wird die Ab-
hängigkeit der Eidgenossenschaft von den fremden Mächten hervorgehoben.
Die Verfassungsrevisionen öffnen uns bereits den Ausblick auf die Regenera-
tion und die Bundesverfassung von 1848.
Einen Einblick in die Arbeitsweise des Verfassers gewähren die Anmerkun-
gen. Oechsli hat sich nicht auf die gedruckte Literatur beschränkt, sondern
er hat in den verschiedenen eidgenössischen Archiven, zudem in Paris, in
Wien und Berlin Umschau gehalten. Zum Vorteil für seine Darstellung;
zum Nachteil freilich für die detaillierte Forschung. Man prüfe z. B. die An-
merkungen S. 626, um sich klar zu werden, wie der Verfasser seinen Stoff
zusammendrängen muß, wie er aber infolgedessen auf eine genauere Inhalts-
angabe der Aktenstücke hat verzichten müssen.
Wie eng die schweizerischen Verhältnisse mit den europäischen Ereignissen
und Zuständen verknüpft gewesen sind, geht u.a. aus dem VIL Kapitel
des zweiten Buches hervor. Hier aber vermissen wir eine ausführlichere
Darstellung des Basler Flüchtlingswesens. ‚Die vornehmste Sammel- und
Wirkungsstätte der deutschen Jakobiner' wurde Basel“, lesen wir S. 632.
Das Basler Staatsarchiv besitzt denn auch ein interessantes Aktenmaterial,
das in seinem ganzen Umfange noch nie, auch vom Verf. nicht, benutzt wor-
den ist. Die dem Meraner Archiv entnommenen Akten sind unterdessen von
S. Heuberger in der Argovia (Bd. XXXV) herausgegeben worden. Einen be-
scheidenen, aber doch wertvollen Einblick in die Tätigkeit und in die Gesin-
nung Wessenbergs bietet der von W. Schirmer ausgewählte Briefwechsel.
Die Anführung des Basler Jahrbuchs S. 48 beruht auf einem Irrtum; irrtüm-
lich ist auch das Gründungsjahr der Basler Missionsgesellschaft (S. 519;
ihre Konstituierung fällt erst auf den 25. Sept. 1815).
Kritiken 567
Solche Dinge fallen natürlich der Gesamtleistung gegenüber nicht in Be-
tracht. Oechsli beherrscht die Materie in hervorragendem Maße. Stets weiß
er auch das Bedeutungsvolle, das Wichtige herauszuarbeiten. Der Vorzug
seiner Urteile liegt nicht zuletzt in der klaren, unzweideutigen Fassung. Sie
ersetzen in ihrer knappen Form beiläufige Erörterungen (vgl. Neutralität
S. 382; Unabhängigkeit S. 401) und lassen den Meister erkennen, der über
seinen Stoff Herr geworden ist,
Basel-Bottmingen. ` „ h Bi Gustav Steiner.
Johannes Uhlmann, Joseph Görres und die deutsche Einheits-
und Verfassungsfrage bis zum Jahre 1824, dargestellt auf Grund
seiner geschichtsphilosophischen und staatstheoretischen Anschauungen.
(Leipziger historische Abhandlungen, herausg. von Brandenburg,
Seeliger, Wilcken. Heft 32.) Leipzig 1912, Quelle u. Meyer. X u.
155 S. 8°. M. 5, 20.
Fast allzu stark weitet sich in der letzten Zeit die Görres-Forschung.
Es lag nahe, in sie in der Flut der Hundertjahrfeiern auch eine Studie über
die Stellung des gewaltigen Publizisten zur deutschen Einheitsbewegung
einzufügen. Das vorliegende Buch, eine Leipziger Dissertation aus Branden-
burgs Schule, hat zweifelsohne diese Aufgabe in dem ihm gezogenen Rahmen
nicht ohne Glück gelöst. In fünf Kapiteln führt es von der Revolutionsbe-
geisterung des Coblenzer Feuerkopfs über Schelling und die Romantik zum
Höhepunkt der politischen Wirksamkeit 1814 bis 1819. Der letzte Abschnitt
behandelt den Übergang von der vaterländischen zur konfessionellen Publizi-
stik. Mit richtigem Verständnis baut der Verfasser die eigentliche Darstellung
der Meinungen Görres’ über die deutsche Einheits- und Verfassungsfrage auf
einer breiteren Betrachtung seiner geschichtsphilosophischen und staats-
theoretischen Anschauungen auf. Vor allem Franz Schultz hatte für die
Frühzeit hier vorgearbeitet. Die Quellenstellen boten die Gesammelten
Schriften von Joseph Görres, die mit großem Fleiß ausgezogen sind.
Dem, was Uhlmann hier geleistet hat, wird man unbedenklich große An-
erkennung zollen dürfen. Trotzdem aber halte ich die Problemstellung
an sich für sehr bedenklich. Nach dem Stand unserer Forschung können
wir heute die Ausgabe der Schriften, die Marie Görres und Franz Binder
vor sechzig Jahren besorgten, nicht mehr vorbehaltlos solchen Untersuchun-
gen zugrunde legen. Die Zweifel, die schon 1896 Sepp nachdrücklich genug
ausgesprochen hat, sind durch die letzten Studien und Quellenpublikationen
noch verschärft worden. Allein die Frage, inwieweit die bisher Görres zu-
geschriebenen Artikel des Rheinischen Merkur wirklich sein geistiges und po-
litisches Eigentum sind, muß kritisch geklärt werden, bevor einzelne Äu-
Berungen zu einem Gesamtbilde vereinigt werden dürfen. J. v. Gruner
und P. Schwenke, um nur einzelnes anzuführen, haben unlängst einen
Zweitdruck des Merkurs festgestellt, der wesentliche Änderungen aufweist
568 Kritiken
(Zentralblatt für Bibliothekswesen 29 [1912], 454 ff.). Vielleicht hängt damit
zusammen, daß sich im Exemplar der Königsberger Bibliothek ein Artikel
findet, dessen Abdruck die Zensur ausdrücklich verboten hatte (Czygan,
Zur Geschichte der Tagesliteratur während der Freiheitskriege I, 348).
Müsebeck und H. Haupt haben einzelne Aufsätze, die gerade die Einheits-
und Verfassungsfrage behandeln, mit Glück anderen Verfassern, Siegmund
Peter Martin und Karl Heinrich Hofmann, zugewiesen (Quellen und Dar-
stellungen zur Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Einheits-
bewegung, Bd. 2 bzw. 3).
Schwerer noch wiegt, daß Uhlmanns Studien zu wenig am Persönlichen
haften. Wenn irgendwo, so ist bei Görres die einzelne Anschauung und Au-
Berung nur verständlich im Rahmen der Lebensschicksale des ganzen Mannes.
Uhlmann bleibt hier in Ansätzen stecken. Geschickt weist er wohl zuweilen
darauf hin, daß die Motive zur Entwicklung seines Helden in dessen persön-
lichen Erlebnissen zu suchen sind: in der Enttäuschung, die dem Schwärmer
für Republik und Gleichheit die tatsächliche Herrschaft der Franzosen im
Rheinlande gebracht hat, wie in der Verbannung und Entwurzelung aus dem
Heimatboden nach der Flucht aus Preußen und Deutschland. (Vgl. jetzt
auch meine Bemerkungen über „Görres und das Elsaß“: Zeitschrift für
die Gesch. des Oberrheins N. F. 29.) Mit Recht betonen daher die Schluß-
sätze des vorliegenden Buches (S. 155), daß wir Görres „nicht durch das
Aufzählen seiner verschiedenen philosophischen und politischen Anschau-
ungen und Forderungen“ kennen lernen.
Das ist ein gutes Wort, das zugleich aber doch auch die Unfruchtbarkeit
des hier behandelten Problems andeutet. Solange unserer Forschung die
wichtigsten kritischen Unterlagen einer Gesamtübersicht fehlen, wird jeder,
der einzelne Seiten der Persönlichkeit von Joseph Görres behandelt, nur zu
schnell von neuen Ergebnissen überholt werden. Die Vorarbeiten von Schell-
berg und K. A. v. Müller rücken die Erfüllung dieser wichtigsten Forderung
in erfreuliche Nähe.
Düsseldorf. P. Wentzcke.
Walter Ulbricht, Bunsen und die deutsche Einheitsbewegung.
Leipzig 1910, Quelle u. Meyer (Leipziger historische Abhandlungen,
herausgegeben von E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken,
Heft XX). VIII u. 146 S. M. 4, 80.
Die Familie Bunsen hat ein begreifliches Interesse daran, das dunkle
Bild, das Treitschke von Christian Karl Josias Freiherrn v. Bunsen in seine
deutsche Geschichte gesetzt hat, in der historischen Wissenschaft durch ein
helleres und innerlich wahreres zu ersetzen. Diesen Zweck verfolgt die Ab-
handlung Walter Ulbrichts: er hat das Bunsensche Familienarchiv aus-
geschöpft, seine Schrift ist Fräulein Maria v. Bunsen zugeeignet.
Zunächst hat die vorliegende Arbeit das Verdienst, den ja schon durch
Kritiken 569
Nippolds dreibändiges Bunsenwerk reichlich bekannten Stoff nach mancher
Seite hin erfreulich zu ergänzen. Dieses ungedruckte Material umfaßt ein-
mal mehrere Denkschriften — so die Schlußbetrachtung zur ständischen
Frage, von 1844, sieben Denkschriften aus den Jahren 1848/49 über Ver-
fassungsfragen, also etwa über die Stellung des Kaisers zum Fürsten- und Volks-
haus, über die Anwendung des Senats des Bundesstaates auf einen mon-
archischen Einheitsstaat, — und endlich eine Denkschrift aus dem Jahre
1857: Geheime Betrachtungen eines preußischen Staatsmannes über den
Stand der Dinge in Preußen. Dazu kamen Bunsens Tagebücher aus der
Revolutionszeit — Niederschriften, die aber nicht unmittelbar während seiner
Reisen in Deutschland, sondern gleich nach seiner Rückkehr aufgezeichnet
worden sind; nur das 1849 in England geführte Tagebuch ist zum Teil ein
Tagebuch im eigentlichen Sinne des Wortes.
Der Verfasser hat den Stoff in drei Abteilungen gegliedert. Die erste
versucht einen Begriff von Bunsens Persönlichkeit und Weltanschauung zu
geben; die zweite behandelt das eigentliche Thema, Bunsens Stellung zur
deutschen Einheitsbewegung, und die dritte gibt unter dem ganz irreführen-
den Titel „Bunsens Stellung zu den politischen Parteien“ eine Mischung
von Wiederholung, Ergänzung und Zusammenfassung.
Die bekannten Grundzüge von Bunsens Wesen werden nicht wesentlich
ergänzt: er ist weich, heiter, eine zur Schwärmerei und Hingebung neigende
Natur; er liebt Ideale und Menschen mit heißem Herzen und wird dafür
wieder geliebt; er hat ein lyrisches Wesen, das sehr beeinflußbar, sehr wandel-
bar ist und ihm den Schein von Universalität verleiht. Sein Denken ist un-
selbständig. Es ist sehr natürlich, daß sich die Gefühlsfülle dieses Mannes
zunächst mit dem Ertrage der Romantik vollsaugt. Schelling wirkt stark
auf ihn; von Hegel übernimmt er die geschichtsphilosophische Grundauf-
fassung und die Art des Deduzierens. Und so wagt er eine Synthese nach der
andern: Philologie und Philosophie, Religion und Weltanschauung, Staat
und Kirche, Politik und Gelehrsamkeit, deutschen Idealismus und englischen
gesunden Menschenverstand. Der Romantiker wird zum Liberalen, und der
Protestantismus dient dabei als Mittler. Im ganzen also ein gewiß denk-
würdiges Lebensschicksal — aber mehr ein durch den Geist bewegtes, als durch
die Tat zusammengerafftes Dasein, ein Dasein, das mehr in sich etwas Per-
sönliches gewesen ist, als daß es Großes gewirkt hat.
Denn was Bunsen wissenschaftlich hinterlassen hat, ist doch wohl kaum
mehr als ein gewagter und bizarrer Dilettantismus. Als Diplomat hat er
seine Regierung wiederholt empfindlich bloßgestellt. Was bedeutet er nun
als deutscher Patriot?
Hier darf ihm, das scheint mir Ulbrichts Untersuchung zu ergeben, die
Anerkennung der Geschichte nicht versagt werden.
Im März 1848 legt er alle Studien hin — die große Frage der Befreiung
und Einigung Deutschlands nimmt ihn ganz gefangen. Den monarchischen
570 Kritiken
konstitutionellen Bundesstaat bezeichnet er als das notwendige Ziel der
Bewegung. Eine Versammlung als schaffende Macht erscheint ihm unprak-
tisch und gefährlich. Die Gesamtheit der oberherrlichen Staaten soll der
Bundesregierung ihre Befugnisse übertragen.
Die .eigentliche Schwierigkeit der deutschen Revolution, das Verhältnis
der demokratischen zu den dynastischen Elementen, erkennt er also von vorn-
herein. Ebenso bemüht er sich — von der Idee des germanischen Volkstums
geleitet —, einen Ausgleich zwischen zentralistischen und partikularistischen
Tendenzen zu gewinnen. Landschaftliche Gliederung, Selbstverwaltung,
Bundesstaat mit zwei Häusern — das sind seine Wünsche.
So wird er einer der Mittelsmänner zwischen Berlin und Frankfurt. Daß
er zu einer Klärung dieser schwierigsten aller damaligen Probleme, des Ver-
hältnisses von Preußen zur Paulskirche, beigetragen habe, kann man aber
wohl kaum sagen. Wenn Bunsen im Denken klar ist, so isterim Handeln immer
impressionabel. In Berlin tritt er für Frankfurt, in Frankfurt für Preußen
ein. Ulbricht sieht hier „bedeutsame Wandelungen“. Ich glaube mehr ein
Auf- und Abschwanken dieses Sanguinikers zu finden. Einen so robusten
Gedanken, wie das Zerschlagen Preußens in Reichskreise, darf man ihm aber
nicht zutrauen. Die preußische Staatskraft ist ihm schließlich doch unbe-
dingte Notwendigkeit. Das sieht Bunsen ein, so wohl er sich unter den Frank-
furter Staatsmännern fühlt, und so wenig Berührungspunkte er mit den preu-
gischen Konservativen hat, die sich gerade zu regen beginnen.
Man hat immer wieder den Eindruck, dieser Mann des empfindsamen
Denkens ist selbst in einer Zeit des Überschwangs und der Weitschweifigkeit,
wie es die Revolution von 1848/49 war, zu überschwenglich, zu weitschweifig.
Was für ein Unternehmen, ein zweibändiges Werk über „Deutschlands Ver-
gangenheit und Zukunft“ zu schreiben, um nachzuweisen, daß der Bundesstaat
für das deutsche Volk eine historisch-politische Notwendigkeit seil Bezeich-
nend dabei ist, daß dieser Prophet eines rassigen Germanismus seine klarsten
Gedanken von den Franzosen Montesquieu und Tocqueville übernimmt,
Hat nun Bunsen durch seine Äußerungen die Politik Friedrich Wilhelms IV.
beeinflussen können? Die Wege der beiden Männer, deren Freundschaft als
solche weiter dauert, gehen damals deutlich auseinander. Bunsen wünscht
jetzt (Anfang 1848 war er noch großdeutsch gewesen!) im Sinne der Frank-
furter ein bloßes Bündnisverhältnis zu Österreich; unter allen Umständen aber
ein energisches Zugreifen Preußens. Er zweifelt gar nicht an der Möglichkeit
einer schlieBlichen Verständigung. Und ein einziges Mal kann er dann positiv
einwirken. Er bringt, wie man schon aus Sybel weiß, den König zur Ge-
nehmigung der preußischen Zirkulardepesche vom 23. Januar 1849. Später
kann er nicht mehr sich und die Gedanken seiner Gesinnungsgenossen —
der Camphausen, Gagern, Vincke — durchsetzen. Und so bleibt er während
der Unionspolitik ein enttäuschter zorniger Zuschauer; den peinlichen Abfall
der Könige vom preußischen Bundesprojekt hat er zuerst aus den Berichten
Kritiken 571
der englischen Vertreter in Hannover, Dresden, München durch das englische
Ministerium erfahren und vergebens seiner Regierung mitgeteilt. Ulbricht
teilt diese Tatsache zweimal kurz nacheinander mit verschiedener Quellen-
angabe mit (S. 103 u. 111) — ein Zeichen dafür, daß er hätte sorgfältiger und
mit mehr Überblick arbeiten sollen.
Interessant ist die Tatsache, daß Bunsen, nachdem er während der
Orientkrise hatte aus dem Dienst ausscheiden müssen, beim Beginn der neuen
Ära von dem Prinzen von Preußen auch für einen Ministerposten in Aussicht
genommen wurde, ein neuer Beweis für den großen Einfluß, den er auf den
Thronfolger bei dessen Londoner Aufenthalt gewonnen hatte.
Einen Staatsmann von Einsicht und Kraft wird man nie aus Bunsen ma-
chen können. Wie sehr steht er doch da z. B. seinem Freunde Stockmar nach.
Aber ein deutscher Patriot, der von ehrlichem, reinem Wollen beseelt war,
ein Mann, der das Volkstümliche und das Freiheitliche, das Naturhafte und
das Gedanklich-Moderne im Staatsleben zu vereinigen strebte, ein Bürger,
dem die Kulturtradition seines Vaterlandes eine hohe und reine Macht war,
nicht hinreißend und überlegen, aber edel und sympathisch: so wird Bunsens
Gestalt festgehalten werden müssen. Treitschkes lieblose Karikatur kann
dagegen nicht bestehen.
Freiburg i. B. Veit Valentin.
Heinrich von Treitschkes Briefe. Herausg. v. Max Cornicelius,
II. Band 1859—1866 (1. Juli). Leipzig 1913, S. Hirzel. 496 S.
NM. 10,—, geb. M. 12,50.
Auf den ersten Band dieser schönen Sammlung (vgl. Jahrgang 1914, S. 433 ff.)
ist schnell der zweite gefolgt. Er umfaßt 311 Nummern. Mehr als ein Viertel
davon sind an den Vater gerichtet, einige wenige an die Mutter und die beiden
Schwestern. Von besonderem Interesse sind die sechs Briefe an die Verlobte,
Emma v. Bodmann, und die drei an Bismarck sowie eine in Nachbildung mit-
geteilte Antwort Bismarcks. Zahlreicher sind die Briefe an Hirzel, Haym,
Nokk, Gustava v. Haselberg, Bachmann, Klee, Overbeck, Freytag. Sehr groß
ist dann die Anzahl einzelner oder weniger Briefe an verschiedene Adressaten“.
Außerdem sind Auszüge aus manchen Briefen in einigen Anmerkungen wieder-
gegeben.
Auch der Inhalt dieses Bandes ist ein überaus reicher und mannigfaltiger,
wenn auch vielleicht nicht ganz von demselben stofflichen Reiz wie der des
1 Mohl, Busch, Hugo Meyer, Frensdorff, Mathy, Baumgarten, Droysen,
Oncker, Gutschmid, Häusser, Mommsen, Pauli, Sybel, Waitz, Weech, Mendels-
sohn-Bartholdi, Aegidi, Blum, Bluntschli, Julian Schmidt, Frantzius, Biltz,
Brockhaus, Crowe, Hofmeister, Reimer, Reyscher, Teschendorff, Max Weber,
Wehrenpfennig, Weismann, Graf Wintzingerode, Zarncke, Frau Brockhaus und
Frau Asverus.
572 Kritiken
ersten Bandes. Die Hauptsache bleibt doch auch hier das lebendige Bild der
lebendigen Persönlichkeit, das wir empfangen.
Leicht erregbar und leidenschaftlich, fühlt sich Treitschke als Sohn seiner
stürmischen Zeit: „Ich möchte in keiner anderen Epoche leben: es ist etwas
Großes in den stürmischen Fortschritten dieser Zeit, die bereits gleichgültig
über Bord wirft, was vor 10, 20 Jahren noch alle Gemüter entflammte“
(S. 79). — „Es liegt etwas Aufregendes, Ruheloses in der Luft dieser Zeit,
dem sich der einzelne nicht ganz entziehen kann“ (S. 91). — „Ich lasse mir
meine Zeit nicht schelten ... Wirklich, wir können uns selbst nicht außer-
halb unserer Zeit denken, und sie kurz und gut verwerfen, heißt sich selber
schmähen. Ich finde in diesen Tagen überall einen gesunden Drang nach
Wahrheit und Natur; und der Wunsch, in einer anderen Zeit zu leben, ist
mir nie beigekommen“ (S. 190, vgl. auch S. 34). In Selbstbekenntnissen und
Selbstcharakteristiken (S. 160, 283, 330, 491) wie in den zahlreichen Äuße-
rungen über die Zeitereignisse und Zustände tritt immer wieder sein starkes
Temperament und seine politische Leidenschaft, „die Leidenschaft seines
Patriotismus“ (S. 132), hervor. Die ganze Zartheit der Empfindung seiner
starken und männlichen Seele aber kommt in den Briefen an die Braut und
in den Äußerungen über sein Verhältnis zu seiner Mutter zum Ausdruck:
„Ich war ein leidenschaftliches, unliebenswürdiges Kind ... ich machte ihr
vielen Kummer, ich verstand ihre Liebe nicht und trug mich wohl mit dem
frevelhaften Glauben, daß ich ihrem Herzen fremd sei. Jetzt, seit ich erwachsen
bin, ist sie mir mit einer Wärme nahe getreten, die mich unbeschreiblich er-
greift. Ich erschrecke oft vor dieser grenzenlosen Innigkeit; es ist mir wie
eine Offenbarung gewesen, als ich zum erstenmal den Reichtum eines müt-
terlichen Herzens erkannte. Du wirst selbst wissen, wie kalt, wie leer, wie
herzlos wir Männer uns in solchen Augenblicken erscheinen“ (S. 84, vgl. auch
S. 166 f., 174, 188, 192, 206, 222f., 231, 283). |
Wie schon im ersten Bande finden sich auch jetzt sehr scharfe und radikale
Äußerungen über die Fürsten und das Junkertum (S. 48, 315, 24, 144, 232,
245, 311, 334), und überaus leidenschaftlich ist die Stellungnahme im preu-
Zischen Verfassungskonflikt. Bismarck ist ein ‚flacher Junker“ (S. 238, vgl.
auch S. 250, 257, 291, 311), den er der Frivolität und des Verrats beschuldigt
(S. 274, 314). Aber bald erkennt er dann doch die Notwendigkeit, die aus-
wärtige Politik „des kühnen Sophisten“ zu unterstützen, von dem ihn „in
allen inneren Fragen eine tiefe Kluft trennt“ (S. 464, vgl. S. 416, 418, 420f.,
462, 467). Und auf der anderen Seite sagt er schon im Herbst 1865 mit Be-
zug auf seine lehrreichen Archivarbeiten zur Deutschen Geschichte von 1815
bis 1840: „Die Welt nimmt sich ganz anders aus, wenn man sie von oben,
von dem Standpunkte der Regierungen, betrachtet. Man legt dabei manches
liberale Parteivorurteil ab und gelangt zu billigerem, konservativerem
Urteile“ (S. 422). So will er denn auch die Parteiverbissenheit der Liberalen
nicht ermutigen, sondern fort und fort die Freunde erinnern, „daß wir Preußen
Kritiken 573
sind und das Vaterland nicht über der Partei vergessen dürfen“ (S. 408).
Was ihn am meisten bewegt, ist doch immer die Frage der nationalen
Einigung durch Preußen. Und so wird er denn auch alsbald in der schleswig-
holsteinischen Frage aus einem liberalen Anhänger des Augustenburgers ein
Fürsprecher für die Annexion dieser Grenzmark durch Preußen.
In religiöser Beziehung bezeichnet sich T. auch jetzt noch wiederholt —
halb im Scherz — als Heiden. Daß er aber bei aller Freiheit von konfessionell-
kirchlicher Gebundenheit doch innerlich eine tief religiöse Natur war, das
kommt in den Briefen wiederholt in schöner Weise zum Ausdruck (S. 96, 143f.,
328f., 487, 489, vgl. auch S. 37, 94, 165, 325).
Sehr bezeichnend ist der Ausspruch über die historische Objektivität
(S. 351): „Nach dem Ruhme, von den Gegnern unparteiisch genannt zu wer-
den, trachte ich nicht; das hieße das Unmögliche verlangen. Solange die Erde
steht, ist ein Historiker in bewegter Zeit immer dann erst unparteiisch ge-
nannt worden, wenn er im Grabe lag... Jene blutlose Objektivität, die gar
nicht sagt, auf welcher Seite der Darstellende mit seinem Herzen steht, ist
das gerade Gegenteil des rechten historischen Sinnes. Alle großen Historiker
haben ihre Parteistellung offen bekannt: Thucydides ist Athener, Tacitus
Aristokrat. Es kommt nur darauf an, daß man den Sachverhalt so vollstän-
dig, als man ihn kennt, darstellt; das Urteil bleibt dann jedem, auch dem
Verfasser, frei.‘
Von schlagenden Epigrammen sei die Bezeichnung der „Gartenlaube“
(S. 412) als „Invalidenhaus aller deutschen Mittelmäßigkeiten‘‘ erwähnt und
der Satz über die „Examenquälerei“ (S. 192): „Ich denke, eine gesittetere
Zukunft wird diese raffinierte Dummheit unseres Mandarinentums dereinst
nicht für möglich halten.‘
Von besonderem Interesse sind für uns heute Treitschkes Urteile über Eng-
land und die Engländer (S. 77, 93f., 102, 110f.). Er erkennt durchaus an, daß
wir „in politischen Dingen unendlich viel von den Briten zu lernen haben,
doch nimmermehr sollen wir unseren Vorzug größerer geistiger Freiheit ver-
kennen.“ — „Ich müßte jedes Gefühles für menschliche Größe bar sein,
wollte ich diese gewaltige Nation nicht bewundern“, — aber „ein großes Ge-
biet der Menschenbildung ist den Briten immer verschlossen geblieben:
die Namen Plato und Kant sind ihnen stets ein leerer Schall gewesen ...
Der Heroismus des Denkens (nicht des Wissens) ist nur von zwei Völkern:
den Griechen und den Deutschen, verstanden und gehegt worden.“ Und 1860
spricht er von der „schlotternden Angst“ der Engländer vor Bonaparte und
ihrer „geldstolzen Anmaßung gegen andere Völker“ — „das könnte einen
irre machen an der ganzen Nation, wenn ich nicht wüßte, daß Englands
gesamte Geschichte ein unbegreifliches Gemisch von Gemeinheit und Größe
bildet“.
1860 wird ihm der „alte Gedanke wieder lebendig, ob er sich nicht als Leut-
nant glücklicher fühlen würde“ (S. 76). Ein andermal „beneidet“ er seinen
574 Kritiken
jüngeren Bruder Rainer, der die militärische Laufbahn ergriffen (S. 23).
1866 rechnet er sich resigniert zu den „armen Federfuchsern“ (S. 470) und
gewiß aus tiefstem Herzensgrund kommt das Bekenntnis: „Ich bin mit
meinem Stammbaum vollkommen zufrieden — wenn nur der wackere Zimmer-
mann oder Pfarrer oder Hauptmann, der vor 200 Jahren seinen Glauben
nach Sachsen rettete, sich vorher tapfer mit den Habsburgischen Söldnern
gerauft hat“ (S. 495).
Ihm selber war eine andere Art der Wirksamkeit beschieden, die er mit heili-
gem Eifer und nie ermüdender Selbstzucht erfüllt hat.
So liegt ein tiefer Sinn in der altgermanischen Sage, daß die Schlachten
der Völker auf Erden begleitet werden von Kämpfen zwischen den abgeschie-
denen Helden in den Lüften. Was bedeutet das anders, als daß die Persön-
lichkeiten und die Werke der großen Söhne eines Volkes über den Tod hinaus
als lebendige Mächte fortwirken in dem Leben und den Kämpfen ihrer Nation!
In diesem Sinne lebt und kämpft unter uns heute auch Heinrich von Treitschke |
Charlottenburg. Ernst Salzer (f).
575
Nachrichten und Notizen.
Ernst Müller (Dr. med., Oberarzt in Waldbröl), Cäsarenporträts. Bonn
1914, A. Marcus und E. Webers Verlag. 39 S. u. 4 Tafeln. Geb. M. 5,—.
Zur Charakterisierung des erstaunlichen Buches mögen drei (bzw. fünf)
Stellen dienen (ich könnte ihnen dreißig gleichartige mehr anreihen):
„Nicht ohne Interesse dürfte sein, daß die allgemeinsten Vererbungsgesetze
der Menschen ebenso auf Hunde beziehbar sind; und so können wir folgende
Sätze auf beide anwenden: Nach Ströse (sic) sind bei Hunden immer einige Teile
dem Vater, andere der Mutter oder Voreltern ähnlich, obwohl im großen und
ganzen das Kind die Durchschnittsform beider Eltern besitzt usf. Bei Jagd-
hunden vererbt sich gewöhnlich der Teil der Eltern am meisten, welcher am
besten durchgezüchtet und am kräftigsten ist, sowohl in Körperform als in
jagdlichen Eigenschaften” usf. Übertragen wir diese Regeln auf den Menschen,
so ergibt sich, daß wir hier dieselben Verhältnisse haben ; setzen wir für Jagd-
hunde Menschen und für jagdliche Eigenschaften Charakteranlagen usf., so
können wir entdecken, daß eine Übereinstimmung besteht.“ S. 7.
„Was die Enfacebilder zeigen, bestätigen die Münzprofile. Istesein Wunder,
daß sich Großonkel und Neffe (wie Cäsar und Augustus) ähnlich sehen? Kei-
neswegs; daß das möglich ist, kann ich aus meiner eigenen Familie bestätigen.“
S. 9. |
„Demnach war Nero ein Potpourri aus rassigen Familien, glich aber keiner
exquisit, — sein künstlerischer Einschlag dürfte sich zwanglos von seinem
Urgroßvater Agrippa herleiten lassen, da kein ihm verwandtschaftlich näher-
stehender Ahne so künstlerisch begabt war. Und in der Tat, Tacitus hat uns in
dieser Hinsicht sicher ein Zerrbild des Kaisers hinterlassen, da er dessen Künst-
lertum bloß mit den Augen des ernsten Senators sah. Nachdem ich ? die Trüm-
mer seines goldenen Hauses (sic) gesehn, mit den herrlichen Grotesken und
interessanten Anlagen, zu denen klassische Bildwerke gehörten, die zum Teil
wiedergefunden sind, und da ich weiß, daß sein Künstlertum als Sänger fest-
steht (woher ?), scheue ich mich nicht auszusprechen, daß ich Nero für einen
wirklichen Künstler halte, in dessen goldenem Hause wahrscheinlich jeder Gegen-
stand ein Kunstwerk repräsentierte. Er hatte den künstlerischen Schwung
eines Ludwigs II. von Bayern. Der Senat hat in der von Tacitus beschriebenen
servilen Art den Fürsten sogar mit der Krone des Sonnengottes dargestellt.“
S. 16f.
I Sechs Zeilen später heißt es in punoto des Sexuallebens beider: „ Bedeutende
Regenten pflegen keine frommen Hauslämmer zu sein“, vgl. den lapidaren Satz
S. 37: „Marc Aurel erscheint in dem Kopf der Münchener Glyptothek edel,
tüchtig und draufgängerisch, letzteres war er gegen Germanen und Christen.“
3 Von mir gesperrt.
576 Nachrichten und Notizen
Es steht zu hoffen, daß nach dem Schicksalsjahre 1914 kein deutscher Ver-
lag von der Bedeutung des Bonner derartige Dinge veröffentlicht.
Pönitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz.
Handbuch der Kirchengeschichte für Studierende, in Verbindung mit
Gerhard Ficker in Kiel, Heinrich Hermelink in Thekla bei Leipzig, Erwin
Preuschen in Hirschhorn, Horst Stephan in Marburg herausgegeben von
Gustav Krüger in Gießen. Teil I geh. M. 5,—, II. Teil geh. M. 5,—,
III. Teil geh. M. 5,—-, Register unter Beihilfe des Herausgebers von stud.
theol. August Dell, Nachträge und Berichtigungen geh. M. 3,—. Tübingen
1911, 1912, 1911, 1913, Mohr (Paul Siebeck).
Nachdem der vierte Teil des Handbuchs der Kirchengeschichte, „die Neuzeit“,
der von Horst Stephan bearbeitet worden war, bereits 1909 erschienen ist, sind
der dritte Teil „Reformation und Gegenreformation“ von Hermelink 1911, dann
der erste Teil „das Altertum“ 1911 von Preuschen, der die alte Kirchengeschichte
bis zum Ausgang des dritten Jahrhunderts, und von Krüger, der sie vom Aus-
gang des dritten bis zum Anfang des achten Jahrhunderts behandelt, und
endlich der zweite Teil das „Mittelalter“ 1912 von Gerhard Ficker, der die Ge-
schichte der mittelalterlichen Kirche vom achten bis dreizehnten, und von
Hermelink, der sie vom vierzehnten bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts
behandelt, erschienen. So liegt denn das Werk, dem noch 1913 ein Register
mit Nachträgen und Berichtigungen beigefügt worden ist, jetzt vollständig
vor. Im Vorwort zum ersten Teil hat der Herausgeber die Grundsätze entwickelt,
die ihn und seine Mitarbeiter bei der Abfassung des Handbuchs geleitet haben.
Es kam ihnen in erster Linie auf eine möglichst vollständige Darbietung des
Stofflichen an, nicht auf eine fortlaufende Darstellung des Geschichteverlaufs,
wie ihn etwa Karl Müller in seinem Grundriß geboten hat. Um diesen Zweck
zu erreichen, sind im ganzen Werke durchgängig die Grundlinien von der Aus-
führung, die in Anmerkungen gegeben wird, in der Art, wie es das Lehrbuch von
Kurtz früher getan hatte, getrennt. Man hat gegen diese Art der Behandlung
das Bedenken erhoben, daß sie unpädagogisch sei, zersplitternd wirke und eine
ruhige und einheitliche Betrachtung unmöglich mache. Aber der Herausgeber
verteidigt sich gegen diesen Einwand — und ich stimme ihm rückhaltlos zu —
damit, daß dies nur dann eintrete, wenn der Hauptteil kein Körper, sondern
wie bei Kurtz nur ein Gerippe sei. Und in der Tat sind im ganzen Werk
die Hauptteile — am wenigsten vielleicht im vierten Teil der Neuzeit, wo es
allerdings auch am schwierigsten war — so gestaltet, daß sie im Zusammenhang
gelesen werden können. Dabei ist die Darstellung klar und gleichmäßig. Be-
sonders ist von Krüger und Ficker die Geschichte der griechischen Kirche
von qustinian an bis zum Ende des Mittelalters, die in früheren Darstellungen
der Kirchengeschichte stiefmütterlich behandelt zu werden pflegte, mit der ihr
gebührenden Ausführlichkeit geschildert worden. Geschichtsphilosophische
Reflexionen haben die Verfasser im allgemeinen ausgeschaltet, dagegen bringt
das Handbuch einen außerordentlich reichen Stoff von Tatsachen auf 1200
kleingedruckten Seiten zu dem ungewöhnlich billigen Preise von 20M. Dabei
ist dieser Stoff sehr geschickt gegliedert, und die vollständige Angabe aller wert-
vollen, vor allem der neueren, auch der in Zeitschriftenartikeln zerstreuten Lite-
Nachrichten und Notizen i 577
ratur ist ein besonderer Vorzug für die Benutzer des Buches. Endlich möchte
ich noch hervorheben, daß die Verfasser, vor allem Krüger, Ficker und Stephan
sich bei der Behandlung kontroverser Fragen einer musterhaften Objektivität
befleißigt haben, während Preuschen in der Darstellung der ältesten Kirchen-
geschichte, wo es allerdings, wie in dem Abschnitt über Jesus und das Urchristen-
tum, schwieriger war, stärker seinen eigenen Standpunkt hervortreten läßt und
andersartige Auffassungen ignoriert. Jedenfalls erfüllt das Handbuch den Zweck,
den es nach dem Herausgeber der Sammlung, Prof. Krüger, haben soll, daß
junge und alte Studierende der Kirchengeschichte dadurch ihr Wissen bereichern
und vertiefen können. Auch dem Profanhistoriker wird es ein wertvolles und
bequemes Nachschlagebuch für die Geschichte der christlichen Kirche sein.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Dr. Ulrich Schrecker, Das landesfürstliche Beamtentum in Anhalt. (Un-
tersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, herausgegeben
von Dr. Otto Gierke. 6. Heft. Breslau, M. u. H. Marcus.)
Da ich auf die vorliegende Arbeit noch in weiterem Zusammenhang zurück-
zukommen gedenke, so kann ich mich hier mit einer kurzen Inhaltsangabe
begnügen. Der Verfasser will die Einrichtungen des landesherrlichen Beamten-
tums in den anhaltischen Territorien vom 12.—16. Jahrhundert darlegen. Für
die Beurteilung der anhaltischen Verfassungsverhältnisse ist vor allem zweierlei
von Wichtigkeit. Einmal ist durch das ganze Mittelalter bis zum Ausgang des
16. Jahrhunderts das anhaltische Land fast nie ein einheitliches Verwaltungs-
gebiet gewesen, sondern fortwährend durch Teilungen zersplittert und in
kleine Territorien aufgelöst. Es ist daher kaum imstande, selbständig auf dem
so wichtigen Gebiete der Verwaltungseinrichtungen vorzugehen, sondern hierin
fast völlig auf das Vorbild der größeren Nachbargebiete angewiesen. Anderer-
seits sind die anhaltischen Territorien vollkommen eingezwängt zwischen Ge-
bieten, die zu den bedeutendsten Länderbezirken des Deutschen Reiches gehören.
Und so haben vor allem die beiden weltlichen Großstaaten des deutschen
Ostens, Brandenburg und die wettinischen Lande, den anhaltischen Verwaltungs-
organisationen zum Vorbild gedient und ihnen ihr Gepräge aufgedrückt. Das
konnte um so leichter geschehen, als die anhaltischen Fürsten zu den Herrschern
beider Länder fortwährend in engen verwandtschaftlichen oder doch freund-
schaftlichen Beziehungen gestanden sind. Von vornherein ist also bei Betrach-
tung des anhaltischen Beamtenwesens eine starke Beeinflussung durch diese
seine Nachbargebiete anzunehmen. Selbstverständlich sind die Einrichtungen
dieser Länder nicht ohne weiteres übernommen, sondern es ist den besonderen
Verhältnissen der anhaltischen Lande durchaus Rechnung getragen. Zur zeit-
lichen Begrenzung der Arbeit diente die 1572 herausgegebene „Polizey- und
Landesordnung‘“ des Fürsten Joachim Ernst. Sie enthält zum ersten Male
dauernde feste Normen für die gesamte Landes- und Hofverwaltung.
Auch in den anhaltischen Territorien ist ursprünglich von einer Scheidung
der Angelegenheiten des Landes und der fürstlichen Hofhaltung noch gar keine
Rede. Die Beamten der Hofhaltung erledigen, wenn nötig, zugleich auch die
Geschäfte der Landesregierung, dabei kennt man keine sichere Abgrenzung
der einzelnen Geschäftskompetenzen. Sonderbehörden für die einzelnen Ver-
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4 37
578 Nachrichten und Notizen
waltungsge biete fehlen noch völlig an der Zentralstelle; wie sie kommen, werden die
Angelegenheiten den gerade anwesenden Personen zur Erledigung übertragen.
Grundlage der lokalen Verwaltung bildet die Vogtei. In den Händen des Vogtes
sind die wichtigsten obrigkeitlichen Befugnisse vereint. Unter ihm stehen in den
Dörfern und Städten die Schultheißen als rein lokale Ortsbeamte. Zentralre-
gierung und Lokal verwaltung stehen sich noch fast völlig selbständig gegenüber,
von einer Beaufsichtigung der einen durch die andere ist ebensowenig die Rede
wie von einem Einfluß der lokalen Verwaltungsbeamten auf die gesamte Lei-
tung der Landesgeschäfte. Vielmehr zeigt sich noch völlige Selbstherrlichkeit
in der inneren Verwaltung.
Im 15. und vollends im 16. Jahrhundert vollzieht sich nun in den anhalti-
schen Landen wie in anderen Territorien eine Umgestaltung der Zentralstelle.
Landes- und Hof verwaltung werden jetzt vollkommen getrennt. Die Beamten
der ersteren haben alle wichtigen Geschäfte der Landesregierung an sich gezogen,
die Hof beamten sind von der allgemeinen Verwaltung durchaus zurückgedrängt.
Doch kommt es in Anhalt auch jetzt noch nicht zur Ausbildung kollegialer
Sonderbehörden für Gericht und Finanzen. Auch in der Ortsverwaltung ge-
schehen Anderungen, aber sie sind nicht so einschneidend wie an der Zen-
tralstelle. An die Stelle des Vogtes tritt der Amtmann, der wieder ungefähr
die gleichen Befugnisse hat wie jener, doch wird zwischen den Trägern der
Lokalverwaltung und der Zentrale jetzt eine engere Verbindung hergestellt.
Czernowitz. Kurt Kaser.
Walter Goetz, König Robert von Neapel (1309—1343), seine Persönlichkeit
und sein Verhältnis zum Humanismus (Doktoren- Verzeichnis der philos.
Fakultät zu Tübingen 1908). Tübingen 1910, Mohr. 8“. VII u. 72 8.
M. 2,—.
Im Rahmen einer akademischen Festschrift, des Tübinger philosophischen
Doktorenverzeichnisses für 1908, will W. Goetz hier einer günstigeren Beur-
teilung König Roberts von Neapel die Wege ebnen und vor allem zu weiteren
Forschungen anregen. G. hat hier selbst wichtiges Neues herbeigetragen, indem
er einerseits schöpfte aus dem ungedruckten aragonischen Material, das H. Finke
sammelte, andererseits aber der schriftstellerischen Tätigkeit, den literarischen
Werken des Königs seine Aufmerksamkeit widmete. So hat er seine Traktate
behandelt und vor allem seine zahlreichen Predigten analysiert. Eine Beilage
unterrichtet über Titel und Uberlieferung der erhaltenen 289 Predigten, von
denen auch eine Probe gegeben ist. Ihr historischer Wert ist gering, der Inhalt
meist ohne Beziehung zum Thema und geschichtlichen Anlaß. Sie zeigen Ro-
bert als ein solches Gemisch von Theologen und König, wie wir es ähnlich schon
an Philipp dem Schönen kennen lernten.
G. kommt in seiner Lebensskizze von Robert von Neapel zu einem wesent-
lich günstigeren Urteil über den König, als es gegenwärtig in Geltung ist, zu
einem Urteil, das sich den schmeichelhaften Äußerungen der Humanisten
annähert. Er spricht von seiner umsichtigen Erziehung als der Grundlage
mannigfaltiger geistiger Interessen, von seinem politischen Weitblick, der freilich
nicht vom Standpunkt deutscher Kaiserpolitik beurteilt werden dürfe, auch die
Denkschrift von 1314 weise auf politische Klugheit. Auch in anderen Punkten
Nachrichten und Notizen 579
erhofft G. ein günstigeres Urteil von der Forschung. In Roberts Geiz ist er
geneigt, ein genaues Haushalten zu sehen, dem gesetzgeberischen Wirken
glaubt er eine besondere Toleranz nachsagen zu müssen. Goetz ist sich selbst be-
wußt, daß der größte Teil des geschichtlichen Materials über Robert noch uner-
schlossen in den Archiven liegt und das Zünglein der Wage nach dieser oder jener
Seite neigen kann, allein, wenn man diesen Stoff einst sichten wird, dann wird
man auch mit dieser Arbeit sich auseinandersetzen müssen, ebensogut wie
mit dem Widerspruch, den sie bei R. Davidsohn (Deutsche Literaturzeitung
32, S. 102f.) gefunden hat.
Aachen. . Albert Huyskons.
Richard Scholz, Unbekannte kirchenpolitische Streitschriften aus der Zeit
Ludwigs des Bayern. I. Teil: Analysen. II. Teil: Texte. 256 u. 611 S.
(Bibliothek des Kgl. Preuß. Hist. Instituts in Rom, Bd. IX. u. X.) Rom,
Löscher u. Co., 1911 u. 1914. M. 30,—.
Scholz gibt mit diesem Werke, dem Ergebnis langer, mühsamer Arbeit, einen
sehr wertvollen Beitrag zur Geschichte des Federkriegs der Jahre 1327—1354.
Die meisten der von ihm behandelten Schriften waren bisher unbekannt; das
eine oder andere war von der Forschung gelegentlich gewürdigt, z. B. von Grauert
oder K. Müller, aber fast nichts davon bereits abgedruckt worden. So ist es
fast durchweg Neuland, das der Verfasser der Forschung erschließt. Die Reihe
eröffnet die Besprechung dreier im Auftrage der Kurie verfaßter Gutachten
über den Defensor pacis. Es folgt im II. Kapitel die Charakteristik von fünf
Schriften gegen Ludwigs Erlaß, Gloriosus Deus“ und gegen die Kaiserkrönung.
Die zehn Publizisten, die in diesen beiden Kapiteln an uns vorüberziehen,
sind sämtlich Kurialisten ; einer, der den Guelfen angehörende Kleriker Egidius
Spiritalis in Perugia, ist sogar als der extremste Vertreter des Kurialismus
dieser Zeit zu bezeichnen; aber die Mehrheit folgte nicht den Heißspornen, son-
dern den gemäßigten Kurialisten, die nicht jeder Kritik an den kirchlichen Zu—
ständen schlechthin abgeneigt und nicht mit allen Maßnahmen der Kurie gegen-
über Ludwig einverstanden waren. Als Typen dieser Richtung begegnen der
Karmeliter Sybert aus Beek in Geldern, der aus Westfalen stammende Kano-
nist Hermann von Schildesche, bei dem sich übrigens interessante Ausführungen
über den Ablaß finden, sowie der unbekannte Verfasser des Compendium maius
iiber die acht bis 1328 gegen Ludwig geführten Prozesse. Das Hauptinteresse
beansprucht das sehr ausführliche IH. Kapitel (S. 79—189), das dem Regens-
burger Domherrn Konrad von Megenberg und Wilhelm von Occam gewidmet ist.
Der Verfasser behandelt zwei Schriften Megenbergs: das an Satire und derber
Komik reiche Gedicht „De planctu ecclesiae“, das schon Grauert analysiert,
aber nicht abgedruckt hat und das uns ein interessantes Stimmungsbild aus dem
Jahre 1338 gibt, —- und zweitens die Karl IV. gewidmete, gut kurialistische
Schrift „De translatione imperii“ (1354), die ausführlichste Erörterung des Ver-
hältnisses zwischen Kaisertum und Papsttum aus dieser Zeit. Sch. macht plau-
sibel, daß die erste von beiden Schriften nur scheinbar antikurialistisch, also
die Abfassung beider durch denselben Mann kein psychologisches Rätsel ist.
Das meiste Interesse wird der Abschnitt über Occam erregen, von dem Sch.
sechs Stücke bespricht, darunter eine von höchster persönlicher Leidenschaft
37°
580 Nachrichten und Notizen
diktierte Schrift gegen das Andenken Johanns XXII., eine Schrift gegen Bene-
dikt XII. und die bisher völlig unbeachtete, stark persönlich gefärbte Abhand-
lung „De imperatorum et pontificum potestate“ (vermutlich 1346/47), der
schärfste Angriff, den Occam jemals gegen das kurialistische System gerichtet
hat, zugleich die kürzeste und klarste Zusammenfassung seiner kirchen-
politischen Anschauungen. Das IV. Kapitel handelt von vier Schriften dreier
Kurialisten, Augustinus Triumphus, Alvarus Pelagius, Landulfus Colonna ;
ein blinder Vertreter seines Standpunktes war, wie Sch. zeigt, keiner von ihnen.
Der Aberglaube, die mannigfachen Häresien der Zeit, die Kulturzustände Spa-
niens und Frankreichs erfahren durch diese Schriften eine interessante Beleuch-
tung. — Ein Schlußabschnitt (S. 211—225) zieht das Fazit des inhaltsreichen
Buches, sieben Beilagen bringen Ergänzungen. Verdienstvoll sind auch die
mehrfach b>gegnenden Hinweise auf lohnende historische Aufgaben. —- Zwei
Kleinigkeiten: die Prämonstratenser sind keine “Mönche? (S. 22), und den Stand-
punkt Oocams bezeichnet man nach Prantls Vorgang besser nicht als, Nomina-
lismus“ (S. 155). — Der zweite Band enthält die im ersten besprochenen
Texte, im ganzen 26 Stück, von denen 8 ungekürzt wiedergegeben sind (die
Traktate Peters von Kaiserslautern, das Compendium maius, die Schriften
Konrads von Megenberg und zwei Texte von Occam). In den übrigen Texten
sind manche Stellen gekürzt, aber nur Zitate, rein scholastisch-dialektische
und rein theologische Dinge; der Gedankenzusammenhang ist überall er-
halten (S. VII). Ein Anhang gibt eine tabellarische Übersicht über die Streit-
schriftenliteratur der Zeit Ludwigs des Bayern.
Leipzig. Karl Heussi.
Chroniken zur Geschichte des Bauernkrieges und der Markgrafen-
fehde in Bamberg. Mit einem Urkundenanhang. Bearbeitet und her-
ausgegeben von Anton Chroust. Leipzig, 1910. XCII u. 716 S. M. 28.—.
(Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 1. Reihe,
1. Band. 2. Hälfte.)
Nach dreijähriger Pause ist dem ersten Halbband der Chroniken der Stadt
Bamberg der zweite gefolgt. Handelte es sich bei dem ersten um eine von Th.
Knochenhauer vorbereitete Ausgabe der Chronik des Bamberger Immunitäts-
streits v. 1430—35, so hat Chroust selbständig in dem zweiten das gesamte
bambergische Quellenmaterial für die zeitlich und sachlich weit auseinander-
liegenden Ereignisse des Bauernkrieges von 1525 und der Markgrafenfehde von
1553 teils in vollständiger Edition, teils in kritischer Verarbeitung vereinigt.
Der stattliche Band enthält tagebuchartige Berichte, Briefe, historische Ge-
dichte und eine große Anzahl wichtiger, zum Teil bisher unbekannter Urkunden
und Aktenstücke. Im Vordergrund der Publikation stehen die literarischen
Quellen, die fast alle anonym und undatiert überliefert sind. Durch systema-
tische Analysen dieser Schriften hat Chroust die zeitlichen und örtlichen Gren-
zen ihrer Entstehung so einschränken können, daß sich bis auf eine Ausnahme
jedesmal die direkte oder indirekte Urheberschaft einer bestimmten Persönlich-
keit ergab.
Damit sind die Ansichten W. Stolzes!, der zuletzt die Quellen zum Bam-
W. Stolze, Der deutsche Bauernkrieg. Halle 1907. S. 272— 79.
Nachrichten und Notizen 581
berger Bauernkrieg einer Kritik unterzog, in allen Stücken überholt. Allein
die Tatsache, daß es Chroust gelang, in den Aufzeichnungen über den Aufruhr
vom 10.—15. April 1525 die Handschrift des bischöflichen Rates Hieron. Cammer-
meister zu erkennen, entkräftet die Annahme, daß dieser über die gleichen Er-
eignisse noch einen zweiten, anders gearteten Bericht verfaßt habe. Nicht im
bischöflichen Lager, sondern innerhalb einer bestimmten Gruppe des städti-
schen Rates hat man den Verfasser der „Beschreibung der geschicht ... in der
paurn aufrur a. 1525° zu suchen. Der Beweis für die Autorschaft Max Halb-
ritters, für die Chroust überzeugende Gründe beibringt, wäre vollkommen,
wenn sich aus den spärlichen Nachrichten etwas Genaueres über Halbritters
religiöse Stellung ergeben hätte. Seine Darstellung wird aufs glücklichste er-
gänzt durch einen zweiten Bericht, den der Herausgeber nicht einem unbedeu-
tenden Beamten des Domkapitels, sondern dem wohlunterrichteten bischöf-
lichen Sekretär Martin Müllner zuschreibt. Einige Mängel dieser Aufzeichnun-
gen, die Stolze zu einer Untersuchung dieser Quelle veranlaßten, erklärt Chroust
aus ihrer Entstehung frühestens nach dem 31. Mai 1529. Als Anhänger der alten
Kirche erweist sich ebenfalls der Verfasser der beiden historischen Gedichte,
den O. Erhard! auf reformatorischer Seite zu finden meinte. Es ist Pankraz
Mayer, ein bischöflicher Sekretär wie Müllner, dessen Auffassung er nahesteht.
Auch aus dem zweiten Teil des Halbbandes, den Quellen zur Markgrafen-
fehde, sei nur das Wichtigste hervorgehoben. Da ist es zunächst auffallend,
daß die beiden aus Bamberg stammenden Hauptschriften bisher unbekannt
geblieben sind. Dabei ist die bedeutendere in fünf bzw. jetzt noch vier Hand-
schriften überliefert! Es sind zwei anschauliche Berichte, Überarbeitungen
täglicher Aufzeichnungen, die sich ganz ähnlich wie die Schriften Halbritters
und Müllners durch den abweichenden Standpunkt der Betrachtung ergänzen.
Für die historisch-politische Geschichte ergeben sie weniger als die gleichzeiti-
gen Urkunden und Akten. Dafür bringen sie manche neue Züge für die Beur-
teilung der handelnden Persönlichkeiten und haben den Reiz ganz persön-
licher Mitteilungen. Das gilt besonders von dem in zwei Redaktionen vorliegen-
den Tagebuch, das die Verdienste des Bürgermeisteramtsverwalters Hans
Zeitlos ins rechte Licht rückt und wohl von ihm selbst herrührt. Der redselige
alte Herr gehörte zu den Geiseln der Stadt Bamberg, die Markgraf Albrecht
Alcibiades seit dem 5. Juni 1553 mit sich nach Niederdeutschland führte und
dann in Hannover an seine Gönnerin, die Gräfin Elisabeth v. Henneberg, abtrat.
Seine beschränkte Lage bringt es mit sich, daß er hauptsächlich endlose Ver-
handlungen wegen der Freilassung der Geiseln, und Klagen über schlechtes
Quartier und mangelhafte Verpflegung verzeichnet. Dennoch läßt sich aus
seinem Tagebuch mancherlei entnehmen, z. B. ein genaues Itinerar für die Kriegs-
züge des Markgrafen, freundlichere Züge zu dessen Charakteristik, als sie die
bisherige Geschichtsschreibung aufwies, dagegen ein widerliches Bild der fröm-
melnden und um das Lösegeld hartherzig feilschenden Gräfin Elisabeth. Kultur-
geschichtlich wertvolle Beschreibungen und Beobachtungen fehlen zwar dem
Reisebericht des Süddeutschen nicht, doch sind sie verhältnismäßig selten und
sehr knapp gehalten. Bemerkenswert ist die religiöse Lauheit des Verfassers.
1 O. Erhard, Die Reformation der Kirche in Bamberg usw. S. 44. Anm. 2.
582 Nachrichten und Notizen
Nur an wenig Stellen und mehr durch passiven Widerstand gegen Bekehrungs-
versuche verrät er sich als Katholik ; nirgends greift er die neue Lehre, die ihm
doch in so unsympathischen Vertretern gegenübertrat, ausdrücklich an.
Weniger zuverlässig als die auf eigenen Erlebnissen beruhenden Aufzeichnun-
gen Zeitlos“ ist das noch 1534 vollendete Werk der Clarennonne zu Bamberg.
Es ist eine kritiklose Zusammenfügung eines ungesichteten Materials, dessen
Mannigfaltigkeit jedoch Interesse erregt. Seinen Wert sieht Chroust darin, daß
es eine Vorstellung gibt, „wie sich die Ereignisse der Markgrafenfehde im Kopfe
des gemeinen Mannes abgezeichnet haben“.
Einen raschen Überblick über die die darstellenden Berichte ergänzenden
Quellen geben die chronologischen Verzeichnisse der in den beiden Halbbänden
mitgeteilten oder in den Anmerkungen verzeichneten Urkunden und Akten-
stücke, während ein vorzüglich gearbeitetes, sehr ausführliches Personen-, Orts-
und Sachregister den Inhalt der Publikation erschließt. Für verfassungsgeschicht-
liche Untersuchungen, für rechts- und wirtschaftshistorische Arbeiten bietet sich
hier ein reiches, wohlgeordnetes Material.
Köln. Luise v. Winterfeld.
Michael Döberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. II. Band. Vom West-
fälischen Frieden bis zum Tode König Maximilians I. 1. u. 2. Auflage.
München, R. Oldenbourg, 1912. VIII u. 496 8. gr.-80. M. 11,50.
Der Verf. hat ursprünglich sein Werk auf zwei Bände veranschlagt, er hat
es jetzt jedoch vorgezogen, die Fortsetzung nochmals zu teilen und den zweiten
Band nur bis zum Tode König Maximilians I. (1825) zu führen. Wie weit da-
durch, daß nunmehr für einen dritten Band nur mehr die wenigen Jahrzehnte der
neuesten Zeit übrig bleiben, das Gleichgewicht des Ganzen noch aufrecht zu
halten sein wird, wollen wir vorläufig unerörtert lassen und einer Beurteilung
des Gesamtwerkes vorbehalten. Für den Erfolg des ersten, 1906 erschienenen
Bandes zeugt, daß der zweite gleich in 1. und 2. Auflage erscheinen kann.
Die allgemeinen Richtlinien und den Charakter des Werkes habe ich bereits
in der Besprechung des I. Bandes (s. XI. Jahrg., 1908. S. 91) ausführlich zu
erörtern versucht. Ich kann mich also jetzt darüber kurz fassen. Die Vorzüge
des I. Bandes, souveräne Beherrschung des Stoffes, treffende knappe Charak-
terisierung von Perioden und Persönlichkeiten mit geschickter Auswahl bezeich-
nender Stellen aus den Quellen, sowie eine fließende Darstellung, können auch
dem zweiten Bande nachgerühmt werden. Der behandelte Zeitraum geht bereits
über Riezlers Werk hinaus, dafür hat der Verf. sich selbst durch zahlreiche
wertvolle Einzeluntersuchungen bereits vorgearbeitet und mehr als dies bei
bloßen Hand- und Lehrbüchern sonst der Fall zu sein pflegt, fußt seine Darstel-
lung zumeist auf eigener Forschung und selbständigem Urteile.
Er hatte diesmal die dankbare Aufgabe vor sich, die Entwieklung Bayerns
zum modernen Staatswesen, seinen Anteil an der deutschen Kultur und Kunst
der Gegenwart zu schildern, und gerade diese Kulturbilder gelingen ihm vor-
trefflich und gehören zu den besten Partien des Werkes.
Schwieriger lag die Sache in bezug auf den Gang der politischen Ereignisse.
Auf dem Gebiete der äußeren und inneren Politik bewiesen die Wittelsbacher
in diesem Zeitraume nicht immer eine glückliche Hand; ja, es fehlte nicht an
Nachrichten und Notizen 583
schweren Erschütterungen und Krisen, so unter Max Emanuel und Karl Albrecht.
Für den Verf. galt es, den Anschluß Bayerns an Deutschlands Erbfeind, an
Frankreich, in schweren Zeiten und entscheidenden Augenblicken: zur Zeit
Ludwigs XIV., im spanischen Erbfolgekriege, im Österreichischen Erbfolge-
krieg und zuletzt wieder unter Napoleon zu erklären und zu rechtfertigen. ls
war nicht immer leicht, bei diesem Vorgehen die Sympathien für seine „Helden“,
die Wittelsbachischen Fürsten, aufrecht zu halten. Und da muh denn fast natur-
gemäß ein Zug des Werkes, auf den ich schon bei Besprechung des ersten Bandes
hingewiesen habe, noch schärfer hervortreten: eine gewisse Feindseligkeit gegen
Österreich.
Allerdings ist es ja richtig, daß die beiden Staaten in diesem Zeitraume oft
und oft als Rivalen ihre Kräfte gemessen und daß das Haus Habsburg wieder-
holt gerade in dem Augenblicke, da Bayern auf dem besten Wege zur Groß-
machtstellung gewesen, seine Pläne durchkreuzt hat. Immerhin läßt der Verf.
da und dort der habsburgischen Politik Gerechtigkeit widerfahren, z. B.
bezüglich der Erbansprüche Bayerns auf die österreichischen Erblande mit Hin-
blick auf das Testamentskodizill Ferdinands I. von J. 1547. Hier werden auf
Grund archivalischer Forschungen die von manchen Historikern behaupteten
betrügerischen Absichten zurückgewiesen (S. 168). — In der Darstellung der
heiklen Vorgänge des Jahres 1809 ist der Verf. loyal genug, sich den neuen
Forschungen Hirns und Voltelinis anzuschließen.!
Jedenfalls hat auch dieser zweite Band des Werkes gehalten, was der erste
versprochen hat, und es steht zu hoffen, daß der Schlußband es in gleichem
Sinne krönen wird.
Wien. M. Vancsa.
N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches, nach den Quellen dargestellt.
Fünfter Band (bis 1912) (Allgemeine Staatengeschichte, herausgegeben
von Karl Lamprecht). Perthes 1913. M. 13,—.
Die früheren Bände dieses innerhalb von fünf Jahren gedruckten Werkes —
der erste Band erschien 1908, der letzte 1912 — haben in der Fachpresse eine
sehr geteilte Aufnahme gefunden, und nicht ohne Grund. Orientalische (tür-
kische, arabische, persische) Sprachkenntnisse fehlen dem Verfasser vollständig
und damit entgeht ihm die außerordentlich vielfältige und häufig aus ersten
archivalischon Quellen schöpfende orientalische Geschichtsschreibung fast
ohne Ausnahme. Aber auch russische Geschichtswerke sind Jorga nicht zugäng-
lich und das hat für den 5. Band, der als Ausgangspunkt den Frieden von
Kütschük Kainardsché (1774) hat, seine besondere Bedeutung: denn wer ver-
möchte zu leugnen, daß der Auflösungsprozeß, dem die Türkei seit über zwei
Jahrhunderten anheimgefallen, unter den wuchtigen Schlägen russischer Diplo-
matie und russischer Heere zur Tat geworden ist? Auch die mangelhafte Kennt-
1 Von kleinen Unchenheiten, wie sie bei so großen Werken nicht zu ver-
meiden sind, aber hier selten unterliefen, sei noch richtig gestellt, daß das Ent-
satzheer bei der Türkenbelagerung Wiens nicht am Sonntag, 11. September
eintraf, sondern am Samstag, während die Schlacht selbst am Sonntag, 12. Sep-
tember 1683, stattfand (S. 94).
584 Nachrichten und Notizen
nis der sonstigen kleineren slawischen Sprachen macht sich zuweilen recht
unangenehm bemerkbar. Im ganzen muß man sagen, daß Jorga für seinen
5. Band kaum zwanzig Prozent des in Betracht kommenden gedruckten Quel-
lenmaterials zu Rate gezogen und von Benutzung ungedruckter Autoren oder
gar von Erschließung neuer Archivalien überhaupt abgesehen hat. Der Band
ist daher für den Historiker nur mit großer Vorsicht zu gebrauchen, wenn auch
der Laie die leicht flüssige und klare Darstellung mit vielem Gewinn lesen wird.
Wie sehr Jorga die Kenntnis des Türkischen gerade für den 5. Band zustatten
gekommen wäre, läßt sich u. a. daraus ermessen, daß wir für die wichtige Epoche
von 1774 bis 1826 ein zwölfbändiges türkisches Geschichtswerk besitzen, das
sowohl, was Umfang wie Auffassung und fesselnde Darstellung betrifft, das
bedeutendste türkische Geschichtswerk überhaupt ist — dasselbe hat bereits
drei Auflagen erlebt (vgl. meinen Artikel Ahmed Dschewdet in der Enzyklopädie
des Islam).
Bei Darstellung der Kämpfe in Georgien (S. 38) hätte auf Brosset: Histoire
de la Géorgie II, 2 (1851), S. 251ff., verwiesen werden sollen. S. 39 wird ein per-
sischer Prätendent Abdul-Fetih erwähnt; dessen richtiger Name lautet Abul-
Feth; ebenda wird in Fußnote 1 von Selim Efendis Entsendung zum Regenten
von Persien gesprochen; Selim Sirri — denn um ihn handelt es sich — wurde
indes von Konstantinopel nach Bagdad geschickt als Delegat der Hohen Pforte
und „Berater“ (müsteschär) des Gouverneurs von Bagdad; nach Persien war ein
gewisser Schäwisäde Mehmèéd Bey als Gesandter geschickt worden. Für Bagdad
hätte Jorga überdies unter anderem auch Clément Huarts Histoire de Bagdad
dans les temps modernes, Paris 1901, zitieren sollen. Dem langjährigen Höchst-
kommandierenden der türkischen Flotte (Kapudän Pascha) Dschesälrli Gäsi
Hasän Pascha (gest. 1790) schreibt Jorga (S. 84) ein Alter von 90 Jahren zu,
obwohl derselbe es nur auf 75 Jahre brachte. S. 64 behauptet Jorga übrigens
auch von dem in Syrien ein strenges Regiment führenden Bosnier (nicht Ar-
nauten) Dsches:4r Ahméd Pascha (gest. 1804), er habe ein Alter von nicht viel
unter 90 Jahren erreicht; nur 69 Jahre alt ist er geworden. S. 80 wird als tür-
kischer Großwesir im Jahre 1789 ein Abdi Pascha genannt; Abdi Pascha, der
die damals im türkischen Heere sehr geachtete Rangstellung eines Komman-
danten der Plänkler (tscherchadschi) oder der Vorhut einnahm, war nie Groß-
wesir. — Äußerst wichtig ist für die Geschichte der arabischen Provinzen der
Türkei das eingehende schon mehrfach gedruckte vierbändige Geschichtswerk
des Abd ar-Rahman al-Dschabärti (Gabärti), das die Ereignisse der arabischen
Welt und besonders Ägyptens von 1688—1821 behandelt. Leider ist dieses für
die Epoche Muhämmed Alis, des Gründers der Chedivendynastie, so wichtige
arabische Werk Jorga unzugänglich gewesen, ebenso wie die französische
Übersetzung, welche auf Veranlassung des ägyptischen Ministeriums des Öffent-
lichen Unterrichts Schefik Mansür Bey von al-Dschabärti veranstaltet hat
(gedruckt in 9 Bänden, Le Calre 1888—1897).
Der bekannte Ali Paschá von Janina wäre nach Jorga S. 269 von Mehmed
Pascha erdolcht worden. Dies ist ebenso unrichtig, wie die Behauptung, daß
Ali Paschäs drei Söhne zu Kütajeh (soll heißen: Kütahjä) hingerichtet worden
seien; vielmehr wurde nur einer der drei Söhne Ali Paschäs, Weli Pascha zu
Kütahjä, zwei andere, Muchtär Pasch& und Salih Paschä, wurden zu Angora
Nachrichten und Notizen 585
hingerichtet. — In dem bekannten Hatt-i hümajun vom Jahre 1839 soll nach
Jorga S. 390 die Abschaffung der Monopole erwähnt und die der Verpachtung
der Steuern versprochen worden sein. Der türkische Text weiß nichte davon.
München. K. Süßheim.
M.D.Learned, Guide to the Manuscript materials relating to American History
in the German State Archives. Carnegie Institution of Washington
No. 150. Washington 1912. 352 S.
Ähnliche Publikationen wie die vorliegende hat die Abteilung für historische
Forschung bei der Carnegie-Institution in Washington schon mehrere heraus-
gegeben, so Wegweiser zu den Materialien zur amerikanischen Geschichte für
die englischen, spanischen u. a. Archive. Weitere befinden sich in Vorbereitung.
Hier werden die Staatsarchive, außerdem auch eine Anzahl städtischer und son-
stiger Archive Deutschlands zu demselben Zwecke inventarisiert. Zwei wichtige
Fundgruben hat der fleißige und umsichtige Bearbeiter übergehen müssen, die
weitaus meisten Stadtarchive und die Kirchspielarchive. Aber auch so ist das,
was er aus den anderen bietet, mannigfaltig und wertvoll und bringt reiche
Nachweise zur Frage der deutschen Einwanderung in die Union und für andere
deutsch-amerikanische Beziehungen.
Der Bearbeiter faßt die wesentlichsten Ergebnisse seiner archivalischen For-
schungen unter drei Gesichtspunkten zusammen. Zunächst Material für die
ersten Zeiten deutscher Einwanderung, die in der amerikanischen Kolonialzeit
erfolgte. Hierfür bieten die Pfälzer Archive trotz der seit Ausgang des 17. Jahr-
hunderts so großen Auswanderung überraschend wenig, dafür aber mehr
etliche andere süddeutsche Archive wie München. Karlsruhe und Wiesbaden.
Besonders beachtenswert und größtenteils unbekannt sind die Nachrichten über
Einwanderungsgesellschaften und Einzelunternehmungen sowie über Auswande-
rungsagenten und ihre von den Behörden mit Unruhe verfolgte Agitation unter
Bauern und Handwerkern. Viel neues Material findet sich ferner zur Geschichte
der deutschen Soldtruppen im amerikanischen Revolutionskrieg (Organisation,
Transport, diplomatische Verhandlungen). Es zeigt auch, daß nicht erst damals,
sondern schon zwanzig Jahre früher in seinem Krieg gegen Frankreich England
für den amerikanischen Kriegsschauplatz Truppen aus Deutschland bezogen hat.
Schließlich weist er auf das umfangreiche Material hin, das vorhanden ist
für die kommerziellen und diplomatischen Beziehungen zwischen der selbstän-
digen Union und den deutschen Staaten und für die Einwanderung des 19. Jahr-
hunderts, besonders in den Jahrzehnten der Reaktion. Für die spätere Zeit, das
letzte %—-%, Jahrhundert, erwiesen sich das Melderegister in Hamburg und das
geheime Staatsarchiv in Berlin als ganz besonders ergiebig.
Münster. Daenell.
Justus Hashagen. Das Rheinland und die französische Herrschaft. Bei-
träge zur Charakteristik ihres Gegensatzes. Bonn, Peter Hanstein, 1908.
XV u. 611 8.1 M. 15,—.
Der Verfasser berichtet zunächst über die Verfassungstreue, d. h. die An-
1 Durch verschiedene Umstände, an denen der Ref. keine Schuld trägt, ver-
spätet.
586 Nachrichten und Notizen
hänglichkeit an die alte Reichsverfassung in den Reichsstädten Frankfurt,
Aachen, Köln, dann in den Territorien Köln, Mainz und Trier. Er kommt
dann auf die Anhänglichkeit an Österreich, an Preußen zu sprechen, auf die
große Friedensseligkeit, die ein wichtiges Band mit der französischen Herr-
schaft war, auf die Sympathie für die katholische Kirche, die wiederum ein
Grund der Abneigung gegen das unkatholische, französische Regiment bil-
dete. Der Verfasser schildert weiter die Widerstände gegen die französische
Herrschaft, gegen deren materiellen Druck und deren Ideen. Die führenden
Geister in den damaligen Rheinlanden werden scharf beleuchtet, wie Georg
Forster und Karl Fischer in Mainz, Stammel, Rebmann, Görres in Trier, Geich
in Bonn, Dumont in Köln u.a. m. Auch der deutsche literarische Einfluß
wird berührt, der sich besonders in Lesegesellschaften geäußert hat. Wir er-
fahren da manches Wertvolle über Zustände und Anschauungen jener Tage in
den Rheinlanden, so über ihren staatstheoretischen Moralismus. Der alte
Gegensatz zwischen Bonn und Köln lebt weiter; ein richtiger französischer
Absolutismus ist allerdings nicht zu spüren, darum fehlt auch die wütende
Demokratie, von der man gemeiniglich die Rheinlande damals erfüllt glaubt.
Wie gering der französische Einfluß war, zeigt eine Zählung der Patrioten
aus dem Jahre 1799: wir erfahren da, daß es beispielsweise in Calcar drei, in
Burtscheid gar nur einen gegeben habe. Auch sonst sind manche Details, die
freilich in dem Buche überwuchern, interessant, so daß beispielsweise die
Aachener gegen den französischen Kalender und die französische Herrschaft
dadurch demonstrieren, daß sie an den Decadis nicht ins Theater gehen. Mit
Recht hebt der Verfasser hervor, daß nationale Gedanken damals aufblühen
und sich weiter entwickeln, daß vor allem die deutsche Kunst durch Wallraf
und die Brüder Boisseree sich entwickelt hat. Das Buch beruht auf umfang-
reichen archivalischen Forschungen und auf einer gründlichen Benützung
der einschlägigen Literatur, es berührt mit Absicht nur die eine Seite des Ver-
kehrs zwischen den damaligen Rheinländern und den Franzosen: ihren Gegen-
satz; in einem weiteren Werke soll der positive Einfluß Frankreichs auf Rhein-
deutschland dargestellt, der Süden dieser Provinzen mehr berücksichtigt,
ebenso die zeitliche Grenze nach rückwärts und nach vorne ausgedehnt wer-
den. Es ist also eine großangelegte Geschichte der öffentlichen Meinung, deren
erster Teil uns nun vorliegt. Und da ist auf das entschiedenste einzuwenden,
daß dieses Werk viel zu weitläufig angelegt und viel zu sehr mit Details über-
häuft ist. Wir werden mit Einzelheiten erdrückt, aus denen doch bloß der Geist
oder die Tendenz herauszuschälen gewesen wäre. Bei aller Anerkennung des
Tleiges und der Umsicht des Verfassers kann daher das Urteil über das Buch
kein unbedingt günstiges sein.
Prag. O. Weber.
Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und Technische Hoch-
schulen. Berufungen. Es wurden für alte Geschichte berufen die o. Professoren
Ulrich Wilcken in Bonn nach München, Conrad Cichorius in Breslau
nach Bonn, Walter Otto in Greifswald nach Marburg, die Privatdozenten
Matthias Gelzer in Freiburg i. B. als Ordinarius nach Greifswald, Oskar
Leuze in Halle als ao. Professor nach Czernowitz, der Professor Karl
Nachrichten und Notizen 587
F. Lehmann-Haupt von Liverpool (vorher ao. Professor in Berlin) nach
Konstantinopel.
Für mittlere und neuere Geschichte wurden berufen die o. Professoren
Felix Rachfahl in Kiel nach Freiburg i. B., Walter Goetz in Straßburg
nach Leipzig, Raimund Friedrich Kaindl in Czernowitz nach Graz und
die ao. Professoren als Ordinarii Karl Stählin in Heidelberg nach Straßburg,
Arnold Oskar Meyer in Rostock nach Kiel.
Weiter wurde der ao. Professor Hans Uebersberger in Wien zum Ordi-
narius für osteuropäische Geschichte, der ao. Professor Felix Salomon in Leipzig
zum etatmäßigen ao. Professor für englische und französische Geschichte ernannt.
Der ao. Professor der Religionsgeschichte Hans Haas in Jena wurde als
Ordinarius nach Leipzig berufen.
Der Ordinarius für Kirchengeschichte Heinrich Böhmer in Marburg
wurde nach Leipzig und die ao. Professoren Heinrich Hermelink in Kiel
als Ordinarius nach Bonn und Georg Grützmacher in Heidelberg als Ordi-
narius nach Münster berufen.
Der o. Professor der deutschen Literaturgeschichte J. Petersen in Basel
wurde nach Frankfurt a. M. berufen.
Der Ordinarius für Kunstgeschichte Rudolf Kautzsch in Breslau wurde
nach Frankfurt a. M. berufen.
Es habilitierten sich für Geschichte: Walter Vogel in Berlin, A. Rein in
Straßburg, Georg Weise in Tübingen, Feodor Schneider in Frankfurt,
F. W. Wolters in Berlin, Richard Heuberger in Innsbruck;
für Kunstgeschichte W. R. Worringer in Bonn, Oskar Fischl in Berlin,
Albert Dresdner in Charlottenburg.
Todesfälle. Der Weltkrieg hat auch die Geschichts wissenschaft schwer
heimgesucht: reife Forscher und hoffnungsvolle Jünger haben den Tod fürs
Vaterland erlitten.
Gleich in den ersten Tagen des Aufmarsches, am 10. August 1914, ist infolge
eines Unglücksfalles Dr. Walter Sohm im Alter von 28 Jahren verstorben, der
jüngste Sohn des Leipziger Rechtshistorikers Rudolf Sohm. Er hat seine histo-
rischen Studien vornehmlich in Freiburg i. B. und Straßburg betrieben und von
Friedrich Meinecke Anregung und Richtung erhalten. Mit einer Arbeit über die
Schule Johann Sturms und die Kirche Straßburgs in ihrem gegenseitigen Ver-
hältnis 1530—1581 erwarb er den Doktorgrad. Seine Habilitation in Marburg
war eben abgeschlossen, als der Krieg ihn zu den Fahnen rief. Aus seinem Nach-
laß ist die Schrift „Territorium und Reformation in der hessischen Geschichte
1526—1555“ herausgegeben worden. Sein älterer Bruder Rudolf Sohm,
Privatdozent in Würzburg, ist am 5. November 1914 in Frankreich gefallen.
Am 20. Oktober 1914 fiel der Mitarbeiter der Monumenta Germaniae histo-
rica in Berlin, Dr. Hanns Stäbler, im Alter von 26 Jahren. Seine letzte Arbeit
„Zum Streit um die älteste deutsche Markgenossenschaft“, die er noch in Druck
geben konnte und die nach seinem Tode im Neuen Archiv Bd. 39 erschienen ist,
läßt erkennen, daß die Geschichtswissenschaft eine vielversprechende junge
Kraft verloren hat.
Am 8. November 1914 fiel auf dem Felde der Ehre in Frankreich der
ao. Professor der Rechtsgeschichte Eckard Meister. Zwei seiner Brüder teilten
588 Nachrichten und Notizen
später das gleiche Schicksal. Eckard Meister, 1885 als Sohn des bekannten
griechischen Dialektforschers und Epigraphikers Richard Meister in Leipzig
geboren, ward von Adolf Wach für das Studium der Rechtswissenschaft be-
geistert. 1912 habilitierte er sich für das Fach der deutschen Rechtsgeschichte.
Schon im Sommer 1914 ward er auf den Lehrstuhl des Altmeisters Andreas
Heusler nach Basel berufen. Das ausgezeichnete Buch „Ostfälische Gerichts-
verfassung 1912 hatte die Aufmerksamkeit der maßgebenden wissenschaftlichen
Kreise auf die vielversprechende, glänzend begabte Persönlichkeit gerichtet.
Es war Meister nicht vergönnt, das Lehramt anzutreten. Der früh Verklärte,
der nur die Sonnenseiten des Lebens kennen gelernt hatte, ist vielleicht glück-
lich zu preisen. Aber die, die ihn liebten und von ihm Großes erhofften, bekla-
gen das Schicksal, das der Wissenschaft einen der Edelsten entrissen hat.
Im November 1914 fiel der Sohn des bekannten Philologen und Alter-
tumsforschers E. Schwartz in Freiburg, der Mitarbeiter an den Monumenta
Germaniae Historia Dr. Gerhard Schwartz in Straßburg.
Im November 1914 fiel Professor Dr. Ernst Heidrich, der als Ordinarius
für Kunstgeschichte eben erst von Basel nach Straßburg berufen worden war.
Wir gedenken seiner als Verfasser einer Schrift über die Geschichte der Düreri-
schen Marienbilder (1906).
Im November 1914 fiel der o. Professor der Geschichte in Breslau Dr.
Georg Friedrich Preuß im Alter von 47 Jahren. Er hat 1894 eine Schrift
über den Frieden von Füssen und 1904 über Wilhelm IIL von England und das
Haus Wittelsbach im Zeitalter der spanischen Erbfolgefrage, überdies ver-
schiedene Untersuchungen besonders zur Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts
veröffentlicht. Wir betrauern in ihm auch einen Mitarbeiter an unserer Zeitschrift.
Im November 1914 fiel der o. Professor der alten Geschichte in Kiel
Dr. Max Leberecht Strack im Alter von 48 Jahren. Wir erinnern an seine
Schrift „Die Dynastie der Ptolemäer“ (1897), auch war er ein hervorragender
Numismatiker, gab mit F. Münzer die antiken Münzen von Thrakien heraus
und bearbeitete den Münzfund bei Neuß (1904).
Im November 1914 fiel im Alter von 39 Jahren der o. Professor der Erd-
kunde in Prag Dr. Alfred Grund. Er gehörte zu jenen nicht eben häufigen
Geographen, die neben strenger naturwissenschaftlicher Ausbildung eine voll-
ständige historisch-philologische Schulung durchgemacht haben. Sein erstes
Werk, „Die Veränderungen der Topographie im Wiener Wald“ 1901 ist muster-
gültig. Seine Arbeit am historischen Atlas der österreichischen Alpenländer:
Niederösterreich 1910, folgte den besten Traditionen Eduard Richters. Grund
ging in seiner akademischen Laufbahn von Wien aus, kam als Extraordinarius
nach Berlin, dann als Ordinarius nach Prag.
In den Kämpfen bei Soissons wurde am 11. Januar 1915 der Oberlehrer
in Halle Dr. Paul Hagenbring schwer verwundet und verstarb 10 Tage
später im Alter von 29 Jahren. Er hatte sich vorwiegend mit der neueren
deutschen Literaturgeschichte beschäftigt. Einen Aufsatz über Iselins Ge-
schichtsphilosophie bringt dieses Heft.
Am 18. März 1915 starb in Flandern an den Folgen einer Verwundung
der zweite Archivar am Geheimen Haupt- und Staatsarchiv in Weimar Dr.
Hermann Thimme.
Nachrichten und Notizen 589
Im März 1915 fiel der Archivar Dr. Gustav Croon in Düsseldorf. Er
hatte über die Entstehung des Zunftwesens und weiter über die landständische
Verfassung von Schweidnitz und Jauer geschrieben.
Im April 1915 fiel in Galizien der Vizearchivar am k. und k. Haus-, Hof-
und Staatsarchiv in Wien Dr. Ivo Luntz.
Am 25. April 1915 fiel der Rektor der Nikolaischule in Leipzig Professor
Dr. Oskar Dähnhardt im Alter von 45 Jahren, ein bekannter Kulturhisto-
riker und Sagenforscher, dem wir vor allem die dreibändige Sammlung der
„Natursagen“ (1907—1910) verdanken.
Anfang Mai 1915 fiel der Archivar am Staatsarchiv in Düsseldorf Dr. Max
Foltz im Alter von 37 Jahren. Von seinen Schriften und Ausgaben erwähnen
wir seine Beiträge zur Geschichte des Patriziats in den deutschen Städten
(1899), Geschichte des Danziger Stadthaushaltes (1912) und dazu das Ur-
kundenbuch der Stadt Friedberg.
Am 30. März 1915 fiel der Privatdozent der Geschichte in Bonn Dr. Ludwig
Cardauns im Alter von 34 Jahren.
Im Mai 1915 fiel im Alter von 33 Jahren der Privatdozent der mittleren
und neueren Geschichte in Göttingen Dr. Hans Niese, Sohn des Althistori-
kers Benediktus Niese. Mit einer vortrefflichen Schrift,, Uber die Verwaltung
des Reichsguts im 13. Jahrhundert“, 1905, hat er seine wissenschaftliche Lauf-
bahn begonnen. Er hat sich dann fruchtbaren Forschungen zur süditalischen
Geschichte gewidmet und neben kleineren Einzelarbeiten das wichtige Buch
„Die Gesetzgebung der normannischen Dynastie im regnum Siciliae“ 1910 ver-
öffentlicht.
Anfang Juli 1915 fiel bei Arras im Alter von 35 Jahren der Bibliothekar
an der Leipziger Stadtbibliothek Dr. Albert Poetzsch. Seine „Studien zur
frühromantischen Politik und Geschichts auffassung“ 1909 bezeugen feines
geistesgeschichtliches Verständnis und sichere kritische Durchbildung. Er
war mit Vorbereitungen beschäftigt, seine Kraft einer großen Geschichte der
Leipziger Universität zu widmen. Man durfte von ihm noch Bedeutendes er-
hoffen.
Am 9. Juni 1915 fiel im Alter von 51 Jahren der Professor am Luisen-
gymnasium in Berlin Dr. F. Kurze, der sich besonders um Herausgabe
karolingischer Quellen (Annales regni Francorum, Annales Fuldenses, Regino
von Prüm) verdient gemacht hat. Eine Reihe von Sonderabhandlungen, die
mit der Editionstätigkeit in Zusammenhang stehen, geht nebenher.
Ende Juni 1915 fiel in der Isonzoschlacht der Privatdozent der Kunst-
geschichte in Wien und Assistent am österreichischen Historischen Institut
in Rom Dr. Oskar Pollak.
Am 15. Juli 1915 fiel im Alter von 34 Jahren der ao. Professor der alten
Geschichte in Frankfurt a. M. Dr. Walther Barthel.
Mitte August 1915 fiel der Kustos am Königlichen Kupferstichkabinett in
Berlin Professor Dr. Jaro Springer im Alter von 59 Jahren. Seine Disser-
tation 1882 behandelte Beiträge zur Geschichte des Wormser Reichstages 1544
und 1545.
Am 2. September 1915 fiel Dr. Bernhard Hagedorn, einer der tätigsten
Mitarbeiter des Hansischen Geschichtsvereins. Er veröffentlichte in zwei Bän-
590 Nachrichten und Notizen
den ein Werk über Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert
(1910) mit einer Fortsetzung bis zum Westfälischen Frieden (1912) und weiter
eine „Entwicklung der wichtigsten Schiffstypen bis ins 19. Jahrhundert“ (1914).
Am 10. September 1915 fiel der wissenschaftliche Hilfsarbeiter am König-
lichen Münzkabinett in Berlin Dr. Hermann Heinekenim Alter von 30 Jahren.
Am 16. September 1915 fiel der Archivar am Königl. Hausarchiv zu Berlin
Dr. Hermann v. Caemmerer. Er hat 1901 eine Schrift über das Regensburger
Religionsgespräch von 1546 veröffentlicht und 1915 eine Ausgabe der Testamente
der Kurfürsten von Brandenburg und der beiden ersten Könige von Preußen
veranstaltet. Auch war er zuletzt der Herausgeber der Forschungen zur bran-
denburgischen und preußischen Geschichte.
Am 10. November 1915 fiel als Kriegsfreiwilliger in einem Feldartillerie-
Regiment im Alter von 39 Jahren der Archivar am Königl. preuß. Geh. Staats-
archiv Dr. Ernst Salzer. Als Schüler Scheffer-Borchhorsts hatte er sich
anfangs mit der Geschichte Italiens im Mittelalter beschäftigt und mit einer
tüchtigen Arbeit über die Anfänge der Signorie in der gelehrten Welt eingeführt.
Er ist dann bald mit einer Untersuchung zur politischen Geschichte des Großen
Kurfürsten zur Neuzeit übergegangen und hat in den letzten Jahren sein ganzes
Interesse der neuesten Geschichte zugewendet. Mehrere wertvolle Abhandlun-
gen durfte unsere Zeitschrift bringen, die den Verlust ihres verehrten Mit-
arbeiters tief beklagt.
In der allerdings langen Zeit seit der Berichterstattung des letzten Hefts
hat der Tod unter den Geschichtsforschern reiche Ernte gehalten. Es ist nicht
möglich, alle die bedeutenden Persönlichkeiten, deren Ableben angeführt werden
soll, alsbald in angemessener Weise zu würdigen. Es bleibt das späteren Heften
der Zeitschrift vorbehalten.
Am 31. Oktober 1914 starb im 65. Lebensjahre der o. Professor der
österreichischen Geschichte an der deutschen Universität Prag Dr. Adolf
Bachmann.
Mitte Dezember 1914 starb in Obermais im Alter von 88 Jahren der o.
Professor des Kirchenrechts in Bonn Geh. Justizrat Dr. Johann Friedrich
v. Schulte. In Bonn habilitiert, war er 1854 als ao. Professor der Rechte nach
Prag berufen und ein Jahr darauf dort zum Ordinarius des Deutschen und
Kirchenrechts ernannt worden. Er bekleidete dort verschiedene hohe Amter
als fürsterzbischöflicher Konsistorialrat, Rat am Ehegericht und Mitglied der
österreichischen Unterrichtsverwaltung. Bei dem Streit um die Unfehlbarkeit
des Papstes trat er zur altkatholischen Bewegung über, zu deren hervorragend-
sten Leitern er fortan gehörte. Im Jahre 1873 wurde er an die Universität Bonn
berufen, die nun sein Wirkungskreis blieb. Er war ein sehr fruchtbarer Schrift-
steller, von dessen Werken hier nur einige hervorgehoben seien: Handbuch des
katholischen Eherechts (1855). System des katholischen Kirchenrechts (1856).
Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts (1863), welches 1886 in 4. Aufl.,
zusammen mit dem Lehrbuch des evangelischen Kirchenrechts, erschien. Lehr-
buch der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte (1861, 6. Aufl. 1892). Die
Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts in drei Bänden
(1875—86). Ferner schrieb er über die Macht der römischen Päpste (1871),
Nachrichten und Notizen 591
Die Stellung der Konzilien, Päpste und Bischöfe (1871), Die neueren katholischen
Orden und Kongregationen (1872), den Zölibatszwang (1876), den Altkatholi-
zismus (1887). Auch war er ein fleißiger Herausgeber: der Summa des Stepha-
nus Tornacensis, der Summa magistri Rufini und Mitarbeiter an der Richter-
schen Ausgabe der Canones et decreta Concilii Tridentini. Von 1874—79 Mit-
glied des deutschen Reichstages, hatte er sich der nationalliberalen Partei an-
geschlossen.
Am 22. Dezember 1914 starb in Bonn der o. Professor der Kirchengeschichte
Dr. Karl Sell im Alter von 69 Jahren, von dessen Schriften wir erwähnen:
Philipp Melanchthon und die deutsche Reformation bis 1531 (1897). Die Ent-
wicklung der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert (1898). Die Religion
unserer Klassiker Lessing, Herder, Schiller, Goethe (1904). Katholizismus und
Protestantismus in Geschichte, Religion, Politik, Kultur (1908).
Am 23. Dezember 1914 starb in München im Alter von 90 Jahren Geh. Rat
Dr. jur. et phil. Ludwig Ritter v. Rockinger, Reichsarchivdirektor a. D.,
früher auch o. Honorarprofessor an der Universität und Vertreter der histori-
schen Hilfswissenschaften. Seine literarische Tätigkeit war vornehmlich der
Erforschung mittelalterlicher Quellen Süddeutschlands und bayerischen ver-
fassungsgeschichtlichen Problemen gewidmet. Von bleibendem Wert sind seine
noch jetzt grundlegenden Untersuchungen über bayerisches Schriftwesen und
seine weit ausspannenden Darlegungen „Die altbayerischen landständischen
Freiheitsbriefe“, als Einleitung der Ausgabe von G. v. Lerchenfeld 1853 ver-
öffentlicht, die noch jetzt als einer der wichtigsten Beiträge zum Verständnis
der territorialen Bildungen in Deutschland gelten müssen. Jahrzehnte seines
Lebens beschäftigte sich R. mit den Spieglern des 13. Jahrhunderts, besonders
mit dem Schwabenspiegel; zahlreiche Abhandlungen hat er in den Schriften
der Münchener Akademie der Wissenschaft veröffentlicht. Wenn auch seine An-
sicht über Zeit und Ort der Entstehung des sogenannten Schwabenspiegels nicht
durchgedrungen ist, so wurden doch die vielen Anregungen dankbar anerkannt.
Am 23. Dezember 1914 starb in Köln im Alter von 72 Jahren Domkapitular
Dr. th. et ph. Alexander Schnütgen, o. ö. Honorarprofessor an der Universi-
tät Bonn, ein bekannter Sammler und Kunstschriftsteller und Herausgeber der
Zeitschrift für christliche Kunst.
Ende Dezember 1914 starb der Leiter des Fürstlichen Regierungsarchivs
in Arnstadt Professor Dr. Hermann Planer.
Am 9. März 1915 starb der Staatsarchivar am Geheimen Staatsarchiv zu
Berlin Geh. Archivrat Dr. Ludwig Keller im Alter von 66 Jahren. Sein For-
schungsgebiet war das Reformationszeitalter. Von seinen Schriften sei hier her-
vorgehoben: Geschichte der Wiedertäufer und ihres Reiches in Münster (1880),
Ein Apostel der Wiedertäufer, Hans Denk (1882), Die Reformation und die älte-
ren Reformparteien (1885), Die Waldenser und die deutschen Bibelübersetzungen
(1886), Johann Staupitz und die Anfänge der Reformation (1888) und dazu die
dreibändige Aktensammlung: Die Gegenreformation in Westfalen und am
Niederrhein.
Am 23. März 1915 starb im Alter von 72 Jahren der Professor für Geschichte
in München Geh. Rat Dr. Karl Theodor v. Heigel, Präsident der Königl.
Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
592 Nachrichten und Notizen
Am 1. April 1915 starb in Riga der Dozent für deutsche Sprache und Lite-
ratur an der Technischen Hochschule Dr. Friedrich Glasenapp, der be-
kannte Wagnerforscher, dem wir eine sechsbändige Lebensbeschreibung des
Meisters verdanken.
Am 26. April 1915 starb der o. Professor der Nationalökonomie in Halle
Geh. Regierungsrat Dr. Johann Conrad im Alter von 77 Jahren. Sein be-
deutendstes Werk ist der Grundriß der politischen Ökonomie, welcher in vier
Teilen erschien und es seit 1896 zu vielen Auflagen gebracht hat,
Am 27. April 1915 starb in Bödigheim der Geschichtsforscher Pfarrer a. D.
Dr. Heinrich Hagenmeier im Alter von 81 Jahren, der eine Reihe von
Schriften und Untersuchungen zur Geschichte der Kreuzzüge veröffentlicht
hat.
Mitte Mai 1915 starb im Alter von 82 Jahren der dänische Historiker Dr.
Edvard Holm, Professor emeritus der Kopenhagener Universität, Verfasser
einer Reihe bedeutender Werke zur Geschichte Dänemarks und Norwegens im
17., 18. und 19. Jahrhundert, und eine Zeitlang der Herausgeber der dänischen
„Historisk Tidskrift“.
Am 10. Mai 1915 starb im Alter von 59 Jahren der o. Professor der Ge-
schichte Geh. Hofrat Dr. Karl Lamprecht in Leipzig.
Im März 1915 starb in Dresden im Alter von 63 Jahren der Ober-
regierungsrat Professor Dr. Eduard Heydenreich, früher Archivar der
Stadt Mühlhausen i. Thr., später Kommissar für Adelsangelegenheiten im
Königl. Sächsischen Ministerium des Innern, der sich bis zuletzt mit Genealogie
beschäftigte. Er gab 1909 eine familiengeschichtliche Quellenkunde und 1913
ein Handbuch der praktischen Genealogie heraus, auch war er eine Zeitlang
Schriftleiter der „Familiengeschichtlichen Blätter“ gewesen.
Am 8. Juni 1915 starb in Leipzig der Professor der Kirchengeschichte
Geheimer Kirchenrat Domherr D. Theodor Brieger im Alter von 73 Jahren.
Mit Brieger ist einer der trefflichsten Historiker heimgegangen, die in der
theologischen Fakultät zu wirken berufen sind. Als Lehrer an einer großen
Hochschule — seit 1886 in Leipzig, vorher lehrte er zehn Jahre in Marburg,
1870—76 als Privatdozent und ao. Professor in Halle —, als Mitbegründer und
Herausgeber der Zeitschrift für Kirchengeschichte (seit 1876) hat er einen weit-
reichenden wissenschaftlichen Einfluß ausgeübt. Seine emsige Forschertätig-
keit galt von Anfang an fast ausschließlich der Reformationszeit. Zahlreich
sind die Abhandlungen und Schriften, die den verschiedensten Seiten und Pha-
sen der Reformation gewidmet waren. Reiche Förderung hat die Einzelfor-
schung den Untersuchungen Briegers zu verdanken. Aber es ist als ein Glück
zu preisen, daß es dem Gelehrten vergönnt war, das Ergebnis einer jahrzehnte-
langen Kleinarbeit zusammenzufassen und ein erfolgreiches Lebenswerk
abzuschließen; er veröffentlichte zuerst in Ullsteins Weltgeschichte, dann in er-
weiterter Gestalt selbständig eine Geschichte der Reformation. Nirgends ver-
leugnet sich der Protestant, aber der Protestant mit freiem Blick, der sich vom
Streben nach Wahrheit nicht abbringen läßt. Die Grundauffassung der Refor-
mation in ihrer weltgeschichtlichen Bedeutung, wie sie Brieger in echt Ranke-
scher Richtung gesucht und gezeichnet hat, scheint vielleicht manchem Histori-
ker durch neuere Forschungen und neue Geistesblitze überholt zu sein. Sie
Nachrichten und Notizen 593
wird, so dürfen wir meinen, das Neuste überdauern, sie wird sich bewähren.
Ein echter Gelehrter voll Treue und aufrechter Stärke in Forschung und Leben,
so wird Brieger in der Erinnerung seiner Freunde fortleben.
Im Juni 1915 starb der Oberbibliothekar der Großherzoglichen Bibliothek
in Weimar Geh. Hofrat Paul v. Bojanowski im Alter von 82 Jahren.
Im Juli 1915 starb im Alter von 66 Jahren der Vorstand des Landesarchivs
und der Landesbibliothek in Rostock Franz Heinrich Dunckelmann.
Im Juli 1915 starb der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Ber-
lin Dr. Heinrich Willers im Alter von 45 Jahren, bekannt vor allem als
Numismatiker. Er schrieb u. a. eine Geschichte der römischen Kupferprägung
vom Bundesgenossenkrieg bis auf Kaiser Claudius (1909).
Am 19. Juli 1915 starb in Dresden im Alter von 55 Jahren der Professor
der Volkswirtschaft an der Technischen Hochschule Geh. Hofrat Dr. Robert
Wuttke. Er war der Herausgeber der Sächsischen Volkskunde, welche zuerst
1900 und dann in 2. Auflage 1901 erschien, und des großen zweibändigen Werkes
„Die deutschen Städte“, welches die Ergebnisse der ersten deutschen Städte-
ausstellung von 1903 in Dresden zusammenfaßte.
Am 15. August 1915 starb der o. Professor emer. für Geschichte an der
Universität Freiburg i. B. Geheimer Hofrat Dr. Bernhard v. Simson im
Alter von 75 Jahren in Charlottenburg. Er ist 1840 als Sohn Eduard Simsons,
des bekannten Achtundvierzigers und ersten Reichsgerichtspräsidenten in
Königsberg geboren, habilitierte sich in Jena, war als Archivbeamter in Düssel-
dorf und Berlin tätig, und wirkte seit 1874 als ao., seit 1877 als o. Professor
der Geschichte an der Universität Freiburg i. Br. 1905 trat er in den Ruhestand
und lebte seitdem in Charlottenburg. 1900 hat er wertvolle Erinnerungen aus
dem Leben seines berühmten Vaters herausgegeben. Abgesehen von einigen
Studien zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelms von Brandenburg,
galten seine von größtem Fleiß und peinlicher Sorgfalt zeugenden Forschun-
gen vornehmlich der Karolingerzeit. So die noch immer beachtenswerten
Untersuchungen zu Pseudoisidor (1886). Simsons Hauptwerke, die trotz ihrer
Umständlichkeit dauernden Wert haben, sind die Jahrbücher Ludwigs d. Fr.
(1874—76) und die Fortsetzung bzw. Neubearbeitung der Abelschen Jahr-
bücher Karls d. Gr. (1883—88). Überaus verdienstlich war es, daß Simson
die Fragmente, die sich im Nachlaß Giesebrechts zum 6. Bande der Kaiser-
geschichte vorgefunden hatten, ordnete, fortsetzte und das große Werk mit
einem 6. Band 1895 zum Abschluß brachte. Schlichtheit und Treue zeichnen
die Werke Simsons aus, Schlichtheit und Treue bildeten die Grundzüge seines
Wesens. i
Am 11. August 1915 starb in Kissingen der o. Professor der deutschen
Reichs- und Rechtsgeschichte in Berlin Wirkl. Geheimer Rat Dr. Heinrich
Brunner im Alter von 76 Jahren.
Am 28. August 1915 starb in Wien der Präsident der Akademie der Wissen-
schaften Prof. Dr. Eugen v. Böhm-Bawerk im Alter von 63 Jahren. Sein
großes Werk über Kapital und Kapitalzins, welches in zwei Abteilungen 1884
und 1889 herauskam, erlebte 1909—14 eine dritte Auflage.
Am 27. September 1915 starb in München der o. Professor der alten Ge-
schichte Geh. Hofrat Dr. Robert v. Pöhlmann im Alter von 62 Jahren.
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. & 38
594 Nachrichten und Notizen
Am 2. Oktober 1915 starb der Direktor des Bayerischen Allgemeinen
Reichsarchivs Geh. Rat Dr. Franz Ludwig von Baumann in München.
Ein Sohn des Allgäus (geb. 1846 zu Leutkirch), ist er der Geschichte seiner
schwäbischen Heimat treu geblieben. Zahlreich sind die Einzeluntersuchungen
quellenkritischer und verfassungsgeschichtlicher Art, die er veröffentlicht hat.
Als besonders wertvoll gelten darf seine Arbeit über die Gaugrafschaften
im Wirttemb. Schwaben 1879 und die große Geschichte des Allgäus (3 Bde.
1882—94), die nicht allein dem Freund schwäbischer Geschichte, sondern
auch dem allgemeinen Historiker und besonders dem Verfassungshistoriker
viel zu bieten vermag. Die Bearbeitung der Urkunden von Allerheiligen in
Schaffhausen (1881—83) und des Fürstenberger Urkundenbuches sind un-
gemein verdienstlich. Auch der Untersuchungen zur ältesten Münchener Ge-
schichte sei besonders gedacht (1902, 1907). Daß Baumann seinem Münchner
Universitätslehrer Adolf Cornelius auch nach 1870 freundschaftlich verbunden
blieb, obschon er kirchlich und politisch auf grundverschiedenem Boden
stand, ehrt ihn menschlich.
Am 8. Oktober 1915 starb in Berlin der ao. Professor der deutschen Sprache
und Literatur Dr. Richard M. Meyer im Alter von 55 Jahren, einer der viel-
seitigsten Literarhistoriker und Germanisten, der auf dem literarischen
Gebiet der verschiedensten Zeiten heimisch war, ein Mann von ausgedehnter
Gelehrsamkeit und erstaunlicher Produktivität. Grammatische, phonetische,
literatur- und kulturgeschichtliche Fragen beschäftigten ihn in gleicher Weise.
Dem Historiker sind besonders wertvoll das erfolgreichste seiner Werke „Die
deutsche Literatur im 19. Jahrhundert“ 4. Aufl. 1909 und das umfangreiche Buch
„Altgermanische Religionsgeschichte“. 1910.
Am 1. November 1915 starb der Privatdozent der Geschichte Professor
Dr. Wilhelm v. Sommerfeld in Berlin, dessen Forschungsgebiet haupt-
sächlich die ostdeutsche Kolonialgeschichte war. Er schrieb über: Die Be-
ziehungen zwischen den deutschen und den pommerschen Slaven bis zur
Mitte des 12. Jahrhunderts (1895); Geschichte der Germanisierung des Herzog-
tums Pommern oder Slavien bis zum Ablauf des 13. Jahrhunderts (1890);
Beiträge zur Verfassungs- und Ständegeschichte der Mark Brandenburg im
Mittelalter (1904).
Am 6. Februar 1916 starb der Professor des öffentlichen Rechts an der
Handelsschule zu Köln a. Rh., Dr. phil. et jur. Heinrich Geffcken. Als Sohn
des bekannten hanseatischen Ministerresidenten 1865 in Berlin geboren, ver-
brachte G. seine Jugendzeit in Straßburg, wohin sein Vater als Professor des
Staats- und Völkerrechts berufen worden war. In Freiburg, Leipzig und Berlin
studierte er Geschichte und Jurisprudenz, 1894 habilitierte er sich in Leipzig
für Kirchenrecht und Rechtsgeschichte, 1898 ging er als Professor des deutschen
und des öffentlichen Rechts nach Rostock, 1903 nach Köln. Anfangs hat er
sich auf dem Gebiete der Geschichte und der Rechtsgeschichte literarisch be-
tätigt, dann wandte er sich staatsrechtlichen Fragen zu, in den letzten Jahren
fesselten sein ganzes Interesse kirchlich-religiöse Probleme und er stand in
den Rheinlanden mit an der Spitze der auf freieres Christentum gerichteten Be-
wegung. Von seinen historischen Arbeiten sind besonders hervorzuheben die
Schrift über „Die Kirche und das niedere deutsche Kirchengut unter Fried-
Nachrichten und Notizen 595
rich II.“ 1890 und die treffliche, mit reichen wertvollen Erläuterungen versehene
Ausgabe der Lex Salica 1898.
Reinhold Koser 5.
Ein tragisches Geschick hat am Morgen des 25. August 1914 den Generaldirektor
der Preußischen Staatsarchive Wirkl. Geh. Rat Dr. phil. et jur. Reinhold
Koser nach kurzem, schwerem Leiden dahingerafft — beim Beginn des un-
geheuren Kampfes, den sein glühend geliebtes Vaterland durchzufechten hat
eines Kampfes, dem er mit der festesten Zuversicht entgegensah, und dessen
Verlauf und Ziele fast bis zum letzten Atemzug seine Seele erfüllt haben. Die
Kunde von den ersten glänzenden Siegen der deutschen Waffen ist noch in sein
Krankenzimmer gedrungen, und am Vorabend seines Todestages hat er unter
Aufbietung der letzten Lebenskraft in einer langen Unterredung mit dem
Unterstaatssekretär des Staatsministeriums gleichsam noch sein politisches
Testament hinterlassen für eine Zukunft, die er nicht mehr schauen sollte.
Seinem Lebenswerk als Gelehrter und Beamter, so reich und fruchtbar es
auch war, ist doch die letzte Vollendung versagt geblieben: Von seiner Ge-
schichte der Preußischen Politik, einer reifen Frucht seines an Arbeit und
Erfolg reichen Lebens, ist nur der erste Band erschienen, und die Pläne für
den Neubau des Geheimen Staatsarchivs in Dahlem sind zwar unter seiner ent-
scheidenden Leitung und Mitwirkung ausgearbeitet worden, aber die Aus-
führung, die seine verdienstreiche Wirksamkeit an der Spitze der Archiv-
verwaltung gekrönt hätte, hat er nioht mehr erleben dürfen.
Reinhold Koser wurde am 7. Februar 1852 zu Schmarsow bei Prenzlau in
der Uckermark als Sohn eines Pastors geboren. Bis zum 12. Jahre empfing
er den „Unterricht durch den Vater, dann besuchte er das Joachimsthalsche
Gymnasium zu Berlin, das er 1870 mit dem Zeugnis der Reife verließ. Seinem
heißen Wunsch, in dem Kriege gegen Frankreich mitzukämpfen, blieb die Er-
füllung versagt, da seine Konstitution zu schwach war. 1870—1874 studierte
er in Wien, Berlin und Halle Geschichte und Philologie. Seine Lehrer waren
namentlich Johann Gustav und Gustav Droysen, Ernst Dümmler und Paul
v. Hassel. Im Sommer 1874 promovierte er zu Halle mit einer Dissertation
„Uber den Kanzleienstreit. Ein Beitrag zur Quellenkunde des 30 jährigen
Krieges“ und bestand 1875 mit Auszeichnung das Lehrerexamen für Ge-
schichte und Philologie. In demselben Jahre veröffentlichte er in der Zeit-
schrift für preußische Geschichte und Landeskunde eine größere Arbeit über
die Katastrophe der Schweden in Schleswig-Holstein im Jahre 1713. Auf
J. G. Droysens und Dunokers Veranlassung wurde er bald darauf Hilfsarbeiter
bei der Akademie der Wissenschaften und edierte die beiden ersten Bände der
Preußischen Staatsschriften aus der Regierungszeit Friedrichs II. und die zehn
ersten Bände der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Großen, in den
Publikationen aus den Preußischen Staatsarchiven die Memoiren und Tage-
bücher Heinrich von Catts. Im Jahre 1880 habilitierte er sich in Berlin als
Privatdozent. Daneben wurde er 1882 als Geheimer Staatsarchiver am Geh.
Staatsarchiv angestellt, aus dem er wieder ausschied, als er im Jahre 1884
eine außerordentliche Professur an der Berliner Universität erhielt. 1891 folgte
er einem Rufe nach Bonn an Stelle Alfred Doves. Seine akademische Wirk-
596 Nachrichten und Notizen
samkeit war überaus glücklich und erfolgreich. Denn er war nioht nur ein vor-
trefflicher Lehrer, sondern er wirkte gewiß vor allem auch um deswillen so
stark auf die Jugend, weil er eine Persönlichkeit war, klar und bestimmt,
vornehm und von schlichter Natürlichkeit, wohlwollend und von jugend-
licher Frische, voll Geist und Humor, gelegentlich auch sarkastisch, von wahrer,
innerer Teilnahme an allem Großen, bis herab zu den kleinen Interessen des
Tages und dem Persönlichen, — eine Verkörperung des Nil humani a me
alienum.
1896 wurde er als Nachfolger Sybels Direktor (später Generaldirektor) der
preußischen Staatsarchive und Mitglied der Akademie, 1898 Historiograph des
preußischen Staates, 1905 auch Vorsitzender der Zentraldirektion der Monu-
menta Germaniae historica. Im Jahre 1908 führte er den Vorsitz bei dem Inter-
nationalen Historikerkongreß in Berlin. Bei der Zweihundertjahrfeier des
Geburtstags Friedrichs des Großen! erhielt er den Orden Pour le merite für
Wissenschaften und Künste, beim 25jährigen Regierungsjubiläum ernannte ihn
der Kaiser, der ihn persönlich hochschätzte und alljährlich in Hubertusstock
bei sich sah, zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz.
Sein Hauptwerk, das ihm für immer seinen Platz unter den Klassikern der
deutschen Geschichtschreibung sichert, ist seine monumentale Geschichte
Friedrichs des Großen — ein monumentum aere perennius wie für den Helden
so auch für den Künstler. Denn ein künstlerisches Werk ist das Bild der Per-
sönlichkeit des großen Königs, ihres Werdens und Wirkens, das Koser aus dem
ungeheuren, von ihm kritisch durchgearbeiteten, gedruckten und archivalischen
Material geformt hat.
Im Jahre 1886 erschien zunächst „Friedrich der Große als Kronprinz“,
1893—1903 folgte in 2 Bänden „König Friedrich der Große“. Die glänzende
Darstellung des Siebenjährigen Krieges (II. Band 1. Hälfte) wurde im Jahre
1904 mit dem Verdun-Preis gekrönt. In den Jahren 1912 und 1913 konnte er
das Werk in 4. und 5. Auflage in 4 Bänden herausgeben, unter dem Titel „Ge-
schichte Friedrichs des Großen“, beginnend mit der Darstellung der Kron-
prinzenzeit und unter Hinzufügung eines 4. Bandes, der die Anmerkungen,
eine Übersicht der wichtigeren zeitgenössischen Schriften über Friedrich den
Großen und ein von B. G. Volz bearbeitetes Personenverzeichnis enthält.
Der Geschichte Friedrichs des Großen sind dann noch zwei Editionen ge-
widmet: Der Briefwechsel Friedrichs des Großen mit Grumbkow und Maupertuis
und der gemeinsam mit H. Droysen in 3 Bänden herausgegebene Briefwechsel
Friedrichs des Großen mit Voltaire; der Fertigstellung eines Nachtragbandes
hat der Tod ein Ziel gesetzt.
Von den durch ihn begründeten Mitteilungen aus der k. preuß. Archiv-
verwaltung hat Koser selbst zwei Hefte bearbeitet: Heft 1, „Über den
gegenwärtigen Stand der archivalischen Forschung in Preußen“, und
Heft 7, „Die Neuordnung des preußischen Archivwesens durch Hardenberg“.
Von den Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte
gab er die 4 ersten Bände heraus (1888—1891); den ersten leitete er mit einer
„Umschau auf dem Gebiete der Brandenburgisch-Preußischen Geschichts-
forschung“ ein.
Die schöne Festrede s. im Hohenzollernjahrbuch 16
Io
Nachrichten und Notizen 597
Zu erwähnen sind ferner seine Beiträge zur Allgemeinen deutschen Bio-
graphie (Graf Heinrich Podewils, Baron Pöllnitz u. a.) und seine Schilderung
„Staat und Gesellschaft zur Höhezeit des Absolutismus“ (Hinnebergs Kultur
der Gegenwart II, 5, 1). Von den zahlreichen und wertvollen Aufsätzen seien
hier nur die wichtigsten genannt: Zunächst aus seinem eigentlichsten Gebiet
die Arbeiten über den preußischen Staatsschatz und die preußischen Finanzen
(F. B. P. G. 4, 13 und 16), Voltaire und die Idée de la cour de Prusse (ebd. 6),
Zum Ursprung des 7jährigen Krieges (Histor. Zeitschrift 74), die Preußische
Kriegführung im 7 jährigen Kriege (ebd. 92), Fried rich der Große und die preußi-
schen Universitäten (F. B. P. G. 17), Voltaire als Kritiker der Oeuvres du
Philosophe de Sanssouci (Hohenzollernjahrbuch 10), Prinz Heinrich und
Generalleutnant von Möllendorff im Bayerischen Erbfolgekriege (F. B. P. G. 23).
Außerhalb seines Haupt-Arbeitsgebiets liegen: Das politische Testament
Karls von Lothringen von 1687 (Historische Zeitschrift 48). Die Epochen der
absoluten Monarchie in der neueren Geschichte (ebd. 61). Die Gründung des
Auswärtigen Amtes durch Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1728 (F. B. P. G. 2).
Friedrich Wilhelm IV. am Vorabend der Märzrevolution (Hist. Zeitschrift 83),
Brandenburg- Preußen in dem Kampfe zwischen Imperialismus und reichs-
ständischer Libertät (ebd. 96). Zur Charakteristik des Vereinigten Land tags
(Festschrift für Gustav Schmoller). Die Aufsätze über die Anfänge des branden-
burgischen Geheimen Rate von 1604 (Histor. Zeitschrift 109) und über die
Politik der Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht von Brandenburg (Hohen-
zollernjahrbuch 13) sind Vorarbeiten zu seinem letzten Werk, der Geschichte
der brandenburgisch-preußischen Politik, deren I. Band „Bis zum Westfälischen
Frieden von 1648“ im vorigen Jahr erschienen ist, und in der er zum ersten
Male nach Droysens unvollendet gebliebenem Werk es unternommen hat, auf
Grund der neueren großen Quellenpublikationen eine zusammenfassende Dar-
stellung der äußeren Politik, die Entwicklungsgeschichte der deutschen Groß-
macht zu geben, die großen Richtlinien und entscheidenden Wendungen her-
vorhebend, unter zusammenfassender Gegenüberstellung des Erstrebten und
des Erreichten, mit Ausblioken auf innere Zustände, Heerwesen und Finanz-
lage. Im Gegensatz zu Droysen und dessen Auffassung von der deutschen
Mission Preußens betont er im Vorwort, daß die führende Stellung Preußens
in Deutschland die Konsequenz seiner Geschichte war, daß aber das schließliche
Ergebnis der preußischen Politik nicht von vornherein als Ziel vor Augen
gestanden. „Sie hat das Ziel erst spät mit klarem Entschluß gewählt und in-
zwischen durch Verfolgung ihrer eignen Zwecke doch unwillkürlich dem deut-
schen Gemeinwohl gedient, weil, was Preußen erwarb, auch für Deutschland
gewonnen war.“! Und so ist denn der leitende Gesichtspunkt der, „ wie die
Fürsten unseres Staates und ihre Berater ihre Aufgabe jeweilig aufgefaßt haben,
ob die Stellung der Aufgabe den wechselnden Bedürfnissen ihrer allmählich
zu einer Staatspolitik ausreifenden Hauspolitik entsprach, und ob die Mittel
zur Ausführung zweckmäßig gewählt wurden“.
Das ganze Werk war auf drei Bände berechnet. Ein Bruchstück aus dem
1 Vgl. auch den schönen Vortrag Kosers: Die Rheinlande und die preu-
Bische Politik. Westdeutsche Zeitschrift XI, 187ff., 1892.
598 Nachrichten und Notizen
nicht mehr vollendeten II. Bande, „Der Große Kurfürst und Karl X. von
Schweden“, wird im diesjährigen Hohenzollernjahrbuch! erscheinen.
Die Verdienste Kosers um die preußische Archivverwaltung, seine Fürsorge
für die Ordnung der Bestände, für Neu- und Erweiterungsbauten, für die Vor-
bildung, die Rang- und Gehaltsverhältnisse der Archivbeamten, für die Ver-
mehrung der Archivarstellen, für die Erleichterung und Erweiterung der
Archivbenutzung, für die Publikationen, für ein Zusammenarbeiten der Archive
mit den Geschichtsvereinen, für Bereicherung der Archivbestände durch Neu-
erwerbungen und Ablieferungen von Behörden — all das ist an anderer Stelle
von berufener Seite gewürdigt worden — ebenso seine Verdienste um die
Monumenta Germaniae historica.? In erster Linie wird Reinhold Koser immer
als der Geschichtschreiber Friedrichs des Großen fortleben. Diejenigen aber,
denen es vergönnt war, auch den prächtigen Menschen kennen und schätzen
zu lernen, werden ihm allezeit eine dankbare und treue Erinnerung bewahren.
Charlottenburg, am Totensonntag 1914. Ernst Salzer (Ý).
Wilhelm Wiegand.
Am Abend des 8. März ist einer der besten Männer der Straßburger Univer-
sität und unseres Landes nach schwerem Siechtum dahingegangen, Wilhelm
Wiegand, bis zum 1. Oktober vorigen Jahres Professor der neueren Geschichte
und Vertreter der Universität in der ersten Kammer.
Wiegand war am 5. November 1851 in einer kleinen Stadt am Harz geboren,
aber Thüringen wurde seine eigentliche Heimat, und Familienbeziehungen
ließen ihn in der Jugend auch das Kolonistenland der deutschen Ostmark
kennen lernen. Nach dem Westen hat den jungen Mann der siebziger Krieg
geführt, an dem er zwar nicht als Mitkämpfer, wohl aber als Krankenpfleger teil-
nehmen konnte. Schließlich gelangte er aber doch noch zum aktiven Dienst
im Heere und ist mit Leib und Seele Soldat gewesen; noch in späteren Jahren
hat er bei der Landwehr als Rittme'ster der Dragoner Dienst getan. Die persön-
liche Kenntnis des Dienstes ist in der Folge auch seinen Studien zugute gekommen.
Nach dem Elsaß kam er durch den Krieg, und er ist zeitlebens in Straßburg
geblieben, wo er seine zweite Heimat und eine reiche Wirksamkeit finden sollte.
Er gehörte zu den allerersten Studenten der Kaiser Wilhelms-Universität und
hat jene begeisternden Tage neuen Lebens und Einlebens nie vergessen; diese
Erinnerung ist ihm immer eine Quelle der Kraft geblieben, auch in Zeiten der
Ernüchterung und des Verzagens. Er studierte-Geschichte, und seine Lehrer
waren gelehrte und patriotische Männer, wie Julius Weizsäcker und Hermann
Baumgarten; später wußte er auch von Scheffer-Boichhorst zu lernen. Seine
Arbeit galt der neueren Geschichte, sowie der Geschichte Straßburgs im Mittel-
1 Vgl. ebd. den Nachruf Seidels sowie B. G. Volz, Reinhold Koser als
Geschichtschreiber Friedrichs des Großen.
8. die Nachrufe Bailleus und Tangls in dem Sitzungsprotokoll des
Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg vom 14. Oktober 1914, den
Nachruf Tangls jetzt in vollständiger Fassung im Neuen Archiv 39
S. 767ff. Hintzes Nachruf a. a. O. ist nunmehr vollständig in der Histo-
rischen Zeitschrift 114 S. 65ff. zum Abdruck gelangt.
-
Nachrichten und Notizen 599
alter. Seine Doktor-Dissertation vom Jahre 1875 behandelt die histoire de mon
temps Friedrichs des Großen, und der Geschichte des gewaltigen Preußen-
königs ist er zeitlebens treu geblieben. Hier kam ihm sein Verständnis des Heer-
wesens zugute, wie später bei seiner Untersuchung über die Straßburger Ala-
mannenschlacht Kaiser Julians vom Jahre 357. Sein schönes Buch über Fried-
rich den Großen ist weit verbreitet und wird viel gelesen, es wahrt in seiner
Eigenart seine Stellung auch neben dem monumentalen Werke Kosers. Das
Denkmal seiner Lebensarbeit hat er sich in dem Urkundenbuch der Stadt Straß-
burg errichtet und in den von ihm meisterhaft herausgegebenen Bänden eine
feste Grundlage gelegt und der weiteren Arbeit die Wege gewiesen. Auf Ur-
kundenstudien lenkte ihn auch seine amtliche Stellung, er war bereite in jungen
Jahren Direktor des Bezirksarchivs in Straßburg geworden. Die Geschichte
des Elsaß fügte sich ihm in den Rahmen der oberrheinischen Geschichte, er
wurde Mitglied der badischen historischen Kommission und Mitherausgeber der
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Er war das Muster eines gelehrten
Verwaltungsbeamten, Theorie und Praxis standen bei ihm in vollem Einklang.
Alter Student der Kaiser Wilhelms-Universität, war er als Privatdozent der
Geschichte auch in den Kreis ihrer Lehrer eingetreten, und 18% übernahm er
bei uns als ordentlicher Honorarprofessor die historischen Hilfswissenschaften,
wozu er als Archivdirektor besonders geeignet und befähigt war. Und als uns
Friedrich Meinecke verließ, der, wenn auch leider nur für kurze Zeit, der unsrige
gewesen war, dachte die Fakultät sofort daran, ihn zum Nachfolger Meineckes
vorzuschlagen. Wiegand gab jetzt seine Stellung als Archivdirektor auf und
wurde ordentlicher Professor der neueren Geschichte. Es war keine leichte Auf-
gabe, die Nachfolge eines der feinsten und tiefsten Historiker der Gegenwart,
aber Wiegand war der Aufgabe gewachsen. Bei großer persönlicher Sympathie
und wissenschaftlicher Übereinstimmung mit Meinecke war er eine ganz andere
Natur. Seine Stärke lag aber darin, daß er sich niemals etwas angequält hat,
er entwickelte und steigerte seine Naturanlage aber in ihrer Art und Richtung auf
das höchste, er handelte nach der pindarischen Lehre: „Werde, wie du bist!“
Er war und wurde die leibhafte Verkörperung des gesunden Menschenverstan-
des im besten Sinne des Wortes, aus ihm redete Lebensweisheit und Erfahrung,
Lehre und Leben waren bei ihm ein und dasselbe. So wirkte er auf unsere aka-
demische Jugend auch als Charakter und als Vorbild, und seine Lehre der Ge-
schichte entbehrte auch nicht der politischen Weisheit. Ein nie aufdringlicher,
aber immer lebendiger vaterländischer Geist belebte seinen historischen Vor-
trag und wirkte auf das günstigste in einer Stadt und einem Lande, wo ein,
wenn auch schwer zu fassendes, Spielen und Kokettieren des geschichtlichen
Unterrichtes mit französischen Erinnerungen ein praktisch keineswegs harm-
loses Ding ist. Auch in seiner Wissenschaft schien Wiegand jetzt den Höhepunkt
seiner Wirksamkeit erreichen zu sollen: er wurde berufen, das große Werk Hein-
richs von Sybel über die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I.
zu vollenden und mit einem Doppelbande abzuschließen, den zu schreiben
Sybel unterlassen hatte, als ihm die Akten nicht mehr so zugänglich blieben,
wie sie es für die von ihm veröffentlichten sieben Bände gewesen waren. Wie-
gand hätten jetzt die Quellen wohl in vollem Maße offen gestanden, und es hatte
für ihn den höchsten Reiz, die Darstellung bis zur Begründung der Reichsverfas-
600 Nachrichten und Notizen
sung und dem Frankfurter Frieden hinabzuführen, zumal er der Behandlung des
siebziger Krieges auch nach der militärischen Seite hin gewachsen war. Es
wäre die Krönung seiner Lebensarbeit gewesen, aber es hat nicht sollen sein: im
Spätjahr 1912 ergriff ihn ein schweres Herzleiden, von dem er sich nicht mehr
erholt hat. Indessen hat er die Erfüllung seines Wunsches, einen Nachfolger
nach seinem Herzen zu erhalten, noch erlebt und mit Freude die Ernennung
Karl Stählins begrüßt. Besonders sympathisch war ihm das feine Buch Stäh-
lins über den siebziger Krieg mit seiner militärischen Sachkenntnis. Persön-
lich willkommen heißen konnte er aber seinen Nachfolger nicht mehr, denn Stäh-
lin hat seine Straßburger Professur noch nicht antreten können, er steht als
Offizier im Felde.
\Wenn Wiegand als Geschichtschreiber und als Professor, wie das Varrentrapp
hier begonnen hatte, die preußische Geschichte besonders berücksichtigte, s0
geschah das mit Fug und Recht in einem Lande, dessen wahren Interessen,
wie ich das früher bereite öffentlich aussprach, nicht mit einer Bourgeois-Repu-
blik gedient ist, sondern das des festen Anhalts an einer starken Monarchie
bedarf. Wiegand vertrat in taktvoller Form auch als Professor den vaterlän-
dischen Gedanken. Und diesem Gedanken diente auch seine Tätigkeit als
geschäftsführender Vorsitzender des Roten Kreuzes, das er hier als jüngsten
deutschen Landesverband mitbegründet und organisiert hat. Er besaß viele
Beziehungen in den Kreisen der hohen Beamten; dem Kaiserlichen Statthalter
Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg stand er persönlich geradezu nahe. Man
hörte überall gern sein ruhiges, sachliches, im besten Sinne des Wortes vernünf-
tiges Urteil, das auf einer langjährigen Kenntnis von Land und Leuten und auf
einer reichen Erfahrung fußte. Schade, daß er die Aufzeichnung seiner Erinne-
rungen nur noch hat beginnen können; er hatte viel zu sagen und hätte es in der
diskretesten Form getan. Die Entwicklung der letzten Jahre hatte er nicht ge-
wünscht und nicht gebilligt, aber als Mann des praktischen Lebens versuchte er,
mit ihr zurechtzukommen. Als der Landtag ins Leben trat, lenkten sich die
Blicke der Universität wie von selbst auf ihn; er wurde ihr Vertreter in der ersten
Kammer. Er reizte und verletzte niemand, aber es war auch nicht seine Art,
ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Er war ein Mann, dessen Ansicht und dessen
Wort Beachtung fand und finden mußte; was hätte er uns leisten können, wenn
nicht die Krankheit ihn gebrochen hätte! Er ließ sich noch in die Kammer
tragen, aber seine bedeutsamen Worte über Zabern, in denen er auch den deut-
schen Standpunkt nach Maßgabe seines guten Rechts vertrat, konnte er nur noch
als nicht gehaltene Rede in der Straßburger Post drucken lassen; diese Rede hat
ihren Widerhall selbst in Amerika gefunden. Wie könnte seine ruhige, von allen
Illusionen freie Art gerade jetzt sich noch betätigen, wo die Fähigkeit, die Dinge
zu sehen, wie sie sind, unerläßlicher ist denn jemals! Seine Welt- und Lebens-
erfahrung, seine unbestechliche Wahrheitsliebe, seine Treue und Zuverlässig-
keit, sein fester und mannhafter Charakter hätten uns noch viel werden können,
aber viel ist er uns auch gewesen. Ehre seinem Angedenken!
Straßburg i. E. K. J. Neumann.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1913/1914
BEARBEITET VON
Pror. Dr. OSKAR MASSLOW
OBERBIBLIOTHEKAR IN BONN
ei
DRUCK UND VERLAG VON B. d. TEUBNER IN LEIPZIG 1916
ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSBECHTS, VORBEHALTEN.
R
Inhalt.
A. Allgemeine Werke,
Bolte
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . 1. 67
II. Hilfs wissenschaften:
1. Bibliographien und Literatur berichte g. 68
2. Geograp¾ ieee 4. 69
3. Sprachkundde e 970
4 Palüographie; Diplomatik; Chronologie. ee, TA
5. Sphragistik und Heraldik . . . . 2. 2 2 2 6. 72
6. Numismatik . . u, re AE 97
7. Genealogie, Faniliengeschichte od Biographie. a a aa e a
III. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen 9 74
2. Geschichtschreide nn 9 „74
3. Urkunden und Akten . e e e e a
4. Andere schriftliche Quellen gii Denkmäler e 770
IV. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte 712. 79
2. Territorialgeschichte e e ee FTD
3. Geschichte einzelner Verhältnisse . ee ea ar Be. Bl
a) Verfassung. d) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte. e) Recht und Gericht.
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur u. Kunst,
g) Volksleben.
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . 226. 95
a) Germanische Urseit u, erstes Auftreten der Deutschen in de: S
d) Einwirkungen Roms. e) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918 . . . . .. 28. 98
a) Merowingische Zeit. d) Karolingische Zeit j lineni Verhältnisse.
3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 30. 100
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1135—1254.
e) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . *82. 105
a) Vom Interregnum bis zum Tede Karls IV., 1254—1818. d) Von Wenzel
dis zur Reformation, 1878—1517. o) Innere Verhältnisse,
IV Inbalt
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 80jährigen
Krieges, 1617—1648
a) Neformatlonsseit, 1517—1565. b) 3 ni a0 fahr. kig
1555—1648. o) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche),
6. Vom Westfäl. Frieden bis sum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 . . 46.
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 17401789 . 48.
8. Zeitalter der französ. Revolution u. 5 1789—1816 . *61.
9. Neueste Zeit seit 1816 8 e
Alphabetisches Register
Seite
2110
117
5120
122
127
2134
Teil J“.
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Abgeschlossen 10. Nov. 1913. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1918,
Grundri9 d. G. wiss., hrsg. v. A. Meister. [1
Studien, Hist., veröff. v. Ebering. 108 f. [2
Studien, Schweizer, z. G. wiss. 5, 2f. [3
Forschungen, Frankfurt. hist. 7. [4
Abhandlungen, Lei pz. hist. 341. [5
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. 45 f. [6
Abhandlungen, Heidelb., z. mittler. u. neuer.
G. 37f. 7
Studien, Mittelalterl. Hrsg. v. F. Kern.
Lpz.: Köhler. 1. [8
Festgabe f. G. Meyer v. Knonau. Zür.: Anti-
quar. Ges. xv, 503 S.; 3 Taf. 12 M. (9
Zeitschrift, Hist. 111f. [10
Vierteljahrschrift, Hist. 16f. (10a
Jahrbuch, Hist. 34, 2f. 111
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G. forsclig. 34, 2f.
—. Erg. bd. 9, 1. 112
Geschichtsblätter, Dt. 14, 61. [13
Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver. 61, 51.[14
Mitteilungen a. d. German. Nationalmus.
»11 u. 12. — Anzeiger. 11 u. 12. 115
Zeitschrift, Prähist. 5, 31. [16
Mannus, Zt. f. Vor-G. 5, 1f. (17
Archiv, Neues, d. Ges. f. Alt. dt. G.kde. 38,
21. 118
Quellen u. Forschungen a. ital. Archiven u.
Biblioth. 15, 2f. 119
Jahresberichte d. G. wiss. 34: 11. 54 M.
Rez. v. Jg. 30-33: Hist. Zt. 111, 141-48 v. Be-
low; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 51/52 Kende. [20
Mitteilungen a. d. hist. Lit. N. F. 1. 2f. [21
Jahresbericht üb. d. Erscheingn. auf d. Geb,
d. germ. Philol. 33: 11. 122
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 22,88:
»11 u. 12. 1: Bibliogr. 18 M. [23
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. 14, 4f. [24
Zeitschrift f. dt. Mundarten. 13, 31. (25
Archiv f. Urkundenforschg. 5, 1f. [26
Mitteilungen d. Kgl. Preuß. Archivverwaltg.
231. [27
Zeitschrift f. Numism. 30. [28
Zeitschrift, Num. N. F. 6. (29
Revue suisse de num. 19. [30
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, Siegel- u
Fam. kde. 41, 21. 131
Herold, Dt. 44, 5f. [32
Jahrbuch f. Geneal., Herald. u. Sphragist,
09/10. 35 M. [33
Jahrbuch d. K. K. Herald. Ges. „Adler“.
N. F. 23. [34
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog. 15. [35
Archiv f. Kultur-G. 11, 1f. 136
Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. Reiches.
5, 3f. 137
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts- G.
1161. 138
Beiträge, Deutschrechtl. 8, 5f. 139
Studien, Tübing., f. schwäb. u. dt. Rechts-.
3, 21. [40
F f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
11, 1 (41
Zeitschzitt 1. Kirchen-G. 84, 2f. [42
Studien u. Mitteilungen x. d. d. Bened.-Or-
dens. N. F. 3, 21. [43
Zeitschrift f. G. d. Erziehg. u. d. Unterrichts.
2, 41. u. Beih. 3. (44
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. 10, 31. 145
Zeitschrift f. dt. Philol. 45, 11. [46
Er rat. dt. Altert. 54, 2f. manaig
147
Beitrage z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 39, 1 f. [48
Studien z. dt. Kunst-G. 1661. 149
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh.
Kaiserhauses. 31, 2f. [50
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammlungen.
34, 2f. 151
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 23. 152
Blätter, Hess., f. Volkskde. 12, 11. [53
Archiv f. öst. G. 102, 2f. [54
Mitteilungen d. K. K. Archivrates; red. v.
Frz. Wilhelm. (Früher Mitt. d. 3. (Arch.-)
Sektion.) Wien: Schroll & Co. (Bd. = 2 Hfte.:
6 M.) 1, 1f. 155
Veröffentlichungen d. Ges. f. neuere G. Öster-
reichs. (56
Jahrbuch f. Altertkde. 6, 3f. 157
Zeitschrift f. öst. Volkskde. 19, 3f. [58
Forschungen z. Verfassgs.- u. Verwaltgs. a
d. Steiermark. 8, 4. [59
aT 103. (Festschr. f. A.v. Jaksch.)
3 M. [60
Mitteilangend. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 53. [61
Forschungen u. Mitteilungen 3. G. Tirols u.
Vorarlbergs. 10, 21. [62
Jahresbericht d. Landesmuseums-Ver. f.
Vorarlberg. 49. [63
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen.
51, 4f. (64
"Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schle -
siens. 17, 3f. [65
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 39, 1f.
—.Korrespondenzblatt. 36, 6f. [66
z. Verf.- u. Verw.-G. d. Dt. in Un-
garn 8. 13, 2943. [67
Jahrbuch f. schweiz. G. 38. (68
Anzeiger f. schweiz. G. ’13 (Bd. 11), Sf. [69
Anzeiger f. schweiz. Altkde. N. F. 14, 4f. [70
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 7, 21. 171
Archiv, Schweiz., f. Volkskde. 17, 1f. [72
Zeitschrift, Basler, f. G. usw. 12, 2f. [78
Argovia. 35. [74
Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern. 22, 11.
— Register zu d. 20 erst. Bdn. d. „Abhdign.“
später „Arch.“; zusammengest. v. J. Sterchi.
104 8. [75
Jahresbericht d. Hist.-antiquar. Ges. v.
Graubünden. 41t. (76
Archives de la Soc. d’hist. du canton de Fri-
bourg. 10, 1. [77
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 1. Bibliographie 1
* 9 Bibliographie Nr. 78 —- 195
Riealer- Festschrift. Beitrr. z. bayer. G.; hrsg.
v. K. A. v. Müller. Gotha: Perthes. x, 446 8.
10 M. (78
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs- u. Heeres-
G. 22. 6 M. 50. [79
Beiträge z. baver. Kirch.-G. 19, 5f. (80
Archiv, Oberbayer. 57f. [81
Monatsschrift, Altbayer. 11f. (82
Beiträge z. G., Topogr. u. Statist. d. Erzbist.
München u. Freising, v. M. v. Deutinger,
fortg. v. E. Uttendorfer. 11 (N. F. 5).
3 M. 183
— Hist. Ver. f. Niederbayern.
[84
anai d. Hist. Ver. f. Straubing u.
Umgebg. 15. 3 M. [85
Verhandlungen d. Hist. Ver. f. Oberpfalz u.
Regensb. 64. (86
Mitteilungen a. d. Stadtarchiv Amberg. 2. [87
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen. 25. {88
Beiträge z. fränk. Kunst-G. 3. (89
Archiv f. G. usw. v. Oberfrank. 25, 1f. [90
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg.
20. [91
Darstellungen a. d. württb. a. 11. (92
Vierteljahrshefte, Württemberg., f. Landes-
G. N. F. 22, 3f. [93
Jahrbücher, Württb., f. Statist. u. Ldkde.
13. 194
Fundberichte a. Schwaben. 20: 12. [95
Blätter f. württ b. Kirch.-G. N. F. 17, 1f. [96
Geschichtsblätter, Ludwigsburg. 7. (97
Blätter, Tübing. 14. 198
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. in
Ulm u. Oberschwaben. 18f. 99
Zeitschrift f. d. G. d. Oberrh. N. F. 28,
2f. [100
Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. N. F. 35.
(Verbund. m. d. Zt. f. G. d. Oberrh.) 1100 a
Alemannia. 3. F., 6, 2f. 1101
Schau- ins-Land. 40. 1102
Ortenau, Die. Mitt. d. Hist. Ver. f. Mittel-
baden. 4. [103
Beiträge z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß-
l.othr. 43f. (104
Jahrbuch f. G., Sprache u. Lit. Elsaß-Lotlhıhr.
29. [105
Monatsschrift. Els., f. G. u. Volkskde.
4, 1f. 1106
Anzeiger f. elsäsa. Altkde. 3, 9f. 1107
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. Altkde.
24. [108
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz. 32. [109
Archiv, Neucs, f. G. d. St. Heidelberg u. d.
rhein. Pfalz. 10, 4 u. 12, 1f. (Bd. 11 ersch. spä-
ter!) [110
Geschichtsblätter, Mannheim. 14, 5f. 1111
Archiv f. hess. G. u. Altkde. N. F. 9. [112
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. zu Hom-
burg v. d. H. 13. 1113
Zeitschrift, Westdt. 31, Sf. [114
Studien z. rhein. G. 6f. 1115
Geschichtsblätter, Rhein. 10. 7f. 1116
Korrespondenzblatt, Rliein.-germ. 6. 3f. [117
Jahrbücher, Bonner. 122, 3. [118
Beiträge z. Lit.-G. u. Kultur-G. d. Rhein-
landes. 3. [119
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. westf.Volkskde.
10, 2f. 120
Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. 7, 5f. [121
Archiv, Trier. 21. — Trier. Chronik. N. F.
9, 9f. (122
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. 46. — ee
schrift. 19, 12f. 12:
Beiträge 2. G. d. Stiftes Werden. 14f. [124
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift Essen.
35. r 1125
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. de l' Acad.
de Belg. 82, 1f. [126
Oud-Holland. 31, 21. (127
Bijdragen voor vaderl. gesch. etc. 5. R., 1,
1f. — Registers op de 1.-4. R. 112
Analectes p. s. à l’hist. eccl. de la Belg. 3. S..
9 (39), 21. 2 an [129
Hessenland. ’13, 8f. (130
Veröffentlichungen d. Fulda er 0. Ver. 10f.
1131
Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.-G. West -
falens. 15f. 1132
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Ldkde. v. Osna -
brück. 37. 1133
Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfal.
38f. 1134
11 Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nicdersachs. 13,
1135
Forschungen z. G. Niedersachsens. 4, 4 f. [1:6
Geschichtsblätter. Hannover. 16, 31. 1137
Geschichtsblätter, Hansische. 13. [138
Pfingstblätter d. Hansisch. @.-Ver. 9. [139
Jahrbuch, Bremisches. Hrsg. v. d. Hist.
Ges. d. Künstlerver. 24. 1140
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. 15. [141
Schriften d. Ver. f. schlesw.- holst. Kirch.-G.
1. R. (größere Publ.) H. 1. Aufl. 2. 1142
Mitteilungen d. nordfries. Vor. f. Heimatkde.
8. 1143
Magazin, Braunschweig. 13, 1f. 1114
Zeitschrift d. Harz-Ver. 46, 2f. 1143
Geschichtsblätter f. Magdeb. 48, 11. [146
Beiträge z. anhalt. G. 18. 1147
n d. Ver. f. anhalt. G. u. Altkde.
N. F. H. 1. (143
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u. Altkde. N. F.
21, 2. — N. F. Suppl. H. 5. 1149
Zeitschrift, Thür.-sächs., f. G. u. Kunst.
[150
Beiträge z. neucr. G. Thüringens. 2. {151
Blätter, Mansfelder. 27. (152
Aus alt. Zeit. Geschichtliches a. Mühlhausen
in Th. N. F. 8. 11534
ER Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altkde. v. Erfurt.
1151
Schriften d. Ver. f. Sachsen-Meining. G. u.
Ldkde. 66 f. 1153
Beiträge, Neue, z. G. dt. Altert. 25. [156
Archiv, Neues, f. sächs. G. 34. 1157
Mitteilungen a. d. Ver. f. G. d. St. Pima.
4. mr (158
Forschungen z. brandenb. u. pr. G. 26. [150
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins. 13, 5f. | 160
Schritten d. Ver. f. G. d. Neumark. 29f. |161
Darstellungen u. Quellen z. schles. U.
171. [162
Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens. 47. 1163
Geschichtsblätter, Schles. 13, 31. 1164
k Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen.
28. 1165
Monatsschrift. Alt preuß. 50, 3f. 1166
Zeitschrift d. West preuß. G.-Ver. 55.
Mitteilungen. 12, 31. 1107
Zeitschrift d. Hist. Ver. Marienwerder.
52. 1168
a Senen d. Alterts.-Ges. Insterburg.
1169
en d. Ges. f. G. usw. d. Ost- be-
provinzen Rullands. 11. 2f. [IFA
Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien u.Literaturberichte #3
II. Hilfs wissenschaften.
1. Bibliographien
und Literutur berichte.
Herre, Quellenkde. z. Welt-G., s. 13, 2258.
Rez.: Hist. Zt. 111, 645 f. M. 1171
Dahlmann-Waitz. Quellenkde. z. dt. G. 8. A.,
hrsg. v. P. Herre, s. 13, 2259. Rez.: Rev. de
synthese hist. 25, 351-53 Halphen; Preuß.
Jahrbb. 152, 310-13 F. P.; Arch. f. kath. Kir-
ehenrecht 93, 369 f. Hilling; Dt. L.it.-Ztg. 13,
Nr. 42 Hampe.; Röm. Quartalschr. 27, 45-50
Baumgarten; Hist. Vierteljschr. 16, 540-43
Oppermann. [172
Schellhass, K., Bibliogr. 1911/12. (Quell. u.
Forsch. a. ital. Archiven etc. 15, 400-440. 16,
154-216.) Sep. Rom: Loescher. 4M. [173
Caron, P., Bibliogr. des travaux
publiés de 1866 à 1897 sur l'hist. de
la France dep. 1789. Paris: Cornely
et Cie. xxxjx. 832 8. [174
Charmatz, Wegweis. durch d. Lit. d. österr.
G., 5. 13, 2263. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr.
G. forschg. 34, 542-45 Srbik. 1175
Übersicht d. period. hist. Lit. Österr.-Ungarns:
’12. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 545-
57.) [176
Wachter, F., Tirol.-vorarib. Bibliogr.: 1.
Halbjahr 13 u. Nachtrr. 12. (Forsch. u. Mitt.
z. G. Tirols u. Vorarlb. 10, Beil., 25-46.) — J.
Red, Übers. üb. d. Aufsätze hist. Inhalts in d.
wissenschaftl. Zeitschrr. d. ital. Landesteiles
(Ebd. 10, 247-49; 308-13.) 1177
Kont, J., Bibliogr. franç. de la
Hongrie (1521-1910), avec un invent.
somm. des doce. manuscrits. Paris:
Leroux. xvj, 323 8. [178
Rez.: Bibl. de l'Ecole des chartes 74, 400f.
Chasles.
Literatur. Hist., d. Schweiz betr.: 11 (s. 13.
2266). Forts. (Anz. f. schweiz. G. Bd. 11, 401-
14; 425-29.) — J. Büchi, Thurgau. Lit.: 11.
(Thurg. Beitrr. z. vaterl. G. 52, 128-36.) [179
Katalog d. Nürnberger Stadtbiblio-
thek. Hrsg. i. A. d. Stadtmagistrats.
(Bearb. v. Emil Reicke.) (s. 11,
14.) Bd. 2. Abt. 1: Geschichte. 2. Tl.:
Alte G.: mittlere u. neuere G. im all-
gem. Nürnb.: Sebald. 399 S. [180
Hofmann, Karl, Badische G. Lit.:
12. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28,
185-518.) [181
Seitz, Bibliogr. z. berg. G. bis z. 1. Apr. 13
nebst Nachtrr. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 368-
72.) 1182
Japikse, N., Nederl. hist. Lit.: Sept. 12
Febr. 13. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R.,
92.)
Petit, L. D., Repertorium d. Ver-
handelingen en Bijdragen betr. d.
gesch. d. vaderlands in tijdschrr. en
mengelwerken tot op 1910 (s. 07,
1976). D. 2: 1901-10. 9, xvı 8S.;
834 Sp. [184
|
|
Alossery, P., Geschiedkundige boe-
kenschouw over het huidige West-
Vlaanderen in’t algemeen en zijne
gemeenten in 't bijzonder (s. 13, 14).
2: De gemeenten en parochiön van
Westvlanderen in 't bijzonder. (Soc.
d’Emulat. de Bruges. Mélanges. 6.)
519 S. 15 fr. [185
Rez.: Anal. p. s. à l’hist. eccl. de la Belg.
3. S., 39, 349 van der Essen.
Reinecke, K. u. M. Mößler, Lit. d.
hannov. u. braunschw. G.: ’11. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’13, 198-
241.) [186
Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs.
Zt. f. G. 3, 109-49; 245-83.) [187
Dobenecker, O. u. H. Koch, Ubers.
üb. d. neuerdings erschienene Lit. z.
thür. G. u. Altkde. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 21, 534-77.) [188
Elsmann. H., Katal. d. Ver. f. Meining. G.
u. Ldkde. (Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Mein. G. usw.
68, 1-113.) [189
Richter, P. E., Lit. d. Landes- u.
Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen: 12.
(Jahresber. d. Kgl. Öff. Biblioth.
Dresden 12, 13-94.) — R. Bemmann,
Übers. d. neuerdings ersch. Schrr. u.
Aufsätze z. süchs. G. u. Altkde. (N.
Arch. f. sächs. G. 34, 209-33; 432-
48.) [190
Katalog d. Danziger Stadtbiblio-
thek. Bd. 6: Danzig im Bilde. Verz.
d. in d. Danzig. Stadtbiblioth. vor-
hand. bildl. Darstellgn. z. G. u. Topo-
gr. v. Danzig u. Umgegend. (Karten,
Ansichten, Grundrisse, hist. BIL., Wap-
pen, Porträts.) Bearb. v. F. Schwarz.
Danz.: Kafemann. 247 S. 5 M. [191
Wulflius, Livländ. G.-Lit.: 11. Riga: Kym-
mel. 67 8. 2 M. 3 1192
Bummi, G., Notizie delle pubblicazioni di pa-
lcogr. e diplom.: 08-11. (Bull. dell' Arch.
paleogr. it. 12. Fasc. 1.) [193
Mühlbrecht, H., Übers. d. ges.
staats- u. rechts wissenschaftl. Lit. (8.
13, 21). Jg. 45: 12. XIV, 375 8.
7 M. [194
Preuschen, Krüger u. a., Kirch.-G.
(Theol. Jahresber. 31: 11. Abt. 4,
Liefg. 1.) Lpz.: Heinsius. 432 8.
17 M. 75. — Bibliographie d. kirchen-
geschichtl. Lit.: 10. Bearb. v. Preu-
schen u. a. (Aus: Bibliogr. d. theol.
Lit.) Ebd. S. 105-363. 3 M. 30. [195
1*
+4
Hübel, P., Verreichn. v. Einzelschriften u.
Aufsätzen üb. d. Jesuitismus a. d. Jahren 1615-
1913. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 23, 244-266.) [196
Witt, F., Quell. u. Bearbeitgn. d. schlesw.-
holst. Kirch.-G. System. u. chronol. zusammen-
gest. 2. Aufl. (= Nr. 142.) Kiel: Cordes. xjv,
326 S. 1197
Hashagen, J., I. iteraturber.: G. d. geistig.
Kultur v. d. Mitte d. 17. bis z. Ausgange d.
18. Jhs. (Arch. f. Kultur-G. 11. 241-62.) [198
Arnold. R. F., Allg. Bücherkde. z. neuer. dt.
Lit.-(J., R. 11. 2228. Rez.: Zt. f. dt. Phi lol. 45,
88-91 Unger. 1199
Hoffmann-Krayer, E. u. H. Bächtold, Biblio-
gr. üb. d. schweiz. Volkskde.: 12. (Arch. f.
Volkskde. 17, 65-76.) [200
2. Geographie.
Meyers hist. Handatlas, s. 12, 2148. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 379-81
Goll. 1201
Atlas, Hist., d. österr. Alpenlünder. Rez. v.
Abt. I, Lfg. 2: T. 2, N. 1: TI. 3, H. 1: Hist.
Vierteljschr. 16, 395-97 Curschmann. 1202
Mell, A., Zur Frage e. Besitzstands-
karte d. österr. Alpenländer. (Arch. f.
öst. G. 102. 489-539; Kte.) Sep. Wien:
Hölder. 1 M. 53. [203
Huber, Frs., Verz. sänıtl. Ortschaften u. Ge-
meinden d. Erzhrzgt. Österreich ob d. Enns.
Wien: Caesmann. 272 8. 3 M. 1204
Borel, M., Polit.-wirtsch. Atlas d.
Schweiz (a. 13, 2306). Lfg. 4-6.
à 1 M. 20. [205
Proben d. Territorialkarte v. 1802 d.
hist. Atlas v. Bayern. (Th. v. Karg-
Bebenburg. Zur Einführung. H.
Hefele, Kartenprobe a. Schwaben.
J. F. Knöpfler, Kartenprobe a. d.
Oberpfalz.) (Oberbayer. Arch. 57,
322-411; 2 Ktn.) [206
Hassert, K., Landeskde. d. Königr. Würt-
temberg. 2. umgcarb. Aufl. (Sammig. Gö-
schen 157.) Berl.: Göschen. 149 8.; 16 Taf.,
Kte. 90 Pf. [207
Ubbelohde, O., Alt-Tübingen. M. einleit.
Text v. M. Lang. Tübing.: Kloeves. 30 Taf.;
31 8. 1 M. 80. 208
Baden, Das Großherzogtum, in allgem.,
wirtschaftl. u. staatl. Hinsicht dargest., hrsg. v.
E. Rebmann u. a., 8. 12, 2154. Rez.: Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 28, 160-63 Frankhauser; Jahrb.
f. Gesetzgebg. 37, 1537-39 Zwiedineck. [209
Werner, Johs., Entwicklg. d. Karto-
graphie Südbadens im 16. u. 17. Jh.
(Abh. z. bad. Ldkde. H. 1.) Karlsr.:
Braun. 63 S.; 14 Taf. 3M. 20. [210
Fabricius, W., Die beiden Karten d.
kirchl. Organisation 1450 u. 1610 (s.
’10, 2258). 2. Hälfte: Die Trier. u.
Mainz. Kirchenprovinz. Entwicklg.
d. kirchl. Verbände seit d. Ref.-Zeit.
(Tl. v. Nr. 391: Erläutergn. z. ge-
schichtl. Atlas d. Rheinprov. Bd. 5,
Hälfte 2.) xxvij, 673 S. 18 M. Re-
gister 13 M. [211
Rez.: Westdt. Zt. 32, 204-16. Werminghoff.
— ———— U— — — ñ« —œ“nnnü kwuy nn nn a — 63 -— nn
Bibliographie Nr. 196—262
Pott, M., Aardrijkskundig woorden-
boek v. Nederland. 2. verb., verm.
dr. Groning.: Wolters. 537 S. [212
Norlind, Geograph. Entwicklg. d. Rhein-
deltas bis um 1500, s. 13, 36. Rez.: Hans. G. -
bll. 13, 295-300 Vogel; Dt. Lit.-Ztg. 13.
Nr. 46 Kretschmer. 1213
Müller, G. H., Method. Fragen 2.
„Histor. Atlas“. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. 13, 1-31. 91-124.) [214
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 439 f. Seeliger.
Mueller, A., Die Wüstungen d. Grhrzgts.
Sachs.-Wceimar im I., U. u. V. Verwaltungsbe-
zirk. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 453-93.)
Vgl. 09, 2122. [215
Hennig, Boden u. Siedelgn. im Kgr. Sachsen,
s. 13, 44. (Leipz. Diss.) Rez.: Lit. Zbl. 13.
Nr. 14 Brinkmann; Mannus 5, 144 Wahle. (216
Beschorner, H., Die sächs. Landschaft im
Wandel d. geschichtl. Jahrhunderte. (Mitt. d.
Ver. f. Erdkde. Bd. 2, H. 7, 13. 749-82.) [217
Becker. Ricoh., Wo lagen d. castellum u. d.
Burgward Hwoznie (Gozne)? (N. Arch. f. sachs.
G. 34, 17-31.) [218
Birke, O., Der Bezirk Annaberg im
Lichte d. Kartographie d. 16. u. be-
ginn. 17. Jh. u. dazu gehörige Akten.
(Progr.) Annaberg: Graser. 4°. 70 8.
2 M. [219
Petzold, D., Ansichten märk. u.
pomm. Städte a. d. J. 1710-1715.
Hrsg. v. H. Meisner. Berl.: Reimer.
14 S.; 89 Taf. quer-4°. 30 M. [220
Ortschattsv Schles. Alphab. Ver-
zeichn. sämtl. Städte, Flecken, Dörfer u. sonst.
Ortschaften u. Wohnplätze d. Prov. Schlesien.
7. Aufl. Bresl.: Korn. XII, 294 S. 4 M. [221
Löwis of Menar, K. v., Berichtig. d. mittel-
alterl. Abgrenzg. d. Ordens- u. Bischofs-Terri-
toriums auf d. Insel Dagö. (Sitzungsberr. d.
Ges. f. G. d. Ostsceprovinzen 11, 356-58.) [222
Förstemann, E., Altdt. Na menbuch
(s. 13, 2333). Bd. 2: Orts- u. sonst.
geograph. Namen. 3. Aufl. v. H. Jel-
linghaus. 1. Hälfte. xxvnj, 14 S.,
1766 Sp. 60 M. [223
Beschorner, Fortschritte d. Flurnamenfor-
schg. in Dtld., 09-12. (Korr. bl. d. Gesamt-
Ver. 61, 273-95.) [224
Namen, Die, Wiens. (Berr. u. Mitt. d. Alt.-
Ver. Wien 45, 3-57.) [225
Lessiak, P., Edling-Kazaze. Beitr. zur Orts-
namenkde. u. Siedlungsg. d. österr. Alpenländer.
(Carinthia 1, Jg. 103, 81-94.) 1226
Hoptner,. J., G.-Schwund in Tiroler Orte-
namen. (Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarl -
bergs 10, 216-19.) Vgl. 13, 2335. [227
Tarneller, J., Die Hofnamen im Burggrafen-
amt u. in d. angrenz. Gemeinden, s. 13, 53.
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 13 Gürtler; Zt. d. Fer-
dinandeums 3. F., 56, 562-84 Wopfner; Hist.
Vierteljschr. 16, 544 Oppermann. (228
Weber, Fr., E. Beitr. 3. Namenkde. v. Ober-
bayern. (Altbayer. Monatsschr. 11, 94-99.) [229
Riezler, S., Orts-, Wasser- u. Berg-
namen d. Berchtesgaden. Landes.
(Festschr. f. Meyer v. Knonau 93-
163.) [230
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *5
Beck, Chr., Die fränkisch. Ortsnamen u. ihre
Bedeutg. f. d. Frage d. alt. Slawengrenze.
(Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 225-87.) [231
Fehrle, E., D. Flurnamen v. Aasen. Karler.:
Braun. xx, 19 S. 50 Pf. [232
Schoof, W., Hess. Ortsnamen (8. ’13, 2341).
(Zt. f. dt. Mundarten ’13, 211-32.) —
Her-
(Hes-
(233
Forta.
Ders., Beitrr. z. hess. Ortsnamenkde. I:
mannspiegel, Harmutsachsen, Mecklar.
senland. 13, Nr. 12f.)
Stahl, K., Curia, centuria, decuria, Hunrige
oder Hunsrück, Hundertschaft. (Zt. d. Ver. f.
rhein. u. westf. Volkskde. 10, 207-15.) Vgl. 13,
2341. [234
Mürkens, G., Ort- u. Bachnamen d. Kreises
Euskirchen. (Progr.) Euskirchen: Zimmer-
mann. 48 S. 50 Pf. [23
Curschmann, Die dt. Ortsnamen im nord-
ostdt. Kolonialgebiet, s. 18, 62. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 167-70 Kunkel. [236
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s. 13, 68).
V, 5: dicio-dimico. Sp. 961-1200.
8 M. — VI, 1: f-familie. 240 Sp. 8 M.
— Supplem. Nomina propria lat.
Fasc. 4: Constantius-Cyzistra. Sp. 577.
814. 7 M. 20. [237
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. (s.
13, 2348). Bd. 4. Abt. 1. T). 4, Lfg. 2:
Gewühl-Gezäun. Sp. 6757-6916. —
Bd. 11. Abt. 1. Lfg. 4: Todestanz-
Ton. Sp. 577-736. — Bd. 11. Abt. 3,
Lfg. 2: Unansprächig-Unbequem. Sp.
161-320. — Bd. 12. Abt. 1, Lfg. 10:
Verstehen-Versuch. Sp. 1665-1824. —
Bd. 13. Lfg. 11: Wank-Wappen. Sp.
1793-1952. — Bd. 15. Lfg. 1: Z-Zähne-
mangel. 160 Sp. (& 2 M.) [238
H. Wunderlich, Zum 4. Bde. d. Grimmsch.
ee (Zt. f. dt. Wortforschg. 14,
Singer, 8., Die mittelhochdt. Schriftsprache,
(Singer, Aufsätze u. Vortrr. 123-43.) [239
Jellinek, M. H., G. d. neuhochdt.
Grammatik v. d. Anfängen bis auf
Adelung. Halbbd. 1. (Germ. Biblio-
th. Abt. 2, Bd. 7.) Heidelb.: Winter.
x, 392 8. 7 M. 50. [240
Gebhardt, A., Der berufliche Wortschatz d.
Bauern u. Handwerkers. (Korr.bl. d. Gesamt-
Ver. 61, 237-46.) 2 [241
Dialektgeographie, Dt. Berichte u.
Studien üb. G. Wenkers Sprachatlas
d. Dt. Reichs, hrsg. v. F. Wrede (s.
11. 2275). H. 5: Th. Frings, Stud. 2.
Dial.-Geogr. d. Niederrh einszw. Düs-
seldorf u. Aachen. jx, 246 S.; Kte.
8 M. (4 noch nicht ersch.) Vgl. 13,
2366. [242
„E. zen Beitrr. z. Geogr. d. dt
(Zt. . dt. Mundarten 13, 108.
1243
Ettmayer, K. v., Die gesohichtl.
Grundlagen d. Sprachenverteilung in
dr. 124 S.; Taf., 2 Ktn. 3 M.
Tirol. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg.
Erg. bd. 9, 1-33.) [244
Wörterbuch, Siebenb. ‚sächs. (s. 13,
2360). Bd. 1, Lfg. 4: Batschebierch -
Beute; bearb. v. A. Schullerus.
S. 417-576. 4 M. [245
Diete, H., Ergänzgn. zu Schmellers Bayer.
Wörterb. Ingolstadt. Progr. 32 8. [246
Fischer, Herm., Schwäbisch. Wör-
terb. (s. 13, 2364). Lfg. 43. 3 M. [247
Rez. v. Lfg. 1-43: Zt. f. dt. Wort forschg. 14,
312-14 Kapff.
Huber, Fr., Beitrr. zum Wortbestand badisch.
Mundarten. (Zt. f. dt. Mundarten 13, 316
68.) [248
Glöckner, K., Die Mundarten d.
Rhön. (11 v. Nr. 131.) Fulda: Actien-
[249
Nordbergische Dialektgeogr.
. 80 8.; 1250
C., 5 im nordöst!.
Thüringen. Hall. Diss. 67 8. 1251
ebrand, 8., Die Mundart v. Strohdehne
(Kr. Westha velland). (Aus: Minneskrift till
A. Erdmann.) Don Almquist u. W. 8.
Rez.: Zt. f. dt. Mundarten 13, 285.
H. 1252
Korth, A., Zur niederdt. Mundart a. d. Ge-
gend v. Rogasen in Posen. (Zt. f. dt. Mundarten
13, 275-81.) Vgl. 13, 2372. 1258
Naumann, Hans, Alt nordische Namenstudlen.
s. 13, 79. Roz.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 37
Neckel. [254
Lengler. Hausnamen im Birkenfeldischen.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 195-
206.) 1255
4. Pallographie; Diplomatik;
Chronologie.
Thompson, E. M., An introduction to Greek
and Latin palacogr., s. 183, 2377. Rez.: Engl.
hist. rev. 28, 547-49 Hunt. [256
Ehrle, Frs. u. P. Libaert, Specimina codicum
lat. vatican., s. 13, 86. Rez.: Moy. Age 25,
324-27 Deschamps; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1,
34-38 Krabbo. - [257
Schiaparelli, L., I diplomi dei re
d'Italia (s. 13, 90 u. 2379). Descri-
zioni e trascrizioni (v. Taf. 26-39).
(Bull. d. Arch. paleogr. it. Nr. 5.
Vol. 9, Fasc. 3.) [258
Uhlirs, K., Die Melker Schreiber
Hermann u. Otto. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. Erg.bd. 9, 34-50.) [259
Huläkovsky, J. M., Abbreviaturae vocabu-
lorum usitatae in scripturis praecipue latin.
aevi, tum etiam slavicis et german. [Anast.
Neudr.) Pragae (1852): Taussig u. T. xjv,
78 8. 5M. [260
Schiaparelli, L., Tachigrafia silla-
bica nelle carte italiane (8. 12, 2205).
Parte 2. (Bull. dell' Istit. stor. it. 33,
1-39.) [261
Jusselin, M., La transmission des
ordres & la chancellerie meroving.
d’apres les souscriptions en notes tiro-
u Bibliographie Nr. 262—384
niennes. (Bibl. de Ecole des chartes
74. 67-73.) ö [262
Breßlau, Handb. d. Urkundenlehre. Bd. 1.
Aufl. 2, s. 18, 2388. Rez.: Hist. Vierteljschr.
16, 383-95 Erben; Hist. Zt. 112, 154-56 Brack-
mann; R. eccl. 14, 345-47 Nells; Engl. hist.
rev. 28, 755-58 Poole. l [263
Brandi. K., Urkk. u. Akten. Für
akad. Ubgn. zusammengest. Lpz.:
Veit. 112 S. 5 M. [264
Redlich, Osw., Die Privaturkk.d.Mittelalters,
e. 12, 2208. Rez.: Moy. Age 25, 170-75 do
Board. [265
Krüger, Paul, Bedeutung u. Entwicklg. d.
Salutatio in d. mittelalterl. Briefstellern bis z.
14. Jh. Greifsw. Diss. 12. 52 8. (266
Stengel, E., Fuldensia. (Arch. f.
Urkundenforschg. 5, 41-152.) [267
Gecks, K. A., Die Einleitungsfor-
meln (Arengen) in d. Urkk. Heinrichs
II. u. Konrads II. Greifsw. Diss.
86 8. - 268
Bloch, H., U b. nicht einheitl. Datierg. besond.
in d. Urkk. Heinrichs II., s. 13. 2392. Vgl.:
L. Ries (Hist. Vierteljschr. 16, 590-92). (269
Meroves, M., Zur Frage d. scriniarii
sanctae Roman. ecclesiae. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 315-25.) [270
Niese, H., Uber d. Register Fried-
richs II. (Arch. f. Urkundenforschg. 5,
1-20.) [271
Baumgarten, P. M., Ub. einige
päpstliche Kanzleibeamte d. 13. u.
14. Jh. (Röm. Quartalschr. Suppl.
hft. 20, 37-102.) [272
Ders., Miscellanea diplomatica. I.
(Ebd. 27, 85*-128*.) [273
Redlich, Osw., Siegelurkde. u. No-
tariatsurkde. in d. südöstl. Alpenlän-
dern. (Carinthia 1, Jg. 103, 23-
33.) 5 [274
Mell, R., Beitrr. z. G. d. steier. Privaturk.
1 u. 2, s. 13, 2395. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. forsclig. 34, 537-41 Groß. [275
Heuberger, R., Das Urkunden- u.
Kanzleiwesen d. Grafen v. Tirol, Her-
zoge v. Kärnthen, a. d. Hause Görz.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg.
Erg. bd. 9. 51-177.) 276
E. J., Zur Krit. d. älter. Kaiserurkk. f. d.
Abtei Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden
15, 153-79.) Vgl. 09, 2289. 1277
May, O. H., Untersuchgn. üb. d. Urkunden -
wesen d. Erzbischöfe v. Bremen im 13. Jh.,
1210-1306. TI. 3 u. 4 nebst Anhg. Gött. Diss.
11. 62 8.; 2 Taf. Vgl. 12, 2215. [278
Behm, O., Beitrr. z. Urkundenwesen
d. einheimischen Fürsten v. Rügen.
(Aus: Pomm. Jahrbb. 14.) Greifsw.
Diss. 103 S.; 2 Taf. 1279
Tumbält, d., Zur Datierung nach d. Festtag
Mariä Verkündigung. (Zt. f. G. d. Oberrh.
J. F. 28, 519f.) Vgl. 12, 2221. [280
5. Sphragistik und Heraldik.
Posse, O., Die Siegel d. dt. Kaiser
u. Könige v. 751-1806 (s. 11, 110).
3: 1493-1711. Von Maximilian I. bis
Josef I. 74 Taf. 41 S. Text, Stamm-
taf. 4: 1711-1806. 1871-1913. Von
Karl VI. bis Franz II., Wilhelm I.
bis Wilhelm! II. Reichsvikariat.
Reichskammergericht, Kurfürstenkol-
legiam, Nachtrr. 84 Taf. 47 S. Text
(je 60 M.). 5: Siegelwesen d. dt. Kai-
ser u. Könige v. 751-1913. 266 8. [281
Lahusen, J., Die Siegel d. Grafen
v. Freiburg. Freib. i. B.: Wagner.
24 S. 90 Pf. [282
Coulon, Invent. des sceaux de la Bourgogne,
s. 13, 2408. Rez.: Rev. hist. 113, 377-79
Prinet. [233
Siebmachers Wappenbuch (s. 13,
2412). Lig. 556-59. à 6 M. [284
Inh.: Lig. 556-558 = Bd. IV. 4. H. 21-23.
(Niederöst. Adel.) 8. 233-92; Taf. 101-38. —
Lig. 559 = Bd. I. I. 8. H. 17. (Die dt. Souveräne
u. Lande.) S. 25-36; Taf. 37-54.
Rheude, L., Wappen auf Bildern d. Kgl.
alten Pinakothek in München. (Dt. Herold 44,
Nr. 5.) Vgl. 11, 115. — H. Frhr. v. Ledebur,
Das v. Saurmasche Wappenbuch in d. Bücher-
sammlg. d. Ver. , Herold“. (Ebd.) — Karl Hnr.
Schäfer, E. dt.-röm. Wappensammig. a. d. Zeit
d. 30j. Krieges. (Ebd. Nr. 8.) — Walt. Möller,
Das Beizeichen im Wappen der v. Weinsberg.
(Ebd. Nr. 10.) — W f. d. Fam. Ru-
mann v. J. 1438. (Ebd. Nr. 9.) [285
Bouly de Lesdain, L., Simples notes sur les
armoiries allem. au 12. siècle. (Aus: Arch.
herald. suissess 11, 3.) Paris: Champion 11.
12 8. | [286
Graber, G., Die moie ale Wappenbild in d.
„Krone“ Heinrichs v. d. Turlin. (Carinthia I.
Jg. 103, 108-17.) ; . 1287
Auner. M., Das Wappen v. Hermannstadt.
(Korr. bl. d. Ver. f. sicbenb. Ldkde. 36, 69-
(288
. .
Rheude, L., Das Hohenzollernwappen in d.
Kirche zu Markterlbach. (Herold 18, Nr. 6.)[289
Schrohe, H., Die Wappenkalender d. Mainzer
Domkapitels (Schrohe, Aufsätze usw. z. Mainzer
Kunst- G. 8. 33-60.) 290
Manstein, E. v., Wappen, Grabmäler, Kir-
chenbücher usw. in ost preuß. Kirchen. (Viertel-
jschr. f. Wappenkde. usw. 41, 205-338.) [291
6. Numismatik.
Friedensburg, F., Dt. Münz-G., s. 13, 106.
Rez.: Zt. f. Num. 30, 806-9 u. 547-9 aa
9
Kull, J. V., Die hervorragend. Mtinsfunde
im Gelände d. heutig. Bayerns diess. d. Rbeins.
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. '11, 189-95.) —
E. Hahn, E. Denar Karls d. Gr., von Castel
Seprio. (Rev. suisse de num. 18, 80f.) — H.
Buchenau, Albrecht d. Bär u. Otto? E. Beitr.
z. Alter. Münzkde. d. Askanier. (Bll. f. Münz-
freunde 48, 5247-50.) — Heineken, Der, Brak-
teatenfund v. Kamenz O.-L. (Jahrb. d. Nun.
Ver. zu Dresden ’12, 125-32.) .. [293
. Schrötter, Fr. Frhr. v., Das Münzwesen’d.
Dt. Reichs v. 1500-1566 (8. 12, 2246). Nachtr.
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 2150.) 1294
Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte #7
Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen
im Mittelalter, s. 13, 2423. Rez.: Zt. f. Num. 30,
530 f. Menadier. [295
Themessl. J., Das Münzwesen u. d. Münzen
Kärntens unt. Ferdinand I., 1519(21)-1564.
(Mitt. d. Ost. Ges. f. Münz- u. Medaillenkde. 12.
Nr. 8.) 1296
Stützel, Das bayer. Münzwesen s. Nr. 618. [297
Kull. J. V., Munz produzenten d. Mittelalters
vornchml. im Gelände des heutig. Bayerns.
(Mitt. a. d. Germ. Nat. Museum Jg. 12, 158-
64.) 298
Will, Fr., Zur Münz-G. Frankens im Mittel-
alter. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61 213 f.) [299
Cahn, J., Münz- u. Geld-G. v. Konstanz u.
d. Bodenseegebiete im Mittelalt., s. 13, 127.
Rez.: Rev. suisse de num. 18, 104-7 E. Hahn. [300
OUhlhorn, Diemeringen, e. Wild- u. Rhein-
gräfl. Münzstätte. (Els. Monatsschr. f. G. u.
Volkskde. 4, 115-20.) 1301
Münzen u. Medaillen, Die, v. Cöln.
Hrsg. v. d. Stadt Cöln. Bd. 2: Die
Münzen d. Erzbischöfe v. Cön. 1306-
1547. Bearb. v. A. Noß, Cöln: Stadt
Cöln. 4“. xvoj, 347 S.; 31 Taf. 30 M.
(1 noch nicht ersch.) - [302
Rez.: Lit. Zbl. 13 Nr. 46 Friedensburg.
Menadier, J., Die Aachener Münzen.
(Zt. f. Num. 30, 312-422; Taf. 9-16.)
Ders., Die Münzen d. Jülicher
Dynastengeschlechter. (Ebd. 423-
529; Taf. 17-21.) [303
Stange, E., Geld- U. Münz.-G. d.
Bistums Minden. (Veröffentl. d. Hist.
Kommiss. f. d. Prov. Westfal.) Mün-
ster: Aschendorff. 194 S.; Taf. 6 M. [304
Fiala, E., Münzen u. Medaillen d.
welf. Lande. Teil: Das neue Haus
Lüneburg (Celle) zu Hannover. 1:
Sign. Sr. Kgl. Hoh. d. Herzogs v.
Cumberland. Wien: Deuticke ’12. 4°.
283 S.; 14 Taf. 25 M. [305
Schrötter, Fr. Frhr. v., Die Münzen Friedr.
Wilhelms d. Gr. Kurfürsten u. Friedrichs Ill.
v. Brandenb., 8. 13, 2435. Rez.:
Mai 13 E. Bahrfeldt; Frankf. Münz-2tg. Apr.
13 Joseph; Bll. f. Münzfreunde Mai 13 Buche
nau: Zt. f. Num. 30, 532 ff. Menadier. [306
Bahrfeldt, E., Das Münzwesen d.
Mark Brandenburg unt. Friedr. Wilh.
d. Gr. Kurf. u. Kurf. Friedr. III.,
27 Taf. 24 M. [307
Rez.: Zt. f. Num. 30, 582 ff. Menadier; Mitt.
d. Ver. f. G. Berlins 13, Nr. 7 Brendicke.
Schrötter, P. Frhr. v., Das preuß Münzwesen
im 18. Jh. Bd. 4 s. in Abt. B. [308
7. Genealogie, Familien-
‚geschichte und Biographie.
Forst-Battaglia,O., Genealogie. (R. i.
Abt. 4a v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner.
68 S. 1 M. 80. [309
Gaisberg-Schöckingen, Fr. Frhr. v., Genea-
logie u. Heraldik. Neumünst.: Nord. Verlags-
anst. 87 8. 2 M. 50. 1310
Kern, Fr., Zur neuest. Lit. üb. d. Aufgaben
d. Genealogie. (Hist. Zt. 111, 600-9.) (311
Berl. Münzbll.
Dungern, O. v., Zur Krit. d. mittelalterl.
Nachrr. üb. Blutsverwandtschaft. (Carinthia I.
Jg. 103, 100-108.) [312
Schuster, Geo., 25 Jahre Fam.-G. d. Hauses
Hohenzollern, 1888-1913. (Dt. Herold 13,
Nr. 6f.) 1313
Klaar, K., Zur Geneal. d. Grafen v. Tirol.
(Forsch. usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10,
105-13.) 1314
Battaglia, O., Ergänzgn. u. Berichtign.
zu Grotefend-Wutke, Stammtafeln d. schles.
Fürsten. 2. Aufl. 11. (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
47, 327-30.) Vgl. 12, 124. 1315
Macoo, H. F., Welchen Wert bietet d. Kgl.
Staatsarchiv zu Wetzlar für d. dt. Genealogie?
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 214-21.) 1316
Geschlechterbuch, Dt. (Geneal.
Handb. bürgerl. Familien). Hrsg. v.
B. Koerner (s. 13, 142). 23: Hamburg.
Geschlechterb., hrsg. v. B. Koerner,
bearb. in Gemeinschaft m. A. W.
Lutteroth. Bd. 4. ııj, 480 S.; Taf.
10 M. [317
Haan, Fr. Frhr. v., Gencal. Auszüge a. d.
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. K. K. n.-ö. Land-
rechtes 1762-1852. (8. 10, 141). Forts. (Jahrb.
d. Herald. Ges. Adler N. F. 23, 89-144.) [318
Alberti, O. v., Württb. Adels- u. Wap-
enb. (s. 12, 2282). H. 15: Weissler-
wissler. S. 1033-1112. 2 M. [319
Kindler v. Knobloch, J. u. O. v.
Stotzingen, Oberbad. Geschlechter-
buch (s. 13, 2452). III, 7. S. 481-560.
6 M. [320
Klooke, Fr. v., A. Fahne u. s. familienge-
schichtl. Forschgn. (Dt. Herold ’13, Nr. 8.) [321
Gronemann, 8., Geneal. Stud. üb. d. alt.
jüd. Familien Hannovers. Abt. 1: Geneal. d.
Familien. Abt. 2: Grabschrr. u. Gedächtnis-
worte. Berl.: Lamm. xxuj, 164; 146 8.; 8 Taf.
6 M. 1322
Wernicke, E., Stadt Braunschweig u. d. alt.
Breslauer Stadtgeschlechter. (Dt. Herold 13,
Nr. 4; 8f.) [328
Todtwita, A. Frhr. v., Namensverzeichn. u.
Wappen v. sächs. Adelsfamilien. (Dresda.
Residenz-Kalender ’13, 78-75.) 1824
Arnswaldt, W.-C. v., Einige Ehestiftgn.,
Testamente usw. aus d. Hausarchive zu Gers-
walde. (Dt. Herold 13, Ir. 9.) 1325
Schulze, Fr., G. d. Fam. Acker mann, 1560-
1912. Lpz.: Teubner 12. 4°. xv, 237 8. [326
Sehulenburg, Graf v. d., Fam. v. Bartens-
leben. (Dt. Herold 13, Nr. 9.) 1327
P., G., E. unbekannt. Zweig d. Grafen
Berchtold. (Ebd.) 1328
Brakebusch, H., G.u.Stammtaf.d.ambergau-
schen Geschlechtes Brakebusch. Braun-
schweig 06: Krampe. 72 8. 1329
Pfeiffer, B., Süddt. Brandenburger im
Hochadel, nieder. Adel u. Patriziat. (Viertel-
jschr. f. Wappenkde. usw. 41, 126-41) [330
Pöhlmann, K., Nachrr. üb. d. Herren v.
Breidenborn. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32,
219-26.) 1331
Courtois, J., G. d. Fam. Courtois. Kolberg:
Courtols. 39 8. 2 M. 50. 332
[
Oldenbourg, F., Die Endter, s. 12, 2298.
Rez.: Hist. Zt. 111, 897-401 Riezler. 1333
Friesen, E. Frhr. v., Nachtrr., Ergänzgn. u.
Berichtiggn. z. G. d. reichsfreiherrl. Fam.
*8 Bibliographie Nr. 384—414
v. Friesen. Dresd.: Neue Verkehrsanstalt
ee aeg ae . v., d. d. 7 G.
V.. . . am. v. A-
win-Gostomski. Lütgen-Dortmund: Dr.- u.
Verl.-Ges. 17 8. [835
Scherlen, A., E. Wort zu d. Ausgrabgn. auf
d. Gigersburg (richtiger Girsburg) b. Weier im
Tal od. Beitr. z. G. d. Herren v. Girsberg.
Colmar: Selbstverl. o. J. 29 8. [336
Unterrichter, E. Frhr. v., Ergänzgn. zu
K. Kiefer: Die Familie Halder. (Monatabl. d.
K. K. herald. Ges. Adler 7, Nr. 16.) Vgl. 13,
168 1337
Hase, O. v., Das Aumaer Hasen-
nest. Urheimatliohes a. uns. Haus-
chronik. G. d. Aumaer Hasen in 5 Jhh.
Lpz.: Breitkopf u. H. 208 S. 5 M. [338
Friokewirth-Axrt, Stammtaf. v. Joh. Fr.
Herbart. (Dt. Herold 13, Nr. 8.) [339
G. d. Fam. Hoesch, s. 13, 170.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11,
250-52 Andr. Walther. 1340
H., Beitrr. z. G. d. Fam. Jacobs
zu Berg. Gladbach. (Monatsschr. d. Berg. G. -
Ver. 13, 161-76.) [341
Kobelt, d., G. d. Fam. Kobelt. Darmst.
12. Bekker. 88 8. 1342
Koch, Herb., Aus m. familiengeschichtl. Sig.
Jena: Vopellus 12. 47 8., Stammtaf. 1 M. [343
Sommerfeldt, d., Zur Lehnsdorff-Geneal.
(8. 07, 2100). TI. 2. (Zt. d. Westpr. G. Ver. 55,
19-75.) [344
Gottberg, H. E. v., Geneal. Übers. adlig. Ge-
schlechter d. Namens Lomcke. (Vierteljschr.
f. Wappenkde usw. 41, 106-25.) [345
Schneller, A., Das Geschlecht v. Leutner
zu Wildenburg. (Jahrb. d. Herald. Ges. Adler
N. F. 23, 179-87.) [346
berg,
Mitt. üb. d. Geschlecht Lindenberg a. d.
Ambergan. Berl, 12. Kirchhain N.-L. 12:
Schmersow. 66 8. 1347
Zur Gesch. d. Fam. Marggraff. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berl. 13, Nr. 5.) [348
K., 8. v. d., Die Stammeseinheit der v. Me-
ding u. der Kind. (Dt. Herold 13. Nr. 9.) [349
eister, W., Beitrr. z. G. d. Fam. Meister,
sowie d. verwandt. Familien v. Normann,
Boehmer resp. v. Böhmer, Salfeld, Runde,
Frhrn. v. Pistorius, v. Schlözer, Ubbelohde
usw. (8. 09, 163). II. 6. 38 8. 2 M. [350
, F. v., Taschenb. d. Geschiechts
v. Oertzen. Schwerin; Herberger. 80 8. [351
Osten, gen. Sacken, A. Frhr. v. d.,
Die Herkunft d. uradel., schloß. u.
burggesess. Geschlechts v. d. Osten.
Geneal.-herald. Stud. Blankenburg-
Harz: Hoefer. 228 S.; Taff. 6 M. 50. [352
Rabe v. Pappenheim, Frhr., Urkdl. Nachrr.
üb. d. Ursprg. d. Namens u. Wappens der Ra be
v. Pappenheim. Mit 2 Nachtrr. Carlaha fen
06-12. 88 8., Taf.; 19 8.; 10 8., Stamm-
taf. 1853
Reinstorf, E., G. der Reinstorf. Als Hs.
gedr. Lüneburg 12: Hoppe. 243 8. 1354
RO „ 8., Stammb. d. Fam. Roth -
mann. Berl.: Lamm. 4°. 16 S. 3 M. [355
Hauber, A., Zur G. d. Fam. Rüttel. (Württb.
Vierteljhite. f. Landes-G. N. F. 22, 358-62.) [356
„I., Stammb. d. Samsonschen Fam.
3. Aufl. Hannov.: Samsonsch. Legatenfonds
’12. 4°. 31 8.; 13 Taf. 1357
Schacht, Frz., Gencal. d. Fam. Schacht.
Herzhorner u. Hohenfelder Ast. Glückst.: Han-
sen. 67 S. 3 M. [358
3
K., Stammtaf. u. geschicht!.
Handel-Mausetti, V. Frhr. v., Die Herren
v. Schleuns in Niederösterr. u. ihre Beziehgn.
zum Lande ob der Enns. (Jahrb. d. Herald. Ges.
Adler N. F. A 188-02.) 8 U
Stegemann, Das Pfarrergeschlecht Schna-
bel. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 7, 318-
20.) [360
Schnorr, Die Geneal. Studie. (Dt. Herold 18,
. 5.)
Nr [361
Höftlinger, H. W., E. Chronik d. Grafen
Schrattenbach. (Jahrb. d. Herald. Ges.
Adler N. F. 23, 145-78.) [362
Stelzner, A., G. d. Fam. Stelzner. Dresden
12. 16 8. [363
Losch, P., Zum Stammb. d. Strubbergs.
(Hessenland. 13, Nr. 11.) [364
Studt, G. F., Nachrr. v. d. Fam. Studt-
Rugenrade. A. d. G. e. stormarnschen Bauern-
echts. (Aus: Stormarnsche Helmatbll.)
erup: Selbstverl. 11. 11 8. 365
Schimmelfennig, v., Nachfahrenliste d. Mat-
thaeus v. Thüngen. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. usw. 41, 142-80.) (366
t, A., Untersuch. 3. Geneal. d.
Grafen v. Tierstein. (Basler Zt. f. G. usw. 11,
231-43.) . 1367
Richthofen, W. v., Stammen die Tiescho-
witz v. Tleschowa v. d. urad. Geschlechte d.
Czelo v. Czechowitz ab? (Dt. Herold 13, Ni. 9
u. Schles. G. bil. 13, 63-67.) [368
Ehretsmann, Eug., vom Geschlechte d.
Waldner v. Freundstein. (Jahrb. f. G. usw.
Els.-Lothr. 29, 40-71.) [369
Wannow, Mathias Wannowius, v. 1547-80
luth. Pfarrer in Sorquitten, d. Stammvater d.
west preuß. Fam. Wannow. (Mitt. d. West-
pr. G.-Ver. 12, 54-61.) 1870
Wecken, F., Genealogisches üb. d. Familien
d. Namens Wecke, Wecken. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. usw. 41, 181-204.) 1371
Kurz, A., G. d. Fam. Weinlig v. 1580-1850.
Bonn: Georgi 12. 150. 8. 1372
Westernhagen, M. v., G. d. Fam. v. Western-
hagen auf d. Eichsfelde währ. d. Zeitraumes v.
7 Jahrhh. Erf.: Güther. 4°.
8 Stammtaf., 3 25 M. i
Burchard, M., A . d. Schaumburg.
Kanzlers Dr. Ant. v. Wietersheim. (Dt.
Herold’ 13, Nr. 8 u. 10.) [874
Wilckens, Th., Beitrr. zu e. G. d. Fam.
Wilckens. In 8. Aufl. bearb. u. erg. v. W.
Donat. Lpz.: Degener. 40 S. 2 M. 1375
Wintzingerode, W. C., Frhr. v., G. d.
Fam. v. Wintzingerode. 1: Im
Mittelalter. Gotha: Perthes. Xj,
374 8.; Stammtaf. 7 M. [376
Moorrees, W., Het Münstersche geslacht Van
der Wyck. s’Gravenh. ’11: Mouton. 4°. Xj,
386 8. [377
Zimmermann, B., Die Fam. Zimmermann
in Drakenstedt 1480-1012. Seehausen (Alt-
mark): Selbstverl. ’12. 179 8. 1878
Petersdorff, H. v., Dt. Männer u.
Frauen. Biogr. Skizzen vornehml. z.
G. Preußens im 18. u. 19. Jh. Berl.:
Hobbing. x, 459 S. 8 M.
Zechommier, I., Interess. u. berühmte
Vogtländer, e. Ehrenbuch d. Vogtlandes.
Plauen: Wieprecht. 170 8. 2 M. (380
Rhenius, K., Magister Joh. Rhenius, Karl
Rhenius, Dr. Wilh, Rhbenius. Lebensbilder a.
4 Jh. e. dt. Familie. M. mehrer. Stammtaf. als
He. gedr. Berl.: Paul. 74 8. 1381
Allgem. Quellensammlungen. Geschichtschreiber.
Urkunden u. Akten 29
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist. (s. 13, 2528). NE
Nr. 1061; 1063.
Quellen u. Forschgn. a. d. Geb. d. G. (s. 18.
2530). 16, Beil. 8. Nr. 1229 a. (383
Levison, W., Hss. d. Museum Meer-
manno-Westreenianum im Haag. (N.
Arch. 38, 503-24.) [384
Levison, W., Aus engl. Bibliotheken
(s. 10, 2385). III. (Ebd. 643-64.) [385
Verzeichnis d. Hss. d. Hist. Arch.
d. St. Trier (s. 13, 2533). Bog. 18:
Nr. 572-658. (Trier. Arch. 21, Beil.
S. 273.88.) [386
Roth, F. W. E., Aus Hss. d. Mainzer
Seminarbiblioth. (N. Arch. 38, 572-
80.) [387
Ottenthal, E. v., Die Monumenta hist. duca-
tus Carinthiae. (Carinthia I, Jg. 103, 14-
388
Geschichts un. 5 (8. 13, io
14 u. 15 s. Nr. 138
Mettensia. VI. cron aue et abar.
tes de l’abbaye de S. Mihiel, publ. p.
A. Lesort (s. ’13, 2538). Introd.; ad-
ditions et corrections; table alphab.
XLjX, S. 449-510. [390
Publikationen d. Ges. f. rhai. Gkde. (8. 12,
2363). Vgl. Nr. 211; 434; [391
Veröffentlichungen d. Hist. Komm: f. Hess. u.
Waldeck (s. 12, 2366). IX s. Nr. 440. [392
Quellen u. Abhdlgn. z. G. d. Abtei u. Diözese
Fulda (s. 13, 2539). 9 s. Nr. 1161.
Quellen u. z. G. Niedersachs.
s. 12, 181a). 29 s. Nr. 1210.
1900, 2145). 7 (Schwarz, Akten d. Visitation
d. Bistums Münster 1571-78). [396
Quellen u. Forschungen z. braunschw. G. (s.
'13, 3398). 4 u. 5 s. Nr. 661; 705. [396
Bestimmungen d. Hist. Kommiss. f. d. Prov.
Sachs. u. d. Hrzgt. Anhalt üb. d. Herausgabe
d. „Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen u. an-
grens. Gebiete.‘ 2. neubearb. Aufl. Halle:
Hendel. 18 S. 50 Pf. 1397
Verötlentlichungen d. Hist. Komm. f. Pom-
mern. H. 1 s. Nr. 445. [398
Wutke, Konr., Silesiaca in österr. Quellen-
werken, s. 12, 216. Vgl.: P. Dittrich (Zt. d
Ver. f. G. Schles. 47, 330). [399
2. Geschichtschreiber.
Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Gesamt-
ausg. 8. Nr.1011; 1032; 1034; 1069; 1100f. 1400
Levison, W., E. G. d. Päpste aus
Canterbury. (N. Arch. 38, 645-62.)
Vgl. 10, 2399. [401
Mombritius, B., Sanctuarium seu
Vitae Sanctorum. Nov. edit. cura -
verunt duo monachi Sclesmenses.
Paris.: Fontemoing. 12. 4°. xxx,
687; 835 8. [402
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 4041. Allmang.
Lehmann, P. u. N. Bühler, Das Pas-
sionale decimum d. Barthol. Krafft
v. Blaubeuren. (Hist. Jahrb. 34, 493-
537.) [403
Lehmann, P., Neue Textzeugen
d. Prüfeninger Liber de viris illustri-
bus (Anon Mellicensis). (N.
Arch. 38, 550.58.) . [404
Chronik, Österr., v. d. 95 Herrschaften, hrsg.
v. Seemüller, s. 12, 187. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 16, 645-47 Edw. Schröder. [405
Bernoulli, A., Neueres üb. Stumpfs Basler
Quellen (Basler Zt. f. G. 13, 191-93.). Vgl. 13,
2548 1406
Hellmann, 8., Die „Weingartener“
Annalen. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
28, 185-87.) [407
Chroniques liegeoises, &d. par S.
Balau. T.1. Brux.: Kissling & Co.
xxxIv, 590 S. 15 fr. [408
8
P., Zu d. Merseburg. Ka lendarien.
parmberg,
(Thür.-säche. Zt. f. G. 3, 217f.) Vgl. 13,
[409
223.
3. Urkunden un und Akten.
Paz, Catálogo II. Secretaria de
estado. (Archivo gener. de Simancas.)
(Capitulaciones con la casa de Austria
y papeles de las negociaciones de Ale-
mania, Sajonia, Polonia, Prusia y
Hamburgo.) 1493-1796. Repertor.
d. auf Österreich, d. Dt. Reich, Sach-
sen, Polen, Preußen u. Hamburg be-
zügl. Dokumente aus d. Abteilg.
„Staatssekretariat“ d. Generalarch.
zu Simancas. 1493-1796. (Aus: Arch.
f. öst. G. Bd. 103.) Wien: Hölder.
270, 79 8. 7 M. 65. [410
Urkundenbuch d. alt. sächs. Fran-
ziskanerprovinzen. (s. 13, 2555). I,
2: Lemmens, Kustodie Preußen.
S. 87-171. 5 M. [411
Lemmens, L., Briefe u. Urkk. d. 16. Jh.
(Beitrr. z. G. d. sächs. Franziskanerprov. 4/5,
43-400.) Zee Zee [412
Nößlböck, J., Inventar d. Markt-
kommunearchivs Rohrbach in Ober-
österr. (Mitt. d. K. K. Archivrates 1.
57-116.) — V. Thiel, Invent. d. gräfl.
Stürgkhschen Familienarch. in Hal-
benrain (Steierm.). (Ebd. 117-23.) —
V. Vojtisek, Das Archiv d. St. Prag
u. s. Erforschg. (Ebd. 39-56.) — Karl
R. Fischer, Invent. d. Stadtarch.
Böhm.-Aicha. (Ebd. 124-26.) [413
Starzer, A., Aus niederösterr. Ar-
chiven. (Ebd. 127-43.) [414
Inh.: Archive zu Litschau, Schwarzenau,
Gloggnitz, Ebreichsdorf, Leobersdorf, Vöslau,
10
Gainfahrn, Ebenfurth, Traiskirchen, Guten-
stein, Guntramsdorf, Schottwien, Maria-Enzers-
dorf, Neulengbach, Altlengbach, Anzbach.
Wutte, M., Das Archiv d. G. Ver. f.
Kärnten. (Carinthia I. Jg. 103, 52.
81.) . [415
Böhm, K., Das Tiroler Landesarchiv, s. 12,
2381. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 566 Stein-
acker. 1416
[
Pernthaler, A., Regesta d. Urkk. d.
Stadt- u. Kirchenarchivs in Klausen:
1328-1500. (Forsch. usw. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 10, 114.31.) [417
‚ Mracek, J., Listäf k dějinám Lip-
nika. (Urkundenbuch z. G. d. St.
Leipnik.) Leipn. Progr. 12. 13 S. [418
Bretholz, B., Liechtensteiniana Im Mährisch.
Landesarch. (Zt. f. osteurop. G. 3, 659-67.) [419
Diesbach, M. de, Regeste Fribour-
geois: 515-1350. (Arch. de la Soc.
d’hist. du canton de Fribourg 10, 1-
291.) Sep. Fribourg: Fragnière. 2 fr.
50. . i [420
Schmid, Jos., Urkk.-Regesten d. Kolleglat-
stiftes U. L. Frau zur Alten Kapelle in Regens-
burg. Bd. 2, s. 13, 239. Rez.: Hist. Jahrb. 34,
160 f. Guggenberger. 1421
Archivinventare, Württemb. (s. 13,
2578). Hft. 7-10. [422
H. 7: Duncker u. Baßler, Pfarr- u. Ge-
meinderegistraturen d. Oberämter Brackenheim
u. Maulbronn. 70 S. 1 M. — H. 8: Duncker,
Desgl. d. Oberamts Rottenburg. 127 S. 1 M. 40.
— H. 9: G. Merk, Desgl. d. Oberamts Biberach.
148 S. 1 M. 40. — H. 10: G. Merk, Desgl. d.
Oberamts Waldsee. 152 8. 1 M. 4
0.
Landtagsakten, Württemb. (s. 12,
2390). 1. R., Bd. 1: 1498-1515.
Bearb. v. W. Ohr u. E. Kober.
xXxxXj, 312 S. 5 M. 48423
Urkundenbuch d. St. Heilbronn (s.
05, 212). 2: 1476-1500. Bearb. v.
M. v. Rauch. (15 v. Nr. 389.) 818 8.
10 M. N [424
Urkundenbuch d. Klosters Heilig-
kreuztal, bearb. v. A. Ha uber (s. 12,
1 70 Bd. 2. (14 v. Nr. 389.). 556 S.
[425
Bez. v. 1: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
10, 552-54 Aubin.
Regesten d. Markgrafen v. Baden u.
Hachberg 1050-1515 (s. 12, 2392). 4:
Regesten d. Markgrafen v. Baden.
1453-75. Lfg. 3. Bearb. v. A. Krie-
ger. S. 161-240. 5 M. Ig426
Hanauer, A., Invent. des archives
de Thann (Biblioth. de la „Rev. d’Al-
sace“, 22.) Colmar: Hüffel. 70 8.
4 M. — Ders., Les archives de Thann
(8. 12, 2397). Forts. (Rev. d’Als.
N. F. 13, 296-309. 14, 170-75.) [427
Bibliographie Nr. 414—466
Scherlen, Inventar d. alt. Archivs
d. Stadt Kaysersberg (s. 13, 2579).
Forts. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4.
15.487.) u [428
Levy, Die Urkk. d. Stadt Weißenburg.
(Jahresber. d. Ver. z. Erhaltg. d. Altertümer in
Weißenburg u. Umgeg. 8, 10-47.) [429
- Regesten d. Pfalzgrafen a. Rh. 1214.
1508. Hrsg. v. d. Bad. Hist. Kommis-
sion, bearb. v. L. v. Oberndorff (s.
13, 2581). Bd. 2, Lig. 3. S. 161-240.
6 M. | [430
Pfeiffer, A., Das Archiv d. Stadt Speler. Als
Ms. gedr. Speier 12. 39 8. ae [431
Inventare d. nichtstaatl. Archive im
Großhrzgt. Hessen. 1: F. Herr-
mann, Inventare d. ev. Pfarrarchive.
Hälfte 1. Darmst.: Staatsverl. 528 8.
6 M. [432
Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz,
1289-1396 (s. 13, 247). Lg. 14.
Bd. 1: 1289-1353, bearb. v. Ernst
Vogt. XV S., S. 481-579 (: 1328-28).
6 M. 50. — Lfg. 15. Bd. 2: 1354-1396,
bearb. v. Fr. Vigener. xjv S., S. 561-
636 (: 1368.71). 5 M. (433
- Regesten d. Erzbischöfe v. Köln im
Mittelalter (s. 12, 207). Bd. 3: 1205-
1304. 2. Hälfte: 1261-1304 u. Reg. zu
beid. Hälften. Bearb. v. R. Knip-
ping. (21 v. Nr. 391.) xxrj, 422 8.
27 M. (Bd. 1 noch nicht ersch.) [434
Goldschmidt, H., Landtagsakten v.
Jülich-Berg 1400-1610. Nachtr. zu
Bd. 1 u. 2. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46.
33.126.) 5 I 35
Borman, C. de, Chartes apocryphes
publ. par Foppens. (Bull. de la Comm.
R. d’hist. de Acad. de Belg. 82, 183.
208. 1436
Verkooren, Inventaires des chartes
et des cartulaires des duchés de Bra-
bant et de Limbourg et des pays
d’Outre-Meuse (s. 11, 214). T. 2-5.
11.13. 620; 493; 607; 583 S. [437
Fairon, E., Notes pour un cartulaire
de la cité Liege. (Bull. de la Comm.
R. d’hist. de Ac. de Belg. 82, 209-
94.) 1 BEER 1I438
Wibel, H., Der Liber primus char-
tarum ecclesiae Leodiensis. (N. Arch.
38, 674-83.) —_— — —ć— ` [439
Klosterarchive. Regesten u. Ur-
kunden. 2. Bd.: Johs. Schultze,
Klöster, Stifter u. Hospitäler d. Stadt
Kassel u. Kloster Weißenstein. Re-
gesten u. Urkk. (= Nr. 392.) xxjv.
7189 S. 30 M. (Bd. 1 ist noch nicht.
ersch.) , 1440
Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler
Urkundenbuch d. Hochstifts Hildesheim u.
sein. Bischöfe, bearb. v. H. Hooge weg. ITI. 6:
1370-98, 8. 12. 215 a. Rez.: v. 5 u. 6: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 13, 84-89 Brenneke. i 4
Lit. Zbl. 13, Nr. 43.
Hanserecesse. 3. Abt., Bd. 9: 1477.
1530. Bearb. v. D. Schäfer u. Fr.
Techen. 998 S. 38 M. [442
Hofmeister, A., Brandenburg., Ha-
velberg. u. a. Urkk. a. Woldegk.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 52-57;
60-63.) [443
Urkundenbuch, Mecklenb. (s. 13,
2604). Bd. 24: 1400. 3. Siegelhft.
158; 52 8. [444
Rez. v. 23: Hist. Zt. 111, 171-73 Mehr-
mann.
Urkunden z. Caminer Bistums-G.
auf Grund d. Avignones. Suppliken-
register, hrsg. v. A. Motzki. (= Nr.
398.) Stett.: Saunier. 99 S. 2 M. [445
Wesemann, H., Regesten 3. G. d. St. Löwen-
berg i. Schles. (s. 13, 265). TI. 2; hrsg. v. J.
Eunen. Löwenb. Progr. 45. 56 8. [446
Codex dipl. majoris Poloniae. T. 5:
1400-1444; ed. Fr. Piekosinski.
Posnaniae 08. Lxxjv, 844 S. 15M.[447
Seuberlich, E., Streifzüge durch d. Arcnive
d. kl. livländ. u. estländ. Städte. (Sitzungsberr.
d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 11, 359-81.) —
L. Arbusow, Analekten z. livländ. Kirch. -G.
nebst e. Briefe d. Erzbischofs Joh. Wallenrode
v. Riga 1394. (Ebd. 395-402.) 1418
Zeumer, K., Quecllensammlg. z. G. d. dt.
Reichsverfg. im M. -A., 5. 13, 2606. Vgl. K. Z.:
N. Arch. 38. 726. 1449
Urbare, Österr. Abt. 3, Bd. 2: Die mittelalt.
Stiftsurbare d. Erzhrzgt. Österr. ob d. Enns.
TI. 1, hrsg. v. K. Schiffmann, s. 13, 269.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 444. Keußen;
Jahrbb. f. Nat. ök. 100, 682 f. Aubin. 1450
wW :
„ Österr. (s. ’09, 2307).
Bd. 10: Steirische Taidinge (Nachtrr.).
Hrsg. v. A. Me ll u. Eug. Frhr. v. Mül-
ler. xj. 3858. 12 M. Bd. 11: Nieder-
österr. Weistümer. Hrsg. v. Gust.
Winter. Tl. 4. Nachtrr. u. Reg. M.
Glossar., bearb. v. J. Schatz. xx,
739 S. 24 M. [451
Mell, A., Das Sittersdorfer Berg-
taiding. Beitr. z. G. d. bäuerl. Rechts-
quellen Kärntens. (Carinthia I. Jg.
103. 137-62.) [452
Gesammelte Bruchstücke elsäss. Weis-
Herr
tümer a. d. 11.-14. Jh. (Els. Monatsschr. f. G.
u. Volkskde. 4, 62-67 usw. 265-72.) [453
„ Weistümer d. Rheinprovinz. Abtlg.
Kurfürstent. Köln. Bd. 1: Amt
Hälchrath Hrsg. v. H. Aubin. (18
v. Nr. 391.) Bonn: Hanstein. xxx.
396 8.; Kte. 17 M. 50. [454
Bronnen tot de geschied. van het
Leidsche Textielnijverheid, verz. door
N. W. Posthumus (s. ’13, 273).
*11
D. 3: 1574-1610. (Rijks geschiedk.
Publ. 18.) 12. xv, 787 S. [455
Lorme, E. de, Verzeichnis d. Ellricher Rats-
personen im „Roten Buche“ d. Magistrats.
1435 1805. (Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 1-36.) [456
Lehenbuch d. Abtes Georgius Thun
zu Saalfeld 1497-1526. Hrsg. v. Ernst
Koch. (Suppl.-Hft. 5 v. Nr. 149.)
Jena: Fischer. LXXX. 335 S. 10M. i
Regesta chartarum Italiae (8. 13.
275). 10: Regesto di S. 1 di
Siponto, a cura di F. Ca mobreco.
xvj, 386 S. 11 M. 20. 11: Liber Lar-
gitorius vel notarius monasterii Phar-
phensis, a cura di G. Zucchetti.
Vol. 1. 439 S. 12 M. 80. [458
Kalbfuß, H., Urkk. u. Regesten 7.
Reichs-G. Oberitaliens (s. ’13, 2617).
Abschn. 3. (Quell. usw. a. ital. Ar-
chiven usw. 16, 50-92.) Sep. 1 M.
60. [459
Regesta pontificum Romanorum
cong. P. F. Kehr (s. 13, 275). Italia
pontif. 6: Liguria sive provincia Me-
diolanensis. P. 1. Lombardia. xijv,
419 S. 15 M. [460
— i
Recueil des instructions donntes aux ambas-
sadeurs etc. de France. 18: Diéte germanique
p. B. Auerbach, s. 12, 2429. Rez.: Hist. Zt.
111, 392-94 Hartung: Rev. hist. 114, 163f.
Pfister; Dt. Lit.- 218. 13, Nr 47 Pribram. [461
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler. |
Heeringa, K., De rekeningen en
andere stukken, in 1607 uit de Hol-
landsche rekenkamer naar de Zeeuw-
sche overgebracht. Het Henegouwsch-
Beiersche tijdvak, 1319-1432. (Rijks
archiefdepöt i in de provincie Zeeland.)
s Gravenh.: Nijhoff. 106 S. 1 fl.
75. - [462
Jahrzeitbüch d. St. Amandus-
Kirche zu Maienfeld; hrsg. v. Fr.
Jecklin. (Jahresber. d. Hist.-anti-
quar. Ges. v. Graubünden 42, S. I-
xvoj u. 1-96.) [463
Kaiser, Hans, E. neue Überlieferg.
d. Liber possessionum Edelins v.
Weißenburg. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 28, 479-84.) [464
Registres de l'Église réformée néer-
land de Frankenthal au Palatinat
1565-1689, publ. p. A. v. den Velden
(s. 13, 280). II: Registre des ma-
riages. Tables. 144 S. 5 fr. [465
Goyens, J., Invent. des obituaires
francisc. belges. (Bull. de la Comm. R.
d'hist. del’ Ac. de Belg. 82, 435-94.) [466
*12
Hartmann, Aug., Hist. Volkslieder
u. Zeitgedichte v. 16.-19. Jh. M. Me-
lodien hrsg. v. H. Abele (s. 12, 238).
3: 1756-1879. 225 S. 8 M. 50. [467
Buchner, E., Das Neueste v. gestern.
Kulturgeschichtl. inter. Dokumente
a. alt. dt. Zeitgn. (s. 13. 2627). Bd. 4
u. 5: Zeit d. franz. Revol. TI. 1: Bis
zur Hinrichtg. Ludwigs XVI., 1788-
93. TI. 2: Bis z. Errichtg. d. Konsulats,
1793-99 3. 90; 444 S. (à 4 M. 50.) [468
Kunsttopographie, Österr. (s. 13.
2630). 10, 2: P. Buberl, Denkmale
d. polit. Bez. Salzburg. Archival. Teil
v. Frz. Martin. TI. 2: Gerichtsbezz.
Mattsee u. Oberndorf. jx S., S. 249.
622; 10 Taf. 18 M. 40. — 12: H.
Tietze, Die Denkmale d. Benedik-
tinerstiftes St. Peter in Salzburg.
cxcjv, 227 S.; 25 Taf. 32 M. — 14:
M. Dreger, Bau-G. d. Hofburg in
Wien bis z. 19. Jh. x1j, 354 S.; Taff.
36 M. 80. [469
(Bd. 11 u. 13 noch nicht erschienen.)
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern (s.
13, 2635). 3, 7: A. Feulner, Bez.“
Amt Marktheidenfeld. M. hist. Ein-
leitg. v. H. Ring. jx, 182 S.; 9 Taf.,
Kte. 8 M. [470
Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden
(s. 13, 2637). 8, 2: G. v. Oechel-
haeuser, Amtsbez. Heidelberg (Kreis
Heidelb.). 685 S. ; Taf. u. Kte. 16 M. [471
„ Voss Die städtisch. Sammlgn. im
Reichlin-Meldeggschen Pat rizierhaus zu U ber-
lingen. (Alemannia 3. F., 5, 49-80.) 1472
Schrohe, H., Kupferstiche als An-
denken an’ "verstorbene Mainzer Kur-
fürsten. (Schrohe, Aufsätze usw. z.
Mainzer Kunst-G. S. 60-70.) [473
Ilgner. P., Alte Denk- u. Grenzsteine im
Kreise Hünfeld u. Umgegend. (Hessenland 13,
Nr. 8-10.) [474
Bibliographie Nr. 467—582
Kunstdenkmäler d. Prov. Hannover
(s. 13, 2641). Erg.-Bd.: Adf. Zeller,
Die G. d. Wohnbaukunst d. St. Hil-
desheim. xjv, 144 S. (Auch Braun-
schw. Diss.) [475
Darstellung, Beschreib., d. ält. Bau-
u. Kunstdenkmäler d. Prov. Sachsen
(s. 11, 2541). (H. 30-32. Hrsg. H.
Bergner). 30: Kreis Wolmirstedt.
148 S.; 23 Taf., Kte. — 31: Kreis
Wanzleben 196 S.; 18 Taf., Kte. — 32:
Grafsch. Wernigerode xx, 287 S.;
25 Taf. 14 M. [476
Overmann, A, Die älter. Kunstdenkm. d.
Plastik usw. d. Stadt Erfurt, s. 12, 2449. Rez.:
Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 519-22 P. Weber;
Thür. -skehs. Zt. f. G. 3, 102-5 Sauerlandt.
Darstellung. Beschreib., d. älter. Bau- u.
Kunstdenkmäler d. Kgr. Sachsen. H. 36 u. 36
(v. C. Gurlitt), s. 13, 291. Rez.: N. Arch. f.
sächs. G. 34, 414-18 Haenel. [478
Kunstdenkmäler d. Prov. Bran-
denburg (s. 12, 2451 u. 13, 2546).
2, 1: Kr. Westhavelland. Unt. d.
Schriftleitg. v. Th. Goecke bearb.
v. P. Eichholz u. W. Spatz. ıxuj,
282 S.; 38 Taf., 2 Ktn. 20 M. — 6, 3:
Kr. Weststernberg. Bearb. v. W.
Spatz. xxx, 232 S.; 10 Taf., 2 Ktn.
20 M. [479
Schmid, Bernh., Die De pflege in d.
Prov. Westpreuß. (8. 12, 2452). Ber. 10: 12.
20 8.; 5 Taf. 1 M. [480
Walter, Karl, Glockenkde. Regensb.:
Pustet. xxv, 988 S. 9 M. [481
Seeanner, M., Die Glocken d. Erz-
diöz. München u. Freising. Hist.-
stat. beschrieb. unt. Mitwirkg. d. Kle-
rus d. Erzdiözese. (Beitrr. z. G. usw.
d. Erzbist. München u. Freising
Bd. 11.) [482
Schüller. A., Glocken vom Hochwalde.
(Trier. Chron. N. F. 9, 129-45.) [483
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Gebhardt, Hdbch. d. dt. G., neu
hrsg. v. F. Hirsch. 5. Aufl. Stuttg.:
Union. x1j, 769; 990 S. 17 M. 50. [484
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 610-12 Bess,
Schäfer, D., Dt. Geschichte, S. 13, 294. Rez.:
Hist. Vierteljschi. 16, 4431. W. Schultze. [485
Rothacker, Über d. Möglichkeit u. d. Ertrag
e. genet. G.schreibg. im Sinne Lamprechts, s.
13, 203. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 23 G. E. Burck-
nardt. 1486
Meißner, W., Studienfragen z. dt. G. (s. 12,
254). 3: G. d. neuest. Zeit. 448 S. 4 M. 50.
1487
Kowalski, W., Die dt. Königinnen u
Kaiserinnen v. Konrad III. bis z. Ende
|
|
|
d. Interregnums. Weim.: Böhlau. 146 8.
3 M. 20. (E. TI.: Königsb. Diss.) [488
Auerbach, B., La France et le Saint-Empire
dep. la paix de Westphalie jusqu'à la révol.
franç., s. 13, 301. Rez.: Rev. hist. 114, 1641.
Pfister; Rev. crit. 18, Nr. 44 R. G.; N. rev. hist.
de droit 37, 270-74 Blondel. 1489
Vebersberger, H., Rußlands Orient -
politik in d. letzt. 2 Jhh. 1: Bis 2.
Frieden v. Jassy. (Tl. v. Nr. 56.) Stuttg.:
Dt. Verl.-Anst. x, 380 S. 7 M. [4%
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte
2. Territorial-Geschichte.
Kralik, R., Österr. G. Wien: Holz-
hausen. xj, 629 S. 18 M. [491
Rez.: Lit. Zbl. 13. Nr. 46.
Voltelini, H. v., Die Anfänge d.
St. Wien. Wien: Fromme. 144 S.
6. M. [492
Gubo,A.,Aus SteiermarksVergangen-
heit. Graz: Moser. 232 S. 3 M. 40. [493
Pogatsohnigg, V., Zur hist. Topogr. Maria
Elend u. St. Jakob i. R. (Carinthia I. Ig. 103,
95-100.) [494
Tusel, E., Entstelig. d. Namen d. Straßen,
Gassen u. Plätze d. Landeshauptstadt Salzburg.
Sal zb.: Mayr. 72 8. 1 M. [495
Klaar, K., Die Ottoburg in Innsbruck.
(Forsch. usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10,
186-99.) [496
Lenel, W., Venezianisch-istrische Studien,
s. 13, 2661. Rez.: N. Archivio Veneto 25, 474-
84 Besta. (497
Bretholz, B., G. Böhmens u. Mährens, 8. 13,
2662. Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 681-88 Dopsch;
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. In Böhmen 51. Lit. Beil.
61-65 Beer: Bibl. de!“ Ecole des chartes 74, 399 f.
Chasles; N. Laus. Mag. 89, 234-37 Jecht. 1498
Novotny, V., České Dejiny. 1, 1., 8. 12, 2471.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 337-39
Loserth. [499
Reutter, H.,
2665). Schluß.
usw. 17, 343-99.)
Teutsch, G. d.
g. 12, 266. Rez.:
ler.
G. d. Stadt Zlabings (s. 13.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
(500
Siebenbürg. Sachsen. Bd. 3,
Lit. Zbl. 13, Nr. 48 Schul-
KEINEN [601
Dierauer, J., G. d. schweiz. Eid ge-
nossensch. (s. 13. 2668). 2: Bis 1516.
2. Aufl. (Allgem. Staaten-G. 26, 2).
xv, 559 S. 10 M. [502
Rez. v. 1: Hist. Zt. 111, 455 f. M. v. K. — V. 4:
Anz. f. schweiz. G. 11, 420-23 W. J. Meyer.
Merz, W. u. J. L. Meyer-Zschokke,
Die Anfänge Zofingens. (Aus: Basler
Zt. f. G. usw. 12.) Aarau: Sauerlän-
der. 48 S.; 4 Taf. 2 M. [503
Dändliker, K., G. d. Stadt u. d. Kantons
Zürich. Bd. 3 v. W. Wettstein, 3. 12, 2484.
Rez.: Hist. Zt. 110, 615 Meyer v. Knonau. [504
Wartmann, H., Zur ält. G. d. st.
gallisch. Bodenseegegend. (Festschr.
f. Meyer v. Knonau S. 227-38.) [505
Planta, P. C., G. v. Graubünden.
3. Aufl., bearb. v. C. Jecklin. Bern:
Wyss. 379 8.; Kte. 6 M. 50. [506
Riezler, S., G. Bayerns. Bd. 7: 1651
1704. (Allg. Staaten-G. 20.) Gotha:
Perthes. XXV, 634 S. 15 M. [507
Döberl, Entwicklgs.-G. Bayerns. Bd. 2, 8.
13, 320. Rez.: Lit. Zbl. 12, Nr. 52/53 Knöpf-
ler; Hist. Zt. 110, 607-9 O. Weber; Hist. Jahrb.
34, 574-85 Dürrwächter; Beitrr. z. bayer. Kirch. -
G. 19, 2811. 1508
Wilmersdoerffer, Th., Beitrr. z. G. d. Vorstädte
Münchens. (Oberbayer. Arch. 58, 1/2.) [609
Schnislein, A., Aus Rothenburgs Vergangen-
9 60 Rothenb.: Trenkle. 166 8.; Kte., Plan.
2 M. 50.
510
*13
Fronmäller, G. T. Chr., G. Altenbergs u. der
alt. Veste bei Fürth, sowie der zw. Gustav
Adolf u. Wallenstein im 30jähr. Kriege bei d.
alt. Veste vorgefall. Schlacht. (Anastat.
Neudr.) Fürth: Schmittner (1860). 89 8.
1 M. 50. 1511
Schröder, Alfr., Das Bistum Augs-
burg, hist. u. statist. beschrieben,
fortg. v. Alfr. Schröder (s. ’13, 325).
Lfg. 60 (Bd. 8, S. 81-160). 1 M. 50. [512
Schröder, Alfr., Beitrr. 2. Häuser-G. Dillin-
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 25, 275-
89.) [613
Sedelmayer, J., G. d. Marktfleckens Grönen-
bach. (Allgäuer G. freund 10. Beil.) Kempt.:
Kösel 10. 268 8. 1514
Merkle, J. A., Das Territorium d.
Reichsstadt Rottweil in s. Entwicklg.
bis z. Schluß d. 16. Ju. (= Nr. 92 u.
Tübing. Diss.) Stuttg.: Kohlhammer.
xj, 130 S.; 2 Ktn. 2 M. 50. (515
Rieder, Jul., Beitrr. z. Ortschron. v. Mötzin-
gen (O.-A. Herrenberg). Tübing. Kloeres.
87 8. 2 M. 1516
Maurer, Hnr., Die Freiherren v. Usenberg
u. ihre Kirchenlehen. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 28, 370-429.) 1517
Wetzel, M., Waldkirch im Elztal, 8. 13,
2690. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 529
[518
W., Hattingens Orts- u. Schul-G.
. 60 8. 1519
ter, K., Volks- u. Wirtschafts-G. d.
Schulkreises Waldshut. Bonndorf: Spachholz
u. E. 128 8. 2 M. 50. 1520
Ernst, Karl. Haslach u. d. Kinzigtal (s. 13,
331). Forts. (Die Ortenau 4, 65-68.) 1621
Renz, Vortrr. üb. d. G. d. Stadt Mosbach.
1: Mosbachs Anfang u. Entwicklg. Mosb.:
Frank. 72, 6 8. 80 Pt. 1522
Dorlan, Hist. archit. et anecdotique de
Schlestadt, s. 13, 339. Rez.: Rev. crit. 13,
Nr. 17 Chuquet. 4523
Caesar, F., Die G. Ersteins nebst d. Erstein.
Chronik d. Frz. Bach, Vogt in Erstein 1666.
Erstein: Hotop 12. 38 8. [524
Lehmann, J. d., Urkundl. G. d. Burgen u.
Bergschlösser in d. ehemal. Speyergaue. (Ana-
stat. Neudr.) Bd. 1 (s. 13, 2701). Lfg. 4-5.
(Pfalz. Bibl. 3, 4-5.) 8. 193-376; Stamm- u.
Namentaf. Bd. 2, Lfg. 1-4. 224 8.; Stammtaf.
(à 1 M. 20.) [525
Keiper, J., Burg u. Amt Schallodenbach.
(Aus: Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32.) Speyer:
Nimtz. 28 S.; 8 Taf. 1 M. [526
Schreibmüller, H., Burg u. Herrschaft Stauf
ind. Pfalz. TI. 1. Progr. Kaiserslautern. 43 S. 1527
Heck, Fr., Chronik v. Sandhofen, Scharhof,
Santorf u. Kirschgartshausen. Sandhof.:
Keßler 12. 56 8. 1528
Huffschmid, M., Das Schlößchen in Hand-
schuhsheim u. seine Besitzer. (Mannheim. G.-
bll. 14, 149-57; 174-80; 200-06.) — K. Christ, Die
pfalzgräfl. Burg Wallhusen b. Bensheim. (Ebd.
189£.) [529
Hattemer, K., Entwicklungs-G. Dalmstadts.
1: Vom Tode Philipps d. Großmütigen bis z.
franz. Revolution. Darmst. Progr. 89 S. [530
Dammann, W. H., Lindenfels. Gießen:
v. Münchow. 29 S.; 12 Taf. 1 M. 1531
Richter, Paul, Der Rheingau. E.
Wanderg. durch seine Gesch. Wiesb.:
Staadt. xIj, 299 S. 4 M. 50. [532
* 14 Bibliographie Nr. 633—610
Humpert, Th., Die territoriale Ent-
wieklg. v. Kurmainz zwisch. Main u.
Neckar. Würzb. Diss. 96 8. [533
Feigen. Chr., Das Alter u. d. ältest. G. d.
Stadt Homburg v. d. H. Homb. v. d. H.:
Steinhäußer 11. 24 8. 1534
Netz, Th., G. d. Stadt Wetzlar m. c. Anhg.:
die Burgruine Kalsmunt, Kloster Altenberg
u. Burg Greifenstein. Wetzl.: Waldschmidt,
159 8.; Taf. 3 M. 1535
Lentze, O., Amt Naumburg u. Pfarrei
Becherbach. Kreuznach: Voigtländer. 183 8.
2 M. [536
Bendel, J., Die Stadt Mülheim a.
Rhein. Gesch. u. Beschreibg., Sagen
u. Erzählgn. Mülh. a. Rh.: Selbst-
verl. xxj, 499 8. 3 M. [537
Siebrecht, F., Altenessen. Rückblick auf
100 Jahre. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 225-301.) [538
Classen, F., Wo sind d. gedruckten Anlagen
d. Müllerschen Werkes, behand. d. G. v. Wer-
den, geblieben? (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden
14. 121-24.) — F. J. Bendel, Neues üb. d. Schick-
sale d. Müllerschen Werkes. (Ebd. 146-52.) [539
Meier, Wilh., Die clevischen Städte
unt. brandenb.-preuß. Herrsehaft im
17. u. 18. Jh. (Festschr. d. Städt.
Gymn. Düsseld. 143-96.) [540
Hilft, F. u. J. Kyrion, Geldern unt. preuß.
Herrschaft. Nebst e. Überbi. üb. d. ältere gel-
dernsche G. Festschr. Geldern. 160 8.1M.20. [541
Vollmer, Adf., G. d. Gemeinde Wegberg,
nach urkdl. Material u. e. Anh. Köln: Quos 12.
160 8. [5-12
Hustin, A., Le Luxembourg. Son
hist. domaniale ete. (s. 11. 331).
Fasc. 2. 11. x. 274 S. [543
Pivenne, H., G. Belgiens. Dt. Über-
setzg. v. F. Arnheim (s. '13, 353).
4: Von d. Ankunft d. Herzogs v. Alba
(1567) bis z. Frieden v. Münster (1648).
(Allg. Staaten-G. 30, 4.) xxv, 656 S.
16 M. [544
Rez. v. 3: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 433-37
Redlich.
Geerling. A. W. en D. de Geus, Overzicht d.
vaderl. geschiedenis. Amsterd. 251 8. 1 fl.
50 [545
Blok, P. J., Geschied. e. hollandsche
stad under de Bourgond.-Oosten-
rijksche heerschappij. s Gravenh.:
Nijhoff 12. xj, 299 S.; Kte. 5 fl. [546
Kurth, G., La cité de Liège au moy.-âge, a.
12. 298 a. Rez.: Hist. Zt. 111. 363 65 Cartellieri;
Hist. Vierteljschr. 16, 402-08 O0. Opper-
mann. 1547
Brunner, Hugo, G. d. Residenzst.
Cassel, 913-1913. Cass.: Pillardy u. A.
xvj. 455 S.; 25 Taf. 8 M. [548
Heßler, K., Die Residenzst. Cassel in ihr. ge-
schichtl. Entwicklg. Marb.: Elwert. 54 S.; Taf.
co Pf. [549
Schröder, C., Beitrr. z. G. d. Stadt Castrop.
Dortmund: Krüger. 110 8. 1550
Hagemann, Ldw., Aus Marsbergs alt. u. neuen
Tagen. Paderb.: Bonifacius-Dr. 152 S. 1M,
73. 1351
Tinnefeld, J., Die Herrschaft An-
| holt. Ihre G. u. Verwaltg. his zu ihr.
Übergange an d. Fürsten zu Salm.
(38 v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax. 125 8.
3 M. [552
Toennissen, G. d. Gemeinde Esenshamm. Ol-
denb.: Littmann. 153 S.; 7 Taf., Kte. 2 M. [553
‚Meier, Hnr., Zur Befestigungs-G. d. Stadt
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver, f. Niedersachs.
13, 242-52.) 1554
Meyer, Carl, Die Stadt-G. v. Verden a. d.
Aller. Verden: Verf. 172 8. 1555
Ballheimer, R., Zeittafeln z. hamburg. G. (a.
12, 2553). IV. (Hamb. Progr.) Hamb.:
Herold. 4°. 32 S. 2 M. 50. 1550
Voigt, Fr., Beitrr. z. G. d. ehem. lübeck.
hamb. Amts u. Städtchens Bergedorf. Gesam-
melte Aufsätze. Hambg.: Gräfe u. 8. 154 8.
3 M. [657
Voigt, Chr., Flensburg keine Gründg. Ent-
gegng. auf d. Schrift v. Mohr: Flensburger Ur-
sprung. o. O. 12. 12 8. Vgl. 11, 343. 1558
Runge. W., Aus d. G. d. Kirchspiels Neu-
münster. Neum.: Selbstverl. 235 8. 1359
— — —
Geschichten d. Territorien u. Kreise d. Prov.
Sachsen: 1. Nebesieck, Kreis Liebenwerda,
5. 12, 2557. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36
Geo. Arndt. 560
Höse, K., Chron. d. Stadt u. Graf-
sch. Barby. 2. Aufl. Barby: Kropp.
206 S. 2 NM. 50. 4561
Kausch. Fr., Aus vergang. Tagen. Beitr. z.
G. d. Kreises Osterburg. Burg (Bez. Magdeb.):
Selbstverl. 92 8. 1 M. 50. 1562
Hennige, M., Randau. Gut u. Darf in Vor-
zeit u. Gegenw. Münch.: Putze. 90 S.: Taf.,
Kte. 8 M. 50. 1,63
Peper, H., G. d. Schlosses zu Ballenstedt.
Ballenst.: Luppe. 32 S. 50 Pf. [564
Spangenberg, C., Mansfeld. Chro-
nica (s. 13. 2748). TI. 4: Beschreibg.
d. Graueschaft Mansfeltt von ortt zu
ortt. Hrsg. v. C. Rühlemann.
(= Nr. 152.) vnj. 312 S. [565
Schmidt, M. C. P., Mansfeld. Skiz-
zen. Dichtg. u. Wahrheit a. d. alt.
Grafschaft. Lpz.: Dürr. 318 S.:
2 Taf. 6 M. [566
Boettcher, Neue Halberstädt. Chro-
nik v. d Gründg. d. Bistums i. J. 804
bis z. Gegenw. Halberst.: Schimmel-
burg. X, 414 S. 5 M. [567
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 46, 156f. Eckerlin.
Geschichte d. Huysburg. 2 Bde. u. Nachtr.
(Huy-Ztg. Sonder-Beil.) Schwanebeck: Schulze
10-12. 194 8. [568
Schultze, Siegm., Wanderungn. durch
d. Saalkreis. Geschtl. u. kulturhistor.
Darstellgn. u. Forschgn. 2 Bde. Halle:
Nietschmann. 258; 287 S. 6 M. [569
Schultze, Siegm., Giebichenstein (Alte Burg,
Oberburg u. Unterburg). E. ausführl. Widerlegs.
d. Herrn Majors a. D. Rauchfuß nebst neuen
Beitrr. Ebd. 94 8. 1 M. 25. Vgl. 13, 2761. 1570
Müller, Johs., Frankenkolonisation auf d.
Eichsfelde, s. 12, 2563. Rez.: Jahrbb. f.
Natjon.ök. 100, 380 f. O. Schlüter; Thür.-säch=.
Zt. f. G. 3, 67-75 P. Höfer. 1571
"g
Territorial-Geschichte. — Verfassung
Beck, A., Saga. Quer durch die alte Thüring.
G. u. Sage. Friedrichroda: Schmidt. 174 8.
1 M. 50. [572
Stein Das Territorium d. Reichsstadt
Mühlhausen i. Th., s. 11, 2650. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 12, Nr. 28 Lahusen; Hist. Ztg. 110, 147.
Caro. [573
Beiträge z. G. Eisenachs (a. 13, 390). 23:
Peter, Die Kreuzkirche in Eisenach. 22 8.;
2 Taf. 60 Pf. 24: H. Helmhold, Chron.
Eisenachs bis 1409. Neuhdt., m. Einleitg., An-
merkgn. u. Verzeichnissen versehen. 84 8.
1 M. 25.
Elßmann, H., Topogr. u. G. d. Burg Strauf
u. Ruine Straufhain bis z. Gegenw. (Schrr. d.
Ver. f. Sachs.-Mein. G. usw. 68, 115-62.) [575
Wustmann, G., Bilderbuch a. d. G. d. Stadt
Leipzig. Ausgew. u. kurz erläut. 2. durchges.
u. verm. Ausg. Lpz.: Ziegler. 4°. x. 254 8.
8 M. 50. (576
Schmieder, A., Leipzig heute u. vor 100 Jalı-
ren in Wort u. Bild. Lpz.: Schunke. 145 8.;
Taf. (4 M. Subskr.-Pr. 3 M.) 1577
Höfer, R., G. d. Stadt Geringswalde 1873.
1913. Lpz.: Brandstetter. 4“. 69 8. 1578
Mörtzsch, O., Kleine Chronik v. Radeberg.
Zum 500j. Jubil. d. Stadt. M. Nachtrr. v.
C. Pfietz mann. Dresd.: Winter ’12. 66 8.
1 M. 1579
Poeschel, H., Schloß Stolpen. Bilder z.
su cha. G. Stolp.: Schulze. 23 3. 50 Pf. [580
Kern, R., Preuß. G. Lpz.: Quelle
u. M. 265 8. 4 M. 581
Waddington, Hist. de Prusse. T. 1, s. 12,
321. Rez.: Engl. hist. rev. 27, 558-62 Ward;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 304-8 Hintze;
Rev. des quest. hist. 94, 494-97 Blondel. [582
Vota, J., Untergang d. Ordensstaates Preu-
Ben u. Entstehg. d. preuß. Königswürde, s. 13,
402. Rez.: Hist. Jahrb. 33, 8771. G. S.; Rev.
d'hist. eccl. 13, 722-25 Bril; Zt. f. Kirch.-G. 34,
470 Herre; Hist. Vierteljschr. 16, 423-25 Pri-
bram; Zt. f. kath. Theol. 37, 655-57 Kröß. —
A. Seraphim, E. neue Darstellg. d. G. Preu-
Lens. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 1-46.) (583
Hiltebrandt, Ph., Preußen u. d.
röm. Kurie. Nachtr. Die Anfänge d.
direkt. diplom. Verkehrs zw. d. päpstl.
u. d. preuß. Hofe. (Aus: Quell. u.
Forsch. a. ital. Archiven usw.) Rom:
Loescher. 32 S. 1 M. 20. Vgl. 13,
403. [584
Häußner, J., Friedrich d. Gr.. Königin Lu-
ise, Kaiser Wilhelm I., Kaiserin Augusta
Vortrt. Karlsr.: Braun. 86 S. 2 M. (585
Holtze, Fr., G. d. Mark Brandenb., s. 13,
404. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 408.11
Krabbo. [986
Hofmeister, A., Analekten z. älter.
brandb. G. Nach Woldegker Urkk.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 47-
64.) [587
Ohle, R., Besiedelg. d. Uckermark u. d. G.
ihr. Dorfkirchen. (Aus: Mitt. d. uckermärk.
Mus. u. (.-Ver. zu Prenzlau.) Prenzl.: Mieck.
154 8. 1 M. 50. 1588
Witte, Hans, Mecklenburg. G. (s.
13, 2770). Bd. 2: Von d. Reform. bis
2. landesgrundgesetzl. Erbvergleich.
293 8. 6 M. [589
Steurich, B., G. d. Stadt Bergen auf Rügen.
Berg.: Krohß. 39 S. 60 Pf. 1590
* 15
Landeskunde, Schles., hrsg. v. F.
Frech u. F. Kampere. Abt. 2: Ge-
schichtl. Abt.; hrsg. v. Kampers. Lpz.:
Veit. xvnj, 454 S.; 74 Taf., Fksm.
16 M. [591
Fuhrmann, E., Dic Bedcutg. d. oberdt. Ele-
ments in d. Breslauer Bevölkerg. d, 15. u. 16.
Jh. Bresl. Diss. 33 8, [592
Markgraf, H., G. Breslaus in kurz. Übersicht.
2. verm. Aufl., bearb. v. O. Schwarzer. Bresl.:
Kern. 150 8. 2 M. Rez.: Schles. G. bil. 13.
671. Wendt. 1593
Kaufmann, Joh., Aus der Vorzeit Kupfer-
berga. Bresl.: Schles. Volkszeitg. 12. 29 8. [D04
Schreiber, Ottom., Zur Chronol. d. Hochn.vi-
ster d. Dt. Ordens. Koniggb. Diss. 12. 38 S. (595
Skirl, Die Kolonisation am Drausen-See v.
d. Ritterzeit bis auf d. Gegenw. Kulturhist.
Abhdig. Königsb.: Gräfe & U. 5 M. 1596
Kaufmann, Jos., Studien z. G. d. Altstadt
Danzig. It. d. Westpr. G.-Ver. 55. 77-123.) —
P. Simson, Die urkundl. nachweisbar. Bürger-
meister, Rat mannen u. Schöffen d. Rechtstadt
Danzig big 1414, d. Alt- u. Jungstadt Danz.
bis 1455. (Ebd. 167-81.) 1597
Blazrejewski, Aus Schlochaus vergang. Ta-
gen. Schloch.: Golz ’12. 98 8. 1598
Sahm, W., G. d. Stadt Friedland.
Königsb.: Gräfe & U. 359 8. 599
Haberland, G. d. Stadt Pilluu bis z. Zeit d.
Gr. Kurfürsten. Pill.: Troege. 69 S. [60
Trincker, E., Chronik d. Gemeinde Lötzen.
Lötz. 12: Külinel. 179 8. 1601
Löwis of Menar, K. v., Die Burg Adsel in
Livland. E. Koniturei d. Dt. Ordens. (Sitzungs—
berr. d. Ges. f. G. d. Ost Sceprov. 11, 436-43.) (602
3. Geschichte einzelner Ver-
hui ll nisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Hartmann, L. M., Ein Kapitel v. spätantiken
u. frühmittelalterl. Staate. Stuttg.: Kohlham-
mer. 24 8. 2M. (603
Meister, A., Dt. Verfassgs.-G. v. d.
Anfängen bis ins 14. Jh. 2. A. (R. II,
Abt. 3 v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner.
166 S. 3 M. 20. 1604
Bittner, L., Der Titel „Heiliges römisch.
Reich dt. Nation.“ (Mitt. d. Inst. f. öst. &.-
forschg. 31, 526 f.) Vgl. 11, 374. [605
Kerrl, A., Über Reichsgut n. Hausgut d. dt.
Könige d. früher. Mittelalters, s. 13, 424. Rez.:
Westdt. Zt. 31, 3097. Oppermann. L806
Buchner, M., Die dt. Königswahlen
u. d. Hrzgt. Bayern v. Beginn d. 10.
bis z. Ende d. 13. Jh. Beitr. z. Ent-
stehgs.-G. d. Kurrechtes der Laien-
fürsten. (117 v. Nr. 38.) Bresl.: Mar-
cus. XXjv, 179 S. 6 M. 40. [607
Buchner, M., Bayerns Teilnahme an
d. dt. Königswahlen im früher. Mit-
telalt. (Riezler-Festschr. 34-80.) [608
Rez.: N. Arch. 38, 728 30 K. Z.
Stutz, U., Der Erzbisch. v. Mainz u. d. dt.
Königswahl, s. 12, 2596. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G.furschz. 34, 352-57 Hugelmann. 1609
Becker, Frz., Das Königtum d.
Thronfolger im dt. Reich d. Mittel-
+16
alters. (5, 3 v. Nr. 37.) Weim.:
Böhlau. xıj, 134 S. 4 M. 60. (57 S.:
Rostock. Diss.) [610
Schubert, P., Die Reichshofämter u.
ihre Inhaber bis um d. Wende d.
12. Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg.
34, 427-501.) [611
Werminghoff, A., Verfassgs.-G. d.
dt. Kirche im Mittelalt. 2. Aufl. (II.
6 v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner. 238 8.
5 M [612
Rez.: Rev. crit. ’13, Nr. 37 Grillet.
Hirsch. H., Die Klosterimmunität seit d. In-
vestiturstreit, 8. 13, 2805. Rez.: N. Arch. 38,
735 f. E. v. O. 1613
Mayer, Ernst, Ital. Verfassungs-G., s. 13,
2806. Entgegng. M.s auf Schneiders Rez. u.
Schlußwort Schn.s: Hist. Vierteljschr. 16, 458-
64. [614
Dungern, O. Frhr. v., Entstchg. d. Landes-
hoheit in Österr., s. 13, 434. Rez.: Hist. Zt. 111,
176-78 Lahusen. 1615
Thiel, V., Zur G. d. Begriffes Inner-
österreich. (Carinthia J. Jg. 103, 130.
37.) [616
Mayer, Theod., Das Verhältnis d.
Hofkammer z. ungar. Kammer bis
2. Regierg. Maria Theresias. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. Erg.bd. 9, 178-
263.) [617
Stützel, Th., Das bayer. Münzwesen
im Hinblick auf seine finanziell. Er-
gebnisse. Würzb. Diss. 142 8. [618
Jegel, A., Die landständ. Verfasse. in d. ehe-
mal. Fürstentümern Ansbach-Bayreuth. Ansb.:
Scybold. 159 8. 3 M. 50. Vgl. 13, 2811. Rez.:
Hist. Zt. 111, 6901. Goldschmidt. 1619
Reinfried, K., Das chemal. badisch-wind-
eckische Kondominat Bühl. (Die Ortenau 4,
12-39.) [820
Kiener, F., Stud. z. Verfg. d. Territoriums d.
Bischöfe v. Straßb. TI. 1, 8. 13, 445. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 8 Holtzmann: Rev.
hist. 113, 151f. Pfister; Hist. Jahrb. 34, 444.
K. O. M.; Bibl. de l'École des chartes 74, 391-
93 Leroux; Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G.
11, 239-42 Aubin. 1621
erm., Der nassauische Schultheiß
keit. Marb. Diss. 12. 53 8. 1622
Kentenich, Das alte kurtrier. Amt Wittlich.
(Trier. Chron. N. F. 9, 179-89.) 1623
Schmidt, Alph., Die Bede in Kur-
Köln. Freiburg. Diss. 12. 95 8. [624
Schulz, Kurt, Der kurköln. Hofrat v. 1724 bis
z. Ausgang d. Kurstaates, s. 12, 360. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 88-91 Kocrnicke;
Westdt. Zt. 31. 376-78 A. Walther. [625
Stricker, K., G. d. Essener Propsteihofes
Nünning unt. besond. Berücks. d. propsteilichen
Hofes verwaltg. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 3-
69.) [026
Lichtner, A., Landesherr u. Stände
in Hessen-Cassel, 1797-1821. Götting.:
Vandenhoeck u. R. XIj,. 218 S. 5 M. 60.
(Auch: Gött. Diss.) [627
Tigges, J., Entwicklg. d. Landeshoheit d.
Grafen v. Arnsberg s. 11, 403. Rez.: (aueh
En —e—ét
Bibliographie Nr. 610—678
v. Frie, Landeshoheit d. Mindener Bischöfe)
Hist. Vierteljschr. 16, 551-53 Rörig. [628
Böckenholt, Zur G. d. Kgl. Preuß. Verwal-
tungsbehörde d. ehem. Grafsch. Mark zu
Hamm, s. 13, 2820. Rez. Dt. Liit.-Ztg. 3,
Nr. 40 Hartung. [629
Aubin, H., Die Verwaltungsorganisation d.
Fürstbistums Paderborn im Mittelalt., s. 12,
2623. Rez.: Viertel jschr. f. Soz.- u. Wirtech.-G.
11, 2421. Spangenberg: Hist. Zt. 111, 166-68
Rosenthal. [630
Hilling, N., Die Offiziale d. Bischöfe v. Hal-
berstadt im Mittelalt., s. 12, 2625. Rez.: Zt.
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 33, Kan. A. Bd. 2,
388 f. Curschmann; Westdt. Zt. 31, 478-83
Aubin. [631
Finkenwirtb, Entwickig. d. Landeshoheit d.
Fürstenhauses Reuß (1122-1329), 8. 18, 454.
Rez.: N. Arch. f. Achs. G. 34. 429 f. H. d.
Francke. 1632
Plietz, J., Der sächs.-reußische
Lehnsstreit v. J. 1742 u. d. Reichs-
unmittelbarkeit d. Reußen. (Aus:
Mitt. d. Ver. f. Greizer G., 18. u.
19. Jahresber., Bd. 5, 31-135.) Leipz.
Diss. 12. 103 S. [633
Rez.:
Francke.
N. Arch. f. sächs. G. 34, 188 f. H. G.
Bahmann, 8., Das sachs. Amt Hain (Großen-
hain) v. Ende d. 14. bis z. Ende d. 16. Jh.
Ixipz. Diss. xj, 96 8. 1634
Lorenz, M., Die fortdauernde Gültigkeit d.
v. d. Hohenzollernsch. Hause abgeschlossen.
Erbverbrüdergn., 8. 13, 2827. Rez.: Forsch. z.
brandb. u. preuß. G. 26, 323 f. H. v. C. [635
Schimmelfennig, v., Preußens Fi-
nanzpolitik im Lichte d. Tresorscheine.
(Altpr. Monatsschr. 50, 398-452.) [636
Inde, Amt Schwerin, s. 18, 2826. (Rostock,
zekr. Preisschrift.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13,
Nr. 29 Techen. [637
Croon, G., Die landständ. Verfassg. v.
Schweidnitz-Jauer, 8. 18, 457. Rez.: Hist. Zt.
111, 2481. Spangenberg. [638
Gerlach, W., Die Entstehgs.-Zeit d.
Stadtbefestign. in Deutschl. Beitr. z.
mittelalterl. Verfgs.-G. (34 v. Nr. 5 u.
Leipz. Diss.) Lpz.: Quelle u. Meyer.
81 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 15. Einzel-
Pr.: 2 M. 70.) [639
Hoede, K., Das Rätsel d. Rolande, s. 11,
2720. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 388.
Taube. 1640
Sorgenfrey, Der „Roland“ zu Neuhaldens-
leben (s. 12, 377). Nachtrr. (Thür.-sächs. Zt. f.
G. 3, 108.) 1641
Püschel, A., Das Anwachsen d. dt. Städte in
d. Zeit d. mittelalt. Kolonlalbewegg., s. 18, 461.
Rez.: Hist. Zt. 111, 365-70 Sander. [842
Zycha, A., Üb. d. Ursprung d. Städte
in Böhmen u. d. Städtepolitik d. Pre-
mysliden. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 52, 2.76.) [643
Hebling, A, Verfassgs.-G. d. Stadt
Luzern im Mittelalt. m. Diss. 12.
143 S. 643a
Hummenhoff, E., Der heutige Stand d.
d. ältest. Nürnberg. Stadtbefestig. (Mitt. d.
Ver. f. d. d. St. Nürnb. 20, 242-61; 274.) Vgl.
12. 2638. 1844
Verfassung — Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Müller, Karl Otto, Die oberschwüäb. Reichs-
städte, ihre Entstchg. u. ältere Verfg., 8. 13, 465.
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 12 Lerche. Hist. Zt. 111,
149-51 v. Below; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt-
sch.-G. 11, 447-53 Lahusen; Hist. Vierteljschr.
16, 547-51 Helbok: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28
722-24 A. Schulte. 645
Levy, Jerem., Das Oktroi in Elsaß-Lot hr.
Erlang. Diss. 91 8. [646
Grosholz, O., Das Finanzwesen d. Stadt
Friedberg in d. Wetterau seit ihr. Zugehörigkeit
zu Hessen. Würzb. Diss. x. 133 8. 1647
Lappe, J., Die Verfassgs.-G. d.
Stadt Rüthen. (Aus: Westdt. Zt. 31.)
Trier: Lintz. 55 S. 2 M. [648
Arnecke, Fr., Die Hildesheimer
Stadtschreiber bis zu d. erst. Anfängen
d. Syndikats u. Sekretariats, 1217-
1433. (Marb. Diss.) Marb.: Spieß.
210 S.; 2 Taf. 6 M. 50. [649
Meier, P. J., Untersuchungen. üb. d. Anfänge
d. Stadt Braunschw. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d.
Hrzgt. Braunschw. 11, 1-47; 1421. — H. Mack,
iuiner wieder d. Anfänge d. St. Brannschw.
(Ebds. 116-29.) — H. Meier, Zu d. Untersuchun-
ven P. J. Meiers üb. d. Anf. d. St. Braunschw.
(Ebd. 130-41.) [650
Mutke, E., Helmstedt im Mittelalt.
Verfassg., Wirtschaft, Topographie.
(4v. Nr. 396.) Wolfenbüttel. Zwißler.
167 S.; Taf., Kte., Plan. 3 M. [651
Klüver. Beitrr. z. G. d. Gemeindeorganiamus
in Kiel bis z. J. 1600, 8. 12, 2649. Rez.: Dt. Lit.
Ztg. 13, Nr. 30 Kellinghusen. 1652
Weißenborn, Mühlhausen i. Th. und d. Reich,
s. 12. 384. Rez.: Thür.-säche. Zt. f. G. 3. 891.
Hartung. 1653
Schultheis, O., Entwicklg. d. Finanzen d. St.
Eisenach v. J. 1801 bis 1909. Hall. Diss.
125 8. [654
Thilo, P., Kommunale Verfassg. u. Verwaltg.
d. St. Chemnitz im Mittelalt. Chemnitz. Progr.
u. Hall. Diss. 60 8. 1655
Fischer, Mart., Finanzentwickig. d. Stadt
Stendal 1610-1910. Stend.: Altmärk. Dr.- u.
Verl.-Anst. 206 8. (66 S.: Hall. Diss.) [656
Foltz, I., G. d. Danziger Stadthaushalts, s.
13, 476. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 7 San der;
Hans. G. bll. 13, 306-18 Fahlbusch: Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 254-57 Staude. [657
Sander, P., Für u. wider d. hofrechtl.
Ursprung d. Zünfte. (Hist. Viertel-
jschr. 16, 366-73.) Vgl. 12. 2652. —
G. Seeliger, Handwerk u. Hofrecht.
(Ebd. 472-519.) [658
Ressel, Gust. Andr., Das Arch. d. Bäckerge-
nossensch. in Wien. Wien: Gerlach u. W.
Lxxxvij, 155 8.; 2 Taf. 7 M. 1659
Festschrift d. Wiener Fleischhauer-Genossen-
schaft z. 300 J.-Feier d. Kaiserl.Wiederbestätigg.
d. alt. Wiener Fleischhauer- Privilegien. 300
Jahre Wiener Fleischhauer- Genossenschaft.
1612-1912. Wien: Frick 12. 139 8. 12 M. [660
„ Das bernische Zunftwesen, s. 13,
477. Rez.: Jahrbb. f. Nation. ök. 99, 820f.
v. Below. 1661
Schäfer, W., Das Trierische Handwerk in d.
Vergangenheit. E. Beitr. z. G. d. Zunftwesens
in Trier. (Trier. Chron. N. F. 8, 183-90. 9, 108-15
usw.) 1602
|
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*17
Müllerleile, B., Die Gewandschneidergilde in
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
18. 125-97.) (663
Fuhse, Frs., Die Tischlergesellen-Bruderschaft
im 18. Jh. u. ihr Ende. Nach den hrzgl. Polizei-
akten. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braun-
schw. 10, 1-45.) 1664
‚Koch, Ernst, G. d. Copludegilde v. Goslar,
s. 13, 2846. (Auch l.eipz. Diss. 105 8.) [665
Zunftrollen, D. alten, d. Geraer u. Leipziger
Seilerinnungen. Hreg. v. F. Troitzsch. Berl.-
Wilmersd.: Basch u. Co. 2°. 27 S. 6 M. 50. [666
Berling. K., Stadt marken sächsisch. Zinn -
gieber. Dresd.: Heinrich. 56 S. 4 M. (667
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe,
Handel, Verkehr. — Stände, Juden.
Caro, G., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u.
Verfgs.-G., s. 12, 3059. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '13,
Nr. 34 Wopfner. 1668
Strakosch- Graßmann, G., Die Zahl
d. Landbevölkerg. Dtlds. im Mittel-
alter. (Dt. G. bil. 14. 285-96; 310-
22. [669
Kühn, J., Die Bevölkerg. e. klein. geistl. Für-
stentums: Abtei Murbach im Elsaß. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 28, 249-72.) [670
Mang, L. u. Th. Zink, Das Wirt-
schaftsleben d. Pfalz in Vergangenh.
u. Gegenw. Münch.: Seyfried. 320 8.
5 M. 50. [671
Pauen, H., Die Klostergrundherr-
schaft Heisterbach. Stud. z. G. ihr.
Wirtsch., Verwaltg. u. Verfassg. (Bei-
trr. z. G. d. alt. Mönchtums u. d. Bene-
diktinerordens 4.) Münst.: Aschen-
dorff. xj, 219 S.; 3 Ktn. 6 M. [672
Rez.: Stud. usw. z. G. d. Bened.- Ordens
N. F. 3, 754-56 Steffen.
Stratner, J., Wirtsch.- u. Verwaltgs.-G. d.
Abtei Münch.-Gladbach im Mittelalt. Münster.
Diss. 11. 78 8. [673
Stiewe, A., Zur Wirtsch.- u. Verfassgs.-G. d.
Klosters Willebadessen. (Stud. u. Mitt. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 451-74; 635-59.) [674
Wauer, E., G. d. Industriedörfer
Eibau u. Neueibau. Stud. üb. d. wirt-
schaftl. u. kultur. Bedeutg. d. süd-
lausitz. Dörfer. Dresd.: Heinrich. x,
399 S.; 13 Taf. 7 M. 50. [675
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36 Hoeniger; N.
Arch. f. sächs. G. 34, 410-12 Meiche.
Mahner, F., Beitrr. z. Wirtsch.-G.
d. Cistercienserklosters Grüssau in
Schles. (Münst. 5 Hildesh.: Lax.
168 S. 3M. = [676
Berg, S., Die grundherrlichen Ver-
hältnisse d. Klosters Marienborn in
Coesfeld. Marb. Diss. 64 8. ſ677
Wenzel, A., Die Grundherrsch. d.
ehemal. Benediktinerinnen - Klosters
Herzebrock in Westfal. (Mitt. d. Ver.
f. G. v. Osnabr. 37, 154-306.) [678
Histor. Vierteljahrschrift 1914. 1. Bibliographie. 2
*18
Thiel, E., Zur Agrar-G. d. Oster-
stader Marsch. (IV, 4/5 v. Nr. 136.)
Hannov.: Geibel. 112 S. 3 M. 50. [679
Rawitscher, Erb- u. Zeitpächter auf d. adli-
gen Gütern d. Ostküste Sclilesw.-Holstens, 8.
’13, 2859. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 192-96
Rörig.
Naumann, L., Zur G. d. sog. „Kreisdörfer“
im Naumburger Kreise. Agrarhist. Studie.
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 169-208.) [681
Ackermann, O., Entwicklg. d. Landwirtschaft
auf d. Vorwerken d. schönburg. Herrschaften
Wechselburg u. Penig v. 16. Jh. bis zur Gegenw.
Leipz. Diss. 11. 155 8. Rez.: N. Arch. f. sachs.
G. 34, 426. Traut mann. 1682
Martiny, R., D. Formen d. ländl. Siedlgn. in
d. Prov. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28, 23-
42.) [68
Sommerfeldt, d., Von masurisch. Gütersitzen,
in besond. Bezichg. auf d. 16.-18. Jh. (s.
2860). Forts. (Altpreuß. Monatsschr. 50, 184-
501; 558-85.) [68
Lange, Hnr., Zur G. ehemal. livländ. a
ter (s. 13, 2861). Forts. (Sitzungsberr. d. Ges.
f. G. d. Ostseeprovinzen 11, 444-52.) 1685
Hausrath, H., G. d. Waldeigentums
im Pfälzer Odenwald. Karlsruhe:
Biblioth. d. Techn. Hochschule. 66 S.;
Kte. 2 M. 50. [686
Feaux de Lacroix, K., G. d. hohen
Jagd im Sauerlande (Hrzgt. West-
falen, Fürstentümer Wittgenstein).
Dortm.: Crüwell. xrj, 319 S.; 2 Ktn.
15 M. [687
Hummenhoff, B., Die Pillenreuter Weiher
u. die Dutzenteiche (s. 12, 1167). 2: Die P.
Weiher im bürgerl. Besitz 1518-1696. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. St. Nürnberg 20, 175-233.) [688
Bestehorn, Fr., Die geschichtl. Ent-
wicklg. d. märkisch. Fischereiwesens.
(Arch. f. Fischerei-G. 1, 1-199 u. Marb.
Diss.) [689
Guttenberg, F. K. Frhr. v., Dorf Burghaig
u.8. Weinbau. (Arch. f. G. usw. v. Oberfranken
25, I, 63-80. II, 225-47.) [690
Knauer, E. H., Der Bergbau zu
Amb; Pus d. Oberp falz. (= Nr. 87.)
Amb.: Pustet. x, 77 S. 1 M. 60. [691
xmann, R., Das ehemal. Kohlen- u. Vi-
Mirim b. Löwenstein. (Württb. Viertel-
jhfte. f. Landes-G. N. F. 22, 320-35.) [692
Kempf, K., G. d. Kohlenbergwerke Berg-
haupten-Diersburg. (Die Ortenau, 4, 81-92.) [693
Christ, K., Alter Bergbau im Odenwald.
(Mannheim. G.bll. 1$, 112-16.) [694
Germain, H., Die natürlich. Grundlagen d.
lothr. Eisenindustrie u. d. Verfassg. von 1870.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 24. 341-48.) —
Wehmann, Die Befahrungsprotokolle d. Eisen-
erzbergwerke Hayange u. Moyeuvre, 1634-70.
(Ebd. 218-307.) 1695
Stegemann, O., Der Eschweiler
Bergwerksverein u. s. Vor- G. 1784-
1910. Halle: Knapp 10. 116 S.
6 M. [696
Rez.: Westdt. Zt. 31, 384f. Hashagen.
Bibliographie Nr. 679 — 744
Salz, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neuzeit,
s. 13, 2873. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 42
P. Sander. 1697
Maliniak, J., Entstehg. d. Ex
industrie u. d. Unternehmerstandes in
Zürich im 16. u. 17. Jh. (Zürich. volks-
wirtschaftl. Studien. H. 2.) Zür.:
Rascher & Co. 135 S. 4 M. [698
Pape, R., G. u. wirtschaftl. Entwicklig. d.
Gewerbes in Altpreußen unt. d. Ritterorden u.
d. Herrschaft d. Hohenzollern bis z. Gegenw.
Gumbinnen: Krauseneck. 62 S. 1 M. 699
Frank, Theoph., Das Textilgewerbe
d. Stadt Freiburg i. B. bis z. Ende
d. 16. Jh. Freib. Diss. 12. 145 S. [700
Hashagen, J., Zur G. d. Eisenindu-
strie vornehml. in d. nordwestl. Eifel.
(Eifelfestschrift 269-94.) [701
Becker, Ant., Die Stolberg. Messing-
industrie u. ihre Entwicklg. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. 168 u. Bonn.
Diss.) Lpz.: Duncker u. H. 83 S
2 M. 50. [702
Dorider, Entwicklg. d. Mühlenwesens in d.
ehem. Grafsch. Mark, s. 12, 2690. Rez.: Vier-
teljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G. 10, 569-71
Koehne. [703
Stieda, W., Thüring. Glashütten ind.
Vergangenh. (Leipz. Univ.-Progr.)
Lpz.: Edelmann 10. 4°. 87 S. [703 a
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34, 207-9 Tille.
Hoyer, K., Das Bremer Brauereige-
werbe. (Hans. G. bll. 13, 193-232.) [704
Vollmer, B., Die Wollweberei u. d.
Gewandschnitt in d. Stadt Braunschw.
bis 1671. (5 v. Nr. 396.) Wolfenb.:
Zwißler. XXIj, 182 S. 3 M. [705
Fischer, Karl Berth., Die alte Wasserwirt -
schaft u. Industrie im Amte Harzburg. (Zt. d.
Harz-Ver. 46, 173-213.) 706
Schmidt, Fritz, Beitrr. z. G. d. Mühlen in d.
Herrschaft Cottbus bis 1700. (Aus: Cottb. Anz.)
Cottb.: Cottbus. Anz. 11. 35 8. 4707
Jickeli, O. F., Der Handel d. Sieben -
bürg. Sachsen in sein. geschichtl. Ent-
wicklg. (Arch. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. 39, 33-184.) [708
Weinzieher, 8., Zur G. d. schweiz.
Buchhandels im 15. bis 17. Jh. Bern:
Francke 110 S. 2 M. 20. [709
Bosch, R., Der Kornhandel d. Nord-.
Ost-, Innerschweiz u. d. ennetbirgisc hi.
Vogteien im 15. u. 16. Jh. (Diss.)
Zürich: Beer. 173 S. 3 M. 60. [710
Hofmann, Hnr., Die Getreidehan-
delspolitik d. Reichsstadt Nürnberg
insbes. v. 13. bis z. 16. Jh. Erlang.
Diss. 12, 120 S. [711
Läufer, E., G. d. Zollwesens d.
Stadt Breisach bis 2. Mitte d. 17. Jh.
Freiburg. Diss. 80 S. [712
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Bertheau, Fr., Die Politik Lübecks
zur Sicherung der Handelswege durch
Lauenburg im 14. u. 15. Jh. (Zt. d.
Ver. f. lüb. G. 15, 27-73.) [713
Schröter, Art., Sächs. Getreidehan-
delspolitik v. 16. bis 18. Jh. Tübing. |
d. Hamburg. Rates im Mittelalt. (45
Diss. 12. 108 S. [714
Lonchamp, F., Esquisse d'une hist.
du developpement du commerce et
des industries du livre & Leipzig dep.
les origines jusqu’à nos jours. (Biblio-
graphe mod. 16, 81-137.) [715
Doering. V., Die Ansichten dt. Ka-
meralisten d. 18. Jh. üb. d. Kredit- u
Bankwesen. Erlang. Diss. 144 S. [716
Richter, Wern., Lübeckische 900
mögen im 16. u. 17. Jh. (1500-163
1717
Kiel. Diss. 91 8.
Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 371-74 1
*19
Leiden: Sijthoff. 224 S.; 15 Taf.
2 fl. 90. [728
Fr. u. O. Unholts, G. d. Bankhauses
Lenz.
Gebr. Schickler, s. 13, 524. Rez.: Preuß. Jahr-
bb. 150, 460-72 u. Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28,
642. Rachel. [718
Kleine-Natorp, H., Verfassg. u. G.
d. Maklerbanken. (Prager Staatswise.
Untersuchgn. 2.) Münch.: Duncker
u. H. 139 S. 4 M. [719
Günther, F., Bemerkgn. zu d. Aufsatz K. B.
Fischers: „Alte Straßen u. Wege in d. Umgebg.
v. Harzburg“. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 143-49.)
Vgl. 12, 2718. — Karl Berth. Fischer,
Kleinere Zusätze zu Günthers „Bemerkgn.“
(Ebd. 149-53.) 1720
Spieß, D. F., Bemerkgn. üb. alte thür. Stra-
Ben, bes. d. Weinstraße. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 21, 510-14.) 1721
Fickert, R., Das Landstraßenwesen im Kgr.
Sachsen bis um d. Jahr 1800, auch in sein. Be-
deutg. f. d. Postverkehr. (Arch. f. Post u. Tele-
graphie 13, 385-405: 425-42.) 1722
Riedel, J., Entwicklg. d. Verkehrsstraßen v.
Leipzig bis ins 18. Jh. (Mitt. d. Ver. d. Geogra-
phen an d. Univ. Leipzig 2, 51-62.) 1723
Steins, H., Der Personenverkehr auf
d. Rhein von sein. Anfängen bis 2.
Gegen w. Krotoschin. Progr. 47 S.
Vgl. 12, 427. [724
Straub, K. J., Die Oberrheinschiffahrt im
Mittelalt. m. besond. Rücks. auf Basel, s. 13,
2902. (Auch Freiburg. Diss. 12. 69 S.) [725
Wegner, P., Die mittelalterl. Fluß-
Schiffahrt im Wesergebiet. (Teil C.
Kap. I. b u. c.) Berl. Diss. 46 S. —
Desgl. Forts. (Hans. G. bll. 13,
931f.) [726
Peters, A., D. G. d. Schiffahrt auf
der Aller, Leine u. Oker bis 1618.
(IV, 6 v. Nr. 136.) Hannover: Geibel.
x, 135 S. 4 M. [727
Manen, Ch. A. v., Armenpflege in
Amsterdam in ihr. hist. Entwicklg.
Funk, M. J., G. u. Statist. d. bre-
misch. Armenwesens. Brem.: Leuwer.
195 S. 3M. [729
Möring, W., Die Wohlfahrtspolitik
v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.) Berl.:
Rothschild. 186 S. (6 M. Subskr.-Pr.
5 M. 50.) [730
Wagner, Mart., 100 Jahre Fürsorge preuß.
Könige f.d. Armen i in Berl. u.aufd. Lde. (Mitt.
d. Ver. f. @. Berl. 13, Nr. 10.) (731
Schnepp, P., Die Reichsritterschaft.
(Dt. G.bll. 14, 157-94; 215-25.) [732
Kluckhohn, P., Die Ministerialität in Süd-
ostdtschld., 8. 13, 542. Rez.: Hist. Vierteljschr.
16, 412-15 Sander. 1733
Wieser, Th., Das erste Auftreten d. Vögte v.
Matsch als Grafen v. Colonna. (Forsch. u.
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 221-23.) [734
Imhof, O., Die Ministerialität in d.
Stiftern Straßburg, Speier u. Worms.
Freiburg. Diss. 12. 89 S. [735
Deutschmann, A., Zur Entstehg. d.
Dt.-Tiroler Bauernstandes im Mittel-
alt. Beitrr. z. Wirtsch.-G. Deutsch-
tirols seit d. ältest. Zeiten bis z. Ein-
greifen d. landesfürstl. Gewalt. Berl.
Diss. 168 S. [736
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 257—680
Ilwof.
Hauptmann, L., Uber d. Ursprg. v.
Erbleihen in Österr., Steiermark u.
Kärnten. (= Nr. 59.) Graz u. Wien:
Styria. xuj, 95 S. 2 M. 60. [737
Hoffmann, Mos., Geldhandel d. dt. Juden
währ. d. Mittelalters bis 1350, 8. 12, 2742. Rez.:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 11, 214-18
B. Hahn. 1738
Baas, K., Jüdische Hospitäler im Mittelalter
(Monatsschr. f. G. usw. d. Judentums 57, 452-
60.) 1739
Se J., n d. Juden in Wien bis
1625. (Aus: G. d. St. Wien.) Wien:
Gilhofer u. 5 20. 64 S.; 8 Taf., Plan.
13 M. [740
Grunwald, M., Desgl. 1625-1740.
(Aus: G. d. St. Wien.) Ebd. 2°. 35 S.;
8 Taf., Plan. 8 M. 50. [741
Ziegler, L., Dokumente z. G. d. Ju-
den in Karlsbad (1791-1869). Karls b.:
Hengstenberg. 143 S. 3 M. 50. [742
Meyer, Is., Zur G. d. Juden in Re-
gensburg. Berl.: Lamm. 139 S.
3 M. [743
Nordmann, Achill., G. d. Juden in
Basel seit d. Ende d. zweiten Ge-
meinde bis z. Einführg. d. Glaubens-
u. Gewissensfreiheit, 1397-1875. (Bas-
ler Zt. f. G. 13, 1-188.) [744
2*
20*
Roder, Chr., Zur G. d. Juden in Überlingen
a. S. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 353-69.) [745
Munk, L., Die Judenordngn. in Hessen-
Cassel. (Judaica. Festschr. f. H. Cohen 377
88.) 1746
Lippert, W., Die Juden in Sachsen währ. d.
Mittelalters. (Wiss. Beil. d. Leipz. Ztg. 12,
117-20.) [747
c) Recht und Gericht.
Mayer-Homberg, Dic fränk. Volksrechte im
Mittelalt. 1, s. 13, 3563. 1748
Smend, Das Reichskammiergericht TI. 1. s.
13. 2940. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt-
sch.-G. 11, 461-65 Schoenborn. [749
Strnadt, J., Grenzbeschreibgn. v.
Landgerichten d. Innviertels. (Aus:
Arch. f. öst. G. Bd. 102.) Wien: Höl-
der. S. 335-488. 3 M. 68. [750
Voltelini, H. v., Die ältest. Inns-
brucker Stadtrechte. (Festschr. d.
akad. Historikerklubs. Innsbr. 13,
3-14.) [751
Kapras, N. J., Pravni déjiny zemi
Kovuny České. (Rechts-G. d. Länder
d. Krone Böhmen.) Tl. 1. Praze:
Unie. 150 S. 4 Kr. 50. [752
Rez.: Mitt. a. d. Hist. Lit. N. F. 1, 428-30
Kisch.
Weizsäcker, W., Das dt. Recht d.
bäuerl. Kolonisten Böhmens u. Mäh-
rens im 13. u. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 51. 476-542.) [753
Rosenthal, E., Das bayrische Hof-
gericht u. d. Hofgeding. (Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 415-44.)
Vgl. 12. 448. 754
Meininghaus, A., Der alte Freistuhl zu Dort-
mund. Dort m.: Rulifus. 32 S. 75 Pf. [755
Meister, E., Ostfäl. Gerichtsverfg. im Mittel-
alt., s.'13, 2946. Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 421-31
O. Schreiber: N. Arch. 38, 730-32 K. Z. [756
Grosse, Ursprg. u. Bedeutg. d. Quedlinburg,
Vogtei. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 132-43.) 1757
Opitz. E., Zur G. d. Eides in Schlesien.
(Progr.) Berl.: Weidmann. 15 8. 1 M. [758
Schulte, Lamb., Kostenblut. E. rechtsge-
schichtl. Untersuchg. (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
47. 209-66.) [759
Joachim, E., Zur Kenntn. d.alt. Landgerichte
im Ordenslande Preußen. (Oberländ. G.bll. 14,
594-605.) a E [760
Hübner, R., Grundzüge d. dt. Pri-
vatrechts. 2. erg. Aufl. (s. ’13, 564).
2 Abtlg. S. 405-658. 5 M. [761
Gillis, F., Gewahrschaftszug u. Lau-
datio auctoris. Mit e. sprachwissen-
sch. Beitr. v. Th. Siebs. (118 v. Nr.
38.) Bresl.: Marcus. 106 S. 3 M. 60.
— Ders.. Besitzergreifung durch
Vestitur nach älter. dt. Recht. Bresl.
Diss. 31 8. [762
Goldmann, E., Der andelang, s. 13, 2954.
Rez.: Hist. Zt. 111, 417 v. Künßberg; Dt. Lit.-
Zig. 13, Nr. 43 Lauffer. [763
Bibliographie Nr. 745 — 803
Schuster, Hnr. Maria, Beitrr. z. G.
d. Wiener Privatrechts im Mittelalt.
(s. 13, 570). Forts. (Berr. u. Mitt. d.
Altert.-Ver. Wien 45, 73-88.) [764
Stolz, O., Üb. d. Jus albinagii u. d.
Jus detractus in Tirol u. Vorderösterr.
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
11, 219-35.) Vgl. 12, 466. [765
Könnecke, O., Rechts-G. d. Gesindes in
West- u. Süddtld. 8. 13, 2959. Rez.: Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 247-40 Moli-
tor. 1766/09
Heimberger, H., Die Veränderg. d.
Stifterzwecks. Beitrr. z. G. d. bad.
Stiftungswesens. (8, 5 v. Nr. 39.)
Heidelb.: Winter. 118 S. 3 M. [770
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 726 f.
Fellmeth. —
Renger, W., Hinrichtungen als Volksfeste.
(Süddt. Monatshfte. Jg. 10, H. 7, 8-21.) [771
Wenzel, E., Hessische Folterbänke, Richt-
schwerter u. Richtstühle. (Hessenland 13.
Nr. 20.) 1772
Wagner. P., Die Kirchenbaulasten f. inkor-
porierte Kirchen im Mainzer Erzbistum. (Dt.
Zt. f. Kirchenrecht 22, 1-59; 159-221; 319-
49.) (773
Frohn, L., Das Sendgericht zu Aa-
chen bis Mitte d. 17. Jh. (Diss.) Aach.:
Creutzer. x, 135 S. 1 M. 60. [774
Martens, E., Die hannov. Kirchen-
kommission. Ihre G. u. ihr Recht.
(Kirchenrechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. U.
Stutz. 79/80.) Stuttg.: Enke. xj,
384 S. 16 M. 1775
d) Kriegswesen.
Schlieffen, A. v., Ges. Schriften.
Berl.: Mittler. XLIIj, 266; 460 S., 180
Kartenskizzen. 16 M. [776
Rez.: Milit.-Wochenbl. 82, Nr. 80-82.
Schlachtielder, Dt. Hrsg. v. A. Brabant (s.
13, 587). 31. 1777
Rose, W., Die dt. u. ital. schwarzen (großen)
Garden im 15. u. 16. Jh. (Zt. f. hist. Waffen-
kde. 6, 73-97.) [778
Osten-Sacken u. v. Rhein, Ottom.
Frhr. v. der, Preußens Heer v. sein.
Anfängen bis z. Gegenw. (s. 13. 588).
3: Das preuß. -dt. Heer. Bis zur Ge-
genw. xxv, 543 S. 10 M. [779
Rez. v. 1 u. 2: Forsch. z. brandb. u, pr. G.
26, 2, 263-95 Herrmann.
Georgi, Fr. Frhr. v., Helden- u. Ruhmestaten
v. Mannschaften a. d. 8. Korpsbereiche. (Strei-
leurs milit. Zt. 13. 1 u. II.) 1780
Mankel, J., G. d. Bürgergarde u. d. bewaffnet.
Bürgerschaft d. Stadt Weilburg. Weilb.: Div-
sterweg. 416, 19 8.; Taf., Plan. 4 M. 50. [75]
Woringer, A., Ausländer als Offiziere im hes.
Heere (s. 13, 2982). Forts. (Hessenland 15.
Ir. 15f.) 1782
Meschwitz, H., G. d. Kgl. sachs. Kadetten -
u. Pagen-Korps (s. 07, 2459). Nachtr. 1. Dresd.:
Höckner. 70 B. 3 NM. 178
Recht und Gericht — Kriegswesen — Religion und Kirche
Regimentsgeschichten: [784
Bock, Frhr. v., Stammliste d. Offizierkorps
d. 2. Garde-Regts. zu Fuß 19. 6. 1813-15. 5.
1913. Berl.: Eisenschmidt. 300 8. 10 M.
Reden, v., Offiz.-Stammliste d. Grenad.-Reg.
Prinz Carl v. Preuß. (2. brandb.) Nr. 12. Erweit.
u. vervollst. bis 30. 4. 1913 v. v. Witzleben.
Oldenb.: Stalling. xvij, 368 8. 17 M. 20.
Basse, J. v., Staammliste d Inf.-Reg. Herwarthı
v. Bittenfeld (4. westf.) Nr. 13. Neudr.d. Ausg.
v. 1900; erg. durch J. v. Basse u. K. v. Klein-
sorgen. Stuttg.: Belser. 332 8.
Cramer, VOffiz.-Stammliste d. Inf.-Reg.
Prinz Friedr. d. Niederlande (2. westf.) Nr. 15.
Berl.: Eisenschmidt. 484 S. 13 M.
Schmidts, Maxim., Inf.-Reg. Frhr. v. Sparr
ESS IELNE 16. Oldenb.: Stalling 12. 175 8.
Tscherny, Inf.-Reg. v. Courbière (2. pos.)
Ir. 19, 1813-1913. Neubearb. Berl.: Mittler.
315 S.: 4 Taf. 10 M.
Holthoff, H., Offiz.-Stammliste d. Inf.-Reg.
v. Borcke (4. pomm.) Nr. 21. Oldenb.: Stalling.
xv, 463 S. 10 M. 50.
Guhr, H. u. K. Siwinna, Inf.-Reg. Keith
(1. oberschles.) Nr. 22, neu bearb. Kattowitz:
Phönix. xxjv, 367 8.; Taf., Ktn. 12 M.
Trouchin, Inf.-Reg. v. Winterfeldt (2. ober-
schles.) Nr. 23. Berl.: Mittler. 407 8. 16 M. —
A. Maurhoff, Offiz.-Stammliste desselb. Regts.
Ebd. 604 8. 10 M.
Meyer, Karl, Inf.-Reg. Fürst Leopold v. An-
halt-Dessau (1. magdeb.) Nr. 26, 1813-1913.
Magdeb.: Baensch. 4°. xij, 541 8.
Lettow-Vorbeck, Fr. v., Füs.-Reg. v. Gers-
dorff (kurhess.) Nr. 80 u. Stamm-Reg. kurhess.
Leibgarde-Reg., 1631-1913. Neubearb. unt.
Zugrundelegung d. 1901 ersch. Regts.-G. v.
H. Decheud. Marb.: Elwert. xij, 333 8.; Taff.
Cochenhausen, Frhr. v., 1. kurhess. Inf. -Reg.
Nr. 81 u. Stammtruppen. Berl.: Mittler. 206 S.;
3 Taf. 11 M.
Kleveman, K., 5. hannov. Inf.-Reg. Nr. 165,
1813-1913. Quedlinburg: Regim. 268 8.
Has, W., 1. kurhess. Feldart.-Reg. Nr. 11 u.
Stammtruppen. M. Beitrr. v. H. Eisentraut
(Siebenj. Krieg) u. M. v. Knoch (1870/71).
Marb.: Elwert. xij, 814 S.; 102 Taf. 15 M.
Boehmer, G., Erinnerungsblätter d. 2. west-
fül. Husaren-Regts. Nr. 11 u. s. Stammtruppen.
Düsseld.-Crefeld: Greven. 68 8. 1 M.
Gohlke, W., Die Leistungen d. Feuerwaffen
in d. Feldzügen v. 1740 bis 1905. (Preuß.
Jahrbb. 152, 228- 34.) 1785
e) Religion und und Kirche.
Dmitrewski, M. v., Die christl. frei-
willige Armut v. Ursprg. d. Kirche bis
z. 12. Jh. (53 v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.)
Berl.: Rothschild. 97 S. (3 M. 20.
Subskr.-Pr. 3 M.) [786
Lemmens, L., Die Provinzialminister d. alt.
ichs. Provinz. (Beitrr. z. G. d. sächs. Franzis-
kanerprov. v. hl. Kreuze 2, 1-12.) [787
Quellen u. Forschungen z. G. d.
Doniinikanerordens in Dtld. (s. ’13,
2996). 9: A. Vorberg, Beitrr. z. G.
d. Dominikanerordens in Mecklenb.
TI. 2: Das Domin. kloster zu Rübel.
Tl. 3: Mecklenb. Domin.urkk. 75 S.
3 M. [788
Vigener, Fr., Gallikanismus u. epi-
skopal. Strömungen im dt. Katholi-
*21
zismus zwisch. Tridentinum u. Vati-
canum. Stud. z. G. d. Lehre von d.
Universalepiskopat u. d. Unfehlbar-
keit d. Papstes. (Hist. Zt. 111, 495-
581.) [789
Wonisch, O., Zur Gastfreundschaft d. Bene-
diktiner im 17. Jh. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-
Ordens N. F. 3, 538-45.) 1790
Paulus, N., Zum Verständnis eigentüml. Ab-
laßurkk. (Hist. Jahrb. 34, 295-327.) — Ders.,
Brückenablässe. (Hist.-pol. Bll. 151, 916-31.
152, 20-36.) 1791
Steinmann, R., Das Fraumünster
in Zürich. Zür.: Füßli. 152 S.;
13 Taf. 3 M. 20. 792
Dechent, H., Kirchen-G. v. Frankf.
a. M. seit d. Ref. Bd. 1. Frankf.:
Kesselring. 312 S. 5 M. 80. [793
Rothert, H., Die Kirch.-G. d. Graf-
sch. Mark (s. 12, 2809). Tl. 3: Das
innere Leben d. Kirche. (Jahrb. d.
Ver. f. d. ev. Kirch.-G. Westfalens 15,
1-139.) (Sep. Gütersloh: Bertelemann.
5578 5 NM.) [794
Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 13.
2990). Ephorie Grimma (r. d. Mulde).
Doppellief. 12. — Ephorie Ölsnitz i. V.
Doppellief. 7 bis Schluß. (Vollst.
648 Sp. geb. 16 M.) — Ephorie Rade -
berg. Doppellief. 1. (à 90 Pf.) [795
Langhäuser, J., Das Militärkirchenwesen im
kurbrandenb. u. preuß. Heer, 8. 13, 601. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 92-94 Herrmann;
Verwaltungsarch. 21, 349 f. Schoen; Theol. Lit.
Ztg. 13, Nr. 12 Eger. 1796
Lehmann, Ldw., Die kirchl. Verhiltnisse in
d. Priegnitz vor u. währ. d. Reformationszeit.
Berl.-Steglitz: Ev. Presseverb. 23 S. 40 Pf. [797
Ljubsa, M., Die Christianisierg. d. heutig.
Diözese Seckau, s. 11, 2906. Rez.: Stud. u.
Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 2, 165-67
Greinz; Zt. f. kath. Theol. 36, 617-19 Kröß;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 535 f. Pirch-
egger. 1798
Austria sancta. Die Heiligen u. Seli-
gen Salzburgs. Von P. Karner.
(Stud. u. Mitt. a. d. Kirchengeschichtl.
Seminar d. Univ. Wien. H. 12.)
Wien: Mayer & Co. 192 S. 2 M.
40. [799
Lindner, P., Monasticon metropolis Salzburg.
antiquae. Supplem., s. 13, 3004. Rez.: Forsch.
u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlb. 10, 242-46 (auch
v. 13, 3020): Wieser. 800
Hübner, K., Die Provinzialsynoden im Erz-
bist. Salzburg bis Ende d. 15. Jh. (Dt. G. bll. 10,
187-226.) — Ders., Die Salzb. Provinzialsyno-
den im 16. Jh. (Ebd. 12, 97-126.) — Ders.,
Nachträgliches üb. d. Salzb. Provinzialsynoden.
(Ebd. 14, 243-48.) 1801
umgartner, R., Gebetsverbrüderen. u.
Totenrotel aus Michaelbeuern. (Stud. u. Mitt.
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 2, 706-25.) [802
Mayer, J. G., G. d. Bistums Chur (s.
13, 3009). Lfg. 18 u. 19. S. 513-640.
à 1M. [803
*22
Ringholz, O., Die Kulturarbeit d.
Stiftes Einsiedeln. Einsied.: Benzi-
ger. 68 S. 7 M. [804
Wymaon, B., Unerische Staatsbeiträge f.
kirchl. Zwecke. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7,
126-40.) — Ders., Die St. Barbara-Bruder-
schaft in Altdorf 1512-1912. (Hist. Neuj.bl. d.
Ver. f. G. usw. v. Uri 19, 89-108.) [805
Rett, W., Die Pfarrvorstände Giesings seit
Ende d. 8. Jh. Münch.: Jung. 30 S. 20 Pf. [806
Blößner, G., G. d. Salesianerinnen-
klosters in Amberg. (Vhdlgn. d. Hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 61-
225.) [807
Brüsch, M., G. d. Klosters Waldsassen, dt.
beschrieben 1500. Hrsg. v. Frz. Binhack.
au Cisterc.-Chronik.) Münch.: Engl. 23 8.
75 Pf.
Beyschlag, K., Suinfordia sacra.
Stadt u. Bezirksamt Schweinfurt. Beil. z.
Schweinf. Tagebl. Jg. 11, Nr. 4-5.) [809
Pickel, G., G. d. Klaraklosters in
Nürnberg (s. 13, 3019). Schluß.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19, 241
59.) [810
Schaudig, P., Beitrr. z. G. d. Klosters Sulz.
(Erlang. Diss.) Nördling.: Beck. 83 8. 1 M.
60. [811
Rückert, G., Die Äbte d. Klosters Echenbrunn
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 25 290-315.) [812
Steinhauser, G., Die Klosterpolitik d. Grafen
v. Württemb. bis Ende d. 15. Jh., s. 13, 3022.
(Tübing. Diss. 106 8.) [813
Schott, K., Kloster Reichenbach im
Murgtal in sein. Beziehgn. zu Hirsau
u. d. Markgrafen v. Baden. Freiburg.
Diss. 12. 82 8. 814
Öchsler, H., Zur G. d. Landkapitels Brei -
sach im 18. Jh. (Breisgauer Chronik 10, 81-83
usw. 95 f. 11, 1-3, 17-19.) -H. S preter, Nachtr.
(Ebd. 11, 13-15.) 1815
Sauer, Jos., Entstehg. d. ältest. Kirchen
Mittelbadens m. besond. Berücks. auf Burg-
heim, Lahr. (Ortenau 4, 1-11.) (816
Levy. Jos., Die Hellig-Kreuz-Wallfahrten Im
Elsaß. Mühlhaus. i. E.: Roth-Wurmser 12, jx,
66 8. 1817
Winterer, Les religieuses dominicaines de
Colmar au 13. sidcle-aujourd’hui. N. éd. Rix-
heim: Sutter 12. 19 8. [818
Re F. X., Urkdl. G. d. ehemal. Abteien
u. Klöster im jetzig. Rheinbayern. (Anast.
Neudr.) Tl. 1, Lig. 4-6 u. TI. 2, Lig. 1-3 (Pfälz.
Biblioth. Bd. 1 u. 2.) à 1 M. 20. [819
Siebert, Kirchl. Statistik im alt. Fürstbist.
Speyer. (Hist.-pol. Bll. 152, 77-84.) [820
Podlech, E., Die wichtiger. Stifte, Ab-
teien u. Klöster in d. alt. Erzdiözese Köln
(s. 13, 3028). 3: Cistercienserklöster,
Prämonstratenserklöster u. Klöster
verschied. Orden. 246 S. 6 M. 80. [821
Rez.: Westdt. Zt. 32, 246 Oppermann.
Jungk, A. H., G. d. Stiftes St. Arnual bis zu
8. Auflösg. (Saarbrücken 11.) 11 8. 1822
Görg, P., Zur G. d. Cisterclenserabtei Himme-
rod im 18. u. 19. Jh. (Stud. u. Mitt. z. G. d.
Bened.-Ordens N. F. 2, 733-37.) [823
Schüller, A., Vom Grabe d. hl. Wendalinus.
(Trier. Chron. N. F. 9, 171-79.) — Ders., Messe
u. Kommunion in e. stadttrierisch. Pfarrei vor
u. nach d. Reform. (Trier. Arch. 21, 65-98.) —
Bibliographie Nr. 804—879
W. Deuser, Die Dreifaltigkeitskirche. (Fest-
schr. d. Friedr.-Wilh.-Gymn. Trier 34-56.) —
Kentenich, Zur G. d. Pfarrei Rachtig. (Trier.
Chron. N. F. 9, 149-53.) 1824
Schulte, Al., Zu der Frage üb. d. freiherrl.
Charakter v. Werden u. üb. d. Bestehen e. Kol-
legiatkapitels daselbst. (Beitrr. z. G. d. Stiftes
Werd. 14, 107-109.) Vgl. 10, 2758. — F. J.
Bendel, Erwiderg. (Ebd. 109-12.) 1825
Beckschäfer, G. d. Dominikanerklo-
sters 2. hl. Kreuz in Osnabrück. (Mitt. d.
Ver. f. G. v. Osnabr. 37, 1-107.) [826/27
Richter, J. H., G. d. Augustinerklo-
sters Frenswegen in d. Grafsch. Bent -
heim. (39 v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax.
107 S. 2 M. 80. [828
Reimers, H., Das Karmeliterkloster Atens in
Butjadingerland. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts.
Oldenburg 21, 156-74.) 1829
Schultzen, Fr. u. G. Müller, Zum
Jubil. d. Klosters Loccum. G. d.
Klosters. Die Klosterbibliothek. Han-
nov.: Stephansstift 274, 56 S.; Taf.
6 M. 50. [830
Rustenbach, R., G. d. Klosters Ame-
lungsborn. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d.
Hrzgt. Braunschw. 8, 48-129. 9,
1-61.) [831
Fritsch, J., Die Besetzg. d. Halber-
städter Bistums in d. vier ersten Jahr-
hunderten sein. Bestehens. Hall. Diss.
143 S. [832
E8, K. v., Kurze G. d. ehem. Bened.-Abtei
Huysburg Halberstadt: Bureau f. Lit. u. Kunst.
1810. (Neudr.) (G. d. Huysburg 1.) (Huy-Ztg.
Sonder-Beil.) Schwanebeck: Schulze 10. 94 8.
— J. Mertens, G.-Abriß u. Beschreibg. d. ehe-
mal. Bened.-Abtei Huysburg, nebst erläut.
Anm. u. e. Auszug a. d. Totenbuche in e. An-
hang. 1885. (Neudr.) (G. d. Huysburg 2.)
(Huy-Ztg. Sonder-Beil.) Ebd. 11. 8. 101-
82 [833
Seidel, Besitzstand d. Klosters Nimbschen in
u. um Torgau, s. 12, 2847. Rez.: Thür.-säch«.
Zt. 3, 90-92 F. Schultz. [834
Reisch, Chrys., Die Franziskaner
im heutig. Schles. v. Anf. d. 17. Jh.
b. z. Säkularisation. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 47, 276-300.) [835
Hoelge, J., Untersuchgn. z. G. d. Culmer
Domkapitels zu Culmsee im Mittelalt. Königsb.
Diss. 38 8. [836
Mettig, C., Bemerkgn. z. G. d. Rigaschen
Domkapitels. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d.
Ostseeprovinzen 11, 386-94.) 1837
Lösche, G., Von der Duldg. z. Gleichberech-
tigg., 8. 13, 638. Rez.: Forsch. u. Mitt. z. G.
Tirols usw. 10, 88-91 Schatz u. Entgegng. v. L.
m. Antw. v. Sch. ebd. 161-65; Lit. Zbl. 13,
Nr. 29 Netoliczka; Zt. f. Polit. 6, 689-91 Char-
matz. 1838
Aumüller, H., G. d. Evangelischen im Salz-
burg. Lande v. 15. Jh. an. Hofgastein: Nägels-
bach. 63 8. 80 Pf. [839
Good, J. I, Hist. of the Swiss
Reform. Church since the reformation.
Philadelphia. xıj, 504 S. [840
Religion und Kirche — Bildung, Literatur
Fritz, Die Liebestätigkeit d. württb. Gemein-
den v. d. Ref.-Zeit bis 1650 (s. 13, 3053). Forts.
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 1-32.) [841
Anrich, G., Die ev. Kirche in Elsaß-Lothr.
nach Vergangenh. u. Gegenw. Berl.: Säemann-
Verl. 38 8. 60 Pf. 1842
Grabau, R., Das ev.-luth. Prediger-
ministerium d. Stadt Frankfurt a. M.
Frankf.: Kesselring. 647 S. 10 M. [843
Rotscheidt, W., Decreta Classis
Meursensis. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 7, 121-27; 210-23; 236-
44.) [844
Wolf, Wilh., G. d. ev. Gemeinde Büderich
(s. 13, 643). Forts. (Ebd. 257-310.) — Ders.,
Desgl. H. 1. Wesel: Schmithals. 54 8.; Taf.
80 Pf. 1844
Giesecke, Frs., G. d. ev. Gemeinde Solingen.
Lehe: Bruns 11. 168 S. Rez.: Theol. Arbeiten
a. d. rhein. wiss. Prediger-Ver. N. F. 14, 1111.
Goebel. 1845
Reitsma, J., Geschiedenis v. de
hervorming en de hervormde kerk d.
Nederlanden. 3e, verm. druck, bew.
d. L. A. v. Langeraad en bezorgd
door F. Reitsma. le stuk. Utrecht:
Kemink u. Z. 188 S. 2 fl. 70. [846
Arndt, G., Entwicklig. d. ev. Gottesdienst -
ordnung im Bistum Halberstadt währ. d. 16. Jh.
(Monatsschrift f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst
18, 235-43.) [847
Lehmann, J., G. d. dt. Baptisten. TI. 1:
Bildg., Ausbreitg. u. Verfolgg. d. Gemeinden
bis zum Anbruch wirkl. Religionsfreiheit im J.
1848. 2. veränd. u. erweit. Aufl. Kassel:
Oncken 12, 343 S. 2 M. 50. 1848
Wumkes, G. A., De opkomst en vestiging v.
h. Baptisme in Nederland. Sneek: Osinga 12.
Xj, 374 8. [849
f) Bildung, Literatur und Kunst.
Costa, E., Gli atti delle due nazioni germa-
niche nello Studio di Padova. (Arch. stor. it.
Ser. 5, T. 50, 314-37.) Vgl. '12, 2870. [850
Riedner, W., G. d. Korps Palatia, Landshut-
München. Münch.: Wolf. 266 8. [851
Schröder, Edw., Von d. Nürnbergisch. Uni-
versität zu Altdorf. (Neue Jahrbb. f. d. klass.
Altert. usw. 32, 285-97.) 1852
Schmidgall, G., Tübinger Studenten im Zeit-
alter d. Orden u. Lands mannschaften 1770-1815.
(Tübing. Bll. 14, 20-35.) 853
Paulus, I., Lage u. Gebäude d. Univ. d.
Jesuitenkollegiums u. d. Lambertinisch. Semi-
nars z. Trier. (Festschr. d. Friedr.-Wilh. Gymn.
Trier 8. 1-33.) 1854
Bronnen tot de gesch. d. Leidsche
universiteit; uitg. door P. C. Mol-
huysen. D. 1: 1574 — 7. Febr. 1610.
{Rijks geschiedkundige Publicatien.
Groote Ser. Nr. 20.) s' Gravenh.:
Nijhoff. 18, 506 S. 5 fl. [855
Hofmeister, H., Die med. Fakult. d. Univ.
Helmstedt 1576-1713. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d.
Hrzgt. Braunschw. 9, 109-48.) (856
Haase, Fel., Leben u. Schrr. d. ev. theol.
Dozenten an d. Univ. Breslau. (Aus: Festschr.
z. Hundertjahrfeier d. Univ. Breslau.) Bresl.:
Goerlich u. C. 8. 147-287. 1 M. 80. [857
*23
Baumert, G., Entstehg. d. mittelalterl. Klo-
sterschulen u. ihr Verhältnis zum klass. Altert.
(s. 13, 3079). TI. 2. Veröff. v. Emil Müller.
Delitzsch. Progr. 4°. 12 8. 1858
Auner, M., Scolaris, scholasticus u. rector
scholarum. (Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
36, 45-57.) 1859
Hasl, A., Austreib- u. Kirschenkerne in d. alt.
Schulverträgen u. Schulordngn. (Zt. f. G. d.
Erziehg. usw. 3, 87-96.) [860
Gemmeil-Flischbach, M. Frhr. v.,
Album d. k. k. Theresian. Akademie
(1746-1913). Mit kurz. biograph. Da-
ten. Fortges. u. erg. v. C. Manussi
F. Montesole. Wien: Braumüller.
336 S. 6 M. [861
Rez. v. 12, 2884 (Guglia): Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F., 1 97-101 Rethwisch.
Lechner, K., G. d. Gymn. in Innsbruck (s.
13, 3082). TI. 6. Innsbr. Progr. S. 150-75. [862
Schipke, M., Gesangunterricht an d. Schulen
v. Basel, 1775-1875. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3,
119-33.) 1863
Brunhuber, K., Dokumente z. Schul-G. Was-
serburgs am Inn. Wasserb. Progr. [864
Fischer, Fr., Zur G. d. Öttingischen höher.
Unterrichtswesens. 1: Das Öttingische Lyzeum
(Seminarium) 1564-1731. Nördling. Progr. [865
Geschichte d. humanist. Schulwesens in
Württemb. Bd. 1, 13, 667. Rez.: Zt. f. G. d.
Erziehg. usw. 2, 288-92. Schott: Lit. Zbl. 13,
Nr. 1 Ziegler. — A. Schnizlein, Bemerkgn.
(Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 136f.) [866
Eitle, J., Der Unterricht in d. einstig. würt-
tb. Klosterschulen, 1556-1806. (Beih. 3 v. Nr.
44.) Berl.: Weidmann. 84 8. 1 M. 40. [867
Pieiffer, A., Stoffsammlg. z. pfälzisch. Volks-
schul-G. (Aus: Speyer. „Kath. Schulblatt“ .)
Speyer 11: Lindacher,. 195 8. (868
Baum, L. H., G. d. Kuseler Volksschule.
Kaiserslautern: Kayser ’12. 718.1 M. 20. [869
Tavernier, K., Urkdl. Beitrr. z. G. d. „Casi-
mirianums‘ d. alt. Neustädter Gymn. 1578-
1797. TI. 1. Progr. Neust. a. d. H. 74 8. [870
Buchhold, Zur G. d. Offenbacher Lateinschule
Progr. Offenb. 32 8. 1871
Geschichte d. Königl. Friedr. Wilh.-Gymn.
1: F. Hüllen, D. Jesuitengymn. (1563-1773).
2. M. Paulus, D. Kurfürstl. Gymn. (1773-1798).
(Festschr. d. Friedr. Wilh.-Gymn. 66-274.) [872
Kimpel, Hnr. Th. u. W. reits, Das Casseler
Volksschulwesen in Vergangenh. u. Gegenw.
Cassel: Röttger. jx, 695 S.; 2 Taf. 5 M. 1873
achse, R., Die Alt. G. d. Thomasschule zu
Lpz., 8. 13, 676. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34,
412-14 Schwabe. 1874
Wienecke, Fr., Begründg. d. ev. Volkschule
in d. Kurmark u. Entwicklg. b. z. Tode Fried-
richs I., 1540-1713. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3,
16-69.) [875
Jentsch, H., Das Kgl. ev. Lehrerseminar zu
Marienburg 1813-1913. Festschr. Breslau:
Hirth. 84 8.; 4 Taf. 1 M. 50. [876
Lühr, G., Zur inner. G. d. Jesuitenkollegs zu
Rößel. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 97-118.) [877
Kentenich, Die Trierer Jesuitenbibliothek.
(Festschr. d. Friedr. Wilh.-Gymn. Trier. 57-
65.) Se aaa (878
Nori. A., Die Beziehgn. Berns zu den Buch-
druckern in Basel, Zürich u. Genf, 1476-1536.
(Beitrr. z. G. d. Buchdrucks in d. Schweiz.)
Progr. Bern: Schweiz. Gutenbergstube. 52 8.
1 M. (879
*24
May, Osw., Entsteht. u. Bedeutg. d. Wissen-
schaftl. Gesellschaften in Schlesien. (Ber. d. Wiss.
Ges, „Philomathie' in Neiße 36, 36-50.) [880
Quesada, La enscnanza de la historia en las
universidades alemanas, s8. 12, 574. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. '13, Nr. 23 Adanıck; Arch. stor. ital.
Ser. 5, T. 50, 411-20 Ferrari. [881
Hashagen, J., Neue Lit. z. G. d.
G.schreibg. (Westdt. Zt. 31, 312-
68.) 882
Schwab, E., Wandlungen u. Gegensätze in d.
böhm.-mährisch. G.schreibg. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens usw. 17. 235-50.) 1883
Pflugk, A. v., Beitrr. z. G. d. Augenheilkde.
in Sachsen. Dresd.: Heinrich. 24 8. 1 M. Rez.:
N. Arch. f. sächs. G. 34, 428f. Neustätter. [884
Bossert, A., Hist. de la litterature allem.
4. éd. rev. et compl. Paris: Hachette. x, 1156 8.
5 fr. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, 43 Riemann. [885
Nadler, J., Lit.-G. d. dt. Stämme u.
Landschaften (s. 12, 2915). 2: Die
Neustämme v. 1300, die Altstämme
v. 1600-1780. xvj, 548 S. 8M. [886
Klemens, P., Anteil d. Neißer I.andes an d. dt.
Literatur. (Ber. d. Wiss. Ges. „Plilomathie“ in
Neiße. 36, 131-77.) (887
Krüger, H. K. A., G. d. niederdt.
oder plattdt. Lit. vom Heliand bis 2.
Gegenw.: Schwerin: Stiller. Xj, 213 8.
4M. [888
Weltzien, O., Das niederdt. Drama.
Sein Werden in Dichtg. u. Darstellg.
(Beitr. z. G. d. niederdt. Dichtg. 3.)
Rostock: Kaufungen. xj, 162 S.
3M. [889
Mielke, H., G. d. dt. Romans. 3. verb. u.
vorm. Aufl. (Siz. Göschen 693.) Berl.: Gö-
schen. 151 S. 90 Pf. [890
Riesenfeld, H., Heinrich v. Ofterdingen in d.
dt. Lit., s. 13, 698. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 27
Wern. Richter. . [891
Lütjens, A., Der Zwerg in d. dt. Heldendichtg.
d. Mittelalters, s. 11, 3054. Rez.: Anz. f. dt.
Altert. 36, 42-46 Lunzer. [892
Pompecki, B., Die Marienburg in d. dt. Dich-
tg. Literarhist.-bibliogr. Skizze. Danzig: Ho-
mann u. W. 65 S. 80 Pf. [893
Hermsen, H., Die Wiedertäufer zuMünsterin d.
dt. Dichtg. (Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. 33.) Stuttg.:
Metzler. 164 S. 4 M. 80. (39 S.: Bresl. Dias.) [894
Klamroth. H., Beitrr. z. Ent wiecklgs.-G. d.
Traumsatire im 17. und 18. Jh. Bonn. Diss. 12.
146 8. (895
Fischer, Herm., Die schwäb. Lit. im 18. u.
19. Jh., s. 13, 703. Rez.: Euphorion 19, 813-18
A. M. Wagner; Zt. f. dt. Philol. 46, 91-94
Krauß. [896
Schön, Fr., G. d. rheinfränkisch. Mundart-
dichtg. (Alemannia 3. F., 5, 18-39: 81-99.) [897
Dlert, F. M., Die G. d. Worinser Presse m.
kulturhist. Fragmenten. Worms: Bürchl. 151 8.
3 M. | [898
Kunststätten, Berühmte (s. 13, 708). 9:
A. Lindner, Danzig. 2. verb. Aufl. 123 S.
3 M. , [899
Schneider, Fr., Kunstwissenschaft!.
Studien. Gesamm. Aufsätze. Bd. 1:
Kurmainzer Kunst. Hrsg. v. E.
Hensler. Wiesbad.: Staadt. xxxj.
186 8.; 11 Taf. 6 M. [900
Bibliographie Nr. 880—957
Saur, J., Der Cistercienserorden u. d. dt.
Kunst d. Mittelalters besond. in Hinsicht auf d.
Generalkapitelverordngn. vom 12.-14. Jh.
(Stud. u. Mitt. 2. G. d. Bencd.-Ordens N. F. 3,
475-522; 660.99.) 1901
Alt- Hessen. Beitrr. z. kunst geschichtl. Hei -
matkde. Hrsg. v. A. Holt meyer (s. 13, 3119).
3: W. Strieder, Wilhelmshöhe; hrsg. v. H.
xcj, 64 8. 2 M. 80. 4902
Haupt, R., Uber die Kunst d. früh. Mittel-
alters in Holstein u. besond. in Wagrien. Als
Hs. dargeboten. Altona 12: Köbner. 16 8. [903
Seidlitz, W. v., Dresden als Kunststadt. (N.
Arch. f. sächs. G. 34, 249-57.) 1904
Monumenta Germ. architectonica. Hrsg. v.
A. Haupt. 1 u. 2 8. Nr. 1056 u. 1097. 1905
Derendinger, E., Das Benediktiner
kloster Münchnurach u. d. H irsauer-
Bauschule. (= Nr. 89.) Erlang.:
Blaesing. x, 133 S.; 10 Taf. 5 M. Vgl.
13. 3126. [906
Schulz, Fr. Tr., Nürnbergs Bürger-
häuser (s. 12. 594). Lfg. 9. 5 M. [907
„H., Regesten z. Bau- u. Kunst-G.d.
Klaiber l
Klosters Schöntal. (Württb. Vierteljhfto N. F.
22, 287-319.) [908
Rahtgens, H., Die Kirche S. Maria im
Kapitol zu Köln. Düsseld.: Schwann.
20. xri, 221 S.; 22 Taf. 30 M. [909
Hölscher, U., Kloster Loceum, Bau-
u. Kunst-G. e. Cistercienserstiftes.
Unt. Mitwirkg. v. W. Uhlhorn-
Hannov. u. Lpz.: Hahn. x. 131 S.;
27 Taf. 8 M. 50. [910
Dehio, Gd. u. G. v. Bezold, Denkmi-
ler d. dt. Bildhauerkunst (s. 13, 3142).
Lfg. 13. 20 Taf. 20 M. 1911
Holzskulpturen, Die. in d. Nieder-
landen. Hrsg. v. W. Vogelsang (s.
12. 605). 2: Das niederl. Museum zu
Amsterdam. Bearb. v. M. v. Notten.
37 Taf.; 32 S. Text. 50 M. 1912
Burger, F., Die dt. Malerei v. aus-
geh. Mittelalt. bis z. Ende d. Renais-
sance (s. 13. 3145). H. 2-4. (Hdbeh.
d. Kunst wiss.) S. 37-136; Taff. (à 2 M.:
Subskr.-Pr. a 1 M. 50.) [913
Frimmel, Th. v., G. d. Wiener Ge-
müldesammlgn. I: Abschlußbände
m. übersichtl. Zusammenstellgn. Le-
xikon d. Wien. Gemäldesamnilgn. (I.)
Buchstabe A-F. Münch.: G. Müller.
jx, 447 S.; 82 Taf. 22 M. [914
Swarzenski, G., Denkmäler d. süd-
dt. Malerei d. frühen Mittelalters (s.
08. 2464). TI. 2: Salzburg. Malerei
v. d. erst. Anfängen bis z. Blütezeit
d. roman. Stils. Textbd. 2%. 2198.
54 M. [915
Schulz, Fr.Tr., Beitrr. z. G. d. Außenmalcrei
in Nürnberg (S. n., 6551. Schluß. (Mitt. a. d.
Gerin. Nationelmus. 11, 106-10.) [916
Bildung, Literatur und Kunst — Volksleben *25
Ring, G., Beitrr. z. G. niederlünd.
Bildnismalerei im 15. u. 16. Jh.
(Beitrr. zur Kunstg. N. F. 40.) LI. z.:
Seemann. 173 S. 4 M. [917
Biebl, W., Leipzig. Bildnismalerei v. 1700-
1850. (Zt. f. bild. Kunst 47, 273-88.) [918
Cuny, Die Maler Deneter u. Seemann. (Mitt.
d. Westpreuß. G.-Ver. 12, 48-54.) [919
Stengel, W., Holzschnitte im Kup-
ferstichkabinett d. German. Netional-
Museums zu Nürnb. (Graph. Ges.
Außerord.Veröffentl.3.) Berl.: Cassirer.
20. 4 Bl.: 32 Taf. [920
Meyer-Rahn, H., Das Chorgestühl in d. Kir-
che d. ehem. Cistere.-Abtei St. Urban. (Neuj.bl.
d. Kunstgesellsch. Luzern: 13.) Luz.: Haag.
61 8.: 19 Taf. 3 M. 1921
Reifferscheid. H., Über figürl. Gießgefäße d.
Mittelalters. (Mitt. a. d. Germ. Nat. Museum
12, 3-93.) 1922
Roth, V., Zur 6. d. Goldschmiedekunst.
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 32
34.) [923
Senberlich, E., Beitrr. z. G. d. balt isch. Gold-
schmiede. Die Goldschm. d. klein. Städte.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsceprovinzen
11. 174-252.) 1924
Mack, H., Zur G. d. Mantuan. Onyxgefü bes.
(Braunschw. Magaz. 13, 1-7; 16-19.) 1925
Meyer, Clem., G. d. Mecklenb.- Schwerin.
Hofkapelle. Schwer.: Davids. 335 3. 3 M. [926
Diebold. B., Das Rollenfach imꝰ dt. Theater-
betrieb d. 18. Jh. (Theatergeschichtl. Forschen.
25.) Lpz.: Voß. 166 8. 5 M. 50. Rez.: Lit. Zbl.
13, Nr. 38 Knudsen. 1927
Rub, O., Das Burgtheater. Statist.
Rückbl. auf d. Tätigkeit u. d. Personal-
verhältnisse währ. d. Zeit v. 8. Apr.
1776-1. Jan. 1913. Mit Geleitw. v.
H. Thimig. Wien: Knepler. xvj.
307 S. 8 M. [928
Roder, Über d. Pflege d. Schuldramas anı
Trier. Jesuitengymn. (Festschr. d. Friedr.
Wilh.-Gymn. Trier 275-96.) [929
Hirschberg, H., G. d. Hrzgl. Hof-
theater zu Coburg u. Gotha. Berl.:
Vita Dt. Verlagshaus. 244 S. 15 M. 930
Neubaur, L., Das Theaterwesen in Elbing
währ. d. 18. Jh. (Mitt. d. West preuß. G.-Ver.
12, 77-86.) 1931
g) Volksleben.
Kaindl, R. P., G. u. Volkskde. (Inaugurations-
rede.) Czernowitz: Pardini. 48 S. 2 M. [932
Grupp. Kultur-G. d. Mittelalters, 8. 13, 734.
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 93, 177-79
Kallen: Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 13 Ficker:
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 268-70 A. W. [933
Herre, P., Dt. Kultur d. Mittelalt. in Bild u.
Wort, 8. 13, 3164. Rez.: Hist. Zt. 112, 188f.
A. W. 4934.
Singer, 8., Die dt. Kultur im Spiegel d. Be-
deutungslehnworts. (Singer, Aufsätze u. Vortrr.
104-22.) [935
Seiler, F., Entwickl. d. dt. Kultur im Spiegel
d. dt. Lehnworts. 1: Bis z. Einführg. d. Christ en-
tums. 3. gänzl. umnearb. u. stark verm.
Aufl. Halle: Waisenhaus. XXXIX, 268 8.
4 M. 60. [936
Beiträge z. dt.-bölını. Volkskde. (s. 10, 683
u. 12, 2965). 11: G. Jungbauer, Bibliogr. d.
dt. Volksliedes in Böhmen. XLVIIj, 576 S8. 8 M.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 51,
65-67 Hausenblas. 1937
Andreß, F., Kulturgeschichtl. Skizzen sowie
Denkmäler u. Sagen a. d. Bezirk Mies. Beitr. z.
dt. Volkskde. Dobrzan: Selbstverl. 59 S.
1 M. 938
Ungar, H., Zur Volkskde aus Reußen.
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Likde. 36, 82
86.) 939
Meyer, J. R., Volkskundliches a. d. Aargau.
(Schweiz. Volkskde. Korr. bl. 3. 37-40.) — 8.
Meier, Volkskundliches a. Mellingen: Auszüge a.
älter. Ratsprotokollen. (Schweiz. Arch. f.
Volkskde. 17, 99-106.) [940
Jörger, J., Bei d. Walsern d. Valsertales.
(Schrr. d. Schweiz. Ges. f. Volkskde. 10.) Basel:
Gres. 09 8. 1941
Rapp. A.. Die Ausbildung d. württemb. Eigen-
art. (Arch. f. Kultur- G. 11. 196-240.) 1912
Pileger. A., Volksbrauch u. Volkssitte im alt.
Schlettstadt. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4,
49-61; 97-107; 157-60.) 1943
Ritzler, N., Alte Sitten u. Bräuche. (Zt. d.
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 1-12.) [944
Imme, Th., Alte Sitten u. Bräuche im Essen-
schen. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 34,
213-55. 35, 303-73.) 1945
Witte. H., Kulturbilder aus Alt-Mecklen-
burg, s. 13, 745. Rez.: West dt. Zt. 31, 3781.
Wrede. Hist. Vierteljschr. 16, 579 f. Weißbach;
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 319f. Balck. [046
Herda, M., Dyhernfurtb. Kulturhist. Beitrr.
z. G. d. Ortes Dyhernfurth. Wohlau: Schles.
Dorfzeitg. 188 8. 1947
Wolf, Karl Fel., Dolomiten-Sagen. Sagen u.
Überliefgn., Märchen u. Erzählen. d. ladin. u.
dt. Dolomitenbewohner. Bozen: Selbstverl.
148 S. 1 M. 50. [948
Herzog, H., Schweizer Sagen. 3. Aufl.
Aarau: Sauerländer. xvj, 260; xv, 270 8.
7 M. 20. [949
Singer, 8., Die Zwergsagen d. Schweiz. (Sin-
ger, Aufsätze u. Vortrr. 37-48.) — G. Küeller u.
H. Allemann, Sagen a. d. Obersimmental.
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 17, 77-98; 133-
63.) 1950
Jegerlehner, J., Sagen u. Märchen a. d. Ober-
wallis. A. d. Volksmund gesammelt. Mit ver-
gleich. Anhg. u. Reg. zu dieser u. d. Verf. Sagen
a. d. Unterwallis (09), unt. Mitwirkg. v. 8. Sin-
ger. (Schrr. d. schweiz. Ges. f. Volkskde. 9.)
Basel: Ges. xij, 348 8. 6 M. 40. 1951
Hessel, K., Sagen u. Geschichten d. Naheta ls.
2. stark ver m. Aufl. Kreuznach: Harrach. 1128.
80 Pf. — H. Stumpf, Geschichten u. Sagen d.
Nahegaus. Ebd.: Scheffel. 111 8. 90 Pf. [952
Heßler, K., Entstehg. u. Bedeutg. hess. Sa-
gen. Ergänzen. z. „Sagenkranz a. Hersen-
Nassau‘. Cassel: Vietor 12. 50 8. 60 Pf. [953
Bahlmann, P., Heimatklänge a. West fz len.
Münst.: Greve. 67 S. 75 Pf. — Ders., Ruhrtal-
sagen v. d. rhein.-westf. Grenze. Ebd.: Coppen-
rut h. 62 8. 60 Pf. — Ders., Volkssagen a. d.
Kreise Tecklenburg u. Iburg. Ebd.: Obertüschen.
70 8. 90 Pf. [954
Förstner, C., Aus d. Sagen- u. Märchenwelt
d. Harzes. Oberharz. 3. Aufl. Quedlinb.:
Schwanccke. 187 S. 1 M. 50. [955
Richter-Heimbach, A., Thüringens Sager-
schatz. 1. u. 2. Quedlinb.: Schwanecke 121.
à 210 S. A 2 N. [956
Fack, L., Rügens Sagen. 2. Aufl. Saßniiz:
Fack. 48 8. I NM. (957
*26
Prümer, K., Märkisch-westf. Sprichwörter u.
Redensarten. (Zt. f. rhein. u. westf. Volkskde.
10, 128-32.) [958
Bebiczek, Frz., Der Wiener Volks- u. Bänkel-
gesang, 1800-48. Wien: Gerlach u. W. 122 8.
2 M. 50. [959
Singer, 8., Dt. Kinderspicle. (Singer, Auf-
sätze u. Vortrr. 1-36.) [960
Koorts, K., Hexen, Teufel u. Blocksbergspuk
in G., Sage u. Lit. Annaberg: Graser. 169 8.
2 M. 40. (961
Seyfarth, C., Aberglaube u. Zauberei in d.
Volksmedizin Sachsens. Lpz.: Heims. xxiij,
318 8. 4 4. ð [962
Schierghofer, G., Altbayerns Umritte u.
Leonhardifahrten. Münch.: Bayerland-Verl.
xij, 76 8. 2 M. 50. 1963
Finke, H., Die Frau im Mittelalv. M. e.
Kapitel: „Die heil. Frauen im Mittelalt.“ v
Lenné. (Sig. Kösel 62.) Kempten: Kösel. xij,
190 8. 1 M. 1964
Schelenz, H., Wohlfahrtsbestrebgn. in Hessen
v. 16. bis 18. Jh. (Dt. G.bll. 14, 229-43.) [965
Michel, Fr., Zur G. d. Hebammenvesens im
alt. Erzstift Trier. (Trier. Arch. 21. 98-109.) (966
Keußen, H., Beitrr. 3. G. d. Kölner Lepra-
Untersuchgn. TI. 1. (Lepra 14, 80-112.) [967
Ranck, Chr., Kultur-G. d. dt. Bauernhauses.
2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 121.) Lpz.
u. Berl.: Teubner. 88 8. 1 M. 1968
Steiner, Alfr., Das Wohnhaus in d. Stadt
Bern. Bern. Diss. 11. 91 8. 1969
Bibliographie Nr. 958—1030
Baumeister, G., Das Bauernhaus d.
Walgaues u. d. wolserischen Bergtäler
Vorarlbergs einschl. d. Montavon.
Beitrr. 2. Hausforschg. in alemann.-
roman. Grenzgebiet. Münch.: Sey-
fried. 40. 209 S. 15 M. [970
Bender, P., Hess. Hausinschrr. in d. Marbur-
ger Gegend. Progr. Haspe. 62 8. 1971
Lindner, Wern., Das niedersächs. Bauernhaus
in Dtschl. u. Holland, s. ’13, 791. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Nieders. 18, 253-60 PeBler. (972
Ebinghaus, Das Ackerbürgerhaus
d. Städte Westfalens u. d. Wesertales.
Dresd.: Kühtmann 12. 20. 123 S.
9 M. [973
Heuft, H., Westfäl. Hausinschrr. (Zt. d.
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 10, 23-29. 1 28
Lehmann, Otto, Hausgeogra ae
Dithmarschen. (Forsch. z. dt. des-
u. Volkskde. 20, 4.) Stuttg.: Engel-
horn. 36 S.;: 8 Taf., Kte. 5 M. [975
Peters, Lor., Das föhringische Haus. Beitr. z.
G. d. volkstüml. Wohnbaues in d. friesisch. Ge -
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Piper, O., Bedenken zur Vorgeschichtsforschg.
Münch.: Piper. 152 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
13, Nr. 49 Reisinger. 1978
Zur Alt. Bronzezeit Mitteleuropas
(s. 13, 976). IV. (Mannus 5, 160-70.) 1970
Schmidt, R. R., Die diluviale Vor-
zeit Dtlda. Unt. Mitwirkg. v. E. Ko-
ken u. A. Schliz. Stuttg.: Schwei-
zerbart 12. gr. 20. xnj, 283; 47 Taf.
100 M. 980
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 31 K. Guenther.
Lichtenberg, R. Frhr. v., Die Heimat der
Arier. (Dt. G. bll. 14, 253-84.) 1981
Halter, Ed., Indogermanen. Sprache, Ur-
sitz, Ausbreitg. auf geolog. u. linguist. Grund-
lage. Jena: Costenoble. 78 8. 2 M. 1982
Woyte, K., Antike Quellen z. G. d. Germanen
Zusammengest., übers. u. erläut. (s. 12, 3227).
TI. 2: Von d. Kämpfen Cäsars bis z. Schlacht
im Teutoburg. Walde. (Voigtländers Quellen-
bücher 52.) Lpz.: Voigtländer. 120 8. 1 M. [983
Die dt. Vor-G. e. hervorragend
nation. Wissenschaft, 8. 13, 977. Rez.: Hist.
Zt. 111, 206 1. Anthes. 1984
Schumacher, K., Materialien z. Be-
siedelgs.-G. (Kataloge d. röm.-ger-
bieten. Kiel. Diss. 70 8. 1976
Mielke, R., Das dt. Dorf. 2. Aufl. (Aus
Natur u. Geisteswelt 192.) Lpz.: Teubner.
126 8. 1 M. 1977
man. Central-Museums 5.) Mainz:
Wilckens. 269 S.; 14 Taf. 3 M. 50. [985
Wilser, L., Die Germanen. Beitrr. z.
Völkerkde. Neue, d. Fortschritten d.
Wiss. angepaßte u. mehrfach erweit.
Aufl. 1. Lpz.: Dieterich. xıj, 265 S.;
Taf. 6 M. [986
Jahn, I., Ub. Beziehungen zw. Ostgerma-
nen, Westgerm. u. Kelten währ. d. Spät-Lat£ne-
zeit. (Mannus 5, 75-95.) [987
Reallexikon d. germ. Ajtertumákde..
hrsg. v. J. Hoops (s. 13, 3450). II. 1:
F-Gefolgschaft. 136 S. 5 M. [988
Henning, R., Der Name der Ger-
manen. (Zt. f.dt.Altert.54.210-30.) [989
Hahne, E. Germanen-Statuette im städt.
Kestnermuscum zu Hannover. (Mannus 5, 97-
104.) (990
Szombathy, J., Altertumsfde. a. Höhlen bei
St. Kanzian im österr. Küstenlde. (Mitt. d.
Prähist. Komm. d. Kais. Ak. d. Wiss. 2, 127-
90.) [991
Rzehak, A., Die jüngere vorröm. Eisenzeit.
(Lat@nezeit) in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens usw. 17, 289-326.) [992
Martian, J., Archl.-prähist. Repertorium f.
Siebenbürgen. (Mitt. d. Anthrop. Ges. in Wien
39. 321-58.) Rez.: Korr. bl. d. Ver. f. nn
Ldkde. 36, 89-94 Auner.
„„ H., Die Pfahlbauten
. Robenhausen. L’epoque Roben-
Das deutsche Altertum bis c. 500
hausienne. Zür.: Füßli. 4%. 132 S.;
48 Taf. 12 M. [994
Weber, F., Neue Beitrr. z. Vor-G. v. Ober-
bayern. (Altbayer. Monatsschr. 11, 146-
62.) 995
Neischl, A., Die vor- u. frühgeschichtl. Be-
test iggn. am Rauhen Kulm b. Neustadt a. Kulm
(Oberpfalz). Hrsg. v. H. Obermaier. Münch.:
Dultz. 34 S.; 8 Taf., Pläne. 4 M. 50. [996
Holzhey, K., Üb. prähist. Gräber in d. Frei-
singer Gegend. (In: 9. Sammelbl. d. Hist. Ver.
Freising ’12.) 1997
Fuchs, A., Auf d. Spuren d. jünger. Steinzeit-
menschen in d. Vogesen. Beitr. z. Urgesch. Els. -
Lothringens. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 12,
193-214.) — Ders., Die Kultur d. kelt. Vogesen-
siedelgn. m. besond. Berücks. d. Wasserwaldes
b. Zabern (u. 13, 3460). Forts. (Ebd. 4, 33-48
usw. 273-88.) — R. Welcker, E. Hallstatt-
Töpferofen im Elsaß. (Korr. -bl. d. Gesaint-Ver.
61, 343f.) 998
Wollt, Geo., Neue Ergebnisse d. neolith.
Forschg. in d. Umgebg. Frankfurts a. M. (Korr.
bl. d. Gesamt-Ver. 61, 336-39.) 1999
Brenner, E., Die Früh-Latenebefestigg. auf
d. „Burg“ b. Rittershausen, Dillkreis. (Ebd. 99.)
— K. Woelcke, E. Töpferofen d. Hallstattzeit
in Rödelheim. (Ebd. 340-42.) [1000
Hörter, P., E. Gräberfeld d. ältest. Hallstatt-
zeit b. Gering. Kr. Mayen, Rheinland (s. 13,
990). Forts. (Mannus 5, 307-18; 6 Taf. — C.
Rademacher, Über d. niederrhein. Bronzezeit.
(Ebd. 53-57.) [1001
Kossinna, Westfäl. Vorgesch. (Ebd. 5, 31-37.)
— A. Beneke, Die Steinhügelgräber im Arns-
berger Walde. (Ebds. 119f.) — H. Mötelindt,
Bronzezeitl. Funde v. Münster i. W. (Zt. f.
Ethnol. 45, 228-30.) [1002
Crome, Die Ausgraben. auf d. Springmühle
b. Göttingen. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61,
327-29.) [1003
Hofmeister, Urnenfund b. Hof Buntekuh.
(Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 155f.) [1004
Voges, Th., Fundbericht üb. d. Depotfund
v. Watenstedt am Hees. (Braunschw. Magaz.
13, 30-32.) — H. Mötelindt, Die steinzeitl.
Funde a. d. Baumanns- u. Hermannsliöhle b.
Rübeland. (Ebd. 57-50.) [1005
Wilcke, Die steinzeitlichen Hügelgräber b.
Pölzig, Sachs.-Altenburg. (Mannus 6, 301-3.) —
Ders., E. vorgeschichtl. Hockergrab b. Weißen-
fels. (Ebd. 304-6.) — Geo. Krüger, E. unbe-
achtet gebliebene Hausurne von Zwintschöna,
Saalkreis, Prov. Sachs. (Ebd. 325-31; 2 Taf.)
— H. Hötefindt, Funde v. Groß-Schwarzlose,
Kr. Stendal. (Ebd. 332-35.) (1006
Schröder, Edw., Zur Besiedelgs.-G. d. Eichs-
feldes. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 361-
63.) [1007
Busse, H., Vorgeschichtl. Fundorte u. e.
Königsgrab bei d. Gielsdorfer Mühle im Kreise
Ober-Barnim. (Mannus 5, 109-16.) — Ders.,
E. Gräberhügel d. Bronzezeit ebd. (Ebd. 249-64:
2 Tat.) [1008
Haas, A., Mönchguter Altertümer a. vorge-
schichtl. Zeit. (Ebd. 235-48.) 11009
Tummeley, M. u. Kossinna, Das Gräberfeld
in Wilhelmshöhe b. Usch, Prov. Posen. (Ebd.
319-24; 4 Taf.) — J. Kostrzewski, Depot fund d.
späten Hallstattzeit aus Schroda, Prov. Posen.
(Ebd. 3306-39; Taf.) 11010
b) Einwirkungen Roms.
Römerkriege, Die, a. Plutarch. Cäsar, Velle-
jus, Suetonius. Tacitus’ Germania. Übers. v.
Horkel. 2. Aufl. Neu bearb. u. eingel. v.
* 27
W. Wattenbach. 2. Abtlg. (= 2 v. Nr. 400.)
Lpz.: Dyk. 212 8. 4 M. 11011
Reitsenstein, R., Das dt. Heldenlied bei Ta-
citus. (Hermes 48, 619-23.) — F. Hũnser. Zu
d. Nachruf d. Tacitus auf Arminius. (Ebd.
617-19.) 11012
Groß, H., Zur Entstehungs-G. d.
Tabula Peutingeriana. Berl. Diss.
110 8. [1013
Bang, M., Expansion of the Teutons
(to A. D. 378). (Cambridge mediev.
history 1, 183-217.) [1014
Oberreiner, César et Arioviste en Alsace. (Rev.
cath. d'Alsace. N. S. 32, 104-10; 362-67.) [1015
Wahle, O., Mainz u. d. Römerherrschaft auf
d. recht. Rhein-Ufer. (Beih. z. Milit.-Wochenbl.
13, 10/11.) Berl.: Mittler. S. 307-69. 1 M. [1016
Kubitschek. W., Die Aufschriften d. Helms
v. d. Fliegenhöhle. (Mitt. d. Prähist. Komm.
d. Ak. d. Wiss. 2, 191-98.) — Ders., Röm. Stra-
Bentürme südlich v. Carnuntum? (Jahrb. f.
Altkde. 6, 185-208.) — Ders., E. neuer Altar
e. Benefiziariers aus Unterthörl, Kärnten.
(Ebd. 209-11.) — Johs. Jacobs, Sigillatafunde
a. C. 16m. Keller zu Bregenz. (Ebd. 172f.) —
O. Menghin, Die Lage v. Teriolis. (Forsch. usw.
z. G. Tirols 10, 177-85.) [1017
Steinmetz, G., Röm. Lichthäuschen a. d.
Regensburg. Umgegend. (Vhdlgn. d. Hist. Ver.
v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 225-36.) [1018
Knorr, R., Die Terra-Sigillata-Gefäße v.
Aislingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 25,
316-92.) (1019
Haug u. Sixt, Die röm. Inschrr. u.
Bildwerke Württembergs. 2. ergänz.
u. erweit. Aufl., hrsg. v. F. Haug.
unt. Mitwirkg. ». P. Gößler (s. 13.
1015). Lfg. 2. S. 241-452. 4 M. [1020
Henkel, Fr., Die röm. Fingerringe
d. Rheinlande u. d. benachbart. Ge-
biete. Berl.: Reimer. 4°. xxvmj,
387 S.; 80 Taf. 100 M. [1021
Werner, Die Römerstraße v. Epomanduo
nach Monte Brisiaco. (Els. Monatsschr. f. @.
usw. 4, 241-56.) [1022
Reusch, Röın. Villen im Kreise Saarburg
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 24, 302-40;
Kte.) 11023
Körber, Röm. Inschrr. in Mainz. (Röm.“
germ. Korr. bl. Jg. 6, Nr. 2.) [1024
Gündel, F., Nida-Heddernheim. Populär-
wiss. Führer durch d. prähist. u. röm. Anlagen
im „Heidenfelde“ b. Heddernheim. (Progr.)
Frankf.: Diesterweg. 74 8.; Kte. 2 M. 50. [1025
Keramik, Röm., in Trier. 1: E. Föl-
zer Bilderschüsseln d. ostgall. Sigill.-
Manufakturen. Bonn: Marcus u. W.
40. 87 S.; 33 Taf. 12 M. [1026
Hauptmann, K., Die Erhaltg. der Römer-
straßen. Bonn: Hauptmann 12. 20 S.; Karten-
skizze. 60 Pf. 11027
Schulz, Walt., West fal. in d. frühgeschicht!.
Zeit. (Mannus 5, 45-52.) 11028
Baum, D. Legionslager in Oberaden u. d.
Uterkastell in Beckinghausen a. d. Lippe. (Ebd.
39-43.) [1029
Busse, H., Neue Ausgrabgn. auf d. Brand-
grubengräberfelde d. spätröm. Kaiserzeit b.
Wilhelmsau im Kr. Nieder-Barnim, Prov.
Brandenb. (Ebd. 59-74.) 11030
#28
Blume, E., Die german. Stämme u. d. Kul-
turen zw. Oder u. Passarge zur röm. Kaiserzeit,
. 13, 1028. Rez.: Munnus 5, 147-51 Alnı-
gren. [1031
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Jordanes Goten-G. nebst Auszügen a. s.
röm. G. N v. W. Martens. 3. neubearb.
Aufl. ( v. Nr. 400.) Lpz: Dyk. xij, 128 S.;
ee 3 M. 11032
Beeson, Ch. H., ISidor- Studien.
(Quell. u. Unters. z. lat. Philol. d.
Mittelalters. IV, 2.) Münch.: Beck.
1748. 7 M. [1033
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13. Nr. 50 Lindsay.
Prokop v.Cäsarea, Der Vanda lenkrieg (Kriegs-
geschichten. Buch 3 u. 4.) Übers. v. D. Cost e.
3. neubearb. Aufl. (=6 v. Nr. 400.) Lpz.:
Dyk. xxvj, 82 S. 2 M. [1034
Chronicle. The Anglo-Saxon. Ed. from the
transl. in Monumenta hist. Britann. and other
versions by J. A. Giles. N. cd. Lond.: Bell 12.
x, 211 8. [1035
Prokop, Untergang d.Ostgoten. Ausgewählte
Abschnitte a. P.s Gotenkrieg, übers. u. hrsg. v
Albr. Keller. (Voigtländers Quellenbücher
63.) Lpz.: Voigtländer. 145 S. 1M.20. [1036
Jiriczek, O. L., Die dt. Heldensage. 4. um-
uearb. Aufl. (Sig. Göschen 32.) Lpz.: Göschen.
216 8. 90 Pf. 11037
Beowulf. Mit ausführl. Glossar hrsg. v. M.
Heyne. 10. Aufl., besorgt v. L. L. Schücking.
(Angelsächs. Denkmäler 1.) (Biblioth. d. ält est.
dt. Lit.-Denkmäler 3.) Paderb.: Schöningh.
xj, 328 S., Stammtaf. 6 M. (1038
Droege, K., Zur G. d. Kudrun. (Zt. f. dt.
Altert. 54, 121-67.) 11039
Boos, G., Studien üb. d. Eckenlied.
Zz. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(Beitr.
39, 135-74.) [1040
Seeck, O., G. d. Untergangs d. antik.
Welt (s. 11. 988). 3-5. 09.13. 615:
530; 416 S. [1041
Manitius, W., The Teutonic migra-
tions. 378-412. (Cambridge mediev.
history 1, 250-76.) — F. G. M. Beck,
Teuton. conquest. of Britain. (Ebd.
382-91.) — E. Barker, Italy and the
West, 410-476. (Ebd. 392-431.)
M. Dumoulin, The kingdon of Italy
under Odovacar and Theodoric. (Ebd.
432-55.) [10.42
Schmidt, Ldw., Die german. Reiche d. Völ-
kerwanderg. (Wissenschaft u. Bildg. 120.)
Lpz.: Quelle u. M. 111 8.; 8 Taf., 2 Ktn.
1 M. [1043
Fastlinger, M., Wintpozing. Ein Zeugnis f.
d. Tempelwesen und f. d. erste Landnahme d.
Bniersweben in Noricum. (Riezler-Festschr.
1-34.) [1044
Mötelindt, H., H. Nicolai, A. Schliz, Germ.
Skelettgräberfunde v. Kalbe a. S. (Zt. f. Eth-
nol. 45, 83-100.) [1045
d) Innere Verhältnisse.
Tacitus’ Germania. Erl. v. H. Schweizer-
Sidler. 7. A., $. 13, 3282. (3 M.) Rez.: Hist.
Zt. 112, 186f. Vigener; Anz. f. dt. Altert. 36
209-12 Herm, Fischer. [1046
Bibliographie Nr. 1031—1098
Persson, P., Zur Interpretation d. Germania
d. Tacitus. (Minnesskrift till. A. Erdmann 171-
78.) S [1047
Bartels, Art., Rechtsaltertümer in
d. angelsächs. Dichtung. Kiel. Diss.
115 8. [1048
Almgren, O., Zur Bedsdtune d. Markomannen-
reichs in Böhmen f. d. Entwicklg. d. german.
Industrie in d. frühen Kaiserzeit. (Mannus 5,
265-78.) [1049
Helm, Altgerman. Religions-G., s. 13, 8530.
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 32 Herr; Dt. Lit.-Ztg. 13,
Nr. 35 v. d. Leyen. 11050
Unwerth, W. v., Odinn u. Rota. (Beitrr. z.
dt. Sprache u. Lit. 30, 21321.) [1051
Celander, H., Lokes mystika ursprung. Upp-
sala: Berling 11. 140 S. Rez.: Anz. f. dt. Altert.
36, 135-39 Neckel. [1052
Löffler,. Kl., E. Rettungsversuch d.eichsfeld.
Götzen Stuffo. (Thür.-sächs. Zt. f. G. 3,
581.) 11053
Lienau, M. I., Über stelenartige Grabsteine,
Sonnenkult u. Opferstätten, Anzeichen v. Men-
schenopfern, sowie üb. mehrfache Bestattungen
in stein- u. bronzezeitl. Gräbern d. Lüneburg.
Gegend im Anschluß an 2 auch durch d. Funde
interess. Grabhügel d. älter. Bronzezeit. (Man-
nus 5, 195-234; 5 Taf.) 11054
Naegle. A., German. Christen in Böhmen vor
d. Einwanderg. d. Slawen? (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 52, 77-102.) [1055
Haupt, A., Das Grabmal Theode-
richs d. Gr. zu Ravenna. (= 1 v.
Nr. 905.) Lpz.: Kröner. 2°. 20 S.;
15 Taf. 24 M. [1056
Hansen, A., Angelsächs. Schmucksachen u.
ihre Bezeichnungen. E. kulturgeschichtl.-ety-
mol. Untersuchg. Kiel. Diss. 59 8. 11057
Hock, G., Helme d. frühen Hallstattzeit.
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11, 3-10.) [1058
Schulz, Walt., Das german. Haus in
vorgeschichtl. Zeit. (Mannus-Biblioth.
11.) Würzb.: Kabitzsch. 128 S. (4M.
Subskr.-Pr. 3 M. 20.) (67 S.: Berl.
Diss.) [1059
Koehl, Wohngruben d. vier brandkeramisch.
Perioden. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 330-
36.) [1060
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Scriptores rerum Meroving. T. 6:
Passiones vitaeque sanctorum aevi
Merov. (s. 13, 1063). Edd. B. Krusch
et W. Ie vison. (Ti. v. Nr. 382.) 4“.
676 S.; Tat. 30 M. 11061
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 185-88 Edw.
Schröder.
Baedorf, B., Untersuchgn. üb. Hei-
ligenleben d. westl. Normandie (d.
Diöz. Avranches, Coutances, Bayeux
u. Seer). Bonn. Diss. 148 S. [1062
Aldhelm, Opera. Ed. R. Ehwald.
Fase. 1. (Mon. Germ. hist. Auct.
Fränkische Zeit bis 918
antiquiss. 15. 1.) Berl.: Weidmann.
40. 323 S.; Taf. 14 N. - [1063
Stengel, E., Fuldensia. 1: Die Ur-
kundenfälschgn. d. Rudolf v. Fulda.
(Arch. f. Urkundenforschg. 5. 41-
152. [1064
Reverdy, G., Les relations de Childe-
hert II. et de Byzance. (Rev. hist. 114.
61-86.) [1065
Stuhlfath, W., Gregor I. d. Gr. S.
Leben bis z. Wahl zum Papste nebst
e. Untersuchg. d. ältest. Viten. (39
v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. x 112 8.
3 N. [1066
b) Karolingische Zeit.
Mann, F. C., Das Rolandslied als G.-quelle,
8. 13, 1070. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1.
240 f. Taube. 11067
Annales Xantencs et Annales Vedastini, rec.
B. de Simson, s. 13, 3556. Rez.: Bibl. de
P Ecole des chartes 74, 362 f. Lot. 11068
Regino v. Prüm, Chronik. Nach d. Ausg. d.
Mon. Germ. übers. v. E. Dummer.
(27 v. Nr. 400.) I. pz. :
Stammtaf. 4 M.
Dyk. xiij, 130 8.;
[1069
—
Durrer, R., Fund v. rätis-b. Privat-
urkk. a. karoling. Zeit; e. Beitr. z. ält.
Bündner-G. u. z. Entstehgs. frage d.
Jex Romana Curiensis. (Festschr. f.
Meyer v. Knonau S. 13-37.) [1070
Breßlau, H., Karls d. Gr. Urk. f. d.
Bistum Torcello. (N. Arch. 38. 527-
34.) . [1071
Kampers, Karl d. Gr., s. '12, 3317. Rez.:
Hist.-pol. Bll. 152, 965-69 Leo. [1072
Hartmann, M., G. Italiens im Mittelalt., s.
12, 927. Rez.: Engl. hist. rev. 27, 135-38
Previt6 Orton; Rev. d’hist. eccl. 14, 150-56
van der Essen; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34,
5351. Buchner. 11073
Oberreiner, C., Louis le Débonnaire et les
Aquitains. (Rev. cath. d'Alsace 31, 715-
22.) = (1074
Schuchhardt, L., Ausgrabgn. am Limes Saxo-
niac. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 1-26.) 11075
Quente, P., Die slawische Siedelung b. Dahl-
hausen in d. Prignitz. (Mannus 5, 340-43;
Taf.) 11076
c) Innere Verhältnisse.
Amira, K. v., Grundr. d. germ.
Rechts. (Grundr. d. germ. Philol.
3. Aufl. 5.) Straßb.: Trübner. XII.
302 S. 5 M. [1077
Mayer-Homberg, Die fränkisch. Volksrechte
im M.-A., s. 13, 3563. Rez.: N. Arch. 38, 7231.
K. 2. [1078
Gál, A., Die Prozeßbeilegg. nach d. fränk.
Urkk. d. 7.-10.Jh., s. '12, 941. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 148-52 Wahle u. Er-
widerg. G.s m. Antw. W.s ebd. 557-60. [1079
Pirson, J., Merow. u. karoling. For-
mulnre. (Sammlg. vulgarlat. Texte,
hrsg. v.
4. Aufl.
+29
A. Hilka H. 5.) Heidelb.:
Winter. XXXI. 144 S. 3 M. 20. [1080
Rukser, Udo. Der Diebstahl nach d. lex Ribu-
aria. Weimar: Böhlau. 36 S. 1 M. 11081
Kralik, D. v., Die dt. Bestandteile
d. Lex Baiuvariorum (3. 13, 3564).
III. (N. Arch. 38. 581-624.) [1082
Morcone, de, De differentiis inter jus Lango-
burdorum et jus Romanorum tractatus, ed.
J. Abignente, 8. 13. 3565. Rez.: Arch. stor.
it. Anno 71, Vol. 1, 424-28 Ercole. [1083
Kroell, M., L'immunité franque, s. 12, 935.
Rez.: Hist. Zt. 111, 359-62 Erben. 11084
Rübel, K., Fränkische Siedelungen.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21. 249.
82.) [1085
1. Die könizl. Villa Dorndorf u. d. Vorgehen
d. Franken i dt. Volkslande. 2. Das fränk.
Eroberungssystem in d. Schweiz u. in Churrä-
tien. 3. Desgl. in Istrien. 4. Das fränk. System.
Rernum, Provisio ruralis regiarum villarum in
Aquitanien.
Dopsch, A., Die Markgrafschaft d.
Karolingerzeit. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G. forsclig. 34. 401-26.) Vgl. 13.
2796. ek 11086
Dopsch, A., Wirtschaftsentwicklg. d. Karo-
lingerzeit. Bd. 2, s. 13, 3576. Rez.: Lit. Zbl.
13, Nr. 44 E. Herr; Jahrb. f. Gesetzgebg. 37.
2113-16 Sander; Hist. Zt. 112, 158-71 Herzberg-
Fränkel. 11087
Allard, P., Les origines du servage en France.
s. 13, 1093. Rez.: Rev. des questions hist. 93.
527-30 Guiraud; Engl. hist. rev. 28, 557-60
Green. [1088
Gougaud, Les ,chretientes celtiques, 8. 12,
3328. Rez.: Arch. stor. it. Ser. 5, T. 50, 343-48
Calò. [1089
Sprockhoft, P., Althochdt. Katechetik. Berl.
Diss. 12. 86 8. [1090
Sauer, J., Anfänge d. Christentunis u. d.
Kirche in Baden, s. 12, 3334. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forsche. 34, 533 f. Lahusen; Dt.
Lit.-Ztg. 13, Nr. 51:52 Johs. Ficker. [1091
Krauth, K., Merow. Alter d. Petersklosters
zu Erfurt, s. 12, 3335. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 1, 7f.; Thür.-sächs. Zt. 3, 86-88
Löffler. [1092
Brenner, Archäüol. Stellg. d. dt. Runenfibeln.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 352-61.) [1093
Geficken, G., Der Wortschatz d. Heliand u.
seine Bedeutg. f. d. Heimatfrage. Marb. Dis.
12, 95 S. — O. Behaghel, Zur Heimat d. He-
liand. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 39,
225-27.) Vgl. 13, 1102. 11094
Siemens, K., Zum ahd. Georgslied. (Beitrr. z.
G. d. dt. Sprache u. Lit. 39, 98-115.) [1095
Uhl, W., Winiliod (s. 10. 1061). Suppl.
(Teutonia 5, Suppl.) xjv, 155 S. 6 M. — Vgl.:
Uhl (Lit. Zbl. 14, Nr. 2). 11090
Haupt, A., Die Pfalzkapelle Kaiser
Karls d. Gr. zu Aachen. (= 2 v. Nr.
905.) Lpz.: Kröner. 2°. 208.; 27 Taf.
48 M. [1097
Boinet, A., La miniature caroling.,
son origine. ses développements. Par.:
Picard. 4°. 160 Taf. [1098
150 fr.
*30
. Zeit der süchsischen, frän-
kischen und stauflschen Kaiser,
919—1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919—1125.
Bernheim, E., Quellen z. G. d. Investitur-
streites. H. 1: Zur G. Gregors VII. u. Hein-
richs IV. 2. Aufl. (Quellensamnilg. zur dt. G.)
Lpz.: Teubner. 121 8. 1 M. 50. [1099
Widukinds sächs. G. Nach d. Ausg. d. Mon.
|
Bibliographie Nr. 1099—1161
Lange, Laar, d. Burg d. Herzogs Eberhard
v. Franken. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 345-
52.) 11113
Schwartz, Gerh., Die Besetzg. d.
Bistümer Reichsitaliens unt. d. Sächs.
u. sal. Kaisern m. d. Listen d. Bischöfe
Germ. Übers. v. R. Schottin, neu bearb. v.
W. Wattenbach. Nebst d. Schrift üb. d.
Herkunft d. Schwaben n. Abraham Jakobsens
Bericht üb. d. Slavenländer.
v. Nr. 400.) Lpz.: Dyk. xjx, 164 8. 4 M. [1100
(Liutprand.) Aus Liudprands Werken. Nach
d. Ausg. d. Mon. Germ. übers. v. Frhr. K. v.d.
Osten-Sacken. Neu bearb. v. W. Watten-
bach. 4. Aufl. (= 29 v. Nr. 400.) Lpz.: Dyk.
xx, 196 8. 5 M. [1101
Levison, W., Zu d. Annales Romani.
(N. Arch. 38, 662-64.) [1102
Hellmann, 8., Zu d. Gesta Treve-
rorum. (Ebd. 451-68.)
Ders., Zu d. Gesta episcoporum
Tullensium. (Ebd. 670-73.) [1104
Boelkow, G., Die Anschauungen zeit-
genöss. Autoren üb. Heinrich III. im
Zusammenhang m. d. Theorien Augu-
stins, d. Sibyllinisch. Prophetie u. d.
Apokalypsekommentare. Greifsw. Diss.
97 8. [1105
Werdermann, G., Heinrich IV., seine
Anhänger u. seine Gegner im Lichte
d. augustinisch. u. eschatolog. Ge-
schichtsauffassg. d. Mittelalt. Greifsw.
Dies. 164 S. [1106
Breßlau, H., Venezian. Studien. 1:
Der Vertrag Ottos I. mit Venedig.
(Testschr. f. Meyer v. Knonau 69-
83.) [1107
Peits, Originalregister Gregors VII., s. 12,
3346. Rez.: Hist. Zt. 112, 156-58 v. Heckel:
Moy. Age 26, 233-35 Auvray. 11108
Bendel, J., Das Privilegium Kaiser
Heinr. V. f. d. St. Speyer, 1111,
Aug. 14. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz
32. 23-59.) [1109
Schäfer, D., Concilio vel iudicio
= mit minne oder mit rechte. (Sitzungs-
berr. d. Berl. Ak. 13, Nr. 37, 719-33.)
Sep. Berl.: Reimer. 50 Pf. Urk.
Calixts II. f. Heinr. V. v. J. 1122. [1110
4. Aufl. (= 33
[1103
Artler, G., Zusammensetzg. d. dt.
Streitkräfte in d. Kämpfen m. d. Sla-
ven von Heinrich I. bis auf Friedr. I.
(s. 13. 1116). Schluß. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. N. F. 21, 283.337.) [1111
Biereye, Beitrr. z. G. Nordalbinglens im
10. Jh., s. 11, 1074. Rez.: Zt. d. ver. f. lüb.
G. 15, 174f. Reuter. [1112
951-1122. Lpz.: Teubner. 338 S.
12 M. (73 S.: Straßb. Diss.) [1114
Baldes, H., Die Salier u. ihre Unter-
grafen in d. Gauen d. Mittelrheins.
Marb. Diss. 97 S.; 2 Stammtaf. [1115
Rez.: Westdt. Zs. 32, 244 Aubin.
Kühn, L., Petrus Damiani u. seine
Anschauungen üb. Staat u. Kirche.
Freiburg. Diss. 4°. 41 8. [1116
Reuter, Willy Gesinnung u. Mag-
nahmen Gregors VII. gegen Heinr. IV..
1080-1085. Greifsw. Diss. 102 S. [1117
Feierabend, H., Die polit. Stellg. d.
dt. Reichabteien währ. d. Investitur-
streites. Bresl. Diss. 32 S. [1118
Zeller, J., Das Erdbeben v. 3. Januar 1117.
Beitr. z. archl. Erforschg. Rottenburgs. (Würt-
tb. Vierteljhfte. f. Landes-G. N. F. 22, 255-
71.) [1119
b) Staufische Zeit, 1125—1254.
Uhlirz, K., Das Admonter Bruch-
stück e. Abschrift d. Melker Annalen.
(N. Arch. 38, 543.49.) 1120
Leßmann, K., Die Persönlichkeit
Kaiser Lothars III. im Lichte mittel-
alterl. Geschichtsauffasag. Greifsw.
Diss. 12. 57 8. [1121
Haupt, R., Nachrr. üb. Wizelin. d.
Apostel d. Wagern u. s. Kirchenbauten
im Lehrgedicht e. unbekannt. Zeit-
genossen u. in e. Briefe Sidos, Propstes
v. Neumünster, bearb., verdeutscht
u. erläut. (= 3, 2 v. Nr. 40.) Tübing.
Laupp. 85 S. (2 M. 40. Subskr.-Pr.
2 M.) [1122
Rez.: N. Arch. 38, 719f. B. Schm.
Ohnesorge, W., Zur neuest. Forschg. üb. Ar-
nold v. Lübeck, s. 13, 3629a. Vgl. d. Erklärg.
v. H. Hofmeister: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 13, 295-97. 11123
Mey, J., Zur Krit. Arnolds v. Lübeck, s. 13,
3628 a. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. d. 16, 173f.
Chr. Reuter. 11124
Baethgen, Fr., Zu Mainardino v.
Imola. (N. Arch. 38, 684-87.) [1125
Hofmeister, A., Zu d. Zwickauer Hs.
d. Sächs. Weltchronik. (Ebd. 566-
68.) = [1126
Schneider, Fed., Neue Dokumente
vornehml. aus Süditalien. (Quellen
usw. a. it. Archiven u. Biblioth. 16,
1-54.) Sep. Rom: Loescher. 2M. [1127
Bachmann, J., Die Briefe d. Codex
Udalrici n. 234 u. 235. (N. Arch. 38,
535-42.) Vgl. 99, 917. [1128
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254
Ricci, A., Un falso diploma di Federico Bar-
barossa. (Studi stor. 21, 349-64.) [1129
Güterbock, F., E. echtes u. e. un-
echt. Privileg Friedrichs I. f. Kloster
Neuburg i. E. (N. Arch. 38, 559-
60.)
Schambach, K., Noch e. neuer Ge-
sichtspunkt z. Ausleg. d. Gelnhäuser
Urk. (Hist. Vierteljschr. 16, 374-78.)
Vgl. 12, 3365. [1131
Schlecht, J., 2 Urkk. d. Bischofs Konrad I.
v. Freising. (In: 9. Sammelbl. d. Hist. Ver.
Freising 12.) 11132
Schmeidler, B., Kaiser Lothar u.
Beginn d. Kolonisation d. Ostens. (Zt.
d. Ver. f. lüb. G. 15, 156-61.) [1133
Rehfeldt, E., Die polit. Stellg. Wi-
balds v. Stablo u. Korvei im Zusam-
menhang m. sein. Grundanschauun-
gen. Greifsw. Diss. 65 S. [1134
Haller, J., Sturz Heinrichs d. Löwen, s. 13,
1144. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13,
80-83 Brandi. 11135
Woltmann, Fr., Pfalzgraf Otto v.
Burgund. Hall. Diss. 80 S. [1136
Trautmann, C., Heinrich VI. u. d.
Lütticher Bischofsmord (1192). Jen.
Diss. 12. 73 S.; 2 Stammtaf. [1137
Gutbier, E., Das Itinerar Königs
Philipp v. Schwaben. Berl. Diss. 12.
80 S. [1138
Baethgen, F., Die Exkommunika-
tion Philipps v. Schwaben. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 34, 209-17.) [1139
Leonhardt, W., Der Kreuzzugsplan
Kaiser Heinrichs VI. Gieß. Diss.
90 8. [1140
Zimmermann, Hnr., Br äpstl.
Legation zu Beginn d 3. Jh, im
Dienste d. Kreuzpredigt, ani
u. Kollektorie. (Röm. Quartalschr.
Suppl.hft. 20, 103-19.) [1141
Westenholz, v., Kardinal Rainer v. Viterbo,
s. 13, 3375. Rez.: Hist. Zt. 111, 659-61 Wenck;
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49 Hessel. [1142
Krabbo, H., Die Teilg. d. Mark
Brandenb. durch d. Markgrafen Jo-
hann I. u. Otto III. (Jahresber. d.
Hist. Ver. zu Brandenb. 43/44, 75-
95.) [1143
Koester, W., Der Kreuzablaß im
Kampfe d. Kurie mit Friedr. II.
Münst. Diss. 77 S. [1144
Marchetti-Longhi, G., La legazione
in Lombardia di Gregorio da Monte
1238-51. (Arch. d. R. Soc. Rom. di
storia patria 36, 225-85.) [1145
Rodenberg, C., D. Friedensverhdlgn.
zw. Friear. II. u. Innocenz IV., 1243-
44. (Festschr. f. Meyer v. Knonau
165-204.) [1146
[1130 |
+31
Filangieri di Candida, R., Riccardo
di Filangieri, imp.rialis aulae mares-
callus, e i suoi contemporanei (s. 13.
1150). Schluß. (Arch. stor. per le
prov. Napol. 38, 311-17.) [1147
Bindel, R., Quakenbrück bis z. Jahre 1257.
(Mitt. d. Ver. f. G. v. Osnabr. 37, 108-53.) [1148
Hofmeister, A., Die Gründg. v. Woldegk.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 47-51.) [1149
Seidel, V., Der Beginn d. dt. Be-
siedlung Schlesiens. (17 v. Nr. 162.)
Breslau: Hirt. jx, 170 S. 3 M. 50.
(32 S.: Bresl. Diss. 12.) — Vgl. Nr.
1170. [1150
c) Innere Verhältnisse.
Reynaud, L., Les origines de l'in-
fluence frarg. en Allemagne. Etude
sur l hist. comparée de la civilisation
en France et en Allemagne pend. la
99 precourtoise (950-1150). T. 1:
offensive polit. et sociale de la France.
Paris: Champion 13. xxxjx, 552 S.
12 fr. [1151
Rez.: Rev. hist. 114, 155-58 Grillet; Lit.
Zbl. 13, Nr. 32 Lerche; Engl. hist. rev. 28
560-62 Orton; Rev. crit. '13, Nr. 46 R.
Kantorowicz, H. U., Zu d. Quellen
d. Schwabenspiegels. (N. Arch. 38,
688-700.) [1152.
Draeger, W., Das alte lübische
Stadtrecht u. s. Quellen. (Hans. G. bll.
13. 1-91 u. Berl. Diss.) [1153
Rez.: N. Arch. 38, 725 f. K. Z.
Schultze, A., Zur Text-G. d. Frei-
burg. Stadtrechtsaufzeichngn. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 28, 188-205.) [1154
Breßlau, H., Venezian. Studien. 2:
Der Venezian. Tribut. (Festschr. f.
Meyer v. Knonau 83-92.) [1155
Kalbfuß, H., Die staufisch. Kaiser-
wahlen u. ihre Vor.-G (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.-forschg. 34, 502-21.) Vgl. 13,
3667 Bloch. [1156
Michael, E., Zwei staatsrechtl. Fra-
gen d. hohen Mittelalters. 1: Papst
Innozenz III. u. d. Kaiserwahl. 2:
In welchem Verhältnis stand d. Nürn-
berger Wahl Friedrichs II. 1211 zu
sein. Frankf. Wahl 1212? (Zt. f. kath.
Theol. 27, 689-94.) [1157
Lick. K., Die alte Mautstation „Svitavia u.
die sogen. Trstenitzer Straße. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens usw. 17, 280-88.) [1158/59
Straus, R., Die Juden im Königr. Sizilien
unt. Normannen u. Staufern, s. 13, 1172. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 249 W. Cohn. (1160)
Sacramentarium Fuldense saeculi X.
Cod. theol. 231 d. Univ.-Bibl. Göttin-
*32
gen. Text u. Bilderkreis (43 Taf.).
Hrsg. v. Greg. Richter u. A. Schön-
felder. (= Nr. 393.) Fulda: Fuld.
Akt. dr. 12. xuıj, 432 S. 10 M. [1161
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 27 Königer.
Theloe, H., Die Ketzerverfolggn. im
11. u. 12. Jh. (48 v. Nr. 6 u. Freiburg.
Diss.) Berl.- Wilmersd.: Rothschild.
176 8. (5 M. 40. Subskr.-Pf. 5 M.) [1162
Ender, G., Die Stellg. d. Papstes
Calixt II. zu d. Klöstern. Greifsw.
Diss. 70 8. [1163
Reichert, W., Das Verhältn. Papst
Eugens III. zu d. Klöstern. Greifsw.
Diss. 12. 119 8. [1164/65
Greven, Anfänge d. Beginen, s. 13, 1179.
Rez.: Rev. bénédict. 30, 1371. Berlière;: Rev.
d’hist. eccl. 13, 714-17 Callaey: Hist. Jahrb. 34,
139-41 Maring; Hist. Zt. 111, 621 Haupt: Hist.
Vierteljschr. 16, 447 Heussi; Westdt. Zs. 32,
242 f. Asen; Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens
N. F. 3. 742 f. Zeller. — G. Kurth, De l'origine
Liegeoise de Bégui nes. (Aus: Bull. del“ Acad. roy.
de Belg. 12, 7.) Brux.: Hayez. 28 S. [1166
Hein, M., Die Besetzungsform d. Bistums
Olmütz, 1063-1207. TI. 1. Brünn. Progr. 12.
16 8. 11167
Curti, N., Die ält est. Disentis. Eigenkirchen.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 227-34.) 11168
Wenke, G., bie Urkundenfälschgn. d. Klo-
sters St. Blasien in Northeim. Marb. Diss. 12.
95 8. vgl. 13, 3679. [1169
Górka, O., Üb. d. Anfänge d. Klo-
sters Leubus. (18 v. Nr. 162.) Bresl.:
Hirt. 73 S. 2 M. 50. [1170
Salis, Fr., Zur Beurteilg. d. Gründungsbulle
d. Bistums Wollin( = Kamniin). (Zt. f. osteurop).
G. 4, 52-67.) 11171
Falco, G., Un vescovo pocta d. sccolo XI.:
Alfano di Salerno. (Arch. d. Soc. Rom. di storia
patria 35, 439-81.) — Ders., Bull autenticità
delle opere di Alfano. (Bull. d. Ist. stor. It.
Nr. 32, ’12, 1-6.) Vgl.: W. Levison, Zur Ur-
sula-Legende. (Westdt. Zt. 31, 4831.) — B.
Albers, Verse d. Erzbischofs Alfano für Monte-
Cassino. (N. Arch. 38, 667-69.) 11172
Bacon, 8. A., The source of Wolf-
ram’s Willehalm. (Sprache u. Dichtg.
H. 4.) Tübing.: Mohr ’10. 172 8.
5 NI. [1173
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 145-47 Blöte;
Zs. f. dt. Philol. 45, 3031. Leitzmann,
Singer, 8., Gottfried v. Straßburg. (Singer,
Aufsätze u. Vortrr. 162-73.) [1174
Kelemina, Untersuchgn. z. Tristansage, s.
12, 3420. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 142-45
Blöte. 11175
Hartmann v. Aue, Der arme Hein-
rich. Überlieferg. u. Herstellg. Hrsg.
v. E. Girach. (Germ. Biblioth.
Abt. 3, Bd. 3.) Heidelb.: Winter. xij.
106 S. 2 M. 40. 1176
Juethe, E., Der Minnesänger Hilt-
bolt v. Schwangau. (Germ. Abhdlgn.
44.) Bresl.: Marcus. 3 M. 60. [1177
i
Bibliographie Nr. 1161—1224
Busse, E. K., Ulrich v. Türheim.
(Palaestra. 121.) Berl.: Mayer u. M.
181 S. 6 M. 80. (106 S.: Berl. Diss.)
[1178
Godefroy, J., De Romaansche stijl
(1000-1250), en het overgangstijdperk
naar de gothiek. (Biblioth. v. kunst-
stijl-, en ornamenther 2.) Amsterd.:
Ahrend u. Z. 155 S.; 21 Taf. 6fl. [1179
Brinkmann, A., Die Marienkirche auf d.
Münzenberge e. Nachahmung d. Gernröder
Stiftskirche. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 161-73.) [1 180
Baillet, L., Les miniatures du „Sei-
vias? de Sainte Hildegarde, conserv.
à la biblioth. de Wiesbaden. (Aus:
Monuments et Mém. publ. p. Ac. des
inscriptions etc. 19.) Paris: Leroux
12. 4°. 103 S.; 8 Taf. [1181
Lange, Wilh., Die Darstellz. d. Kreuzigung
Christi in d. niederrhein. Elfenbeinschnit zerei d.
11. u. 12. Jh. Erlang. Diss. 12. 96 8. [1182
Vivell, C., Das Breviarium de musica d. Mön-
ches Frutolf v. Michelsberg. (Stud. u. Mitt. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 413-23.) 11183
4. Vom Interregnum bi- zur
Reformation, 1254—1517.
a) Vom Imterregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254— 1378.
Vystyd, M., Die steier. Reimchronik
u. d. Königsaaler Chronik. Quellen-
krit. Untersuchg. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 34, 218-95.) [1184
Schneider, Fed., Zur Überlieferungs-
G. Johanns v. Victring. (Carinthia I.
Jg. 103, 117-30.) [1185
Steinberger, Ldw., Kl. Beitrr. zur
Lebens-G. Heinrichs d. Tauben, d.
Verfassers d. sog. Chronik d. Hnr.
v. Rebdorf. (N. Arch. 38, 625
42.) [1156
Pauw, N. de, Un texte inédit de la Chronique
de Flandre concern. Artevelde. (Bull. de la
Comm. R. d’hist. de l’Ac. de Belg. 82, 295-
367.) SEE, 11187
Beiträge z. G. d. letzten Staufer. Ungedr.
Briefe a. d. Sammlg. d. Magist. Hnr. v. Iser-
nia, hrsg. v. K. Hampe, s. 13, 1194. Rez.:
Arch. stor. p. l. prov. Napol. 38, 170-72. [1188
Müller, Eug., Peter v. Prezzu, e.
Publizist d. Zeit d. Interregnums.
(37 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. jx.
150 S. 4 M. [1180
Acta Imperii Angliae et Franciac ab a. 1267
ad a. 1313, hrsg. v. Fr. Kern, s. 12, 1072.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 415-17. Schmeid-
ler; Westd. Zs. 32, 241f. Oppermann. [1190
Werminghoft, A., Die Urkk. Lud-
wigs d. Bayern f. d. Hochmeister d.
Dt. Ordens v. 1337. (Arch. f. Ur-
kundenforschg. 5, 21-40) 11191
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Schäfer, K. H., Ergänz. Urkk. dt.
Adels im päpstl. Dienste. (Röm. 3
27, 146-58“. [1192
Kern, F., Humana civilitas (Staat,
Kirche u. Kultur). E. Dante-Unter-
suchg. (= Nr. 8.) Lpz.: Köhler. xıj,
146 8. (7 M. 50. Subskr.-Pr. 5 M.
80.) [1193
Rez.- Theol. Lit.-Ztg. 14, 17f. Sander u.
Entgegn. v. Kern m. Erwiderg. v. 8. ebd. 93.
Nabhols, H., Zusammenhg. d. eid-
genössisch. Bünde m. d. gleichzeitig.
dt. Bündnispolit. (Festschr. f. Meyer
v. Knonau 26184.) [1194
Egidi, P., La Colonia Saracena di
Lucera e la sua distruzione (s. 12,
3448). Forts. (Arch. stor. per le prov.
Napol. 115-44; 38, 681-707.) [119
Kern, Anfänge d. franz. Ausdehnungspolitik
bis 1308, s. 12, 3449. Rez. Lit. Zbl. 12, Nr. 44,
Arch. stor. it. Ser. 5, T. 50, 128-39 Ercobe. [1196
Schäfer, K. H., Das römische Deutschtum
im 14. Jh. (Röm. Quartalschr. Suppl. hft. 20,
234-50.) — Ders., Die dt. Ritter in Italien u.
ihre Kirche zu Verona. (Korr. bl. d. Gesamt- Ver.
61, 201-13.) — Vgl. Nr. 1192 [1197
Maere d’Aertrycke, M. de, Mémoire sur la
guerre de Flandre 1302 à 1304. 2. éd. Bruges, de
Plancke. 4°. 132 8. (Nicht im Hand.) (1198
Gutsche, F., Die Beziehgn. zwisch.
Reich u. Kurie vom Tode Bonifaz VIII.
bis z. Wahl Heinrichs VII., 1303-1308.
Marb. Dias. jx, 55 8. [1199
Mollat, G., Les papes d’Avignon 1305-78, 8.
13, 3720. Rez.: Hist. Zt. 111, 621-25 Haller;
Rev. d' hist. eccl. 14, 366-68 Calley. 1200
.. Gloeden, O., Zur Schlacht bei Lucka. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 505-10.) Vgl. 13,
1214. 11201
Davidsohn. G. v. Florenz. Bd. 3: Die letzt.
Kämpfe geg. d. Reichsgewalt, s. 13, 1216. Rez.:
Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 1, 397-424 Giorgetti;
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 252 f. Platzhoff. —
Fr. Smith, Die letzt. Kämpfe d. Florentiner
geg. d. Kaisertum. (Preuß. Jahrbb. 153, 284-
95.) . 11202
Dürrholder, G., Die Kreuzzugs poli-
tik unt. Papst Johann XXII., 1316-34.
Freiburg. Diss. 117 8. [1203
Jacob, K., Stud. üb. Benedikt XII., s. 12,
1095. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 447f. R.
Scholz. 11204
Gruhler, J., Boemund II., Erzbisch. v. Trier
1354-62, 8. 12, 3457. Rez.: Trier. Arch. 21, 111-
13 Salomon. [1205
Scheffler. W., Karl IV. u. Innocenz VI., 8.
13, 1219. Rez.: N. Arch. 38, 715 f. H. 8. [1206
Rauter, Fr., Karls VI. Beziehgn. zu
Westfalen. Hall. Diss. 62 S. [1207
Schönach, L., Jacobus de Furno, e. bisher un-
bekannt. Schwager d. tirol. Landesfursten Otto,
Ludwig u. Heinrich. (Forsch. u. Mitt. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 10, 219-21.) [1208
Traversa, E., Ottobono de’Razzi 1302-1315.
E. weiter. Beitr. z. G. d. Patriarchats v. Aqui-
leja (8. 13, 1222). Forts. Wien. Progr. 8.31-
56. 11209
533
Ehrenpfordt, P., Otto d. Quade, Hrzg.
v. Braunschw. zu Göttingen (1367-94).
(= Nr.394.) Hannov.: Geibel. 135 S.
4 M. (68 S.: Hall. Diss.) [1210
Peper, H., Die Aschersleb. Linie d. As-
kanier. Beitr. z. G. d. anhalt. Fürsten-
hauses (s. 12, 3380). Tl. 2 u. 3: Otto I.
u. Otto II. 1266-1315. (Mitt. d. Ver. f.
anh. G. N. F. H. 1. 98-160.) [1211
Krabbo, H., Das Geburtsjahr d. Markgrafen
Woldemar v. Brandenb. (Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 26, 213-16.) 11212
Ken Beitrr. z. Famil.-G. d. Hoch-
meisters d. dt. Ritterordens Karl v. Trier, 1311-
24. (Trier. Arch. 21, 1-33.) [1213
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Gagliardi, E., E. weitere Just ingerhandschrift.
(Anz. f. schweiz. G. 11, 419f.) 11214
Helmbold, Johs. Rothe u. d. Eise -
nacher Chroniken d. 15. Jh. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 393-452;
577.) rn [1215
Arbusow, L., 12 Urkk. zu O. Staven-
hagen: „Livland u. d. Schlacht b.
Tannenberg’. (Sitzungsberr. d. Ges.
f. G. d. Ostseeprovinzen 11. 265-77.)
Vgl. 03, 1099. [1216
Urbanek, R., Cancellaria regis Ge-
orgii 1440-71. (Český Časopis hist. 17,
13-27.) [1217
Manitius, M., 2 päpstl. Breven d. J.
1479 u. 1517. (N. Arch. f. sächs. G. 34,
156f.) [1218
Schlecht, J., Dt. Berichte aus Rom 1492 u.
1504. (Röm. Quartalschr. Suppl.-Hft. 20, 251-
69.) [1219
R., E. ungedr. Rede d.
Eneas Silvius Piocolomini. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 34. 522-26.) [1220
Lorentzen, Th., 2 Flugschriften a.
d. Zeit Maximilians I. (N. Heidelb.
Jahrbb. 17, 139-218.) [1221
Inh.: 1: Gedicht wider d. Schweizer u. Reim-
chronik üb. d.Schwabenkrieg v. Haintz v. Bech-
winden. 2: E. Flugschr. üb. d. Landshuter Feh-
de v. demselb. Dichter.
Helmke, R., König Wenzel u. seine
böhmisch. Günstlinge im Reiche.
Hall. Diss. 97 S. [1222
Stauff, L., Catherine de Bourgogne
et la féodalité de l' Alsace autrich. ou
Un essai des ducs de Bourgogne pour
constituer une seigneurie bourguign.
en Alsace (1411-26). (Rev. bourg. 23,
u) ) Dijon: Damidot. 288 S. [1223
: N. Rev. de droit 37, 564-66 Blondel.
Jochi, R., Der Oberlausitz. Hussitenkrieg u.
d. Land d. Sechsstädte unt. Kaiser Sigmund.
TI. 1, 8. 13, 1240. Rez.: Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 26, 320f. Paczkowski. [1224
Histor. Vierteljahrschrift 1914. 3. Bibliographie. 3
+34
Kanter, Markgraf Albrecht Achilles v. Bran-
denb. Bd. 1, s. 13. 1243. Rez.: N. Arch. f.
Achs. G. 34, 177-79 Ermisch; Hist. Zt. 112,
172-75 Joachimsen.
Angyal, D., Schlacht b. Varna.
Rundschau 2, 518-24.) [1226
Seppelt, Frz. Xav., Des Bischofs Jodocus
v. Breslau (1456-67) Romfahrt. (Röm. Quar-
talschr. Suppl. ht. 20, 270-85.) , [1227
Gagliardi, E., Zur Beurteilg. d.
schweiz. Mailänderkriege. (Festschr.
f. Meyer v. Knonau 321-41.) [1228
Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d. Mittelal -
ters. Bd. 2, s. 13, 1242 u. 3756. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 16, 553-55 Hartung; Amer. hist.
rev. 19, 139-41 Merriman. i 11229
Schäfer, K. H., Die dt. Mitglieder
d. Heiliggeist-Bruderschaft zu Rom
am Ausg. d. Mittelalters. (= Nr. 383.)
Paderb.: Schöningh. 75 S. 4 M. [1229 a
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 4 J., 1, 7231.
Hilling.
Goldmann, F., Kais. Maximilians I. Bedeutg.
f. Dtld. nach d. älter. u. neuer. Forschg. Wien.
Progr. 23 8. [1230
Pfeiffer, M., Der Besuch Maximi-
lians I. in Speyer 1494. M. e. ver-
schollen. authent. Bericht. (Aus:
Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32.) Speyer:
Nimtz. 48 S.; 2 Taf. 1 M. 50. [1231
Vegesack, 8. v., Die Gesandtschaften Wolter
v. Plettenbergs an d. Großfürsten v. Moskau
1494-97. (Balt. Monatsschr. 75, 315-40.) [1232
Ehrenxeller, W., Der Sturz Josts v. Silenen
u. s. Prozeß vor d. Kurie. Beitr. z. Walliser- G.
d. J. 1495-98. (Jahrb. f. Schweiz. G. 38, 73-
120.) (1233
Matzinger, A., Der Bund Mühlhau-
sens mit Basel. (Basler Zt. f. G. 12,
329.87.) 11234
Marini, J., Beitrr. z. Venezianerkrieg Maxi-
milians I., 1515-16 (s. 12, 3497). Forts. Bozen.
Progr. 12. Rez.: Forsch. usw. 2z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 10, 238-41 Schneller. 11235
Rohde, H. E., Verfasser u. Ent-
stehungszeit d. „Capita agendorum“.
(Zt. f. Kirch.-G. 34. 163-87.) [1236
Richenthal, U. v., Chronik d. Konzils v.
Konstanz 1414-18. M. 18 Nachbildgn. nach d.
Aulendorfer Hs. (Voigtländers Quellenbücher
48.) Lpz.: Voigtländer. 144 8. 1 M. 20. [1237
Rothbarth, M., Urban VI. u. Neapel.
(= 49 v. Nr. 6 u. Freib. Diss.) Berl.:
Rothschild. 116 S. (3 M. 60. Subskr.-
Pr. 3 M. 20.) [1238
Loserth, J., Zur G. d. Wiclifismus
in Mähren. (Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mäh-
rens usw. 17, 190-205.) [1239
Hall, A., Hus und Sigmund. Frei-
burg. Diss. 12. 102 8. [1240
F. Bartos, Zur Geleitfrage im Mittelalter.
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 414-17.)
Eckstein, Alex., Die Finanzlage d. Basler
Konzils, s. 12, 3490. (31 8.: Königsb. Diss. 11.)
Rez.: Rev. d'hist. cccl. 14, 164-66 Callaey; Dt.
Lit.-Zig. 13, Nr. 28 Rest. 11241
„—T—Tß—.. — .. M «˙̃ «r-. ⅛é—. — — te IU oL L
Bibliographie Nr. 1225—1290
Dombrowski, L., Die Beziehgn. d.
Dt. Ordens z. Basel. Konzil bis z. Neu-
tralitätserklärg. d. dt. Kurfürsten März
1438. Berl. Diss. 255 S. [1242
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 18, 17-19
Simson. —
Ehrenzeller, W., Die erste diplomat. Mission
v. Matthäus Schinner. (Anz. f. schweiz. G.
Bd. 11, 307-11.) [1243
Krieger, A., Die Markgrafen Marcus u. Karl
v. Baden in Lüttich 1465. (Zt. f. O. d. Oberrh.
N. F. 28, 464-78.) (1244
Reimers, H., Edzard d. Große, s. 12, 1140.
Rez.: Hist. Zt. 111, 168-70 Kaeber. 11245
Schwartz, Theod., Hinrich Paternostermaker.
E. dunkl. Blatt a. d. lübeck. G. d. 14. Jh. Lüb.:
Fr. Meyer & Co. Rez.: Zt. d. Ver. f. 10b. G. 15,
175. Hartwig. [1246
Beil, A., Burggraf Hugo v. Leisnig, d. Letzte
9. edlen Stammes. (N. Arch. f. sachs. G. 34,
32-60.) 11247
c) Innere Verhältnisse.
cr) Verfassungsgeschichte, Wirtschafts-
und Sozialgeschichte; Rechtsgeschich-
te; Kriegswesen.
Sommerfeldt, G., 2 kaiserl. Privi-
legien d. 14. Jh. vom Mittelrhein. (N.
Arch. 38, 569-71.) [1248
Champeaux, F., Ordonnances franc-
comtoises sur l' administration de la
justice, 1343-1477, avec une introd.
sur les sources, la redact. et l’influence
de ses ordonnances. Paris: Picard 12.
LXVj, 267 S. [1249
Hohlfeld, J., Stadtrechngn. als hist. Quellen,
8. 18, 3770. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 34,
4021. Kaphahn; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Cahn;
Hist. Zt. 112, 434f. Sander. 11250
Harms, B., Stad thaushalt Basels im
ausgehend. Mittelalt. (s. 13, 1279).
Abtlg. 1: Jahresrechngn. 1360-1535.
Bd. 3: Ausgaben 1490-1535. 455 8.
25 M. [1251
Lahusen, J., Zur Entstehg. d. erst.
Überlinger Stadtrechts. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 28, 206-12.) [1252
Stadsrekeningen v. Leiden (13%-
1434). Uitg. d. A. Meerkamp v.
Embden, Dl. 1: 1390-1424. (Werken,
uitg. d. h. Hist. Genootsch. te Utrecht
Ser. 3, 32.) Amsterd.: Müller. 18,
504 S. 5 fl. 25. [1253
Müller, Adf., Die Rechnungsbücher
üb. d. städt. Haushalt zu Groß-Salze
seit 1407. (Gbll. f. Magdeb. 48, 41-
74.) [1254
Stadtbuch, Das Alteste Wismarsche, von etwa
1250-72, hrsg. v. F. Techen, 8. 13, 1285. Rez.:
Hist. Zt. 111, 641-43 v. Below; N. Arch. 38.
368 f. A. H. [1255
Bulmerincq, v., Kämmereiregister d. St.
Riga 1348-61 u. 1405-74. Bd. 2, s. 13, 3781.
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1264 — 1517
Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr. 31; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 90 f. Girgensohn. 11256
' Spangenberg, H., Vom Lehnstaat zum Stän-
destaat, 8. 13, 8782. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17,
111-14 Croon; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ.
Abt., 594-99 Adler. 11257
Walther. A., Die Ursprünge d. dt. Behörden-
Organisation im Zeitalt. Maximilians I., s. 13,
3787. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 398-95
Rich. Wolff; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ. Abt.,
591-94 Holtzmann; Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 13
Dopsch. [1258
Sieber, Zur G. d. Reichsmatrikelwesens im
ausgeh. Mittelalt., 1422-1521, 8. 11, 3581. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 18 Adler. [1259
Richter, P., Die Kurtrier-Kanzlei im später.
Mittelalt., s. 12, 3514. Rez.: N. Arch. 38, 3811.
R. 8.; Trier. Arch. 21, 109-11 Bastgen. [1260
Yernaux, J., Les notaires publics
du 13. au 16. siècle specialem. au Franc
de Bruges. (Bull. de la Comm. R. d hist.
de Ac. de Belg. 82, 111-82.) [1261
Puff, A., Die Finanzen Albrechts d. Be-
herzten, s. 13, 3790. Rez.: Thür. sachs. Zt. f.
G. 3, 221-24 Spangenberg. 11262
Schapper, d., Die Hofordng. v. 1470 u. d.
Verwaltg. am Berlin. Hofe zur Zeit Kurf.
Albrechts, s. 12, 3516. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 1, 150-52 Hirsch; Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 634 f. Goldschmidt;
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 51/2 Ermisch; Hist.
Jahrb. 35, 281 f. Buchner. [1263
Caemmerer, H. v., Die Einnahmen
d. Kurfürsten Albrecht Achilles. (For-
schgn. z. brandb. u. pr. G. 26, 217-
25.) [1264
Tippmann, F., Verfassgs.- u. Verwaltgs.-G.
d. Stadt Saaz in vorhussit. Zeit bis 1420 (s.
13, 3791). 2. (Schl.-) TI. Duppen. Progr.
51 8. 11265
Micheli, Les institutions municipales de
Genève au 15. siècle, s. 13, 3792. Rez.: Moy.
Age 26, 311-15 Huisman. (1266
Fahlbusch, O., Finanzverwaltg. d.
Stadt Braunschweig seit d. groß.
Aufstand 1374 bis 1425. E. städt.
Finanzreform im Mittelalt. (116 v.
Nr. 38.) Bresl.: Marcus. xj, 202 8.
6 M. 80. [1267
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 37; Zt. d. Harz-Ver.
47, 66-68 Arnecke.
Achilles, H., Beziehgn. d. Stadt
Braunschw. z. Reich im ausgehend.
Mittelalt. u. zu Beginn d. Neuzeit.
(35 v. Nr. 5 u. Lpz. Diss.) Lpz.:
Quelle u. M. 65 S. (Subskr.- Pr.
[1268
1 M. 70; Einzelpr. 2 M. 10.)
Hobohm, W., Städt. Haushalt. Quedlin-
burgs 1450-1509, s. 12, 3520. Rez. Vierteljschr.
f. 3oz.- u. Wirtsch.-G. 11, 252-54 Foltz; Mitt. a.
d. hist. Lit. N. F. 2, 49f. Taube. 11
Eschenhagen, Ost preuß. Städtegründgn. auf
Ordensgebiet. Heidelb. Diss. 12. 39 8. Vgl. 13,
3798. —„—— HABRNS 11270
Ludwig, V. O. L., Das älteste Urbar
d. Stiftes Klosterneuburg. (Jahrb. d.
Stiftes Klosterneub. 5, 185-357.) [1271
*35
Schmidt, Val., Alte agrarische Urkunden.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 176
78.) ; 11272
Müller, Jos., Steuer-Rodel d. Pfarrei Schatt-
dorf v. 1469. (Hist. Neujahrsbl. d. Ver. f. G.
u. Altt. v. Uri 19, 63-88.) 11273
Mayer. Theod., 2 Passauer Mautbücher 1400 ·
01 u. 1301-02, 8. 10, 1284. Rez.: Hist. Zt. 110,
389-91 Wopfner. 11274
Gümbel, A., Die Baurechngn. üb. d. Erhöhung
d. Türme v. St. Sebald in Nürnberg, 1481-95.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 10-94.) [1275
Herbst, A., E. Hersfelder Zinsen-
verzeichn. d. 14. Jh. Marb. Diss.
53 8. [1276
Konventsbuch, D. Marienburger,
1399-1412. Hrsg. v. W. Ziesemer.
Danz.: Kafemann. xjx, 380 S. 15
M. [1277
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 15-17
Perlbach. .
Neubauer, Th., Die sozial, u. wirt-
schaf tl. Verhältnisse d. St. Erfurt vor
Beginn d. Reformat. TI. 1. (Mitt. d.
Ver. f. G. v. Erf. 34, TI. 2, 1-78.)
Auch Jen. Diss. [1278
Cuvelier, J., Les dénombrements de foyers
en Brabant (14.-16. siècle), s. 13, 1290. Rez.:
Nederl. Archivenbl. 21, 72-77 8. Muller; Moy.
Age 2. S., 17, 422-25 Espinas. (1279
Heuberger, R., Frrichtg. d. Stadtapotheke
u. d. Stelle e. Stadtarztes in Innsbruck. (Forsch.
usw. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 10, 139-42.) [1280
Koch, Ernst, Die ehem. Glashütte b. Ober-
weid. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21, 494-
504.) [1281
Ostwald, P., Das Handwerk unt. d.
dt. Orden. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 55,
149-66.) | [1282
Stein, W., Die Hansestädte. (Hans.
Gbll. 13, 233-94; 51960.) [1283
Bahr, K., Handel u. Verkehr d. dt. Hanse
in Flandern währ. d. 14. Jh., s. 13, 1292. Rez.:
Hist. Zt. 111, 371-74 Kießelbach. 11284
Engel, Karl, Die Organisation d.
dt.-hans. Kaufleute in England im
14. u. 15. Jh. bis z. Utrecht. Frieden
v. 1474. (Hans. Gbll. 13, 445-
517.) [1285
Gurland, M., St. Peterhof zu
Nowgorod (1361-1494). Innere Hof-
verhältnisse. Gött. Dies. 55 S. [1286
Bruder, H., Zur Lebensmittelpolit.
im alt. Basel. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 11, 157-87.) [1287
Babendererde, Nachrichtendienst u. Reise-
verkehr d. dt. Ordens um 1400. Königsb. Diss,
56 S. Val. 13, 3807. [1288
Müller, Karl Otto, Das Finanzwesen
d. Deutschordensballei Elsaß-Schwa-
ben-Burgund 1414. (Hist. Jahrb. 34,
781-823.) [1289
Düvel, Th., Die Gütererwerbgn.
Jak. Fuggers d. Reichen (1494-1525)
u. seine Standeserhöhung. Beitr. 2.
30
*36
Wirtsch.- u. Rechts-G. (Stud. z. Fug-
go or-G. 4.) Münch.: Duncker u. Hum-
lot. x, 228 8. 6 M. [1290
Eberbach, O., Die dt. Reichsritter-
schaft in ihr. staatsrechtl.-polit. Ent-
wicklg. v. d. Anfängen bis 149.
‚ (Beitrr. z. Kulturg. d. Mittelalters u.
d. Renaissance. H. 11.) Lpz.: Teub-
ner. 178 S. 6 M. (85 S.: Tübing. Diss.
12.) 5 [1291
_ Rockinger, L., Die handschriftl.
Grundlage d. Ausgabe d. kaiserl.
Land- u. Lehenrechts. 1. Drittel.
(Abh. d. Bayer. Akad. 26, 5.) Münch.:
Franz. 88 S. 3 M. [1292
Wirz, H. G., E. unbekannte Redak-
tion d. Züricher Richtebriefes. (Fest-
schr. f. Meyer v. Knonau 239-60.)[1293
Beemelmans, W., E. Urfehdebrief v. 1452.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 87-90.) [1294
Bouricius, L. G. N., Een Juristdictie-geschil
in de 15. eeuw. (Verslagen en meded. d. Ver-
cenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude vaderl.
recht 6, 223-68.) [12905
Müller, Karl Otto, Zur G. d. peinlich. Pro-
zesses im später. Mittelalt., s. 12, 1179. Rez.:
Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-G. 11, 607-11
Beyerle. 11296
Heine, F., Beziehgn. d. Stadt
Zerbst zu d. westf. Vemgerichten.
E d. Ver. f. anhalt. G. N. F. H. 1,
1-81.) Vgl. 12, 2778. [1297
Lehmann, Andr., Entwicklg. d. Patronats-
verhältnisse im Archidiakonat Breisgau 1275-
1508 (s. 13, 3819). Forts. (Freiburg. Diöz.-
Arch. N. F. 14, re [1293
Weber, P. X., Die 8 Waffen-
1 d. Jahre 1349 u. 1353.
(Geschichtsfreund 68, 185-244.) [1299
Nell, M., Der Ursprung d. erst. dt.
Infanterie d. Landsknechte. Berl.
Diss. 77 8. [1300
ß) Religion und Kirche.
Lemmens, L., Chronicon Provinciae
Argentinensis. O. F. NM. circa an.
1310-27 a quodam fratre minore
Basileae conscript. (Archivum Fran-
ciscan. hist. 4 (11), 671-87.) [1301
Hofmeister, A., Aus d. Akten e.
Provinzialkapitels d. sächs. Provinz
d. Dominikaner-Ordens v. etwa 1370-
1380. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 477-90.)
Vgl. 13, 3852. — Fr. Bünger, Studien-
ordngn. d. Dominik. - Provinz Saxonia.
(Ebd. 35, 40-63.) [1302
Scherg, Th. J., Palatina a. d. Vati-
kan 1464-84. (Mitt. d. Hist. Ver. d.
Pfalz 32, 109-90.) [1303
Bibliographie Nr. 1290—1363a
Stapper. R., E. angeblich v. Albertus Magnus
verfaßte Ars praedicandi. (Röm. Quartalschr.
Supplhft. 20, 388-402.) [1304
Arbusow, L., Das metrische Bibelsumma-
rium d. Dominikaners Otto de Riga 1316.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen
11, 403-9. ai (1305
„ Üb. d. Zersetzg. u. Vererbg. in
Spamer, Adi
: d.dt.Mystikertexten. Gieß. Diss. 10. 312 8. [1306
Buchwald, G., E. mittelalterl. Neujahrspre-
digt. (Beitrr. z. sächs. chs. Kirch. - G. 27, 16-28.) 1307
— ——
Franke, F., Mathäus v. ! Krakau, s. 11, 3627.
Rez.: N. Arch. 38, 363 f. G. Sommerfeldt. [1308
Schnitzer, J., Zur Wahl Alexanders VI.
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 360-77.) (1 1309
Hübner, K., Die Brixener Diözesan -
: synoden bis z. Reformation. (Dt. G.-
bll. 15, 85-103.) [1310
Wackernagel. R., Erneuerg. d. St. Lucas-
bruderschaft zu Basel 21. Sept. 1437. (Basler
Zt. f. G. 12, 391-91.) 11311
Schuhmann, Geo., Die Berner Jetzertragödie
im Lichte d. neuer. Forschg. u. Krit., s. 13,
3843. Rez.: Schweiz. theol. Zt. 30, 145-52
Baumgartner; Hist. Zt. 112, 198 f. Fueter:
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 807 f. Staub; Arch.
f. kath. Kirchenrecht 4. F., 1, 707f. Schar-
nagl. (1312
Pickel, E., Nürnb. Klosterinventar a. d. Mit-
telalt. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20.
234-42.) 11313
Bürckstümmer, Chr., Waldenser in Dinkels-
bühl. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19, 272-
75.) (1314
Leistle, D., Die Abte d. St. Magnusstiftes in
Füssen, 1300-1397. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-
Ordens N. F. 3, 605-34.) 11315
Meyer, Otto, Die Brüder d. gemeinsam. Le-
bens in Württemb., 1477-1517. (BU. f. württb.
Kirch.-G. 17, 97- 138.) [1316
Endriß, J., Die Gewohnheiten d. Ulmer Pre-
digerkonvente (8. 13, 3847). Schluß. (Ebd. 17,
33-51.) 11317
Baier, Herm., Vorreformationsge-
schichtl. Forschgn. a. d. Diöz. Kon-
stanz. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F.
14, 29-81.) [1318
Rieder, K., Freiburgs Stellung währ. d. groß.
Papstschismas. (Festschr. v. Hertling dargebr.
289-95.) (1319
F., Datierg. e. Trier. Synode d. 13. Jh.,
£. 12, 3573. Rez.: N. Arch. 38, 359 f. E. P. [1320
Hofmeister, A., Hermann v. Salmasa, Welh-
bischof v. Havelberg. (Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 26, 57-60.) 11321
Schulte, Lamb., Bisch. Konrad v.
Breslau in sein. Verhältnis zum röm.
Stuhle u. zu d. Baseler Konzile.
(Röm. Quartalschr. Supplhft. 20.
403-60.) [1322
Seppelt, Frs. X., Nicol. v. Cues u. d. Bistum
Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 47, 267-
75.) 11323
Kolberg, J., Der ermländ. Dompropst Chri-
stoph v. Suchten, t 1519. (Röm. Quartalschr.
Supplhft. 20, 144-71.) 11324
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Mayer, Herm., Von d. Gründung d. Univerxit.
Freiburg. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14,
241-43.) [1325
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517
Warncke, J., Mittelalterl. Schulgeräte im
Museum zu Lübeck. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 2,
227-50.) SER 1326
Meyer, Herm., Mittelalterl. Bibliothekordngn.
f. Paris u. Erfurt. (Arch. f. Kultur-. 11,
152-65.) a (1327
Zedler, G., Die Mainzer Ablaßbriefe
d. Jahre 1454 u. 1455. (Schrr. d. Gu-
tenberg-Ges. 12/13.) Mainz: Gutenb.-
Ges. 40. 116 S.; 17 Taf. 2°. 20 M. [1328
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 30, 507-12 Schwenke.
Teonnier, A., Über Gutenberg-Bildnisse.
(Beil. z. 12. Jahresber. d. Gutenb.-Ges.) Mainz:
Dr. v. Walter. 31 8. [1329
Roth, F. W. E., Joh. Gutenberg u. d. Buch-
druckerei zu Eltville 1467-76. (Zt. f. öst. Gymn.
64, 5961-65.) [1330
dern, B., Das Schrift- u. Buchweren im
Stifte Klosterneuburg währ. d. 15. Jh. (Jahrb.
d. Stiftes Klosternrub. 5, 97-176.) [1331
Becker, Alb., Ldw. Dietz aus Speyer. (Arch.
f. Kultur-G. 11, 118-16.) (1332
Lehmann, Paul, Staindel-Funde.
(Hist. Zt. 111, 15-40.) [1333
Schnitzer, J., Der Nürnb. Humanist Hartm.
Schedel u. Savonarola. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 19, 212-24.) 11334
Rüegg. J. P., Hnr. v. Gundelfingen, 8. 11.
1333. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12. Nr. 7 Bertalot;
Hist. Jahrb. 33. 208 f.; N. Arch. 38, 349 f. A. H.:
Hist. Vierteljechr. 16. 440 Joachimren. [1335
Ankwios, H. v., Magist. Johs. Gremper a.
Rheinfelden, e. Wiener Humanist u. Biblio-
phile d. 16. Jh. (Zbl. f. Bibliothw. 30, 197-
216.) [1336
Tiedemann, H., Tacitus u. d. Nationalbe-
wußtsein d. dt. Humanisten Ende d. 15. u. An-
fang d. 16. Jh. _Berl. Diss. XXXV, 147 S. 11337
Bibel, Die erste dt., hrsg. v. W.
Kurrelmeyer (s. 12, 3594). Bd. 8.
(Bibl. d. Lit. Ver. in Stuttg. Publ.
Nr. 259.) 538 8. [1338
Breitholz, B., König Wenzel II. v. Böhmen
— e. Minnesänger? (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Müh-
rens usw. 17, 251-58.) Vgl. 13, 1351. [1339
Minnereden, Mittelhochdt. 1: Die
Heidelberg. Hss. 344. 358. 376 u. 393
hrsg. v. K. Matthaei. (Dt. Texte
d. Mittelalters 24.) Berl.: Weidmann.
xvj, 183 S.; 3 Taf. 8 M. [1340
Pfannmüller, L., Frauenlobs Marien-
leich. (Quell. u. Forschen. z. Sprach-
u. Kultur-G. 120.) Straßb.: Trübner.
jx, 133 S. 5 M. [1341
Päpke, M., Das Marienleben d.
Schweizer Wernher. Mit Nachtrr. zu
Vöglins Ausg. d. Vita Mariae Rhyt-
mica. (Palaestra 81.) Berl.: Mayer
& M. 182 S. 5 M. 60. [1342
Seehausen, W., Mich. Wyssenherres
Gedicht „Von dem edeln hern v.
Bruneczwigk, als er über mer fure“ u.
d. Dage v. Heinrich d. Löwen. (Germ.
Abhdign. 43.) Bresl.: Marcus. 6 M.
40. [1343
437
Liebenau. Th. v., Der Franziskaner Dr. Tho-
mas Murner, s. 13, 3878. Rez.: Zt. f. Kirch.-G.
34, 453f. O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24
Lempp; Schweiz. theol. Zt. 30, 124-26 A. W.;
Zt. t. G. d. Oberrh. N. F. 28, 717-19 Naumann;
Hist. Zt. 112, 200 A. Götze; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 402-6 Hennig: Hist. Jahrb. 34, 888 f.
Schottenloher; Freib. Diözes.-Arch. N. F. 14,
428-30 u. Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 17, 304-7
Schuhmann. 11344
Meier, Gabriel, Thomas Murner. (Hist.-pol.
Bil. 152, 146-60.) [1344a
Wentscke. P. u. H. Kunze, Von Meister Erwin
in Straßb., 1284-1318. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
28, 213-38.) 11345
gümbel, A., Archival. Beitrr. Z. Stoßbiogr.
(Rep. f. Kunstwiss. 36, 66-85; 143-56.) [1346
Altwegg, W., Die sog. Frau Welt am Basler
Münster. (Basler Zt. f. G. 13, 194-204.) [1347
Leonhardt, K. F., Spätgot. Grab-
denkmäler d. Salzachgebietes. Beitr.
2. G. d. altbayer. Plastik. Lpz.: See-
mann. 155 S. 15 M. [1348
Humbert, A., La Scuplture sous les
ducs de Bourgogne (1361-1483). Pref.
de H. Roujou. Paris: Laurens. XVj,
175 S.; 48 Taf. [1349
Benold, G. v., Zwei Grabmäler aus d. Frühzeit
d. 14. Jh. in 3. Elisabeth in Marburg. (Mitt. a.
d. Germ. Nat.-Mus. 11, 11-19.) 11350
Habicht, V. C., Das Chorgestühl d. Domes zu
Bremen. (Rep. f. Kunst w. 36, 227-80.) 11351
Meier, Burkh., Die Skulpturen am Chor d.
Moritzkirche in Halle a. d. 8. (Thür.-sächs. Zt.
f. G. 3, 49-56; 4 Tat.) 11352
Raniti, Michael Pacher.
127-45.)
(Hist.-pol. Bil. 152,
[1353
Gümbel, A., Neue archival. Notiz üb. Hans
Pleydenwurff? (Repert. f. Kunstwiss. 35,
412.) (1354
Schuls, Fr. Trg., Reste e. Altarwerks d. Salz-
burg. Schule. (Mitt. a. d. Germ. Nat. Mus.
12, 94-103.) [1355
Kantssch, R., Die neuere Lit. üb. Matth.
Grünewald. (Intern. Monatsschr. f. Wiss. usw.
13, 1393-97.) [1356
Rosenthal. Erw., Die Anfänge d. Holzschnitt -
Illustration in Ulm. Hall. Diss. 93 8. [1357
Koegler, H., Über Holzschnitte Urs Grafa,
besond. in Knoblauchs Hortulus animae v. 1516.
(Basler Zt. f. G. 11, 420-24.) 11358
Hacker, Fr., Das Burghauser „Stattbuechel““
v. 1504, e. Spiegelbild bürgerlich. Lebens a. d.
Wende d. Mittelalters. (Altbayer. Monatsschr.
12, 16-25.) [1359
Pauw, N. de, La vie intime en Flandre au
moy. Age d’apr. des docc. ined. (Bull. de la
Comm. Roy. d’hist. de l’Acad. de Belg. 82, 1-96.)
Sep. Brux.: Kiessling. 1 fr. [1360
„ O., Zur Aberglaubensliste in
vintlers Pluemen der Tugent (v. 7694-7997).
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 1-18; 113-36.) [1361
Stehlin, K., Ein Freischütz im Dienste d.
Stadt Basel zur Zeit d. Concils. (Basler Zt. f. G.
12, 394-97.) 1362
Fitschen. H., Anrede, Titulierg. u. Grußfor-
men in d. Romanen Hans v. Bühels. Beitr. z.
Kenntn. d. Sitten- u. Kultur-G. im Anfg. d.
15. Jh. Greifsw. Diss. 283 8. [1363
Asen, J., E. Leprosenordng. V. Melaten b.
Köln a. d. 16. Jh. (Lepra 14, 70-72.) [1363 a
438
3. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 jühr.
` Krieges, 1517—1648.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn. (s. 13, 3894.) Nr. 38-40,
(Jg. 10, 2-4.) S. 117-384. [1364
Willkomm, B., Die Bedeutg. d.
Jenaer Univ.-Bibliothek f. d. refor-
mationsgeschichtl. Forschg. (Zbl. f.
Bibliothw. 30, 245.61.) [1365
Weber, Neues a. Görlitzer Refor-
mationsakten. (Miltitz; Reformations-
briefe v. Nov. 1540; Lasius; Melanch-
thon; Bugenhagen; Priesterehe.) (Zt.
f. Kirch.-G. 34, 544-76.) [1366
Luthers Werke in Auswahl. Unt.
Mitw. v. A. Leitzmann hrsg. v.
O. Clemen (s. 13, 1378). Bd. 3 u. 4.
516; 432 S. à 5 M. 1367
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 448 f. Bcß; Hist.
Jahrb. 34, 144 f. König.
Clemen, O., Beitrr. z. Lutherforschg. (s. 13,
3897). Forts. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 539-43.)
— G. Kawerau, Lutherana a. d. Nachl. v. Nikol.
Müller. (Theol. Stud. u. Krit. 13, 517-46.) [1368
Luther-Monumente. Hrsg. v. B. Schubert
(s. 13, 3898). Bd. 2: L.s Büchlein v. d. babylon.
Gefangensch. d. Kirche, darin vornehml. v. d.
Natur, Zahl u. d. Nutzen d. Sakramente gehan-
delt wird. 171 8. Bd. 3: Sendbrief an Papst
Leo X. Von d. Freiheit e. Christenmenschen.
Kurze Form d. 10 Gebote, d. Glaubens u. d.
Vater Unser. 116 S. (à 2 M. 50.) 11369
Lockemann, Th., Techn. Studien zu
Luthers Briefen an Friedr. d. Weisen.
(Probefahrten 22.) Lpz.: Voigtländer.
208 S. 5 NM. 80. [1370
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 Clemen.
Kawerau, G., E. Brief Luthers an d. Rat zu
Crossen. (Jahrb. f. brandb. Kirch. -G. 9/10.
382f.) — Walt. Müller, Ungedr. Brief L.s
an Kurf. Joh. Friedr. v. Sachsen a. d. J. 1545.
(Arch. f. Ref.-G. 10, 286 f.) [1371
Hardeland, A., Luthers Katechis-
musgedanken in ihr. Entwicklg. bis
1529, Gütersloh: Bertelsmann. XV,
354 S. 7 M. [1372
J. Adam, E. vorreform. dt. Quelle z. erst.
Hauptstück d. Katechismus L.s. (Ev. Freiheit
12, 184-86.)
Heineck, H., E. unbekannt. Lutherdruck.
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 75-78.) [1373
Albrecht, O., Das Luthersche Hand-
exemplar d. dt. N. Testaments (gedr.
in Wittenb., Lufft 1540), e. Grundlage
d. berichtigt. Texte in d. Bibelaus-
gaben v. 1541 u. 1546. (Theol. Stud.
u. Krit. 14, 153-207.) 11374
Strieder. J., Authent. Berr. üb. Luthers letzte
Lebensstunden, s$. 13, 1385. Rez.: Zt. f. Kirch.-
G. 34, 450-52 O. Clemen. (1375
Clemen, O., Studien zu Melanch-
Bibliographie Nr. 1364—1414
thons Reden u. Gedichten. Lpz.:
Heinsius. 91 S. 2 M. [1376
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 132 f. Dietterle.
Kawerau. G., E. Brief Melanchthons v. 1524.
(Arch. f. Ref.-G. 10, 281-85.) — O. Clemen,
Melanchthons Loci als Stammbuch. (Theol.
Stud. u. Krit. 14, 111-18.) (1377
Köhler, Walt., Brentiana u. andere
Reformatoria (s. 12, 3616). Forts.
(Arch. f. Ref.-G. 10, 166-97.) [1378
Bürckstümmer, Chr., Neue Briefe
a. d. Tagen d. Ref. v. A. Osiander,
V. Dietrich, J. Brenz, A. Weiß u.
B. Wurtzelmann (s. 13, 3903). Schluß.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19. 259.
72.) | [1379
Corpus ref. (s. 13, 3907). 90, 8-10:
Zwingli, Werke. Hrsg. v. E. Egli,
. Finsler u. Walth. Köhler.
Bd. 3, Lfg. 8-10. S. 561-800. 95, 6-7:
Briefwechs. Bd. 2, 6-7. S. 401-560.
(à 3 M. Subskr.-Pr.: 2 M. 40.) [1380
Humbel, Ulr. Zwingli u. seine Reformation
im Spiegel d. gleichzeitig. schweiz. volkstfiml.
Lit., s. '13, 1407. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 39
Aug. Baur; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 23 Bossert:
Schweiz. theol. Zt. 30, 286-89 Waldburger. [1381
B „ Har., Reform.-G. (edd. J. J. Hot -
tinger u. H. H. Vögeli). Register i. A. d.
Zwingli-Ver. bearb. v. W. Wuhr mann. Zürich:
Zürcher & F. 70 S. 3 fr. 11382
Lauchert, Die ital. liter. Gegner Luthers, s.
13, 1391. Rez.: Zt. f. kath. Theol. 37, 364-66
Sinthern; Lit. Zbl. 13, Nr. 43 G. B.: Hist. Zt.
112, 363-67 Benrath: Hist. Vierteljschr. 16,
570f. O. Clemen. [1383
Richter, Gr., Die Schriften Geo.
Witzels, bibliogr. bearb. Nebst einig.
bisher ungedr. Reformationsgutachten
u. Briefen Witzels. (10 v. Nr. 131.)
Fulda: Actiendr. xvıj, 208 S. 4 M.
50. l [1384
Ders., Die Verwandtschafts.-Geo. Witzels.
(Aus: Fuldaer G.Bll. 8.) Ebd. 35 S. 80 Pf.
Clemen, O., E. opus posthumum d. Hieron.
Emser. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 157-59.) [1385
Testament, Das niederdt. Neue, nach Emsers
Übersetzg., Rostock 1530. Hrsg. v. E. Wels
brodt. (Kleine Texte 106.) Bonn: Marcus u. W.
12. 32 S. 80 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 34, 452 f.
O. Clemen. 11386
Quellen 2. G. d. kirchl. Unterrichts
in d. ev. Kirche Dtlds. zw. 1530 u.
1600; eingel. usw. v. J. M. Reu (s. 13,
1394). TI. 2: Quellen z. G. d. biblisch.
Unterr. ccxxjv, 804 S. 10 M. [1387
Rez.: Arch. f. Ref.-G. 11, 73-75 Friedensburg.
Kirchenordnungen, Die ev., d. 16.
Jh. Hrsg. v. E. Sehling (s. 12,
1283). Bd. 5: Livland; Estland: Kur-
land; Mecklenb.; Lübeck m. Land-
gebiet u. Gemeinschaftsamt Berge-
dorf; Hrzgt. Lauenburg m. d. Lande
Hadeln; Hamburg m. d. Landgebiet.
x, 577 S. 30 M. [1388
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 *39
Scholz, A., Bugenhagens K irchenordngn. in
ihr. Verhältnis zu einander, s. 13, 3915. (Auch
Gött. Diss. 12.) — M. Wehrmann. Von Bugen-
hagens Visitationstätigkeit in Pommern. (Arch.
t. Ref.-G. 10, 350-56.) [1389
de Beatis, A., Voyage du Cardinal
d’Aragon en Allemagne, Hollande,
Belgique, France et Italie, 1517-18.
Trad. de l'italien d’apr. un ms. du
16. siecle avec une introd. et des notes
p: M. Harvard de la Montagne.
reface de H. Cochin. Paris: Perrin.
xxx, 328 S. 5 fr. [1390
Morel-Fatio, A., Historiographie do Charles-
Quint. Partie 1, s. 13, 3921. Rez.: Bibl. de
l'École des chartes 74, 396-98 Romier; Arch.
stor. it. Anno 71, vol. 1, 439-43 Silva. [1391
Reichsregisterbücher, Die, Kaiser
Karls V. Hrsg. vom k. u. k. Haus-,
Hof- u. Staatsarch. Lfg. 1: 1519.
1522. Wien: Gerlach u. W. 48 8.
7M. [1392
Rez.: Hist. Zt. 112, 4391. Brandi.
Hamelmann, H., Geschichtl. Werke.
Krit. Neuausg. (s. 09, 3415). Bd. 2:
Ref.-G. Westfalens. Hrsg. v. Kl.
Löffler. Mit Untersuchg. üb. H. s
Leben u. Werke. (Veröff. d. Hist.
Komm. f. d. Prov. Westf.) Lxxxjv,
443 S. 12 M. [1393
Rez. v. 1,3: Hist. Vierteljschr. 16, 5681.
Joachimsen.
Löffler, Kl., Aus d. Aufzeichngn. e.
westfäl. Klosterbruders d. Ref.-Zeit.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch. -G.
18, 132-59.) 1391
Reißner, A., Historia d. Herren Georg u.
Kaspar v. Frundaberg. Nach d. 2. Aufl. v. 1572
hrsg. v. K. Schottenloher. (Voigtländers
Quellenbücher 66.) Lpz.: Voigtl. 154 8. 1 M.
20. [1395
Sailer, Rud., Tagebücher a. d. Reg.-
Zeit d. Äbte Kilian German u. Diet-
helm Blarer, 12. 7. 1529- 20. 11. 1531.
Hrsg. v. Jos. Müller. (In: Mitt. z.
vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver. St. Gal-
len 33 = 4. F., 3.) [1396
Bossert, G., Briefe aus d. Refor-
mationsjh. (s. 11, 3708). Forts. 1540ff.
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 181-
92.) [1397
Caraman-Chimay, Princesse P. de,
Lettres de Charles- Quint, de Ma-
rie de Hongrie, régente des Pays-
Bas, et de Louis de la Marck,
comte de Rochefort, & Philippe de
Croy, duc d’Arschot, prince de Chi-
may, 1535-36-39. (Bull. de la Comm.
R. d’hist. de l’Ac. de Belg. 82, 368-
88.) [1398
Clemen, O., 3 Briefe v. Andr. Frank v. Ka-
menz. (N. Arch. f. sächs. G. 34, 160-63.) [1399
Kawerau, G., E. Brief d. Kurfürstin Elisabeth
v. Brandenb. 1546. (Jahrb. f. brandb. Kirch.“
G. 9/10, 384f.) [1400
ymann, E., E. Beibrief z. Mailänder Kapi-
tulat v. 1552 f. d. Urkantone. (Anz. f. schweiz.
G. 11, 3971.) 11401
Deiter, H., E. Lied auf d. Niederlage d. Her-
zogs Heinrich v. Braunschw. im J. 1545. (Zt.
40 en f. niedersächs. Kirch.-G. 18, 237-
11402
"Calvin, Excuse de Noble Seigneur
de Bourgogne Seigneur de Falais et
de Bredam. Reimpr. sur l’unique
exempl. de l’ed. de Geneve 1548 avec
une intr. p. A. Cartier. 2. éd. Gen.:
Jullien 11. LXXVIIj. 40 S. [1403
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 145 Loserth.
Kawerau, G., E. Pasquil auf Propst G. Buch-
holzer 1549. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 9,10,
386-90.) 11404
Mentz, G., Dt. G. im Zeitalt. d.
Ref., d. Gegenref. u. d. 30 j. Krieges,
1493-1648. Tübing.: Mohr. 479 8.
7 M. [1405
Brieger, Th., Die Ref. E. Stück aus
Dtlds. Welt-G. [Erw. Abdr. d. erst.
Fassg. aus: „Welt-G., hrsg. v. Pflugk-
Harttung‘.] Berl.: Ullstein u. Co.
xv, 396 S. 5 N. [1406
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 124-26 Wirek; Theol.
Lit. Ztg. 14, Nr. 6 Virck.
Berger. A. E., Ursachen u. Ziele d. dt. Ref.
2. durchges. Aufl. Berl.: Säemann-Veri. 31 8.
50 Pf. [1407
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. 13, 3937).
Nr. 113 u. 114 (Jg. 31, 1 u. 2) s. Jr. 1440 u.
1485. 11408
Völker, Toleranz u. Intoleranz im Zeitalter
d. Ref., s. 13, 1415. Rez.: Monatshfte.d.Comen.-
Ges. 13, 218-24 R. Kayser; Theol. Lit.-Ztg. 13.
Nr. 26 Sell. 11409
Cristiani, Du Lutheranisme au Protestan-
tisme, 8. 12, 3660. Rez.: Rev. des études hist.
70, 59-62 u. Rev. des questions hist. 93, 461-65
Paquier; Theol. Lit.-Ztg. 13, 20 Scheel. [1410
Hausrath, A., Luthers Leben. 1. Ausg. 3.
Berl.: Grote. xvj, 585 8. 9 N. 11411
Grisar, Luther, s. 13, 3942. Rez.: Zt. f.
öst. Gymn. 64, 760-65 Jos. Frank; Theol. Lit.
Ztg. 13, Nr. 21 Harnack; Hist.-pol. BII. 152,
733-36; Der Aar, Jg. 3, Bd. 1, 648-54 L. Pfleger;
Ev. Kirch. Ztg. 87, 178. 83, 193-97 W. Braun.
— Grisar, Lutherstimmen d. Gegenwart.
(Laacher Stimmen '13, 1/2.) — Ders., Luther-
stimmung u. Kritik; e. Lutherwort als Schul-
beispiel. (Ebd. H.3.) — Karl Bauer. Luther
in jesuit. Beleuchtg. (Prot. Monatshfte. 17,
219-27; 263-70.) — O. Scheel, Die hist.-psychol.
Methode in Grisars Luther. (Theol. Stud. u.
Krit. 14, 126-52.) — E. Kling ner, Zu Grisars
Auffassg. v. Luthers Aberglauben. (Arch. f.
Ref.-G. 10, 288-90.) 11412
Müller, Alph. Vict., Luthers theol. Quellen,
s. 13, 1421. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24
Scheel. [1413
Cristiani, L., Luther au couvent,
1505-17. (Rev. des questions hist. 94,
361-81. 95, 1-34.) [1414
*40
Steinlein, Luthers Doktorat, s. 13, 3945.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 22 Kawerau. [1415
Löffler, Kl., Tetzel. (Dt. Gbll. 14,
201-15.) [1416
Kalkoff, P., Zu Luthers röm. Prozeß. Der
Prozeß d. Jahres 1518, 8. 12, 3661. Rez.: Hist.
Jahrb. 33, 843 Paulus; Hist. Vierteljschr. 16,
450 O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 26
Köhler. 11417
Reichmann, M., Luther als Casuist. (Stim-
men a. Maria Laach 84, 5.) — G. Buchwald,
Wann hat Luther seine letzte Predigt gehalten ?
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 332-34.) — B. Grabiuski,
Wie ist Luther gestorben? Paderb.: Junfer-
mann. 140 S. 2 M. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 18311.
O. Clemen. — H. d. Gang, Was Luthers father
a homicide? (Amer. Cath. Quart.-Rev. 36,
163-72.) 11418
Goerung, Ch., La théologie d’apr.
Frasme et Luther. (Thèse. Fribourg,
Suisse.) Paris: Besuchesne 13. xvj,
301 S. 5 fr. [1419
La Tour, J. de, Érasme. L'évangeliste cathol.
(Rev. des 2 inondes Année 83, 6. Pér., T. 15,
364-98.)
Barge, H., Übersiedig. Karlstadts v. Witten-
berg nach Orlamünde, Frühjahr 1523. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 21, 338-50.) — W. Frie-
densburg, Verzicht Karlstadts auf d. Wittenb.
Archidiakonat u. d. Pfarre in Orlamünde, 1524.
(Arch. f. Ref.-G. 11, 69-72.) 11420
Lang, A., Zwingli u. Calvin. (Mono-
graphien z. Welt-G. 31.) Bielef.: Vel -
hagen u. Kl. 152 S. 4 M. [1421
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 5 Aug. Baur; Zt.
f. Kirch.-G. 35, 133 f. Beß; Lit. Zbl.’14, Nr. 11 Bs.
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u.
d. Ref. (s. 13, 3951). 13, 1 (Bd. 3, 1).
32 8. 75 Pf. 11422
Inh.: O. Farner, Zwinglis Entwicklig. zum
Reformator nach sein. Briefwechsel bis Ende
1253 (8. 1-17.) — Brief a. d. Lager vor Musso
. Mai 1531. (8. 17-19.) — H. Escher, E.
ae Wandkalender auf d. J. 1532.
(8. 19-24.) — Walt. Köhler, Wirkgn. Zwinglis
u. Bullingers auf d. Ausland. (8. 24-27.) —
Ders., Zwingli i. J. 1531. (8. 27.)
burg, Verhältnis Calvins zu Butzer,
13, 1433. Rez.: Rev. d’hist. de l'église de
Fane 4, 145-54 Malley. [1423
K W., Petrus Viret. (Theol. Stud. u.
14, 54- 110; 208-46.) [1424
Heidrich, E., Dürer u. d. Reformation, s. 10,
1444. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 1441. Jo-
achimsen. [1425
O' Shea, J. J., The question of Alb. Duerer's
religion. (Americ. Cathol. Quart. Rev. 37,
110-23.) [1426
Grümmer, R., Andr. Musculus, sein
Leben u. seine Werke, Jen. Diss. 12.
103 S. [1427
Krit.
Barge, H., Zur Genesis d. frührefor-
mator. Vorgänge in Wittenb. (Hist.
Vierteljschr. 17, 1-33.) [1428
Pasolini, G., Adriano VI. Saggio
stor. Roma: Loescher. xv, 140 S.;
20 Taf., Fksm. 10 L. [1429
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Fueter.
Bourrilly, V. L., Antonio Rincon et
Bibliographie Nr. 1415—1477
la polit. orient. de François I., 1522-41.
(Rev. hist. 113, 64-83; 268-308.) [1430
W., Lübeck u. d. Streit um
Gotland 1523-1526. TI. 1: Bis zum
Vertrage v. Malmö 1524. (Hans. Gbll.
13, 337-416.) Auch Gött. Diss. [1431
Hauser, H., Le traité de Madrid et la cession
de la Bourgogne à Charles- Quint, 8. 97 1439.
Rez.: Rev. crit. 13, Nr. 15 R.; Engl. hist. rev.
28, 362-64 Armstrong. 11432
Köhler, Walt, Zum Religionsge -
spräche v. Marburg 1529. (Festschr.
f. Meyer v. Knonau 359-81.) [1433
Bossert, G., Augustin Bader v.
Augsburg, d. Prophet u. Köni
seine Genossen, nach d. Proze ie
v. 1530. (Arch. f. Ref.-G. 10, 117-66;
209-41; 297-349. 11, 19-64.) [1434
Häne, J., Zürcher Militär u. Politik
im 2. Kappelerkriege. (Jahrb. f.
Schweiz. G. 38, 1-72.) [1435
Loserth, J. u. Frz. Frhr. v. Mensi,
Die Prager Ländertagung v. 1541/42.
Verfassgs.- u. finanzgeschichtl. Stu-
dien z. öst. Gesamtstaatsidee. (Aus:
Arch. f. öst. G. Bd. 103.) Wien: Höl-
der. 114 8. 2 M. 73. [1436
Duncker, M., Heilbronn zur Zeit d.
Schmalkaldisch. Kriegs u. d. Interims.
(Württb. Vierteljhfte. 23, 1-87.) [1437
Scheufller, J., Die in Wittenberg 1539-72
ordiniert. österr. ev. Geistlichen. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 1-28.) Vgl.
10, 1461. [1438
Schuller, R., Chr. Pomarius. E.
Humanist u. Reformator im Sieben-
bürg. Sachsenlande. (Arch. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 39, 185-246.) [1439
Gauß, K., Reformationsversuche in
d. Basel. Bischofsstadt Pruntrut.
(31, 2 v. Nr. 1408.) Lpz.: Haupt.
83 S. 1 M. 20. [1440
Tobler, G., D. Verhältn. v. Staat u.
Kirche in Bern 1521-1527. (Festschr.
f. Meyer v. Knonau 343-57.) [1441
Müller, Th., Die St. Gallische Glau-
bens bewegung zur Zeit d. Fürstäbte
Franz u. Kilian 1520-1530. (In: Mitt.
z. vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver. St.
Gallen 33 = 4. F., 3.) [1442
Müller, Th., Der Streit um d. 6000 Gulden.
(Jahrb. f. schweiz. G. 38, 1*-52*.) [1443
Winkler, A., Bayerns Gleichgewichtspolitik
im Zeitraume 1521 bis 1553. Lundenburg. Progr.
10 8. [1444
Heuwieser, M., Ruprecht v. Mosham, Dom-
dekan v. Passau. (Riezl. — Festschr.115-92.) [1445
Kolde, G., Zur Brandenburg.-Nürnberg. Kir-
chenvisitation 1528. (Beitrr. 2. bayer. Kirch.-G.
19, 275-81.) 1446
"Mayer, Relief Nürnbergs v. J. 1540 im Natio-
nalmus. zu München. (Mitt. d. Ver. f.
St. Nürnb. 20, 261-74.)
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30 jähr. Krieges, 1617—1648 741
Bürekstümmer. Chr., Zur Lebens-G. d. M.
Joh. Tettelbach. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20,
73-80.) [1448
Roth, Fr., Augsburgs Ref.-G. Bd. 4, s. 12,
3694. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 16 Bossert;
Hist. Zt. 110, 590-92 Hasenclever; Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 1, 142-44 Rob. Schmidt. [1449
Günter, Hnr., Abt Gerw. Blarer v. Wein-
garten u. d. Gegenref. (Festschr. v. Hertling
dargebr. 342-49.) [1450
Bossert, G., Markgrf. Karl II. v. Baden u. d.
Tübing. Arzt Dr. Mich. Rucker. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 28, 239-48.) 11451
Sohm, W., Die Schule Johann Sturms u. d.
Kirche Straß burgs in ihr. gegenseitig. Verhält-
nis, 1530-81, 8. 13, 3972. Rez.: Zt. f. G. d.
Erziehg. usw. 2, 292-300 Th. Ziegler; Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 28, 728-31 Anrich; N. Jahrbb. f.
d. klass. Altert. usw. 32, 558-60 Schwabe;
Westdt. Zt. 32, 247 f. Platzhoff; Zt. d. Sav.-
Stittg. 34, Kan. A. 3, 569-72 Niedner; Zt. f. Kirch. -
G. 35, 139 f. Clemen. 11452
Walter, Theob., Regierungsantritt d. Bischo-
fes Erasmus v. Limburg in Rufach, 1542.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 72-77.) [1453
Classen, Fr., Beitrr. z. G. d. Reichs-
stadt Aachen unt. Karl V. Münst.
Diss. 98 8. [1454
Bockmühl, P., Der Widerruf e. Taufgesinn-
ten in Wesel 26. Dez. 1547. (Nederl. Arch. v.
Kerkgesch. N. S. 10, 103-6.) [1465
Wollt, W., Säkularisierg. u. Verwendg. d.
Stifts- u. Klostergüter in Hessen-Kassel unt.
Philipp d. Großmüt. u. Wilh. IV., s. 13, 1461.
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 147 f. Paulus; Theol.
Lit.-Ztg. 13, Nr. 15 Diehl: Stud. u. Mitt. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 3, 550-52 Steffen. [1456
Veeck, O., Joh. Molanus, 1510-1583, Rektor
d. latein. Schule in Bremen, e. reform. Theologe.
(Zt. f. Kirch.-G. 34, 514-38.) 11457
R. v., Bertram v. Damm, e.
braunschw. Zeit- u. Streitgenosse
Luthers. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 18, 160-205.) [1458
Wappler, P., Die Täuferbewegung
in Thüring. 1526-84. (= Nr. 151.)
Jena: Fischer. XIj, 541 S. 15 M. [1459
Rez.: Zt. f. Kirch.-@. 35, 140-42 O. Clemen.
Schöppe, K., Der letzte Wille Nikol. Medlers,
d. Reformators v. Naumburg. (Thür.-sächs. Zt.
f. G. 3, 78-82.) 11460
Eitner, Th., Die Restitutionsverlandlgn.
zwisch. Erfurt u. Mainz 1525-1530. TI. 1. Erfurt.
Progr. 35 8. Vgl. 04, 1119. (1461
Hecker, O. A., Religion u. Politik in d. letzt.
Lebensjahren Hrzg. Georgs d. Bärtigen v. Sachs.,
s. 13, 1466. Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 34, 1841.
Geo. Müller; Hist. Zt. 111, 435 Hartung: Zt. f.
K irch.-G. 34, 461 f. Hasenclever, Thür.-sächs.
Zt. 3, 224 f. O. Clemen; Lit. Zbl. 14, Nr. 1. [1462
Bardeleben, C. v., Aus d. Leben e. Ahnherrn
v. Kalser Wilhelm II. (Dt. Herold 44, Nr. 6.)
Kurf. Joh. Georg v. Brandb. 11463
Nießen, P. v., Die J ohanniterordens-
ballei Sonnenburg u. Markgraf Jo-
hann v. Brandenb. Beitr. z. Fürsten-
polit. im Ref.-Zeitalt. Hrsg. v. Paul
Müller. (29/30 v. Nr. 161.) Lands-
berg: Schäffer. xrıj, 316 S. 4 M. [1464
Wotschke, Th., G. d. Ref. in Polen, 8. 12,
1264. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 11 Völker;
Zt. f. osteurop. G. 3, 429-32 Dersch. 11465
b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555 — 1648
Huemer, Bl., Stainhausers Biogra-
phie d. Salzburg. Erzbischöfe Michael
u. Georg v. Kuenburg. (Mitt. d. Ges.
f. Salzb. Ldkde. 53, 69-107.) [1466
gusta. Die Röm. Kurie u. d. Konzil v. Trient
unt. Pius IV. Aktenstücke, 8. 11, 3762. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 19 Benrath; Rev. d’hist.
eccl. 12, 785-87 Schepper; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 51-54 Gust. Wolf. Engl. hist. rev. 28,
366-68 Whitney. (1467
Concilium Tridentinum I. 5, 2, 8. 13,
3991. Rez.: Röm. Quartalschr. 27, 162-65
Ehr es; Hist. Vierteljschr. 16, 555-57 Friedens-
burg; Rev. bénédict. 30, 345-53 Defrenne. —
8. Merkle, Grundsätzliches üb. Editionstech-
nik. (Hist. Jahrb. 34, 538-56.) [1488
St., 2 Trient. Konzilsvota (Seripando
u. Salmeron) 1546. — Isidorus Clarius. (Röm.
Quartalschr. 27, 20-30; 129-45.) 11469
Briefe u. Akten z. G. d. 16. Jh. m.
bes. Rücks. auf Bayerns Fürstenhaus.
Bd. 6: W. Goetz u. L. Theobald,
Beitrr. 2. G. Hrzg. Albrechts V. u. d.
sogen. Adels verschwörung v.! 563. Lpz.:
Teubner. 548 8. 18 M. [1470
L. Theobald, Die sogen. bayer. Adelsver-
schwörg. 1563. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20,
28-73.)
Emmius, U., Briefwechs., hrsg. v. H. Brug-
mans u. F. Wachter, s. 13, 1482. Rez.:
Hist. Zt. 111, 170 f. Sohm. 11471
Steinhers, S., E. Bericht üb. d.
Stadt Villach [betr. d. Streit zwisch.
Protestanten u. Katholiken] v. 1563.
(Carinthia I. Jg. 103, 191-201.) [1472
Zimmerer, H., F. Sultansbrief in Regensb.
(Verhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb.
64, 237-46.) 11473
Epistolae et acta Jesuitarum Tran -
sylvaniae temporibus principum Bá-
thory, 1571-1613; coll. et ed. A.
Veress (s. 12, 3721). 2: 1575-83.
(Fontes rerum Transylv. 2.) 317 S.
8 M. 50. [1474
Rez. v. 1: Hist. Vierteljschr. 16, 450f. Man-
gold; Hist. Zt. 111, 390-92 u. Zt. f. öst. Gymn.
63, 921-23 Loserth; Hist. Jahrb. 34, 151 D.;
Zt. f. kath. Theol. 37, 369-72 Kröß.
Schwarz, Wilh. Eberh., Die Akten d.
Visitation d. Bistums Münster a. d.
Zeit Johanns v. Hoya, 1571-1573.
(= Nr. 395.) Münst.: Theissing.
cıxxvj, 300 S. 9 M. [1475
Rez.: Hist.-pol. Bil. 152, 240-44 Fürst; Zt.
d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 576-78 Hilling.
Sarrazin, Jean, Correspondance se-
cröte de J. Sarrazin, grand-prieur
de Saint-Vaast, avec la cour de Namur
(1578). Docc. publ. p. Ch. Hirsch -
auer. Arras: Rohard-Courtin. 11.
XLj, 173 S. 4 fr. [1476
Recueil des lettres missives escriptes
à Monseigneur le Prince de Chimay,
+42
ensemble des responses données sur
icelles concern. les affaires de son
gouvernement du pays et du comté
de Flandres, 1583-1584; publ. p. la
rincesse P. de Caraman-Chimay.
rux.: Kiessling & Co. xuj, 155 S.
5 Fr. [1477
Recueil des ordonnances des Pays-
Bas. Règne d' Albert et Isabelle, 1597-
1621 (s. 10, 1498). T. 2, contenant les
actes du 8 mai 1609 au 14 juillet 1621;
par V. Brants. 513 S. 25 Fr. [1478
Griselle, E., Nicolas Brulart de Sil-
lery, ambassadeur en Suisse, et les
affaires du comté de Neufchätel 1587.
1592. (Rev. d’hist. dipl. 27. 291-
310.) [1479
Zscharnack, L., Neue Röm. Texte
z. G. d. kathol. Propaganda in Bran-
denburg unt. Georg Wilh. u. d. Gr.
Kurfürsten. (Jahrb. f. brandb. Kirch.“
G. 9/10, 406-23.) [1480
Briefe u. Akten z. G. Wallensteins 1630-34,
hrsg. v. H. Hallwich, s. 13, 4011. Rez.: Lit.
Zbl. 13, Nr. 50; Hist. Vierteljschr. 17, 129-33
Krebs. 11481
Boöthius, B., Gustaf II Adolfs in-
struktion för Salvius d. 30. juni 1630.
(Svensk hist. tidskr. 33, 117-25.) —
Ders., Aktstycken rörande Salvius’
underhandlingar med Brandenburg
1. sept. 1631. (Ebd. 125-45.) [1482
Schwarz, Bened., Korrespondenz d.
Freiherrn Joh. Christ. v. Gemmin-
gon, schwedisch. Oberamtmanns zu
Amorbach, a. d. Jahren 1632, 1633 u.
1634 (s. 13. 1496). Forts. (N. Arch.
f. G. d. St. Heidelb. 10, 197-256; 12,
1-64.) [1483
Bäuerle, F., Friedland im J. 1638
noch nicht kath. Aktenstücke a. d.
Zeit d. Gegenreform. in Böhmen a. d.
J. 1651-53. Aus d. Stadtarch. z.
Friedland. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 34, 75-91.) [1484
Lang, Aug., Der Heidelb. Katechis-
mus. (31, 1 v. Nr. 1408.) Lpz.: Haupt.
68 S. 1 M. 20. [1485
Rotscheidt, W., Zur G. d. Heidelb. Katechis-
mus am Niederrhein im 16. Jh. (Monatshfte.
f. rhein. Kirch.-G. 7. 225-35; 332-41.) 11485
tag, H., E. Stolper Ordiniertenverzeichn.
v. 1574-91. (Arch. f. Ref.-G. 10, 357-72.) [1436
Rolfs, C., Aus alt. dithmars. Visitationsproto-
kollen (s. 12, 3735). Schluß. (Schrr. d. Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R.: Beitrr. u. Mitt.
5, 394-452.) ; [1487
Pohl, J., Deutschböhm. Ztgn. a. d.
16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 51, 414-43.) [1488
—
Bibliographie Nr. 1477 — 1544
Tschackert,” Das Epitaphium Dr. med.
Burkh. Mithoffs auf d. Herzogin Elisabeth v.
Braunschw.-Lüneb., 1 1558. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 17, 224.) (1489
Zaretzky, O., Verfasser u. Drucker d. Flug-
schrift üb. d. Einnahme v. Bonn 1584. (Westdt.
Zt. 31, 308-12.) [1490
thAr, D., E. gereimt. Dialog wider d. Gre-
gorian. Kalender v. J. 1584. (Zt. d. Ver. f.
Volkskde. 23, 81-88.) 11491
Deiter, H., E. latein. Spottgedicht auf d.
Ehelosigkeit d. Geistlichen. (Zt. d. Ges. f. nie-
dersächs. Kirch.-G. 18, 231-36.) [1402
„Voll, J., 2 Lieder üb.d.Ermordg.Wallensteins.
(Casopis musea kràlovst vi cesk&ho Jg. 86.) [1493
Pastor, G. d. Päpste im Zeitalt. d. kath. Ref.
u. Restauration von d. Wahl Julius III. bis z.
Tode Pauls IV., 1550-1559, s. 13, 4017. Rez.:
Zt. f. kath. Theol. 37, 647-55 Michael. [1494
Segmüller, F., Die Niederlage d. Schweizer
b. Palliano, 1557 (s. 13, 4021). Schluß. (Zt.
f. schweiz. Kirch.-G. 7, 161-90.) 11495
Ehses, St., Kardin. Otto Truchseß
v. Augsburg zu Rom 1559-63. (Röm.
Quartalschr. Suppl. 20, 123-43.) [1496
Ehses, St., Die letzte Berufung d.
Trient. Konzils durch Pius IV. 29. Nov.
1560. (Festschr. v. Hertling dargebr.
139.62.) | [1497
Schornbaum, K., Die brandenb.
Theologen u. d. Maulbronner Gespräch
1564. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 378-94:
490-513.) [1498
Braunsberger, O., Pius V. u. d. dt. Katlıo-
liken, s. 13, 1508. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 24
Buschbell: Zt. f. kath. Theol. 37, 373-75 Kröß:
Zt. f. Kirch.-G. 34, 467f. Herre. 11499
Bibl, V., Erhebg. Hrz. Cosimos v.
Medici zum Großhrzg. v. Toskana u.
d. kaiserl. Anerkennung. 1569-76.
(Arch. f. öst. G. 103, 1-162.) [1500
Mayr, Jos. Karl, Die Türkenpolitik
Erzbisch. Wolf Dietrichs v. Salzburg (s.
13, 4028). 2. (Schluß-)Tl. (Mitt.d.Ges.
f. Salzb. Ldkde. 53, 193-354.) [1501
Hruby, A., Dtld. im 30j. Kriege. Triest.
Progr. 35 8. 11502
Koepp. Joh. Arndt. Untersuchg. üb. d.
Mystik im Luthertum, s. 12. 3746. Rez.: Theol.
Rev. 12, Nr. 9 Paulus; Zt. f. Kirch.-G. 33, 623
Kropatscheck; Rev. des questions hist. 93, 3191.
Cristiani. [1503
Hiltebrandt, Ph., Die päpstl. Politik
in d. preuß. u. in d. jülich-klevisch.
Frage (s. 13, 1509). 2. (Quell. u.
Forsch. a. ital. Archiven u. Biblioth.
15, 284-357.) Sep. Rom: Loescher.
2 M. 40. [1504
Hefele, F., Würzb. Fürstbisch. Jul. Echter
v. Mespelbrunn u. d. Liga, s. 12, 3741. Rez.:
Hist. Jahrb. 33. 859 f. Mitterwieser; Theol. Lit.
Ztg. 13. Nr. 13 Schornbaum; Westdt. Zt. 31.
491f. Plat zhoff. 11505
P., G., Das Urbild d. Dtsch. Michls. (Dt.
Herold '13, Nr.7.) 11506
Hallwich, H., 5 Bücher G. Wallensteins, s. 13,
1516. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. Gforschg. 34,
372 f. Bibl. 11507
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jäbr. Krieges, 1517—1648 *43
Schmerber, H., Das Palais Waldstein in Prag.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52, 103-14.)
— M. Ortner, War Wallenstein in Kärnten?
(Carinthia I. Jg. 103, 204-15.) 11507 a
Erismann, O., Marschall Bassom -
pierre u. s. Sendg. in d. Schweiz 1625/26.
(Jahrb. f. schweiz. G. 38, 121-38.) [1508
Endres, F., Bairisch-spanische Be-
zichgn. im Anfang d. J. 1625. (Riez -
ler-Festschr. 193-212.) [1509
Boöthius, B., Svenskarne i de neder-
sachsiska och westfaliska kustlän-
derna juli 1630-nov. 1632. Till belys-
ning af Gustaf II Adolfs tyska politik.
Akad. afh. Uppsala: Appelberg 12.
xxjv, 373 8. [1510
Rez.: Svensk hist. tidskr. 33, Öfversikter,
25-33 G. Jacobson.
Rosengren, H., Karl X Gustaf före
tronbestigningen. Pfalzgrefven intill
tronföljarvalet 1649. Akad. afhandl.
Ebd. xvj, 261 S. [1511
Rez.: Svensk. hist. tidskr. 33, Öfvers. 47-58
G. Jacobson.
Hobohm, M., Torstensson als Vorgänger
Friedr. d. Gr. im Kampfe geg. Österr. (Preuß.
Jahrbb. 153, 423-40.) 11512
Elster. O., Piccolomini in Braunschw. (Jahrb. d.
G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 10, 46-88.) [1513
Schornbaum, K., Zur G. d. ev. Gemeinde
in Bozen. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Ost err. 34, 29-38.) 11514
Wieser, Th., Abt Matthias Lang v. Marien-
berg (t 1640). E. Neubegründer e. alt. Klosters.
(Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 3,
315-42; 424-50; 700-722.) 11515
„ Proteld, Fr., Náchod za vpádu Banfrova do
Cechr 1639. (Nachod. zur Zeit d. Einfalls Banérs
nach Böhmen 1639.) Progr. Nachod. 7 8. [1516
Schieß, Tr., Das Darlehen St. Galiens an
echwäb. Städte beim Ausgang d. 30j. Krieges.
St. Gall. 11: Honegger. 31 8. [1517
Steinberger, L., Zur Kirchen-G. d. München.
Vorstadt Au. (Altbayer. Monatsschr. 11, 63-
66.) [1518
Rast, R., Heitere Episoden in ernst. Zeit,
1631-35. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg 20,
95-131.) ; 11519
Bossert. G., Die Gründung d. Pfarrei Musberg.
(BII f. württb. Kirch.-G. 19, 79-92: 169-80.) [1520
Stein, Die Stadt Heidenheim im 30j. Kriege.
(Württb. Vierteljhite. f. Landes-G. N. F. 22,
272-79.) — Ders., Heidenheim unt. bayer.
Herrschaft in d. 2. Hälfte d. 30 j. Krieges. (Ebd.
280-86.) 11521
Febvre, L., Philippe II. et la Franche-Comté,
8. 12, 3771. Rez.: Rev. crit. 12, Nr. 40 Reuss;
Rev. des études hist. 78, 576-78 Deslandres;
Rev. d’hist. mod. et contemp. 17, 417f. Bour-
ri lly. 11522
Postina. A., Zum sittlich. Verhalten d. Straß -
burg. Weihbischofs Johann Delfius. (Hist.
Jahrb. 34, 557-59.) Vgl. 11, 1522. 11523
Ellerbach, Der 30 j. Krieg im Elsaß 1618-48,
s. 13. 1534. Rez.: Hist.-pol. Bll. 151, 788-92
Pfleger; Rev. cath. d'Alsace N. S. 32, 593-604
Oberrei ner. 11524
Oberreiner, La période palatine de la guerre
de 30 ans et l'Alsace. (Rev. d'Alsace N. 8. 14,
346-51.) 11525
Horn, K., Joh. Sylvan u. d. Anfänge d. Hei-
delb. Antitrinitarismus. Beitr. z. pfalz. Kirchen-
G. (Neue Heidelb. Jahrbb. 17, 219-310.) [1526
Dürrwächter, A., Die Hinrichtg. Johann
Sylvans. (Zt. f. Kirch.-G. 34, 138-220.) Vgl.
11, 1462. [1527
Bastgen, Die Stellung d. Trier. Domkapitels
z. Säkularisation d. Cölner Erzstiftes u. 2.
Konzil v. Trient (s. 13, 4049). II. (Trier. Arch.
21, 33-64.) (1528
Holiweg, W., Joh. Schumacher,
genannt Badius, e. wahrer Reformator
am Niederrhein. (Theol. Arbeiten a. d.
rhein. wiss. Pred.-Ver. N. F. 14, 1-60.)
Sep. Tübing.: Mohr. 1 M. 60. [1529
E. Simons, E. Brief d. Badius an Piscator.
(Ebd. 61-63.)
Langenbach, W., Stift u. Stadt
Werden im Zeitalt. d. 30 j. Krieges.
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 15.
1-145.) [1530
Schmidt, Ferd., Die Wahl d. Gräfin Elisabeth
vom Berge zur Fürstäbtissind. Reichsstifts Essen
1605. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 71-160.) [1531
Martens, W., Das Kirchenregiment
in Wesel z. Zeit d. letzt. klevisch. u.
d. erst. brandenburg. Fürsten. (Aus:
Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 241-342.)
Gött. Diss. 108 8. [1532
Rotscheidt, W., Zur G. d. kirchl. Ämter am
Niederrhein. (Monatshfte. f. rhein. K.-G. 7,
321-31.) [1533
Elkan, A., Joh. u. Phil. v. Marnix währ. d.
Vorspiels d. niederl. Aufstandes 1565-67. Jen.
Habil.schr. 64 8. 11534
Veen, J. 8. van, Uit den tijd van overgang.
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. S. 10, 18-62.) [1535
Schrevel, A. C. de, Le protestantisme A V pres
et dans les environs de 1578 à 1584. (Anal. p.
8. à l’hist. ecclés. de la Belg. 3. S., 9 (39), 55-88:
149.55.) [1536
Allossery, P., Arnold v. Geluwe. (Annales
de la Soc. d’Emulat. p. l'étude de l’hist. etc. de
la Fiandre ’12, 281-329.) [1537
Schafmeister, K., Hrzg. Ferdinand
v. Bayern, Erzbisch. v. Köln, als
Fürstbischof v. Münster (1612-50).
Münst. Diss. 138 S. [1538
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 644f. Löffler.
Bardeleben, C. v., Die Verbindg. e. Herzogs
v. Braunschw. u. Lüneb. m. e. brandenb. Kur-
fürsten-Tochter im 16. Jh. (Dt. Herold 44,
Nr. 5.) — R. Bohlmann. Braunschweig.-bran-
denb. Hochzeits-Harnische u. Hochzeitskette v.
1560. (Ebd. Nr. 6.) [1539
Hassebrauk, G., Hrzg. Heinr. Julius u. d.
Stadt Braunschw. 1589-1613. (Jahrb. d. G.-
Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 9, 62-108.) —
Ders., Hrzg. Friedr. Ulrich u. d. Stadt Braun-
schw. (Ebd. 10, 154-72.) [1540
Otto, Walt, Die Herzogtümer
Braunschw. u. Lüneb. vor d. Tode
Friedr. Ulrichs. Rost. Diss. 65 S. [1541
Carstensen, C. A., Gründung u. anfängliche
Entwicklg. v. Friedrichstadt a. d. Eider. Kiel.
Diss. 55 8. 11542
Günther, Fr., Die Bergstadt Altenau im 30).
Kriege. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13.
32-64.) 11543
Sommerfeldt, G.. Abrah. Adam v. Bott feldt
auf Bündorf (Kr. Merseburg), und die Herren
#44
v. Bendeleben, etwa 1635-1650. (Thür.-sächs.
2t. f. G. 3, 210-16.) 11544
Zimm „ H., Hrzg. Ernst d. Fromme.
ermann
Langensalza: Schulbuchb. 190 8. 5 M.[1545
Waas, Fr., Die Generalvisitation Ernsts d.
Frommen im Hrzgt. Sachs. Gotha 1641-45
(8. 12, 1411), Forts. (Zt. d. Ver. f. thür. O.
N. F. 21, 351-92.) 11546
Splittgerber, J., Die Gegenref. im
Kreise Schwiebus. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. 9/10, 268-320.) Auch Kiel.
Diss. [1547
Szczeponik, B., Hrzg. Ernst Bogisl.
v. Croy, d. letzte Bisch. v. Cammin,
im Streite Schwedens u. Brandenburgs
um d. Besitz d. Bistums. (Balt. Stud.
N. F. 17, 1-58.) Greifsw. Diss. [1548
Wannow, Matthias Wannowius, v. 1547-89
luth. Pfarrer in Sorquitten, d. Stammvater d.
westpreuß. Fam. ven (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 12, 54-61.) — W. Bickerich, Des Co-
menius Aufträge in Danzig 1641 u. d. Verbindg.
d. Unität mit d. Reformierten in Danz. 755
d. Westpr. G.-Ver. 55, 125-47.) 11549
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schlug von Religion und Kirche).
Liebmann, H., Dt. Land u. Volk nach ital.
Berichterstattern d. Ref.-Zeit, s. 13, 1665. Rez.:
Hist. Zt. 111, Sr ‚Friedensburg. 11550
Gebauer, K., G d. franz. Kultureinflusses
auf Dtschld. v. d. Ref. bis z. 30 jahr. Kriege, s.
12, 1423. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1,
333-36 Gust. Wolf. 11551
Widmann, H., Die Regierg. d. geistl.
Staates Salzburg im 16. Jh. (Dt.
Gbll. 15, 1-23.) [1552
Fischel, A., K. Ferdinands I. Versuch
z. Einführg. e. rein landesfürstl. Ver-
waltg. in Mähren 1528. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens usw. 17, 259.73.) [1553
Haß, M., Die Hofordng. Kurf. Joachims II.
v. Brandenb., s. 12, 1431. Rez.: Hist. Viertelj-
schr. 16, 120 f. Curschmann; Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 1, 148-50 Hirsch; Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 634 f. Goldschmidt [1554
Haß, M., Die kurmärkisch. Stände im letzt.
Drittel d. 16. Jh., s. 13, 4069. Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 38, 480-35 Kaphahn. 11555
Koch, Walt., E. Denkschr. a. d.
Zeit d. Kurf. Joh ann Sigismund v.
Brandenb. üb. Reformen in d. Ver-
waltg. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26,
65-86.) — [1556
Marré, H., Die Wehrverfassg. d.
Stadt Münster von d. Wiedertäufer-
unruhen bis z. Regiergs.-Zeit Christoph
Bernhards v. Galen (1536 1650).
Münst. Diss. 159 S. [1557
Toberg, R., Die Lübecker Käm-
merei 1530-1665. (Zt. d. Ver. f. lüb.
G. 15, 75-109; 229-306.) 37 S.: Kieler
Diss. [1558
Bibliographie Nr. 1544—1617
Nielsen, A., Entstehung d. dt. Kanıeralwis-
senschaft im 17. Jh., s. 12, 3798. Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 38, 395-98 W. Köhler. 11559
Berlin-Neubart, J. V., Stellung d. Hugo Grotius
in d. G. d. Nationalök. Erl. Diss. 12. 57 8. [1660
Kaphahn, Die wirtschaftl. Folgen d. 30 j.
Krieges f. d. Altmark, s. 13, 1572. Rez.: Jahrb.
1. Gesetzgebg. 37, 2118 f. Brinkmann. [1561
Schwanncke, E., Die Wirk d.
30 jähr. Krieges im Erzstift Mag
(Holzkreis). Hall. Diss. 111 S. [1562
Hammer, Merkwürdige Feldeinteilungen im
Elsaß. (Zt. f. Vermessungswesen 41, 12, 016-43;
950-61.) [1568
Meilinger, J., Der Warenhandel d.
Augsburg. Handelsgesellschaft Ant.
Haug, Hans Langenauer, Ulr. Link
u. Mitverwandte (1532-1562). Leipz.
Diss. 11. 96 8. [1564
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 677 f. R. Stoll.
Thimme, H., Der Handel Kölns am
Ende d. 16. Jh. u. d. internat. Zu-
sammensetzg. d. Köln. Kaufmann-
schaft. (Westdt. Zt. 31, 389-473.) [1565
Bijlstra, R., De * v. Rotterdams
koopvaardij. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5 80
1, 56-87.)
Schultse, Joh., Zur Getreidepolitik in
Hessen unt. Landgr af TANPE d. Groß-
müt., 1518-67. (Viertel schr. f. Soz.
u. Wirtsch.-G. 11, 188. 213.) [1567
Möllenberg, Eroberg. d. Weltmarktes durch
d. mansfeld. Kupfer, s. 11, 3836. Rer.: Jahrb.
f. Gesetzgebg. 36, 2068-70 Brinkmann; Korrbl.
d. Gesamt-Ver. 61, 71f. Kacber; Thür.-sächs.
Zt. 3, 92-94 Sommerlad; Mitt. d. Ver. f. G. Nürnb.
20, 290-93 Reicke. 11588
Winkelmann, O., Die Armenordngn.
v. Nürnberg (1522), Kitzingen (1523),
Regensburg (1523) u. Ypern (1525).
(Arch. f. Ref.-G. 10, 242-80. 11,
1-18.) [1569
Solleder, F., Die Judenschutzherrlichkeit d.
Julius-Spitals in Würzburg. Beitr. z. Soz.-,
Wirtsch.- u. Sitten-G. Frankens. (Riezler-Fest -
schr. 260-304.) 11570
Levy, Ascher, a. Beichshofen im Elsaß
(1598-1635), Memoiren. Hrsg., übers. u. m.
Anmerkgn. vers. v. M. Ginsburger. Berl.:
Lamm. 97, 44 8.3 M. 50. Rez.: Lt. Zbl. 11,
Nr. 12 8. Krauss. 11571
Meiergerichtsurteile, Höngger, d. 16. u. 17.
Jh.; hrsg. u. erl. v. U. Stutz, 8. 13, 1588. Rez.:
Zt. f. dt. Wortforschg. 14, 316ff.; Lit. Zbl.
13, Nr. 29 Brinkmann: Hist. Zt. 112, 398-400
Nabholz. {1572
Petry, J., penne: Schöffenurkk. a. d. 16. Jh.
Rating. Progr. 4 . 21 8. {1578
Luschin v. Ebengreuth, A., Hanns
Ampfingers Bericht üb. d. gerichtl.
Verfahren in Kärnten 1544. (Carin-
thia I, Jg. 103, 162-90.) [1574
Wolff, Alfr., Gerichtsverfassg. u.
Prozeß im Hochstift Augsburg in d.
Rezeptionszeit. (Aus: Arch. f. G. d.
Hochstifts Augsb. Bd. 4.) Würzb.
Diss. 239 S. [1575
TAT YE a
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 *45
Rez.: Zt. d. Sav.-Zt. 34, Germ. Abt., 661f.
Pischek.
Sauer, H., Die ravensberg. Gogerichte u. ihre
Reform im 16. Jh., s. 12, 3814. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stittg. f. Rechts- G. 33, G. A., 644 f. Fehr. [1576
Haering. H., Die Geschichte d. Hinterlassen-
schaft e. Tillyschen Offiziers. (Arch. f. Kultur-
G. 11, 486-94.) 11577
Schneid. J., Das Rechtsverfahren wider die
Hexen zu Wemding im erst. Drittel d. 17. Jh.
(Oberbayer. Archiv 57, 118-95.) [1578
Maliniak, Andr. Fricius Modrevius.
E. Beitr. z. G. d. Staats- u. Völker-
rechtstheorien. (Sitzungsberr. d. Wien.
Akad. 170, 10.) Wien: Hölder. 200 S.
4 M. 70. [1579
Schmidts, Maister Franntzn,
Nachrichters inn Nürmberg, All sein
Richten. Nach d. Hs. hrsg. u. eingel.
v. Albr. Keller. Lpz.: Heims. xvj,
119 S. 6 M. [1580
Fürst, W., Prozeß geg. Nikolaus v. Gülchen,
Ratskonsulenten u. Advokaten zuNürnberg, 1605.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 30, 132-74.) [1581
Gebhardt, A., D. Epitaphium d. Michael
Funck. E. Zeugnis z. (Steinkreuzforschg. u.
z. Rechtspflege e. oligarch. regiert. Reichsstadt.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 164-71.) 11582
Sassen, A., Zoenverdrag wegens doodslag.
(Verslagen en meded. d. Vereenig. tot uitg. d.
bronnen v. h. oude vaderl. recht 6, 268-70.) [1583
Plathner, L., Graf Johann v. Nassau
u. d. erste Kriegsschule. Beitr. z.
Kenntn. d. Kriegswesens um d. Wende
d. 16. Jh. Berl. Diss. 91 S. [1584
Geyso, v., Die Alt est. Nachrr. üb. d. Erriehtg.
d. Sıammtruppe d. Füsil.-Regim. v. Gersdorf
n Nr. 80 im J. 1631. (Hessenland 13.
r. 14.) p [1585
Jürgens, 8t., Das Helfersystem in d. Schulen
d. dt. Reformation, unt. besond. Berücksicht.
Trotzendorfs. (Manns pädag. Magaz. 525.)
Langensalza: Beyer. X. 101 S. 1 M. 40. [1586
Clemen, O., Stammbucheinträge v. Schul-
männern aus d. 2. Hälfte d. 16. Jh. (Zt. f. G.
d. Erziehg. usw. 2, 251-56.) 11587
Bauch, G., G. d. Breslauer Schulwesens in d.
Zeit d. Ref., s. 13, 1594. Rez.: Hist. Viertelj-
schr. 16, 569 f. Georg Müller; Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 34, 693-97 Beer. 11588
Kvačala, J., J. A. Comenius. (Die
groß. Erzieher. 6.) Berl.: Reuther
& R. x, 192 S. 3 M. [1589
Rez.: Lit. Zbl. H, Nr. 11 Buchenau.
Hampe, Th., Beitr. z. G. d. Buch- u. Kunst-
Handels in Nürnberg. (Mitt. a. d. Germ. Nat.“
Museum 12, 109-157.) 11590
Bevellio, P., Hans d. Gelehrte v. Schellen-
berg. Freib. Diss. 66 8. 11591
Günther, Fr., Der Berg- u. Stadtschreiber
Mart. Hoffmann, e. fast vergess. Oberharzer
G. schreiber. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 213-31.) 11592
. Fris, V., Antoine Sanderus. (Biographie nat.
21, 317-67.) Zosta [1593
Achelis, Th. O., Zu Janus Cornarius. (N.
Arch. f. sächs. G. 34, 1631.) Vg. 12, 3830. [1594
Michel, J., Die Quellen z. Raeteis d. Sim.
Lemnius. (Jahresber. d. Hist.-antiq. Ver. v.
Graubünd. 42, 97-222. [1595
Mennen, H., Justus Lipsius auf der Bursa
nova tricoronata zu Köln. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. etc. 32, 416-21.) [1596
Lieb, A., Joh. Gebh. v. Schwarzhofen 1591-
1632. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u.
Regensb. 64, 55-60.) 11597
Platter, Fel., Tagebuchbll. a. d. Jugendleben
e. dt. Arztes d. 16. Jh. Hrsg. v. H. Kohl.
(Voigtländers Quellenbücher 59.) Lpz.: Voigt-
länder. 195 S. 1 M. 50. [1598
Besler, Einzige urkundl. belegte Nachricht
üb. Joh. Fischarts Tätigkeit als Amt mann in
Forbach i. L. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. u. Alter-
tkde. 24, 513-15.) 11599
Wolff, Eug., Faust u. Luther, s. 13, 1606.
Rez.: Theol. Lit.-Ztu. 13, Nr. 21 Petsch. — R.
Petsch, Lerchheimer u. d. Faustbuch. (Beitrr.
2. G. d. dt. Sprache usw. 39, 175-88.) [1600
Blume, R., Staufen. Die Quelle d. Berr. d.
Zimmerisch. Chronik u. d. Volksbücher vom
Faust. (Schau-in's-Land 40, 33-42.) — J. Le-
walter u. J. Bolte, 3 Puppenspiele v. Doktor
Faust. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 36-51; 137-
46.) — Frz. Babinger, Der geschichtl. Faust.
(Alemannia 3. F., 5, 152-56.) 11601
Günther, O., H. Hasentödter, e. preuß.
Poet d. 16. Jh. (Zt. d. West pr. G.-Ver. 55, 1-48;
1821.) [1602
Schneider, Ferd. Jos., Adam Purwalder, e.
Tiroler Dramatiker d. 17. Jh. (Euphorion 17,
546-62.) 11603
Wels, K., Die patriot. Strömungen in d. dt.
Lit. d. 30 j. Krieges nebst Anhg.: Das tyrtäische
Lied b. Opitz u. Weckherlin in ihr. gegenseit. Ab-
hängigkeitsverhältn. Greifsw. Diss. 161 8. [1804
Lorensen, V., Rantzausche Burgen u. Her-
rensitze im 16. Jh. nach d. Rantzauschen Tafel.
Beitr. z. nord. Bau-G. Aus d. Dänisch. Schlesw.:
Berga. 102 S.; 14 Taf. 10 M. 11605
Schmidt, Rich., Der Kirchenbau zu St. Jo-
achimsthal, 1534-40. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 51, 444-58.) [1606
Sattler, M., Freiburger Bildwerke d. 16. Jh.
Zürich. Diss. 99 8.; 13 Taf. [1607
Braun, F. W., Neues üb. Peter Flötner.
(Rep. f. Kunstw. 36, 136-43.) [1608
Weber, G. Ant., Das relig. Bekenntnis Til-
man Biemenschneiders. (Katholik 4. F., 10,
457-59.) 11609
Schmid, H. A., Die Malereien H. Holbeins
d. J. am Hertensteinhause in Luzern. (Jahrb. d.
Kgl. Preuß. Kunstsammlgn. 34, 173-206.) [1610
Weiß, E., Jan Gossart gen. Mabuse, s. Leben
u. s. Werke. Monogr. Versuch u. Beitr. z. G.
d. vläm. Malerei in d. 1. Hälfte d. 16. Jh.
Parchim: Freise. 133 8.; 24 Taf. 10 M. [1611
Stumm, L., Uber 2 Werke v. Hans Funk.
(Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 13, 247-53.) [1612
Schellhaß. K., Noch einmal Michelangelos
Christus u. d. Wittelsbacher. (Quell. u. Forsch.
a. ital. Archiven u. Biblioth. 15, 397-99.) Vgl.
10, 1641. [1613
Zottmann. L., Der Brüsseler Maler Engelh.
de Pee als Porträtist am Hofe Herzog Wil-
helms V. u. Maximilians I. (Altbayer. Monats-
schr. 12, 6-12.) 11614
Beets, N., Lucas de Leyde. (Collect. des
grands artistes des Pays-Bas.) Brux.: Van Oest.
133 8.; 33 Tat. [1615
Stengel, W., Studien z. G. d. dt. Renaiss.-
Fayencen. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11,
21-105.) [1616
Siebeck, R., Johs. Schultz, fürstl. braunschw.-
lüneb. Organist in Dannenberg. Beitr. 3. G. d.
Musik in Niedersachs. in d. 1. Hälfte d. 17. Jh.
*46
(Publikationen d. internat. Musik-Ges. 2. F.,
H. 12.) Lpz.: Breitkopf & H. 191 8.5 M. [1617
Kayser, Rud., E. Familientag in d. Ref.-Zeit.
(Dt. Herold ’13, Nr. 7.) [1618
Ments, F., E. Gesellschaftaspiel am Rappolt-
steinisch. Hofe des 16. Jh. (Jahrb. f. G. usw.
Els.-Lothr. 29, 78-86.) 11619
Schottenloher, K., Der Rebdorfer Prior Kilian
Leib u. s. Wettertagebuch v. 1513-31. (Riexler-
Festschr. 81-114.) 11620
Wymann. E., Seltener Viehsegen a. d. 16. Jh.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 6, 307-9.) 11621
Kolde, G., Der Abt v. Waldsassen u. d. Teu-
felsbanner v. Weiden. E. Kulturbild a. d. Ref.-
Zeit. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 10, 235-87.) [162 la
6. Vom Westfül. Frieden bis zum
Tode Karls VI. und Friedr.
Wilhelms I., 1648—1740.
Rödding, Pufendorf als Historiker, s. 13,
4125. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52 Voss;
Westdt. Zt. 32, 2491. Platzhoff; Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 26, 617 Hein. 11622
Huffschmid, O., Die franz. Verwüstung d.
Städte in d. Pfalz 1689. (Mannheim. Gbll. 14,
116-20.) Aus „Sonderbahrer Historien-Calender
auf d. J. 1691. Hamburg: Rebenlein. I1622a
Nuntiaturberichte v. Kaiserhofe Leo-
we I., Febr.1657-Dez. 1669, hrsg.v.A.
evinson. (Arch. f. öst. G. 103, 547-
831.) Sep. Wien: Hölder. 6 M. 80. [1623
Urkunden u. Aktenstücke 2. G. d. Kurf. Friedr.
Wilh. v. Brandenb. Bd. 20: Auswärt. Akten.
Bd. 4: (Frankr.) 1667-88; hrsg. v. F. Fehling,
8. 12, 1500. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 572-74
Petsch; Hist. Zt. 111, 154-56 Pribram. [1624
Witt, Johan de, Brie ven (s. 12, 4126).
D. 4: 1670-72; bew. door R. Fruin,
uitg. d. N. Japiske. (Werken uitg.
door h. Hist. Genootsch. 3. S., Nr. 33.)
x, 608 S. 6 fl. [1625
borg, M., Fehrbellin. Nach Berr. u.
Klinkon
Briefen d. führ. Männer hrsg. ( Voigtländers Quel-
lenbücher 50.) Lpz.: Voigtl. 84 S. 80 Pf. [1626
Bojani, F. de, Innocent XI. Sa
correspondance avec les nonces (s. 11,
3885). 1680-1684. Affaires polit. Rome:
Loescher 12. 1102, 14 S. 12 fr. [1627
Forbin, Comte de, La seconde mis-
sion de Toussaint de Forbin en Po-
logne 1680-81. (Rev. d'hist. dipl. 27,
238-75.) Vgl. 12, 3871. [1628
Baedeker, P., Dortmund 1700-1740.
Auszüge aus Ratsprotokollen u. Auf-
zeichngn. (Beitrr. z. G. Dortmunds
23, 1-32.) [1629
Droysen, H., Aus d. Briefen d. Kö-
nigin Sophie-Dorothea. (Hohenzoll.
Jahrb. 17, 210-43.) [1630
Spahn, M., Der Gr. Kurfürst. Die
Wiedergeburt Dtlds.. im 17. Jh.
(Welt-G. in Charakterbildern. 4. Abt.
Die neuere Zeit.) Mainz: Kirchheim.
152 8. 4M. [1631
Bibliographie Nr. 1617—1680
Motzki, A., Braunsberg im 2.schwed.-
In. Kriege. E. Beitr. a. d. Vatikan.
taatsarch. Braunsb. Progr. 48 S. [1632
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 5f.
Wolpers, Th., Die polit. Beziehgn.
Brandenburgs zu Schweden 1672-75.
Münst. Diss. 12. x, 75 S. [1633
Beyer, K. H., Mecklenburgs Lage
im brandenb.- schwed. Kriege 1675-77.
Rostock. Diss. 57 S. [1634
Böhmländer, E., Die Wahl d. Her-
zogs Joseph Klemens v. Bayern 2. Erz-
bisch. v. Cöln 16888. 13, 1630). Schluß.
(Oberbayer. Archiv 57, 224-84.) [1635
Heigel, K. Th. v., Peter d. Große u. die Deut-
schen. (v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d. neuer.
G. 35-64.) 11636
Zimmermann, P., E. Welfengrab in Adria-
nopel? (Braunschw. Magaz. 13, 10f.) 11637
Lüdtke, Frz., Polen u. d. Erwerbg. d. preuß.
Königswürde durch d. Hohenzollern (s. 13.
1632). TI. 2: Anlagen. Bromb. Progr. 26 S. [1638
Drechsler, G., Der Streit um d.
oranische Herrschaft zw. König Friedr.
I. v. Preuß. u. d. Hause Nassau-Dietz
u. sein Einfluß auf d. preuß. Politik
(1702-32). Leipz. Diss. 176 S. [1639
Heuser. E., Die Belagerg. v. Landau 1702,
1703, 1704 u. 1713. 2. verb. Aufl. Landau:
Kaußler. 312 8. 6 M. 11640
Meyer v. Knonau, G., Kurf. Maxi-
milian Emanuel v. Bayern u. d. schwei-
zer. Eidgenossenschaft in d. J. 1702 u.
1703. (Hist. Zt. 111, 41-53.) [1641
Hengelmüller, Frhr. v., Franz Rá-
köczi u. sein Kampf f. Ungarns Frei-
heit 1703-11. . 1. Stuttg.: Dt.
Verl.-Anst. jx, 241 S. 6 M. 50. [1642
Márki, Franz Rákóczi II., s. 13, 1636. Rer.:
Korrbl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 94-100
Connert. [ 1642 a
Israël, R., Der Feldzug v. 1704 in
Süddtld. (Diss.) Berl.: Ebering.
102 S. 2 M. 50. [1643
Dierssen, H., Die Prov. Posen im Nordisch.
Kriege nach d. Darstellg. in Voltaires Charles
XII. (Zt. d. Hist.-Ges. Posen 28, 1-21.) [1644
Bihler, O., Ferdinand Amadeus Reichsgraf
v. Harrsch. (Schau-in’s-Land, 40, 2, 105-11.) 1645
Croll, E., Het aandeel v. de repu-
bliek d. vereenigde Nederlanden in de
Quadruple Alliantie v. 1718. (Bijdrr. v.
vaderl. gesch. 5. R., 1, 121-67.) [1646
Chance, J. F., The Antecedents of
the Treaty of Hanover. (Engl. hist.
rev. 28, 691-718.) [1647
Mantel, A., Der Abfalld.kathol. Län-
der v. eidgenöss. Defensionale. (Jahrb.
Vierling, A., Nachtr. zu d. Abhandlg. „An-
denken in d. Stadt Weiden an Oberst v. Fritsch
u. Feldmarsch. Fellner von Feldegg‘‘. (Vhdlgn.
d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 64, 25-
31.) Vgl. 09, 1618. [1649
Vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms I., 1648—1740 47
Mummenhoff, Der Austritt d. vordersten
Losungers Paul Albr. Rieter v. Kornburg a. d.
Rat 1696. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürn-
berg 12, 8-11 u. vollst.: Fränk. Kurier, Unter-
halt ungsbl. 12, Nr. 54, 56, 58, 60, 62.) [1650
Kentenich, Neumagener Leiden am Ende d.
17. Jh. (Trier. Chron. N. F. 9, 153f.) 11651
Berkenkamp, H., Das Fürstent.
Corvey unt. d. Administrator Christoph
Bernhard v. Galen, Bisch. v. Münster,
1661-78. (40 v. Nr. 134.) Hildesh.:
Lax. 99 S. 2 M. 60. [1652
Mers, W., Das Kirchspiel Apensen vor 200
Jahren. Buxtehude: Vetterli. 18 S. 30 Pf. [1653
Prochnow, G., Aus d. Zeit d. Moskowiter-
krieges. Vor 200 Jahren. Zur Erinnerg. an d.
Schicksale Vorpommerns im nord. Kriege.
(Aus: Greifswald. Ztg.) Greifswald: Bruncken.
27 S. 30 Pf. 11654
Innere Verhältnisse.
Zehntbauer, R., Gesamtstaat, Dualismus u.
Pragmat. Sanktion. (Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr.
371. 11655
Jakubiska. J. I., Pragmatická sankce
Kurla VI. Progr. Kladno 5 8. 11656
Siegl. K., Eger u. d. Pragmat. Sankt ion.
Nach Urkk. u. Akten d. Egerer Stadtarchivs
als Beitr. z. G. d. P. 8. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 52, 114-39.) Sep. Prag: Korbt s- li
u. G. 1M. BR [1656a
Metzenthin, A., Ulr. Obrecht u. d.
Anfänge d. franz. Prätur in Straß-
burg. (46 v. Nr. 104.) Straßb.: Heitz.
190 8. 8M. [1657
Fuckel, A., Die Berufg. d. Philosophen Wolff
nach Hessen. (Hessenland 13, Nr. 19f.) [1658
Uderstädt, E. R., Die ostpreuß,
Kammerverwaltg., ihre Unterbehör-
den u. Lokalorgane unt. Friedr.
Wilh. I. u. Friedr. II. (s. 13. 4162).
Forts. (Altpr. Monatsschr. 50, 586-
603. 51, 126-59.) 1 [1659
Philipp, A., Zur G. d. wettin. Re-
formversuche in Polen. (N. Arch. f.
sächs. G. 34, 168-74.) [1660
Brinkwerth, W., Beitrr. z. G. d.
Reorganisation d. Städtewesens in d.
Kurmark Brandenb. u. im Hrzgt.
Magdeb. 1680-1713. (Gbll. f. Magdeb.
48, 115-53.) Auch Gött. Diss. [1661
Zielenziger, K., E. neuentdeckt.
Buch Bechers. (Arch. f. Sozialwiss. 37,
578-87.) [1662
Boeckler, A., Wirtschaftsakten a. d. Haus-
buche d. Fam. v. Alvensleben in Gardelegen
1661-1673. Progr. Gardelegen. 4°. 38 S. [1663
Zetzner, J. E., Aus d. Leben e.
Straßburg. Kaufmanns d. 17. u. 18.
Jh. „BReiss-Journal u. Glücks- u. Un-
glücksfälle.‘“ Nach d. ungedr. Orig.
Hs. im Auszug m. Anm. hrsg. v. R.
Reuss. (43 v. Nr. 104.) Straßb.:
Heitz. xj, 235 S. 8 M. [1664
|
|
Glückel von Hameln, Der, Denkwür-
digkeiten, a. d. Jüdisch-Dt. übers.,
m. Erläut. versehen u. hrsg. v. A.
Feilchenfeld. (Memoiren jüd. Män-
ner u. Frauen.) Berl.: Jüd. Verl.
3288. 4M. [1665
Rez.: Preuß. Jahrbb. 154, 140-43 Daniels;
Hist. Monatsbll. Posen 14, 195-98 Warschauer.
Schell. O., Aus d. Inventarium d. Elberfeld.
Bürgermeisters u. Kaufherrn Joh. Plücker 1709.
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 169-203.) [1666
Gebauer, J. H., Der Plan e. Verle-
gung d. Reichskammergerichts nach
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nie-
dersachs. 13, 65-76.) [1667
im 17. Jh. (Altbayer. Monatsschr. 11, 103-7.) [1668
Haeckel, J., Die Potsdamer Riesen-
garde. (1713-40.) 200 j. Gedenkbl. z. G.
d. 1. Garde- Reg. zu Fuß u. d. St. Potsd.
Poted.: Gropius. 132 S. 6M. [1669
Berliöre, U., Zur literar. Reise Martènes in
Dtid. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens
N. F. 3, 343-47.) [1670
Rodewald, Irmenach zur Zeit d. Zerstörung
d. Grevenburg u. d. badisch. Religionswirren,
1697-1734. Zugleich e. Beitr. z. G. d. Hinteren
Grafschaft Sponheim. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 7, 129-87.) 11671
Desmons, F., l.e Janseniame dans le dioc. de
Tournai sous les successeurs franç. de l'évêque
Gilbert de Choiscul, 1690-1715. (Anal. p. 2. A
l'hist. eccl. de la Belg. 39, 256-74; 391-430.) [1072
Fries, Die Lehre v. Staat bei d. pro-
test. Gottesgelehrten Dtlds. u. d. Nie-
derlande in d. 2. Hälfte d. 17. Jh. Berl.:
Ebering 12. 173 S. 3 M. 50. [1673
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3, 5781.
Ricker.
Geiges, R., Zinzendorf u. Württem-
berg. Seine Beziehgn. zu Fakultät u.
Konsistorium 1733-34. (Bll. f. württb.
Kirch.-G. 19, 52-78; 138-52.) [1674
Nolte, F., Joh. Albr. Bengel. Ge-
lehrtenbild a. d. Zeit d. Pietismus.
Gütersloh: Bertelsmann. xvj, 169 S.
2 M. 40. [1675
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 46 Kolb.
Friedrich Wilhelm, Fürst zu Ysenburg
u. Büdingen, Ungedr. Briefe d. Grafen Nikol.
I. dw. v. Zinzendorf u. d. Grafen Maximilian II.
zu Ysenb. u. Büd. weg. d. Erbpachtg. d. Ronne-
burg. (Hessenland 13, Nr. 13-16.) 11676
Kirn, O., Aus d. Archiv d. Theol. Fakultät
zu Leipzig (s. 13, 1406). 2. (Zt. f. Kirch.-G.
34, 235-69.) Inh.: Akten 2. früher. G. d. Pictis-
mus. 11677
Goeters, Die Vorbereitung d. Piet ismus in d.
reform. Kirche d. Niederlande, 8. 12, 1560. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 25 W. Köhler. [1678
Wotschke, Th., Zum Drama „Glaube u.
Heimat“ im Posener Lande. (Zt. d. Hist.-Ges.
Posen 28, 43-67.) [1679
Deplin, L., Kirchl. Leben im belagert. Riga
1709/10 (Balt. Monatsschr. 75, 449-68.) [1680
— k a — te aa 2 —
18
Liebe, G., Der Bericht e. Privatdozenten üb.
d. Universit. Halle 1731. (Thür.-sächs. Zt. f.
G. 3, 151-68.) [1681
Sellschopp, A., Neue Quellen z. G. Aug.
Herm. Franckes. Halle: Niemeyer. x, 163 8.
4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 32 Geo. Mül-
ler; Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 15, 184-86 Kretzsch-
mar; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 Knoke. [1682
Stiftungen, Die, Aug. Herm. Franckes. Neu
hrsg. u. bis z. Gegenw. fortgef. v. W. Fries.
Halle: Waisenhaus. 274 8.; 4 Taf., Plan.
6 M. 11683
Uttendörfer, Erziehungswesen Zinzendorfs u.
d. Brùdergemeinde in sein. Anfängen, s. 13, 4197.
Selbstref.: Zt. f. G. d. Erzichg. usw. 2, 300-3.
Rez.: Gött. gel. Anz. 13, 692-96 Ph. Meyer. [1684
Dienst weisung d. Rektors e. kurpfälz. reform.
Gymnasiums im 18. Jh. (Mannheim. Gbll. 14,
182-65.) 11685
Kleinsehmiät, K., System u. Frage nach d.
Autorschaft d. kurfürstl. braunschweig.-lüne-
burg. Schulordng. v. 1737. Beitr. z. G. d. Pädag.
im 18. Jh. (Manns! pädagog. Magazin 533.)
Langensalza: Beyer. xlj, 128 8. 1 M. 70. [1686
Bickerich, W., E. vergess. Dichter d. Posener
Landes (Salom. Opitz). (Zt. d. Hist.-Ges. Posen
28, 69-104.) 11687
Stierling, Leben u. Bildnis Frs. v. Hagedorn,
s. '12, 1574. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 159-63
Köster. 11688
Reichel, Eug., Gottsched, s. 13, 1687. Rez.:
N. Arch. f. sachs. G. 34, 419-24 Reuschel. [1689
Paulus, R., Max Emanuel u. d. franz. Kunst.
(Altbayer. Monatsschr. 11, 130-45.) 11690
Leisching. J., Joh. Bernh. Fischer v. Erlach
in Brünn. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. ‚Ahrens usw. 17,
274-79.) 11691
Schmidt, Fr., Entstehg. d. Neustadt Erlangen
u. Erbauung d. markgräfl. Schlosses. Erl. Diss.
12. jx, 220 8. [1692
Beschorner, H., Balthas. Permoser. Beitrr.
z. G. s. Lebens u. Wirkens. (N. Arch. f. sächs.
G. 34, 61-141.) 11693
Paulus, R., Mich. Wening u. Karl Gustav
Anıling, 2 Münchener Kupferstecher d. Barock.
(Alt bayer. Monatsschr. 12, 37-44.) 11694
Pirro, A., Dietr. Buxtehude. Paris: Fisch-
bacher. 508 8. 15 fr. Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb.
G. 15, 179-84 Riemann. [1695
Seibel, G. A., Leben d. Kgl. poln. u. Kurfürstl.
sächs. Hofkapellmeisters Joh. Dav. Heinichen
nebst chronol. Verzeichnis s. Opern u. tbemat.
Katalog s. Werke. Lpz.: Breitkopf u. H.
102 8. 4 M. 11696
Voigt, Chr., E. Hoffest a. d. Zeit d. Gr. Kur-
fürsten. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13, Nr. 7.) 11697
Domarus, M., Wunderkuren e. 6 jähr. Kna-
ben zu Grävenwiesbach 1719. (Mitt. d. Ver.
f. nuss. Altkde. 16, 105-14.) 11698
Zinkgräf., K., Die Pest in Weinheim 1666.
Wein!. n. d. Bergst.: Selbstverl. 19 8.80 Pf. [1699
Kentenich, E. Räuberbande im Amt Saar-
burg 1722. (Trier. Chron. N. F. 9, 189 f.) [1700
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740—1789.
Friedrich d. Gr., Werke. In dt.
Übers. m. Illustr. Ye > Menzel. Hrsg.:
G. B. Volz (s. 13, 4217). Bd. 5:
Bibliographie Nr. 1681— 1752
Altersgeschichte. Staats- u. Flugschrif-
ten; dt. v. Fr. v. N -Broni-
kowski. 252 S.; af. u. 3 Ktn.
Bd. 6: Milit. Sobrr.; ; dt. v. Fr. v. O.
412 S.; 12 Taf. [1701
Friedrich d. Gr., Briefe an Thieriot; hrag. v.
Emil Jacobs, 8. 12, 3941. Res.: Forsch. 2.
brandb. u. pr. G. 25, 309f. Droysen. [1702
Friedrichs
d. Gr. Brief vw. m. Voltaire, hreg.
TI. 3, s. 3951.
v. Koser u. Droysen. 11.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 4 Mangold; Hist.
Zt. 112, 369 f. Sakınaun. 11703
Maria Theresia, Briefe. Ausgew.,
hrsg. u. eingel. v. W. Fred, in dt.
Übertragg. v. H. Kubin. München:
Müller. XXXVII}. 384; XJ, 412 8.
12 M. [1704
Maria Theresia u. Kurfürstin Maria An-
tonia v. Sachsen, Briefwechs. 1747-1772,
hrsg. v. W. Lippert, 11, 1697. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 331-89
Wagner. [1705
Lucanus, A.H., Preußens uralt. u.
heutig. Zustand. 1748. (s. 13, 1710).
Bd. 2. Hrsg. v. E. Hollack u. G.
Sommerfeldt. Lig. 1—2. 363 S.
9 M. 1706
Rez.: Alt pr. Monatsschr. 50, 622-25 Loch;
Altpr. Rundschau 2, 136 G. Sommerfeldt.
Diehl, W., Mitt. d. Feldpredigers Joh. Casim.
Hoffmann üb. seine Teilnahme am 7j. Kriege.
(Hess. Chronik 13.) [1707
Berg, C. vom, Truppendurchzüge durch
Schwelm u. d. angrenz. bergische Land währ.
d. 71. Krieges. (Nach Aufzgn. d. Küsters Joh.
Casp. Noltzen in Schwelm.) (Monatsschr.
d. Berg. G.- Ver. 20, 181-12.) (1708
Aubert, C., Prag u. Kolin. E. glücklich. u.
e. unglücklich. Tag a. d. Kriegsleben d. Gr.
Königs. Nach d. Tageb. e. norweg. Otſizier s
(G. Fr. v. Krogh) währ. d. Feldzuges in
Böhmen 1757. (Beih. z. Milit.-Wochenbl. 13.
163-96.) Sep. Berl.: Mittler. 60 Pf. [1709
Bruchmülter, W., Beitr. z. G. d. Russenein-
falls in d. Neumark 1759. (Forsch. z. brand b.
u. pr. G. 26, 226-29.) 11710
Fuchs, Joh. Bapt., Erinnergn. a. d. Leben
e. Kölner Juristen, hrsg. v. J. Heyderhoff,
s. 12, 3950. Rez.: Westdt. Zt. 31, 229. u.
Hist. Zt. 110, 396 f. Hashagen. 11711
Archives ou correspondance inéd. de
la maison d' Orange-Nassau (s. 12,
39.16). 4. S., p. Th. Busse maker.
| T. 4: 1759-1766. XII, 615 8 [1712
Döhla, J. K., Tageb. e. Bayreuth, Soldaten
| aus d' nordamerikan. Freiheitskrieg 1777-83.
(Arch. f. G. usw. v. Oberfranken 25, I, 81-201;
II, 107-224.) 1171 3
Seidel, P., Das Leichenbegängnis
Friedr.d.Gr. geschild. v.e. Teilnehmer.
Hohenzoll. Jahrb. 17, 245-50.) [1714
Woll, Rich., Berlin. geschrieb. Zeitungen
a. d. J. 1740, s. 12. 1597. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 1. 160-63 Arnheim. 11715
| Allard, B., Friedr. d. Gr. in d. Literatur
Frankreichs m. e. Ausblick auf Italien u.8panien.
(Aus: Beitrr. z. G. d. roman. Sprachen u. Lit.)
Berl. Diss. XVI, 144 8. 11716
Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740 —1789
Lulves, J., Einziges glaubwürd.Bild-
nis Friedrichs d. Gr. als König. Hann.:
Hahn. 28 S.; 6 Taf. 2 M. 40. [1717
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13,
276-79 Thimme u. Erwiderg. v. L.: Dt. Tages-
zeitung 14, 24. u. 25. Jan. Vgl. d. Red.-
Erklärg.: Zt. d. Ver. f. Niedersachs. 14, 184.
Kohut, A., Friedrich d. Gr. Stud. u. Skizzen.
Bresl.: Markgraf. 172 S. 2 M. 50. 11718
Arnheim, Der Hof Friedrichs d. Gr. Tl. 1,
s. 12, 3960. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 39
Mangold; Hist. Vierteljschr. 16, 575-77 Strich;
Hist. Zt. 112, 367 f. Ziekursch. 11719
Krieger, B., Lektüre u. Bibliotheken Friedr.
d. Gr. (s. 13, 4232). Schluß. (Hohenzoll.-Jahrb.
17, 105-55.) 11720
Janson, A. v., Hans Karl v. Winterfeldt, d.
Gr. Königs Generalstabschef, s. 13, 4235.
Rez.: Mitt a. d. hist. Lit. N. F. 1, 408 f. O. Herr-
mann; N. Laus. Mag. 89, 240 f. R. Jecht; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26. 621-23 Koser. [1721
Guerre, La, de la succession d' Au-
triche (1740-48). Campagne de 1744
dans les Pays-Bas, opérations milit.
sur le Rhin et sur le Main en 1745; par
major Z. Paris et Nancy: Imhaus u.
Ch. 205 S. 5 fr. [1722
Engel, Das Offizier-Korps d. elsäss. Regi-
mentes zu Fuß im österr. Erbfolgekrieze. (Els.
Monatsschrift f. G. usw. 4, 416-23; 455-67.) [1723
Schröter, G. A., Der Nymphenburger Ver-
trag, s. 12, 1610. Rez.: Hist. Zt. 111, 440-42
Karg-Bebenburg. 11724
Kleinschmidt, A., Karl VII. u. Hes-
sen (s. 13, 1723). Forts. (Oberbayer.
Arch. 57, 1-37.) 11725
Hofmann, W. v., Das Säkularisa-
tionsprojekt v. 1743, Kaiser Karl VII.
u. d. röm. Kurie. (Riezler-Festschr.
213-59.) [1726
Kühling, Th., Der Assoziationsplan
1743/44 mit besond. Berücksichtig.
d. Stellungnahme Friedrichs d. Gr.
Bonn. Diss. 14. 63 S. [1727
Krell, Hrzg. Joh. Adolf II. v. Sachs.-Weißen-
fels als sächs. Feldmarschall, 8. ’12, 1611. Rez.:
Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 95f. Ziekursch; Hist.
Vierteljschr. 16, 451-53 Rich. Schmitt; Dt. Lit.-
Ztz. 14, Nr. 11 H. Richter. [1728
Mangelsdort, R., Belagerg. Freiburgs
durch d. Franzosen 1744. (Schau-ins-
Land 40, 1-20.) [1729
Pantenius, W. M., Prinz v. Preuß,
August Wilhelm als Politiker. (108 v.
Nr. 2.) Berl.: Ebering. xj, 103 S.
3 M. 50. (63 S.: Marb. Diss.) [1730
Becker, Const., Politik Kurkölns zu Beginn
d. 7 jähr. Krieges, s. 11, 1713. Rez.: Westdt.
Zt. 31, 226 f. Hashagen. 11731
Werlhof, E. v., Friedrich d. Gr. u.
Sachsen. (N. Arch. f. sächs. G. 34,
142.55.) [1732
Preitz, M., Prinz Moritz v. Dessau.
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. N. F. H. 1,
82-97.) Vgl. 13, 4238. [1733
*19
Herrmann, O., Friedrich bei Kolin.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 497.
522.) Vgl. 12, 1619f. 11734
Brabant, A., Das Heil. Röm. Reich teutsch.
Nation im Kampfe m. Friedr. d. Gr. Bd. 2,
8. 12, 1613. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 30
Grosse; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 623-25
Herrmann. 11735
Stehlich, Fr., Die Schlachten b. Lutterberg
10. Okt. 1758 u. 23. Juli 1762. Hann.-Münden:
Ver. f. Heimatkde. 70 8. (1736
Schröpfer, M., Friedrich d. Gr. u.
Kursachsen nach d. 7jähr. Kriege
1763-66. Erlang. Diss. 84 S. [1737
Mejbaum, W., Konföderation v. Bar
u. Fürst Kaunitz. (Bibliot. Wars-
zawska 291, 13, 62-90.) [1738
Heigel, K. Th. v., Maria Theresia u. Marie
Antoinette (v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d.
neuer. G. 65-100.) (1739
Heigel, K. Th. v., Beteiligg. d. Hauses Zwei-
brücken am nordamerikan. Befreiungskriege.
(Sitzungsberr. d. Münch. Ak. 12, 6.) Münch.:
Franz. 20 S. 40 Pf. [1740
Schloesser, J. C., Das Haus Pfalz-
Zweibrücken im bayer. Erbfolgestreit
bis z. Ausbruch d. Krieges (s. ’13,
1732). Schluß. (Oberbayer. Arch. 57,
196-223). [1741
Loon, H. W. van, The fall of the
Dutch Republic. Lond.: Constable
& Co. xıj, 433 S. 12 sh. 6 d. [1742
Flisch, P., General Joh. Viktor v. Travers,
1721-76. Lebensbild a. d. Bündner-G. d. 18. Jh.
Bern. Diss. 12. 244 S.; 2 Taf., Stammtaf. [1743
Bauckner, A., Maria Anna, Gemahlin d.
Kurfürst. Max III. Joseph v. Bayern, u. ihre
Badereise nach Ems 1763. (Altbayer. Monats-
schr. 11, 72-93.) 11744
Pfleilschilter, G., Fürstabt Martin Gerbert
v. St. Blasien. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28,
273-315.) [1745
Osterberg, A., Geschichtl. Führer durch
Hohenheim u. Umgebg. ın. besond. Berücks.
d. Zeit Hrzg. Karls u. d. Herzogin Fran-
ziska v.Württemb.Stuttg.: Bonz. 64 S. 1 M. [1746
Schempp. A. v., Kchls Ende als Reichsfeste.
(Württb. Vierteljhfte. f. Landes-G. N. F. 22,
336-50.) Vgl. 10, 1698. 11747
Wariches, J., Francois-Ernest comte de
Salm-Reiferscheid. (Biogr. nat. 21, 234-41.) —
Ders., Guillaume Florentin Jcan-Felix, prince
de Salm-Salm. (Ebd. 241-53.) [1748
Hartwig. Th., Überfall d. Grafschaft Schaum-
burg-Lippe durch Landgf. Wilh. IX. v. Hess. -
Kassel, s. 12, 1636. Rez.: Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 26, 329 f. Rosenfeld. 11749
Wie d. alte Fritz am Ende d. 73. Krieges in
Berlin einzog. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13,
Nr. 5.) 11750
Krause, K. E. H., Rostock im 7j. Kriege.
(Beitrr. 2. G. d. St. Rost. 7, 97-111.) 11751
Hauptregister v. denen sämtlichen
nach Preußen gekommenen Salzburg.
Emigranten so wie selbige in denen
v. d. Tit. Herrn Geh. Rath Osten an-
gefertigten Rechngn. sich befinden.
Gumbinnen d. 20. 8. 1756. Gumbinn.:
Reimer. 2°. 240 S. autogr. 20 M. [1752
Histor. Vierteljahrschrift. 1914 8. Bibliographie. 4
*50
Innere Verhältnisse.
Levy, P., Kulturgeschichtliches aus d. vor-
revolutionär. Elsaß nach e. zeitgenöss. Reise-
bericht. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 29, 139-
47.) [1753
Merkle, 8.. Würzburg im Zeitalter d. Auf-
klärung. (Arch. f. Kultur-G. 11, 166-95.) [1754
Acta Borussica (s. 12, 3989).
Münzwesen. Das preuß. Münzwesen
im 18. Jh. Bd. 4: Die letzt. 40 Jahre
1765-1806. Parstellg. v. F. Frhr.
v. Schrötter. Akten bearb. v. G.
Schmoller u. F. Frhr. v. Schrötter.
647 S. 17 M. [1755
Ref. v. Schrötters: Jahrb. f. Gesetzgebe. 37,
2119-23. — Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 46 u. Dt.Lit.-
Zt. 14. Nr. 4 Friedensburg; Zt. f. Num. 31,
208-10 Menadier.
Freytag, R., Das Prinzipalkommissariat d.
Fürst. Alex. Ferd. v. Thurn u. Taxis. (Jahrb.
d. Hist. Ver. Dillingen 25, 249-74.) [1756
Lenel, P., Badens Rechtsverwaltg. u. Rechts-
verfasst. unt. Markgraf Karl Friedr. 1738-1803,
s. 13, 4271. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
28, 724-26 Merk; Forsch. z. brandb. u. pr. G.
26, 626-28 Brinkmann; Hist. Jahrb. 34, 917.
J. Schmitt; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Germ. Abt.
626-31 van Calker. [1757
Windelband, Staat u. kath. Kirche in d.
Markgraisch. Baden z. Zeit Karl Friedrichs, s.
13, 4272. Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht
4. F., 1, 708-10 Haug: 7t. d. Sav.-Stiftg. 34,
Kan. Abt. 3, 584-86 Ruck. [1758
Schmidt, Wilh., Der braunschweig. Landtag
v. 1768-1770, 8. 13, 1748. (Auch abgedr. im
Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 11,
78-115.) Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
13, 279-81 Voges. 11759
Buchegger. K., Verfassg. u. Verwaltg. d.
Stadt Konstanz im 18. Jh. unt. Berücks. d.
Tätigkeit d. Stadthaupt manns Franz v. Blanc.
Berl.: Trenkel 12. 236 S. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 28, 527. Flamm. 11780
Bär, M., Nachrr. üb.d. Verfassg.d. St. Marien-
burg. (Mitt.d. Westpr. G.-Ver. 12, 37-47.) [1761
Gürtler, Volkszählzn. Maria Theresias u.
Josef II., 1753-90, 8. 12, 1649. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G. forschg. 34, 187-89 Pirchegger. 1762
Matschoß, Friedr. d. Gr. als Beförderer d.
Gewerbefleibes, s. 12, 3997. Rez.: Arch. f.
Sozialwiss. 35, 241f. v. Mises. [1763
Salfeld, S., Vorboten d. Judenemanzipat ion
in Kurmainz. (Judaica. Festschr. f. H. Cohen
347-76.) 11764
Aus d. Berlin. Kadettenkorps z. Zt. Fried-
richs d. Gr. Nach hs. Aufzeichngn. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berlins ’13, Nr. 5.) [1765
Schädrich, F., Das Kgl. Preuß. Gencral-Feld-
Kriegs- Kommissariat in Schlesien von sein.
Gründg. bis Ende 1741. Bresl. Diss. 32 S. [1766
Rudert, O., Die Reorganisation d. kursächs.
Armee 1763-69, s. 12, 1657. Rez.: N. Arch. f.
sachs. G. 34, 191-94 Görler u. Entgegng. v. R.
m. Erklärg. v. G. ebd. 4311. 11767
Schönsteiner, F., Religion u. Kirche
im josephin. Staatswesen (s. 13,
1757). TI. 2. (Jahrb. d. Stiftes Klo-
sterneuburg 5, 1-95.) [1768
Bibliosraphie Nr. 1753— 1828
Guglia, E., Zur G. d. Bischofswah-
len in d. dt. Reichsstiftern unt. Josef
II. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34,
296.314.) [1768
Innerkofler, A., Der hl. Klemens Maria Hof-
bauer, e. österr. Reformator u. d. vorzüglichst e
Verbreiter d. Redemptoristenkongregat ion. 2.
verb. u. verm. Aufl. Regensb.: Pustet. xx,
1007 8. 8 M. Vgl. 10, 3669. 1177
Wendland, W., Die prakt. Wirksamkeit Ber-
liner Geistlicher im Zeitalter d. Aufklärg. 1740-
1806. Gicß. Diss. 64 8. [1771
Kessel, H., Untersuchg. d. Falles Hasenkamp
im Jh. 1769. (Monatslifte. f. rhein. Kirch.-G. 7,
310-18.) — — 11772
Ostermann, W., Die Pädagogik unser. Klas-
siker im Zusammenhange mit ihr. Weltanschau-
ung. Berl.: Union. 276 8. Rez.: Zt. f. G. d.
Erzichg. 3, 239f. R. Lehmann. 11773
Bretholz, B., Der Schulmeister auf d. Zeil
(ehemalige d. Brünner Propstei v. St. Peter
untertänige Vorstadt v. Brünn) in d. Zeit d.
Kaiserin Maria Theresia. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens usw. 17, 410f.) [1774
Polesny, K., K. k. erzbischöfl. Gymn. in
Pilgram 1763-83 (s. 13, 4306). II. Pilgram
Progr. 10 8. 11775
Fischer, Fr., Basedow u. Lavater in ihr. per.
sönl. u. lit. Bezichgn. zueinander auf Grund ihr-
unveröffentl. Briefwechsels u. Tagebuch-Auf-
zeichngn. Lavaters. (Freiburg. Diss.) Straßb.:
Heitz 12. 104 S. 3 M. 11776
Stehle, B., Der Philanthropismus u. d. Elsaß.
Dessau, Straßburg, Colmar, Markirch. (Aus
Schule u. Leben. Beitrr. z. Pädag. u. allgem. Bildg.
Nr. 4.) Straßb.: Bull. 161 S. 3 M. 20. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 14. Nr. 12 E. Hauptmann. 11777
Hay, J., Staat, Volk u. Weltbürger
tum in d. Berlin. Monatsschrift v.
Friedrich Gedike u. Joh. Er. Biester
(1783-96). Berl.: Haude u. Sp. 83 8.
3 M. (45 S.: Bresl. Diss.) [1778
Kant, J., Briefwechs. Hrsg. v. H. E.
Fischer (s. 13, 1774). 2/3. (Biblioth.
d. Philosophen 7.) 400 S. 5 M. [1779
Vorländer, Kants Leben, s. 12, 4014. Rer.:
Alt pr. Monatsschr. 49, 505-8 Schöndörffer. [1780
Taar, H., Die beiden Schlözer. Bern.
Diss. 12. 99 S. [1781
Lamey, Andr., Selbstbiogr. nebst ungedr.
Briefen, hrsg. v. Frz. Schnabel. (Mannheim.
G. bll. 14, 103-12; 122-33; 157-62; 181-89.) [1752
Sa rer, A., Jos. Ant. Fel. Balthasar als Staats-
mann u. Geschichtschreiber. Zürich. Diss.
138 8. [1783
Schlenz, J., Gelehrtenbricfe an d. Leit me-
ritzer Bischof Em. E. Reichsgrafen v. Wald-
stein. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 51,
458-75.) (1734
Lübbert, Chr., Friedr. d. Gr. u. d'Alembert
(d'Alemberts Briefwechs. m. Friedr. d. Gr. u. Ka-
thari na II.). TI. 1. Progr. Wohlau. 4°. 26 8. 1785
Schrempf, Chr., Lessing. (Aus Natur u. Geistes-
welt 403.) Lpz.: Teubner. 127 S. 1 M. [1786
Bertram, F., Gleim u. Spalding. (Euphorion
19, 726-35.) (1787
Mumbauer, J., Der „Maler Müller“ in Rom.
(Röm.Quartalschr.Suppl.hft.20, 172-233.) [1785
Bergemann. F., Sal.Geßner. Literarhist.-biogr.
Einleitg. (Berl. Diss.) Münch.: Müller u. R.
119 S. 3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, 38 Wüst. 11789
Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789.
Schneider, Ferd. Jos., Th. G. v. Hippel 1741-
nn u. d. erste Epoche sein. literar. Tätigkeit,
13, 1784. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 273-78
ann [1790
Schneider, Ferd. Jos., Th. G. v. Hippel u.
C. G. G. Glave. (Euphorion 19, 735-46.) —
Ders., Th. G. v. Hippels Schriftstellergeheim-
nis. (Altpr. Monatsschr. 51, 1-35.) — J. Sem-
britzki, C. G. G. Glave. (Ebd. 162-70.) [1791
Blümlein, K., La vater u. d. Haus Hessen-
Homburg. (M. Briefen a. d. Goethekreise.) (=
Nr. 113.) Homburg: Schudt. 80 S., 8 Taf. [1792
Schiller u. Goethe, Briefwechs. Hrsg. v.
H. Amelung. 1: 1794-96. 2: 1797-98. 3: 1799-
1805. (Dt. Biblioth.) Berl.: Dt. Biblioth. xij,
272; 348; 311 8. 3 M. — H. G. Gral, Zum Schil-
ler-Goethe-Briefwechs. (Euphorion 19, 746-55.)
Vgl. 12, 4020. [1793
Bielschowsky, A., Goethe. S. Leben u.s. Werke.
27. Aufl. 2 Bde. Münch.: Beck. 12 M. [1794
Baumgartner, A., Goethe. Sein “Leben u. seine
Werke. 3., neubearb. Aufl. bes. v. A. Stock-
mann (s. 12, 1684). 2.(Schluß-) Bd.: Der Alt-
meister, 1790-1832. xx, 742 8. 13 M. [1795
Goethe-Jahrbuch (s. 13, 1786). Bd. 34. 276,
72 8. 10 M. 11796
Robertson, Goethe and the twentieth cen-
tury. Cambr.: Univ. Press 12. jx, 155 S. 1 sh.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr.2 Sell. [1797
Goethe, Briefe. Ausgew. u. in chronol. Folge
m. Anmerk. hrsg. v. E. v. d. Hellen (s. 08,
3388). 6. Schlußbd.: 1819-32. 344 S. 1 M. [1798
Brown, P. H., The Youth of Goethe. Lond.:
Murray. xvj, 304 8. 8 sh. [1799
Kanehl, O., Der junge Goethe im Urteile d.
jung. Dtschld. Greifsw.: Bamberg. 175 8.
3 M. 60. [1800
Bode, W., Goethes Weg zur Höhe. Neue Be-
arb. v.,, Goethes bestem Rat“. (Mittlers Goethe-
Bücherei.) Berl.: Mittler 12. 56 S. 80 Pf. 11801
Kaufmann, Geo., Goethe u. d. Freiheits-
kriege. (Intern. Monatsschr. f. Wissensch. u.
Kunst Jg. 8, Nr. 18 Okt.’13, 69-80.) — P. v. Bo-
janowski, Goethe u. d. Jahr 1813. (Dt. Rund-
schau 13, Okt., 74-88.) [1802
Schultheß-Rechberg, G. v., Frau Barbara
Schultheß, d. Freundin Goethes u. Lavaters.
2. A. Zür.: Schultheß ’12. 1848. 4 M. 60. [1803
Leitzmann, A., Schillerliteratur d. Jahre ’09
u. 10. (Euphorion 20, 181-204.) (1804
Gleichen-Rußwurm, A. v., Schiller. Die G.
s. Lebens. Stuttg.: Hoffmann. 556 8.; 47 Tat.
8 M. 50. 11805
Palleske, E., Schillers Leben u. Werke. Neue
Ausg. durchges. v. L. Geiger. Berl.: Weichert.
600 8. 2 M. [1806
Hildbrand, A., Carlyle u. Schiller. (Progr.)
Berl.: Weidmann. 4°. 208. 1 M. 11807
Henschel, M., Schillers Geschichtsphilosopbie
in sein. hist. Schrr. Bresl. Diss. 49 8. 11808
Katalog d. Ausstellung „Friedr. d. Gr.
in d. Kunst“, 1912 (m. e. Vorw. üb. d.
Werke d. älter. Kunst v. Seidel, u. üb.
d. Werke d. neuer. Kunst v. Amers-
dorffer). Berl.: Photogr. Ges. 12. 20.
66 S.; 110 Taf. 210 M. [1809
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 663-68
Lulves.
Breitbart, O., Joh. Valent. Sonnenschein,
1749-1828. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 13,
272-99.) 11810
Riesenfeld, E. P., (F. W. v.) Erdmannsdorff
(u. s. Bauten). Der Baumeister d. Herzogs
Leopold Friedr. Franz v. Anhalt-Dessau. Berl.:
Cassirer. 153 8. 7 M. 11811
*51
Heyn, K., Graf Francesco Algarotti u. s.
Beziehgn. z. Dresdner Gemäldegalerie. (N.
Arch. f. sächs. G. 34, 272-98.) 11812
Schrieder, E., Franz Ant. v. Leydensdorf,
1722-95. (Mannh. G. bll. 14, 51-60.) 11813
Hammer, H., Die Umgestaltg. d. Salvatoris-
kirche zu Hall i. T. im 18. Jh. (Forsch. u. Mitt. z.
G. Tirols usw. 10, 200-215; 264-74.) 11814
Brobergen, L. v., G. e. Liebe in Briefen a. d.
Werther-Zeit. Nach Originalen hrsg. v. M.
Böing. Berl.: Pactel. 176 8. 2 M. [1815
Utsch, F. W., Der Jäger aus Kurpfalz. Münch.:
Kellerer. 63 S.; 15 Taf. 3 M. 50. Rez.: Dt. Herold
13, Nr. 10 B. v. d. L. — G. Christ, Der Jäger a.
Kurpfalz. (Mannh. G. bll. 14, 170-74; 229-35.)
— W. Utsch, Abermals d. Jäger a. Kurpf. u.
Erwiderg. v. Christ. (Ebd. 15, 3-15.) —
Häberle, Nachträgliches vom Jäger a. Kurpf.
(Ebd. 891.) [1816
Zimmermann, N,, E. Hirtenbrief gegen aber-
gläubische Schriften. (Schweiz. Arch. f. Volks-
kde. 17, 186-89.) [1817
Stückrath, O., Die Länge Christi. (Mitt. d.
Ver. f. nass. Altkde. 16, 58-60.) [1818
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789— 1815.
Lessing, K., Rechbergu.d.franz. Revol.,s.’12,
1742. Rez.: West dt. Zt. 31,379 Hashagen. [1819
Erlebnisse e. elsuss. Jesuiten währ. d. Revol.
Hrsg. v. J. Gag. Straßb.: Le Roux. 72 8.
60 Pf. 11820
Herrmann, Aug., Neue Urkk. z. G. d. groß.
Revol. im Elsaß (Cahiers de doléances), s. 13,
4352. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 158 f.
Wentzcke. [1821
Cahiers de dolcances des bailliages
des gencralites de Metz et de Nancy
pour les Etats généraux de 1789. Série 1:
Departem, do euni he et-Moselle (s.
09, 1870). : Cahiers du bailliage
de Dieuze, 57 p. Ch. Etienne.
Paris: Leroux 12. 443 S. [1822
Hussong, F. W., Cahiers de dolean-
ces des communautèsen 1789. Bailliages
de Boulay et de Bouzonville. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. usw. 24, 1-166.)
— A. Philippe, Les Representants du
peuple en mission et le departem. des
Vosges (s. 13, 1813). Forts. (Ebd.
449-505.) [1823
Funk, M., Lübische polit. Dichtgn. a. d. Zeit
vor 100 Jahren. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15,
111-153.) [1824
Altorffer, Aus d. Chronik d. jünger. Joh.
Christ. Scherer. (Jahresber. d. Ver. z. Erhalt g.
d. Altertümer in Weißenburg 8, 113-30.) [1825
Lager, Mitt. aus e. trier. Tageb. a. d. Zeit d.
frz. Revol. (Trier. Chron. N. F. 9, 161-71. 10,
26-30; 51-57; 112-17.) 11826
Reiff, P. F., Fr. Gentz, an opponent to the
French Revolution and Napoleon. (Univ. of
Illinois Studies in the soc. science. I, 4.) Ur-
bana-Champaign, III.: Univ. 12. 159 S. [1827
Krimer, W., Erinnergn. e. alt. Lützower Jü-
gers 1795-1819. (Hrsg.: A. Saager.) (Memoiren-
biblioth. Ser. 4, Bd. 13/14.) Stuttg.: Lutz.xxvj,
345; 3078. 10 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49
Fabricius; Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw.
18, 180 f. Reutter. [1828
4 *
*52
Blüchers Briefe. Vervollständigte
Sammlg. d. Generals E. v. Colom b.
Hrsg. v. W. v. Unger. Stuttg.: Cotta.
xvj, 357 S. 4 M. 50. [1829
Granier, H., Aus Blüchers Korre-
spondenz. Blücherbriefe. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 26, 149-85.) [1829a
Thürheim, L., Mein Leben. Erin-
nergn. a. Österr. groß. Welt 1788-1819.
In dt. Übers. Hrsg. v. R. v. Rhyn.
(Denkwürdigkeiten a. Altösterr. 7/8.)
Münch.: Müller. xvj, 390; 372 8.
12 M. [1830
Montarlot, P. u. L. Pingaud, Le Congres de
Rastatt. Corresp. et docc., s. 13, 1820. Rez.:
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 336-39. 11831
Wilmanns, E., Berichte v. Rastadter
Kongreß. (Forsch. z. brandb. u. pr.
G. 26, 229-39.) [1832
Inhelder. A., E. zeitgenöss, Bericht üb. d.
Gefecht b. Andelfingen, 25. Mai 1799. (Anz. f.
schweiz. G. 11, 392-97.) [1833
Steffens, H., Was ich erlebte, 1802-1814.
Knechtschaft u. Freiheit. In unwesentl. Teilen
gekürzt u. hrsg. v. Frau Th. Landsberg.
(Blaue Eckardt-Bücher 5.) Lpz.: Eckardt.
454 8.; 18 Taf., 2 Kartenskizzen. 3 M. [1834
Marwitz, F. A. L. v. d. E. märk.
Edelmann im Zeitalt. d. Befreiungs-
kriege. Hrsg. v. F. Meusel (s. 09,
1779). 2. (Schluß-) Bd. (Tagebücher,
polit. Schrr. u. Briefe.) xjv, 354;
666 S. 18 M. [1835
F. Meusel, Zum Erscheinen d. 2. Marwitz-
Bandes. E. Erklärg. (Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 40.)
— Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 656-62
Fr. Thimme.
Baumann, M., Schöns Urteil üb.
Stein als Finanzmann. (Hist. Viertel-
jschr. 16, 337-65.) [1836
Schultze, Maxim., Standhaft u. treu. Karl
v. Roeder u. s. Brüder in Preußens Kämpfen
1806-1815, 8. 12, 4053. Rez.: Hist. Vierteljschr.
16, 429-31 R. Schmitt. 11837
Wedel, K. v., Lebenserinnergn.; hrsg. v. K.
Troeger, s. 13, 4384. Rez.: Hist. Vierteljschr.
16, 578 f. R. Schmitt. 11838
Hiller v. Gaertringen, A. Frhr., Denkwürdig-
keiten, hrsg. v. W. v. Unger, s. 12, 1721.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 25, 639-42
Oranier. 11839
Weimar in d. Freiheitskriegen (s. 12, 1725).
8. (Schluß-) Bd. Weimar. Berichte u. Briefe a.
d. Freiheitskriegen 1806-15. Hrsg. v. Fr.
Schulze. xxx, 298 S.; 16 Taf. 4 M. [1840
Kohl, H., Der Untergang d. alt. Preußen
(Jena u. Auerstedt). Quellenberr. (Voigtlän-
ders Quellenbücher. Bd. 54.) Lpz.: Voigtlän-
der. 1428. 1 M. 20. Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 21, 532 f. Herb. Koch. [1841
Bippen, W. v., Dora Curtius üb. d. Ereig-
nisse d. 6. Nov. 1806 u. d. folgend. Tage. (Zt.
d. Ver. f. lub. G. 15, 161-67.) 11841
Steig, R., Aus d. preuß. Unglücks-
zeit. Patriot. Versuche u. Vorschläge
v. Achim v. Arnim. (Dt. Revue 38.
3, 61-77.) [1842
Bibliographie Nr. 1829 — 1896
Bismarck, Hnr. Achas v., Die merkwürdigst.
Begebenheiten u. Abenteuer a. d. sehr bewegt.
Leben d. Herrn v. B., weil. Offizier d. kgl.
preuß. Gardedukorps, d. Republ. Venezuela
(Kolumbien), in kaiserl.-kgl. frz. Diensten, spå-
ter beim Lützowschen Freikorps. Von ihm
selber verf. u. treu gezeichn. Berl.: Curtius.
xi], 259 8. 3 M. [1843
Warnke, B., Beitr. z. Leidens-G. Preußens
nach d. unglückl. Kriege. Zusammengest. na ch
d. urkundl. Material d. Dorfes Zippnow. (Zt.
d. Hist. Ver. Marienwerder 52, 1-41.) Ak-
ten. [1344
Riemer, M., Soldatenbriefe a. d. Franzosen-
zeit. (G.bll. f. Magdeb. 48, 108-14.) 11845
Kühn, J., Ungedr. Briefe Johs. v. Müllers
an d. Grafen Beugnot. (Hessenland 13.
Nr. 17/18.) 11840
Gneisenau, N. v., Briefe 1809-15, hrsg. v. J.
v. Pflugk-Harttung, s. 13, 4380. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. N. F. 1, 348-50 v. Janson; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26, 641 f. Friederich. [1847
Schralel, J. (Nürnberg. Feldwebel), Merk-
würd. Schicksale im Kriege geg. Tirol 1809, im
Feldzuge geg. Rußland 1812 u. in d. Gefangen-
schaft 1812-14. Von ihm selbst beschr. Neu
hrsg. Nürnb.: Korn. 114 8. 1 M. [1843
Morgenstern, Frz., Kriegserinnergn. a. west-
fal. Zeit, hrsg. v. Hnr. Meier, s. 13, 4383.
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders. 13, 282-85
Fr. Thimme. 11849
Lettres et documents p. s. à l’hist.
de Joach. Murat (s. 12, 4058). 7.:
Royaume de Naples, 1. fevr.- 9 sept.
1809. 511 S. 7 fr. 50. [1850
Schönbeck, O., Äußergn. Friedr. Wilhelms
III. üb. Pommern 1809. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’12, 145-50.) (1851
Jahn, Fr. Ldw., Briefe, gesamm. u.
im Auftr. d. Ausschusses d. dt. Tur-
nerschaft hrsg. v. Wolfg. Meyer.
Lpz.: Eberhardt. 583 S. 6 M. [1852
Görres, Jos. v., Briefe an Friedr.
Christ. Perthes (1811-1827), hrsg.,
eingel. u. erl. v. W. Schellberg (Gör-
res- Ges. 1. Ver.-Schrift f. 13.) Köln:
Bachem. 116 S. 1 M. 80. [1853
Rudolphi, J. L. v., Kriegsbriefe 1812 u. 13;
hrsg. v. Max. Schultze, s. 13, 4395. Rez.:
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 653-56 Gra-
nier. 11854
Einsiedel, W. v., Aus d. Aufzeichngn. e.
sächs. Offiziers (K. Hnr. v. Einsiedel) 1812-1813.
(Dt. Rundschau 13, Nov., 238-58.) 11855
Brembach, Hnr., Kriegserinnergn. 1812/13
in u. um Weißenfels. Tagebuchwiedergabe d.
Weißenfels. Bürgers B., nebst e. Anh.: Ad.
Müllners Erinnergn. a. d. Kriegsj. 1813. (Hrsg.
v. M. Brembach.) Weißenf.: Lehmstedt.
43 8. 60 Pf. [1856
Bodenhausen, Karl Bodo v., Tagebuch e. Or-
donnanzoffiziers 1812-1813 usw., hrag. v. B.
Frhr. v. Cra mm, 8. 13, 1830. Rez.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 13, 263-65 u. 410 Thim-
me. 11857
Denk würdigkeiten aus d. J. 1812. Napoleons
Zug geg. Rußland. (Biblioth. wertvoll. Denk-
würdigktn., hrsg. v. O. Hellinghaus. 2.) Freib.
Herder. x, 288 8. 2 M. 80. [1858
Gieße, Kassel-Moskau-Küstrin 1812-13. Ta-
gebuch währ. d. russ. Feldzuges, s. 13, 1831.
Rez.: Streffleurs milit. Zt. 18, I, Lit. bl. 391.
Kerchnawe. [1859
ee S
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 853
Prahl, K., Die Soldatenkatechismen v. E.
M. Arndt. (Preuß. Jahrbb. 153, 450-64.) [1860
Burgsdortt's, W. v., Ungedr. Briefe an Wilh.
u. Karoline v. Humboldt vor 100 Jahren. (Dt.
Revue 38, IV, 46-59.) [1861
Schoenaich, A. v., Zur Vor-G. d.
Befreiungskriege. Kriegsberr. v. 1812
(s. 13, 4403). Schluß. (Altpr. Mo-
natsschr. 50, 517-57.) [1862
Schulze, Friedr., 1813-15. Die dt. Befreiungs-
kriege in zeitgenöss. Schilderg., s. 13, 4405.
Rez.: Hist. Zt. 112, 376-78 Goldschmidt. [1863
Denkwürdigkeiten aus d. Zeit d. Freiheits-
kriege 1813-15. (Biblioth. wertvoll. Denkwür-
digkeiten: hrsg. v. O. Hellinghaus. 1.) Freib.:
Herder, Xvi]. 270 8. 2 M. 80. 11864
Hohenzollernbriefe a. d. Freiheits-
kriegen 1813-15. Hrsg. v. H. Granier.
Lpz.: Hirzel. x, 364 S. 8 M. [1865
Rez.: Hist. Zt. 112, 378-31 Dove; Schles.
G. bill. 14, 26 ff. Wendt.
Müsebeck, E., Freiwillige Gaben u.
Opfer d. preuß. Volkes 1813-15. (23
v. Nr. 27.) Lpz.: Hirzel. 156 S.
5 M. [1866
Müller, Ernst, Westfalens Opfer in
d. Befreiungskriegen 1813-15. Gleich-
zeit. amtl. Darstellg. Münst.:
Coppenrath. xj, 75 S. 3 M. [1867
Tagebuch e. freiwill. Jägers a. d. Feldzügen
geg. Frankreich 1813-1815, hrsg. v. A. Wessel.
Marb.: Elwert. 27 8. 40 Pf. [1868
Bock, Fıhr. v., Erinnergn. an e. große Zeit.
Befchle a. d. äAltest. erhalten. Parolebuch d.
2. Garde-Regts. zu Fuß (9. Komp.) 1813-1815.
Berl.: Eisenschmidt. 64 S. 1 M. 30. [1869
Feddersen, H. P., Der Altere, u. sein Kriegs-
Tagebuch 1813/14. („Das merkwürdigste Jahr
mein. Lebens.“) (Mit Einführg. v. H. P. Fed-
dersen d. Jünger.) Berl.: Meyer u. J. 336; 139 8.
6 NM. 11870
Dannenberg. K. W., Kriegs-Tagebuch 1813-
14. Berl.: Siegismund. 108 8. 1 M. 50. [1871
Livijn, Cl., Bref från fälttägen i
Tyskland och Norge 1813 och 1814;
udg. med en inledn. af Joh. Morten -
sen. Upsala: Ak. bokh. 09. 270 S. [1872
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 865-71
Arnheim.
Pilugk-Harttung. J. v., Das Befreiungsjahr
1813, s. 13, 4410. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 337 f. Dreyhaus; Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52
v. Janson. 11873
Loewe, V., Die Königl. Familie In Breslau
1813. Auszüge aus d. Bericht. d. Polizei pràsid.
Streit. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 47, 22-48.) —
A. Kern, Neue Kriegstagebücher aus d. Frei-
heitskriegen. (Ebd. 111-30.) — H. Granier,
Kriegstageb. d. schles. Husaren Jul. Berent v.
1813/14. (Ebd. 49-110.) [1874
Seyffarth, W., Aus d. Franzosenzelt. Lebens-
erinnergn. Mitg. v. M. v. La uhn. (Thür.-sächs.
Zt. f. G. 3, 37-48.) 11875
Rieß, L., Scharnhorsts Werben um
engl. Unterstützg. v. 4. März 1813.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 255-
64.) [1876
«Harttung, J. v., Die Aufrufe „An Mein
Pilugk
Volk“ u. „An Mein Kriegsheer“ 1813. (Ebd.
265-74.) [1877
Zeitung, Die Spenersche, v. 23. März 1813.
E. Gedenkblatt z. Hundertjahrfeier d. dt. Be-
freiungskriege. Mit Vorw. hrsg. v. Fr. Perle.
Halberstadt. Progr. 4°. 21 8. — Festnummer
d. Schles. Zeitg. z. 100 J. Gedenktage d. Aufrufs
„An mein Volk“. Bresl.: Korn. 48, 16 8.
1M. — Vor 100 Jahren. Gedenkblatt d. Königsb.
Allg. Ztg. 12 8. 11878
Land wehrbriefe 1813. Denkmal d. Erinnerg.
an d. Burggrafen Ludw. zu Dohna -Schlobitten,
hrsg. v. C. Krollmann, 8. 13, 4413. Rez.:
Alt pr. Monatsschr. 50, 614-17 Czygan. [1879
Feld-Briefe e. Kriegsfreiwilligen v. 1813.
Hrsg. v. E. Janke. 2. Aufl. (Janke-Sammlg.)
Berl.: Janke. 127 S. 1 M. 11880
Hornburg. K. J., Nachrr. d. Einschließg. u.
Belagerg. d. Stadt u. Festg. Spandau 1813 betr.
Neu hrsg. u. erl. v. O. Recke. Spandau: Hopf.
96 S. 40 Pf. 11881
Berichte, Zeitgenöss., üb. d. Schlacht b.
Bautzen 20. u. 2 1. 5. 1813. Zusammengest. u. erl.
v. P. Arras. Bautz.: Weller. 67 S. 40 Pf. [1882
Czernin, Frs. Graf, Augusttage d. Jahres
1813. Aus d. Tagebuche d. Grafen Eugen
Czernin v. Chudenitz. (Osterr. Rundschau
36, 3/4.) 11883
Groß, J. C., Die Franzosenzeit in Leipzig.
Persönl. Erinnergn. 1813. (Xenien-Bücher 27.)
Lpz.: Xenien-Verl. 56 S. 50 Pf. 11884
Pflugk-Harttung, J. v., Leipzig 1813.
Aus d. Akten d. Kriegsarchivs, d.
Gr. Generalstabes, d. Geh. Staatsar-
chivs in Berl., d. Staatsarchivs in Bres-
lau u. d. Ministeriums d. auswärt. An-
gelegenheiten in Lond. Gotha: Perthes.
XVIIj, 452 S. 9 N. [1885
Sc t, Otto Ed., Zeitgen. Berr.üb.d. Leipz.
Schlacht. Lpz.: Reclam 103 8. 30 Pf. [1886
Grautoff, F., In Leipzig wänr. d. Völkerschlacht
u. anderes v. d. Franzosenzeit a. alt. Familien-
papieren. Lpz.: Dieterich. 202 S. 1 M. 50. [1887
Grolmann, v., E., Erinnerung an d. Völker-
schlacht b. Leipzig. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. 13,
Nr. 11.) Eindrücke d. Siegesnachricht in
Berlin. [1888/89
Gotthardt, J., 3 Briefe von u. über Gneisenau.
(Preuß. Jahrbb. 153, 106-13.) [1890
Gruner, Just. v., Die Zustände im Großhrzgt.
Berg zu Anfg. d. Organisation d. Generalgou-
vernements 1813. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46, 204-
19.) Akten. [1891
. Nielsen, Y., Diplom. Aktstykker fra
1814. (Hist. Samlinger, udg. af d.
Norske Hist. Kildeskriftkomm. 3,
179-244.) [1892
Fournier, A., Die Geheimpolizei auf d. Wie-
ner Kongreß, s. 13, 4428. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 6 Gerland; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 58f.
Hein; Engl. hist. rev. 29, 173-75 Webster; Hist.
Jahrb. 35, 213 v. Ldm. 11893
Rengger, A., Brief wechs. m. d. aar-
gauisch. Regierung währ. d. Wien.
Kongresses. Hrsg. v. S. Heuberger.
(= Nr. 74.) Aarau: Sauerländer u. Co.
199 S. 4 M. 80. [1894
Meyer, V., 3 Briefe Hans v. Auerswalils nach
d. Schlacht b. Belle- Alliance. (Zt. d. Hist. Ver.
Marienwerder 51, 23-30.) 11895
Parisot, R., L'invasion pruss. de 1792 en
Lorraine et en Champagne. (Bull. d. conféren-
ces de l'école d’iustruct. des officiers de réserve
*54
et de l'armée territor. de la 200 région 3. (10),
416-48.) [1896
J., L., La campagne de 1794 dans
les Pays-Bas (s. 13, 1855). Forts.
(Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de
l'armée T. 50-52.) [1897
Trummel, Walt., Der norddt. Neu-
tralitätsverband 1795-1801. (41 v.
Nr. 134.) Hildesh.: Lax. 194 S. 3 M.
60. (82 S.: Münst. Diss.) [1898
Woringer, A., E. fliehendes (kurköln.) Staats-
archiv in Kassel. (Hessenl. 13, 17/18.) [1899
Kircheisen, F. M., Napoleon I.
Sein Leben u. seine Zeit. Bd. 1-3.
Münch. u. Lpz.: Geo. Müller 11-13. xij,
482; x, 434; xvj, 462 S. 30 M. [1900
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 632-35
Dreyhaus.
Kircheisen, F. M., Napoleons Feldzug
in Italien u. Österr. 1796-97. Münch.:
Müller. xjv, 328 S. 10 M. [1901
“Karl, Erzherzog, d. Feldherr u. s.
Armee. M. Beitrr. v. O. Criste, J.
Hirn u. a. Wien: Hof- u. Staatsdr. xj,
430 S.; 78 Taf. 20. 385 M. [1902
Waizenegger, H., Das Gefecht um d. Schwa-
benschanze auf d. Roßbühl im Rahmen d. all-
gem. Kriegsereignisse d. J. 1796 in Dtld. (Die
Ortenau 4, 40-62.) [1903
André, d', Quatre batailles: Rivoli, Marengo,
Austerlitz, Heilsberg. Nancy u. Paris: Berger-
Levrault. 101 S. 2 fr. 11901
Sprecher. Zum Kriegszug Suworows vom
Herbst 1799. (Anz. s. schweiz. G. 11, 391f.) [1905
Herrmann, Alfr., Aufstieg Napoleons, s. 12,
4084. Rez.: Forsch. z. brand b. u. pr. G. 26, 628-32
v. Janson; Hist. Zt. 112, 370-72 Ulmann: Dt. Lit.
Ztg. 14, Nr. 8 Bitt erauf; Westdt. Zt. 31, 4951.
Criste; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 281-83 Ködde-
ritz; Hist. Jahrb. 33, 872 f. Landmann; Lit. Zbl.
14, Nr. 14 Fr. Schulze. [1906
Wunderlich, C., Das Pontifikat Pius’ VII. in d.
Beurteilg. d. dt. Mitwelt. Leipz. Diss. 72 S. [1907
- Philippson, M., Die äußere Politik Napo-
leons I. Der Friede v. Amiens 1802, s. ’13, 1861.
Rez.: Hist. Zt. 112, 213f. Wahl: Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 1, 412f. Friedrichowicz; Hist. Jahrb.
34, 905 f. Landmann. 11908
Driault, Austerlitz; la fin du Saint-Empire
(1804-06), s. 13, 1762. Rez.: Engl. hist. rev. 28,
788 f. J. H. Rose; Forsch. zZ. brandb. u. pr. G.
26, 637-40 Bitterauf. 11909
Pflüger, M., Koalitions-Politik. Met-
ternich u. Friedr. v. Gentz 1804-06.
Tl. 1: Die diplomat. Vhulgn. Hamb.:
Rademacher. 100 S. 2 M. 50. [1910
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 6 Gerland.
Freiheitskriege, Die, in Bildern. E. zeit genöss.
Bilderschau d. Kriegsjahre 1806-15, brag. v.
A. Mundt. Textbeitrr.: Fr. Schulze, Die
Zeit d. Freiheitskriege. E. Borkowsky, Die
Leipz. Schlacht u. d. Leipziger nach zeit genöss.
Berichten, Memoiren, Briefen. A. Kurzwelly
u. Fr. Schulze, Die Leipzig. Illustratoren d.
Kriegszeit 1806-13. Münch.: Einhorn-Verl.
121 S.; 5 Taf. 8 M. (1911
Aymès, N., Jena. (Victoires franç.) Paris:
Bloud. 108 S. 1 fr. [1912
Unger, W. v., Gneisenau. Berl.:
Mittler. 448 S. 9 M. 50. [1913 ı
Bibliographie Nr. 1896—1962
Müsebeck, E., E. M. Arndt. Buch 1:
Der junge Arndt, 1769-1815. Gotha:
Perthes. xıj, 591 S. 11 M. [1914
(Müsebeck, Arndts Verfassungspläne f. d.
zukünftige Dtld. 1807-1815. [Der Greif 13.
Nov. ].) — Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 1 P. W.; Dt.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 15 H. Meisner.
G., A., Guerre de Peninsule 1807-
1813 (s. 13, 1873). Forts. (Rev. d' hist.
red. & la section hist. de ’Etat-Major
de l’armée T. 50f.) [1915
Strauß, M., Über Napoleons Absicht e. Wie-
derherstellung Polens. Breslauer Progr. 4°.
24 3, [1916
Lamprecht, K., 1809. 1813. 1815. Anfang.
Höhezeit u. Ausgang d. Freiheitskriege. (Aus:
Dt. G. Bd. 9.) Berl.: Weidmann. 1708. 2 M.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 343-45 Drey-
haus. 11917
Woinovich v. Belobreska, E., Die Teilnahme
d. mährisch-schles. Landwehr an d. Befreiungs-
kriegen 1809, 1813-15. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens usw. 17, 185-89.) [1913
Sander, H., Akademiker a. Freiburg i. Br.
als Kämpfer f. Österr. 1809, 8. 12, 4099. Rez.:
Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw. v. Frei b.
28, 157-59 H. Mayer; Forsch. usw. 3. G. Tirols
u. Vorarlb. 10, 165-70 Schenk. 11910
Hirn, J., Engl. Subsidien f. Tirol u. d. Emi-
grant en v. 1809, s. 13, 1876. Rez.: Hist. Jahrb.
34, 164 Turba; Dt. Lit.-Ztg. 13. Nr. 34 Pribram;
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 413-15 Ilwof. [1920
Innerhofer, Frz., G. Andr. Hofers. Nach den
hinterlass. Schriften Jos. Thalers u. Joh.
Jak. Pölls hrsg. 3. Aufl. Meran: Ellmenreich.
xvj, 79 S.; 2 Taf. 70 Pf. [1921
Dörrer, K., Des Gerichtsschreibers zu Landeck
Ferd. Karl Fischer Anteil an d. Erhebg. 1809.
(Forsch. usw. 3. G. Tirols u. Vorarlbergs 10,
143-45.) [1922
Sandemann, G. A. C., Metternich, 8. 12, 1782.
Rez.: Hist. Zt. 112, 372-76 Hasenclever. [1923
Adrian, F., Napoleon in Beuel. (Westdt. Zt.
31, 381-88.) 11921
Müller, Wie kam es 1812 zum Bruche zwisch.
Frankr. u. Rußland? Rathenow. Progr. 4°. 30 8.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 11. [1925
Kircheisen, Fr. u. G., Napoleonka-
lender u. Gedenkbuch d. Befreiungs-
kriege auf d. J. 1812, desgl. auf d. J.
1813. Münch. u. Lpz.: Geo. Müller
12 f. 218; 199 S. à 3 M. [1926
Bez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 635-37
Dreyhaus.
Rose, A., Napoleons campaign in Russia
anno 1812, medico-hist. New York: Author.
(Berl.: Goldschmidt.) 4°. jx, 212 8. 11927
Villatte des Prugnes, R., Les Effectifs de la
Grande Armée pour la campagne de Russie de
1812. (Rev. des études hist. 79, 245-87.) [1028
Holzhausen, P., Die Dt. in Rußland 1812, s.
13, 1882. Rez.: Alt preuß. Monatsschr. 50, 346-
48 Schnippel; Westdt. Zt. 31, 496 f. Bitterauf;
Hist. Vierteljschr. 16, 558-60 Waas.; Zt. d.
Ver. f. hess. G. 47, 392 v. Dalwigk. [1929
Funck, Der Anteil d. preuß. Heeres am Feld-
zuge v. 1812. Festrede. Magdeb. Progr. 4°.
12 8. (1930
Baumgarten-Crusius, A., Die Sachsen 1812
in Rußland. Nach Tagebüchern v. Mitkämpfern.
Lpz.: Wigand 12. 253 8. 1 M. 50. (1931
Kaleschke, K., Aus d. Kriegsereignissen d.
J. 1812 in Ostpreuß., insbes. in Insterburg. (Zt.
d. Altert.-Ges. Insterb. 14, 29-44.) 11932
-=
—
on
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815
Friederich, R., Die Befreiungskriege
1813-15 (8. 13, 4477). 4. (Schluß-) Bd.:
Feldzug 1815. jx, 392 S. 5 M. [1933
Rez. v. 1-4: Mil.-Wochenbl. ’13, Nr. 171/72
v. H.; v. 1 u. 2: Hist. Vierteljschr. 16, 431f.
R. Schmitt; v. 3 u. 4: Lit. Zbl. 13, Nr. 51/52
v. Pflugk-Harttung: v. 3: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 353-58 Hirsch.
Befreiungskrieg 1813 u. 1814. Ein-
zeldarstellgn. d. entscheid. Kriegser-
eignisse. Wien: Seidel. [1934
Bd. 1: Österreichs Beitritt zur Koalition.
Bearb. v. O. Criste. 1358. 5 M. Bd. 2: Öster-
reichs entscheid. Machtaufgebot 1813. Bearb.
v. W. Wlaschütz. jx, 334 8. 10 M. Bd. 3:
Feldzug v. Dresden. Bearb. v. E. Glaise
v. Horstena u. jx, 377 8. 10 M. Bd. 4: Schlacht
b. Kulm. Bearb. v. M. Ehul. 222 10 M.
Bd. 5: Feldzug v. Leipzig. Bearb. v. M. v. Hoen
u a. X, 746 8. 20 M. — (M. Ktn. u. Beill.)
(Geschichte d. Kriege Österreichs. Kämpfe
unt. d. Regierg. d. Kaisers Franz.)
Laubert, M., Die schles. Landwehr d. Be-
freiungskriege. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 47, 1-
21.) — Fr. Andreae. Die freiwilligen Leistungen
v. 1813. (Ebd. 150-97.) — H. Kochendöriter, Die
Errichtg. d. Schles. Nat ional-Kavall.-Regim.
durch d. schles. Stände. (Ebd. 131-49.) 11935
Schultze. Maxim., Die Landwehr d. Neumark
v. 1813-1815 (s. 13, 4548). TI. 2: Die Kriegs-
tätigkeit d. einzeln. Regimenter. Das 1. Neu-
märk. Landwehr-Inf.-Reg. u. d. 3. Neumärk.
Landwehr-Inf.-Reg. (H. 31 v. Nr. 161.) Lands-
berg a. W.: Schaeffer & Co. 255 8. 2 M. 50. [1936
Guttenberg, Erich, Frhr. v., Die bayer. Natio-
nalgarde II. Klasse in d. Befreiungskriegen.
(Aus: „ Darstellgn. a. d. baver. Kriegs- u. Hecres-
G.“ 22.) Münch.: Lindauer. 166 S. 3 M. [1937
Behm. W., Die Mecklenburger 1813-15 in d.
Befreiungskriegen. 2. Aufl. Hambg.: Hermes
xıj, 316 8. 4 M. 80. [1938
Hagen, K. v., Das eichsfeld. freiwill. Jäger-
Detachement u. s. Führer, d. Rittmeister v.
Hagen. Berl.: Voß. 136 S. 3 NM. 11939
wi Bojanowski, P. v., Die freiwillige Schar d.
Hrzgs. Carl August. Weimarer Kämpfer im
Lützow. Freikorps. Beitr. z. weim. G. 1813/14.
Weim.: Wagner. 32 S. 1 M. 11910
Barth, G. K., Der Lützower u. Pestalozzianer
W. H. Ackermann a. Auerbach i. V., Lehrer
an d. Musterschule in Frankfurt a. M. Lpz.:
Teubner. 138 8. 2 M. 80. 11941
Wahl, A., Die Ideen v. 1813. Tüb.: Mohr.
30 S. 50 Pt. — 0 Hiatze, Der Geist d. Er-
hebung v. 1813. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
usw. 32, 229-47.) — Graf R. Du Moulin-Eckart,
Idee u. Persönlichkeit in d. dt. Befreiungskrie-
gen. Münch.: Lindauer. 12 8. 50 Pf. — A. Vor-
berg, Die sittl.-relig. Kräfte d. Volkserhebung
v. 1813. Rostock: Kaufungen-Verl. 32 8.
50 Pf. — F. Neinecke, Dt. Jahrhundertfeier u.
Kuiserfeier. (Aus: Logos.) Tüb.: Mohr. 16 8.
60 Pt. [1942
Pontoppidan, M., Anno 1813. Tysk-
lands Rejsning mod Napoleon for
100 Aar siden, i sine Hovetraek skil-
dret. Kjobenhavn. 332 S.; 7 Beil.
4 kr. 75. [1943
Neubauer, Fr., 1813. 2. Aufl. Halle: Waisen-
haus. 159 S.; 9 Taf. 2 M. [1944
8., M., L’organisation de la grande
armée de 1813. (Rev. d’hist. red. à
l’Etat-Major de l'armée T. 52 f.) [1945
|
*55
Eglottstein, H. Frhr. v., Carl August währ. d.
Krieges v. 1813. (Aus: Dt. Rundschau. 156f.)
Berl.: Paetel. 180 8. 3 NM. [1946
Klinkenborg, M., Die Flüchtg. d. Archivalien
v. Berlin nach Breslau u. Königsberg 1813.
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 364-67.) 11947
Görges, W., Lüneburg vor 100 Jahren. Das
Treffen am 2. 4. 1813, d. erste Sieg in d. Befrei-
ungskriegen. Lüneb.: Herold u. W. 80 S.; Kte.
1 M. 50. [1948
Schröder, Herm., Aus unser. Franzosenzeit.
Festschr. z. Hundertjahrfeier d. Gefechts an d.
Leher Brücke 25. März 1813. Hannov.: Geibel.
123 8. 1 M. 80. 11949
Goltz, Frhr. v. d., 1813. Blücher u. Bonaparte.
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst.,. 90 S. 1 M. 50. [1950
Goltz. Frhr. v. d., 1813. Die Generalprobe
v. Großgörschen 2. Mai 1813. (Dt. Revue 33,
II, 146-53.) — Ders., Bautzen, d. Schlacht d.
Enttäuschung 20. u. 21. Mai 1813. (Ebd. 226-
73.)— Ders., Napoleons Bedrängnis u.Unschlüs-
sigkeit. (Ebd. III, 292-99.) — Ders., Die Ent-
scheidung. (Ebd. IV, 25-34.) — Ders., Nach-
klänge. (Ebd. 193-98.) 1950 a
Schnackenburg, E., Die Befestigg. v. Berlin
1813. (Mitt. d. ver. f. G. Berl. 13, Nr. 5.) 11951
Sommeregger, K., Die Kämpfe um d. Besitz
v. Villach 1813. (Carinthia I. Jg. 103, 216
34.) (1952
Gilardone, d., Bayerns Anteil am
Herbstfeldzuge 1813. (Darst. a. d.
bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 22, 1-170.)
Sep. Münch.: Lindauer. 3 M. 50. [1953
Mayerholfer v. Vedropolje, E., 1813. FML.
Jos. Graf Radetzky, Chef d. Generalstabes d.
verbündeten Heere. (Streffleurs milit. Zt. 13,
II. 1455-70.) [1954
Goltz, Frhr. v. d., 1813. Blüchers Aufstieg.
(Dt. Revue 38, III, 212-19.) 11955
Witte, K., Die Schlacht b. Großbeeren.
Nach d. Aufzeichngn. e. Engländers. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berl. 13, Nr. 9.) 11956
Brabant, A., In u. um Dresden 1813.
(3 v. Nr. 777.) Dresd.: Köhler. xvj,
403 S. 4 M. [1957
Rez.: Milit. Lit.-Ztg. 13, Nr. 9 v. Janson.
Biereye, W., Die Schlacht an d.
Katz bach 1813. (6 v. Nr. 777.) Ebd.
xIj, 143 S. 3 M. [1958
Friederich, R., Die Schlacht an d. Katzbach.
Volksausg. (Aus: Friederich, Befreiungskriege.
Bd. 2.) Liegnitz: Reisner. 36 8. 50 Pf. [1958a
Knell, J., Erinnergn. an d. Schlacht b. Kulm
1813. Progr. Mariaschein. 51 S. — L. Carl, Die
Kriegsereignisse auf d. Nollendorfer Paß u. d.
Schlacht b. Kulm Aug. 1813. Pirna: Diller.
30 8. 60 Pf. [1959
Woringer, Die Eroberg. Kassels durch d.
Russen 30. Sept. 1813. (Hessenland 13,
Nr. 21.) [1960
Seyfert, F., Völkerschlacht b. Leip-
zig. (5 v. Nr. 777.) Dresd.: Köhler.
XvIj, 364 S.; 6 Ktn. 4 M. [1961
Schulte, A., Schlacht b. Leipzig. Mit
Schlachtenpl. (Rekt.-Rede.) Bonn:
Markus u. W. 32 S. 1 M. 80. [1962
Rez.: Altpr. Monatsschr. 51, 190 G. Sommer-
feldt: Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 436-19 Pflugk-
Harttung; Hist. Zt. 112, 682 Wahl; Hist. Jahrb.
35, 259 v. Ldm.; Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
usw. 18, 1791. ie -; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 178 f. Drey haus.
56
Dickhuth, d., Ende d. Fremdherrschaft in
Dtld. (Dt. Rundschau 13, Okt.-Dez.) [1963
Leimbach, C., Vict. v. Prendel, Oberst u.
Kommandant v. Lpz. nach d. Völkerschlacht
(1813-14). Lpz.: Dieterich. 96 S. 1 M. 80. [1964
Ubisch, E. v., Von Leipzig bis Bellealliance,
1814-15. Berl.: Union. 93 S. 75 Pf. Rez.:
Preuß. Jahrbb. 155, 151f. Hobohm. [1965
Kretschmar, Gefecht b. Kösen 21. 10. 1813.
Naumb. a. S.: Sieling. 29 8. 60 Pf. 11966
Lefebvre de Béhaine, Ct., La cam-
pagne de France. Napoleon et ses allies
sur le Rhin. Introd. par F. Masson.
Paris: Perrin. xvıj, 565 S. [1967
Rez.: Milit.-Lit. Ztg. 13, Nr. 12.
Lefebvre de Behaine, Les opérations de
l'armée austro-bavaroise au mois d'octobre 1813:
L’attaque de Wurzburg. (Rev. des études hist.
15, 501-22.) 11968
Müller, H., Schlacht b. Hanau 30.
u. 31. 10. 1813 u. Vor.-G. (Hanauer
G. bll. N. F. 2.) Hanau: Alberti. xij,
114 S.; 14 Ktn. u. Taf. 3 M. [1969
Rez.: Neueste Mil.-Lit. Wöch. Beibl. z. Mil.-
Wochenbl. 14, Nr. 1; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47,
393 f. Woringer.
Leonhard, K. C., Geschichtl. Darstellg. d.
Schlacht b. Hanau 30. Okt. 1813. 3. Aufl.
Hanau: König. 87 8. 1 M. 25. 11969
Matolozy, K., Die Renaissance uns. Kriegs-
flotte im J. 1813. (Streffleurs mil. Zt. 13, II,
1643-56.) — M. Ehnl, Eroberg. Dalmatiens
durch d. Österreicher im Feldzug 1813/14.
(Ebd. 1803-22 usw.) [1970
J., R., Campagne de 1814. Les
Corps d' observation d’Oudinot et de
Victor du 9 au 15 févr. (Rev. d'hist.
red. à l' Etat-Major de l’armée T. 52
u. 53.) [1971
Borrey, Fr., Le général Lecourbe et son sy-
stöme de défense du Jura en 1815. Paris:
Chapelot. 35 8. 11972
Gräfler, F., Alt-Wiener Miniaturen. Stim-
mungen u. Skizzen. Hrsg. u. eingel. v. E.
Benisch-Darlang. Wien: Gerlach u. W. 12.
xv, 207 8.; Taf. 4 M. [1973
Bastgen, H., Die amt]. Verhdlgn. üb. d. Alter-
native d. Abdankg. oder Rückkehr d. letzt.
souverän. Fürsterzbischofs v. Salzburg in s.
Sprengel. (Die Kultur 13, 423-28.) 11974
Bastgen, H., Die Ursachen d. Säkularisation
d. Bistümer u. Domkapitel von Trient u. Brixen
u. ihr Verhältnis zur Grafschaft Tirol. 2 Vortrr.
d. Minister Metternich u. Saurau. (Hist. Jahrb.
34, 560-71.) [1975
Friedrich, Jos., Die Franzosen im Deutsch-
Gabler Bezirke 1813. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 52, 140-63.) — K. Ludwig, Karlsbad
währ. d. Befreiungskriege. (Ebd. 164-75.) [1976
Jörin, E., Kanton Oberland 1798-
1803. (5, 2 v. Nr. 3.) Zürich: Lee-
mann & Co. 297 S. 4 M. 50. [1977
Pieth, F., Graubünden u. d. Verlust d. Veltlins.
(Jahresber. d. Hist.-antiq. Ges. v. Graubünd. 42,
223-332.) Sep. Chur: Schuler. 1 M. 50. [1978
Bayern 1813. Vaterl. Gedenkbuch. Hrsg.
durch „Das Bayerland‘. Münch.: Bayerland.
110 8. 1 M. 60. 11979
Bitterauf, Th., Zur G. d. öffentl.
Meinung im Kgr. Bayern 1813 bis 2.
Abschluß d. Vertrages v. Ried. (Arch.
Bibliographie Nr. 1963 — 2040
f. Kultur-G. 11, 31-69.) — Vgl.: Korr. -
bl. d. Gesamt-Ver. 61, 146-54. [1980
Hübsch, G., Karl Aug. Fürst v. Hardenberg,
preuß. Minister u. Staatskanzler 1750-1822. (Arch.
1. G. usw. v. Oberfrank. 25, I, 202-12.) 11281
Rögele, K., E. Volkslied in schwerer Zeit:
J. G. Pfaff, Kreuzwirt in Kürzell (1769-1840).
Beitr. z. bad. Heimats-@. z. Zeit d. Befreiungs-
kr. Frelb.: Caritas-Verl. 146 S. 1 M. 80. [1982
Walter, Fr., Karlsruhe oder Mannheim ba-
dische Residenz? Denkschrift d. Reg.-Rats
Alb. Friederich v. 1804 u. Erwiderg. hierauf.
(Mannh. G. bll. 14, 10-16; 34-42.) 11983
Reuß, R., La Constitution civile du clergé et
le Directoire du départ. du Bas-Rhin, juill.1791-
juill.’92. (Rev. hist. 110, 1-31, 247-69.) 11984
Deprsaux, A., Les Gardes d'honneur d’Al-
sace et de Lorraine à l'époque du premier Em-
pire; Paris: Leroy. 175 8. 11985
Remling, F. X., Die Rheinpfalz in d. Revo-
lutionszeit v. 1792-98. Urkdl. Beitr. z. vat erl.
G. (Anastat. Neudr.) Bd. 1, Lig. 1-9 u. Bd. 2.
Lig. 1-10. (Pfalz. Biblioth.) Münch.: Scholler.
(1863.) 576; 512 8. à 1 M. 20. (1838
Steinmetz, H., Das linksseitige Rheingebiet
unt. d. Herrschaft d. Franzosen 1792-1813. Unt.
bes. Berücksicht. d. Donnersberg-Departement s.
Kaiserslaut.: Kaiser. 138 S. 3 M. 20. [1987
Berger, H., Kriegslasten d. Stadt Gießen
1813. (Hessenland 13. Nr. 8 u. 9.) [1953
Hauptmann, F., In sturmbewegt. Zeit.
(Rhein. G.bll. 10, 121-31; 145-55; 177-88; 193
202.) — E. Pauls, Berühmte Fremde in Aachen
1789 bis 2. III. 1793. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 34,
115-22.) 11989
Pollmann, H., Vor 100 Jahren. Rade unt.
d. Fremdherrschaft u. in d. Freiheitskriegen.
Radevormwald: Klein. 71 8. 1990
Ridder, A. de, Deux années de domination
franç. en Belgique (juill. 1804-sept. 1806) d’apr.
des docc. nouveaux. (Aus: Rev. génér. '13,
févr.) Brux.: Goemaere. 27 8. 1 fr. (1991
Wohlwill, A., Neuere G. d. Fr. u.
Hansestadt Hamburg, insbes. v. 1789
bis 1815. Gotha: Perthes x, 568 8.
10 M. [1992
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 10 Wahl.
Rüsch, E. H. A., Hamburg in d. Franzosen-
zeit. (1813.) Hamb.: Rauhes Haus. 88 3.
80 Pf. 11993
Sieveking, H., Geo. Hnr. Sieveking, Lebens-
bild e. hamb. Kaufmanns, s. 13, 4528. Rez.:
Preuß. Jahrbb. 153, 126-30 Rachel; Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 1, 410f. Reimann; Lit. Zbl. 14.
Nr. 11 Raab. [1994
Hölscher, Goslars G. 1802-16. Gosl.: Koch.
32 8. 60 Pf. (1995
Straßburger, E., Aschersleben vor 100 Jahren.
(Zt. d. Harz-Ver. 46, 81-131.) [1996
Hundert, K., Anhalt im J. 1813. Dessau:
Dünnhaupt. 112 8. 1 M. 11997
Jordan, Die Militärlazarette in Mühlhausen
1813-14. Die Leistungn. d. Bürgerschaft Mühl-
hausens 1813-15. ( = Nr. 153.) Mühlhaus. i. Th.:
Danner. 57 8. 1 M. 60. 11998
Biereye, Befreiung Erfurts v. d.
Napoleon. Zwingherrschaft. (Mitt. d.
Ver. f. G. v. Erf. 34, 65-191.) [1999
Humann, A., Napoleon. Zeit u. nationale
Freiheit in d. Hrzgt. Sachs.-Meiningen u. Hild-
burghausen, d. Fürstent. Coburg-Saalfeld, d.
Grafsch. Camburg u. d. Herrsch. Kranichfeld
1792-1815. (67 v. Nr. 155.) Hildburgh.: Gadow.
162 8. 2 NM. [2000
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 257
Johann Georg Herzog zu Sachsen, General
Baron v. Forell 1741-1820. (N. Arch. f. sächs.
G. 34, 1-16.) [2001
Block, Hans, Sachsen im Zeitalt. d. Völker-
schlacht. Lpz.: Lpz. Buchdr. 106 S. 1 M. [2002
Reinhold, E., Unt. d. Joche Napoleons 1806-
15. Ereignisse u. Zustände d. Städte Grimma,
Colditz, Rochlitz, Penig, Geringswalde, Hartha,
Leisnig, Döbeln, Oschatz, Roßwein, Nossen,
Hainichen, Waldheim, d. Schlosses Hubertus-
burg u. ihr. Umgebg. Leisnig: Ulrich. 324 S.;
3 Ktn. 3 N. [2003
Fredrich, K., Cüstrin vor 100 Jahren, 1806-
12. Cüstrin-Neustadt: Adler. 40 8. [2004
Klaje, H., Bilder a. Pommern. Beitr. z. G.
d. J. 1813. Kolberg. Progr. 8 8. [2005
Jecht, R., Görlitz in d. Franzosenzeit 1806-
15. Görl.: Görl. Nachrr. u. Anz. 222 8. [2006
Neumann, Carl, Aus Briegs Franzosenzeit
1807-08. (Zt.d.Ver.f.G.Schles.47, 198-208.) [2007
Kunze, E., Lauban im Kriegsjahr 1813.
Lauban: Baumeister. 17 S. [2008
Wundrack, A., Schrimm in südpreuß. Zeit.
Progr. Schrimm. 4°. 28 8. 2009
Froelich, G., Aus d. schweren Zeit d. Not vor
100 Jahren. (Zt. d. Alterts.-Ges. Insterburg 14,
45-73.) [2010
Innere Verhältnisse.
Hoff, J. F., Die Mediatisiertenfrage
1813-15. (46 v. Nr. 6.) Berl.: Roth-
schild. xıj, 127 S. (4 M. Subskr.-Pr.
3 M. 50.) [2011
Bitterauf, Th., Die Zensur d. polit.
Zeitgn. in Bayern 1799-1825. (Riezler-
Festschr. 305-51.) [2012
Steinwachs, O., Ausgang d. landschaftl.
Verordng. in Bayern (s. 13, 1941). Schluß.
(Oberbayer. Archiv 57, 88-117.) 12013
Andreas, W., G. d. bad. Verwaltungs-
organisation u. Verfassg. 1802-18.
Hrsg. v. d. Bad. Hist. Kommiss.
Bd. 1: Aufbau d. Staates im Zusam-
menhg. d. allgem. Polit. Lpz.: Quelle.
xIj, 484 S. 12 M. 40. [2014
ez.: Württb. Vierteljbfte. 23, 88-94 Wintter-
lin: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 631-37 van
Calker; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 15 Rosenthal.
Vollheim, F., Die provisor. Verwaltg. am
Nieder- u. Mittelrhein 1814-16, s. 12, 4133.
Rez.: Hist. Zt. 111, 401-5 Hashagen; Westdt.
Zt. 31. 497 f. Schwemer; Zt. d. Aachen. G.-Ver.
35, 183-86 Huyskens. 2015
Kuhring, O., Das Schicksal d. westfäl. Do-
mänenkäufer in Kurhessen. Münst. Diss. xj,
145 8. [2016
Grützmacher, F., Zur Charakterist. d. süd-
preuß. Steuerräte. (Zt. d. Hist.-Ges. Posen 28,
105-26.) een [2017
Meißner, H. H., Grundsätze d. Steinschen
Städteordng. v. 19. Nov. 1808 u. der. Entwicklg.
in d. später. preuß. Gemeindeverfgs.-Gesetzen.
Greifsw. Diss. 76 8. 12018
Schmidt, Rob., Städtewesen u. Bürgertum
in Neuostpreußen. Königsb.: Beyer. 208 8.
4 M. Vgl. 13, 4544. [2019
Grünfeld, J., Die leitenden sozial- u. wirt-
schaftsphilos. Ideen in d. dt. Nationalökonomie
u. d. Überwindg. d. Smithianismus bis auf
Mohl u. Hermann. (Stud. z. Soz.-, Wirtsch.-
u. Verwaltgs.-G. H. 9.) Wien: Konegen. x,
114 8. 3 M. 12020
ziehg. usw. 2, 257-87.)
Vogel, Walt., Die Hansestädte u. d.
Kontinentalsperre. (Nr. 139.) Münch.
u. Lpz.: Duncker & H. 64 S. 1 M. [2021
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 Kellinghusen.
Stieda, W., Die Kontinentalsperre
in Sachsen. (Berr. üb. d. Vhdlgn. d.
Sächs. Ges. d. Wiss. 65, 115-38.) Sep.
Lpz.: Teubner. 50 Pf. [2022
Freund, J., Emanzipation d. Juden in Preu-
Ben, s. 13, 1948. Rez.: Jahrb. f. Gesctzgebg. 37,
970-72 v. Beckerath; Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 46
Eschelbacher. — 12023
Göz, v., E. (württb.) Manöver 1804. (Milit.-
Wochenbl. 13, Nr. 93.) [2024
Hopi, W., Kassel u. d. milit. Krankenfürsorge
in westf. Zeit. (Hessenland 13, Nr. 17 f.) [2025
Merkle, S., Bisch. Sailer u. d. Aufklärg.
(Süddt. Monatshfte. 13, Sept., 724-48.) Vgl.
11, 4092. [2026
Bastgen, H., E. amtl. Berichterstattg. üb.
d. Diözesanstand in d. Erzbist. Salzburg 1806.
(Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 52, 73-100.) [2027
Claeys-Bouuaert, F., Un séminaire belge sous
la domination franç. Le séminaire de Gand,
1794-1812. (Rev. d’hist. eccl. 14, 537-58.) [2028
Haase, Fel., Die kath. Kirche Schlesiens im
Befreiungskriege 1813. Nach d. amtl. Quellen.
Bresl.: Goerlich & C. 60 8. 1 M. 12029
Nestle, E., Aus d. Biblioth. v. H. L. G. Paulus.
(Bll. f. württ b. Kirch.-G. N. F. 16, 180-85.) [2030
Zillessen, A., Übers. üb. d. Seelenzahl d.
reform. Gemeinden d. Bergisch. Synode 1792.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 6, 368 f.) 12031
Schneider, Frz., G. d. Univ. Heidel-
berg im 1. Jahrzehnt nach d. Reorga -
nisation durch Karl Friedrich (1803
13). Preisschr. d. Corps- Suevia- Stiftg.
(38 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter. 356 S.
9 M. 20. — R. A. Keller, Desgl. (40 v.
Nr. 7.) Ebd. xj, 346 S. 9 M. (39 8.
unt. d. Tit. „Beitrr. z. G. d. Heidel b.
Lands mannschaften 1802-6 Heidelb.
Diss. 14.) [2032
Wallis, L., Der Göttinger Student. Neudr.
d. Ausg. v. 1813. Götting.: Vandenhoeck & R.
xj, 117 8. 1 M. 40. [2033
Weiß, G., Anfänge d. Pädagog. Univ.-Semi-
nars zu Königsberg 1809-1815. Jen. Diss. 12.
32 8. — — 2034
Stiebits, R., Fr. Fröbels Bezichgn. zu Pesta-
lozzi 1805-1810 u. ihre Wirkgn. auf s. Pädagogik.
(Diss.) Lpz.: Wiegandt. 126 S. 2 M. 80. [2035
Herrmann, R., J. C. G. Rochlitzer, elner d.
Erfinder d. Laut iermethode. (Zt. f. G. d. Er-
[2036
Herrmann, J., Frdr. Ast als Neuhumanist.
Beitr. z. G. d. Neuhumanismus in Bayern.
(Ebd. 108-38.) [2037
Scherer, W., Karl v. Dalbergs Bemühgn. um
die Hebung d. Volksbildg. im Fürstent. Regens-
burg. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u.
Regensb. 64, 33-54.) [2038
Rottmanner, M., Zur Schul-G. v. Garmisch
u. Mittenwald. (Altbayer. Monatsschr. 11,167-
71.) [2039
Leyhausen, W., Das höhere Schul-
wesen in d. Stadt Köln z. franz. Zeit,
1794-1814. (6 v. Nr. 115.) Bonn: Mar-
*58
cus u. W. jx, 75 S. 2 M. (S. 9-34:
Bonn. Diss.) [2040
Schagen, A., Jos. Görres u. d. An-
fänge d. preuß. Volksschule am Rhein
1814.16. (7 v. Nr. 115.) Ebd. jx,
108 S. 3 M. (S. IIj-vj u. 58-100: Bonn.
Diss.) [2041
Schött u. Tang, Wahl e. Lehrers f. Urdenbach
1802. (Monatshfte. f.rhein. K.-G. 7, 342 f.) [2042
Ankel, O., Das Unterricht sgesetz d.Großhrzgs.
Karl v. Frankfurt v. 1. 2. 1812 u. d. Bedeut u. f.
d. höhere Schulwesen Hanaus. Hanau: Alberti.
3 M. 50. Rez: Mitt. a. d. hist. Lit. J. F. 2, 9-11. [2043
Schnaubert, G., Das Lebenswerk v. Joh.
Falk. Unt. Benutze. d. bisher nicht veröffentl.
Weimar: Panse. 12.
Falkschen Hausakten.
12044
jx, 156 8. 2 M. 50.
Harnack, O., Wilh. v. Humboldt, 8s. 13,
4559. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 287.
P. Goldschmidt; Forsch. z. brandb. u. pr. G.
26, 642-45 Dreyhaus. 2045
Scholz, H., Schleiermacher u. Goethe. Beitr.
z. G. d. dt. Geistes. (Erlang. Diss.) Lpz.:
Hinrichs. 72 8. 1 M. 80. [2046
Hegel, G. W. Fr., Neue Briefe u. Verwandtes.
Mit Beitrr. v. E. Crous, Frz. Meyer, .
Nohl, hrsg. v. G. Lasson. (Hegel-Archiv 1, 2.)
Lpz.: Meiner 12. 63 S. 3 M. 40. 12047
Schellings Briefwechs. m. Niethammer vor
sein. Berufg. nach Jena. Hrsg. v. G. Damm-
köhler. (Hegel-Arch. II, 1.) Lpz.: Meiner.
104 8. 4 M. — G. Dammköhler, Schellings Be-
ziehen. zu Niethammer vor sein. Berufung nach
Jena. Nebst 40 uned. Briefen Schellings 1795-
98. Erlang. Diss. 104 S. [2048
Flitner, W., Aug. Ldw. Hülsen u. d. Bund d.
freien Männer. Jen. Diss. 49 S. [2049
Nohl, J., Frz. v. Baader, d. Philosoph d. Ro-
mantik, 1765-18 11. (Euphorion 17, 612-33.) [2050
Schneppe, R., Görres’ G. philosophie. Frühzeit.
(50 v. Nr. 6 u. Freiburg. Diss.) Berl.: Rothschild.
56 8. (1 M. 80. Subskr.-Pr. 1 M. 50.) 12050 a
Heers, A., Leben Fr. v. Matthissons. Lpz.:
Xenien-Verl. 127 8. 3 M. — Rez. v. 12, 4169
(W. Krebs, Fr. v. Matthisson): Dt. Lit.-Ztg.
13, Nr. 20 Boschulte. 12051
Berend, E., Jean Pauls Persönlichkeit. Zeit-
genöss. Berichte. Münch.: Müller. xv, 349 8.
5 NM. 12051
Enders, C., Frir. Schlegel. Die Quellen sein.
Wesens u. Werdens. Lpz.: Haessel. xvj, 408 8.
7 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 13. Nr. 37 Körner;
Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 15 Wieneke. 12052
Wieneke, E., Patriotismus u. Religion in
Schlegels Gedichten. Münch. Gais. 103 8.
1 M. 50. [2053
Uhland. Briefwechs., hreg. v. J. Hartmann.
1. 8. 12, 1868. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 90-96
Richert. 2054
Wendling. E., Uhlands Beziehungen z. Elsaß.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lotlir. 29, 91-127.) [2054 a
Cleß, G., Der schwäb. Dichter K. Ph. Conz,
1762-1827. Tübing. Diss. 60 8. (2055
Wachsmuth, W., Weimar um 1800. Literat.
u. Gesellsch. (Xenien-Bücher, Nr. 31.) Lpz.:
Xenien-Verl. 51 8. 50 Pf. 12056
Grevel, W., Dr. Karl Kortum “s. 12, 1702).
III. (Beitrr. z. G. v. Essen 35, 161-223.) [2057
Steig. R. u. H. Grimm, Achim v. Arnim u.
die ihm nahe standen (s. 04, 1924). 2: Achim.
v. Arnim u. Bettina Brentano. Bearb. v. R.
Steig. 410 8. 10 N. 12057 a
Meyer-Benfey, H., D. Drama Hnr.
v: Kleists (s. 12, 1872). 2. (Schluß-)
Bibliographie Nr. 2040 —2097
Bd.: Kleist als vaterländ. Dichter.
xvj, 593 S. 12 M. 2058
Berger, K., Th. Körner. Bielef.: Velhagen
u. Kl. 12. 2338. 3 M. Rez.: N. Arch. f. Sächs.
G. 34, 424 f. Reuschel. — H. K. Jaden, Th. Kör-
ner. Neue Körner-Erinnergn. Wien: Frick.
45 8.; 10 Taf. 1 M. 80. [2059
Steig, R., Lulu Brentano, d. Märchenerzäh-
lerin u. Freundin d. Brüder Grimm. (Hist.-pol.
Bll. 151, 31-39; 112-22.) [2060
Kastner, E., Bibliotheca Becthoveniana.
Versuch e. Beethoven-Bibliogr. Lpz.: Breit-
kopf & H. 46 S. 3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr.
51/52. [2061
Kerst, Fr., Die Erinnergn. an Beethoven.
Stuttg.: Jul. Hoffmann. xv, 295: 365 S. 9 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 3. Leitzmann. I206la
Valdenaire, A., Aus d. Briefen Fr. Wein-
brenners an Joh. Ldw. Klüber. (Zt. f. Archit. 6,
168-73.) —— 3 — 12062
Haarhaus, J. R., Dt. Freimaurer z. Zeit d.
Befreiungskriege. Jena: Diederichs. 199 S.
3 M. [2083
Weyden, E., Köln am Rh. vor 100 Jahren.
Sittenbilder nesbt hist. Andeutgn. u. sprachl.
Erklärgn. Neudr. d. 1862 unt d. Tit. „Köln
am Rh. vor 50 Jahren“ erschien. Buches. Köln:
Stauff. 175 8. 3 M. 12064
9. Neueste Zeit seit 1815.
Bleyer, J., Frdr. Schlegel am Bun-
destage in Frankf. Ungedr. Briefe
Frdr. u. Dorothea Schlegels nebst
amtl. Berr. u. Denkschrr. a. d. J. 1815-
18. (Aus: Ung. Rundschau.) Münch.:
Duncker u. H. 168 S. 4 M. [2065
Oers, Hedw. v., geb. v. Staegemann (s. 08,
1582). 2. (Schluß-) Bd.: 1816-91. 648 S. 10 M.
50. 2065 4
Pagenstecher, K. H. A.. Lebenserinnergn.
Hrsg. v. A. Pagenstecher. 1: Student u.
Burschenschafter in Heidelb. 1816-19. 2: Ab-
geordneter in Frankf. 1848. 3: Revolution. Be-
weggn. im Rheinlande 1830-50. (Voigtlän-
ders Quellenbb. 56-58.) Lpz.: Voigtländer. 143;
124; 104 8. 3 M. 2086
Briefe v. u. an Fr. v. Gentz. Hrsg.
v. F. K. Wittichen u. E. Salzer (s.
13, 4364.) 3: Schriftwechs. m. Met -
ternich. TI. 2: 1820-32. 378 S. 9 M.
50. [2067
Rez.: Engl. hist. rev. 28, 586-89 u. 7911.
Ward: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 284-87 u. 2,
190-92 Pflüger; Hist. Zt. 112, 582-87 Meinecke.
Döberl. A., Aus d. Papieren d. erst. kath.
Journalisten (J. B. v. Pfeilschifter). Zugl. e.
Beitr. z. G. d. Eoskreises. (Hist.-pol. Bll. 152,
605-13.) [2068
Oechsli, W., Zwei Denkschr. d. Re-
staurators Karl Ludw. v. Haller üb.
d. Schweiz 1824-25. (Festschr. f.
Meyer v. Knonau 413-44.) [2069
Briefwechsel zw. König Johann v. Sachs.
u. d. Königen Friedr. Wilh. IV. u. Wilh. I.
v. Preuß., hrsg. v. Johann Georg Hrzg. zu
Sachs., unt. Mitw. v. H. Er misch, s. Nr. 1984.
Rez.: Hist. Viertel jschr. 16, 290-96 Haake. [2070
Johann Georg. Hrzg. zu Sachs., Ungedr.
Gedicht Kg. Johanns. (N. Arch. f. sächs. G 34,
1741.) [2070 a
Neueste Zeit seit 1815
Humboldt, A. v., Briefe an Ign.
v. Olfers, Generaldirekt. d. Kgl. Museen
in Berl. Hrsg. v. E. W. M. v. Olfers.
Nürnb.: Se bald. xv1j, 237 S. 4 M. [2071
2 Rez.: Preuß. Jahrbb. 154, 334f. v. C.
Stern, Alf., Aus dt. Flüchtlingskrei-
sen 1835. (Festschr. f. Meyer v. Kno-
nau 445-68.) [2072
Hoetzsch, O., Aktenstücke z. pol-
nisch. G. 1846 u. 1861. (Zt. f. osteurop.
G. 3, 530-46.) [2073
Schmoller, G., Über die „Gedanken u. Er-
innergn.“ Bismarcks. (Schmoller, Charakter-
bilder 77-90.) [2074
Bismarckreden 1847-95. Hrag. v. H. Kohl.
6. Aufl. Stuttg.: Cotta. xij, 403 S. 5 M. [2075
Perthes, Clem. Th., Bundestag u.
dt. Nationalversammlg. 1848, nach
Frankf. Berr. d. P. hrsg. v. O. Per-
thes, mit Einführg. üb. Cl. Th. Per-
thes als Politiker v. G. Küntzel.
(= Nr.4.) Frankf.: Baer u. Co.
I. XV. 207 S. 7 M. 50. [2076
Aus d. ital. Unabhängigkeitskriegen 1848-66.
Berr. u. Briefe d. Führer u. Teilnehmer. Hrsg.
v. W Friedens burg. TI. 1: Feldzüge v. 1848.
u. 49. TI. 2: Desgl. v. 1859 u. 1866. (Voigtlän-
ders Quellenbücher 59 u. 60.) Lpz.: Voigtländer.
118 8., 2 Ktn.; 141 8. 2 M. 20. [2077
Reitergefecht b. Aarhaus 31. Mai 1849. Nach
bisher unbekannt. Mitt. e. Augenzeugen.
(Milit.-Wochenbl. 13, Nr. 61.) [2078
Kinkel, G., Verteidigungsrede vor d. Rastatter
Kriegsgericht 4. 8. 1849. Rede an d. Depu-
tation d. Bonner Handwerker 30. 4. 1848
(Vorkämpfer dt. Freiheit 36.) Münch.: Buchh.
Nationalverein 12. 31 8. 30 Pf. [2079
Zingeler, Th., Karl Anton Fürst v. Hohen-
zollern, s. 12, 1906. Rez.: Hist. Zt. 110, 377-
79 Hesselbarth; Hist.-pol. Bill. 153, 235-39
Rabenhoff; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 203 f.
Mihl. [2080
Bennigsen, R. v., Roden, hrsg. v. Walt.
Schultze u. Fr. Thimme. Bd. I, s. 12, 1907.
Rez.: Lit. Zbl. 12, Nr. 47 Fr. Schulze; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 28, 311 f. O. H.; Dt. Lit. -
Ztg. 12, Nr. 48 u. Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (auch v. Miquels Reden) 13, 265-69
Gerh. Ritter. 12081
Gründorf v. Zebegeny, W., Memoiren
e. österr. Generalstäblers, 1832-66.
Hrsg. v. A. Saager. 2. Aufl. (Me-
moirenbiblioth. Ser. 4, Bd. 12.) Stutt-
gart: Lutz. xxv, 388 S. 6 M. [2082
Rez.: Streffleurs mil.Zt.’13, Lit. bl. 211f. Fd.
Freytag, Gust., Briefe an Alb. v.
Stosch. Hrsg. v. H. F. Helmolt.
Stuttg. u. Berl.: Dt. Verlagsanst. xj,
338 S. 7 M. 50. Vgl. 13, 4596. [2083
Rez.: N. Jahrbb. f. d. Klass. Altert. 33, 141-414
Kaeınmel; Lit. Zbl. 13, Nr. 31 H. Richter;
Preuß, Jahrbb. 155, 148-51 Oncken. — A. Dove,
Neue Briefe v. G. Freytag. (Hist. Zt. 112, 132-49.)
Eckardt, J. v., Lebenserinnergu., 8. 12, 1912.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 18, 217-20 Sieve-
king; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 200-03 Gg.
Schuster. 12084
Friedrich Karl, Prinz v. Preußen, Denkwür-
digkeiten a. 8. Leben. Bd. 2, s. 12, 1913. Rez.:
*59
Hist. Zt. 110, 593-601 Roloff; Mitt. a. d. hist.
Lit. 40, 332-35 Ködderitz. [2035
Origines, Les, diplom. de la guerre
de 1870/71. Recueil de docc. (s. 13.
2008). T. 7. 470 8. [2086
Rieß, L., E. noch unveröffentl. Emser
Depesche Wilhelms I. v. 11. Juli 1870.
(Forsch. z..brandb. u. pr. G. 26, 187-
212.) [2087
Einigungskriege, Dtids., 1864-71 in Briefen
u. Berichten d. führend. Männer. Hrsg. v. H.
Kohl (s. 13, 2004). 3: Der dt.-franz. Krieg
1370-71. Abt. 2: Belagerg. v. Metz. (Voigt -
länders Quellenbücher 51.) Lpz.: Voigtländer.
124 8. 1 M. [2033
Guerre, La, de 1870/71 (s. 13,
4651). Les operations dans l'Ouest.
Forts. La Ire armée de la Loire. (Rev.
d'hist. red. à la section hist. de l Etat-
Major de l'armée T. 51-54.) [2089
Brandenburg, A., Vor dem Feind. Kriegs-
erinnergn. aus d. Feldzug geg. Frankr. 1870 71.
Münch.: Beck. 276 8. 3 M. — F. Wantoch-
Rekowski, Kriegstageb. 1870/71 d. jüngsten
Offiziers im Königs-Grenad.-Rezim. (2. westpr.)
Nr. 7 in Liegnitz. Ebd. x, 290 8. 3 M. — Paul
Haupt, Erinnergn. e. Artill.-Olfiziers an d. Feld-
zug v. 1870,71 nebst einig. Rückblicken auf
1866 u. 1904-5. Berl.: Bath. 216 8. 3 M. —
Billot, 1870. Notes de guerre du capitaine Billot,
du 4. regiment de cuirassiers, publ. p. Billot
de Göldlin. Paris: Champion. 101 8. [2090
Maciet, Ch., Souvenirs de l'invasion
et du siège de Paris. Docc. inéd.
classes et ann. p. Fr. Rousseau.
Paris: Plon. xj, 233 S. [2090 a
Rist, M., Die dt. Jesuiten auf d. Schlacht fel-
dern u. in d. Lazaretten 1870/1871. Briefe u.
Berichte. 2. u. 3. Aufl. Freib.: Herder. xvj,
224 8. 2 M. 50. 2091
Haas, E., Saarbrück. Kriegserinnergn. a. d.
Vorpostenzeit b. Saarbrück. bis z. Schlacht v.
Spichern. Nach eigen. Erlebnissen u. Mitt. v.
Kriegskameraden geschild. Saarbr.: Clauß.
120 8. 1 M. 25. 12092
Bapst, G., Le maréchal Canrobert.
Souvenirs d'un siècle (s. 11, 4172).
T. 6: Bataille de Saint- Privat. xxjx.
635 S.; 6 Ktn. 7 fr. 50. [2093
C. v. Goßler, Marschall Canrobert. (Dt.
Revue 38, III, 231-37.)
Freytag, Gust., Briefe an s. Gattin.
Hrsg. v. H. Strakosch-Freytag u.
C. L. W. van der Bleek. Berl.: F. Leh-
mann 12. jx, 604 S. 6 M. [2094
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 563 f. Lüdicke.
Hofmann, Herm., Fürst Bismarck
1890-98. Stuttg. usw.: Union. XX,
411; 429 S. 16 M. 2095
Rez.: Hist.-pol. RII. 152, 932-49; Lit. Zbl.
14, Ir. 3 H. Richter.
Meinecke, Welt bürgert um u. Nationalstaat.
2. A., s. 13, 2019. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 31
Küntzel. [2096
Stern, A., G. Europas seit d. Verträgen v.
1815 bis z. Frankfurt. Frieden v. 1371. 2. Aufl.
Bd. 1 u. 2: G. Europas 1815-30. Stuttg.: Cotta.
*60
xvij, 653; xvj, 571 8. 23 M. 50. Rez.: Hist.
Zt. 112, 587-90 G. Kaufmann. [2097
Kaufmann, Geo., G. Dtlds. im 19. Jh., s. 13,
2020. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 808 f. Löffler. [2098
Petersdorff, H. v., Fr. v. Motz.
Berl.: Hobbing. xvIj, 255; x, 423 8.
12 M. [2099
Rez.: Dt. Rundschau 14, Jan., 132-43 W.
Quellen u. Darstellungen 2. G. d.
Burschenschaft u. d. dt. Einheitsbe -
wegg. Hrsg. v. H. Haupt (s. 13,
4611). Bd. 4. 399 S. 10 M. [2100
Inh.: P. Ssy mank, Die Jenaer Duellgeg-
ner d. J. 1792 u. Karl Augusts Kampf geg. d.
geheim. Studenten verbinden. — H. Haupt,
F. J. Frommann u. L. Bechstein, Zur Quel-
lenkde. d. burschenschaftl. Früh-G.— H. Haupt,
Aus F. J. Frommanns Aufzeichngn. üb. s. Stu-
dienzeit. — Ders. u. W. Lang, Karl Jul.
Rubners Ende (1834). — H. Ehrentreich,
H. Luden u. s. Einfluß auf d. Burschenschaft. —
O. Heinemann, Die alte Greifswald. Bur-
schenschaft 1818-34. — P. Wentzcke, E. Stu-
dentenbrief a. d. Jugendkreise d. Gerlachs u.
Leopolds v. Caprivia.d. J. 1819. — Ders., Ein
Vertreter d. Linken in d. Paulskirche: Karl
Dham a. Westfalen. — G. Heer, Die allgem.
dt. Burschenschaft u. ihre Burschentage 1827-
33. — H. Oncken, G. G. Gervinus u. d. Pro-
gramm s. Lebens im J. 1832.
Rez. v. 1-4: Dt. Lit.-Ztg. 13, 39 Fabricius.
Kühn, H., Das Wart burgfest 18. 10. 1817. M.
Anh.: Die Feier d. 3. ev. Jubelfestes auf d. Wartb.
Weimar: Duncker. 191 8.; 12 Taf. 3 M. [2101
Wild, K., K. Th. Welcker, e. Lebens-
kämpfer d. älter. Liberalismus. Hei-
delb.: Winter. an. 454 S. 10M. [2102
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 3 Wentzcke; Zt. f.
G. d. Oberrh. 29, 346-52 K. A. v. Müller.
Wentscke, P., Welcker. (Hess. Biographien
1, 233-39.) [21028
Wiedemann-Warnhelm, A. v., Die staatsge-
fang. Italiener auf d. Kasteil in Laibach, 1822-24.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 326-36.) [2103
Budkowski, W., Frz. Passow in d. Dema-
gogenverfolg. Nachtr. (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
47, 301-26.) Vgl. 12, 1933. 12104
Molden, Orientpolitik d. Fürsten Metternich,
1829-33, s. 13, 4614. Rez.: Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 26, 646 f. Hein. (2105
Wiltberger, Die dt. polit. Flüchtlinge in
Straßburg 1830-1849, s. 12, 1934. Rez.: Westdt.
Zt. 32, 255 f. Oppermann. [2106
Heigel, K. Th., Das Hambacher
Fest v. 27. Mai 1832. (Hist. Zt. 111,
54-88.) [2107
Fillet, A., Recherches faltes en Allemagne
sur l'horloger Ch. G. Nauendorff (s. 13, 2026).
3: Ses antécédens devant le tribunal. S. 117-
210. [2108
Eigenbrodt, A., Ludw. XVII. u. Nauendorff,
8. 13, 2026. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. C. 3, 229-
31 Weicker. [2108a
Rjasanoti, H., Zur Biogr. v. Joh. Phil.
Becker. Sein Curriculum vitae bis 1856. (Arch.
f. G. d. Sozialismus usw. 4, 313-29.) [2109
Valentin, Fürst Carl Leiningen u. d. dt. Ein-
heitsproblem, s. 12, 1938. Rez: Hist. Viertel-
jschr. 16, 432-34. Kaeber [2110
Michniewicz, B., Stahl u. Bismarck.
(Berl. Diss.) Berl.: Ebering. 204 S.
4 M. [2111
Bibliographie Nr. 2097 — 2161
Rubin, M., Tysklands historie fra 1848 til
nutiden, s. 13, 4620. Rez.: Svensk hist. tidskr.
33, Öfvers., 68-72 E. N. [2112
Meinecke, F., Radowitz u. d. dt.
Revolution. Zugleich Schlußband de
Werkes v. P. Hassel. Berl.: Mittler.
xIj, 554 S. 11 M. 2113
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 Ulmann; Lit.
Zbl. 14, Nr. 7 Brinkmann.
Meinecke, F., Radowitz de se ipso. (Hist.
Zt. 111, 133-36.) 12113
Pastor, Leben d. Frhrn. Max v. Gagern 1810-
80, s. 12, 4224. Rez.: Mitt a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 295-97 Schmidt; Theol. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 5 Vigener.— P. Wentzeke, Max v. Gagern.
(Hist. Zt. 112, 327-40.) 12114
Fried ung. H., Osterreich, 1848-1860. II. 1,
8. 13, 2033. Rez.: Österr.-Ungarn 12, Nr. 38,
41-44 Hugelmann; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F.
1, 299-305 Pöpperl; Hist. Zt. 112, 597-602
Meinecke. (2115
Schüßler, W., Die nationale Politik
d. österr. Abgeordneten im Frankfurt.
Parlament. (51 v. Nr. 6 u. Freiburg.
Diss.) Berl.: Rothschild. x, 77 8.
(2 M. 40. Subskr.-Pr. 2 M.) [2116
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 193-95
Markull.
Alter, Die auswärtige Politik d. ungar. Revo-
lut ion 1848/49, s. 13, 4622. Rez.: Arch. f. So-
zialwiss. usw. 37, 998-1003 Bunzel. (2117
Moeller, Ch., La politique des Etats europfens
durant la 2. moitié du siecle dernier, de 1850
à 1900. 2. 6d. Louvain: Peeters. xu], 246 8.
8 fr. 50. 12118
Konrich, G. F., Rud. v. Bennigsen. Hannov.:
Harzig u. M. 31 S. 50 Pf. Rez.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 13, 270-73 Thimme u. Ent-
gegng. v. K. m. Erwiderg. v. Th. ebd.“ 14, 151-60.
12119
Augst, R., Bismarck u. Leopold v.
Gerlach, ihre persönl. Beziehgn. u.
der. Zusammenhg. mit ihr. polit. An-
schauungen. Lpz.: Quelle & M.
108 S. 3 M. [2120
Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr. 40 H. Rlchter; Westdt.
Zt. 32, 260 Oppermann.
Hesse, M., Die polit. Haltung Ldw. v. Ger-
lachs unt. Bismarcks Ministerium 1862-77.
Berl.: Hobbing. 115 8. 5 M. Vgl. 13, 2042.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 44 Gerh. Ritter. [2121
Rapp. A., Die Württemberger u. d. nat. Frage
1863-71, s. 11, 2000. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 39, 335 f. Martens; Viertel jschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 10, 592-94 Bergsträßer. 12122
Frahm, Fr., Die polit. Lage beim
Ausbruch d. dt.-dänisch. Krieges.
(Hist. Vierteljschr. 16, 520-36.) [2123
Völkle, C., Die Haltung Englands in
d. dt.-dänisch. (schlesw.-holst.) Frage,
Herbst 1863 bis Juli 1864. Heidelb.
Diss. 110 8. [2124
Döhler, K., Napoleon III. u. d. dt.-
dänische Frage unt. besond. Berücks.
d. franz. Politik währ. d. Konfliktes
v. 1863/64. Leipz. Diss. 124 S. [2125
Treitschke, H. v., 10 Jahre dt. Kämpfe.
Schrr. z. Tagespolitik. Auswahl y. M. Corni-
Neueste Zeit seit 1815
celius. Berl.: Reimer. 213 S. 3 M. Rez.: Preuß.
Jahrbb. 154, 143-49 Daniels. 12126
Woinovich, E. v., Benedek u. sein
Hauptquartier im Feldzuge 1866.
(Streffleurs milit. Zt. 13, Bd. 1, 731-
70.) [2127
Roth, Mit d. Armee d. Kronprinzen von
Nachod bis Schweinschädel. (Beih. z. Mil.-
Wochenbl. ’13, 119-36.) [2128
Rothert, W, Die vier Führer v. Langensalza.
(Allg. hannov. Biogr. 2, 305-25.) [2129
Regensberg. Frär., Mainfeldzug. (1866.)
3. Aufl. Stuttg.: Franckh. 158 8. 2 M. [2130
Hoenig, F., Gefecht b. Kissingen 10. 7. 1866.
M. Orientierungsplan. N. Ausg. Kissingen:
Clement. 48 8. 80 Pf. 12131
Sosnosky, Th. v., Balkanpolitik
Österreich-Ungarns seit 1856. Bd. 1:
Mit 2 Kart. u. 1 Anh. Stuttg.: Dt.
Verl.-Anst. x, 302 S. 6 M. 50. [2132
Müller, Karl Alex. v., Die Tauff-
kirchensche Mission nach Berlin u.
Wien. Bayern, Dtld. u. Österr. im
Frühjahr 1837. (Riezler-Festschr.
352-440.) [2133
Gildemeister, O., Aus d. Tagen Bismarcks.
Polit. Essays. 2. verm. Aufl. Lpz.: Quelle
u. M. 314 S. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13,
Nr. 50 H. Oncken. [2134
Knetschh K., Bismarck e. Nachkomme
Philipps d. Großmüt. (Hessenland 13, Nr. 17 /
18.) [2135
Sell, 8. Charl. v., Fürst Bismarcks Frau.
Berl.: Trowitzsch. 252 8. 6 M. Rez.: Lit. Zbl.
14, Nr. 4 F. B. [2136
F. K., Moltke. (Aus Natur u. Geistes-
welt 415.) Lpz.: Teubner. 96 S. 1 NM. 25.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14 Nr. 17 Fr. Otto. — Sp.
Wilkinson, The early life of Moltke. Oxford:
Clarend. Pr. 28 S. — Werdegang Moltkes bis
1858. (Beih. z. Milit.-Wochenbl. 13, 259-306;
883-426.) 12137
Stolze, W., Gründg. d. Dt. Reiches 1870,
8. 13, 2055. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28,
3391. Bitterauf; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1,
805-7 W. Martens. [2138
Fester, R., Neue Beitrr. z. G. d. hohenzoll.
Thronkandidatur in Spanien, s. 13, 4649.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 48 Hesselbarth. [2139
Ollivier, E., Woerth. (Rev. des 2 mondes.
15. IV. 12.) —, Ders., Forbach. (Ebd. 1. V.
’12.) — Ders., A Metz et à Paris après les pre-
mières défaites. (Ebd. 15. V. 12.) — Ders.,
Projet d'un coup de justice et de salut public.
(Ebd. 1. VI. 12.) — Ders., Le renversement
du ministère du 2 janvier. (Ebd. 15. VI. ’12.)
— Ders., Les batailles sous Metz. Borny.
Rezonville. La reculade sur les lignes d’Aman-
villers. Gravelotte. St. Privat. (Ebd. 1. VI.
13—15. VII. 13.) — Ders., Au camp de Châlons,
la déposition de l'Empereur. (Ebd. 1. VIII. ’13.)
— Ders., Les tourmens de Mac Mahon. (Ebd.
15. VIII. 13.) Vgl. 12, 1982. — Vgl.: Milit.-
Wochenbl. 13, Nr. 130 u. 139 v. 8. — La Tour
du Pin Chambly, Les batailles sous Metz et
le general de Ladmirault. (Rev. des 2 mondes
15. IX. 13.) [2140
Lövy, Cam., Le bombardement de
Lichtenberg 9 août 1870. Limoges et
Paris: Lavauzelle. 207 S. 5 fr. [2141
*61
Haake, P., Nachtr. zu d. Aufzatz „Sachsen
u. Preußen 18. August 1870.“ (N. Arch. f. sächs.
G. 34, 175.) Vgl. 13, 2065. 12142
Palat (P. Lehautcourt), Bazaine et
nos desastres en 1870. 2 Bde. Paris:
Chapelot. xij, 375; 370 S. 15 fr. [2143
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. 13. Nr. 12 W.
Lanoir, P., Le maréchal Bazaine et
la capitulation de Metz. Vol. 1. An-
tibes: Roux. 468 S. 7 fr. [2144
Peyron, E., A propos du siège de Metz.
Simple réponse à une simple question. Paris:
Stock. 98 S. 1 fr. 50. [2145
Jette, Beaumont et Sedan. Préf. de Lacroix.
(Aus: Rev. milit. gener.) Paris: Berger-Levrault
56 8. [2146
Haaris, E., Der Sedan-Feldzug. 2. verm.
Aufl. Halle: Waisenhaus. 628. 1M.50. [2147
Müller, Karl Alex. v., Bismarck u.
Ludwig II. im Sept. 1870. (Hist. 2t.
111, 89-132.) [2148
Fabricius, H., Besangon-Pontarlier.
Die Operationen d. Generals v. Man-
teuffel geg. d. Rückzug d. franz. Ost-
heers v. 21. 1. 1871 ab (s. 13, 2072).
TI. 2: Pontarlier. Verhinderg. d. Rück-
zuges d. Ostheers nach d. südl. Frankr.
u. 8. Ende. Buch 3: Von Besangon
nach Pontarlier v. 27.-29. 1. 1871. 238 8.
7 M. Buch 4: Um Pontarlier vom 30. 1.
- 6. 2. 1871. 342 S. 8 M. [2149
Brindeau, L., Les événements de 1870/71 au
Havre (s. 12, 1981). T. 2: Du 25 jan. 1871 au
14. sept. 72. 12. X, 218 8. 6 fr. [2150
Cathal, J., L’occupation de Lunéville par les
Allemands 1870-73. Pref. de Ch. A. Farny.
Paris et Nancy: Berger-Levrault. xıj, 221 8.
8 fr. [2151
Albin, P., La paix armée. L’Alle-
magne et la France en Europe (1885-
1894). (Biblioth. d’hist. contemp.)
Paris: Alcan. x, 400 S. [2152
Lamprecht, K., Der Kaiser. Ver-
such e. Charakterist. Berl.: Weid-
mann. 136 S. 2 M. [2153
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 45.
Rachfahl, F., Kaiser u. Reich, 1888-
1913. 25 Jahre preuß.-dt. G. Berl.:
Voß. 351 S. 4 NM. 50. [2154
Schuster, Geo., Der Kaiser. Zu s. 25j. Regie-
rungsjubil. Lpz.: Akad. Verlagsges. 104 S.
1 M. 20. 12155
Liman, P., Der Kaiser. Charakterbild Wil-
helms II. N., umgearb. u. stark verm. Aufl.
Lpz.: Thomas. 435 8. 3 M. 50. [2156
Loening, E., Kaiser u. Reich, 1888-1913.
Halle: Waisenhaus. 33 8. 80 Pf. [2157
Oncken, H., Der Kaiser u. d. Nation. Hei-
delb.: Winter. 31 8. 50 Pf. [2158
Egelhaat, d., 25 Jahre. Zu d. Kaisers Regie-
rungs-Jubil. (Dt. Rundschau. 155, 321-27.) [2159
Massow, W. v., Die dt. innere Poli-
tik unt. Wilh. II. Stuttg.: Dt. Verl.-
Anst. jx, 342 S. 5 M 50. [2160
„E., Wilhelm II. als Schloßherr auf
elsäss. u. lothr. Boden.
60 8. 50 Pf.
Gebweiler: Boltze.
[2161
*62
M., J. S., Die Kaiserin Friedrich in Paris im
Febr. 1891. (Hist.-pol. Bil. 152, 630-44.) [2162
Friedjung, H., Die Zusammenkunft in Buch-
lau 15. u. 16. Sept. 1908. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mahirens usw. 17, 206-11.) [2163
Geschichtskalender, Dt., begründ.
v. K. Wippermann (s. ’13, 2078).
10, Bd. 2. 239 S. 11, 2. 225 8.
13. Bd. 1 u. 2. 476; 447 S. à 6M. [2164
Schultheß, Europ. G.-Kalender (s. 13,
2077). N. F. 28 (G. R. 53): 12; bearb.
v. L. Rie B. jx, 597 S. 12 M. [2165
Egelhaaf, G., Polit. Jahresübers. (s.
12. 4254). 5: 12. 143 S. 2 M. 25. 6: 13.
181 S. 2 M. 75. [2166
Martin, W., La Crise polit. de l’Alle-
magne contemp. (Biblioth. d’hist. con-
temp.) Paris: Alcan. xv, 288 S. [2167
Charmatz, R., Adf. Fischhof, s. 12, 4256.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 561 f. Herre. [2168
Wertheimer, v., Graf Jul. Andrássy, s. 13,
4680. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 37 Pribram;
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52, Lit.
Beil., 7-11 Weber; 2t. f. N G. 4, 413- 15
Hoctzsch; Mitt. a. d. hist. Lit. N, F. 2, 195-200
Ködderitz. — F. Zweybrück, ur. “Andrassy
u. d. auswärt. Politik Öst. - Ungarns. (Preuß.
Jalırbb. 154, 400-36.) [2169
Petermann, R. E., Wien im Zeitalt. Kaiser
Franz Josefs I. Schildergn. 3. Aufl. Wien:
Lechner. 453 S. 25 M. [2170
Kaser, K., Steiermark im J. 1848. Graz:
Moser. 38 8. 80 Pf. [2171
Berchtold, F., Bundesrat Druey. TI. 1: 1798-
1833. Zürich. Diss. 12. 166 8. [2172
Bomhard, E. v., Staatsminister a. D.
Eduard v. Bomhard. Münch.: Olden-
bourg. 222 S. 5 M. 50. [2173
Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 70-73.
Dor, F., Jak. Lindau. E. bad. Politiker u.
Volksmann. Mit Geleitsw. v. Th. Wacker.
3. Aufl. Freib.: Herder. 104 S. 1 M. 20. [2174
Schwemer, G. d. Freien Stadt Frankf. a. M.
1811-66, s. 12 4265. Rez.: Hist. Zt. 111, 635-41
Valentin: Zt. d. Ver. f. hess. G. 46, 191-94
Wenck; Mitt. a. d. hist. Lit. 1, 208-10 u. 216-18
Lennhoff; Jahrbb. f. Nat. 6k. 99, 816-18 Thor-
wart. [2175
Dam van Isselt, W. E. van, De beteugeling
van de onwillige schutters in jan. en febr. 1831.
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 1, 1-55.) 12176
Iseler, Entwicklg. e. öffentl. polit.
Lebens in Kurhessen 1815-48. (Marb.
Diss.) Berl.: Ebering. 3 M. [2177
Rez.: Zt. d. Ver.f.hess. G. 47, 394-98 Lichtner.,
Hopf, W., Aug. Vilmar, s. 13, 4788. Rez.:
Westdt. Zt. 32, 257-60 Oppermann; Zt. f. Kirch.-
G. 35. 77-86 Wiegand; Zt. d. Ver. f. hess. G.
47, 401-4 Heymann; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13
R. M. Meyer. 12178
Rothert, W., Hrzg. Adolf Frdr. v. Cambridge.
(Allg. hannov. Biogr. 2° 20-34.) — Ders.,
König Ernst August. (Ebd. 119-46.) — Ders.,
König Georg V. (Ebd. 147-74.) [2179
Gabe, Hainburg in d. Bewegg. v. 1848/49,
s. 12, 2012. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 32
Wohlwill; Lit. Zbl. 13, Nr. 43. [2180
Mackeprang, M., Nord-Schleswig 1864-1911,
12 4266. Rez.: Hist. Vierteijschr. 16, 312
Witte. 12181
Bibliographie Nr. 2162—2228
Schneider, Karl, Altenburg in d.
revolution. Bewegung 1848-49. Al-
tenb.: Bonde. 135 S.; 7 Taf. 2 M. 50.
(32 S.: Jen. Diss.) [2182
Mönch, O., Einiges üb. Berlin-Lichterfelde
u. d. Kadettenanstalt. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl.
13, FNr. 5.) 12183
Woidschützke, W., Beitrr. z. Haltung Schle-
siens in d. Revolutionsjahren 1830/31 u. 1848.
Bresl. Diss. 62 8. 12184
Klaußmann, A. Osk., Oberschlesien vor
55 Jahren u. wie ich es wiederfand. Nach per-
sönl. Erinnergn. geschild. Kattowitz: Phönix
12. xıj, 339 S. 5 M. 12185
Innere Verhältnisse.
Meisner, H. O., Die Lehre vom monar-
chischen Prinzip im Zeitalt. d. Restau-
ration u. d. Dt. Bundes. (122 v. Nr. 38.)
Bresl.: Marcus. 317 S. 10 M. (Ab-
schn. 4, II: Berl. Diss. x, 64 S.) [2186
Beiträge z. Partei-G. (s. 13, 4696).
6: W. Wieber, Die polit. Ideen v.
Sylvester Jordan. 93 S. 3 M. 7: R.
Lempp, Frage d. Trennung v. Kirche
u. Staat im Frankf. Parlament. 240 S.
6 M. (82 S.: Täb. Diss.) [2187
Rez. v. 1 (Bergsträßer): Zt. f. Polit. 7,
306-10 W. Busch; v. 5 (List): Dt. Lit.-Ztg. 13.
Nr. 46 Eschelbacher; Hist. Zt. 112, 381-88 Rapp;
Hist. Jahrb. 35, 232-34 K. O. M. v. 7: Hist.
pol. Bll. 153, 638-40.
Wieber. W., Sylv. Jordans „Polit. Erinnergn.“
(Hessenland 13, Nr. 11.) 12187 a
Klein- Hattingen. G. d. dt. Liberalismus, s.
12, 2024. Rez.: Westdt. Zt. 31, 235-37 Opper-
mann. SEE EEE i2188
Lenel, P., Wilh. v. Humboldt u. d. An-
fänge d. preuß. Verfassg. (9. 3 v. Nr. 39.)
Heidelb.: Winter. 27 S. 80 Pf. [2189
Richter, Edm., Frdr. Aug. v. Staege-
mann u. d. Kgl. Verfassungsverspre-
chen v. 22. Mai 1815. Greifsw. Diss.
97 S. [2190
Käding, E., Beitrr. z. preuß. Finanz-
politik in d. Rheinlanden 1815-40.
(8 v. Nr. 115.) Bonn: Marcus u. W.
XIj, 153 8. 3 M. 80. (E. Tl.: Bonn.
Diss.) [2191
Oeschey, R., Einige gleichzeit. Stim-
men z. bayer. Verfassungsurkunde v.
26. Mai 1818. (Oberbayer. Archiv 57,
285-321.) [2192
Göpner, Beitrr. z. Entwicklgs.-G. d.
Parteien in d. sächs. Kammern. Tl. 1:
Landtag v. 1830-40. (Leipz. Diss.)
Lpz.: Schunke. 116 S. 3 M. [2193
Hofmann, H., Entwicklg. d. Wahlrechts z.
suchs. 2. Kammer unt. Berücks. d. polit. Zu-
stünde. Leipz. Diss. 12. 78 8. [2194
Elsholz, E., Die Bürgerrechte in d.
dt. Verfassungsurkk. v. 1832-41.
Greifsw. Diss. 67 8. [2195
Neueste Zeit seit 1815
Losch, Ph., Die Schnurrbartdebatte d. hess.
Ständekammer 1832. (Hessenl.’13, 17/18.) [2196
Linnenkohl, E., Dahlmann u. d. Konstitu-
tionalismus. Kiel. Diss. 94 8. 12197
Buchheim, K., Stellung d. Köln.
Zeitg. im vormärzl. rhein. Liberalis-
mus. (Beitrr. z. Kult.- u. Univers.-G.
27.) Lpz.: Voigtländer. xj, 430 S.
13 M. (jx, 285 S.: Leipz. Diss.) [2198
Ruckstuhl, Der bad. Liberalismus u. d. Ver-
fassungskämpfe 1841/43, s. 12, 2026. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 15, 299f. Zuchardt; Hist.
Jahrb. 34, 649f. Löffler; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 2981. Martens; Hist. Zt. 112, 388-90
Andreas. [2199
Stern, A., A letter of Sir Rob. Peel
relat. to King Frederick William IV’s
Proposal to the Common Diets, 1847.
(Engl. hist. rev. 28, 542-46.) [2200
Teschemacher, H., Die Einkommensteuer u.
d. Revolution in Preußen. Finanzwiss. u. all-
gemeingeschichtl. Stud. üb. d. preuß. Einkom-
inensteuerprojekt v. 1847, s. 12, 4273. Rez.:
Arch. f. Sozialwiss. 35, 579-81 Vogel; Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 10, 589-91 Merker;
Verwaltungsarch. 21, 160-65 Michaelis; Westdt.
Zt. 31, 4991. Heyderhoff. [2201
Hugemann, A., Entwicklg. d. erst.
Kammer in d. Preuß. Verfassg.
Greifsw. Diss. 12. 122 S. [2202
Hemmerle, Die Rheinländer u. d. preuß.
Verfassungsfrage auf d. erst. Verein. Landtag
(1847), s. 13. 4705. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 6501.
(auch v. 13, 4707 Nathan) Selmütgen: Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26, 647 f. A. Herrmann;
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 G. Kaufmann; Zt. d.
Aach. G.-Ver. 35, 189-91 Fritz. 2203
Nathan, Preußens Verfassg. u. Verwaltg. im
Urteile rhein. Acht undvierziger, s. 13,4707. Rez.:
Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 2111-13 v. Beckerath;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 648 f. A. Herr-
mann: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 G. Kaufmann;
Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 186 89 Fritz. 12204
Zantopf, E., Entwicklg. d. Grund-
rechte in d. Verfassungsurkk. d. dt.
Einzelstaaten seit 1848 im Zusammen-
hange m. d. „Grundrechten d. dt. Vol-
kes“ v. 1848. Greifsw. Diss. 152 S. [2205
Landau, L., Geschichtl. Entwicklg.
d. Wahlrechts z. preuß. Abgeordneten-
hause. Greifsw. Diss. 114 S. [2206
Freyer, U., Das Vorparlament zu
Frankfurt a. M. 1848. Greifsw. Diss.
170 8. [2207
Bergsträßer, Die parteipolit. Lage
beim Zusammentritt d. Vorparla-
ments. (Zt. f. Polit. 6, 594-620.) [2208
Philippson, J., Üb. d. Ursprg. u. d.
Einführg. d. allgem. gleich. Wahl-
rechts in Dtld. m. besond. Berücksicht.
d. Wahlen z. Frankf. Parlament im
Großhrzgt. Baden. (52 v. Nr. 6.)
Berl.: Rothschild. xj, 76 S. (2M. 40.
Subskr.-Pr. 2 M.) [2209
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 163-65
Schnabel.
*63
Bergsträßer, Der erste Entwurf d.
Verfassungsausschusses d. Frankf. Par-
laments üb. d. Abschnitte: Reichs-
oberhaupt u. Reichsrat. (Hist. Vier-
teljschr. 16, 378-82.) [2210
Schmidt, Fr., Die Verfassgn. d.
Jahre 1849 u. 1850 u. ihre Bedeutg. im
Verhältn. z. Verfassg. d. Dt. Reiches.
Erlang. Diss. 100 S. [2211
Bergsträßer, Die Verfassg. d. Dt. Reiches v.
J. 1849. M. Vorentwürfen, Getenvorschlägen
u. Modifikationen bis z. Erfurt. Parlament.
(Kleine Texte 114.) Bonn: Marcus u. W, 104 8.
2 M. 20. [2212
Anschütz, Die Verfassgs.-Urk. f. d. preuß.
Staat v. 31. 1. 1980. Bd. 1, s. 13, 2097. Rez.:
Verwaltungsarch. 21, 330-39 K. Friedrichs. [2213
Hell, O., Bismarck u. d. Konstitu-
tionalismus. Kiel. Diss. 12. 62 S. [2214
Oncken. H., Publizist. Quellen zu d. Bezichgn.
zwisch. Bismarck u. Lassalle. (Arch. f. G. d.
Sozialismus usw. 4, 90-99.) Vgl. 13, 4711. [2215
Ritter, Gerh., Die preuß. Konser-
vativen u. Bismarcks dt. Politik 1858
bis 1876. (43 v. Nr. 7.) Heidelb.:
Winter. xjv, 390 S. 10 M. [2216
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 8 Bergsträßer.
Horn, E. v., Aus d. Leben d. Oberpräsidenten
Carl v. Horn, 1863 bis 1869. (Dt. Revue 38, II,
351-66. III, 103-18; 237-51; 354-67.) [2217
Wilckens, Th., Die badische Kriegsanleihe
(Zwangsanleihe) v. 1866. (Mannheim. G.bll. 14.
2091.) 12218
Saalfeld, F., Die Theorien üb.d. rechtl. Natur
d. Grüudg. d. Norddt. Bundes. Münch. Diss.
12. jx, 78 8. 12219
Frederich, O., Die staatsrechtl. Stellung d.
dt. Kaisertums, verglich. m. d. beid. Verfas-
sungsentwürfen v. 18138, 1849 u. m. d. Unions-
Verfg. v. 1850. Würzb. Diss. 12. 98 8. [2220
Hagen, M. v., Bismarcks Staatsstreichee-
danken bei sein. parlamentar. Kämpfen um d.
Kolonien. (Preuß. Jahrbb. 153, 121-24.) [2221
Kaiser, Hans, Der Kampf geg. d. dt. Sprache
in d. elsäss. Schulen v. 1833-70, vornehml.
nach d. Akten d. Unterrichtsverwalte. (Els.
lothr. Kulturfragen H. 4/5.) Straßb.: Els.-lot hr.
Vereinigg. 56 S. 1 M. 30. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 29, 169 f. K.O. 12222
Kämmer. R., Die Finanzwirtsch. d. St. Mar-
burg in d. letzt. 100 Jahren (1810-1910) unt.
bes. Berücks. d. Neuzeit (1890-1910). Marb.:
Elwert. xij., 196 S. (Xij., 170 S.: Marb. Diss.)
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 412-15 Brauns.
[2223
Clemen, R., Die Finanzwirtschaft d. kleiner.
preuß. Städte u. ihre Entwicklg. seit 1871, s. 13.
2044. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. G. 3, 235-39
Köppe. 12224
Hesse, Alb., Wirtschaftl. Entwicklg. d. Dt.
Reiches. Jena: Fischer. 56 8. 1 M. 60. [2225
Neuhaus, G., Die dt. Volkswirtschaft u. ihre
Wandlgn. im letzt. Vierteljahrhundert (s. 11,
4208). 2: Landwirtschaft u. Gewerbe. xv,
278 S. 4 M. 50. 2226
Harms, B., Wilhelm II. u. d. Triebkräfte d.
neudt. Sozial- u. Wirtschaftslebens. Jena:
Fischer. 38 8. 1 M. 12227
Möllenberg, Lit. z. neuest. Wirtsch.-G. Mag-
deburgs. (G.bll. f. Magdeb. 48, 76-78.) [2228
+64
Carstenn, E., Wirtschaftl. Entwicklg. Elbings
im 19. Jh.(Altpr. Monatsschr. 50, 453-83.) [2229
Sommeregger, F., Agrarverfassg. d. Landge-
meinde u. Landeskulturpolitik in Österr. seit
d. Grundentlastung. Berl. Diss. 12. 123 S. [2230
Dade, Die dt. Landwirtschaft unt. Wilhelm II.
Halle: Marhold. xj, 703; 590 8. 40 M. [2231
Bovensiepen, R., Die kurhess. Gewerbepolitik
u. d. wirtschaftl. Lage d. zünftig. Handwerks
in Kurhessen 1816-67, s. 10, 2139. Rez.: Hist.
Zt. 110, 612-15 Biermann. [2232
Misselwitz, A., Entwicklg. d. Gewerbes in
Halle a. S. währ. d. 19. Jh. (Slg. nat.-ök. u.
statist. Abhdlign. d. staatswiss. Sem. zu Halle.
68.) Jena: Fischer. 125 S. 3 M. 60. (72 S.:
Gött. Diss.) 2233
Treitschke, H. v., Die Gründg. d. dt. Zollver-
eins. (Voigtländers Quellenbücher. 62.) Lpz.:
Voigtländer. 213 S. 1 M. HW. 2234
Gaertner, A., Kampf um d. Zollverein zw.
Österr. u. Preuß. 1849-53, s. 12, 4225. Rez.:
Hist. Zt. 111, 159-62 Stählin; Hist. Jahrb. 34,
674 Löffler; Lit. Zbl. 13, Nr. 34. 12235
Rauers, F., Bremer Handels-G. im 19. Jh.
Brem.: Leuwer. 63, 126 S. 3 M. [2236
Hansen, Th., Hamburg u. d. zollpolit. Ent-
wicklg. Dtschlds. im 19. Jh. Hamb.: Boysen.
jx, 180 8. 3 M. 12237
Fricke, A., Anfänge d. Eisenbahnwesens in
Preußen. Erlang. Diss. 12. 85 8. 2238
Goldberg, M., G. d. dt. Bank- u. Münzgesetz-
gebg. seit d. erst. Erneuerg. d. Reichsbank-
privilegs. Berl.: Puttkammer u. M. 3 M. [2239
Lemcke, E., Entwicklg. d. Raiffeisen-Organi-
sation in d. Neuzeit. Beitr. z. G. d. dt. Genos-
senschaftswesens. (Volkswirtschaftl. Abh. d.
bad. Hochschulen. N. F. 21) Karlsr.: Braun.
139 8. (3 M. 60. Subskr.-Pr. 2 M. 80.) [2240
Mayer, Gust., Trennung d. proletar. von d.
bürgerl. Demokratie in Dtld. 1863-70, s. 12,
2064. Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 35, 2601.
Bunzel; Zt. f. Polit. 6, 523-28 Gerh. Ritter. [2241
Engels, Fr. u. Karl Marx, Brief-
wechs. 1844-83. Hrsg. v. A. Bebel
u. Ed. Bernstein. 4 Bde. Stuttg.:
Dietz Nachf. 40 M. [2242
Oncken, H., Marx u. Engels. (Preuß. Jahrbb.
155, 209-56.)
Rosenbaum, E., Ferd. Lassalle. Studien üb.
d. hist. u. systemat. Zusammenhang sein. Lehre.
Jena: Fischer 11. 2198. 5 M. 50. Rez.: Jahrb.
1. Gesetzgebg. 38, 404-7 W. Köhler. [2243
Oncken, Lassalle. 2. Aufl., s. 13, 2137. Rez.:
Zt. f. Polit. 6, 677-84 Gust. Mayer. 12244
Mayer, Gust., Brief Lassalles an d. Minister
v. Bodelschwingh. (Arch. f. G. d. Sozialismus 4,
330-32.) 2244 ua
Heilmann, E., G. d. Arbeiterbewegung in
Chemnitz u, d: Erzgebirge. Chemn.: M. Müller.
310 8. 3 M. Rez.: Arch. f. G. d. Sozialismus
usw. 4, 353-56 Mehring. [2245
Geisberg, W. D., Bismarck u. d. Kriegsvöl-
kerrecht. Lpz.: Gräfe. jx, 174 8. 3M. (jx,
133 8.: Bonn. Diss.) [2246
Gérardot, A., Die Optionsfrage In Els.-Lothr.
Völkerrecht). Studie. (44 v. Nr. 104.) StraBb.:
Heitz. 98 8. 3 M. 12247
Landsberg, E., Geist d. Gesetzgebg. in Dt ld. u.
Preuß. 1888-1913. Bonn: Cohen. 90 Pf. [2248
Freisen, J., Das Militär-Kirchenrecht in
Heer u. Marine d. Dt. Reiches, nebst Darstellg.
d. außerdt. Militärkirchenwesens. Paderb.:
Schöningh. xjv, 395 8. 9 M. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 588-91 Pohl. [2249
Bibliographie Nr. 2229—2311
Pinkow, H. W., Der liter. u. parlaınent.
Kampf geg. d. Institution d. stehend. Heeres
in Dtid. in d. erst. Hälfte d. 19. Jh., 1815-48.
Berl. Diss. 12. 111 8. 12250
Osten-Sacken u. v. Rhein, O. Frhr. v., Wil-
helm II. u. s. Heer 1888-1913. (Aus: Nr. 779.)
Berl.: Mittler. 151 S. 3 M. 2251
Wi'zleben, E. v., Adf. v. Deines. Berl.: Liebel.
289 8. 7 M. 50. 12252
Ottizier-Stammliste d. 1. Garde-Regim. z. Fuß
1869-1913. Berl.: Mittler. 307 S. 10 M. [2258
Schimmelpfeng. H., G. d. 2. hannov. Inf.
Reg. Nr. 77 (1866-1913). Oldenb.: Stalling.
347 8. 9 M. — Oftiz.-Stammliste desselb. Reg.
Ebd. 288 S. 7 M. 25. [2254
Kleveman, K., G. d. 5. hannov. Inf.-Regts.
Nr. 165, 1813-1913. Quedlinb.: Deter. 268 S.
2 M. 75. (2255
Schnütgen, Das Elsaß u. d. Erneuerg. d. kath.
Lebens in Dtld. 1814-48, s. 13, 4740. Rez.:
Lit. Zbl. 13, Nr. 41 Schnabel; Hist. Jahrb. 34,
831 f. Seppelt. — Wentecke, Görres u. d. Elsaß.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 29, 304-19.) (2256
Schnütgen, A., Zur Vor-G. d. Indizierung
Leanders van EB 1821. (Theologie u. Glaube 5.
627-33.) 12257
Vermeil, E., Jean Adam Möhler et l'école
cath. de Tubingue 1815-40. Etude sur la theol.
romantique en Wurtemberg et les origines ger-
maniques du modernisme. Paris: Colin 14,
518 S. 12 fr. [2258
Schinzel, Jos., Maximil. Jos. Frhr. v. Somerau-
Beeckh, Kard. Fürst-Erzbisch. v. Olmütz 1838-
53. Olbersdorf: Richter. 213 8. 3M.40. [2259
Vogel, P., Beitrr. 3. G. d. Kölner Kirchen-
streites v. 1837, s. 13, 4743. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
14, Nr. 9 G. Kaufmann; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
Kan. Abt. 3, 587 Giese; Ann. d. Hist. Ver. f.
d. Niederrh. 95, 133-45 Schrörs; Zt. d. Aach.
G.-Ver. 35, 191 f. Fritz. 2260
Bachem, K., Jos. Bachem (s. 13, 2151). 2:
1848-60. G. d. kath. Presse v. 1848-60. Die rhein.
u. d. dt. Volkshalle. Der kath. Klub in d. Frank-
furt. Nationalversammig. Entstehg. u. Ent-
wicklg. d. kath. Fraktion in Berlin. Die,, kathol.“
Politik. xvj, 517 8. 6 M. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 16, 437 f. Zuchardt; Hist.-pol. Bll. 151.
838-52. [2261
Kißling, J., G. d. Kulturkampfes im
Dt. Reiche (s. 13, 4746). 2: Kultur-
kampfgesetzgebg. 1871-74. 494 S. 6M.
50
l [2262
Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 132-42.
Bachem, J., Erinnergn.e.alt. Publizisten u.
Politikers. Köln: Bachem. 2 M. 40. [2263
Dittrich, F., Kulturkampf in Ermland. Berl.:
Germania. 368 S. 4 M. (2263 a
Welsch, H., Konr. v. Busch, Bisch. v. Speier.
(Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 32, 1-13.) (2264
Rieder, K., Kirchl. Statistik d. Erzdiözese Frei-
burg i. Br. (Freib. Diöz.-Arch. 13, 265-89.) [2265
Ludwig, A., Die chiliast. Bewegg. In Fran-
ken u. Hessen im 1. Drittel d. 19. Jh. M. e.
Sendschreiben Möhlers. st
103 8. 1 M. 20. [22068
Breest, Aktenstücke a. d. Jahren 1816 u.
1817, d. Errichtg. u. Aufhebg. e. Bibelgesell-
schaft zu Ansbach betr. (Beitr. z. bayer. Kirch.-G.
20, 80-86.) [2267
Schubert, E., Die ev. Predigt im Revolutions-
jahr 1848. (Stud. z. G. d. neuer. Protestant. 8.)
Gieß.: Töpelmann. 1808. 4 M. 80. [2288
Risch, A., Festschr. z. Jahrhundertfeier d. pri-
vil. württ. Bibelanstalt. Stuttg. 12. 112 3. [2269
Neueste Zeit seit 1815
Lütgert, W., Mart. Kähler. (Beitrr. z. För-
derg. christl. Theol. 17, 1.) Gütersloh: Bertels-
mann. 28 8. 60 Pf. 12270
Braun, M., Ad. Stöcker. Berl.: Vaterl. Verl.
u. Kunstanst. 12. 286 S. 3 M. (2271
Rottmanner, M., E. Universitätsfestrede a.
d. J. 1839. (Altbayer. Monatsschr. 12, 26-36.)
12272
Doeberl, M., Zur G. d. bayer. Schulpolitik im
19. Jh. (Sitzungsberr. d. Münch. Ak. 12, 8.)
Münch.: Franz. 62 8. IM. [2273
Kinter, M., Das Bencdiktiner-I,yzeum b. St.
Stephan in Augsburg u. s. erst. Rektor. (Stud. u.
Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 3, 348-54.) [2274
Herrmann, Rich., E. demokrat. Schülerverein
a. d. Revolutionsjahre 1849. (Zt. f. G. d. Erziehg.
3, 21628.) 2275
Jonas, F., Hnr. Bertram. Berl.; Weidmann
11. 3028. 4 M. Rez.: Dt. Lt.-Ztg. 13, Nr. 41.
Michaelis. 2276
Laubert, I., Zur G. d. Schulw. v. Koschmin
u. Staniewo in Flottwellscher Zeit. (Zt. d.
Hist.-Ges. Posen 28, 127-51.) [2277
Gooch, History and historians in the 19 cen-
tury, s. 13, 4767. (10 sh. 6 d.) Rez.: Lit. Zbl.
13, Nr. 37 F. Fdch.; Hist. Zt. 112, 150-54
Meinecke: Engl. hist. rev. 28, 753-55 Pollard;
Amer. hist. rev. 19, 151-53 Shotwell. [2278
Meinecke, Fr., Zur Beurteilg. Rankes. (Hist.
Zt. 111, 582-99.) 12279
Waits, E., Geo. Waitz. Berl.: Weidmann.
100 8. 1 M. 80. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 47
Ermisch. — H. Ermisch, Zur Erinnerg. an Geo.
Waltz. Dresd.: Heinrich. 24 S. 1 M. — I.
Krammer, Aus Geo. Waitz’ Lehrjahren. (N.
Arch. 38, 701-7.) 2280
Lübbe, A., Fr. Gentz u. H. v. Sybel. Beitr. z.
G. d. neuer. Historiographie. (Diss.) Göttingen:
Vandenhoeck u. R. jx, 87 8. 2 M. 40. Rez.
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5 Füeter. [2281
Merzdort, H., K. W. Nitzsch. Die method.
Grundlagen sein. G. schreibg. (Beitrr. z. Kult. “-
u. Univ.-G. 24.) Lpz.: Voigtländer. xj, 181 8.
6 M. [2282
(Schaumkell, B., Geschichtsschreibung u.
Weltanschauung Jak. Burckhardts. (Preuß.
Jahrbb. 154, 1-23.) [2283
Treitschke, H. v., Briefe. Hrsg. v.
M. Cornicelius (s. 13, 4771). Bd. 2.
2. Buch: 1859-66. 496 S. 10 M. (Bd. 1.
1. Buch: 1834-58 ersch. in 2. A. x,
487 S. 10 M.) [2284
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 31,
741-13 u, 33. 217-24 Kaemmel; Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 26, 649-51 Dreyhaus; Hist. Jahrb. 34,
926 f. Löffler; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Walzel.
Hüffer, H., Lebenserinnergn., hrsg. v. Sie-
per, s. 13, 4773. Rez.: Hist.-pol. Bil. 153,
433-47. [2285
Schlossar, A., Der mähr. G. forscher Frz. X.
Richter, 1783-1856. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mäh-
rens usw. 17, 212-34.) 2286
M off, E., Frhr. Geo. v. Kreß. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. dt. St. Nurnberg 20. 1-9.) [2236a
Wulflius, W., Schirren u. sein Lebenswerk
in schwedisch. Beleuchtg. (Sitzungsberr. d.
Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen '11,409-21.) [2287
Wolfram, G., Karl Wichmann. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. 24, 506-13.) 2288
Erbea, W., Streifzüge durch d. G. u. Vor-G.
d. hist. Seminars d. Univ. Innsbruck. (Festschr.
d. ak. Historikerklubs. Innsbr. 39-71.) [2289
*65
Bretholz, B., Zur G. d. mähr. Archivwesens.
Entwickig., Zustand, Aufgaben. (Mitt. d. k. k.
Archivrates 1, 15-38.) 2290
Rahn. J. R., Erinnergn. an d. Antiquar. Ges.
in Zürich (Festschr. f. Meyer v. Knonau 485-
501.) 12291
Ortner, H., Ber. üb. d. Tätigk. d. Hist. Ver.
v. Oberpfalz u. Regensb. In d. erst. 80 Jahren
sein. Bestehens. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober-
pfalz usw. 64, 1-24.) [2292
Zenetti, P., Die erst. 25 Jahre d. Hist. Ver. Dil-
lingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dill. 25, 1-237.) [2293
Seitz, Fr., Zur Erinnerg. an K. Wilh. Bouter-
wek u. W. Crecelius. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 46,
3-32.) [2294
Hoffmann, Hugo, Der Verein f. d. G. u. Altkde.
v. Erfurt 1863-1913. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erf.
34, 1-53.) ar ee [2295
Wentscher, M., Herm. Lotze. 1: Lotzes Leben
u. Werke. Heidelb.: Winter. 376 8. 8M. [2296
Windrath, E., Fr. Nietzsche's geist. Ent-
wicklg.bis z. Entstehg. d. „Geburt d. Tragödie“.
(Progr.) Hamb.: Crone & M. 104 S. 2 M. [2297
M., Aus m. Jugend. Autobiogr.
M. Vorw. u. Anhg. hrag. v. N. Lazarus.
Frankf.: Kauffmann. 137 S. 2 M. 50. 12298
Kantorowicz, H. U., Max Conrat (Cohn) u.
d. mediävistische Forschg. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 33, R. A., 417-73.) [2299
Spiero, H., Detlev v. Liliencron. Berl.:
Schuster u. L. 580 S. 8 M. — F. Böckel, Detl.
v. Lilieneron. Erinnergn. 2. verm. Aufl. v.
„Liliener. im Urteil zeitgenöss. Dichter“.
(Xenien, Sonderhft. 2.) Lpz.: Xenien-Verl. 12.
167 8. 2 NM. [2300
Singer, 8., Rich. Heinzel. (Singer, Aufsätze
u. Vortrr. 183-280.) — Br. Hake, Erich Schmidt.
(Dt. Rundschau 155, 386-93.) [2301
Weese, A., Carl Justi. (Rep. f. Kunstw. 36,
157-68.) [2302
Schatz, A., Konservator Karl Atz. (Forsch.
usw. z. G. Tirols usw. 10, 146-53.) (2303
Zemp. J., J. R. Rahn. (Repert. f. Kunst wiss. 35,
414-18 u. Anz. f. schw. Altkde. 14, 1-6.) 12304
Hirschstein, H., Die franz. Revolution v. 1789
Im dt. Drama u. Epos nach 1815. (Bresl. Beitrr.
z. Lit.-G. N. F. 31.) Stuttg.: Metzler 12. 384 8.
9 M. Rez.: Hist. Zt. 113, 212 Wahl. [2305
Bücker, W., Grillparzers Verhältn. x. Politik
s. Zeit. (Beitrr. z. dt. Lit.wiss. 19.) Marb.:
Elwert. 167 8. 3 M. 50. 12306
Thorn, E., Hnr. Heines Beziehgn. zu Clem.
Brentano. (Berl. Beitrr. z. germ. u. rom. Philol.
46.) Berl.: Ebering. 195 8. 5 M. 20. — H.
Blanck, Heine u. d. Frau. Münch.: G. Müller.
195 S. 1 M. 80. — G. Plotke, Heine als Dichter
d. Judentums. Dresd.: Reißner. 111 8.
3 NM. [2307
Schlösser, R., Aug. Graf v. Platen. (s. 13,
2170.) 2: 1826-35. XV, 5728. 17 M. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 8 F. Reuter. 12308
Knapp. M., Alb. Knappals Dichter u. Schrift -
steller. Tübing.: Möhr 12. xıj, 288 8. 5 M.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 283-91 Herm.
Fischer. [2309
Hebbel, Fr., Tagebücher. Bd. 1: 1835-39.
(Hebbel, Werke. flist.-krit. Ausg. v. R. M.
Werner. Säkular-Ausg. Abt. 2.) Berl.: Behr.
XX, 431 8. 2 M. 50. — Desgl. in 4 Bdn., lirsg.
v. H. Kramm. Lpz.: Hesse. 2 M. 50. — Frz.
Faßbinder, Fr. Hebbel. (Vereinsschr. d. Görres-
Ges. 13, 2.) Köln: Bachem. 1 M. 80. 12310
Muret, G., Jerem. Gotthelf in sein. Bezichgn.
zu Dtld. Münch.: Geo. Müller & R. 106 8.
3 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 40 Hunziker. —
H. Maync, Jerem. Gotthelf. (Intern. Monats-
schr. f. Wiss. usw. 13, 1307-36.) 12311
Histor. Vierteljahrschrift 1914. 3. Bibliographie 5
*66 Bibliographie Nr. 23 12— 2402
Wehrhan, K., Ferd. Freiligrath u. s. kauf-
männ. Tätigkeit. Nach e. unbekannt geblieb.
Briefe d. Dichters a. s. Barmer Zeit. (Eupho-
rion 19, 785-91.) [2312
Büttner, Geo., Rob. Prutz. E. Beitr. zu sein.
Leben u. Schaffen 1816-1842. (Teutonia. 25.)
Lpz.: Avenarius. 185 S. 4 M. Rez.: Lit. Zbl.
14, Nr. 6 Merker. 12313
Nehring. Frz., Sozialist. Lyrik. G. Herwegh.
F. Freiligrath. H. Heine. (Arch. f. G. d. Sozia-
lismus usw. 4, 191-221.) [2314
Bollert, M., Willib. Beyschlag üb. Kinkels
relig. u. theol. Entwicklg. (Theol. Stud. u. Krit.
13, 589-610.) (2315
Broecker, A., Die Wirkg. d. dt. Revolution
auf d. Dichtung d. Zeit, mit besond. Berücks. d.
Deutsch, O. E., Frz. Schubert. Die Doku-
mente s. Lebens u. Schaffens. Bad. 2 u. 3.
Münch.: Müller. xj, 513; 617, 43 8. 35 M.
(Bd. 1 noch nicht ersch.) [2329
Wagner, Rich., Mein Leben, s. 11, 4263.
Rez.: Hist. Zt. 110, 363-70 Rapp. — R. Batka,
Wagner. Berl.: Schles. Verl. 12. 126 8.: Taf.,
Fkems. 5 M. — A. Rapp, Die Erscheinung Wag-
ners im Geistesleben. (Arch. f. Kultur-G. 11,
70-112.) — E. v. Schrenck,- Wagner als Dichter.
Münch.: Beck. 218 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit.
Ztg. 13, Nr. 21 Golther. — H. Belart, Wagners
Liebest ragödie m. Math. Wesendonk. Die Tra-
gödie v. Tristan u. Isolde. Dresd.: Reißner 12.
176 S. 8 M. — 8. Röckl, Ludwig II. u. Wagner.
1: 1864 u. 65. 2. verm. Aufl. Münch.: Beck.
polit. Lyrik. Bonn. Diss. 12. vnj, 86 S. [2316 246 8. 4 M. [2330
Rosenfeld, W., Gottfr. Keller. Leipz.-Co. Müns, 8., Brahms. (Münz, Ost. Profile usw,
Sphinx-Verl. 38 8. 50 Pf. Rez.: Lit. Zbl. 14, 107-28.) 12331
Nr. 12 Wüst. — H. Dünnebier, Keller u. Ldw.
Feuerbach. Zürich: Ketner. jx, 280 S. 2 M. 75.
Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 45. Wüst. [2317
Kremser, W., Stud. üb. Scheffel. Aus d. bis-
her unerschloss. Nachlaß d. Dichters. Salzb.:
Mayr. 46 S. 1 M. 12318
Becker, Alb., Fr. Rückert u. d. Pfalz. (Eu-
phorion 19, 781-84.) [2319
Altmüller, H., Ungedr. Briefe Ernst Kochs an
Karl Alt müller. (Hessenl. 13, Nr. 17/18.) [2320
Krüger, Chr., Quellenforschgn. zu Reuters
Dicht gn. u. Leben (s. 13, 4820). Forts. (Jahrb.
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 39, 17-32.)
— Fr. Keerl, Die Quellen zu Reuters „Ur-@.
v. Mecklenborg“. Greifsw. Diss. 78 8. [2321
Baldegger, P., Karl I orel, e. Schweizer Dichter
u. Historiker, 1822-66. Zürich. Diss. 89 8. [2322
Litzmann, B., E. v. Wildenbruch. 1: 1845-85.
Berl.: Grote. xj, 390 S. 8 M. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 6 v. Oettingen. [2323
Hamann, R., Die dt. Malerei im 19. Jh. (Aus
Natur u. Geisteswelt 448/51.) Lpz.: Teubner.
4518. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 Woer-
mann. 12324
Beringer, Badische Malerei im 19. Jh., s. 13
4824. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 531-35
Sutter. 12325
Höhn, H., Joh. Adam Klein als Zeichner u.
Radierer. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 11,
150-88.) [2326
Kaden, H., Hnr. Brandes, e. Braunschw.Maler.
(Braunschw. Magaz. 13, 37-47; 55-57.) 12327
Mütterlein, M., Semper u. dess. Monumental-
bauten am Dresdn. Theaterplatz. (N. Arch. f.
sächs. G. 34, 299-399.) [2328
Stümcke, H., Henriette Sontag. (Schrr. d.
Ges. f. Theat.-G. 20.) Berl.: Ges. f. Theat.-G.
xvj, 312 S.; 12 Tat. 2332
Merbach, A., Aus d. Briefschaften G. Wiede-
beins. Beitr. z. braunschw. Theater- G. im
19. Jh. (Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braun-
schw. 11, 48-77.) 12333
Fournier, A., Zur Berufg. Laubes ans Wiener
Burgtheater. (Fournier, Hist. Studien usw. 3,
331-37.) [2334
Meyer, Jul., Authent. Mitt. üb. Kasp. Hau-
ser. Auf Grund d. Gerichtsakten hrsg. 2. um-
gearb. Aufl. Ansbach: Seybold. 253 S. 2 M. 20.
— A. Sager, Das Rätsel Kasp. Hauser. Ebd. 11.
56 8.; Bild. 80 Pf. 12335
Schell, O. u. J. Bolte, Soldatenlieder a. d.
dänisch. Kriege v. 1864. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
22, 284-88.) 12336
Rosenthal, H., Kulturbestrebgn. d. estnisch.
Volkes währ. e. Menschenalters (1869-1900).
Reval: Cordes u. Sch. 12. 374 8. 6 M. (2337
H -Krayer, E., Feste u. Bräuche d.
Schweizervolkes. Klein. Handb. d. schweiz,
Volksbrauchs d. Gegenw. Zür.: Schultheß. xjv,
164 8. 2M. 40. Rez.: Dt.Lit.-Ztg. 14, Nr. 2
H. Bächtold. 12338
Imme, Th., Hochzeitsbräuche im Essenschen
um d. Mitte d. vorig. Jh. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 10, 81-103.) 12339
Schmidt, H., Aus e. sächsischen Stammbuche
v. 1836. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkakde. 6.
65-67.) 12340
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften
*67
Teil II.“
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
(Vgl. auch Nr. 1—170).
Bibliothek, Hist. Hrsg. v. d. Red. d. Hist.
Zt. 34. [2341
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. 6.
8, 3f. [2342
Studien, Hist. Hrsg. v. R. Fester. 4. [2343
Untersuchungen, Hist., hrsg. v. Cichorius
usw. 21. 12344
Bibliothek d. Kgl. Preul. Hist. Instituts in
Rom. 10 u. 11. [2345
Quellenstudien a. d. Hist. Seminar d. Univ.
Innsbruck. 5. 12340
Festschrift d. akad. Hirtorikerklubs z. Er-
innere. an dess. 40. Stiftungsfest. Innsbr.: Dt.
Buchdr. 13. 109 8. 2 M. .
Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. F.
30 (Ganze R. 42). Br
Arbeiten, Jenaer hist. 6. [2349
Bijdragen v.h. Instituut voor middeleeuwsche
gesch. d. Rijks-Univ. te Utrecht. Uitg. door
O. Oppermann. 1. [2350
Lenz, M., Kl. hist. Schriften. 2., ver m. Aufl.
Münch.: Oldenbourg’ 13. jX, 625 8. 9 M. [2351
Schäfer, Dietr., Aufsätze, Vortrr. u. Reden.
2 Bde. Jena: Fischer ’13. 492; 475 8. 18 M.[2352
Oncken, H., Hist.-polit. Aufsätze u. Reden.
2 Bde. Münch.: Oldenbourg. 344 u. 382 8.
12 M. 50. 12353
Mitteilungen d. Dt. Ges. z. Erforschg. vater-
länd. Sprache usw. in Leipz. 11, 1. 12354
Jahresberichte d. G. wiss. 34: 11, s. Nr. 20.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 113-22
Rehtwisch. [2355
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
39. 12356
Jahrbuch. Biogr. u. dt. Nekrolog. 16. [2357
„ d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
(2358
t- archiv f. Fischerei-G. Hrsg. v. E. Uhles.
(2359
` Zeitschrift f. Brüder-G. 7. [2360
Abhandlungen, Heidelb. kunstgeschicht!.,
hrsg. v. C. Neumann u. K. Lohmevyer.l. 2361
Wörter u. Sachen. Kulturhist. Zt. 5, 2f. [2362
Forschungen z. inner. G. Ost erreichs. 10. [2363
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protestant. in Osterr.
12361
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg. 5. [2365
34.
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steierinark. 10
u. 11. [2366
Beiträge z. Erforschg. steirisch. G. 37/40
(N. F. 5/8). 2367
Jahrbuch, Basler 14. [2368
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kant. Solo-
thurn. 6f. 12369
|
Taschenbuch, Zürcher. N. F. 37: 14. [2370
Mitteilgn. d. Antiquar. Ges. in Zurich. 25,
31. 12371
Beiträge, l’hurgauische, z. vaterl. G. 53. [2372
Jahrbucher, Appenzellische. 41. 12373
Mitteilungen . vaterl. G. Hrsg. v. Hist. Ver.
St. Gallen. 33. 4. F., 3. 12374
Jahrbuch d. Hist. ver. d. Kantons Glarus.
38: 13. 12375
Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d.
V Orte. 68. [2376
Neujahrsblatt, Hist., veröff. v. Ver. f. G. usw.
v. Uri. 20: ’14. [2377
Taschenbuch, N. Berner. 19: ’14. [2378
Hefte, Bayer., f. Volkskde. Vierteljschr.
(Schriftleiter Fr. v. der I. eyen u. A. Spamer.)
Münch.: Seyfried & Co. (Jg. 5 M.) I. 1. [2379
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing u.
Emgebg. 16: 13. 12380
Beiträge z. frünk. Kunst-G. 4f. [2381
Jahresbericht d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg.
36: 13. [2382
Sammelblatt d. Hist. Ver. Fichstätt. 27. [2383
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neu-
burg. 39. (2384
Archiv f. d. G. d. Hochstifts Augsburg. III,
31. u. IV, 3f. [2385
Jahrbuch d. Hist. Ver. f. Nördlingen u. Um-
gebg. 2: 13. [2386
Darstellungen a. d. württb. G. 12. [2387
Neujahrsblatter d. Bad. Hist. Kommiss. N. F.
17. 12388
Heimat. Badische. Zt. f. Volkskde., landl.
Wohlfahrtspflege, Heimat- u. Denkmalschutz.
Hrsg. v. M. Wingenroth. Karlsr.: Braun.
(Jg.: 3 Hfte. 5 M.) I, 1. — Mein Heimatland.
Bad. Bl. f. Volkskde. usw. Hrsg. v. H. Flamm
(Jg.: 6 Hfte. 3 M.) I, 1. 2380
Dibzesan- Archiv, Freiburg. N. F. 14 (=
41). 12390
Zeitschrift d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw:
v. Freiburg. 29. [2391
Schriften d. Ver. f. G. u. Natur-G. d. Baar.
13: 13. [2392
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensces. 42. [2393
Bausteine z. els.-lothr. G. u. T.dkde. 13. [2394
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse.36. [2395
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz. 33. [2396
Beiträge z. G. d. St. Mainz. 3. [2397
Veröitentlichungen d. Hist. Ver. Dillenburg.
6. [2398
Studien z. rhein. G. 10. 2399
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G. kde. 33:
13. 12400
Mitteilungen d. Hist. Ver. f. d. Saargegend.
12401
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95. [2402
Abgeschlossen 15. Mai 1914. — Erscheinungsjahr, falls nicht vermerkt, 1914.
5*
*68
Veröffentlichungen d. Köln. G.-Ver. 1f. [2403
Jabrbuch d. Köln. G.-Ver. 2. [2404
Studien u. Quellen z. G. v. Wesel. 4. [2405
Zeitschrift d. Aach. G.-Ver. 35. [2406
Archivenblad, Nederl. 21, 4f. 12407
Verslagen en meded. d. Vereeniging tot uitg.
de bronnen v. h. oude vaderl. recht. 6, 4. [2403
Archief, Nederl., voor kerkgesch. N. S. 10. [2409
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. usw. 47 (N. F.
37). — Mitteilungen desselb. Ver.: 12 /
13. 12410
Beiträge 2. Kunst-G. Hessens u. d. Rhein-
Main- Gebiet es, hrsg. v. Chr. Rauch. 1. [2411
Geschichtsblätter, Hanauer. N. F. 2. [2412
Zeitschrift f. vaterl. G. usw. West fal. 71. [2113
Beiträge z. G. Dort munds u. d. Grafsch. Mark.
23 u. Regist. zu Bd. 1-23. 12414
Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. Börde.
30. 12415
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. die Grafsch.
Ravensberg zu Bielef. 27: 13. 12416
Blätter, Ravensberg 13. 41. [2416a
Jahrbuch f.d.G.d.Hrzgts.Oldenburg, 22. [2417
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
; [2418
Jahrbuch der Männer v. Morgenstern. 14 u.
15: 11/13. 6 M. [2419
Jahrbuch, Bremisches. 25. [2420
Veröftentlichungen d. Ver. f. hamburg. G. 1.
[2421
Zeitschrift d. Ver. f. hamb. G. 18, 2. [2422
Veröfttentlichungen z. G. d. Freien u. Hanse-
stadt Lübeck. 2. 12423
Zeitschrift d. Ges. f.schlesw.-holst. G. 43. [2424
Schritten d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G.
2. R. (Beitrr. u. Mitt.) 6, 1. [2425
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G.
19, 1. 12426
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw.
12. 12427
Festschrift f. P. Zimmermann z. Vollend. s.
60. Lebensj. v. Freunden, Verehrern u. Mitarb.
(= 2700.) Wolfenb.: Zwißler. 318 S. 5M. (2428
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm. f. d.
Prov. Sachs. usw. 38. 12429
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs.
23. [2430
Beiträge z. anhalt. G. 19f. 12431
Jahrbuch, Zerbster. 9: 13. 12432
Veröffentlichungen d. Alt.-Ver. Torgau. 22:
11/12. [2433
Forschungen z. thür.-sächs. G. 5. (2434
Jahresbericht d. Thür.-Süchs. Ver. f. Er-
forschg. d. vaterl. Alterts. usw. 93/94: 12 /
13. 12435
18
Bibliographie Nr. 2403 — 2614
Studien z. thür.-sächs. Kunst-G. 2. [2433
Blätter, Mansfeld. 27. 12437
Mitteilungen d. Ver. f. G. usw. in Sangerha u-
sen u. Umgegend. 9. [2433
Geschichtsblätter, Mühlhäuser. 14. [2439
Beiträge z. G. Eisenachs. 9, 7. 12439
Mitteilungen d. Vereinig. f. Gothalsche G. u.
Altert umsforschg. 12/13. 12440
Zeitschrift d. Ver. f. henneberg. G. u. Ldkde.
in Schmalkalden. 17. [2441
Mitteilungen d. Geschichts- u. Alterts.forsch.-
Ver. zu Eisenberg. 30 (Bd. V, 5). (2142
Mitteilungen d. Geschichts- u. Alterts. forsch.
Ges. d. Osterlandes. 12, 8. 12443
Jahresbericht d. Alterts. forsch. Ver. zu
Hohenleuben. 81/88. 12444
Aus Sachsens Vergangenheit. Einzeldarstel-
ign. d. sächs. Volke dargeb. v. d. Kgl. Sächs.
Komm. f. G. 2. 12445
Bibliothek d. sächs. G. u. Ldkde. 4, 3. [2446
Archiv, Neues, f. sächs. G. 35. (2447
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. 27. 12448
Beiträge z. G. d. sächs. Schulwesens. 3. [2449
Mitteilungen d. Ver. f. sachs. Volkskde. 8, 3f. u.
Jahresber.: 13. 2450
Mitteilungen d. Altert.-Ver. au Pla uen. 24.2451
Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Annaberg u.
Umgeg. Jahrb. 12: 10/13. 12452
Geschichtsblätter, Dresdner. 21: 13. (2453
Magasin, N. Lausitz. 89. 12454
Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. 9. [2455
Mitteilungen, Niederlausitz. 12. [2456
Hohensollern-Jahrbuch. 17. 12457
Beiträge u. Forschungen. Urkdl., z. G. d.
preuß. Heeres. H. 26-30. 12458
Jahrbuch f. brandb. Kirch.-G. 9/10. [2459
Schritten d. Ver. f. G. Berlins. 47. 12480
Jahrbücher u. Jahresberichte d. Ver. f.
mecklenb. G. usw. 78. (2461
Beiträge z. G. d. St. Rostock. 7 u. 8. [2462
Studien, Baltische. N. F. 17 u. Regist. zu
Bd. 1-46 (1832-96). 12463
Jahrbücher, Pommersche. 14. 2464
Monatsblätter, Hist., f. d. Prov. Posen.
14: 13. 2465
Aus Posens kirchlich. Vergangenh. 3. [2466
Aus Lissas Vergangenheit, hrsg. v. W. Bicke-
rich. 2. (2468 a
Zeitschrift d. Hist.Ver.Marienwerder.53. (2467
Geschichtsblätter, Oberländ. H. 15 (Bd. 3,
6. Schluß-H.). 2468
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia. 18. [2469
II. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien
und Literaturberichte.
Dahlmann-Waitz, Quellenkde. z. dt. G.
8. Aufl., hrsg. v. F. Herre, 8. Nr. 171. Rez.:
Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 2, 149-51 Del
Vecchio; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11,
612-16 Bichtold. [2470
Schellhaß, K., Bibliogr.: 12/13, Abt. 1.
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven usw. 16, 2,
159-97.) 12471
Loesche, G., G. A. Skalský u. K. Völ-
ker, Liter. Rundschau üb. d. d. Pro-
test. in Österr. betr. Veröffentlichgn.:
11 u. 12. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Pro-
test. in Österr. 34, 212-339.) 2472
Schlossar, A., Die Literatur d.
Steiermark in bezug auf G., Landes-
u. Volkskde. Beitr. z. österr. Bibliogr.
2. vollst. umgearb. u. bis auf d.
jüngste Zeit verm. Auf l. Graz: Moser.
xIj. 341 S. 10 M. [2473
Geramb, v. u. E. Czegka, Übers. üb. d. ersch.
Lit. z. steier. Heimatkde.: 1. Jan. 12-1. Nov.
13 (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 272-79. 11.
209-16; 340-56.) 12474
Barth, H., Bibliogr. d. Schweizer
Bibliographien und Literaturberichte. — Geographie
G., enth. d. selbständ. erschien. Druck-
werke z. G. d. Schweiz bis Ende 12.
1: Quellen u. Bearbeitgn. nach d.
Folge der Begebenheiten. (= 2689.)
Basel: Geering. xXvnj. 529 S. 11 M.
20. [2475
Rez.: Rev. hist. 116, 155f. Pfister.
Guilland, A., Les études hist. en Suisse.
(Rev. de synthèse hist. 26, 82-98; 293-312.) [2476
Burckhardt, Fel., Hist. Lit., d. Schweiz betr.:
12. (Anz. f. schweiz. G. 13, Nr. ö, Beil. 32 S.) [2477
Büchi. J., Thurgauische Lit.: 12. (Thurg.
Beitrr. 53, 139-49.) 12478
Leuze, O., Württb. G.-Lit.: 12.
(Württb. Vierteljhfte. N. F. 22, 455-
90.) [2479
Marckwald, E. u. L. Wilhelm, Katal.
d. els.-lothr. Abt. d. Univ.- u. Landes-
bibl. Straßb. (s. 13, 11). Lfg. 6.
(Bd. 2, 163-320.) 2 M. [2480
Stenzel, K., Elsäss. G.-Lit.: ’12.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 626-99.)
[2481
Bibliographie lorraine (s. 13, 2271):
(Ann. de l’Est 27, 2.) 13.
[2482
Rez. v. 11/12 u. 12/18: Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. 25, 544—46 J. B. Kaiser. 5
12 u.
Volts, L., Neue hess. Literat.:
13. (Arch. f. hess. G. 9, 377-440.) [2483
Dechent, H., Neuere Arbeiten auf d. Gebiete
d. Frankfurt. Kirchen-G. seit d. Reform. (Vortrr.
d. theol. Konferenz zu Gießen. 36. Folge.)
Gieb.: Töpelmann. 33 8. 70 Pf. [2484
Barth, F. X., Lit.ber.: ’11. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 146-
206.) [2485
Gotzen, J., Bücher- u. Zeitschrif-
tenschau: ’12. (Jahrb. d. Köln. G.-
Ver. 2, 151-99.) [2486
Overzicht van geschriften betr. de Nederl.
kerkgesch. (Nederl.
N.S.10, 344-82.)
„P., Westfäl. Bibliogr.:
(Aus: „Westfalen“. ) Münst.: Coppenrath 13.
39 8. 2 M.
Arch. voor kerkgesch.
2487
[2483
Koblischke, J., Wichtiger Nachtr. z. Bibliogr.
d. Lit. üb. die Drawehnen. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs, 13, 392 f.) Vgl.’08, 1901. [2489
Hedemann- Heespen, P. v., Lit. ber.: 12/13.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 43, 457-501.) [2400
Literaturbericht. (Arch. f. Landes- u. Volks-
kde. d. Prov. Sachs. 23, 159-227.) [2491
Israöl, Neuere allg. u. Speziallit. z. G. d. Erz-
stifts u. Hrzgts. Magdeb. (G. bll. f. Magdeb. 48,
293-312.) 2492
R., Übers. üb. neuer-
dings ersch. Schrr. u. Aufsätze z.
sächs. G. u. Altkde. (N. Arch. f. sächs.
G. 35, 197.214.) 2493
Neupert. A., Aufsätze z. G., Landes- u. Volks-
kde. d. Vogtlandes im Vogtländ. Anzeiger u.
Plauen. Sonntags-Anz. 13. (Mitt. d. Alt.-Ver.
Plauen 24, 175f.) 12494
Jecht, R., Lausitz. Lit. (N. Laus. Mag. 89,
245-54.) 2495
Kohtfeldt, G., Rostock in d. hist. Lit.: 1900-
O9. (Beitrr. z. G. d. St. Rost. 7, 123-33.) [2496
[
’11 u. 12.
*69
Prochnow, G., Geschichtl. u. lan-
deskdl. Lit. Pommerns: 12. Mit
Nachtrr. f. 11. (Pomm. Jahrbb. 14,
131-60.) [2497
Minde-Pouet, G. u Übers. d.
. W. Christiani.
Erscheingn. auf d. Gebiet d. Posener Provinzial-
G.: 12, nebst Nachtrr. zu '11. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Posen 14, 106-20.) [2498
Devrient, E., Jahresber. d. genealo og.
Liter., abgeschl. 15. Mai 12. (Mitt.
Zentralstelle f. dt. Personen- u. Fam.-
G. 10. 03: 123.) [2499
R., „ Die baltische famillengeschichtl.
Lit. ion 12. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09, 10,
323-30.) [2500
Bräuer, K., Krit. Studien z. Lit. u. Quellen-
kde. d. Wirtschafts-G., s. 13, 22. Rez.: Mitt. a.
d. hist. Lit. N. F. 1, 190-93 Koehne. 12501
Scharfenort, v., Quellenkde. d.
Kriegs wissenschaften seit 1740. Bd. 2,
H. 1: 10, 11, 12. Berl.: Mittler.
253 Sp. 5 M. [2502
Kröß, A., Lit.ber.: Zur G. relig. Orden. (Zt.
f. kath. Theol. 37, 831-49.) 12503
Literaturbericht, Hist.-päd.: 11.
(4. Beih. v. Nr. 44.) Berl.: Weidmann.
jx, 408 8. 12504
Hashagen, J., Literaturber.: G. d. geist ig.
Kultur v. d. Mitte d. 17. bis z. Ausgange d.
18. Jhs. (s. Nr. 198). Schluß. (Arch. f. Kultur-
G. 12, 104-26.) [2505
Rosenbaum. A., Bibliogr.: 10 u. 11. (Erg.-
hft. 10 v. Nr. 45.) 12506
Abt, A., Die volkskundl. Literatur:
11. Lpz.: Teubner 13. 134 S. 5M. [2507
Peßler, W., Neuere Arbeiten zur Hauskunde
u. Ethno-Geogr. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23,
42024.) 12508
2. Geographie.
König, Erich, Konr. Peut lnger und die sog.
Karte d. Nikolaus v. Cues. (Festschr. v. Hert-
ling dargebr. 337-41.) [2509
Schäfer, D., Dt. Sprachgrenzen u. Sprachen-
kämpfe. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 403-25.) —
Ders., Die dt.-franz. Sprachgrenze. (Ebd.
382-402.) — ra [2510
Pirchegger, H., Der Hist. Atlas d. öst. Alpen-
länder. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 327-
39. 12511
Abhandlungen z. Hist. Atlas d. öst. Alpen-
länder (s. 13, 2303, wo fälschlich 9 statt 10 u.
11). 12 u. 13 s. Nr. 203 u. 750. Rez. v. 10
(Pirchegger): Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3,
580-83 v. Wretschko; Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm.
11, 217-21 Mell. 2512
Mell, A. u. H. Pirchegger, Steirische
Landgerichts - u. Burgfriedsbeschrei-
bgn. Als Quellen z. Hist. Atlas d. öst.
Alpenländer. (Beitrr. z. Erforschg.
steir. G. 37/40, N. F. 5/8. LXIj S. u.
S. 127.749.) Sep. ersch. als Nr. 2777.
Graz: Leykam. 15 M. [2513
Hettwer, E., Stadtplan (Hist. Plan) v. Salz-
burg (u. nüchst. Umgebg.). Entwicklg. vom 8.“
20. Jh. Salzb.: Mayrische Buchh. 13. 2 M. [2514
*70 Bibliographie Nr. 2515—2586
Borel, M. u. H. A. Jaccard, Atlas
cantonal, polit. et econom. de la
Suisse. Neuchätel: Attinger 13. 4°.
16 Taf. 25 fr. [2515
R., Das ländl. Sied-
lungswesen d. Kgr. Württemb. (Forsch.
z. dt. Landes- u. Volkskde. 21, 1.)
Stuttg.: Engelhorn 13. 136 S. 6 M.
80. — Ders., Die städt. Siedlungen
d. Kgr. Württemb. (Forschgn. 21, 2.)
Ebd. 89 S.; Kte. 9 M. 30. [2516
Müller, Karl Otto, Alte u. neue
Stadtpläne d. oberschwäb. Reichs-
städte. (Ergänzg. zu Nr. 2964.)
Stuttg.: Kohlhammer. 21 Taf. 20 u
14 S. Text. 3 M. 50. [2517
Fabricius, W., Die Grafschaft Vel-
denz. Beitr. z. geschichtl. Ldkde. d.
ehemal. Nahegaus. (Mitt. d. Hist.
Ver. d. Pfalz 33, 1-91.) [2518
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 108-11 G. H.
Müller.
Becker, Aug., Beitrr. z. Siedlungskde. d.
Holien Westerwaldes. Marb. Diss. 12. 99 8. [2519
Hombitzer, A., Beitrr. z. Siedlungskde. u.
Wirtsch.-Geogr. d. Siebengebirges u. sein. Um-
gebg. Bonn. Diss. 13. 152 8.; Kte. 12520
Mertens, H., Beitrr. 2. Morphologie u. Sied-
lungskde. d. Ahrgebiets. Bonn. Diss. 10. 1118.
— M. Groebel, Beitrr. z. Siedlungs-G. d. Wied.
Bonn. Diss.’11. 79 8. —A. Zumbusch, Siedlungs-
G. d. Kreises Grevenbroich u. d. näher. Umgebg.
Menden i. W.: Riedel 10. 66 S. 2 M. (Rez.:
Westdt. Zt. 32, 236-38 Tuckermann.) 2521
Tuckermann, W., Die Wandlungen im Land-
schaftsbilde d. Eifel seit d. unt. d. Obersten
Tranchot (1801-1814) ausgeführt. franz. Lan-
desaufnahme. (Eifel-Festschr. 76-91.) [2522
Atlas, Geschiedkund., van Neder-
land (s. 13, 35). De republiek in 1795.
19 Ktn. in gr. 2° u. 209 S. 8. (35 fl.
Subskr.-Pr.: 25 fl.) [2523
Engelking, K., Zur Siedlungakde. d. Kem-
perlandes an d. unter. Mittel-Weser. Marb. Diss.
56 8. 12524
Fürchtenicht-Boening, H., Beitrr. z.
physik. Geogr. u. Siedlungskde. d.
schlesw.-holst. Sandr- (Geest-) Gebie-
tes. (Forsch. z. dt. Landes- u. Volks-
kde. 20, 5.) Stuttg.: Engelhorn ’13.
65 S.; Karte u. Taf. 6 M. 50. [2525
Damköhler, E., Beitrr. z. braunschw. Ldkde.
(Braunschw. Magaz. 13, 92-96, 106-8.) [2526
Pietsch, E., Planskizze d. St. Plauen
a. d. J. 1536. (Mitt. d. Alt.-Ver.
Plauen 24, 102-10.) [2527
Stössel, Fr., Die Siedlungen d. nordwestl.
Mecklenburg. Geogr. Studie. Rostock. Diss. 13.
110 8. (2528
Dau, E., Aufsätze z. Wirtschaftagcogr. u.
Landeskde. v. West- u. Ostpreußen. Danzig:
Homann u. W. 86 8. 1 M. 80. [2529
Kröhnert, E., Die dt.-russ. Grenze von Eydt-
kuhnen bis Soldau. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia
18, 81-133.) Königsb. Diss. 13. Xj, 53 8. [2530
Cramer, Frs., Aufgaben d. heut ig. Orts na men-
forschg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 33
210-16.) [2531
Schlatter. Th., St. gallische roman. Orts-
namen u. Verwandtes. Beitrr. z. Ortsnamenkde.
d. Kantons St. Gallen. H. 2. St. Gallen: Fehr
18. 101 8. 1 M. 60. 12532
Buchner, Geo., Rätoroman. Namen a. d. All-
gäu u. Nordtirol. (Alemannia 3 F., 5, 121-27.)
— H. Wirth, Verbreitungsgebiet d. Romanen
oder Welschen in Baden. (Ebd. 113-21.) [2533
Welz, Jos, Die Eigennamen im
Codex Laureshamensis. (Aus d. Lob-
dengau u. Württemb.) (Untersuchen.
z. dt. Sprach-G. Hrsg. v. R. Henning.
4.) Straßb.: Trübner 13. 124 8.
3 M. 50. [2534
Herr, E., Der Name „Elsag“. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 7-58.) 2535
Fiurnamenbuch d. Grhrzgts. Hessen, hr=x. v.
J. R. Dieterich u. O. Schulte. Prov. Ober-
hessen. Bd.5. Kr. Lauterbach, H. 1: Die Flur-
namen d. Grafsch. Schlitz, gesamm. v. .
Hotz. Darmst.: Grhrzgl. hess. Staatsverl. 12.
XLIIj, 67 8. 2538
Franck, Joh., Was wissen wir vom Namen d.
Eifel?! (Eifel-Festschr. 62-58.) (2537
Schoof, W., Beitrr. z. heas. Ortsnamen kde.
(8. Nr. 233). 2: Kuhleiche, Leuchtberg, Lischrid,
Leihgestern. 3: Marburg, Marienthal, Weimar.
(Hessenland ’13, Nr. 23f. 14, Nr. 6f.) — K.
Stuhl. Der urdt. Name d. Taunus. (Ebd. 13.
Nr. 21f.) 2538
Cramer, Frz., Mimigernaforde-Mimigardeford.
d. Altest. Namen Münsters. (Zt. f. vaterl. G.
usw. Westfal. 71, I, 309-23.) — P. Henke, Der
Nam Gescke. (Ebd. II, 248-51.) [2539
Grienberger, Th. v., Ostgerman. Flußnamen
bei Jordanes. (Zt. f. dt. Altert. 55,41-51.) 2540
Bär, M. u. W. Stephan, Die Ortsna menan-
dergn. in Westpreußen, 8. 13, 67. Rez.: Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26, 614 f. Schott muller;
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 64f. F. Hirsch; Mitt.
d. Coppernicus-Ver. 20, 55f. Semrau; Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 11-13 Braune.
12541
8. Sprachkunde.
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. (s.
Nr. 238). Bd. 11. Abt. 2. Lfg. 1:
U-Überdrängen. 160 Sp. Bd. 12. Abt. 1.
Lfg. 11: Versuch -Vertreten. Sp. 1825-
1984. Bd. 14. Abt. 1. Lfg. 3: Wehtag-
Weiche. Sp. 321-480. (à 2 M.) [2542
Sperber, H., Beitrr. z. german. Wort kde.
(Wörter u. Sachen 6, 14-58.) (2543
Franke, Karl, Grundzüge d. Schriftsprache
Luthers (s. 13, 2357). 2: Wortlehre. 2., wesentl.
veränd. u. verm. Aufl. 366 8. 8 M. 40. [2544
Jellinek, M. H., G. d. neuhochdt. Grammat.
v. d. Anfangen bis auf Adelung (s. Nr. 240).
2. Halbbd. (Germ. Biblioth., Abtlg. 2, Bd. 7.)
13. x, 504 8. 10 M. (2545
Heuser, A., Die neuhochdt. Schriftsprache
währ. d. 16. u. 17. Jh. zu Bremen. Kiel. Diss.
12. 127 8. (2546
Brunner, Hnr. u. Rich. Schröder, Bericht d.
Kommliss. f. d. Wörterbuch d. dt. Rechtssprache:
12. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 740-44.) [2547
Huß, R., Siebenb.-dt. Sprachatlas. (Korr. bl.
f. slebenb. Ldkde. 37, 25-29.) — G. Kisch, Zur
15 ———xꝛñĩůr 8 — — ——— . 222
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *71
Wortforschg. (Ebd. 36, 81f.) — J. Roth, Reusz.
Sprachl. u. rechtsgeschichtl. Untersuchg. (Ebd.
121-24.) [2548
Idiotikon, Schweiz. (s. ’13, 2361.)
H. 74-75. à 2 M. 2549
Schneider, Pet., Wortschatz d. Bamberg.
Mundart v. 1880-1910. TI. 1 (s. 13, 2363). Sep.
Speyer: Michelsen. 54 8. IM. 12550
Lohß, M., Beit rr. a. d. landwirtschaftl. Wort -
schatz Württembergs nebst sachl. Erläuterem.
(Beih. 2 v. Nr. 2362.) Heidelb.: Winter. xjv,
115 8.
Frisch, P., Studien z. Grenze d. Mosel- u.
Rheinfrankischen im Suden d. Reg.-Bez. Trier.
Bonn. Diss. 11. 57 S.; Kte. Rez.: Westdt. Zt.
32, 238-40 Frings. [2552
Frings, Th., Das Alter d. Benrather Linie.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache usw. 39, 362-76.)
Ygl. Nr. 242. [2553
Schütte, O., Beitrr. z. mittelniederdt. Worter-
buche. (Jahrb. d.Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
39, 98-118.) [2554
Wrede, Die hess. Dialektforschg. u. d. ge-
plante Hessen- Nassauische Wörterbuch. (Mitt.
d. Ver. f. hess. G. 12, 13, 71-75.) 2555
Bromm, E., Stud. z. Dialekt geogr. d. Kreise
Marburg, Kirchhain, Frankenberg. (Aus: Dt.
Dialekt geogr. 7.) Marb. Diss. 13. 72 8. [2556
Schoof. W., Die Schwalmer Mundart (s. 13,
2368). Forts. (Zt. f. dt. Mundarten ’14, 3-31.)
Sep. Halle: Waisenhaus. 95 8. 2 M. 40. [2557
Dellit, O., Die Mundart v. Kleinschmalkal-
den. (= 2441.) Marb.: Elwert.xj, 2 10 S. 6 M. [2558
Claußen, Th., Beitrr. z. schlesw.-holst. Wör-
terbuch. TI. 1 u. 2. Hamb. Progr. 12 f. 30;
33 8. [2559
Brandt, E., Die nordfries. Sprache der Goes-
harden. Hall. Diss. 13. 71 8.; kte. 12560
Müller- Fraureuth, K., Wörterb. d.
obersächs. u. erzgebirg. Mundarten (s.
13, 2370). Lfg. 8-10. Bd. 2. 385-
819. á 3 M. 50. [2561
Gerbet, E., Ncue Beitrr. zum Erzgebirgischen
u. Vogtländischen. (Zt. f. dt. Mundarten 14,
131-59.) — Ders., Beitrr. z. Kenntn. d. West-
erzgebirgischen, Niedererzgebirg. u. Vogtländi-
schen. (Ebd. 13, 54-69 usw. 289-316.) 12562
Seelmann, W., Die Mundart d. hinteren Neu-
mark oder das Ost märkische. (Jahrb. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschz. 39, 141-62.) (2563
Koerth, A., Weitere Beitrr. z. niederdt.
Mundart d. Rogasener Gegend in Posen. (Zt. f.
dt. Mundarten 14, 159-66.) Vgl. Nr. 253. [2561
Werle, Die Altest. gerin. Personennamen, s.
12. 2196. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 201-9
Much. [2565
Drees, H., Die heutig. Familiennamen Wer-
nigerodes. Progr. Werniger. 30 S. [2566
Rost, B., Die Stollbergschen Familiennamen.
Stollb.: Keller 13. 72 8. 50 Pf. 12567
4. FPallographie; Diplomatik;
Chronologie.
Brethols, Lat. Palacogr. 2. A., s. 12, 76.
Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens X.
F. 2, 569-71 Bliemetzrieder; Mitt. d. Inst. f. öst.
G. forschg. 34, 667-69 v. Ottenthal. [2568
Monumenta palaeogr. Hrsg. v. A.
Chroust. 1. Abt. Ser. 2 (s. 13, 2376).
Lig. 13-15. 60 M. [2569
Monumenta palaeogr. Vindobonen-
sia. Denkmäler d. Schreibkunst a. d.
Handschriftensammig. d. habsb.-loth-
ring. Erzhauses (k. k. Hof-Biblioth. in
Wien). Unt. Leit. v. J.v.Karabacek
hrsg. v. R. Beer (s. 11, 96). Lfg. 2.
20 Taf.; 73 S. ill. Text. 100 M. [2570
Schiaparelli, L., Diplomi dei re
d'Italia (s. 13, 2379). Forts. Taf. 53-
63. (Arch. palaeogr. Fasc. 41.) [2571
Petzet u. Glauning, Dt. Schrifttafeln d. 9.“
16. Jh., s. 13. 2332. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36,
233-37 Scemüller. [25372
Ottenthal, E. v., Die dt. Schrift.
(Festschr. d. Akad. Historikerklubs
Innsbr. 14-28.) [2573
Lichtenecker,Urkk.z.österr.G.s.Nr.2718.[2574
Breßlau, Handb. d. Urkundenlehre Bd. 1.
Aufl. 2, s. Nr. 263. Rez.: Biblioth. d. l'École
des chartes 74, 629-32 Lot; Arch. stor. it. Anno
71, vol. 2, 382-86 Leicht. 12575
Schmitz, Karl, Ursprung u. G. d.
Devotionsformeln bis zu ihr. Aufnahme
in d. fränk. Königsurkunde. (Kirchen-
rechtl. Abhandlgn., hrsg. v. U. Stutz.
H. 81.) Stuttg.: Enke 13. xvIIj, 192 S.
8 M. (56 S.: Bonn. Diss.) [2576
Hussl, H., Studien üb. Formelbe-
nützg. in d. Kanzlei d. Karolinger,
Ottonen u. Salier. (In: Quellenstudien
a. d. Hist. Seminar d. Univ. Innsbr.
H. 5.) [2577
Kleeberg, G., Untersuchgn. zu d. Urkk.
Karls d. Gr. Berl. Diss. 103 S. [2578
Solmi, A., La formula della „Mancipatio“
nei documenti piacentini del secolo 8. (Arch.
stor. it. Anno 71, Vol. 2, 225-70.) 12579
Tenhaeff, N. B., Diplomat. studiën
over Utrechtsche oorkonden d. 10. tot
12. eeuw. (= 2350.) Utr.: Oosthoek
13. 339 S. 3 fl. 50. [2580
Bierbach, A., Das Urkundenwesen
d. älter. Magdeburg. Erzbischöfe. Tl. 1:
Die äußeren Merkmale d. Urkk. Hall.
Diss. 13. 97 8. [2581
Rez.: G.bll. f. Magdeb. 48, 250-63 Arnecke.
Aicher, H., Über Diktat u. Datierg. zweier Ur-
kk. Ottos III. Gmund. Progr. 12. 7 S. [2582
Wieser, H. v., Über d. Identität d. Kanzlei-
notars Hildibold m. d. Kanzler d. Erzbischofs
Heribert. (In: Quellenstudien a. d. Hist. Semi-
nar d. Univ. Innsbr. H. ö.) 12583
Kalbfuß, H., E. Bologneser Ars dictandi d.
12. Jh. (Sep. aus 16, 2 v. Nr. 19.) Rom: Loe-
scher u. Co. 35 8. 1 M. 60. 2584
Ginzel, F. K., Handb. d. mathem.
u. techn. Chronologie (s. 13, 99).
Bd. 3. 445 S. 16 M. [2585
Bedlich, Osw., Chronologisches, vor-
nehml. aus Tirol. (Festschr. d. Akad.
Historikerklubs Inns br. S.29-38.) [2586
+79 Bibliographie Nr. 2587—2664
5. Sphragistik und Heraldik.
Roman, J., Manuel de sigillogra-
phie franç. Paris: Picard 12. 401 S.;
Taff. [2587
Eitel, A., Die Siegel d. Grafen v. Freiburg.
(Zt. d. Ges. 1. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Frei-
burg. 29, 217-24.) (2588
Klinkenborg, M., Politik u. Zufall bei d. Maje-
stätssiegeln d. Hohenzollernsch. Kurfürsten u.
Könige. (Hohenz. Jalırb. 17, 244.) (2589
Engelhardt, E., Die Siegel u. Wappen d. Stadt
Artern. Art.: Havekost 13. 15 8.; Taf.
60 Pf. 12590
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
284). Lfg. 560-63. à 6 M. [2591
Inh.: Lig. 560, 561 u. 563 = Bd. IV. 4. H. 24-
26. (Niederöst. Adel.) S. 293-364; Taf. 139-74.
— Lig. 562 = Bd. X H. 2. (Bürgerl. Geschlech-
ter.) S. 19-36; Taf. 21-40.
König-Warthausen, Elise v., Adels-Diplom
u. Wappenbriefe. (Dt. Herold 13, Nr. 11.) [2592
Ströhl, H. d., Die Wappen d. Ordensstifte
in Tirol u. Vorarlberg. (Kunst u. Kunsthand-
werk 15, 12, 193-233.) Rez.: Forsch. usw. z. G.
Tirols usw. 10, 308f. Wieser. [2593
Moeser, K., Aufdeckung herald. Fresken d.
14. Jh. in Meran. (Forsch. usw. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 10, 289-93.) [2594
Leonhardt, K. Fr., Janus Colhophus u. s.
Wappen. (Dt. Herold 14, Nr. 3.) 12595
(Mannh. G.bll. 15, 63-67.) 12596
Wappen, Hessische. Hrsg. v. V.
Würth. Bd. 1, 1: K. Dotter, Als-
felder Wappen. (Sep. a. Nr. 112.)
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess.
13. 52 S.; 12 Taf. 2 M. [2597
Würth, V., Wappen blühender hess. Bürger-
geschlechter. (Hess. Chron. Jg. 2.) [2598
Zimmermann, P., Bemerkgn. zum braun-
schw. Wappen. (Braunschw. Magaz. 14,
441.) 2599
Meuß, J. Fr., Die preuß. Königsflagge.
(Hohenz. Jahrb. 17, 70-77.) [2600
6. Numismatik.
Blanchet, A. et A. Dieudonné, Manuel d.
num.frang. 1, 8. 13, 2422. Rez.: Bibl. de l'École
des chartes 74, 410f. Prinet; Moy. Age 27. 43-54
Prou.; Num. Zt. N. F. 7, 236-40 Kubitschke.
12601
Fıiedensburg, F., Die Symbolik d.
Mittelaltermünzen. Tl. 1: Die ein-
fachst. Sinnbilder. Berl.: Weidmann
13. X, 119 S.; Taf. 3 M. 60. [2602
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 3 Weinmeister; Zt.
f. Num. 31, 468-73 Menadier.
Decourdemanche, J. A., Note sur les poids
caroling. (Rev. num. 4. S., 16, 372-89.) [2603
Wilberg, M., Die Münzensammig. d. Hist.
Ver. z. Frankf. a. O. (Mitt. d. Ver. H. 26.)
Frankf. a. O.: Harnecker u. Co. 13. 102 8.;
Taf. 50 Pf. (2604
Bahrteldt, E. u. W. Reinecke. Der Barde-
wiker Münzfund. Berl.: Berl. Münzblätter 13.
43 8.; 3 Taf. [2605
Stroedicke, E., Der Münzfund v. Znin. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 138-42.) [2606
Schöttle, G., Ital. amtl. Münzfälschgn. u, d.
Auftreten d. Stadt Lindau hiegegen. (Schrr. d.
Ver. f. G. d. Bodensees 42, 38-44.) [2607
Nagl, A., G. d. Wiener Markgewich-
tes. (Num. Zt. N. F. 6, 87-128.) [2608
Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen im
Mittelalt., s. Nr. 295. Rez.: Num. Zt. N. F. 6, 85 f.
K. Schalk; Hist. Zt. 112, 697 f. Uhlirz. [2609
Hirn, J., Die lange Münze in Tirol u.
ihre Folgen. (Aus: Arch. f. öst. G. Bd.
104.) Wien: Hölder. 119S. 3M. [2610
Clauß, H., Schraubentaler a. d. Jahre d.
Salzburg. Emigration. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Osterr. 34, 117-27.) [2611
Wavre, W. et E. Demole, De la succession
des Brandebourg aux Longueville 1707-22.
Fragment très abrégé de l’hist. monet. de Neu-
chätel. (Rev. suisse de num. 19, 135-48.) [2612
Ebner, J., Geistliche Münzprägung innerh. d.
Grenzen d. jetzig. Königreichs Württemb. (Fest-
schr. d. K. Altertümersammig. in Stuttg. S. 115-
20.) — Ders., Untersuchgn. z. Münz-G. d. Graf-
sch. Hohenberg. (Bll. f. Münzfreunde Jg. 47, Sp.
5095-5102.) — Ders., Die Reichsmünzstätte
Ulm vom 11.-14. Jh. (Ebd. 5022-27.) [2613
Noß, A., Die trier. Guldenmünze in Offenbach
a. M. (Num. Zt. N. F. 6, 143-60; Taf. 4.) [2614
Weyersberg, A., Münzumrechnung vor 100
Jahren. (Monatsschr. d. Berg. Q.-Ver. 21, 98-
100.) [2615
Menadier, J., Aachener Zeichen u.
Marken. (Zt. f. Num. 31, 145-54;
Taf.) — Ders., Aachen. Schaumünzen.
(Ebd. 155-207; Taf. 2-8.) — Ders.,
Münzprägung u. Münzumlauf Aachens
in ihr. geschichtl. Entwicklg. (Ebd. 217-
73.) — Ders., Urkk. u. Akten z. Aachen.
Münz-G. (Ebd. 274-459.) [2616
Lennartz, P., Die Probationstage u.
Probationsregister d. niederl.-westf.
Kreises. (Num. Zt. N. F. 6, 1-84.) [2617
Stange, E., Geld- u. Münz-G. d. Bistums Min-
den, s. Nr. 804. Rez.: Zt. f. Num. 31, 210-14
Menadier; Gött. gel. Anz. 14, 189-92 Edw.
Schröder. [2618
Bahrfeldt, M. v., Die Münzen d. Bistums
Ratzeburg (s. 12, 2262). 2: Hrzg. August d. A.
zu Braunschw.-Lüncb. (Jahrbb. d. Ver. f. meck-
lenb. G. 78, 301-42; 2 Taf.) [2619
Jeep, W., Die auf Hrz. Friedr. Wilhelms Be-
fehl geprägte braunschw. Landmünze. (Braun-
schw. Magnz. 14, 19-24.) — Ders., Die unt.
Hrzg. Wilhelms Regierg. (1831-34) geprägte
Silber-Scheidemünze. (Ebd. 13, 65-87.) [2620
Schrötter, Fr. Frhr. v., E. preuß. Kompagnie-
kasse a. d. 73. Kriege. (Zt. f. Num. 31, 460-
67.) [2621
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Heydenreich, E., Handbuch d.
prakt. Genealogie, in Verbindg. m.
O. Frh. v. Dungern, O. Forst-
Battaglia, Karge u. a. Mit Ein-
leitg. v. K. Lamprecht. (2., sehr
verm. u. umgearb. Aufl. d. familien-
geschichtl. Quellenkde.) Lpz.: Dege-
ner 13. xxxvj, 398, 483 S. m.
11 Stammtaf. 25 M. [2622
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 823 f. Wenck;
N. Arch. f. sächs. G. 35, 198-95 Ermisch.; Lit.
Zbl. 14, Nr. 27 Knöpfler.
t Zus
Sphragist. u. Herald. — Numism. — Genealogie, Familiengesch. u. Biogr. 73
Hofkalender, Goth. geneal. (s. 13
2444). Jg. 51: 14. xxjv, 1208, 36 8.
10M. ' [2623
Bansa, E., Das Haus Este-Welf.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 41,
362-78.) [2624
Zimmermann, P., Das Haus Braunschw.-
Grubenhagen, 8s. 13, 137. Rez.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 14, 161-67 Krusch. [2625
Maltzahn, A. A. Frhr. v., Die 4096 Ahnen
Sr. M. Kaiser Wilh. II., s. 13, 134. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 17, 114-20 Forst-Battaglia. [2626
Grellet, J., Zur Geneal. der Grafen v. Neuen-
burg. (Dt. Herold 13, Nr. 11.) Vgl. 13, 2443.
— Val. J. O. Hager. (Ebd. Nr. 12.) [2627
Hammann, W. H., Ahnentaf. d.
Prinzen Wilh. Karl v. Isenburg zu
4096 Ahnen, nebst 20 Stammtafeln.
Darmst.: Schlapp 13. 2°. jx S.:
64 Taf. 25 M. [2628
Posse, O., Die Urahnen d. fürstl.
u. gräfl. Hauses Schönburg. Dresd.:
v. Baensch -Stiftg. 4“. 25 S.; 2 Taf.
u. 2 Ktn. 4 M. [2629
Taschenbuch, Goth. geneal. d. gräfl.
Häuser (s. 13, 2444). Jg. 87: 14. —
Desgl. d. freiherrl. Häuser 64: 14.
— Desgl. d. uradel. Häuser. 15: 14.
— Desgl. d. briefadel. Häuser. 8: 14.
(à 10 M.) [2630
Geschlechterbuch, Dt. (s. Nr. 317).
24: Bergisch. Geschlechterb., hreg. v.
B. Koerner, bearb. m. E. Strutz.
Bd. 1: Elberf.-Barmen. 13. xxxvi.
618 S.; Taff. — Bd. 25. 13. XL, 519 S.;
Taff. — Bd. 26: Ostfries. Geschlech-
terb., hrsg. v. B. Koerner. Bd. 1.
IIj, 509 S. (à 10 M.) [2631
Berchem, H. v., Die adeligen Begräbnis-
Stätten auf d. südl. Friedhofe zu München. Mit
Einleitg. hrsg. v. E. Frhr. v. Berchem. Münch.:
Kellerer 13. 79 S. 3 M. [2632
Kindler v. Knobloch u. O. Frhr.
v. Stotzingen, Oberbad. Geschlechter-
buch (s. Nr. 320). 3, 8. (Röder v. Ro-
deck v. Rotberg.) S.561-640.6M. [2633
Schwartz, Hub., Die Grabplatten u. Grab-
denkmäler in d. Soester Kirchen. (Zt. d. Ver. f.
G. v. Soest 30, 1-125.) [2634
Poseck, M. v., 5. Verzeichn. v. 500 in d. v.
Poseckschen Sammlgn. vorkomm. Namen.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 42, 68-85.)
Vgl. 12, 2288. [2635
Kießkalt, E., Die Gedächtnistafeln u. Grab-
denkmäler d. Amtsgerichtsbezirkes Kahla,
Sachs.-Altenb. (Ebd. 41, 339-61. 42, 1-19.) [2636
Gantzer, Aus d. Album d. Kgl. u. Gröningisch.
Gymnas, zu Stargard in Pommern. (Ebd. 42,
86-96.) (2637
Taube, M. v., Beitrr. z. baltisch. Famil.-G.
(Jahrb. f. Geneal. usw. 09 / 10, 134-42.) — P.
Frhr. v. Ungern-Sternberg, Beitrr. z. Güter- u.
Fam. -G. Estlands zur schwed. Zeit. (Ebd. 107 -
33.) — W. Rader u. O. Stavenhagen, Bürger-
liste u. Ratslinie d. St. Goldingen bis 1889.
(Ebd. 158-245.) — C. v. Dehn, Auszüge a. d.
Kirchenbuch d. Insel Ösel. (Ebd. 1-82.) [2638
Trippenbach, M., Verzeichn. d. in d. Fam.
v. d. Asseburg vorgekomm. Heiraten. (Vier-
teljschr. f. Wappenkde. 41, 379-88.) [2639
Bönhoff, L., Die v. Blankenau. (Mitt. d.
Ver. f. Chemnitz. G. 15, 48-56.) 2640
Schön, Th., E. angebl. Zweig d. kurlund.
Geschl. v. d. Brincken im Hrzgt. Braunschw.
u. Kgr. Preuß. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09/10,
91-29.) 12641
Bruiningk, H. Bar. v., Das Geschlecht v.
Bruiningk In Livland. Familiengesch. Nachrr.
Riga: Kymmel 13. 4°. xlj, 396 S. 16 M. [2642
Woringer, Collmannsche Familiennachrr.
(Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12/13, 117-30.) [2643
Dingeldey, K., Stammbaum d. Fam. Dingel-
de y. (Hess. Chronik Jg. 2.) [2644
Sommerfeldt, G., Preuß. Bezichgn. d. kur-
länd. Herren v. Dönhoff, 1615-1686. (Jahrb.
f. Geneal. usw. 09/10, 83-88.) [2645
Estorff, E. v., Zur G. d. Fam. v. Estorff bis
z. Reformation. E. Zeitbild aus d. Fürstent.
Lüneburg. (5, 1/2 v. Nr. 136.) Hannov.: Geibel.
177 8.; 3 Stammtaf. u. 3 Ktn. 6 M. [2646
Sommerfeldt, G., Eulenburgisches (s. 13,
2470). Forts. (Dt. Herold 14, Nr. 4.) 12647
Bassermann, E., Mannheim. Fam. Frohn.
(Mannh. G. bll. 15, 33-38.) 12648
Studien z. Fugger -G. H. 4 8. Nr. 1290. [2649
Sommerfeldt, G., Z. Stammb. d. Ant. v. Gla-
(Jahrb. f. Geneal. usw. 09 / 10,
[2650
Wastian, Frz., Beitrr. z. G. u. z. Wappen d.
Fam. Kernstock. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 11, 272-96.) 12651
Stavenhagen, O., Die Kettler, bzw. Frei-
herrn u. Grafen v. Kettler in Kurland. (Jahrb. f.
Geneal. usw. 09/10, 275-81.) Vgl. 11. 2401. [2652
Koch, Herb., Nachfahrentaf. d. Stadthaupt-
manns Joh. Heinr. Koch (gest. 1775 in Jena).
Jena: Vopelius. 1 Stamnitafel m. Text auf d.
Umschlag. 3 M. 12053
Stackelberg, O. M. Frhr. v., Ausgestorb. Va-
sallen- Geschlechter. I: Die Kuddelen. (Jahrb.
f. Gencal. usw. 09/10, 256-60.) 12654
Burkhardsberg, W., Beitrr. z. G. d. Fam.
Mahla. (Burkhardab., Vorarbeiten z. Familien-
chronik. H. 1.) Münch. 11. 15 8. 12655
Averdunk, H., Die Nachkommen d. Geogra-
phen Gerh. Mercator. (Schrr. d. Duisburg.
Museums - Ver. 5.) Duisb.: Ver. 13. 56 8.;
8 Taf. 1 M. 50. Rez.: Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 8, 91 f. Rotscheidt. 2656
Mitteilungen aus d. Mitzschkeschen Famil.
Verbande (s. 13, 2495). H. 9 u. 10. Okt. 13 u.
Apr. 14. S. 77-92. 1 M. 12657
Wiündelts, J. W., Het Geslacht op ten
Noort. Amsterd. 13. 228 S.; Stammtaf. [2653
Grotetend, O., G. d. Geschlechts v. d. Osten.
Urkundenbuch. Bd. 1: 1200-1400. Lpz.: Dege-
ner. 311 8. 20 M. [2659
Heinze, Jul., Beitr. z. Aufklärg. d. Abstam-
mg. d. Herrnmeisters d. Dt. Ordens Wolter
v. Plettenberg. (Dt. Herold 14, Nr. 4.) [2660
Hager, J. O., Die Herren v. Rötteln u. ihre
heutig. Nachkommen. (Zt. d. Ges. f. Beförderg.
d. G.kde. ww. v. Freiburg 20, 147-72.) [2661
Burkhardsberg, W., Quellenkde. z. G. d.
Fam. v. Schiber. 1. (Burkhardsb., Vorarbeit.
z. Familienchron. H. 2.) Münch.: Selbstverl.
v. Schiber 12. [2662
Höhnk, H., Nachrr. von d. Vorfahren u. d.
Familied.russsAdmirals Pet. von Sievers. (Zt.
d. Ges. f. schlesw. holst. G. 43, 256-352.) [2663
Pirchegger, H., Die Stubenberger u. ihre
*74 Bibliographie Nr. 2664—2734
ältest. Zweige. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11,
357f.) [2664
Traansehe, A. v., D. Ende d. „Taube-Kontro-
verse“. (Jahrb. f. Geneal. usw. 09/10, 232-302.)
— M. Frhr. v. Taube, Zur Forts. d.,, Taube -Kon-
troverse“. (Ebd. 417-19.) Vgl. 11, 2431. [2665
Traansehe, A. v., Die v. Tausas in Livland.
(Ebd. 246-55.) [2666
x; Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Fam. v.
Thienen (s. 08. 2032). Verbessergn. u. Zusätze.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 43. 447-56.) [2667
Ahnen d. Grafen Joh. Tserclaes v. Tilly.
(Dt. Herold '14, Nr. 3.) [2663
Sommerfeldt, G, Zur G. d. um 1830 erlosch.
Fam. d. Freiherrn v. Troschke-Rosenwerth.
(Ebd. 13, Nr. 11.) 2669
Bachofen, Frhr. v., Die U tsch in Steiermark.
(Dt. Herold 13, Nr. 12.) [2670
Engelhardt, E. v., Die v. Venediger in Liv-
land u. ihr Erlöschen daselbst. (Jahrb. f.
Geneal. usw. 09/10, 100-106.) [2671
Voigtländer, R., Meine Vorfahren u. wir.
Beitr. z. G. d. Fam. Voigtländer 1629-1913.
(Abgeschloss. 21. 12. 13.) Lpz.: Voigtl. 54 8.
2 M. 12672
Roeschen, A., Beitrr. z. G. d. Fam. Welcker.
(Aus Treysa u. Alsfeld.) H. 2. Als Ms. gedr.
Gießen 13: Kindt. 39 8. 12673
Moorrees, W., Het Münstersche Geslacht
van der Wyck. Met 2 stamlijsten. s' Graven-
hage 11. 12674
Manteuffel, L. Z. v., Neue Beitrr. z. G. d.
Fam. Zoe ge v. Manteuffel. (Jahrb. f. Geneal.
usw. 09 / 10, 264-74.) [2675
Heigel, K. Th. v., 12 Charakterbil-
der aus d. neuer. G. Münch.: Beck 13.
398 S. 5 M. [2676
Weber, Ottok., Von Luther zu Bismarck.
12 Charakterbilder aus dt. G. Bd. 1 u. 2. Aufl.
2. (Aus Natur u. Geisteswelt. 123.) Lpz.: Teub-
ner 13. 128; 140 S. 2 M. [2677
Von unsern Vätern. Bruchstücke a.
schweizer. Selbstbiographien v. 15.-
19. Jh., hrsg. v. O. Greyerz (s. '12,
2347). Bd. 2. 13. 314 S. 3 M. 20. [2678
Biographien, Hessische, in Verbin-
dg. m. K. Esselborn u. Geo. Leh-
nert hrsg. v. Herm. Haupt (s. 13.
2525). Bd. 1, 2. (Arbeiten d. Hist.
Komm. f. d. Grhrzgt. Hess.) S. 129.
259. 13. 2 M. 40. [2679
Biographie nation. de Belg. (s. 12,
2348). 21, 2: Savius-Schotelaere.
Sp. 481-990. 3 fr. [2650
Rothert, W., Allg. hannov. Biogra-
phie (s. 12, 2350). Bd. 2: Im alt. Ker.
Hannov. 1814-66. 599 S. 7 M. [2681
Rez. v. 1: Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 17,
227-29 Cohrs.
Lehmann, Gust., Die Ritter d. Or-
dens pour le mérite. Berl.: Mittler 13.
XLj, 671; 598, 50 S. 22 M. [268%
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 424-25
Kekule v. Stradonitz; Lit. Zbl. 14, Nr. 18; Dt.
Lit.-Ztg.“ 14, Nr. 20 v. Petersdorff.
Staatsmänner, Preuß. Hrsg. v. A. Meister.
1. [2633
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist. (s. Nr. 332). Legum
sectio IV: Constitutiones etc. imperatorum et
regum. T.V,3u.VJ,1,18.inAbt.B. Necro-
logia V s. Nr. 2789. [2684
Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere G.
Österr. (s. 13, 2534). 13 s. Nr. 2721. [2685
Quellen z. G. d. St. Wien (s. 12, 2357). 1. Abt.,
Bd. 8 s. Nr. 2722. [2686
Schönach, L., Streifzüge durch d. Biblio-
theca civica in Trient. (Forsch. usw. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 10, 287f.) 12687
Fontes rerum Transylvanicarum (s. 12, 2361).
T. 2 s. Nr. 1474 u. 3 (Posse vin, Transilvania
1584). [2688
Quellen z. schweiz. G. N. F. Abt. 4: Hand-
bücher. Bd. 1 s. Nr. 2475. 12689
Quellen u. Forschgn. z. Kirch.- u. Kultur- G.
v. Els.-Lothr. 1 (v. Hohenlohe, Kreuzbüch-
lein 1525) s. in Abt. B. 12690
Quellen u. Forschungen z. hess. G., hrsg. v.
d. Hist. Komm. f. d. Grhzgt. Hessen. 1 (Vige -
ner, Mainzer Dompropstei im 14. Jh.) s. in
Abt. B. 12691
Veröftentlichungen d. Hist. Komm. d. Stadt
Frankf. a. M. 6 s. Nr. 2781. 12692
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Nassau
(8. 13, 2389). 7 s. Nr. 2995. [2693
Dönges, C., Katal. d. hist. Sammign. im Wil-
helmsturm zu Dillenburg. (= 2398.) Dillenb.:
Seels Nachf. 12. 216 8.; 4 Taf. 2 M. (2694
Publikationen d. Ges. f. rhein. G. kde. (s.
Nr. 391). 23, 7 (Sauerland, Urkk. usw. z. G.
d. Rheinlande. Bd. 7) u. 31 (Landsberg, Gut-
achten d. rhein. Immediat-Justiz-Kommi«.
1814-19) s. in Abt. B. (2695
Schrörs, H., „Fälschungen“ d. Brü-
der Gelenius u. kein Ende. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 1-60.)
Vgl. 12, 3271. [2696
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Hess.
u. Waldeck (s. Nr. 302). VII, 2 u. X, 1 s. Nr.
2712 u. 2757. 12697
Horstmann, W., Bernh. Homeisters Sammig.
in d. Stadtbiblioth. zu Hannover. ITI. 1 u. 2.
Linden. Progr. 12 f. 4°. 24; 46 8. (2698
Quellensammlung d. Gesellsch. f.
schlesw.-holst. G. (s. 05, 185). Bd. 7.
220 S. 5 M. [2699
Quellen u. Forschungen z. braunschw. G. (3.
Nr. 396). 6 s. Nr. 2428. [2700
Arras, P., Quellenbuch z. sächs. G. 2. ver m.
Aufl. Bautzen: Weller 12. 182 8. 2 M. Rez.:
N. Arch. f. sächs. G. 35, 167 f. Beschorner. [2701
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. f. Pom-
mern (s. Nr. 398). II, 1 s. Nr. 2770. 12702
Ostwald, P., Quellen u. Lit. z. G. d. Ordens-
landes Preußen. (Dt. G. bil. 15, 27-39.) [2703
2. Geschichtschreiber.
Jansen, M.u.L. Schmitz-Kallenberg,
Historiographie u. Quellen d. dt. G.
bis 1500. 2. Aufl. (R. I, 7 v. Nr. 1.)
Lpz.: Teubner. 130 S. 3 M. [2701
Allgem. Quellensammlungen. Geschichtschreiber. Urkunden u. Akten
Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G. im Mittelalt.
Bd. 1. Aufl. 2, s. 13, 2543. Rez.: N. Arch. 39,
211 Levison. [2705
Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Gesamt-
ausg. 9, 2 (Gregor v. Tours. 4. Aufl., Bd. 3)
u. 93 (Salimbene. Bd. 1) s. Abt. B. 2706
Schulz, Marie, Lehre v. d. hist. Methode bei
d. G.schreibern d. Mittelalters, s. 12, 2371.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20 Bernheim. [2707
Chroniken d. dt. Städte (s. 13,
2547). 31, 2: Niedersächs. Städte.
Lübeck 5, 2. 184 S. 8 M. [2708
Denkwürdigkeiten a. Altösteıreich (s.“ 13, 302).
778 8. Nr. 1830. 9/10 (Castolli, Memoiren mein.
Lebens) s. in Abt. B. 2709
Chronik d. Pfarrers Gumbart. (Mannh. G.-
bll. 14, 23537.) 2710
Pauls, E., Chronica manuscripta
Aquensis. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35,
126-53.) [2711
Chroniken v. Hessen u. Waldeck.
Bd. 2: Waldeck. Chroniken. Bearb.
v. P. Jürges, A. Leiß, W. Dersch.
(VII, 2 v. Nr. 2697.) Marb.: Elwert.
xxxvij, 385 S. 16 M. [2712
Bremer, Asmus (Bürgermeister v.
Kiel), Chronicon Kiliense tragicum-
curiosum 1432-1717 (s. 01, 2173).
Forts., hrag. v. M. Stern. (= 2426.)
13. 5128. 2M. [2713
Deiter, H., Joh. Statwechs Prosa-
Chronik. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 39, 33-74.) [2714
Chronik d. Stadt Mühlhausen in Th. Hrsg. v.
R. Jordan (s. 09, 343). Bd. 5: Namen- u.
Sachverzeichn. 13. 72 8. 2 M. 40. — R. Jor-
dan, Zur Chron. d. St. Mühklh. (Mühlh. G. bll.
14, 138-40.) [2715
Specht, W., Thom. Neumanns Rathenower
Chronik. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb.
43/44, 109-14.) 2716
Carstenn-Wongrowitz, E., Carl Ferd. Ramsay,
e. Fortsetzer d. Rupson-Dewitz-Amelungschen
Annalen d. Stadt Elbing. (Mitt. d. Copernicus-
Ver. 20, 8-24.) [2717
3. Urkunden und Akten.
Lichtenecker, H., Urkk. z. österr.
G. Nach Originalen desk. u. k. Haus-,
Hof- u. Staats-Archivs in Wien.
Wien: Pichler 13. 20. 40 S.; 8 Taf.
(22 M., einzelne Taf. 3 M. 40.) [2718
Archivalien z. neuer. G. Österreichs
(s. 09, 2270). I, 4. (Tl. v. Nr. 56.)
S. 323-772. 12 M. 50. [2719
Kybal, V., Üb. d. Bedeutg. d. General-Ar-
chivs zu Simancas für d. neuere G. Österreichs,
s. 12, 194. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 3001.
Herre. 12720
Staatsverträge, Osterr. (s. 13, 2558).
L. Bittner, Chronol. Verz. d. österr.
Staatsverträge. 3: Die Staatsvertrr.
d. Kaisert. Österr. u. d. Österr.-Ung.
Monarchie 1848-1911. (= Nr. 2685.)
xxj, 742 S. 21 M. [2721
*75
Rez. v. Abt. Srbik, Niederlande. Bd. 1:
Hist. Vierteljschr. 16. 557 f. V. Loewe; Hist. Zt.
112, 516. Brugmans; Hist. Jahrb. 35, 137-52
Turba u. Entgegug. v. Srb. m. Erwiderg. v.
T. ebd. 505-7. Rez. v. Abt. GooB, Fürstent.
Siebenbürgen: Korr. bl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. 36, 87 f. R. Br.; Hist. Jahrb. 34, 897f.
Turba. Rez. v. Abt. Pribram. England.
Bd. 2: Dt, Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Bittner.
Regesten a. in- u. ausländ. Archiven,
m. Ausnahme d. Archivs d. Stadt
Wien. Bd. 8; red. v. J. Lampel.
(= Nr. 2686.) Wien: Gerold & Co.
XIIj. 350 S. 20 M. [2722
Thiel, V., Zur G. d. k. k. steiermärk.
Statthalterei-Archivs. (Beitrr. z. Er-
forschg. steirisch. G. 37/40, N. F. 5/8,
1-70.) — J. Loserth, D. Archiv d.
Hauses Stubenberg (Supplement II):
Archivregister v. Wurmberg (1498 u.
1543), nebst e. Wurmberg. Schloß-
invent. (1525). (Ebd. 71-126.) [2723
Meil, A. u. H. Pirchegger, Steirische Land-
gerichts- u. Burgfriedsbeschreibgn. 8. Fr.
2513. 12724
Grein, Chr., Die Urkk. d. Stadt pfarrarchives
in Hallein (8. 13, 2561). Schluß. (Mitt. d. Ges.
f. Salzb. Ldkde. 53, 39-68; 121-92.) 12725
Urkunden u. Akten-Regesten a. d. Dekanats-
archive Stilfes 1300-1800, hrsg. v. Geo Schmid,
s. 13, 230. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F.,
56, 559-62 Fischnaler. 12726
Urkundenbuch d. Stadt Krummau in Böh-
men. Bd. 2. Hrsg. v. Val. Schmidt u. A.
Picha, s. 12, 197. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. -
forschg. 34, 679-81 Klimesch. 12727
Merz, W., Invent. d. Stadtarchivs Zofingen.
Aarau: Sauerländer u. Co. 38 8. 90 Pf. [2728
Urkundenbuch, Appenzeller. I: Bis z.
Eintritt Appenzells in d. Bund d. Eid-
genossen 1513. Bearb. v. Tr. Schie h,
unt. Mitwirkg. v. A. Marti. St. Gallen:
Fehr 13. 789 S.; 5 Taf. 26 M. [2729
Urkundenbuch d. Abtei Sanct Gallen.
TI. 5: 1412-1442 (s. 11, 2471). 6.
(Schluß-)Lfg.: 1441-42, Nachtrr. u.
Register. Bearb. v. Pl. Bütler u. T.
Schieß. 13. S. 1001-1215. 10 M. [2730
Urkundenbuch d. Stiftes Bero-Mün-
ster (s. 13. 2568). II, 321-428. (Beil.
zu Nr. 2376.) [2731
Riedner, O., Winke f. d. Benutzg. d. staatl.
bayer. Archive. (Biblioth. f. Volks- u. Heimat-
kde. 93. Sonderhft. zu d. „Dt. Gauen“.) Kauf-
beuren (Bayern): Dt. Gaue 13. 24 3. [2732
Mitterwieser, Alois, Regesten d.
Frauenklosters Altenhohenau am Inn
(8. 11, 2472). Forts.: Nachlese u. 16. Jh.
(Oberbayer. Arch. 58, 270-328.) [2733
Urkundenbuch, Württb. (s. 12,
202). Bd. 11: 1297-1300. Hrsg. v.
Eug. Schneider u. G. Mehring.
13. XXI, 645 S. 10 M. [2734
*76
Archivinventare, Württemb. (s. Nr.
422). H.11.
Inh.: Duncker, Die Pfarr- u. Gemeinde-
hun d. Oberamts Tübingen. 112 8.
1 M. 12735
Urkundenbuch, Hohenlohisches, hrsg. v. K.
Weller u. Chr. Belschner. Bd. 3,8. 2 2574.
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 659. P. Albert; t. f. G.
d. Oberrh. N.F.29, 1531. 5 Hist.
Zt. 112, 691 f. F. V. [2736
Regesten d. Markgrafen v. Baden u.
Hachberg 1050-1515. Bd. 4: Regesten
d. Markgrafen v. Baden 1453-75 (s.
Nr. 426). Lfg. 4: 1468, Okt. 5-1475,
Febr. 24. Bearb. v. A. Krieger. 8.
241-362. 8 M. [2737
Blittersdorff, Phil. Frhr. v., Archi-
valien d. freiherrl. v. Blittersdorff-
schen Archivs, derzeit in Ottensheim
a. D., Oberöst. (Mitt. d. Bad. Hist.
Komm. 35, 112 ff. u. 36, 12-23.) —
Bened. Schwarz, Frhrl. v. Gemmin-
gen-Gemmingensches Arch. in Gem-
mingen, Bez.-Amt Eppingen. (Ebd.
36, 24ff.) [2738
Regesta episcoporum Constantien-
sium (s. ’13, 2577). Bd. 3: 1384-1436.
Lfg. 3/4. Bearb. v. K. Rieder. ’13.
S. 185-358. 15 M. [2739
Hessel, A., Urkk. d. 13. Jh. a. d. Straßburg.
Dominikanerarchiv. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 34, 653-56.) [2740
Engel, K., Repertorium d. Stadtarchivs Col-
mar, 8. 13, 2578. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F
28, 526f. H. Kaiser. 12741
Urkunden u. Regesten d. Stadt u.
Vogtei Rufach (1350-1500), hrsg. v.
Theob. Walter. (Beitrr. z. G. d. St.
Rufach. 3.) Colmar: Straßb. Dr. u. Verl.
Anst. 13. xxuj, 240 S. 10 M. [2742
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 161 H. K.
Scherlen, A., Inventar d. alt. Ar-
chivs d. St. Kaysersberg. (= Nr.
2394.) Zabern: Fuchs. 251 S. 6 M.
Vgl. Nr. 428. [2743
Jungk, A. H., Regesten z. G. d.
ehemal. Nassau-Saarbrückischen Lan-
de. Tl. 1: -1317. (= 2401.) Saarbrück.:
Verein. 288 S. [2744
Krudewig, J., Übers. üb. d. Inh. d.
kleiner. Archive d. Rheinprovinz. Bd.
4, H. 4: Kreis Trier-Land. S. 177-239.
(Beil. z. Nr. 2400.) [2745
Kelleter,H., „Aus d. Eifelbergen“. (Monatahfte.
f. rhein. Kirch. G. 8, 21-31.) Urkunden. [2746
Brück, F., 4 Urkk. d. Honnschaft Crumbach
im Bergischen Amte Mettmann. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 46, 220-40.) [2747
Hulshof, A., Oorkonden aangaande
de betrekkingen d. Geldersche vorsten
tot Frankrijk. (Werken, uitg. door
Gelre -Ver. 9.) Arnhem: Gouda Quint
12. 201 S. [2748
Bibliographie Nr. 2785—2789
Doorninck, P. N. van, Inventaris
van het archief van het St.-Agnes of
groote convent te Emmerik. Haar-
lem: van Brederode. 146 S.; 2 Taf.
4 fl. 80. [2749
Lallemand, A. et W. de Vreese, Docc.
fondamenteaux de l'histoire de Bel-
gique. Chartes et coutumes, Edits et
actes diplomat., avec commentaires
et annotations. Liege: Dessain. 280 S.
4 fr. [2750
Verriest, L., Annuaire des archives
de Belgique. Roulers 13: Deraedt-
Verhoye. 167, cxx1j 8. [2751
R., De archieven der garnizoenskerken
Fruin,
in de Zuidelijke Nederlanden. (Nederl. Archie-
venblad 21, 155-64.) [2752
Cartulaire de Téglise Saint- en
de Liege, publ. p. E. Poncelet (s. 01,
2213). T. 5. 13. 767 S. 20 fr. 12753
Inventaires somm. des petites ar-
chives du Hainaut (s. 13, 2594). I, 4.
13. S. 275-410. 2 fr. [2754
Chartes du chapitre de Sainte-
Waudru de Mons, rec. et publ. p. L.
Devillers (s. 09, 227). T. 4. 13. jx,
843 S. 15 fr. [2755
Lot, F., Etudes crit. sur l’abbaye de
Saint-Wandrille. (Biblioth. de l’École
deshautes&tudes214.) Paris: Champion
2 oxxxv. [Urkk.:] 258 S. [2756
: N. Arch. 89, 281 f. Levison.
Urkundenbuch d. Klosters Fulda.
Bd. 1, Hälfte 1. (Die Zeit d. Abtes
Sturmi.) Bearb. v. Ed m. E. Sten-
gel. (X, 1, 1 v. Nr. 2697.) Marb.:
Elwert 13. jx, 202 8. í M. 50. [2757
Rez.: N. Arch. 39, 2391.
Linneborn, Aus d. 5 u. Gemeinde-
archive d. Freiheit Bödefeld, Kr. Meschede. (Zt.
f. vaterl. G. usw. Westfal. 71, II, 251-55.) .
Urkundenbuch, Hans. Bd. 10, bearb. v.
Stein, s. 11, 223. Rez.: Hist. Vierteljschr. N
1421. Daenell. (2759
3. Abt., Bd. 9: 1477-1630;
bearb. v. D. Schäfer u. Fr. Techen, s. Nr.
442. Rez.: Mitt. d. West pr. G.-Ver. 13, 46-48
Perlbach. [2760
Urkundenbuch d. St. Braunschweig. Bd. 4,
hrsg. v. H. Mack, s. 13, 259. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 17. 295-97 Keußen. 12761
Kötschke, R., Quellen z. G. d. ostdt. Koloni-
sation im 12.-14. Jh., s. 13, 260. Rez.: Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 246 f. Thausing;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 3151. Hoppe:
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 13, 4741. Krabbo
Hist. Vierteljschr. 17, 2931. Curschmann. [2762
Hofmann, H., Urkundliches a. d. alt. Turm-
knöpfen d. St. Ülrichskirche zu Magdeb. (G. N
1. Magdeb. 48, 24-40.) [27
Bangert, Das Fürstl. Schwarzburg. Archiv in
Rudolstadt. (Korr. bl. d. Gesamt- Ver. 61, 405-
15.) 12784
Urkunden u. Akten. Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler
Bestände, Die handschriftl., d. Schloß-Archivs
zu Eisenberg, S.-A. (Mitt. d. Geschichts- u. Alter-
ts. forsch. Ver. Eisenb. H. 30, 143-91.) 12765
Krabbo, H., Regesten d. Markgrafen
v. Brandenb. a. askan. Hause (s. Nr.
2603). Lfg. 4. S. 211-320. 4 M. 40. [2766
Bauer, Herm., Die Uberlieferg. d. Lehniner
Archivs. Berl. Diss. 13. 200 8. 12767
Urkundenbuch, Mecklenburg. (s.
13, 2604). Bd. 24: 1400. 3 Siegelheft.
158, 68 u. 52 S. 10 M. [2768
Rez. v.23: Hist. Vierteljschr. 17, 298 f. Daenell.
Jesse, W., Die Verzeichnung d
kleiner. Archive Mecklenburgs. (Jahr-
bb. d. Ver. f. meckl. G. 78, 343-72.) [2 769
Grotefend, O., Bericht üb. d. Ver-
zeichng. d. kleiner. nichtstaatl. Ar-
chive d. Kreises Saatzig in Pommern.
(= 2702.) Stettin: Saunier 13. 81 S.
2 M. [2770
Zivier, E., Oberschles. Archive u. oberschles.
Archivalien. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 61, 415-
25.) [2771
Warschauer, A., D. Inventarisation d. urkdl.
Quellen z. Landes-G. Westpreußens im nicht-
staatl. Besitze. Danz.: Kafemann. 12 S. 1M. [2772
Osten-Sacken, Bericht üb. d. Estländ. Ritter-
schaftsarchiv. (Jahrb. f. Geneal. usw. ’09/’10,
3006-19.) 12773
Zeumer, K., Quellensammig. z. G. d. dt.
Reichsverfassg. in M.-A. u. Neuz., 8. Nr. 449.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 32f. Hirsch;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 714 f. Schreuer. [2774
Urbare, Österr. (s. Nr. 450). Abt. 3:
Urbare geistl.Grundherrschaften.Bd.3:
Mittelalterl. Stiftsurbare d. Erzhrzgts.
Österr. ob d. Enns. TI. 2: Garsten,
Gleink, Kremsmünster, Schierbach,
Spital a. P. Hrsg. v. K. Schiff mann.
617 S. 16 M. [2775
Rez. v. Abt. 1: Landesfürstl. Urbare. Bd. 2:
Landesfürstl. Urbare d. Steiermark a. d. Mittel-
alt., hrsg. v. A. Dopsch unt. Mitw. v. A.
Mell: Gött. gel. Anz. 14, 177-83 Voltelini.
Weistümer, Österr. Bd. 10: Steier. Taidinge,
hrsg. v. A. Mell u. Eug. Frhr. v. Müller, s.
Nr. 451. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 552-
56 v. Künbberg. — Bd. 11: Niederöst. Weis-
tümer, hrsg. v. Gust. Winter. T. 4, bearb. v.
J. Schatz. Rez.: Ebd. 556 f. Stutz. [2776
Quellen z. Verlassgs.- u. Verwaltgs.-G. d.
Steiermark. Hrsg. v. d. Hist. Landeskommiss.
f. Steierm. 1 s. Nr. 2513. 12777
Stadtrechte, Oberrhein. Hrsg. v. d.
Bad. Hist. Kommiss. (s. 10, 2454).
Abt. 2: Schwäb. Stadtrechte. H. 2:
Überlingen. Wort-, Sach- u. Namen-
verzeichn., bearb. v. E. Hafen. Text-
verbessergn. v. Chr. Roder. S. 695-
733. 13. 1 M. 50. H. 3: Neuenburg
a. Rh., bearb. v. W. Merk. xxxjx,
234 8. 8 M. 40. [2778
Herr, Gesammelte Bruchstücke elsäss. Weis -
tümer a. d. 11.-14. Jh. (s. Nr. 453). Schluß.
(Elsäss. Monatsschr. für G. u. Volkskde. 4, 318-
20; 348-52; 397-401; 449-54.) 12779
77
Ginsberg, F., Die Privatkanzlei d.
Metzer Patrizierfamilie de Heu (1350
1550). Quellenstud. z. Wirtsch.-G. d.
Metz. Landes. (Aus: „Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. usw.“) Berl.: Neumann
u. Co. 13. 215 S.; 13 Taf. 6 M. (70 S.:
Berl. Diss. 12.) [2780
Amts- u. Zuniturkunden, Frankfurt.,
bis 1612. Hrsg. v. K. Bücher u.
Benno Schmidt. Tl. 1: Zunfturkk.
bis 1612. Hrsg. u. eingel. v. B.
Schmidt. 2 Bde. (= Nr. 2692.)
Frankf. a. M.: Baer u. Co. 92, 516;
481 S. 20 M. [2781
Weistümer d. Rheinprovinz. Abt. 2: Kur-
fürstent. Köln. Bd. 1: Hülchrath. Hrsg. v. H.
Aubin, s. Nr. 454. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 558-60 Fehr. 12782
Macco, H. Fr., D. Aachen. Kempenbuch. (Zt.
d. Aach. G.-Ver. 35, 102-10.) (2783
Werken d. Vereeniging tot uitg. d.
bronnen v. h. oude vaderl. recht (s.
13, 272). 2. R., Nr. 15: Geldersche
markerechten. Uitg. door J. J. S.
Sloet. D. 2. 506 S. 9 fl. [2784
Altmann, W., Ausgew. Urkk. 2.
brandenb.- preuß. Verfassgs.- u. Ver-
waltgs.-G. Tl. 1: 15.-18. Jh. 2. stark
verm. Aufl. Berl.: Weidmann. 509 S.
7 M. 40. [2785
Regesta chartarum Italiae (s. Nr.
458). 12: Regesto Mantovano. Le
carte degli archivi Gonzaga e di stato
in Mantova e dei monasteri Manto-
vani soppressi (Archivio di stato in
Milano), a cura di P. Torelli. Vol. 1.
XV, 437 S. 2 M. 80. [2786
Wiederhold, W., Papsturkunden in
Frankr. (s. ’12, 2428). 7: Gascogne,
Guienne u. Languedoc. (Nachrr. d. Gött.
Ges. d. Wiss. 13, Beihft.) 201 S. [2787
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Rehme, Paul, Über Stadtbücher als
Geschichtsquelle. Halle: Waisenhaus
13. 32 S. 1 M. [2788
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 715 Stutz;
Hist. Zt. 113, 196 f. Alfr. Schultze. — Fr.
Rörig, Zur Stadtbuchforschung. (Zt. f. läb. G.
16, 125-29.)
Necrologia Germaniae (s. 10, 2464).
T. 5: Dioecesis Pataviensis pars 2:
Austria inferior. Ed. A. Franc.
Fuchs. (Tl. v. 2684.) Berl.: Weid -
mann 13. x, 750 S. 33 M. (T. 4 noch
nicht ersch.) [2789
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 311-19 Edw.
Schröder.
*78
Koch, Herb., Kirchenbücher d.
Reichslandes Elsaß-Lothr. (s. 13, 279),
Forts. (Mitt. d. Zentralstelle f. dt.
Personen- u. Fam.-G. 10, 8-52.) [2790
Macco, H. F., Niederrhein. u. bergische Kir-
chenbücher. (Dt. Herold 13, Nr. 12.) [2791
Bächtold. Herm., Üb. d. Plan e. Edition d. dt.
Zolltarife d. Mittelalters. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 11, 515-32.) [2792
Schäfer, D., Die Sundzollrechngn.
als internat. G.- Quelle. (Schäfer, Auf-
sätze usw. 2, 260-80.) [2793
Herrmann, Fritz, Quellen zur Topo-
graph. u. Statist. d. St. Mainz. Häu-
ser- u. Steuerlisten 1497-1541. Hrsg. u.
erl. (= 2397.) Mainz: Wilckens.
160 S. 6 M. [2794
Booz, E., Fürstenspiegel d. Mittel-
alters bis z. Scholastik. Freiburg.
Diss. 13. 89 8. [2795
Manitius, M., Zur poet. Literatur aus
Bruxell. 10615-729. (N. Arch. 39,
155-75.) [2796
Roth, P., Die neuen Zeitungen in
Dtld. im 15. u. 16. Jh. Gekrönte
Preisschrift. (Preisschr. d. fürstl.
Jablonowskischen Ges. z. Leipz. 43,
Nr. 25 d. geschichtl.-ökon. Sekt.)
Lpz.: Teubner. 86 S. 5 M. [2797
Weltenfürsten d. Braunschweig-Wolfenbüt-
telschen Lande. Enth.: 35 Kunstbll. n. Stichen
a. d. kgl. Ernst August-Fideikommiß-Biblioth.
in Gmunden u. Orig.-Ölgemälden aus d. kgl.
Schlössern der Marienburg, Gmunden u. Pen-
zing, d. kgl. Gemälde-Galerie in Herrenhausen
u. d. vaterländ. Museum in Hannover. Mit hist.
Beitrr. v. Zimmermann Thies, Lührs u. a.
Hannov.: Harzig u. M. 13. 2. Mit 99 S. u.
1 Bl. Text. 35 M. [2798
Dehio, G., Handbuch d. dt. Kunstdenkmä-
ler. Bd. 1: Mitteldtid. 2. Aufl. Berl.: Was-
muth. 487 S. 4 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 17 Leitschuh. 2799
Neuwirth, J., Denkmalpflege u. Heimat-
schutz als neue Aufgaben d. G. vereine. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52. 179-206.) [2800
Rahn, J., Zur Statist. schweiz. Kunstdenk-
mitler (S. 13, 2634). Forts.: Th. Durrer, Un-
terwalden. S. 529-592. (Beil. z. Nr. 69. Bd. 14,
4 u. 15, 4.) [2801
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern
(s. Nr. 470). Bd. 2: Reg.-Bez. Ober-
pfalz u. Regensb. Hrsg. v. G. Hager.
H. 20: H. Karlinger, G. Hager u.
G. Lill, Bez.-Amt Stadtamhof. 319 S.;
17 Taf. u. Kte. Bd. 3: Reg. Bez.
Unterfranken u. Aschaffenb. H. 8:
H. Karlinger, Bez.- Amt Gerolzhofen.
Mit hist. Einl. v. H. Ring. 316 S.; 10
Taf. u. Kte. qe 11 M. [2802
Bibliographie Nr. 2790—2847
Kunst- u. Altertums-Denkmale im
Kgr. Württemb. hreg. v. E. Grad-
mann (s. 13, 285 u. 2636). Erg.-Atlas
Lfg. 31 u. 32. 10 Taf. 3 M. 20. [2803
Laur, W. Fr., Die Kunstdenkmäler
d. St. Haigerloch. Stuttg.: Meyer-
Ilschen 13. 20. xj, 34 S.; 9 Tai.
15 M. [2804
Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden
(s. Nr. 471). 9, 2: H. Rott, Amtsbez.
Bruchsal (Kr. Karlsruhe). 13. 357 8
36 Taf. 10 M. [2805
Rez. v. 8, 2 (v. Oechelhaeuser, Amtsbez.
Heidelberg): Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 170-
73 K. Lohmeyer.
Sauer, Jos., Kirchl. Denkmalskde.
u. Denkmalspflege in Baden 12/13.
(Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14. 272.
426.) [2806
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.“
Bez. Wiesbaden (s. 11, 264). 5: F.
Luthmer, Kreise Unter-Westerwald.
St. Goarshausen, Untertaunus u.
Wiesbaden Stadt u. Land. xxj, 249
S.; Taf., Kte. 10 M. 12807
Berichte üb. d. Tätigkeit d. Prov.-Kommiss.
f.d. Denkmalpflege in d. Rheinprov. u. d. Prov. -
Muscen zu Bonn u. Trier (s. 13, 2639). 18: 13
101 S.; 10 Taf. 2 M. 50. (2303
Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg.
Bez. Cassel (s. 11, 269). 5: Paul
Weber, Kreis Herrschaft Schmal -
kalden. 2 Bde. xuj, 276 S.; 200 Taf.
23 M. [2809
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West-
falen. Hrsg. v. A. Ludorff (s. 13
2640). Kr. Coesfeld. M. geschichtl.
Einl. v. Darpe u. Weskamp. 13.
141 S.; 84 Taf., 3 Ktn. 6 M. [2810
Darstellung, Beschreib. d. älter. Bau-
u. Kunstdenkmäler d. Kgr. Sachsen
(s. Nr. 478). 37: C. Gurlitt, Amts-
hauptmannsch. Großenhain (Land).
566 S. 25 M. [2811
Schmidt, Hans, Die Grabdenkmäler in Häh-
nichen. (N. Laus. Mag. 89, 168-200.) 12812
Lemoke, Jahresber. üb. d. Tätigkeit d. Kom-
miss. z. Erforschg. u. Erhaltg. d. Denkmäler in d.
Prov. Pommern (s.’13, 2647). 19: 1. X. 12-30. IX.
13. (Balt. Stud. N. F. 17, Beil. S. 1 ff.) 12513
Schmidt, Bernh., Die Denkmalpflege in West-
preuß. (s. Nr. 480). 11:13. 20 S.; 3 Taf. 1 M. 12814
Hach, Th., Lübecker Glockenkunde.
(= Nr. 2423.) Lüb.: Schmidt 13.
xIj, 338 S. 12 M. 50. [2815
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte
*79
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Jäger, O., Dt. G. In 2 Bdn. 4. Aufl. Münch.:
Beck. 15 M. 12816
Einhart, H., Dt. G. 5., vollk. neu bearb. u.
erweit. Aufl. Lpz.: Dieterich. xij, 512 8.
4 NM. 50. 12817
Marshall, H. E., A history of Ger-
many. London: Frowde 13. 462 S.
7 sh. 6 d. [2818
Guglia, E., Die Geburts-, Sterbe- u.
Grabstätten d. röm.-dt. Kaiser u. Kö-
nige. Wien: Schroll u. Co. 199 8.
15 M. [2819
Engelmann, O., Die päpstl. Legaten
in Dtld. bis z. Mitte d. 11. Jh. Marb.
Diss. 140 8. [2820
Pahncke, H., G. d. Bischöfe Italiens
dt. Nation v. 951-1264. Tl. 1: 951-
1004. (112 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering
13. 119 8. 4 M. Vgl. 13, 3614. [2821
Rez.: N. Arch. 39, 210 B. Schm.
Weber, Ottok., Dt. G. v. west fäl. Frieden bis
z. Untergange d. röm. -dt. Reichs 1648-1806, s.
13. 2654. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26,
623-26 Herse; Zt. f. öst. Gymn. 64, 1117f. Lo-
sert h. 12822
Auerbach, La France et le Saint Empire
Romain Germanique dep. la paix de Westphalie
jusqu’à la révol. franç., a. Nr. 689. Rez.: Westdt.
Zt. 32, 398-400 Plat zhoff: Engl. hist. rev. 28,
373-75 Murray; Arch. stor. it. Anno 71, Vol. 2,
429-35 Negri. 2823
Schäfer, D., Dtid. u. Frankreich als erobernde
Mächte. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 426-37.) [2824
2. Territorial- Geschichte.
Silva, F. J. Graf v., Austria. Sein
u. Werden uns. Heimatsstaates (s. ’10,
2494). II. 12. 3 Kr. 2825
Rez.: Zt. f. öst. Gymn. 64, 995-1000 Imen-
dörfer.
Kießling, Frz., Altertüml. Kreuz- u. Quer-
züge. Orts-, landes- u. erdkdl. Mitteilun. insbes.
a. d. niederöst. Waldviertel, nebst e. Anzahl
Mitt., Wien betr. Wien: Kubasta u. Voigt
5 M. 50. [2826
Schlosser, P., Aus d. Türken- u.
Franzosenzeit Marburgs u. Umgebg.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10,
59-106.) [2827
Grill, K., Judenburg einst u. jetzt. 2. verb.
u. verm. Aufl. Judenb. 12. 248 8. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 11. 235-37 Geramb. [2827 a
Stolz, O., Tirols Stellung in d. dt. G. (Zt. d.
dt. u. öst. Alpenver. 44, 62-80.) 12828
Bretholz, B., G. Böhmens u. Mährens, s. Nr.
498. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 841 f. Zibermayr;
Engl. hist. rev. 29, 131-33 Forbes; Hist. Zt. 112,
604-8 Luschin v. Ebengreuth; Dt. Arbeit. Jg.
13, H. 2 Loebl; Kwartaln. hist. 27, 336-18
Lodynski. — Bretholz, Meine „G. Böh-
mens u. Mährens‘ u. ihre Kritiker. (Zt. d. Dt.
Ver. f. G. Mährens u. Schles. 18, 85-101.) [2829
Treizler, A., Aus Gödings Vergangenheit.
Progr. Göding 13. 46 8. [2830
+ Gagliardi, E., G. d. schweiz. Eidge-
nossensch. bis z. Abschluß d. mai-
länd. Kriege 1516. Darstellg. u. Quel-
lenberr. Lpz.: Voigtländer. 215 S.
1 M. 50. [2831
Iselin, L. E., G. d. Dorfes Bettingen. Basel:
Frobenius 13. 77 S.; 5 Taf. [2332
Sury d Aspremont, G. v., Landvog-
teien u. Landvögte d. Stadt u. Republ.
Solothurn. Soloth.: Lüthy ’13. 80 S.
3 M. 2833
Schmidlin, J. Ldw., Zürich, Alt- u. Neu-
Historisches mit Abschweifgn. Zürich: Kreut-
ler o. J. 200 8. 1234
Buchmüller, G., St. Beatenberg. G. e. Berg-
gemeinde. Bern: Wyb. xj, 656 8.; Taff. u. Kte.
10 M. 2835
Meyer, Karl, Blenio u. Leventina v. Burba-
Tossa bis Heinr. VII., 8. 13. 2675. Rez.: Arch.
stor. lomb. Ser. 4, Vol. 20. 228-13 Salvioni; Rev.
d' hist. eccl. 15, 116 f. Fierens. 2836
Riezler, 8., G. Bayerns (s. Nr. 507).
Bd. 8: 1651-1726. (Allg. Staaten- G.
20.) xxvj, 698 S. 15 M. [2837
Dürnegger, J., Rohrdorfeinst u. jetzt. Münch.:
Lentner '13. 195 8.; 3 Taf. 2 M. [2838
Hopf, M., G. d. Hofmark Sandels-
hausen. (Sep. a. Nr. 84.) Landshut:
Thomann 13. 247 S. 4 M. [2839
Lunkenbein, Fr., G. d. St. Schweinfurt v. d.
Entstehg. d. St. bis in d. Gegenw. Lpz.: Lun-
kenbein. 194 S. 1 M. 40. 12840
Ullrich, H., Entererthal. Kultur-
hist. Studie üb. e. Siedelg. d. Saal-
gaues. Würzb.: Schöningh. 414 S.
3 M. 60. 2841
Haeßlein, H., Beitrr. z. Heimatkde. v. Nürn-
berg. Nürnb.: Korn. 124 8. 2 M. 20. [2842
Schröder, Alfr., Das Bistum Augs-
burg, hist. u. statist. beschrieben, vor-
mals v. A. v. Steichele (s. Nr. 515).
Lfg. 61 (Bd. 8, 161-240). 1M. 50. [2843
Schneider, Eug., Bilderatlas z. würt-
temb. G. Im Auftr. d. württemb.
Kommiss. f. Landes-G. unt. Mitwirkg.
v. P. Göhler hrsg. EBlingen: Neff
13. 96 S. 4M. [2844
Aich, J. A., G. d. Marktdorfs Laupheim bis
z. Aussterben derer von Ellerbach, 1570. Tübing.
Diss. 135 8. 12845
Hutter, O., Das Gebiet d. Reichs-
abtei Ellwangen. (= Nr. 2387 u. Tü-
bing. Diss.) Stuttg.: Kohlhammer.
Xj, 228 S.; 2 Ktn. 3 M. 50. [2846
Jacob. A., Die Herrschaft Boll im Madach.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 32-37.) [2847
*30
Wündisch, F., Geschichtsübersicht
f. Elsaß-Lothr. Straßb.: Du Mont-
Schauberg. 131 S. 3 NM. [2848
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 25, 549 f. R.
Schloesser, H. C., Die Rückgabe d. Elsaß an
Frankreich unmöglich! E. geschichtl. Beweis-
führg. usw. Leipz.-Go.: Hillmann 13. 31 8.
60 Pf. [2849
Schäfer, D., Aus dt.-franz. Grenzlanden.
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 8-39.) [28350
Acker, P., Une ville alsacienne. Wissembourg.
(Rev. des 2 mogdes 14, 15 févr.) 12851
Wentzcke, P., G. d. Stadt Schlettstadt, s. 11,
317. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 79-81
Herr. [2852
Geschichte u. Beschreibung d. Ober-Elsasses u.
sein. Bewohner v.d.ältest.b. ind. neuest. Zeiten.
Entnommen e. Handbuche vom J. 1782. Senn-
heim i. Els.: Kohler 13. 152 S. 1 M. 60. [2853
Duvernoy, E., Une enclave lorraine en Alsace.
Liepvre et l'Allemand Rombach. (Aus: Mém.
de l'Acad. de Stanislas 11/12.) Nancy: Berger-
Levrault 12. 86 S. 12854
Lehmann, J. d., Urkdl. G. d. Burgen u. Berg-
schlösser in d. ehemal. Gauen, Grafschaften u.
Herrschaften d. bayr. Pfalz. (Anast. Neudr.)
Bd. 2: Des Speyergaus. 2. TI. (s. Nr. 525). Lig. 4-8.
(1857.) S. 225-444. (Pfälz. Bibl. ITI. 2, 4.) —
Bd. 3: Urkdl. G. d. gräfl. Hauses Leiningen-
Hartenburg u. Westerburg in d. chemal. Worms-
gaue. Lig. 1-8. (186 1.) 342 S.; 8 Taf. u. 4
Stammtaf. (Pfalz. Bibl. TI. 2, 5.) — Bd. 4:
Urkdl. G. d. Burgen usw. um d. Donnersberg
u. im Nahegaue. Lfg. 1-6. (186 1.) 326 S. (Pfälz.
Bibl. TI. 2, 6.) — Bd. 5: Desgl. im Westriche u.
im ehemal. Bliesgaue. Lfg. 1-6. (1861.) xxjv,
304 S. (Pfälz. Bibl. TI. 2, 7.) — (à 1 M. 20.) [2855
Zink, Th., Kaiserslautern in Vergan-
genh. u. Gegenw. Kaisersl.: Kayser.
392 S. 7 M. 50. [2856
Fabricius, W., Siedlungs- u. Bevöl-
kerungsverhältnisse im ehemal. Amt
Birkenfeld. (Dt. G. bll. 15, 57-70.) —
G. Strakosch- Graßmann, Entgegnung.
(Ebd. 70-80.) [2857
Diehl, W., Kulturgeschichtl. Bilder
a. Darmstadts Vergangenh. in ge-
sammelt. Aufsätzen. Darmst.: Schlapp.
263 S. 3 M. [2858
Friedrich, W. L., G. v. Nieder-Ramstadt, m.
e. Beitr. z. G. d. Mühltals. Darmst.: Bender
13. 50 8. 1 M. [2359
Bothe, Fr. u. Bern. Müller, G. d. St.
Frankf. a. M. in Wort u. Bild. Bd. 1:
G. d. St. Frankf. a. M. Von B. Frankf.:
Diesterweg 13. xx1j, 774 S. 25 M. [2860
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 37, 55-57 Edw.
Schröder.
Lohmann, F. W., G. d. Stadt Vier-
sen von d. ältest. Zeiten bis z. Gegenw.
Viersen: Verl. d. Stadt 13. xvj,
934 S.; 3 Taf. 5 M. 50. [2861
Kleintitschen, H., G. v. St. Hubert. Kempen:
Thomasdr. 13. 196 S.; Taf. u. Kte. 75 Pf. [2862
Oellers, H., D. Jülicher Herrscherhaus u. d.
Reichsst. Aachen im 13. u. 14. Jh., s. 13, 2717.
Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 163-70 Scheins. [2863
Hanßen, H., Die Rimburg. G. d.
Burg, d. ehemal. Herrschaft bzw.
Bibliographie Nr. 2848—2917
freien Reichs herrschaft u. d. Gemeinde
Rimburg. Aachen: Aach. Verl.- u.
Dr.-Ges. 12. 366 8. [2864
Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 176-78 Huys-
kons. — E. v. Oidt mann, Zur Geneal. u. Herald.
früher. Besitzer d. Rimburg. (Ebd. 368-67.)
Hulshof, A., Historiographie d. middeleeuw-
sche gesch. van Nederland. (Akad. Antritts-
rede.) Haarlem '13. 34 8. 12865
Fockema, D., Gedenkboek van Arn-
hem, 1813-1913. Rotterdam: van Dit-
mar 13. 151 S.; Taff. 7 fl. 50. [2556
Fris, V., Histoire de Gand. Brux.:
Van Oest & Co. 13. 376 S. 12 fr. [2867
Pypers, R., Geschiedkund. schetsen
uit Beveren-Waes’ Bever.-Waes: Stry-
bol-Van Hoeylandt 11. 325; 371 S.
15 fr. [28068
Brunner, Hugo, G. d. Residenzstadt Cassel.
8. Nr.548. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 10 W. H.; Zt.
d. Ver. f. hess. G. 47, 333-35 Küch; Dt. Lit.-Ztg.
„14, Nr. 15 Knetsch; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2.
218-23 Hopf. — A. Stölzel, Zur ältest. Anlage
Cassels. (Hist. Vierteljschr. 17, 161-86.) {2569
Butte, H., Hersfeld u. d. Landgrafschaft He
sen im 14. u. 15. Jh. (Hessenland 13, Nr. 11-
11.) 2870
Fischer, Fritz, Die Kommende Mülheim a. d.
Möhne, e. Niederlassg. d. dt. Ritterordens von ihr.
Gründg. bis zu ihr. Aufhebg. 1809. (Sonderhit.
v. Nr. 134.) Hildesh.: Lax 13. 74 8. 2 M. [2371
Brill, J., Spezial-G. d. Stadt Wie-
denbrück u. d. Umgegend. Wiedenbr.:
Selbstverl. 130 8. [28723
Tjaden, H., Illustr. ostfries. G. Em-
den: Schwalbe 13. 162 S.; Taff.
4 M. [2874
Rüthning, G., Oldenburg. G., s. 13, 2730.
Rez.: Bremisch. Jahrb. 25, 212-14 Bippen. [2875
Kohnen, A., Die Grafen v. Olden-
burg- Wildeshausen. (Jahrb. f. G. d.
Hrzgts. Oldenb. 22, 60-154 u. Münst.
Diss. ’13.) [2876
Jürgens, Aus dem Inhaltsverzeichn. zu Re-
dekers Chronik (s. 13, 366). Forts. (Hannov. G. -
bll. 16, 104-23; 218-32. 17, 99-101; 308-20.) [2877
Scherwatzky, R., G. d. Herrschaft Plesse.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 300-342
u. Gött. Diss. 13.) 2878
Ohnesorge, Einleitg. in d. lübische G., 8. 13.
2741. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen
14, 83-93 Borchling. [2879
Jessen, A., G. d. Kirchspiels u. Amtes Trittau
u. sein. weiter. Umgebg. Aus d. Nachl. hrsg.
v. H. Jessen. Hamb.: Agentur d. Rauh. Hau-
ses. xj, 364 8.; 5 Taf. 6 M. 12880
Frühling, K., Schloß Wernigerode; überarb.
u. m. Anmerkgn. verseh. v. Jacobe. (Aus: Zt.
d. Harz-Ver. 46.) Werniger.: Jüttner 13. 38 3.;
5 Taf. 1 M. 25. — P. Höfer, Der Forst v. Hassel-
felde. (Dies. Zt. 297-303.) Vgl. 13, 2745. [2381
Ansorge, Th., G. d. Ortschaften Hohenziatz
u. Lüttgenzlatz (Parochie Hohenziatz). (Aus:
„Tagebl. f. d. Jerichowschen u. benachb.
Kreise“) Burg: Hopfer 13. 70 S. 1 M. 20. [2383
Territorial-Geschichte. — Verfassung
Redens, Th., Hist. Entwicklg. d. Landesgrenze
zwisch. d. Hrzgt. Anhalt u. d. Prov. Sachsen,
soweit d. Grenze von d. Fuhne gebildet wird
(Saalkreis u. Kreis Bitterfeld), von d. ältest. Zel-
ten ab bis 3. Gegenw. Hall. Diss. 203 8. [2883
Wäschke, H., Anhalt. G. (s. 13,
2746). 3: Von d. Teilung bis z. Wieder-
voreinigung. 13. x1j, 591 S. 6 M. [2884
Selbstref.: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61, 3991.
— Rez. v. 1-3: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 207-
12 Peuckert.
Fricke, Entstehg. Bernburgs. (Arch. f. Landes-
u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 23, 151-58.) [2885
Wernecke, G., Wartenburg einst u. jetzt.
Wittenb.: Wunschmann 13. 162 8. [2886
Spangenberg, C., Mansfeld. Chro-
nica (s. 13, 2748). Tl. 4: Beschreibg.
d. Grafschaft Mansfeld von ortt zu
ortt, der Schlösser, Stedte usw. Hrsg.
v. C. Rühlmann. (= 2437.) Eisleb.:
Schulbuchh. 13. 312 S. 4 M. [2887
Engelhardt, Ew., Arterner Heimat-
puch. Natur- u. Kultur-G. d. St.
Artern von Urzeiten bis z. Gegenw.
Artern: Stadtverwaltg. 13. 4°. 408 8.
Geb. 7 M. 50. [2888
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 47, 68-70 E. Jacobs.
Kahle, K., Aus Eisenachs guten u. bösen Ta-
gon (s. 08, 287). H. 9 1861-70 ( = Nr. 2439).
13. 172 8. 1 M. 2889
Francke, H. G., 1 d. thür.-meißn. Grenz-
gebiete. (Mitt. d. "Alt.-Ver. Plauen 24, 21-74.)
— A. Neupert, Bilder a. d. Plauischen Stadt- G.
(Ebd. 135-54.) — Ders., Vom alten zum neuen
Plauen. (Ebd. 155-67.) — Ders., Die Ruine
Dobenau. (Ebd. 85-91.) 2890
Crasselt, Fr. Aug. u. Frz. Hellriegel,
Chronik v. Markneukirchen. Zwickau:
Zwick. Ztg. 13. jx, 152 S. 4 M. 25. [2891
Markert, Th., Auerbach im Erzgeb. im Wan-
del d. Zeiten. Zwönitz: Ott 13. 52 8. 1 M. [2892/3
W., Die Landesherren d. Niederlau-
sita. (Niederlaus. Mitt. 12, 171-85.) — Karl Ul-
rich, Dic Passerini. (Ebd. 91-125.) [2894
Wadäington, Histoire de Prusse T. 1, s.
Nr. 581. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 120-23
Zickursch. [2805
Thamm, G. d. brandb.-preuß. Staates, 8. 13,
400. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 609
Mcusel. 2896
[
Koser, R., G. d. brandb.-preuß.
Politik. Bd. 1: Bis z. Westf. Frieden
v. 1648. Stuttg.: Cotta 13. xuj,
508 8. 12 M. [2897
Geschichte d. preuß. Hofes. Hrsg. v.
Geo. Schuster (s. 12, 2579). Bd. 3,
TI. 1: E. Bleich, Der Hof d. Königs
Friedr. Wilh. II. u. d. Königs Friedr.
Wilh. III. xvVIIj, 208 S. 7 M. 50. [2898
Klmkenborg, I., Stellung d. Hauses Fincken-
stein am Hofe im 17. u. 18. Jh. (Hohenz. Jahrb.
17, 156-72.) [2899
Holtse, Fr., G. d. Mark Brandenb., s. Nr. 686.
Bez.: Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 9/10, 426-28
Zscharnack; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 631.
Goldschmidt. 2900
Schulze, Dan. Fr., Zur Beschreib. u.
G. v. Spandow. Gesammelte Materia- |
*81
lien. Im Auftr. d. Kirche u. d. Stadt
hrsg. v. O. Recke. Spandau: Hopf
13. xıj, 695; 495 8. 21 M. [2901
Chronik. (
43/44, 109-14.) [2902
w G. d. Stadt Stettin, s. ’13, 2773.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5 Heinemann. [2003
Metseke, A, Die franz. Kolonie in Stettin.
Stett. Progr. 13. 4°. 10 8. [2904
Jecht, R., Gelutitz e. bis jetet unbekannt.
Dort in d. Vorstadt v. Görlitz. (N. Laus. Magaz.
89, 211-13.) (2905
Zum Winkel, A., Die Stadt Liegnitz
seit Einführg. d. Städteo 1809.
Liegn.: Kaulfuß ’13. 6298. 3M. [2906
Sehife, D., Unser Recht auf d. Ostmarken.
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 305-20.) 12907
Missalek, E., Zur ältest. G. Polens.
(Zt. f. osteurop. G. 4, 161-86.) [2908
„O., Die Personal- u. Amtsdaten d.
Hochmeister d. dt. Ritterordens von sein.
Gründg. bis z. J. 1525. (Oberland. G. bil. H. 15.)
Vgl. Nr. 595. 12909
Simson, P., G. d. St. Danzig. (In
4 Bdn.) Lfg. 1-3 = Bd. 1 (Von d. An-
fängen bis 1517), Lfg. 1-3. Lfg. 4 (Ur-
kunden), Lfg. 1. Danz.: Kafemann
13. 3. xvi, 423; 147 S. (à 4 M.) [2910
: Dt. Lit.-Ztg.’14. Nr. 12 Peribach.
Hoffmann, „ Chronik d. Dorfes Praust,
Kr. Danzig. Höhe, Praust (Westpr.): Gawlowski
13. 120 8. 1 M. 50. 12911
3. Geschichte einzelner Ver-
hültnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Below, G. v., D. dt. Staat d. Mittel-
alters. E. Grundriß d. dt. Verfassgs.-
G. Bd. 1: Die allgem. Fragen. Lpz.:
Quelle u. Meyer. xx, 387 S. 9 M. [2912
(vgl.: Below: Intern. Monatsschr. f. Wiss.
usw. Jg. 8, Nr. 5, 521-52.)
Dungern, Frhr. v., War Dtschl. e.
Wahlreich? (Erweit. Sonderdr. a.:
„Festschr. f. A. Wach“ .) Lpz.: Meiner
13. 70 S. 3 M. 50. [2913
Rez.: Dt. Herold 14, Nr. 1 Kekule v. Stra-
donitz; Hist. Zt. 113, 658 f. Haller.
Wunderlich, Br., Die neuer. Ansich-
ten üb. d. dt. Königswahl u. d. Ursprg.
d. Kurfürstenkollegiunis. (114 v. Nr.
2.) Berl.: Ebering ’13. 223 8. 6 M.
(99 S.: Hall. Diss. ’13.) 2914
Schönherr, F., Die Lehre v. Reichs-
fürstenstande d. Mittelalters. (Lei pz.
D iss.) Lpz.: Koehler. 156 S. 2 M. 75.
[2915
Schubert, P., Die Reichshofämter u.
ihre Inhaber bis um d. Wende d. 12. Jh.
Berl. Diss. 77 S. [2916
Buchner, M., Entstchg. d. Erzämter, 8. 12.
2509. Rez.: Theol. Lit. Ztg. 13, Nr. 8 Lerche;
Histor, Viorteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 6
*32
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 34, 3491f. Hugelmann;
Hist. Jahrb. 34, 843-50 Riedner; Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 2, 41-43 Taube; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 518-21 Rosenstock. 12917
Krammer, M., Das Kurfürstenkolleg v. sein.
Anfängen bis z. Zusammenschluß im Renser
Kurverein d. J. 1338, 8. 13, 2792. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 523-41 Rosenstock u. Ent-
gegng. v. Kr. ebd. 35, 641-45. 12918
Buchner, M., Entstehg. u. Ausbildg. d. Kur-
fürstenfabel, s. 13, 2793. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, G. A., 522 1. Rosenstock. (2919
Geist, H., Der Kurerzkanzler v.
Mainz als treibende Kraft in d. Zer-
setzg. d. alt. dt. Reiches. (Beitr. z.
Staatsrechts-G. d. alt. dt. Reiches.)
Greifsw. Diss. 13. jx, 48 S. [2920
Eichmann, Ed., Die rechtl. u. kir-
chenpolit. Bedeutg. d. Kaisersalbg.
im Mittelalt. (Festschr. v. Hertling
dargebr. 263-71.) [2921
Meister, A., Entstehg. d. Kuriatstim-
men. (Hist. Jahrb. 34, 828-34.) [2922
Kormann, K., Die Landeshoheit in
ihr. Verhältnis zur Reichsgewalt im
alt. Dt. Reich seit d. westf. Frieden.
(Zt. f. Polit. 7, 139-70.) [2923
„C., Ständotum u. Konstitutionalis-
mus. (Zt. f. Polit. 7, 123-38.) [2924
wW , Verfassgs.-G. d. dt. Kirche im
Mittelalt. 2. A., 8. Nr. 612. Rez.: Arch. f. kath.
Kirchenrecht 4 F., 1, 696-700 Hilling; Rev.
d’hist. eccl. 15, 105-10 von der Essen; Hist.
Zt. 113, 6809—12 Brackmann; Zt. f. öst. Gymn.
65, 443 Loserth. Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29,
739. H. B. [2925
Weise, G., Königtum u. Bischofswahl im
fränk. u. dt. Reich vor d. Investiturstreit, s. 13,
2803. (57 S.: Gieß. Diss. 12.) Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 503-8 Scharnagl; Theol.
Lit.-Ztg. 13, Nr. 23 Lerche. [2926
Dauch, Br., Die Bischofsstadt als
Residenz d. geistl. Fürsten. (109 v.
Nr. 2.) Berl.: Ebering 13. 2728. 7M.
20. (57 8.: Berl. Diss.) [2927
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 12 u. Theol. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 13 Lerche; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35,
K. A., 538-41 Werminghofl.
Hofmann, Konr., Die engere Im-
munität in dt. Bischofsstädten im
Mittelalt. (Veröff. d. Görres-Ges. Sekt.
f. Rechtsw. H. 20 u. Tübing. Diss.) Pa-
derb.: Schöningh. x, 152 8.5M. [2928
Hirsch, H., Die Klosterimmunität seit d. In-
vestiturstreit. Untersuchgn. z. Verfassgs.-@. d.
Dt. Reiches u. d. dt. Kirche, s. 13, 2805. Rez.:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 677-711 Beyerle; Hist.
Jahrb. 15, 386 f. Huyskens; Stud. u. Mitt. 3.
G. d. Bened.-Ordens N. F. 4. 167f. Tomek;
Vierte ljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 249-57
Aubin. [2929
Sehling, E., G. d. protest. Kirchen-
verfassg. 2. Aufl. (R. II, 8 v. Nr. 1.)
Lpz.: Teubner. 508. 1M.80. [2930
ez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24/25 E. Förster.
Hayer, Ernst, Bemerkgn. z. frühmittelalterl.
insbes. ital. Verfassungs- G., 8. 13, 2806 a. Rez.:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 475-84 Niese. [2931
Bibliographie Nr. 2917—2980
Schneider, Fed., Die Reichsverwaltg.
in Toscana v. d. Gründg. d. Lango-
bardenreiches bis z. Ausgang d. Stauf -
fer (568-1268). Bd. 1: Die Grundlagen.
(= 11 v. Nr. 2345.) Rom: Loescher.
xx, 352 S. 12 M. [2932
Rez.: Lit.-Zbl. 14. Nr. 26 E. Mayer.
Schiefer, W., Beitrr. z. Lehre vom
Repräsentantencharakter d. dt. Land-
stände. (Westdt. Zt. 32, 261-335.)
36 S.: Bonn. Diss. 13. [2933
Zehntbauer, Verfassungsändergn. im neuer.
Österr., s. 13, 435. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 850-52
Turba. 12934
Fellner, Th. u. Hnr. Kretschmayr, Österr.
Zentralverwaltg. Abt. 1, s. 11, 383. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. forschg. 34, 697-702 Kogler. [2935
Hauptmann, Ludm., Das Schöffentum auf
slovenisch. Boden. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 10, 181-207.) [2936
Köster, A., Die staatl. Beziehgn. d. böhm.
Herzöge u. Könige zu den dt. Kaisern v. Otto d.
Gr. bis Ottokar II., s. 13, 439. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 643 f. Peterka; Dt. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 44/15 Bretholz. 12937
Stieber, M., Böhmische Staatsverträge, s.
13, 440. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A.
645-47 Peterka. 12938
Roth, Carl, Die Bücherzensur im alten Basel.
(Zbl. f. Bibliothw. 31, 51-67.) 2939
Omlin, H., Die Allmend-Korpora-
tionen d. Gemeinde Sarnen, Obwalden.
(Geschichtsfreund 68, 1-184.) [2940
Schmidt, Günth., Das würzburg. Herzogt. u.
d. Grafen u. Herren v. Ostfrank. v. 11.-17. Jh.,
8. 13, 2812. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A.,
579-81 Glitsch; Hist. Jahrb. 35, 447 f. K. O.
Müller. [2941
Wülk, J. u. H. Funk, Die Kirchenpolitik d.
Grafen v. Württemb., bis z. Erhebg. Württem-
bergs zum Herzogt. 1495, s. 18, 2813. (53 8.:
Tübing. Diss. 12.) Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 28, 715-17 Haering; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9
O. R. Redlich. 2942
Christophel, Die direkt. Staatssteuern in
Baden bis z. 16. Jh., s. 12, 2613. Rez.: Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 28, 172 f. r. 12943
Kiener, F., Studien z. Verfg. d. Territoriums
d. Bischöfe v. Straßb., s. Nr. 621. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 711-13 Beyerle; Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 29, 339-44 Frankhauser; Hist.
Vierteljschr. 17, 250-81 Seeliger. [2944
Nieschlag, Fr., Quellenkrit. u. ver-
fassungsgeschichtl. Beitrr. z. G. d.
Mark Maursmünster im Elsaß. (45 v.
Nr. 104.) Straßb.; Heitz 13. jX
95 S. 3 NM. 12945
Schmidtborn, E., Zur G. d. kurpfälz.
Oberamts Bacharach. Marb. Diss. 13.
57 8. [2946
Rolff, G., Die rhein. Landgemeinde-
verfassg. seit d. franz. Zeit. Bonn. Diss.
12. 181 8. 12947
Kentenich, Beitrr. z. G. d. Landkreises Trier
(s. 12, 2616). Forts. (Trier. Chron. N. F. 8, 177-
80. 9, 79-90.) — Ders., D. alte kurtrier. Amt
Wittlich (s. Nr. 623). Schluß. (Ebd. 10, 21-26;
57-60; 117-22; 178.84.) [2948
Verfassung
Weimann. Die Mark- u. Walderbengenossen-
schaften d. Niederrheins, s. 13, 447. Rez.:
Beitrr. 3. G. d. Niederrh. 25, 232 f. Wentzcke;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 466 ff. Mayer -
Homberg. [2949
Germing, J., G. d. amtl. Finanz-
statist. d. ehem. Grafschaft Mark v.
Beginn d. brandb. Regierg. bis 2.
Gründg. d. Kriegs- u. Domänenkam-
mer in Kleve 1609-1723. Münst. Diss.
13. 81 8. Vgl. 10, 2603. [2950
Cappelle, R., Beitrr. z. G. d. Erben-
tage, namentl. derjenig. d. Grafschaft
Mark. (Beitrr. z. G. Dortmunds 23,
75-169 u. Gött. Diss. 13.) [2951
Rez.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 285 f.
Lohn, O., Entwicklg. d. Corveyer
Schutz- u. Vogteiverhältnisse von d
Gründung d. Klosters im J. 823 bis 2.
Abschluß d. Erbschutzverträge d. J.
1434 (43 v. Nr. 134 u. Münst. Diss. 13).
Hildesh.: Lax. 112 S. 2 M. 80. [2952
Nerlich, O., Der Streit um die
Reichsunmittelbarkeit d. ehemal. Herr-
schaft u. später. Grafsch. Steinfurt bis
z. Flinteringischen Vertrage (1569).
(42 v. Nr. 134 u. Münst. Diss.) Ebd.
13. 153 8. 3 M. [2953
Prüllage, Th, Der Gau Dersi.
N f. d. G. d. Hrzgts. Oldenburg
22, 3-59. u. Münst. Diss. 13.) [2954
Schmidt, Eberh., Die Standesherr-
schaften d. Niederlausitz. (Nieder-
laus. Mitt. 12. 1-90.) [2955
Lorenz, R., Herrschaften u. Enkla-
ven d. Oberlausitz. Leipz. Diss. ’13.
112 8. [2956
Seidel, P., Die Insignien u. Juwelen
d. preuß. Krone. Mit Einleitg. v. R. Ko-
ser. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 1-69.) [2957
Hintze, O., Die Hohenzollern u. d.
Adel. (Hist. Zt. 112, 494-524.) [2958
Ihde, R., Amt Schwerin. G. sein. Steuern,
Abgaben u. Verwaltg. bis 1655, 8. 13, 2826. Rez.:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 68311.
Aubin; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 602f.
Spangenberg. 12959
` Croon, Die landständ. Verfassg. v. Schweid-
nitz-Jauer, s. 13, 457. Rez.: Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 26, 612-14 Rachel; Hist. Jahrb. 34,
915-17 K. O. Müller; Zt. d. Sav. Stiftg. 34, G. A.,
599-602 Spangenberg; Jahrbb. f. Nat. ök. 102,
394. Aubin; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 1 AN
12960
l Schönberg, L., Technik d. Finanzhaushalts
d. dt. Städte im Mittelalt., s. 13, 2831. Rez.
Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15, 368- 71 Toberg. (2961
Zycha, Adolf, Üb. d. Ursprg. d.
Städte in Böhmen u. d. Städtepolit.
d. Pfemysliden (s. Nr. 643).
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
52, 263.307; 559-605. 53, 124-70.) [2962
*83
Krieg, K., Beitrr. z. Verfassgs-G.
Augsburgs bis zur Einsetzg. d. Rates.
Leipz. Diss. 13. 86 8. [2963
Müller, Karl Otto, Die oberschwäb. Reichs-
städte. Ihre Entstehg. u. ältere Verfg., 3. Nr.
645. Rez.: Korr. bl. d. Gesamtver. 61, Sp. 4771.
Pischek; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 581-87
Alfr. Schultze; Dt. Lit.-Ztg.’14, Nr.52 Keutgen.
— Vgl. Nr. 2517. [2964
Schliz, Alfr., Verfg. u.Verwaltg. d. Beichmr.
Heilbronn im Mittelalt. 1, s. 12, 2641. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 2 H. Knapp. 12065
Hunn, K., Aus d. G. Meersburgs. Vor nehml. d.
rechtl. Verhältnisse zw. d. Stadtherrn u. d. Stadt.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 15-28.) [2966
Hund. A., Die Reichenweirer Neubürger v.
1506-49. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 567-
608.) [2967
Lücker, Die Finanzen d. Stadt Köln seit d.
Ausgange d. 18. Jh. TI. 1, s. 12, 2644. Rez.:
Westdt. Zt. 32, 253 f. Hashagen. [2968
Ohlendorf, Das niedersächs. Patriziat u. a.
Ursprg. s. 13, 472. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 1, 390-92 Schaer. [2969
Arnecke, Fr., Hildesheimer Stadtschreiber, 8.
Nr.649. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 568-70
Rehme; Hist. Jahrb. 35, 229-31 Lerche. [2970
Feine, H. E., Der Goslarische Rat
bis z. J. 1400. (120 v. Nr, 38.) Bresl.:
Marcus 13. xnj, 158 S. 5 M. [2970
Rez.: Hana. G. bll. 14, 339-58 Frölich;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 578-81 Beyerle.
Rosendorf, H., Tangermünder Ver-
fassungs- u. Verwaltungs-G. bis z. Ende
d. 17. Jh. (Sammlg. wissensch. Arbeiten
H. 19 u. Greifsw. Diss.) Langensalza:
Wendt & K. 198 S. 5 M. [2971
Blümcke, O., Der Rat u. die Rats-
linie v. Stettin. (Balt. Stud. N. F. 17,
61-148.) [2972
Ostwald, P., Zur Stadtverfassg. im
Lande d. Dt. Ordens. (Dt. G.bll. 15,
115-22.) [2973
Seeliger, G., Handwerk u. Hofrecht, s. Nr.
658. Vgl. v. Below: Hist. Zt. 112, 429 u. Seeli-
ger: Hist. Vierteljschr. 17, 2921. [2974
Schäfer, D., Zur G. d. Zunftwesens. (Schäfer,
Aufsätze usw. 1, 84-106.) 12975
Ressel, Arch. d. Bäckergenossensch. in Wien, r.
Ir. 659. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 11 v. Srbik; Hist.
Zt. 113, 695-97 Uhlirz. (2976
Szädeczky, L., Iparfejlödes és a cze-
hek törtenete Magyarországon. (Ent-
wicklg. d. Gewerbes u. G. d. Zünfte in
Ungarn.) Budep: 13. 234; 376 S. [2977
5 . . Ver. f. siebenb. Ldkde. 36,
Dirr, P., Studien z. G. d. Augsburg.
Zunftverfassg. 1368-1548. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Schwaben u. Neub. 39, 144.
243.) [2978
Zeltner, E., Gerber u. Papierer in
Freiburg i. Br. bis z. Ende d. 16. Jh.
Freib. Diss. 13. 48 8. [2979
Kleiner, V., Bregenzer Zunftordngn, (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 56-70.) 12980
6°
484
Thimme, Hans, Das Kammeramt in Straßb.,
Worms u. Trier, s. ’13, 2841. (Freiburg. Diss.
13.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 570-72
Molitor; Hist. Zt. 112, 656 Sander. (2981
Weber, Wilh., Einiges üb. d. ehemal. Schnei-
deramt d. St. Oldenburg. (Jahrb. f. d. Gd. d.
Hrzgts. Oldenb. 22, 195-201.) — Th. Raspe, Von
d. alt. Oldenb. Goldschmieden. (Ebd. 202-
11.) [2982
Lahrsen, K., Das Lauenburger Schiff-
amt. Kiel. Diss. 75 8. [2983
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14,
182-84 Peters.
Unterhorst, M., G. u. Bedeutg. d.
Kieler Kramerkompagnie. Kiel. Diss.
13. 127 S. [2984
Kirsten, G., G. d. Innung d. Bau-
meister zu Dresden. Dresd.: Holze u.
P. 76 S.; 11 Taf. 3 M. 50. [2985
Sommer, H., Die Müllerinnung zu Grätz.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14. 3-6.) [2986
Ropp, Baron Arth. v., Das zünftige
Handwerk in Mitau zu herzogl. Zeit,
1562-1795. Freiburg. Diss. 13. Xjv.
162 S. e [2987
b) Wirtschafts- und Sosialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe,
Handel, Verkehr. — Stände, Juden.)
Bücher, K., Entstehg. d. Volkswirtschaft
9. Aufl. Tübing.: Mohr 13. 464 8. 7 M. 20. (2988.
Caro, G., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u.
Vertassgs.-G., 8. Nr. 668. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 34, 6731. Dopsch; Westdt. Zt. 82,
391f. Oppermann. [2989
Zielenziger, K., Die alten dt. Kame-
ralisten. Beitr. z. G. d. Nationalök.
u. zum Problem d. Merkantilismus.
(Beitrr. 2. G. d. Nationalökonomie.
Hrsg. v. K. Diehl. H. 2.) Jena:
Fischer. xuj, 468 S. 12 M. [2990
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 Nielsen.
Schuhmacher, Ant., Wirtschaftl.
Entwicklg. d. Stadt Buchau am Feder-
see. Tübing. Diss. 13. 78 S. [2991
Helbok, J., Bevölkerg. d. Stadt Bregenz a.
Bodensee, s. 13, 2851. Rez.: Forsch. usw. z. G.
Tirols usw. 10, 305-7 Tizian; Hist. Zt. 112, 602-4
Bothe. 12992
Wiebach, E., Beitrr. z. Kenntn. d. Volks-
dichteknderg. im Unter- Elsaß 1723-1910. Straßb.
Diss. 13. 103 8.; Ktn. [2993
Ew., Die Verändergn. d. Volksdichte
in d. lothring. Kreisen Forbach u. Baargemünd
1801-1910. Straßb. Diss. 106 8.; Tabellen u.
Ktn. (2994
Söhn, J., G. d. wirtschaftl. Lebens
d. Abtei Eberbach im Rheingau, vor-
nehm]. im 15. u. 16. Jh. (= 2693.)
Wiesbad.: Bergmann. 164 S. 6 M.
(Tl. 2: Gött. Diss. 13. 49 S. [2995
Iigen, Th., Grundlagen d. mittel-
alterl. Wirtschaftsverfassg. am Nie-
derrhein. (Westdt. Zt. 32, 1-132.) [2996
—— — M
Bibliographie Nr. 2981—3044
„W., Cäsar, Tacitus, Karl d. Gr.
Fleischmann
u. d. dt. Landwirtschaft, s. 12, 2666. Rez.: Zi.
d. Hist. Ver. f. Steiermark 11, 289-44. (2907
Frank, Chr., Die Hochäcker. (Sonderhft. zu
d. „Dt. Gauen“. Biblioth. f. Volks- u. Heimat-
kde. H. 87.) Kaufbeuren: „Dt. Gaue“ 13. 130
8. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 675 Riedner. [2998
Groeteken, Das alte Rittergut Gremsmühlen
in sein. geschichtl. Entwicklg. Lingen: R. van
Acken 13. 22 8. 40 Pt. [2999
Ehlers, Wilh., Besiedelung d. Moorgebiete
in d. Niederungen d. Wümme, Wörpe, Hamme
u. d. mittl. Oste. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 1-105.) [3000
Engelbrecht, Erwin, Die Agrarver-
fassg. d. Ermlandes u. ihre hist. Ent-
wicklg. (Staats- u. sozialwissenschaftl
Forse 169.) Münch.: Duncker u.
H. 13. 256 S. 6 M. 50. (Abschn. 3:
Berl. Diss. 13. 96 8.) 19001
Rez.: Jahrbb. f. Nationalök. 102, 107-9 Aubin.
Reichswald, Der, b. Nürnberg in geschichtl.
u. wirtschaftl. Beziehg. Ansbach: Brügel & 8.
12. 82 8. (9002
Krudewig, J., Der Königsforst bei Köln.
E. torstwirtschaftsgeschichtl. Studie. (Jahrb. d.
Köln. G.-Ver. 2, 35-52.) [3003
Hammers, J., Die Waldgenossenschaften in
d. Aachen. Gegend. (Münst. Diss.) Aachen:
Cremer 13. ix, 91 8. 1 M. 80. (3004
Köhl, O., Zur G. d. Bergbaues im
vormal. Fürstent. Kulmbach-Bay-
reuth, m. besond. Berücks. d. zum
Frankenwalde gehör. Gebiete. Kul-
turgeschichtl. Studie. Hof: Klein-
schmidt. 144 S.;1 Fksm. 2M. [3005
Christ, K., Alter Bergbau an d. Bergstraße.
(Mannh. G. bil. 15, 18-21; 48.) Vgl. Nr. 694. (3006
Utsch, R., Entwicklg. u. volkswirt-
schaftl. Bedeutg. d. Eisenerzbergbaues
u. d. Eisenindustrie im Siegerland.
Tübing. Diss. 13. 231 8. 13007
Frieß, E., Soz.- u. Wirtsch.-G. d. Eisenarbei-
ter in Waidhofen a. d. Ybbs (s. 11, 452). 2. Forts.
(Jahresber. d. Museal - Ver. f. Waidhofen 3/4,
63-93.) [3003
— — —
Techen, Fr., Die dt. Handwerker in
Bergen. (Hans. G. bll. 13, 561-76.)
Vgl. 13, 2872. [3009
Sals, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neuzeit,
8. Nr. 607. Rer.: Mitt. d Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 58, 173-91 Pick. — Entgegng. v. Salz
auf d. Rez. Sanders u. Antw. v. Sand.: Dt. Lit.
Ztg. 14, Nr. 7. Vgl. Salz, In eigener Sache —
u. Max Weber, Redaktion. Nachwort: Arch. f.
Sozialwies. 38, 527-50. Vgl.: P. Sander, In
eigen. Angelegenheit — u. Erklärg. v. Weber:
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 23 u. 26. — Die rechts-
u. staatswiss. Fakultät d. dt. Univ. Prag üb. d.
Angriff M. Webers geg. Sander. Prag; Fakult.
328. Vgl.: G. Seeliger, Kritik u. Polemik (Hist.
Vierteljschr. 17, 463 f.). [8010
Hummel, J. Fr., Das Textilge werbe
d. St. Würzburg bis z. Ausgang d.
17. Jh. Freib. Diss. 13. 123 8. [3011
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Lévy, R., Hist. &conom. de l'industrie coton-
nière en Alsaco, s. 13. 499. Rez.: Rev. de syn-
thèse hist. 26, 313-19 Ballot. [3012
Hamb A., Die Steinindustrien d. Vorder-
eifel. (Eifel-Festschr. 295-308.) (3013
V C., Die Aachen. Nadelindustrie.
Heidelb. Disa. 13. 144 8. 13014
Vockert, R., Das Baugewerbe dar-
gest. auf Grund Leipz. Verhältnisse f.
d. Zeit v. 15. Jh. bis z. Gegenw.
Tübing. Diss. 124 8. [3015
Meerwein, G., Entwicklg. d. Chem-
nitz. bzw. sächs. Baumwollspinnerei
1789-1879. (Heidelb. Diss.) Berl.: Ebe-
ring. 103 S. 2 M. 80 [3016
W., Die Llssaer Pulvermühlen u.
d. Familie Zugehör. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28,
211-42.) [3017
Müller, Conr., Altgerman. Meeres-
herrschaft. Mit 13 Bildtaf. u. 2 Ktn.
Gotha: Perthes. xrj, 487 S. 10M.[3018
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 36 Waschunitius.
Schäfer, D., Dtld. zur See. E. hist.-polit.
Betrachtg. (Schäfer, Aufsätze usw. 2, 24-101.)
— Ders., Die Aufgaben d. dt. See-G. (Ebd. 281
-92.) — Ders., Der Kampf um d. Ostsee im 16.
u. 17. Jh. (Ebd. 102-26.) [3019
Hagedorn, Bernh., Entwicklig. d.
wichtigst. Schiffstypen b. ins 19. Jh.
(= 2421.) Berl.: Curtius. xvj, 133 8.;
28 Taf. 9 M. 50. 3020
Rez.: Hans. G. bll. 14, 307-85 W. Vogel;
Jahrb. f. Gesetzgebg. 38, 4, 519-1 Brinkmann.
Schäfer, D., Wisby u. Gotland, e. Rest nor-
disch. Mittelalters. (Schäfer, Aufsätze usw. 1,
107-18.) — Ders., Zur G. d. dt. Handels nach
Finland. (Ebd. 119-32.) — Ders., Die Hanse
u. ihre Handelspolitik. (Ebd. 168-93.) — Ders.,
Zur Eröffnung d. Nordostsee- Kanals. (Ebd. 414
-35.) [3021
Häpke, R., Friesen u. Sachsen im
Ostseeverkehr d. 13. Jh. (Hans. G.-
bil. 13, 163-92.) [3022
Brinkmann, C., Der Beginn d. neuer.
Handels-G. u. d. Aufkommen d. See-
mächte. (Hist. Zt. 112, 264-83.) [3023
Arup, Studier i engelsk og tysk handels hi-
storie, 8. 10, 2667. Rez.: Hist. Zt. 112, 595 f.
Daenell. (3024
Nistor, Handel u. Wandel in d. Moldau bis z.
Ende d. 18. Jh., 8. 18, 515. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
13, Nr. 6 Rachel: Hist. Zt. 111, 215 Loserth;
Hist. Vierteljschr. 17, 207 f. Kaindl. 13025
Rintelen, I., Das Ragionenbuch d.
Augsburg. Kaufmannschaft. E. Beitr.
z. G. d. Handelsregisters. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Schwab. u. Neub. 39, 96-
143.) [3026
Birkenmaier, A., Die fremd. Krä-
mer zu Freiburg i. B. u. Zürich im
Mittelalt. bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Zt.
d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw. v.
Freiburg 29, 81-146 u. Frei burg. Diss.
13.) [3027
85
Läufer, E., G. d. Zollwesens d. Stadt Breisach
bis z. Mitte d. 17. Jh. (Ebd. 1-80.) Vgl.
Nr. 712. (3028
Kuske, Br., Die Märkte u. Kauf-
häuser im mittelalt. Köln. (Jahrb. d.
Köln. G.-Ver. 3 75-133.) [3029
Lingelbach, Th., Saxon-American Relations
1778-1828. (Amer. hist. rev. 17, 517-39.) [3030
Lindlar, J., Die Lebensmittelpolitik
d. St. Köln im Mittelalt. (2 v. Nr. 2403
u. Münst. Diss. 13.) Köln: Lempertz.
x, 43 S. 1 M. 20. 3031
d. dt. Alpenländer. (Dt.
G. bll. 15, 103-9.) Vgl. Nr. 669. 3032
Lampp, Fr., Getreidehandelspollt. in d. ehem.
Grafsch. Mark währ. d. 18. Jh., s. 13, 2890.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 11,
2591. H. Thimme. 3033
Jobs., Beitrr. z. G. d. Getreldehan-
dels u. d. Getreidepolltik Lübecks, s. 13, 2891.
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 37, 1525 f. Brink-
mann; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 10 Tecben; Lit.
bl. 14, Nr. 51/52 Lerche. 13034
Geschichte d. dt. Buchhandels (s.
11, 471). Bd. 4: Goldfriedrich,
Vom Beginn d. Fremdherrsch. bis z.
Reform d. Börsenvereins im Dt.
Reiche. (1805-89.) 13. xıj, 595 8.
12 M. [3035
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 36/37 Ruprecht:
Lit. Zbl. 14, Mr. 44 van der Borght.
„ X. I. I., De boekhandel te
Amsterdam voornamelijk in de 17. eeuw. I.
(Bijdrag. tot de gesch. v. d. Nederl. boekhandel.
X.) s’Gravenh.: Nijhoff. 320 8. 6 fl. [3036
Silberstein, $., Berichtigung zu: Stieda, Das
Tabakmonopol in Mecklenb.-Schwerin. (Jahrbb.
d. Ver. f. mecklenb. G. 78, 373-76.) 9813087
W., Stud. 3. Ent wieklgs.-G. d. mo- |
dern. Kapitalismus. I, s. 18, 2805. Rez.: Vier-
teljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 11, 637-40
Brinkmann. — Vgl. Nr. 8050. [8038
Buß, d., Die Berl. Börse v. 1685-
1913. Berl.: Preuß. Verlgsanst. 13.
135 8. 3 N. [3039
Meier, P. J., Die Heerstraße v. Braunschw.
nach Hannover. (Braunschw. Maga. 14,
5f.) 13040
Dencker, Wandergn. auf alt. Wegen d.
Oberharzes. (Zt. d. Harz-Ver. 46, 277-07.) [3041
Büttel. I., Die Armenpflege zu
Frankf. a. M. m. besond. Berücks. d.
Kinderpflege im 18. u. 19. Jh. bis z.
Eintritt d. neuen Armenordnung 1883.
Heidelb. Diss. 13. 172 8. [3042
Möring, W., Die Wohlfahrtspolitik d. Ham-
burg. Rates im Mittelalt. s. Nr. 730. Rez.: Vier-
teljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 11, 625-27 Kap-
hahn. 13043
W. Frhr. v., Die Reichs- |
Waldentels,
ritterschaft. (Dt. G. bil. 15, 169ff.)
Vgl. Nr. 732. — P. Schnepp, Erwiderg.
(Ebd. 172-84.) | [3044
*36
Molitor, Stand d. Ministerialen vornehml.
auf Grund sächs., thür. u. niederrhein. Quellen,
8. 13, 543. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 6 Brinkmann;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 572-76 Schulte; Vier-
tel jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 340-44 Aubin.
(3045
Spirkner, B., Geschichtl. Studie besond. üb.
d. Grundlasten d. Bauernstandes m. Beispielen
a. d. Pfarrei Kirchberg B.-A. Vilsbiburg. (Aus:
„Niederbayr. Monatsschr.‘‘) Passau: Waldbauer.
22 8. 80 Pf. [3046
Eigenbrodt,W.,DerZehnte usw. in Hess.-Hom-
burg. Kiel. Diss. 12. 109 8. Rez.: Zt. d. Ver. f.
hess. G. 47, 363 f. J. Schultze. 13047
Brebaum, H., Das Wachszinsrecht im südl.
Westfalen bis z. 14. Jh. (Zt. f. vaterl. G. usw.
Westfal. 71, II, 1-59.) [3048
Hedemann-Heespen, P. v., Über Gutaherr-
schaft u. Bauern an d. Ostküste Schlesw.-Hol -
steins im Rahmen e. Buchbesprechung. (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-hoist. G. 43, 502-8.) Vgl. 13,
2322. (3049
Wätjen, H., Das Judentum u. d. Anfänge d.
modern. Kolonisation. (Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-@. 11, 338-68; 565-606.) Sep. Stuttg.:
Kohlhammer. 1 M. 50. Vgl. Nr. 3038. (3050
Quellen u. Forschungen z. G. d. Juden in Dt.-
Österr. (s. 13, 552). 6 (Grunwald, Sam. Oppen-
heimer) s. in Abt. B. — Rez. v. 4, 1(Wach-
stein, Inschrr. d. alt. Judenfriedhofes in Wien.
ITI. 1): Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 7 u. Lit. Zbl. 13,
Nr. 20 8. Krauß. (4, 2 noch nicht ersch.) [3051
Rothschild. Aus Vergangenh. u.
Gegenw. d. israel. Gemeinde Worms. 5., verm.
u. verb. Aufl. Frankf. a. M.: Kauffmann 13.
60 8. 1 M. 20. 13052
Samuel, 8., G. d. Juden in Stadt u. Syna-
gogenbez. Essen von d. Einverleibg. Essens in
Preußen 1802-1913. Frankf. a. M.: Kauffmann.
87 S. 1 M. 20. [3053
Schwabacher, J. 8., G. u. rechtl. Gestaltg. d.
portug.-jüd. u. d. dt.-israel. Gemeinde zu Ham-
burg. (Heidelb. Diss.) Berl.: Frensdorf. 80 8.
2 M. 50. 13054
c) Recht und Gericht.
Brunner, Hnr., Grundzüge d. dt. Rechts-.
6. Aufl. Münch.: Duncker u. H. 13. 347 8.
8 M. 13055
Schwerin, Cl. Frhr. v., Dt. Rechts- G., 8. 12,
446. Rez.: Hist. Zt. 112, 396-98 Haff. [3056
Weimann, K., Das tägliche Gericht.
Beitr. z. G. d. Niedergerichtsbarkeit
im Mittelalt. (119 v. Nr. 38.) Bresl.:
Marcus 13. 138 S. 4 M. 60. (59 S.:
Leipz. Habil.-Schr.) [3057
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 543-49
Aubin; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 28 v. Below; Hist.
Tt. 114, 205-7. K. O. Müller.
Glitschh Die Untersuchgn. z. mittelalterl.
Vogtgerichtsbarkeit, s. 13, 2939. Rez.: Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 29, 162 f. Baier; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, G. A., 662-77 Beyerle; Vierteljschr.
f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 12, 241-49 Aubin. [3058
Schulte, A., Der hohe Adel d. dt.
Hofrichters. (Festschr. v. Hertling
dargeb. 532-42.) [3059
Lenel, P., Scheidung v. Richter u.
Urteilern in d. dt. Gerichtsverfassg.
seit d. Rezept. d. fremd. Rechte. (Zt.
d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 440-47.) [3060
Bibliographie Nr. 8045—3106
Mayer- Die fränkisch. Volksrechte
im Mittelalt., s. Nr. 748. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
84, G. A., 461-65 Köstler; Hist. Jahrb. 35,
445 f. K. O. Müller; Hist. Zt. 113, 340-45
Rosenstock. , : [3061
Mayer, Ernst, Die Einkleidg. im
german. Recht. (Aus: „Festschr. f.
A. Wach“ Bd. 2.) Lpz.: Meiner 13.
105 S. 4 M. 13062
(Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 724-26
Stutz.) — Ders., Spanisches z. Ständegliederg. u.
Einkleidg. (Zt. d. Bav.- Stiftg. 34, G. A., 419-32.)
Fehr, H., Rechtsstellg. d. Frau u. d. Kinder
in d. Weistümern, 8. 13, 2937. Rez.: Westdt.
Zt. 81, 485 f. Aubin; Dt. Lit. - tg. 14, Nr. 18
Geo. Cohn; Zt. f. Sozialwiss. N. F. 5, 362 f.
v. Below. en
Böttcher, W., G. d. Verbreitg.
lübisch. Rechtes. Greifsw. Diss. 13.
180 8. [3064
Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 137 f. Rehme.
Amend, R., Reichskammergericht. TI. 1, 8. Nr.
749. Rez.: Hist. Zt. 112, 591-94 A. Walther. [3065
Adler, 8., Das adel. Landrecht in Nieder- u.
Oberösterr. u. d. Gerichtsreformen d. 18. Jh.,
8. 13, 555. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A,,
647-40 Kogler. [3066
Wahle, K., Die Wiener,, Genannten“
als Urkundspersonen. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G. forschg. 34, 636-52.) [3067
Pscholka, G., Der Grazer Burgfried.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10,
27-58.) [3068
Stolz, O., G. d. Gerichte Deutschtirols, a. 13,
2942. Rez.: Vierteljschr. f. 8Soz.- u. Wirtsch.-G.
11, 6201. Aubin; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A.,
7181. Stutz. [3060
Kempen, R. v., Die Streitigkeiten zw. d.
Kurfürst. v. d. Pfalz als Hrz. v. Jülich u. d.
Reichsst. Aachen weg. d. Vogtmeierei im 18. Ih.
(s. 18. 2944). Schluß. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35,
1-101.) (3070
Meister, E., Ostfäl. Gerichtsv . im Mit-
telalt., s. 13, 2946. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 587-91 v. Schwerin; Hist. Zt. 114, 158 f.
Rehme. 13071
Stölzel, Der vermeintl. „Schöppenstuhl zu
Jüterbog im 17. Jh.“ (G. bil. f. Magdeb. 48, 1-
23.) (3072
Loening, Edg., Abhandlgn. u. Auf-
sätze. Bd. 1: Gerichte u. Verwaltgs.-
behörden in Brandenb.-Preuß. Beitr.
z. preuß.Rechts-u.Verfassgs.-G. Halle:
Waisenhaus. xnj, 326 S. 9 M. [3073
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 26 Holtze; Ver-
waltungsarch. 22, 549-51 Bornhak.
Holtze, F., 500 Jahre G. d. Kammer-
gerichts. (= 2460.) Berl.: Mittler 13.
263 S. 6 M. [3074
Weißler, A., Zur G. d. preuß. Nota-
riats. Freib. i. B.: Bielefeld. 56 S.
2 M. [3075
Rez.: Tt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 606 Kisch.
Brünneck, W. v., Zur G. d. Kulmer
Oberhofes. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 1-48.) [3076
Recht und Gericht
Hübner, J., Der Fund im german. u.
ält. dt. Recht. (X, 1 v. Nr. 39.) Hei-
delb.: Winter. 193 S. 5 M. [3077
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 592 f. Stutz.
Meister, E., Fahrnisverfolg. u. Un-
terschlagung im dt. Recht. (Aus:
„Festschr. f. A. Wach“ .) Lpz.: Meiner
13. 78 S. 3 M. 50. [3078
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 726-34 Stutz.
Planitz, H., Studien z. G. d. dt.
Arrestprozesses. Der Arrest geg. d.
fugitivus. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G.
A., 49-140.) [3079
Mitteis, Rechtsfolge d. Leistungsverzugs beim
Kaufvertrag nach niederländ. Quellen d. Mittel-
alters, s. 13, 2950. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr.
33 van Kuyk; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 651-
57 Heymann. 13080
Buch, G., Zur Zession im dt. mit-
telalterl. Recht. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
34, G. A., 429.33.) Vgl. 13, 2951. [3081
G., Das Schadennehmen. Beitr. 3. G.
d. dt. mittelalterl. Vollstreckungsrechtes. (Aus:
Rhein. Zt. f. Zivil- u. Prozeßrecht Bd. 5, 4.)
Mannh.: Bensheimer 13. 34 8. 1 M. [3082
Heymann, E., D. Verschulden beim
Erfüllungsverzug. Zugl. e. Beitr. z. G.
d. Obligationenrechts. (Nr. 18 d. Ar-
beiten z. Handels-, Gewerbe- u. Land-
wirtschaftsrecht, hrsg. v. E. Heimann.)
Marb.: Elwert 13. 174 8. [3083
no Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 619-26
uch.
Schneider, Br., Friedewirkg. u. Grundbesitz
in Markt u. Stadt, s. 13, 2055. Rez.:Zt.d.Sav.-
Stifte. 34, G. A., 609 1. Rehme; Dt. Lit.-Ztg.
’14, Nr. 48 Keutgen. 3084
Skedl, A., Die Grundlagen d. österr.
Konkursrechtes in ihr. hist. Entwicklg.
(Aus: „ Festschr. f. Wach“.) Lpz.:
Meiner 13. 175 S. 7 M. [3085
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 603-5 K isch.
Rintelen, M., Das Wiener Merkantil-
protokoll. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34. G.
A., 258-312.) [3086
Meyer, Ernst, Über d. Schuldrecht d. dt.
Schweiz v. 13.-17. Jh., s. 13, 2958. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 721-24 Stutz. [3087
Könneche, Rechts-G. d. Gesindes in West-
u. Süddtld., s. Nr. 766. Rez.: Hist. Vierteljschr.
17, 106-8 Th. Knapp; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47,
330-32 A. B. Schmidt. [3088
Hitz, J., Das Nachbarrecht d. Kan-
tons Graubünden. Bern. Diss. 12.
190 S. [3089
Suchier, W., Zur G. d. Jahrgebg. in Meck-
lenb. Rostock: Leopold 12. 31 8. 60 Pf. [3090
Minnigerode, H Frhr. v., Ebenburt u. Echt-
heit, s. 13, 2964. Rez.: Zt. d. Sav.-Btiftg. 34,
G. A., 576 f. A. Schulte. 13091
Abt, Mißheiraten in d. dt. Fürstenhäusern
unt. bes. Berücks. d. standesherrl. Familien, 8.
12, 465. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 10 Dun-
gern; Zt. d. Sav.-Stift. 34, G. A., 577-79 A.
Schulte. [3092
287
Berr, Adt., Die Kirche gegenüb. Ge-
walttaten v. Laien (Merow.-, Karol.
u. Ottonenzeit). (111 v. Nr. 2.) Berl.:
Ebering 13. 126 S. 3 M. 50. (53 S.:
Berl. Diss.) [3093
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 4191. Maring; Zt. d.
Sav.-Stiftg. 35, K. A., 572-75 v. Hörmann.
Knapp. H., Alt-Regensburgs Ge-
richtsverfassg. Strafverfahren u. Straf-
recht bis z. Carolina. Berl.: Gutten-
. X, 275 S. 8 M. [3094
ez.: Zt.d.Sav.-Stiftg. 35, G. A., 582-84 His.
Maier, Rud., Strafrecht d. Stadt
Villingen von d. Gründung d. Stadt
bis z. Mitte d. 16. Jh. Freiburg. Diss.
13. jx, 173 8. [3095
Rez.; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 742 Merk.
Uhle, P., Urteile auf Reißen m. glühend. Zan-
gen u. Lebendigverbrennen, Säcken, Rädern u.
Staupenschlagen in Chemnitz. (Mitt. d. Ver. f.
Chemnitz. G. 15, 72-74.) [3096
Stutz, U., Kirc henrecht. G. u. Sy-
stem. 2. Aufl. (Encyklop. d. Rechts-
wiss. v. v. Holtzendorff-Kohler. 7. Aufl.
5, 275-479.) [3097
Res: Hist. Zt. 113, 646 A. W.
Lappe, J., Kirchen auf Wüstungen. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34. Kan. Abt. 3, 159-222.) [3098
Stutz, U. (Parochus. Ebd. 495-97.) Vgl. 13,
71 13099
2971.
Rueß, K., Rechtl. Stellg. d. päpstl.
Legaten bis Bonifaz VIII. (Görres
Ges. Sekt. f. Rechts- u. Sozialwiss.
H. 13.) Paderb.: Schöningh 12. xm).
252 S. 8 M. [3100
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3,
519-22 Brackmann.
Gröll, J., Elemente d. kirchl. Freiungsrechtes.
Mit besond. Berücks. d. österr. Entwicklg., 8. 13,
2969. Rez.: Hist. Zt. 112, 392-95 Köstler. [3101
Ott, E., Eindringen kanon.
Rechts, s. Lehre u. wissenschaftl.
Pflege in Böhmen u. Mähren währ. d.
Mittelalters. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
Kan. A., 3, 1-107.) [3102
Seeholzer, H., Staat u. röm.-kath.
Kirche in d. parität. Kantonen d.
Schweiz. Zür. u. Lpz.: Rascher u. Co.
12. 181 S. 3 M. 50. [3103
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3,
5921. Bindschedler.
Krieg, J., Kampf d. Bischöfe geg. d.
Archidiakone im Bist. Würzburg.
(Kirchenrechtl. Abhh. hrsg. v. U. Stutz.
82.) Stuttg.: Enke. xx1j, 284 S. 12 M.
(xv, 86 S.: Würzb. Diss.) [3104
Naumann, Zur G. d. Archidiakonate Thürin-
gens. (Zt. d. Ver. f. Kirchen- G. i. d. Prov. Sachs.
712, 155-206.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan.
Abt. 3, 550-52 Hilling. [3105
W., Das allmähl. Schwinden d.
Binflusses d. Kirche auf d. Schule in Preußen.
(Arch f. kath. Kirchenrecht 93. 410-47.) 13106
288 Bibliographie Nr. 3107 3169
Eger, K. u. Jul. Friedrich, Kirchen-
recht d. ev. Kirche im Grhrzgt. Hes -
sen (s. 12, 2787). Bd. 1: Verfassgs.- u.
quellengeschichtl. Einleitg. usw. Xv,
474 S. 17 M. 30. [3107
Martens, E., Die hannov. Kirchenkommis-
sion, s. Nr. 775. (75 8.: Bonn. Diss. 18.) Rez.:
Zt. f. Kirch.-G. 35, 135-87 Dietterle; Zt. d. Bav.-
Stiftg. 34, Kan. Abt., 608-15 Niedner. [3108
Hedemann-Hoespen, P. v, Das Patronat in
Schlesw.-Holst. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. 2. R., 6, 1, 21-62.) [3109
d) Kriegswesen.
Horsetzky, A. v., Kriegsgeschicht!.
Übers. d. wichtigst. Feldzüge seit 1792.
7., neubearb. Aufl. Wien: Seidel u. S.
XXIV, 742 S.; 41 Taf. 30 M. [3110
Eberle, L., Das Kriegskanzleihaus
am Hof. Wien: Gerlach u. W. ’13.
68 S.; Taf. 5 M. [3111
Georgi, Fr. Frhr. v., Helden- u. Ruhmestaten
v. Mannschaften a. d. 8. Korpsbereiche v. 1792
bis auf d. Gegenw. (s. Nr. 780). Forts. (Streff-
leurs milit. Zt. 14.) (3112
Hauser, K., Milit.-Kollegium u. Kadetten-
korps in Winterthur. (Neujahrsbl. d. Stadt-
biblioth. Winterth. Stück 249: 14.) Winterth.:
Stadtbibl. 48 8. 2 M. 13113
Huffschmid, O., Die kurpfälz. Regimenter v.
1670-1799. (Mannh. G. bil. 15, 50-53.) [3114
Siegel, Die hessisch. Land- u. Garnisonregi-
menter. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12/13, 38-
44.) 18115
Woringer, A., Ausländer als Offiziere im
hess. Heere (s. Nr. 782) Forts. (Hessenland 13.
Nr. 22. 14, Nr. 8.) [8116
Orth, E., 100 Jahre Geschichte braunschw.
Artillerie. (Braunschw. Magas. 13.121 ff.) [3117
Mackensen, v., Westpreußen u. d. Leibhusa-
ren. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 22-44.) [3118
Schartenort, v., Kulturbilder aus d. Vergan-
genh. d. altpreuß. Heeres. Berl.: Mittler 13.
172 S. 3 M. | (3119
Regimentsgeschichten: [3120
Spieß, K. u. Hans Ritter, Drag.-Reg. Königin
Olga (1. württb.). Ludwigsb.: Reg. 522 3. 10 M.
Kühls, F., Preuß. Husaren-Reg. Kg. Hum-
bert v. Italien (1. kurheas.) Nr. 13. Frankf. a. M.:
Minjon 13. xvj, 752 8. 45 M. Res.: Zt. d. Ver.
f. hess. G. 47, 382-84 Woringer.
Funck u. v. Feldmann, Offiz.-Stammliste d.
vormal. Kgl. Hannov. Inf.-Reg. u. d. 1. Hann.
Inf.-Beg. Nr. 74, 1813-1918. Hannov.: Rechts-,
Staats- u. Sozialwiss. Verl. 13. 262 8. 6 M.
Rohr, v., Magdeb. Hus.-Reg. Nr. 10, 1813-
1913. Berl.: Mittler 13, xvj, 387 8. 30 M.
Hübner, Sächs. Feldart.-Reg. Nr. 32. Berl.:
Vossische Buchh. 88 8. 2 M. 60.
Hesselhauf, R. u. Gaede, Inf.-Reg. v. Grol-
mann (1. posensch.) Nr. 18. 2. Bd. (Anlagen).
Berl.: Mittler 13. 250 S. 10 H. (Bd. 1 noch
nicht ersch.)
Heidrich, 3. ost preuß. Feldart.-Reg. Nr. 79.
Ebd. 13. 123 8. 1 M. 60.
Geßler, B. A., Die Basler Zeughausinventare
v. Ende d. 16. bis z. Ende d. 17. Jh. (Ane. f.
schweiz. Altkde. N. F. 14, 248-57; 357-60. 16,
67-84; 151-72; 220-51.) 13121
—
e) Religion und Kirche.
Hauck, Kirchen- G. Dtlds. s. Nr. 3616. [3122
„ 3., Die Cisterzienser von d.
strengen Observanz in d. Ländern dt. Zunge,
einst u. jetzt. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-
Ordens N. F. 3, 593-804.)
Böhmer, H., Die Jesuiten. 3. Aufl., 8. 18,
2997. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 128-28 Diet-
terle; Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr.26 Hoens-
broech. 13123
Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt.
Zunge. Bd. 2, Hälfte 1, s. 13. 2998. Rez.:
Westdt. Zt. 32, 248 u. Zt. d. Aach. G.-Ver. 35.
374-76 Fritz; Hist. Vierteljschr. 17, 268-72
Loserth; Zt. f. Kirch.-G. 84, 465 f. Fueter; Zt.
f. schweiz. Kirch.-G. 7, 146-48; Röm. Quartal-
schr. 28, 57-59 Ehses; Laucher Stimmen 85,
307-14. 13124
Sperber, R., Das Simultaneum in Schlede-
hausen. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
18, 221-30.) 8125
Schubert, H. v., Kirchen-G. Schleswig-Hoi-
steins, s. 08, 442. Rez.: Hist. Zt. 113, 138-40
Finke [3136
Kirchengalerie, neue sächs. (s.
Nr. 795). Ephorie Grimma (r. d.
Mulde). Vollst. 818 Sp. 18 M. [3127
Langhäuser, Das Militärkirchenwesen im
kurbrandb. u. preuß. Heere, s. Nr. 796.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 668-71
Stolze. (3123
131222
Austria sancta. Die Heiligen u. Seligen
Niederösterr. 2: Seit d. Regierungsantritt d.
Habsburger, s. 13, 3003. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
14, Nr. 7 Völker; Anal. Bolland. 33, 257
Lechat. (3129
Paßler, P., Beitır. z. G. d. Benediktiner -
stiftes Mariazell im Wienerwalde. Progr. Bern-
dorf a. d. Tr. 12. 30 8. 13130
Mayer, Hnr., G. d. Spendung d. Sakramente
in d. alt. Kirchenprov. Salzburg. (Zt. f. kath.
Theol. 37, 760-804. 38, 1-36; 267-96; 372-76
u. Münch. Diss.) [3131
(8. Nr. 803). Lfg. 20. S. 503—704.
1 M. [3132
Benziger, C., Alte kirchl. Gebräuche in
Schwyz. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 25-32.)
— I. Benzenrath, Statist. des saints patrons
des églises du diocèse de Lausanne au moy.
age (s. 13, 612.) Berichtigungen u. Nachtrr.
(Ebd. 57-60.) [3133
Brasey, G., Le chapitre de l’insigne
et exempte Collegiale Saint-Nicolas
& Fribourg, Suisse, 1512-1912. No-
tice hist. Frib.: Impr. St. Paul ’12.
200 S. [3134
Budde, R., Die rechtl. Stellg. d.
Klosters St. Emmeram in
burg zu d. öffentl. u. kirchl. Gewalten
vom 9. bis z. 14. Jh. (Arch. f. Ur-
kundenforschg. 5, 153-238.) 45 S.:
Marb. Diss. [3135
Schmidt, Ulr., Das chem. Franziskaner-
kloster in Nürnberg. Nürnb.: Nürnb. Volks-
zeitg. 13. 71 8. 80 Pf. (3136
Zeller, Jos., Stift Edelstetten. Bei-
trr. z. sein. G. u. Verfassg. im Mittel-
LM . un rr
U
Kriegswesen. — Religion und Kirche
alt. (Arch. f. G. d. Hochstifts Augs-
burg 4, 369-432.) — Ders., Beitrr.
z. älter. G. d. Benediktinerabtei Deg-
gingen im Ries. (Ebd. 433-50.) [3137
Stolz, E., Die Urbansbruderschaft in Rot-
tenburg a. N. Bottenb.: Bader 13. 37 8.
60 Pf. (3138
G., Adalungszell. (Zt. f.
G. d.
Oberrh. N. F. 28, 559-66.) 131309
Reinfried, K., Die Pfarrei Stein-
bach, Dek. Ottersweier. (Freiburg.
Dioz.-Arch. N. F. 14, 82-133.) [3140
Pfleger, Üb. d. elsäss. Predigtwesen im
Mittelalt. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4,
38.) 3141
Clauß, Jos., Sankt Anstett zu Wittersdorf
im Sundgau od. zu Vergaville in Lothringen?
(Zt. f. d. d. Oberrh. N. F. 20, 181-95.) [3142
Remling, F. X., Urkdl. G. d. chem. Ab-
teien u. Klöster in Rheinbayern. (Anast.
529-
Neudr.) TI. 2 (s. Nr. 819). Lig. 4-7. (1836.)
8. 167-389. (Pfälz. Biblioth., Bd. 2.) à 1
20 Pt. 13143
Huftschmid, M., Zur G. d. Kirchen u. Klöster
auf d. Heiligenberg (s. 11, 570). SchluB. (N.
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 12, 91-104.) 13144
Keller, Aug., Aus d. kath. Pfarr-G. v.
Heiliggeist zu Heidelberg. (Alemannia 42, 8-
17.) - {3145
Fabricius, W., Beitrr. 3. kirchengeschichtl.
Geogr. v. Hessen (3. 11, 571). Forts. (Arch. f.
hess. G. 9, 14-23.) [3146
Schwarz, R., Personal- u. Amts-
daten d. Bischöfe d. Kölner Kirchen-
ae 1500-1800. (1 v. Nr. 2403.)
öln: Lempertz. xvj, 91 S. 2 M.
25. (xjv, 31 8.: Königsb. Diss.
13.) [3147
Res.: Monatahfte. f. rhein. Kirch.-G. 8,
1581. Rotscheidt.
Kühn, G., Die Immunität d. Abtei
Groß-St. Martin zu Köln. (Beitır,
z. G. d. alt. Mönchtums u. d. Bene-
diktinerordens 5.) Münst.: Aschen-
dorff 13. xrj, 114 S. 3 M. 50. (108 S.:
Leipz. Diss.) [3148
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 576-78
Beyerle.
Dicks, M., Die Abtei Camp am
Niederrhein. G. d. erst. Cistercienser-
klosters in Dtld. (1123-1802). Nach
archival. Quellen. Kempen: Thomas-
Dr. 13. XXI j, 710 S.; 15 Taf. u. Kt.
15 M. [3149
Bendel. J., DieGottestracht zu Mülheima.Rh.
Mülh.-Rhein: Selbstverl. 31 8. 50 Pf. 13150
Paas, Th., DiePrämonstratenserabtei
Steinfeld im 13. u. 14. Jh. (Ann. d.
Hist. Ver. i. d. Niederrh. 95, 61-123.
96, 47-90.) | [3151
Schaake, A., Verfassung u. Ver-
waltg.d. Cisterzienserinnenabtei Burt-
scheid, v. ihr. Entstehg. bis um die
Mitte d. 14. Jh. (Münst. Diss.)
Aach.: Creutzer 13, 118 S.; Kte.
2M. [3152
|
|
*89
Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 381f. Huye-
kens; Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens
N. F. 4, 168-70 Teichmann.
Arts, P., De Predikheeren te Gent,
1228-1854. Gent: Siffer. 762 8.
14 fr. [3153
Tenckhoff, F., Die westfäl. Bischofswahlen
bis z: Wormser Konkordat (1122), 8. 18, 623.
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 443 f. Lercho u. Berich ·
tigung d. Redaktion m. Erklärg. v. L. ebd.
9671. [3164
Schöne, Frz., Beitrr. z. G. d. Prä-
monstratenserklostersCappenberg. (Zt.
f. vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 105-
218 u. Münst. Diss. ’13.) [3155
Friedhoff, A., Stellung d. Benedik-
tinerklosters Grafschaft zur Pfarr-
seelsorge. (Ebd. 71, II, 60-128.) [3156
Blank, Eug., Verfassg. u. Verwaltg.
d. Moritzstiftes im Mittelalt. Frei-
burg. Diss. 70 8. [3157
Bückmann, Das Domkapitel zu Verden im
Mittelalt., s. 12, 2844. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
18, Nr. 13 Lerche. 18158
Quedlinburger Äbtissinnen.
Burg, P., Dio
(3150
Halle: Nietschmann. 96 8. 1 M.
Tilger, Fr., Aus d. G. d. Neustädter Agneten-
klosters. (Geschichtsbll. f. Magdeb. 48, 200-30.
49, 51-77.) (3160
Francke, H. G., Schicksale u. Beschreibg. d.
Franziskanerklosters in Weida u. sein. Gottes-
hauses, d. heutig. Stadtkirche. (Jahresberr.
d. Alters. forsch. Ver. Hohenleuben . 1-
3161
80.)
Dix, H., Das Interdikt im ostelbisch.
Dtid. Marb. Diss. xvj, 121 8. [3162
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3061. O. Clemen;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 544-46 H.
Zimmermann; Zt. d. Bav.-Btiftg. 35, K. A,
541-44 Hiling.
Bönhoff, L., Beobachtgn. u. Bemerkgn. zur
Meißner Bistumsmatrikel. (N. Arch. f. sächs.
G. 35, 125-43; 233-58.) (3163
Burck, G., Stand u. Herkommen
d. Insassen einig. Klöster d. mittel-
alterl. Mark Meißen. Beitr. 7. Kloster-
U. Stände-G. Le pz. Diss. 13. 126,
X 8. [3164
(Aus: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 9,
1/21.
Bönhoft, Archidiakonat, Erzpriesterstuhl u.
Pfarrei Bautzen. (N. Laus. Magaz. 89, 125-
67.) (8165
Schulse, Hans, Zur G. d. Grund-
besitzes d. Bistums Brandenburg.
(Jahrb. f. brand. Kirch.-G. 9/10, 1-48
u. Berl. Diss. 12.) [3166
Claren-Kioster, Das, zu Ribnitz. Hist. Skizze
nach gedr. u. ungedr. Quellen. Stimmen a.
St. Clara v. Vaals. Münch.: Beyfried & Co.
106 8.; 3 Taf. 2 M. 13167
Tochernich, E., Aus d. mittelalterl. Kirch.
G. v. Domanze u. Umgegend. (Stud. d. Wiss.
Theol.-Ver. zu Breslau, Decke überr. 8. 185-
204.) (8188
Binder, Br., Das Domkapitel zu
Gnesen. Seine Entwicklg. bis z. Mitte
90
d. 15. Jh. Greifsw. Diss. 12.
112 8. [3169
Lemmens, L., Aus d. G. d. dt. Franziskaner
im Ordenslande Preußen. (Mitt. d. Copperni-
cus-Ver. 20, 58-65.) — Ders., Zu d. Anfängen
tl. Franziskanerklöster im Ordenslande. (Ebd.
21, 2-8.) 13170
Dittrich, Fr., D. kath. Kirche u.
Gemeinde zu Königsberg (1614-1914).
Königsb.: Teichert. 216 S.; 4 Taf.
2 M. 50. [3171
Müller, J. Th., G. u. Inhalt d. Acta Uni-
tat is Fratrum (sogenannte Lissaer Folianten).
(Zt. 1. Brüder -G. 7, 66-113; 216-31.) — W.
Schmidt, Die dt. Ubersetzung d. Acta Unitatis
Yratrum. (Ebd. 232-34.) 13172
Troeltsch, Die Bedeutg. d. Protestantismus
$. d. Entstehg. d. modern. Welt, s. 12, 2850.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13, Nr. 10 Wernle; Dt.
Lit.-Ztg. 13, Nr. 19 Hnr. Hoffmann; Zt. f.
Kirch.-G. 35, 318f. Zscharnack. [3173
Glawe, W., Die Hellenis’erung d.
Christentums in d. G. d. Theologie
v. Luther bis auf die Gegenw. (N.
Studien z. G. d. Theol. u. d. Kirche,
St. 15). Berl.: Trowitsch u. S. 12.
xij, 340 S. 10 M. [3174
.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 129 f. Kopratscheck.
Skalsky, G. A., Aus d. liturg. Vergangenheit
d. ev. Kirche in Österr. seit d. Toleranzpatent.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34,
159-83.) [3175
Bünker, J. K., Die ev. Pfarrer in Kärnten
vom Toleranzpatent bis z. Gegenw. (Ebd. 145-
58.) 13176
Trautner, Fr. W., Zur G. d. ev. Liturgie u.
Kirchenmusik in Nördlingen. Nördl ing.: Fe
13. 96 8. 2 M. 60.
Fritz, Die Liebestätigkeit d. württb.
meinden v. d. Ref. bis 1650 (s. Nr. 841). Forts.
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 17, 153-69. 18, 68-
84; 161-80.) (3178
„L., Kirchenvisitationen im Ulmer
Land v. 1557, 1699, 1722. (Württb. Viertel-
Infte. N. F. 23, 120-54.) [31788
Krüger, Alir., Geschichtl. Entwicklig. d.
Verfassg. d. Kirche augsb. Konfession v. Els.-
Lothringen 1789-1882, s. 13, 3054. Rez.: Zt.
1. G. d. Oberrh. N. F. 28, 731 f. u. Theol. Lit.
Ztg. 14, Nr. 8 Adam; Zt. d. Bav. a 34,
Kan. Abt., 5831. Giese. 3179
Diehl, W., Zur G. d. theol. Fakul-
tätsexamens in Gießen. (Nebst Kan-
didatenbuch 1650-1874.) (Arch. f.
hess. G. 9, 65-133.) [3180
Rodewald, Irmenach bis z. franz. Zeit, 1734-
94. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 97
152; 161-94.) — F. v. Bernus, Zur G. d. ev. Ge-
meinde Oberdreis. (Ebd. 80-90.) 1.3181
Asen, J., Die Doktoren d. theol. Fakultät
d. Univ. Duisburg. Mit Ergänzgn. v. W. Rot -
scheidt. (Ebd. 7, 353-65.) — W. Rotscheidt,
Zur G. d. Gemeinde Kervenheim. (Ebd. 366-
71.) 13182
Hullu. J. de, Het kerkelijk leven in eenc
Waalsche gemeente. (Nederl. Arch. v. kerk-
gesch. N. 8. 10, 63-102; 155-86.) — Ders., De
Waalsche kerk van Oostburg. (Ebd. 193-
230.) [3183
Bibliographie Nr. 8169—3231
Barich, Fr., Die Geistlichen d. Dortm. Ka-
pitels 1625-1710 u. Verzeichn. d. in Dort m.
1625-1708 ordin. a (Beitır. 2. G.
Dortmunds 23, 348-68.) 13184
Borries, v Pfarrer a. d. Altstädter Nicolai-
Kirche in "Bielefeld. (Ravensberg. Bil. 13,
Nr. 9.) 13185
Behrens: Mich., Historia ecclesiae
Wandesbecensis; hrsg. v. Eickhoff.
(Schrr. d.Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-
G., 2 R., 6, 1, 63-96.) [3186
Schwartz, Paul, Beitrr. z. Kirchen-
G. brandenb. Städte (s. 12, 2865).
Forts. (Jahrb. f. brandb, Kirch.-G.
9/10, 78-125.) [3187
f) Bildung, Literatur und Kunst.
Bensel, Niederrh. Geistesleben im Spiegel
klevisch. Zeitschrr. d. 18. Jh., s. 13, 692. Rez.
Dt. Lit.-Ztg. '13, Nr. 15 Redlich; Zt. d. Berg.
G.-Ver. 46, 344-46; Westdt. Zt. 32, 403-6
Beyerhaus. 3188
Philipps, G., Entwicklg. d. geist.
Kultur Ravensbergs bis 1807.
(Münst. Diss.) Gütersloh: Tigges.
84 S. 1 M. 50. [3189
Wretschko, v., Die akad. Grade namentl.
an d. österr. Universitäten, s. 12, 540. Rez.
nun v. 12, 2603 u. 11, 3640): Mitt. d. Inst.
f. öst. G. forschg. 34, 689-93 v. Ankwicz. [3190
Matrikel d. Univ. Altdorf, hrsg. v. E. v.
Steinmeyer, 8. 13, 3071. Rez.: Mitt. d. Ver.
f. G. d. St. Nürnb. 20, 309-13 Reiche; Hist.
Vierteljschr. 17, 4521. Keußen. 13191
Matrikel d. Univ. Dillingen, bearb.
v. Th. Specht (s. 13, 3072). II, 3/4.
(= III, 3/4 v. Nr. 2385.) S. 963-1189.
13. (5 M. 25, Subskr.-Pr. 4 M.
20.) 13192
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 707-9 v. Orterer.
Rotscheidt, W., Wo haben die (ev.) Kölner
studiert? (Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2, 146-
50.) 13193
Wils, J., Documents relat. à l’hist.
de l'Université de Louvain 1425-1797
(s. 13, 658). Forts. (Anal. p. s. à
l’hist. eccl. de la Belg. 3 S., 9, 275-
304. 10, 97-128.) [3194
Birt, Th., Catal. studiosorum Mar-
purgensium (s. ’10, 2792). Faso. 8-10:
1760-1810. S. 339-502. [3195
Kaufmann, Geo., Festschr. s. Feier d.
hundertj. Bestehens d. Univ. Breslau, s. 12,
642. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 305-7
Keußen. [3196
Ziehen, Aus d. Studienzeit. Quellenbuch z.
G. d. dt. Unlv.-G., s. 13, 3077. Rez.: Gött.
gel. Anz. 14, 183-88 Frensdorff; Zt. f. öst.
Gymn. 64, 1138-41 Spengler. [3197
Monumenta Germ. paedag. (s. ’13,
3078). 52: Jul. Richter, Erziehungs-
wesen am Hofe d. Wettiner Albertin.
(Haupt-) Linie. 13. xxjx, 652 8.
17 M. — 53: Frz. Zwerger, G. d.
Bildung, Literatur und Kunst
realist. Lehranstalten in Bayern. xx,
463 S. 12 M. [3198
Selbstans.: Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 233-39
bzw. 4, 241-44. Rez. v. 52: N. Arch. f. sächs.
G. 35, 187-89 Geo. Müller; Dt. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 40/1 Ermisch; Lit. Zbl. 14, Nr. 47 K.
— Zu 46 vgl.: P. Schwartz, Preuß. Schul-G.
in poln. Beleuchtg. (Zt. f. G. d. Erziehg. 3,
253-304.)
Wetzstein, O., Die geschichtl. Entwicklig. d.
Realschulwesens in Dtld. (s. 13, 3081). 8.
Neustrelitz. Progr. 48 8. 13199
„K., Entwicklg. d. Realschulwesens
in Preußen u. Sachsen im 19. Jh. bis 1859 bzw.
1860. Lei pz. Diss. 100 8. 13200
Hübl, A., Die K. u. K. Edelknaben am Wiener
Hof. (Wien. Progr.) Wien: Fromme 12. 55 8.
1 M. 25. (3201
Thomas, Ferd., Die G. d. Schule in Ruppers-
dorf b. Reichenberg. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 52, 232-38.) . (3202
Reimann, M., Die G. d. Aarauer
Stadtschulen v. ihr. Anfäng. bis z.
Ende d. bernisch. Herrschaft, 1270-
1798. (Bern. Diss.) Aarau: Sauer-
länder u. Co. jx, 220 S. 3 M. 60. [3203
Mösch, Joh., Solothurn. Volksschule vor 1830
(s. 11, 2970). 2: 1663-1758. 3: 1758-83. (Mitt.
d. Hist. Ver. d. Kant. Solothurn 6 u. 7.) Soloth.:
Gaßmann 13f. 244; 221 S. à 3 M. 60. [3204
Stölsle, R., Erziehungs- u. Unter-
r.chtsanstalten im Juliusspital zu
Würzburg 1580-1803. Erstmals ak-
tenmäßig dargest. Münch.: Beck.
320 S.; 2 Taf. 8 M. 50. [3205
Koeberlin, K., Beitrr. z. G. d. Kantorei bei
St. Anna in Augsburg. (Zt. d. Hist. Vor. f.
Schwab. u. Neub. 39, 71-95.) 13206
Bundschuh, J., Beitrr. z. G. d. innern Ent-
wieklg. d. kath. Volksschule Württembergs.
(Der schwäb. Schulmann 17/22.) Stuttg.:
Kath. Schulver. f. d. Diöz. Rottenburg 13.
256 8. 3 M. Vgl. 13, 3085. 13207
Diehl, W., Beitrr. zu e. hess.-darmst. Lehrer-
matrikel. (Hess. Chronik, Jg. 2.) 13208
Barich, Fr., Verzeichn. d. Lehrer u. Lehre-
rinnen an d. ev. Volksschulen zu Dortmund,
1570 bis 1. Juli 1913. (Beitrr. z. G. Dortm. 23,
170-257. [3209
Wiegard, A., Das Schulwesen d.
Stadt Warburg in fürstbischöfl. Zeit.
(Zt. f. vaterl. G. usw. Westfal. 71,
II. 143-233.) 66 S.: Münst. Diss.
13. [3210
Bertram, F., G. d. Ratsgymn. (vormal.
Lyceums) zu Hannover (s. 13, 3092). Forts.
(Hann. G. bll. 16 u. 17. Beil. 8. 273-448.) (3211
Hartung, W., Die ersten höher. Töchter-
schulen Magdeburgs. (Geschichtsbll. f. Mag-
deb. 48, 186-99.) 13212
Schwabe, E., Das Gelehrtenschul-
wesen Kursachsens von sein. An-
fängen bis z. Schulordnung v. 1580.
(= 2445.) Lpz.- Berl.: Teubner. 160 8.
3M.20. [3213
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 13; N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. usw. 34, 286-89 Kammel; Dt. Lit.
Ztg. 14, Nr. 27 Geo. Müller.
91
Sachse, R., Die ältere G. d. Thomasschule
zu Leipzig, s. Nr. 874. Rez.: N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. usw. 34, 165-71 Windel; Hist. Zt.
44, 168-70 Kämmel. 13214
Meißen u. seine Fürstenschule. Afran. Merk-
buch. Dresd.: Ver. ehemal. Fürstenschüler 13.
171 8. [3216
Wehrmann, M., Zur älter. Schul-G. Greifen-
bergs. Greifenb. Progr. 13. 4°. 20 8. (3216
Smend, G., Ev. Schulwesen in Lissa. Beitr.
z. Entwicklg. d. Volksschule in d. Prov. Posen.
(= 2466 .) Lissa: Eulitz 13. 80 Pf. 3217
Sommerleldt, d., Die Friderizianumskirche
zu Königsberg, ihre Begründg. durch d. Prof.
d. Theol. H. Lysius (t 1731), u. ihre spätere
Entwicklg. b. z. Eingehen 1853. (Altpreuß.
Monatsschr. 51, 36-57.) . [3218
Armstedt, R., G. d. Kneiphöfisch. Gymn. zu
Königsb. in Pr. (s. 05, 533). TI. 2 u. 3. Königsb.
Progr. 11 u. 13. 8. 55-140. [3219
Brehm, J., Entwicklg. d. ev. Volks-
schule in Masuren im Rahmen d. Ge-
samtentwicklg. d. preuß. Volksschule
von d. Reform. bis z. Regierungszeit
Friedr. Wilhelms I. Kön gsb. Diss.
13. jx, 174 8. [3220
Suchier, W., Kurze G. d. Universitätsbiblio-
thek zu Halle 1606-1876. (Sep. a. Nr. 2435.)
Halle: Gebauer-Schwetschke 13. 70 8.
80 Pf. [3221
A. G., Gesch. van de bibliotheek der
rijksuniversiteit te Groningen. Gron.: Wolters
112 8. 2 fl. 50. 13222
Richter, W., Die Theodorianische Bibliothek
zu Paderborn. (Zt. f. vaterl. G. usw. Westfal.
71, 11, 241-47.) 13223
Müller, G. H., Die Klosterbibliothek Loc-
cum, s. Nr. 830. Rez.: Hist. Zt. 112, 664-66
P. Lehmann. 13224
Schäfer, D., Das eigentl. Arbeitsgebiet d. G.
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 264-90.) — Ders.,
G. u. Kultur-G. E. Erwiderung. (Ebd. 291-
351.) 13225
Ritter, M., Stud. üb. d. Entwicklig,
d. Geschichts wissenschaft (s. 13, 218).
4: Das 18. Jh. (Hist. Zt. 112, 29-
131.) [3226
Bezold, Fr. v., Zur Entstehungs-G.
d. hist. Methodik. (Intern. Monats-
schr. 13, Dez., 273-306.) (3227
Krüger, Herm., Dt. Lit.-Lexikon.
Münch.: Beck. 483 S. 6 M. 50. [3228
Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt.
Dichtung. 2. ganz neu bearb. Aufl.
Mit Fachgelehrten fortges. v. E.
Goetze (s. 13, 3101). H. 30: Bd. 10,
433-684 u. xıj S. 7 M. 20. — 3. neu
bearb. Aufl. Bd. 4, Abt. 4: Nachtrr.,
Bericht. u. Regist. zu Bd. 4, Abt. 2
u. 3. 321 8. 8 M. 60. [3229
Golther, W., Die dt. Dichtg. im Mittelalt.,
800-1500, s. 13, 3104. Rez.: Moy.-Age 2. B.,
17, 433-39 Gromaire; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13
Dollmayr. 13230
Winterfeld, P. v., Dt. Dichter d. lat.
Mittelalters. In dt. Versen. Hrsg. u.
+92
eingel. v. H. Reich. Münch.: Beck.
XX, 542 S. 8 M. 50. [3231
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 49 Strecker.
Nadler, J., Lit.-G. d. dt. Stämme u. Land-
schaften, s. Nr. 886. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 29, 357-63 Frz. Schultz; Zt. f. öst. Gymn.
66, 419-28 Pohl; Bll. f. hess. Volkskde. 13, 137-
40 Helm. 323
Bär, Frs., Die Marienlegenden d. ae
Hs. Ms. Germ. 863 u. ihr literarhist. Zusam-
menhang. Straßb. Diss. 13. 217 8. (3233
Rattay, Die Ostracher Liederhandschrift u.
Ihre Stellg. in d. G. d. dt. Lieder, s. 12, 585.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 152-59 Rietsch. [3234
Wirth, Fel, Der Untergang d. nie-
derl. Volksliedes, Haag: Nijhoff ’11.
xvj, 357 S. 5 fl. [3235
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 258-61 Blote.
Walzel, Vom Geistesleben d. 18. u. 19. Jh.,
s. 12, 2917. Rez.: Zt. f. öst. Gymn. 64, 138-
45 J. Körner. [3236
Denkschrift z. Feier d. 125 jühr. Bestehens d.
Vogtländ. Anzeigers u. Tageblattes. Plauen
i. v. qu. 8°. 13237
Leitschuh, Stud. u. Auerea z. dt. Kunst-G.
d. 15.-17. Jh., s. 13, 3 Rez.: Mitt. d. Ver.
£. G. d. St. Nürnb. 205 1185 21 Relcke. (3238
Saur, J., Der Cisterzlenser- Orden u. d. dt.
Kunst d. Mittelalters (s. Nr. 901). Auch Bonn.
Diss. 13. 88 8. (3239
Kunststätten, Berühmte (s. Nr. 899).
63: Fr. Leitschuh, Bamberg. 314 8.
4 M. 3240
Rez. v. 56 (Jos. Ld w. Fischer, Ulm): Dt.
Lit.-Ztg. 11, Nr. 7 Baum.
Roth, V., Beitrr. zur Kunst-G.
Siebenbürgens. (170 v. Nr. 49.)
Straßb.: Heitz. xj, 335 S.; 61 Taf.
35 M. [3241
Entwicklung d. Kunst ind. Schweiz,
hrsg. v. O. Pupikofer, J. Heierli,
A. Fäh u. a. St. Gallen: Fehr. 468 S.
10 M. [3242
Hartig, M., Bayerns Klöster u. ihre
Kunstschätze v. d. Einführg. d.
Christentums bis z. Säkularisation zu
Beginn d. 19. Jh. 1: Die Klöster d.
Benediktinerordens. H.1: Die Bened.-
stifte in Oberbayern. Diessen: Huber
’13. 40. XII, 80 S. 2 M. 50. [3243
M., G. d. Kunst in Flan-
dern. Stuttg.: Hoffmann. vıj, 376 S.
6 NM. [3244
Paul, M., Sundische u. lübische
Kunst. Beitrr. z. niederdt. Kunst-G.
Diss.) Berl.: Paul. 99 S.; 23 Taf.
4 M. [3245
Malkowsky, G., Die Kunst im
Dienste d. Staatsidee. Hohenzollern-
sche Kunstpolitik v. Groß. Kurfürsten
bis auf Wilhelm II. Berl.: Patria-Verl.
12. 245 S. 5 M. [3246
Kutske, G., Aus Luthers Heimat.
Bibliographie Nr. 3231—8292
Vom Erhalten u. Erneuern. Jena:
Diederichs. 1798. 5 M. [32462
Lübke, W., G. d. Renaissance in
Dtld. 3. A., neu bearb. v. Alfr.
Haupt. Bd. 1 u. 2. (Gesch. d. neuer.
Baukunst. N. A. Bd. 2 u. 3.)
Neff 13. xıj, 490; 538 S. 38
20 Pf.
Gysi, Fr., Entwicklg.
chitektur in d. dt. Schweiz im 17. u.
18. Jh. Aarau: Trüb u. Co. 139 8;
56 Taf. 6 M. 50. [3248
Bahn, J. R. u. H. Zeller-Werdmüller,
Das Fraumünster in Zürich (s. 01.
2574). 3: Die spätgot. Abteigebäude
02. S. 19-90, 7 Taf. 3 M. 20. 4:
Bau-G. d. Fraumünsters v. J. Zemp.
S. 91-178; 17 Taf. 4 M. 60. [3249
(Mitt. d. Antiquar. Ges. in Zürich 25, 3 u. (.
Zauner, P., München in Kunst u.
G. (D. bayer. Oberland in Kunst u)
G., Bd. 1.) Münch.: Lindauer. 380 8.
4 M. 3250
Schmidt, Fr., Entstehg. d. Neu-
stadt Erlangen. (4 v. Nr. 2381.) Er-
lang.: Blaesing 13. jx, 221 8.
4M. [3251
Timm, H., Uns. Lieb. Frauen Pfarr-
kirche zu Katzwang. (5 v. Nr. 2381
u. Erlang. Diss. 13.) Ebd. XII, 119 8.
4 M. 3252
Kempf. Fr., Das Freiburg. Münster, s. Bau-
85 ‚Kunstpfiege, (Badischo Heimat 1
[
Vogts, H., Das Kölner Wohnhaus bis
2 Anfang d. 19. Jh. Köln: Köln.
Verl.-Anst.,. u. Dr. Xjx, vij, 516 8.
21 M. — Ders., Das Kölner Rathaus.
(Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2, 1-34.) [3254
Kömstedt, R., Entwicklg. d. Ge
wölbebaues in d. mittelalt. Kirchen
Westfalens. (172 v. Nr. 49.) Straßb.:
Heitz. xıj, 157 S.; 17 Taf. 12 M.
(Ohne Taff. : Münch. Diss.) [3255
Jänecke, W., Das klassische Osnabrück.
Beitr. z. G. d. dt. Bürgerhauses zw. 1760 u.
1840. Dresd.: Kühtmann 13. 192 8. 5 M. [3256
Riemer A., Zur stadthannov. Bau-G. (s.
> 2931). Forts. (Hann. G.bll. m er
Mackowsky, W., Erhaltenswerte bürgeri.
Baudenkmäler in Dresden. (Jahresgabe d. Ver.
f. G. Dresdens f. seine Mitglieder.) Dresd.-N.:
Heinrich 13. 4°, 76 8.; 20 Tat. (3258
Zieler, O., Potsdam. E. Stadtbild d. 18. Jh.
Bd. 1: Stadtarchitektur. Berl.: Weise u. u
13. 4°. 28 8.; 4 Taf. 20 M.
Bemrau. A., Forschgn. z. Bau- G. d. e
kirche in Thorn, 1250-1500. (Mitt. d. Copperni-
cus-Ver. 21, 28-53.) 13280
Pinder, W., Die dt. Plastik vom
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re-
Bildung, Literatur und Kunst, — Volksleben
naissance. H. 1. (Handb. d. Kunst-
wiss., hrsg. v. Fr. Burger.) Berl.-
Neubabelsberg: Athenaion 32 8.;
2 Taf. (2 M.; Subskr.-Pr. 1 M. 50). [326
Vitsthum, d., Die Malerei u. Pla-
stik d. Mittelalters. Lfg. 1-3. (Handb.
d. Kunstwiss. Hrsg. v. F. Burger.)
Ebd. 96 S.; 6 Taf. (à 2 M.; Subskr.-
Pr. à 1 M. 50.) [3262
Burger, F., Die dt. Malerei vom
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re-
naissance. H. 1-8. (Hdb. d. Kunst-
wissensch. Hrsg. v. F. Burger.)
Ebd. 264 S.; Taff. (à 2 M.; Subskr.-
Pr. 1 M. 50.) [3263
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in
Dtld. (s. 12, 600). II, 6. 6 Taf.
20 M. [3264
Handzeichnungen dt. Meister in d.
hrzgl. anhalt. Behörden-Biblioth. zu
Dessau. Hrsg. v. M. J. Friedländer.
Stuttg.: Krais. 2°. 79 Taf.; VII 8.
Text. 150 M [3265
Holzschnitte im Kupferstichkabi-
nett d. Germ. Nation.-Museums zu
Nürnberg. Hrsg. v. W. Stengel.
(Außerordentl. Veröffentlichung d.
graph. Ges. 3.) Berl.: Cassirer 13.
20. 29 Taf.; vij S. 50 M. [3266
Steilen, D., Hist. Grabmalkunst im Unter-
wesergebiet u. in d. Landen Wursten u. Hadeln.
Bremen: Hauschild. 68 8.; 64 8. Abbildgn.
4 M. (3267
Karcher, Dt. Goldschmiedehandwerk bis ins
15. Jh., 8. 11, 8029. Rez.: Vierteljschr. f. 80.
u. Wirtsch.-G. 11, 237-39 K. Vogel; Zt. f.
Sozialwiss. N. F. 6, 361-63 Brauer. (3268
Roth, V., Mitt. a. d. Baron v. Brukenthal-
schen Museum. I. (Korr. bl. d. Ver. f. siobenb.
Ldkde. 35, 139-44; 13 Taf.) (3269
Eber, H., Creußener Töpferkunst. Mit bes.
Berücksicht. d. G. ihr. Meister. (Bayerland-
Bücherei.) Münch.: Bayerland-Verl.’13.93 8.;
12 Tat. 3 M. 50. 13270
Zeh, E., Hanauer Fayence. E. Beitr. z. G.
d. dt. Keramik. (= Nr. 2411.) Marb.: Elwert
13. jx, 240, LXXVII), 9 8.; 46 Taf. 18 M. (E.
TI. Gießen. Diss.) (3271
Albert, Herm., Sachs.-Thüringens Stellung
in d. dt. Musik-G. (Jahresber. d. Thür.-Jächs.
Ver. f. Erforschg. vaterl. Alterts. 93/94, 109-
[3272
-12.)
Engelke, B., G. d. Musik im Dom v. d. ältest.
Zeiten b. 1631. (Geschichtabll. f. Magdeb. 48,
[3273
264-91.)
„ L., Die Oper an d. badisch.
Höfen d. 17. u. 18. Jh. (Sammelbde. d. Intern.
Musik-Ges. Bd. 14, H. 2-4.) Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 173-77 Ordenstein. [3274
Herrmann, M., Forschgn. z. dt.
Theat.-G. d. Mittelalters d. Renais-
93
sance. Berl.: Weidmann. Xv, 541 S.
20 M. 3275
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 v. ellen;
Lit. Zbl. 14, Nr. 45 Knudsen.
Richter, Helene, Schauspieler Cha-
rakteristiken. (Theatergeschichtliche
Forschgn. 27.) Lpz.: Voß.220 8.7 1270
76
g) Volksleben.
Steinhausen, G., G. d. dt. Kultur.
2., neubearb. u. verm. Aufl. (s. 13,
3162). 2. (Schluß-)Bd. 13. 536 8.
10 M. 3277
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 735-38
Schnabel.
Böhme, Fr., Kulturhist. Skizzen a. d. „Ter-
streuten Kapiteln“. (Theod. Storms sämt!l.
Werke. Bd. 9, hrag. v. Böhme, S. 99-134; 234-
40.) [3278
Homann, R., Deutsche u. Franzosen in
gegenseitig. Beurteilg. (Els.-Loth. Kultur-
tragen 13, Nr. 6/7.) (8279
Faust, A. B., Das Deutschtum in d. Ver-
einigt. Staaten, s. 18, 747. Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 38, 1015-21 Ernst Schultze. [8280
Reiterer, K., Volkstümliches a. d.
nordwestl. Steiermark. Graz: Dt.
Vereinsdr. 13. 143 S. 2 K. 50. [3281
Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel
dt. Volkstums (s. 11, 3043). 4.
Xj, 628 S. 10 M. [3282
Trautmann, K., Kulturbilder aus
Alt-München. 1. Reihe. Münch.:
Lindauer. 208 S.; 16 Taf. 4 M. [3283
Rez.: Hist.-pol. Bll. 153, 297-303 H.; Mitt.
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 334 f. Kronseder.
Höhn. O., Mitt. üb. volkstüml. Überliefergn.
in Württemb. (s. 13, 3170). Nr. 7: Sitte u.
Brauch bei Tod u. Begräbnis. (Württb. Jahrbb.
f. Statist. u. Ldkde. 13, 307-57.) 13284
A., Volksleben, Volksglaube u.
volkstüml. G.-auffassg. im Fürstent. Minden.
(Aus: „27. Jahresber. d. Histor. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg.) Minden: Volkening 13.
82 8. 80 Pf. (3285
Kühn, H., Kulturgeschichtl. Bilder
3358.
[3286
„ F., Volkskundliches aus d. Vogt-
Hälsig
lande. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6, 151-
56; 178-91.) 13287
aus Thüringen Lpz.: Dieterich.
ungen d. Mittelalters in dt.
Übersetzg. u. lat. Urtext, hrsg. v. J.
Klapper. (Wort u. Brauch 12.) Bres-
lau: Marous. 474 S. 14 M. 13288
G., Sagen a. Kärnten. Lpz.: Die-
458 8. 5 M. Rez.: Carinthia I.
Jg. 104, 156-65 Hann. 13289
J., Volkssagen a. d. Kuhländchen.
3. Aufl. Neutitschein; Hosch 18. 114 8.;
3 Taf. 1 M. 3290
Müller, A., Die Sage bei Hnr. Brennwald.
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 17, 193-222.) [3291
B., Sagen u. G. a. Oberfranken.
Nürnb.: Korn 13. 64 8. 85. Pf. 13292
Graber,
terich. XL,
*94
Hoeßler, C., Sagenkranz a. Hessen-Nassau.
3., vollst. umgear b., illustr. u. verm. Aufl.
Cassel: Vietor 13. xvj, 260 S. 3 M. [3293
Esselborn, K., Gelnhaarer Sagen. Nach
Aufzeichngn. d. Pfarrers K. Erdmann. (Hess.
Bl}. f. Volkskde. 12, 209-15.) [3294
K., Sagen a. Stadt u. Stift Hildes-
heim. (Hildesh. Heimatbücher. Hrsg. v.
Blume. 1.) Hildesh.: Lax 13. 48 S. 40 Pf. [3295
Siegert, H., Sagen d. Sachsenlandes. Lpz.:
Wunderlich. 157 S. 1 M. 60. 13206
Geyer, Br., Sagenschatz d. St. Zwickau.
Zwick.: Kretzschmar u. S. 13. 119 S. 1M. 3297
Schwartz, Wilh., Sagen u. alte Geschichten
d. Mark Brandenb. 6. Aufl. Stuttg.: Cotta.
xjv, 219 8. 2 M. [3298
Kühnau, R., Sagen a. Schlesien
(m. Einschluß Öst.-Schlesiens). (Eich-
blatts dt. Sagenschatz Bd. 4.) Berl.
Friedenau: Eichblatt. xvj, 182 S.;
12 Taf. 2 M. 50. [3299
Meisinger, O., Volkslieder a. d. bad. Ober-
lande. Heidelb.: Winter 13. 320 S. 5 M.
20 Pf. [3300
Schütte, O., Braunschweig. Volksreime. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 23, 293-97; 394-99.) [3301
Adamek, K., Dt. Volkslieder u. Sprüche a.
d. Netzegau. (Veröff. d. Abt. f. Lit. d. Dt.
Ges. f. Kunst u. Wiss. zu Bromberg 7.) Lissa:
Eulitz 18. 148 8. 2 M. 13302
Weyman, K., Randbemerkgn. zu d. lat.
Sprichwörtern u. Sinngedichten d. Mittelalters
(Münch. Museum f. Philol. d. Mittelalt. usw. 2,
117-45.) 13303
Schollen, M., Aachener Sprichwörter u.
Redensarten 2. sehr verm. u. verb. Aufl.
Aach.: Creutzer 13. xj, 228 S. 4 M. [3304
Birkemeyer, P., Plattdeutsche Sprichwörter
u. sprichwörtl. Redensarten a. d. Gegend v.
Herford. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 7/8.) [3305
Lewalter, J., Dt. Kinderlied u. Kinderspiel.
In Kassel a. Kindermund in Wort u. Weise
gesamm. Kassel: Vietor. 464 S. 6 M. [3306
Wiechel. H. u. A. Meiche, Himmelhuppen u.
Wunderkreise. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volks-
kde. 6, 97-106; 173 f.; 200-205.) — K. Prahtel,
Hexenabend. (Ebd. 145-51.) — G. Reichel,
Zur G. d. errgebirg. Bescherungsepiele u.
Engelscharen. (Ebd, 106-11.) [8307
Mogk, E., Ursprg. d. sogen. Sühnekreuze.
(Ebd. 79-84.) (3308
Nägele, A., Über Kreuzsteine in Württemb,
u. ihre Bedeutg. Monumente u. Dokumente z.
Kreuzsteinforschg. mit besond. Berücks. Ober-
schwabens. (Württb. Jahrbb. f. Statist. u.
Ldkd. 13, 377-426.) Sep. Stuttg.: Kohlham-
mer. 1 M. 20. [3309
Hörmann, K., Herdengeläute u. s. Bestand-
teile. (Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 1-99. 13,
1-47.) [3310
Hälsig, Fr., Der Zauberspruch bei d. Ger-
manen bis um d. Mitte d. 16. Jh. Leipz. Diss.
10. XI], 110 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde.
23, 100f. Ebermann. (3311
Jacoby, A., Zum Prozeß verfahren geg. d.
bösen Geister. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23,
184-87.) 13312
Schöttle, G., Geld u. Münze im Volksaber-
glauben. (Arch. f. Kult.-G. 11, 320-62.) [3313
Gesemann, G., Regenzauber in Dtld. Kiel.
Dias. 13. 06 8. {3314
Bibliographie Nr. 8298—3366
Fehrle, E., Segen u. Zauber aus Baden.
(Badische Heimat 1, 89-95.) [3315
Carstens, H., Volksglauben u. Volksmei-
nungen aus Schlesw.-Holstein (s. ’11, 3067).
Forts. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 277-83.) [3316
Blanckmeister, Frs., Dt. Familienleben.
Dresd.: Sturm u. Co. x, 392 8. 3 M. 75. [3317
Reichhardt, R., Geburt, Hochzeit u. Tod im
dt. Volksbrauch u. Volksglauben. Jena:
Costenoble 13. 176 S. 3 M. 13318
Bächtold, H., Die Verlobung im Volks- u.
Rechts brauch, mit besond. Berücks. d. Schweiz
vergleich.-hist. dargest. (Schrr. d. Schweiz. Ges.
f. Volkskde. 11.) Straßb.: Trübner. 328 S. 11 M.
(Basler Diss. 13. 154 8.) Rez.: Arch. stor. it.
14, Vol. 1, 70-75 Corso; Zt. d. Bav.-Stiftg. 35,
G. A., 638 f. Stutz. [8319
Kipp. G., Familienfeste aus d. Kreise Lüb-
decke. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 11.) [3320
Menghin, O., Über Tiroler Bauernhochzeiten
u. Primizen. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 399-
406.) (3321
Merker, P., Die Tischzuchtenliteratur d.
12.-16. Jh. (Mitt. d. Dt. Ges. z. Erforschg.
vaterl. Sprache usw. 11, 1-52.) 13322
Hackel, A., Aus d. bürgerl. Leben vergang.
Tage. Kulturgeschichtl. Bilder a. d. Rats-
protokollen d. älter. Eisenstadt Steyr. Wien.
Progr. 36 8. 13323
Stoomeier, E. v., Aus vergang. Tagen. Bil-
der a. d. Gemeinde- u. Bürgerleben klein. Städte
u. d. Milit.- u. Hofleben klein. Staaten. (Schrr.
d. Ver. f. Sachs.-Mein. G. 60, 3-35.) 13324
Bieber. 8., Nachbarschaften, Gilden, Zünfte
u. ihre Feste. (Arch. f. Kultur-G. 11, 455-82.
12, 56-78.) (3325
Clemen, C., Der Ursprung d. Karnevals.
(Arch. f. Religionswiss. 17, 139-58.) 13326
Leiche, A., Der Lobetanz. (Arch. f. Kult. -
G. 12, 79-96.) 13327
Gyr, 8. F., Das Zürcher. Sechseläuten. E.
Studie üb. dessen Ursprung u. Entwicklg.
Zürich: Füßli ’12. 72 S. 2 M. 13328
Ebstein, E., Zur Volksmedizin im sächs. Erz-
gebirge. (Mitt. d. Ver. f. sachs. Volkskde. 6.
123-34.) Vgl.: G. Reichel. (Ebd. 17 (f.) [3329
Kaindl. R. F., Zur Kunde d. dt. Hauses u.
seiner Feuerstätten. (Dt. Erde Bd. 11, H.
6/7.) 13330
Pessler, W., Hausgeographie d. Wil-
ster Marsch. (Forsch. z. dt. Landes-
u. Volkskde. 20, 6.) Stuttg.: Engel-
horn 13. 19 S.; 4 Taf., te.
3 M. [3331
Heyding, H., Hess. Hausinschrr. u. byzantin.
Rätsel. (Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 161-82.) [3332
Bender, P., Hess. Hausinschrr. aus d. Mar-
burg. Gegend. (Progr.) Marb.: Elwert. 62 8.
1 M. 20. [3338
Zinck, P., Wohnhausinschrr. im Kgr. Sach-
sen. Im Auftr. d. Ver. f. sächs. Volkskde. hrsg.
Dresd. 13. 138 8. [3334
Flechtner-Lobach, A., Die Kunst d. Holz»
bearbeitg. bei Niedersachsen u. Friesen. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 23, 349-67.) [3336
Brunner, K., Das Bauernhaus im Riesen-
gebirgeu.seineHolzstube. (Ebd. 337-49.) [3336
Rebensburg, H., Das dt. Dorf: Süddtld.
Münch.: Pi & Co. 13. 203 S. 1 M. 80.
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 11 R. A. [8337
Das deutsche Altertum bis c. 500
95
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Schmidt, R. R., Die diluviale Vorzeit Dtschls.,
s. Nr. 980. Rez.: Mannus 6, 223-30 Jos.
Bayer. nu m [3338
Halter, Indogermanen, s. Nr. 982. Rez.:
Mannus 6, 236 Waschnitius. [3339
Feist, S., Indogermanen u. Ger-
manen. Beitr. z. europ. Urgeschichts-
forschg. Halle: Niemeyer. 76 8.
2 M. [3340
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 14 O. Schrader
u. Ent gegn. v. J. m. Antwort Sch. s ebd. Nr. 18;
Lit. Zbl. 14, Nr. 18 Fränkel; Mitt. d. Inst.
f. öst. G. forschg. N. F. 2, 3521. Stähler.
Schrader, O., Germanen u. Indo-
germanen (Korr. bl. d. Gesamt- ver.
62, 54-64.) [3341
Braungart, R., Die Südgermanen.
Die Bojer, Vindelizier, Räter, Noriker,
Taurisker ete. waren nach all ihr.
landwirtschaftl. Geräten u. Einrich tgn.
keine Kelten, sondern Urgermanen,
höchst wahrscheinl. d. Stammvolk
aller Germanen. Heidelberg: Winter.
Xv, 811 S. 40 M. [3342
Kauffmann, Fr., Dt. Altertumskde. 1. Hälfte,
s. 13, 3449. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 6 Be-
schorner; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw.
34, 104f. Herr; Hist. Vierteljschr. 17, 1031.
Ldw. Schmidt; Hist. Jahrb. 35, 2261.
Grupp. 13343
Reallexikon d. German. Altertskde.
Hrsg. v. J. Hoops (s. Nr. 988).
Bd. 2, 2-3: Gefolgschaft — Handel.
S. 137-408. 10 M. [3344
Rez. v. Bd. 1: Lit. Zbl. ’14, Nr. 6 Beschorner.
Günther, A., Germanen-Statuette aus Ur-
mits a. Rh. (Mannus 6, 210f.) 13345
Schlis, A., Die Keramik d. nord- u. west-
alpinen steinzeitl. Pfahlbaukulturen u. ihre
Zeitstellung. (Opuscula archacol. Montel io di-
cata 19-36.) — A. Götze, Die Technik gegossen.
Bronzeketten. (Ebd. 155-75.) [3346
Kossi Der germ. Goldreichtum in d.
Bronzezeit. 1: Goldfund v. Messingwerk b.
Eberswalde u. d. golden. Kultgefäße d. Ger-
manen. (Mannus-Biblioth. 12.) Würzb.: Ka-
bitzech. jx, 55 8.; 17 Taf. (5 M.; Subskr.-Pr.
4 M.) Res.: Mannus 5, 38 2f. Wahle; Prähist.
Zt. 5, 585-87 Schuchhardt u. Bericht. Ks. m.
Antw. v. Sch. ebd. 6, 198-201; Hist. Viertel -
schr. 17, 4411. Hörnes; Lit. Zbl. 14, Nr. 41
K. H. Jacob. — Kossinna, Neue Goldgefäße
sus Frankr. m. e. Anhg.: Herr Schuchhardt u.
d. Wahrheit. (Mannus 6, 295-308; 3 Taf.) Vgl.
Nr. 3379. 13347
Beltz, R., Die bronze- u. hallstattzeitl. Fibel
(Zt. f. Ethnol. 45, 659-900.)
13348
Ploner, Agunt, d. alte Kelten- u. Römer-
stadt b. Lienz in Tirol, s. 13, 3453. Rez.:
Forsch. usw. z. G. Tirols 10, 300-02 Meng-
hin. [3349
Wimmer, J., Aufdeckg. d. altbronzezeitl.
Gräberfeldes v. Gmunden. Progr. Gmunden.
13. 62 8.; 15 Tat. [3350
Häusler, R., Die ältest. Spuren vom Men-
schen am Schweizersbild. (Mannus 6, 181-
83.) 13351
Viollier, D., Quelques sépultures de lage
du bronze en Suisse. (Opuscula. archl. Mon-
telio dicata 126-39.) [3352
Viollier, D., ct F. Blanc, Les tumulus hall-
statiens de Grüningen, Zurich. (Anz. f. schweiz.
Altkde. N. F. 15, 265-83; 3 Taf.) [3353
Wernert, P., Paläolitbeitrr. a. Nordbayern.
(Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 34, 44-62.) 13354
Reinecke, P., E. altgriech. Bronzeschüsse!
a. Südbayern. (Opuscula archl. Montelio di-
cata 105-10.) s [3355
Forschner, Schussenrieder Pfahlbau. (Fund-
Berr. a. Schwaben 20, 6-8.) — P. Gößler u.
Schlis, Grabhügel b. Jagstfeld. (Ebd. 14-18.)
— G. Bersu, Der Goldberg u. s. Befestigungen.
(Ebd. 26-29.) — Ders., Viereckschanze b. Ein-
siedel. (Ebd. 29-32.) [3356
Schlis, Bersu usw., Großgartach. Stein-
zeitl. Niederlaseg. (Röm.-germ. Korr. bl. 6,
Nr.4.) [3357
Wagner, E., Reichenau (Amt Konstanz):
Brandgrab d. Bronzezeit. (Ebd. Nr. 5.) [3358
Fuchs, Die Kultur d. keltisch. Vogesensiede-
lungen mit besond. Berücksichtig. d. Wasser-
waldes b. Zabern (s. Nr. 998). Schluß. (Elsäss.
Monatsschr. f. G. usw. 4, 321-36, 353-72.) —
R. Forrer, Keltische Münzen u. kelt. Gold-
Wäschereien im Elsaß u. in Baden. (Korr. bl. d.
Gesamt-Ver. 61, 222.) 13359
Mehlis, C., Archäol. Studien v. Mittelrhein-
Ide. Vorgeschichtl. Befestigung auf d. „Heidel-
berg“ b. Hambach, Pfalz. (Korr. bl. d. Gesamt-
Ver. 62, 64-67.) [3360
E., Vorröm., röm. u. german. Fundo
a. d. Gemarkg. Büttelborn. (Arch. f. hess. G.
9, 298-323.) 13361
Bremer, W., Eberstadt, e. steinzeitl. Dort
d. Wetterau. (Prähist. Zt. 5, 366-435; Taf. 16-
22.) — E. Anthes, Megalithgrab in d. Wetterau.
(Ebd. 591-93; Taf. 25.) 18862
Rademacher, C., Neuere neolith. Funde a.
d. Rheinlanden im prähist. Museum Cöln.
(Opuscula archl. Montelio dicata 37-44.) [3363
Lehner, H., Prähist. Ansiedign. b. Plaidt a. d.
Nette. (Bonn. Jahrbb. 122, 271-310; Taf. 24-
38.) [3364
Holwerda, J. H., Zwei Riesenstuben b. Drou-
wen (Prov. Drente), Holland. (Prähist. Zt. 5,
435-48.) [3365
Schulz, W., Übers. üb. d. vorgeschichti.
Funde in Minden-Ravensberg. (Ravensberg.
Bll. 14, Nr. 3.) — O. Hartwig u. Sander, Neuere
96
Funde in d. Gegend v. Halle i. W. (Ebd.) —
J. Wengler, E. Grabhügel auf d. Lusebrink in
Neuenknick b. Petershagen a. d. Weser.
(Ebd.) (3366
Lienau, M. M., Üb. Megalithgräber u. son-
stige Grabformen d. Lüneburg. Gegend. (Man-
nus-Biblioth. 13.) Würzb.: Kabitzach. 42 8.;
30 Taf. (5 M.; Subskr.-Pr.4 M.) Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 11, Nr. 31 Feist. [3367
Monte, B., u. G. Kossinna, Depotfund d.
jüng. Bronzezeit a. d. hannov. Wendlande.
(Mannus 6, 192-201.) 13368
Knorr, Fr., Skelettgräber d. Eisenzeit in
. (Opuscula archl. Montelio dicata 317-
26.) [3369
Rothmann, C., Brandgrab d. Alter. Bronze-
zeit auf Sylt. (Ebd. 111-14.) [3370
Behn, Fr., Funde d. Wickingerzeit auf Föhr.
(Prähist. Zt. 5, 468-71.) [3371
Fuhse, Frs., Gr. Steinum-Beienrode E.
Gräberfeld aus d. älter. Eisenzeit. (Quell. usw.
2. braunschw. G. 6, 85-100.) 18372
Götze, Walt., Prähist. Grabstätten im Kreise
Cöthen. (20 v. Nr. 2431.) Cöthen: Schettler
13. 39 8. 1 M. 13373
Amende, Bronzezeitl. Urnenfriedhof auf d.
Läusebergo b. Waltersdorf im Ost kreise, 7 km
nordwestl. von Altenburg. (Mitt. d. G. u.
Altert.forsch. Ges. d. Osterlandes 12, 235-50.)
— Ders., Vorgeschichtl. Urnenfriedhof b.
Zschechwits. (Ebd. 251-78.) 13374
Jakob, K. H., Alter d. palänlith. Fundstätte
Markkleeberg b. Leipzig. (Prähist. Zt. 5, 331-
89.) — Ders., Kugelflaschenfund v. Börtewitz
b. Mügeln, Kor. Sachsen. (Ebd. 362-66; Taf.
14 u. 15.) 9
Dorsch, W., Die vorgeschichtl. Besiedig. d.
3 (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen, 24, 1-
[3376
a ER R., Nachtr. üb. Fibelformen d.
Bronge- u. Risenzeit in d. Mark Brandenb, u.
d. Prov. Sachs. (Mannus 6, 184-91.) Vgl. 12,
3226. [3377
Quente, P., German. Dorf b. Kyritz. (Ebd.
97-101; 5 Taf.) [3378
Schuchhardt, Goldfund vom Messingwerk
in Eberswalde. (Korr.bi. d. Gesamt-Ver. 62,
111-14.) Vgl. Nr. 3347. 13379
Kiekebusch, Steinzeitsiedig. b. Trebus im
Kreise Lebus, Prov. Brandenb. (Prähist. Zt. 5,
340-62.) 13380
Oesten, G., Gruppe steinzeitl. Hügelgräber
b. Feldberg in Mecklenb. (Zt. f. Ethnol. 45,
. 1010-13.) — R. Beltz, Jungbronzezeitl. Fund a.
Mecklenb. (Opuscula archacol. Montelio dicata
91-95.) (3381
Walter, E., Üb. Altertümer u. Ausgrabgn. in
Pommern 12. (Balt. Stud. N. F. 17, 324-37.) [3382
Beger, H., Stand d. Urgeschichtsforschg. in
Schlesien. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 106-
11.) — Ders., Kultsymbole a. schles. Gräbern
d. frühen Eisenzeit. (Opuscula archl. Montelio
dicata 215-22.) [3383
Wileke, Noch einmal: Das Gräberfeld in
Wilhelmshöhe b. Usch, Prov. Pose:. (Mannus
6, 202-9; 2 Taf.) Vgl. Nr. 1010. [3384
Dorr, e v. Lindenau, Kr.
Marienburg. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 21, 14-
[8385
Besuenberger, A., Ostpreuß. Bronse-Depot -
bia (Opuscula archl. Montelio dicata 141-
[3386
Ebert, M., Die baltisch. Provinzen Kurland,
Livland, Estland: 13. (Prahist. Zt. 6, 498-
559; Taf. 23 u. 24.) [3387
Hausmann, R., Depotfund v. Dorpat.
(Opuscula archl. Montelio dicata 291-97. ) [3388
Bibliographie Nr. 8866—8485
b) Einwirkungen Roms.
Cramer. Frz., Dtschld. in röm. Zeit, 8. 13,
3475. Rez.: Röm.-germ. Korr.bl. 6, Nr. 4
Riese. [3389
Trenkel, Zur Frage d. Völkerbewegungen in
d. Ländern zwisch. Weser u. Elbe 1.-6. Jh.
(Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. Bachs.
23, 135-50.) 13390
Eickhoff, P., Neue Darstellg. d. Varus-
schlacht. (Ravensberg. Bll. 16, Nr. 3.) Vgl.
13, 3476. 18391
Beneke, A., 44 Hinweise zur Bestimmg. d.
Vnrusschlacht feldes. Mit d. Gräberkarte vom
Ensterknick. Dortm.: Ruhfus. 8 3. 30 Pf. (3392
Limes, Der obergerm.-rät., d. Rö-
merreiches (s. 13, 3482). Lfg. 38
(8 M.) u. 39 (7 M. 20). 3393
Inh. v. 38: Geo. Wolff, Ban Rückingen.
36 S.; 5 Taf. (Sep. 7 M. 60.) J. Fink, Kast.
Kösching 41 8.; 4 Taf. (Bop. 4 M. 40.) — Inh.
v. 39: Ernst Schmidt, Kast. Friedberg.
55 8.; 5 Taf. u. Kte. (Sep. 10 M.)
Cramer, Fr., Röm. -germ. Studien.
Gesamm. Beitrr. z. röm.-germ. Alter-
tumskde. Bersl.: Hirt. 263 S. 6 M.
80 Pf. [3394
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 33, 287-
91 Koepp; Hist. Vierteljschr. 17, 442 Ldw.
Schmidt.
Materialien z. röm.-germ. Keramik.
hrsg. v. d. röm.-germ. Kommiss. d.
kaiserl. archl. Instituts Frankf. a. M.
Frankf.: Baer u. Co. 1: Frz. Oel-
mann, Die Keramik d. Kastells Nie-
derbiber. 80 S.; 9 Taf. 7 M. 50. [3395
Egger, R., Grabgn. am Zollfelde 00-11.
(Carinthia I, Jg. 103, 236-44. [3396
Schultheß, O.. Neue röm* Inschrr. a. d.
Schweiz. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 15, 36-
44; 191-204; Taf. 7.) (3397
Fels, C., 8. He Heuberger u L. Gra-
bungen d. Gesellsch. Pro Vindonissa 12. (Ebd.
284-320.) (3398
Fastlinger, M., Hosi = Osi. (N.
Arch. 39, 179-84.) [3399
er, Fr., Die Erbauer d. Viereck-
schanzen. (Altbayer. Monatsschr. 12, 45-
57.) 13400
Reinecke, P., Beitrr. z. G. Rätiens in d. röm.
Kaiserzeit. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwaben u.
Neub. 39, 1-25.) — O. Roger, Röm. Funde in
Augsburg. (Ebd. 258-70.) — Ders., Bilder-
typen von Augsburg. Sigillaten. (Ebd. 26-70:
18 Taf.) — Ders., E. röm. Denkstein. (Ebd.
254-57.) (3401
Reinecke, P., Kempten. Ausgrabgn. 12.
(Röm.-germ. Korr. bl. 6, Nr. 3.) 13402
GoeBlee, P., Das Kastell Rißtissen u. seine
Bedeutg. f. d. röm. Okkupations-G. Südwest-
dt ids. (Festschr. 3. Feier d. 50. Bestehens d.
K. Altertumssammig. in Stuttg. 46-55; Taf. 1.)
— R. Knorr, Die neugefund. Sigillaten v. Rib-
tissen u. ihre Bedeutg. als südgall. Impor:
(Ebd. 56-64; Taf. 2.) — Fr. Hertlein,
Opie- -Oberdorf b. Bopfingen. (Ebd. N ze
Taf. 3 u. 4.) 13403
Paradeis, Römisches a. Rottenburg. (Fund-
Berr. a. Schwaben 20, 47-51.) — P. Gosßler,
Das deutsche Altertum bis c. 500
Funde antiker Münzen im Kgr. Württemb.
20. Nachtr. (Ebd. 53-56.) (3404
Fritsch, O., Terra-Sigillata-Gefäße, gefund.
im Grhzgt. Baden. Karlsr.: Braun 13. 76 8.
5 M. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 724-26
Revellio. 13405
Riese, A. Das rhein. Germanien in d.
antik. Inschrr. Lpz.: Teubner 14. xiij,
479 S. Geh. 18 M., geb. 20 M. [3406
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 Drexel.
Werner, Mulhouse et ses environs A l’&poque
rom. (Bull. du Musée hist. de Mulh. 36, 5-
26.) [3407
Keune, J. B., Boissards Metzer Inschriften-
sammlg. (Röm.-germ. Korr. bl. 6, Nr. 3.) Vgl.
13, 3489. [3408
Reubel, G., Neue Ergebnisse d. Ausgrabgn.
in Rheinzabern. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz
33, 183-204.) [3409
Sprater, Fr., Das frühröm. Erdkastell b.
Rheingönheim. (Mannh. G. bll. 14, 228f.) [3410
Körber, Mainz. Röm. Inschrr. (Röm.-germ.
Korr. bl. 6, Nr. 4.) — G. Behrens, Mainz. E.
Depot spätröm. Henkelkrüge. (Ebd.) — F.
Quiming, Zur groß. Juppitersäule v. Mainz
(Ebd.) (3411
Wan, Geo., Frankfurt a. M. u. seine Um-
gebg. in vor- u. frühgeschichtl. Zeit. Höchst,
Frankf., Hanau, Heddernheim, Saalburg.
(Hendschels Luginsland. H. 41.) Frankf.:
Hendschel 13. 116 8. € M. 50. 13412
Funck. E., Röm. Töpfereien in Remagen.
(Bonn. Jahrbb. 122, 247-55.) [3413
Cramer, Frs., Die Römer in d. Eifel. (Eifel-
Festschr. 215-46.) (3414
Lehner, H., Vetera. Ausgraben. 10, 11,
12. Ausgrabungsber. (Bonn. Jahrbb. 122, 311-
42; Taf. 39-48.) — J. „Augusteische
Töpferei auf d. Fürstenberg. (Ebd. 343-62;
Taf. 49-53.) — Ders., Einzelfunde v. Vetera
10-12. (Ebd. 363-420; Taf. 54-58.) — H.
Lehner, 2 Trinkgefäße aus Vetera. (Ebd. 421-
35; Taf. 59-60.) 13415
Voges, Th., Funde v. Pfingstanger b. Weddel.
Quell. usw. 3. braunschw. G. 6, 101-7.) [3416
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begrundung germanischer Reiche.
Hamel, van, De oudste Keltische en Angel-
raksische geschiedbronnen, 8. 13, 1030. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 36, 220-25 Deutschbein. [3417
Anonymus Valesianus. Fragmenta
hist. ab Henr. et Hadr. Valesio
primum edita a cura di Rob. Cessi.
(Rer. it. scriptores N. ed. Fasc. 114/15
= T. 24, 4.) Città di Castello: Lapi
13. cLXXj, 41 S.; 3 Taf. — R. Cessi,
Die due miscellanee stor. mediev.
(Arh: Muratoriano 2, 71-96.) [3418
: N. Arch. 39, 213 u. 546 B. Schm.
Tamassia,N.‚Sullaseconda partedell
Anonimo Valesiano. (Arch. stor. it.
Anno 71, Vol. 2, 1-22.) [3418
Landolphus Sagar, Historia Romana a cura
di A. Crivelluceci, s. 13, 3501. Rez.: N. Arch.
39, 2171. B. Schm. (3419
Boer, R. C., Methodolog. Bemerkgn. üb. d.
Untersuchg. d. Heldensage, s. ’13, 1033. Rez.:
Zt. f. dt. Philol. 45, 522-30 Polak. 13420
Schneider, Herm., Studien z. Hel-
*97
densage. 1: Sigmundsage. 2: Er-
manarichsage. 3: Eckesage. 4: Diet-
richsage. (Zt. f. dt. Altert. 54, 339-
69.) — W. Bruckner, Hildebrandslied
37. 38. (Ebd. 369-75.) — L. Polak,
Untersuchgn. üb. d. Sage vom Bur-
gundenuntergang. 1: Die Thidreks-
saga u. d. Nibelungenlied. (Ebd. 427-
66.) [3421
Pongs, H., Das Hildebrandslied.
Uberlieferg. u. Lautstand im Rahmen
d. ahd. Lit. Marb. Diss. 13.
208 8. [3422
Mehlis, C., Waltharisage u. Wasgenstein, 8.
13, . Rez.: N. Arch. 38, 746 u. 39, 248
K. [3423
Christ, K., Die Beziehen. d. Nibelungen zum
Rhein u. Odenwald. (Mannh. G. bll. 15, 79-
91.) 13424
Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis . Aus-
gange d. Völkerwanderung., s. 13, 3509. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 36, 113-17 R. Loewe; Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 394-402 Bück-
mann; Hist. Zt. 113, 614-17 Rlezler; Dt. Lit. -
Ztg. 14. Nr. 51 Levison. 13425
Körbs, Untersuchgn. z. ostgot. G.
I. Jen. Diss. 13. 112 8. [3426
Schwach, K., Der Verrat d. Bischofs
Valens v. Pettau u. d. Zerstörg. dies.
Stadt 380. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 10, 161-80.) [3427
Pudor, W., Byzanz u. d. Ermordg.
d. Amalasuntha. (Dt. G.bll. 15, 122-
26.) [3428
Leeds, E. Th., The archaeology of
the Anglo-Saxon settlements. Ox-
ford: Clarendon-Pr. 13. 144 S.;
13 Taf. [3429
Schmaus, J., G. u. Herkunft d. alt. Franken,
8. 13, 3516. Rez.: Röm.-germ. Korr. bl. 6,
Nr. 5 Wirtz. [3430
Wirtz, Law., Franken u. Alamannen in d.
Rheinlanden bis 3. J. 496, 8. 13, 3517. Rez.:
Nass. Heimatbll. 17, 119-23 Brenner. — Ldw.
Schmidt, Die fränkisch-alamann. Grenze im
5. Jh. (Westdt. Zt. 32, 3761.) 13431
Gaus u. Haag. Alamann. Reihengräber b.
Herbrechtingen. (Fund-Berr. a. Schwaben 20,
60-62.) 13432
Mötefindt, Grabfund a. d. Völkerwande-
rungszeit v. Goldbach, Landkr. Gotha. (Zt. f.
Ethnol. 45, 1003-7.) 13433
d) Innere Verhältnisse.
Tacitus’ Germania. Erl. v. H. Schweizer-
Sidler, s. Nr. 1046. Erwiderg. v. Schw. auf
d. Rez. Vigeners u. Entgegng. V.s: Hist. Zt.
112, 470-72. [3434
Conrat (Cohn), M., Römisch. Recht
im frühest. Mittelalter. Hrsg. v. H.
Kantorowioz. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 34, Rom. Abt., 13-
45.) $ [3435
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie 7
+98
Mayer, Ernst, Bemerkgn. zu d.
Volksrechten. (Ebd. Germ. Abt.,
405-7.) [3436
Fockema Andreae, De intertiatio
in het proces om roerend goed bij de
Franken. (Verslagen en med. d. Kon.
Akad. van Wetensch. 4. R., 11, 360-
74.) [3437
Petot, P., Un nouveau manuscrit
de la loi Gombette. (N. rev. hist. de
droit 37, 337-75.) [3438
H. Mitteis, E. neue Hs. d. Lex Burgundi-
onum. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 407f.)
Schreuer, H., Altgerman. Sakral-
recht. I. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A.,
313-404.) — Ders., Götter u. Tote
als Rechts-Subjekte bei d. alt. Ger-
manen. (Essays in legal hist., read
before the Intern. Congress of hist.
studies in London 13, 153-58.) [3439
Lehmann, Karl, Zum altnordisch.
Kriegs- u. Beuterecht. (9, 1 v. Nr. 39.)
Heidelb.: Winter ’13. 27 8.
80 Pf. [3440
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 481-83
Henrici. ,
Pierquin, H., Les institutions et les
coutumes des Anglo-Saxons, Paris:
Picard ’13. 238 S. 7 fr. 50. — Ders.,
Les lettres, les sciences, les arts, la
philosophie et la religion des Anglo-
Saxons. Ebd. 118 S. 3 fr. [3441
Liebermann, The national assembly in the
anglo-saxon period, s. 13, 3528. Rez.: Rev.
crit. 13, Nr. 37 Grillet; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 454-61 Brunner. [3442
Jahn, M., Die Bewaffnung d. Germanen zur
Römerzeit. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 117-
21.) (3443
Proté, O., Vorgeschichtl. Jagd. (Mannus 5,
107-34.) [3444
Feist, 8., Thüring. Runenfunde. (Zt. f. dt.
Philol. 45, 117-33.) [3445
Wilke, G., Mythische Vorstellungen u. sym-
bolische Zeichen a. indoeurop. Urzeit. (Mannus
6, 15-44.) [3446
Bing, J., German. Religion d. Alt. Bronze-
zeit. Stud. üb. skandinav. Felsenzeichngn.
(Ebd. 5, 149-80.) [3447
Phillpotts, B., German. heathenism. (Cam-
bridge mediev. hist. 2, 480-95.) [3448
Neckel, G., Walhall. Studien üb.
germ. Jenseitsglauben. Dortm.: Ruh-
fus 13. 144 S. 4 M. 1
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20/21 Mogk.
Pestalozzi, R., Die german. Götterdämme-
rung. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 31,
706-20.) (3450
Waschnitius, V., Perht, Holda u.
verwandte Gestalten. Beitr. z. dt.
Relig.-G. (Sitzungsber. d. Wien. Akad.
174,3.) Wien: Hölder. 184 S. 4M.[3451
—
Bibliographie Nr. 8486—3199
Graber, G., Der hcilige Mann der Niklai.
Neue Zeugnisse z. G. d. german. Glaubens u.
Kultes. (Zt. f. öst. Volkskde. 19, 13711.,
21711.) 13452
Mansion, J., Les origines du christianisme
chez les Gots. (Anal. Bolland. 33, 5-30.) 13453
Leuthold, H., Ulfila. E. chronol. Abhdlg.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache usw. 39, 376-
90.) 13454
Müller, Conr., Ulfilas Ende. (Zt. f. dt. Altert.
55, 76-147.) 13455
Klinkenberg, J., Das Ursulaproblem. (W est -
dt. Zt. 32, 336-62.) Vgl. 12, 3271. — Th. Ilgen.
Gegenbemerkgn. zum Ursulaproblem u. zu den
Kritiken d. Fälschungen d. Brüder Gelenius.
(Ebd. 362-74.) Vgl. Nr. 2696. [3456
Rez.: N. Arch. 39, 563f. Hofmeister.
Morin, G., L'inscription de Clematius et la
légende des Onze Mille vierges (Anecdota Ma-
redsolana 2 8.; Bd. 1, 208-19.) 18457
Hulshof, A., De legende van Sinte Kuners.
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. S. 10, 7-17.) 13458
Haupt, Albr., Das Holz als maßgebend. Stoff
german. Kunstbetätigung. (Mannus 6, 85-
88.) (3459
Bersu, G., Beitrr. z. Kenntnis d. steinzeitl.
Wohnhauses. (Festschr. z. Feier d. 50. Be-
stehens d. K. Altertümersammig. in Stuttg.
41-45.) — Ders., Hausbau d. Steinzeit in Dtid.
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, 114-17.) 13460
Schulz, Walt., Das german. Haus in vor-
geschichtl. Zeit, s. Nr. 1059. Rez.: Anz. f. dt.
Altert. 37, 1-6 Henning. (3461
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
goriptores rerum Meroving. T. 6: Passiones
vitaeque sanctorum aevi Merov., edd. Krusch
et Levison, 8. Nr. 1061. Rez.: Anal. Boll. 33,
246-51 Moretus; Engl. hist. rev. 29, 339-41
Warren; Rev. d’hist. eccl. 15, 324-37 van der
Essen. — G. Morin, A propos des préliminaires
de B. Krusch à la Vita Corbiniani. (Rev. béné-
dict. 31, 178-84.) Rez.: N. Arch. 39, 550-52
Krusch. [3482
Riedner, O., Geschichtl. Wert d. Afralegende,
s. 13, 3544. Rez.: N. Arch. 39, 212 f. Krusch;
Hist. Zt. 113, 187 f. Levison. 13403
Kurth, Etude crit. sur la vie de sainte Gene-
viève, s. 13, 3546. Rez.: N. Arch. 39, 215 f.
Krusch. 13464
Gregorius, Bisch. v. Tours, 10 Bü-
cher fränk. G., übers. v. W. v. Giese-
brecht. 4. vollkomm. neubearb. Aufl.
v. S. Hellmann (s. 13, 3540). Bd. 3.
(9, 2 v. Nr. 2706.) 13. 251 8.
5 M. [3465
Rez.: Hist. Zt. 113, 655f. A. W.
Lot, Ferd., Encore la Chronique du
Pseudo-Fredegaire. (Rev. hist. 115,
305-37.) [3466
Rez.: N. Arch. 39, 548f. Krusch.
Reverdy, G., Note sur l’interpreta-
tion d’un passage d’ Avitus. (Moy.
Age 26, 274-77.) [3467
Fränkische Zeit bis 918
Pfister, Ch., Gaul under the Mero-
vingian Franks. Narrative of events.
(Cambridge mediev. hist. 2, 109-31.)
— R. Altamira, Spain under the Visi-
goths. (Ebd. 159-93.) — L. M. Hart-
mann, Italy under the Lombards.
(Ebd. 194-221.) [3468
Wahl, Edg., Die Stellung Austers
im Frankenreiche. Hall. Diss. 13.
116 8. [3469
Hutton, W. H., Gregory the Great.
(Cambridge mediev. hist. 2, 235-
62.) [3470
Stuhlfath, Gregor I., s. Nr. 1066. Rez.: N.
Arch. 39, 214 Levison. 13471
Kropp, Ph., E. slavisch. Begrüäbnisplatz auf
dem Selig b. Göschlitz. (Jahresberr. d. Alters.“
forsch. Ver. Hohenleuben 81/83, 165-84.) (3472
K., Dio spätmerow. od. karoling.
Gräber auf d. Aue b. Mühlhausen i. Th. Mühl-
ha us. G. bll. 14, 134-36.) 13473
b) Karolingische Zeit.
Vita sancti Burkardi. hrsg. v. Frz. J. Ben-
del, s. 12, 964. Rez.: Hist. Viertel jschr. 17,
137-39 Levison. [3474
Hann. F. E., Das Rolandslied als G.-duelle,
s. Nr. 1067. Rez.: N. Arch. 39, 248 f. M. I.;
Lit. Zbl. 14, Nr. 19; Monatsbll. d. Ges. f. pomm.
G. 13, 108-10 M, Engelhardt. 13475
Kurze, F., Die Annales Laubacen-
ses u. ihre nähere Verwandtschaft.
(N. Arch. 39, 13-41.) [3476
Schlachter, W., Beitrr. z. Latinität
d. Annales Fuldenses. (838-887.)
Greifswald. Diss. 125 8. [3477
Höfer, P., Ertfelde, Michaelskirche u. Liut-
birgsklause. Studie z. Vita Liutbirgae. (Quell.
usw. 2. braunschw. G. 6, 159-75.) 13478
Bonifatius, Briefe, übers. usw. v. M. Tangl,
n. 13, 1076. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47,
342 Wenck; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 127-
29 Köhler. [3479
Levillain, L., Sur deux documents
carolingiens de l’abbaye de Moissac.
(Moy. Age 27, 1-35.) [3480
Buchner, M., E. Brief d. Ermoldus
Nigellus an Pippin I. v. Aquitanien.
(Hist. Jahrb. 35, 1-25.) [3481
Perels, E., Die Briefe Papst Niko-
laus I. (s. 13, 1079). II. (N. Arch. 39,
43-153.) [3482
Kirsch, J. P., Die sogen., Confessio“
d. Konstantinischen Schenkung. (Röm.
Quartalschr. 27. 170-789.) [3483
Rez.: N. Arch. 39, 570f. Levison.
Gaudensi, A., La falsa donazione
di Constantino nella sua origine e
nel suo sviluppo, col primitivo testo
greco della medesima. (Rendic. d.
sessioni d. R. Accad. d. sc. d. Ist. di
|
|
|
*99
Bologna Ser. 1, vol. 6, ’13, 59-
61.) [3484
Caspar, E., Pippin u. d. röm.
Kirche. Krit. Untersuchg. z. fränk.-
päpstl. Bunde im S. Jh. Berl.:
Springer. 208 S. 10 M. [3485
Rez.: N. Arch. 39, 538 f. Tangl.
Burr, G. L., The Carlovingian revo-
lution and frankish intervention in
Italy. (Cambridge mediev. hist. 2,
575-94.) [3486
Reumont, H., Der hl. Chrodegang,
Bisch. v. Metz. (Festschr. G. v. Hert-
ling dargebr. 202-15.) [3487
Güldemeister, E., Karl d. Gr. Bielef.: Vel-
hagen u. Kl. 34 S. 60 Pf. (3488
Seeliger, G., Conquests and im-
perial coronation of Charles the Great.
(Cambridge mediev. hist. 2, 595-
629.) [3489
Huyskens, A., Karl d. Gr. u. seine Lieblings-
pfalz Aachen. Aach.: Aach. Verl. u. Dr.-Ges.
32 S. 50 Pt. [3490
Flach, J., Le comté de Flandre et
ses rapports avec la couronne de
France du 9. au 12. siecle. (Rev. hist.
115, 1-33; 241-71.) [3491
Palmaroochi, R., Le origini dei
Normanni e la loro invasione in Fran-
cia. Faenza: Novelli e C. 12. 4°.
Knapp. E., Udalrich u. Wendilgard. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 6-14.) 13493
Bethge. O., Fränk. Siedelungen in Dtld.,
auf Grund v. Ortsnamen festgest. (Wörter u.
Sachen 6, 58-80.) 13494
Pirchegger, Karantanien u. Unt erpannonien
zur Karolingerzeit, s. 13, 1080. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. 1. Steierm. 10, 280-85 L. Haupt-
mann. [3495
Hülsen, F., Die Besitzgn. d. Klosters Lorsch
in d. Karolingerzeit, s. 13, 3562. Rez.: Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 28, 714f.; Theol. Lit.-Ztg.
14, Nr. 11 Lerche; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 29
Curschmann. 13496
c) Innere Verhältnisse.
Gesetze, Die, d. Angelsachsen, hrsg. v. F.
Liebermann, s. 13, 3566. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stifte. 34, G. A., 450-54 v. Amira. — H. W. C.
Davis, The Anglo-Saxon Laws. (Engl. hist.
rev. 28, 418-30.) 8 13497
Liebermann, F., Üb. d. Gesetze
Ines von Wessek. (Mélanges d' hist.
off. a Bemont 21-42.) [3497 a
Mayer-Homberg, E., Stud. z. G. d. Ver-
fangenschaftsrechtes. Bd. 1: Entstehg. d.
fränk. Verfangenschaftsrechtes, 8. 13, 3570.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 610-18
Meyer. 13498
Lesne, E., Évêché et abbaye. Les
origines du bénéfice ecelesiast. (Rev.
d’hist, de l’église de France 5, 15-
50.) [3499
7°
*100
Hörmann, W. v., Bußbücherstudien
(s. 13, 3571). Forts. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, Kan. Abt., 413-92, 35, 358-
483 u. 610.) [3500
Pfister, Ch., Gaul under the Mero-
vingian Franks. Institutions. (Cam-
bridge mediev. hist. 2, 133-58.) —
P. Vinogradoft, Foundations of society.
Origins of feudalism. (Ebd. 630-54.)
— G. Seeliger, Legislation and ad-
ministration of Charles the Great.
(Ebd. 655-84.) [3501
Quoidbach, Th., Esquisse du régime polit. de
la natlon franque sous Charlemagne. (Aus:
Annuaire de l’Univ. cath. de Louvain 14.)
Louvain: Van Linthout. 23 8. 50 ct. 13502
Dopsch, A., Die Markgenossenschaft d. Karo-
lingerzeit, s. Nr. 1086 (wo versehentlich „Mark-
gra fschaft“). Entgeeng. v. H. Wopfner mit
Schlußwort v. D.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. -
forschg. 34, 732-37. 13503
Buchner, I., Grundlagen d. Be-
ziehgn. zw. Landeskirche u. Thron-
folge im Mittelalt. (Festschr. G. v.
Hertling dargebr. 234-52.) [3504
Winkler, E., Zur Lokalisierg. d. sog.
Capitulare de villis. (Zt. f. rom. Phil.
37, 51868.) [3505
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 37, 531. Edw.
Schröder; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 364-66
v. Ett mayer.
Jud, J., u. L. Spitzer, Zur Lokali-
sierg. d. sog. Capitulare de villis.
(Wörter u. Sachen 6, 116-40.) [3506
Sohuchhardt, C., Über d. Begriff „Burg“
im Heliand. (Opuscula archl. Montelio dicata
351-57.) 13507
Rivière, J., La première vie de
sainte Sigolöne. (Alba christiana 13,
401-25.) Vgl. '10, 1051. (3508
Steinberger, L., Zur Legende der
hl. Marinus u. Annian, Patrone des
Stiftes Rott. (Stud. u. Mitt. z. G. d.
Bened.-Ordens. N. F. 3. 117-26.) —
B. Sepp, Nochmals zur Legende der
hl. Marinus u. Annianus. (Ebd. 729-
37.) — Steinberger, Zum dritten
Mal d. Legende d. hl. Marinus u. An-
nian. (Ebd. 4. 293-312.) 3508 a
Rez.: N. Arch. 38, 718 f. u. 39, 532 f. Levison.
Lesne, E., La lettre interpolée
d’Hadrien I. à Tilpin et l'église de
Reims au 9. siècle. (Moy.-Age 2. S.,
T. 17, 325-51; 389-413.) [3509
Voigt, K., Le diplöme de Thierry III
et le privilège de 847 pour Corbie.
(Ebd. 414-22.) [3510
Rez.: N. Arch. 30, 576 Krusch.
Bibliographie Nr. 8500—3551
Whitney. J. P., Conversion of the Teutons.
(Cambridge mediev. hist. 2, 514-42.) 13511
Kurth, G., Saint Boniface 680-755. 4. éd.
Paris: Gabalda 13. 197 8. 2 fr. 13512
Schmidt, Herm. Jos., Die Kirche
v. Ravenna im Frühmittelalt. (540.
967). Beitr. z. G. d. Verhältnisses v.
Staat u. Kirche. (Hist. Jahrb. 34,
729-80.) [3513
I., Monasterium Acau-
nense. (Etudes orit. sur les origines
de l’abbaye de St. Maurice en Valais.)
Fribourg: Fragniere 13. 210 S.
8 fr [3514
Rez.: Rev. d’hist. de l'église de France 5,
369-71 Perrod; N. Arch. 39, 544-46 Krusch.
Hannemann, O., Die Kanoniker-
regeln Chrodegangs v. Metz u. d.
Aachen. Synode v. 816 u. d. Verhältn.
Gregors VII. dazu. Greifsw. Diss.
86 8. [3515
Perugi, G. L., Gottschalc. Roma:
Bazzocchi 11. 4°. 157 8. [3516
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 669-
73 Kalbfuß.
Sach, A., Üb. die Reisewege d.
ältest. nordisch. Mission u. d. Gründg.
d. Kirche Ansgars. (Schrr. d. Ver.
f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6,
1, 1-20.) [3517
Schwistering, J., Der erste Merseburger
Spruch. (Zt. f. dt. Altert. 55, 148-56.) [3518
Reismann, H., Ist d. Bartholomäi-Kapelle in
Paderborn e. karoling. Bau? (Zt. f. vaterl. Q.
usw. Westfal. 71, II, 129-42.) (3519
Goldschmidt, Ad., Die Elfenbein-
skulpturen a. d. Zeit d. karoling. u.
sächs. Kaiser 8.-11. Jh., bearb. unt.
Mitwirkg. v. P. G. Hübner u. O.
Homburger. (In 2 Bdn.) 1. Bd.
2 Tle. Text u. Tafelbd. (Denkmäler
d. dt. Kunst. Hrsg. vom Dt. Ver. f.
Kunstwiss.) Berl.: Cassirer. 2°. 108 S.;
87 Taf. 150 M. [3520
Landsberger, Frz., Der St. Galler
Folchart-Psalter. E. Initialenstudie i.
A.d. Hist. Ver. St. Gallen. St. Gall.:
Fehr 12. 20. 7, 52 S.; 7 Taf.
24 M. [3521
Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. Beibl. d. „Mitt.
d. Inst. f. öst. G.“ 12, 86f. W. Köhler.
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und stauflschen Kaiser,
919—1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919—1125.
Teuffel, R., Individuelle Persön-
lichkeits-Sohilderg. in d. dt, Ge-
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 7101
schichtswerken d.10.u. 11. Jh. (Beitrr.
z. Kult.-G. d. Mittelalt. usw. 12 u.
Tübing. Diss.) Lpz.: Teubner. x, 144
S. (4M. 40; Subskr.-Pr. 4 M.) [3522
Nürnberger, A., Die Glaubwürdigkeit d. bei
Widukind überliefert. Briefe. (In: Quellen-
studlen a. d. Hist. Seminar d. Univ. Innsbruck,
H. 5.) 3523
Bagemihl, G., Otto II. und seine
Zeit im Lichte mittelalterl. G. auffas-
sung. Greifsw. Diss. 13. 107 S. [3524
Feind, Frs. J., Die Persönlichkeit
Kaiser Heinrichs II. nach d. augustin.-
eschatolog. Geschichtsanschauung d.
zeitgenöss. Quellen. Greifsw. Diss.
89 8. [3525
Chroniques des comtes d' Anjou et
des seigneurs d’Amboise. Publ. p.
L. Halphen et R. Poupardin.
(Collect. de textes p. s. à l’Etude et à
l’enseignem. de l’hist. 48.) Paris: Pi-
card ’13. xcv, 316 S. [3526
Rez.: N. Arch. 39, 218-20 Levison, Moy.
Age 27, 165-67 Roussier.
Gesler, W., Der Bericht d. Mona-
chus Hamerslebiensis üb. d. „ Kaiserl.
Kapelle! S. Simon u. Juda in Goslar
u. d. Beförderg. ihr. Mitglieder. Bonn.
Diss. xvj, 94 8. [3527
Rez.: Zt d. Sav.-Stiftg. 35 K. A., 517f. Lüders.
Fulcheri, Carnotensis hist. Hiero-
solymitana (1095—1127); hrsg. v. H.
Hagenmeyer. Heidelb.: Winter 13.
x, 915 S. 35 M. [3528
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 50 Gerland.
Wichmann, Pr., Ottos III. Urkunde f. Wals-
rode v. 7. Mai 986. (Arch. f. Urkundenforschg.
5, 2391.) (3529
Duvernoy, E., Catal. des actes des
ducs de Lorraine de 1048 & 1139.
(Mém. de la Soc. d’archl. lorraine 62,
[3530
99-172.)
Wutke, K., Zur Berichtigung d. Regesten 3.
schles. G. Bd. 1 (2. Aufl. 1884), S. 8/9 3. J. 1016.
Businc ist nicht Bautzen bzw. Beuthen a. O.
bzw. Bunzlau, sondern Bisenz in Südmähren.
(Schles. G. bil. 14, 41-43.) 13531
Hafen, B., Zur Überliefergs.-G. d. Speierer
Kaiserprivilegs v. J. 1111. (Mitt. d. Hist. Ver.
d. Pfalz 33, 205-13.) Vgl. Nr. 1109. 13532
Stead, M. T., Manegold of Lauten-
bach. (Engl. hist. rev. 29, 1-15.) [3533
Wilgert, J., Die Kapelle d. hl. Nikolaus im
Lateranpalast, e. Denkmal d. Wormser Kon-
kordats. (Festschr. G. v. Hertling dargebr.
225-33.) 13534
Lüttich, Ungarnzüge in Europa, s. 12, 978.
Rez.: Byzantin. Zt. 22, 506-509 Gerland. [3535
Hofmeister, A., Dtld. u. Burgund
im früher. Mittelalt. E. Studie üb.
d. Entstehg. d. Arelat. Reiches u. 3.
polit. Bedeutg. Lpz.: Dyk. 110 8.
3 M. 50.
Rez.: Rev. crit. 14, Nr. 21 Grillet; Moy.
Age 27, 174-76 Billioud.
Rüsen, W., Der Weltherrschafts-
gedanke u. d. dt. Kaisertum im Mittel-
alt. (Von Otto d. Gr. bis auf Heinr. VI.)
Hall. Diss. 13. 79 8. [3537
Norden, W., Erzb. Friedr. v. Mainz u. Otto
d. Gr., 8. ’13, 3613. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit,
N. F. 1, 238-40 Kalischer; Hist. Zt. 112, 426-
28 Werminghoff; Zt. d. Ver. f. 3
344f. Wenck; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 14 E.
Vogt. [
Ediger, Th., Rußlands älteste Be-
ziehgn. zu Dtld., Frankr. u. d. röm.
Kurie. Hall. Diss. 11. 110 S. [3539
Rez.: N. Arch. 39, 208 f. A. H.
Schröder, Alfr., Die Ungarnschlacht auf d.
Lechfelde, s. 12, 3351. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. forschg. 34, 724 f. Uhlirz. [3540
Berg, Ldw., Gero, Erzbisch. v. Köln
969-76. (8, 3 v. 2342.) Freib.: Herder
13. xj, 96 S. 3 M. 3541
Rez.: Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 95 f.
Rotscheidt; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 Gerh.
Schwartz; Hist. Jahrb. 35, 382-86 Huyskens:
Westdt. Zt. 32, 486 f. Keussen.
Zmigr6d-Stadnicki, Graf v., Die Schenkung
Polens an Papst Johannes XV. um d. J. 995,
s. 13, 1120. Rez.: Hist. Zt. 112, 4281. Hof-
meister; Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14,
41-43 Paech. 13542
Kohlrausch, R., Wo e. dt. Kaiser (Otto III.)
starb. (Dt. Revue 38, IV, 170-77.) [3543
Meyer v. Knonau, Jahrbücher d. dt. Reiches
unt. Heinr. IV. u. Heinr. V., Bd. 7: 1116-25, 8.
10, 3155. Rez.: Hist. Zt. 113, 106-8 Bern-
heim. 13544
Erben, W., Untersuchgn. z. G. d.
Erzbischofes Gebhard. (Mitt. d. Ges.
f. Salzb. Ldkde. 53, 1-38.) [3545
Schober, G., Das Wahldekret v.
J. 1069. Bresl, Diss. 79 S. I3546
Kästner, W., Ludwig II., d. Sprin-
r, Graf v. Thüring. (-1123.) Jen.
iss. XIj, 48 8. [3547
Jungnits, H., Der Kampf zwisch,
Regnum u. Sacerdotium um d. maß-
gebende Stellg. auf d. Reichsver-
sammlgn. 1077 bis 1122. Greifsw.
Diss. 107 8. [3548
Feierabend, H., Die polit. Stellg. d.
dt. Reichsabteien währ. des Investi-
turstreites. (3 v. Nr. 2344.) Breslau:
Marcus ’13. 232 S. 8 M. Vgl. Nr.
1118, 3549
Rez.: 71. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 519 Brandi.
Gaffrey, B., Hugo d. Weiße u. d.
Opposition im Kardinalskollegium geg.
Papst Gregor VII. Greifsw. Diss.
87 8. [3550
Trotter, C., Ub. d. Grafen Walther v. Ehling.
(Altbayer. Monatschr. 12, 61-72.) 18551
*102
b) Staufische Zeit, 1125— 1254.
Sturm, J., Der Ligurinus, s. 13, 3630. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 17, 1061. Schmeidler; Hist.
Zt. 113, 192 Hofmeister. [3552
Timm, R., E. Untersuchg. d. Conti-
nuatio Aquicinctina. (Mon. Germ. S. S.
VI.) Erlang. Diss. 13. 638. [3553
Oppermann, O., Zur Entstehgs.-G.
d. sogen. Marbacher Annalen. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 561-
95.) [3554
Rez.: N. Arch. 39, 558-60 Hofmeister.
Haller, J., Zu d. Marbacher Annalen.
(Hist. Vierteljschr. 17, 3493-60.) [39043
Rez. v. 13, 1130 (Haller, Marb. Ann.):
Lit. Zbl. 14, Nr. 8 Fed. Schneider; Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 1, 242-49 Herr; Rev. crit. 13,
Nr. 38 R.
Salimbene de Adam. Chronica. Ed. Holder -
Egger, s. 13, 3632. Rez.: Arch. Francisc. hist.
VI, 4, 759-67 Bihl, vgl. N. Arch. 39, 221 B.
8 chm 13555
Salimbene, Chronik; bearb. v. A.
Doren, 1. Bd. (93 v. Nr. 2706.) Lpz.:
Dyk. xxjx, 373 8 8. 73 7 M. 50. [3556
Missalek, E., Zur 2 0b Urk. v. 1175.
(Zt. f. osteurop. G. 4, 401-4.) Vgl. Nr. 1150 u.
1170. [3557
Francke. W. Ch., Barbarossas Angaben üb.
d. Gerichtsverfahr. geg. Heinr. d. Löwen, 8. 13,
3637. Rez.: Hist. Zt. 112, 658 f. Haller; Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 402 f. Brandi. 13558
Tuček, E., Das Testament Hein-
richs VI. E. Studie. Progr. Kalks-
burg 12. 15 S. [3559
Hirschfeld, Th., 3 neue Kaiserurkk.
a. Genua. (Quell. usw. a. it. Archiven
usw. 16, 2, 143-58.) Friedr. II. (1220
u. 1238) u. Karl IV.: 1355. [3560
Michael, E., Die Schreiben Kg.
Friedrichs II. u. sein. Kanzlers an
Honorius III. üb. d. Wahl Hein-
richs VII. 1220. (Zt. f. kath. Theol.
38, 144-60.) [3561
Brandi, K., Die Urkde. Friedr. II.
v. Aug. 1235 für Otto v. Lüneburg.
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 33-
46.) [3562
Krabbo, H., E. Originalmandat d.
Königs Heinrich Raspe. (N. Arch. 39,
187-89.) [3563
Bartholomaeis, V. de, Il conselh’ di Folquet
de Romans a Federico II. imperatore. (Mem.
d. B. Accad. d. scienze dell’ Ist. di Bologna 6,
12, 81-88.) — Ders., Osservazioni sullo poesie
Provenzali relat. a Federico II. (Ebd. 97-
123.) 13564
Hofmeister, A., Kaiser Lothar u. d.
große Kolonisationsbewegung d. 12. Jh.
Die Aufrichtg. d dt. Herrschaft in
Wagrien. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
Bibliographie Nr. 8552 — 3609
| holst. G. 43, 353-71.) Vgl. Nr.
1133 3565
Ohnesorge, Ausbreitg. u. Ende d. Slawen
zwisch. Niederelbe u. Oder, s. 13, 3641. Ent-
gegn. v. O. auf d. Rez. Schmeidlers u. Schluß-
wort Schm. s: Hist. Vierteljschr. 17, 313-19.
Ohnesorge, Zur hist. Googr. v. Nordalbingien
(geg. A. Rudloffs Rez., s. 13, 1139) u. Er-
widerg. Rudloffs. (Hans. G. bill. 13, 577-
601.) (3566
Schambach, K., Forschgn. z. G.
Rainalds v. Dassel als Domherr von
Hildesheim. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. ’13, 343-61.) [3567
Poole, A. L., Henry the Lion, s. 13, 3644.
Rez.: Hist. Zt. 112, 6571. Haller. [3563
Niese, H., Zum Prozeß Heinrichs d.
Löwen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G.
A., 195-258.) — Ders., Sturz Hein-
richs d. Löwen. (Hist. Zt. 112, 548-
61.) [3569/70
eemann, Papst Gregor VIII. (1187), s. 13,
3645. {38 8.: Jen. Diss. 12.) Rez.: Rev. d’hist.
occl. 14, 509-602 van der Essen. [3571
Cartellieri, A., Heinr.VI. u. d. Höhe-
punkt d. staufisch. Kaiserpolitik.
Lpz.: Dyk. 20 S. 80 Pf. (3572
Baethgen, Fr., Die Regentschaft
Papst Innozenz’ III. im Kgr. Sizilien.
(44 v. Nr. 7.) Heidelb.: Winter.
164 S. 4 M. 40. (40 S.: Heidelb.
Diss.) [3573
Munro, D. C., The Childrens Crusade.
(Americ, hist. rev. 10, 518-24.) 13574
Cartellieri, A., Die Schlacht bei
Bouvines (27. 7. 1214) im Rahmen
der europ. Politik. Lpz.: Dyk. 26 S.
80 Pf. 3575
Rez.: Rev. crit. 14, Nr. 21 Grillet.
Bücking, W., Leben d. hl. Elisabeth, Land-
gräfin v. Hessen. 3. verb. Aufl. Marb.: El-
wert 13. 72 S. 80 Pf 13576
Braun, P., Studien z. G. d. hl. Eli
sabeth. (Arch. f. hess. G. 9, 1-
13.) [3577
Reinhold, P., Empörg. König Heinrichs (VII.)
gegen 8. Vater, s. 12, 1018. Rez.: Hist. Zt. 112,
361-63 Niese; Hist. Vierteljschr. 17, 294f.
Stieve. [3578
Marchetti-Longhi, d., La legazione
in Lombardia di Gregorio da Monte
Longo 1238-51 (s. Nr. 1145). Forts.
(Arch. d. R. Soc. Rom. di storia pa-
tria 36, 585-687.) [3579
Niese, H., Das Bistum Catania u. d.
sizilischen Hohenstaufen. (Nachrr. d.
Gött. Ges. d. Wiss. 13, 42-71.) [3580
Hauß, A., Kardinal Oktavian Ubaldini, s.
'13, 3651. Rez.: Rev. d’hist. eccl. 15, 121-23
Fierens. [3581
Malsch, Hnr. Raspe, Landgr. v. Thüring. u.
Dt. König, s. 13. 1152. Rez.: Hist. Vierteljschr.
17, 140 f. Stieve. 13582
Crermak, E., Gesch Hermanns, Mark-
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 *103
grafen v. Baden u. Hrzgs. v. Österr.
u. Steier, 1248-50. Progr. Krems ’12.
32 8. [3583
Fris, V., Thomas de Savoie. (Biogr. nat. de
Belg. 21, 498-517.) 13584
Hölscher, U., Pfalzgraf Heinrich in d. Vogtei
Goslar. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6. 136-
41.) 13585
Meier, H., Zur G. d. Befestigung Helmstedts.
(Braunschw. Magaz. 13, 112-15.) 13586
Knesebeck, 8. v. d., Wie erwarben die Grafen
von Osterburg ihr. alt märkisch. Eigenberitz?
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 13, 362-
71.) 13587
Nießen, P. v., Die staatsrechtl. Ver-
hältnisse Pommerns 1180-1214. (Balt.
Stud. N. F. 17. 233-309.) [3588
c) Innere Verhältnisse.
Reynaud. L., Ics origines de l'influence
franç. en Allemagne. TI. 1, s. Nr. 1151. Rez.:
Biblioth. de l'Ecole des chartes 74, 636-53
Leroux; Moy. Agc. 27, 64-68 Billioud; Arch.
stor. it. 72, Vol. 2, 329-35 Paladino; Frankf.
Ztg. '15, 3. Jan., Nr. 3 Holtzmann. [3589
Rosenstock, E., Bruchstücke e. ver-
kürzt. Sachsenspiegels. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, G. A., 408-10.) [3590
Schweizer, P., Fragmente d. Sach-
sen- u. d. Schwabenspiegels u. Statut
von Cercenasco. (Ebd. 410-18.) [3591
Rörig, F., Erklärg. (betr. d. Freiburg. Stadt-
rodeikontroverse). (Hist. Vierteljschr. 17, 154-
59.) Vgl. 13, 3660. — H. Flamm. Zur Daticrg.
d. Freiburg. Stadtrodels. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 29, 105-19.) 13592
Beyerle, K., Die Urkundenfälschgn.
d. Kölner Burggrafen Heinrich III.
v. Arberg. (9. 4 v. Nr. 39.) Heidelb.:
Winter 13. 304 S.; 3 Taf. 9 M. [3593
Rez.: Westdt. Zt. 32. 377-90 L. v. Winter-
feld; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 560-75 Liese-
ang.
: Rosenstock, E., Ostfalens Rechtaliteratur unt.
Friedr. II., s. 13. 3661. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
34, G. A., 541-51 v. Gierke. [3594
Rosenstock, E., Königshaus u.
Stämme in Dtschld. zw. 911 u. 1250.
Lpz.: Meiner. xIj. 416 S. 10 M.
50 Pf. [3595
N Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 524-57 Platz-
off.
Krüger, Johs., Grundsätze u. Anschauungen
bei d. Erhebgn. d. dt. Könige v. 911-1056, 8.
12, 1029. Rez.: Hist. Jahrb. 33, 43 5f. M. B.;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 514-17 Rosen-
stock. [3596
Frederich, L., Einfluß d. augustin.
Anschauungen von pax, iustitia u.
Aufgaben d. christl. Obrigkeit auf d.
Erlasse u. Gesetze d. dt. Könige von
d. Ottonen- bis in d. Stauferzeit.
Greifsw. Diss. 69 S. 13597
Bloch, H., Die staufisch. Kaiserwahlen, 8. 13,
3667. Rez. (auch d. Arbeiten Krammers):
Zt. f. Polit. 7, 273-78 Scholz: Zt. d. Sav.-Stiftg.
34, G. A., 487-514 Rosenstock. [3503
Mayer, Ernst, Kaiserl. Gewalt u.
Königswahl. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34.
G. A., 418f.) [3599
Bauten d. Hohenstaufen in Unter-
italien (s. 13, 1191). Ergbd. 1: E.
Sthamer, Die Verwaltg. d. Ka-
stelle im Kgr. Sizilien unt. Kais.
Friedr. II. u. Karl I. v. Anjou. 40.
XxIj. 184 S. 22 M. [3600
Rez.: N. Arch. 39. 569f. E. C.
Krammer, M., Ursprung d. brandb.
Kur. (Forschg. z. brandb. u. pr. G.
26. 353-78.) 13601
Kollmeyer, Beitr. z. Vogtei d. Mathildisch,
Stiften. (Zt. d. Harz-Ver. 47, 34-42.) 12602
Bächtold, H., D. nordd. Handel im 12. u. be-
ginnend. 13. Jh., s. 13, 1171. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 2, 43-45 Schaer; Jahrbb. f. Na-
tionalök. 103, 667-72 Held mann; Hist. Zt. 113,
428 f. Techen. 13603
Ehrenkreuz, St., Beitrr. z. sozial. G. Polens
im 13. Jh. Lpz. Diss. 11. 70 8. Rez.: Zt. f.
osteurop. G. 4, 419-21 u. Hist. Zt. 113, 195
Missalek. 13604
Goerris, De Denkboelden over oorlog en de
hemoelingen voor vrede in de 11. eeuw, s. 13.
3674. Rez.: Rev. eccl. 14, 350-54 de Jongh:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 604-8 His. [3605
Singer, H., Neue Beitrr. üb. d. De-
kretalensammlgn. vor u. nach Bern-
hard v. Pavia. Mit Benutzg. d. in Fr.
Maaßens Nachlasse enthalt. Vorarbei-
ten. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad.
171, 1.) Wien: Hölder ’13. 404 S.
8 M. 68. [3606
Fr. Heyer, Die Dekretalsammlgn. d. 12.
bzw. 1. Jahrzehnt d. 13. Jh. m. besond. Rück.
auf Singer. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A. 3,
615-42.) — Ders., Namen u. Titel d. Gratia-
nischen Dekretes. (Arch. f. kath. Kirchen-
recht 94, 501-17.)
Zimmermann, Hnr., Die päpstl.
Legation in d. 1. Hälfte d. 13. Jh.
Vom Regierungsantritt Innocenz' III.
bis z. Tode Gregors IX. (1198-1241).
(Görres-Ger. Sekt. f. Sozialwiss. 17.)
Paderb.: Schöningh 13. xv, 348 S.
12 M. 3607
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3,
5221. Brackmann; Arch. f. kath. Kirchenrecht
94, 171-74 Louis.
Peters, P., Die Quirinalien d. Metell
v. Tegernsee m. Ausnahme d. Eklogen
auf d. Quellen hin untersucht u. hrsg.
Greifsw. Diss. 13. 176 S. [3608
Morin, G., Règlements de Gré-
goire VII. pour les chanoines régu-
liers. (Anecdota Maredsolana, 2. Série:
Morin, Études, textes, découvertes,
2104
Bd. I, 457-65.) — Ders., Walter de
Honnecourt, un écrivain inconnu du
11. siècle. (Ebd. 466-86.) [3609
Černík. V., Das älteste Nekrologium d. Stif-
tes Klosterneuburg. (Jahrb. d. Stiftes Kloster-
neub. 6, 177-83.) [3610
Bönhoff, Die Stiftungsurkunde d. Wurzener
Kollegiatstiftes. E. Godenkblatt z. 800 j. Jubil.
d. dortig. Domkapitels. (Beitrr. z. sachs. Kirch. -
G. 27, 1-15.) [3611
Theloe, Die Ketzerverfolgungen im 11. u.
12. Jh., s. Nr. 1162. Rez.: Zt. d. Sav.-Zt.
34, Kan. Abt. 3, 509-20 Kallen; Hist. Jahrb.
35, 420 f. Maring; Zt. f. Kirch.-G. 35, 467
Schmeidler; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 26 (auch
v. Nr. 3619) Kern. 13612
Schulz, W., Einfluß d. Gedanken
Augustins üb. d. Verh. von ratio u.
fides im 11. Jh. (Zt. f. Kirch.-G. 35,
9-39.) [3613
Waas, A., Leo IX. u. Kloster Muri.
(Arch. f. Urkundenforschg. 5, 241-
68.) [3614
Ghellinck, J. de, Le mouvement
theolog. du 12° siècle. Etudes, re-
cherches et docc. Paris: Lecoffre.
jx, 409 8. 7 fr. 60. [3615
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 38, 329-36 Bruders;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 332-36 Hilling;
Rev. d' hist. eccl. 15, 340-43 Dieu; N. Arch. 39,
558 A. H
Hauck, A., Kirchen-G. Dtlds. TI. 4:
Hohenstaufenzeit. Aufl. 3/4. Lpz.:
Hinrichs 13. 1070 S. 19 M. 50. [3616
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 30 Fr. Schneider.
Bachmann, Johs., Die päpstl. Le-
gaten in Dtld. u. Skandinavien, 1125-
59. (115 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering 13.
xv, 2358. 7 M. 20. [3617
Wieczorek, G., Verhältnis d. Papstes
Innocenz II. (1130-43) zu d. Klöstern.
Greifsw. Diss. 156 8. [3618
Köhler, Herm., D. Ketzerpolit. d.
dt. Kaiser u. Könige 1152-1254.
(= Nr. 2349.) Bonn: Marous u. W. 13.
xvj, 74 S. 2 M. 80. (xvj S., 23 S.:
Jen. Diss. 13.) [3619
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 704-6
Nottarp.
Greven, J., Ursprg. d. Beginenwesens. (Hist.
Jahrb. 35, 26- 58; 291-318.) Vgl. Nr. 1166. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. 7, Nr. 3 O. Clemen. 13620
M., Besetzungsform d. Bistums Ol-
mütz, 1063-1207 (s. Nr. 1167). TI. 2. Brünn.
Progr. 13. 16 8. [3621
Tenckhafl, Frs., Der Wählerkreis bei d.
westf. Bischofswahlen bis 3. Worms. Konkor-
dat 1122. (Festschr. G. v. Hertling dargebr.
516-22.) [3622
Wihelm, Fr., Zu d. dt.-franz. Kultur-
besziehgn. im 12. Jh. (Münch. Museum f. Philol.
d. Mittelalters usw. 1, 2471.) 13623
Bibliographie Nr. 8609 — 8666
Naumann, H., Notkers Boethius.
Untersuchgn. üb. Quellen u. Stil.
(Quellen usw. Forschgn. z. Sprach-
u. Kultur-G. d. germ. Völker 121.)
Straßb.: Trübner 13. x, 116 8.
4 M. [3624
Wasmann, E., Die hl. Hildegard v. Bingen
als Naturforscherin. (Festschr. G. v. ss
dargebr. 459-75.) (36
Wiedemann, E., Fragen a. d. Gebiet d. Na-
tur wissenschaften, 5 v. Friedr. II., d.
Hohenstaufen. (Arch. f. Kultur-G. 11, 483-
85.) [3626
Endres. J. A., E. beabsichtigte zweite Bc-
rufg. Alberts d. Gr. an d. Universit. Paris ums
Jahr 1268. (Hist.-pol. Bil. 152, 749-58.) [3627
Denkmäler dt. Prosa d. 11. u. 12. Jh.
Hrsg. u. m. Komment. u. Einl. verseh.
v. Fr. Wilhelm. (Münch. Texte.
H. 8.) Münch.: Callwey. 132 8.
2 M. 50. [3628
Weller, A., Die frühmittelhochdt.
Wiener Genesis nach Quellen, Über-
setzungsart, Stilu. Syntax. (Palaestra
123.) Berl.: Mayer u. Müller. jx,
259 S. 7 M. 60. [3629
Oswald, Der Wiener. Hrsg. v. Geo. Bac-
secke, s. 13, 3692. Rez.: Anz. f. dt. Altert.
36, 240-51 Keim. — K. Helm, Beitrr. z. Uber-
lieferg. u. Krit. d. Wiener Oswald. (Beitrr. z.
G. d. dt. Sprache u. Lit. 40, 1-47.) (3630
Aschner, 8., Zum Ludus de Antichristo.
(Münch. Museum f. Philol. 1, 355-62.) Vgl. 13,
3693. [3681
Paul, Hans, Ulrich v. Eschenbach
u. seine Alexandreis. (Diss.) Berl.:
Ebering. 166 S. 4 M. [3632
Leesthal, O. G. di, Studien üb. Vel-
dekes Eneide. Straßb. Diss. 13.
83 8. [3633
Barlaam, Der Laubacher. E. Dichtg.
d. Bischofs Otto II. v. Freising, 1184
1220. Hrsg. v. A. Perdisch. (Bibl.
d. Lit. Ver. in Stuttg. Publ. Nr. 260.)
Tübing. 13. 572 8. [3634
Pogatscher, F., Zur Entstehungs-G.
d. mittelhochdt. Gedichtes vom König
Rother. (Leipz. Diss.) Halle: Nie-
meyer 13. jx, 78 S. 2 M. 40. [3635
ez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Bacsecke.
Schröder, Karl, Der dt. Facetus, s. 12, 3425.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 36, 251-55 Helm. [3636
Wilhelm, Fr., Freidanks Todesjahr. (Münch.
Mus. f. Philol. 1, 45.) (3637
Beinbot v. Durne, Der heil. TB, ka v.
C. v. Kraus, s. 09, 1117. Res.: dt.
Philol. 45, 496-504 Rosenhagen. i 638
„ J. W., Minnesang. Die Liebe im
Liede d. dt. Mittelalters. (Aus Natur u. Geistes-
welt 404.) Lpz.: Teubner 13. 130,8. Geh. 1 M.,
geb. 1 M. 25. (3638
„P., Der Minnesang als Standes-
dichtung. (Arch. f. Kultur-G. 11, 389-
410.) — — [3640
Durand, d., Églises romanes des
Vosges. Paris: Champion 13. 396 p.
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517
(2. supplément de la Rev. de l'art
chretien). [3641
Rez.: Moy. Age 27, 58-63 Deschamps.
Grein, W., Zur Bau-G. d. Domes
zu Mainz. N. Untersuch. üb. d. Bau-
zeit d. roman. Mittelschiffes. Mainz:
Lehrlingshaus 12. 51 S.; 9 Taf.
4 M. [3642
Rathgens, H., Die Kirche S. Maria
im Kapitol zu Köln. Hrsg. v. d. Stadt
Köln u. d. Zweigverein Köln d. Rhein.
Ver. f. Denkmalspflege. Düsseld.:
Schwann 13. 4°. xIj, 221 S.; 22 Taf.
30 M. [3643
J., Zur Bau-G. d. Kirche Unser
Kobte,
Lieben Frauen in Magdeburg. (Geschichtebll. f.
Magdeb. 48, 181-85.) 13644
Christ, Hans, Roman. Deckenmalereien a. d.
Friedhofkirche in Baliugen. (Festschr. z. Feier
d. 50 j. Bestehens d. K. Altertümersammlg. in
Stuttg. 95-104; 3 Taf.) [3645
Perikopenbuch, Das, Kaiser Hein-
rich II. (cod. lat. 4452). (Miniaturen
aus Handschrr. d. Hof- u. Staats-
biblioth. München. Hrsg. v. G. Lei-
dinger, H. 5.) Münch.: Riehn u. T.
4°, 67 Taf.; 52 S. Text. 52 M. [3646
Drinkwelder, O., Ein dt. Sequentiar aus d.
Ende d. 12. Jh. Hrsg. u. komment. (Veröff. d.
Gregorianisch. Akad. zu Freiburg in d. Schw.,
H. S.) Graz: Styria. xj, 84 8.; Taf. 2 M
60 Pf. 13647
Kondsislls, Volkstüml. Sitten u. Bräuche
im mittelhochdt. Volksepos, s. 12, 3434. Rez.:
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 328-30 Lohre; Zt.
d. Hist. Ver. f. Steiermark 11, 244-46 v. Ge-
ramb. (3648
Seiler, Fr., Dt. Sprichwörter in mittelalterl.
lateln. Fassung. (Zt. f. dt. Philol. 45, 236-
91.) [3649
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1264 — 1617.
a) Vom Interregnum bis gum Tode
Karls IV., 1254—1378.
Vystyd, M., Die steirische Reim-
chronik u. d. Königsaaler Chronik. E.
uellenkrit. Untersuchg. (s. Nr. 1184).
orts. i
forschg. 34, 596-635.)
Brückner, C., Die Auffassg. d. Stau-
fers Manfred u. sein. Gegner im Lichte
d. eschatolog. Geschichtsauffassg. bei
d. Zeitgenossen. Greifsw. Diss.
103 8. [3651
Dosnield, Untersuchgn. zu Gottfr. Hagens
Reimchronik d. St. Köln, s. 12, 3485. Rez.:
Lit. Zbl. 18, Nr. 29 Spiller; Hist. Zt. 111, 6621.
Edw. Schröder; Zt. f. dt. Philol. 45, 8171.
Moser. [3662
Steinberger, L., Nochmals z. Lebens-G. Hein-
richs d. Tauben. (N. Arch. 39, 2018.) Vgl.
Nr. 1186. (3653
*105
Compagni, Dino, Cronica. A cura
di I. Del Lungo. (Rerum ital. sorip-
tores. N. ed. Fasc. 117/19 = 9, 2.)
Città di Castello: Lapi 13. 4°. xvj,
290 8. [3654
Constitutiones et acta publ. imperat.
et regum (s. ’12, 3442). V (1313-24),
3; ed. J. Schwalm. xxxvj S., S.
849-915. 4 M. VI, 1 (1325-28). 448 S.
19 M. (Tl. v. 2684.) [3655
Lizerand, G., Les constitutions Ro-
mani Principes et Pastoralis Curis et
leurs sources. (N. rev. hist. de droit
37, 725-57.) [3656
Zur G. d. bischöfl.-straßburg.
Frankhauser,
Archivs im 14. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
29, 320-23.) 13657
Streitschriften, Unbekannte kirchen
polit. a. d. Zeit Ludwigs d. Bayern
(1327-54). Analysen u. Texte, bearb.
v. R. Scholz (s. 13, 1204). TI. 2:
Texte. (= 10 v. 2345.) x, 611 8.
21 M. [3658
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 3431.
Hilling; N. Arch. 39, 565 f. M. Kr.; Zt. d. Sa v.
Stiftg. 35, K. A. 4, 528-31 Werminghoff.
ols, R., Jordan v. Osnabrück. (Real-
enzyklop. f. prot. Theol. 23, 688-700.) 13659
Dantes Monarchie, Übers. u. erkl. v. C.
Sauter, s. 13, 3714. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
34, Kan. Abt. 3, 545-47 Scheffler; Arch. f.
kath. Kirchenrecht 94, 336-41 Heyer. [3660
Marsilius v. Padua, Defensor pacis.
Für Übungszwecke bearb. v. R.
Scholz. (Quellensammig. z. dt. G.)
Lpz.: Teubner. 131 S. 2 M. 20. [3661
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A. 4, 5271.
Werminghoff. Rez. d. Ausg. v. A. Cartellieri,
s. 13, 3715: N. Arch. 39, 223 f. Zeumer. — P.
Villari, Marsilio di Padova eil,, Defensor pacis“.
(N. Antologia 13, Apr. 1.)
Salomon, R., Zur Oeconomica des
Konrad v. Megenberg. (N. Arch. 39,
190-200.) [3661 a
R. Scholz, Konr. v. Megenberg. (Real-
enzyklop. f. prot. Theol. 23, 798-802.)
Körner, B., Die Grabdenkmäler Wilhelms
d. Einäugigen u. s. Gemahlin Elisabeth im
Dome zu Meißen. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 144-
51.) 13602
Matthaei, L., Teilnahme d. Reichs-
stände an d. ersten Kriegszuge Kg.
Rudolfs gog. König Ottokar 1276.
Greifsw. Diss. 66 S. [3663
Hentze, K., England, Frankreich u.
König Adolf v. Nassau 1294-98. Kiel.
Diss. 115 8. [3664
Ercole, Impero e Papato nella tradizione
giurid. bolognese e nel diritto pubbl. ital. del
Rinascimento, s. 12, 1090. Res.: Studi storici
21, 237-65 Torre. (3666
„ K. H., Dt. Ritter u. Edelknechte
in Italien währ. d: 14. Jh. Buch 1 u. 2, 8. 18,
106
1211. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34,
681-89 Erben; Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61,
475f. Hofmeister. — K. H. Schäfer, Kirchen
u. Grabmäler dt. Ritter in Pisa u. Lucca. (Dt.
[3666
Herold 13, Nr. 11.)
Schepelmann, W., Die dt. Königs-
wahl v. 1308. Hall. Diss. 13. 74 S. [3667
Moeller, R., Ludwig d. Bayer u. die
Kurie im Kampf um d. Reich. (116
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. xjv, 256 S.
7 M. 20. (74 S.: Rostock. Diss.
14.) [3668
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 631-34 E.
Mayer.
Kurth, G., Frankreichs niederländ.
Polit. im 14. Jh. (Festschr. v. Hert-
ling dargebr. 283-88.) [3669
Strecker, W., Die äußere Politik
Albrechts II. v. Mecklenb. (Jahrbb. d.
Ver. f. meckl. G. 78, 1-300 u. Rostock.
Diss. ’13.) [3670
Rez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 154-56 Techen.
Huckhuhn, P., Wenzels Jugend-
jahre bis zum Antritt sein. Regierg.
1378 im Rahmen d. Politik sein. Vaters
Kaiser Karls IV. Hall. Diss.
157 8. [3671
Reuss, R., La prem. invasion des
„Anglais“ en Alsace, épisode de
hist. du 14. siècle. (Mélanges d' hist.
off. a Bemont 281-303. ) [3672
Durrer, R., Der jetzte At Attinghausen. (Anz.
f. schweiz. G. 13, Bd. 11, 431-34.) 13673
Flamm, H., Die Todesdaten d. Markgrafen
Heinrich II. u. Hermann III. v. Baden-Hach-
berg. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw.
29, 224-28.) [3674
Geiges, Fr., Freiburgs erst. Bürgermeister.
Beitr. z. G. ncuzcitl. Legendenbildg. (Schau-
in's-Land 40, 49-104.) (3675
Birmanns, M., Ritter Gerh. Chorus, Bürger-
meister v. Aachen. Aach.: Jacobi u. Cie. ’13.
Xj, 718. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 377-80
Huyskens. 13676
Wolf, O., Die Stadt Friedberg unt. Karl IV.,
1347-68. (Friedberg. G. bll. 14, Nr. 5/6.) 13677
Krabbo, H., Die Teilung d. Mark
Brandenb. durch d. Markgrafen Jo-
hann I. u. Otto III. (Jahresber. d.
Hist. Ver. Brandenb. 43/44, 77-
97.) [3678
Mark Brandenb. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 26, 379-412; 589£.) [3679
1. Markgraf Konrad II. 2. Sandau. E. Beitr.
z. G. d. Grenzbeziehgn. zwisch. Brandenb. u.
Magdeb.
Panske, P., Zur G. e. alt. dt. Ansiedlg. in
Westpreußen (8. 10, 1261.) Forts. (Mitt. d.
Coppernic.-Ver. 21, 55- -70.) [3680
bdb) Yon Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Neimchronik d. Appenzellerkrieges
(1400-1404). Hrsg. v. Tr. Schieß.
Bibliographie Nr. 8666—3722
St. Gall.: Fehr 13. 128 S. 3 M. [3681
Kiuppel’s, Konr., Chronik u. Brief-
buch. Hrsg. v. P. Jürges. (Aus
Nr. 2712.) Marb.: Elwert. xxxvij,
179 8. [3682
Eitel, A., Zur Kritik d. Approba-
tionsverhandlgn. Papst Bonifaz IX.
mit Ruprecht v. d. Pfalz. (Hist.
Jahrb. 35, 59-85.) — G. Sommerfeldt,
Gerhard v. Hoengen u. Albert Engel-
schalk. (N. Arch. 39, 761-64.) [3683
Urkunden u. Regesten z. G. d.
Rheinlande a. d. Vatikan. Archiv
Ges. u. bearb. v. H. V. Sauerland
(s. 12, 3472). 7. (Schluß-) Bd.: 1400-
1415; hrsg. v. H. Thimme. (Tl. v.
2695.) 20, vj. 517 S. 16 M. [3684
Rez.: Düsseldorf. Jahrb. 26, 331 f. Redlich.
Rez. v. 6: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 133-35
Hofmeister.
Müller, Wilh., Aus d. Cöthener NRatsarchiv.
Zur G. d. Stadt Cöthen im 15. Jh. (19 v.
Nr. 2431.) Schettler 18. 50 8.
1 M. [3685
Neupert, A., Im Weimarer Gesamtarchiv ent-
deckte Plauische Urk. v. J. 1432. (Mitt.d. Alt.-
Ver. Plauen, 24, 135-38.) [3686
Cöthen:
Specht, W., Volkslied d. ae
Niklas Upschlacht auf Markgraf Friedr. 1.
u. sein. Sieg üb. d. Quitzows 1414 nach d.
wiederaufgefund. Hs. hrsg. u. übers. v. O.
Tschirch. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb.
43/44, 73-76.) 13687
Buchwald, G., Leipziger Universitätspredig-
ten zu Ehren Friedr. d. Streitbaren u. sein.
uns 1420-28. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 25-
)
[3688
Pirchegger, H., E. Besteuerung Seckauer
Pfarren = 13. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 10, 107-18.) 13689
Baldass, L. v., Die Bildnisse Kaiser
Maximilians I. (31, 5 v. Nr. 50.)
Wien: Tempsky. S. 247-334; 8 Taf.
30 M. [3690
Strnad, P., Beitr. z. G. d. Streites um d.
röm. Kaiserkrone zwischen d. Luxemburgern u.
d. pfälz. Partei 1378-1410 (8. 13, 3745). TI. 2.
Pilsen. Progr. 13. 13 8. [3691
Cartellieri, O., Beitrr. z. G. d. Her-
zöge v. Burgund. IV: König Hein-
rich V. v. England u. Herzog Johann
v. Burgund 1414. (Sitzungsberr. d.
Heidelb. Akad. 13, 9.) Heidelb.:
Winter. 32 8. 1 M. — Ders., Phi-
lipp II. August u. d. Zusammenbruch
d. angevin. Reiches. Lpz.: Dyk 13.
16 S. 60 Pf. [3692
Bellée, H., Polen u. die röm. Kurie
1414-1424. (Osteuropäische Forschgn.,
hrsg. v. O. Hoetzsch usw. H. 2.) Dr
Göschen. 134 S. 3 M. 60. (63 8
Berl. Diss. 13.) [3693
Rez.: Dt. Lit.-Ztg 15, Nr. 6 Seppelt.
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Schlecht, J., Pius III. u. die dt.
Nation. Mit Anh. ungedr. Briefe u. d.
Lobgedichte d. Engelb. Funk. (Aus:
„Festschr. f. Hertling“.) Kempt.:
Kösel. 60 S.; 2 Taf. 3M. [3694
Kneschke, R., Georg v. Stein. Ver-
such e. Biogr. Leipz. Diss. 13. jx,
133 8. [3695
Picotti, G. B., La dieta di Mantova e la poli-
tiea dei Veneziani, s. 13, 3754. Rez.: Arch.
stor. it. 71, Vol. 2, 388-99 Cessi. [3696
Lucius, Ch., Pius II. u. Ludwig XI.
v. Frankreich 1461-62. (41 v. Nr. 37.)
Heidelb.: Winter 13. 106 S. 2 NI.
80 Pf. [3697
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 Fueter.
Grand, A., Anteil d. Wallis an d.
Burgunderkriegen. Dissert. Freiburg
i. Ue., Brig. 13. 160, XuIj S. [3698
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 434f. F. Schröder.
Billioud, J., L’attitude des Etats
des deux Bourgognes à l'égard de
Charles le Téméraire après la bataille
de Morat, 1476. (Moy.-Age 26,352-
59.) [3699
Hare, Chr., Maximilian the Dreamer,
Holy Roman Emperor, 1459-1519.
Lond.: Stanley Paul & Co. 13. xxj.
310 S. 12 sh. 6 d. [3700
Goldschmidt, H., D. Gcfangensch. Bertrams
v. Nesselrode 1508. (Zt. d. Aach.-G.-Ver. 35,
111-25.) 13701
Samuel, V., Fürst Rudolf d. Tap-
fere v. Anhalt u. d. Krieg Maximi-
lians I. geg. Venedig 1509-1510. ( Krieg
bis Ende Mai 1509.) Beitr. z. Liga v.
Cambray. Hall. Diss. 69 S. [3702
Lenné, A., Der erste literar. Kampf
auf d. Konstanzer Konzil Nov. u. Dez.
1414. (Aus: Röm. Quartalschr. 28.)
Freiburg. Diss. 13. 62 S. [3703
Lasarus, P., Das Basler Konzil, a. 13, 1258.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1. 255 f. Hnr.
Werner; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3,
560-65 Jacobi; Hist. Zt. 114, 212f Haller. [3704
Zeiltelder, A., England u. d. Basler
Konzil. Mit Urkunden. (113 v. Nr. 2.)
Berl.: Ebering 13. 386 S. 11 M.
20 Pf. [3705
Scharf, L., Bischof Bruno v. Brixen, 1250-88
45 12, 3461). TI. 2. Kufstein. Progr. 12.
7 8.
13706
Gerog v. Ow. + 1526. (Hist. -pol. Bi. 152,
480-85.)
zu d. Beziehgn. zw. Stadt u. Bist. Straßburg
im 15. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 430-
83.) 13708
Butte, Hersfeld u. d. Landgrafsch. Hessen
im 14. u. 15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. hess. G.
12/13, 23-26.) Vgl. Nr. 2870. 13709
Wintruff, W., Landesherrl. Kirchen-
politik in Thüring. am Ausgang d.
*107
Mittelalters. (= Nr. 2434.) Halle:
Gebauer-Schwetschke. 98 S. 2 M.
75 Pf. [3710
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22, 224
Herb. Koch; N. Arch. f. sächs. G. 35, 387-89
Ermisch; Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 226-29 Wer-
minghoff; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A. 4, 533-38
v. Srbik.
‚ Erfurt. Revolution v. 1509, 8. 12,
1143 u. 13, 3772. Rez.: N. Arch. f. sächs. G.
33, 1591. Caemmerer; Hist. Zt. 110, 663 Holtz-
mann; Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.-Q. 10,
564f. Rapp; Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 21,
530 Herb. Koch. E [3711
c) Innere Verhältnisse.
«) Verfassungsgeschichte; Wirt-
schafts- und Sozialgeschichte ; Rechts-
geschichte; Kriegswesen.
Janssen. J., Dtid. allgem. Zustände beim
Ausgang d. Mittelalters. 19. u. 20. vielf. verb.
u. verm. Aufl., bes. durch L. v. Pastor. (G.
d. dt. Volkes seit d. Ausgang d. Mittelalters.
Bd. 1.) Freib.: Herder 13. Lx, 838 S. 11 M.
40 Pf. 13712
Schäfer, K. H., Die Ausgaben d. apostol.
Kammer unt. Johann XXII. nebst, d. Jahres-
bilanzen v. 1316-75, s8. 12, 1146 u. 13, 3774.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 647
50 Göller. 13713
Chronik d. Bamberg. Immunitätenstreites
1430-35, brsg. v. A. Chroust, s. 11, 1257.
Rez.: Hist. Zt. 110, 610-12 Stengel. 13714
Marez, G. et E. de Sagher,
Comptes de la ville d’Ypres de 1267 à
1326. Brux.: Kießling & Co. 13.
1042 S. 12 fr. 3715
Wintruft, W., Beitr. zu d. Statuten d. Stadt
Mühlhausen in Thür. v. J. 1401. (Mühlhäus.
G.bll. 14, 1371.) (3716
Bulmerinod. A. v., Kämmerei-Register d. St.
Riga 1348-61 u. 1405-74. Bd. 1 u. 2, 8. Nr. 1256.
Rez.: Hans. G.bll. 14, 328.39 Fahlbusch; Dt.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 31 Seraphim. 13717
Müller, Jobs., Entstehg. d. Kreis-
verfassg. Dtlds. 1383-1512. (Dt. G.-
bll. 15, 139-69.) [3718
Luschin v. Ebengreuth, Die Erbhuldigung d.
Innerösterreicher 1360. (Zt. d. Hist. Ver. J.
Steiermark 11, 267-71.) 13719
Goetz, Geo., Niedere Gerichtsbar-
keit u. Grafengewalt im badisch. Linz-
gau währ. d. ausgeh. Mittelalters.
Beitr. z. ländlich. Verfassgs.-G. Schwa-
bens. (121 v. Nr. 38.) Bresl.: Marcus
13. x, 117 S. 4 M. [3720
Rez.: N. Arch. 39, 568 f. H. St.; Dt. Lit.-Ztg.
14, Nr. 28 v. Below; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
29, 732 f. Baier; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A.,
549-55 Beyerle.
Küch, Fr., E. Visitation d. Ober-
grafschaft Katzenelnbogen 1514.
(Arch. f. hess. G. 9, 145-254.) [3721
Pauls, V., Die holstein. Lokalver-
waltg. im 15. Jh. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 43, 1-255.) [3722
*108
Kalisch, H., Die Grafschaft u. d.
Landgericht Hirschberg. (Zt. d. Sav.-
[3723
Stiftg. 34, G. A., 141-94.)
Kogler, F., Beitrr. z. Stadtrechts-G. Kuf-
steins bis z. Ausg. d. Mittelalters, s. 13, 1278.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 566-68 La-
husen; Hist. Zt. 112, 465 f. Uhlirz. 13724
O., Finanzverwaltg. d. St. Braun-
schw. 1374-1425, s. Nr. 1267. (xj, 38 8.: Gött.
Diss. 13.) Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 14, 171-77 u. Hist. Zt. 113, 465 18725
Jahn, P., Die Kanzlei d. Stadt Zerbst bis
2. J. 1500. (Beih. 1 v. Nr. 148.) Dessau: Dünn-
haupt 13. 56 8. 1 M. Vgl. 18, 3795. [3726
Schrader, Hans, Die Schleswiger
Zünfte mit besond. Berücks. d. Flens-
burger Gilden u. Bruderschaften bis 2.
Beginn d. 16. Jh. Lpz. Diss. 180 S. [3727
Cuvelier, J., Les denombrements de foyers en
Brabant, 14.-16. siècle (s. 13, 1290). Table
onomastique. 13. 208 S. 5 fr. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 17, 424-26 v. Winterfeld; Hist. Zt.
114, 120-22 Keussen. [3728
Pfeiffer, E., Götting. Gewerbewesen
im 14. u. 15. Jh. Gött. Diss. 13.
127 8. [3729
Ostwald. P., Die Mühlen d. Stadt Thorn im
ae (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 197 A
Engel, Karl, Die Organisation d. dt.-
hans. Kaufleute in England im 14. u.
15. Jh. bis z. Utrecht. Frieden 1474
(s. Nr. 1285). Forts. (Hans. G.bll. ’14,
173-225.) 75 S.: Gött. Diss. ’13. [3731
Waldner, J., Der Streit d. Stadt St. Gallen
mit Abt Uir. Rösch weg. Verkehrs- u. Be-
steuerungsprivilegien 1487. (Anz. f. schweiz. G.
13, Bd. 11, 434-48.) 13732
Birkenmaier, A., Krämer in Frei-
burg i. B. u. Zürich im Mittelalt. bis
z. Wende d. 16. Jh. Freib. Diss. 13.
Xi, 196 S. 3733
„ K., Handel u. Verkehr d. dt. Hanse
in Flandern währ. d. 14. Jh., 8. Nr. 1284. Rez.:
Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 138-42 Häpke. [3734
Cessi, R., Le relazioni commerciali
tra Venezia e le Flandre nel secolo XIV.
(N. Arch. Veneto 27, 5-116.) [3735
Groß, L., Beitrr. z. städt. ver-
mögensstatistik d. 14. u. 15. Jh. in
Österr. (= 2363.) Innsbr.:
13. 131 S. 4 M. 50. [3736
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 506-09 Andr.
Walther.
Tumbült, d., Die Einkünfte d. jetzt
nach Baden gehörig. Pfarreien u.
Pfründen d. ehemalig. Bistums Kon-
stanz um d. J. 1275. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 54-104.) [3737
Düvell, Die Gütererwerbgn. Jak. Fuggers d.
Reichen 1494-1523, s. Nr. 1200. Rez.: Jahrbb.
k. Nat.ök. 102, 533 Aubin; Jahrb. f. Gesetz-
gebg. usw. 38, 1004 Brinkmann. [3738
Bibliographie Nr. 8728—8786
Kracauer. J., G. d. Frankfurt. Juden im
Mittelalt. Aus d. inner. G. d. Jud. Frankfurts
im 14. Jh. (Judengasse, Handel u. sonst. Be-
rufe.) Frankf. a. M.: Kauffmann. 51 8. 1 M.
50 Pf. [3739
Norges gamie love. 2. R.: 1388-1604, udg.
v. A. Taranger. Bd. 1: 1388-1447, 8. 18,
1299. Rez.: Hans. G. bll. 14, 388-92 W.
Stein. (3740
Schröder, Rich., E. strafprozessual.
Verordng. Königs Ruprecht f. sein
Landgericht Sulzbach (Oberpfalz) v.
16. Apr. 1408. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 433-35.) [3741
Zingsheim, M., 2 Papsturkk. a. d.
J. 1428 u. 1430 geg. d. westf. Frei-
gerichte. (Zt. f. vaterl. G. usw. West-
fal. 71, I, 324-30.) [3742
Stölzel, A., Gerichtsbuch d. Stadt
Cassel aus 1505 u. 1506. (Festgabe f.
Riesser 250-305.) [3743
Chiappelli, L., Ricerche di storia
letteraria del diritto. Ms. Lauren-
ziano Ashburnham 1798. (Arch. stor.
it. 12, 4.) [3744
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3,
526-32 Fitting.
Vigener, Fr., Die Mainzer Dom-
propstei im 14. Jh. Aufzeichngn. üb.
ihre Besitzgn., Rechte u. Pflichten a.
d. J. 1364-67. (= 2691.) Darmst.:
Grhzgl. Hess. Staatsverl. Ljx, 186 8.
6 M. [3745
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt., 552-
54 Brackmann; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 349-
52 E. Vogt; Zt. f. d. d. Oberrh. N. F. 29, 7401.
Ba ier.
Edua., 2 staatskirchenrechtl. Aus-
Becker,
schreiben vor d. Reformation. (Arch. f. hess.
G. 9, 134-36.) [3746
Riedner, O., Offizial u. bischöfl. Ge-
richt in Köln u. Konstanz. (Hist.
Jahrb. 35, 127-30.) [3747
Wolff, Alfr., Gerichtsverfassg. u.
Prozeß im Hochstift Augsburg in d.
Rezeptionszeit. (Arch. f. G. d. Hoch-
stifts Augsb. 4, 129-368.) [3748
Aubin, H., Einrichtg. d. weltlich.
Hofgerichtes in Köln. (Jahrb. d.
Köln. G.-Ver. 2, 136-43.) 13749
Stutz, U., Üb. d. Ausübg. ein. dinglichen
Kompatronates, insbes. d. daraus fließ. Prü-
sentations- bzw. Kollationsbefugnis. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 8, 493-95.) [3750
Schiller, E., Bürgerschaft u. Geistlichkeit in
Goslar (1200-1866), s. 13, 3821. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 8, 558-60 v. Srbik;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 165-70 au
Braunschw. Magaz. ’13, 120 Lerche.
Techtermann, M. de, Un inventaire de l’artil-
lerie fribourgeoise en 1508. (Anz. f. schweiz.
Altkde. N. F. 14, 344-54.) [8752
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
f) Religion und Kirche.
Motski, Urkk. z. Caminer Bistums-G. (1343-
1366), s. Nr. 445. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
Kan. Abt. 3, 557 Werminghoff. 13753
Seppelt. F. X., Die Breslauer Diözesansy node
v. J. 1446, s. 13, 1314. Rez.: Zt. f. K irch.-G.
34, 6271. Schmeidler; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34,
G. A., 565-67 u. Hist. Jahrb. 34, 142. Koe-
niger. [3754
Wehsarg, G., E. Verordng. der Isenburger
Grafen v. 1517. (Arch. f. hess. G. 9, 3135.) [3755
Grauert, H., Magist. Heinrich d. Poet in
Würzburg u. d. röm. Kurie, s. 13, 1320. Rez.:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 542-45 R.
Scholz; N. Arch. 38, 390 f. K. Z.; Dt. Lit.-Ztg.
13, Nr. 25 Brackmann; Anal. Bolland. 32, 344-
46 H. D.; Rev. d’hist. cccl. 14, 358-61 Creusen.
— P. Lehmann, Zur Disputatio Ganfredi et
Aprilis de statu curiae Rom. (Hist. Viertel-
schr. 17, 86-94.) 13756
Buchwald, G., Dt. Heiligenpredig-
ten nach d. Art d. „Schwarzwälder
Prediger“. (Mitt. d. Ges. z. Erforschg.
vaterl. Sprache usw. 11, 52-111.) [3757
Wilhelm, Fr., Dt. Mystikerpredigten. (Münch.
Museum f. Philol. 1, 1-36.) (3758
Pohl, J., Thomas v. Kempen ist d. Verfasser
d. Nachfolge Christi. (Festschr. v. Hertling
dargebr. 131-38.) [3759
Tauler, J., Predigten; übertr. u. eingel. v.
Walt. Lehmann. Jena: Diederichs 13. 213;
248 8. 10 M. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 477-79
Uckeley. — J. Tauler, Ausgew. Predigten; hrsg.
v. L. Naumann. (Kleine Texte, hrsg. v. H.
Lietzmann. 127.) Bonn: Marcus & W. 62 8.
1 M. 50. 13760
Wilheim, Fr., Die Schäftlarer Augustiner-
regel. (Münch. Museum f. Philol. 1, 103-
17.) (3761
Fr., Neue Beitrr. zu Jakob v.
Jüterbock. (Zt. f. Kirch.-Q. 35, 64-76; 363-
72.) [3762
= Schairer, J., Das relig. Volksleben
am Ausgang d. Mittelalters nach Augs-
burg. Quellen. (Beitrr. z. Kultur-G.
d. Mittelalters u. d. Renaiss. H. 13 u.
Tübing. Diss.) Lpz.: Teubner. 136 S.
4 M. [3763
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 304 f. O. Clemen;
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 20/21 Bossert; Beitrr.
2. bayer. Kirch.-G. 21, 92-94 Fr. Roth.
Kogler, A., Nekrologisches a. d. Kloster d.
Grazer Dominikanerinnen. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Steierm. 11, 1-14.) 13764
Haid, K., Besctzg. d. Bistums Brixen 1250-
1376, s. 13, 3842. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 45-47 Rest; Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 10, 125f. A. Lang; Theol. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 8 Heussi; Carinthia I., Jg. 104, 97-101
v. Jaksch. (3765
Heldwein, J., Die Klöster Bayerns am Aus-
gange d. Mittelalters, s. 13, 3846. Rez.: Zt. f.
Kirch.-G. 35, 303 Schmeidler; Hist. Zt. 113,
201f. O. Clemen; Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-
Ordens N. F. 4, 1631. Zibermayr; Hist. Jahrb.
34, 637 G. A.; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 19,
283. (3766
Stols, E., Die Rothenburger Fronleichnams-
kapelle u. d. AblaBverleihg. d. Bischofs Albert
v. Marienwerder 1283. (Freiburg. Diöz.-Arch.
N. F. 14, 236-40.) [3767
*109
Wetterer, A., Stiftung d. Prädikatur an d.
Stiftskirche Uns. Lieben Frau in Bruchsal.
(Ebd. 209-17.) (3768
Müller, Wilh., Der heilige Send zu Nieder-
Flörsheim. (Arch. f. hess. G. 9, 24-30.) [3769
Pauls, E., Zahlreiche Prozessionen m. Reli-
quien in Nothberg 1454. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
35, 154-56.) [3770
Vreese, W. de, Jan van Schoonhoven. (Biogr.
nat. de Belg. 21, 883-903.) [3771
Rodenberg. C., Kirche u. Staat im Mittel-
alter u. d. Entstehg. d. sogen. Landeskirchen
d. 15. Jh., s. 12, 1213. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 33, Kan. A. 2, 422 1. Werming-
hoff. 13772
Wintrufl. W., Die Reichsstadt Mühlhausen
i. Thür. im Kampfe mit d. Dt. Orden 1357-62.
(Mühlhäus. G. bil. 14, 53-126.) 13773
Dietze, P., G. d. Georgenstifts auf d. Schlosse
zu Altenburg. (Mitt. d. G.- u. Alterts. forsch.
Ges. d. Osterlandes 12, 279-334.) 13774
Dobeneck, v., Hirschberger Schenkungsbrief
d. Vögte v. Weida fur d. Pfarrkirche zu
Gefell. s. angebl. u. a. vermutl. Alter. (Jahres-
berr. d. Alters. forsch. Ver. Hohenleuben 81/83,
81-115.) [3776
Hofmeister, A., Zur G. d. Rostocker Domini-
kaner im 13. Jh. (Beitrr. 3. G. d. St. Rost. 7,
23-40.) [3776
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Burdach, K., Vom Mittelalter zur
Ref. Forsch. z. G. d. dt. Bildg. (s.
13. 3853). Bd. 2, TI. 1, Hälfte 1: Des
Cola di Rienzo Briefw. TI. 1: Rienzo
u. d. geist. Wandlg. sein. Zeit. Hälfte
1. 13. 368 S. 12 M. [3777
Ders., Ub. d. Ursprung d. Humanismus.
(Dt. Rundschau 14, Febr.-April.)
DUwof. Frz., Die sogen. „freie“ Schule d. Dt.
Ordens zu St. Kunigund am Leech b. Graz 1278.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 208-16.) 13778
Lehmann, Paul, Neue Beitrr. z. Schul- u.
Gelehrten-G. Braunschweigs im Mittelalt.
(Braunschw. Magaz. 13, 87-89.) [3779
Schmitz-Kallenberg, L., Über Handschriften-
einkäufe d. Klosters Böddeken im 15. Jh. (Zbl.
f. Bibliothw. 31, 163-68.) 18780
Schillmann, F., Wolfgang Trefler u.
die Bibliothek d. Jakobsklosters zu
Mainz. Beitr. z. Lit.- u. Biblioth.-G.
d. ausgeh. Mittelalters. (Zbl. f. Biblio-
thw., Beih. 43.) Lpz.: Harrassowitz
13. 227 S. 12 M. [3781
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 3521. Wenck;
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24 P. Lehmann.
German, W., Buchhändler Johs. Rynmann
v. Öhringen, 1460-1522. (Württb. Vierteljhfte.
N. F. 23, 155-94.) 13782
Einblattdrucke d. 15. Jh. E. bibliogr. ver-
zeichn. Hrsg. v. d. Kommiss. f. den Gesamt-
katal. d. Wiegendrucke. (Sammig. bibliotheks-
wiss. Arbeiten. 35/36 = 2. S., 13/19.) Halle:
Karras. xjx, 553 3. 38 M. [3783/84
Zedler, Die Mainzer Ablaßbriefe d. Jahre
1454 u. 1455, s. Nr. 1328. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
14, Nr. 414 u. Gött. gel. Anz. 14, 437-42
Haebler. 18785
110
ckelmann, O., D. Grabmal d. Chronisten
Reinb. Slecht. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29,
323-26.) [3786
Häußler, M., Felix Fabri aus Ulm
u. scine Stellg. zum geistig. Leben sein.
Zeit. (Beitrr. zur Kultur-G. d. Mittel-
alters usw. Bd. 15 u. Tübing. Diss.)
Lpz.: Teubner. 119 S. 4 M. [3787
König, Erich, Peutingerstudien. (9,
1/2 v. Nr. 2342). Freib.: Herder.
179 S. 4 M. 50. [3788
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 18/19 Brandi.
Serena, A., La cultura umanistica
a Treviso nel secolo decimoquinto.
(Miscellanea di storia veneta. Ser. 3,
T. 3 u. App.) Venezia: Società 12
13. xj, 396, 39 S. [3789
Rez.: Arch. stor. it. 72, Vol. 2, 355-58 Rossi.
King, R., Der Astronom Johannes v. Gmun-
den u. scin Kalender. Linz. Progr. 02.
378. [3790
Höpfner, R., R zu d.
Innsbrucker, Berliner u. Wiener Oster-
spiel. (German. Abhh. 45.) Bresl.:
Marcus 13. 157 S. 5 M. 60. [3791
Wilhelm, Fr., Pet. Grieninger. E. Hand-
schriftenschreiber u. Spruchdichter. (Münch.
Museum f. Philol. 1, 235-40.) 13792
Strobl, Jos., Stud. üb. die literar.
Tätigkeit Kaiser Maximilians I. Berl.:
Reimer 13. 163 S. 5 M. [3793
Brandt, H., Kunsthistorisches bei e. Mystiker
d. 15. Jh. Notizen üb. Nürnberg, Brüssel, Kob-
lenz u. Brixen. (Rep. f. Kunstw. 36, 297-
305.) 13794
Baum. J., Die württemb. Kunst im Zeitalt.
Eberhards im Bart. (Festschr. z. Feier d. 50j.
Bestehens d. K. Altertümersammlg. in Stuttg.
105-14: 5 Taf.) (3795
Habicht, C., Die gotische Kunst d. St. Han-
nover. E. Beitr. zur niedersächa. Kunst.-G.
(Hann. G.bll. 16, 233-85.) (3796
Gerstenberg, K., Dt. Sondergotik.
Untersuchg. üb. d. Wesen d. dt. Bau-
kunst im späten Mittelalt. Münch.:
Delphin-Verl. 13. 190 S.; 16 Taf.
12 M. [3797
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 13 Kehrer; Preuß.
Jahrbb. 155, 532-36 Schacht.
Semrau, A., Herkunft d. Meisters (Maurers)
Hans Gotland. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 20,
25-27.) — Ders., Die Tätigkeit lessen den nach
1437. (Ebd. 65-68.) 13798
Hildebrand, A., Sächs. Renaissance-
portale u. d. Bedeutg. d. hallisch.
Renaiss. f. Sachsen. (= 2436.) Halle:
Gebauer-Schw. 278 S.; 12 Taf. u.
12 Bl. Erklärgn. 8 M. (II. 1: Hall.
Diss. 13, 68 8.) [3799
Fluri. Ad., Meister Albrecht v. Nürnberg, d.
Bildhauer. (Anz. f. schweiz. Altkde. N. F. 15,
134-41.) (3800
Bibliographie Nr. 3786—3841
Loßnitzer, Veit Stoß, s. 13, 3882. Rez.:
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 322-26 Fr.
Tr. Schulz. 13801
Abraham. E., Ub. d. Quellen d. Stils in d.
Nürnberg. Malerei um 1400. (Rep. f. Kunst w.
37, 1-14.) 13802
Bossert. H. Th., Die Heimat v. Hans u. Konr.
Witz. (Ebd. 36. 305- -17.) 13803
Klemm, W. B., Der Bertin-Altar
aus St. Omer im Kaiser-Friedrich-
Museum zu Berlin. (Beitrr. z. Kunst-
G. N. F. 41 u. Leipz. Diss.) Lpz.:
Kröner. 116 S. 3 M. [3804
Ziekursch, E., Dürers Landauer
Altar im Kunsthist. Hofmuseum in
Wien. (Bern. Diss.) Münch.: Müller
u. R. 13. 69 S.; 30 Taf. 6 M. [3805
Chamberlain, A. B., Hans Holbein
the Youger. 2 vol. Lond.: Allen 13.
378; 448 S. 63 sh. „(3806
Knackfuß, H., Holbein d. Jüng. Aufl.
(Künstler-Monographien. N. A. 17.) "Bielet.
Velhagen u. Kl. 168 S. 4 M. 13807
Josten, H. H., Matth. Grünewald.
(Künstler-Monographien 108.) Ebd.
94 S. 4 M. [3808
Benziger, K. J., Parzival in d. dt.
Handschriftenillustration d. Mittel-
alters. E. vergleich. Darstellg. d. ge-
samt. vorhand. Bildermaterials unt.
besond. Berücksicht. d. Berl. Hand-
schr. Cod. A. A. 91. (175 v. Nr. 49.)
Straßb.: Heitz. 60 S.; 41 Taf.
12 M. [3809
Lehmann, Hans, Die Glasmalerei in Bern
am Ende d. 15. u. Anfg. d. 16. Jh. (Anz. f.
schweiz. Altkde. N. F. 14, 287-309. 16, 45-52;
100-116; 205-26; 321-46; Taff.) [3810/11
Molsdorf, W., Schrifteigentümlich-
keiten auf älter. Holzschnitten als
Hilfsmittel ihr. Gruppierung. (174 v.
Nr. 49.) Straßb.: Heitz. 45 8.;
18 Taf. 7 M. . [8812
Bruns, Fr., Die St. Jürgen-Gruppe d. Lübeck.
Muscums u. ihr Meister. (Zt. d. Ver. f. lub. G.
15, 213-27.) 13813
Gümbel, A., Zur Biogr. d. Nürnberg. Glocken-
u. Büchsengiceßers Ulr. Glockengießer. Mit ur-
kdl. Beitrr. z. G. d. Beziehgn. d. dt. Königs
Sigmund zu Nürnbergs Kunst u. Gewerbe.
(Rep. f. Kunstw. 36, 325-46.) 13814
Petasch, G., Über Technik u. Stil d. mittel -
hochdt. Privat briefe d. 14. u. 15. Jh. Greifsw.
Diss. ’13. 120 8 13815
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 Jjähr.
Krieges, 1517— 1648.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Myconius, Fr., G. d. Ref. Hrsg. v. O. Cle -
men. (Voigtländers Quellenbücher 68.) Lpz.:
Voigtl. 100 S$. 80 Pf. (3816
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30 Jqähr. Krieges, 1517—1648 8111
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn. (s. Nr. 1364). Nr. 41-42 (Jg.
11, 1-2). 160 8. [3817
Studien u. Texte, Reformations-
geschichtl. Hrsg. v. J. Greving (s.
13, 3895). Hft. 23: C. Schmitz, Der
Observant Joh. Heller v. Korbach.
Mit besond. Berücksicht. d. Düssel-
dorf. Religionsgesprächs v. J. 1527.
Anh.: Neudr. der „Handlg. u. Dispu-
tation“ v. Hellers „Antwort“ 13.
123 S. 3 M. 30. [3818
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 310f. O. Clemen;
Düsseldorf. Jahrb. 26, 328-31 Redlich. Rez. v.
8/10 (Schottenloher, Jak. Ziegler): Hist.
Jahrb. 35, 238-40 Bigelmair.
Luther, M., Werke. Krit. Gesamt-
ausg. (s. 13. 3896). Bd. 50. (Größere
u. kleinere Arbeiten a. d. Jahren 1536
39.) jx, 690 S. 21 M. 20. — Dt. Bibel
1529. Bd. 5. xxvij, 804 S. 25 M. 60.
(Bd. 4 noch nicht ersch.) — Tischreden.
Bd. 2. 13. 700 S. 2M. [3819
Rez. v. Dt. Bibel, Bd. 4: Dt. Lit.-Ztg. 14,
Ir. 22 Cohrs. Rez. v. 30, 3: Theol. Lit.-Ztg.
14, Nr. 6 Schornbaum. Rez. v. Tischreden,
Bd. 1 u. 2: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 52 O. Clemen’
Haubold, Fr., Untersuchg. üb. d.
Verhältn. d. Originaldrucke d. Wit-
tenberger Hauptdrucker Lutherscher
Schriften: Grunenberg. Lother, Dö-
ring-Cranach u. Lufft zu Luthers
Druckmanuskripten. qen. Diss.
96 8. [3820
Luther, Johs., Die Schnellarbeit d.
Wittenberger Buchdruckerpressen in
d. Ref.-Zeit. (Ausd. Druckerpraxis d.
Ref.-Zeit II.) (Zbl. f. Bibliothw. 31,
244-64.) Sep. Lpz.: Harrassowitz.
1 M. [3821
Braun, Aus Luthers literar. Werk-
statt. (N. kirchl. Zt. 24, 763-92.) [3822
Körner, E., Beitrr. zu Luthers Tisch-
reden. (Arch. f. Ref.-G. 11, 134-
14.)
44. [3823
Kühn, J., Luther u. d. Wormser Reichstag
1521.
Aktenstücke u. Briefe. (Voigtländers
Quelienbücher 73.) Lpz.: Voigtl. 121 8.
iM. [3824
Kawerau, G., Nachtrr. u. Ver-
rgn. zu den Briefen Melanch-
thons an Georg Buchholzer u. s. Söhne
(aus d. Nachlaß v. D. Enders). (Jahrb.
f. brand b. Kirch.-G. 9/10, 49-77.) [3825
Vallensis. Joachimsthaler Reliquien
von G.Bossert, O.Clemen, P.
Flemming, G. Loesche. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34,
38-54.) [3826
Corpus Schwenckfeldianorum (s. 13,
3906). 4: Casp. Schwenckfeld,
Letters and treatises 1530-33. Ed.
Ch. D. Hartranft, E. E. Schultz-
Johnson, S. Schulz-Gerhard.
xXVIIj. 925 S. 24 M. [3827
„Fr., 3 Briefe e. Darmst. Zwingli-
aners a. d. Zeit Philipps d. Großmüt. (Arch.
f. hess. G. 9, 142-44.) [382%
Briefsammlung, Vadian., s. 13, 3909. Rez.
v. Bd. 7 u. Erg.-Bd.: Gött. gel. Anz. 14, 234-
47 Meyer v. Knonau. — Gabr. Meier, Das
Kloster St. Gallen in d. Ref. zeit. (Stud. u. Mitt.
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 125-30.) [3829
Jung, Rud., Die Aufnahme d.
Schrift d. Cochlaeus Adversus cucul-
latum Minotaurum Wittenbergensem
in Wittenberg 1523. (Arch. f. Ref.-G.
11, 65-68.) [3830
Arnecke, Fr., Üb. d. Zusendung e. Bucher
Hieron. Emsers durch d. Leipziger Rat an d.
Bischof v. Merseburg 1522. (Ebd. 145-47.) [3831
Zopf, Ldw., 2 neue Schriften Mur-
ners. Freib. Diss. 11. 142 S. [3832
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 45, 511-15 A. Götze.
Richter, Greg., Die Schriften Geo. Witzels,
bibliogr. bearb., a. Nr. 1384. Rez.: Theol. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 12 Bossert; Zt. f. Kirch. -G. 35;
608 Hasenclever. [3833
Hohenlohe, Sigm. v., Kreuzbüch-
lein 1525. Neu hrsg. v. Johs. Ficker.
(= 2690.) Straßb.: Trübner 13.
XLV), 23 S.; 4 Taf. 4 M. 50. [3834
Redlich, O. R., Jülisch-berg. Kirchenpolitik.
2: Visitationsprotokolle u. Berichte. JI. 1:
Jülich (1533-89), s. 13, 1395. Rez.: Hist.
Jahrb. 34, 146 f. Paulus; Westdt. Zt. 32, 216-
35 K. Hahn; Zt. d. Aachen. G. -Ver. 35, 174-82
Huyskens. 13835
Camenisch, E., Die Confessio Rae-
tica. Beitr. z. bündnerisch. Ref.-G.
(Jahresber. d. Hist.-ant. Ges. v. Grau-
bünd. 43, 223-60.) [3836
Menke-Glückert, Die Geschichtschreibg. d.
Ref. u. Gegenref., s. 13, 3919. Rez.: Hist.
Jahrb. 34, 925 Schottenloher; Westdt. Zt. 32,
396 f. Platzhoff; Hist. Zt. 113, 204-6 u. Theol.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 W. Köhler; Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 35, 184-87 Fueter. 13837
Gömars, F. L. de, Annals of the Emperor
Charles V. By R. B. Merriman, s. 13, 3920.
Rez.: Engl. hist. rev. 28, 7781. Pollard; Hist. Zt.
112, 667 A. Walther; Lit. Zbl. 15, Nr. 1. [3838
Bauern » d. deutsche, in zeitgenöss.
Quel lenzeugnissen. Übertr. u. hrsg. v. H.
Barge. Bd. 1: Vorspiele zum Bauernkricg.
Der Bauernkrieg in Schwaben. Bd. 2: Der Auf-
stand in Franken u. im Odenwald. Niederwerfg.
d. Aufstandes in Süddtld. (Voigtländers Quel -
lenbücher 71 u. 81.) Lpz.: Voigtl. 146; 204 8.
2 M. 70. 13839
V.
Löffler, Kl., Der selbständ. Teil
Kerssenbrochs „Catalogus episco-
porum Mymingardevordensium, nunc
Monasteriensium“ 1532-1577. (Zt. f.
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 290-
308.) [3840
Mußenug, Kirchengeschichtl. a. d. Nördling.
Archive. 1: Vom Reichstag zu Worms 1521.
— — —
»112
2: Über Gustav Adolf. (N. kirchl. Zt. 24, 82-
85.) [3841
Mayr, Mich., Zur Krit. zeitgenöss.
Quellen üb. d. Schlacht v. Pavia 1525.
(Festschr. v. Hertling dargebr. 329-
36.) [3842
Arnecke, Fr., Meldung d. Schlacht
bei Pavia durch Erzhrz. Ferdinand an
Hrz. Georg v. Sachsen. (N. Arch. f.
sächs. G. 35, 151-53.) [3843
Henkelmann, K., Brief d. Erzhrzgs. Ferdi-
nand v. Österr. an d. Ritter Hans Landschad
v. Steinach. (Arch. f. hess. G. 9, 59-64.) [38344
Loserth, J., Zur G. d. Wiedertäufer in Steier-
mark. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 267-71.)
Akten. 13845
Inventare hans. Archive d. 16. Jh. 3, bearb.
v. P. Simson, 8. 13, 2596. Rez.: Mitt. d.
Westpr. G.-Ver. 12, 64-66 Perlbach; Zt. d. Ver.
f. lub. G. 16, 142-50 Techen. 13846
Ehses, St., Die Carte Farnesiane d.
Vatikan. Archives. (Röm. Quartal-
schr. 28, 41-747.) [3847
Bernouli, A., Noch e. Lied vom Bauern-
krieg. (Alemannia 12, 51-53.) [3848
Belagerungsplan, Frankfurter, nach
d. 1. Ausg. v. 1554. (Von Konr.
Faber.) Hrsg. v. Ver. f. das hist.
Museum Frankf. a. M. Frankf.:
Reitz u.K. ’13. gr.2°. 80 M. [3849
Montz, E., Dt. G. im Zeitalt. d. Ref., d.
Gegenref. u. d. 30j. Krieges, s. Nr. 1405. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 O. Clemen; Preuß.
Jahrbb. 156, 128-30 Ebbinghaus; Hist. Jahrb.
35, 431 N. Paulus; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
usw. 33, 6461. Götze; Zt. f. Kirch.-G. 35, 590 f.
Mechler. — — 13850
Boehmer, H., Luther im Lichte d. neuer.
Forschg. E. krit. Bericht. 3. verm. u. umgearb.
Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 118.) Lpz.:
Teubner. 170 8. 1 M. Rez.: Hist. Jahrb. 35,
660 f. Paulus. 13851
Emerton, B., Mart. Luther in the light of
recent criticism. (Harvard theol. rev. 14, 2,
203-30.) [3852
Buchwald, G., Luther. 2. verm. u.
verb. Aufl. Lpz.: Teubner. x, 516 S.
in Lwd. geb. 8 M., in Perg. geb. 10 M.
[3853
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 311f. O. Clemen;
Zt. f. öst. Gymn. 65, 763-65 Jos. Frank.
' Agate, L. D., Luther and the refor-
mation. Lond.: Jack. 6 sh. [3854
Grisar, Luther, s. Nr. 1412. Rez.: Zt. f.
Kirch.-Q. 35, 128f. Kropatscheck; Rev. béne-
dict. 31, 200-202 Defrenne; Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 8, 145-40 Schnürer; Hist. Zt. 113,
355-59 W. Köhler. — R. H. Grützmacher,
Die Prinzipien in Grisars Lutherforschg. (N.
kirchl. Zt. 24, 838-53.) [3855
‚Bivari, E., La mente e il caratterre
di Lutero. Considerazioni psicologiche,
Con pref. d. R. Brugia. Bologna:
Beltrami. xxj, 265 S. [3856
Köhler, W., Zu: Luther u. d. Lüge. (Zt. f.
Kirch.-G. 35, 260-77.) Vgl. 13, 3944. (Erwiderg.
auf Grisars Rez.) 13857
Bibliographie Nr. 8841—3907
Meissinger, Luthers Exegese in d. Frühzeit,
s. 11, 3726. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 33, 6091.
Kropatscheck; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 4
Scheel. 13858
Smith, P., Luthers development of the doc-
trine of justification by faith only. (Harvard
theol. rev. 6, 407-25.) 13859
Anrich, G., Mart. Bucer. Straßb.:
Trübner. 147 S. 2 M. 75. [3860
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 600 O. Clemen;
Preuß. Jahrbb. 158, 518-23 Ebbinghaus.
A. Lienhard, Desgl. (Straßb. Biblioth.)
Ebd.: Heitz. 31 S. 30 Pf.
Zeller, J., Neues üb. Paul. Speratus.
(Württb. Vierteljhfte. N. F. 23, 97-
119.) Vgl. 10, 1431. [3861
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u.
d. Ref. (s. Nr. 1422). 13, 2 u. 14. 1.
(Bd. 3, 2-3.) S. 33-96. [3862
Inh.: O. Farner, Zwinglis Entwicklg. zum
Reformator nach sein. Briefwechs. bis Ende
1522. Forts. (8. 83-45; 65-87. Vgl.: W. Köhler
8.128.) — E. Egli, Biblianders Missionsge-
danken. (S. 46-50.) — W. Wuhrmann, Zwing-
lis beabsichtigte Amtaniederlegung. (8. 50-54.)
— P. Schmid, Die Zwinglikirche in Weesen.
(8. 55-58.) — W. Köhler, Zur G. d. privaten
Abendmahlsfeier. (S. 58-64.) — . Hegi,
Meister Fabian Windberg(er). (S. 64.) — G.
Finsler, Zwinglis Kurzsichtigkeit. (S. 87-89.)
Lang. Aug., Zwingli u. Calvin, s. Nr. 1421.
Rez.: Rev. d' hist. de l'église de France 5, 377-
84 Malley; Zwingliana 3, 90 f. W. K. [3863
Reyburn, H. ., Calvin: his life,
letters and work. Lond.: Hopper u.
S. 384 S. 10 sh. 6 d. [3864
Simons, E., Fasttage in d. alten calvinischen
Kirchen. (Marb. Univ.schr.) Marb.: Koch 12.
20 8. (3865
Walther, A., Anfänge Karls V., s. 13, 1436.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 308 Ernst; Mitt.
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 138-42 Gust. Wolf; Theol.
Lit.-Ztg. '14, Nr.15 Bernays. 13866
Neuser, W., Hans Hut. Leben und
Wirken bis z. Nikolsburger Religions-
gespräch. Bonn. Diss. 13. 49 S. [3867
Sachsse, C., Balthas. Hubmaier als
Theologe. (Neue Studien z. G. d.
Theol. 20.) Berl.: Trowitzsch u. S,
xvj, 274 S. 10 M. 40. [3868
Rez.: Zt. f. Kirch.-G.35, 6021. Kropatscheck.
Rez. v. 13, 1441 (Mau, Hubmaier): Hist. Zt.
113, 111-19 A. Götze; Zt. f. G. d. Oberrh. N.
F. 28, 7191. A. Peter.
Jordan, R., Neuere Lit. z. G. d. Bauernkriegs
auf d. Eichsfelde. (Mühlhaus. G. bll. 14, 19-
52.) [3869
G., Augustin Bader v.
Augsburg (s. Nr. 1434). Schluß.
(Arch. f. Ref.-G. 11, 103-33; 176-
99.) [3870
Köhler, D., Reformationspläne f. d. geistl.
Fürstentümer bei d. Schmalkaldenern, s. 13,
3959. Rez.: Hist. Zt. 112, 669-71 W. Köhler;
Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 354-56 Sohm; Theol.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 10 Schornbaum; Dt. Lit.-Ztg.
14, Nr. 22 Egelhaaf; Zt. f. Kirch.-G. 86, 5981.
Hasenclever. [3871
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517—1648 113
Richter, Max, Bremen im Schmal-
kald. Bund. Marb. Diss. XI j.
100 S. [3872
Keller, Alfr., Wiedereinsctzg. d. Hrzun. Ui-
rich v. Württemb. durch d. Landgrafen Philipp
v. Hessen 1533/34, s. 13, 1450. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Heidrich. 18873
Wotschke, Th., Die Truppenwerbg. f. d.
schmalkald. Verbündeten im Posener Lande
1546. (Hist. Monatabll. f. d. Prov. Poen 14.
65-73.) 13874
—
Otto, Eman., Ref. u. Gegenref. in
d. Oststeiermark. (Zt. d. Hist. Ver.
Hann, F. G., Klagenfurt u. reine ev. Ge-
meinde im Zeitalt. d. Ref. Festrede. Klagenf. :
Hevn. 27 B. 90 Pf. 13876
Meier, Gabe., Der Rosenkranz in d. Ref.-Zeit.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 7, 296-303.) [3877
Götz, J. B., Die relig. Bewegung in
d. Oberpfalz, 1520-1560. (Erläutergn.
usw. zu Janssens G. d. dt. Volkes.
Hrsg. v. Pastor. 10, 1/2.) Freib.: Her-
der. xvj, 208 S. 6 N. 3878
Rex ist.-pol. air 154, 609-12 Hirsch-
mann; Zt. f. Kirch.-G. 35, 613 f. O Clemen.
Kolde, G., Die Anfänge d. Ref. zu
Weiden in d. Oberpfalz. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 20, 1-28; 167-97;
207.29.) 3879
Ernst, V., Entstehg. d. württb. Kirchenguts,
n. 13, 3960. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 47
Leuze; Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan. A., 606-8
Hermelink. [3880
G., Hans Halm, d. Stadtschreiber v.
Aalen, und Sebast. Emhart, d. Burgvogt v.
Asperg. Beitr. z. Vor-G. d. Rückkehr d. Her-
zogs Ulrich. (Württb. Jahrbb. f. Statist. u.
Luke. 13, 358-76.) [3881
Lutz, Les réformateurs de Mulhouse. (Bull.
du Musée hist. de Mulh. 35, 35-60. 36, 31-
51.) 3882
Jung. Fr., Johs. Schwebel, d. Reformator
v. Zweibrücken, s. 10, 3408. Rez.: Dt. Lit. -
Ztg. 14, Nr. 8 Joachimsen. [3883
Zijp, A., De strijd tusschen de staten v.
Gelderiand en het hof, 1543-66. (Werken, uit-
geg. d. „Gelre“.) Arnhem: Quint. 13. xij,
227 8. 8 fl.
Vos. K., Martelaarm uit Gelderland (1550),
(Nederl. Arch. v. kerkgesch. N. 8. 10, 252-
68.) [3885
Wolff, W., Säkularisierg. u. Verwendg. d.
Stifta- u. Klostergüter in Hess.-Kassel unt.
Philipp d. Großmüt. u. Wilh. IV., s. Nr. 1456.
Rez.: Zt. d. Ver. f. heas. G. 47. 356-59 Sohm;
Hist. Zt. 113. 109-11 Joh. Schultze. [3886
Kuloge, W., D. Mindener Achtserklärung
1538. (Ravensb. BH. 13, Nr. 6.) (3887
Veeck, O., Daniel von Büren d. Jüng. (Bre-
misch. Jahrb. 25, 184-89.) [3888
Martensen, W., Zur Einführg. d.
Ref. in Angeln. (Schrr. d. Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 1.
97-126.) [3889
Schilling, A., Moritz v. Sachsen in
sein. Beziehgn. zur Reichsstadt Mühl-
hausen in Thüringen 1539-1548. Hall.
Diss. 13. 114 8. [3890
3884
Neupert, A., Besoldungen d. Kirchen- u.
Schuldiener im Kurfürstent. Sachs. 1545. (Mitt.
d. Alt.-Ver. Plauen 24, 1671f.) [389 1
Bönhoff, Einführg. d. Ref. in d. Pa-
rochien d. sachs. Oberlausitz. (Beitrr.
z. Sächs. Kirch.-G. 27, 132-78.) [3892
Krause, K. E. H., Die Wiedertäufer in Ro-
stock. (Beitrr. 3. G. d. St. Rost. 7, 113-21.) 3893
Wotschke, Th., Die Ref. im Lande
Posen. Lissa: Eulitz 13. 109 8.
1 M. 80. [3894
Wotschke, Th., Der Petrikauer
Reichstag 1552 u. d. Synode zu
Koschminek 1555. (Arch. f. Ref.-G.
11, 81-102.) [3895
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555 — 1648.
Uhle, P., Mit e. Chemnitzer bei Kaiser Ferdi-
nand I. (Mitt. d. Ver. f. Chemn.-G. 15, 23-
36.) [3896
tho Eqauart, Kroniek; uitg. d. J. A.
Feith en H. Brug mana, s. 12, 3713. Rez.:
Lit. Zbl. 12, Nr. 43 Japiske; Hist. Zt. 113, 149-
52 Hagedorn. 13897
Possevini, Antonii, Transilvania
(1584). Ed. Veress, sumpt. J. Czer-
noch. (3 v. Nr. 2688.) Wien: Hölder.
13. xxjv, 297 S. 8 M. 50. [3898
Rez.: Hirt. Jahrb. 35, 664 f. D.; Zt. f. öst.
Gymn. 65, 626-28 Loserth; Zt. f. Kirch.-G. 35,
615 f. Fueter.
Barich, F., Nachrr. a. d. Kirchen-
buche d. Marien 5 namentl. a.
d. Zeit d. 30j. eges. (Beitrr. z. G.
Dortmunds 23. 33-74.) [3899
Aus d. Chronik d. St. Lübbecke: Der 30j.
Kr. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 10.) 13900
Pfaff, Fr., Aus d. Not Breisachs bei d. Be-
lagerung i. J. 1638. (Alemannia 42, 54-58.) [3901
Kürschner. W., Aua d. Kirchenbuch v.
Reichensachsen (u. Langenhain) 1639-53. (Arch.
f. hess. G. 9, 48-55.) 13902
Constant. G., Etude et catalogue crit. de doce,
sur le Concile de Trente, s. 12, 1355. Res.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 34, 725 f. Stein-
herz. 13903
Susta, Jos., Die röm. Kurie u. d.
Konzil v. Trient unt. Pius IV. Akten-
stücke (8. Nr. 1467). 4. (Schluß-) Bd.
XX, 617 S. 14 M. 05. [3904
Pastor, L. v., Allgem. Dekrete d. Röin. In-
quisition 1555-97, s. 13, 1479. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 34, Kan. Abt. 3, 572-74 Hilling:
Hist. Vierteljschr. 17, 267 f. Friedensburg. [3903
Loserth, J., 2 Miszellen a. d. Wiedertäufer-
zeit in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
usw. 18, 168-70.) 1571 u. 1588. [3906
Nuntiaturberichte a. Dtid. nebst ergänz.
Aktenstücken 1585 (1584)-1590. Abt. 2: Die
Nuntiatur am Kaiserhofe. 2. Hälfte: Ant.
Put eo in Prag 1587-89, hrsg. v. J. Schweirer,
s. 13, 3999. Rez.: Röm. Quartalschr. 27, *52-
54 Ehses; Arch. f. kath. Kirchenrecht 93, 551
56 Mergentheim; Hist. Zt. 113, 362-64 Loserth;
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 4 Holtzmann. 13907
Histor. Vierteljahr schrift. 1914. 4. Bibliographie 8
3114
Roth, F., Die Aufzeichngn. d. Augsburg.
Juristen Dr. Hieron. Fröschel üb. d. v. Georg
v. Schachten in Schlitz geg. Cyriac. Spangen-
berg angestrengt. Injurienprozeß. (Arch. f.
hess. G. 9, 36-47.) [3908
Mayer, Hnr., Brief d. Hrzgs. Wilhelm V. v.
Bayern an d. Weihbisch. Barth. Scholl u. d.
bischöfl. Vikar Ldw. v. Schremkh 20. Jan. 1605.
(Zt. f. kath. Theol. 38, 37678.) [3909
Huygens, Const., Briefwisseling
1608-87, uitg. d. J. A. Worp (s. 13,
4012). D. 3: 1640-44. (Rijks ge-
schiedk. Publ. 21.) 16, 546 S. 4 fl.
50. [3910
Heldmann, K., Fürsten- u. Feld-
herrenbriefe a. d. Zeit d. 30j. Krieges.
Aus d. Archiv Hans Georgs v. Arnim
m. hist. Einleitgn. veröffentl. Göt-
ting.: Vandenhoeck u. R. 13. x, 86 S.
2 M. [3911
Rez.: Lit. Zbl. ’14, Nr. 12; N. Arch. f. sächs.
G. 35, 169f. Kretzschmar; Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 277-81 Gumlich.
Voges, H., Neue Beitrr. z. G. d.
Schlacht b. Lutter am Barenberge.
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 126-
35.) [3912
Schwarz, Bened., Korrespondenz d.
Frhrn. Joh. Chris t. v. Gemmingen,
schwed. Oberamtmanns zu Amorbach
1632, 1633 u. 1634 (s. Nr. 1483).
Schluß. (N. Arch. f. G. d. St. Hei-
delb. 12, 65-84.) [3913
Blum, Hrzg. Bernhard v. Weimar
u. Straßburg. (Els. Monatsschr. f. G.
usw. 4, 337-47.) [3914
Sehling, E., Einleitg. zu e. Ausgabe d. ev.
Kirchenordgn. von Dorpat. (Festschr. f. A.
Wach 1, 363-82.) [3015
Kunz, K., Bericht d. Ant. Schneider, Stadt-
schreibers zu Mellingen, üb. d. Kelchkrieg v.
1620. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 33-35.) [3916
Bünger, F., Die Katechismusarbeiten d. Hek-
tor Mithobius. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 18, 117-31.) 13917
Wels, K. H., Zur Volksdichtg. üb. d. Schlacht
bei Wimpfen. Die Echtheit der „Zwei gantz
Newen Liedlein“. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
29, 130-44.) 13918
Elkan, A., Entstehg. u. Entwicklg.
d. Begriffs „ Gegenreform“. (Hist. Zt.
112, 473-93.) [3919
Dreyer, Die lübisch-liviänd. Beziehgn. zur
Zeit d. Unterganges livl. Selbständigk., 1551-63,
B. 13, 4018. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 11. 632-34 Simson; Dt. Lit.-Ztg.
14, Nr. 10 Techen. [3920
Ortroy, F. van, Le pape saint Pie V.
(Anal. Boll. 33. 187-215.) [3921
Platt hoff, Frankr. u. d. dt. Protestanten
1570-73, 8. 13, 4026. Rez.: Korr. bl. d. Gesamt-
Ver. 61, 270f. Rich. Wolff; BI Zt. 112, 573-
76 Elkan; Hist. Monatsbli. . àd. Prov. Posen
Bibliographie Nr. 8908— 3974
14, 180-82 Dersch; Theol. Lit.-Zte. 14, Nr. 12
W. Köhler; Zt. f. Kirch.-G. 35, 308 f. Mechler;
Hist. Vierteljschr. 17, 452 Loserth. 13922
Huybers, H. F. M., Don Juan van
Oostenrijk, landvoogd d. Nederlanden.
(Utrechtsche bijdragen v. letterkde.
en gesch. 7.) Utr.: Oosthoek ’13.
XXIIj, 304 S. 6 fr. 80. [3923
Hiltebrandt, Ph., Die päpstl. Politik
in d. preuß. u. in d. jülich-klevisch.
Frage (s. Nr. 1504). Il: Beilagen.
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven
usw. 16, 2, 36-90.) [3924
Hoek, J. J. van den, De veldtocht
van prins Maurits in 1597. ’s-Gra-
venh.: Nijhoff. 123 S. 2 fl. [3925
Metz, W., Die Restitution d. Mark-
grafen v. Baden-Baden nach d.
Schlacht b. Wimpfen 1622-30. Freib.
i. Br., Fehsenfeld 12. 72 8. [3926
Schäler, D., Zum Gedächtnis Gustav Adolfs.
(Schäfer, Aufsätze usw. 1, 360-83.) 13927
Rudert, O., D. Verrat v. Leipzig
(N. Arch. f. sächs. G. 35, 68-87.) [3928
Braun, Th., Oberst Ulr. Braun. Aus d.
Leben e. schwed. Off. im 30 j. Kr. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 14, 106-31.) 13929
Thiel, V., Die Aufrichtg. d. Regierg.
d. Erzhrzgs. Karl v. Innerösterr. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Steierm. 11, 297
307.) [3930
Schwerdteger, J., E. Beschreibg. d. Stadt
Wien aus d. Zeit d. 30j. Krieges. (Status regi-
minis 1637 u. Zeiller-Merian 1649.) Wien. Progr.
12. 28 8. [3931
Loserth, J., Zur kirchl. Bewegung
in Steiermark im 16. u. 17. Jh. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 217
34.) [3932
1: Aus d. Tagen d. Reform. u. Gegenref.
2: Zur Frage d. Errichtg. c. Bistums in Graz
in d. Tagen Ferdinands II.
Lucerna, C., Dichter Urb. Paumgartner. E.
Kärntner Exulant. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 34, 55-72.) [3933
Blau, Jos., Kreuz u. Kelch. Beitrr. z. G. d.
pfarrlich. u. relig. Zustände d. Böhmerwaldes
um 1600. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
52, 238-62.) (3934
Luschin v. Ebengreuth, Aus d. Studienzeit
d. Abtes v. Kloster Bruck, Sebast. Freytag v.
Cziepiroh. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw.
18, 52-57.) [3935
Schmidlin, L. R., Die von Rollsche Stiftung
d. Kirche d. heilig. Grabes u. d. Kaplanei zu
Kreuzen b. Solothurn. (Zt. f. schweiz. Kirch. -
G. 7, 241-47.) 13936
Bauer, F., Joh. Hnr. Büttner. Bild ev.
Glaubenstreue zur Zeit d. 303. Krieges u. d.
nachfolg. Jahre d. Friedens in d. früher. Herr-
schaft Lahr-Mahlberg. Karlsr.: Ev. Schriften-
verein 13. 182 8. 2 M. 40. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 156 f. Obser. (3937
Hefele, F., Zur G. d. 30). Krieges im Hegau.
(Zt. d. Ges. t. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Frei-
burg 29, 229-31.) [3938
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517 —1648 #115
Ludwig, Adf., Die Entstehg. d. Gemeinde
Glashütten b. Hasel 1639. (Alemannia 3. F., 6,
147-52.) [3939
Hahn, Karl, Die kirchlich. Reformbestrebgn.
d. Straßburg. Bischofs Joh. v. Manderscheid
(1569-92), s. 13, 4044. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 29, 155 f. Hasenclever; Zt. d. Sav.-Stiftg.
34, Kan. Abt. 3, 574-76 u. Hist. Zt. 113, 208
Sohm. 13940
Ellerbach, Der 30]. Krieg im Elsaß, s.
Nr. 1524. Rez.: Rev. cath. d'Alsace N. S. 32,
740-51. 33, 45-53 u. 103-16 Oberreiner. 13941
Fliedner, H., Zur G. d. Vier Täler (Oberamt
Bacharach) u. d. Unteramts Kaub (8. 13, 1538).
Forts. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 7, 65-
76.) — Rodewald. Der Ritt d. Pfalzgrafen
Georg Wilh. v. Birkenfeld nach Trarbach.
(Ebd. 244-50.) Vgl. 13, 1538. — F. Back, Die
Pfarrei Gebroth, 1560-1620. (Ebd. 193-209.)
— Bookmühl, G. Vellen (Fell), Pastor zu Was-
senberg, Odenkirchen u. Aachen. (Ebd. 8, 65“
80.) — Ph. Nottbrock, Beitr. z. älter. G. d. ev.
Gemeinde in Hilden. (Monatsschr. d. Berg. Q.-
Ver. 20, 201-13.) 13942
Esser, N., Rutg. Edinger u. Kasp. Ulenberg,
2 Kölner Psalterübersetzer. (= Nr. 119 u.
Münst. Diss. 13.) Bonn: Hanstein 13. 85 8.
2 NM. [3943
Schuhmacher, Karl, Die konfession. Verhält-
nisse d. Hrzgts. Berg vom Eindring. d. Reform.
bis z. Xantener Vertrag, B. 12, 1340 u. 3774.
Rez.: Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger-
Ver. N. F. 14, 109-11 (auch v. 13, 3976)
Goebel. 13944
Rotscheidt, W., Arn. Pollich. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 46, 127-68.) Sep. Mörs.: Selbstverl. 13.
47 8. 50 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3131.
O. Clemen. [3945
Van der Linden, H., Eman. Philib. duc de
Savoie. (Biogr. nat. de Belg. 21, 482-97.) [3946
Scheiven, A. A. van, Petrus Dathenus.
(Nederl. Archief voor kerkgesch. N. 8. 10, 328-
43.) — J. 8. van Veen, De eerste hervormde
prediking te Groenlo (1580). (Ebd. 280-
85.) [3947
Schellhass, K., Rud. Clenck u. d.
Gegenref. in Braunschw. 1577-78.
(Quell. u. Forsch. a. it. Archiven usw.
16, 2, 91-142.) [3948
Bohlmann, R., Die Zeichen od. Monogramme
d. Hrzgs. Julius v. Braunschweig. (Quell. usw.
z. braunschw. G. 6, 256-62.) 13949
Meier, Paul Jon., Aus d. Anfängen d. St.
Wolfenbüttel. (Ebd. 142-47.) 13950
Naumann, L., Die Pfortaschen Amtsdörfer
u. d. 30 J. Krieg, s. 13, 4058. Rez.: Thür. sachs.
Zt. f. G. 3, 225-27 Kaphahn. 13051
Geist, G., Die Säkularisation d. Bistums
Halberstadt im westfäl. Friedenskongresse, 8.
11, 3815. Rez.: Thür.-sächs. Zt. f. G. 2, 2951.
Arndt; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 33,
Kan. A., 437 f. Hilling. [3952
Thaemert, W., Die Reichsstadt Mühlhausen
in Th. im 30j. Kriege 1631-35, s. 13, 4060.
Rez.: Thür. sächs. Zt. f. G. 3, 228f. Herb.
Koch. (3953
Bemmann, Untergang d. Dorfes Eichen b.
Mühlhausen i. Th. (Mühlhäuser G.bll. 14, 1-
11.) [3954
Tetzner, F., Das kurfürsti. Amt Werdau unt.
d. Albertinern bis z. 30j. Krieg. (N. Arch. f.
sächs. G. 35, 39-67.) [3955
Hofmeister, A., Die Brüder Varmeier u. d.
Ermordg. d. Obristen H. L. von Hatzfeld 1631.
(Beitrr. s. G. d. St. Rostock 7, 81-96.) [3956
Dcekeley, A., Vermögens- u. Rechtsverhält-
nisse e. pommersch. Dorfkirche um 1600.
(Pomm. Jahrbb. 14, 105-29.) 13957
Krebs, J., Schuldkonto d. Stadt Leobschütz
a. d. J. 1630. (Schles. G. bll. 14, 19-21.) [3958
Wotschke, Th., Die Abwanderg. d. Evange-
lischen a. Posen im 17. Jh. (Hist. Monatsbll. f.
d. Prov. Posen 14, 17-23.) 13959
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Ständeakten, Kurmärk., a. d. Regierungszeit
Kurf. Joachims II., hrsg. v. W. Friedens-
burg. Bd. 1: 1535-50, 8. 13, 4069. Rez.:
Hist. Zt. 113, 143-46 v. Below. (3960
Regula, Das Regierungshandbuch d. Her-
zogin Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb. 1545.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 18, 28-
43.) 13961
Scheiding, Ph., Bericht an d. Reichsräte,
betr. Verwaltg. Estlands 1637. (Balt. Monats-
schr. 75, 424-33.) [3962 .
Loserth, J., Steiermark u. d. An-
fänge d. österr. Gesamtstaatsidee. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 1-
26.) [3963
Loserth, J., Zur G. d. Kirchengutes
in Steiermark im 16. u. 17. Jh. (Ebd.
11, 308-26.) Vgl. ’13, 438. [3964
Rez. v. 13, 438: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 13
Erben; Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 10, 285-87
Doblinger.
Köchl, K., Das Verhalten d. steirisch. Stände
in d. Frage üb. d. persönl. Erscheinen d. Salz-
burg. Erzbischofes vor der Landschranne. (Ebd.
11, 15-50.) [3965
Kauw, E., Finanzwesen d. Kur-
pfalz am Ausgang d. 16. Jh. m. be-
sond. Berücks. d. Ämter. Bonn. Diss.
XIj. 94 8. [3966
Klinkenborg, M., Ra tstube u. Kanz-
lei in 5 16. Jh. (Forsch.
2. brand b. u. pr. G. 26, 413-28.) [3967
Haß, M., Die kurmärk. Stände im letzt.
Drittel d. 16. Jh., s. Nr. 1555. Rez.: Hist. Zt.
113, 140-43 v. Below. 13968
Kott, L., Gemeindehaushalt d. Stadt Leip-
nik i. J. 1612 (s. 11, 3502). TI. 2. Leipn. Progr.
12. 27 8. 13969
Fertsch, W., Rat d. Reichsstadt
Fried berg i. d. W. im 16. Jh. Gieß.
Diss. 13. 117 S. [3970
Pick, R., Aus d. untergegang. Rateproto-
kollen d. Reichsst. Aachen. (Zt. d. Aach. G.-
Ver. 35, 345-47.) 13971
Marrt, H., Wehrverfassg. d. Stadt Münster
1536-1650, s. Nr. 1557. (Auch = Nr. 2348.
Münst.: Coppenrath 13. 2 M. 60.) 13972
Wernicke, E., Beschwerden u. Bitten d.
Rats d. Stadt Marienwerder im J. 1586. (Zt.
d. Hist. Ver. Marienw. 53, 40-44.) 13973
Baier, H., Zur Bevölkergs.- u. Ver-
mögensstatist. d. Salemer Gebietes
im 16. u. 17. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 29, 196-216.) 13974
g’
*116
Sarmenhaus, W., Festsetzg. d. nie-
derländ. Religionsflüchtlinge im 16. Jh,
in Wesel u. ihre Bedeutg. f. d. wirt-
schaftl. Entwicklg. dies. Stadt. (= 2405
u. Kiel. Diss. ’13.) Wesel: Kühler.
72 S. 1 M. 25. [3975
Häberle, D., Die Wälder d. Stiftes zu Kaisers-
lautern 1600 n. d. Beforchung d. kurfürstl.
Forstmeistere Ph. Velmann. (Mitt. d. Hist.
Ver. d. Pfalz 33, 93-180.) Sep.: Speyer: Nimtz.
13. 1 M. (3976
Jacobs, Ed., Hrzg. Heinr. Julius v. Braun-
schw. u. d. hohe u. Raubwild-, besond. Bären-
jagd, im wernigeröd. Harzwalde. (Quell. usw.
z. braunschw. G. 6, 176-93.) 13977
Schäfer, D., Zeitalter d. Entdeckungen u. d.
Hanse. (Schäfer, Aufsätze usw. 1, 479-92) [3978
„ Fr., Der Hansgraf. (Korr. bl. d. Ver.
f. siebenb. Ldkde. 37, 23.) [3979
Winter, Z., Cesky prümysi a ob-
chod v XVI. věku. (Die böhm. In-
dustrie u. Handel im 16. Jh.)
V Praze: Česká Akad. 13. xij,
681 S. [3980
Müller, Otto, Die amtl. Weinpreise d. nördl.
Bodenseegebiets v. 1538-1648. Beitr. z. Han-
dels-, Maß- u. Münz-G. (Württb. Jahrbb. f.
Statist. u. Läkde. 13, 719-27.) [3981
Krause, Ldw., Zur Entwickig. d. Haus-,
Hand- u. Handelsmarken. (Beitrr. z. G. d. St.
Rostock 7, 77-80.) (3982
Pries, A., Der schwed. Zoll in Warne-
münde 1632-54, insbes. im Westf.
Frieden. (Rostock. Diss.) Wismar:
Hinstorff. xj, 105 S. 2 M. [3983
Huhnhäuser, Rostocks Seehandel v.
1635-1648 (nach d. Warnemünder
Lizentbüchern). 1: Schiffahrt. (8 v.
2462 u. Rost. Diss. 13.) 149 S. [3984
Rez.: Hans. G. bll. 14, 322-27 Techen.
Voigt, Chr., E. Prunkschiff aus d. Zeit Kaiser
Karls V. (Dt. Herold 14, Nr. 2.) [3985
Scholler. E., Münzwesen d. Reichsstadt Nürn-
berg im 16. Jh., s. 13, 4081. (Erlang. Diss.
'13.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20,
2891. rst. [3986
Winckelmann, O., Üb. die ältest.
Armenordngn. d. Ref.-Zeit 1522-25.
(Hist. Vierteljschr. 17, 187-228; 361-
400.) [3987
.” Ebell, C. C. D., Ordonnantie-locaal
of keuren, statuten en ordonnantien
van Stad en Lande van Zevenbergen.
(Verslagen en med. d. Vereenig tot
uitg. d. bronnen v. h. oude vaderl.
recht 6, 285-476.) [3988
Alberti, W., Der Rheingauer Land-
brauch v. 1643. E. rhein. Bauern-
recht. (Arbeiten zum Handels-, Ge-
werbe- u. Landwirtschaftsrecht. Hrsg.
v. E. Heymann. Nr. 23.) Marb.: El-
wert 13. xj, 109 S. 2 M. 50. [3989
Rez.: Arch. f. hese. G. 9, 374 f. Wilh. Müller;
Zit. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A. 511, 13 Herb. Meyer.
Bibliographie Nr. 8975—4010
Schreiber, O., Testament d. Fürsten
Wolfgang v. Anhalt v. 25. Aug. 1565.
(9, 2 v. Nr. 39.) Heidelb.: Winter.
91 S. 2 M. 40. [3990
Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 599-602
Henrici.
Haft, K., Vollstreckungsordng. für d. fürst-
bischöfl. Augsburg. Pflogamt Füssen 1585 m.
Kommentar. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 435-
40.) [3991
Schmidt’s, Maister Frantzn, All sein Richten,
hrsg. v. Albr. Keller, s. Nr. 1580. Rez.:
Mitt. d. Ver. f. O. d. St. Nürnb. 20, 283-86
Knapp. 3992
Meyer, V., Kulturgeschichtliches a. d. Stadt
Mowe im 16. Jh., nach d. , Mewer Blutregister“
(8. 13, 4087). Forts. (Zt. d. Hist. Ver, Marien-
werder 53, 1-39.) [3993
Gierke. 0. V., Johs. Althusius u d. Ent-
wicklg. d. naturrechtl. Staatstheorien. 3. durch
Zusätze (v. 1913) verm. Ausg. (Anast. Ne udr.)
Bresl.: Marcus (02) 13. xvj, 391 8. 10 M. [3994
Ebers, Gd. J., Die Archidiakonal-
Streitigkeiten in Münster im 16. u.
17. Jh. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, Kan.
Abt. 3, 364-412.) [3995
Steinwenter, A., Der General-Inten-
dant im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steiermark 11, 51-84.) [3996
Burger, O., Erasmus v. Rotterdam
u. d. Spanier Vives. E. pädag. Studie.
Münch. Diss. 80 S. 13997
Clemen, O., Zur G. d. protest. Stiftsschule in
Graz. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 10, 119-
24.) 13998
Roller, K., Schul chtl. Bedeutg. Jos.
Furttenbachs d. Älteren (1591-1667) in Ulm.
Darmst. Habil.schr. 13. 119 8. Rez.: Zt. f.
G. d. Ersiehg. 3, 305-8 Doebber. [3999
Franz, R., Christ. Scheibler u. die älteste
Säkularschrift d. Dortmund. Gymnasiums.
(Beitrr. z. G. Dortm. 23, 258-347.) 4000
Lehmann, Paul, Mart. Hayneccius, Rekt. d.
Martineums zu Braunschweig. (Quell. usw. z.
braunschw. G. 6, 246-52.) [4001
Fritssche, W., E. Schulordng. d. Kreuzschule
1575. (Dresdner G. bll. 22, ’13, 1-32.)
Stenzel, K., Beatus Rhenanus u. Joh. v.
Bot heim. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 120-
29.) 14003
Michel, J., Die Quellen z. Raeteis d. Sim.
Lemnius (s. Nr. 1595). Schluß. (Jahresber. d.
Hist.-ant. Ges. v. Oraubünd. 48, 1-112.) [4004
Elert, W., Die voluntaristische My-
stik Jak. Böhmes. E. psycholog. Stu-
die. (N. Studien z. G. d. Theol. usw.
19.) Berl.: Trowitzsch 13. 143 8.
5 M. [4005
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 3171. Kropatscheck.
Gilow, M., Das Stammbuch d. Toblas Scheidt.
Gubener Gelehrtenstammb, 1612-21. (Nieder-
laus. Mitt. 12, 135-56.) (4006
Haulten, A., Sebast. Franck als Verf. frei-
christl. Reimdichtgn., 1531. (Zt. f. dt. Philol.
45, 389-426.) ; (4007
Vom Westf. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelm I., 1648—1740 117
Hübner, Art., Studien zu Naogeorg. 1: Pam -
machius. 2: Mercator. (Zt. f. dt. Altert. 54,
297-338.) 14008
Reutter, H., Südmähr. Weihnachtsspiele.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 18, 138-
52.) " 14009
Dehio, G., Die Krisis d. dt. Kunst im 16. Jh.
(Arch. f. Kultur-G. 12, 1-16.) [4010
Hoeber, Fr., Der kunstgeschichtl. Charakter
d. dt. Rena issancearchi tektur. (Rep. f. Kunst w.
36, 210-27.) 14011
Hedicke, R., Cornel. Floris u. d.
Florisdekoration. Stud. z. niederl. u.
dt. Kunst im 16. Jh. Berl.: Bard. 13.
XV, 427 S.; 50 Taf. 90 M. [4012
„ A., Posener Stadtbaumeister
Joh. Bapt. Quadro. E. KUnst ler leben a. d.
Renaissancezeit. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 28,
161-200.)
Carus, A. V., Das Altarwerk zu Lauenstein
. Leipz.
8 14014
Bechtold, A., Abel Stimmer in Freiburg (s.
12, 1482). II. (Rep. f. Kunstw. 36, 317-24.) [4015
„E., Osw. Onghers (1628-1706). Kunst-
5 Untersuchg. Würzb. Diss. 13, 91 8.;
3 Tat.
[4016
Flechsig, E., Beitrr. z. G. d. Wolfenbuttl.
Holzschnittes im 16. Jh. (Quell. usw. z. braun-
schw. G. 6, 263-68.) [4017
W., 2 archival. Beitrr. z. G. d. Orgel-
baues in Braunschw. 1626 u. 1631. (Braunschw.
Magar. 13, 80-84; 89-91.) [4018
Eulen, 8., Weltliche Musik am Hofe Ant.
Günthers. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersa chs. 13,
372-91.) [4019
Schumacher, K., D. sogen. Liederbuch d.
Herzogin Amalia v. Cleve-Jül.-Berg. (Zt. f. dt.
Philol. 46, 3 ke [4020
parmberg, P., üring. Aberglaube um 1600.
(Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 215-17.) 14021
„ Hexenproz. im Kraichgau
1563 (s. 13, 4118). Schluß. (Alemannia, 3. F.,
5, 99-109; 127-46.) [4022
A., E. gereimte Zeitg. üb. d. Hexen.
brand in Dieburg 1627. (Hess. Bil. f. Volkakde.
12, 199-204.) [4023
ker, K., Begräbnis Graf Ernsts VII.
v. Honstein. (Zt.d. Harz-Ver. 47, 50-58.) [4024
Obser, K., Die Reise e. eidgenöss. Gesandt-
schaft nach Durlach u. Straßburg 1612. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 217-34.) [4025
Gebauer, J. H., Hildesheim. Lotteriewesen
vor 300 Jahren. (Zt. d. Harz-Ver. 47, 58-
63.) [4026
Uhle, P., Öffentl. Unsicherheit in d. Chem-
nitz. Gegend 3. Zeit d. 80 J. Krieges. (Mitt. d.
Ver. f. Chemn. G. 15, 751.) [4027
Haug, Fl. H., Der Schmuck e. frank. Gräfin
um 1611. ( f. Kultur-G. 12, 97-103.) [4028
6. Vom Westfülischen Frieden
dis zum Tode Karls VI. und
Friedrich Wilhelm I 3
1648—1740.
Comenius, Zerstörung Lissas April 1656.
Aus d. Lat. übers. v. W. Bickerich. 2. m. e.
Einleitg. „Comenius in Lissa“ verm. Ausg.
(3 v. 24668.) Lissa: Eulitz. 34 8. 50 Pf. [4029
Sophie, Kurfürst. v. Hannov., Me-
moiren u. Briefe. Hrsg. v. R. Geerds-
(Schicksal u. Abenteuer. Lebensdoku-
mente vergang. Jahrhh. Bd. 8.)
Münch.: Langewiesche-Brandt 13.
447 S. 1 M. 80. [4030
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14,
167-69 Thimme; Hist. Vierteljechr. 17, 464.
Helmolt.
Guillot, G., Un témoin italien de la
guerre des Imp£riaux contre les Turcs
1688. (Rev. d’hist. dipl. 18, 98-
113. [4031
l, Frs., Beitr. z. G. v. Heidelbergs
5 1693. (Mannheim. G. bll. 15, 121-
) [4032
Lewenhaupt, A., Leonh. Kaggs
dagbok 1698-1722. (Hist. handlingar
24.) 4032 a
H. Baron Bruiningk, I. Kaggs Tagebuch
a. d. Zeit d. Nordisch. Krieges. (Dt. Monatsschr.
f. Rußland 56, 544-49.)
Du Boscq de Beaumont, d., et M.
Bernos, Correspondance de Sophie
Dorothée, princesse &lector. de Ha-
novre, avec le comte de Konigs-
marck, 1691-93. Paris: Aubert.
327 S. (Vgl.: Rev. des 2 mondes ’14,
1. avr. f.) [4033
Akten z. G. d. bayer. Bauernauf-
standes 1705/06, hrsg. v. S. Riezler
u. K. v. Wallmenich (a. 13, 4128).
TI. 2: Akten a. d. J. 1706-1719. (Abh.
60 1 Akad. 36, 2.) 286 8.
1
4034
606 f. de
Friedrich Wilhelm I., Erlasse u. Briefe. Hrsg.
v. W. M. Pantenius. (Voigt landers Quellen-
bücher 65.) Lpz.: Voigtl. 13. 121 8. 1 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 113, 677. Stolze. [4036
Rez. v. 1: Arch. f. Sozialwiss. 37,
Waha.
Kriegskosten d. Gemeinde Hardenberg 1689.
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 14, 36-37.) [4036
Zwingmann, H., Der Kaiser in
Reich u. Christenheit im Jh. nach d.
westf. Frieden. Versuch üb. die Me-
thode in d. gegenwärt. G.-schreibg.
Buch 1: Die Mo ilmachgn. d. immer-
währ. Reichstages v. 1663. Lpz.:
Köhler ’13. 64 S. 2 M. 50. 4037
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’14, 40/41 v. Srbik.
Loewe, V., E. Diplomat u. Gelehr-
ter d. 17. Jh.: Ezech. Spanheim in
paz Diensten. (Zt. f. G. d. Oberrh.
„F. 29, 235-65.) [4038
Kentenich, Trier u. d. Trierer Land in d.
Raubkriegen Ludwigs XIV. (Trier. Chron. N. F.
10, 1-21.) [4039
Strich, M., Beitrr. z. G. d. bayer.
franz. Beziehgn. unt. Kurf. Max Éma-
nuel. (Oberbayer. Arch. 58. 329 —
69.) [4040
*118
Heigel, K. Th. v., Prinz Eugen v. Savoyen.
(v. Heigel, 12 Charakterbilder a. d. neuer. G.
1-34.) 14041
Biema, E. van, Eenige bizonder-
heden over d. slag hij Fleurus 30. Juni
et 1. Juli 1690. (Oud-Holland 32, 25-
71.) [4042
Feldmeier, Frz., Aechtung d. Kur-
fürst. Max Emanuel v. Bayern u. d.
Übertragung d. Oberpfalz mit.d. fünft.
Kur an Kurpfalz 1702-08. (Oberbayer.
Strich, M., Liselotte u. Ludwig XIV., s. 13,
4143. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 158-
61 Fitte; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 201f.
v. Brbik; Hist. Vierteljschr. 16, 574f. Hel-
molt. 14044
Hein, M., Kg. Friedr. Wilh. I., 1713-40.
(Konserv. Monatsschr. 70, I, 503-15.) [4045
Erslev., Kr., Hor P. Lauridsen godtgjort, at
Kongelovens Arvefolge gjaldt i den kongelige
- Andel af Slesvig allerede for 1721? (Dansk
hist. Tidsskr. 8. R., 5, 20-44.) [4046
Schilling, Zwist Preußens u. Hannovers 1729/
30, 8. 13, 1638. Rez.: Hist. Zt. 112, 6741.
Michael. 14047
Beyrich, R., Kursachsen u. d. pol-
nische Thronfolge 1733-36. (Leipz.
Diss. u. 36 v. Nr. 5.) Lpz.: Quelle
& M. 13. XIj. 174 S. 6 M. [4048
Jarisch, J., E. Notschrei aus d. J. 1723.
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 36, 127-
29.) 14049
Guggenbühl, G., Der schweiz. Bauernkrieg
v. 1653. (Bilder a. d. Schweizer-G., Nr. 1.)
Basel: Ver. f. Verbreitg. gut. Schrr. 13. 64 8B.
15 Pl. [4050
Bächtold, C. A., Kurprinz Karl v. d. Pfalz
in Schaffhausen 1670. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
28, 700-6.) [4051
Strich, M., Der Münchener Residenzbrand
v.9. April 1674 u. d. Herzog v. Vitry. (Bayer-
land, Jg. 25, Dez. 13, 184-88; 204-6.) 14052
Ki6l6, J., Die Reichsstadt Hagenau
vom Westf. bis z. Nimweger Frieden,
1648-1679. Hagenau: Urscheller ’13.
xıj, 268 S. [4053
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 3451.
Katterfeld; Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5,
206-13 Lempfrid.
Heimeier, W., Die polit. Bezichgn.
d. Bistums Münster zum Fürstent.
Ostfriesland währ. d. Regierg. d. Fürst-
bischofs Christ. Bernh. v. Galen 1650-
78. Münst. Diss. 13. 79 S. [4054
Berkenkamp. Das Fürstent. Corvey unt.
Christoph Bernh. v. Galen 1661-78, s. Nr. 1652.
(Auch Münst. Diss. 13.) Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
14, Nr. 14 Lerche. 14055
Wendland, A., Hannov.-Herrenhausen im
Leben d. Kurfürst. Sophie. (Hann. G. bll. 17,
296-307.) 14056
Ulrich, O., Chr. Ulr. Grupen, Bür-
germeister d. Stadt Hannover 1692-
1767. (Veröff. d. Ver. f. G. d. St.
Hannov.) Hann.: Geibel 13. xıj,
447 S. 8 M. [4057
Bibliographie Nr. 4041—4108
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14.
178-81 Büttner.
Hagen, K. v., Feldmarsch.-Leutnant Busso
v. Hagen. (Braunschw. Magaz. 13, 61-65.) —
O. Hahne, Peter d. Gr. in Salzdahlum u. Braun-
schw. (Ebd. 25-30.) — P. Zimmermann, Königl.
Besuch nach d. Geburt u. zur Taufe d. Erb.
prinzen Karl Wilh. Ferdinand. (Ebd. 14,
25-28 u. Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14,
Nr. 5.) [4058
Toller, K., Chr. Abrah. v.d. Sahla. (N. Arch.
f. sächs. G. 35, 88-101.) [4059
Innere Verhältnisse.
Grunwald, M., Sam. Oppenheimer
u. 8. Kreis. E. Kapit. a. d. Finanz-
G. Österreichs.) (5 v. Nr. 3051.)
Wien: Braumüller 13. XIj, 358 S.
6 M. [4060
Rez.: Hist. Zt. 113, 675 f. Pribram.
Duhr, B., Der Olmützer Zensur-Streit. E.
Beitr. z. G. d. Zensur u. d. Universitätsprivi-
legien. (Zt. f. kath. Theol. 38, 37-62.) [4061
Elert, K., Die Behördenorganisa tion
v. Neuchatel zur Zeit d. Übergangs unt.
preuß. Herrschaft 1707-13. Weimar:
Böhlau. 91 8. 2 M. 80. (41 S.:
Königsb. Diss.) [4062
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 637f. Stutz.
Consbruch, O., Die Steuerexemten in d.
Grafsch. Ravensberg im Ausgang d. 17. Jh.
(Ravensberg. Bll. 13, Nr. 5.) 14063
Hintse, O., Der Staat d. Gr. Kur-
fürsten. (Intern. Monatsschr. Jg. 8.
Nr. 6. 657-92.) [4064
Koch, Walth., Das gesamtstaatl.
Finanzkollegium d. J. 1655. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26, 575-79.) [4065
Uderstädt, E. R., Die ostpreuß.
Kammerverwaltg., ihre Unterbehör-
den u. Lokalorgane unt. Friedr.
Wilh. I. u. Friedr. II. (s. Nr. 1659).
Schluß. (Altpr. Monatsschr. 51, 216-
50.) [4066
Günther, Fr., Zellerfeld 1691. (Zt. d. Harz-
Ver. 47, 1-34.) 14067
Haering. H., Mannheim. Braucreien u.
Brauereiordngn. z. Zeit Karl Ludwigs. (Mannh.
G.bll. 14, 194-200.) [4068
Pennings, H., Das Galmeibergwerk b. Ver-
lautenheide im 17. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
35, 193-258.) [4069
Möllenberg, W., Zur G. d. Verkehrs- u. Post-
wesens im Erzst. Magdeb. (Geschichtsbll. f.
Magdeb. 48, 155-80.) 14070
Schmidt, Harry, Nachlaß-Inventar en
es. f.
Jürgen Ovens. (Quellensammlg. d.
14071
schlesw.-holst. G. 7, 1-89.)
Knauer, P., Aufstand der Bauern v. Eckers -
dorf (Grafsch. Glatz) zwecks Befreiung von d.
Roboten 1680. (Schles. G. bll. 14, 43-45.) [4072
Schmidt, Eberh., Kriminalpolitik
Preußens unt. Friedr. Wilh. I. u.
Friedr. II. (Abhdlgn. d. kriminalist,
Vom Westf. Frieden b. 3. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelm I., 1648-1740 #1 19
Instituts an d. Univ. Berlin H. 2 u.
Gött. Diss.) Berl.: Guttentag. 69 8.
2 M. [4073
Kment, R., Stolordnung f. d. Land d. Abtei
Passau v. J. 1650. (Arch. f. kath. Kirchenrecht,
4. F., 1, 613-22.) 14074
Thenius, W., Anfänge d. stehend. Heer-
wesens in Kursachs. unt. Joh. Georg III. u.
Joh. Georg IV., s. 13, 4176. Rez.: N. Arch. f.
sächs. G. 34, 400 Hottenroth; Hist. Viertel-
jschr. 17, 302 Rich. Schmitt. 14075
Schrötter, R., Frhr. v., Das preuß.
Offizierkorps unt. d. 1. Könige v.
Preuß. (Forsch. z. brand h. u. pr. G.
26, 429-95; 27, 97-167.) 14076
Kraft, J., Tirols u. Vorderösterr. Bauhilfe
(in Geld) für d. Wiener Karlskirche. (Forsch.
usw. 2. G. Tirols 10, 142.38.) 14077
Wymann, E., Rompilger a. Nidwalden in d.
Jubeljahren 1675, 1700 u. 1725. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 8, 46-48.) 14078
Zobel. Fra. X., Vereinbarung zw. d. Kloster
St. Blasien, d. Gemeinde Bonndorf u. d. Pau-
linerkloster daselbst, 1668. (Freib. Diög.-Arch.
N. F. 14, 186-209.) [4079
Gass, Ursulinenklöster im Elsaß. (Straßb.
Diözesanbl. 32, 394 f.) [4080
Linneborn, J., Synodäalstreit (1659-61) d.
Paderborn. Bischofs Theod. Ad. v. d. Recke
(1650-61) mit sein. Domkapitel. (Festschr. v.
Hertling dargebr. 350-60.) 14081
Clauß, H., Liedersammign. österr. Exulanten
a. d. 17. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. 34, 104-16.) [4082
Reißenberger, K., Zur G. d. Transmigration.
(Korr. bl. f. siebenb. Ldkde. 37, 36-38.) [4083
degel, A., Patronatsstreit im Fürstent. Ans-
bach a. d. Anfg. d. 18. Jh. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 20, 197-201.) 14084
Keidel, Fr., Schwäbische Beisteuern zum
Kirchenbau in Magdeburg 1651 u. 1652. (Bll.
f. württb. Kirch.-G. 19, 931.) 14085
Stein, Viritationsreisen d. Speziale zu Hei-
denheim im 18. Jh. (Ebd. 94-96.) (4086
Joh. Overbeek in Cleve als Mit-
arbeiter an Gottfr. Arnolds Kirch.- u. Ketzer-
Historie. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 8,
3-20.) [4087
Erkundigungen, Die amtlichen, a. d. J. 1664-
67 (s. 12, 3903). Forts. (Jahrb. d. Ver. f. ev.
Kirch.-G. Westfal. 15, 162-89.) 14088
Merz, W., Die Generalkirchenvisi-
tation in d. Altländisch. Präpositur
v. 8.-28. Mai 1716. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 18, 44-
116.) 4089
Graff, P., Chr. Frdr. Knorr (s. 13, 4189).
Nachtrr. (Ebd. 245 f.) 14090
Happach, P., Mit d. Kirchen- u. Schulvisi-
tat. v. 1671 auf d. Orten d. Chemnitz. Kirchen-
kreises. (Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. 15, 36-
48.) 14091
Ronneberger, Kamenz. Kirchenordng. (Beitrr.
2. Achs. Kirch.-G. 27, 216-39.) 1691. 14092
Haß, E., Beitrr. z. Leben Bernhards
v. Sanden, sen. Königsb. Diss. jx,
177 8. [4093
Skalský, G. A., Quellen u. Belege 2. G. d.
öhm. Emigranten nach Preußen. (Jahrb. f.
brandb. Kirch.-G. 9/10, 229-43.) [4094
Raebiger, K., Das evang. Schweidnitz u. d.
Reichstag zu Regensburg 1852-54. Beitr. z. G.
d. Gegenref. (Stud. d. Wiss. Theol. Ver. zu
Breslau Decke überr. 170-84.) [4095
Carré, J. M., Le piétisme de Halle et la philo-
sophie des lumières 1690-1750. (Rev. de syn-
thèse hist. 27, 279—308.) [4096
Petri, H., Der pietismus in Sorau N.-L.
(Jahrb. f. brandb. Kirch. -G. 9/10, 126-203.) [4097
—ͤ —
Müller, J. Th., Die ältest. Berichte Zinzen-
dorfs üb. s. Leben, s. Unternelimgn. u. Herrn-
huts Entstchen (8. 13, 1675). Forts. (Zt. f. Brüder-
G. 7, 114-21; 171-215.) — Loebich, Zinzendorf
u. d. Pietismus s. Zeit. (Ebd. 129-70.) [4098
Reichel, Gerh., Der ‚‚Senfkornorden“ Zinzen-
dorfs. Beitr. z. Kenntn. sein. J ugendentwicklg.
u. sein. Charakters. Tl. 1: Bis zu Zinzendorfs
Austritt a. d. Pädagogium in Halle 1716. (Berr.
d. Theol. Seminars d. Brüdergemeine in Gnaden-
feld. H. 9.) Lpz.: Jansa. 228 S, 4 M. 14099
Kemp. J., Das Studium d. d. a. d. Köln.
Univers. (8. 13, 4194). Forts. (Jahrb. d. Köln.
G.-Ver. 2, 53-74.) i [4100
Beißwänger, G., Comcniana. Beitr. z. Come-
nius’ Briefwechs. (s. ’10, 1736). Forts. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 34, 92-103.)
— W. Toischer, Zur Entstchgs.-G. d. „Orbis
pictus". (Zt. f. G. d. Erzichg. 3, 169-93.) Rez.:
Ebd. 4, 62 f. Kvachla. — J. Kvacala, Die letzt.
autobiogr. Aufzeichngn. d. Comenius. (Ebd. 3,
1-15.) (4101
Windel, R., Üb. d. cmblemat. Methode d.
Johs. Buno. (Zt. f. G. d. Erziehg. 3, 243-
52.) 14102
Acta Nicolaitana et Thomana. Hrsg. v. R.
Sachse, s. 13, 1676. Rez.: N. Arch. f. sachs.
G. 34, 185 f. Geo. Müller; Dt. Lit.-Ztg. 18,
Nr. 22 Kaemmel; Zt. f. G. d. Erzichg. usw. 3,
80-85 Schwabe; Hist. Zt. 113, 626-28 Wehr-
mann. 14103
Prümers, A., Georg Motz. Der Kantor zu
Tilsit, 1653-1733. (Altpr. Monatsschr. 51, 97-
125; 323-52.) 14104
Kiefl, Frz. H., Leibniz. Der europ.
Freiheitskampf geg. die Hegemonie
Frankreichs auf geist. u. polit. Ge-
biet. (Welt-G. in Charakterbildern.)
Mainz: Kirchheim 13. xj, 149 S.
4 M. 50. [4105
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 6251. Dietterle.
Halkin, L., J. F. I. Schannat. (Biogr. nat.
de Belg. 21, 588-98.) 14106
Bechtold, Art., Joh. Jak. Christ. v.
Grimmelshausen u. seine Zeit. Hei-
delberg: Winter. 260 S.; 9 Taf.
8 M. [4107
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 363 f.
Haupt- u. Staatsaktionen, Wiener;
eingel. u. hreg. v. R. Pa yer v. Thurn.
(Schrr. d. Lit. Ver. in Wien 10 u. 13.)
Wien: Ver. 08 u. 10. XI, 459;
439 8. [4108
Rez.: Hist. Zt. 113, 127 f. Edw. Schröder.
*120
Woringer, A., Joh. Chr. Gottscheds Be-
zichgn. zu Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47,
67-102.) — 14109
Sigismund, E., E. sächs. Künstler u. Soldat
d. 17. Jh. (Dresdner G. bil. 22, 13, 34-56.) [4110
Lohmeyer, K., Der Meister d. Heidelberg.
Rathauses. (N. Arch. f. G. d. St. zu, 115
85-90.)
Lohmeyer, Karl, Johs. Seiz, Be
trier. Hofarchitekt, Ingenieur usw.
Die Bautätigkeit o. rhein. Kurstaates
in d. Barockzeit. (= 2361.) Heidelb.:
Winter. xıv, 222 S. 16 M. [4112
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 353-57
B. Pfeiffer; Westdt. Zt. 32, 407 f. Rahtgens.
Sillib, R., Schloß Favorite u. die
Eremitagen d. Markgräfin Franziska
Sybilla sta v. Bad.-Bad. (= Nr.
2388.) Ebd. 108 S. 1 M. 20. [4113
Maul, D., Mich. Willmann. Beitr.
z. Barockkunst Schlesiens. (176 v.
Nr. 49.) Straßb.: Heitz. XIj, 81 S.;
21 Taf. 10 M. [4114
Kraft, Jos., Joh. Vicelli, Maler in Sillian.
(Forsch. usw. 3. G. Tirols usw. 10, 281-85.) [4115
Stübel, M., Der Landschaftsmaler
Joh. Alex. Thiele u. seine sächs. Pro-
spekte. (Veröff. d. Sächs. Komm. f.
d. Lpz. u. Berl.: Teubner. 4°. xvj,
72 8. 230 Taf. In Papp-Mappe 20 M.,
in Leinen-Mappe 24 M. [4 116
Weinitz, Frz., Joh. Jacobi, d. Gießer
d. Reiterdenkmals d. Gr. Kurfürsten
in Berlin. Berl.: Curtius. 26 S.; 8 Taf.
M. [4117
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14, Nr. 5
v. Siefart. — en
Biessinger, K., Studien z. Ulmer Musik-G.
im 17. Jh., insbes. üb. Leben u. Werke 8. A.
Scherers. (19 v. Nr. 99.) Ulm 13. 4°. 77 B.
3 NM. ee un [4118
Sahm, W., Beschreibg. d. 1 d. Reinh.
Lubenau (s. 12, 3854). TI. 1, Schluß. (Mitt.
25 a 3 zu Königsb. In Fr. 5.) Do
11
Ener gange J. r Das Gehofener Non-
„ (Arch. f. Kultur- G. 11, 1120
141
Lichius, H. . Huyskens, Zur Feler 4.
900. Wiederkehr d. 3 Karls d. Gr. zu
Aachen 1714. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 158-
62.) [4121
Neupert, A., Die älteste Druckschr. üb. Bad
Elster v. J. 1669 u. ihr Verfasser. (Mitt. d.
Alt.-Ver. Plauen 24, 75-84.) [4122
Krohn, R., Die Pest in Itzehoe vor 200 Jahren
u. ihre Bekämpfung. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 43, are) = [4123
7. Zeitalter Friedri Friedrichs d. Gr.,
1740 —1789.
Friedrich d. Gr., Werke. In dt.
Übers. m. Illustr. v. A. Menzel. Hrsg.:
G. B. Volz (s. Nr. 1701). Bd. 9:
Dichtgn. Tl. 1; dt. v. Eberh. König
Bibliographie Nr. 4109—4173
u. a. jX, 319 S.; 15 Taf. Bd. 10:
Dichtgn. TI. 2; dt. v. Geo. Enders
u. a. 286 S.; 12 Taf. (à 10 M.) [4124
Mutter u. Sohn. Intime Briefe
Maria Theresias u. Josefs II.
Berl.: Curtius 13. 173; 167 8.
5 M. [4125
Aus d. Chronik d. St. Lübbecke: Der 7jähr.
Krieg. (Ravensberg. Bll. 13, Nr. 12.) [4126
Buwinghausen-Wallmerode, v., Tageb. üb. d.
„Landreisen‘ d. Hrzgs. Karl Eugen v. Würt -
temb. 1767-73; hrsg. v. Frhr. E. v. Ziegesar,
s. 12, 1593. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 304
O. Weber. 14127
Koser, R., G. Friedrichs d. Gr. 4. u.
5. verm. Aufl. (s. 13, 4230). 4. (Schl.-)
Bd. 175 S. 3 M. 50. [4128
Peters, Erw., Die Orientpolitik
Friedrichs d. Gr. nach d. Frieden v.
Teschen 1779-86. (= 2343 u. Hall.
Diss.) Halle: Niemeyer. xıj, 56 S.
1 M. 80. 4129
Friedr. d. Gr.
(Religion d.
Klassiker, 5 Berl. -Schöneb.: Prot. Schriften-
vertrieb 13. 112 8. 2 M. 14130
Krieger, B., Friedrich d. Gr. u. seine
Bücher. Berl. u. Leipz.: Giesecke & D.
4°, 181 S. 12 M. Vgl. Nr. 1720. [4131
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 31 Mangold;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 632f. Droysen.
Cisternes, R. de, Louis XV. et le comte de
Clermont à la bataille de Lawfeldt. (Rev. des
questions hist. 95, 440-47.) [4132
Waddington, R., La guerre de sept
= (s. 10, 1786). T. 5. 443 S. 7 fr.
[4133
Archenholts, J. W. v., d. d. 7j. Krieges in
Dtld. nach d. neust. geschichtl. Forschungsergeb-
nissen umgearb. v. Duvernoy. 2. Aufl. Lpz.:
Amelang. xxjv, 561 8. 3 M. [4134
Bothmer, R., Der operative Angriff
Friedrichs d. Gr. (Vierteljhfte. f.
Truppenführg. 11, 257-69.) [4135
Brabant, A., Das Heil. Röm. Reich teutsch.
Nation im Kampfe m. Friedr. d. Gr. Bd. 2,
8. Nr. 1735. Rez.: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 61,
478-80 Hein; Hist. Vierteljschr. 17, 303f. Zie-
kursch. [4136
Rose, J. H., Frederio the Great and
England 1756-63. (Engl. hist. rev. 29,
79-93; 257-75.) [4137
Dussauge, A., Etudes sur la guerre
de sept ans. Le ministère de Belle-
Isle. Krefeld et Lütterberg 1758.
(Publ. sous la dir. de la section hist.
de l’Etat-Major de l'armée.) Paris:
Fournier. 482 S. 7 fr. 50. [4138
Eisentraut, G., Sandershausen u.
Kassel. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47,
210-33.) [4139
Schmid, Osw., Der Baron v. Besen-
val 1721-91. (5, 3 v. Nr. 3.) Zürich:
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789
Leemann u. Co.’13. S. 601-970. 6 M. 10.
[4140
Rez.: Ans. f. schweiz. G. 14, 59-63 Lechner.
Müller, Karl Eug., Karl Theodor u.
aein Hof beim Ausbruch d. 7j. Krieges.
Münch. Diss. 69, xj S. [4141
Losch, Ph., Der Uriasbrief des Grafen v.
Schaumburg. Zur G. d. öffentl. Meinung üb.
d. sogen. Soldatenhandel. (Hess. Chronik,
Jg. 2.) [4141a
O., Zur Charakterist. d. Hrzgs. Karl
in. (Quell. usw. z. braunschw. G.
6, 117-25.) [4142
Stammier, W., Braunschw. 1775. Ber. e.
Zeitgenossen. (Braunschw. Magaz. 14, 1-
5.) [4143
Klinkenborg, M., Regierungspräsident Frdr.
Ludw. Karl Reichsgraf Finck v. Finckenstein.
(Konservat. Monatsschr. 70, 2, 626-33; 720-
30.) [4144
Kohleldt, d., Rostock um die Mitte d. 18. In.
Nach d. handschriftl. Tageb. d. Stralsund.
Pastors Joh. Chr. Müller. (Beitrr. 3. G. d. St.
Rost. 7, 41-47.) [4145
Innere Verhältnisse.
Rosenmöller, B., Schulenbu 1g- Keh-
nert unt. Friedr. d. Gr. Berl.: Roth-
schild. (= 2683.) xv, 475 S. 10 M.
(S. 268-355: Münst. Diss. unt. d. Tit.
„Seehandlg. u. Bank unt. Schulen-
burg-Kehnerts Leitg.“) [4146
Rohde, G., Die Reformen Friedrichs
d. Gr. in d. Verfassg. u. Verwaltg. d.
Hrzgts. Geldern 1763-70. Gött. iss.
59 S. [4147/8
Schädrich, F., Das Generalfeld-
kriegskommissariat in Schlesien 1741.
(2 v. Nr. 2344.) Bresl.: Marcus 13.
xjv, 1128. 4 M. Vgl. Nr. 1766. [4149
Rez.: Schles. G. bll. 14, 681. Fuhrmann;
Forsch. £. brandb. u. pr. G. 27, 828 f. Wolters.
wol, Frz., D. Ständische Land tag
d. Hrzgts. Steiermark unt. Maria
Theresia u. ihr. Söhnen. (Arch. f. öst.
G. 104, 120-96.) Sep. Wien: Hölder
13. 70 S. 1 M. 88. 415
Yv „ W., Staat u. kath. Kirche in d.
Markgrafsch. Baden zur Zeit Karl Friedrichs,
s. Nr. 1758. Rez.: Westdt. Zt. 32, 401-3 O. Red -
lich. 14151
Bingold, Reichastädt. Haushaltg. Nürnbergs
1756-76, s. 12, 3995. (98 B.) Rez.: Mitt. d.
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 20, 281-83 Stoer. [4152
Weingärtner, d., Zur G. d. Kölner
Zunftunruhen am Endo d. 18. Jh.
G. d. bürgerl. Deputatschaft. (Münst.
Diss.) Münst.: Aschendorff 13. 80 8.
2 M. [4153
Mil, H., Von d. Auswanderg. im 18. Jh.
(Trier. Chron. N. F. 10, 93-96.) [4154
F. C., Aus e. Köln. Kaufmanns -
haus d. 18. Jh. (Jahrb. d. Köln. G.-Ver. 2,
134-36.) [4155
*121
Stuhlmann, Fr., u. M. 2 Geschäfts-
reisen Aachener Großkaufleute in d. östl. u.
nördl. Europa im 18. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
85, 259-317.) [4156
Eisentraut, Beförderg. v. Briefen u. Nachrr.
bei d. hess. Armee im 7j. Kriege. (Mitt. d. Ver.
f. hess. G. 12/13, 26-31.)
Pauls. E., E. Aachener Rechtsgelehrten- Ge-
sellsch. im 18. Jh. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35,
318-39.) 14158
Hofmann, Johs., Die kursüchs.
Armee 1769 bis 2. Beginn d. bayr.
Erbfolgekrieges. (= 2446 u. Lei pz.
Diss.) Leipz.: Hirzel. XIj, 156 S.
4 NM.
4159
Rez.: N. Arch. f. Achs. G. 35, 394 f. Klose.
Schotte, H., Zur G. d. Emser Kon-
Fresses. (Hist. Jahrb. 35, 86-109:
319-48; 781-820.) [4160
Spreter, H., Beitrr. zum relig. Leben aus d.
18. Jh. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14, 225.
31.) [4161
Dröscher, D., Pfarrer Frz. Xav. Ganter in
Amoltern. (Ebd. 151-70.) 14162
Auer. K., Fr. Nicolai als Zeuge d. kirchl.
Lebens in Berlin z. Zeit d. Aufklärg. (Jahrb. f.
brandb. Kirch.-G. 9/10, 244-67.) — W. Wend-
land, Die prakt. Wirksamk. Berl. Geistlicher im
Zeitalt. d. Aufklärg. 1740-1806. (Ebd. 320-78.)
Vgl. Nr. 1771. [4163
„H., Beziehgn. d. Oberlausitz zu
d. Evangelischen auf d. kleinen Iser in Böhmen.
(N. Laus. Magaz. 89. 201-10.) 14164
Geiges, R., Joh. Conr. Lange u. d. Anfänge
d. herrnhutisch. Gemeinschaftspflege in Würt-
temberg. (Zt. f. Brüder-G. 7, 1-65.) 14165
Krusch, Br., Brief e. Götting. Studenten an
seine Eltern 1786. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 14, 146-51.) [4166
Frs., Joh. Rich. Jessen. Bild aus
d. Universitäts-u. Schulleben d. 18. Jh. (Hann.
G. bll. 16, 286-300.) — Ders., Karl Phil. Moritz’
u. Joh. Hnr. Voß’ Bewerbgn. um d. Rektorat
d. Stadtschule zu Hannov. (Ebd. 177-92.) (4167
Michelsen, E., Die erst. Anfänge d. Tondern-
schen Seminars. Das „Theologeninstitut“ u. d.
„Schulmeisterinstitut“ d. pst es Balth.
Petersen. (Schrr. d. ver. f. schiesw.-holst.
Kirch.-@. 2. R., 6, 1, 127-44.) [4168
Krüger, Gust., Albr. Thaer u. d. Erziehg. d.
Menschengeschlechts. (Sammlg. gemeinver-
ständl. Vortrr. u. Schrr. a. d. Gebiet d. Theol.
usw. 73.) Tübing.: Mohr 13. 44 8. 1 M. 20.
— E. Krieck, Lessing u. d. Erziehg. d. Men-
schengeschlechts. Zugl. e. Auseinandersetzg. m.
d. Thaerlegende. Heidelb.: Winter 13. 43 8.
1 M. Rez.: Lit. Zbl. 13, Nr. 35 u. 14.
Nr. 22. 8 [4169
Zwingmann, H., Kants Staatstheorie. (Hist.
Zt. 112, 525-47.) 14170
A., Nicolais Bemühungen um d. dt.
Sprache. Gießen. Diss. 18. 126 8. 14171
Schück, Studien üb. Johs. v. Müller, s. 13.
1777. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17 Hen-
king. [4172
Springer, E., Chr. Mart. Wieland als Kanzlei.
verwalter in Biberach. (Württb. Vierteljhfte
N. F. 22, 363-425.) 14172
122
Schairer, E., Chr. Fr. Dan. Schubart als
polit. Journalist. (Tübing. Diss.) Tübing.:
Mohr. 180 8. 3 M. 14174
Goethe, Der junge, in sein. Briefen, Gedich-
ten u. Gesprächen. Bis z. Ankunft in Weimar
1775. Hrsg. v. W. Vesper. Berl.: Dt. Biblioth.
13. 319 8. 1 M. 14175 / 78
Goethe u. Zelter. Der Briefwechs. zw. G. u.
Z. Im Auftr. d. Goethe- u. Schiller-Archivs
hrsg. v. M. Hecker. 1: 1799-1818. Lpz.:
Insel-Verl. 13. 615 S. 5 M. 14177
Maync, H., G. d. dt. Goethe- Biographie. E.
krit. Abris. 2. Abdr. Lpz.: Haessel. 74 8.
1 M. 20. 14178
Heyer, Rich. M., Goethe. Volksausg. Berl.:
Bondi 13. 580 S.; 16 Taf. 4 M. 50. 14179
Simmel, Goethe, s8. 13, 4327. Rez.: Dt. Lit.-
Zig. 14, Nr. 19 Unger. 14180
Ziegler, Th., Goethes Welt- u. Lebens-
anschauung. Berl.: Reimer. 126 8. 2 M.
40 Pf. 14181
Schaufler. Th., Gocthes Leben, Leisten u.
Jeiden in Goethes Bildersprache. Heidelb.:
Winter 13. xvj, 634 8. 4 M. 50. [4182
Modiok, O., Goethes Beitrr. z. d. Frankfurt.
Gelehrt. Anz. v. 1772. Zugl. Beitr. z. Kenntn.
d. Sprache d. jung. Goethe. Borna: Noske 13.
129 8. 3 M. [4183
Bode, W., Goethes Liebesleben. Berl.: Mitt-
ler. xjx, 453 8.; 32 Taf. 5 M. 14184
Seillidre, E., Charl. v. Stein u. ihr antiromant.
Einfluß auf Goethe. Aut. Übers. v. L. Jacobs.
Berl.: Barsdorf. 164 8. 3 M. 50. (Vgl.: Rev.
des 2 mondes Année 84, 6. Pér., T. 20, 117-53
usw.) 14185
Hertz, W., Bernh. Crespel, Goethes Jugend-
freund. Nach ungedr. Briefen u. Urkk. Münch.:
Geo. Müller. xij, 291 8. 6 M. [4186
Thieß, Fr., Moriz Rapp u. Goethe. (Württb.
Vierteljhfte. N. F. 23, 210-19.) (4187
Bode, W., Goethe 1813. (Stunden m. Goethe.
H. 37 = X, 1.) Berl.: Mittler. 106 8. [4188
Berger, K., Schiller. Sein Leben u. s. Werke.
2 Bde. Aufl. 7. Münch.: Beck. 14 M. [4189
Berresheim, Fr., Schiller als Herausgeber d.
Rhein. Thalia, Thalia u. Neuen Th. u. s. Mit-
arbeiter. (Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. 40.) Stuttg.:
Metzler. 135 S. 4 M. 50. [4190
Gut, A., Der protest. Kirchenbau d. fride-
rizian. Berlins. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 13,
Nr. 12.) i (4191
Bangel, R., Joh. Geo. Trautmann u. 8. Zeit-
genossen. Nebst e. G. d. Frankf. Malerzunft
im 18. Jh. (173 v. Nr. 49.) Straßb.: Heitz.
190 8.; 11 Taf. 12 M. 14192
Lens, Geo., Berl. Porzellan. Die Manufaktur
Frdr. d. Gr. (1763-86.) Berl.: Hobbing 13. 2°.
2 Bde. m. 162 Taf. (300 M.; Subskr.-Pr.
240 M.) 14193
Falck, M., Wilh. Friedemann Bach. Lpz.
Diss. 13. 137, 31 8. 14194
Krebs, C., Haydn, Mozart, Beethoven.
2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 92.) Lpz.:
Teubner 13. 112 8. Geh. 1 M., geb. 1 M. 25.
[4195
Mosart. Die Briefe W. A. Mozarts u. sein.
Fam. Erste krit. Gesamtausg. v. L. Schieder-
mair. Bd. 1 u. 2: Briefe Mozarts. Bd. 3 u. 4:
Briefe Leop. Mozarts u. d. übrig. Familie. Bd. 5:
Mozart, Ikonographie. Münch.: G. Müller. (Je
5 M. — Bd. 5: 12 M.) 14196
Arnheim, A., Zur G. d. Liebhaberkonzerte
in Berlin im 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
13, Nr. 12.) 14197
Bibliographie Nr. 4174—42 18
Wymann, Ed., Volkskundliches a. Urner
Sittenmandaten vom Ende d. 18. Jh, (Schweiz.
Arch. f. Volkekde. 17, 247-51.) 14198
Woringer, A., Das Kasseler Lotto 1771-85.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 17-47.) 14199
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Aus d. Briefwechs. d. Hrzgs.
Friedr. Christian zu Schleswig-
Holst. Briefanh. z. Biogr. 10. Hrsg.
v. Hans Schulz. Stuttg.: Dt. Verl.-
Anst. 13. xıj, 334 S. 6 M. [4200
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 319f. R. M. Meyer.
Bauer. E., Die franz. Revolution v. 1789 in
zeitgenöss. dt. Flugschrr. u. Dichtgn. (Forsch.
z. neuer. Lit.-G. 44.) Weim.: Duncker u. H.
13. 89 S. (3 M. 60; Subskr.-Pr. 3 M.) [4201
Kollofrath, E. Kundgebung d. Kardinals Ro-
han währ. sein. Aufenthaltes in Ettenheim.
(Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 14, 217-24.) [4202
Sommerfeldt, G., Zu d. Feldzugsberr. üb. d.
Kriegführg. am Niederrhein, 1787-95. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 95, 124-32.) [4203
Woringer, A., Feld postbricfe e. Kasseler
Artilleristen 1792-95. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
47, 234-316.) 14204
Somrau, A., Neue Aktenstücke z. Besitz-
ergrei fung d. Stadt Thorn durch d. Preußen
1793. (Mitt. d. Coppernic.-Ver. 21, 82-84.) [4205
Montarlot, P. et L. Pingaud, Le Con-
grès de Rastatt (11. juin 1798-28. avr.
1799). Corresp. et docce. (s. Nr. 1831).
T. 2 u. 3. 12 f. 407; 425 S. à 8 fr. [4206
Döberl, A., Della Gengas Nuntiaturberichte.
1: Uber d. 2. Koalitionskrleg. 2: Kirchl.
Zustände in Dtid. zu Beginn d. 19. Jh. (Hist. -
pol. Bll. 153, 116-32; 190-205.) 14207
Plank, B., Fluchtreise 1800-1801. Von
B. Pösinger. Progr. Kremsmünster 18.
78 8. 14208
Warren, D., Journal of a Brit.
chaplain in Paris au the peace
negotiations of 1801-2. Ed. with notes
etc. b. A. A. Broadley. Lond.:
Chapman & H. 13. Lj, 283 S. [4209
te von u. an Fr. v. Gent. Hrsg. v. F.
K. Wittichen u. E. Salzer. 3: Schriftwechs.
m. Metternich. TI. 1 u. 2: 1803-32, s. Nr. 2067.
Rez.: Gött. gel. Anz. 14, 431-36 Wahl; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 320-25 Meusel. — M.
Hein, Gentz u. Metternich. 1: Napoleon u. d.
Beginn d. Reaktion. (Konservat. Monatsschr.
70, 2, 886-97.) 14210
Schönholz, Fr. A. v., Traditionen z.
Charakterist. Österreichs, sein. Staats-
u. Volkslebens unt. Franz I. Eingel. u.
erläut. v. G. Gugitz. (3/4 v. Nr. 2709.)
Münch.: Müller. xIIj, 322; 361 S.
12 M. [4211
Herre, P., Von Preußens Befreiung
u.Verfassungskampf. Aus d. Papieren
d. Oberburggrafen Magn. v. Brün-
neck. Berl.: Mittler. jx, 501 S.
9 M. 50. [4212
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 6408.
Dreyhaus.
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 8123
Curschmann, Fr., Ein erdichtetes Memoiren-
werk a. d. Zeit d. Befreiungskriege.
(Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 26, 579-85.) Vgl. 11,
4025. 14213
Borowski. E. v., Königsberg. patriot. Pre-
digten 1806-1810. Aus 8. handschriftl. u. gedr.
Nachl. hrsg. u. eingel. v. A. Uckeley. (Schrr.
a. Synodalkomm. f. ostpr. Kirch.-G. 17.)
Königsb.: Beyer 13. 158 8. 2 M. 75. [4214
Thiele. E., Magdeburg. Predigten 1807-15.
(Geschichtabll. f. Magdeb. 48, 231-49.) [4215
Muhl, J., Erinnergn. an d. Zeit vor 100
Jahren. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 6-15.)
Brivfauszüge 1807,14. [4216
Wagner, Karl, Die Wiener Zeitun-
gen u. Zeitschrr. 1808 u. 9. (Arch. f.
öst. G. 104, 197-386.) Sep. Wien:
Hölder. 4 M. 95. [4217
Arndt, E. M., Briefe an K. Schildener; mitg.
u. erl. v. W. Hanow. (Preuß. Jahrbb. 151,
481-92.) 4218
Castelli. J. F., Memoiren mein. Le-
bens. Mit Einleitg. u. Anmerkgn. neu
hrsg. v. Jos. Brunner. (9/10 v.
Nr. 2709.) Münch.: G. Müller. Xxxxvij,
500; 586 S. (14 M.; Subskr.-Pr.
11 M.) [4219
Grünwald, M., Die Feldzuue Napoleons nach
Aufzeichnungen jüdisch. Teilnehmer u. Augen-
zeugen. Wien u. Lpz.: Braumüller 13. 4 Kr.
0. [4220
Granier, H., Aufruf Schills an d. Westfalen
v. April 1809. (HñHohenzoll. Jahrb. 17, 245.) [4221
Kircheisen, F. M., Napoleons Untergang (s.
13, 4416). Bd. 3: 1814. 4: 1815. 338 S.; 2 Ktn.
393 8., 3 Ktn. à 6 M. [4222
Redlich, O. R., Vor 100 Jahren. Briefe d.
säch®e. Generalstabsoffiziers Frhrn. Otto v.
Odeleben v. Kriegsschauplatz 1812 u. 1813.
(Westermanns Monatshfte., Bd. 113, TI. 1. 409-
18.) 14223
Gorjainov, 1812, s. 12, 4061. Rez.: Zt. f.
ost europ. G. 4, 409-13 Recke. 14224
Hennet, L. et E. Martin, Lettres interceptees
par lea Russes durant la campagne de 1812,
publ. d’apr. les pièces communiquées par Gori-
ainow. Avec une introd. p. Fr. Masson. Paris
13. 440 8. [4225
Dee. Chr. C. Ldw., E. dt. Hauslehrers Pilger-
schaft durch Land u. Leben, 1792-1818. Reva!
13. 259 8. Rez.: Zt. f. osteurop. G. 4, 422-24
Recke. [4226
Wangenheim, W. v., In russ. Gefangenschaft.
Erlebnisse währ. d. Winterfeldzuges 1812 u.
sein. einjähr. Gefangensch. Kattowitz: Phönix-
Verl. 13. 72 8. 80 Pf. [4227
Krimer, Frz., Bei d. Lützowern 1813 u. 14.
(Westermanns Monatshfte. 58, H. 1f.) 14228
Granier, H., Aus d. Briefwechs. d.
Kronprinzen Friedr. Wilh. u. d. Prin-
zen Wilhelm mit ihr. Cousine Prin-
zessin Friederike v. Preuß. währ. d.
Freiheitskriege 1813-15. (Hohenzoll.
Jahrb. 17, 173-209.) [4229
Baumert, KH., Aus d. 1 ade c. Brom-
berg. Kaufmanns 1813-17. (Zt. d. Hist. Ges.
Posen 28, 243-312.) 14230
Jordan, Har. v., Erinnerungsblätter u. Briefe
e. jung. Freiheitskämpfers 18 13 u. 14. Zus. gest.
u. m. verbind. Text vers. v. Lud w. v. Jordan.
Berl.: Sigismund. 334 8. 4 M. 80. 14231
Granier, H., Das e d.
Kronprinz. Friedr.-Wilhelm v. Preuß.
1813. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 96-
104.) [4232
Altenburg, O., Stettin im eisern.
Jahr. (Balt. Stud. N. F. 17, 149-
231.) [4233
Nebst: O. Schönbeck, Verzeichn. d. in d.
Feldzügen 1813-15 gefall. Stettiner. (Aus: Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13.) Sep. Stettin:
Saunier. 2 M.
Siegl. K., Eger u. d. Jahr 1813. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 207-31.) Nach
G. A. Beyls Chronik. 14234
Freis, E. Brief d. Maire Erdmann. (Jahrb.
f. d. G. d. Hrzgts. Oldenb. 22, 191-94.) [4235
Pilot, A., Venezia nel blocco del 1813-14 da
noterelle ined. del Cicogna. (N. Arch. Veneto
27, 191-227.) [4236
Damus, E. Schriftstück a. Danzigs schwerster
Zeit (v. 24. Okt. 1813). (Mitt. d. West pr. G. -
Ver. 13, 3-5.) [4237
Invasion de la Franche-Comté (fin
de 1813). Blocus de Besancon (janv.
—mai 1814). (Vorr.: L. Pingaud.)
Besang. 10. xvnj, 592 S. [4238
(Mémoires et docc. inéd. p. 8. à l’hist. de la
Franche-Comté. T. 12.)
Chuquet, A., L’annee 1814. La
Campagne de France. Les allies &
Paris. Aux mois d’avr. et de mai.
En Alsace. Quelques generaux. L'ile
d' Elbe. Le congrès de Vienne. Lett-
res et mémoires. Paris: Fonté-
moing. 482 S. 10 fr. [4239
Rez.: Hist. Zt. 114, 222 f. Baillen.
Rengger, A., Brief wechs. m. d. aar-
gauisch. Regierg. währ. d. Wien. Kon-
gresses; hrsg. v. S. Heuberger.
(= Nr. 74.) Aarau: Sauerländer 13.
197 S. 4 M. 80. [4240
(Parish, Geo.,) Vor 100 Jahren. Briefe e. in
Dtid. reisend. Engländers; mitg. v. O. Frhr.
Parish v. Senftenberg. (Dt. Rundschau ’14,
Vol. 1, 270-90.) 14241
Wahl, A., G. d. europ. Staatensystems im
Zeitalt. d. franz. Revol., 8. 12, 4080. Rez.:
Hist. Zt. 112. 576-81 Andreas; Arch. stor. It. 14.
Vol. 1. 117-21 Vago. [4242
Wilmans, E., Entstehg. d. hansisch.
Desiderien. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 15,
307-67.) [4243
Kraus, W., Strategie d. Erzherzogs Carl 1796,
13, 4440. (Berl. Diss. 13.) Rez.: Dt. Lit.-
Zig. 14, Nr. 7 Knorrek; Hist. Zt. 112, 679
Wahl. [4244
Heigel, K. Th. v., Metternich. (v Heigel,
12 Charakterbilder a. d. neuer. G. 215-5 0.) [4245
Döherl, A., Die Säkularisation u. d. päpet-
liche Diplomatie 1798-1803. (Hist.-pol. Bil. 153
759-70.) [4246
Blok, P. J., England and Holland
at the beginning of the 19. century.
(Engh. hist. rev. 29, 327-32.) [4247
err, Jobs., Blücher. 3 Bde. 8. Aufl.
Lpz.: Hesse u. B. 5 M. 59. (4248
124
Erman, W., Jean Pierre Erman
1735-1814. E. Lebensbild a. d. Berl.
franz. Kolonie. Berl.: Mittler. 122 S.
4 M. [4249
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 42/43 Wendland.
Lange, Wilh., Kleine Beitrr. z. G.
d. Insurrektionen geg. d. westfäl. Re-
gierg. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 138-
56.) [4250
Heigel, K. Th. v., Gneisenau. (v. Heigel,
12 Charakterbilder 251-79.) 14251
B., F., Campagne de 1807. La
manoeuvre d'Eylau. (Rev. hist. red.
A l’Etat-Major de l'armée 54, 45-78;
224-67; 413-61.) [4252
Vidal de la Blache, Cte., Eylau dans la pein-
ture et I'histoire. (Bev. de Paris 15. III.
’14.) [4253
Schmidt, Edua., Aus d. Frühzeit d. Reichs-
frhrn. vom Stein. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 161-
66.) [4254
Harms, B., K. Ferd. Friese, e.
wackerer Staatsmann im Spiegel e.
groß. Zeit. (Altpr. Monatsschr. 51,
58-96; 271-322.) [4255
Grasset, La guerre d’Espagne (1807-
13). I: Oct. 1807-avr. 1808. Nancy-
Paris: Berger-Levrault. ıxj, 490 S.;
Taf. 15 fr. [4256
5 Streffleurs milit. Zt. 14, Lit. bl., 132-
Rothert, W., Geo. Jul. v. Hartmann. (Allg.
hamov. Biogr. 2, 220-84.) 14257
Wunderlich. K., Das Pontifikat Pius’ VII.
in SEN d. dt. Mitwelt. Leipz. Diss. 13.
72 8. 258
(4
Heigel, K. Th. v., Andr. Hofer. (v. Heigel,
12 Charakterbilder 184- 214.) [4259
Barklay de Tolly u. d. vaterländ. Krieg 1812.
Von F. W. v. W.. . . n. Reval: Kluge. 173 8.
3 M. [4260
Beß, Das westf. (8.) Armeekorps in Rußland
1812 unt. besond. Berücks. d. 1. Teiles d. Feld-
zuges bis Moskau. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12 /
13, 62-68.) [4261
Fr., Ldw. v. Wolzogen u. d. russ. Feld-
zug v. 1812. Tübing. Diss. 13. 69 S. [4262
J. G., Leben d. Feldmarschalls
York v. Wartenburg. (11. Aufl.) Lpz.: Insel -
Verl. 13. x, 532: 527 8. 11 M. 14263
Lehmann, Max, Die Genesis d.
preuß.-russ. Bündnisses v. 1813. (Hist.
Zt. 112, 284-326.) [4264
Grauert, H., Dt.-nationale Regun-
gen in Süddtid. 1812/13. (Festschr.
v. Hertling dargebr. 361-80.) Sep.
Kempten: Kösel. 1 M. 4265
— ka, F., Die Freiheitskriege im
systemat. Entwicklg. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. usw. 33, 255-61.) — Geo. Fr. Preuß, Die
Quellen d. Nationalgeistes d. Befreiungskriege.
(Aus: Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 14, 1/2.) Berl.:
Mittler & 8. 74 8. 1 M. 20. — Fr. Rarich, Zur
Erinnerg. an d. Freiheitskriege 1813/15. (Beitrr.
z. G. Dortmunds 23, 369-427.) [4266
Beiträge z. G. d. Befreiungskriege.
Hrsg. v. R. Friederich (s. 13, 4478).
H. 4: W. Sattig, Die Schlacht an d.
Bibliographie Nr. 4249 — 43 18
Katzbach 26. 8. u. d. Verfolg. bis 2.
1. 9. 1813. 146 S. 4 M. [4267
Rez.: Neueste Milit.-Lit. 14, Nr. 14 3.
1813-1815. Österr. in d. Befrei-
ungskriegen (s. 13, 4481). 7: Karl v.
Möller, Die 100 Tage 1815. 8: O.
Criste, Wien. Kongreß. 9: A.
Veltze, Krieg geg. Neapel 1815. Je
2 M. [4268
Rez. v. 1-3: Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 11,
227-32 Hafner.
Heigel, K. Th. v., 1813-1918. Münch.: Lin-
dauer 13. 36 S. 50 Pf. — R. Fester, 1813-1918.
Stuttg. 183: Dt. Verl.-Anst. 11 8. Vgl. 13,
4489. — Th. Lindner, 1813. ( = 2429.) za
Hendel. 32 8. 1 M. — D. Schäfer, Rede
Erinnerg. an d. Erhebung d. dt. Nation 1813.
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 438-59.) — W.
Steffens, Die Erhebung v. 1813 u. ihre geist ig.
Träger. (Monatshfte. d. Comen.- Ges. 14. 113-
22.) — E. Kuske, Die Beteiligung d. höher.
Schulen Preußens an d. Erhebung 1813. (Preuß.
Jahrbb. 154, 437-50.) — Fr. Patriot.
Opfer u. Gaben a. d. Hrzgt. Warschau 1813.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 185-
95.) (4269
Auerswald, v., Frhr. v. Stein u. Landhof-
meister v. Auerswald. (Dt. Revue 39, 119-
22.) [4270
Gaebel, G., Belagerung v. Stettin
1813. Stett.: Saunier 13. 89 8.
2 M. [4271
Vidal de La Blanche, J., L’Evacua-
tion de I. Espagne et l'invasion dans
le Midi (juin 1813-avr. 14). (Publ.
sous la dir. de la Seotion hist. de J Etat-
major de l'armée.) Nancy-Paris:
Berger-L. 600; 615 S. 20 fr. [4272
Rez.: Engl. hist. rev. 29, 589-91 Oman;
Streffleurs milit. Zt. 14, Lit. dl., 134-37 Lk.
Becke, Die entscheidenden Ursachen d. Nie-
derlage Napoleons im Herbstfeldzuge 1813.
(Marine-Rundschau 13, H. 12.) [4273
Ulmann, H., Hessen-Darmst. am Scheideweg
Herbst 1813. (Arch. f. hess. G. 9, 281-97.) [4274
Sywall, K., Die denkwürdig. Augusttage d.
J. 1813 im ober. Neissegebiete, insbes. in Rei-
chenberg. Progr. Reichenb. 13. 38 8. [4275
Koch, Napoleon in Zittau. (N. Lausitz.
Magaz. 89, 231-33.) [4276
Gruner, J. v., Neues z. Verhaftungs-G. d.
Staatsrats Just. v. Gruner. (Dt. Revue 38,
IV, 37477.) [4277
Koischwits, O., Sacken u. Horn. Die Kämpfe
d. Russen u. Preußen vor u. nach d. Katzbach-
schlacht b. Bunzlau am Bober. Beitr. 3. G. d.
Herbst- Feldzuges 1813 in Schlesien. Bungzl.:
Muschket 13. 80 S.; 6 Ktn. 1 M. [4278
l, Das Korps York b. Wartenburg u.
(Vierteljhfte. f. Truppenführg. N
Schulte, A., Die Schlacht b. Leipzig, 8.
Nr. 1962. Rez.: Streffleurs milit. Zt. 14, Bd. 1.
Lit. 175 82 f. Kerchnawe; Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 27, 3261. Dreyhaus; Thür.- sachs. Et. f.
G: z 224f. E. Bothe. — Schulte, Zur Schlacht
b. Leipzig u. Entgegng. v. Pflugk-Harttung.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 5 [4280
Voß, v., Leipzig u. Sedan. E. Vergleich.
(Beih. . Milit.-Wochenbl. 14. 1-26.) [4281
Pilugk-Harttung, J. v., Üb. d. Verhalten
Möckern.
H. 4.
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 61 25
Bernadottes v. 14. bis 17. Okt. 1813. (Milit.-
Wochenbl. 13, Nr. 1651.) 14282
Calmon- Le general Maison
et le 1er corps de la Grande-Armée.
Campagne de Belgique (dec. 1813-
avril 14). Paris: Calmann- Levy. 11,
338 S. 17 fr. 50. [4283
Beseler, H. v., 1814. (Beih. z. Milit.-Wochen-
bl. 14, 177.200.) 14284
Zwehl, v., 1814. Die groß. Operationen in
preuß. u. österr. Darstellg. (Milit.-Wochenbl.
13, Nr. 156; 163; 167; 170.) 14285
Walter. Fr., Zur G. d. Rheinũberganga v.
1814. (Mannh. G.bll. 14, 244-48.) [4286
v., Die Kämpfe d. Schles.
Armee Febr. 1814. (Vierteljhfte. f. Truppen-
führg. 11, 83-119.) 14287
Brendel, R., Die Pläne e. Wieder-
gewinng. Els.-Lothringens 1814 u.
1815. (47 v. Nr. 104.) Straßb.: Heitz.
Xv, 232 S. 10 M. (xv, 50 S.: Straßb.
Diss. 13.) 4288
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 728-31
Wilt berger.
Webster, C. K., England and the
Polish-Saxon Problem at the Congress
of Vienna. (Transactions of the Royal
Hist. Soc. 3. Ser., 7, 49-101.) [4289
Navez, L., Les Belgea à Waterloo. N. éd.,
rev., corrigée et considérablem. augm. Brux.:
Lebègue et Co. 300 8. 5 fr. [4290
Hirn, F., Gesch. Tirols 1809-14. Mit
Ausblick auf die Organisation d. Lan-
des u. d. groß. Verfassungskampf.
Innsbr.: Schwick 13. jx, 635 8.
10 M. 14291
Wostey, W., Prag in d. dt. Freiheitsbewegung.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 308-41.)
Sep. Prag: Calve 14. 60 Pf. 14292
Scheibeck, L., Die Deutschnationale
Bewegung in Bayern 1806-13. Münch.
Diss. 80 8. [4293
Haering, H., Organisierung v. Land-
wehr u. Landsturm in Baden 1813 u.
14. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29.
5 464-516.) [4294
J., Revolutionskommissar Anstett a.
Molsheim. (Aus: Anz. f. ela. Altertkde.)
Straßb.: Le Roux u. Co. 9 S. 50 Pf. [4295
Lamblia, J. B., Das Unter-Elsaß 1814-1818.
Straßb. Diss. 13. 55 8. [4296
Grupe, Die bäucrlich. Unruhen in d. Grafsch.
Hanau-Lichtenberg Sommer 1789. (Els. Mo-
natsschr. f. G. usw. 4, 289-300.) Umarbeitg. d.
erst. Teiles e. 1897 erschien. Arbeit. 14297
Bockenheimer, K. d., Mainzer Leidenstage
nach d. Schlacht b. Leipzig. Nach Berr. v.
Zeitgenossen erzählt. Mainz: Mainz. Verlags-
anst. u. Dr. ’13. 52 S. 50 Pt. [4298
Wentzcke, P., Just. Gruner, d. Be-
gründer d. preuß. Herrschaft im Ber-
gisch. Lande. Heidelb.: Winter 13.
68 S. 1 M. 90. [4299
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 186-90
u. Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 273-78 v. Gruner;
Forsch. z. brandb. n. pr. G. 27, 327-29 Stolze;
Westdt. Zt. 32, 493 Platzhoff.
Pick, R., D. Vernichtg. d. an d. Lehnwesen,
d. Königtum u. d. Religion erinnernd. Zeichen
in Aachen z. Zeit d. Fremdherrschaft. (Zt. d.
Aach. G.-Ver. 35, 340-44.) w. Schmitz,
E. Erinnerg. a. d. J. 1813. (Ebd. 367-72.) [4300
Jordens, F., N. H. Baron v. Schoenfeldt.
(Biogr. nat. de Belg. 21, 749-812.) 14301
Pergameni, Ch., Ies fêtes révolutionnaires
et l'esprit public bruxellais au début du régime
franç., d’apr. des docc. inéd. (Sep. a.: Ann.
de la Soc. roy d'archl. de Brux. 27.) Brux.:
Vroment et Cie. 13. 59 8. 2 fr. 14302
Meyer, Theod., Fahnenweihe in d. Groß.
Kirche zu Kassel 1814. (Hessenland 14, Nr. 5.)
— Wilh. Wagner, Fremdherrschaft u. Freiheits-
kriege in Ottrau. (Ebd. Nr. 2-4.) — A. Beb,
Zum 18. Okt. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 1-
16.) 14303
Vahlbruch, Die Grafsch. Schaumburg 1806-
13, 8. 13. 4525. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G.
47, 373 Roscnfeld. [4304
v Erstes, d. St. Bielefeld z. Aus-
rüstung vaterländisch. Krieger (Dez. 1813).
(Ravensberg. Bil. 13, Nr. 6.) 14305
Seifert, Fr., Die äußere Politik Franz
Egons v. Fürstenberg, Fürstbischofs
v. Paderborn u. Hildesheim 1789-1802.
(Münst. Diss. u. 45 v. Nr. 134.)
Hildesh.: Lax. 69 S. 2 M. 40. [4306
Dunkmann, A., Ostfriesid. in d. Zelt d. Be-
freiungskrge. 1813-15. Aurich: Dunkmann ’13.
233 8. 2 M. [4307
Rothert, W., Graf Münster. (Allg. hannov.
Biogr. 2, 347-76.) [4308
Schulze-Smidt, B., Bürgermeister
Joh. Smidt. Bremen: Leuwer 13.
456 S. 10 M. [4309
Wohlwill, Neuere G. d. Fr. u. Hanzestadt Ham-
burg, insbesondere v. 1789-1815, s. Nr. 1902.
Rez.: Hang. G.bll. ’14, 311-22 v. Bippen. [4310
Wahl, A., Hamburg u. d. europ. Politik im
Zeitalt. Napoleons. (Zt. d. Ver. f. hamb. G.
18, 317-30.) — A. Heskel, Hamburgs Schicksale
währ. d. J. 1813 u. 14. (Ebd. 245-79.) — 0.
Henke, Hambg. in d. Kriegsereignissen d. J.
1813 u. 14. (Ebd. 280-316.)
(Sep. unt. d. Tit.: Hamburg in d. Franzosen-
zeit. Hamb.: Sillem. 3 M.) 14311
„ L., Hrzg. Frdr. Wilhelm u.
Generalmajor Elias Olfermann. (Jahrb. d. G.-
Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 12, 69-144.) [4312
Abelmann, Br., Zeitz u. d. Stift ium
zur Zeit d. Freiheitskriege. TI. 1: 1813. Zeitz.
Progr. 4°. 23 8. [4313
Cartellieri, A., Weimar u. Jena in d. Zeit d.
dt. Not u. Erhebung 1806-13. Jena: Fischer
13. 33 8. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 17
v. Oettingen. [4314
Adam, G., Die Einquartierungslast e. Dresd-
ner Bürgerhauses 1813. (Dresdn. G. bll. 22, 13.
68-70.) [4315
Schulze, Th., Rheinbundtruppen in d. Nie-
derlausitz, Mai 1807. (Niederlaus. Mitt. 12,
157-70.) [4316
Asselmann, G., Üb.d. letzte Reise d. Königin
Luise 1810. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 14,
Nr. 4.) 14317
Klaje, H., Pommern im J. 1813.
Beitr. 2. G. d. Befreiungskriege in
einzeln. Bildern. TI. 1. (Kolb.
Progr.) Kolberg: Dietz & M. x.
126 S. 1 M. 50. [4318
*126
Prümers, R., E. Spionagefall zu Posen 1815.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 14, 36-
30.) f [4319
Innere Verhältnisse.
Wuthe, E., Entwicklg. d. richter-
lich. Gewalt in d. Verfassungsurkk.
Frankreichs u. d. Rheinbundstaaten
1791-1814. Greifsw. Diss. 149 S.[4320
Wintterlin, Die altwürttb. Verfassg.
Ende d. 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte.
N. F. 23, 195-209.) (4321
Lichtner, A., Landesherr u. Stände
in Hess.-Cassel 1797-1821. Götting.:
Vandenhoeck & R. 13. xj, 218 8.
5 M. 60. 4322
Cunze, Fr., Aus d. westfäl. Zeit. E. Frage-
bogen an d. Beamten d. Königreichs. (Quell.
usw. z. braunschw. G. 6, 114-16.) 14323
Hopf, W., Kassels Einquartierungslast in
westfäl. Zeit. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 103-
37.) (4324
Behrendts, W., Reformbestrebgn. in
Kursachsen im Zeitalt. d. franz. Revol.
(Leipz. Diss. u. 38 v. Nr. 5.) Lpz.:
Quelle & M. xij, 110 S. 3 M. 20. [4325
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 35, 395-99 Kap-
hahn.
Vahle, Johs., Städt. Armenwesen Münsters
vom Ausgange d. fürstbischöfl. Zeit bis z. Be-
ginne d. franz. Herrschaft einschließl. (Zt. f.
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 331-494.) Auch
Tübing. Diss. 13. 14326
Meister, A., Wirkg. d. wirtschaftl.
Kampfes zwisch. Frankr. u. England
v. 1791-1813 auf Westfalen. (Zt. f.
vaterl. G. usw. Westfal. 71, I, 219-
89.) [4327
Dunan, M., E. württemb. Handelssperre
gegen d. Schweiz vor 100 Jahren 1810-1811.
(Württb. Vierteljhfte. N. F. 22, 445-54.) Vgl.
13, 4454. 14328
Fuchs, Die erste Telegraphenlinie in Els.-
Lothr. (Els. Monatsschr. f. G. usw. 4, 497-505;
539-55.) [4329
— ——ů—
Heer, D. preuß., d. Befreiungskriege.
(s. 13, 1952). Bd. 2: 1813. (= 2458.)
645 S.; Taff. 14 M. 50. [4330
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 11, Nr. 30 u. Lit. Zbl.
14, Nr. 32 v. Janson.
Gab, J., Das Straßburg. Priesterseminar
währ. d. Revolut. zeit. Straßb.: Le Roux u. Co.
106 8. 2 M. Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 717-20
Paulus. 14331
Bouuaert, F., Le diocèse et le sémi-
naire de Gand pend. les dernières années de
la domination franç., 1811-1814. Gand:
Vanderschelden; Paris: Champion 13. 325 8.
3 fr. 50. [4332
Müller, Jos., Das Domkapitel zu Münster
zur Zeit d. Säkularisation. (Zt. f. vaterl. G.
usw. Westfal. 71, J, 1-104.) [4333
Hartung, K., Die eichsfeld. Klöster in d. letzt.
Leit ihr. Bestehens u. ihr Ende. Münst. Diss.
13. 110 8. 14334
Bibliographie Nr. 4319—4890
Lueder, Zur G. d. religiös. Lebens vor 100
Jahren. (N. kirchl. Zt. 24, 429-67.) 14335
Peters, M., Bleibende Werte a. Schleier-
machers prakt. Theologie. (Ebd. 553-632.) [4336
Loesche, G., Aus d. napoleonisch. Zeit Kärn-
tens. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Osterr.
34, 184-210.) [4337
Knoke, K., Daten u. Urkk. z. G. d. Götting.
Konsistoriums währ. d. westfäl. Herrschaft
1807-13. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
18, 1-27.) [4333
Knoke, K., Die Besoldgs.-Verhältnisse d. ev.
Geistlichen d. Altmark in d. Zeit d. Kgreichs.
Westfal. 1807-13. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G.
9/10, 204-28.) (4339
Grössel, Briefe e. Patronin an Ihr. Pastor,
vor 100 Jahren. (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 27,
178-215.) [4340
Freytag, E. Rich., Magist. Wilh. Ackermann,
Oberpfarrer in Auerbach 1787-1825. (Mitt. d.
Alt.-Ver. Plauen 24, 117-34.) [4341
Falk, J., Reise nach Jena u. Weimar 1711.
Mitget. v. R. Eckart. Jena: Pohle 13. 33 8.
80 Pf. [4342
Schneider, Frs., Karl Fr. v. Savignys Denk-
schr. üb. d. Reorganisat. d. Univ. Heidelb. 1804.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 609-25.) —
Ders., Zur Verlegung d. kath.-theol. Fakult. v
Heidelb. nach Freiburg 1807. (Freiburg. Diözes.—
Arch. 14, 134-50.) 14343
Kammradt, Fr., Die Nationalerziehg. d. Zu-
kunft nach Fichtes Staatslehre a. d. J. 1813.
(Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 194-215.) [4344
Stoffen, F., Die Normalschule zu Ruthen,
Normallehrer Fr. Ad. Sauer u. dess. Beiseber.
üb. d. Schulen in Göttingen, Fulda u. Würz.
burg 1795. Düsseld.: Schwann 13. 728. 1 M.
23. [4345
Wiedemann, Frz., Joh. Wilh. Oelsner, c.
Lehrer d. Gymn. zu St. Elisabeth u. Breslauer
Bürger 1766-1848. Bersl. Progr. 12. 31 8.[4346
Fischer, Ernst, Carl Fr. Haeberlin, e. braun-
schw. Staatsrechtslehrer u. Publizist 1756-1808.
(Gött. Diss.) Götting.: Vandenhoeck u. R.
84 8. 2 M. 40. [4347
Reinhard, Ew., Hallers „Restauration d.
Staatswissenschaft“. (Hist.-pol. BI. 152, 918-
31.) [4348
Medicus, Fr., Fichtes Leben. Lpz.: Meiner.
176 S. 3 M. — Fr. Gogarten, Fichte als relig.
Denker. Jena: Diederichs. 120 8. 2 M. 50.[4349
Merkel, Frs. R., Naturphilosoph Gotth. Hnr.
Schubert u. d. Romantik. Münch.: Beck 13.
151 8. 3 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 41
Körner. [4350
Mayr, Erich, Fr. Aug. v. Staegemann (als
Dichter). Münch. Diss. 13. 109 8. (4351
Schlegel, Doroth., Briefe an Fr. Schleier-
macher. (Mitt. a. d. Lit. -Arch. in Berl. N. F. 7.)
Berl.: Lit.-Arch.-Ges. 13. 134 8. [4352
Schl egel, Dorothea u. Friedr., Briefe an d.
Familie Paulus. Hrsg. v. R. Unger. (Dt. Lit.
Denkmale d. 18. u. 19. Jh. 146.) Berl.: Behr
18. zu 192 8. 4 M. 80. [4353
Obser, K., Aus d. Briefwechs. d. Frhrn. Leo
v. Seckendorff; Beitr. z. G. d. dt. Lit. im 1. Jahr-
zehnt d. 19. Jh. (N. Heidelb. Jahrbb. A 1-
47.)
Schneider, Frz., Beitrr. 2. G. d. Heidelberg,
Romantik. (Ebd. 48-102.) [43
Reichel, O., Der Verlag von Mohr u. 2
u. d. Heidelberg. Romantik. Münch. Diss. 18.
114 8. [4366
Neueste Zeit seit 1815
Förster, Rich., Frz. Gareis. (N. Laus. Magaz.
89, 1-116.) 14357
Losch, Ph., Fel. Blangini, Kg. Jéromes Gene-
ralmusikdirektor. (Hessenland 14, Fr. 1
4.) 14358
Fritz, Alfons, Merkwürd. Aachen. Theater-
zettel 1810. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 360.
63.) [4359
Wendland, A., Hannov. Gefühleleben in be-
wegt. Zeit. (Hannov. G. bil. 16, 193-215.) [4360
Hayen, W., Die Oldenburg. Gesellscll. 1814.
(Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 22, 155-
75.) [4361
9. Neueste Zeit seit 1815.
Olfers, Hedw. v., geb. v.Staegemann,
1799-1891. Lebensbild (s. 08. 1582).
Bd. 2: 1816-91. 648 S. 10 M. 50. [4362
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27. 334-
36 Lüdicke; Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 28 R. M.
Meyer.
Obser,K., Briefe Fr.Cäs. Laha rpes
an Joh. Ldw. Klüber. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 28, 537-58.) 4363
Geerds, R., Aus d. Zeit d. Demagogenver-
folgn. (Voigtländers Quellenbücher 72.) Lpz.:
Voigtl. 105 8. 1 M. 14364
Molden, E., Zu d. österr. -rusa. Beziehgn.,
1829. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 34, 657-
60.) [4365
Bailleu, P., Hrzg. Karl v. Bru unschw., Fürst
Wittgenstein u. Varnhagen v. Ense 1830.
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 108-13.) [4366
Salzer, E., Neue Briefe Fr. Jul. Stahls.
(Dt. Rundschau 14, Apr., 99-125.) Vgl. 12,
1893. [4367
Radowitz, Ausgewählte Schriften,
hrsg. v. W. Corvinus. 3 Bde.
Regensburg: Habbel 11. 8 M. [4368
Kes.; Hist. Vierteljschr. 17, 3071. Zuchardt.
Loewenson, L., Zukovskijs Briefwechs. m.
Friedr. Wilh. IV. (Zt. f. osteurop. G. 4, 210-
17.) 14369
Augusta, Kaiserin. Aus d. lit. Nachlaß, hrag.
v. P. Ba ille n u. Geo. Schuster, 8. 13, 1990.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 179-81 Hopf;
Forsch. 3. brandb. u. pr. G. 27, 343-46 Struck.
— Fritz Friedrich, Die Prinzessin v. Preuß.
auf Grund ihr. literar. Nachlasses 1840-50.
(Preuß. Jahrbb. 156, 285-307.) [4370
Pahncke, R., Die Parallel-Erzählgn.
Bismarcks zu sein. Gedanken u. Er-
innergn. (3 v. Nr. 2343.) Halle: Nie-
meyor. XvIj. 322 S. 8 M. [4371
Z.: Lit. Zbl. '14, Nr. 26 H. Richter.
B „Vom jungen, Briefwechs. Bis-
marcks m. G. Scharlach, s. '13, 1987. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr.17 Oncken. [4372
Fournier, A., Lola Montez u. d. Studenten.
Uned. Berr. (Dt. Revue 39, 1, 280-98.) [4373
Jaoob, Br., Die Hornisse. Stück Kassel. G.
a. d. Zeit d. dt. Revolution. (Zt. d. Ver. f. hess.
G. 47, 171-209.) 14374
Schurz, Carl., Jünglings jahre in Dtld. Wort-
getreuer u. unverkürzt. Abdr. d. 1. Bdes. der
Lebenserinnergn. v. Sch. in bill. Ausg. (Tit.
Ausg.) Berl.: Reimer (11) 13. 270 8. 2 M.
50. 14375
127
Zingeler, K. Th., Briefe d. Fürsten
Karl Anton v. Hohenzoll. an seine
Gemahlin Josephine. geb. Prinzessin
v. Baden (s. 13, 1992). Forts. (Dt.
Rev. 38, Bd. 4—39, Bd. 3.) [4376
eron, A. Frhr. v., Krieg u. Frieden.
Erinnergn. a. d. Leben e. Offiziersfrau. Berl.:
Eisenschmidt 12. 316 3. 5 M. 50. 14377
Kupke, Brief wechs. zw. d. Grafen
Herm. Baudissin u. Geheimrat
Samwer. Beitr. 2. G. v. Schlesw.-
Holst. 1863 u. 64. ( Quellensammlg. d.
Ges. f. schlesw.-holst. G. 7, 90-
220.) [4378
Schmid, v., Generalmajor, Kom-
mandeur d. 25. Inf.-Brigade, Tage-
buch v. 1864. (Beiheft z. Milit.-
Wochenbl. ’14, 74-114.) [4379
Gerland, O., Schmalkalder Erinnergn. v.
1866. (Hessenland 14. Nr. 5-7.) [4380
Fester, R., Bismarcks Gespräch mit K.
Schurz 28. Jan. 1868. (Süddt. Monatshfte. 13,
Dez., 362-68.) 14381
Einigungskriege Deutschlands 1864-71 in
Briefen u. Berichten d. führend. Männer. Hrsg.
v. H. Kohl (s. Nr. 2088). 3: Der dt.-frz. Krieg
1870-71. Abt. 3: Belagerg. v. Paris. (Voigt-
länders Quellenbücher 74.) 308 8.; Kte. 1 M.
80. [4382
Guerre, La. de 1870/71 (s. Nr. 2089).
Le siege de Paris. Premiers jours du
siège, 20. au 30. sept. (Rev. d’hist.
red. à la section hist. de l’Etat-Major
de l’armee, T. 53 u. 54.) [4383
Schmid, E. v., Das franz. Generalstabswerk
üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches.
Fortges. v. P. Kolbe (8. 13, 4652). H. 12 u.
13: Feldzug d. Nordarmee. TI. 2: Pont-Noyelles
(Schlacht a. d. Hallue). TI. 3: Ba paume. 230;
210 8.; 3 Karten. à 7 M. Rez.: Lit. Zbl. 14.
Nr. 43 v. Janson. 14384
Farinet, L’agonie d'une armée (Metz
1870). Journal de guerre d'un porte-
étendard de l'armée du Rhin, publ.
sous la direct. de Ch. Rob. Dumas,
avec des notes hist. etc. par P. Da-
vaud. Paris: Boivin et Co. xvj,
392 8. [4385
Wahl, A., E. Frankfurter Kaiser-
krönungsprojekt Dez, 1870; mitget.
(Dt. Rev. 38, IV, 328-31.) [4386
Thronfrage, Die braunschweig. Aktenstücke
a. d. J. 1884-1913. Berl.: Reichsverl. 18. 25 8.
15 Pf. 14387
Miquel, J. v., Reden, hrsg. v. Walt.
Schultze u. Fr. Thimme (s. 13,
4609). 4. (Schluß-) Bd.: 1892-1901.
Mit Sachregist. zu 1-4. 534 8.
12 M. [4388
Schäfer, D., 1813-1913. (Schäfer, Aufsätze
usw. 3, 460-68.) [4389
Quellen u. Darstellungen z. G. d.
Burschenschaft n. d. dt. Einheits-
*128
bewegung. Hrsg. v. H. Haupt (s.
14, 2100.) Bd. 5, /. 148 8. [4390
Inh.: W. Bruchmüller, Anfänge d. Leipz.
Burschenschaft. — H. Haupt, Vandalensenior
Schnelle, e. Bahnbrecher d. burschenschaftl.
Gedankens in Jena. — Frz. Schneider, An-
fänge d. , Deutsch. Gesellschaft“ zu Heidelb.
(1814). — O. Heinemann, Zur G. d. Berlin.
Burschenschaft. E. Spottgedicht auf d. Farben
d. Burschenschaft (1821). — P. Went zeke, E.
Schüler Hegels a. d. Frühzeit d. Burschenschaft
Gust. Asverus in Heidelb., Berlin u. Jena. —
Frz. Leininger u. H. Haupt, Zur G. d.
Frankfurter Attentats.
Leonhardt, H., Die Alteste Lelpriger Bur-
schenschaft 1818-33. Münst. Diss. 13.
75 8. [4390 a
Boriba, Chr., Beitrr. z. G. d. alt. Gießen.
Burschenschaft. Burschenschaftl. Lebensbilder
a. d. Jahre d. groß. Relegation (1828). Mit Ein-
leitg. v. H. Haupt. Gieß.: Töpelmann 13.
32 8. 70 Pf. 14391
Bleyer, J., Frdr. Schlegel am Bundestage in
Frankfurt. (Aus: Ung. Revue) Münch.:
Duncker & H. 13. 168 8. 4 M. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 392-94 Nohle; Hit.
Zt. 116, 224-26 Musebeck; Lit. Zbl. 15, Nr. 5
O. Flscher. 4392
Pingaud, L., Alexandre Ier ct Metternich
d’apr. les rapports de Lebzeltern, 1816-26. (Rev.
d’hist. dipl. 18, 161-77.) [4393
Laubert, M., Luise Radziwill u. Wrangel.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 26, 585-87.) [4394
Laubert, M., Zu Gneisenaus Tod. (Hist. Mo-
natsbll. f. d. Prov. Posen 14, 153-58.) [4305
Heigel, K. Th. v., Fr. Chr. Dahlmann. (v.
Heigel, 12 Charakterbilder 280-316.) [4396
Philippovich, N. v., Das Leben u. Wirken e.
öst. Offiziers. Wien: Gerold. Tübing.: Mohr 13.
xj, 150 8. 7 M. 50. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg.
38, 1569-72 Bunzel. 14397
Laubert, M., Metternich u. d. Kritik
d. dt. Presse an d. Revolution in Kra-
kau u. Galizien 1846. (Hist. Viertel-
jschr. 17, 34-53.) [4398
Sögur-Cabanac, V. Graf, Kaiser
Ferdinand I. (V.) d. Gütige in Prag
(8. 13, 2029). Die Zeit nach d. 13. 3.
1848. 13. XIj. 215 S. 10 M. [4399
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 85 f. II-
wof; Hist.-pol. Bil. 153, 630-35 K. Fuchs.
Bergsträßer, L., Neue Beitrr. z. G.
d. Berl. Märztage. (Hist. Viertel-
jschr. 17, 54-85.) [4400
Oelrichs, A. v., Die Flucht d. Prin-
zen v. Preußen, nachmal. Kaisers
Wilhelm I. Nach d. Aufzeichngn. d.
Majors O. im Stabe d. Prinzen v.
Preuß. (Aus: Türmer. Jg. 15, Okt.
u. Nov. 13.) Stuttg.: Greiner u. Pf.
126 S. 2 M. [4401
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 6141.
Kaeber.
Hansen, Jos., Kg. Friedr. Wilh. IV.
u. d. liberale Märzministerium d.
Rheinländer Camphausen u. Hanse-
mann 1848. (Westdt. Zt. 32. 133-204.)
Sep. Trier: J. Lintz 13. 1 M. 50. [4402
Bibliographie Nr. 4890—4447
Rez.: Köln. Ztg. 14, Jan. 31 A. Herrmann;
Hist. Zt. 112, 684 K. J.
Schmidt, Herb., Fr. Jul. Stahl u.
d. dt. Nationalstaatsidee. (=4 v.
Nr. 2344.) Bresl.: Marcus. 106 S.
3 M. 60. [4403
Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr.14 P. W.; Hist. Zt.
113, 684 (auch v. Nr. 2111) Meinecke.
Ackermann, K., Gust. v. Struve m.
besond. Berücks. sein. Bedeutg. f.
d. Vor-G. d. badisch. Revol. Heidelb.
Diss. 123 S. 14404
Hoetzsch, O., Stellg. d. Generals v.
Colomb z. Revolution in Posen u. zu
Willisen 1848. (Zt. f. osteurop. G. 4.
338-74.) [4405
Brünnert, G., Das Erfurter Unions-
Parlament 1850. (Sonderhft.d.Jahrbb.
d. Erf. Akad.) Erf.: Villaret 13. 51 S.
60 Pf. 4406
Schiemann, Neue Beitrr. z. Vor-G. d. Ver-
haftg. Vict. Hehns. (Zt. f. osteurop. G. 4. 228-
30.) 1440778
Vargas, Ph. de, L' Affaire de Neu-
chätel, 1856-57. Les negooiations
diplom. Lausanne: Bridel 13. Xvi.
159 S. [4409
Vogt, Ernst, D. hess. Politik in
d. Zeit d. Reichsgründg. 1863-71.
= Nr. 2341.) Münch.: Idenbourg.
1229 8. 6 M. [4410
: Mitt. d. hist. Lit. N. F. 2, 406-8
Stenaield, Lit. bl. 14, Nr. 20 H. Richter.
Schlöser, L. v., Gener.-Feldmarschall Frhr.
v. Loč. 2. Aufl. Stuttg. u. Berl.: Dt. Verl.-Anst.
xj, 393 8. 6 M. 50. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 407-9 v. Janson; Lit. Zbl. 14, Nr. 39
H. Richter. [4411
Blasich, Br., Schleswig-Holstein „up ewig
ungedeelt“. Geschichtl. Rückbl. z. 50 jähr.
Wiederkehr d. Feldzugsjahres in Schleswig u.
Jütland. (Streffleurs milit. Zt. 14, I, 189-204;
553-76.) — v. Gründorl-Zebey6ny, Der Feld-
zug geg. Dänemark 1864. (Öst. Rundschau 38,
H. 4.) — Der Krieg 1864. Die Operationen bis
z. Einmarsch in Jütland. (Milit.-Wochenbl. 14,
Nr. 17; 19.) — TANIT Moitke u. d. Marine
1864. (Vierteljhfte. f. Truppenführg. 11, nn
21.)
Kielberg, A., Fra krigen 1864. Skitser
og skildringer. Kobenhavn: Lybecker 13.
184 8. [4413
Wiegand, A., Wider d. Danebrog
1864. Jena: Costenoble. 178 S.:
4 Taf. 2 M. [4414
Hesselbarth, Die Urheberschaft d.
Übereinkunft v. Gastein. (Hist. Vier-
teljschr. 17, 229-41.) [4415
Götz, Ernst, Stellung Hessen-Darm-
stadts z. dt. Einigungsfrage 1866-71.
StraßBb. Diss. 103 S. [4416
Glaser, H., Fürstl. Gegner Bismarcks im
Kampf um d. Krieg v. 1866. (Grenzboten 72,
Nr. 14.) [4417
Neueste Zeit seit 1815
Uniacke, R. F., Bohemian campaign of 1866;
notes compiled for a series of lectures delivered
at Dover Nov. 1913. Lond.: Rees. 74 S. 1 sh.
6 d. [4418
Gefecht, Das, v. Skalitz 28. Juni
1866 als Beitr. z. G. d. Kampfes um
d. Vorherrschaft in Dtld. Von e.
Österreicher. Wien u. Lpz.: Brau-
müller. 92 S. 3 M. 50. [4419
Rez.: Streffleurs milit. Zt. 14, Lit.bl. 131.
v. Woinovich; Neueste Milit.-Lit. '14, Nr. 22
Balck.
Schäfer, D., Festrede zu der v. d. Stadt
Heidelberg veranstalt. 100 jahr. Gedenkf. d.
Geburtstags Kaiser Wilh. I. 22. III. 1897.
(Schäfer, Aufsätze usw. 2, 1-23.) — Heigel, K.
Th. v., Festrede z. Gedächtn. Kaiser Wilh. I,
(v. Heigel, 12 Charakterbilder 349-79.) [4420
Lens, M., Gesch. Bismarcks. 4., durchges.
Aufl. Münch.: Duncker u. H. 497 8. 8 M.
Rez. d. 3. A.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27,
356 f. Roloff; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 1, 177-
79 Hopf. [4421
Schäfer, D., Festrede, gehalt. z. Bismarck-
feier in Tübing. 1. Apr. 1895. (Schäfer, Aufsätze
usw, 1. 390-413.) — G. Buchholz, Bismarck und
wir. Betracht gn. zu sein. 99. Geburtstage. Lpz.:
Dieterich. 16 8. 14422
Bismarck-Jahr, Das. Monatsschr.
2. Vorbereitg. d. Bismarckfeier d. dt.
Studentenschaft 19.-22. Juni in Ham-
burg. Hrsg. v. M. Lenz u. E. Marc ks.
Nr. 1-3. Hamb.: Broschek & Co. S.
1-62. (6 M.) [4423
Inh.: S. 1-20: E. Marcks, Bismarck. S. 21-
23: E. Gothein, B.s Stellg. z. Religion. 8. 21-
38: K. Mahr, B. im Bilde. S. 39-62: O. Hint ze
B. Stellg. z. Monarchie u. z. Beamtentum.
Müller-Bohn, H., Kaiser Friedr. Gedächtnis-
werk. Hrsg. v. P. Kittel. Berl.: Kittel. 4°.
590 8. 36 M. 14424
Curtius, Fr., Kaiser Friedrich als Kronprinz.
(Dt. Revue 39, II, 1-8.) 14425
Leinhaas, G. A., Kaiserin Friedrich. Dießen:
Huber. 212 8. 6 M. 80. 14426
Frederick, The empress. A memoir. Lond.:
Nisbet 13. xvj, 384 8. 15 sh. 14427
Lüller-KTranefeldt, Die 3. Kavallericdivision
von d. Saar bis an d. Mosel, 6.-14. Aug. 1870.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 14, 115ff.) [4428
Goßler, C. v., Das franz. 6. Korps bei St.
Privat. (Vierteljnfte. f. Truppenführg. 11, 353-
88.) [4429
Bapst, G., Die erst. Unterhandlungsversuche
d. Marschalls Bazaine in Metz. (Dt. Rev. 39,
1, 3-14; 223-35; 337-47. II, 32-40.) — Ders.,
Die Affäre Regnier. (Ebd. II, 135-50; 259-73.
III, 15-28; 134-45; 266-73.) 14430
Witting. Die Lage am 15. Aug. 1870 Abends.
Strateg. Studie. (Beitr. z. Milit.-Wochenbl. 14,
201-12.) 14431
Dutrait Crozon, H., Gambetta et la
defense nationale 1870-71. Paris,
Nouv. libr. nat. 583 S. 6 fr. [4432
Naß, L., Le siège de Paris et la
commune. Paris: Plon. 364 p. 3 fr.
50. [4433
*129
Serrigny, B., L'évolution de Em-
pire allem. de 1871 jusqu’à nos jours.
Paris: Perrin. 330 S. 3 fr. 50. [4434
Schäfer, D., Das neue Dtschld. u. scine
Kaiser. (Schäfer, Aufsätze 1, 213-63.) — Ders.,
Die neue Reichsgrenze. (Ebd. 40-46.) — Ders.,
Was bodeutet dem Deutschen sein Reich?
(Ebd. 2, 321-40.) — Ders., Englands Welt-
stellg. u. Dtlds. Lage. (Ebd. 341-62.) — Ders.,
Dtlds. Heer, Dtids. Stärke. (Ebd. 363-74.) [4435
Muth, F., Bismarck, Arnim u. d. Konvention
v. 15. März 1873. Nakel. Progr. 13. 14 8. (4430
Singer, A., G. d. Dreibundes. Mit
e. Anh.: Der Inhalt des Dreibundes.
E. diplom. Untersuchg. v. H. F. Hel-
molt. Lpz.: Rabinowitz. 293 8.
6 M. 50. [4437
Deutschland unt. Kaiser Wilh. II.
3 Bde. Schriftleitg. Ph. Zorn, H. v.
a ger Berl.: Hobbing. 1772 S.
[4438
Fr. Noack, Fürst Bülows „Dt. Politik”.
(Dt. Revue 39, I, 155-58.) — Ph. Hiltebrandt,
Desgl. (Dt. Rundschau 14, Mai, 191-219.)
Hintze, O., Rede z. Feier d. 25 jahr. Regie-
rung Wilh. II. (Hohenzoll. Jahrb. 17, 78
95.) 14439
Massow, W. v., Die dt. innere Poli-
tik unt. Kaiser Wilh. II. (D. Welt-
bild d. Gegenw. Hrsg. v. K. Lam-
precht u. H. F. Helmolt, Bd. 6.)
Stuttg.: Dt. Verlagsanst, 13. jx,
342 8. 5 M. 50. [4440
Rez.: Westdt. Zt. 32, 495 Hashagen.
Reventlow, Graf E. zu, Dtlds. aus-
wärt. Politik 1888-1913. Berl.: Mitt-
ler. xvj, 402 S. 8 M. 50. 14441
Vietor, J. K., Geschichtl. u. kul-
turelle Entwickelg. uns. Schutzge-
biete. Berl.: Reimer ’13. 144 8.
2 M. [41442
Schiemann, Th., Dtid. u. d. große
Politik (s. 13, 4677). Bd. 13: 13.
419 S. 6 M. [4443
Herwig, Geo. Schönerer u. d. Entwicklg. d.
Alldeutschtums in d. Ostmark. Lebensbild.
Wien: Alldt. Ver. 12f. xvnj, 420; XI], 636 8.
11 M. 30. 14441
Herz, H., Der nationale Besitzstand in
Mähren u. Schlesien nach d. Ergebnissen d. Volks.
zählg. 1910. (Zt. d. Dt. Ver. f. d. Mährens
usw. 18, 1-51; 187-226.) 14445
Burckhardt, P., G. d. St. Basel v. d.
Trennung d. Kantons bis 2. neuen
Bundesverfassg., 1833-48. Tl. 3. (Neu-
jahrsbl. hrsg. v. d. Ges. 2. Beförderg.
d. Guten usw. 92.) Bas.: Helbing u.
L. 88 S. 1 M. 40. [4446
Rez. v. 1-3: Anz. f. schweiz. G. 14, 163-65
Wettstein.
Heer, A., u. G. Binder, Der Sonder-
bund. Zürich: Schäubli 13. 368 8.
12 M. [4447
Histor. Vierteljahrschrift 1914. 4. Bibliographie. 9
*130
Bomhard, E. v., Eduard v. Bomhard, 8.
Nr. 2173. Rez.: Bayer. Staatsztg. 14, Nr. 63f.,
17 u. 18. III. 14, K. A. v. Müller; Lit. Zbl. 14,
Nr. 21 Bergsträßer; Hist. Zt. 113, 138-38.
Riezler. 14448
Kühn, J., Varnhagen v. Enses Sendg. nach
Kassel u. Bonn 1829. (Hessenland 14, Nr. 7.
12.) — Br. Jacob, Aus toller Zeit. (Ebd. Nr. 1-
3.) (4449
Rothert, W., Hnr. Bening. (Allg. hannov.
Biogr. 2, 62-73.) — Ders., J. K. B. Stüve.
(Ebd. 480-95.) — Ders., W. F. O. v. Borries.
(Ebd. 83-98.) — Ders., G. H. J. Bacmeister.
(Ebd. 44-55.) 14450
Daenell, E., Nordschleswig seit 1864. (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-holst. G. 43, 372-409.) — H.
Hansen, Mackeprang u. Daenell üb. , Nord-
schleswig v. 1864-1911“, bzw. „seit 1864" u.
Entgegng. v. Daenell. (Ebd. 44, 298-316.) [4451
Johann Georg, Hrzg. zu Sachs., Kg. Johann
u. Hrz. Joscph v. Sachs.-Altenb. 1829-68. (N.
Arch. f. sächs. G. 35, 1-24.) [4452
Nitzsche, R., Geschichtl. denkwürd. Rechts-
fall, e. Folge d. am 18. Juni 1848 in Altenburg
ausgebroch. Aufstandes. (Mitt. d. G.- u. Alterts.
forsch. Ges. d. Osterlandes 12, 215-35.) [4453
Richter, Hub., Reise König Friedr. Augusts II.
v. Sachs. nach Kroatien u. Dalmatien im J. 1845.
(N. Arch. f. sächs. G. 35, 113-24.) 14454
P., Aus sturmbewegt. Zeit. (Mitt. d.
Ver. f. Chemnitz. G. 15, 83-86.) — Ders., Die
Festnahme d. provisor. Regierg. in Chemn.
(Ebd. 86-88.) [4455
Rothert, W., Hnr. Abeken. (Allg. hannov.
Biogr. 2, 9-19.) (4456
Laubert, M., E. Bericht d. kommand. Gene-
rals v. Roeder v. 1827. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 14, 49-54.) — Fr. Koch, Bromberg
1848. (Ebd. 97-106.) — W. Christiani, Die Tre-
messener Expedition 1863. (Ebd. 81-87.) [4457
Innere Verhältnisse.
Jahr, Das, 1913. E. Gesamtbild d.
Kulturentwicklg. Hrsg. v. Sarason.
Lpz.: Teubner 13. 549 S. Geh. 14 M.,
in Lwd. geb. 15 M., in Halbfrz. geb. 18
M. ä [4458
Oeschey, R., Die bayr. Verfassungs-
urkde. v. 26. 5. 1818 u. die Charte
Ludwigs XVIII. vom 4. 6. 1814. E.
Beitr. z. Lehre vom monarch. Prinzip.
Unt. Berücks. d. bayer. Konstitution
v. 1. 5. 1808 u. deren Vorbildes, d. westf.
Verfassg. v. 15. 11. 1807. Münch.:
Beck. 158 S. 5 M. Vgl. Nr. 2193. [4459
Haake, P., Kg. Friedr. Wilh. III.,
Hardenberg u. d. preuß. Verfassungs-
frage. (Forsch. z. brandb. u. pr. G.
26, 523-73.) [4460
Stephan, W. J., Entstehg. d. Pro-
vinzialstände in Preußen 1823. Mit
besond. Beziehg. auf d. Prov. Bran-
denb. (Diss.) Berl.: Lonys. 72 S.
2 M. 20. [4461
Buchheim, K., Stelle. d. Kölnisch. Zeitung
im vormärzl. Liberalismus. Leipz. Diss. 13.
jx, 285 8. 14462
Scholl, A., Einfluß d. nordamerikan. Unions-
verfassg. auf d. Verfasse. d. Dt. Reichs v.
—
Bibliographie Nr. 4448—4516
28. März 1849. Tübing. Diss. 18. 67 8. Rez.:
Hist. Jahrb. 35, 696 Bauermeister. 14463
Müller, Hugo, Der Preuß. Volks-Verein.
Greifsw. Diss. 134 S. - [4464
Laband, P., Das Staatsrecht d. Dt. Beiches.
5. neubearb. Aufl. (s. 12, 2031). Bd. 8 13.
524 8. 12 M. 4465
Gerloff, W., Die Finanz- u. Zoll-
polit k d. Dt. Reiches nebst ihr. Be-
ziehgn. zu Landes- u. Gemeinde-
finanzen von d. Gründg. d. Norddt.
Bundes bis z. Gegenw. Jena: Fischer
13. xvj, 553 S. 14 M. [4466/7
Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 38, 915-18 Vogel;
Zt. f. Polit. 8, 280-84 A. Günther.
Siebert, A., Über d. Entwicklig. d. Reichs-
finanzen bis z. Einführg. d. ersten direkten
Reichssteuern. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. 70,
50-87.) — — [4468
Windthorst, Eduard, Lebenserfahrgn. e. Idea-
listen. Bonn: Georgi 13. 490 S. 5 M. [4469
Siebert, A., Entwicklg. d. direkt. Besteuerg.
in d. süddt. Bundesstaaten im letzt. Jahrh.
(Zt. f. d. ges. Staatswies. 68, 1-52.) 14470
Bauer, Ldw., u. B. Gißler, Die Mitglieder d.
Ersten Kammer d. Badisch. Ständeversammig.
1819-1912. Als Ms. gedr. Karlsruhe 13: Fide-
litas. 109 8. 14471
Kentenich, Entstehg. d. Landkreises Trier.
(Aus: Trier. Chronik N. F. 10.) Trier: Lintz.
15 8.; 2 Ktn. 1 M. 20. 14472
Schwarzenberg, B., Das Braunschw. Staats-
papiergeld. (Braunschw. Magaz. 14, 31-56;
40-43.) [4473
Schmude, A., Die Finanz-G. d. Kreiskom-
munalverbandes d. Kreises Teltow v. 1825-1874
unt. bes. Berückz. d. verfassungs- u. staatsrechtl.
Grundlagen. Tübing. Diss. 126 8. 14474
Mauer, Herm., Wilh. v. Humboldt u. d. Ent-
schuldung d. ländl. Grundbesitzes. (Jahrb. f. Ge-
set zgebg. 38, 297-302.) 14475
Jackowski, Th. v., Der Bauernbesitz in d.
Prov. Posen im 19. Jh. (Volkswirtschaftl. u.
wirtschaftl. Abh., hrsg. v. Stieda. 3. F., H. 7.)
Lpz.: Veit u. Co. 154 8. 4 M. 50. [4476
Handelstag, Der dt., 1861-1911.
Hrsg. v. dt. Handelstag (s. 12, 205 7).
Bd. 2. Rerl.: Heymann. xvj, 746 G.;
2 Taf. 10 N. 14477
Allmann, L., Die Wahlbewegung zum 1. Dt.
Zoll parlament in d. Rheinpfalz. Straßb. Diss.
13. 73 8. 14478
Eysoldt. G., Der Zollkrieg zwisch. Frankr. u.
d. Schweiz (1. 1. 1893—19. 8. 1895). (Münch.
volkswirtsch. Stud. 124.) Btuttg.: Cotta 13.
x, 134 S. 4 M. 14478 a
Hornbogen, H., Die Lübecker Banken. Ihre
Entwicklg. u. Bedeutg. f. d. Wirtschaftsleben
Lübecks. Freiburg. Diss. 147 8. 14479
Uhlich, Th., Vor-G. d. sachs. Eisenbahn-
wesens. (Abh. a. d. volkswirtschaftl. Semin. d.
techn. Hochschule zu Dresden. Hrsg. v. R.
Wuttke H. 6.) Münch.: Duncker u. H. 13.
107 8. 3 M. [4480
Leyen, A. v. d., Die Eisenbahnpolit.
d. Fürsten Bismarck. Berl.: Springer.
xıj, 256 S. 6 M. 14481
Rez.: Dt. Rundschau 159, 459-70 G. C.;
Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 528-30 Schmoller.
t- Renaud, Thdr., Entwicklg. d. Eisenbahn-
wesens in Preuß. seit 1888. (Aus Nr. 4484a.)
Berl.: Stilke. 688. 2M. 14482
Neueste Zeit seit 1815
Zimmermann, Alfr., G. d. dt. Ro-
lonialpolitik. Berl.: Mittler. xvj,
336 S. 7 M. [4483
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 19.
Hagen, I. v., Bismarcks parlamentar.
Kämpfe um d. Kolonien. (Neues Dtid. 13,
10. Mai, Nr. 32, 400 ff.) — Ders., Freisinnige
Kolonialpolit. unt. B. (Grenzboten 13. 30. Juli,
Nr. 31. 194 ff.) — Ders., Zentrumskolonial-
politik unt. B. (Ebd. 13, Nr. 32, 6. Aug.,
262 ff.) — Ders., B.s Stellg. z. Außeren Mission.
(Ebd. 12, 18. Dez., Nr. 51, 570ff.) — Ders.,
B.s Stellg. z. Auswanderungsproblem. (Ebd.
13, 1. Jan., Nr. 1, 24 ff.) 14484
Kultur, Soziale, u. Volkswohlfahrt
währ. d. ersten 25 Regierungsjahre
Kaiser Wilhelm II. E. Gedenkwerk
in ausgew. Einzelabschnitten. Berl.:
Stilke 13. 2°. xuj, 869 S.; 63 Taf.
125 M. 14484
Engels, Fr., u. Karl Marz, Briefwechs. 1844-
83, hrsg. v. Bebel u. Bernstein, s. 14, 2242.
Rez.: Zt. f. Polit. 7, 428-44 Gust. Mayer. —
E. Bernstein, Politik u. Ökonomie im Briefw.
Marx-Engels. (Arch. f. Sozialwiss. 38, 826-68.)
— Frz. Mehring, Marx u. Engels. (Arch. f.
G. d. Sozial. 5, 1-38.) — H. Oncken, Desgl.,
s. Nr. 2242 (Oncken, Aufsätze 2, 323-79.) —
G. Schmoller, Desgl. (Jahrb. f. Gesetzgebg.
42332.) 14485
Mondolfo, R., Il materialismo stor. in Federico
Engels. Genova: Formiggini 12. 357 8. 5 L.
Rez.: Arch. f. G. d. Sozialism. 5, 163-68. [4485 4
Földes, B., Bemerkgn. zu d. Problem Lorenz
Stein-Karl Marx. (Jahrbb. f. Nat.ök. 102, 289 -
99.) [4486
Oncken, H., Neue Lassalle-Briefe. (Arch. f.
G. d. Sozialismus 4, 439-65.) 14487
Trautwein, C., Über Ferd. Lasalle
u. sein Verhältn. z. Fichteschen So-
zialphilosophie. Jena: Fischer 13.
169 S. 5 M. [4488
Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 38, 875 f. Oncken.
Bebel, A., Aus mein. Leben (s. 12.
2066). 3. (Schluß-) TI. Hrsg. v. K.
Kautzky. 270 S. 1 M. 80. [4489
Rez.: Hist.-pol. Bil. 153, 636-38 Rabenhof:
Arch. f. Sozialwiss. 38, 885-87 Bernstein.
„ Fr., Aug. Bebel. Persönl. Erin-
nergn. (Arch. f. G. d. Sozialismus usw. 4, 304-
12.) — R. Michels, Aug. Bebel. (Arch. f. Sozial-
wiss. 37, 671-700.) — L., Desgl. (Dt. Rund-
schau 13, Nov., 259-68.) 14489 a
Landsberg, E., Die Gutachten d.
rhein. Immediat-ustiz-Kommission
u. d. Kampf um d. rhein. Rechts- u.
Gerichtsverfassg. 1814-19. (Tl. v.
2695.) Bonn: Hanstein. cxxx, 373 8.
16 M. 50. [4490
Rez.: Westdt. Zt. 32, 482—84 Bär; Zt. d.
Sav.-Stiftg. 35, G. A., 622—31 Heymann.
Fontaine, J., Die Besatzg. v. Trier seit 1815
(Trier. Chron. N. F. 10, 86-93.) 14491
Röper, A., G. d. Infanterie-Regim. v. Wittich
(3. kurhess.) Nr. 83 1866 bis z. Gegenw. Berl.:
Mittler 13. jx, 742 S. 18 M. 14492
5131
Krebs, E., Hirscher u. d. Wiedergeburt d.
kath. Lebens in Dtid. (Freiburg. Diözes.-Arch.
N. F. 14, 170-86.) [4493
Döberl, A., Bausteine zu e. Biogr. d. Bischofs
Sailer. (Hist.-pol. Bil. 151, 742-52 etc.) [4494
Dittrich, Frs., Die Bemühen. d. Köln. Erz-
bischofs v. Spiegel um Wiederherstellg. d. geistl.
Gerichtsbarkeit in d. rhein.-westf. Bistümern.
(Festschr. v. Hertling dargebr. 558-73.) [4495
Forschner, K., Frz. Chr. Ign. Moufang.
(Hess. Biographien 1, 241-47.) [4496
Ptült, O., Jos. Graf zu Stolberg - Westheim
1804-59. 8. Verdienste um d. kathol. Kirche
Dtids. (Laacher Stimmen. Erghft. 111.)
Freib.: Herder 13. 193 S. 3 M. 40. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 173-75 Kaeber. [4497
Sträter, A., Vertreibung d. Jesuiten a. Diid.
1872. (Laacher Stimmen. Erghft. 116.) Ebd.
94 8. 1 M. 60. Rez.: Hist.-pol. Bll. 154, 771.
Rost. [4493
Nostits- Rieneck. R. v., Graf Paul v. Hoens-
broechs Flucht a. Kirche u. Orden: was er ver-
lieB u. verlor. Kempt.: Kösel 13. x, 158 8.
2 M. — P. Hoensbroech, Des Jesuiten v. No-
stitz-Rieneck Schrift: „Graf Hoensbroechs
Flucht aus Kirche u. Orden“. Lpz.: Breitkopf
u. H. 13. 35 5. 50 Pf. 14499
Herold, R., Z. Erinnerg. an Ldw. Pflaum.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 20, 201-5.) [4500
Esselborn, K., Wilh. Baur, Theologe 1826-
97. (Hess. Biographien 1, 138-48.) [4501/2
Wendland, W., Zur reaktionăr. Gesinnung.
R. Fr. Eylerts. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G.
9/10, 403-6.) (4503
Weidauer, A., Charakterbilder erzgebirg.
Pastoren a. d. 1. Hälfte d. vergang. Jh. (Beitrr.
z. sächs. Kirch.-G. 27, 29-131: 28, 1-84.) [4504
Steinbeck, Die letzt. 10 Jahre d. dt., bes.
preuß. Kirch.-G. (N. kirchl. Zt. 24, 278-
307.) 14505
Gotthardt, J., Zur Gründungs- G. d. Univ.
Bonn. (Hist.-pol. Bil. 153, 459-65.) [4506
Glasenapp, G., Der Plan z. Errichtg. e. Uni-
vers. od. e. akad. Gymn. zu Lübben 1816.
(Niederlaus. Mitt. 12, 126-34.) 14507
Cardauns, H., 50 Jahre Kartellverband.
Festschr. z. gold. Jubil. d. Verbandes d. kath.
Studentenvereine Dtids. 1863-1913. Kempt.:
Kösel 13. 252 8. 3 M. 50. 14508
(Dinter. Gust. Fr.). Erinnergn. an Dinter.
Sammig. bisher noch nicht veröffentl. Briefe u.
ander. Handschriften D.s. Zusammengest. u.
erläut. v. H. Gerst. Königsb.: Gerst ’13.
171 S. 2 M. 50. [4509
Creäner, K., Herm. Bonitz u. Fr. Sydow.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 32, 521-
37.) 14510
Meinhold, F. L., G. d. Oschatzer Handels-
schule bis z. Auflösg. d. Kramerinnung 1854-
1899. (= 2449.) Dresd.: Huhle. 64 S. 1 M.
20. 14511
Laubert, MW., Die Gründg. d. kath. Gym-
naslums zu Ostrowo. (Zt. d. Hist. Ges. Posen
28, 313-29.) [4512
Schäfer. D., G.- wissenschaft im 19. Jh.
(Schäfer, Aufsätze 2, 250-59.) 14518
Krügel, R., Der Begriff d. Volksgeistes in E.
M. Arndts Geschichtsauffassg. Beitr. 3. G. d.
G. wiss. (Lei pz. Diss. u. Pädag. Magaz.,
H. 566.) Langensalza: Beyer. 153 8. 2 M. [4514
Schäfer, D., Hnr. Luden. (Schäfer, Aufsätze
1, 140-67.) — Ders., B. Erdmannsdörfer. (Ebd.
*132
177-88.) — Ders., Adf. Schmidt. (Ebd. 205-
12.) — Ders., Antrittercde b. Eintritt in d.
Kgl. Preuß. Akad. d. Wiss. (Ebd. 2, 232-
41.) [4515
Ziehen, J., W. v. Giescbrecht. E. Wort z.
Jahrhundertfeler sein. Geburtstages. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 33, 136-39.) [4516
Döllinger, J., Briefe an e. junge Freundin;
hrsg. v. H. Schrörs. Kempten u. Münch.:
Kösel. 260 8. 3 M. 50. Rez.: Hist.-pol. Bil.
154, 379-90 Krueckemayer; Lit. Zbl. 14,
Nr. 39 G. Kr. [4517
Krammer. M., Aus d. Briefen v. K. W.
Nitzsch an Frdr. Harms. (Konserv. Monats-
schr. 70, 1, 349-58; 440-47.) 14518
Rittinchaus, W., Die Kunst d. Geschichts-
schreibg. v. Treitschkes. (Beitrr. 2. Kult.- u.
Univ.-G. 29 u. Leipz. Diss.) Lpz.: Voigtländer.
x, 134 8.4 M. 50. Rez. Dt. Lit.-Ztg. 15,
Nr. 6 Egelhaaf. [4519
Hütter, Herm., Lebenserinnergn. Hrsg. v.
E. Sieper. N. Ausg. m. Personenregist. Berl.:
Reimer. 420 8. 9 M. [4520
Michels, R., Gust. Schmoller in Bein. Cha-
rakterbildern. (Intern. Monatsschr. f. Wiss.
usw., Jg. 8, Nr. 5, 595-620.) [4521
Pfleger, L., Ldw. v. Pastor. (Hist.-pol. Bil.
153, 161-77.) [4521a
Auer, H., Frdr. v. d. Wengen (1838-1912) u.
seine militärschriftstellerische Tätigkeit. (Zt.
d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw. v. Freiburg
29, 201-14.) 14522
Schornbaum, K., Theod. v. Kolde. (Beitrr.
z. bayer. Kirch.-G. 20, 97-122.) — E. Kolde,
Th. v. Koldes Druckschrr., öflentl. Reden u.
Vortrr. Anhg.: Nekrologe. (Ebd. 123-66; 2291.)
— Herm. Jordan, Th. Kolde. Lpz.: Delchert.
199 8. 4 M. 50. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 21, 89-91 Schornbaum. — Ders., Zum Ge-
dächtn. an Kolde. (Dt. G. bll. 15, 130-35.) [4523
Meyer v. Knonau, G., Joh. Rud. Rahn.
(Neujahrsbl. 77 auf d. J. 14. Zum Besten d.
Waisenhauses in Zürich.) Zür.: Beer u. Co.
60 8. 3 M. 60. 14524
Kehr. P., Das Preuß. Hist. Institut in Rom.
(Intern. Monatsschr. f. Wiss. usw. Nov. 13,
129-70.) — D. Schäfer. Das Preuß. Hist. Inst.
in Rom u. d. dt. G. wiss. (Ebd. Jan. 14, 393-
420.) — P. Kehr, Geschichtsstudien u. Hist.
Institut. (Ebd. 421-27.) Vgl. Kern u. Mei-
necke: Hist. Zt. 112, 415-17. — G. Seeliger,
Das hist. u. besond. d. hilfs wissenschaftl. Stu-
dium an dt. Universitäten. (Hist. Vierteljschr.
17, 280-88.) 14525
Dengel, Ph., D. Österr. Hist. Institut in
Rom 1901-13. Festgabe, Ldw. v. Pastor zum
60. Geburtstage dargebr. Freib. i. B.: Herder.
99 8. 5 M. [4526
Dürrwächter, A., Gemeinschaftl. Aufgaben
d. bayer. G.- u. Urgeschichtsvereine. (Sep. a.:
71. Ber. u. Jahrb. d. Hist. Ver. Bamberg.)
Bamb.: Reindl. 50 8. Vgl. 08, 3648. [4527
Beets, E., Einfluß d. Alter. Darwinismus auf
d. dt. Kulturgeschichtsforschg. bis 1885. Leipz.
Diss. 12. 94 8. 14528
Show, B., The new culture-history in Ger-
many. (Hist. Teachers Magazine Okt. 13. Dt.
Übers. v. Fritz Fiedrich: Vergangenh. u.
Gegenw. 14. H. 2, 65-87.) Rez.: Preuß. Jahrbb.
156, 639-42 Seeliger u. Nachw. v. Delbrück,
ebd. 542-44. 14529
Briefe v. u. an J. F. Her bart. Urkk. u.
Regesten zu s. Leben u. s. Werken. 1: 1776-
1807. 2: 1808-32. 3: 1833-38. 4: 1839-42.
Nachtrr. u. Reg., hrsg. v. Th. Fritzsch.
Bibliographie Nr. 4515—4558
= Herbart, Werke, hrsg. v. Kehrbach u.
Flügel 16-19.) Langensalza: Beyer 12. à 5 M.
Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 3, 309-16 v.
Gilow. [4530
Schillmann, Fr., Anteil Kg. Friedr. Wil-
helms IV. an d. Berufg. d. Brüder Grimm nach
Berlin. („Sitzungsberr. d. preuß. Akad. d.
Wiss.“ 14, 470-78.) Sep. Berl.: Reimer.
50 Pf. [4531
Kohut, A., Kg. Maximilian II. v. Bayern
u. d. Philosoph F. W. J. v. Schelling. Mit
1 Bilde Maxim. II. u. 13 bisher ungedr. Briefen.
Lpz.: Markgraf. 215 S. 3 M. [4532
Frensdorii, F., Gottl. Planck, dt. Jurist u.
Politiker, Berl.: Guttentag. xjv, 452 8. 10 M.
Rez.: Lit. Zbl. ’14, Nr. 14 Bergsträßer; Dt. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 40/41 Vierhaus. [4533
Müllee, J., Johannes Franck. (Zt. d. Ver.
f. rhein. u. westf. Volkskde. 11, 1-4.) [4534
Häberle, D., Die Gesellschaft f. Naturwiss. u.
Heilkde. zu Heidelb. (1818-47), die Vorläuferin
d. naturhist.-med. Ver. zu Heidelb. (seit 1856).
(Vhdlgn. d. Naturhist.-med. Ver. zu Heidelb.
N. F. 12, 417-76.) (4535
Donner, K. W., Eduard v. Schenk. Beitr.
2. G. d. Schillerepigonen. Münst. Diss. 13.
86 8. [4536
Kosch. W., Ldw. Aurbacher d. bayr.-schwäb.
Volksschriftsteller. (Vereinsschr. d. Görres -
Ges. 14, 1.) Köln: Bachem. 127 8. [4537
Platen, Aug. v., Briefwechs. Hrsg. v. P.
Bornstein (s. 11, 4253). Bd. 2. 432 8. 7 M.
50. 14538
Heines, Hnr., Briefwechs. Hrsg. v. Fr.
Hirth. (In 4 Bdn.) Bd. 1. Münch.: G. Müller.
644 8. 7 M. 14539
Enders, C., Gottfr. Kinkel im Kreise sein.
Kölner Jugendfreunde. (Stud. z. rhein. G. 9 v.
Nr. 115.) Bonn: Marcus & W. 90 8.
14540
Bollert, I., Kinkels Kämpfe um Beruf u.
Weltanschauung bis z. Revolut. (= 2399.)
Ebd. 159 8. 3 M. 60. — Ders., Kinkel vor dem
Kriegagericht. (Preuß. Jahrbb. 155, 488-
512.) — Ders., Kinkel im Zuchthause. ri
158, 405-30.) 4541
Houben, H. H., Laubes „Karlsschüler“ in
Stuttgart. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 23, 220-
28.) (4542
Hes, Eise, Charl. Birch-Pfeiffer als Drama-
tikerin; Beitr. zur Theat.-G. d. 19. Jh. (Bresil.
Beitrr. zur Lit.-G. 38.) Stuttg.: Metzler.
227 8. 7 M. 50. [4543
Hildebrand, Aug., Geibel als relig. Dichter.
(Theol. Stud. u. Krit. 14, 454-72.) [4544
Classe, K., Gust. Freytag als polit. Dichter.
Münst. Diss. 107 8. 14545
Harcourt, R. de, Conr. Ferd. Meyer. Sa vie,
son oeuvre (1825-98). Paris: Alcan 18. 544 8.
10 fr. — Ders., O. F. Meyer. La crise de 1852-
56. Lettres de C. F. Meyer et de son entourage.
Ebd. xıv, 262 S. 5 fr. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 27 Korrodi. [4546
Glümer, H. v., Claire v. Glümer. (Braunschw.
Magaz. 13, 97-105.) — K. Mollenhauer, Literar-
geschicht]. Würdig. Claires v. Glümer. (Ebd.
109-12.) [4547
Schäfer, D., Ultramontane Volksschrift-
stellerei. (Schäfer, Aufsätze 1, 53-83.) [4548
Burckharäts, Jak., Briefwechs. m. Heinr.
v. Geymüller. Hrsg. v. Neumann.
Münch.: Geo. Müller u. R. 188 8. 3 M. 50.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 50 Dehio. [4549
Künstlerbriefe a. d. 19. Jh., hreg. v. Br.
Cassirer. Berl.: B. Cassirer. 711 8. 14 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’14, Nr. 8 Woermann. [4550
Neueste Zeit seit 1815
Weese, A., u. L. Born, Die bernische Kunst-
gesellsch. 1813-1913. Bern: Francke 13. 147;
20 S. 10 M. 14551
Matthaei, Ad., Dt. Baukunst im 19. Jh. (Aus
Natur u. Geist eswelt 453.) Lpz.: Teubner.
147 S. 1 M. [4552
Siebert, K., Verzeichn. d. Werke d. Malers
G. Cornicelius. (171 v. Nr. 49.) Straßb.: Heitz.
86 S.; 12 Taf. 6 M. [4553
Mense), Adi. v., Briefe. Hrsg. v. Hans
Wolff. Einleitg. v. O. Bie. Berl.: Bard.
251 8. 8 M. 14554
5133
Fritse, E., Zur Kultur-. d. fränk.-thür.
Dorfes. 50 Jahre G. e. Frankendorfes (Veits-
dorf). (= Nr. 156.) Meining.: Brückner u. R.
13. 120, 29 8. 2 M. 50. 14555
Liersch. P. K., Allerlei v. Leben in Kottbus
1820-30 nach alt. Wochenbll. (Niederla us. Mitt.
12, 186-200.) [4556
Kuhlmann, L., Freundschaft u. Liebe vor
100 Jahren. (Arch. f. Kultur-G. 11, 363-
76.) 14557
Julien, R., Die dt. Volkstrachten zu Beginn
d. 20. Jh. Münch.: Bruckmann 12. 192 8.
4 M. 80. Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 203-
05 Spieß. 14558
*134 Alphabetisches Register
Alphabetisches Register
Unberüoksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitsc S
anonym erschienene Aufsätze,
Abele 467
Abelmann 4313
Abhandlungen: Atlas
öst. Alpenl. 2512
Abignente 1083
Abraham 3802
Abt, A. 2507
Abt, E. 3092
Achelis 1594
Achilles 1268
1813—1815 4268
Acker 2851
Ackermann, K. 4404
Ackermann, O. 682
Acta: Borussica 1755;
Imperii 1190; Nicolai-
tana 4103
Adam, G. 4315
Adam, J. 1372
Adamek 3302
Adler 3066
Adrian 1924
Agate 3854
Aich 2845
Aicher 2582
Akten: Bayer. Bauern-
aufstand 4034
Albers 1172
Albert 3272
Alberti, O. v. 319
Alberti. W. 3989
Albin 2152
Albrecht 1374
Aldhelm 1063
Allard, E. 1716
Allard, P. 1088
Allemann 950
Allmann 4478
Almgren 1049
Alossery 1537
Altamira 3468
Altenburg 4233
Alter 2117
Alt-Hessen 902
Altmann 2785
Altmüller 2320
neuer Auflagen.
Altorffer 1825
Altwegg 1347
Amende 3374
Amersdorffer 1809
Amira, v. 1077
Andre, d' 1904
Andreae, Fr. 1935. 4269
Andreas 2014
AndreßB 938
Aner 4163 a
Angyal 1226
Ankel 2043
Ankwicz, v. 1336
Annales Xantenes 1068
Anonymus Valesianus
Anrich 842. 3860 [3418
Anschütz 2213
Ansorge 2882
Anthes 3362
Arbusow 448. 1216. 1305
Archenholtz, v. 4134
Archiv f. Ref.-G. 1364.
3817 [2719
Archivalien: Neuere
Archives: Maison d'-
Orange-Nassau 1712
Archivinventare,
Württ. 422. 2735
Arens 1320
Armstedt 3219
Arndt, E. M. 4218
Arndt, G. 847
Arnecke 649. 2970. 3831.
3843
Arnheim 1719. 4197
Arnold 199
Arnswaldt, v. 325
Arras, P. 1882. 2701
Artler 1111
Arts 3153
Arup 3024
Aschner 3631
Asen 1363 a. 3182
Asselmann 4317
Atlas: Geschichtl. d.
Rheinprov. 211; Ge-
die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter
schiedk. v. Nederland
2523; Hist. d. öst. Al-
penländer 202. 2512
Aubert 1709
Aubin 454. 630. 2782.
Auer 4522 [3749
Auerbach 489. 2823
Auerswald, v. 4270
Augst 2120 3
Augusta, Kaiserin 4370
Aumüller 839
Auner 288. 859
Aus d. ital. Unabhän-
gigkeitskriegen 2077
Austria sancta 799. 3129
Averdunk 2656
Aymes 1912
Baas 739
Babendererde 1288
Babinger 1601
Bachem, J. 2263
Bachem, K. 2261
Bachmann 1128. 3617
Bachofen, v. 2670
Back 3942
Bacon 1173
Baden 209
Bächtold, C. A. 4051
Bächtold, H. 200. 2792.
3319. 3603
Baedeker 1629
Baedorf 1062
Bär, Frz. 8233
Bär, M. 1761
Baesecke 3630
Baethgen 1125. 1139.
Bäuerle 1484 [3573
Bagemihl 3524
Bahmann 634
Bahlmann 954. 2488
Bahr 1284. 3734
Bahrfeldt, E. 307
Bahrfeldt, M. v. 2619
Baier 1318. 3974
Baillet 1181
Bailleu 4366. 4370
Balau 408
Baldass, v. 3690
Baldegger 2322
Baldes 1115
Ballheimer 556
Bang 1014
Bangel 4192
Bangert 2764
Bansa 2624
Bapst 2093. 4430 [1539
Bardeleben, v. 1463.
Barge 1420. 1428. 3839
Barich 3184. 3209. 3899.
4266
Barker 1042
Barklay de Tolly 4260
Barlaam 3634
Bartels 1048
Barth, F. X. 2485
Barth, G. K. 1941
Barth, H. 2472
Bartholomaeis, de 3564
Bartos 1240
Basse, v. 784
Bassermann 2648
Baßler 422
Bastgen 1528.
1975. 2027
Bauch 1588
Bauckner 1744
Ba u- u. Kunstdenkmäler
469ff. 2807ff.
Baudissin 4378
Bauer, F. 3937
Bauer, H. 2767
Bauer, K. 1412
Bauer, L. 4471
Bauernkrieg 3839
Baum 869. 1029. 3795
Baumann 1836
Baumeister 970
Baumert, G. 858
Baumert, H. 4230
Baumgarten, P. M. 272.
273 [1931
Baumgarten-Crusius
Baumgartner, A. 1795
Baumgartner, R. 802
Bauten d. Hohenstaufen
Bayern 1813 1979 [3600
Beatis, de 1390
Bebel 4485. 4489
Bechstein 2100
Bechtold 4015. 4107
Beck, A. 572
Beck, Chr. 231
Beck, F. G. M. 1042
Becké 4273
1974.
—
—— ß ⏑˖ ˖2cRN2 A e e a e e 3
Alphabetisches Register
Becker, Alb. 1332. 2319
Becker, Ant. 702
Becker, Aug. 2519
Becker, Const. 1731
Becker, Edua. 3746
Becker, Frz. 610
Becker, Rich. 218
Beckschäfer 826/27
Beemelmans 1294
Beeson 1033
Beets 1615
Befreiungskrieg 1934
Behaghel 1094
Behm, O. 279
Behrendts 4325
Behrens. G. 3411
Behrens, M. 3186
Beil 1247
Beißwänger 4101
Beiträge z. G.: Eise-
nachs 574; d. Befrei-
ungskriege 4267; d.
letzt. Staufer 1188; 2.
dt.-böhm. Volkskde.
937
Belagerungsplan 3849
Bellee 3693 [2974
Below, v. 2912. 2914.
Belschner, Chr. 2736
Beltz 3318. 3381
Bemmann 19. 249.
Benary 3711 [3954
Bendel 537. 539. 825.
1109. 3150. 3474
Bender 971. 3333
Beneke 1002. 3392
Bennigsen, v. 2081
Bensel 3188
Benzenrath 3133
Benziger 3133. 3809
Beowulf 1038
Berchtold 2172
Berend 2051a
Berg, L. 3541
Berg, S. 677
Bergemann 1789
Berger, A. E. 1407
Berger, H. 1988
Berger, H. v. 4438
Berger, K. 2059. 4189
Bergner 476
Bergsträßer 2208. 2210.
2212. 4400
Berichte: Prov.-Kom-
miss. f. Denkmalpflege
2808; Schlacht b.
Bautzen 1882
*135
Beringer 2325
Berkenkamp 1652. 4055
Berliere 1670
Berlin-Neubart 1560
Berliner 357
Berling 667
Bernheim 1099
Bernos 4033
Bernoulli 406. 3848
Bernstein 4485
Bernus, v. 3181
Berr 3093
Berresheim 4190
Bersu 3356. 3357. 3460
Bertheau 713 [4167
Bertram 1787. 3211.
Beschorner 217. 224.
Beseler, v. 4284 [1693
Besler 1599
Beß 4261. 4303
Besson 3514
Bestehorn 689
Bestimmungen d. Hist.
Kommiss. f. d. Prov.
Sachs. 397
Bethge 3494
Beyer 1634
Beyerle 3593
Beyrich 4048
Beyschlag 809
Bezold, Fr. v. 3227
Bezold, G. v. 911. 1350
Bezzenberger 3386
Bibel, Die erste dt. 1338
Bibl 1500
Bibliographie: Kirchen-
geschichtl. 195; Lor-
raine 2482
Bickerich 1549. 1687.
Biebl 918 13017
Bielschowsky 1794
Biema, van 4042
Bierbach 2581
Biereye 1112. 1958. 1999
Bihler 1645
Billioud 3699
Billot 2090
Bindel 1148
Binder, Br. 3169
Binder, G. 4447
Bing 3447
Bingold 4152
Binhack 808
Biographie nation. de
Belg. 2680
Bippen, v. 1841 a
Birke 219
Birkemeyer 3305
Birkenmaier 3027. 3733
3136
Birmanns 3676
Birt 3195
Bismarck, Hnr. Achaz v.
1843 [4372
Bismarck, O. v. 2075.
Bismarck-Jahr 4423
Bitterauf 1980. 2012
Bittner 605. 2721
Blanc 3353
Blanckmeister 3317
Blank 3157
Blasich 4412
Blau 3934
Blazejewski 598
Bleek, van der 2094
Bleich 2898
Blessinger 4118
Bleyer 2065. 4392
Blittersdorff, v. 2738
Bloch 269. 3598
Block 2002
Blok 546. 4247
Blößner 807
Blücher 1829
Blümcke 2972
Blümlein 1792
Blum 3914
Blume, E. 1031
Blume, R. 1601
Bock, v. 784. 1869
Bockenheimer 4298
BCckmühl 1455. 3942
Bode 1801. 4184. 4188
Bodenhausen, v. 1857
Böckenholt 629
Boeckler 1663
Böhm 416
Böhme 3278
Boehmer, G. 784
Böhmer, H. 3123. 3851
Böhmländer 1635
Böing 1815
Boelkow 1105
Bönhoff 2640.
3165. 3611. 3892
Boer 3420
Boettcher 567. 3064
Boethius 1482. 1510
Bohlmann 1539. 3949
Bojani, de 1627
Bojanowski, v. 1802.
Boinet 1098 [1940
Bollert 2315. 4541
Bolte 1601
Bomhard, v. 2173. 4448
Bonifatius 3479
Boos 1040
Booz 2795
Borel 205
3163.
Alphabetisches Register
Borkowsky 1911
Borman, de 436
Born 4551 |
Bornhak 2924
Bornstein 4538
Borowski, v. 4214
Borrey 1972
Borries, v. 3185
Borrmann 3264
Bosch 710
Bossert, A. 885
Bossert, G. 1397. 1434.
1451. 1520. 3139. 3826.
3870. 3881
Bossert, H. Th. 3803
Bothár 1491
Bothmer 4135
Bouly de Lesdain 286
Bouricius 1295
Bourrilly 1430
Bovensiepen 2232
Brabant 777. 1735. 1957.
Bräuer 2501 [4136
Brakebusch 329
Brandenburg 2090
Brandi 264. 3562
Brandt, E. 2560
Brandt, H. 3794
Brants 1478
Brasey 3134
Braun 3822
Braun, F. W. 1608
Braun, M. 2271
Braun, P. 3577
Braun, Th. 3929
Braungart 3342
Braunsberger 1499
Brebaum 3048
Breest 2267
Brehm 3220
Breitbart 1810
Brembach 1856
Bremer, A. 2713
Bremer, W. 3362
Brendel 4288
Brenner 1000. 1093
BreBlau 263. 1071. 1107.
1155. 2575
Bretholz 419. 498. 1339.
1774. 2290. 2568. 2829
Briefe: v. u. an Fr. v.
Gentz 2067. 4210; v.
u. an Herbart 4530
Briefe u. Akten z. G.: d.
16. Jh. 1470, Wallen-
steins 1481
Brieger 1406 [3829
Briefsammlung, Vadian.
Briefwechsel zw. König
Johann v. Sachs. u.
Friedr. Wilh. IV. u.
Wilh. I. 2070
Brill 2872/3
Brindeau 2150
Brinkmann, A. 1180
Brinkmann, C. 3023
Brinkwerth 1661
Brobergen, v. 1815
Broecker 2316
Bromm 2556
Bronnen tot de gesch.:
d. Leidsche Textielnij-
verheid 455; d. Leidsche
Univers. 855
Brose 4262
Brown 1799
Bruchmüller 1710. 4390
Bruckner 3421
Bruder 1287
Brück 2747
Brückner 3651
Brünneck, v. 3076. 4213
Brünnert 4406
Brüsch 808
Brugmans 1471. 3897
Bruinier 3639
Bruiningk, v. 2642.
4032 a
Brunner, Hnr. 3055
Brunner, Hugo 548
Brunner, K. 3336
Brunhuber 864
Bruns 3813
Buberl 469
Buch 3081
Buchegger 1760
Buchenau 293
Buchheim 2198. 4462
Buchhold 871
Buchholz 4422
Buchmüller 2835
Buchner, E. 468
Buchner, M. 607. 608.
2917. 2919. 3481. 3504
Buchwald 1307. 1418.
3757. 3688. 3853
Budde 3135
Bücher 2781. 2988
Büchi 179. 2478
Bücker 2306
Bücking 3576
Bückmann 3158
Bühler 403
Bünger 1302. 3917
Bünker 3176
Bürckstümmer 1314.
1379. 1448
Bütler, Pl. 2730
Büttner 2313
Büttel 3042
Bullinger 1382
Bulmerineg, v. 1256.
Bundschuh 3207 [3717
Burchard, M. 374
Burck 3164
Burckhardt, A. 367
Burckhardt, Fel. 2477
Burckhardt, Jak. 4549
Burckhardt, P. 4446
Burdach 3777
Burg 3159
Burger, F. 3263
Burger, O. 3997
Burgsdorff, v. 1861
Burkhardsberg 2655.
Burr 3486 [2662
Buß 3039
Busse, E. K. 1178
Busse, H. 1008. 1030
Bussemaker 1712
Butte 2870. 3709
Buwinghausen-Wallme-
rode, v. 4127
Buzzi 193
Bylstra 1566
Caemmerer, v. 1264
Caesar 524
Cahiers 1822
Cahn 300
Calmon-Maison 4283
Calvin 1403
Camenisch 3836
Camobreco 458
Campagne: de 1794
1897; de 1807 4252; de
1814 1971
Cappelle 2951
Caraman-Chimay 1398.
Cardauns 4508 [1477
Carl 1959
Caro 668. 2989
Caron 174
Carre 4096
Carstenn 2229. 2717
Carstens 3316
Carstensen 1542
Cartellieri, A. 3572. 3575.
3661. 4314
Cartellieri, O. 3692
Cartier 1403
Cartulaire: Eglise St.
Lambert 2753
Carus 4014
Caspar 3485
Cassirer 4550
Castelli 4219
Alphabetisches Register
Cathal 2151
Celander 1052
Cernik 1331. 3610
Cessi 3418. 3735
Chamberlain 3806
Champeaux 1249
Chance 1647
Charles V. 1398
Charmatz 175. 2168
Chartes: St.-Waudru de
Mons 2755
Chiappelli 3744
Chimay, de 1477
Christ, G. 1816
Christ, H. 3645
Christ, K. 529. 694.
3006. 3424
Christiani 4457
Christophel 2943
Chronicle: Anglo-Saxon
1035
Chronicon Kiliense 2713
Chronik: Bamb. Im-
munitätenstreit 3714;
St. Mühlhausen 2715;
Oesterr. d. 95 Herr-
schaften 405
Chroniken: Hess. u.
Wald. 2712; Dt. Städte
2708
Chroniques: Comtes
d' Anjou 3526; Liegeoi-
ses 408
Chroust 2569. 3714
Chuquet 4239
Cisternes, de 4132
Claeys-Bouuaert 2028.
4332
Claren-Kloster 3167
Classe 4545
Classen 531. 1454
Clauß, H. 2611. 4082
Clauß, J. 3142
Claußen 2559
Clemen, O. 1367. 1368.
1376. 1377. 1385. 1399.
1587. 3326. 3816. 3826.
Clemen, R. 2224 [3998
Cleß 2055
Cochenhausen, v. 784
Cochin, H. 1390
Codex dipl. maj. Polo-
niae 447
Colomb, v. 1829
Comenius 4029
Compagni 3654
Concilium Trident. 1468
Conrat (Cohn) 3435
Consbruch 4063
*137
Constant 3903
Constitutiones et acta
publ. imperat. 3655
Corpus: Ref. 1380;
Schwenckfeld. 3827
Corvinus 4368
Costa 850
Coulon 283
Courtois 332
Cramer 785
Cramer, Frz. 2531. 3389.
3394. 3414
Cramm, v. 1857
Crasselt 2891
Credner 4510
Criste 1902. 1934. 4268
Cristiani 1410. 1414
Crivellucei 3419
Croll 1646
Crome 1003
Croon 638. 2960
Crusius 2994
Cunze 4323
Cuny 919
Curschmann 236. 4213
Curti 1168
Curtius 4425
Cuvelier 1279. 3728
Czermak 3583
Czernin 1883
Dade 2231
Dändliker 504
Daenell 4451 [2470
Dahlmann-Waitz 172.
Dam van Isselt 2176
Damköhler 2526
Damm, v. 1458
Dammann 531
Dammköhler 2048
Damus 4237
Dannenberg 1871
Dante 3660
Darstellung: Bau- u.
Kunstdenkmäler 476.
Dau 2529 L[478. 2811
Dauch 2927
Davaud 4385
Davidsohn 1202
Davis 3497
Dechent 793. 2484
Decourdemanche 2603
Dehio 911. 2799. 4010
Deiter 1402. 1492. 2714
Dellit 2558
Del Lungo 3654
Dencker 3041
Dengel 4526
Denkmäler dt.
[3628
Prosa
*138
Denkwürdigkeiten: a. d.
J. 1812 1858; a. Alt-
österr. 2709; a. d. Zeit
d. Freiheitskriege 1864
Deplin 1680 l
Depréaux 1985
Derendinger 906
Des Marez 3715
Desmons 1672
Deutsch 2329
Deutschland unt.
Wilh. II. 4438
Deutschmann 736
Deuser 824
Devillers 2755
Devrient 2499
Dialektgeographie 242
Dickhuth 1963
Dicks 3149
Diebold 927
Diehl 1707. 2858. 3180.
Dierauer 502 [3208
Dierssen 1644
Diesbach 420
Diete 246
Dietze 3774
Dingeldey 2644
Dinter 4509
Dirr 2978
Dittrich 2263a. 3171.
Dix 3162 [4495
Dmitrewski, v. 786
Dobeneck, v. 3775
Dobenecker 188
Döberl, A. 508. 2068.
4207. 4216. 4494
Doeberl, M. 2273
Döhla 1713
Döhler 2125
Döllinger 4517
Dönges 2694
Doering 716
Dörrer 1922
Domarus 1698
Dombrowski 1242
Donner 4536
Doorninck, van 2749
Dopsch 1086. 1087. 3503
Doren 3556
Dorlan 523
Dorider 703
Dornfeld 3652
Dorr 3385
Dorsch 3376
Draeger 1153
Drechsler 1639
Drees 2566
Dreger 469
Dreyer 3920
Alphabetisches Register
Driault 1909
Drinkwelder 3647
Droege 1039
Dröscher 4162 [4263
Droysen 1630. 1703.
Du Boscq de Beaumont
Dürnegger 2838 [4033
Dürrholder 1203
Dürrwächter 1527. 4527
Düvel 1290. 3738
Duhr 3124. 4061
Dumas 4385
Dumoulin 1042
Du Moulin-Eckart 1942
Dunan 4328
Duncker 422. 1437. 2735
Dungern, v. 312. 615.
Dunkmann 4307 [2913
Durand 3641
Durrer 1070. 2801. 3673
Dussauge 4138
Dutrait Crozon 4432
Duvernoy 2854. 3530
Ebell 3988
Eber 3270
Eberbach 1291
Eberle 3111
Ebermann 1361
Ebers 3995
Ebert 3387
Ebinghaus 973
Ebner 2613
Ebstein 3329
Eckardt, v. 2084
Eckart 4342
Eckstein 1241
Ediger 3539
Egelhaaf 2159. 2166
Eger 3107
Egger 3396
Egidi 1195
Egli 1380. 3862
Egloffstein, v. 1946
Ehlers 3000
Ehretsmann 369
Ehrenkreuz 3604
Ehrenpfordt 1210
Ehrentreich 2100
Ehrenzeller 1233. 1243
Ehrle 257
Ehses 1469. 1496. 1497.
Ehul 1934. 1970 [3847
Ehwald 1063
Eichholz 479
Eichmann 2921
Eickhoff 3186. 3391
Eigenbrodt 2108 a. 3047
Einblattdrucke 3783
Einhart 2817
Einigungskriege 2088.
Einsiedel, v. 1855 [4382
Eisentraut 4139. 4157
Eitel 2588. 3683
Eitle 867
Eitner 1461
Elert, K. 4062
Elert, W. 4005
Elkan 1534. 3919
Ellerbach 1524. 3941
Elsholz 2195
ElBmann 189. 575
Elster 1513
Emerton 3852
Emmius 1471
Emser 1386
Ender 1163
Enders 2052. 4540
Endres 1509. 3627
Endriß 1317
Engel 1723 [3731
Engel, K. 2741. 1285.
Engelbrecht 3001 [2888
Engelhardt, E. 2590.
Engelhardt, E. v. 2671
Engelke 3273
Engelking 2524
Engelmann 2820
Engels 4485
Englert 4023
Ennen 446
Entwicklung d. Kunst
in d. Schweiz 3242
Eppens tho Equart 3897
Epistolae et acta Jesui-
tarum 1474
Erben, W. 2289. 3545
Ercole 3665
Erismann 1508
Erlebnisse e. elsäss. Je-
suiten 1820
Erman 4249
Ermisch 2070
Erslev 4046
Erzählungen d. Mittel-
alters 3288
Eschenhagen 1270
Escher 1422
EB, v. 833
Esselborn 3294. 4501
Esser 3943
Estorff, v. 2646
Etienne 1822
Ettmayer, v. 244
Eulen 4019
Eysoldt 4478 a
Faber 3849
Fabricius, H. 2149
Fabricius, W. 211. 2518.
Fack 957 [3146
Fäh, A. 3242
Fahlbusch 1267. 3725
Fairon 438
Falck 4194
Falco 1172
Falk 4342
Farinet 4385
Farner 1422. 3862
Fastlinger 1044. 3399
Faust 3280
Feaux de Lacroix 687
Febvre 1522
Feddersen 1870
Fehling 1624
Fehr 3063
Fehrle 232. 3315
Feierabend 1118. 3649
Feigen 534
Feilchenfeld 1665
Feind 3525
Feine 29708
Feist 3340. 3445
Feith 3897
Feld-Briefe 1880
Feldmann, v. 3120
Feldmeier 4043
Fellner 2935
Fels 3398
Ferchl 1668
Fertsch 3970
Fester 2139. 4269. 4381
Festgabe f. Meyer v.
Knonau 9
Festnummer d. Schles.
Zeitg. 1878
Festschrift d. Wiener
Fleischhauer-Genossen-
schaft 660
Feulner 470
Fiala 305
Fickert 722
Filangieri di
Fillet 2108
Fink 3393
Finke 964
Finkenwirth 632
Finsler 1580. 3862
Fischel 1553
Fischer, E. 4347 [2871
Fischer, Fr. 865. 1776.
Fischer, H. 247. 896
Fischer, H. E. 1779
Fischer, K. B. 706. 720
Fischer, K. R. 413
Fischer, Ldw. 3241
Candida
11147
Alphabetisches Register
Fischer, M. 656
Fitschen 1363
Flach 3491
Flamm 3592. 3674
Flechsig 4017
Flechtner-Lobach 3335
Fleischmann 2997
Flemming 2826
Fliedner 3942
Fl isch 1743
Flitner 2049
Flori 879
Fluri 3800
Fockema 2866. 3437
Földes 4486
Förstemann 223
Förster 4357
Förstner 955
Foltz 657
Fontaine 4491
Fontes rer. Transylv.
1474. 2688
Forbin, de 1628
Forrer 3359
Forschner 3356. 4496
Forst-Battaglia 309. 315
Fournier 1893. 2334.
Frahm 2213 14373
Franck 2537 [1683
Francke, Aug. Herm.
Francke, H. G. 2890.
3161
Francke, W. Ch. 3558
Frank, Chr. 2998
Frank, Th. 700
Franke, F. 1308
Franke, Karl 2544
Frankhauser 3657
Franz 4000
Frech 591
Fred 1704
Frederich, L. 3597
Frederich, O. 2220
Frederick 4427
Fredrich 2004
Freiheitskriege 1911
Frels 4235
Freisen 2249
Frensdorff 4533
Freund 2023
Freyer 2207
Freytag, E. R. 4341
Freytag, G. 2083. 2094
Freytag, H. 1486
Freytag, R. 1756
Fricke 2238. 2885
Frickewirth-Axt 339
Frie, v. 628
Friedensburg, F. 292
*139
Friedensburg, W. 1420.
2077. 3960
Friederich, R. 1933.
1958a. 4267
Friederich, S. 3122a
Friedhoff 3156
Friedjung 2115. 2163
Friedländer 3265
Friedli 3282 [4124
Friedrich d. Gr. 1701 ff.
Friedrich Christian zu
Schlesw.-Holst. 4200
Friedrich Karl, Prinz v.
Preuß. 2085 [4035
Friedrich Wilhelm I.
Friedrich Wilhelm, Fürst
zu Ysenburg 1676
Friedrich, Fr. 4370. 4529
Friedrich, Jos. 1976
Friedrich, Jul. 3107
Friedrich, W. L. 2859
Fries 1673
Friesen, v. 334
FrieB 3008
Frimmel, v. 914
Frings 2553
Fris 1593. 2867. 3584
Frisch 2552
Fritsch, J. 832
Fritsch, O. 3405
Fritz 841. 3178
Fritz, A. 4359
Fritze, E. 4555
Fritzsch 4530
Fritzsche 4002
Froelich, G. 2010
Frölich, L. 3398
Frohn 774
Frommann 2100
Fronmüller 511
Fruin 1625. 2752
Fuchs, A. 998. 3359. 4329
Fuchs, A. Franc. 2789
Fuchs, J. B. 1711
Fuckel 1658 [2525
Fürchtenicht-Boening
Fürst 1581
Fuhrmann 592
Fuhse 664. 3372
Fulcheri 3528
Funck 1930. 3120
Funck, E. 3413
Funk, H. 2942
Funk, M. 1824
Funk, M. J. 729
Gabe 2180
Gaebel 4271
Gaede 3120
*140
Gaertner 2235
Gaffrey 3550 [2831
Gagliardi 1214. 1228.
Gaisberg-Schöckingen
Gäl 1079 [310
Ganß 1418
Gantzer 2637
Gass 1820. 4080. 429.
Gaudenzi 3484 [4331
Gaus 3432 .
Gauß 1440
Gawin-Gostomski 335
Gebauer 1551. 1667.
4026
Gebhardt, A. 241. 1582
Gebhardt, Br. 484
Gecks 268
Geerds 4030. 4364
Geerling 545
Gefecht v. Skalitz 4419
Geffcken 1094
Geiges 1674. 3675. 4165
Geisberg 2246
Geist, G. 3952
Geist, H. 2920
Gemmell-Flischbach 861
Gemmingen, v. 1483.
3913
Gentz, v. 2067. 4210
Georgi 780. 3112
Gérardot 2247
Gerbet 2562
Gerlach 639
Gerland 4380
Gerloff 4466
Germain 695
German 3782
Germing 2950
Gerst 4509
Gerstenberg 3797
Geschichte: d. dt. Buch-
handels 3035; d. preuß.
Hofes 2898; d. Huys-
burg 568; d. Ober-
elsasses 2853; d. hu-
man. Schulwes. in
Württ b. 866
Geschichten d. Terri-
torien d. Prov. Sachs.
560
Geschichtschreiber d. dt.
Vorzeit 400. 2706
Geschichtsquellen: d.
Bist. Münster 395;
württb. 389
Geschlechterbuch 317
Gesemann 3314 13497
Gesetze d. Angelsachsen
Gesler 3527
Alphabetisches Register
Gehler 3121
Geus, de 545
Geyer 3297
Geymüller, v. 4549
Geyso, v. 1585
Ghellinck, de 3615
Gierke, v. 3994
Gieseke 845
Gieße 1859
Gilardone 1953
Gildemeister 2134
Giles 1035
Gillis 762
Gilow 4006
Ginsberg 2780
Ginsburger 1571
Ginzel 2585
Girach 1176
Gißler 4471
Glaise v. Horstenau 1934
Glasenapp 4507
Glaser 4417
Glawe 3174
Gleichen-Rußwurm, v.
Glitsch 3058 [1805
Glock 519
Glöckner 249
Gloeden 1201
Glückel v. Hameln 1665
Glümer, v. 4547
Gneisenau, v. 1847
Godefroy 1179
Goecke 479
Goedeke 3229
Göpner 2193
Görg 823
Görges 1948
Görres, v. 1853
Goerris 3605
Goerung 1419
Goeßler 3356. 3403f.
Goeters 1678. 4087
Goethe 1793. 1798.
4175f.
Goethe-Jahrbuch 1796
Götz, E. 4416
Götz, J. B. 3878
Goetz, G. 3720
Goetz, W. 1470
Götze, A. 3346
Götze, W. 3373
Goetze, E. 3229
Göz, v. 2024
Gogarten 4349
Gohlke 785
Goldberg 2239
Goldfriedrich 3035
Goldmann, E. 763
Goldmann, F. 1230
Goldschmidt, A. 3520
Goldschmidt, H. 435.
Golther 3230 13701
Goltz, v. d. 1950. 1950 a.
Gómara, de 3838 [1955
Gooch 2278
Good 840
Gooß 2721
Gorjainov 4224
Görka 1170
Goßler, v. 2093. 4429
Gothein 4423
Gottberg, v. 345
Gotthardt 1890. 4506
Gotzen 2486
Gougaud 1089
Goyens 466
Grabau 843
Graber 287. 3289. 3452
Grabinski 1418
Gradmann 2516
Gräf 1793
Gräffer 1973
Graff 4090
Grand 3698
Granier 1829 a. 1865.
1874. 4221. 4229. 4232
Grasset 4256
Grauert 3756. 4265
Grautoff 1887
Gregorius, Bisch. v.
Tours 3465
Grein 3642
Greinz 2725
Grevel 2057
Greven 1166. 3620
Greving 3818
Grienberger 2540
Grill 2827 a
Grimm, E. 3292
Grimm, H. 2057a
Grimm, J. u. W. 238. 2542
Grisar 1412. 3855
Griselle 1479
Gröll 3101
Grössel 4340
Groeteken 2999
Grolmann, v. 1888
Gronemann 322
Grosholz 647
Groß, H. 1013
Groß, J. C. 1884
Groß, L. 3736
Grosse 757
Grotefend 2659. 2770
Grümmer 1427
Gründorf-Zebeyeny, v.
2082. 4412
Grünfeld 2020
Grünwald 4220
Grützmacher 2017. 3855
Gruhler 1205
Gruner, v. 1891. 4277
Grunwald 741. 4060
Grupe 4297
Grupp 933
Gubo 493
Güldemeister 3488
Gümbel 1275. 1316.
1354. 3814
Gündel 1025
Günter, H. 1450
Günther 3345
Günther, F. 720. 1543.
1592. 4067
Günther, O. 1602
Guerre de 1870/71 2089.
4383; de Peninsule
1915; de la succession
d'Autriche 1722
Gürtler 1762
Güterbock 1130
Guglia 861. 1769. 2819
Guggenbühl 4050
Gugitz 4211
Guhr 784
Guilland 2476
Guillot 4031
Gumbart 2710
Gurland 1286
Gurlitt 478. 4078
Gut 4191
Gutbier 1138
Gutsche 1199
Guttenberg, v. 690.1937.
Gyr 3328
Gysi 3248
H 3432
Hoake 2142. 4460
Haan 318
Haarhaus 2063
Haaris 2147
Haas, A. 1009
Haas, E. 2092
Haase 857. 2029
Haberland 600
Habicht 1351. 3796
Hach 2815
Hackel 3323
Hacker 1359
Häberle 1816. 3976. 4535
Haeckel 1669
Hälsig 3287. 3311
Häne 1435
Hänselmann 4312
Häpke 3022
Haering 1577. 4068. 4294
Alphabetisches Register
HaeBlein 2842
Häusler 3351
Häußler 3787
Häußner 585
Hafen 2778. 3532
Haff 3991
Hagedorn 3020
Hagemann 551
Hagen, J. 3415
Hagen, K. v. 1939. 4058
Hagen, M. v. 2221. 4484
Hagenmeyer 3528
Hager 2661
Hahn, E. 293
Hahn, K. 3940
Hahne, E. 990
Hahne, O. 4058. 4142
Haid 3765
Halkin 4106
Hall 1240
Haller 1135. 3554 a
Hallwich 1481. 1507
Halphen 3526
Halter, E. 982. 3339
Halter, K. 520
Hamann 2324
Hambloch 3013
Hamburg in d. Fran-
zosenzeit 4311
Hamel, van 3417
Hamelmann 1393
Hammann 2628
Hammer 1563. 1814
Hammers 3004
Hampe, K. 1188
Hampe, Th. 1590
Hanauer 427
Handel-Mazzetti, v. 359
Handelstag 4477
Handzeichnungen 3265
Hankel 251
Hann 3876
Hannemann 3515
Hanow 4218
Hansen, A. 1057
Hansen, J. 3034. 4402
Hansen, Th. 2237
Hanserecesse 442. 2760
Happach 4091
Harcourt, de 4546
Hardeland 1372
Hare 3700
Harms 1251. 2227. 4255
Harnack 2045
Hartig 3243
Hartmann v. Aue 1176
Hartmann, A. 467
Hartmann, J. 2054
Hartmann,L.M.603.3468
*141
Hartmann, M. 1073
Hartranft 3827
Hartung, K. 4334
Hartung, W. 3212
Hartwig, O. 3366
Hartwig, Th. 1749
Harvard de la Montagne
Has 784 [1390
Haß, E. 4093
Haß, M. 1554. 1555.
3968
Hase, v. 338
Hashagen 198. 340. 882.
Hasl 860 [2505
Hassebrauk 1540
Hassert 207
Hattemer 530
Hauber 356. 425
Hauffen 4007
Haug 1020. 4028
Haupt, A. 905. 1056.
1097. 3247. 3459
Haupt, H. 2100. 4390.
Haupt, P. 2090 [4391
Haupt, R. 903. 1122
Haupt- u. Staatsakti-
onen 4108
Hauptmann, F. 1989
Hauptmann, K. 1027
Hauptmann, L. 737.
2936
Hauptregister 1752
Hauser, H. 1432
Hauser, K. 3113
Hausmann 3388
Hausrath, A. 1411
Hausrath, H. 686
Hauß 3581
Hauviller 2161
Hay 1778
Hayen 4361
Hebling 643 a
Heck 528
Hecker, M. 4177
Hecker, O. A. 1462
Hedemann-Heespen
2490. 3049. 3109
Hedicke 4012
Heer 4330
Heer, A. 4447
Heer, G. 2100
Heeringa 462
Heers 2051
Hefele, F. 1505. 3939
Hefele, H. 206
Hegel 2047
Hegi 3862
Heidrich 3120
Heidrich, E. 1425
*142
Heierli 3242
Heigel, v. 1636. 1739.
1740. 2107. 2676. 4041.
4245. 4251. 4259. 4269.
4396. 4420
Heilmann 2245
Heimann 4155
Heimberger 770
Heimeier 4054
Hein 1167. 3621. 4045.
Heine, F. 1297 [4210
Heine, H. 4539
Heineck 1373
Heineken 293
Heinemann 2100. 4390
Heinze 2660
Helbok 2992
Heldmann 3911
Heldwein 3766
Hell 2214
Hellen, v. d. 1798
Hellinghaus 1858. 1864
Hellmann 407. 1103f.
Hellriegel 2891
Helm 1050. 3630
Helmbold 574. 1215
Helmke 1222
Helmolt 2083. 4437
Hemmerle 2203
Hengelmüller, v. 1642
Henke 4311
Henkel 1021
Henkelmann 3844
Hennet 4225
Hennig 216
Hennige 563
Henning 989
Henschel 1808
Hensler 900
Hentze 3664
Herbart 4530
Herbst 1276
Herda 947
Hermsen 894
Herold 4500
Herr 453. 2535. 2779
Herre 171. 934. 4212
Herrmann, Alfr. 1906
Herrmann, Aug. 1821
Herrmann, F. 432. 2794.
3828
Herrmann, J. 2037
Herrmann, M. 3275
Herrmann, O. 1734
Herrmann, R. 2036. 2275
Hertlein 3403
Hertz 4186
Herwig 4444
Herz 4445
Alphabetisches Register
Herzog 949
Hes 4543
Heskel 4311
Hesse, A. 2225
Hesse, M. 2121
Hessel, A. 2740
Hessel, K. 952
Hesselbarth 4415
Heßler 549. 953. 3293
Hettwer, E. 2514
Heuberger, R. 276. 1280
Heuberger, S. 1894.
3398. 4240
Heuft 974
Heuser, A. 2546
Hehser, E. 1640
Heuwieser 1445
Heyderhoff 1711
Heyding 3332
Heyer 3606
Heymann 3083. 3989
Heyn 1812
Heyne 1038
Hildbrand, A.
3799. 4541
Hildebrand, S. 252
Hilff 541
Hiller v. Gaertringen
1807.
Hilling 631 [1839
Hiltebrandt 584. 1504.
3924. 4438
Hiltmann 4164
Hintze 1942. 2958. 4064.
4423. 4439
Hirn, F. 4291 [2610
Hirn, J. 1902. 190.
Hirsch 613. 2929
Hirschauer 1476
Hirschberg 930
Hirschfeld 3560
Hirschstein 2305
Hirth 4539
Hitz 3089
Hobohm 1269. 1512
Hock 1058
Holder-Egger 3555
Hoeber 4011
Hoede 640
Höfer, P. 3478
Höfer, R. 578
Höfflinger 362
Höhn 2326. 3284
Höhnk 2663
Hoek, van den 3925
Hoelge 836
Hölscher 910. 1995. 3585
Hoen, v. 1934
Hoenig 2131
| Hoensbroech 4499
Höpfner 3791
Hörmann, K. 3310
Hörmann, W. v. 3500
Hörter 1001
Höse 561
Hoetzsch, O. 2073. 4405
Hoff 2011
Hoffmann, H. 2295
Hoffmann, M. 738
Hoffmann, W. 2911
Hoffmann-Krayer 200.
Hofkalender 2623 [2338
Hofmann, H. 2194. 2763
Hofmann, Herm. 2095
Hofmann, Hnr. 711
Hofmann, J. 4159
Hofmann, Karl 181
Hofmann, Konr. 2928
Hofmann, W. v. 1726
Hofmeister 1004
Hofmeister, A. 443. 587.
1126. 1149. 1302. 1321.
3536. 3565. 3776. 3956
Hofmeister, H. 856. 1123
Hohenlohe, S. v. 3834
Hohenzollernbriefe 1865
Hohlfeld 1250
Hollack 1706
Hollweg 1529
Holthoff 784
Holtmeyer 902
Holtze 586. 2900. 3074
Holtzmann 3279
Holwerda 3365
Holzhausen 1929
Holzhey 997
Holzskulpturen 912
Hombitzer 2520
Homburger 3520
Hoops 988. 3344
Hopf, M. 2839
Hopf, W. 2025. 2178.
Hopfner 227 [4324
Horn, E. v. 2217
Horn, K. 1526
Hornbogen 4479
Hornburg 1881
Horsetzky, v. 3110
Horstenau, v. 1934
Horstmann 2698
Houben 4542
Hoyer 704
Hruby 1502
Huber 204. 248
Hübel 1%
Hübl 3201
Hübner 3120
Hübner, A. 4008
Hübner, J. 3077
Hübner, K. 801. 1310
Hübner, P. G. 3520
Hübner, R. 761
Hübsch 1981
Hüffer 2285. 4520
Hüllen 872
Hülsen 3496
Huemer 1466
Huffschmid,M. 529. 3144
Huffschmid, O. 1622 a.
3114
Hugemann 2202
Huhnhäuser 3984
Huläkovsky 260
Hullu, de 3183
Hulshof 2748. 2865. 3458
Humann 2000
Humbel 1381
Humbert 1349
Humboldt, v. 2071
Hummel 3011
Humpert 533
Hund 297
Hundert 1997
Hunn 2966
Hussl 2577
Hussong 1823
Hustin 543
Hutter 2846
Hutton 3470
Huybers 3923
Huygens 3910
Huyskens 3490. 4121
Idiotikon 2549
Ihde 637. 2959
Ilgen 29%. 3456
Illert 898
Illgner 474
Ilwof 3778. 4150
Imhof 735
Imme 945. 2339
Inhelder 1833
Innerhofer 1921
Innerkofler 1770
Innocenz XI. 1627
Invasion de la Franche-
Comté 4238
Inventaires: archives du
Hainaut 2754
Inventare: hans. Ar-
chive 3846; nichtstaatl.
Archive d. Grhzgt. Hes-
sen 432
Iseler 2177
Iselin 2832
Isernia, Hnr. v. 1188
Israël 2492
Israël, R. 1643
Alphabetisches Register
Jackowski, v. 4476
Jacob, A. 2847
Jacoh, Br. 4374. 4449
Jacob, K. 1204. 2705
Jacobs, Ed. 3977
Jacobs, Em. 1702
Jacobs, J. 1017
Jacoby 3312
Jaden 2059
Jäger 2816
Jänecke 3256
Jahn, Fr. L. 1852
Jahn, M. 987. 3443
Jahn, P. 3726
Jahr 1913 4458
Jahrzeitbuch 463
Jakubicka 1656
Jakob 3375
Janke 1880
Jansen, M. 2704
Janson, v. 1721
Janssen 3712
Japikse 183. 1625
Jarisch 4049
Jecht 1224. 2006. 2495.
2905
Jecklin 463
Jeep 2620
Jegel 619. 4084
Jegerlehner 951
Jellinek 240. 2545
Jentsch 876
Jesse 2769
Jessen 2880
Jette 2146
Jickeli 708
Jiriczek 1037
Joachim 760
Jörger 941
Jörin 1977
Johann Georg, Hrzg. zu
Sachs., 2001; 2070;
20708; 4452
Jonas 2276
Jordan, Hnr. v. 4231
Jordan, Herm. 4523
Jordan, L. v. 4231
Jordan, R. 1998. 2715.
3869
Jordanes 1032
Jordens 4301
Josef II. 4125
Josten 3808
Jud 3506
Jürgens, O. 2877
Jürgens, St. 1586
Jürges 3662
Juethe 1177
Julien 4558
5143
Jung, Fr. 3883
Jung, R. 3830
Jungbauer 937
Jungk, A. H. 2744
Jungnitz 3548
Jusselin 262
Kaden 2327
Käding 2191
Kämmer 2223
Kästner 3547
Kagg 4032 a
Kahle 2889
Kaindl 932. 3330
Kainz 4016
Kaiser 222. 464
Kalbfuß 459. 1156. 2584
Kaleschke 1932
Kalisch 3723
Kalkoff 1417
Kammradt 4344
Kampers 591. 1072
Kanehl 1800
Kant 1779
Kanter 1225
Kantorowiez 1152. 2299.
Kaphahn 1561 13435
Kapras 752
Karcher 3268
Karg-Bebenburg, v. 206
Karl V. 1392
Karl Anton v. Hohen-
zoll. 4376
Karl, Erzherzog 1902
Karner 799
Kaser 1229. 2171
Kastner 2061
Katalog d.: Ausstellg.
„Friedr. d. Gr. in d.
Kunst“ 1809; Danzig.
Stadtbiblioth. 191;
Nürnberg. Stadtbi-
blioth. 180
Kauffmann 3343
Kaufmann, G. 1802.
2098. 3196
Kaufmann, Joh. 594
Kaufmann, Jos. 597
Kausch 562
Kautzky 4489
Kautzsch 1356
Kauw 3966
Kawerau 1368. 1371.
1377. 1400. 1404. 3825
Kayser 1618
Kehr 460. 4525
Keidel 4085
Keiper 526
Kelemina 1175
144
Keller, Albr. 1036. 1580.
Keller, Alfr. 3873 [3992
Keller, Aug. 3145
Keller, R. A. 2032
Kelleter 2746
Kemp 4100
Kempen, v. 3070
Kempf, F. 3253
Kempf, K. 693
Kentenich 623. 824. 878.
1213. 1651. 1700. 2948.
4039. 4472
Keramik 1026
Kern, A. 1874
Kern, F. 371. 1190. 1193.
Kern, R. 581 [1196
Kerrl 606
Kerssenbroch 3840
Kerst 2061 a
Kessel 1772
Keune 31408
Keußen 967
Kiefl 4105
Kiekebusch 3380
Kielberg 4413
Kiener 621. 2944
Kießkalt 2636
KießBling 2826
Kimpel 873
Kindler v.
320. 2633
King 3790
Kinkel 2079
Kinter 2274
Kipp 3320
Kircheisen 1900. 1901.
1926. 4422
Kirchengalerie 795. 3127
Kirchenordnungen 1388
Kirchhoff 4412
Kirn 1677
Kirsch 3483
Kirsten 2985
Kisch 3082
Kißling 2262
Kittel 4424
Klaar 314. 496
Klaiber 908
Klaje 2005. 4318
Klamroth 895
Klapper 3288
Klaußmann 2185
Klee 4226
Kleeberg 2578
Kleemann 3571
Kleerkooper 3036
Klein-Hattingen 2188
Kleine-Natorp 719
Kleiner 2980
Knobloch
Alphabetisches Register
Kleinschmidt, A. 1725
Kleinschmidt, K. 1686
Kleintitschen 2862
Klele 4053
Klemenz 887
Klemm 3804
Klevemann 784. 2255
Klingenburg 1423
Klingner 1412
Klinkenberg 3156
Klinkenborg 1626. 1947.
2589. 2899. 3967. 4144
Klocke, v. 321
Klohn 2952
Klosterarchive 440
Kluckhohn 733. 3640.
Klüver 652 [3671
Kluppel 3682
Kment 4074
Knackfuß 3807
Knapp, E. 3493
Knapp, H. 3094
Knapp, M. 2309
Knauer, E. H. 691
Knauer, P. 4072
Knell 1959
Kneschke 3695
Knesebeck, v. d. 3587
Knetsch 2135
Knipping 434
Knöpfler 206
Knoke 43381.
Knorr 1019. 3369. 3403
Knortz 961
Knüsli 341
Kobelt 342
Kober 423
Koblischke 2489
Koch 4276
Koch, E. 457. 665. 1281
Koch, F. 4457 [27%
Koch, H. 188. 313. 2653.
Koch, W. 1556. 4065
Kochendörffer 1935
Koeberlin 3206
Köchl 3965
Koegler 1358
Koehl 1060. 3005
Köhler, D. 3871
Köhler, H. 3619
Köhler, W. 1378. 1380.
1422. 1433. 3857. 3862
Kömstedt 3255
König, E. 2509. 3788
König-Warthausen, v.
2592
Königsmarck 4033
Könnecke 766. 3088
Koepp 1503
|
| ö l ůůs«—iſ a e E — NmG N———ß—5v5— —ä—Ü—) E R R =
Körber 1024. 3411
Körbs 3426
Koerner, B. 317
Körner, E. 3662. 3829
Koerth 253. 2564
Köster, A. 2937
Koester, W. 1144
Kötschke 2762
Kogler 3724. 3764
Kohfeldt 2496. 4145
Kohl 1841. 2075. 2088.
Kohlrausch 3543 [4332
Kohnen 2876
Kohte 3644
Kohut 1718. 4532
Koischwitz 4278
Koken 980
Kolbe 4384
Kolberg 1324
Kolde, E. 4523
Kolde, G. 1446.
Kolfhaus 1424
Kollmeyer 3602
Kollofrath 4202
Kondziella 3648
Konrich 2119
Kont 178
Konventsbuch 1277
Kormann 2923
Kosch 4537
Koser 1703. 2897. 4128
Kossinna 979. 984. 1002.
1010. 3347. 3368
Kostrzewski 1010
1621 a.
[3879
Kott 3969
Kowalski 488
Krabbo 1143. 1212.
2766. 3563. 3678. 3679
Kracauer 3739
Kraft 4077. 4115
Kralik, D. v. 1082
Kralik, R. 491
Krammer 2918. 35%.
3601. 4518
Kraus, C. v. 3638
Kraus, W. 4244
Krause, K. E. H. 1751.
Krause, L. 3982 [3393
Krauth 1092
Krebs, C. 4195
Krebs, E. 4493
Krebs, J. 3958
Krebs, W. 2051
Kreitz 873
Krell 1728
Kremser 2318
Kretschmar 1966
Kretschmayr 2935
Krieck 4169
Krieg, J. 3104
Krieg, K. 2963 [2737
Krieger, A. 426. 1244.
Krieger, B. 1720. 4131
Kriester 3200
Krimer, F. 4228
Krimer, W. 1828
Kröhnert 2530
Kroell 1084
Kröß 2503
Krohn 4123
Krollmann 1879
Kropp 3472
Krudewig 2745. 3003
Krügel 4514
Krüger, A. 3179
Krüger, Geo. 1006
Krüger, Gust. 4169
Krüger, H. K. A. 888
Krüger, Herm. 3228
Krüger, J. 3596
Krüger, P. 266
Krusch 1061. 3462. 4166
Kruse 1431
Kuberka 4266
Kubitschek 1017
Küch 3721
Küeffer 950
Kühling 1727
Kühls 3120
Kühn, G. 3148
Kühn, H. 2101. 3286
Kühn, J. 670. 1846.
3824. 4449
Kühn, L. 1116
Kühnau 3299
Künstlerbriefe 4550
Küntzel 2076
Kürschner 3902
Kuhlmann 4557
Kuhring 2016
Kull 293. 298
Kuloge 3887
Kultur 44844 [2802 ff.
Kunstdenkmäler 470ff.
Kunststätten 899. 3240
Kunsttopographie 469
Kunz 3916
Kunze, E. 2008
Kunze, H. 1345
Kupke 4378
Kurrelmeyer 1338
Kurth 547. 1166. 3464.
Kurzwelly 1911
Kuske, Br. 3029
Kuske, E. 4269
Alphabetisches Register
Kutzke 3246 a
Kvačala 1589. 4101
Kybal 2720
Kyrion 541
Laband 4465
Läufer 712. 3028
Lager 1826
Laharpe 4363
Lahrsen 2983
Lahusen 282. 1252
Lallemand 2750
Lambla 4296
Lamey 1782
Lampel, J. 2722
Lampp 3033
Lamprecht 1917. 2153
Landau 2206
Landeskunde, Schles. 591
Landolphus Sagax 3419
Landsberg, E. 2248
Landsberg, Th. 1834.
4490
Landsberger 3521 [423
Land kten, Württ.
Land wehrbriefe 1879
Lang, A. 1421. 1485.
Lang, W. 2100 [3863
Lange 1113
Lange, H. 685
Lange, W. 1182. 4250
Langenbach 1530
Langhäuser 796. 3128
Lanoir 2144
Lappe 648. 3098
Lasson 2047
La Tour, de 1419
Laubert 1935. 2277.
4394 f. 4398. 4457. 4512
Lauchert 1383
Laue 187
Lauhn, v. 1875
Laur 2804
Lauxmann 692
Lazarus, M. 2298
Lazarus, P. 3704
Lebedur, v. 285
Lechner 862
Leeds 3429
Leestlial 3633 [1967f.
Lefebvre de Behaine
Lehautcourt, P. 2143
Lehenbuch 457
Lehmann, A. 1298
Lehmann, G. 2682
Lehmann, H. 3810
Lehmann, J. 848
Lehmann,
2855
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie
*145
Lehmann, K. 3440
Lehmann, L. 797
Lehmann, M. 4264
Lehmann, O. 975
Lehmann, P. 403. 404.
1333. 3756. 3779. 4001
Lehmann, W. 3760
Lehner 3364. 3415
Leidinger 3646
Leimbach, v. 1964
Leinhaas 4426
Leininger 4390
Leisching 1691
Leistle 1315
Leitschuh 3238. 3240
Leitzmann 1367. 1804
Lemcke 2240. 2813
Lemmens 411. 412. 787.
1301. 3170
Lenel, P. 1757. 2189.
Lenel, W. 497 13060
Lengler 255
Lennartz 2617
Lenné 964. 3703
Lentze 536
Lenz, F. 718
Lenz, G. 4193 [4423
Lenz, M. 2351. 4421.
Leonhard, K. C. 1969a
Leonhardt, H. 43908
Leonhardt, K. F. 1348.
2595
Leonhardt, W. 1140
Lesne 3499. 3509
Lesort 390
Lessiak 226
Lessing 1819
Leßmann 1121
Lettow-Vorbeck, v. 784
Lettres eto.: Murat 1850
Leuthold 3454
Leuze 2479
Levillain 3480
Levinson 1623
Levison 384. 385. 401.
1061. 1102. 1172. 3462
Lévy, R. 3012
Lewalter 1601. 3306
Lewenhaupt 4032 a
Leyen, v. d. 4481
Leyhausen 2040
Libaert 257
Lichius 4121
10
*146
Lichtenberg, v. 981
Lichtenecker 2718
Lichtner 627. 4322
Lick 1158
Lieb 1597
Liebe 1681
Liebenau, v. 1344
Liebermann 3442. 3497 f.
Liebmann 1550
Lienau 1054. 3367
Lienhard 3860
Liersch 4556
Liliencron, v. 4377
Liman 2156
Limes 3393
Linden, van der 3946
Lindenberg 347
Lindlar 3031
Lindner, A. 899
Lindner, P. 800
Lindner, Th. 4269
Lindner, W. 972
Lingelbach 3030
Linneborn 2758. 4081
Linnenkohl 2197
Lippert 747. 1705. 2894
Literaturbericht, Hist.
päd. 2504
Litzmann 2323
Ljubsa 798
Liutprand 1101
Livijn 1872
Lizerand 3656
Lobbes 250
Lockemann 1370
Loebich 4098 [3840
Löffler 1053. 1393 f. 1416.
Loening 2157. 3073
Lösche 838. 3826. 4337
Loewe 1874. 4038
Loewenson 4369
Löwis of Menar, v. 222.
Lohmann 2861 [602
Lohmeyer 4111f.
Lohß 2551
Lonchamp 715
Loon, van 1742
Lorentzen 1221
Lorenz, M. 635
Lorenz, R. 2956
Lorenzen 1605
Lorme, de 456 [4358
Losch 364. 2196. 4141 a.
Loserth 1239. 1436.
2723. 3845. 3906. 3932.
Loßnitzer 3801 [3963f.
Lot 2756. 3466
Love Norges 3740
Lucanus 1706
Alphabetisches Register
Lucerna 3933
Lucius 3697
Ludwig, A. 2266. 3939
Ludwig, K. 1976
Ludwig, V. O. L. 1271
Lübbe, A. 2281
Lübbert 1785
Lübke 3247
Lücker 2968
Lueder 4335
Lüdtke 1638
Lühr 877
Lütgert 2270
Lütjens 892
Lüttich 3535
Lulves 1717
Lunkenbein 2840
Luschin v. Ebengreuth
295. 1574. 2609. 3719.
Luther, J. 3821 13935
Luther, M. 1367ff.
Lutteroth 317 [3819ff.
Lutz 3882
Macco 316. 2783. 2791
Maciet 2090 a
Mack 650. 925. 2761
Mackensen, v. 3118
Mackeprang 2181
Mackowsky 3258
Maere d’Aertrycke 1198
Mahner 676
Mahr 4423
Maier 3095
Maliniak 698. 1579
Malkowsky 3246
Malsch 3582
Maltzahn, v. 2626
Manen, v. 728
Mang 671
Mangelsdorf 1729
Manitius 1042. 1218.
Mankel 781 [2796
Mann 1067. 3475
Mansion 3453
Manstein, v. 291
Mantel 1648
Manteuffel, v. 2675
Manussi v. Montesole
861 [3579
Marchetti-Longhi 1145.
Marcks 4423 [1705
Maria Antonia v. Sachs.
Maria Theresia 1704f.
Marini 1235
Markert 2892
Markgraf 593
Märki 1642a
[4125
ı Marre 1557. 3972
Marshall 2818
' Marsilius v. Padua 3661
' Martens, E. 775. 3108
Martens, W. 1532
Martensen 3889
Martian 993
Martin, E. 3361. 4225
Martin, F. 469
Martiny 683
Marwitz, v. d. 1835
: Marx 4485
Masson 4225
Massow, v. 2160. 4440
Materialien z. röm.-
germ. Keramik 3395
Matolezy 1970
Matrikel d. Univ.: Alt-
dorf 3191; Dillingen
Matschoß 1763 [3192
Matthaei, A. 4552
Matthaei, K. 1340
Matthaei, L. 3663
Matzinger 1234
Mau 3868
Mauer 4475
Maul 4114
Maurer 517
Maurhoff 784
Maurmann 243
May, O. H. 278
May, Osw. 880
Mayer 1447
Mayer, E. 614. 2931.
3062. 3436. 3599
Mayer, Gust. 2241.2244a
Mayer, Hnr. 3131. 3909
Mayer, Herm. 1325 ;
Mayer, J. G. 803. 3132
Mayer, Th. 617. 1274
Mayer-Homberg 1078.
3061. 3498
Mayerhoffer v. Vedro-
polje 1954
Medicus 4349
Meerkamp v. Embden
Meerwein 3016 [1253
Mehlis 3360. 3423
Mehring 2314. 4485.
4489a. 2731
Mejbaum 1738
Meiche 3307. 3827
Meier, Burkh. 1352
Meier, Gabr. 1344 a.
3829. 3877
Meier, Hnr. 554. 650.
1849. 3586
Meier, P. J. 650. 3040.
Meier, S. 940 [3950
Meier, Wilh. 540
Meiergerichtsurteile 1572
Meilinger 1564
Meinecke 1942. 2096.
2113a. 2279
Meinhold 4511
Meininghaus 755
Meisinger 3300
Meisner, H. 220
Meisner, H. O. 2186
Meißen 3215
Meissinger 3858
Meißner, H. H. 2018
Meißner, W. 487 [4327
Meister, A. 604. 2922.
Meister, E. 756. 3071.
Meister, W. 350 [3078
Mell, A. 203. 451 f. 2513.
Mell, R. 275 [2724
Menadier 303. 2616
Menghin 1017. 3321
Menke-Glückert 3837
Mennen 1596
Mensi, v. 1436
Mente 3368
Mentz, E. 3850
Mentz, F. 1619
Mentz, G. 1405
Menzel, v. 4554
Merbach 2333
Merk 422. 2778
Merkel 4350
Merker 3322
Merkle, J. A. 515
Merkle, S. 1468. 1754.
Merores 270 [2226
Merriman 3838
Mertens 833
Merz 503. 1653. 2728.
Merzdorf 2282 [4089
Meschwitz 783
Messikommer 994
Metcke 2904
Mettensia 390
Mettig 837
Metz 3926
Metzenthin 1657
Meusel 1835
Meuß 2600
Mey 1124
Meyer 201
Meyer, Clem. 926
Meyer, Ernst 3087
Meyer, Herm. 1327
Meyer, J. R. 940
Alphabetisches Register
Meyer, Is. 743 [2836
Meyer, Karl 555. 784.
Meyer, Otto 1316
Meyer, R. M. 4179
Meyer, Th. 4303
Meyer, V. 1895. 3993
Meyer, W. 1852
Meyer-Benfey 2058
Meyer v. Knonau 1641.
3544. 4524
Meyer-Rahn 921 :
Meyer-Zschokke 503
Mezger 472
Michael 1157. 3561
Michel, Fr. 966
Michel, J. 1595. 4004
Micheli 1266
Michels 4489a. 4521
Michelsen 4168
Michniewicz 2111
Mielke 890. 977.
Milz 4154
Minnereden 1340
Minnigerode, v. 3091
Miquel, v. 4388
Missalek 2908. 3557
Misselwitz 2233
Mitteilungen: Mitzsch-
kesch. Fam. 2657
Mitteis 3080. 3438
Mitterwieser 2733
Modick 4183 [41070
Möllenberg 1568. 2228.
Moeller, Ch. 2118
Möller, K. v. 4268
Moeller, R. 3668
Möller, W. 285
Mönch 2183
Möring 730. 3043
Mörtzsch 579
Mösch 3204
Moeser 2594
Mößler 186
Mötefindt 1002. 1005f.
1045. 3433
Mogk 3308
Molden 2105. 4365
Molhuysen 855
Molitor 3045
Mollat 1200
Molsdorf 3812
Mombritius 402
Mondolfo 4485a
Montarlot 1831. 4206
Monumenta Germ.: ar-
chitect. 905; hist. 382.
2684; paedag. 3198
Moorrees 377. 2674
Morcone, de 1083
Histor. Vierteljahrschrift. 1914. 4. Bibliographie
8147
Morel-Fatio 1391
Morgenstern 1849
Morin 3457. 3462. 3609
Mortensen 1872
Motzki 445. 1632. 3753
Mozart 4196
Mraček 418
Mühlbrecht 194
Müller 1925
Mueller, A. 215. 1254.
3291
Müller, Alph. Vict. 1413
Müller, Ernst 1867
Müller, Eug. 1189
Müller, Eug. v. 451
Müller, G. H. 214. 830.
3224
Müller, H. 1969. 4464
Müller, J. 4534
Müller, J. Th. 3172. 4098
Müller, Johs. 571. 3718
Müller, Jos. 1273. 1396.
4333
Müller, Karl Alex v.
2133. 2148
Müller, Karl Eug. 4141
Müller, Karl Otto 645.
1289. 1296. 2517. 2964
Müller, Konr. 3018. 3455
Müller, Otto 3981
Müller, Paul 1464
Müller, Th. 1442. 1443
Müller, Walt. 1371
Müller, Wilh. 3685. 3769
Müller-Bohn 4424
Müller-Fraureuth 2561
Müller-Kranefeldt 4428
Müllerleile 663
Müllner 1856
Münz 2331
Münzen u. Medaillen v.
Cöln 302
Münzer 1012
Mürkens 235
Müsebeck 1866. 1914
Mütterlein 2328
Muhl 4216
Mumbauer 1788
Mummenhoff 644. 688.
1650. 2286 a
Mundt 1911
Munk 746
Munro 3574
Murat 1850
Mußgnug 3841
Muth 4436
Mutke 651
Mutter u. Sohn 4125
Myconius 3816
10 *
*148
Nabholz 1194
Nadler 886. 3232
Nägele 3309
Naegle 1055
Nagl 2608
Nah 4433
Nathan 2204 [3624
Naumann, H. 254. 3105.
Naumann, L. 681. 3760.
Navez 4290 [3951
Nebelsieck 560
Neckel 3449
Necrologia Germ. 2789
Neischl 996
Nell 1300
Nerlich 2593
Nesselhauf 3120
Nestle 2030
Netz 535
Neubauer, Fr. 1944
Neubauer, Th. 1278
Neubaur 931
Neuhaus 2226
ers 2007. 4549
eupert 2494. 28%.
3686. 3891. 4122
Neuser 3867
Neuwirth 2800
Nicolai 1045
Nieschlag 2945
Nielsen 1559. 1892
Niese 271. 3569. 3580
Nießen, v. 1464. 3588
Nistor 3025
Nitzsche 4453
Noack 4438
Nößlböck 413
Nohl 2050
Nolte 1675
Norden 3538
Nordmann 744
Norlind 213
Noß 302. 2614
Nostitz-Rieneck 4499
Notten, v. 912
Nottbrock 3942
Novotny 499
Nürnberger 3523
Nuntiaturberichte 1623.
3907
Obermaier 996
Oberndorff, v. 430
Oberreiner 1015. 1074.
1525
Obser 4025. 4354. 4363
Odeleben, v. 4223
Oechelhaeuser, v. 471
Öchsler 815
Alphabetisches Register
Oechsli 2069
Oellers 2863
Oelmann 3395
Oelrichs, v. 4401
Oertzen, v. 351
Oeschey 2192. 4459
Oesten 3381
Osterreich in d. Befrei-
ungskriegen 4268
Offizier-Stammliste d.:
1. Garde-Reg. 2253;
Inf.-Reg. 77 2254
Ohle 588
Ohlendorf 2969
Ohlenschlager 3400
Ohnesorge 1123. 2879.
Ohr 423 [3566
Oldenbourg 333
Olfers, v. 4362
Ollivier 2140
Omlin 2940
Oncken 2100. 2158. 2215.
2244. 2353. 4485. 4487
Opitz 758
Oppermann 3554
Origines, diplom. de la
guerre 1870/71 2086
Orth 3117 N
Ortner 1507a. 2292
Ortroy, van 3921
Ortschafts verzeichnis,
Schles. 221
O' Shea 1426
Osten-Sacken 2773
Osten, gen. Sacken, A.
v. d. 352
Osten-Sacken u. v.
Rhein, O. v. d. 779.
Osterberg 1746 [2251
Ostermann 1773
Ostertag 4130
Ostwald 1282. 2703.
2973. 3730
Oswald 3630
Ott 3102
Ottenthal, v. 388. 2573
Otto, E. 3875
Otto, W. 1541
Overmann 477
Paas 3151
Päpke 1342
Pagenstecher 2066
Pahncke, H. 2821
Pahncke, R. 4371
Palat 2143
Palleske 1806
Palmarocchi 3492
Panske 3680
Pantenius 1730. 4035
Pape 699
Pappenheim, v. 353
Paradeis 3404
Parish, G. 4241
Parish v. Senftenberg
Parisot 1896 [4241
Pasolini 1429
Paßler 3130
Pastor, v. 1494.
Pauen 672
Paul, H. 3632
Paul, M. 3245
Pauls, E. 1989. 2711.
3770. 4158
Pauls, V. 3722
Paulus, M. 854. 872
Paulus, N. 791
Paulus, R. 1690. 1694
Pauw, de 1187. 1360
Payer v. Thurn 4108
Paz 410
Peitz 1108
Pennings 4069
Peper 564. 1211
Perdisch 3634
Perels 3482
Pergameni 4302
Perikopenbuch 3646
Pernthaler 417
Persson 1047
Perthes 2076
Perugi 3616
Peßler 2508. 3331
Pestalozzi 3450
Petermann 2170
Peters, A. 727
Peters, E. 4129
Peters, L. 976
Peters, M. 4336
Peters, P. 3608
Petersdorff, v. 379. 2099
Petit 184
Petot 3438
Petri 4097
Petry 1573
Petsch 1600
Petzold 220
Petzsch 3815
Peyron 2145
Pfaff 3901
Pfannmüller 1341
Pfeifer, H. 622
Pfeiffer, A. 431. 868
Pfeiffer, B. 330
Pfeiffer, E. 3729
Pfeiffer, M. 1231
Pfeilschifter 1745
Pfietzmann 579
2114.
[3905
Pfister 3468. 3501
Pfleger, A. 943. 3141
Pfleger, L. 4521a
Pflüger 1910
Pflugk, A. v. 884
Pflugk-Harttung 1847.
1873. 1877. 1885. 4120.
Pfülf 4497 [4280. 4282
Philipp, A. 1660
Philippe, 1823
Philippovich, v. 4397
Philipps 3189
Philippson 1908. 2209
Phillpotts 3448
Picha 2727
Pick 3971. 4300
Pickel 810. 1313
Picotti 3696
Piekosinski 447
Pierquin 3441
Pieth 1978
Pietsch 2527
Pilot 4236
Pinder 3261
Pingaud 1831. 4206.
Pinkow 2250 [4238. 4393
Piper 978
Pirchegger 2511—13.
2664. 2724. 3495. 3689
Pirenne 544
Pirro 1695
Pirson 1080
Planitz 3079
Plank 4208
Planta 506
Platen, v. 4538
Plathner 1584
Platter 1598
Platzhoff 3922
Plietz 633
Ploner 3349
Podlech 821
Pöhlmann 331
Poeschel 580
Pösinger 4208
Pogatscher 3635
Pogatschnigg 494
Pohl 1488. 3759
Polak: 3421
Polesny 1775
Pollmann 19%
Pompecki 893
Poncelet 2753
Pongs 3422
Pontoppidan 1943
Poole 3568
Poseck, v. 2635
Posse 281. 2629
Possevini 3898
Alphabetisches Register
Posthumus 455
Postina 1523
Pott 212
Poupardin 3526
Prahl 1860
Prahtel 3307
Preitz 1733
Preuschen 195
Preuß 4266
Pribram 2721
Pries 3983
Proben d. Territorial-
karte 206
Prochnow 1654. 2497
Profe 3444
Profeld 1516
Prokop 1036
Prüllage 2954
Prümer 958
Prümers 4104. 4319
Pscholka 3068
Publikationen d. Ges. f.
rhein. Gkde. 391. 2695
Pudor 3428
Püschel 642
Puff 1262
Pupikofer 3242
Puteo 3907
Pypers 2868
Quellen z.: Schweiz. G.
2689; G. d. kirchl. Un-
terrichts 1387; G. d.
St. Wien 2686; Verfgs.-
u. Verwaltgs.-G. d.
Steiermark 2777
Quellen u. Abhdl
G. d. Abtei Fulda 393
Quellen u. Darstellungen
z. G.: d. dt. Burschen-
schaft 2100. 4390; Nie-
dersachsens 394
Quellen u. Forschgn.:
a. d. Geb. d. G. 383;
z. braunschw. G. 396.
2700; z. G. d. Domini-
kanerordens 788; z.
hess. G. 2691; z. G. d.
Juden 3051; z. Kirch.-
u. Kultur-G. v. Els.-
Lothr. 26%
Quellensammlung: z. dt.
G. 1099; z. G. d. dt.
Reichsverfg. 449; d. Ges.
f.schlesw.- holst. G. 2699
Quente 1076. 3378
Quesada 881
Quilling 3411
Quoidbach 3502
*149
Rabe v. Pappenheim 353
Rachfahl 2154
Rademacher 1001. 3363
Radowitz 4368
Raebiger 4095
Rahn 2291. 2801. 3249
Ranck 968
Ranftl 1353
Rapp 942. 2122
Raspe 2982
Rast 1519
Rathgens 3643
Rattay 3234
Rauch, v. 424
Rauers 2236
Rauter 1207
Rawitscher 680
Reallexikon 988. 3344
Rebensburg 3337
Rebiczek 959
Rebmann 209
Recke 1881. 2901
Recueil des: Lettres mis-
sives 1477; Instruc-
tions donn. aux am-
urs de France
461: Ordonnances des
Pays-Bas 1478
Reden, v. 784
Redenz 2883
Redlich, O. R. 3835.
4243
Redlich, Osw. 265. 274.
Reetz 4528 [2586
Regensberg 2130
Regesta: Chartarum Ita-
liae 458. 2786; Epi-
scoporum Constant.
2739; Pontificum Ro-
man. 460
Regesten: aus in- u. aus-
länd. Archiven 2722;
d. Erzbischöfe v. Köln
434; d. Erzbischöfe v.
Mainz 433; d. Mark-
grafen v. Baden 426.
2737; d. Pfalzgrafen a.
Rh. 430
Regino v. Prüm 1069
Registres de l' Eglise ref.
néerl. 465
Regula 3961
Rehfeldt 1134
Rehme 2788.
Reich 3231
Reichel, E. 1689
Reichel, G. 3307. 3329.
4099
Reichel, O. 4356
*150
Reichert 1164
Reichhardt 3318
Reichmann 1418
Reichsregisterbücher
1392
Reichswald b. Nürnberg
Reicke 180 [3002
Reiff 1827
Reifferscheid 922
Reimann 3203
Reimchronik d. Appen-
zellerkrieges 3681
Reimers 829. 1245
Reinbot v. Durne 3638
Reinecke, K. 186
Reinecke, P. 3355. 3401 f.
Reinfried 620. 3440
Reinhard 4348
Reinhold, E. 2003
Reinhold, P. 3578
Reinstorf 354
Reißenberger 4083
Reißner 1395
Reiterer 3281
Reitsma 846
Reitzenstein 1012
Remling 819. 1986. 3143
Renaud 4482
Renger 771
Rengger 1894
Renz 522
Ressel 659. 2976
Rett 806
Reu 1387
Reubel 3409
Reumont 3487
Reusch 1023
Reuss 1664. 1984. 3672
Reuter, W. 1117
Reutter, H. 500. 4009
Revellio 1591
Reventlow zu 4441
Reverdy 1065. 3467
Reyburn 3864
Reynaud 1151. 3589
Rhenius 381
Rheude 285. 289
Rhyn, v. 1830
Rjasanoff 2109
Ricci 1129
Richter, E. 2190
Richter, Gr. 1161. 1384.
38
33
Richter, Hel. 3276
Richter, Hub. 4454
Richter, J. H. 828
Richter, Jul. 3198
Alphabetisches Register
Richter, M. 3872
Richter, P. 532. 1260
Richter, P. E. 190
Richter, W. 3223
Richter, Wern. 717
Richter-Heimbach 956
Richthofen, v. 368
Ridder, de 1991
Riedel 723
Rieder, J. 516
Rieder, K. 1319. 2265.
2739
Riedner, O. 2732. 3463.
3747
Riedner, W. 851
Riemer 1845. 3257
Riese 3406
Riesenfeld 891. 1811
Rieß 1876. 2087
Riezler 230. 507. 2837.
4034
Riezler-Festschrift 78
Ring 470. 917
Ringholz 804
Rintelen 3026. 3086
Rippmann 3178 a
Risch 2269
Rist 2091
Ritter, G. 2216
Ritter, H. 3120
Ritter, M. 3226
Ritt inghaus 4519
Ritzler 944 *
Rivari 3856
Rivière 3508
Robertson 1797
Rockinger 1292
Rodenberg 1146. 3772
Roder 745. 929. 2778
Rodewald 1671. 3181.
Röckemann 3285 [3942
Rödding 1622
Roeder, v. 1837
Rögele 1982
Römerkriege 1011
Rörig 3592
Roeschen 2673
Roger 3401
Rohde, G. 4147
Rohde, H. E. 1236
Rohr, v. 3120
Rolff 2947
Rolfs 1487
Roller 3999
Roman, J. 2587
Ronneberger 4092
Roos 3222
Rooses 3244
Ropp, v. 2987
Rose, A. 1927
Rose, J. H. 4137
Rose, W. 778
Rosenbaum 2243. 2506
Be 1575
sengren 1511
Rosenmöller 4146
Rosenstook 3590. 3594f.
Rosenthal 754. 1357.
Rost 2567 [2337
Roth 2128
Roth, F. W. E. 387.
1330
Roth, Fr. 1449. 3908
Roth, K. 2939
Roth, P. 2797
Roth, V. 923. 3241. 3269
Rothacker 486
Rothbarth 1238
Rothert, H. 794
Rothert, W. 2129. 2179.
2681. 4257. 4308. 4450.
4456
Rothmann 355. 3370
Rothschild 3052
Rotscheidt 844. 148ba.
1533. 3182. 3193. 3945
Rottmanner 2039. 2272
Rub 928 |
Rubin 2112
Ruckstuhl 2199
Rudert 1767. 3928
Rudkowski 2104
Rudolphi 1854
Rübel 1085
Rückert 812
Rüegg 1335
Rühlemann 565. 2887
Rüsch 1993
Rüsen 3537
Rueß 3100
Rüthning 2875
Rukser 1081
Runge 559
Rustenbach 831
Rzehak 992
Saager 1828.
Saalfeld 2219
Sach 3517
Sachse 874. 3214. 4103
Sachsse, C. 3868
Sacramentarium Fuld.
Sagher, de 3715 [1161
Sahm 599. 4119
Sailer 1396
2082
Salfeld 1764
Salimbene 3655f.
|a
Salis 1171
Salomon 3661 a
Salz 697. 3010
Salzer 2067. 4210. 4367
Samuel, S. 3053
Samuel, V. 3702
Samwer 4378
Sandemann 1923
Sander 3366
Sander, H. 1919
Sander, P. 658. 3010
Sarason 4458
Sarmenhaus 3975
Sarrazin 1476
Sassen 1583
Sattig 4267
Sattler 1607
Sauer, E. 4201
Sauer, H. 1576
Sauer, J. 816. 1091. 2806
Sauerland 3684
Saur, J. 901. 3239
Sauter 3660
Saxer 1783
Schaake 3152
Schach 4171
Schacht 358
Schädrich 1766. 4149
Schäfer, D. 442. 485.
1110. 2352. 2510. 2760.
2793. 2824. 2850. 2907.
2975. 3019. 3021. 3225.
3927. 3978. 4269. 4389.
4420. 4422. 4435. 4513.
4515. 4525. 4548
Schäfer, K. H. 285.1192.
1197. 1229a. 3666. 3713
Schäfer, W. 662
Schafmeister 1538
Schagen 2041
Schairer 3763. 4174
Schambach 1131. 3567
Schapper 1263
Scharf 3706
Scharfenort, v. 2502.
3119
Scharlach 4372
Schatz 451. 2303
Schaudig 811
Schauffler 4182
Schaumkell 2283
Scheel 1412
Scheffler 1206
Scheibeck 4293
Scheiding 3962
Scheins 4156
Schelenz 965
Schell 1666
Schellberg. 1853
Alphabetisches Register
| Schellhass 173. 1613.
2471. 3948
Schelling 2048
Schelven, van 3947
Schempp, v. 1747
Schepelmann 3667
Scherer 2038
Scherg 1303
Scherlen 336. 428. 2743
Scherr 4248
Scherwatzky 2878
Scheuffler 1438 [2571
Schiaparelli 258. 261.
Schiedermair 3274. 4196
Schiefer 2933
Schiemann 4407. 4443
Schierghofer 963
Schieb 1517. 2729f.
3681
Schiffmann 450. 2775
Schiller, E. 3751
Schiller, Fr. 1793
Schilling, A. 3890
Schilling, H. 4047
Schillmann 3762. 3781.
4531
Schimmelpfeng 2254
Schimmelfennig, v. 366.
Schinzel 2259 [636
Schipke 863
Schlachter 3477
Schlachtfelder, Dt. 777
Schlatter 2532
Schlecht 1132. 1219.
3694 [4352 f.
Schlegel, Dor. 2065.
Schlegel, Fr. 2065. 4353
Schlenz 1784
Schlieffen, v. 776
Schliz 980. 1045. 2965.
3346. 3356 f. [2849
Schloesser 1741. 2308.
| Schlözer, v. 4411
Schlossar 2286. 2473
Schlosser 2827
Schmaus 3430
Schmeidler 1133
Schmerber 1507 a
Schmid, B. 480. 2814
Schmid, E. v., 4379. 4384
Schmid, Geo. 2726
hmid, H. A. 1610
Schmid, Jos. 421
Schmid, Osw. 4140
Schmid, P. 3862
Schmidgall 853
Schmidlin 2834. 3936
Schmidt, Alf. 624
Schmidt, Benno 2781
*151
Schmidt, Bernh. 2814
Schmidt, Eberh. 2955.
4073
Schmidt, Edua. 4254
Schmidt, Ernst 3393
Schmidt, Ferd. 1531
Schmidt, Frz. 1580. 3992
Schmidt, Fr. 707. 1692.
2211. 3251
Schmidt, Günth. 2941
Schmidt, H. 2340
Schmidt, Hans 2812
Schmidt, Harry 4071
Schmidt, Herb. 4403
Schmidt, Herm. Jos.
3513 (3425. 3431
Schmidt, Ldw. 1043.
Schmidt, M. C. P. 566
Schmidt, Otto Ed. 1886
Schmidt, R. R. 980.
3338
Schmidt, Rich. 1606
Schmidt, Rob. 2019
Schmidt, Ulr. 3136
Schmidt, W. 3172
Schmidt, Wilh. 1759
Schmidt, Val. 1272. 2727
Schmidtborn 2946
Schmidts, M. 784
Schmieder 577
Schmitz, C. 3818
Schmitz, Karl 2576
Schmitz, Ldw. 4300
Schmitz-Kallenberg
2704. 3780
Schmoller 1755. 2074.
Schmude 4474 [4485
Schnabel 1782. 4032
Schnackenburg 1951
Schnaubert 2044
Schneid 1578
Schneider, Br. 3084
Schneider, E. 2844
Schneider, Fed. 1127.
1185. 2932
Schneider, Ferd. Jos.
1603. 1790f.
Schneider, Fr. 900
Schneider, Frz. 2032.
4343. 4355. 4390
Schneider, Herm. 3421
Schneider, Karl 2182
Schneider, Pet. 2550
Schneller 346
Schnepp 732. 3044
Schneppe 20508
Schnitzer 1309. 1334
Schnizlein 510. 866
Schnorr 361
*152
Schnütgen 2257
Schober 3546
Schön, Fr. 897
Schön, Th. 2641
Schönach 1208. 2687
Schoenaich, v. 1862
Schönbeck 1851. 4233
Schönberg 2961
Schöne 3155
Schönfelder 1161
Schönherr 2915
Schönholz, v. 4211
Schönsteiner 1768
Schöppe 1460
Schött 2042
Schöttle 2607. 3313
Scholl 4463
Schollen 3304
Scholler 3986
Scholz, A. 1389
Scholz, H. 2046
Scholz, R. 3658f. 3661 f.
Schoof 233. 2557
Schornbaum 1498. 1514.
Schott 814 [4523
Schotte 4160
Schottenloher 1620.
Schottenloher 1620. 3818
Schrader, H. 3727
Schrader, O. 3341
Schrafel 1848 [3990
Schreiber 595. 2909.
Schreibmüller 527
Schrempf 1786
Schreuer 3439
Schrevel, de 1536
Schrieder 1813
Schriften d. Ver. f. Ref.-
G. 1408
Schröder, A. 512 f. 3540
Schröder, C. 550
Schröder, E. 852. 1007
Schröder, H. 1949
Schröder, K. 3636
Schröder, R. 3741
Schröpfer 1737
Schrörs 26%. 4517
Schröter, A. 714
Schröter, G. A. 1724
Schrötter, Fr. v. 294.
306. 308. 1755. 2621
Schrötter, R. v. 4076
Schrohe 290. 473
Schubert, E. 2268
Schubert, H. v. 3126
Schubert, P. 611. 2916
Schuchhardt 1075. 3379.
Schück 4172 [3507
Schüller 483. 824
Alphabetisches Register
Schüßler 2116
Schütte 2554. 3301
Schuhmacher, A. 2991
Schuhmacher, K. 3944
Schuhmann 1312
Schulenburg, v. d. 327
Schuller 1439
Schullerus 245
Schulte, Al. 825. 1962.
3059. 4280
Schulte, Lamb. 759.1322
Schultheiß 654
Schultheß 3397 [1803
Schultheß-Rechberg
Schultz-Johnson 3827
Schultze, A. 1154
Schultze, Joh. 1567
Schultze, Max. 1837.
1854. 1936 Ä
Schultze, S. 570
Schultze, Siegm. 569
Schultze, Walt. 2081.
Schultzen 830 [4388
Schulz, Fr. Tr. 907. 916.
1355
Schulz, Hans 4200
Schulz, Kurt 625
Schulz, Marie 2707
Schulz, W. 3613
Schulz, Walt. 1028.1059.
3366. 3461
Schulz-Gerhard 3827
Schulze, Dan. Fr. 2910
Schulze, Fr. 326. 1840.
1863. 1911
Schulze, Hans 3166
Schulze, Th. 4316
Schulze-Smid 4309
Schumacher, K. 985.
Schurz 4375 [4020
Schuster, Geo. 313. 2155.
2898. 4370
Schuster, Hnr. M. 764
Schwab 883
Schwabacher 3054
Schwabe 3213
Schwach 3427
Schwalm 3655
Schwanneke 1562
Schwartz, Gerh. 1114
Schwartz, Hub. 2634
Schwartz, Paul 3187
Schwartz, Th. 1246
Schwartz, Wilh. 3298
Schwarz, B. 1483. 2738.
3913. 4022
Schwarz, F. 191
Schwarz, J. 740
Schwarz, R. 3147
Schwarz, W. E. 1475
Schwarzenberg 4473
Schweizer, J. 3907
Schweizer, P. 3591
Schweizer-Sidler 1046.
Schwemer 2175 [3434
Schwenckfeld 3827
Schwerdfeger 3931
Schwerin, v. 3056
Schwietering 3518
Scriba 4391
Scriptores rer. Merov.
1061. 3462
Sedelmayer 514
Seeanner 482
Seeck 1041
Seehausen 1343
Seeholzer 3103
Seeliger 658. 2974. 3489.
3501. 4525
Seelmann 2563
Seemüller 405
Seger 3383
Segmüller 1495
Segur-Cabanac 4399
Sehling 1388. 2930. 3915
Seibel 1696
Seidel, K. 834
Seidel, P. 1714. 1809.
Seidel, V. 1150 [2957
Seidlitz, v. 904
Seifart 3295
Seifert 4306
Seiler 936. 3649
Seillière 4185
Seitz 182. 2294
Sell 2136
Sellmann 3473
Sellschopp 1682
Sembritzki 1791
Semrau 3260. 3798. 4205
Sepp 3508 a
Seppelt 1227. 1323. 3754
Seraphim 583
Serena 3789
Serrigny 4434
Seuberlich 448. 924
Seyfarth 962
Seyfert 1961
Seyffarth 1875
Show 4529
Siebeck 1617.
Sieber, J. 1259
Sieber, S. 3325
Siebert 820
Siebert, A. 4468. 4470
Siebert, K. 4553
Siebmacher 284. 2591
Siebrecht 538
Siegel 3115
Siegert 32%
Siegl 1656 a. 4234
Siemens 1095
Sieper 2285. 4520
Sie veking 1994
Sigismund 4110
Silberstein 3037
Sillib 4113
Silva, v. 2825
Simmel 4180
Simons 1529. 3865
Simson, B. v. 1068
Simson, P. 597. 2910.
Singer, A. 4437 [3846
Singer, H. 3606
Singer, S. 239. 935. 950f.
Siwinna 784 (960. 1174
Sixt 1020
Skalsky 3175. 4094
Skedl 3085
Skirl 596
Sloet 2784
Smend, G. 3217
Smend, R. 749. 3065
Smith, Fr. 1202
Smith, P. 3859
Söhn 2995
Sohm 1452
Solleder 1570
Solmi 2579
Sombart 3038
Sommer 2986
Sommeregger, F. 2230
Sommeregger, K. 1952
Sommerfeldt 344. 684.
1248. 1544. 1706. 2645.
2647. 2650. 2669. 3218.
3683. 4203 [4030
Sophie, Kurf. v. Hann.
Sophie Dorothée 4033
Sorgenfrey 641
Sosnosky, v. 2132
Spahn 1631
Spamer 1306 [2887
Spangenberg, C. 565.
Spangenberg, H. 1257
Sparmberg 409. 4021
Spatz 479
Specht, Th. 3192
Specht, W. 2716. 2902.
Sperber, H. 2543 [3687
Sperber, R. 3125
Spieß, D. F. 721
Spieß, K. 3120
Spirkner 3046
Spitzer 3506
Splittgerber 1547
Sprater 3410
Alphabetisches Register
Sprecher 1905
Spreter 815. 4161
Springer 4173
Sprockhoff 1090
Srbik 2721
Saymank 2100 [2683
Staatsmänner, Preuß.
Staatsverträge, Österr.
2721
Stackelberg, v. 2654
Stadsrekeningen v. Lei-
den 1253 [1255
Stadtbuch, Wismarsch.
Stadtrechte, Oberrhein.
2778
Ständeakten, Kurmärk.
Stahl 4367 [3960
Stammler 4143
Stange 304. 2818
Stapper 1304
Starzer 414
Stauff 1223
Stavenhagen 2652
Stead 3533
Steffen 4345
Steffens, H. 1834
Steffens, W. 4269
Stegemann 360. 696
Stehle 1777
Stehlich 1736
Stehlin 1362
Steichele 512
Steig 1842. 2057 a. 2060
Steilen 3267
Stein 1521. 4086
Stein, W. 1283. 2759
Steinacker 4024
Steinbeck 4505
Steinberger 1186. 1518.
3508a. 3653
Steiner 969
Steinert 573
Steinhausen 3277
Steinhauser 813
Steinherz 1472
Steinlein 1415
Steinmann 792
Steinmetz 1018. 1987
Steinmeyer, v. 3191
Steins 724
Steinwachs 2013
Steinwenter 3996
Stelzner 363
Stengel, E. 267. 1064.
2757
Stengel, W. 920. 1616.
3266
Stenzel 2481. 3708. 4003
Stephan 4461
*153
Stern, A. 2072. 2097.
Stern, M. 2713 12200
Steurich 590
Sthamer 3600
Stieber 2938
Stiebitz 2035
Stieda 703a. 2022
Stierling 1688
Stiewe 674
Stiftungen, A. H.
Franckes 1683
Stimming 3377
Stocmeier, v. 3324
Stölzel 3072. 3743
Stölzle 3205
Stössel 2528
Stolz, E. 3138. 3767
Stolz, O. 765. 2828. 3069
Stolze, W. 2138
Stotzingen, v. 2633
Sträter 4498
Strakosch-Freytag 2094
Strakosch-Graßmann
Straßburger 1996 [669
Stratner 673
Straub 725
Straus, R. 1160
Strauß, M. 1916
Strecker 3670
Streitschriften 3658
Strich 4040. 4044. 4052
Stricker 626
Strieder, J. 1375
Strieder, W. 902
Strnad, P. 3691
Strnadt, J. 750
Strobl 3793
Stroedicke 2606
Ströhl 2593 [2649
Studien z. Fugger-G.
Studien u. Texte, Re-
formationsgeschicht!.
Studt 365 [3818
Stübel 4116
Stückrath 1818
Stümcke 2332
Stützel 618
Stuhl 234
Stuhlfath 1066. 3471
Stuhlmann 4156
Stumm 1612
Stumpf 952
Sturm 3552
Stutz 609. 1572. 3097.
3099. 3750
Sury d’Aspremont 2833
Suchier 3090. 3221
Susta 1467. 3904
Swarzenski 915
2154
Sywall 4275
Szädeczky 2977
Szezeponik 1548
Szombathy 991
Taar 1781
Tacitus 1046. 3434
Tagebuch e. freiwill. Jä-
gers 1868
Tamassia 3418 a
Tang 2042
Tangl 3479
Taranger 3740
Tarneller 228
Taschenbuch, Goth. ge-
neal. 2630
Tauler 3760
Tavernier 870 [3009
Techen 442. 1255. 2760.
Techtermann, de 3752
Tenckhoff 3154. 3622
Tenhaeff 2580
Teschemacher 2201
Testament, Das nieder-
Tetzner 3955 [dt. 1386
Teuffel 3522
Teutsch 501. 3979
Thaemert 3953
Thamm 2896
Theloe 1162. 3612
Themessl 296
Thenius 4075
Theobald 1470 [237
Thesaurus linguae lat.
Thiel 413. 616. 679. 2723.
Thiele 4215 [3930
Thieß 4187
Thilo 655
Thimig 928
Thimme, F. 2081. 4388
Thimme, H. 1565. 2981.
Thomas 3202 [3684
Thompson 256
Thronfolge, Die braun-
schw. 4387
Thürheim 1830
Tjaden 2874
Tiedemann 1337
Tietze 469
Tigges 628
Tilger 3160
Timm, H. 3252
Timm, R. 3553
Tinnefeld 552
Tippmann 1265
Toberg 1558
Tobler 1441
Toennissen 553
Toischer 4101
Alphabetisches Register
Toller 4059
Torelli 2786
Tourneau 3106
Transehe, v. 2666
Trautmann, C. 1137
Trautmann, K. 3283
Trautner 3177
Trautwein 4488
Traversa 1209
Treitschke, v. 2234
Treixler 2830
Trenkel 3390
Trincker 601
Trippenbach 2639
Troeger .1838
Troeltsch 3173
Troitzsch 666
Tronnier 1329
Troschel 4279
Trotter 3551
Trouchin 784
Trummel 1898
Tschackert 1489
Tscherny 784
Tschersich 3168
Tschirch 3687
Tuček 3559
Tuckermann 2522
Tumbült 280. 3737
Tummeley 1010
Tusel 495
Ubbelohde 208
Ubisch, v. 1965
Uckeley 3957. 4211
Uderstädt 1659. 4066
Uebersberger 490
Uhl 1096
Uhland 2054 [4455
Uhle 3096. 3896. 4027.
Uhlhorn 301. 910
Uhlich 4480
Uhlirz 259. 1120
Ulmann 4274
Ullrich, H. 2841
Ullrich, J. 3290
Ulrich v. Richenthal
Ulrich, K. 2894 [1237
Ulrich, O. 4057
Ungar 939
Unger, R. 4353
Unger, W. v. 1829. 1839.
Unholtz 718 [1913
Uniacke 4418
Unterhorst 2984
Unterrichter, v. 337
Unwerth, v. 1051
Urbanek 1217
Urbare, Gst. 450. 2775
—
Urkunden z. Camin.
Bist.-G. 445
Urkunden u. Akten-
stücke z. G. d. Kurf.
Friedr. Wilh. 1624
Urkunden u. Regesten
z. G. d. Rheinlande
3684; d. St. Rufach
2742
Urkundenbuch: Appen-
zell 2729; Bero Münster
2731; Braunschw. 2761;
Sächs. Franziskaner-
prov. 411; Klost. Fulda
2757; St. Gallen 2730:
Hans. 2759; Heilbronn
424; Klost. Heilig-
kreuztal 425; Hochst.
Hildesheim 441; Ho-
henlohisches 2736;
Krummau 2727; Leip-
nik 418; Mecklenb.
444. 2768; Württb.2734
Urkunden-Regesten a.d.
Dek.-Arch. Stilfes 2726
Utsch 1816. 3007
Uttendörfer 1684
Vadian 3829
Vahlbruch 4304
Vahle 4326
Valdenaire 2062
Valentin 2110
Vallensia 3826
Vargas, de 4409
Veeck 1457. 3838
Veen, van 1535. 3947
Vegesack, v. 1232
Velden, v. den 465
Veltze 4268
Veress 1474. 3898
Verkooren 437
Vermeil 2258
Veröffentlichungen d.:
Komm. f. neuere G.
Österr. 2685; d. Hist.
Komm. d. St. Frankf.
a. M. 2692; desgl. f.
Hess. u. Wald. 392.
2697; desgl. f. Nassau
2693; desgl. f. Pom-
mern 398. 2702
Verriest 2751
Verzeichnis d. Hss. d.
Hist. Arch. d. St. Trier
Vesper 4175 [386
Vidal de la Blache 4253.
Vierling 1649 [4272
Vietor 4442
Vigener 433. 789. 3745
Villari 3661
Villatte des Prugnes1928
Vinogradoff 3501
Viollier 3352 f.
Vita sancti Burkardi
Vitzthum 3262 [3474
Vivell 1183
Vockert 3015
Völker 1409
Völkle 2124
Vogel, P. 2260
Vogel, W. 2021
Vogelgesang 3014
Vogelsang 912
Voges, H. 3912
Voges, Th. 1005. 3416
Vogt, E. 433. 4410
Vogts 3254
Voigt, Chr. 558. 1697.
Voigt, Fr. 557 [3985
Voigt, K. 3510
Voigtländer 2672
Vojtisek 413
Volf 1493
Vollheim 2015
Vollmer, A. 542
Vollmer, B. 705
Voltelini, v. 492. 751
Voltz 2483
Volz 1701. 4124
Vom Berg 1708
Von unsern Vätern 2678
Vorberg 788. 1942
Vor 100 Jahren 1878
Vorländer 1780
Vos 3885
Voß, v. 4281
Vota 583
Vreese, de 2750. 3771
Vystyd 1184. 3650
Waas 1546. 3614
Wachsmuth 2056
Wachstein 3051
Wachter 177. 1471
Wackernagel 1311
Waddington 582. 2895.
Wäschke 2884 [4133
Wätjen 3050
Wagner, E. 3358
Wagner, K. 4217
Wagner, M. 731
Wagner, P. 773
Wagner, W. 4303
Wahl, A. 1942. 4242.
4311. 4386
Wahl, E. 3469
Wahle 1016. 3067
Alphabetisches Register
Waizenegger 1903
Waldenfels, v. 3044
Waldner 3732
Wallis 2033
Wallmenich, v. 4034
Walter, E. 3382
Walter, Fr. 1983. 4286
Walter, K. 481
Walter, Th. 1453. 2742
Walther, A. 1258. 3866
Walzel 3236
Wangenheim, v. 4227
Wannow 1549
Wantoch-Rekowski 2090
Wappler 1459
Warichez 1748
Warncke 1326
Warnke 1844
Warren 4209
Warschauer 2772. 4013
Wartmann 505
Waschnitius 3451
Wasmann 3625
Wastian 2651
Wauer 675
Weber 1366
Weber, Fr. 229. 995
Weber, G. A. 1609
Weber, O. 2677. 2822
Weber, P. X. 1299
Weber, W. 2982
Weber v. Rosenkrantz
Webster 4289 [2667
Wecken 371
Wedel, v. 1838
Weese 2302. 4551
Wegner 726
Wehmann 695
Wehrhan 2312
Wehrmann 1389. 2903.
Wehsarg 3755 [3216
Weidauer 4504
Weimar in d. Freiheits-
kriegen 1840
Weimann 2949. 3057
Weingärtner 4153
Weinitz 4117
Weinzieher 709
Weis, K. H. 3918
Weise, G. 2926
Weistümer: Öst. 451.
2776; d. Rheinprov.
454. 2782
Weiß, E. 1611
Weiß, G. 2034
Weißbrodt 1386
Weißenborn 653
Weißler 3075
Weizsäcker 753
*155
Welcker 998
Welfenfürsten 2798
Weller, A. 3629
Weller, K. 2736
Wels 1604
Welsch 2264
Weltzien 889
Welz 2534
Wendland 4056.
4360. 4503
Wendling 2054 a
Wengler 3366
Wenke 1169
Wentscher 2296
Wentzcke 1345. 2100.
2102 a. 2852. 4299. 4390
Wenzel, A. 678
Wenzel, E. 772
Werdermann 1106
Werken d. Ver. tot
uitg. d. bronnen v. h.
oude vaderl. recht 2784
Werle 2565
Werlhof 1732
Werminghoff 612. 1191.
Wernecke 2886 [2925
Werner 1022. 3407
Werner, J. 210
Wernert 3354
Wernicke 323. 3973
Wesemann 446
Wessel 1868
Westenholz, v. 1142
Westernhagen, v. 373
Wetterer 3768
Wettstein 504
Wetzel 518
Wetzstein 3199
Weyden 2064
Weyersberg 2615
Weyman 3303
Whitney 3511
Wibel 439
Wichmann 3529
Widmann 1552
Widukind 1100
Wiebach 2993
Wieber 2187a
Wiechel 3307
Wieczorek 3618
Wiedemann 3626. 4346
Wiedemann-Warnhelm
Wiederhold 2787 [2103
Wiegand 4414
Wiegard 3210
Wienecke 875
Wieneke 2053
Wieser, H. v. 2583
Wieser, Th. 734. 1515
4163.
*156
Wilberg 2604
Wilcke 1006. 3384
Wilckens 375. 2218
Wild 2102
Wilke 3446
Will 299
Willkomm 1365
Wilmanns 1832. 4243
Wilmersdoerffer 509
Wilhelm 3623. 3628.
3637. 3758. 3761. 8792
Wilpert 3534
Wils 3194
Wilser 986
Wiltberger 2106
Wimmer 3350
Winckelmann 1569.
3786. 3987
Windel 4102
Windelband 1758. 4151
Windrath 2297
Windthorst 4469
Winkler, A. 1444
Winkler, E. 3505
Winter, G. 451
Winter, Z. 3980
Winterer 818
Winterfeld, v. 3231
Wintruff 3710. 3716.
Wintterlin 4321 [3773
Wintzingerode, v. 376
Wirth 3235
Wirtz, L. 3431
Wirz, H. G. 1293
Witt, F. 197
Witt, J. de 1625
Witte, H. 589. 946
Witte, K. 1956
Wittichen 2067. 4210
Witting 4431
Witzleben, v. 2252
Wlaschütz 1934
Woelcke 1000 [245
Wörterbuch, Siebenb.
Wohlwill 1992. 4310
Woidschützke 2184
Woinovich, E. v. 2127
Woinovich v. Belobres-
Wolf, O. 3677 [ka 1918
Wolf, W. 844a
Wolkan 1220
Alphabetisches Register
Wolff, A. 1575. 3748
Wolff, E. 1600
Wolff, Geo. 999. 3393.
Wolff, H. 4554 [3412
Wolff, K. F. 948
Wolff, R. 1715
Wolff, W. 1456. 3886
Wolfram 2288
Wolpers 1633
Woltmann 1136
Wonisch 790
Woringer 782. 1899.
1960. 2643. 3116. 4109.
Worp 3910 (4199. 4204
Wostry 4292
Wotschke 1465. 1679.
3874. 3894 f. 3959
Woyte 983
Wrede 242. 2555
Wretschko, v. 3190
Wülk 2942
Wuhrmann 1382. 3862
Wulffius 192. 2287
Wumkes 849
Wunderlich, Br. 2914
Wunderlich, H. 238
Wunderlich, K. 4258
Wundrack 2009
Wustmann 576
Wuthe 4320
Wutke 399. 3531
Wutte 415
Wymann 805. 1401.
1621. 4078. 4198
Wyndelts 2658
Yernaux 1261
Zantopf 2205
Zaretzky 1490
Zauner 3250
Zedler 1328. 3785
Zedtwitz, v. 324
Zeh 3271
Zehntbauer 1655. 2934
Zeller, A. 475 [3861
Zeller, J. 1119. 3137.
Zeller-Werdmüller 3249
Zellfelder 3705
Zelter 4177
Zeltner 2979
Zemp 2304. 3249
Zenetti 2293
Zesiger 661
Zeitung, Spenersche
1878
Zetzner 1664
5 449. 2774
ie r, v. 4127
Ziegler, L. 742
Ziegler, Th. 4181
Ziehen 3197. 4516
Ziekursch 3805
Zielenziger 1662. 2990
Zieler 3259
Ziesemer 1277
Zillessen 2031
Zimmerer 1473
Zimmermann, v. 4287
Zimmermann, A. 4483
Zimmermann, B. 378
Zimmermann, H. 1545
Zimmermann, Hnr.
1141. 3607
Zimmermann, N. 1817
Zimmermann, P. 1637.
2599. 2625. 2798. 4058
Zinck, P. 3334
Zingeler 2080. 4376
Zingsheim 3742
Zink 671. 2856
Zinkgräf 1699
Zivier 2771
Zmigröd-Stadnicki 3542
Zobel 4079
Zopf 3832
Zorn 4438
Zottmann 1614
Zscharnack 1480
Zschommler 380
Zucchetti 458
Zum Winkel 2906
Zunftrollen 666
Zwehl, v. 4285
Zwerger 3198
Zwingli 1380
Zwingliana 1422. 3862
Zwingmann 4037. 4170
Zycha 643. 2962
Zijp 3884
Druck von B.G. Teubner in Dresden.
UNIVERSITY OF MINNESOTA
wils,per n.f.jahrg.17
Historische vierteljahrschrift
3
195 1
1002 441 210 T